Skip to main content

Full text of "Blüthen spanischer poesie"

See other formats


This is a digital copy of a book that was preserved for generations on library shelves before it was carefully scanned by Google as part of a project 
to make the world's books discoverable online. 

It has survived long enough for the Copyright to expire and the book to enter the public domain. A public domain book is one that was never subject 
to Copyright or whose legal Copyright term has expired. Whether a book is in the public domain may vary country to country. Public domain books 
are our gateways to the past, representing a wealth of history, culture and knowledge that 's often difficult to discover. 

Marks, notations and other marginalia present in the original volume will appear in this file - a reminder of this book's long journey from the 
publisher to a library and finally to you. 

Usage guidelines 

Google is proud to partner with libraries to digitize public domain materials and make them widely accessible. Public domain books belong to the 
public and we are merely their custodians. Nevertheless, this work is expensive, so in order to keep providing this resource, we have taken Steps to 
prevent abuse by commercial parties, including placing technical restrictions on automated querying. 

We also ask that you: 

+ Make non-commercial use of the file s We designed Google Book Search for use by individuals, and we request that you use these files for 
personal, non-commercial purposes. 

+ Refrain from automated querying Do not send automated queries of any sort to Google's System: If you are conducting research on machine 
translation, optical character recognition or other areas where access to a large amount of text is helpful, please contact us. We encourage the 
use of public domain materials for these purposes and may be able to help. 

+ Maintain attribution The Google "watermark" you see on each file is essential for informing people about this project and helping them find 
additional materials through Google Book Search. Please do not remove it. 

+ Keep it legal Whatever your use, remember that you are responsible for ensuring that what you are doing is legal. Do not assume that just 
because we believe a book is in the public domain for users in the United States, that the work is also in the public domain for users in other 
countries. Whether a book is still in Copyright varies from country to country, and we can't off er guidance on whether any specific use of 
any specific book is allowed. Please do not assume that a book's appearance in Google Book Search means it can be used in any manner 
any where in the world. Copyright infringement liability can be quite severe. 

About Google Book Search 

Google's mission is to organize the world's Information and to make it universally accessible and useful. Google Book Search helps readers 
discover the world's books white helping authors and publishers reach new audiences. You can search through the füll text of this book on the web 



at |http : //books . google . com/ 




über dieses Buch 

Dies ist ein digitales Exemplar eines Buches, das seit Generationen in den Regalen der Bibliotheken aufbewahrt wurde, bevor es von Google im 
Rahmen eines Projekts, mit dem die Bücher dieser Welt online verfügbar gemacht werden sollen, sorgfältig gescannt wurde. 

Das Buch hat das Urheberrecht überdauert und kann nun öffentlich zugänglich gemacht werden. Ein öffentlich zugängliches Buch ist ein Buch, 
das niemals Urheberrechten unterlag oder bei dem die Schutzfrist des Urheberrechts abgelaufen ist. Ob ein Buch öffentlich zugänglich ist, kann 
von Land zu Land unterschiedlich sein. Öffentlich zugängliche Bücher sind unser Tor zur Vergangenheit und stellen ein geschichtliches, kulturelles 
und wissenschaftliches Vermögen dar, das häufig nur schwierig zu entdecken ist. 

Gebrauchsspuren, Anmerkungen und andere Randbemerkungen, die im Originalband enthalten sind, finden sich auch in dieser Datei - eine Erin- 
nerung an die lange Reise, die das Buch vom Verleger zu einer Bibliothek und weiter zu Ihnen hinter sich gebracht hat. 

Nutzungsrichtlinien 

Google ist stolz, mit Bibliotheken in partnerschaftlicher Zusammenarbeit öffentlich zugängliches Material zu digitalisieren und einer breiten Masse 
zugänglich zu machen. Öffentlich zugängliche Bücher gehören der Öffentlichkeit, und wir sind nur ihre Hüter. Nichtsdestotrotz ist diese 
Arbeit kostspielig. Um diese Ressource weiterhin zur Verfügung stellen zu können, haben wir Schritte unternommen, um den Missbrauch durch 
kommerzielle Parteien zu verhindern. Dazu gehören technische Einschränkungen für automatisierte Abfragen. 

Wir bitten Sie um Einhaltung folgender Richtlinien: 

+ Nutzung der Dateien zu nichtkommerziellen Zwecken Wir haben Google Buchsuche für Endanwender konzipiert und möchten, dass Sie diese 
Dateien nur für persönliche, nichtkommerzielle Zwecke verwenden. 

+ Keine automatisierten Abfragen Senden Sie keine automatisierten Abfragen irgendwelcher Art an das Google-System. Wenn Sie Recherchen 
über maschinelle Übersetzung, optische Zeichenerkennung oder andere Bereiche durchführen, in denen der Zugang zu Text in großen Mengen 
nützlich ist, wenden Sie sich bitte an uns. Wir fördern die Nutzung des öffentlich zugänglichen Materials für diese Zwecke und können Ihnen 
unter Umständen helfen. 

+ Beibehaltung von Google -Markenelementen Das "Wasserzeichen" von Google, das Sie in jeder Datei finden, ist wichtig zur Information über 
dieses Projekt und hilft den Anwendern weiteres Material über Google Buchsuche zu finden. Bitte entfernen Sie das Wasserzeichen nicht. 

+ Bewegen Sie sich innerhalb der Legalität Unabhängig von Ihrem Verwendungszweck müssen Sie sich Ihrer Verantwortung bewusst sein, 
sicherzustellen, dass Ihre Nutzung legal ist. Gehen Sie nicht davon aus, dass ein Buch, das nach unserem Dafürhalten für Nutzer in den USA 
öffentlich zugänglich ist, auch für Nutzer in anderen Ländern öffentlich zugänglich ist. Ob ein Buch noch dem Urheberrecht unterliegt, ist 
von Land zu Land verschieden. Wir können keine Beratung leisten, ob eine bestimmte Nutzung eines bestimmten Buches gesetzlich zulässig 
ist. Gehen Sie nicht davon aus, dass das Erscheinen eines Buchs in Google Buchsuche bedeutet, dass es in jeder Form und überall auf der 
Welt verwendet werden kann. Eine Urheberrechtsverletzung kann schwerwiegende Folgen haben. 

Über Google Buchsuche 

Das Ziel von Google besteht darin, die weltweiten Informationen zu organisieren und allgemein nutzbar und zugänglich zu machen. Google 
Buchsuche hilft Lesern dabei, die Bücher dieser Welt zu entdecken, und unterstützt Autoren und Verleger dabei, neue Zielgruppen zu erreichen. 



Den gesamten Buchtext können Sie im Internet unter http : //books . google . com durchsuchen. 






, 't.^- 






A 



'ej./C^^' ^'3u 




l^arbarli CoUese l.ii)rarQ 

FROM THE 

J. HUNTINGTON WOLCOTT FUND 



Established by Roger Wolcott (H. U. 1870), in memory 
of bis father, for " the purcbase of books of per- 
manent value, the preference to be given to 
works of History, Political Economy, 
and Sociology." (Letter of Roger 
Wolcott, June i, 1891.) 



Received .„^...^1nf\iXni^.^..l. 5..0.ä..,.. 







Die Stadt 



WOrzburg im Bauernkriege 



Martin Oronthal, 

Stadtschreiber zu Wiirzburg. 



Nebst einem Anhang: 

Geschichte des Kitzinger Bauernkriegs 

von 

Hieronymus Hammer, 

Bürger von Kitzingen. 



Herausgegeben im Auftrag 

des 

historischen Vereines von Unterfranken und AschaflFenburg 

von 

Dr. Michael Wieland, , 

z. Zt. Beneficiat in Hof heim. ' " 



WÜRZBURG 

1887. 

Druck der Kgl. Universitätsdruckerei von*H. Stürtz (vorm. Thein). 



.^' 



Verlig dM hiitstiMbtD VertiiM.TOo littrbaiker. 







\\Vlcfttt . JuU. 






Einleitung. 



j^ls der Unterzeichnete im Jahre 1885 mit derGeschichte 
Hofheims (Arch. des hist. Ver. Bd. XXIX.) sich beschäftigte 
und allenthalben Umfrage nach bezüglichem Materiale hielt, 
hörte er von einem Confrater, Herr geistl. Rath Betz in 
Stadtlauringen besitze einen Manuscriptenband aus dem Kloster 
Bildhausen, und enthalte dieser Band neben einer kurzen 
Chronik der Bischöfe von Würzburg auch eine Beschreib- 
ung des Bauernkriegs; vielleicht dass sich Brauchbares darin 
finde. Die gestellte Bitte um Ueberlassung des Manuscripten- 
bandes wurde unter dem 5. Mai 1885 mit liebenswürdiger 
Herzlichkeit gewährt. 

Es fand sich darin für den nächsten Zweck, den der 
Unterfertigte verfolgte, zwar nur weniges; dafür aber ent- 
schädigten ihn mehrere werthvolle Perlen fränkischer Ge- 
schichte, von denen er in dem vorliegenden Buche einst- 
weilen einige dem Leser zur Beschauung darbietet, sich vorbe- 
haltend, die übrigen bei späterer Gelegenheit auszustellen. 

Der Manuscriptenband — Rück und Eck in Schweins- 
leder gebunden und mit grünem Schnitt — besteht aus 
38 Lagen von je 3 und 1 Lage von 6 Bogen sehr schönen, 
guten, gelblichen Papiers, das als Wasserzeichen einen springen- 
den Hirsch hat. Die Höhe des Papiers beträgt 30, die Breite 



IV ■-■-•• 

19^/2 cm. Der Rand ist mit Ausnahme der Blätter, welche 
mit der kurzen Chronik der Bischöfe beschrieben sind, ringsum 
mit einer schwarzen Linie abgegrenzt. Es fehlt der allge- 
mein übliche Titel und jegliche Zahlbezeichnung der Folien 
bezw. der Seiten. Das Vorsetzblatt zu Anfang ist das ur- 
sprüngliche. 

Die kurze Chronik der Bischöfe ist der älteste 
Eintrag in das Buch und beginnt mit der Ueberschrift: 

De civitate Wirceburgn: nomine et ejus conditoribus 
und behandelt dies Kapitel auf 4 Seiten; dann folgt sogleich: 
Sanctus Chilianus primus Episcopus Wirceburgensis. 
Alles aber, was von ihm und seinen Nachfolgern bis 
auf Friedrich von Wirsberg einschlüssig gesagt wird, besteht 
einzig aus dem Fries' sehen Argumentum, wie es in der Aus- 
gabe von Ludewig der Geschichte eines jeden Bischofs voran- 
gesetzt ist, und aus dem Fries' sehen Kundspruche, der das 
Ende der Geschichte eines jeglichen Bischofs bildet. Zu ein- 
zelnen Geschichten sind von einer Hand, welche die Reihe 
der Bischöfe von Julius an bis auf Anselm Franz von 
Ingelheim fortführte, Zusätze beigefügt. 
Dann folgt von einer dritten Hand: 

Summari und gantz kurtze verzeichnus der nahmen 
geschlechts, regiments und jahrzeiten der bischofifen zu 
Wurtzburg durch M. Loren tz Friesen secretar: 
bis auf Melchior von Zobel, dessen Todesjahr aber nicht ge- 
nannt ist, und: 

Incipit catalogus Episcoporum Herbipolensium ex 

chronicis et priuilegiis ejusdem Ecclesiae per Johannem 

Trithemium diligentissime comportatus. 

Eine vierte Hand bringt dann das Verzeichniss der 

Domherren etc. unter der Regierung eines jeden Bischofs 

und Memorabilia dieser Regierungen bis zum Tode des 

Bischofs Julius. Dann erscheint wieder die dritte Hand mit 

dem Eintrag: 



V 

Ritterliche Anlag, 
welche unsere umfangreiche IL Beilage bildet; nach diesem 
Eintrag folgen 4 leere Blatter, nach denen 1—2 Blätter 
herau^erissen sind, so dass unser Manuscript mit dem Ende 
des dritten Artikels der bischöflichen Verhandlung mit den 
Bürgern von Würzburg b^innt und alles das berichtet, was 
nachfolgendes Buch sowie die übrigen Beilagen und der An- 
hang bieten. 

Von der nämlichen Hand kommt nun : 

Stett, flecken , dörffer des stifts Wurtzburg 
beneben denen, so hierinnen benannt aber dem stift 
Wurtzburg nicht zuständig, und nach dem Alphabet 
gesetzt sind. 
Es folgt noch immer von der nämlichen Hand: 

Collationes omnium dignitatum et bene- 
ficiorum, quas Episcopus Herbipolensis cum prae- 
posit., decan. etc. Abbatibus etc. suae dioeces. con- 
fert, nee non quaedam collationes Archiepiscopi Mogun- 
tini et Episcopi Bambergensis 
und 

Registrum literarum et privilegiorum, quae 
in capitulo et custoria majoris Ecclesiae Herbipolensis 
continentur ; 
aber das Verzeichniss der Gollationen selbst ist von einer 
ganz anderen Hand und das Registrum nur auf 1 1 ^/g Seiten 
von der Hand, welche den Titel schrieb, ausgefüllt; das 
übrige hat der Schreiber der Gollationen weitergeführt. 

Das Verzeichniss der Archivalien selbst umfasst 40 Seiten 
und schliesst mit 

Item d. brief hell, dz d. capitel hat auf jeglich 
mltr zoll d. oblei gesetzt VI seh. hell, bis in 2000 S 
dz capitel bezalt . observa pro memoria. 
Forma poenalis. 



VI 

Dem Bande nach zu urtheilen ist nun etwa eine Lage 
ausgerissen und kommt ein Vorsetzblatt von ganz anderem 
Papier mit dem Wasserzeichen A K. 

Die Geschichte des Manuscriptenbandes liegt ganz in ihm 
selber. Angelegt wurde er zu Lebzeiten des M. Fries, und 
was unsere Geschichte angeht, so war sie kurz nach dem 
Jahre 1528 bereits verfasst, wie aus der Bemerkung »heutigs 
tags« auf Seite 111 hervorgeht; die späteren Einträge er- 
strecken sich bis in die Regierungszeiten von Melchior von 
Zobel, Julius Echter von Mespelbrunn und Anselm Franz 
von Ingelheim. 

Im Jahre 1789 erscheint der Band zu Schweinfurt im 
Besitze eines judischen Antiquars, von dem der Abt Nivard 
Schlimbach zu Bildhausen ihn kaufte. »Hoc manuscriptum 
emit F. Nivardus Abbas Swinfurti a judaeo antiquario 1789« 
— schrieb Abt Nivard auf das erste Blatt und klebte auf 
die innere Seite des Einbanddeckels sein mit dem Kloster- 
wappen combinirtes Familien wappen und kennzeichnete den 
Band als Antiquitates Herbipolenses. Tom. V.*) 

*) Von Abt Nivards Hand steht nach dem Kundspruch auf Bischof 
Friedrich von Wirsberg noch geschrieben: 

»Nota . Zu Kloster Seligenstadt in der dortigen Bibliothek wird 
auch die vorgeschriebene nämliche kurze Geschieht aufbewahret, nur mit 
dem Unterschied, dass selbige ganz deutsch verfasset, am Titelblatt die 
Wappen des Bischof Julius sowohl als hernach aller andern Bischofen 
gemalte Wappen beigeföget seyen , sodann annoch der Lob- und Kunt- 
Spruch Bischof Julius als das Ende dabei stehe: Diese ist geschrieben 
von Adam Karin Burger zu Wirzburg 1580. Titelblatt: Kurz Register 
oder GeschichtbQchlein aller von des heiligen Kiliani Gezeiten an bis 
hierher gewesenen Bischoven zu Wirzburg und Herzogen zu Franken und 
der fürnehmsten Handlung, so sich bei jeder Regierung begeben und zu- 
getragen mit angehenkten schönen Lob- und Kuntsprücben mit Fleiss 
zusam gebracht im Jahr des Herrn 1580. 

Auf dem 2. Blatt stehet einer seilen die Wappen Bischof Julii, 
wie schon erwehnt, uf der andern seiten aber die Wappen der stadt 
Wirzburg in der Mitte . Oben stehet: den erbarn, fürsichtigen und wol- 
weisen Herrn Burgermeister und Rat der stadt Wirzburg. Unter den 



VII 

Aus dem Nachlasse dieses letztes Abtes von ßildhausen 
kamen die Antiq. Herbip. Tom. V. in den Besitz seiner Ver- 
wandten und einer von ihnen, der erst jüngst verstorbene 
Herr Dr. Nivard Schlimbach zu Stadtlauringen, machte sie 
am 3. März 1855 seinem Pfarrer, dem jetzigen geistl. Rathe 
Joseph ßetz, zum Geschenke. Reverendissimo Domino, 
Domino parocho clementissimo nee non sapientissimo scho- 
larum inspectori hujus temporis Laureopoli Josepho ßetz donat 
ad memoriam benignam hunc librum Nivardus Schlimbach, 
med. pract, Laureopoli 3. Martii 1855.« 

Aber wer ist derAutor der in dem Manuscriptenbande 
gebotenen Mittheilungen aus der Geschichte Würzburgs zur Zeit 
des Bauernkriegs ? Wer immer die nachfolgenden Blätter mit 
einiger Aufmerksamkeit liest, wird am Ende angekommen 
unbedenklich sagen: der Autor kann niemand anders sein 
als der damalige Stadtschreiber Würzburgs — Martin Cron- 
thal; und so klar und zwingend sind die sich ergebenden 
inneren Kriterien , dass der Unterzeichnete fast Bedenken 
trägt, eigens auf dieselben hinzuweisen. 

Unser Autor ist bei den Rathssitzungen, Gesandtschaften, 
Verhandlungen immer selbst zugegen gewesen, und sind ihm 
die RathsprotokoUe , [Urkunden, Briefschaften und Bürger- 
verzeichnisse vorgelegen; er war also mindestens einer des 
Raths. Aber er hat classische und juridische Bildung und 
das weist auf den Stadtschreiber hin, den einzigen Mann im 
CoUegium, der solche haben musste. Und noch mehr: der 
Autor besitzt den vom Hofmeister an den Stadtschreiber ge- 
schickten Zettel, er kann die mündliche Antwort des Stadt- 



Wappen: durch Adam Karin Burgern doselbsten mit Fleiss zusammen- 
getragen und verfertigt im Jahr des Herrn 1580. 

NB. Dieses Buch hab dahier in meinen Händen und selbst ein- 
gesehen , Nivard Abt . 1793.« 



VIII 

Schreibers genau wiedergeben und hat den Brief des Dom- 
dechants an die Adresse des Stadtschreibers (S. 2, 7, 24 
und 50); er verflicht (S. 30) von den eingereichten schrift- 
lichen Beschwerden der einzelnen Viertel die unglimpflichsten 
in seine Mittheilungen und weiss, dass der Stadtschreiber 
das Prädicat »gnädiger Herr«, welches man dem Bischöfe 
versagen wollte, dennoch heimlich in dem betreffenden 
Schreiben stehen Hess (S, 55). Die Rathsprotokolle sind, 
wie sich der Unterzeichnete mit eigenen Äugen überzeugte, 
vom Anfange des Jahres 1525 nur bis zum Gründonnerstage 
[13. April] incl. geführt und findet sich von diesem Tage 
an bis nach Bewältigung der Empörung in ihnen kein einziger 
Eintrag vor ; trotzdem hat unser Autor die genaueste Kenntniss 
von allen Verhandlungen und die ein- und auslaufenden 
Briefschaften liegen ihm vor; über einen schlecht geschriebenen 
Zettel macht er seine launige Bemerkung (S. 26). Das alles 
weist doch auf den Stadtschreiber als Autor mit unverkenn- 
barer Deutlichkeit hin. Von ihm aber ist das betreffende 
M. S. nicht geschrieben, wie die Vergleichung mit seiner 
Handschrift in den Rathsprotokollen sofort ergibt. 

Wem aber gehörte die Hand, welche in dieser Ein- 
leitung als die dritte bezeichnet wird und die in schönen, 
gleichniässigen Zügen und besserer Rechtschreibung noch 
vor dem Tode des Bischofs Melchior von Zobel das Original 
(uad wo mag dieses sein ?) mit Hinweglassung der ins Deutsche 
übersetzten Declaration des Viti Nichten (S. 115) abschrieb? 
Der Unterzeichnete dachte an einen Sohn des Stadtschreibers, 
weil er aus einem Schnörkel nach dem Amen der Geschichte 
des Kitzinger Bauernkriegs den eisten und letzten Buchstaben 
des Namens Gronthal herauslesen zu können glaubt; ob mit 
Recht, dafür wagt er keine Bürgschaft zu leisten. Auffallend 
bleibt immerhin, dass die manchmal höchst flüchtig hinge- 
worfenen, conceptartigen und verworrenen Schilderungen 
vom Abschreiber, der zu seiner Arbeit sich sichtlich Zeit 



IX 

Hess, mit wahrhaft kindlicher Pietät copiert wurden und 
dass er nicht wagte, selbst naheliegende Mängel zu verbessern. 

Ueber Martin Gronthal lässt sich nur weniges berichten. 
Es erscheint dem Unterfertigten höchst wahrscheinlich, dass 
er ein Bruder des bischöflich Würzburgischen Weppners, 
Siegelträgers, Secretärs und späteren Rathes Nikolaus Gron- 
thal von Dettelbach war, der mit seiner Gemahlin Margaretha 
geb. Rosch 1496 die Kreuzbruderschaft und das Armenhaus 
zu Stadtschwarzach stiftete und 1521 noch am Leben war.*) 
Nach Ausweis der Rathsprotokolle wurde er in der Sitzung 
von Montag am Abend Elisabeth [17. Nov.] anno 1511 durch 
den Rathsverwandten Johann Steymetz vor anderen Bewerbern 
in Vorschlag gebracht, welchem Vorschlag der Rath bei- 
pflichtete. Am Freitag praesentationis Maria [21. Nov.] 
dess. Js. wurde der neue Stadtschreiber in Pflicht genommen. 

Seine Verwendbarkeit, Tüchtigkeit und Thätigkeit ist 
aus den nachfolgenden Blättern genugsam ersichtlich. Die 
Ansichten Martin Gronthals über die Bewegung im J. 1525 
sind gesunde und werden dem Bischof gerecht (S. 24, 40, 
114, 115); er ist gläubiger Katholik, rathet und hilft das 
Heiligthum St. Kilians vor den freien Knechten wohl ver- 
wahren und steuert zu den 500 fl. bei, welche den Silber- 
durst dieser Landsknechte stillen sollten (S. 65). Wohl war 
er auch jener im Rathe, dem Fries genauen Bericht ver- 
dankt**). Eine Aeusserung, die Gronthal dem Domherrn 
Michael von Seinsheim gegenüber that und von diesem anders 
ausgelegt wurde, als sie gemeint war, wurde ihm verderb- 
lich. Man hinterbrachte sie dem Bischof und so kam es, 
dass Martin Gronthal unter den 40 Bürgern war, welche auf 
dem Schlosse eingekerkei-t und erst nach beinahe neun- 



*) Vgl. Gropp. Coli. I. 14—26. 
**) Fries. Gesch. d. Bauernkrieges in Ostfranken. I. 214. 



X 

wöchentlicher Gefangenschaft gegen Urphede entlassen wurden. 
Er ward vom Bischöfe seines Amtes entsetzt und erscheint 
im Rathsprotokoll sein Nachfolger Martin Hoflfmann als 
eigens vom Bischof designirt. 

Der Umstand, dass man seine ganze frühere Thätigkeit 
und die von ihm gebrachten Opfer gar nicht in Anschlag 
brachte, die harte Behandlung der von ihm so sehr geliebten 
und vielfach entschuldbaren Stadt, die gegen ihn verübte 
Denunciation, die ausgestandenen Schrecken, die Leiden und 
Aengste der Gefangenschaft, die schweren Bedingungen der 
Urphede, die folgenden schweren Massnahmen gegen die 
Unterthanen (S. 65. 66. 77. 78. 85. 86. 87. 89 flf. 93. 114) 
und die Amtsentsetzung bewirkten mehr und mehr eine 
Verbitterung, welche am Schlüsse seiner Geschichte eine 
nahezu unchristliche Gestalt gewinnt, obwohl er einsieht, dass 
er zu ungeduldig geworden, und Gott um Verzeihung seiner 
Sünde anfleht. 

Ist nicht auch diese in unserer Geschichte eingewobene 
Biographie des Stadtschreibers Martin Cronthal ein Beweis 
für seine Autorschaft? 

Was die Schreibung betriflft, so hielt man sich an die 
für die Fries'sche Ausgabe massgebenden Regeln. Verände- 
rungen erlaubte man sich keine, auch wenn die betreffende 
Stelle offenbar in unfertiger oder verstümmelter Gestalt vor- 
lag, ausser wenn die entsprechende Correktur sich gleichsam 
von selbst ergab, und dann und wann muss ein in Klammern 
eingeschaltetes Wörtchen dem Leser zum leichteren Verständ- 
niss dienen. 

Das Orts- und Personen - Register wird zur leichteren 
Verwerthung des im vorliegenden Buche enthaltenen ge- 
schichtlichen Materials mit Nutzen gebraucht werden können. 

Und nun übergibt der Unterzeichnete dieses Werk, ge- 
wissermassen eine Ergänzung zu dem unseres M. Fries und 
mit ihm in so grosser Uebereinstimmung — denn die ver- 



XI 

hältnissmässig wenigen Textesvarianten erklären sich durch 
Verschiedenheit der Lesung, Verschreibung und Uebersprin- 
gung einer Zeile beim Abschreiben sowie aus dem Umstände, 
wer von beiden gerade Concept oder Original einer Urkunde 
vor sich ha,tte, sehr leicht — allen Freunden der fränkischen 
Geschichte mit dem Wunsche, dass diese so eingehende 
Schilderung der Verhältnisse Würzburgs in jener drangsal- 
vollen Zeit auch ihr Interesse in Anspruch nehmen möge. 

Zum Schlüsse spricht der Unterzeichnete den Herren 
kgl. Universitätsprofessor Dr. Theodor Henner und kgl. Reichs- 
archivrath Dr. August Schäflfler für ihre eifrige Bemühung 
um die Herausgabe dieser Geschichte sowohl als für ihre 
gütige Beihilfe, und ebenso dem Herrn Bürgermeister Hof- 
rath Dr. Steidle und Herrn Sekretär Wittmann für die gütige 
Vermittlung der Aufschlüsse aus dem städtischen Archiv den 
innigsten Dank aus. 

Hof heim, 10. Juli 1887. 



Dr. Michael Wieland, 

Beneficiat. 



Pie Stadt Würzburg im Bauernkriege. 

Von dem Beginn der bäurischen Empörung hatte Bischof 
Konrad zu Würzburg von Seite des schwäbischen Bundes 
zeitig Kunde erhalten, und als ihm durch seinen Amtmann 
zum Reicheisberg, Jörg von Rosenberg, Meldung zugekommen 
war, dass die Bauern in der Rothenburger Landwehr sich 
zusammenrotteten und 3ich hören Hessen, in Bälde nach 
Würzburg zu ziehen, schrieb er an den Statthalter zu Mainz 
sowohl als an den Pfalzgrafen Ludwig um Rath und Hilfe. 
Ebenso trat er in Unterhandlung mit seiner Ritterschaft und 
mit dem schwäbischen Bunde. 

Die heimliche Meuterei Hanns Bermeters und seines An- 
hangs veranlassten den Bischof, mit seinen Bürgern zu Würz- 
burg in Unterhandlung zu treten, um zu erfahren', wessen 
er sich zu dieser Stadt versehen könnte. Mit dieser Ver- 
handlung waren der Hofmeister Sebastian von Rothenhahn 
und Philipp von Herbstatt betraut worden. 

Der Hofmeister hatte, was er mit den Bürgern verhandeln 
wollte, in fünf Artikel zusammengefasst, welche also lauteten :*) 
»Unser gnediger herre von Wirtzburg achtet von nötten, das 
»zur beratschlagung der gegenwör, die wider der bauern versamlung, 
»an der Tauber liegend, furgenommen werden solle, nachvolgend 
»artikel furderlich zu bewegen sind . hierumb begert seine fürstlich 
»gnaden, das ihr, burgermeister , rathe, viertailmaister und sechser, 
»sampt etlichen andern verstendigen aus der gemainde und von 
»wegen derselbigen solche artikel eylend bedenkt, auch euren rathe 
»und gutbedunken seinen fürstlichen gnaden zum furderlichsten ent- 
»decket, damit se^n fürstlich gnaden, auch die herren des thumb- 
»capitels sich gemainem nutz zu gut, was furzunehmen sey, dester 
»eher entschlissen mögen . zum ersten: wa die bauern in das 
»furstenthumb Wirtzburg eintringen, auch sich bey Wirtzburg naheten, 
»was Ordnung itz ufzurichten sey, dardurch man etliche entbörische 
»leute, SO gemainen nutze dieser stat gern umbstiessen und entbörung 
»machten, mit ziemlichen leydlichen strafen verhinderen mögt . zum 



*) Bis hierher Ergänzung de^ Herausgebers für den im Manuscript 
fehlenden Anfang. 

Würzburg im Banemkrieg. 1 



2 

»andern: nachdem unser gnediger herre etlicher geruster burger- 
»schafl neben anderen furslen, so uf die gemelten bauren zu ziehen 
»gedenken, zu dem veldzug bedorfen wurd, ist seiner fürstlichen 
»gnaden begere, verstendigt zu werden, wie viel hundert man ir 
»seinen gnaden zuschicken kontet, also das die stat dannoch zu der 
»wöre notturftiglich besetzt pleybe . zum dritten: mit was ord- 
»nung eines yeden inwoners der stat mel und koren *) zu be- 
»sichtigen, auch der weiter versehung schirst möcht bestelt wer- 
»den- dergleichen (zum vierten) wo feuer auskem, mit was 
»Ordnung ettlich dasselbig zu leschen , und die andern mit ihren 
»wehren die statt zu befrieden, solten eingetheilt werden . item wo 
»die reisigen, so von meinem gnedigen herrn beschrieben und zum 
»theil möchten erfordert, bei den burgern zu stellen, mochten einge- 
»theilt*^) werden.c 

Item nach uberantwortung dieser articel hat der hof- 
meister diesen nachfolgenden zettel dem stattschreiber ge- 
schrieben : 

»Lieber stattschreiber . mein gnediger herr mag wol leiden, dass 
»jede viertelmeister ihren vierteln verwandte gar oder einestheils und 
»sie das bedunkt, uf morgen zusammenfordern und denen in jedem 
»viertel besonder die articel, so ich euch schriftlich durch des Friessen 
»jungen, Melchior genannt, neulich geschickt hab, zu berathschlagen 
»und ihren rath guet bedunken, darauf unserm gn. hrn. zum furder- 
»lichsten eröffnen . sein f. gn. erbeuten sich auch, wo die viertel- 
»meister meinen fürtrag nicht wol gemerkt betten, dass sein gnad 
»mich und andere uf ihr begern solches bey der zunft oder viertel 
»abermahlen will erzehlen lassen; doch muss seiner frst. gn. das 
»noch heint angezeigt werden . wollen sie aber das ihren vierteln 
»selbst anzeigen, lest es mein gnediger herr auch gern geschehen . das 
»alles, bitt ich, woUet schirst dem burgermeister und viertelmeistern 
»thun anzeigen, sich darnach haben zu richten.« 

Uf solchs sind hernach geschrieben person in die viertel 
zu gehen verordnet gewesen, nemlich gen Sandt, Bastheim, 
Gauchheim***) und übern Main: herr Bastian vonRotenhan 
ritter, hofmeister, herr Johannes von Guttenberg, dumdechant, 
herr Michel von Sainsheim, dumherr, und herr Georg von 



*) Bis hierher ist der Inhalt der Artikel entnommen der »Geschichte 
des Bauernkriegs in Ostfranken von M. Lorenz Fries«, herausgegeben 
von Dr. August Schaff 1er und Dr. Theodor Henner L 66. Und nun 
geben wir unserm Manuscript das Wort. 
**) Fries hat 1. c. »untergebracht.« 

»**) Jedenfalls identisch mit dem? bei Fries häufig vorkommenden 
»Gainheim«. 



Gnottstatt von unsers gnedigen herrn und capitel wegen, 
Philip Heissner burgernieister, Jörg Spon und Georg Gannshorn 
von raths wegen ; und dann im Heiger (Hauger), ßleichethor, 
Dietricher und Kresser viertel: grafif Johannes von Reineck 
probst, herr Heinrich von Würtzburg, beede dumherrn, herr 
Philip von Herbilstatt, ritter und Claus von Tettelbach auch 
von unsers gn. hrn. und capitels , und von raths wegen 
Johann Wagenknecht burgernieister, Conrad Ochsner, Claus 
Schmidt und Martin Crontal stattschreiber , und in allen 
vierteln obgemelter massen bericht der aufrurigen Sachen 
und was mit der bauerschaft gehandelt und Unterricht der 
zugeschickten articeln fleissig geschehen mit zusagung, die 
von Würtzburg in ihren beschwerden gnediglich zu hören 
und sich darin halten und zu erzeigen. 

Darauf und damit solchem furnehmen und articuln desto 
stattlicher nachkommen und gelebt, aufruhr und unrathe, die 
etlich des lossen gesinds gern angericht, verhuet wurd, 
verordent der rath, dass man alle nacht sechzig weppner 
zum Grunbaum haben und nachts umgehen und fleissig auf- 
sehen haben sollt, aufruhr und anders, das sich zu unruhe 
er engen wurd, zu stellen, 

Vf den donnerstag nach dem Palmtag [13. April 1525] 
haben ein rath und viertelmeister uf unsers gnedigen herrn 
fürhalten articeln antwort zugeben in schritten, wie hernach 
folgt. 

»Uf des hochwirdigen fQrsten und herrn unsers gnedigen herrn 
»von Würtzburg zugeschickte articel geben burgernieister und rath 
»seiner f. gn. nachfolgende antwort, untertheniglich bittend, die 
»gnediglich zu vernehmen.*) 

»Uf den ersten dass sie leiden mögen, wo etlich in der statt 
»Würtzburg aufruhrig erfunden und sich eigenwilligs furnehmens 
»entporten , dass dieselben alle, wer die weren, niemands ausge- 
»schlossen , mit einer ziemlichen bnrgerlichen straf am leib gestraft 
»wurden. 

»Uf den andern articel des veidzugs halben, wie viel hundert 
»man seinen gnaden schicken könt aus den bürgern von Würtzburg**), 
»ist ihr antwort, dass ein geringe burgerschaft hie, die zu besatzung 
»der wach und aller andern notdurft hilflich und verbunden, und die 
»Stadt weitleufig, auch viel geistUcher und freyer leut hie sitzen, die 



*) »Seiner f. gn.< u. »untertheniglich bittend, die gnediglich zu ver- 
nehmen« fehlt bei Fries. 

♦*) Der Satz »wie viel hundert man — burgern von Würtzburg« 
fehlt bei Fries. 

1* 



»nichts thun; darum ihnen hochbeschwerlich und in diesen ge- 
»schwinden leuften gar nit füglich zu thun ist, jemand von den 
»burgern hinauszuschicken und dannoch gemein statt zu besetzen. 

»Zum dritten versehung des melbs und korns halben zu be- 
»sichtigen und versehung zu bestellen, ist ihr antwort: wo fhne 
»unser gnedige herrschaft befehlen, wollen sie allenthalben körn und 
»mehl besichtigen und was notdurftig ist, helfen bedenken, doch dass 
»weder mel noch kom aus der statt verkauft noch gefurt, sonder zu 
»notdurft gemeiner statt gebraucht und in alleweg das brod in die 
»statt gefuhrt und geantwort werde. 

»Zum vierten Ordnung des feuers halben sagen burgermeister 
»und rath, dass vor etlichen vergangenen jähren burgermeister, rath 
»und viertel meister ein Ordnung furgenommen mit notdurftiger 
»Unterricht, wie ein rath und viertelmeister für gut ansehen, wie 
»solches alles, auch die letzte uud anders darzu dienend, bestellt 
»sollt werden, unserm gnedigen herm bischof Lorentz sei. löblicher 
»gedechtnus, auch unsern gnedigen herm des capitels schriftUch 
»uberantwort ; ihne ist aber uf mehrmals erfordern bisher kein ant- 
»wort worden . die bitten sie nochmals untertheniglich mit dem er- 
»bieten, was darzu dienlich, ihres Vermögens getreulich mit helfen zu 
»thun. 

»Zum fünften der reissigen halb, die bei den burgern einzu- 
»theilen, sagen sie, dass ihnen solches ganz beschwerlich und nicht 
»zu thun in ansehung der geschwinden leuft, itzt vor äugen; aber 
»unsers gnedigen herm hofgesind und amtleut, die wissen ihr herbrig 
»und bescheid; dann die burgerschaft dieser zeit in keinem vorrath*) 
»weder mit habem, heu, stro oder anderm versehen sind . und bitten 
»darauf unsern gnedigen herm von Wurtzburg, auch unsere gnedigen 
»herrn des capitels untertheniglich, diese ihr antwort in ansehung 
»der geschwinden leuft, itzt vor äugen, gnediglichen anzunehmen und 
»derselben landschaft zu beschreiben und ein tag furzunehmen; als- 
»dann wollen sie mit derselben seiner f. gn. landschaften unser an- 
»liegen und beschweraus mit ihne seinen f. gn. untertheniglich fur- 
»bringen, in hoffnung, wo solche gemeine beschwernus gehört mit 
»zimlichen einsehung und nachlassung, dass alsdann in seiner f. gn. 
»land und furstenthum kein entporung oder aufrahr entstehen, son- 
»dern vorkommen werd.« 

Dergleichen antwort gaben auch die andern viertel alle, 
allein dass sie ihre bas geschickt höcher angezogen und ernst- 
licher gestellt hatten . hierauf sind uf den Charfreitag 
[14. April] in offenem rath und in gegen viertelmeister, ausschus 

*) »In keinem vorrath« fehlt bei Fries. 



und etlich anderer in den vierteln, die sich eigens furnehmens 
dargethan, erschienen von bischof und capitels wegen: herr 
Sebastian von Rotenhan, ritter, doctor, hofmeister, der cantzler 
doctor Johann Brieff, Georg von Gnottstatt, herr Johannes 
von Guttenberg, dumdechant, graf Johannes von Rieneck 
und herr Johannes von Lichtenstein, dumherr; und hat der 
hofmeister aus befehl und von wegen des bischofs und 
capitels furbracht: 

»Sein gnediger herr hett des raths und viertel antwort 
»uf die articel, jungst ihm behendigt, gehört und ihm be- 
»folilen, seiner gnaden gemuth zu eröffnen . Uf den ersten 
»articel*), der entbörung halb die aufruhrige zu strafen, Hess 
»ihm sein gnad gefallen, ob jemand aufruhrig erfunden 
»wurd, dieselben inhalt der gegenant wort zu strafen. 

»Uf den andern articel, des hinausziehen halb, gefiel 
»seiner gnaden auch ; hätt wol bedacht, dass die statt weit- 
»leufig und nach notdurft zu besetzen viel leut bedurft; 
»darum wolt sein gnad sie dismals erlassen; doch der tröst- 
»lichen Zuversicht, ob- sich hinach nothsachen zutrugen und 
»sein gnad begert, ihne mit zimlicher hilf nicht zu verlassen, 
»wie andere seiner gnaden statt, volk und unterthanen ge- 
»horsam hilflich zu sein. 

»Uf den dritten articel, besichtigung und versehung 
»körn und melbs halben, sehe sein gnad für gut an, dieweil 
»die herrn des obern raths, darinnen von geistlichen und 
»burgern sessen , das vormals gethan betten , dass sie es 
»nachmals theten, damit kein mangel geschehe, vleissig zu- 
»vorkommen. 

»Zum vierten, der feuerordnung halb, sagt er: der 
»bischof mocht leiden, dieweil ein alte Ordnung vormals der- 
»halben gegeben, aber verlegt und sie nicht haben finden 
»können, es nach derselben alten Ordnung zu halten und 
»der neuen copien zu geben; so dann die entbörische sach 
»sich zur besserung und Stillung geziehen, wolt sein gnad 
»helfen und daran sein, solchs nach dem besten zu versehen 
»und aufzurichten. 

»Uf den fünften articel, der gereisigen halben, sagt 
»sein gnad, dass es seiner gnaden will und meinung nie ge- 
»wesen sei, auch noch nicht sei, einen reisigen zeug hieher 



*) üie Artikel haben bei unserm Autor vielfach eine andere Fas- 
sung als hei Fries; sie zeichnen sich durch grössere Bestimmtheit und 
Reichhaltigkeit aus, was besonders vom 5. u. 6. und auch von der Ant- 
wort der Würzburger auf die Artikel gilt. 



»zu fordern und domit die burger zu beschweren; aber 
»seiner gnaden begern sei , ob geringe zahl reisige uf seiner 
»gnaden erfordern hieher kommen, als uf einmal % 3, 4, 5, 
»10, 15 und dergleichen hieher geritten kernen, die zu schutz- 
»ung land und leut zu gebrauchen, darob kein scheu zu 
»haben, die ein und durch zu lassen; dann er wolt weder 
»zwei- oder dreihundert hieher bescheiden und sie in keinen 
»weg gefehrlich überlegen. 

»Des evangeliums halb sei sein gnad bezichtigt, er ver- 
»hindere das evangeliurapredigen , mit begehr, das frei pre- 
»digen zu lassen . sagt sein gnad, man thu ihm unrecht, 
»dann er habs nie gewehrt, so man das evangelium nach 
»dem buchstab und rechten verstand gepredigt, sondern das 
»zu thun, doch darneben befohlen, zenkisch und aufrührig 
»meinung sich zu enthalten . sein gnaden hab auch sich allent- 
»halben bearbeit, nach gelerten predigern viel geschrieben, 
»die gern gehabt, alsdann samt einem domcapitel mit dem 
»Poliander bittlich gehandelt, hie zu bleiben, mit verheisung^ 
»seinen sold zu bessern, ihm geschenk darzu zu thun; hat 
»aber nicht bleiben wollen, vielleicht ander seiner anliegend 
»halben, und war ihr schuld nicht, wie er dann öffentlich 
»auf der canzel sich entschuldigt . und nachdem itzt ein 
»Prediger im dom war, versehe er sich, er predigt das 
»evangelium rechtgeschaffen; und ob es von jedermann 
»gleich nit verstanden, war vielleicht unser Unverstand schuld, 
»dann unser gnediger herr erbeut sich, das evangelium frei 
»predigen zu lassen , zu gestatten und nicht zu verhindern, 
»doch dass man sich entporischer und aufruhriger articel 
»enthielt. 

»Des begerten landtags halben sagt sein genad, war 
»nicht darwieder, möchts wol erleiden, wolt auch derhalb 
»ein landtag fumehmen, dass man uf montag Misericordia 
»domini schierst hinein kommen und alsdann eines jeden 
»anliegend und beschwerd hören und sich gnediglich ver- 
»nehmen, zimlich, leidlich und dergestalt halten wollt, dass 
»sich jemands einiger unbilliger beschwerd von seiner gnad 
»beclagen dörft. 

»Verner lies sein gnad anzeigen, wie sein gnad den von 
»Nürnberg und andern geleit zugeschrieben in die Frank- 
»furter mess; nun wären sie hinabkommen, sollten nun 
»wieder herauf begleit werden; begert sein f. gn. kein be- 
»schwerung darob zu haben, ob sein gnad die hieher ver- 
»gleiten lies, sie einzulassen samt seiner gereisigen 30, 40 



»oder 50 pferd, ihren nachtsold hie zu haben und ferner 
»ihres wegs zu zihen, und das nicht abzusagen.« 

Ferner sagt der hofmeister: »Es gingen noch etliche im 
»hämisch hinwieder und für, was sein gnad nicht wol ge- 
»fellt . begehrt sein gn. unterrichtung , was sich sein gn. 
»zu den burgern zu Wurtzburg versehen sollt etc. und dies 
»meines gnedigen herrn gnediges gesinnen und antwort 
»gueter meinung zu verstehen, sich als getreue unterthanen 
»gegen seiner gnaden zu halten . wollt sein gnad auch thun 
»wiederum alles, das seinen gnaden zu thun geburte etc.« 

Also traten die herrn aus, und unteredten sich 
burgermeister, räthe, viertelmeister, rechenmeister und an- 
dere von dem ausschuss und entschlussen sich nachfolgen- 
der antwort; die ward ihne vom stattschreiber mundlich 
gegeben und also: »ein rath, viertelmeister, rechenmeister 
»und andere nehmen unsers gnedigen herrn bewittigung der 
»angezeigten articel, durch den hofmeister erzehlet, unter- 
»theniglich an; aber der andern articel halben, wie sie ver- 
»nommen, betten sie etlicher mas beschwerd . und erstlich 
»des landtags halben, dass der allererst über vierzehen tag 
»sollt furgenomen werden, bedünkt sie zu lang sein; der 
»entbörung und leuft halben, itzt vor äugen, war besser, dass 
»es noch heint könnt geschehen . darum war ihr demutig 
»bitt , den tag neher furzunehmen und nemlich uf montag 
»nach Quasimodogeniti [24. April] hie zu Wurtzburg einzu- 
»kommen und zum sachen zu greifen; dass auch unser 
»gnediger herr das landvolk beschreib und hieher zu kommen 
»versichere, ihne auch angezeigt werde, warum sie be- 
»schrieben, und solchs ausschreiben einem rath und viertel- 
»meister wer und ehe es ausgieng, ein copei zugeschickt 
»werde, damit sie den gemeinen mann dester eher stillen 
»mögen. 

»Des geleits halben aus Frankfurter mess wollen sie nit 
»hindern, sundern fürt gehen lassen, wie vor alter her- 
»kommen ist. 

»Der andern reisigen halben, so unser gnediger herr zu 
»schutzung seiner f. gn. stift, land und leut je zu Zeiten be- 
»schreibe und geriten kommen, woll man es (nit) wehren, 5, 
»6, 10 oder 15 pferd ungefehrlich einlassen, ein nachtsold hie 
»zu haben und dann fort zu reiten, doch nur zu zweyen 
»thoren, als das Rennweger und Bruckenthor, und zu andern 
»nicht als aus Verursachung der geschwinden leuft halben, 
»letzt vor äugen. 



8 

Burgermeister, rath und viertelmeister brachten auch 
den rathen an, »wie etliche geistliche, munch und closter- 
»jungfrauen ihr wein und getreid aus der statt fremden ver- 
»kauften , war nicht billig noch leidlich; dann so sich ein 
»Unfall zutrug, mocht gemeiner statt an versehung merk- 
»licher nachtheil und daraus nichts guets erwachsen ; hetten 
»sie das ihr herein geflöhet, wollten sie hie sein und also 
»verkaufen, sollten sie auch hinauszihen . darum eines raths 
»unterthenig bitt, solchs zuvorkommen und nicht zu ge- 
»statten. 

Das getreid und melb allenthalben zu besichtigen, ist 
den rathen die antwort gegeben: »ein rath, viertelmeister 
»und andere sehen für gut an, dass solche besichtigung ge- 
»schehe durch die des raths, viertelmeister und etliche aus der 
»gemein, und dass ihne einer von unsern gnedigen herrn des 
»capitels zuzugeben werde, als sie sich dann dess alsbalden 
»vereinigt, und dass ein viertelmeister, einer des capitels und 
»einer des raths geben, und dass die viertelmeister einen 
»rechenmeister und einen ausschuss zu ihnen nehmen und 
»solchs thun sollen; und ist die besichtigung also auf den 
»Osterabend geschehen. 

»Zu dem, dass der hofmeister von wegen und aus befehl 
»des bischofs hat anbracht, wie sein gn. wurd bericht, dass 
»noch etliche burger in hämisch her und dar gingen und 
»lufen, wesst nit, in was meinung, und begert ihn zu be- 
»richten, wess er sich zu einen burgern versehen sollt — 
»sagen burgermeister, rath und viertelmeister, sie haben hie- 
»yor seinen f. gn. und capitel zugesagt, dass sie bei ihne 
»ihr guet, leib und leben lassen ; dergleichen habe ihr gnedige 
»herrschaft ihne hinwiederum auch gnedige zusagung gethan ; 
»dess wären die burgermeister noch urbittig . aber über 
»solche zusagung hetten etliche aus ihrer gnedigen herr- 
»schaft sich von ihne gethan samt den ihren; wessten sie 
»nit, in was gestalt und wess sie sich zu ihnen versehen 
»sollten . aber sie wollten sich gegen ihrer gnedigen herr- 
»schaft als fromme unterthanen halten der unterthenigen 
»hoflfnung, solche herwiederum zu gewarten . item dass die 
»Wurtzburger her und dar gehen sollen etc., darzu sagen sie, 
»dass es keiner gefehrlichen meinung geschehe; denn sie 
»hetten alle nacht etwo viel wepner zum Grefen(eck)hart, an 
»den thoren und anderswo mit befehl, getreu vleissigs auf- 
»sehen zu haben zu beschutzung dieser statt, unser gnedigen 
»herrschaft und den burgern zu guet, als denn in diesen ge- 
»schwinden leuften die notdurft erfordert . sein gn. solltens 



9 

>auch keiner andern meinung verstehen, dann sie wollten 
»sich nit anders halten, dann seiner gn. gehorsame unterthane 
»die sach gern gut sehen.« 

Und der obgeschrieben articel halb wurden hofmeister, 
räthe, herrschaft mit burgermeister, rath, viertelmeistern und 
andern eins; allein des landtags halben konten sie nit eins 
werden; aber copei des ausschreibens zum landtag wurd 
ihnen zugeschickt, also lautend: 

»Conrad von gottes gnaden bischof zu Wurtzburg und herzog 
»zu Franken den ersamen unseren lieben getreuen burgermeister und 
»rath in unser statt Wurtzburg unsern grus zuvor*). 

»Ersame und liebe getreue . nachdem sich itzund in unserm 
»furstenthum allenthalben beschwerlich , unerhört aufrühren und 
» empör ung ereugen, darinnen etlich unser verwante und unterthane, 
»auch andere zu uns und unsern stift gehörig sich ^^uch aufruhrig 
»beweisen und verfuhren lassen, über das ihrenthalb einig clag oder 
»beschwerd, dass wir ihrer entpörung ursach geben, nicht furbracht 
»oder wir dagegen gehört werden; wann aber dermassen entpörung 
»und aufruhr, wo die nit gestillt und abgewendt, nicht allein uns, 
»sondern unsern land und leuten verdürbhch und schedlich ist, 
»haben wir mit unsers dumcapitels, auch ander unserer trefflichen 
»räthe zeitigen räthe**) beschlossen und bewogen, unser und unsers 
»Stifts landschaft zu uns zu fordern, mit und neben denselben mit 
»hechsten vleiss zu berathschlagen, wie solch empörung und aufruhr 
»zu stillen und hinfuro zuvorkommen weren, darinnen dann und an 
»aller biUigkeit bei uns kein mangel erscheinen soll . begern dem- 
»nach an euch gnediglich und wollen, dass ihr zwen oder drey 
»verstendige aus unser statt und amt***) auf Misericordia domini 
»[30. April] schirst zu nacht her in unser statt Wurtzburg zu uns 
»verordnen wollt, andern tags in unser canzlei zu fruer zeit zu er- 
»erscheinen , die mit andern unsers stifts stett , leuten und amtver- 
»wanten obgemelter gestalt uns und euch allen zu guet getreulich zu 
»halten und zu bedenken, auch berathschlagen zu helfen, wie der- 
»massen aufruhr und emporungen zu begegnen sei . wo ihr dann 
»einige beschwerden zu haben vermeint, die euch wieder recht und 
»billigkeit auferlegt sein soll, die wollet uns alsbald auch furbringen, 
»darauf wir uns gnediglich und dermassen gegen euch erweisen und 
»erzeigen wollen, dass ihr euch an allen dem, das recht und billig 
»ist, von uns nicht zu beclagen haben sollt . und domit ihr auch 



*) Dieser Passus fehlt bei Fries. 
**) Fries 1. c. I. 85 hat richtiger »zeitlichem rathe«. 
***) Für »auss unser statt und amt« hat Fries 1. c. »aus euch«. 



10 

»solchen tag desto stattlicher besuchen möcbt, geben wir euch von 
»euer gewarsam aus, darzu, darauf und darvon bis wieder in euer 
»gewarsam unser frey, stark, sicher gleit allenthalben in unserm 
»furstenthum an enden, do wir zu vergleiten haben, für uns und 
»alle die unsern, der wir ungefehrlich mechtig seind, in craft diss 
»briefs ohngefehrde, der Zuversicht, ihr auf solchen tag unausbleiblich 
»erscheinen und das best bei uns und unserm stift thun sollt . das 
»wollen wir gegen euch wiederum in gnaden erkennen. 
»Datum am Osterabend [15. April] anno 1525«*). 

Desselben tags ist das getreid laut vorigs beschluss be- 
sichtigt und wie vor versammleten rath und denen aus der 
gemein funden und angezeigt worden: ob 10713 malter 
korns und melbs . darauf dozumahl beschlossen , dass die 
stift und clöster anfahen sollen und jeder den vierten theil 
seines getreids aufmachen lassen , damit der schad nit 
allein über rath und viertel ging, sondern sie auch mit 
leiden betten . desgleichen haben sie sich dazumahl ver- 
vereinigt und entschlossen, dass man kein wein, getreid 
oder melb den fremden aus der statt verkaufen sollt, es wer 
dann die statt genugsam versehen, darauf die kornmesser 
acht haben und solche anzeigen sollten; es ist auch des 
obgemelten ausschreibens copei in die viertel geschickt, dann 
sie wollten alle handlung wissen . binnen solcher handlungen, 
so zu Wurtzburg , wie obsteht , beschehen , schrieben die 
häufen viel und mancherlei zu den stetten, doerfern und 
flecken, allenthalben sie in ihr netz auch zu zihen, wie 
dann erstmals den von Eyvelstatt , nemlich Jacob Kohl, 
Hanns Marckart und etc. beschahe, welche samstags den 
Osterabent [15. April] drey gen Wurtzburg zum Bürger- 
meister und rath verordneten . liesen doselbst diese meinung 
anbringen, wie sie von ihren herrn und freunden zu Eyvel- 
statt gefertigt wären, Werbung zu thun, mit der bitt, sie 
guetwillig zu verhören und treuen rath mitzutheilen , und 
sagten : 

»Denen zu Eyvelstatt wer zu drey mahlen von der ver- 
»Sammlung der bauern geschrieben, ob sie zu ihn kommen, 
»das evangelium helfen handhaben und der gerechtigkeit 
»beistand zu thun, dass sie als christliche bruder sich zu 
»ihne fugen sollten etc. . welche f.(ragen) betten sie den herrn 
»des capitels furgedragen, ihrer hulf und trosts begert . und 



♦) Fries hat: »datum in unser stat Wirtzburg uf sambstag den 
Osterabend«. 



11 

»wiewol ihne viel zusagung geschehen, leib und leben bei 
»ihnen zu lassen, so wer doch ihne weder hulf noch trost 
»begegnet, machten sich auf den Steinhaufen (meinten den 
»Steinhansen) war wenig frag nach ihne . nun war ihne der 
»verrat brief zukommen, den betten sie ihre herrschaft 
»noch nicht sehen lassen . das hett sie verursacht, zu ihne 
»zu schicken, rede derhalben mit ihne zu haben, das sie 
»dann itzo gethan; und betten aber von ihne nichts anders 
»erlernen mögen, denn sie gesagt, sie wollten niemand zu 
»sich zwingen; welcher aber aus freyem willen zu ihnen 
»käme, das evangelium und gerechtigkeit handhaben zu 
»helfen, den nähmen sie an als ihren christlichen bruder. 
»begerten darauf getreuen rath ihne mitzutheilen , wess sie 
»sich hierinnen halten und wess sie sich auch zu den von 
»Wurtzburg, ob sie genötigt wurden, versehen sollten.« 

Dess riethen ihne burgermeister und rath des landtags 
zu erwarten. 

Dazumahl als sich die sachen dermassen zutrugen und 
sich die sachen und leuft täglich je lenger je erger ereuglen, 
Hessen sich die vom ausschuss einmüthiglich und öffentlich 
hören und vernehmen, was gehandelt und mit einer gemeinde 
wissen zu thun . des und anders, so die von dem ausschuss 
eigenwillig furnahmen, erschrack ein rath nit wenig, merkten 
zeitlich, dass die ausschuss keinen gueten willen machen, 
noch zu vertrag und der sachen Stillung dienen wurd. 

Des andern Ostertags [17. April] haben die von Ochsen- 
ftirt einem rath geschrieben, zwen ihrer rathsfreund Hannsen 
Wolff und Jobst Herolt sambt dem stattschreiber mitge- 
schickt, die zeigten an: »wie sie bericht, dass ein gemeiner 
»landtag von dem bischof furgenommen . nu besorgen sie 
»sich, sie möchten darzu nicht erfordert werden ; und darum 
»ihr bitt, so das unterlassen, ein rath sollt ihr aus freund- 
»licher nachbarschaft gedenken und nicht vergessen und 
»handien, damit sie auch darzu erfordert wurden . sie 
»brachten auch an, wie etlich ihr nachbauern gern sich zu 
»ihnen theten, wo sie auch die angenommen, wollten ob 
»acht oder zehentausent menschen zu ihnen bracht haben; 
»die betten sie mit gueten worten bisher abgewiesen, do- 
»heim bei ihren weibern und kindern auch gutern zu bleiben, 
»so die noth erfordert, wollten sie dannoch sich nit ver- 
»lassen ; mit viel erbietens ihres nachbarlichen und freund- 
»lichen diensts und willens«. 

Darauf wurd ihnen ungefehrlich diese meinung geant- 
wort : 



12 

»Ein rath hat ihr anbringen gehört und freundlicher 
»meinung verstanden . sie sollten sich auch alles freundlichen 
»willens zu ihnen getrösten und versehen ; und wo sie nicht 
»zum landtag beschrieben wurden, wollten sie ihrer bitt 
»eingedenk sein und begern, sie auch zu erfordern . doch 
»wo es ihne gefiel, war ihr rath, vor ein capitel darum auch 
»zu ersuchen. 

»Zum andern ihrer nachbauern halben, die sie ange- 
»sucht betten, zu ihnen ein zuzukommen, sehe ein rath für 
»gut an, sie mit gueten worten aufzuhalten bis zu ernanten 
»landtag, wie ein rath bei einer gemeind auch gethan, so 
»viel sie gekönt, gestillt; der hoffnung, so sie und andere 
»landschaft in ihrer beschwerd gehört, unser gnediger herr 
»sollt sich, wie sein gnad zugesagt, zu abwendung derselben 
»gnediglich und also erweisen, damit seiner gnaden und 
»Stifts verwände sich keiner unbilligen beschwerd von seiner 
»f. gn. beclagen dörft und die sachen allenthalben zu frieden 
»kommen.« 

Des tags hat der abt zu S. Steffan begert, ein truhen 
mit etlichen briefen und anderem hinter einen rath zu 
treuen banden zu entpfahen . ist abgeschlagen und durch 
mehrer theil beschlossen, aus Ursachen, dass es einem rath 
zu nachtheil, sie auch darum kommen möchten. 

Des dritten Ostertags [18. April] kamen zwen Stattlau- 
ringer, brachten ein brief, vom schultes, burgermeister und 
rath doselbsten ausgangen; der wurd vor rath verlesen, 
inhaltend: »wie sich ein häuf bauern zu Bildhausen zu> 
»saramengethan, das closter eingenommen, sie mit wehrender 
»band gefordert, zu ihne zu kommen, das evangelium helfen 
»aufzurichten, und um rath gebeten.« 

Darauf entschluss sich ein rath dieser antwort: 

»Es sei schwer in diesen sachen zu rathen ; aber die- 
»weil ein landtag von unserm gnedigen herrn furgenommen 
»laut seiner gnaden ausschreiben , dess man ihnen . copei 
»gäbe . dess wollten die von Wurtzbui^ erwarten, der hoflf- 
»nung, so die gemeine landschaft in ihrem gebrechen ge- 
»hört, es sollt allenthalben zu frieden und Stillung solcher 
»aufruhr dienen . sehen auch für das best an, dass sie solches 
»ihren freunden anzeigen, solchen tag auch besuchen sollten 
»und zwischen der zeit gedult tragen und ihr gemein mit 
»guten Worten auch stillen.« 

Es brachten auch die von Hang einem rath an, »wie 
»die pfaflfen zu Haug ihren stift und hofe mit buchsen, 
»wehren und anderm wol versehen und verwahrt betten, auch 



13 

»viel stein in stift lassen tragen; möcht leuth (leicht?) zu ihnen 
»bracht und grosser schad einer gemeind daraus entstehen«, 
ist davon mancherlei geredt und entlich beschlossen worden, 
etlich vom rath und aus ihrem viertel uf zehen oder zwölf 
person nach essens zu fordern , solchs zu besichtigen , und 
wie man das erfund, alsdann weitter davon zu handien, und 
darzu geordent : Conradt Ochsner, Hannsen Wittstatt, Claus 
Friederichen und Chilian Ochsner . darneben wurd be- 
schlossen, »dass man etlich wechter, die redlich sind, in stift 
»schicken, aufsehen zu haben, und dass der stift ihn lohnen 
»solt; desgleichen dass man zwen redliche menner uf den 
»hohen thurm bei dem Galgenthor aus den vier vierteln in 
»der statt verordnen, tag und nacht darauf zu bleiben, 
»questen und andere zeichen sich zu vereinigen, ob ichts 
»geferlichs vernommen, alsdann warnung zu thun . item 
»(dass) das Rennwegthor zugeschlossen, das Galgenthor aber 
»offengelassen werde . doselbst solt man von 4, 5 bis in 
»15 reisiger aus und ein lassen, ein tag und nacht unge- 
»fehrt zu Wurtzburg in der statt zu bleiben und drüber 
»nicht; welche reuter man allwegen zu abends dem burger- 
»meister, wie viel der herein kommen, anzuzeigen« . es kamen 
auch die jenseit Mains für rath, beclagten sich, »sie wären 
»übel versehen; besorgten, ihnen mögt unversehens durch 
»Wiesenfelders und anderer herrn zu s. Burkhart höfe 
»schaden zugefügt werden« . wurd derhalb geredt, »dass 
»guet war, des Wiesenfelders inner thor, so er für sich neu- 
»lich gemacht, auch den chorzusanctBurkhardt zuzumauern«, 
und beschlossen , solchs zu besichtigen und furzunehmen. 
desgleichen begehrten die inwohner obgemelt, mehr schrenk 
(schranken), einen bei s. Lienhardt*), ein bei Woltzen haus 
und einen bei der Wenck und dann ein ketten bei Cuntz 
Hirten haus zu machen . ist uf vielfeltig ihr ansuchen be- 
schlossen zu thun . ferner wurd diss tags beschlossen, »die 
»handwerksleut und hecker allenthalben in vierteln zu be- 
»schicken, desgleichen die burgerssöhn, so noch unver- 
»pflicht wären, und dass man von denselben pflicht 
»nehmen, damit man wüsste, wess man sich zu ihnen ver- 
»sehen sollt, nemlich dergestalt, dass sie bei ihren meistern 
»und burgerschaft stehen, ihnen in ihren nöten hilf und 
»beistand thun wolten, und dass ein jeder solchs zu thun 
»dem burgermeister mit treuen an ayd statt globen solt; 



*) Wohl die im Archiv des hist. Ver. XV. 1. S. 69 sub 8 erwähnte Kapelle. 



14 

»welcher das nit thun wollt, (sei) in der statt nicht zu dulten«. 
itera die von Hassfurt haben burgermeister und rath auch 
angesucht, geschrieben und zwen ihrer rathsfreund mitge- 
schickt, mundlich ihr beschwerd fürgetragen; unter andern, 
»dass entbörung unter ihnen war, dass sich auch unser 
»gnediger herr unterstunde, seinen cast bei ihne zu leeren, 
»hinweck zu fuhren und dergleichen andere sein ambt zu 
»versehen, war ihnen schwer; besorgten, die gemeind bei 
»ihnen wurden das nit leiden noch gestatten« . baten um 
rath und gericht, wie sie sich hierin halten sollten. 

Dess Hess ihnen ein rath durch gemeinen beschluss an- 
zeigen : »der furgenommen landtag war nit fern ; dess woU 
»ein rath erwarten, ihr beschwert furzutragen, in Zuversicht, 
»so ein rath und landschaft in ihren beschwerden gehört, 
»unser gn. herr wurd nachlassung und milderung ihrer be- 
» seh werden erzeigen und dermassen, dass sich niemands dess 
»beclagen und die Sachen allenthalben zu gueter einigkeit 
»und frieden kommen sollt . das sollten sie auch thun und 
»domit abscheiden.« 

Der bischof (liess) des vierten Ostertags [19. April] durch 
sein schultheisen begehren, ihm zwen geng auf der muhlen 
am Main zu seiner gnaden notturft zu mahlen einzugeben, 
ist verwilligt und darbei beschlossen worden, sein gnad zu 
bitten, zu verfuegen, dass »die bech unverhindert von herr 
»Conradt von Grumbach und munch zu Maybronn, der ein 
»sondere muhl gemacht, vor nit gewest, dahin das wasser 
»könn gelassen werden, oder dass er vergönnen wolt, dass 
»die burger das selbsten holen möchten.« 

Item die von Neuenstatt unter Saltzburg schickten 
Hannsen Seyfrieden den alten und sonst noch zwen, auch 
etliche aus der zent und ambt kamen mit ihne, brachten ein 
credenz mit begehr, sie zu unterrichten, wie sie sich als 
die hauptstatt in diesen aufruhrigen geschwinden leuften 
hielten . darauf antwort ihne ein rath zu Wurtzburg: »dass 
»sie ihne den bischof ihren gn. herrn in diesen aufruhrigen 
»geschwinden leuften mit solchem anhaltlichen vleiss, damit 
»solch aufruhr gestillt und nit allein ihne, sondern einer 
»ganzen gemein landschaft zu guet gehandelt und erlangt, 
»das er entlich bewilligt, einen gemeinen landtag zu halten, 
»der war fürgenommen ufsontagMisericordia domini [30.April]. 
»aldo sollten alle seiner gn, und stifts verwanden in ihren 
»beschwerden gnediglich gehört und, so viel leidlich, abge- 
»wendt und dergestalt, dass sich niemands unbilligs fur- 
»nehmens gegen seinen gnaden beclagen solt; wie dann solches 



15 

:&alles seiner gnaden ausschreiben angezeigt . desselben tags 
:^wolten sie erwarten, betten auch bishero also ihr gemeind 
»aufgehalten und gestillt; das mochten sie auch thun, der 
»hoffnung, die Sachen wurden auf solchen angesetzten tag 
>zu gueten frieden kommen . und, darauf erboten sie sich, 
»was sie ihn zu freundlichen willen thun kunten, weren sie 
^»geneigt, dass sie sich auch alles gueten zu ihnen versehen 
»sollten, dann sie je zusammengehalten und eines herrn 
»weren«. 

Dergleichen antwort ist von dem rath zu Wurtzburg in 
gleichem fall den von Zellingen, Erelbronn und den von 
Bischoffshaim vor der Röhne gegeben worden. 

Es beschloss auch des obgemelten tags der oftgemelt 
rath zu Wurtzburg : »den bischof zu erinnern und bei seiner 
»gn. anzubringen der zweyer geng halb uf der muhl, dass sie 
»die sein gn. zustehen lassen wolten; daneben zu bitten, das 
»wasser, wie obsteht, in die statt zu verschaffen, damit man 
»die bachmuhlen zur notturft ausgebrauchen möcht; auch 
»wie burgermeister und rath von etlichen uf dem land ange- 
»sucht, und demnach besser war, dass der landtag, so zu 
»lang hinausgesetzt, näher und kürzer angestellt würd. 
»weiter dass viel red durch den gemeinen man hin und 
»wieder gingen, und dass sein gnad ein bolwerk, auch etlich 
»viel buchsen gegen der statt gericht, wie sie nit anders 
»merken könnten, denn zu gemeiner statt beschedigung. 
»desgleichen obs sein gnd. auch gefeilig, deucht sie guet 
»sein, dass man etlich aus Wurtzburg und andern stetten zu 
»der bauerschaft verordnen und schicken solt, mit ihne zu 
»reden und handeln, dass sie abzugen, des landtags, der vor 
Ȋugen, erwarteten; alsdann solt die sach zu ruh und gueten 
»frieden jedem theil leidlich bracht werden.« 

Darneben wurden diss tags vorigem beschluss nach alle 
handwerksgesellen, der ob fünfthalbhundert w^as, zu pflichten 
angenommen; und wiewol etliche sold forderten, wurd be- 
schlossen, ihnen nichts zu geben; welcher nicht bleiben 
wolt, hinfahren zu lassen. 

Item es wurden uf jeden land wehr thurn noch ein man 
verordnet, die hörner haben, questen ausrecken und anders 
thun solten, so sich etwas begab, wie sie sich dess vereinigten, 
dardurch sich ein jeder, was auswendig der statt vorhanden, 
dester bas, wie dem zu begegnen, vereinigen könten; des 
gleichen unter den thoren auch beschehen solt. 

Der abt zu S. Steflfan sucht abermahlen bei einem rath 
an, seins closters brief und andere cleinot in Verwahrung 



16 

zu nehmen, die meinung, ob ein statt noth anging, das an- 
zugreifen . ist abgeschlagen und beschlossen, damit unver- 
woren zu sein. 

Nachfolgends uf donnerstag nach Ostern [20. April] sind uf 
dem berg erschienen: Philps Heissner burgermeister, Hanns 
Frank, Jörg Spon, Claus Friderich, Claus Hofifraann und der 
Stattschreiber von raths wegen, und dann Balthasar Würtz- 
burger, Hanns Schneider und Jörg von Wurmbs, Steffan 
Diemer (Dietmer) , Hanns Fleischmann , Ludwig Brendlin 
(ßrendle) von der viertel und gemein wegen, haben bei seiner 
gn. die oberzehlten beschluss der muhlen, wasser und an- 
suchung um rath etlicher von den stetten halb etc. und was 
sie ihnen geantwort, anzeigten etc . Solches gefiel dem bi- 
schof ganz wol; sagt: »es dörft sich auch niemand von 
»ihme besorgen, dass er ichts in ungnad gegen imands fur- 
»nehmen wurd ohn besonder gros ursach; sondern er wolt 
»uf angesetzten tag ihr aller irthum und beschwerd hören, 
»sich darinnen also halten und erweisen, dass sich niemands 
»einiger beschwerd beclagen dörft« . letztermahlen zeigten 
die gesanden ihme bischof an »wie viel und mancherlei red 
»der ungewehnlichen rüstung halb, die taglichs uf dem berg 
»geschehe , giengen ; baten dess gnedigen bericht« . darzu 
sagt der bischof: »er bekent, dass er sein geschütz allen t- 
»halben im schloss, wo es noth war, geordnet; aber nicht 
»zu nachtheil, sondern zu beschützung der statt, burger und 
»schloss und ihn allen zu gut und dergestalt, dass er ver- 
»hoff, wo ichts thetlichs gegen ihn furgenommen, sie damit 
»abzuweisen; solten es auch keiner andern meinung verstehen, 
»dann er meint es gut; wolt auch alles seins Vermögens zu 
»den burgern setzen; versehe sich auch desgleichen wieder- 
»umb zu ihne« . darneben ward von der handlung, so sich 
nechsten tags davor zu s. Affra verloffen, geredt, do man 
denn zugreif und einfall gethan, etlichen wein aus dem keller 
gezogen etc., welches dann einem rath und viertelmeister nicht 
lieb; wessten doch nit, wie solches mochte vorkommen, und 
baten um rath . darauf sein gnad sagt , » er wer geneigt, 
»solchs helfen vorzukommen, und vermeint, dass ein rath, 
»viertelmeister und rechenmeister, auch andere redliche 
»menner in vierteln, die gern ruhe, fried und einigkeit sähen, 
»sich mit einander unterreden und einer einigen meinung 
»und Verstands sich vereinigten: zweifelt ihne nicht, der- 
»selben weren mehre dann der , die entbörung und aufruhr 
»begehrten, und dass auf einen tag ein jedes viertel sein 
»inwohner verbot, mit denselben handelt; welche bei den 



17 

»friedsamen bleiben wollen, sollen uf ein seilen trelen, und 
»die nicht das Ihu» wollen , uf die andern seilen ; und so 
»alsdann die aufruhrigen erfunden wurden, sie zu slrafen 
»oder sie zur slalt hinaus zu weisen, so lang bis diese auf- 
»ruhr geslill; wollen sie aber hernach ihr fuhrnehmen ab- 
»stellen, möchlen sie wieder hineingelassen werden; und wo 
»solch Vereinigung geschähe, zweifelt sein gnaden nicht, sie 
»wohl und friedlich bei einander stehen und bleiben würden.« 

Ferner ward darzumahl bei sein gn. gueter meinung 
und ralhs weis gehandelt: »wo es sein gn. fürtreglich sein 
»bedeucht, dass etliche von Wurtzburg und andern stellen 
»zur bauerschafl geordnet und geschickl würden, mit den- 
»selben zu handeln, ihr gemuth zu erlernen und sonderlich 
»des furgenommenen lahdlags halb, ob sie dess erwarten 
»und die sach bei ihnen in einen stillstand bringen möcht«. 
sagt sein gnad, »er besorgt, es wer vergeblich; dann er 
»hell die von Butlarlh hereingeforderl mit zusagung, sie 
»nichts entgelten zu lassen elc; aber sie hellen die anlwort 
»geben, sie wären ilzt im zug, hellen sich zu der bauerschaft 
»verpflichl, könnten nicht von ihne zihen; aber sein gnad 
»Avoll das nil abschlahen, sich darob bedenken und einem 
»rath seiner gnaden gemuth hierinnen eröffnen; mochten 
»rath und vierlelmeisler auch Ihun«. 

Beschliesslich ist sein gn. erinnert, »warum sie Wurlz- 
»burg die stall meide, zu seinen berg nil hinab komme; sein 
»gnad dörf sich doch nil besorgen; hellen ihne zugesagt, 
»leib und guet bei seiner gn. zu lassen; wollen sie nach- 
»Ihun mit demütiger bilt, sich seiner burger und statt nil 
»so gar zu entäussern« . sagt sein gnad, »wann die auf- 
»ruhr, so hernieder, war gestillt, so wolt sein gnad gern 
»herabkommen und alles sein vermögen zu der stall und 
»burgern setzen ; aber in solcher entbörung wolt er sich auf 
»dem schloss enthalten keiner bösen meinung, sondern den 
»Sachen allenthalben zu guet; es möcht sein gnaden sonst 
»Schmach oder anders von den aufruhrern begegnen und 
»daraus nichts guels folgen . so aber die Vereinigung, wie 
»gemell, geschähe, wolt er herabkommen; sie sollen auch 
»ein sichern Zugang zu ihm hinauf ufs schloss und herab 
»haben« . domit ist man also abgescheiden. 

Nachfolgends uf freylag nach Ostern [21. April] wurden 
neben ganzem rath vierlelmeisler , rechenmeisler und die 
vom ausschuss zusammen erfordert und ihnen alle handlung, 
wie sich die den nechsten lag zuvor (vor) dem bischof zuge- 
gelragen, vorgelesen und noltürfliglich angezeigt, darauf 

Würzburg im Bauernkrieg. 2 



18 

ferner gehandelt und durch mehrer theil beschlossen, »dass 
»man die unruhigen und aufruhrigen bürgerlich strafen und 
»sodann dieselben zur statt hinaus zu weisen, bis so lang 
»die Sachen zu frieden kommen , alsdann dieselben uf ihr 
»ansuchen wiederum einzulassen. 

»Item dass die viertelmeister ihre viertelsverwante uf 
»sontag den nechsten frühe ungefehrlich zu 4 und 5 hören 
»zusammen fordern und verbieten, sie befragen solten; 
»welche friedlich leben und gem ruhe haben , wie unser 
»gnediger furgeschlagen , solten uf ein Seiten treten, die 
»andern uf die andern Seiten; welche aber aufruhrig er- 
»funden^ solten hinausgewiesen werden : doch solt ihnen die 
»statt unverboten sein, und wo sie's abstellen, wieder ein- 
»gelassen werden«. 

Solchem befehl ist nicht nachkommen, wie es dann ein 
rath gern gut gesehen und ihr vermögen darzu gethan 
betten. 

Item es wurd auch mit gemeiner folg beschlossen , zu 
den bauern nach des bischofs meinung zu schicken, ob man 
bei ihnen einen friedlichen anstand erlangen möcht; und 
wurd in summa dazumahl alle sach nach gelegenheit der 
zeit wol betrachtet und bewogen, wohin diese leuft schicken 
wurden; derhalb dann von nöten geacht, gut Ordnung fur- 
zunehmen mit wissen und verwilligung des bischofs . aber ob 
es gleich in einem viertel uf eine guete meinung bracht 
ward, doch allweg durch etlich uneinige buben vergifl und 
wieder zurückgetrieben. 

Samstag nach Ostern [22. April] erschienen vor rathe 
Anshelm Schrautenbacb von Carlstatt und andere mehr von 
raths und gemeind wegen daselbst, uberantwort ein schrift, 
so ihnen von der Versammlung zu Aura zukommen; zeigt da- 
neben an, wie sich die leuft geschwind und fertig ereugten, und 
sie jedoch gern als from leut thunwoltenund willens (wären), 
bei Wurtzburg als der hauptstatt zu bleiben; bat um rath. 
darauf ihnen wie andern obgemelten auch antwort gegeben 
und mit etlichen Worten darbei fuglich furgehalten, »was den 
»von Garlstatt vergangen landtags Turkenzugs halben ange- 
»stelt, gehandelt, dass gemeiner statt Wurtzburg nit zu ge- 
»ringen Ungnaden gereicht; solt hie nit zum argen, sonder 
»zu einer erinnerung gedacht sein . verantworten sie ufs 
»glimpflichst, es wäre ihrer gemeinde nicht lieb ; wollten hin- 
»fur thun alles, das einem rath geliebt« . und also mit dank- 
sagung und dem erbieten abgeschieden, »bei den ihren vleiss 



19 

»anzukehren, nichts dann was zum frieden dient, bei ihnen (zu) 
»verschaffen und furdern.« 

Es wurd auch uf anzeig doctor Nicias von Hanau, dass 
es des bischofs guetbedunken und rath war, die statt 
Ochsenfurth, Gerolzhoffen, Garlstatt, Tettelbach, Arnstein 
und Volkach beschrieben, dass ein jede zwen redliche menner 
aus ihne uf sontag nachmittags zu Wurtzburg einzukomjnen 
verordnet, lauts einer schritt, an sie beschehen, wie hernach 
geschrieben : 

»Unser freundlich dienst zuvor, besondere gueten freund *) . aus 
»bewegung der geschwinden leuft und entborung, itzt vor äugen, 
»haben wir in besten furgeuommen , zu der bauerschaft**) etlich 
»person von raths und gemeind wegen •*•) zu schicken und mit 
»ihne zu handeln, ob wege zu finden, sie zu stillen, fried, einigkeit 
»und ein stillstand bis nach erscheinung künftigs furgenommenen 
»landlags bei ihn zu erlangen, und daneben bewegen, dass es guet 
»were, dass ihr mit andern stetten und stifts verwandten t) auch 
»darbei weret . darum unser fr. bitt, wollet zwen verstendig aus 
»euch zu uns verordnen uf morgen sontags zu zwu boren nachmittag 
»hie zu erscheinen, furter das best helfen zu berathschlagen , was 
»mit der bauerschaft zu handien sei und je das nit absagen . wollen 
»wir fr. verdienen . bitten dess euer schriftlich antwort.tt)- 
»Dat. uf samstag nach Ostern [20. April] anno 25. « 

Herr Philipp Suppan zu Haug, Matthias Meun zum Neu- 
münster, beede dechant, und h. Eberhardt von Grumbach, 
Chorherr zu s. Burckhardt, haben diss tags vor einem rath 
anbracht, »wie etliche sich hören Hessen, die pfaffen zu er- 
>schlagen; lag an Worten nit viel, so die werk nicht hin- 
>nach folgen« . baten freundlich Unterricht, »was eines raths 
»gemut und sie sich getrosten solten; dann sie achten nit 
»dafür, dass es eins raths will oder meinung war« . ist ihn 
darauf geantwort : »es sei einem rath wieder und nicht lieb, 
»war ihr gemuth nichte, gegen ihne oder einen geringern 
»ichts thetliches furzunehmen ; betten bisher ihres Vermögens 
»gestillt , wolten es hiefur mit vleiss auch thun . doch trieben 
»etliche geistliche viel dorichter rede : man solt den burgern 
»die köpf abschlagen, betten es wol verdient, wurd auch 



*) Fries apostrophirt 1. c. 134: »ehrsame und weise besonder gute 
freunde«. 

**) Fries hat: »zu der versamlung der bauerschaft«. 
♦**) Hiefür liest man bei Fries: »aus uns, dem rathe und gemeinde«. 
t) Fries hat: »mit andern stetten, des stifts verwandten«, 
f t) Dieser Satz fehlt bei Fries. 



20 

»geschehen ; gäben dardurch ursach zu solchem und anderm ; 
»blieb billich vermieden«. 

Es wurd einem rath angezeigt, wie herr Heinrich von 
Wurtzburg, domherr, seinen bruder Caspar, dechant zu s. 
Burckhardt, etlich getreid und wein verkaufen wolt, schuld 
damit zu bezahlen; solcher ursach halb, dermassen feischlich 
fürgeweuvit, wolts ein rath und viertelmdster nit gestatten 
bis nach angesetztem landtag . der schültes zu Randersacker 
samt seinen verwanten sucht auch wie andere rath, dann 
sie willens wären bei der landschaft und bischof zu bleiben, 
ist ihne uf solch ihr anmuthen wie andern (geantwort), still 
zu stehen, anheims bis nach dem angestelten landtag zu 
bleiben . desgleichen hatten bei einem rath zu Wurtzburg 
die zehen dörfer am Main als: Retzbach, Ober- und Nieder- 
leinach, Zellingen, Erelbronn, Thungersheim, beid Hochheim 
und Zell in der gassen auch rath gesucht, wie sie sich 
halten solten, mit erbietung, bei den von Wurtzburg zu 
bleiben . den ist geantwort: »des landtags zu erwarten und 
»wie man zu dem häufen schicken wolt, möchten sie auch 
»mithelfen . dess sind si6 abgeschieden, jemand aus ihne 
»auch darzu zu verordnen«. 

Item es wurden des tags aus denen des raths in jedes 
viertel zwen verordnet, zu versuchen, obgemelts des bischofs 
erbieten genedig und guetlichs begern anzuzeigen, darinnen 
in mancherlei weg kein fleiss zu sparen, nichts unterlassen, so 
zu fried ersprieslich sein möcht . das den sontags Quasimp- 
dogeniti [23. April] mit allem fleiss und nach der leng samt 
eines raths und viertelmeister begern, des bischofs darauf 
gegeben antwort und ferner anmutung beschehen, und dar- 
neben zwu copien der brief von den Versammlungen zu 
Aura und Bildhausen uberschickt, öfl'entlich verlesen worden, 
alles zu früher tagszeit . dess alles theten die gesantep 
samt den viertelmeistern nach mittag relation in offenem 
rath uf meinung, dass sich ihre Inwohner uf solches alles 
guetwillig erboten und sonderlich des meisten theiles sich 
dermassen theilen und drennen zu lassen guetwillig hören 
lassen, domit nur fried wurd gemacht, wie dann solches und 
anders articelsweis aufgezeichnet und öffentlich verlesen 
worden was, welchs doch alles nach mittag, als die unruhigen 
voll wurden , die viertelsverwanten und gemein loss gepöfel 
zusammen kamen, verendert wurd, sich keineswegs drennen 
wolten; und derhalben ist man den andern articeln auch 
nit nachkommen. 

Als aber, wie obsteht, bei der gemeind in vierteln an- 



21 

bracht, geschahen von etlichen viel und mancherlei clag und 
rede, »wie die reissige viel im veld erstochen, derhalb die 
»metzlerknecht nit mehr hinaus Avolten; möcht mit der 
»zeit grossen mangel an fleisch und nichts guets gebern; sie 
»ritten auch durch die Weingärten und den samen , theten 
»merklichen grossen schaden; (wäre) nicht zu leiden; darumb 
»wolt unser gnediger herr, dass man des landtags erwarten 
»solt, billig solchs abzustellen, auch verschafft werden, würd 
»sonst nichts gutes daraus« . desgleichen sagten sie, »wie 
»der bischof ein wagen voll zutdrich uf unser frawenberg 
»hätt lassen fuhren uf meinung, die mit pulver, schwefel, bech 
^unA andern zu füllen, damit die statt Wurtzburg und 
»burger zu verbrennen und zu verderben; begerten, ein 
»rath solt solchem vej*dacht zuvorkommen , den bischof um 
»gnedigen bericht, wess sie sich zu ihm versehen, ansuchen, 
»das abzustellen bitten . item der munch von Grumbach 
»(habe) 5675 h buttern in weg fuhren lassen in meinung 
»die zu verkaufen; besorgt ein rath, der bischof wurd (sie) 
»uf den.berg fuhren lassen; darum kaufen sie die in gewön- 
»lichem werth uf fursorg«. 

Und als ein rath zu Wurtzburg dem häufen zu Aura 
und Aw geschrieben, ihn zu vergönnen, dass sie etlich aus 
ihnen in ihre leger schicken möchten , freundlich gesprech 
mid handlung mit ihn zu haben, dieselben darzu vergleiten 
etc., welche schrift also lautet: 

»Unser freundlich willig dienst, erbar, fürsichtig und weis be- 

»sonder guete freund . wir sind willens, etliche aus uns mit andern 

»verordneten von etlichen statten des stifts zu euch zu kommen un- 

»gefehrlich in zweyen tagen, mit euch zu reden und zu handien, 

»unser gemuth und meinung zu erkennen zu geben und herwieder- 

»um das euer zu hören und zu vernehmen; und so es euch fuglich 

»war, möcht ihr un§ bei diesem boten schriftlich verständigen, 

»auch uns und die, so mit uns zu euch kommen werden, zu euch 

»und wieder von euch versichern . desgleichen solt ihr auch wiederum 

»von uns gesichert sein, und uns das nit abschlagen; wollen wir 

»freundlich verdienen . bitten hiebei euer freundhch antwort . die 

: »genad und fried gottes sei mit euch«. 

»Dat. ut s.«. 

Darauf gaben hauptleut und rath der versammelten 

häufen der bauerschaft zu Aw im leger diese antwort. 

»Gnad und fried in Christo . lieben bruder ^ inhalts euers 
»Schreibens haben Avir verlesen, wie ihr willens seit, mit etlichen 
»stetten uns zuzuschicken , mit uns zu besprechen , begert derhalb 
»Sicherung von uns und zu uns . sagen wir euch craft dieser schrift 



22 

»frey sicher gleit zu, also dass ihr Tersichert sein solt von und zu 
»uns von allen den unsern , so wir ohngefehrdt mechtig sein . diss 
»zu wahrer urkund haben wir diesen brief mit unsern gewohnlichen 
»insigel beschlossene. 

»Datum sont. Quasimodogeniti [23. April).« 
Welcher brief vor rath, viertelmeistem, auch denjenigen, 
so zu solcher Schickung von den stellen gen Wurlzburg 
kommen, neben einem brief, was man bei dem häufen handien 
solt, verlesen worden, der ihnen dann wolgefiel, darein ver- 
williglen etc. . darnach sind uf montag nach Quasimodo- 
geniti [24. April] hinauszuziehen verordnet worden, nemlich 
gen Aw: Claus Schmitt des ralhs, Jörg von Wurm vieri;el- 
meister, Stefan Sorg rechenmeister und Hanns Glunk vom 
ausschuss von den von Wuri;zburg wegen; Stefan Lesch 
von Geroltzhofen, Hanns Schwann von Volkach, Claus Her- 
mann von Garislalt, Hanns Kolb von Amstein, Jörg Hein- 
mehr von Randersacker und Anlhoni Kranch von Erelbronn. 
und dann gen Aura: Claus Friederich des ralhs, Hanns 
Bräutigam viertelmeisler, Jörg Tyflf rechenmeister, Caspar 
Volkmar vom ausschuss zu Wurlzburg; Jörg Schwartz von 
Geroltzhofen , Wolf Kraus von Volkach , Ditz Hofsteger von 
Carlslatl, Philips Pfisler von Amstein, Fritz Kehler von 
Randersacker und Hanns von Retzbach — diesen dozumal 
öffentlich aldo befohlen, was sie mit der versamlung handeln 
und reden sollten, dess auch ein schriftlicher bericht gegeben, 
also lautend: 

»Lieben hen*n, freund und bruder in Christo . burgermeister, rath, 
»viertelmeister und gemeinde der statt Wurtzburg und anderer statt ge- 
»schickten hie entgegen wünschen euch, den hauptleuten und ganzer 
»versamlung, die gnad und fried gottes und bitten euch mit allem 
»vleiss und als geschickte in unserm anbringen, wie die uns be- 
»fohlen, unverdrieslich, freundlich und guetwillig zu hören*). 

»Erstlich so bitten wir euch, uns freundl. zu berichten, was 
»euch zu diesem schweren zug und furnehmen geursacht hab.. 

»Zum andern, ob nicht weg zu finden weren, euers furnehmens 
»friedlichen stillstand und ruhe zu haben, wie und in was gestalt 
»solches zu thun euch leidlich, was dann die von Wurtzburg und 
»andere statt, auch wir die geschickte darzu dienstlich, hiflich und 
»redlich alles Vermögens sein können, solt mit allem vleiss beschehen 



*) Fries 1. c. schreibt: »Lieben herren und freunde . wir als ge- 
schickte von wegen der von Wirtzburg und ander stette unsers gnedigen 
herm von Wirtzburg bithen euch, uns in unserm anbringen, uns be- 
volhen, gutwilliglich zu vernehmen.« 



23 

»damit gottlicher, christlicher Med und bruderliche einigkeit aufge- 
»richt und erhalten würd. 

»Zum dritten, so wollen wir euch freundl. meinung nicht 
»bergen, dass unser gnediger herr von Wurtzburg uf vleissig an- 
»halten der von Wurtzburg mit beclagung ihres und eines ganzen 
»lands grosser, unleidlicher beschwerung erlangt, dass sein f. gn.*) 
»einen gemeinen landtag furgenommen und ernannt uf nechstkünftigen 
»sontag Misericordia domini [30. AprilJ zu Wurtzburg einzukommen 
»und montag darnach zur handlung zu greifen, mit vertrostlicher 
»zusagung, uf denselben tag aller seines stifts verwanten beschwerden 
:^und mängel zu hören, sich mit milderung und nachlassung, so viel 
»immer muglich, gnediglich also halten und erweisen, dass sich nie- 
»mands einiger unbilliger beschwerth von seinen gn. beclagen dörfl; 
»des haben die von Wurtzburg zu warten seiner gnaden vor etlichen 
»tagen zugesagt . und wo es euch gelegen und zu thun, ist unser 
»freundl. und bruderl. bitt, ihr wollet binnen solches tags geruhet 
»sitzen, uf denselben tag auch erscheinen, euer beschwerd und was 
»hierinnen zu thun und zu rathen, mit ihne und andern stifts ver- 
» Wanten doselbst furlragen, der hofPnung, gott der allmechtig soll 
»sein gnad verleihen, damit gemeine beschwerth abgewendt und alle 
»sach zum besten und friedlichen wesen kommen sollen, dann die 
»von Wurtzburg und andere statt, auch wir je gern hilflich und 
»furderlich sein, friedlich wesen aufzurichten und das zu handien, 
»das dem evangelio nicht entgegen sei; freundlich und in bruder- 
»lieber lieb bittend, uns dis unsers anbringens, das treuer, gueter 
»meinung geschieht , nicht zu verargen, und was euer gemuth 
»hierinnen ist, uns auch zu erkennen geben , und so es euers gemuths 
»wer, uf furgenommen landtag zu erscheinen, alsdann, so ihr begert, 
»weren wir erbutig, bei unserm gnedigen herrn ihn Sicherheit und 
»geleit zu solchem tag zu erlangen, der hoffnung, es soll ihne nicht 
»abgeschlagen werden«. 

Solche Schrift und anders, auch wer zur legation ver- 
ordnet, ist dem bischof furgetragen worden und daneben ge- 
betten, sie schriftlich zu vergleiten, dameben auch ein mund- 
lich gleit zu geben . dabei sind gewest Philips Heissner, 
burgermeister und (der) statt Schreiber . das dann alles also 
geschehen, bewilligt und durch den bischof zu vollstrecken 
befohlen worden . es sind auch dazumahl sein gn. andere 
beschwerth furgetragen, als nemlich der reutter und zuedrich 
halb als obsteht . darauf antwort gefallen, »dass sein gn. 
»kein reutter draussen hab denn zehen pferd, solten etlichen 

*) Die Worte »erlangt, das sein f. gn.« fehlen bei Fries. 



u 

»habern ins schloss geleiten; hielt nicht dofur, dass die jemand 
»beschedigen weder am leib noch am guet; het dess sun- 
»derlichen befehl gethan, wolt getrewlich darvor sein . aber 
>es möcht sich etwa begeben, so man nach den reatern 
>schuss, dass sie um Sicherheit willen abwegs und durch die 
»weingerten zu fliehen benottigt würden; man solt solch 
»schiessen unterlassen, wurd solchs auch nit beschehen«. 
der zudrig halben antwort er, >dass ihm unrecht beschehe, 
»wo er solches anders dann zu beschutzung schloss und statt 
»brauchen zu lassen vorhaben solt, aufgelegt wurd; soltens 
»auch nicht anders verstehen . als auch dazumahl angeregt 
»wurd, wie mancherlei fei und mangel bei den becken in 
»Wurtzburg brods halb sich zutrug, mit bitt, zu vergönnen, 
»dass rath und viertelmeister jemand aus ihnen wehlen und 
»ordnen möchten, brod zu besichtigen, der gemeind schaden 
»in solchen zuvorkommen, dieweil der oberrath, der hievor 
»solches geordnet, dieser zeit nit in wesen war: welches alles 
»sein gn. nach dem besten zu thun und furzunehmen be- 
» willigt, doch dass sie seinen schultes auch darzu nähmen«. 

Diese antwort uf beschehene Werbung von dem bischof 
wurd alles uf mittwochen nach Quasimodogeniti [26. April] 
in versammelten rath eröffnet, darneben auch vom statt- 
schreiber angezeigt, »wie sich bischof Conradt so gnediglich 
»und demutiglich erboten; wo er ein vihehirt war, genug 
»und mehr denn zuviel« . darauf nichts desto minder dazu- 
mahl etlich antworten, »sie dörften des schultheisen nicht, 
»woltens wol ohn ihne ausrichten« . darauf wurden zu ge- 
treidmeistern geordnet : Hanns Wytstatt , Jörg Seyler aus 
denen des raths; Hanns Schneider, Endres Mörder, Peter 
Tuchle, Hanns Mayer, Steffan Mahler und Jacob Cleinschnitz, 
und befohlen, »wie sie das getreid geben lassen solten, nem- 
»lich um 1 fl. anfenglich, darnach um 24 ß bei den 
»burgern, die es verkaufen wollen, zu fassen, so sie es 
»anders hingeben wolten; nachfolgend bei den geistlichen, 
»doch solten sie nach ihrem gutdunken solche Satzung 
»mindern, mehren etc.« . es wurd auch durch einen rath in 
Schwaben, Hessen, Bamberg und allenthalben boten geschickt, 
sich zu erkundigen, wie die leuft stünden, ob man desto 
eher zu fried rathen künt und der aufruhr begegnen möcht. 
es geschahen dazwischen etlichen geistlichen viel zugrifif von 
dem unentlichen gesind, nahmen und zogen ihn wein aus 
den kellern, suffen sich voll, daraus viel unraths erwuchs; 
kunt ein rath nicht stillen. 

Indess wurden die verordneten mit einem solchen credentz. 



25 

als hernach folgt, und obbestimmter Werbung hievor dins- 

tags abgefertigt. 

»Unser freundlich und willig dienst zuvor, lieben bruder in 
»Christo . wir haben euer antwort, uns uf unser nechstes schreiben 
»an euch gethan , empfangen , darin ihr uns von wegen unser und 
»ander von statten geschickten zu euch zu kommen geleit und sicher- 
»heit zugesagt etc., alles inhalts euers briefs vernommen . darauf 
»schicken wir hiermit zu euch die erbam N. N. und N. unser und 
»mit ihnen etlich mehr von stetten, mit befehl von unsert- und 
»ihrentwegen mundlich bittlich Werbung vorigem unserm begehr nach 
»an euch zu thun, wie ihr ab ihne vernehmen werdet, freundlich 
»bittend, wollet sie gutwilllglich hören, ihne, ihrer Werbung dissmahls 
»wie wir ihne selbst glauben und euch hierinnen freundlich, bruder- 
»lich und also erweisen, damit freundlicher gueter will allenthalben 
»aufgericht, auch fried und einigkeit desto stattlicher erhalten werden 
»mög, damit auch die armen und unschuldigen wittwen und weisen 
»in ihrem grossen Jammer und leid etwas getrost und künftig übel, 
»mord und blutvergiesen, auch verderben land und leut vorkommen, 
»das wollen wir samt der belohnung, so ihr unzweifenlich von gott 
»empfahen werdet, in schuldig untertheniger gehorsam wiUighch 
»verdienen«. 

»bat. die ut s.« 
Solchs alles verrichten die gesandten nach ubergebener 

credenz und laut der Werbung getreulich, kernen wieder, 

zeigten an, wie sie den bauernhaufen nit zu Aw, sondern 

zu Ochsenfurth antroffen betten , und brachten zur antwort 

ein Schrift, lautend also: 

»Hauptleut der versamleten häufen der bauerschaft zu Ochsen- 
»furth im leger den fursichtigen burgermeister , rath, viertelmeister 
»und gemeind zu Wurtzbui*g, unsern lieben brudern*), genad, fried 
»in Christo . fürs, lieben hn. und bruder . euer zuschicken und ge- 
»muth haben wir von den euern, uns zugeschickt, mundlich, auch 
»nachmals schriftlich vernommen, auch ein antwort begehrend**); 
»können wir itzund auf euer anmuthen gar nichts antworten, dann 
»von tag zu tag uns fremt volk zuzeucht ; zimt uns derhalben ohn ihr 
»wissen und meinung euch kein grundUch antwort zu geben . so wir 
»aber zusammenkommen und uns in eurem schreiben ersehen, möchten 
»wir euch vielleicht guetUch antwort nit verhalten . Dat: dinstag 
»nach sont. Quasimodogeniti [25. April] anno 1525.« 
Die andern aber, so gen Aura und zu den häufen do- 

selbst abgefertigt, kamen auch, brachten ein schlechte ant- 

*) Soweit fehlt der Eingang bei Fries 1. c. 137. 
**) Fries hat: »und als ein antwort begehret.« 



26 

wort, die on das weder missivs oder ander rechtmessigen 
antwort uf solch trefflich Werbung form nach gestellt hat, 
also lautend, schlechts auf ein zettel geschrieben, wie zu 
achten von einem losen dorflich gerber: 

»Die bewegiichkeit der christlichen versamlung zu Aura und 
»Bildhausen mit ihrem zugebören. 

»Zum ersten ist das gemein volk von den geistlichen wieder 
»göttliche Satzung betrangt und beschwert, nemlich als die clöster 
»und andere prälatum, die nit zu settigen gewest sein; und nach- 
»dem das wort gottes sich in zweyen oder 3 jähren obngefehrlich 
»wieder an das licht gethan, das sie dann zum mehrem theil zu 
»verdunkeln verfolgt haben, das sie dem armen christglaubigen 
»entzogen. 

»Zum andern hat unser gnediger herr itzt zu dieser schwinden 

»zeit dem armuth ein grosse, beschwerliche auflag zu geben zuge- 

»mutet und nichts desto weniger einem jedem armen dabei zu reissen 

»geboten, wann man den mahnet, dass er geschickt sei, damit ge- 

»meiner mann hoch bewegt und aufruhrig worden ist ; und als unser 

»gnediger herr den landtag verkündiget , do sein von den legem 

»boten erfunden worden, dobei schrift, an andere herrschaft gehörig, 

»durch welche schrifl das gemein volk solt beschedigt werden; die- 

»selbige schrift das gemein volk allererst bewegt, und sich in die 

»closter gelegert und je mehr und mehr taglich zugenommen und 

»andere nottürftig articel, damit gemeine landschaft beschwert worden, 

»von den landtag ungezweifelt von den statten genugsam furbracht«. 

Diese und dergleichen vorgeschrieben antwort samt dem, 

so beider ort legaten in ihrer legation begegnet, wurd in 

offenem rath erzehlt und etlichen auswendigen (auswärtigen) 

copei der gefallenen antwort übergeben. 

Uf donnerstag darnach [27. April] erschienen vor rath 
hingegen herr Johannsen von Guttenberg dumdechant, h. 
Johannes von Lichtenstein und herr Weybrecht von Grum- 
bach, dumherrn, und brachten an, »sie wären bericht, wie 
>die bauem ein antwort hieher geschrieben, wüsten nicht 
»wie, baten um bericht« . darauf wurd ihne copien gegeben, 
wie obsteht lautend . zum andern brachten sie für, »ob die 
»bauerschaft hieher zihen und ichts gegen der statt furnehmen, 
»durch was Ordnung ihne wiederstanden werden möcht, da- 
»mit man vor ihne bleiben , darzu sie sich jetzo hilf und 
»beistand zu thun erboten haben wolten, leib, leben, ehr 
»und gut zu der statt und bürgern zu setzen; versehen sich, 
»burger wurdens auch thun« . uf solch ihr anbringen ist uf 
mehrertheils beschluss geantwort: »die herrn des capitels 
»betten das zu thun hievor auch zugesagt, und über solchs 



27 

»alles hetten sich der meiste theil aus ihnen mit leib und 
>guet*) in die statt zu ihne, wie sie hinauskommen weren, 
»theten, solten hiers ein gutlich antwort wiederfahren« . als 
sie aber unter andern nachfolgenden worten ferner an- 
brachten, wie etliche beschwerth durch gemeine burgerschaft 
angezogen, die noch in ein capitel nit gelangt; wo das ge- 
schehen, wolten sie sich rechtfertigen und dergestalt, dass 
niemand sich einiger unbilliger beschwerth von ihnen hett 
beclagen dörfen, gehalten haben, — darauf wurd ihnen geant- 
wort: >die von Wurtzburg hetten etlich viel gebrechen 
»unserm gnedlgen herrn und ihren gnaden schriftlich ange- 
»zeigt und übergeben, viel und oftermahls um antwort an- 
»gesucht, aber keine gedihen, und wolten darauf künftigen 
>landtags nochmahls erwarten« . letztermahls melden obge- 
dachte herrn , »wie etlichen geistlichen eingrieflf beschehe, 
»dass ihr genommen und unfuglich gehandelt worden ; baten, 
»darfor zu sein« . ist ihn geantwortet: »es sei. einem 
»rath nit lieb, wolten gern ihres vermegens darfor sein, wie 
»sie dann bisshero auch fleiss angewandt und so viel sie 
»könten, gestillt und gern noch thun wolten, ihnen aber 
»etwas mittlen, liesen sie gutlich geschehen« . daneben 
wurden nachfolgend andere Sachen von beeden theilen an- 
geregt: der muhlen und closters Zell halben, die unser gn. 
herr verhindert, allein brauchen und ausbrennen wolt, wie 
die mehr gingen gemeiner statt zu nachtheil und drutz; 
baten darfor zu sein, damit es vorkommen und ergers ver- 
mieden blieb . darauf die herrn den bischof entschuldigt 
und abgeschieden. 

Freytags darnach [28. April] kamen Claus Friederich 
und andere, so gen Aura verordnet gewesen, wieder, haben 
die handlung, was ihnen begegnet, mundlich und schriftlich 
in senatu referirt, wie dann zum theil auch ihr schrift oben 
gemeld und angezeigt ; ist hie nit noth, noch einest zu erzelen. 

Dieses tags kamen etliche von Zellingen für rath, zeigten 
»an, wie Heinrich Bauch und Wendel, ein barbirer, graf 
»Johannsen von Reineck diener bei Zellingen furfahren 
»wollen ; die hetten sie zu verwahren angenommen ; fragten, 
»ob sie burger und sie mit ihne handien solten« . ist ihne 
geantwort: »sie weren nit burger, ohn eins raths wissen 
»abgeschieden, und demnach solten sie selbst mit ihne handien; 
»ein rath west sich ihr nicht anzunehmen«. 



*) Die hier ofifenbar vorhandene Lücke dürfte etwa so zu ergänzen 
sein: »aus der statt gethan; wenn sie sich aber wieder«. 



28 

Es wurd hart gewogen, dass sich täglichs aufruhr und 
zugrifif ereugten, das loss gesindt seltzam und viel zu frech 
war, ohn gewalt nicht gedrennt, werden möcht ; dieweil sich 
keiner mit Worten strafen lies, war von nöten, dieselbe am 
leib zu strafen, w^ie denn hievor auch einsmahls auf der 
bahn gewest, nicht verendt worden war . darauf ist be- 
schlossen: »solches zuvorkommen, sotten vier hauptmenner, 
>einer des raths, ein viertelmeister und ein rechenmeister, 
»darzu einem vom ausschuss zu erwehlen und denselben 
»200 wepner zuzugeben und in das closter zu den Barfässern 
»zu legen, nemlich Paulsen Herolt, BaUhasar Würtzburger, 
»Bastian Wager und Hannsen Glucken . den haben die 200 
»wepner gelobt und sie, die hauptleuth, ihnen wiederum, 
»bei einander zu bleiben, einander und sonderlich den 
»hauptleuten gefolgig und gehorsam sein, was ihne befohlen, 
»getreulich leisten und auszurichten , auch ihres Vermögens 
»aufruhr zu stillen«. 

Es trennten sich zw^ei viertel: Bleichachthor und Hang, 
w ölten zu solcher hauptmanschaft niemand verordnen und, 
wiewohl darnach etlich mit ihren wehren zum Grünenbaum 
erschienen, wolten sie doch einer aus Verhetzung des andern 
nit zun Barfüsern, betten viel lieber ihren muthwillen ge- 
trieben, denn dass sie solches helfen wehren sollten. 

Samstags [29. April] erschienen herr Niclas Geis ge- 
nannt von Hanau, doctor, und herr Hieronymus Schenk vor 
rath, brachten von des bischofs wegen an, »wie derselb 
»einen gemeinen landtag furgenommen in seiner gnaden 
»cantzlei zu halten . aber dieweil noch entbörung in der 
»statt, auch viel fremder leuth vom land herkommen und 
»sich wunderlich und aufruhrisch erzeigten, solt dann seiner 
»gnaden ichts nachtheiliges oder schmach begegnen, wer 
»schwer . demnach betten sein gnad im allerbesten furge- 
»nommen, solchen landtag vor seiner gnaden schloss Unser- 
»frawenberg zu halten, und seiner gnaden beger, dahin zu 
»kommen, so wolt er alsbalden ein freundlichen dank mit 
»den verordneten thun; wo es aber ihnen beschwerlich, 
5>wolt er seiner gn. räth in die statt schicken, doch die hinab 
»und wieder herauf zu versichern; wüst aber ein rath ein 
»besseres, möcht man sein gnaden auch zu erkennen geben«, 
darauf ward durch mehrertheil beschlossen, den räthen an- 
zusagen, »des landtags in der cantzlei laut des ausschreibens 
»zu gewarten; es zim ihn nicht, hinter der landschaft ichts 
»zu bewilligen, mit erbietung, ihne herab und wieder hinauf 



29 

»zu verglaiten« . domit seind sie abgescheiden, solchs wieder 
an den bischof zu bringen. 

Die von Veitshocheim haben anbracht, sie hetten sich 
gen Zell, die muhl zu bewehren, gethan; baten ihn ein 
fuder oder ein halbfuder weins zu schicken . ist ihn abge- 
schlagen aus Ursachen, dass sie sich ohn willen und >vissen 
eins rath doselbst hingemacht, viel Schadens gethan. 

Diss tags sind der wirth zum Rosslein Bastian Sieber, 
Matthias Reichlin und Jörg Hueter, beck, von gemeiner (statt) 
wegen gen Iphofen zur Sammlung, so dazumahl doselbst 
waren, verordnet mit einer Werbung, die hernach volgt. 

»Lieben herrn, freund und bruder in Christo . in vergangen lagen 

»haben aus befehl burgermeister, rath und gemeind der statt Wurtzburg 

»verordneten Werbung an euch gethan, auch ohn zweifei in frischer 

»gedechtnus ; dieweil ihr aber darauf schriftlich antwort und ungefehrlich 

»der meinung geben, wie euch taglich viel volks zuzihe, wolt euch 

»nit gebühren, ohn dieselben antwort zu geben, so ihr aber zu- 

»sammen kommt und euch in unser Werbung ersehet, möcht ihr uns 

. »vielleicht guetlich antwort geben: also sind wiederum hieher zu 

»euch verordent, freundlich bittend, ihr wollet uns uf vorbeschehene 

»Werbung euer freundlich und guetlichen antwort, und wie ihr euch 

»mit besuchung des landtags und Stillstands halben halten wollet, 

»geben, damit wir verhoffen je uf Vertröstung unsers gnedigen h. 

»von Wurtzburg, es sollen uf denselben landtag .gut mittel und weg 

»furgenommen, und all sach zu frieden und einigkeit bracht werden«. 

üf sontag Misericordia domini [30. April] sind aber- 

mahls vor rath erschienen doctor Hanau, Karl Zölner, schultes, 

und herr Hieronymus Schenk und haben anbracht, »wie 

»unser gnediger herr ganz des willens und gemuths gewesen, 

»herabzukomraen; so war sein gn. bericht, wie etlich burger 

»von Wurtzburg bei den bauern; es wären auch auf geng 

»fahren und reiten des schloss verschrenkt und wurd nach 

»seinen dienern geschossen, auch etlicher hämisch seiner 

»gnaden dienern genommen . solten sich dann etlich zu der 

»statt nahen und das leichtfertig volk eingelassen und seiner 

»gnaden schmach, schad oder anders begegnen von den 

»aufruhrigeUj wer schwer und nit guet ; begert nochmals, den 

»tag uf dem berg zu halten oder durch seiner gn. räthe, die 

»sie selbst erwehlen solten, hernieder in der statt oder wo 

»sie ein bessers wüsten, dasselbig anzuzeigen« . ist geantwort 

wie gester samstags, »den landtag hierunden und nit uf dem 

»berg zu suchen; denn es seinen furstl. gn. wol zu thun und 

»ihnen ohn sorg und nachtheil sein solt« . die viertelmeister, 

rechenmeister und äusschuss aller viertel in Wurtzburg 



30 

haben ihr beschwerd, articelsweis aufgeschrieben, einem 
rath geantwort, uf heut in offenem rath verlesen; wie denn 
hievor dero ein viertel verzeichnet, sind dergleichen fast auch 
die andern gewest . diese aber, weil sie unglimpflichsten 
gewesen und gestelt, hab ich sie hierein gemischt . unter 
reden, wiederreden, so sich dazumahl der articel halb zu- 
trugen, fragt Balthasar Würtzburger, viertelmeister zu Sandt, 
wo eines raths articel weren . hat der burgermeister im 
rath umfragen wollen . darauf Würtzburger geantwort: 
»nit also, mit der weis können sie in der gemeind keins er- 
»halten . ein &c. rath solt nit ein stimm haben« . darauf 
ist ein rath der Gaunheumer articel aus solcher beiwohnung 
zugefallen, wie wol ein rath auch etlich leidlich articel, so 
hievor auch eingeschrieben, begriffen haben, aber der nit 
wol darthun dürfen, so gar was ein gemein gegen einem 
rath vergift und arkwönig , dass sie ihnen nichts vertrauten, 
nur selbst herren sein wolten. 

Articel. 

»So wir, wie uns Christus lernet, zum ersten suchen das reich 
»gottes und seine ehre, das wir anders nit erfinden noch erkennen 
»können, dann zu dem lautern ewigen wort gottes, durch und in 
»welchem alle ding erschaffen und erhalten werden, und er selbst 
»das wort ist, wie Johannis am 1., hierauf ist unser fleissig bitt und 
»begern, euer furstl. gn. woU uns von ampts wegen predigen, wie 
»dann alle schrift anzeigt, dass solches einem bischof zu thun ge- 
»hurt; wo luit, wollen e. f. gn. vergönnen, dass ein gemeind oder 
»eine jede pfarr einen unverleumbten mann eines guten zeugnus und 
»lebens das evangelium zu predigen und darzu geschickt und ge- 
» lehrt erwehlen und, so er sich nit gebührlich helt, entsetzen mögen, 
»dann das ist je wie speis, dardurch wir hier und dort ewiglich er- 
»halten werden, wie dann geschrieben an viel orten der schrift und 
»sonderlich »ich bin die Wahrheit und das leben«. 

»Zum ersten.vermerken wir uns nit allein, sondern einer ganzen 
»landschaft zu nutz und gut, den hochwurdigen fürsten und herrn 
»h. Gonraden bischofen zu Wurtzburg und h. zu Franken unsern 
»gnedigen herrn für einen landsfürsten und herrn zu haben und ent- 
»halten.sein f. gn., wie einen fürsten geziemt, von unser und der 
»landschaft nahrung zu hulf und Steuer kommen und als einen 
»landsfürsten vermöglicher weis, was recht und billig, zu statten 
»kommen. 

»Zum andern so erkennen wir die ehrwirdigen herrn des dum- 
»capitels als für unsre herrn und obrigkeit, auch nit gewillt, ihnen 
»derhalb an ihrer obrigkeit ichts, so weit die schrift vermag, abzu- 



31 

»brechen . dieweil sich aber bei menschen gedechtnus die stift 
»und closter dermassen geheuft, und dem armen mann von ihnen 
»untreglich bürden in mancherlei wege durch ihr behendigkeit auf- 
»gelegt, begern wir alle stift und closter als ein untreghch und un- 
»nutze bürden der erden abzuthun , auf dass je in der christlichen 
»gemeinschaft hinfür kein Spaltung sein, und wie ein evangelium, ein 
»tauf, ein Christus — also auch ein christlich wesen, mit keinen 
»Statuten abgesondert . es wäre aber wieder christliche liebe, dass 
»man sie ihrer guter so gar beraubt, dass sie nit nahrung hätten 
»oder hulf zu einem andern ehrlichen handel . ist derhalb für guet 
»angesehen, dass eine gemeinde der closter und stift habe und gueter 
»unter banden nehmen, davon den unvermuglichen ihr leibliche 
»nahrung und den jungen und vermöglichen ein zimlich aussteuer 
»nach gelegenheit der guter gereicht werde, auf dass wir nit ge- 
»sehen werden, zeitliche guter mehr zu suchen, dann die ehre 
»gottes und einigkeit bruder lieber liebe. 

»Zum dritten so haben arm und reich bis anhero den zehen- 
»den theil jeglicher erwachsenden frucht geben müssen, darnach 
»darbei nit bleiben mögen; das ein fürnemlich beschwerung 
»der armen gewesen und noch , wann in anschauchung derselbig 
»zehendtheil unnutzlich und wieder christlich Ordnung durch die 
»geistlichkeit verzehrt werden . solches alles unangesehen war der 
»arm verpflicht, sonderlich eines fürnem Heben gebrauchs dohin bracht, 
»unmündige kind unter ihren jähren für die Weingarten gestellt und 
»gesetzt, auf solchen zehenden theil aufsehen zu haben, denselben 
»unmündigen mehr glaubens dann einem andern, so sein jähre ge- 
»habt, gegeben worden . darum so wollen wir solcher beschwerung 
»entladen unser erbawte frucht zur zeit, wie sich solches erheischt 
»und erfordert, zu unserm gebrauch und nutz nehmen und bringen, 
»doch dass von solchen fruchten sonderlich wein und kom der 30. 
»theil gegeben werden soll, mit welchem 30. theil sich die prister- 
»schaft, so der gemeinde vorstehen, zur noth und nachfolgend die 
»armen nothturftigen , so zu der zeit auf gassen erfunden, durch 
»straf des allroechtigen verarmt , damit zu enthalten . und soll hie- 
»mit abgethan sein aller kleiner zehent, wie der genennt mag werden. 

»Zum vierten, dass hinfüro alle ungeburliche erkaufte zins 
»als 20 Ü, um ein, und alle ander zins, gult, aller handlohn, auch 
»aller erden zins soll abgethan werden mit der weis und mas, ob 
»jemands ein jährlichen gülden zins oder mehr auf seinen gutern 
»erkauft, die hauptsumma mit: denselben jährlichen Zinsen oder 
»gulten vergnügt und bezahlt, dass er alsdann solchen wucherzins 
»mehr zu geben nit schuldig sein soll . wo aber solche zins und 
»gult in kurzer zeit erkauft und die hauptsumma des kaufgelts mit 
»solchen Zinsen und gulten nit vergnügt noch bezahlt worden, dass 



32 



»alsdann dem armen, was für zins eingenommen wären, an der 
»hauptsumma abgezogen wurde, und die Übermas aus brüderlicher 
»treu auf zimliche jahrsfrist dem armen gestellt wurde, damit sein 
»versetzte gueter frey und erledigt würden . wäre aber, dass einem 
»ein gut, wie es gemeint werden mocht, allein um einen zins oder 
»gult geliehen wäre, und sodann dem besitzet solchs guts der zins 
»unleidlich und beschwerlich, soll derselbig zins oder gult nach 
»bruderlicher lieb ermessigt und erleichtert werden. 

»Zum fünften, dass hinfur wess bürgerliche Ordnung als die 
»statt zu bauen, zu bewachen, zu befrieden, unterkeuffer, die wage, 
»geschworne u. dergl., wie man es ein policei nennen kann, den 
»bürgern zu verordnen gestatt und heimgestelt werden , von jeder- 
»mann unverhindert, damit solcher grossen gewalt, der dann bishero 
»durch die geistlichen mit bedrohung des oberraths geübt, abgethan 
»werde, daraus dieser statt grosser abbruch und yerderbnus geschehen, 
»wie menniglich wissen tregt. 

»Zum sechsten soll kein burger hinfuro von gemeinen flecken 
»kein stattgelt zu geben schuldig sein . darauf so sollen auQh alle 
»inwohner bürgerlicher pflicht und was sich derhalb gehurt, mit 
»wachen, reissen, Steuer, fron u. dergl. thun, aus welchen burgern 
»ein erbar rath samt viertelmeistern und sechsern das stattgericht 
»mit redlichen, tapfern, unverleumbten mennern besetzen solle, da- 
»mit Ordnung dieser statt erhalten werde, und nit wie zuvor der 
»arm man solch beschwerd, wie geschehen, habe zu beclagen. 

»Zum siebenten, dass hinfuro alle stras uf wasser und land 
»mit zollen unbeschwert, sonderhch des gülden zoUs, so bei menschen 
»gedechtnus aufkommen und bestetigt, wieder abgethan werden soll, 
»wo sich dann an wege und stege mangel ereugt, dass solches bei 
»den gelegen flecken, stetten oder dörfern solle gebessert und gehand- 
»habt werden. 

»Zum achten so sein bishero ein merkliche zeit und jähre die 
»armen mit der muntz beschwert worden ; und nach dem . in ansehung 
»vergangen jähren die alt muntz ganghaftig, die zins, gult, rent, stieuer 
»und anders damit bezahlt worden, und nachfolgend dem armen zum 
»abbruch seiner nahrung dieselbig alt muntz erhöht und dieselbigen 
»zins, gult &c. mit neuer muntz bezahlt werden, in welchem die- 
»selbigen zins den dritten theil auf sich getragen und noch tregt, 
»darum solches dem armen zu abbruch seiner nahrung nit mehr 
»gebraucht, sondern in allen käuffen und verkäuffen die alt muntz 
»in ihrem werthe gebraucht werden soll. 

»Zum neunten dieweil gott dem menschen alle thier des erd- 
»reichs und wassers zu nutz und gebrauch geschaffen hat, wie im 
»buch der erchöpfung am 1. geschrieben steht, und bishero zu 
»merklichen schaden dem gemeinen geheget und verboten worden. 



33 

»solchen unleidlichen schaden hinfuro zuvorkommen, bitten wir, 
»solches jedermenniglich im gehöltz, felde und fliessenden wasser 
»frey zu lassen . item dass auch hinfuro das gehölz zu brennen und 
»bauen jedermann nach zimlicher notturft frey sein solle; es wäre 
»denn, dass einer aus Unwissenheit ein holz erkauft und nit mit 
»gewalt zu sich bracht, solle vor der gemeinde, der es gelegen, ein 
»zimlicher abtrag geschehen. 

»Zum zehnten, dass hinfuro ein jegliche person mennlichs 
»und weiblichs geschlechts aller furgenommener leibeigenschaft, auch 
»aller anderer unchristlichen beschwert erlassen und erledigt, niemand 
»denn gott zuförderst und nachfolgends dem landsfursten mit jähr- 
»lichem tribut und aufgesetzter Steuer verwand sein soll. 

»Zum eilften, dass hinfur ein erbar rath zu Wurtzburg von 
»und durch viertelmeister und sechser nach eines jeglichen absterben, 
»so für tuglich angesehen und gehalten werden soll, und nit durch 
»die obrigkeitf 

»Zum zwölften ob sich im land und herzogthum zu Franken 
»misshandlung, als prand und gottslesterung, öffentliche ehebrecherei, 
»rauben, diebstahl u. dergl. ereugten, dass alsdann ein jeglicher bei- 
»wohner bei seinen pflichten, wo solchs beschehe, dess wahrnemens 
»und Wissens entpfing, nachfolgen, dieselbigen ubeltheter helfen ein- 
»bringen und zu geschehen lassen; was sich nach solcher geübten 
»missethat rechthch zu erfinden, wollen wir dem weltlichen seh wert 
»empfohlen haben. 

»Zum dreizehnten so sehen wir für gut an, nachdem hievor 
»bei weil, bischof Johann sen von Grumbach lobl. ged. ein gebrauch 
»gewesen, dass hinfuro unser gnediger herr, wo sein f. gn. uf tage 
»die landschaft betr. zihen wolt, aus der landschaft zween oder drey 
»geschickte, verstendige menner zu rathschlagen mit sich nehmen 
»und zihen lassen soll. 

»Zum vierzehnten und zu becreftigung dieser furgenommen 

»articel und zu ewiger handhabung derselben ist von nöten, dass 

»aus den wohlgebornen, edlen, erbarn und vesten herrn und grafen 

»des lands, als nemlich zwen grafen, zwen ritter und zwen aus ge- 

»meiner ritterschaft , darzu sechs von stetten, auch sechs von ge- 

»meiner landschaft verordnet werden sollen, die dann im jähr vier- 

»mal und so oft von noten gen Wurtzburg einkommen sollen, damit 

»solche langwierige kriege und ander grosse schere und verderbnus 

»aufgehoben und vorkommen werden; und sollen alle Sachen bei 

»ihnen in Jahresfrist geordnet und ihr endschaft erreichen«. 

Montags nach Misericordia domini [1. Mai] wurd, wie 

hernach steht, gehandelt und erstlich bedacht : »nachdem die 

»landschaft uf gester hierher zu kommen beschrieben , war 

»noth, zur handlung zu greifen, und für gut angesehen, dass 

"Würzburg im Bauernkrieg. 3 



34 

»etliche von den zu Wurtzburg wegen zu ihne verordent 
»und sie etlich herwiederum zu ihn verordneten, sich mit 
»einander zu unterreden, wie und in was gestalt die sachen 
»furzunehmen, das best zu thun sei« . also sind von raths, 
viertelmeister und gemeind wegen verordnet worden Philips 
Heissner, alter burger meister, Claus Friederich des rats, 
Hanns Sorg und Hanns Schneider viertelmeister, Steffan Sorg 
und Hanns Erk, rechenmeister, Eucharius Herbart und Philips 
Aschaflfenburger vom ausschuss mit dem beschluss und be- 
fehl, dass sie samt der landschaft und ausschuss die sachen 
ufs best zu handien, zu thun und zu lassen macht haben 
sollten . und uf diesen tag wurd im rath (im) beisein (der) 
viertelmeister, rechenmeister, ausschuss und sonst viel anderer 
aus der gemeinde beschlossen und abgeredt ganz.einmutig- 
lichen, »unsern gnedigen herrn allein für ein herrn zu haben, 
»mit glubden und pflichten verwandt zu sein, und einem 
»capitel hinfuro nicht . doch wollen sie ein capitel in ihren 
»wirden bleiben lassen, also wo unser gnediger herr mit 
»thod abgeht, wollen sie darnach einem capitel gewärtig 
»sein, bis wieder ein neuer herr erwehlt wurd, nachfolgend 
»uf den neugewehlten herrn zu gewarten und die wähl einem 
»capitel nicht benehmen ; doch dass derselb oder ein jeder 
»neugewehlter herr von ihme mit unchristlichen glübden 
»und ayden, einer statt und dem land nachtheilig, nicht ver- 
»bunden werden soll«. 

Item die landschaft haben auch etlich ausschuss ge- 
macht . dieselbigen haben beschlossen, dass etlich zu unserm 
gn. herrn auf den berg aus ihnen gehen sollen, seiner gnaden 
anzusagen, des landtags in der cantzlei zu gewarten . es 
haben auch uf heut die hauptleut und Versammlung zu Ip- 
hofen, desgleichen die von Ochsenfurth, so einander zu be- 
gegnen willens, uf obgemelte an sie beschehene Werbung 
der meinung schriftlich antwort ubersandt lautend: 

»Hauptleut, auch verordnete des versamleten haufens itzund 
»zu Iphofen im leger den fursichtigen burgermeister, rath und viertel- 
»meister der statt Wurtzburg, unsern christlichen brudern, gnad und 
»fried in C'hristo*) . christliche liebe bruder . euer Werbung mund- 
»lich auch schriftlich von den euem haben wir vernommen mit 
»begehrung schriftlicher antwort . ist euer begehr, ob wir den euern 
»angestellten landtag suchen wollen oder nicht; könt ihr in der 
»copei, so wir bei den euern euch zuschicken, wol vernemen, in 



*) Bei Fries 1. c. 138 sind diese Worte hinweggelassen. 



35 

»welcher meinung solcher landtag angestelt . ist derhalben unser ge- 
»muth und ernstlich meinung, in gar nichten solchen landtag zu 
»besuchen, und wollen auch euch mit der obgemelten copei gewarnt 
»haben, wolt auch beherzigen die andere euch zugeschickte ant- 
»wort*) . haben wir solchs bruderlicher meinung nicht wollen bergen. 
»Dat. uf Misericordia domini [30. April] anno 25.« 

Copei der übersandten schrift laut also: 

»Dem försichtigen, weisen Gilgen Essig, procuratorn zu Costnitz, 
»meinem besondern gunstigen herm, Johann BriefF, Würtzburgischer 
»cantzler **). 

»Mein ganz willig dienst zuvor fursichtiger, gunstiger, lieber Herr 
»und bruder! wiewol ich euch itzt zum drittenmal geschrieben, so 
»hab ich doch bishero nit antwort oder wiederschrift entpfangen. 
»ist mein freundl. bitt, mich zu verstendigen, wie alle sach zu Ciostnitz 
»gestalt, ob sich die leuft endern oder nit, dann sie sind bei uns so 
»schwind und gefehrlich , dass einen solt verdriessen zu leben , er 
»wer herr oder knecht . und damit ihr auch wissen möcht, wies in 
»Franken stehe, so hat es die gestalt: es haben sich ungefehrlich 
»bei dreyen wochen in einem ort des land zu Franken, Rottenburger 
»landwehr genant, etliche bauern entbört, von ihrer obrigkeit ab- 
»geworfen und ungefehrlich bis in die 3000 zusammen gelaufen . als 
»das die gemein burgerschaft zu Rotenburg an der Tauber gehört, 
»von stund an gegen ihr obrigkeit auch geleindt und denen allen ge- 
»walt genommen und dohin gezwmigen, dass sie nach gefallen des 
»gemeinen manns sich haben mit ihren mitburgern vertragen und 
»nit desto weniger die aufruhrische bauerschaft, so an der Tauber ge- 
diegen, auch mus zufrieden stellen . sein mittler zeit 'meinem gnedigen 
»herm von Maintz und pfaltzgrafen an einem ort, der Schupfer grund 
»genant, ihr unterthanen auch abgefallen und den nechsten mein 
»gn. herrn von Würtzburg leuten in einem amt, darein viel dorfer 
»gehören, gezogen, sich mit denselben vergleicht, also dass dieselben 
»meinem gn. herrn abdrinnig worden, von stund an doselbst einem 
»andern meines gnedigen herrn von Würtzburg amtsverwanten auch 
»zugezogen, in dreyen tagen darnach ihren gn. sechs statt und neun 
»amt abgefallen; und als nu ist statt Würtzburg gegen ihren gnaden 
»also entbort, dass niemand wisst, wann er tod oder lebendig ist, 
»anders nicht geschrien : »schlag tod , schlag tod« ; desgleichen viel 
»dumherrn sich aus der statt, etliche zu Meinungen***), etliche zu 
»Würtzburg auf das schloss, die andern in ihr ge warsam . nun haben 



*) Fries hat: »beherzigen der an rathe zugeschickte antwort«. 
**) Bei Fries 1. c. 116 hinweggelassen. 
***) Fries hat, »gein Maintz«. 

3* 



36 



»meines gned: herrn hofmeister und ich samt etlichen dumherrn 
»uns so hoch gearbeit, dass wir in hoffnung sein, die aufruhr zum 
»theil gestillt; aber sicher ist es noch nicht, dass ich nit 1000 fl.*) 
»nehmen wolt und diese Osterfeyertag in der statt sein, dann es ist 
»ein trunken ungestüm volk, wann es anfahet . und wiewol ich mich 
»von meinem gn. hm. im schloss mit meiner cantzlei enthalt, so 
»haben sich doch die bauem in unser**), dess in die 4 oder 5000 
»ohngefehrlich sein, also gehalten, desgleichen***) zu besorgen, sie 
»zihen meinem gnedigen herrn für das schloss, welches ohn zweifei, 
»so Wurtzburg abfiel, (wie dann hoch zu besorgen) geschehe, dann 
»dergleichen meinem gn. herrn von Bamberg auch geschehen . die 
»burger zu Bamberg haben alle bauern, so dem bischof zu Bamberg 
»zugehören, in die statt Bamberg, welche auch des bischofs ist, zu- 
»geschrieben und bis in die 10000 zu ihne bracht, in die closterge- 
»gefallen, zugleich kirchen und der geistlichen höfe und alles, so der 
»geistlichen ho f und darinnen ist gewest, genommen und weggeführt ; 
»ist die gemein sag, sie wollen in meines gn. herrn von Wurtzburg 
»furstenthum zihen, darinnen funden sie viel gueter, voller cesten, 
»die auch leren; haben meinem gn. hrn. von Bamberg und ihren 
»gned. domcapitel verjagt, wollen auch kein dumherrn mehr haben, 
»allein ein bischof, aber demselben nichts verpflicht sein zu thun, 
»dann den 30. theil des zehenden zu geben, darvon sollen darnach 
»die pfarrherrn auch erhalten werden; und viel seltzamer articel 
»nehmen sie für zu halten . die Frenkischen bauem haben meinem 
»gn. hrn. viel closter und etlicli Schlosser, stett, flecken und dörfer 
»eingenommen, der zum theil ausgebrent, samt etlichen edelleuten 
»die grafen von Hohenlohe anfenglich verjagt, wiewol sich die- 
»selbigen itzt mit den bauern verdragen und das best schloss, das 
»sie haben, Leigfeldf) genant, ihne eingeben . nun ist mein gn. hr. 
»auch im bund, helt ihm jetzt anderthalbhundert pferd und 500 
»mann und hat darzu Unterhaltung des kriegs wieder die oberlendi- 
»schen aufruhrischen bauern ob den 3000 fl. bars gelts auch mus 
»bezahlen; itzt so mein gn. herr in den höchsten nöten, bedrengt 
»und um hulf angesucht, wird ihren gnaden uf das mal hulf ver- 
»sagt, welches zu erbarmen, mus sein reisige dausen halten, sein stift 
»lassen zu grund gehen . das ist die bundshilf; trefs ein statt an, 
»ich zweifei nit , sie wer bald beschirmt : und wann die ritterschaft 
»meinen gn. hrn. verlies, so muss ihr genad meins erachtens aus dem 



*) »Nit 1000 fl. nemen wolt« ist richtiger als »1000 fl, nehmen 
wolt« bei Fries. 

**) Dafür hat Fries richtiger gelesen »hie umher«. 
***) Bei Fries richtiger: »das täglichen«, 
t) Bei Fries richtiger »Langeberg« i 



37 

»Stift entrinnen; aber riiein gn. herr hat etliche gefursten grafen von 
» Hennen berg zu dienern und zu lehenleuten, die werden ihr gn., als 
»wir glaublich zusagen haben von ihnen, ohngefehrlich 4 oder funf- 
»hundert pferd und 1000 man zu fues fuhren, so glaub ich, dass die 
»rilterschaft, so von meinem gn. herrn von Wurizburg leben haben, 
»ein grossen reisigen zeug sollen zufuhren*); und weil diese sach den 
»adel gleich so wol als die geistlichen betrifft, so hoff ich, die bauern 
»sollen in kurz ihren verdampten **) lohn entpfangen in acht oder 
»zehen tagen . mein gned. herr lest ***) anderthalbhundert oder 200 
»pferd halten, ohn das wer schon das ganz land verlohren, aber die 
»machen, dass dannoch die bauern nit so frey können zulaufen . ich 
»bin in acht tagen wenig aufgestanden, mein gn. herr hat ein statt 
»oder zwu, ein ambt oder zwei verlohren; was kurzweil ich bei dem 
»ding hab, möcht ihr leichtlich erwegen ; ich hoff aber, mein gn. hr. 
»solchs kriegs nit verlust leiden, soll ihr genad anders sieg haben f ), 
»wie ich mit hülf des allmechtigen nit zwei fei , aber nichts desto- 
»weniger mus man gros unseglich mühe und arbeit leiden, und in- 
»sonderheit ich mit samt 14 Schreibern; do ist nichts, dan tag und 
»nacht in rethen sitzen, concipirn und schreiben-; ich weiss, dass 
»mein gn. herr und ich in 8 tagen nit haben 16 stund geschlafen, 
»als ich ob diesem brif gesessen und uf Ostertagft) zwischen zwey 
»und drey geschrieben, sein mir brief uberantwort, darinnen ange- 
» zeigt, dass meinem gn. herrn noch über bestimmte 2 statt und drey 
»emter sein ungefallen, und ist das elendest, heilost volk, das ihr euer 
»tag nie gesehen habt . wie sich zu Zeiten begibt, dass reuter uf sie 
»stossen, so lassen sie sich on gegenwehr würgen wie die hüner, ist 
»ein verzagt, schlecht volk : ich mein, es sei ein straf gottes über die 
»geistlichen und weltlichen . ich mach euch durch mein lang schreiben 
»verdrüssig, doch hab ichs allein der ursach gethan, dass ihr auch 
»Wissens habt, wie es dieser zeit zu Franken gehe ftt) • gott wends*t) 
»ich welts euch viel lieber bessers schreiben, so hintern es die leut**tt). 
»aber von gnaden gottes so stehen die Sachen meiner person halb 
»ganz wol; ich bin gesund und hab fast ein gned igen herrn, der 
»mich gnediglich bedenkt; ich hab dannoch das vergangen jähr über 
»mein besoldung als gut als 400 fl. werth mannlehen auf mich, 



*) Bei Fries: »zu wegen bringen«. 
**) Statt »verdampten« liest man bei Fries »verdienten«. 
***j Fries schaltet nach »lest« noch ein: »dergleichen ob den uf- 
rurigen Frenkischen bauern etwa«, 
t) Fries hat: »sieg behalten«, 
tt) Fries »uf Ostertag morgens«. 
. ttt) Fries: »wie es dieser ort zugeht«. 

*t) Fries: »gott wais«. 
**tt) Fries: »die leufte«. 



38 

»kinderlein und ihr erben davon erlangt, gott hab lob; aber arbeit 
»ist genug vorhanden, und die besoldung bahr ohn Verzug, das macht 
»mich lustig und willig . hiemit seid gott befohlen und grusset mir 
»euer hausfrawen, das Berblein, auch euer nachbarin*) und wer mir 
»nachfragt . Dat. in eil im sloss auf Unserfrawenberg ob der 
»statt Wurtzburg gelegen uf den h. Ostertag [16. April] ao (15)25.« 

Also nach mittag sind vor rath erschienen herr Niclas 
Geys von Hanau doct:, Hieronymus Schenk ritter, Carl 
Zöiner schul tes, und haben aus befehl unsers gn. herrn an- 
bracht, >wie sich unser gn. herr berathschlagt, uf morgen 
>zu 7 hören hinab zu kommen, mit befehl zu fragen, wie ein 
»rath vermeint, dass sein gn. sicher herab und wieder hin- 
»auf kommen möcht, damit seiner gn. kein schmach oder 
»ichts wiederwertiges begegne« . hat ein rath die antwort 
geben, ^er hör von herzen gern , dass sein furstl. gn. solchs 
»vorhab; sein gnaden dorfen nichts besorgen, wollen ihne 
>herab und wieder hinauf frey versichern, bei seinen gnaden 
»sterben und genesen; und ob sein gnad für gut ansehe, 
»wären 200 wepner bei den Barfusern, wollten ihn noch 
»mehr bestellen und sich dermassen schicken, auch thor und 
»anders bestellen, dass seiner gn. nichts wiederfahren soll«, 
domit sein die räthe abgeschieden, solches furder ihrem gn. 
herrn anzuzeigen. 

Nachfolgend uf dienstag nach Misericordia domini [2. Mai] 
vormittags, ehe dann der Bischof von dem schloss herab in 
die statt kommen, einer antwort entschlossen willens, dieselb 
seinen gn. zu antworten, das dann geschehen ; und hat nem- 
lich Ansshelm Schrauttenbach von Garlstatt dieselben an- 
fenglich furgeschlagen und begriffen gehabt, folgt hernach 
und laut also: 

»Nachdem unser gned. herr von Wurtzbui-g sein landschafl be- 
»schrieben , mit seiner f. gn. einzumthen , waserlei gestalt den auf- 
»ruhrern, so sich erhaben, zu begegnen sei und wie dieselben möchten 
»hingelegt werden, haben wir uns keins bessern raths entschliessen 
»mögen, in ansehung der grossen, merklichen betrangung, so dem 
»gemeinen mann durch neuerung und beschwerden zum theil von 
»seiner f. genaden voreitern**), doch den mehren theil von adel 
»und geistlichen beschehen, über und wieder dass wir unser beschwerd 
»halben vielfeltig und mancherlei ansuchung gethan und nichts er- 
»langen können oder mögen, durch solches alles der gemein mann 



*) Fries: »die nachbauren«. 
**) Fries 1. c. 165 richtiger »Verwaltern«. 



39 

»dohin bewegt, dass wir ihne nicht lenger aufzuhalten wissen, sein 
»f. gn. woll denn ein gnedig einsehen haben, dass dieselb beschwerd 
»von seiner f. gn. verhört und, so viel der unleidlich wieder recht 
»und billigkeit, abgethan und gelindert . dieweil solche betrangung 
»einer ganzen landschatl gemeint, derhalb, was für beschwerung 
»allenthalb, nit furtraglicher oder gemeinem nutz *) dienlicher, dann 
»einmutig von einer ganzen landschaft mugen furgetragen und be- 
»rathschlagt werden, aber ein grosser theil der statt und landschaft 
»zu den in der untern**) versamlung sich begeben***), nicht er- 
»scheinen können oder wollen mit denen, so gemeiner landschaft 
»entgegen: ist unser uuterthenig bitt, sein f. gn. wollen bei der 
»unter versamlung**) und densletten, so sie zu sich betrangt, noch- 
»mals um ein stillstand handeln lassen, da binnen und bis nach 
»solchem tag genedige Versicherung thun, nichts thellichs gegen einigen 
»von der landschaft oder den jenen, so mit ihnen versamlet und 
»vereint, furzunehmen oder sich weiter in der zeit zu bewerben oder 
»zu Sterken; dann, wo dawieder nicht f) gehandelt und kein stillstand 
»erlangt, ist zu besorgen und entlich zu furchten, dass aller Sachen, 
»wie obberurt, nichts mag gehandelt werden«. 

Dieser fut-schlag richtet die Sachen bei den Wurtz- 
burgischen und allen denen, so von der landschaft und 
stetten einkommen, ihr gebrechen und beschwernus schrift- 
lich verfast und übergeben wolten, dohin, dass sie derselben 
schwiegen, nicht furtrugen, hinter sich dachten, damit dann 
alle richtige handlung, die zu Vortrag gedient hätt, abge- 
schnitten wurd; denn gewiss, hätt man nit alle articel nach- 
gelassen, so wern ihr doch eins theils gangen und gestattet 
worden . darzu theten diejenigen, so ihre articel übergeben, 
sich berichten und zufrieden stellen lassen, die andern auch 
desto eher zu Vortrag bracht; und wurd also nichts anders 
gehandelt, denn das beschlossen, zur bauerschaft gen Schwartz- 
ach zu schicken . darzu wurden als legaten verordent herr 
Hieronymus Schenk ritter, Hanns Zolner von Hallburg von 
wegen des bischofs und etliche von wegen der statt Wurtz- 
burg und landschaft, so dazumahl beisammen gewest . die 
kamen donnerstags frühe, brachten bericht und antwort, 
wie folgt: 



*) Fries: »frieden«. 
**) Fries: »obern«. 

**♦) Fries: »begeben müssen und zugleich, wie dieselbig versamlung 
nit erscheinen« etc. Unser Autor hat hier, wie es scheint, beim Gopiren 
der Vorlage eine Zeile übersprungen, 
t) »nicht« fehlt bei Fries. 



40 

. . . Nemlich sie, die versambleten bauerschaft, betten 
>vor zu zweimahlen antwort geben; die geben sie noch und 
>kein andere; betten sie viel landtags auszurichten, mochten 
>sie thun ; sie wären in einem zug, den zu vollenden, stracks 
> willens, zu strafen, die wieder das evangelium gehandelt 
»betten«. 

üf solche relation nähmen bede theil bedenkens . nach- 
mittag kam D: Hanau, Carl Zölner von Rotenstein und 
Hieronymus Schenk, und bracht der doctor erstlich an die 
landschaft und nachfolgends bei einem rath: »sie wüssfen 
»die handlung und erbieten, so bisher unser gnediger harr 
»treulicher meinung gethan, was auch mit der bauerschaft 
»gehandelt, die ein solche drutzliche, prechtige antwort geben, 
»als obs ein Romischer kayser war; war es zu viel, musten 
»sein gnad auf ihrem wort bestehen lassen . aber sein gnad 
»erbieten sich, diejenen, so von der landschaft gehorsamlich 
»erschienen und ihr beschwerd furtragen wolten, gnediglich 
»hören, sich darinnen fürstlich dermassen zu erzeigen; dass 
»sich niemands unbillichs von sein furstl. gn. beclagen dörft ; 
»woll man handeln, soll bei seinen gn. nit mangeln ; wo nit, 
»soll man sein gn. doch ihr aller gemuth und meinung er- 
»öfifnen, dann an sein gn. solt je nicht erwinden, alles das 
»furzunehmen und zu thun, das die billigkeit erfordere und 
»zu fried und einigkeit dienstlich war« . auf solchs hat ein 
rath, viertelmeister , rechenmeister und die vom ausschuss 
einmütig beschlossen, »hierinnen ohne die landschaft nicht 
»zu beschliessen noch zu handeln; wo die landschaft ihre 
»articel überantworten, wollten sie, die von Wurtzburg, auch 
»thun, angesehen der zusagung, so sie beidertheils einander 
»gethan, bei einander zu bleiben, zu sterben und zu genesen«. 

Item vom ausschuss der landschaft halben haben den 
geschickten räthen die antwort geben: »dieweil sich die 
»landschaft zum theil getrent (aus Ursachen dass die ihrer 
»unterthanen sie geschickt, waren gefallen) und sie den be- 
»fehl betten entpfangen, mit der landschaft zu beschliessen 
»und handeln, dorften weiter sich ohn wissen derer, von 
»denen sie geschickt worden, nichts handeln . sie wolten 
»aber unsers gned. herrn erbieten hinter sich bringen, sich 
»auch bei die versamlung zu Aura und Bildthausen ver- 
»fuegen, denselben solches auch anbringen und ufs treulichst 
»sich auch einer einmutigen antwoii: entschliessen und seiner 
»gn. fürter ihr aller gemuth erölBfnen«. 

Dess ist also dieser ausgeschrieben landtag auch ohn 
ends zergangen, und gedachts furdrags halb nichts gehandelt ; 



41 

die articel aber, so die bauerschaft, auch stättleut dazumahl 
zu überreichen verfast gehabt, sind fast dergestalt gewest, 
wie oben etliche an angerümpten ort einbracht sein, darneben 
dann ein jede statt etlich articel ihrer gelegenheit nach zu- 
gesetzt . aber geraeine articel lies die gemeine bauerschaft 
trucken (gedruckt) ausgehen, darauf sie zu beharren willens; 
lauten also: 

»Erstlich will gemeine Versammlung das heilig wort gottes, die 
»evangelische lehr, aufrichten ; und was das heilig evangelium auf- 
bricht, soll ufgericht sein, was das niederlegt, soll niedergelegt sein 
»und bleiben . und mittler zeit soll man keinen herrn weder zins, 
»gult, handlohn, hauptrecht oder dergleichen beschwerung nicht 
»geben, so lang bis durch die hochgelehrten der heiligen gottlichen 
»wahren geschrift ein reformation aufgericht werdt, was man geist- 
»lichen und werentlich (weltlich) oberkeit schuldig sei zu leisten 
»oder nit. 

»Item es sollen auch alle schedlichen schloss, wasserheuser und 
»befestigung, daraus gemeinen bisher hohe, merkliche beschwehrung 
»zugestanden sein, eingebrochen oder, ausgebrent werden; doch was 
»darinnen von fahrender hab ist, soll ihne, so fern sie bruder sein 
»wollen und wieder gemeine Versammlung nicht gethan, wieder- 
»fahren ; und was für geschutz in solchen heusern vorhanden , soll 
»gemeiner vereammlung zugestellt werden . es sollen alle geistliche 
»und weltliche, edel und unedel, hinfur sich des gemeinen burger 
»und bauer rechtens halten und nicht mehr sein, denn ein ander 
»gemeiner mann. 

»Item die edelleut sollen alle geflehete guter den geistlichen oder 
»andern, sonderUch denen vom adel, die wieder den häufen gethan 
»betten, gehörig, der Versammlung zustellen, bei verlihrung ihres 
»leibs und guts . und beschhesslich was die reformation und Ordnung, 
»so von deft hochgelerten der heiligen schritt, wie obsteht, beschlossen 
»wurd, ausweist: der soll sich ein jeder geistlicher oder werntlicher 
»hinfuro gehorsamlich halten und gebrauchen«. 

Diese articel seind fast aller gestalten articel grund, 
allein dass jedes theils die seinen etwas weitleufig heraus- 
gestrichen und andere daraus wachsende mit eingemischt, 
gleichwol wurden aus den bauerschaften, so allenthalben 
waren, gemeine articel gestellt, in truck gefertigt; die mag 
ein unverdrossener in des M. Butzern, desgleichen auch in 
des Philippi confutation besichtigen und wol deprehendiren. 
in summa diss tags, zu verhör der articel angestellt, wurd 
nit verendt, noch ausgericht . dieweil es nun dahin kam, 
kein Vortrag werden wolt, sich die Sachen nur immer erger 



42 

ansehen lies, kamen vieler stift, closter und prälaturn ver- 
wände Herrschaften, bathen us der ihren befehl, »sie, ihre 
»leib, haab und guter in schütz und schirm zu nehmen 
»oder vergönnen, unter sich theilen zu lassen; sowolten sie 
»sich halten, thun und mitleiden tragen, virie sich geburt 
»und die erbarkeit erfordert« . darauf wurd beschlossen, 
»ihr gueter nicht in Verwahrung zu nehmen , auch nicht 
»theilen, sonder bei einander zu lassen, unrath zuvorkommen, 
»doch zu inventiren, daneben auch jedem anzusagen, was 
»sie davon thun, wieder herzubringen; und ob sie gern 
»wolten, möchten sie schlussel darzu machen lassen, ein 
»rath hierzu auch etliche überantworten ; hierzu mochten sie 
»allenthalben desto mehr schütz erlangen und haben« . zu 
solchem sind verordent worden nachfolgende persohn, nem- 
lieh: Hanns Frank, Philips Mercklin, Jörg von Wurmbs, 
Jörg Dasch und Endres Lorentz zu denen zu s. Steflfan, 
Johannittern, Augustinern, Ulrichen, Agneten, Barfuser, Eb- 
racher und Aiithonier hof . Claus Schmidt, Hanns Breutigam 
und Bastian Wermuth gen s. Burckhardt, Schotten und 
Teutschen haus . Peter Schlundt, Jörg Seyler und Endres 
Morder zun Frawenbrudern , Brunnbacher, Himmelspfortner 
hof, Zellerhof und zu s. Marx . Christofif Schorr, Claus Hof- 
mann und Jörg Schwab in die Carthausen, Affra, Haug, 
finster Capellen, Neumönster und zu den Predigern. 

Item die ausschuss von gemeiner landschaft haben 
Martinum Mertel , stattschreiber zu Königshofen, uf der von 
Wurtzburg begehrn ihrer benotigung halben, in der sie 
stunden und vielleicht die ersten im sack sein müssten, 
ihren treuen rath mittheilen, wie sie sich doch halten 
sollen, nachfolgend antwort geben lassen. 

»Nachdem sich die von Wurtzburg gegen der landschaft 
»und sie herwiederum gegen ihnen erboten, sich mit ein- 
»ander zu berathschlagen , und was für das best angesehen, 
»mithelfen zu thun und sie, die von Wurtzburg, sich er- 
»boten , nicht weniger denn sie zu sein , darauf hätten sie 
»sich entschlossen und war ihr aller und jedes in sonder- 
»heit aus grund ihres herzen begierd und meinung: »die- 
»weil sie sähen die angst und noth, über die statt Wurtz- 
»burg gericht (schloss munition), zu gemeiner statt ihr ehr, 
»leib, leben, hab und guet, so viel ihne immer müglich, zu 
»setzen und zu lassen, der tröstlichen Zuversicht, wo sie be- 
»notet wurden, dass sie dergleichen auch thun wolten«. 

Auf solches haben ihnen burgermeister und rath ange- 
zeigt ihres erbietens und dass sie uf den landtag erschienen, 



43 

freundlichen dank gesagt, unzweifenlich gemeiner statt zu 
ehren, wie sie sich dann zum freundlichsten gehalten und 
erwiesen, mit dem freundlichen erbieten, »ein rath wolt die 
»geschickte von der landschaft alle bei den wirten auslösen, 
»sollten mit ihnen abrechnen und was sie verzehrt, ver- 
»zeichnet geben, mit bitt, das freundlicher meinung anzu- 
»nehmen; dann wo sie ihnen mehr ehr imd freundschaft 
»können erweisen, wären sie gewillt . hat der stattschreiber 
»von Königshofen dank gesagt, mit erbietung, sich des gegen 
»ihren freunden von sie geschickt zu beruhmen, so es zu 
»schulden keme, samt ihne freundlich zu verdienen«. 

Hernach folgt, was für flecken und amt uf dem land- 
tag zu Wurtzburg erschienen sind: 

Wurtzburg, Murstatt, Meinungen, Neuenstatt, Königs- 
hofen, Meilerstatt, Kissigen, Fladungen, Bischofifsheim, Statt- 
lauringen , Ebern , Sesslach , Eltmann , Tettelbach und amt 
Neuses, Arnstein, Karlstatt, Gemunden, Rotenfels, Honberg, 
Heidingsfeldt , Bramberg, Homberg a. d. Wern, Aschach, 
Werneck, Brossaltzheim, Stollberg, Klingenberg, Bodenlauben, 
Mirschbach, unter Eisentzheim, Estenfelt, Schlusselfelt, Bildt- 
hausen, Hausen. 

Diese aber sind nicht erschienen: 
Hassfurth, Geroltzhofen , Volckach, Schwartzach, Eben- 
hausen, abtei Schwartzach, closter Heidenfelt. 

Freitag nach Misericordia domini [5. Mai] saind doctor 
Hanau, Carl Zolner und herr Jeronymus Schenk vor rath, 
viertelmeister und ausschuss abermahls erschienen und her- 
nach folgende drey articel furbracht: 

»Erstlich nachdem ihr gnediger herr etwa viel von 
»grafen, herrn und ritterschaft beschrieben, die ihme zu 
»dienst kommen mit viel pferden, die können sie droben uf 
»dem berg nit enthalten und baten, die pferd ohn die 
»reuter in die statt zu lassen, hierinnen zu stellen, woU sie 
»sein gn. mit futterung ohn schaden gemeiner statt ent- 
»halten . zum andern nachdem Wurtzburg als die haupt- 
»tatt, da ein jeder regierend fürst sein ansitz gehabt, darum 
»war ihres gn. herrn begern, der statt beschwert anzuzeigen, 
»so wolt sein gnad die gutwillig hören und sich fürstlich, 
»gnedig und also erzeigen, damit sich keiner einiger un- 
»billiger beschwerden von sein gnad beclagen ; das dorfen 
»sie wohl an der landschaft thun . zum dritten begert sein 
»gnad von ihnen als von burgern in seiner gn. hauptstatt 
»treuen rath, ob mittel und weg bedacht und erfunden 
»werden möchten, solch aufruhr zu stillen, und ob die statt 



44 

»und schloss vereinigt einander treu hülf und beistand thun 
»wollen, wie man vor den bauern dannach bleiben, obgleich 
»die im Hegau auch entgegen wären«. 

Uf solchs haben rath, viertelmeister , rechenmeister 
und die vom ausschuss mehrentheils beschlossen, »der pferd 
»mussig zu stehen; dann sie besorgten, wo das beschehe, 
»möcht allerst neu entbörung in der gemein erregt werden«, 
und gleichwol was es ein seltzam anmuthen in so geschwinden 
leuflen, do sich aller unwill, rumor edeln und geistlichen 
halb zugetragen . wer nit noth gewest. das schwierig zu be- 
tasten . »der beschwerd halben anzuzeigen, können sie nichts 
»thun; dann sie und landschaft betten sich mit einander 
»unterredt, beschlossen und vereinigt, bei einander zu bleiben, 
»ihr beschwerd mit einander zu übergeben . es wären auch 
»etliche von der landschaft abgescheiden, seiner gn. gnedigs 
»erbieten hinter sich zu bringen an die bauerschaft zu Aura 
»und Bildthausen, dess ihnen ufs treulichst und fleissigst bei 
»und mit ihnen zu handeln, ob die sach zu frieden bracht 
»werden möcht, seiner gnaden derhalb wiederum antwort 
»zuzusenden ; doch wolten sie ihrem zusagen noch erwarten, 
»zum dritten articel westen sie ihrem gn. herrn nit besser 
»zu rathen, so die Versammlung der bauern je nicht nach- 
»lassen, alle die zu verdiigen und zu verfolgen, die dem 
»evangelio entgegen, deucht sie aus noth gut sein, dass er 
» — der bischof — sich zur bauerschaft thet und ihr christ- 
»licher bruderwurd; betten sie sich lassen hören, ihne gut- 
»lich anzunehmen, als ein fursten zu erhalten«. 

Solcher antwort hatten sich (die) viertel alle ausser 
Dietrich und Ganheim entschlossen, die solchs hinter sich 
an ihr verwände zu bringen in willens. 

Ein munch zu s. Steffan Hanns Miltenberger genannt 
samt noch einem zeigten einem rath an, »wie sie hievor 
»ihres closters cleinoten und barschaft einem rath gern uber- 
»geben gehabt , das aber nit angenommen werden wollen; 
»und darum auch uf bedacht der geschwinden zeit und (weil) 
»zu besorgen, dass sie etwa gar darum kommen möchten, 
»betten sie etlichs unter sie austheilt , einem auf die 43 fl. 
»geben mit wissen der hauptleut zun Barfusern; baten ferner 
»zu vergönnen, ihnen ein fuder weins, 10 malter korns und 
»dann jedem 2 morgen Weingarten wiederfahren zu lassen, 
»damit sie nit, ferner unrath zu vorkommen, an bedelstab 
»gewiesen wurden; was darüber, wolten sie einer gemeind 
»zustehen lassen« . Uf solch ihr furbringen ist ihn kein 
antwort worden. 



45 

Samstags nach Misericordia domini [6. Mai] schickten 
die von Heidingsfelt zwen aus ihren rathsfreunden gen Wurtz- 
burg, zu erfahren: »ob einem rath auch antwort von den 
»Versammlungen zukommen sei oder nicht . item sie wären 
»bericht, dass ein rath zu Wurtzburg mit dem bischof hand- 
»lung gehabt ; ob sie etwas geben betten oder nicht ; wolten 
»sie auch halten wie fromme nachbauern . zum dritten dass 
»sie bericht wären, die Versammlung der bauerschaft war 
»willens, ihr haubt gegen ihne zu strecken, nachtsold bei 
»ihne zu haben . darauf bitten, dass ihne ein rath zu Wurtz- 
»burg gerathen sein wolt, wess sie sich, ob sie kemen, halten 
»solten« . das ein rath zu Wurtzburg alles gehört, liesen 
ihnen antwort geben: »die von der bauerschaft betten ihn 
»noch kein antwort geben noch zugeschickt; betten sich 
»auch mit dem bischof nichts unterredt . zum dritten wüst 
»ihnen ein rath hierinnen nichts zu rathen; besorgten, 
»könten sich ihres gewaltigen zugs selbst nicht erwehren, 
»wären auch derhalb in sondern grossen ängsten«. 

Indess begundt sich die sach und lermen zu mehren, 
und die gemein, so in vierteln lagen, voll und bezecht waren, 
hüben von den neuen mähren und geschrey, das täglich 
von den häufen in die statt durch die aus- und einreisenden 
bracht wurden, je mehr und mehr zu rauhsen, toll und kühn 
zu sein, unterfingen sich, die hauptleut, fenderich, weibel 
und buchsenmeister zun Barfüsern zu bedrohen, zu schlahen, 
dass sie sich beclagten . also bat ein rath, sie solten lenger 
bleiben, liesen einem wechter 1 fl., essen und trinken geben, 
gab den hauptleuten gewalt über die aufruhrigen, ungehor- 
samen, bürgerlich zu strafen . man gab ihnen auch noch 
hundert mann zu, damit desto stattlicher fried in der statt 
gehalten wurd; doch musten dieselben nicht desto minder 
ihr wach und gemeine bürden auch mit tragen helfen; und 
damit dann nach einer jeden verwurckung stmf desto statt- 
licher furgenommen wurd, erlaubt ein rath, einen provosen 
und zwen steckenknecht anzunehmen. 

Uf sontag Jubilate [7. Mai] begab sich viel unfugs in 
viertelheusern von den tollkühnen leuten, also dass mehren- 
theil raths und viertelmeister für guet ansahen, um ergers 
zu verhueten, dass die viertelheuser zugeschlossen wurden; 
und dieweil derselben auch etliche herr omnis gesind je da- 
rinnen sein wolt. must ein rath geschehen lassen, damit man 
sie nit gar schwermen mächt. 

Marggr. Friederich der domprobst als oberst verordenter 
hauptmann uf dem schloss hat einem rath geschrieben, dass 



46 

man des bischofs räthen Versicherung zuschicken, damit herab- 
kommen, ihres anbringens gutlich verhört werden möchten, 
darauf sind Claus Schmidt, Chilian Ochsner des raths, und 
Lienhardt Kern viertelmeister ufn berg geschickt, dem dom- 
probst und räthen anzusagen: »es dörft kein vergleitens, 
»denn ein rath versehe sich alles trosts und guets zu unserm 
»gned. herrn von Wurtzburg, und sie solten, wenn es ihnen 
»gelegen, herabkommen und ihr anbringen thun lassen«. 

Graf Georg von Wertheim hat einem rath zu Wurtz- 
burg geschrieben, »wie er sich zu den Neckarbauern und 
»allen häufen verbunden, hab das closter Brunnbach ein- 
»genommen, die persohnen darinnen zu versehen; begert 
»ihne den hof Brunnbach auch einzugeben« . ist ihme 
schriftlich antwort gegeben, »dass sie ohn noth darinnen 
»zu halten willens seien, darob kein missfallen haben solt«. 

Es kamen glaublich zeitung für ein rathe, wie sich die 
Weinsberger, Otenweldischen und Neckarbauern, auch die 
von Mildenburg, Aschaflfenburg, Bischofsheim und Wertheim 
gen Hochberg ob 18000 stark gelegert, denen Götz von 
Berlingen, ein wunderseltzam reutersmann, hauptmann war, 
und dass auch die versamlung des fränkischen häufen gen 
Heidingsfelt kommen uf 20000 stark . das macht allererst 
Unruhe, dass sie durcheinander liefen, schrien, wünschten und 
begerten, man (solle) die christlichen bnider einlassen, sich zu 
ihnen thun; wer ihnen obsiegen könt, dieweil ihr so viel? wie 
maus denn darfur hielt, da dann doch aller über 8 oder 
10 tausent ufs meist nit wären, dass ich sagen und wahrlich 
an ihm selbst nicht änderst ist, dass solch und dergleichen 
neu geschrey, dess täglich alle gassen voll waren, am meisten 
Unruhe dem losen pobel und tollkühnen muths gemacht, vor 
denen sich die recht gesunden nicht regen dorften. 

Aber damit dem teufel sein muth und furnehmen er- 
fult wurd, von statten gieng, kamen die mähr, dass der 
bischof von Wurtzburg aus dem land geritten, viel gueter 
des Stifts mit sich fuhren lassen, wie denn auch war was. 
solchs und dass die Weinsberger bauem ihren herrn, den 
letzten der grafschaft doselbst, durch die spies gejagt, sein 
weib und kinder unbarmherziglich umbracht, erschrack ein 
rath zu Wurtzburg von herzen . nun das rad gieng und 
lief alleweil, kunntens nit halten; also auch dass sich die 
bösen buben Bermeter, Schuppel spengler, so hievor in der 
statt nit wol sein dörfen, wiederum herzugethan, viel Un- 
glücks anrichten, von den häufen ab und zu ritten, gesprech, 
tradament und heimlich anschleg mit ihnen hielten, denen 



47 

auch brief zugeschrieben, darauf sie ohn alle wissen und be- 
fehl ihres gefallens den häufen in namen raths und der 
gemein antworten, alles Unglück zurichten mit dem wol 
anzeigen, welchem evangelio sie geneigt wären, hiengen 
in der statt aus allen vierteln viel unredlicher buben an 
sich, vielen dem bischof in seinen seegarten, fischten ihne 
und theten viel Schadens . dess jedoch burgermeister, etlich 
des raths und stattschreiber, so zum Grunbaum sassen, innen 
wurden, verordenten von stunden die hauptleut zun Parfusern 
mit den ihren zu wehren; als die hinausdrungen, war es 
alles ergangen und hatte ein jeder sich an sein gewarsam 
gethan . gegen den thetern dorft man ferner nichts fur- 
nehmen, damit nit zu merklichen unrath gerathen möcht 
(es ist aber meines bedunkens nichts desto besser gewesen ; 
denn hatten sie sich schon einander geschlagen und abge- 
wehrt, war besser ein kleiner dann ein grosser ungluck, 
darein sie hernachmahls alle, schuldig und unschuldig, ge- 
rathen sind ; wie denn landgraf, marggr. und andere fursten 
theten , die ihren mit einem ernst ohn sunder that anfangs 
daheim bei gehorsam behielten, das fursten und ihnen zu 
gueten kam). 

Uf montag darnach schrieben hauptleut und rath der 
versamlung itzt im leger zu Heidingsfelt einem rath zu Wurtz- 
burg also: 

»Unsern christlichen lieben bradern und freunden burgermeister, 
»rath, viertelmeistern, ausschuss und ganzer gemeinde der statt Wurtz- 
»burg gnad und fried in Christo etc. . christliche liebe bruder und 
»freund . weil sich durch verhengnus des allmechtigen unser weg 
»dieser stund uf Heidingsfelt mit dem leger getragen und gefugt hat 
»und sein gegen dem schloss Unserfrauenberg, an euch gelegen, willens 
»und in Übung, handlung furzunehmen, darzu uns denn der all- 
»mechtig gott mit gnaden helfen woll; nun mangeln wir wissens, 
»was wir uns zu euch versehen oder verlassen sollen . begehren 
»demnach an euch, gutlich bittend, ihr wollet uns hiemit entlich und 
»unverzüglich richtig antwort zusenden, darnach haben zu richten. 

»Dat. sont. Jubiiate [7. Mai] anno 1525«. 
[8. Mai] solche der versamleten bauerschaft schrift 
wurd hoch und schwer gewogen, dieweil es haut und har, 
ehr und gut antreffen ist, und ward demnach dazumahl kein 
antwort drüber erkennt; doch ward beschlossen, den brief 
ganzer gemein furzulegen und lesen lassen, welches durch 
copei, in jedes viertel geschickt, geschähe, dan dass man zu- 
förderst den räthen auch anzeigt, um ihr gutbedunken auch 
zu vernehmen . und dieweil aber der bot, so den brief ge- 



48 

antwort, fest und zum verdruss antwort fordert, entschloss 
sich ein rath dieser nachfolgenden eilenden antwort, die sie 
Melchior Hofmann dem feldwebel zu überliefern befahlen 
der Zuversicht, er solt neben derselben schritt dennoch auch 
das best darzu rathen, keiner ungestummigkeit gestatten und 
so viel immer muglich zum fried und vertrag aufhalten, 
dieselb eilend antwort war ohngefehr des inhalts: 

»Burgermeister, rath, viertel meister und ganz gemeinde der 
»statt Wurtzburg unsern christlichen lieben brüdern und freunden 
»hauptleuten und rathen der versamblimg itzo im leger zu Heidings- 
»feldt, genad und fried in Christo christliche liebe bruder und 
»freund . wir haben euer schreiben uns bei unserm lieben bruder 
»Melchior Hoffman gethan, mit begehr wess ihr euch zu uns ver- 
»sehen solt, euch unverzogenlich richtig antwort zu senden, femers 
»inhalts euers briefs vernommen, und kont bei euch wol achten, 
»in was betrangung, noth und gefehrlichkeit leibs, lebens und ver- 
»derbens wir hie sein und sitzen . bitten euch in freundhch brüder- 
»licher weis und lieb, solchs herzlich zu betrachten und uns euch 
»befohlen sein und nichts thetlichs gegen uns, sondern zufrieden 
»sitzen lassen . herwiederum solt ihr von uns auch keins argen ge- 
»gewertig sein , denn wir sind zu aufrichtung des evangeliums und 
»dasselbig zu handhaben auch geneigt; wolt euch hierinnen freund- 
»Uch und brüderhch erweisen, wie wir ungezweifelt . das sind wir 
»alles unsers Vermögens zu verdienen willig . bitten freundlich 
»antwort.« 

»Dat. uf mont. nach dem sont. Jubilate [8. MaiJ anno etc. 25.« 
Und in summa: sie sungen sues und sauer, kunten 
dennoch nicht darbei bleiben . als sich aber diese sach zu- 
trug, erschienen nach mittag vor rath, viertelm. und andern 
von der gemeind herr Johann von Guttenberg dech. , herr 
Jeronymus Schenk und Claus von Dettelbach, wartend der 
antwort der dreyer articel, derhalb jungst ein beschluss ge- 
schehen, betreffend nemlich: kein pferd in die statt zu lassen, 
die articel nit zu übergeben vor gefallener antwort der land- 
schaft, und dann seine gnaden zu rathen, ob mittel und weg 
zu finden, die entbörung und aufruhr zuvorkommen etc. 
daneben ist ihnen angezeigt worden, »was die bauern von 
»Heidingsfeldt hieher geschrieben und wie ein rath zu Wurtz- 
»burg inner- und ausserhalb der statt bedrangt, sich gern 
»halten wolten als fromme unterthan ; könten ihne in diesen 
»schweren Sachen, dieweil sie ihr leib, leben und gut an- 
»treflfen, nit rathen, aber ihr gn. herr von Wurtzburg hätt 
»löbliche, erfahrene rath, die seinen gn. wol zu rathen wüsten ; 
»thät viel nöther, dass dieselben ihnen ihren rath mittheilen. 



49 

»denn die von Wurtzburg betten ehest kein haupt, ihr 
»gn. her war ausser lands, die dumherrn mehrertheils mit 
»ihrer hab und gutern hinweg und er, der dechant, selbst auch 
ȟber ihr zusagen, leib, leben, ehr und gut bei ihnen zu 
»lassen, wären als die irrende schaf von jedermann verlassen, 
»hätten oder wüsten kein hülf denn von gott, baten solches 
»zu beherzigen und das allerbest furzunehmen, domit ver- 
»giesung des unschuldigen bluts, auch verderbHcher schad 
»gemeiner statt, land und leuten vorkommen werden möcht; 
»und ihne darneben angesagt, sie wüsten nichts bessers zu 
»rathen, denn dass sich unser gnediger herr zu den bauern 
»thät, sich ergab und erböth, ihr bruder zu sein und das 
»evangelium helfen aufrichten; verhoffen sie, sein gn. solt 
»angenommen und fürstlich erhalten werden . uf solches 
»nahmen sie bedacht, und haben im rath anbracht, dass 
»mein gn. herr dechant und capit. in abwesen ihres gn. 
»herrn sich verbinden und alles das begeben und thun wolten, 
»das sich andere fursten, grafen und herrn gegen den bauern 
»verbunden und theten, auch aufrichten helfen das evan- 
»gelium vermocht, des Versehens, ihr gn. herr sollt dasselben 
»auch thun, denn seinen gn. war geschrieben, möchten die 
»brief genommen und darum^ antwort so lang verhalten 
»werden ; bathen von raths und der statt wegen neben ihne 
»etliche hinaus gen Heidingsfeldt zu schicken, solches zum 
»besten bei der bauerschaft helfen handeln und furdern; doch 
»wollten sie solches anbringen, nach essens wieder ant- 
»wort geben«. 

Den räthen wurd auch dozumahlen ein brief gelesen, 
von graf Georgen von Wertheim ausgangen; der zeigt an, 
wie er sich zu den bauern verbunden, und begert, ihm den 
Brunnbacher hof einzugeben . ist ihm geantwort, ein rath 
wölt sich dorinnen unverweislich halten . nach essens er- 
schienen obgemelte räthe wiederum mit vorigen itztgemelten 
erbieten, dem folg zu thun, mit bitt, ihne von raths wegen 
zuzuordnen . das wurd ihne abgeschlagen und die antwort 
gegeben : »es war unverfenglich , denn ein rath und andere 
»hätten vielmahls in solchem gehandelt, aber nichts erlangen 
»können ; meins gn. herrn räthe solten bei ihnen erscheinen 
»und für sich handeln, sehe ein rath fürs best an, riethens 
»auch getreulich«. 

Indess als rath, burgermeister, viertelmeister und andere 
von der gemeind bei einander versamlet waren, kamen et- 
liche von hauptleuten der bauerschaft vom Otenwaldt und 
Neckar für den Grunbaum, wurden furgelassen . die zeigten 

Würzburg im Banernkrieg. 4 



50 

all, wie sie sich zu Huchberg gelegert, begerten lieferung 
und proviandt; die wurd mit sunderer verwilligung obge- 
raelter räthe ihne verschaflfet, in ein schiflf eingeladen zuge- 
lassen . bald hernach kamen andere drey hauptmenner von 
dreyen rathen für den Grunbaum, begerten von einem rath 
und ganzer gemeinde mit trutzigen Worten, »sie zu ver- 
»stendigen, ob sie ihre christliche bruder sein und das evan- 
»gelium aufrichten helfen wolten, ob sie auch sichere gewalt 
»zu und von ihnen haben mochten; dess solt man ein ant- 
»wort nein oder ja geben . sagt manszu, wärsgut; wo nit, 
»wollten sie hinter sich bringen und berathschlagen , was 
»weiter derhalb zu handeln sei.« 

Also ward der burgermeister Philips Heissner mit et- 
lichen hinabgeschickt . die begerten , sie solten hinauf für 
ein rath, ihr Werbung und befehl daselbst anbringen . darauf 
antworten sie; »sie wolten sich in kein kluppen begeben, 
»sondern uf ihr begern antwort ; es dörft nicht lang tagleistens« . 
und es stund eben dozumahl allenthalben, als in einer grossen 
neuerung und rumor gewonheit ist, voller leuth, zu denen 
sich die hauptleuth wandten, betroheten, ob sie nicht ihr 
bruder wurden, solt nicht ein nacht hingehen, ihr weinbei^ 
sollten ihne alle abgerissen werden ; und mit andern dergleichen 
Worten . also entsetzten sich die räth, burgermeister und 
andere ihres anmuthens; als sich nun der meist und best 
häuf bedachten einer antwort, die sach (wie sie dann was 
schwer) hin und wieder wägen, stunden etliche hinter ihne 
inner und ausserhalb Grunbaums mit drohworten und viel 
fluchens; wolten sie nit zusagen, so wären sie schon berust 
und wolten selbst thun . kurzum also globte der burger- 
meister als ein benottigter wansinniger, dem die Sachen fast 
wieder was, von den von Wurtzburg wegen bei dem erangelio 
zu bleiben, das helfen aufrichten und sie herwiederum. 

Darauf unser herr dechant und andere geschickte sich 
hören liesen, mit den hauptleuten uf morgen frühe dienstags 
zu handeln, sich in ihr bruderschaft auch zu begeben, ihr 
bruder zu sein und das evangelium helfen aufrichten, des 
dann der dechant ein brief, sein handschrift, dem stattschreiber 
lies, wie und welcher gestalt er die Sachen furdern wolt. 

Als nun solche handlung geschehen, die sach übersehen 
worden, haben die hauptleut begert, jemand von rath und 
der statt wegen zu ihne zu schicken, mit und bei der hand- 
lung zu sein ; ist schwer gewogen . dieweil denen von Wurtz- 
burg unter andern von hauptleuten zugesagt, sie solten unge- 
mussigt sein, nur sie handeln lassen, ihnen den zug und abzug 



51 

und proviandt wiederfahren und zustellen lassen, und dieweil 
sichs regiment je geendert, den hauptleuten zusag beschehen, 
mit zu handeln und best zu thun helfen, so nur zu aufriehtung 
evangeliums furderlich sein mocht, also haben sie vier nach- 
beschrieben persohn, neralich Claus Friderich, Jörgen von 
Wurmbs, Steflfan Sorg und Caspar Volckmar zu ihnen ge- 
ordent mit dem befehl, ob sie ichts wieders evangelium fur- 
genommen vermercken, hinter sich zu bringen. 

Darauf wolten die hauptleut, die vier itztgedachte von 
Wurtzburg solten zu ihnen schweren, in diesen sachen mit 
ihne das best handeln zu helfen, den rath und alles heim- 
lichs zu verschweigen . dess sich die vier hören liesen, »dass 
»sie es itzt gern thun wolten; aber dass sie in alle sach einge- 
»wickelt werden solten, wolten sie nicht thun« . indess wurd 
angesagt, dass ein häuf von den dörfern am Mainthal sich ins 
closter Zell gelegert, dess mehrertheils erschracken, besorgten, 
dieweil der häufen so viel zusammenkommen, es wurd (nicht) 
ungeschädigt bleiben undbösslich zugehen, wo in dasloss gesind 
ein muth kam; dann sie hofften immer, es solt sich wenden. 

Item die verordente hauptleut der frenkischen Neckar- 
thals und Otenwaldts Versammlung: Florian Geyer, so durch 
Wilhelms von Grumbach zu Rimpar knecht nach gestillter 
entpörung erstochen und beraubt worden ist, Hanns Retzel 
schultes, Johann Fischer stattschrei ber , Melchior Hoflfmann 
von Ochsenfurth, Dionisius Schmidt von Schwobach, Fritz 
Langermann von Iphoven sind uf heut dienstag nach Jubilate 
[9. Mai.] vor rath, viertelmeister und ausschuss erschienen 
und haben durch gedachten Florian Geyer erzehlen lassen: 

»Erstlich nachdem sich die von Wurtzburg montags zu 
»beeder Versammlungen in freundlich bruderlich Vereinigung 
»begeben und versprochen betten , war von nöten , solches 
»nunmahls zu besteten, und ihr begehr, dass diejenen, so 
»hie entgegen, sich zu ihne verpflichten, zusammen globen 
»und schweren, wie andere stett auch gethan; dess wolten 
»sie herwiederum neuen beistand und hulf thun, einander 
»treulich meinen und fürdern . nun stund ihr furnehmen 
»auf zweien articeln, dass erstlich sie ihnen furnehmen und 
»willens wären, mit hülf des almechtigen das heilig evan- 
»gelium und wort gottes und darzu , was dasselbig vermag, 
»zu fordern, aufzurichten und zu bestetigen und was wieder 
»dasselbig, zu unterdrucken und niederzulegen und nicht zu 
»gestatten, ihnen solche Ordnung furzunehmen, die do be- 
»stendig ewig bleiben, land und leuten zu handhabung und 
»gueten kommen solten. 

4* 



»Zum andern wer ihr meinung, dass niemand einiger 
»oberkeit weder Steuer, gult noch anders reichen oder geben 
>soll bis zu end diss ihres christlichen fumehmens . es war 
»auch ihre meinung, dass man aller clöster und geistlichen 
»guter in Verwahrung nehme, die zusammen hielt, nichts da- 
»von gewendet oderunzimlicher cost(en), wie bisher beschehen; 
»ob die ganze Versammlung dess notturftig wurd, alsdann 
»ein vorrath zu haben . es solt auch ein rath und burger ein 
»jeder in seiner wirdigkeit sein und bleiben, wie er bisher 
»gewest, es war denn, dass er unehrenhalb darob entsetzt 
»und gestraft wurd . es solten auch von rath und gemeind 
»etlich hauptleut verordent werden, wo sich entborung oder 
»andere strefliche handlung erhüben und furgenommen wurden, 
»dieselben nach ihr jedes verwirken und ihrem erkentnus 
»zu strafen, macht haben solten«. 

Uf solchs und als der gemelt Geyer sein anbringen ver- 
endt hat, Hess ein rath den hauptleuten furtragen und sie 
bitten, »in ansehung ihrer noth und wie alle geschutz uf 
»die statt gericht, sie itzigs furnehmens halben gegen dem 
»schloss geruhet sitzen zu lassen, mit dem erbieten, was 
»hernach ihnen geburt, wolten sie sich gehorsamlich wie 
»andere statt halten . dann solten sie leut hinausschicken, 
»so war die statt weitleuftig, die geistlichen hinaus und 
»wenig mannschaft darinnen, dorften wol, dass man ihne 
»mehr leut hereinschickt« . solchs ist, so viel muglich, freund- 
lich zugesagt, und dass sie ohn ihr zuthun gegen dem schloss, 
was sie furgenommen, enden wolten . ferner baten sie, »dass 
»die hauptleute und räthe keinen geistlichen noch weltlichen, 
»so bishero in der statt gesessen und kein mitleiden mit 
»der statt gehabt, in ihren schütz und vertheidigung 
»nehmen solten, sondern was sie verseumt und durch sie 
»gemeiner statt bisher entzogen worden, wiederum zu er- 
»statten verhelfen und furder zu thun wie davor . desgleichen 
»dass kein burger (noch) die seinen in ihren leben, ehren, leib 
»oder gut beschedigt oder verletzt werd, zu verfugen, sondern 
»unbedrangt bei dem ihren bleiben mochten . Item nachdem 
»vor vielen jähren herkommen, dass der viertheil der Steuer 
»unserm gn. herrn zugestanden und gereicht worden, und 
»die andern drey theil zu gemeiner statt bau und anderm 
»gebraucht, derhalb wurd angeregt, solt man dem bischof 
»oder gemeiner statt zu guten daran nichts einbringen oder 
»wiederfahren lassen, war schwer und möcht etwa grosser 
»mangel gespurt werden an gemeinen beuen und sonst.« 
Solches alles achteten die verordenten hauptleut für 



53 

billig und »war ihr rneinuug gar nicht, auch wieder das 
»evangelium, dass man neben gleichem schütz mit gleiche 
»bürden tragen, jemand beleidigen, dass sein meinung ge- 
>meiner statt, gemeiner notturftigen beu berauben, kein vorrath 
»haben solt« . Und uf solches wurd gefragt, »ob die ver- 
» Sammlung zu Aura und Bilthausen auch in ihrer versamm- 
»lung wären« . dess wurd geantwort : »ja, es war ein mein- 
»ung und ein ding« . darauf haben viertelmeister , rath, 
rechenmeister und ausschuss für sich und einer gemeind 
wegen den obangezeigten verordenten hauptleuten, und sie 
ihnen herwiederum die obgemelten articel zu halten und zu 
vollfuhren zu gott und den heiligen geschworn ; welche nicht 
entgegen, soltens hienach auch thun und keiner ausge- 
schlossen werden . es blieb aber bei zusag des articels, dass 
die von Wurtzburg zu eroberung des schloss ungemussigt 
sein solten, nit, obs wol die hauptleut bewilligt, sunder die 
häufen ausserhalb der statt und die sich gegen dem schloss 
legerten, wolten gehabt haben, die von Wurtzburg solten 
ihne zur eroberung beholfen sein . und damit sie demnach 
nit für die geacht wurden, so ungewarnter sach und ohn 
ursach treuloss worden wären, sähe meistertheils des raths 
und andere für scheinlich und zu verwarung ihrer ehren 
gut an, ihre pflicht durch ein offen brief aufzuschreiben, 
darinnen ihr Verursachung anzuzeigen, welchs verwilligt, be- 
schehen und durch Wilhelm Leissner, des raths diener, 
uberantwort worden ist, also lautend: 

»Dem hochwirdigen fursten und herrn hr. Gonraden bischofen 
»zu Wurtzburg und herzogen zu Franken, auch den ehrwird igen 
»hochgebornen herrn, herrn dumprobst, dechant und capitel des 
»dumstifts zu Wurtzburg, unsern gnedigen herrn und in ihrem ab- 
»wesen ihrer gn. verordenten hauptman, Statthalter und räthen ent- 
»bieten wir burgermeister , rath, viertelmeister, rechenmeister und 
»ganze gemeind der statt Wurtzburg unser willig gehorsam und 
»vermoglich dienst zuvor und fugen euer f. gn. und gn. mit be- 
»trübten gemuth zu wissen, dass wir aus betrangter noth zu ver- 
»huetung unser, unser kinder leibs und lebens, Sterbens und ver- 
»derbens, so uns in und ausserhalb der statt gegenwertig ufm hals 
»liegt, gezwungen sind worden, bruderliche Vereinigung und das heyl. 
»evangelium aufrichten helfen der bauerschaft zuzusagen . hierum 
»bitten e. f. gn. und gn. wir mit demutigen vleiss um gottes willen, 
»solch unser noth und betrangung und was weiter gegen uns möcht 
»furgenommen werden, gnediglich zu beherzigen und uns alle in 
»gemein und in sunderheit unsern gethanen erblichen und andern 
»pflichten, glubden und ayden ledig und loss zu sagen; dann wo 



54 

»das nit beschicht, und wir zu weiterm furnehmen gegen e. f. gn 
»und gn. wieder unsern willen bedrangt werden zu bandlen, das uns 
»doch getrewlich leid wer» darum und aus solcher betrangter noth 
»wollen wir e. f. gn. und gn. unser gethane pflicht, glübd und ayd 
»hiemit aufgeschrieben und desshalben unser ehr und giimpf be- 
»wahrt haben, darbei wir uns gegen e. f. gn. and gn. in demutig- 
»keit zu gnaden befehlen . geben und versigelt mit der statt Wurtz- 
»bürg ufgetruckten insiegel am dienstag nach dem sontag Jubilate 
»[9. Mai] ao. dnl 1525«. 

Uf mittwochen die negsten darnach [10. Mai] sind alle 
des raths, viertelmeister , rechenmeister und vom ausschuss 
erschienen, und haben die viertelmeister anzeigt, dass ihre 
viertelsverwande alle in die furbrachte articel gewilligt, der- 
halb zu den hauptleuten und räthen der bauerschaft vier 
person nemlich: Claus Schmiedt des raths, Hanns Breutigam 
viertelmeister, Leonhard Schwenk, goldschmidt und rechen- 
meister, und Caspar Rapolt vom ausschuss verordent worden, 
die mit den Versammlungen beschliessen , handien und thun 
solten nach gestalt der Sachen, und, nachdem sie für gut an- 
sehen wurden, die sich auch von stund an ins leger zun haubt- 
leuten verfugen solten . und (als) aber vom schloss mit schiessen, 
feuerwerk und bölern in der statt viel Schadens geschah, 
wurd für gut angesehen, dass man den hof in der kruft 
offen lies und an einem andern ort zu rath gieng, nemlich 
im dumcapitelhaus oder in herrn Jacob Fuchsen hof zum 
Neuenmünster etc., desgleichen dass man die flöss unterhalb 
der brücken zusammenheften (solle), darauf man hinüber und 
vor dem geschoss unbeschedigt gehen möcht. 

Item als hin und wieder pulver gezetelt funden, haben 
die hauptleut und rath beschlossen, dass jedermanns geist- 
licher oder weltlicher unehrlicher anhang und beisitz aus 
der statt gewiesen, auch von den häufen ausserhalb der 
statt niemand ohn zeichen in die statt gelassen (werde). 

Donnerstags [1 1 . Mai] wurd viel und mancherlei von der 
proviandt getreidts, weins und anders gehandelt, wie täglich 
derselben viel aus der statt in die leger geschickt wurd, die 
statt eröst, kesten, böden und keller gelert und das am 
beschwerlichsten, dass sie es mit gewalt haben, thur und 
thor aufstossen wolten, darzu nichts darfur geben — alles 
zuwieder beschehener zusag und Verpflichtung, keine gemeine 
statt zu verderben, so sie das ausserhalb der geistlichen 
clöster und anderer cesten genug betten, doselbst, was ihnen 
noth, sicherer ins leger bringen mechten . wurd nichts 
daraus, weder treu noch glauben gehalten . und diss tags 



55 

sind beeder häufen haubtleut samt den vier zu ihnen ge- 
ordenten von Wurtzburg zu Wurtzburg erschienen, handlung 
zum fried und vertrag mit des bischofs von Wurtzburg do- 
selbst hauptleuten und räthen zu halten . darzu dann ver- 
ordent gewesen : herr Joh. von Guttenberg dumdechant, grafe 
Joh. von Reineck dumherr, graf Wolflf von Castel, herr Joh. 
von Lichtenstein und Carl Zolner Schultheis . die wurden 
laut hernachgeschriebener Schriften herab verglaidt: 

»Wir burgermeister, rath, viertelmeister und ausschuss der statt 
»Wurtzburg bekennen öffentlich hiemit*), dass wir des hochwirdigen 
»fursten und herrn, unsers gnedigen herrn von Wurtzburg haupt- 
»leuten, Statthaltern und räthen, so uf heut dato von ihnen herab 
»in die statt zu den hauptleuten und Versammlung zu Heidingsfelt 
»und Huchberg mit denselben zu handeln verordent und kommen 
»werden, von ihr gewahrsam aus zu solcher handlung, als lang die 
»wehrt, und wieder darvon bis wieder an ihr gewarsam Sicherheit 
»und gleidt zugesagt und geben haben, zusagen und geben ihne die für 
»uns und alle unsere zugewande hiemit und in craft diss briefs in 
»massen, wie obsteht, ohn alles gefehrde . und dess zu Urkunde geben 
»wir der statt Wurtzburg secret hierauf getruckt uf donnerstag nach 
»sontag Jubilate [11. Mai] anno (15)25.« 

Und hie neben ist zu mercken, dass das unnutz pöfel 
im rath und ausschuss aus der gemeind diese schritt, so der 
Stattschreiber der meinung gestelt, nit gehen lassen wolten, 
um dess (weil) darinnen gn. herr gesetzt was; musts endern 
und heraussen lassen; und wie wol sie meinten, es war in- 
wendig auch geendert, so bliebs doch innen uf voriger 
meinung . die Überschrift laut aber an hauptleut, Statthalter 
und rath des hochwirdigen fursten und herrn Conradt 
bischofs zu Wurtzburg uf dem schloss Unserfrauenberg ver- 
ordent etc. . es wurden aber in dieser handlung viel mittel 
und weg furgeschlagen , und sonderlich haben der bauer 
burgerschaften hauptleut furgeschlagen und begert , »ihnen 
»das schloss und was darinnen auf und zu ubergebenc ; da- 
gegen die gesandten sich anstatt des fursten erboten, »der 
»bauern gemachte und ausgeschriebene articel anstatt des 
»fursten gern anzunehmen, als dann das schloss zu gemeiner 
»gleicher Verwahrung zu übergeben, und so es bei andern 
»fursten ausfundig wurd, dass sie ihre heuser, darinnen sie 
»ihr hofhalten und wohnung betten, abbrechen musten oder 



*) Fries 1. c. 213 hat: »bekennen und thun kunt öffentlich mit 
disem brieve gain allermeniglich«. 



56 

»solten: so solt der fürst sein haus auch abzubrechen ver- 
»willigen, doch dass es dieweil unverstört (und) unverwustet 
»blieb, auch nichts herausgenommen werd mit erbietung 
»zimlicher ablegung des Schadens; darzu wolten sie Götzen 
»von Berlingen 20000 fl. für sein abzug geben . das alles solt 
»nach gueter notturft vom fursten bewilligt, mit brief und 
»Siegel genugsam versichert und gehalten werden«. 

Solchs wurd darzumahl in rathen gehandelt, nicht ent- 
lichs bewilligt noch beschlossen und abgeschieden, uf andere 
mittel zu gedenken versehenlich . soUtens (die)Wurtzburgischen 
allein gehandelt oder je die landsassen, es war angenommen 
worden; dieweil es aber ausländer, Ottenweldisch und loss 
kriegsleut, die reich werden wolten, handelten und hievor 
alle sach auf sie gestelt, giengs schendlich, wie hernach steht, 
hinaus . und nachdem in solchen irrigen und ungewohn- 
' Uchpn furnehmen einem rath zu Wurtzburg ob der unschleunig- 
keit des pofels graust und sie wol bedeucht, es wurd zuletzt 
übel hinausgehen, schrieben sie einem erb . rath der statt 
Nürnberg und dann herrn Georg Koberer, davon obgemelt, 
der in der Carthausen vater und ein treuer prediger ge- 
west, also: 

»Den erbarn, achtbarn und weisen burgermeister und rath der 
»statt Nurmberg, unsern besondern Jieben herrn und freunden*), 
»unser willig freundl. dienst mit vermögen alles guts zuvor . erbare, 
»achtbare, weise, besonder liebe herrn und freund . e. w. haben, als 
»wir bericht werden, einen credentzbrief an die hauptleut und rathe 
»der fränkischen versamlung, so itzt im leger zu Heidingsfelt seind, 
»geschickt, aber derjene , der in e. w, brief angezeigt, die Werbung zu 
»thun , ist nicht bei banden, also dass wir e. w. gemuth und meinung 
»nicht grundlich wissen . dieweil wir aber unser verordenl haupt- 
»leut und rathe bei gemelter versamlung auch bendt und unser fur- 
» nehmen nicht sonders steht, dann das evangelium und wort gottes 
»helfen aufeurichten, und was demselbigen zugegen»*), niederzu- 
»trucken, so vor gott der allmechtig gnad verleihet, dess dann e. e. w. 
»als itzt die berumpsten im reich, wie uns nicht zweifelt, auch in 
»furnehmen sind, ist unser dienstlich freundl. bitt, ihr wolt uns e. 
»christlich gemuth und was hierinnen zum besten zu handeln sei, 
»bei gegenwertigen unsern boten eröffnen, uns auch, zu solchem 
»unsemi christlichen furnehmen rath, hilf und beistand thun . das 
»solt ihr euch zu uns alles Vermögens herwiederum auch getrösten 



*) Fries hat 1. c. 224 diese Adresse nicht aufgenommen. 
**) Fries besser: »entgegen«. 



57 

»und versehen, ob und bey einander von des gottlichen worts wegen 
»zu bleiben, zu sterben und zu genesen , das wollen wir e. e. w. 
»getrewer guter meinung nicht bergen, die schafifen und gebieten 
»allzeit zu uns als euer willigen und christlichen brudern . dat. 
»Wurtzburg uf donnerstag nach Jubilate [11. Mai] ao. 15i25 . bürg, 
»und rath der statt Wurtzburg.« 
Darauf antvvort ihn ein rath zu Nürnberg also : 

»Unser freundlich willig dienst zuvor, ersame und weise besonder 
»liebe freund ! euer lieb schreiben, uns itzt übersendt, mit anzeigung, 
»was an euch unsers credenzbriefs halben gelangt sei, haben wir 
»sambt euern angehetten ansuchen alles inhalts vernommen . und 
»ist wahr, wir haben verschiener tag unsern stattrichter Bartholomes 
»Hallern mit einem unserm offenen credenzbrief, den wir an haupt- 
»leut und gemeine Versammlung der bauerschaften im land zu Franken 
»und andern doselbst umbliegenden orten gestelt, abgefertigt und 
»dem befohlen, derselben ort zu handeln, damit unser leut zu Loner- 
»statt und andern orten von ihne nit aufgemant und bedrohet werden, 
»der hat sein Werbung allein beim häufen zur Neuenstatt als denen, 
»so den unsern am nechsten gelegen sein, gethan und solchen unsern 
»credenzbrief den hauptleuten desselben haufens alsbald uberant- 
»wort ; darauf auch bescheidene gute antwort entpfangen . und wollen 
»e. 1. freundlich meinung nicht bergen, dass hauptleut und versamb- 
»lungen des haufens bei Heidingsfelt nechstvergangen sambstags et- 
» liehe ihre credenz bei uns gehabt, ernstlich an uns zu wissen ge- 
»sunnen, wess sie sich zu uns und unser gemein in ihrem vorhaben 
»sollen versehen, nemlich ob wir und die unsern für sie oder wieder 
»sie sein wolten, mit dem anhang, dieweil sie nach Vollendung ihres 
»anfangs im land zu Franken entschlossen wären, vielleicht in die 
»nehe zu uns zu kommen und unsern gnedigen herrn, den marggrafen 
»heimzusuchen und zu ^verderben, ob sie dann zu solchem gros 
»geschutz, pulver und volck notturftig wurden, dass wir ihn- solches 
»leihen oder zum wenigsten um ihr gelt folgen lassen wolten . denen 
»ist von uns darauf in antwort ungefehrlich diese begegnet: sie 
»wissen ohn zweifei, wie geneigt und furderlich wir uns bisher dem 
»h. evangelio zu gut gehalten und nit allein bei viel hohen und 
»niedern ständen mercklich nachrede, schmach und unlust desshalb 
»uf uns geladen, sondern auch als christenleut unser leib und gut 
»darum in fahre gestelt betten; wolten auch nit liebers, dann dass das 
»h. evangel. und wort gottes seinen starcken fortgang gewinnen und 
»wiederum aufgericht werden solt, darzu wir auch unsers theils, so- 
»viel immer muglich und dem befehl Christi gemes, weren zu furdern 
»geneigt. 

»Nun war ihnen aber un verborgen, welcher gestalt wir uns gegen 
»dem häufen gemeiner bauerschaft bishero gehalten, und dass wir 



58 



»uns wieder sie nie bewegen betten lassen, möchten ihne aucb mit 
»einem glauben anzeigen, da^s unser gn. herr, der marggraf, gegen 
»uns, und wir gegen ihn nit allein in der gelobten, geschworenen 
»und versigelten einigung des bunds zu Schwaben neben andern 
»stenden des bunds stunden, sondern sein gnad hätt uns auch im 
»anfang dieser aufruhr geschrieben und zu wissen begert, wess er 
»sich gegen uns als seinen bundsverwanden solt verseben . dem wir 
»wiederum geantwort, dass wir uns anders nit dann als getreue 
»bundsverwanden gegen ihme gedechten zu halten; sein gn. solt sich 
»auch zu uns nichts args oder unfreundlichs versehen . und wiewohl 
»wir vor dieser zeit von allen beiständen des reichs um hülf wieder 
»gemeine bauerschaft angesucht, betten wir uns doch zu solchem 
»wieder sie nit bewegen lassen wollen, sondern alle wohl gedacht, 
»uns hierin für uns selbst als ein christenlich commun zuhalten und 
»dieser sachen nit tbeilhaftig zu machen, und stund nochmahlen 
»unser gemut und will nit für uns selbs wieder sie nichts zuthetlichs 
»oder unfreundlichs unversucht zu handeln, dass sie sich unsers 
»vermeinens billig settigen lassen und nach gestalt der sachen nicht 
»für gering achten solten, und wolt uns keinswegs gebühren, wieder 
»unser eigene bundsgenossen, mit denen wir lang vor diesen einge- 
»gefallenen aufrühren zu bundnus kommen wären, geschutz, pulver 
»und volck zu ihrem schaden und verderben darzuleihen, und dass 
»wir, wie ein jeder gemeins Verstands ermessen kann und der ein 
»Christ ist, ohn mittel wieder christliche pflicht aus menschlicher 
»treu, ehr, ayd, brief, siegel und zusagen, Hes sich auch weder gegen 
»gott oder der weit in einigkeit weg*) verantworten oder bedecken, 
»und ob man wol sagen möcht, dass wir gegen einem, der unchrist- 
»Uch handelt , einig ayd zu halten nit schuldig wären , müssen wir 
»doch dagegen bedenken nit unzeitlich, obgleich solches die warheit, 
»und die unchristlich handlung unsern bundsgenossen offenbar, auch 
»kein ayd oder verbundnus zwischen unser vorhabenden war, dennoch 
»verbundnus göttlich und menschlich gesetz, recht und Ordnung auch 
»unsern veinden, zu geschweigen denen, so wir mit bundnus verstrickt 
»wären, unser zusagung, Vertröstung, brief und siegel zu halten, 
»denn wo blieb doch sonst aller menschliche treu, ehr und zusagen, 
»wie wäre auch alsdann möglich, ein bestendig wesen auf erden zu 
»haben . zu dem dass auch nach clarer göttlichen Schriften des 
»alten testaments gott der allmechtig die kinder von Israel, die doch 
»sein erbvolk gewest, mehr dann zu einem mahl mit harter zeitlich 
»straf heftiglich heimgesucht, darumb dass sie ihr ayd und zusagen 
»gegen den heidnisch^en königen, die doch ohn mittel wider gott 
»handelten, nit gehalten betten . und haben darauf bei den gesanden 

*) Jedenfalls verschrieben und soll heisen »in ewigkeit nicht«. 



59 

»gebetten, uns über diese erbare christliche anlwort und erbieten 
»ferner nit anzustrengen oder zu achten, das uns unehrlich, schimpf- 
»lich und nit christlich war, zu bereden, dann wir müssen je dieses 
»fals zum furnemsten und vor allen dingen christUche und mensch- 
»liche pflicht, zusagen, treu, brief und Siegel, weil es auch dem be- 
»fehl tmd wort gottes gemes wäre, bedenken . wir wollen uns auch 
»genzlich versehen, gemeine bauerschaft als die, so sich für auf- 
» richten des h. evangeliums bemühten, wurd uns bei solchem auch 
»bleiben lassen und zur rettung und gegenwehr, damit wir uns ge- 
»schickt gemacht betten, und doch gegen ihne je nichts gern fur- 
»nehmen wollen, auch ohn ursach keinswegs zu thun entsonnen 
»warn, nit ursach geben ; dess betten sie sich auch aus vielen christ- 
»lichen rechtmessigen Ursachen billich zu sein gar leichtlich zu 
»erinnern. 

»Dieser unser antwort haben sich die gesandten gleichwol etwas 
»beschwert und daran gehangen, mit was mas wir ihne messen, 
»wurden uns ihre mitbruder gemeine bauerschaft auch messen . wie- 
»wol wir uns nun dieses beschwernus unser antwort bei den ge- 
»sanden vor nit versehen hatten, zweifeln wir doch gar nicht, euer 
»lieb und alle versammlete häufen gemeiner bauerschaft, wo sie 
Ȋnderst Christen sein wollen, werden dieses unsers mehr denn 
»volligen antwort und christhchen erbietens, wo das an sie, wie wir 
»auch geleiden mögen, langt, gesettigt sein und uns dergestalt meinen, 
»wie wir sie meinen, sich auch enthalten, wieder uns oder die unsem 
»nichzit beschwerUchs furnehmen; denn solt das beschehen, so be- 
»denken euer lieb, wie christlich frucbtbarlich und guet es wÄr, dass 
»die, so sich für andere Christen achten, wiederum als ein christlich 
»commun, ob dem sich mit fug niemand zu beschwehren hat, was 
»unfreundlichs handeln solten, wie sich auch solches mit grund des 
»h. evang., das ein wort des friedens ist, und nichtzit anders denn 
»fried und einigkeit sucht und verursacht, lest verantworten . und 
»dieweil wir je das heilig evangelium frey und unverdunkelt nit allein 
»predigen zu lassen, sondern auch sein frucht und bruderlich lieb 
»und einigung je gern soviel muglich furdern wollen und darneben 
»diese aufrühren aus vielen christhchen guten Ursachen für hochbe- 
»schwerlich, auch landen und leuten für verderblich und sched- 
»lich achten, wie auch ein jeder vernünftiger zuvor, der sich 
»friedens und Unfriedens gebraucht hat, leichtlich ermessen mag, 
»auch das worl gottes je nit mit dem schwert und blutvergiesen 
»will verfochten und gefördert sein, so sehe uns für das best, christ- 
»Hchst und fruchtbarst an, dass diese Sachen allenthalben brüderlich, 
»freundlich und dergestalt, dass es wieder gottes wort nit war, auch 
»allenthalben leidlich und annemlich gemittelt und beigelegt würd, 
»so ir bei dem häufen gemeiner bauerschaft als ihre mitgenossen 



60 



»unsers achtens vor andern angesehen und nun des christlichen ge- 
»muths seit, hierinnen das hest^ gemeinsam nutz das ehrlichst und 
»gott das gefelligst helfen für zunehmen . bitten wir e. 1. als ein 
»christlich commun zu solcher euers theils zum getreulichslen zu- 
>rathen können, wie dann zwischen dem häufen gemeiner bauer- 
»Schaft und denen, die sie zu handeln furhaben, was guts, christlichs 
»und bestendigs für uns selbst handeln und furdern; darum seit 
»uns einiger unruhe, fleiss und costung gar nicht bevielen, wollen 
»uns auch zu solchem hiemit aus einem christlichen gemuth und 
»dass wir je verhoflfen, damit gott einen sonderlichen gefallen zu er- 
»zeigen, auch e. 1. als unsern sondern guten freunden, zu den wir uns 
»jedesmahls viel guts versehen, freundlich dienstbarkeit zu leisten, 
»angeboten haben, bittend, solches an hauptleut und verordente 
»räthe des häufen gelangen zu lassen mit dem ermahnen, solches 
»nicht gar zu verachten, sondern vielmehr zu bedenken, zu was auf- 
»nehmen und gueten auch der zeitlich frieden allemahl genutzt, her- 
»wiederum zu was nachtheil, schaden und beschwerungen, dere sich 
»eine mit der andern geheult, der Unfrieden gedient hat, und uns 
»dann dorinn ihres gemuths schriftlich zu verstendigen , weil wir es 
»je für uns selbst christlich, herzlich und getreulich meinen.« 

»Dat. montag 15. May 1525. 

»Burg: und rath zu Nürnberg. 

»Den ersamen und weisen burgermeist : und rath der statt Wurtz- 
»burg unsern besondern guten freunden.« 
Sie schrieben aber an gedachten vater der Carthausen also: 

»Burgermeister und rat der statt Wurtzburg dem ehrw. herrn 
»Georg Koberer vater der carthausen zu Nurmberg, unserm lieben 
»vater in Christo . die gnad und fried gottes mit euch *) . ehr- 
»wird. lieber vater in Christo . wir schreiben hierbei einem erbarn 
»rath der statt Nurmberg um rath, hulf und beistand zu erhaltung 
»des h. evangeliums und wort gottes, dann wir sind itzt ganz be- 
»trangt ohn einen Seelsorger und hirten, verlassen als die armen 
»irrenden scheflein, wie ihr ohnzweifenlich wol wist . darzu sind 
»2 grosse Versammlung, zu Heidingsfeld eine des Frankenlands, die 
»ander zu Huchberg des Neckarthals, die wollen das schloss Unser- 
»frauenberg belegem, zu den vrir uns auch haben thun müssen aus 
»Verursachung, dass unser gn. herr ausser lands und die capitelherrn 
»schir alle von uns gewichen, und dass wir von ihne ganz verlassen; 
»und sonderlich dieweil ihr fumehmen dahin gericht, das evangelium 
»helfen aufzurichten, darneben die Schlosser zu verbrennen und zu 
»zerbrechen, damit der arm, unbilliger weis beschwert, dester statt- 
»licher entlestiget bleiben möge, — so ihr aber lange zeit im wort 

*) Diese Worte fehlen bei Fries. Vgl. 1. c. 225. 



61 

»gottes unser getreuer arbeiter und vorsieher gewesen, darum wir 
»uns alles guts vor andern zu euch getrösten und versehen, — ist unser 
»freundlich und gutlich bitt, ihr wollet euch unserthalb so viel be- 
»muhen, gegenwertigen brief, einem erbarn rath zu Nurmberg ge- 
»hörig, selbst antworten, von unsertwegen anhalten, bitten, uns in 
»diesen noth anliegenden Sachen tröstlich und hielflich antwort zu 
»erlangen*) und in solchem ir kein vleiss sparen, als wir unzweifen- 
»licher hoffnung, Zuversicht und urbietig sind, alles unseres ver- 
»mögens in aller christlicher lieb zu verdienen . datnit seit gott dem 
»allmechtigen, den wollet, bitten wir, getrewlich für uns bitten, be- 
»fohlen . Dat. donnerstag nach Jubilate ["11. Mai] a. 1525.« 
Dieser Cartheuser, ein herzfrommer mann, schrieb ihnen 
herwieder also: 

»Georgius Koberer, vater der carthausen in Nurmberg, den erbarn 
»und weisen burgermeister der statt Wurtzburg seinen besondem gun- 
»stigen und lieben herrn und brudern in Christo unserm herrn**) gnad 
»und fried von gott dem vater und unserm herrn Jesu Christo . ersamen, 
»weisen, lieben herrn und bruder in Christo . nach dem als ihr mir ge- 
»schrieben und begert, einen sendbrief daneben an einen rath, meine 
»herrn zu Nurmberg, lautend selbst zu überantworten, hab ich von 
»stund an vleissig gethan und alles, was ihr begert, ausgericht . ich 
»hab aber nit klein mitleiden mit euch, dass zwitracht und entborung 
»entstanden und es sich schmucken will, sam wer es zu Verfechtung 
»und erhaltung des evangelii, welchs doch nit durch eusserlich rumor 
»öder Schwert, sondern durch sich selbst stark und kraftig gnug ist, alle 
»seine wiedersacher zu überwinden ; und kumpt allein dieser merkliche 
»unrath und fall, dass ihr euch an das wort nicht tröstlich gehalten, 
»bis euch gott hulf thet, und seind etliche aus ungedult zu mensch- 
»licher hulf gefallen und also neben dem evangelio, wie sichs befind, 
»zeitliche guter gesucht und das creuz nit leiden wollen . davon 
»kumpt auch so ungeschickts furnehmen mit clöster brechen, bucher 
»reissen und armen elenden munch, ehe sie der Wahrheit bericht, 
»ohn einigerlei bruderlichs mitleiden oder Steuer weckjagen, wie wol 
»ich hoff, e. w. und sonst viel weren wol bessers gesonnen, und 
»wann die menge des gemeinen volks nicht so sehr überhand ge- 
»nommen hett, den es zuletzt in allweg am meisten nachtheilig und 
»schedlich sein wurd in zeitlicher nahrung, und wolt ihnen wol 
»gönnen, dass sie der hulf gottes erwartet und gott nit also ent- 
»pfallen weren, und hoff zu gott und bitt auch trewlich in meinem 
»gebet für euch , dass er euch, alle aus den geschwinden leuften er- 
»lösen, nit Werkzeug seines zorns bleiben lassen, sonder zu ruhe und 

*) Fries: »geben« 
**) Dieser Passus fehlt bei Fries 1. c. 225. 



62 

»christlicher einigkeit bringen, welche kein tyranney eusserlicher 
»herrschaft zertrennen mag und was leiblich gut und weltlich ehr 
»belangt, unterworfen ist . darum ermahn und bitt ich euch in der 
»lieb unsers herrn Jesu Christi , wollet aufs schierst zu einigkeit und 
»fried trachten ; alsbald es dem volk (als ich hoff) zu muth kommen 
»wurd, werdet ihr merklich hulf von gott und fueglich weg und 
»mittel finden . wollet auch mein und des convents bucher und 
»baab nicht uuibringen lassen, besondem die bruder, die drinnen 
»sind, bis sie zum rechten erkenntnus kommen, schützen und lieb 
»haben als bruder . wer gedar(f) sich rnterstehen und sagen, dass 
»Christus Jesus unser herr sein blut nicht auch für sie vergossen hat ? 
»ob sie gleich heut liegen, mag er sie aufrichten . solchs christlichs 
''gemuth, fried und einigkeit wünsch ich euch von ganzem meinem 
»herzen genzlicher Zuversicht, gott werd euch nit verlassen . amen. 
»Datum auf den montag nach dem sontag Cantate [15. Mai] zu 
»Nurmberg im 25. (1525).« 

Und wiewol diese schrift genug und so ernstlich von 
solchen treflflichen, weisen leuten ausgangen, billig mit ernst 
bewogen worden sein solten, damit ein solcher unrath ver- 
mieden blieben war, so haben doch diese auch ihre 
eigener prediger vermahnung nichts verfangen, als bei einem 
ungesonnen wasser, das in sein laufen kommen, alles um- 
kreist und nit aufzuhalten ist . hiezwischen solcher hand- 
lung ist einem rath zu Wurtzburg warnung zukommen, wie 
dass Hanns Bermeter mit seinem anhang und etwa viel aus 
der gemein mit Steflfan Dietmar mahler gen Heidingsfeldt 
ankommen, einen rath zu verclagen, wie sie nicht recht dran 
wolten, wären nachlessig, hieltens mit den pfaflfen; mit 
anderer mehr verclagung . als schickt ein rath hinaus, ihre 
verclagung zu hören, sich zu verantworten; aber es war 
durch diese meuderer schon in die gemein dermassen bracht 
und gericht, dass, wo sich ein rath nit verantwort mittelst 
beschehener zusag, dass sie gericht sitzen und jedoch noch 
zur zeit nichts hatten an ihnen erwinden lassen (wie dann 
allgereidt in den vierteln zu Wurtzburg beim wein ein neuer 
rath gewehlet und beschlossen was, die alte zu erschlagen) 
so war ihne sterben und verderben daraus erwachsen; und 
als die bäurischen hauptleut in legem diese meuderei be- 
funden, stunden sie in sorgen, es möcht durch die ihren in 
legem auch zu nichts gut gegen ihne furgenommen und 
dardurch räum gegeben werden, wo es nicht mit straf und 
rath vorkommen wurd . darum verordneten sie, dass 3 galgen 
in der statt: auf dem Fischmark einer, auf dem Jiidenplatz 
der ander und der dritt hinter dem Domstift aufgericht 



63 

(würden), daran man die aufruhrige und ungehorsame henken 
soll . dieser beschluss geschah zum Grunbaum in der raths- 
sluben, dabei ungefordert ein burger von Wurtzburg, Balthasar 
Würtzburger genannt, auch gewest. 

Samstags nach Jubilate [13. Mai] wurden rath, viertel- 
meister, rechenmeister und ausschuss für rath vorbotten, do- 
selbst ihnen erstlich furbracht und angezeigt worden, »wie 
»uf gestern freytags brief von hauptleuten beeder versamm- 
>lung Heidingsfeldt und Huchberg kommen mit befehl, den- 
>selben uf den berg zu antworten, des Inhalts, wie nechst 
»donnerstags gehandelt und ungeortten blieben, dass die auf 
>dem berg antwort geben solten, ob sie das schloss mit aller 
»gehörung, geschoss, proviandt der statt und landschaft und 
»beeden Versammlungen eingeben, w^olt man den geistlichen 
»und andern in dem schloss alles, das ihr war und sie 
»hineinbracht betten, folgen lassen ; wo nicht, wolten sie ihr 
»vornehmen vollstrecken« . darauf wurden Peter Weyern 
und Paulsen Helferich des raths der statt Wurtzburg solche 
brief zu antworten befohlen, das sie dann, obwol' ungern, 
thun musten . und als ihn kein Wiederantwort gefallen wolt, 
sagt man, sie betten sich hören lassen, »wo sie im schloss 
»wüsten, das sie, die gesandten, wüsten, würden sie es bald 
»thun« ; dargegen der hofmeister h. Sebastian von Rotenhan 
gesagt haben solt, »sie wüsten auch nicht, was sie im schloss 
»wüsten« ; also ohn antwort abgescheiden. 

Und wiewol noch zur zeit aus der statt gegen denen im 
schloss zur gegenwehr nichts gehandelt worden, hatten nichts 
desto minder die im schloss mit schiessen, werfen und allem 
andern nichts unterfahen . darauf ward in der statt ohn 
lengern verzug gegen dem schloss hernieder an dem ort, do 
es die Bleiden genant und fest was, neben einem grossen 
festen thurn, der hernacher abbrochen wurd, etlich geschutz 
eingegraben, darzu Hanns Woltz Steinmetz verordent mit befehl, 
ohn eines raths wissen nit zu schiessen . als sichs aber ver- 
zogen, hat Claus Hoflfmann, einer des raths, mit etlichen andern 
anzünden und schiessen heissen, darob ein rath grossen 
missfallen gehabt, doch vor der gemein, deren sie sunst, wie 
obgedacht, in verdacht, nichts thun und kein straf auflegen 
dorften . und dieweil es so seltzam zugieng, mancherlei pöfels 
in der statt was, darob dann in solchen leuften mancherlei 
zu besorgen ist, wurd beschlossen, »dass man münchen, 
»pfaffen, auch ihre diener und knecht, auch allen andern, 
»so nit pflicht gethan betten, zu pflicht anzunehmen und 
»ihn den folgenden ayd vorhalten solt, nemlich dass ir jeder, 



64 

»so bald es zu einem lermen, feuer oder anders geschreis 
»halb kerne, zu den viertelmeistern, in deren vierteln ihr 
»jeder wonhaft, sich fugt, doselbst getreulich, was ihnen be- 
»fohlen oder wo sie hinbescheiden wurden, handelten und 
»theten und also auch den burgermeistern und ihren haupt- 
»leuten gegenwertig wären, damit allenthalben ihren und 
»gemeiner statt nutz und frommen furdern, werben und 
»schaden warnen und vorkommen solten, getreulich und ohn 
»alles gefehrde«. 

Derhalben wurden in die viertel zu gehen (und) solche 
pflicht von jedem anzunehmen geordent : Peter Weyer, Hanns 
Wirtten, Peter Schlendt, Wendel Bir, Hanns Frank, Philips 
Mercklein, Philips Heussner und Jörg Spon . diese haben 
solchen befehl verriebt und angezeigt, »dass etliche dum- 
»herrn solche pflicht nicht thun wollen; gesagt, dass sie es 
»gern thun wolten, doch so ferne dass ihnen hinwieder 
»schütz und schirm zugesagt und gehalten wurd«. 

Und diss tags sind die Otenweldischen und Neckar- 
thalischen, so sich bis heut zu Huchberg enthalten, uf be- 
schluss der hauptleut zu Heidingsfelt durch Bastian Wermuten 
in die vorstatt jenet Mains gelassen und gefuhrt worden 
nechtlicher weil, das einem rath zu Wurtzburg zuwieder 
und ohn ihren willen geschähe, dann sie dazumahl die 
Sachen weder heben noch legen konten . es gaben sich et- 
liche von Eyfelstatt an, sie wolten ob s. Burckhardts stift 
ins schloss graben; und dieweil mans für vergebens acht, 
wurds jedoch versucht. 

Montags nach Cantate [15. Mai] haben hauptleut und 
räth gen Wurtzburg anzeigen lassen, »wie sie etlich ver- 
»ordent und für gut angesehen betten, zu versuchen, ob man 
»die schantzkorb gegen der statt und buchsen dohinter herab 
»möcht reissen ; darzu solt ein rath zu Wurtzburg behelfen 
»und furderlich sein, darzu alle notturft von leitern und 
»anderem verschaffen« . das geschähe ; und diejenigen , so 
solches in befehl hatten , machten darneben ohn befehl und 
wissen der hauptleut mit denen, so doselbst in die vorstatt 
gelegert, eine meuterei mit etlichen fenlein derselben bauern, 
dass sie, sobalden solch furnehmen attentirt und der an- 
griff geschehe, ein geschray und lermen machen, etliche 
häufen hinanfuhren, hinein schiesen aus allen schantzen, 
domit die im schloss matt gemacht und dafür hielten , die 
bauern wolten stürmen . und gleichwol was es nit gar ein 
schertz, dann die Wertheimischen, unter denen Graf, dös- 
gleichen Götz von Berlingen mit etlichen seinen häufen, 



65 

stelleten sich an gelegen ort, ob in solchen lermen das 
schloss aufgeben oder hinein gefeuert wurd, dass sie die ehr 
und blunder davon brechten . es wurd aber nichts daraus, 
dieweils schloss zum stürm nit beschossen, darzu das blind 
volck ungerust mit gehöriger notturft und ohn einig Ordnung 
hinangewiesen . viel (wurden) erschossen, mit feuerwerk ver- 
brant, in die graben gefeit, die des andern tags durch den 
zuchtigermeister herab ein blutgieriger hundert jemmerlich 
zerhauen, und darin begraben wurden, dass vielmehr zu 
achten*), wie dann auch in geheim gesagt wurd, »Götz von 
»Berlingea hett mit denen im schloss verstand gehabt, er 
»wolt ihn etlich bauern in die band fuhren und bringen 
helfen« . und gleichwol, wie sie darnach selbst bekanten, es 
war ihnen so angst gewesen, dass sie sich, wo es lenger 
gewerth, ergeben müssen, dann die zarten herrn betten sich 
verkrochen, immer gewolt, man solt sich ergeben, vertrag 
annehmen , das jedoch der domprobst , adel , ritter und 
knecht (nicht) thun wollen, viel lieber ritterlich sterben, dann 
von solchen losen, unartigen kriegsleuten abgeschreckt und um 
leib, leben, ehr und gut gebracht werden . es wüsten aber 
weder die im leger zu Heidingsfelt , noch die in der statt 
von solchem lermen und furnehmen , bis die itzo zugegen 
und im anrennen wären . do kams geschrey in die statt, 
man solt helfen, die armen leut und christHchen bruder in 
der vorstatt so jemmerlich nicht erwürgen lassen . es kam 
aber niemands und ihr wenig hinüber, dieweils geschies so 
gros, nacht und stockfinster was, darzu niemand wüst, uf 
wen es warten, thun oder lassen solt . darzu nachdem viel 
und mancherlei red unter dem volck verliefen, sonderlich 
von den 2 fenlein landsknecht, so von der statt versolt (be- 
soldet) ins Fraubruder closter furirt und die freyen knecht 
genant wurden, wie das heilthum im stift noch vorhanden, 
nicht uf den berg geflöhet worden war, das solt man ihn 
geben zu vermuntzen; und wiewol sich dess ein rath auf- 
hielt , sagten , es war im anfang der ufruhr uf den berg 
kommen, als die, so viel an ihnen muglich, gern der geist- 
lichen und anderen gewaltsamen angrif verhütet betten: so 
wolten sie es doch haben oder etlichen durch die heuser 
laufen . derhalben wurden etliche des raths neben dem 
burgermeister und Stattschreiber zu herr Wilhelm Schotten 
domherrn in geheim, von solchen leinmud und geschrey un- 
rath zuvorkommen, des nechst erschienen tags vor diesem 



*) Eine offenbar verstümmelte Stelle! 

Würzburg im Bauernkrieg. 



66 

lermen geordent, solchs anzuzeigen; obs vorhanden, wollen 
sie es verwahren helfen . darauf dann gleich zur selben zeit, 
als dieser lermen geschähe, sind im dum zusammenkommen 
h. Eucharius von Thungen, herr Michel von Sainsheim, herr 
Burckhardt von Miltz und herr Wilhelm Schott dumherrn; 
Gonradt Ochsner, Hanns Frank, Peter Weyer, Philips Merck- 
lein des raths und Martin Cronthal stattschreiber . die ver- 
wahreten's im dum in ein gemeuer; es war sonst nichts do 
blieben . damit sie auch den furgesatzten muth und begierd 
der freyen knecht zum heiligthum stilleten , gaben sie ihnen 
neben ihrem sold zu vertrinken und Verehrung ein gros 
summa gelts *) ; waren ihr arme leut , die sich samt ihren 
gaben der guter wegen furchten musten, leibs und lebens 
unsicher waren, darzu hernach als die aufwigler und an- 
fanger und ergsten an leib, leben, ehr und gut gestraft 
worden. 

Item uf dienstag nach Cantate [16. Mai] wurd rath im 
capitelhaus durch rath, viertehneister und ohn der obgemelte 
zugeordnete aus der gemein zu Wurtzburg gehalten in 
nachfolgenden Sachen, die man furter an die hauptleut 
bringen und gelangen lassen solt. 

»Erstlich um dass die Versammlung der Ottenwelder und 
»Neckarthaler jehnet Mains ohn rath und wissen der ver- 
»sammlung zu Heidingsfelt und deren von Wurtzburg ein 
»lermen und aufruhr gemacht, sich unterstanden, das schloss 
»zu erobern, ungezweifelt keiner andern meinung, dann dass 
»ihr furnehmen gewest, ein rühm zu erlangen und so sie 
»das glück droflfen, was darob funden, gebeut hetten, daraus 
»dann auch ein aufruhr in der statt worden, niemand ge- 
»wust, wes man sich halten solt, in solchem lermen, ob den 
»200 vor dem schloss erschossen, das vielleicht durch ein 
»verräther zugericht; derhalb sie beten, ob sich der Sachen 
»mehr zutrugen, sie zu unterrichten, wes sie sich halten 
»solten. 

»Zum andern so trieben sie viel muth willens, kemen 
»hinüber mit häufen, holeten proviandt, die ihnen ein zeit 
»lang gutwillig mitgetheilt, sie aber nichts dorum geben; 
»dieweil man ihnen nun itzt abschlug, unrath und der statt 
»noth vorkommen wolt, bedreueten sie die leut, ihr heuser 
»aufzustossen , wie sie dann etliche kellern der chorherrn 
»gethan , den wein unnutzlich in die erd laufen lassen, 

*) Bei Ludewig, Geschichtsschreiber von dem Bischofthum Wirtz- 
burg S. 891 ist eine Summe von 500 fl. angegeben. 



67 

^trieben also viel muthwillens, dass nimmer zu leiden, und 
»zu besorgen niord und hechster unrath mit der statt daraus 
»wachsen möcht; und demnach zu bitten, betrechtiglich in 
»Sachen zu handeln, damit in der statt fursehung und proviandt 
»ein notturft behalten, grundlich sterben und verderben vor- 
»kommen wurd . es bedeucht sie aber gut, dass man die 
»häufen mengt, der jehnet Mains einstheils gen Heidingsfelt, 
»und herwiederum der Heidingsfelter einstheils gen s. ßurck- 
»hard in dieselben vorstatt, damit jeder theil sehe, wess sich 
»der ander helt . aber do bliebs ein volck ohn ein haupt, 
»ein wild ungezemts thir, das weder Ordnung noch gehor- 
»sam hielt, und wie es dann gehet in kriegsleuften , do un- 
»gewont kriegsleut herrn und kriegsrath sein, dass mancher 
»guter, frommer mann gern zufrieden und dieweil, weis nit 
»was begeh, domits nur still war, schicketen die uf dem berg 
»an burgermeister und rath , sie zu vergleiten, wolten sie etlich 
»articel von ihnen hören, obs zu vertragen kern« . das haben 
sie samstags nach Cantate [20. Mai] gethan, und wurden 
denen uf dem berg zu ehrn Hanns Helfiferich und Peter 
Weyer und dann Ehrenfriedt Kumpflf von beeder Versamm- 
lung und statt wegen hinaufgeschickt, ihnen anzuzeigen , ob 
sie vorig furgeschlagen mittel noch annehmen wolten, und 
wurd erst nichts daraus . die aber uf dem berg hatten 
schupp genommen, dass die gesandten nit zu sagen kemen 
des friedens, und nach wie vor zusammengeschossen . da- 
rauf ist ein schritt vom bischof an gemeine burgerschaft 
ankommen, die im Grunbaum und vor andern hauptleuten 
und räthen verlesen worden, wie hernach steht lautend: 

»Conrad t von gottes gnaden bischof zu Wurtzbnrg und herzog 
»zu Franken an die hauptleut, räth, gemeinden aller hauffen, so um ' 
»und bei unserm schloss und statt Wurtzburg versammlet liegen, 
»semptlich und sonderlich aufzubrechen. 

»Uns hat jetzund glaublich angelangt, wie ihr unser und unsers 
»Stifts schloss Unserfra wen berg ob Wurtzburg gelegen belegert und 
»zu benottigen vorhaben solt, welches uns von euch nicht wenig be- 
»frembdt, dann wir je in unguten mit euch nichts zu schicken 
»wissen, euch weder zu geben noch zu gelten schuldig, auch uns 
»gegen euch, den unsern, hievor mundlich und schriftlich erbotten, 
»wie ihr beschwert und uns solchs anzeigt, dess wir uns darauf aller 
»billigkeit und dermassen erwiesen haben wolten, dass sich mit 
»fugen niemand zu beclagen gehabt, wie wir dann, wo uns einig 
»beschwert vorbracht, gern gethun haben wolten und zu thun 
»noch erbötig . desgleichen auch von Neckarthal und Otenwaldt uf 
»jungst euer schreiben und zugeschickte articel antwort geben, daraus 

5* 



68 

»je unser christlich erbar gemuth ohn zweifTel wol verstanden und 
»billich daran gesettigt blieben . dieweil wir aber auch zu solchem 
»euern furnehmen je nit ursach gegeben, auch noch ungern thun 
»wolten, und aber den nechsten zu beschedigen sonderlich ursach 
»und verschuldigung nit christlich, sondern wieder gott und sein h. 
»evangeliura , das uns auch unser feind zu lieben und den, die uns 
»verfolgen, wol zu thun, viel weniger unsere christlichen bruder zu be- 
»schedigen clerlich ausdruckt und lehrt, also dass wir, so Christen 
»zu sein uns berumen, dem geloeben und mit den werken zu voll- 
»zihen schuldig sein: 

»Demnach unser gütlich begern an euch, ihr wollet nochmahls 
»ein stillstand annehmen und dulten und mit der that gen uns 
»oder den unsern weitter nichts furnehmen, wollen wir auf euer ge- 
»nugsam Versicherung zu euch in handlung (treten) und wieder von 
»euch aus unser oder der unsern, so wir zu euch schicken werden, ge- 
»warsam bis wieder in unser oder derselbigen gewarsam (welche ver- 
»sicherung wir uns alsbald bei diesem hotten zu uberschicken be- 
»gern) unser räth zu euch senden oder wie es euch bas gefellig , in 
»eigner person zu euch kommen, mit euch handlung pflegen und 
»dermassen erweisen, dass an allen dem, das zimlich, billig und zu- 
» voran göttlich, christlich, bei uns nicht erwinden soll, und uns 
»hiewieder zu euch allen versehen, ihr werd euch demselbigeii 
»auch gemes halten und uns ferner nicht mussigen, wie ihr als 
»christliche bruder zu thun schuldig und mit fugen nit zu weigern 
»habt . und wiewol wir uns keines abschlags versehen, so begern 
»wir doch dess euer schriftlich furderlich antwort hiemit. 

»Datum donnerstag nach Cantate [18. Mai] 1525.« 
Und nachdem vom berg viel Schadens geschähe, der 
drolz kommen, ob sie vielleicht ein trost überkommen betten, 
wie dann der bauern halb wol ein kundschaft zum schloss 
zu machen was, dieweil sie sich des tags voll suflfen, zu 
nacht in der schildwach schliefen, spies und hämisch ver- 
lohren etc., wurden die bauern auch räthig, wollen das 
ergst und letzt wagen, schickten Clausen Friederich gen 
Wurtzburg, Hessen anzeigen, »dass der bauern rath für gut 
»angesehen, sack man zu machen, obs ihnen auch gefiel, 
»dass was ein jeder erobert, ihme blieb, ausgenommen ge- 
»geschoss und anders in die artolerei gehörig; auch brief, 
»freyheit etc. proviandt solten der statt und gemeiner land- 
»schaft werden« . das wurd zugelassen, aber nichts verendet. 
Es gieng unordentlich zu, ein jeder was herr, dass die 
sach zeitlich nit anders anzusehen was, dann zum lautern 
sterben und verderben . darum schickten die des raths etlich 
kundschafter hinter wegen und anderswo zu erfahren, ob 



69 

nidert ein gewerb vom bund oder andern vorhanden; und 
ist kundschaft kommen , dass der bund zu ross und zu fues 
gewaltig uf und im zug sei . als aber das ein rath ange- 
zeigt, haben etliche aus der gemein dagegen geschmelt und 
g-esagt : »ja, auf ein brief gemalt« . und ein meng aus der 
gerneind (hat) ein häufen an sich gehenkt, einen rath ver- 
clagt, »wie sie den buchsenmeistern zu schiesen verbothen, 
»Schüssen mit halbem pulver und papier; in summa das 
»verderben war nahe, darzu müsten sie eylen« . dess wurden 
buchsenmeister für den bauernrath vorbotten, hetten gern 
unruh zugericht, ihren muthwillen mit den habhaften bürgern 
ausgericht , wie es dann geschehen (wäre) , wo der bund 
nicht kommen. 

Sontags Vocem jucunditatis [i21. Mai] kam andere kund- 
schaft und nemlich der vorigen gleichmessig, wie der bund uf 
30000 stark auf war, die aufruhrigen Schwaben zu gehorsam 
bracht und nun in furnehmen, uf Weinsberg und furter uf 
Wurtzburg zu reissen, alles zu (ver)heren, zu plündern ; der- 
halb etliche aus denen jehnet Mains sich hören lassen, man 
solt ihnen 2000 aus der Versammlung Heidingsfelt zugeben, 
ihne heimzuzihen vergönnen, so verhofften sie, dem bund zu 
wiederstehen . derhalb ward vergünstigt, wer zihen wolt, 
dem solts erlaubt sein; und darneben wurd befehl, dass 
man allenthalben im land zu Franken aufmahnen und vor 
Überzug des marggrafen und landgrafen an gelegen orten 
sich stercken und bewarnen, jedoch dass die statt Wurtzburg 
und das schloss besetzt und dermassen belegert wurden, dass 
am geschutz kein schad geschehe, nichts davon entwendt 
wurd; darzu solt man aufmahnen aus den stetten Mergent- 
heim, Bischoffsheim , Miltenberg, Ochsenfurth, Kitzingen, 
Schweinfurth, Rothenburg, ob den 5000 bestellen, sie dahin 
und in solch belegerung zu schaffen . darauf (sich) viel 
Weinsberger bauern und darzu Marx*) von Berlingen bei 
der nacht hinweck theten; do es am höchsten stund, flohen 
sie davon . desgleichen haben die statt Schweinfurth, Mei- 
richsstatt, Murstatt, Neuenstatt, Königshofen, Meinungen, 
Hamelburg und andere uf ubergebene credenz auch an- 
zeigen lassen , wie sich der landgraf von Hessen für Muhl- 
hausen gelegert; es hetten auch die herzogen von Sachsen 
ein gewaltigen zeug zu Koburg, wüst niemand, wo hinaus, 
und besorgten, es wiurd entlich über sie auch gehen; baten 
um rath und dass man ihne 2000 mann zugeben solt samt 

*) Verschrieben- statt »Götz«. 



70 

etlichem feltgeschütz, einen hauptinann und buchsenmeister, 
damit sie desto stattlicher bleiben möchten . es war ihr mein- 
ung auch, das man einen gemeinen landtag an etwa einem 
ort furnehmen (solte), von solchem wiederstand stattlich 
(zu) handeln ; dess ist der landtag verwilligt, gen Schweinfurth 
gelegt, aus dem andern nichts worden. 

Es beclagten sich auch in Sonderheit die geschickten 
von Stätten, »dass allenthalben Uneinigkeit war, kein gehor- 
»sam, kein folg, ein jeder was ihm eben (beliebt), thun wolt, 
»desgleichen sich zu Wurtzburg auch ereug, daraus nit muglich 
»etwas guts folgen möcht, wie auch die warnung geb, dass 
»viel gemeind ihre burgermeister und rath bedrohet (und sie) 
»erschlagen wollten, dess sich dann ein rath zu Wurtzburg 
»dazumahl vor offner Versammlung und den hauptleuten 
»beclagt mit dem anhang, dass sie doch je gern wissen 
»wolten, was ursach ; erbieten sich, ob sie je ein misstrauen 
»zu ihnen setzen, wären sie erbötig, sich zu ihnen zu ver- 
»pflichten, welchs jedoch hinwieder auch geschehen solt, 
»dadurch sie je leib und leben bei einer gemeind zu lassen 
»willig und geneigt befunden werden in vertrauen, sie wurden 
»es auch thun . ob sich auch einer oder mehr im rath 
»gegen ihnen strafbar erzeigt und verwurkt, wolten sie 
»hören und geburlich, was ihnen aufgelegt wurd, halten«, 
schaffen damit aber nichts, sondern wolten uf den landtag 
gen Schweinfurth die nachfolgenden in vierteln selbst : Hanns 
Wehner , Endres Mörder , Matthes Decker , Philips Dietmar, 
Hanns Volcker, Hannsen Nürnberger, Jacob Bodemer, Hannsen 
Hessler und Hannsen Kraussen aus jeden vierteln und rath. 

Toll unsinnig leut wolten kriegen und zudem, dass sie 
ungerust wenig volks gegen den obgemelten fursten, auch 
kein geld betten , und als es schendlich zugieng, einer diss, 
der ander das furschlug, begerten der bauernrath an die 
von Wurtzburg, »gelt darzuleihen ; und wo sie das nit thun, 
»wolten sie all das heilthum und ornat, so in stift und 
»andern clostern und kirchen wären, angreifen; sie musten 
»gelt haben« . also damit solcher unrath auch vorkonimen, 
h'ehen ein rath 5000 fl.; daruf des bauernraths zusag, dass 
es ihnen wiederkert und zahlt werden solt. 

Item wiewol der bauernrath beschlossen, marggraf 
Casimir und graf Wilhelm von Hennebei^ zum landtag und 
den bischof von Wurtzburg nit zu beschreiben, so ists doch 
in geheim geschehen; aber es wären gute fursten gewest, 
da sie kommen wären, mit ihnen gutlich zu handeln, die 
gegen ihnen und den ihren thetlich angriflf.thon, selbst herrn 



71 

sein, kein obrigkeit dulden wollen . es was alles zu Unord- 
nung kommen und der leib, dem die glieder nit unter- 
thenig sein wolten, schir gar verschmacht und in uncraft 
gefallen; wiewol man ihn wieder helfen, neue gerichtsordnung 
aufrichten und mit etlichen personen besetzen wolt , so was 
es doch baufellig . die sach hett sich zu weit verloflfen, 
jedoch theten sie es; meinten, es solt lenger werden, ver- 
ordenten dienstags nach Exaudi [30. Mai 1525] zum gericht 
im closter der Barfueser Balthasar Würtzburger, Glausen 
Rebensteiner, Hanns Glunk, Valentin Friedel, Hannsen Apel, 
Hannsen Charteuser, Hannsen Hessler . diese 8 person solten, 
so sich neue sachen und clag zutrugen, die zu hören und 
fleiss anzuwenden, gutlich zu vertragen; wo nicht, sie nach 
ihrem besten verstandnus in recht zu entscheiden, wie auch 
schwere sachen furfielen, der sie sich nicht entschlissen und 
mechtig sein könnten, an einen rath je zu Zeiten gelangen und 
örtern zu lassen . desgleichen wurden etliche gericht in stetten 
auch besetzt, denen die hauptleut und räth des hellen 
häufen ein schriftlichen befehl gab, in gemein also lautend: 
»Wir hauptleut und räth ganzer gemeind*) Fränkischer Versam- 
mlung itzo im leger zu Wurtzburg haben mit gueten gehabten vor- 
»rath beschlossen, bewogen und für gut angesehen, euch allen zu 
»erhaltung und furderung gemeines nutz, ufrichtung bruderl. lieb 
»und bürgerlicher erbarer einigkeit zuvor furgehaltenen unsern 
»hinterlassenen befehl erinnerung zu thun, demselben nochmals ge- 
»treulich zu geleben . zum ersten, weil ein jedes wesen und regiment 
»ohn ein oberkeit nit sein, als wenig der naturUch leib ohn ein 
»haupt sein könne, und kein bürgerlich bruderlich wesen ohn ein 
»haupt erhalten werden mag, ist unser ernstliche meinung, dass alle 
»in wohner und burger bei euch schultes, burger meister, rath, viertel - 
»meister und itzt geordenten ausschuss als der obrigkeit sämtlich 
»und sonderlichen in statten, vorstätten, amten, dörfern und weilern 
»ihren zimlichen geboten und verboten gehorsam, gewertig, gefolgig 
»sein und sich nit dawider streben oder ungehorsam lieh erzeigen 
»sollen . und sonderlich so wollen wir zusamt den hinterlassen be- 
»fehl, dass ein jeder sich enthalten soll, dem andern, es seyen geist- 
»liche oder weltliche person, weder mit Worten noch mit werken, 
»rathen oder thaten nit anzutasten, zu schmehen oder gegen ihren 
»hab und gutern zu handehi, sondern sie, ihr leib, hab und gut ge- 
»treulich zu beschützen, schirmen und befrieden, als wie ein jeder 
»solchs ihm zu geschehen begert und haben wolt . und nachdem zu 
»erhaltung eines burgerhchen, friedlichen, bruderlichen wesens von 

*) Das Wort »gemeind« hat Fries 1. c. 295 nicht. 



72 

»nöten, dass den unfriedlichen, ungehorsamen und aufruhrigen durch 
»die verordente oberkeit ihre verwirkte strafen und pön aufgelegt 
»werd, derhalben ist unser ernstliche meinung und befehl, dass ihr 
»alle, schultes, burger meister, rath, viertelmeister, ausschuss und ge- 
»meinde, diejenigen, so sich wieder euch, die oberkeit, und diss unser 
»gebot, welche die weren, ungehorsam, entbörisch und aufruhrig in 
»Worten und werken erheben und erweissen wollten oder wurden, 
»getreulich darzu beholfen sein solt, dieselben ungehorsamen zu 
»ernstlich straf nach gestalt der uberfahrung anzunehmen, die wir 
»auch mit ganzem hellen häufen gestraft haben wollen, auch gericht 
»und recht bei euch ergehen lassen, einem jeden zu recht und 
»billigkeit verhelfen, fried und einigkeit erhalten, beschützen und be- 
»schirmen, dergleichen ihr von der gemeind ihren schultessen. 
»burgermeister, viertelmeister und ausschuss uf ihr gebot, ansuchen 
»und begern in laut euer pflicht gehorsam zu sein; dann wo ihr, 
»burgermeister, schultes, rath, viertelmeister und ausschuss, mit der 
»straf gegen den ungehorsamen hinlessig erfunden oder diejenen von 
»der gemeind sich ungehorsamlich halten und erzeigen wurden, als 
»wir nit hoGfen, so werden wir gegen euch ernstliche, dapfere straf 
»furzunehmen verursacht; wollen uns darauf solches alles und jedes 
»zu enthalten und jedem insonderheit zu geschehen verlassen, in allen 
»gueten erkennen und unsers Vermögens gern bruderlich und freund- 
»lich verdienen . geben mit des hellen häufen secret besiegelt uf 
»freytag nach unsers herrn hiemelfart [26. Mai] ao. 1525.« 
Hierüber wurden in dem bauernrath etliche aus Wurtz- 
burg und der landschaft geordent und nemlich: Hanns Ler- 
mann, Eucharius Herwart, Johann Hilprandt, Chilian Posse, 
Hanns Keller, Endres Vollendt, Jörg Hagen, Jörg Schoder 
und keiner aus dem rath. 

Dieser rath wurd an manchen enden gehalten, erstlich 
zum Grunbaum, nachfolgend zum Neuenmünster, letztermahl 
in herrn Jacob Fuchsen hof .es sind auch ihre schultheisen 
gewesen Jacob Kol, Hanns von Eivelstatt, Hanns; Bauer von 
Mergentheim und Ehrenfriedt Kumpff von Rotenberg . und 
es ist diss tags abermahls einem rath warnung kommen, 
dass sich ein rottirung wieder ihne zusammen aus der gemein 
gethan, sie zu erschlagen uf den andern Pfinstag, dess sie 
in sorgen stunden, ihnen, um dass sie in vierteln zu Sandt 
einen neuen rath geweit, nichts drein reden, geschehen 
liesen und musten*), wiewol ihn der kundschaft so viel kemen, 
dass kein zweiffei, der bund war vorhanden, dem diss volck 
nit wol zu wiederstehen mechtig . jedoch (sie) bestunden uf 

*) Diese Stelle ist offenbar verstümmelt. 



73 

ihrem furnehmen, meinten dennoch, sie wollen durch solche 
Wiedersetzung des bunds furnehmen hindern, zu vertrag 
bringen etc. . liesen ein gemein ausschreiben verfertigen in 
mas und Weisung, als hernach folgt. 

»Allen und jeglichen churfursten, fursten, grafen, freyherrn, 
»ritt er, knechten, amüeuten, schultes, burgermeister, rethen, dorf- 
»meistern, gemeinden und sonst allen und jeden, den dieser brief 
»furkömpt, gezeigt oder gelesen wird, entbieten wir, die hauptleut, 
»verordente räth und versamlung der von der landschaft zu Franken, 
»itzo zu Wurtzburg, unser demutig, unverdrossen und freundlich 
»dienst einem jeden nach seinen wirden, stand und wesen zuvor, 
»hochwirdigsten, hochwirdigen , durchleuchtigsten, durchleuchtigen, 
»hochgeborne fursten, wolgeborne, edle', gestreng, vest, ersam, fur- 
»sichtig und weise, gnedigst, gnedige und liebe herrn, freund und 
»bruder in Christo . es ist kund, offenbar und un verborgen, wie 
»bisher die gewerber, kaufleut und die, so die Strassen gebaut, auch 
»der gemein mann vielfeltiglich merklich beschedigt, hend und fues 
»abgehauen, obren abgeschnitten, erstochen, gefangen, gekerkert, ge- 
»stöckt und gepflöckt, danieben auch dem gemeinen mann mit un- 
»treglichen, unbilligen besch werden, frondiensten, atzungen, auflagen 
»und aufsatzen und andern belestigt, untertruckt und dermassen fur- 
»genommen, geschunden und geschabt, dass den mehrern theil unter 
»ihne, auch ihr kind in armuth an bettelstab gewiesen und zu ver- 
»durblichen schaden kommen und darzu, das am beschwerlichsten 
»ist, von etlichen vornehmen*), geistlichen und weltlichen obrigkeiten 
»unterstanden, ihren unterthanen mit gewalt das heilig evangelium 
»und wort gottes, das ein einige speis der seelen ist, zu benehmen, 
»etliche falsche lehrer dargeschaft, die wieder die heilige schrift 
»öffentlich gepredigt, darzu beschützt und vertheidigt, die recht- 
»schaffen cristliche. lehrer zu verjagen und zu vertreiben unterfangen, 
»zum theil gefenglich angenommen, unchristlich mit vergiesung ihres 
»bluts ganz tyrannisch und dergestalt gehandelt, ob es heyden oder 
»Türken, so wer es zuviel, alles wieder die ehr gottes gehandelt, 
»solchen und dergleichen besch werden, aufsetzen und furnehmen zu 
»begegnen, davor zu entschutten und zu ledigen, darumb und die- 
»weil man gott dem allmechtigen mehr gehorsam sein mus dann 
»den menschen, haben wir dem allmechtigen zu lob und ehr, zu 
»erhaltung und aufrichtung des h. evangeliums und wort gottes, 
»fried auch rechts in ein freundlich bruderlich Vereinigung zusammen- 
»gethan und verbunden und keiner andern meinung, dann was das 
»wort gottes vermag, sofern gott gnad verleihet, helfen aufzurichten 

*) Fries S. 294: »vermainten«. 



74 

»und was demselben znwieder und entgegen, abzulhun und niederzu- 
»trucken, so weit sich unser aller leib, ehr und vermögen erstreckt, 
»darneben sind wir auch in furnehmen , die schedlichen schloss, 
»raubbauser, daraus und darin den gewerbem und gemeinen mann 
»manigteltig gewalt, nachtheil und.schaden begegnet, auszureuten und 
»vom weg zu thun, das wir dann zum theil mit hilf des allmechtigen 
»gethan, in hoffnung, dadurch gemeinen frieden auf Strassen und 
»Wasser gemeinem nutz zu gut zu furdern und handhaben . dem also 
»nach ist unser unterthenig, dienstlich, gutlich und freundlich bitt, e. 
»churfürstl. fürstl. gnad freundschaft und gunst wollen uns aus christ- 
» lieber pflicht zu diesem unserm christlichen furnehmen fürstlich, 
»gnedig und freundlich hilf, furderung und beistand thun, euch auch 
»gegen und wieder uns in diesem unserm furnehmen zu verhindern 
»mit der that oder in andere weg nicht aufbringen noch bewegen 
»lassen, als wir uns zu e. fürstl. gn. gnaden, freundschaft und gunst 
»ungezweifelt als liebhaber und furderer christlicher Wahrheit ge- 
»trosten und umb e. f. gn. gn. freundschaft und gunst willig, gehor- 
»sam und freundlich verdienen wollen . geben und versiegelt unter 
»unserm und der gemeinen Versammlung, auch der statt Wurtzburg 
»aufgetruckten secret am freytag nach unsers lieben herm hiemel- 
»fahrt [26. Mai] ao. (15)25.« 

Mit solchem schreiben, ob sie wol die sach nit sehr 
redlich bedeucht, vermeinen sie sich doch zu schmucken, 
zu vertheidigen, Ursachen anzuzeigen, die der sach ein schein 
geben möchten . und viele, aber sonderlich diejenen, so zu 
solcher faction durch den pofel vergewaltigt drinnen stacken, 
gern daraus gewesen wären, bedachten, es wurd ein bösen 
ausgang haben ; bei andern ist diese meinung nit angenommen 
noch bedacht worden . also wurd durch den rath zu Wurtz- 
burg und (die) besten aus der gemeind an die von Nürnberg 
um rath und dass sie zu vertrag mittler sein wolten, also 
geschrieben : 

»Unser willig, freundlich dienst mit vermögen alles guts zuvor, 
»ehrbar, achtbar und weise, besonder liebe herrn und freund . e. e. 
»w. christlich antwort und Unterricht, uns uf unser nechstes schreiben, 
»an e. w. gethan, zukommen, haben wir Inhalts alles getreuer mein- 
»ung vernommen . und solt uns warlich glauben, dass uns die ent- 
»börung vor äugen allwegen zuwider gewesen und noch , mochten 
»auch wol leiden, wolten auch gern sehen und so viel uns muglich, 
»furdern und helfen, dass die zu frieden bracht, gestillt und dem 
»heiligen evangelio gemes gehandelt wurd . nun sind wir auch im 
>^handel begriffen, aber wie wir hineinkommen, mag e. e. w. bei ihr 
»selbst erachten . dieweil aber der bund bei Heilbronn herein uf 
»Wurtzburg werts , wie wir warlich bericht werden , mit todschlag, 



75 

»verderbung und verherung land und leut sein zug furgenommen, 
»dem zu widerstand die bauern entgegen zihen, daraus ohn zweifei, 
»wo das nit vorkommen, merklich und erbermlich blutvergiesen, 
»auch Verwüstung und verderbung des ganzen land zu Franken er- 
»folgen mag, solchs zu verhueten, fried, einigkeit und das h. evan- 
»gelium mit hulf des allmechtigcn aufzurichten, das wir alle zu thun 
»verpflicht und schuldig sind: darumb und euerm christlichen, 
»freundlichen erbieten nach ist unser gutlich und freundlich bitt, 
»ihr wollet als für euch selbst euch bei dem bund und auch der 
»versamlung der bauerschafl umb Verfolgung und Unterhandlung 
»bearbeiten*), uf mittel und weg gedenken und uf treulichst fur- 
»nehmen, ob angezeigte entbörung ohn solch schwer merklich blut- 
»vergiesen und verderbung land und leut mechten hingelegt und 
»vertragen werden; darzu e. e. w. ungezweifelt aus christlichem ge- 
»muth hochgeneigt sind und zum allerfurder liebsten zu den sachen 
»thun und keinen vleiss sparen . das wollen wir alles unsers ver- 
»mögens unerspart leibs und guets freundlich und gern verdienen; 
»bitten euer schriftlich antwort darbei . Dat. uf mitwochen nach 
»Exaudi [31. Mai] ao. (15)25.« 

Hierauf antwort burgermeister und rath zu Nürnberg 
dieser meinung: 

»Unser freundlich, willig dienst zuvor**) . ersamen und weisen, 
»besonder liebe freund . euer schreiben, uns itzo bei zweien euem 
»burgern, diss briefs zeigern, uberschickt, in denen ihr uns gemeins 
»bunds im land zu Schwaben gewaltigen uberzug gegen dem land zu 
»Franken anzeigt , haben wir mit euerm ansuchen , uns auf vorig 
»unser erbieten furderlicher, guetlicher handlung zu unterfahen, alles 
»inhalts vernommen . und ist war, wir haben uns aus einem christ- 
»lichen gemuth***) nit uns, sondern gemeiner bauerechaft, land 
»und leuten zu gut und wolfart guetlicher un verbundner handlung 
»vorlang, und ehe sich die sachen alier theil halben so weit vertift 
»und eingerissen gehabt, welchs auch nu bis in drey wochen sein 
»mag, zum freundlichsten angeboten und dass die, so ursach gehabt, 
»dass wir gesehen, dass sich dieselben versamlung der bauern durch 
»etlich ihre gelehrte und verstendige wegleiter mehr zum Unfrieden 
»dann frieden, mehr zu blutvergiesen dann christlicher einigkeit, 
»mehr zu verderbung schuldiger und unschuldiger personen, auch 
»land und leut dann christlicher lieb bewegen lassen und als die 
»verführten, so es nit bas verstanden, das h. evangelion und wort 
»gottes, so doch ein wort alles friedens, zu einem schein ihrer hand- 

*) Fries 1. c. 308: »umb vervolgung Unterhandlung bearbeiten«. 
**) Fehlt bei Fries. Vgl. 1. c. 309. 
***) Fries: »grund«. 



76 



»lung^ genommen und dafür geacht haben, dass sie ganz christlich 
»und wol handeln und gott dardurch einen gefallen erzeigen, und 
»zum andern dass wir diese weitleuftigkeil vielbeschedigter etwa*) 
»und angegriffener oberkeit als des gemeinen bunds und ander 
»fursten vor äugen gesehen und wol achten mögen , dass die mit 
»der zeit nit feyem wurden, sich wieder der bauern fumehmen 
»alles ihres Vermögens zu setzen, daraus alsdann ein merklich 
»blutvergiesen so viel christlicher person aus der noth volgen 
»müssen, welchs uns als christenleut nit wenig bejammert zum 
»höchsten mitleiden bewegt und dohin verursacht hat, dergleichen 
»ansuchen nnd anbieten gutlicher Unterhandlung zu thun . aber 
»darauf ist uns diese lange zeit nit allein kein antwort erfolgt, son- 
»dem die häufen gemeiner hauerschaft umb Wurtzburg (dorinnen wir 
»doch e. lieb keinswegs verdenken) haben sich darzu für und für 
»öffentlich hören lassen, uns auch das durch die unsern und andern 
»zu vielmalen mundlich ohn alle schew zuentboten, uns für andern 
»zu uberzihen und mit dem ernst heimzusuchen . das hat uns be- 
»wegung geben, zu gedenken, dass die zu frieden oder gutlichem ver- 
»trag nit neigung gehabt, sonsten betten wir aus christlicher pflicht 
»nit unterlassen, e. 1. oder die hauptleul gemeiner bauerschaft bei 
»euch umb antwort uf solche unser schriftlich beschehen anbieten 
»vorlengst zu mahnen . wiewol wir nun sorgfeltig sein, dass nit 
»euer und ander euer zugewante itzt beschehen bewilligung guetlicher 
»handlung zu lang gebieten sein, wir uns auch bei den bundischen 
»kriegsvolk dergleichen bewilligung schwerlich mögen getrösten, zu- 
»vor in abwesen der stand und reth des bunds, so dieser zeit in 
»land Wirttemberg oder vielleicht ander end und nit bei dem häufen 
»sein, ohn der vorwissen und bewilligung den hauptleuten des bundi- 
»schen kriegsvolk sich in der gut einzulassen nit gezimpt, auch diese 
»Sachen so weit kommen, dass sie nun nit mehr unsers gn. hrn. von 
»Wurtzburg, sonder gemeiner stenddes bunds ist, noch dann dieweil 
»wir je gern alles, das darzu uns und ein jeden christhch Stands 
»sein pflicht und christliche trew verbindet, handeln und einem jeden 
»das, so wir von ihme in gleichem fall gern gehabt haben, mittheilen, 
»an uns auch hierinnen nichzit, so uns muglich ist, erwunden lassen 
»wolten, und wir dann gemeine statt Wurtzburg jedesmal also be- 
»funden, dass sie vor andern allemal ein sonder vertrauen und zu- 
»flucht**) gesucht hat, derhalben wir e. 1. wiederumb, so ihr euch 
»bei uns vertröstet, so viel wir nach gestalt der sachen immer ver- 
»mechten, zu leisten geneigt sein: so haben wir unsern pflegern zu 
»Schwartzenbruck Heinrich Knoten von Weyda abgefertigt mit be- 



*) Verschrieben statt »etwa vilbeschedigter«, wie Fries hat. 
**; »Zuflucht zu uns« bei Fries ist richtiger. 



77 

»fehl, bei dem wolgebornen unserm gn. hrn. Georg Trachsesen frey- 

»hern zu Walburg, obristen veldhauptmann des bunds, zu handeln, 

»euer und gemeiner euer statt, als die wir in diese aufrühren er- 

»kennen betrangl und gemussigt zu sein, so vern immer muglich, zu 

»verschonen, darin er auch auf unser abfertigung den höchsten 

»vleiss gebrauchen soll und wird . ander weg oder mittel wissen wir 

»nach gestalt des handeis aus den angezeigten Ursachen nit furzu 

»wenden; solt euch aber ein anderer weg bekant sein und uns an- 

»gezeigt werden, darinnen gedechten wir uns euch und allen den, so 

»diese sachen belangt, zu gut abermals, so viel sich immer erleiden 

»und der Sachen furderlich sein wolt, christlich und dermassen zu 

»erzeigen, wie ihr euch dess bei uns mocht vertrösten . haben wir 

»e. lieb, der wir zu freundlichen gueten willen geneigt, nicht bergen 

»wollen mit bitt, euch nit zu kleinmutig, sondern als bestendige 

»Christen zu erzeigen und euer hofflich vertrauen in den zu stellen, 

»der die seinen aus der Versuchung weis zu entledigen ; der wird euch 

»als die geengstigten und betrangten in euerm obliegen und der 

»noth nit verlassen, den wollet euch selbst und diese sachen getreu- 

»lich befehlen . Dat. sambst. den 3. Junii 1525.« 

Diese Unterhandlung haben sich nur die gutherzigen aus 

dem rath und wenig aus den andern beflissen und ohn 

wissen des andern pöfels, welchs die sachen schon darauf 

gesetzt dachten, sich zu wehren, dem bund zu wiederstehen, 

darzu sie dann verursacht, dass sie bei ihnen wol bedachten, 

dass sie über solcher misshandlung verbranten des frenkischen 

adels Schlosser oder ja zum wenigsten eins theils zubrochen, 

closter als Ebrach, Schwartzach, Bildthausen und andere in 

grund verbrant, ihr 'gutter geblundert, zerrissen, geraubt, 

dem bischof, auch vielen des adels und allerhand geistlichen 

ihre gutter veröst, wiewol dannach den stiften zu Wurtzburg, 

noch den geistlichen doselbst nit viel Schadens geschehen, 

darzu die von Wurtzburg keinen des adels an schlossern 

oder andern schaden, noch weil sie das gemein ausschreiben 

auch versiegeln helfen haben, sie mit andern müssen buesen, 

und darum wolten sie die stumpf völlicht und leib und 

leben daran wagen, in hoffnung, ob ihne gegen den bund 

einmahl gelung, es solt entweder zu desto gnedigern vertrag 

kommen oder je dahin reichen , dass Nürnberg und andere 

Stättgemeinden, so dem adel und geistlichen ohn des feind, 

zu ihnen schlagen, ihr furnehmen verenden helfen, unbedacht 

dass, obsgleich etlich jähre wären, Kays. Mayest. und des 

Romischen reichs fursten und herrn solcher eigenwilligen rath- 

ung auch keinen, so in diesen leuften beschedigt, gedulten, 

verschonen, dass ihnen gerathen (dass sie) um gnad junklierrn 



78 

darzusagen kommen möchten oder wurden .*) und demnach 
schicket uf mittwoch nach Exaudi [31. Mai] der bauernrath 
nach burger meister, rath und gemeinen ausschussen in gegen 
der freyen knecht genend (und) zeigt ihnen an, dass sie mehr 
solds haben, und sich ihr zwen hauptmenner hören lassen, 
man solt ihnen gelt geben, sie weiten dem bund seine knecht 
wendig machen (und) gen Wurtzburg bringen; als sich aber ein 
rath bedacht, nicht darauf blatzen wollen, hett dennoch der 
ein hauptmann beim bauernrath 60 fl. erhoben, sich damit 
gedrolt und aussen blieben (so geübte krlegsleut waren die 
Bauern, dass sie den braten nicht riehen konten) . darüber 
musten sich alle geistlich verwände auch sich selbst rüsten, 
personlich dem bund entgegen zu zihen; darüber keinem zu 
vergönnen, iemand anders zu besolden . und wiewol sie 
darfur gebeten, sagt ihnen der stattschrei ber aus befehl 
wiederum »es wer also beschlossen und werdt nichts anders 
»draus, burgermeister und rath kontens nit endern, als sie 
»es gleich gern theten« . und als sich mancherlei red zu- 
trugen, sagt herr Michel von Seinsheim dumherr, »er hoff, 
»unser gn. herr solt wieder einkommen und die sach besser 
»werden« . sagt der stattsch reiber dagegen, »sie liesen sich 
»hören, sie wolten ihn für kein herrn mehr haben« . dar- 
über derselb stattschreiber nachmahls unbilligen versagt und 
ihm anders dargelegt worden, denn es geredt, nicht von sieh 
selbst, sondern von den andern. 

Nun es kams geschrey, es hett der bund ein häufen 
bauern zu Königshofen an der Tauber geschlagen oder je 
umlegert . darumb liesen der bauernrath umschlagen und 
ansagen, dass man sich schicken und den benotigten zu hulf 
zu kommen; das solten Contz Göbel und Jacob Kol haupt- 
menner und uf nechsten freitag oder samstag aufsein, 
darauf wurden auch etlich handwercks und allerlei gesinds, 
wie man das aufbringen möcht, angenommen, besoldt, einem 
jeden ein baar fl. auf die band gegeben, also dass dannach uf 
die 5000, darunter der meist häuf buchsenschutzen waren, 
hinausgefertigt, darzu ein rath treulich hulf und solch gelt 
darlihen aus sonderlichen geheimen verstand, domit sie das 
gepöfel und loss gesind einstheils us der statt brechten, 
das sonst unbendig immer kriegte und von keinem vertrag 
hören oder sehen wolt ; wie denn auch gewies, wo das volck 
bei einander blieben, es hett sich nit geben, ehe sterben 

*) Dieser ganze vorausgehende Absatz liegt uns offenbar in unfertiger 
Fassung vor. 



79 

wollen , daraas dann jung und alt umkommen , denn der 
bund hett auch nit nachgelassen (sogar hetten sie ihnen fur- 
gesetzt, ihr furnehmen gefiel gott und sie mussten das dem 
wort gottes zuwieder ausreuten); in summa sie zugen nach 
Exaudi zu abend und bei nechtlicher weil jung stark weid- 
lich bauernkleber — hatten etlich wenig feldgeschutz — 
— beim Sanderthor uf Heidingsfeldt hinaus, unter denen 
auch die freyen knecht fast der best kern waren, kämen 
nit viel weiter, wurden aber (wie es dann mit ungeschickten 
gesind zugeht) von des bunds rennfenlein, in der Wagenburg 
verwart, angeredt, und ehe dann sie zu ihnen kommen, 
fluchtig aus der Ordnung gedrengt, fielen über die Wagen- 
burg heraus, eilt ein jeder, do er vermeint sicher zu sein, 
als aber das bundisch rennfenlein das innen wurd, eilents 
dester sehr und sonder furcht, stachen, würgten alle, die (sie) 
erreiten künden, indess ob 300 der freyen knecht gen Ingolstatt 
ins schloss kommen, werten und hielten sich daselbst also, 
dass die bundischen einen stürm verlohren, doch zuletzt er- 
oberten und alle erwürgten ; und zu diesem schlahen ist kein 
fuesknech tischer häuf kommen . die fluchtigen aber naheten 
sich wiederum [3. Juni] mit häufen gen der statt, geritten, 
gefahren imd zu fues, wie sie möchten . Dess kamen die 
von Wurtzburg in gros schrecken, wolten sich dennoch auch 
verwehren, keinen vortheil begeben; versperrten die thor, 
legerten'das geschutz und meinten dannach nochmals, dem 
bund vor zu sein, wieviel aussen bleiben . als nun der rath 
und (die) verstendigsten aus der statt sahen, dass mit diesem 
tollkunen volck je nichts auszurichten, nichts denn Jammer 
und noth an ihnen, ihren weibern und kindern zu erwarten 
und verengen und sie aber hievor einen trost und handlung 
halb von denen von Nurmberg entpfangen, also fertigten sie 
samstags ufs frühest einen boten aus Wurtzburg mit einem 
credenz an gemeldte bundstend um geleit und darneben mit 
^inem sondern an den bischof von Wurtzburg also lauttend: 
»Bürgermeister und rath der statt und etliche statt im still 
»Wurtzburg und herzogthum zu Franken den liochwirdigsten, hoch- 
»wirdigen, durchleuchtigsten, durchJeuchtigen, hochgebornen fursten. 
»wolgebornen, gestrengen, vesten , erbarn , achtbarn und weisen des 
»loblichen bunds zu Schwaben hauptleuten und räthen bei und um 
»Mergentheim unsern gnedigsten, gnedigen und gunstigen herrn zu 
»banden hochwirdigsten , hochwirdigen, durchleuchtigsten, durch- 
»leuchtigen, hochgebornen fursten, wolgebornen fursten . wolgeborne, 
»gestrenge, erbare, veste, ersam , achtbar und weise gnedigst und 
»gnedig und gunstig herrn . e. f. gn. gn. und gunsten seid unser 



80 

»stet willig unverdrossen dienst mit allem fleiss in aller unter- 
»thenigkeit zuvor, gnedigst, gnedig und gunstig herrn . wir haben in 
»merklichen obliegenden etlich aus uns und nemlichen Peter Weyern 
»und Jörgen Schoder von Wurtzhurg, Ansshelm Schrautenhach von 
»Carlstatt, Heintzen Schwann von Volckach und Hannsen Schellen 
»von Iphoven an e. f. gn. gn. und gunsten und auch an den hoch- 
»wirdigen fursten und herrn unsern gnedigen herrn von Wurtzburg 
»unterthenig demutig bitt und Werbung zu thun befohlen, die sich 
»auch von stund an erhoben und solches vollenden sollen; mir de- 
» mutig unterthenigen fleis bittend., sie zu und von e. f. gn. gn. und 
»gunsten sicher zu vergleiten, damit sie solches desto stattlicher aus- 
»richten mögen und ibne dess aus gnaden und um gottes willen nicht 
»absagen, als wir in unterthenigheit verhoffen und in schuldiger ge- 
»horsam demutiglich verdienen wollen . bitten gnedige antwort. 

»Dat. sambstags den heiligen Pfingsttag abends [3. Juni] ao. 1525.« 
Und dann an den bischof zu Wurtzburg einen sondern 
credenzbrief also lautend : 

»Hochwurdiger fürst und herr, e. f. gn. unser willig und unver- 
»drossen dienst in schuldiger gehorsam zuvor . gnediger fürst und 
»herr . wir haben von unsertwegen Peter Weyern, Jörgen Schoder 
»— von Wurtzburg, Ansshelm Schrauttenbach von Carlstatt, Heintzen 
»Schwan von Volckach und Haimsen Schellen von Iphovn, e. f. gn. 
» Stift sver wände , abgefertigt, unterthenig bitt und Werbung an e. f. 
»gn. zu thun, wie dieselbe e. f. gn. von ihnen vernehmen werden, 
»untertheniglich und durch gott bittend, sie in ihrer Werbung gnedig- 
»lich und unverdriesslich zu hören, ihne dissmahls auch gleich uns 
»selbst glauben zu geben, gnediglich und also erweisen, damit die 
»armen unschuldigen witwen und waisen in ihrem grossen Jammer 
»und leid getrost, und künftig übel, mord und blutvergiessen , auch 
»verderbung land und leut vorkommen . das wollen wir samt der 
»belohnung, so e. f. gn. unzweifenlich von gott dem allmechtigen 
»entpfahen werden, in schuldiger, untertheniger gehorsam willig- 
»liehen verdienen. 

»Dat. sambstags den heiligen Pfingsttag [3. Juni] abends ao. 1525.« 
Und meint jedermann, es wurd doch je auf den Pfingstag 
von feyers wegen fried gehalten, nichts furgenommen werden, 
und der bund (wäre so) mechtig und gar so nahe nicht . der- 
halb sich dann ihr etliche an ihr ruh theten, die nun lang 
nichts geschlafen . ja wol uf den Pfingstag frühe [4. Juni], als 
der tag anbrach, Hess sich ein häuf reuter ob dem Steinbruch 
hinter dem schloss sehen, stiessen in drommeten, zudem 
schoss man aus der hinter schantz am schloss, denn es hatten 
die bauerschaft drey schantz am schloss: eine ob der Dell, 
die andern zwue unten am schlossberg gegen Zell und vorn 



81 

gegen die statt am eck der Teil auch eine ; und der durmer 
zum grossen eckthurm*) in der statt blies »feinde . dess ward 
ein grosser lermen und auflauf in der statt von fremden 
und heimischen , liefen durch einander, einer do, der andere 
dort hinaus, brachten demnach etlich geschütz aus den 
schantzen mit grosser muhe und sorg in die statt herab, 
stellten sich den marck auf und ab, auch bei allen thoren 
in Ordnung mit den fenlein, langen spiesen, halleparthen. 
und daneben wären etliche bauern, die sich in die aus- 
wendig flecken gethan, gern zu Wurtzburg gewest, do sie 
dann sicher (zu) sein vermeinten; denen entboet man, dass 
sie sich selbst verwahren, man kont ihnen nicht helfen, do 
schössen die auf dem berg allererst mit grossen stucken, 
carthaunen und schlangen, schrien, sungen und liesen den 
bauern den armen Judas blassen . dess erschrack jedermann ; 
theten etlich ihr landsknechtskleider aus, ihre vorige kleider 
wieder an; betten auch gern gesehen, dass ihns abgekolbt 
haar wieder gewachsen; schrien alle , man solt um gnad 
schreiben . und sonderlich schrieben etwa viel, so in der 
statt geschwegert, aus dem feld in die statt hinein, ge- 
segneten ihr gute freund, zeigten ihnen an, wie hie nit 
änderst dann alles, ohn weiber und was über 12 jähr, er- 
würgt werden solt, die statt geblundert und geschleift, ange- 
sehen dass diese in die 18. entbörung war etc. . also ward 
Heintz Vogel, ein alts maus, gn. h. botlein, mit etlichen 
Schriften an bischof und sonderlich mit einer an herr Georg 
Truchsessen lautend abgefertigt der meinung: 

>Burgermeister und rath zu Wurtzburg dem wolgebornen und 
»edlen herrn herrn Jörgen Truchsesen freyherrn zu Walburg, obersten 
»feldhauptmann des loblichen bunds Schwaben, unserm gn. herrn. 
»wolgeborner und edler, e. gn. sind unser unterthenig, demutig und 
»willig dienst mit allem vleis zuvor **) . gnediger herr . wir***) arme, 
»betrangte und benöttigte in der unchristlichen furgenommen ent- 
»böhrung der bauerschaft, die unzweifenlich durch anregung des 
»sathans sich ereugt, ist uns allwegen zum höchsten entgegen und 
»wieder gewest und noch . wir haben auch zu hinlegung derselben 
»vielmals in bedenkung, was kunftigs unraths daraus erfolgen möcht, 
»zum allertrewlichsten gehandelt, aber nichts anders erlangen mögen, 
»denn dass wir desshalben in grossen verdacht kommen, in fahr und 



*) Nach Ludewig S. 898 müsste es heissen »zum Grafeneckardsthurm«. 
**) Bei Fries 1. c. 330 fehlt dieser Eingang. 
***) Fries hat richtiger »uns«. 
Würzburg im Bauernkrieg. Q 



82 

»sorgen leibs und lebens gestanden und noch . dannoch haben wir 
»ufs allergeheimbsl bei einem erbarn und weisen rath der statt 
»Nurmberg bittlich gehandelt, vleiss anzuwenden, uf mittel und weg 
»zu bedenken, wie angezeigte entbörung möchten gestillt und nicht 
»änderst dann dem heiligen evangelio gemes möchten hingelegt und 
»vertragen werden, dass sie unzweifenlich aus erbarn christlichen 
»gemuth zu thun hochgeneigt, der hoffnung, sie haben sich dess 
»nunmals unterfangen . nun wie dem rufen wir zu e. gn. als dem 
»obristen veldhauptmann des lobHchen bunds zu Schwaben, wollet 
»uns arme betrangte und dann ganze gemeinde der statt Wurtzburg, 
»von wegen des loblichen bunds mit gnaden bedenken, auch bei 
»dem hochwirdigen fursten und herrn unserm'gn. hm. von Wurtzburg 
»so sein furstl. gnaden entgegen ist, den wir all weg herzlich geliebt 
»und noch, furbittlich handeln, uns zu gnaden aufnehmen, die fur- 
»genommene schwere straf, die durch die anfenger dieser entbörung 
»wol verwirkt, gegen uns gnediglich helfen abwenden, mit beherzig- 
»ung*) des unschuldigen blutvergiesens, so bisher daraus gefolgt und 
»kunftiglich mit Verwüstung und verderbung land und leut erfolgen 
»mag, wie e. gn. als ein hochberumbter loblicher grafe, handhaber, 
»schutzer, schirmer armer wittben und weisen unzweifenlich hoch- 
»geneigt, wir ungezweifelt sind, e. gn. werden in bedenkung solcher 
»angst und not keinen vleiss sparen erwinden lassen^*) . darumb 
»umb gottes und der lieb Christi willen e. gn. zum höchsten erinnern, 
»bitten und ermahnen wollen, auch unser hoffnung und trost in gott 
»und zu euch als einem mittler dieser sach gesetzt und denselben 
»uns zu gn. hiemit befehlen . bitten umb gotts willen gnedig und 
»trostlich antwort. 

»Dat. zu Wurtzburg auf dem heil. Pfingsttag***) [4. Juni 1525].« 
Die Schrift aber an den bischof von Wurtzburg lautet also : 
»Hochwurdiger fürst und herr . e. f. gn. sind unser unterthenig, 
»willig und gehorsam dienst mit allem vleiss zuvor f) . gn. fürst und 
»herr . die unchristlich entbörung, itzt vor äugen, ist uns allweg 
»zum höchsten zuwieder gewest und noch, daraus so merklich er- 
»bermlich blutvergiesen, auch verdurblicher schad, Verwüstung land 
»und leut und sonderlich e. f. gn. unterthanen erwachsen, dass es 
»gott im himmel erbarmen mocht . nu haben wir je ehe ff) und 

*) Hier liegen bei Fries verschiedene Verschreibungen und Unklar- 
heiten vor; man vgl. nur seine worte »mit gnaden bedenken und uns 
von wegen des loblichen bunds mit gnaden auch bei dem hochwirdigen 

fursten und herrn mit beherzigung« gegen die obenstehenden. 

**) Fries hat: »in bedenkung solcher angst und not samt anderen 
bundsstenden uns barmherzigkait mittailen und zu gnaden komen lassen.« 
***) Fries: »am andern heiligen Pfingstag.« 
t) Diese Formel fehlt bei Fries (vgl. 1. c. 331). 
tt) Fries: »je ehr und wir«. 



83 

>wir zu der enlbörischen bauerschaft und ihrer Vereinigung kommen, 
»die sie nit änderst denn dem evangelio gemes furgeben, aber anders 
^erfunden, getrewlich vielmals gehandelt, zum theil neben e. f. gn. 
>räthen, ob solch entbörung mochten gestillt werden; es ist aber 
»bei der bauerschaft unangesehen gewest, sind im furnehmen ver- 
> harrt und furtgefahren , uns auch nachfolgends getrungen und ge- 
»zwungen, zu ihrer Vereinigung zu kommen, das wir dann zu errett- 
»ung unsers leibs und lebens thun müssen, doch bedingt, zu er- 
»oberung des Frauenbergs nichts zu thun, sondern still und geruhet 
»zu sitzen; ist uns zugesagt, aber nicht gehalten, sondern sind aber- 
»mals darüber genötigt worden, ihn hulflich zu sein; dann wir haben 
»die veind in- und ausserhalb der statt uf dem ruck gehabt, sind*) 
»daneben in höchsten verdacht gewesen all wegen . nun ist nicht weniger: 
»wir haben e. f. gn. als einen frommen loblichen fursten herzlich 
»lieb gehabt und noch und wolten auch gern gehandelt und gethan 
»haben**), als frommen unterthanen wol angestanden, wo die ange- 
» zeigte bedrangung nicht zugegen gewesen . dieweil aber ergangene 
»acht***) nit wol und wieder zu bringen, auch aus gottlixiher ver- 
»hengnus die anfenger dieser entbörung zum theil gestraft, ist unser 
»unterthenig und demutig bitt, e. f. gn. wollen ihr ungnad gegen 
»uns abwenden, uns als die armen, benotten und getrangten, auch 
»die arme gemeind und frembde landschaft, die zu solcher entbörung 
»betrangt worden sind, zu gnaden annehmen f) auch bei den haupt- 
»leuten und bundstenden gnediglich ft) handeln, ihr ungnad gegen 
»uns auch abzustellen, dann wir sind erbietig, denselben und e. f. 
>^gn. uns in gnaden zu ergeben . e. f. gn. wollen hierin beherzigen, 
»wo solchs nicht beschicht, was ferners ftt) erbermlichs unschuldigs 
»blulvergiesens, auch verderbung ganzen Frankenlands daraus erfolgen 
»mag , e. f. gn. geruhen sich gegen uns gnediglich zu beweissen *t), 
»wolten wir als fromme unterthan in schuldiger gehorsam williglich 
»verdienen . bitten umb gotts willen tröstlich und gnedige antwort. 
»Dat. uf den andern li. Pfingstag [5. Juni] ao. (15)25.« 

*) Die Stelle »sind daneben — herzlich lieb gehabt« fehlt bei Fries. 
**) Fries hat: »auf dem ruck gehabt und noch, wolten auch gern 
gehandelt und gethan haben«. 
***) Fries hat »sach«. 
t) I^JG bitte lautet bei Fries: »eur fürstlich gnaden wollen ir un- 
gnad gegen uns und ainer armen gemeinde und der fromm gehorsamen 
landschaft, die zu solcher entbörung auch bedrengt sein worden, gnedig- 
lich abwenden, und uns als die arrafen, bedrängten und benotten zu 
gnaden annehmen« u. s. w. 

tt) Fries hat »furbittlich« 

ttt) t)as »unere« bei Fries dürfte also »verner« zu lesen sein. 
*t) Fries hat; »euer fürstlich gnaden geruhen sich gegen uns und 
ainer fromen ganzen landschaft zu trost, hilf, schütz und schirmung armer 
witwen und waisen hierinnen gnediglich zu erweysen«. 

6* 



84 

[5. Juni.] Aber uf diese beede Schriften vvurd kein ant- 
wort; es blieb auch der bott aussen . das macht den armen 
die weil lang und gab ursach, dass man wol zum dritten- 
mal solcher supplicationschriften halb an beede, den bunds- 
hauptmann und bischof, erinnerung thun must . indess kamen 
die bundsfursten gen Heidingsfeldt samt dem hauptmann; 
daselbst hin wurd abermahl supplicirt voriger meinung er- 
innerung. 

Also antworten die bundstend, es solten die von 
Wurtzburg etlich ihrer gen sanct Glas vor Sanderthor ver- 
schaffen, mit denen wurd man handeln . das beschah . es 
kam aber niemands denn Wurtzburgisch dohin . und nichts 
desto minder ritten die reisigen allenthalben im feld , er- 
stachen und erwurckten, wen sie nur ansichtig, also dass 
hernachmahls viel in Weingärten funden wurden. 

Und uf dienstag nach Pfingsten [6. Juni] kam das gleite 
mit herr Jörg Truchsesen eigen band unterschrieben, also 
lautend : 

»Jörg Truchses, freyherr zu Walburg, des loblichen bunds 
»Schwaben oberster feldhauptmann, den ersamen, weisen, unsern 
»lieben, besondern burgermeister und rath der statt Wurtzburg. 
»lieben besondern . auf euer an mich gethan begehrn schick ich euch 
»hiemit ein glait, von 4 bis in zehen person aus euch zu mir zu 
»ordnen, und dieweil ich derselben person ihr wirden und namen 
»nit Wissens haben mögen, so hett ich dieselbigen in das glait nit 
»setzen lassen können; aber die beaielten person von vieren bis in 
»zehen, sie haben namen wie sie wollen, die sollen also in diesem 
»glait vergriffen sein und vermög desselbigen ufrecht gehalten werden , 
»welches ich euch nicht bergen. 

»Dat. uf den Pfingstdienstag [6. Juni] ao. 1525.« 
Das bracht der felddrommeter mit anzeig, »dass man 
»die sach furdern (solt), es hett nit lang leidens, man könt 
»des volcks nit allweg gewaltig sein, sie betten sich lang uf 
»die statt gefreut und gehofft, es (werde) ihnen zu plündern 
»gestatt; sie wolten alle reich werden«; wie es sich denn 
erscheint, dann sie theten sich ohn alle furcht gegen die 
statt; also dass der drommeter uf viel clag, die ihm fur- 
bracht, sagt, »man solt kein vortheil begeben, die sach in 
»guter acht haben, sich uf den frieden verlossen, alle sach 
»nit änderst bestellen und rüsten, dann ob man sich itzt 
»wehren must« . also wurden hinausgeschickt und verordent : 
Philips Mercklein des raths, Martin Crontal stattschreiber, 
Hanns Sorg viert elraeister , Hanns Eck und andere mehr 
burger . die gingen demutiglich und zu fues über die brücken 



85 

•dem drommeter nach; der reit vor ihne, und als erm itten 
uf die brücken kam, blies er in die drommeten, das andere 
mahl jehnet Mains bei der brücken, und bei st. ßurckhardt 
■zum dritten mahl, das glait anzuzeigen . und sind furder 
den fahrweg bei dem Holzgarten uf Heidingsfelt zu gezogen, 
•daselbst im Holzgarten hub sich des bunds leger an, do 
schier eitel reisige lagen ; die schrien die geschickten an mit 
solchen werten: »hie kommen die treulosen bosswichter, 
»stecht sie todt« . musten es dulten und schweigen, doch 
kommen sie mit hulf gottes durch bis gen Heidingsfelt zu 
und in die gezelt Kay, May. und des Bunds hauptmanns 
und desselben canzlei ; do gab man ihne ein suppen und zu 
drinken . sind ferner zum Hauptmann gefordert; der hat sie 
in ihrer Werbung und bitt gutlich gehört, durch den statt- 
schreiber ufs demutigst und best gethan, die ron Wurtzburg 
und der landschaft zu gnaden anzunehmen . also hat er sie 
ein kleine weil verzihen heisen, darnach durch den drommeter 
gen Heidingsfelt in die statt zu denen forsten und ihne zu 
kommen beschieden; seind gewesen nemlich der coadjutor 
7.11 Meintz, der erzbischof zu Trier, pfalzgraf Ludwig chur- 
fürst, herzog Ott, Heinrich pfalzgr. bei Rhein, herr Georg 
Truchses, obgemelt Kay. May. obrister feldhauptmann und 
etwa viel marggr. und herrn, als unser gn. herr von Wurtz- 
burg auch zugegen gewest . dissmahl hat der stattschreiber 
der von Wurtzburg anbringen und bitt wiederum vor den 
fursten und bundsstenden erneuen müssen und nach be- 
schehener untertheniger demutiger bitt, die von Wurtzburg 
und andere daselbst zu gnaden anzunehmen, mit erzehlung, 
wie sie zu solchen kommen etc. . und als diese erzehlung 
geschähe, wurd herrn Georg Truchsesen durch den drommeter 
angesagt, wie des bunds volck und die vom berg in die 
vorstatt jenet Mains gefallen, die eingenommen, geblundert 
und genommen , was sie funden . dess erschracken die ge- 
schickten nit wenig, denn sie hatten sich dess in ansehung 
ihres glaidts nit versehen ; aber der hauptmann sagt, könt ihm 
nit thun, es war allein den entgegen geleidt geben und kein 
stillstand etc. . so gar hertiglich gieng es zu, solts zu frieden 
kommen. 

Also hies man die geschickten austreten; und nach der 
fursten bedacht fordert man sie wieder und sagt ihne durch 
Jörg Truchsesen, »ihr bitt und Werbung war gehört, und 
»war seiner günstigen gnedigen herrn der chur- auch andrer 
»fursten und bundsstend, auch sein als Kay. May. obersten 
»feldhauptmanns meinung, sie zu gnaden und Ungnaden an- 



86 

»zanehmen, wie andere statt und flecken angenommen, denen 
»aber die ungenad ungedeutscht blieben, welchs zu einem 
»uberflus denen von Wurtzburg besehen solt, und war diss z 
»dass ein igliche hertstatt oder haus zehen gülden zu 
»brandschatzung geben, und dass die ursacher und 
»anfenger der aufruhr gestraft werden, den andern 
»auswertigen passporten gegeben und domit heim- 
»gelassen werden. 

»Zum andern dass ein jeder sein geschos und 
»hämisch von sich thun, ihm als Kay. May. obristen 
»feldhauptmann überantworten und dergleichen wehr 
»nit mehr haben noch tragen solten ohn verwillig- 
»ung der bundsstend oder unsers gnedigen herrn 
>von Wurtzburg. 

»Zum dritten solten sie unsem gn. h. von 
»Wurtzburg wiederum erbhuldung thun, sein gnad 
»auch bei alten herkommen und freyheiten bleiben 
»lassen. 

»Zum vierten solten sie sich hiefuro zu keiner 
»aufruhr mehr bewegen und der verbundnus oder 
»bauerschaft, darin sie sich gethan, eussern und 
»nichts mehr furnehmen. 

»Zum fünften was sie unserm gn. h. schaden 

»zugefugt, dasselbig und auch die ursacher und an- 

»fenger zu strafen, solten seinen gn. vorbehalten 

»sein.« 

Also baten die geschickten bedacht, diese articel hinter 

sich zu bringen; ward ihne kurzer bescheid, und sie solten 

jetzt heimzihen, die sachen anbringen und uf den abend 

noch heut dienstags ungefehrlich zu 6 boren antwort geben. 

also wurden die bundsfursten ufs demutigst gebeten um 

bedacht; bis uf morgen frühe solten die articel ufs treulichst 

anbracht (werden); verhoflfen sich gar keins abschlags, mit 

erzehlung, dass uf heut und sonderlich nachmittag, als sie sich 

besorgten, bei den leuten nichts fruchlbarlichst, das sie gern 

thun wolten, gehandelt werden (könnte), wie ihr churfürstl. 

und fürstlich gnad bei ihne selbst erwegen möchten . also 

ward schupp zu der antwort erlangt bis uf morgen mittwochen 

zu 6 boren ungefehrlich. 

Hieneben wurd ihne, den geschickten, angesagt, »wo sie 
»sich nit ergeben, so wurd man erstlich alle Weingarten ab- 
»reissen, die frucht verschlemmen, mit allem ernst zur statt 
»thun und niemand über 12 jähren alt darinnen leben lassen; 
»denn es war nit möglich, dem bund vor zu sein« . das 



87 

g-ieng den geschickten nit wenig zu herzen, nahmen ihren 
abscheid und den weg wieder herein durch den Holtzgarten 
mit verglaitung des drommeters . und zu raercken, dass sich 
viel verräther, sonderlich so sich auch in der statt nit fast wol 
gehalten, zur herrschaft ins feld schlugen mit breiten rucken, 
gaben viel frommer menner in der statt feischlich an, dass 
mancher um leib, leben und gut kommen und gestraft 
Avurden , die sunsten unverschulder Sachen wol blieben 
wären, als herr Michel von Sainsheim, herr Eucharius von 
Thungen, domherrn, Johann Birnesser landschreiber gethan, 
sich zu entheben und andere zu beschuldigen und zu ver- 
rathen (wie wol ihren leibern noch guttern ungutlich) son- 
dern aller freundlicher will von einem rath widerfahren was ; 
aber sie mussten ja eines zu reden haben, damit die, so 
in der besatzung gelegen, sie nicht auch als den bauern 
verwandt, wie sie dann waren, beschuldigten und schweigten. 

Indess aber die geschickten durch den Holzgarten giengen, 
begegneten ihnen unterwegen die bundischen kriegsknecht, 
so die vorstatt jehnet Mains geplündert hatten, fürten, drieben, 
schleiften und trugen vihe, bettgewand, hausrath und anders, 
das sie den armen genommen, und wurden viel leut erstochen; 
wo auch der drommeter nit entgegen gewest, war es ihnen 
auch also gangen. 

Als sie aber gen Wurtzburg kamen, schrieb der statt- 
schreiber alle articel auf; die schicket man in alle viertel 
mit dem befehl, »dass ein jeder viertel meist er seine viertels- 
»verwande beschicken, ihn die articel furlesen und uf morgen 
»zum allerfruhesten ungefehrlich um vier hör vor rath er- 
»scheinen und ihr gemuth und meinung zu erkennen geben 
»solten und also handeln, dass kein abschlag geschehe, da- 
»mit vergiesung viel unschuldigs bluts und anderer künftiger 
»unrath und schad verhuet wurd« . daneben ihn dann an- 
gezeigt (wurde), wie der bund so starck geschutz einge- 
graben (und) alle sach mit brennen, blundern bestelt (wäre), 
danach kamen die des raths, viertelmeister und der mehrer- 
theil aus der gemein zusammen, hielten ob der sach rath, 
blieben viel aussen auch. 

In summa: wiewol viel dawieder wären, und einer sich 
auf den andern behelfen wolt, betten (sie doch) etc. mög 
leiden, dass alles zu grund (ginge), dieweil sie nu leibs und 
lebens unsicher, darzu nichts hetten und arm wären wie 
vor; doch entschlussen sie sich des mehrer theils, die articel 
anzunehmen. 

Also uf mittwochen frühe machten sich die obgemelten 



88 

verordneten wieder mit dem drommeter hinaus und mit 
ihnen Eucharius*) Schrauttenbach von Carlstatt und Steflfan 
Siglin von Schweinfurth . die funden die fursten zu Heidings- 
feldt bei einander und den bisehof von Wurtzburg bei ihnen ; 
und uf anfordern der fursten wurden die furgeschlagen 
articel von den von Wurtzburg wegen , sich in gnad und 
ungnad zu ergeben, zugesagt mit untertheniger bitt, sich 
gnediglich gegen sie zu erweisen, wolten sich hinfur halten 
als fromme, gehorsame unterthan. 

So fiel Eucharius*) Schrauttenbach meinem gn. h. 
von Wurtzburg 2 mahl zu fuesen, bat um gnad; ihm ward 
aber nichts zugesagt . also ritten die von Wurtzbui^ durch 
den Werdt auf Wurtzburg, kamen ihnen viel reuter nach, 
und hetts der drometer gethan, wären sie all erstochen 
worden . dann wenn sie ankemen, musst alles sterben; 
lagen in allen Strassen um Wurtzburg erstochen und er- 
würgte menner; und als sie nun hinein in die statt wieder 
kamen , verschafften sie mit allem vleiss , dass aus Weisung 
furgeschlagener articel (alles) vollzogen (wurde) . dess wurden 
ob den 100 wegen — ntit wehren, handröhren, spiesen, 
hellenparten , partisan, scheflein, langmessern, degen, duss- 
eken, rapier, dolchen , hämisch klein und gros — geladen 
bei Himmelspforten über den Main uf den berg gefurt, darzu 
alles geschutz klein und gros, schlangen, falckenetlein, auch 
der auswendigen statt geschutz, als Rottenburgisch etc. samt 
pulver, stein, die ketten in den gassen abgeschlagen, alles 
uf den berg gefurt, die statt allerlei wehren entblösst; dess 
musst sich der bisehof mit dem bundshauptmann vertragen. 

Nachfolgen ts ward ihnen gerathen, dass sie alle uf morgen 
donnerstag [8. Juni] bei ihren glübden und ayden, als lieb 
ihnen leib und leben war, um 7 hör ufn marck vor den 
Greden, die fremden uss den stetten uf. Juden-Blatz vor Unser- 
frawencapell und die von den dörfern uf den Rennweg er- 
scheinen; die waren gehorsam . da kamen die fursten und 
bundsstend mit dem bisehof von Wurtzburg geritten mit 
einem grossen reisigen zeug, und mit ihnen etwa viel trabanten 
und landsknecht, umringten erstlich die burger, so sich uf 
dem marck versamlet hatten, mit helmparten; ausserhalb 
hielt der reissig zeug und sonsten alle gassen voll . da stund 
mancher biedermann, dem die aufrubr nit lieb gewest, in 
grossen engsten . also wurden die articel, zu Heidingsfelt 
verlautet, abermahls mit Weiterung und viel mehrer be- 

*) Wohl Verschreibung statt »Anselm«. 



89 

schwerung durch Georgen Truchsesen vorgelesen . nach 
demselben wurd gelesen: erstlich Philips Heussner burger- 
meister, Hans Sorg viertelmeister, Martin Gronthal statt- 
schreiber, und fürter ingemein die des raths, viertelmeister, 
rechenmeister , rath, ausschuss und andere gefordert; die 
haben sich dargestellt, den fursten und herrn zu fues ge- 
fallen, um gnad durch gottes willen gebeten, ihnen zu ver- 
zeihen . aber zum andernmahl hat man wieder angefangen 
zu lesen, und alsbalden hat man drey henker wie die freis- 
samen wölf hinzutreten heisen . da sind alsbalden ent- 
haupt worden: Jacob (Kohl) von Eybelstatt, so der bauern ge- 
meiner hauptmann gewesen ist, so gefangen und im Loch zu 
Wurtzbiu-g enthalten worden bis diesen tag ; Bernhard Wissner 
kandengieser, Philips Dietmar mahler, Hanns Schieler roth- 
schmid, eins raths dienen, und Hanns Leininger ein bader zum 
Löwen . damit haben sie diss tags uf dem mark zu richten 
aufgehört und alle übrige person von Wurtzburg hat man 
zwischen den landsknechten zum Grunbaum gefuhrt, do- 
selbst sie bleiben musten bis uf weitern befehl . im hinab- 
führen wurd manchem die daschen geraubt, abgegärt, als 
dem burgermeister der statt Wurtzburg secret mit samt 
seinem geld entwendt wurd . doneben wurden von statten 
uf dem Judenplatz ob den 24, uf dem Rennweg etlich und 
36 enthaupt, schuldig und unschuldig, wie maus in sinn 
nahm und nach dem paus . es w^as dieser zeit alles recht, 
was man gegen den armen furnahm, und die menschen wie 
die hüner geschetzt , und das sunderlich zu merken: es 
hatten die von Tettelbach ein besonder fenlein gen Wurtz- 
burg gefertigt . nun was bei ihnen wie bei andern flecken 
die meinung, dass man ein ab Wechsel thet, über etlich tag 
und je bisweilen ander an die statt schickt; also wurden 
die von Tettelbach ungefehrlich vor 3 tagen auch abgefordert, 
ander an die statt geschickt, so noch nie auskommen, all- 
wegen aufgehalten; die hatten einen fendrich durch den 
vorigen angestellt und dermassen gebeten, dass er ihne an 
zwene tag verwesen , und ob nach dem fenderich gefragt 
wurd von Tettelbach, solt er sich melden und anzeigen, das 
bewilligt derselb aus lauter einfeltigkeit . als sichs nun begab, 
dass im blutzettel der Tettelbachisch fenderich gelesen und ge- 
fordert (ward), fert der behends herfür un Verdachts muths; 
den stellet man dar, schlug ihm den köpf ab an jehnes statt, 
der, wie gemelt, abgewichen; so Hederich giengs alles zu. 
nun als das morgessen verbracht, sind herr Sebastian von 
Rottenhan ritter hofmeister, herr Hanns von Lichtenstein 



90 

dumherr und andere des bischofs von Wurtzburg räthen 
wieder kommen; die haben der verhaften burger im Grün- 
baum ein auszug machen und aufschreiben lassen, etliche 
anheims gehen, die andern alle im Grünbaum bleiben 
heisen ; und als man derselben halb noch ein auszug ge- 
macht, wurden zu abends uf ein ort gelesen : Tilman Riemen- 
schneider, Hanns Hornung, des raths; Martin Cronthal 
Stattschreiber; Hanns Sorg, Anthonius Keller sattler; Contz 
Hupp, metzler; Mattes Geiger, Contz Reus, Jörg Winkelbrecht, 
viertelmeister; Heinrich Klingenschmiedt, apothecer; Johann 
Hilprandt, Hanns Eck, Hanns Volcker Bauer genannt, Caspar 
Volcker, Hanns Heinrich, Philips Flosser genannt ßutner, 
Pangratz Kaltenhöfer, Fritz Steinmann, Euchari Thorwartt, 
Hanns Cartheuser, der lang Hanns, Hanns Rudiger, alle drey 
Schneider; Jörg und Hanns Schirmer, gebrüder; Marx Eckert, 
Chilian Has, Chilian Bess, Endres Clug, Fritz Breu, Jörg 
Hilprandt, Peter Prügel, Leonhardt Schwenk, goltschmied; 
Hanns Wittichausen, Hanns Blorack, Hanns Ochsner, Steffen 
Ruckle, Hanns Keller, Claus Lerman, Jörg Muller, buch- 
führer; Jörg Dief, kürschner; die alle vierzig von Wurtzburg ; 
und darzu Wilhelm Grau von Retzbach und ein zimmerge- 
sellen, der herr Hansen von Bibra dochter, so ein closter- 
jungfrau zur Himmelspforten gewesen, zur ehe gewonnen; 
die hat man gefenglich uf den berg gefurt . die andern 
burger, so zum Grünbaum gelassen, musten bei iren pflichten, 
glübden und ayden zum Grünbaum bleiben und verharren; 
der waren 20 des raths, 10 viertelmeister, 125 aus der ge- 
mein ''') und darüber, ab den 40 person aus der gemeind im 
Loch . als die angenummenen uf den berg gefurt wurden 
und zur Delle bracht, fiel Hanns Hornung, ein frommer 
mann, hernieder; sagt einer unter den landsknechten : »stoes 
ein helleparten in den bösswicht« ; geschah nit . als er wieder 
gemach, stund er auf, zog mit hinauf . als sie an den zäun 
der Dell kamen, stand aldo Eustachius von Thungen, bei ihm 
mehr von adel und Bartel, ein einspenniger , der lang den 
Thungischen gedient, entpfangen mit heftigen fluchen und 
Worten, und sagt Eustachius: »ihr bossvvichter. ihr habt uns 
hie oben wollen schinden, wir wollen euch braten« . sie 
wurden aber in die hofstuben gefurt, doselbst gab man ihn 
essen und trinken, und furter that man die 40 Wurtzburger 
in ein gros gewelb, das erst zur linken band, so man in das 



*) Vgl. Beilage I, wo die Namen von 150 dieser Männer ange- 
geben sind. 



91 

sloss gehet, nach der Schütten, darinnen viel kohlen lagen, 
und uf den andern und dritten tag ward einer nach dem 
andern und sie alle für etliche verordnete rath gefordert, 
heftig mit worten angelassen und gefragt; und v^as jeder 
gesagt, wurd aufgeschrieben ; wüst keiner, was man mit den 
andern thun wolt; denn es wurden ihr 14 zusammen in ein 
eng gewolblin hinter der wehr, darinnen salpeter und kalch 
lag, gefurt; darin bis an 3 tag gelegen und darnach wieder 
in das kohlengewelb gefurt . da kamen sie alle 40 wieder 
zusammen und es kamen oft ihr viel vom liofgesind an das ge- 
welb und thaten, als wolten sie aufschliesen, (dabei sprechend:) 
»wolan die bosswicht müssen itzt alle sterben« . dess er- 
schracken die gefangenen nit wenig . von diesen gefangenen 
wurden uf mittwochen nach Trinitatis [14. Juni] derselben 
gefangenen vierzehn ausgelassen, nemlich: Hanns Hornung, 
Anthonius (Keller) satler, Gontz Hupp, Matthes Geiger, Jörg 
Winkelprecht, Hanns Heinrich, Philipsßutner, Pangratz Kalten - 
höflfer, Gaspar Volcker, Hans Gartheuser, Lang Hanns, Johann 
Hilprandt, Jörg Muller und Hanns Keller . die andern 26 blieben 
in der kohlkammer bis uf donnerstag nach Gorporis Ghristi 
[22. Juni] . die wurden dazumahl auch herausgethan, in die 
grossen hofstuben gelassen, doselbt man ihn uf lang warten 
und hoflfnung ledig Werdens essen und trinken (reichte) . dar- 
nach kam Jörg von Fronhofen, vogt, mit einem Schreiber und las 
der gefangen 16 nemlich: Tilman Riemenschneider, des raths; 
Martin Gronthal, stattschreiber; Hanns Sorgen, Gontzen Reus, 
viertelmeister; Fritz Steinmann, Eucharius Thorwart, Hanns 
Eck, Ghilian Bess, Andreas Klug, Fritz Breu, Lienhardt 
Schwenk, Heinrich (Klingenschmied), apoteker; Hanns Wittich- 
hausen, Jörg Hilprandt, Marx Eckert und Peter ßrugel . die 
wurden gefurth in Schodersthurn, dorin ein edelmann, Albrecht 
zu Fräs genant und bei 20 gefenglich gelegen; so wurden 
die andern 10 nemlich: Hanns und Jörg Schirmer, Hanns 
Rudiger, Ghilian Has, Hanns Volcker, Hanns ßlorack, Hanns 
Ochsner, StefFan Rückel, Jörg Dief und Glaus Lerman von 
denen in den mittein thurn gefurt und gelegt . und dieweil 
sie also gefenglich gelegen, hat man Tilman Riemenschneider, 
Hanns Bauern und Hanns Rudiger aus ihren gefengnussen 
gefurt, (und sind diese) vom hencker hart gewogen und ge- 
martert worden . aber hernieder in der statt (wurden) täg- 
lich viel geköpft; (sie wurden) vom henker schlechtlich aus 
ihren gefengnissen und allein uf den nechsten platz gefuhrt 
(und) zu ihne gesagt : »da knie niter, dir geschieht nicht un- 
recht« — und die köpf herab . es sind auch etlich auf urphed, 



92 

Schätzung und burgschafl ausgelassen (worden), alsdann mit 
denen, so in) Grünbaum gehalten, beschehen ist *) . die sind 
inhalt hernach geschriebener urphed ausgelassen: 

»Wir N. (ihr aller namen) nachdem wir in diesen der burger 
»und bauerschaft aufrührischen entbörungen um misshandlung willen 
»in des hochwirdigen fürsten und herrn herrn Conradt bischof zu 
»Wurtzburg und herzog zu Franken gefengnuss zum Grunbaum zu 
»Wurtzburg kommen, und nun sein f. gn. auf vielfeltig furbitten, 
»durch etliche unserer f. gn. freunden an sein f. gn. für uns be- 
»schehen, nachfolgendermassen gnediglich aus solcher gefengnus hat 
»kommen lassen, nemlich dass wir unser leib, hab und gütter, so 
»viel wir der inner und ausser der statt Wurtzbui-g haben, (ohne) willen, 
»wissen und erlaubnus s. f. gn. nicht verendern, verkauffen oder 
»verhandeln, sondern seiner f. gn. straf als in gnad und ungnad um 
»unser geübte misshandlung gewertig sein wollen: demnach bekennen 
»wir etc., dass wir unser leib, hab und gutter, so viel wir der haben, 
»ohn wissen, willen und erlaubnus obgedachts unsers gned. hrn. nicht 
»verkaufen, verendern, verrücken oder verpfenden und auch solchs 
»niemand zu thun gestatten; sonders die, wo wir die haben, bleiben 
»und unverpfend lassen und, wie obgemelt, der straf gewertig sein. 
»dess zu urkund haben wir obgemelt alle samtlich und sonder- 
»lich einmutig mit vleis gebetten die edlen und ehrenvesten Carl 
»Zolner, obgemelts unsers gn. herrn von Wurtzburg schultheisen, 
»Georgen von Rosenberg und Gasparn von Reinstein, dass ihr jeder 
»sein insiegel für uns ends der schrift uf diesen brief gedruckt hat, 
»welche bitt und siglung wir itztgenante vom adel gethan be- 
»kennen, doch uns und unsern erben ohn schaden . der geben ist 
»am donnerstag nach Gorporis Ghristi [22. Juni] 1525 etc.« 
Desgleichen auch von denen, so auf dem berg enthalten, 
sind mit dem seh wert gericht worden: Wilhelm Grau von 
Retzbach, herr Hieronimus, der ein vicarier zu s. Burckhardt 
gewesen ; ein alter pfaff von Heidingsfelt — bede undegradirt; 
ein beck jehnet Mains — hat nur ein band — ; der Zimmer- 
mann, davon obsteht; Moses, ein jud, und sunst noch ein 
fremder bauer, auch Friederich, ein hefner von Königs- 
hoffen im Grabfeltt . und nachdem die andern verhaften 
9 Wochen weniger zwen tag gefenglich enthalten, sind sie 
uf dienstag [8. August] des 1525 jahrs aus gefengnus herab 
in die statt gelassen (worden), ein jeder uf Verpflichtung 
und meinung aufgelegter grosser merklicher Schätzung, ihne 
angezeigt mit wenig freuden . hierzwischen hat der bischof 
mit seinem adel, der nun wieder erwacht, keiner nie kein 

*) Vgl. Beilage I. 



93 

bauer ist gewest, in schlossern vest gehalten, das land 
wiederum eingenommen, in jeden flecken, amt und statt 
also gehandelt bei wesen des kriegsvolck (das alles mechtig 
und reich worden) etlich, inmassen wie auch ob schuldig 
und unschuldig, fahen und enthaupten lassen, geschetzt, das 
gelt und gemeine bauerschaft genommen, wie er dann mitt- 
woch nach Jacobi zum Grunbaum in vierteln und aus den 
amten zu Wurtzburg austhun lassen, ein grossen schätz an 
gelt und silbergeschmeid erhoben, seiner burger treu wol 
befunden, uf den berg samt alten briefen, freyheiten etc. 
fuhren lassen, sonderlich den brief über die Neuenmühl 
sagend, darinnen gemelt, dass die von Wurtzburg ob 3000 fl. 
an derselben muhl neben täglicher fron und des baumeisters 
steten zufuhren verbaut . vier bischof hat auch der statt 
ihr viertelheuser eingenommen, davon einstheils seinen dienern 
geben, verschrieben, vererbt, und — das am schwersten — hat 
er das neu spital, das vor 200 jähren von den burgern und 
allen armen burgern zu guten gestift, in sein pfleg und Ver- 
waltung genommen, sie der gewehr wieder die Stiftung und 
herkommen entsetzt; mit was fuegen er so tyrannisch und 
dürstig gehandelt, mag ein jeder verstendiger erwegen . es 
sind ir der meist und best theil unschuldig und ehrliebende 
menner gewest, denen die aufruhr herzlich leid und wieder 
gewest, und durch nichts änderst hierzu bewegt, denn aus 
forcht ihrer weib und kinder, und dass sie keinen trost noch 
hülf gehabt von ihrer herrschaft, von lossen hierzu ge- 
zwungen und gedrungen worden sind . der allmechtig gott 
sey gerechter . amen. 

Nachfolgend auf mittwochen den nechsten nach Giriaci 
[9. August] als unser gnediger herr alle seine burger in 
stetten und sonst wiederum zu pflichten angenommen, hat 
er auch seine burger von Wurtzburg frühe zu 7 hören zum 
Katzen weikers Vorboten lassen, von neuen erbhuldung und 
pflicht zu thun . sind sie erschienen, ist ihn die erbhuldung 
und ein heftig verschrei bung, die sie thun solten, furgelesen 
worden; die haben sie zu halten zu gott und den heiligen 
schweren müssen . die verschreibung aber lautet also*): 

»Wir burgermeister , rathe, viertelmeister und ganze gemeinde 
»der statt Wurtzburg . als wir in verruckten tagen, im schein als ob 



*) Das Schreiben, wie es unser Autor gibt, ist das eigens an Würz- 
burg gerichtete und desshalb in einzelnen Punkten etwas anders als das 
mehr schematische bei Fries 1. c. 461. 



94 



»wir dem h. evangelio anhangen und das wort gottes verfechten 
»wolten, von dem hochwirdigen fursten und herrn herrn Conraden 
»bisch Ofen zu Wurtzburg und herzogen zu Franken, unserm rechten, 
»naturlichen erblichen herrn und landesfursten, wieder und uberdass 
»uns sein f. gn. derhalben zuvor schriftlich und mundlich gnediglich 
»erinnern und warnen, auch zu furbringung und leidlicher billiger 
»milterung unserer beschwerden, ob wir die hetten, neben andern 
»von seiner fürstl. gn. landschaften auf einen betsimmten tag erfordern 
»lassen, aus eigen verechtlichen mutwillen und ohn alle ursach ab- 
»gefallen, uns zur versamlung der aufruhrigen, entbörischen bauern 
»verpflicht und verbunden, ihnen hilf, beistand und unterhalt gereicht, 
»dardurch wir uns aller und jeder ihrer mörderischen, raubischen 
»und unmenschlichen handlungen theilhaftig und schuldig gemacht, 
»seiner fürstlich gn. geistlichen stift, closter, adel und verwandten 
»kesten, hab und gueter in und ausserhalb der statt Wurtzburg ge- 
»waltiglich eingenommen , geplündert, beraubt, gebeut zerrissen*) 
»und verbrennt, auch für seiner f. gn. sloss Unserftawenberg ob 
»Wurtzburg gelegen mit wehrender band gezogen, das mit und vor 
»andern von der obgenannten bauerschaft zu benötigen, zu erobern 
»und zu zerreissen alles unsers Vermögens unterstanden, indem wir 
»alle gottliche gebot, christliche bruderlieb, bebstliche, keyserl. satz- 
»ung und recht, auch wieder des heiligen reichs landfrieden und 
»Ordnung gehandelt, unserer ehren, pflichten und gelubden vergessen, 
»an seiner f. gn., auch dero stift treulos und meineydig worden, und 
»also unser ehre, gut, freyheit, lehen, leib und leben verwurkt haben : 
»bekennen und thun kund öfifentlich mit diesem brief gen jeder- 
» menniglich für uns, unser erben, nachkommen und gejmeine statt, 
»dass uns der hochgedacht unser gnediger herr uf unser unterthenig 
»vleissig bitt nach folgender gestalt zu genaden und Ungnaden ange- 
»nommen hat . nemlich sollen und wollen wir nach Satzung und aus- 
» Weisung der heiligen christlichen kircben, wie die bisher löblich gehalten 
»und hinfur durch ein gemein concilium geordnet und gesetzt wurd, uns 
»christlich halten und erzeigen und für uns selbst nichts da wieder fur- 
»nehmen und handeln oder furzunemen und zu handeln jemands**) be- 
» wegen lassen, wie wir uns dann bei unser seel seeligkeitzu thun schuldig 
»erkennen und hinfuro trewJich und gern leisten wollen . wir sollen 
»und wollen auch all diejenigen, so dieser empörung und aufruhr 
»ursecher, anfenger oder fuhrer, desgleichen auch in dem bauern- 
»zug***) hauptmann, fenderich, weihel, rotmeister, rathe oder sonst 



*) Wohl richtiger als bei Fries, wo es heisst: »beraubt, gepeut, 
zerrissen und verbrent«. 

**) Fries: »nyemands". 
***) Fries: »in dem zug«. 



95 

»befehlhaber gewest, seinen f. gn. oder weme wir gel^isen haben*), 
»von stund an zu gebührender straf zustellen und antworten . wo 
»aber einer oder mehr aus denselbigen jetzund nit hie oder sich 
»nachmals geferlicherweis hinwegschleifen wurd, den oder dieselben 
»ohn erlaubnus seiner f. gn. nimmermehr wieder einkommen, noch 
»ihnen das ihr folgen lassen, sonder wo wir der einigen betreten 
»wurden, den zu hatten annehmen und seiner f. gn. zu straf uber- 
»antworten, mit Verpflichtung, uns zu ewigen Zeiten in dergleichen 
»unchristlich, tyrannisch, räuberisch fürnehmen in kein weis mehr 
»ZU begeben; und wo sich künftiger zeit einer oder mehr in ungehor- 
»sam oder entbörung zu hegeben unterstund oder vorhette , den oder 
»dieselbige sollen und wollen wir und jeglicher in Sonderheit, sobald 
»wir oder einer aus uns solches erfahren und inne werden, seinen f. 
»gn. oder selben befehlhabern bei unsern pflichten anzeigen und sie 
»zu verdienter straf helfen bringen, auch seine f. gn. alle unsere 
»wehr, es sei hämisch, schwert, degen, dolchen, hessen, messer, helle- 
»parten, spies, peyel, pulver, puchsen gros und klein, armbruster 
»oder anders zur wer dienlich, wie das namen haben mag, so viel 
»wir der in gemein oder Sonderheit haben, überantworten und bei 
»eigner unser fuhr uf seiner f. gn. schloss Unserfrauenberg ob Wurtz- 
»burg oder wohin wir dess bescheiden wurden, fuhren lassen und 
»hinfur unser leben lang über ein brod messer kein wehr oder 
»wafien mehr (wir wurden dann das von seiner f. gn. oder dero 
»nachkommen und stift in Sonderheit geheisen) haben noch gebrauchen, 
»ausgenommen heppen, holzpeihel, sicheln, sensen, hauen, pickel, 
»karst und anderes zur arbeit dienlich, und dieselbigcn dannoch zu 
»keiner andern zeit oder arbeit, dann darzu sie gemacht sind, der- 
»gleichen alle und jede unser und gemeiner statt freyheit, brief, 
»register, barf^chaft, Silbergeschirr und ander zugehörend, auch alle 
»habe und guter, so der geistlichen oder des adels gewesen und bei 
»uns erlegt, wir selbst zu uns bracht oder selbst zu uns kommen, 
»seinen f. gn. ohn Verzug übergeben und volgen lassen, denjenigen, 
»deren es gewest, wiederumb zuzustellen . wir sollen und wollen 
»uns auch aller unser leben, freyheiten, herrlichkeiten , gewalt und 
»gemeiner statt einkommen und nutzung, wie viel und welcher ge- 
»stalt unser vorfahren, eitern und wir die bisher in gemein oder in 
»Sonderheit ingehabt , genutzt , genossen und gebraucht , für uns, 
»unsere nachkommen und erben genzlich verzeihen, !enteusern und 
»hin furo damit gar nichts zu schicken haben noch gewinnen, sonder 
»seiner f. gn. domit gewarten, zustellen und ihres gefallens domit 
"»thun und handeln lassen ; sagen auch darauf alle diejenigen, so uns 



*) Fries richtiger: »geheissen worden«. 



96 



»derbalbeff oder sunst mit pflichten verwandt und zugethan sind, 
»darzu alle die, mit den wir uns in dieser aufruhr vereinigt und ver- 
»bunden, auch die wir gefangen oder sonst verstrickt, solcher ihrer 
»verwandtnus zugethanen pflichten und gefengnus ohn alle entgelt- 
»nus quid, ledig und los . sollen und wollen auch auf geheis seiner 
»f. gn. alle thor der statt Wurtzburg ausheben und offnen, auch die 
»thurn*), rinkmauer an orten und enden uns sein f. gn. anzeigen 
»wurd lassen, dergleichen die riegel, schrenk und schlege zum für- 
»derlichsten abbrechen und niederlegen und die ohn erlaubnus und 
»zugebung s. f. gn., dero nachkommen und stift zu ewigen zelten nit 
»mehr bawen . und nachdem wir des hochgemelten unsers gnedigen 
»herrn geistlichkeit, adel und verwandten habe, guter, kesten, Schlosser 
»und kelnereyen angriffen, ausgetheilt, plündern, verbrennen, ver« 
»heren helfen und dann für seiner f. gn. schloss ünserfrawenberg, 
»dasselb zu erobern und umbzukehren , gezogen , hart benötigt , ge- 
»sturmbt, geschossen, untergraben und seiner f. gn., auch der stift, 
»geistlichkeit, adel dienern und verwanden grossen schaden zugefugt, 
»und also sein f. gn. stift mit grossen unüberwindlichen darlegen und 
»kosten brengen und hinfuro mit merklichen kosten erhalten müssen, 
»sollen und wollen wir, was uns sein f. gnaden derhalben auflegt 
»allweg in vierzehen tagen den nechsten ausrichten und bezahlen,, 
»auch allen denjenigen , so schaden von uns erlitten , seiner f. gn. 
»erkantnus nach kehrung, abtrag und erstattung thun und darzu 
»das gedacht schloss Unserfrawenberg, wie wir von seiner f. gn. ge- 
»heisen , wiederumb bauen und befestigen lassen , dergleichen alles 
»getreid. wein, hausrath und anders, so seiner f. gnaden und der- 
»selbigen verwanten durch uns und unsere anhengere entwendt und 
»genommen, wieder kehren, erstatten oder mit parem gelt, wie uns- 
»solches von seinen f. gn. angeschlagen, unwiedersetzlich ausrichten 
»und bezahlen, seiner f. gn. , derselben nachkommen und stift, so 
»oft wir das von seiner f. gn., dero nachkommen und stift ge- 
»heisen und ermahnet werden, ohn alle wegerung steuern, fronen,, 
»dienen und reissen oder, wo es sein f. gn. , derselben nachkommen 
»und stift furter besser ansehen, reisgelt seiner f. gn. gefallen oder 
»befehl nach darfur geben und ausrichten, auch seiner f. gn. geboten 
»und verboten gehorsamlich und ohn alles wiedersetzen treulich nach- 
»kommen und geleben . haben darauf seiner f. gn. alle obgemelte 
»punct und articel, so viel uns die berühren, treulich und ungefehr- 
»lich zu halten und zu vollziehen, auch seiner f. gn., derselben nach- 
»kommen und stift frommen zu werben, scheden zu warnen und 
»alles dasjenig zu thun, so getreue unterthanen ihren rechten, erb- 

*) Fries hat weniger gut »die thüren«. 



97 

»liehen herrn von recht wegen und billigkeit zu thun schuldig, mit 
»handgebenden treuen gelobt und erhaben fingern zu gott und den 
»heiligen geschworen, geloben und schweren solches alles hiemit 
»und in crafl diss briefs ohn geferde; also wo wir, das gott ver- 
»huelen wolle, einen oder mehr der obgemelten articel nit halten 
»noch voUzihen wurden, sollen wir alle und jede treulos sein und 
»unser leib, leben, hab und gut verwurkt, auch sein f. gn. gut 
»mdgen und macht haben, mit uns und denselbigen unsern gutern 
»ihres gefallens zu handeln, zu thun und zu lassen ohn unser, unser 
»erben und nachkommen oder menniglichs eintrag und Verhinderung, 
»zu urkund haben wir der statt Wurtzburg gemeinen und bishero 
»gewönlichen insiegel an diesen brief gehangen und darzu mit allem 
»vleis erbeten die erbam und vesten N. und N. unsere gunstige, liebe 
»junkherrn, dass sie ihr insiegel an diesen brief auch gehangen 
»haben, welcher siglung wir obgemelte N. und N. also von vleissiger 
»bitt wegen geschehen bekennen, doch uns und unsern erben ohne 
»schaden . geben den nechsten nach Ciriaci (9. Aug.) ao. 1525*)«. 

Daneben hat man ihnen diese articel**) in sonderheil 
zu schweren auch furgehalten: 

»Erstlich dass ein gn. herr von Wurtzburg und capitel ihr vor- 
» behalten haben wollen, einen rath, desgleichen einen stattschreiber 
»zu setzen, erwehlen und zu entsetzen; dass auch kein rath oder 
»viertelmeister keinen brief, an sie lautend, annehmen, aueh kein 
»antwort darauf geben ohn wissen eines schulthesen oder dess, so 
»an seiner statt geordnet werd . es sollen alle wochen drey rath ge- 
»halten werden, dabei allwegen ein schultes oder jemands anders an 
»seiner statt geordnet sein soll . ein rath soll auch nichts anders 
»handeln, dann was thor, thur, mauern, weg und steg antrift; des- 
»gleichen die greben und landwehr.« 

»Item dass sie alle jähr ihres einkommens in gegen des schuldesen 
»oder der verordenten aller ihrer ambt rechnung thun und den recess 
»mit wissen meines gn. h. hinterlegen.« 

»Item dass ein jeglicher sich des nechsten angeordneten gerechten 
»genügen lassen solt und nicht weiter supplicirn, es war dann einem 
»ein richter verdechtlich . welcher zu einem gericht geordent, soll 
»gehorsam sein; alle gemeine schiesen sollen ab sein.« 

»Item alle gesellschaft, örter, trinkstuben, zunft und dergl. sollen 
»ab sein; und welcher trinken will, soll (es) zum Grunbaum oder in 



*) Die Zeitbestimmung musste bei der schematischen Vorlage, die 
Fries vor sich hatte, selbstverständlich fehlen. 
•*) Vgl. Gropp coli. III. 522. 
Wfixzbnxg im Banernkiieg. 7 



98 

»ofTenen wirtzhäusern zu thun macht haben, doch von 12 an biss 
»7 höre nach mittag und nit lenger.« 

»Item alle spiel sollen ab sein, ausgenommen ein ungefehrliche 
»kurzweil um ein gerings und ohn bedrug ist zugelassen . zutrinken, 
»gottslesterung soll man meiden.«. 

»Item wer zins, Steuer u. dergl. schuldig ist, soll nicht hinweg- 

»zihen, über acht tag aussen bleiben ohn erlaubnus des schultesen.« 

»Item es soll auch keiner nichts verkaufen oder verpfenden ohn 

»wissen meines gn. h., soll auch solches zuvor in der canzlei an- 

»zeigen und in 3 jähren ablösen«. 

»Item man soll keinen zigeuner oder hausirer mehr herbergen, 
»dulden, auch keinen fremden bettler«. 

»Item wo sich zwen mit einander hadern oder zutragen, soll der 
»dritt fried bieten; welcher das nit helt, (ist) meinem gn. herrn an- 
»zuzeigen«. 

»Item welcher burger werden will, soll nit zugelassen werden, 
»er bring denn vor einen gueten abschiedbrief.« 

»Item ein jeglicher wirt, so reisig oder ander krieger (länger) 
»denn ein nacht herbirgt, soUs dem schuUesen anzeigen.« 

»Item zu hochzeiten, kindtaufen und kirchweyhen soll man nit 
»überflüssigen costen wenden.« 

»Item kein brief, schrift noch buchlein, so wieder gemein ord- 
»nung der lieiligen christlichen kirchen ist, nicht anzunehmen, nicht 
»(zu) lesen « 

»Item man soll, wie vor alter herkommen und gewonheit gewest, 
»zu kirchen, mess, predigt und andern gottesdiensten gehen « 
Diese artlcel alle sollen jede und alle inwohner bei 
straf halten, uf ein jeden dritten Pfingsttag jehrlich verkündigt 
(werden) und dem bischof zu mehren und zu mindern etc. 
vorbehalten sein . nach Verlesung und furhaltung diss alles 
hat man eilf gefangene, die im Loch gelegen, uf den marck 
bracht und enthaupten lassen . nemlich Hannsen Breutigam, 
viertelmeister; Jacob Neuman, Görg Grunwald, alle drey jenet 
Mains; Claus Beck genant Winter, Michel Koldreger, der ein 
scharwechter gewesen; ein schmidt bei der Capellen, der 
Himmelspforten angezunt ; Hanns Link, kärner; Hanns Meschlo, 
Jörg Zerrer, Contz Beyer, alle burger zu Wurtzburg; und 
ein fremder bauern, der ohn gefehrd mit gefurt und des- 
selben tags uf verfertigt urfehd auskommen sein solt, must 
auch herhalten, gieng ohn gefehrd zu. 

Nachvolgenden trugen sich künftigen tag mancherlei Unter- 
handlungen und Sachen zu (seitens) der geistlicheit, adels und 
burgerschaft, die Ihrer entpfangenen schaden halb suppliclrten. 
die burgerschaft der statt Wurtzburg (schrieb) also: 



99 

»Hochwirdiger fürst und berr . e. f. gn. bitten wir untertbenig- 
»lich und um gottes willen, nacbfolgend unser beschwerd und an- 
»liegen gnediglicb zu beberzigen . e. f. gn. haben uns, ein ganze 
»gemeind, uf mittwocben nach Ciriaci necbst vergangen zum Katzen- 
»weickers zu erscheinen vorbieten lassen, doselbst wir auch gebor- 
»samlich erschienen; sind uns etwa viel beschwerlicher articel fur- 
»gelesen worden, welche sich nit allein auf uns, sondern auch unser 
»kinder, erben und nachkommen zu schmach, nachtheil und verletz- 
»ung unser ehren in viel weg kunftiglich gezihen und reichen 
:» mögen . und wiewol wir dozumahlen wol in muth und willens ge- 
»wesen , e. f. gn. untertheniglich zu bitten , uns in milderung der- 
»selben gnedig zu sein, so haben wir doch solchs aus grossen 
»forchten und schrecken, domit wir beladen gewesen, nicht thun 
»dorfen . bitten demnach e. f. gn. unterthenigs demutigs vleis, e. f. 
»gn. wollen, was wir wieder e. f. gn. aus menschHcher blödigkeit, 
»Unverstand, betrangnus und forchten gethan, uns um gottes willen 
»gnediglicb verzeihen, die furgelesen articel gnediglicb mildern und 
»also furnehmen, dass wir, unser kind, erben und nachkommen unserer 
»ehrn so gar nit entsetzt und untuglich geacht ; denn es ist je mancher 
»fromme biedermann hie, der e. f. gn. mit allem treuen gemuth ge- 
» meint haben -und noch, den auch die ergangen unchristlich ent. 
»börung herzhch leid und wieder gewest . sollten dieselben der auf- 
»ruhrigen entgelten und zu unleuthen gemacht (werden), war zu er- 
»barmen . darum geruhen sich e. f. gn, hierin gnediglicb zu er- 
>« weisen, wie wir dann untertheniger boffnung schuldig und willig 
»sind, um dieselb e. f. gn. gehorsamlich zu verdienen; wollen auch 
»unser kinder und kindskinder, von solchen aufruhrern sich hinfuro 
»zu hueten, alles unsers Vermögens getreulich warnen und zu aller 
»gehorsam ihrer obrigkeit weisen . auch, gnediger fürst und berr, 
»haben e. f. gn. in vergangen tagen durch die verordente räthe 
»e. f. gn. armen burgern ein raercklich beschwerlich aufschlag ge- 
»than, ethchen ein benante summa gelt, den andern in der gemein 
»den dritten pfennig ihres guls zu geben . nun, g. fürst und berr, 
»solten die burger itzt solche merckliche auflag und in eil mit barem 
»gelt zahlen; müsten der mehrer theil, die kein bahr gelt haben, 
»ihre guter, wein und anders um halben werth verkaufen und an- 
»werden ; komt ihnen und ihren kindern zu grundlichem verderben und 
»mehrertheils den fremden auswendigen zu gueten (was e. f. gn.) 
»erwegen mögen , bitten demnach e. f. gn. um gottes willen, sie wollen 
»solches alles und sonderlich beherzigen, dass eins raths und viertel- 
»meister gelt auch etlich gelt in zweyen terminen, so man aus ver- 
»kauftem brod, aus gemeinem getreidt gebacken, gelöst, alles e. f. gn. 
»uberantwort , angezeigt auflag einem jeden seinem vermögen nach 
»gnediglicb mildern, desgleichen die bezahlung entwendten und ge- 

7* 



100 

»nommen weins und getreids, welchs uf e. f. gn. billigung und er- 
»kenntnus steht, gegen e. f. gn. armen bürgern und unterthanen 
»also furnehmen, damit e. f. gn. burger mögen bleiben, sie und ihre 
»kinder nit an bettelstab und zu grundlichen verderben gewiesen 
»werden . so wollen wir uns uf solche e. f. gn. gnedige milderuDg 
»zu erster bezahlung, zum stattlichsten wir immer können, ang^reifen 
»und das übrig auf zimlich leidenliche frist auch unterthenig- 
»lich und gehorsamlich zahlen . e. f. gn. wollen uns hierinnen mit 
»gnaden bedenken, unser gn. fürst und herr sein, wie wir uns in 
»unterthenigkeit verhofFen . das wollen wir e. f. gn. mit unserna ge- 
»bet gegen gott auch in demutiger schuldiger gehorsam williglich ver- 
»dienen . bitten gnedig und tröstlich antwort etc.«. 

Ihnen ist aber hierauf kein andere antwort (geworden), 
dann dass sich sein f. gn. gegen ihnen ihrer Verschuldung 
nach wol wist zu halten . und nachdem sich derselben clag 
und supplicirens viel zutrug von den beschedigten und andern, 
so derhalb zu erstattung derselben scheden geschetzt wTirden, 
hat mein gn. herr, (um) unrath und eigene noth, so gemeine 
ritterschaft gegen den armen mit brand, mord, gefengnus, 
blunderung und anderm furnehmen machten, wie dann all- 
bereit in viel weg beschach, zuvor(zu)kommen, einen gemeinen 
landtag seiner gn. geistlicher, ritterschaft und landschaft 
halb zu vertrag ausgeschrieben. 

üf sontag nach Bartholomei [27. August] zu Wurtzburg 
einkommen, nach form einer offenen schrift, die nutzenden 
niemand, von wort zu wort, wie hernach steht, ausgangen. 

»Conradt von gottes gn. bischof zu Wurtzburg und herzog zu 
»Franken unsern grus zuyor . lieber getreuer . wiewol wir hievor 
»unser und unsers stifts grafen , herrn und ritterschaften , so am 
»mittwochen nechst nach Judica [5. April] auf unser erfordern bei 
»uns zu Wurtzburg erschienen, ein tag ihrer beschwerden halb anzu- 
»setzen zugesagt, so haben sich doch die leuft der bäurischen ent- 
»börung dozumahl allenthalben dermassen beschwerlich zugewachsen 
»und aufgenommen, dass wir mit hülf und rath unserer herrn und 
»freund demselbigen zu begegnen (wie dann gott lob geschehen) aus 
»bezwungener noth höchlich verursacht worden, derhalb wir bemelten 
»tag bisher auszuschreiben verhindert und ehe nit furnehmen können, 
»damit aber an solchem unserm zusagen bei uns (als dem der die 
»Sachen allenthalben gern gut sehen) kein mangel erschiene, ernennen 
»wir dir ein tag uf sontag nechst nach s. Bartholmestag in unser 
»statt Wurtzburg gen dem abend einzukommen, andern tags zur 
»frühen tagzeit zu handeln, alsdann wollen wir dich und ander von 
»unser ritterschaft, den wir gleich wie dir geschrieben, in solchen 



101 

»gebrechen gnediglich hören und handeln, auch nachdem höchlich 
»von notten sein will, zu bedenken, wie solche auf rühr und überlast, 
»so uns fillen beschwerlich obgelegen, hinfur verhüll und vorkommen 
»werden möcht . desgleichen als in dieser entbörung viel beschedigt 
»worden von wegen und mittein zu reden, domit wir nach zimlichen 
»billigen dingen unserer schaden abtrag erlangen und darauf wieder 
»ein gueter will, fried und einigkeit zwischen uns, gemeiner ritter- 
»schaft, burgern und bauern aufgericht werden mög, dorinnen wir 
»deinen rath und gutdunken zuförderst vernehmen und alles, das 
»land und leuten zu gedeyen und aufnehmung dienen mag, gern und 
»mit vleis helfen handeln nnd furnehmen wollen, gnediglich begehrend, 
»du wollest auf angesetzten tag ohn einig wegerung bei uns in unser 
»statt Wurtzburg unausbleiblich erscheinen und uns, dir selbst, auch 
»land und leuten zu gueten helfen handeln, wie wir uns denn ver- 
»sehen, du zu tbun für dich selbst geneigt sein solst . und nachdem 
»wir unser und unsers stifts unterthan und verwanten wieder ange- 
»nommen, die sich auch in unser gnad und ungnad begeben haben, 
»ist unser ernstlich begehr, du wollest gegen ihne in gemein oder in 
»Sonderheit in ungut nichts furnehmen, sondern sie ihr gewerb und 
»arbeit, wie sie vor dieser entbörung auch gethan, handtiren und 
»treiben lassen und ihnen keins argen gewarten; wollen wir auf 
»angesetzten tag mit euer aller rath dermassen in die sach sehen, 
»dass sich unsers verhoffens der billigkeit nach darin niemand zu 
»beschweliren haben soll und in gnaden gegen euch allen und jeden 
»in Sonderheit wieder erkennen . und wiewol wir uns dess von dir 
»keines abschlagens versehen, so begehren wir doch dein antwort, 
»darnach haben zu richten. c 

»Dat. in unser statt Wurtzburg sontags nach Marie Magdalene 
»[23. Juli] ao. 25.« 

Gleicher meinung wurden die prälaten, clostersverwalter 
und die Inwohner der statt und flecken auch etliche be- 
schrieben . als nun dieselben zeit kamen, die beschriebenen 
erschienen, begab sich anfenglich mancherlei handlung, son- 
derlich von denen von der ritterschaft und geistlichen, deren 
je ein theil dem andern die schuld gaben (dann die armen 
gemeinden wären als die das bad ausgiesen (und) die har 
dargeben musten) geschwiegen, wie denn aus diesen nach- 
folgenden Schriften, deren viel unterdruckt und nit mehr zu 
bekommen gewesen, wol abzunehmen. 

Erstlich haben die vom adel wieder die geistlichen in 
einer supplication also angeben: 

»Desgleichen und dieweil, wie e. f. gn. bewust, dass die herrn- 
»clöster Bildthausen, Ebrach und ander etc. hievor von dem adel 



102 



»aufkommen und zu aufnehmen derselben auf^^richt, die auch innen 
»gehabt und nun ein zeit lang durch der bauei*schaft kinder innen 
»gehobf, besessen und gebraucht und doch kein ander geschicklich- 
»keit gehabt, dann geruhige tag, unverstendig, grob, ungelert leut 
»und zu anders nichts geschickt, dann zeitlich guter mit wucher und 
»ander gestalt zu erwerben, zu erlangen; die auch bei ihnen hoch- 
»geistlich geacht, die solchs am geizigsten haben können und mögen 
»ausfuhren, aber was zum wort gottes gehörig, desselben unver- 
»stendig zu sein, davon — als in diesen leuften von nöten gewest — 
»bericht und Unterweisung zu thun, sein sie gar unerfahrn, sondern 
»allein uf schaben und schinden der armen geschickt gewest , aus 
»welchem dann ohn allen zweifei die straf goltes des allmechtigen 
ȟber ihnen angefangen und angangen, und wir mit ihnen haben 
»leiden müssen, also dass dieselben nunmahls auch ganz verwüstet 
»und ungebaut: ist aber ihr dienstlich und unterthenig bitt, e. f. 
»gn. wollen neben ihnen hierinnen des gnedig einsehen haben, dass 
»gleicher gestalt in solchen clöstern hinfur kein bauer oder burger 
»eingelassen, uf- und angenommen werden, und darnach mit ihnen 
»darauf guelwilliglichen und gnediglichen vertacht (bedacht) zu sein, 
»dass solch closter und derselben angehörigen guter zufCrderst gott 
»dem allmechtigen zu lob, gemeiner ritterschafl und derselben kinder 
»zu frommen dergestalt verordent werden, damit dieselben zu red- 
»Uchen züchten und ehren , wirden und wesen nach eines jeden ge- 
»schicklichkeit davon erzogen, unterweist und gelehrt, und demnach 
»ein jeder gemeiner nutz, land und leut sich davon gebrauchen, und 
»also dardurch fried, geleidt und recht, auch zuforderst die ewige 
»gottliche weissheit dardurch in ihrer aller gnad und gunst kinder 
»und erben so viel desto stattlicher eingewurzelt und gepflegt werde.« 

Hierauf was der geistlichen antwort: 

»Auf der ritterschafts und des adels, itzund hie auf diesem gegen- 
y» wertigen landtag versammlet, ansuchung der clöster und ihrer guter 
»halben im furstenthum zu Franken haben wir uns weiter bedacht, 
»und nach unserm verstand sieht uns das für billig, göttlich und 
»gut an: wo unser clöster nit mehr closter sein sollen, wären wir 
»geneigt, so viel an uns ist und wir zu thun macht betten, zu be- 
»willigen — wo das anders mit gunst e. f. gn. unserm obern und 
»der Stift herrn sein wolt — , dass eins unter unsern dreyen zu einer 
»schul (umgewandelt) , darzu der andern zweyer clöster incorporirt 
»und verordent wurden, und in solcher schul diejehnigen, so darzu 
»gethan, in züchten und ehren erzogen würden, des tags etlich 
»lectiones aus den heiligen göttlichen geschriften durch derselben 
»verstendige und gelehrte doselbst gelesen würden, dieweil uns 
»cristen nichts nötlichers und zu unser seelen Seligkeit nichts dienst- 



103 

>licher gesein mag, dann emsige und fleisige börung des worts gottes 
»und erfahrung der h. geschrift; dass aber so)chs der ritterschafl 
»und des adels kindem allein zugeeignet und burgers- und bauers- 
»kinder ausgelassen sollen werden, war unsers bedenkens dem gOtt- 
»liehen gesetz ungemes; dann »gott nit ein anseber der person ist«, 
»als geschrieben steht act. 10 und Ezech:; sunder »will, dass alle 
»menschen kommen zu erkentnus seines worts und heiliger warheit«, 
»als ander I.Tim. 2. cap: geschrieben steht; darum auch von seinem 
»göttlichen wort zu hören und zu lernen abgesondert soll werden, 
»wir sind auch vor etlichen viel jähren meistentheils begierig ge- 
»west, die göttlich schrift zu erlernen, auch derselben gelehrte und 
»verstendige zu bestellen, die uns etlich stund des tags gelesen 
»betten, wo uns des ordens gesetz bisher in dem nit verhindert 
»hett; war uns auch noch in dieser zeit nichts liebers zu hören und 
»lernen, denn die göttliche geschrift . derhalben auch wir verhoffen, 
»wo solches christlich furnehmen, das wir von herzen begehren, ein 
»furgang gewinnen solt, ob wir gleich nit von adeligem samen und 
»geblut geborn, die christlich ritterschaft wurd uns nit ausschliesen,. 
»sondern unser leben lang neben ihren kindem in gleichen ordent- 
»lichen christlichen leben enthalten lassen . wo aber aus den clöstern 
»gemeine schuel zu machen, wie itzt gemelt, kein furtgang gewinnen 
»wolt, und domit aber zukunftig aufruhr und entbörung (des wir 
»je nit gern, sofern uns gott gnad giebt, ursach geben wolten) ver- 
»hutt möcht werden, wären wir geneigt, unser erlittene schaden 
»verbrennder, zerrissener und geblunderler closter halben gedultig zu 
»tragen und von den beschedigern keinen andern abtrag und er- 
»stattung (zu) begern, dann allein die kleiner und fahrender hab, so 
»die theter oder andere Inhalten oder sonst vorhanden wären, die- 
»weil wir des nottürftig sein, dieselben zu unseren banden wiederum 
»zu stellen . wir warn auch geneigt , so viel an uns ist , alle un- 
»zimliche und untregliche beschwehrung unsern armen leuten und 
»hintersassen , soviel wir der ursach wären, nach e. f. gn. und an- 
»derer gottesfurchtigen und gelehrten erkantnus abzuthun und uf 
»e. f. gn. begehrn gemeiner landschaft etwas zu Steuer und hulf zu 
»thun . SO sein wir auch geneigt, so viel wir vor unserm obern 
»verantworten möchten, die 2 nechslen jähr unsern zins- und gült- 
»leuten zu ihrer erstattung, domit sie das aufgelegt gelt desto williger 
»e. f. gn. reichen möchten, den drittheil nachzulassen, dann wir nit 
»allein solchen drittheil, sondern alle zins und gült und was wir 
»vermöchten und von nöten war darzustrecken (uns bereit er- 
»klären), damit zukunftig entbörung, wie itzund vorhanden gewest, 
»verhuet möchten werden.« 

Und wiewol nun solche antwort zu Verantwortung gegen 
den räthen geschähe, die sie furter dem bischof furtragen, 



104 

damit uf der ritterschafi clag geantwort und für ihre unter- 
Ihanen aufgelegt Schätzung ihrenthalb bitten solten, so -was 
jedoch gedachter räth endliche meinung, dass sie solches ihr 
furtragen in ein schrift stellen, dem fursten selbst überant- 
worten, daneben in diesen irrungen gerathen sein sollen; 
welches nach folgender meinung geschähe. 

»Hochwirdiger furst und herr . e. f. gn. haben uns abt und 
»prälaten der closter im herzogthum zu Franken auf gestern zu 
»abent durch die hochlöbUcben räthe lassen ansagen, dass e. f. gn. 
»wb in den irrungen und gebrechen solten rathen und helfen, uf 
»dass fried und einigkeit zwischen ihnen möcht erfunden und darauf 
»gericht werden, und daneben ein schrift von gemelder ritterschallt 
»wieder unsere clöster ausgangen , die uf e. f. gn. gestellt und von 
»ehgenanten e. f. gn. rathen entpfangen, die wir gehorsamlich an- 
»genommen und gelesen . und erstlich tragen wir mit e. f. gn. herz- 
»lich mitleiden um schaden, muhe und arbeit, so e. f. gn. getragen 
»mit uns und gemeiner landschaft; wollen solches gegen gott ver- 
»dienen; und wo wir von gott den verstand betten, zu rathen, er- 
» kennen wir uns schuldig, damit fried und einigkeit allenthalben auf- 
»gericht Word, die menniglich zu nutz und frommen kommen möcht.« 
»Ferner gn. f. u. h. wie die ritterschaft in ihrer clag bittend 
»anzeigt, der ganz geistlich stand sei auf geiz , wucher, schinden, 
»schaben gericht und von demselbigen bis anhero enthalten, haben 
»e. f. gn. zu beherzigen, wie unbillig solche beclagung uf uns 
»gelegt wurd, dann wir von zinssen, zehenden und eignen artfeldern 
»uns bis anhero enthalten und mit ordentlichen leben engsam 
»mit fasten, wachen gelebt und darzu mit täglicher handarbeit auch 
»nit gespart . als aber nachfolgend die ritterechafl begert hinfur 
»nit unser closter, sondern der closter guter ihne, ihren kindem zu 
»zucht, wirden und ehren, und nit mehr bauern oder burgerskinder 
»anzunehmen, vorzuhalten etc. und setzen ursach, dann die closter 
»zum theil von ihren voreitern gestift, begabt und dotirt sein worden, 
»gn. f. u. h.. diss articels halb begehren wir von ihnen grundlich 
»bericht, welcbs closter sie gestift, begabt und dotirt haben und des- 
»selben glaublich schein ; darnach wollen wir glimpflich und gebuhr- 
»lich antwort geben, denn wahr und wissentlich ist, dass viel unser 
»closter von kay., königen und fursten, grafen und herren fundirt 
»und dotirt sein und nit vom adel; derhalben wir ihnen unser 
»closterguter zu geben nit schuldig sind . versehen uns zu e. f. gn., 
»werden uns gnediglich darbei handhaben, wie denn e. f. gn. uns 
»ernstlich befohlen, die erb und liegende guter fleissig einzunehmen 
»und einfordern, damit der geistlich stand und gottesdienst nit ge- 
»schmehlert und ganz abgethan werd, das ohn zweiflel der allmechtig 
»gott nit dulten wurd, dann gott in allen creaturen zuforderst gelobt 



105 

»will werden . es will auch etlichen aus uns, den pralaten, nit ge- 
»buhren, die guter in frembde band zu geben ohn unser oberhand, 
»Stifter und Jehenherm sonderlich wissen und billigung . aber was 
»wir e. f. gn. schuldig sind zu thun wie vor alter herkommen, 
»wollen wir gehorsamlich in aller unterthenigkeit gern thun . e. f. 
»gn. wollen beherzigen, wie der mehrer theil der clöster itzo in 
»dieser entbörung geblündert, verstört und verbrent, ganz zurissen 
»sein, und unser dag gnediglich hören, zu zimlicher und leidlicher 
»erstattung helfen, damit der gottesdienst nit hingelegt und solche 
»Stiftung nit ewiglichen dem furstenthum entglidet werd, wollen wir 
»alle semtlich und sonderlich mit aller unterthenigkeit willig und 
»gehorsam erfunden werden zu verdienen.« 

Solcher und dergleichen bitt, clag, ein- und wiederred, 
berathschlagung und anders wurde auf diesen tag mancherlei 
furbracht und gehandelt von beyden theilen der geistlichen, 
ritterschaft und landschaft , die jedoch ungehört und auch 
ungefragt nichts dann unrecht erhielten und leiden musten, 
darzu ihnen niemand ursach gegeben haben solt. 

Entlich als sich die herrn lang gehadert, gezankt, must 
der gemein mann das haar darzu geben, darob sie alsdann 
,zu frieden kamen, sich eins Vertrags vereinigten, welcher an- 
fenglich in offener briefsform aufgericht und verschrieben, 
versiegelt geben worden , darnach in druck öffentlich aus- 
gangen ist in nachfolgender meinung; nemlich: 

»Nachdem mein gned. herr von Wurtzburg hie vor mit den hoch- 
»und wolgeb. edeln, gestrengen und vesten grafen, herrn und ritter- 
»schafl, dem stift Wurtzburg verwandt, so dazumalen zu Wurtzburg 
»waren, hett handeln lassen von wegen der beschedigung, so ihre 
»und des stifts unterthane in neulicher entbörung mit plunderung, 
»brand und brechen samt ihren bundgenossen gefugt, welches der- 
»halb dann sunderlich also für gut angesehen und dermassen ver- 
»handelt worden, damit menniglich bei seinen herbrachten rechten, 
»freyheiten bleiben, die unterthanen ihre handtirung und gewerb ge- 
»ruhlich und unverge waltigt treiben, auch solches zu aufnehmen und 
»gedeihen ihnen und den stift kommen möcht, vertragen uf meinung 
»und form, wie dann der hochwurdig fürst und herr Weigand von 
»Redwitz, bischof zu Bamberg, sich mit seiner und des stifts doselbst 
»edeln nind gebauern auch vereint und denselben seiner gn. grafen, 
»herrn und ritterschaft für gedachte gefugte scheden Zahlung und 
»ausrichtung bewilligt hett . und wiewol nu dergleichen vertrag den 
»verwanten des stifts Wurtzburgs beiderseits , oberkeit und unter - 
»thanen, zu merklichen schaden reichen möcht, so hett jedoch der 
»hochgedacht unser gn. h. von Wurtzburg bedacht, dasssie zusammen- 



106 



»gehörten, ihre eitern hievor nnd vor viel hundert jähren dem slifl 
»treulich gedient, sich auch hinfuro derselben trewen dienst noch 
»mehr befleissen möchten, dardurch ein bestendiger, geneigter will 
»ewiglich erhalten werden möcht, und demnach mit denselben grafen, 
»hm. und ritterschaft ihrer beschedigung halb, so ihnen in der auf- 
»ruhren begegnet, überkommen und diesen vertrag, wie volgt, ange- 
»nommen betten, nemlich: 

»Dass der bischof zu Wurtzburg zwen , und dann ein jeder der 
»beschedigt grafen, herrn und ritterschaft auch zwen, die alle des 
»adels und in derselben gegenrefier und ort gesessen und der ver- 
»brenten, zerrissen und beschedigten Schlösser und dergleichen kund- 
»ung betten, geben und zusetzen sollten . dieselben solten zwen 
»Steinmetzen und zwen zimmermenner, die verstandig, unverdechtig 
»und unparteyisch weren, bei ihnen haben; die solten samentlich 
»auch jede beschedigung besichtigen und uf Unterricht der werkleut 
»sich versuchen, vleis furzuwenden, die sachen in der guete, jedoch 
»mit wissen zu vertragen; ob sie dann in der guet nichts erheben 
»könten, so solten sie dann ihr messigung thun, was ihne dafür ge 
»geben werden solt; 

»das solten auch die werkleut den vier verordenten zu setzen 
»pflicht thun, dass sie hierinnen getreulich und ungefehrhch handeln 
»wolten.« 

»Item dass ein jeder beschedigter sein erlitten schaden an briefen, 
»versaumnus, vahinus, zehrung und andern unterschiedlich und stuck- 
»weis bei edelmannstreuen und glauben anzeigen, was und wie viel 
»ihr jedem dess genommen oder verbrent und ihnen wissend sei, 
»eingeben, der ihnen auch an gelt ohngefehrlich geacht und geschetzt 
»werden, dass sie auch genugig sein und solchs jedermals annehmen 
»sollen.« 

»Item dass solch besichtigung , messigung und anzeig vor hie 
»und zwischen sanct Endrestag geschehen solt durch diejenigen, so 
»entgegen, und der abwesenden gemechtigten befehlhaber zuge- 
»sagt, auch den abwesenden zugeschrieben, auch sonst per edictum 
»verkündigt und darnach ferner niemands zu fordern zugelassen 
»werden.« 

»Item dass die mehrgedachten zusetz einander globen, alle 
»messigung aufs gleichst furzunehmen ; ob sie aber speltig sich nicht 
»vergleichen möchten, noch ein mehres machen könten, so solt der- 
»selbig beschedigt einen zu obman kiesen aus den nachbenanten, 
»der einen theil zufallen, dabei es dann jedermals bleiben soll.« 

»Item was einem also der beschedigung gemessigt, der soll ihme 
»uf zimlich quittanzen uf noch bestirnt frist durch bischofisch und 
»andere verordente zu Wurtzburg entricht und vergnügt werden.« 



107 

»Item dass die anlag sein soll, nemlich dass ein jeder haussess, 
»reich oder arm, fraw oder mann, für sein person achthalben gülden 
»zu 3 zihlen den verordenten: dreyen von dnmcapitels wegen, 3 von 
»der ritterschaft wegen und 2 von der landschaft wegen, ausrichten 
»und bezahlen, unaufhaltlich für einander samtlich und sonderlich 
»stehen und bürg werden und ihne einbringen und den einnehraern 
»überantworten, nemlich uf weinachlen schirst dritthalben gülden, 
»uf weinachten über ein jähr im 27. jähr 27a A- ^^^ Martini des- 
»selben jahrs 2*/$ A. • und ob dann solche bezahlung und vergnüg- 
»ung der gemessigten schaden nit reichen wurden, so solt ein neu 
»und vierte anlag von den gemelten einnehmem, doch nit wie vor 
»uf die person , sondern uf derselben guter geschlagen , so viel für 
»noth angesehen, damit die ausstehenden summa ausgericht und be- 
»zahlt werden ; ob aber etwas übrig sein und bleiben wurd, das solt 
»den untertbanen, so dieselben anlag gegeben, wieder zahlt und zu- 
»gestelt werden; und hierüber solt in allweg bürgerlich und pein- 
»lich straf vorbehalten sein, welche an geburlichen orten mit recht 
»ausgetragen werden soll.« 

»Item zu solcher anlag soll ein jeder des stifls grafen, herrn, 
»prälaten und ritterschaft verwanter begriffen sein und angezogen 
»werden; und ob einer oder mehr furgeben, dass sie der entbörung 
»und daraus gefolgten thaten und heschedigung unschuldig, dieselben 
»ihr Unschuld vor den amtleuten, tellern, Vögten oder ihren herr- 
»schaften auf nachfolgende meinung mittels ayds purgation thun, 
»nemlich: dass er zu angezeigter entbörung weder heimlich noch 
»öffentlich gerathen hab ; dass er unter kein fenlein noch zu keiner rott, 
»so ufruhrig gewest, gelobt oder geschworen hab, nit mitgezogen 
»sei wieder uns, unsern stifl noch seinen eigen herrn; desgleichen 
»die geistlichen und andere von adel keinen geschickt, besoldt noch 
»einigerlei besoldung gelidt , gehei5?en , gerathen noch befohlen hab, 
»wieder den bischof, seinen stift oder seinen eigen herrn oder geist- 
»liche oder andere von adel zu zihen; dass er sich unangesehen 
»solcher aufruhr anheims enthalten, kein neuerung mit aufhaltung 
»zins, zehent, fron, dienst und dergleichen wieder sein herrschaft ge- 
»fugt, in den gehägen, visch wassern , hölzern, wiesen nit gevischt» 
»gehauen, geheut oder gegrast , was er vor der aufruhr zu thun nit 
»macht gehabt; dann was er sich in der aufruhr unterstanden, auch 
»kein see oder weyher helfen abgi-aben oder vischen, darzu nit ge- 
»rathen noch befohlen, auch kein wald noch holzer angezündt, darzu 
»gerathen oder geholfen ; item ob er dasselb gewist, dasselbig gefehr- 
»licherweis oder seiner herrschaft zu nachiheil verschwiegen hab. 
»und ob jemand hierinnen befunden, dass er falsch und lügenhaft 
»geschworen, der solt in gericht, darein er gehörig, an leib gestraft 
»werden.« 



108 



»Item so viel nun die anlag jedes jahrs von den bischofischen 
»unterthanen machen werd, ob die gleich von den baussessen nit ge- 
»fallen wer, so wolt aber ers, der bischof, erlegen, damit gemein 
»ritterschaft zahlt ward; so es aber also zun zielen nit reichen wurd, 
»so solt, wie obsteht, die viert anlag anzurichten vorbehalten sein.« 

»Item dass ein jeder beschedigter uf sein verwante oder hinter- 
»sessen, ob er die hett bezahlen lassen, ob denn derselben anlag etwas 
»mehr treff dann jedesmals an gefugten schaden zu entrichten ge- 
»burt, so solt die ubermass den einnehmern , darüber verordent, 
»entricht werden . hierum sollen mit solcher geltanlag die leben 
»des Stifts, so beschedigt gewesen, wiederum bebauet werden.« 

»Ob sich dann zutragen möcht, dass mittler weil uf gehabte 
»nachfrag und forschung den beschedigten an seiner gemessigten 
»vamus, briefen und anderm ichts wieder worden wer, dasselb alles 
»solt er alsdann anzeigen und ihme der ziel eins abzihen lassen.« 

»Hetten auch einer oder mehr der beschedigten grafen, herrn 
»und ritterschaft von wegen erlitten Schadens gebrandschatzt, vihe 
»oder anders genommen, so soll ihne derselb blunder, vihe und 
»nähme bleiben, aber brand und ander Schätzung, so viel der be- 
»zahlt worden, soll ihne auch abgezogen werden; das aber versprochen 
»und nit zahlt, ab sein.« 

»So sich aber durch Schickung des allmechtigen krieg und ge- 
»mein landtheuerung zutragen, also dass die gefugte scheden nit gar 
»entricht werden können, so solten die anverordente die angezeigten 
»ziel zu erstrecken und zu endern macht haben.« 

»Ob auch etlich brief, fahrnus, regisler durch andere gefunden, 
»zuwegen gebracht, die solten bei derselben trewen, glauben und 
»lehenpflichten auch wieder kehret werden.« 

»Item dass die grafen, herrn und ritterschaft, diesem vertrag ver- 
» wandt, zu einbringung aller und jeder vorberurten geltanlagen gegen 
»den ungehorsamen und wiedersessigen uf sein , des bischofs, costen 
»und uf ihr jedes pferdscheden beholfen sein; und ob etliche in 
»unsern stift grafen, herrn oder ritterschaft angegrififen hetten, für 
»solch beschedigung keinen abtrag thun wolten^ hierzu sollen sie 
»gleichermassen, wie obsteht, sechs jähr lang, die nechsten nach dato, 
»behilflich sein, auch solch hilf in dem kein neuerung geben sollt.« 

»Item ob nun gleich einem jeden frey gelassen, in diesen vertrag 
»zu kommen oder nit, so sollen jedoch sein hintersässen dareinge- 
»zogen, unangesehen, ob er sich mit denselben seinen verwanten 
»um sein scheden vertragen, darzu derselben jeder gehalten, die 
»andern hilflich und räthlich sein . ob dann der andern vertrags- 
» verwanten einer denselbigen wiedersessigen mit lehenspflichten 
»venvant, so solt doch derselben dannoch verschont werden ; sodann 
»einer in solcher hulf niederlegen, geschetzt, gefangen, so sollen die 



109 

»andern ihres besten Vermögens auch beholfen sein, damit sie ledig 
»wurden.« 

»Item so der vertragsverwanden einer nit allein von denen im 
»Stift, sondern auswendigen herrschaft hintersessen verwandt be- 
»schedigt, so soll ihnen jedoch auch erstattung geschehen; hett aber 
»derselb mit denselben vertrag gemacht, ichts entpfangen, solt ihm 
»abgezogen werden, wie obsteht und die andern um kehrung und 
»abtrag vermög'des gemeinen rechtens, landfriedens etc. des reichs 
»mughchs vleis fordern . obgleich auch einer und dieselben abtrag 
»seiner sachen erlangt, solt er dennoch ferner fordel-ung von den 
»andern zuvörderst des bischofs wegen nit zu begeben macht haben 
»und alsdann erlangt zum andern häufen gelegt werden . und hierauf 
»sollen alle theil, diesen vertrag verwant, gegen einander in ungut 
»nichts furnehmen, sondern aller daraus erfolgten sachen halb ge- 
»richt, geschlicht und vertragen sein und bleiben, ein jeder seiner 
»handtirung warten, derselben geburlicher weis obHegen etc., doch 
»dass hemacher die grafen, herrn und ritterschaft zu einbringung 
»und wiederlegung dem bischof gefugter scheden beholfen sein sollen, 
»gefehrd hindan gesetzt.« 

»Und waren dis die obmenner: Friedrich zu Schwartzenberg 
»der elter, Hanns von Sternberg, Sebastian von Rotenhan, Ludwig 
»von Hütten, alle vier ritter; Wolf von Thurn doctor, Erhard von 
»Lichtenstein, Philips von Masspach, Bernhard von Thungen, Sylvester 
»von Schaumberg, Hanns von MiJtz, Hanns von der Thann, Hanns 
»von Grumbach, Adam von Grumbach, Claus von Stein zum Alten- 
»stein, Bernhard von Hütten, Pauls Truchses, Ott von Salzburg, 
»Conrad*) von Gich, Wolfj**) Fuchs von ßimbach, Albrecht von 
»Adoltzheim, Utz von Nustenbach ***), Wilhelm von Hessberg, Erasmus 
»Zolner, Carl Zolner, Hanns von Rotenhan, Georg von Bibra, Heintz 
»von Wegenawf).« 

»Dieser solt keiner zu obman angenommen werden, der theil oder 
»gerechtigkeit an der beschedigten hab hett; dass auch der obmann 
»des beschedigten bruder, bruderssohn, schweher oder aydam nit sei.« 

»Item zum end diss Vertrags stund beschlusslich, dass was sich 
»also in anzeig der genanten Wtersessen gerechtigkeit etc. zutrug, 
»dass der andern einer auch den bischof seiner habenden gerechtig- 
»keit, nutz oder vortheil erinnert wurd, deren er vor innen gehabt etc. 
»etwas neues und mehrers nehmen, nachgeben, sondern alles bei 
»vorigen herkommen bleiben hierin.« 

*) Gropp Coli. m. 521 hat »Kuemet«. 

**) Gropp 1. c. hat »Hannss« ; was aber laut der ritterlichen Anlage 
unrichtig ist. 

***) Gropp hat 1. c. »Kuntz von Rosenbach«. 
f) Wegmar bei Gropp 1. c. 



110 

»Der bischof Conrad bekennt, desgleichen das capitel im dum, 
»das zu halten, zugesagt, besiegelt, auch von den andern grafen, 
»herrn und ritte rschafl wegen gesiegelt Claus von Stein, Hanns von 
»Rotenhan und Erhard von Wichsenstein von wegen des orts an 
»der Baunach*); graf Wolf von Castel, Hanns von Miltz und Jörg 
»von Gnottstatt au sdem ort Steigerwalt ; Adam von Grumbach, Götz 
»von Thungen und Wolf von Steinau aus dem ort der Höhne, deren 
»sieglung sich die andern gebraucht.« 

»Actum mittwochen nach Couradi**) [29. Nov.] nach Christi 
»gehurt funfzehenhundert und darnach in dem 25.***).« 

Nun es gieng im schwank, dass man der edelleut scheden 
von ort zu ort messigt und, wie sie in der refier herum ge- 
sessen, besucht, dieselben auch verzeichnet annahm, darneben 
auch von ihren, desgleichen des bischofs und ander prälaten 
hintersassen verzeichnus einfordert und entpfing, derhalb die 
unverwanden orter, stett und flecken ein scheuen trugen auf 
meinung, es mocht gegen ihnen nach laut angeregts vertrag 
gehandelt, sie überzogen, ferner gemussigt werden; indess 
geschähe den vertragsverwanden gleichermassen wie dem 
Esopischen hund, der etwas weit mehrers, wiewol ungewies 
und mit muhe, verhofft, denn er allje geneidt gewies 
hett . dann die von Schvveinfurthff) und Rottenburg, auch 
etliche mehr hatten sich schon entschlossen, wolten sich in 
die vertrag und anlag einlassen mit anbietung einer nämlichen 
summa gelts, die wol anzunehmen gewest ; sie gedachten aber, 
sie wolten ein mehreres mit bestimmter ubereylung beharr- 
licher hulf uf 6 jähr in laut des Vertrags erlangen . darauf 
ihnen auch geschah wie dem Esopischen hund, dass sie es beids 
verfuhren, darob zu gespött wurden . als nun die scheden ver- 
zeichnet, desgleichen eines jeden hintersassen in verzeichnussen 
uberschickt, zeugen die werkleut, zusetz und obmenner an 
und messigten einem jeden seine angezeigten schaden; dar- 
über dann zwen Schreiber Frantz Englert und Georg Rheinisch, 
so uf zwen partheyen mitritten, brief macheten uf meinung 
wie Voigt . vide ritterliche anlagf). 



*) Gropp 1. c. nennt als Vertreter des Ortes an der Baunach: 
Wilhelm Fuchs von ßurkbreitbach, Bernhard von Hütten zu Birkenfeld 
und Hanns von Rotenhan. 

**) Gropp I. c. hat »auf mittwoch nach sanct Linhardtstag.« 
*♦*) Eine Vergleichung mit Gropp UI. 516 ff. dürfte zeigen, dass unser 
Autor den Inhalt des Vertrags prägnanter und richtiger wiedergegeben hat. 
t) Vgl. Beil. II. quittantz uf einnehmen der acht verordenten ein- 
nehmer« u. s. w. 

tt) Vgl. Beil. IV. 



111 

Daraus dann abzunehmen, wie es ungefehrlich gehandelt, 
als nemlich zu wissen etc. und wiewol nun im vertrag 
clerlich ausgedruckt war, dass keiner nach bestirnter zeit 
zugelassen werden solt, jedoch nachdem sich Adam von 
Thungen, des bischofs freund, mit übermessigen krieg und 
zwitracht, die er mit denen von Rottenburg eigner ursach 
halb überladen, darob niedergelegen, nlt viel ausgericht, 
sich und seine freund versetzt und verschrieben etc., dennoch 
wurd er, darneben Albrechten von Geiling, Jörgen von Thungen, 
David Truchsesen und andern auch zugelassen . den wurden 
ihre scheden uf drey ziel fast sammethaft bezahlt , wurden 
in summa die scheden gemessigt angesehlagen, deren summa 
lief uf 273209^ fl. orth . so waren verzeichnet des bischofs 
hintersassen 18 810 1; geistlicher, prälaten und herrn 3581; 
der grafen, herrn und ritterschaft 7221 4 |^ an entpfangenen 
brandschatzung, die ihne auch an gemelten ihren scheden 
herabgezogen 6558 fl. Ij ort; danach blieben über die drey 
frist bestimmter Zahlung im rest und unbezahlt 5236 fl. 1 S, 
welche zur vierten anlag, so heutigs tags noch ungefertigt 
und unangericht, bezahlt werden sollen. 

Die austheilung gieng aber also, dass man an jeder 
frist an 50 fl. gemessigter schaden zahlt 13 J- fl. 1| orth 13 /^ ; 
am 100: 27^ fl. li orth 6 4; am 1000: 279 fl. li orth 
2 /^ und also nach anzahl furter gemessigter scheden, nach- 
dem es drunter oder drüber ^as; darüber quittirten sie 
nachfolgender massen mutatis mutandis jeder frist*) . jedoch 
welcher zur Zahlung des ersten jahrs kommen, der wurd bei 
edelmanns treuen und glauben oder sein lehenspflicht ge- 
fragt, uf nachfolgende articel zu besagen . erstlich etc. vide 
hoc in ritterlicher anlag**). 

Und wiewol nun nach laut des obgemelten Vertrags die 
obmenner und zusetze bei glubden und ayden, auch die andern 
Ton grafen, herrn und ritterschaft dem vertrag verwandt 
hei ihren lehenpflichten, edelmannstreuen und glauben die 
angeregten gefugten scheden mit warheit und wie die er- 
litten, ungemehrt und unersteigert angezeigt und gemessigt 
haben sollten , so wurd jedoch manchs haus , schloss und 
entwende fahrnus weit, weit höher angeschlagen, dann 
sie in grund und boden werth gewesen, und in summa 
manchem sein alte, zerissene rattennester dermassen ge- 
schetzt, dass öfi'entlich und am tag kuntlich, dass er und 

*) Vgl. Beil. II. 
**) Beil. III. 



112 

etliche seiner vorfahren nie so' viel gehabt, daraus sie reich, 
für alt zurissene heuser, hübsche neue schlösser und pallest 
uberkemen, denen denn viel und mancherlei nachred unter 
gemeinem volck, auch unter ihnen selbst gehört \vurden, 
dass sie nie reicher gewest . in summa: es wurd der ver- 
trag in viel puncten und articeln löcherigt und nit gehalten, 
auch die lehen von etlichen bebaut, von etlichen unbebaut 
gelassen . es waren auch viel der grossen hannssen mit den 
versammleten bauerschaften in bundnus und einigung, die 
bei den iren blieben ; als sich aber das bladt umwandt und 
ihre scheden gemessigt, do war niemands weniger bäurisch 
gewest, denn sie . ihr auch etlich betten ihre heuser selbst 
abgedacht, wurden darnach die ergslen, wollten jedermann 
todt haben. 

Als nun die scheden besichtigt, gemessigt und angeschlagen^ 
meistentheils bezahlt (waren), wolt der bischof seines be- 
dunkens gemeiner landschaft und sonderlich der statt Wurtz- 
bürg was gros beweisen und ihres erlitten schaden ergetz- 
lichkeit thun, gab ihne ihren brief, ob ihne gleich niemands 
begert, wieder, besetzt gericht und recht, Ues Ordnung zu- 
richten , begreifen und machen , that auch ein öffentlich 
ausschreiben, lies die burger uf dem land überall in dorfern 
wiederum qualificirn und gut machen, dass sie gericht und 
recht besitzen möchten (d<is meins bedunkens ein weidliche 
kunst ist, schelck wieder fromm machen und redlich). 

Derselb brief laut also: 

»Wir Conradt von gottes gnaden bischof zu Wurtzburg und 
»herzog zu Franken . nachdem in dem abschied jungst gehalten 
»reichstags zu Speyer unter anderm ein articel durch Rom . Kay. 
»May. unsers allergnedigsten herrn Statthalter im h. reich und ander 
»ihrer May. commissarien , auch churf, fursten und alle andern 
»stend des heiligen reichs beschlossen und besetzt ist naehfolgents- 
»inhalts: 

»»Wiewol der gemein mann und unterthanen im vergangen auf- 
»»rühr sich etwas schwerlich vergessen und gegen ihrer obrigkeit 
»»groblig gehandelt, jedoch damit sie die gnad und barmherzig- 
»»keit ihrer obern grosser und milder dann ihr unvernünftige- 
»»that und handlung spuren mögen, so soll ein jede obrigkeit 
»»macht und gewalt haben, ihre untei*than, so sich in gnad und 
» »ungenad begeben und gestraft worden sein, nach gelegenheit und 
v»nach ihrem gefallen wiederum in vorigen stand ihrer ehren zu 
»»setzen, zu qualificirn und geschickt zu machen, rath und ge> 
» »rechtigkeit zu besitzen, kundschatt zu geben und amt zu tragen etc.«« 



113 

»bekennen öffentlich mit diesem brief und thun kund allermennig- 

»lich, dass wir demnach alle und jegliche unser und unsers stifts 

»Wurtzburg, auch grafen, herrn und ritterschaft zu unserm stift 

»gehörig unterthane, sie seyen burger oder gebauern, so sich in ver- 

»gangener bäurischer empörung verwircklich oder dero theilhaftig 

»gemacht und derohalben in unser gnad und ungnad sich begeben 

»haben, auch gestraft worden sind oder noch durch uns oder unser 

»befehlhaber zu gnaden und Ungnaden angenommen und gestraft 

»werden, aus besondern gnaden und barmherzigkeit wiederum in 

»vorigen stand ihrer ehren gesetzt, qualificirt und geschickt gemacht 

»haben; und thun solches in craft diss briefs in der besten form, 

»weis und mas, wie das in craft und vermögen obgemelts gemein 

»reichsabschieds oder durch uns als landsfursten sonst von rechts- 

»wegen geschehen und allenthalben bestand, craft und macht hat 

»oder haben soll, kann und mag, also dass obbegriffene unser und 

»unsers stifts, auch unserer grafen, herrn und ritterschaft aufruhrige 

»unterthan , so wieder zu gnaden und Ungnaden angenommen und 

»gestraft worden, wiederum rath und gericht besitzen, kundschafl 

»geben , auch alle und jegliche ehrliche amt und rechtliche hand- 

»lung bestendiglich und creftiglich tragen, üben und verwalten sollen 

»und mögen, wie sie vor der aufruhr gethan haben, doch uns gegen 

»andern unsern unterthanen, die der aufruhr halben streflich aus- 

»getreten und noch nit zu gnaden und Ungnaden und straf ange- 

»nommen, und zuforderst gegen denjehnen, so gedachter aufruhr an- 

»fenger, aufwigler, hauptsacher und sonder furderer gewesen sind, 

»unser geburlich weiter straf in alle weg vorbehalten, und dass 

»solchs uns in aller anderer fürstlichen obrigkeit und herrlichkeit, 

»auch den aufgerichten uns zugeschickten verschreibungen in allem 

»andern ihren Inhalt unvorgreiflich und unschedlich sein soll . des 

»alles zu wahrer urkund haben wir unser angezeigte restitution und 

»qualification öffentlich ausgehen und mit unserm zu end dieser 

»Schrift aufgedruckten secret versecretiren lassen, die geben ist auf 

»montag nach Erhardi [14. Jan.] 1527.« 

Das war ein meisterliche kunst und dem armen ein 

wächsene nasen gedrehet, und jedoch der auszug in dem brief 

so viel gemacht und vorbehalten, dass sie blieben, wie sie vor 

von ihnen geacht und gemacht waren und in summa: mit 

so manchfeltiger vorbehaltung was es ihnen nur darum zu 

thun, damit sie ursach betten, mehr gelts herauszuschetzen; 

dann auch der bischof nach dem 3. ziel der ritterschaft an 

ihren scheden bis uf gemelten ausstand entricht, schlug der 

bischof uf jede statt und flecken sein und seiner prälaten 

uf jede ein solche (summe) gelts, wie sie hie vor jehrlich geben 

hetten, jedoch nit uf die person, sondern uf die guter; also wer 

Würzbarg iit\ Bauernkrieg. 8 



114 

viel hat, muss viel geben, damit dieselben summa 3 jähr 
lang gefielen, dass er in summa für sein scheden allein so 
viel einnahm, als ganze ritterschaft für die ihren entpfangen 
hatten . und daneben geschahen dennoch viel anschleg und 
gemeine, neue beschwehrung von gelt, Schätzungen und 
andern neuerungen als mit furgenommener Visitation, exanien, 
pfaflfen und leyhen ; darauf dann auch ein merckliche theuer- 
ung einfiel, dass ein mas korns und ein mas jedes 1 fl. galt, 
dardurch viel verursacht, aus drohen mit weib und kind 
verjagt wurden, etlich auch williglich sich ihrer guter ent- 
eusserten, damit sie nur an dem tyrannischen regiment und 
so unchristlichen bezwungen leben nit sein niusten ; welcher 
unrath meistentheils us nichts anders kamen, dann von 
fremden räthen, die, mit merklicher besoldung angenommen, 
mit tyrannei mehr, denn mit gutigkeit und gnedigem willen 
erhalten wolten, die nichts darnach fragten, wie lang das 
gewaltsam regiment bestehen mocht, die weil sie nur viel zu 
wegen brächten, und das ich für ein sonderlich clag, was 
wie mancherlei Ordnung sie furnahmen, kam keine nie in 
bestendigen gang; denn die Visitation was mehr dahin gericht, 
dass der bischof erkundigt, was die stift, ihr closter und 
verwände vermöchten, dann zu ändern, desgleichen das 
examen mehr zu forcht und ausreutung frommer, gottes- 
fürchtiger leyen und priester, dann dass sie erhalten werden 
solten und wie sie hirten wären, so betten sie mehr zur 
Zerstreuung denn zur Versammlung und schütz geneigt, 
welches alles wol zu beclagen und zu verwundern ist, dass 
sie alle sachen so tyrannisch unmenschlich furnahmen, articel, 
die unchristlich und wieder alle schrift waren, machten, die 
jeder annehmen, in seinem gewissen für recht und christlich 
halten und bekennen solt; welcher das nit thet, der must 
bei verlierung leibs, lebens, ewiger kercker, beraubung seiner 
guter, verjagung mit weib und kinden, wie dann solches 
alles mit der that an vielen frommen, christlichen mennern 
geschehen, geistlichen und weltlichen ständen geübt und be- 
funden ward, so von den leusen im kerker gefressen, hungers 
gestorben, ertrenkt, verbrant und erbermlich umbracht wurden. 
Der allmechtig gott woll die gottlosen tyrannen aus- 
reuten, verderben, sehenden und plagen öffentlich . amen, 
dagegen seine frommen in dieser Sodoma wie den Lott er- 
retten, ihn ihre ungedultverzihen . amen . und domit mennig- 
lich sehe, welche ich zu dieser entschuldigung mein und 
dass ich der tyrannischen that (deren noch kein end ist) der 
verwanten geistlichen und edelen und nicht der person ge- 



115 

denk, so hab ich Viti Nichten, eines guthertzigen , crbarn, 
wolgelerten jungen manns declaration *) , die er lateinisch 
in bedacht der unbilligkeit und Jammers beschrieben und 
durch mich verteutscht und zum beschluss hernachgesetzt, 
darinnen nur diejenigen, denen solch Ungeschicklichkeit 
wieder gewest, von andern herzu gezwungen, vertheidigt; 
darneben auch für äugen gestelt, dass derselben billig ver- 
schont worden sein solt . und ist diese etc. 

Es hat der weisen einer etc. 



*) Diese Declaration und deren Verfasser sind dem Herausgeber 
unbekannt. 



8* 



Beilagen. 



Beilage I. 



Wir hernach geschriebene mit nahmen 

1 Philips Heissner und 2 Johann Wagenknecht bürgermeister 

39 Hanns Fleischmann 

40 Fritz Kundel und 

41 Claus Rabensteiu 
im Dietricher viertel. 

42 Mang Bernhardt 

43 Hanns Dossier 

44 Wolf Geuder 

45 Görg Hagen 

46 Steffan Dietmer 

47 Philips Aschaffenburger 

48 Peter Lieber 

49 Caspar Rapoltt und 

50 Augustin Siebendritt 
im Gannheimer viertel. 

51 Hanns Cress seiler 

52 Cbilian Wiening 

53 Lienhardt Rüdiger 

54 Contz Geckenheim 

55 Jacob Stol 

56 Bartholme Foller 

57 Michel Heroldt 

58 Peter Tuchle 

59 Hanns Schmidt 

60 Heintz Wilhein 

61 Wolff Menkle 

62 Jörg Gobel 

63 Michel Renner 

64 Claus Dorsch 

65 Claus Beck und 

66 Claus Brunner 
im Kresser viertel. 

67 Endres Lorentz 

68 Lienhardt Wespel 

69 Chilian Wagner 

70 Peter Cuntz 

71 Steffan Pfister 



3 Conradt Ochsner 

4 Hanns Dietz Frank genannt 

5 Jörg Spou 

6 Hanns Witstatt 

7 Claus Schmidt 

8 Peter Schmidt 

9 Philips Mercklein 

10 Christoffel Schon 

11 Hanns Helfferich 

12 Peter Weyer 

13 Claus Friderich 

14 Jörg Seiler 

15 Wendel Bin 

16 Pauls Herolt 

17 Claus Hofmann 

18 Chilian Ochsner 

19 Hanns Bezolt und 

20 Hanns Winter alle des raths. 

21 Balthasar Würtzburger 

22 Jörg Dasch 

23 Lienhardt Kern 

24 Hanns Schneider 

25 Philips Bartschneider 

26 Jörg von Wurmbs 

27 Peter Schmidt 

28 Endres Mörder 

29 Karl Weickel und 

30 Hanns Breuttigam viertelmeistere. 

31 Hanns Feig 

32 Hanns Keller 

33 Philips Finger 

34 Fritz Mager 

35 Fritz Scheu 

36 Hanns Meyer 

37 Hanns Gering 

38 Cuntz Külwein 



120 

72 Clans Sties 

73 Chilian Pfister 

74 Hanns Woltz 

75 Hanns Waltter 

76 Hermann Schott 

77 Endres LangendorfT 

78 Hanns Spiesheimer 

79 Endres Vollandt 

80 Michel Obser 

81 Jacob Günther 

82 Jacob Hayde 

83 Hanns Zetzler der alt 

84 Cuntz Pfister 

85 Matthes Decker 

86 Fritz Obser 

87 Peter Gaterhofer 

88 Hanns Schwab 

89 Karges Dnming 

90 Jacob Schott 

91 Heinrich Schubart 

92 Claus Schimmel 

93 Hanns Feuerer 

94 Peter Reiser 

95 Ludwig Brendle 

96 Hanns Camerer 

97 Claus Günther 

98 Hanns Weigant und 

99 Hanns Femger 

im Sander viertel. 

100 Martin Kessler 

101 Martin Muller 

102 Thoma Sporer 

103 Hanns Bersing apotheker 

104 Jörg Heun 

105 Martin Mohr 

106 Hanns von Hall 

107 Peter Paumer und 

108 Lorentz Sattler 

im Bastheimer viertel. 

109 Bastian Syber 

110 Balthasar Herwartt 

111 Thomas Schuman 

112 Hanns Hessler 

113 Endres Rothle 



114 Hanns Wiener. 

115 Hanns Neuendörffer 

116 Heintz Schösser 

117 Hanns Hosenieuser 

118 Hanns Buchner 

119 Pangratz Bezoltt 

120 Heintz Obern 

121 Alberich Waltz 

122 Steffan Lembach 

123 Rein hart Kol bach 

124 Peter Grüns 

125 Balthasar Stromel 

126 Fritz Graff 

127 Hanns Koch 

128 Hanns Haugk und 

129 Hanns Stan<; 

im Bleichacher viertel. 

130 Endres Meyer Schlosser 

131 Contz Doi-ft* 

132 Hanns Körner 

133 Peter Weming 

134 Jobst Glötz 

135 Contz Ochsner der jung 

136 Hanns VVunderman 

137 Contz Stöer 

138 Mei*tin spithalmuller 

139 Jörg Hueter beck 

140 Hanns Keller 

141 Hanns Nurmberger 

142 Hanns Hurung 

143 HannsNeundöi-ffergenanntBaue 

und 

144 Lienhardt Herr 

im viertel zu Hang. 

145 Jörg Leissner 

146 Wolff Feuling 

147 Hanns Minner 

148 Hanns Cuntzelmaun 

149 Balthasar Schwenker 

150 Hanns Fuchs und 

151 Hanns Ewaldt 

im viertel jenet Mains . alle 
bürgere zu Wurtzburg. *) 



»Nachdem wir in diesen der burger und bauerschafl aufrühri- 
»schen embörungen um misshandhing willen in des hochwirdigen 
»fursten und herrn herm Conraden bischofen zu Wurtzburg und 
»herzogen zu Franken, unsers gnedigen herrn gefengnus zum Grun- 
»baum zu Wurtzburg kommen, und nun sein f. gn. auf vielfeltig 
»furbitt, durch etlich unser herrn und freund an sein f. gn. für uns 



*) Es dürften also in der Zeit vom 8. bis zum 22. Juni von den 
155 zum Grunbaum vertagten Männern (s. S. 90) 4 gestorben sein. 



121 

»beschehen, nachfolgendermassen gnediglichen aus solcher gefeng- 
»nus hat kommen lassen, nemlich, dass wir unser leib, hab und 
»guter, soviel wir der inner- und ausserhalb Wurtzburg haben, ohn 
»wissen, willen und erlaubnus seiner f. gn. nicht verendern, ver- 
»kaufen oder verhandeln , sonder seiner f. gn. straf als in gnad und 
»ungnad um unser geübte missbandlung gewertig sein wollen; dem- 
»nach bekennen wir öffentlich mit diesem brief und thun kund 
»allermenniglich, dass wir unser leib, hab und guter, soviel wir der 
»haben, ohn wissen, willen und erlaubnus obgedachts unsers gnedigen 
»herrn nicht verendern, verkaufen, verrücken oder verhandeln und 
»auch solchs niemand zu thun gestatten, sondern die, wo wir die 
»haben, bleiben und unverhandelt lassen und, wie obgemelt, der 
»straf gewertig sein . dess zu urkund und mehrer Versicherung haben 
»wir obgenante alle samtlich und sonderlich einmuthig mit vleis ge- 
»beten die erbam ehrnvesten GarolZölner, obgemelts unsers gnedigen 
»herrn von Wurtzburg schulteisen, Georgen von Rosenberg und 
»Gaspam von Hheinstein, dass ein jeder sein insiegel für uns ends 
»der Schrift uf diesen brief getrückt hat, welcher bitt und versiglung 
»wir itztgemelte Carol Zölner, Georg von Rosenberg und Caspar von 
»Rheinstein also geschehen bekennen, doch uns und unsern erben 
»ohn schaden . der geben ist uf donnerstag den 8. nach Corporis 
»Christi unsers lieben herrn gehurt funfzehen hundert und darnach 
»im fünf und zwenzigsten jähre [22. Juni 1525].« 



Beilage IL 
Ritterliche Anlag. 



MathernFuchs zu Wun- 
furt unter- 
Sassen 

Wunfurt 2 knecht . . . . Ib 

Beinartswind 

Dampffacli . 

Wuffling . 

Schleichach 

Westheim . 



3 
2 

1 

1 

I 

29} 

JorgFuchs zu Wunfurt 

Wunfurt 16 

Untei-theres 6 ganz 2 halb 

Westheim 2 halb 

Wulffliug .... . . . 1 

sum. 25 



Christoff Fuchs, Ritter 



nnter- 



Leutzendorf 
Iwund . . 
Hausen . . 
Bischwind . 
Sylbach 



sum. 26 
Pauls Fuchs zu Burk. 



Sigm. Fuchs zu Burck. 
Breitbach 



47 i 



2i 



Albersdorf .... . . . 16 

sum. 18| 



122 

onter 
Sassen 

Sigm. Forstmeister 

Lebenhan 2 

Wolff von Ftilbach . . 50 

WilhelmvonGrumbach 

Rimpar 74 

Berchteiu 41 

Sultzwiesen 5 

Erbshausen 1 

Dipach 29 

Bussentzheini 18 

Niederblechfeld 19 

Grumbach 9 

sum. 195 

Fritz V. Grumbach 

Zeiletzheim 27 

Niederblechfeld 10 

Grumbach .... . . . 5 

sum. 42 

Wolf Fuchs zu Bin- 
bach 

Binbach 6» 

Tutesfeld 4 

Brunn 4} 

Jerkendorff 4 

Neuses 5 

Ebersbrunn 4J 

Zeuletzheim 18| 

Eschenau 11 

Westheim . .' 19 

Dampffach 4 

3} 1 viert, gemeiner knecht 

sum. 84 } 
1 viertel 

Hanns v. Grumb. 

Niedernblechfelt 7{ 

Grumbach 6 

Estenfelt 10 

Verspach 15| 

sum. 38{. 
1 viert. 

Adam v. Grumb. 

Berkreinfelt i ^H 

Oeckershausen 4 

Spissheim 1 



nnter- 
sassan 

Grumbach 13 

Ringertshausen 1 

Genbach .... . . . 2 

sum. 34 {■ 
1 viert. 

Caspar von Guttenberg 

Kirchlauter 8 

Garstatt 11 

Gögelreut .... . . . 2 

sum. 21 

Conrad von Gich 

Liesberg 23^ 

Brissendorf 7 

Diefenfurt 4 

Kircheich 2 

Dankfeit 2 

Erel 3 

Zechmannsdort' . . . . . 7 

sum. 48 

Hanns von Gich 

Zechmannsdorf \ lo 

Froschhof / 

Sebastian Geyer 

Schönfeit 18 

Hag 6 

Dinsdorf .... . . . 3 

sum. 27 

hinter- 
sässen 

Ambrosius Geyer 

Ingelstatt 7 

Wickelshausen . . . . . 1 
sum. 8 

Hanns Gnotstatt 
Bibergew 6 

Werner von Gnotstatt 
Bibergew 3 

Görg V. Gnotstatt 

Rudenhausen 22 

Abschwend 15 J 

Wiesentheit 7J. 



123 



hinter- 
sässen 

Greffen Neases 5 

Sambach 6 

Alberhofen . 4j 

Wisenbronn . . . . . . 9^ 

sum. 69 i 
1 viert. 

Wolff von Hessberg 

Fröstockbeim 22 

Bernhard v. Hessberg 

Rotelssee 37 

Früstockheim 11 

Mainstockbeim 7 

Wisenbronn 1 

Entzene 2 

Wiletze 1 

Wisenheit 24 

Eibstatt 7 

Sal 4 

Bruel ■ . 2 

sam. 96 

Essram von Hütten 44 

H. Philips von Herb- 
statt 

Hein 2 

Rumeishausen 7 

sum. 9 

Wolff von He inaoh 

Bischwind 12 

Hundeltshausen ..... 2 

Wustvill 1 

Geulsfelt .... . . . 1 

sum. 16 

Barbara v. Kreulsheim 

Geiselwind 4 

Wasserlebendorff .... 2| 

Rindtbach 3 

Heuglein 13 

sum. 22j 

Wolff V. Kreulsheim 

zu Santbeim und Kreulsheim 80 



hinter- 
sftsseiL 

Jacob V. der Kehre 

Schwenkershausen .... 8 

Hannberg 9 

Oberstrey 2 

Mitelstrei 1 

Mulfelt ■ , . 1 

sum. 21 

Barbara von der Kehr 

Rostatt 3 

Meilerstatt 1 

Mittelstrew 1 

Bischoffsheim 1 

Eissfelt If 

Muhlfelt 2 

Berkach . . 2 

sum. 11} 

unter- 
sässen 

Graf Hermann von 
Henneberg 

Hentingen 65 

Beringen '62 

Suntheim 27 

Westenfeit 44 

Hein 91 

Hendtfelt 8 

Gleichenamberg ..... 55 

Eich 29 

Rotheustein 24 

Schwenkershausen .... 14 

Galantzbausen 27 

Lynden 18 

Menthausen 44 

Miltz 65 

Romhilt statt im amt Romhilt 141 

Ostheim 124 

Santbeim vor der Röhn . . 58 

Ursprüngen 32 

Statot im amt Lichtenberg . 37 

Erhausen 51 

Werkenhausen 95- 

Sulzthal 60 

Euerdorf 19 

Wieusall 20 

Arnshausen 14 

Reiterswisen 8 

Winkels 3 

Bopenlauer, amts Mu nerst. . 3 
sum. 1160; 



124 



nnter- 
sässen 
Landtgrafv. Leucbtenb. 

Grunsfelt 150 

Hof Velbeck 2 

Grunsfelthausen 18 

Bemler 10 

Filchband 15 

ChremBea 16 

Oberwitteohausen .... 16 

Unterwanbausen 49 

Zuiumern 82 

Didickbeim 52 

Umbßngen .... ■ . . 75 

sam. 435 

Wol ffvonLiohtenstein 35 

Scbenk C arle 

Sommerhausen 124 

Wunerhausen 147 

Lindelbach 33 

Westbeim 17 

Gülbofen 73 

Ennersbeim 58 

Habulzheim 40 

Bossenbeim 24 

Zigenbacb 7 

Mernsheim 4 

Hitenbeim 3 

Obern Scbeinield .... 1 

Briel 2 

Neudorff 7 

Leynbacb .... . . . 12 

sum. 551 

Lucas V. Licbtenstein 

Heyligesdorff 8 

Uuterelndorff 1 

Stein 4 

Stertzeldorff 9 

Kecbelbacb 2 

Frickendoi-ff 2 

Pbarweisig 1 

Unfind 12 

Ostbeim 10 

ins scbloss Heylingsdorf ge- 
hörig 4 

Scbonbronn . . . . . . 19 

sum. 72 

Wendel von Licbtenst. 

Stein 13 

Boppenrode 5 



unter- 
sässcn 

Botbeistatt 5 

Henbacb 2 

Memelsdorf 3 

Mertzbach .... . . • 4 

sum. 32 

Hanns von Licbtenst. 
zum Geyersberg 

Ditersdorf I6j^ 

Unfund 4 

Neudorf 3 

Eltdorf 6 

Seslacb _^ • * ^_ 

sum. 31 1 

Erbart v. Licbtenst. 

Heiligsdorf 7 

Memelsdorf 12 

Ditersdorf 9^ 

Mirsbacb 13 

Lam 12 

Wassmitsbauseu 7 

Merlacb 4» 

Unfund 5 

Neudorf 4 

Scbeps 2 

Wisen ........ 2 

Frickendorf 2 

Sesslacb 1 

Fulsdorf .... . . . 1 

sum. 82 

Lorentz v. Liebt. 

Sesslacb 4 

Heyligesdorf . 4 

Pfarrwisacb |, ^ 

Gemunde 9 

Ronssdorf 1 

Brun 1 

Ostbeim 3 

Aisleben .... . . . 1 

sum. 24|.5 

hinter- 



Jörg Caspar, Michel, 
Hanns Wilhelm und 
aber J örg vonLöffel- 
h o 1 tz die jungen und eitern 
zu Meisen dorf 18 



Ho 



hinter- 
sässea 

Hanns v. Miltz 

Drabelsdorf 8 

Rocke adorf 3 

Erel 1 

Brissendorf 1 

Zimmeraw 13 

GoBsmansdorf 2 

Alsleuben l 

Gleichenamberg 2 

Breitensee 6 

Aroltzhausen 8 

Keiterswisen 1 

sum. 46 

Jörg Marschalk von 
Waldershausen 

Walterhausen ... .... 22 

Hiero. Marschalk 

Waldorf 33 

Virndorf 1 

Wetzhausen 3 

Meyles 1 

Rügen . . 2} 

sum. 40 \ 

Engelhard v. Münster 

Niederwehrn 34 

Eysleben 7 

sum. 41 

Hanns v. Massbach 

Maspach 5 

Rannung 1 

ßoppenlauer 2 

Weichung 3 

Thwenfeld 3 

sum. 14 

Hanns Marschalk 
V. Ostheim 

Alsleben 4 

^tettlingen 6 

sum. 10 

Quirin Motschidler 

zu Keinsbronn llj 



nnter- 
sässen 

Fritz und Ernst v. d. 

Neuberg 9 

Achatz Ochs 19 

H. Sebastian Martin 

und Hanns von Roten- 

hann 

Hofstetten 4 

Henbach 12 

Eichelberg 1 

Sandhofe 2 

Drein feld 16 

Gercut 4 

Rempeisdorf 24 

Esspelbach 12 

sum. 75 

Lutz V. Roten h. 

Stein 11 

Mertzbach 14 

Regeldorf '4 

Kaitenbronn 18 

sum. 47 

Wilh. V. Rechberg 

Unternbreit 82 

Philips V. Riedern . . 18 
Jörg V. Rosenberg 

Schweigern ihm halb gehörig 66 

Windischbach ..... 25 

Unterschupf 9 

Schopf . . 3} 

sum. lOdf 

Assmus V. Rothenh. 

Fischbach 12 

Kotzeuweid 5 

Hocstetten 3 

Sichelfeld .... . . . h 

sum. 25 

C laus V on Ste in 

Altenstein 14 

PfafFendorf 8 

Junkersdorf \ ii 

Gerweltswind / ^ 

Rabelsdorf 6| 

Pfarrweisach 5 



12G 



unter- 
sässen 

■Greisdorf 15} 

Bischwind 4 

Ditei-swiud 10 

Marpacb 1 

Eckartshausen .... ^ 15 

Orevenholtz 2 

Henberg 1^ 

Zeuchenhofe 2 

Mertzbach 2 

Hafenbreitbach 7 

Maroltzweisach 26 

Unfund 3 

sum. 126 

Michael V. S chneberg. 2| 

Doroth. V. Stein 

Altenstein 9 

Oleichmatshausen . . . . 11 

Erlach 3 

Guckelhenn 12 

Thottenweisach 8 

Sawrhof 3 

Bugheim 1 

Gossmansdorf 4 

Wochenwind 8 

Hafenbreitbach . . . . . 16 

sum. 75 

Gottschalk v. Stein 

Altenstein 4 

Hartersdorf 5 

Altenstein 3 halbe 
Hartersdorf 5 halbe 

Greisdorf | 

Augsfelt sechsthalb und der 

ander halbtheil gehört fr. 

Scholastica von Stein 

sum. 16| 

Scholastica v. Stein 

Altenstein 4 

Albertshausen 15 

Saarhof 1 

Bischwind 9 

und die 7}^ sup (ra) 

sum. 36| 

Erkart v. Stein 

Nordheim 13 

Baupershausen 15 

sum. 28~ 



unter- 
sässen 

Seyfert v. Stein 

Ostheim 2 

Vockershausen 8 

Willmers .... . . . 6 

sum. 16 

Philips y. Ostheim 

Wilmers 7 

Nortbeim 6 

Berkeich .... . . . 2 

sum. 15 

Gundel v. Schaumb. 

Abstwind 11 

Fatzenbronn 4 

Brissendorf 2 

Neuhausen 1 

Feyendorf 2 

Lyssberg 2 

Geulsfeld .... . . . 1 

sum. 23 

Hanns v. Scbaumberg 

zu Draubstatt ... 28 

Lorentz Schenk von 
Sienaw 2 

Carl V. Schaumb. zu 
Geureut 

Welkendorf 5 

Buch ufn forst 1 

Recheldorf 2 

Obernelzbach 1 

Geureut . . y 

sum. 9| 

Wilhelm v. Schaumb. 
zu Tondorf 

Thundorf 22 

Greisdorf 2 

Teinfeld 6 

Massbach 12 

Weichung 1 

Leinach 2 

Boppenlauer 12 

Rod hausen .... . . . 9 

sum. 66 

Lorentz V. S chaumb. . 57 



127 



nnter- 
sSssen 

Wolff V. Steinaw 

Euerbach 23 

Biberth 1 

sum. 24 

Yaltin und Hanns die 
Schertel 

JEigelsdorf^ 29 

Keckershausen 3 

Gossmannsdorf 3 

Trabstatt .13 

Alsleben 5 

Oaboltzhauseu 1 

Althausen 3 

sum. 57 

Wolff von Sainsheim 

Westerdorf 7 

Orettstatt 15 

sum. 22 

Florian v. Seckendorf 

ülstatt 48 

Hurtfelt 3 

Langfeit y 

Oberscbeinvelt 10 

Obernlimbach 2 

Zigeubach 2 

Oerpershofen 1 

. sum. 69 

Coutz und Jörg die 
Schempf en 

iSchwartzenaw 24 

Popenlauer. ...*.. 5 

Yolkershaus 3 

sum. 32 

Werner v. Stetten 

Eltershofen 8 

Stetten 2 

Moesbacb 51 

Losbach 3 

Mannsdorf 2 

Sonhofen 1» 

sum. 22 

Paulus Truchses zu Uns - 

leben 
Obereyssfeld 4 



nnter- 
sässen 

Schwanhausen 1 

Serveit i 

Sultzdorf 1 

Riemuhl l 

Jessendorf 2 

Rugheim 4 

Altershausen 1^ 

Junkersdorf ... . . i^- 

Gossmannsdorf 7 

Hoibeim 8y 

Mechriet 2 

Ucheuhofen i| 

Schonungen \ 

Hauptshausen \ 

Kerfelt \. 

Humertshausen 1^ 

Wettering 2 

Etthausen 1\ 

Steinach | 

Unterlauring | 

Deinvelt \ 

Birveld 1 

Heiles 3 

Nassa \ 

Klein Bardurf 1 

Gros Bardorf ^ 

Gerartswind \ 

Leutershausen Z\\ 

sum. 59 1 

Jörg Truchses zuBron- 

hauseu 28} 

Siffm. Truchses zu 
Sternberg 

Sternberg 21 

Kouigshofen l 

Leinach 2 

Eyershausen 2 

sum. 26 

Barth. Truchses 

Regmesdorf 7 

Kost 12 

sum. 19 

Balth. Truchses 

Wetzhausen 4 

Mandaw 4 

Mechret 2 

Sternberg l 



128 



tmter- 
sässen 

Sulzdorf 2 

KleinmoD8ter 1 

in der muhl zu Neuses . . } 

Humertshausen 3| 

Rügen 6 

Jesendorf 1{ 

Ethausen 3 

Wengdingen 1 

Sulzdorf 2J 

Leutershausen \ 1 viert. 

Gossmannsdorf 1 

Anrachsmühl 1 

Euelsdorf | 

sum. 35 

Hanns Truchses zum 
Dornh of 

Junkershausen 12 

Heintz Truchses . Jo- 
achim David sein vet- 
tern von Wetzhausen 

Gossmannsdorf 7 

Ethausen 11 

Rotenstein . 3 

Sultzdorf 1 

Bnndorf 12 

Grosseneibstatt 6 

Westhausen 2 

Grossenbardorf 1 

Obereyssfe'd 1 

Untereissfelt 2 

Bernswind " . 1 

Wetzhausen 9 

Meyles 7 

Ethausen 10 

Gossmansdorf . 6 

Snltzfelt 1 

Sultzdorf 2 

Hentiugen 2 

Hofheim ^ 

Jnnkersdorf | 

Teinfelt .... . . . i^ 

sum. 84| 

fr. Margr. Erhart Truch- 
sesen wittwe 

Erles 61 

Wetzhausen 5 

Ethausen 17 

Friesenhausen n 



nnter- 



Heipertshausen 5 

Leutershausen 1 

Grosbardorf 3 

Gossmannsdorf 6 

Jesseiidorf 2 

Kerfeld 1 

Rugheim 15 

Kleinmonster zweiten an 
zweien 

Kleinsteinach 2 

Hofheim 1} 

Altenbramberg 2 

~ .... 2 

.... 2 

.... 1 

.... 1 

.... 2 

.... 2 

.... 1 

.... 2 

.... 9 

.... 4 

.... 1 

.... 1 

.... 1 



Rothenstein 
! Neideck 

Nassach . . 
i Sultzdorf . 
, Serveit . 
; Altershausen 

Niedereissfelt 
i Obereissfelt 
i Sultzbach . 
I Vischerdorf 
I Eyershausen 

Junkersdorf 

Hoereden . 



sum. 108| 



Albrecht v. Thungen . 1 

Götz V. Thungen ... 9 

Götz und Albrecht 

Wunden 24 

Eustachius ▼. Thungen 79{- 

Caspar v. Thungen 

] Bonlar \ 12 

' Hessdorf \ ganz sein . 5 

Hellerich [ 9 

I Obereschebach J 1 

I Ditlefrod 12 

! Verkersleyer 15 

I Weickersgi'uben 15 

I Ossenthal 3 

I Dippach 2 

' Morsaw 4 



sum. 39| 
und { 



fr. Doroth. v. Thungen 
Oberbaibach halbmenner . 



129 



onter- 
sRssen 

Boppenheuser hove .... 2| 

Marstetter hofe 2 

Konigken muhl 1 

sum. 9} 

fr. Margr. v. Thungen 

Ditlefrod 11 

Fockersleyer 15 

Weickersgi-uben 15 

Ossental 3 

Morsaw 4 

Dipach 2 

zn Thniigen ganz . . . 14 

sum. 26| 

Jörgv.Thüngfeld, Signa. 
V. Tobeneck 

Tambach 16 

Christoff und Hanns 
Wolff V. Yestenberg 

Burkaslacb 10 

Buchbach 6 

Obemrimpach 12 

Herpersdorf 1 

Zeissenbron 1 

sum. 30 

Anthoni v. Yestenberg 

Burkaslacb 7 

Niederndorf 6 

Bethendorf 5 

Greyerrimpach 4 

Mönchhofen 6 

Freyenhasslach 6 

Obernrimpach 1 



Matthesen 




Burkhaslach 


8 


Geureut 








3 


Tuttendorf . 








8 


Kynblat . 








1 


Grefenneuses 








1 


Somerach 








4 


Rosenbirkaoh 








3 


Hofstett . . 








1 




sum 


64 


Wärzbnrg im 


Ba 


ner 


nkrieg. 





nnter- 
sässen 

Albrecht v. Yestenb. 

Hasslach 9 

Niederndorf 2 

Unterrimpach 3 

Oberrimpach 6 

Hofstatt 2 

Munchhof 4 

Aschbach 37 

sum. 63 

Yeitund Wolff V. Yestenb. 

Abtswind 27 

Feuerbach 2 

Dampfach 2 

Burkhasslach ...... 8 

Niederndorf 3 

Tuttendorf 1 

Kinblat 1 

Unternbach 2 

Buch 3 

Wasserlebendorf . . . . . 2 

sum. 58 

Sigmund Yeit v. Saltz- 
burg 

Ebersbach ........ 9 

Mulbach 3 

Roteimer 2 

Querbach .... . . . 3 

sum. 17 

Wend. Wolffskeel 

Albrechtshausen 17 

Lyndflur .... . . . 8 

sum. 25 

Weipert Wolffskeel 

Rechenberg 18 

Hungershausen 17 

Gerolzhausen ...... 13 

sum. 48 

Erhart t. Wichsenstein 

Kirchschönbach 12 

Gestorf . . 5 

sum. 1 7 
9 



130 





unter- 
s&ssen 


Heintz yon Wannbach 


10 


Chilian v. Weukheim 




Kramestein .... 


1 


Wisenbron 


2 


Schwebheim 


1 


Steinach . 


1 


Ethausen 


1 


Junkersdorf ...... 


1 


Mechret 


2 


Oberwern ....... 


1 


Niederwehrn 


1 


Berchtein 


13| 


sum. 


24 


Assmus Zölner 




Wisentheit . 


1 
■f 


Lilsfeld 


3t 


Jarkeudorf . 


2 


Rotelsehe 


1 


Obern Schwappach . . . . 


11 


Kleinmonster ...... 


1 


Mechret 


1 


Klein Steinach 


7 


Uthenhofen 


1 


Remeshofen 


2t* 


Unterhoret 


H 


Ausfeit 


H 


Leutershausen 


4 



sum. 40| 

Carl Zölner v. Rot- 
hausen 

Friesenhausen. 26 

Hapertshausen 1 

Kerfelt 1 

Birkenfeit 1 



sum. 29 



Caspar Zölner v. Rot- 
hausen 

Rothenstein 

Walchenfelt 



Hanns und Stephan 
Zölner von Rimpach 

Rimpach 17 

Lilst'elt 8 

Krautheim 3| und J 

Dingeltshausen ..... 1 

Effelt ........ 1 



unter- 
sässea 

Obernmelkach ..... 2 

Artzhausen 2i 

sum. 34|} 

Stepha. Zobels kinder 

Segnitz 25| 

Hergsehe 17 

Darstatt 12 

Ingelstatt 1 

sum. 55 1 

Wilb. Zobels kinder 

Darstatt ganz 7 

Oesthausen halb .... 10 

sum. 17 

Sigm. Zobel 

Enbtkeim ihm zum dritten zu- 

stendig 7 

Christoff und Hanns 
Heinrich Zindel 

F ranken windheim .... 4 

Fritz Zölner 

Geubach 20 

WolffSchott 3 

Joachim Schweigerer 1 

Sebastian Truchses v. 

Hennb 1 

Bernhard v. Hütten . . 93 

Beruh, v. Thungen . . 19 

Sigm. V. Rosenaw 

Spielhof. . 3 

Wolff V. Thungen 

Buchelt ganz .14 

halb 4 

Stebach ( jeds orts .« 

Schrautenbach \ halb 

sum. 31 



131 



Nota. 

Es haben sich fast an allen orten etlich und viel mit der expur- 
Ration lauts Vertrags entschuldigt; so sein auch etlich grafen und ritter- 
schaft dienstverwante herausgezogen, die nichts geben und also zu andern 
und dritten frist auch nichts zu geben herausgezogen etc. 

. Sunst haben etlich von adel einer von des andern hiutersässen die 
Anlag eingenommen und dieselben für diesen angezeigt; dergleichen ist 
Auch durch meines herrn keller geschehen etc. zuvor wo etlich hinter- 
lassen in iiTthum stunden etc. 

Wie die rechnnng mit titeln , sammen im einnehmen und aus- 
geben ohngefehrd gestalt gewest. 



^Erstlich das einnehmen von meines gn. hrn. in 
Stätten, flecken und dörfern hinterefissen was 
ohn die retardat nemlich was an gelt von dero 
wegen gefallen 

£innehmenssumma von der geistlichen stift und 
clöster im land zu Franken, dem vertrag ver- 
wand, gefallen was 


fl. 

45696 

8812 

16586 

4837 


ort. 

3 
1 
5 

3 


24 


^innehmens so die von grafen, heiTn und ritterschaft, 
dem vertrag verwand, von ihren hintersässen ein- 
genommen, darauf sie sich zahlen liesen . . . 

Summa einnehmens an brandschatzung, varnus die 
gemelte von der ritterschaft empfangen, angezeigt 
und sich darauf zur ersten frist haben zahlen 
lassen 


11 
11 


summa alles einnehmens 

Solche summa einnehmens ist laut eines nachver- 
zeichneten zetteis apsgetheilt worden und was des 
ausgebens für erlittene scheden zur ersten frist 

Ausgebens ingemein 


76933 

69469 
72J 


1 


7 

7 
4 


summa alles ausgebens 

Eins gegen dem andern abgezogen befand . . . 

im kästen. 

Und darüber was summar. aller retardat, die dazu- 
mal wisslich 


69542 
6391 

1287» 


1 


20 

8 







Die nachfolgend gefihlen doch schwerlich. 

So kämen die des adels zur ersten bezahlung nit all und blieben 
ob 32 aussen, die doch zum theil nachfolgen können, und etlich liesens 
■anstehen bis auf die andere bezahlung. 







Zettel der i 


instheilnng. 










num. 


fl. 


orth 


^ 


. . j num. 


Il «• 


orth 


^ 


1 

2 




- 


1 


5 

9 


3 

4 ! . . . . . 


1 , 

1 1 

1 


1 


Il4 
19 



9* 



132 



II M 

1 num. fl. 


orth 


^ 


I num. H fi. 


orth 


A 


1 ■[ 
5 i i 1 


10 24 


400 


1 


111;- 


1 


a 


6 j. ,1 li 


i 8 


500 




139 




— 


7 U 


1JI13 


600 


{ 167 


1} 


15 


8 ,! ,! 2 


1 1 — 


700 


'' 195 


1} 





9 1 ' 2} 


— ; 2 


800 


li 22-3 


1 


6 


10 1 1^ 2| 


1 


7 


900 


;! 251 


1 

T 


17 


20 51 


— 


13 


1000 


279 


i 


2 


30 i 


8 


1 


— 


2000 


558 


1 


4 


40 ,1 


1 11 


1 


6 


3000 


, 837 


1,' 


ft 


50 1 

60 , 


13} 


14 


13 


4000 


, 1116} 


8 


— 


16« 


1 


19 


5000 


..... ,1395} 


1 
J 


10 


70 


1' 19| 




5 


6000 1 


i, 1674} 


1 


12 


80 


Il 22 


1 


10 


7000 1 


ii 1953} 


1} 


1& 


90 


1 25 





18 


8000 1 


i 2233 




16^ 


100 




27f 
i 55J 


1 


17 


9000 1 


1 2512 


\ 


1& 


200 




1 


17 


.10000 1 


, 2791 


1 


20 


300 




i 83} 


1 


18 




1 









An hundert gehen 16 fl. 1 orth 3} /^ , an tausend gehn 162 
} orth 14 ^. 



fl. 



Qaittanz nf einnehmen der acht yerordenten einnehmer. 

Wir hernach benannte: Johannes von Lichtenstein dumherr zu 
Wurtzburg und landrichter des herzogthums zu Franken, Hyeronymu» 
Schenk von Sumaw ritter, Hanns Z5lner von Rimpachi Adam von Grum> 
bach, Lorentz von Lichtenstein , Woiff Fuchs von Bimbach, Jörg Ganns- 
hom und Hanns Weiler von wegen grafen , herrn und ritterschaft ihrer 
entpfangen schaden halber lauts Vertrags geschehener anlag verordent» 
einnehmer, bekennen hiemit, dass wir zur ersten frist von N. haussässen,. 
laut einer verzeichnus, zu N. sesshaft eingenommen haben N. gülden 
rheinisch, der wir sie hiemit quitt^ ledig und los sagen ohn gefehrde . zu 
urkund sind unser N. und N. obgemelt beede insigel uf diesen brief ge- 
drückt, der wir uns die andern hiemit gebrauchen . der geben ist etc. 



Qaittanz nf anssgeben der edellent. 

Ich N. von N. zu N. als der hochwirdig fürst und herr, herr 
Oonradt bischof zu Wurtzburg und herzog zu Franken mein gnediger 
herr mit seiner f. gn. und desselbigen Stifts grafen, herrn und ritterschaft,. 
domit sie der beschedigung halb, ihnen in der nechstvergangen bäurischen 
entbörung zugefugt, zimlich abtrags und erstattung erlangten, eins Ver- 
trags gnediglich verglichen, der bederseits bewilligt, angenommen und 
versiegelt worden, welchen ich auch angenommen, zugeschrieben und so 
viel mich berurt oder berühren würd, treulich und ungefehrlich zu halten 
und zu vollzihen, auch dann an sich zu N. mein leben und seiner f. gn. 
und dero Stifts eigenthum ungefehrlich so gut, als das vorgewest, wiedernm 
zu bekomen bewilligt und zugesagt, darauf mir auch mein schaden durch 
die aufruhrigen unterthanen in der bäurischen entbörung, wie obgemelt 



133 

^schehen, yermög desselbigen Tortrags besichtigt, g^messigt und uf N. 
gülden gewirdigt und geschetzt, auch auf vleissig, gründlich durch die 8 
4arzu verordento einnehmer nach vermög des gemelten Vertrags in 14 
articeln beschehen recbnung laut ihres registers N. gülden zum ersten 
ziel auszurichten und zu bezahlen zugetheiit worden, bekenne und thue 
kund öffentlich mit diesem brief gen allermenniglichen für mich und all 
mein erben, dass ich auf heut dato solch N. fl. zu gutem dank und ge- 
nügen entricht und bezahlt bin; sag darauf gedachten N., gn. h. Ton 
Wurtzburg, seiner f. gn. stift, derselben unterthauen, angehörige und ver- 
wände, auch die acht verordente einnehmer und alle diejenigen, so ich 
vermög gedachten Vertrags zu quittiren schuldig bin, gedachter N. fl. 
— mir also bar für das erste zil meiner scheden ausgericht — quitt, ledig 
und los, verzeihe mich auch für mich und alle mein erben gegen seinen 
f. gn. und ihnen derhalben [aller anspruch und forderung ohn oder mit 
^ericht noch sonst in craft diss briefs ohn alles gefährde . zu Urkunde 
hab ich mein eigen insiegel ends der sehr ift gehenkt, der geben etc. . ao. 1526. 



Beilage IIL 

Hierauf sein die edelleat yor der bezahlang gefragt worden: 

Item wann die beschedigten grafen, herrn und ritterschaft itzo der 
Bezahlung halb hieherkommeu, soll man bei ihnen ansuchen, dass uf die 
articel, zu Hassfurth übergeben, dero sie ohn zweifei noch gut wissen 
haben, ihrem rath und gutbedunken meinen gn. herrn von Wurtzburg 
mittheilen, und ob sie dieser zeit darzu nit geschickt oder verfast, sich 
2um wenigsten jetzt einer mahlstatt und tags mit einander vergleichen, 
ob sie durch gemeine zusammenkommung oder in den dreyen orten, darzu 
in der herr auch schicken mag, solch berathschlagung furnehmen und thun. 



Uf diss soll ein jeder bei edelmannstreaen nnd glauben gefragt 

werden : 

Item ob sein weih und stifkinder, so er anders stifkind hett, auch 
«onder unterthan und hintersässen haben, die durch ihne mit angezeigt sind. 



Uf diss uf lehenspflichte zu fragen: 

Erstlich ob er alle und jede sein unterthane und hintersässen mit 
nahmen und zunahmen und in welchen flecken sie wohnen, übergeben hette. 

Zum andern ob ihm ichts an seinen eingelegten und angezeigten 
scheden in bäurischen entpörung zugefugt, hiezwischen der entbörung oder 
-der nechsten besichtigung und messigung seiner scheden etwas an seiner 
varnus, hausrath, cleinot, register, brief, gedreit oder anders klein und 
^ros wieder worden war oder in Zuversicht stehe, dass ihm mit der zeit 
-etwas wiedergeben und zugestelt werde. 

Zum dritten was er von andern uuterthanen und verwanden durch 
vertrag, brand und ander Schätzung entpfangen oder eingenommen oder 



134 

ihme zu bezahlung aussen stehen , solches auch wie hoch, welche flecken 
oder dörfer er, wie obsteht, beschatzt, lauter anzuzeigen; das soll lauter 
beschrieben werden. 

Und nachdem hievon ein verzeichnus, was für brandschatzung durch 
die Yon der ritterschaft fnrgenommen, vorhanden ist, soll einem jeden 
articel in betreffend angezeigt und derwegen er die warheit zu sagen bei 
lehenspflichten gefragt werden. 

Und so er über das weniger anzeigen oder gar yerlaugnen wolte, 
soll ihm gesagt werden, mau werd solchs mit den vertragsverwandei) 
weiter berathsch lagen und zu anderer bezahlung die notturft handeln. 

Item einen jeden zu fragen bei edelmannstreuen und glauben, ob' 
ausserhalb den Vertrags etwan anderer unterthanen sein schaden haben 
helfen zufuegen, wer die sind, wieviel die, unterschiedlich und eigentlich 
anzuzeigen. 

Diejenigen, so von fremden neben den stiftsverwandeu beschedigt^ 
zu fragen, ob sie mit den fremden solcher schaden halb einigen vertrag 
gemacht, wie die verlaut und ob ihnen ichzit an denselben scheden an 
blunder, varnus, schatzgelt oder sonst wieder worden. 

Zu fragen ob er auch brief halber in vordrung stehe ; und wenn er 
ja sagt, soll er in die cantzlei gewiesen werden. 

Item welche ehaft haben oder krank sein, die sollen es an m. gn. 
h. von Wurtzburg gelangen lassen; denselben soll die quittanzen samt 
den fragstucken zugeschickt werden, und so er die quittanz verfertigt und 
unter seinem insiegel antwort uf die fragsttick und domit einem andern 
sein gewalt übergibt, alsdann soll ihm die bezahlung laut vei-trags folgen^ 

Welcher aber mit keiner ehaft noch schwacheit eines leibs begriffen 
und doch nit erscheint, ist beschlossen und angesehen, wenn er seinen ge- 
walt einem andern übergibt, dass ihme kein bezahlung jetzo zumaht 
folgen sollen. 

Wie es zu andern frist ao. XXVII. gehandelt nnd in rechnnng^ 

gestanden. 

Erstlich der recess, wie obgeschrieben, für 

das erst einnehmen . darnach die retardata, 

so zur ersten frist meines gn. hrn. hinter- 

Sassen schuldig blieben, faciebant . . . 587 fl. 1 orth — ^ 

Der geistlichen retardat 129 „1 „ 4S'21^ 

Einnehmen von den, so zur ersten frist gar 

ausstendig blieben, waren 256} „ 7 „ 



Und sind nemüch diese gewesen: 

11 im amt Bibart. 

5 „ „ Königshofen zu Sulzdorf. 
8 zu Diefenstocken des domprobsts. 

12 „ Bischofswind auch des domprobsts. 

6 „ Sylbach \ 

4 „ Othershausen > des gottshaus zu Hassfurth. 
2 „ Junkershausen j 

2 des Stifts Romhilt 

3 zu Bibergew der Agneter. 

1 muller in der Balmsmühl — Ebrachisch. 



135 

3 im Mönchgew. 

7 zu Gessdorf im amt Stolberg. 

9 „ Obereuerheim. 
23 „ Untereuerheim. 
12 der pfarr zu Unterblechfelt. 

1 zu Sultzdorf domstifts. 

Einnehmen der auch anlag von meins gnedigen 

heim hinteräftssen 16273} fl. 

Einnehmen von geistlich hintersässen . . . 8360 „ 

Einnehmen der von der ritterschaft hinter- 
sässen, so zur ersten frist nicht erschienen 
waren 2044J „ 1 orth 14 ^ 

Und waren nemlich diese: 

Margaretha von Thungen 17 

Jörg Truchses zu Bronhausen .... 28{ 

Ulrich von Hütten 93| 

Anna Fuchsin zu Gleisseu 117 

Wolff von Thungen . 39 

Wilhelm von Schönberg zu Geureut . 17-J. 

Graf Johannes von Castel 101 

Ott und Wilhelm Voit von Saltzberg . 30 

Hanns Marschalk zu Wassmutshausen 5 
und etlich ander, die oben angezeigt. 





fl. 


orth 


Einnehmen von der ritterschaft zur 






andern frist angezeigten hintersässen 


1772* 


— 


Einnehmen brandschatzung 


1295J 


— 


Ausgeben der, so der ersten frist nit bezahlt 






gewest ihrer schaden halb i 


3585 


i| 


Ausgaben der andern frist für schaden . . 


72747J 




Ausgaben in gemein 


306 


— 


Also war summa summarum des cinnehmens 






allenthalben 


83669} 


1? 


Summarum ausgebeuH 


76638} 


H 


Abgezogen bestunden 


6472 




Was an den notaten zur ersten frist 






angezeigt expediii; gewest 






Die retard arta, 






Die zur selben frist gar aussen geblieben. 






Die nicht abgerechnet von meines gnedigen 






herrn hintersässen und auch andern edel- 






leuten. 






Die ihr gemeine knecht nicht angezeigt. 






Was sich desselben jahrs für irrthum zuge- 






tragen. 







^ 



30 

2 

23 

14 
5 
9 



136 

Wie es zur dritten frist zngangen und in der rechniing mit 
titeln gestanden. 



Erstlich der recess 

Dai*nach einnehmen an retardaten 
Ton gned. herrn von Wurtzbur^ hintersässen 
und gemeiner knecht, die aussen blieben und 
unverrechnet worden, faciebat ..... 
Darnach geistlicher retardata einnehmen fac: 
Darnach einnehmen an retardaten der ritter- 

schaft hintersässen halb fac: 

Darnach einnahmen von etlichen, so die zwei 
yerschienen jähr unangezeigt blieben, und 
sein nemlich diese gewest: 

4 zu Wiesentheid der Marxer. 
4 y, Grossen Lankheim der Ebracher. 
4 „ Wisentheid der Ebracher. 
4 im amt F ladungen. 
2 „ „ Wildberg. 
55| fl. zu Herten im amt Lauden. 
4 zu Rieden im amt Rotingen. 
9 ausfluchtig im amt Walberg zu Stettfelt. 
17 herr Jörgen von Grumbachs thumherrn. 
23 herr Johannes von Stein und herr 
Wilhelm Schotten domherm 
und andre mehr der zu den hintersässen alle 
gezeichnet worden, fac: ....... 

Darnach einnehmen von mein gnedigen herrn 

hintersässen zur dritten frist, macht in summa 

Darnach new einnehmen von hintersässen der 

geistlichen machten in summa ..... 

Darnach einnehmen von denen, so dem ver- 
trag nit verwand und doch anlag gaben, 

die machten . 

Darnach die des 1526 und 27 jahrs halb aller- 
erst zur dritten frist abrechneten. 
Darnach einnehmen von der ritterschaft hinter- 
sässen; die beede machten in summa . . 
Darnach einnehmen angezeigter brandschatz- 
ung macht 

Das also alles einnehmen in summa macht 

mit dem recess des 27 jahrs 

Voigt ausgeben erstlich denen, so der ersten 
und andern frist nicht abgerechnet . die 

summa macht 

Darnach ausgeben dritten zils halb faciebat . 
Darnach ausgeben in gemein macht . . . 
Das also summarum alles ausgeben was . . 
Das einnehmen his abgezogen restabat . . 

im recess. 
Voigt was expedirt was worden an den notaten 
im 27 jähr angezeigt. 



fl. 
6427 



orth 



770{. I — 
513 i 1 

1025} I 1 



I 



87181 



2519 
76106} 

335 
78962 

8218} 



9 



488 
48664 
8781} 

765 



19319 3 

425 — 



1 



11 

16 
9 



•I 13» 
8J 



137 



Darnach die retardate, die macheu allenthalben 

Damach die aussen blieben oder nicht grund- 
lich abgerechnet. 

Darnach die gebrechen und mengel darin, son- 
derlich welche sich die anlag zu geben wieder- 
setzt: marggraf, Henneberg, Rieneck, Hanns 
von Seckendorf, Vasant, Martin von Weyers, 
Bastheimer, Philips Truchses zu Bommers- 
felden, femer 

des closters s. Johannes hintersasen. 

herr Johannes von Lichtenstein alle verwandte. 

Wolf von Kreilsheim 11 zu Alberhofen. 

Wilhelm von Rechberg zu Obernbreit. 

Ebrachisch zu Wiesenbroun, Mainstockheim, 
Wiesentheid, Grossenlankheim, auch im amt 
Bibart und neher, die nichts geben. 

Item 12 zu Geubach, die nichts geben haben. 

8umma meines gnedigen herrn von Wurtzburg 
hintersassen laut der verzeichnus in cantzlei 
uberantwort donnerstag nach Vit! ao. 1528 

Summa der geistlichen hintersassen dienstags 
nach Petri und Pauli in die cantzlei ange- 
zeigt 

Summa der ritterschaft hintersassen, so dem 
vertrag verwandt, dienstags Michaelis in die 
cantzlei angezeigt 

So was summa aller gemessigten scheden . . 

daran wurden die 3 jähr bezahlt .... 

das also herabgezogen bestunden .... 

uf einen anlag zu bezahlen. 

Alles also in die cantzlei angezeigt*). 



fl. 
3013 



18810J 



358 — 



orth U 

~ 2 



11 



7221} 
273209} 
220845} 
52364 



T T 
1 



__, 12 

1 ; — 



*) Von einer späteren Hand finden sich folgende Worte hinzugesetzt: 
NB. Obiges ist ein stuck von der ritterlichen anlag wegen der 

bäurischen empörung. 

Von derselben späteren Hand ist auch die Aufschrift dieser Beilage 

„Ritterliche anlag*'. 



138 

Beilage IV.*) 
1. 

Schweinfurter Vertrag. 

Wir burgermeister, rath und ganze gemeinde zu Schweinfurth be- 
kennen öffentlich und thun kund allermenniglich mit dem brief, als wir 
uns über und wieder die pfiicht , damit wir der Romisch, konigl. und 
hispanischen kaiserlichen Majesteten unserm allergnedigsten herrn und dem 
heiligen reich verwandt , der conspiration, bruderschaft und bundnus der 
ufruhrigen ungehorsamen gebauerscbaft gegenwertiger kriegsentbörung, 
auch den thetlichen handlungen, so sich mit that, brand und nähme 
darunter begeben, anhengig gemacht und damit nach vermög der gülden 
bullen und des gemeinen ufgesetzten landfrieden de facto in ihr kay. 
Mayl und des heil, reichs acht, aberacht und straf gefallen, auch derwegen 
von gemeiner stände des bunds zu Schwaben obersten veldhauptmanus 
dem wolgebornen herrn heiTu Georgen Truchsesen, freiherm zu Walburg etc., 
unserm gn. herrn mit heerscraft überzogen sind, dass wir uns angezeigter 
Verhandlung ungehorsam und Übergriffs halben mit seinen gn. anstatt ge- 
meldter bundsstende vertragen, wie hernach volgt. 

Zum ersten sollen und wollen wir viel angezeigten bundsstenden 
für den brand und blunderung von jedem haus, soviel der in Schwein- 
furth sind, zehen fl. reinisch, als nemlich zweitausend gülden also bar und 
das übrig, welches sich auf drey tausend gülden leuft oder mehr uf den 
27. tag des monats decembris nechst kompt geben und gen Nurmberg zu 
ihren sichern banden und gewalt und ohn allen ihren costen und schaden 
überantworten, auch ihnen deshalben gestracks ein notturftige genügsame 
Obligation und verschreibung ufrichten und zustellen. 

Zum andern allen und jeden bundsverwanden , sie seyen geistlich 
oder weltlich, ihr hab und guter ihnen von uns und unsern mitver- 
wanden entwehrt, soviel der kundbar gemacht noch vorhanden sein und 
zu Schweinfurth gefunden, auch betreten wurden, ohn alle einred und 
Verzug auf eins jeden ei*fordern wiederum zustellen und einantworten. 



*) Unser Manuscript enthält ausser den in dem Bisherigen gegebenen 
Stücken noch einige auf den Bauernkrieg bezügliche Briefe und Akten- 
stücke von verschiedener Herkunft. Der Abdruck von vier derselben 
konnte unterbleiben, da sie in neuern Editionen mit nur unwesentlichen 
Varianten bereits veröffentlicht sind. Es sind das: 1) der bauem in der 
Rottenburgischen landtwehr fürhalten und pfiicht. 2) Burgermeister, auch 
inner und euser rath gemeiner statt Rottenburg uf der Tauber furhalten 
und pflicht dd. 30. Juni 1525. 3) Rottenburgischer vertrag dd. 11. Juni 
1525. Diese 3 Stücke sind von Dr. Fr. L. Baumann in den Quellen zur 
Geschichte des Bauernkriegs aus Rotenburg a. d. T. (Bibliothek des litterar. 
Vereins in Stuttgart Bd. 139) S. 553, 550 und 486 publicirt. 4) Ein 
von den Hauptleuten und Räthen der fränkischen Versammlung im Lager 
zu Würzburg an verschiedene Städte des Hochstiftes gerichtetes Schreiben 
vom 27. Mai 1525 (hier in der Ausfertigung an die Städte Carlstadt und 
Gemünden), welches bei Fries Bd. I. S. 300 sich findet. Die übrigen 
Stücke folgen in dieser Beilage. 



139 

Zum dritten unserm vogtheiTU, dem hochgebornen fursten und 
berrn Wilhelm grafe und herrn zu Henneberg, unserm gn. h. anstatt der 
kay. Mayt. von neuen dingen zu schweren, getrew, gehorsam und ge- 
wertig zu sein mit allem anhang, wie von alter her, und bei demselbigen 
ayde den aufruhrigen bauem, zu den wir uns verbunden und in ihre 
bruderschaft kommen, dieselben bundnus und bruderschaft aufsagen, sagen 
auch die hiemit auf und wollen die verschreibung darüber gestracks her- 
ausfordern, auch gemeinen bundsstenden überantworten und weder wir 
noch unser nachkommen nimmermehr keiner solchem noch ander con- 
spiration, bundnus oder bruder(schaft) wieder die gülden bullen, des h. 
reichs Ordnung und ufgesetzten landfrieden einzugehen, sondern uns dess 
genzlich enthalten und wieder gemeine bundsstend weiter nit handeln, 
noch sein. 

Zum vierten herrn Georgen Truchsessen etc., obersten veldhaupt- 
, mann, unserm gn. herm an statt und im nahmen vielgemelter bunds- 
stend alle unser harniscl) und wehr überantworten und ohn bewilligung 
unsers gn. h. vogts und raths kein ander wehr dann ein messer, so anderthalb 
spann lang, tragen . nachdem aber wir und die statt Schweinfurth dem 
heil, reich zustendig sein, uns aus genaden zugelassen, die hämisch und 
wehr hinter einen rath zu nehmen, wol zu verwahren und ohn sonder zu- 
lassen, auch bewilligung unsers gn. h. vogts und unser, des raths, auch 
unserer nachkommen zu gebrauchen. 

Am letzten dieweil etlich sonder personen unter uns , so dieser 
conspiration, aufruhr und entbörung ursacher, ufwigler und samt andern 
recht principal sein, sollen und wollen wir dieselbigen genanten h. Jörgen 
überantworten, die, einem jeden nach seinem verschulden, wie sich ge- 
burth, zu strafen und zu richten. 

Und beschlieslich alles dess, das wir uns hierin bekennen und be- 
geben ohn alle auszuge und Widerrede getreulich zu halten und zu 
vollzihen . wo wir aber das nit theten , sollen wir alsdann wiederum in 
der Rom. kays. Mayt. , auch der churf. , fursten und ander stend des lob- 
lichen bunds zu Schwaben, unser allergn., gned. und gunstigen herrn un- 
genad und straf gefallen sein, und dieselben, auch allermenniglich gut, fug, 
macht und recht haben, gegen uns, unsern leib, hab und gutern, wo wir 
die zu betreten, als offen damnirten und erklerten echtem und aberechtern 
furzunehmen und zu handeln, dass sie aus recht des heiligen reichs acht 
und pefehl geburth. 

Und ich Jörg Truchses bekenn alles das, davon meinthalb in diesem 
vertrag meidung beschicht, bei glauben und gueten trauen versprochener 
und angezeigter Sachen halb geruhig dabei bleiben zu lassen und weiter 
nit zu trengen. 

Zu urkund sein dieser vertrag zwen gleichlautend von mir Jörg 
Truchsesen unterschrieben und verbietschafft, auch mit unser burgermeistei* 
und rath zu Schweinfurth gewenlich stattinsiegel für uns, die gemeind 
und unser nachkommen besigelt uf den 14. tag des monats Junii nach 
Christi geburth 1525. 



2. 

Rom. kay. Mayt. chnrf ursten , fnrsten nnd anderer stand des 
bnnds zn Schwaben oberster veldbanptmann nnd zngeordente 

kriegsräthe. 

Besonder . nachdem ihr in vergessung euer pflicht und ayde, damit 
ihr unserm gn. herrn dem ertzbisch. und ertzstift Meintz bewandt und 



140 

ziigethaD, euch derselbigen unbillicher weis abfeilig und den mutbwillig^en 
f re venlichen furnehmen der bauerschaft anhengig gemacht, auch im selben 
vermelten churf. ertzstift und desselbigen gehorsamen unterthanen, geist- 
lichen und weltlichen, merklichen schaden zugefugt und dess nit ersetti^, 
sonder darüber vermelts ertzstifts zur zeit Statthalter, darzu gemeine geist- 
lichkeit in einem unzimlichen, unbilligen und unleidlichen vertrag ge- 
trungen haben, tragen gemeine stand des löbl. bunds zu Schwaben und 
wir an ihr statt desselbigen nit geringe beschwert und missfallen. 

Dieweil aber je billicb, dass solch übelthat der bauern gestraft und 
gemeine bundsstend zu vollzihung desselbigen ein mechtigs, dapfers beer 
zu ross und fues nit mit geringen costen ein zeit lang unterhalten, mit 
dem die abgefallen bauerschaft an Bodensee, Algew und land zu Schwaben 
und Wirttemberg bis an den ertzstift Meintz mit der that wieder zu ge- 
horsam bracht und dann schuldig, auch geneigt sind, hochgedachten 
unsern gn. herrn von Meintz und desselben stift als ein glied des bunds 
hierinnen nit zu verlassen, sonder hierinnen gebürlich notturftig hulf zu 
wiederbringung schuldiger gehorsam mitzutheilen , auch dess mit heeres- 
craft in arbeit stehen und also dem stift nunmehr zugenahet: demnach 
wollen wir euch hiemit zum höchsten und erustlichsten ersucht und ver- 
mahnt haben, dass ilir euch zu angesicht diss briefs wieder in schuldige 
gehorsam vermelts euers und unsers gn. herrn von Meintz als ouers 
rechten obern und landsfursten unwiedersetzlich ergeben, euer verwanten, 
so bei den häufen sein, alsbald abfordern, ihnen ferner kein hulf oder 
furschub mehr thun in einlebe weis, darzu euer bundnus, so ihr mit den 
andern bauern eingangen und gemacht, aufschreiben, euch derselbigen 
gleichen furter in ewig zeit enthalten und um euer begangene frevenliche 
misshandlung in gemeiner bundsstend genad und unguad euch ergeben 
und dess alles in dreyen tagen den nechsten nach uberantwortung diss 
briefs ohn alles wiedersetzen uns eigentlich und richtig vergwisen . das 
wollen wir uns also zu euch .-erlassen; dann wo das nit geschehe, seind 
wir schon gefasset und auf wagendem fues gegen euch, euren haben und 
gutern dermassen zu handeln, damit ihr, euer erben und nachkommen den 
ernst spuren und befinden sollen und werden . weiten wir euch dess vorhin 
Wissens zu entpfahen nit verhalten. 

Datum im veldleger zu Gartacli am Necker uf samstags nach 
Cantate [20. Mai] anno 1525. 

Jörg Truchses etc. 
p. m. sc. 

An burgermeister, rath und ganz gemeind zu Kulssheim, darzu alle 
unterthanen in dasselbig amt gehörig samt und sonderlich. 



Frowin von Hntten, mainz'scher Hofmeister, an nenn Städte auf 
dem Odenwald. 

Ich Frowin vou Hütten, ritter, Mentzischer hofmeister, gieb euch 
von den neun stetten uf den Ottenwald, so meinem gnedigsten herrn dem 
Cardinal und crtzbischof zu Meintz und churf. und dem ertzstift erblich 
zugethanen samt andern des Stifts unterthanen zu erkennen, so durch zeiger 
gegenwertiglicb von wegen hauptleut und rathe des löblichen bunds zu 
Schwaben durch scbrift ersucht werden, darin gemelt, dass ihr samt und 
besonder, so sich in der aufrührischen bauerschaft gesellschaft begeben 
haben und ihne anhang gemacht, dass ihr alle in 3 tagen die nechsten 



141 

meinem gn. h. oder seiner f. gn. anwalt wiederum lobt und schwert und 
huldet, wie von alter herkommen und um solche uberfahrung in genad und 
ungnad in gemeiner stend des bunds begebt, auch ob etlich person unter 
euch wehren, die euch zu solcher entbornus bewegt betten, dieselben ge- 
f englich annehmet und bis auf weitern bescheid wäret, wie dann ohnge- 
fehrlich solche schrift inhelt . darauf gieb ich euch treuer wolmeinung zu 
erkennen, dass mir solch euer bewegung und furnehmen getreulich leid, 
und gönnet euch samt und besonder wol, dass ihr solches unterlassen 
hettet; aber wie dem allen, so ist mein getreuer rath, dass ihr solche 
gegenwertige schrift, Yom bund getreulich an euch ausgangen, nicht ver- 
acht, sondern denselben furderlicn und entlich kemet; will auch darnach 
mit höchstem vleiss getreulich helfen handeln, dass solch ungnad euch zu 
geburlichem gewandt werd ; dann wo solchs durch euch nicht geschihet 
und veracht wurd und vermeint etwan euch auf lose Vertröstung zu ver- 
lassen, so hab ich die fursorg und auch dess gewissen, dass ihr dermassen 
durch den bund überzogen und also an leib, leben und gut gestraft werden, 
das euer kindskind nit überwinden werden , das ich euch , gott der all- 
mechtig weis, nit gönnen und euch viel lieber in ehrlichen guten und uf- 
nehmen sehen wolt, wie ihr dann nunmehr bei den hofmeister und mar- 
schalken amden bei 20 jähren von mir gespurth habt . das alles wolt 
gueter wolmeinung und in Warnung von mir verstehen, mein handschrift 
unter mein bittschier verwendt. 

Datum im veldleger zu Neckergartten bei Heilbronn gelegen am 
sont. Vocem jucund. [21. Mai] anno 1625. 

Frowin von Hütten, ritter, 
Meintzischer hofmeister. 



A.iih.aiig. 



Gescliiclitii des Kitziigiir Bayemkrieges 



Hieronymus Hammer^ 

Bürger za Kitzingen*). 



*) Ein Fragment dieser Geschichte ist von Prof. Dr. Ignaz Denzinger 
i. J. 1848 veröffentlicht worden. Vgl. Arch. des hist. Ver. IX. 3. S. 116 u. ff. 



Anno 1523 am andern Ostertag [17. April] um den 
abend, da es dunkel worden was, erhub sich die erschröck- 
liche aufruhr hie zu Kitzigen, die dann nachfolgends zum 
bauernkrieg reicht, und war der anfang also. 

Erstlich hetten die ufrührischen eine zech gehalten in 
Steffan Ortleins behausung uf der Vischgassen und allda ein 
anschlag gemacht, sie wollten fürgeben, wie der forst voller 
reuter war, kurzum sie wollten wissen, was doch ihr für- 
nehmen war, und kamen also zu häufen mit hämisch und 
wehre, läuten stürm, nahmen dem Contz Schwartzen vogt, 
auch Bartholmes Volken burgermeistern die Schlüssel zun 
thoren und besatzten die wacht nach ihrem Wohlgefallen, 
sie fingen auch Gontzen Guttmann kastnern und legten ihn 
in thurn und hatten dieselbigen nacht ein fast gros getümmel 
und schiessen, dann sie warn alle voll weins. 

Da aber frühe der tag [18. April] herbrach, nahmen sie 
büchsen , so uf dem mark stunden , führten sie hinter zum 
Zwinger und wandtens gegen dem rathhaus und Hessen um- 
schlagen uf die weis also: »ihr brüder alle, die ihr das 
evangelium wollen helfen vertheidigen, die sollen mit hämisch 
und wehr uf den platz kommen« . do sie nun auf dem kirch- 
hof versammlet hetten, do sturjd auf ein erbar mann aus 
der gemein, Philips Seubat (Seubart) genannt, und redet 
mit ihnen also: »es würd dies ihr fürnehmen nit bestehen 
mögen, sie solltens lassen; so sollt dann ein gemein dem rath 
und ein rath der gemein geloben, dass die aufruhr gar 
keinen weder raths noch gemeins personen schedlich oder 
nachtheilig sein sollte etc.« 

Diese rede gefiele ihrer vielen und gingen hin, wolltens 
also eim erbarn rath anzeigen. 

Würzburg im Bauernkrieg. 10 



146 

Do stund auf ein augenarzt*), welcher der ufruhr ein 
erzböswicht war, und sprach : >ihr thorn, wollt ihr euch das 
süss also ums maul streichen lassen, als fengt man die maus, 
es wird köpf regnen« . alsbald schlugen sie wieder lerraen 
und traten zu häuf, etliche aber liefen zun büchsen zu und 
stellten sich allermassen, als ob sie zu einem erbam rath 
ufs rathhaus schiessen wollten. 

Da trat mitten unter sie der gestreng und ehrenvest 
herr Ludwig von Hütten, ritter, amtmann zu Kitzingen, erlaubt 
ihnen von meines gn. herm wegen, viertelmeister und aus- 
schuss zu wehlen . das thaten sie , und da sie nun eines 
Schreibers mangelten, gab ich, Jeronymus Hammer, mich 
selbst, das zu schreiben, uf dass nit ferner unfried erwachsen 
möcht . do wehlten sie etlich und vierzig person, die sollten 
die viertelmeister darnach wehlen, wie dann geschah, und 
die etlich und vierzig gemelte person hiess man den aus- 
schuss . die machten darnach sechs viertel, und je in ein 
viertel wehlten sie zwen viertelmeister. 

Zum ersten viertel in der statt wehlten sie zu viertel- 
meistern Cuntzen Schmidt und Clausen Althausen, und ward 
ihr rathschlag in Sebastian Bernbecken behausung gehalten. 

Zum andern viertel in der statt wehlten sie Philipsen 
Seubart und Hannsen Cornern zu viertelmeistern, und hielten 
ihr viertel oder rath in Philips Seubarts haus. 

Zum ersten viertel in der vorstatt wehlten sie Peter 
Buele und Hannsen Mackeln zu viertelmeistern, und hielten 
ihr viertel in Steflfan Steinmetzen behausung. 

Zum andern viertel in der vorstatt wehlten sie Philips 
Bezolt (Bessolt) und Contzen Preithut (Breithut) zu vlertel- 
raeistern; die hielten ihr viertel etwan beim Bezolt, etwan 
beim Preithut. 

Zum dritten viertel in der vorstatt wehlten sie Hannsen 
Schrödern und Fritz Weisen zu viertelmeistern, und hielten 
ihr viertel zum Pangraz Schrepfen (Scherpf) haus. 

Zum letzten viertel zu Euershausen wehlten sie Hannsen 
Sprengen und Eucharius Viechern. 

Do nun sich die bauerschaft zu Ochsenfurth legerten, 
liefen täglich viel leut zu ihnen hinab, und gefiel ihn ihr 
wesen über die mas wohl , hatten auch etlich aus der ge- 
mein zu ihnen geschrieben und gesiegelt, Martin Gotsam und 



*) Er entzog sich der Strafe durch die Flucht — wie alle derartige 
Agitatoren. 



147 

Pangraz Scherpf, wie die von Kitzingen auch gern bei ihnen 
sein wollten. 

Do sie aber fürter auf Schwartzach zogen, gaben etlich 
der brüder für, sie wollten auch Kitzingen bei ihnen haben, 
und zeigten diese ursach an: Kitzingen gehört an stift gen 
Wurtzbui^ und war dem marggrafen nur versatzt ; derhälben 
wollten sie auch Kitzingen bei ihnen haben. 

Do ordent man etlich des raths : Veit Scholden (Scholl) 
und andere und viertelmeister und ausschuss gen Geroltz- 
hofen, der hauptleute meinung zu erfahren; denn dieweil 
nichts mit unserm gn. herrn marggrafen zu schicken, son- 
dern allein mit dem stift zu Wurtzburg, wie sie furgaben, 
noch unser gnediger herr mit ihnen, so sollten sie auch 
seiner f. gn. burger zu Kitzingen mit ruhe sitzen lassen, 
welchs dann die hauptleut zugesagt und bewilligt hetten . da 
waren etliche von viertelmeistern Fritz Weis, ausschuss und 
gemeinden zu häuf getreten und gesagt, »sie dorften und 
wellten nicht heimziehen, auch solchs den ihren zugesagt 
und geschworn, sie warn dann zuvor bäurisch« ; do mussten 
also die andern frummen herrn des raths Veit Scholl und 
andere, aus der gemeind Hanns Krim der alt in der bos- 
wicht mutwilliglich furnehmen bewilligen und geheilen, und 
wurd also Kitzingen bäurisch . gott erbarms! 

Als sie nun wieder von Geroltzhofen kamen und ein 
erbar rath, auch viertelmeister und ausschuss zusamrtienge- 
fordert wurden und ihn die sach, wie sie nun bäurisch wären, 
entdeckt, do waren viel von viertelmeistem und ausschussen, 
auch des grosser theil in der gemein gar frohe; die alten 
herrn aber des raths, Matthes Tettelbach, ürban Vendt und 
andere gingen vom rathhaus herab traurig und weinten wie 
die kinder. 

Am sontag hernach, [23. April] schickten die haupt- 
leut ein Steinmetzen von Mergentheim und ein von Rotten - 
bürg mit Florian Geyern gen Kitzingen; die nahmen gelübd 
vom rath und gemeind und verboten beide dem rath und 
der gemeind, unserm gnedigen herrn nichts zu reichen noch 
zu geben, dieweil sie bäurisch wären ; das geschah also, wie 
sie befohlen hatten, aber es währt nit lang. 

Item man schickt erstlich von Kitzingen zu den bauern 
bei 70 mann mit einem fendlein, ein büchsen auf rädern, 
etlich hackenbuchsen auf zwen reisswägen mit spiessen ; im 
selbigen häufen was Endres Woltz von raths wegen haupt- 
mann und Lienhardt Mösslein fendrich. 

10» 



148 

Item die bauern hatten ein eigen sigill, und was sie für 
brief schrieben, besiegelten sie damit; und was also, wie 
verzeichnet ist. 

Item man schickt wieder ein häufen aus uf die Neustatt 
an der Aysch bei 60 mann; unter denselben was Urban 
Vendt von raths wegen hauptmann und Jobst Hagen fenderich. 

Es wurden auch viel tag besucht zwischen der herr- 
Schaft und der bauerschaft, als nemlich zu Windtsheim, 
Schweinfurth , Wurtzburg und Ochsenfurth, und ward nie 
nichts getheidigt. 

Im 25. jähr der mindern zahl war Thoma Buttner burger- 
meister im summer und im winter Matthes Tettelbach . es 
waren auch zur selben zeit viel hochberühmter menner am 
gericht und rath zu Kitzingen, wie hernach volgt. 

Im gericht waren: 



1. Thoma BuUner, burgenueister. 

2. Johann Hagen. 

3. Matthes Tettelbach. 

4. Martin Pfennig. 

5. Johann Besserer. 

6. Bartholomeus Vockh (Volk). 



7. Urban Vendt. 

8. Veit Scholl. 

9. Heinricii Herdegen. 
10. Michel Genserer. 
lt. Sebastian Bernbeck. 
12. Hanns Schrepf der alt. 



Am rath waren zur selbigen zeit, wie volgt: 



8. Michel Rombach. 

9. Hanns Bauer. 

10. Endres Wolz. 

11. Veit Kiffer. 

12. Osswald Flurheim. 



1. Thoma Berwing. 

2. Caspar Scheinfeldt, 

3. Paulus Tettelbach. 

4. Sebald Raufft. 

5. Endrös Hubner*) 
7. Philips Dechsle. 

Item zwischen Ostern und Pfingsten , dieweil Kitzingen 
noch von den bauern regiert wurd, gebot man ein jeglichen 
in sein viertel zusammen, dann die gemeind gab für, ihr 
beschwerung articelsweis aufzuzeigen und furzubringen, 
brachten aber sonderlichs nichts für, dann wie hernach volgt. 

Item Christoff Eber, Zimmermann, nahm zu sich Heinrich 
Biedermann statt meistern , zeigt an, wie ein erbar den holz- 
handel hetten, wäre ihn beschwerlich, begehrten ihnen solch 
handierung des holz zu wiederfahren. 

Görg ßramberger mit samt andern wirten zeigt an des 
ungelts halben, er wollt viel lieber geben aus der Haschen 
dann aus der taschen, man sollt ehe die mass grosser macheu 
oder das ungelt nit geben. 

Item etliche zeigten an, in Sebastian Bernbecks behaus- 
ung (war Urban Hirl ihr Schreiber), ein rath wäre unbarm- 



») Nr. 6 fehlt im Manuscripte. Nach S. 147 ist es Veit Scholl (Schold). 



149 

herzig, wann sie diie Steuer nit zahlten, so legt man sie in 
ein diebsthurn ; man sollt ein burgerstraf machen, ein lustige 
Stuben, darein solt man einen gebieten. 

Item etliche wollten auch, dass die im rath ausserhalb 
des gerichts Wachens und thorhutens nit gefreit sein sollten. 

Hanns Marckart zeigt an, die metzler machten die wurst 
auf ihren nutz, man sollt ihn satzen und' ufs gewicht hin- 
geben und wo man in ein rodtwurst schnitt und nit griefen 
funde, sollt man den metzler strafen. 

Claus NüchterntruTiken sagt, er hätt auch articel anzu- 
zeigen, es sollt aber nichts sein, sie sprächen dann, dass ers 
wohl trofifen hette und gesagt, es wären die im rath, so 
einer ein jähr oder zwei darin gewest war, fast übermütig 
und stolz, und wo dann ein armer über das bechlein trete, 
woit er ihn stocken und plöcken, das dann der armen ge- 
mein zu hoher beschwerung reicht; wäre derhalben sein 
meinung, wo man ein solchen im rath west, dass man ihn 
ein jähr oder zwei entsetzt und ein andern an sein statt 
setzt, bis er demutig wwd, und darnach hinwiederum hm- 
einsetzt. 

Darauf die alle im viertel geantwort , es wäre ohn not 
und unnutz furgeschlagen ; dagegen er wieder gesagt: »ey 
lieben herrn, hab ich doch vorhin gesagt, es soll nichts 
gelten, ihr sagt dann alle, ich habs wohl troffen«. 

Item Hanns Laudenschmiedt , der Christin Düringerin 
mann, sagt, er war auch beschwerlich, er müss die bend 
kaufen, man sollt den grossen und kleinen wehrt theilen, 
dass einem jeglichen band würden. 

Item etliche wollten, man solt wein und körn im closter 
und spital gleich theilen; und dergleichen viel mehr unnütz 
dings. 

Am Pfingstabend [3. Juni] kam botschaft, wie die Oden- 
weldischen bauern bei Königshofen vom bund geschlagen 
worden. 

Am selbigen tag schickt man wieder ein häufen gen 
Wurtzburg, den ersten, darunter Endres Woltz hauptmann 
was, ledig zu machen; unter demselben was Michel Genserer 
von raths wegen hauptmann. 

Am Pfingstag [4. Juni] des 25. jahrs kamen etliche 
kriegsknecht, so bei den bauern gewesen waren*), um 12 hören 
ohngefehrdt, welche von den bauern flüchtig wären worden. 



*) Hier beginnt das bereits veröffentlichte Fragment. 



150 

gen Eitzingen ufs ratbbaus, sagten den berrn an, wie der 
bund von Schwaben die bauern bätte gescblagen . bald 
darnacb bort man das scbiesen, das yor dem schloss zu 
Ingelstatt gescbacb. 

Am andern Pfingstag [5. Juni] kamen frühe wieder aus 
der Schlacht Urban Vendt und andere, sagten , wie es er- 
gangen war und wie die hauptleut geflohen wären . darnach 
hielt man rath und schickt bin zu unserm gn. berrn mar;^^. 
Casimir Valtin Nestler und Hannsen Beyerle metzler, sie 
sollten sehen, wo unser gnediger herr sein läger hätt . die 
gesanden funden ibn zu Burgel, kamen wieder und zeigtens an. 

Item am andern Pfingstag zu nacht betten sich etlich 
aufrührisch hüben boren lassen, sie wolltens also noch hinaus 
machen, wie sie es am andern Ostertag angefangen hatten; 
do maus erfuhr, bestellt man die wach auf dem ratbaus 
und eins theils in Endres Woltzen behausung so stattlich^ 
dass sie nichts ausrichten möchten. 

Am dritten Pfingstag [6. Juni] schickt ein erbar rath von 
KiC^ingen zu unserm gnedigen berrn Johann Besserern und 
andere des raths auch viertelmeister und ausschus, sein f. gn. 
zu bitten, uns gnedig wiederum anzunehmen . die gesanden 
funden unsem gn. berrn zu Uffenheim, sie aber blieben die- 
selbige nacht zu Geckenheim und forderten zu ihnen berrn 
Ludwigen von Hütten^ amtmann, in der nacht . der bracht 
sie nachmals für unsern gn. berrn . da aber die gesanden 
von Kitzingen mit herr Ludwigen von Hütten zu üflfenheim 
ins schloss gangen, hat der amtman zu Uffenheim Eberbardt 
Geyer angehaben: »Sibe Jcomt ihr, ihr berrn von Kitzingen, 
vor Zeiten hett mein gn. herr margr. vierthalbhundert Junkern 
zu Kitzingen, jetzo hat er vierthalbhundert böswichler«. 
dagegen herr Ludwig gesagt : »ey lieber, es war schad, dass 
alle böswichter wären ; mein gnediger herr hat noch viel 
ehrbiedermenner zu Kitzingen; oder ist niemand frumm dann 
der amtmann zu Uffenheim allein, der do die ausbeut von 
meines gn. herrn schafen in der kirchen uf dem altar ein- 
genommen hat?« — und kamen also für den fürsten am 
vierten Pfingstag [7. Juni], wurden wiederum angenommen, 
kamen auch um den mittag wiederum anheims und herr Ludwig 
von Hütten mit ihnen, brachten die botschaft also: unser 
gnediger wollt uns wieder annehmen zu gnad und ungnad 
und wollt sie alle des lebens sichern. 

Und bald hernach am selbigen tag kam unser gnediger 
herr markgr. Casimir etc. mit grossem gewalt zu ross und 
fues mit vier fendlein und viel grossem geschos. 



151 



Am donnerstag nach Pfingsten [8. Juni] gebot man der 
burgerschaft ufs rathaus: es waren aber auch die kriegs- 
knecht mit ihren wehren uf den marck beschieden . darnach 
da unser gnediger herr ufs rathaus käme, fing an herr Hanns 
von Seckendorf zu reden; und so er ausgeredt hatt, musst 
man wiederum globen und schweren, dem fursten getreu zu 
sein etc.; auch mussten alle ihre hämisch und wehr bei 
Sonnenschein ufs rathaus antworten; und do man die, so 
strafbar waren, gelesen hett, hies man die andern anheims 
gehen , und die gelesenen fuhrt man hinauf zum Leydenhof 
in ein grossen keller, der etwo Hannsen Schnitzen gewesen. 
Am selbigen tag schlug man fünf mennern die köpf uf 
dem marck ab, die hat man von Burckbernheim eins theils 
^en Kitzingen gefenglich bracht. 

Item am freitag nach Pfingsten [9. Juni] befahl mein 
gnediger herr den nachbenanten die äugen auszustechen, 
das that meister Augustin bei Hannsen Marckharts behausung. 

Hanns Wasserman 
Georg Husser 
Hanns Ott 

Hanns Standt brössner 
Hanns Chilian Meule 
Lutz von Scheckenbach 
Endres Merte 
Balthasar Nah 
Valtin Friedel 
Georg Tremel mahler 
Lienhardt Bander 
Georg Keller 
Engel Schober 
Hanns Ulrich von Werneck 
Hanns Appelsheimer 
Fritz Stüntzig 
Hanns Hernian Weber 
Bastian Sauer 
Philips Bessolt 
Peter Kraus 
Hanns Schalmayer 
Jörg Herbst 
Michel Krumb 
Contz Heinrich 
Hanns Hildner 
Jacob Schmidt 

Nota dieser hat die Hedelagis**) 



Steffan Ortle 

Claus Georg 

Hanns Krug 

der jung Sattler 

Hanns Laudenschniiedt 

Fritz ßollandt 

Gilg Sturm, kandengieser*) 

Michel Schwab 

Michel Bock 

Hanns Kopier 

Balthasar Wilhelm 

Hanns Knöring 

Wilhelm Schiller 

Ulrich Nusser 

Georg Bopp 

Bastian Zabel 

Fritz Korel 

Hanns Kurtz 

Lienhardt Cunrath 

Fritz Dursch 

Hanns Marr 

Hanns Schober 

Claus Weingarttman 

Hanns Frueauf, Schlosser 

Hanns Frisch 

Oswald Nadler 

Cuntz Breithuth 



*) Dieser fehlt im cit. Fragment. 
**) D. i. die hl. Hadelogis, Stifterin und erste Äbtissin des Frauen- 
klosters zu Kitzingen. Sie hatte im Chor der Klosterkirche ihr Grab, das 
bei Zerstörung des Klosters im Bauernkriege profanirt wurde, bei welcher 
Gelegenheit Jacob Schmidt die hl. Reliquien entweihte. — Vgl. auch Link, 
Klosterbuch H. 559. 560 u. Gropp coli. IV. 193. 



152 

aasgegraben und mit ilirem Kopf Hanns Zeitler der alt 

gekugelt*) Steffan Reinhardt 

Thoma Schwindeil Görg Hetzer goldschmied. 

Heintz Pfaff 

Diesen obgeschriebenen (58) person seind ihre äugen 
ausgestochen auf einen tag, und was sie bei ihnen hatten 
im gefengnus: zinkanden, taschen oder gelt, behielt alles 
meister Augustin; darum eilet er desto heftiger mit ihnen, 
uf dass ihm nichts entging. 

Die hernachgeschriebenen (45) betten sich der aufruhr 
auch, theilhaftig gemacht, sie sind aber entwichen: 



Thoma Stuchs 

Hanns Winder 

Hanns Schmiedt 

Ghristoff Eber, Zimmermann 

Michel Bauer 

Michel Reinhardt 

Martin Pfennigs knechl 

Hanns Schmidt, Schlosser 

Guntz Freitag 

Cuntz Ubell 

Hanns Hofman Rothanns 

Jobst Senf 

Hanns Mertz 

Michel Holtzmann 

Alexius Zeidler 

Fritz Prückner 

Peter Beringer 

Jörg Stöcklein 

Thoma Ratolf 

Hanns Wisser 

Hanns Schwindtl 

Hanns Orttle 

Hanns Seltt 



Jacob Meyer 

Ott Premier 

Lienhardt Popp 

Jörg Brandtwehr 

Michel Götz 

Hanns Steinacker 

Glaus Gleiber 

Bruder Hanns 

Steffan ßlröel 

Augenartzt 

Heintz Wolf, koch 

Hieronymus Pflaum 

Hanns Link, Woltzen kneciit 

Pangraz Scherpfen knecht 

Anthoni Fries 

Jörg Schmiedt 

Heintz Meyer 

Hanns Muller, holzmann 

Hanns Schnee 

Karges Freimundt 

Valtin Unger 

Hanns Scheffer, kremer 



Thoma Geyer 

Glaus Nuchterntrunken und 

Lienhardt Mössle. 



Diese hernachgeschriebene person seind aus befelch der 
Oberhand zu Wurtzburg gericht worden: 

Glaus Gering 

Bernhardt* Rath 

Jörg Hirschmann, Schneider 

Lienhardt Popp 

Am samstag nach Pfingsten [10. Juni] enthaupt man 
zwen fremde menner uf dem marck und einen zu Erwes- 
hausen. 

Am sontag Trinitatis [11. Juni] schlug man einem kriegs- 
mann das haupt uf dem marck ab, der war so gar voll weins, 
dass zugleich wein und blut zum stumpf ausfloss. 



Diese Nota fehlt im citirten Fragment. 



153 

Item am selben sontag stach man Steflfan und Micheln 
den Sechzigherrn gebrudern die äugen aus beim Valterthurn. 

Uf montag nach Trinitatis [12. Juni] ist unser gnediger 
herr marggr. Casimir zu Brandenburg etc. von Kitzingen uf 
Schweinfurth gezogen und hat die statt Kitzigen gebrand- 
schatzt um dreyzehentausend gülden rh.; hat man uf die 
sechsten zwen herbst zahlen müssen. 

Item im selben jähr hat die burgerschaft auch geben 
müssen ein jeglicher 2| fl. haus- oder schlosgelt, damit man 
dem adel ihrer zerbrochenen häuser halben vergnügt hat, 
und hats in anderthalben jähren bezahlen müssen. 

Am 26. jähr das nechst nach dem bauernkrieg hat unser 
gn. herr marggrav Casimir etc. geboten, das closter zu 
Kitzingen, so im bauernkrieg zubrochen gewest, wiederum zu 
bedachen und zu bauen; hat man auch gemeiner statt wiederum 
gezehlt und buchsen zeugen müssen, derhalben ein erbar 
rath zu Kitzingen verursacht, ein gemein wochengelt uf die 
burgerschaft zu schlagen, davon man obgedachte stück zeugen 
möge , nemlich ein wochen 15 rdf ; das hat ein jeglicher 
geben müssen , reich und arm , und hat die summa einem 
uf zehen pfund gereicht. 

Alsoviel vom bauernkriege gesagt . gott woll uns hinfuran 
vor aufruhr und zwitracht gnedighch behueten, dem sei 
preis von ewigkeit zu ewigkeit . amen. 



Orts- und Personen -Register. 



A. 

Abtswind (Abschwend), Mrkt., U.- 
Fr., Bez.-A. Gerolzhofen, 122. 126. 
129. 

Adoltzheim, Albrecht Yon, 109. 

Aidhausen vgl. Ethausen. 

Alber ho fen = Albertshofen , Pfd., 
U.-Fr., Bez.-A. Kitzingen, 123. 137. 

Albersdorf, Kd., U.-Fr., Bez.-A. 
Ebern, 121. 

Albertshauseu, entweder Pfd., U.- 
Fr., Bez.-A. Kissingen oder Bez.-A. 
Würzbarg, 126. 

Albrechtshauseii «s Albertshau- 

sen, Pfd., U.-Fr., Bez.-A. Würzburg, 

129. 
Aisleben (Alsleuben), Pfd., U.-Fr., 

Bez.-A. Königshofen, 124, 125, 127. 
Alten bramberg, jetzt Schloss- 
ruine Bramberg, U.-Fr., Bez.-A. 

Eb^n, 128. 
Altenhof, vgl. Eltershofeu. 
Altenstein, Pfd , U.-Fr., Bez.-A- 

Ebern, 125. 126. 
AI tersh aasen, Pfd. im Sachsen- 

Coburg'schen Amte Königsberg in 

Fr., 127. 
Althausen, Pfd., U.-Fr., Bez.-A. 

Königshofen, 127. 
— , Claus, Bürger in Kitzingen, 146. 
Apel, Hanns, Bürger von Würzburg, 

71. 

Appelsheimer, Hanns, Bürger in 
Kitzingen, 151. 

Arnshausen, Pfd., U.-Fr., Bez.-A. 
Kissingen. 123. 



Arnstein, St., U.-Fr., Bez.-A. Karl- 
stadt, 19, 22, 48. 

Aroltzhausen» Aroldshausen, D., 
Sachsen-Meiulngen, 125. 

Artzhausen =^ Atzhausen, Kd., V.f 
Fr., Bez.-A. Gerolzhofen, 130. 

Aschach, das Amt mit dem Sitze 
in Aschaoh, U.-Fr., Bez.-A. Kissin- 
gen, 43. 

Aschaffenburg, die Bauern aus 
der Umgegend dieser Stadt in U.- 
Fr., 46. 

Aschaffenburger Philips, Bürger 
und vom Aussctiuss in Würzburg, 
34, 119. 

Aschbach, Mrkt., O.-Fr., Bez.-A. 
Bamberg II. 129. 

Augenarzt, der, in Kitzingen, 146, 
152. 

Augsfelt (Ausfeit) » Pfd. Augsfeld, 
U.-Fr., Bez.-A. Hassfurt, 126, 180. 

Aura, Pfd., U.-Fr., Bez.-A. Hammel- 
burg, 18. 20. 

— , der Bauernhaufe aus jener Gegend, 
20. 21. 22. 26. 40. 44. 53. 

Auraclismühle, zur Gemeinde Ost- 
heim gehörig, U.-Fr., Bez.-A. Königs- 
hofen, 128. 

Aw == Aub, St., U.-Fr., Bez.-A. 

Oohsenfurt, 21. 22. 25. 
— , der Bauernhaufe daselbst, 1. c. 

B. 

Balmsmühl, ein Besitzthum des 

Klosters Ebrach, 134. 
Bamberg, St. in O.-Fr., 24, 36. 



15G 



Bamberg, Bischof, 36. 

— , BUchofWeigandvonRedwitz, 105. 

— , Domcapitel, 36. 

Bander, Lienhard, Bürger in Kitzin- 

geu, 151. 
Bartel, ein EiuRpänuer in Würz- 
burg, 90. 
Bartschneider, Philips, Viertel- 

meister in Würzburg, 119. 
Bastheim, N. Yon, 137. 
Bauch, Heinrich, in Würzburg, 27. 
Bauer, Hanns, von Mergentheim, 7 2 . 
— , Hanns, des Raths in Kitzingen. 1 48. 
— , Michel, in Kitzingen, 152. 
B a u n a c h , Ritterört, Mrkt. Baunach, 

U.-Fr., Bez.-A. Ebern, 110. 
Bayer, Conz, Bürger in Würzburg, 98. 
Beck, Claus, genannt Winter, Bürger 

in Würzburg, 98, 119. 
— , Michel, in Kitzingen. 
B e m 1 e r , Verschreibung statt Beimer 

= Paimar, D., Baden, Kr. Mosbach, 

124. 

Berchtein — Bergtheim, Pfd., U.- 
Fr., Bez.-A. Würzburg, 122, 130. 

Beringen= Berungen, Mkt., Sach- 
sen-Meiningen, 123. 

Beringer, Peter, in Kitziugen, 152. 

Berlichingen (Berlingen) Götz von, 
Hauptmann der Bauern, 46, 56, 64, 
65, 69. 

Berkach (Berkeich), Kd., Saohsen- 
Meiningen, 123, 126. 

Berkreinfelt = Bergrheinfeld, Pfd., 
U.-Fr., Bez.-A. Schweinfurt, 122. 

Bermeter, Hanns, auch Link ge- 
nannt, Bürger und Kärner zu Würz- 
burg, 1. 46. 62. 98. 

Bernbeck, Sebastian , Bürger und 
am Gericht zu Kitzingen, 146. 148. 

Berns wind = Bernhardswiuden, 
D., M.-Fr., Bez.-A. Ansbach, 128. 

B ersing, Hanns, Bürger und Apo- 
theker in Würzburg, 120. 

B e r w i n g , Thoma, Bürger und des 
Raths zu Kitzingen, 148. 

Bess, Chilian, Bürger in Würzburg, 
72. 90. 91. Vgl. Boss und Posse. 



Besserer, Johann, Bürger und am 
Gericht zu Kitzingen, 148, 150. 

Bethendorf, Verschreibung für 
Petersdorf, D., M.-Fr., Bez.-A. Ans- 
bach, 129. 

Beyer! e, Hennsle, Metzger in Kitzin- 
gen, 150. 

B e z o 1 1 , Hanns, Bürger und des Raths 
in Würzburg, 119. 

— , Pankraz, Bürger in Würzburg, 120. 

— (Bessolt) Philips, Bürger in Kitzin- 
gen, 146. 151. 

B i b a r t (Bibert, Biberth), jetzt Markt - 
bibart, Mrkt., M.-Fr., Bez.-A. Schein- 
feld, 127. 

-— , das Amt, 134. 137. 

B i b erga w (Bibergew) =: Biebergau, 

Pfd., U.-Fr., Bez.-A. Kitzingen, 122. 

134. 

Bibra, Georg von, 109. 

— , Hanns von, 90. 

— , N., Tochter des vorigen, Kloster- 
frau zu Himmelspforteu bei Würz- 
burg, 90. 

Biedermann, Heinrich, Stadtmeiater 
in Kitzingen, 148. 

Bildhausen, W., U.-Fr., Bez.-A. 
Kissingen, 43. 

— , Kloster 12, 20, 77, 101. 

— , der Bauernhaufe daselbst, 20. 26. 

40, 44. 53. 
Binbach =» Bimbach, Pfd., U.-Fr., 

Bez.-A. Gerolzhofen, 122. 

Bin (Bir), Wendel, Bürger in Würz- 
burg, 64, 119. 
Birken feit = Birkenteld, Mrkt., 

U.-Fr.. Bez.-A. Königshofen, 109. 

110. 130. 
Birnesser, Johann, Laudschreiber 

von Würzburg, 87. 
Birveld = Birnfeld, Pfd., U.-Fr., 

Bez.-A. Königshofen, 127. 
Bischofs heim vor der Rhön, St., 

U.-Fr., Bez.-A. Neustadt a. S., 15. 

43. 123. 
— , das Amt, 69. 
— , an der Tauber, 46. 
Bischof8wind= Bischwind, Pfd., 

U.-Fr., B.-A. Gerolzhofen, 123. 134. 



157 



Bischwind, Kd., U.-Fr., Bez.-A. 
Ebern, 121, 126. 

Blorack, Hanns, Blirger in Würz- 
burg, 90. 91. 

Bock, Michel, Bürger in Kitzingen, 
151. 

B odemer, Jakob, Bürger in Würz- 
burg, 70. 

Bodenlauben = Bodenlaabe, W., 
U.-Fr., Bez.-A. Kissingen, 43. 

Bollandt, Fritz, Bürger in Kitzin* 
gen, 151. 

Bomniersfelden^=s Pommersfelden, 
Pfd. und Schloss, O.-Fr., Bez.-A. 
Höcbstadt a. A.^ 137. 

Boular = Bonnland, Pfd., U.-Fr., 
Bez.-A. Karlstadt, 128. 

Bopenlauer = Poppenlauer, Pfd., 
U.-Fr., Bez.-A. Kissingen, 123. 125. 
126. 127. 

Bopp, Georg, in Kitzingen, 151. 

Boppenheuser Hove bei Poppen- 
liausen, Pfd., Baden, Kr. Mosbach, 
129. 

Bopponrode = Poppenroth, Pfd., 
U.-Fr., Bez.-A. Kissingen, 124. 

Boss vgl. Bess. 

Bossenheim ^= Possenheim, Pfd., 
M.-Fr., Bez.-A. Scheinfeld, 124. 

Bothelstatt= Bodelstadt, D., O.- 
Fr., Bez.-A. Staffelstein, 124. 

Bräutigam, Hanns, Bürger und 
Viertelmeister jehnet Mains in Würz- 
burg, 22. 42. 54. 98. 119. 

Bramberg, Kd., U.-Fr., Bez.-A. 
Ebern, 43. 

Bramberger, Görg, Wirth in Kitzin- 
gen, 148. 

Brandenburg, Markgraf, 57, 58. 

— , Markgraf Casimir, 70. 137. 143. 
147. 150. 151. 153. 

— , Markgraf Friedrich, Dompropst 
zu Würzburg, 45. 46. 

Breitbach = Unterpreppach, Pfd., 
U.-Fr., Bez.-A. Ebern, 121. 

Breitensee, Pfd., U.-Fr., Bez.-A. 
Königshofen, 125. 

Breithuth, Cunz, Bürger in Kitzin- 
gen, 146. 151. Vgl. Preithut. 



B r e n d 1 e (Brendlin), Ludwig, Burger 

in Würzburg, 16, 120. 
Brennhausen, vgl. Bronhausen. 
B r e u , Fritz , Bürger in Würzburg^ 

90. 91. 

B r i e f f , Johann, Doctor und bischöf- 
licher Canzler in Würzburg, 5, 35^ 
36, 37. 

— , N., Frau des Canzlers, 37. 

Briel (Bruel)= Prühl, Kd., M.-Fr., 
Bez.-A. Scheinfeld, 123. 124. 

Brissendorf •= Priesendorf, Pfd., 
O.-Fr., Bez.-A. Bamberg II. 122. 
125. 126. 

Bron hausen =s Brennhausen, W. 
und Schloss, U.-Fr., Bez.-A. Königs- 
hofen, 135. 

Brossaltzheim = Prosselsheim, 
Pfd., U.-Fr., Bez.-A. Kitzingen, 43. 

Bruder Hanns in Kitzingen, 152. 

Bruu = Brünnau, Kd., U.-Fr., Bez.- 
A. Gerolzhofen, 122. 

Brunn = Brunn, D., U.-Fr., Bez.-A. 
Ebern, 124. 

Bruunbach, Kloster, nun Bronn- 
bach, Kwlr., Baden, Kr. Mosbach, 
42. 46. 49. 

Brunnbacher Klosterhof. Vgl. 
Wurtzburg. 

Brunn er, Claus, Bürger in Würz- 
burg, 119. 

Buch ufn Forst, Pfd., O.-Fr., Bez.- 
Lichtenfels, 126. 

— , D., O.-Fr., Bez.-A. Höcbstadt a.A., 
129. 

Buchbach, Pfd., M.-Fr., Bez.-A. 
Scheinfeld, 129. 

Buchelt = Büchold, Pfd., U.-Fr., 
Bez.-A. Karlstadt, 130. 

Buchner, Hanns, Bürger in Würz- 
burg, 120. 

Buele, Peter, Bürger zu Kitzingen, 
146. 

Bundor f, Pfd., U.-Fr., Bez.-A.Königs- 
hofen, 128. 

Burgel = Markt Bürgel, M.-Fr., 
Bez.-A. Uffenheim, 150. 

Burggrumbach, vgl. Grumbaoh. 



158 



BorkasUeb) (Bnrkbaslacb) « Borg- 

hMlaeh, MikL, IL-Fr., Bez..A. 

Scbeinfeld, 129. 
Barkbern beim «s Borgbembeim, 

Mrkt, M.-Fr., B.-A. Uffcnbeim, 151. 
Bnrk(breitbach)ss Bugpreppftcb, 

Mrkt., LVFr., BeK.-A. Königsbofen, 

121. 
Bnstentzbeim sBpuflsensbeiiD, D., j 

tVFr., Bez.-A. KitziogeD, 122. i 

Biittarth=rBattbard, Mrkt., U.-Fr., } 

Bez.-A. Ocbsenfurt, 17. 
Buttner, Tboma, Bürgermeister in 

Kitzingen, 148. 
Bntzer, M. Martin, 41. 

c. 

Camer er, Hanns, Burger in Wfirz- 

burg, 120. 
Cartbenaer, Hanns, Bürger und 
Schneider in Wfirzbnrg, 71, 90, 91. 
Castel, Graf Jobannes von, 135. 
— , Graf Wolf ron, 55. 110. 1 

Chremsen, Verschreibung fQr 

Cbrentsen s Krensheim, Pfd., Baden, 

Kr. Mosbach, 124. 
Cleiber, Clans, Bürger in Kitzingen, 

152. 
Cleinscbnitz, Jakob, Bürgerund 

Getreidmeister in Würzbnrg, 24. \ 
Clng, Endres, Bürger in Würzbnrg, 

90, 91. 
Constanz (Costnitz), St. im Seekreis 

Ton Baden, 35. 
Corner, Hanns, Bürger zu Kitzingen, 

146. 
Crailsheim, rgl. Kreulsbeim. 
C r e s s , Hanns , Bürger und Seiler 

in Würzburg, 119. 
Cronthal, Martin , Stadtscbreiber 

zu Würzburg, 2. 3. 7. 16. 23. 24. 

47. 50. 65. 65. 66. 78. 84. 85. 87. 

89. 90. 91. 
Cunradt, Lienbard, Bürger in | 

Kitzingen, 151. i 

Cnntz, Peter, Bürger in Würzburg, ' 

119. i 

Cuntzelmann, Hanns, dsgl., 120. 



D. 

Dampffacb » Danpfiicb. Kd^ IV 

Fr., Bez.- A. Hassflirt, 121, 122, 129. 

Dank fett » Dankenfeld, Kd., T.- 

Fr., Bes.-A. Hassfnrt, 122. 
Darstadt(I>anUtt), Pfd. mitBcblow, 
U.-Fr., Bes.-A. Ocbsenlart, 130. 

Dascb» Jörg, Bürger und Tiertel- 
meister in Wünborg, 42, 119. 

Decbsle, Philips» Bürger nnd des 
Baths in Kitxingen, 148. 

Decker, Matfaes, Bürgo- in Würz- 
bnrg, 70, 120. 

Dessler, Hanns, Bürger in Würz- 
bnrg, 119. 

Dettelbacb, rgl. Tettelbach. 

Didickheim = Ditdgheim, Pfd., 
Baden, Kr. Mosbach, 124. 

Dief, Georg, Kürschner in Würz- 
bnrg, 90, 91. Vgl. Tyflf. 

Diefenstocken^s Tiefenstockheim, 
Pfd., Ü.-Fr., BeK.-A. Kitzingen, 134. 

Die m er (Dietmar) Stephan, Bürger 
und Maler in Würzburg, 16, 62, 119. 

Dietendorf, rgl. Dinsdorf. 

Dietersdorf, vgl. Ditersdorf. 

Dietmar (Dietroer) Philips, Bürger 
und Maler in Würzburg, 70, 89. 

D i e t z , Hanns, Bürg^er und des Raths 
in Würzburg, 119. 

D i n ge 1 1 8 h a u s e n =s Dingolshausen, 
Pfd., Ü.-Fr., Bez.-A. Gerolzhofen, 
130. 

Dinsdorfs Dietendorf, D., O.-Fr., 
Bez.-A. Bamberg U. 122. 

D i p a c h , Pfd., Ü.-Fr., Bez.-A. Kitzin- 
gen, 122. 

Dippach (Dipacb) = Diebacb, tfd., 
Ü.-Fr., Bez.-A. Hammelburg, 128. 
129. 

Ditersdorf =« Dietersdorf, Kd., O.- 
Fr., Bez.-A. Staffelstein, 124. 

Diterswind » Ditterswind, Pfd., 
Ü.-Fr., Bez.-A. Königshofen, 126. 

D i 1 1 e f ro d = Dittlofsroda, Pfd., Ü.- 
Fr., Bez.-A. Hammelburg, 128, 129. 

Dittigheim, vgl. Didickheim. 



■■■«fci^Ad 



159 



Dorff, Contz, Bürger in Würzburg, 

120. 
Dorsch, Claus, desgl. 119. 
Drabelsdorf = Trabeisdorf, Pfd., 

O.-Fr., Bez.-A. Bamberg II. 125. 
Draubstatt =» Traustadt, Kd. mit 
Bcbloss, U.-Fr., Bez.-A. Gerolzhofen, 
126. 
Dreinfeld = Treinfeld, D., U.-Fr., 

Bez.-A. Ebern, 125. 
Düringer, Christian, in Kitzingen, 

149. 
Dütt ingsfeld, vgl. Tutesfeld. 
Dam in«:, Karges^ Bürger in Würz- 
burg, 120. 
D a r 8 c h , Fritz, Bürger zu Kitzingen, 

151. 
Dattendorf, vgl. Tuttendorf. 

E. 

Ebenhausen, Pfd., U.-Fr., Bez.-A. 

Kissingen, 43. 
Eber, Christoph, Zimmermann in 

Kitzingen, 148, 152. 
Ebern, St., U.-Fr., Bez.-A. gl. N., 43. 
Ebersbach = D. Ober- oder Pfd. 
Unterebersbach, U.-Fr., Bez.-A. Neu- 
stadt a. S., 129. 
Ebersbrunn, Kd., U.-Fr., Bez.-A. 

Gerolzhofen, 122. 
E brach, Kloster, Mkt., O.-Fr., Bez.- 
A. Bamberg II. 77. 101. 134. 136. 
137. 
Eck, Hanns, Bürger zu Würzburg, 

84. 90. 91. 
Eckardshausen, vgl. Oeckers- 

hausen. 
E ckartsh au sen, Kd., U.-Fr., Bez.- 

A. Ebern, 126. 
Eckert, Marx, Bürger in Würzburg, 

90. 91. 
Ef f elt = Eichfeld, Pfd., U.-Fr., Bez.- 

A. Gerolzhofen, 130. 
Ehrl, vgl. Erel. 
Eibel Stadt, vgl. Eivelstatt. 
Eibstatt = Pfd. Gross- oder Kd. 
Kleiueibstadt, U.-Fr., Bez.-A.Königs- 
hofen, 123. 



Eich, vulgo Traig = Kd. Eicha, 

Sachsen-Meiningen, 123. 
Eichfeld, vgl. Effelt. 
Eichelberg, W., U.-Fr., Bez.-A. 

Ebern, 125. 
Eigelsdorf = Eichelsdorf, Pfd. 

mit Schloss, U.-Fr., Bez.-A. Königs- 

hofen, 127. 

Eis 8 feit =» EUsfeld, St., Sachsen- 
Meiningeu, 123. 

Eivelstatt r= Eibelstadt, Mkt., 
U.-Fr., Bez.-A. Ochsenfurt, 10. 64. 

— , Hanns, 72. 

Eltdorf = Kd. Ober- oder D. Unter- 
elldorf, O.-Fr., Bez.-A. Staffelsteiu, 
124. 

Eltershofen =s Altenhof, Kd., O.- 
Fr., Bez.-A. Staffelstein, 127. 

E 1 1 m a n n , St., U.-Fr., Bez.-A. Hass- 
furt, 43. 

E n b t ke i m , verschrieben statt Eubt- 
keim = D. Ober- oder Pfd. Unter- 
eubigheim, Baden, Kr. Mosbach, 
130. 

Endsee, vgl. Entzene. 

E n g 1 e r t , Franz, Schreiber in Würz- 
burg, 110. 

EnnersheimsB Markt - Einersheim, 
M.-Fr., Bez.-A. Scheinfeld, 124. 

Entzene = Endsee, D.,M.-Fr., Bez.- 
A. Rothenburg a. T., 123. 

Erbenhausen, vgl. Erhausen. 
Er bs hausen, Kd. , U.-Fr., Bez.-A. 
Karlstadt, 122. 

Erel «= Ehrl, Kd., O.-Fr., Bez.-A. 
Bamberg I. 122. 125. 

Erel brenn = Erlabrunn, Pfd., U.- 
Fr., Bez.-A. Würzburg, 15, 20, 22. 

Erhausen = Erbenhausen, Kd., 
Sachsen- Weimar, 123. 

Erk, Hanns, Bürger- und Rechen- 
meister in Würzburg, 34. 

Erlabrunn, vgl. Erelbronn. 

E r 1 a c h , W., O.-Fr., Bez.-A. Lichten- 
fels, 126. 

E r 1 e s = Erlesdorf, D. im Sachsen- 
Cobnrg'schen Amte Königsberg in 
Fr., 128, 



160 



Erwashausen (Eaershausen) =: 
Etwashausen, Vorstadt von Kitzin- 
gen auf dem linken Mainufer, 146. 
152. 

Eschenau, D., U.-Fr., Bez.-A. Hass- 
furt, 122. 

Eschenbach, vgl. Esspelbach. 

Essig, Gilgen, Procurator in Con- 
stanz, 35. 

Es sieben, vgl. Eysleben. 

Esspelbach = Eschenbach, D., 
U.-Fr., Bez.-A. Hassfurt, 125. 

Estenfeld, Pfd., U.-Fr., Bez.-A. 
Würzburg, 43, 122. 

Ethausen (Etthausen) ~ Aidhausen, 
Pfd., U.-Fr., Bez.-A. Königshofen, 
127. 128. 130. 

Etwashausen, rgl. Erwashausen. 

Euelsdorf, verschrieben statt 
Euselsdorf = Ueschersdorf, Kd., 
U.-Fr., Bez.-A. Königshofen, 128. 

Eu erb ach, Pfd., U.-Fr., Bez.-A. 
Schweinfurt, 127. 

Euerdorf, Mkt., U.-Fr., Bez.-A. 
Hammelburg, 123. 

Euershausen, vgl. Erwashausen. 

Ewaldt, Hanns, Bürger in Würz- 
burg, 120. 

Eyershausen, Pfd., U.-Fr., Bez.-A. 
Königshofen, 127. 128. 

Eysleben = Essleben, Pfd., U.- 
Fr., Bez.-A. Schweinfurt, 125. 

F. 

Fatzenbronn = Fatschenbrunn, 
Kd., U.-Fr., Bez.-A. Hassfurt, 126. 

Feig, Hanns, Bürger in Würzburg, 
119. 

Feigendorf, vgl. Feyendorf. 

Femger, Hanns ^ Bürger in Würz- 
burg, 120. 

Feuer bach, D., U.-Fr., Bez.-A. 
Gerolzhofen, 129. 

Feuer er, Hanns, Bürger in Würz- 
burg, 120. 

Feuling, Wolf, desgl. 120. 

Feyendorf = Feigendorf, W., O.- 
Fr., Bez.-A. Bambierg II. 126. 



Filchbandt = Vilchband, Pfd., 

Baden, Kr. Mosbach, 124. 
Finger, Philips, Bürger in Würz- 
burg, 119. 
Fischbacb, Pfd. ,. U.-Fr. , Bez.-A. 

Ebern, 125. 
Fischer, Jobann, Stadtschreiber zu 

Ochsenfurt, 11. 51. 
Fladungen, St., U.-Fr., Bez.-A. 

Mellrlchstadt, 43, 136. 
Fleisch mann, Hanns, Burger in 

Würzburg, 16, 119. 
Flosser, Philips, genannt Butner» 

Bürger in Würzburg, 90, 91. 
Flur heim, Oswald, Bürger und des 

Raths in Kitzingen, 148. 
Fockersleyer =s Völkersleier, D., 

U.-Fr., Bez.-A. Hammelburg, 129. 

Vgl. Verkersleyer. . 
F o 1 1 e r , Bartholme, Bürger in W^ürz- 

burg, 119. 

Forstmeister, Sigmund, 122. 

Frank, Hanns, Bürger und des Raths 
in Würzburg, 16. 42. 64. 66. 

Franken, 35. 37. 57. 60. 69. 74. 
75. 79. 83. 131. 132. 

Frankenwindheim ss Franken- 
winheim, Pfd., U.-Fr., Bez.-A. Ge- 
rolzhofen, 130. 

Frankfurt, die Stadt am Main, 6. 7. 

Fräs, Albrecht zu, ein Edelmann, 9 1 . 

Freitag, Gunz, Bürger in Kitzingen, 
152. 

Freyenhasslach ss Freihaslaoh, 
D., M.-Fr., Bez.-A. Scheinfeld, 129. 

Freymundt, Karges, Bürger zu 
Kitzingen, 162. 

Frickendorf, Kd., U.-Fr., Bez.-A. 
Ebern, 124. 

F r i e d e 1 , Valentin, Bürger in Kitzin- 
gen, 71, 151. 

Friedrich, Claus, Bürger und des 
Raths zu Würzburg, 13. 16. 22. 27. 
34. 51. 68. 119. 

— , N., Hafner in Königshofen, 92. 

Fries, Anthoni, Bürger in Kitzingen, 
152. 

Friesen hausen, Pfd., U.-Fr., Bez.- 
A. Königshofen, 128. 130. 



161 



Friess, Melchior, wohl ein Sohn 

des bischöflichen Secretärs Lorenz 

Fries, 2. 
Frisch, Hanns, Bürger in Kitzingen, 

151. 
Fröstockheim (Früstockheim) = 

Fröhstockheim, Pfd., U.-Fr., Bez.- 

A. Kitzingeu, 123. 
Fronhofen, Jörg von, Vogt auf 

Unserfrauenberg, 9 1 . 
Froschhof = Fröschhof, W., O.- 

Fr., Bez.-A. Bamberg II, 122. 
F r ue a uf , Hanns, Bürger und Schlos- 
ser in Kitziogen, 151. 
Fuchs, Anna zu Gleissen, 135. 
— , Christoph, Ritter, 121. 
— , Hanns, Bürger in Würzburg, 120. 
— , Jakob, 54, 72. 
— , Jörg zu Wunfurt, 121. 
— , Matern zu Wunfurt, 121. 
— , Pauls zu Burk(breitbach), 121. 
— , Sigmund daselbst, 121. 
— , Wilhelm daselbst, 110. 
— , Wolf zu Binbach, 109. 122. 132. 
Füllbach, Wolf von, 122. 
F ü r n b a c h , vgl. Virndorf. 
Fulsdorf, Verschreibung statt 

Triebsdorf ^ Trieb, Kd , O.-Fr., 

Bez.-A. Lichtenfels, 124. 

G. 

Gaboltzhttusen = Gabolshausen, 
Kd., U.-Fr., Bez.-A. Königshofen, 
127. 

Gänhcim, vgl. Genbach. 

Gaibach, vgl. Geubach. 

Galantz hausen = Gollmuth- 
hausen, Kd., U.-Fr., Bez.-A. Königs- 
hofen, 123. 

Gannshorn, Georg, 3. 132. 

Gate r hofer, Peter, Bürger in Würz- 
burg, 120. 

Geckenheim, Pfd., M.-Fr., Bez.-A. 
Uffenheim, 150. 

— , Conz, Bürger in Würzburg, 119. 

Geesdorf, vgl. Gesdorf. 

Geiger, Matthes, Bürger in Würz- 
burg, 90, 91. 
Würzburg im Bauernkrieg. 



Geiling, Albrecht von, 111. 
Geisel wind, Mkt., M.-Fr., Bez.-A. 

Scheinfeld, 123. 
Ge münden, St., U.-Fr., Bez.-A. 

Lohr, 43. 138. 
Gemunde = Gemünd, W., U.-Fr., 

Bez.-A. Ebern, 124. 
Genbach, verschrieben statt Gen- 
heim = Gäuheim, Pfd., U.-Fr., 

Bez.-A. Karlstadt, 122. 
Genserer, Michel, Bürger und am 

Gericht zu Kitzingen, 148, 149. 
Georg, Claus, Bürger in Kitzingen, 
. 151. 

Ger arts wind, vgl. Gerweltswind. 
Gerbertshofen, vgl. Gerpershofen. 
Gereut (Geureut) = Gereuth, Pfd., 

U.-Fr., Bez-A. Ebern, 125. 126. 

129. 135. 
Gering, Claus, Bürger in Kitzin- 
gen, 152. 
— , Hanns, Bürger in Würz bürg, 119. 
Geroldswind, vgl. Gerweltswind. 
Geroltzhoffen == Gerolzhofen, St., 

U.-Fr., Bez.-A. gl. N. , 19. 22. 43. 

147. 
Gerolzhausen = Geroldshausen, 

Kd., U -Fr., Bez.-A. Ochsenfurt, 129. 
Gerpershofen = Gerbertshofen, 

W., Württ. Jagstkr., 127. 
Gerstatt = Gross- oder Kleingarn- 
stadt, D., Sachsen-Koburg, 122. 
Gerweltswiud (Gerartswind) = 

Geroldswind, Kd., U.-Fr., Bez.-A. 

Ebern, 125. 127. 
Gestorf (Gessdorf) = Geesdorf, D., 

U.-Fr., Bez.-A. Gerolzhofen, 129. 

135. 
Geubach = Gaibach, Pfd. mitSchloss, 

U.-Fr.,Bez.-A. Gerolzhofen, 130. 137. 
Gftuder, Wolf, Bürger in Würzburg, 

119. 
G e u 1 ß f e 1 1 = Geugfeld, Kd., U.-Fr., 

Bez.-A. Gerolzhofen, 123. 
_ = Geisfeld, Pfd., O.-Fr., Bez.-A. 

Bamberg I, 126. 
Geyer, Ambrosius, 122. 
— , Eberhard, Amtmann in Uffenheim, 
150. 

11 



162 



Geyer, Florian, fränkischer Edel- 
mann, Banemhaaptmann. dl. 52. 
147. 

— , Sebastian, 122. 

— , Thoma, Bürger iu Kitzingen, 152. 

Gererrimpach == Kairiindacb, 
Pfd., O.-Fr., Bez.-A. Höcfastadt a. A., 
120. 

Geyersberg, Schloss bei Sesslach, 
O.-Fr., Bez.-A. ötaffelstein, 124. 

Geys, Niclas, genannt von Hanan, 
Doctor, Katb des Bischofs von 
Würzburg, 19. 28. 29. 38. 40. 43. , 

Gich, Conrad von, 109. 122. ' 

— , Hanns ron, 122. 

Gleich enaniberg = Gleichenberg, ' 
{iJachsen-Meiningen, 123. 125. 

Gleichmatshausen = Gleismuth- 
hausen, Kd., O.-Fr., Bez.-A. Staffel- 
stein, 126. 

Gleissen = Gleisenau, Pfd., U.-Fr., 

Bez.-A. Hassfart, 135. 
Glötz, Jobst, Bürger in Würzbui^» ! 

120. 
Gl unk (Gluck), Hanns, Bürger und ; 



Tom Ausschuss daselbst, 22. 28. 71. 
Gn Ottstadt, Georg von, 2. 3. 5. 

110 122. 
— , Hanns von, 122. 
— , Werner von, 122. 
Go b el , Jörg, Bürger von Würzburg, 

119. 
G öbel, Conz, 78- 
Gögelreut =^ Goggelgereuth , W., 

U.-Fr., Bez.-A. Ebern, 122. 
Götz, Michel, Bürger in Kitzingen, 

162. 
Golhofen = GoUhofen, Pfd., M.- 

Fr., Bez-A. Uffenheim, 124. 
Gollmuthauseu, vgl. Galantz- 

hausen. 
Gossmannsdorf, Pfd., U.-Fr., Bez.- 

A. Königshofen, 125. 126.127.128. 
G o 1 8 a m , Martin, Bürger in Kitziu- 

gen, 146. 
Gräfenholz, vgl. Grefenholtz. 
Grtlfenneuses, vgl. Greffeu Neuses. 
Graff, Fritz, Bürger in Würzburg, 

120. 



Gramschatz, vgl. Kramestein. 
Grandtwehr, Jörg. Bürger in 

Kitzingen, 152. 
Grau, Wilhelm, von Retzbach. 90. 92. 
Grefenholtz == Gräfenholz, W'., 

U.-Fr., Bez-A. Ebern, 126. 
G reffen Neuses = Gräfeuneuses, 
D., M. -Fr, Bez.-A. Scheiufeld, 123. 
129. 
Greisdorf=: Kraisdorf, Kd., U.-Fr., 

Bez.-A. Ebern, 126. 
Grett8tatt= Grettstadt,Pfd , U.-Fr., 

Bez.-A. Schweinfurt, 127. 
Grosbardorf (Grossenbardorf) •= 
Grossbardorf, Pfd., U.-Fr., Bez.-A. 
Königshofen, 127. 128. 
Gross eneib st att=r Grosseibstadt, 
Pfd., U.-Fr.. Bez.-A. Königsbofeu, 
128. 
Grossenlankheim = Grosslaug- 
heim, Mkt., U.-Fr., Bez.-A. Kitzin 
gen, 136. 137. 
Grossgarnstadt, vgl. Gerstatt. 
Grosssaarhof, vgl. Sawrhof. 
Grumbach= Burggrumbach, Pfd., 

U.-Fr., Bez.-A. Würzburg, 122. 
— , Adam von, 109. 110. 122. 132. 
— , Conrad von, der Munch zu May- 

bronn, 14. 21. 
— , Eberhard von, Chorherr zu St. Bur- 

kard, 19. 
— , Fritz von, 122. 
— , Hanns von, 109. 122. 
— , Jörg von, Domherr, 136. 
— , Weyprecht von, Domherr zu Würz- 
burg, 26. 
— , Wilhelm von, zuRimpar, 51. 122. 
Grüns, Peter, Bürger in Würzburg, 

120. 
Gruusfelt= Grünsfeld, St., Baden, 

Kr. Mosbach, 124. 
Grunsfelt hausen = Grünsfeld- 
hausen, D., Baden, Kr. Mosbach, 
124. 
Grunwald, Görg, Bürger in Würz- 
burg, 98. 
Guckelhenn *= Gückelhirn 
Kd., U.-Fr., Bez.-A. Ebern, 126. 



163 



Oünther, Jakob, Bürger in Würz- 
burg, 120. 

Ounther, Claus, desgl., 120. 

Outtenberg, Jobannes von, Dom- 
decbant in Würzburg, 2. 5. 26. 48. 
49. 50. 54. 

— , Kaspar von, 122. 

Guttmann, Couz, Kastner in Kitzin- 
gen, 141. 

H. 

Haag, vgl. Hag. 

Habulzheim = Habelsee, Pfd.. M.- 
Fr, Bez.-A. Rothenburg a. T., 124. 

Hadalogis, die heilige, Stifterin 
und Äbtissin des Klosters zu Kitzin- 
gen, 151. 152. 

JIafenbreitbach = Hafenpreppach, 
Pfd , U.-Fr., Bez.-A. Ebern, 126. 

Hag = Haag, D., M.-Fr., Bez.-A. 
Scheinfeld, 122. 

Hagen, Jobst, Bürger in Kitzingen, 
148. 

— , Jörg, Bürger zu Wtirzburg, 72. 
119. 

— , Johann, Bürger und am Gericht 
zu Kitzingen, 148. 

Hall, Hanns von, Bürger zu Würz- 
burg, 120. 

H a 1 1 e r , Bartholomes , Stadtrichter zu 
Nürnberg, 57. 

Hammelburg, St., U.-Fr., Bez.-A. 
gl. N., 69. 

Hammer, Jeronymus , Bürger zu 
Kitzingen, 146. 

Hannberg =: Henneberg , Kd., 
Sachsen-Meiningen, 123. 126. 130. 

Hanns, der lange, Schneider in 
Würzburg, 90. 91. 

Hapertshausen (Hauptshausen, 

Heipertshauseu) = Happertshausen, 

Pfd., U.-Fr., Bez.-A. Königshofen, 

127. 128. 130. 

H a r d h e i m , vgl. Herten. 

Hartersdorf= Hattersdorf, D., O.- 

Fr., Bez.-A. Staffelstein, 126. 
Has, Chilian, Bürger zu Würzburg, 
90. 91. 



Hassfurt, St., U.-Fr., Bez.-A. gl. 
N., 14. 43. 133. 134. 

Has s lach = Burghaslach (Bui'kas- 
lach), wo vergl. 

Hattersdorf, vgl. Hartersdorf. 

Haugk, Hanns ; Bürger in Würz- 
burg, 120. 

Hausen, vgl. Ringertshausen. 

Hausen, Pfd., U.-Fr., Bez.-A. 
Schweinfurt, 43. 121, 

H a y d e , Jakob, Bürger in Würzburg 

120. 
H a y n a , vgl. Hein. 

Hegau, schwäbischer Gau südlich 
der Donau, 44. 

Heidingsfeld, St., U.-Fr., Bez.-A. 
Würzburg, 43. 45. 46. 47. 48. 49. 
55. 56. 57. 60. 62. 63. 64. 65. 66. 
67. 69. '79. 84. 85. 88. 92. 

H e i 1 b r n n, St., Württ. Neckarkr., 74. 
141. 

Heilgersdorf, vgl. Heyligesdorf. 

Hein •= Hayna bei Römhild in 
Sachsen-Meiningen, 123. 

Heinach, Wolf von, 123. 

Heinmehr, Jörg , von Randersacker, 
22. 

Heinrich, Conz, Bürger in Kitzin- 
gen, 151. 

— , Hanns , Bürger iil Würzburg, 
90. 91. 

Heissner, Philipp, alter Bürger- 
meister von Würzburg, 3. 16. 23. 
30. 34. 47. 48. 50. -64. 65. 88. 119. 

Helfenstein, Graf (Ludwig), von, 
46. 

Helferich, Paulus (richtiger Hanns), 
Bürger und des Raths zu Würzburg, 
63. 67. 119. 

Hellerich = Höllrich, Pfd., U.-Fr., 
Bez.-A. Lohr, 128. 

Henbach = Heubach, D., U.-Fr., 
Bez.-A. Ebern, 124. 125. 

Henberg = Henneberg, wo vgl. 

Hendt feit — Hinfeld, Kd., Sachsen- 
Meiningen, 123. 

HendungeUj^ vgl. Hentingen. 

Henker, der, Meister Augustin, zu 
Kitzingen, 151. 152. 

11* 



164 



Henneberg, vgl. Hannberg. 

H enneberg, Graf Hermann von, 123. 

— , Graf Wilhelm tob, 70. 139. 

— , die Grafen ron, 37. 137. 

Heutingen = Hendangen, Pfd., 
U.-Fr., Bez.-A. Mellrichstadt , 123. 
128. 

H e r b a r t (Herwart), Eucharius, Bür- 
ger und Tom Ansscliuss zu Würz- 
burg, 34.72. 

Herbst, Jörg, Burger in Kitzingen, 
151. 

Herb statt, Philipp ron, Ritter, 1. 
3. 123. 

Herchsheim, Tgl. Hergsehe. 

Herdegen, Heinrich, Bürger und 
am Gericht zu Kitzingen, 148. 

Hergsehe == Herchsheim, Pfd., U.- 
Fr., Bez.-A. Ochsenfurt, 130. 

Hermann, Claus, ron Karlstadt, 22. 

— , Hanns, Bürger und Weber iu 
Kitzingen, 151. 

Herpersdorf, D. , M.-Fr. , Bez.-A. 
Scheinfeld, 129. 

H e r o 1 1 , Jobst, Bürger und des Raths 
zu Ochsenfurt, 11. 

— , Michel, Bürger in Würzburg, 119. 

— , Paul, Bürger und des Raths zu 
Würzburg, 28. 119. 

Herr, Lienhard, Bürger in Würz- 
burg, 120. 

Herten == Hardheim, Mkt., Baden, 
Kr. Mosbach, 136. 

Her wart, Balthasar, Bürger in 
Würzburg, 120. 

Hessberg, Wilhelm von, 109. 

— , Wolf von, 123. 

Hessdorf, Pfd., U.-Fr.,Bez.-A.Lohr, 
128. 

Hessen, 24. 

— , der Landgraf (Philipp) von, 69. 

Hessler, Hanns, Bürger in Würz- 
burg, 70. 71. 120. 

Hetzer, Görg, Bürger und Gold- 
schmied in Kitziugen, 152. 

Heubach, vgl. Henbach. 

Heu gl ein = Heuchelheim, Kd., O.- 
Fr., Bez.-A. Höchstadt a. A., 123. 



Heun, Jörg, Bürger in Würzbnrgr 
120. 

He7]igesdorf= Heilgersdorf, Pfd., 
U.-Fr., Bez.-A. Ebern, 124. 

Hieronymus, Vikar zu St. Barkard 
in Würzbarg, 92. 

Hilduer, Hanna, Bürger In Kitzin- 
gen, 151. 

Hilprandt, Georg, Bürger in Würz- 
burg, 90, 91. 
— , Johann, desgl. 72. 90. 91. 
Hin fei d, vgl. Hendtfelt. 

Hirl, Urban, Bürger zu Kitzingen^ 

148. 
Hirschmann, Jörg, Bürger und 

Schneider in Kitzingen, 152. 

Hirt, Cunz, Bürger zu Würzburg, 13. 
Hitenheim ■=: Hüttenheim, Pfd.^ 
U.-Fr., Bez.-A. Kitzingen, 124. 

Hochheim, beide, 20. Vgl. Mar- 
getshöchbeim und Veitshöcheim. 

Höchberg, Pfd., U.-Fr., Bez.-A. 
Würzburg, 46. 50. 55. 60. 63. 64. 

H ö 1 1 r i c h , vgl. Helierich. 

Häreden=Pfd. Ober- oder D. Unter- 
hohenried, U.-Fr., Bez.-A. Hassfurt, 
128. 

Hoestetten= Hofstetten, Kd., U.- 
Fr., Bez.-A. Ebern, 125. 

Hoffmann, Claus, Bürger und des 
Rathes zu Würzburg, 16. 42. 63. 
119. 

— , Hanns, genannt Rothanns, in 
Kitzingen, 152. 

— , Melchior, von Ochseufurt, 48. 51. 

H o f f teger , Dietz, von Karlstadt, 22. 

H o f h ei m, St., U.-Fr., Bez.-A. Königs- 
hofen, 127. 128. 

Hofstatt = Hofstetten, D., M.-Fr., 
Bez.-A. Schwabach, 129. 

Hofstetten, Kd., U.-Fr., Bez.-A. 
Ebern, 125. 

Hohenlohe, die Grafen von, 36. 

Holtzmann, Michel , Bürger ia 
Kitzingen, 152. 

Uomberg = Homburg, Mkt. und 
Schloss, U.-Fr., Bez.-A. Markt- 
heidenfeld, 43. 



165 



R o mb erg = Homburg an der Wera, 
jetzt Burgruine bei Gössenheim, 43. 

H o rn u ng , Hauus , Bürger und des 
Rathes in Würzburg, 90. 91. 

Hosenieuser, Hanns, Bürger in 
Würzburg, 120. 

H u b n e r , Endres , Bürger und des 
Rathes in Kitzingen, 148. 

Hürfeld, vgl. Hurtfeld. 

Hütten heim , vgl. Hitenheim. 

Hueter, Jörg, Bürger und Bäcker 
in Würzburg, 29. 120. 

Humertshausen = Humprechts- 
hausen, Kd., U.-Fr. , Bez.-A. Hass- 
furt, 127. 128. 

Hundeltshausen = Hundelshau- 
sen, D., U.-Fr^, Bez.-A. Gerolzhofen, 
123. 

Hungers hausen =b Ungershausen, 
D., U.-Fr., Bez.-A. Würzburg, 129. 

Hupp, Conz, Bürger und Metzger 
in Würzburg, 90. 91. 

Hurtfelt = Hürfeld, W., M.Fr., 
Bez.-A. Scheinfeld, 127. 

Hurung, Hanns, Bürger zu Würz- 
burg, 120. 

H u s s e r , Georg, Bürger in Kitzingen, 
151. 

Hütten, Bernard von, zu Birkenfeld, 
109. 110. 130. 

— , Essram (Erasmus) von, 123. 

— , Frowin von, Ritter und Mainzi- 
scher Hofmeister, 140. 141. 

— , Ludwig von, Ritter, Amtmann zu 
Kitzingen, 109. 146. 150. 

— , Ulrich von, 135. 

j. 

Jarkendo r f ( Jerkendorf) == Järken- 
dorf, Kd., U.-Fr., Bez.-A. Gerolz- 
hofen, 122. 130. 

Ibund = Ibind, 0., U.-Fr., Bez.- 
A. Königshnfen, 121. 

Jessendorf (Jesendorf) = Jessern- 
dorf, Pfd., U.-Fr., Bez.-A. Ebern, 
127. 128. 

Ingolstatt (Ingelstatt) = Ingolstadt, 
Pfd., U.-Fr., Bez.rA. Ochsenfurt, 
79. 122. 130. 150. 



Jo hanneskl ostei* (cellaS. Joannis) 
unter Wildberg, jetzt Ruine bei E. 
Johanneshof, U.-Fr.., Bez.-A. Königs- 
hofen, 137. 

I p h o f e n , St., M.-Fr., Bez.-A. Schein- 
feld, 29. 34. 

Junkersdorf, Kd., U^-Fr,, Bez.-A. 
Ebern, 125. 

— , Kd., U.-Fr., Bez.-A. Köuigshofen, 
127. 130. 

Junkershausen, D., U.-Fr., Bez.-A. 
Neustadt a. S., 128. 134. 



Kair lind ach, vgl. Geyerrimpach. 

Kaltenbronn = Kaltenbrunn, Pfd., 
O -Fr., Bez.-A. Staffelstein. 125. 

Kaltenhöfer, Pankraz, Bürger in 
Würzburg, 90. 91. 

Karlstadt, St., U.-Fr.. Bez.-A. gl. 
N., 18. 19. 22. 43. 138. 

K e h 1 e r , Fritz, von Randersacker, 2 2 . 

Kehr(e), Barbara von der, 123. 

— , Jakob von der, 123. 

Keller, Anton, Bürger und Sattler 
in Würzburg, 90. 91. 

— , Georg, Bürger in Kitzingen, 151. 

— , Hanns, Bürger in Würzburg, 72. 
90. 91. 119. 

— , Hanns, desgl. 120. 

Kerfelt = kerbfeld, Pfd., U.-Fr:, 
Bez.-A. Königsbofen, 127. 128. 130. 

Kern, Iiienhard, Bürger und Viertel- 
meister in Würzburg, 46. 119. 

Kessler, Martin, Bürger zu Würz- 
burg, 120. 

Kiffer, Veit, Bürger und des Rathes 
in Kitzingen, 148. 

Kinblat (Kynblat) = Kienfeld, D., 
O.-Fr., Bez.-A. Höchstadta.A., 129. 

Kircheich = Kirchaich, Kd. , U.- 
Fr., Bez.-A. Hassfurt, 122. 

Kirchlauter, Pfd., U.-Fr., Bez.-A. 
Ebern, 122. 

Kirchschönbach, Pfd., U.-Fr., Bez.- 
A. Gerolzhofen, 129. 

Kissingen, St., U.-Fr., Bez.-A. gl. 
N., 43. 



166 



Kitzingen, St., U.-Fr., Bez.-A. gl. 
N., 69. 145 flf. 
Befestigung: 
Thore, 145. 
Thürme: Valterthurm, 145. 149. 

153. 
Zwinger, 145. 
Gassen: Vischgasse, 145. 

Gebäude: 
Kloster, 149. 151. 153. 
Rathhaus, 145. 146. 147. 150. 151. 
Spital, 149. 
Höfe und Plätze: 
Leydenhof, 151. 
Kirchhof, 145. 
Marktplatz, 145. 151. 
Verwaltung: 
Ausschuss, 146. 147. 160. 
Bürgermeister und 
Rath, 145. 147. 148. 149. 150. 153. 
Viertelmeister, 146. 147. 150. 
VorsUdt, 146. 

— Erwashausen (Euershausen) = 
Etwashausen, 146. 
Kleinbardorf, Pfd., U.-Fr., Bez.- 

A. Königshofen, 127. 
Kleineibstadt, vgl. Eibstatt. 
Kleingarnstatt, vgl. Gerstatt. 
Kleinmonster = Kleinmünster, 
Kd.,ü.-Fr., Bez.-A. Hassfurt, 128. 
130. 
Kleinsaarhof, vgl. Sawrhof. 
Kleinsteiuach, Kd., U.-Fr., Bez.- 

A. Hassfurt, 128. 130. 
Klingenberg, Schloss bei V^ipfeld, 
einstiger Amtssitz, U.-Fr., Bez.-A. 
Schweinfurt, 43. 

Klingenschmiedt, Heinrich, Bür- 
ger und Apotheker in Würzburg, 
90. 91. 

Klosterheidenfeld, Pfd., U.-Fr., 
Bez.-A. Schweinfurt, 43. 

K n ö r i n g , Hanns, Bürger in Kitzin- 
gen, 151. 

Knot, Heinrich, von Weyda» Pfleger 
zu Schwartzenbinick, 76. 

K ober er, Georg, Carthäuser- Prior 
in Nürnberg, vorher in Würzburg, 
56. 60. 61. 

Koburg, Hauptstadt des Herzog- 
thums Sachsen-Koburg, 69. 



Koch, Hanns, Bürger in Würzburg, 

120. 
Königshofen, St., U.-Fr., Bez.-A, 

gl. N., 42. 43. 69. 92. 127. 
— , das Amt zu Sulzdorf, 134. 
— , an der Tauber = Tauberkönigs- 

hofen, St., Baden, Kr. Mosbach, 78. 

149. 
Kopier, Hanns, Bürger in Kitzingen, 

151. 
Körner, Hanns, Bürger in Würzburg, 

120. 
Kosten, vgl. Kost. 
Kohl, Jakob, aus Eibelstadt, oberster 

Bauernhauptmann, 10. 72. 78. 89. 
Kolb, Hanns, von Arnstein, 22. 
Kolbach , Keinhard, Bürger in Würz- 
burg, 120. 
Kold reger, Michel, Scharwächter 

in Würzburg, 98. 
Konigken muhl = Mühle bei Kö- 
nigheim in Baden, Kr. Mosbach; 

dieselbe besteht nicht mehr. 129. 
Korel, Fritz, Bürger in Kitzingen, 

151. 
Kost = Kosten, D., O.-Fr., Bez.-A. 

Lichtenfels, 127. 
Kotzenweid = Kurzenwind, W., 

U.-Fr.. Bez.-A. Ebern, 125. 
Kraiddorf, vgl. Greisdorf. 
Kramestein, Versch reibung für 

Krameschneit = Gramschatz, Pfd., 

U.-Fr., Bez.-A. Karlstadt, 1.30. 
Kranch, Anton, von Erlabmnn, 22. 
Kraus, Hanns, Bürger in Würzburg, 

70. 
— , Peter, Bürger in Kitzingen, 151. 
— , Wolf von Volkach, 22. 
Kraut he im, Pfd., U.-Fr., Bez.-A. 

Gerolzhofen, 130. 
Krensheim, vgl. Chremsen. 
Kreulsheim =» Crailsheim, St, 

Württ. Jagstkr., 123. 
— , Barbara von, 123. 
— , Wolf von, 123, 137. 
Krim, Hanns, der alte, Bürger in 

Kitzingen, 147. 
Krug, Hanns, Bürger in Kitzingen, 

151. 



167 



Krumb, Michel, Bürger inKitzingen, 
151. 

Külwein, Cunz, Bürger in Würz- 
burg, 119. 

Kul8heim = Külsheim, St., Baden, 
Kr. Mosbach, 140. 

K u mp ff, Ehrenfried, von Rotenburg, 
67. 72. 

Kunde], Fritz, Bürger zu Würzburg, 
119. 

Kurtz, Hans, Bürger in Kitzingen, 

151. 
Kurzenwind, vgl. Kotzenweid. 



L a m = Lahm, Pfd., O.-Fr., Bez.-A., 
Staffelstein, 124. 

Langeberg = Schloss Langeuberg. 
Württemb. Jagstkr., 36. 

Langendorf f, Endres, Bürger in 
Würzburg, 120. 

Lang ermann, Fritz, voniphofen, 51. 

Langfeit = Langenfeld, Pfd., M.- 
Fr., Bez.-A. Scheinfeld, 127. 

Lauda^ St., Baden, Kr. Mosbach, 136. 

Laudenschmidt, Hanns, Bürger 
in Kitzingen, 149. 151. 

Lebenhan, Kd. , U.-Fr., Bez.-A. 
Neustadt a. S.. 122. 

Leigfeld, Schloss, 36. Verschreib- 
uug statt Langeberg, wo vgl. 

lieinach, Kd., U.-Fr., Bez.-A. Kö- 
nigshofen, 126. 127. 

Leininge r, Hanns, Bürger und 
Bader zum Löwen in Würzburg, 89. 

Leissner, Jörg, Bürger zu Würz- 
burg, 120. 

— , Wilhelm, Rathsdiener in Würz- 
burg, 53. 

L e m b a ch , Stephan, Bürger in Würz- 
burg, 120. 

Lentershausen t=.Leudershausen, 
Pfd., U.-Fr., Bez.-A. Königshofen, 
128. 130.*) 

L ermann, Claus, Bürger in Würz- 
burg, 90. 91. 

— , Hanns, desgl., 72. 

L e 8 c h , Stephan, von Gerolzhofen, 22. 

Leuchten berg, Landgraf von, 124. 

•) Leutershansen auf S. 128 und 130 ist 
Verschreibung für Lentershausen. 



Leutershansen, Kd , U.-Fr., Bez.- 
A. Neustadt a. S., 127. 

Leutzendorf = Leuzendorf, Pfd., 
U.-Fr., Bez.-A. Ebern, 121. 

Leynbach = Unterleimbach, Pfd., 
M.-Fr., Bez.-A. Scheinfeld, 124. 

Lichtenberg, Schloss und einstiger 
Amtssitz, Sachsen- Weimar, 123. 

Lichtenstein, Erhard von, 109. 

— , Hanns von, zum Geyersberg, 124. 

— , Johannes von, Domherr zu Würz- 
burg und Landrichter des Herzog- 
thums zu Franken, 5. 26. 55. 89. 
132. 137. 

— , Lorenz von, 132. 

— , Lukas, von, 124. 

— , Wendel von, 124. 

— , Wolf von, 124. 

Lieber, Peter, Bürger in Würzburg, 
119. 

Liesberg (Lyssberg) = Lisberg, 
Pfd., O.-Fr., Bez.-A. Bamberg 11, 
122. 126. 

Lilsfeld = Lülsfeld, Pfd., U.-Fr., 
Bez.-A. Gerolzhofen, 130. 

Lindelbach, Pfd., U.-Fr., Bez.-A. 
Ochsenfurt, 124. 

Linden, vgl. Lynden. 

Lindflur, vgl. Lyndflur. 

Link, Hanns, Kämer in Würzburg, 
98. Vgl. Bermeter. 

, des Woltzen Knecht in Kitzin- 
gen, 152. 

Löffelholtz,*) Jörg Kaspar — 

— , Hanns Wilhelm — 

— , Michel — 

— , Jörg — die jungen und älteren, 
alle zu Meisendorf, 124. 

Lohrbach, vgl. Losbach. 

Lonerstatt = Lonnerstadt, Mrkt., 
O.-Fr., Bez.-A. Höchstadt a. A., 57. 

Loreutz, Endres, Bürger in Würz- 
burg, 42. 119. 

Losbach = Lohrbach, W., M.-Fr., 
Bez.-A. Rothenburg a. T., 127. 

Ludwig, Pfalzgraf, Churfürst, 1 . 85. 

*) Öropp coli. III. 172 hat Lauffenholtz. 



168 



Lülsfeld, ygl. Lilsfeld. 

L u tz,von Scheckenbach, vgl. Schecken- 
bach. 

L y n d e n = Linden oder zu der Linden, 
Kd., Sachgen-Meiningen, 123. 

Lyndflur = Lindflur, Kd., U.-Fr., 
Bez.-A. Würzburg, 129. 

JI. 

M a ck e 1 , Hanns, Bürger in Kitzingen, 
146. 

Mahler, Stephan, Bürger und Ge- 
treidmeister in Würzburg, 24. 

Maidbronn, vgl. Maybronn. 

Mail es, vgL Meiles. 

Mainstockheim, Pfd., U.-Fr. 
Bez.-A. Kitzingen, 123. 137. 

Mainz, der Bischof von, 35.135.140 

— , Stift, 140. 

— , der Statthalter von. 1. 

— , der Coadjutor von, 85. 

Mandawe = Manau, Pfd., U.-Fr., 

Bez.-A. Königshofen, 127. 
Mang, Bernard, Bürger in Würzburg, 

Mannsdorf = Manndorf, W., O.- 

Fr., Bez.-A. Bamberg II, 127. 
Marbach, vgl. Marpach. 

Margetshöchheim, U.-Fr., Bez.- 
A. Würzburg, 20. ! 

M a r k a r t , Hanns, von Eibelstadt, 1 0. i 
Markert, Hanns, Bürger in Kitzin- j 
gen, 149. 151. 

Marktbibart, vgl. Bibart. 
Marktbreit, vgl. Unternbreit. 
Marktbürgel, vgl. Burgel. 

Markteinersheim, vgl. Enners- 

heim. 
Maroltzweisach^ Maroldsweisach, 

Pfd., U.-Fr., Bez.-A. Ebern, 126. 
Marpach = Marbach, D., U.-Fr. 

Bez.-A. Ebern, 126. * 

Marr, Hanns, Bürger zu Kitzingen, 

Marschalk, Hanns, zu Wasmuth- 

hausen, 135. 
— , Hanns von Ostheim, 125. 
- , Hieronymus, 125. 
— , Jörg von Waltershausen, 125. 



• Marstetter Hofea= Marstadt, W., 
Baden, Kr. Mosbach, 129. 
Martiusheim, vgl. Mernsheim. 
Ma8pach= Massbach, Pfd., U.-Fr., 

Bez.-A. Kissingen, 125. 
Massbach, Hanns von, 125. 
— , Philipp von, 109. 

Maybronn == Maidbronn, Kd., U.- 
Fr., Bez.-A. Würzburg, 14. 
Mayer, Hanns, Bürger und Getreid- 
meister in Würzburg, 24. 119. 
I Mechriet (Mechrct) = Mechenried, 
I Pfd., U.-Fr., Bez.-A. Hassfurt, 127. 
; 130. 

Meiles (Meyles) = Mailes, Kd., U.- 
Fr., Bez.-A'. Königshofen, 125. 127. 
128. 

Meiningen, Hauptstadt des Her- 
I zogthums Sachsen -Meiningen, 35. 
43. 69. 

, Melanchthon, Philipp M., 41. 
\ Mellrichstadt (Melierstatt), St, 

U.-Fr., Bez.-A. gl. N., 43. 69. 123. 
Meisen dorf = W. Ober- oder D. 

Unter -Meisendorf, O.-Fr., Bez.-A. 

Bamberg II, 124. 

Memelsdorf= Memmelsdorf, Pfd., 

U.-Fr., Bez.-A. Ebern, 124. 
M e n k 1 e , Wolf, Bürger in Würzburg, 

119. 
Ment hausen = Mendhausen, Kd., 

Sachsen-Meiningen, 123. 
M er kl in, Philips, Bürger und des 

Raths in Würzburg, 42. 64. 66. 84. 

119. 
Mergentheim, St., Württ. Jagstkr. 

69. 79. 147. 

Merlach,' D., O.-Fr , Bez.-A. Staffel- 
stein, 124. 
Mernsheim =« Martinsheim, Pfd., 

U.-Fr., Bez.-A. Kitzingen, 124. 
Merte, Endres, Bürger in Kitzingen. 

151. 
Mertel, Martin, Stadtschreiber zu 

Königshofen i. Gr., 42. 43. 
Mertin, Spitalmüller und Bürger 

in Würz bürg, 120. 
Mertz,Hanns,BürgerinKitzingen,152. 
Mertzbach = Kd. Ober- oder Pfd. 

Untermerzbach , U.- Fr. , Bez. - A . 

Ebern, 124. 125. 126. 



169 



Meschio, Hanns, Bürger in Würz- 
burg, 98. 

Metzger, die in Kitzingen, 149. 

Meule, Hanns Chilian, Bürger zu 
Kitzingen, 151. 

M e u n , Matthias, Dechant zum Neu- 
münster in Würzburg, 19. 

Meyer, Endres, Bürger und Schlosser 
zu Würzburg, 120. 

— , Fritz, Bürger in Würzburg, 119. 

— , Heinz, Bürger in Kitzingen, 152. 

— , Jakob, desgl., 152. 

Miltenberg, St., U.-Fr., Bez.-A. 
gl. N., 46. 69. 

Miltenberger, Hanns, Mönch zu 
St. Stephan in Würz bürg, 44. 

Miltz = Milz, Kd., Sachsen-Mei- 
nlDgen, 123. 

— , Burkard von, Domherr zu Würz- 
burg, 66, 

— , Hanns von, 109. HO. 125. 

Minner, Hanns, Bürger in Würz- 
burg, 120. 

Mirsbach = Mürsbach, Pfd., U.- 
Fr., Bez.-A. Ebern, 43. 124. 

Mittelstrey = Mittelstreu. Pfd., 
U.-Fr., Bez.-A. Mellrichstadt, 123. 

Mönchgew, d. h. die Besitzungen 
des Klosters Ebrach, 135. 

M ö n c h h o f e n (Munchhof) — Mönchs- 
hof, E., U.-Fr.. Bez.-A. Mellrich- 
stadt, 129. 

Moesbach, verschrieben statt Mörl- 

bach, Pfd. , M.-Fr. , Bez.-A. Uffen- 

heim, 127. 
Mörder, Endres, Viertel meister und 

Getreidmeister in Würzburg, 24. 

42. 70. 119. 
M ö 8 8 1 e i n (Mössle), Lienhard, Bürger 

in Kitzingen, 147. 152. 
Mohr, Martin, Bürger in Würzburg» 

120. 
Morsau = Morlesau, Kd. , U.-Fr., 

Bez.-A. Hammelburg, 128. 129. 
Moses, ein Jude. 92. | 

Motschidler, Quirin, zu Reins- j 

bronn, 125. I 

Münster, Engelhard- von, 125. ! 

Mürsbach, vgl. Mirsbach. j 



Mu hl hausen =s Mühlhausen, St., 
Preuss. Prov. Sachsen, 69. 

Mulbach = Mühlbach, D., U.-Fr., 
Bez.-A. Neustadt a. S., 129. 

Mulfelt (Muhlfelt) = Mühlfeld, Pfd., 
Bez.-A. Mellrichstadt, 123. 

Muller, Hanns, Bürger und Holz- 
mann in Kitzingen, 152. 

— , Jörg, Bürger und Buchführer in 
Würzburg, 90. 91. 

— , Martin, Bürger in Würzburg, 120. 

Mur statt (Muuerstatt) = Münner- 
stadt, St., U.-Fr., Bez.-A. Kissingen, 
43. 69. 123. 

N. 

N., Hanns, von Retzbach, 22. 
N., ein Schmied bei der Kapelle zu 
Wüi-zburg, 98. 

Nah, Balthasar, Bürger in Kitzingen, 
151. 

Na dl er, Oswald, dsgl., 151. 

Nassa = Nassach, Pfd. im Sachsen - 
Koburg'schen Amte Königsberg i.Fr. 
127. 128. 

Neckar gartach. D.,W^ürtt.Neckar- 
kreis, 140, 141. 

Neckar thal, die Bauern aus dem- 
selben, 46. 49. 51. 60. 64. 66. 67. 

Neideck, ein Theil des W. Rotten- 
stein. U.-Fr., Bez.-A. Königshofen. 
128. 

Ne 8 1 1 e i', Valtin, Bürger in Kitzingeu, 
150. 

Netzel, Hanns, Schultheiss, 51. 

Neuberg, Ernst von dem, 125. 

— , Fritz von dem, 125. 

Neudorf =? Neundorf, D., O.-Fr., 
Bez.-A. Staöelstein, 124. 

Neuendörffer, Hanns, Bürger in 
Wttrzburg, 120. 

N e u n d ö r f f e r , Hanns, genannt Bauer, 
Bürger zu Würzburg, 120. 

Neuhausen, D., O.-Fr., Bez.-A. Bam- 
berg II, 126. 

Neu mann, Jakob, Bürger zu Würz- 
burjr, 98. 

Neusers, Das Amt, 43. 

— , Kd., U.-Fr., Bez.-A. Königshofen, 
128. 

— , Kd., U.-Fr., Bez.-A. Gerolzhofen, 
122. 



170 



Neustadt a. A., St., M.-Fr., Bez.-A. 

gl. N., 57. 148. 
— , unter Salzburg, St., U.-Fr., Bez.-A. 

gl. N. 14. 43. 69. 
Nichte,*) Vitus, 115. 
Niclashausen, vgl. VVickelshausen. 
Niederblechfeld, (Niedernbleoh- 

feld) = Unterpleichfeld, Pfd., U.-Fr. 

Bez.-A. Würzburg, 122. 
Nieder leinach = Uuterleinach, 

Pfd. U.-Fr., Bez.-A. Würzburg, 20. 
Niedcrndorf, D., O.-Fr., Bez.-A. 

Höchstadt a. A., 129. 
Nieder wehrn ^= Niederwern, Pfd., 

U.-Fr., Bez.-A. Schweinfurt, 125. 130. 
Nordheim, Pfd., U.-Fr., Bez.-A. 

Mellrichstadt, 126. 
Nuchterntrunken, Claus, Bürger 

in Kitzingen, 149. 152. 
Nürnberg, Stadt in M.-Fr., 6.* 56. 

57. 60. 61. 62. 74. 75. 77. 79. 81. 138. 
— , Der Rath daselbst, 56. 57. 60. 61. 
Nurmberger (Nürnberger), Hanns, 

Bürger in Würzburg, 70. 120. 

N u 8 s e t , Ulrich, Bürger in Kitzingen, 
151. 

Nustenbach, Utz von, 109. 

0. 

Oberbaibach, Pfd., Baden, Kr. 
Mosbach, 128. 

Oberebersbach, vgl. Ebersbach. 

Obereissfeld = Oberessfeld, Pfd. 

U.-Fr., Bez.-A.Königshofen, 127. 128. 
Oberelldorf, vgl. Eltdorf. 
Obereschenbach, Kd., U.-Fr., 

Bez.-A. Hammelburg 128. 
Obereubigheim, vgl. Enbtkeim. 
O b ereu er h e im, Pfd., U.-Fr., Bez.-A. 

Schweinfurt, -135. 
Oberhohen ried, vgl. Höreden. 
Oberleinach, Pfd., U.-Fr., Bez.-A. 

Würzburg, 20. 
Obermeisendorf, vgl. Meisendorf. 
Obermerzbach, vgl. Mertzbach. 
Obern breit, Pfd., U.-Fr., Bez.-A. I 

Kitzingen, 137. | 

*) Ein Heinrich von Nichte wird i. J. 1260 
unter den Würzburger Bürgern genannt. Vgl. 1 
Fries bei Ludewig 571. 



Obernelzbach=^ Obereisbach, Mkt., 
U.-Fr-, Bez.-A. Neustadt a. S., 126. 

Obernlimbach = Oberlaimbach, 
Pfd., M.-Fr., Bez.- A. Scheinfeld, 127. 

Obernmelkach, Verschreibung 
statt Obern volkach -= Obervolkach, 
Pfd.,U.-Fr.,Bez.-A.Gerolzhofen,130. 

Obernrimpach = Oberrimbach, 
D., M.-Fr., B.-A. Scheinfeld, 129. 

O bernscheinfeld = Oberschein- 
feld, Mkt., M.-Fr., Bez.-A. Schein- 
feld, 124. 127. 

Obernschwappach= Oberschwap- 
pach, Kd., U.-Fr., Bez.-A. Hassfart, 
130. 

Oberschleichach, vgl. Schleichach. 
Obersontheim, vgl. Suntheim. 
Oberspiesheim, vgl. Spiessheim. 
Oberstrey= Oberstreu, Pfd., U.-Fr., 

Bez.-A. Mellrichstadt, 123. 
O b e r V 1 k a c h , vgl. Obernmelkach. 
Oberwern, Kd., U.-Fr., Bez.-A. 

Schweinfurt, 130. 

Oberwittenhausen=Oberwittig- 
hausen, Baden, Kr. Mosbach, 124. 

O b s e r , Fritz, Bürger in Würzburg, 1 20. 

— , Michel, desgl., 120. 

Ochs, Achaz, 125. 

Ochsen fürt, U.-Fr., Bez.-A. gl. N., 
11. 19. 25. 34. 69. 142. 146. 148. 

Ochsen thal, vgl. Ossenthal. 

c h s n e r , Chilian, Bürger zu Würz- 
burg, 13. 46. 119. 

— , Conrad, Bürger und des Rathes 
zu Würzburg, 3. 13. 66. 119. 

— , Conz, der junge, Bürger in Würz- 
burg, 120. 

— , Hanns, dsgl. 90, 91. 

Odenwald, die Bauern aus demsel- 
ben, 46.49. 51.56. 64. 66.67. 140. 149. 

Oecker8hausen = Eckardshausen, 
Kd., U.-Fr., Bez.-A. Schweinfurt, 122. 

Oest hausen = Osthausen , Kd., 
U.-Fr., Bez.-A. Ochsenfurt, 130. 

Ohem, Heinz, Bürger in Würzburg, 
120. 

O r 1 1 e i n (Ortle), Stephan, Bürger in 
Kitzingen, 147. 151. 



171 



Orttle, Hanns, dsgl. 152. 

088enthal = Ochsenthal, W., U.-Fr., 
Bez.-A. Hammelburg, 128. 129. 

Osthausen, vgl. Oesthausen. 

O 8 1 h e i m vor der Rhön, St., Sachsen- 
Weimar, 123. 126. 

— , Kd., U.-Fr., Bez.-A. Königshofen, 
124. 

— , Philips von, 126. 

Othershausen== Ottenhausen, jetzt 
Wüstung bei Rapper shausen, U.-Fr., 
Bez.-A. Mellrichstadt, 134. 

Ott, Hanns, Bürger in Kitzingen, 151. 

Otto Heinrich, Herzog von Bayern, 
Pfalzgraf bei Rhein, 85. 



Paumer, Peter, Bürger in Wüi-z- 

burg, 120. 
Petersdorf, vgl. Bethendorf. 
Pfaff, Heinz, Bürger in Kitzingen, 

152. 
Pfaffendorf, Kd., U.-Fr., Bez.-A. 

Ebern, 125. 
Pfarr weis ach (Pharweisig) , Pfd., 

U.-Fr., Bez.-A. Ebern, 124. 125. 
Pfennig, Martin, Bürger und am 

Gericht zu Kitzingen, 1 48 und desden 

Knecht, 152. 

P fister, Chilian, Bürger in Würz- 
burg, 120. 

— , Cunz, dsgl., 120. 

— , Philips, yon Arustein, 22. 

— , Stephan, Bürger in Würzburg, 119. 

Pflaum, Hieronymus, Bürger in 
Kitzingen, 152. 

Philippus, 41. Vgl. Melanchthon. 

Poliander, Pseudonym für Gro- 
mann , Johann , Domprediger in 
Würzburg, 6. Vgl. Pierer, Univ.- 
Lex., Bd. 13, S. 77. 

Pommersfelden, vgl. Bommers- 
felden. 

Popp, Lienhard, Bürger in Kitzingen. 
152. 

Poppenlauer, vgl. Boppenlauer. 

Poppenhausen, vgl. Boppenheuser 
Hove. 



Poppenrod, vgl. Boppenrode. 

Posse, Chilian, vgl. Bess. 

Possenheim, vgl. Bossenheim. 

Preithut, Conz, Bürger in Kitzingen, 
146. 151. 

P renn er, Ott, Bürger in Kitzingen, 
152. 

Priesendorf, vgl. Brissendorf. 

Prosselsheim, vgl. Brossaltzheim. 

Pruckner, Fritz, Bürger in Kitzin- 
gen, 152. 

Prühl, vgl. Briel. 

Prügel, Peter, Bürger in Würzburg, 
90. 91. 

Püssensheim, vgl. Bussentzheim. 

Q 

Qaerbach,W., U.-Fr., Bez.-A. Neu- 
stadt a. S., 129. 

R. 

Rabelsdorf, Kd., U.-Fr., Bez.-A. 
Ebern, 125. 

Rander sacker, Mkt, U, -Fr., Bez.-A. 

Würzburg, 20. 22. 
Rannung= Rannungen, Pfd., U.-Fr., 

Bez.-A. Kissingen, 125. 
Rapolt, Caspar, Bürger und vom 

Ausschuss in Würzburg, 54. 119. 
Rappershausen, vgl. Rauperts- 

hausen. 
Rath, Bernard, Bürger in Kitzingen, 

152. 
Ratolff, Thoma, dsgl. 152. 
R a u f f t , Sebald, Bürger und des Rathes 

zu Kitzingen, 148. 
Rauper shausen ss Rappershausen, 

Pfd., U.-Fr., Bez.-A. Mellrichstadt, 

126. 
Reben st einer, Claus, Bürger in 

Würzburg, 71. 119. 
Rechberg, Wilhelm von, 125. 187. 
Rechelbach, Verscbreibung statt 

Recheldorf, D., U.-Fr., Bez.-A. Ebern, 

124. 125. 126. 
Rechenberg =: Reichenberg, Kd. 

mit Schloss, U.-Fr., Bez.-A. Würz- 
burg, 129. 



172 



Rechcldorf (Regeldorf), vgl. Recbel- 

bach. 
Reckendorf, vgl. Rockendorf. 
Recke rshause 11 = Reckertshausen, 

Kd ,U.-Fr., Bez.-A.Königshofen, 127. 
Regmesdorf=sReichnianusdorf, Kd., 

O.-Fr., Bez.-A. Bamberg II, 127. 
Reiclielsberg, Scblosa, luiu Ruine, 

bei Aub, 1. 
Reicbenbergy vgl. Recbenberg. 
R e i c b 1 i n , Bastian, Bürger in Würz- 

burg, 29. 

Reicli mannsdor f , vgl. Kegmes- 

dorf. 
Reinartswind = Keinbards winden, 

E., U.-Fr., Bez.-A. Hassfurt, 121. 

Reineck (Rieueck), Jobannes von, 
Dotnberr und Propst zu Stift llaug 
in Würzburg, 3. 5. 27. 55. 

— , die Grafen von, 137. 

Reinbardt. Micbel , Bürger in 

Kitzingeu, 152. 
— , Stepban, dsgl., 152. 
Reinsbronn = Reinsbrunn, Pfd., 

Wttrtterab. Jagstkr., ^25. 

R e i n 8 te i n (Rbeinstein), Caspar von, 
92. 121. 

Reiser, Peter, Bürger in Würzburg, 
120. 

Reite r8wisen = Reiterswiesen, Kd., 
U.-Fr., Bez.-A. Kissingen, 123, 125. 

Remeshofen = Römersbofen, Kd., 
U.-Fr., Bez.-A. Hassfurt, 130. 

Rempeisdorf = Römelsdorf, D., 
U.-Fr., Bez.-A. Ebern, 125. 

Renner, Micbel, Bürger in Würz- 
burg, 119. 

Retzbach, Mkt., U.-Fr., Bez.-A. 
Karlstadt, 20. 90. 92. 

Rens, Conz, Bürger und Viertel- 
meister zu Wüi-zburg, 90. 91. 

Rbeiniscb, Georg, Landscbreiber 
zu Würzburg, 110. 

Rböne, Ritterort, 110. 

R i e d e n = Riedenbeim, Pfd., U.-Fr., 
Bez.-A. Ocbsenfurt, 136. 

Riedern, Philips von, 125. 

Riedmühle, vgl. Riemubl. 



Riemenscbnei der, Tilmau, Bild- 
schnitzer und des Ratbs zu Würz- 
burg, 90. 91. 

R i e m II hl =% Riedmühle, U.-Fr., Bez- 
A. Hassfurt, 127. 

Rimbacb, vgl. Rindtbacb. 

Rimpach, Pfd., U.-Fr., Bez.-A. Ge- 
rolzboteu, 130. 

R i m p a r , Pfd., U.-Fr.. Bez.-A. Würz- 
burg, 51. 122. 

Rindtbacb = Rimbacb, W., M.-Fr.. 
Bez.-A. Neustadt a. A., 123. 

Ringerts hausen, wohl Pfd. Hauseo, 
U.-Fr., Biz.-A. Karlstadt, 122. 

Rockendorf. Verschrieben statt 
Reckendorf, Kd., U.-Fr., Bez.-A. 
Ebern, 125. 

Rodhausen =B Rothhausen, Kd., U.- 
Fr., Bez.-A. Kissingen, 126. 

Rödelmaier, vgl. Roteimer. 

Rödelsee, vgl. Rotelsee. 

Römelsdorf, vgl. Rempeisdorf. 

Römer shofen, vgl. Remeshofen. 

Römbild, vgl. Rombilt. 

Röttingen, vgl. Rotingen. 

Rom bach, Micbel, Bürger und des 
Raths zu Kitzingen, 148. 

Rombilt =s Römbild, St., Sachsen- 
^Meiningen, 123. 134. 

Ronssdorf, wohl Rudendorf, D., 
U.-Fr., Bez.-A. Ebern, 124. 

Rosenau, Sigmund von, 130. 

Rosenbach, Cunz von, 109. 

Rosenberg, Jörg von, Amtmann zum 
Reicheisberg, 1. 92. 121. 125. 

Roscubirkach, D., M.-Fr., Bez.-A. 
Scheinfeld, 129. 

Rossrietb, vgl. Rostatt. 

R s t a 1 1 , kaum Rossstadt, Kd., U.-Fr., 
Bez.-A. Hassfurt, 123, sondern Ver- 
schreibung für Rossrieth, Kd., U.-Fr., 
Bez.-A. Mellrichstadt. 

Rotelmer= Rödelmaier, Pfd., U.- 
Fr., Bez.-A. Neustadt a. S., 129. 

Rotel see = Rödelsee, Pfd., U.-Fr., 
Bez.-A. Kitzingen, 123. 130. 

Roten h an, Asmus von, 125. 

— , Hanns von, 109. 110. 125. 

— , Lutz von, 125. 

— , Martin von, 125. 



173 



Roten 1» an, Sebastian von, Ritter, 
Doctor, Hofmeister des Bischofs von 
Würzburg, 1. 2. 5. 36. 63.89.109. 
125. 

Rothenburg (Kotenburg , Rotten- 
burg), St., M.-Fr,, Bez.-A. gl. N., 
35. 69. 88. 110 111. 138. 147. 

— , Landwehr, 1. 35. 138. 

Rothenfels (Rotenfels), St., U.-Fr., 
Bez.-A. Lohr, 43. 

Rothenstein =3 Rottenstein, W., 
U.-Fr., Bez.-A. Königshofen, 123. 
128. 130. 

Roth hausen, vgl. Rodhausen. 

R o t h 1 e , Endres , Bürger in Würz- 
burg, 120. 

Rotingen= Röttingen, St., U.-Fr., 
Bez.-A. Ochsenfurt, 136. 

R u c k 1 e (Rückel) , Stephan , Bürger 
in Würz bürg, 90. 91. 

Rudendorf, vgl. Ronssdorf. 

R u d i g e r , Hanns, Bürger und Schnei- 
der in Würzburg, 90. 91. 

— , Lienhard, Bürger in Würzburg, 
119. 

R u d e n h a u s e n = Rüdenhausen, 
Mrkt., U.-Fr., Bez.-A. Gerolzhofen, 
122. 

R u g h e i m (Rügen) = Rügheim, Pfd., 
U.-Fr., Bez.-A. Königshofen, 125. 
126. 127. 128. 

Rumeishausen, wohl Rundelshau- 
sen, Kd., U.-Fr., Bez.-A. Schwein- 
furt, 123. 

S. 
Saal, vgl. Sal. 
Saarhof, vgl. Sawrhof. 
Sachsen, der Herzog von, 69. 
Sainsheim, Michel von, Domherr 

zu Würzburg, 2. 66. 78. 87. 
— , Wolf von, 127. 
Sal = Saal, Mrkt., U.-Fr., Bez.-A. 

Königshofen, 123. 
Saltzburg, die. Vgl . Neustadt unter 

Saltzburg. 
— , Voit Otto von, 109, 135. 
— , — Sigmund von, 129. 
— , — Wilhelm von, 135. 



Sambach -•= Untersambach, Kd., 

U.-Fr., Bez.-A. Gerolzhofen, 123. 
Sandhofe = Sandhof, W., U.-Fr., 

Bez.-A. Ebern, 125. 
Sattler, Lorenz, Bürger in Würz- 
burg, 120. 
— , der junge, Bürger in Kitzingen, 

151. 
Sawr, Bastian, Bürgerin Kitzingen, 

151. 
Sawrhof (Saarhof) = Gross- und 

Kleinsaarhof, U.-Fr., Bez.-A. Ebern. 

126. 
Schalmayer» Hanns, Bürger in 

Kitzingen, 151. 
Schaum berg, Gundel von, 126. 
— , Hanns von, 126. 
— , Lorenz von, 126. 
— , Sylvester von, 109. 
— , Wilhelm von, zu Tondorf, 126. 
Scheckenbach, Lutz von, in 

Kitzingen, 151. 
Scheffer, Hanns, Bürger und Krä- 
mer in Kitzingen, 152. 
Schein feldt, Caspar, Bürger und 

des Raths zu Kitzingen, 148. 
Schell, Hanns, von Iphofen, 78. 80. 
Schempfen, die: 

Conz, 127. 
Jörg, 127. 
Schenk, Carle, 124. 
— , Hieronymus von Sunaw, Ritter, 

28. 29. 38. 39. 40. 43. 48. 132. 
— , Lorenz von Sienaw, 126. 
Schopf = Oberschüpf, D. , Baden, 

Kr. Mosbach, 125. 
Scheps, H., U.-Fr., Bez.-A. Ebern, 

124. 
Scherpf (Schrepf), Pankraz, Bürger 

in Kitzingen 146. 147. 
Dessen Knecht, 152. 
S c h e r t e 1 , die : 

Hanns, 127. 

Valtin, 127. 

Scheu, Fritz, Bürger in Würzburg, 

119. 
S ch i e 1 e r , Hanns, Rothschmied und 

Rathsdiener in Würzhurg, 89. 



t74 



Schiller, Wilhelm, Bürger in 
Kitzingen. 151. 

Schimmel, Clans, Bürger in Würz- 
bnrg, 120. 

Schirmer, Jörg und 
— , Hanns, Brüder, Bürger in Würz- 
burg, 90. 91. 

Schleichach = Oberschleichach, 
Pfd., U.-Fr., Bez-A. Hassfurt, 121. 

Schlüsselfeld, St., O.-Fr., Bez.-A. 
Höchstadt a. A., 43. 

Schlundt (Schlendt), Peter, Bürger 
in Würzburg, 42. 64. 

Schmidt (Scbmiedt), Claus, Bürger 
und des Raths in Würzburg, 3. 22, 
42. 46. 54. 119. 

— , Cunz, Bürger in Kitzingen, 146. 

— , Dionysius, von Schwabach, 51. 

— , Hanns, Bürger in Würzburg, 119. 

- , Hanns, Bürger in Kitziugen, 152. 
. — , Hanns, Bürger und Schlosser in 

Kitzingen, 152. 

— , Jakob, Bürger in Kitzingen, 151. 
— , Jörg, Bürger in Kitzingen, 152, 
— , Peter, Bürger und des Raths in 
Würzburg, 119. 

— , Peter, Bürger und Viertelmeister 

in Würzburg, 119. 
Schneberg, Michel von, 126. 
Schnee, Hanns, Bürger in Kitzingen, 

152. 

Schneider, Hanns, Bürger, Viertel- 
meister und Getreidmeister in Würz- 
burg, 16. 24. 34. 119. 

Schober, Engel, Bürger in Kitzin- 
gen, 151. 

— Hanns, desgl. 151. 

Seh od er (Scheder), Jörg, Bürger in 

Würzburg, 72. 79. 80. 
Schönberg, Wilhelm von, zu Geu- 

reut, 135. 

Schönfeit = Schönfeld, Pfd., Baden, 
Kr. Mosbach, 122. 

Schösser, Heinz. Bürger zu Würz- 
burg, 120. . 

Sc hold (Scholl), Veit, Bürger, des 
Raths und am Gericht zu Kitzingen, 
147. 148. 



Schon, Christoph, Bürger und des 

Raths in Würzburg, 42. 119. 
Schonbronn = Schönbrunn, D., 

U.-Fr., Bez.-A. Hassfurt, 124. 
Schonungen, Pfd., U.-Fr., Bez.-A. 

Schweinfurt, 127. 
Schott, Hermann, Bürger zu Würz - 

bürg, 120. 
— , Jakob, desgl. 120. 
— , Wilhelm, Domherr zu Würzburg, 

65. 66. 136. 
— , Wolf, 130. 

Schrautenbach=: Schraudenbacli, 
Kd., U.-Fr., Bez.-A. Schweinfurt, 
130. 

Schrauttenbach, Anselm , von 
Karlstadt, 18. 38. 79. 80. 88. 

Schrepf, Hanns, der alte, Bürger 
und am Gericht zu Kitzingeu, 148. 

— , Pankraz, vgl. Scherpf. 

Schröder, Hanns,Bürger in Kitzingeu, 
146. 

Schubart, Heinrich, Bürger in 
Würzburg, 120. 

Sc hüpf er Grund, 35. 

Sc h u 1 tz , Hanns, Bürger zu Kitzingeu, 
151. 

Scfauman, Thomas, Bürger in 
Würzburg, 120. 

Schuppel, N. , Spengler in Würz- 
burg, 46. 

Schwab, Hanns, Bürger in Würz- 
burg, 120. 

— , Jörg, dsgl., 42. 

— , Michel, Bürger in Kitzingen, 151. 

Schwaben, das Land, 24. 75. 140. 

— , die Aufrührer, 69. 

— , der Bund, 58.81.82. 138.140.150. 

Schwanhausen, D., U.-Fr., Bez.-A. 
Königshofen, 127, 

Schwann, Hanns, von Volkach, 22. 

— , Heinz von Volkach. Wohl die- 
selbe Person wie Hanns, 79. 80. 

Schwär tz, Conz, Vogt in Kitzingen, 
145. 

— , Jörg, von Gerolzhofen, 22. 
Schwartzach = Stadtschwarzach, 
U.-Fr., Bez.-A. Kitzingen, 39. 43. 147. 



175 



Schwartzach, Abtei, jetzt Münster- 

schwarzach. D., U. -Fr., Bez.-A. 

Kitzingen, 43. 77. 
Schwär tzenaw = Schwarzenau, 

Pfd. mit Schloss, U.-Fr., Bez.-A. 

Kitzingen, 127. 
Schwartzenberg, Friedrich von, 

der Ältere, Ritter, 109. 
Seh wart zenb ruck =: Schwarzen- 

bruck, D., M.-Fr. , Bez.-A. Nürn- 
berg, 76. 
Schweb heim, Pfd., mit Schloss, 

U.-Fr., Bez.-A. Schweinfurt, 130. 
Schweickershausen, vgl. Schwen- 

kershauseu. 
Schweigerer, Joachim, 130. 
Schweigern, Pfd., Baden, Kr. Mos- 
bach, 125. 
Schweinfurt, St., U.-Fr., 69. 70. 

110, 138. 139. 148. 153. 
Schwenker, Balthasar, Bürger in 

Würzburg, 120. 
Schwenk, Leonhard, Goldschmied 

und Rechenmeister in Würzburg, 

54. 90. 91. 
Schwenkershausen =- Schweik- 

kershausen, Kd., Sachsen-Meiningen, 

123. 
Schwindel, Thoma, Bürger in 

Kitzingen, 152. 
Schwindtl, Hanns, dsgl. 152. 
Sech tzigher r, Michael und 
— , Stephan, Gebrüder in Kitzingen, 

153. 
Seckendorf, Florian von, 127. 
— , Hanns von, 137. 151. 
Segnitz, Pfd., U.-Fr., Bez.-A. Kitz- 

iugen, 130. 
Seltt, Hanns, Bürger in Kitzingen. 

152. 
Senff, Jobst, dsgl. 152. 
Sertzeldorf = Setzeisdorf, W., 

U.-Fr., Bez.-A. Ebern, 124. 
Serveit = Serrfeld, Kd. , U.-Fr., 

Bez.-A. Königshofen, 127. 128. 
Sesslach, St., O.-Fr., Bez.-A. Staffel- 

stein, 43. 124. 
Setzeisdorf, vgl. Sertzeldorf 
Seubat (Seubart), Philips, Bürger 

zu Kitziugen, 145. 146. 



Seyfried, Hanns, der alte, von Neu- 
stadt a. S., 14. 

Seyler, Jörg, des Rathes und Ge- 
treidraeister in Würzburg, 24. 42. 
119. 

Sichelfeld •= Siegelfeld, W., U.-Fr., 
Bez.-A. Ebern, 125. 

Siebend ritt, Augustin, Bürger zu 
Würzburg, 119. 

S i e b e r , Bastian, Wirth zum Rosslein 
in Würzburg, 29. 

Siegelfeld, vgl. Sichelfeld. 

Sienaw (Sunaw), von. Vgl. Schenk. 

S i g 1 i n , Stephan , von Schweinfurt, 
88. 

Somerach = Sommerach, Pfd., 
U.-Fr., Bez-A. Gerolzhofen, 129. 

Sommer hausen, Mkt. , U.-Fr., 
Bez.-A. Ochsenfurt, 124. 

Sondheim, vgl. Suntheim. 

Sonh Ofen, wohl Sandhof, E., O.-Fr., 
Bez.-A. Bamberg H, 127. 

Sorg, Hanns, Bürger und Viertel- 
meister in Würzburg, 34. 84. 89. 
90. 91. 

— , Stephan, Bürger- und Rechenmeister 
zu Würzburg, 22. 34. 51. 

Speyer, Reichstag, 112. 

Spielhof, E., U.-Fr., Bez.-A. Hass- 
furt, 130. 

Spiesheimer, Hanns, Bürger in 
Würzburg, 120. 

Spissheim, Kd., Oberr oder Unter- 
spiesbeim, U.-Fr., Bez.-A. Gerolz- 
hofen, 122. 

Spitthalmüller, vgl. Mertin. 

Spon, Jörg. Bürger und des Raths 
zu Würzburg, 3. 1*6. 64. 119. 

Sporer, Thoma, Bürger in Würz- 
burg, 120. 

Spreng, Hanns, in Euershausen (Et- 
washausen), 146. 

Stadtlauringen, Mkt, U.-Fr., 
Bez.-A. Königshofen, 12. 43. 127. 

Stadt seh warzach, vgl. Schwartzach. 

S t a n d t , Hanns, Bürger und Brössner 

in Kitzingen, 151. 
Stang, Hanns, Bürger in Würzburg, 
120. 



176 



Statot = Stetten, Sachsen- Weimar, 
123. 

Steh ach = Stettbach, Pfd., U.-Fr., 
Bez.-A. Schweinfurt, 130. 

Stedtlingen, vgl. Stettlingen. 

Steigerwald, Ritterort, HO. 

Stein, E., O.-Fr., Bez.-A. Lichten- 
fels, 124. 125. 

— zum Altenstein, Claus von, 
109. 110. 125. 

— , Dorothea, 126. 

— , Eckart von, 125. 

— , Gottschalk von, 125. 

— , Johann von, Domherr zu Würz- 
burg, 136. 

— , Scholastica von, 125. 

— , Seyfert von, 125. 

Steinach = Kleinsteinach, Kd., U.- 
Fr., Bez.-A. Hassfurt, 127. 130. 
Vgl. Kleinsteinach. 

Steinacker, Hanns, Bürger in 
Kitzingen, 152. 

Steiuau, Wolf von, 110. 127. 

Steinmann, Fritz, Bürger in Würz- 
burg, 90. 91. 

Steinmetz, Stephau, Bürger in 
Kitzingen, 146. 

Sternberg, Pfd. mit Schloss, U.-Fr., 
Bez.-A. Königshofen, 127. 

— , Hanns von, Ritter, 109. 

Stetten, vgl. Statot. 

Stetten, D., O.-Fr., Bez.-A. Lichten- 
fels, 127. 

— , Werner von, 127. 

Stettfelt = Stettfeld, Pfd., U.-Fr., 
Bez.-A. Hassfurt, 136. 

Stettlingen = Stedtlingen, Kd., 
Sachsen-Meiningen, 125. 

Sties, Claus, Bürger in Würzburg, 
120. 

Stock lein, Jörg, Bürger in Kitzin- 
gen, 152. 

Stöer, Conz, Bürger in Würzburg, 
120. 

Stol, Jakob, desgl. 119. 

StoUber^. Schloss, nun Ruine bei 
Oberschwarzach, U.-Fr., Bez.-A. 
Gerolzhofen, 43. 135. 



S t r ö e 1 , Stephan, Bürger in Kitzingen, 
152. 

S tr o m e 1 , Balthasar, Bürger in Würz- 
burg, 120. 

Stuchs, Thoma, Bürger zu Kitzin- 
gen, 152. 

Stüutzig, Fritz, desgl. 151. 

Sturm, Gilg , Bürger und Kannen- 
giesser in Kitzingen, 151. 

Sultzbach=a Sulzbach, D , U.-Fr., 
Bez.-A. Königshofen, 128. 

Sultzdorf= Sulzdorf an der Leder- 
hecke, Pfd., U.-Fr., Bez.-A. Königs- 
hofen, 127. 128. 134. 

— = Sulzdorf, Kd., U.-Fr., Bez.-A. 
Königshofen, 128. 

— =r Sulzdorf, Pfd,. U.-Fr., Bez.-A. 
Ochsenfurt, 135. 

Sultzfelt = Sulzfeld, Pfd., U.-Fr.^ 

Bez.-A. Königshofen, 128. 
Sultztbal «Sulzthal, Pfd., U.-Fr., 

Bez -A. Hammelbnrg, 123. 
Sultzwiesen — Sulzwiesen, D., 

U.-Fr. Bez.-A. Karlstadt. 122. 
Suntheim- = Obersontheim , Pfd., 

Württ. Jagstkr. 123. 

— vor der Rhön = Sondheim, Mrkt., 
Sachsen- Weimar, 123. 

Suppan, Philipp, Dechant zu Stift 
Hang in Würzburg, 19. 

S y b e r , Bastian, Bürger in Würzburg, 
120. 

Sylbach, D., U.-Fr., Bez.-A. Hass- 
furt, 121. 134. 

T. 

Tambach, Pfd., O.-Fr., Bez.-A. 
Staffelstein, 129. 

Tauber, die, Nebenfluss des Mains, 
1. 35. 

— , Bauernhaufe aus der Gegend, 85. 

Tettelbach = Dettelbacb, St., U.- 
Fr., Bez.-A. Kitzingen, 3. 19. 43. 89. 

— , Claus von, 3. 48. 

— , Matthes, Bürgermeister und am 
Gericht zu Kitzingen, 147. 148. 

— , Paulus, Bürger und des Raths 
zu Kitzingen, 148. 



177 



Thann, Hanns von der, 109. 

Thewnfeld (Teinfeld, Deinfeld) = 
Theinfeld, Kd., U.-Fr., Bez.-A. Kis- 
singen, 126. 127. 128. 

Thor wart, Eucharius, Bürger in 

Würzburg, 90. 91. 
T ho 1 1 e n w eisach = Todtenweisach, 

D., U.-Fr., Bez.-A. Ebern, 126. 
Thüngfeld, Jörg von, 129. 
Thundo*rf, vgl. Tondorf. 

Thungen = Thüngen, Mkt., U.-Fr., 

Bcz.-A. Karlstadt, 129. 
— , Adam von, 111. 
— , Albrecht von, 128. 
— , Bernard von, 109. 130. 
— , Caspar von, 128. 
— , Dorothea von, 128. 
— , Eucharius von, Domherr zu Wüi-z- 

burg, 66. 87. 
— , Eustachius von, 90. 128. 
— , Georg von, 111. 
— , Götz von. 110. 128. 
— , Margaretha von, 129. 135. 
— -, Wolf von, 130. 135. 
Thungersheim = Thüngersheim, 

Pfd., U.-Fr., Bez.-A. Würzburg, 20. 
Thurn, Wolf von, Doctor, 109. 
Tiefen fürt, eine Mühle in der Nähe 

von Giecb, O.-Fr., Bez.-A. Bambergl, 

122. 

Tiefenstockheim, vgl. Diefen- 
stocken. 

Tobeneck, Sigmund von, 129. 

Todtenweisach, vgl. Thotten- 
weisach. 

Tondorf = Thundorf, Pfd., U.-Fr., 
Bez.-A. Kissingen, 126. 

Trabeisdorf, vgl. Drabelsdorf. 

Trabstatt = Trappstadt, Mkt, U.- 
Fr, Bez.-A. Königshofen, 127. 

Trau Stadt, vgl. Draubstatt. 

T reinfei d, vgl. Dreinfeld. 

Tremel, Georg, Bürger und Maler 
in Kitzingen, 151. 

Trieb, vgl, Fulsdorf. 

Trier, der Erzbischof, 85. 

Truchsess, Georg zu Walburg, 
oberster Hauptmann des bündischen 
KriegsvoJks, 76. 81. 84. 85. 138. 
139. 140. 
Würzburg im Bauornkrieg. 



Truchses, Balthasar. 127. 

— , Bartholomäus, 127. 

-^, David von Wetzhausen, 111. 128. 

— , Hanns zum Domhof, 128. 

— , Heinz von Wetzhausen, 128. 

— , Joachim von Wetzhausen, 128. 

— , Jörg zu Bronhausen, 127. 135. 

— , Margaretha, Erhard Truchsessen 
Wittwe, 128. 

— , Paulus zu Unsleben, 109, 127. 

— , Philips zu Bommersfelden, 137. 

< — , Sebastian von Hennberg, 130. 

— , Sigmund zu Sternberg, 127. 

Tuchle, Peter, Bürger und Getreid- 
meister in Würzburg, 24. 119. 

Tutesfeld = Düttingsfeld, D., U.- 
Fr., Bez.-A. Gerolzhofen, 122. 

Tuttendorf = Duttendorf, D., O.- 
Fr., Bez.-A. Höchstadt a. A., 129. 

T y ff, Jörg, Bürger und Rechenmeister 
in Würzburg, 22. 

ü. 

Übel, Cunz, Bürger in Kitzingen, 152. 
Uchenhofen, Kd., U.-Fr., Bez.-A. 

Hassfurt, 127. 
Ueschersdorf, vgl. Euelsdorf und 

Vischerdorf. 
Uffenheim, St, M.-Fr., Bez.-A. 
. gl. N., 150. 

Uhlberger Hof, vgl. Velbeck. 
Uifflingeu, vgl. Umhängen. 
Ulrich, Hanns, von Werneck, in 

Kitzingen, 151. 

Ulstatt = Ullstadt, Pfd. mit Schloss, 

M.-Fr., Bez.-A. Scheinfeld, 127. 
Umb fingen = "Uifflingeu, Pfd., 

Baden, Kr. Mosbach, 124. 
Unfind (Unfund) = Unfinden, Pfd., 

U.-Fr., Bez.-A.Königshofen, 124. 126. 
Unger, Valtin, Bürger in Kitzingen, 

152. 
Ungershau8en,vgl. Hungershausen. 
Unsleben, Pfd. mit Schloss, U.-Fr., 

Bez.-A. Neustadt a. S., 127. 
Unterblech felt= Unterpleichfeld, 

Pfd., U.-Fr., Bez.-,A. Würzburg, 135. 
12 



178 



Unterebefsbach, vgl. Ebersbach. 
Untereisensheim = Untereisen- 

heim, Pfd.. U.-Fr., Bez.-A. Gerolz- 

hofen, 43. 
Untereissfelt (Niedereissfelt) = 

Unteressfeld, Pfd., U.-Fr., Bez.-A. i 

Königshofen, 128. 
Unterelndorf = Unterelldorf, D., 

O.-Fr., Bez.-A. Staffelstein, 124. 
Untereabigheim, vgl. Enbtkeim. 
Untereuerheim, Kd., U.-Fr., 

Bez.-A. Schweinfurt, 135. 
Ünterhoret= Unterhohenried, Pfd., 

U.-Fr., Bez.-A. Hassfurt, 130. 
Unterlaimbach, vgl. Leynbach. 
Unterlauring = Stadtiaaringen, 

Mkt., U.-Fr., B.-A. Königshofen, 127. 
Unterleinach, vgl. Niederleinach. 
Untermbach =» Untermembach,D., 

O.-Fr., Bez-A. Höchstadta.A., 129. 
U nte r m el 8 end o rf, vgl. Meisendorf. 
Untermerzbach, vgl. Mertzbach. 
Unter nbreit = Marktbreit, welches 

zum Unterschied von Obernbrei tauch 

Niedern- und Unternbreit genannt 

wird, St., U.-Fr., B.-A. Kitzingen, 

125. 
Unter pleichfeld, vgl. Niederblech- 
feld. 
Unter preppach, vgl. Breitbach. 
Untersambach, vgl. Sambach. 
Unterschupf = Unterschüpf, Pfd., 

Baden^ Kr. Mosbach, 125. 
Unterspie »heim, vgl Spissheira. 
Untertheres, Pfd., U.-Fr., Bez-A. 

Hassfurt, 121. 
Unterwunhausen = Unterwittig- 

hausen, Baden, Kr. Mosbach, 124. 
Ursprüngen = Urspringen, Kd., 

Sachsen-Weimar, 123. 
Uthenhofen = Uchenhofen, Kd., 

U.-Fr., Bez.-A. Hassfurt, 130. Vgl. 

Uchenhofen. 



Vasant, die von, 137. 

Veitshochheim ^= Veitshöchheim, [ 

Pfd., U.-Fr., Bcz.-A. Wüi-zburg, I 

20. 29. . I 



Velbeck Hof, Verschreibung statt 
Vlberg s. Uhlberger Hof, Baden,. 
Kr. Mosbach, 124. 

Vendt, Urban, Bürger und am Ge- 
richte zu Kitzingen, 147. 148. 150. 

Verkersleyer = Völkersleier, D., 
U.-Fr., Bez.-A. Hammelburg, 128. 

Verspachrs Versbach, Pfd., U.-Fr. 
Bez.-A. Würzburg, 122. 

Vestenberg, Albrecht von, 129. 

— , Antoni von, 129. 

— , Christoph von, 129. 

— , Hanns Wolf von, 129. 

— , Matthem von, 129. 

— , Veit von, 129. 

— , Wolf von, 129. 

Vilchband, vgl. Filchbandt. 

Virndorf, Verschreibung statt Virn- 
bach = Fürnbach, Kd., U.-Fr., 
Bez.-A. Hassfurt, 125. 

V i s c h e r , Eucharius, in Euershausen 
(Etwashausen)^ 146. 

Vischerdorf = Uischerdorf =» 
Ueschersdorf, Kd., U.-Fr., Bez.-A. 
Königshofen, 128. 

Voccawind, vgl. Wochenwind. 

Vockershausen = Völkershausen, 
Kd., U.-Fr., Bez.-A. Mellrichstadt^ 
126. 

Völkersleier, vgl. Fockersleyer 
und Verkersleyer. 

Vogel, Heinz, bischöflicher Bote, 81 . 

Volckach = Volkaoh, St., U.-Fr., 
Bez.-A. Gerolzhofen, 19. 22. 43. 

Volcker, Caspar, Bürger in Würz- 
burg, 90. 91. 

Volcker, Hanns, Bauer genannt, 
Bürger in Würzburg, 70. 90. 91. 

Volk (Vockh), Bartholomäus, Bürger- 
meister und am Gericht zu Kitzingen, 
145. 148. 

Volkershaus = Volkershausen, 
Kd, U.-Fr., Bez.-A. Kissingen, 127. 

Volkmar, Caspar, Bürger und vom 
Ausschuss in Würzburg, 22. 51. 

Vollen dt (VoUandt), Endres, Bürger 
in Würzburg, 72. 120. 

w. 

Wässerndorf, vgl. Westerdorf. 
Wagenknecht, Johann, Bürger- 
meister zu Würzburg, 3. 119. 



179 



Wagner, Bastian, Bürger in Würz- 
burg, 28. 

— , Chilian, desgl., 119. 

Walberg = Schloss, jetzt Ruine 
Walburg bei Eltmann, Ü.-Fr., Bez.- 
A. Hassfurt, 136. 

Walchenfelt = Walcbenfeld, Kd., 
U.-Fr., Bez.-A. Königshofen, 130. 

Waldorf = Walldorf, Kd., Sachsen- 
Meiningeu, 125. 

Waltershausen (Waldersliausen), 
Pfd. mit Schloss, V«. -Fr., Bez.-A. 
Königshofen, 125. 

Waltter, Hanns, Bürger in Würz- 
burg, 120. 

Waltz, Alberich, desgl., 120. 

Wannbach, Heinz von, 130. 

W a s s m i t s h a u 8 e n ( Wassmutshausen) 
= Wasmuthhausen , Kd. , U.-Fr., 
Bez.-A. Ebern, 124. 135. 

Wasserlebendorf •= Wasserbebern- 
dorf, D., M.-Fr., Bez.-A. Scheinfeld, 
123. 129. 

Wasser man, Hanns, Bürger in 
Kitzingen, 151. 

Wegenaw, Heintz von, 109. 

Wegmar, Heintz von, 109. 

Weh n er, Hanns, Bürger in Würz- 
burg, 70. 

W e i c h u n g (Weugdingen) = Weich- 
tungen, Kd. , U.-Fr., Bez.-A. Kis- 
singen, 125. 126. 128. 

W e i c k e 1 , Carl, Bürger und Viertel- 
meister in Würzburg, 119. 

Weickersgruben =ss Weickers- 
gi'üben, Kd., U.-Fr., Bez.-A. Ham- 
melburg, 128. 129. 

Wcida, vgl. Weyda. 

Weigant, Hanns, Bürger in Würz- 
burg, 120. 

Weiler, Hanns, 132. 

Weingarttman, Claus, Bürger in 
Kitzingen, 151. 

Weinsberg, St., Württ. Neckarkr., 
69. 

— , die Bauern aus jener Gegend, 46. 

Weis, Fritz, Bürger in Kitzingen, 
146. 147. 

Welkendorf, D., U.-Fr., Bez.-A. 
Ebern, 126. 



Welkershausen,vgl.Weirkenhausen. 

Wendel, ein Barbier in Würzburg, 27. 

Wenkheim, Chilian von, 130. 

Werkenhausen = Welkershausen, 
Ivd., Sachsen-Meiuingen, 123. 

W e r m u t h (Wermut), Bastian, Bürger 
in Würzburg, 42. 64. » 

Wer neck, Pfd. mit Schloss, U.-Fr., 
Bez.-A. Schweinfurt, 43. 151. 

Werning, Peter, Bürger in Würz- 
burg, 120. 

W e r t h e i m , St. mit Schloss, Baden, 
Kr. Mosbach, 46. 64. 

— , Graf Georg von, 46. 49. 64. 

Wespel, Lienhard, Bürger in Würz- 
burg, 119. 

Westenfeit = Westenfeld, Kd., 
Sachsen-Meiningen, 123. 

Westardorf = Wässerndorf, Kd., 
U.-Fr., Bez.-A. Kitzingen, 12;7. 

Westhausen, Kd. , Sachsen-Mein- 
ingen, 128. 

Westheim, Pfd., U.-Fr , Bez.-A. 
Hassfurt, 121. 122. 

— , Pfd., U.-Fr., Bez.-A. Kitzingen. 
124. 

Wetz hausen, Pfd. mit Schloss, U.- 
Fr., Bez.-A. Königshofen, 125. 127. 
128. 

Weyda, wohl Weida, St., Sachsen- 
Weimar, 76. 

Weyher, Bürger und des Raths in 
Würzburg,63. 64. 66. 67. 79. 80. 119. 

Weyhers, Martin von, 137. 

Wichsenstein, Erhard von, 110. 129. 

Wickelshausen, wohl Verschrei- 
bung für Nickelshausen s Niclas- 
hausen, Baden^ Kr. Mosbach, 122. 

Wiener, Hanns, Bürger in Würz- 
burg. 120. 

Wiening, Chilian, dsgl., 119. 

Wiensall. Verschrieben statt Wirms- 
thal, Kd., U.-Fr, Bez.-A. Hammel- 
burg, 123. 

Wiesen, vgl. Wisen. 

Wiesenbronn, vgl. Wisenbronn. 

Wiesenfeld er (Wisenfeld), Stiftsherr 
von St. Burkard in Würzburg (Vgl. 
Arch. XV. 2 u. 3. S. 143. 144.) 13. 
12* 



180 



Wiesentheid, vgl. Wisenheit 

Wildberg, jetzt Burgruine bei Lind- 
leshof, W., U.-Fr., Bez.-A. Königa- 
hofen, 136. 

Wi letze = Willanzheim, Pfd., U.- 
Fr., Bez.-A. Kitzingen, 123. 

Wilhein, Heinz, Bürger in Würz- 
burg, 119. 

Wilhelm, Balthasar, Bürger in Kitz- 
ingen, 151. 

Willanzheim, vgl. Wiletze. 

W i 1 1 m e r 8 = Willmars, Pfd., U.-Fr., 
Bez.-A. Mellrichstodt, 126. 

Wind er, Hanns, Bürger zu Kitzin- 
gen, 152. 

Wind heim, vgl. Wunden. 

Windischbach = Windischbuch, 
Pfd., Baden, Kr. Mosbach, 125. 

Windtsheim, St., M.-Fr., Bez.-A. 
Uffenbeim, 148. 

Winkelbrecht, Jörg, Bürger und 
Viertelmeister in Würzburg, 90.91. 

Winkels, D., U.-Fr., Bez.-A. Kis- 
singen, 123. 

Winter, Hanns, Bürger und des 
Raths zu Würzburg. 119. 

Winter hausen, vgl. Wunerhausen. 

Wirmsthal, vgl. Wiensall. 

Wirtt, Hanns, Bürger in Würzburg, 
64. 

Wirttember^ = Württemberg. 76. 
140. 

Wisen = Wiesen, W., U.-Fr., Bez.-A. 
Ebern, 124. 

Wisenbronn = Wiesenbronn, Pfd., 
U.-Fr., Bez.-A. Kitzingen, 123.130. 
137. 

Wisenheit (Wiesentheit) = Wie- 
sentheid, Mrkt. mit Schloss, U.-Fr., 
Bez.-A. Gerolzhofcn, 122. 123. 130. 
136. 137. 

Wisser, Hanns, Bürger in Kitzingen, 
152. 

W i s s n e r , Bernard, Bürger und Kan- 
nengiesser zu Würzburg, 89. 

Wittic bansen, Hanns, Bürger in 
Würzburg, 90. 91. 

Wittstatl, Hanns, Bürger, des Raths 
und Getreidmeister in Würzburg, 
13. 24. 119. 



Wochenwind =* Voccawind, Kd., 

U.-Fr., Bez.-A. Ebern, 126. 
Wolf, Heinz, Koch und Bürger zu 

Kitzingen, 152. 
Wo 1 ff, Hanns, Bürger und des Raths 

zu Ochsenfurt, 11. 
Wolffskeel, Wendel, 129. 
— , Wöipert, 129. 

Woltz, N., Bürger in Würzburg, 13. 
— , N., Bürger in Kitzingen, 152. 
— (Wolz), Endres, Bürger und des 
Raths in Kitzingen, 147. 148. 149. 
150. 
— , Hanns, Bürger und Steinmetz in 

Würzburg, 63. 120. 
Wonfurt, vgl. Wunfurt 
Wülflingen, vgl. Wulffling. 
Würtzburg, Caspar von, Dechant 

zu St. Burkard in Würzburg, 20. 
— , Heinrich von, Domherr zu Würz- 
burg. 3. 20. 
Würtz burger, Balthasar, Bürger 
und Viertelmeister in Würzburg^ 
16. 28. 30. 63. 71. 119. 
Wulffling = Wülflingen, Kd., U.- 
Fr., Bez.-A. Hassfurt, 121. 
Wunden = Winden = Windheim^ 
Pfd.,U.-Fr.,Bez.-A.Hammelburg,l28. 
Wundermann, Hanns, Bürger in 

Würzburg, 120. 
Wunerhausen = Winterbansen, 
Mrkt. , U.-Fr. , Bez.-A. Ochsenfurt, 
124. 
Wunfurt = Wonfurt, Kd., U.-Fr., 

B.-A. Hassfurt, 121. 
Wurmbs (Wurm), Jörg von, Bürger 
und Viertelmeister in Würzburg, 16. 
22. 42. 51. 119. 
Würtzburg == Würzburg, St. am 
Main, Hauptstadt von Unterfranken 
und Aschaffenburg, 
a) Stift, 1.4.33.36.102.104.135. 

147. 
b)Bischöfe: 

Johannes von Grumbach^ 33. 
Lorenz von Bibra, 4. 
Conrad von Thüngen, 1. 2. 5. 
8. 9. 16. 23. 24. 30. 38. 40. 
46. 49. 53. 55. 67. 70. 79. 80. 
82. 84. 85. 88. 92. 93. 94. V.7. 
100. 106. 110. 112. 113. 114. 
120. 132. 133. 134. 



181 



Bischöfliche Cauzlei, 28. 34. 36. 
Bischöflicher Schultheis, 97, vgl. 
Zölner, Karl von Rotenstein. 
c)Domcapitel, 1. 3. 4. 8. 10. 
27. 30. 34. 49. 53. 97. 
Dompropst, 45. 46. 53. 65. 134. 
Vgl. Brandenburg , Markgraf 
Friedrich. 
Domdechant, 53. Vgl. Gutten- 

berg, Johannes von. 
Domprediger, vgl. Poliander. 
d)Kirchen, Klöster, Stifte und 
religiöse Genossenschaften, 
10. 42. 52. 54. 
St. Afra, 16. 42. 
St. Agnes, 42, 134. 
Augustiner, 42. 
Barfüsser, 28. 38.42.44. 45.47.71. 
St. Burkard, 13. 19. 20. 42. 64. 

67. 85. 92. 
Carthause, 42. 61. 
St. Clas vor dem Sanderthore, 84. 
Deutschhaus, 42. 
Dom, 62. 65. 66. 
Finstere Kapelle, 42. 
Frauenbrüder (Karmeliten), 42. 

65. 
Hang, 12. 13. 19. 42. 
Himmelspforteu, 88. 90. 
Johanniter, 42. 
St. Lienhard, 13. 
St. Marx, 42. 136. 
Neumünster, 19. 42. 54. 72. 
Prediger, 42. 
Schotten, 42. 

St. Stephan, 12. 15. 16. 42. 44. 
St. Ulrich, 42. 
e) Stadt, 1. 2. 3. 4. 7. 8. 9. 10. 11. 
12. 13. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 
32. 34. 42. 43. 48. 49. 50. 51. 
53. 54. 55. 56. 61. 63. 64. 65. 
66. 67. 69. 70. 71. 72. 74. 76. 
77. 78. 79. 82. 84. 85. 86. 87. 
89. 90. 91. 92. 93. 94. 95. 96. 
97. 98. 100. 101. 105. 112.120. 
121. 148. 149. 152. 
f) Stadtverwaltung u. dergl. : 
Bürgermeister, 60. 61. 67, vgl. 
Heissner und Wagenknecht. 
Rath, 3. 4. 28. 33. 44. 45. 46. 47. 
48. 52. 53. 54. 55. 56. 60. 62. 
63. 64. 65. 66. 67. 70. 74. 77. 
78. 79. 81.90.91.93. 97. 119. 
Stadtschreiber, 97, vgl. Cron- 
thal, Martin. 



Viertelmeister , Rechenmeister, 

Ausschuss, Sechser*) .... etc., 

32, 33, 44, 48, 52, 53, 54, 55. 63. 

66. 90. 93. 97. 116. 119. 
Provos, Steckenknecht, 45. 
Oben-ath, 32. 
Stadtgericht, 32. 
Bäcker, 29. 

Handwerksgesellen, 13. 15. 
g)Stadtviertel und Vorstädte: 
Bastheimer, 2. 120. 
Bleichethor (Pleicher, Pleich- 

acher), 3. 28. 120. 
Dietricher, 3. 44. 119. 
Gauchheim (Gaunheum = Gän- 

heim), 2. 30. 44. 119. 
Hauger (Heiger), 3. 12. 28. 120. 
Kresser, 3. 119. 
Sandt (Sander), 3. 30. 120. 
UebeniMain (j ebnet Mains), 2. 

13. 64. 66. 67. 69. 85.87,92. 

120. 
h)Thore, Thürme und andere 
Befestigungen, 96, 97. 
Bleiden, 63. 
Bruckenthor, 7. 
Galgenthor, 13. 
Rennwegerthor, 7. 13. 
Sanderthor, 13. 79. 84. 
Eckthurm, der grosse, in der 

Stadt, 81. 
Galgenthorthurm, 13. 
Grafeneckardthurm, 8. 81. 
Landwehi*thürme, 15. 
Wenk, die, 13. 
i) Häuser und Höfe; 
Domcapitelhaus, 54. 
Loch, das, 89. 90. 97. 
Mainmühle, 14. 15. 
Neumühle, 93. 

Rosslein, zum, Wirthschaft, 29. 
Spital, das neue, 93. 
Viertelhäuser, 45. 
Antonier Klosterhof, 42. 
Brumbacher Hof, 42. 46. 49. 
St. Burkarder Stiftshöfe, 13. 
Ebrachor Hof, 42. 
Grünbaum, 3. 28. 47. 49. 50. 

63. 67. 72. 89. 90. 92. 93. 97. 

120. 
Himmelspfortener Hof, 92. 
Hof in der Kruft, 54. 
Jakob Fuchsen Hof, 54. 72. 

•) Vgl. Fries bei Ludewig, 722, sub II. 



182 



Katzenwicker, 93. 99. 

Zellerhof, 42. 
k)Plätze u. dergl.: 

Fißchmarkt, 62. 

Markt vor der Greden, 88. 

Judenplatz, 62. 88. 89. 

Rennweg, 88. 89. 

Mainbrücke, 54. 84. 85. 

Werdt (Wehr), 88, 

Holzgarteu, 85. 87. 

Seegarten, 47. 
1) Schloss zu Würzburg, ge- 
nannt Unserfrauenberg, und ein- 
zelne Befestigungen etc. dessel- 
ben, 16. 17. 21. 24. 28. 29. 34. 
35. 36. 37. 42. 43. 45. 46. 47. 
52. 53. 54. 55. 60. 63. 64. 66. 
67. 68. 80. 81. 83. 88. 90. 91. 
92. 93. 94. 95. 96. 

Mittlerer Thurm. 91. 

Schodersthurm, 91. 

Dell (Teil), die, 80. 90. 

Schutt, die, 91. 
Wustvill = Wustviel, Kd., U.-Fr., 
Bez.-A. Gerolzhofen, 123. 

z. 

Zabel, Bastian, Bürger in Kitzingen, 

151. 
Zaugendorf, vgl. Zeuchenhofe. 
Zechmannsdorf= Zettmannsdorf, 

D., O.-Fr., Bez.-A. Bamberg II, 122. 
Z e i dl e r , Alexius, Bürger in Kitzingen, 

152. 
Zeilitzheim, vgl. Zeuletzlieim. 
Zeissenbron =* Zeisenbronn, W., 

M.-Fr., Bez.-A. Scheinfeld, 129* 
Zeit 1er, Hanns, der alte, Bürger in 

Kitzingen, 152. 



• Zell (Zell in der Gassen), Mkt., U.- 
Fr., Bez.-A. Würzburg, 20. 29. 80. 
' — -, das Kloster, 27. 51. 

Zellingen, Pfd., U.-Fr., Bez.-A. 
Karlstadt, 15. 20. 27. 
I Z e rr er , Georg, Bürger inWürzburg, 98. 
I Zettmannsdorf, vgl. Zechmannsdorf. 
I Z et zier, Hanns, der alte, Bürger in 
; Würzburg, 120. 

I Ze uchenhofe^ Zaugendorf, W.,U.- 
Fr., Bez.-A. Ebern, 126. 

Zeuletzheim (Zeiletzheim) = Zei- 
litzheim, Pfd. mit Schloss, U.-Fr., 
Bez.-A. Gerolzhofen, 122. 

Ziegenbach, Pfd., M.-Fr., Bez.-A. 
Scheinfeld, 124. 127. 

Zimmeraw = Zimmerau, Kd. , U.- 
Fr., Bez.-A. Königshofen, 125. 

Zimmern, vgl. Zummem. 

Zindel*), Christoph, 130. 

— , Hanns Heinrich, 130. 

Zobel, Sigmund, 130. 

— , Stephans Kinder, 130. 

-— , Wilhelms Kinder, 130. 

Zölner (Zolner), Asmus, 130. 

— , Erasmus (wohl derselbe wie As- 
mus), 109. 

— , Fritz, 130. 

— , Hanns von Hallburg, 39. 

— , Hanns von Rimpach, 130. 132. 

— , Karl von Rotenstein, bischöflicher 
Schultheiss zu Würzburg, 24. 29. 
38. 39. 40. 43. 55. 92. 109. 121. 

— , Karl von Rothausen, 130. 

— , Kaspar von Rothhausen, 130. 

— , Stephan von Rimpach, 130. 

Zummem =s Zimmern, Baden, Kr. 
Mosbach, 124. 

*) Gropp. coli. III. 174 schreibt Zündell, 



( Bericlitig^ang. 

Seite 86 Zeile 21 von oben ist das zwischen den Namen ,,Ott, Heinrich" stehende 
Komma za streichen. 



^^ 


m^l 


i 


^^^B^^^E^mi 


''■% ' 




.!*fM' 


V W'^ ^i 




Wi^Sk 


DBK^H^L^3'i, 


i'^fp 


*^ 


>^1^BHB4:,' 


C -^^^^A 




1 / / >/ 1