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Full text of "Einfluss des Westfalischen Friedens auf das Verhaltnis der Stande zu Kaiser und Reich"

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LP9-F21G 

U.B.C.  LIBRARY 


D269 

K84 

1885 


ft  r^"  + 


DER  EINFLUSS  DES  WESTFKLI3CHEN  FRIEDENS  AUF 


DAS  VERHKLTNIS  DER  STKNDE  ZU  KAISER  UND  REICH 


A.   Ktfhn 


THE  LIBRARY 


THE  UNIVERSITY  OF 
BRITISH  COLUMBIA 


PROGRAMM 


des  Grossherzoglichen  Gymnasiums  zu  Eutin, 

womit  zu  der 

auf  den  26.  und  27.  3Iiirz  angesetzten 

d  front  lichen 

Prufung  samtlicher  Klassen 

und  der 

Schlussfeier 

i ' 

Dr.  Friedrich  Heussner. 


Inhalt ;     1.    Der  Einfluss  des  westfaliscl  Itnis  der  Stande 

zu  K:  on  Kit  ho. 

2.   Schulnacl  \  ■   ektor. 


Eutin  1885. 
1886  Progr.  Nr.  C03.  G     S 


Digitized  by  the  Internet  Archive 

in  2010  with  funding  from 

University  of  British  Columbia  Library 


http://www.archive.org/details/einflussdeswestfOOkuhn 


uleich  im  Beginn  der  Verhandlungen ,  die  zum  westfalischen  Friedeti  von  1  •  ".-t ^ 
fiihrten,  richteten  die  beteiligten  Hauptmachte  ihre  Aufmerksamkeit  auf  das  Mass,  in  welchem 
die  Stiinde  des  deutsehen  Reichs  zu  denselben  heranzuziehen  waxen.  Verlangten  die  Kronen 
Frankreich  und  Schweden  die  Vertretung  siimtlicher  Stiinde  am  Fi  bo  wollte 

der  Kaiser  zuerst  das  Reich  durcfa  seine  eigenen  Gesandten  mit  reprasentieren  1 
Spiiter  trachtete  ev  danaeh,  dessen  Teilnahme  in  die  gesetzlichen  Bahnen  eines  Deputa- 
tionstages  zu  leiten,  sodann  mochte  er  wenigstens  die  herkbmmlichen  Grenzen  eines  Eteichs- 
tages  nicht  iibeixdireiten  lassen.  Schliesslich  hatte  er  keine  dieser  Positionen  zu  behaupten 
vermocht.  Das  Erzstift  Magdeburg,  welches  nach  dem  Prager  Frieden  von  1635  auf  vier- 
zig  Jahre  ohne  Session  auf  Reicbstagen  hatte  sein  mussen.   war  im  Fried*  i  ver- 

treten ;    des  Kaisers    Gegner  Hessen,    Nassau-Saarbriicken,    Baden-Durlach  und  Strassburg 
mussten   zugelassen  werden;    eine   neue  Weise   der  Verhandlungi  man   fiir   die  in 

Munster  und  Osnabriick  getrennten  Stiinde   ausfindig  machen  mussen.     In  diesen   V 
gen1)  aber  lag  ein  offener  Bruch  mit  der  Tradition  des  Reichs,  .minis  namlich, 

dass   seine  Territbrien    das  Recht   einer  selbst&ndigen ,    von  Kaiser  und   Reich   . 
Existenz  besassen,     Das   Bewusstsein   diesei   errungenen  Stellung  war  es,    in  welchei 
standischen  Gesandten.  als  die  kaiserlicherj  uooh  zu  allerletzt  einen  Punkt  im  frai 
Friedensinstrumeni  beanstandeten,    geradezu  die  Erklarung  abgaben:    wie  sich  ihre  Princi- 
pale    vor  Gott  und  der  Welt   obligiert   bef&nden,    ohne    einigen   Zeitrerlust   den 
8ohlu8s  zu  amplectieren,  also  gedachten  sie  auch  secundum  praesentem  Imperii  statum 
ger  nicht  zu  warten2),  und  in  welchem  der  Kurt'iirst   von  Baiern  dem  Kaiser  schrieb:  falls 
derselbe  das  Week  sollte  protrahieren  wollen,  so  habe  er  seinen   B    •  len, 

dass  sie  mit   und  ueben  andern  friedliebenden  Standen  das  [nstrumentum  I' 
und  untersohreiben  sollten  a 

Entwickelten    somil    die    Reichsstande    am  Congn 
tirade,   dass  sie  nui   I  nterzeichnung  des   Friedens  auf  eigem    II  rach 


')  thre  sntscheidende  Wichtigkeil    hebl  hervor  G    StOckert,    die  A.dn 
stiitule  /.inn  westfHli6chen  Friedenscoi  S    6  "    IS  ■"'  J.  G 

Westphalicae  Tom    \l    p    556  Schreiben  des  Karftlrsten  von  Baiern  vom  I 


derselben  der  volkerrechtliche  Gesichtspunkt,  unter  dem  die  Friedensinstrumente  ihre  Teil- 
nahme  am  Friedensschlusse  betrachteten. 

Der  Friede  wurde  geschlossen  zwischen  den  Kronen  Frankreich  und  Schweden 
auf  der  einen,  dem  deutschen  Kaiser  und  dem  Hause  Ostreieh  auf  der  andern  Seite.  Der 
Reiehskorper  als  solcher  war  keine  Frieden  sehliessende  Macht,  und  war  von  den  Gegnern 
des  Kaisers  von  vorn  herein  nicht  als  solche  in  Aussicht  genommen.  Schon  die  Voll- 
macht der  franzosischen  Gesandten  am  Congresse  nannte  unter  den  Parteigenossen  Frank- 
reichs,  mit  welchen  in  den  Verhandlungen  gemeinsam  vorzugehen  die  Gesandten  angewiesen 
wurden,  das  Haus  Hessen-Cassel  und  alle  andern  Verbundeten  der  Krone  Frankreich  im 
Reiehe').  Mit  Recht  erwiderte  der  kaiserliche  Gesandte  Volmar  darauf,  dass  das  erwahnte 
Biindnis  der  kaiserlichen  Wurde  und  Autoritat  direct  zuwider  laufe :  durch  Annahme  einer 
solchen  Vollmacht  wiirde  der  Kaiser  den  Schein  erwecken,  als  habe  er  das  fragliche  Biind- 
nis stillschweigend  gebilligt2).  Bei  dem  gegenwartigen  Friedenscongresse ,  so  hob  man 
kaiserlicherseits  bei  Erorterung  der  franzosischen  Proposition  vom  4.  December  1644  hervor, 
wurde  nicht  iiber  einen  Frieden  zwischen  dem  Kaiser  und  den  Reiehsstanden ,  weil  diese 
schon  mit  jenem  wieder  ausgesohnt  wiiren,  sondern  zwischen  dem  Kaiser  und  den  auswar- 
tigen  Kronen  gehandelt3).  Trotzdem  hielt  die  schwedische  Proposition  vom  1.  Juni  1645 
in  ihrem  Fundamentalartikel  ausdriicklich  die  zuriickgewiesene  Auffassung  fest4),  und  als 
die  kaiserliche  Gegenproposition ,  ein  formliches  Eingehen  auf  die  Frage  venneidend,  ein- 
fach  samtliche  Kurfiirsten,  Fiirsten  und  Stande  des  Reichs  auf  des  Kaisers  Seite  nanute5), 
verfehlten  die  Schweden  nicht  in  ihrer  Replik  zu  betonen,  dass  Schweden  weder  die  evan- 
gelischen  noch  alle  katholischen  Reiehsstande,  viel  weniger  das  ganze  romische  Reich  und 
samtliche  Stande  fur  Feinde  gehalten  und  als  solche  behandelt  habe8).  Da  infolge  dessen 
der  Passus  in  beiden  Friedensinstrumenten  den  schwedischen  Forderungen  gemass  so  ge- 
fasst  wurde,  dass  Kurfiirsten,  Fiirsten  und  Stande  des  Reichs  unter  den  Verbundeten  und 
Adharenten  der  beiden  auswartigen  Machte  so  gut  wie  des  Kaisers  erschienen  7),  so  konnte 
der  anfangliche  Widerstand  der  Kaiserlichen  nur  dazu  dienen,  diese  Entscheidung  der  Frage 
im  Sinne  der  standischen  Unabhangigkeit  vom  Reiehe  in  ein  helleres  Licht  zu  setzen  und 
ihr  eine  erhohte  Bedeutung  beizulegen.  Letztere  war  um  so  grosser,  als  es  sich  hier  um 
eine  Transaktion  handelte,  die  ein  bestandiges  Gesetz  und  eine  pragmatische  Sanction  des 


')  Vollmacht  der  franzosischen  Gesandten  vom  20.  Sept.  1643.  Meiern  I,  203.  —  2)  Meiern  I,  207.  — 
')  Meiern  I,  325.  —  4)  Prop.  Suec.  Art.  2,  Meiern  I,  436:  Vicissim  Pax.  .  .  .  inter  dictos  Serenissimos  Reges 
Regnaque  Sueciae  et  Galliae  eorumque  Faederatos  Imperii  Status  et  Adhaerentes,  nee  non  Serenissimum  Impe- 
ratorem  etc.  —  5)  Respons.  Caes.  ad  Prop.  Suec.  Art  2,  Meiern  I,  619-  Vicissim  Pax  .  .  .  inter  dictam  S. 
Caesaream  Majestatem  et  S.  Romanum  Imperium  omnesque  ejusdem  Electores,  Principes  ac  Status.  .  .  .  et 
Reges  Regnaque  Sueciae  et  Franciae  etc.  —  6)  Schwedische  Replik  (schwedisches  Protokoll  vom  28.  Dec.  1645) 
Meiern  II,  193.  —  ')  Instr.  Pacis  Osn.  Art.  I,  Monast.  §  1  nach  J.  G.  von  Meiern,  Instiiimenta  Pacis 
Caesareo-Suecicum  et  Caesareo-Gallicum      Gottingen  1738. 


Reichs  sein,  daher  auch  ausdriieklich  in  den  niichsten  Reichsabschied  und  in  die  kaiser- 
liche  Wahlcapitulation  aufgenommen  werden  sollte1):  wie  denn  in  der  That  offizielle  Ak- 
tenstiicke,  so  lange  das  alte  Reich  bestand,  nicht  iniide  wurden  den  westfalischen  Frieden 
zu  wiederholen 2). 

Es  war  mithin  auch  fur  die  Zukunft  des  Reichs  von  grSsster  Wichtigkeit,  wie  das 
reichsrechtliche  Verhiiltnis  zwischen  Kaiser  und  Stiinden  im  Frieden  fixiert  wurde.  Ndtig 
war  seine  Neuordnung,  weil  es  sich  unleugbar  verschoben  liatte  :  ob  diese  aber  mehr  im 
Sinne  des  alten  Reichsrechtes  oder  des  Umschwungs  erfolgte,  hing  davon  ab ,  ob  sie  auf 
einem  Reichstage  oder  am  Friedenscongresse  vorgenommen  wurde.  Da  das  letztere.  in  den 
wichtigsten  Prinzipfragen  geschah,  so  trat  sie  unter  den  Einfluss  eben  jener  auswartigen 
Machte,  die  die  Selbstandigkeit  der  Stande  auf  ihre  Fahne  geschrieben  batten:  es  war  also 
natiirlich,  dass  der  gelockerte  Zusammenhang  der  Stande  mit  dein  Reiche  und  -einem 
Oberhaupte  in  den  beziiglichen  Festsetzungen  seinen  Ausdruck  fund. 

Es  wurden  insgemein  den  Standeu  des  Reiekes  ihre  alten  Rechte,  Pr&rof 
Freiheit,  Privilegien,  die  freie  Ausiibung  ihres  Territorialrechts  so  in  Kirchen-  wie  in 
Staatssacben,  ihre  Herrschaften,  Regalien  und  alles  dessen  Besitz  verbiirgt3).  Diese  Aus- 
driicke  zielten  darauf,  Rechte  der  Einzelstaaten  im  Reiche  gegen  die  EingrifFe  d.-r  Ge- 
samtstaatsgewalt  sicherzustellen.  Sie  lagen  also  im  Interesse  jenei  Einzelstaaten,  nicht  in 
dem   des   Kaisertums.     Wenn    nun    trotzdem    der  Kaiser    in  seinen    E  en  auf  die 

Propositionen  der  Kronen  Scbweden  und  Frankreich  Ietzteren  zwax  im  Prinzip  das  Recht 
bestritt,    sich  in  solche   innere  Angelegenheiten   zu   mischen4),    aber  andererseits  doch  die 
Vorschlage  derselben  wortlich  acceptierte,  die  ungefahr  allea  enthielten,  was  in  diesei  Hin- 
sicht  die  Friedensinstrumente   aufweisen6),    so   lasst   sioh   schliessen,    dass   er   von    dii 
Festsetzungen   nicht   befurchtete,    dass   sic    ihm    eine  bisher  behauptete   Position  entr« 
wurden. 

In  der  That   vpapren  die  A.usdrucke  im  ganzen  nicht  neu:  d 
serlichen  Schriftstueke  gaben  nicht  nur  zu,  dass  sie  den  Reichsgesi  i  dern 

sie  motivierten  gerade  damit  da-  Eingehen  auf  diese  und  ahnliche  I'unkte1  B<  ■  its  li<  Gol- 
dene  Bulle  entbielt  analoge  Begriffe:  alien  undjeden  Kurfursten  sollte  der  erwahlte  ron 


')  0.  .WIT,  2.  M.    112  ■'    .1    s    Klilber,   Vslkerrechtliche  Beweis 

tigkeit  des  westfitlischen  oder  allgemeinen   !'  1841     S     '  fV    fiihn   7   I 

an,  die  den  westfBlischen  Frieden  besttttigten,   ebi 

erhoben ;    dn/.n  kamen  sXmtliche  Wahlcapitulationen.    —  a)  0.   \  III.    1     M 
5)  antiqua  jura,  praerogativae,  libertates,  privilegia  Prop    Gall  itT.    Rli  das 

hat  Meiern  in  An    s  ana  dem  rranziisischen  Text  souverenitatia  jnra  entlehnt,  woftlr  er  in  so::. 
A  d  :i  in  i ,  Relatio  historica  de  pacificatione  Osnabrago-Monaatei 
welches  auch  die  kaiserliche  Qegenproposition  Meiern  I.  631  enthSll 
437.  —  *)  Ne  quia  tamen  exiatimet,  Majestati  Caea    grave  ease  assentiri  ..- 
Bentaaea     (folgen  die  betr    Artikel        Mi  em  1    c, 


6 

Konig  alle  ihre  Privilegien,  Briefe.  Rechte,  Freiheiten,  Yergiinstigungen,  alte  Gewohnheiten 
unci  auch  Wiirden  bestatigen ').  Damit  die  Stande  insgesamt  bei  ihren  fiirstlichen  Ehren 
und  Wiirden,  bei  ihren  inneliabenden  Giitern,  Freiheiten,  Rechten  und  Herkommen  blie- 
ben,  erkliirte  Maximilian  I.  den  Reichstag  von  1512  berufen  zu  haben2).  Die  Wahlcapi- 
tulationen  Carls  V.  und  aller  seiner  Nachfolger  bis  zu  Ferdinand  III.  verhiessen  die  Stande 
bei  ihren  Hoheiten,  Wiirden,  Rechten,  Gerechtigkeiten ,  Macht  und  Gewalt,  jeden  nach 
seinem  Stand  und  Wesen  bleiben  zu  lassen  und  ihnen  dazu  ihre  Regalien,  Oberkeiten, 
Freiheiten,  Privilegien,  Pfandschaften  und  Gerechtigkeiten  zu  confirmieren 3).  Sich  gegen- 
seitig  bei  ihren  Herrschaften,  Obrigkeiten,  Herrlichkeiten  und  Gerechtigkeiten  bleiben  zu 
lassen  verpflichteten  sich  im  Religionsfrieden  von  1555  der  Kaiser  sowie  die  katholischen 
Stiinde  auf  einer,  die  Stande  der  Augsburgischen  Confession  auf  der  andern  Seite4). 

Aus  dem  friiheren  Vorkouimen  soldier  staatsreehtliehen  Begriffe  in  den  Reichs- 
coustitutionen  darf  aber  doch  durchaus  nicht  geschlossen  werden,  dass  ihre  erneute  Auf- 
nahme  in  die  Friedensinstrumente  nur  eine  Formalitat  gewesen  sei.  Unter  jenen  Aus- 
driicken  befanden  sich  neben  solchen  festbegrenzten  Umfangs  auch  andere,  die  eine  biindige 
Definition  nicht  zuliessen,  deren  Erlauterung  vielmehr  der  Richtung  der  Zeitstromung  und 
dem  Gauge  der  Thatsachen  iiberlassen  bleiben  musste.  Filter  diese  letzteren  gehorte  vor 
alien  derjenige,  dem  seine  weitreichende  Yerwendbarkeit  das  allseitige  Interesse  zugewandt 
hatte:  die  standische  Freiheit,  die  Libertat*.  I'm  den  Wert  der  Aufhahme  dieses  Schlag- 
wortes  in  den  Friedeu  richtig  zu  beurteilen,  ist  eine  Betrachtung  dariiber  notig,  mit  welchen 
Tendenzen  dasselbe  wahrend  des  dreissigjahrigen  Krieges  im  Buude  gewesen  und  mit  wel- 
chem  Erfolge  es  angewandt  worden  war. 

Von  dem  Zeitpunkte  des  Krieges  an  war  der  Ruf  nach  Libertat  sehr  laut  erschollen, 
wo  Stande  des  Reiches  an  auswartigen  Miichten  eine  Stiitze  gegen  die  kaiserliche  Gewalt- 
herrschaft  fanden ;  und  oft  ergiinzte  jenen  Ruf  die  Behauptung,  dass  der  Kaiser  sich  des 
Verfassungsbruchs  schuldig  gemacht  habe.  Der  niedersachsische  Kreistag  von  1625/26  so- 
wie der  neue  Kreisoberste  Christian  IV.  von  Diinemark  appellierte  wiederholt  an  die 
deutsche  Libertat  und  an  die  Reiehseonstitutionen,  zu  deren  Erhaltung  die  Defensionsver- 
fassung  des  Kreises  geschlossen  sei5).  Auf  dem  kurfiirstlichen  Collegialtag  in  Regensburg 
1630  geschah  es  im  Vertrauen  auf  franzosische  Unterstiitzung,  dass  gegen  Ferdinand  II. 
offiziell  der  Yorwurf  der  Yerletzung  der  Fundamentalgesetze  durch  das  kaiserliche  Kriegs- 
directorium  erhoben  und  das  Bedauern  der  Kurfiirsten  ausgesprochen  wurde,  wenn  unter 
diesern  Kaiser  die  uralte  lobliche  Verfassung  des  heiligen  riimischen  Reichs  niedergerissen 
und  dessen  kostbare,  teuer  erworbene  Freiheit  so  gar  unter  die  Fiisse  getreten  werden  sollte6). 


•)  Aur.  Bull.  cap.  II.  §  8.  —  "■)  Keichsabschied  zu  Colli  1612  im  Eingang.  —  *)  Cap.  Car.  V. 
Art.  4.  —  4i  HViebsabschied  zu  Augsburg  1555  §  14.  15.  —  5)  Londorp,  Acta  Publics,  Ausgabe  Frankfurt 
a.  M     1668,    Tom.   Ill,   p     S-i-2.   849.   855.   864.   860.   —  6)  ibid.   IT,   63. 


In  noch  deutlicheren  Wendungen  erging  sich  der  Kurfurst   von  Sachsen,  al.s  '-r  dem  K 
die  gegen  Gustav  Adolf  geforderte  HiilfV    an   <!eld,    Provianf   mid  .Munition  abschlug  und 
ihn  vielmehr  von   einein  bevorstehenden  Convent  der  Evangelischen  in   Kenntni 
Mit  seiner  kurfurstlicheri  Pflicht,  anf  Erhaltung  der  Reichsconstitutioneri   and  der  Fr<-i!if-it 
der  Stande  zu  sehen,  rechtfertigte  er  I » J  - » 1  seine  Teilnahme  am  Leipziger  Convent2),  dessen 
Proposition,    dessen   schriftftche   Kundgebungen    an    die    katholischen    Kurfursten    wi<-    den 
Kaiser  selbst  und  dessen  Schluss  ahnliche  Ausfiibrungen  vielfach  entbalten3),  wie  audi  in 
der  nacbsten  Folgezeit   Kursachsen   solche   dem  Kaiser,    dessen   Vertretern    und  den  Knr- 
fiirsten  zu   wiederholen   nicbt    miide   wird,    vorkommenden  Falles   darin  von  Brandenburg 
unterstiizt4).     Brbaltung  der   Libertat,    Restitution   und   feste   Observanz   der   Reiehsconsti- 
tutionen  bezeichneten  die  Gesandten  der  evangelischen  Stande  auf  dem    Frankfurter  ' 
positionstag   als   Ziele   der  Politik   ibrer  Herren5).     Die   gleicben  Saiten    scblug   1633  der 
Staatskanzler  Oxenstierna    auf  dem    Heilbronner   Convent    bei    den    evangelischen   Standen 
der  obern  Reichskreise  an:   Hre  Kftnigliche  Majestaf  von  Schwedei  Proposition, 

habe  in  der  Schlacbt  bei  Liitzen  die  deutsche  Freiheit  mit  ihrem  edlen   Heldenblut  bi 
gelt;  er  verlangte,  dass  die  vertretenen  Stande  sich  auf  so  lange  verbinden  sollten,  bis  die 
Restitution    der    Fundamentalsatzungen    des    Reiches   erhalten   worden    sei6),    was  von  den 
genannten  Standen  bestens  acceptiert  und  in  entsprechend  erweiterter  Form  in  die   Biind- 
nisurkunde  aufgenommen  wurde7).      Ein   wabres  Zeugnis  ibrer  schuldigen  Treue  und  v 
t'alt   fur  die  Freiheil   des  Vaterlandes  wollten  die  1634  in  Halberstadt  versammeU 
des   niedersachsischen   Krei  es    bei   der  ganzen   Posteritat  hinterlassen,    weni  □  die 

Gefahr  des  E[reises  auf  erlaubte  Gegenmittel  dacbten,  indem  sie  sich  an  dem  anberaum- 
ten  Frankfurter  Convent  beteiligten,  uin  sich  mit  den  obern  Kreisen  und  der  Krone  Schwe- 
deu  in  ein  Biindnis  zu  begeben8).  Gewissens-  und  politische  Freiheit  der  Reichsstande 
nanntr    Oxenstierna  den    zu    Frankfurt    ve  Is   sein  Ziel  Us  B 

einzugebenden   Biindnisses  ten  die    beiden  sachsischen   Kreise  in  ihrer  Resolution 

sowie  der  allgemeine   Hauptabschied  des  Convents  die  Conservation  der  Reichsveri 
und  aller  Stande   Hoheit,   Wiirden     Ehre     Fri   ''it.    Recht   und  Gerechtigkeit,  lei  I 
pflichtete  aucb  wie  der  Heidelberger  Schluss  die  Verbundeten,  die  WafFen  weiter  zu  fuhren, 
Ids  die  deutsche   Libertat   und  Observanz  der   Reichssatzungen  wieder  stabilierl 

Ahnliche  Wendungen   waren    in   Btindnissen   auswartiger  Staaten   gegen    das   U 
Habsburg  iiberall   da   angebracht,    wo  Stande   des  Reichs   in    solche  eintrati 
interessieri   werden  sollten.     I>a>   Biindnis   im   Haag  vom  9.  19.   Dez    1625 
land,   Danemark   und  den  vereinigten   Niederlanden ,    welches  ausdriicklich    I 


l)  IV,  80  l\  .    133  1\  .    '  ')  Sachsen: 

168    170    I7r.  iv    178    21  lenburg     193  1\  .  226    2 

8)  IV,  372  '    IV.   876  [V,  419     n  ■ 


liierbei  interessierten  deutschen  Reichsstiinde  in  Aussieht  nabm,  beklagte  den  Bruch  der 
Reichsconstitutionen  und  sollte  geschlossen  sein  zur  Wiederherstellung  und  Erhaltung  der 
Libertiit  und  der  Reichsrechte  und  -satzungen ').  Die  Erneuerung  des  Biindnisses  zwischen 
Schweden  uud  Frankreich  auf  dem  Heilbronuer  Convent  durch  Oxenstievna  und  Feuquieres 
gait  der  Verteidigung  ila-er  gemeinsamen  Freunde,  besonders  derjenigen,  die  sich  diesem 
Biindnis  anschlossen,  und  der  Fiirsorge  fur  ihre  Libertiit,  Wiirde  und  Rube2).  Der  in 
Paris  durch  Liiffler  und  Streuff  vereinbarte  Vertrag  zwischen  Frankreich,  Schweden  und 
den  vier  oberen  Kreisen  vom  1.  Nov.  1634  hob  den  erprobten  Eifer  des  Allerchristlichsten 
Konigs  hervor,  den  verbiindeten  Fiirsten  und  Standen  gegen  alle  beizustehen,  die  ihre  Li- 
bertiit unterdriicken  wollten,  und  suchte  den  ober-  und  niedersachsischen  Kreis  dadurch 
heianzuziehen,  dass  er  ihnen  fur  ihren  brennenden  Wunsch,  die  gemeinsame  Libertiit  zu 
sehiitzen,   der  Verbiindeten  Unterstiitzung  in  Aussieht  stellte 3). 

Xach  dem  Prager  Frieden  von  1635  und  seiner  Annahme  durch  eine  Reihe  von 
Standen  war  natiirlich  fur  solche  Auslassungen  der  Boden  verhiiltnismiissig  beschriinkter. 
Gelegentlich  wurden  sie  doch  seitens  der  auswartigen  Kronen  wieder  angebracht  und  blie- 
ben  im  Reiche  durch  die  mit  dem  Kaiser  nicht  ausgesohnten  Fiirsten,  wie  den  Pfalzgrafen 
Karl  Ludwig,  die  Herzoge  von  Braunschweig-Liineburg,  die  Landgriifin  von  Hessen  lebendig. 

In  den  Vordergrund  traten  sie  wieder,  als  das  Reich  ernstlich  auf  die  Herstellung 
des  Friedens  Bedacht  zu  nehmen  anting  und  die  Stande  fiir  den  zu  berufenden  Friedens- 
congress  in  das  Interesse  der  Kronen  Schweden  und  Frankreich  gezogen  werden  sollteu. 
Die  zum  Regensburger  Reichstag  versammelten  Stiinde  wies  ein  schwedisches  Schreiben 
vom  22.  Miirz/1.  April  1641  auf  die  Gewaltherrschaft  hin ,  die  der  vorige  Kaiser  in 
Deutschland  habe  begriinden  wollen,  stellte  die  Verdienste  Schwedens  ins  Licht  und  hob 
hervor,  nichts  konne  dieser  Krone  angenehmer  sein,  als  wenn  man  Friedensbedingungen 
ausfindig  mache,  kraft  deren  die  verfallene  Reichsverfassung  wieder  zu  ihren  alten  Frei- 
heiten  gelange4).  Audi  die  Einladungsschreiben  zum  Congress,  welche  Schweden  an  eine 
Beihe  von  Standen  erliess,  beriefen  sich  darauf,  dass  der  vornehmste  Zweck,  den  es  im 
Kriege  verfolgt  habe,  die  AVTiederaufrichtung  des  wundervollen,  harmonischen  Gefiiges  der 
Libertat  des  Reiches  gewesen  sei5).  Noch  ganz  anders  trug  das  franzosische  Circular- 
schreiben  vom  6.  April  1644  die  Farben  auf:  Frankreich,  so  wiederholte  es  in  verschie- 
denen  Wendungeu,  sei  der  Vorkiimpfer  der  deutschen  Freiheit.  Hingegen  wolle  das  Haus 
Ostreich  seine  Alleinherrschaft  in  Europa  herstellen  und  den  Grundstein  dazu  in  der  ab- 
soluten  Gewalt  iiber  das  romische  Reich  legen :  um  letztere  zu  erlangen,  wiirde  es  alle 
Majestfttsrechte,  die  Geltung  der  Gesetze  und  obrigkeitlichen  Befugnisse  den  Reichsstiinden 


')  m,  802.   —  a)  IV,   313.  —  3)  IV,  444  f.  —  *)  V,  261   f.  —  5)  Schreiben  des  Gesandten  Adler 
Salviiis  an  Markgraf  Christian  zn  Brandenbmg-C'ulmbach  vom   14/24.  Nov.   1643.     Meiern  I,   44. 


9 

allmiihlig  wegnehmen.  »Wenn  also  nicht  Ew.  Holieit  und  die  andern,  mit  denen  d«-r  Kaiser 
das  Reich  in  geteiltem  Besitz  hat,  dem  zeitig  entgegentreten,  dann  ist  ea  urn  die  dentsche 
Libertat  geschehen !  «  Wenn  die  Reichsst&nde  auf  den  Kftnig  von  Frankreieb  nicht  horen 
wollen,  dann  >werden  sie  dereinst  vergeblich  die  Goldene  Kulle,  die  Reichsconstitutionen, 
den  Passauer  Vertrag,  vergeblich  kaiserliche  Capitulatiouen  und  Eide,  oder  eine  pragma- 
tische  Sanction,  veraltete  Namen,  anrufen.  Kurz,  E\v.  Holieit  und  ihr  denfechen  Fiirsten, 
so  viel  eurer  sind,  miisst  iiberzeugt  sein,  dass  alte  Wiirde,  Rechte,  Libertat  hier  oder  nir- 
gends  wiederzugewinnen  sind  ').  Da  den  Standen  diese  Redeweise,  falla  sie  dem  Rufe 
der  Kronen  Folge  leisten  wollten ,  nur  Yerlegenheiten  mit  dem  "Wiener  Hofe  I 
konnte,  so  trat  im  n&chsten  Einladungsschreiben  iter  Franzosen  vom  4.  Sept.  1  •  '< 4 4  -  der 
Lockruf  der  Libertat  zwar  zurtick  gegen  die  Versicherung,  es  handle  sich  hi^r  nicht  uni 
einen  Aufruf  zu  einer  Versammlnng  mit  emporerisehen  Tendenzen,  wurde  aher  doch  aicht 
ganz  unterdriickt.  Audi  das  Schreiben  der  Schweden  an  den  Frankfurter  Deputationstag 
vom  4./14.  Oct.  1644 3)  verfehlte  nicht  die  Libertat  als  ein  Bauptziel  der  Verhandlnngen 
am  Friedenscongresse  mehrfach  in  Erinnerung  zu  bringen. 

Nunmehr  entschloss  sich  in  corpore  zuerst  der  frankische  Kreis,  sich  dnrch  Ge- 
sandte  am  Congresse  vertreten  zu  lassen.  In  seinem  Notificationsschreiben  an  den  B 
vermied  er  es  allerdings,  seine  Beteilignng  mit  der  deutschen  Libertat  in  Beziehung  zu 
bringen.  Wohl  svber  sollten  die  abzufertiuvmlrn  Kreisdeputierten ,  deren  [nstruction  man 
vorlaufig  entwarf,  for  die  Nohvendigkeit  ihrer  Zulassung  zu  den  Verhandlu: 
machen,  dass  aus  der  Ausschliessong  von  Fiirsten  und  Standen  eine  schwere,  anertrfigliche 
Servitut  erfolgen  und  diese  an  ihren  Boheiten,  PriTilegien,  Stand,  Freiheiten  und  Repu- 
tationen  zum  hdchsten  beleidigt  wiirden.  KaiseT  und  Kurfiirsten  dtlrften  es  den  uhrigen 
Stiinden  nicht  iibel  deuten,  dass  sie  bei  ihrer  wohlhergebrachten  Freiheit  und  Libertat  blei- 
hen  wollten5).  Bei  weiterer  Ausfiihrung  dieser  [nstruction,  so  bemerkten  die  Bole  des 
frankischen  Kreises,  sei  vornehmlich  auf  Beissige  Observation  der  kaiserlichen  Capitulation, 
der  Reichsconstitutionen,  der  Boheit  und  Libertat  %"U  Fiirsten  und  Standen  eu  Behen*). 
Die  Kreisdeputierten  ausserten  sich  uach  ihrer  Ankunfl  in  Miiuster  im  Mar/.  Iii4.">  in  ihrer 
Anspraohe  an  die  franzosischen  Gesandten  anerkennend  iiher  die  Bestrebungen  Frankreichs 
im  [nteresse  der  deutschen  Libertat1  .  worauf  jene  keinen  Anstand  nahmen  si.'  in  ihrer 
Erwiderung  zu  belehren:  wenn  die  Stiinde  die  wahren  Griinde  des  Krieges  noch  nicht 
wissen  sollten,  bo  warden  sie,  die  Franzosen,  and  die  Schweden  dieselben  im  Gang  der 
Verhandlungen  klar  stellen  und  :eigen,  wie  masslos  vom  Kaiser  im  Reich 
geiibt  und  auf  wie  vielerlei  Weise  die  Libertat  und  di<>  Elechte  der  S  ben  und 


'i  Circnlarschreiben   dei    fran  iJsischen  Geoandten   l»'i  Meiern  1,   219  rt"     —     '    Meiern  I.  S 
')  Meiern  I.  814  B  ')  vom  B.  Noi     1644      Meie      I    288  B  I  id  ttlr  di<>  triin- 

kischen  Ereiagesandten,  Meiern  I,  294  it  ")  Erinnerungen  der  Hsfe,  Meiern  I,  300  ff 


10 

mit  Piissen  getreten  worden  seien1).  Nach  der  Translation  des  Frankfurter  Deputations- 
tages  an  den  Friedenscongress  maehte  man  gegen  die  Ausschliessung  der  samtliehen  nicht 
deputierten  Stande  von  den  Friedensverhandlungen  geltend,  dass  dieselbe  nicht  allein  wider 
des  Reiches  Herkommen,  sondern  auch  wider  der  Fiirsten  und  Stande  Hoheit  und  wohl- 
hergebrachte  Libertat  laufe2).  Endlieh  spielte  letztere  audi  im  Streit  um  die  Admission 
der  mit  dem  Kaiser  nocb  nicht  ausgesolmten  Stande  zu  den  Friedenstractaten  ihre  Rolle : 
Hessen-Cassel,  so  behaupteten  die  Franzosen  gegen  die  kaiserlichen  Gesandten,  streite 
allein  pro  libertate  Germaniae,  die  andern  Stande  liessen  sich  fur  das  Haus  Ostreicb  zu 
Sclaven  machen  s). 

Es  vertrat  diese  letzte  Ausserung  wie  auch  eine  ganze  Reihe  der  friiher  ange- 
fiihrten  diejenige  Anscbauung  von  deutscher  Libertat,  welebe  in  der  Publicistik  der  Zeit 
das  spater  dem  in  schwedischen  Diensten  stehenden  Bogislaus  Philipp  Chemnitz  zuge- 
schriebene  Buch  von  der  Staatsverfassung  im  romisch-deutschen  Reiche  zu  verbreiten  sich 
zur  Aufgabe  gemacht  hatte.  Schon  auf  seinem  Titel  konnte  es  eine  Kiage  iiber  die  Be- 
eintrachtigung  der  Libertat  des  Vaterlandes  nicht  unterdriicken4).  Diese  habe  Ferdinand 
II.,  so  fiihrte  beispielsweise  die  Sehrift  aus,  mit  Fiissen  getreten,  die  Reichsconstitutionen, 
die  beschworene  Capitulation  verletzt,  den  Religions-  und  Landfrieden  missachtet 5).  Die 
Libertat  batten  die  Stande  selbst  dem  Hause  Ostreicb  hingeopfert :  doch  sei  es  ja  noch 
moglich,  dass  ein  guter  Geist  den  Sinn  der  deutschen  Fiirsten,  der  jetzt  zur  Knechtschaft 
geneigt  sei,  dabin  lenke,  dass  dieselben  riihmliche  Freiheit  der  schnoden  Knechtschaft  und 
schimpflicher  Ruhe  einen  ehrenhaften  Krieg  vorzogen").  Ermannen  miissen  sich  also  und 
verschwbren  gegen  dies  Otterngeziicht  alle  Herzen,  welche  die  Dienstbarkeit  verabscheuen'<7). 
Der  blutige  Zwiespalt  zwischen  dem  Kaiser  und  einer  Reihe  von  Standen  erschien  dem 
Yerfasser  wie  der  Anfang  einer  besseren  Zeit:  » schon  sind  wir  in  Waffen  entgegengetreten 
dem  gewappneten  Kaiser  vom  Hause  Ostreich*8).  Der  Verfasser  war  in  seinem  Streben, 
diesem  Hause  die  Vergewaltigung  der  deutschen  Libertat  zuzuschieben,  parteiisch  bis  zu 
absichtlicher  Yerdrehung   historischer  Thatsachen 9) :    aber   sein   antikaiserlicher  Begriff  von 


')  Moiern  I,  3T-J.  —  '-')  Meiern  I,  455.  —  3)  Meiern  I,  717.  —  4)  Hippolithus  a  Lapide,  Dissertatio 
dt?  rations  status  in  Irnperio  nostro  Romano-Germanico.  Ausgabe  von  1647  (die  erste  erschien  1640).  Das 
Buch  will  lant  des  Titels  unter  anderm  klarlegen,  quae  ratio  status  observanda  quidem,  sed  magno  cum  pa- 
triae libertatis  detrimento  neglecta  hucusque  fuerit.  —  °)  Hippolithus  p.  407.  —  6)  Hippolitlnis  p. 
509.  —  7)  Hippolithus  p.  535.  —  8)  ib.  —  9)  Man  vergleiche  die  Ausserung,  die  er  p.  405  Ferdinand  dem 
II.  schuld  giebt :  es  habe  ihm  weder  des  Reichs  Ordnung  noch  auch  das  Herkoramen  einige  Mass  zu  schreiben, 
mit  den  Worten  dieses  Kaisers  bei  Londorp  IV,  61  :  >ob  zwar  weder  des  heiligen  Reichs  Ordnung  noch  auch 
Herkommen  derselben  'I.  MajestSf)  einige  Mass  vorschreiben«  —  niimlich  wen  der  Kaiser  zu  Generalstellen  ge- 
brauchen  dlirfe;  dariiber  enthielten  eben  die  Reichsconstitutionen  vor  der  Capitulation  Ferdinands  in.  (Art.  15) 
keine  klaren  Bestimmungen,  wie  sich  derm  auch  die  Kurfuvsten  selbst  fur  ihre  bezCiglichen  Vorschlage  nur  auf 
einige  aus  Reichsabschieden  ersichtliche  Priicedenzfiille ,  nicht  auf  irgendwelche  Vorschriften  berufen  konnten  ; 
cf.    Londorp   IV,    65. 


11 

Lxbertftl  fand  so  gut  im  Reiche  Aufnahme  wie  der  der  Schweden  und  Franzosen  bei  den 
Standen.    So  bezog  sich  ein  sehr  angesehener  Gelehrter  auf  dem  (i  tsrechte, 

der  brandenburg-anspachische  Rat  Limnaeus  ausdriicklich  auf  eineii  Ausspruch  des  gefahr- 
lichsten  Wortfuhrers  der  Libertat  im  vorhergehenden  Jahrhunderl  das  Kurfursten  Moritz 
von  Sachsen,  bo  viele  Schritte  mache  Deutschland  seinem  Ruin  entgegen,  als  der  Kaiser 
neue  Stufen   seiner   Machi   ersteige:    Furstenmachl    and    Reii  miissten    daher   als 

Gegengewicht  der  kaiserlichen  Gewalt   Deutschland  in   Flor  und  Libertat  erhalten1). 

Ziehen  wir  das   Faci<  dieser   Entwickelung :   die  Libertat  war  mehr  und  mehr  der 
Schlachtruf  derjenigen  Partei  im  Reiche  geworden,    die   mit  dem  Kaiser  und  den. 
Ostivicli    in    offenem  Kanipf'e  lair.      Zu  Anwalten   der  Libertat    batten  sich  im  Verlauf  des 
Krieges   die  auswartigen  Kronen  Frankreich  und   Schweden  aufgeworfen,    und   eben   diese 
waren  es,  deren  eifriges  Bemiihen  ihr  und  in  ihrem  Gei  i  discher 

Rechte.  deren  Missachtung  man  dem    Kaiser  so  "t-   rorgeworfen,  einen   Platz  in  den  Frie- 
densurkunden  verschaffte.     Nad  diesem  Gang  der  Diuge  hatte  ihre  Aufnahme  in  di< 
fiir   alle   Beteiliu'ten   doch    vie!    mehr   zu   bedeuten   als   eine   unveri  Wiederholung 

langsi   gebrauchter  Grundsatze.     Den   Kaiser  stellte  sie   der  unleugbaren  Thatsachi 
iiber,    dass  Schritte,   die   seiten<   des   Kaisertums   gethan,    aber    von    den   Standen    ■  -    \     - 
Letzung  ihrer  Rechte  empfund.  n  worden  waren,  wieder  batten  zuriickgethan  werden  i 
auf  den   Kaiser  zielte   im    Frieden    uicht    undeutlich   die  Wendung,   die  Standi 
iliren  Rechten  kraft  dieses  Vertrages  so  befestigt   und  gesichert  sein,   dass  sie  nie  von  je- 
mandeni   unter  irgendwelchem  Vorwand  thatlicher  Weise   daran    gekrankt   werden  konnten 
noeh  diirften2).     Den  Standen   gab  sie   Briel    und  Siegel   daruber,   dass  der  dreissigjahrige 
Krieg  sie   im   Kampfe   gegen   die   kaiserliche  Vollgewalt   ein  Stuck  ■  bracht  hatte. 

und   wies  sie  fur  die  erfolgreiche  Fortsetzung  desselben  auf  Vereinigungen  im   Reiche  und 
die  1  aterstiitzung  ihrer  bisherigen  ausserdeutschen  Gonner  hin.    Jenen  auswarl 
aber  offnete  sie  fiir  die  Zukunl't  ein  weites  Feld  zur  Ausnutzung  der  deutschen  <  »:■■ 
fur  ihre  gegen  die  Habsburger  gerichteten   [nteressen 

Fiir   Verbindungen    der    Reichsstande    untereinander    sowohl    als    mit    ausv, 
Machten  war  um  so  mehr  der  Weg  geebnet,  als  die  Garantie  des  K  -  imtheit 

der  Paciscenten  anheimfiel:   es  sollten,  so  war  bestimmt,  alle  Teilnehmer  dieses   \ 
gehalten  sein.  alle  und  jede  Bestimmungen  des  Friedens  |  rmann  ohne  Untei 

der    Religion  zu  schutzen    und   zu    schirmen3).     Was  lag  somit   n  sich  die 

Stand.-   durch   formliche  Vertr&ge   mit    ai  G   ranten    des 

ihm   Erlangten  zu  sichem  suchten?     Daro.il  alter  dergleichen   Bundnissen  nicht  di< 
liche  Grundlage  bestritten  werden  konnl  i 


.1     Limnnens,    Capitulationes  Imperntoi  im    ■■    He  am  Roraano-Oermanonim ,    '. 

J.  P.  0.  VIII,  1.  M.  62         ')  J.  P.  o.  xvn 


12 

Nachdruck  —  fest :  es  solle  das  Recht,  untereinander  und  mit  Auswartigen  zu  ihrer  Er- 
haltung  und  Sicherheit  Biindnisse  zu  schliessen,  den  einzelneu  Stauden  fur  alle  Zeit  frei- 
stehen  *). 

Die  Bedeutung  dieser  Bestimmung  lag  liieht  darin,  dass  sie  die  fraglichen  Biind- 
nisse erst  ernioglicht  batte.  Biindnisse  im  Reiehe  waren  liingst  ein  allgemein  geiibter  Gre- 
brauch,  und  solche  zwischen  Standen  und  Auswartigen  batte  eben  wieder  der  grosse  Krieg 
in  mannigfaltiger  Weise  veranlasst.  Aber  reichsrechtlich  liessen  sicb  dieselben  anfechten. 
"Was  erstere,  die  Biindnisse  zwischen  Reichsstanden ,  anlangte,  so  war  ihnen  durch  die 
Goldene  Bulle  eine  gesetzliche  Grenze  gezogen :  nur  soweit  warden  sie  gestattet,  als  von 
ibnen  bekannt  sei,  dass  Fiirsten,  Stadte  und  andere  sie  zum  Schutz  gemeinen  Friedens 
der  Provinzen  und  Lander  gescblossen  batten2).  Was  aber  die  der  zweiten  Kategorie, 
zwischen  Reichsstanden  und  Auswiirtigen,  betraf,  so  hatten  die  kaiserlicben  Gesandten  wah- 
rend  der  Friedensverhandlungen  gegen  die  Behauptung  der  Franzosen,  dass  Reichsstande 
obne  Wissen  und  Einwilligung  des  Kaisers  zu  solcben  berecbtigt  waren,  geltend  macben 
konnen  :  in  der  Goldeneu  Bulle  und  in  der  Constitution  vom  Landfrieden  waren  alle  der- 
gleichen  Biindnisse  mit  Auswartigen  naehdriieklieh  verboten.  Seien  solche  gemacht  worden, 
so  hatten  sip  nur  aus  Fehden  und  Rebellionen  ibren  Drsprung  genommen,  und  es  habe 
demnach  bei  nachgefolgter  Composition  darauf  renuntiiert  werden  miissen3).  Soweit  die 
Goldene  Bulle  in  Frage  kam,  Hess  sicb  allerdings  gegen  die  Ansicht  der  Gesandten  straiten : 
dieselbe  enthielt  iiber  diesen  Fall  nichts.  Wohl  aber  bestimmte  der  Landfriede  von  1495, 
dass  weder  der  Kaiser  noch  auch  Kurfursten,  Fiirsten  und  Stiinde  des  Reichs  ohne  Wissen 
und  Willen  des  jahrlichen  Reichstages  Biindnis  oder  Einigung  mit  fremden  Nationeu  oder 
Gewalten  macben  sollten4),  was  auch  am  Friedenscongress  seitens  der  Stiinde  als  zu  Recht 
bestehend  anerkannt  wurde a).  Was  ferner  die  Kaiserlicben  bezuglich  der  Auflosung  sol- 
cher  Biindnisse  vorgebracht  hatten,  land  einen  Beleg  an  der  Bestimmung  des  Prager  Frie- 
dens  von  1(535,  dass  alle  und  jede  Uniones,  Ligae,  Foedera  und  dergleichen  Schliisse  giinz- 
lich  aufgehoben  sein  sollten6).  Es  batte  somit  der  westfalische  Friede  mit  seiner  Frei- 
stellung  der  Biindnisse  eine  wirkliche  Umgestaltung  der  bisher  in  dieser  Ricbtung  giiltigen 
reichsrechtlichen  Grundsatze  hervorgebracht. 

Als  Zweck  jener  nunmebr  erlaubten  Verbindungen  gab  der  Friede  die  Erhaltung 
und  Sicherheit  der  Stande  an.  Hierdurch  war  aber  das  Reich  in  doppelter  Beziehung  in 
misslicbe  Lage  gebracht :  einmal  war  es  compromittiert,  insofern  zugegeben  wurde.  dass 
seine  Glieder   die    Biirgschaft    fur   ihre   Erhaltung   in   den    vorhaudenen  Einrichtungen  des 


')  J.  P.  6.  VIII,  2.  M.  63.  —  -}  Aur.  Bull.  cap.  XV,  §  2.  —  3)  Meiprn  I,  32(5.  —  4)  Hand- 
habung  des  Friedens,  Eiechtens  and  der  Ordnung  zu  Woitns  14!<o  aufgerichtet.  Art.  6.  —  5)  Adami,  Kelatio 
histories  p  195  werden  die  foedera  Statuum  cum  exteris  inita  eitra  consensum  Imperatoi'is  et  Constatuum  be- 
zeichnet  als  anno  1496  in  eomitiis  Wormatiensibns  prohibita,  ein  Passus,  der  in  dem  Protokoll  bei  Meiern  II, 
509  ff.  fehlt.  —  6)  Prager  Friede,   Londorp  IV,  468. 


L3 

Reichs   nicht   unter   alien   Umstanden    fanden,    vielmehr  sie   auf  ganz   anderera   W 
suchen   reranlasst   sein   konnten;    sodann   aber  war  es  auch   gefahrdet:   denn  komiten  nun- 
mehr  die   Stande    nicht   in   die    Lage   kommen    tin-   Biindnisrecht   audi    gegen    Kai~er   und 
Reich  anzuwenden,  wenn  ihnen  diese  ihre  Sicherheit,  etwa  von  der  Seite  ihrei  pratendierten 
Libertiit  her,   zu   beeintrachtigen   schienen.?     Man   batte    dem   zwar  im   Frieden  voi 
wollen  (lurch  die  Clausel,    dass  dergleichen    Bfindnisse  nicht  gegen   Kaisei    and   Reich  und 
den  Landfrieden ,    oder   vor  allem   gegen   den    vorliegenden    Friedensvertrag   gerichtel 
dilrften  und  durchaus  unbeschadet  des  Eides  geschlossen  sein  ratissten,  durcb  den  ein  jeder 
gegen  Kaiser  und  Reich  verpflichtet  sei1).     Es  fragte  sicli  nur,   wie  weil  diese  Bestimmung 
die  Interessen  des  Reichs  wirklicb  zu  schtitzen  im  Stande  war. 

Ein   Brick   in  die  jiingste   Vergangenheit   konnte   lehrreich   sein.     Der  Schluss  des 
Leipziger  Conventes  von   1631   erschien  dem  Kaiser  so  bedrohlich,  dass  er  dem  Kurfursten 
von  Sachsen  (lurch  den  Gesandten   Hegenmtiller  erklaren  liess,  es  babe  ihn  derselbi 
perplex  gemacht  .  audi  sei  es  beispiellos  im  romisehi  d  Reiche,  dass  die  >  -       n  ihren 

romisclien  Kaiser  dergleichen  Verfassung  und  Biindnis  gemacht  batten2  Cnd  doch  wollte 
jener  Schluss  selbst  mit  den  Reichssatzungen  durchaus  im  Einklang  stehen :  der  Augsburger 
Reichsaliscliied  von  1555,  so  fuhrte  er  aus,  verlange,  dass  Stande  und  Benachbarte  ein- 
artder  mit  Treuen  meinen,  und  dass  sich  ein  jeder  rreundlich  und  mitleidentlich  gegen  den 
andern  erweisen  •-< >1 1  < •  ■'  ,  das  wollten  die  versmunelten  Stande  in  diesem  Falle  thun.  in- 
dent sie  einander  Hidfe  leisteten,  wenn  em  "der  der  andere  Kreis  iiber  aller  Verhoffen 
wider  Ihrer  Kaiserlichen  Majestat  Capitulation,  Fundamental-  und  Reichsgesetze  und  -ord- 
nungen  ohne  Drsacb  vergewaltigf  werden  sollte*).  Auf  die  Reichssatzungen  also  sollte 
der  Schluss  begriindet,  und  nur  gegen  den  Kaiser  selbst  konnte  er  doch  gerichl 
Niclits  desto  weniger  wahrte  er  audi  dem  Kaiser  wie  dem  Reiche  gegenuber  die  Form: 
die  Yei'liundeten  wollten  niemand  «>H'i  ndiereu  und  beleidigen  .  und  gaben  die  Versicherung, 
sie  wollten  allerseits  in  der  romischen  Kaiserlichen  Majestal  schuldigem,  gebiihrenden 
Gehorsam  und  unterthanigster ,    treuer  Devotion  standhaft   und   urn  verharren  :'\ 

Damit   win-den   sie   aber   unter   spateren   Verhaltnissen   formell   auch  die   Bedingung  ert'rdlt 
haben,    von    welcher    oberwShnte   Clausel    im    westfalischen    Frieden   die   Zu! 
Bundnissen  abhangig  machte. 

Diese   Praxis,    den  Gregner   nicht    zu   uennen,    vielmehr  loyale  Versicherung 
geben,    befolgten   selbsi    Biindnisse,    die   dem   Kaiser  in  Wirklichkeit   gnnz  direct  feiudlich 
gegentlbertraten.    So  nannte  der  Schluss  des  Heidelberger  Conventes  von   1633 
der  Sohweden  und  Bedrilcker  der  Evangelischen  nur  die  kaiserlichen   Armeeeu,  vermied 


')  J.   1'    0.   ii.   M    1    >■  •'   Instruction  Hegenmilllers,   Londorp  IV.   161  "ir  im 

Reichs-Abschied   zu  Augsburg   'Ii''  Executionsordnmig   des  Friedens    §    ■<  ich  Schronuss 

Publici)  '    Leipziger  Schluss,   Londorp  l\.    146  '    11' 


14 

aber  jegliclie  Erwalmung  des  Kaisers  selbst,  trotzdem  Oxenstiernas  Proposition  ganz  offen 
zur  Beratung  dariiber  aufgefordert  hatte,  ob  es  nicbt  zweckmassig  sei,  den  Kaiser  offent- 
liili  fur  einen  Feind  zu  declarieren  und  zu  lialteu1).  Auch  wollte  das  Biindnis  dem  hei- 
ligen  romischen  Reich  und  dessen  Fundamentalsatzungen  durcbaus  unabbriichig  sein 2).  Auf 
dem  Halberstiidter  Kreisconvent  von  1634  sah  Oxenstierna  von  der  Beratung  der  ober- 
wahnten  Frage  ab,  da  ibre  Beantwortung  nur  unniitze  Scrupel  machen  konnte :  der  Scbluss 
der  Stande  redete  statt  vom  Kaiser  nur  vom  -Gegenteil<  und  gab  in  Bezug  auf  das  Reich 
den  obigen  ganz  analoge  Erklarungen  3).  Was  hinderte  es,  dass  nach  dem  westfalischen 
Frieden  vorkommenden  Falles  der  gleiche  Kunstgriff  angewandt  wurde  ? 

Fine  bedeutende  Schwierigkeit  blieb  ausserdem  im  Frieden  ungelost.  Jene  Btind- 
nisse  hatten  alle  zu  ihrer  Rechtfertigung  anfiihren  konnen,  dass  von  kaiserlicher  Seite  die 
Eteichssatzungen  verletzt  worden  waren  und  diese  verteidigt  werden  diirften.  Es  konnte 
nl<lit  fehlen,  dass  in  den  westfalischen  Friedensvei-handlungen  die  Frage,  ob  dies  Verfahren 
statthaft  sei,  zum  Gegenstand  von  Erorterungen  gemacht  wurde.  Die  schwedischen  Ge- 
sandten  behaupteten,  wenn  ein  Kaiser  wider  die  Fundamentalsatzungen  des  Reichs  etwas 
vornehmen  wolle  oder  auch  einen  Reichsstand  groblich  verletze,  dann  seien  Defension  und 
Biindnisse  zugelassen 4).  In  Sachen  der  Garantie,  fur  welche  der  kaiserliche  Gesandte 
Graf  Trautmannsdorff  die  Reichsstiinde  nicht  zustandig  erkliiren  wollte,  ausserte  Johann 
Oxenstierna :  der  Krone  Schweden  ware  am  allermeisten  an  den  Standen  gelegen,  und  wie 
sie  gem  gestatten  werde,  im  Contraventionsfalle  auch  gegen  Schweden  die  Waffen  zu  er- 
greifen,  so  sei  es  billig,  dass  es  auch  gegen  jeden  andern  Zuwiderhandelnden  und  selbst 
gegen  den  Kaiser  geschehe5).  Ubrigens  fanden  sich  ahnliche  Auffassungen ,  wenn  auch 
nicht  in  gleich  schroffer  Weise,  im  Kreise  der  Reichsstande  vertreten.  Oder  was  sollte 
es  anders  heissen,  wenn  der  Gesandte  von  Brandenburg-Culmbach  am  Congress  in  einem 
ausserst  eingehenden  Gutachten  iiber  die  schwedisch-franzosischen  Propositionen  und  die 
kaiserlichen  Erwiderungen  auf  dieselben  sich  dahin  aussprach :  es  werde  den  Standen  nicht 
anzusinnen  sein ,  dass  sie  auf  alle  ausliiudischen  Biindnisse  und  Hiilfen  verzichtleisten 
sollten,  sintemal  sie  so  aller  Assistenz  gegen  kiinftige  Oppressionen  sich  wider 
natiirliche  Rechte  begeben  und  verzeihen  mussten6)? 

Der  Friede  selbst  vermied  ein  Eingehen  auf  die  Frage,  die  doch  nicht  zu  losen 
gewesen  ware.  Die  Auffassung  Schwedens  aber  fiudet  sich  thatsachlich  auch  in  der  Folge- 
zeit  ganz  ausdriicklich  festgebalten.  Das  schwedisch-sachsische  Biindnis  vom  (5./10.  Juli 
1666  bestimmte:  Yon  diesem  Foedere  haben  die  Konigliche  Majestat  zu  Schweden  und 
Kurfiirstliche  Durcblaucht   zu   Sachsen   ausgezogen   die   riimische   Kaiserliche   Majestat,    so 


')  Londorp  I\T,  303.  —  s)  Heidelbei-f;er  St-liluss,  Lundorp  IV,  317.  —  3)  Halbeisilidter  Schlusx  bei 
Londorp  IV,  372  ff.  —  ")  Schwedisches  Protokoll  vom  '28.  Dec.  1045,  Meieni  II,  195.  —  5)  Meiem  III, 
152.   —  •)  Meiern  I,   802. 


15 

lange   dieselbe   wider    die    Religion,    den    Miinsterischen    Fried< 

dero  kaiserliche  Capitulation,    audi  andere   mit  dem  Kurhaus  zu  Sachsen  auf- 

gerichtete  Pacten  nichts  Thatliches  handeln1)*. 

Wenn  die  Standi'  ihr   Biindnisrechl   in   solchem  Sinne  ausiibten,   so  war  vorauszu- 
sehen,  wie  sich  daraus  fruher  oder  spater  offene  Conflicte  zwischen  dem  Reiche  and 
Gliedern   ergeben  mussten.     Den  ersten  Schritt   auf  dieser  abschiissigen   Babn  bezeichnet 
das  rheinische  Biindnis,   welches  im  Jahre    1658   von  einer  R< 

darunter  auch  Schweden  fur  Bremen,  Verden  and  Wismar,  geschlossen  wurde,  und  in 
welches  dann  Frankreich  eintrat.  K-  konnte  freilich,  ausserlich  betrachtet,  nicht  nur  den 
westfalischen  Frieden,    sondern  auch  noch  die   Wahlcapitulatii  -   I.  vom   1-    Juli 

1658  fiir  <u-h  anfiihren.     Falls  ein  feindlich  angegriffener  Reichsstand,  so  bestii 
die  Krone  Frankreich  am  Hulfe  anginge,   solle  derselben  unbenommen  sein,   solche   A-- 
stenz  zu  leisten,  ebenso  audi  dem  betreffenden  Reichsstand,  sich  ihrer    vermoge  habenden 
und  im  Instrumento  Pacis  bestatigten  Juris  Foederis     zu  bedienen*).     Das  ■    Riind- 

nis   sollte   denn   auch   als    reine   Defensivallianz   zu  keines  Menschen  Offension,    am  aller- 
wenigsten   aber  wider  die   rSmische   Kaiserliche  Majestaf    and   das   heilige   Reich 
allein  zur  Erhaltung  des  jedem  zustehenden   Rechtes,    sonderlich  aber  der  deutschen  Frei- 
heit  und  bestandigen  Genusses  des  westfalischen  Friedens  gemeint  sein s),  •  herung, 

welche  der  oben  angefuhrten  Clause]  des  Friedens  Rechnung  trug,  und  welche  di«  \  •  - 
bundeten  vielfalti?  wiederholten.  Dem  Pfalzgrafen  Karl  Ludwig  empfahlen  sie  den  Bei- 
tritt  zu  diesem    gemeinnutzigen  Werk   '  :   es  sei  ein  patriotis  -   Biindnis  und  be- 

zwecke  die  Erhaltung  des  Friedens  im   Reiche5),   machl  -<n  den  Kurfursi 

Brandenburg  geltend,  als  dieser  sich  durch  die  feindselige  Stellung  verletzt  fiihlte 
die  Verbflndeten  in  Sachen  seines  Zerwiirfnisses   mit  Schweden  einnahmei       1 '• 
versicherten  sie,  dass  seine  Sorge  fiir  die  Erhaltung  des  Friedens  im  Reiche  durch 
getreue  Zusammensetzung   bester   massen   secundiert   werden   solle6).     I  nd   doch   klang   es 
rechl  vieldeutig,  wenn  die  Verbiindeten  wider  alle  gewaltthatigen   Eingriffe     wit    E 
tierungen,   Durchziige  und  sonstige  Zumutungen,  was  sie  auch  fiir  Namen  haben  ui 
wem  sie  herriihren  mOchten,   einander   verteidigen    wollten1        Dass  hit    •   i    auch  der 
Kaiser  nicht  ausgenommen  war,  zeigte  sich  bald:   noch  in  demselben  Jahre  ersuchten  ihn 
die   Alliierten    Verfiigung  zu    thun.    damit   die  kaiserlicheu    und  deren  verbundete  Truppen 
im  niedersftchsischen  Kreise  und  seinen  Nachbarlandern  sich  aller  Gewaltth&tigkeitei 
sie  enthielten,  insonderheif  die  Lander  diesseits  der  Elbe  mit  Uber-  und  Durchzugen,  F.m- 
quartierungen,   Contributionen  und  Kriegsmolestien   zu  beschweren   sich   keineswegs  unter- 


')  l.ilnlg,    Reichs-Archiv,    Tom    V,    Pari     spec     'J    T.i!.    p     200  lit.  14.  - 

:'i  Frankfurter  BQndnis,  LUnig,  K -A    Tom    V,  Part    tspet     I    Teil,  p     ■-"  '  .nzlei, 

Tom.   I.   p.   7;!.r..   —  *     b     I.   801    I  *)  ib.  I,  811  IrchiT  1.  c 


16 

standen,    widrigenfalls    die   unbillige    Gewalt   mit    den   in   der   natiirlichen   Billigkeit,    den 

Reichssatzungen   und   dem  Instrurnento  Pacis  wohlversehenen    und  vermoge  dieser  Allianz 

verglichenen  Rettungsmitteln    schuldiger   massen    abgewendet   werden  iniisse1).     Dass  man 

damit  nicht  etwa  das  im  Frieden  geordnete  Eingreifen  der  Generalgarantie,  sondern  even- 

tuelle  Anwendung  von  Gewalt  in  Aussicht  ^telltt-.    wie  sie  ubrigens  in  Rucksiekt  auf  die 

Generalgarantie  den  Standen  ausdriicklich  untersagt  war-  .    konnte  dem  Kaiser  die  beige- 

.:■     Abschrift    des   Frankfurter   Bundnisses    beweisen.    welches    dergleicben   EingritFe    ab- 

wehren   wollte,    obschon    sie    sonst    vor  die    Generalgarantie    gehorig   waren,    und 

welches   seine  Teilnehmer  verpflichtete,      einander  mit  wirklicher  Macht  beizuspring 

Zum  Uberfluss  riehteten  jene  Verbiindeten  auch  rioch  ein  Schreiben  ahnliehen  Inhalis  wie 

das  an  den  Kaiser  divert  an  den    kaiserlichen  Feldherrn  Grafen  Monteeuculi4).     Sehr  be- 

greiflich;   dass  ein  solch.es  Yorgeheu  den  Kaiser  verstimmte:   so  mahute  er  den  Bischof  von 

Bamberg    ab    dem  Biindnisse    beizutreten.    und    eniffhete  die>em.    dass  durch  dies  Allianz- 

wesen  die  Stiinde  enerviert.   dagegen  die  Kronen  Frankreieh  und  Schweden  in  ihren  kriegs- 

begierigen  Anschlagen  nur  mehr  gestarkt  wiirden.  das  Reich  aber  zu  erwarten  habe,   dass 

es  endlich,  wenn  es  zu  spirt,  und  kein  Rat  und  Hiilfe  mehr  zu  hotfen  sein  werde,  anstatt 

der  verhoffteu  Sicherheit  von  ihrem  Arbitrio  werde  dependieren  miissen5).    Der  Kaiser  be- 

urteilte  die  Absichten  jener  auswartigen  Machte  richtig:     Diese  Allianz  .  schrieb  ein  Frau- 

zose  iiber  den  Xutzen  des   rheinischen  Bundes  fur  Ludwig  XIV. ,      offhet  dem  Konig  die 

Thiixen,    um   seine   Minister    zu   alien  Beratschlagungen    einzufiihren ;    sie    macht   ihn    zum 

Mitglied   des  Rates    der   deUtschen  Fursten.    ohne    ihn  abhiingig  zu  machen :    sie  macht  es 

ihm  leicht  alle  Triebfedern  aufzuspiiren,    welche  das  Haus  Ostreich  seit  so  laager  Zeit  in 

Beweirung  setzt  "  .     Jlannern.  die  nicht  vom  Libertatsschwindel  ergriffen  waren,  blieb  diese 

Tendenz  kein  Geheimnis.     Samuel  Pufendorf,  damals  Professor  in  Heidelberg,    schrieb  in 

seinem  beriibmten  Buche  iiber  die  Verfassung  des  Deutschen  Reiches  nach  ausdriicklicher 

Erwiihnung   des   rheinischen  Bundnisses :    die  Franzosen   batten   es   darauf  abgesehen ,    alle 

Hulfsbediirftigen  davon  zu  iiberzeugen,  dass  ihnen  die  franzosisehe  Freundschaft  zuverliissi- 

geren  Schutz  biete  als  Kaiser  und  Reichs^esetze.     Ein  Thor  mtisse  sein,   wer  nicht  merke, 

wie    damit    ein  aussersi   bequemer  Weg  gebahnt  werde.    um  die  Freiheit  Deutschlands  zu 

.stiirzen  '      —  eine  Auffassnng  der  Stellung  Fraukreichs  zu  den  deutschen  Standen,   welche 

so  sehr  das  Richtige  traf.    dass  hauptsachlich  um   ihretwillen   der  beabsichtigte  Druck  des 

Buches  in  Paris  nicht  ^e.-tattet  wurde s  I. 

')  Liinig,  Reichs-Canzlei  I,  811  f.  —  ";  et  nulli  oranino  Statuura  Imperii  liceat  jus  sumu  vi  vel  ar- 
sequi.  .1.  P.  0.  XVII,  7.  M.  110-  —  3)  Liinig,  Reiehs-Archiv  1.  c.  —  4  Liinig,  Reichs-Canzlei  I, 
805  ff.  —  s)  Schreiben  Leopold?  an  Philipp  Valentin  von  Bamberg  vom  22.  Jan  1659,  ib.  I,  820.  —  ■  Ro- 
bert de  Gravel  an  Herrn  de  Lionne ;  citiert  nach  Grossler,  der  Streil  um  die  Translation  der  Ordinari-Reichs- 
depntation  1658  16,61  Programm  de-  Gymnasiums  zu  Stargard.  1870.  p.  23.  —  7)  Severini  de  Monzam- 
bano  d*»  statu  Imperii  Qermanici  liber.  Erste  At  sg  von  1667,  cap.  VII  §  6,  p.  212  t'.  —  ■)  Putter,  Litte- 
ratur  des  Teutschen  Staatsrechts.     GSttingen   1770      Tom.  I.  p.  230. 


17 

Sehritten  die  Reichsstande  auf  dieser  Bahn   fori         and   wie  hatter   -:'-  ihri 
ditionen   untreu  werden  sollen,   Qachdem   ihnei]   der  westfaliscbe   Friede   Verbindungen  aller 
Art  so  erleichteri   hatte       .  so  war  es  aur  eine   Frage  der  Zeit,   wann  ein  De- 

fensivbundnis     einmal    offensiv    gegen    Kaiser   und    Reich    vorgehen    wiirde.      Wie   weil 
nach  Verlauf  eines  halben  Jahrhunderts  in  diesei   Hinsicht  gekommen  war,  dafiir  kann 
Verfahren    des    Kurfiirsten    .Maximilian    Emanuel    von    Baiern   am    A.nfang   des    spanischen 
Erbfolgekriegs  zum  Beispiel  dienen.     Dieser,  als  Verb  ankreichs,   liess  im  Jahre 

ITiii'  in  Erwartung  der  Reichskriegserklarung  gegen  di(  •   Macht  und  ihre  Alliii 

dem  Reichstage  in  ELegensburg  geradezu  erklaren,   dass  er  sicb  durcb  die  dabin  ausfalli 
Majoritat  nich<  werde  binden  lassen1).     AN  der   Kaiser  auf  Grand  •  Reichs- 

schlusses  ibn  mabnte,  das  im  Einversi  Frankreich  gewaltsam  besetzte  I  Ira 

in    den  frtiberen  Stand  zu  setzen,   beteuerte   ei     dass    jem     I  nternehmung     ira    _ 
11  it] it  zu  fines  einzigen  Menschen  Offension    gescbehen  sei,  und  rechnete  dem   K 
falls  er  dem  fraglicben  Reichsscbluss  beitrate,   der  ja  docb  bauptsachlich  aur  von  den  mit 
dem  Kaiser  alliierten  Stftnden  herkomme,   so  wiirde  ihm  selbst  und  seinem  Kurbause  un- 
vergleichUeh  mebi  entgehen  als  durcb   sein   Kreiscontingent   dem   Kaiser  /  _ 
erfolgter   Reichskriegserkl&rung  an   Prankreicb  und  seine  Verbiindeten   mutel  aem 

Gegeiiinaiiifest  unter  Klagi  n  iiber  den  ostreichischen  Pradomiual  den  Reichsstiinden  zu, 
dariiber  ein  ganz  dankbares  Vergniigen  zu  bezeigen,  dass  durcb  ibn  die  Jura  Statuum 
und   die   Freiheit   des  Reichs  auf  eine   solche   aufrichd  -  idigt  und  conserviert 

wiirden8).      Er    nalim    audi    keinen     Au-tand.    tii.tz    des    faktiscben    Kriegszustaudes ,    iu 
welchem  er  sicb  mit  dem   Reiche  befand,   die  Ausubung  seiner  stiindiscben   Recbte  ii 
Korperschaften  desselben  zu  heanspruchen,  als  ob  erkraft   -eine-  Bundnisrecbtes  aucb  jetzt 
aoch    auf    dem    Boden    der   Reicbsverfassung    stande.      Die    ausschreibenden    F  i 
schwabiscben ,    also    desjenigen    Kreises,    den    er    durch    die    Besetzung    1  Ims    _ 
hatte,    set/.te   er    auf    deren    -eine    Vertretung   im    Kreisconveni   unter   dei 
Umstanden   hoflich   ablebnendes   Scbreiben   davon   in    Kenntnis,    dass 
ein   wirklicber    Reicbsstand    bescbicken    und    sicb    -eine--    Rechtes   so    leicbterdii  _ 
wegs    entset/.en    la-sen    u.nl.  '  .      Dem     Kammergericbt    drobte    der    Kurfiirsl    untei    Be- 
rufung   auf  die   dura   Statuum    mit    A.bndung,   als   die  Reception   eines   von   ihm   pi 
tierten   Assessors    1  leanstandet    worden    war'.     Sein  Gesandter   am   Reichst 
dieser  ohne  sein   Beisein   Beratungen  gepflogen,    einen   Protesl   gegen  alles 
zum   I'riijudiz   seines   Prinzipals   oder  gegen    die   Reichsobservauz    gescbeb* 

1     Kurbairisches   Votuin,    Faber,    Etiropiiische    - 
Schr  ben   Maximilian  Emanuela  voin  30   Sepl    1702      Fabei  VII,   "" 
664  :1    Bnirisclies  Gegentnnmfest,   Faber  \lll.    n  '    - 

I!  -C    V.  686,    Die  Beschickung  des  Conventes  stand  deu   K 
und  Mihdelheim,  die  zum  schwitbisehen  Kii 


18 

■geschehen  werde ').     Kurz  darauf  beschwerte  sich  ebenderselbe  im  Namen  des  Kurfiirsten 

gegen  die  Stande  dariiber,  dass  dasjenige,  was  man  kaiserlicherseits  wider  letzteren  vorge- 
noinmen,  niimlich  durch  kaiserliche  Erkliirungen,  Avocatorien  und  militarische  Massregeln, 
der  Weg  und  die  Art  nicht  sei,  mit  einem  freien  Stand  nnd  Kurfiirsten  des  Reiehs  urn- 
zugeben  :  der  Kurfiirst  lebe  in  der  getrosten  Zuversicbt .  man  werde  seitens  des  Reicbes 
dies  A'erfahren  nicht  gutheissen  noch  auch  ihm  verdenken,  wenn  er  sicb  der  unbilligen 
Gewalt  widersetze  -).  Ja  er  entblodete  sich  nicbt  es  zu  bemiingeln,  dass  in  Sacben  der 
Stadt  Ulm  dem  Kurfiirsten  von  reiebswegen  keine  :>gleichmassige  giitlicbe  Vorstellung 
gemacht  worden  sei3).  Als  die  Truppen  des  Kurfiirsten  sich  im  Februar  1703  Neuburgs 
bemiichtigt  batten,  suchte  dieser  den  Scbein  der  Loyalitat  dadurch  zu  wabren,  dass  er  dem 
Reicbstage  offizielle  Anzeige  davon  zugehen  Hess,  natiirlich  mit  dem  Bemerken,  dass  er 
mit  der  Ehmahme  jener  Stadt  nicbts  anderes  als  die  blosse  in  alien  Recbten  und  den 
Reicbssatzungen  bestens  gegriindete  Defension  seiner  Lande  vorhabe4).  Es  erbellt  aus 
diesen  Vorgiingen,  dass  Scblagworte  und  Tendenzen  noeh  die  gleicben  waren  wie  vor  fiinf- 
zig  Jahren.  Aber  gestiegen  war  die  Riicksichtslosigkeit,  mit  der  auf  Grand  des  Biindnis- 
reebtes  am  Reicbsreebt  Gewalt  geiibt  wurde:  der  Kurfiirst  trieb,  wie  sich  der  Kaiser  aus- 
driickte,  seinen  Hohn  mit  seinem  Oberbaupt  und  dem  ganzen  Reich  vor  aller  Welt 5).  Das 
Biindnisreeht,  die  Pflanze,  welche  der  westfalisehe  Friede  auf  dem  Boden  der  Reiehs- 
verfassung  hatte  zieben  wollen,  hatte  diese  selbst  vollstandig  iiberwuchert,  so  dass  sie  end- 
lich  noch  daran  zu  Grunde  gehen  musste. 

Neben  einem  derartigen  Zustande  der  Ungebundenheit  in  ihren  volkerrechtlichen 
Beziehungen,  wie  ibn  die  Stiinde  nach  dem  westfiilischen  Frieden  ftir  sich  bebaupten  konn- 
ten,  ware  eine  straffe,  einheitliche  Centralgewalt  im  Reiche,  wie  sie  durch  den  Kaiser 
hatte  reprasentiert  werden  kiinnen,  ein  Ding  der  Unmoglichkeit  gewesen.  Eine  solche  war 
aber  auch  im  genannten  Frieden  dadurch  ganz  ausdriicklicb  aufgegeben,  dass  der  Kaiser 
fiir  die  wichtigsten  Reichsgeschafte  an  die  Zustimmung  der  Stande  auf  den  Reichsver- 
sammlungen  gebunden  wurde.  Wenn,  so  setzte  der  Friede  fest,  Gesetze  zu  geben  oder 
auszulegen,  wenn  ein  Krieg  zu  beschliessen ,  Steuern  auszuschreiben ,  militarische  Aushe- 
bungen  oder  Einquartierungen  zu  veranstalten ,  neue  Festungen  von  reichswegen  im  Ge- 
biete  der  Stande  anzulegen  oder  schon  vorhandene  mit  Besatzungen  zu  versehen,  ebenso 
wenn  Frieden  oder  Biindnisse  zu  schliessen  oder  andere  dergleicben  Geschafte  vorzunehmen 
seien,  so  solle  nie  etwas  von  diesen  genannten  Gegenstanden,  auch  nie  etwas  Ahnliches 
gescbehen  oder  zugelassen  werden  als  nur  nach  freier,  auf  einem  Reichstage  erfolgter  Ab- 
stimmung  und  Genebmigung  aller  Stande  des  Reiehs6). 


')  Protest  des  kurbairischen  Gesandten  vom  13.  Dec.  1702.  Faber  VII,  779.  —  s)  Vorstellung  desselben 
Gesandten  vom  15.  Jan.  1703.  Faber  VII,  788.  789.  —  3)  ib.  783.  —  *)  Vortrag  des  Gesandten,  Faber 
Vin,  226.  —  6)  Vorstellung  wider  den  Kurf.  von  Baiern,  Faber  VITI,   15.   —  6)  J.  P.  0.  Vm,  2.  M.   fi3. 


lit 

Durch   diese  Bestimmung  wurde    aicht    der    Kaiser   allein,    sondern    mil   ihm   das 
kurfiirstliche  Collegium  betrofi'en,  welches  bisher  in  Gemeinschaft   mit  den  it  einen 

Teil  der  angefuhrten  Geschafte  als  competent  batte  gelten  kftnnen.  Die  Capitulation 
Carls  V.  und  aller  seiner  bisherigen  Nacbiblger  versprach,  der  Kaiser  als  solcher  wolle  in 
Reichshandeln  kein  Biindnis  oder  Einigung  mit  fremden  Nationen,  nocb  auch  im  Eteiche 
machen1),  sowie  selbst  in  zugelassenen  ndtigen  Fallen  keine  Steuern  und  Auflagen 
ansetzen2)  ohne  Willen  der  Kurfiirsten.  "Was  allerdings  den  letzteren  Punkt  betraf,  so 
war  der  Kaiser  in  Wirklichkeif    abhangig   von   der  Bewilligung   se 

wie  das   auch   ein  seit  Matthias   der  Capitulation   eingefiigter  Passus  anerkannte 3).     Noch 
deutlicher   ordnete   die  Capitulation   Ferdinands  111.   an.   dass   der  Kaiser,    um    iiber  eine 
Steuer  etwas  an  die  Beichsstande  gelangen   zu  lassen,    sich   der  Kreis-  and   Reichsi 
bedienen  babe  und  nur  im  aussersten  Notfall  mit  Rat  und  Gutachten  der  sechs  K 
verfahren   diirfe4),   und    was     ausserste   Notdurft<    war.   dariiber  liess  sich  ja  streiten.     E< 
war   also  das   Festhalten   selbst    dieser   letzten  Capitulation  an  jener   alten    K  ssung  neben 
einer  solchen  Parallelbestimmung  weder  den  Verhaltnissen  entsprechend,  aoch  aucb 
consequent.      Endlich   verpflichtete    den    Kaiser   die    Capitulation,    keinen    Krieg   in   oder 
ausser   dem   Reiche    von  desselben    wegen   anzufangen      ohne  Vorwissen,    Hat    und  Be- 
willigung  der  Reichsstande,    zum    wenigsten    der   sechs   Kurfiirsten  B 
Gesetzes   Hess  also   hier  einigen  Spielraum.     Docb  war   es   verschiedentlich  vorgekonuuen, 
dass  die  Kurfiirsten  in  dieser  Sache  sich  ohne  Zuziehung  anderer  Stande  fur  inci 
erklarten8).    Wenn  aber  so  audi  miter  den  im  Frieden  angefuhrten  Gegenstanden  nur  fur 
einen  einzigen  bisher  die  Mitwirkung  der  Kurfiirsten  fur  unter  alien   Umstandi 
gelten   konnte,   so  fiel  ihnen  docb  beziiglich  anderer  in  gewissen   V  ■  idende, 
jedenfalls  aber  eine  sehr  gewichtige  Stimme  zu.     (Jberhaupt  haftete  an  denselbi 
Teil  jenes   alten   Glanzes,    den    ilmen   als    den      starken   Grundfesten    und   tu 
Saulen   des    Reiches     die  Goldene   Bulb-   verlieh.     Auf  Grand   dei  ihnen 
die  Wahlcapitulation  Carls  Y..  und  ahnlich  die  seiner  Nachfolger,     zu  ihrer  und  •  ■ 
ligen    Reiches    Notdurt't      zusammenzukommen ').     Seit   Matthias   versprach    dei     K 
wichtigen  Sachen,  die  das  Reich  betrafen,  bald  anfangs  des  B                 .                 sich  zu 
bedienen8).    Ferdinand   II.  und  sein  Sohn  erkannten  an,  da—  es  ihnen  gebuhi 
fursten  als  ihre     inuersteii  Glieder  und  Bauptsaulen  des  Reichs  vor  manniglii 


Ca]     Cai    V    An    :        Ferd    III    Art    7  »]  Cap    I  • 

1  <':iji    Mattb    Art    1"  i    f         Ferd    III     ^rt         ■    f    \ erspricht  di 
und  desBelben  StUnden  eingewilligte  Steuei   und  Million  zu  koin^m  andern,    :. 
anwendem.         «    Cap    Ferd    III    Art    H  '    Cap    Car.  V    Art    11         Ferd    III    Art     II 

Regensburger  Collegialtag  von   1680  hinsicbtlich  Hollands,    Londorp  I' 
Cap    Ferd    III    Art    G  -    Cap    Mattb    Art    40        Fetd    III     \ 


20 

derer  hoher  Consideration  zu  halten'1).  Und  in  der  That,  nicht  gering  war  die  Bedeutung 
des  kurfurstlichen  Collegiums  in  der  reiehstaglosen  Zeit  von  1613  bis  1640,  wo  dasselbe, 
abgesehen  vom  Regensburger  Deputationstage  von  1622/23,  die  einzige  den  Gesetzen  ge- 
masse  corporative  Vertretung  des  Reiches  in  den  Wahltagen  von  1619  und  1636  sowie  in 
den  Kurfurstentagen  zu  Miihlhausen  1627,  Regensburg  1630  und  Niirnberg  1640  bildete. 
Indessen  eine  so  selbstandige  Stellung,  wie  sie  die  Kurfiirsten  auf  dem  Collegial- 
tag  von  1630  dadurch  einnabmen,  dass  der  einmiitige  Unwille  der  Stande  gegen  das  kaiser- 
liche  Gewaltregiment  durch  sie  zum  Ausdruck  gebracht  wurde  und  franziisische  Hiilfe  im 
Hintergrunde  sieb  zeigte,  war  auf  die  Dauer  nicht  moglich.  Standen  sie  zu  Regensburg 
da  als  die  Hauptsaulen  und  Ihrer  Majestat  fast  vornehmste  Glieder,  von  welchen  die 
kaiserlicbe  Di^nitat  herruhrt*2),  so  anderte  sich  ihre  Stellung  binnen  zehn  Jahren  nach 
zwei  Seiten  bin.  Einmal  griff  der  Kaiser  selbst  durch  den  Prager  Frieden  von  It 135  in 
die  Rechte  der  Kurfiirsten  ein :  er  schloss  diesen  mit  dem  Kurfiirsten  von  Sachsen  in  An- 
betracht  der  mit  so  gar  sonderbaren,  schweren  Umstanden  umgebenen,  klaglichen  Reichs- 
bewandni-  ,  trotzdem  sich  beide  »bedachtlich  erinnerten,  dass  ausser  eines  gemeinen  Reichs- 
oder  je  zum  wenigsten  Deputationstages  dergleichen  das  ganze  Reich  betreffende  hohe 
Schliisse  nicht  zu  niachen  waren3).  Mit  der  kaiserlichen  Capitulation  stimmte  diese  Er- 
innerung  nicht  iiberein:  denn,  wie  oben  gezei^t,  wiirde  diese  den  Kaiser  fur  die  vorlie- 
gende  Handlung,  die  unter  die  Rubrik  »Biindnisse  und  Einungen  im  Reiche  fiel,  viel- 
mehr  an  die  Kurfiirsten  gewiesen  haben.  In  Anerkennung  dessen  hatte  sich  auch  wirklich 
\i.i  Abschluss  des  Friedens  der  Kaiser  an  die  Kurfiirsten  von  Baiern,  Mainz  und  Coin, 
d.  h.  an  alle  diejenigen  gewandt.  mit  denen  er  nicht  in  Zwiespalt  lag,  ohne  jedoch  deren 
ungeteilte  Zustimnmng  erlangeu  zu  ki'mnen.  Audi  verfehlte  er  nicht  im  Eingang  des 
Friedens  hervorzuheben ,  wie  bei  seinen  Friedensbestrebungen  der  Kurfiirst  von  Sachsen 
als  eine  vornehme  Siiule  des  heiligen  romischen  Reiches  getreulich  cooperiert  4)  habe, 
aber  als  Mitwirkung  des  kurfurstlichen  Collegiums  konnte  das  alles  doeh  fiiglich  nicht  an- 
gesehen  werden,  so  wenig,  dass  die  Wahlcapitulation  des  nachsten  Jahres  Bestimmungen 
traf.  die  ein  gleicb.es  Verfahren  in  Zukunft  verhiiteu  sollten.  Es  sollte  niimlich  die  Zu- 
stimmung  der  Kurfiirsten  in  solchen  Fallen  auf  einer  Collegialzusammenkunft,  und  nicht 
nur  durch  gesonderte  Erklarungen  erfolgen,  und  der  Modus,  der  im  Prager  Frieden  ge- 
halten  worden  sei,  kiinftig  zu  keinem  Prajudiz  gereichen  5).  Diese  Yersicheruugen  iinderten 
aber  doch  nicht  das  Factum,  dass  das  in  sich  zerfallene  Collegium  in  einer  Angelegenheit, 
fiir  die  es  competent  sein  sollte,   vom  Kaiser  ubergangen  worden  war. 

Noch    mehr  anderte   sich   in   dieser  Zeit   die  Stellung,   welche  die  Kurfiirsten  zu 
den   andern   Standen    des  Reichs   einnahmen,    und    zwar  durch   das   unter  Einwirkung  der 


l)  Cap.  Ferd.  II.  Art.  41  =  Ferd.  III.  Art.  48.   —  '-)  Resolution  des  kurf.  Collegiums  vom   16.  Juli 
1630.    Londorp  IV.  58.  -  '    Prager  Friede,  Londorp  IV,  470.  —  4)  Londoi-p  IV,  468.  —  5)  Cap.  Ferd.  III.  Art.  7. 


21 

fremden   Kronen   bedeutend   gewachsene   Libertatsgefuhl   derselben      Auf  dem    Nii 
Kurfiirstentag  von  li>4D  erklarten  <  1 1 ^*  kurfiirstlichen  Gesandten  beziiglich  des  Bauptpunktes 
der  kaiserlichen  Proposition,  die  fiiilfeleistung   gegen   Frankreich  und  Schwedei 
zur  Berufung  eines  Reichstags  oder    bei  den  gegenwartigen  hochgefahrlichen  Lauften    doch 
wenigstens  zur  Zuziehung  der  kreisausschreibenden  Piirsten  raten  zu  miissen:     denn 
hat    man  alien  erwogenen    Dmstanden   nach    anderes   nicht   zu   erwarten,    als   dass  andere 
Piirsten   und  Stande   gleicb    wie   vor  diesem,    also   auch  und  vie]   mehr  diesmals 
dergleichen   Colleg-ialschluss    protestieren    und    besorgen    diirfen,    solehes   mochte   hiernachst 
in  consequentiam  gezogen  werden   ':.    Das  *iiixiur*-  positive   Ergebnis  dieses   K'uit'r- 
war  in  der  That  die   Berufung  eines   Reichstags.     Zur  selben  Zeit   aber  belehrte  d< 1 
erwahnte,  unter  dem   Namen   Bippolithus  a   Lapide  schreibende  Politiker,  welcher  z 
sten   der  Libertai    offentliche    Meinung  machen   wollte,    seine    Leser,    dass   die    K 
vieles  sich  widerrechtlich  angeeignel   hatten,   was  nach  Recht  sowie  altera  Reichsherl 
dem   ganzen   Reiche  zustehe:   besonders  hatten   sie  auf  ihren  neuerdings  iifter  wied< 
Conventen  die   Befugnis  ausschliesslich  an  sich   gerissen,    Fragen  zu  entscheiden,  an 
Ruhe  und  Wohlfahrt  des  ganzen   Reichs  hinge,  wahrend  sie  dieselben  dem  g-anzen 
zur  Kenntnis  bringen  and  einer  allgemeinen  Reichsversammlung  hatten  anheimstellen  i 
Nicht   niit    Unrecht   seien    diese  Septemviri   mil   den   romischen   Decemviri   zu  vergleichen, 
die  den  Senat,    um  ihn  aller  Macht  zu  entkleiden,   nicht  mehr  zu    I 
Es  handelte  sich   fur  'lit-  auswartigen  Kronen  darum,  solche  Ansichten  bi  i  den  zum   Frie- 
denscongress  versammelten  Standen  in  Aufnahme  zu  bringen:  dann  konnte  es  bei  der  ruck- 
gangigen    Bewegung,    zu    welcher   das   kurfiirstliche  Collegium   nach   dem   Jab 
zwungen  war,  nicht   fehlen,  dass  seine  und  in  Verhindung  damit  audi  des  Kais<    5  Aul 
iiu   Reiche  ganzlich  zusammenbrach. 

Am  Congress   brachten   die   schwedische  und   franzosisclie    Proposition   voin   1    11. 
.luni  1645  die  Frage  in  Fluss,  indem   sie    und  zwar  in  besonderer  Vollstiindigkeit  d 
zfisische,  die  schliesslich  in  die   Friedensinstruraente  aufgenommenen,  oben  citierten  B 
mungen   beantragten3  .    neben  denen    die  schwedische  noch  die   Achtserklarung 
Reichsstand  als  der  Zustimmung  eines   Reichstags   bediirftig  namhaft  maehte 
lichen  Gegenpropositionen  vom   IT.  September  desselben  Jahres  genehmigteu  niit  Ausnahme 
des  letztgenannten   Punktes  die  bezQglichen   Vorschlage   der  beiden   Kronen,   aber  init  dem 
Zusatze:     unbeschadel  jedoch  dessen,  was  vor  den  Kaiser  und  das  Kuri  . 
collegium  allein  gehort,  und  unbeschadet  ihrer  Rechte  und  Prtieminei 
alles    zu    versteheii    nach    dem   von   altersher   im   Reiche   angenon  1 
brauche  '       Vie!    Bestimmtes    liess    sich   hierbei   nicht  denken: 


Vemntwortung  des  kurfttvstl    Collegiums  vom   10   20    \| 
lithvis  a  Lapide  p    358  ;1    Propos    -  i      Meiern  I,  437    tt:  '    v 


22 

stimmtheit  hiitte  den  Zusatz  im  Interesse  des  Kaisers  und  der  Kurfursten  fruchtbar  raachen 
konnen :  auf  Grund  des  alten  Reiehsgebrauchs  hiitten  sich  jene  ihnen  unbequemen  Bestim- 
mungen  umgehen  lassen.  Doch  scbeinen  die  Stande  das  zuerst  nicht  gefiirchtet  zu  haben : 
denn  im  ersten  Entwurf  eines  beziigliehen  Gutachtens  versprachen  die  Evangelischen  in 
Osnabriick  den  Kaiser  nicht  in  dem  zu  beeintrachtigen ,  was  ihm  vermoge  der  Reichs- 
satzungen  allein  gebiihre;  auch  solle  es  dabei  sein  Bewenden  haben,  was  den  Kurfursten 
laut  der  Goldenen  Bulle  allein  zustehe.  Doch  wiirde  es  »zu  Verhiitung  kiinftiger  Irrung 
hochdienlich  sein,  wenn  die  deutsche  kaiserliche  Majestat  allergnadigst  belieben  wollten, 
die  kaiserlichen  Reservata  und  propria  Jura  zu  designieren< ').  In  der  iiber  den 
betreffenden  Artikel  abgehaltenen  Sitzung  wagte  allerdings  Mecklenburg  die  Bemerkung  : 
Man  solle  morem  ab  antiojuo  receptum,  weil  dieser  schlecht  genug  gewesen,  ausstreichen ; 
doch  blieb  das  unbeachtet.  Das  vollstandige  Gutachten,  wie  es  durch  Magdeburg  ausge- 
fertigt  wurde,  billigte  sogar  ausdriicklich  diesen  letzten  Teil  des  von  den  Kaiserlichen  ver- 
langten  Zusatzes,  wenn  auch  in  etwas  beschrankter  Fassung  -). 

Entschieden  traten  die  Schweden  dem  kaiserlichen  Vorschlage  entgegen.  In  ihrer 
Replik  verlangten  sie  bestimmte  Auskunft  iiber  kaiserliche  und  kurfiirstliche  Rechte  mittelst 
der  Frage,  was  die  Clausel  eigentlich  bedeuten  solle.  Beziiglieh  ihres  zweiten  Teils  er- 
kundigten  sie  sich  noch  besonders,  ob  der  von  altersher  im  Reiche  angenommene  Gebraueh 
wegen  der  alten  Zeiten  unter  dem  Kaiser  Tiberius  zu  verstehen  ware*3),  wiesen  also 
ausdriicklich  antikisierende  Autfassungen  von  kaiserlicher  Vollgewalt  zuriick.  Durch  den 
"Widerspruch  der  Schweden  wurde  in  den  Beratungen  der  evangelischen  Fiirsten  in  Osna- 
briick,  an  denen  auch  einige  katholische  teilnahmen,  ein  viel  grosseres  Interesse  auf  die 
Clausel  gelenkt.  Ubrigens  stellte  in  der  Sitzung,  in  welcher  sie  zur  Sprache  kam,  Ostreich 
als  Direetorium  in  Abwesenheit  von  Salzburg  nur  den  zweiten  Teil  derselben  zur  Beratung, 
da  in  das  kaiserliche  Protokoll  iiber  die  Replik  der  Schweden  nur  deren  Frage  nach  der 
Definition  des  alten  Gebrauchs':  Aufnahme  gefunden  hatte4).  Wahrend  nun  Ostreich, 
Baiern  und  Wiirzburg  sich  darauf  beschriinkten ,  den  Sinn  dieser  Wendung  dahin  festzu- 
stellen,  dass  sie  sich  nur  auf  die  moderne  Reichsverfassung  beziehen  konne,  meinte  Magde- 
burg, man  kiinne  sie,  da  ihre  Deutung  unsicher,  wohl  auslassen.  Die  iibrigen  Stande  ohne 
Ausiiahme  schlossen  sich  dieser  letzteren  Auffassung  an,  so  dass  das  Direetorium  dieselbe 
als  Ergebnis  der  Sitzung 6)  betrachten  und  neben  jener  Besehrankung  des  Ausdrucks  alter 
Gebraueh  <  auf  die  moderne  Verfassung  in  die  Correlation  des  Osnabriicker  Furstenrates 
aufnehmen  musste'1).     Die  Gesamtcorrelation  der  in  Osnabruck  und  Miinster  versammelten 

')  Meiern  I,  751.  —  !)  Meiern  I,  813:  und  wird  billig  alles  juxta  morem  ab  antiquo  in  Imperio 
legitime  receptum  et  ejus  ConKtitutionibus  conformem  verstanden.  —  3)  Schwedisches  Protokoll  iiber 
die  schwedische  Keplik,  Meiern  II,  195.  —  *)  Kaiserliches  Protokoll  iiber  die  schwedis-che  Replik,  Meiern  II, 
186.  —  s)  Protokoll  tiber  dieselbe,  d.  d.  Osnabriick,  HO.  Jan.  1646.  Meiern  II,  318  S.  —  •)  Dieselbe  wurde 
verlesen  zu  Osnabriick  am  28.  Febr     1»'>46      Meiern  II,   414  ff. ;   die  einschl.   Stelle  p.   417. 


23 

Fiirsten  enthielt  ebenfalls  beide  Punkte:   den  schwedischen   Herren   Plenij 
antworten,   dass  man   die   betreffenden   Worte   auf  den   modernum  Imperii   statum   et  ejus- 
dem  Leges  fundamentales  verstehe;  im   Pall  aber  aus  diesen  Wbrten  sich  Weiterung  erhe- 
ben  solite,  liatten  die  kaiserlicben  Herren  Plenipotentiarii   so  stark  darauf  nicht  zu  bi 
sondern  dieselben  ganz  auszulassen1). 

So  ware  durch  das  Stillschweigen  des  Directoriums  iiber  die  Differenz  b< 
des  ersten  Teils  der  Clause!  dieser  wenigstens  gerette<  gewesen.  Aber  man  wurde 
unter   den  Standen   zu  Munster   darauf  aufmerksam,    dass  di<^   auswartij  d   fiber 

licidf  Teile  Aufkliirun^  vi-rlani't   hatten8),  und  dor<  fiel  die  Majorital  dabin  an-    dass  sie 
beide   auszulassen    w&ren.     Das  Directorium    Salzburg,    welchi  ir  und 

Ostreich  abgelosl   hatte,  aahm  diese  Entscheidung   uachtraglich   und     i 
Grund  weiterer  Sonderberatungen  der  Bvangelischen   und   Katholiscben   in  '  Isnabruck  und 
Minister  rerfasste  fiirstlicbe  Gresamtcorrelation   iiber  eine  Reibe  anderer  verglichener  Punkte 
mit  auf:    diese  legte  es  dann  in  <  tenabriick  dem   F  Lrstenrate  vor,  in  welchero   • 
den   Vorsitz   iibernahm.     Jene   Scblussbemerkung   referierte,    es    batten     mt<   schiedliche s) 
Fiirsten  mid  Standi'  in  Obacht  genommen,  dass  die  koniglicben  Kronen  iil  '  lauseln 

Erlauterung  begehrt,   bingegen   im  Fiirstenral   nur  die  zweite  in  Umfrage  gestellt    d 
aber    iibergangen    worden    sei.     Weil    aber   die    Kronen    obne   Zweifel  die   Erklarung 
vornehmlich  iiber  die  erste  Glausel  erwarteten,  und  diese  neben  den  voi 
kaiserlicben  Erklarungen    iiber   die   alleinige  Zustandigkeit   der   Rei<  alung     uicht 

allein   unnotwendig  sei,  sondern  auch  inskiinftige  zu  Zweifel   und   M 
licit   und  Drsach  geben  mOchte  :  so  hielten  sie  es  fur  uotwend  . 

Doch  diese   Erinnerung  einzurucken    dass  beide  Clauseln  und  insonderheit  audi  die 
erste  in  der  bevorstehenden   kaiserlicben  Duplik  und  im  Priedei 
Ks  konnte  ni.-lii   fehlen,  dass  in  der  zwei  Tage  spal 

Lesene  und  zur  Dictatur  gegebene  Schriftstiick  dieser  nai  Punkt  lei 

wurde.     Baiern,  wei]  selbs<  dabei  interessiert,   war  natiirlich  gegen    ; 

berief  sich  darauf,    da falls   man  dieselbe  beschliesse,    schemer:  wui  b  man 

[hro  Majrstat    Ilii.'  Jura    zu  disputieren    bedacht    wan  Einige  Stim- ■ 

for  Verbesserung  des  Zusatzes     die   Majorital  der  Versammlui  I       \ 

woraui  nun  audi  die   Fassung  der  Worte  in  der  Correlation  eingerichtet   wurdi 


Bieiern   II.   518  D       i    Snchverhall   is*l  ersichtlich   avis  dem  Saltburj 

n    di  i   Sitzung     a  Osnabrtlck    vona    9    April   1646      M 

i 1,  '"'i  '    So,   and  nichl    >die  meisten< .  I  164 

ei    Meiern  II .    810      Die  M 

lich  I'lsi  Results!  der  Beratung  vom  9     \;>i     seii     insol 
tiit  ergftb  •'   Meiern   H     899  I  Meiern  II.  901 

• 


24 

haft  fiigte  sie  jedoeh  hinzu:  etliebe  aber  haben  vernieinet,  die  verstandene  Clausel,  wie 
sie  gesetzt,  zu  lassen  l). 

Als  man  am  li>.  April  Di4»>  zu  Osnabriick  zur  gemeinsehaftlichen  Correlation  der 
drei  Reichscoilegien  schritt.  zogen  die  Kurfursten  die  Aufnahme  der  Clausel  natiirlicber 
"Weise  iiberhaupt  niebt  in  Zweifel ,  sondem  nabmen  mir  Stellung  zu  dem  Verlangen  der 
Kronen  betreffs  weiterer  Erlauterung  der  kaiserlichen  und  kurfiirstlichen  Reservatrechte. 
Falls  diese  Frage  nicht  gar  zu  iibergehen  sei,  erapfahlen  sie  dem  Kaiser  die  Erklarung, 
dass  ilvm  alles  dasjenige  an  Hoheit,  Jurisdiction,  Autoritat,  Maebt  und  Gewalt  allein  zu- 
stehe,  was  den  Kurfursten  und  Standen  vermoge  der  "NVahlcapitulation,  der  Goldenen  Bulle 
und  der  Reiebsconstitutionen  nicht  participative  ausbebalten  worden«,  den  Kurfursten  aber 
dasjenige  zu  lassen  sei.  was  ihnen  in  den  bezeiehneten  Gesetzen  attribuiert  werde  -).  Durch 
eine  solcbe  Erklarung  ware  nun  freilich  die  etwaige  Aufnabme  der  Clausel  in  den  Frieden 
einer  Aufhebung  M>iner  vorangehenden  Bestimmungen  gleiehgekommen.  Die  am  folgenden 
Tage  verlesene  Correlation  der  Stadte  gins:  auf  die  Frage  wegen  Einriiekung  oder  Streichung 
der  Clausel  ebenfalls  niebt  ein  und  bewegte  sich  beziiglieb  des  ganzen  Puuktes  in  sebr 
untertbanigen  Wendungen  gegen  Kaiser  und  Kurfursten :  gleichwie  die  stitdtiseben  Ge- 
sandten  gewillt  waren,  dem  Kaiser  alien  gebiihrlichen  Respect,  Ehre  und  Gehorsam  als 
ibrem  allerhochsten  Oberhaupt  in  tiefster  Demut  zu  erweisen  ,  also  liesseu  sie  es  auch 
bei  dem,  was  vermoge  der  Goldenen  Bulle  den  ioblichsten  Herren  Kurfursten  vor  andern 
Standen  zusteht,  ganz  willig  und  gern  bewenden,  in  Hoffnung,  es  werde  all  solcbes  anders 
nicht,  denn  secundum  Consuetudines  et  Leges  Imperii  fundamentals  verstanden  werden- :1). 

Da  ein  gemeinsames  Reichsconclusum  nicbt  zu  Stande  gebracht,  soudern  die  Corre- 
lationen  der  drei  Collegien  mit  einem  vom  Reicbsdiiectorium  Kuimainz  verfassten  Eingang 
gesondert  eingereicht  wurden  und  beziiglieb  der  Clausel  nicbt  iibereinstimmten,  so  konnten 
die  Kaiserlichen  immer  noch  Freiheit  des  Handelns  in  dieser  Frage  in  Ausprucb  nebmen. 
Sie  wablten  in  ibrer  Duplik  an  die  Franzosen  den  Weg,  den  ibnen  die  Kurfursten  em- 
pfohlen  batten :  fur  die  Erklarung  der  Reservatrechte  verwiesen  sie  auf  die  Goldene  Bulle, 
die  Capitulation  und  die  ubrigen  Reichsconstitutionen ;  sei  ein  Zweifel  zu  heben,  fiigten 
sie  hinzu,  so  miisse  das  auf  einem  kiinftigen  Reiehstage  geschehen4).  Den  Scbweden  aber 
antworteten  sie  mit  jenem  Passns  aus  der  fiirstlicben  Correlation,  der  das  »alte  Reichsher- 
kommen-.  auf  moderne  Zustiinde  beschrankte:""i,  gaben  also  nur  Auskunft  auf  die  eine  ibrer 
Fragen,  wahrend  ibr  Project  des  Friedensinstrumentes,  wie  sie  es  wenige  Tage  spiiter  den 
Scbweden  zugehen  liessen,  die  ganze  Clausel  einfacb  festhieltB).  Sobald  jedocb  dies  Scbrift- 
sttick    den  Stiindeu   bekannt  wurde,    beeilten   sicb  dieselben,    ihre    >Erinnerungen<    dariiber 


')  Meiern  II,  900.  —  ')  Correlation  der  Kurfursten,  Meiern  II,  919.  —  3)  Correlation  der  Stadte, 
Meiern  II,  955.  —  *)  Kai.serliche  Duplik  an  dip  Franzosen,  Meiern  III,  16.  —  5)  Kaiserliche  Duplik  an  die 
Schweden,   Meiern  HI,   59.   —  •)  Kaiserliches   Project  des  Instrumenti  Pacis,   Art.   V.     Meiern  III,   67.   68. 


25 

zuBaramenzustellen,  welche  sie  samt  den  Reichsgutachten,  die  von  den  Kaiserlichen  zuriiek- 
gehalten  warden,  direct  den  Schweden  einhandigten.  Damit  stellten  sie  ihre  Forderungen 
riickhaltlos  unter  deren  Schutz:  die  schwedischen  Gesandten  gaben  denn  auch  bereitwillig 
die  v'ersicherung,  von  denselben  ohne  ihre  Einwilligung  nicbt  abweichen  zu  wollen.  I'm 
so  aussichtsloser  waren  nun  die  ferneren  Bemuhungen  der  Kaiserlichen  una  A.ufrechthaltung 
der  Clausel,  denn  in  den  standischen  Erinnerungen  fund  sich  unerbittlich  der  Ve 
.•die  beiden  Clauseln  auszulassen,  wei!  die  Majora  zu  Minister  und  hier  dabin  gefallen    '  . 

Johann  Oxenstierna  sprach   sich   denn   auch   in   einei   '  mit    den   Kaiser- 

liclien  in  Miinster  norli  bestiinmter  als  friiher  dabin  aus:  entweder  miisse  die  Clause!  aus- 
gelassen,  oder  die  bertihrten  Reservatrechte  specifice  angedeutet  und  benannt  werden*). 
Wie  wiirde  aber  ein  solches  Verzeichnis  ausgefallen  sein!  Hatte  docb  der  Kaiser  selbst 
nicbt  langre  zuvor  gegen  seine  Gesandten  es  ausgesprochen.  dass  vx>n  dei 
bocbsten  Gewalt  .In^  legis  ferendae,  Magistratuum  constituendorum,  pacis  el  belli,  et  de- 
nique  judiciorum)  die  drei  ersten  einem  romischen  Kaiser  der  en,  dass 

er  obne  standischen   Bescbluss  fast   nichts  thun  konne3  .     Noch  eiumal  wiesen  die 
lichen    beide    Forderungen   der  Schweden   zuriick :   es   bedurfe  sie,   keiner 

Spei  ial-Em  mi Itei  demjeni  Verbleiben,    was 

der  G-oldencn   Bulle  und  den  Reichsconstitutioner 

ini  iibrigen   universalis  und  lasse  sich  anders  nicht  limitieren :  hingegen  konne  man 

Clause]   auch   nicht    aussen    lassen,    denn    eben    darum,   weil  itten 

wtirde,   mbchten  kunftig  aus   solcher  A-Uslassung  allerhand  nachtei 

quenzen  erzwungen   werden.    Auch   gegen  die  Franzosen 

noch  einmal  ihre   Position:  als  erstere  die  _:  lerung  wie  die  Schwedi 

beriefen   sich   die    Kaiserlichen   auf  den  Consi  Stande   zur  ( 

-   dem  Obigen  erhellt,    mit   Fug  nicht    mehr  konnten,   ja  sie  schlugen 
zu    naherer  Bestimmung  der  Reservatrechte   die   f&rmliche   Aufnahme   di     I  Bulle, 

der  Capitulation  und  deT   Reicbsconstitutionen  in  die  Clause!   vor6). 
Die  Schweden  liessen  die  Letztere  in  ihrem  Gegenentwurf  ';.- 
einfacb   weg1        Unter  den  Standen   aber  dau  Opposition  gegen  die  kaiserlich-kui> 

fiirstlichen   Anspriiche   unvermindert    fort.      Bin   reichsstandischer  Gesandter  .. 
den  schwedischen  Gesandten   A.dler  Salvius:   dass   die  Kurftirs 
Jura  Statiiuiii  et   Comitiorum   an    sich  zu   zieben,   solches   ware   ihnen  nimmei 
riiuint :   sollte    man    ihneo   das   verstatten     31      •■  ire   die  Oligarchia  .nd  die 

1    Der  evangelischen  Fdi    an    nd  StKnde  Erini  1    111.   77 

3j   [natruction  dee  Kaisers  an  dii  Gesandten  vom   11    Jnn    1646.    1 

miiiT  der  Regierang  Ferdinands  III      Wien  IS  II,    is:     188  '    Meiern   111.    98 

ill.  U        1  III,  713  Friedensinstnimei 

Jnn  Statuum,  wie  ei   urspi  t  war,  atehl  Meiern  IV.    I 


26 

Jura  Statuum  aufgehoben ').  Einige  Tage  spitter  wiesen  in  einer  Sitzung  der  evangelischen 
und  der  zu  gemeinschaftlicher  Beratung  deputierten  katholischen  Stande  zu  Osnabriick, 
welche  iiber  die  Fassung  des  Artikels  von  den  Rechten  der  Stande  beriet,  die  salzbur- 
gischen  Gesandten  auf  den  Widersprucli  hin,  dass  die  Capitulation  dem  Kaiser  und  dem 
kurfii.rstlicb.en  Collegium  die  Entscheidung  in  Dingen  wie  Krieg,  Frieden,  Biindnissen  u.  s.  w. 
anheims telle,  welche  doch  vor  alle  Stilnde  des  Reichs  gehorten.  Sie  batten,  so  bemerkten 
sie  weiter,  ausdrueklichen  Befebl,  Fleiss  anzuwenden,  dass  die  von  den  Kaiserlicben  ein- 
geriickte  Clausel  ausgelasseu  wtirde:  denn  sollte  man  sie  steben  lassen,  moehten  dabero 
allerband  Irrungen  erwachsen,  auch  die  den  Stiinden  zu  gute  versehenen  Jura  und  Freiheiten 
in  Zweifel  gezogen  werden  -).  Der  Gesandte  fiir  Sachsen-Altenburg  gab  kund,  sein  Prin- 
zipal  kiinne  den  Kurfursten  die  Befugnis  durcbaus  nicht  einraumen,  mit  dem  Kaiser  ohne 
der  andem  Stande  Consens  etwas  decisive  zu  verordnen,  und  votierte  ebenfalls  gegen  die 
Clausel3).  Die  meisten  Stande  schlossen  sicb  den  beiden  genannten  an.  Soldier  Oppo- 
sition gegeniiber  gaben  die  Kaiserlicben  die  Clausel  auf :  der  beziiglicbe  Artikel  in  dem 
von  ihnen  ausgearbeiteten  Friedensinstrument,  wie  es  den  Schweden  Ende  Mai  1(147  ein- 
gehandigt  wurde,  eutbielt  sie  nicbt  mehr4). 

Damit  war  der  zweijiibrige  Streit  entschieden,  den  die  Kaiserlichen  urn  die  Mog- 
licbkeit  der  Aufrechthaltung  kaiserlicher  und  kurfiirstlicber  Reservatrechte  von  wirklicher 
politischer  Tragweite  gefiihrt  batten.  Was  nun  noch  den  Namen  kaiserlicbe  Reservat- 
recbte-!  trug,  konnte  keine  reale  Macbt  mebr  verleihen5).  So  war  also  in  der  Reichsge- 
setzgebung  die  Anerkennung  (lessen  durchgedrungen,  was  Hippolitbus  a  Lapide  gelegentlich 
eines  Vergleichs  antiker  romischer  und  moderner  auswartiger  Einrichtungen  mit  den  deut- 
mIh'H  behauptet  hatte :  ganz  auders  ist  es  in  unsern  Reicbstageu,  denn  nicht  sie  sind  von 
der  Entscheidung  der  Kaiser,  sondern  die  Kaiser  vielmehr  von  der  ihrigen  abhangigs 6). 
Die  Zeit  war  endgiiltig  tiberwuuden,  wo  der  Kaiser,  selbst  in  Reichsabschieden,  eiumal 
-kraft  riiniiscbev  kaiserlicher  Macht\ollkommenheit-  eine  Verfugung  treti'en  konnte:  jetzt 
acceptierte  ein  Limnaeus  mit  Geuugthuung  die  Deduction,  dass  diese  Redensart  zwar  den 
A\"illen  desselben  zum  Ausdruck  bringen,  nicht  aber  bewirken  konne,  dass  sich  die  Gultig- 
keit  der  damit  eingeleiteten  Bestimmung  weiter  erstrecke,  als  die  Befugnis  des  Kaisers 
wirklich  reiche7). 

Noch  aber  musste  der  kurfiirstlichen  Prileminenz  eine  Riickzugslinie  abgeschnitten 
werden.  Die  Kurfursten  hiitten  auf  Grund  ihres  Capitulationsrechtes ,  welches  ihnen  her- 
kommlich  zustand,    Sonderabkommen  mit  den  zukiinftigen  Kaisern  treffen  kiinnen,    welche 


')  Meiem  IVr,  408.  —  '-)  Protokull  OsnabcOck,  30.  April  1647,  Meiein  IV,  50fi.  —  s)  ib.  508.  — 
4)  cf.  Art.  VII  dieses  Friedensinstramentes,  Meiwn  IV,  576.  —  6)  S.  Pufendorf  /.iihlt  auf*  (ilonzambano  cap. 
V,  §  27):  1)  jus  primariarum  precum;  2)  collatio  dignitatum;  3)  investiture  et  oollatio  feudomm;  4)  oonsti- 
tutio  scholarum  publicaruni  >\\f  Academiamm ;  6)  quod  facultatem  indulget  (Imperator)  condendae  urbis  et  si 
quae  minoris  sortie  sunt  alia     —  *)  Hippolithus  p.   60.   —  ')  Limnaeus,   Ca]>p.   Impp.  p.  21.  22. 


L>7 

ihren  Einflus.s  in  Reichssachen  aufrecht  erhielten,   wie  sie  etwa  noch  iri  del  I    ipitu- 

lation  von  1636  zimi  ersten  Male  ausbedungen  hatten,  dass  ohne  ihre  Bewilligung  kein 
Stand  seitens  des  Kaisers  in  die  Acht  erklart  werden  dtirfe1  :  and  so  hatte  den  behaup- 
teten  Rechten  der  andern  Stande  zu  nahe  getreten  werden  konnen.  K~  wai  denn  auch 
am  Friedenscongre.ss,   und  zwar  zuersl   im   Kreise   dei  in  Osnabriick, 

die  Forderung  ausgesprochen  worden,  dass  als  Gegenmittel  gegen  die  »01igarchia<  entr 
jetzt  oder  beim  nachsten  Reichstag  unter  Mitwirkung  aller  Stande  eine   bestandige  Capitu- 
lation  aufgesetzt  werde,    die  auch  nur  vom    Reichstage  veranderl    werden   k6nnes        D 
Verlangen  fand   Aufhahme  in  das  Schriftstiick ,    welches  die  politischen   Beschwerdepunkte 
der  Stande  enthielt3).     Bereitwilligst  nahmen  es  auch  die  Schweden  in  ilu  Friedensp 
auf 4).    Die  Kaiserlichen  verwiesen  die  Beschlussfassung  iiber  diesen  Punkt  auf  einen  Reichs- 
tag5), leisteten  aber  gegen  die  Auihahme  desselben  in  den  Frieden  keinen  ernstlichen  YVi- 
derstand 6)  und    ziihlten    demgemass    in    ilireni    Friedensinstrumeni    dii     \    fassung   ein< 
stimmten  und  bestandigen  kaiserlichen  Capitulation    unter   den  Gegenstanden  auf, 
von  einem  in  bestimmter   Frist  zu  erledigenden   Reichstage  vorzunehmen  seien  '  :    die  ver- 
einbarten   Friedensinstrumente  schlossen  sich  dem 

Freilich  dauerte  es  geraume  Zeit,  l>is  man  an  die  Ausfuhru  Bestimmung 

ging.     Und  selbst  im  .lahre   1711   blieb  es   bei  dem  bh — □      I'-  und 

besi ligen    kaiserlichen    Wahlcapitulation  .      Aber    die    Kurfursl  I    der 

romischen  frlenigswah]  ETerdinands  IV.   vom  Jahri    1653  die  Capitulation  mit  dem  Erwal 

uh'Iii   m.lii-  selbst&ndig,    sondern    »fur  sich   und  samtliche   Fiirsten  und   S 

rOmischen  Reiohs« 9),  und  die  iibrigen  Stande  machten  beziiglich 

wie   sie   den  Grundsfttzen   des  westfalischen   Friedens   angemessen    war.    ihre   Forderung 

oder,  wenn  diese  nii'ht   beriicksichtigl   wurden  und- 

satz  iles  Limnaeus:  je  inhaltsreicher  die  Capitulation,  desto  freier  das  Volk  10),  in  dii    P 

umzusetzen.     So  wnllteii   L658  die  furstlichen   und  standischei    Gesandten,  als  il 

niidit  genligend  beriicksichtig<  waxen,    aufs  zierlichste  protestiert   .  auch  in  i 

Punkten  die  Capitulation   Leopolds   I.  niohi   pro   Lege   publico  gehalten  haben11).     An  der 

Wahlcapitulation  musste  unter  solchen  (Jmstanden  das  Schwinden  dei   kurfurstlichen   P 

minenz  deutlich  hervortreten.    Hiell   die  Capitulation   Ferdinands   W     a     lem   Artikel,  der 

die  Kurfilrstenvereine  gestattete,  noch  wortlich  an  der  alten  Fassung   fesl 


1    Cap    Ferd    III     A.i    30  '    Proto 

dei     Votum  miii  Braunschweig,   p    269  Meien    ll      iOfi  '    M 

")  Meiern  IV,  498  '     So    ti  sserte  sich  Salvius  in  d  he  mit  dem  •■■ 

I       indten,   Meiern   l\      198  Kaiserliches  Friedensinstrument  Art.  VII,  Meiern  l\  '    .1    P    i' 

VIII,  8,  M.  64.   —  *)  Cap    Ferd    IV    and  alle  folgenden  im  ESngang 
populua  i'  Limnaeus  1.  c,  p   6  "  I  apitulatio  barn 

dii   p    !t08  '•''  Cap    I  erd    l\     Art    5. 


28 

bei  Aufstellung  der  Capitulation  Leopolds  I.  1658  Fiirsteu  und  Stande  den  Zusatz :  ■  jedoch 
dem  Instrumento  Pacis  und  andern  der  Fiirsten  und  Stande  hergebrachten  Juribus  und 
Privilegiis  unabbriicbig  1).  Zwar  ging  derselbe  in  diese  und  die  niichste  Capitulation  nocb 
nicbt  iiber2);  aber  in  das  Project  der  bestiindigen  AVahlcapitulation  und  daraus  in  die  Carls 
VI.  und  seiner  Nachfolger  fand  er  Aufnahme 3) :  und  damit  war  aucb  ausserlich  der  Be- 
deutung  der  Kurfiirsten  im  Reicbe  der  letzte  Stoss  gegeben. 

Eifersiichtig  wacheud  iiber  ibre  errungene  Libertiit,  ausgestattet  mit  Biindnisrecbt 
in  und  ausser  dem  Reicbe,  einem  Kaiser  dem  Namen  nacb  unterthan,  dem  man  bis  auf 
wenige  sogenannte  Reservatrechte  nicbts  iibrig  gelassen  hatte,  gleicher  Greltung  fiir  die 
Ordnung  aller  wiehtigen  Angelegenbeiten  des  Reicbs,  bildeten  dessen  Gdieder  zusammen 
weder  eine  Monarcbie,  aucb  keine  besehrankte,  noch  aucb  einen  acbten  Staatenbund,  sondern 
ein  Mittelding  zwischen  beiden,  ein  Unding,  monstro  simile •■• ,  wie  Pufendorf  es  nannte4). 
Noch  aber  trug  es  die  Maske  der  Monarcbie,  und  die  tiblen  Folgen  dieser  iLiige  des  Reichs- 
rechts*  mussten  am  grellsten  gerade  am  Reichstage  hervor  treten,  in  dessen  Hiinde  der 
westfalische  Friede  das  Wohl  und  Webe  des  Reiches  gelegt  batte :  denn  bier  traten  die 
einander  widerstrebenden  Elemente  in  unmittelbare  Beriihrung. 

Viel  war  dem  naehsten  Reichstage  zu  thun  iibrig  gelassen :  er  sollte  erst  die  Man- 
gel fruherer  Reichstage  verbessern,  sollte  sodann  iiber  romische  Konigswahl,  bestiindige 
kaiserliche  Capitulation,  Erklarung  in  die  Reichsacbt,  Erneuerung  der  Reicbskreise  und 
der  Reichsmatrikel ,  Wiederheranziebuug  der  von  soldier  eximierten  Stande,  Ermiissigung 
und  Erlass  der  Reichsauflagen ,  Reform  der  Polizei  und  Justiz,  Sporteltaxe  am  Kammer- 
gericbt,  Ordinari-Reichsdeputation,  Befugnisse  der  Directoren  in  den  Reichscollegien r'), 
Geltung  der  Stimmenmehrlieit  in  Steuersachen6),  Reichsbofratsvisitation 7)  und  Aufhebung 
der  kaiserliehen  Landgericbte 8)  schliissig  werden.  Indessen  unter  diesen  Materien  befanden 
sich  solche,  an  deren  Wegfall  der  Kaiser  das  hochste  Interesse  hatte,  wie  vor  alien  die 
Beratung  iiber  die  romische  Konigswahl.  Denn  wohl  war  es  abzusehen,  wie  eine  Eriir- 
terung  dieses  Punktes,  ob  namlicb  ein  romischer  Konig  zu  Lebzeiten  des  Kaisers  zu  wahlen 
sei  oder  nicht,  falls  letztere  Auffassung  siegte,  sogar  die  Ubergebung  des  Hauses  Ostreich  bei 
einer  Neuwahl  hatte  zur  Folge  haben  konnen.  Von  eiuer  Berufung  des  Reichstages  innerhalb 
seclis  Monaten,  wie  sie  der  Friede  verlangte,  war  daher  keine  Rede  mehr :  nicht  eber  wurde  er 
wirklich  eriift'net,  als  liis  die  romische  Konigswahl  Ferdinands  IV.  erledigt  war,  die  freilich 
dem  Hause  Habslmrg  nicbt  wirklich  zu  gute  kommen  sollte.  Der  Reichstag  brachte  nur  eine 
Hofratsorduung,  die  schon  durch  ibren  Ursprung  den  Wiinschen  der  Stande  nicht  gerecht 
wurde,  sowie  Erganzungen  zur  Kammergerichtsordnung ;    die  andern  Punkte  blieben  uner- 


'  Monita  ;k1  Cap.  futui-am  rom  17  27.  April  1658.  Muldener  1.  e.  App.  p.  18S.  —  *)  Cap.  Leop. 
T.  und  Jos  I  An  <;  —  ")  Cap  petp.  Art  :>,  —  *)  Monzambano  cap.  VI,  §  0.  —  6)  J.  P.  «).  VIII,  :j. 
M.  >'.4.  —  •;  J.  P.  0.  V.  62  ;;  .1    P    (i    V,  56.  —  9)  ib. 


29 

ledigt.      Dngeachtet   der  nachdrticklichen    Porderung   der    Reform    i 

die  der  Kurfurst  von  Brandenburg  erhob,  vertagte  der  Kaiser  deD  Reichstag  auf  eine  zwei- 

jiihrige  Frist.    Aber  erst  ale  die  Turkennot  ilm  zwang,  berief  er  ilm   wiedei     und 

hat  er  getagt  bis   zum    Fmde   d»-s   alten    Reielies, 

Der  Hauptgi-und  fur   diese   Permanenz   lag  woh]    darin,  dass  dei    Fiil  e    ■■■• 
Geschafte,   die   im   Frieden   entweder  dauernd  an   den  Reichstag   \  •■i!"_rt    oder   zn 
torischer  Erledigung  an  ilm  verwiesen   waren,  und  die  sich  nur  bei   gi —      Eintracht  und 
Opferwilligkeit  von  Kaiser   und  Standen   in  einer  gewissen  Zei<   hatl 
das  wirkliche  Verhaltnis  der  Gewalten  im  Reich  zu  einander,  wie  es  sich  im   Frie 
staltet  hatte  und  am  Reichstage  hervortrat,  nicht  im  mindesten  entsprach :   wad    ei 
seits  den  Standen  ein  Schluss  dea  Reichstags   nicht  willkommen  sein  konnte,    weil 
ihm  Gelegenheit  hatten,  ihre  neuerworhenet  Rechte  /u  bethatigen1       Was  d 
Verhaltnis  der  Gewalten  betraf,    so  -taml  einmal   der  Kaiser  mi<   Ausnahme  allenfalls  der 
Stadte,  die  auf  ihn  angewiesen  war  en,  samtlichen  Stftnden  ah  Parti 
bestrebt,  die  Monarchie,  die  letzteren,  die  Dibertal   zu  verteidigen  *).     Nichl   im 
zeigten   sodann   die   oberen   Collegien    dea    Reichs.     Schon    auf  dem    Reichstag   von    1654 
warden   anliisslieli    der   Herstellun^   der  ( )nIinari-Bieichsdeputatioi]    die    Reibereii 
denscongresses   fortgesetzt:    die  protestantischen  Fiirsten  machten,    wie  das  schon  i 
laliselien    Friedenscongresa    -e-.cln.lien  war.    den    Kurfursten   streitig,    dass 
Collegium    in    der  Reichsdeputation   formieren    ktmnten.     I>ie    Kurfursten    I 
jenen  schuld,    dass   sie   auf  nichts  anderes  aus  waren  als  das  kurfiirstliche  Collegiui 
seinen  Priieininenzen  abzubringen,  es   urnter  sich   /.u  trennen  und  d< 
in    allem   zu   parificieren.     Die   Kurfursten    waren    in    demselben   [rrtum   den    I 
der   Kaiser  alien  Standen   gegeniiber:   lieiile  nieinteii  in  gewissen   Reichsgebrfluchen 
verteidigen  zu  miissen,    die  ihnen  die  Zeitlaufte  bereits  genommen  hatten.    dii 
Consequenz  war,   wie  dort  auf  Seite  der  Stande,  hier  auf  Seite  dei   Fiirsten. 
liche  Selbstbewusstsein  musste  denn  auch  scbliesslich   am  immerwahrenden   1!- 
einem   Kelde   Nahrung  suchen,    welches   der  Wiirde  einer  Reichsversammlung 

niesseii    war:     aus   jeiiem    <\mtraM    der    Wirklichkeil     mit    der    Befangenheit    in    d< 

entwiokelte  sirh  der  endlose  Streil  um  das  Ceremoniell.     Dazu  waren  dii     - 
ni(dit   einig.     Eine  Versftumnis  dea   westfelischen    Friedens,    die   Lr 


'i  11.  Grossler,  die  I  rsacben  d  i  Pern  ••  nnten  imraerwiihrend 

.i.-ii.  ii-    I  >iss     i  B68     nimml    viei   Grilnd     d 

Politik  "ii  .in  gedeihliches  Wirken  des  Reichstages;    2)  den  scbteppendei 

CommiBsionsdecret  vom   19    Juni   1670;    endlich  das  BedUrfnis  der  kleinen    i 
gang         '•'!  Darttber  Mod  ambnno  cap    VII,  §  8     Q  itrosum  igitm   < 

membra    velul    in  partes  descenderit ;    cap    VI,  §  '•'     nine    ad 
in. I.,  in  plenam  libertnteiu  tendentibus  Ordinibua 


30 

bairischen  Kurwiirde ')  niclit  ausdriicklieh  entschiedene  Frage  vom  Reiehsvicariat,  die  auf 
dem  Wahlconvent  von  1658  zu  einer  widerwartigen  Scene  fiihrte,  entzweite  die  verwandten 
Hauser  Baiem  und  Pfalz.  Beide  obere  Collegien  standen  nun  wieder  dem  dritten  miss- 
giinstig  gegeniiber;  wie  die  wachsende  Fiirstenmaeht  im  Reicbe  die  Freiheit  der  Stadte 
mehrfacb  vergewaltigte ,  so  mochte  man  ihre  Gleicbberechtigung  am  Reichstage  trotz  der 
ilinen  im  westfalischen  Frieden  zugestandenen  Decisivstimme  auf  alien  Reichsconventen  *) 
nicht  anerkennen:  so  waren  sie  wieder  angewiesen,  sich  mebr  dem  Kaiser  zu  nahern. 
Nimmt  man  nun  noch  die  durcb  den  westfalischen  Frieden  mit  nicbten  beseitigten  Colli- 
sionen  in  Religionsfragen  binzu,  die  sich  ebenfalls  am  Reichstage  aussern  mussten,  so  tritt 
zu  Tage,  wie  wenig  dieser  Friede  einen  Boden  geschaifen  hatte,  auf  welchem  sich  ein  ge- 
deiMicb.es  Wirken  jener  Versammlung  hatte  entwickeln  konnen,  die  einzig  und  allein  die 
Centralgewalt  im  Reicbe  noch  reprasentieren  konnte. 

Von  dieser  Seite  erwarteten  aucb  denkende  und  patriotiscb  gesinnte  Politiker  bald 
nicht  mehr  das  Heil  des  Reichs  und  empfahlen  anderweite  Gegenmittel  gegen  den  drohen- 
den  Zusammenbruch.  Aber  was  vermochte  hier  alle  Theorie !  Wenn  ein  Pufendorf  dem 
Hause  Ostreich  zumutete,  sich  zu  bescheiden,  mit  der  erworbenen  Hausmacht  zufrieden  zu 
sein  und  nicht  die  Oberherrlichkeit  iiber  die  Stiinde  in  Anspruch  zu  nehmen3),  so  war 
das  alien  Traditionen  dieses  Hauses  schnurstracks  zuwider ;  und  wenn  er  andererseits  Gegen- 
vorkehrungeu  gegen  die  Einmischung  Fremder  in  deutsehe  Angelegenbeiten  als  hochwichtig 
bezeichnete 4),  so  traf  das  wieder  in  das  Gegenteil  der  standischen  Tendenzen.  Es  gab  keine 
Macht,  welche  die  Eutwickelung  der  deutschen  Verhaltnisse  auf  der  Bahn  hatte  aufhalten 
konnen,  deren  Ziel  Pufendorf  selbst  so  klar  erkannte,  wenn  er  schrieb:  -wie  man  einen  Stein, 
der  am  Abhang  des  Berges  einmal  ins  Rollen  gebracht  ist,  leicht  bis  zu  seinem  Fusse  hinab- 
wiilzen,  zum  Gipfel  aber  nur  mit  iibermitssiger  Anstrengung  hinaufbringen  kann,  so  kann 
Deutschland  ohne  die  grossten  Erschtitterungen  und  die  allerhochste  Verwirrung  nicht  wieder 
in  die  Verfassung  einer  richtigen  Monarchie  gebracht  werden:  einem  System  von  Bundesglie- 
dern  nahert  es  sich  ganz  von  selbst^  ■').  Erst  aber  musste  einerseits  der  monarchische  Gedanke 
gang  unmoglich  gemacht  und  gefallen,  andererseits  aber  die  Einzelterritorien  durch  eine 
lange  Reihe  scbwerer  Gescbicke  dessen  erinnert  sein,  dass  es  fur  ihre  Gesamtzahl  doch  auch 
eine  Gemeinsamkeit  der  Interessen  gab,  ehe  die  Schopfung  des  westfalischen  Friedens  sich 
entpuppte  als  der  deutsehe  Bund. 


')  J.  P.  O.  IV,  3.  M.   11.         lJ  J.   P.  0.  VIII,  4.  M    66.   —  •,)  Monzambano  cap.  VIII.   §  4.  - 
*)  il).  —  5)  Monzambano  cap.  VI.  §.  9. 


Schulnachrichten. 

I.   Lehrverfassung. 

A.     Erledigfte    Lch  r  p  <k  n  s  a. 

Prima. 

<  >rdinarius  :  der  Direktor. 

Religion.     '_'   St.     S. :   Johannisevangelium.  W.:    Geschicht 

Reformation.      Lektiire    der    Augsburgischen    Konfession.      Wichtige    Abschnitte    aus    der 
Kirehengeschichte  seit  der  Reformation.      Kiihn. 

Lateinisch.     8  St.     Tac.   Hist.   I   c.    1      79.     <  irische   Lek- 

ttire :   Cic.  p.   leg.   Man.  und  aus   Liv.   V.     Privatlekttire :    Cic.   p.   Rose     Am      Cato  Maior 
und  Laelius.     Extemporalien  und   Exercitieu    each   Diktaten.     Aufsatze    alle  vier  \\ 
<i  St.     J!(i(/ir.  Horat.  carin.    I   und   [I   naif   Auswahl,    Satiren   mil   Auswahl.      Mi 

der  gelesenen  Oden  wurden  memoriert.     2  St      Heusstier. 

Griechisch.      6  St.      Horn.    11.    I      XII.         Soph      \  3  S        B 

Thuk.  VI  24     60;  II  3  I      t6   —  Demostb.  Olynth   I      III         Extemporalien,  meist  di 
griecbisch,  alle  14  Tage.     •">  St.     Hackee. 

H  clira isch.  'J  St.  (iraininatik .  miindliche  und  schriftliche  Ubungen  nach 
Kiiutzscbs  (Jramniatik  und  rimn^sluudi.  Lektiire  der  in  letzterem  enthaltenen  prosaiscben 
und  | tischen  Stiioke.     Kiihn. 

Deutsch.     :;  St.      Litteraturgeschichte  mil  Auswahl  nach    K  Lutber  bis 

Scbiller  incl.    Lektiire  nacb  Hopf  und  Paulsiek;  Laokoon;  Dramen  von  Lessing  und  G 
Wabrheit  und  Dichtung,  Buch  1      1 1 ;  Gedicbte  etc.  im  Anscbluss  an  die  Litteraturgeschichte. 
Freie  Vortrage  iiber  Themata  aus  ,i,.r  Litteratur.     Aufsatze  alle  4   Wochen.      //     - 

Franzbsisch.    2  St.     Athalie  p.   Racine  und  1«>  Tartuffe  p.   Moliere.    Grammatik 
nach  Knebel  (repetieri  Prfipositionen,   Rektion  des  Verb,  Gebraucb  des  [nd.  und  Konjunk- 
tiv.   der    Participes   und    [nversion).      Exercitien    und    Extemporalien   abwechselnd    i 
Tage,  erstere  aus  Schillers  Geschicbte  der  Dnruben  der  Gram- 

matik.    -A/-  p. 

Engliscb.      2  St.     (fakultatii  .     Shakespeare's   Merchant   oi    Venic<         1\ 
Ende  und  Macbeth.     Jaep. 

Gesohichte.     3  St.     Geschichte  des  Mittelalters  nach  Hei  I 

der  grieohiscben  und  rSmischen  Geschichte.     Kiihn, 


32 

Geographie.    Extemporalien  iiber  die  Geographie  der  samtlichen  Erdteile.    Bosser. 

Physik.     2  St.    Mechanik  der  festen,  fliissigen  und  luftformigen  Korper.    Bosser. 

Mathematik.  4  St.  Arithmetik  im  S.  4  St.,  im  W.  2  St.  Quadratische  Glei- 
chungen  mit  einer  und  mit  mehreren  Unbekannten  nebst  deren  Anwendungen.  Diophan- 
tische  Gleichungen.  Nach  Heis  §  69 — 79.  — ■  Geometrie  im  W.  2  St. :  Trigonometric 
nach  Wittstein.  Konstruktionen  nach  Wockel,  V.  und  VI.  Abschnitt.  Repetitionen  aus 
dem  Gesanitgebiet  der  Mathematik.     Schriftliche  Arbeiten  alle,  14  Tage.     Bosser. 

Sekunda. 

Ordinarius :  Oberlehrer  Dr.  Bader. 

Religion.  2  St.  Geschichte  des  Reiches  Gottes  im  alten  Bunde.  Bibelkunde 
und  Lektiire  ausgewahlter  Abschnitte  des  Alten  Testamentes.  Memorieren  von  Jesaia  cap. 
53  sowie  von  einigen  Psalmen.     ESihn. 

Lateinisch.  8  St.  Liv.  I,  Cic.  p.  leg.  Manil.  Vergils  Aen.  VI  und  I.  Miind- 
liches  Uhersetzen  aus  Supfles  Stiliibungen  Teil  II.  Extemporalien  nach  Diktaten ,  Exer- 
citien  nach  Siipfle.     Die  Obersekundaner  machten  4  Aufsatze.     Bader. 

Griechisch.  Obersckunda.  7  St.  Herod.  VII  c.  1—108;  220—225. 
Xenoph.  Mem.  I  und  II.  Grammatik  nach  Curtius.  Miindliches  Uhersetzen  aus  Biihmes 
Aufgabeu.  Extemporalien  und  Exercitien  meist  nach  Diktaten.  5  St.  Schramm.  —  Horn. 
Od.  V— XII.     2  St.     Bader. 

Griechisch.  I  ntersekumla.  7  St.  Xenoph.  Hell.  II  c.  3  —  V  c.  1  inch 
Grammatik  nach  Curtius.  Miindliches  Uhersetzen  aus  Biihmes  Aufgabeu.  Extemporalien 
und  Exercitien  meist  nach  Diktaten.    5  St.    Schmidt.  —  Horn.  Od.  I — IV,  XI.    2  St.   Bader. 

Hebraisch.  2  St.  Grammatik,  mundliche  und  schriftliche  Ubungen  nach 
Kautzschs  Grammatik  und  Ubungsbuch.     Kiilni. 

Deutsch.  2  St.  S. :  Hermann  und  Dorothea;  lyrische  Dichtungen,  bes.  von 
Schiller  und  Goethe  (die  Glocke,  Epilog,  das  Gliick).  —  W. :  Maria  Stuart ;  Wie  die  Alten 
den  Tod  gebildet.  Privatini :  Jungfrau  \on  Orleans,  AVallenstein.  —  Ubungen  im  Dispo- 
nieren,  Deklamationen,  freie  Vortrage.     Aufsatze  alle  4  Woehen.     Hackee. 

Franzosisch.  2  St.  Thierry,  Hist,  des  Anglo-Saxons  v.  ch.  6  bis  zu  Ende. 
Grammatik  nach  Knebel  von  §  G2  —  §  86.  Die  Rektion  des  Zeitwortes  §  94 — 95.  Ge- 
brauch  der  Zeiten,  des  Ind.  und  Kouj.  von  $  96 — 104.  Exercitien  und  Extemporalien 
alle   14  Tage  abwechselnd.     Jaep. 

Englisch.  2  St.  (fakultativ).  Dickens,  Four  tales  ed  Pacius,  1.  bis  3.  Erziih- 
lung.     Grammatik  nach  Meffert  —  §   130.     Aussprache  und  Formenlehre.     Jaep. 

Geschichte.  2  St.  Romische  Geschichte  nach  Herbst.  Repetitionen  aus  der 
Geschichte  des  Mittelalters.     Kuhn. 

Geographie.     1  St.     Mittel-  und  Siid-Europa.     Bosser. 

Physik.  2  St.  Mechanik  der  festen,  flussigen  und  luftformigen  Korper. 
Chemie.     Bosser. 

Mathematik.  4  St.  Geometrie  2  St.:  Planimetrie  nach  Wittstein  VII.  und 
VIII.  Abschnitt.     Repetition  der  Abschnitte  I — VI.     Konstruktionsaufgaben  nach  Wockel 


II. — V.  Abschnitt.     Arithmetik   2  Stunden:    Potenzen,    Wurzeln    und    Loga    thmen     nach 
Beis  ;?  34     59.     Bosser. 

Zeiclmen.     1'  St.    (fakult.;  mii    III    kombin         Knoop 

Obertertia. 

<  hrdinarius :  <  rymnasiallehrer  Schramm. 

Religion.     2  St.     Repetition    und    E  der  Katechismuslehn       Einrich- 

tung  des  Kirchenjahrs.     tJbersicht   iiber  die   Bttcher  der  Heiligen  Schrift.     Memorien 
Spriichen  and   Kirchenliedern.     Kiihn. 

Lateinisch.    9  St.    Caes.  bell.  Gall.  IV,  V,  VI  und  VE  c.  ]    -22.    3  St.    Ovid. 
lib.  r.   1     451;  III.   I      L37;   EV,  55     166;  VI    146     312;  VIH,  260     400;  XII 
XIII,   408     575.     2  St.     Grammatik   nach    Ellendt-Seyfferl    bis   §340.     Miindlichi 
schriftliches  ubersetzen  aus  Ostermanns  I  bungsbuch.    Vokabellernen  nach  Schlee     W 
lich   Extemporalien  oder   Exercitien.      !   St,     Schramm. 

Griechiseh.     7  St.     Curtius  Grammatik  cap.    11  uml  12;  wochentlich  eine  Klas- 
senarbeit,    von  Zeil   zu  Zeii    mu  Exercitium.     An-   Weseners   Griech    Elementarb 
II  wurden  samtliche  Vokabeln  memoriert  und  wenigstens  alle  deuts< 
4  St.     Xenoph.  mud,.   IV,  2  —  VI  2.     3  St      Eachez. 

Deutsch.     i*  St.      Erklarung   ausgewahlter   Gedichte   und    P 
Lesebucbe  von   Bopf  and   Paulsiek.      Deklamier-   und   Disponieriibungen.     Alle   3   V. 
Aufs&tze.     Schramm. 

Franzosisch.     2  St.     In    Lfideckings   Lesebuch    2  langen     E  age]      4   Ab- 

srlmitte  (lescliichtn.     NUkalxdu  und  einzelne  Gedichl  Grammatik  nach   K 

l!c|>.  der  unregelmassigen   Verba.     Dazu  Gebraucb  dei  Adverbs,    Prap.,   Konjunkt.. 
W'nit^tidlmiLr,  (Jfbr.  des  Aitikids,  der   Kasus,  des   Adjektivs         §  V-_|      Jaep. 

Gescbicbte.     2  St.     Deutsche  Geschichte  von  der   Reformation  bis   1815 
Eckertz.     Heussner. 

Geographie.      1    St.      Geographie    von    Mitteleuropa   mit    Ausschluss 
deutschen  Tiefebene,   aach   Kirchhoff.     Kiihn. 

Naturkunde.     2  St.     S.:   Botanik.     W.:  Zoologie:  Glii  HcUnuUh. 

Mathematik.     •">  St.     Geometrie:    Planimetrie  nach   Wittstein   II      VI     A 
■/..  T.  repetitionsweise      Konstruktionsaufgaben  nach  Wfickel   I.  und   II    A   • 
metik:    Produkte,    Quotienten,    Teilbarkeil   der   Zahlen      1'     imalbriiche,    Verl 
Proportionen  nach  Beis  §  11     33.     Hellmuth. 

Zeichnen.     2  St.  (fakult.;  mil   11   und   Till   komb.        K> 

Untertertia. 

Ordinarius:  Gymnasiallehrer  Schmidt. 

\{A ig ion.    2  St.    S      E  '  W. :  Apostelg 

von   Kirchenliedern,      Kiihn. 

Lateinisch.     9  Si      Caesar   bell     Gall.    IV     \'l    ,     25  S  matik 

nach    Ellendt-Seyffert.      Miindlicbes    Ubersetzen    aus   Ost< 


34 

Das  Vokabularium  zum  Caesar  von  Schlee  wurde  auswendig  gelernt.  Wocbentlich  eine 
Klassenarbeit ,  von  Zeit  zu  Zeit  ein  Exercitium.  4  St.  Schmidt.  —  Ovid.  Met.  VIII, 
620—724;  XI,  85—145;  VI,  317—381;  VIII,  188—235;  IV,  55—166;  VIII,  273  bis 
524.     2  St.     Bader. 

Griecbiscb.  7  St.  Curtius  Grarnmatik  cap.  1 — 10  incl.  Sehriftliches  und  rniind- 
licbes  Ubersetzen  sanitlicber  Stticke,  sowie  Erlernen  aller  Vokabeln  aus  dem  Elementarbucb 
von  Wesener.     Wocbentlich  eine  Klassenarbeit,     Arens. 

Deutscb.  2  St.  Repetition  der  Lehre  vom  zusammengesetzten  Satz.  Lesen  und 
Erklaren  ausgewahlter  Gedicbte  aus  dem  Lesebuch  von  Hopf  und  Paulsiek.  Deklamier- 
und  Disponier-Ubungen.     Alle  3  Wocben  ein  Aufsatz.     Schmidt. 

Franzosiscb.  2  St.  Grammatik  nacb  Knebel  §  13 — 60:  Artikel,  Substantiv, 
Adjektiv,  Zahlwort,  Fiirwort,  Zeitwort  zum  Teil.  tlbersetzungen  aus  Probst.  Lektiire 
aus  Liidecking.     Exercitien  und  Extemporalien  alle  14  Tage.     Bosser. 

Gescbichte.  2  St.  Deutscbe  Gescbichte  von  der  Reformation  bis  1815,  nacb 
Eckertz.     Kiihn. 

Geograpbie.  1  St.  Geographic  von  Mitteleuropa  mit  Ausscbluss  der  nord- 
deutschen  Tiefebene.     Kiihn. 

Naturkunde.     2  St.     S.:  Botanik.     W.:  Zoologie:  Wirbellose  Tiere.     Bosser. 

Matbematik.  3  St.  Aritbmetik  nacb  Heis  §  1 — 24.  Geometrie  nacb  "Witt- 
stein,  Abschnitt  I— IV.     Bosser. 

Zeicbnen  (fakult. ;  mit  II  und  OIII  komb.).     Knoop. 

Parallelklasseil  (Nicht-Grieclien  der  Sekuuda  und  Tertia  . 

Engliscb.  II.  4  St.  Grammatik  nacb  Meffert  von  108  —  239.  Scbriftlicbe 
Ausarbeitungen  aus  England  alle  14  Tage.  Exercitien  und  Extemporalien  abwecbselnd 
-alle  14  Tage.  Lektiire:  Tbe  Albambra  by  "WasL  Irving,  5  Scbilderungen  und  5  langere 
Erzahhmgen.     Vokabeln  und  einzelne  Gedicbte  gelernt.     Jaep. 

Engliscb.  III.  4  St.  Formenlebre  und  Syntax  nacb  Meffert  bis  §230.  Lebre 
von  der  Ausspracbe.  Exercitien  und  Extemporalien  abwecbselnd  alle  14  Tage.  Vokabeln 
und  Gedichte  gelernt.     Kleine  Erzahhmgen  als  Diktate  geschrieben  und  iibersetzt.     Jaep. 

Deutscb.  II  und  III.  1  St.  Lektiire  von  Archenholtz,  Geschicbte  des  sieben- 
jiibrigen  Krieges.     Disponieriibungen  im  Anschluss  au  die  Lektiire.     Kiihn. 

Zeicbnen.     II  und  III.     2  St.     Knoop. 

Q  u  a  r  t  a. 

Ordinarius :  Gymnasiallebrer  Dr.  Hachcs. 

Religion.  2  St.  Erstes  und  zweites  H.iuptstiick  ganz,  zum  Teil  das  dritte. 
Gesange,  Spriiche,   Katecbismus  gelernt.     Schaap. 

Lateinisch.  9  St.  Ostermanns  Ubungsbuch  fur  Quarta  pag.  1 — 110.  Gram- 
matik nach  Ellendt-Seyffert.  Wocbentlicb  Extemporalien.  Ostermanns  Vokabularium  fiir 
Quarta   gelernt.    5  St.    —    Aus  Cornelius   Nepos  wurden  gelesen :    Alcibiades,    Lysander, 


35 

Thrasybulus,  Conon,  [phicrates,  Chabrias,  Phocion,  Dion,  Hamilcar,  Hannibal  Cato  Atti- 
cus  z.  T.     Memoriert  wurde  Hannibal  zum  Teil.     4  St.     Hachez 

Deutsch.  3  St.  Lese-,  Erz&hlungs-  and  Deklamationsiibungen  nach  dem  Lese- 
buche  von  Hopf  and  Paulsiek.  Memorieren  von  Gedichten.  Grammatik:  Wiederholung 
des  Pensums  fiir  Qninta.    Die  Lebre  vom  einfacben  und  zusammi  i  Satz  und  der 

Interpunktion.     Etwa  idle  10  Tage  ein   Aufsatz  oder  Diktat.     Arms. 

Pranzosisch.  4  St.  Probst  Vorschule,  Abschnitt  II  V,  2.  Miindliches  und 
schriftliches  Ubersetzen  s&mtlicher  Stticke  sowie  Erlernen  der  betreffenden  Vokabeln. 
Wochentlich  eine  Klassenarbeit.     Arms. 

Geschichte.     2  St.     Alte  Geschichte  aach  Jager.     Heussner. 

Geograpbie.     2  St.     Asien.   AtVika.   Amerika  und   Australien.     Schmidt. 

Naturgeschiehte.  2  St.  S. :  Botanik.  \\'.:  Reptilien,  Ampbibien,  Fische 
z.  T.     HeUmuth. 

Matbematik.     Geometrie  aach   Wittstein  bis  S  '>-.     Scliaap. 

Rechnen.     Zins-,  Teilungs-,   Flachenrechnung  aach   Sass,   Teil   II.     Scliaap. 

SchOnschreiben.      1    St.     Sehaap. 

Zeichnen.     1  St.     Ku<><>]>. 

Quinta. 

Ordinarius  :   < 'and.  Art  ns 

Religion.  2  St.  Bibl.  Geschichte  des  X.  Test.  Wiederholt  wurde  das  [.  Haupt- 
stiick,  neu  besprocben  das  II.     Gesange,  Spriiche,   Katei  Sehaap. 

Lateinisch.    9  St.     Unregelmassige  Pormenlehre  aach  Ellendt-Seyffert,  die  wich- 
tigsten   syntaktisehen  Regeln   nach   Ostermann.     Miindliches    und    schriftliches    I  bi 
sftmtlicher  Stiicke  aus  Ostermanns  Ubungsbuch  fiir  Quinta,   Erlemung  des  Vokabulariums. 
Wochentlich  Extemporalien.     Arms. 

Deutsoh.  2  St.  Lesen,  Erzahlen,  Deklamieren  nach  dem  Lesebuch  von  Hopf 
und  Paulsiek.    Grammatik:   Wiederholung  des  Pensums  fur  Si 

Anfangsgriinde  der  Sat/-  und  [nterpunktionslehre,  sowie  der  Flexionslehre.  Wochentlich 
Diktate  oder  kleine  Aufsatze.     Heussner. 

FranzOsisch,  4  St.  Probst,  Vorschule,  S  1  68.  Miindliches  und  schriftliches 
Ubersetzen    der   entsprechenden    Abschnitte.      Vokabellernen.      WSchentlich    <  \ 

arbeit.     Schmidt. 

Gescbichte.  1  St.  Ausgew&hlte  Erz&hlungen  aus  der  deutschen  Geschichte. 
HeUmuth. 

Geographie.   2  Si.    Europa,  uach  Seydlitz'  Grundziigen  der  Geograpbie.   Schramm. 

Naturgeschiehte      2  St      s      Botanik      W      !»■•    \   gel.     HeUmuth. 

Elechnen.    4  St.     Ira  Somraer:   Division  gemeiner  Briiche,  Decimalbruchrecbi 
Winter:   Rechnen  nach  Sass,  Teil   11      Sehaap. 

Schfinscbreiben      2  St,     Scltaap. 

X  e  i  cb n  !•  n.     2  St.     Knoop 


36 
S  e  x  t  a. 

Ordinarius :    Lehrer  Schaap. 

Religion.  3  St.  Gesehichten  des  Alt.  Test.  I.  Hauptstiick.  Gesange,  Spriiche, 
Katechismus  gelernt.     Schaap. 

Lateinisch.  9  St.  Regelniiissige  Formenlehre  mit  Ausschluss  der  Deponentien  ; 
mimdliche  und  schriftliche  Ubersetzungen  aus  Ostermanns  Ubungsbuch  fiir  Sexta  und  Er- 
lernung  des  Vokabulariums ;  wocbentlich  em  Extemporale.     Rettmuth. 

Deutseh.  3  St.  Lektiire  aus  Hopf  und  Paulsieks  Lesebuch  fiir  Sexta,  Wieder- 
erzahlen  des  Gelesenen,  Memorieren  von  Gedicbten;  Redeteile,  Formenlehre,  der  einfacbe 
Satz;  Einiibung  der  Orthograpbie ;  wochentlich  ein  Diktat.     Hrtlmitth. 

Geschichte.  1  St.  S. :  Siegfried- und  Gudrunsage.  W. :  Trojaniscber  Krieg.  Schaap. 

Geographic  2  St.  Die  Grundlehren  der  Geographie;  Ubersieht  der  ganzen 
Eide.     Schramm. 

Rechnen.  4  St.  Die  vier  Species  in  ganzen  Zahlen,  sowie  Addition,  Subtrak- 
tion  und  Multiplikation  gemeiner  Briiche.     Schaap. 

Naturgescbicbte.  2  St  S.  :  Botanik.  W.  :  Verschiedene  Gattungen  der 
Saugetiere.     Hcllmuth. 

Scbonschreiben.     2  St.     Schaap. 

Z  e  i  c  b  u  e  n.     2  St.     Knoop. 


Der  Gesangunterricht  wurde  in  drei  Abteilungen  in  6  St.  wocbentlich  erteilt 
von  MusiHehrer  KJo.se. 

Die  Turniibung'en  wahrend  der  Sommermonate  leiteten  die  Gymnasiallehrer 
Schramm  und  Schmidt. 

ft-    Bcarbcitete  Aufg^aben. 

1.    Aufgaben  fiir  die  Klausurarbeiten  der  Abiturienten. 

Michaelis    1884. 

Deutscher   Aufsatz :    Warum   misslang   den  Romern   die  Unterwerfung  der  Ger- 

manen'?  —  Lateinischer  Aufsatz:  Themistocles  et  Aristides  sua  uterque  virtute  res  Athe- 

niensiuni  promoverunt.  —  Mathematik :   1 .  Von  einem  ausserbalb  eines  Kreises  gegebenen 

Punkte    aus    eine   Sekante    so  zu  ziehen,    dass  der  dadurch    entstehenden  Sehne    ein    Peri- 

pberiewinkel  von  gegebener  Grosse  entspricbt.    —    2.  Von  einera  rechtwinkeligen  Dreieck 

kennt   man    die  Sunime    der   Katheten  a  4-  b  =  40  cm    und  einen  spitzen  Winkel  a  = 

29°  53,    4'.     Man   soil   die   drei   Seiten    des   Dreiecks   berecbnen.    --3.   x-j-y=7; 

x  y 

—  —  —  =  'As.  —  4.  Wie  viele  Durcbscbnittspunkte  konnen    20  gerade    Linien   bilden, 

y  x  ib 

von    denen    6  unter    sich    parallel    siud,   5  andere    durch   einen  Punkt  gehen  und  noch  4 

andere  sich  in  einem  zweiten  Punkte  schneiden. 


37 

Ostern    I  885. 
Deutscher  Aufsatz:    Eagen   nach  der    Ermordung   Siegfrieds.  Lateinischer 

Aufsatz:  Scipionibus  quid   Etomani  debuerint.     -  Mathematik:   I.  y  —  13;   x4   - 

y*  =  3697.  —  2.  Ein   L7schichtiger  dreiseitiger  Kugelhaufen   soil   zu  eineni    I4scl 
vierseitigen  umgesetzt  werden.     Wie  viel   Kugeln  fehlen  hierzu?  ■'•    Von  einem    Drei- 

eck  kennt  man  die  Differenz  zweier  Seiten  a  b  =  20  mm,  die  Hohe  auf  'li>-  kleinere 
derselben  h  =  39  mm  und  die  dritte  Seite  c  =  51  mm.  Die  un  iel  ti  atei  S  iten  and 
die  Wiakel  zu  berechnen.  4.  Wie  verhali  sich  der  Inhalf,  eines  gleichseitigen  Cylinders 
zu  dem  eines  gleichseitigen    Kegels  von   ^leicher  Oberflache? 

2.    In  den  oberen  Klassen  bearbeitete  Aufsatze. 
1.     Prima. 

Deutscher  Aufsatz:   S. :   I.  a.   Warum  preist  der  Chor  am  Schluss  der  Antigone 
Besonnenheif.  als  das  hochste  Gliick?  b.  Des  Perikle>  Verdienste  um  Atben.         2   Welches 
Bild  entwirft  uns  Goethe  in  seinem  Gedicht    Hans  Sachsens  poetische  Sendung    \ 
Niirnberger  Meistersiin^-erV  3.   Das   Itei'mmatorische  in    Freytags   Markus   Ktinig.  4. 

Asthetische  Wurdigung  der  Homerischen  Teichoskopie     II.  III  .     W.:   I.  Wie  malt    B 
(Im   Anschluss  an  Lessings  Lankoon).  —  2.   Einige  Naturbilder  aus  Ho  3.  T 

Auf-  und  Niedergang.  - —  4.  a.  Griechenland  und  die  Perserkriege,   Rom  und  die  Gallier- 
kriege,  eine  Parallele.    b.   Welche  Einfliisse  bildeten  Goethe  hauptsachlich  in  seiner  •' 
in  Frankfurt,   und  auf  welehen  Gebieten  bewegte  sich  vorziiglich  seine  selbstandige  Thatig- 
keit  in  jener  Zeit?     (Klassenaufsatz).  f>.    Kntspridit    iIit  Si ']<h"kl*-i-.-li.    Aias  der   For- 

derung  des  Aristoteles,    dass  in  der  TragSdie  ••in   im  ganzen  trefflicher  .Mann  durcl 
Fehler  gestiirzt  wird?  —  (>.   Die   Verdienste  der  beiden  ersten  sachsischen   Kaiser  am  das 
Beieh  und  die   Kirche. 

Lateinischer  Aufsatz:  S. :   I.   Pausanias  magnam  belli  gloriam  turpi  morte  macu- 
lavit,  2.   Amor   patriae   quantum    valeal    ad    virtutem   excitandam,    exemplis  e  veterum 

memoria  petitis  demonstretur.  •"■    De   Pisistrati  vita  el  in  rem  publicam   Atheniensium 

mentis.  4.  Themistocles  &i  Aristides  sua  uterque  virtute  res  Atheniensium  promoverunt. 
W.:  1.  niud  Livii  externus  timor  maximum  concordiae  vinclura  quam  veram  sit,  ex  rerum 
nienniria  illustrctur.  2.  Deleta  Karthago  quid  commodi  quid  deti'imenti  Romanis  artulerit. 
—  3.  Sitne  probanda  Epaminondae  sententia,  qui  Boeotiam  '  /,>.-..  ■  ',>■/ i^.  unit-  appellavit.  — 
4.  Demosthenes  et  Cicero  vi  dicendi,  amore  patriae,  vitae  exitu  simillimi.  o  Scipiouibus 
quid   Romani   Jelmevinl 

2.    Sekunda. 

Deutscher  Aufsatz:    S  ■    la.   Welche   Bedeuhmg  liat  die  Riccaut-Scene 
sings     Minna  von   Barnhelm   ?     b.   Wie  wird  sich  die  Erzithlung  der  Burgscb 
wenn  niohl   Damon,   sondern   Phintios  zum  Trager  der  [dee  geinacht  wird?  2. 

Neugier  von  ihrer  edlen  und  von  ihrer  gemeinen  Seite.    b.   Exposition  im  ers( 
vnn    ■llrniiann  und   Dorothea  .  •*>.   Die   Episode  vom   Brande  des  Stadtchens  in  ihrem 

Verhaltnis  zur  Haupthandlung.  4.  Gliick  and   t « 1  :i - .    \\  ie  bald  bricht  dasl     I 

W.:    1.    a.    1st  Schillers    Auifassung  der  Phiiaken    vollkommen     iutreffend,    wenn  i 


38 

^Iieh  umwohnt  mit  glanzendem  Aug'  das  Volk  der  Phiiaken, 
Immer  ist's  Sonntag,  es  dreht  immer  am  Herd  sich  der  Spiess«  ? 
b.  Exposition  im  ersten  Gesange  der  Odyssee.  -  -  2.  a.  Was  sagt  Schiller  in  seiner  Ab- 
handlung  fur  und  wider  die  Gesetzgebung  des  Lykurg?  b.  Bei  welchen  Anlassen  wird 
die  Glocke  gelautet?  —  3.  Die  Exposition  in  Schillers  sJungfrau  von  Orleans*.  —  4. 
Wallensteins  Abfall  vom  Kaiser  (nacb  Schillers  Trilogie).  —  5.  Der  Ehein  des  Deutschen 
Lieblingsstrom.  —  6.  Marias  und  Elisabeths  Begegnung  im  Park  zu  Fotheringhay. 

Lateinischer  Aufsatz  (Obersekunda) :  1.  De  pugna  Marathonia.  --2.  Romani 
quid  a  praedonibus  passi  sint.  —  3.  De  Romuli  in  rempublicam  meritis.  —  4.  Quern 
vitae  exitum  habuerit  Priamus. 

C.    EingeFiilirte  Eelirfoiicber  (von  Ostern  1885). 

1.  Religionsunterricht.  In  Sexta,  Quinta,  Quarta:  Preuss,  biblische  Ge- 
scHchte.  Lathers  kleiner  Katechismus.  In  Tertia  —  Prima:  Bibel.  In  Prima:  Nov. 
test,  graece  ed.   Teschendorf. 

2.  Deutsch.  In  Sexta  —  Tertia:  Hopf  und  Paulsiek,  Lesebuch.  In  Prima: 
Kluge,  Geschichte  der  deutschen  National-Litteratur. 

3.  Lateinisch. J)  In  alien  Klassen:  Ellendt-Seyffert,  Grammatik  In  Sexta  — 
Quarta:  Ostermann,  Ubungsbuch  mit  Vokabularium.  Lhomond,  Urbis  Romae  viri  illustres. 
In  Tertia:  Ostermann  und  das  Vokabularium  zu  Caesar  von  Schlee.  In  Sekunda  und 
Prima:  Siipfle,  Aufgaben  II. 

4.  Griechisch. x)  Tertia  —  Prima:  Curtius,  Schulgrammatik.  In  Untertertia: 
Wesener,  Griechisches  Elementarbuch  I.  In  Obertertia:  Wesener  IT.  In  Sekunda:  Bohme, 
Aufgaben. 

5.  Hebraisch.     In  Sekunda  und  Prima:  Kautzsch,  Grammatik  und  Ubungsbuch. 

6.  Franzosisch.  In  Quinta  und  Quarta:  Probst,  Vorschule.  In  Tertia:  Probst, 
Ubungsbuch  I,  Lesebuch  von  Liidecking-  I.    In  Tertia  und  Sekunda:  Knebel,   Grammatik. 

7.  Englisch.     In  Sekunda  und  Prima:  Meffert,   Grammatik.     Jaep,  England. 

8.  Geschichte2)  In  Quarta:  Jager,  Hiilfsbuch.  In  Tertia:  Eckertz,  Hiilfs- 
buch.     In  Sekunda  und  Prima:  Herbst,  Hiilfsbuch. 

9.  Geographie. 2)  In  Sexta  und  Quinta:  Seydlitz,  Grundziige  der  Geographie. 
Quarta  —  Sekunda:  Kirchhoff,  Schulgeographie. 

10.  Mathematik  und  Rechnen.  In  Sexta  und  Quinta:  II.  Rechenheft  f.  d. 
Eiirstentum.  In  Quinta  und  Quarta:  Sass,  Rechenbuch  II.  In  Quarta  ■ —  Prima:  Heis. 
Sammlung  von  Beispielen.  In  Tertia  —  Prima:  Wittstein,  Geometric  Wockel,  Geometrie. 
Tn  Sekunda  und  Prima:  August,  Logarithmentafeln. 

11.  Naturkunde.  In  Sexta — Tertia:  Leunis,  Analytischer  Leitfaden  der  Naturge- 
schichte.     In  Sekunda  und  Prima  :  Koppe,  Anfangsgriinde  der  Physik.     Fliedner,  Aufgaben. 

')  Von  den  gelesenen  lateinischen  und  grieehisehen  Schriftstellern  sind  ftir  den  Schulgebraueh  die 
Teubnerschen  Textausgaben  eingefiihrt.  Z>i  empfehlen  sind  von  Wiirterbiichevn  fur  das  Griechische  Benseler, 
fiir  das  Lateiniscbe  Georges  oder  Heinichen. 

2)  FUr  den  Geschichtsunlerricht  wild  Kieperts  Atlae  antiquus  und  Putzgers  historischer  Schulatlas 
empfohlen ;   fiir  den  geographischen  Unterricht  Debes'   Schulatlas. 


39 

II.   Chronik  des  Gymnasiums. 

Der  Kursus  des  Schuljahres   1884     s">  begann  am  21.  April    L884 

Al-   tfachtrag   zu   der   Feier  der   Enthiillung  des   Vossdenkmals    •    I 
des  vorj.  Progr.  S.  29  ff.)  sei  erwahnt,  dasa  dieselbe  aoch  durch  eine  kleine  Festschrift  des 
Herrn  Prof.  Aug.  Duhr  zu   Friedland  in   Meek]    ausgezeichnet  wurde,  namlich  eim 
setzung  des  Greibelschen  Gedichtes     Rutin     in  homerischerj  Bexam< 
elis  Geiliflii   Eu  tin  urn  grsiecis  versibus  translatum  honori  civitatis   Eutinensis  die  a 
tissimo,   quo  Joannis   Henrici    Vossii  sigrtum  in  ipsorum  oppido  constitutum  est,    dedicavit 
Augustus  Duhr  Fridlandiensis.     Prid.   Non.  Jul.  a.  MDCCCLXXXH1  . 

An  Stelle  des  schon  vor  dem  Schluss  des  vorigen  Schuljahres  aus  seiner  I 
Stellung  wieder  ausgeschiedenen  ilusikdirektors  Herrn  Bastian  wurde  Kerr  Organist  Klose 
aus   Neumiinster  hierher   berufen,    del    am    26.   Mai    sein    Amt   als  Musiklehrer   an 
aasium  antrai. 

Carl  Christian  Hermann  Klose,    geb.  zu   Hamburg  am  8.   April    l-   - 
1st:;  das  Johani  darauf  Mu-ik  zu  Han 

Weiimachten  1881  Organist  zu  Neumiinster  in  Holstein. 

D;i-  Waldfest   wurde   am   4.  Juli   nachmittags    auch    diesmal   ebenso    wie   in  Jen 
beiden   vorhergehenden   Jahren  astigsten    Wettei    in  sel      freudigi      Stimi 

unter  zab.lreicb.er  Beteiligung  gefeiert. 

Am    -.  September   fand   in   der   iiblicheD   Weise  I  des  Sedanfestes   si  tf 

Die    Festrede    bieU    Eerr   Oberlehrer    Dr.    Bader.     Am    Nachmittage    macht< 
unter  zahlreicber  Beteiligung  von  Ai  der  Schiiler  einen  Ausflug  nach  I  rremsmiihlen. 

Die  scbriftliche  Maturitatspriifung  fur  das  Sonrmerhalbjabr  find  si  I 
lii>  23.  August,  die  miindliche  unter  dem  Vorsitze  des  Regierungskommiss  ••  II 
schulrat  Ramsauer  am  9.  September. 

Am    19.  September  wurde  der  fJnterrii  t/t.  um  den  Schulern  G 

zu  geben  sich  das  in  der  Nahe  stattfindende  Manbver  anzusi 

\'nm   17.   Nov.  bis  26.  .Ian.   wurden  die  Unterrichtsstunden  wi  '  l  ;nkel- 

heit   wieder   von   s'  .•     I1:   Dhr  zusammengelegi      I '•      Zeichei    nterricht   der  Tertia  und 
der  GesangunterricW  musste  fur  diese  Zeii   wieder  ausfallen. 

Der    Bau   einer  Turnhalle   is<   nun   genehmigt   und   wird   hoffentlich  bald  in   Au- 
griff  genommen  werden. 

Durcb   AllerhOchste   Entschliessung   vom   21.  Januar  d.  -I    wurdi 
Herrn  Dr.  Bosser  der  Professortitel  erteilt. 

Die  -idiriftlielie  Maturitatspriifung  fur  das  Winterhalbjahr  fand   - 
21.   Februar,   die  miindliche  unter  dem   \  B 

scbulrat   Ramsauer  am    13.    M 

Mit  Genehmigung  der  Regierung  wird   kunftig   an  dem  bisher  d( 
gegebenen   Nachmittag  vor  dem    Buss-  und   Bettage  unterrichtet  werden 
der  Fastnacht-Nachmittag   frei    sein.     So    fie]   am    17    Febr    nachi 
Unterrichl  aus. 


40 

Die  Schiilerbibliothek  des  Oynmasiums,  welehe  unter  der  Verwaltung  des  Herrn 
G}-rnnasiallehrer  Schramm  steht,  wurde  aus  dem  noch  vorhaudenen  Gelde  (s.  Chron.  d. 
vor.  Jahres  S.  31)  und  durch  Beitrage  der  Schtiler  wieder  wesentlich  vermehrt. 

Abgesehen  von  kleineren  Gaben  verschiedener  Verlagskandlungen  dankt  das  Gym- 
nasium besonders  fur  die  reiche  Sammlung  von  Schulbiicbern  und  Textausgaben ,  welche 
die  Yerlagshandlung  von  Freytag  in  Leipzig  iibersandte. 

Die  Gymnasialvorschule  PnYatscbule)  zahlte  im  Sommer  19,  im  Winter  26 
Schiiler.  Den  Hauptunterricht  erteilte  wie  bisher  Herr  Lehrer  Blaurock,  5  St.  Rechnen 
in  der  ersten  Abteilung  gab  Herr  Lehrer  Schaap,  1  St.  Deutseh  in  derselben  Abt.  im 
W.   der  Direktor. 

III.   Statistisches. 

A.  Lehrer. 

1.  Direktor:  Dr.  Friedrich  Heussner.  2.  Oberlehrer:  Prof.  Dr.  Georg  Jaep, 
Prof.  Dr.  Ferdinand  Bosser.  Dr.  Franz  Bader,  Anton  Kiihn.  3.  Ordentliche  Gym- 
nasiallehrer:  Albert  Schramm.  Hugo  Schmidt,  Dr.  Karl  Hachez.  Mit  Versehun?  der 
vierten  ordentl.  Lehrerstelle  war  beauftragt  Cand.  August  Arens.  4.  Elementarlehrer : 
Eduard  Schaap.  5.  Wissensebaftl.  Hiilfslehrer:  Adolf  Hellmuth  6.  Technisehe 
Lehrer:  Adolf  Knoop  'fur  den  ZeichenunterrieliO .  Hermann  Klose  (fur  den  Gesang- 
unterricbi 

B.  ScliBsler. 
1.    Frequenz. 

Die  Anstalt  wurde  wahrend  des  Scbulj aires  von  168  Sckiilern  besucht. 

Das  Sommerhalbjahr  Legann  mit  163  Scbtilern  : 

I  17     II  23     OUT  21     LIU  31     IV  27 
Aus  der  Stadt  Eutin :        9'  10  9  19  11 

Aus  d.  iibrigen  Fiirstent. :     17  3  3  5 

Nicbt  aus  dem  Fiirstent. :     7  6  9  9  11 

Im  Laufe  des  Sommerhalbjabrs  und  zu  Michaelis  gingen  ab  I  3.  II  1,  OIII  1, 
Fill  1,  IV  3,  VI   1   =   10;  es  traten  ein  in  I  1,   UHI  1,  IV   1.   V   1  =  4. 

Es  ergibt  sicb  danacb  fur  das  Winterbalbjahr  folgende  Verteilung : 

I  15     II  22     OIII  20     nil  31     IV  25     V  22  "  VI  22  =  157. 
Aus  der  Stadt  Eutin:        8  10  9  18  11  14  14  =     84. 

Aus  d.  iibrigen  Fiirstent.:      16  2  3  4  3  3=     22. 

Nicht  aus  dem  Fiirstent. :    6  6  9  10  10  5  5=     51. 

Im  Laufe  des  Winternalbjahrs  gingen  ab  aus  LTII  1,  IV  1.  VI  1,  es  trat  ein  in  VI  1. 

Bestand  am  10.  Mara  1885  I  15.  II  22,  OIH  20,  Fill  30,  IV  24  V  22 
AT  22  =  155. 

An  dem  Kursus  der  Parallelklassen  uabmen  teil  im  S. :  II  2.  Ill  7.  im  W.: 
II  1,  III  6  Schiiler.  Ausser  diesen  nahmen  am  Zeichenunterricht  teil  aus  III  im  S. : 
8.  iniW.:  6.  Am  englischen  Onterricht  nahmen  teil  im  S. :  I  6,  II  11,  im  W.:  I  3, 
LT  11;  im  hebraiscben  Fnterricht  im  S. :  I  4,  H  9,  im  W. :  I  3.  II  8. 


21 

VI 

23 

= 

163 

14 

15 

= 

87 

3 

3 

= 

25 

4 

5 

= 

51 

41 


2.    Alphabetisches  Verzeichnis 
samtlieher  Schiiler,   welche  im   Laufe  des  Schuljahres  das  Gymnasium  besueht  haben. 

Dei-  Ortsname  gibl  '!>jn  B  Scl  iler  an;  diejenigen  S 

ein  Ort  niclit  angegeben  ist,   siml  von  bier.   -     *  bez  -        i.-ihres. 


Prima   18. 
v.  Beaulieu-Marconnay,   Karl. 
*v.  Bernstorff,  Ernst.     Koberg    Lauenburg  . 
Bock.  Georg. 
Burescb,  Gustav.     Kiel. 
v.   Burgsdorff,    Sans.     Potsdam. 
Deetjen,   Beinrich.     Gleschendorf. 
Frantz,  Otto. 
Hellwag,  Gustav. 
Lehfeldt,  Johannes. 

fv.  Maltzahn,   Ludolf.    Peccatel  b.  Penzlin. 
Meyn,   Adolf.     (Jetersen. 
Miicke,   Ferdinand. 
Muus,   Eeinrich. 

Reimers,  <  Ihristian.     Fitzbeck  b    Cellingh. 
Schmidl     Fi  i<  drich.      Samburg. 
Warns.  Julius. 
*v.   Wedderkop,   Magnus. 
•Witl     Friedrich.      Neustadt. 

Sekunda  23. 
a.    t  Ibersekunda  11. 
\.   Burgsdorff    Alexander.      Potsdam. 
Bredfeldt,   Bermann. 
Feddersen,   Ludwig.     Etosenhof. 
Fock,  Georg.     Ahrensbok. 
Hellwag,   Wilbelm. 
Reuter,  Adolf.     Ahrensbok. 
Rodenberg,   Fritz. 
*Rohlfs    Bugo      Ahren 
Schmidt,   Alfred.      Neumiinster, 
Tietgens,   Ernst.     Malente. 
Werner,   Wilhelm.     Hamburg. 


I).    Dntersekundi 
Bredfeldt,  August. 
Burchardi,  G 
Hamerich,  Otto.     Bel 
Hellwag,   Rudolf. 
KrSsrer,   Paul. 


IL' 


Maltzahn    Jasper.     Vanselow. 
Pauli,    Karl. 

<  rraf  zu   Rantzau,    [Jlrich. 
Schnauer,   Heinrich.     Gothendorf. 

olf,  Wilhelm.     Schoi 
Tiedge,  Ott( 
Witl     Wilhelm. 

Obertertia   21. 

'  Marxdorf. 

Behmcker    I  I 

Bouchholtz,   Paul.     Schwerin  i.  M. 
Bunnies,  Karl.     Hasbruch. 

Hermann      *  '■  ■       endorf. 
burg. 
Drenckhan,  Otl 
Estorflf,  Ludwig. 
I!     tong,   Carl. 
Hellwag,   Karl. 
Beussner,   Alfred, 
rnhiilsen,  • 

Muus,   Bans.     Eel  i  Isdorf. 
Ohrt,  Paul.     Oldenburg  ire   l 
Pfannei  Kornick. 

u   Rantzau.  Christ 

bau,   Wilhelm.     Lehmkamp. 
Schramm,   Ludwig       II 
Wagner    P 
Winckelmann,  Paul. 

I'ntertertia  .">. 
Bbhmi 

B    •  sch,  Wilhelm.     B 
Dittmann,  Gusl  \  •  ■  ' 

Dohm,  Otto      B 
Dohm     I 
Ebel,    H.  nuann. 
I 


42 


Janus.   Karl. 

•Kakler,  Anton.     Hansiihn. 

Km irr,   Wilhelm. 

Langenheim.   Wilhelm.     Bergfeld. 

Langenheim,   Otto.     Bergfeld. 

Lienau,  Karl. 

Lienau,  Robert. 

Loeck,  Hermann.     Schonberg. 

Meeke,  Paul. 

Graf  AW  Rantzau,  Ernst. 

Reeder,  Alfred. 

Reuter,  Emil.     Akrensbok. 

Schafer,  Karl. 

Schlafke,   Karl. 

*v.   Schlatter,  Alexander. 

Sckftning,  Karl. 

Streitwolf,  Kurt.     Schonberg. 

f  v.  Thiingen,  Wendt.    Rossbach  b.  Zeitlofs 

Ufen,  Otto.  [(Baiern). 

Wagner,  Hermann. 

Wallis,  Louis.     Hamburg. 

Warns,  Max. 

AViemken,  Paul. 

Winckelmann,   Max. 

Quarta  28. 

Baumann,  Fritz.     London. 

Baumann,  Karl.     London. 

Bielfeld,  Leopold.     Shanghai. 

Breier,  Ernst.     Ratekau. 

*Brennan,  William.     Tarnsui  auf  Formosa. 

Bunnies,   Robert.     Hasbruch. 

Drenckhan,   Karl.     Stendorf. 

*Ehlers,  Otto.     Sieversdorf. 

Frick,  Karl. 

Giesler,  Ernst. 

*Grambeek,  Wilhelm.     Hamburg. 

Hammericb,  August.     Hamburg. 

Hartong,  Heinrich. 

Heidenreick,   Karl. 

Hellwag,   Fritz. 

Huusfeldt,  Heinrick.     Nortorf. 

fJessen,  Waltker.     Itzehoe. 


Kirkerup,  Waltker.     Wandsbeck. 

Knorr,  Friedrich. 

Knudseu,   August. 

Kiihl,  Max.     Schonwalde. 

Leer,  Herbert. 

Mecke,    Oskar. 

*Pauli,  Wilhelm. 

Sckletk,  Konrad.     Klausdorf. 

Schmidt,   Julius.      Kiel. 

Schroder,  Arthur.     Monte-Christo  in  Brasi- 

Sckultze,  Max.  [lien. 

Quinta  22. 
Aewerdieck,   Friedrich. 
Bade,  Peter.     Gremsmiihlen. 
Ebel,    Paul. 
Eblers,  August. 
Hein,   Gustav. 
Heussner,  Hermann. 
Hingst,  Hermann. 
Hirschfeldt,   Christian. 
Hirschfeldt,  Rudolf. 
Inhulsen,  Walther. 
Janus,  Kuno. 
Lienau,  Hermann. 
Limburg,   Friedrich.     Liibeck. 
Lindemann,  Ernst.     Robel. 
Muus,  Wilkelm.     Eckelsdorf. 
Ostermayer,   Karlos. 
Petersen,  Friedrich. 

Richelsen,  Heinrich.    Marienwalde  b.  Molln. 
Schafer,   Friedrich. 

Schroder,    Gustav.     Monte-Christo  in  Bra- 
f  Stachow,  Hermann.    Hamburg.  [silien. 

Studt,  Eduard.     Schonwalde. 

Sexta  24. 
Blaurock,   Wilhelm. 
Bosser,  Hermann. 
Brieckle,   Otto.     Hassendorf. 
Carstens,   Karl. 
Dorring,  Gustav. 
*Dose,  Fritz. 
Drenckkan,  Ernst. 
Drenckhan,  Hans.     Stendorf. 


4:; 


Ebel,    Karl. 

Gosau,   Karl.     Kletkamp. 

Bingst,    Konrad. 

Janus,   Wilhelm. 

v.   Ludowig,   Priedrich      Minister 

(  Hderog,    .Max. 

Reinberg,   Ludwig. 

|  Relling,  Otto. 


Rieckmann,   Paul.     Neudorf. 

Sager    Detlef.      Beutiner  Bof. 

Schildknecht,   Paul. 

Schluter    Bans 

Schrod<  r,    Kai  log      Monte-(  ihristo   in 

Sommer,  Johannes. 

*Valsechi,  Johannes. 

rmann,   Bernhard       [1 


Bra- 
ilien. 


3.    Die  Maturitatsprufung  bestanden  folgi         S  aiiler: 


1 1.  I. 

gion's- 

Stand  des        .... 

in                      hlti-r 

X  a  in  e. 

( reburtsort. 

\\  ohnort. 

kennt-            Vati 

Gym-  .,  . 

1  leruf. 

in  9.  September   1  88  1. 

.  Bernsdorff,  Ernst.  Muhlenrade. 

1.  Febr.  61. 

ev. 

S 

2'  (  Medizin. 

Vitt,   Friedrich.         Neustadi   i    B 

5.  Juli  63. 

ev. 

Sehuhraachenn.      .\\  : 

.) 

Wedderkop,  Magn,  Vechta. 

1l'..m.,i/i;i 

>'\ . 

i  >beramtsricht.  Eutin. 

llVi 

Jura. 

in   1  3.  Mftrz  1885. 

chmidt,   Priedrich.  Mexiko. 

19.Febr.64. 

■ 

Kaufmann.        Bamburg. 

3 

2 

[ellwag,  Gustav,      Innsbruck. 

19  Juni64. 

ev. 

B  audit                  !  itin. 

3 

2 

[iicke,    Ferdinand.    Eutin. 

26.  Jan.  66 

i 

<  Iberreg  -Rat.    Eutin. 

2 

Jura. 

Viinis,  Julius.           Meldorf. 

29.Sep1  65. 

<'\ 

Dro   uist.                tin. 

10 

2 

Jura. 

<  Ihristian. 

Pitzbeck. 

10.  Mai  64. 

ev. 

Lamlwirt.           Fitzl 

4 

2 

Jura. 

IY.    Sammlungen. 


1.   IM«k  CrrossherzogXiclie  ollViiiliclw  itiMioiink 

ist   iii  dem   Letzterj  Jahre  inn    120   Bande  verruehrl   worden. 

Tagebuch   iiber   Dr    Martin   Luther,  g-efiihrl   von   Dr   Conrad  Cordatus   1537.     Zum 
ersten   Male  herausg    tod   Wrampelmeyer.    lit':     1      3  Baupt,  Die  Vizelinskirchen. 

Eschen,   Beitrage    mr  Geschichte  und  Gemeinde  Struckhausen.         Oncken,  All 
ichichte  in   Einzeldarstellungen.    Al>t.   7s     92.  Geschichtschreiber  der  deuts  \ 

zeit.    Lief.  72     74.  Falck,    Staatsbiirgerliches  Magazin.    Bd.   1     5.  8.    n< 

der     -li ii  ersten   Bande.         Der  Neue   Plutarch,   herausg.  \"it   R.  von  Gottschall     Bd.    10. 

Bansische  Geschichtsblatter.    Jahrg.    1883  E    J  ichtederii 

Sachsen  vereinigten  Gebiete  Grilnhagen,   Geschichte  Schl<  1  Die  Chro- 

niK.-n  der  deutschen  Stadte.    Bd.    19      Litbeck     Erstei    Bd.  Bub< 

reichs.    Bd.   1.         Egelhaaf,   Deutsche  Geschichte  ira  Zeitalter  dei  H 
Ranke,   Weltgeschichte     Bd.  5,  a  und  b.  II      .     R         en  und  I'rkunden 

wig-Holsteinischen  Geschichte     I     lift     I     •">  Bof-     i   I   Si     tshandbuch  des 

ogtums   Oldenburg   Fiir    L884.  G   thaischer   genealogischer  Bofkalender  I 

Preussiscbe  Jahrbttchei      lv>l  Petennam      Geogrnphische   Mitteilungen    >-• 


44 

Ergiinzungskeften  74.  75.  7G.  —  Reuleaux,  Erne  Reise  quer  (lurch.  Indien  i.  J.  1881.  — 
Dorenwell  und  Hummel,  Charakterbilder  aus  deutschen  Gauen,  Stadten  und  Statten.  2 
Bde.  -  -  Sach,  Die  deutsche  Heimat.  —  v.  Stintzing,  Geschichte  der  deutschen  Reehts- 
-wissensehaft.  Abt.  2.  --  Allgemeine  deutsche  Biographie.  Lief.  92 — 100.  —  Alberti, 
Lexikou  der  Schleswig-Holst.-Lauenburgischen  und  Eutinischen  Sehriftsteller  von  18G6  bis 
82.  Lief.  1—6.  —  Strehlke,  Gothes  Briefe.  Lief.  21—27.  —  Herders  samtliche  Werke, 
herausg.  von  Suphan.  Bd.  28.  7.  —  Aus  deutschen  Lesebfichern.  Dichtungen  in  Poesie 
und  Prosa,  fiir  Schule  und  Haus.  Herausg.  von  R.  und  W.  Dietlein.  Gosche  und  Polack. 
3  Bde.  —  0.  Brahm,  Heinrich  von  Kleist.  —  W.  Scherer,  Jacob  Grimm.  —  Briefwechsel 
zwischen  Jacob  und  Wilhelm  Grimm,  Dahlmann  und  Gervinus.  Bd.  1.  —  Speidel,  Bilder 
aus  der  Schillerzeit.  —  J.  G.  Rist's  Lebenserinnerungen,  herausg.  von  Poel.  Teil  1.  — 
Naumann,  Illustrierte  Musikgeschichte.  Lief.  29.  —  Litterariscb.es  Zentralblatt.  —  Unsere 
Zeit.  —  Bergk,  Griechische  Litteraturgeschichte.  Bd.  3.  —  Aischylos,  von  Droysen.  — 
Zeller,  Vortrage  und  Abhandlungen.  Dritte  Sammlung.  —  Trendelenburg,  Die  Laokoon- 
gruppe.  —  Pkilologisehe  Rundschau.  —  Neue  Jahrbucher  fiir  Philologie  und  Piidagogik. 
-  Bursiau,  Jahresbericht  fiber  die  Fortscbritte  der  klassischen  Altertumswissenschaft.  — 
Zeitschrift  fiir  das  Gymnasialwesen.  --  Gymnasium.  —  Grimm,  Deutsches  Worterbuch, 
Bd.  4.  Abt.  1.  Zweite  Halfte.  Lief.  (i.  Bd.  (!.  Lief.  12.  13.  Bd.  7.  Lief.  5.  6.  - 
Diefenbacb  und  Wiilcker,  Hocli-  und  Niederdeutsches  Worterbuch  der  mittleren  und  neueren 
Zeit  zur  Ergiinzung  der  vorhandenen  Worterbiicher  insbesondere  des  der  Briider  Grimm. 
Lief.  5  und  6.  —  Miillenhoff,  Deutsche  Altertumskunde.  V.  1.  —  Zeitschrift  fiir  deutsche 
Philologie ,  herausg.  von  Hopfner  und  Zacher.  —  Zeitschrift  fiir  romanische  Philologie, 
herausg.  von  Grober. 

Herbartsche  Reliquien.  Ein  Supplement  zu  Herbarts  siimtlichen  Werken,  herausg. 
von  Ziller.  —  Ziller,  Allgemeine  Piidagogik.  —  Statistik  der  hoheren  Schulen  Deutsch- 
lands.   —  Centralblatt  fiir  die  gesamte  ITnterrichtsvenvaltung  in  Preussen. 

Weinhold,  Experimentalphysik.  —  Leunis,  Synopsis  der  drei  Naturreiche,  herausg. 
von  Ludwig.  Teil  1.  Bd.  1  und  2.  Abt.  1.  —  Miiller-Pouillet,  Physik.  Neueste  Ausg. 
■I  Bde.  —  Annalen  der  Physik  und  Chemie.  —  Horl'mann.  Zeitschrift  fiir  mathematischen 
und  naturwissenschaftlichen  Unterricbt.  —  Klein,  Astronomische  Abende.  —  Malberg,  Uber 
die  Einheit  aller  Kraft.  —  Vierteljahrsschrift  fiir  gericbtliche  Medizin  und  offentliches  Sa- 
nitatswesen.  Bd.  39.  40.  und  2.  Supplementheft.  —  Deutsche  Vierteljahrsschrift  fiir  offent- 
liche  Gesundheitspflege.  Bd.  15.  l(i.  —  Ersch  und  Gruber,  Allgemeine  Encyklopiidie. 
II.     35.  36. 

Wir  danken  fiir  folgende  Geschenke : 

Von  Sr.  KSniglichen  Hoheit  dem  Grossherzoge : 
Zeitfragen  des  cbristlichen  Volkslebens.    (13  Hefte  oder  10  Bde. 

Vom  Grossberzoglicben  Staatsministerium: 
Anzeiger  des  Germanischen  Nationalmuseums. 

Von  der  Kieler  Universitatsbibliotbek : 
Die  Klosterbibliothek  zu   Bordesholm  und  die  Gottorper  Bibliothek.    Drei  bibliograjthische 
Qntersuchungen   von    E.  Steffenhagen  und  A.  Wetzel.    --    Jahresbericht  fiber   die  Kieler 
Universitats-Bibliotbek   iss784. 


45 

Von  Fraulein  J.  Specht : 
Schiitze,  Holsteinisches   [diotikon,  ein   Beitrag  zur  Volkssittengeschiclite      I    Bde.         Oken, 
Allgemeine   Naturgeschichte  fur  alle  Stande.     Nebst   Al 

Von  Herrii   Hofrai    Dr,    Pauli: 
Pauli,   liber  Smyrna.    --   Pauli,   Uber  Chios 

Von  Herrn  <  >bers<   Ettider  : 
Uber  den  Nord-(  Jstsee-Kanal ;  f>   Brosebiiren  nebst   Karten,  aus  den  Jabren    1864 

Von  Geh.  Schulral   Dr.   Pansch: 
Scbriften  des  Naturwiesenscbaftlichen  Vereins  fiir  Schleswig-B  ■     ■   i      i!1  Hefti       -v.  Alten, 
Der  Maler  Asmus  Jacob  Carstens.     Nebst   Verzeichnis  seiner  Werke.  -      Sense,    Friedrich 
Wilhelm   Ilf.  -  -  Sanders,   Das  Volksleben  der  Griechen. 

3.    IMiysikalisches  Ital>iii<»t. 

Angescbafft  wurden:  Plateau's  Apparat  zu  Versucben  mil  sehwimmender  Olkugel; 
ein  vollstandiger  Cbladniscber  Apparai  2  unisono  gestimmti  Stimmgabeln ,  die  f-hif  mit 
Schieber.  1  Modell  einer  Pendeluhr  mit  Kontaktvorrichtung  zum  Betrieb  eii  Zi  »erwerks. 
1    Modell   eines    Stossbebers.      I    Nivellierlatte.      Eine  a    erhielt   die 

Sftmmlung  durch  das  von  Herrn   X.   X.  dahier  geschenkte   M  Dampfmaschine. 

3.    Xaiarliistorisclu'  Saiumluii;;<'ii. 

Gekauft  wurde  ein  eescbliffener  Achat. 


Offentliclie  Priifung  iiml  Schlussfeier. 


DoiincrKtag-  <h*n  24».  mid  Freitag'  <I<mi  27.  Marz. 

nDonnerstag1. 

Sexta  9     1(>  rbr.     Latein.     WH.  Hellmutb         Deklamation         U  Lebrer  Scbaa] 

({iiinta  10     11  Uhr.     Etechnen.     Lehrer  Si  Di    lamation.  Latein.    Can.'. 

Quarta  11      12  Uhr.     Franzbsisch.    Cand    Arens  Deklamation.         Cornel.    Dr.  rJ 

Dntertertia3      tUhr.  Mathematik.  Prof. Di    BOsser.       Deklamation       I  GL.Schnridt 

Obertertia4     5Uhr.    Geographic.    Oberl.  Kuhn.       Deklamation  Schramm. 

ZF\reita,g". 

Sekunda8     9Uhr.     FranzBsisch     Prof   Di    Jaep.        Deklam         I 
Prima  9     10  Uhr.     Horaz.     Der  Direktor      Geschichte.     Oberl.   Kuhn. 

IO'/i  "Cri^r  Sclal-uissfeier. 
Choralgesang :     Lobe  det   Herren  etc    V    1   uiul  2. 


46 

Lateinische  Valediktionsrede  des  Abiturienten  F.  Schmidt. 

Gemischter  Chor:    »Gott,  deine  Giite  reicht  so  weit<   von  Grell. 
Deutsche  Valediktionsrede  des  Abiturienten  J.   Warns. 

Gemischter  Chor:     Leise  zieht  duich  mein  Gemut<. 
Entlassung  der  Abiturienten  durch  den  Direktor. 

Gemischter  Chor:      Preis  und  Anbetung  sei  unserem  Gott<.     Motette  von  Einck. 
Mitteilung  der  Versetzungen  und  Austeilung  der  Zeugnisse. 


Das  neue  Schuljahr  vrird  Montag  den  13.  April  nachmittags  3  Uhr  mit  einer 
gemeinsamen  Andacht  eroffnet. 

Die  Aufnahmepriifung  der  neu  zugehenden  Schtiler  findet  Montag  den  13.  April 
von  morgens  8  Uhr  statt,  Jeder  aufzunehmende  Schiiler  hat  einen  Tauf-  oder  Geburts- 
schein,  ein  Impf-  resp.  Revaecinationsattest  uud  ein  Abgangszeugnis  der  vorher  von  ihm 
besuchten  Anstalt  vorzulegen. 

Die  Ferienordnuug  fiir  das  kommende  Schuljahr  wurde  in  folgender  Weise  fest- 
gesetzt:  Pfingstferien:  Schluss  des  Unterrichts  Freitag  den  22.  Mai,  Wiederanfapc 
Montag  den  1.  Juni;  Sommerferien:  Schluss  d.  U.  Sonnabend  den  4.  Juli,  Wiederan- 
fang  Montag  den  3.  August;  Herbstferien:  Schluss  d.  TJ.  Sonnabend  den  2G.  September, 
Wiederanfang  Montag  den  12.  Oktober;  Weihnachtsferien:  Schluss  d.  U.  Sonnabend 
den   19.  Dezember,  Wiederanfang  Montag  den  4.  Januar. 


Dr.  F.  Heussner. 


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