UMASS/AMHERST
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ETHNOGRAPHIE
aSTKRREICHISCJHKN MuNA fcCHIE
KARL FREIHERRN v CZOERNIG,
Ritter des kaiserl. österreichischen Oi'ilens der eisernen Krone zweiter Classe, Commandern- und Ritter mehrerer anderer Orden,
rorresp. Mitglied der kaiserl. Akademie der Wissenschaften zu Wien und der künigl. holiuiischcn Gesellschaft der Wissenschaften
tu Prag, so wie vieler anderer gelehrter Gesellschaften und Vereine, kaiserlich - königlicher Seclimisr.ucf im Ministerium für
Handel, Gewerhe und öffentliche Rauten , l'riisrs der Central-Comuiission zur Erforschung und Erhaltuug der Raudenkmale und
ftivertur der administrativen Stalistik.
MIT EINER ETHNOGRAPHISCHEN KARTE IN VIER BLAETTERN.
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KUSEUMdl-KOKNIttMCKB MRECTION HER 4DJIINIS
1. BAND.
ERSTE ABTHEILUNG.
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WIEN.
IIS DER KA.SERUCH-KOENiGl.lCHEN HOK- UNO STAATSDRUCKEHKI.
18S7.
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UNWERSITY OF MASSACHUSETTS
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ETHNOGRAPHIE
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OESTERRE ICHISCHEN MONARCHIE
KAHL FREIHERllN v. CZOERNIG,
RITTER DES KAISERL. OESTERR. ORDENS DER EISERNEN KRONE II. ('LASSE, COMMANDEUR UND RITTER MEHRERER
ANDERE« ORDEN, CORKESP. MITGLIED DER KAISERL. AKADEMIE DER WISSENSCHA1 TEN ZU WIEN UND DER KOENIGL.
BOEHM. GESELLSCHAFT DER WISSENSCHAFTEN ZU PRAG, SO WIE VIELER ANDERER GELEHRTER GKSKI.I.srll UTEN
IM. VEREINE, KAISERL. KOENIGL. SECTIONSCBEF IM MINISTERIUM FÜR HANDEL, GEWERBE UND OEFFENTLICHE
BAUTEN, PRAESES DER GENTRAL-COMMISSION ZUR ERFORSCHUNG UND ERHALTUNG DER BAUDENKMALE UND
DIRECTOR DER ADMINISTRATIVEN STATISTIK
MIT EINER ETHNOGRAPHISCHEN KARTE IN VIEH BLAETTERN.
HERAUSGEGEBEN
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KAISERL. KOKMOL DIRKCTION DER ADMINISTRATIVEN STATISTIK.
r. HAXI».
ERSTE ABTHEILUNG.
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WIEN.
AUS DER KAISERLICH -KOENKU.KJHEN HOF- UND STAATSDRUCKEREI.
1857.
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LIBRARY
UNIVERSITY OF
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AMHERST, MASS.
Ethnographie
der
österreichischen TI o n a r c li i e.
1. Band. Erste Abtlicilun
Vorrede.
Der österreichische Kaiserstaat erhält sein charakteristisches Gepräge durch die
grosse Mannigfaltigkeit der Verhältnisse, welche sich innerhalb seines weiten Gebietes
vorlinden. Er bedeckt einen grossen Theil von Mittel -Europa, und reicht über den-
selben hinaus in den Süden und den Norden unseres Welttheiles ; von dem südlichen
Klima Ragusa's und dem heiteren Himmel Nord-Italien's bis zu der kalten russischen
Ebene, von dem Fichtelgebirge bis zu den Ausläufern des Balkan's umfasst er alle
Abstufungen der Fruchtbarkeit und der Boden-Cultur, Länder, reich an Industrie, und
solche, welche derselben fast gänzlich entbehren, Gebiete, ausgestattet mit den treff-
lichsten Communieations-Mitteln, und andere, welche denselben noch entgegenharren,
Mittelpuncte der Kunst und Wissenschaft, und Landstriche, wohin deren belebender
Hauch noch nicht gedrungen ist. Alle Hauptstämme der Bevölkerung Europa's begeg-
nen sich in dem Umfange des Reiches, bilden hier compacte Massen , durchdringen
dort in verschiedenster nationaler Färbung einander, und gestalten sich zu ethnogra-
phischen Gruppen und Inseln, welche in buntester Mischung die nirgend anderswo
wieder zu findende Ei<renthümlichkeit des Völkerbestandes von Oesterreich ausdrücken.
Aber nicht allein die Völkermischung ist es, welche diese Eigenthümlichkeit begründet ;
es geschieht dieses hauptsächlich durch die grossartigen Verhältnisse, in denen die
Hauptvölkerstämme auftreten , so dass sie einander durch Zahl und innere Kraft der
einzelnen Völker, sowie durch die Abstufungen der Civilisation das Gleichgewicht
halten, und in ihrer Vereinigung, nicht in ihrer Unterordnung, die Grundfesten bilden,
auf denen das Staatsgebäude ruht.
Diese charakteristische Zusammensetzung der Bevölkerung Oesterreich's, welche
nicht nur auf den Gang und die Entwicklung der Geschichte des Staates maassgebend
eingewirkt hat, sondern auch die Grundlagen des heutigen Bestandes desselben bildet
und unter den natürlichen Staatskräften des Kaiserstaates in den Vordergrund tritt,
verdient eine genauere Untersuchung, weil nur durch die Kenntniss des Details der
Umfang und das Gewicht der an diese Verhältnisse sich knüpfenden Thatsachen klar
vor das Auge tritt. In unserer Zeit, in welcher bei den öffentlichen Verwaltungen
allgemein die Ueberzeugung von der Notwendigkeit rege geworden ist, sich von den
auf die Staatskräfte einwirkenden Zuständen die eindringendste Kenntniss zu verschaf-
fen , um darnach die auf das Wohl der Völker abzielenden Maassnahmen zu ergreifen,
erscheint eine solche Untersuchung auch von höherer Wichtigkeit in staatlicher Hinsicht.
I.
VI
Nachdem das k. k. statistische Bureau durch seine Umwandlung in eine Direction
der administrativen Statistik einen erweiterten Wirkungskreis erhalten hatte und der
Unterzeichnete zur Leitung desselben (im Jahre 1841) berufen worden, war er darauf
bedacht, neben der gleichzeitigen Bearbeitung der Darstellung der materiellen Hilfs-
kräfte des Staates auch die Materialien zu einer ethnographischen Karte der Monarchie
zu sammeln. Die Schwierigkeiten, welche sich diesem Beginnen entgegenstellten,
waren beträchtlich, da fast Alles hierzu von Grund aus neu geschaffen werden musste
und die zu Gebote stehenden Hilfsmittel häufig unzureichend waren ; selbst die ethno-
graphische Wissenschaft befand sich noch in den ersten Stadien ihrer Entwicklung, da
man ethnographische Karten von Sprachen-Karten noch nicht unterschied und beide
mit einander verwechselte. Es konnten für diesen Zweck fast keine Vorarbeiten benützt
werden. Die Verwaltung hatte ihre Aufmerksamkeit noch nicht auf diesen Zweig
o-erichtet, und die Literatur bot nur geringe Ausbeute, die kaum zum Anhaltspuncte
für weitere Forschungen, in keinem Falle aber zur festen Bestimmung und Begränzung
der Verhältnisse dienen konnte, da es dem Einzelnen nur selten möglich ist, über
seinen eigenen beschränkten Gesichtskreis hinaus das ethnographische Material zu
sammeln. Unternehmungen von Körperschaften aber keine stattgefunden hatten. Eine
rühmliche Ausnahme hiervon macht der slavische Gelehrte Dr. Safafik, k. k.
Universitäts-Bibliothekar zu Prag , welcher in seinem Werke „Cesky narodopis" die
Verbreitung des slavischen Sprachstammes nachgewiesen hat. Allerdings ist die diesem
Werke beigefügte ethnographische Karte in zu kleinem Maassstabe gehalten, um daraus
das ethnographische Detail für die Monarchie abzuleiten ; der Verfasser hatte jedoch
die Gefälligkeit, seine auf österreichische Provinzial-Karten aufgetragenen Vorarbeiten
zu diesem Werke dem Unterzeichneten mitzutheilen. Diese Vorarbeiten enthielten,
der Hauptsache nach, eine genaue Darstellung der Wohnsitze des slavischen Stammes
in Oesterreich , und kaum noch ist es vorgekommen, dass ein einzelner Gelehrter,
selbst bei den ausgebreiteten Verbindungen , wie sie der Verfasser benützen konnte,
auf einem derart umfassenden Gebiete im Wesentlichen so richtige Nachweisungen zu
liefern vermochte. Dieselben boten willkommene Anhaltspuncte der Vergleiehung,
enthoben aber um so weniger der Notwendigkeit eigener Special -Erhebungen, als
sie sich nicht auf die Unterscheidungen zwischen den einzelnen slavischen Stämmen
erstreckten und die ethnographischen Uebergänge und Inseln unbeachtet Hessen. Es
wurden demnach eigene Formulare und Instructionen vorbereitet und an die admini-
strativen Unterbehörden vertheilt, und auf Grundlage derselben die ersten Erhebungen
über die Nationalität der Bewohner eines jeden einzelnen Ortes vorgenommen.
Diese Erhebungen konnten sich jedoch unter den damaligen Verbältnissen nicht
auf die unffrischen Länder, wo gerade die Nationalitäten sich in buntester Mischung
■&■
VII
durchdringen, erstrecken , und selbst in den anderen Ländern mit gemischter Bevölke-
rung waren die Erhebungen einzelner den Patrimonial-Herrsehaften unterstehender
Organe nicht frei von dem Einflüsse der herrschenden Zeitrichtung. Für Ungern boten
die Schematismen der katholischen und zum Theile der protestantischen Geistlichkeit
eine Aushilfe, welche, obgleich nicht überall ausreichend, dennoch zur ersten Anlage
sehr erwünscht war.
Die Ergehnisse dieser und vieler anderweitigen Erhebungen wurden sohin auf
Detail-Karten (im Ganzen auf 306 Blätter) mit Farben aufgetragen; diese Auftragung
bildete das erste und wichtigste Control-Mittel zur Beseitigung ungenauer und unrichti-
ger Angaben. Denn wo sich durch die hiermit entstehenden Farbenbilder an einem
Orte eine Abweichung von den ethnographischen Verhältnissen der Umgebung zeigte,
musste die Verschiedenheit durch die Gründung einer Colonie oder sonst historisch
nachzuweisen sein; wo diess nicht der Fall, lag die Vermuthung einer unrichtigen
Angabe nahe. Ebenso traten an den Sprachgränzen durch die Vergleichung der Nach-
weisungen von einer Seite mit jener von der andern Seite Widersprüche an den Tag,
welche einer endgültigen Lösung bedurften. Die zweifelhaften Puncte, welche sich
hierdurch herausstellten, bildeten den Gegenstand von sorgfältigen, oft mehrfach wieder-
holten Nachforschungen, und, wo erforderlich, selbst von Entsendungen Sachkundiger
an Ort und Stelle. Dass diese, viele Hunderte von Puncten umfassenden, zahllose
Correspondenzen hervorrufenden Untersuchungen eine längere Zeit in Anspruch
nahmen, wird bei dem weiten Umfange der Monarchie und der herrschenden Völker-
mischung erklärlich erscheinen. Die meisten Schwierigkeiten in der Feststellung der
ethnographischen Bezeichnungen boten (nebst lstrien und der VVoiwodina) die (hier
zum ersten Male erhobenen) Gränzen zwischen dein polnischen und dem ruthenischen
Volksstamme, jene zwischen dem polnischen und cechischen Volksstamine im östlichen
Schlesien, die Entwirrung der kaum festzuhaltenden Uebergänge, welche im ungri-
schen Karpathenlande zwischen den Slovaken, den Polen und Ruthenen vorkommen,
der westliche Theil von Ungern, die Gränze zwischen den von Deutschen und Roma-
nen, dann zwischen den von beiden Volksstämmen gemischt bewohnten Orten in Sie-
benbürgen, endlich die der festen Begränzung beinahe entbehrende Durchdringung
des deutschen und slovenischen Volksstammes in Steiermark und Kärnthen.
Im Jahre 1848 war die Arbeit so weit gediehen, dass die ethnographischen Ver-
hältnisse der Monarchie auf einer Detail-Karte (der Strassenkarte in 9 Blättern) ersicht-
lich gemacht werden konnten; obwohl diese Darstellung im Einzelnen noch manche
Berichtigung erforderte, so stellte sie doch die Hauptgruppen der Volksstämme hin-
reichend genau dar, dass sie beidendamals in derGebietseintheilung der Kronländer und
deren Bezirke stattfindenden Aenderungen benützt und dort wo erforderlich zum Grunde
VIII
gele°t zu werden vermochte. Bevor diese Darstellung aber als vollendet der Oeffent-
lichkeit übergeben werden konnte, war noch Mehreres vorzukehren. Es wurde dieselbe
in allen ihren Theilen einer genauen Revision unterzogen und jeder einer ethnographi-
schen Insel oder Gruppe angehörige, oder an der Gränze eines Volksstammes gelege-
ner Ort nach seiner ethnographischen Zugehörigkeit wiederholt geprüft, wozu die
damalige Zeit, in welcher, aus Anlass der Neugestaltung so vieler öffentlicher Ver-
hältnisse, Geschäftsmänner und andere Besucher aus allen Theilen des Reiches zahl-
reich nach der Hauptstadt strömten, die günstige und reichlich benützte Gelegenheit
darbot. Bei der ersten Ausfertigung der Karte') waren in dem cechischen Antheile von
Böhmen und Mähren mehrere Städte und Marktflecken als deutsch-cechisch gemischt
bezeichnet, da dort vorwiegend deutsch gesprochen wird; diese deutsche Bezeichnung
musste bei strenger Festhaltung des ethnographischen Prinzipes im Gegensatze zum
sprachlichen entfallen, da die dortige Bevölkerung, wenn sie gleich, neben ihrer Mut-
tersprache, deutsch spricht, dem cechischen Volksstamme fast ausschliesslich ange-
hört. In der Wojwodina und dem Banate, wo die Colonisation seit Mai*ia Theresia
Wurzel gefasst hatte, bietet sich eine solche Vermischung der verschiedenen dort
sesshaften Volksstämme dar. dass vereinzelte Nachforschungen daselbst das ethno-
graphische Verhältniss nicht ins Klare stellen konnten. Es erübrigte demnach nichts,
als eine neue Erhebung dieses Verhältnisses von Ort zu Ort vorzunehmen; Seine
Excellenz der Herr Gouverneur FML. Graf von Coronini hatte die Güte, zu diesem
Ende eine eigene Commission zu bestellen, welche, von Ort zu Ort sich verfügend, die
Volksmischung eines jeden derselben genau erhob und aufzeichnete. In keinem
Gebietsteile der Monarchie haben sich im Verhältnisse zu dem Umfange so viele
Reste verschiedener Nationalitäten und von Abstufungen derselben noch mehr als in
der Sprache, in der Kleidung und Sitte erkennbar erhalten, als in der kleinen Halb-
insel von Istrien, dem Lande, wo sich die früheste Cultur unseres Welttheiles (Pola
ist mit Adria vielleicht die älteste bekannte Ansiedhing in demselben) mit dem auf
unsere Zeit gekommenen niedrigsten Stande der Civilisation innerhalb des Reiches
die Hand bietet. Aber nicht allein die dreizehn ethnographischen Nuancen, welche der
Unterzeichnete daselbst festzustellen vermochte — Italiener (directe Nachkommen der
römischen Ansiedler und Venezianer). Romanen (Walachen), Albanesen. Slovenen
(Savriner, Berschaner und Verchiner), Kroaten (Berg-, Ufer- und Inselbewohner,
Beziaken und Fucky). Serben (Uskoken. Morlaken und Montenegriner) und die rät-
selhaften Tschitschen — sind es, welche der ethnographischen Darstellung Verlegen-
heil bereiten . sondern insbesondere die Verschmelzungen verschiedener Abtheilungen
») Dieselbe wurde in ihrer unvollkommenen Gestalt durch den damaligen französischen Botschafter zu
Wien. Grafen Beanmont, dem Institute der Wissenschaften zu Paris vorgelegt.
einander nahe stehender, ja seihst der entgegengesetztesten Volksstamme, welche
keine Schriftsprache haben, und deren gesprochene Mundart aus den verschiedensten
kaum zu entwirrenden Elementen besteht, so dass es oft den wenigen Gebildeten dieser
Stämme schwer hält, zu bestimmen, welcher Schriftsprache ihre Mundart am nächsten
kömmt. Man begegnet daselbst nicht nur kroatisirten , auch serbisirten Slovenen und
slovenisirten Kroaten, sondern auch kroatisirten Walachen, ferner italienisirten Kroaten,
welche zumTheile selbst ihre Muttersprache vergessen haben (an der Westküste), dann
kroatisirten Italienern, bei denen dieses ebenso der Fall ist (im Innern), endlich einem
Mischvolke, dessen Tracht italienisch, dessen Sitte slavisch, dessen Sprache ein Ge-
misch von serbischen und italienischen Worten ist. Hier war es erforderlich, einen
der in Istrien gesprochenen Mundarten kundigen Mann zu finden, welcher die einzelnen
Orte der Halbinsel besuchen und durch genaue Nachforschungen diesen Knäuel ethno-
graphisch-sprachlicher Mischungen entwirren musste. Diess geschah, und ward dadurch
der ethnographische Charakter dieses Gebietstheiles festgestellt, wovon inzwischen auf
der Karte nur die Hauptumrisse ersichtlich gemacht werden konnten.
Als das ethnographische Material gesammelt, gesichtet und festgestellt war.
wurde zu der Entwerfung der ethnographischen Karte geschritten. Keine der vorhan-
denen General-Karten der Monarchie zeigte sich für diesen Zweck verwendbar, weil
diese andere Zwecke verfolgenden Karten das ethnographische Moment nicht hinrei-
chend berücksichtigten. Man darf an eine ethnographische Karte die Anforderung
stellen, dass sie das ethnographische Verhältniss eines jeden Ortes des Gebietes,
welches sie umfasst, ersichtlich macht. Obwohl dieser Anforderung bei einem Reiche,
welches 100.000 Wohnorte umfasst, schwer zu genügen ist, ohne der Karte eine
übermässige Ausdehnung zu geben, so wurde ihr doch bei einem massigen Umfange
der vier Blätter enthaltenden Karte dadurch entsprochen, dass auf derselben alle auch
noch so unbedeutenden Ortschaften, welche an beiden Seiten der Gränze zwischen
zwei Volksstämmen liegen, ferner alle, ethnographische Inseln bildenden, oder in
ethnographischen Gruppen enthaltenen Ortschaften, dann alle jene, welche gemischt
sind. d. h. Bewohner von mehr als einem Volksstamme in sich fassen, eingetragen
wurden, wogegen man sich bei den compacten Massen der Nationalitäten mit der
Angabe der grösseren oder in administrativer Beziehung belangreicheren Orte begnügen
konnte. Auf diese Art ist es, ohne die Karte mit allzuhäufigem Detail zu überfüllen,
möglich geworden, die Nationalität eines jeden Ortes der Monarchie kenntlich zu
machen; denn wenn ein Ort auf der Karte nicht angegeben ist. so folgt er, innerhalb
der bezeichneten Abgränzung, der Nationalität des zunächst liegenden Hauptortes, da,
wo dieses nicht der Fall ist, der Ort ohnehin auf der Karte aufgetragen erscheint. Bei
der Entwerfung dieser Karte wurde auch noch die Erreichung anderer Zwecke ange-
strebt, wodurch die ethnographische Darstellung nur gewinnen konnte. Es wurde mit-
telst besonderer Thonplatten das Terrain aufgetragen, wobei auf Grundlage der in
neuester Zeit stattgefundenen militärischen Aufnahmen die Richtung und Verzweigung
der karpathischen Gebirgszüge zwischen dem nordöstlichen Ungern und Galizien zum
ersten Male genau angegeben erscheint. Ferner ist dieses die erste Karte der Monar-
chie, in welcher alle Kreis- und Bezirks-Hauptorte (welche durch die gewählte Schrift-
gattung kenntlich gemacht werden) nach der neuesten administrativen Eintheiliing als
solche bezeichnet sind. Eben so werden darin alle Ortschaften über 2.000 Seelen
mit der Unterscheidung in solche zwischen 2 — 5.000, dann zwischen 5 — 10.000 und
über 10.000 Seelen (durch die gewählten Ortszeichen) ersichtlich gemacht, so wie
auch alle Strassenzüge und die Richtung der im Betriebe stehenden und der im Baue
begriffenen Eisenbahnen daraus zu entnehmen sind. Der rühmlich bekannte Kartograph
Herr Sehe da, Major im k.k. militärisch-geographischen Institute, übernahm die Ent-
wertung und Ausführung dieser Karte nach den Andeutungen des Unterzeichneten,
und der schwierige Farbendruck wurde im k. k. militärisch-geographischen Insti-
tute bewerkstelligt. Die Vollendung der Karte erfolgte im Jahre 1855, in welchem
Jahre sie auch zur Industrie-Ausstellung nach Paris gesendet wurde. Die seither ver-
flossene Zeit wurde abermals zur Prüfung des Details der Karte benützt, gewährte
aber die beruhigende Ueberzeugung, dass, wo immer die Nachforschung erneuert
ward, keine Unrichtigkeit aufgefunden werden konnte '). Um der kartographischen
Darstellung der Ethnographie in Oesterreich eine grössere Verbreitung zu verschaffen,
wurde eine Reduction der oben erwähnten Karte auf einem Blatte von dem k. k. Revi-
denten der Direction der administrativen Statistik, Herrn Dolezal, bearbeitet und eben-
falls unter Leitung des Herrn Majors Scheda im k. k. militärisch-geographischen
Institute in Farben gedruckt, deren Druck so eben vollendet worden ist.
Noch ist des besonderen Charakters dieser Karte als einer ethnographischen
im strengen Sinne des Wortes zu erwähnen. Bisher wurden solche Karten häufig
Sprachenkarten genannt, obwohl der Begriff ein verschiedener ist, wie eben in
Oesterreich am anschaulichsten nachgewiesen werden kann. In allen grösseren Orten
des cechischen Theiles von Böhmen, Mähren und Schlesien, namentlich in den Städten
spricht man, wie bereits erwähnt, deutsch, und zwar häufig mehr deutsch als cechisch;
diese Orte müssten in einer Sprachenkarte mindestens als deutsch-cechisch gemischt
bezeichnet werden, während in der ethnographischen Karte, welche die Nationalität
der Bewohner angibt, diess nicht geschehen kann. In der gesammten Monarchie nörd-
') Die einzige seither eingetretene Veränderung wurde wahrgenommen, dass in dem kleinen Orte Ozail
in Kroatien, mit gemischter Bevölkerung, das magyarische Element, welches aus den Beamten des
dortigen Grundbesitzers und deren Familien bestand, nicht mehr vorkömmt.
XI
lieh der Alpen ist die Verwaltungssprache die deutsche; eben diese Sprache ist die
amtliche Sprache des Heeres, wo immer es sich befindet; selbst in den nichtdeutschen
Gebietsteilen, werden fast allenthalben, mit Ausnahme der südlich der Alpen gelegenen
Gebietsteile, die Handelsbücher in deutscher Sprache geführt, die Wechsel in der-
selben Sprache ausgestellt. Diess alles müsste, in einer Sprachenkarte dargestellt,
eher zur Verwirrung als zur Veranschaulichung des ethnographischen Bildes führen.
Unmittelbar vor und während des Jahres 1848 hatte die magyarische Sprache durch
äussere Mittel eine grössere Ausdehnung selbst in jenen Gegenden Ungern' s, wo keine
Magyaren wohnen, erlangt; eine Sprachenkarte, welche jene Verhältnisse berücksich-
tigt hätte, würde heute nicht mehr anwendbar sein. Die ethnographische Karte dagegen
ist auf bleibende Verhältnisse gestützt, die sich im Laufe der Zeiten nur allmählich
und nicht häufig ändern. Das ethnographische Bild von Oesterreich stellte sich in
seinen Hauptumrissen schon um das Jahr 1000 fest, in welchen nur die später begrün-
deten Colonien und die Einwanderung der Serben in der Folgezeit einzelne Aende-
rungen von grösserem Belange hervorgebracht haben. Im Uebrigen widersteht die
Zähigkeit des ethnographischen Momentes (welche freilich bei den Deutschen die am
wenigsten nachhaltige ist) jeder Einwirkung von Aussen her selbst in Mitte der widrig-
sten Verhältnisse, und es bedarf sehr langer Zeit, ehe ein Ort (noch länger aber ehe
eine Gegend) das ethnographische Gepräge wesentlich ändert.
Mit der Herausgabe der Karte und der hierzu erforderlichen Beschreibung der-
selben wäre der statistische Theil der Ethnographie von Oesterreich, d. i. die Darstel-
lung der ethnographischen Verhältnisse im Baume, vollendet gewesen. Eine gründ-
liche Einsicht in die ethnographischen Verhältnisse von Oesterreich aber würde damit
noch immer nicht erlangt worden sein. Denn diese Verhältnisse wurzeln tief in der zum
Theile über ein Jahrtausend hinaufreichenden Vergangenheit, sie haben Einfluss genom-
men auf die Schicksale der Völker und Staaten, welche in dem Umfange des heuligen
Kaiserthums Oesterreich bestanden, auf die Entwicklung ihres innern und äussern
Lebens, auf die Verbreitung der Cultur und des Wohlstandes, sie sind die der Vorzeit
entsprossenen Stämme, deren Krone den Boden der Gegenwart bedeckt. Kurz, zur
Gewinnung dieser Einsicht wird die Darstellung der ethnographischen Verhältnisse i n
der Zeitfolge oder der historische Theil der Ethnographie erfordert.
Die Aufgabe, eine ethnographische Geschichte des Kaiserreiches, d. h. der einzelnen
in historisch-ethnographischer Beziehung so mannigfach verschiedenen Länder desselben,
zu schreiben, war aber eine noch weit schwierigere, als jene, die ethnographische Karte
desselben zu entwerfen, und überstieg die Kräfte eines Einzelnen. Bei dem mangelhaften
Material, welches die bisherigen Geschichtswerke von Oesterceich in ethnographischer
Beziehuno- darbieten, musste die Fortsetzung grossentheils auf noch unbekanntem Felde
XII
vorgenommen werden. Doch konnte es hierbei nicht in der Absicht liegen, durch
tiefgehende Forschungen der älteren Geschichte der österreichischen Länder neue
Seiten abzugewinnen; hierzu hätten die verfügbaren Kräfte und die Zeit nicht hinge-
reicht. Es sollten lediglich die Nachrichten, welche die historische Literatur, so weit
sie zugänglich war, über ethnographische Verhältnisse darbot, gesammelt, zu einem
Ganzen zusammengestellt und dadurch die ethnographische Geschichte bis auf die
neue Zeit fortgeführt werden, wo es möglich war, durch Benützung mancher bisher
noch nicht ausgebeuteter Quellen das vorhandene Material zu vermehren, und durch
dessen Bearbeitung den gegenwärtigen Bestand der ethnographischen Verhältnisse zu
erläutern. Diese Arbeit wurde mit dem ungrischen Länder-Complex begonnen, vor-
zugsweise desshalb, weil dieser die grösste, bisher noch wenig bekannte ethnogra-
phische Mannigfaltigkeit in seiner Geschichte aufzuweisen hat und darum das meiste
Interesse darbietet, zum Theil aber auch desshalb, weil die Direction der administra-
tiven Statistik in dem bei ihr angestellten Ministerial-Secretär Joseph Häufler einen
der Verfolgung dieser Aufgabe mit Verständniss und glühendem Eifer sich hingebenden
Mann gefunden hatte. Sein längeres Verweilen in Ungern unter günstigen Verhält-
nissen (als Erzieher in dem Hause Seiner k. k. Hoheit des Erzherzogs Palatm) und
seine Sprachenkenntniss hatten ihm zur Sammlung so manchen schätzbaren Materials,
insbesondere magyarischer Monographien, verholfen, welches ausserhalb des Landes der
Benützung fast gänzlich unzugänglich blieb. Ein besonderes Augenmerk wurde dabei
auf die Geschichte der in früher Zeit im Lande gegründeten Colonicn, von welchen
der volkswirtschaftliche Aufschwung und grossentheils auch die Civilisation des Landes
ausging 1 ), gerichtet, deren Entstehung und Nationalität, deren Privilegien mit Bezeich-
nung der Quellen, welche hierüber handeln, umständlich angegeben wurden. Für die
neuere Zeit noch belangreicher erscheint die einlässliche Darstellung der von Maria
Theresia und Joseph IL bewerkstelligten Colonisation der südlichen Landestheile, ins-
besondere des Banates, — der einzigen grösseren Colonisation neuerer Zeit, welche in
solchem Maasse gelungen ist, und eine unwirthbare Einöde zum blühendsten und reich-
') Merkwürdig ist die in dem ungrischen Gesetzbuche (Corpus Juris Ungariei Triparlitum) vorkommende
Stelle einer Schrift des heil. Stephan, ersten ungrischen Königs, an seinen Sohn, den heil. Einerieh
(Caput. 6. De aeeeptalione Exterorum et nutrimento Hospilum), wo er seine Ansieht über die Coloni-
sirung und Berufung von Einwanderern fremder Volksstämme ausspricht: In hospilihus et advenlitiis
viris tanta inest utilitas, ut digne sexto in loeo Regalis dignitatis possit haberi.
§. 1. Unde inprimis Romanum crevit Imperium, Romanique Reges sublimati fuerunt et glorios! ?
nisi quod multi nobiles et sapienies ex diversis illue contluebant partibus. Roma vero usque hodie
esset ancilla, nisi Aeneades ipsam fecissent liberam. §. 'i. Sieut enim ex diversis parlibus provinciarum
veniunt hospites, ita diversas linguas et consuetudines, diversaque documenta et arma seeum dueunt, quae
Oinnia Regiam ornant et magnilieant aulam et perterritant exterorum ariogantiam. §. 3. Nam unius
linguae uniusque moris Regnum imbecille et fragile est.
XIII
sten Landstriche dos gesegneten Ungorlawles erhoben hat '). Für diese Geschichte
sowohl, als tur jene der Einwanderung der Serben wurden die urkundlichen Schätze
der Archive des Finanzministeriums und des Kriegsministeriums benützt. Als diploma-
tischer Beleg für die Darstellung der Colonien dient eine Sammlung der wichtigsten
Urkunden, die Freiheitsbriefe der ungrischen Städte, der Siebenbürger Sachsen und
der Einwohner und Einwanderer nach Kroatien, Slavonien und Dalmatien enthaltend,
aus den Quellen (mit theilweiser Berichtigung und Vervollständigung des Textes nach
den Original-Urkunden) abgedruckt, und zum Theile aus den Privilegien-Büchern der
Städte (wie z. B. von Güns und Eisenstadt) oder aus den Staats-Archiven zum ersten
Male veröffentlicht, woran sich die aus den obenerwähnten Staats-Archiven geschöpften
Urkunden über die Colonisation des Banates und die wiederholten Einwanderungen der
Serben reihen. Die ethnographische Geschichte der ungrischen Länder bildet den
zweiten und dritten Band des vorliegenden Werkes, deren Druck bereits im Jahre 1849
begann und im Jahre 1852 vollendet wurde. Es wird diess dessbalb bemerkt, weil
hierin die Bechtfertigung liegt, dass bezüglich der älteren Geschichte Ungern's die
neuesten Forschungen, deren Ergebniss in den Schriften der kaiserlichen Akademie der
Wissenschaften zu Wien . insbesondere in den Werken des verdienstvollen Historikers
Dümmler, enthalten ist, nicht mehr benützt werden konnten. Dass dessenungeachtet
bei der Behandlung dieser dunkeln Periode der ungrischen Geschichte, namentlich in
Bezug auf die Einwanderung der Magyaren, die zu Gebote gestandenen Quellen, ein-
schliesslich der byzantinischen, nicht ohne Erfolg benützt wurden, mag aus dem erwäh-
nenswerthen Umstände entnommen werden, dass die Ergebnisse, zu welchen man
gelangte, nahezu mit denjenigen übereinstimmten, welche der ungrische Geschichtsfor-
scher Jerney, der sich die Aufhellung jener Geschichtsperiode seines Vaterlandes zur
Lebensaufgabe gemacht bat, in seinem neuerlich erschienenen Werke ") veröffentlicht hat.
Der erste Band des vorliegenden Werkes soll nebst der allgemeinen historischen
Einleitung und der Beschreibung der ethnographischen Gränzen und Inseln 3 ) sammt der
statistisch-ethnographischen Uebersicht aller Völkerstämme der österreichischen Monar-
chie die ethnographische Geschichte der deutschen Kronländer (welche man unter der
Bezeichnung von Nieder-. Ober-, Inner- und V'order-Oesterreich zu begreifen pflegte) ent-
halten, wovon inzwischen gegenwärtig nur die erste Abtheilung, die allgemeine Ueber-
') Die Geschichte der Colonisation des Banates wurde aus dem vorliegenden Werke bereits im Jahre 1850
als Manuscript abgedruckt und zum administrativen Gebrauche vertheilt.
») Jerney Jänos' Keleti Utazasa a Magyarok' Öshelyemek kinyomozasa vegett. 1844 es 1845 (Jerney's
östliche Reise zur Aufsuchung der Ursitze der Magyaren in den Jahren 1844 und 1845. Pest 1851).
•i) Der im Texte gebrauchte Ausdruck von Sprachgränzen und Sprachinseln wurde lediglich, weil
er bisher üblich und leicht verständlich ist, gebraucht, ist aber als vollkommen übereinstimmend mit
jenem der ethnographischen Gränzen und Inseln anzunehmen.
XIV
sieht und die Darstellung von Nied er-Oesterreich (Oesterreich unter derEnns) um-
fassend, vollendet ist. Um aber die Veröffentlichung der ethnographischen Karte (für
welche die eben erwähnte Beschreibung der ethnographischen Gränzen den zu einem
genauen Verständnisse derselben kaum entbehrlichen Commentar bildet) nicht noch
länger aufzuhalten, erscheint nunmehr die erste Abtheilung des ersten Bandes mit dem
zweiten und dritten Bande, zumal jene Abtheilung für sich allein einen sehr umfäng-
lichen Band ausmacht. Bei der Behandlung der älteren ethnographischen Geschichte
von Nieder-Oesterreich, wovon früher nur vereinzelte Bruchstücke bejirbeitet waren,
konnten die trefflichen Arbeiten, welche in der neuesten Zeit der kaiserlichen Akademie
der Wissenschaft ihr Entstehen verdanken, so wie viele specielle Mittheilungen von
Pflegern und Freunden unserer vaterländischen Geschichte benützt werden, wodurch
die Darstellung an (sonst nicht zu erreichender) Fülle, Genauigkeit und Uebersiehtlich-
keit gewann. Der inzwischen leider in der Blüthe seines Alters verstorbene Ministerial-
Secretär Häufler hatte auch diese Arbeit begonnen, welche nach seinem Hinscheiden
von dem trefflichen vaterländischen Geschichtsforscher Ministerial-Secretär Joseph
Feil bis auf die neuere Zeit fortgeführt wurde.
In Beziehung auf die zweite grössere Hälfte dieser Abtheilung des ersten Bandes
dürfte eine einlässlichere Begründung ihrer Aufnahme in vorliegendes Werk erforder-
lich sein. Oesterreich unter der Enns bildet das Stammland der herrschenden Dynastie,
in demselben ist Wien gelegen, die Haupt- und Besidenzstadt, zugleich der Sitz der
Central-Begierung des ganzen Beiches. Es ergab sich hierbei von selbst, dass in der
historisch-ethnographischen Darstellung die öffentliche Verwaltung, insbesondere der
Einfluss derselben auf die Wohlfahrt des Landes, auf Landwirthsehaft, Industrie und
Handel, zur Behandlung kam. und dass hierbei, namentlich in der neueren Zeit,
Bücksicht auf die öffentliche Verwaltung von Gesanimtösterreich, weil sich das Erzher-
zogthum in dieser Beziehung nicht wohl ausscheiden Hess, genommen wurde. In dieser
Art ward die Darstellung bis zum Jahre 1848 fortgeführt. Hier aber konnte dieselbe
nicht abgebrochen werden, denn wer die heutigen Zustände von Gesammtöstcrreich
nach den Verhältnissen vom Jahre 1847 beurtheilen wollte, der würde einen gewalti-
gen Anachronismus begehen; er stände mit seinem Urtheile näher dem Jahre 1757
als dem Jahre 1857. Es erschien daher nothwendig, einige Paragraphe über die seit
1848 in Oesterreich eingetretenen Aenderungen in der Verfassung, der Gesetzgebung
und der Verwaltung beizufügen. Bei näherer Erwägung stellte sich jedoch die Unmög-
lichkeit heraus, die gewaltige Umgestaltung, welche Oesterreich in dem kurzen, seither
verflossenen Zeitabschnitte erfuhr, auf wenigen Seiten darzulegen, ohne in Verwirrung
und Unklarheit zu verfallen und somit den Zweck zu verfehlen. Es mangelten alle Vor-
arbeiten hierzu, die man hätte benützen, auf die man hätte verweisen können. Sonach
XV
musste entweder mit dem Jahre 1848 abgebrochen oder eine einlässliche Darstellung
von Oesterreich's Neugestaltung versucht werden. Der Unterzeichnete wählte, obwohl
er sich der Grösse der hiermit gestellten Aufgabe bewusst war, das Letztere. Keine
Epoche der thatenvollen Geschichte Oesterreich's ist in ethnographischer Beziehung
lehrreicher als jene der gewaltigen Bewegung der Jahre 1848 und 1849, welche das
Beich erschütterte, seinen Bestand bedrohte und unter dem Schutze der Vorsehung
mit Hilfe der eigenen Thatkraft zu der Wiederherstellung des Bechtes und der Ordnung,
zu der Begründung eines neuen staatlichen Lebens, der Gleichstellung aller Staats-
bürger und eines materiellen Aufschwunges, dessen allenthalben sichtbaren Anfänge
auf seine künftige Ausdehnung schliessen lassen, führte. Das Princip der Nationalität,
innerhalb der Schranken seiner Berechtigung die Grundlage der Cultur, die Quelle
des geistigen und materiellen Fortschrittes, hatte sich in und ausser Oesterreicb
aller Bande entledigt, und eine Gährung hervorgerufen, welche das historische Becht
zu unterdrücken, den Bestand der Staaten zu vernichten drohte. Gleichwie in dem
Beligions-Kriege der Glaube, wurde nun die Nationalität zum Panier des Aufruhrs erho-
ben, welcher die allgemeine Anarchie zur Folge haben musste, wenn nicht der über-
fluthende Strom in seine festen Ufer gebannt worden wäre. Während in anderen Staa-
ten, wo eine Nationalität vorherrschend ist, die Bewegung einfach zu einer revolutio-
nären Umgestaltung führte, entflammte in Oesterreich ein Bacenkampf, welcher nicht
nur gegen die Begierimg gerichtet war, sondern auf die gegenseitige Unterdrückung der
in demselben Lande wohnenden Volksstämme abzielte. Mit blutigen Zügen zeichnete die
Geschichte ein, wohin der durch rohe Gewalt geförderte Missbrauch des Nationalitäts-
Principes führen kann, und wie die Nationalität, der Führer der geistigen Entwicklung,
gleich jedem anderen Elemente der Staatskraft an dem Bestände des Staates nicht
ungestraft rütteln und durch ihr Mandat das historische Becht verdrängen kann.
Neue Verhältnisse waren durch die Bewältigung der Bewegung entstanden, und
veraltete Zustände, mit den Anforderungen der Gegenwart unvereinbar, waren ihr zum
Opfer gefallen. Die neuen Zustände erforderten eine neue Begelung der Verfassung,
der Gesetzgebung und Verwaltung. Rasch und energisch wurde an das Werk geschrit-
ten, der ausgesprochene Grundsatz der Neugestaltung Oesterreich's in allen Richtungen
durchgeführt, so dass keines der öffentlichen Verhältnisse von der Beform unberührt
blieb. Acht Jahre erfolgreicher Thätigkeit reichten hin, ein Gebäude aufzuführen,
welches, wenn auch noch nicht in allen seinen Einzelheiten vollendet, zu einem
Umfange gediehen ist, den sonst Jahrhunderte nicht zu Stande brachten. Schwierig,
die Kräfte des Einzelnen fast übersteigend , erscheint es , die lange Beihe von Befor-
men in den verschiedenen Zweigen der Gesetzgebung und Verwaltung, die dadurch
bedingten Einrichtungen und deren bisher erzielten Erfolge zu übersehen , sie nach
XVI
Ausscheidung der nicht mehr gehenden Uebergangsbestiinmungen zu sichten und dieses
gesammte, Tausende von gehörig festzustellenden Thatsachen in sich hegreifende
Material in einer geordneten Darstellung zusammenzufassen. Wenn dessenungeachtet
der Unterzeichnete es wagte, eine solche Darstellung der Geschichte der Gegenwart
(die nur auf den Werth eines Versuches den Anspruch stellt) zu unternehmen, so fand
er sich hierzu durch mehrfache Gründe bewogen. Schon das allgemeine culturge-
schichtliehe Interesse erweckt im Vaterlandsfreunde den Wunsch, die grossartigen
Reformen der Neugestaltung Oesterreich's überblicken, den gegenwärtigen Stand
desselben in den verschiedenen Aeusserungen der Regierungsthätigkeit sich ver-
anschaulichen zu können. Hierzu tritt das Interesse der einen bestimmten Lebensberuf
verfolgenden Staatsbürger, die auf ihren speciellen Wirkungskreis bezüglichen Anord-
nungen und Zustände kennen zu lernen, ohne die Elemente hierzu in zerstreuten
Sammlungen und Schriften aufsuchen zu müssen, wobei ihnen überdiess immer noch
Manches, was im Innern der Regierungsmaschine vorgeht, namentlich das statistische
Material der Ergebnisse, entgehen würde.
Eine solche Darstellung ist daher geeignet, den Wünschen aller Derjenigen zu
entsprechen , welche in und ausser Oesterreich an dem Gedeihen und dem Vorschrei-
ten unseres grossen Vaterlandes regen Antheil nehmen. Bei Demjenigen, welcher sich
mit einer solchen Darstellung befasst , muss eine aus eigener Erfahrung geschöpfte
Kenntniss der einzelnen Verwaltungszweige, sowie der volkswirtschaftlichen Thätig-
keit im Staate vorausgesetzt werden . weil er sonst nicht immer den Zusammenhang
zwischen Ursache und Wirkung nachzuweisen , und über die trockene Aufzählung der
Gesetze und Verordnungen sich zu erheben vermöchte. Der zufällige Umstand, dass
sich der Unterzeichnete in dieser Lage befindet, musste für ihn eine Anspornung sein,
sich dieser Arbeit zu unterziehen, zumal er als Mitlebender und (wenn auch in unter-
geordnetem Grade) als Mithandelnder Manches in unmittelbarer Nähe auffassen und
in frischem Gedächtnisse behalten konnte . was Anderen, namentlich den später Kom-
menden, nur in den Umrissen der Entfernung oder im Dämmerlichte der Vergangen-
heit erkennbar wäre. Er Hess sich von der Ausführung dieses Vorsatzes nicht durch
das Hinderniss eines bewegten, mit amtlichen Geschäften der verschiedensten Art aus-
gefüllten Lebens abhalten, welches ihm für diese Arbeit nebst kurzen Intervallen nur
die Stunden gezwungener Erholung in Folge wiederkehrender Kränklichkeit übrig Hess.
Gleichwie der Unterzeichnete diese Arbeit lediglich aus Liebe zu seinem Vaterlande
unternahm , so wird er sich für die dabei überwundenen Mühen und Aufopferungen
reichlich belohnt fühlen , wenn der Leser dieser Darstellung dadurch sich in eben die-
sem Gefühle bestärkt , und wenn ihm in Folge derselben die Idee des grossen einigen
Oesterreich's lebendiger vor das Auge tritt und in ihm die Ueberzeugung von der gedeih-
XVII
liehen Entwicklung; und der grossen Zukunft dieses von Gott gesegneten Ileiehes
erweckt. Für diese Abschweifung auf das Gebiet persönlicher Verhältnisse wolle der
Leser Nachsicht angedeihen lassen !
Was die innere Einrichtung dieser Darstellung betrifft, sei nur noch bemerkt,
dass der laufende Text der Paragraphen den historischen Gang' und das Urtheil
über den Erfolg und die Ergebnisse der behandelten Zweige öffentlicher Thätig-
keit einschliesst . und die darauf mit kleinerer Schrift folgende Auseinandersetzung
den Text der bezüglichen Gesetze und Verordnungen in möglichst getreuem,
wenn auch zuweilen kurzem Auszugs . sowie das statistische Material über die
Erfolge der behandelten Einrichtungen enthält, während in den unterhalb beige-
fügten Anmerkungen die einschlägigen noch in Kraft stehenden Gesetze und Verord-
nungen ihrem Datum nach angeführt werden, um alle Jene, welche sieh mit dem
Gegenstande gründlieh vertraut machen wollen, in den Stand zu setzen, ohne Zeitver-
lust die gesetzlichen Original-Bestimmungen aufsuchen zu können. Es erübrigt hier-
nach dem Unterzeichneten noch, die Rechtfertigung gegen den Vorwurf beizubringen,
dass diese Darstellung, unbeschadet ihres sonstigen Werthes, hier als Einfügung in
ein ethnographisches Werk , in welchem sie einen unverhältnissmässig grossen Raum
einnimmt, nicht an ihrem Platze sei. Obgleich in dieser Darstellung die ethnographi-
schen Beziehungen, wo sie stattlinden, ausdrücklich hervorgehoben werden, und dem
Schärferblickenden auch der innere Zusammenhang der neuen Einrichtungen mit den
ethnographischen Verhältnissen nicht entgehen wird, so ist dieser Vorwurf doch in
Bezug auf die verhältnissmässige räumliche Ausdehnung dieser zweiten Hälfte, welche
nur einen entfernteren Zusammenhang mit dem unmittelbaren Gegenstände der ethno-
graphischen Bearbeitung bewahrt, zu Recht bestehend. Der Unterzeichnete vermag
hierauf zu seiner Entschuldigung nur zu erwiedern, dass eben die Darstellung der Neu-
gestaltung vonOesterreich nicht geschrieben worden wäre, wenn dieses ethnographische
Werk nicht den Anlass dazu geboten hätte: letzteres mag daher immerhin die Pathen-
stelle hei derselben verseben. Da jedoch die Darstellung der Neugestaltung Oester-
reich's auf einen anderen Leserkreis zählen kann, als die Ethnograpbie , so wird von
ersterer eine abgesonderte Ausgabe, welche demnächst bei Cotta in Stuttgart
erscheint, veranlasst. Sollte übrigens die Ethnographie eine zweite Ausgabe erleben,
so wird bei derselben nur Dasjenige aus der Darstellung der Neugestaltung vonOester-
reich berücksichtiget werden , was in unmittelbarem Zusammenhange mit den ethno-
graphischen Verbältnissen steht.
Den Scbluss der ersten Abtheilung des ersten Bandes bildet eine geographisch-
statistische Uebersicht des Erzherzogtumes Oesterreich unter der Enns. Da ohnehin
die statistisch-ethnographische Uebersicht der Bewohnerzahl gegeben werden musste,
XVIII
so lag die Absicht zum Grunde, die Beziehungen nachzuweisen, welche zwischen dem
Boden und seinen Naturkräften, dann zwischen den Bewohnern und der Rückwirkung
der Thätigkeit der letzteren in der Bearbeitung des Bodens und Gewinnung der Natur-
Erzeugnisse, sowie in der gewerblichen und commerciellen Thätigkeit derselben
obwalten. Diese Nachweisung wird durch eine geognostische und eine orographische
(Schichten-) Karte anschaulicher gemacht, und bildet zugleich das Element zu einer
künftigen umfassenden Darstellung, wenn von allen Kronländern ähnliche Nachwei-
sungen vorliegen werden. Die ethnographische Statistik von Oesterreich unter der
Enns ist sehr einfach, da es nur wenige Orte daselbst gibt, die von einem anderen als
dem deutschen Volksstamme bewohnt werden. Dagegen erscheint in ethnographischer
und statistischer Hinsicht die Haupt- und Residenzstadt von hoher Bedeutung, wess-
halb dieselbe in der Darstellung, so weit die Vorarbeiten reichen, umständlicher behan-
delt wurde.
Schliesslich erachtet der Unterzeichnete es für seine Pflicht, denjenigen Freunden
der Wissenschaft, welche ihn bei der Ausarbeitung der Karte sowohl als des ethnogra-
phischen Werkes erfolgreich unterstützt haben, hier seinen Dank auszusprechen. Die
beiden wackeren Mitarbeiter, Ministerial-Secretär Häufler und Ministerial-Secretär
Hain hat leider ein frühzeitiger Tod, die Folge ihrer angestrengten Arbeiten, hin-
weggerafft; an ihre Stelle ist als Mitarbeiter der Ministerial-Secretär Herr Dr. Ficker
getreten. Unter den Lebenden hat der Herr Ministerial-Secretär Joseph Feil einen
hervorragenden Antheil an der Ausarbeitung der historisch-ethnographischen Darstel-
lung von Oesterreich unter der Enns genommen; viele andere Männer der Wissen-
schaft^ wie F. M.L. Ritter v. Hauslab, Herr v. Karajan, Vice-Präsident der
kaiserl. Akademie der Wissenschaften, Herr Sectionsrath Streffleur, HerrBergrath
Ritter von Hauer, Herr Revident Dolezal (letzere drei namentlich im kartographi-
schen Theile der Arbeit) haben ihre Unterstützung , beziehungsweise ihre Mitwirkung
dem Unternehmen angedeihen lassen.
Dass aber das Unternehmen zu Stande kommen konnte, ist einzig zunächst der
Allerhöchsten Gnade Seiner k. k. Apostolischen Majestät dem regierenden Monarchen
Kaiser Franz Joseph I. zu danken, Allerhöchstwelcher huldreichst die nicht unbe-
deutenden Geldmittel zu bewilligen geruhte , welche für die Zustandebringung der
Karten und die Drucklegung des Werkes erforderlich waren. Unter der Aegide dieser
Allergnädigsten Unterstützung und Förderung tritt das Werk, die Frucht sechszehnjähri-
ger Mühen, vor die Oeffentlichkeit; möge erkannt werden, dass sie keine unverdiente war!
Wien, im August 1857.
Czocrnig.
XIX
Inhalts-Verzeichniss der I. Abtheilung des I. Bandes.
Allgemeiner Theil.
Die österreichische Monarchie in historisch-ethnographischer Hinsicht als Ganzes.
A.
Allgemeine Ethnologie,
oder Ueberblick einer Bevölkerungs-Geschichte der österreichischen Monarchie mit Andeutungen
über die Entstehung der Sprachgrenzen und Sprachinseln.
Seite
§. i. Die keltisch-illyrisch-römisehe Zeit 5
§. 2. Die Völkerwanderungs-Zeit. (Germanische, hunnische und slavische Stämme) 7
§. 3. Karolinger-Zeit. (Gründung der Ostmark. — Verkümmerung des keltisch-römischen Sprach-
Elcmentes im Norden der Alpen) 9
§. 4. Grossmährisches Keich. — Einwanderung der Magyaren. (Allmähliche Bildung der ostdeutschen
Sprachgränze und Sprachinseln in den Ostländern der Monarchie) 11
§. 5. Völkertafel uin's Jahr 1000 nach Christi Geburt und Andeutungen ihrer nachherigen ethno-
graphischen L'mstaltungen bezüglich der jetzigen österreichischen Länder 12
§. 6. Ueberblick des Colonialwesens in Ungern und Galizien 15
B.
Allgemeine Ethnographie,
oder übersichtliche Beschreibung der Sprachgränzen und Sprachinseln der österreichi-
schen Monarchie samrat statistisch-ethnographischer Uebersicht aller Völkerstänime des
Kaiserstaates.
§. 7. Ueberblick 23
§. 8. I. Deutsche Sprachgränzen in der österreichischen Monarchie 26
§. 9. 1. — 3.) Die deutsch-italienische, deutsch-ladinisehe und deutsch-friaulische Sprachgränze ... 26
§. 10. 4.) Die deutsch-slovenische Sprachgränze 07
§. 11. 5. und 6.) Die deutsch- (serho-) kroatische und deutsch-magyarische Sprachgränze 28
§. 12. 7. — 9.) Die deutsch-slovakische, deutsch-mährische und deutsch-cechische Sprachgränze ... 29
§. 13. Fortsetzung 30
§. 14. Fortsetzung 32
§. 15. Deutsche Sprachinseln im Süden der deulsch-wälschen Sprachgränze 32
§. 16. Deutsche Sprachinseln im Süden der deutseh-slovenischen Sprachgränze 33
§. 17. Deutsche Sprachinseln jenseits der deutsch-magyarischen und deutsch-slovakischen Sprach-
gränze in Ungern, in der Wojwodschaft und im Banate, in Kroatien, Slavonien, der Militär-
gränze und in Siebenbürgen 34
§. 18. Fortsetzung 37
§. 19. Deutsche Sprachinseln in Böhmen und Mähren 40
§. 20. Deutsche Sprachinseln in Galizien 41
§. 21. Deutsche Sprachinseln in der Bukowina 43
§. 22. II. Die slavischen Sprachgränzen in der Monarchie.
A. Nord-Slaven.
10. und 11.) Die cechisch-mährische und niährisch-slovakische Sprachgränze 43
§. 23. 12.) Die mahrisch-polniscbe Sprachgränze 44
XX
Seite
§. 24. 13) Die slovakisch-magyarische Sprachgränze 44
§. 25. 14.) Die slovakiseh-polnische Sprachgränze 45
§. 26. 15.) Die slovakisch-ruthenische Sprachgränze 45
§. 27. Cechische und slovakische Sprachinseln 46
§. 28. IG.) Die polnisch-ruthenische Sprachgränze samint Sprachinseln 49
§. 29. Fortsetzung 49
§. 30. 17.) Die ruthenisch-magyarische Sprachgränze 51
§. 31. 18.) Die ruthenisch-romanische Sprachgränze 52
§. 32. Ruthenische Sprachinseln in Ungern, der Wojwodschaft, Slavonien und der Bukowina ... 52
§. 33. B. Süd-Slaven.
19. und 20 ) Die slovenisch-friaulische und slovenisch-italienisehe Sprachgränze 54
§. 34. 21.— 23.) Die slo venisch-serbische, slovenisch-serbokroatische und slovenisch-slovenokroatische
Sprachgränze 55
§. 35. 24.) Die slovenisch-magyarische Sprachgränze 55
§. 36. 25. und 26.) Die slovenokroatisch-serbokroatische und slovenokroatisch-serbische Sprachgränze . 56
§. 37. 27.) Die slovenokroatisch-magyarische Gränze 56
§. 38. 28.— 30.) Die serbokroatisch-italienische, serbokroatisch-serbische, serbokroatisch-magyarische
Sprachgränze 56
§. 39. Serbo- und sloveno-kroatische Sprachinseln 57
§. 40. 31.) Die serbisch-magyarische Sprachgränze 58
§. 41. 32.) Die serbisch-deutsche Sprachgränze 59
§. 42. 33. und 34.) Die serbisch-romanische (walachische) und serbisch-italienische Sprachgränze . . 60
§. 43. Serbische Sprachinseln 60
§. 44. III. Die Sprachgränzen der Romanen (im weiteren Sinne).
A. W est- Ro man e n 61
§. 45. 35.) Die italienisch-ladinische Sprachgränze 63
§. 46. 36.) Die italienisch-friaulische Sprachgränze 63
§. 47. Italienische Bezirke und Sprachinseln an der Ost-Küste des Adria-Meeres 64
§. 48. B. Ost-Romanen.
(Rumuni, Rumänen, Romanen, oder Walachen und Moldauer) 65
§. 49. 37.) Die romanisch-magyarische Sprachgränze 65
§. 50. Fortsetzung 66
§. 51. 38.) Die romanisch- (walachisch-) deutsche Sprachgränze in Ungern und der Wojwodschaft . 67
§. 52. Romanische Sprachinseln 67
§. 53. IV. Das magyarische Sprachgebiet 69
§. 54. V. Die kleinen Volksstämrae 72
Völkertafel der österreichischen Monarchie. (Nach der Zählung des Jahres 1851 annäherungs-
weise vertheilt) 74
Besonderer Tkeil.
Die Kronländer der österreichischen Monarchie.
A.
Vorwiegend deutsche Kronländer.
(I. Oesterreich unter der Enns. IL Oesterreich ob der Enns. III. Salzburg. IV. Steiermark.
V. Kärnthen. VI. Tirol.)
I.
Das Erzherzogthum Oesterreich uuter der Enns.
A. Historisch-ethnographische Uebersicht.
§. 55. Keltische Urzeit ■ • 87
§. 56. Zeit der Römer Herrschaft ......; 89
XXI
Seite
§. 57. Vöikerwanderungszeit. (Das jetzige Oesterreieh als Rugiland, bald darauf Awarcn und Slaven) . 94
§. 58. Karolinger-Zeit. (Einwanderung deutscher Bevölkerung in die österreichische Mark) .... 97
§. 59. Babenbciger-Zeil. (Anwachs der Oslmark bis an die jetzigen Gränzen Oesterreich's) 98
§. 60. lieber den Namen Oesterreieh. (Ostarricbi, Oriens, Aushia) 99
§. 61. Wiederbevölkerung der Ostmark mit deutschen Ansiedlern 101
§. 62. Forlsetzung 103
§. 63. Die Rechtsverhältnisse in Oesterreieh zur Babenberger-Zeit vom ethnographischen Sland-
puncte (Landrecht, Stadtrechte) 106
§. 64. Andeutung über den Cullur-Zusland der Oesterreicber unter den Babenbergern, zunächst vor-
züglieb über die Dichtkunst in Oesterreieh im zwölften und dreizehnten Jahrhunderte . . 110
§. 65. Rückblick auf die Anfänge der Kunst in Oesterreieh 115
§. 66. Religiöse Entwicklung Oesterreich's in dieser Periode 120
§. 67. Handels- und Gewerbs-Colonistcn. (Die Schwaben, — die Flandrenser) 125
§. 68. Das Zwischenreich in Oesterreieh (1246—1282) 127
§. 69. Allmähliches Wiederaufblühen Oesterreich's unter den Habsburgern (Schwaben und andere
Reichsländer; Italiener, Griechen. Serben etc. in Wien) 129
§. 70. Weiterer Bevölkerungszuwachs in Oesterreieh (insbesondere in Wien) unter dem Hause Habs-
burg-Lo (bringen 134
§. 71. Slaven in Oesterreieh unter der Enns 137
§. 72. Juden in Oesterreieh unter der Enns 139
§. 73. Religiöse Entwicklung unter den Habsburgern (Klöster — das Bislhum Wien) 141
§. 74. Fortsetzung. (Reformation vom nationalen Standpuncte) 145
§. 75. Fortsetzung. (Romanischer Einfluss) 147
§. 76. Fortsetzung. (Neue Klöster) 150
§. 77. Fortsetzung. (Die katholische R' ligion wieder als herrschende in Oesterreieh) 152
§. 78. Kurzer Rückblick auf die Verfassung. Verwallung und Gesetzgebung. (Sländewcsen in Oester-
reieh unter der Enns) 156
§. 79. Fortsetzung. (Verwaltung) 1G4
§. 80. Fortsetzung. (Gesetzgebung) 167
§. 81. Andeutungen über Kleidertraeht und Moden als Ausdruck des vorherrschenden nationalen
Zeitgeschmackes 169
§. 82. Ueber Musik in Oesterreieh. A. Kirchenmusik 174
§. 83. B. Profan-Musik. 1. Volksmusik 179
§. 84. Fortsetzung. 2. Tanzmusik 180
§ 85. Forlsetzung. 3. Opern-Musik 182
§. 86. Entwicklung der Poesie nnd Literatur in Oesterreieh unter den Habsburgern. a) (Deutscher
Meistergesang in Oesterreieh) 189
§. 87. Forlsetzung, b) (Lateinische Gelehrsamkeit und Schulwesen) 190
§. 88. Fortsetzung, c) (Vorwiegend lateinisches und romanisches Element der Literatur und Poesie
in Wien) 192
§. 89. Fortsetzung, d) (Vorwiegend romanischer Charakter der Poesie des sechzehnten bis achtzehnten
Jahrhunderts) 194
§. 90. Fortsetzung, e) (Wiederaufschwung der deutschen Poesie und Lileratur in Wien) 196
§. 91. Fortsetzung, f) (Schulwesen und Humaniläls-Anslalten) 197
§. 92. Enhvieklung' der Kunst unter den Habsburgern in Oesterreieh. (Vorwiegend deutscher Geist
der Kunst im vierzehnten bis sechzehnten Jahrhunderte) 199
§. 93. Fortsetzung. (Vorwiegend romanisch-moderner Geschmack, besonders in der Baukunst) . . . 203
§. 94. Fortsetzung. (Regierungsmaassregeln. den Wohlsland und die Wohlfahrt Oesterreich's beireffend.
insbesondere in Bezug auf Landbau, Industrie und Handel.) a. Land- und Bergbau . . . 207
§. 95. Fortsetzung, b. Industrie 212
§. 96. Fortsetzung, c. Handel 218
Oesterreich's Neugestaltung.
§. 97. a. Grundlagen der Reformen 224
§. 98. b. Reformen 238
§. 99. Fortsetzung. Organisiruug der Behörden 242
§. 100. Fortsetzung. Auswärtige Angelegenheiten 260
§•
101.
s.
102.
%.
103.
§.
104.
§.
105.
§•
106.
§■
107.
§.
108.
§.
109.
§.
110.
§■
111.
§.
112.
XXII
Seite
Fortsetzung. Verfassung und innere Verwaltung 269
Fortsetzung. Oeffentliche Sicherheit 279
Forlsetzung. Rechtspflege 283
Fortsetzung. Finanzen 291
Fortsetzung. Handel, Gewerbe und Schifffahrt 326
Fortsetzung. Hilfsanstalten für den Verkehr (National-Bank , Escompte-Gescllschaft, Credits-
Anstalt etc.) 3G5
Fortsetzung. Communicalions-Anslalten (Land- und Wasserstrassen) 401
Fortsetzung. Communications-Anstaltcn (Dampfschifffahrts-Unternehmungen) 423
Fortsetzung. Communications-Anstalten (Eisenbahnen) 431
Fortsetzung. Communications-Anstalten (Telegraphen) 478
Fortsetzung. Communications-Anstalten (Postverwaltung) 486
Fortsetzung Landwirtschaft, Forst-, Berg- und Hüttenwesen. (Unterrichts- und wissenschaft-
liche Anstalten für sämmtliche Zweige der Urproduction) 492
§. 113. Fortsetzung. Landwirtschaft, Forst-, Berg- und Hüttenwesen (Aufhebung des Palrhuonial-
Verbandes und Grundentlastung) ° 01
§. 114. Fortsetzung. Landwirtschaft, Forst-, Berg- und Hüttenwesen (Landwirtschaft) 530
§. 115. Fortsetzung. Landwirtschaft, Forst-, Berg- und Hüttenwesen (Forstwirtschaft) 547
§. 116. Forlsetzung. Landwirtschaft, Forst-, Berg- und Hüttenwesen (Berg- und Hüttenwesen) . . 556
§. 117. Fortsetzung. Unterricht 561
§. 118. Fortsetzung. Cultus ^' 8
§. 119. Fortsetzung. Heerwesen ° 92
§. 120. Forlsetzung. Kriegs-Marine 611
B. Geographisch-statistische Uebersicht des Erzhe rzogthumes Oesterreich
unter der Enns.
" 121. 1.) Allgemeines 617
122. 2.) Die Gestaltung, geognoslische Beschaffenheit und Productionskraft des Bodens (Karte 1 und 2) 619
123. 3.) Das Klima 629
124. 4.) Das Vorkommen und die Gewinnung nutzbringender Mineralien 631
125. 5.) Die Mineral-Quellen 638
126. 6.) Das Vorkommen und der Ertrag der Nutzpflanzen 6-*°
127. 7.) Die Viehzucht
128. 8.) Industrie und Handel C4i)
129. 9.) Ethnographische Statistik '
Allgemeiner Theil.
Die österreichische Monarchie
in
historisch - ethnographischer Hinsicht
als Ganzes.
i.
A.
Allgemeine Ethnologie,
oder
Uebcrblick einer Bevölkerungsgeschichte
der österreichischen Monarchie
mit Andeutung
über die Entstehung der Sprachgränzen und Sprachinseln.
A.
Allgemeine Ethnologie*
§. i.
Die keltisch-illyrisch-römische Zeit.
Ueber den Ländern der österreichischen Monarchie in der vorhistorischen Zeit
und über ihren Urbewohnern schwebt , gleichwie um die Wiege der meisten euro-
päischen Völker, ein undurchdringliches Dunkel. Fasst man zusammen , was sich im
Dämmerschein der ältesten Mythen und Traditionen, in Verbindung mit den Forschun-
gen älterer und neuerer Gelehrten über die Urvölker , sowie über die natürliche Be-
schaffenheit Europa's in damaliger Zeit, erkennen lässt, so gelangt man zu dem Er-
gebnisse, dass die Küsten des Archipelagus, des adriatischen und mittelländischen
Meeres ihre Bevölkerung durch Colonisten zur See erhielten, während Mitteleuropa
grossentheils von Wäldern und Sümpfen bedeckt war, von welchen noch zu Cae-
sar's Zeit der hercynische Wald (zwischen den Quellen der Donau und des Rhein
beginnend und längs der grossen europäischen Wasserscheide hinziehend) eine
Breite von 4 und eine Länge von mehr als 60 Tagreisen zählte. Zu Lande öffne-
ten sich daher von Asien in's Innere von Europa nur zwei Haupt wege, süd-
lich an der Donau und nördlich an der Wolga aufwärts. Es war den natürlichen
Verhältnissen entsprechend, dass die ersten Einwanderer den Hauptflüssen folgten und
wo möglich den südlichen Gebieten bis an die Meeresküste zustrebten. So scheinen
in unbestimmbarer Vorzeit an der Donau aufwärts die thrakischen, illyrischen
und die ihnen wahrscheinlich stammverwandten italischen Völkerstämme gezo-
gen zu sein, wovon die ersteren in die Haemus- (Balkan-) Halbinsel einlenk-
ten, wo sie als Odomantes, Dentheletae, Maedi, Brysae, Bessi, Caeni, Selletae,
Briantae, Bistones u. a. m. im eigentlichen Thracien, a ^s Paeonen in Macedonien,
dann als Mysi, Picensii, Triballi, Tricornenses, Getae 1 ) u. a. m. in Mösien erscheinen,
während die illyrischen Stämme der Pannonier, Japoden, Liburner, Dalmaten,
Epiroten etc. nördlich und westlich von ersteren zwischen der Donau und dem
adriatischen Meere lagerten, und die italischen Stämme der Ausones oder Aurunci,
Opici, Osci, Tusci, Euganei, Umbri, Aborigines, Volsci, Aequi, Sabini, Samnitae
u.dgl. den Weg von der Save über die Alpen einschlagend, in die italische
Halbinsel zogen, und dort mit den zur See angelangten Tyrrhenern, Pelasgern,
Venetern, Griechen u. a. Colonisten zusammentrafen.
*) Die Geten in Mösien zeigenden Uebergang zu denGeten undDakern, welche nördlich der
Donau in Dacien, neben Agathyrsen sich niederliessen. Da nach den ausdrücklichen Zeugnissen eines
Strabo, Justin und Anderer „Geten" und „Daker" nur verschiedene Namen eines Volkes waren,
so liegt der Schluss nahe, dass auch die Daker zum irakischen Stamme gehörten.
6
Die Keltenvölker, welche den Süden Europa' s bereits besetzt sahen, fanden
den Westen an der Donau aufwärts und am Rheine frei, von wo sie sich nach Britan-
nien und Hispanien verbreiteten und sich daselbst mit den vermuthlich aus Afrika
gekommenen Iberiern vermischten.
Den nördlichen Weg an der Wolga und weiter hin über die Hoch-
ebene Waldai scheinen die Germanen (Ingaevonen, Hermionen und Istaevo-
nen) gezogen zu sein , die in die hercynische Wildniss von Norden allmälig
eindrangen, sie lichteten, und zwischen Rhein, Donau und Weichsel sich niederliessen
und in viele Stämme theilten. Ihnen nach nahmen die Slaven (Wenden, Slavinen,
Anten) die hinterkarpatischen weiten Landstriche ein, in welchen wir sie von den
ältesten Zeiten (obwohl zum Theil unter Sarmaten begriffen) finden, und von wo sie
erst später in zahlreichen Stämmen aus dem Dunkel ihrer Urgeschichte hervortreten.
Den äussersten Norden und Osten füllten finnische und skythische Völker-
schaften, womit die Hauptgruppen der europäischen bekannten ältesten oder soge-
nannten Urbewohner abgeschlossen erscheinen.
So weit die Kunde der eigentlichen Geschichte reicht, waren die Länder, welche
gegenwärtig den österreichischen Kaiserstaat bilden, stets von verschiedenen Völker-
stämmen bewohnt. Spuren eines umbrischen, dann eines aus tyrrhenisch-pelasgischen
und tuscischen Elementen entstandenen etruskischen Reiches am Po, die mythi-
schen Sagen von Kadmus, dem Stifter von Epidaurus, von Jason's Argonautenfahrt,
und der dabei erfolgten Gründung von Aemona (Ober-Laibach) und Pola, von der
Ankunft Antenor's mit einer ColonieVe neter am venetischen Strande und dessen Grün-
dung von Pata vi um (Padua) und Adria, — sowie historische Andeutungen über
Hyperboräer im Norden des Adria-Meeres bilden den Uebergang zur eigentlichen Ge-
schichte, und deuten auf eine, bis in's fünfzehnte Jahrhundert vor Christus zurück-
reichende Bevölkerung der südlichen Länder der österreichischen Monarchie, deren ver-
schiedene Stämme die Griechen mit dem allgemeinen Namen der Illyrier bezeich-
neten. Durch die Auswanderung keltischer Stämme aus Gallien um's Jahr 000 vor
Christus erhielten die Alpenländer einen bedeutenden Zuwachs der Bevölkerung. Bel-
loves stieg mit seinen kriegslustigen Kelten über die Alpen nach Ober-Italien, vertrieb
die mit den Etruskern verwandten Rasener oderRhätier aus dem Po-Thale in die Alpen,
unterwarf Tusker und Ligurier und erbaute Medio lanum (Mailand). Die Römer
nannten das Land Gallia cisalpina zum Unterschiede vom grossen Keltenlande jenseits
der Alpen (Gallia transalpina). Belloves Bruder, Sigov es, zog mit anderen keltischen
Schaaren in die Alpenlander. — So bedeutend war deren Menge, dass in Folge die-
ses Wanderzuges K e 1 1 e n nicht nur die vorherrschende Bevölkerung in
den Alpenländern und an der oberen und mittleren Donau bildeten,
sondern dass der mächtige Stamm der keltischen B oj e r auch über die Donau in den
hercynischen Wald eindrang, die Strecken an der Moldau und Elbe lichtete, und
sich zwischen dem heutigen Erz-, dem Riesengebirge und dem Böhmerwalde nie-
derliess. Der Name dieser neuen Boj er -Heimat: Bojohemum, blieb mit gerin-
ger Veränderung (Bohemum, Böheim, Böhmen) dem Lande — ungeachtet des mehr-
fachen Wechsels seiner Bevölkerung — bis auf den heutigen Tag.
Andere keltische Stämme, die ebenfalls — vielleicht seit diesem gallischen Aus-
wanderungszuge — in die Alpen kamen, und wahrscheinlich mit einer bereits vor-
gefundenen stammverwandten illyrischen Bevölkerung der Alpenländer sich ver-
schmolzen, waren: dieTaurisker (später Noriker genannt) in den norischen Alpen,
die Halaunen und die Ambisontier an der Salza, die Ambidraver an der obern Drave,
die Karner in den karnischen und julischen Alpen (im jetzigen Friaul, in Kärnthen
und im Thale der oberen Save) , die Monocateni und Catali auf dein Karste, die
Subocrini und Secusses in Istrien, die Azaler, Kytner, Arravisker, Herkuniater,
Bathanater und Skordisker in Pannonien.
Als die römischen Adler siegreich längs des Ister's aufgepflanzt und die Alpen-
und Süd-Donau-Länder unter dem Namen Rhätien, Vindelicien, Noricum und
Pannonien als römische Provinzen eingerichtet wurden, wohnten in den
Nord-Donau-Ländern der jetzigen österreichischen Monarchie: Markomannen
und Q uaden (im heutigen Böhmen, Mähren und Ungern bis zur Gran), die sarma-
tischen Jazyger (zwischen Donau und Theiss) , dann Daker und Geten im
heutigen Siebenbürgen, in der Walachei und Moldau.
Trajan dehnte die römische Herrschaft auch über die Donau aus, indem er die
Daker nach verzweifelter Gegenwehr unter ihrem Könige Decebalus besiegte und D a c i e n
zur römischen Provinz machte. Obwohl Ha dr ia n und Au reli an nach kaum
170 Jahren die Provinz nördlich der Donau (Dacia Trajana) wieder aufgaben und die
römischen Besatzungen und Provinzialisten an's südliche Donauufer (Dacia Aureliana)
übersetzten, so scheint doch die durch ursprüngliche Stammes-Verwandtschaft wesentlich
geförderte Roman isirung der dacischen Provinzen oder richtiger die Assi-
milirung der unausgebildeten dacischen mit der verwandten, jedoch ausgebildeten römi-
schen Sprache so vollkommen erfolgt zu sein, dass, ungeachtet der spätem gothischen,
bulgarischen, kumanischen und magyarischen Oberherrschaft — das römisch-
dacische Element noch das vorwiegende in der Sprache derRoma-
nen (Rumänen, Walachen) blieb. Nach dieser Ansicht sind die Walachen Abkömm-
linge romanisirter Daker, und zum Theile auch römischer Provinzialisten.
§. 2.
Die Völkerwanderungs-Zeit (Germanische, hunnische und slavische Stämme).
Die Einfälle der verbündeten Markomannen, Quaden, Hermunduren, Gothen und
anderer deutschen Volksstämme , sowie der Jazyger und mehrerer sarmatischen
Stämme, waren nur das Vorspiel der grosse n hunnisch-germanischen Völ-
kerwanderung, welche neue Volks-Elemente in das heutige Gebiet der österrei-
chischen Monarchie brachte. Der Uebergang der Hunnen über die Wolga (Atel), im
Jahre 376, hatte die grosse Völkerbewegung eröffnet; die Ostgothen wurden un-
terworfen, die Westgothen flohen in's byzantinische Reich. Atila gebot von seinem
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Hoflager zwischen der Donau und der Theiss über die skytisch-germanischen Völker.
Sein Zug nach Italien gab den Anlass zur Gründung Vene dig's , indem die Bewohner
von Aquileja und anderer benachbarten Städte auf den Inseln der Lagunen Zuflucht
suchten. Nach Atila's Tode (Jahr 453) schwand sein Reich mit dem Arme , der es
geschaffen.
Deutsche Stämme wurden in demselben herrschend: die Gepiden in
Dacien, die Ostgothen in Pannonien, Alemannen, Her uler, Scyrren, später
(590) auch Bojoarier (Bayern) in Noricum und Rhätien. Zwischen Donau, Thaya
und March setzten sich am Mannhartsgebirge (luna sylva) imRugiland (Oesterreich
unter der Enns im Norden der Donau) die Rugier fest, welche beim Abziehen der
Ostgothen auch über die Donau vorrückten. Theodorich, König der Ostgothen,
herrschte nach Besiegung Odoaker's nicht nur über Italien, sondern auch über
die Alpenländer bis an die Donau (493 — 526). Alemannen wurden unter
ihm in Rhätien aufgenommen, daher ward nach dem Verfalle der ostgothischen
Herrschaft der westliche Theil Rhätien's mit dem Herzogthume Alemannien,
der östliche mit dem Herzogthume Bojoarien vereinigt.
Wichtig für die ethnographische Gestaltung der Monarchie wurde das Vordrin-
gen der Langobarden von der Elbe an die Donau, und die Niederlassung derselben
im Flachlande („Feld") von Pannonien (526 — 568), ihr Verweilen, sowie ihre hierauf
erfolgte Festsetzung in Italien; denn die Langobarden waren die letzte nach Süden
dringende germanische Völkerwoge, welcher die slavische Völkerströmung
folgte. Die Cechen hatten als die Vordersten das von den Langobarden geräumte
Land Böhmen besetzt ( um' s Jahr 500). Die Abtheilung der Cechen (Bohemi),
welche an der March sass, unterschied man später (seit 822) unter dem besonde-
ren Namen der Mähr er (Moravani oder Marahani). Auch an der Donau aufwärts
scheinen vor oder mit den wilden A waren die slavischen Stämme der Slovenen oder
Wenden angelangt, und bei dem Abzüge der Langobarden aus Pannonien nach Ober-
Italien (der Lombardie) bis an die Quellen der Drau und nach Istrien vorgeschoben
worden zu sein.
Die A waren waren nicht nur herrschend in Dacien und Pannonien, sondern
drangen auch bis zur Enns vor; die slavischen Stämme innerhalb ihres Gebie-
tes wurden grausam von ihnen gedrückt. Eine vorübergehende Befreiung von diesem
Joche bewirkte die Vereinigung mehrerer slavischer Stämme (der Böhmen, Mährer,
Wenden und anderer unter Samo um's Jahr 630). Auch die Einwanderung der
Kroaten (Chrobati ') oder Gebirgsstämme) und Serben (d. i. Verbundenen) aus
Gross-Kroatien und Gross-Serbien (im Norden der Sudeten und Karpathen), mit Ge-
nehmigung des Kaisers Heraklius (um 640) ins byzantinische Dalmatienund nach Pan-
*) Man hält sie identisch mit den alten Karpathenbewohnern, den Karpi oder Karpiani (Chrby) der Alten
und glaubt Reste der einstigen Gross-Kroaten in den (jetzt polonisirtcn) Goralen zu finden ; auch die
Boiker in Galizien sollen noch in der Heimat Boiki wohnen, wo Konstantin Porphyrogenita die Sitze
der Serben andetuete.
nonien (Pannonia savia), schwächte die Macht der Awaren im Süden der Drave und
Save. Völlig gebrochen wurde jedoch die awarische Herrschaft erst durch Karl den
(i rossen.
§.3.
Karolinger Zeil. (Gründung <ler Ostmark. — Verkümmerung des keltisch-römischen
Sprachelementes im Norden der Alpen.)
Im Jahre 791 vertrieb Karl der Grosse die Awaren von der Enns bis zur Raab,
und ordnete das eroberte Land als Ostmark (Marca orientalis, Hunnia-Avaria). In
fortgesetzten Feldzügen wurde die Ost grunze des karolingischen Reiches
bis an die Theiss ausgedehnt (796). Die Awaren und Slaven, welche unter
ihren Chanen, Banen und Herzogen in Pannonien zurückgeblieben waren, wurden unter
die Aufsicht der fränkischen Markgrafen gestellt, und gingen allmälig zum Chri-
sten thu nie über; so noch zu Zeiten Karl' s des Grossen (805) der awarische T udun,
und im Jahre S30 Privinna. welcher aus Mähren herüberkam und das Gebiet am
Sala-Flusse zu Eigen erhielt. Zahlreiche bayrische, fränkische und selbst säch-
sische Colonisten langten unter den karantanischen Wenden, sowie unter
den pannonischen Awaren, Mährern und andern Slaven an, und verbreiteten
nebst dem Cbristenthume auch die Cultur des Landes und der Sitte. Städte, Burgen
und Colonien entstanden nicht nur in der Ostmark: Medelica (Melk), Wiesel-
burg, Talin, Zeiselmauer, Königstätten, Haimburg und andere, in Karantanien :
Moosburg, die Pfalz und Residenz der Karolinger, dann Karnburg, Sachsenburg etc.
und in Pannonien die Moosburg am Plattensee der Sitz Privinna's, Salapiugin, Fünf-
kirchen etc., sondern selbst das Land zwischen der untern Save und Drave (Sirmien)
wurde von den Byzantinern Frankenland (Francochorion) genannt. Auch über Libur-
nien (fränkisch Kroatien) herrschte Karl der Grosse, wodurch wenigstens vorüberge-
hend deutsches Element in diese Gegend verpflanzt wurde.
Durch diese neuen deutschen und slavischen Volksstämme waren die alten
keltisch-römischen Sprach - Elemente in jenen Ländern allmälig ver-
kümmert. Der Donaulimes war bereits auf Befehl Odoaker's im Jahre 488 von den
römischen Besatzungen verlassen worden. Länger hielten sich römische Provinzialisten
in Rhätien und in Mittel-Noricum. Zu Theodorieh's Zeit bestand noch die Militia der
Breonen (Breoni) zur Aufrechthaltung der Ordnung in Bhätien, und Paul Diacon
(im achten Jahrhundert) sagt, dass in beiden Rhätien noch eigentliche Rhätier (pro-
pra Rhätii) wohnten.
In einigen norischen Gauen werden die römischen Provinzialisten noch im
achten Jahrhunderte urkundlich von den übrigen Bewohnern derselben unterschieden.
Die Namen Wels, Welsberg, Wals, Wallersee, Walchengau, Strasswalchen etc. erinnern
noch an die wälschen (römisch-keltischen) Bewohner der oberösterreichisch-salzbur-
gischen Gegenden, und die tributären „Romani" und „Romanenses" zu Zeiten Herzog
Theodo's in den bayrischen Urkunden, deuten noch auf jene Provinzialisten hin.
Auch im Aberglauben der Alpenbewohner hat sich noch manche Spur keltisch-roma-
nischen Heidenthums kenntlich erhalten und die Namen der höchsten Gebirge und
I. 2
10
mancher Gebirgsbäche , sowie manche andere Localnamen erinnern den jetzigen
deutschen und slavischen Bewohner, dass er auf nicht urheimatlichem Boden stehe.
Die karnischen Alpen und die mehrfachen T auern erheben sich als grossartige
stumme Zeugen des keltischen Volkes der Kar n er und Taurisker, und auch die
häufigen Gebirgsbenennungen : Alm (Alp, verwandt mit mons albius, Schneegebirg),
Kar (Felsmulde), Tor und Taür (Hochgebirg) dürften keltischer Abkunft sein, viel-
leicht auch die Bergnamen Pirn (Pyrn) und Pyrgas, Verwandte des Brenner (Mons
Pyrenseus) und der Pyrenaeen, Tonion, Donigstein u. a. Auch die Donau (Don-awa),
die Namensverwandte des Don und des Donetz , der Düna , des Dunajec , der Bhone
(Bhodanus) und des Eridanus, bezeugt eben so, wie die Namen mehrerer ihrer Neben-
flüsse: March (Mar-us, Mor-ava), Marosch (Mar-os), des Inn (En, Genus) etc., den
vorrömischen, vorgermanischen und vorslavischen Ursprung, und manche Bergströme
rauschen mit uns unverständlichen vielleicht keltisch-illyrischen oder rhätischen Namen.
Am häufigsten kommen wohl keltische Wurzelworte, z. B. Hall (hal, Salzgrund), Dun
(Hügel), Kel (Stein), Klamm (Glambus, Schlucht, Spalte), Mur (Moor), Gan (Gestein,
Felstrümmer, Gerolle), Wal (Wel, Gal) etc., nebst den oben angedeuteten Benennungen:
Kar, Taur (Tor) u. s. w. in den norischen und an der Nordseite der rhätischen Alpen
vor, während an den Südabhängen des Brenner in Tirol etruskische (rasenische)
Stammworte uns an die alten Bhätier erinnern '). Die oberitalischen Dialecte gestal-
teten sich , bei dem Verfalle der lateinischen Sprache durch die Entwicklung der alt-
italischen und gallischen Idiome im sechsten und siebenten Jahrhunderte , obgleich sie
durch die im zwölften und dreizehnten Jahrhunderte mehr aus den südlichen Mund-
arten entwickelte italienische Schriftsprache und andere spätere fremde Einflüsse
manche Umbildung erlitten. Deutlich vernehmbar aber lebt das keltisch-römische
Sprachelement — obwohl mit andern Lauten und Formen vermischt — an den Süd-
abhängen der karnischen Alpen, dem Sitze des alten Keltenvolkes der Karner, in der
friaulischen Mundart fort 2 ).
l j Die genaue Scheidung von keltischen und rhätischen Localwurzeln fällt um so schwerer, als manche
Wurzelwörter in mehreren Ursprachen analog sind, z.B. Taur (Tur, Tor) heisst im Keltischen
Hochgebirg, aber auch das rasenische Tar (Taur, Tur), das arabische Taur, das syrische Tur und
das hebräische Zur bedeuten Gebirg; Kar (Kor, Karn) im Keltischen: Fels oder Felsmulde, hat
Analogie mit dem rasenischen Kar, vielleicht auch mit dem griechischen o'pos, und dem slavischen
Hör (Gora); das keltische Hai (Salz) ist verwandt mit dem griechischen a\<; (&).os), mit dem latei-
nischen Sal, mit dem deutschen Salz und dem slavischen Slan ; Dun (Don, Daun), Woge, Hügel, hat
einAnalogon im Altdeutschen: Dün (Don, Dan), Anhöhe, und der Ausdruck: donleg (bergab, schief),
ging in die Bergwerkssprache über. Die Wortformen sind aber durch die Reihe von zwei Jahrtau-
senden so vielen Veränderungen im Munde fremder (römischer, deutscher und slavischer) Völker
unterlegen, dass auch hieran nur selten ein richtiges Kriterium zu knüpfen ist. Einige Ergänzung
gewährten die Fortschritte der Archäologie , auf deren Standpuncte man keltische, rasenische (roh-
hetrurische), römische, germanische, hunnische und slavische Alterthümer unterscheiden, und hiernach
die Wohnsitze dieser Völkerstämme sichten kann (Mehr hierüber bei den einzelnen Kronländern, be-
sonders bei Tirol).
2 ) Die Verwandtschaft desKeltischen einerseits mit demRöraischen, andererseits mit den germanischen
Sprach-Elementen mag die Ausprägung dieses romanischen Idioms gefördert haben. Das keltische Ele-
ment ist insbesondere vorwiegend in dem sogenannten „carnielischen" Dialecte oder der Mundart des
friaulischen Gebirgslandes.
11
§• *•
Grossmährisches Reich — Einwanderung der Magyaren. (Allmälige Bildung der ostdeutschen
Sprachgränze und Sprachinseln in den Ostländern der Monarchie.)
Wahrscheinlich hätte sich durch deutsche Colonien und deutsche Herrschaft
die deutsche Sprachgränze allmälig bis an die Donau und Drave ausgedehnt,
und die Germanisirung Pannonien's wäre erfolgt, wenn nicht die Erhebung des gross-
mährisch en Reiches und die damit im Zusammenhange stehende Einwan-
derung der Magyaren, sowohl die Germanisirung, als die Slavisirung Pannonien's
gehindert, und ein neues asiatisches Volks-Element auf den kaum cultivirten Boden
unter die eben erst in die Civilisation eingetretenen deutschen und slavischen Völker
geführt hätte. Schon der mährische Herzog Rastislaw war den Karolingern auf seiner
Felsenburg Theben (Dowina) gefährlich geworden (850 — 868). Sein Neffe Swato-
p 1 u k, der seinen Ohm durch Verrath gestürzt, vereinigte die meisten slavischen Völ-
ker von der Weichsel und Elbe bis zur untern Donau unter seiner Oberhoheit als
Grossherzog '). Sein Reich wurde das grossmährische genannt (871 — 894)*
In demselben verkündigten Cyrill und Met ho d das Christenthum und gründeten
Kirchen zu Brunn und Olmütz. Der Versuch Swatopluk's, seinen Einfluss auch in
Pannonien geltend zu machen, verwickelte ihn in einen hartnäckigen Kampf gegen
Kaiser Arnulf (892). Dieser berief die Magyaren, welche eben unter Arpad
siegreich in Bulgarien herumstreiften, als Hilfstruppen, und eröffnete ihnen
die Klausen und Verhaue an der untern Donau. Mit ungrischer Hilfe wurde zwar
Swatopluk besiegt, doch nach dessen Tode (894), wanderten die Magyaren in Folge
einer durch die vereinigten Bulgaren und Petschenegen in ihrer Heimat Atelkuzu
(Moldau und Bessarabien) erlittenen Niederlage mit der ganzen Macht ihrer sieben
Stämme sammt einer Abtheilung Kumanen und Ruthenen über die Karpa-
then, und eroberten nicht nur, bei der Uneinigkeit von Swatopluk's Söhnen , den
grössten Theil des grossmährischen Reiches (das heutige Ungern nörd-
lich der Donau), sondern bemächtigten sich auch (897) ganz Pannonien's, ja sie
dehnten sogar nach Arnulfs Tode ihre Herrschaft bis an die Enns aus (907). —
In der ersten Hälfte des zehnten Jahrhunderts waren die Ungern die Geissei Europa's,
indem sie jährlich Streifzüge nach Deutschland, Italien, Frankreich, und sogar bis über
die Pyrenäen unternahmen. Erst seit der Niederlage am Lechfelde bei Augsburg
(955) blieb der Westen Europa's, und zunächst Deutschland von den Beutezügen
der Ungern verschont, und nur das byzantinische Reich wurde von denselben noch
heimgesucht. Unter Herzog Geysa und seinem Sohne Stephan dem Heiligen erfolgte
die Christian isirung der Magyaren, — und Ungern trat (als apostolisches
Königreich) in die Reihe der civilisirten europäischen Staaten (im Jahre 1000).
Die Gau-Einrichtung Deutschlands wurde bei der Constituirung des neuen Reiches
*) Auch über einen Theil Gross-Kroatien's (Kleinpolen) und bis zur untern Moraua (in Serbien) scheint
sich sein Einfluss ausgedehnt zu haben.
2*
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mehrfach als Vorhild genommen , doch nach dem Geiste und Bedürfnisse der un-
grischen Nation in die Komitats- Verfassung umgebildet.
Die Länder des österreichischen Kaiserstaates hatten damals bereits alle Volks-
stämme, welche noch jetzt die vier Hauptvölker dieser Monarchie bilden, nämlich :
Deutsche, Romanen, Slaven und Magyaren. Auch die Stellung dieser Völ-
ker war ums Jahr 1000 bereits im Wesentlichen dieselbe, welche sie noch heut-
zutage gegen einander einnehmen. Dessgleichen hatte Ungern damals den heutigen
Umfang, ja es reichte im Westen bis an die Quellen der March und bis an das
Kahlengebirge, indem der östliche Theil des heutigen Mähren's erst im Jahre 1036 von
Bretislaw erobert, und durch die Siege des Babenberger's Adalbert auch Oester-
reich's Gränze bis an die March und Leitha (1043) ausgedehnt wurde.
Ein Ueberblick der damaligen Volksstämme und ihrer Stellung
in den Ländern der jetzigen österreichischen Monarchie wird das
Gesagte näher beleuchten.
§. 5.
Völkertafel um's Jahr 1000 nach Christi Geburt und Andeutungen ihrer nachherigen ethnogra-
phischen Umstaltungen bezüglich der jetzigeu österreichischen Länder.
Alle Länder und Völker dieser Monarchie, welche jetzt zu
Deutschland gehören, machten damals im Wesentlichen ebenfalls einen Theil
des deutschen Reiches aus und die heutigen Sprach gränzen fallen gros-
sentheils mit den d a m a 1 i g e n Länder gränzen zusammen. Das heutige Tirol
und Vorarlberg (damals Theile der Herzogthümer Alemannien, Bojoarien und des
Komitates Trient) war von Alemannen, Franken und Bojoaren, Lombarden und
Wälschen bewohnt. Der nördliche Theil Vorarlberg's gehörte zum Herzogthume
Alemannien und war von Alemannen besetzt ; der südliche war ein Theil des roma-
nischen Wallgau's. Der übrige Theil Nord-Tirols machte einen Theil des Herzog-
thums Bojoarien aus, und seine Bewohner waren von deutscher, das ist: von bojoa-
rischer, fränkischer, alemannischer und zum Theile auch langobardischer Abkunft, und
am Südabhange des Brenner's, im Vintschgau, Eisach- und Pusterthale auch von Ro-
manen, zum Theil noch von eigentlichen Rhätiern bevölkert. Die Gränze zwischen
deutscher und w als eher Zunge war seit dem siebenten Jahrhunderte (mit weni-
gen Schwankungen bis in die neuere Zeit) Deutsch- und Wälsch-Metz (meta teutonica
et langobardica, jetzt: Mezzo tedesco und M. lombardo). Auch Süd-Tirol, der damalige
Komitat Trient, war seit Otto dem Grossen, sammt der Mark von Verona, dem deut-
schen Reiche einverleibt und unter die Aufsicht des Herzogs von Bayern gestellt. Seine
Bewohner waren Wäl sehe (Italiener), und in den östlichen Gebirgen Deutsche,
lombardiseher, alemannischer und fränkischer Abkunft, im zwölften und dreizehnten
Jahrhunderte mit deutschen Bergwerks - Coloni sten durch die Bischöfe von
Trient vermehrt. In den heutigen Kronländern Lombardie und Venedig war auch damals
das italische Element das vorherrschende, indem die Langobarden zwar
ihre eigenen Gesetze erhalten, aber ihre unausgebildete deutsche Sprache unter den die
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grosse Mehrzahl der Bevölkerung' ausmachenden Gallo-Römern verloren hatten. Doch
waren Alemannen und Franken in den Marken Verona und Aquileja (Friaul)
zahlreich angesiedelt, seihst das Hochstift Freisingen war im Komitate Treviso
begütert, und das deutsch e Element war in jener Periode in Oberitalien geschützt
von weltlichen und geistlichen Machthahern. Erst mit dem U n t e r g a n g e derHohen-
stau Ten war der deutsche Einfluss gebrochen, doch auch nachmals hatten
die Deutschen in den dreizehn und sieben Gemeinden von Verona und
Vicenza von den Scaligern besondere Freiheiten erhalten, deren sie gleicher Weise
unter der Republik Venedig bis in die neuere Zeit tbeilhaftig blieben. In der istrischen
Mark (Histerreich) erscheint das ursprünglich keltisch -illyrische Element um das
Jahr 1000 grossentheils durch die seit dem siebenten Jahrhunderte eingewanderten
Slaven (zunächst vom slovenischen und kroatischen Stamme) schon slavisirt, obwohl
auch die Herrschaft deutscher Markgrafen daselbst nicht ohne Einwirkung blieb; dagegen
erhielten sich die römische Einwohnerschaft und Municipal- Verfassung in den
Küstenstädten von Istrien und Dalmatien 1 ), über welche Venedig, unter
byzantinischer Schattenhoheit, die Herrschaft behauptete. Das Festland von Dal-
matien, sammt Kroatien und Slävonien — von kroatischen und serbischen Stäm-
men bewohnt — stand damals unter unabhängigen Königen, bis diese Länder (1 102)
zur ungrischen Krone kamen.
Das ehemalige Mittel-Noricum, später Innerösterreich (jetzt Kärnthen, Krain
und Steiermark) wurde damals Karantanien (wahrscheinlich als Gebirgsland : Go-
ratan) genannt ; dasselbe umfasste nicht nur die obere und untere Karantaner-Mark
(Ober- und Unter-Steiermark), sondern auch die Mark Putten im Norden des Semme-
ring und des Hartberges. Da in früherer Zeit daselbst Slaven die vorwiegende
Bevölkerung ausmachten, so wurde ganz Karantanien auch Sclavinien oder Scla-
vonia genannt. Vom neunten bis zum zwölften Jahrhundert bildete sich aber nörd-
lich der Drau am Radi und Platsch und an den windischen Büheln durch die allmälig dich-
tergewordene deutsche Bevölkerung, die heutige deutsche Sprachgränze aus, ob-
wohl auch nördlich derselben noch einige Zeit nicht unbedeutende slavische Sprach-
inseln im Enns- , Mur- und Palten-Thale zurückblieben, und selbst in der Gegend
von Kraubathein Kroatengau urkundlich noch im zwölften Jahrhunderte genannt wurde.
In der Ostmark und in Oesterreich ob der Enns, d. i. im ehema-
ligen Ufer-Noricum und in einem Theile Ober-Pannoniens, waren die Oesterrei-
cher aus Bayern, Franken und Sachsen, später auch aus Schwaben erwachsen. Der
bayrische Stamm erhielt theils wegen der Nähe des angränzenden Herzog-
thums Bojoarien, theils durch die grossen in Oesterreich liegenden Besitzungen der
bayrischen Hochstifte Passau, Eichstädt, Freisingen und Salzburg das ethnographische
Ueberge wicht. Die fränkische Einwanderung hatte zunächst der bayrischen auf
die österreichische Bevölkerung Einlluss, weil die Dynastie der Babenberger nicht
nur aus Franken stammte, sondern auch daselbst begütert blieb, von daher frän-
] ) Auch in der Val d'Arsia in Istrien, sowie in den grösseren Inselstädten von Dalmatien, erhielt sich das
romanische Element lange kenntlich.
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kische Colonisten berief und Hörige übersetzte. Sächsische Colonisten finden
wir an der Donau , an der Enns, Ips und Url, wo ein Zweig des sächsisch-bil-
lunffischen Herzogs-Stammes begütert war. Slaven sassen ebenfalls nicht nur öst-
lich des Kahlengebirges, sondern an der Ips, der Enns, der Traun und der Salza ;
ein Zweig der Havelaner oder Stoderaner wohnte am Fusse des grossen Priel, wo
noch das Thal Stoder die Erinnerung daran bewahrt.
In Mähren und Schlesien, sowie in Böhmen scheint das deutsche
Volks-Element um's Jahr 1000 noch schwach gewesen zu sein. Wenn sich
auch in den gebirgigen Gränztheilen Deutsche aus der früheren Periode erhalten
haben sollten, so war doch die Zahl derselben gering und die Hauptmasse der
Deutschen in jenen Ländern kam wohl erst vom eilften bis zum dreizehn-
ten Jahrhunderte durch Colonisation unter den Königen Wenzel I., Ottokarl.,
und vorzüglich unter Otto kar II. dahin. Ackerbau, Bergbau und Industrie wur-
den durch Deutsche betrieben, wodurch sich ein freier Bürgerstand mit
deutschem Bechte, als Stütze des Thrones gegen die Macht derZupanen bildete.
In Prag hatte sich unter König Wladislaw II. (1061 — 1092) eine deutsche Ge-
meinde ansässig gemacht, welcher unter Wenzel II. die Altstadt, unter Ottokar auch
die Kleinseite eingeräumt wurde. In Leitmeritz, Aussig, Tetschen , Leippa, Kamnitz.
Königgraz, Trautenau, Königinhof und Braunau galt magdeburgisches Becht.
Andere böhmische Städte richteten sich nach dem Brunn er und I gl au er Bechte.
Auch in Mähren galt Magdeburger Becht zu Freudenthal, Neustadt, Olmütz u. a.
Bischof Bruno, welcher für die deutsche Colonisation Mähren's, nament-
lich des Kuhländchen's, besonders thätig war, gründete die Stadt Braunsberg und
führte daselbst Magdeburger Becht ein. Für die Einrichtung des böhmisch-mäh-
rischen Hof- und Bitterwesens diente Deutschland zum Vorbilde.
Deutsche Sprache und Sitte wurden besonders von den Königen Wenzel I.,
welcher sogar selbst deutscher Minnesänger war, sowie von Ottokar II. eifrig be-
fördert. Die Burgen, seit dem Tataren - Einfalle (1241) häufiger erbaut, führten
deutsche Namen, als: Löwenberg (Lemberg), Bosenberg . Sternberg, Warten-
berg, Friedland, Grafenstein, Lichtenburg, Waldstein, Falkenstein und andere.
Im Königreiche Ungern hatten die Magyaren bereits damals eine ähnliche
geographische Stellung, wie gegenwärtig, in Mitte der übrigen Volksstämme einge-
nommen, indem sie bei ihrer Einwanderung die fruchtbaren und weidereichen mitt-
leren Theile ihres Landes besetzten unddiedeutschen,slavischen (slo vakischen
und bulgarischen), dann die romanischen (walachischen) Stämme an die gebirgigen
Gränzen des Beiches zurückdrängten. Doch waren die Ungern auch zwischen Drave
und Save , sowie südlich der Maros (im heutigen Banate) und überhaupt zwischen
den anderen Volksstämmen zerstreut ansässig. Zwischen Ondawa und March sas-
sen die Beste der Gross- Mähr er und andere Slaven, an der galizischen Gränze
die Ruthenen — später durch Nachwanderungen vermehrt — , doch hatten sie auch
grössere Colonien, wie z. B. auf der Insel St. Andrä, Orosz, an der Donau im
Wieselburger Komitate Orosz var (Karlburg), Nemes - Orosz im Honter Ko-
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mitate u. s. w. Die Ueberreste der Awaren und Chazaren (Kozar), welche
daselbst genannt werden , scheinen nebst den Bissenen oder Petschenegen
(Bessenyök), sowie die nachwandernden Rumänen, Nogaier und Ismae-
litcn bald mit den Magyaren sprachlich verschmolzen zu sein. Zwischen
Donau, Theiss und Maros lebten nebst Magyaren auch Bulgaren und Roma-
nen (Walachen).
Zwischen Donau und Drave lagerten Magyaren neben ansässigen Deut-
schen und Griechen und weiter aufwärts fand man Kroaten und Slovenen,
welche auch damals bereits einen Theil der Eisenburger und Szalader Gespanschaft
inne gehabt zu haben scheinen, sowie Deutsche ebenfalls daselbst und im
Oedenburger und Wieselburger Komitate einen Theil der Bevölkerung bilden moch-
ten. Im Lande jenseits des Waldes (dem heutigen Siebenbürgen) lebten Romanen
(Walachen) als Hirtenvolk, nebst einigen sla vischen Stämmen, den östlichen
Gebirgsstrich besetzten Sz ekler, und die wilden Petschenegen (Bessenyök)
breiteten ihre Herrschaft über eben diese Stämme auf kurze Zeit aus , indem sie
aus dem Gebiete zwischen Alt und Pruth den Bezirk Ertem bildeten.
§. 6.
Ueberblick des Coloniahvesens in Ungern und Galizien.
Den Grund der vielen Sprachinseln in den Ostländern der Monarchie bilden die
Colonien oder sporadischen Ansiedlungen in grösseren oder kleineren Gruppen, die in
verschiedenen Jahrhunderten entstanden und theilweise wieder verschwanden ; während
neue ethnographische Gruppen auftauchten, daher auch hier noch ein kurzer Ueber-
blick über dieselben folgt.
Unter den Volksstämmen in Ungern waren verschiedene andere, besonders
deutsche Colonisten (hospites) sporadisch, meist in den grössern Orten ver-
theilt. Bereits unter Geysa und Stephan wanderten deutsche und italienische
Grafen und Ritter nach Ungern, sowie später auch französische und
spanische Ritter - Geschlechter daselbst nationalisirt wurden. Diese Frem-
den (hospites) waren geachtet und einflussreich auf die Gestaltung des neuen christ-
lich-ungrischen Staates.
Eine bayrische Colonie wurde schon unter Stephan dem Heiligen zu Szath-
mar angesiedelt. Zahlreicher waren die sächsischen Einwanderungen unter
Geysa II. (1141 — 1161). Da im Jahre 1136 durch Einbruch des Meeres an der
batavischen Küste der Zuyder See entstand, so ward die Wanderlust der dortigen
deutschen Stämme angeregt, und indem die Deutschen überhaupt aus Flan-
dern und aus den Gegenden des Nieder-Rheinund der Elbe, dem dama-
ligen Sachsen, gern nach Osten zogen, um dort eine neue Heimat zu finden,
berief Geysa auch Flandrer in die wüste Gegend des Hermannstädter
Stuhles (desertum de Cibinio). Später wurden diese Flandrer auch Teutonici und
Saxones wahrscheinlich desshalb genannt , weil neue Einwanderer aus Sachsen
16
(Westphalen) und den Bheinlanden bei Köln nachkamen, woher auch die Sachsen
in der Zip s und den Bergstädten stammen, welche ebenfalls unter Geysa II.
anlangten. Das deutsche Element war einst in den obern Komitaten viel weiter
verbreitet und die Grün dn er, die Krikehayer, Deutsch bronner und
Motzen seif er u. s. w. dürften aus Thüringen, Obersachsen und Oberschlesien
eingezogen, und — einst viel zahlreicher 1 ) — mit den Sachsen in der Zips und den
Bergstädten ziemlich in topographischer Verbindung gestanden sein. — Andreas II.
räumte den deutschen Ordens- Rittern das Burzenland (terra borza) im
jetzigen Kronstädter Bezirk ein und obgleich dieser Besitz nur vorübergehend war
(] 21 1 — 1224), so brachten sie doch an den Gränzen der Rumänen zuerst durch deutsche
Ansiedler dem Siebenbürgerlande Sicherheit und Kultur. Ohne hier in die Aufzählung
der weiteren deutschen Ansiedlungen speciell einzugehen, wird nur noch bemerkt,
dass Deutsche es waren , welche nach dem Mongolen-Einfalle von
Bela IV. nach Ungern berufen und mit erheblichen Privilegien begabt, das zur
Einöde gemachte Land wieder zur Cultur erhoben. Unabhängigkeit von der Komi-
tats- Verwaltung , freie deutsche Gemeinde-Verfassung mit einem selbstgewählten
Richter an der Spitze, die Berufung an den König oder an dessen Stellvertreter
in wichtigen Streit- oder Straffällen , Zoll- und Mauthfreiheit im ganzen Lande,
'6
eigene Wahl des Pfarrers, Bewahrung der deutschen Rechtsgewohnheiten und Sitte,
waren die gemeinsamen Hauptzüge der den Deutschen ertheilten könig-
lichen Privilegien. Das Magdeburger Recht bildete den Hauptbestand-
teil des Ofner-Rechtes und dieses ward wieder Musterrecht für mehrere an-
dere Städte. Nächstdem war das Privilegium von S tuhlweisse nbur g als
Vorbild für andere städtische Privilegien beliebt. Auch andere Nationalitäten wur-
den durch manche Privilegien in die Rechte der deutschen Colonisten (bospites)
eingeschlossen, und die freien deutschen Rechte trugen zur Erhaltung
und Ver grosse rung des deutschen Elementes wesentlich bei. Erst
im fünfzehnten Jahrhundert regte sich in manchen Städten die Eifersucht der Un-
gern gegen die Deutschen . wo sie mit letzteren nicht gleichberechtigt waren,
z. B. in Ofen und Klausenburg. Obwohl deutsche Colonien nicht nur längs des
Gürtels der Karpathen, sondern auch im Flachlande Ungern s, imBanate,ja selbst
zwischen Dravc und Save aufblühten und die Grundbevölkerung der Städte bildeten,
so hatte sich von den deutschen Dörfern doch nur eine geringe Zahl unter der Tür-
kenherrschaft erhalten, und die jetzigen Bewohner der grösseren und kleineren
sogenannten schwäbischen Sprach -In sc In im Graner, Pester, Stublweissen-
burger, Vcsprimer, Tolnaer und Baranyer Komitate, sowie in der Backa, im Banate
und der Militär-Gränze, dessgleichen die sogenannten Landler in Siebenbür-
gen sind insgesammt erst seit dein vorigen Jahrhunderte vorzüglich unter Maria
Theresia (1765 — 1776) und unter Joseph II. (1784 — 1789) angesiedelt worden, wo-
>) Die deutschen Namen in vielen nun slavischcn Orten erinnern an die, zum Theile durch Urkunden
verbürgte, einst weitere Verbreitung des deutschen Stammes in den Karpathcn-Gegenden.
17
durch die Deutschen zum zweitenmale zur Cultivirung des Unterlandes beitru-
gen. Auch Böhmen's und Mähren's deutsches Element wurde durch die
M. Theresianischen und Josephi ni sehen Institutionen wesentlich gestärkt.
Das jetzige Königreich Galizien bestand damals aus Rothrussland, nämlich :
aus Halicz im Südosten, einem Theile Wladimir's (Lodomerien) im Südwe-
sten, und aus einem Theile K 1 e i n - P o 1 e n's. Im Allgemeinen genominen scheinen die
jetzigen Sprachgränzen zwischen ruthenischen und polnischen Bewohnern
auch beiläufig die alten Landesgränzen gebildet, doch ruthenischer Seits weiter
nach Westen gereicht zu haben. Die Erweiterung des polnischen Elementes durch
gemischte Bezirke und Sprachinseln geschah unter König Casimir den Grossen, wel-
cher (1340) zum Besitze Galiziens gelangt, polnische Edelleute darin begüterte
und das polnische Wesen daselbst förderte.
Als Casimir der Grosse das Ruthenenland mit Polen vereinigte, waren die Grän-
zen des ersteren im Westen noch bis zum Wislok und über die Wisloka theilweise
ausgedehnt 1 )- Auch Deutsch e waren bereits unter Casimir daselbst anwesend
und wurden von ihm zahlreich angesiedelt. Seit dieser Zeit erscheinen Städte mit
deutschem, meist Magdeburger Rechte. Unter Kaiser Joseph wurde die deutsche
Bevölkerung Galiziens zwischen 1782 und 178B durch 120 neue Colonien
vermehrt , die Mehrzahl dieser Ansiedler (in Galizien Swabski genannt) waren
evangelische Würtem berger und reibrmirte Pfalz er, obwohl auch Katholiken
unter denselben sich befanden. Die Gesammtzahl derselben betrug bei 20.000 , und
ist jetzt über 30.000 Bewohner gestiegen.
Diese Rundschau der Volksstäm me und Colonien in den Ländern
der österreichischen Monarchie seit dem Jahre 1000 zeigt, dass
bereits im eilften bis dreizehnten Jahrhunderte die Völkerstellung im We-
sentlichen ein ähnliches ethnographisches Bild, wie es die
Völkerkarte heut zu Tage darstellt, gewähren mochte, dass ferner
die Bildung der deutschen Sprachgränze , namentlich in den Süd-
Donaul ändern, schon vom sechsten bis zum zehnten Jahrhunderte begann,
sich jedoch erst vom eilften bis in's dreizehnte Jahrhundert feststellte; wäh-
rend im Norden der Donau erst in letzterer Pei'iode die deutsche
Sprachgränze durch Colonis ationen sich entwickelte. Die deutschen
Sprachinseln in den Karpathen waren einst viel grösser, leiten jedoch ebenfalls
ihren Ursprung aus dem zwölften und dreizehnten Jahrhundert ab, jene im Flach-
lande von Ungern und Galizien gehören aber erst dem achtzehnten Jahrhunderte
an. Auch die Stellung der slavischen und walachisehen Volksstämme erscheint
bereits den Hauptzügen nach, im Norden und Osten seit dem zehnten Jahrhunderte
entwickelt. Im Süden jedoch trat eine bedeutende Vermehrung des slavischen
Elementes seit den Einfällen der Türken in die Süd-Donauländer, namentlich
seit der Eroberung Serbien's ein ; denn seit dem fünfzehnten Jahrhundert zogen
') Nähere urkundliche Andeutungen hierüber folgen beim Kronlande Galizien.
I.
18
die Serben in mehreren Abtheilungen nach Ungern und fanden daselbst zu wieder-
holten Malen Aufnahme ; zuerst auf der Insel Csepel zu Räcz-Keve und St. Andrä
unter König Sigmund, dann unter König Albrecht zu Jenopolis (Boros-Jenö) und
im jetzigen Banate, endlich unter Mathias Corvinus, zu welcher Zeit Paul Kinisi
50.000 serbische Familien in Sirmien und im Banate ansiedelte. Während der
Regierung des Königs Sigmund erhielten auch die Slovaken eine Verstärkung durch
die böhmischen Brüder, welche sich damals, namentlich im Gömörer Komitate (im
Kishonter Bezirke) festsetzten. Unter Ferdinand I. kamen nach dem Falle von
Jaicza und Kostainicza zahlreiche kroatische Flüchtlinge nach Ungern, welche
im Szalader, Eisenburger, Wieselburger und Pressburger Komitate, dann in Oester-
reich (vorzüglich im Marchfelde) und in Mähren, in der zweiten Hälfte des sech-
zehnten Jahrhunderts, angesiedelt wurden, und seither gleichsam einen Archipel
von Sprachinseln zwischen den Nord- und Süd-Slaven der öster-
reichischen Monarchie bilden. Zur Zeit Leopold I. führte der Patriarch Arsenius
Csernovich bei 36.000 serbische (rascische) Familien nach Ungern, welche in den
früher angedeuteten Wohnsitzen der Serben angesiedelt wurden. — Unter Rudolph II.
und Ferdinand II. kamen Uskoken , d. i. Flüchtlinge, aus Bosnien über die Save und
Kulpa. Sie wurden im Uskoken-Bezirke und bei Zengg aufgenommen. Eine andere
Abtheilung der Bosnier, die sogenannten Wlachen, fanden an der Chasma (im
jetzigen Warasdiner Generalate) in den verödeten Gegenden Aufnahme. Diese sämmtlichen
serbischen, bosnischen und rascischen kriegerischen Stämme trugen nebst den Deutschen
zur Vertreibung der Türken aus Ungern wesentlich bei, und bildeten, militärisch
als G ranz er organisirt, bis in die neueste Zeit einen schützenden Gürtel gegen
den Erbfeind der Christen, sowie gegen Contrabande und Pest. Slavische, namentlich
slovakische Co lo nisten langten in Nieder-Ungern und im Banate auch im
vorigen Jahrhunderte an, nämlich unter Karl VI. (III.) Bulgaren zu Vinga (There-
siopel) im Jahre 173? und Slovaken, welche aus den oberen Komitaten 1714 nach
Csaba, dann nach Töt-Komlos, Szarvas und in zahlreiche Colonien um Pest und
Ofen verpflanzt wurden. Albaner — nach ihrem Anführer Clemens Clementiner
genannt — flüchteten auf österreichisches Gebiet (1737) und wurden in Hert-
k o w c z e und N i k i n c z e angesiedelt. Juden finden wir im österreichischen Staate
bereits seit dem neunten Jahrhunderte, zahlreicher und geldmächtiger aber seit dem
dreizehnten Jahrhunderte, als das grosse Judenprivilegium Friedrich des Streitbaren für
die österreichischen Juden auch in Polen und Ungern von den dortigen Königen für
ihre Länder ertheilt wurde. Unter Ludwig I. wurden die Juden zwar aus Ungern ver-
trieben, unter dem geldarmen Sigmund aber kehrten sie wieder. Das Toleranz-
Edict Kaiser Josepb's II. wies ihren Familien eine bestimmte Zahl von Wohnplätzen
an. In Ungern durften sie — die Bergstädte und die bezüglichen Komitate aus-
genommen — überall wohnen. Die Zigeuner endlich erschienen unter König
Sigmund im Jahre 1417 auf ungrischem Boden, und verbreiteten sich von da
bald über die Länder der österreichischen Monarchie , besonders zahlreich über
Siebenbürgen und Böhmen. Die Versuche Maria Theresien's und Joseph's , sie
19
durch Teste Ansiedlungen von ihrer nomadischen Lebensweise abzubringen und als
sogenannte Neubauern an feste Wohnplätze zu gewöhnen, blieben von vorüber-
gehender Wirkung.
Diesem historischen Ueber blicke wird sich zunächst in der allgemeinen
Ethnographie eine Uebersicbt der Völkerstämme der Monarchie, ihrer
Vert h eilung, Sprachgränzen und Inseln in ihrem Zusammenhange
und nationalen Zahlen Verhältnisse in allgemeinen Umrissen an-
reihen.
Die im allgemeinen Theile nur flüchtig skizzirten Grundlinien werden im be-
sonderen Theile durch die folgenden Andeutungen über die Geschichte der
Volksstämme und des Colonisationswesens in der österreichischen
Monarchie, und die Bildung der Sprachgränzen und Inseln in den
einzelnen Kronländern eine nähere Beleuchtung erhalten. — Auf dieser breite-
ren geschichtlichen Grundlage lassen sich sodann in jedem Kronlande die geographisch-
ethnographische Ansicht, die gegenwärtige Vertheilung der Stämme, sammt dem Laufe
der Sprachgränzen und der Lage der Spracheilande genauer nachweisen, durch de-
ren Darlegung, in Verbindung mit der statistischen Uebersicht am Schlüsse jedes
Kronlandes, sich das ethnographische Bild der österreichischen Monarchie in seinen
Hauptumrissen entwickeln wird.
21
B.
Allgemeine Ethnographie
oder
übersichtliche Beschreibung der Sprachgriiuzen und Sprachinseln
der österreichischen Monarchie
sammt
statistisch-ethnographischer Uebersicht aller Völkerstämme
des Kaiserstaates.
23
B.
Allgemeine Ethnographie.
§. 7.
Ueb erblick.
Die Länder der österreichischen Monarchie gehören vier Meeres- und Strom-
Gebieten an.
Der Hauptstrom, die königliche Donau mit ihren mächtigen Flussvasallen,
weiset diesem Staate seine Hauptrichtung als Ost-Reich an; die Elbe vermittelt
die Verbindung mit dem deutschen Meere oder der Nordsee, die Weichsel mit dem
baltischen oder der Ostsee; der Po sammt derEtschund anderen kleineren Alpen- und
Küsten-Flüssen im Venezianischen, in Friaul, Istrien und Dalmatien. strebt dem adria-
tischen Meere zu. Die Sudeten und Karpathen einerseits, welche im langen Zuge den
Norden und Osten umschlingen, anderseits die vielgliederigen Ketten der Alpen, welche
den Westen und Süden gleich natürlichen gigantischen Mauern beschützen und zusam-
menhalten, bilden das grosse mittlere Donau-Becken, den einstigen Boden eines
gewaltigen Binnenmeeres. Tirol und Siebenbürgen erheben sich in Gestalt zweier
natürlicher Bastionen im Westen -und Osten der Monarchie.
Dieser physischen Beschaffenheit der Ländermasse entspricht die Verkeilung ihrer
Bevölkerung. Die drei Hauptvölker Europa's: Deutsche. Slaven und Romanen,
vertheilen sich in den Gebirgsländern des Westens, Nordens, Südens und Ostens, während
der asiatische Volksstamm der Magyaren das Flachland der mittleren Donau bewohnt.
In Hauptmassen genommen, gehören die Nord-Abhänge der Alpen, dann die
Gebirgsstrecken des Böhmerwaldes, des Erz-. Riesen- und Sudeten-Gebirges den
Deutschen an, die auch in zahlreichen Inseln längs der Donau und an beiden Seiten
der Karpathen weit nach Osten sich ausdehnen; während die Süd-Abhänge der Alpen im
Südwesten von West- Romanen, im Südosten von Süd -Slaven (Slovenen, Kroa-
ten und Serben) bewohnt sind, und in den Gebieten der Sudeten und Karpathen die
Wohnstätten der Nor d-Slaven (Cechen, Mährer, Slovaken, Polen und Ruthenen). in
den östlichen Karpathen aber jene der Ost-Romanen (Walachen und Moldauer)
autgeschlagen sind, die Magyaren, gleich der zuletzt eingebrochenen Völkerfluth,
über die pannonische Ebene sich verbreiten, und die anderen kleineren Stämme der
Armenier, Juden, Zigeuner sich last allenthalben hin sporadisch verzweigen.
Nach dieser Gruppirung der Hauptmassen gestalten sich die Sprachgränzen
(welche hier der Kürze halber als gleichbedeutend mit den ethnographischen ange-
nommen werden) zwischen den verschiedenen Völkerstämmen.
I. Der deutsche Stamm gränzt mit den West-Romanen (Italienern, Ladinern
und Friaulern) , den westlichen Süd-Slaven (Slovenen), den Magyaren (und
24
v
Kroaten) und den Nord- Slaven (Cechen, Mährern und Slovaken) , wodurch eine
Sprachgränze gebildet wird, welche in mancherlei Windungen vom Orteies bis zur
Oppa , d. i. von Südwest gegen Nordost hinzieht. Getrennt hiervon erscheint in der
Ost-Hälfte des Reiches die Sprachgränze zwischen den Deutschen und den östli-
chen Süd- Slaven (den Serben), sowie zwischen den Deutschen und den Ost-
Romanen (Walachen).
II. Bei den vielgliederigen Stämmen der Slaven muss ihren Wohnsitzen nach zwi-
schen den Nord -Slaven und den Süd-Slaven unterschieden werden. Die Nord-
Slaven bilden eine zusammenhängende Masse, welche innerhalb des Reiches von den
Deutschen, Magyaren und Ost- Romanen (Walachen und Moldauern) umgeben
ist. Die Süd-Slaven breiten sich in langgestrecktem Zuge von den friaulischen
Gebirgen und der Gränze Albanien's längs der Südgränze des Reiches bis dorthin
aus, wo im äussersten Südosten die Donau aus Oesterreich austritt. Ihre Wohnsitze
sind begränzt von jenen der West-Romanen, der Deutschen, der Magyaren und
der Ost-Romanen (Walachen).
III. Die Romanen sind, gleichwie die Slaven, in zwei gänzlich von einander
getrennte Theile zu scheiden, die nichts als den ähnlichen Sprachlaut mit einander
gemein haben. Die West-Romanen, nämlich die Italiener mit den Neben-
stämmen der Friauler und Ladiner, nehmen in gedrängt zusammenhängender
Masse den Südwesten des Reiches bis zu den Quellengebieten der in das adriatische
Meer einmündenden Flüsse ein und sind innerhalb des Reiches von den Deutschen und
den Süd-Slaven begränzt. Die Ost-Romanen, d.i. die Walachen mit einer
kleinen Abtheilung von Mol dauern, halten fast die ganze Ostgränze des Reiches
vom Austritte der Donau bis zu jenem des Pruth's in der Bukowina besetzt und dehnen
sich weithin über Siebenbürgen, in die Ost-Hälfte von Ungern, nach dem Banate und
der Militärgränze aus. Sie werden begränzt von Süd-Slaven, Magyaren,
Deutschen und Nord-Slaven.
IV. Der magyarische Stamm schaart sich in mehr oder weniger compacter
Masse um die mittlere Donau und Theiss in Ungern und erstreckt sich, minder zusam-
menhängend, in Siebenbürgen bis zu den Wohnsitzen der Szekler an der südöstlichen
Gränze dieses Landes. Abgesehen von den vielen grösseren und kleineren Sprachinseln,
welche, wie in Ungern überhaupt, so insbesondere im magyarischen Landestheile vor-
handen sind, werden die Magyaren von den übrigen im Lande selbst ansässigen
Volksstämmen, nämlich von den Deutschen, den Nord-Slaven, den Ost-
Romanen und den Süd-Slaven umgeben.
V. Die kleineren Volksstämme, die Griechen, Albanesen, Arme-
nier und Zigeuner, kommen vereinzelt oder doch nur in kleinen Sprach-
inseln vor und verschwinden bei der Gesammtbetrachtung der Völkermassen Oester-
reich's. Dasselbe ist der Fall rücksichtlich der Juden, welche zwar, namentlich in
Galizien, Böhmen, Mähren und Ungern, sehr zahlreich sind, aber selten in grösserer
Zahl beisammen wohnen , und selbst dann öfters die Sprache des Volksstammes, unter
welchem sie ansässig sind, annehmen, meist aber sich der deutschen Sprache bedienen.
25
Ihre Wohnsitze können daher wohl statistisch, schwer aber ethnographisch auf der
Karte nachgewiesen werden.
Die eben angedeuteten Hauptumrisse der Nebeneinanderlagerung der Völker-
Gruppen Oesterreieh's geniigen jedoch nicht, um eine deutliche Einsicht in die viel-
verschlungene Richtung der mannigfachen Sprachgränzen zu gewähren , welchen
wir auf dem Boden des Kaiserstaates begegnen. Hierzu ist es erforderlich, jene
Volkergruppen, namentlich die slavischen und romanischen, in ihre einzelnen Glie-
derungen aufzulösen und die Begränzung der einzelnen Völkerstämme ersichtlich
zu machen.
Die Sprache bietet hierzu das geeignetste , obgleich nicht das einzige Mittel ;
denn es lässt sich auch dort, wo der Sprachunterschied in den Hintergrund tritt,
eine mehr oder weniger ausgesprochene Verschiedenheit der Volkscigenthümlich-
v
keit nachweisen, wie bei den Cechen, Mährern und Slovaken, bei den Serben und
Kroaten.
Man trennt demnach bei den Nord-Slaven den cechisehen Stamm von den Polen
v
und Ruth e nen , und unterscheidet in ersterem wieder die eigentlichen Cechen
von den Mährern und Slovaken. Bei den Süd-Slaven werden die Slovenen
(Krainer und Winden) von dem serbischen Stamme gesondert, in letzterem sind aber
wieder die Kroaten und Serben zu unterscheiden, welche, obgleich in der Sprache
nur unwesentlich von einander abweichend, dennoch seit einem Jahrtausende zwei
selbstständige Volksstämme bilden. Der grossen Aehnlichkeit der Sprache der Kroaten
mit jener der Serben halber wird jene die serbo-kroatische genannt und dadurch von
der sloveno -kroatischen unterschieden, welche in den Komitaten von Agram und
Varasdin und dem nördlichen Theile des Kreuzer und St. Georger Regiments-Bezirkes
gesprochen wird, slovenischen Ursprungs ist, aber seit dem Heraufdrängen der Kroaten
über die Kulpa und Save nach dem gegenwärtig von ihnen benannten Lande viele
kroatische Wörter und Ausdrucksweisen in sich aufgenommen hat und dadurch zur
Mischsprache geworden ist. Bei dem west-romanischen Stamme ist neben der ita-
lienischen noch die lad ini sehe und die friaulische Sprache, beide ältere
Schwestersprachen der italienischen mit vielen fremdartigen Beimischungen, anzu-
führen ; bei dem ost-romanischen Stamme aber ist neben der weit mehr verbreiteten
w alach i s che n die wenig davon abweichende moldauisch e, welche in der Bukowina
gesprochen wird, zu nennen. Bezüglich des deutschen und magyarischen Stammes
ist eine weitere besonders hervorzuhebende Unterabtheilung nicht erforderlich, da die
massenhafte deutsche Bevölkerung dem ober-deutschen Stamme angehört, und die
mit den Magyaren eingewanderten verwandten Stämme längst mit ihnen verschmolzen
sind. Eine weitere Sonderung aller dieser Stämme kömmt in der ausführlicheren ethno-
graphischen Darstellung jedes einzelnen Kronlandes zur Sprache.
Sohin lassen sich in der österreichischen Monarchie nachstehende 38 Sprach-
Gränzen zwischen den einzelnen Völkerstämmen , ihrem geographischen Zusammen-
hange möglichst folgend, nachweisen.
I. 4
26
§■ 8.
I. Deutsche Sprachgränzen in der österreichischen Monarchie.
Wenn von der deutschen Spraehgränze die Rede ist , muss vor Allem zwischen
der Verbreitung der deutsche n Sprach e und zwischen jener des deutschen
Volksstammes unterschieden werden.
Die deutsche Sprache ist jene des Kaiserhauses . der Central-Begierung und des
o-esammten Heerwesens; in den Kronländern nördlich vom adriatischen Meere und
vom italienisch-deutschen Alpenzuge durchdringt sie vielfach auch die nicht-deutschen
Lamlestheile , als die Sprache der öffentlichen Verwaltung und (grösstentheils) der
Rechtspflege, als die Vermittlerin des Verkehres und des Handels, als die Sprache,
in welcher vorzugsweise der höhere, mittlere (und zum Theile auch gleichzeitig mit
der Landessprache der Elementar-) Unterricht ertheilt wird, als die Sprache endlich
der allgemeinen Cultur, welche von den Gebildeten fast aller anderen Nationalitäten
verstanden und gesprochen wird.
Hier aber wird in ethnographischer Beziehung zunächst von der Verbreitung
des deutschen Volksstammes gehandelt, und die Spraehgränze desselben angegeben.
Der deutsche Volksstamm weiset 11 solche Gränzen auf 1 ) und hat sonach unter allen
Volksstämmen der österreichischen Monarchie die meisten Berührungspuncte mit
anderen.
§• 9.
1—3.) Die deutsch-italienische, d e utsch-ladinische und deutsch-
f r i a u 1 i s c h e Spraehgränze.
Die deutsch - westromanische oder deutsch - wälsche Spraeh-
gränze zerfällt in drei ethnographische Gliederungen:
1.) Die deutsch- italienische Spraehgränze. Mit dem sogenannten
Ende der Welt (bei Trafoi). den deutschen Wirthshäusern auf der Nord-Seite der
Stilfser Strasse und den Eisfeldern der Ortelcs-Spitze und des Sulden-Ferners, sowie
mit dem Ulten-Thale (Vallis Ultima) hat auch die deutsche Sprache ihre südliche
Gränzlinie erreicht, welche hier zugleich vom Orteies bis zum Gampen-Berg mit der
Gränze zwischen dem Brixner und Trienter Kreise zusammenfällt. Auf dem Süd-Ab-
hange des Gampen's streift die deutsche Sprache gegen das freundliche Nons-Thal (Val
di Noee) über, indem sie die Gemeinden Proves. Laurein (Lauregno) und San Feiice
(Senale) sammt mehreren Weilern umfasst. Nun wendet sich die deutsche Sprachlinie
wieder mit der Kreisgränze an der Wasserscheide zwischen dem Nons- und Etsch-
Thale nach Süden bis nach Salurn, indem die deutsche Sprache hier gleichsam
einen vielfach aufgelockerten Damm bildet, als dessen südlichster Eckstein gegen die
wälsche Fluth Salurn mit seinem Felsenschlosse erscheint, während am linken Etsch-
Ufer die italienische Bevölkerung bis gegen Botzen hinauf bereits familienweise in
die deutschen Orte gedrungen und Platten mit Kreitz und Gmünd am rechten
Ufer der Etsch ganz wälsch ist.
4 ) Die deutsch-serbische un:l deutsch-romanische Spraehgränze erscheinen bei 32) und 38).
27
Im weiteren Zuge nach Nordosten folgt die deutsch-italienische Sprachlinie der
mehrgedachten Kreisgränze bis zum Grödner Thale (Valle Gradena) ; nur mit den
Orten Altrei (Altariva) und Trodena biegt sie in den Trienter Kreis aus.
2.) Die deutsch-ladinische Sp ra ch gr änze. Im Grödner Thale bildet die
Felsenenge zwischen St. Peter und St. Ulrich den Pass zwischen deutscher und ladi-
nischer Zunge. Von diesem Puncto zieht sich die Sprachlinie an der Wasserscheide,
welche das Grödner und Abtei-Thal von dem Rienz- und Puster-Thale trennt, anfangs
in östlicher, dann in nordöstlicher Schwingung herum zur Quelle des Boito-Flüsschens.
Hierauf folgt die Fortsetzung der d e u t s c h - i t a 1 i e n i s c h e n S p r a c h g r ä n z e,
durch den Kamm der karnischen Alpen und die damit zusammenfallenden Gränzen der
Kronländer Tirol und Venedig bezeichnet, und zieht sich bis zu den Quellen der Piave,
an der dreifachen Gränzscheide zwischen Tirol, Kärnthen und Friaul. Dabei bildet Bu-
chenstein und das Ampezzo-Thal den Uebcrgang vom Ladinisehen zum Italienischen.
Das letzte Glied dieser Reihe,
3.) die deuts ch- friaul i sc he Sprachgränz e, folgt ebenfalls im Wesent-
lichen der Wasserscheide der karnischen Alpen und der Landesgränze von Kärnthen
und Friaul bis jenseits der Brücke, welche das deutsche Pontafel von dem wälschen
Ponteba scheidet. Nur mit dem deutsch-friaulischen Orte Timaii schreitet das deutsche
Element auf den südlichen Abhang der Alpen.
Hiermit sind wir zugleich am dreifachen Knotenpuncte der deutschen , romani-
schen (friaulischen) und slavischen (slovenischen) Zunge angelangt.
§• io.
4.) Die deu tsch-slovenische Sprachgränze.
Sie zieht sich durch drei Kronländer: durch Kärnthen, Steiermark und Ungern.
u) In Kärnthen. Sie beginnt nächst W T olfsbacb und geht in mannigfachen
Schlingungen durch Kärnthen, umfasst Malborghet, zieht zwischen iYIöderndorf und
Hermagor über die Gail, folgt der Wasserscheide zwischen der Gail und Drau, wo die
Felswände der Villacher Alpe (Dobrac) die natürliche Mauer des deutschen zusammen-
hängenden Sprachgebietes bis gegen die Mündung des Gail-Flusses bilden. Weiter
östlich sind Zauchen, Dellach, Moosburg, Nussberg, Galling, St. Donat, St. Seba-
stian, St. Gregor, Schinieddorf, Wölfnitz. Pustritz, Gönitz , Eis und Lavannind an
der Drau die markirenden Orte des rein deutschen Sprachgebietes. Doch ist im
Süden dieser Gränzlinie das ausgedehnte Gebiet von Thörl und Arnoldstein bis Win
diseh-Feistritz und Bärenthal , südwärts durchgehends bis an die Landesgränze rei-
chend, dann der Strich am Wörther See und um Klagenfurt mit den südlichen Aus-
buchtungen bis Hollenburg und bis Gupf, weiterhin die Umgegend von Völkermarkt
und Griffen bis hinauf nach Eberndorf, endlich ein bis Unter-Drauburg vorlaufender
Landstrich vorwiegend deutsch, so dass erst jenseits dieses Districtes das rein slo-
venische Gebiet beginnt.
6") Die deutscb-slovenische (windische) Sprachscheide in Steiermark folgt
(mit Ausnahme des rein slovenischen Ober-Kappel) der Gränze des Gratzer und Mar-
4 *
28
burger Kreises bis in die Nähe von Spielfeld. Sowie sie schon das gemischte Gebiet
von Gross-Walz bis Kranach und Ratsch einschloss, umfängt sie nun. weit südwärts
ausgreifend, ein ähnliches um Marburg bis Bergenthal und St. Nikolai, kehrt wieder
bis nahe an Spielfeld nach dem Norden zurück, und folgt abermals, ein gemischtes
Gebiet von dem rein slovenischen trennend, der bezeichneten Kreisgränze bis Rad-
kersburg, von wo sie (mit Ausnahme einer geringen Rückbeugung) mit der Landes-
Gränze gegen Ungern zusammenfällt.
c) Die deutsch-slovenische Gränze gelangt mit den Ortschaften Füchslinz und
Simmersdorf in das ungrische Komitat Eisenburg und geht nordöstlich über
Tauchen, Ober-Dressen und Neumarkt nach St. Gotthard, welches den Knotenpunct
des deutschen, slovenischen und magyarischen Sprachgebietes darstellt.
§. 11.
5. und ß.) Die deutsch-(serbo-) kroatische und deutsch-magyarische
S p r a c h g r ä n z e.
Die allgemeine Regel, dass die Magyaren soweit in Ungern reichen als die Ebene,
findet auch hier im Ganzen ihre Restätigung. Die Gebirgsstrecken und Hügelreihen
des Eisenburger und Oedenburger Komitates sind von den Deutschen (den sogenannten
Hienzen) J ) und von Kroaten besetzt, während mit dem Reginne der Fläche die magya-
rische Bevölkerung anfängt.
Die deutsch-magyarische Sprach g r ä n z e geht von St. Gotthard in nord-
östlicher Richtung über Ginisdorf und Luising an die Pinka und zieht an derselben
aufwärts bis oberhalb Schleining (Szalonak). doch so, dass die deutschen Orte Mo-
schendorf, Beled und Pernau, Petersdorf, Neumarkt in vier getrennten Zungen auf
das linke Ufer hinüberziehen.
Von Schleining wendet sich die Sprachscheide südöstlich nach Neu-Hodis und
Rechnitz, und kömmt, über das magyarisch-kroatisch-deutsche Poschendorf umbeugend,
in die Nähe des deutsch-magyarischen Guus, welchem noch das rein deutsche Schwa-
bendorf vorliegt. Von hier läuft sie in einer, nur durch eine starke Einbuchtung zwi-
schen Locsmand und Vejke unterbrochenen, nordöstlichen Richtung zum Neusiedler
See, welchen sie mit dem magyarisch-deutsch-kroatischen Homok erreicht.
Auf diesem Zuge gränzt aber das deutsche Sprach-Element keineswegs vorwiegend
an das magyarische, sondern ist an vier Stellen in Linien von beträchtlicher Länge
durch (serbo-) kroatische Inselgruppen von demselben getrennt. Diess ist nämlich der
Fall zwischen Moschendorf und Reled , zwischen Pernau und Neu-Hodis , zwischen
Schwabendorf und Locsmand, endlich zwischen Locsmand und Vejke, wo nur Ober- und
Mittel-Pullendorf eine magyarische Enclave bilden. Hierdurch entsteht eine deutsch-
(serbo-) kroatische, sowie eine magyarisch- (serbo-) kroatische Sprachgränze.
') Diese Reste bairisch- alemannisch- fränkischer Einwanderer aus der karolingischen Zeit bewahrten durch
den geographischen Zusammenhang mit Deutschland ihre Nationalität, zumal schon im fünfzehnten Jahr-
hunderte auch ein politischer Zusammenhang mit Oesterrcich sich herausbildete.
29
Der Neusiedler See ist , mit Ausnahme seiner südöstlichsten Ecke ganz vom
deutschen Sprachgebiete (der sogenannten Heidebauern) ') umgeben, dessen Abgränzung
gegen das magyarische sieh demnächst der Seheidelinie des Wieselburger Komitats
gegen das Oedenburger ansehliesst, und sofort der Ilabnitz bis unterhalb des magya-
risch-deutschen Lebeny (Leiden) folgt, in dessen Nähe sie die Rabnitz südwärts mit
der Ortschaft Szövenyhäza überschreitet. Von diesem Puncte an zieht sie nordwestlich
zur Donau, reicht mit dem Orte Galling in die Insel Schutt hinüber, bleibt ausser-
dem am rechten Ufer der Donau bis oberhalb Ragendorf, umgeht weiterhin die grosse
kroatische und kroatisch-deutsche Sprachinsel von Sarndorf bis Parendorf und Kitt-
see, und kehrt an die Donau unterhalb Pressburg zurück, welches sich abermals als
ein wichtiger Vereinigungspunct dreier Sprachlaute, des deutschen, magyarischen und
slovakischen, darstellt.
§. 12.
7 — 9.) Die de u tsch-slovakis che, deutsch -mährische und deutsch-cechische
Sprachgränze.
Die deutsch- nordsl avisch e Sprachgränze hat wieder mehrfache Glie-
derungen :
7.) Die deutsch-slovakische beginnt bei Pressburg, geht an der Donau auf-
wärts bis zur Mündung der March, an welcher Theben noch deutsch ist. Weiter nördlich
bildet die March bis in die Nähe von Drösing die natürliche Gränzscheide zwischen
deutscher und slovakischer Zunge, und zugleich zwischen Oesterreich und Ungern. Nächst
Drösing tritt die Sprachgränze vom March-Ufer zurück und läuft über Absdorf, Haus-
brunn, Bernhardsthal bis zur Thaya, von welcher sie nach Feldsberg zurückweicht,
um sofort an die Landesgränzc zwischen Oesterreich und Mähren zu gelangen , wäh-
rend Ringelsdorf, Hohenau, Rahensburg, Bischofwart von Slovaken, Ober- und Unter-
Themenau von slovakisirten Kroaten bewohnt sind.
8.) Die deutsch- (unter-) mährische Sprachlinie tritt zwischen Eis-
grub und Kostel in den Brünner Kreis ein. schlingt sich um die Rebenhügel von Saitz,
und zieht mit einer nördlichen Ausbuchtung bis Auspitz (Hustopec), welches schon
sprachlich gemischt ist, und Gurdau. Mit der Gränze des Brünner und ZnaimerKreises
wird auch die Schwarzawa und im weiteren Verfolge die Iglawa erreicht, an welcher
die Sprachscheide eine Strecke lang bleibt, dann aber an den gemischten Orten Pohr-
litz und Mohleis vorüber rasch nordwärts aufsteigt, mit einer östlichen Ausbeugung noch
das gleichfalls gemischte Selowitz umfängt, und sofort nordwestwärts über Woikowitz,
Latz und Prahlitz nach dem gemischten Kanitz gelangt. Von liier zieht sie in vorwie-
gend südwestlicher Richtung abwärts, tritt bei Lodenitz in den Znaimer Kreis über,
berührt Wolframitz , Lisnitz , Chlupitz, Gaiwitz und geht endlich an der Nordseite
von Znaim vorbei. Diese Stadt ist deutsch , und das deutsche Sprachgebiet umfasst
auch westlich von ihr einen namhaften Theil der Südhälfte des Kreises. Die Gränzlinie
') Meist Einwanderer aus Sehwaben in Anfange des sechzehnten Jahrhunderts herübergekommen.
30
läuft über Milleschitz, Frainersdorf, Schröfelsdorf, das gemischt-bevölkerte Vöttau mit
seinem Felsensehlosse, Dantsehowitz. Lospitz, Frauendorf und das gemischte Neuhof,
wo die mährische Thaya und zugleich die Gränze des Iglauer Kreises überschritten
wird. Innerhalb dieses Kreises hängt nur die südliche Ecke mit dem geschlossenen
Sprachgebiete der Deutschen Oesterreichs unmittelbar zusammen, so dass die Sprach-
scheide rasch über Urbantsch , Lipolz und Ober-Radischen an die mährisch-böhmische
Landesgränze gelangt.
§■ 13.
Fortsetzung.
9.) Die deutsch- cechische Sprach gränze tritt in den Budweiser Kreis
ein und streckt sich sofort zungenförmig bis an die Nordgränze desselben hinauf. Ueber
Kaltenbrunn, Mottaschlag, Wenkerschlag u. a. erreicht sie nämlich Neudeck, bleibt
eine Strecke lang an der Kreisgränze , und kehrt sodann über Motten und Ober-
Schlogles an die Landesgränze Böhmen's und des Erzherzogthumes Oesterreich unter
der Enns zurück. Doch umschliesst sie auch die Stadt Neuhaus, welche sammt der
Umgegend in ihrer Bevölkerung fast ganz cechisch ist, und das gemischte Heumath.
Der Landesgränze bis Tannenbruck (gemischt) folgend, umfängt die deutsch-cechische
Scheidelinie noch in Oesterreich einige gemischte Orte, namentlich Schwarzbach,
Finsterau, Brand, Gundschachen, Witschkoberg, und tritt mit Julienheim (gemischt)
wieder in den Budweiser Kreis ein. Johannesruhe, Häusles , Mairitz, Gross-Gallein,
Kaplitz, Unter-Plandles, Füsselhof sind die markirenden Orte bis zur Moldau, welche
bei dem vorwiegend deutschen Krumau überschritten wird. Von Krumau erhebt sich
die Sprachlinie über den Weichsel- und Schöninger-Berg nach Mehlhütten, Jankau
und Roschowitz , überschreitet die Gränze des Piseker Kreises mit dem gemischten
Gebiete von Netolic und Elhenic, und kehrt nochmals für kurze Zeit an dieselbe zurück.
Jenseits des Hohen-Lisl-Berges zieht sie nach Frauenthal und kömmt überPracha-
titz (gemischt) und Stadlern zum Kubany- (Baubin-) Berge, von wo an Scheiben,
Winterberg, das aber gemischt ist, Modlenitz den weiteren Verlauf bezeichnen. Die
cechischen Orte Zdikau und Paseken umgehend, schlingt sich die Sprachscheide um
die gemischten Gemeinden Kaltenbach und Stachau, gelangt über Nitzau und Zosum
bis in die Nähe des (cechischen) Schüttenhofen, überschreitet hier die Wottawa, und
erreicht über Nusserau. Chumo und die gemischten Orte Ruvna und Celetic die Gränze
des Pilsner Kreises, innerhalb dessen sie über Gesen, Birkau (gemischt) und Krotiv
nach Petrowitz an die Angel läuft.
Wenn sich das deutsche Sprach-Element schon von dem Quellengebiete der Moldau
an fast nur auf den Böhmerwald beschränkte , so tritt es nun noch stärker zurück, so
dass seine Gränze nach Ueberschreitung der Angel der Reichsgränze bis auf beiläufig
eine Meile nahe kömmt, und nochmals nach der Ausbuchtung gegen (das cechische)
Neugedein fast hart an derselben hinläuft, so dass der Saum nicht mehr als eine halbe
Stunde beträgt und nur zwei kleine deutsche Orte das cechische Gebiet von Baiern
trennen. Indem sie aber zwischen dem deutschen Althütten und dem cechischen Posikau
31
ihre bisherige nordwestliche Richtung aufgibt und nach Nordosten umbiegt, beginnt
jene Seite des Sprachiges, wo das deutsche Element am weitesten, bis auf 10 — 15
Meilen, in das Innere Böhmen's selbst eintritt.
Tannowa . Wayrowa (abgesehen von dem vorliegenden gemischten Bezirke von
Trebnie, Nahosie, Privosten und Blisova), Bischof-Teinitz , die gemischten Orte
Stankau, Sehekarzen und Honosic, endlich Holleischen, Amplatz, Dobfan, Hrobschitz,
Lititz bezeichnen jenen Zug bis Pilsen, welches wieder gemischt ist. Nach einer Rück-
beugung bis Nurschau und einer Ausbuchtung zu den gemischten Orten Malesitz und
Kottiken. läuft die Sprachgränze fast gerade nordwärts über Wscherau , Kuniowitz,
Spankau nach der Gränze des Egerer Kreises, welche jedoch nur von dem gemischten
Orte Manetin berührt wird, indem die Scheidelinie sofort ostwärts über Voitles nach
der Gränze des Saazer Kreises umbeugt.
Von Hochlieben über Deslaven , Yaclavi , Poschoblik . Kolleschowitz trennt die
Gränze des letzteren gegen den Pilsner und Prager auch Deutsche und Cechen; nur
das gemischte Krekovic reicht in den Pilsner hinein. Wetzlau und die gemischten Orte
Johannesthal, Konowa und Welhoten gehören dem Prager Kreise an, worauf die Sprach-
scheide in den Saazer Kreis seihst eintritt, über Netschenitz, Hofan, Praschin, Lippenz
nach Priesen an der Eger läuft und jenseits derselben am Saume des Mittelgebirges
über Hradek , das gemischte Rannai, Minnichhof und Schelkowitz an die Gränze des
Leitmeritzer Kreises zieht.
Denselben durchschneidet sie über Merskles, die gemischten Orte Dlaskovic und
Yrbiean, stets dem Gebirgszuge sich anschliessend, geht oberhalb Leitmeritz über die
Elbe, und begleitet die rechte Thalseite dieses Flusses theils unmittelbar, theils durch
kleine cechische Landstrecken, wie Branken und Wegstadtl, davon getrennt, bis Liboch.
Die Nordgränze des Prager Kreises gegen den Leitmeritzer und Bunzlauer wird bis
diesseits Bai auch zur Sprachscheide. Hier tritt die ethnographische Gränze in den
letztgenannten Kreis ein, erreicht Wisko, stützt sich sofort an die Bösig-Berge und den
Bolls-Berg, und schreitet in nordöstlichen Schlingungen über Nieder-Grupai, Prositsch-
ka, Nahlau, Kessel, bis Drausendorf fort, von wo sie entlang des Plateau's, welches das
Lausitzer-Gebirge mit dem Iser-Gebirge verbindet, über Hlubokej und Jährlich nach
Liebenau wieder südwärts geht, um sodann neuerdings in die frühere Richtung einzu-
lenken und über Kopein, Gistey und das gemischte Beiditz, an dem Knotenpunete des
Iser- und Biesen-Gebirges zum zweiten Male sehr nahe an dieBeichsgränze zu kommen.
Nun bietet das Biesen-Gebirge einen mächtigen Hintergrund für das in den Jiciner
und Königgrätzer Kreis vordringende deutsche Sprach-Element. Bochlitz, VVitkowitz.
Schreibendorf, Huttendorf und nach einer starken Rückbeugung wieder Nedai-, Stikau,
Bilai (gemischt), Klebsch, Nieder-Emaus (gemischt), Silberleut, Dubenec (gemischt)
bezeichnen den südöstlich niedersteigenden, Hefmanitz, Haaz (gemischt), Komarov,
Baatsch , Alt-Sedlowitz den nordöstlich wieder aufsteigenden Zug der Sprachgränze.
Endlich scheiden die Ausläufer des böhmischen Sandstein -Gebirges das deutsche
Gebiet im Nordosten des Königgrätzer Kreises längs der Linie über Chliwitz, Ober-
Drcvic, Löschau, Hutberg. Weckersdorf und Kaltwasser von dem cechischen ab.
32
Bei Kaltwasser geht die deutsche Sprachlinie auf preussisches Gebiet über, und
betritt erst bei Giesshübel wieder den böhmischen Boden, wo sie durch die hohe Mense
und die böhmischen Kämme einen festen Haltpunet gewinnt. Markirende Orte sind:
Polom, Schediwi, Michowi (gemischt), Benatek, Bilaj, Julienthal, Niederdorf, Cihak,
Neudörfl und, schon im Chrudimer Kreise, Vorlicka und (das gemischte) Bieders-
dorf, wo die Sprachgränzc nach Mähren zurückkehrt.
Fortsetzung.
Nun beginnt die deutsch- (ober-) mährische Gränze. Schildberg bildet
den Punct, von welchem sich die Scheidelinie wieder über Bukowitz nach Dorf Nikles
hinauf windet, um hier die March zu überschreiten und längs wenig bedeutender Höben
über Hermesdorf, Schönberg, Nieder-Ulischen nach Bohle hinabzusteigen. Das cechi-
sche Schönwald umfangend, nimmt der Gränzzug, nach einer bis Aussee und zu dem
gemischten Littau reichenden Ausbiegung , von Mährisch-Neustadt an im Ganzen eine
südöstliche Bichtung, berührt Augezd, geht im Süden Sternberg's vorbei und kömmt
längs der Berge im Osten von Olmütz , an deren Fusse meist sprachlich gemischte
Orte lagern, bis Gross-Wisternitz. Das Oder-Gebirge führt aus dem Olmützer in den
Neutitscheiner Kreis , wo über Koslau , Sehlog , Mittelwald , Pinkendorf erreicht
wird. Hier öffnet sich gleichsam eine schmale Bucht nach Norden , deren Saum über
Lindenau und Bernhau nach dem gemischten Glockersdorf (in Schlesien) aufwärts und
wieder bis nach Neudeck, Kunzendorf und Litschel nächst der Becva abwärts zieht.
Ein zweiter derartiger Einschnitt wird durch die cechischen Orte zwischen Daub und
Neutitschein gebildet, in dessen Nähe Seitendorf und Senftleben die südöstlichsten
Puncte des deutschen Sprachgebietes in Nord-Mähren darstellen. In einigen Schwin-
gungen läuft die Scheidelinie endlich über Gurtendorf und Bosenthal bis zur schle-
sischen Gränze.
Die deutsch-mährische Sprachgränzc in Schlesien zieht anfangs
längs der Landesgränze hin , wendet sich aber sodann nordöstlich über Stiebing nach
(dem gemischten) Königsberg, von hier westlich nach dem gemischten Bezirke von
Karlovic und Neuhof, und wieder südöstlich an die mährische Gränze (nächst Fulnek).
Nachdem die Sprachscheide mit Deutsch-Markersdorf nach Schlesien zurückgekehrt
ist, läuft sie nordostwärts über Hirschdorf. Lippin und Berghof (das gemischte Gebiet
um Batkau und Meltsch umschliessend) und wieder nordwärts über Mladecko, Zattig,
Gross-Herlitz bis zum gemischten Lodnitz und zum rein deutschen Skrochowitz bei
Lobenstein an der Oppa, wo sie an der Beichsgränze endet.
§. 15.
Deutsche Sprachinseln im Süden der deutsch-wälsch en Sprach gränze.
Im Süden dieser Gränze sind vier deutsche Inselgruppen vorhanden, welche in
früheren Jahrhunderten weit ausgebreiteter waren und zum Theile im Zusammen-
hange mit dem deutschen Sprachgebiete standen.
33
«) Die deutsche Gruppe der (spottweise sogenannten) Moccheni im Trienter
Kreise besteht nur mehr aus den Gemeinden Fiorozza (Florutsch) , Frassilongo,
Palü und Roveda (an der Fersina), dann jenseits des Hochleiten aus den Gemeinden
S. Sebastian und Luserna '). Diese Gruppe bildet den Uebergang zu den
b) Sette comuni (sieben Kameiin) auf dem Plateau zwischen der Brenta und
dem Astico in der Provinz Vicenza — Rozzo. Roano, Asiago, Gallio, Fozza, Enego,
Lusiana — theils Nachkommen von Auswanderern aus dem ehemals deutschen Val
Sugana, theils Reste weitverbreiteter deutscher Ansiedlungen des eilften bis drei-
zehnten Jahrhundertes. Doch hört man in diesen Gemeinden nur noch thcilweise
deutsche Laute; in Enego und Lusiana wird seit etwa zwei Jahrhunderten die deutsche
Sprache nicht mehr geredet.
c) Die tredici comuni in der Provinz Verona, ostwärts der Etsch, gleich den
sette comuni irrig für cimbrische Niederlassungen geltend, ebenfalls ein Gemisch von
Deutsch-Tirolern mit anderen Stammverwandten in sich schliessend, haben nur mehr
die zwei Orte Ghiazza und Campo Fontana als kümmerliche Reste deutscher Zunge
aufzuweisen.
d) Endlich linden sich die deutschen Inseln Sauris in Friaul und Sappada
im Bellunesischen : die Sauraner sind Reste alter deutscher Bevölkerung Friaul's, die
Sappadiner Ansiedler aus Villgraten in Tirol.
§. 16.
Deutsche Sprachinseln im Süden der deutsch-slovenischen Sprach g r ä n z e.
ä) Gleich beim westlichen Beginne dieser Gränze bilden die Orte Raibl , Tarvis.
Flitschl, Ober-Greuth und Goggau in Kärnthen, dann Weissenfeis in Kr ain eine
zusammenhängende ansehnliche deutsche Sprachgruppe.
b) Ueberhaupt hört man in den meisten grösseren slovenischen Orten
in Kärnthen (Kappcl, Bleiburg sammt Umgegend u. v. a.) und Süd- St eiermark
(Schönstein. Windiseh-Feistritz , Pulsgau, Pettau, Friedau, Gonobitz, Cilli, Tülfer.
Windisch-Landsberg , Rann u. a. m.) und selbst zum Theile in Kr ain (Lak, Stein,
Laibach. Gurkfeld) mehr oder minder auch deutsche Laute bei gemischter Bevölkerung,
und in der Grafschaft Görz hat die. Gemeinde Deutsch-Ruth von Tiroler Abkunft
noch ihre deutsche Sprache bewahrt, sowie auch die deutsche Bevölkerung der
Hauptstadt Görz über ein Achttheil der Einwohner beträgt.
c) Die grösste deutsche Sprachinsel im Süden der deutsch-slovenischen Sprach-
Gränze bildet aber das sogenannte Gottscheer Ländchen, wo man 34 rein deutsche
und mehrere gemischte (deutsch-slovenische) Orte zählt. Dasselbe nimmt nach der
gegenwärtigen politischen Eintheilung den Gottscheer Bezirk und einige Parzellen der
anstossenden Bezirke ein.
d) Unbedeutend sind die slovenisch-deutschen Orte Kaltenbrunn und Oisnitz im
Eisenburger Komitate.
') Einzelne deutsche Weiler und mehrere Orle. die noch vor Kurzem deutsch waren, werden hei der
besonderu Beschreibung der Sprachgrenze im Lande Tirol genannt werden.
I. 5
34
§. 17.
Deutsche Sprachinseln jenseits der deutsch-magyarischen und deutsch-
s 1 o v a k i s c li e n Sprachgränze in Ungern, in der W o j \v o d s c h a f t und im B a na t e ,
in Kroatien, Slavonien, der Mili tärg ranz e und in Siebenbürgen.
Bei diesem Ueberblicke können wir nicht in die specielle Aufzählung aller deut-
sehen Orte eingehen, sondern geben die Hauptgruppen der zahlreichen grösseren
und kleineren deutsehen Sprach ei lande an '), und fügen die allgemeine Be-
merkung bei, dass die Entwicklungsgeschichte der ehemals ungrischen Länder seit
dem eilften Jahrhunderte überdiess die Verbreitung der Deutschen in die meisten
grösseren Orte mit sich brachte, wo sie freilich nur theilweise ihre Nationalität bewah-
ren konnten.
Auch hier gilt (mit Ausnahme der Wojwodsehaft) die Begeh dass die Deutsehen,
selbst in dem pannonischen Theile (Ungern am rechten Donau-Ufer), die Gebirgs- und
Hügelgegenden bewohnen, während die Magyaren die fruchtbaren Ebenen besitzen.
a) Deutsche Inselgruppe im pannonischen Gebirge. Als erste deutsche
Inselgruppe nennen wir die deutschen Ortschaften, die an den Basaltgebirgen des
Plattensee's in den zum Theile durch deutsche Aexte gelichteten Wildnissen des Bäko-
nyer Waldes im alten Pannonien sich ausbreiten und einen mächtigen Verbindungszug
von der deutschen Sprachgränze zu der nächstfolgenden Inselgruppe bilden. Die
deutschen Bewohner dieser Gruppe bewahren, gleich jenen der nächstfolgenden Sprach-
inseln, bei verschiedener Mischung den vorwiegend schwäbischen Charakter in ihrer
Aussprache und werden insgemein „Schwaben" genannt, wenn sie auch ungrische
Kleidung tragen und der magyarischen Sprache mächtig sind. Sie bewohnen haupt-
sächlich ein grösseres in sich zusammenhängendes, nur strichweise stark mit Magyaren
gemischtes Gebiet, welches in der Veszprimer Gespanschaft liegt, von Peterd an der
Gränze des Baaber bis nach Vöröstö und Hidegküt an der Gränze des Somogyer Ko-
mitates reicht und nach Westen. Süden und Osten noch von zahlreichen deutschen und
gemischten Orten umsäumt wird.
Ein zweites solches Gebiet im Vertes-Gebirge steht mit dem deutschen Eilande
von Ofen in unmittelbarem Zusammenhange.
6) Deutsche Inselgruppen an der Mittel-Donau. Der erste Haupttheil
derselben, im Graner Komitate. beginnt mit dem magyarisch-deutschen Puszta Billeg
und Dotis, tritt mit dem rein deutschen Süttö an die Donau, und folgt derselben bis
unterhalb des deutsch-magyarischen Täth, worauf er noch südwärts des Stromes die rein
deutschen Orte Dorog, Csolnok und Leänyvär umfasst.
St. György, die Vissegrader und die Waitzner gemischte Insel bilden den Ueber-
gang nach Ofen, dessen Bevölkerung (mit Ausnahme der Baizenstadt) zu mehr als drei
Viertheilen deutscher Abkunft ist; auch in Pest erscheint der Zahl nach das deutsche
') Keines derselben reicht in die Zeiten der arpadischen Herzoge zurück, obwohl auch die zahlreichen
Kriegsgefangenen Deutschen jener Periode gewiss nicht ohne bedeutende Einwirkung auf das Land
blichen.
35
Element im Bürgerstande vorherrschend. Dieser zweite Bestandteil der Donau-Gruppe
nimmt mit dem Piliser Gebirge fast die ganze westwärts der Donau gelegene Seite
des Pest-Piliser Komitates ein. geht von dem weinreiehen Promontorium und Teteny
auch auf die wildreiche Insel Csepel, sowie auf das linke Donau-Ufer zu dem volk-
reichen schwäbischen Markte Soroksär und den Dörfern Haraszti und Taksony üher.
Durch eine Reihe gemischter Ortschaften steht er mit der Osthälfte der pannonischen
Gruppe in Verbindung, welche einen beträchtlichen Theil der Graner und Stuhlweis-
senburger Gespanscbaft erfüllt und westwärts bis zu dem deutsch-magyarischen Acs-
Teszer im Veszprimer Komitate reicht. Vereinzelt ziehen sich die theils mit Magyaren
und Slovaken gemengten, theils rein deutschen Sprachinseln Lovas-Bereny. Nadap.
Märtonväsär. Adony. Puszta Jenö und Herczegfalva auch durch den Süden des Stubl-
weissenhurger Komitates. Gleicher Art sind die kleinen Inseln, welche sich der Buda-
Pester Gruppe ostwärts anreihen, namentlich Ikläd und Aszod, Csömör, Keresztür,
Veeses u. s. f.
Die bedeutendste Sprachinsel dieser Gruppe beginnt mit dem magyarisch-
deutschen Simontornya und dem rein deutschen Nemet-Ker an der Nordgränze des
Tolnaer Komitates und dehnt sich längs der Donau durch die Gespanschaften Tolna
und Baranya, so dass die Deutschen strichweise mit Magyaren und Serben gemengt
auftreten , bis zu den gemischten Orten Beratend . Ivan . Bän und Bodolya aus.
Nach kurzer Unterbrechung durch einen schmalen Streifen rein serbischen Sprach-
gebietes schliesst sich mit St. Istvän und dem magyarisch-deutschen Karancs wieder
eine deutsche Insel an, welche mit serbischer und einiger magyarischer Beimengung
bis Euoenidorf an der Drau . und selbst über den Strom nach Essek und seiner
(westlichen und östlichen) Umgebung reicht. Tolna (mit Meös) und Vörösmart bilden
deutseh-mao'yarisehe Vorlagen dieser dritten Abtheiluno- nach Osten hin.
Aus der Baranya erstreckt sich das erwähnte grosse deutsche Eiland westwärts
mit einer Reihe deutscher und magyarisch-deutscher (auch einiger deutsch-serbischer)
Ortschaften ununterbrochen bis Klein-Lak, Simonfa und Härsägy in der Somogyer
Gespanschaft, während es sich noch nordwestwärts mit einer grösseren (von Puszta
Szemes und Puszta Petend über Miklosi und Häcs bis Büssü und Poläny. mit Magyaren
und einigen Serben gemischt) und mehreren kleineren abgerissenen Inseln bis an das
südliche Gestade des Plattensee's fortsetzt. Vereinzelt ziehen mit deutscher Bevölke-
rung gemengte Orte durch den Westen der Baranya. das Somogyer und Szalader Ko-
mitat bis Gross- Kanisa und Szepetnek (nebst dem rein deutschen Petri) an der
magyarisch-slovenokroatischen Sprachgränze hin.
Auch am linken Ufer der Donau findet sich eine geringe Anzahl kleiner deutscher
und deutsch-magyarischer Sprachinseln im Pest-Solter Komitate von Berczel nächst
Irsa angefangen bis Hajos und Nädudvär an der Gränze der Baeka.
c) Deutsche Inselgruppe in der Baeka (dem Zomborer und fast dem
ganzen Neusatzer Kreise der serbischen Wojwodschaft). Das deutsche Sprachgebiet be-
ginnt im Nordwesten der Baeka mit dem magyarisch-deutschen Istvänmegye und dem
v
deutsch-serbischen Cavolj und reicht am linken Ufer der Donau in den mannigfaltigsten
5*
36
Windungen der Begränzung, über Vasküt, Kolut, Apatin, Bukin u. a. bis hinab zu dem
deutsch-serbischen Alt-Palanka (gegenüber von Illok) und dem rein deutsehen Ceb.
Die Deutsehen leben in diesem Gebiete theils für sieh allein, theils mit Magyaren und
Serben gemischt. Erst nach einiger Unterbrechung beginnt an der Donau ein anderes
deutsehes Gebiet mit dein rein deutschen Neu-Futak. dem serbiseh-deutsehen Alt-Futakund
dem serbisch-deutseh-magyarisehcn Neusatz, steht aber nordwärts durch das rein
deutsche Jarek und das serbisch-deutsch-magyarische Land von Neusatz bis Alt-Ker
mit der früher bezeichneten, bis Klein-Ker reichenden Gruppe in unmittelbarem Zu-
sammenhange. Vereinzelt liegt im Zomborer Kreise das serbisch-deutsche Sändor ').
d) Die deutschen Gruppen im Banate. Die Westhälfte des Banates (der
Temesvärer und Gross-Beekereker Kreis) ist von der Maros bis zur Temes vorwiegend
deutsch, während das deutsche Element nur in grösseren und kleineren abgerissenen
Parzellen die Temes überschreitet. Dasselbe nimmt in dem erstbezeichneten Gebiete
von Deutsch-Csanäd, Perjämos und Deutsch-St. Peter, dem romanisch-deutschen
Monostur, den rein deutschen Orten Zaderlak, Neu-Arad 2 ), Engelsbrunn, Schön-
dorf, Traunau, Zabran und dem romanisch-deutsch-magyarischen Lippa an , mit
mancherlei Ein- und Ausbuchtungen den Raum über Gross-Kikinda. Hatzfeld und
Temesvär bis zu den Orten Csösztelek an der Bega, Ujvär noch jenseits der-
selben und Neu-Pecs an der Temes ein. Doch ist innerhalb dieser Gränzen auch
das magyarische, serbische . romanische und bulgarische Element dem deutschen
zugesellt. Im Süden des Bega-Canals dehnt sich eine zusammenhängende ge-
mischte und rein deutsche Gruppe von den deutschen und deutsch-serbischen Orten
Johannisfeld, Pardäny, St. György und Kiek und der serbisch-deutsch-magyarischen
Umsrebuns: von Gross-Beckcrek bis zu dem romanisch- deutschen Ecska (nordöstlich
von Perlas), den rein deutschen Orten Ernstdorf und Szecsän an der Temes, dem
slovakisch-deutschen Hajdusica am Canale von Alibunar, dem rein deutschen Zichy-
dorf und Moravica aus. Nordöstlich von ihr liegt eine kleine vorherrschend deutsche
um Detta und Obsenica, eine grössere gemischte um Cakova und Vojteg, weiterhin eine
vorwiegend deutsche um Nitzkidorf. Buziasch und Daruvar. südwestlich eine eben
solche um Klein-Schemlak, Clocodia und Gross-Zam. Vereinzelt linden sich im Temes-
värer Kreise noch die gemischten Orte Bfestovac und Rekasch, und die rein deutschen
Lieblinp-, Moritzfeld und Cudrinz. endlich das serbisch-deutsche Vcrsee. Im Luooser
Kreise sind vorzüglich bemerkenswerth: die rein deutschen Orte Ebendorf. Werk und
Neudörfel, die deutsch-romanisch-magyarischen Deutseh-Faget und Romanisch-Lugos.
') Auch in den sirmischen Bezirken des Neusatzer Kreises linden sich , nebst kleineren mit deutscher Bevöl-
kerung gemischten Puncten, das serbisch-deutsche Bunia, die gleichartige grössere Gruppe von India und
Putince, die serbisch-deutschen Orle Csälma und Bänostor und das serbisch-deutsch-magyarische Erdevik.
2 ) Von Neu-Arad aus steht diese deutsche Gruppe mit einer theils deutschen, theils deutsch-magyarisch-
romanischen und serbischen im Arader Komitate in Verbindung, die sich nordwärts bis nach Elek zieht.
Die Banaler Gruppe hängt auch von Perjämos aus mit dein romanisch-deutschen Szemlak und von Lippa
aus mit dem romanisch-magyarisch-deutseh-slovakischen Radna und dem rein deutschen Neu-Paulis zu-
sammen. Vereinzelt liegen das deutsch-slovakisch-niagyarisch-romanische Mezö-Hegyes und das romanisch-
deutsche Tornya, die deutsche Puszla Gross-Kamaras , das magyarisch -romanisch -deutsche Gyula und
das slovakisch- deutsch -magyarische Mezb-Bereny im Bekes-Csanäder Komitate.
37
v
die romanisch-deutschen Deuts ch-Gladna, Zidovin, Deutsch-Bokschan, Dognaeka,
Deutsch-Reschitza, Franzdorf, Oraviza, Deutsch-Saska und Neu-Moldova, das deutsch-
bulgarisch-romanische Königsgnad. das deutsch-cechische Steierdorf und das roma-
nisch-cechisch-deutsehe Deutsch-Ciklova.
e) In Kroatien haben Agram und Varasdin eine geringe Beimischung von
Deutschen (meist aus dem Gewerbe- und Handelsstande); stärker sind dieselben in
v
Tschakathurn (Cakovce) und Tragostan neben Kroaten und Magyaren vertreten.
In Slavonien ist die Oberstadt von Essek zum Theile von Magyaren und
Deutschen, die Unterstadt von Serben bewohnt, in der Umgebung Sarvas, Kravica,
Josephsdorf abschliessend , Retfalu und Petrovac gemischt deutsch. Auch Vukovar
ist deutsch-serbisch, und grössere Inseln theils rein deutscher, theils mit Deutschen
gemischter Bevölkerung ziehen sich durch das ganze Land, namentlich: St. Lukac, der
Strich von Rezovac über Theresienfeld und Antunovac bis Ladislav, Vaska und Cabuna,
Rodosovac, Zvecevo, Ober-Mihaljevci, Tekic mit Tominovac u. a.. Kula mit Porec und
Ciglenik, um Buk u. s.w. im Pozeganer; Veliskovce. der Strich von Jarmina bisCeric,
Berak mit Tompojevce, Sotin u. s. f. im Esseker Komitate.
f) In der kroatisch-slavonischen Militärgränze bilden die Deutschen
nur in den Festungen Brod und Peterwardein, dann in Bellovar, Sisek, Zengg, Mitrovic.
Semlin und Neu-Banovce einen namhaften Theil der Bevölkerung; abschliessend
wohnen sie in Neudorf nächst Vinkovce und in Neu-Pazua.
In der serbisch-banatischen Militärgränze ist vor Allem der sogenannte
deutsch-banater Regiments-Bezirk zu nennen, wo Deutsche mit Serben, Romanen und
Magyaren längs der Donau von Alt-Borca (gegenüber von Semlin) bis Kubin wohnen,
und sich nordwärts bis Glogon ausdehnen, während in ähnlicher Mischung auch Opova,
Zrepaja, Perlas und Usdin deutsche Bevölkerung enthalten, und Franzfeld eine rein
deutsche Colonie bildet.
Im Titeler Bataillons-Bezirk linden sich Deutsche zu Titel und Kac; im illyrisch-
banater Regimente zu Weisskirchen. Mramorak. Karlsdorf; im romanen-banater Regi-
mente zu Alt-Karansebes, Ferdinandsberg, Ruskberg. Marga- Warna, Mehadia, dann
für sich allein wohnend in den Colonien Neu-Karansebes. Lindenfeld, Wolfsberg, Wei-
denthal, Alt-Sadova.
§• 18.
Fortsetzung.
Die meisten der bisher genannten deutschen Inseln stammen aus dem achtzehnten
und neunzehnten Jahrhunderte her. Wir kommen aber nun zu den im nördlichen
Ungern und an den Karpathen liegenden deutschen Colonien, welche grösstentheils
aus früheren Jahrhunderten ihren Ursprung herleiten.
Wir theilen dieselben in folgende Gruppen:
g) Die deutsche Gruppe der Bergwerks-Colonisten in Ungern. Dazu
gehören alle . welche des Bergbaues wegen nach Ungern berufen wurden oder dahin
wanderten, und meist vom ober-deutschen (Sudeten-) Stamme sind (Teutonici), daher
38
nicht nur 1. die zerstreuten Deutsehen in den Bergstädten, besonders Kremnitz
und Neusold, sondern auch 2. die sogenannten Krikehayer und Deutsch-Bronner (an
den Gränzen des Neutraer, Barser und Arva-Thuroczcr Komitates zwei grössere
geschlossene Gebiete einnehmend . denen noch südwärts die kleine Sprachinsel um
Hochwiesen vorliegt); 3. die Deutsch-Pilsener (in einer Ortschaft des Honther Komi-
tates nächst der Eipel): 4. die Gründner im südlichen Tbeile der Zips (in Schwedler,
Einsiedel. Altwasser, Huta. Schmölnitz und Stoss. wozu noch die deutsch-slovakischen
Orte Wagendrissel und Göllnitz und das deutscb-rutbenische Prakendorf kommen)
und die mit ibnen im unmittelbaren Zusammenhange stehenden Metzenseifer (mit den
slovakisch-deutscben Orten Zlata Idka und Reka) in Abaüj-Torna ').
h) Die Zips er Sachsen (Saxones) vom nieder-deutschen Stamme, in dem
oberen Theile der Zips in den sogenannten 16 Zipser Städten am Poprad von Deut-
schendorf (Poprad) bis Pudlein und von dem slovakisch-deutschen Leutsehau im Süd-
osten bis an die Tatra, sowie in den rein deutschen Orten Kniesen und Hobgarten am
weiteren Laufe des Poprad und in Majerka. endlich in den slovakisch-deutschen Orten
Neudorf (Iglö). Eisenbach. Kirchdrauf, Wallendorf und Krompach an und nächst
dem Hernäd, Altendorf am Dunajec.
i) Die Deutschen in Siebenbürgen zerfallen geographisch in drei Haupt-
gruppen:
1. Die Deutschen auf dem Königsboden (in dem sogenannten eigentlichen
Sachsenlande, dem Hermannstädter Kreise), den sie (mit Schönau an der kleinen und
Donnersmarkt an der grossen Kokel selbst in den Karlsburger Kreis reichend) von
Seiden . Langenthai . Schölten . Haschagen . Klein-Scheuern und Gross-Aue an im
grössten Theile seiner Ausdehnung nordwärts der Aluta theils mit Romanen gemengt,
theils ungemischt einnehmen , in gleicher Weise sich über den Repser Bezirk des
Kronstädter Kreises ausdehnen und bis Streitdorf an der grossen Homora reichen,
während noch südlich davon die deutsch-romanische Insel Kerz. nordwärts die roma-
nisch-deutsche Insel Michelsdorf im Karlsburger, westwärts die romanisch-deutsch-
magyarische Sprachinsel Broos (Szäszväros), die romanisch-deutschen Inseln Romosz
und Eisenhammer im Brooser Kreise liegen und eine ausgedehnte der letzteren Art im
Westen des Hermannstädter Kreises von Sächsisch-Pian über Mühlenbach und Beis-
markt bis nach Klein-Ludosch und Amnas sich hinzieht und eine kleinere Weingarten
mit Gergersdorf und Peuka unifasst.
2. Die Deutschen im Burzenlande (dem Haupttheile des Kronstädter
Kreises), welche von Nussbach an der Alt bis Rosenau am Weiden-Bache theils
allein theils mit Bomanen gemischt wohnen, denen auch die deutsch-romanisch-
magyarischen Inseln Fogarasch und Törzburg und das deutsch-romanische Scharken
zugehören.
') Die Deutschen in Liptau, Arva-Thurocz und Gömör, welche früherhin den Zusammenhang dieser Gruppen
unter einander und mit den Nord-Karpathen-Ländern erhielten, sind längst slavisirt. Noch erinnern viele
Benennungen an die einstige weitere Verbreitung deutscher Zunge in dieser Gegend.
39
3. Die Deutschen im Nösnerlande, im westlichen Theile des Bistritzer Krei-
ses, wo sie gröstentheils ungemischt von Mettersdorf und Klein-Bistritz bis St. Georgen
und Botsch reichen und durch kleinere Sprachinseln um Idees und um das deutsch-
romanisch-magyarische Regen (Szäsz-Reen) noch südöstlich längs der Maros bis
Petelea sich fortsetzen.
Ausserdem finden sich Deutsche mit Magyaren und Romanen gemischt in Alt-
Rodna im Bistritzer. in Borsek und Balän im Udvarhelyer, in Läpos-Ränya im Deeser,
in Szäntö und Hadad im Szilägy-Somlyöer Kreise, ferner zu Klausenburg. Karlsburg.
Offenbänya. Zalathna. Deva, Kirälybänya und anderen Orten vor.
In historisch-ethnographischer Beziehung sind sie in der Mehrzahl
A) Sachsen (Flandrenses. Saxones. Teutoniei). die theils unmittelbar nach Sie-
benbürgen (1140 — 1160) berufen, nicht nur das übernommene wüste Land (Desertum
in Cibinio) zum wohlgebauten sogenannten Alt-. Wein- und Wald-Lande umwandelten,
sondern dasselbe auch gegen äussere und innere Feinde muthig vertheidigten und ihre
Nationalität bewahrten, — theils aus den ungrisehen Berg-Districten mach Nord-
Siebenbürgen vorgerückt, ein Gleiches thaten. beide aber unter der osmanischen Ober-
hoheit in ihrer Verbreitung sehr eingeengt wurden. Neben ihnen findet man
B) Ober-Deutsche aus Baden. Breisgau. Schwaben. Salzburg. Steiermark. Kärn-
then. die insgemein unter dem Namen der Landler in Siebenbürgen bekannt und Ein-
wanderer aus dem achtzehnten und neunzehnten Jahrhunderte sind. Meist ebenfalls
Einwanderer dieser späteren Zeit sind
k) die Deutschen, welche zwischen der Donau und den Karpathen
theils rein, theils mit Slovaken . Magyaren . Ruthenen oder Romanen . theils mit
mehreren derselben gemischt, zerstreute Orte in den Komitaten Pressburg. Ober-
Neutra, Ahaüj-Torna, Borsod. Heves. Zemplin, Beregh-Ugocsa. Marmaros. Szaboles,
Szathmär 1 ), Nord- und Süd-Bihar bewohnen (Eberhard mit Brück. Waltersdorf und
Tartschendorf , Sommerein. Lansehitz. Modern. Diöszeg: Bicbersburg. Tyrnau;
Kaschau; Hämor. Gross-Tällya. Knmpölt; Karlsdorf. Trauzendorf. Rätka ; Zbin.
Szinyak. Bartowa. Tur-Terebes; Deutsch -Mokra. Huszt. Königsthal, Ober-Viso.
Borscha; Rakamacz, Neu-Vencsello. Pecs-Petri: Josefhäza, Miszt-Bänya, Szenfalu
und Unter-Homorod. Huta, Tomany, Nantii; Ujväros; Pelbarthida. Neu-Palota.
Töttelek, Szöllös und St. Märton) und vier grössere Gruppen, zwei mit Slovaken
von St. Johann über Ober-Schützen bis Malatzka und von Zeila und Bösing über
St. Georgen bis Ratzersdorf im Komitate Pressburg, die dritte mit Ruthenen nächst
Munkäcs (Kroatendörfl. Koczava. Schönborn. Lalowa) in Beregh-Ugocsa . die vierte
mit Romanen und Magyaren an der oberen Kraszna in Szathmär von Merk über
Gross-Majteny bis Mezö-Petri, Kiräly-Daröcz und Sändorfalu. bilden. Namentlich
bestehen die letzteren beiden aus schwäbischen Colonisten des achtzehnten Jahr-
hunderts, welche von den gräflichen Familien Schönborn und Käroly angesiedelt
wurden.
') Dil.» Sta<ll Szathmär. obwohl noch durch den Beisatz Xemelhi an deutschen Ursprung erinnernd, ist
magyarisch.
40
§. 19.
Deutsche Sprachinseln in Böhmen und Mähren.
Jenseits der deutsch-cechischen Sprachgränze befinden sieh zwei grössere Sprach-
inseln, welche Böhmen und Mähren gemeinschaftlich angehören, und mehrere kleinere,
nebst Orten gemischter Bevölkerung. Während das deutsche Hauptgebiet beider Länder
in den Gebirgen vorzüglich Beste der deutschen Urbevölkerung und nur in den ebenen
Strichen spätere Ansiedler und germanisirte Ceehen umschliesst, sind die Sprachinseln,
mit Ausnahme der zuerst anzuführenden, aus Colonisationen hervorgegangen.
1. Grossere Sprachinseln.
«) Die deutsche Sprachinsel der sogenannten Schönhengstler.
welche aus dem Chrudimer in den Olmützer und Brünner Kreis herüberzieht, liegt
dem deutschen Sprachgebiete an der nördlichen Gränze von Böhmen und Mähren so
nahe, dass das slavische Element wie durch eine Meerenge das deutsche zu durch-
brechen scheint. Die von Brunn nach Prag im Zwittawa-Thale führende Staatsbahn
berührt diese Sprachinsel nächst Brünnlitz und Chrostau. verlässt sie vor Böhmisch-
Trübau und durchschneidet sie nochmals bei Hilbeten nächst Wildenschwert; die von
Olmütz nach Triebitz gehende Flügelbahn betritt dieselbe westwärts von Hochstein.
Hiermit sind zugleich zwei Längen- und Breiten-Durschnittslinien dieses hochgelegenen
deutschen Eilandes angedeutet, dessen übrige Haupt-Gränzpuncte in Böhmen nördlich
Ober-Lichwc, westlich Strokele und Lauterbach bei Leitomysl, in Mähren südöstlich
Brisen und Gewitsch (gemischt), östlich Loschitz (gemischt) und Müglitz bilden.
b) Die deutsche Sprachinsel im böhmisch - mährischen Gränz-
gebirge (bei Iglau) wird von der Wien-Prager Strasse ihrer ganzen Länge nach von
Stannern bis in die Nähe von Deutschbrod durchschnitten und scheint sich von Iglau aus
gebildet zu haben, wo Deutsche schon im dreizehnten Jahrhunderte als eine ansehnliche
Gemeinde mit eigenem Stadtrechte auftraten, welches das Muster für viele andere
Städte und Orte Mähren's wurde. Die grösste Breite dieser Sprachinsel reicht von
Irschings und Alt-Steindorf im Caslauer bis nach Misching und (dem gemischten) Gross-
Beranau im Igiauer Kreise.
3. Kleiner e Eilande.
A. In Böhmen, a) Die Sprachinsel von Budweis stammt ebenfalls schon
aus dem dreizehnten Jahrhundertc her. Sie reicht von Norden nach Süden von Böh-
misch-Feilem längs der Pilsen-Linzer Strasse bis Payresehau . und von den Teichen
nächst Hackelhöf im Westen bis Ves am Berg . Pfaffendorf und Straps im Osten.
Aus dem Ende des vorigen Jahrhunderts aber stammen:
//) Schönwillkomm im Pilsner, Deutsch-Nepomuk und Neudorf im Piseker Kreise:
die deutschen Orte der ehemaligen Cameral-Herrschaft Pardubic im Chrudimer Kreise
(Teichdorf, Kleindorf, Sehndorf, Dreidorf, Veska. Spojil, Gunstdorf. Trauendorf.
Maidorf, Streitdorf), Kovansko im Bunalauer, Karlshof (Libinsdorf) im Caslauer
Kreise. Doch haben sich diese sporadischen Colonisten mit Ausnahme der
grösseren Gruppe fast ganz cechisirt.
r) Die dem deutschen Hauptgebiete im Jiciner Kreise benachbarte Insel nächst
Wu-Paka von Brdo bis Wüst-Prosvic.
B. In Mähren nennen wir «) die alte deutsche Sprachinsel um Brunn.—
deren Kern die (gemischt bevölkerte) Landes-Hauptstadt mit ihrem Gewerbfleisse und
schon im dreizehnten Jahrhunderte berühmten Stadtrechte bildet, — von Brunn bis
Mödritz und Schöllschitz längs der Eisenbahn und Poststrasse hinabreichend, wor-
auf sich noch das rein deutsche Maxdorf südöstlich anreihet;
Ä) die deutschen Sprachinseln um die gemischten Orte Austerlitz und Neu-
llausnitz (mit Gundrum. Tschechen und Krauschek). sowie um Hobitscb.au (mit
Tereschau, Rosternitz. Swonowitz. Lissowitz);
c) die Sprachinsel von Olmütz und dessen Umgebung-, doch fast durch-
gängig mit bedeutender slavischer Beimischung; endlich
d) die rein deutsche Insel von Wachtel bis Döschna und Schwabenberg' an der
Westoränze des Olmützer Kreises, mit den vereinzelt ostwärts vorliegenden gemischten
Orten Sternheim und Rosenberg.
C. Ausserdem herrscht die deutsche Sprache theils als Muttersprache eines
«rösseren oder geringeren Theiles der Bevölkerung, theils als Umgangssprache in
den meisten grösseren Städten Böhmen' s und Mähren's. mitten im böhmisch-mährischen
Sprachgebiete.
a) Vor Allem gilt diess von Böhmens Hauptstadt Prag, wo die Deutschen, seit
dem eilften Jahrhunderte ansässig , jetzt beiläufig die Hälfte der Einwohnerzahl aus-
machen, dann in geringerem Verhältnisse von Klattau. Kuttenberg. Deutschbrod. König-
grätz. Josephstadt. Böhmisch-Aicha. Laun. etc. ;
6) in Mähren von Lundenburg, Kremsier. Leipnik. Weisskirchen. Freiberg.
Gross-Mesefic. u. a. ;
c) in Schlesien von Troppau. Der Ursprung der deutschen Bevölkerung in allen
diesen Orten reicht ebenfalls bis ins dreizehnte und vierzehnte Jahrhundert zurück.
d) Zu den deutschen Inseln müssen endlich in Böhmen und Mähren in sprachlicher
Hinsicht auch die jüdischen Gemeinden gerechnet werden, weil sie sich, wo
nicht ausschliessend, doch vorzugsweise der deutschen Sprache bedienen.
§. 20.
Deutsche Sprachinseln in Galizien.
Diese sind sporadisch über das ganze Land ausgebreitet.
a) Im (vorwiegend polnischen) Krakauer Verwaltungsgebiete:
a) haben Biala (sammt Umgebung) 1 ), Kety, Andryehau, Auschwitz (Oswiecim),
Zator u. a. als Orte der ehemaligen schlesischen Herzogthümer Auschwitz
und Zator, sowie Kr a kau selbst, eine bis in das dreizehnte Jahrhundert zurück-
reichende deutsche neben der polnischen Bevölkerung;
') Diese Sprachinsel hängt mit einer ähnlichen, um das rein deutsche Bielitz gelagerten, ziemlich beträcht-
lichen in Schlesien zusammen, dessen polnisches Sprachgebiet auch die zahlreiche deutsche Bevölkerung
von T eschen in sich scMiesst.
I. 6
42
ß) in späterer Zeit, grösstenteils erst unter österreichischer Herrschaft,
erhielten die meisten grösseren Orte ihre deutschen Bewohner, namentlich: Wadowice,
Myslenice, Wieliezka, Bochnia (sammt Umgebung), Woyniez, Tymhark, Alt- und
Neu-Sandec. Cieszkowiec, Gryböw, Rzeszöw, Lancut, Przevvorsk, Lezajsk;
-)•) als förmliche An Siedlungen, vorzüglich in der josephinischen Colonisa-
tions-Periode. entstanden die übrigen deutschen (sogenannten schwäbischen) Gemein-
den, welche im Bochnier (Gablau. Maykowice, Boguczyee, Lednitz, Trinitatis). San-
decer (die ganze Umgegend von Alt- und Neu-Sandec, besonders längs des Poprad
und Dunajec, von Wiesendorf abwärts, dann Wachendorf), vorzüglich aber im nörd-
lichen Theile des Tarnower und Rzeszower Kreises (Hohenbach. Schönanger, Josephs-
dorf, Reichsheim, Wildenthal, Ranischau. Bauchersdorf, Steinau, Königsberg, Hirsch-
bach [Baranöwka], Gillershof, Dornbach u. m. a.) zu finden sind. Doch ist die Bevöl-
kerung der Ansiedlungen in den Kreisen Bochnia und Sandec durchgehends gemischt,
und die Umgegend fast sämmtlicher Colonien vereint unter dem Einflüsse derselben
gegenwärtig polnisches und deutsches Sprach-Element.
b) Noch zahlreicher sind die deutschen Gemeinden im r utheniseh-polni-
schen Antheile des Lemberger Verwaltungsgebietes, und zwar:
a) vorzüglich in Lemb er g und anderen grösseren Orten (Jaroslau, Prze-
mysl, Sadowa Wisznia. Zolkiew, Sambor. Starosol, Staremiasto, Borynia) ;
ß) die zahlreichen Colonien im Lemberger Kreise, namentlich: Weinbergen,
Unterbergen, Kaltwasser. Waldorf, Rottenhan. Schönthal. Weissenberg, Ottenhausen,
Burgthal, Brunndorf, Vorderberg. Ebenau, Neuhof, Einsiedel, Falkenstein, Rosenberg,
Neu-Chrusno, Dornfeld. Reichenbach, Lindenfeld u. s. f. ;
■y) die Ansiedlungen in den Kreisen Przcmysl (meist im Territorium der ehema-
ligen Cameral-Herrschaft Jaworöw: Rehberg, Mosberg. Kleindorf, Berdikau, Hartfeld,
u. m. a.) und Zolkiew (hauptsächlich im Westen und Norden : Freifeld, Deutschbach,
Beichau, Burgau. Felsendorf, Fehlbach, Lindenau, Ainsingen, Josephinendorf, Brucken-
thal, Zboiska u. a.. und Wiesenberg nächst Zolkiew) ;
o) jene im nordöstlichen Theile des Sanoker Kreises (auf den Camcral-Gütern
nächst Dobromil: Makowa, Falkenberg, Engelsbrunn, Rosenberg, Obersdorf, Sie-
genthal, Steinfels. Bandröw) und im ganzen Samborer Kreise (Kupnowice , Kaisers-
dorf. Kranzberg. Ugartsberg, Josephsberg, Königsau , Brigidau , Neudorf, Gassen-
dorf u. s. w.).
c) Im vorwiegend ruthenisehen Antheile des Lemberger Verwal-
tungsgebietes finden sich nur:
a) die Deutschen der grösseren Orte: Brody, Busk. Brzezany, Stry, Bolechöw,
Kalusz, Tarnopol, Zaleszczyk, Kolomea, Sniatyn;
ß) die wenig zahlreichen Ansiedlungen in den Kreisen Zloczöw (im Nor-
den: Bomanowka. Heinrichsdorf. Joseföw, Antonin, Hanunin, Mieröw, Kizia: dann
Sapiszanka. Sobolöwka, Unterwald, Branislawöwka u. a.) , Brzezany (Ernstdorf,
Rehfeld. Mühlbach. Petersdorf u. m. a.), Stry (Gelsendorf, Hoffnungsau, Ugartsthal.
Landestreu. Ludwiköwka, Annaberg. Felicienthal . Karlsdorf u. a.). Stanislawöw
(Eisenthal, Konstantöwka bei Hostöw) und Tarnopol (Konopköwka und Neutit-
schein).
Nebstbei finden sich im Krakauer und Lemberger Verwaltungsgebiete noch einige
kleinere mit deutscher Bevölkerung- gemischte Orte ').
§. 21.
Deutsche Sprachinseln in der Bukowina.
In der Bukowina stammen die deutschen Bewohner vollständig erst aus der
Zeit der österreichischen Herrschaft. Nebst der starken deutschen Bevölkerung von
Czernowitz und seiner nächsten Umgebung, von Sereth, Suczawa, Badautz, Alt-
Solonetz, Solka, Arbore, Gura-Humora, Warna. Moldauisch-Kimpolung, zählt das
Land zwei Classen förmlicher Ansiedlungen:
a) die Colonien, welche Kaiser Joseph II. in Tereblestie, St. Onufri, Alt-Fratautz.
Milescheutz, Satulmare. Neu-Itzkani und Illischestie begründete und aus West-Deutsch-
land bevölkerte, und die in jüngster Zeit entstandenen Niederlassungen von Deutsch-
Böhmen zu Lichtenberg, Buchenhain. Schwarzthal und auf der Pojana Mikuli ;
(3) die deutschen Bewohner der Montan-Orte (Kirlibaba. Jakubeni, Poschorita,
Louisenthal. Eisenau, Freudenthal, Bokschoja. Stulpikani). meist Grundner und Sieben-
bürger Sachsen, und die aus den westlichen Kronländern und aus Baiern herbeigezo-
genen Deutschen bei den Salzwerken von Kaczika und den Glashütten von Krasna.
Karlsberg und Fürstenthal ').
§. 22.
II. Die slavischen Spraehgränzen in der Monarchie.
A. Nord-Slaven.
10. und 11.) Die ceehisch-mährische und inährisch-sl ovakische
Sprach grunze.
10.) Sprachlich genommen ist der Unterschied des Cechischen in Böhmen
und Mähren nur derjenige zweier Mundarten, daher auch der deutsche Mährer
diese Sprache die höhmische nennt. Nimmt man aber auf die mundartliche Unterschei-
dung Rücksicht, so bilden die Landesgränzen zwischen Böhmen und Mähren insoferne
auch eine Sprachgränze , als von den Bewohnern und Anwohnern des böhmisch-
mährischen Gränzgebirges , Horaken und Podhoraken, ein Uebergang- zu den
eigentlichen Mährern (den Anwohnern der Mareh) oder den Hannaken stattfindet,
welche mit den Horaken unter den Slaven Mähren's in der Aussprache am meisten
von der in Böhmen üblichen Sprache abweichen.
11.) Auch von den Mährern zu den Slovaken und mährischen Walachen
(Gebirgs-Hirten) an der Ost-Gränze (in den mährisch-ungrischen Karpathen) stellt sich
nur ein mundartlicher Uebergang dar, daher auf der ethnographischen Karte keine Sprach-
gränze verzeichnet ist. Im Allgemeinen kann die mährisch-ungrische Landesgränze für
') Die am Schlüsse des §. 19 gemachte Bemerkung hinsichtlich der Juden findet auch bezüglich Gali-
zien's und der Bukowina die vollste Anwendung.
6*
44
die Gränze zwischen Mährischem und Slovakischem gelten, indem am Ost- Abhänge der
Karpathen in Ungern die slovakische Sprache reiner ausgeprägt erscheint ').
§. 23.
12.) Die mährisch-polnische Sprachgr änze.
Da das Gebiet von Troppau und Jägerndorf erst im dreizehnten Jahrhunderte von
Mähren getrennt wurde, ganz Schlesien aber bald darauf in enge Verbindung mit der
böhmischen Krone trat, so erklärt sich, dass die ecchische Sprache in dem längs der
Oder und Ostravica an Mähren stossenden Theile Schlesien's abschliessend geredet
wird, wiewohl ostwärts der letzteren schon mit polnischer Betonung.
Als Gränzen des ee chis ch-mährischen und polnischen Idioms (des
Dialektes der Wasserpolaken) kann man die polnischen Dörfer Pudlau (bei Oder-
berg), Reichwaldau, Petcrswald. Schumbarg. Bludovic. Bukovec. Bzeka ansehen. In
Pitrau, Ober-Sebisovic und Domaslovic sind beide Sprachen zu vernehmen.
§• 24.
13.) Die slovakisch-magyaris ehe Sprac hgränze.
Dieselbe beginnt bei Pressburg, wo in der Vorstadt Blumenthal Slovaken
wohnen, und zieht sich sodann längs des nördlichsten Donan-Armes bis Lanschitz.
welches Slovaken. Magyaren und Deutsche beherbergt. Zwischen dem slovakischen
Scharfmg und den magyarischen Orten Bei und Wartberg tritt die slovakisch-magya-
rische Gränze nordwärts zurück, erreicht über Deutsch-Eisgrub und Puszta Födemes
bei Waag-Szerdahely die Waag, macht am rechten Ufer derselben noch eine zweimalige
slovakiseh-magyarische Ausbuchtung bis Sellye. windet sich um die magyarischen
Dörfer Tornöcz und Tardosked nach Szt. György an der Gränze der Komitate Unter-
Neutra und Komorn , und gelangt bei Bän-Keszi an die Neutra. Jenseits derselben
greift sie mit einer stark magyarisch gemischten Vorlage bis nach Csüz und Gross-
ülved in das Komorner Komitat hinein, beugt sich aber sofort nordwestwärts in das
Barser über Nyer, Klein-Mälas, Unter-Pell. Em. Klein-Säri bis Verebely um, und
zieht erst von hier nordostwärts über Üjfalu, Neved und Nemcany an die Gran.
Das linke Ufer derselben wird bei Alt-Bars verlassen und längs der Gränze der Komi-
tate Bars und Honth das magyarisch-slovakische Klein-Ker erreicht, von wo die Sprach-
aränze ostwärts über Szantö , Mere. Hrusov. Csal. Priklek nach der Scheidelinie
zwischen den Komitaten Honth und Neogräd läuft, mit den slovakisch-magyarischen
Orten Bätorfalu, Leszenye und Klein-Csalomia wiederholt in das erstere zurückkehrt,
weiterhin das sammt der Umgegend magyarisch-slovakische Balassa-Gyarmath um-
schlingt, und von hier an eine nordöstliche Richtung einschlägt. Im;;Verlaufe derselben
geht sie, mannigfach gewunden, über Gross-Selestany. Üjfalu, Klein-Zellö. Praediuni
Felviz, um Losoncz herum nach Garäb, tritt in das Gömörer Komitat über, und gelangt
') Bei der engen Verwandtschaft mit den Slovaken wurden die zahlreichen cechischen Einwanderer des
fünfzehnten Jahrhunderts in Nordwesl-Ungern allmählich fast ganz slovakisirt, sowie andererseits die Slo-
vaken im Mareh-Thale ihren Volks-Charakter heinahe vollständig mit jenem der Mährer vertauscht haben.
45
über Zaluzan. Ober-Pokorägy, Papoc, Meleghegy am Ralog, Brusnik, Suvete an der
Jolsva, Stitnik. Rekena bis zu dem magyariseh-slovakischen Rosenau und weiterhin bis
zur Gränze des Gömörer und Zipser Komitates. Nach einer Unterbrechung- durch die
Gruppe der Gründner und Metzenseifer, begegnet sich das slovakische und magya-
rische Sprachgebiet wieder nächst der Prämonstratenser-Abtei Jäszö, schlingt sich
an der Bodva bis Gross-Bodolö und in verschiedenen Windungen nach Buzynka.
Bocsärd, Deutsch-Tornyos nächst dem grossen Hernad, läuft an demselben mit unbe-
deutenden Ueberschreitungen neuerdings aufwärts bis Mislye und endet bei Uj-Szälläs
südöstlich von Kaschau. Doch erscheinen die Slovaken zwischen der Bodva und dem
Hernad nicht bloss mit Magyaren, sondern zunächst dem letztgenannten Flusse auch
schon mit Ruthenen gemischt.
§. 25.
14.) Die slovakiseh-polnische Sprachgränze.
Der Zug der Karpathen, welcher Ungern von Schlesien und Galizien scheidet,
bildet im Ganzen die Gränze zwischen der slovakischen und polnischen Sprache.
Die Polen in den benacbbarten Karpathen-Zügen bis zur Tatra gehören dem Zweige der
G oralen zu. Auch die Tatra selbst erscheint als ein mächtiger Gränzstock zwischen
slovakischer und polnischer Zunge, welche weiterhin durch die Bialka und nach deren
Mündung in den Dunajec durch letzteren, vom Uebertritte des Dunajec nach Galizien
an durch die trockene Landesgränze zwischen Ungern und Galizien getrennt werden,
bis zwischen Lesnica und Unter-Szczawnica slovakisches, polnisches und ruthenisches
Element zusammenstossen 1 ).
§. 26.
15.) Die slovakisch-ruthenische Spraehgr änze.
Die slovakisch-ruthenische Gränze beginnt nächst Lesnica 2 ) und zieht in mancherlei
Windungen über Krempach nach Plavec am Poprad, kehrt mit einer ruthenischen Aus-
buchtung bei Jakubjan nach der Gränze zwischen den Komitaten Zips und Saros zurück,
umfängt auch in der Zipser Gespanschaft die ruthenischen Orte Toriska, Unter-Repas,
Podprocz und Olsavica, läuft von hier nordwärts vielfach gekrümmt über Berzovice
nach Senvic. wendet sich hierauf am linken Ufer der Tarcza wieder südöstlich bis
zu dem slovakisch-ruthenischen Jakubovec, und steigt von da an nordwärts über
Mosurov, Osikov, Bichwald nach Tarnov an der Topla auf. Am linken Ufer der
Topla buchtet sich das slovakische Gebiet noch nordwärts bis Gaboltov und Smilno,
und südostwärts nach Haslin, Kuryma, Giraldovce und Zeleznik aus. Nach einer
westlichen Umbeugung zu den slovakisch-ruthenischen Orten Hasgut und Fu-
länka verlässt die Sprachgränze bei Hanusovce die Topla, erreicht nächst dem ruthe-
nischen Walköw die Ondava und läuft jenseits derselben in nordöstlicher Richtung über
Ober-Sytnice nach Hrabovec an der Laborcza. Noch jenseits dieses Flusses erstreckt
sich das rein slovakische Gebiet zungenförmig bis Papina und bis Sinna an der Cziroka.
') Die Polen, welche vereinzelt in Ungern sich niederliessen, sind längst mit den vorherrschenden Natio-
nalitäten verschmolzen.
2 ) Doch macht sich auch in der Sprache der Maguraner Slovaken der ruthenische Einfluss geltend.
46
Bei Brekov tritt die Gränze des rein slovakischen Gebietes über die Laborcza
zurück, dringt südwärts mit einem langen . scbmalen Streifen bis Tusa unweit der
Vereinigung der Ondava und Topla vor, steigt an der letzteren wieder bis Vranov
v
(Varanö) auf und kehrt in den weebselvollsten Verschlingungen über Cieva, Slovakisch-
Kajna. Karna, Jankovce in die Nachbarschaft von Ober-Sytnice zurück. Sofort wendet
sie sieb südwestlich über Gross-Domäsa und Hermäny bis nach Zlatä-Bane und gelangt,
nach einer nördlichen Ausbuchtung, unterhalb Eperics in die Nachbarschaft der Tarcza,
welche sie nur mit dem slovakisch-ruthenischen Buditnir überschreitet, demnächst aber
bei Vajkovce verlässt, um nordwestwärts nach der dreifachen Gränze zwischen Abaüj-
Torna. Säros und Zemplin aufzusteigen, von wo sie wieder südwärts läuft und mit
zwei grösseren Einbuchtungen Uj-Szälläs erreicht. Doch liegt von IJj-Szälläs bis
Unghvär ein ausgedehntes Gebiet, innerhalb dessen die Slovaken mit Ruthenen. theil-
weise auch mit Magyaren stark gemengt wohnen. Die Nordgränze dieses Gebietes fällt
mit der slovakisch-ruthenischen Sprachscheide zwischen der Tarcza und Laborcza
zusammen, während die Südo-ränze sich durch die Orte Bänyaeska nächst der Ronyva,
Gross-Toronya jenseits des Bodrog, Jestrab unweit der Ondava, Kucany an der
Laborcza. Blatne-Remiati. Tegenye. Visoka und Unghvär an der Ungh bezeichnen lässt 1 ).
§. 27.
Cechische und slovakische Sprachinseln.
a) Cechische Sprachinseln.
a) In Oesterreich unter der Enns bildet Inzersdorf bei Wien, in Böhmen
das gemischte Gebiet um Mies im Pilsner Kreise eine solche.
ß) In Galizien besitzt der Zolkiewer Kreis die rein cechiseben Ansiedlungen
Rozanka und Stanislawowka ; in Zeldec wohnen Cechen unter Ruthenen und Deutschen.
Y) Im Lugoser Kreise des Banats wohnen Cechen neben Deutseben zu Steierdorf,
neben Romanen und Deutschen zu Deutsch-Ciklova.
o) InSlavonien liegen die rein cechiseben Orte Koncanica und Johannesberg:
Brestovac ist serbisch-cechiseh-slovakisch.
e) Im Kreuzer Regiments-Bezirke sind die cechisch-serbokroatischen OrteNeu-
Plavnice und Neu-Laminec; im St. Georg er das cechisch-serbokroatische Johannes-
dorf; im illyrisch- und romanen-banater Regiments-Bezirke die rein cechischen
Ansiedlungen der Jahre 1823 — 1830: Ablian, Elisabethfeld, St. Helena, Weizenried,
Ravenska, Schnellersrube. Eibenthal, Neu-Ogradina und Schumitza mit dem romanisch-
cechischen Neu-Schuppanek und dem cechisch-deutsehen Ruskitza.
b) Slovakische Sprachinseln.
Die Slovaken haben zahlreiche grössere und kleinere Inseln ausserhalb ihres
zusammenhängenden Gebietes inne 2 ). Wir fassen sie in folgende Gruppen:
') Selbst nie Slovaken innerhalb dieses Gebietes, Sotaken, haben viele rulhenische, zum Theile sogar
polnische Elemente in ihre Sprache aufgenommen.
*) Besonders trugen zu ihrer Ausbreitung nach Mittel- und Nieder - Ungern die vielen Ansiedlungen bei,
zu wclehen sie von grösseren Grundbesitzern mit besonderer Vorliebe herbeigezogen wurden.
7.) Zwischen der Donau und den Karpathen. Schon im Pressburger
Komitate bilden die Slovaken einige kleine Inseln und Mischungen am Schwarzwasser
(einem Donau- Arme, welcher die nördlichste Seite der grossen Schutt begränzt); im
Ünter-Neutraer ist das magyarisch-slovakische Neuhäusel eine solche Sprachinsel ; im
Komorner findet sich eine grössere um Bajcs und Gyälla. welcher noch südlich die
kleinere Kurta-Keszi vorliegt ; im Neogräder sind Puszta Ker und Puszta Dolyän
magyarisch-slovakisch, Zobor rein slovakisch.
ß) Noch bedeutender sind die beiden slovakischen Gruppen an der Donau b e i
Waitzen. indem die eine von dem magyarisch-slovakischen Leled an der Eipel im
Honther bis zu dem rein slovakischen Klein-Marus im Neogräder Komitate sich aus-
dehnt, die andere namhafte Strecken des Neogräder und Pest-Piliser Komitates ein-
nimmt, so dass ihre Begränzung von Recsäg über Ober-Szätok, Klein-Ecsed, Unter-
Szecsenke, Terjeny, Kutasö, Lucy'n nach Csengerhäza an der Zagyva ostwärts, von
da über Sämsonhäza, Unter-Töld, Bujak, Dengeleg und Töt-Györk an den Galga süd-
westlich, und, nach einer Ausbuchtung um Aszod, über Domony, Bottyän und Csomäd
westlich nach Göd an der Donau läuft, aber auch viele Magyaren und Deutsche um-
schliesst. Vereinzelt liegen das slovakisch-magyarische Puszta Ganäd und das rein
slovakische Neogräd nordwärts der ersteren.
f) Die Gruppen bei Pest. Am linken Ufer der Donau wohnen Slovaken von dem
slovakiseh-magyarisehen Puszta Szt. Jakab bei Gödöllö bis zu dem deutsch-slovaki-
schen Puszta Gubacs und den slovakiseh-magyarisehen Orten Puszta Peteri und Maglöd.
theils allein, theils mit Magyaren und Deutschen gemischt. Am rechten Ufer der Donau
liegt an beiden Abhängen des waldreichen Piliser Gebirges ein zusammenhängendes
slovakisches Gebiet, welches an der Gränze des Pest-Piliser und Graner Komitates von
den rein slovakischen Orten Szt. Läszlö und Szt. Lelek bis zu dem slovakisch-magyarisch-
deutschenEpöly und dem deutsch-serbisch-slovakischen Cobänka sich ausdehnt. Endlich
finden sich Slovaken mit Magyaren und Deutschen gemischt von Puszta Zämor undSös-
kütbis Märtonväsär an der Süd-Seite des Waldes Turbal im Komitate Stuhlweissenburg.
3) Die Gruppe im Vertes-Gebirge. Nebst ein paar kleineren Inseln
nimmt ein zusammenhängendes slovakisches Gebiet die Ausläufer der Schildberge
(Vertes) von dem rein slovakischen Tardos bis zu dem magyarisch-slovakisch-deutschen
Sikvölgye im Graner Komitate ein.
s) Die zerstreuten Inseln am linken Ufer der Mittel-Donau in den
Komitaten Pest-Pilis und Pest-Solt. Die wichtigste bildet Pilis mit seiner theils rein
slovakischen, theils magyarisch-slovakischen Umgebung von Peteri bis Gross-Irsa; minder
bedeutend sind: Säri mit den anstossenden Prädien, das slovakisch-magyarische Klein-
Körös mit dem magyarisch-deutsch-slovakischen Vadkert, Dusnok mit den magyarisch-
slovakischen Orten Bätya und Miske unterhalb Kalocsa. Unter den vereinzelten Orten
sind nur Säp und Egyhäza rein slovakisch, die übrigen magyarisch-slovakisch.
C) Die Gruppe des Bekes-Cs anäder Komitates umfasst in vier kleinen
Inseln die rein slovakischen Orte Csaba, Bänhegyes undTöt-Komlos mit Puszta Pitväros.
das slovakisch-deutsch-magyarische Mezö-Bereny und das magyarisch-slovakische
48
Szarväs. Mit Tot-Komlös und Bänhegyes in unmittelbarem Zusammenhange steht ein
ausgedehntes gemischtes Gebiet, innerhalb dessen Slovaken mit Deutsehen, Magyaren
und Romanen gemengt wohnen. Noch südlicher liegt an der Maros das slovakisch-
romanische Gross-Lak.
y;) Im Norden der Komitate Zips, Säros und Zemplin umschliesst das
rutheniscbe Gebiet zwischen dem Poprad und der Laborcza viele slovakische und
gemischte Inseln, hierunter: Mnisek mit Pilhov; Lipnik . Legno. Obrucny, Hütte
Stebnik, Sarbova. Komärnik, das ausgedehnte Gebiet um Strocin und Stropkov an der
Ondava, Turany. Stropkova-Olka u. a. m.
9) Die Gruppe am Hernad, Bodrog und den Nebenflüssen beider
besteht aus einer bedeutenden Anzahl kleiner Sprachinseln im Gömörer, Abaüj-Tornaer
und Borsoder Komitate, innerhalb deren Slovaken theils allein, theils mit Magyaren,
Deutschen und Ruthenen gemischt wohnen. Die westlichste ist Dubovec an der Rima.
die östlichste Ardov am Bodrog. während die beiden Hamor mit Huta und Görömböly
mit Tapolcsa und Petri am weitesten nach Süden reichen.
Die zerstreuten slovakischen Orte im Nordosten Ungern's, in den
Gespanschaften Unghvär. Beregh-Ugocsa. Szabolcs und Szathmär reichen von dem
rutheniseh-slovakischen Gross-Berezna an der Ungh bis zu dem magyarisch-slova-
kischen Sima, nächst Nyiregyhäza. dem slovakisch-magyariseh-deutschen Pecs-Petri,
dem rutheniseh-slovakischen Nyir-Csaholy. dem ruthenisch-slovakisch-magyarischen
Särköz und dem romanisch-magyarisch-slovakischen Lapos-Bänya herab.
x) Als äusserste isolirte Ausläufer der ungrischen Slovaken kann man die
Sprachinseln im östlichen Th eile des Süd-B ihar er un d Ar ad er Korn i-
tates bis nach Radna an der Maros hinab betrachten; doch sind die Slovaken in den-
selben stark mit Romanen . theilweise auch mit Magyaren und Deutschen gemischt.
Rein nehmen sie ein geschlossenes Gebiet ein. welches aus Süd-Bihar in den Szilägy-
Somlyöer Kreis Siebenbürgen's hinüberreicht und dort die Ansiedlungen Szocset,
Almaszek, Solyomkö. hier Harmaspatak und Magyarpatak umfasst.
X) In der Wojwodschaft Serbien und dem Temeser Banate findet
man Slovaken im südlichsten Theile der Backa rein zu Glozan. Petrovac und Kisac,
mit Serben gemischt in Kulpin ; im Gross-Beekereker Kreise zu Aradac mit Bulgaren
und Serben und zu Lukäcsfalva mit Magyaren und Deutschen gemischt, imTemesvärer
zu Hajdusica am Alibunar-Canale mit Deutschen gemengt, endlich unter Deutschen,
Magyaren, Romanen . Ruthenen und Serben in kleinen Parzellen im Osten desselben
und an der Westgränze des Lugoser Kreises, deren nördlichste das slovakiseh-
romanisch - deutsche Brestovac . die südlichste das serbisch - slovakische Subo-
tica ist.
ja) In Slavonien liegen das serbisch-cechisch-slovakische Brestovac und das
serbisch-slovakische Nieder-Daruvär mit dem serbisch-deutsch-slovakischen Ivanopolye,
das slovakisch-serbische Miljevci. das serbisch-deutsch-slovakiscbe Dolci . das rein
slovakische Cepin mit dem magyarisch-slovakisch-deutschen Neuviertl.
49
v) Im deutsch-banater Regimente sind die slovakischen Orte Kovaciea
und Ludwigsdorf.
o) In der Bukowina finden sich Slovaken in grösserer Anzahl zu Czudin
unter den Romanen; Neu-Solonetz wurde als rein slovakische Colonie. Pojana Mikuli
als eine slovakiseh-deutsehe begründet.
§. 28.
16.) Die polnisch-ruthenische Sprachgränze sammt Sprachinseln.
Im Allgemeinen kann man sagen, riass der San die G ranze des polnischen
und ruthenischen Stammes bilde, und die neue administrative Eintheilung
Galizien's hat jener Grunze auch eine politische Bedeutung gegeben . insoferne der
Krakauer Regierungsbezirk das vorwiegend polnische Sprachgebiet umfasst.
Genauer lässt sieh die Gränzlinie zwischen beiden Stämmen folgendermaassen
zeichnen. Sie beginnt an der Gränze des Sandecer Kreises und Zipser Komitates
zwischen dem polnischen Unter-Szczawnica und dem polnisch-ruthenischen Szlachtowa.
Doch begleitet die galizisch-ungrische Gränze sofort ein schmaler Streifen polnisch-
ruthenischen Gebietes, und das polnische Idiom tritt oberhalb Piwniczna unmittelbar an
die Landesgränze, jenseits deren ihm eine slovakische Sprachinsel begegnet. Zwischen
Lomnica und Gross -Wierzehomla nimmt erst der ununterbrochene Gränzzug seinen
Anfang. Die gemischten Orte Barnowice, Czaczöw, Rybien und Ober-Popardowa
markiren die anfangs nordöstliche Richtung der fraglichen Sprachgränze. welche so-
dann von Polnisch-Krulowa an eine vorwiegend östliche Richtung einschlägt und den
Süden des Jastoer Kreises durchzieht, wo sie durch die polnischen Orte Ropa. Szym-
bark. Sekowa, Lipinki. Pagorek. Cieklin, Osiek, Somokleski. Mrukowa, Skalnik. Konty
und Iwla bezeichnet wird . mit dem Eintritte in den Sanoker Kreis eine nordöstliche
Wendung nimmt und von dem polnischen Städtchen Rymanöw bis zu dem polnisch-
ruthenischen YYröblik-Krölewski läuft, wo sie abermals umbiegt und erst östlich von
den polnischen Orten Zarszyn. Dlugie und Strachocina in die frühere Richtung zurück-
kehrt. In dieser geht sie zwischen den polnischen Orten Grabownica. Wesola und Lipnik
und den ruthenischen Pakoszöwka. Niebocko, Izdebki. Lubno. Dynöw und Bachorz, zum
Theil parallel mit dem San. an die Gränze des Rzeszower Kreises gegen den Sanoker
und Przemysler, an welcher sie von nun an. mit Ausnahme der bis Tarnawka in den
Sanoker vordringenden polnischen Landzunge und einer zweiten bis zu dem polnisch-
deutschen Jaroslau und dem polnischen Oströw bei Radymno in den Przemysler reichen-
den Ausbuchtung, bleibt, bis sie an der Gränze Galizien's gegen Russisch-Polen endet.
Innerhalb des so begrenzten polnischen Sprachgebietes gibt es im Jasloer Kreise noch
einen ruthenischen Sprachbezirk von Oparöwka über Weglöwka bis Czarnorzeki. wel-
chem nordwärts die zwei getrennten Dörfer Gwozdzianka und ßliznianka sich anreihen.
§. 29.
Fortsetzung.
An die polnisch-ruthenische Sprachgränze schliesst sich einem grossen Theile
nach ein polnisch - ruthenisch gemischtes Gebiet, dessen vielfach und
I. 7
50
stark gewundene Gränzlinie gegen das rein ruthenische Sprachgebiet durch folgende
Orte bezeichnet werden kann.
Von Sieniawa (unweit des San-Flusses ausgehend) erhebt sich die Linie beiMajdan
zur Gränze gegen das Königreich Polen , folgt letzterer bis Moszczanica, wendet sich
bei Cieszanöw südlich bis Zaluze und dann westlich über Dachnöw und Oleszyce an
die Gränze der Kreise Zolkiew und Przemysl, an der sie, mit Abrechnung einer nord-
östlichen Ausbuchtung nach Szczutköw, bis Wolka zmijowska bleibt, zieht über Kra-
kowiec und Starzawa südlich bis Mosciska und Sadowa (zwischen welchen beiden
Marktflecken eine grössere polnische Sprachinsel sich lagert), steigt über Lubienie
wieder bis zur Stadt Jaworöw nordostwärts und da umbiegend abermals mannig-
fach gewunden nach Süden herab über Bruclmal bis Bratkowice im Lemberger und
Rudki im Samborer Kreise , wo ihre östlichsten Puncte sind. Fast der Südgränze
des Przemysler Kreises sich anschliessend, läuft sie sofort über Wiszenka und
Krukienice nach Czyszki und Ober-Blozew im Samborer Kreise, erhebt sich neuerdings
nordwestlich, an Nowe Miasto. Truszowice, Paetaw , Brylince vorbei, nach Kupno am
San, berührt im Sanoker Kreise, in abermals vorwiegend südlicher Richtung, Sufczyna,
Korzeniec,Kuzmina,Graciowa.Jureczkowa, Olszanica, Ustyanowa, Daszowka, erreicht
bei Sokole und Wolkowya die südlichsten Puncte , kehrt nochmals über Zwierzyn,
Lisko, Unter-Bezmiehowa, Tyrawa woloska bis Malawa nordwärts zurück, läuft sofort
neuerdings südwärts über Zaluz bis Czaszyn und gelangt endlich, die Oslawa über-
setzend, westwärts an dem polnischen Marktflecken Bukowsko vorbei nach Rymanöw,
wo sie an das rein polnische Sprach-Element sich anschliesst.
In diesem gemischten Sprachgebiete liegen aber auch meh rere rein
polnische Bezirke; namentlich gehören hierher: a) der bereits erwähnte Bezirk
bei Mosciska, ß) Tuligtowy und Rokietnica, 7) ein District südlich nächst Dynöw,
0) Dydnia und Obarzyn, s) einzelne Ortschaften rings um Sanok u. a. m. Eben so
kommen aber auch innerhalb desselben einzelne rein ruthenische Gruppen vor;
namentlich a) Slonne, (3) einige Ortschaften nördlich von Przemysl, 7) Klokowice und
Solce, 8) der Bezirk von Koniusko und Moczerady bis Pakosc und Tulkowice.
Abgesehen von der traditionellen Verbreitung der polnischen Sprache unter den
höheren Ständen und in den grösseren Orten auch des ruthenischen Landes-
theil es, findet sich in demselben eine grosse Anzahl polnischer und ruthenisch-
polnischer Orte, theils einzeln, theils unter einander zusammenhängend.
Ein rein polnischer Bezirk liegt um Lemberg, zu welchem im Osten die
Gruppe um Bilka und Zuehorzyce. im Süden jene um Sokolniki, Hodowice, Zubrza
und Czyszki. im Westen Zimnawoda gehören.
Unter den vereinzelten Orten, in welchen rein polnisch gespro-
chen wird, sind: Kos'ciejöw im Lemberger. Piskorowice, Rudka, Milczyce im
Przemysler. Obydow. Jasienica polska. Wicyn im Zloczower, Jasliska und Boryslavvka
im Sanoker, Strzalkowice im Samborer, Wolczköw, Podzameczek und Tarnowica polna
im Stanislawower. Dulibv im Czortkower Kreise u. a. m.
51
Unter den ruth enisch-polnischen Sprachbezirken sind die wich-
tigeren : a) die Gruppe gegen Bussisch-Polen von Alt-Narol und Beiz.ee bis Blazöw
und Lowcza; ß) jene um Niemiröw mit den Orten ülicko, Szezerzec u. a.: 7) die
Gruppe um Lemberg von Russiseh-Rzesna. Bartatow und Stawezany bis an die nord-
östliche Kreiso ranze bei Jaryczöw; 0) zwei Inseln nächst Grodek : s) eine Anzahl
Orte nordwärts des Dniesters von Malpa und Komarno bis Pustomyty, Mylatycze und
Mikolajöw; die Umgegend von Sambor : t;) Ustrzyki und Jasien: &) Drohobycz
mit den umliegenden Orten; 1) dic 0rte im nördlichen Theile des Stryer und Stanis-
lawower Kreises, besonders längs des Dniesters; z) die Gruppe um Ztoczow: X) Tar-
nopol mit Draganöwka und Chodaczköw ; fi) Zbaraz und die Orte längs der Hnizna
bis unterhalb Trembowla.
Noch grösser ist die Anzahl der einzeln liegenden r uthenisch-pol ni-
schen Ortschaften.
§. 30.
17.) Die ruthenisch-magyarische Sprachgränze.
Diese beginnt unweit Üj-Szälläs, läuft südwärts längs der Gränze der Komitate
Abaüj-Torna und Zemplin 1 ) bis zu dem magyarisch-ruthenischen Säros-Patak am
Bodros,-. umfängt jenseits des Flusses die magyarisch-ruthenischen OrteLuka. Vajdäcska.
Ober-Bereczko, Gross-Kövesd u. a.. und kehrt bei dem magyarisch-ruthenischen Szö-
löske über den Fluss zurück, welchen sie nach einer nördlichen Ausbuchtung zwischen
den magyarisch-ruthenischen Orten Zemplen und Szomotor neuerdings überschreitet.
Sofort zieht sie nordöstlich über das rutheniseh-magyarische Polyän. das ruthenisch-
slovakisch-magyariscbe Kucany nach Blatne-Remiati. wendet sich wieder südwärts nach
dem slovakisch-ruthenischenTegenye an derUngh, erreicht über die magyarisch-rutheni-
schen Orte Csicser, Keleeseny, Gross-Szelmencz. Pruksza die Latorcza. und geht an der-
selben, die rein magyarische Einbuchtung bei Gross-Gejöcz abgerechnet, aufwärts bis
in die Nähe des rein ruthenischen Gross-Luczki im Komitate Beregh-Ugocsa. Nach einer
südlichen Ausbuchtung zu dem magyarisch-ruthenischen Isnyete wird sie durch ein
deutsches und ruthenisch-deutsches Gebiet nächst dem magyarisch-ruthenischen Mun-
kacs auf eine kurze Strecke unterbrochen, zieht sodann über das ruthenisch-deutsche
Bartowa nach Remiti an der Borsowa. macht am rechten Ufer derselben eine bedeu-
tende westliche Ausbuchtung bis zu den magyarisch-ruthenischen Orten Gross-Begäny
und Daröcz, kehrt wieder ostwärts bis Egresz zurück und gelangt mit dem magyarisch-
ruthenischen Üjlak an die Theiss. Im Süden dieses Flusses läuft sie längs der Gränze
des Beregh-Ugocsaer und Szathmärer Komitates bis zu dem magyarisch-ruthenischen
Almas am Tür, macht südwärts des Flusses nach Westen eine grosse magyarisch-
ruthenische (zum Theile auch romanische) Ausbuchtung bis Klein-Nameny, Jank und
Csefföd nächst der Szamos. kehrt unterhalb Halmi über den Tiir zurück und endet
l ) Mit einer westlichen Ausbuchtung nach dem ruthenischen Filkehäza, den slovakisch-magyarisch-ruthe-
nischen Orten Füzer und Komlos und den magyarisch-ruthenischen Klein-Bosva und Pälhäza.
52
mit einer nordöstlichen Ausbiegung nächst den romanischen Orten Biskeu und
Batartscha.
§. 31.
18.) Die ruthenisch-romanische Sprachgränze.
«) In Ungc r n.
Diese beginnt nächst dem romanischen Orte Biskeu und zieht über Klein-Tarna
nach der Südgränze des Marmaroser Komitates. mit welcher sie bis nordöstlich von Mo-
sesdorf zusammenfällt. Indem sie nunmehr in die Marmaros übergeht, erreicht sie zwischen
dem ruthenischen Bemec und dem romanischen Sapunka die Theiss, geht oberhalb des
magyarisch-ruthenischen Hoszu-Mezö auf das rechte Ufer derselben über, biegt mit den
romanischen Orten Unter- und Ober-Apsa nordwärts aus und kömmt bei dem ruthenisch-
magyarischen Veresmart an den Visö. an welchem sie fortan (die südliche Ausschrei-
tung nach dem rein ruthenischen Ober-Bona. dem magyarisch-ruthenisch-romanischen
fihönaszek [Kostil] und dem romanisch-ruthenischen Petrova abgerechnet) bis ober-
halb des romanisch-deutsch-ruthenischen Ober-Visö bleibt, jenseits Borscha an die
Landesgränze Ungem's gegen Galizien und die Bukowina übergeht und mit der letz-
teren an die Mündung des Czibou gelangt, wo Bukowina. Ungern und Siebenbürgen
zusammenstossen.
6) In der Bukowina.
Hier zieht die ruthenisch-romanische Gränze von Kirlibaba, das gemischte Gebiet
von Moldawa, Breasa, Buss pe Boul und beiden Moldawitza umfangend, nach der Mol-
dawitza, an deren linkem Ufer sie bis zur Wasserscheide zwischen der Czomorna und
Suczawitza aufsteigt. Die Bäche Brodinora und Brodina führen nun nach Frasin und
Sadeu an der Suczawa herab, der Falkeu-Bach wieder nach den Höhen hinauf, welche
den Seretschel und kleinen Sereth vom grossen Sereth trennen. Diesen letzteren
überschreitet die Sprachgränze oberhalb Storoszinetz . umschliesst das gemischte
Gebiet von Panka, Broskoutz und Kamenna, und kömmt über die Höhe des Cäcina
nach Czernowitz '). Nördlich des Pruth durchschneidet sie das Territorium von Sada-
göra und endet jenseits Czernawka an der Gränze von Bessarabien, wobei sie abermals
das g-emischte Gebiet von Wasloutz. Werboutz und Dobronoutz umfängt.
&
§. 32.
Rulhenische Sprachinseln in Ungern, der Wojwodschaf t. Slavonien und
der B u k o w i n a.
a) In Ungern. Einst waren die Buthenen. die seit dem neunten bis zum
vierzehnten Jahrhunderte wiederholt in Ober-Ungern einwanderten und besonders seit
dem Abzüge der Bomanen aus dem grössten Theile der Marmaros in derselben sich
>) Die Bukowiner Gebh-gs-Ruthenen gehören dem Stamme der Huzulen an, welcher auch die Karpathen
des Stanislawower und Kolomeaer Kreises innc hat, während nordwestlich von ihm die Bojken als
die „Männer der Höhen" auftreten.
53
ausbreiteten, in weit zerstreuten Niederlassungen selbst bis an die Westgränze Ungern's
ansässig, wie noch mehrere mit ,,Orosz" zusammengesetzte Ortsnamen bezeugen;
jetzt ist am weitesten nach Westen vorgeschoben
a) die Gruppe ruthenischer. zum Theile auch ruthenisch-slovakischer Orte in der
Zips. Nebst den abgerissen liegenden Osturna , St. Jurske und Hundertmark zieht
sich ein zusammenhängendes, vorwiegend ruthenisches Gebiet, an die deutsche Sprach-
insel der Gründner und Metzenseifer nordwärts unmittelbar anschliessend, von Zawadka
bis Koyszow und an die GränZe des Zipser Komitates gegen Abaüj-Torna.
ß) Ruthenische Inseln und Beimischungen im slovakischen Gebiete findet mau
noch im Säroser Komitate zu Dacov, Rencziszow und Lacno. Rezow und seiner Um-
gebung von Lucawica bis Trocany. und am Hernad von Bujäk bis Klemberk und Rus-
sisch-Peklany. im oberen Theile des Abaüj-Tornaer zu Zirava. in dem Striche von
Unter-Ocvar bis Ober-Hutka. in dem Gebiete von Cany und Sandor-Bölse am Hernad.
7) Ein ausgedehntes magyarisch-ruthenisches Eiland zieht sich an der Gränze von
Abaüj-Torna und Borsod von Horvatzik und PusztaCsehi an der Bodva bis Reste. Unter-
Gai , Szolnok und Jänosd hin : auch Slovaken finden sich innerhalb desselben zerstreut.
Ausserdem enthält Abauj-Torna in seinem magyarischen Theile noch eine Anzahl klei-
nerer Inseln, welche von Ruthenen theils ausschliessend. theils in Gemeinschaft mit
Magyaren und Slovaken bewohnt werden. Sie ziehen sich von Baczawa (Falucska) im
Nordwesten bis Komlöska im Osten und bis Külsö-Csobäd im Süden. In Borsod (am
Säjo und in seiner Nachbarschaft) reichen solche Inseln von den beiden Telekes bis
südwärts der Einmündung des Säjo in die Theiss nach Säjo-Szöged und Säjo-Örös.
3) Sehr umfangreich ist das magvarisch-ruthenische Gebiet, welches sich von Olaszi,
Kisfalud u. a. am Bodrog nach dem linken Theiss-Ufer zieht, einen grossen Theil des
Szabolcser Komitates einnimmt und bis nach Dorog. Tamäsi. Abrany in Nord-Bihar,
bis nach Dobos, Pälyi. Fabiänhäza und Puszta Terem nächst der Kraszna in Szathmär
sich ausdehnt. Innerhalb dieses Gebietes bilden an der Gränze von Szathmär und Nord-
Bihar die Orte Ders, Csäszäri, Nyir-Vasväri, Pilis und Puszta Terem eine rein
ruthenische Gruppe, in Nyir-Csaholy sind den Ruthenen Slovaken heigemischt. West-
wärts liegt diesem Gebiete noch die magyarisch-ruthenische Insel um Szerencz und
Zombor mit mehreren kleinen, nordwärts zwei grössere an der Theiss, von Kaponya
bis Rozsäly und von Tornyos-Pälcza bis Ajak, nebst einigen kleineren, im Osten das
rein ruthenische Czuma vor. während noch weiter das magyarisch-ruthenisch-romanische
Gebiet um Csenger und Vetes, und eine Gruppe von Ortschaften am Tür. innerhalb
deren Ruthenen mit Magyaren, Deutschen und Slovaken gemischt wohnen, sich findet
und südwärts das ruthenisch-romanische Er-Selind ganz vereinzelt liegt.
e) In Süd-Bihar bilden das magyarisch-ruthenisch-romanischeMonus-Petri und die
romanisch-ruthenisehen Orte Szombatsäg und Botarest zwei abgesonderte, weit vom
Zusammenhange mit dem übrigen Buthcnenthum getrennte Districte.
b) In der Wo j wo d schaft liegt in der Backa eine nicht unbedeutende ruthe-
nische Colonie zu Kucura südwärts des Franzens-Canales . in welcher aber auch noch
deutsche und magyarische Laute vernehmbar werden.
54
c) In Slavonien finden sich die von Ruthenen und Serben bewohnten Orte
Rusevo und Petrovce.
rf) In der Bukowina zieht eine ruthenische Sprachinsel längs der östlichen
Reiehsgränze von Mamornica über Lukawica, Terescheni. Unter-Stanestie. Pojenille.
Unter-Sinoutz (mit Rogoszestie und Kindestie) , Negosztina . Gropana bis Scherboutz
herab und macht mit Hliboka, Kamenka und Fontina alba (Biala Kiernica) ihre
grössten westlichen Ausbuchtungen. Doch wohnen innerhalb dieses Landstriches zu
Terescheni, Preworokie, Unter-Stanestie, Oprischeni. Tereblestie. Kamenka. Bahri-
nestie , Baintze , Sereth , Botoschenitza und Scherboutz auch Romanen in grösserer
Anzahl, in Tereblestie und Sereth noch dazu Deutsche neben den Ruthenen; Ober-
Stanestie und Ober-Sinoutz sind ganz romanisch. Eine zweite ruthenische Sprachinsel
liegt an der südlichen Gränze der Bukowina gegen die Moldau, und umfasst die rein
ruthenischen Orte Slatiora. Dzemine und Ostra. Auch in Czernowitz und Suczawa
(und in der Umgebung des letzteren, namentlich zu Petroutz, Boninze und Ipotestie)
findet sich dieser Sprachstamm stark vertreten ').
§. 33.
B. Süd-Slaven.
19. und 20.) Die slovenisch-friaul ische und slovenisch-i talienische
Sprachgränze.
19.) Die slovenisch- friaul ische Sprachgränze beginnt an der görzisch-
friaulischen Landesgränze beim eisbedeckten Monte Canina. indem sie die Wasser-
scheide zwischen den Thälern (C'anali) Roccolana und Resia verfolgt und das letztere
umfassend über den Monte Chiampon und die Orte Pers, Flaipano und Ciseriis an den
Cornappo-Bach zieht. Das ganze Resia-Thal sammt Lusevera und den drei benannten
Orten ist jedoch sprachlich gemischt . indem hier slovenisch und friaulisch gesprochen
wird. Weiterhin läuft die Sprachgränze über Cergneu. Porzus. Vernasso an den Zu-
sammenfluss des Natisone 2 ) und Torrente Erbezzo, umfängt den slovenisch-friaulischen
Bezirk von Castel del Monte, Prepotto. Dolinja und Ruttars. und überschreitet hier
die Recca und die görzische Landesgränze. Im Kronlande Görz greift sie bis gegen
die Landes-Hauptstadt zurück, in welcher friaulisch. slovenisch. deutsch und italienisch
gesprochen wird. Dem Isonzo bis Gradiska folgend geht sie in die
20.) slovenisch-itali en ische Sprach 1 ini e über und zieht als solche bis
S. Giovanni an der obersten Bucht des Adria-Meeres.
') Demselben wurden hier dritthalbtausend Gross -Russen (von der Secte der Lip p owan er) beigerech-
net, welche die Ortschaften Fontina alba (Biala Kiernica), Klimoutz und Lippoweni ausschliessend bewohnen.
3 ) Der Natisone war die alte Gränze zwischen Friaul und der Grafschaft Görz und zugleich zwischen
wälscher und slo venischer Zunge. Schon Marin Sanu to in seinem Itinerario per la terra ferma veneziana
anno 1483 sagt: „Rosiman (aqua) va nel Naxidon, la quäl, ut dicitur. parle la Italia da Schiavonia".
Ciconii und nach ihm G. v. Martens (Italien II, S. 513) bezeichnen als Grunze der Schiavi in Friaul:
In Tarcent die Brücke über den Torre. vor Cividale die Brücke von S. Guarzo über den Natisone, bei
Faedis den Weiler Canal di Grivo.
55
§. 34.
21. — 23.) Die slovenisch-serbisclie, slovenisch-serbokroa t ische und
slovenisch-slovenokroa tische S p räch grunze.
21.) In Istrien scheidet die Dragogna von Grisoni bis zu ihrem Ursprünge die
Wohnsitze der slovenisehen Sa vr in er von einem slovenisch-serbokroatiseh gemisch-
ten Gebiete , welches sich südlich bis an die Thore der Orte Buje, Piemonte. Portole
und Sovignacco erstreckt, so dass erst dort das Gebiet der istrischen Serben seinen An-
fang nimmt und die vielfach gewundene Linie von Salvore über Grisignana und Giotti
nach Snidrici unfern von Sovignacco die slovenisch-serbisclie Sprac hg ranze
bildet.
22.) Bei Sovignacco beginnt die slovenisch-serbokroatische Gränze,
welche zuerst, bis Ogrin nach Norden laufend, das oben bezeichnete gemischte Gebiet,
dann, bis Raehitovic nach Osten ziehend, das rein slovenische von den serbokroatischen
F u c k i trennt , neuerdings nordwärts gerichtet die Savriner von den serbokroa-
tischen C i c en scheidet, sohin von Skadancina nach Osten bis unterhalb Castelnuovo
in fast gerader Linie geht und die slovenisehen B e r k i n e r gegen die Cicen abgränzt.
Bei Castelnuovo beginnt neuerdings ein slovenisch-serbokroatiseh gemischtes Gebiet,
dessen Südgränze gegen die serbokroatischen Liburner sich um Berdo, Lipa und
Susak schlingt und nach der Scheidelinie zwischen Istrien und Krain hinüberzieht.
Sofort fällt die slovenisch-serbokroatische Sprachgränze mit der zwischen Krain
und Kroatien (dem Koinitate von Fiume) laufenden politischen Gränze zusammen bis
zum Gottscheer Ländchen. Während die slovenische Zunge diese grosse deutsche
Sprachinsel umzieht und nur längs ihres südwestlichen Randes die Inseln Alt-Winkel
und Bergovica bildet, tritt der serbokroatische Dialekt bei Grintovce über die Kulpa
nach Krain und begränzt den südlichen Theil des Ländchens, worauf die beiden slavi-
schen Dialekte westwärts von Tschernembl sich wieder berühren und über Pribince an
die Gränze zwischen Krain und Kroatien hinziehen.
23.) Die slo venisch-sl ovenokroatische Sprachgränze wird durch
die Landesgränze zwischen Krain, Süd-Steiermark und Ungern einerseits, Kroatien
andererseits bis Kott an der Mur gebildet. Doch zeigen manche Strecken, z. B. jene um
Möttling in Krain, dann jene von Krapina bis gegen Varasdin, einen gegenseitigen
sprachlichen Einfluss, so dass in ersterer kroatische und in letzterer häufiger als sonst
slovenische Spracheigenheiten und Worte zu hören sind.
§. 35.
24.) Die slovenisch-magyarische Sprachgränze.
Die slo venisch -magyarische Gränze durchzieht die südwestliche Spitze
des Komitates Zala, von Kott nächst der Mur über Brezovica, Turnische. Kebele, tritt
sofort in das Eisenburger Komitat ein und geht durch dasselbe nordwärts mit unbedeu-
tenden Ein- und Ausbuchtungen über Gerencserocz. Gross-Säl, Dolincz, bis Börgölin un-
weit St. Gotthard. In namhaftem Grade gemischte slovenisch-magyarische Orte finden sich
längs der Gränze nur zwei, Kapcza im Zalader und Töt-Lak im Eisenburger Koinitate.
56
§. 36.
25. und 26.) Die slovenokroatiseh -serbokroatische und slovenokroatisch-
serbische Sprachgränze.
Der Provincial- oder slovenokroatische Dialekt, im Kronlande Kroatien ') sowie
in dem nördlichen Theile des Kreuzer und St. Georger Regimentes üblich, bildet
den Uebergang von der slovenisehen zur eigentlichen (serbo-) kroatischen Mund-
art, welche in der übrigen kroatischen Militärgränze und im kroatischen Küstenlande
gesprochen wird und mit dem Serbischen (bei geringen Abweichungen) sehr nahe
übereinstimmt.
Diese Sprachgränze zieht von Marienthal (im Sichelburger oder Uskoken-Bezirke)
nach Karlstadt, überschreitet an einigen Stellen die Kulpa und mit ihr die Gränze
zwischen Civil- und Militär-Kroatien , indem sie in gerader östlicher Richtung bis Po-
kupsko, dann mit der Kulpa bis Sisinec, und dieselbe abermals übersetzend bis Petri-
nia und Neu-Sisek an dem Zusammenflusse der Kulpa und Save läuft. Hierauf wendet
sie sieb nordwärts nach der Gränze zwischen Civil-Kroatien und dem Kreuzer Regi-
mente . welche sie zwischen Gradec und Cugovec verlässt und nordostwärts über
St. Ivan, Cirkvena. Kapella, Pittomaca bis an die Drau geht.
In dem letzten Theile dieser Strecke stossen aber die Sloveno-Kroaten unmit-
telbar mit den (slavonischen) Serben zusammen, sowie auch südöstlich der Linie von
Sisek nach Ivanic Sloveno-Kroaten mit Serbo-Kroaten gemischt bis nach Jasenovac
an der Vereinigung der Unna und Save wohnen und von Jasenovac über Lipovljane bis
lllova an die Serben gränzen.
^. 37.
27.) Die slovenokroatisch-magyarische firiinze.
Sie überschreitet, an die vorhergehende anknüpfend, die Drau, umschliesst einen
theils gemischten, theils rein slovenokroatischen District von Baboea bis Vizvär im
Somogyer Komitate. kehrt sofort an die Drau zurück, geht an derselben bis zur
Einmündung der Mur aufwärts, wo im Süden des Stromes das slovenokroatisch-
magyarische Legrad liegt, bildet weiterhin eine bis Fityehaza und Töt-Szt. Märton im
Zalader Komitate reichende Ausbuchtung, jenseits deren sie an der Mur bis zum
Beginne der slovenisch-magyarischen Gränze läuft.
$. 38.
2». — 30.) Die serbokroatisch-italienische, serbokroatisch-serbische,
serbo kroatisch -magyarische Sprachgränze.
28.) Eine serbokroatisch-italienische Sprachgränze besteht nur inso-
ferne. als einige Küsten- und Inselstädte Istrien's mit vorwiegend italienischer Bevöl-
kerung von Serbo-Kroaten umgehen sind. Namentlich gilt diess von Montona. Pinguente,
Pisino, Galignana. Albona. Fianona. Veglia. Cherso, Ossero u. a. m. Ein Gleiches
ist mit Fiume in Civil-Kroatien der Fall.
1 ) Auch die Turopolyer zwischen Save und Kulpa sind Sloveno-Kroaten.
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29.) Die (Serbo-) Kroaten und die Sorben sind sprachlich so wenig von einander
verschieden, dass sieb eine eigentliche Spraehgränze zwischen ihnen nicht herausstellt,
wozu auch beiträgt, dass die noch immer zwischen beiden Sprechweisen bestehenden
Abweichungen nur im allmählichen Uebergange eintreten. Nichtsdestoweniger besteht
zwischen den beiden Volksstämmen der Serbo-Kroaten und Serben ein vielfach mar-
kirter Unterschied, und die Bezeichnung einer Scheidelinie zwischen ihren Wohnsitzen
unterliegt keiner Schwierigkeit. Sie gränzen aber auf drei Seiten an einander, in Istrien,
im Osten des adriatischen Meeres und in Slavonien.
Die Gränze zwischen (Serbo-) Kroaten und Serben in Istrien hat
erst im siebenzehnten Jahrhunderte ihre gegenwärtige Gestalt angenommen. Schon
bei der ersten Einwanderung besetzten die (Serbo-) Kroaten jenen von den Slovenen
nicht betretenen Theil des heutigen Istrien's , welcher damals zu Liburnien gehörte,
nämlich den Ost-Abhang des Monte Maggiore von Albona an der Arsa bis Fiume
sammt dem daranstossenden nördlichen Gebirgszuge. Der Südwesten der Halbinsel
blieb vorwiegend romanisch, bis nach einer entvölkernden Krankheit die Venezianer
Serben aus Dalmatien dahin verpflanzten. Bei Sovignacco stossen gegenwärtig Slo-
venen (mit Serbo-Kroaten gemischt), Serben und (Serbo-) Kroaten an einander.
Die serbokroatisch-serbische Gränze läuft sodann, vielfach aus- und eingebuchtet, über
Vermo und St. Martin nach der Arsa. während Montona von Serbo-Kroaten und
Serben umgeben ist. Im Nordosten des serbokroatischen Gebietes tritt der Stamm der
Cicen 1 ) auf, während umPinguente die Fucki, umPisino die Beziaken erscheinen.
Die istrischen Serben sind Morlaken, welche dort, wo sie zwischen Parenzo und
Orsera fast bis an die Küste reichen, mit slavisirten Skipetaren gemischt erscheinen.
Die istrischen Inseln gehören gegenwärtig ganz den Serbo-Kroaten an.
Im Osten des adriatischen Meeres ist die Gränze zwischen Militär-
Kroatien und Dalmatien auch die serbokroatisch-serbische Sprachscheide. Endlich
bildet die Linie, welche das St. Georger und Kreuzer Regiment von Civil-Slavonien und
das zweite Banal-Regiment von dem Gradiskaner trennt, auch die ethnographische
Gränze der Serbo-Kroaten gegen die Serben in Slavonien.
30.) Da an der Drau die Sloveno-Kroaten und die Serben zwischen die Ma-
gyaren und Serbo-Kroaten treten, würde keine serbokroatisch -magyarische
Sprach gränze bestehen, wenn nicht die serbokroatischen Inselgruppen im Eisenburger
und Oedenburger Komitate die beiden Volksstämme in unmittelbare Berührung brächten.
§. 39.
Serbo- und sloveno-kroatische Sprachinseln.
Die kroatischen Inseln in Ungern , Oesterreich und Mähren bilden eine Art
Archipel, welcher die Verbindung zwischen Nord- und Süd-Slaven in der Monarchie
vermittelt. Man kann sie in folgende Hauptgruppen theilen :
M Ueber die ursprüngliche ethnographische Stellung dieses Stammes, sowie der nicht minder gemischten
Beziaken kann erst im Verfolge der Bevölkernngsgeschichte Istrien's gesprochen werden.
I. 8
58
A) Die Kroaten in Ungern 1 ) in drei Abtheilungen:
d) die unteren Kroaten im Eisenburger Komitate, welche einerseits zwischen
den Hienzen die kleinen Inseln Stinac und Kumersdorf (mit Gross -Mirvisch) und.
theils rein, theils mit Deutschen gemischt, das grosse Gebiet von Kroatendorf bis
Hasendorf (bei Güssing) und von Stegersbach bis Edlitz bewohnen, andererseits zwi-
schen dem deutschen und magyarischen Gebiete in zwei Abtheilungen von Schönau bis
Kroatisch-Schützen und von Prostrum bis Nädallya (bei Könnend) sich verbreiten :
b) die oberen Kroaten im Oedenburger Komitate. welche von der Nähe des
Neusiedler Sees Wasser-Kroaten genannt werden, und einerseits in zwei grösseren
Inseln im deutschen Gebiete um Eisenstadt und Oedenburg. andererseits in mehreren
kleineren zwischen deutschen und magyarischen Ortschaften, von dem magyarisch-
deutsch-kroatischen Homok bis zu dem rein kroatischen Siegersdorf (unterhalb
Locsmänd) 2 ) verbreitet sind :
c) die Wieselburger Kroaten, welche, theils rein theils mit Deutschen ge-
mischt, längs der österreichischen Gränze von Kittsee und Parendorf bis Sarndorf und
in den kroatischen Inseln Pallersdorf . Ungrisch- und Kroatisch-Kimling zu finden sind.
Die Pressburger Kroaten, welche früher weit zahlreicher waren, sind jetzt nur
noch in den Orten Kaltenbrunn (Dubrawka), Blumenau (Lamacs), Bisternitz und Neu-
dorf, obwohl mit Slovaken vermengt, einigermassen erkennbar, so dass von einer
(serbo-) kroatisch-slovakischen Sprachgränze nicht die Rede sein kann.
B. Die österreichischen Kroaten erscheinen in drei Gruppen:
d) Leitha -Kroaten unter den Deutschen in Picheisdorf. Hof. Au und mit
einer geringen Anzahl auch in Mannersdorf ;
b) Marchfeld-Kroaten, welche am linken Ufer der Donau von Mannsdorf und
Breitstätten bis Engelhardstätten, abgesondert aber in Breitensee und in Zwerndorf
an der March wohnen, jedoch schon stark germanisirt sind ;
c) T h a y a - K r o a t e n . welche in Ober- und Unter-Themenau und der Umgebung
unter den dortigen Slovaken leben.
C. Die mährischen Kroaten sind in Fröllersdorf. Neu-Prerau und Gutenfeld
bei Dürnbolz zu linden, mit Deutschen vermischt.
§. 40.
31.) Die serbisch-magyarische Sprachgränze.
Die serbisch-magyarische Sprachgränze zieht von der Gränze des St. Georger
Begimentes und der Pozeganer Gespanschaft längs der Drau, mit einer Ausbuchtung
nach dem deutsch-serbisch-magyarischen Bares, bis sie unterhalb des magyarisch-
deutschen Tainäsi ins Somogyer Komitat übergeht und den Uferstrich von Potony bis
zur Gränze des Baranyaer Komitates in sich begreift. Von da folgt sie wieder der
') Abgesehen von den beiden magyarisch-slovenokroatisehen Orten Csurgö und Berzencze im Somogye
und dem deutseh-magyarisch-slovenokroatischen Szejietnek im Zalader Komitate.
2 ) Dieses hängt wieder mit dem kroatisch -magyarischen Tömörd im Eisenburger Komitate unmittelbar
zusammen.
59
Drau, überschreitet dieselbe neuerdings oberhalb Drava-Szt. Märton und unisehliesst
ein ausgedehntes, stark mit Deutsehen, strichweise auch mit Magyaren gemischtes
Gebiet bis gegen die Mitte der Baranya bei dem magyarisch-deutsch-serbischen Puszta
Satoristje. Südöstlich schliessen sich an dieses Gebiet noch das serbisch-magyarische
Herezeg-Szöllös. das serbisch-deutsche Monostor undKäcsfalu und die deutsch-serbisch-
magyarischen Orte Därda und Rettalu als eben so viele inselartige Fortsetzungen an,
während die serbisch-magyarische Gränze unterhalb Essek an der Drau wieder beginnt
und bis Draueck an dem Flusse bleibt.
In der Backa wohnen die Serben im ganzen deutschen Sprachgebiete längs
der Donau, so zwar , dass sie im Norden des Franzens-Canals nur in Santova und
Bereg rein, in Cavolj. Baja. Bikic (diese Orte nebst einigen kleineren sind durch
einen schmalen Streifen rein deutschen Landes vom serbischen Hauptgebiete getrennt),
Gara. Katymar. Stanisic. Zombor. Canoplja und Sivac vorwiegend auftreten, im
Süden des Canals aber die Mehrzahl der Bevölkerung bilden, jedoch auch hier von
nicht unbedeutenden deutschen, slovakischen und magyarischen Gebietsteilen durch-
brochen werden. Ostwärts an das deutsche Sprachgebiet sich unmittelbar anschliessend,
liegen zwei serbisch-magyarische Gruppen: Ober-Szt. Ivan mit Praedium Bern und
Nemes-Militics mit Pacser. Praedium Baglatica, Bajsa und dem rein serbischen
Szeghegy. Der östliche pusztenreiche Theil der Backa ist vorwiegend magyarisch, doch
schliesst sich an Szeghegy ein ausgedehnter serbisch-magyarischer Bezirk, welcher
längs der Theiss von Zenta über Ada, Mohol. Petrovoselo, Alt-Bece nach Földvär
läuft und noch am Franzens-Canale Szt. Tamäs und das rein serbische Turja in sich
begreift, auch hier wieder mit dem serbischen Hauptgebiete zusammenhängend.
Im Banate läuft die serbisch-magyarische Sprachgränze ziemlich parallel mit
der Theiss , durch einen schmalen Streifen Landes von ihr getrennt, von Türkisch-
Kaniza bis in die Nähe von Päde herab, umschliesst aber auch magyarisches und
deutsches Element. Oestlich von Pade biegt die serbisch-magyarische Gränze nach dem
Nordosten um und endet südwärts der Aranka zwischen dem serbischen Mokrin und
dem magyarischen Praedium Verhitza.
32.) Serbisch-deutsche Sprachgränze.
Von Mokrin zieht sich das serbische Gebiet theils rein, theils mit Deutschen und
Magyaren (in Aradac mit Bulgaren und Slovaken) gemischt bis Gross-Beckerek an der
Bega herab, so dass die Linie von Mokrin über Klein-Kikinda nach der Bega die
Gränze gegen das deutsche bildet. Zwischen der Bega und Teuies reichen die Deutschen
bis an die Scheidelinie des Banates und des deutsch-banater Begimentes, und bis nach
Titel und Perlas in die Militärgränze hinein. Von Neusina läuft die serbisch-deutsche
Sprachgränze grösstenteils längs der Temes aufwärts bis zu dem serbischen Zurjan,
tritt nach einer kurzen Unterbrechung wieder mit dem serhisch-romanisch-deutschen
Gaad an den Fluss und wendet sich sofort südwärts gegen Hajdusica am Canal von
Alibunar. Nach einer abermaligen Unterbrechung durch ein schmales magyarisches und
8*
60
romanisches Gebiet erstreckt sie sich von dem serbisch-romanischen Margitta über
Gross-Gaj in mancherlei Windungen bis Vatina an der Moravica und schliesst hier
bei dem Uebertritte des serbischen Gebietes aus dem Gross-Beckereker in den
Temesvärer Kreis ab.
§• 42.
33. und 34.) Die serbisch-romanische (walachis che) und serbisch-
italienische Sprac hg ranze.
33.) Serben und Romanen haben im Banate schon zwischen der Maros und
Moravica ihre Berührungspuncte, jedoch nur so, dass das zusammenhängende serbische
Gebiet mit romanischen Sprachinseln oder umgekehrt gränzt. Die serbisch-romanische
Sprachscheide beginnt demnach erst bei Vatina, läuft mit mancherlei Beugungen
über Gross - Sredistje nach dem serbisch - deutschen Versec und erreicht über das
romanisch - serbische Vlaikovec an der Römerschanze die Gränze zwischen dem
Banate und der Militärgränze. Die Nord- und Ost-Gränze des illyrisch-banatisehen
Regimentes bildet nunmehr bis unterhalb Alt-Moldova im Wesentlichen auch die sprach-
liche Scheidelinie des vorwiegend serbischen Sprach-Elementes im Süden und des roma-
nischen im Norden; doch ist einerseits die romanische Nationalität auch in einem
zusammenhängenden Gebiete fast über das ganze illyrisch-banater Regiment und bis
zu den romanisch-serbischen Orten Neudorf und Sefkerin und dein serbisch-romanisch-
deutschen Alt-Borca in das deutsch-banater Regiment hinein verbreitet, so wie anderer-
seits die Serben nordwärts der Gränzlinie in Subotica mit Slovaken gemischt wohnen.
34.) Die serbische und italienische Sprache berühren sich an den Küsten
von Istrien und Dalmatien, wie im §. 47 umständlicher besprochen wird.
Was südlich der in den §§. 34, 36, 38, 40—42 erwähnten Sprachgränzen liegt,
gehört den serbischen Sprachstämmen an, welche unter den verschiedenen Namen der
Slavonier, der slavonischen Gränzer, der Serben 1 ) (sammt Schokacen und
Bunjevacen), der Dalmatiner (Morlaken 3 ), Ragusaner, Bocchesen), etc.
bis zu den Gränzen der Monarchie und an das Adria-Meer in ziemlich compacter
Masse hinabreichen.
§• 43.
Serbische Sprachinseln.
Die serbischen Sprachinseln sind zwar nicht so zahlreich als die kroatischen, doch
nicht unerheblich.
') Vielfach werden die in der Monarchie wohnhaften Serben „Illyrier" und ihre Sprache in den ver-
schiedenen Abzweigungen von Ungern bis nach Istrien die „illyrische" genannt. Obwohl diese Bezeichnung
selbst amtliche Geltung erlangt hat (z. B. die „illyrischen" Provinzen, das „illyrisch-banater" Regiment,
der „illyrische" National-Clerical-Sehulfond) und obgleich die neue süd-slavische Literatur, namentlich
auf L. Gaj's Antrieb, dieselbe für das ganze Süd-Slaventhum in Anspruch nahm, so wird sie dennoch
von den vorzüglichsten slavischen Sprachforschern, wie Kopitar und Miklosich, nicht angenommen und
zwar mit vollem Rechte, da ein Zusammenhang zwischen dein Slavismus und dem alten Ulyrismus nicht
nachzuweisen ist und der Name ..Illyrien" eben desshalb wohl auf ein mehr oder weniger ausgedehntes
Ländergebiet, nicht aber auf eine lebende Sprache oder auf einen Volksstamm der Gegenwart sich
beziehen liisst.
3 ) Die etwa unter den Morlaken befindlichen Reste der Awaren haben sich längst slavisirl.
61
a) I» Ungern. Südlich von Fünfkirchen bilden die Ortschaften um Birjän, Sza-
Ianta und Udvard ein serbisches Spracheiland. Doch findet sich das serbische Element
auch in Hertelend und Ibafa, Szigetvär, Fünfkirchen, Gross-Kozär, Siklös und anderen
kleineren Orten, gemischt mit magyarischer und deutscher Nationalität.
Oestlich von Fünfkirchen scbliesst die grosse deutsche Sprachinsel in ihrer Er-
streckung durch den südlichen Theil des Tolnaer und den nördlichen des Baranyaer
Komitates in und um Salka, in Serbisch-Meeke, in Gross-Päll, in Vemend, von Kätoly
bis Szekcsö, in und um Mohäcs Serben, aber nur gemischt mit den Deutschen, theil-
weise auch mit Magyaren, ein.
Auf der Insel Csepel, wo sie einst viel zahlreicher waren, findet man noch Serben
in Lore rein, in Csep, Tököl und Csepel mit Deutschen gemischt, sowie sie auch im
Stuhlweissenburger Komitate zu Ereseny und Batta mit Magyaren, zu Erd (Hamsabeg
vulgo Hanzelbek) mit Deutschen und Magyaren verbunden wohnen. Im Pest-Piliser
Komitate leben sie in der Baizenstadt Ofen's, dann in den serbisch-deutsch-slovakiseh-
magyariseben Orten Szt. Endre und Pomäcz, welche mit ihrer Umgebung die nörd-
lichste serbische Sprachinsel bilden.
Bein in Klein-Bereny, sonst aber mit Magyaren, zum Theile auch mit Deutschen
gemischt, wohnen Serben in zwei grösseren und drei kleineren Sprachinseln des Somo-
gyer Komitates südwärts vom Plattensee.
b) In der Wojwodschaft und dem Banate.
Eine namhafte Zahl serbischer Sprachinseln scbliesst das magyarische, deutsche
und romanische Gebiet desZomborer, Gross-Beekereker und Temesvärer Kreises in sich.
Th?ils rein, theils mit den vorwiegenden Nationalitäten gemischt, wohnen die Serben im
Praedium Klein-Szälläs, in und um Theresiopel, vonDeska und Szöreg an der Maros bis
Märtonyos an der Theiss, an der Maros aufwärts in Serbisch-Csanäd, Gross-Szt. Miklos,
Saravola, Varias und Nagyfalu, Fenlak 1 ), weiter südlich in Gross-Kikinda, in Csernegy-
häza, nächst der Bega in und um Temesvär und Klein-Beckerek, in Nemeti, Cenej,
Checea, Cernja, am Bega-Canal zu Ittebe und Szt. György, zwischen dem Canale und
der Temes in einer ausgedehnten Strecke von Dinyas und Pardäny bis Budna und
Modos, südlich der Temes in Parza, Cakova, Obsenica, Soka und Denta. Ganz abge-
sondert liegt die serbisch-romanische Insel, die sich von Duboki-Nadas bis Petrovoselo
und Lukarec erstreckt.
§• 44.
III. Die Sprachgränzen der Romanen (im weiteren Sinne).
A. West-Bomanen.
Im Westen und Osten der Monarchie wohnen Volksstämme, deren Mundarten in
ihren Hauptbestandtheilen aus der Sprache der ewigen Borna entstanden sind oder
auf einer mit ihr gemeinsamen Abstammung beruhen, die Italiener nebst Ladinern
und Friaulern einerseits und die Walacben und Moldauer andererseits, so dass
') An Fenlak schliesst sich das serbisch-romanische Bodrog im Arader Komitate, wo auch die Haupt-
stadt mit der nächsten Umgebung- romanisch-magyarisch-deutsch-serbisch ist.
62
man in Bezug auf die geographische Lage in der österreichischen Monarchie die
ersteren als West-Romanen, die letzteren als Ost-Romanen auffassen kann.
Eigentliche Italiener bilden im lombardisch-venezianisehen Königreiche (mit
Ausnahme von Friaul), in Süd-Tirol, an dem Küstensaume von Grado und Monfalcone
(Görz), in Triest, in den meisten Städten und einigen an's Meer gränzenden Gebieten
und Sprachinseln Istrien's und Dalmatien's und zu Fiume die vorwiegende Bevölkerung.
Ohne hier in Abgränzungen der zahlreichen italienischen Dialekte einzu-
gehen , bemerken wir nur , dass in den lombardischen Dialekten neben dem Latein
vorzüglich der keltische, in den venezianischen aber auch der griechische , bei beiden
nur in untergeordnetem Maasse der spätere germanische Einfluss bemerkbar ist,
in den Gebirgsthälern (namentlich in der Valtellina, in Val Camonica und Trompia, in
Süd-Tirol und dem anstossenden Theile des Veroneser Gebietes) hingegen noch eine
Modifikation durch rasenische (rhätisch-etruskische) Elemente hinzutritt. Am unver-
kennbarsten ist die keltische Abstammung bei dem in Form und Aussprache den galli-
schen Ursprung verrathenden Mailänder Dialekte (welcher südlich von Como nicht
nur in der Provinz Mailand, sondern bis gegen Lodi und Pavia herrscht und auch
ausserhalb der Monarchie im ganzen Umfange des alten Herzogthumes Mailand
geredet wird) . insbesondere aber bei der Mundart der Bergbewohner von Como ') und
der Valtellina sowie bei der Sprechweise der Bergamasker und Brescianer.
Bei immer noch starker keltischer Mischung scheint der nieder-lo m bardisch e
(emilische) Dialekt in dem Striche, welcher von Pavia längs der Niederungen des
Po über die Römer-Colonien Cremona und Piacenza bis zu dem alt-etruskischen
Mantua reicht, auf einer dem Latein noch näher stehenden Grundlage zu ruhen.
Derselben nähert sich weiterhin der sonst den venezianischen beizuzählende Dialekt
derPaduaner, deren Gesinnung, wie jene der Veneter überhaupt, schon vor der
Begründung römischer Herrschaft durch den gemeinsamen Gegensatz zu den Kelten
für Rom gewonnen war, deren eifriges Eingehen in römische Cultur bekannt ist,
deren Universität späterhin zur Aufrechthaltung des lateinischen Idioms beigetragen
haben dürfte. Das Venezianische endlich, die weichste und wohlklingendste der
italienischen Mundarten , ging entschieden von Elementen aus , welche dem Alt-
Griechischen nächstverwandt waren , und bildete dieselben nach dem Falle des römi-
schen West-Reichs durch den langen enggeknüpften politischen und commerciellen
Zusammenhang mit Byzanz noch allseitiger aus. Ihm gehört das ganze venezianische
Flachland zu; ihm schliesst sich auch die italienisch redende Bevölkerung Istrien's und
Dalmatien's an. Die Sprechweise des venezianischen Hochlandes hingegen vermag die
umfassende Einwirkung der Kelten nicht zu verläugnen, die sich selbst im Veroneser
undTrientiner Dialekte noch neben den rasenischen Modifikationen bemerklich macht.
An den venezianischen (und b clluncsisch.cn) Dialekt gränzt jener der Friaul er,
welcher jedoch den Charakter nicht sowohl eines italienischen Dialektes , als einer mit
hervorstechenden alt-keltischen Elementen gemischten dem alt-katalonischen höchst
i) Siehe Pietro Monti „Vocabolario dei dialetti della üiocesi e Citta di Como. Mailand 1845. Zweite ver-
mehrte Auflage 1856."
63
nahe stehenden Tochtersprache des Romanischen an sieh trägt, und daher, wegen
seiner Aehnlichkeit mit der Mundart der Ladiner, gleich dieser auf der ethnographi-
schen Karte von der italienischen Sprache durch eine Sehraffirung unterschieden wurde.
§• 45.
35.) Die italienisch-ladinische Sprachgränze.
Die Ladiner, deren Namen auf lateinischen Ursprung hinweist, wohnen in
Tirol in den Thälern Gröden, Abtei und Enneherg.
Man unterscheidet zwei Mundarten: ä) die eigentlich ladinische,
etwas härter lautend , im Grödner Thale ( Valle gardena) und im Enneberg, welche
mit der in Engadein herrschenden Sprechweise mehr übereinkömmt, und b) die
badio tische im Abtei-Thale (Badia), welche etwas weicher klingt. Einen Ueber-
gang zum Italienischen bildet die Mundart im Buchenstein- und im Fassa-Thale 1 ).
Die italienisch-ladinische Sprachgränze wird in Tirol durch den hohen
Gebirgszug bezeichnet, welcher das Abtei-Thal vom Ampezzo-, Buchenstein- und
Fassa-Thale scheidet.
§. 46.
36.) Die italienisch-friaulisehe Sprachgränze.
Die Friauler oder Furlaner (Forojulienses) zeigen in ihrer Sprache die
Spuren ihrer Abstammung von den keltischen Karnern und der hinzugetretenen Roma-
nisirung , dann in schwachen Umrissen jene ihrer theilweisen Germanisirung durch die
kurzdauernde Herrschaft der Ost-Gothen und Franken, und durch die längerdauernde
der Langobarden, sowie des Einflusses der Nachbarschaft der Slaven. endlich jene der
italienischen Modificirung seit der venezianischen Herrschaft. Da diese Sprache bei
keltisch-römischer Grundlage unter Eintluss jener verschiedenartigen Einwirkungen
entstand, so erklärt sich wohl ihre Verwandtschaft einerseits mit dem Ladinischen,
andererseits mit der iberisch-keltisch-romanischen Mundart, welche einst an der
Nord-Küste des Mittelmeeres gesprochen wurde.
Die furlanische Sprache herrscht fast ausschliessend in der ganzen Provinz Friaul;
nur an der westlichen Gränze geht in dem Bezirke von Pordenone '•) das Friaulische
allmählich in das Italienische über, welches in dem Bezirke von Sacile bereits
unbedingt vorherrschend ist. Man unterscheidet im Friaulisehen zwei Sprechweisen,
nämlich die eigentliche furlanische und die car ni e lisch e. Letztere wird auf
dem Gebiete des ehemaligen Carnien . d. i. in den Gebirgsthälern oberhalb Zuglio
(Julium Carnicum), besprochen und durch eine rauhere Aussprache und häufigere kel-
tische Wurzeln eharakterisirt , während bei der ersteren das romanische Element dem
Wortschatze und der Aussprache nach überwiegt.
') Dass die ladinische Sprache in Tirol einst weiter im Lande verbreitet war und wahrscheinlich ent-
lang des Viatschgaii's (vallis venusta) mit dem Ladin im Engadein zusammenhing , zeigen zahlreiche
Loeal -Namen ladinischen Ursprungs.
~) Dass in Pordenone (Portenau), welches seit der Erwerbung Steiermark'» den österreichischen Regenten ge-
hörte, schon im fünfzehnten Jahrhunderte kein Deutscher zu linden war, sondern nur Friauler wohnten, sagt
Warin Sanuto ausdrücklich in seinem Itinerarium vom Jahre 1483,
64
Die Gränzc zwischen dem Italienischen und Friaulischen wird
in der nördlichen Hälfte durch die Gränzen der Provinzen Belluno und Friaul bis zu
den Quellen des Torrente Artugna bezeichnet; Aviano an demselben, S. Quirino,
S. Lorenzo, Casarsa und Chions sind die Gränzpuncte des rein friaulischen Sprach-
Gebietes gegen den gemischten Bezirk von Pordenone. Weiterhin fällt die Sprach-
Scheide mit den Provinz-Gränzen von Friaul gegen Treviso und Venedig bis zur Mün-
dung des Tagliamento zusammen. Die friaulische Mundart greift auch über die Gränzen
Italien's nach Görz und Gradisca bis jenseits des Isonzo, und findet westlich davon nur
an dem sumpfigen Küstensaume (südlich von Belvedere) in und um Grado ihre Gränze.
§• «•
Italienische Bezirke und S prachiuseln an der Ost-Küste des A dria-Me eres.
Die Ost-Küste des adriatischen Meeres stand zu den Zeiten der Bömer in inniger
Verbindung mit Italien, und vorzugsweise romanisch war die Bevölkerung der dortigen
Küstenstädte. Nachdem sich die Slaven daselbst sesshaft gemacht, wurde zwar das von
den Romanen bewohnte Gebiet eingeengt, doch erhielten sich römische Abstämmlinge
in den festen Städten Dalmatien's und Istrien's, und andere kamen aus Italien zur Zeit
der venezianischen Herrschaft herüber; selbst manche der slavischen Städtebewohner
wurden mit der Zeit italienisirt. Noch heute ist die italienische Sprache an jener Küste
die Sprache der Verwaltung, der Gerichtshöfe, des Handels und der Schifffahrt, wor-
nach denn auch der Gebrauch der italienischen Sprache viel weiter reicht , als die
eigentlich eingeborne italienische Bevölkerung.
Dem italienischen Sprachgebiete zunächst liegt T r i e s t. Sowohl die Entstehung
dieser Stadt aus einer römischen Colonie. als ihre späteren Beziehungen zu Venedig
und die Eigenschaft eines grossen Schifffahrts- und Handelsplatzes am Adria- Deutschen, in Gross-
Lak mit Slovaken) gemischt. Von Monostor und Baraczbäz schliesst sich hieran ein
anderes umfangreiches Gebiet, innerhalb dessen romanische, deutsche und serbische
(in Checea auch bulgarische) Laute vernommen werden, und reicht bis Bobda an der
Be°a. An der Aranka lagert sich um Gross-Szt. Miklos. Serbisch-St. Peter und Pesak
eine ähnliche Fortsetzung des bezeichneten romanischen Territoriums. Noch weiter
westwärts liegen endlich Valcan und Alt-Beba als vereinzelte romanische Inseln. —
Längs des Bega-Canales bilden solche Öregfalu. die beiden Torak und Jankabid:
südwärts des Canales liegt Ecska an der Bega mit romanisch-deutscher Bevölkerung,
sowie das romanisch-serbische Feny nächst der Temes. Jenseits dieses Flusses ist der
ganze Baum von der deutsch- und serbisch-romanischen Sprachscheide bis zurLandes-
Gränze ein Gebiet, innerhalb dessen die Romanen zahlreich theils allein (zu Togyer.
Partosch und Prädium Topolja. St. Jänos). theils mit Deutschen und Serben gemischt
auftreten.
c) Im deutsch-banater Regimente liegen noch jenseits des Bezirkes,
durch welchen die Mischung der anderen Nationalitäten mit den Romanen aus dem
illyrisch-banater herüber sich fortsetzt, das serbiseb-deutsch-romanisebe Perlas an der
Beffa. das serbisch-romanische Sakula und das serbiseb-deutsch-romanisebe Opowa an
der Temes, das serbisch-romanisch-deutsche Zrepaja. endlich das romanisch-serbisch-
deutsche Gebiet von Usdin. Jarkovae und Dobrica. welches wieder in das illyrisch-
banater Begiment zurückgreift.
(I) In Siebenbürgen linden sich selbst ausser der im §.50 angedeuteten Ost-
Gränze des gemischten (romanisch-szeklerischen) Gebietes noch einige derartige
gemischte Bezirke und kleinere Inseln, namentlich : Sükelfalva, Erdö-Szt. György und
Bözöd-Üjfalu an der kleinen Koke! im Väsarhelyer; Gyimesbük, beide Tisz mit Jakab-
69
falva. Läzärfalva im Udvarhelyer; Bükszät mit Miko-Üjfalu und Üveg-Csür, Ober-
Czernäton. Bereczk und Märtonos. Koväszna mit Papölcz und Zägon im Kronstädter
Kreise. Vasläb und Puszta Bodzafordulasa bilden kleine rein romanische Inseln im
Szekler-Lande.
e) Sehr merkwürdig sind die (ost-J romanischen Sprachinseln in Istrien und
Krain. deren Bevölkerung- in ferner Vorzeit hierher verpflanzt worden zu sein scheint.
Die istrischen, Trümmer eines f'rüherhin viel ausgedehnteren Sprachbezirkes, beste-
hen aus den zusammenhängenden Gemeinden Possert. Gradigne. Letaj. Grobnico,
Susgnevizza, Berdo. Villanova und Jessenovizza, sämmtlich im Norden des Cepicer Sees,
und dem vereinzelten Sejane im Cicenlande: die krainischen ausHrast oberhalb Möttling
und Bojance südlich von Tschernembl. Doch haben sich fast alle Bewohner dieser Orte
auch die slavischen Landessprachen angeeignet.
§. 53.
IV. Das magyarische Sprachgebiet.
Dieses bedarf keiner näheren Begränzung, da es Ungern innerhalb der bereits
beschriebenen deutsch-, slovakisch-. ruthenisch-. slovenisch-. slovenokroatisch-,
serbokroatisch-, serbisch- und romanisch-magyarischen Sprachlinie einnimmt, die in
seinem Umfange liegenden nicht-magyarischen Sprachgruppen ebenfalls schon ange-
deutet, und auch die Hauptumrisse des magyarischen Sprachgebietes (der Szekler) in
Siebenbürgen bezeichnet wurden.
Die vom neunten bis zum dreizehnten Jahrhunderte abtheilungsweise eingewan-
derten Rumänen (Polowzen) und Petschenegen (und die vorzüglich aus dem Kerne die-
ser beiden Stämme erwachsenen Jazyger), sammt den unter ihnen sesshaft gewordenen
Tataren, sind längst vollständig mit den Magyaren verschmolzen 1 ).
Die frühere politische Stellung des Magyarenthums in den ehemals ungrischen
Ländern brachte es mit sich, dass fast alle grösseren Orte derselben auch einen An-
theil magyarischer Bevölkerung erhielten. In diese Kategorie gehören nament-
lich: Ungriseh-Altenburg und Güns im deutschen. Pressburg. Tyrnau. Neutra. Krem-
nitz, Schemnitz. Kaschau. Eperies im slovakischen. Munkaes im ruthenischen. Tseha-
kathurn im slovenokroatischen. Essek. Gross-Beckerek. Temesvär. Titel. Pancova
im serbischen. Grosswardein . Arad. Lippa. Lugos, Deva. Broos im romanischen.
Kronstadt. Fogaras. Torzburg im deutsch-romanischen Gebiete.
Nebst denselben sind die vorzüglichsten magyarischen Inseln (abgesehen
von den ausgedehnten gemischten Bezirken längs der Sprachgränzen):
«) Im deutschen Sprachgebiete: et) in West -Ungern: die magya-
risch-deutschen Orte Zeiselhof, Kaiserwiesen und Lebern, das magyarische Wüst-
Sommerein im Wieselburger. das magyarisch-deutsche Gebiet um Gross-Czenk und
die magyarische Enclave Ober- und Mittel-Pullendorf im Oedenburger. die magya-
risch-deutsche Gruppe bei Ober-Varth an der Pinka im Eisenburger Komitate. beide
') Die Hajduken im Nord-Biharer Komitalc sind reine Theiss-Magyaren
70
letzteren Reste einer früheren westlichen Ausbreitung der Magyaren ; ß) im B an ate
der magyarische Distriet um Alt-Telek am Bega-Canale und an der Bega selbst, von
Aurelhäza bis unterhalb Ungrisch-Ittebe (mit der nördlichen magyarisch-deutschen
Ausbuchtung bis Klein-Oroszin), im Gross-Beckereker. das magyarisch-serbisch-
deutsche Desänfalva im Temesvärer Kreise.
b) Im slovakischen Sprachgebiete: Nussdort im Ober-Neutraer ; Körös-
keny nächst Neutra, die rein oder vorwiegend magyarischen Districte von Vicap und
Egerszeg an der Neutra bis Szeleszeny. Kisfalud und Kaläsz . und von Gross-Emöke
bis Klein-Mäna im Unter-Neutraer: das gleiche Gebiet von Hostje bis Aranyos-Maröth
v
imBarser; Daräsi mit Bäcsfalu. Cabrak im Honther: Zlatno im Neogräder; Solticka.
der Distriet um Pondelek. Rima-Brezö und Rima-Bänya, Hracbovo. Dobsina im
Gömörer: die slovakisch-magyarischen Orte von Csaj bis Gross-Szaläncz im Abaüj-
Tornaer. die ruthenisch-magyarisch-slovakischen Orte Kolbässa, Lastovee und Legeny
im Zempliner Komitate.
c) Im ruthenischen Sprachgebiete: et) in Ungern: die magyarisch-
ruthenischen Orte Helmec in Unghvär und Räkös in Beregh-Ugocsa. das rutheniseh-
magyarisch-deutsche Huszt. die magyarisch-ruthenische Gruppe um Vyska und Tecsö,
das magyarisch-ruthenisch-deutsche Königsthal, das magyarisch-ruthenische Hoszu-
Mezö. die ruthenisch-magyarische Gruppe um Deutsch-Boczkova und Veresmart, Polana
kobilska. Bocsko-Rahö in der Marmaros ; ß) in der Bukowina: Tomnatik.
d) Im slovenokroa tischen Sprachgebiete: das slovenokroatisch-magya-
rische Szt. Kereszt und das magyarisch -slovenokroatisch- deutsche Tragostan im
Varasdiner. das slovenokroatisch-slovenisch-magyarische Ozail im Agramer Komitate.
e) Im serbischen Sprachgebiete: a) in Slavonien das serbisch-magya-
rische Dezanovac, das serbisch-deutsch-magyarische Theresovac. das serbisch-magya-
rische Gebiet um Ober-Miholjac und Slatina. die zerstreuten serbisch-magyarischen
Orte Neu-Bukovica. Bankovci, Vladislavce. die magyarischen Orte Alaginci , Tenja,
Puszta Sedolovec. Korodj . Puszta Klisa und Erdöd. das serhisch-miigyarisch-deutsche
Gebiet von Alt-Jankovce nächst Vinkovce bis Opatovac an der Donau und Gjelletovce
am Bossuth (im Broder Regiments-Bezirke) u. m. a.; ß) in der Backa (abgesehen
von der Verbreitung der Magyaren in dem deutsch-serbischen Gebiete) : die magyari-
schen Orte Kupusina und Bogojeva an der Donau. Temerin, das magyarisch-serbische
Piros; in Sirmien: die serbisch-magyarischen Orte Nestin. Sot. das serbisch-
deutsch-magyarische Erdevik . das magyarisch-serbische Satrince u. a. m.; y) im Ba-
nate: die rein magyarischen Orte Akäcs, Bikäcs mit dem serbisch-deutsch-magyari-
schen Beodra, Torda mitldvornak, Szt. Mihäly, das magyarisch-slovakische Lukäcsfalva.
das magyarische Ürmenyhäza am Alibunar-Canale (als Durchbrechung der serbisch-
deutschen Sprachscheide): 8) in der serbisch- bana tischen Militär gränze :
das rein magyarische Debeljaca, und die deutsch-serbisch-romanisch-magyarischen
Orte Pancova und Jahuka ').
') Die Magyaren des Banates, der Wojwodsehaft und Slavonien's sind grösstentheils Resle der alleren südlichen
Ausbreitung ihres Stammes, welche erst durch die serbische Einwanderung wieder zurückgedrängt wurde.
7t
f) Im romanischen Sprachgebiete: a) in Ungern: die magyarisch-
romanischen Orte Slatina, Sugatak u. a. in der Marmaros; die rein magyarischen
Köszeg-Remete, Üjväros, Geres, Dobra, die deutsch-magyarisch-romanischen Erdöd,
Kiraly-Daröez, Gross-Käroly und Umgebung, Merk u. a. in Szathmär; die rein
magyarischen Micske mit Töthi und Poklostelek, die theils rein magyarischen, theils
magyarisch-romanischen Orte an und nächst dem schnellen Koros von Rev bis Ober-
Väsarhely. die gemischte Einbuchtung von Tarjan nach Sälyi und Bikäcs , die rein
magyarischen Orte Harsäny und Ugra. das magyarisch-romanische Radväny mit Puszta
Telek und Schojmusch, die romanisch-magyarischen Orte Puszta Andacs und Fekete
Töthi, die rein magyarischen Tenke und Bel-Fenyer am schwarzen Koros, an dessen
oberem Laufe die gemischten Eilande Ungrisch-Ganta, um Belenyes von Belenyes-
Üjlak aufwärts bis Tarkany, und Vas-Köh sich linden . an seinen Nebengewassern
das magyarisch-romanische Remete und das romanisch-deutsch-magyarische Rez-
Bänya in Süd-Binar : im Arader Komitatc die magyarisch-romanischen Orte Vadöcz,
Czermö, Boros-Jenö, Moniasa, Alt-Dezna, Fazekas-Varsänd, Galscha, Gioroc u. a.
ß) I m B a n a t e : das deutsch-romanisch-magyarische Deutsch-Faget, das rem
magyarische Rittberg, die romanisch-magyarischen Orte Jerseg, Gataia. Omor u. a.
y) In Siebenbürgen kann im ehemaligen Lande der Ungern wieder als Regel
gelten, dass die Magyaren die fruchtbaren Thalstrecken allein oder mit Romanen ge-
mischt, die Romanen aber die Gebirge allein bewohnen; daher gestaltet sich das ethno-
graphisch-geographische Bild, als ob mehr oder minder breite magyarische Ströme, zum
Theile durch weitere Wasserbecken verbunden, das romanische Sprachgebiet durch-
zögen. Die vorzüglichsten magyarischen und romanisch-magyarischen Gruppen sind:
aa) im Kreise Szilägy-Som lyö :
1) die aus Szathmär herüberreichende, bis Akos an der Kraszna und bis Peer
ausgedehnte ; eine andere um Tasnäd, und zwischen beiden die kleinen Eilande um
Pele und um Paczal;
2) der ausgedehnte District, der an beiden Ufern der Kraszna von Särmasäg im
Norden bis Ungrisch-Valkö . Petenye und Horväth im Süden und von der Landes-
Gränze (welche das mit der bezeichneten Gruppe zusammenhängende Balyog und
Szeplak überschreitet) bis Ziläh im Osten sich erstreckt:
3) ein ziemlich beträchtlicher von Bogdand und Balla im Westen bis nach Szi-
lägy-Szeg, Szilägy-Szt. Kiräly und Szilägyfö-Keresztur im Osten, an welchen nach
kurzer Unterbrechung wieder von der Szilägy bis zur Szamos ein durchaus gemischter
District um Szilägy-Cseh und Czikö sich anschliesst:
ßß) i m K r e i s e D e e s :
k) ostwärts der Szamos die grössere Insel von Puszta Fentös bis Sekelescheni und
die zahlreichen kleineren um Kapnik- und Läpos-Bänya. Romanisch- und Ungnsch-
Läpos, Gilge, Selitschka. u. a. ;
5) ein Gebiet am linken Ufer der kleinen und an beiden Ufern der grossen Szamos
um Dces. Szamos-Üjvär und Retteg, welches in den Bistritzer Kreis bis ßethlen und
Somkerek in die Nähe des deutschen Districtes um Bistritz hinüberreicht;
72
6) die fast ebenso ausgedehnte Insel von Vieze bis Klein-Czeg, längs der Gränze
des Bistritzer Kreises hinziehend und mit Mate und Neu-Öseh bis an den bezeichneten
deutsehen District sieh erstreckend;
7) die kleinere Insel um Mocs von Legen bis Berkenyes, nebst einigen minder
bedeutenden ;
Yy) im Kreise B i s t r i t z :
8) die zerstreuten Inseln Alt-Bodna, Ungrisch-Nemegye, Ceghe, Somfalu, Selyk,
Teckendorf. Harasztos u. a.. die beiden grösseren Gebiete von Sächsisch-Erked bis
Szepter und um Gross-Ölyves, endlich die weiteste Einbuchtung des gemischten
Romanen-Szekler Gränzstriches an der Maros bis oberhalb Disznajo und Maghura;
oö) im Kreise Klausenburg:
9) das magyarische Hauptgebiet in West-Siebenbürgen, welches mit mancherlei
Ein- und Ausbuchtungen den grossen District an dem schnellen Koros, an der kleinen
Szamos. an der Aranyos und Maros umfasst. dessen namhafteste Puncte Banfy-Hunyad,
Gyalu, Klausenburg, Välaszüt. Thorda, Bagyon, Toroczko, Ober-Vincz bilden, während
eine nordwestliche Ausbuchtung' bis Ungrisch-Sombor im Szilagy-Somlyöer, eine nord-
östliche bis Szek im Deeser, eine südöstliche über den Aranyos und die Maros bis
Csucs. Csekalaka und Hari in den Väsärhelyer Kreis reicht, und kleinere Inseln das
geschlossene Territorium begleiten ;
ss) im Kr eise Karlsburg:
10) die beiden grösseren Inseln um Gross-Enyed von Decse an der Maros bis
Tür an der kleinen Kokel. und um Tövis und Karlsburg an beiden Ufern der Maros. die
kleinere von Abrud-Bänya und Verespatak. das vereinzelte Zalathna u. a.;
CC) im Kreise Broos:
11) die zerstreuten kleineren Inseln an der Maros und ihren südlichen Neben-
flüssen, namentlich um Körös-Bänya. Illye. Pestes. Losäd, Rakosd, Hosdät. Hätszeg.
Ober-Szalläspatak und Umgebung u. m. a. ;
7jyj) in den Kreisen Hermannstadt und Kronstadt:
12) eine Anzahl kleinerer Enclaven, unter welchen Lunca. Salzburg, Romanisch-
Eibesdorf. Almasch, Birghisch. Sacadat, Muckendorf, Kobor, Halmagy, Heviz, Däk.
Krizba und Ujfalu rein oder vorwiegend magyarisch sind;
öö) im Kreise Udvarhely:
13) Ivänos unweit des Bikaszul und die Gruppe um Borsek an den Nebenflüssen
der Bistritz.
o) In der Bukowina: die vereinzelte magyarische Colonie Jöseffalva und
das zusammenhängende Gebiet von Andrasfalva. Haddikfalva, Istensegics und Fogod-
isten.
§• 54.
V. Die kleinen Volksstämme.
Die übrigen Volksstämme linden sich nicht zu grösseren Massen vereint, sondern
unter die Bevölkerung der herrschenden Stämme vertbeilt.
73
1. Von den Gross-Russen war bereits im §. 32 die Rede.
2. Von den uralisch-finnischen Bulgaren, welche vom neunten bis zum drei-
zehnten Jahrhunderte in Ungern zwischen der Donau und Tbeiss bis Pest hinauf,
so wie südwärts der Maros neben Magyaren, Romanen und Slaven zu finden waren, ist
längst jede Spur verschwunden. Auch die nach Siebenbürgen im Jahre 1699 eingewan-
derten slavischen Bulgaren, die in Alvincz sich niederliessen, haben ihre nationalen
Eigenheiten allmählich verloren, und Sitte und Sprache ihrer Umgebung angenommen.
Im Banate landen im Jahre 1737 zu Besenyö die bulgarischen Paulikianer und
im Jahre 1739 zu Vinga andere katholische Bulgaren (meist Handelsleute), welche
bisher in der österreichischen (kleinen) Walachei gewohnt hatten, Aufnahme, und
das letztere wurde unter dem Namen Maria-Theresiopel oder Theresienstadt zum
privilegirten Marktflecken erhoben (1744). Ebenfalls katholische Bulgaren wurden
1740 im Bergwerksbezirke des Banates in Krasova und den umliegenden Orten ange-
siedelt und daher Krasovaner benannt. In diesem Bezirke wohnen sie noch in den Orten
Krasova, Jubuka, Nennet, Bafnik, Vadnik, Klokodie und Lupak. Auch kommen
sie für sich allein vor zu Brestje nächst Denta, zu Bolgärtelep und Alt-Besenova an
der Aranka; gemischt: zu Checea nordwärts der Bega unter Romanen und Serben,
zu Rogendorf an der Bega unter Magyaren, zu Aradac neben Slovaken und Serben,
zu Boka an der Temes unter Serben, endlich zu Butin unter Romanen und zu Königs-
gnad unter Deutschen und Romanen.
3. Die 1737 nach Syrmien eingewanderten Albanesen (Clementiner) haben
sich in Hertkovce und Nikince mit ihren nationalen Eigenthümliehkeiten erhalten. Aus-
serdem findet man Albanesen (Skipetaren) nur in Erizzo bei Zara in Dalmatien; in
Istrien sind sie längst slavisirt.
4. Die Macedo-Wlachen oder Zinzaren und die Griechen halten sich ver-
einzelt in den Handelsstädten, namentlich in Ungern, in der Wojwodschaft und Sieben-
bürgen, die Griechen nebstdem insbesondere in Venedig, in Triest und Wien auf,
in welcher letzteren Stadt ihre Anzahl mehr als tausend Köpfe beträgt.
5. Die Armenier leben zerstreut in den östlichen Komitaten Ungern's, im öst-
lichen Theile Galizien's (in Lemberg, Lysiec, Horodenka, Sniatyn und Kutty), in
der Bukowina (namentlich in Czernowitz und Suczawa) und in Siebenbürgen. Sie
sind theils Reste der Ansiedlungen aus dem eilften bis fünfzehnten Jahrhunderte, theils
aus der Moldau im siebenzehnten Jahrhunderte herübergekommen. Sie bewohnen sogar
Szamos-Ujvär (Armenierstadt) , Elisabethstadt, Gyergyö Szt. Miklös und Szepviz
beinahe ausschliessend ; ferner bilden sie in der Wojwodschaft zu Neusatz eine kleine
Gemeinde, die aber jetzt meist deutsch spricht. Auch in Wien, Triest und Venedig
sind einige armenische Familien sesshaft.
6. Von spanischen Gemeinden in Ungern ist jede Spur verschwunden, und
zum Theile auch von Franzosen 1 ), da sich alle diese fast ganz germanisirten. In
') Französisch redende Lothringer wurden 17C9 ff. zu St. Hubert. Charlesville und Solteur im Banale
zu Brestovac in der Backa angesiedelt.
I. 10
74
Wien , wo Franzosen in grösserer Anzahl stets zu linden sind , ist entweder ihr Auf-
enthalt nur vorübergehend, oder ihr Anschluss an das deutsehe Element durchgeführt.
7. Die Zigeuner nomadisiren am zahlreichsten in den östlichen und nördlichen
Komitaten Ungcrn's, dann in Böhmen, Mähren, Galizien und der Bukowina, und
wohnen hauptsächlich in Ungern, der Wojwodschaft und Siebenbürgen.
8. Die Juden sind in der ganzen Monarchie mehr oder weniger zerstreut, und
machen in Galizien, Böhmen, Mähren, Ungern selbst ganze Gemeinden aus, von denen
Brody, Lemberg und die Judenstadt (nunmehrige Josephstadt) in Prag und Pest die
grössten sind. Dennoch können sie sprachlich schwer ausgeschieden werden , da sie
sich zwar der Mehrzahl nach der deutschen, aber auch häufig der slavischen, magya-
rischen und italienischen Landessprache bedienen ').
Völkertafel der österreichischen Monarchie.
(Nach der Zählung' des Jahres 1851 annäherungsweise vertheill.)
A. Deutsche K,8 Tl 0.119.
a) Ober-Deutsche 7,456.683.
I. Bairisch-österreichischer Stamm 4,002.S28.
1. Unter-Oesterreicher 2 ) 1,515.284
2. Ober-Oesterreicher 706.316
3. Salzburger (sammt Pinz-, Pon- und Lungauern) 146.007
4. Steiermärker (Ober- und Mittel-Steiermärker) 642.194
5. Kärnthner (im grösseren nördlichen Tbeile Kärnthen's) 223.489
6. Krainer (darunter Gottscheer 22.898) 37.626
7. Deutsche in Triest 12.051
8. „ „ Görz 1-500
9. von österreichischer Mundart in Böhmen 145.223
10. „ „ „ n - Mähren 183.955
11. „ „ » n » Ungern 305.570
darunter (bajoarisch-fränkische) Hienzen 179.020
12. Colonisten der alt-österreichischen Länder in Galizien 31.990
!3. w „ „ „ „ der Bukowina .... 10.235
1 ) Diess ist der Grund, wesshalb ihre Zahl in der Völkerlafel, welche das Ergebniss der Conscription des
Jahres 1851 darstellt, entschieden zu niedrig angesetzt erscheint, während sie nach den Ausweisen über die
Religions-Verschiedenheit 833.304 beträgt. Auch die Ziffern der Griechen, Armenier und Zigeuner sind
nicht ohne erhebliche Lücken.
2 ) Hierunter sind die zahlreichen in Wien (und den Landstädten) anwesenden Fremd en und Eingebür-
gerten slavischen, romanischen und magyarischen Stammes begriffen, da sie in ihrer Vereinzelung
nicht ausgeschieden werden konnten. Dagegen wurden auch die unter den Slaven, Romanen und Magyaren
in den verschiedenen Kronländern vereinzelt lebenden Deutschen dem herrschenden Volksstamme bei-
gezählt. In allen solchen Fällen machen jedoch diese Eingebürgerten und Fremden nur ein verhältniss-
mässig geringes Percent der Gesammtbevölkerung aus, so dass sie, ohne der Richtigkeit der Angaben Eintrag
zu thun, um so mehr unberücksichtigt bleiben konnten, als sieh deren Zahl gegenwärtig nahezu ausgleicht.
75
14. Colonisten der alt-österreichischen Länder in der Wojwodschaft und
dem Banate .... 9.525
15. „ „ „ « „ Kroatien und Slavonien 7.903
16. Sogenannte Landler (aus Inner-, Ober- und Nieder-Oesterreich) in
Siebenbürgen 17.550
17. Deutsche von österreichischer Mundart in der Militärgränze .... 6.410
II. Ba irisch- alemannischer Stamm 436.835.
1. Tiroler in Nord-Tirol und über den Brenner in das Eisack- und Etsch-
Thal hinab und die sogenannten Moccheni in den süd-tirolischen
Sprachinseln 424.751
2. Die Deutsch-Bedenden der sette und tredici comuni 12.084
III. Alemannisch-schwäbischer Stamm 729.830.
1. Vorarlberger, im Süden mit ganz germanisirten Ueberbleibseln roma-
nischen Stammes gemischt, sammt den (6.000) burgundischen
.Waisern aus Ober-Wallis 103.988
2. Schwaben in Galizien 26.327
3. „ „ Ungern 275.440
4. „ „ dem Banate 296.980
5. „ „ Siebenbürgen 8.775
6. „ „ der Militärgränze 18.320
IV. Fränkischer Stamm 623.610.
1. In Böhmen (nordwestliche Gränzstriehe) 505.967
darunter (ehemalige) Freibauern in der königlichen Waldhwozd
(Künisch) 47.390.
2. „ Galizien (vorzüglich Bhein-Pfälzer) 19.303
3. „ der Bukowina 13.305
4. „ Ungern (aus verschiedenen Theilen des einstigen fränkischen
Kreises) 53.710
5. „ der Wojwodschaft und dem Banate 28.575
6. „ „ Militärgränze 2.750
V. Ober-sächsischer Stamm 577.657.
1. In Böhmen (im Erz-Gebirge und den anliegenden Kreisen) .... 558.530
2. Colonisten aus dem nördlichen Böhmen, aus Sachsen etc. in Galizien . 1.743
3. „ „ „ „ „ „ „ in der Bukowina 2.052
4. „ „ „ „ „ „ „ „ Ungern . . . 9.837
5. „ .. „ „ „ „ „ „ d. Militärgränze 5.495
VI. Sude ten -Stamm 1,085.923.
1. In Böhmen (im Biesen-Gebirge und den anliegenden Kreisen) . . . 484.112
2. „ Mähren (Schönhengstler, Kuhlandler etc.) 313.699
10*
Carton vom 10. Bocen zum I. Bande-
76
3. In Schlesien 209.512
4. „ Galizien (an der schlesischen Gränze und an den Karpathen) . . 7.010
5. „ Ungern (Krikehayer, Deutsch-Bronner, Metzenseifer, Gründner,
Deutsch-Pilsner etc.) 66.690
6. ,, der Militärgränze (Schlesier) 4.900
b) Nieder-Deutsche 245.236.
1. Colonien in Galizien 7.014
2. Zipser Sachsen 45.173
3. Siebenbürger Sachsen 193.049
Hierzu Deutsche der verschiedenen Kronländer im k. k. Militär 168.800
B. Slaven lfe,$03.751.
a) Nord-Slaven 10,850.208.
I. Cechischer Stamm 5,854.258.
v
1. Cechen in Oesterreich unter der Enns ') 4.330
2. „ „ Böhmen 2,621.450
3. „ „ Galizien 455
4. „ „ Slavonien 770
5. „ „ der Militärgränze 8.822
und zwar: im Kreuzer Regimente 420
„ St. Georger ,, 872
„ Illyrisch- und Romanen-Banater Regimente 7.530
6. Mährer in Mähren 1,190.150
hierunter: Horaken (im westlichen Gebirge) .... 253.232
Hannaken (in der Hanna) 412.152
Walachen (im östlichen Gebirge — Javo-
riner. Pasekarscben, Zalezaken) . . . 14.132
7. „ in Schlesien 88.068
8. Slovaken in Oesterreich unter der Enns 7.513
9. „ „ Mähren 73.877
10. „ „ der Bukowina 1-844
11. „ „ Ungern 1,704.312
und zwar: Urslovaken (mit den slovakisirten Cechen,
Mährern, Polen und Magyaren) . . . 1,387.020
Slovakisirte Deutsche 89.120
„ Ruthenen 23.920
Sotaken 71.652
Slovakische Sprachinseln 132.600
') Siehe die Bemerkung 2 ) auf S. 74.
77
12. Slovaken in der Wojwodschaft und dem Banate 25.607
13. „ „ Slavonien 3fi0
Hierzu noch Cechen, Mährer und Slovaken im k. k. Militär . . 126.700
II. Polen 2,055.852.
1. Lachen oder sogenannte Wässerpolaken (in Schlesien) 138.243
2. Mazuraken (im Flachlande von Galizien) 1,583.101
3. Goralen (im westlichen Gebirge von Galizien) 281.000
4. Polen in der Bukowina 4.008
Hierzu Polen im k. k. Militär 49.500
in. Russischer Stamm 2,940.098.
1. Ruthenen (Bussinen) oder Klein-Bussen in Galizien 2,281.839
darunter : eigentliche Galizier (Roth-Russen) und Lodomerier
mit wenig Dialekt-Verschiedenheit . 1,999.439
Gebirgs-Ruthenen (Boiker, Huzulen) . . 282.400
2. Ruthenen in der Bukowina (Huzulen etc.) 142.682
3. „ in Ungern 440.600
darunter: Lemmaken 60.000
Lissaken 90.000
4. Ruthenen in der Wojwodschaft 6.777
Hierzu Ruthenen im k. k. Militär 65.900
5. Gross-Russen in der Bukowina 2.300
b) Süd-SIaven 3,952.543.
I. Slovenen 1,171.954.
1. Wenden in Unter-Steiermark (mehr geographisch als mundartlich
geschieden in Pohorjanci, Gorcani, Pesnicari, Savnicari, Doljanci,
Polanci, Haluzani, Krainci) 363.750
2. Slovenen in Kärnthen 95.735
3. „ „ Krain, und zwar Ober-Krainer (Gorenci) 162.550
Mittel- (Inner-) Krainer 95.150
Unter-Krainer (Dolenci) 151.045
4. „ „ Triest (sammt Gebiet) 26.948
5. „ „ Görz 136.460
(i. „ „ Istrien und der Poik (Berkiner, Savriner und Poiker) . 38.878
7. „ im Venezianischen (Friäuler Slaven) 26.676
8. Ungrische Slovenen (sogenannte Vandalen) 4i.862
Hierzu Slovenen im k. k. Militär 29.900
78
II. Kroatisch-serbischer Stamm 2,757.602.
a) Kroaten 1,329.814.
1. Sloveno-Kroaten in Civil- und Militär-Kroatien 625.028
2. (Serbo-)Kroaten „ der kroatischen Militärgräirze 480.494
3. „ „ „ Krain 17-583
U „ Istrien und auf den quarnerisehen Inseln .... 88.343
5. Kroatische Sprachinseln in Oesterreich unter der Enns 0-460
6. „ „ » Mäh^n 720
7. „ „ » Ungern 71.926
g_ „ „ der Wojwodschat't und im Banate . . . 2.860
Hierzu Kroaten im k. k. Militär 36.400
h) Serben 1,427.788.
1. InDalmatien • • 378.676
darunter: Morlaken 143.780
Rasrusaner 45.834
CT
Bocchesen 31.720
dalmatische Küsten- und Inselbewohner . . 157.342
2. „ der Wojwodschaft und im Banate 384.046
darunter: Nicht-unirte Serben 321.110
sogenannte Sokacen und Bunjevacen . . 62.936
3. „ Slavonien (Slavonier) 222.062
4. „ der Militärgränze 310.964
5. Istrische Serben (Morlaken) 44.160
6. Serbische Sprachinseln in Ungern 62.880
Hierzu Serben im k. k. Militär . . 25.000
III. Bulgarischer Stamm 22.987.
1. Bulgaren im Banate 22 '!?Ü
„ in Siebenbürgt
2. „ in Siebenbürgen ~ 07
C. Romanen §,051.906.
I. West-Romanen oder Wälscher Stamm 5,586.076.
1. Italiener, und zwar: Lombarden 2,741.100
(mit den Dialekten der Mailänder, Comasken,
Brescianer, Bergamasken, Nieder-Lombarden)
Venezianer 1,884.646
(mit den Dialekten der eigentlichen Vene-
zianer, der Paduaner, Veronesen etc.)
in Süd-Tirol 319.852
(mit Dialekt-Schattiriingen nach den Thälern,
79
doch vorwiegend Trienter und Roveretaner)
— zum Theile romanisirte Deutsche
in Triest \ • 51.695
„ Istrien und dem Küstenlande / ... 85.778
\ mit veneziani- lo^ni
» Dalmat.cn / schem Dialekte ' * ÖWl
„ Fiume I • 3.995
„ der Militärgränze ...-.' • 384
2. Friauler (Furlaner) im Venezianischen 351.805
in Görz und Gradisca 49.552
3. Ladiner (Grödner, Enneberger, Badioten) in Tirol 8.668
Hierzu Wälsehe im k. k. Militär 74.900
und zwar Italiener 69.300
Friauler 5.600
II. Ost-Romanen oder Romanen (Rumuni, Moldauer und Walachen) 2,454.540.
1. Romanen in der Bukowina 184.718
2. „ „ Ungern 526.760
3. „ „ dem Banate 397.459
4. „ „ der hanater Militärgränze 113.723
5. „ „ Siehenhürgen 1,201.785
6. „ „ Istrien 2.795
Hierzu Ost-Romanen im k. k. Militär 27.300
III. Neugriechen und Macedo-Wlachen (Zinzaren) 9.195.
1 . In Ungern 6 - 288
2. „ der Wojwodsehaft 2 - 820
3. „ Kroatien 87
IV. Albanesen 2.095.
1. In Dalmatien ^44
2. Soo-enannte Clementiner in der slavonischen Militärgränze .... 1.151
■>■
D. Asiatische Sprachstämme 5,6 "33. 9? 8.
I. Magyaren 4,866.550.
1. Donau-Magyaren ) 2,072.500
2. Theiss- „ > "» Ungern 1,874.100
3. Palöczen (Barkö, Matyö, Göesej) ) 53.666
4. Magyaren in der Wojwodsehaft und im Banate 221.845
5. „ „ Slavonien 5.732
6. „ und Szekler in Siebenbürgen 585.342
80
7. Magyaren in der Militärgränze 4.985
8. Magyarische Sprachinseln in der Bukowina 5.586
Hierzu Magyaren im k. k. Militär 42.800
II. Armenier 15.996.
1. In Galizien 2.733
2. „ der Bukowina 2.240
3. „ Ungern 3.144
4. „ Siebenhürgen 7.879
III. Zigeuner 83.769.
1. In Ungern 18.864
2. „ der Wojwodschaft und im Banate 11.440
3. „ Siebenbürgen 52.665
Hierzu Zigeuner im k. k. Militär 800
IV. Juden 706.657.
1. In Oesterreich unter der Enns 4.460
2. „ Krain 2
3. „ Istrien, Görz, Gradiska und Triest sammt Gebiet 4.756
4. „ Tirol und Vorarlberg 944
5. „ Böhmen 70.612
6. „ Mähren 37.437
7. „ Schlesien 2.763
8. „ Galizien 312.962
9. „ der Bukowina 11.856
10. „ Dalmatien 394
11. ., der Lombardie 3.018
12. „ Venedig 4.788
13. „ Ungern 227.940
14. „ der Wojwodschaft und dem Banate 15.507
15. „ Kroatien und Slavonien 2.519
16. „ Siebenbürgen 6.220
1 7. „ der Militärgränze 479
Uebersicht.
A. Deutsche . 7,870.719
B. Slaven 14,802.751
C. Bomanen 8,051.906
D. Asiatische Sprachstämme 5,672.978
Gesammtsumme . 36,398.354
81
Besonderer Theil.
Die
Kronländer
der
österreichischen Monarchie.
11
83
A.
Vorwiegend
deutsche Kronländer.
I. Oesterreich unter der Enns.
II. Oesterreich ob der Enns.
III. Salzburg.
IV. Steiermark.
V. Kiirnthen.
VI. Tirol.
11
85
I.
Das
Erzherzogthum Österreich
unter der Emis.
87
I.
es ter reich unter der Enns.
A.) Historisch-ethnographische Uebersicht.
§. 55.
Keltische Urzeit.
Die erste Ansiedlunff in Oesterreich verliert sich in dem Dunkel der historischen
Urzeit. Gleichwie fast ganz Europa, so erhielt auch dieser Landstrich seine anfängliche
Bevölkerung aus Asien. Von der umfassendsten Hochebene des Erdballs , welche in
Nord-Asien bis an die Gränzen von China und nach Sibirien reicht , ergoss sich zwei
Jahrtausende hindurch der Strom der sich ausbreitenden Völker, von Norden gegen
Süden und von Osten nach Westen ziehend , über die damals zugänglichen Theile
Europa's 1 ). Noch heute kann man die Fussstapfen dieser frühesten Wanderungen nach
der Reihe der kegelförmig aufgeworfenen hohen Erdhügel verfolgen, womit — gleich so
vielen Warten — die in Bewegung gesetzten Volksmassen ihre Züge bezeichneten.
Diese wunderbaren Hügel durchziehen, vorzugsweise an die Ufer grosser Ströme
oder Seen gelagert, das asiatische wie das europäische Russland und bezeichnen so den
Weg nach Europa und im Norden des schwarzen Meeres bis zur Donau.
Kelten (Galaten, Galen, Walen) 2 ) bildeten die älteste Bevölkerung in West- und
Mittel-Europa und in einem grossen Theile des Südens unseres Welttheiles. Sie sind
auch die frühesten nachweislichen Bewohner Oesterreich's, wohin sie aller Wahrschein-
lichkeit nach bei ihrer Einwanderung aus Asien, der Donau entlang ziehend, gelangten.
Wann diess geschah, darüber berichtet keine Sage , doch muss diese erste Besetzung
auf mehr als 1.500 Jahre vor Christi Geburt zurückreichen. Denn bis zu jener Zeit
lassen sieh die Spuren einer Bevölkerung von Gallien und Hispanien verfolgen , und
viele Jahrhunderte mussten vergehen , um in dem von Kelten bewohnten Theile von
Europa jene grosse weitgreifende Völkerbewegung vorzubereiten, deren unmittelbare
Folgen in das historische Zeitalter hineinreichen.
Das grosse Keltenland Gallien vermochte nämlich die sich mehrende Zahl des
Volkes in herkömmlicher Weise nicht zu ernähren, wesshalb dasselbe, wie wohl auch
früher geschehen, eroberungs- und beutelustige Schaaren nach Süden und Osten ent-
sendete. Belloves zog ums Jahr 600 vor Christus über die Alpen und setzte sich im
Po-Thale fest, Sigoves drang in die hereynische Wildniss und unterjochte mit seinen
') Allgemeiner Theil. A) Ethnographie §. 1.
! ) Die griechischen Autoren schreiben ohne Unterscheidung: KtXroc (KArai) und TaXarai, die Römer:
Galli. Die Wurzel scheint im gaelischen Worte: gal, d.i. Kriegsdienst. Wehrpflicht, zu liegen, wornach
Gale einen Krieger oder Wehrmann bedeutet. Erst durch die deutsche Aussprache ging die Silbe Gal
in Wal über.
88
Schaaren die Alpenvölker 1 ). Diese Rückstauung des keltischen Wanderstromes
vermehrte durch wiederholt stattfindende gallische Einwanderungen die wahrschein-
lich dünne Alpenbevölkerung, und brachte den mächtigen Stamm der Bojer(von
denen ein Theil mit nach Italien zog, aber später zu den Stammesgenossen an der
Donau flüchten musste) zu festen Wohnsitzen im Süden dieses Flusses bis Pan-
nonien hinab.
Die nun beginnenden ersten Spuren der Geschichte zeigen uns bereits inNoricum
die keltischen Stämme derTaurisk er und Bojer, und selbst im benachbarten Panno-
nien keltische und illyrische Völkerschaften neben einander, ja die Japoden werden
ausdrücklich ein keltisch-illyrisehes Mischvolk genannt. Oesterreich erscheint somit
sammt den Alpenländern seit uralter Zeit als die Gränzscheide des keltischen
und des il lyrischen Sprachstammes; für die Ansicht aber, dass Kelten und
nicht Illyrier die älteste dortige Bevölkerung bildeten, spricht auch der Umstand, dass
die Hochgebirgs- und Flussbezeichnungen, sowie die von den Ouellensehriftstellern
angeführten Ortsnamen keltische Wurzeln haben 8 ).
Fischfang, Jagd und Viehzucht nebst häufigen damit verbundenen nomadischen
Wanderzügen bildeten die frühesten Beschäftigungen jener Urbewohner des Süd-
Donaulandes, den überraschender Weise eine andere sich beigesellte, welche feste
W'ohnsitze und mancherlei Kenntnisse und technische Hilfsmittel voraussetzt, der
Bergbau, und zwar der Bergbau auf Eisen. Sobald Noricuin in der Geschichte
auftaucht, finden wir Erwähnung dieses Erzeugnisses als eines dem Lande eigentüm-
lichen, dessen Bereitung immerhin einen gewissen Grad der Cultur vorraussetzt 3 ).
Uebrigens haben wir von der Religion und den Sitten der vor der Bömerherr-
schaft in Noricum und den Donauländern befindlichen Keltenvölker nur sehr dürftige
Nachrichten von Griechen und Römern , so dass wir nur durch die in Gallien und den
übrigen Keltenländern näher bekannten ethnographischen Charakterzüge einigermassen
im Stande sind , auch einen Schluss auf unsere Noriker (Taurisker) und Bojer zu
ziehen. — Hiernach verehrten die Kelten mehrere Gottheiten, welche die Griechen
') Livius (V. c. 33 — 35) erzählt diese Auswanderung, auf welche Caesar (bell. galL VI. 24) hinweist, nach
keltischen Traditionen, welche allerdings manchen Widerspruch in sich schliessen. Grimm in der Ge-
schichte der deutschen Sprache, 1.116, bekämpft ihre Glaubwürdigkeit sehr nachdrücklich. Doch kennt
auch Tacitus (Germ. 28) im Osten der Helvelier die Bojer: „Igüur inter Hereyniam sylvam Rhenumque
et Moenum amnes Helvelii, ulteriora Boji, gallica utraque gens, tenuere", und das spätere Auftreten
der Kelten an der Nieder-Donau und in Ost-Europa scheint eine Bestätigung des ersterwähnten Wan-
derzuges in sich zu schliessen, wobei man immerhin zugeben kann, dass die Namen der angebliehen
Führer mythisch sind. Was die Zeit dieses kellischen Wanderzuges anbelangt, wird hier nach Livius
das Jahr 590 oder in runder Zahl (iOO vor Christus angenommen; die näheren Gründe für diese Annahme
gegen die neuere Ansicht Niebubi-'s und seiner Nachfolger, welche das Jahr 390 annehmen, werden
im weiteren Verfolge dieses Werkes angegeben werden.
~) Vergl. über die Namen der Berge und Flüsse das bereits im allgemeinen Theile, §. 3. Note 1) Gesagte,
dann bezüglich des Landes unter der Enns den folgenden §. 56.
3 ) In wieferne dieser Bergbau durch das im Lande reichlich vorhandene zu Tage stehende treffliche Erz
ursprünglich entstanden, oder die Kunde hiervon aus der fernen Urheimat mitgebracht wurde — wie
zahlreiche Spuren uralten Bergbaues in den östlichen Gebirgen Sibirien's (nach Pallas) vermuthen
lassen — kann wohl kaum mehr fesl-cesiellt werden.
89
und Römer durch ähnliche Götter ihrer Mythologie zu erklären suchten 1 ). Bei den
Kelten gab es auch einen ritterlich-priesterlichen Adel, zu welchem ein grosser Theil
des übrigen Volkes in mancherlei Abhängigkeits-Verhältnissen stand. Gemeinde-,
Gau- und Wehr-Verfassung und das Abhalten von Volksversammlungen hatten viele
Aehnlichkeit mit derlei Einrichtungen der Germanen, denen die Kelten auch mehrfach
in der Lehensweise glichen 2 ).
Als einziger Rest der Denkmale jener vorrömischen Zeit in Oesterreich unter der
Enns erscheinen die Leichenfelder von Kettlach (zwischen Pottschach und Gloggnitz),
von Mahlleiten (hinter Fischau) und Rothengrub. Die spärlichen Beigaben meistens roh
gearbeiteter Gegenstände lassen auf ein höheres Alter jener Gräher schliessen, als diess
bei den nächst dem Rudolphsthurme zu Hallstatt aufgedeckten der Fall ist 3 ).
Das eigentlich historische Zeitalter beginnt aber für Oesterreich unter der Enns
kurz vor der Römerherrschaft daselhst; denn erst durch das furchtbare Erscheinen der
Cimbern wurden die Römer mit den Alpenländern näher bekannt 4 ).
§. 56.
Zeit der Römerherrschaft.
Seit dem Beginne der historischen Zeit war, wie erwähnt, bereits das heutige
Oesterreich im Süden der Donau von norisch-kel tischen Stämmen bewohnt, nament-
lich von Bojern (Boji), welche, vereinigt mit den Tauriskern, den von der Nordsee
(in Jütland) bis in die Donaugegenden herabgedrungenen Cimbern (113 vor Christus)
widerstanden, aber um die Zeiten Caesars von dem dakischen Könige Börebistes eine
solche Niederlage erlitten , dass das ganze norische Uferland vom Inn bis Pannonien
zu Strabo's Zeiten einen Theil der grossen Boj er wüste (deserta Bojorum) bildete 5 ).
*) Der Hauplgott der Noriker war Belen, von den Griechen und Römern für Apollo erklärt, der zugleich
als Schutzzoll der Eisenwerke und Eisenarbeiter galt und desshalb vorzüglich in dem eisenreichen
Noricum in Ansehen stand; ferner kannten sie einen Donnergott Taran, dem sie auf den Spilzen
hoher Berge pyramidenförmige Steinhaufen errichteten, dann den Kriegsgolt Esus, den sie unter dem
Sinnbilde eines Schwertes oder einer Lanze verehrten, den gewaltigen Ogmius, welchen Lucan zum
Herkules umdeutet, den Teutates (eine Art Merkur) und den Dis, den angeblichen Stammvater der
Kelten, welchen Caesar aber für den Pluto der Römer hält. Ausserdem verehrten sie noch mehrere
Naturkräfte, besonders an Quellen und in Hainen. Die Kellen hatten einen eigenen Priestersland an
den Druiden, welche wahrsagten und verschiedene Thiere zum Opfer darbrachten. Doch kamen bei
den Kelten auch Menschenopfer vor, wogegen noch Kaiser Augustus und seine Nachfolger Tiberius
und Claudius Verbole erlassen musslen.
2 ) Entsprechend der auf Wehrpflicht beruhenden Verfassung beider Völker erscheinen auch die Namen:
Gale und Germane (Wehrmann) gleichbedeutend (vergl. die vorausgehende Note 2. Seite 87).
Ueber das in neuester Zeit vielbesprochene ethnographische Verhältniss der Kellen und Germanen hat
II. B. Ch. Brandes (Leipzig 1857) erschöpfend und gründlich geschrieben.
S) Prof. A. Ritter von Franck zu Wiener-Neustadt, welcher sich mit der Aufdeckung dieser Spuren vor-
römischer Bevölkerung seit 1851 beschäftigt, hat die Ergebnisse seiner ersten Nachforschungen im
XII. Bande des Archivs zur Kunde österreichischer Geschichtsquellen, S. 235 — 240, mitgetheilt, seine
Sammlungen keltischer Anlicaglien seither aber noch bedeutend vermehrt.
4) Noch Herodot (V. 9) hielt alles Land im Norden der Thraker für unbewohnt, und Ephoros (bei Strabo
I. p. 34) nennt die Kelten nur im Allgemeinen als das äusserste bekannti' Volk im Westen. Erst Poly-
bios führt (XXXIV. 10) die Tauptoxot oc Nojptxoi als das äusserste ihm bekannte Volk im Norden auf.
5 ) Ueber die Bojerwüste siehe II. B. §. 3. — Ueber den Einfall der Cimbern wird bei Inner-Oesterreich
gehandelt, da der Hauptkampf bei Noreja vorfiel.
I. 12
90
Die Römer unterjochten nach Besiegung - der Rhätier in einem Sommer (Jahr 15 vor
Christus) ohne Kampf die schwach bevölkerten Uferstriche, machten aus dem erober-
ten Lande von den norischen Alpen bis zum Ister und vom Inn bis zum MonsCetius 1 )
die Provinz Noricum 8 ). Hiervon wurde die Seite des Donau-Thales , vom Inn bis zum
cetischen Gebirge und vom Ister bis zu den Alpen, seit Hadrian's Zeit im Gegensatze
zum Tauriskerlande (Mittel-Noricum) als eigene Provinz Ufer-Noricum (Noricum
ripense) unterschieden, welchem der zum Markomannen-Reiche gehörige, von Deut-
schen bewohnte nördliche Theil unseres heutigen Oesterreich's gegenüber lag. Der
im Osten vom Kahlen-Gebirge liegende Theil Oesterreich's gehörte schon zum oberen
Pannonien, worin Carnuntum der Hauptort und der Standpunct einer römischen
Donauflotte war.
Die Ortsnamen, welche zur Römerzeit in der römischen Provinz Ufer-Noricum und
dem oberen TheilePannonien's — der jetzt zu Oesterreich gehört — genannt werden,
haben grösstenteils kein römisches Urgepräge; vielmehr scheint der Name der
ober-pannonischen Hauptstadt und Colonie Carnuntum 3 ) (von Petronell bis hinter
') Dass wenigstens Ptolomäos unter dem Mons Cetius nicht bloss das Kahlengebirge, sondern das ganze
Gebirge von den Karavanken bis zur Donau verstand, welches er sich als eine zusammenhängende Kette
dachte, hat Schmidt in den Sitzungs-Berichten der kaiserl. Akademie der Wissenschaften, Bd. XX.
S. 338—352 gezeigt.
a ) Ueber den Namen Noricum sind mehrere Erklärungs-Versuche gemacht worden, 1. Einige legen den
Namen Noriker für Nord-Beicher aus. Schon Hugo Grotius und Magnus Klein leiten das Wort
Noricum von Nord und Bich. Bik, fliehe (Reich) ab, wornach Noricum ein gegen Norden gelegenes
Land, ein Nordreich, so wie Oslarriche (Oesterreich) die Ostmark bezeichnete (Wächter Glossar:
„Nord" und „Reich"). Dafür scheint auch die Analogie von Normannen (Norl-mannon) , Normandie,
Norwegen (norwegisch Norege, bei Plinius [IV. 16]: Nerigon, bei Aetius: Noricum), Norfolk etc. zu
sprechen. 2. Nach Ptolomäos (II. 14) waren die Noriker die ältesten Bearbeiter der Eisenbergwerke,
und Epaphrodilus im ersten, Clemens von Alexandrien im zweiten und Eusebius im vierten Jahrhunderte
nehmen Noropes und N o ri ci gleichbedeutend, wornach Noriker Eisenbergleute und Eisenarbeiter
bezeichnen soll, und so hätten, wie Britannien von den reichen Zinngruhen, die Zinninscln (insulae
Cassiterides) von Zinn (xaaaiTzpoi), auch Land und Bewohner Noricum' s von ihren reichen Eisengru-
ben, deren Metall sie so hellglänzend (vwpotp) zu bearbeiten wussten, die Namen Noricum, Noroper und
Noriker erhalten (Pallhausen in den Abhandlungen der k. bair. Akademie 1807, p. 441 etc.). 3. Lienhart
leitet (in derGeschichte von Krain, I. p. 91 —96) Noricum vom Griechischen ab: von sv = auf, in, und opo; =
Berg, Gebirge, was Bergbewohner, Aelpler, also Taurisker bezeichnet, wie denn die norischen Gebirgs-
bewohner ihre Berge noch heutzutage mit dem Worte Tauern benennen. 4. Natürlicher dürfte es sein,
den keltischen Namen Noricum auch aus einer keltischen Wurzel zu erklären, nämlich aus dem
gaelischen noir (nor) = Ost und rijrh = Reich, wornach Noricum =0st-Reich und Noriker =
Ostreicher wäre, womit die Lage Noricum's als östliche Gränzscheide keltischer und illyrischer
Stämme übereinstimmt.
3 ) Carnuntum war der Knotenpunct zweier mehligen Heerstrassen, der Standort der XIV. Legion
(zeitweise auch der X. gemina) und einer Donauflotte, auch einer Schildfabrik, das Hauptquartier der
oberpannonischen Armee, und unter Marcus Aurelius 178 — 181 der Mittclpuncl seiner Unternehmungen
gegen Ouaden und Markomannen. Im Jahre 374 wurde Carnunl, damals der Sitz des Präses von Ober-
Pannonien, durch einen Ueberfall der Quaden verödet und erholte sich nicht mehr (Vergl. über Car-
nuntum: Vellej. P. II. 109. — Plio. IV. 12 [25] XXXVII. c. 11. — Spart. Sev. 5. — Eutropius VIII. 13.—
Oros. bist. VII. — Zosimus II. 10. — Ammianus M. I. XXX. — It. Ant. p. 262, 267. — Tab. Peut. — Not.
Imp. Occ. 30. — Ptol. II. 15). Vergl. Sacken die römische Stadt Carnuntum in den Sitzungs-Berichten
der kais. Akademie, Bd. IX. S. 660 — 784. Ueber neuere Funde von Allerthümern daselbst berichtet
Seidl im Archiv zur Kunde österreichischer Geschichtsquellen, Bd. XIII. S. 81 — 84 und Bd. XV.
S. 248—253 und Sacken in den Sitzungs-Berichten, Bd. XI. S. 336—364.
91
Deutsch-Altenburg) auf die keltischen Carnunter, Vindobona 1 ) (Wien) auf die
Vinden, Cetium 2 ) auf die Citii, und auch die Ortsnamen Arelape (Pechlarn), Namare
(Melk), AusturaoderAstura 3 ) (Osterburg), Cannabiacum 4 ) (Schönbühl), Trigisamum 5 )
(Traismauer). Comagena c ) (Zeiselmauer), dann die tiefer im Lande gelegenen Clau-
divium (Clana) , Gesodurum (Ober-Gösing), Gabanodurum 7 ) (Gaming), ebenso die
Donau (Danubius. Dun-awa) , March (Mar-ns, Mar-aha), Enns (Anasus), Erlaf
(Arelapa, Arl-apa), der Göller, Oetscher (einst Oezan), der Mons Comagene, Tuln 8 )
(Tullina), Pyra, Hocb-Pyra u. a. m. auf keltischen Ursprung hinzuweisen, da man
analoge Orts- und Volksnamen in den Keltenländern findet, mehrere auch aus kelti-
schen Wurzeln erklären kann, und die Auswanderer aller Nationen, vorzüglich aber
die Kelten, die Erinnerung an ihre heimathlichen Orts- und Stammnamen in den
Benennungen ihrer neuen Niederlassungen zu bewahren pflegten. Nur die Namen
Lacus Felicis (Nieder-Wallsee), Pons Isis (Ips, mundartlich Ois) 9 ), Elegium ad Muros
<) Vindobo na schreiben das It. Ant. p. 233, 266, die Tab. Peut, und SIein-Inscbriften; Vendobona
Aur. Vict. de Caes. 16; OötvSößovv« Agathem. II. 4. p. 3, 38; Vindimiana die Not. Imp. und Vindomina
Jornand. Goth. c. SO. — Wahrscheinlich sind auch identisch mit Vindobona das bei Plin. III. 24, 27
in Noricum erwähnte Vianiomina, bei Ptol. II. 15, 3 'laukdßota. — Vergl. einerseits die Ortsnamen
Vindinum (le Mans). Vindomagus (Vigan) und Vienna (Vienne) in Gallien; Vindonissa (Windisch an
der Aar) in Helvetien unweit dem alten Habsburg; Vindogladia (bei Pentridge), Vindoinara (Dorf
Echesler), Vindohala (Walls-End) und Vindotara (Old- Winchester) in Britannien; dann den Stamm der
Vindelici (am Lech); anderseits Juliobona in Gallien und Bonna (Bonn) am Bhein. — Man hält dafür,
dass vindo den Zusammenfluss der Gewässer, bona (vom keltischen bon oder bonn) so viel als Boden,
Wohnstätle bedeutet. Eine andere Erklärung des Namens für Vindobona wäre: Wohnung oder Auf-
enthalt der Vindonen oder Vinden. Später war hier der Standort der legio X. gemina. Seit der Zer-
störung Carnunt's wurde die Station der üonauflotle nach Vindobona übertragen. Daselbst starb auch
Marcus Aurelius (im Jahre 186 n. Chr.).
2 ) Cetium mit dem Beinamen Aeliuin (Aelia Cetiensis. Aelia Celiensium) war der ostlichste Punct im
Noricum. Die in Klosterneuburg ausgegrabenen Militär-Diplome lassen keinen Zweifel über die Existenz
einer römischen Niederlassung in dieser Gegend, beweisen aber nichts für die Lage von Cetium. Die auf
Cetium bezüglichen Inschriften-Steine, s. Seidl im Archiv etc. B. IX. S. 99 — 102. Man leitet den Namen
des cetischen Waldgebirges von Cet (Köt, Kot), der Wald, ab. Vergl. die Namen Göttweih. Kottes, Kätsch
etc. Der Hauptsitz der Citii oder Citui war aber zwischen der Donau und Leitha . daher noch im
Mittelalter die Insel Schutt: Insula Cituorum genannt wird.
• ! ) Das Itin. Ant. und die Not. Imp. schreiben Arlape. die peut. Tafel Arelate und Ptol. 'ApsXäzt) (jetzt
Pechlarn) am Einflösse der Erlaf in die Donau. Daselbst war der Standort einer Donautlotte und
einer dalmatischen Beiter-Abtheilung. Vergl. Arelato, Namare, Asturien in den Kelten-Ländern Gal-
lien und Hispanien. — Die Not. Imp. schreibt: Austura, die vita S. Severini : Astura. — Dass Namare
an der Stelle Melk's gestanden, beweiset Keiblinger, Geschichte des Benedictinersliftes Melk, B. I.
S. 10 — 16. — In Traismauer lagerte längere Zeit die Ala I. Augusta Ituraeorum und Thracum, s. Seidl
im Archiv z. K. etc., B. IX. S. 97, 98.
*) Vergl. Canaliacum oder Canalicum in Ligurien, Canoma in Hispanien etc.
5 ) Vergl. Augusta Tricastinornm, den Hauplort der Trieastiner (zwischen Drome und Isere), dann den
Stamm der Tricasses (auch Tricasii, Trigisani) in Gallien.
6 ) Vergl. den Lacus Comacenus (Corner See) und den Ort Comum (Como) in Gallia Cisalpina.
7 ) EXauätduiov (Clana?), FqO'rfdouvov, raßavddbvpov (Ptol. II. 14, 3.). Analog sind Clodiana in Illyricum,
Mons Claudius (an dessen Vorderseite die gallischen Scordisker, im Bücken die Taurisker wohnten),
dann Gesonia, Gesobrivica und Ganodurum in Gallien.
8 ) Analog sind Tullonium und Tullica in Hispanien, Tullum oder Tulla (Toul) in Gallien, der gallische
Volksstamm der Tulingi, welche zwischen den Rauraci und Helvelii am Rheine wohnten, der Mons
Tullum (Terglou) etc.
9 ) Der Name des Flusses „Is" ist übrigens ein rein keltischer.
12*
92
(Aggsbach und Mauer bei Seitenstätten), Aquae (Baden) 1 ), Aequinoctio (Fiscbamend),
Ala nova (Kaiser-Ebersdorf) haben rein romanischen Klang, sowie auch im Dörfchen
Venusberg (bei Traismauer) ein Nachklang an den Cultus der Römer liegen
könnte 8 ).
Mit den römischen Colon ien, worin römische Bürger und Krieger mit römi-
schem Bürgerrechte lebten, verbreitete sich bald römische Sprache, Sitte und Religion
im Ufer-Noricum ; die Verleihung des Municipalrechtes an einzelne Gemeinden jener
Einheimischen (Provinciales), welche das Schwert des Siegers für friedliche Pflege
der Aecker und für die gewohnten Beschäftigungen der Alpenwirthschaft, des Berg-
baues u. dgl. verschont hatte, bahnte die Verbreitung römischen Geistes auch unter
ihnen an 3 ). Von einer durch Kriegs-, Handels- und Staatsdienste, sowie durch Fami-
lienbande eingegangenen Gemeinschaft der Römer und der nori sehen Pro-
vincialen oder Eingebornen geben die Inschriften und Namen mancher römischen
Denksteine Kunde. Ein Strassennetz, welches die eroberten Alpenländer durchzog,
stand in Verbindung mit der Strasse längs der von Castellen wohlbewachten Donau
(supercilia Istri), und Ausgangspuncte dieser Strassenverbindung waren Arelape,
Vindobona und Carnuntum im unteren Ufer-Noricum und Ober-Pannonien.
Dass nicht nur römische Militär- und Ci vil-Institutionen bei den Nori-
kern Eingang fanden , sondern auch die bereits mit persischen und anderen orientali-
schen Mythen vermischte und mit mystischen Culten in Verbindung gesetzte griechisch-
römische Götterlehre, welcher sich der keltische Polytheismus leicht anschmiegte,
an den Ufern der Donau ihre Opferstätten fand, beweisen die Altäre, Votiv- und Denk-
steine. Sowie am adriatischen Meere zu Aquileja der norische Sonnengott Belenus 4 )
besonders verehrt wurde, so bezeugt das in Carnuntum gefundene Mithr as-Denkmal
die Verehrung eines ähnlichen persischen Sonnengottes. Jupiter, Juno, Venus,
Apollo, Mercur und die übrigen vorzüglichsten Gottheiten der Römer werden auf
i) Die dort aufgefundenen Reste der Römer-Zeit hat Seidl in N. III. seiner Deilräge zu einer Clironik
der archäologischen Funde (Archiv z. K. österr. G. B. IX. S. 91 ff.) zusammengestellt. Dass auch die Meid-
linger Heilquellen schon den Römern bekannt waren, zeigt Sacken in den Wiener Blättern für Literatur
und Kunst, 1853 Nr. 3.
2) Römisch-archäologische Funde zeigen übrigens, dass auch an vielen von den Quellen nicht benannten
Orten im heuligen Oesterreich römische Wohnstätten waren. So bringt Seidl's Clironik der archäolo-
gischen Funde (Archiv etc. B. III, VI, IX, XIII, XV) derlei Notizen über Döbling, St. Polten, Meidling,
Wr. Neustadt, Schwadorf, Brück, Mautern, Pasdorf, Gumpoldskirchen, Himberg, Vösendorf, Lanzen-
dorf. Ueber die römischen Gräber bei Brück berichtet speciell Sacken in den Sitzungs-Berichten der
kais. Akademie B. VII. S. 156—160, und vermuthet daselbst eine kleine römische Niederlassung an der
Strasse von Scarabanlia nach Carnuntum.
3) Dio Cassius lib. XIV. 536. Strabo lib. IV. 142, VIII. 202. — Eine grosse Anzahl von Norikern wurde
unter die Legionen vertheilt, sie bildeten sogar einen Thcil der Praetorian er. Dio Cass. LXXIV.
c. 2. Vergl. Herodian II. 107. Tacitus (Ann. 15) redet von einer: „Legio invieta Tauriscoruin", so wie
von Anderen überhaupt: „Legiones celticae" erwähnt werden.
*) Tertullian Apolog. c. 24: „unieuique ctiam provinciae et civitati suus est Deus utNoricis
Belenus." — Steinschriften bei Aquileja, Klagenfurt etc. sind geweiht: Apollini Beleno und Beleno
Augusto (Gruter p. 36, Eichhorn Beiträge I. 56). Vergl. Muchar altkeltisches Noricum §. 24.
93
Votivsteinen genannt, und den Diis manibus, Laribus u. dgl. sind allenthalben Denk-
male gesetzt worden 1 ).
Unter den kleineren germanischen Völkerschaften im Norden der Donau
nennt Ptoloinäus 3 ) die Terakaten (Te-Rakatae, d. i. Rakaten an der Thaya) und
die Rakaten (am Kamp) in der Nachbarschaft der Baemen. Man glaubt, dass von
diesem Stamme der Rakatae (in oberdeutscher Aussprache Räkassäe) die böhmische
Benennung Rakusi oder Raküsane für Oesterreicher und Raküsy für Oesterreicb
entstanden sei 3 ).
Eine erbebende Erscheinung in den Zeiten der Auflösung der Römerherrschaft
war der heil. Severin, welcher tröstend, warnend und belehrend, von Provincia-
len, Römern und Barbaren geachtet, segenreich in Noricum und Pannonien, beson-
ders aber in Faviana 4 ) und dessen Umgebung, wirkte. Seine Biographie gewährt eine
anschauliche Schilderung der Zustände der verschiedenen Bewohner dieser Gegen-
den. Spuren einer geographischen Unterscheidung des norischen Landes ob und
unter der Enns findet man bei dem Biographen des heil. Severin in der zweiten
Hälfte des fünften Jahrhunderts, da von ihm die oberen und unteren Burgen
Ufer-Noricum's (castella Norici ripensis superiora et inferiora) unterschieden
werden ä ).
Merkwürdig bleibt der norisch-pannonische Boden Oesterreich's in dieser Zeit für
die europäische Völkerstellung; denn hier waren der tapfere Odoaker und der grosse
Theodorich heimisch, und von hier zog ersterer zur Zerstörung des römischen
Weltreiches und letzterer zum Aufbaue einer neuen Staatengestaltung nach Italien.
>) Mehr über die Verhältnisse Noricum's siehe in Muchar's altkeltischem und römischem Noricum I. und
II. Band. Vcrgl. über römische Inschriften-Steine, nebst Gruter, die Ergänzungen in Hormajr's Geschichte
Wiens, und dessen Archiv, J. 1816, 1822, 1824, 1827, 1832, dann in den Wiener Jahrbüchern der
Literatur, B. 46—48., Tschischka's Kunstgeographie und J. G. Seidl's Chronik der archäologischen
Funde in der österreichischen Monarchie (v. 1840—45) in den österreichischen Blättern 1846, Nr. 18—20,
und im Archiv zur Kunde österreichischer Geschichtsquellen, 11. cc.
=) Kai !?yvsx"S aüVoi? (roTs Batfiotj) reapä tot reorapöv 0° Tepaxarat xai. oi' repög roi? xap.jroJ; Paxarar..
3 ) Safafik: Slavische Allerlhümcr, B. II. der deutschen Uebcrtragung, S. 382, 413.
*) Ausser der Vita S. Severini erwähnt den Ort Faviana oder Favianis nur noch die Nolitia dignitatum
Imperii (neu edirt von Eduard Böcking, Bonnae, 1839-49), cap. XXXIII. Mit Wien identiflciren dasselbe
zuerst, wahrscheinlich durch die Inschriften-Steine der coliors Fabiana irre geleitel, Olto von Freisingen
(in dessen Gest. Frid. c. 32) und Heinrich Jasomirgott (in drei Urkunden von 1158, 1159 und 1161:
in Civitate nostra Favianis, quae alio nomine Wienna dicitur etc.). — Vergleiche Calles Annal. Austr.
I. 1. II. p. 92, Hormayr Gesch. Wien's, B. I. Heft II. S. 38 etc., welche Faviana als identisch mit Vindo-
bona an die Stelle Wien's setzen, mit Fr. B lumberger's Bedenken gegen die gewöhnliche Ansicht
von Wien's Identität mit dem alten Faviana (Archiv der kaiserl. Akad.. J. 1849, III. B. S. 353 etc.)
und Glücks Erläuterungen in den Silzungs-Bericbten B. XVII, 76—78. Die Angabe der Entfernung Faviana's
von Batava, seine wiederholt vorkommende Bezeichnung als eine Ortschaft im Noricum ripense. sein
Erscheinen neben Vindobona in der Notitia dignitatum , sein Untergang im V. Jahrhunderte gegenüber
dem Fortbestände Vindobona's in der gothischen Zeit verleihen diesem Bedenken ein entschiedenes
Uebergewicht; ich würde Faviana bei Mautern und Göttweih suchen.
5 ) Eugipp, der Biograph des heil. Severin, nennt im Lande unter der Enns: Astura (Osterburg) als einen
von den Barbaren zerstörten, Comagene aber als einen von Rügen besetzten Ort, wo sie den ersten
Uebcrgang über die Donau versucht halten, Faviana als Sitz des Rügenkönigs, dann ad
vineas, das nahe Burgum etc. Severin's Zelle in Sievering, sein Kloster in Heiligenstadt zu suchen,
fiel erst dem XVI. Jahrhunderte ein.
94
§.57.
Völker wanderungszeit.
(Das jetzige Oesterreich als Rugiland, bald darauf Awaren und Slaven.)
Als bald nachher der römische Donau-Limes (Times Danuhii) von Odoaker
aufgegeben und ein grosser Theil der römischen Bewohner nach Italien gebracht
wurde (488), drängten und folgten sich im raschen Wechsel Heruler, Schiren. Tur-
kilinger, Ostgothen, Rügen, Langobarden, Sueven und andere germanische Stämme
bis zur Ankunft der Awaren und Slaven im sechsten Jahrhunderte. Von den Rü-
gen, welche anfangs das nördliche Donauland inne hatten, bald aber sich auch im
Süden der Donau verbreiteten, wo ihr König Feletheus Faviana inne hatte, wurde
der nördliche und westliche Theil des jetzigen üesterreich's unter der Enns einige Zeit
(488 — 526) Rugiland genannt, bis dieser Name, welcher schon durch die Herrschaft
Theodorich's des Ostgothen über das gesammte Süd-Donauland eine Schmälerung er-
litten, seit der langobardischen Herrschaft in Pannonien (526 — 568) wieder erlosch ').
Die Bewohner von Lauriacum (Lorch bei Enns) und anderen zerstörten römischen
Orten fanden Aufnahme in den von dem Rügenkönig besessenen Gebietstheilen.
Doch bald kamen noch neue Fluthen über das bedrängte Ufer-Noricum.
Nach dem Abzüge der Langobarden aus Pannonien im Jahre 568 wurde ganz
Ufer-Noricum bis zur Enns und Rugiland im Norden der Donau von Slaven in
Besitz genommen. Bald darauf gründeten die Awaren ihre Herrschaft über jene
Slaven und setzten sich im Donau-Thale und den ebenen Theilen des jetzigen
Oesterreich unter der Enns fest, daher dasselbe vorzüglich Hunnia oder Avaria
genannt wurde. Die Slaven scheinen von Mittel-Noricum (Karantanien) aus an der
Mur, der Enns und ihren Nebenflüssen bis in die Alpenpässe vorgedrungen zu sein
und sich in den Thälern der süd-österreichischen und steiermärkischen Alpen bis
zu deren Pässen ausgebreitet, wohl auch sporadisch an der Erlaf. Ips, Url, Bielach.
Traisen, Piesting u. s. w. angesiedelt zu haben, besonders seit Samo (623 — 630)
durch Vereinigung der böhmischen und karantanischen Slaven die Macht der
Awaren für einige Zeit schwächte.
Urkundliche Spuren vom achten bis zum zwölften Jahrhunderte und sla-
vische Ortsnamen in den .angedeuteten Bezirken Nieder-Oesterreich's scheinen
auf obige Ausbreitung hinzuweisen, obgleich manche slavische Ansiedlangen auch noch
später, insbesondere zur Zeit der Karolinger und Babenberger. geschehen sein mögen 2 ).
In einer Schenkungs-Urkunde Ludwig's des Deutschen an das Hochstift Regens-
burg vom Jahre 832 wird in der Ostmark (in orientali parte) ein Berg genannt,
der bei den Wenden (apud Wenades) Colmezza (Chl'mec oder Cholömica) 3 ) heisst.
i) Vergl. über das Gesagte II. B. §§. 9—12.
3) Vorzüglich scheinen die (nördlich der Alpcnpässe im Flaehlande) vereinzelt angesiedelten Slaven erst der
Karolinger-Periode anzugehören.
3) Keiblinger (Geschichte von Melk, ß. I. S. 65) hält den Berg für die an der Poststrasse von Melk
nach Kcmmelbach gelegene Anhöhe oberhalb des Dorfes Erlaf, auf welcher das Dörfchen Kolm
(Kolben) liegt. Aeltere Auslegungen halten ihn für den Kolmitzberg bei Ardaker.
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Eine Urkunde vom Jahre 837 nennt die Gegend an der Ips Slavinien (in
Sclavinia .... juxta Ipusa flurnen), und noch 979 erscheint daselhst ein Bach
Zucha ') (die in die Ips fliessende Zuchaha) und ein Berg- Ruznic (in niontem, qui
dicitur Slavonice Ruznic).
An der Per schling (ad Persnicham in Sclaviniae locis 851, Slavi circa
Bersinicha 853) werden Slaven, sowie an der Traisen und (888) auch zu Epo-
resburcli freie und unfreie Slaven urkundlich genannt 2 ).
Zur Ergänzung dieser urkundlichen Spuren weisen wir auf Namen von Flüssen
und Ortschaften hin, welche unbezweifelt slavischen Ursprunges sind 3 ).
Am rechten Donau-Ufer finden sich a) im Kreise ober dem Wiener-Walde
folgende slavische Namen von Flüssen: Veistra *), Erlaf 5 ), Bielach 6 ), Sirning 7 ),
Perschling 8 ), Tuln 9 ), und folgende slavische Ortsnamen : Opponitz 1 ") bei Waid-
hofen, Kolmitzberg u ), Gaming u ), Pechlarn 13 ), Melk B ), Tratigist ,5 ), Türnitz 16 ),
Tuln l? ); b) im Kreise unter dem Wiener- Walde folgende Flüsse mit slavischen
Namen: Aisbach 18 ), Liesing 19 ), Triesting 20 ), Feistritz 21 ) und nachstehende slavi-
sche Ortsnamen: Gablitz 22 ), Gleinz 23 ) und Laa 2 *) bei Wien, Rodaun 25 ), Mödling 26 ),
') Sucha oder Dürrenbach.
3) Die Mehrzahl dieser Urkunden ist übrigens nach Kopp's Paläographie bezüglich der Zeil unächt, allein
der Inhalt dürfte hinsichtlich der geographischen Angaben nicht zu verwerfen sein.
s) Die nachstehenden Fluss- und Ortsnamen sind aus dem Aufsätze : „Ueber die Slaven in Nieder-Oester-
reich" im Casopis Ceskeho Museum, Jahrgang 1844, S. 536 u. s. f. entnommen, mit beigefügten Erklä-
rungen von dem Verfasser dieses Aufsatzes, Prof. A. Sembera.
*) Böhmisch und slovenisch Bysträ, d. h. Reissbach.
ä ) Orlov;i, d. i. der Adlerfluss, vergl. Orlice und Erlitz in Böhmen.
«) In Urkunden des zwölften Jahrh. Piela, d. i. Bela. Weissbach.
') In Urkunden Sirnicha, d. i. Zirnica, von zir, zirny ; vergl. in Böhmen Zirec, Zirovnice.
8 ) In Urkunden des zehnten Jahrhunderts Persnicha. Ohne Zweifel Bieznica, von bfeza, Birke.
9) In Urkunden Tullina und Tollana, d. i. Dolina, von dol, Thal, ganz der Lage entsprechend. Vergl. Do-
lenice, Tullnitz hei Znaim in Mähren. Siehe aber auch S. 91. Anm. 8.
i») In Urkunden des zwölften Jahrhunderts Sopotnica, ein auch in Böhmen vorkommender Ortsname.
") Chlumec, Chl'mec = Berg.
13 ) Im dreizehnten Jahrhunderte: Gamnich, unbezweifelt: Jamnic = jemnice, Grube.
13 ) Bechlany; vergl. Bechlin in Böhmen.
<*) In Urkunden des zwölften und dreizehnten Jahrhunderts : Medelicha, Medlicum, monasteriuin Medlicense,
daher Mediice. Zu vergleichen die Ortsnamen Mediice, Medle und Medlov in Mähren, abgeleitet von den
Personennamen Media.
•5) Alt : Badigist = Radhost , von dem Personennamen Radhost. Vergl. Radhost in Mähren und Böhmen.
••) Ternice = Trnice, von trn, Dorn.
i') Dolina oder Dolany, von dol, Thal. Vergl. oben die Note 9.
16) Ohne Zweifel Olsa, Olsava, d. h. Erlenbach. Kömmt in allen slavischen Ländern häufig vor.
< 9 ) In Urkunden Lieznicha, d. i. Lestnica = Haselbach.
-") In Urkunden Tristnicha, d. h. Trstnica, von trst, Schilfrohr.
- 1 ) Byslfica, Reissenba'ch.
- ä ) Vergleiche Kaplicc in Böhmen.
*») Glince oder Hlince von glina, hlina, Lehm oder Thon. Man vergl. Hlinee im Prager und Leitmeritzer
Kreise in Böhmen, und Glinca, Gleinitz oder Gleinz in Krain.
-*) Böhm: Lava = Steg. Vergl. Laa = Lava bei Feldsberg an der mährischen Gränze.
25) In Urkunden Badün, zu vergl. Radün bei Troppau und Radujen und Radunice in Böhmen.
• 6 ) In alten Urkunden Medilicha = Mediice.
96
Edlitz '), Pernitz 2 ). Feistfitz 3 ), Gloggnitz *), sowie die Berge Semmering 5 ) und
Göstritz ß ).
Am linken Donau-Ufer erscheinen a) im Kreise ob dem Manhartsberge
folgende slavische Flussnamen: Feistritz am Jauerling 7 ), Krems 8 ), Kamp 9 ),
Lainsitz 10 ) und Schreins"), nebst nachstehenden slavischen Namen von Ortschaften:
Reycha 12 ), Ostra 13 ), Taubitz »), Krems 15 ), Eis ,6 ), Gössing "), Gars 18 ), Polla 19 ),
Burg Dobra 20 ), Zwettl 21 ), Gradnitz 22 ), Weitra 23 ), Kamyb 2 *), Litschau * 5 ), Jasse-
nitz 26 ), Lexnitz 27 ), Slatten 28 ), Liebnitz 29 ), Kolmitz 30 ), Raabs 31 ), Tirnau 32 ). Zottlitz 33 ),
Drosendorf 3 *) und Fladnitz 35 ): endlich b) im Kreise unter dem Manhartsberge die
i) Wahrscheinlich Jedlice, von jedle, Tanne, soviel als Tannendorf.
2) Ohne Zweifel von perna, die Tenne.
S) Bystrica. Wie Note 21. S. 95.
*) Glohnica, von glog, hloh, Weissdorn.
5) Im zwölften und dreizehnten Jahrhunderte Semernik mit offenbar slavischem Auslaut. Wahrscheinlich
ursprünglich Severnik = Nordberg.
«) Kostfice. Vergl. den Ortsnamen Kostfice in Böhmen.
i) Bystrica, wie oben Note 3. Jauerling in einer Urkunde von 830 Ahornic, d. h. Javornica, Ahornwald,
von javor, Ahorn.
8) Böhm. Kfemze, von kfem, Kiesel. Zu vergl. Kfemyz in Böhmen und Kfemnica, Kremnitz in Ungern.
9) Böhm. Kouba. Derselbe Name kömmt auch in der vormals böhmischen Pfalz im Böhmerwalde
vor.
io) Luznice, von luh, Sumpf, Aue, somit der in Sümpfen entspringende, durch Auen fliessende Bach,
ii) In Urkunden des zwölften Jahrhundertes Skfemelice, d. i. ein Bach, der über Kieselsteine fliesst.
Gleichbedeutend ist auch der von dem Bache benannte Ort Schreins.
12) In Urkunden des zwölften Jahrhundertes Badikov, von dem Personennamen Radik; kömmt in Böhmen
und Mähren öfters vor.
13) Im zwölften Jahrhunderte Ostrog, von ostr, scharf, spitzig, ein mit Pfählen eingezäumter Ort.
i*) Dubnice, Eichenhain, von dub, Eiche.
15) Kfemze, wie oben Note 8.
16) Richtiger Oels von olse, Erle. Vergl. Oels, Olesnice in Böhmen und Mähren,
i?) Jesenik oder Jesenice, von jesen, Esche.
18) In Urkunden Gors von gora, Berg. Vergl. Gorec oder Horec und Zhofec in Böhmen und Mähren.
19) In alten Urkunden Polana = Felder.
20) Alt: Dübrava, d. i. Eichenwald, in welchem die Burg Dobra liegt.
2i) Böhm. Svetla = gelichteter Wald.
22) Böhm. Hradnice, von hraditi, einfrieden.
23) Böhm. Vitoraz, von dem Personennamen Vitorad, wie der Besitzer von Weitra in der Mitte des neunten
Jahrhundertes. der böhmische Fürst Vitorad hiess.
24) So heisst noch jetzt böhmisch Heidenreichenstein von dem altböhmischen kamy, Stein.
25) Böhm. Licov, kömmt in Böhmen einigemal vor.
26) Jesenice. Siehe oben Note 17.
2') Böhm. Lestnice, von lesti, lestina, Haselbusch.
28) Von Slatina, Moorgrund.
29) Libenice, von dem Personennamen Liben.
3«) Chlumec = Hügel. „
ii) Alt: Raks, Rakez = Raküsy, von welchem uralten Worte Oesterre.ch seinen böhmischen Namen Ra-
kousy entlehnt, wenn derselbe nicht von den Rakaten stammt.
32) Trnava = Dornbach.
33) Böhm. Sedlec, von sedlo, Ansiedlung.
34) Böhm. Drozdovice, von dem Namen Drozd (Drossel); kömmt auch in Mähren vor.
35) Blatnice, Kothbach.
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Flussnamen: Schmieda '), Pulkau 2 ), Zaya 3 ) und die slavischen Ortsnamen:
Röschitz *). Pulkau ä ), Schlenitz G ), Porau 7 )' Wülzeshofen 8 ), Laa 9 ), Staatz ,0 ),
Brerau "), Drösing 12 ) u. a.
§. 58.
Karolinger -Zeit ls ).
(Einwanderung; deutscher Bevölkerung in die österreichische Mark.)
Nachdem Karl der Grosse das Land der Awaren bis zur Raab eingenommen
(791) und nach längeren Kämpfen das einst so gefurchtete Volk ganz unterworfen
hatte (803), vereinigte er den Landstrich von der Enns bis zum Wiener-Walde
als Ostmark (Oriens, plaga orientalis, orientalis pars Bavarie, mareha contra
Sclavos, Winidorum marca) mit dem Traungaue. Da die zahlreichsten Reste der
Awaren zwischen der Enns und Raab wohnten, so erscheint dieses ganze Gebiet auch
unter dem Namen: Hunnia, Avaria, provincia Avarorum seu Hunnorum, limes
Avaricus, limes Pannonicus. sowie der Name Pannonien, welcher gemeinhin in der
alten geographischen Bedeutung wieder auflebte, mitunter auf das von Baiern
strenge oeschiedene Land von der Enns bis zur Raab beschränkt erscheint, indem
der Markgraf im Ostlande zugleich die Aufsicht über ganz Pannonien und die
namentlich in Ober-Pannonien befindlichen Häuptlinge der Awaren (Chakane und
Tudune) führte.
Während der Periode der Karolinger-Herrschaft ist zwar anfänglich von
Awaren in der Ostmark, welche die Taufe nahmen, in den gleichzeitigen Annalen
die Rede, doch gegen Ende derselben erscheinen die dortigen Awaren völlig unter
den neu hervortretenden Slaven und den deutschen Ansiedlern verschwunden. In
einer Urkunde von 906 geschieht bloss noch von bairischer und slavischer
Bevölkerung (Bawari et Sclavi istius patriae) Erwähnung, und das Land heisst
manchmal statt Hunnia oder Avaria auch bloss: Sclavinia. Die einzelnen bairischen,
fränkischen, sächsischen und slavischen Colonien in Oesterreich von jener Zeit mit
diplomatischer Gewissheit aufzuzählen, hält um so schwerer, als nach Kopp's kriti-
schen Forschungen M ) ein guter Theil dieser Urkunden unächt oder doch bedenklich
>) Böhm. Smidava, Smedava, von smedy, braun.
~) Pulkava. Erscheint auch in Böhmen und Mähren.
3 ) Böhm. Sajava, von sali, saugen.
*) Uesiee. wie in Mahren.
5) Siehe oben Note 2.
*) Slivnice, Pflaumendort', von sliva, Pflaume.
7 ) In alten Urkunden Borau. d. i. Borova, Föhrenwald.
8 ) Böhm. Vlci dvory = Wolfshof.
9 ) Böhm. Lava, von lava, lavka, Steg über einen Fluss. Vergl. die Note ü. S frö.
,0 ) Böhm. Stozec, von stob, Kegel.
11 ) Prerov, von pi-e und ryli. durchgraben. Vergl. Prerau in Mähren.
'-) Böhm. Slrezenice von dem Personennamen Strezena; Wurzel: strehn, strici. wachen.
t= ) Vergl. Düinmler, über die südöstlichen Marken des fränkischen Reiches unter den Karolingern
Archiv zur Kunde österreichischer Geschichtsquellen, B. X. S. 1 — 85.
I4 ) Palaeograpbia critica I. 1.
I. 13
98
erscheint '). Die Annalisten der Karolinger-Periode nennen als damals bestehende
vorzügliche deutsche Orte: Tallina (Tuln), Mutarun (Mautern), Comagena (juxta
Comagenam eivitatem, Zeiselmauer) am Fusse des Hunnenberges (ad Chunberg, in
monte Chumcoherg), wo die Awaren einen Hauptring hatten, Chunihostettin (König-
stätten), wo Karl der Dicke mit Swatopluk eine Unterredung hatte.
Will man in Ermanglung von urkundlichen Daten auf einige alte österreichi-
sche Ortsnamen achten, so scheinen noch einige Nachklänge fränkischer Ansiedlung
in den Marktflecken: Frankenfels mit der Ruine Frankenstein und Franken-
markt, dann in dem Dorfe Frankenreuth (bei Rapottenstein) ; sowie bairi-
scher Colonien in der Stadt Rairisch-Waidhofen (an der Ips), in den Dörfern
Michael-Reuern, Baierbach (bei Reichenau), Raier u. s. w.; dann einer
Sachsen-Ansiedlung in den Orten Sassendorf (westlich von St. Polten), Sachsen
und Sachsengang an der Donau nachzuklingen.
Im Osten erhob sich zu Arnulfs Zeit (888) 2 ) die Burg Haimo's, Mund-
schenken des Königs, über deren Lage sich jedoch nur unerweisliche Vermuthangen
aufstellen lassen ! ).
Eine sehr unlautere Tradition spricht auch von den Kirchen St. Peter in Wien
und der Capelle der heil. Petronilla in Petronell, welche Karl der Grosse zum
Andenken an die Besieguhg der Awaren erbaut haben soll.
§.59.
Babenberge r-Zeit.
(Anwachs der Ostmark bis an die jetzigen Gränzen Oesterrreich's.)
Die Ostmark verschwand zwar auf einige Zeit, als die Ungern nach der grossen
Schlacht an der March (907) die Deutschen bis zur Enns zurückwarfen und
den ebenen Landstrich durch Besetzung der festen Puncte unter ihre Botmässigkeit
brachten. Nachdem aber auf dem Lechfelde zu Augsburg (955) den Ungern eine
entscheidende Niederlage durch Otto I. beigebracht worden war, wurde in deren
Folge auch die Ostmark von der Enns bis zur Erlaf wieder hergestellt.
Burkhard erscheint in derselben (972) und bald auch(976) Leopold I. der Erlauchte,
aus dem Hause Babenberg. welcher in raschem Angriffe den ungrischen Herzog Geisa
i) Hierher gehört auch die Urkunde, wodurch Ludwig der Fromme am 28. Juni 823 eine Schenkung Karls
des Grossen bestätigt haben soll. Der Verlust aller bezüglichen Urkunden während der Magyarenherr-
schaft scheint Passau veranlasst zu haben, seinen Besitzstand in der Ostmark bei Erneuerung derselben
durch eine systematische Fälschung von Diplomen wieder festzustellen und zu erweitern.
=)Dic Feststellung des Jahres siehe in Meiller's historisch- topographischen Studien im Archiv z. K. oest.
Geschiehtsquellen. B. XI. S. 66.
3) Koch-Sternfeld, in den gelehrten Anzeigen der bairischen Akademie, J. 1840, Nr. 81—25, hält sie für
Haimburg, übersah jedoch, dass sie im Gaue Grunzwiti lag. dessen Localisirung zwar auch nach Kauz.
Heyrenbach, Büchner und Pritz noch immer zweifelhaft ist, jedoch keinesfalls auf die Gegend von
Haimburg bezogen werden kann.
99
aus seiner Eisenburg, Melk (Medilicha) '), vertrieb, dieselbe zu seiner Residenz wählte
und die Ostmark bis zum Kahlengebirge erweiterte. Durcb die siegreichen Waffen des
Markgrafen Adalbert erbielt dieselbe (im Jahre 1043) die heutigen Ostgränzen
bis zur Leitha 2 ) und March 3 ). Die Nordgränze gegen Bobinen wurde im Jahre
1179 regulirt 4 ). und die Südgränze Oesterreich's reichte damals bis zur Piesting und
weiter westlich bis zur jetzigen Alpenscheide, jenseits welcher Karantanum (Kärnthen)
lag. Erst im Jahre 1254 wurde die Mark Putten und überbaupt das Gebiet bis zur
Gcbirgsscheide zu Oesterreieh einbezogen 5 );
§. 60.
Ueber den Namen Oesterreieh (Ostarr ichi, Oriens, Austria.)
Der Manie Oesterreieh („Ostarr ichi") kömmt zwar im achten und neunten
Jahrhunderte in Isidor's Tractat de Nativitate Domini und in Otfried's Krist, in dem
Sinne von regnum Orientale, für das fränkische Austrasien vor. Auch die skandinavi-
schen Quellen kennen ein Austriki, womit sie jedoch, wie mit den Worten: Austrvegr
und Austrogard, die Ostseeländer (Estland, Livland, Kurland. Russland) im Allgemei-
nen bezeichnen. Für die Ostmark (Oesterreieh) erscheint jedoch der Ausdruck
„Ostarrichi" zuerst in der Urkunde Otto's III. vom 1. November 996, womit er dem
Bischöfe Gottsehalk von Freising den Ort Xiuuanhova (den jetzigen .Marktflecken Neu-
hofen im Kreise Ober-Wiener-Wald) in der Mark Heinrieh's schenkte, die im gemei-
nen Sprachgebrauche „Ostarrichi" heisse (in regione uulgari uocabulo Ostarrichi in
marcha et in comitatu Heinrici filii Liutpoldi marchionis). Diess bedeutet also so viel
als Osterland, d. i. östliches Land oder Reich.
Die ferneren urkundlichen Benennungen Oesterreich's in der Babenberger-Periode
sind: Ostarrichi regio, Ostarrichi pagus, Orientale regnum, orientalis provincia, Ostar-
') Den Namen Eisenburg (Vasvär) scheint Melk als ungrische Vesle (907—984) erhalten zu haben. Im
altdeutschen Gedicht „der grosse Rosengarten" heisst sie: „Isenburg", und Bruder Yls an spielt darin
eine Rolle. Analog wären das ungrische Vasvär (Castrum ferreum), Eisenstadt (Kis Marlon), das eiserne
Thor (Stromschnellen an der Donau) u. s. w., wobei Eisen den Begriff von Festigkeit hat (a. a. 0.
105—108). Auch gab es in Oesterreieh einst die (nun verschollenen) Orte: Eisenhartsdorf und Isanes-
dorf (Archiv z. Kunde österr. Geschichtsq. J. 1849, I. Heft, S. 101 und 133).
3 ) Im Jahre 1463 trat König Mathias Eisenstadt, Forchtenstein , Pernstein , Kobersdorf und Güns an
Friedrich IV. ab; dieser Landstrich blieb bis zum Jahre 1622 bei Oesterreieh, worauf er (durch Landtags-
Decret I. Art. 2, §. 20) wieder dem Königreiche Ungern einverleibt wurde (Vergl. II. B. §. 69).
3 ) Bestätigungen und ReguKrungen der Marchgränze erfolgten 1323, 1337, 1372, 13*9 und 1411.
*) Siehe die bezügliche Urkunde in Rauch SS. II. 203 aus einem M. S. der Wiener Hofbibliothek, dann in
Hormayr's Archiv 1829, S. 631 und die Gränzauslegung in Dr. Meiller's Regesten, S. 256 etc. Als im vier-
zehnten Jahrhunderte über die Gränzen Oesterreich's gegen Böhmen (zwischen Weitra, Gratzen und
Willingau) ein Streit ausgebrochen, ernannte H. Albrecht II. den Grafen Ludwig von Oetlingen.
der sie genau bestimmte (die Urkunde siehe bei Kurz: Oesterreieh unter Albrecht dem Lahmen, S. 350).
Gegen Mähren fanden in den Jahren 1673 und 1712 durch eigene Gränz-Commissionen Berichtigun-
gen Statt.
s ) Vergl. den folgenden Paragraph über das Zwischenreich.
13*
Ca Ho ii.
100
rieh eomitatus, Ostarrich marchia, welcher Name später in Osterrich und Oester-
reieh überging 1 ). Auch erscheint für Oesterreich der Name Austria (Marchio et
Dux Austriae) in Babenberger-Urkunden und auf Siegeln 2 ).
Die Chronisten (seit Conrad Wizenberg) so wie die späteren Lateiner und Italie-
ner, gehrauchten statt Ostarrich ebenfalls Austria, die Franzosen im Mittelalter
Austriche (jetzt Aütriche), die Griechen nennen unser Land öcptxiov. Auch Oriens,
Marchia und Ducatus Orientalin wird von den Chronisten abwechselnd mit Austria
gebraucht, und Otto von Freisingen nennt Oesterreich: Marchia teutonica. Doch
hat das Wort Austria noch andere geographische Bedeutungen ; Austria wurde manch-
mal für Austrasia (Ostfranken) gesetzt, und Friaul hiess auch Austria Italiae.
Von den Dichtern des dreizehnten Jahrhunderts wird Oesterreich auch Osterland,
und die Oesterreicher werden Osterleute (im Singular: Ostermann) genannt 3 ).
Nachdem das Land ob der Enns mit dem Lande unter der Enns zum
untheilbaren Herzogthume vereinigt worden war (1156), ging der Name Oester-
reich auf jenes Land über 4 ).
Als unter den Habsburgern Kärnthen, Krain, Tirol, die Vorlande mit dem Erb-
besitze des Hauses Oesterreich verbunden wurden, ward der Name des österrei-
chischen Stammlandes mit einigen unterscheidenden Zusätzen auch auf die übrigen
Länder ausgedehnt. So hiessen besonders in der Periode der Theilungen der Haus-
macht (1379 — 1522) das Erzherzogtum« Oesterreich (das Land ob und unter der
Enns) Nieder-Oesterreich , das höher gelegene Tirol aber Ober-Oesterreich,
die österreichischen Lande vor dem Arlberge in der Schweiz und in Schwaben :
Vorder-Oesterreich, und Steiermark sammt Kärnthen und Krain: Inner-
') Vergl. Pez 55, Praef. XV— XXXVII; Kauz: Beobachtung über das Wort Oesterreich; Diemer: Ueber
das älteste Vorkommen des Namens Oesterreich, in den österr. Blättern für Lit., J. 1845, Nr. 20; Dr.
Andreas Meiller's Regesten zur Geschichte der Markgrafen und Herzoge aus dem Hause Babenherg,
Wien 1850, S. 2 und 3 und Note 8, S. 191 und 192. Vergleiche auch die belgische Chronik hei Philipp
Mousket, Editio Beiffenberg 1838, T. II, pag. 83.
3 ) Schon in der ältesten im Melker Archive bewahrten Babenberger Urkunde des Markgrafen Ernst
vom Jahre 1075 nennt sich derselbe Marchio Austrie sowohl im Texte, als auf dem Siegel. —
Urkundlich erscheint auch der Name Austriaca für Oesterreicher (Austriaci e loco Eisenwurzel),
Fejers Cod. dipl. VI. I. 35.
3 ) Im Schwedischen (Gothland) bedeutet „Oester" noch den Osten (Oriens), daher mag wohl schon von
Golhen u. a. nördlichen Stämmen der Ausdruck Oesterriki oder Austriki gebraucht worden sein. Die
Angelsachsen nannten den Auferstehungstag Christi Eostur, die Engländer Eosterday, die Deutschen
Ostertag oder Ostern (den Tag des Osten); vergl. die Osterburg (Austura) in Unter-Oesterreich bei Melk.
4 ) Die Echtheit des sogenannten Privilegium majus (welche schon von Moritz comment. diplomatico-criti-
cus, München 1831, angegriffen und von Lichnowsky, Geschichte des Hauses Hahsburg. B. IV, im Jahre
1839, und Böhmer in den Begcstis Imperii im Jahre 1844 aufgegeben wurde) ist nach den Untersu-
chungen Chmel's (Sitzungs-Berichte der kais. Akad. 1850. Dec. S. 806—816; B. VIII, S. 335—481 und
B. IX, S. 616 — 642 und Monumenta Habshurgica B. II. I. Abth., und Watfenbach's im Archiv z. K. etc.,
B. VIII, S. 77— 120) nicht mehr ru halten, und nur über die Zeit der Fälschung (Otakar oder Budolph IV.)
kann ein Zweifel obwalten. Auch die Privilegien Heinrich's IV. vom 4. October 1058, Heinrich's VII. vom
24. August 1228 und Friedrich's II. vom 5. Juni 1245 sind unterschoben. Doch enthält aucli das echte Privi-
legium minus vom 17. September 1156 die Erbfolge für die Töchter Heinrich's Jasomirgotl, Aus-
schliessung fremder Gerichtsbarkeit und Befreiung von der Heeresfolge und den Hof- und Reichstagen.
Vergl. Jäger's Beiträge zur österr. Geschichte Nr. II, in der Gymn. Zeilschrift V, S. 673 — 696 und
Beitrag zur Privilegiums-Frage in den Silzungs-Berichten d. kais. Akad. B. XX S. 3 — 16.
101
Oest erreich. Der Name Vorder-Oesterreich erlosch mit dorn allmäligen Verluste
der Vorlande, der Ausdruck Tirol verdrängte schon früher den Ober-Oesterreich 's,
der besonders seit der Erwerbung des Innviertels vom Lande ob der Enns gebräuchlich
wurde. Nur im Militär- und landständischen Kanzlei - Style blieb der Ausdruck:
Niede rö sterr eichi sehe s Gen eral- Co mmando (und in neuester Zeit: Mili-
tär-Landes- Com mando) für die über ganz Oesterreich gesetzte Militär- undLan-
des-Behörde: niederösterreichische Stände für die Stände des Landes unter
der Enns 1 ), und ebenso (bis 1818) illyrisch-innerösterreichisches Gene-
ral- (jetztLandes-Militär-) Co mmando für das über Kärnthen, Krain, das Küstenland
und Tirol in Militärsachen waltende Landes-Commando.
Endlich ging der Name des Stammlandes Oesterreich auf den ganzen unter dem
Hause Habsburg-Lothringen stehenden Länder-Verein über, der (seit dem 11. August
des Jahres 1804) zum selbstständigen Kaiserthum erhoben, nunmehr zum grossen
einigen Oesterreich sich gestaltet hat.
§• 61.
Wieder bevölkerung der Ostmark mit deutschen Ansiedlern.
Der urkundliche Kreis über die Ansiedlungen dieser Zeit erweitert sich, und der
grössere Theil der n och in Oesterreich bestehenden Orte und die damit
fortschreitende Bevölkerung des Landes mit Deut sehen kann bereits in der
B abenberger Periode nachgewiesen werden 8 ).
Wir erwähnen ausser den obgedachten Orten noch folgende den tsch e Colo-
nien, welche in der frühesten Zeit der neuhergestellten Ostmark zur Bevölkerung
und Germanisirung beitrugen. Schon im Jahre 972 schenkte Kaiser Otto II. auf An-
suchen des Bischofs Pilgrim von Passau und auf die Fürsprache des Herzogs Otlo von
Bayern und des Markgrafen Leopold des Erlauchten, als einigen Ersatz für die durch
die verderblichen Einfälle der Slaven und anderer Feinde verwüsteten Orte, der Kirche
zu Lorch, wo einst der erste bischöfliche Sitz gewesen, die Ennsburg (Anesapurch)
im Traungaue in der Grafschaft Leopold's sammt 1 kaiserlichen Hüben im Dorfe Lorch 3 ).
Der heilige Wolfgang, welcher den gleichnamigen Ort am Abersee im Lande
ob der Enns gründete, führte als Bischof von Begensburg in den äussersten deutschen
Osten bayrische Colonisten. welche zu S t ei n akir chen am Erlafflusse sich nieder-
liessen und nahe am Zusammenflusse der grossen und kleinen Erlaf die Veste Wiesel-
burg (Zuisila) zum Schutze gegen die Ungern anlegten, welchen Kaiser Otto II. da-
selbst (in terra quondam Avarorum) im Jahr 979 vier Mansen Landes anwies 4 ).
') Die Aufschrift auf dem Sländehause in Wien lautet : Die Stände Xieder-Oesterreichs.
~) Viele aus Urkunden bekannte Orte sind nunmehr verschollen, zeigen aber für die einstige dichte Bevöl-
kerung des Landes in kleinen Ortschaften. Vergl. Max. Fischer: Einstige Klüster und Ortschaften im
Lande unter der Enns (im Archive der kaiserl. Akademie. Jahr 1848, I. Heft, S. 76 — Lid). Viele Ortschaf-
ten gingen insbesondere durch Ueberschwemmungen der Donau zu Grunde.
s ) Orig.-Urk. im konigl. bayr. Archiv. Mon. boie. XXVIII. I. 243. p. 102.
*) Die Original-Urkunde im konigl. bayr. Reichs-Archive ist vollständig gedruckt in den Wiener Jahrb.
der Lit. XI. Anzeigeblatt 11, Nr. 10 und in Mon. boie. XXVIII. I. 223, Nr. 150. Vergl. auch Dr Meillers
Regesien a. a. 0. Xole 2, S. 189, etc.
102
Das Land war bei der Uebernahme der Verwaltung der Ostmark durch den
Babenberger Leopold den Erlauchten selbst in den passauischen Besitzungen in dem
fruchtbaren Donauthale durch die Streifzüge und die Herrschaft der Ungern derart
von der Leitha bis zur Enns verwüstet, dass, wie sich Kaiser Otto III. in einer
Urkunde vom Jahre 985 ausdrückt, dasselbe durch den unaufhörlichen Baub und Brand
ohne Bewohner zur Einöde verwaldete [ut absque habitatore terra episcopi solitudine
silvescat] ')• Um dem Mangel an Bevölkerung abzuhelfen, bewilligte der
Kaiser auf den Vorschlag des Bischofes Pilgrim von Passau, dass Freie , welche sich
herbeilassen, als Colonisten in den in der Ostmark gelegenen Besitzungen des gedäch-
ten Bisthums sich anzusiedeln, von den Abgaben an den Fiscus . von der Entrichtung
des Vadiums, von dem markgräflichen Heerbanne und Gerichtszwange befreit, und in
diesen Hinsichten nur dem Vogte der Passauer Kirche unterworfen werden, und
derselbe Kaiser bestimmte in einer eigenen Urkunde die Bechte und Freiheiten, welche
dem Bisthume Passau rücksichtlich seiner Besitzungen in der Ostmark dem Mark-
grafen gegenüber zustehen. — Herzog Heinrich von Bayern erschien selbst in der
Markgrafschaft Leopold's des Erlauchten und Hess in Anwesenheit der Bischöfe.
Grafen und Vornehmen unter Abhörung des ös terr ei chischenGr an zvolkes(populus
terminalis) Untersuchungen über die Besitzrechte in der Ostmark anstellen , worauf
durch eidliche Aussagen der Berufenen bestätigt wurde, dass die zur Passauer
St. Stephanskirche gehörigen Colonisten (familia Sancti Stephani) von jeder Herr-
schaft oder Beschränkung des Markgrafen, von allen Abgaben. Naturalleistungen oder
übrigen Diensten befreit sein sollen. — Zur Zeit des Bischofs Pilgrim werden als
Passauer Orte darin angeführt ? ) : Mautern (muotarum quae eparespurg nomina-
tur), St. Michael (bei Spitz), Bossatz (roseza), Chlepadorf (ein jetzt ver-
schollener Ort bei Hollenburg), Traismauer (treisimat), St. Polten (ciuitas
monasterii sancti yppoliti), fernerPerschli ng (Persnicha), welchesvon Ackerbautrei-
benden Böhmen bewohnt war (quod — boemani insidendo arabant), dann im Tulner
Boden die nun verschollenen Orte Liliumhova, Egilinsteti, Zeizmannestetin und Abbade-
stetti (Abstetten bei Sieghardskirchen). Von den sieben Hügeln bei der Stadt Zeisel-
mauer (ciuitatis Zeizimure) wendete sich das passauische Gebiet südlich gegen
Chunihohestorf (wahrscheinlich Königstetten), sodann auf den Gipfel des Berges
Comagene (vermuthlich der Spitze des Tulbinger Kogels), und endlich bis zu dem Hangin-
denstein (wahrscheinlich Greifenstein an der Donau). — Von hier ging es über die Donau
nördlich bis an die mährische Gränze und östlich bis zu den Orten M ochi nie und
Trepinse (Triebensee). Auch wurde der bischöflichen Kirche das Becht des Hausen-
fanges bestätigt.
Ausser diesen hier in der Karolinger Periode genannten Gütern hatte Passau
zur Babenberger Zeit auch schon Baumgarten, dann Stopenreut (Stopherich), Ernst-
») Die Urkunden bei HundMelrop. Saiisb. T. I. p. 168, etc.
2 ) Mon. boic. XI. 104 Nr. 5 und XXVIII. II. 80. Nr. 116 u. £08. Vergl. Dr. M eil ler's Regesten a. a. 0. Note
3 u. 4. S. 190 u. 191.
103
dorf (Ernustersdorf), Feldsberg (Veltspurc an derThaya), Govazisbrune(Köttelsbrun?),
Stockerau, Greifenstein, Herzogenburg, Tuln, Chrubet (böhm. Krut?) u. s. w. beses-
sen, endlich wurde die vom Bischof Altmann von Passau erfolgte Stiftung Götweih'«
(Gottwik) für die Cultur Oesterreich's von hoher Wichtigkeit *)•
Auch andere bayrische Hochstifte hatten Besitzungen in der Ostmark und ver-
mehrten die Bevölkerung derselben durch ihre von dorther gesendeten Unterthanen.
Das Hochstift Freising, welches urkundlich schon 830 in der Wachau bei der
Stadt Krems (orientalis urbs cremisa) begütert war, vertauschte im Jahre 995 unter
dem Bischöfe Gotschalch ein Prädium in der Nähe dieser Stadt gegen 6 königliche
Hüben in Zudamaresfelt [Ulmerfeld an der Ips} 8 ). Auch Kaiser Otto 111. verlieh
diesem Stifte im folgenden Jahre (996) in der Ostmark (Ostarrichi) auch Neu-
hofen 3 ); Waidhofen und Hollenstein an der Ips, dann Saxengang an der Donau
waren ebenfalls freisingische Besitzungen. In Wien besass es den Freisinger (jetzt
Trattner-) Hof.
Die vorzüglichsten salzburgischen alten Besitzungen in Oesterreich waren :
Arnsdorf (Arnestorf), Dornbach (an der Als), Hollenburg (Holonpurch), Wagrein,
Lupina (Liupina), Gumpoldskirchen (Kuntpoldesdorf), Farafeld (Scarafafeld), Brom-
berg, Ternberg u. s. w.
Das Hochstift Bamberg besass in der Ostmark Sieghartskirchen , Izeling,
Wizinesdorf, Gadtinesveld an der Leitha.
Das Stift Niederaltaich war in der Gegend von Gloggnitz, an der Zaya und
bei Nieder-Abtsdorf reichlich begütert.
Das Kloster Tegernsee hatte Besitzungen zwischen Piesting und Triesting von
Kaiser Heinrich II. im Jahre 1020 erhalten.
Auf neue Ansiedlungen deuten die Ortsnamen: Gross- und Klein-Neu-
siedel, Stix-Neusiedel, Grammet-Neusiedel , Markgrafen-Neusiedel
und noch 16 Neusiedel in Oesterreich, sowie im benachbarten Ungern: Potz-
neusiedel (hart an der österreichischen Gränze) und Neusiedel am See; ebenso
die zahlreichen Ortsnamen: Hart, Hain, Haag, Au, Wald, Schlag, Reut,
Sulz und ihre Zusammensetzungen, die 24 Öd (Ödt) , die 18 Neustift; Neu-
steinhof, Neustadt, Neustadl u. s. w.
§. 62.
Fortsetzung.
Es liegt ausser dem Bereiche dieser Darstellung, würde aber gleichwohl von
Interesse sein, die Entstehung der österreichischen Orte und die damit
') Die Urkunden über die Passauer und andere bischöflichen Besitzungen findet man in den Monum. boie.—
Ueber Götweih siehe Pez SS. T.I. col. 127. dann L. p. 116. anom. Gottwicensis Vita beati Altmanni.
Dr. Theodor Wiedemann's Altmann. Augsburg. 1851. S. 101—110. Die in Götweih aufbewahrten Codices
traditionum geben alle Besitzungen dieses Klosters, und bilden einen wichtigen Beitrag zur alten Topo-
graphie Oesterreich's.
2 ) Mon. boie. XXVIII. I. 260. Nr. 171.
•>) Mon. boie. XXXI. I. 259. Nr. 313. Diess ist die früher (§.59) erwähnte Urkunde, worin zuerst der
Name „Ostarrichi" vorkommt.
04
fortschreitende Colonisirungund Cultur des Landes durch Deutsche
im Detail urkundlich nachzuweisen , sowie diese Angaben durch Erklärung der Orts-
namen, durch Beifügung aller Klosterstiftungen und grösseren österreichischen Dy-
nastien-Geschichten und die Traditionen über die Gründung der Orte und die Coloni-
sirung des Landes zu ergänzen ').
Hier dürfte jedoch genügen, im Allgemeinen daraufhinzuweisen, dass der Auf-
schwung Oesterreich's unter den Babenbergern, die 1 e i c h t e B e i s e a u f d e r D o n a u ,
die grössere Bekanntwerdung des Landes durch die K r e u z f a h r t e n , die r e g e H a n -
delsverbindung, namentlich mit Begensburg. die Freigebigkeit der österreichischen
Fürsten und die P r i v il e g i e n, welche sie den Städten und grösseren Orten verliehen, z. B.
der Stadt Enns (1212), Wien (1221), Neustadt (1221— 1230), Haimburg
(1244), wesentlich beitrugen, das Zuströmen deutscher Bewohner aus Bayern und
Franken zu bewirken, welches durch den Umstand erhöht wurde, dass die öster-
reichischen Babenberger, noch vor und nach dem Erlöschen des ostfränkischen
Stammes, von Babenberg-Ammerthal in Franken begütert geblieben waren , und Colo-
nisten, Ministerialen und Hörige nach Oesterreich versetzten, sowie Freie zur Nieder-
lassung anregten. Selbst sächsische Herren waren zur Babenberger Zeit ansässig im
Lande unter der Enns, wie diess von Gero von B illungen bekannt ist, der zu Gleuss
(Clausen) zwischen Ips und Oels begütert war, und dessen Sohn Wichmann, Erz-
bischof von Magdeburg, das von seinem Verwandten, dem Grafen Udalschalk von Stille
und Heft und dessen Gemahlin gegründete Kloster von Seitenstätten mit Ipsitz,
Griesdorf etc., dessen Bruder Ekbert aber mit Dachsbach beschenkte 2 ).
Die Allode der österreichischen Babenberger lagen vorzugsweise zwi-
schen der Liesing, Piesting und Triest in g, am Kaiengebirge, dann zwi-
schen der Traisen und Bielach. — Die Babenberger hatten diese Landstriche
grösstentheils als Waldungen und Brühl e 3 ) (Jagdforste) übernommen, siegrün-
deten jedoch darin Klöster, welche ihre Umgebungen bevölkerten und cultivirten. So stif-
tete Leopold der Heilige im Jahre 1106 Klo sterneuburg(Niwenpurc),imJahr 1136
Heiligen-Kreuz am Sattelbache, im Jahre 1136 war er auch Mitstifter von
Klein-Mariazell am Fusse des Schöpfel, Hadmar von Kuenring gründete im
Jahre 1139 Zwetl, Leopold der Glorreiche, im Jahre 1202 Lilienfeld.
Um diese Klöster erhoben sich bald zahlreiche Orte. Auch andere Theile Oester-
») Für die Babenberger Zeit ist diess zum Theile — in den verdienstlichen Regesten Dr. Meiller's ge-
schehen — sofern die Orte in den dort aufgenommenen Urkunden vorkommen. Die weitere Durchführung
für die folgenden Perioden wäre die Aufgabe einer Topographie des Landes unter der Enns,
deren vollständige wissenschaftliche Bearbeitung — so schätzbar Weisskern's Werk für seine Zeit,
dann die unvollendete kirchliche Topographie, nebst einzelnen Monographien auch sind — leider noch
unter die pia desideria gehört.
2 ) Jos. Schaukegl: Specilegium bist, general. diplom. ex agro Bilungano otc. de origine Lothari II. Imp.
nee non Wichman ni Archi-Episcopi. Vindob. 1790, 4. K och -S t e rnf eld: Forschungen über den
Erzbischof Wichmann und die Ablei Seüenglätlen (im Archive der kaiserl. Akademie. J. 1849, IV. Hef',
S. 83 etc.).
3 ) Brüel (Brühl), d.i. dichter nasser Forst ;vergl. das franz. breuil, ital. broilo, miltellatein brogilus (nemus).
An diese Bedeutung erinnern noch die ßrühle bei Mödling und St. Gallen.
105
reich's waren mit grossen Forsten bedeckt, welche erst durch deut-
sche Ansiedler gelichtet werden mussten. So lag an der mährischen
Gränze vom Einflüsse der Thaya in die March bis gegen Rabs (Ragze, Bagizz, Ragouzz an
der Thaya) der grosse Wald R o v g a c z. Auf die Ausrodung durch Deutsche deuten noch
die in jener Gegend häufig vorkommenden Namen auf „reut" und „schlag," wie:
Ezels-Reut, Goschen-Reut, Heinricbs-Reut, Kain-Reut,Müneh-Reut, Pfaffen-Reut, Sab-
baten-Reut, Schirmanns-Reut, Sieghards-Reut. Wapolden-Reut, Zabern-Reut, Zelken-
Reut, Zieren-Reut ; — Diem-Schlag, Mazels-Schlag, Pfaffen-Schlag, Ulrichs-Schlag,
Weikhards-Schlag ; — dann Waldreichs, Waldkirchen, Waldhütten, Hart (Wald) u.a.m.
Auch tiefer am Kamp, an der grossen und kleinen Krems bis zur Donau
hinab waren grösstentheils Wälder, wie noch der volkstümliche Name Waldviertel
(für das vormalige Viertel Ober-Manharts-Berg), dann die Ortsnamen Grafen-Schlag,
Kirch-Schlag, Otten-Schlag, Jung-Schlag, Gottharts-Schlag, Rapolds-Schlag, Voits-
Schlag, Lang-Scblag. Piber-Schlag. Kinzen-Schlag. Ullrichs-Schlag, Fritzen-Schlag,
Meinharts-Schlag, Wörnharts, Arnreit, Pirken-Reut. Bärn-Reut, Reut; Gross- und
Klein-Haslau u. s.w. hinlänglich darthun.
Dasselbe gilt auch von vielen anderen Strecken Unter-Oesterreich*s , namentlich
von der Ecke an der südöstlichen ungrischen Gränze, wo Kirch-Schlag. Kirch-Schlagl,
Schlagen, Magers-Schlag, Grammers-Schlag, Schlag ; Wengen-Reut. Bärn-Reut; Forst ;
Ober und Unter -Tanning, Tann; Au, Schönau, sowie an der Donau Eckartsau,
Haslau. dann Audorf, Auern, Auersthal, Auhof und die mehrfachen Au in Oesterreich
überhaupt vorkommen . wobei wir noch überdiess an die alte Eintheilung Oesterreich's
indie Viertel ober undunter dem W T ien er- Wald e, oberund unter dem Man-
ila rtsberg e (Mondhartsberg d. i. mondförmige Waldberge, lunae sylva) erinnern.
Bedenkt man die urkundlichen Aussagen, dass Oester reich, bei Uebernahme
der Verwaltung durch die Babenberger, menschenleere Waldeinöde
war, sowie die urkundlichen Angaben über die Gründung der meisten Orte, in Ver-
bindung mit den auf Ausrodung der Wälder deutenden Ortsnamen, so kann gewiss in
Unter-OesterreichvonAusrottungodergewaltsamerGermanisirung
früher vorhandener Slaven, wovon übrigens die Quellen gänzlich schweigen,
nicht wohl eine Rede sein; im Gegentheile deuten mehrere Spuren darauf hin.
dass auch unter den Babenbergern noch einige slavische Ansiedlungen wahrschein-
lich aus deren fränkischen Besitzungen geschahen und dieselben einige Zeit in ihrer
Nationalität geschützt wurden, bis sie als einzelne kleine Sprachinseln in der deutschen
Umgebung allmälig deutsche Sprache und Sitte annahmen. Auf einige böhmische
Ansiedlungen deuten mehrere Namen z. B. Böheimkirchen, böhmisch Krut, böhmisch
Waidhofen an der Thaya, böhmisch Zeil (an der böhmischen Gränze), wozu wahr-
scheinlich noch mehrere der früher genannten slavischen Ortsnamen im Norden der
Donau gehören. Dass aber Perschling von Böhmen bewohnt worden, ist oben
(§■ 57) gesagt worden.
Die Babenberger Periode ist für die historische Ethnographie und für die Ge-
schichte des Stammlandes der Monarchie um so wichtiger, als sich während derselben
I. 14
106
durch Verbindung des vorwiegend bayrischen Stammes mit Franken,
Sachsen, Slaven und mit anderen Ausländern (namentlich in Wien), der ober-
deutsche Stamm der esterreicher, mit seinem eigenthümlichen National-
charakter, seiner Heiterkeit und Biederkeit, seinen Licht- und Schattenseiten, sich ent-
wickelte, und Oesterreich während eines Zeitraumes von dritthalbhundert Jahren als
Schild und Herz Deutschland's (clypeus et cor Germaniae) sich bewährend, aus einer
düstern, nur von wilden Thieren durchzogenen Waldöde, zu einem blühenden und wohl-
bevölkerten Culturlande gedieh.
§. 63.
Die Rechtsverhältnisse in Oesterreich zur Babenberger Zeit
vom ethnographischen Standpuucte (Landrecht, Stadtrechte).
Sowie die österreichische Bevölkerung von Colonisten aus vielen Gauen Deutsch-
land's, vorzugsweise aber aus Ober-Deutschland zusammen gekommen war, so zeigt
sich auch die germanische Grundlage, namentlich bojoarisches, alemanni-
sches und fränkisches Becht, verbunden mit besonderen alten österreichischen
Bechtsgewohnheiten sowohl im Landrechte, als auch in den Stadt- und Dorfrechten.
Das österreichische Landrecht 1 ), in der Abfassung der noch vorhandenen
deutschen Handschriften, wird gewöhnlich einem der letzten babenbergischen Leopolde
zugeschrieben, dürfte aber wahrscheinlich in die Zeit Budolph's von Habsburg oder
') Das sogenannte österreichische L andrecht Herzog Leopold's, das zuerst derKanzlerLudevvigin seinen
reliquiis manusc. IV, 1 — 23 in deutscher Sprache (aus einer Handschrift von Ambras, seit 1665 aber in
der Wiener Hofbibliothek) edirt und Leopold VI. dem Tugendhaften zugeeignet, derBeiehshofrath Baron
Senkenberg aber 1765 aus einem Codex der gräflich Harrach'schen Büchersammlung in seinen Visionibus
divers, mit besserer Leseart herausgegeben und in die Zeit, wo Albre cht undHudolph (1278—82)
Beichsverwescr in Oesterreich waren, versetzt, Hofrath Schrotte r aber, Leopold VII. dem Glorreichen
zugeschrieben hat : existirt ausserdem in mehreren etwas von einander abweichenden Handschriften. So
fand der würdige Chorherr Franz Kurz in der böhmischen Zisterzienser- Abtei Hohenfurt einen drit-
ten derartigen Codex auf, eben so enthalten das Museum zu Linz, das Stift Schotten und die Neustadt Schrif-
ten einer ausführlichen, mit obigem Landrechte vielfach übereinstimmenden Handveste, und ausser-
dem mögen manche Archive und Bibliotheken derlei Landrechte bewahren. Die Meinung, dass das
vorhandene Landrecht von einem babenbergischen Leopold herrühre, veranlasste zunächst der Lude-
wig'sche Codex, der mit den Worten beginnt: „Das sind die Becht nach Gewohnheit des
Landts bei Herzog Leop ol den v on es t erreich." Diess bestätigt Seifried Helbling's Stelle
(Herausgegeben v. Th. G. v. Karajan II, 652 — 660.):
bi einem Liupold ez geschach
der disse landes herre was;
sieh fuogte daz man vor im las
des landes reht; ez was sin bete.
man nanle im drf stete
da er gerihte niht solde sparn,
N i u n b u r c h T u 1 n Mu tarn.
da sold er haben offenbar
driu lantteidinc in dem jär.
Allerdings scheinen die Bechtsbcstimmungen dieses Landrechtes noch in die Babenberger Periode
zurückzureichen, und gleich jenen des Schwabenspiegels auf älterer Zeit zu beruhen. Allein mehrere Stel-
len im Landrechte seihst, die anheben: „Wir setzen und gebieten von unserer kuniglichen Gewalt,"
scheinen dahin zu deuten, dass der überall ordnende König Budolph I. (1278—81) oder dessenSohn
Albrecht, die Sammlung österreichischer allerer Hechte nach der vorliegenden Fassung in d e u tschcr
Sprache mochten veranlasst haben.
107
in die seines Sohnes A 1 b r e c h t I. gesetzt werden. Es erseheinen darin auch Bemerkungen
über Rechte und Pflichten der Landstände. Wir heben einige wesentliche Puncte die-
ses Landrechtes hervor:
Mit Rath der Landstände konnte der Landesherr eine Frag (Aufforderung) zur
Reinio-uno- des Landes vor schädlichen Leuten erlassen; wenn der Befragte (Vorgela-
dene) nicht erschien, galt er für schuldig.
Wer auf fremdem Gute „Heimsuchunge" (gewaltsamen Einbruch) verübt, den
hat der Landrichter und Marschall mit der Landstände Hilfe mit Gewalt zum Schaden-
Ersatz zu zwingen.
Wer ohne Erlaubniss des Landesherrn eine Mauth zu Land oder Wasser errichtet,
wird als Strassenräuber hingerichtet. — Ebenso soll niemand ohne dessen Erlaubniss
eine neue Burg bauen.
Die übrigen Bestimmungen des Privat- und Strafrechtes (Gerichtsverfahren) über
Zweikampf, Wandel u. s. w. tragen den germanischen Charakter an sich. — Es ent-
hält Bestimmungen des öffentlichen Straf-, Lehen- und Privatrechtes, sowie über das
gerichtliche Verfahren. — Der österreichische Landesherr hat die oberste Gerichts-
barkeit in seinem Lande. Gerichtsorte sind: Neuenburg. Tuln und Mautern.
Sechs Wochen sollen daselbst Gerichte gehalten werden ; kein zum Lande gehöriger
Graf. Freier oder Dienstmann (Vasall) soll in einer Leib, Ehre oder Eigen betreffenden
Sache, wo anders, als vor dieser öffentlichen landesherrlichen Schranne zu Recht stehen.
Der L a n de s h e r r ist auch o b e rste r L e h e n s h e r r , erscheint ein Vasall nicht bei
der Heeresfahrt, sei er nun landesherrlich oder bischöflich, so zahlt er seinem Lehenherrn
den halben, ein Bürger oder Bauer aber , der daheim bleibt , den ganzen Jahreszins,
entzieht sich aber ein Lehensherr der zur Vertheidigung Oesterreich's unternommenen
Heeresfahrt, so erhält er von seinen Vasallen keine Heeressteuer. — Welcher Vogt von
Gotteshäusern seine Vogtei beraubt, die er doch schirmen sollte, verliert dieselbe. —
Ein Kranz hoher Ministerialen umgab den Landesfürsten; als solche er-
scheinen im dreizehnten Jahrhundert die Grafen von Peilstein, Hörn, Pleigen, Hardeck,
Bogen; ferner: die Schaumberg, Meissau, Kuenring, Seefeld, Liechtenstein, Starhem-
berg, Polheim, Suenberg, Walchenberg, Perneck, Pergau, Potendorf, Zelking, Haselau,
Streun, Schwarzenau, Himeberg, Kranichberg, Ort, Rauchenstein, Tribuswinkel u.a. m.
In Oe st er reich hat sich, wie in den meisten Theilen Deutschland^, das Städte-
wesen nicht so sehr als Fortbildung der alten römischen Municipal-Verfassung, son-
dern vorzugsweise aus dem germanischen Rechte entwickelt 1 ).
Die Freien lebten nach ihrem Volksrechte, die Unfreien nach dem Hofrechte ihres
geistliehen oder weltlichen Herrn, nach und nach musste sich bei dem engen Verkehre
eineStadtgemeinde mit eigner Gerichtsbarkeit bilden; doch erklärt sich daraus, dass
4 ) Gaupp: über deutsche Städtegründung, Stadtverfassung und Weichbild im Mittelalter. Jena, 1824;
H ü lim an n, Städtewesen des Mittelalters, II. B. Seite 310 etc.; Mittermaier, Grundsätze des ge-
meinen deutseben Privatrechtcs, Regensburg, 1848, §. 134: Dr. Joseph v. Würtli, das Stadtrecht von
Wr. Neustadt, Wien, 1846, S. 4etc. — Für die Entwicklung der deutschen Stadtrechte auf Grundlage
römischer Municipal-Verfassungen sprechen aber Ei chh or n, Sa vigny u. a.
14*
108
in den Stadtrechten die eigentlichen freien, ansässigen Bürger (cives), welche vollen
Antheil an der städtischen Verwaltung hatten, die Gäste (Hospites) und die blossen
Inwohner (Incolae) unterschieden wurden.
Die österreichischen Stadtrechte enthalten Bestimmungen , die einerseits an den
Kreis des Cölner Rechtes, anderseits an den Kreis des Magdeburger Rechtes mahnen,
jedoch auch viel Eigenthümliches enthalten.
Für das Land unter der Enns ist die älteste Handveste der von Bischof Conrad
von Passau den Bürgern von St. Polten (1 159) verliehene Satzung *), die wichtigste
aber das Wiener Stadtrecht, welches Herzog Leopold der Glorreiche nach sei-
ner Zurückkunft aus dem gelobten Lande am 18. October 1221 den Wienern verlieh 2 ).
Dasselbe wurde Muster zu mehreren andern österreichischen Städterechten und
bildete sich fort durch eine Reihe mehrerer nachfolgender kaiserlicher und landesherr-
licher Anordnungen 3 );
Auch Wiener-Neustadt verdankt dem Herzoge Leopold dem Glorreichen ein
eigenes Stadtrecht 4 ), welches ebenfalls durch nachmalige Kaiser und Landesfürsten zum
Besten der allzeit getreuen Stadt bestätigt und erweitert wurde 5 ).
Das von Friedrich dem Streitbaren der Stadt Ha im bürg um das Jahr 1244 er-
theilte Recht stimmt ebenfalls in den meisten Puncten mit dem Wiener Stadtrechte
überein, zeigt aber durch manche Bestimmung z. B. durch Entfernung der Gottesur-
theile, schon bedeutenden Fortschritt 6 ).
Auch Klosterneuburg, Krems, Stein, Neunkirchen u. a. Städte und
Marktflecken, hatten bald besondere Rechtsurkunden und Privilegien mehr oder weniger
nach Wien's Musterrechten erhalten und zwar das erste vom 5. Febr. 1298, Krems
und Stein und Neunkirchen vom 24. Juni 1305 7 ).
Nicht nur Städte, sondern auch kleinere Gerichts bezirke [Pan (Ban)] und Dorf-
gemeinden in Oesterreich hatten eigene Rechte, und darnach an bestimmten
Ta°*en, meist dreimal des Jahres, zusammentretende und richtende Versammlungen
') Das Privilegium für St. Polten, ist aus den Passauer Saalbüchern mitgetheilt von Hormayr in den
Wiener Jahrb. der LR, 40. B., S. 107.
2 ) Hormayr theilte dasselbe zuerst vollständig mit, in den Wiener Jahrb. der Lit. 39. B. Anzeigeblatt,
S. 15-22.
3) Hierher gehören das Privilegium Friedriche II. vom Jahr 1237 und die Erweiterung desselben durch
den Majestätsbrief Rudolphs von Habsburg vom 20. Juni 1278 und die Handveste Herzog Albrechfs vom
11. Febr. 1298. DieHandveste Friedrich des Schönen vom 21. Jänner 1320, die Grundlage des sogenannten
Eisenbuches, das Stadtrecht Albrechfs II. vom 23. Juli 1340, und die Stadtordnung Rudolph's IV.
vom 20. Juli 1361.
*") Dasselbe ist herausgegeben von Dr. J. v. Würth in der österreichischen Zeitschrift für Rechts- und
Staatswissenschart 1846. 3. bis 5. Heft. Eine Handschrift dieses Stadtrechtes (vom Ende des dreizehn-
ten oder Anfang des vierzehnten Jahrhunderts) besitzt das Museum in Brunn.
5 ) Die wichtigsten folgenden Privilegien von Wr. Neustadt waren : die Freiheitsbriefe Herzogs Friedrich
des Streitbaren, vom 15. Juni 1239. König Rudolph's von Habsburg, vom 1. Jänner 1277. Albrechfs I.
vom 10. Oct. 1299. Friedrichs des Schönen von 1316. Albrechfs III. und Leopold's III von 1368 und
1379.
«) Dasselbe ist abgedruckt inSenkenb erg's: Visiones de collectionibus legum germanicarum, S. 268— 281.
7 ) Max Fischers Klosterneuburg, II. B., S. 503. Rauch, S.S. rer. austr., III. B., S. 358— 3bl
109
(Rantei dinge f ) genannt), welche nach den bisherigen urkundlichen Spuren bis in's
zwölfte Jahrhundert reichen ; obwohl sie erst seit dem vierzehnten Jahrhundert allge-
meiner werden. An diese Gerichte reihen sich auch die Bergteidinge, d. i. richterliche
Versammlungen Bergbau meistens Weinbau treibender Gemeinden, und der verein-
zelt dastehende Banteiding der Schifferinnung zu Nussdorf.
Wer in den Inhalt dieser hier nur in äusserster Kürze angedeuteten Rechtsver-
hältnisse näher eingeht, wird erkennen, wie sehr der in allen Kreisen der Bewohner
geordnete Rechtszustand, die verhältnissmässige auf deutschen Institutionen beruhende
Freiheit aller Stände, die Selbstverwaltung der Gemeinden u. s. w. wesentlich
dazu beitrugen, die Macht des Landesfürsten, die Ritterlichkeit des Adels, den Reich-
thuni des Bürgers und selbst eine gewisse Wohlhabenheit und Freiheit des Landmannes
in der Babenberger Zeit hervorzurufen und aufrecht zu erhalten.
Vergleichen wir diese Zustände mit manchen benachbarten vorzüglich slavischen Län-
dern und mit Ungern, so erklärt sich, dass namentlich der Land bau , die Industrie und
der Handel Oesterreich's damals blühender waren, als in manchen jener Gebiete, wo eine
andere Rechtsgrundlage und ein minderer Grad von Freiheit der unteren Stände herrschte,
so dass Oesterreich als ein Land des Ueberflusses von den Zeitgenossen geschildertwird.
Bezeichnend ist die Stelle der Zwetler Reim-Chronik 2 ):
Daz laut ist vol aller genullt
An vili wein choren vnd ander fruht.
Vnt swes man bedarf zeleibes not
Wilpraet visch edel bröt.
Das hat es den vollen gar.
Dar zv dev tvnaw daz wazzer clar.
Dev in dem land rint zetal
Dev ziert daz lant vber al.
Vnt tvt dem land zerat
Des es selb nibt enliat,
Stet bvrg durfer da bei
Mäht sie manges gebrestens frei
Ynd treit dem lande staete z°e
Beid spat vnde frve.
Des es seil» nibt gehaben mach,
An vnder laz naht vnde tach,
An ander gvlt die si geit
Dem land gvltleih zealler zeit.
Das Land hat Ueberfluss ffenua;
An Vieh, Wein, Korn und anderer Frucht,
Und was man braucht zur Leibesnoth:
Wildpret und Fisch und edles Brod,
Dess hat es wohl der Fülle gar;
Dazu die Donau, das Wasser klar,
Die in dem Lande rinnt zu Thal,
Die ziert die Landschaft überall,
Und schafft dem Lande dessen Bath,
Was dieses selbst nicht inne hat :
Stadt', Burgen, Dörfer noch dabei,
Macht sie so manchen Mangels frei,
Und trägt dem Lande immer zu,
Zu beiden Zeiten, Späth und früh,
Das was es selbst nicht haben maar,
Ohn' Unterlass bei Nacht und Tag,
Und andre Güter, die sie gibt,
Beichlich dem Land zu aller Zeit.
*) Chmel's, ilsterr. Geschichtsforscher, II. B., 1. Heft. N. V. über Ban t eidinge von Theodor Georg
v. Karajan, J. P. Kaltenbäck: die Pan- und Bergtaiding-Bücher in Oesterreich unter der Enns.
I. B., Wien 1846, II. B. 1847.
s ) Das „Stift ungs buch" des Cisterciens er- Klosters Zwetl von Joh. v. Fräs t, in der von der
histor. Commission der kais. Akademie herausgegebenen Fontes rerum Austr. III. B., Wien, 1851.
Dieses Buch ist von Ebro (seit 1273), Abt des Stiftes Zwetl unter dem Namen: Liber fundationum mo-
nasterii zwetlensis angelegt und von seinen Nachfolgern: Otto (f 1325), Gregor, Dietrich, Michael
und Wolfgang fortgesetzt worden. Die erste Abtheilung dieses Buches: die deutsche Beimchronik wurde
auch bereits von Fräst in Hormayr's Archiv 1818, S. 250 mitgetheilt.
110
Da von ez ist zemaeren weit
Vnt hat von mangem den neit
Daz si ez hetten alle geren
Vnt waeren dar in geren lierren.
Davon ward es zum Sprichwort weit,
Und hat von manchen wohl den Neid,
Dass sie es hätten alle gern,
Und darin wären gerne Herrn.
§. 64.
Andeutung üher d en Cult u r zustand de r Oester reicher unter den B abenbergern,
zunächst vorzuglich über die Dichtkunst in Oesterreich im zwölften und
dreizehnten Jahrhundert 1 ).
Hinsichtlich der theologischen, philosophischen und historischen Wissenschaft stand
Oesterreich zwar wie allenthalben in Deutschland nur auf der scholastischen Stufe,
daher auch die Chronisten der Babenberger Periode, Geschichte und Volkssage ver-
mengen und erstere in dürftiger Annalenform zusammentrugen 2 ). Doch ragt über sie
Otto, Bischof von Freisingen, ein Sohn Leopold des Heiligen (geboren 1109 in
der Burg am Kaienberge, 1131 Abt des Cistercienser Stiftes zu Morimund, 11 37 Bischof
von Freisingen, 1158 zu Morimund), der Verfasser der Geschichte Kaiser Friedrich des
Bothbarts und eines mehr pragmatisch behandelten Chronikon, als Geschichtsschreiber
weit über seine Zeitgenossen hervor 3 ). Auch soll Otto von Freisingen als deutscher
epischer Dichter sich versucht haben *).
In der Ostmark lebten nicht nur vorzügliche einheimische Dichter, als : H e inric h
der Laye 5 ) (1120 — 1136) in Melk, die Dichterin Ava 6 ), dann Wernher.
Caplan zu Elmendorf, welcher auf Geheiss Dietrich's von Elmendort, Propstes zu
4 ) Eine vollständige kritische Literatur-Geschichte Oesterreich's von der ältesten bis in die gegenwärtige
Zeit besteht noch nicht, diesem Bedürfnisse sucht indess abzuhelfen. J. G. Toscano del B a n ne r, Ge-
schichte der deutschen National-Literatui' der gesammten Länder der österreichischen Monarchie, I. B.,
Wien, 1849.
3 ) Wir übergehen hier die Namen eines Aloldus, Ortilo, Richardus und Pernold, auf deren Angaben von den
älteren österreichischen Historikern (Hormayr eingeschlossen) die österreichische Geschichte zur Ba-
benberger Zeit aufgebaut wurde, da die Echtheit dieser Quellen sehr zweifelhaft ist (Blumberger
in den Wiener Jahrbüchern der Literatur, B. 87, Anzeigeblatt 41 ; J. Chmel in der Gesch. der Hofbiblio-
thek, II. 656, und in Schmidl's Blättern fürLit., Jahrg. 1845, S. 3 etc. Palacky, Gesch. vonBöhmen.II.
303, dann in den Abhandl. der bohm. Gesellsch. der Wissensch. V. II. 29. 30).
=) Ausgabe von Cuspinian, Strassburg, 1515, dann in Urstisii Germaniae histor. Frankfurt a. M. 1670 I., bei
Muratori Scripl. rer. Ital. VI. — Die Geschichte seines Hauses, welches sich im Nachlasse des Wolfgang
Lazius befand, ist jetzt verloren. Nach Aussage des Aeneas Sylvius schrieb er auch philosophische
Schriften. — Otto v. Freisingen nach seinem Leben und Wirken. Ein historischer Versuch von Theodor
Wiedemann mit einer Vorrede v. Dr. Carlmann, Flor. Freising 1848. — Otto v. Freising, sein Charakter,
seine Weltanschauung, sein Verhältnis» zu seiner Zeit als ihr Geschichtschreiber aus ihm selber darge-
stellt von Bonifaeius Hu eber (Eine von der philos. Facultät der Ludwig-Max-Universität zu München
gekrönte Preisschrift. München 1847).
*) Nach Massmann ist das nach dem französischen Muster des Gautier's de Arras im Deutschen bearbeitete
Gedicht: Eraklius von Otto von Freisingen verfasst, da es nicht nur in dem Eingange desselben heisst:
„ein gelcrter man hiez Otte der dise rede tihte und hat sie uns berihte, als erz an eime buoche las, daz
an weihischen gesrieben was," sondern auch Lib. V. in Otto v. Freisingen Chronik und viele innere Merk-
male aus Otto's Leben dafür sprechen. (H. F. Massmann: Eraklius deutsch und franz. Gedicht des
zwölften Jahrh. nach ihren einzigen Mss. das erste Mal herausgegeben. Quedlinburg, 1842. Vergl. Th.
Haupt, in dessen Zeitschrift III.
5 ) Jos. Diemer's deutsche Gedichte des eilften und zwölften Jahrhunderts. Wien, 1849. Einleitung.
") Dieraer a. a. 0. Sie war nach dessen Vermuthung eine Inclusa zu Melk und die Mutter des oben erwähnten
Dichters Heinrich des Layen.
111
Heiligenstadt (bei Wien) ein didactisches Gedicht schrieb '), Seifried Helbling *)
(1230—1308), der Wiener Bürger Hanns Enenkel 3 ) (1227—1300), Hein-
rich von der Neustadt 4 ) (1280—1320), Arzt in Wien, denen sich wahr-
scheinlich auch Str icke r 5 ), Werner der Gartenäre tt ) (f 1240), Nithart 7 ),
Walther von der Vogelweide 8 ) (Freidank), welcher nach seinem eigenen Aus-
drucke in Oesterreich singen und sagen lernte, alsUnter-Oesterreicher anschlies-
sen; sondern auch aus andern Gauen Deutschlands strömten deutsehe Minnesänger an den
Hof Herzog Leopold des Tugendhaften, Friedrich des Katholischen, Leopold des Glor-
reichen und Friedrich des Streitbaren ; schon zur Zeit Leopold des Tugendhaften
(1177 H9i) war der Wiener Hof als Schule der „Höfischheit« berühmt und Rein-
marder Alte 9 ) scheint sich nebst andern Minnesängern daselbst aufgehalten zuhaben.
Friedrich I. der Katholische (1194—1198) war ein vorzüglicher Gönner W a 1 1 h e r's
vonder Vogelweide, des berühmtesten aller deutschen Minnesänger. Leopold VII. der
Glorreiche (1198—1230) versammelte um sieb einen Kranz der vorzüglichsten Dichter
seinerzeit. Nicht nur Heinrich von Ofterdingen (geb. 1160, welcher in dem
fabelhaften Sängerkriege auf der Wartburg 10 ) Leopold den Glorreichen der Sonne
verglich), sondern auch Walther von der Vogelweide rühmte Leopold's Freigebigkeit
und Milde und verglich seinen Hof mit König Arthur's Hof. Ferner hielten sich daselbst
auf Heinrich III. von Meissen "), der am Rhein geborne, in Oesterreich erzogene
Reinmar von Zweter (wahrscheinlich Zwetl) "), der aus Schwaben stammende
Conrad Marner der bairische Wolf r am u. A. hielten sich am Wiener Hofe auf,
und ersterer bildete sich daselbst im Gesänge aus ls ). Die besondere Gunst Friedrich des
<) Dasselbe ist in 1.211 Versen mit Benützung der Bücher des genannten Propstes nach den moral-philo-
sophischen Lehren Salomo's, Xenophon's. Cicero's, Salustius, Seneca's, Horacens, Juvenal's etc. verfasst,
und mit Beispielen aus der Geschichte erläutert. M. S. zu Klosterneuhurg und gedruckt in Haupt's
Zeitschrift IV.
*) Derselbe war zwar nicht in Wien ansässig, mit dessen Oertlichkeiten aber wohl vertraut. - Seifried
Helbling, herausgegeben von Th. v. Karajan in Haupt's Zeitschrift, IV. B. 1. Heft.
3) Jansen von Enenkel's Fürstenbuch von Oesterreich und Steierland. Linz, 1618 und 1740. - Adr. Bau,
Rer. Austr. Ss. 1, p. 233 elc. Eine kritische Ausgabe E nenkel's fehlt noch.
*) Wiener Jahrb. der Lit. 56, S. 257 (Ferd. Wolf.)
5) Han: Stricker's kleinere Gedichte (in der Bibl. für deutsche National-Literatur m Quedlinburg; -
dessen Carl M. in Schilt er' s Thesaurus V.
«) Bergmann, in den Wiener Jahrbüchern der Literatur, 1847. — Haupt's Zeitschrift IV. 318.
7 ) Ben ek e 's Beiträge etc. Göttingen, 1832, 11. B.
•) L. Uhland: Walther von der Vogelweide, Stuttgart, 1822 und K. Lachmann: Walther's vonderVogel-
weide Gedichte. Berlin, 1827. — Fridanke' s Bescheidenheit, von W. Grimm 1834. Th. v. Karajan hat
jüngst überzeugend nachgewiesen, dass derSänger W althe r von der Vogel weide am Hofe des vor-
letzten Babenbcrger Herzoges von Oesterreich, Leopold des Glorreichen, Erzieher eines Prinzen war,
entweder des jungen Friederich's (des Streitbaren) oder, was am wahrscheinlichsten, Heinrich's , zube-
nannt der Grausame (Sitzungsbericht der kais. Akad. der Wissensch. vom 1. Oct. 1851).
9 ) Sieh: Minnesänger, von Friedrich Heinr. von der Hagen, 4. Theil, Leipzig, 1838.
'») Kobcrstein, über das wahrscheinliche Alter und die Bedeutung des Gedichtes vom Wartburger
Krieg, Marburg, 1823. - Herrmann v. Plbtz: üeber den Sängerkrieg auf der Wartburg.
Weimar, 1851.
J'H Hagen' s Minnesanger, Toscano del Banner, a. a. 0.
15 ) Hagen 's Minnesänger Nr. 118.
112
Streitbaren (1230-1246) genossen Pfe ff el und Wernher 1 ), Nithart 2 ), Than-
huser 3 ) u. A. Aus der benachbarten Steiermark erschien aber nebst Anderen vorzüg-
lich der ritterliehe Ulrich von Liechtenstein *), welcher als Königin Venus von
Venedig ausgehend bis nach Feldsberg an der Thaya, und später als König Arthur
seine abenteuerlichen Turnierfahrten durch die herzoglichen Lande unternahm. Die
Babenberger Heinrich von Medling 5 ), Leopold der Glorreiche 6 ) und
Friedrich der Streitbare 7 ) waren selbst Sänger.
Der Schauplatz des Nibelungen-Liedes selbst spielt vielfach in Oester-
reich, Rüdiger von Pechlarn ist darin ein gefeierter Held; Melk, Traismauer, Tuln,
Wien u. a. sind mehrfach genannte Orte. Wahrscheinlich hatte an der Abfassung des
Liedes in letzter Gestalt ein österreichischer Dichter (der Vermuthung nach Heinrich
von Ofterdingen) Antheil 8 ). Durch diese Dichtung fand der damals als Bildungssprache
herrschende alema nnis che (mittelhochdeutsche) D ialect in Oesterreich Eingang,
welcher längere Zeit seine Nachwirkung selbst im Volksmunde äusserte. Auch die
alten, österreichischen Tanzweisen, welche die damaligen Lieder begleiteten,
scheinen — nach deren Rythmus — die Vorbilder der jetzigen österreichischen
Landler zu sein.
Religiosität, Anhänglichkeit an den Landesfürsten, Gemüthlichkeit, Fröhlichkeit und
dabei Festhalten an den Vorrechten waren die bezeichnenden Züge des Oesterreichers
in jener Zeit. Modesucht aller Stände und Nachahmung des Auslandes werden von den
Zeitgenossen getadelt. Wir erinnern hier nur an folgende Worte des Dichters Ritter
Seifried von Helbling 9 ) aus der zweiten Hälfte des dreizehnten Jahrhunderts :
J ) A. a. 0. Nr. 100 und 117.
2) A. a. 0. Nr. 90, Haupt's Zeitschrift, VI. L. Eine vollständige Ausgabe von Nithart' s Werken ist von H au p t
mit Anmerkungen von Th. v. Kar ajan zu erwarten. Dieser Nithart ist nicht mit seinem späteren
Namensgenossen zu verwechseln, dessen Grabmal an einem Seiteneingange der Stephanskirche in Wien zu
sehen ist.
3) A. a. \ro. 90, Haupt's Zeitschrift, VI. B. III. Heft.
*) Ulrich von Liechtenstein, mit Anmerkungen von Th. v.Karajan, herausgegeben von K.Lac hm ann.Berlin
1841. _ L. Tiek, Frauendienst oder Geschichte und Liebe des Ritters undSängers Ulrich von Liechten-
stein, Wien, 1818. (Mehr siehe beim Kronlande Steiermark.)
'-) An Heinrichs von Oesterreich Hofe empfing Ulrich von Liechtenstein seine Bildung im Gesänge und Hof-
sitte : „er lert mich sprechen wider die wip Uförsen riten miner lip an priefen tichten süezin wort." Ka-
raj an Ulrich von Liechtenstein, Wien, 1848. S. 5 und 665.
«) Von Leopold dem Glorreichen sagt Enenkel: er sang und tanzte selber ernste Lieder und fröhliche
Maien und Herbstreigen.
') Dass Friedrich selbst den Frauen den Maienreigen vorsang , bezeugen Nithart und Thanhuser, T o s c a n o ,
a. a. 0., S. 99— 101.
8) A.W. v. Schlegel im deutschen Museum, 1. Bd. - L a c hm an n über die ursprüngliche Gestalt des Gedichtes
„von der Nibelunge not", Berlin, 1816, 2. Ausgabe 1841. - Ant. Bitter von Spaun. Heinrich von Ofter-
dingen und das Nibelungenlied, ein Versuch, den Dichter und das Epos für Oesterreich zu vindiciren,
Linz, 1840. Der Text des Lassb erg'schen ältesten Manuscriptes ist herausgegeben in
dessen Liedersaal IV. B., Eppishausen, 1821. Hieraus abgedruckt als Handausgabe von Schönhut,
Tübingen, 1824, 1841, 1846. Heilbronn, 1847. Prachtvolle Orignalausgabe des Lassberg'schenManuscriptes
mit Holzschnitten zur Säkularfeier der Buchdruckerkunst, Leipzig, 1840, 4, ferner von Freiherrn
v. Lassherg selbst herausgegeben, St. Gallen, 1846 in Oclav, Constanz, 1846 in Folio.
») Seifried Helbling, herausgegeben von Th. v. K a r a j a n in Haupt's Zeitschrift für deutsches Alterthum,
IV. B., 1. und 2. Heft, S. 5 etc.
113
Swie groz ist Ungerlanl (F. F53 — 160)
doch ist uns daz wol bekannt:
ein Unger trit nit einen trit •
uz siiiem ungerischem sit.
da bi sc» ist Osterricb
ein kleinez laut: vil anglich
lebent die Finte mit ir sit
der wont in manger liande mit »)
ein Sahs bürtic von VVienen (FIF. 332—361)
des miieze nimmer werden rät,
ein Dürinc von der Niuwenstat
bal im ouch minen flnoch:
ein rehler landes unruoch 2 )
der sinen Fantsit niht kan!
von Bruk bürtic ein Polan,
der ist rehte wandelbar,
von lleinburc ein Missenaer
Von Marchecke ein ßrabant
von Niunburc 3 ) ein FFollant
ein Rinfranc von Trebense
den selben geschehe allen we
ein FFesse bürtic von Tuln,
swie geliche sie gehuln,
ein Beheim von sant Pulten
so sie über wollen
von Mutant gegen Stein,
iz würde von in zwein
geredet wenic vurnaems,
bi eint Westval von Krems
uz der stat her bürtic
wirde ich buozwürtic
lieber lierr. daz tuot mir ant »)
alle die ich han genannt
komens von ir landen her
man solt in billich bieten er:
daz sich danne ein o s t e r m a n *)
ninit den selben lantsit an,
daz hat der liuvel im erkorn.
Wie gross auch immer Ungerland ist,
So ist uns doch wohl bekannt:
Ein Unger tritt nicht einen Tritt
Aus seiner ungrischen Sitt.
Dabei jedoch ist nahe an — Oesterreich,
Ein kleines Land : und doch wie ungleich,
Leben da die Leute in ihren Sitten,
Deren (Sitten) ist ihnen mancherlei eigen.
Ein Sachs' gebürtig aus Wien,
Der sei unrettbar verloren,
Fun Thüringer von der Neustadt
Behalte sich auch meinen Fluch:
Der misshandelt sein (Vater-) Land.
Der sich nicht nach seines Landes Sitte zu
richten versteht!
Von Brück gebürtig ein Pole,
Der ist recht strafbar.
Von Haimburg ein Meissner,
Von Marcheck ein Brabanter,
Von Neuburg ein Holländer,
Ein Rheinfrank von Triebensee,
■
Denen allen geschehe weh,
Ein geborner Tulner als Hesse,
Wie sie immer mit einander übereinzustim-
men trachten,
Ein Böhme von St. l'öllen,
Während sie hinüber (über die Donan) wollen,
Von Mautern nach Stein,
So würde von diesen zweien,
Wenig Ausgezeichnetes geredet werden,
Bei einem Weslphalen dann von Krems
Aus dieser Stadt gebürtig (d. i. beim An-
blicke eines solchen)
Würde ich schwach,
Lieber Herr das befremdet mich,
Alle die ich hab' genannt,
Wenn sie wirklich von ihren Landen her-
kommen,
Dann sollte man sie billig in Ehren hallen
Dass aber ein Oesterreicher
Jene Landessitten annimmt,
Bas hat der Teufel ihm erkoren,
1 ) Einem niilwuhnen = bleibend bei einem sein.
3 ) Ruech, ein Provinzialismus für: ein rober Mensch; die Vorsylbe un verstärkt liier den Begriff wie z.B bei
dem Wort Gewitter, Ung-ewitler.
3 ) Klosterneuburg.
*) ant thuen bedeutet in der Volksmundart, schmerzlich entbehren oder befremden, in älterer Zeit: unwohl
oder schwach werden.
5 ) Oesterreicher.
I. 15
114
herre, so si in gesaget (II. 55 — 64)
bezzer lant nie betaget
in der groze sam Österlich,
an daz die linte unordenlich
lebent des ich in nihi gan,
geburen ritter dienstman
tragent alle gleichez kleit
swaz ein riter gerne treit,
nach swelhem lande und swelhem sit
daz treit der o'ebure mit.
Herr, so sei euch denn gesagt,
Es gibt kein besseres Land
Von solcher Grösse als Oesterreich,
Nur dass die Leute nicht so, wie sie sollten
Leben, damit bin ich nicht einverstanden,
Bauern, Ritter, Dienstmannen
Tragen alle gleiches Kleid.
Was nur immer ein Ritter gerne trägt,
Nach welchen Land und welcher Sitt',
Das trägt auch der Bauer mit.
Auch im Wechsel der Moden zeigt sich der nationale Einfluss der Einwanderer
und des durch sie in Oesterreich verbreiteten Nationalgeistes und Geschmackes. So
weit Siegel und andere gleichzeitige Abbildungen zeigen, herrschte im eilften und
zwölften Jahrhunderte die fränkische Kleidungsart. Mit dem Zusammenströmen von
Rittern, Sängern und Colonisten, den Kreuzfahrern u. dgl. finden sich aber bald alle
Trachten Nord- und Süd-Deutschland's ein, wozu noch die Turnierfahrten und der aus-
gedehnte Handel beitrugen.
Dagegen beschreibt Helbling (1, 479 — 534) den wahren Oesterreicher
folgender Maassen:
,, Herre bescheidet mir noch nur
eine vrage der ich ger.
ich sach einen löblich tragen
gewant ; da von wil ich sagen,
ez was gesniten wol uut eben ')
vor binden und eneben s ),
in rebter lenge hin ze lal.
weder zu breit noch ze smal
truoc er ein gürtel umbe sich,
der rink was guot, den sach ich,
von wizem helfenbeine
ze gröz noch ze kleine
da hienc ein guot mezzer 3 ) an :
alz rehz gesehen hän,
diu klinge moht wol guot sin;
daz lieft was klein flederin.
wol stuont im al sin kleit.
daz muoder was ze rehte breit
oberhalp des vordem gern,
der ermel wolt er nicht entbern
als im der arm was gestalt.
sin mantel guot zwivalt *) ;
der under niden für gie.
Herr ! gebt mir nur noch Auskunft
Ueber eine Frage, nach der ich verlange.
Ich sah einen in löblicher Weise trafen
Sein Gewand ; von dem will ich reden.
Es war wohl geschnitten entsprechend nach unten
Vorne, hinten und daneben
In rechter Länge hinab.
Weder zu breit noch zu schmal
Truff er einen Gürtel um seinen Leib.
Der Ring (die Schnalle) war echt, den sah ich,
Von weissem Elfenbein,
Weder zu gross noch zu klein.
Daran hing ein gutes Messer;
So wie ich's gesehen habe,
Konnte die Klinge wohl gut sein.
Das Heft war klein gefladert.
Wohl stand ihm sein ganzes Kleid,
Das Leibchen war gehörig breit
Oberhalb des vorderen Schlitzes,
Er trug Ermel,
So wie sie für seinen Arm passten,
Sein Mantel war wirklich doppelt ;
Der, welcher unterhalb war, ging vor.
') Entsprechend (angemessen) nach unten.
a ) An beiden Seiten.
*) Schwertmesser.
*) Kragenmantel; zwivalt = zweifach, doppelt.
115
sin här er schone walisen lie
dar in rehter lenge.
sin hübe *) niht so enge,
sie dahte im siner oren tür;
da gie niender krustel 2 ) für,
also doch vil mangem tuot.
wol und eben stuont sin huot;
der was niht ze spaehe.
swer gegen im was gaehe
und im bot sin vreidekeit '),
dem het er schiere widerseit.
er was gen dem guoten guot,
gen den übelen höchgemuot,
vrimüetic under Schilde *),
ze rehte guotes milde,
erkantes herzen gein got,
wol behalten sin gebot,
getriuwe wärhaft staete,
in noeten guotcr raete.
gein schimpf kan er gebären wol,
verswigen swaz geligen sol.
er ist bedaehtic siner wart,
sin lip sin guot ist unverspart
vor ere, diu im sanfte tuot.
vor allem meile ist er behuot.
eia, herre getriuwer.
nü wart ich allez iuwer,
daz ir mir saget wer er si :
im ist michel ere bi. —
über kneht, ich sage dir,
du hast rehte gezeiget mir.
fiirbaz soltü din fragen län
er ist ein rehter Osterman.'
Sein Haar Hess er schön wachsen
In rechter Länge,
Seine Haube nicht zu enge,
Sie deckte ihm seine Ohrenöffnungen,
So dass nirgends das Ohrläppchen vorstand,
Wie diess bei so manchem der Fall ist.
Wohl und angemessen stand sein Hut,
Der war nicht zu nekisch.
Wer immer gegen ihn gäh war,
Und ihm seinen Zorn both,
Dem hat er bald seine Fehde angekündigt.
Er war gegen den Guten gut,
Gegen den Bösen hochgemuth (strenge),
Freimüthig beim Tadel,
In gehöriger Weise mit seinem Gelde freigebig,
Aus inniger Uiberzeugung Gott ergeben,
Wohl haltend an seinem Gebot,
Treu, wahrhaft, beständig,
In Nöthen guten Rathes ;
Im Scherz weiss er sich wohl zu benehmen
Verschwiegen, was verborgen bleiben soll.
Er ist vorsichtig in seinen Worten.
Seine Person und seine Habe schont er nicht
Wo es die Ehre gilt, denn sie macht ihn freudig;
Vor jedem Mackel hütet er sich.
Ja wohl, getreuer Herr,
Nun bin ich gespannt auf eueren Ausspruch,
Dass ihr mir sagt, wer der sei?
Ihm wird viel Auszeichnung zu Theil ! —
Lieber Knecht, ich sage dir,
Du hast den rechten mir gezeigt,
Fürderhin sollst du dein Fragen unterlassen,
Es ist ein echter Oester reicher!
§. 65.
Rückblick auf die Anfänge der Kunst in Oesterreich.
Wer das Land unter der Enns mit einiger Aufmerksamkeit durchwandelt, trifft nicht
nur in Wien, sondern auch mehrfach im Lande zerstreut Bauten und andere archäologi-
sche Denkmäler aus jener Periode, deren innige christliche Auffassungsweise, wenn auchbei
kindlicher Stufe der Kunstformen uns ein anschauliches Bild von der reli-
giösen und gemüth liehen Seite des Oesterreicher'sinjenen Tagen ge-
währt, und deren Vorhandensein uns nur den Verlust vieler anderer durch Kriegszüge, Zeit
und Modegeschmack zu Grunde gegangener solcher Denkmäler bedauern lassen. Zweck und
Raum dieses Werkes gestatten es nicht, in eine archäologische und kunslhistorische Be-
*) Ringhaube, die unter dem Helm getragen wurde.
2 ) Krustel = Kruspel (des Ohres.)
3 ) Feindschaft.
*) Von schelten, schölten.
15*
116
schreibun"- und Würdigung aller romanischen und deutschen Bauten, Skulpturen, Ge-
mälde und verschiedener kirchlichen und weltlichen AI terthümer einzugehen 1 ); wir können
hier nur einige der vorzüglichsten vom österreichisch-nationalen Standpuncte berühren.
Bis in die Zeit des heiligen Altmann (1071 — 1091), Bischofs von Passau und
Gründers der Ahtei Göttweih, waren fast alle Kirchen in Oesterreich nur von Holz,
ohne Thürme und Glocken, klein und schmucklos. Bischof Allmann Hess Kirchen aus
Stein erbauen, und nach dem Kunstgeschmacke seiner Zeit ausschmücken 2 ). Die
St. Pankratzkapelle in Wien (am Hofe an der Stelle der päpstlichen Nunziatur)
und das Kirchlein St. Johann am Als in Wien werden ihm zugeschrieben. —
Salzburg, die übrigen Hochstifte und die mehrfachen Klöster folgten seinem Beispiele.
Der religiöse Sinn und die Kunstliebe des ersten österreichischen Regentenhauses be-
thätigte sich durch mehrfache Stiftungen ; die Hauptfront der S t. S t e p h a n s k i r c h e 3 ) mit
dem sogenannten Riesenthore besteht noch aus jener Zeit und spricht mit seinen christ-
lichen Hieroglyphen im symbolischen Geiste des zwölften Jahrhunderts. Sie wurde
1147 vom Bischöfe Beginbert von Passau eingeweiht.
Von der alten Burg derBabenberger Herzoge amHofe haben wir keine Abbildung,
von der alten Gestalt der von Herzog Leopold dem Glorreichen an der Stelle des
jetzigen Schweizerhofes erbauten Burg haben sich noch aus dem sechzehnten Jahr-
hunderte Abbildungen erhalten 4 ). Nebenan erhebt sich die Mi chaelerkir che aus
den Tagen desselben ruhm würdigen Leopold (1221), als ein obwohl durch spätere Zu-
sätze und Verbaue verunstaltetes Denkmal des Uebergangs vom romanischen Rund-
bogen in den deutschen Spitzbogenstyl 5 ). An der Donau bewahren die Stiftskirche in Klo-
sterneuburg 6 ) in manchen Theilen ihres Grundbaues, in noch reinerem GradeHei-
i) Eine ausführliche kritische Kunstgeschichte Oesterreich's fehlt leider noeh. In Ermanglung deren machen
wir hier aufmerksam aufHerrgott, Mon. Domus Austriae, Franz Tschischka's Kunst und Alterthum
in dem österr. Kaiserstaate, geographisch dargestellt, dann auf dessen Geschichte Wien's, Leipzig, 1843.
Zu erwähnen sind ferner: Die kirchliche Topographie — Primis s e rs Reisen durch die österreichischen
Klöster in Hormayr's Taschenbuch, dann in Hormayr's Geschichte von Wien, — Fürst Lichnowsky:
Denkmäler der Baukunst und Bildnerei des Mittelalters (4 Hefte in Folio), 1817-1830. — Seh miedPs
Umgebungen Wien's. — J. T äub er : Entwurf einer Geschichte der zeichnenden Künste im Erzherzoglhum
Oesterreich, Wien, 184%. — L. Ernst und L. Oescher, österr. Baudenkmäler des Mittelalters im Erz-
herzogtum Oesterreich (Wien, 1846, 4 Hefte) — Dr.A Schmidl's Kunst und Alterthum in Oesterreich.
Nebst mehreren Monographien, wovon einige im Verlaufe dieses §. angedeutet werden.
-) Dr. G. Heiderund J. V. Häufler in dem Jahrgange 1850 des von der kais. Akademie der Wis-
sensch. herausgegebenen Archives , geben Notizen über Alterthümer B. Altmann's in Göttweih — auch
bemerkt Altmann's Biograph, dass er von einem Maler in Böhmen ein schönes Bild erhalten habe.
3) Alois P r i m i s s e r in Hormayr's Geschichte Wien's, VI. B. - Fr. T s c h i s c h k a : Der Stephansdom in Wien
(1832) - dann dessen Metropolitankirehe zu St. Stephan in Wien (1843) 3. Aufl. — J. F eil in Schmidl's
österr. Blätter fürLit. und Kunst, 1844, Nr. 18—21 u. 30-34, welche selbstständige historische Untersu-
chung neue Aufschlüsse über die Geschichte des Domes und seiner Kunstdenkmale gibt. Auch von
demselben: Grabdenkmal Kaiser Friedrich 11. zu Wien, a. a. 0. 1845, Nro 1. - Dr. Melly das West-
portal des St. Stephansdomes zu Wien, 1850.
*) Bei Meldemann (1530), Hirschvogel (1547) und Lautensak (1559).
5) Die Kirche brannte 1276 und 1319 ab, so dass nur das Mittelschiff und die beiden Abseiten blieben. Das
Presbyterium wurde 1341, derThurml416 erbant, dessen spitzes Dach aber 1590 aufgesetzt, nachdem ein
Erdbeben dieKrone des Thurmes herabgeworfen hatte. Die Facade des Haupteinganges stammt aus dem sieb-
zehnten Jahrb. Die Gruppe Christus am Oelberg an der Aussenseite trägt die Aufschrift:„HansHuebcr" 1494.
«) Max Fischer: Geschichte von Klosterneuburg 1815 - Fe s t oraz z o und Haller : Das Stift Kloster-
neubnrg, mit Text von Max Fischer. Gr. Folio, Wien 1845.
117
Iigenkreuz am Sattelbache mit seinem herrlichen Kreuzgange und der Gruft der
Babenberger '), dann Lilienfeld 2 ) im Wiener Walde — alle drei Stiftungen des hei-
ligen Leopold — ein anschauliches Bild der Baukunst der Babenberger Zeit; dessgleichen
das Cisterzienserstift Zwetl (1138 von den Kuenringern gestiftet) 3 ) reibt sich
den früher genannten würdig an. Die Pfarrkirche in Wiener Neustadt zeigt in ihrer
äussern Erscheinung ebenfalls auf die Zeit Leopold des Glorreichen hin, in der sie
erhaut wurde*). Um ein Jahrhundert früher scheint die Kirche von Schöngrahern mit
ihrer von christlichen Symbolen bedeckten Aussenseite des Chores 5 ) entstanden zu
sein. Einzelne Bautheile der romanischen Periode findet man auch bei mehreren öster-
reichischen Kirchen des deutschen Baustyles, z. B. die Stifterkapelle in Seitenstätten,
Säulen mit Würfelknäufen findet man in Hochwolkersdorf , Aspang , etc. —
Die Taufkapellen im Bundbogenstyle sind in Oesterreich im Verhältniss seines
Flächenraumes zahlreicher als anderswo. Wir erinnern an den jetzigen Glockenthurm
neben der Othmarskirche zu Mödling, die diessfälligen Bauten zu Tuln, Petro-
nell,Haimburg, Deutch-A ltenburg (letztere neben der im altdeutschen Style ge-
bauten, malerisch gelegenen Kirche), dann zu Scheib lin gkirchen bei Sebenstein, zu
Pulkau und Schle initzund an jene bei Gars und Kuenring im sogenannten Wald-
viertel, endlich an die alte romanische Kirche zu Kroatisch-Haslau (ein
kleiner, aber aus gewaltigen Quadern gefügter Bau). Die Leitung des Kirchenbaues ging
in dieser altern Zeit (im zehnten bis zwölften Jahrhunderte) meist von den Aebten
aus, wo sich auch unter den Mönchen Baukundige, Bildhauer und Erzgiesser,
Glas- und Miniatur-Maler und Schönschreiber befanden. Vorzüglich gerühmt in allen
Zweigen dieser Künste ist Propst Hartmann von Göttweih (1094 — Hü), früher
Prior im St. Blasiuskloster im Schwarz wald; auch seine Nachfolger N anzo undChal-
hoch, schmückten die Kirche mit Bauten, Ornamenten und Büchern b ). Allmann's
1 ) Malachius Koll: Das Stift Heiligenkreuz. Wien, 1834. Vergl. Recens.Prof. J. K e ib linge r in KaHenbäck'
Zeitschrift, 1835. J. Feil in SchmidTs Wien's Umgebungen, 111. B., vergl. die Abbildung- der Kirchen-
fronte von Haweleg. — M. Herrgott's Taphographie.
2 ) Bccziczka: Lilienfeld in der kirchlichen Topographie, VI. B.
3 ) Fräst: Zwell in der kirchl. Topographie, XVI. B., Bruchstücke aus der Zwetler-Chronik in Hormayr's
Archiv. Ganz edirt von der kais. Akademie der Wissenschaflen. Wien, 1851.
*) Böheim's Chronik von Wiener Neustadt. Wien, 1830. Scheiger's Bilder aus der Neustadt. Hormayr's
Taschenbuch, 1827 u. 1828.
5 ) J. Hammer: Myster. Bauhomcüs relevatum etc. im VLB., S.26— 31 der Fundgruben des Orients. Vergl.
Hormayr's Archiv, 1820, S. 211, 283, 311, dann 1821, S. 11, 51. Eine Monographie über Schongrabern's
Kirche bereitet Dr. G. II ei d er vor.
6 ) Allmann's Biograph bei Pez: Ss. rer. Austr. T. I. col. 132—134: Hie (Hartmannus) honorem loci
aediiieiis, libris, picturis, palliis et religiosis viris ampliavit, et tempora sua honeslate et probitate
perornavit . . . . Erant sub co et alii viri praedicandi, ingenio et artibus praedili, s criptor e s, pic-
tores, sculptores, fusores et aliis artibus praeclari Hartmanno autem obeunte
quidam ex fratribus, Nanzo nomine, regimen Abbaliae suseepit — Hie etiam locum pluribus libris
et aediiieiis honestavit. Von dem darauf folgenden Abt C halb, och heisst es: Qui et ipse nihilominus
Ecclesiam libris et velis et aliis ornamentis venusfavit. — Von den Kosten der Bücher gibt einen Be-
griff, dass Leopold der Heilige von dem Stifte St. Nicolaus zu Passau eine B i b e 1 (in drei Bänden)
sammt Missale, gegen jährliche freie Einfuhr eines Schiffes, als Grundlage der Bibliothek zu Klosterneu-
burg erkaufte ; — das näehstangesehatfte Buch war das Psalterium des heiligen Leopold. (Dr.
H. J. Zeibig • Die Bibl. des Stiftes Kloslerneuburg, im Archiv der kaiserl. Akademie, IL B., J. 1850,
S. 262 etc.)
118
berühmter Zeitgenosse Thiemo (S. Diethmar), Abt von St. Peler (1077) und (1090)
Erzbischof von Salzburg, welcher sich häufig - am Hofe Leopold des Heiligen aufhielt,
und in der Malerei, Schnitzkunst, sowie im sogenannten Steingusse ausgezeichnet war,
trug wohl durch seine Werke auch in Oeslerreich zur Nacheiferung bei ').
Von der inneren Einrichtung der Kirchen in jener Periode geben uns ein
anschauliches Bild die von Klosterneuburg nach Laxenburg transportirte Kapelle
Johann des Täufers (Capeila speciosa), der sogenannte Verduner- Altar
(Niello Antipendium) 2 ) zu Klosterneuburg, die in den Schatzkammern der ge-
dachten Stifte und den meisten übrigen Abteien aufbewahrten Pastorale, Kelche, Mon-
stranzen, Ringe, Messkleider und andere Kirchenornamente; sowie die Glasmale-
reien 3 ) der Stephanskirche, und der gedachten Klöster, vor allen jene in Heiligenkreuz.
Von Sculptur und insbesondere von Elfenbeinschnitzerei, Hausaltären, Dyptichen, von der
Miniaturmalerei in Oesterreich begegnen uns zahlreiche Proben nicht nur in der Hof-
bibliothek und den archäologischen Kabineten (k. k. Antikenkahinet, Ambrasersamm-
lung und Schatzkammer) Wien's, sondern in den meisten Klosterbibliotheken
sammt deren Antiquarien, namentlich in allen jenen, deren Ursprung in die Zeit
der Babenberger reicht, welchen sich das Kunstkabinet des Neuklosters in Neustadt
würdig anreiht.
Von Werken der Bildhauerkunst in Lebensgrösse aus den Zeiten des drei-
zehnten Jahrhunderts, haben wir nur wenige in Oesterreich aufzuweisen, als das leider
verstümmelte Bildniss Friedrich des Streitbaren auf dessen Grabdeckel in der
Gruft zu Heiligenkreuz *), dann in der Hofkirche zu Baden Leutold's von Crevvspach
mit seiner Gattin Offemia 5 ). Die Marmorabbildung König Rudolph's I., von welchem
Ottokar (von Horneck) die Porträtähnlichkeit mit den Worten rühmt:
Ein chluger Stein-Mecz
Ein Pild sawer, und rain,
Aus einem Merhlstein
Schön hat gehavven,
Wer dass wolt schawen,
Der nmss jm dez jehen,
Daz er eyn Pild hat gesehen,
Einem Manne so gleich,
dann Rudolph's und seiner Gemahlin Statuen in der Dominikanerkirche zu Tuln 6 ),
') Mehr über Thiemo's Leben und künstlerisches Wirken folgt bei den Kronländern Salzburg und
Steiermark.
*) Das Niello Antipendium zu Klosterneuburg, herausgegeben von A. Camesina, mit Text von J. Arneth.
Wien, 1844. Dieses in kunsthistorischer und tipologischer Hinsicht höchst merkwürdige Meisterstück
wurde, laut Aufschrift, von Niclas von Verdun 1181 verfertigt.
8 ) Herrgott Monum. III. II. Tab. 23 — Hormayer's Archiv, Jahr 1820 S. 33, 1824 S. 772, 1825 S. 773 etc.
Gessert Gesch. der Glasmalerei in Deutschland. Schweinfurth, 1844 und dessen allgem. diessfällige
Gesch. Cotta 1846.
*) Herrgott: De Sigill. et Insign. Tab. XIII.
6 ) Abgebildet in L e b e r's Ritterburgen : Rauhenstein etc., Wien, 1844. S. 94. Vergl. mit S. 223, 306.
0) Herrgott's Pinakothek. Tab. XIV, vergl. mit Schoiger's Ausflügen 1828. S. 60.
119
eine Arbeit seines Zeitalters, sind eben so spurlos verschwunden, als das, noch 1784
bei den Minoriten in Wien befindlich gewesene schöne Grabmonument der Herzogin
Blanka (f 1305) mit deren lebensgrossen Gestalt ').
Ein beachtenswerter Zweig bleibt auch die Siegelkunst, die meist von Gold-
schmieden geübt wurde, nicht nur für die Geschichte , Diplomatik und Genealogie,
sondern auch für die Kunstgeschichte jener Zeit; da man deren Entwicklungsstufen
grossentheils mit mehr Sicherheit, als bei manchen andern mittelalterlichen Kunst-
werken, aus den Siegeln erkennen kann. Nicht nur landesfürstliche, sondern auch
Siegel von Landesedlen und ihren Frauen, von Bischöfen, Aebten und Kirchen, sowie
von den Städten Krems (vom Jahre 1266 und 1277), Tuln (von 1267, 1273 und
1294), Wien (von 1268), Neustadt (von 1272), Laa und Stein (von 1277), Brück
(von 1278), St. Polten (von 1290) und wahrscheinlich auch die ältesten Siegel von
Eggenburg, Haimburg, Hörn, Klosterneuburg, dann das Contrasiegel Wien's u. a. m.
stammen aus dem dreizehnten Jahrhunderte, und Siegel mit Gemmen waren ebenfalls
im dreizehnten und vierzehnten Jahrhunderte nicht nur bei Bittern, z. B. bei Heinrich
von Brunn (1233), Albrecht dem Schenk (1388), sondern selbst bei Wiener Bürgern
(als Wilhelm Schander, Heinrich dem Langen, Georg am Kienmarkt, Pilgreim dem
Bothen, Berthold, des Schützenmeisters Sohn, Jakob Mäserlein, Beinprecht beim
Brunnen, Heinrich Pyrmeid etc.) im Gebrauch 3 ).
Der romanische Kunststyl, der überhaupt eine Verbindung römisch-griechi-
scher Formen mit germanischer Auffassungsweise und eine Art Einkleidung christlicher
Ideen in heidnische Typen (namentlich Thierfiguren) enthält, zeigt in Oesterreich
bis Ende des zwölften Jahrhunderts auch byzantinischen Einfluss , um so mehr, als die
Ostmark, an der Scheide von West und Ost gelegen, mit Byzanz in mehrfachem Ver-
kehre stand, und österreichische Herzoge mit griechischen Prinzessinen vermählt waren.
Die Werke des dreizehnten Jahrhunderts mahnen manchmal an antikes Studium und
bilden den Uebergang zu jener rein christlich-germanischen Kunststufe,
die im vierzehnten und fünfzehnten Jahrhunderte ihren Gipfelpunkt erreichte.
Auch von dem alten Burgenbau sind wenigstens einzelne Theile aus jener Pe-
riode erhalten und zeigen romanische Bauformen, z. B. der Thurm und die Umfas-
sungsmauern des Hochschlosses zu Haimburg, die festen Thore der Stadt
Haimburg und des Marktfleckens Fischamend, der Quaderthurm zu Brück an der
Leitha, dessen Grundbau vielleicht noch in die Zeit der Bömer zurückreicht,
der gewaltige Thurm mit den Trümmern der alten Wildensteiner Burg auf
Sebenstein, der nicht minder mächtige Thurm des Schlosses Thernberg,
die Grundmauern von Wartenstein und Klamm, vor Allen die Feste Starhem-
1 ) Mehreres hierüber von Feil in Schmidt'« üsterr. Blättern, 1845. Nr. 92 und 94.
2 ) Siegelabbildungen (obwohl nicht immer sehr genau), existiren in Hueber's, Hanthaler' s,Herrgo tt's,
Schrötter's u. a. Werken. Richtige Abbildungen von Fürstensiegeln sind beiSchlickenrieder;so
wie von S tädtesiegeln in Dr. Melly 's Beiträge zur Siegelkunde des Mittelalters, Wien, 1846, ent-
halten.
120
berg *), mit den Ruinen der alten Thürme und Kapelle (jene grossartige Herzogsburg,
worin der Schatz Friedrieh des Streitbaren bewahrt wurde, und welche sich im Jahre
1236 nebst Neustadt und Linz, allein gegen das Reichsheer halten konnte). Die Thürme
zu Rauhenstein und Rauhenegg mit den Grundmauern der Burgen im reizenden
Helenenthaie 2 ), die Feste Liechtenstein sammt ihrer romanischen Kapelle, dann am
Donaustrome der Grundl.au des Thurmes zu G r e i f e n s t e i n , die Grundmauern von A gg-
stein und Dürrenstein, das alte Hochschloss S ch all ab urg mit seinen hochra-
genden Thürmen 3 ). die Grundmauern und der dreiseitige Ouaderthurm zu Hohenberg,
der Hauptbau des siebenthorigen Rapottenstein, dann von Ottenstein, Dobra, Ra-
stenberg am braunen Kamp und die felsartig aussehenden Burgtrümmer der alten
Kuenringer Burg; endlieh der ovale Thurm am Schloss Karlstein, die Grundmauern
von Hardegg, Khaya u. s. w. an der Thaya 4 ).
§. 66.
Religiöse Entwicklung Oesterreich's in dieser Periode.
Die religiöse Entwicklung steht im innigen Zusammenhange mit dem Werden
Oesterreich's. Schon aus den frühern Andeutungen ist ersichtlich, wie mit dem
Kreuze die Bevölkerung und die Cultur des Landes zugleich fort-
geschritten, wie sehr die christliche Gesinnung alle Zweige des Lebens durchdrang,
und der Poes'e und der Kunst die höhere Weihe verlieh.
In kirchlicher Hinsicht gehörte Oesterreich zurEr zdiö zese von Salzburg und
zunächst zum h i s c h ö f 1 i e h e n S p r e n g e 1 v o n P a s s a u 5 ). Ausgezeichnete Kirchen-
fürsten snssen auf dem bischöflichen Stuhle dieser Stadt. Ausser Pilgrim (970 — 991),
der für die Bekehrung der Ungern und die Colonisirung Oesterreich's mit gutem Er-
folge wirkte, und für seine Person vom Papste Benedikt VII. sogar die erzbischöfliche
Würde errang. — tritt Bischo 1' AI tm ann von Passau 6 ) in echt katholischer Wirk-
samkeit, gleichsam Oesterreich's Gregor, ganz in dem Geiste dieses Papstes thätig,
!) S. S che i ger in llormayr's Archiv, 1823 und dessen Andeutungen zu Ausflügen im V. U. W. W. Wien, 1828.
=) Fr. v. Lebcr's Ritterburgen : Rauheneck, Seharfeneck und Rauhenstein. Wien 1844.
=) J. Keiblinger in Hormayrs Taschenbuch 1829. Von der alten Eisenburg und dem Stifte Melk besitzen
wir weder Abbildungen noch Beschreibungen aus der ßabenberger Zeit. J. K e i b 1 i n g e r's Gesch. des
Benedictiner Slifles Melk. Wien 18 >1.
») Mehr hierüber sieh in J. S c h e i g e r's Burgen und Schlosser Oesterreich's u. d. Enns. Schmidl's
Umgebungen Wien's. Abbildungen in K ö pp v. F e 1 s e n t h al's Malerische Darstellungen aus Oester-
reich 1814-23.
5 ) Hansiz Germ. Sacra. — Moritz: Aeltester Kodex des Bislhums Passau, I. B. S. 470.
«) Altmann stammle väterlicher Seits aus dem Hause der Grafen von Formbach, Lambach und Pitten,
mütterlicher Seits aus einer vornehmen Familie Westphalen's , wurde zu Paderborn Kanonikus und
Vorsteher der Schulen. d,,nn zu Achen Holkaplan Kaiser Heinrich III. und kam nach dessen Tode
mit der verwitweten Königin Agnes nach Passau, als Engelbert die Bischofwürde bekleidete. Dort
schloss er sieh dem Wallfahrtszuge des durch seine männliche Schönheit und seinen Geist berühmten
Bischofes Günther von Bamberg nach Palästina an. Nach Ueberstchung vieler Mühsale erreich-
ten sie das heilige Grab. Auf der Rückkehr starb Bischof Günther in Wieselburg und da kurz
•zuvor Engelbert mit Tode abgegangen und Altmann auf der Königin Agnes Vorwort auf den Bischof-
stuhl zu Passau vom Kapitel einst mmig berufen worden war (1073), empfing er noch in Ungern
durch Abgeordnete die Kunde und durch den Er/.bischof von Salzburg, zu dem er sich sogleich
begab, die Weihe. Dr. Theodor Wiedemann's Alt mann (Augsburg, 1851).
121
hervor. Streng: in Sitten, wie er selbst war, drang- er auch auf Sittenreinheit bei der
ihm untergebenen Geistlichkeit, und obgleich desshalb aus Passau vertrieben, kehrte er
doch bald mit der Würde eines päpstlichen Legatennach Deutschland zurück,
«rundete in Oesterreich Göttweih J ) und beschloss — auch hierin seinem päpstlichen
Vorbilde ähnlich — ferne von seinem Stuhle zu Zeiselmauer sein Leben und wurde
in seiner Stiftung (1091) bestattet.
Ganz in Altmann's Geiste wirkten auch die Erzbischöfe Gebhard von Salzburg,
dann dessen Nachfolger Eberhard von Salzburg und Konra d -) , Bischof von Passau,
Sohn des heiligen Leopold, später Metropolit von Salzburg.
Bei der nach Hadrian's IV. Tode erfolgten zweispaltigen Papstwahl, hielten die
gedachten Kirchenfürsten an Alexander Hl., während Kaiser Friedrich I. Victor III.
anerkannte. Die babenbergischen Landesfürsten waren in einer schwierigen Stellung.
Ihr christlicher Sinn führte sie zur Befolgung der päpstlichen Anordnungen in kirch-
licher Hinsicht, die Verhältnisse zum deutschen Beiehe erheischten auf weltlichem Boden
Lehnstreue gegen den Kaiser; zudem waren die österreichischen Begenten seit
1058 Schirmvögte Passau's. Leopold III., der Schöne, schloss sich der Bichtung des
Passauer Bischofes an; Leopold IV., der Heilige, hielt am längsten unter den deutschen
Fürsten an Kaiser Heinrich IV. und verdiente übrigens durch seine rege Sorgfalt für
Oesterreich's Cultur, seine Stiftungen, seinen frommen Wandel und Wohlthätigkeitssinn
denNamen: Vater der Armen, so wie die (1486 erfolgte) Heiligsprechung und Verehrung
als Landespatron. Heinrich Jasomirgott suchte sich in dem kirchlichen Zwie-
spalte möglichst neutral zu halten.
Um die Cultur des Landes machten sich in dieser Periode vorzüglich verdient die
regulirten Chorherren, die Benedictiner, die von Otto von Freisingen.
Sohn Leöpold's des Heiligen aus Frankreich nach Oesterreich gesendeten Cister-
zienser, so wie die unter Leopold VII. nach Wien berufenen Dom i nie aner und
Franc iscan er (Minoriten) 3 ).
*) Die Legende erzählt, dass Altmann während seiner Studienjahre mit Gebhard und Adalbert an
einer Quelle in der Gegend von Gottweih zusammen kam und vorhergesagt habe, dass er in Passau,
Gebhard in Salzburg und Adalbert in Würzburg die Infel tragen werde, und dass sie für den Fall
Klöster zu stiften gelobten. So viel ist jedoch gewiss, dass alle drei zu jener Würde gelangten und
Gebhard als Erzbischof von Salzburg Admont (1074), Adalbert, Sohn des Grafen Arnold von Lim-
bach als Bischof von Würzburg Lambach (1053) — für Benedictiner, Altmann als Bischof von
Passau aber (1083) Gö,t tweih (Kottewieh) für regulirte Chorherren gründete (die erst unter Bischof
Ulrich [109*1 Benedictinern wichen). Auch räumte Bischof Altmann St. Florian regulirten Chor-
herren ein.
•) Die gewöhnliche Annahme von Konrad's Aufenthalt im Kloster Heiligenkreuz ermangelt nicht nur des
Beweises, sondern widerspricht vielmehr gleichzeitigen Documenten. Konradwar keinCisterzienser, kein
Abt von Heiligenkreuz. Noch als Jüngling verlieh ihm sein Halbbruder, König Konrad III., den Titel
eines Hofkaplans, bald darauf die Dompropsteien zu Utrecht und Hildesheim, bis er 30 Jahre alt zum
Bischof von Passau erhoben wurde. Siehe Blumb erger's Aufsatz in den Wiener Jahrbüchern der
Literatur, 87. Bd. (Jahr 1839, Juli, August, September), Anzeigeblatt p. 34— 44.
3 ) Die von den drei erstgenannten Orden bezogenen Klöster sind im vorausgehenden §. angeführt. — Brüder
des (1216 gegründeten) Ordens der Dominicaner wurden im Jahre 1236 aus Ungern nach Oesterreich
berufen (siehe Feil in Schmidl's österr. Blättern 1848. S. 1—24). Nach Krems kamen sie 1236, und schon
1237 war ihre Kirche in Wien vollendet. Der Minoriten -Orden (1223 gestiftet) kam im J. 1224 nach
I. Iß
122
Zur Erhöhung der religiösen Begeisterung in Oesterreich trugen auch die Kreuz-
züge bei. Der Feuereifer Peter 's von Amiens und die Donnerworte des Papstes Urban II.
(1 095) auf der glänzenden Versammlung zu Clairmont, hatten Frankreich, Italien und die
Rheingegenden Deutschlands zur Unternehmung des ersten Kreuzzuges begeistert.
Schon im Frühjahre 1096 zogen mehrere Schaaren der Kreuzfahrer unter Walter
Paseigo und Peter von Amiens durch Oesterreich und Ungern in den Orient; um die
Mitte August folgte Gottfried von Bouillon mit dem Hauptheere von 10.000
Rittern und Edlen zu Pferd und 70.000 Mann zu Fuss ; am 20. September schritt dieses
Heer über die Leitha bei Tollenburg *) nach Ungern. — Doch nur kurze Zeit dauerte
der Jubel über den errungenen Besitz des gelobten Landes. Edessa war verloren und
selbst Jerusalem von den Sarazenen bedroht; Trauer ergriff das Abendland. Da ent-
flammte die Beredsamkeit des heiligen Bernard, Abtes des von ihm gegründeten
Klosters Clairvaux, die Christenheit zum zweiten Kreuzzuge. König Konrad III.
selbst übernahm die Führung des Kreuzheeres , sein Neffe Friedrich (der nachmalige
Kaiser), die Herzoge von Lothringen, Böhmen, Kärnthen und Bayern schlössen sich dem
Zuge an und selbst der mit Herzog Heinrich Jasomirgott wegen Bayern's Besitz in
Streit begriffene Herzog Weif legte die Waffen nieder und bezeichnete sich mit dem
heiligen Kreuze. Den Bischöfen von Bremen, Regensburg und Passau schloss sich auch
des österreichischen Herzogs Bruder, Otto von Freisingen, an, und 70.000 Mann
zogen auf der Donau und an ihren Ufern herab. Am Tage der Himmelfahrt Christi
schlug Konrad sein Lager bei Ardacker auf und Hess das Heer drei Tage daselbst aus-
ruhen. Das Pfingstfest feierte er an der Fischa und zog hiernach auf dem frühem Wege
der Kreuzfahrer durch Ungern. — Die nächste günstige Folge dieses zweiten Kreuz-
zuges für Oesterreich war die Beilegung der Fehden in Herzog Heinrich's Landen, da sein
Hauptgegner Weif nun die Waffen für die Sache Christi im Orient führte. Auf dem
blutgetränkten, verwüsteten Boden konnte wieder die Saat reifen ; ein dergestalt fried-
liches, stilles Leben folgte plötzlich dem blutigen Kriegsgetümmel, dass man selten in
Bayern und Oesterreich Bewaffneten begegnete. Auch die Privatfehden und Rechts-
streite ruhten, da der Papst die Kreuzfahrer von aller Schuld und Bürgschaft bis zu
ihrer Heimkunft freigesprochen hatte.
Die Nachricht von Jerusalem's Verluste durch Saladin (3. October 1187)
erneuerte in Europa die Begeisterung für das gelobte Land. Man sah den Verlust der
Wien, wo ihm Herzog Leopold ein Kloster einräumte. Auch nach Stein und Wiener Neustadt kam
er bald. Dieser Orden wirkte durch Abhaltung deutscher Predigtenauf den religiösen Sinn des Volkes,
und trug dadurch zugleich zur Ausbildung der deutschen Prosa bei. Bruder David von Augsburg und
Berthold (Lercb) von Regensburg (f 1272) zogen predigend durch Oesttrreich, Böhmen, Mähren und
Ungern, gleichsam Vorgänger des h. Capistran, der im fünfzehnten Jahrhunderte die Völker dieser
Länder zum Kreuzzuge gegen die Türken aneiferte (Cb. Kling: deutsche Predigten Berthold's des
Franciscaners, Berlin, 1824; J. Grimm's Recension, Wr. Jahrb. Bd. 32. K. Roth: deutsche Predigten
des zwölften und dreizehnten Jahrhunderts, Quedlinburg, 1838. Berthold's Predigten wurden auch
von F. Göbel, 1850 Schafhausen, übersetzt edirt. Hofmann's altdeutsche Blätter II.) — M. S. S.
deutscher Predigten des dreizehnten Jahrhunderts sind auch in der Hofbibliothek zu Wien, in der Stifts-
bibliothek zu Klosterneuburg etc.
') Die Lage weiset auf die Gegend von Brück an der Leitha.
123
heiligen Stadt als Strafe für die Verbrechen und Uneinigkeit der Christen an '). Die
Könige Heinrich II. von England und Philipp August von Frankreich legten die
gegen einander erhobenen Waffen nieder und versöhnten sich unter der Eiche von Gisor
(1188), um vereint im Morgenlande au kämpfen. Der Saladinszehent musste von Allen,
die den Kreuzzug nicht mitmachten, entrichtet werden. Auch der greise Kaiser Fried-
rich I., der sich mit der Kirche gänzlich auszusöhnen wünschte, beschloss zu Mainz
auf dem „Hoftage Gottes" (wie er ihn nannte) den Kreuzzug. Friede wurde durch
das ganze Reich geboten; Niemand durfte sich dem Kreuzzuge anschliessen, der nicht
wenigstens drei Mark Silbers mitnehmen konnte. Am Georgitage 1189 ging der Zug
von Regensburg, auf und an der Donau, über Passau nach Oesterreich. Mauthhausen,
das vom Kreuzheere Zoll zu verlangen wagte, ging in Flammen auf. In Wien wurde
Musterung gehalten. Herzog Leopold VI., von Oesterreich (Virtuosus), war durch
ein eigenes Schreiben Hermenger's, Provisors der Hospitaliter zu Jerusalem, zur
Mitwirkung beim Kreuzzuge aufgefordert worden und entschloss sich hiezu. Dem Kaiser
unmittelbar folgten nebst seinem Sohne, dem Herzoge Friedrich von Schwaben, auf
dem weitern Zuge von Wien nach Pressburg Herzog Rerthold von Meran, Markgraf
Herrmann von Baden, die Bischöfe von Münster, Osnabrück, Würzburg und Passau,
dann aus Oesterreich selbst Tage no 2 ), Domdechant und Pfarrer zu St. Andrä am Kaien-
gebirge, zugleich Geschichtsschreiber diesesKreuzzuges, ferner die Pröpste von Ardacker
und St. Andrä, Eisenreich Abt von Admont, die Grafen Siegfried von Liebenau
und Konrad von Peilstein. Zu Pressburg feierte der Kaiser das Pfingstfest und zog
durch Ungern, wo sie freundliche Aufnahme fanden, in den Orient, wo Kaiser Fried-
rich glücklich nach Erstürmung Iconiums bis Seleucia vordrang, aber in den Wellen
des Flusses Saleph (dem Kalykadnus der Alten) den Tod fand (10. Juni 1190). Herzog
Leopold VI., der mit seinem Bruder Heinrich von Mödling an der Spitze zahl-
reicher Ritterschaft und Geistlichkeit 3 ) aus Oesterreich und Steiermark am 8.
September von Wien aufgebrochen und über Venedig und Jadra (Zara) im Frühjahr
(1191) vor Accon (Ptolemais) angelangt war, übernahm nun den Oberbefehl
über das durch ihn verstärkte deutsche Heer in Palästina. Vor den
Mauern dieser Stadt erwarb ihm seine Tapferkeit den Namen Virtuosus (der Manns-
kräftige) und wirkte wesentlich zu der am 24. Juli 1191 erfolgten Uebergabe mit.
Der Streit, in welchen jedoch Leopold VI. wegen Verunglimpfung des österrei-
chischen Banners *) mit dem Könige von England, Richard Löwenherz, gerieth,
>) Der Anonymus in der IX. Publication des lit. Vereins in Stuttgart, S. 6—8.
= ) T age no bei Frehcr Seriptores rer. Germ. Tom. I. p. 407 — 416.
= ) Bei diesem Zuge war auch der österreichische Kleriker Ansbert, der ebenfalls diesen Kreuzzug
beschreibt (siehe das von Dobrowsky aufgefundene Fragment Ansbert's : Histor'a de Expeditione
Friderici Imperatoris, 1827 zu Prag gedruckt).
*) Der erwähnte österreichische Kleriker An sbe rt erzählt zwar hiervon nichts und sagt nur im Allge-
meinen von König Richard „eum (Ducem Austriae) in obsidione Acconae quasi objectum
r ep utavi t," dann ,,q uu m dux il lu s t r is A ust r iae plures causas odii ip sum efficient is
habuerit;" aber nicht nur Mathaeus Paris, bist. angl. in Richardo I. p. 140 und Gottfried von
16*
124
hatte die Gefangensetzung des Letzteren in Oesterreich zu Dürrenstein '), und — da
dieser als Kreuzfahrer unter dem besondern Schutze der Kirche stand — den Bann
über den österreichischen Herzog zur Folge.
An diesen Kreuzzug reiht sich gewissermassen auch die Fahrt Friedrich des
Katholischen ins gelobte Land. — Der vierte Kreuzzug endete mit der Er-
oberung Konstantinopel's, woran sich die österreichischen Herzoge nicht betheiligten.
Auf dem fünften Kreuzzuge (1217 bis 1221) erwarb sich aber Herzog Leo-
pold VII.. der Glorreiche, besonders vor Damiette in Aegypten, verdiente Lorbern
und kehrte zum Jubel der österreichischen Bevölkerung nach Wien zurück 3 ).
Im Gefolge der Kreuzzüge und des hierdurch geweckten ritterlich religiösen
Geistes kamen auch die Ritterorden nach Oesterreich. Bei der Zunahme der
Wallfahrten war schon durch Gottfried von Bouillon der Orden der Johanniter oder
Hospitaliter entstanden. Auch in Oesterreich erhob sich Spital am Pyrn (1191)
nachdem Muster des von Ottokar I. am Semmering (1160) gegründeten Spitales
(Hospitium), und Leopold der Glorreiche stiftete an der Wien das Spital zum hei-
ligen Geist sammt der Antoniuskirche (1208 bis 1211) 3 ).
Obwohl die Sage an viele Orte Oesterreich's (nach Perchtoldsdorf, Mödling, Heili-
genstadt, Ebenfurth, Neunkirchen, Petronell, Haimburg, Eggenburg, Schöngraben,
Diettersdorf, Sitzendorf, Aspern an der Zaya etc.) Templer versetzt, so erscheint
doch nach den urkundlichen Spuren *) ihr Besitz in Oesterreich so unbedeutend , dass
Cöln: Richard de gestis Philippi Augusti, sondern ein Schreiben Heinrich's VI. an den Papst selbst
sagt: .,signum ducis Austriae consanguinei sui in cloacam projici jussit." Also
hat der, obwohl spätere, österreichische Chronist Hagen Recht (bei Pez S. R. A. I. pag. 1064): ,,do
ging daz Panyer dess von Oesterreich vor dem Panyer des Chuniges von Engelland , daz muet den
von Engelland und unterdrückt dem von Oesterreich sein Panyer.''
») Um Weihnachten (1192) wurde Richard in dem Dorfe Erdberg, jetzt eine Vorstadt Wiens,
durch des Herzogs Leute gefangen genommen. Der Herzog behandelte ihn zwar ehrenvoll und nahm
ihn sogleich zum Reichstage nacli Regensburg zu Heinrich VI. mit; da jedoch kein Vergleich zu
Stande kam (formula compositionis in Rymer actor. anglic. T. I. pag. 84), so führte Herzog Leopold
den Rritenkönig wieder zurück nach Oesterreich und übergab ihn nur auf kurze Zeit dem Hadmar
von Kuenring auf Dürrenslein zur Haft; denn schon im März 1193 lieferte er auf Verlangen des
Kaisers den königlichen Gefangenen auf dem Reichstage zu Speyer aus und schloss zu Würzburg
einen eigenen Vertrag (siehe denselben bei Ansbert a. a. 0.). Ueber Richard'« Auslieferung an den
Kaiser, der ihn ebenfalls in ehrenvoller Haft hielt, worüber Richard selbst seiner Mutter Eleonore
nach England schrieb : „Honeste circa ipsum imperatorem moram facimus," siehe Roger de Hoveden
(nach Wilkcn IV., pag. 604).
=) Walther von der Vogelweide besingt in einem treiflichen Gedichte Leopold's freudenerweckende
Rückkehr.
") Auf der Stätte der Karlskirche in Wien. Die Stiftungsurkunde von 1211 ist in Hormayr's Gesch.
von Wien IX., a, p. 52—55 abgedruckt; doch ist diese Stiftung wohl zu unterscheiden von dem
h. Geistspital vor dem Kit rn t hnertho r. Reide wurden 1529 zerstört, ihre Dotationen gingen
an das heutige Rürgerspilal über.
*) Vier Urkunden existiren; die erste bewährt, dass Templer ihr Gut zu Sc hwe ch at, Fischamen t und
Rauche nwart dem Herrn von Ilaslau verkauft und darüber auch mit Herrn von Zelking (1309) sich
verglichen haben; die zweite vom 30. September 1302, dass Rruder Ecco des Tempelordens Comen-
thur durch Röhmen, Mähren und Oesterreich, und die Rrüder des Tempelhauses zu Tschaikwitz
mit dem Schotten-Abte Wilhelm die dem erstem zuständige Abgabe vom Teinfaltshof (Dom-
125
sie bloss einen Theil der mährisch -böhmischen Comthurei gebildet zu haben
scheinen.
Die deutschen Ordensritter brachte Leopold der Glorreiche 1210 nach
Oesterreich und räumte ihnen in Wien Haus und Kapelle ein 1 )- Sie blieben stets dem
Hause der österreichischen Herrscher treu ergeben und leisteten demselben wichtige
Dienste. Als auf Friedrich dem Streitbaren Acht und Bann lag, und Alles von ihm ab-
gefallen, ausser Neustadt, „der allzeit Getreuen" und dem festen Starhemberg, da be-
wachte der deutsche Ordenscomthur, Ortolf von Traiskirchen, den daselbst ver-
wahrten Schatz des Herzogs und vertheidigte die Burg mit heldenmütiger Treue.
Handels- und Gew'erbs-C olonisten.
(Die Schwaben, — die Flandrenser.)
Der weitverbreitete und begünstigte Handel und das Münz w es en in Oesterreich
trugen nicht nur zur Blüthe und Wohlhabenheit des Landes bei , sondern führten viele
Fremde, vorzüglich Deutsche, herbei, welche sich manchmal auch in Wien und im
Lande ansässig machten. Am lebhaftesten blieb der Handel auf der Donau nach Re-
gensburg, und mit den schwäbischen Kaufleuten i ).
Den Verkehr Wien's mit Regensburg ordnete bereits Leopold der Tugend-
hafte (1192) 3 ); noch mehr hob denselben das Stadtrecht Leopold des Glor-
vogthof) in der Teinfaltsstrasse (Domvogtstrasse) mit andern von einer Bäckerei in der Radgasse
(nun Dorotheergasse) vertauscht. S. Hormayr's Arch. 1817 Nr. 84, 96; 1818 Nr. 44 und 1823
Nr. 141-148. J. Feil inSchmidl's österr. Blättern 1848, S. 1-24. Letzterer hat ferner auf eine dntteUr-
kunde von 1298 (bei Wisgrill Nr. 199) aufmerksam gemacht, wornach Johann und Heinrich, Otto vonHas-
lau's Söhne, von Bruder Friedrich dem Wildgrafen, Comthur und Bruder Ekko, Almosen-Gebietiger des
Tempelordens in Oesterreich, verschiedene Gülten und Güter in Schwechat und Rauchenwart kauften;
anch hat J. Feil das erste Mal eine (die vierte) Urkunde vom 1. October 1303 (aus dem niederösterr.
stand. Archive) bekannt gemacht, wornach die Te mp 1 e r - B e s i t z u n g e n z u S c h w e c h a t u n d
Rauchen wart von der Fürsten Gnade herstammen.
') An der Stelle des gegenwärtigen Deutsch-Ordens- Hauses in Wien (Singerstrasse) stand
schon, als der Orden nach Oesterreich kam, eine Kapelle. In den wüthenden Feuersbrünsten,
welche Wien unter der Regierung Ottokar's von Böhmen verheerten, sank auch die alte Kapelle der
deutschen Herren in Schutt und Asche. Die gegenwärtige Kapelle wurde 132(i unter Friedrich dem
Schönen (aus dem Hause Habsburg) erbaut- Baumeister soll Georg Schiffering aus Nördlingen
gewesen sein. In der Sakristei betindet sieb eine alte Marmortafel, deren Inschrift das genannte Jahr
der Erbauung verbürgt. Die Kirche ward der heiligen Elisabeth geweiht.
-) Unter letztern verstand man jene von Ulm, Cöln, Aachen etc. Kurz: Oesterreichs Handel in ältester
Zeit.
•"•) Die betreffende Original-Urkunde ist im Regensburger Städtarchive. Nach derselben wurden die
Zollabgaben, die sie bis dahin in Oesterreich entrichten mussten, vermindert und dieselben gegen
den Unfug der herzoglichen Beamten geschützt. Handel mit allen Waaren, auch Gold, war den Re-
gensburgern erlaubt, nur das Einhandeln des Silbers verbot er, da die Herzoge des Silbers zur Aus-
prägung der Pfennige benöthigten. Später wurde allen In- und Ausländern das Einhandeln von
Gold und Silber verboten, da in der herzoglichen Münze auch Goldstücke geprägt wurden. Einge-
führt wurden vorzüglich: Getreide, Hüte, Kupfer. Zinn, Glockenspeise, Häringe. cölnische Tücher ete,
In Mauthhausen, Melk, St. Polten, Stein, Tuln und in Wien bestanden bestimmte Einfuhrzölle.
120
reichen '). — Derselbe sorgte für die Verbesserung der Münze, von deren Bestand in
Oesterreich seit dem Jahre 1166 urkundliche Spuren vorkommen, verlegte dieselbe von
Krems nach Wien in die Herzogsburg (am Hofe, an der Stelle der heutigen Nuntiatur),
und berief die sogenannten Flandrenser, weichein Wien unter einem Münzmeister
und Münzkämmerer standen. Siehiessen hier, wie in Cöln. Worms, Erfurt, Mainz u. a. 0.
(Monetarii, Münzjunker) Hausgenossen. Diesen Flandrensern ertheilte Leopold im Jahre
1208 ein wichtiges Privilegium, wornach sie als eine besondere, mit der Münze und dem
Geldwechsel ausschliesslich berechtigte Körperschaft von der Gerichtsbarkeit des Stadt-
richters ausgenommen und nur ihrem Münzmeister und dem herzoglichen Münzkämmerer
unterworfen waren 2 ). Auch andere Gewerbsleute namentlich Färber, wanderten aus
Flandern und den Rheingegenden, wo die Färbekunst in hohem Rufe stand, in Oester-
') Nach dem Wiener Stadtrechte vom Jahre 1219 durfte kein Verkäufer gegen einen Regensburger zeugen,
sondern nur seine Landsleute oder angesehene Bürger Wien's. Auch waren sie im Zolle billiger,
als die russischen Kaufieute gestellt. Nach Ungern zu handeln, war Fremden bei zwei Mark
Strafe verboten.
~) Münzen der Babenberger sind in Appel's und Welzl's bekannten Münzkatalogen verzeichnet. Alois
Primisse r- das älteste österreichische Münzwesen in Hormavr's Geschichte Wien's, III. B.,
S. 309. Siehe auch in Chmel's Geschichtsforscher I., 274 etc., die Beiträge zur Geschichte der lan-
desfürstlichen Münze im Mittelalter von Th. G. v. K a r aj a n. — Einige nähere Züge über dieses
Institut darf man wohl aus der von letzterem edirten , von Herzog Albert I. den Hausgenussen
ertheilten Handfeste vom Jahre 1291 entnehmen, da sie nach dem Eingange der Urkunde eine Bestäti-
gung der altern, unter den letzten Babenbergern erhaltenen Vorrechte enthält. Hausgenossen
sollen nicht mehr als 48 sein, nur mit deren einstimmiger Einwilligung kann Jemand in ihre Gesell-
schaft treten. Wer ausser den Hausgenossen es wagt (Christ oder Jude), Gold, Silber oder alte
Pfennige zu kaufen oder zu wechseln, dessen Leib und Gut soll man dem Landesfiirsten und dem Münz-
meister überantworten. In der Münze probirte Pfennige dürfen in der Bude, ohne weitere Prüfung, bloss
auf flacher Hand vorgezeigt werden. Wenn der Landesfürst Pfennige erneuern will, mit einem gemeinen
und einfachen Eisen (für einseitiges Gepräge), so soll diess nirgends geschehen, als zuWien.Enns und in
der Neustadt, und es sollen die Hausgenossen mit gutem Fleisse die Prägeisen behüten. — Den Haus-
genossen wird das Asylrecht für ihre Häuser undBefreiung vonEinquartierung fremderGäste, dann das
Recht eingeräumt, ihre Hausgenossenschaft zu verkaufen oder zu versetzen, an ihre Söhne, Töchter und
Frauen gesetzlich, an Andere mittels Testament zu vererben. Bei der herzoglichen Münze unterschied
man folgende Personen: 1) den Münz meist er, welcher unmittelbar vom Herzog ernannt und vom
obersten Kammergrafen eingesetzt wurde. Seiner Gerichtsbarkeit unterstanden die Hausgenossen und alle
andern zur Münze gehörigen Individuen (auch die Färber) , sie mochten wo immer im Lande sich auf-
halten; in der Münzstätte hatte er solche Macht, dass selbst Fremde, wenn sie die Schlagstube betraten,
nur der Gewalt des Münzmeisters unterlagen, und wenn sie flüchtig waren, nicht ergriffen werden durften.
Auch stand dem Münzmeister die Ernennung der Versucher und Brenner sowie die Verleihung von Schmelz-
hütten zu. Seine vorzüglichsten Pflichten waren: Die monatliche Untersuchung fremder Kaufleute und
Wechsler, dass sie nichtdie Münzen „saigern," d. i. die kleinern um vollwichtigere Stücke desselben Nenn-
werthes (vom bessern Schrott) verwechseln; die Inquisition der Falschmünzerei, worauf Todesstrafe ge-
setzt war, die Ueberwachung der Hausgenossen, die Berechnung des Münzgehaltes beim Gusse, und Auf-
sicht über das ganze Geschäft. Dafür bezog der Münzmeister von jedem Gusse 5 Schillinge und 23 Pfennige
Nutzung. — 2) Der Anwalt, der des Herzogs Person bei der Münze mittelbar vertrat, unmittelbar aber
der Münzkäinmerer; seine Rechte, Pflichten und Nutzungen waren analog mit denen des Münzmeisters. —
3) Die Hausgenossen werden zunächst erwähnt in Enenkel's Fürstenbuch (bei Rauch I. 302); die-
selben gehörten mittelbar zur herzoglichen Kammer, nur der Münzmeister darf über sie richten. Es ist
übrigens nicht ausgemacht, ob sie Flandrenser waren. Die Flandrenser scheinen vielmehr Tücher
gefärbt zu haben, und durch ihre Verbindung mit dem Auslande und ihren Reichthum mit dem Münz-
wesen in nähere Beziehung gesetzt worden zu sein. Sie waren gesetzliche Münzwechsler: alle Pfennige
oder Münzen durften sie nur zu Nutzen der Münze kaufen. Sein Geschäft erbt auf den Sohn, Frau oder
andere nächste Anverwandte, wenn er ohne Testament stirbt. — 4) Die Wechsler, welche schon in
einer Urkunde Friedrichs des Katholischen erwähnt werden (Mon. boica XII. 363), waren den Haus-
127
reich ein, und wurden unter der allgemeinen Benennung die Flandrer (flandrenses)
begriffen. Ausgezeichnete Künstler Hessen sich in Oesterreich nieder, oder ihre Werke
fanden mindestens dort Ahnahme ').
Bis nach Venedig, und von dort in den Orient, hatten die Wiener Kaufleute Ge-
schäftsverbindungen. Mehrere derselben waren Mitglieder des deutschen Kaufhauses in
Venedig und häufig findet man die Venediger Strasse in Wien's Urkunden erwähnt 2 ).
Der Verkehr mit Ungern genoss manche Begünstigung. Das Wiener Stadtrecht
vom Jahre 1221 verlegte das alte Stapelrecht Hainburg's für die aus Oesterreich
nach Ungern gehenden Waaren nach Wien 3 ). König Bela IV. verlieh den Wiener
Kaufleuten eine vortheilhafte Zollordnung, welche (1270) Stephan V. zu Bykche und
Ladislaus Cumanus (1277 und 1279) auf der Insel Csepel bestätigten. Andreas III., der
Venetianer, hob (1297) für den Wiener Handelstand alle Neuerungen und Bedrückun-
gen in Zollsachen auf*).
Metalle (vorzüglich Zinn und Quecksilber), Holzwaaren. Häute, Leinen- und Wol-
lengewebe, Tücher, Sattlerarbeiten und Waffen waren die vorzüglichsten Ausfuhr-
artikel, meist aber nur zum Transito nach dem Orient; eingeführt aber wurden
Gewürze, Seide und seidene Gewänder, Goldstoffe, Prunkgeräthe 5 ) . Unter den G e w er b s-
1 euten zeichneten sich damals aus : dieGoldschmiede, Bogner und Pfeilschnitzer, Waf-
fenschmiede, Sattler und Biemer, Wildwerker (Kürschner), Tuchmacher und Weber,
Färber u. a. m. An ihre vorzüglichen einstigen Wohn- und Absatzorte in Wien erinnern
noch die Namen der Goldschmied-, Bogner-, Biemer-, Färbergasse, der
Tuchlauben und dergleichen. Ueberhaupt orbielten Wien's Gassen vorzüglich ihre
Benennungen von Gewerben, als: die beiden Bäckerstrassen, dieNadler- (vulgo Nagler-),
Seiler-, Schlosser-, Hafner-, Kruger-, Lederer-, Wagner-, Weberstrasse (oder Woll-
zeile), Wipplinger- (Wildwerker-), Münzerstrasse, etc., welches wohl daher kam, dass
schon unter den Babenbergern Leute von gleichem Handwerk in der nämlichen Gasse
zusammen zu wohnen pflegten.
§. 68.
Das Zwischenreich in Oesterreich (1246—1282).
Einen Gegensatz mit der Zeit der Babenberger bildet die Schilderung der trau-
rigen, herrenlosen Zeit (1246—1282), in welcher die Burgen erbrochen und be-
raubt, die Dörfer in Brand gesteckt und die Strassen durch Wegelagerer unsicher wurden.
genossen als Diener untergeordnet und von ihnen (als Herren) bestellt; denn nur den Hausgenossen kam
eigentlich der Münzwechsel zu.
Ueber dieweitereEntwickelung des Münz wesens in Oesterreich handelt ausführlich: Dr. Siegf. Becher:
Das österreichische Münzwesen vom J. 1524 bis 1838. 3 Bände. Wien 1838.
') Wir erinnern an den Verfertiger des berühmten, mit der Jahreszahl 1181 bezeichneten NielloAntipendiums
zu Klosterneuburg (des sogenannten Veriluner Altares): Nicolaus von Verdun (Nicolaus Verdunensis).
2 ) Hormayr's Archiv. J. 1827, S. 293 und Tschischka's Geschichte Wien's, S. 121.
3 ) König Rudolph bestätigte noch dieses Stapelrecht ; jedoch auf e genes Verlangen der Wiener Bürger
wurde dasselbe von eben diesem Rudolph I. aufgehoben und fremden Kaufleuten stand es frei, nach Belie-
ben sich in Wien aufzuhalten und zu bandeln.
*) Diese Zollordnungen liegen im städtischen Archive Wien's. (Vergl. Fejer's cod. dipl. V. 2., p. 387, öi9.
VI. 2. p. 72).
5 ) Tschischka, Gesch. Wien's S. 121, Hormayr's Gesch. Wien's. II. C. 89—90.
128
Ulrich von Liechtenstein, der selbst auf seiner Burg 1 von zweien seiner Vasallen
überfallen und gefangen gehalten wurde, drückt sich nach vorausgegangener schlichter
aber herzergreifender Erzählung von Friedrich des Streitbaren Tod. über die Zeit des
Faustrechtes kurz und bezeichnend aus :
„Got muez sin l ) pflegen ; er ist nu tot,
sich huop nach im vil groziu not
ze Stire und ouch ze OEsterrich
da war maneger arm, der e was rieh.
für war ich iu daz sagen wil,
nach im geschach unbildes vil:
man roubt diu lant naht unde tac;
da von vil dörfer wüeste lac.
Die riehen so gemuot
daz si den armen nämu ir guot,
daz was iedoch ein swachez leben,
den got het guotes vil gegeben,
daz die den armen täten leit,
da mit si swanden werdikeit.
swen so di armen erbarment niht
daz is hie und ouch dort enwiht 2 ).
Es liegt ausser dem vorliegenden Zwecke, die politische Geschichte dieses Zeit-
raumes, den Wechsel deutscher Reichsstatthalter, die Herrschaft König Ottokars II.
von Böhmen und seine Vermählung mit der Babenbergerin Margaretha, Witwe Kaiser
Heinrich's VII., zur Befestigung seiner vermeintlichen Ansprüche, seine Kriege mit dem
Ungerkönig Bela IV. und mit Rudolph von Habsburg zu schildern 3 ). Hier dürfte
genügen, in Bezug auf die Territorial-Ausbildung von Oesterreich unter der Enns zu
erwähnen, dass in dem Frieden zwischen Ottokar II. von Böhmen und Bela IV. von
Ungern zu Ofen den 4. April 1254 die jetzige Südostgränze dieses Landes bis
zum Scmmering und Hartberge hergestellt wurde, während sie früher nur bis zur
Piesting reichte, und Neustadt noch in Steiermark lag 4 ).
Hinsichtlich der Topographie und Geschichte ist bemerkenswerth die Gründung
des Städtchens Marcheck 3 ) durch Ottokar II. zum Andenken an den im Jahre 1260
unweit davon bei Kroissenbrtin wider König Bela IV. erfochtenen Sieg.
') Herzog Friedrich's II. des Streitbaren.
3 ) Ulrich von Liechtenstein, mit Anmerkungen von Th. v. Karajan, herausgegeben von K. Lach mann,
Berlin, 1841, Vrouvendienst S. 530.
s ) Hierüber handeln ausführlich : Phil. Lamb acher, österr. Interregnum etc. Wien 1773, 4. — Franz Kurz,
Oesterreich unter den Königen Ottokar und Alhrecht, 1. 2. Theil. Linz 1816, 8. — Hanthaler, fasti Cam-
pililiensisT. l.P. 2, p. 912 sqq. et p.1132 sqq.— Fürst E. M. Lichnowsky : Gesch. König Rudolph'sl. I.B.,
Wien 1836. — Palacky: Gesch. Böhmens, 2. B. Kopp: Deutsche Reichsgesch. 1. u.2. B. Lpz. 1845—1847.
*) Die Friedensurkunde ist abgedruckt bei Kurz a. a. O., Beil. Nr. 1. A. S. 171.
6 ) Von der beiKroiss enbrun gemachten reichenBeute stiftete Ottokar das Kloster Go ldenkron in Böh-
men. Auch wurde Wo k von Rosen herg, der sich in dieser Schlacht besonders ausgezeichnet hatte, von
Ottokar und Margaretha mit der Grafschaft Rabs belohnt. — Kurz a. a. 0. Beil. I. B. u. II. Die erste Ur-
kunde aus einem Codex des siebzehnten Jahrb. entnommen, nennt Comitia Ratz, die zweite, aus dem in
Hohenfurt befindlichen Original von 1260 (Acta autem haec sunt in La. Datum in territoriis apud Moravam)
sagt: Comitia Razk. Vergl. auch Grübel's Aufsatz: „Ist Ragz, Retz oder Raabs?" in Schmidl's
österr. Blättern für L. u. K. 1847, Nr. 174 s. f.
129
Wenn man aber die zahlreichen verheerenden Kriege und Privatfehden betrachtet,
so erscheint im Ganzen eine bedeutende Verminderung sowohl der österreichischen Bevöl-
kerung, als ihres Wohlstandes während der Periode des Zwischenreiches (1246 — 1278)
als die nothwendige Folge davon.
§. 69.
Allmäliches Wiederaufblühen Oest er reich'sunterdenH ab sburgern.
(Schwaben und andere Reichsländer; Italiener, Griechen, Serben etc. in Wien.)
Um so erfreulicher und rascher war der Aufschwung, welchen Oesterreich seit
K. Rudolph vonHabsburg's Sieg über Ottokar (1278) an der March und der Her-
stellung des Landfriedens nahm, als — nach dem Ausspruche Konrad's von Würzburg :
„dem Adler von Rom würdiglich gelungen, dass er Krähenvögel bezwungen, auch Ha-
bichte und Falken zu Osterlanden und in Steier, zum Schrecken der Raben und Geyer, und
sich auch der Low aus Böheim musste schmiegen unter seine Klauen." Auf dem Reichs-
tage zu Augsburg (27. Decembcr 1282) wurden beide Söhne Rudolph's I., Alb recht
und Rudolph, mit denHerzogthümern Oesterreich, Steiermark, Krain und der windi-
schen Mark belehnt, wie sie einst Herzog Friedrich II. besessen, und zugleich alle Privile-
gien, die mit der neuen Ordnung unvereinbar waren, für ungültig erklärt 1 ). Auf Bitten des
Landadels vom 1. Juni 1283, dass es schwer sei, zwei Herren zu dienen, wurde Al-
brecht allein zum Regenten der österreichischen Länder von König Rudolph I. bestimmt ä ).
Mit Umsicht baute die Dy nastie der Habsburger auf den von denBabenber-
gern gelegten Grund, und durch die Erweiterung ihrer Hausmacht, durch die Vermäh-
lung mit Ausländerinnen, so wie durch ihre Weltstellung als deutsche Kaiser und als
Könige Böhmens und Ungern's erfolgte ein immerwährendes Zuströmen von
Ausländernn ach Oesterreich, namentlich nach W T i e n , dessen Bevölkerung sich
fortwährend vom deutschen Reiche und aus allen Ländern der Monarchie
ergänzte und vermehrte.
Viele Schwaben kamen unter Albrecht I. in Oesterreich an, da aber Albrecht
dieselben vorzüglich begünstigte und aus ihnen Herrmann von Landenberg und
die Herren Heinrich und Ulrich von Wallsee als seine Haupt-Bathgeber wählte,
so entstand Unzufriedenheit bei dem altösterreichischen Adel 3 ), welcher auf seinen Ver-
sammlungen zu Stockerau und Triebensee auf die Entfernung der Schwaben und die
Bestätigung seiner Privilegien drang, und, als diess verweigert wurde, in Wien einen
Aufstand erregte, der mit dem Verluste der Privilegien dieser Stadt endigte *).
') Rauch österr. Gesch. III. B. S. 56—60. — L ambach er S. 199 etc. im Anhange.
-) Die Städte, Ritter und Knappen Oesterreich's schlössen (ums J. 1281) einen Bund, dass sie sich durch
10 Jahre jedem Ruhestörer widersetzen und den eidlich beschwornen Landfrieden aufrecht erhalten wollten.
(Die Urkunde in Kurz: Oesterreich unter Ottokar und Albrecht II. Beil. X.)
3 ) Ein angesehener eingewanderter Adelsstamm aus Schwaben waren auch die-Ellerbach.
*) König Rudolph I. hatte im J. 1278 Wien zur fr eien Reichs s tadt erklärt; bei der Verleihung der öster-
reichischen Länder war aber auf die Zeit der letzten Babenberger zurückgegangen worden. Die Wiener
wollten indess auf ihren vermeinten Rechten als freie Reichsbürger beharren und deren Anerkennung vom
Herzoge Albrecht ertrotzen. Der Herzog zog sich auf den Kaienberg zurück, schnitt den Wienern die
I. 17
130
Die Th eilung ender österreichischen Lande, dann Zwistigkeiten, beson-
ders jene wegen der Vormundschaft über Ladislaus Posthumus, führten in Wien zu
einem abermaligen Aufstande, wobei Friedrich IV. sogar in seiner Burg zu Wien durch
neun Wochen (2. October bis 4. December 1462) belagert, endlich durch König Podebrad
von Böhmen befreit wurde ').
Besonders auffallend war die Zahl der Zuwandernden in Wien. — AeneasSylvius
P i c c o 1 o m i n i (Kanzler Friedrich's I V., Bischof von Trient, dann als Papst : PiusII. f 1 464)
sagt in seiner, wenn auch etwas einseitig und scharf gehaltenen Schilderung der Wiener,
dass alte Bürgerfamilien selten 2 ), meist Fre mde und Emporkömmlinge daselbst
zu finden seien. Im Ganzen rechnet derselbe in Wien 50.000 Communicanten (Katho-
liken). Er preist die Schönheit der Stadt, der Kirchen und Paläste, besonders den be-
wunderungswerthen Stephansthurm, lobt die Wohlhabenheit der Wiener, tadelt jedoch
ihre lockeren Sitten. — Minder bedeutend und volkreich nennt er die übrigen öster-
reichischen Städte; als vornehmste Landherren erwähnt Aeneas Sylvius die Grafen von
Schaumburg und Maidb urg (Hardegg), doch noch reicher als diese die Wallsee,
Liechtenstein und Buchheim; ferner als nächst angesehene Adelsfamilien die
Zufuhr ab und erzwang den Gehorsam der Stadt. Wien musste sich unbedingt unterwerfen, die Privilegien
ausliefern, welche zerrissen wurden, und in einer eigenen Urkunde (vom 18. Februar 1288) Unterthanen-
Treue dem Herzoge als Landesherrn geloben und auch über die Verzichtleistung ihrer vernichteten Pri-
vilegien einen besondern Revers ausstellen. (Kurz a. a. O. Beil. XIX. u. XX.)
*) Michael Beheim, Buch von den Wienern (1462—1465), herausgeg. von Th. v. Karajan. Wien 1846.
= ) Urkundlich lassen sich jedoch in Wien schon im dreizehnten Jahrhunderte als alte Wien er Familien
nachweisen: Die Familie Gre i ffen , Nachkommen des reichen Grifo von Mariastiegen , Otto von dem
(hohen) Markte, Leopold von der Hochstrasse, Leopold der Riemer, und mehrere ritterliche Fami-
milien, die sich in Wien ansässig machten, als die Stadtricbter: Otto der Aeltere von Neuburg (1258),
Ritter Otto Haymos Sohn (1272), Heunlo von Tulna (1275), Ritter Reimboto (1281 und 1283),
Konrad von Harmarcht (1282), und der Bürgermeister Paltram von Stephansfreithofu. a. m.
(Tschischba S. 121.) Noch mehr ritterliche Geschlechter kamen im vierzehnten Jahrhunderte als in Wien
eingebürgert („verburgrechtet") vor. — J. E.Schlager in den Wiener Skizzen V. B., S. 454 etc. nennt aus
derSmitmer'schen Urkunden-Sammlung im k.k. Staats-Archiv noch (im dreizehnten Jahrhundert) Otto Sa-
gitarius, Chuno CivisdeWi enna, Sifridus Schutwürfel etc., wovon hier nur einige Namen ausgehoben wer-
den, sofern sie auf die Abkunft der (wahrscheinlich alteinheimischen und eingewanderten) Familien hindeu-
ten, als: Pertboldus WiesendusFI ami nck (1257), Rudolfus, civis Wienne nsis (1266), Ott dePerch-
t o. 1 d s d o r f (1267), Ditricus deChalenperge (1275), Dietricus in W i t in a r ch e t (1231 ), dann Rudgerus
et Paltramus Fratres in Witmarcht (1275), Leopoldus de quinque ecclesiis, Chunradus Wulf-
leinsdorfer, Vlricus Va lchen stain er (1280), Leopoldus de alta strada, Heinricus de prei-
t enveld; ferner aus dem vierzehnten Jahrhundert (aus den Wiener Stadtgrundbüchern a. a. 0. S. 462 etc.):
Feigenblatt von Ulm; Weichant Hochenburg, den man nennt von Marburg; Frau Margaretha, die man
auch nennt die steyrisch Utlin; (aus dem fünfzehnten Jahrhunderte) Stephan Gerhard, den man nennt
Siebenburger; Hanna, den man auch nennt Osterreich; Jacob Strauss, den man auch heisst Jacob
von Stain; Ulreich Kramer, der Paier, der sich auch nennt der Venediger; Hanns bei dem Prunn, den
man nennt Sibenhir t er; Jög der Stockfisch, den man auch nennt Görsign Polakh von Pellendorf;
Meister Niklas von Fürstenveld etc. — Auch Witznamen waren in Wien schon im vierzehnten
Jahrhunderte üblich z. B. Ortolf von dem entrischen Graben, Jacob mit der bösen Zal, Hunch Reich, voran
der Ledern etc. Sehr oft kommen aber bloss Taufnamen bei den Bürgern Wien's bis in's fünfzehnte und
bei Kunstlern gar bis zum sechzehnten Jahrhundert vor. — Die eingebürgerten Rittergeschlechter
wurden häufiger im vierzehnten und fünfzehnten Jahrhundert. (Hormayr's Gesch. Wien's, HI. B., VII. und
VIII. Heft, S. 112 und 124 und IV. B., I. und II. Heft, S. 98— 100.)
Eine nationale oder geographische Bedeutung hatten auch die Wallis che (jetzt Wallner-Strasse, von
dem altdeutschen Worte „wallich" = fremd) dieKärn t hner- und Unger-Strasse, das Peyerer
(Bairer-, später verunstaltet: Peiler-) Thor etc.
131
Starhemberg, Ebereichsdorf, Pottendorf, VVolkerstorf, Eckartsau,
Hohenberg und den Emporkömmling' Eitzinger. „Salzburg, Passau, Re-
gensburg, Freising haben grosses Besitzthum, viele Burgen und Häuser, be-
suchen den Hof, sind des Fürsten Räthe und ehren seine Hoheit. Wolle er nun das
Banner des Krieges auswerfen oder einen glänzenden und freudigen Hof um sich sam-
meln, so tritt der Herzog mit seinen Prälaten und Grossen wie mit einem Gefolge von
Königen einher."
Anton Bonfin (der Geschichtschreiber und Lobredner des Königs Mathias
Corvinus, f 1502) entwirft ein ähnliches Gemälde von Wien und den Wienern. Er bewun-
dert die Pracht der Kirchen (besonders den Stephansdom und das Schottenkloster) und
der Paläste, die Sculpturen und dergleichen mit dem Bemerken, dass sich „hierher
jene Geschlechter geflüchtet, die zu Padua, zu Verona, zu Vicenza und in der Lom-
bardei weit und breit geherrscht. Hier haben die Scaliger's und Carrara's Häuser,
und hier prangen noch ihre Wappen ; hier die Denkmale vieler Adelsgeschlechter,
deren Angehörige auf den Fahrten Friedrichs Barbarossa und anderer Kaiser nach Rom,
Burgen und Land in Italien erhalten und sich da niedergelassen haben. Vor den
letzten Kriegen wurden in Wien, Kinder nicht mitgerechnet, 50.000 Einheimische
und überdiess 7.000 Studenten gezählt '). Ebenso lobt er den Reichthum und die
Handelsthätigkeit der Wiener, die Edelsitze und Bürgerhäuser in der wohlbebauten
weinreichen Umgebung, tadelt aber die daselbst herrschende Genusssucht (ungefähr im
Tone des Aeneas Sylvius), besonders die grosse Liebe zum Wein und die daraus ent-
stehenden Zänkereien.
Der Handel trug bei , dass sich in Wien auch bereits im sechzehnten Jahr-
hunderte Griechen, Serben und Bulgaren niederliessen, und dass man daselbst
ein buntes Gemenge von abend- und morgenländischen Sprachen , besonders auf
den Handelsplätzen vernehmen konnte 2 ). Ein grosser Theil des orientalischen Handels
war vorzüglich in den Händen dieser Griechen und Razen 3 ), deren sich immer
mehrere in der Stadt, vorzüglich am alten Fleischmarkt ansiedelten.
1 ) Auch Wolfgang Schmelzl in seinem „Lobspruch Wien's" v.J. 1548 spricht von 50.000 Communicanten.
2 ) Wolfgang Schmelzl, in seinem Lobspruch der Stadt Wien v. 325—338 sagt :
An das Lugek kam ich ongfer
Da traten Kaufleut' hin vnd her,
AI Nacion in jr claidung,
Da wirt gehört manch sprach vnd zung,
Ich dacht ich wer gen Babel khumen,
Wo alle sprach ein anfang gnomen.
Und hört ein seltzams drasch und gschray
Von schönen sprachen mancherlay
Hebreisch, Griechisch vnd Lateinisch,
Teutsch, Französisch, Türkisch, Spanisch,
Behaimisch, Windisch, Italienisch.
H ungarisch, gut Niederlendisch,
Naturlich Syrisch, Crabatisch,
Rätzisch, Polnisch vnd Cbaldcisch.
Des Volks auch was ein grosse Meng.
5 ) Unter Leopold I. wurden mehre Razen, welche keine besondere Hoffreiheit hatten, wegen bedenklicher
Einverständnisse von Wien weggewiesen. Hormayr's Gesch. Wien's IV. 12. Heft, S. 139. Der Name
17*
132
Zur Vervollständigung des lebensfrohen Bildes der Wiener fügen wir noch einige
Züge bei.
Turniere wurden auch während der Habsburger Zeit in den Städten und
Burgen noch gehalten, waren aber weniger Kampfübungen in Massen, wie die alten
Buhurte, sondern Stechen mit ihrer grossen Menge von Unterabtheilungen. In Wien
wurden dieselben nicht nur von den Adeligen (auf den Kampflucken vor der Burg oder
dem hohen Markt) sondern auch von Bürgern (auf der Brandstatt) abgehalten.
Von Volksfesten, die in Wien beliebt waren, nennen wir das Veilchenfest,
das Fest der laufenden Pferde oder das Scharlachrennen, die Feier des Johannes-
und Sonnenwendfeuers, Hof- und Bürgerbälle, die Maskenzüge in den letzten drei Fa-
schingstagen u. s. w. '), sowie auch die Ehrungen der Fürsten mit Geschenken und
die Empfangsfeierlichkeiten für dieselben zu den Fest- und Freudentagen der Wiener
gehörten '). — Auch Hof-, Schul- und Bürger-K o m ö d i e n an der Universität, den Gym-
nasien, bei den Schotten und St. Stephan, im Raths- und bürgerlichen Zeughause (im
fünfzehnten und sechzehnten Jahrhunderte), dann Meistersänger und die, von Ferdinand I.
abgeschafften, fahrenden Sänger, Reimsprecher und Schalksnarren trugen zur Ergötz-
lichkeit der Wiener bei 3 ).
Dabei ist anderseits auch der Wohlthätigkeitssinn, der sich in frühem
Ratze nstadtl für Magdalenengrund deutet nicht auf einstige raizische Bevölkerung, sondern der Volks-
witz legte ihn bei, weil die gegen die Windmühle bergansteigenden Häuschen dieses Grundes von Ferne
das Aussehen haben, als wäre eines auf das andere gesetzt (Schachner: Suburbia Vienn. 1734, p, 71).
*) Sehr werthvolle Beiträge über Cultur und Sittengeschichte, Togographie etc. Wiens aus früher unge-
druckten und unbenutzten Quellen (meist aus städtischen Rechnungen) enthalten J. E. SchlagerV
Wiener Skizzen aus dem Mittelalter (5 Bändchen oder Reihen, Wien 1836—1846), und dessen „Alter-
thümliche Ueberlieferungen von Wien" (1844), welchen die hier stehenden Bemerkungen entnom-
men sind. — Ueber das Stechen der Bürger sieh a. a. 0. I. B. S. 267 und III. ß. S. 28.
Ueber Volksfeste I. B. S. 1 — 15, 270—282, über Schankhung, Erung und löbliche Frewd,
III. B S. t— 200, — Pferderennen und Wettlaufen, bei Griechen und Römern, im Mittelalter
auch in Italien üblich, wurden in Wien 1389 durch Herzog Albrecht IV. bewilligt und zur Zeit der beiden
Jahrmärkte (am Christi-Himmelfahrts- und am Katharinentage) abgehalten. Die Rennbahn theilte sich in
den sogenannten obern (heutigen) Rennweg (von St. Marx bis zu den Ufern der Wien) und in den untern
(gegen die jetzige Raben- und Ungergasse). Ein Scharlachtuch war der Preis für das schnellste Pferd,
daher der Name Scharlachrennen. Der Preis für die laufenden Mannen und Frauen bestand in zwei Stück
Barchet. Nach dem Feste wurden (bis zum Jahre 1447) in des Bürgermeisters Wohnung Erfrischungen
von Wein und Brot gereicht, nach diesem Jahre aber ein Mittagsmahl daselbst gehalten. — Die uralte
Sitte der Sonnenwendfeuer wurde in Wien auf dem hohen Markte gefeiert, wobei der Bürgermeister und
die Ralhsherren um das Feuer ritten, während das Volk um dasselbe tanzte.
2 ) A. a. 0. 111. B. S. 1 — 100. In der ersten Epoche des Wiener Bürgerlebens waren ordentliche und ausser-
ordentliche Geschenke der Wiener Bürger an den Hof, namentlich zu Weibnachten, sogenannte „Clainat"
aber auch Ehrengaben an fremde hohe Personen üblich ; Bürgersfrauen wurden in Hofequipagen zu Hof-
bällen geladen und die festlichen Empfänge der Fürsten bewahrten theils einen kirchlichen, theils bürgerlich-
patriarchalischen Familien-Character, den sie unter Leopold des Glorreichen Zeiten bereits hatten; seit
dem sechzehnten Jahrhunderte, wo sich derLänderbesitz der Habsburger vergrösserte, die Landesfürsten
seltener in Wien residirten, und durch das Erscheinen von auswärtigen Königen manchmal die Feste einen
mehr diplomatischen Character annahmen, waren Triumphbogen, Weinbrunnen, Riesen, Stadibeleuchtung,
Festmahle, Feuerwerk, Aufzüge und Fahnenschwingen vom Slephansthurm Merkmale der Empfangsfeier-
lichkeiten, besonders seit 1563, bei dem Festeinzuge Maximilian II.
3 ) A. a. 0. III. B. 200—446. Vergl. den folgenden §. über Entwicklung der Poesie unter den Habsburgern.
133
Zeiten durch Stiftungen für Spitäler inid Klöster betliätigte 1 ), der Mut h der Wiener,
der sich bei mehrfachen Belagerungen, am glänzendsten aber in den Jahren 1529 und
1683 bewährte, wo Wien als schützendes Bollwerk der Christenheit gegen die Knecht-
schaft des Halbmondes erschien 2 ), und die Anhänglichkeit und Treue Wien's
an den Landesfürsten zu erwähnen, die sich anfangs mehr in dem Verhältnisse patriar-
chalischer Einfachheit, später in mehr curialer Weise, aber oft, seihst noch in den
französischen Kriegen dieses Jahrhunderts, durch Opfer an Gut und Blut kundgab. Die
Landesfürsten erkannten sehr bald die in militärischer und Handels-Hinsicht wichtige
Lage Wien's, und, nachdem dieselben darin ihre Besidenz aufgeschlagen, mehrte sich
bald ihre Bevölkerung, so dass die Mauern vom Peyrer-Thor bis an das Burgthor vor-
gerücktwerden mussten, die Stadt den jetzigen Umfang erhielt, bald auch in deren nächster
Umgebung die Wälder verschwanden, und im Weichbild der jetzigen Vorstädte Schlösser,
Kirchen, Klöster und Dörfer entstanden 3 ). Der rasche Flor, den Wien nach der zweiten
Türkenbefreiung dem Kaiser Karl VI. und seinen Nachfolgern verdankte, ist in folgen-
dem §. näher angedeutet.
') Sieh' den §. über kirchliche Entwicklung, wo auch die kirchlichen Hauptfeste, zu St. Stephan gehalten,
erwähnt werden.
2 ) Ueber Wien's einstige Wichtigkeit als Festung und deren Bewachung durch die Bürger, die Kriegszüge
derselben, dortiges Söldnerwesen, Zeughäuser etc., sieh' Schlage r a. a. 0. V. B., S. 1 — 273,291—533. —
Vergl. auch J. S c h e i g e r's Beschreibung des bürgerl. Zeughauses in den Beiträgen zur österr. Landes-
kunde, und Leber: Wien's kais. Zeughaus, 2 Bände, Leipzig 1846.
3 ) Trefflich drückt sich hierüber der verdiente Verfasser der Wiener Skizzen (B. III. Vorrede) aus : „Die
Wichtigkeit Wien's als befestigter Platz an den Pforten des so gefürchteten Ostens, als einziger Haupt-
Gommunicationspunct zwischen dem Süden und Norden dieser Seite Europa's, dann mit dem Oriente, hat
wohl den ersten österreichischen Herzog Heinrieh Jasomirgott bewogen, seine Residenz darin förmlich
aufzuschlagen, obwohl seine Vorfahren schon im Pempfingerhof, wie Latz erwähnt, oder in dem Berg-
und Passauerhof der Tradition nach Wohnburgen inne hatten. Dadurch sanken die älteren österreichi-
schen Landstädte an der Donau nach und nach, desto mehr blühte Wien auf. Der Geldreichthum des
ganzen Landes fing an inner seinen Mauern zu pulsiren, Industrie und Gesetzgebung ging von ihm aus,
seine Bevölkerung vermehrte sich so schnell und so gewaltig, dass kaum fünfzig Jahre nach dem Bau der
alten Herzogsburg Heinrich's die Stadt schon zu klein war für alle sich in Wien ansiedelnden Hand-
werker und Bürger — und immer enger wurde der Steingürtel, der zwar schon zum Theile erweiterten
Stadimauern dem unaufhörlich wachsenden Körper der Bewohner; neue fünfzig Jahre und er sprang
zum zweiten Male. Verfünffacht an Grösse breitete sich der Flächenraum der inneren Stadt aus, nach
Tausenden schlugen darin dem Fürsten die Herzen, und so viele Hunderte von Armen der Bürger bildeten
die mächtigste Kriegscohorte in und vor der Stadt, wenn es Noth heischte In den fast vierzigjäh-
rigen Wehen Oesterreich's nach dem Tode Kaiser Albert II. erscheint die Riesenfesle Wien unwiderleg-
bar, sogar als Schlüssel des Landes, als entscheidend auf der politischen Wagschale. Es ist von hohem
Interesse in diesen neuaufgehenden Geschichtsquellen, besonders in jener letzteren Zeit, in der die öster-
reichischen Stände durch die verschiedenen Interessen der eigenen Sicherheit und der Vergrösserung
ihrer Habe und ihres Wirkens getheilt waren, die Stadt Wien als das einzige an Ordnung und Recht
festhaltende zu erblicken, wie es sich selbst bewacht und verlheidigt, wie sein gefürchteter Arm so viele
Vesten bricht, aus denen Wegelagerung und Raub des Landes entsprangen, wie Wien mit allen den tüch-
tigen Männern, die sich als Hauptleute in seinem Solde befanden, oft die Kriegsoperalionen des ganzen
Landes selbstständig leiteten, mit den Feinden als neutral „thaydingt," wegen der Söldner parlamentirt,
dann wieder die Kriegsgefangenen bewahrt, Soldesrückstände tilgt, dabei hohe Häupter festlich empfängt,
beschenkt und diplomatische Functionen aller Art übernimmt Wer vermöchte endlich die Folgen zu
berechnen, wenn im Jahre 1529 , wo die angsterfüllten Augen der gesamtsten europäischen Christenheit
auf Wien hafteten, der kühne Suleiman nicht an dessen Mauern seine Speere zersplittert hätte, wer die
Folgen eines verunglückten Widerstandes während Wien's zweiter türkischer Belagerung des Jahres
1683 für Deutschland."
134
§. 70.
Weiterer Bevölkerungszuwachs in Oesterreich (insbesondere in Wien)
unter dem Hause Habsburg-Lot li ringen.
Durch die präg mati sehe Sanction wurden die Länder und Völker der öster-
reichischen Monarchie zu einem untheilbaren Ganzen verbunden und dieses
äusserte seinen besonders günstigen Einfluss auf die steigende Bevölkerung des Stamm-
landes Oesterreich, namentlich auf Wien, welches dadurch erst zum Mittelpuncte der
Monarchie erhoben wurde. Die Errichtung der ungrischen Hofkanzlei in
Wien, das vertrauensvolle Verhältniss. welches unter der grossen Maria Theresia
zwischen dem kaiserlichen Hofe und der ungrischen Nation obwaltete, zog viele
ungrische Magnaten und Edelleute nach Wien, wo sie sich auch in
eigenen Palästen wohnlich machten. Die Errichtung der ungrischen Leibgarde
im Jahre 1760, welche das früher grätlich Trautsohn'sche Palais bezog, führte eben-
falls die Blüthe des jungen Adels in die Residenz. Auch nach der Abtretung italieni-
scher Landestheile kamen vornehme und patriotische Italiener, z. B. die Roferano,
Strozzi u. s. w. nach W r ien; später nach dem Verluste der Niederlande geschah das-
selbe von Seiten vieler Niederländer, nachdem bereits durch die Handelsverbindung
mancher gewerbsthätige Niederländer nach Wien gekommen war. — Auch aus He sse n
und andern deutschen Ländern waren adelige Familien , namentlich im Militärdienste,
nach Oesterreich gekommen. Am meisten blieb die Zuwanderung aus Deutsch-
land im Gange, vorzüglich aus Bayern, Schwaben, Franken und Loth-
ringen, einige Zeit (1745 — 63) auch aus Schlesien. Dieser fortdauernde Zuwachs
der niederösterreichischen Bevölkerung von Aussen . namentlich in Wien, zeigte sich
augenfällig durch die Entstehung und raschen B e völker ungsfortschritte
der meisten Vorstädte. Als im Jahre 1703 die Linienwälle gezogen wurden,
waren innerhalb derselben grossentheils Felder und Gärten ; zwar bestanden schon aus
der Babenberger Periode die Dörfer Erdberg, Gumpendorf, alte Wie den,
Landstrasse, Margarethen etc., dann mehrere Klöster, Spitäler, Mayerhöfe und
Schlösser, doch waren sie schon bei dem ersten Türkeneinfalle und nach ihrer theil-
weisen Wiedererhebung, bei der zweiten Türkenbelagerung im Jahre 1683 niederge-
brannt worden. In der Regierungsperiode Karl VI. (1711 — 1740) entstanden auf dem
Rennwege (1693 — 1724) durch Prinz Eugen das Bei vedere, ferner das schwar-
ze nb ergische Palais (1725), die Häuser der Herren Managetta. Stockhammer etc.
auf der Landstrasse die Gartengebäude des Grafen Traun (am Glacis zur Taube
Nr. 445), Kollowrat (jetzt Esthe), des Prinzen Max von Hannover u. a.; doch nahmen
die Landstrasse und der Rennweg in ihren übrigen kleineren Rauten erst sei
dem Jahre 1767 durch die zugesicherte zwanzigjährige Steuerfreiheit Aufschwung. —
Nachdem das grossartige Starhemberg'sche Fr ei haus (1684 — 171 7), dann die herrliche
Karlskirche zum Andenken an die Pest im Jahre 1713 auf Befehl des Kaisers durch
den berühmten Fischer von Erlach . den Erbauer der Hofbibliothek und der meisten
Prachtbauten damaliger Zeit, sich erhoben, nahm auch die Vorstadt Wieden bald an
Bevölkerung zu, um so mehr, da Kaiser Karl VI. in der neuen Favorita (dem nach-
135
maligen Theresianum) gern sich aufhielt, und Fürst Lobkowitz, Graf Althan, Graf
Starhemberg, Baron Kleinburg, die Herren von Garelli, Matthielli, Mayenberg etc. sich
ansässig machten; an der Wien aber die Häuser des Freiherrn Schaller, Glanz und
Selb, dann Focaneti's etc. entstanden. Rasch erhob sich auch die Vorstadt Mariahilf
(früher Schiff oder Schöff, vom Schilde eines Einkehrwirthshauses den Namen tra-
gend, in welchem die auf der Donau aus Bayern und Schwaben zahlreich herabkommenden
Kauf- und Schiflleute gewöhnlich Herberge nahmen, wenn sie zu Lande nach Hause kehr-
ten) und zählte im Jahre 1733 bereits 120 Häuser mit 12.200 Einwohnern. Baron Lette,
Atbrechtsburg, Zauner u. a. kauften sich dort an. Auch der Spittelberg (an der
Stelle des ehemaligen Kroatendör fels) hatte 1733 schon 150 Häuser mit 8.000
Seelen. — Auf dem alten Grunde Zeismannsbrunn oder St. Ulrich obern Gutes entstan-
den im Anfang des achtzehnten Jahrhunderts die Vorstädte N e u s t i f t , N e u b a u , W e n-
del Stadt, und auf den Feldern Ober-Neustifts wurde erst im Jahre 1780 das Schotte n-
f e 1 d angelegt. Diese Vorstädte wurden grösstentheils mit Reichsländern (Schwaben,
Bayern, Franken, Lothringern) bevölkert, wozu die durch Kaiser Joseph II. verkündigte
Toleranz, der durch ihn der inländischen Industrie ertheilte Impuls und die zehnjährige
Steuerfreiheit wesentlich beitrugen '). Auch Gumpendorf vergrösserte und verschönerte
sich um die letztere Zeit, als die Grafen Königsegg, Mollart, von Arnberg, Hillebrand,
Waffenberg u. a. daselbst Häuser mit Gärten errichteten. Im alten Lerchenfelde
entstand die Trattner'sche Druckerei, um welche sich zunächst Häuserreihen bildeten.
Im Jahre 1700 verkaufte Marchese Hypolit Malaspina den rothen Hof mit allen umlie-
genden Gärten und Feldern bis zum grünen Thor an den Magistrat und nannte ihn zu
Ehrendes römischen Königs: Josephstadt. Die Familie Strozzi, welche sich
zwischen Josephstadt und Lerchenfeld Schloss und Garten angelegt, verkaufte (1752)
ihren Grund dem Magistrate, seit welcher Zeit auch die dortigen Weingärten sich in
Häuserreihen verwandelten. Paläste mit Gärten legten dort die Grafen Chotek, Kolo-
wrat undKinsky (jetzt Auersperg) an. Die Alservorstad t bezogen Fürst Schönborn,
Baron Pirchenstein, Löwenau, die Währ ingergasse Fürst Dietrichstein, Graf Kuf-
stein, Baron Strudl, der berühmte Maler, u. a. Beide erlangten erst eine grössere Bedeu-
tung in den Tagen Kaiser Joseph II. durch die Anlegung der dortigen Spitäler und Kasernen.
— Das breite Feld entstand erst unter Franz I. seit den Friedensjahren. Der Mich el-
beurisc he Grund erinnert an seine ehemalige Grundherrschaft, die salzburgische
Benedictiner-Abtei Mic he lb e u er n , welche auch in Währing Besitzungen hatte. Um's
Jahr 1712 — 1720 entstand durch denFürsten Johann Adam Liechtenste in die Vor-
stadt Lichtenthai. welche damals zu Ehren Kaiser Karl VI. auch Karlstadt genannt
wurde und schon im Jahre 1733 sammtHim mel p f o r t gr u nd 9.000 Einwohner zählte.
Zur Vorstadt Thury in der alten Sichenals machte Johann Thury, Kaiser Ferdi-
nand's I. Hofbedienter, den Anfang durch Erbauung eines Hauses 2 ). Bald folgten
») Vergl. den spätem §. über die Fortschritte der Industrie in Oestcrreicli.
a ) Auf demselben (jetzt Nr. 5) waren bis auf unsere Tage die Worte zu lesen :
Vor Alters allhie ein Dorf stand. Von Türken zerstöhret war,
Welches Sichenals genannt, Anjezo, als man 16M sagt
Als man zeit 1529 Jahr, Johann Thury diess Haus erbauet hat.
136
mehrere Ansiedler und 1706 kaufte den Grund der Magistrat. — In der Nähe des
Liechtenstein'schcn Palastes entstanden bald die Wohnsitze anderer hoehadeligen
Familien, als: der Althan, Kaunitz, Dietrichstein, Auersperg, Schwarzenberg, Hoyos,
Collalto, St. Julien. Zinzendorf und anderer mehr. Im Jahre 1713 wurde der Al-
thangrund an den Magistrat yerkauft und die dortigen weitläufigen Gärten meist in
Baugründe vertheilt. Auf dem obern Werd erhob sich um diese Zeit an der Stelle
des alten Fischerdorfes die Fiossau, sowie an der Stelle der Judenstadt
bereits unter Leopold I. die diesem Kaiser zu Ehren benannte Leopoldstadt
(1670) entstanden war. Schon im Jahre 1733 bestanden daselbst die Gebäude
der Grafen von Kurland, Rosenberg, Losi, Czernin, Otting, Colloredo, Fünfkir-
chen, des Fürsten Montecucculi etc.; doch schritt sie erst seit den Tagen Maria The-
resia's und Joseph's II. ihrer jetzigen Ausdehnung und ihrem Flore entgegen. Die Ja-
ge rz eile, ein Theil der alten „ Venedigera u" (sogenannt von Glasern aus Venedig),
wurde seit Eröffnung des Praters durch Kaiser Joseph, mit ihren jetzigen schönen
Bauten geziert.
Die Gew er bs vorstädte hatten sich grösstenteils aus den industriellen Theilen
Deutschlands, derNiederland e, und zum Theil aus der Schweiz und Italien
ihren Zuwachs an Bevölkerung verschafft, der Kaufmannsstand aus Italien und die
Handwerksklasse vermehrten sich, nebst den Zuflüssen aus Deutschland, vielfach noch
durch Zuwanderungen aus Böhmen, Mähren und andern slavischen Provinzen, welche
auch (nebst der Landesbevölkerung) in den Stand der Beamten und der dienenden
Klasse Wiens ein starkes Contingent stellten 1 ).
Ein ähnliches Bevölkerungsbild geben in kleinerem Massstabe die L an dst äd t e und
Marktflecken Oesterreich's, die sich zum Theil durch sporadische Niederlassun-
gen von Fremden, theils durch Aufnahme von Wienern und der Landbevölkerung über den
natürlichen innern Bevölkerungszustand vermehrten. Die D o r fs ch a ft en besonders im
M archfeld e, und auf den Ebenen im V. U. W. VV. waren durch die Türkenkriege und
Kuruzzen-Einfälle entvölkert, und viele Tausende aus Oesterreich in die türkische
Gefangenschaft geschleppt worden. Der Nachwachs kam theils vom deutschen Reiche,
theils von den Nachbarländern, theils auch aus jenen Gebirgsgegenden Oesterreich's, die
vergleichungsweise weniger gelitten hatten. Im Jahre 1684 wurde in Wien auf allen
Plätzen unter Trompetenschall verkündigt, dass, wofern sich Leute finden möchten, die
sich auf Acker- undWeingartenbau verstehen, selbe sich anzugeben hätten „weilen
man resolviret, nebst denen Brandstätten ihnen auch noch ein gewisses Stuck
Lands eygenthümlich einzuhändigen, und auf zehn Jahr von allen Anlagen zu be-
freyen" 2 ).
Der Wachsthum der Bevölkerung in Oesterreich im Allgemeinen und
Wicn's insbesondere ist aus der im statistischen T heile folgenden Tabelle
ersichtlich.
») Eine Bürger-Chronik, welche auf die Einwanderung und Niederlassung der Fremden, sowie auf die
Wiener Stammfamilien gebührende Rücksicht nähme, wäre wünschenswerth. — Als eine Vorarbeit ver-
dient Wicn's Häuser-Chronik von Schimmer (Wien 1850) Erwähnung.
2 ) Diarium Lcopoldi I. von Job. Adam Schenkhel (Wien 1700, I. p. k).
137
§• 71.
Slaven in Oesterreich unter der Enns.
Von den Slaven (Slowenen und Böhmen) der Karolinger und Babenberger Zeit
hat sich — vielleicht mit Ausnahme einiger böhmischer Gränzorte — keine Spur mehr
erhalten, dafür finden wir jetzt, aus späterer Zeit stammend, a) Kroaten, b) Slovaken,
c) Cechen.
a) Kroaten in Oesterreich unter der Enns.
Die Kroaten kamen in der zweiten Hälfte des sechzehnten Jahrhunderts nach
Oesterreich, und wurden an der March, Donau und Leitha angesiedelt. — Sichere
Angaben über ihre Ansiedlung sind nur von einigen Orten bekannt. Kopfstetten
erhielt im Jahre 15C0 einen kroatischen Pfarrer, und um diese Zeit dürften auch
Eckartsau, Pframa und Wagram ihre Kroaten erhalten haben 1 ). Die Tradition nennt
auch den General Christoph Freiherrn von Teuffenbach, welcher um's Jahr 1580
bei 4.000 Kroaten in Oesterreich und noch mehr in Mähren angesiedelt haben soll. Je-
denfalls dürfte die Analogie der urkundlich nachweisbaren, im nachbarlichen Ungern und
Mähren erfolgten Niederlassungen der Kroaten für den gedachten Zeitraum auch hin-
sichtlich der Marchfeld-Kroaten sprechen.
Die zahlreichen Uebersehwemmungen im Bunde mit den Verheerungen der Türken.
Schweden, Protestanten, Kuruzzen und Franzosen im Marchfelde machen es erklärlich,
dassdie meisten älteren Documente jener Ortschaften, und somit auch die näheren Daten
über die Ansiedlungen der Kroaten zu Grunde gegangen sind.
Manche dieser kroatischen Colonien mögen auch später entstanden sein. Nach
Angabe der Herrschaftsverwaltung von Schlosshof wurde das Dorf Loimersdorf erst
im Jahre 1739 von der damaligen Herrschaftsbesitzerin, M. A. Victoria Herzogin von
Sachsen-Hildburghausen, gebornen Prinzessin von Savoyen, für Kroaten gegründet und
damals wurde auch das entvölkerte uralte Engelhartstetten von Kroaten bezogen,
welchen die Entrichtung von Laudemium und Mortuarium erlassen wurde. Bis in die
Zeit Kaiser Joseph's II. hatten die Kroaten ihre nationale Eigenthümlichkeit und Sprache
') Das Gedenkbuch der Pfarre Eckartsau enthält hierüber S. 148 folgende Angaben. Bei dem ersten Tür-
ken-Einfalle im J. 1529 wurden viele Ortschaften durch Brand und Wegschleppung der Einwohner ver-
wüstet. Solches Loos traf auch Kopf statten, Pframa und Wagram. Durch Ansiedler aus Kroatien
wurden diese Dörfer wieder erhoben und angebaut. Doch hatte die Gemeinde Kopfstätten im J. 1544 noch
keinen kroatischen Pfarrer, weil das Original-Visitationsbuch von diesem Jahre keine Meldung davon macht.
Erst um's Jahr 1560 finden sich deutliche Spuren eines solchen Pfarrers. Die Ansiedlung der Kroaten er-
folgte daher (siehe Pfarrbuch S. 138) unter dem Herrschaftsbesitzer Wolf von Wolkerstorf. Der
nachmalige Besitzer Otto Freiherr von Teufel, ein eifriger Protestant Hess die Pfarrkirche von
Kopfstätten durch zwölf Jahre (1615—1627) sperren, um die gut katholischen Kroaten jedoch ver-
geblich zum Protestantismus zu zwingen (a. a. 0. S. 140 und 152 etc.). Die katholischen Pfarrkinder
von Eckartsau und Kopfstätten, welche von dem evangelischen Prediger, dem ihre Pfarrkirchen geschenkt
worden waren, nichts wissen wollten, besuchten die Pfarre Engelhartstätten, von wo aus sie sich
mit den heiligen Sacramenten versehen Hessen. Als im Jahre 1627 der Pastor abtreten musste. stellte Otto
von Teufel, so lange er die Herrschaft besass (1639) keinen Pfarrer an, sondern zog die pfarrlichen Güter
grösstentheils an sich und schloss mit dem Pfarrer von Engelhartstätten einen Contracl wegen Besorgung
der Seelsorge. Im Jahre 1658 wurde Kopfstätlen eine Filiale von Eckarlsau.
I. 18
138
noch ziemlich rein erhalten ; seit dieser Zeit, wo deutsche Schulen in den bezüglichen
Orten entstanden, haben sie auch die deutsche Sprache erlernt.
Die österreichischen Kroaten leben jetzt in zwei grösseren und ein Paar
kleineren Sprachinseln beisammen.
1) Die bedeutendste ist die kroatische Gruppe im Marchfelde an der
Donau, welche die Marktflecken E kar ts au und r t h , dann folgende Dörfer umfasst :
Mannsdorf (kroatisch: Witawa Selce), Andlersdorf, Breitstetten (Brastatyn),
K r o a t i s c h- W a g r a in (Chorwat Ogr un), P f r a m a (Frama), Straudorf (Strondorf ),
H ar r in gsee (Horisei), K op f stett en (Gustatyn), Loimersdorf (Limisdorf), En-
gelhart st etten (Poturno). — Diese kroatische Gruppe reicht auch gewissermassen
hinüber auf das rechte Ufer der Donau, indem Kroatisch-Has lau und Wildungs-
mauer auch kroatische Bewohner haben *). Vor einigen Jahren breitete sich diese Gruppe
vonMarchfeld-Kroaten auch überFuchsenbigl, Lassee undBreitenseeaus. Nach
den neuesten Angaben kann aber Fuchsenbigl nur mehr als wenig gemischt, Lassee als
deutscher Ort und Breitensee (Bratisej) mit 415 Einwohnern 8 ) allein noch als kroati-
sche Sprachinsel gelten. Getrennt durch die deutschen Genieindegebiete von Marcheck
und Baumgarten liegt an der March der kroatisch-deutsche Ort Zwerndorf (Zwen-
dorf) mit 475 Einwohnern.
2) Die zweite Gruppe besteht aus den Marktflecken M a n n e r s d o r f 3 ), H o f und A u
zwischen der Leitha und dem Leithagebirge, sammt dem zwischen March und Fischa
liegenden Pischelsdorf.
b) Die Podluzaken (slovakisirte Kroaten) und Slovaken.
In der nordöstlichen Ecke Oesterreich's, am Zusammenflusse der March und Thaya
zwischen den herrlichen Park-Anlagen von Feldsberg und Eisgrub und den Auen von
Lundenburg, leben in den ehemaligen flachen Moorgegenden (Pod-Lazy), die erst durch
die Munificenz der Fürsten Liechtenstein im vorigen Jahrhunderte in Prachtgärten um-
gewandelt wurden — slovakisirte Kroaten zu Bischofswart, Ober- und Unter-The-
menau, welche Christoph Freiherr von Teuffenbach nach der Pest, welche die dortige
Gegend verheerte, im J. 1582 aus Kroatien dahin geführt haben soll. Sie heissen, wahr-
scheinlich von der moorigen flachen Gegend, die sie bewohnen, auch Podluzaken
und haben ihre Fortsetzung in Mähren. Auch in Feldsberg sind einige solche Podlu-
zaken zu linden. Reiner zeigen den slovakischen Typus die slavischen Bewohner von
«) Die an die Donau stossendenTheile dieser Ortschaften sind noch, und zwar ersteres beiläufig von 60, letz-
teres von 70 Kroaten bewohnt. In Deutsch- AI tenb urg fand Gyurik o w i t s noch vor einigen Jahren
die Kroatenfamilien Greigrich, Frantinchich. Turkovich, Spanich, Nebastovich u. a. Auch erinnern wir
an das Kroatendörfel in Wien, welches an der Stelle der jetzigen Vorstadt „Spitlelberg" bestand und zur
Zeit der zweiten Türkenbelagerung (1C83) bei der Verbrennung der Vorstädte ein llaub der Flammen
wurde.
2 ) Die kroatische Insel Breilensee hat ihre Fortsetzung jenseits der March in den kroatisch-slovakischen
Gemeinden Neudorf (Nowas wes), Blumenau (Lamacs) und Kaltenbrunu (Dubrawka).
3 ) Die Germanisirung der Kroaten schreitet auch in dieser Gruppe, nach der Anzeige des Pfarramtes, vor-
wärts, indem bei deutsch-kroatischen Ehen die Familie meist deutsch spricht und sich nur noch durch
die Kleidung unterscheidet. Auch sind fast alle Kroaten dort ebenfalls der deutschen Sprache kundig.
139
Rabensburg. Hohenau, Ringclsdorf und Waltersdorf, wo nur wenige
Deutsche leben ') , zu Sirndort' ist dagegen die Anzahl der Deutschen bedeutender.
Diese Bewohner scheinen theils Reste des einst weiter verbreiteten eechischen Stammes,
thoils Uebersiedler aus den slavischen Komitaten Ungern 's zu sein.
Mit den Arbeitskräften dieser Podluzaken wurde grossentheils die Verwandlung
der Sumpfstrecken in die grossartigen Park-Anlagen bewerkstelliget, welche die Fürsten
Karl und Eusebius von Liechtenstein im vorigen Jahrhunderte anordneten.
Ueber die Eigentümlichkeit in Sprache, Kleidung, Sitten und Gebräuchen der
Podluzaken wird später in dem hiefür gewidmeten besonderen Abschnitte gehandelt.
c) Böhmen (Cechen)
kommen an der nordwestlichen Gränze gegen Böhmen in acht österreichischen Ort-
schaften gemischt mit Deutschen vor, nämlich in Schwarzbach (Swarzbach), Rot-
tenschachen (Rabsachy), Gundschachen (Gundsachy), Brand (Lomy), Witschkoberg
(Halamky) , Beinhöfen (Nemecki), Finsterau und Tannenbruck. — An die einstige
weitere Verbreitung des böhmischen Elementes in jenen Gegenden erinnert noch der
Name des jetzt deutschen Ortes: Böhmisch-Zeil.
Ausserdem ist noch böhmisch und deutsch Inzer sdorf bei Wien ~). Ferner
kommen zu den aus anderen Provinzen in Wien befindlichen Fremden bei 20.000
Slaven, darunter gegen 10.000 Böhmen.
§• 72.
Juden in Oester reich unter der Enns.
Die erste urkundliche Erwähnung von Juden in Oesterreich geschieht in der Zollord-
nung Ludwig's des Kindes v. J. 906. Die Juden galten jedoch hier, wie in ganz Deutsch-
land als kaiserliche Kammerknechte, weil sie — nach der Ansicht jener Zeit,
— »zur ewigen Strafe des von ihnen dem Erlöser zugefügten Kreuztodes, auf ewig
Knechte derjenigen geworden seien , denen Christi Tod die ewige Freiheit gegeben."
Schon der erste österreichische Herzog, Heinrich Jasomirgott, soll aber (1156) im
grossen Freiheitsbriefe Kaiser Friedrich Barbarossas für sich und seine Nachfolger das
Vorrecht erhalten haben, Juden auf ihrem Gebiete allenthalben halten zu
d ü r f e n , wodurch dieselben herzogliche K a m m e r k n e c h t e wurden.
W 7 ährend der Reichsacbt des Herzogs Friedrich des Streitbaren gab zwar Kaiser
Friedrich II. den Wiener Juden eine eigene Ordnung, allein nach des Herzogs Rück-
kehr schaltete derselbe wieder über die Juden als ihr Herr , so z. B. gab er den Neu-
städtern in dem zum Lohne für ihre Treue erhaltenen Freiheitsbriefe (vom 5. Juni 1239)
die Zusicherung, dass Juden von allenAemtern entfernt gehalten werden sollen,
und am 1. Juli 1244 verlieh derselbe Herzog auf seiner Veste Starhemberg den Juden
das berühmte grosse Privilegium, welches zugleich Muster für die Judenprivi-
legien mehrerer Nachbarländer wurde.
M Auch in den Orion Bernhardsthal und Drüsing fand Professor Sembera noch Slovaken; nach den
neuesten ofticiellen Nachrichten sind diese Orte aber jetzt als rein deutsche zu betrachten.
2 ) Die letztern kamen grösstenteils erst in neuerer Zeit zum Betriebe grosser Ziegelbrennereien nach
Inzersdorf.
18*
140
Hiernach hatte in Rechtsstreiten das Zeugniss des Christen allein gegen Juden
keine Gültigkeit. Juden durften aller Orte Pfänder (mit Ausnahme von nassen oder blut-
befleckten Gegenständen) nehmen; auch unbewegliche Besitzungen konnten ihnen für
schuldige Darlehen zugesprochen werden; im ganzen herzoglichen Gebiete durften sie
nicht mehr, als jeder Bürger Zoll entrichten, doch durften die Juden auch nicht mehr
als acht Pfennige vom Pfunde Zinsen nehmen. Bei Streitigkeiten der Juden unter sich,
sollte nicht der Wiener Stadtrichter, sondern der Herzog oder sein oberster Landes-
kämmerer entscheiden. Für den herzoglichen Schutz mussten sie eine Steuer ent-
richten. Dieses Privilegium wurde auch von König Piudolph von Habsburg bestätiget.
Auch Ottokar. König von Böhmen, verlieh den Juden (Krems 8. März 1255) eine
ihnen günstige Verfassungsordnung *).
Im vierzehnten Jahrhunderte begannen die Judenverfolgungen auch in
Oest er reich, so z. B. 1302 zu Korneuburg, 1338 zu Hörn, Eggenburg, Pulkau,
Retz, Znaim, Zvvettl und Neuburg, 1349 zu Krems u. a. Orten.
In Wien lebten die Juden damals in einem eigenen Judenquartier (im untern
Arsenal und Elend). Als aber von dort 1406 eine Feuersbrunst sich über die übrigen
Stadttheile bedrohlich zu verbreiten anfing, stürmte der Pöbel die Häuser der Juden-
stadt und Hess sie drei Tage brennen. Bald entstand jedoch nicht nur dieser Judenbe-
zirk wieder, sondern auch ein zweiter, der sogenannte neue Judenmarkt 2 ).
Im Jahre 1421 starben wegen Gotteslästerung mehrere als schuldig erkannte Juden
zu Erdberg den Feuertod 3 ), und zugleich wurde allen Juden untersagt, in Oester-
reich zu wohnen oder sich daselbst aufzuhalten. Ungeachtet dieser 1453
und 1462 erneuerten Verordnung, waren doch bald wieder Juden in Wien zu finden,
so dass sich der Stadtrath beschwerte , dass schon wieder Juden Wohnungen hätten
und ihre Handelsgeschäfte betrieben.
Seit dem sechzehnten Jahrhunderte suchte man die Verhältnisse der Juden in
Oesterreich wieder zu regeln. Ferdinand I. erliess (1528) eine eigene Ordnung für die
„inländischen und angesessenen Juden, welche königlicher Majestät Kammergut sind,"
die auch von den ausländischen, welche nach Wien kommen, gehalten werden soll; wo-
durch „die Beschwerung und Last, die ihrethalben derselben Stadt Wien und dem ge-
meinen Mann durch derselben Juden Handthirung, Gewerbe und Wucher und dergleichen
heimliche Händel und Praktiken entstehen und bisher eingewachsen sind, unterkommen
und verhütet werden." Jeder Jude musste sein Abzeichen tragen; fremde Juden durften
ohne Meldung bei der Obrigkeit nicht länger als über Nacht in Wien bleiben und zwar
nur in zwei dazu bestimmten Herbergen.
Da sich diese Beschränkungen nur auf Wien bezogen, und sich Juden bald wieder
in mehreren Orten zeigten, beschränkte Ferdinand I. dieselben auf die (damals öster-
reichischen Städte) Eisenstadt und Güns.
i) J. Schlager'» altertümliche Ueberlieferungen von Wien. 1844, p. 10—11.
~) Dieser umfasste den Judenplatz, die Currentgasse und einen Theil der WippHngerstrasse. Die Juden
hatten in Wien ihren eigenen Judenrichter, eine Schule, einen Garten, ein Spital, Badstuben, einen eigenen
Fleischhof und Friedhof.
3) Am Hause Nr. 404 am Judenplatzc in Wien befindet sich noch jetzt ein hierauf bezüglicher Inschriftstein.
141
Durch das Mandat vom 2. Jänner 1554 wurde zwar der Johannestag für die Aus-
wanderung der Ju d en aus den österreichischen Landen festgesetzt;
doch dieselben wussten schon am 3. April desselben Jahres und wiederholt (1555, 1567,
1614 und 1625) Fristerstreckungen zu erwirken, während welchen sie sich noch weiter
ausbreiteten. So waren für die Hofjuden in Wien ein dritter Bezirk (in der Nähe der
Synagoge und des Dreifaltigkeitshofes) und der untere Werd (zwischen dem jetzi-
gen Augarten und den Carmeliten in der Leopoldstadt) als vierter Judenbezirk Wien's
mit zwei Synagogen entstanden. Am 9. April 1652 erschien ein Toleranz-Patent,
wornach die Juden in Oesterreich an jenen Orten und in gleicher Anzahl, wo und wie
sie bisher sich befanden, gegen Entrichtung der jährlichen Judensteuer von 4.000 Gulden
an den Landesfürsten noch ferner geduldet werden sollen.
Der Volksunwille gegen die Juden mehrte sich aber bald, so dass Kaiser Leopold
am 22. September 1665 ein Schutzpatent für deren persönliche Sicherheit erliess, und
am 2. August 1669 durch ein Verbannungs-Edict die Abschaffung der Juden aus
Wien ') und ganz Oesterreich befahl, doch wurde ihnen gestattet, über ihre Forderungen
mit den Christen abzurechnen.
Der untere Werd erhielt, nach dem Abzüge der Juden als christliche Vorstadt
(24. Juli 1670) den Namen Leopoldstadt.
Ungeachtet dieses Edictes hatten sich bald wieder mehrere Judenfamilien in Oester-
reich eingefunden. Bereits im Jahre 1673 hatten sie die Erlaubniss erhalten, die Jahr-
markte von Krems, Laa, Mistelbach und Retz zu besuchen und seit dem Anfange des
achtzehnten Jahrhundertes gab es auch in Wien mehrere privilegirte Judenfactoreien.
Maria Theresia suchte durch die Judenordnungen vom 22. September 1753,
15. Juni 1755 und 5. Mai 1764, Kaiser Joseph II. durch das Toleranz-Patent
vom 2. Jänner 1782 die Verhältnisse zu regeln ä ). Dieses Patent und die nachfol-
genden Verordnungen bereiteten die Gleichstellung der Juden mit anderen Glaubensge-
nossen vor, deren Anerkenntniss der neuesten Zeit vorbehalten blieb.
Die Gesammtzahl der Juden in Oesterreich betrug im Jahre 1846: 4.296, wovon
auf Wien 3.739 entfallen.
§. 73.
Religiöse Entwicklung unter den H abs bürgern.
(Klöster — das Bisthuin Wien.)
Bisher wurden vorzüglich die Völkerschichten, aufweichen die jetzige Bevölkerung
Oesterreich's beruht, dargestellt ; noch erübrigt aber, die Hauptmomente ihrer inneren
Entwicklung und die Geschichte derselben seit dem vierzehnten Jahrhunderte beizufügen.
Wir beginnen hierbei mit dem wichtigsten Momente: der Religion.
') Aus Wien wanderten damals bei 1.400 Juden aus.
-) Mehr über obige Verhältnisse siehein J. L. E. Graf von Barth- Ba rtenhe im: Politische Verfassung der
Israeliten im Lande u. d. E. Wien, 1821 und in J. Schlager's Wr. Skizzen, I. und II. B.; dann: Das
Judenthum in Oesterreich und die böhmischen Unruhen. Leipzig, 1845 etc.
142
Die österreichischen Regenten aus dem Hause Habsburg, selbst wahrhaft fromm
und christlich gesinnt, suchten auch die christlich-katholische Lehre im österreichischen
Volke zu befestigen und gegen die Angriffe der Neuerung zu schützen. — Zu den in
der vorigen Periode gegründeten Klöstern kamen noch mehrere neue. Die Cister-
zienser fanden auch Aufnahme in Säusenstein (1334) und Wiener-Neustadt,
im ersleren durchEberhard von Wallsee, im letzteren durch Kaiser Friedrich IV. (1444).
Die in Wien von Herzog Heinrich Jasomirgott (1 159) gestiftete Abtei der Renedicti-
ner-Schotten , welche bis dahin nur Landsleute aufgenommen hatten, erhielt auf AI-
brecht's Ansuchen von Papst Martin V. den Auftrag-, auch Rrüder von anderen Nationen
(namentlich Oesterreicher) aufzunehmen; doch sie verliessen lieber das Kloster, als
sich diesem Rcfehle zu fügen und begaben sich (1418) zu den Schotten bei St. Jacob
in Regensburg, wober sie gekommen. Deutsche Renedictiner bezogen nun das
verlassene Kloster und Niclas von Respitz wurde darin der erste deutsche Abt *). —
Die Franciscanerklöster der strengern Observanz (Rernardiner) entstanden durch
Johann Capistran's Erscheinung: zu Wien (auf der Laimgrube 1451), dann zu Langen-
lois (1458), Eggenburg (1460), St. Polten (1455), Katzelsdorf (1462) und Enzers-
dorf (1452), in welche nebst Einheimischen auch Itiiliener eintraten. Auch der Au-
gustinerorden erhielt Klöster zu Raden (1285), in Wien (1327, nächst der Burg),
zu Korneuburg (1338), zu Brück an der Leitha (1420). — Die Karthäuser be-
zogen Klöster zu Aggsbach, Mauerbach und Gaming '). — Prämons tratenser
zogen in Geras und Rerneck ein.
Die Carmelite n erhielten einen Convent am Hof 3 ). Albrecht V. verordnete eine
Reform in den Klöstern und erhielt dazu päpstliche Commissarien. Auch der Rischof
Nicodemus von Freisingen unterstützte ihn hierbei. Herzog Albrecht gründete auch die
regulirten Chorherren bei St. Dorothea (in der Rath-, nun Dcrotheergasse). Rrü-
der des Prediger-Ordens (1444) und Pauliner Eremiten kamen unter
Friedrich IV. (1480) nach Wiener-Neustadt; letztere waren schon 1424 zu Unter-
Ranna V. 0. M. R.
Auch die Stiftung von Nonnenklöstern, welche bereits im dreizehnten Jahrhunderte
begonnen, wurde häufiger in diesem Zeiträume. Wir nennen von den 30 derartigen Klöstern
in Oesterreicb: Das von Albert Veltsperch, Truchsess von Oesterreich und seiner Ge-
mahn Gisela gestiftete Kloster für Dominicanerinnen zu Imbacb (Minnebach)
bei Krems, das von Rudolph I. zum Andenken seines Sieges über Oltokar II. gestiftete
Kloster zuTuln für Nonnen dieses Ordens, dann jenes in Wien. DasPrämonstratenser
») H ormayr's Wien III. B., S. 90 mit Bezug auf Nr. 43 und 123 des Urkundenbuches.
-) Mauerbach wurde von Friedrich dem Schönen (1313)und Gaming von Herzog Albrecht II. (1330) gestiftet
und beide Herzoge in diesen von ihnen gestifteten Klöstern auch begraben.
3 ) Herzog Albrecht V. räumte (1380) den bisher im Werd.in derFiscbervorstadt, befindlichen Carmeliten einen
Tbeil der alten Ilerzogsburg am Hof, die nachmalige herzogliche Münze, ein. Er kaufte, um dem Kloster, der
Kirche und dem Kirchhof den erforderlichen Raum zu gewähren, acht Häuser am Hof und gegen die Bog-
nergasse, nämlich: das Haus des Hans Paulein, jenes des Bürgers und Dichters Peter Suchenwirth, des
Malers Lienbard, Meister Dietricb's des Bogners, Jäcklein's von Amstetten, der Helhlerin und zweier
Schuster, Dietricb's und Ulrich's von Scherdingen. Ferdinand I. räumte in der Folge dieses Kloster den
Jesuiten ein. Jetzt ist es das k. k. Kriegsgebäude. Fischer: Br. Notit. Vind. I., 115—119, und Karajan
in Chmel's Geschichtsforscher 1.403— 40G.
143
Nonnenkloster zur Himmelspf orte '). Bianca, Herzog Kudolph's Gemalin, errich-
tete (1303) unweit des Kärnthnerthores das Clarenkloster a ). Auch die Nonnen im
Majrdalenakloster vor dem Schottenthor, zu St. Jacoh auf der Halben u. a. wurden in
Blanka's letztem Willen reichlich bedacht 3 ). Die Cisterzienserinnen zu St. Nicola
in der Singerstrasse, Baltram Vatzo's Stiftung, erhielten Bestätigungsbriefe von Al-
brecht I. (1287) und Friedrich dem Schönen (1316). Auch vor dem Stubenthore waren
Cisterzienserinnen zu St. Nicola, deren Kloster (1529) zerstört wurde. Ferner dasC ano-
nissinnenkloster zu St. Lorenz in Wien, das zu Kirchberg am Wechsel (glei-
chen Ordens), die Klöster der Cisterzienserinnen zu Ips undSt.Bernard, das der
Benedictin erinnen zu Erlakloster etc. Auch erstand durch Konrad Hölzler und
andere Rathsglieder das Kloster der Busse rinnen in der Singerstrasse, welchem
Herzog Albrecht III. (1384) die Genehmigung ertheilte. Ausserdem erhoben sich in
Wien drei sogenannte Seelhäuser auf dem Dominicanerplatze für arme und gebrech-
liche Frauen und Jungfrauen und das herzogliche Seelhaus auf der Laimgrube für
adelige hilfsbedürftige Frauenspersonen 4 ). Endlich bleiben noch als charakteristisch für
den Geist der Zeit die sogenannten Regelschwestern des dritten Ordens; zur
Aufnahme in diesen Orden waren Manns- oder Weibspersonen, Ledige, Verheirathete
und Witwen , welche einen guten Namen und ein ehrliches Geschäft führten, geeignet.
Eheleute, weiche in diesen Orden traten , konnten fortan in der Ehe leben und der
Zweck war, ohne eigentliches Klostergelübde nach höherer christlicher Vollkommen-
heit zu streben. — Bei dem Orden der Brüder und Schwestern von der Busse (1466)
waren aber ausser den Rittern auch Knechte, Arbeiter und Taglöhner dazu berufen 5 ).
Kirchen im damals eben aufblühenden, Andacht erweckenden, deutschen Baustylc
erhoben sich in Wien und im ganzen Lande 6 ). Vor allen der S t e p h a n s d o m mit seinem
himmelanstrebenden Thurme, nach Rudolph's IV. sinnreichem und grossartigen Plane.
') Konstantia, Tochter Bela's III. und Gemalin Premysl Ottokar I. hatte sich im Witwenstande (1230—
1240) nach Wien zurückgezogen und da mit mehren frommen Frauen ein beschauliches Leben geführt.
Gerard, Pfarrer bei St. Stephan, schenkte ihnen sein Haus und seine Weingarten mit der Bedingniss,
dass sie nacli des h. Augustin's Regel leben sollten. Das dadurch entstandene Frauenkloster zur Himmel-
pforte in der Traibottenstrasse wurde bald durch Schenkungen von Wiener Bürgern und Andern reich-
lich beschenkt. Hormay r's Gesch. VI. B., S. 48 etc. und Feil in Schmidl's österreichischen Blättern
für Kunst und Literatur. 1844, S. 252.
3 ) Den Stiftbrief vom 28. September 1303 stellte erst einige Monate nach ihrem Tode Herzog Rudolph aus.
Anfangs nahm das Clarenkloster nur Jungfrauen und Witwen des Landadels auf. Drei Prinzessinen von
Oesterreich traten in dasselbe, Anna, Friedrich's des Schonen und zwei Katharinen. die eine Albrecht's
des Lahmen, die andere Leopold's des Biedern Tochter. Das Kloster stand auf dem Lobkowitzplatz, da-
mals Schweinmarkt. Als bei der ersten Belagerung Wien's (1529) die Nonnen nach Villach geflohen, ver-
setzte Ferdinand I. das an der Wien gestandene beim Untergang der Vorstädte zerstörte Bürgerspital
dahin. Hormayr a. a. 0. III. 148 und VI. 60 etc.
3 ) A. a. 0. und VI. B., S. 36 etc. Das Magdalenenkloster wurde 1529 bei der Türkenbelagerung zerstört.
*) Die Zeit der Errichtung des erstem Seelhauses und sein Stifter ist nicht genau bekannt. Es erscheint in
den frühesten städtischen Grundbüchern (1368) als bereits bestehend; das letztere wurde 1349 von Herzog
Albrecht II. und seiner Gemalin Johanna gestiftet. Dass ausserdem noch ein drittes in Wien existirte.
ist bekannt, obwohl die näheren Daten darüber fehlen.
5 ) Schlager a. a. 0. II. B., S. 273. Die Seelhäuser und die Regelschwestern zum dritten Orden in Wien.
") Siehe den folgenden §. über Kunst in Oesterreich.
114
Auf dessen Betreiben wurde die Pfarre zu St. Stephan zur Propstei erhoben und von
Papstlnnocenz VI. (1259) die Kirchevon derMetropolitangewalt des Erzbischofs zu Salz-
burg 1 und des Bischofs zu Passau eximirt und unmittelbar dem heiligen Stuhle unter-
worfen 1 ). — Rudolph's Lieblingsidee, in Wien ein Bisthum zu haben, gelang aber
erst dem Kaiser Friedrich IV. bei seinem zweiten Aufenthalte in Rom durch Papst Paul II.
gleichzeitig mit einem Bisthum für Wiener Neustadt (18. Jänner 1469) zu verwirk-
lichen ~). Im Jahre 1480 (5. August) ertheilte Papst Sixtus IV. für das Bisthum Neu-
stadt die Bestätigung, welches Friedrich IV. (1491) dem (1467 gestifteten und am
1. Jänner 1469 vom Papste Paul II. bestätigten) Georgsorden einverleibte. Das Bis-
thum Neustadt wurde von Salzburg eximirt und stand bis 1723 (dem Jahre der Errich-
tung des Wiener Erzbisthums) unmittelbar unter dem päpstlichen Stuhle.
Die Stephanskirche und der sie umgebende Friedhof blieb auch fortwährend der
Mittelpunct der religiösen Feierlichkeiten 3 ) , und der Andachtsübungen der Wiener
Bürger. — Zur Erweckung des religiösen Gefühles in Wien trug auch das Erscheinen
des h. Johann Capistran als päpstlicher Abgesandte und Kreuzprediger wider die
J ) Am 9. Juli 1359 gaben Rudolph und seine Gemalin Katharina, Karl IV. Tochter, den Stiftungsbrief der
neuen Propstei und noch am 31. December desselben Jahres erfolgte die Eximirung durch Inuocenz VI.
Am 5. August 1364 ertheilte Urban V. die Bulle über die Erhebung der St ep h ans kir che zu einer
fürstlichen Props tei mit 24 Chorherren. Am 21. März 13G5 setzte der Passauer Bischof Albrecht den
neuen Propst zu St. Stephan, Johann Maierhofer, als Seelsorger und Pfarrer ein und erhielt für die Lehen-
schaft über St. Stephan das Kirchlehen zu Waidhofen a. d. Ips. (Hormayr a. a. 0. S. 196 — 198.)
"-) Papst Paul II. erklärte am lg. Jänner 1469 bei St. Peter zu Rom, Wien und sein Gebiet mit allen seinen
Kirchen, Kapellen, Klöstern und frommen Orden vom Passauer Sprengel gänzlich eximirt und erhob seine
Collegiatkirehe und Propstei zu St. Stephan, deren Patron der Landesfürst selber sei, zur Cathedrale
und zum Bischofsitz, a. a. 0. 1 V. 24. F e i 1 in Schmidl's Kunst und Allerlhum in Oesterreich. 1846. S. 7 Anm. 22.
— Das Bisthum Neustadt erhielt aber erst 1477 seinen ersten Bischof in der Person des Petrus Engelbert.
= ) Dahin gehören 1. die Palmenweihe auf dem Palmbühel (eine kleine Erhöhung des Stephansplatzes zwi-
schen der bestandenen Magdalenenkirche und dem Stephansdom), 2. die Pumpermelten, 3. dieFusswaschung
in der Stephanskirche mit dem alten Ritus; 4. das Passions- oder Osterspiel, d. i. die figürliche Darstellung
der Leiden des Erlösers, welche in Oesterreich, wie überhaupt im Mittelalter, üblich war ; Bussfahrten nach
Hernais sind abgebildet in D elsenb ach's, Pfeffel's nnd Klein er*s Darstellungen der Wiener Plätze
und Gebäude. Noch im Jahre 1705 hatte in Wien eine ähnliehe Bussprozession am Charfreitage aus der
Klosterkirche der Minoriten (S. Francisci) nach St. Stephan und dann nach Hernals statt. 5. Die wöchent-
liche Freitagsprozession; 6. der sogenannte Wolfsse^en zum Andenken an die Zeit, als Wölfe noch aus den
benachbarten Wäldern und Auen bis in die Nähe der Kirche drangen. 7. Die jährlichen zwei Frohnleich-
nams-Prozessionen durch die Stadt (die erste Frohnleichnams-Prozession wurde nach Papst Urban IV. Ein-
setzung 1264 abgehalten), endlich S. die sogenannte Heilthumsfeier, welche aus mehreren Umgängen be-
stand, wobei die im sogenannten Heilthumsstuhl aufbewahrten Beliquien und Heiligthümer dem Volke ge-
zeigt wurden. J. E. Sc klage r's Wiener Skizzen (.HB., Wien 1836). Alter Kirchenritus zu St. Stephan.
S. 1 — 34 enthält hierüber interessante Daten aus einem Codex vom Jahre 1580 sammt der Abbildung des
Heilthumstuhles. Siehe auch die Beiträge zur alten Ortsbeschreibung des Stephans-Freythofes sammt
einem Anhang über die Kircbenmeisterei etc. Sc h lager a. a. 0. II. B., S. 311 etc.
Der Stephansplatz wurde erst von Kaiser Franz 1792 in seiner jetzigen Gestalt hergestellt. Nach der
Rückkehr von den Krönungen in Frankfurt und Prag wurde nach dem Wunsche des KaisersFranz statt der
vom Magistrate beabsichtigten Triumphpforten mit dem hierzu bestimmten Gelde (vom 2. Juli bis 17. August
1792) der Stephansplatz hergestellt, wie ein gleichzeitiger Kupferstich mit der Aufschrift besagt: „dem
Andenken Franz II. neugekrönten römischen Kaisers, der durch Erweiterung und Verschönerung dieses
Platzes die Zierde seiner Hauptstadt, die Bequemlichkeit seiner Bürger, Ehrenbogen vorzog, gewidmet
von den Bürgermeistern, Bäthen und der Bürgerschaft gemeiner Stadt Wien, im Jahre 1792."
145
Türken (1451) bei, welcher, obwohl in lateinischer Sprache, predigend, mittelst eines
Dolmetschers mit dem Volke sich verständigend, wo er erschien, seine Zuhörer mit sei-
ner gottinnigen Begeisterung hinriss und die Stiftung: mehrerer Franciscaner-Klöster
(Bernardiner) veranlasste 1 ). Hierzu kam die von Friedrich IV. bewirkte Heiligsprechung
(6. Jänner 1485) des Markgrafen Leopold IV. und seine Verehrung als Landespatron.
§• 74.
Fortsetzung.
(Reformation vom nationalen Stand puncte.)
Allein ungeachtet aller dieser äussern Erscheinungen des christlichen Lebens in
Oesterreich waren doch auch hier, wie in ganz Deutsehland, viele sittliche Gebrechen
und theilweise Mängel an wahrem, gesundem religiösen Gefühle, sowohl bei Geistlichen
als Laien, vorhanden, nur bei Manchen durch den äusseren Schein religiöser Förmlich-
keiten verhüllt. Vergebens suchte man gegen Un- und Irrglauben durch neue Ritterorden
anzukämpfen '). Schon auf dem Concil zu Konstanz (1 41 4 — 1418) waren mehrere Krebs-
schäden der Zeit zu Tage gekommen und durch die hussitische Irrlehre der Glaube in
manchen Gemüthern erschüttert. Auf dem Concil zu B a s e 1 (1 431 — 1 443) erscholl lauter
Ruf nach Reform der Kirche in Haupt und Gliedern, und die Reformation Martin
Luther's machte auch in Oesterreich bald Proselyten 3 ). Ferdinand I. setzte ein
Glaubensgericht von zwölf Richtern unter dem Vorsitze seines Beichtvaters und Bi-
schofes zu Wien, Johann von Revellis *). ein. Reumüthigen wurde bloss eine Kirchen-
busse auferlegt; bald aber fand man Massregeln der Strenge um so nöthiger, als von
f ) In Wien bei St. Stephan auf der gegen den Zwettelliof gekehrten Seite -zeigt man noch die (jedoch
ursprünglich nicht ganz an derselben Stelle gestandene) steinerne Kanzel, auf welcher er predigte.
z ) Derlei Orden waren: die Gesellschaft der Tempelaise (Teinploiser), eine entfernte Nachahmung
des Templerordens, 1337 bis 1379 urkundlich erwähnt, und, unter dem Patronate des heiligen Georg, wahr-
scheinlich zur Bekämpfung der heidnischen Preussen gegründet (siehe Feil: „Ueber die ältesten St.
Georgsritter in Oesterreich oder die Gesellschaft der Tempelaise ' in Schmi dl's ösierr. Blättern für Lite-
ratur und Kunst 1848, p.56— 63) ; — der von K. Sigmund (1408) gestiftete D räche n-Or den mit dem Haupt-
zwecke der Bekämpfung der Türken : — der von Albrecht II. (1433) errichtete Orden mit d e in Adl er „zu
sondern Lob der christlichen Kirchen und ihren Glauben zu stärken wider die Ungläubigen" (namentlich die
Hussiten) — die von Kaiser Friedrich IV. gegründeten Orden der Stolle und Kandl, des Greifen
oder der Massigkeit , so wie der durch Sigmund von Dietrichstein eingeführte Chris I oph- r den
gingen mit ihren Stiftern zu Grabe. — Selbst die Bitter des von Friedrich (1467) errichteten St. Georg-
Ordens, worüber Paul II. (1. Januar 1469) die Bestätigung erthcilte, und die in Oesterreich und Kärnthen
mit Gütern dotirt wurden, erhielten sich nur unter Max I., der sie begünstigte, und einen Wiener Bürger,
Johann Siebenhirter, zum Hochmeister ernannte. Sie erloschen unter Ferdinand I. (1579) gänzlich. Die
Original-Bestätigungs-Urkunde ist im k. k. Staatsarchive, und gedrnckt in Hormay r's Wien, V., p.
190 — 196, jedoch mit der falschen Datirung vom 11. Jänner 1485. Ueber den Georgs-Orden überhaupt
siehe Archiv 1830, p. 501 etc. und in Bezug auf Wiener Neustadt: Bö heim's Chronik I. B., S. 191.
: ) Noch früher als Luther hatte der Passauer Official zu Wien, Hanns Kaltenmarkter, ähnliche Sätze be-
hauptet, und gleichzeitig mit Luther, Philipp Turriano, Comenthur zum heiligen Geist im Hospital an der
Wien und die Cistercienser Jacob und Theobald, jener zu St. Theobald, dieser bei den Lorenzerinnen.
öffentlich und heftig wider den Ablassverkauf und wider den Bilderdienst gepredigt. Paul Speratus, von
Salzburg vertrieben , begab sich nach Wien, und schrieb heftig gegen die dortige theologische Facultät.
Hormay r's Gesch. von Wien. IV. A.. 168 und B. 14 etc.
2 ) Der Burgprediger Eggenberger nahm die Flucht. Der reiche und heftige Wiener Bürger Caspar Tauber,
Hanns Voistler vom innern Halb, Jacob Peregrin, Hilfspriester im Hospital, und Johann Väsel, Priester
in der Neustadt, waren die Ersten, welche vor dieses Gericht gestellt wurden (1523). Sie thalen den ver-
langten Widerruf und kamen mit Kirehenbussen davon. Der Tauber aber, der neuerdings abfiel, wurde im
September 1524 den Flammen übergeben. Hormavr a. a. 0. 169.
I. 19
1*B
Nikolsburg aus sich auch die Irrlehre der Wiedertäufer in Oesterreich einzuschleichen
begann '). Um die Wankenden im Glauben zu festigen, die Gefallenen aufzurichten
und die Irrenden auf den Weg des Heiles zurückzuleiten, erwirkte Ferdinand I. kurz
vor seinem Tode von Pius IV. ein Breve vom 16. April 1564, wodurch der Laienkelch
gestattet wurde 2 ). Allein der wohlgemeinte Zweck wurde nicht erreicht, daher Pius V.
zwei Jahre nachher dieses Breve zurücknahm 3 ). — Um durch Belehrung zu wirken,
namentlich „um junge Leute in heiligen Wissenschaften zu unterrichten , zu lauterem
Wandel heranzuziehen," berief Ferdinand die Jesuiten; der heilige Ignaz sendete
bald nachher seinen Gefährten Claudius Jajus mit zwölf Ordensbrüdern nach Wien 4 ).
Auch die Polizeiordnung vom Jahre 1552 bezweckte Sittlichkeit aller Stände 5 ).
Die Sachlage war um so gefährlicher, als die Reformation beim Adel in Oest er-
reich bald Eingang fand. Schon an Ferdinand I. gelangte (1541) nach Prag das erste
Ansuchen um völlig freie Religionsübung der Protestanten mit den Katholiken, welchem
auch die Städte Wien, Korneuburg und Stein beipflichteten. Aus den Unterschriften
jedoch war jene des Erasmus von Starhemberg die einzige von dem auch in Wien
hausgesessenen alten Adel Oesterreich's unter der Enns.
In dem letzten Jahrzehend von Ferdinand's Regierung Hessen die Adeligen ihre
Prediger von den Schlössern allmälig und im Geheimen nach Wien kommen b ). und
nachdem Max II. (1568) den Ständen gänzliche Religionsfreiheit auf ihren Schlössern
und Gebieten, mit ausdrücklicher Ausnahme Wien's, zugestanden hatte, machte die
neue Lehre um so reissendere Fortschritte, als derselbe Kaiser (1574) auch den Ständen
den protestantischen Gottesdienst im Landhause zu Wien zugestand, worauf auch bei
den Minoriten Dr. Josua Opitz, sowie in der Umgegend Wien's, namentlich zu Hernais : )-
Inzersdorf undVösendorf, eifrig Proselyten machte. Doch kamen die evangelischen Pre-
diger in Oesterreich seihst bald in Zerwürfniss, so dass die evangelischen Stände nach
Rostokan den berühmten Chyträus sich wendeten, der den Doctor Lucas Backmeister zu-
') Dort fand Balthasar Hubmeier von Friedberg, einer der Zwickauer Schwärmer, der Wiedertäufer, nach der
Schlacht von Frankenhausen verjagt, hei den Herren von Liechtenstein, Leonhard und Johann zu Nikolsburg
(das die Wiedertäufer: Emaus nannten) eine Zufluchtsstätte, und hei 10.000 derselben sammelten sich bei
diesem Städtchen. Die Herren von Liechtenstein mussten ihn jedoch auf Ferdinand's Befehl ausliefern.
Hubmeier wurde in dem damals passauischen Greifenstein in Haft gehalten und nach vergeblicher Be-
mühung ihn zum Widerruf zu bewegen, am 10. März 1528 bei Erdberg verbrannt, welchen Flammentod
wenige Tage darauf auch seine Gattin erlitt. A, a. 0. S. 171 — 170.
-) Ferdinand I. starb im Glauben, Oesterreich vor den Gräueln der Beligionswirrnisse bewahrt zu haben;
Hormay r's Wien, IV. B., 13, mit Bezug auf den Abschiedsbrief Ferdinand's I. an seine Söhne.
3 ) De Bubeis: Mon. Arch. Aquil. p. 1091.
*) S. So eher: Historia Provinciae Austriae Societalis Jesu. Pars I. (et uniea). Wien 1740. Fol. — Hurter's
Ferdinand IL, 1. B., S. 253 mit Berufung auf Ferdinand's Schreiben an den heiligen Ignaz.
5 ) Gotteslästerung, Fluchen, Zutrinken, Beschränkung des Luxus sind darin Hauptpuncte.
B ) Die Freiherren von Jörger standen mit Luther im Briefwechsel, welcher zum Theil vonBaupach im
„.evangelischen Oesterreich" und von Hormayr im Taschenbuch für 1845 herausgegeben wurde.
7 ) In Hernais predigten: der durch seine fieise in's gelobte Land und nach Amerika bekannte Salomo Schwei-
ger, Ambros Ziegler, Johann Muglcr, Mathias Hon (im Umkreise Wien's geboren, später Superintendent
lu. Plauen), welch' letzterer Hernais als den wahren Sitz und Hort der gereinigten Lehre pries. Helmhard
war auf denConvenlikeln zuHorn undBetz einer der wüthendsten Gegner Ferdinand's IL, und wurde wegen
der eingeleiteten Verbindung mit den Gegenkönigen, dem Pfalzgrafen Friedrich und Gabriel Bethien, ge-
ächtet und seine Besitzung in Hernais eingezogen.
147
schickte. Dieser hielt zu Hörn eine grosse Zusammenkunft der Prediger und Evange-
lischen, und unternahm auch zu Feldsberg, Enzersdorf, Rodaun, Schallaburg u. a. 0. Visi-
tationen. Fast der ganze österreichische Adel hing der lutherischen Lehre an, und die eifrig-
sten Verfechter derselben waren die protestantischen Jörger in Hernais, die Buch-
heim in Aspang, die Hager in Alentsteig, die Thonradl auf Thernberg
und Ebergassing und die Losensteiner auf S challaburg. Die letzteren hatten
sogar zuLoosdorf ein Gymnasium und ein protestantisches Consistorium errichtet ').
Selbst die Bürger Wiens wollten keinen Katholiken in den Rath, ja nicht einmal
einen katholischen Dienstboten aufnehmen. Unter Rudolph IL ging das Streben der
Regierung dahin, die Uebergriffe der Protestanten zurückzuweisen, wozu Cardina!
Khlesl '), unter Matthias Minister, wesentlich beitrug. Dessen ungeachtet gewann die
neue Lehre noch immer Anhänger, besonders unter dem Adel. Schon waren in Oester-
reichnur fünf Katholische vomHerrenstande übrig. So fand Kaiser Ferdinand II..
welcher durch seine ganze Erziehung als muthiger Streiter für den katholischen Glau-
ben geweiht war, keinen Oesterreicher , dem er die Heerführung gegen die Prote-
stanten anvertrauen konnte.
§. 75.
Fortsetzun g.
(Romanischer Einfluss.)
Schon während des Anfangs der Regierung Ferdinand's IL, als T hur n denselben in
Wien belagerte und die protestantischen Stände mit E r a s m u s T s c h e r n e m b 1 und A n-
dreasTonradl an der Spitze die Gelegenheit benützten, um ihm unbedingte Glaubens-
freiheit abzutrotzen, als in dieser verzweifelten Lage Ferdinand's ganzes Gottver-
trauen und Festigkeit sich erprobte, da war es der Lothringer Bucquoy, der, von der
Bcdrängniss des Kaisers unterrichtet, das Kürassier-Regiment Dampierre unter dem
Oberst Gebhart Sainthilaire, ebenfalls einem Lothringer, dem Kaiser zu Hilfe
') Keiblinger: die Schallaburg, in Hormayr's Taschenb., 1829, S. 180— 241. Dann, des selben Aufsatz:
Loosdorf in Oesterreich unter der Enns und das einst bestandene protestantische Gymnasium daselbst
im Arch. J. 1825, S. 529 etc., wo auch ein Auszug von den Statuten desselben zu finden ist. - Schon Chri-
stoph II. von Losenstein (unter Ferdinand I. Reichshofrath, unter Maximilian II.. 1548, Arcierengarde-
Capitan) begünstigte bereits thätig die neue Lehre, und widmete die Kirche zu Loosdorf, welches von
Kaiser Rudolph II. zum Marktflecken erhoben worden, dem protestantischen Cultus. Sein Sohn, Wilhelm,
bewerkstelligte nach seinemPlane (1574) das Gymnasium, und unter demselben erschien auch der Visitator
Uoctor Lucas Backmeister. Auch war er selbst einer der Commissäre bei der Vollziehung der Visitation
für das V. 0. W. W. (12-23. August 1580). wobei auf dem Schlosse Schallaburg von den 50 Predigern
des Viertels 36 erschienen. Im Jahre 1599 bestand unter seinem Schutze zu Loosdorf sogar ein Consi-
storium, auf dessen Abschaffung Erzherzog Matthias bei Kaiser Rudolph II. drang (Raupach's evangel.
Oesterreich I. S. 206). Mit Georg Wolfgang Losenstein erlosch ( 1Ü35) die Linie Losenstein-Leuthen, welche
Schallaburg über 200 Jahre besessen hatte. Die zweite Linie Losenstein-Gschwendt, die zur katholischen
Religion zurückkehrte, wurde mit Georg Achaz (1653) von Kaiser Ferdinand III. in den Reichsgra-
fenstand und mit seinem Sohne, Franz Anton, von Kaiser Leopold in den Fürst en stand erhoben.
Mit diesem erlosch der Mannsstamm der Losensteiner (lh95). Interessante Details über die Reformations-
geschichte des siebzehnten Jahrhunderts überhaupt enthalten die herrschaftlichen Acten.
-) Melchior Khlesl, 1553 in Wien geboren, der Sohn eines lutherischen Rackers, ging in seiner Jugend zum
Katholicismus über, wurde (1579) Dompropst, dann Kanzler der Universität und Generalvicar des
Passauer Bischofs (1590), Verweser des Neustädter Risthums, dann Rischof von Wien. Vergl. Hammer-
Purgstall: Khlesls Leben. 4 Bde. Wien, 1847- 1851.
19*
sendete und denselben befreite. Während des dreissigjährigen Krieges waren es vor-
züglich Italiener und Wälschtiroler, oder doch solclie nicht-österreichische Katholiken,
welche daselbst erzogen, und noch durchweg vom katholischen Geiste durchdrungen
waren. Zu den ersteren gehören Ottavio Piccolomini '), aus sienesischem Ge-
schlechte, der durch sein feuriges Ungestüm den Sieg bei Lützen entschied, sammt
seinem Neffen Caprara -), dann G alias 3 ) (Mattia Galasso) aus Südtirol stammend,
der Sieger von Nördlingen, der mit der gottbegeisterten Giovanna dalla Croce in Ro-
veredo für die katholische Glaubenssache in Verbindung stand, dann der modenesische
Montecuculi, der erst in den letzten Jahren des Religionskrieges in das kaiserliche
Heer eintrat und später in den Kämpfen gegen die Türken, namentlich durch den Sieg
bei St. Gotthart berühmt wurde *). In die Reihe der letzteren gehörte vor Allen Wal-
lenstein 5 )> nebst dem Lütticher Tilly 8 ) und dem schwäbischen Pappenheim 7 >
') Piccolomini, 1599 zu Florenz geboren, der Sprüssling eines uralten Geschlechtes in Siena, wurde vom
Grossherzoge zu Florenz an der Spitze einer Hilfsschaar dein Kaiser Ferdinand II. zugeschickt; seine
Wirksamkeit im dreissigjährigen Kriege ist hinlänglich bekannt. Auch nach dem westphälischen Frieden
diente er als klugerünterhiindler den kaiserlichen und katholischen Interessen. Er starb im J. 1656 zu Wien.
-) Aeneas Sylvius °Capr ara, geboren 1631, war auch ein Verwandter Montecuculi's, den er nach dem
dreissigjährigen Kriege auf seiner Reise nach Schweden, Deutschland und Italien begleitete. Er diente in
den französischen und Türkenkriegen, und stieg bis zu dem Range eines Feldmarschalls und Hofkriegs-
rathes empor. Er batte 44 Feldzüge mit Auszeichnung durchgemacht und starb 1701.
3) Matthias, Graf von G al 1 as, wurde am 16. September 1589 auf dem Schlosse Campo seines Vaters Pancrazio
Gallasso in Judicarien geboren. Er diente zuerst unter Tilly der katholischen Ligue, später im kaiserlichen
Heere inFlandern, Italien und Deutschland, undstiegbis zum Grade eines General-Lieutenants. Bei dem dro-
henden Ausbruche der Wallenstein'schen Verschwörung war er einer von den wenigen Feldherren, welche
dem Kaiser unbedingt treu blieben; an ihn erging auch das kaiserliche Patent, worin die ganze Armee ihrer
Pflicht gegen Wallenstein entbunden und an seinen Oberbefehl gewiesen wurde. Giovanna dalla Croce soll
ihm seinen Sieg bei Nördlingen vorausgesagt haben (Beda Weber : Tirol und die Reformation, S. 274).
Nachmals (1045) erlitt er eine Niederlage gegen Torstensson und verlor inFolge dessen die Stelle bei der
kaiserlichen Armee. Er wurde zwar nach einiger Zeit wieder angestellt; starb aber bald darauf (1647).
») Raimund,GrafMontecuculi,162SzuModenageboren,dienteAnfangsinderkaiserlichenArmee untersei-
nem Oheime Ernst M.Commandanten der österreichischen Artillerie, vollbrachte (1644) seine erste ausge-
zeichnete Waffenthat, als er an der Spitze von 2.000 Reitern 10.000 Schweden durch einen Eilmarsch
überfiel und ihnen Bagage und Artillerie abnahm. In der Hilze des Verfolgens fiel er in schwedische Ge-
fangenschaft, rächte dieselbe aber bald nach seiner Befreiung (1646), indem er den schwedischen Feld-
herrn Wrangel bei Triebcl schlug und in Verbindung mit Johann von Werth die Schweden aus Böhmen
jagte. Nach dem Siege bei St. Gotthard und dem darauf erfolgten Frieden zu Väsvar wurde er Hofkriegs-
rathspräsident und erwies sich auch noch später als würdiger Gegner Turenne's. Er war auch ver-
dienter militärischer Schriftsteller und starb zu Linz am 16. October 1680.
5) Albrecht Graf von W a 1 d s t e i n (Wallenstein) Herzog zu Friedland und Sagan, kaiserl. und königl. spani-
scher Generalissimus, geboren den 15. September 1583 zu Hermanic in Böhmen, wurde am Hofe Herzogs
Karl von Burgau zu Innsbruck erzogen und, der Sage nach, durch das Erscheinen der heiligen Maria im
Traume, während dessen er über eine Mauer stürzte, für den katholischen Glauben gewonnen ; er sludirte
in Padua, wo er noch völlig für die katholische Sache eingenommen wurde, bis ihn sein ungemessener
Ehrgeiz vom Pfade der Pflicht ablenkte. Seine Thaten und seinen Tod (in neuerer Zeit vielfach beleuch-
tet) zu schildern, würde den Zweck dieser Zeilen übersehreiten; doch sind darüber noch nicht völlig die
Acten geschlossen, und es gelten von ihm noch immer Schiller's Worte :
.,Von der Pariheien Gunst und Hass verwirrt
Schwankt sein Charakterbild in der Geschichte.'
«) Johann Tscrclas Graf von Tilly wurde 1559 zu Lüttich geboren und von Jesuiten erzogen; in spanischer
Kriegsart aufgewachsen, siegle er in 50 Schlachten für die katholische Kampfehre, blieb aber selbst unbe-
siegt. Er starb am 20. April 1632.
') Gottfried Heinrich Graf von Pappenheim, in Schwaben 1594 geboren, fiel in der Schlacht bei Lützen,
in welcher auch Gustav Adolph blieb (1632).
149
Bei dem Verfalle der Kirchenzueht in vielen österreichischen Klöstern, war es be-
greiflich, dass man die Aufnahme eifrig katholisch gesinnter Italiener namentlich in die
auf italienischem Boden heimischen Orden der Francis can er, Minoriten, Kapu-
ziner und Jesuiten begünstigte. Von Enthusiasmus ergriffen, zeichneten sich beson-
ders Einzelne derselben während der Zeit des dreissigjährigen Krieges aus. Wir nennen
von denselben Fra Domingo, der im Jahre 1620 zu Scherding das Panier des
Schlachtheercs weihte, die Soldaten zur Busse und Tapferkeit mahnte und vor Prag mi
Max von Bayern und Tilly in feuriger Bede den unmittelbaren Angriff gegen die Mei-
nung der andern Befehlshaber im Kriegsrathe durchsetzte, und durch sein inbrünstiges
Gebet, mit dem Crucifixe in der Hand durch die Schlachtreihen reitend, die Krieger
zum Sieg am weissen Berge (8. November 1620) entflammte. Gleichzeitig soll auch
Bruder Tommaso von Bergamo durch seine Beredsamkeit den Kaiser Ferdinand in
Wien zum Schlachtbefehle und zur äussersten Wagniss bewogen, und in Wien während
der Schlacht den Sieg des katholischen Heeres vorausgesagt haben ').
Die Landesfürsten, welche katholisch erzogene Gemahlinnen aus
dem Südensich gewählt, hatten oft wie die letzteren italienische und spanische
Beichtväter als ihre Bathgeber bei Hofe. Die Fürstinnen erhielten auch von dort
her Hofstaat und Umgebung, wodurch die italienische, spanische und französische
Sprache an den Höfen zu Wien und Innsbruck, sohin auch in den höheren katholischen
Ständen herrschend wurde. Wir erinnern an Ferdinand's II. zweite Gemahlin, Eleonore,
eine Tochter des Herzogs Vincenz von Mantua-Gonzaga, eine überaus fromme Frau,
welche ihre Gouvernante P a u 1 a M a r i a C e n t u r i o n a (aus einem alten genuesischen
Geschlechte stammend und dem Orden der barfüssigen Karmeliterinnen einverleibt),
nach Wien berief, und. um sie an diese Stadt zu fesseln (1629 bis 1638), ein Kloster
für Karmeliterinnen errichtete, worin Centuriona als erste Oberin eintrat und
worin auch die Kaiserin ihre eigene Betzelle hatte 2 ).
Leopold I. hatte den Italiener Francesco vom Kinde Jesu, einen barfüssigen
Karmeliter, und den Nicola Tonnellani, einen Spanier, zu Beichtvätern, und
Fürst Porcia übte als Minister dieses Kaisers am Wiener Hofe grossen Einfluss. So
wurde das Italienische und Spanische eigentliche Hofsprache, während gleichzeitig
durch Ludwig's XIV. Waffenmacht und die Ausbildung der französischen Literatur die
französische Sprache zur diplomatischen sich emporschwang. Da gleichzeitig
der vermögliche katholische Adel und Bürgerstand in den österreichischen Landen seine
Söhne gern auf die italienischen Universitäten, insbesondere nach Padua
schickte, wo die medizinische Wissenschaft in voller Blüthe stand 3 ), da viele italienische
Doctoren von dort berufen wurden, oder deutsche Doctoren in ihre süddeutsche Hei-
math zurückkehrten, so erklärt sich, dass selbst in die mittleren Stände die
>) Beda Weber: Tirol and die Reformation. S. 104 etc.
-) Marian Fiedler: Austria sacra. Band IX. S. 126—130, Beda Webers Giovanna, B. III, S. 40— 42.
=) Bartolomeo Guarinoni, aus inailändischem Geschlechte , der in Padua studirte, spater in Trient als
praktischer Arzt wirkte, erhielt als Leibarzt zu Kaiser Rudolph II. einen Ruf nach Prag ; sein Sohn, Ilip-
polyt. wurde Leibarzt bei Erzherzog Ferdinand II. von Tirol; Peter Andreas Mattioli war Leibarzt
Kaisers Max IL, und Krato von Kmfthcim war Leibarzt der Kaiser Ferdinand I., Max II. und Rudolph II.
150
italienische Sprache und durch die Verbindung' mit den katholischen Niederlanden
auch die f r a n z ö s i s c h e Eingang' fand, während die süddeutsche Sprache besonders in den
höhern Ständen durch die häufige Aufnahme von lateinischen, italienischen und französi-
schen und zum Theil spanischen Worten, nahe daran war, in eine romanische überzu-
gehen '). Auch die Kunst trug- dazu bei, einen römisch-katholischen Hof-Cbarakter
anzunehmen , denn die Musen flüchteten aus dem Kriegsgetümmel und theologischen
Streitfehden an die Höfe der Fürsten 2 ). Bei den Protestanten war die historische Malerei
vom religiösen Gebiete entfernt, und dafür eine Art Genremalerei, namentlich in Holland,
aufgetaucht.
Dagegen zog- sich die katholische Kunstfertigkeit auch in die Ordens vereine zurück,
und namentlich wurde dieselbe geübt in den Klöstern derKapuziner,Franciscaner
und Serviten, wo die altflorentinischen Meister Fra Domenico da Fiesole, und Fra
Bartolomeo da San Marco eifrige Nachahmer fanden; von dort gingen auch die feinen
Pergamentbildchen aus, welche, Heiligenbilder oder Legendendarstellungen enthaltend,
häufig unter den Katholiken Verbreitung fanden 3 ). Die Poesie fand nebst den lateini-
schen Schulkomödien ihren Ausdruck in italienischen Opern und französischen Schau-
spielen bis in die Tage Karl's VI., wo Metastasio Hofdichter war *).
§• 76.
Fortsetzung.
(Neue Klöster.)
Dem katholischen Elemente sollte namentlich durch zahlreiche neue Klöster
Vorschub geleistet werden. Aus dieser Periode stammen, nebst andern Kapuziner-
klöstern, jenes zu Wien (von Kaiser Matthias begonnen, von Ferdinand II. 1622
mit der Kaisergruft vollendet), auch die Barfüsser-Karm eliter wurden im untern
Werd in diesem Jahre aufgenommen, die Pfarre St. Michael nächst der Burg aber den
B a r n a b i t e n (1 626) überlassen 5 ) ; im Jahre 1 627 stiftete Ferdinand II. die P a u 1 a n e r
auf der Wieden, und (1628) die Camaldulenser auf dem Kaienberge. Auch berief er
auf Bitten seiner Gemahlin Marianna, Philipp's III. von Spanien Tochter, von Montserat
in Catalonien Benedictiner (1633) 6 ), welche im Munde des VolkesSch warzspanier
genannt wurden, und im Jahre 1690 kamen Trinitarier, sogenannte Weissspa-
nier, nach Wien 7 ). Schon i. J. 1636 waren auch die Ser vite n in die Bossau, und die
Augustiner nach Maria-Brunn gekommen, woselbst der berühmte Pater Abraham
J ) Jedes Actenstüek dieser PerioJe gibt beinahe hierzu Belege. Auch die zahlreichen französischen, italieni-
schen und überhaupt romanischen Ausdrücke, welche noch im Munde des gemeinen Mannes im Wiener
Dialekt sich ablagerten, stammen grösstenteils aus dieser Periode.
2 ) Vergl. den §. über Kunst.
• ; ) Beda Weber: Tirol und die Reformation. S. 335 etc.
4 ) Siehe den §. über Kunst und Poesie.
5 ) Iin Jahre 1660 erhielten die Barnahiten auch ein Collegiuiu zu Maria-Hill', sowie sie schon (1633) zuMar-
garethen am Moos und Mistelbacn Collegien hatten.
") Bis zum Jahre 1708 blieb das Wiener Kloster jenem zu St. Emaus in Prag untergeordnet.
') Zweck derselben war Erlösung der Gefangenen aus türkischer Gefangenschaft, den sie auch erfüllten,
indem sie deren über 5.00Ü befreiten.
151
a Sancta Clara nachmals Noviz war. ZuFeldsberg entstand, das erste in Deutschland,
ein Kloster der barmherzigen Brüder (1605), bald auch ein zweites und drittes in
Wien; die Caj etaner oder Theatincr ') erhielten (1703) in Wien ein Collegium.
Den Jesuiten wurde die Universität und überhaupt grosser Einfluss unter Ferdinand II.
und Leopold I. eingeräumt' 2 ). Auch in den Schulen der Jesuiten wurde die Erziehung in
katholischem Sinne in consequenter Weise durchgeführt und vorzüglicher Werth auf die
Erlernung der lateinischen Sprache gelegt, zu welchem Ende auch lateinische Dramen von
den Schülern der Jesuiten gegeben wurden 3 ). Von Frauenklöstern erwähnen wir das
Königskloster bei der Hofburg 4 ), welches Elisabeth. Tochter Max' II. und
Gemahlin Königs Karl IX. von Frankreich, als tiefergriffene Zeugin der furchtbaren
Gräuel der Bartholomäusnacht. (1582) stiftete, und worin die Königinwitwe selbst den
Best ihrer Tage verlebte und darin starb (1592).
Auch in dem Aufleben der Processionen mit grossen Feierlichkeiten, wie sie
im Süden der Alpen gehalten zu werden pflegten, ist der römische Einfluss sichtbar.
Die Feier der Fr ohnl eichnamsprocession wurde nachdem Vorgange des Papstes
in Korn auch von Ferdinand II. (1022) mit Eifer erneuert ) und seit dieser Zeit
herleitete der Kaiser mit dem Hofstaa'te diese Procession. — Um den kaiserlichen
Waffen Segen wider Gustav Adolph zu erflehen, nahmen die Processionen von
St. Stephan nach Maria-Zeil (1632) ihren Anfang 6 ) und in Ferdinand's letztem
Siebensjahre die Kreuz- und Bussgänge nach Hernais 7 ).
So waren auf deutsch-katholischem Gebiete Geistlichkeit und Klosterleben, kirch-
') Marian (Fiedler) Österreich. Clerisey, VIII. Band. Wien, 1787. — Eine Uebersicht der vorzüglichsten
österreichischen Klöster, ihres literarischen Wirkens und was in dieser Hinsicht noch zu geschehen habe,
namentlich den Wunsch nach einem Diplomatarium der österreichischen Klöster, und dessen Wichtigkeit
für die österreichische Geschichte überhaupt, enthält C hin el's Vorbericht zu den Fontes Rer. Austr.
Wien, 1849.
= ) Siehe den folgenden §. über Poesie.
3 ) Vergl. den §. über Poesie unter den Habsburgern.
*) An der Stelle des ehemals gräflich Friesischen Palais auf dein Josephsplatze und der Bethäuser der
Evangelischen und Reformirten.
5 ) Die feierliche Begehung der Frohnleichnamsfeier fiel um so nöthiger, als das allerheiligste Altarssacra-
ment nicht nur durch Protestanten verspottet, sondern die Frohnleichnamsfeier früher auch von einzelnen
Fanatikern gestört worden war.
•) P ilger fahrt en waren auch, nach den Kreuzzügen, von Wien aus theils nach dem gelobten Lande, theils
nach anderen europäischen Wunderorten, namentlich Rom, Achen und Maria-Zeil häufig, besonders im
vierzehnten und fünfzehnten Jahrhunderte vorgenommen worden; doch eine förmliche regelmässige Pro-
cession nach Maria-Zeil datirt erst aus obiger Zeit (1632). Nachrichten über die Wiener Pilgerfahrten
im Mittelalter in Schlagers Wiener Skizzen, V. B., S. 425—434. Vergl. über die Zunahme der Wall-
fahrtsorte in Oesterreich Kaltenbaec k in der Austria, Jahrgang 1844 bis 1847.
7 ) Nachdem Ferdinand II. die hartnäckigen Verfechter des Lutherthums. namentlich den Gayer von ste r-
burg und Helmhard von Jörger, aus dem Schlosse Hern als vertrieben und den Ort für den Fiscus
eingezogen hatte, gab er denselben dem Metropolitancapitel zu St. Stephan in Wien, welches den Be-
schluss fasste, auf eigene Kosten ein heiliges Grab nach dem Muster jenes zu Jerusalem zu errichten,
worüber auch Kaiser Ferdinand wenige Tage vor seinem am 15. Februar 1637 erfolgten Tode die Einwilli-
gung dazu ertheilte. J. E. Schlager a. a. 0. V. 435 mit Beziehung auf das (1642) zu Wien erschienene
Buch: Nova Viennensium Peregrinatio a Templo Cathedrali St. Stephani per Septem Christi patientis
stationes ad S. Sepulchrum in Hernais, primum rite et canonice instituta a Decano et Capitulo Viennensi,
die 23. Augusti 1639 et per P. Carolum Musart e Societate JESV conscripla.
152
liehe Feierlichkeiten und Wallfahrten, Heerführung und Kriegswesen, Hof- und fürst-
liches Familienleben, Sprache, Kunst und Poesie und das damit zusammenhängende
Gesellschaftswesen vom romanisch -kirchlichen Elemente durchdrungen '). Da
aber andererseits die Akatholiken grossentheils ihre Söhne auf deutsche Hochschulen,
namentlich nach Wittenberg sendeten, Prediger und Hofmeister von dort beriefen, ehe-
liche Verbindungen mit akatholischen deutschen Frauen eingingen, und die deutsche
Sprache bei den Protestanten mehr Pflege fand, so erhielt gewissermassen der ka-
tholisch e und akatholisch e G 1 a u b e eine n a t i o n a 1 e F ä r b u n g , und der erstere
erschien als Repräsentant des romanischen, der letztere aber als jener des deut-
schen Elementes und Gesinnungsausdruckes damaliger Zeit.
§• 77.
F o r t s e t z u n g.
(Die katholische Religion wieder als herrschende in Oestcrreich.)
Eine vollkommene Zurückführung des Katholicismus war jedoch nicht möglich,
so lange die protestantischen Stände lutherische Prediger halten durften ; daher erliess
Ferdinand II. am 14. September 1627 ein General-Mandat, womit sämmtlichen lutheri-
schen Predigern und Schullehrern befohlen würde, bis 6. October, bei Vermeidung der
schwersten Strafe Oesterreich zu verlassen. In Folge dessen wanderten nicht nur die
Prediger, sondern auch mehre von den Ständen und Bürgern Oesterreich's nach Deutsch-
land, insbesondere nach Nürnberg, aus 2 ). Vergeblich waren die Bemühungen der
schwedischen Friedensunterhändler, den Protestanten in Oesterreich ihre frühern Pri-
vilegien zu verschaffen.
Im westphälischen Frieden (1648) 3 ) wurde der Protestantismus von Oester-
reich ausgeschlossen und in den folgenden Jahren eine strenge Wachsamkeit gegen das
erneuerte Einschleichen der „Irrlehre" gehandhabt. Hatte dies auch zunächst eine freiere
geistige Entwicklung niedergehalten, so war doch die Rückkehr zur katholischen Lehre
und die Glaubenseinheit in Oesterreich ein grosser Gewinn. — Auch wurden in dieser
Zeit mehre Orden, welche sich mit Krankenpflege und Unterricht beschäftigten, nach
Wien verpflanzt. Dahin gehören ausser dem früher genannten Barmherzigenorden 4 )
der Orden der Elisabethinerinnen 5 ), zu deren Einführung Franz Ferdinand Freiherr
•) Beda Weber: Tirol und die Reformation, S. 340.
-) Die Verzeichnisse von den vornehmen Österreich. Exulanten und den evangelischen Predigern in Oester-
reich findet man in G. C. Waldau's Geschichte der Protestanten in Oesterreich etc. 11. Band, S. 469— 580.
3 ) Vierter Artikel des Friedensschlusses zu Osnabrück. — Für die protestantischen Ständcglieder in Oester-
reich unter der Enns (deren damals 42 Familien vom Herrenstande mit 154 Personen, und 29 Familien
vom Ritterstande mit 87 Personen daselbst waren) wurde bestimmt, dass sie der Kaiser im Lande lassen,
auch nicht hindern wolle, den lutherischen Gottesdienst in den ausser dem Lande gelegenen Orten zu
besuchen; wollten sie aber freiwillig das Land verlassen, und ihre darin liegenden Güter nicht verkaufen
oder an andere verleihen, so sollte es ihnen frei stehen, zu jeder Zeit in's Land zu kommen, um deren
Verwaltung zu untersuchen und darauf bezügliche Anordnungen zu treffen.
*) Der in Spanien gestiftete Orden der Barmherzigen war (1605) nach Feldsberg und (1614) nach Wien ge-
kommen. Die Wiederherstellung des bei der zweiten türkischen Belagerang (1683) abgebrannten Klosters
in der Leopoldstadt erfolgte 1697. Im Jahre 1757 wurde auch ein Barmherzigenkloster auf der Landstrasse
in Wien errichtet.
5 ) Die ersten Elisabethinerinnen kamen aus dem (1697) gestifteten Elisabcthinerorden aus Gratz; von Wien
aus ver/.weigten sich dieselben bald nach Klagenfurt, Linz, Brnnn und Ofen.
153
von Rummel, Bischof zu Wien und ehemaliger Erzieher Kaiser Joseph's I. wesentlich
beitrug, dann jener der Ursulinerinnen '), englischen Fräulein *) und Salesianerinnen 3 )
und der um die Jugenderziehung und den Unterricht wohlverdiente Orden der Pia-
risten 4 ); der ritterliche Orden der Kreuzherren mit dem rothen Stern 1 ) erhielt 1730
die Karlskirche.
Karl VI. bewirkte hei Papst Innocenz XIII. (ungeachtet des heftigen Widerspru-
ches von Passau) die Erhehung des Bisthums Wien zum Erzbisthume. Am 24. Fe-
bruar 1722 erfolgte die feierliche Einsetzung des mit dem erzbischüflichen Pallium
bekleideten Sigmund Grafen von Kollo nies durch den Neustädter Bischof Johann
Moriz Grafen von Mangerscheid. Der letztere wurde Sufl'ragan der Metropole von
Wien, die 1728 durch Benedict XIII. auch für den jeweiligen Generalvicar und Offi-
') Der Orden der Ursulinerinnen. 1537 von Angela Merici zu Breseia gestiftet, kam durch die Vorsorge der
Kaiserin Maria Eleonore, Witwe nach Kaiser Ferdinand III., 1664 aus dem Kloster zu Lüttich nach Wien
wo er 1675 das gegenwärtige Kloster bezog.
; ) Die englischen (hesser engländischen) Fräulein, von dem englischen Edelfräulein Maria von Wart 1585
gegründet, kamen 1706 nach St. Polten, wo Jakob Freiherr von Krieehbaum, damaliger Vicepräsident der
niederösterreichischen Regierung sechs Fräulein und zwei Laienschwestern dieser Gesellschaft aus
München berief, und des Stifters Schwester Marianna selbst in den Orden als Oberin eintrat. Derselbe
Freiherr legte auch im Namen der Kaiserin Elisabeth, Karl's VI. Gemalin, den Grundstein zur Kirche
daselbst, welche 1718 geweiht wurde. Von St. Pulten verbreiteten sie sich später nacli Pesth.
! ) Dieses Kloster entstand in Folge eines Gelübdes der Kaiserin Amalia Wilhelmine. Witwe nach Joseph I. ,
die am 13. Mai 1717 (dem Geburtstage Maria Theresia's) den Grundstein legte.
*» Schon unter Kaiser Ferdinand III. hatten die regulirten Priester der frommen Schulen nicht nur in
Böhmen und Mähren, sondern auch in Oesterreich zu Hörn Eingang gefunden. Von Leopold I. erhielten
sie (1697) die Bewilligung in einer der Vorstädte von Wien ein Collegium auf eigene Kosten zu bauen,
worauf der Orden vom Marquis Malaspina den Rothenhof in der neu zu errichtenden Vorstadt (Joseph-
stadt) kaufte , und den Bau des Schulgebäudes begann , wozu Kaiser Leopold selbst (2. September 1698)
den Grundstein legte. Am 16. November 1701 konnten die Schulen eröffnet werden. Im Jahre 1735 wurde
die Kirche vom Bischof von Kollonics geweiht, und in demselben Jahre das die vier Grammatical-Classen
umfassende Collegium Piarum scholarum durch die Rhetorik und Poetik vermehrt. — 1784 übernahmen
sie auch das gräflich Löwenburgische Convict, sowie die savoysche Akademie und das Theresianum.
Auch unter Maria Theresia, welche sich die Beförderung des Jugendunterrichtes besonders ange-
legen sein Hess, erhielten die Piaristen 1754 die Erlaubniss, auf der Wieden ein Collegium zu erbauen,
worin sie deutsche Schulen anlegten und auch ihr Noviziat übertrugen. In der Ungergasse brachten sie
das Doctor Thronische Haus an sich und errichteten darin nebst einer Capelle auch deutsche Schulen.
1765 erkauften sie das ehemalige Juristenschulhaus zu St. Ivo in der Schulenslrasse sammt d^r Capelle,
und errichteten darin eine Schule für Rechenkunst, Mathematik, Kalligraphie u. dgl. Zu dieser Anstalt
>vurde die Kielmannsegg'sche Stiftung (ein Convict für 9 Knaben vom Adel) übertragen.
In St. Polten wurde 1754 auf Ansuchen der dortigen Bürger ein Piaristen-Collegium für 12 Ordens-
glieder und ein Gymnasium errichtet. Nach Aufhebung des Jesuitenordens wurden die Piaristen von
St. Polten nach Krems übersetzt und denselben das früher von Jesuiten besetzte Gymnasium sammt dem Con-
vict übergeben, wozu später auch eine philosophische Schule kam. — Unter den Mitgliedern dieses Ordens
machten sich um die Reform und Leitung des Studienwesens in Oesterreich besonders verdient: Gra-
tianus Marx, Director der Theresianischen Ritterakademie, Innocenz Lang, k. k. Hofrath. Gymnasial-
director und Referent in Studiensachen, Cassian Hallaschka, k. k. Hofrath bei der Studien-Hof-
Commission und Director der philosophischen Studien-
') Die Gründung dieses Ordens wird ins zwölfte Jahrhundert versetzt, in welchem Papst Alexander III. den-
selben bestätigte. Nach Böhmen kam dieser Orden 1535, und von Prag wurde er 1736 nach Wien ver-
pflanzt, die Karlskirche am 4. October dem Ordensgrossmeister Franz Böhm übergeben und von diesem
die Ordensgeistlichen in das neuerbaute Ordenshaus eingeführt , dessen Vorsteher den Titel eines Com-
mandeurs erhielt.
I. 20
154
cialen die bischöfliche Würde erhielt; am 26. November 1727 erlangte der Erzbischof
Kollonics die Cardinalswürde, und starb den 12. April 1751 ').
Da von vielen Seiten sich Klagen gegen die Jesuiten erhoben, dass dieselben gegen
ihren ursprünglichen Zweck sich auch in weltliche Angelegenheiten mengten, so hob
Papst Clemens XIV., insbesondere auf Andringen der bourbonischen Höfe (1773)
die Gesellschaft der Jesuiten auf 2 ).
Kaiser Joseph II. hatte beschlossen, nur jene Klöster in seinen Staaten zu belassen,
welche sich mit Unterricht oder Krankenpflege beschäftigten, und welche bei dem Fort-
schreiten der Bevölkerung dem Bedürfnisse an Pfarren genügten. Sohin wurden zwischen
den Jahren 1782 — 1788 in allen Erblanden 624 Klöster aufgehoben, in Oesterreich
unter der Enns allein 41 Mönchs- und 11 Nonnenklöster, und ihre Einkünfte zur Grün-
dun»- des Reliffions- und Schulfondes 3 ) verwendet, aus welchem die neuen
Pfarrkirchen mit ihren Filialen und Schulen erhalten werden sollten. —
Dieser Kaiser verlegte auch das Bisthum von Neustadt (1785) nach St. Polten *).
Auch sorgte er dafür, dass die Abhängigkeit der noch belassenen Klöster von den
Ordensgeneralen in Rom vermindert wurde. Unter ihm erfolgte eine neue Eintheilung
der Diöcesen in die Decanate und Pfarrsprengel 5 ) . die Erbauung zahlreicher Filial-
kirchen und Schulen, so dass nach seiner Absicht die Bevölkerung der entferntesten
Thaler und Gebirge der Wohlthat der Seelsorge, desReligions- und Elementar-Unter-
richtes geniessen sollte. In Folge des Toleranzpatentes (22. Juni 1781) erhielten
die Anhänger der augsburgischen und helvetischen Confession dann jene der unirten
') Seine Nachfolger im E r zbisthume Wien waren: Johann Joseph Graf von Trautsohn (f 10. März
1757), Christoph Anton Graf von Migazzi (f 27. April 1803) , Sigmund Anton Graf von Hohenwart
(f 30. Juni 1820), Leopold Maximilian Graf von Firmian (f 29. November 1831); worauf der jetzige
Fürst-Erzbischof Vincenz Eduard Milde den erzbischöflichen Stuhl bestieg.
! ) Am 14. September 1773 begab sich der Cardinal-Erzbischof Graf von Migazzi in das Probhaus bei
St. Anna, dann zu den ober en Jesuiten in's Professhaus am Hof und zu den unteren bei der Universität,
die Aufhebung der Gesellschaft zu eröffnen. — In das älteste Collegiura, einen Theil des Babenberger Her-
zogshofes kam der Hofkriegsrath, nach St. Anna die Real- und Kunst-Akademie und die deutschen Schulen,
in jenes nächst der Hochschule der griechische Clerus, ein Gymnasium und ein Piaristen-Convent. Hor-
mayr a. a. 0. V. 39. — Bei ihrer Aufhebung äusserte Johannes Müller: „Diese Gesellschaft verdient den
grossen Anstauender Gesetzgeber desAlterthums verglichen zu werden. Sie bemächtigten sich des ganzen
Willens und aller Gedanken, gaben ihren Mitgliedern eine ausserordentliche Thätigkeit und solchen Ge-
horsam, dass der ganze Körper einem gesunden, von einer festen Seele regierten Körper glich. Seit Py-
thagoras ist in der Geschichte kein Institut, das zugleich wild en und halb und sehr verfeinerten
Völkern mit grösserem Erfolge Gesetze gegeben hätte."
') Um der heranwachsenden Geistlichkeit eine gleichförmige und mit den neuen Reformen im Einklänge
stehende Bildung zu geben, legte Kaiser Joseph II. 1783 sogenannte Generalseminarienzu Wien für
ganz Niederösterreich und zu Gratz für Innerösterreich an, in welchen sowohl die künftigen Welt- als
Klostergeistlichen ihre theologischen Studien zu vollbringen hatten. Demnach hörten mit 1. November
1783 alle philosophischen und theologischen Klosterschulen auf und die jungen Klostergeistiichen mussten
vermöge Verordnung vom 13. März die philosophischen und theologischen Lehranstalten zu Wien, Linz
oder G°ratz besuchen. Unter Kaiser Leopold wurden 1790 die Generalseminaricn aufgelöst und die Alumnate
und theologischen Schulanslalten in Klöstern wieder hergestellt.
») Die alte Propstei von St. Polten wurde aufgehoben, und die Würde des Erbhofkaplans, welche die dortigen
Pröpste bis dahin bekleidet hatten, ging auf den Abt von Klosterneuburg über.
5 ) Die Josephinische Pfarreiniheilung Wien's, siehe in Hormayr's Geseh. Wiens, V. A, 59 u. 6G.
155
Griechen die freie Religionsübung in Oesterreich mit nur wenig Beschränkungen, und
in Wien selbst Bethäuser.
Kaiser Franz I., selbst wahrhaft religiös, suchte auch für die religiöse Bildung
seiner Unterthanen möglichst zu sorgen. Er gründete nicht nur die Bildungsan-
stalt für Weltpriester in Wien *), sondern erkannte auch die religiöse Bil-
dung als die Grundlage des Volksunterrichtes, daher dieselbe der Geist-
lichkeit besonders empfohlen wurde. Auch wurde die Religionslehre in den Gymnasien
und philosophischen Schulen als ordentlicher Gegenstand eingeführt. Diese Obsorge,
welche Kaiser Franz noch überdiess durch die Gründung mehrerer Bisthümer 2 ) bethätigte,
betraf nicht nur die Katholiken, sondern auch die Protestanten, welchen er in Wien die
Errichtung einer eigenen protestantisch-theologischen Lehranstalt ge-
stattete. Während der Regierung des Kaisers Franz wurden noch mehrere Klöster auf-
gehoben 3 ), dafür aber in Wien die Congregation der (armenischen) Mechitaristen *),
die Gesellschaft der Redemptoristen 5 ) und das wohlthätige Institut der barmherzigen
Schwestern eingeführt. — Mehrfach wurde die Klage erhoben, dass seit Ende des
vorigen Jahrhunderts der christlich-religiöse Sinn in Oesterreich theilweise verschwunden
und Gleichgültigkeit an dessen Stelle getreten sei. Wenn auch diess zum Theil nicht ganz
*) In dem Kloster der Augustiner zu Wien wurde unter Leitung des damaligen Burgpfarrers, nachmaligen
Bischofs von St. Polten. Jakob Frint. 1816 eine höhere Bildungsanstalt für Weltpriester (das sogenannte
Frintaneum) errichtet, um sich unter der Aufsicht des jeweiligen Burgpfarrers, einiger Studiendirec-
toren und eines Spirituals die für höhere kirchliche Aemler erforderliche Bildung, insbesondere den
Doctorgrad in der Theologie zu erwerben.
s ) So wurde das Bisthum Erlau zum Erzbisthum erhoben, und zu Kaschau, Szathmar und Tarnow Bischöfe
eingesetzt.
3 ) Zu den in dieser Periode in Oesterreich aufgehobenen Klöstern gehören das der Franciskaner zu Langen-
lois (1795), jene der Minoriten zu Stein und der Paulaner auf der Wieden in Wien (1796), das der be-
schuhten Carmeliten auf der Laimgrube (1797). welches seit 1804 zu einer Zwangsarbeits- und Besserungs-
anstalt verwendet wird, das der Franciskaner zu Feldsberg (1804). der Minoriten zu Tuln (1807), der Au-
gustiner zu Korneuburg (1808), der Capuciner zuSchwechat(1809) und zu Wien in St. Ulrich (1810), das der
beschuhten Augustiner zu Baden (1811) und der Augustiner zu Wien auf der Landstrasse (1812), jenes der
unbeschuhten Augustiner zu Maria Brunn bei Wien, in welches 1813 die Forstlehranstalt verlegt wurde;
dann unter Kaiser Ferdinand das Augustinerkloster nächst der Burg (1836). endlich bis auf weitere Be-
stimmung das der unbeschuhten Carmeliten zu St. Joseph in der Leopoldstadt.
*) Im Jahre 1701 gründeteein armenisch-katholischer Priester Namens Mechitar, vonSebaste in Kleinarmenien
gebürtig, die Congregation der von ihm benannten Mechitaristen. Nebst den gewöhnlichen drei Mönchs-
gelübden legen sie noch ein viertes für die stäte Verbreitung der katholischen Religion namentlich im
Morgenlande ab; auch gehört zu ihrer Bestimmung. Jünglinge ihrer Nation zu erziehen und unter den
Armeniern gute Bücher zu verbreiten. Ihr erstes Kloster hatten sie zu Modon auf Morea. Nachdem aber
diese venetianische Halbinsel 1715 an die Türken verloren war, errichteten sie in Venedig ein Kloster
und ein zweites in Triest. Da dann das letztere vermöge des Wiener Friedens an Frankreich gekommen
war, bewarben sie sich 1810 um Aufnahme in Wien . wo ihnen Kaiser Franz das Capucinerkloster zu
St. Ulrich überliess, welches sie 1836 umbauten, wie sie auch ihre Buchdruckerei vergrösserten, eine
Schriftgiesserei errichteten und den 1829 in'sLeben gerufenen Verein zur Verbreitung guter katholischer
Bücher dadurch wirksam förderten.
5 ) DieRedemptoristen,naeh ihrcmGründer Liguori auch Liguorianer genannt, bestehen seit 1732; PapstBene-
dict XIV. bestätigte 1749 diese Versammlung, die auch den Titel des heiligsten Erlösers führt, deren
Mitglieder nicht die gewöhnlichen Ordensgelübde abzulegen hatten, und aus der Gesellschaft austreten
konnten; er gestattete auch ihre Einführung in Rom, von wo aus sie sich bald in Italien verbreiteten. 1820
wurde ihnen in Wien die Kirche zu Maria-Stiegen sammt dem daranstossenden oberen oder kleinen Passauer
Hof. 1833 das ehemalige Franciskaner Kloster zu Eggenburg im V. 0. M. B. eingeräumt, wo sie bis 1848
sich befanden.
20*
156
ungegründet sein mag-, so bezieht es sich doch mehr nur auf die Bevölkerung der
grösseren Städte, namentlich auf Wien, wo das zunehmende Proletariat einen gründ-
lichen religiösen Unterricht der Jugend vielfach erschwert und das üble Beispiel auf
dieselbe nachtheilig wirkt. Doch lässt sich nicht läugnen, dass im Ganzen manche Fehler.
z. B. Unmässigkeit und Trunkenheit, sich bedeutend vermindert haben, und Ordnungs-
liebe an deren Stelle trat, dann dass mit dem Aufschwung derManufacturen ein grösserer
Sinn für Reinlichkeit und Anständigkeit in der Kleidung eingetreten, und besonders in
den von der Hauptstadt entfernten Gebirgstheilen noch weithin ein inniger und gesunder
religiöser Sinn anzutreffen sei, so dass bei den neuen Reformen in kirchlichen und Un-
terrichtsangelegenheiten auch in dieser Hinsicht gute Früchte vom religiösen Baume
der Erkenntniss zu erwarten stehen.
§• 78.
Ruraer Rückblick auf die Verfassung, Verwaltung und Gesetzgebung.
(Ständewesen in Oesferreich unter der Enns.)
Schon die österreichischen Markgrafen, als Hüther der deutschen Ostmark, hatten
bei der Wichtigkeit der Lage des ihrem Schirme anvertrauten Landstriches, und bei
dem ausgezeichneten Erfolge, womit sie diesen wichtigen Beruf erfüllten, eine
freiere Stellung zum deutschen Reiche, als die meisten übrigen deutschen Gau- und
Gränzgrafen. Die auf die Markgrafschaft Bezug nehmenden Regierungsmassregeln
gingen jedoch ausschliessend von den deutschen Kaisern und Königen aus. welchen die
Reichsslände beigegeben waren. Von einer den Markgrafen zustehenden Landeshoheit
kann daher eben so wenig die Rede sein, als von Landständen, welche die Landes-
hoheitsrechte beschränkt hätten. Anders war die Sachlage, nachdem Oesterreich von
Kaiser Friedrich I. 1156 zum Herzogthume erhoben und in dem hierüber ertheilten
Privilegium bestimmt worden war: dass Herzog Heinrich und seine Gattinn dieses
Land mit allem seinem Rechte besitzen, an ihre Kinder vererben und bei deren
Aussterben wem immer vermachen sollten ; dass Niemand ohne des Herzogs Geneh-
migung die Pflege der Gerechtigkeit ausübe; dass der Herzog dem Reiche keine
anderen Dienste zu leisten verpflichtet sei, als auf den vom Kaiser in Bayern
abzuhaltenden Reichstagen zu erscheinen, und keinen andern Heerzug mitzu-
machen, als welchen der Kaiser in die an Oesterreich gränzenden Reiche oder Pro-
vinzen verordnen würde. Dadurch war aus der ehemaligen Markgrafschaft ein kleiner
Staat geworden, und aus dem früheren Gränzgrafen mit einer zunächst bloss militä-
rischen Stellung ') ein Herzog mit einer, für die damaligen Verhältnisse ziemlich un-
') In Betreff des Zweckes und der Verpflichtung der Markgrafen sind folgende Stellen bezeichnend; vom
Jahre 786: Relictis tantum Marchionibus, qui fines regni tuentes , omnes . si forte ingruerent hostium
arcerent incursus (Ex Vita Ludowici beiDucange Gloss. Ed. Hentschl. Paris IV, 283, c), und vom Jahre
808: De marcha ad praevidendum unusquisque paratus sit, illuc festinanter venire quandoque necessitas
fuerit (Capit. Karoli M. bei Pertz Mon. III, 152, 1.). Vergl. auch Grimm: Rechtsalterthümer p. 496 und
Roth: Beneficialwesen, Erlangen 1850p. 412.
157
umschränkten Herrschermacht, deren Rechte nach den späteren Bestätigungen
dieses Privilegiums auch auf die (ihrigen, in der Folge noch zu Oesterreieh gelangenden
Länder überzugehen hatten. Erst von da an kann hei den österreichischen Regenten
aus dem Hause Babenberg, von einer eigentlichen Landeshoheit, d. i. dem Rechte
der Gesetzgebung, der richterlichen und vollziehenden Gewalt, die Rede sein. Die
späteren Landstände (sogenannte „Landschaft") hatten hier durchaus nicht jenen
bedeutenden Einfluss. welcher damals schon den Ständen in anderen deutschen Län-
dern zustand. Es kam ihnen bloss eine b erat h ende Stimme bei gewissen inneren Lan-
desanoelegenheiten zu. Von dieser Wirksamkeit der späteren, zur Beiziehung zu den
Beratungen über gewisse Landesangelegenheiten berechtigten und vom Lan-
desfürsten anerkannten Landstände sind jene Erscheinungen wohl zu unter-
scheiden, wo sich, wie schon die Markgrafen '), so auch die nachmaligen Herzoge von
Oesterreieh, bei einzelnen wichtigeren Anlässen des Rathes der von ihnen eigens
hierfür berufenen Angeseheneren aus dem Kreise des Adels und der Ministerialen be-
dient hatten, wobei aber noch durchaus nicht auf eine Berechtigung, zu gewissen
wiederkehrenden Verhandlungen stets beigezogen zu werden, also auf die schon so
frühe Wirksamkeit eigentlicher politischer Stände — wohl gar als berechtigter
Vertreter des Landes — gefolgert werden darf. Doch linden sich unter den österreichi-
schen Herzogen aus dem Hause Babenberg schon immer deutlichere Spuren der
allmälig fortschreitenden Entwicklung des ständischen Einflusses auf die Landesange-
legenheiten 2 ). jedoch vorerst nur die Bedeutsamkeit eines, durch den Gebrauch ge-
wissermassen privilegirten Standes, nämlich der weltlichen Angesehenen des
Landes: der Ministerialen und des landsässigen Adels. Von einer Vertretung des
Landes durch Stände, kann daher in jener Zeit, wo weder Geistlichkeit, noch Städte
in Landesangelegenheiten mitzureden hatten, noch keine Rede sein. Als sich aber mit
der Entwicklung des Städtewesens und der weltlichen Macht der Kirche diese einzelnen
') In dem Streite zwischen Kaiser Heinvieh IV. und dem machtsüchtigen Papst Gregor VII. (Hildebrand) hatte
Markgraf Leopold II. die Partei des Letzteren ergriffen, und zwar zameist auf Antrieb des Passauer Erz-
bischofes Altmann. „Marchio Liupoldus coadunitisprimoribussui regiminis in Villa quae Tulna
dicitur, dominium Henrici tyranni jure jarando abnegat" (1081) heisst es in der Vita prior Altmanni
in den Actis Sanctorum (Dies 9. August, Cap. IV. Nr. 26, p. 372) und (ohne das Wort „tyranni") bei
Pez S. R. A. I. 126, c. Die Urkunde vom Jahre 1079 aus deren einer Stelle (Mon. boie. IV. p. 299)
Schrötter's „Oesterr. Gesch." I., 274 bereits auf die Wirksamkeit österreichischer Landstände folgern
wollte, ist in Meiller's Babenberger-Hegesten S. 207 aus überzeugenden Gründen für falsch erklärt.
2 ) In den von den österreichischen Herzogen aus dem Hause Babenberg ausgestellten Urkunden finden sich
zahlreiche Anführungen, dass dem Geschäfte, worüber die Urkunde ausgefertiget wurde, ein Beschluss
des Herzoges nach dem Rathe oder mit Beistimmung von Ministerialen und Adeligen zu Grunde liegt.
Wir führen beispielweise einige solcher Stellen an, und berufen uns hierbei, der Kürze wegen, auf
Meiller's Regestenwerk, wo der Inhalt der betreffenden Urkunden und die Hinweisung, wo deren Ge-
sammtinhalt veröffentlicht wurde, zu finden ist. So beurkundet Heinrich Jasoinirgott 1164: ex consilio
tidelium et officialium nostrorum . . . qui tunc presentes erant (p. 46. n. 63), 1168: consensu coniugis
nostre . . . fauore filiorum nostrorum . . . consilioque fidelium nostrorum A. de Chunringe. H. de Misiel-
bach et R. de Chalnperge (p. 47, n. 68); Friedrich I., der Katholische 1196: consilio et conniuentia
fidelium ministerialium nostrorum (p. 78, n. 5) ; endlich Leopold VI. der Glorreiche 1209: uocatis con-
siliariis nostris et ministerialibus et aliis quam pluribus (p. 101, n. 75): 1214: de consensu ministe-
rialium (p. 113, n. 115); 1222 : de consilio magno ru m nostrorum (p 131, n. 180) u. s. w.
158
Stände immer mehr in sich einigten und festigten, somit in abgeschlossenen Körper-
schaften neben und gegen einander standen, so war es auch unvermeidlich, dass sich
diese einzelnen Stände im Laufe der Zeit zu einer politischen Geltung emporbrachten,
zumal da der Landesfürst immer öfter darauf angewiesen erschien, in Landesangele-
genheiten ihren Rath und werkthätigen Beistand in Anspruch zu nehmen. Namentlich
mit dem Erwerbe der Steiermark (1186) hatte Oesterreich bereits die Verpflichtung
übernommen, dortlandes die Freiheiten der Ministerialen, der Geistlichkeit und Lan-
desbewohner (Conprouinciales) aufrecht zu erhalten, welchen im Falle einer Verletzung
derselben ausdrücklich das Recht der Berufung an den Kaiser gewahrt wurde, sowie den
Ministerialen, für den Fall des Aussterbens der männlichen Nachfolge der Herzoge von
Oesterreich, eines der wichtigsten politischen Rechte, nämlich das der Wahl des
Landesfürsten vorbehalten war 1 ). So wurde allgemach in Oesterreich selbst die Em-
pfänglichkeit für den Einfluss politischer Stände vorbereitet, bis der deutsche König
Heinrich VII. auf dem Reichstage zu Worms unterm l.Mai 1231 jenes wichtige Reichs-
gesetz erliess, demzufolge kein deutscher Reichsfürst neue Landeseinrichtungen
oder neue Gesetze einführen durfte, ohne vorher die Zustimmung der Ange-
sehenen und Höheren des Landes eingeholt zuhaben '). Damit wurde denn durch
das Reichsoberhaupt die Entstehung der Landstände sanetionirt, ohne Zweifel zur
Sicherung gegen die üblen Folgen, welche die Zersplitterung der Reichsgewalt unter
die Fürsten für die gemeineren Freien in den einzelnen Territorien haben mochte 3 ).
Es ist jedoch auffallend, dass sich eben von Friedrich dem Streitbaren, dem letzten
Babenberger-Herzoge in Oesterreich (1230 — 1246) keine einzige Urkunde vorfindet,
laut deren er sich diesem Reichsgesetze gefügt hätte, was jedoch dadurch erklärbar wird,
dass er eben wegen seines Trotzes gegen das Reichsoberhaupt von diesem geächtet
(1235) und erst nach vier Jahren mit ihm wieder versöhnt wurde.
In den Zeiten der Herren- oder Rathlosigkeit während des Zwischenreiches masste
sich der Landadel die Wirksamkeit von Landesvertretern an, verband sich jedoch schon
mit der Geistlichkeit und den Städten, deren Abgeordnete vorerst in Wien, dann aber
(1251) zu Triebensee zusammentrafen, und hier, unbekümmert um den Re'ichsverband
den Beschluss fassten, das Land einem Sohne der babenbergischen Prinzessin Constanzie
durch Abgeordnete anzubieten, wozu sie durch keine Satzung berechtiget waren. Doch
ist es immerhin wichtig zu sehen, dass schon damals unter diesen Abgeordneten ein
Vertreter der Städte, nämlich Propst Dietmar von Klosterneuburg, nebst einem Abte
und mehreren Geistlichen sich befand *).
») Das Facsimile der Vertragsurkunde vom 17. October 1186 ist dem IV. Bande von Muchar's Gesch.
der Steiermark beigegeben. Vergl. auch Beitr. zur Lösung der Preisfrage des Erzh. Johann I. 128.
=) Die Urk., bei Pertz Monum. Germ, histor. IV, 283, enthält insbesondere folgendes: requisito consensu
prineipum fuit taliter diffinitum, ut neque prineipes neque alii quilibet constitutionesuelnouaiura
facere possint, sine meliorum et maiorum terre consensus primitus habeatur.
5 ) Böhmer: Regesta Imperii 1198—1354, p. 238, n. 237.
*) Ottokar's Reimchronik, bei Pez S. R. A. III, 27, a, und Johannes Victoriensis bei Böhmer: Fontes
Rer. Germ. I., 284, wo jedoch Ulrich von Liechtenstein genannt wird, wahrend ihn Ottokar Heinrich
von Liechtenstein nennt. Auch Kurz: Ottokar und Albrecht 1. I, 9. Lichno wsky I, 176.
159
Nachdem jedoch eine Deputation der genannten Stände (21. Nov. 1251) dem
König Wenzel von Böhmen die auf seinen Sohn Pfemysl Ottokar geleitete Wahl an-
gezeigt, und letzterer solche angenommen hatte, erklärte Ottokar später ausdrücklich,
er sei durch die edlen Grafen und Barone des Herzogthums Oesterreich zur Ueber-
nähme der Herrschaft wohlbedacht eingeladen worden '). Später (29. December 1282)
verständigte König Rudolph I. alle Grafen, Edlen, Ministerialen, Ritter, Knechte und
Vasallen , dass er seine Söhne Albrecht und Rudolph mit dem Herzogthume Oester-
reich belehnt habe 2 ). Auf Bitten der „Nobiles, mediocres et minores ac
communitas ipsarum terra r um", welche nicht zwei Herren haben wollten, be-
willigte König Rudolph unterm 1. Juni 1283, dass die österreichischen Lande seinem
Sohne Albrecht allein angehören sollen 3 ). Wenn auch in diesen Urkunden noch nicht
über allen Zweifel vollkommen bestimmt ausgedrückt, finden sich doch im österreichi-
schen Landrechte schon unter den ersten Habsburgern in Oesterreich sichere Belege
für die landesherrliche Anerkennung des Herrenstandes (der „Landherren"
oder „Herren vom Lande")*). Kaum war aber der Adel zu einiger politischer
Geltung gelangt, als er auch schon anfing, sich in dieser Stellung zu übernehmen. Das
immer übermüthigere Auftreten der österreichischen Landherren, welche, Albrecht's I.
Krankheit benützend, 1295 und 1296 zuStockerau und Triebensee sich versammelten,
und immer grössere Forderungen stellten, so dass gefährliche Adelsverschwörungen
herauswuchsen 5 ) — die Gährungen des Missvergnügens, welches auch zum Theile in
den Städten zu werkthätigem Ausbruche kam, und wodurch namentlich Wien den Verlust
seiner alten Privilegien verschuldete (1296) 6 ), machen es begreiflich, dass wir unter
l ) In der bezüglichen Urkunde vom 29. April 1233 sagt Ottokar: nos . . . per nobiles ducatus eorundem (i. e.
Austrie et Styrie) comites et Barones prouide inuitati. (H o rmayr's Archiv 1828, p. 321.)
3 ) „Vniuersis Comitibus Nobilibus, ministerialibus. militibus, clientibus et vasallis Austrie" heisst es in der
Urkunde bei Schrötter und Rauch: „Oesterr. Gesch." III. Urk. Anh. p. 60 und Hergott : Mon. de Si-
gillis p. 216 — 217, welcher in der Anmerkung 1 insbesondere bemerkt, dass die obigen Comites etc. eigent-
lich die „status ac ordines Ducatnum Austriae Styriaeque" waren.
3 ) Lambacher: Oesterr. Interregnum. Urk. Anh. p. 199.
*) Das österreichische Landrecht aus der Zeit K. Rudolph'» I. von Habsburg oder seines Sohnes Albrecht
nach dem Harrachischen Codex in Senkenberg's „Visiones" enthält folgende Stellen, welche das oben
Gesagte beweisen dürften: „Wir setzen vnd gepieten, das Uain Lantesherr (Landesfürst) jemant kain
Vest erlawb zue pawen an (ohne) derLantherrenRat" (p. 237.) „Wir setzen vnd gepieten, das der
Landesherr die herren von dem land nicht dringe ze varn her über das gemerkch, er tue es denn mit gut
oder mit pete, wann ditz lande ain recht march ist" (p. 238.) — „Es soll der Landesherr kain Frag
haben, wann (da) das ist nicht rech t Er mag aber wol nachRatderHerren in demLante
ein frag haben auf schediich leut, davon das land gerainigt werd." (p. 249) u. s. w. Zum Verstündniss dieser
letzteren Stelle ist zu erwähnen, dass im Justizverfahren der accusatorische nicht inquisitorische Prozess
Regel war, dass sofort dem Landesfürsten nur dann das Recht zustand, nach dem Rathe der Landherren
hiervon eine Ausnahme zumachen, wenn es sich um die Reinigung des Landes von gemeinschädlichen Uebel-
thätern handelte. Das Wort „Frage" im obigen Sinne erklärt Halt aus Glossar, germ. med. aevi als:
lnquisitio malelicorum ex officio magistratus sine accusatore. Die obigen „Landherren" oder ..Herren
von dem Lande" bildeten somit in Beziehung auf einige Landesangelegenheiten bereits einen vom
Landesfürsten anerkannten politischen Stand. Dieselben waren z. B. auch zugleich mit Herzog
Albrecht II. Garanten für das vom letzteren 1355 in Verbindung mit ihnen aufgerichtete Familienstatut.
(Steyerer: Comment. pro hist. Alb. II. Addit. 185 — 186.)
5 ) Ott okar's Reimchronik p. 576 s. f. — Seifried Helbling, herausg. von Karajan IV, 1—872, mit den
bezüglichen Anmerkungen, zumal jene zu 1. — Böhmer's Regesta Imperii 1246 — 1313, p. 196—197.
') Ottokar 1. c. 571.
160
den ersten Habsburgern keine Beweise eines vortretenden politischen Einflusses des
Adels finden. Insbesondere die öftere, endlich stätige Vereinigung der deutschen Kai-
serkrone in der Person des österreichischen Landesfürsten macht es aber erklärlich,
dass in dem Stammlande Oesterreich unter der Enns selbst, welches nicht, wie
z. B. Steiermark, Kärnthen, u. s. w., mit der Verpflichtung zur Aufrechthaltung früher
bestandener ständischer Rechte erst erworben wurde, der Erzherzog auch nicht gehalten
war, vor abgelegter Huldigungspflicht den Ständen die wirkliche Bestätigung der Landes-
freiheiten auszufertigen '). Uebrigens ist die umständlichere urkundliche Erwähnung
der (20. Nov. 1358) auf dem Hof zu Wien stattgehabten Huldigung des Herzogthumes
Oesterreich für Herzog Rudolph IV. insbesondere desswegen bemerkenswerth, weil
unter Jenen, welche die Huldigung Namens des Landes darbrachten, noch keine Vertreter
der Geistlichkeit und der Städte erscheinen '), während bald darauf schon Beweise der
nolitischen Bedeutung beider vorkommen. So gelobten namentlich die Städte Wien,
Eggenburg, Haimburg, Korneuburg und Neustadt (18. Februar 1364), den Erbfolgever-
trag zwischen Böhmen und Oesterreich (vom 10. Februar 1364) zu halten, wogegen
Kaiser Karl IV., König Wenzel und Markgraf Johann von Mähren für den Fall , als
vermöge desselben Vertrages die österreichischen Länder an das Haus Luxemburg
lallen sollten, gelobten : die Bischöfe, Aebte, Pröpste, Grafen, Freien, Landherren, Dienst-
leute, Ritter und Knechte jener Länder in ihren Ehren, Rechten und Gewohnheiten zu
erhalten 3 ). Nach zwei Jahren entband Kaiser Karl IV. die Herzoge von Oesterreich,
ihre Prälaten und Landherren der dem König Ludwig von Ungern gethanen Eide
und Gelübde *). Durch solche Anlässe hatten sich auf alter germanischer Grundlage
die Prälaten, Herren, Ritter und Städte allmälig zu den berechtigten und
anerkannten vier politischen Ständen („Landständen") herausgebildet 5 ), deren
gesetzmässiger politischer Einfluss jedoch nie zu einer besonderen Bedeutsamkeit
gelangte. Nebst den Städten hatten aber auch vier landesfürstliche Marktflecken das
') Schrötter's Abhandl. aus dem österr. Staatsrechte, III. 40.
») In der bezüglichen Urkunde Herzog Rudolphs IV. vom 20. Novem! er 1359 heisst es: „sazzen mit unser
fürstlichen gezierde in ain gestül auf dem Hof ze VVienn, dahin Wir allen herrendienstleuten und
mannen, Rittern und Knechten unsersFurstenthums von Östlich auf denselben tag gebotten hatten,
uns als irm herren ze huldenn." S teyerer. Comment. pro hist. Alb. II. Add. p. 274.
') Lichnowsky IV. Reg. Nr. 555, 556.
*) Urk. vom 20. März 1366 bei Lünig: Codex Germaniae diplomaticus, II., 518.
>) Schon 1439 war festgesetzt, dass der Landesfürst alle Sachen nach der Landleute Rath der vier Parteien
Prälaten Herren Ritter, Knechte und Städte des Fürstenthums Oesterreich verhandeln solie. Also schon
damals war vom Regenten der vier te S tand ausdrücklich anerkannt, welcher, nach dem Ausbruche der
Reformationsstreiligkeiten von den oberen Ständen, gegen die ausdrücklich erklärte und öfter erneuerte
Willensmeinung des Regenten, unterdrückt wurde. Während von 1460 ab die Verordneten aller vier
Stände ihre gemeinsame Wirksamkeit entwickeln, erstattet der vierte Stand 1553 an die drei oberen
Stände Bericht über die Landespolizei; 1578 erstatlete er sein Gutachten über die von den drei oberen
Ständen verfasste Polizeiordnung ; 1610 musste der vierte Stand sich in drei Schreiben um die Zulassung
seiner Abgeordneten bewerben. Nachdem die oberen Stände 1617 den vierten Staod ein für alle Mal abge-
wiesen halten, finden wir nach dem Ausbruche des dreissigjährigen Krieges wieder alle vier Stande in
gemeinsamer Wirksamkeit, insbesondere unter Kaiser Leopold I. in Fragen über Münzvaluten u. s. w.
Kaiserin Maria Theresia bestätigte unterm 22. November 1740 den Ständen auf ihr Ersuchen alle ihre
Freiheiten, Privilegien, alten Herkommen und guten Gewohnheiten (Original-Acten im n.ederosterrei-
duschen ständischen Archive).
161
Recht, einen Abgeordneten auf den Landtag zu schicken. Diese Städte und Marktflecken
wurden auch „mitleidende" desswegen genannt, weil alle dort in den Gemeindever-
band aufgenommenen Grundbesitzer, nach dem Verhältniss ihres Besitzes beizutragen
hatten *). Eine ungesetzliche oppositionelle Wirksamkeit der Landslände hingegen zeigt
sich schon bei den, während der Minderjährigkeit des Ladislaus Posthumus (1452) und
des Bruderstreites ausgebrochenen Unruhen; dann nach Maximilian's I. Tode (1519),
wo ein Theil des Adels — Michael von Eytzingen, Johann von Puechheim und Doctor
Siebenbürger an der Spitze — das Testament des Kaisers anfocht, die dadurch einge-
setzten Regenten vertrieb und selbst die Regentschaft übernahm, bis Erzherzog Fer-
dinand 1., die Regierung der österreichischen Länder antretend, 1522 zu Neustadt
Gericht hielt und die Urheber bestrafte.
Am entschiedensten trat aber diese Opposition hervor zur Zeit der Reformation,
wo die protestantisch gesinnten Stände mit der confessionellen Freiheit nach immer aus-
gedehnteren politischen Rechten strebten, und die Privilegien der ihnen gestatteten Reli-
gionsfreiheit, durch Verweigerung der Huldigung vor deren Bestätigung zu sichern trach-
teten; allein es wurde bereits oben erwähnt, dass eben die Uebergriffe der protestan-
tischen Stände den Verlust ihrer Religionsprivilegien und die Auswanderung eines
grossen Theiles des altösterreichischen Adels zur Folge hatten *). — So gestalteten
sich die Landtage derart, dass die wesentlichen Beratschlagungen derselben
auf folgende Hauptgegenstände beschränkt blieben, nämlich auf: 1) die Landes-
anlagen, welche der Landesfürst ausschrieb und die Stände unter sich repartirten 3 ),
2) die Kriegsbedürfnisse und 3) überhaupt die ökonomischen Landesangelegen-
heiten. — Die Gerichtsbehörde des Adels war, nach germanischer Sitte und Grund-
besitzrechten, der vom Herzog gehaltene offene Teiding (Gerichtstag) 4 ) und
es erinnert an die Wiegenzeit Oesterreich's, dass nach dem österreichischen
1 ) Es gehörten im Lande unter der Enns I) zum Pr äl at en s t ande: der Abt zu Melk (zugleich
Primas dieses Standes), die Aebte zu Göltweih, Zwetl, Lilienfeld, zu den Schotten, Altenburg, Seiten-
stetten, Heiligenkreuz, Wr. Neustadt und Geras, die Pröpste von Kl'gterneuburg, Herzogenburg und Eis-
garn, dann der Propst der Metropolitankirehe und der jeweilige Rector der Wiener Universität. 2) D er
Herrenstand begriff sämmlliche Fürsten, Grafen und Freiherren, welche das Recht der Landstandschaft
besassen, wobei zu bemerken, dass im Lande unter der Enns auch der Erzbischof von Wien und d»r Bi-
schof von St. Polten Sitz und Stimme auf der Herrenbank hatten. 3) Der II i 1 1 e rs t and aus allen riller-
mässigen Edelleulen bestellend, welche die Bedingungen der Landstandschaft in sich vereinigten. 4) Der
B ü rg e r s t an d wurde repräsentirt zur einen Hälfte durch die Haupt- und Residenzstadt Wien, zur anderen
Hälfte aber durch die vierzehn landesfürstlichen Städte : Brück an der Leitha, Haimburg, Klosterneuburg,
Baden, Krems, Stein, Eggenburg, Zwetl, Waidhofen an der Thaya, Tuln, Ips, Korneuburg, Reiz und
Laa, dann durch die vier Marktflecken Mödling, Perchtoldsdorf, Gumpoldskirchen und Langenlois. Die
ständischen Vertreter von dem Adel, der Geistlichkeit und den Städten beim Ständebündniss vom 6. August
1406 sind namentlich aufgeführt bei L i c h n o w s k y V, 81) — 81. Die schon im fünfzehnten Jahrhunderle bei
Landtagsverhandlungen thätigen Karthäuser-Prioren von Mauerbach, Gaming und Aggsbach wurden erst
von Kaiser Leopold I. 1670 zum Range österreichischer Prälaten erhoben.
2 ) Vergl. §. 77. Die Wiedervereinigung der katholischen und protestantischen Stände erfolgte 1571 im Land-
hause zu Wien, nachdem Kaiser Max II. (18. August 1568 und 14. Jänner 1571) die freie Religionsübung
gestaltet hatte. (Ho rmayr's Wien IV, b, 35; Czermak in der Wiener Zeitung v: 15. und 17. April 1837.)
3 ) Bereits Erzherzog Albrecht VI. gab den Ständen 1461 das Versprechen, dass ihnen alle Landessteuern in
Gestalt eigener Postulate vorgelegt, die vom Landesherrn bestätigten von ihnen ausgeschrieben und
repartirt werden sollen.
4 ) Vergl. §. 63.
f - 21
162
Landrechte Tuln, Mautern und Neuburg als Gerichtsorte darin bestimmt waren.
Um die Mitte des vierzehnten Jahrhunderts wurde dieser Hofteiding schon bleibend
in der Hofs ch ranne zu Wien gehalten, wobei in der Regel der Hofrichter
(Judex provineialis) und nur ausnahmsweise ') die Herzoge seihst den Vorsitz führten.
— Im fünfzehnten Jahrhunderte nahm dieses Gericht nach und nach die Gestalt eines
von den Herren und der Ritterschaft selbst gehaltenen ständischen Gerichtes an und er-
hielt den Namen Landrecht, dessen Wirksamkeit sich nicht nur auf den grundbe-
sitzenden Adel, sondern auch auf den Prälatenstand bezog, so weit dessen Güter (auch
Lehenschaft und Vogteirechte etc.) zur Sprache kamen. Der Landesherr ernannte den
Lan din arschall und Unter landmarschal 1 , als Richter der Stände und zwar
auch im Verhältnisse zu ihren Untertbanen und Dienern, nebst drei Reisitzern vom
Herren- und drei vom Rilterstande, denen die Landesgewohnheiten wohl bekannt sein
mussten. Dieses Landrecht wurde viermal des Jahres im Land hause zu Wien ge-
halten und die Appellation ging von demselben an die Regierung, seit deren Re-
stande im Jahre 1494.
Ferdinand I. ergänzte und verbesserte vieles durch die Lan drechtsordnungen
(vom 12. Jänner 1540 und 20. November 1554, welche 1557 revidirt wurden) und
entschied insbesondere, dass der Landmarschall und Unterlandmarschall in zweifelhaften
Fällen wirkliche Stimme haben sollten. Auch die Aufrechthaltung des Land-
friedens war dem Landmarschall bereits 1518 aufgetragen worden. — Zumlncolate, das
ist zur wesentlichen Eigenschaft eines österreichischen Landstandes, gehörte der öster-
reichische Ad el und der landtäflich versicherte Re sitz eines freien, ständi-
schen Gutes 2 ). Um den Gesammtbesitz der ständischen Körperschaft nicht zu
schmälern, hatten die Stände im Falle der Erledigung des Gutes durch Aussterben der
Familie oder Heimfall an den Landeslursten das Vorkaufsrecht. Mit dem adeligen
Grund und Boden, auf welchem ursprünglich erbliche Verpflichtung zur Landesvertei-
digung haftete, war eine dreifache Jurisdiction: die landgerichtliche, die dorf-
obrigkeitliche und grundgerichtliche, verbunden. Die erste (das Landgericht,
für Bann und Acht) erscheint als vom Landesherrn delegirt, stand nur Einigen über gewisse
Districte, zum Theil aber auch landesfürstlichen Städten aus besonderer landesherr-
lichen Verleihung zu. Sie erstreckte sich über Verbrechen und grössere Vergehen; zur
Ausübung dieses Rechtes brauchten die Gerichtsherren meist einen Hofrichter, welchem
aber vom Landesfürsten das Becht zu Bann und Acht insbesondere verliehen sein musste.
Die D or fob rigke i t beruhte mehr auf den persönlichen Verhältnissen der Schutzherr-
lichkeit und scheint aus den Hofrechten geistlicher und weltlicher Herren hervorgegan-
gen; während die dritte, die Grundobrigkeit, aus dem Grundeigenthume (nach
den alten germanischen RechtsbegrifFen) hervorging, und vorzüglich alle Gemeinde-
Angelegenheiten umfasste, die polizeiliche Aufsicht jedoch nur dann, wenn den Hörigen
') So ward 138i der Teiding gehalten „in Gegenwart Herzog Alhrechls und anderer ehrbarer Herrn, Ritter
und Knecht vil und genug;" dessgleiehen 1390 vor den beiden Herzogen Wilhelm und Albrccbt.
2 ) Schon das alte österreichische Landrecht (des dreizehnten Jahrhunderts) sagt: „Niemand soll eines Eigens
Erbe sein, noch auch es kaufen, er sei dann des Eigens Hausgenosse."
163
das erbliche Nutzeigonthum eingeräumt worden war. Die Grundobrigkeit begriff also
vorzüglieb das auf Grund und Boden haftende dingliche Recht „der Gewähr."
Die Städte waren theils als grössere Landesveaten durch Verstärkung des
Gränzwehrsystems entstanden, theils als Mittelpuncte der Gewerbe und des Handels,
welche am liebsten unter schützende Mauern zogen '). Wien, wo schon 1360 der
grundbüeherüche Besitz eingeführt wurde, bildete sich auf der früher angedeuteten
Grundlage in seiner städtischen Verfassung und Verwaltung wesentlich fort, bis Kaiser
Joseph H. eine, erst in neuester Zeit veränderte Reform des Magistrates vornahm 2 ).
Grund und Boden wurde inOesterreich seit dem vierzehnten Jahrhunderte grössten-
tbeils von einem persönlich freien Bauernstande bewirtschaftet, welcher allmäiig
aus dem Stande der Hörigkeit in dem des freien Nutzoigenthümers übergegangen war,
so dass zur Zeit Kaiser Josephs II. die Leibeigenschaft nur mehr dem Namen nach be-
stand. Die bäuerlichen Gemeinden hatten, als solche, Eigcnlhum und eine eigene
Gerichtsbarkeit für kleinere Streitigkeiten, welche der von der Gemeinde erwählte, von
der Dorfobrigkeit bestätigte Richter mit den Geschworenen ausübte, der auch die nächste
örtliche polizeiliche Aufsicht zu handhaben hatte 3 ). In dem Tractate de juribus incorpo-
ralibus für Niederösterreich vom 13. März 1679 wurden vom Landesfürsten Bestim-
mungen über die Leistungen der Unterthanen erlassen. Die Urbarial-Verhältnisse des
bäuerlichen Besitzes in Bezue; zur Herrschaft ordnete M. Theresia's Urbar ium
») Vergl. §. 57 und G3.
2 ) Seit den Tagen der Babenberger war das Stadt- und Landger ich t der wesentlichste Theil des Rathes,
das ist der Oberbehürde der Stadt Wien. Sie besass im Umfange der Stadt und ihres Burgfriedens alle
obrigkeitlichen Rechte, mit Ausnahme des Grundbuchs, sofern die diessfälligen Gewähren von \er-
schiedenen Grundbesitzern , z. B. den Schlitten, Scbanmbuigern , Starhcmbergern etc. unbestritten geübt
wurden. Städtische Steuern, Civil- und Criminaljusliz waren Ausflüsse der uralten Burgfriedensherrlicli-
keit des SUdlralhes, wie dieselben durch die Handfesten Albrecht's 1. (1296), Albrecht des Lahmen (1340),
Rudolph IV. (1301), Ferdinand I. (1526), Max II. (1564), Leopold I. (1657), dann durch das Burgfriedens-
Privilegium vom 15. Juli 1 6**8 bestätigt wurden. Ferdinand I. hob (durch ein landesfürstliches Mandat
vom 4- October 1522) die früher bestandene Corporation des Wiener Burgerausschusses der „Genannten"
auf, und verordnete, dass 101) hehausle Bürger die städtische Begierung führen sollen, so zwar, dass 12
davon (einschliesslich des Bürgermeisters) den S t a dt r ath, 12 das S lad tgerieb t , und die übrigen 76
den äusseren Rath bilden sollen. — Von Kaiser J o s e p h II. wurde (durch Organisirungspatent vom
16. August 1783) das S I a d Ige rieh t dem Magist ra te formlich einverleibt und dasselbe (am
I. November) als allgemeiner Gerichtsstand der Nichtadeligen, übrigens wie bisher als
Municipalbchörde unler der Benennung: „Mag istrat der k. k. II au pt-undRcsidenzstadt Wien"
beigestellt und in drei S en a t e: jenen in publico-polilico-oecnnomieis, jenen in bürgerlichen Rechts-
sachen und jenen in Criminalangelogenheilen, abgetheilt. Die Gerichtsbarkeit in Streitsachen ward bedeu-
tend crlcie liiert durch die 1792 eilige führten ma g i s tra tis c h e n Gerich tsver w alt un gen auf den
Vorstadtgründen. Uiber die s lad tischen Verwaltiingsangelegenheilen s. II o r m ay r's Gesch. Wien's,
II. C, 77— 91; III. A, 167 — 176, 193, B, 5— 13, 64-83, 157-168, IV. A, 101 — 108, C, 218— 227, V. A, 61-68;
über die Josephinische Beform insbesondere V. B. 60—70. Vergl. auch J. E. Schlage r's Wiener Skizzen
IV., 1—32, 167—206, V., 5— 42, 297 und dessen: Allerthümliehe Uehcrlieferungen von Wien p. 136 u.s. f.
s ) Nähere Angaben über die in diesem §. gemachten Andeulungen findet man in F. F. S c li r ö 1 1 e r's Ab-
handlungen aus dem eslerreicUisehen Staatsrechte, I. B., Wien 1762; in A. W. Gustermann's Versuch
eines vollständigen oslerreiehisehen Staatsrechtes, Wien 1793, dann in den Werken von Franz Kurz und
Fürs! Li chno wsk y (hinsichtlich der die innern Slaalsverhältnisse Oeslerreich's berührenden Parlhien);
J. Chmel's K. Friedrich IV.; Buchhultz: Ferdinand*» I. (insbesondere der VIII. Band, Wien 1838);
endih in dem Werke: Historische Aclenslücke über das Sländewesen in Oesterreich, Leipzig 1847, und
in Fisch er's: Geschichte des Despotismus in Deutschland, Halle 1780, Anhang.
21*
164
sammt dem neuen Steuerfusse auf Grundlage der katastralmässig vorgenommenen Ver-
messung und Verzeichnung der Grundstücke.
§• 79.
Fortsetzung.
(Verwaltung.)
Die einheitliche Verwaltung der österreichischen Länder war in
früheren Jahrhunderten um so schwieriger zu erzielen, als einerseits die Länder-Thei-
lungcn unter verschiedene Linien des habshurgischen Hauses dieselbe erschwerten, und
andererseits die österreichischen Regenten das alte Herkommen und die Gebräuche der
einzelnen Länder zu berücksichtigen hatten. Sobald jedoch diese Länder in Einer Hand
vereinigt waren , gaben sich auch schon Schritte kund , zur Einheit zu gelangen , wie
diess namentlich die Verwaltungsreformen des Kaisers Maximilian I. bezeugen.
Schon im Jahre 1494 setzte er in Wien das Regiment (Regierung) H) ein,
welchem er vorzüglich die politischen , bald auch die Justiz-Geschäfte zuwies. Dieses
Regiment vertrat die Stelle des Monarchen, während dessen Abwesenheit; daher
er sich vorbehielt, dasselbe bei sich zu halten und es auch in ein anderes Land zu
bescheiden *)•
Anfangs bestand für die Justizgeschäfte unter Maximilian ein eigenes Hofge-
richt zu Neustadt, welches aber später mit dem Regimente in Wien ver-
einigt wurde. In Wien errichtete dieser Kaiser auch die Hofkammer, welche mit
der Regierung gleichen Rang hatte. Sie bestand aus einer bestimmten Zahl theils ade-
liger, theils rechnungskundiger Mitglieder; der Schatzmeister und General-
Einnehmer, dann der Kammerpräsident und S ecr et är leiteten und führten
die Geschäfte. Der Kammer war der Vice dorn beigegeben, eigentlich der Verwalter
des ursprünglichen Dominicalvermögens. Die Controlle führte schon zu Kaiser Max I.
Zeit die Buchhalterei mit einem Oberst-Buchhalter an der Spitze, und die Rechte
des Landesfürsten gegen Klagen der Unterthanen hatte der Kammerprocurator
(Advocatus fisci) zu vertreten. Von der Hofkammer abgesondert war die kaiser-
<) Das Regiment bestand aus einem ob er s ten Hau ptmann (später Statthalter genannt) und mehreren
Regenten (Ruthen) aus dem Herren- und Ritterstande und Doctoren. Nach der Erläuterung- von 1501
sollten „für di ese s Re gim ent undRecht, als das oberste in den fünf Land en , alle Rechtfer-
tigungen und Beschwerungen, so sich vor allen andern Gerichten in den Landen begeben, gelangen, ge-
appellirt und da förderlich und endlich ausgetragen werden. Selbes solle auch Gewalt und Befehl haben,
alle andern Obliegen, Beschwerungen und Anfechtungen, es seien Kriegs- oder andere Sachen, dazu sonst
alle Händel, Handhabung, Schutz und Schirm der Lande und Leute berührend, zu handeln und auszu-
richten; doch mit dem Unterschied, dass die kaiserliche Majestät Allzeit in solchen Regiments Wesen
fürneme'n und Handel als Herr und Landesfiirst sehen und wo Noth war, waigern, mindern und meren
möge;" und im In n s b ruc k er L i bei 1 (1518) heisst es: „und soll nämlich unser Regiment in Oestreich
jetz°o mit den Personen, so darin abgeen, erstattet werden, vollkommen Gewalt, in der Justitia, Regie-
rungundallenSaehen haben, inhalt ihr Ordnung und unsers Libells hievor den Landen zu Augspurg
gefertigt etc." Mit diesem Libell verordnete Max I. auf ein Jahr versuchsweise die Uebertragung des Re-
gimentes nach Brück an derMur. In den ersten Jahren Ferdinande befand es sich zu Wr. Neu s ladt ,
später wieder in W i e n. - Auch bestanden ähnliche R e g i m e n t e r z u I n n s b r u c k für Oberösterreich
(Tirol) und zu Enfisheim für die Vorlande.
*) Daher lautet das Maximilianische Libell: „Wenn der Kaiser persönlich in den Eiblanden wäre, wolle er
alzeit Macht haben, das Regiment und Recht bei seiner Person zu halten, es in dem Lande wo es sich
befindet, bleiben zu lassen oder in ein anderes zu bescheiden."
165
liehe Hauskammer, welcher der Pfennigmeister vorstand, für alle Hofausgaben. —
Ueber alle Ausgaben und Einnahmen musste an die allgemeine Raitkammer in Inns-
bruck Rechnung eingeschickt werden. — Der Kriegsrat h, dessen erster Chef der
Feldmarschall war, leitete die Verwaltung der Wehr- und Kriegsangelegenheiten '). —
An die Spitze aller dieser Verwaltungsbehörden setzte Kaiser Maximilian den Hofrath
ein, welcher die Bestimmung hat, den Landesherrn bei seiner Abwesenheit unmittelbar
zu vertreten, alle Beschwerden und Appellationen von dem Regiment, der Hofkammer
und dem Kriegsrathe etc. zu übernehmen, so dass diesem Hofrath selbst in Gnaden-
sachen und landesherrlichen Verleihungen der Beschluss zustehen, dieser aber dem
Kaiser unmittelbar zur Bestätigung zugeschickt werden sollte' 3 ).
Dieser Hofrath erhielt i. J. 1517 eine grossere Ausdehnung und festere Bestimmung,
indem der Kaiser verordnete, dass aus jedem österreichischen Erblande Eine oder zwei
Personen gebraucht werden sollen 3 ); im folgenden Jahre wurde aber noch genauer
bestimmt, dass der Hofrath aus einem Kanzler und achtzehn Räthen bestehen sollte 4 ),
worunter fünf Doctoren der Rechte, die übrigen aus dem Herren- und Ritterstande. Da
jedoch diese Einrichtung nicht zu Stande gekommen war, so wurde bei der gemein-
samen Besitzergreifung für den jungen Kaiser Karl und seinen Bruder Ferdinand den
Landschaften eröffnet, dass ein Hofrath errichtet werden, zu Linz residiren, und aus jedem
der fünf Herzogthümer ein Rath nach dem Vorschlage der Stände dazu ernannt werden
solle, sechs andere Personen wolle der Kaiser selbst aus andern Ländern dazu ernennen.
Im Jahre 1521 wurde, mit Berücksichtigung der Einsprache Niederösterreich's,
dass es das Haupt der Lande sei, d er Hofr ath in Wien eingesetzt. — Ueberdiess
bestand unter Ferdinand an der Spitze des Hofstaates der Obersthofmeister
(damals Freiherr von Fels, f 1545); auch wird der Oberststallmeister (Don Pietro
Lasso) erwähnt; an der Spitze der Staatsgeschäfte für diplomatische und auswärtige An-
gelegenheiten stand ein Slaatskanzler (damals Bernard von Clees, Bischof von
Trient); zum geheimen Staats rath wurde der oberste Schatzmeister (anfänglich
Ortenburg von Salamanca, später Freiherr von Hofmann), dann der Feldmarschall und
andere einzelne betraute Räthe beigezogen 5 ).
Als nach den vorübergehenden Theilungen die Regierung der österreichischen
Erbländer wieder unter Ferdinand II. vereinigt worden war, waren folgende höchste
Behörden: Der geheime Rath des Kaisers, welchem dieser selbst beiwohnte und worin
') Buchholtz: Geschichte Kaiser Ferdinands I., B. VI, 496 und VIII, 17— 2G. Ueber die ältere Militär-Ver-
fassung siehe Kur z : österreichische Militär-Verfassung in älteren Zeilen 1825. Müll er : Die k. k. öster-
reichische Armee seit Errichtung der stehenden Kriegsheere bis auf die neueste Zeit, 8 Bde. Prag 1845.
Feil , in den Quellen und Forschungen zur vaterländischen Geschichte, Literatur und Kunst. Wien 1849,
p. 389 — 398. Dr. H.Meynert: Geschichte der k. k. österreichischen Armee. Wien 1852.
3 ) Kaiser Maximilian 's Verordnung, Nürnberg 1501, Mittwoch nach Quasimodogenili.
3 ) Mit Ausschreiben vom 9. September 1517 bestimmte Max I. in näherer Beziehung auf die Regierung seines
Enkels Ferdinand, dass er .mit Rath und Hilfe unserer Länder der Meinung sei, an seinem Hofe eine "ule
beständige Ordnung aller Offitien und Aemter und sonderlich eines stäten Hofraths, darin wir auch aus
jeglichem unserm Land ein oder zwo Person gebrauchen wollen, aufzurichten."
4 ) Innsbrucker Libell vom 24. Mai 1518.
5 ) Buchholtz: Ferdinand I. VIII. £., S. 17 etc.
166
Fürst Eggonberg 1 ) die Stolle des Dircctors führte. Die Mitglieder desselben waren geheime
Räthe ; die wichtigsten innern und äussern Staatsangelegenheiten wurden darin bera-
then. Der kaiserliche Hofrath stand vorzüglich den Reichsangclegenheiten vor, leitete
aber auch die deutsch-erbländischen Provinzen, und seine Mitglieder waren theils Adelige,
theils Doctoren. Für die erhländischen Provinzen waren der Ho f kriegsrath in mi-
litärischen und die Hofkammer für die ökonomischen Angelegenheiten die obersten
Behörden. Ueherdiess bestand noch ein von Kaiser Maximilian II. eingesetzter Kirchen-
rat 1) für die Religionsangelegenheiten und (vorübergehend) ein von Ferdinand II. 1635
eingesetzter Gewissensrath, dessen Zweck dahin ging, bei den mit dem Chur forsten
von Sachsen damals zu Prag stattgehabten Unterhandlungen wegen der Kirchengüter im
deutschen Reiche des Kaisers Gewissen zu beruhigen 2 ). Die ungrische Hofkanzlei
stand unter dem Vorsitze des Palatin für die ungriseh-kroatisch-slavonisehen Ange-
legenheiten; die böhmische Hofkanzlei für die Angelegenheiten Böhmens, Mährcn's
und Schlesiens hatte ihren Sitz zu Prag 3 ). Durch hundert Jahre bis auf Karl VI.
verblieb im Wesentlichen noch der frühere Verwaltungsorganismus, doch bestand ausser
dem Reichshofrathe noch die Hofkanzlei für die deutschen Erhländer, dann die
si cbenbürgische für das von Leopold wiedererworbene Siebenbürgen; ferner
für die österreichischen Erbländer die niederösterreichische Regierung (Regiment),
zugleich Justiztribunal, das Hofmarschallamt, dann die obersten R a t h s b e-
h örden und Tribunale für die spanischen, italienischen und niederländischen An-
gelegenheiten 4 ).
Nachdem durch die pragmatische Sanction Karl's VI. (6. December 1724)
die Nachfolge im Hause Habsburg-Lothringen nach der Primogenitur und die Un-
theilbarkeit der Monarchie ausgesprochen worden war, gewann auch die Ver-
waltung unter Maria Theresia eine grössere Einheit, die äusseren und inneren
Staatsangelegenheiten wurden vollends getrennt. Die Staatskanzlei 5 ) mit dem Staats-
archive 6 ) wurde 1749 — 52 organisirt, die politische und Jusliz-Geschäftspflege geregelt.
') Man pflegte damals zu sagen, dass der Kaiser drei mächtige Berge: das ist Eggenberg, Werdenberg und
Quästenberg, dann drei werthvolle Steine: Dietrichstein, Wallenslein und Liechtenstein in seinen Reichen
habe.
2 ) Dieser Rath bestand aus zwei Cardinälen, zwei Bischöfen, zwei Prälaten, zwei Canonicis und zwei Mit-
gliedern der einzelnen Gesellschaften und geistlichen Orden.
3 ) Ausführlich über diese Administrationsstellen handelt der: Status particularis Regiminis S. C. Maj. Fer-
dinandi II. 1037.
*) Jani Peron tini jurisconsulli: DeConsiliis acDicastcriis quae in urbe Vindobona habentur, über singularis
Halae Magileburgicae 1732. Während des spanischen Erbfolgekrieges bestand eine spanische Junta oder
der spanische Rath, welcher nach dem Verluste Spanien's im Frieden von Utrecht 171^ die Verwallung
von Neapel, Sicilien und der Lomb.irdie übernahm; die Mitglieder dieses Ralhes waren bloss Spanier und
Italiener. Der höchste Ralh der österreichischen Niederlande bestand theils aus Spaniern, theils aus Nie-
derländern. Die Angelegenheiten wurden häulig daselbst auch in spanischer Sprache geführt. Bei der
böhmischen Hofl<an/.lei wurden die Verhandlungen theils in böhmischer, Iheils in deutscher Sprache ver-
handelt. Bei der ungrischen und siebenbürgischen Hofkanzlei war die Lateinische die Geschältssprache.
Die Mitglieder derselben waren Eingeborne. — Mailath's Gesch. Oesterr. IV, 527 etc.
5 ) Der Staatskanzlei waren auch die niederländischen und lombardischen Angelegenheilen zugewiesen.
Das niederländisch-italienische Hofkanzlei-Gebände wurde 17G5, das der Staatskanzlei 1767 vollendet.
') Hofrath Rosen thal (f 1779) hatte die Einrichtung des Archives als geheimer Haus-, Hof- und Staats-
archivar auf sich, dasselbe wurde (1753) in der k. k. Reichskanzlei bei der Hofburg untergebracht. Seine
167
die Ilofkanzlci für die politischen Angelegenheiten 1 ) errichtet, und überhaupt die
Zweige der Justiz und politischen Fächer gesondert. Unter der Ilofkanzlci stand die nie-
der ö ster reich i sehe Regierung 2 ), welcher in Bezug auf das Land unter der Enns,
die (1752) errichteten Kreisämter untergeordnet wurden. Im Jahre 1760 wurde der
Staatsrath (unter dem Vorsitze des Staats-Oberhauptes) für die oberste Leitung der
inlandischen Geschäfte aller Erbländer eingesetzt und (1773) darin collegialische Bera-
thung eingeführt.
Der Staatskanzler Fürst Anton Wenzel Kaunitz, der Leibarzt der Kaiserin
Gerhard van Swicten, der Erzbischof von Wien Graf von Migazzi, der Prälat
Rau tc nstraueb, der Staatsrath Freiherr von Kresel, die Hofräthe Martini und
Sonnenfels, Freiherr von Bartenstein und andere höhere Staatsbeamte waren
die Hauptstützen dieser Neuerungen, welche um so rascher vor sich gingen, als
die Kaiserin nach dem Tode ihres Gemahles, Kaisers Franz I. (1765), ihren Sohn
Joseph 1F. zum Mitregenten annahm. Vorzüglich betrafen dieselben die Gesetzgebung,
welcher der humtine Geist dieses Kaisers seine Hauptsorgfalt zuwendete.
§. 80.
Fortsetzung.
(G e s e t z g e b u n g.)
Die auf germanischer Grundlage beruhende G es et zgebung 3 ) wurde in Oester-
reich unter der Enns wie in allen deutschen Erbländern durch das in Land- und Stadt-
rechten ausgesprochene Herkommen in manchen Puncten allmälig abgeändert. Die
Geldstrafen der altern Gesetzgebung in Criminalfällen wichen seit dem dreizehnten
Jahrhunderte nacb und nach den körperlieben und Kerkerstrafen. An die Stelle der
Zweikämpfe und.Ordalien trat der Zeugenbeweis, die Vebmgerichte aber erstreckten
ihren Einfluss nie bis in das Land unter der Enns *). Im sechzehnten Jahrhunderte fand
Karls V. peinliche oder Halsgericbtsor dnung vom Jahre 1532, welche von
Jobann Freiherrn von Schwarzenberg nacb dem Muster der bambergischen Halsge-
richtsordnung bearbeitet worden war, auch in Oester reich Eingang & ). Dazu kamen
noch die besondern Verordnungen Ferdinand's I. wider die Ketzer (20. August 1527,
24. Juli 1528 etc.), sammt dessen strenger Polizeiordn ung vom Jahre 1552, refor-
mirt von Max II. 1560, und die Verordnungen von 1597, 1631, 1634, 1644, 1659,
Nachfolger waren die Hofräthe: Mich. Ign. Schmidt (f 1794), Karl Frh. v. Deiscr(f 1802), Jos. Frh.
v. Hormayr (181)8 — 1828), Kne c htl (bis 1838), Frh. v. Rei nhart (f 1843), Clemens Frh. v. Hügel
(t 1849), Ritler v. Erb.
') Da sie zunächst für die böhmisch-deutschen Länder bestimmt war, führte sie den Namen der b öh m isch-
deutsch e n Hof kanzlei. M.iria Theresia baute für sie einen Palast in der Wipplingerslrasse (Mini-
sterium lies Innern) ; für die u ngr is chen Geschäfte bestand die ungr i s ehe H o f kanzlei.
2 ) Siehe den Eingang dieses g.
3 ) Vergl. S. 03 und 7A.
*) Wenigslens ist kein urkundlicher Beweis vorhanden. S.S. Chr. Gräff's: Versuch einer Geschichte der
Criminalg sclzgebung elc. Gratz, 1817, S. 43; Leber: Rückblicke in deutsche Vorzeit, I.D., Wien 1844,
p 285-287.
5 ) G r ä f f : a. a. 0., S. 43 — 55; Böhmer: Elementa jurisprud. criniinalis, Halle 1774, Anhang. Codex Austr. II,
147 — Hiü.
168
1671 u. s. w.. und Ferdinand's III. Criminalco dex : „Neue peinliche Land-
gerichtsordnung- in Oesterreich unter der Ennsa" vom Jahre 1656. Einzelne Gegen-
stände betrafen die Verordnungen Karl's VI., z. B. jene vom 7. Jänner 1716, womit
die Galeerenstrafe wider die Urfehdebrecher bestimmt, und mit einem andern vom
28. November dieses Jahres die Brandmarkung ') der Galeerensträflinge anbefohlen
wurde, ferner jene vom 8. Juni 1718, womit die Ausstellung auf der Schandbühne mit
der Landesverweisung verbunden wurde. 1723 wurde die Einrichtung des Zuchthauses
in Wien und 1726 die der Arbeitshäuser angeordnet.
Maria Theresia ernannte eine eigene Hofcommission zur Ausarbeitung einer
peinlich enGerichtsordnung (Constitutio criminalis Theresiana), welche mit Patent
vom letzten December 1768 kundgemacht wurde 2 ). Auch Hess Maria Theresia 1753
ein für alle deutsche Erblande anwendbares bürgerliches Gesetzbuch verfassen, dessen
erster Theil jedoch erst 1787 in Wirksamkeit trat 3 ).
Kaiser Joseph II. erliess (1781) ein Unter th ans- und Strafpatent , dessen
Zweck dahin ging, die Lasten des Landmannes gegen seine Herrschaft zu erleichtern
und seinen Bechtszustand festzustellen. Derselbe Kaiser bestellte eine Hofcommission
zur Verfassung eines neuen Criminalgesetzes, wobei die von mehreren Schriftstellern
damaliger Zeit in Vorschlag gebrachten Verbesserungen berücksichtigt, und über den
von Hofrath von Kess verfassten Entwurf die Bemerkungen der Criminal-Obergerichte
und des obersten Gerichtshofes eingeholt wurden. Sonach erschien am 13. Jänner 1787 :
Jos eph's II. allgemeines Gesetz über Verbrechen und d er selben Bes tra-
fun«- und am 17. Juni 1788 die allgemeine Criminal-Gerichtsordnung. Die
Todesstrafe erscheint (mit Ausnahme des Standrechtes) darin abgeschafft, sowie sich das
Gesetz überhaupt durch Klarheit und Bündigkeit vortheilhaft vor den älteren derlei Gesetz-
gebungen auszeichnet. Auch die Civilgesetzgebung wurde unter diesem Kaiser verbessert.
Neue Fortschritte machte die Gesetzgebung unter Kaiser Franz I. — Mitten
unter den Stürmen der französischen Bevolutionskriege verwirklichte er seinen Wahl-
spruch: „Justilia regnorum fundamentum." Am 1. Jänner 1804 trat das Gesetzbuch
über Verbrechen und schwere Polizeiübertretungen 4 ) in Wirksamkeit und
4 ) Ueber Brandmarkung und andere Criminalstrafen, siehe Schlager a. a. 0. IV. 8 elc.
s) Die Hexenprozesse, welche noch in derCriminalgeselzgebung des siebzehnten und der ersten Hälfte
des achtzehnten Jahrhunderts eine bedeutende Rolle spielten, hörten zur Zeit Maria Theresias auf, indem
sie gleich heim Regierungsantritte verfügte: „dass zur Verhütung alles ferneren Unfuges sämmtliche
Hex'enprozesse in den Erblandern vor Kundmachung des Urlheils zur höchsten Einsicht undEntschliessung
sollen vorgelegt werden." Seit der Zeit gingen zwar die Untersuchungen fort, es wurde jedoch nach der
Angabe der Tbercs. peinl. Gerichls-Ordnung S. 1G9, §. 7 keine einzige Person wegen Hexerei mehr hin-
gerichtet. In Deutschland hatte die letzte Hinrichtung wegen Hexerei zu Würzburg 1749 stall. (Gräff
a. a. 0., S. 149—2260 Ueber die in Oesterreich vorgekommenen Hexenprozesse vergl. Seh lager a. a. 0.
IV, 35— 114.
3) Hofrath Zenker trug 1760—67 einen umfangreichen Civilcodex zusammen, woraus Regicrungsrath
Horten einen Auszug machte. (Hormayr's: Wien V, a, 136.)
*) Schon Kaiser Leopold II., der bereits in Toscana den Beinamen des weisen Gesetzgebers erworben,
hatte den Entwurf eines neuen Strafgesetzes angeordnet, und eine Hofcommission eingesetzt, deren Arbeit
mit Patent vom 17. Juni 1796 für Westgalizien kundgemacht wurde, wo selbes mit 1. Jänner 1797 zu
wirken anfing. Mit Benützung der dort gesammelten Erfahrungen arbeitete die Geselzgebungs-Hofcom-
169
am 1. Jänner 1812 das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch 1 ), dessen Grund-
lagen das Naturrecht, das römische Recht , und einheimische historische Institutionen
bildeten , während das römische Recht sofort nur mehr im Lehenrechte eine subsidia-
rische Anwendung fand.
Auch verdient in ethnographischer Hinsicht bemerkt zu werden, dass Kaiser
Joseph (1783) die deutsche Sprache nicht nur zur Sprache des Vortrages an allen
höheren Unterrichtsanstalten vorschrieb , sondern zur Erzielung einer einheitlichen
Staatsverwaltung selbe auch als Geschäftssprache für die Provinzen einzuführen, über-
haupt aber die Provincial- mit der Gesammtverfassung in Einklang zu bringen suchte.
Alle diese, grösstenteils für die ganze Monarchie berechneten Neuerungen, na-
mentlich aber die Reformen in Religions- und Verfassungsangelegenheiten , in Gegen-
ständen der Criminal- und Civilgesetzgebung verfehlten nicht, im Stammlande Oester-
reichauch dem herrschenden Zeitgeiste Bahn zu brechen, um so mehr, als die Schwin-
gungen der französischen Revolution ganz Westeuropa erschütterten. Eine freiere Ent-
wicklung der Wissenschaft und geistigen Thätigkeit begann; aber leider standen die
josephinischen Reformen in zu grellein Gegensatze mit der Entwicklungsstufe des öster-
reichischen Volkes, um bei dem Drängen des Kaisers auf rasche Durchführung tiefere
Wurzel fassen zu können. Daher hatte die Bildung vielfach nur das Ansehen einer kurz-
dauernden Treibhauspflanze, zumal da die nachmaligen unheilvollen Kriegsjahre die Thä-
tio-keit der Regierung Kaiser Franz I. durch ein Vierteljahrhundert in Anspruch nahmen.
§• 81.
Andeutungen über Kleidertracht und Moden als Ausdruck des vorherr-
schenden nationalen Zeitgeschmackes.
Aus dem im Titel angedeuteten Standpuncte folgen hier einige Bemerkungen,
um in Hauptumrissen den Wechsel der Moden in Oesterreich darzustellen 2 ). So
mission unter dem Vortrage des Ilofrathes Franz Eitlen von Zeiller den 1. Theil des Gesetzbuches über
Verbrechen aus, worauf Hofrath Edler von Sonnenfels auch die Bearbeitung des zweiten Theiles über
schwere Polizeiübertretungen zu Stande brachte. — Die Todesstrafe wurde zwar auch ausser dem Stand-
rechte für einige schwere Verbrechen eingeführt, allein nur nach vorausgegangenem Gestiindniss und die
Unterscheidung von Verbrechen, schweren Polizeiübertretungen und Vergehen zeigte bereits von grossem
Fortschritt der Strafgesetzgebung durch Berücksichtigung der Abstufung der moralischen Strafbarkeit.
*) Im Jahre 1802 begann die Wirksamkeit der Geselzgebungs-Hofcominission; die Bemerkungen der Hoch-
schulen und Ländercommissionen wurden eingeholt; Hofrath Z e i 1 1 er führte das Referat und übernahm
die Hauptbearbeitung, sowie er einen vortrefflichen Commentar dazu erscheinen Hess. — Der Entwurf
einer allgemeinen Lehensordnung war bereits 1805 vom Hofrath von Fei seh vollendet, jener eines eigenen
Handels- und Wechselrechtes aber von dem Wechselrathe Zimmerl bearbeitet.
2 ) Ueber Kleidertrachten enthalten ausser Hefner's bekanntein „Trachtenbuche" insbesondere brauchbares
Materiale oder besondere Abhandlungen: Heineccius: De Veteribus Germanorum aliarumque nationum
Sigillis syntagma historicum. Frcft. 171!); — v. Sava: Bemerkungen über Waffen, Rüstung und Kleidung im
Mittelalter. Mit Rücksicht auf die österreichischen Fürstensiegel. (In den Quellen und Forschungen etc.
Wien 1849, p. 313—350);— Engelhardt: Herrad von Landsperg. Stuttgart 1818, p. 76—103;— Kurz:
Albrecht IV. II, 37— 56; — Teutsche Denkmäler, herausg. von Batt, Babo, Eitenbenz, Mone und
Weber (1. Lief. Bilder zum sächsischen Land- und Lehenrecht). Heidelberg 1820, Fol. XXI s. f. —
Raumer's Hohenstauffen, 2. Aufl. VI, 715—726; — Bergen stamm: Ueber Kleidung der akadem. Bürger
an der Wiener Hochschule, in Schinidl's: Oesterr. Blättern für Lileratur und Kunst, 1844, p. 363; —
Schlager: Wiener Skizzen V, 293— 344; — Wo lfskron's: Hedwigslegende. Wien 1846, Fol. 87— 102 ;
— Weinhold: Deutsche Frauen in dem Mittelalter, Wien 1851, p. 404—469-
I. 22
170
wie die Sprache der Römer noch über ihre Herrschaft hinaus sich im Mittelalter
zu behaupten wusste, als Sprache der Kirche , der Gelehrten und höhern Stände über-
haupt, so hatte auch die r ö m i s c h e K 1 e i d u n g s a r t zum Theile noch hinübergedauert,
besonders bei den römisch-deutschen Kaisern und andern europäischen Kegenten,
zumal da die ersteren sich als Nachfolger der römischen Imperatoren betrachteten.
Auch in den geistlichen Trachten ist manche römische, byzantinische, auch orientalische
(namentlich hebräische) Reminiscenz nachzuweisen.
Vom neunten bis dreizehnten Jahrhundert machte sich besonders beim Adel in
Oesterreich, sowie in ganz Deutschland, die fränkische Kleidu ngsart geltend,
bestehend aus langem faltenreichen Wamms (eine Art Tunika) , das mit einem Leder-
riemen zusammengeschnallt war.
Die vielen Colonisten aber, welche sich in Oesterreich einfanden, hatten beson-
ders seit dem dreizehnten Jahrhunderte eine Mischung von Kleid ungs arten her-
vorgebracht, welche die Zeitgenossen tadelten '), und welche im vierzehnten und fünf-
zehnten Jahrhunderte noch bunter und grotesker geworden zu sein scheint. Nicht nur in
denFarben der Wappen, sowie im benachbarten Ungern, pflegten sieh Landesfürsten
und Edelleute zu tragen, sondern sie hingen sich selbst silberne Glöckchen und
Schellen an (eine wahrscheinlich vom Judenthum herübergekommene Sitte) 3 ), womit
manchmal auch die Schilde verziert waren.
Auch die Schnabelschuhe, das Schminken und die Schleppkleider
waren besonderer Gegenstand der Kritik mittelalterlicher Sittenrichter 3 ). Den Stu-
denten wurde im Jahre 1384 von Herzog Albrecht III. untersagt, kurze oder bunt-
färbige Kleider, oder solche und Kaputzen mit Einschnitten, sowie auch Halsketten nach
Weise der Ritter, oder Waffen ohne Erlaubniss des Rectors undDecans zu tragen *). Die
bürgerliche Kleidung in Wien 5 ) hatte durch einen freien Faltenwurf, durch
die beiden Geschlechtern gemeinsame Lebhaftigkeit der Kleiderfarbe 6 ) vorder
gegenwärtigen Tracht Manches an malerischem Ausdruck wie an Bequemlichkeit voraus.
Bloss der Gürtel hielt die Kleider bei beiden Geschlechtern an dem Körper fest; „Heft-
») Siehe oben Seite 112 — 1 15.
s ) Das Kleid des hohen Priesters war bekanntermassen mit Schellen behangen, um seine Gegenwart dem
Volke anzukünden, welche Sitte auch in die christliche Kirche überging und von Regenten und Rittern
nachgeahmt wurde. Heineccius a. a. 0. Seite 101 und Ducange Gloss. unter dem Worte „Tintinna-
bulum" (Schelle).
3 ) Die ersteren tadelt besonders der Wiener Spruchdichter Suchenwirt (vergl. den §. über die Poesie), die
letzteren Heinrich von Langenstein (ab Hassia f 1397), der gelehrte Wiener Professor in seinem
Werke: Erkenntniss der Sünden (1483 zu Memmingen gedruckt), im Hauptstück von der Hoffahrt. Auch
eiferte er nicht nur gegen Schminken, sondern auch gegen das Tragen falscher Haare.
*) Schlickenrieder: Chronolog. dipl. univers. Vindob. p. 123.
5 ) Urkundliche Notizen über die Wiener Kleidertracht vom Jahre 1396—1430 in Schlager's Wiener
Skizzen, V, 302 etc.
6 ) Als Kleidcrfarben wurden genannt: Roth, braun, grün, lichtblau, dunkelblau (sattblab), passauersat,
schwarz und gemengt (melirt) oder grau (grab von der newen Farib, die im Jahre 1410 zum erstenmal
erwähnt wird). Scharlachfarbe war die der Könige und ihrer Hofumgebung. Vergl. Häufler's ungri-
sche Bilderehronik, dann das Gejaidbuch (Codex der Hofbibl.), worin Max I. mit seiner Jagdgesellschaft
abgebildet ist ; die Turnierbücher der Ambrasersammlung und die bunte Hofkleidung auf den Bildern in
Grünbeck's Hisl. Friderici III. (Codex des k. k. Staatsarchives).
171
lein und Knäuflein" (kleine Knöpfe) kommen nur als Zierden des Kleides vor, nicht
um es zu schliessen.
Auch Pelze (Chursen genannt) kamen bald bei den Bürgern in Gebrauch, sowohl
Hermelin-, Marder-, litis-, Eichhorn-, Pilich-, Fuchs-, Luchs-, Wolf-Pelze, als auch
solche von Hasenbälgen, Kalbs-, Wildkatzen-Fellen etc.
Die vorzüglichsten Kleidergattungen waren das Pfayd (Hemd), sowohl Brust-
pfayd als Echsel- und Seidelpfayd, das ist Hemd mit und ohne Ermel, Ue-
berstosspfayd, Nyderpfayd und das waelische Phayd und Padphayd. Die Schaube,
ein bei beiden Geschlechtern gebräuchliches langes und weites Kleid, meist mit Mar-
derfellen verbrämt ') ; die Joppe (Wamms) 2 ); der Rock 3 ) (Leib), bei Männern
bis an die Waden, beim weiblichen Geschlechte bis zur Erde reichend; die Tabarde
(auch Tapp er te) ein rund geschnittener langer Ueberwurf, von dem hinten ein langer
Streif zur Erde fiel, für edle und unedle Männer und Weiber; die Kappe, verschieden
von dem, heutzutage mit diesem Worte verbundenen Begriffe, war ein weites, den
Körper vom Kopfe zu den Füssen nieder umhüllendes Uebergewand mit Ermein und
einem kapuzenartigen Ansätze, besonders für Reisen geeignet, von Männern und Frauen
getragen*); die Hose 5 ), theils bis zum Knie reichend, theils nach altdeutscher
Sitte lang, nach der Form des Beines und des Waden geschnitten , über die Knö-
chel in den Schuh reichend. Stiefel wurden bloss von Reitern getragen; das
Suckl 6 ) (Sukenik), ein bloss weibliches Kleidungsstück, eine Art langer Kragen,
der Seydl 7 ) dagegen eine der allgemeinsten Trachten für beide Geschlechter, für jung
und alt, Geistliche und Weltliche. Ebenso war der Mantel 8 ) das tägliche Kleidungs-
stück für beide Geschlechter und wurde von Frauen sogar im Sommer getragen. — Zur
Kopfbedeckung des weiblichen Geschlechtes gehörte der Schleier 9 ) (Sloyer), als
ziemlich allgemeine Verhüllung auf der Strasse auch bei der dienenden Classe, dann
dessen Abart , das D r u m , wegen seiner Kürze, da es nur bis zum Nacken reichte, so
benannt; ferner für das weibliche Geschlecht der Sturz 10 ), je weiter hinauf in die
Vorzeit, desto flacher, später durch Draht gehoben. — Den Männern und verheirateten
1 ) Frisch: Teutsch-Lateinisches Wörterbuch II, 165; Wolfskron a. a. 0. 88, 89.
s ) Joppe, Jacke, Ueberkleid mit Ermeln, den Rumpf bedeckend, für beide Geschlechter im Gebrauche.
(Schmeller: Bayerisches Wörterbuch II, 270.) Man unterschied die Hausjoppe, die reich ausgestattete
Joppe, die Schiessjoppe (für die Schiessstatt). Die Joppner waren ein eigener bürgerlicher Zweig (Zeche),
welcher in Wien 1433 eine eigene Satzung erhielt.
s ) Man unterschied den Waffenrock, den Sommer-, Reit- und Schlepprock, dann den Rock mit Pelz unter-
zogen und jenen mit langen Ermeln. Röckel hiess der Unterrock des weiblichen Geschlechtes.
») Weinhold a. a. 0. 448, 449.
5 ) Als Gattung derselben finden wir auch die Pathose (Badhose.)
') Das Suckl (Pez Ss. III, Glossar, v. „Chursit" und „Suconey" vestis monialis) ein weibliches Oberkleid
(Frisch a. a. 0. 356 a, 357 c; Weinhold a. a. 0. 447), scheint eine slavische Kleidungsart zu sein.
Vergl. Puff: Die Slovenen in Steiermark.
') Unter den Seydlarten kommt auch der waelische Seydl vor.
8 ) Man unterschied den Raths-, Bad-, Glocken-, zweifachen (Kragen-) und Reis-Mantel, dann den Seydlmantel
(ohne Ermel). Wie die Joppner, so bildeten auch die Mäntler eine eigene Innung.
9 ) Unter den Gattungen Schleier findet sich der beheimische Sloyer, der Sturz-Sloyer, der drumer Sloyer,
Sloyer genannt der Glatawer (Klattauer) : unter den Drumgattungen das beheimische Drum.
,0 ) Der Sturz verwandelte sich später in die sogenannte reiche Haube.
22*
172
Frauen gemeinschaftliche Kopfbedeckungen waren die Haube *), die Gugl 2 ) und
der Hut 3 ). Der Gürtel gehörte zum täglichen Gebrauche beider Geschlechter; man
findet ihn bei Männern und Frauen mit Silber beschlagen, bei ersteren zugleich Geld-
börse und Tasche 4 ), bei Frauen verziert mit Gold, Silberborden und Perlen. An ihm
hing der korallene Paternoster, welchen Männer und Frauen trugen, die Tasche (Beutel),
Messer, Schlüssel, Spindel, Scheere u. s. w. Schellen kommen bei den bürgerlichen
Trachten des vierzehnten und fünfzehnten Jahrhunderts nur wenige vor und wurden
seit dem sechzehnten Jahrhunderte ausschliessend nur mehr von Hofnarren getragen.
Die Kleidungsstoffe bestanden theils aus Leinwand, worunter als ausgezeichnete
Gattung die waelische (italienische) angeführt erscheint, dann Schafwoll- und Baum-
wollstoffe, Seidenzeuge 5 ), Damast-, Gold- und Silberstoffe (Brokat), Sammt, welche
sämmtlich aus Italien (Sammt vorzüglich aus Lucca) bezogen wurden. Uebrigens
stand der Verkauf des Taffets auch den Leinwandhändlern zu, und von Sammt linden
wir bei Wiener Bürgertrachten nur ein Paar Beispiele.
Nach dem Gesagten zeigt sich bei Kleidungsstücken und Stoffen nebst dem alt-
österreichischen (fränkischen) Grundtypus theils italienischer s theils auch slavischer
Einfluss 6 ).
Kaiser Friedrich IV. suchte durch eine eigene Kleiderordnung 7 ) dem Luxus nach
Abstufung der Stände Ziel zu setzen; den Bathsbürgern wurde verboten, Schnüre
oder Knöpfe von Gold oder Perlen zu tragen ; auch ganz seidene Gewänder sollten sie
nicht tragen, und nur Seidenzeug zu Joppen und Ermein. Ihre Kleider, Hüte und
Hauben sollten sie höchstens mit Marder oder Zobel, Handwerker aber nur mit Fuchs
oder Luchs verbrämen. Diener und Knechte, Gesellen etc. sollen weder Pelzwerk noch
Seide, noch einen goldenen Ring an sich haben. Auch wurden für Bürger und ihre
Diener die gespitzten Schuhe verboten. — Weit stärker war der Luxus beim weib-
lichen Geschlechte; daher wurde den Bürgersfrauen das Tragen von goldreichen Zeugen
und Perlen auf ihren Kleidungsstücken im Allgemeinen verboten , nur an den Ermein
war es ihnen gestattet, ein Paar Linien von Perlen, Gold oder Silber zu haben. Auch
am Gürtel sollen sie weder Geschmeide oder Perlen, noch Edelsteine im Werth von mebr
als vier Mark tragen. Ihre Ringe sollen nicht über 30, die Hefteln nicht über 20 Gulden
im Werthe sein. Hermelin war nur zur Verbrämung gestattet; kein Schleier soll mehr
als zwölf Vach haben, noch soll ein Kleid länger sein, als dass es eine Viertel Elle
nachschleppe. Den Dirnen war nur erlaubt, ihr Gewand bis auf die Erde reichend zu
') Die Männerhaube war von Tuch, oft mit Pelzwerk verbrämt. Die Haubner bildeten eine eigene Zeche.
-) Die Verfertigung der grossen und kleinen Gugln (auch Kogeln), die auch die Obren bedeckten , war ein
Vorrecht der Mäntlerinnung.
"•) Der Hut. nicht so allgemein als Haube und Gugl, wird auch als Medreinhut, Pibreinhut, Pfawcnfederein-
hut, Frauenhut, Schaubbuet bezeichnet. Ueber die breiten Hüte der schönen Frauen wurde schon im vier-
zehnten Jahrhundert geklagt. Kaltenbäck's Zeitschrift 1837, S. 8.
*) Die preussiseben Taschen und die silbrein Taschen mit Schwcrlmesser behangen, werden unterschieden.
5 ) In den Sladtacten kommen auch Seidennatter (Sticker) und Seidenspinner als ansässig in Wien vor.
(Vergl. auch Schmeller a. a. 0. III, 200.)
6 ) Schlager a. a. 0. S. 327 etc.
') Geusau: Gesch. der Belagerung Wien's 1484 und 1483, (Wien 1805) S. 90—96.
173
tragen, die Ermel durften nicht von Seide, sondern nur von Zendel ') sein, und der
Schleier nur sechs Vach enthalten. Von Pelzwerk konnten sie Bräme von Mardern,
Ottern und dergleichen tragen ; goldene Ringe waren ihnen verboten.
Mit Erzherzog Ferdinand I. kam am österreichischen Hofe die spanische Klei-
dungsart in Aufschwung. In den bürgerlichen Ständen bestand aber noch längere Zeit
die alte Kleidertracht fort; da jedoch der Luxus darin abermals überhand genommen, so
nahm Ferdinand 1. in seiner Polizeiordnung vom Jahre 1552 auch einen ausführlichen
Abschnitt „von der unordentlichen Köstlichkeit der Kleidung" auf. Als Grund wird darin
angegeben: „dass Köstlichkeit der Kleidung und anderer Gezierden den Unterschied
zwischen Geringeren und Höheren aufhebe, Verschwendung, Hochmuth und Neid
errege." Nun folgen Vorschriften, von der Geistlichkeit angefangen bis zum Bauern-
stande; Erzbischöfe, Bischöfe und Prälaten wurden ersucht, bei ihrer untergebenen
Geistlichkeit auf standesmässige Ehrbarkeit zu sehen. Dem Adel wurden Sammt- und
Seidenstoffe, Pelzwerk (mit Ausnahme von Zobel) und das Tragen goldener Ketten
(jedoch im Werth nicht über 200 Gulden) gestattet. Gleichmässig waren auch die
adeligen Hausfrauen gehalten , doch sollten sie nicht über drei seidene Ehrenröcke
haben. Advokaten, Pfleger, Amtleute, welche zugleich Räthe waren, konnten sich in
Kleidung und Zierung dem Adel gleichhalten, die übrigen den Bürgern vom alten Her-
kommen. Bürgern und Handwerkern waren Gold, Silber, Perlen, ganz- und halbseidene,
eingeschnittene und verbrämte Kleider zu tragen verwehrt, nur Bürgermeister und
Rathsherrn der Städte konnten auch seidene Wämser und goldene Ringe, jedoch höch-
stens im Werthe von 30 bis 40 Gulden rheinisch, tragen. Der Bauer und Taglöhner
soll kein wollenes Tuch tragen, wovon die Elle über drei Ort eines rheinischen Gulden
werth ist, nur Hosen, Joppen und Koller können von Tuch zu höchstens einem Gulden
sein. Von Pelzwerk durften sie nur Fuchs-, Lamm-, Geiss- und Kaninchenfelle tragen.
Adel und Ritterschaft konnte sammtne Barette , doch ohne Gold und andern Schmuck,
die übrigen sollten nur Hüte und Hauben tragen. Doctoren und ihre Frauen dürfen
sich gleich dem Adel kleiden und schmücken; auch wurde eingeschärft, dass die Höheren
den Niederen durch Haltung der neuen Ordnung mit gutem Beispiele vorgehen mögen.
Auf Uebertretungen wurde im ersten Fall um den zehnten Theil des verbotenen ganzen
Kleides, im zweiten Betretungsfall um die Hälfte und im dritten um das ganze Kleid
oder Geschmeide gestraft ").
Auch Frankreichs Einfluss auf den Kleiderluxus und die Mode in Oesterreich
war bereits in der zweiten Hälfte des sechzehnten Jahrhunderts wahrnehmbar;
daher von Kaiser Maxmilian II. (1568) und Rudolph II. abermals Kleiderordnungen
erlassen wurden. Mächtijrer war der Einfluss der französischen Mode, welche seit Lud-
wig XIV. Frankreich die Suprematie im europäischen Geschmacke wie in der Diplo-
matie und Literatur verschafft hatte. Statt der Barette und Kappen erschienen Castor-
Hüte, unter welchen sich Perücken verschiedener Art geltend machten ; das Wamms
») Auch Cendal, eine geringe Sorte Tafft, Halbseide (Schmeller a. a. 0. IV, 269).
=) Titel und Inhalt dieser Polizeiordnnng in Denis: Merkwürdigkeiten der Gareil. Bibl. S. 282—283.
174
erhielt Ermel, an die Stelle der Joppe trat die Weste, der Mantel wurde länger und
erhielt einen Kragen, die Garnirung mit Rauhwerk fiel an dem Mantel weg; die Klei-
derstoffe bestanden theils aus Sammt, Seide, Damast, theils aus feinem Tuche und
anderen kostbaren Zeugen; die Frauenkleider zogen einen Schlepp; Spitzenschleier
und Geschmeide verbreiteten sich auch unter die unteren Schichten. Kaiser Leopold
suchte dieser Neuerung durch die Kleiderordnungen von den Jahren 1671, 1686 und
1688 zu steuern. Kleider mit goldenen und silbernen Borden zu verbrämen, kostbare
Spitzen, Manschetten, Hauben und Halstücher von ausländischem Tuch oder Zeug zu
tragen wurde verboten, und 1697 die Uebertreter der Kleiderordnung sogar mit Auf-
legung einer jährlichen Steuer bedroht. — Besonders war unter der dienenden
Classe die Putzsucht und Ueberschreitung der ihr vorgezeichneten Linien gross; daher
bat der Magistrat von Wien 1707 um die Erneuerung der 1688 bestandenen Dienst-
botenordnung ')• 1" Fol g e dessen erliess Kaiser Joseph I. eine vortreffliche Dienst-
boten- und Kleiderordnung, welche auch für einige Zeit eine gute Wirkung hervorge-
bracht zu haben schien. Wenigstens blieben bis zur französischen Revolution die ver-
schiedenen Stände mehr oder minder noch durch ihre Kleidungsart auch äusserlich
unterschieden.
Als in Frankreich die altfranzösische Tracht sammt Zopf und Perücke der weit
einfachem neuern französischen Kleidungsart Platz machte, und überhaupt der Ruf
nach Freiheit und Gleichheit daselbst erscholl, äusserte dieses, in der Mode schon lange
tonangebende Land auch in dieser Hinsicht in Oesterreieh seinen Einfluss. Nicht nur
der Adel nahm die neuen Moden von Paris an, sondern auch die bürgerlichen Stände
suchten sich nach Verhältniss ihrer Geldkräfte denselben wenigstens dem äusseren
Schnitte nach gleichzustellen, und selbst die Landleute in der Nachbarschaft grösserer
Städte ahmten zum Theile die städtischen Trachten nach, wonach die alte österrei-
chische Bauerntracht auf die entfernteren Theile, besonders die GebirgsstreckenOester-
reichs beschränkt blieb.
§• 82.
Ueber Musik in Oesterreieh.
A. Kirchenmusik.
Für die ältesten Zeiten finden sich keine Aufzeichnungen, welche dem Betriebe
der musikalischen Kunstfertigkeit in Oesterreieh irgend eine vortretende Eigenthümlich-
keit zuerkennen würden. Was in dieser Beziehung überhaupt in deutscher Sitte lag^,
') Codex Austriacus, II, 153-166. I. 278.
*) Gerbert: De cantu et rausica sacra. St. Blasien 1774. 2 Bde. 4. - Vogler: Deutsche Kirchenmusik;
München 1807. — Engelhardt: Herrad von Landsberg: Stuttgart 1818, p. 68 u. s. f. - Antony: Ar-
chäologisch-liturgisches Lehrbuch des Gregorian. Kirchengesanges; Münster 1829; — des sen: Ge-
schichtliche Darstellung der Entstehung und Vervollkommnung der Orgelwerke, ebend. 1832. — Häuser:
Geschichte des christlichen Kirchengesanges; Quedlinburg 1834. - Kiesewetter: Geschichte des Ur-
sprungs und der Entwicklung unserer heutigen Musik; Leipzig 1834; Derselbe : Ueber den weltlichen
Gesang im Mittelalter. Leipz. musik. Zeitung 1838 Nr. 15; über die neuere Musik der Gr.echen u. s.w.
- Oesterreichische National-Encyklopädie 1835, III, 739-742. - Mo sei's Geschichte der k. k. Hof-
bibliothek zu Wien. Wien 1835, enthält S. 345-355 die Hinweisung auf einige der merkwürdigsten alteren
Werke der musikalischen Sammlung der Hofbibliothek an Inkunabeln, späteren Druckwerken, Manu-
175
fand sich ohne Zweifel auch in Oesterreich wieder. Absehend von den National-Gesän-
gen, welche, ohne eine eigentümliche Kunstfertigkeit zu bedingen , nur im Wege der
Tradition, und zwar bei ihrem beschränkten Tonwechsel ziemlich unverändert, auf die
Nachkommen übergingen, werden wir. wie überhaupt, so auch in Oesterreich die An-
fänge einer kunstmässigen Behandlung der Musik in den Klöstern, den ursprünglichen
Schutz- und Pflegestätten aller Künste, zu suchen haben, und zwar sowohl rücksichtlich
des Tonsatzes und Vortrages, als auch bezüglich der Instrumente. Der christliche Kir-
chengesang, bereits durch den Kirchenvater Ambrosius (-J- 397) von der morgenlän-
dischen in die abendländische Kirche verpflanzt, durch Gregor den Grossen (590
bis 604) und seine Nachfolger aber nach allen Theilen des Abendlandes verbreitet und
in seiner erhebenden Einfachheit entwickelt, erhielt einen wesentlichen Vorschub,
seitdem Karl der Grosse mit den Klöstern auch Singschulen verbunden hatte,
eine Einrichtung , welche sich in veränderter Form in den meisten österreichischen
Klöstern bis auf unsere Tage erhielt. Gesang und Orgelspiel, letzteres Anfangs von
mehreren geistlichen Orden angefeindet, waren die beiden Hauptrichtungen der älteren
Kirchenmusik; jedoch hatte die Orgel Anfangs nur Chöre zu begleiten; sie musste
besser gespielt werden, nachdem Ludovico Viadana den einstimmigen Gesang
in die Kirche eingeführt, und 1596 die Kirchenconcerte für eine oder einige Sing-
stimmen mit Orgelbegleitung aufgebracht hatte. Gegen Instrumental-Productionen,
als Neugier und weltlichen Sinn erzeugend, wurde lange geeifert; ja der Gesang
blieb bis auf Beethoven die Hauptsache der Kirchenmusik. Trompeten, Flöten und
Geigen waren gleichwohl schon seit Erasmus von Rotterdam's Zeiten hierbei theil-
weise im Gebrauch ') . Orgeln mit Blasbälgen , ehernen Pfeifen und Tastatur ein-
gerichtet, gab es zwar schon im vierten Jahrhundert; allein die erste urkundlich
vorkommende Kirchen orgel war jene, welche der griechische Kaiser Michael Karl
dem Grossen in das Münster zu Aachen geschenkt hatte. Seit 1312 waren die Kirchen-
orgeln durch einen Deutschen in Venedig fast schon zur dermaligen Vollkommenheit
gebracht, seit 1444 mit dem Pedale versehen. Schon im dreizehnten Jahrhunderte
bestanden daher in den meisten Kirchen die Emporen für Sänger und Tonkünstler.
Soweit die umständlicheren Aufzeichnungen überhaupt zurückreichen, finden wir auch in
Oesterreich die Orgel bereits im Gebrauche. Eine Orgel mit Tritt-Blasbälgen hatte
die St. Stephanskirche zu Wien schon im Jahre 1334 2 ). Bei der Stiftung der Propstei
zu St. Stephan in Wien durch Herzog Rudolph IV. im Jahre 1365 wurde insbesondere
Scripten und Autographen. — Angusti : Handbuch der christlichen Archäologie; Leipzig 183G, I. B.
S. 405— 410, II. B., S. 132—137. — Räume r: Hohenstaufen 2. Aufl. VI, 658— 668. — Kreuser:das heil.
Messopfer geschichtlich erklärt; Köln 1844, S. 194—200;— desselben: christlicher Kirchenbau;
Bonn 1851, I. B., S. 96-102.
1 ) Die Geige als Instrument bei der Kirchenmusik, ist wenigstens für Wien erst aus der Zeit des dreissig-
jährigen Krieges nachweisbar. (S ch lager's Wiener Skizzen, III. B., S. 23.) Doch bestätiget der bekannte
Status partic. Regiminis Ferd. II. 1637, p. 37, dass zur kirchlichen Feier Vocal- und Instrumental-Musik
bereits in Anwendung war. Vergl. auch Baumer's Hohenstaufen 2. Aufl. VI, 456.
2 ) Bei Ogesser a. a. 0. Urk. Arch. p. 44, werden nämlich 1334 nebst den „cantantibcs in organis" (Orgel)
auch die „famuli folles (Blasebälge ; s. Frisch a. a. 0. S. 52 E.) calcantes" erwähnt.
176
festgesetzt, dass an Festtagen das Amt und die Vesper mit Orgeln und herrlichem Ge-
läute gefeiert werden müssen. Die Aufsicht über die Orgel und den Gesang führte der
„S an eh her r" (Singmeister, schon eine Art regens chori). Später bestand für
die Pflege des Kirchengesanges eine eigene „Cantorey" zu St. Stephan, deren ältere
Statuten schon 1460 erläutert und in eine neue Ordnung gebracht wurden, damit der
Cantor mehr Knaben zum Chor gewinne und der Gesang löblicher bestellt werde '). Der
Wiener Spruchdichter Peter Suchenwirt erwähnt bereits um 1378 der Porta-
tiffe, kleinerer tragbarer Orgeln a ). In den Wiener Stadtrechnungen erscheint schon
1371 — 1379 der Organist Peter und 1391 der Orgel meister Peter, ohne Zweifel
derselbe, dessen 1397 bereits als: weiland Peter der Orgelmacher gedacht wird.
Bruder Hans aus dem Orden der minderen Brüder war in Wien um 1470 als guter
Organist und Orgelbauer ausgezeichnet. Berühmt wegen seiner Meisterschaft im Orgel-
bau war Jac. Kunigsschwerd, Frater des Stiftes Zwetl in Niederösterreich, welcher
1544 die, von Burkart Tischlinger (1507) nach St. Stephan in Wien verfertigte
Orgel erneuerte, und wegen seiner Kunstfertigkeit von König Ferdinand I. nach Prag
berufen wurde, um eine neue Orgel zu verfertigen 3 ). Als treffliche Organisten späterer
Zeit werden ferner gerühmt: 1529 Valentin Kiep finger, 1538 Peter S ulzp erger,
1540 David Kraus, 1543 — 1550 Hans Waldeckh, 1544 Hans Gravendor fer,
Hoforganist; 1566 Hieronymus Raphael Rottenstein, zugleich sehr geschickter
Orgelmacher, welcher die Orgeln zu St. Stephan, St. Michael und im Bürgerspitale
vortrefflich herstellte. Kaiser Rudolph II. Hess 1583 den Ulmer Bürger und bestellten
Orgelmacher Kaspar Sturm kommen, um eine Orgel zu bauen, wofür er 740 Gulden
bekam 4 ).
Der Wiener Schotten-Abt Thomas II. (1403 — -1418) hatte in seinem Kloster eine
eigene Musikschule unter der Leitung eines Chormeisters errichtet, und Abt Johann VI.
(1500 — 1510) dieselbe, da sie bereits in Verfall gerathen, wieder hergestellt 5 ).
Der Schulmeister an diesem Kloster, Wolfgang Schme ltzl sagt in seinem Lobspruche
auf Wien vom Jahre 1548 in Beziehung auf das Schottenkloster:
Ein Organisten er (der Abt) auch lielt
Zu schlagen, wenn ein Fest gefeit
Ein schöne Orgel jr da seht
Manch stymwerk, resch, gut vnd gerecht (v. 14S6 — 1489).
Der durch seine, freilich zumeist mit Märchen angefüllten Traktatleins bekannte
Johann Rasch war 1586 Organist bei den Schotten.
Kaiser Max I. reger Kunstsinn hatte zur Erfindung neuer musikalischer Instru-
mente aufgemuntert, welche 1515 bei einem Hochamte in Wien zur Bewunderung der
') Hormayr's: Wien, V. B. Urk. B. 84, 89—90, 185-189.
-) S. Primisser's Ausgabe von P. Suchenwirt's Werken. Wien 1827, XLI. v. 1378.
3 ) Was er jedoch Alters halber ausschlug. Oges s er a. a. O. 83.
*) Schlager: im Archiv für Kunde österr. Gesch. Quellen 1850, II. B., S. 7(33. Georg Neuhäuser (f 1724),
der Verl'erliger der grossen Orgel zu St. Stephan mit 32 Begistern (v. J. 1720) war Kirchendiener bei
St. Stephan und später bürgerlicher Branntweiner in Wien. Ogesser a. a. 0. 83.
5 ) Hormayr's: Wien VII, A. 151, 104.
177
Zuhörer angewendet worden. Max I. hatte vier Kapellmeister: Josquin de Pres (de
Pratis), der berühmteste Tonsetzer und Musiklehrer seiner Zeit, dessen Messen 1515
bis 1516 erschienen; Peter de la Rue, dessen Werke 1520 gedruckt wurden, und die
beiden Slatkonia's, Heinrich Isak und Georg. Georg von Slatkonia aus Laibach,
Bischof von Wien (1513 — 1522), war schon im Jahre 1514 kaiserlicher Musik-Director
und von Cuspinian als ein , insbesondere in der Kirchenmusik sehr erfahrener Mann
o-erühmt welcher nach dem Zeugnisse des Job. Rasch sehr viel zur Aufnahme jener
Kunst beigetragen hat ')•
Dass Oesterreich , namentlich Wien , bald nachdem der Notendruck mit beweg-
lichen Typen 1 498 zu Venedig durch Ottaviano dei Petrucci erfunden war, in der
Kirchenmusik vorzügliches leistete, beweisen die vorhandenen Notendrucke der Wiener
Buchdrucker und Formschneider Johann Winter burger 1511, Hieronymus Vietor
und Johann Sinffr einer vom Jahre 1515 -). Der erste deutsche Notendruck mit be-
weglichen Metall-Typen erschien 1507, und zwar als ein von derWiener gelehrten
Donaugesellschaft 3 ) herausgegebenes Werkchen *), welche Gesellschaft nament-
lich auch die Förderung der Musik in den Bereich ihrer Wirksamkeit gezogen hatte.
Wie sehr K. Max II. auch in der Musik vorragende Verdienstlichkeit würdigte,
beweiset der Umstand, dass er den durch seine geistlichen und weltlichen Composi-
tionen gleich berühmten Orlando di Lasso (ürlandus oder Rolandes Lasses, geb. zu
Mons 1530, f als Hofkapellmeister zu München um 1595), — nächst Palestrina
der letzte Hauptvertreter der, von den Niederländern ausgegangenen älteren kirchlichen
Richtung der Tonkunst — in den Adelstand erhob 5 ).
Unter anderen Rückwirkungen hatte die Reformation auch jene im Gefolge, dass
die Vertreter des katholischen Glaubens auch durch die Kirchenmusik wirksamere Ein-
drücke zu erzielen suchten. Da man dabei aber der italienischen Musik immer mehr
Einfluss gönnte und italienische Tonsetzer und Tonkünstler berief, so büsste dadurch
die christliche Kirchenmusik ihre ehrwürdige Einfachheit ein, und sank immer tiefer,
seitdem gegen Ende des siebzehnten Jahrhunderts die Oper von Venedig aus in die
Hofstädte gewandert, und an ihrem Ohrenkitzel auch der Geschmack für die ernste
kirchliche Tonkunst verloren gegangen war (s. S. 184).
Auch am österreichischen Regentenhofe war schon frühe der italienischen Musik
Eingang verschafft. Wenn wir also hier früher als an anderen deutschen Höfen eine
') Ogesser: St. Sleplianskirche in Wien 1779, S. 210.
-) S. Anton Schmid schätzbares Werk über 0. dei Petruzzi da Fossombronc, Wien 1845, S. 208 u. s. f.
:i ) S. Kaltenbäck's Aufsatz: -,Die gelehrte Donaugesellschaft zu Wien unter K. Max I." in der von ihm
redigirten österr. Zeitschrift, 1837, S. G9 u. s. f. gibt dankenswerthe Aufschlüsse über diesen Gelehrten-
verein.
») Dieses 1507 bei Erhard Oglin in Augsburg (Fol. 10 Blätter) erschienene Werk gehört bereits zu den
typographischen Seltenheiten; es führt den Titel: Melopoiae, sive harmoniae super XXII genera carminum
Heroicorum, Elegiacorum, Lyricorum et ecclesiasticorum hymnorum per Pelrum Tritonium et alios
doctos sodalitatis Litter ariae nostrae musicos seeundura naturas et lempora syllabarum etpedum
corapositae et regulate duetu Chunradi Celtis felicifer impresse. In demselben Jahre erschien auch
eine Quartausgabe hiervon.
5 ) Dehn : Biugrapli. Notiz über Uoland de Lasso; Berlin 1837.
I. 23
178
eigene sogenannte H ofkapelle finden, so war dieselbe doch nicht ausschliessend zur
kirchlichen Musik bestimmt, und stand grösstenteils unter der Leitung italienischer
Tonkünstler. Gleichwohl war sie unter K. Ferdinand I. bereits in einem trefflichen Stande
und begleitete den Hof auch auf die Reichstage. Sie stand später unter dem Laibacher
Bischöfe (Urban Textor, 1544 — 1558), als erstem Hofkaplan und Almosenier des Königs.
Der Laihacher Domprobst Arnold von Brück stand ihr als Kapellmeister vor. Der
durch seine Monasteriologien rühmlich bekannte, 1552 von Kaiser Ferdinand 1. zu
Wien als Poet und Comes Palatinus gekrönte Kaspar Bruschius besang diese Kapelle,
und namentlich einen, unter Mitwirkung derselben in der Katbarinenkapelle zu Augsburg
gefeierten Gottesdienst in einem eigenen Gedicht : Sacelli regii Encomion (Augsburg
1551). Als Kapellmeister wirkte damals Peter Mas sie aus Flandern, welchem eine
grosse Schaar königlicher Cantoren unterstand; Organist war Jacob Bohuso '). Die
in den Hofregesten erscheinenden Namen der späteren Hofkapellmeister-), welche
zumeist auch Compositeure für Kirchenmusik waren, zeigen bereits im überwiegenden
Masse fremdartiges Element.
Unter Kaiser Ferdinand II. war der unten erwähnte Johann Valentini Leiter
der Hofkapelle; unter ihm standen zwei Organisten, neunzehn Instrumcntalkünstler, zum
grossen Theile Italiener, in deren Reihe wir die Namen Rubini, Rosini u. s. w. finden,
dann die Vocal-Musiker, worunter 7 Bassisten, 7 Tenoristen, 5 Altisten, 4 Discan-
tisten, 11 musikalische und drei nicht musikalische Trompeter, 1 Paukenschläger, 12
Sängerknaben und mehr als 80 verschiedene untergeordnete Musikdiener 3 ).
Kaiser Ferdinand III. war nicht nur ein vorzüglicher Beschützer und Kenner der
Musik, sondern auch talentvoller Componist; die Hofbibliothek bewahrt ein von ihm
componirtes gediegenes „Miserere."
Kaiser Leopold I. besass nicht nur grosse musikalische Fertigkeit auf verschiedenen
Instrumenten, sondern war auch ein zu seiner Zeit gefeierter Tonsetzer, zumal in Kir-
chenmusik, und Hess seine Schöpfungen öfters in Kirchen und Kapellen produziren *).
Unter ihm lebten G. Muff at, A. Caldara, J.J. Fux, G. Chr. Wagenseil, u. a. m.
Unter Karl VI. verursachte die Hofkapelle bereits einen Aufwand von jährlichen
200,000 Gulden, und einzelne der meist italienischen Sänger und Sängerinnen genossen
einen Jahresgehalt von 0000 Gulden 5 ). Bei der bekannten Frömmigkeit der österreichi-
schen Regenten und. zumal in den früheren Zeiten, auch der österreichischen Bevölkerung
Ö 7
1 ) Bucholtz: Ferdinand I. VIIT, 694.
a ) 1543 der berühmte Petrus M arseni u s moderatus, von der Stadt Wien wegen seiner Verdienste mit
dem Ehrenbürgerrechle ausgezeichnet; — 1568 Alexander Gauchier; — 1576 Philipp de Monte; —
1582 Jakob Regnard; — 1583 Johann de Castro; — 1587 Camillo Zanotti;— 1600 Hans Diet-
mann; — 1611 Alexander Ornlogius; — 1611 Johann Gadelmayer; — 1612 Lamberti de Sogue;
— 1614 Erasmus der Sayue; — 1619 Johann Pieceti; — 1627 Johann Valentini ; - 1635 Pietro
Verdina: — 1651 Anton Bertali und Feiice Sa nc he z; — 1709 Peter di Santa Croce und Maro
Antonio Ziani; — 1735 Job. Jos. Fux und Anton Caldara.
3 ) Status partic. Regiminis Ferdinandi II. 1637, S. 127—131.
*) Rink : Lehen Leopold's I. Cöln 1713, I. 122 s. f., woselbst auch der Sland seiner Hofkapelle im Jahre
1705 aufgeführt ist.
5 ) Küchelbecker: Nachricht vom Kayserl. Hofe. Hannov. 1730, S. 162, 172-173.
179
überhaupt konnte es nicht fehlen , dass der Kirchenmusik immerdar ein vorzugsweises
Augenmerk geschenkt wurde. Zu welcher Höhe sich dieselbe hier sowohl in schöpferi-
scher als darstellender Beziehung emporschwang, bezeugen die weltbekannten Namen
Albrechtsberger, Haydn, Mozart, Beethoven u. s. w. ').
§. 83.
B. Profan-Musik.
1. Volksmusik.
Poesie und Musik gingen im Mittelalter Hand in Hand; der musikalische (singende)
Vortrag schied sich erst später vom rezitirenden. Der Gesang selber war aber gewöhn-
lich mit Instrumentalmusik v in Madrigalen bestehend. 3. Die Madrigale selbst, anmuthige und sinnreiche
Gedanken in Form lyrischer Gedichte kleinen Umfanges ausdrückend, im sechzehnten Jahrhunderte aber
Gesangsstücke mit Instrumentalmusik z.B. auch für Orgel übertragen, deren vorzüglichste Repräsentanten
Luca Marenza (1599), Palestrina und Monte verde waren; — dann 4. die Recitative, Gesangs-
musik, ohne strengen Tact und Musik, eine durch den Inhalt des Vorzutragenden bestimmte Deklamation
mit freier Bewegung und Tonverbindung, deren Erfinder und Ausbilder Vicenzo Galilei, Giulio Caccini,
Giacomo Peri, Emilio da Cavaliere und Claudio Monteverde waren, welche die altgriechische
Tragödie wieder herzustellen trachteten und Gedichte lieferten, um solche unter Begleitung eines Saiten-
instrumentes zu recitiren, anfangs freilich noch eintönig und steif, bloss in Begleitung eines Basses oder
ähnlichen Instrumentes. Sie räumten dem Verständnisse der Worte immer mehr Rechte ein, während zu-
gleich das Spiel der Instrumente immer mehr an Ansehen gewann, die namentlich Monteverde ver-
stärkte, der zugleich auch den Gebrauch der Dissonanzen in die weltliche Musik brachte. 1597
wurde das erste durchaus in Musik gesetzte Drama (Tragedia per musica), das Hirtengedicht, „Dafne",
von Otlavio Rinuccini gedichtet und von Jacobo Peri in Musik gesetzt, zu Bologna, und der von
Orazio Vecchi gedichtete „Antiparnasso" zu Venedig (und zwar durch Schauspieler, während die Sänger
hinter der Scene waren) zum ersten Male aufgeführt, ohne dass man dieselben jedoch als die eigentlichen
Erfinder der Oper bezeichnen könnte. Die Oper leierte aber ihre goldene Zeit in Italien gegen das
Ende des siebzehnten Jahrhunderts durch Apostolo Zeno (zu Venedig geb. 1668, f 1750), dessen erstes
Stück: „gli inganni feliei" 1695 zum ersten Male veröffentlicht wurde, dann aber unter dem zartfühlenden
und nett ausführenden Pietro Mctastasio (geb. 1698 zu Assisi, f zu Wien 1T82).
184
In Deutschland selbst war der damals sehr berühmte Dichter Martin Opitz
v. Boberfeld ') der erste, welcher einen italienischen Operntext, nämlich Rinuccini's
„Dafne", übersetzte und nachbildete, wozu der Kapellmeister Heinrich Schütz die
Musik setzte, welche Oper dann 1627 aufgeführt wurde '").
Nach diesen allgemeinen Vorläufen Oesterreich insbesondere 3 ) in's Auge
fassend, finden wir, neben einigen von Musik begleiteten Schulkomödien schon unter Max 1.
und Ferdinand I.. also vor vierthalbhundert Jahren, am österreichischen Kaiserhofe die
ersten nahen Vorläufer der Oper. Wie unter dem kunstsinnigen Kaiser Max die „gelehrte
Donau-Gesellschaft", die erste Akademie der Künste und Wissenschaften in Oester-
reich, allenthalben veredelnd und aneifernd einwirkte, so näherte sie insbesondere auch
die Musik den dramatischen Vorstellungen. So wurde am 1. Mai 1501 in der Burg zu
Linz vor Kaiser Max und seiner Gemalin Blanka, den Fürsten von Mailand und dem
königlichen Hofstaate mit Musikbegleitung ein, von Konrad Celtis in lateinischer
Sprache geschriebenes fünfaktiges Schauspiel „Ludus Dianae" *), zur Feier der Dich-
*) Seine Gedichte sind 1746 zu Frankfurt a. IM. in 4 Bänden erschienen.
•) Zu Mantua wurde 1607 von Monteverde Rinuccini's „Orfeo", 1608 aber dessen „Ariana" in Musik ge-
setzt; er brachte 1624 die erste opera buffa zu Venedig zur Aufführung, woselbst 1637 die erste Opern-
biihne errichtet wurde. Kardinal Mazarin verpflanzte die Oper 1645 nach Frankreich, von da aus 1674
der Franzose Cambert nach England, wo später der deutsche G. F. Händel (geb. zu Halle 1685, •}■ zu
London 1759) eine musikalische Revolution bewirkte, welche aber für die englische Oper ohne Erfolg
geblieben ist. Die erste deutsche Oper „Adam und Eva" wurde 1678 zu Hamburg, 1697 aber eine solche zu
Augsburg zum ersten Male, 1774 in Schweden die erste schwedische Oper aufgeführt. 1730 kam die Oper
an den russischen, 1773 an den polnischen, nnd fast zu gleicher Zeit an den dänischen Hof.
s ) Jos. Oehler: Geschichte des gesammten Theaterwesens zu Wien von den ältesten bis auf die gegen-
wärtigen Zeiten. Wien 1803, 8. 244 und 127 S. — Sc hlager : Wiener Skizzen 111, 201—378, 409—446
— Derselbe: Ueber das alte Wiener Hoftheater (in den Sitzungsberichten der philos. hist. Classe der
kaiserlichen Akademie der Wissenschaften 1851, S. 147—271).
*) Das Stück selbst wurde kurz darauf auf 6 Kleinquartblättern in Druck gelegt und ist bereits eine typogra-
phische Seltenheit. (..Impressum Nnreniberge ab Hieronymo Hölcelio Ciue Nurembergensi Anno M.CCCCC.
Et primo noui Seculi [dibus Maji" heisst es am Ende.) Es führt den Titel: .,Ludus Dianae in modum Co-
medie coram Maximili | ano Rhomanorum Rege kalendis Martijs et | Ludis saturnalibus in aree Linsiana
danu | Inj actus. Clementissimo Rege et Regi | na ducibusque illustribus Medio | lani totaque Regia curia
spe | etatoribus: per Pelrum Bonomium, Re j gi. Cancel. | Joseph. Grün I pekium Reg. Secre. | Conraduni
CeltenReg. | Poe. Ulsenium Phrisium. Uin | centium Longinum in hoc | Ludo Laurea dona | (um foeliciter
et | iucundissi | merepre | senta | fus." Da der Inhalt des Stückes bereits (in Kai t enb ä ck's österr. Zeit-
schrift 1835, S. 14 — 16; vergl. mit 1837, S. 105 — 106) mifgetheilt ist, so sollen hier nur jene Stellen aus
dein Originale angeführt werden, welche sich auf die Anwendung der Musik bei diesem Stüeke beziehen.
So heisst es im ersten Akte nach der Ansprache Dianens und ihres Gefolges an den König: „Post huius
carminis reeitationem Diana choro Nympharum slipata Laudes Regis et regine cum Nymphis et Faunis
quattuorvoeibus cantant, Ipsain choro corniculata stahat. Nymphis in chorea circa ipsam salicn-
iibus et hec carmina canentibus." Folgen drei Distichen mit Musiksatz in vier Notenzeilen für:
3>iscantus (mit 4 Linien) , Altus und Tenor (mit 3) dann Bassus (mit 4 Linien). Der Notendruck ist
durchaus Holzschnitt, noch nicht mit beweglichen Mctalltypen (vergl. oben S. 177). Im dritten Akte heisst
es nach drei Distichen: „Post huius Carminis reeitationem per Syluanum Chorus Bacchi et coniitum suorur.i
adfistulamel cy th aram saltabant hec carmina quatuor voeibus saltando modulantes." Folgen
wieder drei Distichen. Später heisst es : „Poeta igitur Ceremonijs solitis per manus Begias recreato to tu s
chorus graliarum actiones Regi cantauit tribas voeibus." Folgen 4 vierzeilige Strophen , dann
wieder 4 Notenzeilcn (mit 5, 3, 5. 5 Linien) für Discantus, Tenor und zwei Bassus. Im vierten Akte nach
der Ansprache des Sylen folgt : „Hinc rursus silentium et pocnla aurea et patere per Regios pincernas
circumlate et pocula pulsata Ty mpana et co rnu a." Im fünften Akt endlich: „Person ae ludus omnes in
un um c h oruin congregate gratiarum actiones agunt : Diana loquente et un i verso choro quattuor
vocum con sensu singula carmina repetente et veniani abeundi petente."
185
terkrönung des Vincenz Lang (Longinus), aufgeführt, wobei nebst Celtis und Lang
auch der königliche Kanzler Peter Bonorao, der königliche Secretär Joseph
Grünbeck und Theodor Velsen (Ulsenius), im Ganzen 24 Darsteller mitwirkten,
welche endlich im Verlaufe der Vorstellung mit dem Zuseherkreise in sofern c in un-
mittelbare Verbindung traten, als der Kaiser Max die Dichterkrönung und Beschenkung
des Gekrönten mit dem Jaspis-Ringe selbst vornahm und ihm den Kuss des Friedens
gab. Unter Kaiser Max 1., überhaupt ein grosser Verehrer und Förderer der Ton-
kunst '), war 1509 zu Wien bereits das erste musikalische Lehrbuch in Druck er-
schienen, vielleicht das älteste in Deutschland 2 ), dessen Verfasser Simon van der
Eycken aus Brabant gewesen. Bald darauf (1517) erschien ebenda in Druck eine
der ältesten bekannten Schulkomödien, nämlich R euch lins PhorcensisScaenica Pro-
gymnasmatica, mit neu componirten Arien auf vier Stimmen 3 ). Während der gross-
artigen Feierlichkeiten beim berühmten Fürstencongress in Wien (1515) wurde in der
Schottener Schule ein allegorisches Singspiel in drei Acten unter dem Titel „Voluptatis
cum virtute disceptatio" von mehreren Cavalioren aufgeführt. Verfasser desselben war
der kaiserliche Historiograph und gekrönte Dichter Benedict Chelidonius, Abt zu
den Schotten, auchMusophilus genannt'). Wiewohl schon damals der fruchtbare Komö-
diendichter Wolfgang Schmeltzl über die Leichtfertigkeiten der weltlichen Fast-
nachtspiele bitter klagte 5 ), so erhielten sie sich doch sammt den geistlichen Weih-
nacht- und Osterspielen hier, wie im übrigen Deutschland, bis in die Mitte des sieb-
zehnten Jahrhunderts. Der Rector der Rürgerschule zu St. Stephan in Wien liess 1571
im bürgerlichen Zeughause ein kirchliches Schaustück die ,,Comoedia de resurrectione
Domini"' aufführen, wobei Sänger und Organisten beschäftiget waren; sogenannte geist-
liche Komödien wurden in Wien seit alten Zeiten vor dem heiligen Dreikönigfeste durch
die Kirchendiener dargestellt, denen jedoch im Jahre 1647 ernstliche Warnungen vor
eingerissenen Missbräuchen eingeschärft werden mussten 6 ).
Während sieh so im Volke noch lange und fast ausschliessend die althergebrachte
nationale Richtung im musikalischen und dramatischen Vergnügen erhielt, wurde ihr
auch bei Hofe in den derartigen Vorstellungen vereinzelt selbst da noch nachgegeben 7 ),
als bereits niederländischer und dann italienischer Einfluss immer fester Wurzel gefasst,
und insbesondere prachtvolle Ballette eine vorzugsweise Beliebtheit errungen hatten.
Nachdem bei Hofe selbst schon 1617 eine Kammermusicantin (Angela Stamp) ange-
*) Cuspinian: De Caesaribus. Basel 1533, S. 738.
= ) Denis: Wien's Buchdruckergeschichte, S. 21 — 22, gibt den Titel und die Beschreibung- dieses Werkes.
J ) Ebenda S. 113—114 und desselben: Merkw. der Garell. Bibl. S. 273—275.
*) Denis: Buchdruckergeschichte, S. 137—138, und Horinayr's Wien, VII, a. 1C5.
a ) Denis a. a. 0. 409.
6 ) Schlager: Wiener Skizzen Ili, 219. 250.
') Ungeachtet in Wien bereits unter Kaiser Max II. 1560 die erste Theaterpro duction statt hatte und nach zehn
Jahren schon in bedeutender Zahl italienische Komödianten (Juan Tab orin o, Flami nie, die Floren-
tiner Sold in o und Horatius, der Venezianer Juan, Sylvester aus Treviso u. s.w.). sowie am Prager
Hofe Magnitico und Zeno, hier aber bald darauf auch spanische Castraten (1580 Luenca, Lopez,
Orclioa, Xavarra u. s. w.) thätig waren, finden wir doch bei Hofe selbst noch echt volkstümliche
Darstellungen; so 1573 eine Bauernhochzeit. 1037 bei Seiltänzern einen „Hanswurst," itioO eine Bar-
bierer-Hofkomüdie u. s. w.
I. 24
186
stellt, und von Kaiser Ferdinand's II. Gemahn neben der grossen Hofkapelle zugleich auch
eine eigene Hausmusik-Kapelle unterhalten war, somit hier eine besondere Neigung für
Musik überhaupt ausser Zweifel gestellt erscheint, finden wir — zu einer Zeit, wo die
Oper noch kaum in Frankreich eingeführt war, und einige Decennien früher, bevor sie
nach England verpflanzt ward, — dieselbe, wenn auch noch nicht für das Volk, doch
am österreichischen Kaiserhofe unter der Benennung „gesungene Vorstellungen" ')
bereits in vollem Gange, ja in der Person des Kaisers Ferdinand III., bekanntlich ein
ausgezeichnetes musikalisches Talent , einen selbst-schaffenden Opernkomponisten
aber noch durchaus auf italienischer Grundlage. 1049 war bereits sein noch vorhan-
denes melodienreiches Drama musicum, mit einem italienischen Texte : den Kampf eines
Jünglings am Scheidewege zwischen Tugend und Laster (Amor divino, amor protervo),
darstellend, vollendet. Die Begleitung des Gesanges besteht bloss aus Saiteninstrumenten
(zwei Violinen, 1 Viola, 1 Bassgeige), und über ein einziges Motiv componirte des Kaisers
Kammermusicus Wolfgang Ebner 36 Variationen. Nachdem zu Wien schon seit 1651
ein förmliches Komödienhaus mit dem Aufwände von 9176 Gulden erbaut war, ge-
wann die dramatische Tonkunst neuen Aufschwung, als die Kaiserin Eleonore, eine
geborne Prinzessin von Mantua, 1665 den fruchtbaren Componisten A. Draghi als
Kapellmeister nach Wien gezogen hatte. Von da an linden wir durch drei Regierungs-
perioden, wie früher Niederländer, so nun durchaus Italiener als Hofkapellmeister und
Opern-Tonsetzer (Cesti. Draghi, Badia. Bononcini , Caldara u. s. \v.). Eine der gross-
artigsten Vorstellungen einer Oper wurde 1666 zur Feier des Beilagers Kaiser
Leopold's I. mit der spanischen Infantin Margaretha. unter dem Titel „Porno d'oro," wozu
A. Cesti die Musik componirte, in einem auf dem Wiener Burgplatze zu diesem Zwecke
eigens errichteten hohen Gebäude aufgeführt. Um die Pracht der Ausstattung, welche
erst nach fast einem halben Jahrhundert an einer Oper Fr. Conti's wieder ihr Gleiches
fand, in Erinnerung zu erhalten, erschien ein eigenes Werk hierüber '"). Allein eben
darin liegt der Beweis, dass man die Lust zur Pracht den streng musicalischen Ge-
nüssen überordnete, ungeachtet Kaiser Leopold, wie bereits erwähnt (S. 178), ein gründ-
licher Kenner der Musik und selbst Componist war. Fortan wurden in Wien während
der Faschingszeit und bei gewissen feierlichen Gelegenheiten italienische Opern auf-
geführt 3 ). Die grosse Pest 1679 und die Türkenbelagerung 1683 mit ihren traurigen
Gefolgen hatten allerdings auch in diese Art Ergötzlichkeiten einen längeren Stillstand
gebracht, und wir begegnen erst 1695 wieder einer ähnlichen Vorstellung, nämlich
einem musicalischen Trauerspiele „Antiochus der Grosse" betitelt. Die ansehnliche
Hofkapelle, welche jährlich bei 44.000 Gulden kostete, selbst von Fremden als eine
der ausgezeichnetsten Europa's gerühmt, hatte damals bereits Casti'titen unter ihren
') Bereits 1626 wurden für die Holbühne fünf italienische Komödianten und ein Sanger aus Genua ver-
schrieben. Im Jahre 1637 erscheinen bereits mehrere italienische Kammersängerinnen (Catanea, Rubini
Bertalli. Banzioli, Ilossini, Strassoldo u. s. w.)
'-) „11 Porno d'oro. Festa Teatrale Rappresentata in Vienna" etc. Wien 1668 Fol., S. 107, mit 24 Grossfolio-Ab-
bildungen. S. auch Tal an der: Die Durchlauchtigste Alorena u. s. w. Leipzig 1708, 8.
3 ) So z. B. 1671 Cidippe. 1674. Das vestalische ewige Feuer, 1676 Conjugium Phoebi et Palladis, 1678
Croesus.
187
Mitgliedern '), doch ohne besonders hohe Besoldung, da sie im siebzehnten Jahrhun-
derte nicht mehr zu den Seltenheiten gehörten. Der erste unter den vielgerühmten,
und in seinem Vaterlande später allgemein bewunderten Castraten, Baldassare Ferri,
wurde in Leopold's Kunstanstalt gebildet. Der Schaulust am Prachtvollen huldigend,
trennte man eine Zeit die musikalischen Productionen gänzlich und liess am Ende
solcher Pracht-Schauspiele besondere Concerte aufführen. Kaiser Joseph I., ebenfalls
selbst musikalisch gebildet, pflegte auch die italienische Oper und liess in Wien zwischen
der Hofbibliothek und Reitschule ein grosses Opernhaus durch die berühmten Brüder
Bibie na aufführen, welches an Schönheit der Ausschmückung kaum von einem anderen
übertroffen wurde. In diese Zeit fällt die, mit „Porno d'oro" rivalisirende Aufführung der
erwähnten Oper des berühmten Theorbisten und Hofcompositeurs Francesco Conti,
dessen „Don Quixote" eine der ersten italienischen komischen Opern in Deutschland war.
Während dieses Zeitraumes hatten sich die mit Musik begleiteten biblischen Vor-
stellungen, die Adam- und Evaspiele, Krippen-, Bauern- und Hochzeit-Spiele, vor den
Weihnachtsfeiertagen und im Fasching von Handworksburschen und gemeinen Leuten
aufgeführt, wohl noch im Volke erhalten, jedoch wegen der hierbei überhandgenom-
menen Ausartung bereits zu abwehrenden sittenpolizeilichen Massregeln herausgefordert.
Unter Karl VI. erreichte die Oper einen früher kaum geahnten Grad der Voll-
kommenheit, zumal in einem ausgesuchten und richtig zusammenspielenden Orchester"),
unter der Leitung des berühmten Caldara, und des mit Recht als Vater des echten
deutschen Tonsatzes gerühmten Kapellmeisters J. J. F ux , dessen Schüler, der tüchtige
Wagenseil, Musikmeister der, auch in der Tonkunst vorzüglich talentirten, nach-
maligen Kaiserin Maria Theresia war 3 ). Um die Oper auch in ihrer stofflichen Grund-
lage möglichst zu veredeln, berief der Kaiser im Jahre 1715 den berühmten Italiener
Apostolo Zeno als Hofdichter nach Wien, wo er bis 1729 weilte, welcher aber, als er
sich bei heranrückendem Alter nach Venedig begab, den in seinen Schöpfungen wie in
seinem ganzen Wesen überaus netten, anständigen und feinfühlenden Metastasio zu
seinem Nachfolger empfahl, der noch in demselben Jahre nach Wien kam und bis zu
seinem Tode (1782) durch 53 Jahre hier verblieb, hoch geachtet am Kaiserhofe, wie bei
der ganzen gebildeten Welt. Er dichtete nebst kleinen Dramen viele Opern mit solcher
Meisterschaft, dass er in mancher Beziehung als der wahre Schöpfer der besseren Oper
angesehen werden kann, und bezog auch einen für die damaligen Werthsverhältnisse
sehr namhaften Gehalt von jährlichen 3000 Gulden . später sogar von 5000 Gulden. Seine
») Ihrer wird schon 1671 (in des Engländers Brownes' Reisen; Nürnberg 1685, S. 25?) und 170* (Re-
lation v. Kayserl. Hofe zu Wien. Cöln 1705, S. 62) gedacht. (S. auch die Aufsätze über Castraten in der
Zeitschrift Caecilia, 1824 und 1828.) Karl VI. liess den ausgezeichneten Farinelli dreimal nach Wien
kommen. (Burney a. a. O. I. 154.)
s ) Küchelbecker: Nachricht vom Rom. Kayserl. Hofe. 1730, S. 384: 1732, S. 412.
3 ) Maria Theresia wirkte 1725 in ihrem siebenten Lebensjahre bei der Aufführung einer von Fux compo-
nirten Oper selbst mit, während Kaiser Karl, bekanntlich ein grosser Musikkenner, selbst das Klavier
spielte und die Singstimmen durch die ganze Oper begleitete. „Bravissimo! Eure Majestät könnten wahr-
haftig meine Stelle als Kapellmeister vertreten !" rief der über die besondere Geschicklichkeit des Kaisers
entzückte Fux aas. „Ich danke Ihnen, mein lieber Kapellmeister, für die gute Meinung, aber ich bin mit
meiner gegenwärtigen Stelle auch zufrieden", antwortete ihm der Kaiser hierauf. (Oehler a. a. 0.11,4— 5.)
24*
188
Opern erlangten eine solche Beliebtheit und Anerkennung, dass lange Zeit kein besserer
Tonsetzer anders, als nach Metastasio componiren wollte. Keiner aber leistete hierin
mehr und besseres, als der von Maria Theresia nach Wien berufene Sachse Job. Ad.
Hasse (den Italienern der „caro Sassone", geb. 1705, f zu Venedig 1783), welcher
allein während seines Aufenthaltes zu Wien (1763 — 1770) sechs Opern, überhaupt
fast alle Opern Metastasio's in Musik gesetzt hatte.
Die Opern gehörten jedocb bis dahin in den Bereich der eigentlichen Hofergötz-
lichkeiten. Wenn auch schon im Jahre 1692 erwiesen „unterschiedliche Opern" im Ball-
hause in der Himmelpfortgasse aufgeführt wurden, 1703 die Fortsetzung der von Fr.
Calderoni vorgeführten komischen Opern, jedoch mit Hinweglassung aller Unan-
ständigkeiten gestattet und 1705 noch ausdrücklich verordnet wurde, dass die Opern
nicht bis in die „späte Nacht" zu dauern haben *), so bildete doch damals die Oper,
ungeachtet schon 1710 eigens für sie das (nach dem Brande am 5. November 1761,
im Jahre 1763 in der heutigen Gestalt wieder aufgebaute) Kärnthnerthortheater eröffnet
worden war, noch keineswegs ein stehendes Vergnügen des Wiener Publikums und
namentlich die italienische Oper war bis dahin zu Wien auf dem öffentlichen
Theater noch gänzlich fremd; denn es wird im Jahre 1730 ~) erwähnt, dass der Hol-
musikdirector Borosini damals beabsichtigte, auch im öffentlichen Theater italienische
Opern zu geben, dergleichen man hier, ausser den bei Hofe aufgeführten, noch nicht
gesehen hat. Aber auch später, ungeachtet der merkwürdige Castrat Manzuoli 1765
im Opernhause zu Wien mit Recht ungewöhnliches Aufsehen erregt hatte , war in der
grösseren Menge die Empfänglichkeit hiefür kaum noch im spärlichen Masse gewonnen,
als die, rasch zur schönsten Blüthe entwickelte deutsche Oper im kunstsinnigen
Wien den lebhaftesten Anklang gefunden und die „opera seria" nach Italien zurück-
gedrängt hatte. In der That waren es auch Sterne erster Grösse, welche in Wien ihre
schöpferische Meisterschaft entfalteten 3 ).
') Schlager: Wiener Skizzen V, 257, 260— 261.
~) Küchelbecker: a. a. 0.
3 ) Der geniale Gluck, einer der berühmtesten Tonsetzer im edlen, wahrhaft dramafischen Style, mit Recht
als Reformator der Oper gefeiert (geb. 1714 in der Oberpfalz, f 1787 zu Wien), war schon 1762 nach
Wien gekommen, wo ihm der kunstverständige Florentiner R. di Calzabigi eine ReUie besserer
Operntexte lieferte. Hier componirte er seine herrliehen Werke Alceste, Orpheus, Helena und
Paris. Später ging er nach Paris und kehrte 1782 nach Wien zurück. Mehrere seiner spätem Opern wur-
den in Wien zuerst aufgeführt. Wie Gluck der Repräsentant des neuen deutschen Opernstyls , so war
damals ihm entgegen Nicola Piccini der Vertreter der alten italienischen Weise, und die ganze musi-
kalische Welt damals in zwei feindliche Parteien , die Gluckisten und Piccinisten, gespalten.
Jos. Haydn (geb. zu Rohrau 1732, f in Wien 1809) componirte mit glücklichem Erfolge auch deutsche
und italienische Opern; leider blieb seine unvergleichliche Oper „Orpheus und Euridice" unvollendet. Alle
überragte aber Mozart, der grösste und ausserordentlicbste aller Opernschöpfer, dem, noch als zwölf-
jährigem Knaben, als er 1768 nach Wien gekommen, Kaiser Joseph II. aufgetragen hatte, eine opera buffa
(„Finta simplice") in Musik zu setzen. Zumeist auf der reizenden Höhe des Josephsberges nächst Wien
(siebe Scheiger's Ausflüge im V. U. W. W. Wien 1828, S. 42) hatte er seine Zauberflöte componirt,
welche 1791 auf Schikaneder's Bühne zum ersten Male aufgeführt wurde. An dem grossen Beethoven
hatte er, wie im kirchlichen Tonsatze, so auch in der Oper, einen unübertroffenen Nachfolger. (Siebe auch
oben S. 179.) Auchinuss hiereines, freilich erst nachdem er in Italien zu Ruhm gekommen, auch in seinem
Vaterlande gewürdigten achtbaren Operncomponisten gedacht werden, nämlich des Tonsetzers Flor.
189
Schon im Jahre 1778 hatte Kaiser Joseph II. noch als Mitregent den Versuch mit
der Aufführung- einer deutschen Oper gemacht *); als dieser gelungen, wurde die Sän-
gergesellschaft mit mehreren Mitgliedern vermehrt, und von jener Zeit an blieb die
Oper stehend in Wien. Mit dem, durch den wirksamen Einfluss des gelehrten Sonnenfels
gehobenen deutschen Schauspiele abwechselnd, wurden in Wien die Opern sowohl im
Kärnthnerthor-, als in dem 1741 erbauten Hofburg-Theater gegeben; letzteres, schon
1776 als Hof- und Nati o nallh eater für Rechnung des Hofes eröffnet, ward endlich
ungefähr 1812 dem rezitirenden deutschen Schauspiele abschliessend vorhehalten, da-
gegen das Theater nächst dem Kärnthnerthor lediglich der Oper und dem Ballete gewidmet.
§. 86.
E nt Wickelung der Poesie und Literatur in Ocsterrcich unter den Habs bürgern.
a) (Deutscher Meistergesang in Ocsterreich.)
Nicht minder als die Babenberger war die Mehrzahl der Habsburger Pfleger
der Literatur und Kunst. Während einerseits der Minnegesang und das Minnelied in
den Meistergesang überging, entwickelten sich die Anfänge der eigentlichen
ernsten Wissenschaft an der von Herzog Rudolph IV. (1365) zu Wien gegrün-
deten Universität 2 ). Aber auch in ersterer Richtung waren noch immer so vorzüg-
liche M e i s t e r s an g e r 3 ) in e s t e r r e i c h , dass sie den Vergleich mit ihren übrigen
deutschen Zeitgenossen wohl zu bestehen im Stande sind.
Abgesehen von den Schwänken Wiegand's von Theben, genannt der Pfaff vom
Kaienberge, welcher bei Herzog Otto dem Rosenbekränzten (13.34 — 1350) beliebt war,
erwähnen wir den Wiener Spruchdichter Peter von Suebenwirt aus der zweiten
Gassmann (geb. 17211 zu Briix in Höhnten, | zu Wien als Hof- und Kammercompositeur), welcher 1763
nach Wien berufen worden und wegen seiner schönen Musik zu ernsten und komischen Opern mit
Hecht gefeiert war. Das Talent des, auch als Operncomponist nicht minder geschätzten, nachmaligen
Hofkapellmeisters Ant. Salieri (geb. 1750zu Lignano, f 1825 zu Wien), wurde von Gas s mann erkannt
und entwickelt, nachdem er ihn 17G6 von Venedig nach Wien gezogen und sich der Ausbildung desselben
mit glänzendem Erfolge unterzogen hatte.
*) Er hatte hierzu eine von Umlauf componirte kleine Oper „die Bergknappen" ausersehen. Die hiezu er-
forderlichen Choristen wurden aus denKircliensängern zusammengesucht. (Siehe J.M iiller's Abschied von
der k. k. Hof-Schaubühne. Wien 1802, S. 253 u. s. w.) Uebrigens erscheint durch die Nichlbeachtung eines
Druckfehlers in M üller's Werke, nämlich 1788 statt 1778 auf Seite 254, sowohl in Leinbert' s Hist.
Skizze der k. k. Hoftheater in Wien (ebenda 1833, S. 25), als in der üsterr. National-Encycl. II, 619 dieser
Versuch um zehn Jahre zu spät angegeben. Vergl. auch M üller's: Genaue Nachrichten von beiden k. k.
Schaubühnen. Wien 1772 und 1773, 2 Theile; dann: Kurze Darstellung der Entstehung u. s. w. aller
Schauspielhäuser in Wien; ebend. 1808.
') Die Universität erhielt 138% mit päpstlicher Zustimmung eine theologische Facultät. Der herzogliche
Kanzler Her th old von Wähing, Propst hei St. Stephan , berief an dieselbe zwei berühmte Lehrer aus
Paris: Heinrich (Langenslein) von Hessen (ab Hassia) und Heinrich von Oyta. Herzog Albrecht III. ver-
legte die Universität in die Nähe der Dominicaner, wo er für dieselbe drei Gebäude angekauft halte und
gab der Hochschule Statuten. (S. T ilmez und Mi tt erdor fer: Conspectus historiae Universitatis Vicn-
nensis. Wien 1722—1725, 3 Theile)
3 ) Ausser den Meistersängern gab es noch eine grosse Zahl fahrender Sänger und Improvisatoren: Land-
farcr, Singer, Reimsprecher (siehe hierüber oben S. 179), die jedoch unter Ferdinand I. wegen
Strassenparodien weltlicher und geistlicher Personen (durch die oben S. 167 erwähnte Polizeiordnung
vom Jahre 1552) abgeschafft wurden. Die hierauf bezügliche Stelle dieser Polizeiordnung findet sich auch
in Schlagers Wiener Skizzen III, 207.
190
Hälfte des vierzehnten Jahrhunderts, dessen Dichtungen eine reiche Quelle für die Er-
kenntniss des Ritterlebens der damaligen Zeit sind, und wobei er den Geburtsadel dem
Silber, die durch Verdienst erworbene Ritterwürde aber dem Golde vergleicht '). Die
unbequeme Modekleidung und Rüstung, namentlich die vom Papste verpönten Schnabel-
schuhe oder sogenannten Teufelsnasen, ebenso das feste Schnüren und Schminken der
Ritter finden in ihm einen heftigen Gegner. Er selbst war Waffenherold und Persevant;
seine Aussprüche über Wappen und Rüstung haben somit besondere Geltung. —
Suchenwirt's Zeitgenosse und Freund, Heinrich der Teichner 3 ), zeigt in
seinen Spruchdichtungen ein religiöses reines ruhiges Gemüth und eine seltene
geistige Begabung. — Michel Böheim, aus böhmischer Familie stammend, zu
Sulzbach in Schwaben (27. September 1416) geboren, kam später nach Oesterreich
als Kriegsmann Herzog Albrechts VI., schrieb zu Kaiser Friedrich's IV. Zeit das für jene
Zeitgeschichte merkwürdige „Buch von den Wienern" (1462 — 1465) und nennt sich
selbst „des römischen Kaysers Poet und Dichter" 3 ). Diesem reiht sich aus
dem folgenden Jahrhunderte an: der bereits mehrere Male erwähnte Wolfgang
Schmeltzl (1540 — 1550), Schullehrer bei den Schotten, welcher nebst anderm
seinen bekannten : „Lobspruch der hochlöblichen, weitberühmten könig-
lichen Stadt Wien in Oesterreich" verfasste und dem Kaiser widmete. — Auch
ist Schmeltzl, wie erwähnt, als dramatischer Dichter in deutscher Sprache bekannt*).
§. 87.
Fortsetzung,
b) (Lateinische Gelehrsamkeit und Schulwesen.)
Unter den Gelehrten, die in Oesterreich, meist an der Wiener Univer-
sität 5 ) wirkten, nennen wir die Professoren der Philosophie und Theologie: den
hessischen Heinrich von Langenstein, welcher 1365 — 1397, und Heinrich
vonOyta, welcher 13S3 — 1397 wirkte. Auch Thomas Ebendorfer, nach seinem
Geburtsorte gewöhnlich Haselbach genannt, war seit 1417 Professor der Theologie
») Peter Suchenwirt's Werke aus dem vierzelinlen Jahrhunderle, herausgegeben von Aloys Pri misser,
Wien 1827.
*) Julius Max Schottky über Heinrich den Teichner, in den Wiener Jahrbüchern der Literatur. B. I., 1818,
Anzeigeblatt S. 26.
*) Michel Böheim's Buch von den Wienern 1462— 1465, herausgegeben von Th. v. Karajan, Wien 1843.
*) Schmeltzl's (zwischen den Jahren 1540—1551) in deutscher Sprache verfasste, sogenannte geist-
liche Stücke sind: Acolasl, Judith, die Aussendung der Zwölfboten, die Hochzeit zu Cana in Galiloa,
der blindgeborene Sohn, Samuel und Saul u. s. w. (Mehreres hierüber in Oehler's: Geschichte des
Theaterwesens zu Wien. Ebenda 1803, 1, 14—25. Siehe auch oben S. 184.) Er hätte wahrscheinlich sein
dramatisches Talent in noch andern Stoffen erprobt, wenn er nicht durch Perdinand's I. Polizeiordnung von
1552. dessen scharfes Decret vom 25. Juli 1548 wider den Gebrauch seelischer Bücher, (welches auch auf
den Druck ausgedehnt wurde), so wie durch dessen Patent vom Jahre 1551 wegen Verweisung sectischer
Schulmeister, eine Beschränkung sich aufzulegen in den Zeitverhältnissen Anlass gefunden halte.
(Schlager a. a. 0. III, 230 etc. Schmeltzl's Lobspruch auf Wien wurde in Wien besonders gedruckt
154T, 1548 und 1849. Ausserdem auch in Horm ayr's Archiv, 1818, S. 561 s. f. 1819, S. 10—84, und in
Horraayrs Wien VII, b. LXV-CXIH.)
5 ) S. Scriptores Universitatis Vienncnsis. Wien 1740— 1742, 5 Bändchen. Stöger: Hisloriographi Societatis
Jesu, ab eius origine ad nostra usque tempora. Münster und Begensbnrg 1851.
19t
an der Wiener Universität, 1432 Abgeordneter derselben zum Basler Concilium, und
schrieb ausser mehreren theologischen Abhandlungen seine bekannte Chronica Austriae.
Als Mathematiker wurden berühmt J o h a n n (N y d e r) von (Schwäbisch- ') G munden,
in Wien (1406 — 1439) thätig. — Georg von Peurbach, von seinem gleichna-
migen Geburtsorte bei Linz so genannt (1423 — 1401), gab sammt seinem Schüler
Regiomontan der Astronomie eine eigentlich wissenschaftliche Richtung. Als Geo-
meter, Cosmograph und Historiograph Kaiser Maxmilian's I. erwarb sich der Wiener
Johann Stabius den Ruf eines gelehrten Mannes, und war auch in der Poesie seiner
Zeit ausgezeichnet, daher ihn der Kaiser zum Poeten krönte. Als Mathematiker ver-
dient auch dessen Schüler Georg Thannstädter rühmliche Erwähnung. Unter den
Philologen und Poeten nennen wir Johann Camers (Joannes Ricutius Vellini von
Camerino), dann Joachim von Watt (Vadianus) zugleich Doctor der Medicin, Be-
nedict Chelidonius') Abt des Schottenstiftes, zugleich Geschichtsschreiber und
Diplomat. Will ibald Pirkhaimer, ebenfalls als Poet, Historiker und Staatsmann für
Maxmilian I. wirkend (f 1521); ferner den Franken Conrad Piekl 3 ) (latinisirt Pro-
tucius Celtis), der erste Deutsche, welcher schon durch Kaiser Friedrich IV. zu Nürn-
berg (1. Mai 1487) zum Dichter feierlich gekrönt wurde, Gründer und Vorstand der
Donaugesellschaft, die sich bis nach Ungern verzweigte*). Er starb zu Wien als
Lehrer der Dichtkunst 1508 und wurde in der Stephanskirche begraben) 5 ).
Eben daselbst ruht sein jüngerer Landsmann Johann Spiesshammer (Cuspi-
nianus), nebst seiner Mutter, Gattin und Kindern. Auch dieser war gekrönter Dichter,
Geschichtsschreiber und Diplomat , namentlich Vermittler der folgenreichen Heirath
zwischen Maxmilians Enkeln Ferdinand und Maria, und den Kindern des jagelloni-
schen Wladislaus, Ludwig und Anna.
Endlich erscheint der ritterliche Kaiser Max I. selbst als Schriftsteller, dessen
') Pillwein: „Der berühmte Astronom und Mathematiker Johannes von Gmunden ist weder aus Ober-
österreich noch aus Unterösterreich gebürtig." Linz 1836, 8 Seiten. Vergl. auch Koch: Wien und die
Wiener. Leipzig 1844. S. 65.
-) Seines allegorischen, lateinischen Singspieles: „Virtutis cum voluptatibus disceptatio", welches im
Schottenkloster von den Schülern der Musikschule vor Kaiser Karl V. und dessen Schwester Maria, Ge-
malin König Ludwigs von Ungern und Böhmen mit grossem Beifalle aufgeführt, dann mit Holzschnitten
und Musiknoten geschmückt und mit einer Widmung an den jungen Grafen Niclas Salm in Druck gelegt
ward, wurde bereits oben S. 185 erwähnt.
3 ) Das Hauptwerk über C onrad Celtis ist: B. Engelberti K 1 üpfelii: De vita et scriptis Conradi Celtis
Protucii praeeipuirenascentium in Germania literarumrestauratoris, priinique Germanorum poetae laureati
opus posthumum. Breisgoviae 1827 II, P. Vergl. Endlicher's vortreffliche Recension in den Wiener Jahr-
büchern derLiteratur, XLV. 141 etc., dann Hormayr's Archiv, J. 1825, S. 753, und Kaltenbäck's
Mittheilungen über die gelehrte Donaugesellschaft in dessen: Zeitschrift 1836, besonderer Abdruck,
Wien 1837.
») Vergl. III. B., §. 109.
s ) Aus dieser Zeit erübrigen die ersten bekannten lateinischen Schulkomödien: .,Eunuchus von Terenz,
Aulelaria von Plaut us, der rasende Herkules": das Gast mal des Tyestes von Seneca, auf
der Universitäts-Aula dargestellt, liess Celtis im Jahre 1486 in Druck legen, worüber sich der Bector
Magniticus Wilhelm Puelinger äusserte, dass weder er noch andere früher eine ähnliche Production ge-
sehen haben. Eine zweite Universitäts-Komödie Konrad Celtis war: pa^odou, welches (1504) von 16 Schü-
lern gespielt und in Augsburg gedruckt wurde. (Kalt enb äc k's Zeitschrift 1835, Nr. 49.)
192
bekannteste Werke : „der Weis' Kunig, Tewerdank und Freidank" sind und der in
seiner Nähe den Kranz der genannten Gelehrten sammelte ').
Unter Ferdinand I. hatten die letzten Dichterkrönungen Statt. In Wien
erhielten im Jahre 1588: Vitus Jaeobaeusvon Nürnberg, Johann Lauterbach
aus der Oberlausitz, und Elias Corbinus von Joachimsthal den Lorbeerkranz und zwei
Jahre später wurden abermals drei Dichter gekrönt: Peter Dorfner aus Hessen,
Kaspar Cropius aus Pilsen und Jonas Herrmann aus Gölnitz. — Hieronymus Balbi,
Bischof von Gurk, war als Dichter und Piedner berühmt.
Ausser der Universität , an welcher die lateinische Sprache jene des Unterrichtes
bildete, bestand die noch ältere Schule zu St. Stephan, an welcher der Stadtrath
schon seit 1296 durch H. Albrecht I. das Recht erlangt hatte, den Schulmeister zu
ernennen 2 ). Die Juristen hatten ein eigenes Collegium zu St. Ivo (in der Schu-
lenstrasse), von der gleichnamigen Kapelle so benannt. — Auch bei den Schotten be-
stand eine lateinische Schule sammt Convict für adelige Knaben, mit welcher eine
Musikschule verbunden war (s. S. 176). Die Klöster hatten im ganzen Lande fast
durchwegs ihre eigenen Schulen, ausweichen Chronisten und scholastisch gebildete
Theologen und Schriftsteller hervorgingen 3 ).
§. 88.
Fortsetzung-.
c) (Vorwiegend lateinisches und romanisches Element der Literatur und Poesie in Wien.)
Die schöne Saat auf mehreren Gebieten der Wissenschaft, welche zur Zeit Kaiser
Max I. durch den Sonnenschein kaiserlicher Gunst gepflegt wurde, litt durch die Stürme
der Reformation, des dreissigjährigen Krieges und der Türkenkriege, bis ihr unter
Joseph I. und Karl VI. wieder eine neue Morgenröthe dämmerte, und zur Zeit der
grossen Maria Theresia und Joseph's II. der deutsche Genius in der Literatur
sich wieder Bahn brach.
Die Universität bestand zwar fort, hatte aber weder ihren frühern wissenschaft-
lichen Einfluss, noch so berühmte Professoren und so zahlreiche Schüler *) , und ging
1622 überdiess in die Leitung der Väter der Gesellschaft Jesu über.
Die k. k. Hofbibliothek, von Max I. gegründet, erhielt von Zeit zu Zeit eine
Vermehrung 5 ), so z. B. unter Ferdinand I. durch die Manuscripte, welche Busbeck
«) March: De insigni favore Maximilian! I. Imp. in Poesin. Leipzig 1751, 4, 39. S. Lambecius Comment.
de Bibl. caes. Vindob. V. lib. II, p. 968 zählt 23 Werke des Kaisers Max I. auf, die dieser selbst verfasste.
2 ) Tilmez: Conspeetus historiae Universilatis Vienn. I. 3.
=) Die zum Theile durch kritische Quellenforschungen ausgezeichneten Monographien der einzelnen Klöster
in Oesterreich unter der Enns liefern hierüber nähere Belege. Eine Zusammenstellung findet sich in
Kl eins Geschichte des Christenthums in Oesterreich and Steiermark, im Abschnitte über Schulen und
Biiehersammlungen in Klöstern und geistliche Schriftsteller des vierzehnten und fünfzehnten Jahrhunderts,
111, 377— Mi.
») Unter Max I. zählte sie über 7000, unter Ferdinand I. (1522) nur noch 2000 Schüler.
5) Mosel's: Geschichte der k. k. Hofbibliolhek. Wien 1835, Balbi: Essai statistique sur les Bibliotheques
de Vienne. Vienne 1835.
193
aus Constantinopel mitbrachte und durch Werke und Prachtmanuscripte aus der Cor-
vinus-Bibliothek, unter Kaiser Leopold I. durch die herzoglichen Handschriften und
Bücher von Ambras; doch erst unter Karl VI. wurde der ganze kaiserliche Privat-
Bücherschatz damit vereinigt, und die in dem neuen Gebäude aufgestellte Bibliothek
bclief sich schon damals über 100.000 Stücke. Von den Vorstehern der Bibliothek
sind am bekanntesten der Polihistor Wolfgang Laz (1558 — 1565); Peter Lam-
beck, zu Hamburg 1626 geboren. 1663 — 1680 Vorstand der Hofbibliothek, als
welcher er seine „Comentarii de Augustissima bibliotheca Caesarea Vindobonensi" in
8 Bänden verfasste '); der Niederländer Hugo Blotius unter Maximilian IL. auf
dessen Rath die Bibliothek durch grosse Ankäufe, besonders aus der Bibliothek des
Samhucus vermehrt wurde; dann Pius Nicolaus Garelli unter Karl dem VI.
Unter den ausser der Universität wirksamen Literaten nennen wirFerdinand's I.
Historiographen Ursinus Velius und Rudolphs IL Historiographen Brutus; auch
der Niederländer Anger Gislain Busbeck unter Ferdinand L, eben so sehr als
Diplomat wie auch als vielseitiger Schriftsteller berühmt, in der Philosophie. Jurispru-
denz und Kriegskunde bewandert, veröffentlichte er auch Beschreibungen über seine denk-
würdigen Reisen. Von seinen Sammlungen werthvoller Manuscripte . Münzen und An-
tiken ging Mehreres an die Hofbibliothek und das Antikenkabinet über. Auch aus den
Manuscripten des. in orientalischen Sprachen bewanderten Hieronymus Beck von Leo-
poldsdorf, Ferdinand's und Maximilian'sHofkammerrafhes, wurde nach dessen Tode das
Kostbarste von Kaiser Matthias für die Hofbibliothek angekauft 2 ). Johann Sam-
bucus (geb. 1531 zu Zsambek [Sambuk] in Ungern) schrieb eine ungrische Ge-
schichte, stand als kaiserlicher Rath. Historiograph und Arzt am Hofe der Kaiser
Max IL und Rudolph IL in grossem Ansehen, und schloss in Wien seine Laufbahn
(13. Juli 1584). Ferner nennen wir noch den volkstümlichen Hofprediger Abraham
a Sancta Clara (Ulrich Megerle, 1642 in Schwaben geboren. 1662 Barfüsser
Augustiner zu Maria Brunn in Oesterreich). welchen Leopold I. an seinen Hof beriet,
wo er vierzig Jahre lang sein Predigeramt verwaltete (t 1. December 1709). — Marcus
Hansiz (1683 in Kärnthen geboren) trat in den Jesuitenorden, machte sich durch
seine Germania Sacra (1727—175?) rühmlichst bekannt und starb zu Wien am
5. September 1766. — Ausser W T ien waren auch die Klöster Musensitze. Der berühmte
Abt Gottfried Bessel in Göttweih und sein Nachfolger Ma gnus Klei n, die beiden
Brüder Hieronymus und Bernhard Pez. dann Martin Kropf. Philipp Hueber und
Anselm Schramb in Melk, Marquard Herrgott , Rüsten Heer und Martin Gerbert
von St. Blasien, die Verfasser der Munumenta Augustae domus Austriae, Link in Zwetl.
R. Duellius in St. Polten, Chrisost. Hanthaler in Lilienfeld; später Senkenberg,
Kauz, Lambacher, Schrott er, Schmidt, die Piaristen Rauch und G ruber,
die Jesuiten Anton Steyerer, Sigmund C alles und Anton So eher, der Exjesuit
■) Erste Auflage: Wien 1665— 1669, neue Auflage von A. F. Kollar, 1766—1782.
2 ) Von Tyho de Brahe und den übrigen Literaten zur Zeit Rudolph'« II. wird bei Böhmen gehandelt, da sich
dieser Kaiser in Prag aufhielt, lieber die Wirksamkeil Keppler's siehe: Erzherzogfhum Oesterreich o. d. E.
I. 25
194
Denis u. s. \v. machten sich um vaterländische Geschichte, Genealogie, Bibliographie
und Diplomatik verdient 1 ).
Unter den Dichtern, welche an den kaiserlichen Hof berufen wurden, gedenken
wir des (bereits oben S. 187 erwähnten) Venetianers Apostolo Zeno 3 ), der 1715
— 1729 die Stelle eines Hofpoeten und Historiographen bekleidete (f 1750), und des
an seine Stelle getretenen berühmten Römers Pietro Metastasio 3 ) (geb. 1698), dessen
zahlreiche Dichtungen, besonders im Fache der Oper, ganz dem Zeitgeschmacke ent-
sprachen, und ihn am Hofe Karl's VI. vorzüglich beliebt machten. Der hohe Beifall
der italienischen Poesie in den höheren Kreisen Wien's darf um so weniger befremden,
als am Hofe, nebst der französischen und spanischen, fortwährend auch die italienische
Sprache gepflegt wurde, und viele vornehme italienische Familien daselbst sich
aufhielten *).
§. 89.
Fortsetzung.
il) (Vorwiegend romanischer Charakter der Poesie des sechzehnten bis achtzehnten Jahrhunderts.)
So wie in der Literatur des 16.— 18. Jahrhunderts die lateinischeSprache
vorherrschte, so inachte sich in der Poesie der romanische Charakter geltend,
vorzüglich im Drama, indem nicht nur die Gedichte, sondern auch die allegorischen,
biblischen und historischen lateinischen Schulkomödien, dann die darauf tolgenden
italienischen Opern und f r anzösischen Schauspi ele den Gegenstand der
Unterhaltung- in den höheren gesellschaftlichen Kreisen bildeten, während das deutsche
Lustspiel sich allmälig erst durch die Spässe des Hanswurst, dieser auf deutschen
Volksboden übersetzten Mittelsperson zwischen Harlekin undPolicinello, zunächst in den
unteren Kreisen ein Publikum suchend, der deutschen dramatischen Muse Bahn brach.
Bei den erwähnten allegorischen lateinischen Schulkomödien an der
Universität und dem Schotten-Collegium in Wien (s. auch oben §. 85) wurden nur
die Prologe der Herolde deutsch gesprochen, und von den Jesuiten in ihrem
neuen Collegium am Hof die sogenannten Ludi Caesarei, nämlich die vor dem
kaiserlichen Hofe von den Schülern gegebenen dramatischen Productionen, in
lateinischer Sprache abgehalten 5 ) , und die von den Stipendiaten der Rosen-
») Eine Zusammenstellung der Leistungen in diesen letzteren Gebieten mit biographischen Andeutungen
findet sich in Hormayr's Archiv, 1810, S. 414-422. Auf die von diesen Gelehrten verlassten, zum
grossen Theile sehr brauchbaren Quellenwerke wird sich häufig im Laufe dieser Blätter als zugleichen
sicheren Gewähren an den betreffenden Orten berufen.
'-') Zeno bezog einen Gehalt von 4000 Gulden.
») Metastasio dichtete 28 Opern, die Gesammtausgabe seiner Werke erschien in 13 Bänden mit 38 Kupfern,
Paris 1780—1782. Sieh' auch S. 187.
») Vergl. den vorhergehenden §. über den romanischen Einfluss während der Reformation auf Oesterreich,
und §. 75 über den Bevöikerungsanwachs durch Italiener in Wien.
») Schon im Jahre 1554 führten die Jesuiten in dem Hofraume ihres neuen Collegiums am Hof eine Komödie
desEuripides, dann 1559 andere dramatische Vorstellungen vor mehr als 3000 Zuschauern durch ihre
Schüler auf. (Bucholtz: Ferdinand I., VIII, 188.) Seit der zweiten Hälfte des siebzehnten Jahr-
hunderts kamen dieselben in besondern Aufschwung, und zwar nicht nur biblische, sondern auch we 1 1-
li che Tragödien, Komödien, Opern und Schäferspiele. Diese Theaterstücke bestehen gewöhnlich nebst
195
burse *),den Sänger- und Sehulknaben, so wie auch von Niederländern und andern Fremden
in der Rathstube und im bürgerlichen Zeughause aufgeführten Stücke, wurden theils
in lateinischer, theils in deutscher Sprache aufgeführt 2 ). Das Theater am Wiener Hofe
reicht schon in die Zeit Kaiser Max des II. zurück, wo 1560 Paul von Antorf mit
seinen Gesellen erwähnt wird, und es erhielten die gesungenen Vorstellungen, Faschings-
burlesken, Hofkomödien, Ballete u. s. w. vorzügliche Förderung durch mehrere kunstsinnige
und heitere Kaiserinnen. Unter Kaiser Ferdinand II. erscheint der männliche, unter
Kaiser Leopold I. auch der weibliche Hofadel bei diesen Vorstellungen selbst mitwir-
kend. 1626 wird zum erstenlMale einer Hofbühne in Wien gedacht. 1651 — 1652 wurde
das erste Komödienhaus (Theatrum) zu „Hoff"' in Wien durch Johann Burnacini
gebaut. Die öffentlichen Theater wurden theils auf beweglichen Thespis-Wagen fahrender
Theater-Gesellschaften, in den Häuserhöfen und Hütten der Stadtplätze, theils in den
Ball-Häusern 3 ) gegeben; während in den erstem vorzüglich Seiltänzer-Gesell-
schaften, bald auch der Policinello und Hanswurst sich producirten, wurden in dem
Privat-Ballhause in der Himmelpfortgasse im siebzehnten Jahrhundert theils
deutsche Theaterstücke, theils italienische Opern aufgeführt *), und zwar
die letztern seit 1692 von den italienischen Unternehmern: Dan esse, Nanini und Ca 1-
deroni. Auch in dem Privat-Ballhause (im heutigen Ballgäss che n) nächst dem
Franciscaner-Platze war eine 7t alienische, in dem kleinen Ballhause in der Tein-
der Angabe der Titel und Personen aus dem Argumentum (kurzen Inhalt), Präludium (allegorischen Vor-
spiele) und einem gedrängten Scenen-Ausgang, und sind als lateinische Sprachübungen durchaus
in dieser Sprache verfasst. Unter den Personen finden sich: die Stimme Gottes, Jesus Christus, die heil.
Jungfrau, Engel, Apostel, Heilige, Fürsten aller Länder, Flüsse. Reiche, Welttheile, Tugenden und
Laster etc. personificirt; die grössere Anzahl hat nur Männerrollen, die wenigen weiblichen wurden
stets nur von studirenden Jünglingen vorgestellt. — Besonders glänzend waren die Ludi Caesarei, welche
(1635) bei Vermählung Herzog Max von Bayern mit der Erzherzogin Anna Maria, dann nach Kaiser
Leopold's Regierangs-Antritte (1659) von Jesuiten veranstaltet wurden; bei ersterer Gelegenheit wurde:
„Conjugium Rebeccae cum Isaco", bei letzterer ,,Pietas Victrix" von 100 Studirenden gespielt.
') Der Name Rosenburse stammte von dem Hause des Paul Wagendrüssel zur rothen Rose, welches im
Jahre 1451 für die von ihm gestifteten Stipendiaten, aus dem Nachlasse des Bathsberrn Niklas unterm
Himel (an der Stelle des späteren Barbara-Stiftes am Dominicanerplatze) angekauft wurde ; die Stiftlinge.
aus dem Stadtärar unterstützt, waren im Jahre 1552 schon auf fünfzig Köpfe vermehrt.
2 ) Von ihren Stücken sind bekannt die 1568 aufgeführte deutsche Tragödie: „Von den sechs streitbaren
Kempffern" (den Horatiern und Curatiern), angeblich durch Georg Luzius, eigentlich aber schon von
Hanns Sax 1549 verfasst; dann eine 1 ateinis che : „de Resurrectione Domini" vom Jahre 1571 . ferner
ein „Homulus" betiteltes Stück, welches im Eingang den römischen König Max II., seine Gemalin Maria
und die frommen Bürger mit ihren tugendsamen Frauen belobt; es wurde 1553 in Wien aufge-
führt und 1569 zu Nürnberg gedruckt ; endlich die von dem Trabanten Erzherzog's Ferdinand von Tirol,
Benedikt Edelpökh (1568) verfasste dramatische Darstellung: ,,Von der Geburt Christi." Das erslere ist
ganz, das letztere in Auszügen gegeben bei Schlager a. a. 0. III. Bändchen, wo überhaupt nähere No-
tizen über die Bath haus- und Zeug ha us-Komödien im sechzehnten Jahr hunderte zu finden
sind.
") Die Ballhäuser waren theils dem kaiserlichen Hofe, theils Privaten gehörig. Kaiser Ferdinand I.
verpflanzte das Ballspiel aus seiner spanischen Heimath nach Wien; das erste kaiserliche Ballhaus stand
auf dem Burgplatze, das zweite dem jetzigen Burgtheater gegenüber, das dritte an des letztern Stelle
selbst, das vierte (jetzige) Ballhaus entstand 1741.
*) Oehler, Schlager u. s. w. (siehe oben Anmerkung =) auf S. 184). Fl ögel: Geschichte des Groteske-
komischen, Liegnilz und Leipzig 1788. Prutz: Vorlesungen über die Geschichte des deutschen Theaters.
Berlin 1847. Devrient's: Geschichte der deutschen Schauspielkunst. Leipzig 184S, 2 Tbeile.
25*
196
faltstrasse aber eine deutsche Theater-Gesellschaft. Die Ballhausgesellschaften und
Brettertheaterbuden verschwanden, nachdem im Jahre 1708 von dem Stadtrathe, auf
dem ehemaligen Steinmetzplatze das Theater am Kärnthnerthor erbaut, und zu
Folge seines Privilegiums, von 1720 an, nur dort Theater gehalten werden durften.
Darin wurden anfangs seit 1710 unter der Direction des Conte Pecori bloss itali-
enische Opern, seit 1712 aber abwechselnd die von Joseph Anton Stranitzky
in Schwung gebrachten und von seinen Nachfolgern Prehauser und Kurz fort-
gesetzten Hanswurstiaden aufgeführt; wobei jedoch bemerkt wird, dass bei einer Casse-
lischen Seiltänzergesellschaft, welche 1637 sich vor dem Wiener Kaiserhofe producirte,
auch schon ein Hanswurst als komische Person erscheint.
§. 00.
Fortsetzung.
e) (Wiederaufschwung der deutschen Poesie und Literatur in Wien.)
Der Aufschwung, welchen deutsche Sprache, Literatur und Dichtkunst gegen
Ende des vorigen Jahrhunderts nahmen, wirkte auch auf Wien, wo Denis nicht nur
als Gelehrter, sondern auch als patriotisch lyrischer Dichter und Uebersetzer des
Ossian, dann Haschka (Verfasser der österreichischen Volkshymne), Alxinger als
epischer Dichter, Rats chky als feiner Satyriker, B'lumauermit derberem Witze
und Andere der deutschen Muse in Oesterreich in verschiedenen Richtungen den Weg
bahnten. Für das deutsche Drama war aber von entschiedener Wirkung, dass Kaiser
Joseph II. (1776), mit Abschaffung der extemporirten Stücke, das (seit 1741 er-
richtete) Burgtheater unter der Benennung „Hof- und Nationaltheater" in
seinen unmittelbaren Schutz nahm und deutsche Schauspiele «auf demselben durch die
ausgezeichnetsten Künstler zur Aufführung kamen. Unter Leopold II. und Franz I.
erreichte diese Bühne ihren Höhenpunct ').
Die Werke Iffl an d's, Schröders, Jünger's, Göthe's, Schill er's, Körners
(der zugleich 1812 — 1813 Hofdichter an dieser Bühne war), Kotzebue's, Hou-
wald's, Müll er's, Gutzkows und anderer Dichter Deutschlands, so wie der vater-
ländischen Dramatiker Heinrieh von Coli in, der sich Schiller zum Vorbilde ge-
nommen zu haben scheint, Franz Grillparzer's, welcher in seinem tiefpoetischen
Genie seine eigene Richtung einschlug, Franz v. Holbein's, Friedrich Ha Im's (Elegius
Freiherr von Münch-Bellinghausen), des Vertreters der romantischen Richtung in Oester-
reich; ferner Deinhardstein's vielseitig ansprechende Werke, Bau er nfel d's Conver-
1 ) Die Direction führten der Hof schauspieldichter Jünger 1789 — 1794. Freiherr von Braun 1794 — 1807,
Graf Ferdinand von Palf fy, welcher dieses Theater nebst dein Kärnthnerthortheater auf eigene Rech-
nung- übernahm (1807 — 1814), bis dasselbe wieder in Hof-Regie übernommen und Anfangs von Hofralh
v. Füljot, von 1821 — 1824 von Moriz Grafen von Dietrich stein, dann bis zum J. 1845 durch den
Oberstkämmerer Rudolph Grafen von Czernin und seit 1849 durch den Grafen Lan ckoronski ge-
leitet wurde, mit Unterstützung der Theater-Sekretäre Alxinger 1794 — 1797, Kotzebue bis 1802,
Sehr eyvogel (West) 1802— 1804, So nnleithner bis 1814, Schreyvogel abermal von 1814 bis
1832 und der Vice-Directoren : Hofrath von Mosel 1821 — 1829, Dcinhar dstein, seit 1832, Franz
v. Hol bei n seit 1841 und Heinrich Laub e seit 1850 (letzterer als artistischer Dircctor).
197
sationsstücke, Herr mannsthals, Otto Prechtler's , Mosenthal's und Anderer
theatralische Versuche wurden nebst Uebersetzungen und Bearbeitungen der besten
Producte des Auslandes, namentlich des grossen Britten Shakespeare und des Spaniers
Calderon in meisterhafter Weise auf dieser Hofbühne vorgeführt *). In neuester Zeit
wurde durch Tantiemen und Preisausschreibung zu Theaterdichtungen aufgemuntert. —
Als Volksdichter erwarben sich verdiente Anerkennung: im vorigen Jahr-
hunderte Hafner, und in diesem: Gleich. Meisl. Bäuerle, der poetisch-humoristi-
sche Raimund, welchen in neuester Zeit Nestroy, Told. Kaiser, Feldmann
und andere folgten.
Als vorzügliche Lyriker sind zu nennen: Johann Gabriel Seidl. Eduard und
Ernst Freiherr von Feuchter sieben. Herrmannsthal, Fitzinger, Gaal,
Halirsch, Otto Pr editier, Jeitteles u. s. w., welchen sich der Balladendichter
Vogl und der vielseitige Castelli anschliessen, der zugleich im österreichischen
Dialekte Gedichte versuchte, in welchem Zweige ihm nebst Andern Johann Gabriel
Seidl mit voller Meisterschaft folgte. — Zwar nicht der Geburt, aber dem Aufent-
halt und der Wirksamkeit nach gehören Oesterreich an: Der Dichter der Tunisiade
und Rudolphiade, Ladislaus Pyrker, Abt in Lilienfeld; Baron Zedlitz, der Sänger
der Todtenkränze , jener des Habsburgerliedes Ludwig August Frankl, der tief-
melancholische Lenau, der Humorist Saphir, der originelle Hebbel, Mosenthal
u. a. m. — Als Dichterinnen erwarben einen Ruf: Caroline Pich ler. Wilhelmine
C h e z y, Betti P a o li u. a.
§. 91.
Fortsetzung,
f) (Schulwesen und Huniauitiits-Anstalten.)
Die grosse Kaiserin Maria Theresia wendete zunächst ihre mütterliche Sorgfalt
auf das Volks seh ulwe sen. Sie errichtete eine Nor mal -Hauptschule (1771) als
Muster für die übrigen unter ihrem Schutze entstandenen Elementarschulen. Die
Universität hob sie durch eine gänzliche Umgestaltung, zu welcher 1756 nach
dem Plane des gelehrten van Swieten, Leibarztes der Kaiserin, der Grund gelegt wurde,
deren wesentliche Institutionen bis in die neueste Zeit bestanden. Auch eine Stern-
warte wurde an der Universität errichtet und deren Leitung dem Hofastronomen
Pater Hell anvertraut, ein Institut, welches durch die grossmüthige Unterstützung des
Kaisers Franz I. und die wissenschaftlichen Kenntnisse der Directoren Littrow sen.
und jun. einen europäischen Ruf gewann.
Die Universitätsbibliothek "). auf Antrieb des Freiherrn von Martini von
') Der älteren Kunstperiode des Hofburgtheaters gehören an: Bei-gopzoomer, Brockmann, Eckart (genannt
Koch), Lange, Müller, Ochsenheimer, Roose, Stephanie, Weidmann, dann die Damen: Adamberger,
Jaquet, Nonseul, Saeeo ; der neueren: Anschütz, Costenoble, Dawison, Fichtner. Koberwein, Korn. Laroche,
Löwe, Wilhelmi u. s. w. ; dann die Damen: Anschütz, Fichtner, Haitzinger. Koberwein. Löwe, Sophie
und Caroline Müller, Neumann, Peche, Rettich. Sophie Schröder, Weber u. a. m.
-) Nähere Notizen über die Einrichtung und neue Aufstellung dieser Bibliothek, über Napoleons Benützung
derselben u. s. w. linden sich im Oesterr. Archiv. 1830, S. 98; 1831, S. 591 ; 1832, S. 124; 1833, S. 515.
Wesentliche Verdienste um dieses Institut erwarben sich die Directoren derselben Franz Ridler
(f 1834). Franz Lechner (f 1851) und Joseph Di em er.
198
Maria Theresia und Joseph II. aus den Büchersammlungen der Jesuiten, aus der
Gschwind'schen und Wind harschen Bibliothek und den Büchern der aufgehobenen
Klöster gegründet, wurde 1777 dem Publikum geöffnet. Kaiser Franz I. erseheint als
zweiter Gründer derselben, indem er 1828 — 1829 die Räumlichkeiten derselben durch
einen neuen Zubau ansehnlich erweiterte. Am 9. October 1829 erfolgte die Wieder-
eröffnung derselben. Den Schlussstein dieser kaiserlichen Stiftungen bildete die
Theresianische Ritterakademie (1745), welche Kaiser Joseph mit der ähnli-
chen Savoy'schen Stiftung vereinigte (1784), deren ursprüngliche Bestimmung aus-
schliessend für den österreichischen Adel, aber seit dem Jahre 1848 aufhörte, daher
sie nunmehr nur als die theresianische Akademie bezeichnet wird.
Auch die Akademie der morgenländischen Sprachen entstand noch unter
Maria Theresia's Regierung 1754, und van Swieten wurde 1755 Vorstand der Hof-
bibliothek, welche mit der Büchersammlung des Römischen Kaisers Franzi, und
unter der Direction der berühmten Bibliothecare Denis, Johannes Müller und der
Präfecten Grafen Ossolinski und Moriz Grafen von Dietrichstein durch andere
Sammlungen bis auf die Zahl von mehr als 320,000 Bänden vermehrt wurde. Ueber-
diess wurde noch die kaiserliche Privatbibliothek angelegt, welche bei 50,000 Bände
enthält. Kaiser Joseph II. vermehrte die wissenschaftlichen Anstalten durch die Gründung
der medecinisch-chirurgischen Josephsakademie (1785). Das Grinner'sche In-
stitut wurde zur k. k. Ingenieur- Akademie (1769) erhoben 1 ). Vor Allem aber war
von wichtigem Einflüsse auf die Bildung des Gewerbs- und Handelsstandes die Errich-
tung des p olitechnischen Institutes durch Kaiser Franz I. (1815), so wie in
neuester Zeit jene der 1851 neu organisirten Realschulen.
Von Wohlthätigkeitsanstalten wurde das Waisenhaus (schon 1722),
dasTaubstummeninstitut(1779)unddasBlindeninstitut (1808) gegründet 2 ),
welchen sich in neuester Zeit die Kleinkinderbe wahr- und Säuglingsan-
st alten anreihen.
Von den wissenschaftlichen Sammlungen, welche zugleich den Ueber-
gang in das Gebiet der Kunst machen, erwähnen wir das Münz- und Antiken-
cabinet, an dessen Spitze Karl VI. den ersten Numismatiker seiner Zeit, Karl Gustav
Heraeus berief, und welches später unter der Leitung seiner Directoren Neu mann,
Steinbücbel undArneth seine jetzige ausgezeichnete Kunststufe erreichte; die
von Ambras nach Wien versetzte Ambrasersammlung und die naturhistori-
schen Cabinete. — Die Mitglieder der kaiserlichen Familie, hohe Staatsmänner und
Cavaliere folgten dem Beispiele des kaiserlichen Hofes, und so entstand die ausge-
zeichnete Kupferstichsammlung und Bibliothek des Erzherzogs Albrecht von
*) Sie bestand auf der Laimgrube bis 1851, wo sie nach Kloster Brück bei Znaim verlegt, und das ehe-
malige Akademie-Gebäude in Wien zur Kaserne verwendet wurde.
-) Auch wurde bereits von Maria Theresia das Bürgerspital von St. Marx, so wie die Vorstadtspitäler, das
spanische Spital, jenes am Rennweg, der Sonnenhof in Margarethen, der Contumazhof und das Bäcken-
häusel errichtet oder vergrössert, und zu diesem Zwecke Schloss und HerrschaftEbersdorf frei geschenkt ;
Kaiser Joseph aber errichtete das grosse allgemeine Krankenhaus nebst dem damit verbundenen Militär -
spitale und Irrenhause, das Findelhaus u. a.
199
Sachsen-Teschen (bis auf 20,000 Bünde vermehrt durch den wissenschaftlichen Kunst-
sinn des Erzherzogs Karl), die Bibliotheken der Fürsten Paul Ester hazy (mit
36,000 Bänden), des Fürsten Liechtenstein (mit 40,000 Bänden), die gräflich
Schönbor n'sche (mit 18,000 Bänden) und jene mehrerer Privaten für einzelne
Wissenszweige. Ein wichtiger Act für die Weiterentwicklung der strengen Wissen-
schaft war endlich die Gründung einer kaiserlichen Akademie der Wissen-
schaften. Schon Leibnitz hatte (1713) einen Entwurf zur Errichtung einer
solchen Anstalt verfasst; nach wiederholter Anregung trat dieselbe unter Kaiser
Ferdinand durch das allerhöchste Handschreiben vom 30. Mai 1846 in's Leben; nach-
dem die Statuten derselben unterm 14. Mai 1847 allerhöchst resolvirt waren, erfolgte
am 2. Februar 1848 durch den Erzherzog Johann die feierliche Eröffnung. Nach
der allerhöchsten Willensmeinung sollte dieselbe die echt wissenschaftlichen Leistungen
aller Nationalitäten des Kaiserreiches umfassen und Akademiker aus allen Kronländern
aufnehmen. Anerkennenswerth sind die bisherigen Leistungen dieses neuen Institutes,
ebenso durch Umfang, als Gründlichkeit und Wichtigkeit.
§. 92.
Entwicklung der Kunst unter den Habs b urger n in Oester reich.
(Vorwiegend deutscher Geist der Kunst im vierzehnten bis sechzehnten Jahrhunderte.)
In dieser Periode errang der germanische Geist seinen wahren Ausdruck im
deutschen Baustyl, der auch in Oesterreich schnellere und weitere Verbreitung
fand. Vorzüglich gilt diess vom Kirchenbau, welcher, aus der Tiefe des deutschen
religiösen Gefühles hervorgegangen, durch sein Streben nach Höhe, Mannigfaltigkeit
der geometrischen, harmonischen Linien und Beichthum des phantasievollen Pflanzen-
schmuckes vor allen übrigen Bauformen sich auszeichnet. In welchen Richtungen wir
Oesterreich durchziehen, begegnen uns — ungeachtet der durch ein halbes Jahr-
tausend darüber brausenden ungrischen und türkischen Einfälle, der Beformations-
unruhen, der schwedischen und französischen Invasionen — allenthalben zahlreiche
Denkmäler der deutschen Baukunst in Oesterreich. Nur beispielsweise erinnern wir an
die mit diesen Bauten am reichsten gesegneten Theile desselben. Wien hat 10 Kirchen
und 2 Kapellen deutschen Styles. Der S t e p h a n s d o in in seiner dermaligen Gestalt, mit
Ausnahme der nordwestlichen alten Front, ist ein Werk der Habsburger; der gross-
artige Neubau begann unter Herzog Rudolph IV. (1360) und wurde unter Kaiser Fried-
rich IV. (1454) im Wesentlichen bis zu seiner jetzigen Gestalt vollendet. Dem Plane des
geistreichen Rudolph zufolge erhob sich der Stephansthurm, welcher 1433 durch
Meister Hans Brachadicz vollendet wurde 1 ). Von hoher Meisterschaft zeugen manche
') Die Baumeister seit Rudolph's Zeit waren der (bei Ebendorfer aufbewahrten) Sage nach: Wenzla, an-
geblich Meister aus Klosterneuburg (1404), dann aus Kirchenrechnungen bekannt: Ulrich Helbling
(1399— 1417), Peter von Brachawitz (1417 — 1429), Hanns von Brachadicz (1429—1445), Hanns
Buchsbaum (1446 — 1454), Lorenz Sp enyng (1455), Aegydius Paum (1461) und Simon Achleitner
(1478—1481), Georg Oechsel (1495—1505), Anton Pilgram (1506— lall). Der äussere Bau wurde
um 1450 beendigt; der innere fällt in die Zeit von 1400 — 1520, damit waren beschäftigt: Heinrich Kumpf
und Christoph Hörn von Dinkelsbuche 1, ferner der genannte Georg Oechsel, Hanns Pi lg ram (welcher
200
Sculptunverke im Innern und Aeussern dieser Metropolitankirche, als: die Kanzel, das
Grabmal Friedrich des Friedfertigen, der alte Taufstein von 1481, die herrlichen ge-
schnitzten Chorstühle von 1487, die Seiteneingänge mit ihren Verzierungen und Statuen
und mehrere Grabsteine. — Der nächst interessante Bau , welcher den germanischen
Geist gleichsam verkörpert, ist die wohlerhaltene Kirche zu Maria-Stiegen mit
ihrem zierlichen Thurme '). Der Umbau der Michaeierkirche erfolgte im Jahre
1340, nachdem der alte noch vom Jahre 1220 herrührende romanische Bau durch
Feuersbrünste (1276 und 1319) stark gelitten hatte. Der hohe Chor und der Thurm
stammen aus dieser Zeit (1340 — 1460). Auch die von Friedrich dem Streitbaren
erbaute Minoritenkirche war durch die Feuersbrünste (1272 und 1276) zerstört
worden. Die Gemalinnen Rudolph's, Königs von Böhmen, und Friedrich's des Schönen,
Bianca von Frankreich und Isabella von Arragonien, Hessen den von Ottokar bereits
begonnenen Wiederaufbau (1305 — 1330) vollenden 2 ). Die Hof-Pfarrkirche zu St.
Augustin, mit der alten Temploiser-Kapelle 3 ). wurde 1330 — 1339 erbaut. Die
Burgkapelle stammt ihrem jetzigen Hauptbaue nach noch aus den Tagen Kaiser
Friedrich's des Friedfertigen *). Die ehemalige Kar meliten kir che, jetzt Pfarrkirche
am Hof, verdankt ihr Entstehen Herzog Albrecht III., zeigt aber nur mehr an der
nordöstlichen Aussenseite die alte Bauform; die Frontseite (von 1662) und das Innere
wurden in den folgenden Jahrhunderten gewaltig restaurirt. Die Johanneskirche
des Maltheserordens, schon 1200 gegründet, hat. mit Ausnahme der 1806 neu erbauten
Stirnseite, noch den eigentlichen Bau des fünfzehnten Jahrhunderts. Die Elisabeth-
kapelle im deutschen Hause (1316 erbaut), im Innern noch im altdeutschen
Style mit reichem Wappenschmuck ausgeziert, zeigt nach aussen noch die schönen,
hoben Spitzbogenfenster. Die Franziskanerkirche zu St. Hieronymus, 1603
gänzlich umgestaltet, hat in ihrem Kernbaue noch die Formen der 1476 vollendeten
alten Kirche. Das St. Ruprechtskirchlein Hess Georg von Auersperg 1436
die herrliche Kanzel 1510 vollendete). Die Chorstühle sind 1484 von \V. Kollinger, der Marmor-Sar-
kophag Friedrich's IV. noch zu dessen Lebzeiten von Niklas Lerch aus Strassburg begonnen, und 1513
von Meister Michel vollendet. (Feils Forschungen über diesen Dom, in Schmidl's österreichischen
Blättern der Literatur, 1844. Nr. 18— 21, 30— 34 und 1845, Nr. 1—6. Schlager: Wiener Skizzen V. 468,
und desselben Aufsätze in der Wiener Zeitung vom 27. October 1842, und 21. März 1846. und Feil:
Grabmal Kaiser Friedrich's III.. in Schmidl's: Kunst und Alterthum in Oesterreich. Wien 1846, Fol.
S. 1 s. f.)
*) Am 2. Juni 1394 legte Meister Michael Weynburm (Weinwurm), herzoglicher Baumeister aus Lachsen-
dorf (Laxenburg) den Grundstein; der Thurm wurde durch Meister Benedict Khölbl (binnen 3 Jahren)
1437 vollendet. (Tschis chka's Geschichte Wiens, nach dem städtischen Buche der Käufer d. Fol. 37,
201 und 207.)
") Vieles von dem deutschen Baue ging bei der Umstaltung dieser Kirche im Jahre 1744 zu Grunde, darunter
auch das prachtvolle Grabdenkmal der Stifterin Bianca. (Siehe Feil: „Die Herzoginnen-Gräber bei den
Minoriten in Wien," in Schmidl's österreichischen Blättern 1845, S. 713—733). Am besten sind aus
jener Zeit noch erhalten die Eingangsthüren, namentlich die Mittelpforten mit Scenen aus der Leidens-
geschichte.
3 ) Siehe hierüber Feil a. a. 0. 1848, S. 217—248.
*) Rudolph IV. Hess 1357 das Zimmer, worin er geboren war, in eine Kapelle verwandeln. Kaiser Friedrich
liess die jetzige 1448—1449 auf dem Grunde der vorigen Burg-Kapelle herstellen.
201
erneuern; und die Salvator kapelle, von den Wiener Bürgern Otto und Haimo
1301 erbaut, 1360 vergrössert, schliesst die Reihe germanischer Bauten in Wien.
Im Donauthale auf und abwärts begegnen uns allenthalben mehr oder
weniger altdeutsche Bauwerke; so schon nächst Wien die Mic haelskir che in Klo-
sterneuburg und der jüngere Bau der dortigen Stiftskirche, die Pfarrkirche
und der isolirte Stadtthurm in Korneuburg. Krems, Stein und Drosendorf
mit ihren alten Kirchen, und anderen Gebäuden gewähren vielfach noch ein Bild des
Mittelalters, sowie die zahlreichen Orte der romantischen Wach au, namentlich Spitz,
St. Michael, Weisskirchen, Dürrenstein, dann Emmersdorf (gegenüber
von Melk), Weitenegg, Gross- Pechlarn, Persenbeug, Wallsee und die
Gegend des Wirbels und Strudels, mit zahlreichen Ruinen auf Felsspitzen und Berg-
kuppen, an die ritterliche Zeit des Mittelalters erinnern. Stromabwärts aber nennen wir
vor Allem die interessante Kirche zu Deutsch-Altenburg, im Uebergangsstyle von
der romanischen zur deutschen Bauform, dann die Pfarrkirche, Mauern und mehrere
Häuser in Haimburg; Grossenzersdorf gegenüber der grossen Insel Lobau, das
alte Fi schämend, Schwechat und selbst das alte Kirchlein zu Simmering
stellen am Ufer eine Reihe alter Bauten bis Wien dar. — Am Kaiengebirge und
Wienerwalde entlang erheben sich ehrwürdige Kirchenbauten, als: die Kirche zu
Heiligenstadt, Grinzing, Sievering, Perchtoldsdorf, die grosse Ottmars-
kirche und kleinere Spitalkirche zu Mödling, die Kirche zu Gumpoldskirchen
nebst dem alten Rathhause , und die Pfarrkirche zu Baden; ebenso findet man derlei
Bauten gegen die Alpen an der Strasse nach Mariazeil bis an die steierische Gränze
hin, und von da am Gebirge bis zum alterthümlichen Schottwien, und selbst
auf den Ebenen des Steinfeldes, zu Neunkirchen und Wiener-Neustadt '),
welches noch vielfach den Charakter einer alten, deutschen Stadt an sich trägt, im
Marchfeld und an der March, an der vielgekrümmten Thaya und am weiss-schäumen-
den braunen Kamp. Vor Andern bemerken wir das alterthümliche Eggenburg mit der
St. Stephanskirche, aus der Blüthezeit altdeutscher Kunst, die interessante Bergkirche
zu Gars, das Städtchen Hardegg, die alten Kirchen zu Hörn, Heinrichschlag,
Imbach u. s. w. Allenthalben begegnet uns, wenn auch modernisirt oder verstüm-
melt, deutsche Bauweise. Auch verdienen unter den mehrfachen mittelalterlichen
Denksäulen, das sogenannte „Ewige Licht" zu Klosterneuburg v.J. 1381, dann
die Spinnerin am Kreuz bei Wiener - Neustadt •) und jene am Wiener-
') Schilderungen der archäologischen Merkwürdigkeiten dieser Ol te in Schmidl und Feil: Wien's Um-
gebungen. 3 Bde. 1835— 1839, und Tschischka: Kunst und Alterthum in Oesterreich. Wien 1836. Aus-
ser den früher erwähnten Werken über Neustadt bemerken wir, dass der verstorbene Magistratsrath
F r o n n e r die sämmtlichen historischen und Kunstdenkmale von Wiener-Neustadt in vier Bänden zeichnen
Hess, und dieses Werk der Bibliothek des Neuklosters übergab. (Vergl. auch Chmel's österr. Geschichts-
forscher II, CX.XIII s. f.).
-) Wolfart vonSchwarzensee Hess im Auftrage Herzog Leopold's III. des Biedern (zwischen 1382 bis
1384) die oben erwähnte Säule durch den Baumeister Michael — wahrscheinlich ein Denkmal der Län-
dertheilung zwischen Leopold und Albrecht III. vom Jahre 1379 — errichten, da jener in derselben Inner-
osterreich sammt Neustadt erhielt. Diese Säule, früher bl«ss „das Kreuz" genannt, erscheint erst 1671
unter dem Namen Spinnerinkreuz. Im Jahre 1829 erfolgte die Herstellung derselben durch den Wiener Bild-
I. 26
202
berge ') hinsichtlich der Architektur und Sculptur eine auszeichnende Erwähnung.
— Die jetzige innere Einrichtung der vorerwähnten Bauten entspricht nur theil-
weise der Bauart, doch haben sich nicht nur hie und da Sculpturwerke , Bilder-
altäre u. dgl. z. B. zu Pul kau und selbst zu Maria Lach auf dem Jauerling
und andere mittelalterliche Denkmäler in den Kirchen selbt erhalten, sondern die
meisten Klöster bilden in ihren Cabineten oder Schatzkammern eine Art kleiner
Uocalmuseen von christlichen Denkmälern. Besonders sind hierin hervorzuheben
Klosterneuburg, Herz ogen bürg, Göttweih und das Neukloster zu
Wien er- Neustadt, obwohl auch in den meisten übrigen mehrere höchst interessante
Werke der Sculptur, Holz-, Glas- und Pergamentmalerei des germanischen Styles sich
vorfinden. Vor Allem blieb aber der Kaiser-Hof der Pflege- und Mittelpunct der schönen
Künste, wovon hier nur einige Umrisse, zunächst über die Zahl der Hofkünstler folgen.
BeiHofbedienstete Künstler dieser Periode (im 14. und 15. Jahr-
hunderte) waren: Heinrich Vase hang, Schilter Herzog Rudolph's (1360);
Heinrich Sternseher. Maler Herzog Leopold's (1375); Hans Sachs, Herzog
Albrecht's Maler (1386); Meister Hanns der Prentschenk, Herzog Albrecht's
Goldschmied (1394); Meister Hanns, Herzog Albrecht's Maler (1405); Meister
Hanns von Zürch, Maler Königs Ladislaus (1457) 2 ).
Ausserdem erscheinen noch als Maler dieser Periode, welche in Wien
Kunstwerke verfertigten: Meister Niclas von Wien (1421), Janko Pechaimb (1430).
Andre von Paryss (1434) , Meister Ulrich (1438), Michel Rutenstock (1440 — 1450),
Kurz Pant (1471—1475), Hanns Kaschawer (1471 — 1494), Hanns Ruprecht von
Werd (1474—1500), Hans Gruntmann (1496) Jörg Wiltperger, Meister Jörg von
Wien (1499). — Miniaturmaler waren: Meister Mathes (1420—1424), Buprecht
Weiss und Merten Hefflinger (1471), Michael Kolb (1474) , Vincenz Handl (1496)
Hanns Gassmann (1498). — Vorzügliche Glasmalereien lieferten in jener Pe-
riode: Meister Eberhardt, welchem 1291 die Ausbesserung der Glasfenster in derCapella
peciosa zu Klosterneuburg von Albrecht dem I. anvertraut wurde, dann um 1340
Meister Michael, 1416—1430 Meister Stephan, von dem die Glasfenster der Herzogs-
kapelle und zum Theil der Stephanskirche herrühren, 1463 — 1471 die Meister Caspar
und Heinrich, ebenfalls Glasmaler bei St. Stephan, 1484 Hanns Rat. i486 Niclas
Walch. 1490 — 149S Antoni von Rein und 1490—1504 Wilhelm Gotzmann 3 ).
hauer J. Vogl und den Neustädter Steinmetz M. Vogl. (Vergl. die Denksäule nächst Wiener Neustadt.
Spinnerin am Kreuze von K. Böheim, Beitr. zur Landeskunde Oesterr. I. 96. und J. C. Arneth: die alte
Säule bei Wiener Neustadt, Jahrb. der Lit. 50 B.)
') Die sogenannte Spinnerin am Kreuz am Wienerberge wurde an der Stelle des durch Hunyad's
Scharen zerstörten Kreuzes durch Meister Hanns Puchsbaum, Baumeister am St. Stephansdome
(1451— 1452) errichtet. Diese Säule erscheint in alten Acten als : new stainin Kreucz ob Meurling,
das gross Kreutz am Wienerberg, Marterseul etc. erst 1709 als Bildsaulen vulgo die
Kreuz Spinnerin, 1714 die Spinerin, Spinnerin (1730), das Spinerkreuz (1752), das
Spinnenkreuz (I789>, die Spinnerin am Kreuz (1804). Schlagers Wiener Skizzen I. 205-234:
11,307— 380. brachten auebin diese früher fabelhafte Partbie der Kunstgeschichte zuerst historisches Licht.
') Materialien zur österreichischen Kunstgeschichte von J. Schlager im Archive der Akademie der Wissen-
schaften, 1850, II. 607.
:i ) Tschischka's: Wien S. 256—257.
203
§. 93.
Fortsetzung.
(Vorwiegend romanisch-moderner Geschmack, hesonders in der Baukunst.)
Die nun folgenden Kriegszeiten, besonders die Reformationsunruhen, der dreissig-
jährige Krieg, die Schwedeneinfälle, die Vergrösserungspläne der französichcn Könige,
und die daraus entstandenen Kriege, in welche die österreichischen Regenten als
deutsche Kaiser verwickelt wurden, dann die fast zweihundertjährigen Türkenkriege,
in Verbindung mit wiederholten Aufständen der Ungern waren wohl wenig geeignet,
das Kunstleben zu fördern; doch waren selbst in dieser Zeit noch einzelne Regenten
von hoher Kunstliebe durchdrungen und unterstützten nach ihren Kräften die Künste; so
Ferdinand L, ') dessen Regierung in die Rlüthezeit der italienischen und deutschen
Malerei fällt, dann Max II. 8 ) und Rudolph II. , :< ) welcher über seine Liebe zur
Kunst und Literatur selbst die Regierungsgeschäfte vernachlässigte. Sogar in der
sturmvollen Regierungsperiode der Kaiser Matthias *) und Ferdinand II. ') finden
wir Künstler bei Hofe angestellt. Kaum war aber diese stürmische Zeit vorüber, als sich
schon unter Ferdinand III., namentlich auch durch den kunstsinnigen Erzherzog
Leopold Wilhelm 6 ), dann aber unter Leopold 1. 7 ) wo Malerei und Plastik ihre
l ) Unter Ferdinand I. führt Schlager (Materialien zur österreichischen Kunstgeschichte im Archiv der
kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, 1850. II. B., S. <i67 s. f.) vier Maler, drei Baumeister und
einen Bildhauer als bei Hofe angestellt, und ausserdem noch mehrere in Wien wirkende Künstler an.
-) Bei Hofe angestellt waren unter Max II. 7 Maler. 5 Bildhauer, 1 Baumeister, 1 Antiquar und 1 Aufseher
der Kunstkammer (Sehlager a. a. 0.). Besondere Erwähnung verdient der Hofmaler und Contrafetter
Joseph Ar zimha Ido , ein Schüler Leonardo da Vinci's. der bereits unter Ferdinand I. nebst andern
auswärtigen Künstlern nach Wien gekommen war.
8 ) Bei Rudolph'» II. Hofe waren 17 Maler, 5 Bildhauer, 1 Kupferstecher. 1 Hofgoldschmied, 1 Vergolde!',
1 Edelstein- und 1 Stahlschneider und 2 Antiquare der Kunstkammer angestellt (Schlager a. a. 0.),
von welchen beim Kronlande Böhmen ausführlich gesprochen wird. Ausserdem gibt Schlager (a. a. 0.
S. 687) eine grosse Anzahl fremder und in Wien ansässiger Meister an. — Bemerkenswerth darunter
sind Joseph Hainz, Hofmaler, welcher auf Rudolph's Auftrag eine Reise nach Italien machte, um die
schönsten antiken Statuen abzuzeichnen, und Gemälde daselbst zu copiren. Auswärtige berühmte Meister,
welche einige Zeit an Rudolph's II. Hof lebten, waren: aus Italien Leonardo Bassano und Giovanni Co n-
t arini. aus Deutschland Johann Ro 1 1 e n b a u mer , aus den Niederlanden Roland Savary , ein berühmter
Landschaftsmaler, welcher für Kaiser Rudolph II. die merkwürdigsten Gegenden Tirols aufnahm. — Der
Niederländer Bartolomäus Spranger verdient sofern eine nähere Erwähnung, weil er als Mittelpunct
der damaligen Künstler und gewissermassen als Stifter eines Künstlervereines anzusehen ist. VonJohann
von Bologna empfohlen, kam er saramt dem Bildhauer Johann Mo nte an Maxmilian's II. Hof, von Rudolph IL
wurde er so ausgezeichnet, dass dieser ihn 1588 in Gegenwart des ganzen Hofstaates mit dem Ritterdegen
umgürtete, ihm eine goldene Kette umhängte, und ihm das Prädikat: ,,von dem Schilde" verlieh. Ein Theil
der von Rudolph II. angekauften Gemälde befindet sich gegenwärtig in der k. k. Gallerie zu Wien, so wie
die merkwürdigsten der geschnittenen Steine im k. k. Antikenkabinet , worunter auch die unter dem
Namen Apotheose des Augustus bekannte herrliche Kamee: ein anderer Theil der von Rudolph gesam-
melten Kunstschätze aus Prag ist gegenwärtig in Dresden und Schweden.
*) Als angestellte Hofkünstler wirkten unter Matthias 3 Maler. 4 Bildhauer und 1 Kupferstecher (Schlager
a. a. 0.).
5 ) Angestellte Hofkünstler unter Ferdinand II. waren: 8 Maler, 4 Bildhauer, ein Baumeister. I Siegel- und
Wappenschnitzer. (Schlager a. a. O.)
''( Unter Ferdinand III. erscheinen bei Hofe bedienstet: 7 Maler, 2 Goldschmiede. 3 Baumeister. 2 Ingenieure
und 1 Wachspossirer. Ausserdem war unter jedem dieser Kaiser noch eine grosse Anzahl von Künstlern
in Wien ansässig. (Schi ager a. a. 0. und Feil in den: Quellen und Forschungen etc. S. 400—401 ).
') Angestellte Hofkünstler unter Leo po 1 d I. waren : 7 Maler. 1 Glasmaler, 3 Kupferstecher. 4 Bildhauer.
1 Beinstecher, 1 Siegelschneider, 1 Steinschneider. 1 Mathematiker, 1 Gallerie-Inspector. 4 Architekten
26*
204
goldene Zeit in Oesterreich feierten, and (freilich in« dem veränderten Geschmacke des
achtzehnten Jahrhunderts) durch die Liebe Josephs I. ') und Karl's VI. 2 ) für die
schönen Künste dieselben plötzlich in Oesterreich sich wieder erhoben.
Der Renaissancestyl, der aus dem Wiederaufleben der antiken Studien und
deren Anwendung auf die neuern Verhältnisse in Italien sich seit dem 16. Jahrhunderte
entwickelt hatte , erreichte für Oesterreich damals seine höchste moderne Vollendung.
Vor Allem entstanden grossartige Werke der Baukunst, namentlich durch den
berühmten Fischer von Erlach, welcher in Wien die Peters- und die Karlskirche,
Hofbibliothek, Reichskanzlei, Reitschule, die Hofkammer, die kaiserlichen Stallungen,
das Trautsohn'sche Palais (ungrische Garde) u. s. w. aufführte. Durch Karl's Beispiel
geweckt, entstanden die in ihrer Anlage grossartigen (noch unvollendeten) jetzigen
und Ingenieure, 1 Stuckgieser, ausser welchen noch viele andere Künstler in Wien lebten. (Schlager
a. a. 0.). — Ueherhaupt wurde Bildhauerei und Malerei unter Leopold I. grossmüthig belohnt. Diess
sahen wir namentlich an dem Brüderpaare Strudl. Leopold 1. beschloss (1698), die sämmtlichen früheren
Begenten in Oesterreich lebensgross in Marmor abbilden zu lassen, und bestimmte hierzu den Bildhauer
Paul Strudl, mit dem jährlichen Gehalte von 3000 Gulden nebst Quartiergeld von 500 Gulden, so lange
er damit beschäftigt wäre. Bis zu seinem (September 1707) eingetretenen Tode waren bereits fünfzehn
Statuen vollendet, deren Fortsetzung seinem Jüngern Bruder Peter von Strudendorf überlassen
wurde, welcher als Kamraerinaler 3000 Gulden und für die Vollendung der Statuen jährlich 2.500 Gulden
bezog. Die Statuen befinden sich gegenwärtig im Bitterschloss zu Laxenburg. Kurz vor seinem Tode
wurde Paul Strudl (10. Mai 1707) saramt seinem Bruder, dem k. Ingenieur D o minik von Joseph I.
in den Beichs frei her r n st an d mit dem Prädikate „von V ochb u rg" erhoben und dabei dieses Brii-
derpaar wegen ausgezeichneter Kenntnisse in der Bildhauerkunst, Mathematik und Baukunst mit Praxi-
teles, Phidias und Archimedes verglichen. Da Paul Strudl in seinem Gesuche um den Beichsfreiherrn-
sland (1700) bei Aufzählung seiner Verdienste obenan stellt: „Primo, die auf dem Graben aufgerichte
Sauin der A. H. Dreyfaltigkeit, so ich erfunden vndt gemacht," so erhellt, dass diese Säule keineswegs
das Werk Ottavio Burnacini's sei, wie Fuhrmann und seine Nachfolger irrig angeben. (J. C. S chl age r - s :
Georg Baphael Donner, S. 14—28).
') Unter Joseph I. kommen als angestellte Hofkünstler vor: 6 Maler (darunter 1 Theatermaler), 1 Kupfer-
steeher, 3 Bildhauer, 1 Steinschneider, 1 Beinstecher, 1 Mathematiker, 1 Gallerie-Director , 1 Antiqui-
läten-Inspector, 6 Architekten und Ingenieure, darunter 2 Theater-Ingenieure. (Schlager: Beiträge
zur österreichischen Kunstgeschichte a. a. 0.). Der berühmteste dieser Künstler ist Johann Bernard
Fischer von Erlach (1650 zu Wien (Prag?) geboren). Er studierte in Bom die Denkmale der Alten
und erhielt 1696 den Auftrag, einen Sommerpalast (die erste Grundlage des Schlosses Schönbrunn) für
den nachmaligen Kaiser Joseph I. zu bauen, worauf er zum ersten Architekten , später zum Oberbau-
inspector ernannt und in den Adelstand mit dem Prädikate „von Erlach" erhoben wurde (f 1724). Sein
Sohn Joseph Emanuel (1680 geboren) leitete die meisten der von seinem Vater begonnenen Bauten, und
erhielt 1731 den Freiherrnstand (f 1740).
2 ) Unter Karl VI. erscheinen bei Hofe angestellt: 15 Maler (darunter 1 Theatermaler). 8 Baumeister und
Ingenieure (darunter 2 Theater-Ingenieure), 8 Bildhauer, 5 Medailleure und Siegelstecher, 1 Kupfer-
stecher, l Goldschmied, 4 Gallerie- und Antiquitäten-Inspectoren und 1 Stuckgiesser (Schlager a. a. O.).
— Bei Karl's grossen Bau- Unternehmungen, welche unter Leitung des Grafen Gundacker v. Althann,
als Generaldirectors aller Hol'gebäude, und unter Beirath der beiden Fischer von Erlach (Vaters und
Sohnes) ausführt wurden, nahm die Bildhauerkunst nur eine zweite Stelle ein. Am meisten tritt sie hervor
beider Karlskirche. Johann Stanetti vollendete (1725) das grosse Steinbasrelief am Frontispice,
auf welchem die Scenen der Pest vorgestellt sind, sammt der Statue des heiligen Karl Borromäus auf der
Spitze desselben; die Beliefs an den beiden Säulen, das Leben und die Thaten dieses Heiligen darstellend,
wurden von dem böhmischen Künstler Maderer (und eigentlich von Jakob Seh letterer) ausgeführt.
Die übrigen Figuren und decorativen Stücke sind von Franz Kaspar, Ignaz Gunst, Antonio Canavese und
Lorenzo Mathielli. Der letztere verfertigte auch an der Beichskanzlci, dem bürgerlichen Zeughause und
am lirunnen der Universität die daran befindlichen Statuen.
205
Stiftgebäude zuKlosterneuburg, Göttweih, Melk, Dürren stein u. s. w. Die
meisten dieser Bauwerke sind von Prandauer aus St. Polten ausgeführt.
Die Kirchen und Klosterhallen wurden mit Gemälden und Fresken ausgeschmückt
von dem berühmten K remse r Seh m idt , Troger, Maul p ertsch , Hetzen-
dor fe r u. a. m. dann von Alto mo n te, (Hohenberg) der vorzüglich die Abtei Heiligen-
kreuz , in welcher er in seinem Alter als „Familiaris" lebte und starb, mit Gemälden
bereicherte. Daniel Gran, Johann Michael Rottmayer u. a. schmückten auch die
Prachtbauten Wiens mit ihren vorzüglichen Gemälden und Fresken ').
Einen Hauptbeförderer fand die Kunst auch in Prinz Eugen von Savoyen,
welcher das durch den Hof-Architekten Johann Lucas Hildebrand (1693 — 1723),
einen gebom. Ofner, erbaute Belvedere bewohnte, in welches dann von Kaiser Joseph II.
(1777) die kaiserliche Bildergallerie versetzt wurde. Diesem Beispiele folgten vom
kaiserlichen Hause Erzherzog Albrecht von Sachsen-Teschen und Erzherzog Karl ,
dann mehrere Cavaliere des höchsten Adels, namentlich Adam Fürst von Liech-
tenstein, der Gründer der gleichnamigen Gallerie in der Rossau, Fürst Kaunitz,
NikolausFürst von Ester häzy u. a. m.
Die folgenden Kriegsereignisse unter Maria Theresia, die Reformen unter
Kaiser Joseph IL, so wie die französische Kriegsperiode hinderten zwar den Aufschwung
der Kunst im grossen Massstabe. Doch die Gründung der kaiserlichen Akademie
der bildenden Künste a ) (1701) und ihre Erweiterung unter Karl VI. (1726).
') Am meisten verewigten den Namen Johann Michael Rot t ma yer's Freiherrn von Rosenbrunn (geb. zu
Laufen 1660, f zu Wien 1727) das Kuppelgemaide in der Karlskirche, dann die Opferung der Iphigenie in der
kaiserlichen Gemälde-Gallerie ; so wie jenen Daniel Gran's (geb. zu Wien 1694, f in St. Polten 1757)
die Freskogemälde in der Ilofbibliolhek, zu Schönbrunn und Hetzendorf, dann das Altarblatt der heiligen
Elisabeth in der Karlskirche.
'•) Man hielt früher das Jahr 1704 (nach A. Weinkopf's Beschreibung der k. k. Akademie der bildenden
Künste, Wien 1783) für das Stiftungsjahr derselben. Die Hofacten zeigen aber, dass Leopold I. zu
diesem Zwecke schon 1682 den Peter Strudl von Strudendorf, Hofmaler seines Schwagers Johann
Wilhelm, Pfalzgrafen bei Rhein und Churfürsten, von Heidelberg nach Wien bernfen hatte; im Jahre 1701
wird Strudl in seinem Adelsdiplom — worin er seiner Kunstfertigkeit halber dem Apelles gleichgehalten
wird — hereil s von Leopold I. als Vorsteher der kaiserlichen Akademie (Praefectus Academiae
nostrae) genannt. (Wahrscheinlich befand sich das Akademieiocale damals in Strudl' s Haus, „Strudlhof"
in der Währingervorstadt). NaehStrudl's Ableben (1714) hörte die Akademie für einige Zeit auf und trat
erst am 1. September 1725 wieder ins Leben. Jakob van Schuppen wurde Director derselben, unter
dessen Leitung erst im Jahre 1730 die Ueberlragung der Akademielokalitäten in das gräflich Althan-
nische Haus erfolgte. In den Jahren 1742 und 1743 wurde dieselbe in das Nebengebäude der Hofbibliothek
verlegt und als dieses von van Swieten bezogen wurde, 1747—1748 in das dermalige k. k. Stallgebäude
vor dem Burgthor. Damals wurde die Akademie mit der Hofhandirecüon vereinigt und demHofliaudirector
Grafen S i Iva Taro u c c a untergestellt , worin ihm 1750 Graf Adam Losy von Losymthal folgte
(Schlager: Beilr. zur österreichischen Kunstgeschichte im Archiv der Akademie der Wissenschaften
181)0, IL, S. 672). 1759 wurde Martin von Meytens (von Stockholm gebürtig, k. k. Kammermaler) Director
der kaiserlichen Akademie, welche in demselben Jahre das obere Stockwerk im Universitälsgebäude
bezog, und erst unter Kaiser Joseph (178(i) ihr heutiges Gebäude in der Annagasse erhielt (Weinkopl
a. a. 0., S. 12 elc). Das Protectorat über die Akademie wurde dem Fürsten von Kaun itz übertragen. Der
letztere schlug Füger (geb. zuHeilbrunn in Schwaben 1751). der in Stuttgart. Dresden und Rom seine
Studien gemacht halte, zum Di reetors-Stell Vertreter vor, wozu er 1783 auch ernannt wurde. Nach Samba ch's
Tode 1795 wurde Füger wirklicher Director und starb als solcher zu Wien 1818. Unter seinen zahlreichen
historischen Gemälden und Porträts verdienen besondere Erwähnung der heilige Johannes in der Burg-
kapelle und dessen Handzeichnungen zu Klopstocks Messiade. Aus dieser Akademie gingen in der alleren
206
unter Maria Theresia (1767) und Joseph 11. (der sie 1786 in die Annagasse ver-
legte); die Kunstausstellungen (seitl820), (derältere)Kunstverein (seitlS30)
u. dgl. trugen wohl bei, dass im Fache der Genre-, Porträt- und Landschaftsmalerei
ausgezeichnete Künstler, wie Abel, Agricola, Amerling, Danhauser , Einsle, J. N.
und T. Ender, Eybl, Feudi, Fischbach, Gauermann, Höger, Kriehuber, I,ampi (Vater
und Sohn), Ranftl, Schilcher, Schrotzberg, Steinfeld, R. Theer, Waldmüller, etc. im
Blumenfach und Stillleben Koudelka , Peter etc. und selbst im Fache der Histo-
rienmalerei einzelne Künstler, wie z. B. Führich, Geiger, Krafft, Kuppelwieser,
Perger, Russ (Vater und Sohn) , Schnorr etc. auftraten. Als Kupferstecher gemessen
einen ausgezeichneten Ruf Axmann, Benedetti, Höfel , Hyrtl, Mahlknecht, Passini
u. a. Im Fache der Bildhauerkunst ragen hervor Raphael Donner 1 ) bekannt
durch seine Brunnengruppe am neuen Markt, welche an Kaiser Karl's Namenstage
(4. November 1739) eröffnet wurde; Zauner s ) berühmt durch seine ausge-
zeichnete Statue Kaiser Joseph 's II. auf dem gleichnamigen Platze, Urban und
Joseph Klieber 3 ), Professor Schaller 4 ) und der Italiener Canova 5 ), von
Periode hervor: Daniel Gran, Martin Hachenberg. Johann Baumgartner. Franz Janeck, August Querfurt.
Christian Brand, Franz Ranton, Joseph Orient. Franz Ferg. Christian Seybold, Gottfried Auerbach. Raphael
und Mattheus Donner. Benedikt Richter, Anton Bibiena. Andreas und Joseph Schmutzer. Jeremias Sedl-
mayer und andere. Rectoren der Akademie (während kein Director bestand, 1756 — 1759) waren Michael
Unterberger und Paul Troger. Unter Mey te ns Direction gingen als berühmte Maler hervor, in der Ge-
schichtsmalerei: Kaspar Sanibach, Joseph Houzinger, Anton Maulpertsch. Michael Wutky; im Porträtfache :
Anton Maron, Karl Kollonitsch, Joseph Hickel. Johann Steiner ; in derBlumenraalerei: Johann Hölzel, Joseph
von Püchler ; in der Bildhauerkunst : Franz Messerschmidt, Johann Hagenauer. Franz Zauner ; in der Archi-
tektur: Ferdinand von Hohenberg, Johann Gfall, Karl Schutt ; als Erzgiesser: Johann Würlb. Christian
Vinazer; als Kupferstecher: Jakob Schmutzer. Johann Jakobe u. a.
') Georg Ra p hael Donner, geb. 25. Mai 1692 zu Esslingen im Marchfelde. inachte seine ersten Kunst-
studien als Gehilfe S u n der m aier's und Giulianis zu Heiligenkreuz, später an der Akademie zu Wien,
führte 172* den Titel: kaiserlicher Galanterie-Bildhauer, reiste im folgenden Jahre nach Salzburg, um im
Schlosse Mirabell an der Hauptstiege die 7 lebensgrossen Marmorfiguren und 19 Kindergestalten zu ver-
fertigen , wurde später fürstlich Esterhazy'scher Baudirector und 1741 kaiserlicher Kamnierbildhauer.
Seine berühmtesten Werke sind ausser dem obenerwähnten Brunnen: die colossale Reiterstatue des
heiligen Martin in dem Dome zu Pressburg, dann in Wien Andromeda (am Brunnen des Magistrats-
gebäudes) und das herrliche Crucitix in der Burgcapelle. Donner starb am 15. Februar 1741. (Vergl.
J. E. S c b lager's: G. R. Donner, ein Beitrag zur österreichischen Kunstgeschichte. Wien 1848).
-) Franz Zauner, 1746 zu Feldpatan im Oberinnthal geboren, inachte an der Wiener Akademie, später in
Rom seine Studien, erhiel t zurückgekehrt in Wien'die Professur an der Akademie, später auch die Stelle eines
Directors und Hofbildhauers. Nebst der herrlichen Josephsstatue sind das Grabmahl des Kaisers Leopold
in der Augustinerkirche und mehrere Statuen in Schönbrunn von Zauner's Hand, (f 3. März 1822 zu Wien.)
3 ) Joseph Klieber, Sohn des geschickten Bildhauers Urban Klicber, wurde 1773 zu Innsbruck geboren,
machte seine ersten Studien unter seinem Vater in der dortigen kaiserlichen Zeichenschule, später in
Wien an der Akademie, an welcher er 1814 in Folge seines bereits erworbenen Ruhmes zum Director der
Medailleur- und Graveurschule ernannt wurde. Unter seinen zahlreichen Werken verdienen hervorge-
hoben zu werden: zu Klausenburg der Einzug des Kaisers Franz. auf dem Fussgestell einer Pyramide.
Apoll und die neun Musen, eine Minerva und zwei Sphynxe im Palais des Erzherzogs Albrecht auf der
Bastei, die Flora und andere Gruppen auf dem Schlosse Weilburg, dann im Parke zu Eisgrub die Gruppe
der Grazien etc.. die Basreliefs zu Hofer's Standbild, mehre Statuen und Basreliefs in der gräflich Ester-
häzy'schen Familiengruft zu Ganna.
*) Johann Schaller, geboren zu Wien 30. März 1777. studierte an der Akademie zu Wien und nach
Vollendung seiner Studien als kaiserlicher Pensionär zu Rom, wurde nach seiner Rückkehr Professor der
Bildhauerkunst; sein Hauptwerk ist die Statue Andreas Hofer's aus Tirolermarmor (f 16. Febr. 1842).
') Anton Can ti v a (geboren 1. November 1757 zu Cassagno im Venezianischen, f 13. October 1822 zu Venedig).
Nähere Noli/.en über seine ausser Wien befindlichen vorzüglichsten Werke, sieh' beim Kronlande Venedig.
207
welchem Wien das herrliehe Christinendenkmal in der Augustinerkirche und den Kampf
des Theseus mit dem Centaur im Volksgarten besitzt. Letzteres Meisterwerk liess
Kaiser Franz 1. aufstellen, dessen Sorge das Wiener Publikum nebst der Herstellung
des Stephansplatzes (1792), das äussere Burgthor mit dem grossen Burgplatze, den
Volksgarten, die Verschönerung der Bastei- und Glacispromenaden (1816 — 1824)
verdankt, welche Schönheits- und Bequemlichkeitsanstalten auch in den Provinzial-
städten mehrfache Nachahmung fanden.
Das Monument Kaiser Franz I. von Bitter Pompeo Marchesi und der
Brunnen auf der Freiung von Ludwig von Schwanthal er waren die letzten Werke
dieser Art, mit welchen Wien geschmückt wurde.
Die Tonkunst, von alten Zeiten her in Wien gepflegt, hatte seit Karl's VI. und
Maria Theresien's Tagen ihrem Höhenpunkte zugestrebt und die Meisterwerke
Gluck's,Haydn's, Mozart's und Beethoven 's , sowie die Lieder Seh übe rts.
die meisterhafte Aufführung dieser Werke in der kaiserlichen Hofcap el le ') und
dem Hofoperntheater a ), in Spiritual- und Musikvereins-Concerten, das Conser-
vatorium, Vereine für gute Kirchenmusik u. dgl. in Wien trug bei, den Geschmack an
gediegener deutscher Kirchen- und Opernmusik zu verbreiten, obgleich die
italienische Oper im grossen und vornehmen Publikum noch viele Anhänger behielt,
besonders seit Domenico Barbaja eine bisher unübertroffene Operngesellschaft für das
Kärnthnerthortheater (1821) engagirte.
Nach der Verjüngung Oesterreich's gewähren die Beformen der kaiserli-
chen Akademie der bildenden Künste, dann die Bildung des neuen Kunst-
vereins in Verbindung mit einer fortwährenden Ausstellung und dem hier-
durch geweckten Antheil des Publikums, die neu belebte Thätigkeit des älteren Kunst-
vereines , die Beform des Musikvereins und die Musik-Akademie u. s. w. die Hoffnung,
dass mit dem grossartigen Aufschwünge aller Verhältnisse auch die schöne Kunst in
Oesterreich sich in immer gedeihlicherer Weise entfalten werde.
§. 94.
Fortsetzung.
(Regierungsmassregeln, den Wohlstand und die Wohlfahrt Oesterreich's betreffend, insbesondere
in Bezug auf Landbau, Industrie und Handel.)
a. Land- und Bergbau.
Der Wohlstand Oesterreichs und dessen Landescultur, welche in alten Zeiten zum
Vorbilde für andere Länder dienten , nahmen in den letzten Jahrhunderten des Mittel-
1 ) Ueber Entwicklung der Musik überhaupt und über die Hofkapelle insbesondere, welche bereits unter
Ferdinand I. bestand, sieh' oben §. 82 und 85. — Ueber die hohen Gehalte der Hofkapellen-Sänger und
Sängerinnen unter Karl VF.. sieh' insbesondere Schlager'« Raphael Donner S. 50 und 51.
2 ) Europäischen Ruf haben unter den Namen der Mitglieder dieses Thealers: Ruhini, Lablache etc., von be-
rühmten deutsehen Sängern nennen wir: Ander, Erl, Forti. Staudig], Vogl, Weinmüller, Wild etc.. dann
die Damen: Campi, Grünbaum. Stöckel-Heinefetter. Hasselt-Barth , Löwe, Latzer, Milder-Hauptmann.
Sonntag. Sessi. Zerr etc.
208
alters (15. — 17. Jahrhundert) bedeutend ') ab, und hoben sich erst nach der Beilegung
der Religionsunruhen wieder, vorzüglich seit Karl's VI. Regierung. Damals wurden drei
neue landwirtschaftliche Producte in den österreichischen Ländern heimisch: die
Kartoffel, der Mais oder türkische Weizen und die Tabak pflanze, be-
sonders die erster e auch für das Land unter der Enns wichtig. Ueberhaupt belebte
die in Wien errichtete Ackerbaugesellschaft den Landbau. — Auch die von
Maria Theresia eingeführte Regelung der bäuerlichen Verhältnisse, namentlich
die Errichtung des Urbar s, das neue Steuersystem, wonach nebst dem Bauern-
und Bürgerstande auch der Adel und die Geistlichkeit (13. Februar 1751) in die Be-
steuerung einbezogen, und dadurch nebst der frühern Rusticalsteuer auch eine soge-
nannte Dominicalsteuer eingeführt wurde, trugen durch die gleichmassigere und gere-
geltere Abgabenvertheilung mittelbar zur Hebung des Landbaues bei. Nebst andern
Zweigen wurde auch der Bienen- und Seidenwürmerzucht 2 ) Aufmerksamkeit gewidmet.
Die Aufhebung der Zwischenzölle in den erbländischen Provinzen, die Errichtung
einer Zoll-Linie gegen Ungern (1774) und das Ausland zielten auf den Schutz und
die Aufmunterung des einheimischen Producenten ab. Auch verdient die Gründung von
Theresienfeld nächst Wiener-Neustadt (1776) Erwähnung, welche zum Zweck
hatte, im öden Steinfeld mit einer Mustercolonie voranzugehen. Die Grundstücke wurden
Anfangs an Tiroler, da es diesen aber in der Ebene nicht gefiel, an ausgediente Offiziere
vertheilt. — Noch mehr Sorgfalt widmete die Regierung Kaiser Joseph's der Land-
wirtschaft; damals machte sich der Einfluss des physi okratischen Systems
geltend, so wie überhaupt die durch Sonnenfels verbreiteten Grundsätze in den meisten
staatswirthsehaftlichen Regierungsmassregeln erkennbar sind. Die Abstellung der
vielen Feiertage, Austrocknung von Teichen und Sumpfstrecken, eine verbesserte
Waldordnung, der Erlass des Unterthanspatentes vom Jahre 1781 und die Regulirung
der Grundsteuer 1785 und 1789, die gänzliche Aufhebung der Leibeigenschaft, die
Beschränkung der Wildbahn durch Einschliessung des Wildes in Thiergärten, und
dergleichen wurden als Mittel angewendet, den Landbau zu heben, und die Aufnahme
verbesserter Methoden aus den nationalökonomischen Schilderungen und Werken
anderer Länder, vorzüglich Englands, Belgiens, Niedersachsens etc. erregten den Eifer
') Das auch in Oesterreich herrschende Faustrecht, die innern Unruhen, besonders aap Zeit Friedrich's IV.,
die Einfälle der Hussiten, die nicht seltenen Kriege mit Ungern (besonders unter Matthias Corvinus), die
Verheerungen der Türken, wobei Oesterreich die Vormauer der ganzen Christenheit bildete, die Streif-
züge der Kuruzzen u. dgl. hatten eine bedeutende En tvö Iker ung und ein Darniederliegen der
L a n d w i rt h s ch af t , besonders in den ö s 1 1 i c h e n G e g e.n d e n Oesterreichs zur Folge.
-»Bienenschulen wurden in Wien 1769 im Augarten, 1775 im Belvedere. und zu Wiener-Neustadt er-
richtet, und 1785 Prämien auf Vervollkommnung der Bienenzucht ausgesetzt. Vorzüglich machte sich diess-
falls Freiherr v. E h r e n f e 1 s (1812) verdient ; wenn auch die Bienenschulen 1781 eingingen, so hatte
sich doch sowohl die Wander-, Wald- als Gartenbienenzucht in allen Kreisen Oesterreich's verbreitet. —
Maria Theresia legte zu St. Veit 1762 eine Maulbeerpflanzung an, welche später von
Privaten (bis 1817) fortgesetzt wurde. 1795 wurden vom Aerar Geldunterstützungen für diejenigen be-
willigt, welche Maulbeerpflanzungen anlegen wollten. 1811 legte Franz Ritter von Heintl zu Nexing
eine solche Pflanzung an und suchte Seidenraupen im Freien zu erhalten. Auch Ferdinand I. als jüngerer
König machte in Schönbrunn. Dr. F i s c h e r in Korneuburg und Baron Reichenbach auf dem Kobenzl
derlei Versuche.
209
reicherer Grundbesitzer, welche den kleineren als Muster auf ihren Wirtschaften voran-
gingen. In Betreff der Ein- und Auswanderungen, der Heirathen und Gesetze über unehe-
liche Kinder wurde der Grundsatz möglichster Bevölkerungsvermehrung angenommen.
Kaiser Franz I. widmete der Landwirtschaft besondere Sorgfalt. An Universitäten und
Lyeeen wurden eigene L ehrkanzeln der Land wir thschaft errichtet, und für
Oesterreich unter der Enns entstand auch eine praktische Landwirthschafts-
schule zu Vösendorf. Auch wirkte die im Jahre 1812 gebildete Landwirt-
schaft s-Gese lisch aft durch die Herausgabe ihrer Verhandlungen ') und durch Ver-
bindungen mitLandwirthschafts-Gesellschaften der Nachbarprovinzen wohlthätig auf die
Emporbringung der Landwirtschaft, insbesondere der Viehzucht in Oesterreich, und
grössere Herrschaftsbesitzer gingen durch Verbesserungen als Muster voran 2 ). Prämien
') Die k. k. Landwirthschafts-Gesellschaft hat das Land in 39 Bezirke (Delegationen) getheilt, deren jeder
landwirtschaftlich beschrieben werden sollte. Bereits sind mehrere dieser Bezirksbeschreibungen in den
Verhandlungen der Gesellschaft veröffentlicht worden.
8 ) Von grösseren Herrschaflsbesitzern, die mit gutem Beispiele vorangingen, nennen wir z. B. den Freiherrn
von Braun, der zu Blumau auf der Herrschaft Enzesfeld die Bew äs seru ng nach lombardischer
Art einführte, worauf auch auf den Herrschaften Stixenstein, Schottwien, Gloggnilz, Pottsehach, Emmer-
berg, Urschendorf, Brunn, Gerasdorf, Hörnslein u. a. diese Methode im Kleinen nachgeahmt wurde. Auch
den Obstbäumen ist diese Bewässerungsmethode zuträglich, wie die Gegend um Wagram zeigt, wo
der Boden , ohne hinlängliches Wasser , seiner Beschaffenheit nach der Obstculfur nur wenig zusagen
würde. Die Haupt-Obstgegend ist aber der hügelige Landstrich zwischen der Erlaf, Enns und Donau. Das
Obst dieser Gegend wird grösstentheils zu Obslmost(Cider) gekeltert. Aus derWachau und der Gegend um
Wagram, so wie vom Kaiengebirge, wird das Obst meist in Wien abgesetzt. In diesen Gegenden, nament-
lich aber bei Baden und Vöslau, dann in einzelnen Ziergärten wurde das Obst in letzterer Zeit veredelt, wozu
auch die Obstbaumschulen und der Befehl des Kaisers Franz beitrugen, Beiser aus den kaiserlichen Hof-
gärten unentgeldlich zu verabfolgen. — Der Weinbau war in früheren Zeiten zum Nachtheile desGetreide-
baues zu sehr ausgedehnt, so dass schon Herzog Albrecht V. (1417) die Anlegung neuer Weingärten verbot ;
in den Jahren 1595, 1750 und 1754 wurde verordnet, dass nur diejenigen Gründe, welche nicht mit dem
Pfluge bearbeitet werden können , dem Weinhaue gewidmet werden sollen. In früheren Zeiten fand man
Wein bis zu einer Höhe von 2000'. Auch ist der Rebschule zu erwähnen, welche Franz Ritter v. Heintl
(1817) auf seinen Herrschaften Würnitz und Nexing (V. U. M. B.) errichtete, um Pflänzlinge aus allen
weinbauenden Ländern der Monarchie daselbst zu vereinigen. Aehnliche Rebpflanzungen entstanden auch
im kaiserlichen Garten zu Wien am Rennwege, in der fürstlich Liechtensteinischen Baumschule zu Felds-
berg u. a. Privatgärten. Ritter v. Heintl zu Nexing und Baron Reichenbach auf dem Kobenzl
führten auch die Maidbeerpflanzungen und Seidenwürmerzucht mit Erfolg durch. Die Kar t off el, die im
vorigen Jahrhunderte grossentheils nur als Viehfutter verwendet wurde, verbreitete sich im laufenden als
ein Hauptnahrungsmittel der Bevölkerung immer mehr. Der Rübenbau erhielt durch englische Samen
seine Veredlung , und durch Verwendung zur Zuckerfabrikation grössere Ausdehnung. Auch mit mehreren
Weizen- und Gerstenarten wurden Versuche (namentlich 1811 und 1812 mit Marzolloweizen hei
Enzersdorf und später bei Simmering, mit Tuneser und Neapolitaner Weizen 1813 bei Lilicnfeld, mit Ta-
laveraweizen 1817—1819 zu Vösendorf, mit der ägyptischen Gerste 1813 zu Gerasdorf und 1817 zu Schott-
wien u. s. w.) gemacht. Jedenfalls Hesse der Weizen- und Roggenbau noch eine grössere Ausdehnung zu.
Die Gemüsegärtnerei hob sich seit 17M, sowohl in Wien (Vorstadt Erdberg, Leopoldstadt) als in der
Umgebung, in Neustadt etc. Berühmt ist der Spargel aus Wien und dessen Umgebung. Die Blumen-
cultur machte durch die j ä h r 1 i c h e n Blumenausstellungen und die dabei vertheilten Preise,
wobei die Hofgärten und grossen Herrsehaftsbesitzer mit aufmunterndem Beispiele vorangingen , grosse
Fortschritte. Der Lein bau, der besonders im sogenannten Waldviertel nicht unbedeutend und für die
österreichische Industrie höchst wichtig ist, geht eben jetzt durch Einführung verbesserter Flachsberei-
tungsmethoden einem neuen Aufschwünge entgegen. Der Hanf scheint weniger gebaut zu werden, als
in früheren Jahren. Der Bau des Krapp's nahm 1766, jener des Safflor's 1794, der Waid bau 1787
seinen Anfang und hob sich erst in diesem Jahrhunderte ; dagegen ist der Safran-, Senf- und Mohn-
bau schon seit dem Mitlelaller in Oesterreich berühmt, wiewohl der Safranhau, welcher das beste
Product der Welt liefert und um Krems vorzüglich betrieben wird, noch eine weitere Ausdehnung zuliesse.
I. 27
210
und Ehrenzeichen für alle Zweige der Landwirtschaft wurden gegründet und der Kaiser
selbst wohnte mehreren Preisvertheilungen bei. Die Obst- und Gartencultur erhob
sich durch besondere Ausstellungen und durch das Beispiel, mit welchem der kaiserliche
Hof und viele hohe Herrschaften durch ihre Kunstgärten vorangingen. Die Horn-
vieh-, Schaf- und Pferdezucht veredelte sich durch die landwirtschaftlichen Aus-
stellungen und die letztere auch durch die kaiserlichen Gestüte und die von dem Adel
(namentlich in Wien) veranstalteten Wettrennen. Eine neue verbesserte Waldordnung
wurde bekannt gemacht und die Waldaufsicht regulirt; die Forstkenntnisse wurden
durch die Errichtung der Forstlehranstalt zu Maria-Brunn befördert. Die durch die
Allerhöchste EntSchliessung vom \k. December 1846 erleichterte freiwillige Ablösung
der Grundlasten war der Vorbote der später verfügten gesetzlichen Aufhebung der-
selben, die als der Wendepunct des beginnenden volkswirtschaftlichen Aufschwunges
von Oesterreich betrachtet werden kann. Noch aber steht das Land im Beginne der
ökonomischen Entwicklung, deren es fähig ist.
Der Bergbau ist im Lande unter der Enns von untergeordneter Bedeutung.
Zwar bestanden einst Gold Wäschereien 1 ), und wurde vom sechzehnten bis zum acht-
zehnten Jahrhunderte auf Gold 2 ) und Silber 3 ), auf Kupfer") , Blei 5 ), Kobalt-
erz 6 ), Galmei 7 ) und Alaun 8 ) geschürft und gebaut; allein die ganze Metallgewinnung
i ) Schon die Kelten an der Donau besassen Gold-Seifenwerke; Posidonius und Diodor berichten, dass es
eine wichtige Beschäftigung der keltischen Weiber und Greise gewesen sei, aus dem Sande der Flüsse
und Bäche Gold zu waschen. Auch im Mittelalter bestanden derlei Seifenwerke zu Korneuburg-, Kloster-
neuburg und Langenlebern. Das Stift Kloslerneuburg bewahrt noch einen Kelch, der 1742 aus Donaugold
verfertigt wurde, sowie das Stift Zwetl einen solchen angeblich aus Gold vom Kamp.
2 ) Im Jahre 1531 wurde ein Goldbergwerk in der Nähe von Neunkirchen zwischen Thann und Höf-
ling, Gold und Silberbergwerke aber 1540 in der Nähe von Bayerbach, 1589 (und erneuert 1C60)
im Gtterthale und 1001 in Steinbach bei Mauerbach eröffnet.
3 ) Im Jahre 1593 wurde bei Gaming, 1595 in der Herrschaft Gleiss, im sogenannten Prembrcuth, auf Silber
gebaut; das wichtigste unter den Silberbergwerken des Landes unter der Enns war aber jenes, welches
1751 am Ho ch e c k bei Annaberg entdeckt und 1754 mit reichem Segen eröffnet wurde, doch verlor sich
derselbe, so dass das Werk seit 1807 ganz aufgelassen ist. Im V. 0. M. B. bestanden 1010 bei Kirchberg
am Walde (zwischen Weitra und Waidhofen) und 1508 bei dem Dorfe Limbach (zwischen Kirchberg und
Wechsel) wenig lohnende Silbergruben; auch in der Nähe von St. Michael an der Donau wurde noch 1797
auf Silber gebaut und einer der dortigen Weinberge führt noch den Namen Erzberg.
*) Auf Kupfer und göldisches Silber eröffneten die Brüder Konrad und Daniel Bi cht haus er in den
Jahren 1028 und 1039 in der sogenannten G a m s 1 e i t h e n (nahe bei Gloggnitz) eine alte Berggrube. Auch
im Michaeierberge unter Spitz an der Donau bestand ein Kupferbergwerk, welches seit Anfang dieses
Jahrhunderts aufgelassen ist. Im sechzehnten Jahrhunderte wurden zu Rcichenau Kupfererze zu Tage
gefördert, die aber nicht über den jährlichen reinen Ertrag von 300 Centnern Kupfer verarbeitet werden
durften.
5 ) Mit dem Silberwerke zu Annaberg war auch ein Bleibergwerk verbunden. Ausserdem entstanden Blei-
bergwerke auf der Höhe des Sehwarzenberges bei Türnitz , ferner ein 1002 wieder eröffnetes altes Blei-
bergwerk zwischen Sehwarzenbach und Türnitz, welches einige Zeit sehr ergiebig war, seit 1813 aber
aufgelassen wurde. Im sechzehnten Jahrhunderte wurde auch zu Mauerbach, Krumbach und Hochneun-
kirchen, dann bei Drosendorf (an der Thaya) auf silberhaltiges Blei gebaut.
6 ) Im Gebirge bei K 1 e in - Mar ia z e 1 1 soll man einst schwarzes Kobalterz gebrochen haben.
7 ) Auf Galmei wurde in der Nähe von Annaberg gebaut, wo man neben den eingegangenen Gruben
noch die Trümmer einstiger Messinghämmer gewahrt.
s ) Im sechzehnten Jahrhunderte bestand ein Alaunwerk bei Drosendorf und im Jahre 1700 wurde ein
zweites in der sogenannten Silbergrube hinter Krems entdeckt, welches ziemlich eisenfreien Alaun
lieferte.
211
blieb endlich auf Eisen 1 ) beschränkt. Von den noch bestehenden Bauen ist der älteste
der Göstritzer Bergbau, der im Jahre 1640 vom Freiherrn Johann Balthasar von
Hoyos eröffnet wurde. Auch das Eisenbergwerk des Giraten Pergen zu Pitten im
dortigen Schlossberge wird seit 1787 betrieben. Das der k. k. Innerberger Haupt-
gewerkschaft gehörige Eisenwerk bei Reichenau, welches aus zwei abgesonderten
Bauen (dem Altenbergerund Grillenberger) besteht, nahm erst in diesem Jahrhun-
derte seinen Aufschwung durch die in neuerer Zeit eingeführten Verbesserungen.
Wichtig war und ist noch in Oesterreicb die Benützung des Kalksteines,
sowohl zum Kalkbrennen als zu anderen baulichen Zwecken. Eine Hauptbeschäftigung
des Wiener Waldbauers seit Jahrhunderten ist die Kalk- und Gypsbrennerei.
Weit in's Mittelalter hinein reicht die Benützung des Sandsteines 8 ), Granites,
Quarzes'). Bausandes*), der Thongruben, des Graphites 5 ), der Stein- und
Braunkohlen"), deren Ausbeute seit dem vorigen Jahrhunderte bei dem steigenden
Bedürfnisse der zunehmenden Baulust, des fortschreitenden Fabriks- und Dampf-
maschinenbetriebes allmählich grösser wurde ').
') Der Ei senb ergbau scheint in die vorrömische Zeit zurückzureichen. Aus dem Mittelalter ist bekannt,
dass 1500 am Otterlrerge, 1568 bei Waidhofen an der Ips, 1573 in der Lugleilhen bei Annaberg, 1586 bei
Starhemberg, 1607 bei Harrethof nächst Pitten, 1611 bei Slixenstein, 1055 bei Guttenstein u. a. m. auf
Eisen gebaut wurde. Doch hörten diese Bergwerke wegen Armuth der Erze und schlechten Fortgangs
der Werke allmählich wieder auf.
3 ) Schon 140i kommen die Sands teinbriiehe zu Hetzendorf, Mannersdorf, Au, Hietzing und Liesing vor.
3 ) Quarz, welcher von grossen Stücken bis zur Sandform reichlich vorkommt, wurde mit der zunehmenden
Glas-, Porzellan-, Fayence-Fabrikation immer mehr benützt. Der Quarz aus der Gegend bei Spitz und zu
Schiltern (V. 0. M. B.) wurde von der Wiener Porzellanfabrik und Neuhauser Spiegelfabrik bezogen. Letz-
tcrc nahm aber spater ihren Bedarf an Quarz aus der Gegend von Nennkirchen, Gleissenfeld und Aspang,
eben daher die Schlegelmühler Smaltefabrik, während die Türnitzer Glasfabrik den nöthigen Quarz aus
der Gegend von Gisshübl und Zientring am Jauerling bezog.
*) Der Bausand von Meidling (Mauerung) aus dem Flussbette der Wien wurde schon 1422 nach Wien
gebracht.
5 ) ll.iss in Oeslerreieh schon in früherer Zeit auf Graphit gebaut wurde, zeigen die verfallenen Halden
und Einfahrten am Dohberg und Fürhol/, bei Persenbeug. Die Werke wurden später aufgelassen und
erst 1833 entdeckte man neuerdings reichhaltige Lager daselbst.
6 ) Die ersten Spuren des Baues auf Stein- und Braunkohlen in Oesterreicb unter der Enns linden sieh aus
der letzten Hälfte des achtzehnten Jahrhunderts. Die Steinkohlengruhen heim Dorfe Thallern an der Donau
wurden bereits 1758 bei der Grabung eines Brunnens entdeckt und liefern aus den, gleich Magazinen,
mit Kohlen angefüllten Hügeln bis jetzt ununterbrochen reichliche Ausheule. 1763 wurden die Ziegel-
brennereien in und um Wien angewiesen, zur Schonung der Wälder künftig mit Steinkohlen zu heizen.
1787 eröffnete das Stift Heiligenkreuz einen Bau im Schoberberge am Sattelbach und erschürfte eine
Gattung, welche der besten Glanzkohle gleichkam, doch wurde der Bau in der Folge wieder aufgelassen.
Zu Thomasberg wurden 1778 sehr schöne Glanzkohlen entdeckt und es bildete sich eine Gewerkschaft,
welche die Bereitung von Coaks versuchte. Die dortigen Steinkohlen sind so schön, rein und glänzend,
dass von Drechslern daraus mancherlei Arbeiten verfertigt wurden. Das Braunkohlenlager bei Obritzberg
wurde 1791 entdeckt und der Bau anfänglieh vom Aerar, seit 1801 aber durch Private betrieben. In der
Neuzeil wurden noch an vielen anderen Stellen mächtige Kohlenflöze aufgefunden und aasgebeutet.
") Nähere Daten über die Urpr od u et ion (Landwirtschaft summt Bergbau) in Oeslerreieh unter der
Enns geben: Baumann's Verbesserung der niederösterreichischen Landwirtschaft, 8. Wien 1767. —
Aul. Hildebrand, Oeslerreichischer Weinbau- Katechismus, oder kurzer Unterricht vom Weinbau in
Oeslerreieh, 8. Leipzig 1777, 2. Aufl. daselbst 1782. — Jos. Freih. von Liechtenstern, Ueb ersieht
der Landwirtschaft im Lande unter der Enns In dessen Archiv für Geographie und Statistik 1801,
II. 5. S. 265 ete. — Stütz: mineralogisches Taschenbuch (Oryktographie von Unterösterreich) heraus-
gegeben von J. G. Megerle v. Mühlfeld. Wien 1807. — Franz von II ein II, die Landwirtschaft des
27*
212
§.95.
Fortsetzung.
b. Industrie.
Die industrielle Entwicklung' des Mittelalters zielte auch in Oesterreich , wie in
anderen deutschen Ländern, vorzugsweise auf Privilegien und Monopole hin, und
zahlreich waren die ausschliesslich berechtigten Zechen, Innungen und Zünfte für
einzelne Zweige 1 ).
Mehrere Erwerbszweige, welche jetzt nicht mehr bestehen 2 ), hatte das Be-
dürfniss des Mittelalters erzeugt, obwohl eine weit grössere Zahl gar nicht oder nicht
in der Vervollkommnung der Gegenwart bestand. Der Ursprung der meisten Städte
wurzelt darin, dass unter dem Schutze (der Bergung, Burg) der Mauern sich Ge werb-
kundige niederliessen und dafür Privilegien erhielten 3 ). Manchmal hielten sich aber in
den Burgen selbst italienische Waffenschmiede auf, deren Arbeiten vom vier-
zehnten bis zum sechzehnten Jahrhunderte sehr geschätzt waren; die Frauen selbst
spannen und webten für den Hausbedarf. Im vierzehnten Jahrhunderte waren bereits
in Wien und Tu In Zünfte von Webern, und die Lodengewebe und Flachsspinnereien
österreichischen Kaiserthums, 4 B. Wien 1811. — Ueber den Anbau mehrerer Handels- und Manufactur-
gewächse in Oesterreich unter der Enns. In den merkantilischen Annalen 1813 Nr. 61. — W. C. Blumen-
bach, neueste Landeskunde von Oesterreich unter der Enns. 2. Aufl. 8. 2 B. Güns 1835. — Ueber den
Bergbau zu Obritzberg in Oesterreich unter der Enns. In den vaterländischen Blättern 1813 Nr. 32. —
Desselben Materialien zu einer Schilderung des Zustandes der Landwirtschaft in Oesterreich unter der
Enns. In den vaterländischen Blätlern 1813 Nr. 32, 42, 46, 47, 48, 49 und 52. — Freiherr von Münch:
Einige Worte über den dermaligen Stand der Landwirtschaft in Niederösterreieh. In den Beiträgen zur
Landeskunde Oesterreich's unter der Enns, B. I. S. 1 — 56. — Verhandlungen der k. k. Landwirthschafts-
Gesellschaft in Wien und die Darstellungen des landwirtschaftlichen Zustandes der einzelnen Bezirke. —
Endlich die von der Direction der administrativen Statistik veröffentlichten Tafeln zur Statistik der
österreichischen Monarchie (Jahrgang 1842 — 1848) und J. Hain's Handbuch der österreichischen Sta-
tistik, Wien 1852.
') Siehe den vorausgehenden §. 81. Doch wurden im Wiener Stadtrathe die Zünfte nie vorherrschend,
wozu eben die allen rittermässigen Bürgergeschlechler beitragen mochten. (Hormayr's Wien III. S.Heft,
S. 132). Ausnahmen finden wir auch hier schon; so z. B. hob Herzog Rudolph IV. (20. Juli 1361)
in ganz Wien unter den Bürgern, Kaufleuten, Krämern und Handwerkern alle zunftmässige
Verbindung auf, nahm den Brief der Laubenherren (Grosshändler) zurück und verfügte, um die
durch den „schwarzen Tod" herabgekommene Wiener Bevölkerung zu vermehren, dass alle fremden
Bürger. Kauf- und Gewerbsleute sich in Wien und dessen Vorstädten zum Betriebe ihres Gewerbes
oder Geschäftes niederlassen und eine dreijährige Steuerfreiheit geniessen sollten. Die Herzoge
Alb recht und Leopold beschränkten, in Folge vielfältiger Klagen der Wiener (7. August 1368),
diese Gewerbefreiheit, insbesondere hinsichtlich der unbeschränkten Zahl der Fütterer (Victualien-
händler), deren Zahl auf 60 Zünftige und Befugte festgesetzt, dabei aber dem Stadtrathe das Befugniss
eingeräumt wurde, sie künftig nach Bedarf zu vermehren oder zu vermindern. Ebenso stellten sie das
alte Recht der Laubenherren und übrigen Zünfte wieder her, da der nächste Zweck der ertheilten Ge-
werbefreiheit, die Zunahme der durch Feuersbrünste, Missjahre und Pest verminderten Wiener Bevölkerung,
erreicht war. — Hormayr's Geschichte Wiens, III., 8. Heft, S. 192, 9. Heft, S. 8.
a ) In der 1527 erlassenen Polizeiordnung kommen unter den Handwerksbenennungen die Pruenner (Pan-
zerschmiede), Joppner (Jacken- und Kittelschneider), Paternosterer (Rosenkranzmacher) vor, welche
jetzt nicht mehr bestehen; andere haben heut zu Tage neue Benennungen, wie z.B. Irher (Gärber),
Häsiber und Reytterer (Siehmacher). Vergl. §. 81.
8 ) So erhoben sich Haimburg, Dürrenstein, Wien, Klostcrneuburg, Zwetl etc. Vergl. §. 63.
213
für den Hausbedarf beschäftigten selbst die ländliche Bevölkerung. Aucb die uralte
Eisenindustrie war im Mittelalter niebt unbedeutend, wo die Waffe einen so we-
sentlichen Bestandteil der täglichen Tracbt bildete. Kostbare Stoffe wurden vom
Auslande bezogen; insbesondere nahmen die italienischen Zindel-, Seiden- undSammt-
stoffe und die niederländischen Tücher ihren Weg nach Oesterreich, und die wieder-
holten Kleiderordnungen zeugen von Wohlhabenheit und einem aucb von den unteren
Ständen gerne nachgeahmten Luxus.
Unter Kaiser Leopold I. begann das französische Mercantilsystem auch
auf die Begierungsmaassregeln in Oesterreich seinen Einfluss zu äussern. Im Jahre 1659
erschienen die ersten Verbote der Einfuhr fremder Waaren nach Oesterreich unter
und ob der Enns; 1674 wurden alle französischen Waaren von der Einfuhr in die
österreichischen Länder ausgeschlossen und dieses Verbot ward 1689 erneuert, um
dadurch die Errichtung inländischer Fabriken zu begünstigen. Im Jahre 1699
wurde zur Errichtung von derlei Etablissements, besonders von Seidenzeug-Manu-
facturen, aufgemuntert, und die Beschränkung der fremden Einfuhr in dem Maasse zu-
gesichert, als die Fabriken den Bedarf zu decken im Stande sein würden; noch in
demselben Jahre wurde ein Commerz-Collegium zur Leitung des neuen Manu-
facturwesens errichtet.
Karl VI. hatte der Industrie und dem Handel um so grössere Sorgfalt zu widmen
begonnen, als er beide nach den Ansichten der damaligen Zeit als die Hauptquellen
des Wohlstandes betrachtete. Die alten Zunftverhältnisse waren einem freieren Auf-
schwünge der Gewerbe mehrfach hinderlich; daher suchte die Begierung durch eine
General -Zunft Ordnung (19. April 1732) das Zunftwesen zu verbessern und den
gedachten Uebelständen schrittweise abzuhelfen. Hand Werksordnungen sichei'ten
den Kauf und Verkauf; da die Gewerbe jedoch theils radicirte , d. i. auf gewissen
Häusern haftende, waren, theils von den Zünften als verkäufliche vergeben wurden,
diese aber das Gewerbsmonopol den Städten zu erhalten strebten , so blieb die Industrie
auf bestimmte Puncte, meist die grösseren Städte, beschränkt, obwohl sich nicht
läugnen lässt , dass dadurch, bei den massigen Bedürfnissen der bürgerlichen Stände,
eine vergleichungsweise Wohlhabenheit unter denselben erhalten wurde. Grössere
Fabriken erhoben sich erst allmählich. Im Jahre 1701 wurde zu Neuhaus von dem
Herrschaftsbesitzer von Bechtskron eine Spiegelfabrik errichtet, welcher im
Jahre 1707 ein zwanzigjähriges Privilegium zugestanden wurde; 1713 erhielt sie
durch kunsterfahrene Arbeiter aus Venedig und den Niederlanden ihr Gedeihen '). Im
Jahre 1701 wurde auch der Tabakhandel als Begale erklärt und die Fabrikation
der Tabak-Sorten der Privatindustrie entzogen 2 ). Im Jahre 1718 entstand durch den
Kriegsagenten Claudius Innocenz du Pasquier die Porzellanfabrik, welcher ein
') Damit war das Einfuhrverbot auf fremde Spiegel verbunden, welches aber nicht zu strenger Ausführung
kam, weil die inländische Spiegelfabrikation den Bedarf nicht liefern konnte. Kees: Darstellung des
Fabriks- und Gewerbswesens, II. 2. 880 etc.
2 ) Früher war auf die Einfuhr fremder Tabakgattungen ein Privilegium verliehen.
214
fünfundzwanzig] ähriges ausschliessliches Privilegium auf die Erzeugung und den Allein-
verkauf des Porzellans ertheilt wurde. Später vom Staate übernommen , gewann sie
unter der Aerarialverwaltung in neuerer Zeit europäischen Ruf).
Die von Karl VI. 1719 g-estiftete orientalische Han delscompagni e legte
mehrere Fabriken an, namentlich 1722 eine für auswärtigen Absatz berechnete Kupfer-
waaren fabrik; sie erhielt in demselben Jahre ein zwanzigjähriges Privilegium auf
die Errichtung der ersten inländischen Zuckerraffinerie an der Secküste, dann
ein fünfzehnjähriges Privilegium auf die Verarbeitung der macedonische n Baum-
wolle zu Kattun und Barchent, womit zugleich die Einfuhr fremder Kattune und Bar-
chente nach Niederösterreich verboten wurde. Die von ihr 1726 zu Schwechat
errichtete Kattun fabrik kann als die Mutter aller übrigen in Oesterreich betrachtet
werden. Auch wurden dieser Gesellschaft Privilegien auf die Erbauung von Schiffen
über 60 Fuss Länge, auf die Verfertigung des Seil- und Tauwerkes, des Segeltuches
nach holländischer Art, auf die Pech- und Theerbereitung, auf das Ankcrschinieden
und das Giessen eiserner Kanonen u. a. in. ertheilt. — Im Jahre 1727 erhielten auch
einige Niederlagsverwandte in Wien ein zwanzigjähriges Privilegium zur Errichtung
eines Drahtzuges und zur Erzeugung von Gold- und Silbergespinnsten, deren Einfuhr
zugleich verboten wurde. So war unter Leopold I. , Joseph I. und Karl VI. der erste
Grund zur österreichischen Industrie gelegt, welche unter Maria Theresia sich zu ent-
falten begann.
Im Jahre 1757 stiftete die Kaiserin eine Lehrkanzel für Mechanik an der
Wiener Hochschule, an welcher an Sonn- und Feiertagen bis in die neueste Zeit
populäre Vorträge über Physik gehalten wurden. Die Ertheilung ausschliesslicher Pri-
vilegien wurde allmählich beschränkt, um die inländische Industrie dadurch so wenig als
möglich zu hemmen; denjenigen aber, welche neue Fabriken gründeten, wurden
Lande sfabriks-Befugnisse mit gewissen Vorrechten, jedoch ohne Ausschluss
ähnlicher Unternehmungen , ertheilt. Auch wurden bei der Errichtung inländischer
Fabriken Aerar ial-Ge ldvorschüsse bewilligt und in jeder Provinz ein Commer-
zialfond unter der Verwaltung eigener Commerz-Conscsse, die einem Commerz-
Gener aldirectorium untergeordnet waren, gebildet. Das Zunftwesen wurde
beschränkt und manche Gewerbe wurden für frei erklärt'). Dagegen suchte die Be-
gierung durch Prämien, durch Kundmachung zweckmässiger Verfahrungsvveisen,
durch Verbreitung neuer Werkzeuge und Maschinen die österreichische Industrie zu
heben. Dahin zielten auch die Einfuhrverbote auf mehrere ausländische Fabrikate
(1764, 1767 und 1774) und die mit einem Zolltarif verbundene allgemeine Zoll-
ordnung von 1775. So hatte sich zum Theile schon unter Maria Theresia die Baum-
») Die erste Porzellanfabrik in Deutschland wurde 1710 zu Meissen in Sachsen errichtet Dir Staat über-
nahm die Wiener Porzellanfabrik, um sie vom Untergänge zu retten. — Siehe Kees a. a. 0.. S. 829 etc.,
dann die zur Secularl'eier der Porzellanfabrik 1818 in Wien erschienene Brochure.
-) Im Jahre 177G wurden diese Commerz-Consesse aufgehoben und 84 verschiedene Besi lläftigungen für
frei erklärt.
215
wollen- 1 ) und Seidenmanufactur 3 ), die Metall waaren-Fabrikation 3 ) etc.
gehoben, welche nebst anderen Industriezweigen unter Kaiser Joseph 11. und Franz. 1.
einen auffallend raschen Aufschwung erhielten.
Kaiser Joseph wollte die inländische Industrie unter seinen Augen reifen sehen;
daher suchte er dieselbe durch rasch in's Werk gesetzte directe und indirecte Mittel
im Sinne des Prohibitiv-Systems zu heben. Im Jahre 1784 wurden viele fremde
Kunstpr oducte vom inländischen Verkehre theils ganz ausgeschlossen, theils deren
Einfuhr nur gegen Pässe und gegen Entrichtung einer sechzigperzentigen Zollgebühr
gestattet. In demselben Jahre erschien für die deutschen, höhmischen und galizi-
schen Erbländer (mit Ausschluss Tirol's und der Vorlande) ein neuer Zolltarif,
welchem 1 7S8 die allgemeine Z o 1 1 o r d n u n g folgte. Allen Unternehmern ,
welche solche ausser Handel gesetzte Waaren erzeugen wollten, wurden Vorschüsse,
Reisegelder, Gesellenbeiträge, Werkzeuge und andere Unterstützungen bewilligt,
selbst öffentliche Gebäude eingeräumt. Die Länderstellen erhielten die Befugniss , den
im Inlande sich niederlassenden Professionisten Vorschüsse und Hilfsbeiträge zu geben ;
insbesondere suchte man solche Unternehmer zu begünstigen, welche sich auf dem
Lande oder in kleinen Landstädten niederliessen. Nebstdem wurden Prämien aus-
gesetzt , um die Spinnerei, Weberei und Strickerei auf dem Lande allgemeiner zu
verbreiten. Durch diese Maassregeln hob sich die Industrie, deren Aufschwung zu-
gleich mit der Vermehrung der Bevölkerung durch Einwanderungen
im Zusammenhange stand.
Die St. Pöltncr Kattunmanu factur entstand 17S7; auch in Wien hob sich
dieser Fabrikationszweig sammt jenem der Seidenzeug waaren*). Die bereits unter
Maria Theresia begonnene Einführung der sächsischen Spinnmaschine nahm
*) Im Jabrel75i entstand die Friedauer, 1T70 die Kettenhofer, 1776 die Eb reichsd orfer Kaltun-
fabrik; diese Fabriken bezogen einen grossen Theil der nötbigen Garne vom Auslande, insbesondere aus
England, einen anderen Theil von den inländischen Handspinnern, deren Zahl im Lande unter der
Enns allein über 100.000 Personen stieg. 1754 wurde den Kaltunmanufaeturen von Sehwechat und
Sassing der Kreis ober dem Manhartsberge jenseits , der Friedau er der Bezirk diesseits des Kamp-
flusses bezüglicb dieser Handspinner zugetheilt. Doeh verminderten sich die Handspinner, seit man an-
fing, sächsische Spinnmaschinen einzuführen. Die erste Streich- und Spinnmaschine wurde 1776 von
L e b r u n in Wien aufgestellt.
2 ) Maria Theresia zog Appreturraaschinen, Appreteure und andere Hilfsarbeiter in's Land. Für Seiden-
und Sammtbänder wurden Maschinenstühle seit 1768 und die Sebubstühle zu Sammtbändern seit 1763
eingeführt. Der Umstand, dass die Bandmacherei schon damals ganz unzünftig betrieben werden konnte,
hat diesen Industriezweig auf seine dermalige hohe Stufe erhoben.
3 ) 1753 wurde die Nadelburger Messingwaaren- und Nadelfabrik errichtet. Bei den übrigen Zweigen
der Eisen- und Stahhvaarenfabrikalion , namentlich in der Eisenwurz , stand die sogenannte Eisenwid-
mung, d. i. das abschliessende Becht der Eisenhandlungsmärkte Purgstall, Scbeibbs und Gresten, zum
Verschleisse der in der ganzen Eisenwurz erzeugten Eisenwaaren, grösseren Fortschritten entgegen,
Kaiser Joseph hob diese Eisenwidmung auf, wodurch jedem Hammerschmied und Eisenfabrikanten ge-
stattet wurde , seine Erzeugnisse selbst frei abzusetzen.
*) Kaiser Joseph II. berief Zeichner und Chineurs, bewilligte Vorschüsse und Lebrlingsbeiträge vorzüglich
für diesen Industriezweig, in Folge dessen unter seiner Begierung sieh die Seid enzeugfabrikation
so sehr hob, dass die soliden, schweren, faconnirten, brochirten und reichen Seidenzeuge den Vorzug vor
den französischen behaupteten und letztere nur in Modewaaren durch Geschmack und Leichtigkeit den
Vorzug behielten.
216
allenthalben zu 1 ) und das Anwachsen der Bevölkerung 1 Wien's durch die Errichtung
der Fabriksvorstädte fällt in diese Zeit 3 ). Auch verdient die Colonie der
Genfer Uhrmacher, welche von Kaiser Joseph II. nach Wien berufen wurden und
die Uhrmacherkunst daselbst auf eine ansehnliche Stufe hoben, dann die Colonie der
Geisslinger Drechsler eine besondere Erwähnung. Die Kunsttischlerei,
Glaswaarenfabrikation , Fayence-, Steingut- und Töpferwaar enfabri-
kation, namentlich aber die Erzeugung aller Arten von Galanteriewaaren, von
Gold- und Silberarbeiten, ferner die Sattler- und Wagner-Geschäfte
blühten damals auf. Dass die E i s e n i n d u s t r i e durch die A u f h e b u n g der E i s e n w i d-
mung zunahm, wurde bereits gesagt; besonders aber zu erwähnen ist, dass sich unter
Kaiser Joseph II. die Leinenbandweberei als eigener Industriezweig im V.O.M.B.
erhob 3 ).
Durch die Aufmunterung der Staatsverwaltung hatte sich die Industrie so gehoben,
dass im Jahre 1790 die erwähnten Staatsaushilfen an fremde in Oester-
reich sich niederlas sende Fabrikanten und Prof essionisten ganz ein-
gestellt und die Verleihungen von Geldvorschüssen aus dem Staatsschatze nur auf
besonders rücksichtswürdige Fälle beschränkt werden konnten; dagegen wurden wieder
auf wichtige Erfindungen neue abschliessende Privilegien ertheilt. In demselben
Jahre erschien ein Fabriknormale, Vorschriften für die Lehrlinge und die in
Fabriken zu beachtende Ordnung umfassend. Im Jahre 1791 wurden die privile-
girten Fabriken innerhalb der Linien Wien's von der Militäreinquartierung,
deren Gesellen und Lehrlinge vom Militärdienste frei erklärt. Im Jahre 1797 wurde
diese Maassregel auf die geschickten Arbeiter beschränkt und der Fabrikeninspector
musste allen Militäraushebungen beiwohnen, damit solche Individuen, die in ihrem Ge-
werbe oder ihrer Kunst besonders geschickt waren, für dieselben nicht verloren gingen.
Epochemachend war die Einführung der englischen Spinnmaschinen
seit dem Jahre 1801*).
1) Nach Lebrun waren T u r i e t (1786), Baron V a y von Vaja (1789), Rubini, Graf von Wallerstein und
Lorenz Peter (1790), v. Landriani (1797), Arzt (1800), Dr. Tö pf er (1801) in Errichtung solcher
Maschinen thätig , denen nur die 1801 eingeführten englischen Maschinen Abbruch thaten.
2 ) Siehe §. 70.
3 ) Herr von Grossem führte auf seiner Herrschaft Gross-Sieghards nach dem Muster der in den
Niederlanden im Schwünge gestandenen Weberei schmaler Zwirnbänder anfangs nicht ohne Aufopferung
diesen Fabrikationszweig ein. Täglich wurde ein kleines Haus, hinreichend für einen Weber, von ihm
errichtet, so dass in kurzer Zeit aus einem armen, kleinen, bloss Ackerbau treibenden Dorfe ein an-
sehnlicher grosser Marktflecken und Fabriksort entstand, und durch das Beispiel und mit Unterstützung
Grossern's die Leinenbandweberei über einen grossen Theil des sogenannten Waldviertels sich ver-
breitete, daher der nördliche Theil unter dem Namen „Bandelkramerlandl" bekannt ist. Der Handel
damit wurde durch hau sirende Bandkrämer (Bandelkramer) in Oesterreich und den übrigen
Provinzen betrieben; doch entstanden auch Niederlagen zu Gr oss- Si egha rds und Allent-
steig, welche den Handel im Grossen betrieben. (Mayer, Allgem. österr. Zeitschrift für die Land-
wirthe u. s. w. 1832 Nr. 28.)
*) Im Jahre 1801 machte Kolbielsky die ersten Versuche mit Aufstellung einer en glischen Sp inn-
maschine und im Jahre 1802 begannen die nach englischer Art eingerichteten Spinnmanufacturen zu
Pottendorf und Schwadorf bereits ihre Arbeit. Seitdem hat sich die Anzahl dieser bloss von
Privaten ohne ärarische Unterstützung gegründeten Manufaeturen sehr vermehrt und vervollkommnet,
ungeachtet der Bemühungen England's (1805), diesen aufkeimenden Industriezweig zu ersticken.
217
Die französischen Kriege hatten zwar in vielfacher Hinsicht den ruhigen Gang
der österreichischen Industrie gestört; einzelne Zweige jedoch erlangten ehen durch
diese Ereignisse und die .Militärlieferungen manche Vortheile 1 ). Auch das Continental-
system, 1808 — 1812, war dem Emporkommen neuer Fabriken günstig 2 ). In den
Friedensjahren suchte Kaiser Franz I. der technischen Ausbildung eine wissenschaft-
liche Grundlage zu verschaffen durch die Errichtung des polytechnischen Insti-
tutes zu Wien 1816 nach dem Muster des bereits zu Prag 1812 gegründeten tech-
nischen Institutes. Die Landesfabriken erhielten das Recht, in allen Hauptstädten
des Kaiserthums Niederlagen ihrer Erzeugnisse zu errichten, und die Verbesserung
der Gesetze über Privilegien auf neue Erfindungen (1820 und 1832) verfolgte
den Zweck , zur erhöhten und wirksameren Thätigkeit in der Industrie anzuspornen.
Kaiser Ferdinand I. widmete der Industrie seine besondere Sorgfalt. Dessen
Privatsammlung industrieller Gegenstände wurde als technisches Kabinet zur
öffentlichen Besichtigung (im Polyteehnicum) aufgestellt. Unter diesem Kaiser fand in
Wien (1835) die erste allgemeine Industrieausstellung Statt 3 ). Als eine Folge da-
von kann die Gründung des niederösterreichischen Gewerbvereins (1839) 4 ) be-
') Um den Stand der inländischen Manufacturen und Fabriken leicht zu überblicken, wurde vom Kaiser
Frau/, 1792 sämmtliehen Länderstellen die Ausarbeitung eines Commercial- und Manui'acturschema's an-
befohlen.
8 ) Seit iin Jahre 1797 die Lombardie für Oesterreieh verloren gegangen und viele dortige Seidenmanufacturen
den Zeitverhältnissen erlegen waren , hoben sich allmählich die nieder-österreichischen , insbeson-
dere die Wiener Webereien. Auch die Leder-, Eisen-, Stahl- und Galanteriewaaren-, die Uhren-Fabrication
und die Filzhuterzeugung nahmen in dieser Periode zu; nur die Tuchweberei wollte in Oesterreieh
unter der Enns nicht gedeihen, da bloss die Feintuch- und Casimirmanul'aclur zu llitlersfeld bedeutende
Geschäfte machte.
3 ) Im Jahre 1839 fand die zweite, im Jahre 1845 die drille allgemeine österreichische Gewerbe-Ausstellung
zu \V r ien Statt. Die über jede dieser Ausstellungen durch den Druck veröffentlichten amilichen Berichle
(deren zweiler 540. der drille aber schon 1.300 enggedruckle Grossoctavseiten einnimmt) sind zugleich
sprechende Beweise für die raschen Fortschritte der industriellen Thätigkeit in Oesterreieh, und reiche
Quellen für Statistik, (heil« eise auch für Geschichte des österreichischen Gewerbewesens. Hierbei
waren 1835 594, — 1839 732, — 1845 1.808 Fabriks- und Gewerbebesitzer in Concurrenz getreten.
*) Die Thätigkeit dieses Vereins war mehrfach nutzbringend. Er machte sieh die möglichste Förderung
und Hebung aller Zweige der industriellen Thäligkeil durch Aussehreibung und Zuerkennung von
Preisen auf Erfindungen und Verbesserungen in diesem Bereiche, durch Vertheilung von Medaillen an
besonders verdiente Werkführer und Allgesellen u. s. w. zur Aufgabe, munterte nebsldem zu Versuchen
und zur Einführung anderwärts gemachter industrieller Erfindungen und Fortschritte auf und unterstützte
seihe; er begutachtet von Seite der Staatsbehörden ihm zukommende Fragen aus dem Kreise seiner Wirk-
samkeit, steht mit den Handelskammern, den Landwirlhschafls-Gesellschaflen u. s. w. in stetem schrift-
lichen Verkehre. Wir erwähnen noch insbesondere dessen erfolgreiche Wirksamkeit in der Flachsfrage,
dann jene zur Einführung von Musterschulen, einer Seidentrocknungsanstalt, einer Zeichnen- und Weber-
schule, künstlichem Asphalt, behufs der Fabricalion des besten inländischen Cements, fabriksmässiger
Erzeugung des künstlichen Ultramarine, Erzeugung von Flint- und C'rownglas, Stahlsaiten, Kunsthefe,
Zinnober u. s. w. Der neuesten Zeit gehören insbesondere an der Aufruf zur Hebung der vaterländischen
Leinwandindustrie, welche seil diesem Jahrhunderte durch die Ausbreitung der Baumwollen-
Manufactur und anderer Industriezweige in Schatten gestellt worden war. Insbesondere wurde von dem-
selben auf die amerikanische Art der Flachsröstung und ihre allgemein leicht einzuführende Anwendung
aufmerksam gemacht; auch unternahm der k. k. Balh Jacob Rentier mil Unterstützung der Regierung
zu diesem Zwecke Bereisungen jener Gegenden, wo diese Methode im besten Schwünge ist, und eine
Folge dieser Bemühungen ist die Errichtung der ersten Flachsröstungs-Anslalt in Oesterreieh.
Nähere Andeutungen über Industrie und Gewerbewesen geben: Ch. Löper, der k. k. Residenz-
stadt Wien Commercialscheina, nebsl Beschreibung aller Merkwürdigkeiten derselben, insbesondere ihrer
I. 28
218
trachtet werden, welchem in den Provinzen bald mehrere andere nachfolgten, nament-
lich in Prag-, Grata, Reichenberg u. a. in. ; ebenso gaben die wiederholten Industrie-
Ausstellungen glänzendes Zeugniss von den Fortschritten des Manufactur- und
Industriewesens in Oesterreich.
§. 96.
Fortsetzun g.
c. Handel.
Der im dreizehnten Jahrhunderte so blühende Handel Oesterreich's litt vom vier-
zehnten bis zum sechzehnten durch die Unsicherheit der Strassen während der mannig-
fachen Gränzkriege, inneren Unruhen und Wegelagerungen.
Der Handel Oesterreich's concentrirte sich in Wien und war vorzüglich als Zwi-
schenhandel von Venedig nach den Hansestädten, nach den Niederlanden, nach
Preussen und Russland ') , so wie von Deutschland nach Constantinopel grossartig. Da
Schulen, Fabriken, Commercialprofessionisten etc. Wien 8. 1780. — J. A. Demian, Abhandlungen über
die chemischen Fabriken in Oesterreich unter der Enns. In Fr. v. Lieehtenstern's Archiv 1804, II 11.
S. 357, II. 12, S. 455. — Die Spiegelfabrik zu Fahrafeld in J. A. Hildt's Handelszeitung, Jahrgang I.,
S. 180. — G. H. Ileinse, Ueberblick des Gewerbfleisses in Wien, 1812. -- Steph. Edler v. Kees,
Darstellung des Fabriks- und Gewerbswesens im österreichischen Kaiserstaate, 8. Wien 1819. Desselben
systematische Darstellung der neuesten Fortschritte in den Gewerben etc. 8. Wien 1829. — Ant. Redl,
Adressenbach der Handlungsgremien und Fabriken Wien's etc. 8. Wien. Viele Jahrgänge. — Joh. Graf
von Barlh-B a rth enheim, atlg. österr. Handels- und Gewerbsgesetzkunde. 8. 9 Bde. Wien 1819 — 24. —
G. Kopetz, allg. österr. Gewerbsgesetzkunde, 8. Wien 1829. — Jos. Hark up, Beitr. zur Kenntniss der Han-
dels- u. Gewerbsverfassung d. österr. Kaiserstaates etc. 8. Wien 1829. — In den mercantilischenAnnalen:
Betrachtung über die Fabriken Oesterreichs, 1813 Nr. 1 ; Industrialthätigkeit in Niederösterreich im Anfang
des 18. und 19. Jahrhunderts, 1813 Nr. 20 und 21; Fabrikswesen in Wien und Linz, 1811 Nr. 97. 98
und 99. — In den vaterländischen Blättern: Uebersicht des Standes der Fabriken und Commer-
cialgewerbe in Oesterreich unter der Enns, 1814 Nr. 46. 48 und 50; Ueber Spinnmaschinen in
Oesterreich, 1808 Nr. 47, zweiter Beitrag Nr. 58; Entstehung und dernialiger Stand der Banmwollspinn-
unter nehmung zu Pottendorf, 1811 Nr. 90. — Kees, Notizen über verschiedene Fabriksgegenstände in
Oesterreich. Im Hesperus 1813 und 1H14. — Ueber die Verhältnisse der Baumwollspinnerei in Oester-
reich, München 1821. — Blumenbach. Wiener Kunst- und Gewerbsfreund, oder der neueste Ge-
schmack in Gold-, Silber-, Eisen-, Stahlarbeiten etc. Wien 1825. — Desselben: Neueste Landeskunde
von Oesterreich unter der Enns, 2. Auflage, Guus 1835. S. 124 — 166. — Endlich die Tafeln der
Statistik der österreichischen Monarchie, herausgegeben von der Direction der administrativen Sta-
tistik vom Jahre 1842 an bis zur neuesten Folge; insbesondere die erste Industrie-Statistik des Reiches
in den Tafeln des Jahrganges 1842, welche in den nachfolgenden Jahrgängen eine fortlaufende Ver-
vollständigung erhielt. — Hierher gehören auch viele Aufsätze in der Zeitschrift Austria, dann in dem
vom Gewerbverein redigirten Gewerbsver einsblatt ; endlich in den Mittheilungen über Handel, Gewerbe
und Verkehrsmittel, sowie aus dem Gebiete der Statistik, 4. Heft des J. 1850 (Jahresbericht der Han-
delskammer zu Wien über den Zustand des Handels im Jahre 1849) und 10. Heft des J. 1851 (der gleiche
Bericht für 18 >0).
l ) Mehreres in Kurz: Oesterreichs Handel in älteren Zeiten, Linz 1822; dann auch Hormayr, in den
Wiener Jahrbüchern der Literatur XL, 114 u. s. w. und in dessen „Wien" in den bezüglichen Ab-
schnitten. Der Verkehr mit Breslau, Krakau, Nowgorod und Kiew wurde im späteren Mittel-
alter, besonders seit den Kreuzfahrten nach Preussen, lebhafter. Da der Handelsverkehr mit
dem Norden für Wien eine grössere Bedeutung gewann, so gestattete K. Albrechl II. (4. Juli 1439)
durch einen Brückenbrief statt der bisherigen Ueberfuhren die Herstellung fes te r Donaubrück en
bei Wie n. Die Brücke zwischen Mautern und Stein entstand aber erst unter K. Friedrieh IV. , als derselbe
1463 den Entschluss fassen wollte, Wien zur Strafe seiner Untreue zu verlassen und allen Verkehr nach
den getreuen Stadien Krems und Stein zu übertragen. S. Hormayr's Wien, VIII. B. 48, und Feil in
den „Quellen und Forschungen", Wien 1849, S. 379 s. f.
219
der Handel in Wien noch wichtiger als der Kunstfleiss war, so erklärt sich der im
Wiener Lehen vorherrschende Kaufmannsgeist im Mittelalter '). Unter iM ax im i 1 ian I.
trug- die strenge Handhabung des Landfriedens, die Einführung der Postanstalt, die
Verbesserung- der Wasserverbindungen auf der Donau'-) und die Regelung der Handels-
verhältnisse zur Förderung des Handels hei, obgleich mit dem Vorrücken der Türken
sowohl der morgenländische als venezianische Verkehr manche Störung und in der
Folge durch die Schwächung des Hanseatenbundes auch der nördliche Verkehr Ab-
bruch erlitt. Im siebenzehnten Jahrhunderte waren der dreissigjährige Krieg und die
Türkenkriege grosse Hindernisse für den Aufschwung des Handelsverkehres 3 ).
Unter Karl VI., dessen grosse Land- und Seereisen ihn mit den Hilfsquellen des
Handels und Credites hinlänglich bekannt gemacht hatten, wurde dem Handel beson-
dere Sorgfalt gewidmet, welche für das erneuerte Aufblühen desselben epochemachend
wurde. Von vorzüglicher Wichtigkeit für den Wiener Handel war der Bau einer Kunst-
strasse nach Tri est über den Semmering (1728) und der Aufschwung,
welchen der Handel im adriatischen Meere durch die neu errichteten Freihäfen von
Triest, Fiume, Buccari, Porto-Be, Carlopago und Zeng, so wie durch den Bau der
Karolinenstrasse nahm 4 ). Unter ihm belebte sich auch der alte Zug nach den Nie-
derlanden, obgleich die ostindische Handelscompagnie zu Ostende der Eifer-
sucht der Seemächte geopfert werden musste, um ihre Beistimmung zur pragmatischen
Sanction zu erhalten. Dafür nahm nach dem Passarowitzer Frieden (1718) und dem
bezüglichen Handels- und Seh ifffahrts- Vertrage der Verkehr mit der Levante zu
und Handelsschiffe und Kriegsfahrzeuge (von 30 bis 40 Kanonen) wurden in Wien
erbaut. Im Jahre 1719 stiftete Karl VI. die orientalische Handelscompagnie 5 ).
Auch trugen zur Sicherheit und schnelleren Bealisirung der Zahlungen dessen Wech-
') Auch einige antigermanische und antifeudalistische Veränderungen des bürgerlichen
Erbrechtes in Wienerklären sich hieraus. Da der Handel ein schnell umzusetzendes Capital begehrt,
so wurde Unveräusserliehkeit der Erbgüter, die weiblichen Vorrechte des Brautschatzes, der Morgengabe
und des Witthums bei Seile gesetzt und an ihre Stelle trat die völlige Gütergemeinschaft der Eheleute.
Hormayr's Wien. IV. B., 11. Heft. S. 120.
-) Der Verkehr auf der Donau war um so wichtiger, als die Strasse von Wien über St. Pollen nach
Linz, namentlich seit den Türkeneinfällen 1549 und 1532. so verdorben war. dass der Handelszug zu
Lande lange Zeit durch das Viertel 0. M. B. gehen musste. Die erste Hohenauff ahr t (stromauf-
wärts) von Wien auf der Donau wurde 1629 ausgeführt.
3 ) Zum Aufschwung des orientalischen Handels hatte Leopold I. (1667) eine eigene orientalische
Handelscompagnie in Wien errichtet und die Anstellung eines Lehrers der morgenländischen
Sprachen bei derselben anbefohlen. Doch zerfiel dieselbe während des ungriseh-türkischen Krieges. —
Der Verkehr nach Venedig wurde durch ein eigenes Wiener Botenwesen unterhalten, jedoch durch
die Eifersucht der ebenfalls dahin Handel treibenden Städte Neustadt. Brück, Leoben, Pettau etc. manch-
mal gehemmt. Auch wurde für den Venedigcr Handel eine eigene Zollordnung gegeben. Hor-
mayr's Geschichte Wiens IV, 11. Heft, S. 126 und 127, Urkundenhuch Nr. 175.
*) Keller: Augusta Carolinae virtutis monumenta seu aedificia a Carolo VI. per urhem austriacum publico
bono posita. Wien 1733, enthält S. 37—67 umständlichere Nachrichten über die von Karl VI. angelegten
Strassen, Häfen u. s. w.
5 ) Einheimische sowohl als Fremde jeden Standes durften eintreten und ihre Einlagen konnten weder mit
Arrest noch mit Sequester der Steuern belegt werden. Audi hatten sie das Alleinrecht auf die Er-
bauung von Schiffen über 60 Fuss Länge, auf Anlegung von Zuckerraffinerien, zum Kupferhandel, und
konnten aller Orten Werften zum Schiffbau und Fabriken anlegen. Vergleiche den vorausgehenden
Paragraph.
28*
220
selgesetz (10. September 1717) und die Fallitenordnung (1735) sammt
Errichtung der M e r k a n t i 1 - und W e c h s e 1 g e r i c h t e bei.
Die Kriegsjahre im Beginne der Regierung Maria Theresia's hemmten den
Aufschwung des Handels und die Regierungsmaassregeln neuerdings , doch nach dem
Ende des siebenjährigen Krieges erwachte auch die alte Handelstätigkeit, und die
Sorgfalt der Regierung konnte dieselbe nun wieder unterstützen. Vor Allein verdankt
man ihr die gefahrlose Reschiffung der Donau, indem sie 1778 begann, durch
den Ingenieur Liske den gefahrvollen Strudel und Wirbel durch Sprengungen
auch für grössere Schiffe fahrbar machen zu lassen. Die Arbeiten währten bis 1791 ').
Rei der von Jahr zu Jahr zunehmenden Handelsverbindung zwischen Wien und
Triest bewies sich auch für Oesterreich von Wichtigkeit: Maria Theresia's Sorgfalt
für den Seehandel und das Aufblühen der von ihr kräftig geförderten Freihäfen von
Triest und Fiume, ihr Schifffahrtsgesetz (Editto politieo di navigazione), ferner
die Hafenbauten , die Errichtung von Contumazanstalten in Triest und das Seesanitäts-
gesetz. 1766 wurde ein eigener Commerzienrath eingesetzt und 1774 bildete sich
das Gremium der Wiener Grosshändler anstatt der ehemaligen Niederleger
und Laubenherren. Auch erschien 1743 eine verbesserte Fallitenordnung, 1748 das
Crida-Interimale, 1763 die erneuerte Wechselordnung, 1775 die Zollordnung sammt
Zolltarif für die deutschen und. böhmischen Erbländer, wodurch die früheren Tarife
und Zwischenmauthen aufgehoben wurden. Unter Kaiser Joseph II. wurde der Ein-
fuhrhandel von Luxus- und Genussgegenständen durch das Prohibitivsystem
(1784) beschränkt. Das alte in Wien bestandene Hansgrafenamt verlor damals
seine Wirksamkeit, theils an den Magistrat, theils an die Hofkammer; auch erhielt
die Ortsobrigkeit die Aufsicht über Maass und Gewicht, wozu im Rathhaus ein eigenes
Cimentirungsamt errichtet wurde 2 ). Im Jahre 1785 wurde einer Gesellschaft in
Mähren ein ausschliessendes Privilegium zur Reschiffung der March für die ange-
botene Schiffbarmachung des Flusses ertheilt, und am 16. November 1786 bestätigte
der Kaiser die Grundverfassung der vom Fürsten Collorcdo-Mannsfeld und dem Grafen
Friedrich von Nostiz errichteten octroyirten Commercial- Leih- und
Wechselbank. Auch erschien 1788 für die österreichischen, böhmischen und
galizischen Erblande eine neue allgemeine Zollordnung. Der Handel nach Russ-
land erfreute sich unter diesem Regenten mancher Begünstigung.
') Genaue Nachrichten hierüber mit den erforderlichen Abbildungen liefern zwei in Folio erschienene
Druckschriften: Nachrichten von den im Jahre 1778, 1779, 1780 und 1781 in dem Strudel der Donau
zur Sicherheit der Schifffahrt durch die k. k. Navigations-Direetion an der Donau vorgenommenen
Arbeiten, Wien 1781 ; Nachrichten von den bis auf das Jahr 1791 an dem Donau-Strudel zur Sicherheit
der Schifffahrt fortgesetzten Arbeilen, nebst einem Anhange von der physikalischen Beschaffenheit des
Donau-Wirbels, Wien 1791.
-) Schon Maria Theresia erliess im Jahre 1750 ein Patent zur Regulirung der Maasse und Gewichte, seit
welcher Zeit neben dem Hansgrafenamte eine landesfürstliche Cimentirungseommission bestand, deren
Bestimmung vorzüglich dahin ging , das Wiener Maass und Gewicht in allen österreichischen Landen
einzuführen. Vorstand derselben war der Hofcommissionsrath Meidinger; mit Richtigstellung der Maasse
und Gewichte war der Professor der Physik an der Wiener Universität, der Jesuit P.Joseph Franz, betraut.
Josephs II. Patent vom 1. November 1787 überliess die Aufsicht über Maasse den Gemeinden und hob die
221
Auch unter Kaiser Franz I. erlangte der Handel mehrere Vortheile durch Schiff-
fahrtsordnungen und Handelsträctate mit auswärtigen Mächten 1 ), durch
die Errichtung einer eigenen Commerz-Hofeonimission 1816"). so wie durch die
Sorgfalt für K unststrassenbau, der bis in die entferntesten Gebirgsstreeken an
den für den Verkehr geeigneten Puncten sich ausdehnte 3 ). Ebenso sorgte der Kaiser
für Erweiterung der Wasserbauten. In die ersten Jahre seiner Regierung fällt die Er-
bauung des Wiener-Neustädter Canales*). Auch nahm unter diesem Regenten bereits
die D a m p f s c h i f f f a h r t ihren Anfang, obwohl sie erst unter seinem Nachfolger
Ferdinand I. ihre grössere Ausdehnung erhielt 3 ) , und sich sowohl stromauf- als
abwärts auf der Donau erstreckte. Die Errichtung der N atio nal bank (1816) unter
Garantie des Staates war für den gesicherten Verkehr und dadurch für Gewerbe und
Handel von Wichtigkeit. Das Wiener Hauptzollamt, welches in früheren Zeiten beim
Rotbenthurmthore bestand und unter Kaiser Joseph II. in ein 1T67 — 1773 in der
Nähe der Dominicaner neu aufgeführtes Gebäude verlegt wurde, erhielt (1841 — 1846)
f imenlirungslaxen auf; in Folge dessen trat das Hauplcimenlirungsamt in Wien am 1. December desselben
Jabres ausser Wirksamkeit und wurde durch ein städtisches ersetzt. Um Regulirung der Österreich. Maasse
aber ausser Zusammenhang mit dem Cimentirungsamte , erwarben sich Verdiensie: Liesganig, welcher
die Wiener Maasse mit der durch den französischen Gesandten erhaltenen toise de Peru verglich, und
Vega, welcher dieselben nach dem metrischen Maasse berechnete, und hierzu (wie in der ersten Auflage
seiner Arithmetik bemerkt ist) die genauen Gewichte des Wagemachers Edelzeit benützte , welche aber
mit den amtlichen nicht durchweg stimmen.
1 ) Dahin gehören /.. U. die Schifffahrtsordnung für Oesterreich unter der Enns, 1800; die vertragsweise
Bcsehützung aller österreichischen Schilfe gegen Anfälle der Barbaresken, 1814; der Tractat mit
der Pforte; 1818, wornach den österreichischen Unterthanen die Schifffahrt auf der Donau und der Handel
in die Türkei gegen einen Zoll von nur drei Percent gewährt wird; die Verlängerung der Giltigkeits-
dauer der Seeurkunden von 3 auf C Jahre; die erweiterte Küslensehifffahrt, 1822; die Aufnahme der
Elbeschifffahr tsacte , welche die freie Schilffahrt auf diesem Strome sichern sollte etc.
2 ) Der Ilaupizweck dieser Hofcommission war die Ausarbeitung eines gleichförmigen Zollsystems für alle
Provinzen der Monarchie , mit Ausnahme der ungrischen Länder. Für die letzleren wurde ein beson-
deres Zoll- und Dreissigstsystem beibehalten, ungeachtet die Zölle gegen das Ausland im ganzen Reiche
dieselben waren. Für den Durchzugshandel wurde 1822 ein besonderer Tarif festgesetzt, der 1829 in
neuer, verbesserter und vereinfachter Gestalt erschien. Erst die neueste Zeit hat auch in das Zollsystem
Gleichförmigkeit für alle Kronländer gebracht.
3 ) Mittelbar wenigstens berührten den nieder-österreichischen Handel die Strassenherstellungen im Küsten-
lande, in Tirol, im lonihardiseh-venezianischen Königreiche, in Böhmen u. s. w.. worunter wir nur die
Kunststrasse über das Stilfserjoch (8.850 Fuss hoch) und jene über den Splügen nebst der Strada d'AJle-
magna über Cadore als die berühmtesten erwähnen. In Oesterreich selbst wurden nicht nur die Post-
slrassen musterhaft hergestellt, sondern auch Landwege unter Aufsicht der Kreisämter mehrfach ver-
bessert, die Strasse über den Möselhevg nach Steiermark 1820 neu angelegt, das Thal der Schwarza
(Höllenthal) 1832 fahrbar gemacht, die Gebirgsstrassen über den Semmering, Annaberg etc. nach Steier-
mark nach den neuesten Grundsätzen mit gefahrloser Steigung umgebaut. Auch ist die 1826 angelegte
Strasse von Pollenstein über den Hals nach Pernitz , die 1833 vollendete wichtige Verbindungsslrasse
zwischen Krems und Znaim und die gutgebahnte fürstlich Palfl'y'sche (1816 - 1*18 angelegte) Strasse
von Neustadt bis Kirchschlag und Güns unter den mehrfachen neueren Seitenstrassen besonders her-
vorzuheben.
*) Der Canalbau wurde 1797 begonnen und bis an die ungrische Gränze vollendet. Dem ursprünglichen Plane
nach sollte dieser Canal bis Triest fortgeführt werden (Gaheis : Wanderungen um Wien, IV. 187—303).
5 ) Die regelmässigen Dampfschifffahrten zwischen Wien und Pest begannen 1831. (Ueber die Donaudampf-
schifffahrts-Gesells.hi.il und deren Entwicklung siehe Ungern im Band III. §. 108). Bezüglich der freien
Schifffahrt durch die Donaumündungen wurde mit Hussland (1840) ein zehnjähriger Vertrag abgeschlossen.
Der Donaustrom bedurfte namentlich an seinem Inselgebiete in der Nähe der Residenzstadt dringend
einer besseren Regulirung, welche neuerlich bereits eingeleitet worden ist.
222
eine dem zunehmenden Verkehre entsprechende grossartige Zollhalle am Weiss-
gärber-Glacis.
Von entscheidender Wichtigkeit für den österreichischen Verkehr wurden die
Eisenbahnen. Das Eisenbahnwesen fand in der österreichischen Monarchie frühen
Eingang, und die in den Jahren 1825 bis 1827 erbaute Linz-Budweiser (später bis
Ginunden ausgedehnte) Pferdebahn war die erste Eisenbahn auf dem Continente. Bald
nachdem die erste Locomotivbahn Europa's , jene von Liverpool nach Manchester , in
Wirksamkeit getreten war, erhielt unterm 4. März 1836 Freiherr Salomon von Both-
schild die Allerhöchste Erlaubniss zur Anlegung einer Eisenbahn zwischen Wien und
Galizien und am 9. April die Bewilligung, dieselbe Kaiser Ferdinands-Nord-
bahn zu benennen, welche, obgleich in ihrer Vollendung durch Zwischenfälle auf-
gehalten, dennoch unter die frühesten grösseren Locomotivbahnen des Continentes
gereiht werden muss. In Folge der Allerhöchsten Entschliessung vom 2. Jänner 1838
begannen noch in demselben Jahre (Juni) die Vorarbeiten für die Anlage einer von dem
Freiherrn Georg von Sina unternommenen Eisenbahn, welche dem ursprünglichen Plane
nach bis Ba ab hätte geführt werden sollen, wovon jedoch nebst der Strecke von Wien
bis Brück an der Leitha nur die nach Gloggnitz führende Flügelbahn ausgeführt wurde
und ursprünglich als Baaber- dann als Wien-Gloggnitzer Bahn, in Verbindung
mit der südlichen Staatsbahn trat 1 )- Im lombardisch-venezianischen Königreiche wurde
der Grund zu der von Mailand nach Venedig gerichteten, von einer Actiengesellschaft
unternommenen Eisenbahn (der „Strada Ferdinandea") gelegt, während schon früher
(1840) eine Eisenbahn von Mailand nach Monza erbaut worden war, welche später bis
Como fortgesetzt wurde. In Ungern begann der Bau der „Central!) ahn" , welche,
durch eine Flügelbahn mit der Nordbahn verbunden, von der ungrischen Gränze nächst
Marchegg über Pest bis Szolnok geführt werden sollte. Auch von Oedenburg bis an
die ungrische Gränze nächst Wiener-Neustadt war eine Privatbahn gebaut, und mit
einer Ausästung der Wien-Gloggnitzer in Verbindung gebracht worden. Eine von
Pressburg nach Tyrnau führende Pferde-Eisenbahn wurde später nach Szered verlän-
gert, gleichwie eine solche von Prag nach Lana zum Transporte von Holz etc. schon
früher zu Stande gekommen war.
Bei der fortschreitenden Entwicklung der Eisenbahnen war man zu derErkenntniss
gelangt, dass erst durch diese ein massenhafter Transport zu Lande möglich wird,
und eben dadurch dem Verkehre ein Aufschwungsich eröffnet, welcher bei den früheren
beschränkten Fortsehaffungsmitteln kaum geahnt werden konnte. Sobald man zu der
Ueberzeugung gekommen war, dass die Eisenbahnen nichts anderes sind als vervoll-
kommnete Landstrassen, mussten die Begierungen es sich zur Aufgabe machen, sich die
») Uns auf Oesterreich unter der Enns beschränkend, bemerken wir. dass die Nordbahn in der Strecke
von Wien bis Wagram am 6. Janner 1838, bis Gänserndorf am 16. April 1838 , bis Dürnkrut am 9. Mai
1839, und bis Lundenburg am C. Juni 1839, der Flügel von Floridsdorf nach Stockerau aber am
26. Juli 1841 eröffnet, die Wien-Gloggnitzer Bahn zum ersten Male am 20. Juni 1841 von Wien
nach Neustadt, am 24. Octobcr bis Neunkirchen, am 5. Mai 1842 bis nach Gloggnitz befahren, der
Flügel von Miidling bis Laxonburg am 28. September 1845, die Bahnstrecke von Wien bis Brück
an der Leitha am 12. September 1846 eröffnet wurde.
223
Vortheile dieses beschleunigenden Cominunicationsmittcls so schnell als möglich zuzu-
wenden. Wo die Privatkräfte dazu nicht ausreichten , oder der Unternehmungsgeist
noch nicht hinreichend entwickelt war, sahen sich die Regierungen aufgefordert, selbst-
thätiü oder unterstützend einzutreten, um den Bestand der Eisenbahnen hervor-
zurufen. Die österreichische Regierung gehört zu den ersten, welche die Erbauung
der Eisenbahnen als Aufgabe des Staates in grossartiger Weise behandelte, ein von
der Residenzstadt ausgehendes Eisenhalmnetz nach den Hauptrichtungen der Mon-
archie entwarf und dasselbe rasch zur Ausführung brachte. Es verdankt dieses dem
klaren Blicke und der energischen Tbätigkeit des damaligen Hofkammer-Präsidenten
Freiherrn von Kübeck. lieber dessen Anregung erfolgte der denkwürdige kaiserliche
Beschluss vom 19. December 1841 , und noch waren keine vier Jahre verflossen, als
sich die Staatseisenbahnen in nördlicher und südlicher Richtung von der Residenzstadt,
an die bestehenden Privatbahnen (im Süden mit der kurzen Unterbrechung des Sem-
mering) anknüpfend, bis zu den Hauptstädten von Steiermark und Böhmen erstreckten.
Auch wurde das Postregal mit dem Eisenbahnverkehre in Einklang gebracht und zu
diesem Zwecke mehrere Verträge mit fremden Mächten geschlossen.
Ferner suchte die Regierung durch eine neue Zoll- und Monopolsordnung,
welche im Jahre 1836 sammt einem Gefälls-Straf-Gesetzbuche im ganzen Kaiserstaate
(mit Ausnahme der ungrischen Kronländer und Dalmatien's) Wirksamkeit erlangte,
ebenso den Bedürfnissen des Verkehres als den Fortschritten der Legislation ent-
gegen zu kommen. Ein neuer Zoll-Tarif wurde 1838 für die Ein- und Ausfuhr,
eben so ein neuer Dreissigst-Tarif für den Zwischenverkehr mit Ungern eingeführt.
Zugleich gestattete die Regierung die Veröffentlichung der offiziellen Handels aus-
weise und der Tafeln zur Statistik der österreichischen Monarchie (erstere mit
dem Jahrgange 1840 beginnend, letztere seitdem Jahre 1842 veröffentlicht), um da-
durch insbesondere dem österreichischen Handel die nöthige Uebersicht zu gewähren 1 ).
*) Nähere Aufschlüsse über den Handel Oesterreieh's findet man in C. S. v. Bartling, Bemerkungen
über die Donau-Coinmerzschifffahrt , 8. Wien 1708. — J. M. S eh \ve ig h of er, Abhandlung über den
Commerz der österreichischen Staaten, worinnen der gegenwärtige Zustand der Fabriken und Manufac-
luren etc. genau abgeschildert wird. 8. Wien 1785. Le Maire, Bemerkungen über den innern
Kreislauf der Handlung in den österreichischen Erbstaaten. Sirassburg 1786. — Schemerl, Vorschläge
zur Erleichterung der inländischen Schifffahrt und des Handels in Oesterreich. Wien 1810. — Adress-
buch der Kaufleute und Fabrikanten in Europa. 2 Bände und k Abtheilungen. 2. Aufl. Nürnberg 1817.
In der ersten Abtheilung des 2. Bandes ist der österreichische Staat enthalten. — Merkwürdigkeiten
aus dem Gange des österreichischen Handels im Mittelaller, besonders in Bayern und Oesterreich. Nach
Lang's bayr. Jahrbuch. Anspach 1810. im Hesperus 1820. XXV. Bd. fi. H. S. 187. — Ch. Löper. der
k. k. Besidenzstadt Wien Commercialschcma (siehe bei der Industrie) S. 125. — BI u nie nbach, Ver-
such einer mercanlilischen Geographie des Erzherzoglhums Oesterreich u. d. E. Im allgemeinen Ka-
lender. Jahrgang 1823 — 27. — Hormayr's Archiv, Bemerkungen über die Donauschifffahrt. Jahr 1827
Nr. 53. 5*, 55, 61, 02,03. 123. — Blumenbach, neueste Landeskunde von Oesterreich u. d.E. 2. Bd.
S. 100 — 197. — Tafeln der österr. Statistik, herausgegeben von der Direction der administra-
tiven Statistik seil 1«V2. namentlich die Tafeln über den Handel des Zollgebietes, über Schifffahrt und
Seehandel, über Dampfschifffahrt und Eisenbahnen, welche eine vollständige Geschichte der Bildung und
Ausbreitung dieser Verkehrsanstalten enthalten ; die amtlichen A u s weise über den Handel Oester-
reieh's seit 18W und die Mittheilungen aus dem Gebiete der österr. Statistik seit 1850.
224
Oesterreich's Neugestaltung.
§. 97.
a. Grundlagen der Reformen.
Die durch die europäische Entwicklungsphase in den Jahren 1848 und 1849
herbeigeführte gewaltige Erschütterung, welche den Bestand des Kaiserstaates einer
Feuerprobe unterwarf, hatte eine Läuterung und Umgestaltung aller öffentlichen Ver-
hältnisse zur Folge , wodurch ein entscheidender Abschnitt in der inneren Geschichte
Oesterreich's gebildet wird. Da das ethnographische Element sowohl an jener Bewe-
gung als auch bei den nachgefolgten Reformen betheiligt war, so muss diese noch in
der Gestaltung begriffene Staatsumwandlung um so mehr hier der Betrachtung unter-
zogen werden, als sonst die in den vorhergehenden Paragraphen enthaltene Uebersicht
der Cultur- und Verwaltungsgeschichte Oesterreich's ihres Abschlusses entbehren
würde. Während jene der Geschichte angehörende Bewegung, namentlich in soweit
die ethnographischen Zustände hierauf Einfluss nahmen, bei der Darstellung der ein-
zelnen Kronländer umständlichere Erwähnung findet, erscheint bei der Behandlung
des Stammlandes der Dynastie, welches zugleich die Residenz des Monarchen und den
Sitz der obersten Staatsbehörden in sich fasst, der passende Ort, um eine kurze
Charakteristik dieser oft genannten und nicht immer genau gewürdigten „Neugestal-
tung esterreich's" mit der Angabe der wesentlichsten nach allen Seiten hin wirk-
samen Reformen zu liefern.
Um aber diese neue noch im Werden begriffene Gestaltung des Reiches klar
zu machen, ist es nothwendig, auf den früheren Zustand desselben, von welchem aus
die Umwandlung erfolgte, zurückzublicken 1 )- Der Charakter des früheren Zustandes von
Oesterreich wird durch den Grundsatz des „historischen Rechtes" ausgedrückt, welcher
dadurch seine Geltung gewann, dass der Hausmacht der Dynastie allmählich neue
Länder zuwuchsen, welche je mit ihrer bestehenden Verfassung in den Gesammtverband
aufgenommen wurden. Hierdurch gestaltete sich ein Aggregat von Besitzungen und
Ländern, die, in ihrer Gesammtheit betrachtet '), unter sich wenig mehr Gemeinsames
als die Dynastie hatten, und deren Verband zu der Ausbildung des sogenannten „Pro-
vinzial- (oder Gleichgewichts-) Systemes« führte, dessen Schwerpunct nicht so
sehr bei dem Monarchen, als bei den privilegirten Classen der einzelnen Länder
gesucht werden musste. Das Verhältniss des Herrschers zu den ihm untergebenen
*) Dieser frühere Zustand und die Phasen seiner Umgestaltung sind ausführlich geschildert in dem Werke:
..Genesis der Revolution in Oesterreich". Dritte Auflage. Leipzig 1851.
2 ) Die deutsch-slavisehcn Länder halten, hei mannigfacher innerer Verschiedenheit, doch schon seit Maria
Theresia in einzelnen Zweigen eine gleichförmige Gesetzgebung, die sich aber weder auf Ungern noch
auf die Lumbardie erstreckte.
225
Ländern hielt in Folge der pragmatischen Sanktion K. Karl's VI. , welche die Untrenn-
barkeit und gleichmässige Vererbung aller österreichischen Gebiete aussprach , die
Mitte zwischen der blossen Personalunion und der vollen Reichseinheit, war aber
in den einzelnen Ländern in mannigfacher Weise abgestuft. So kam es , dass Oester-
reich's Länder, ohne Unterbrechung regiert von einer der ältesten Dynastien Europa's,
dennoch einen der jüngsten Staaten bildeten 1 ), da die Vereinigung aller Gebiete Oester-
reich's zu einem staatlichen Gesammtverbande erst durch die (mindestens in formeller
Beziehung wichtige, wenngleich für die innere Verwaltung ohne wahrnehmbare Nach-
wirkunggebliebene) Schaftungdes „österreichischen Kaiserthums" im Jahre 1 SOierfolgte.
Jener frühere Länderverband und das ihm entsprechende staatsrechtliche, mit geringem
formellen Unterschiede bis in die jüngste Zeit fortdauernde Verhältniss war von dem
wesentlichsten Vortheile für den Bestand des Reiches, und hatte sich in allen politischen
Krisen als festes Bullwerk der Krone bewährt, während es andererseits gleichwohl den
materiellen Aufschwung der Reiches lähmte und dem Monarchen die oberste Staats-
leitung erschwerte. Allein wie das Lehenswesen schon lan^e zuvor der Zeit verfallen
war, so hatte sich auch die Form des staatlichen Feudalnexus überlebt; die sich
unwiderstehlich verbreitenden Ideen des Jahrhundertes hatten seine Grundlage sowohl
auf dem Felde der theoretischen Untersuchung, als auf jenem practischer Umgestal-
tungen mannigfacher Art bereits untergraben, ehe die Form gleichsam wie vor dem
Hauche des Windes zusammenbrach. Dasselbe Institut, welches Jahrhunderte lang den
Kampf gegen die von entgegengesetzter Seite her versuchten Angriffe siegreich
bestanden , wäre nicht machtlos über Nacht dem kaum sichtbar gewordenen Wellen-
schlage der Bewegung gewichen, wäre nicht sein innerer Halt gelockert, seine
Wurzel vertrocknet gewesen. Aber der Wegfall der wandelbaren Hülle berührte des
Wesens Kern, das erhaltende Princip des grossen (in Oesterreich fast durchaus ade-
lichen) Grundbesitzes nicht. Dieser wird neu gekräftigt aus der grossen Beform
des Staatsgebäudes hervorgehen, und der besitzende Erbadel als eine Schutzwehr
des Thrones sowohl in dem Gemeindeleben als in der Landesvertretung eine seiner
Bedeutung entsprechende , mit der Reichseinheit im Einklänge stehende Stellung
erbalten.
Der historische Anwachs von Oesterreich und dessen dadurch bedingte Gestal-
tung lässt sich nach den Länder- Complexen in vier Gruppen gliedern. Die erste
hiervon bilden die deutschen Lande, oder Nieder-, Ober-, Inner- und Vorder-
Oesterreicb. Die ursprünglich auf die Resitzungen am oberen Rheine beschränkte Habs-
burgische Hausmacht gewann mittelst der Relehnung des Herzogs Albrecht mit (dem
späteren Erzherzogthume) Oesterreich durch seinen Vater Kaiser Rudolph I. die Grund-
lage der künftigen Machtstellung der Dynastie. Allmählich reihten sich durch Erbvertrag,
Kauf und freiwillige Unterwerfung an jenes Erzberzogthum die übrigen Herzogthümer
und Grafschaften des deutschen Alpenlandes, welche, zwar wiederholt durch Erbtheilung
') In den Staatsschriften sowie in den amtliehen Erlassen wurde bis dahin niemals vom „österreichischen
Staate", und nur selten von der „Monarchie" gesprochen; für den Gesammtverband halte sich die allge-
mein übliche (und auch vollkommen richtige) Bezeichnung der „Erbländer" gebildet.
I. 29
226
zersplittert, endlich unter Kaiser Leopold I. zur bleibenden Vereinigung gelangten.
Durch die goldene Bulle des Kaisers Friedrich IV. hatte der Erzherzog von Oesterreich
den Ständen und privilegirten Corporationen des Landes gegenüber eine fast unbeschränkte
Machtvollkommenheit erlangt, welche zwar, namentlich bei den Religionswirren, jedoch
ohne dauernden Erfolg, einzuengen versucht wurde. Da auch die staatsrechtlichen Ver-
hältnisse von Steiermark, Kärnthen,Krain, GörzundGradisca,Triest und Tirol (wiewohl
in dieser Grafschaft mit gewissen insbesondere in der Stellung eines berechtigten Bauern-
standes zur Geltung kommenden Eigenthümlichkeiten) sich in einer nicht sehr von
einander abweichenden Weise gestalteten , da ferner in diesen durch den gebirgigen
Boden nur wenig begünstigten Ländern grosse adeliche Besitzthümer, mit welchen eine
politische Gewalt hätte verbunden sein können, nur spärlich vorkamen, so bildete sich
daselbst eine durch die Machtvollkommenheit des Regenten geförderte ziemlich gleich-
massige Verwaltung aus , welche in der untersten Instanz dem angesessenen Adel als
Patrimonial-Herrschaft überlassen war. Die geringe Ausdehnung des adelichen Besitzes
und dessen Zersplitterung Hess diese Oherherrliehkeit zumeist mehr als eine Last,
denn als ein Recht erscheinen, wesshalh die durch die Kriege herbeigeführte Unter-
brechung der österreichischen Herrschaft in einem Theile dieser Alpenländer auch die
Aufhebung (beziehungsweise die Anheimsagung) der Patrimonial-Obrigkeiten und
Gerichtsbarkeiten nach sich zog. In ethnographischer Beziehung entwickelte sich in
denselben der deutsch-österreichische Stamm frei und ungebunden, und trieb nament-
lich in der Poesie die herrlichsten Blüthen ; er wurde gekräftigt durch die den anderen
Nationalitäten des Verbandes entsprossene, an den Hof und in die oberste Verwaltung
gelangende Intelligenz. Der slovtnisch-slavische, im Süden dieser Länder zahlreich
vertretene, durch die Cultur noch nicht gehobene Stamm trat in seiner Isolirtheit in
den Hintergrund.
Die z w e i t e Gruppe bilden die slavischen Länder. Mit der Erwerbung
von Böhmen, Mähren und Schlesien wurde Ferdinand I. der mächtigste Fürst des
römisch-deutschen Reiches, und dieser Besitz fesselte die Kaiserkrone bis zum Erlöschen
des römisch-deutschen Reiches an die Habsburgische Dynastie. In Böhmen hatte der
angesessene, zum Theile selbst mit den eingehornen Landesfürsten verwandte Erbadel
seit den frühesten Zeiten eine hervorragende politische Macht. Die aus dessen Häup-
tern zusammengesetzten Landstände beschränkten mannigfach die Gewalt des Lan-
desfürsten, das Lehenssystem war nach seiner Einführung daselbst zur höchsten
Blüthe gediehen, und hatte die traditionelle Macht des böhmischen Adels auf gesetz-
licher Grundlage um so fester gestützt , als es zu dem historischen Glänze und dem
ausgedehnten Besitzthume der Familien die Ausübung der öffentlichen Gewalt in noch
vollerem Maasse fügte. Nicht nur das ganze Land und die gesammte Bevölkerung (mit
Ausnahme der landesfürstlichen Städte) war dein besitzenden Erbadel unterthänig und
dessen obrigkeitlicher und gerichtlicher Herrlichkeit unterworfen, sondern er übte auch
das Gericht in unterer und oberer Instanz über seine Mitglieder durch deren Standes-
genossen (Judicium inter pares) aus, bewilligte und hob die Steuern ein , und führte im
Namen des Landesfürsten die oberste Verwaltung. Der Kampf zwischen den Landesfürsten
&
227
und dem Erbadel, welcher so viele Blätter der böhmischen Geschiebte füllt, fand sein
Ende mit der Schlacht am weissen Berge , in deren Folge das im Widerspruche mit
Karl*s IV. goldener Bulle zeitweise geübte Wahlrecht der Stände gänzlich erlosch, die
letzteren eine neue Verfassung erhielten, und der früher mächtige Bitterstand gebrochen
wurde, da dessen Glieder, meist der Lehre Luther's zugethan, grösseren Theiles ihre
Güter verloren, im Kriege umkamen oder auswanderten. Doch blieben die Feudalrechte
des Adels (dessen oberster Stand , der Herrenstand, sich durch Einbürgerung fremder
Familien ergänzte und an Besitz und Beichthum zunahm) unverletzt, bis unter Maria
Theresia und Joseph II. die obere Begierungsgewalt gänzlich in die Hände des Staates
überging, die administrative und gerichtliche Verwaltung neu geregelt, das Loos der
unterthänigen frohnplliehtigen Bevölkerung erleichtert und die Grundbelastung durch das
Urbarialgesetz rechtlich festgestellt wurde. Dessenungeachtet erhielt Böhmen sammt
Mähren und Schlesien nicht nur hinsichtlich der Verfassung und der privilegirten Stel-
lung des Erbadels, sondern auch hinsichtlich der Verwaltung noch in mancher Bezie-
hung seine Eigenthümlichkeit, wie denn die Präsidenten der landesfürstlichen Gerichts-
behörden (des Landrechtes und des Appellationsgerichtes) Mitglieder der Landstände
sein mussten und die „böhmische" Hofkanzlei als oberste Verwaltungsbehörde noch
bis zum Jahre 1802 bestand, und selbst nachher in der „böhmisch-österreichisch-
galizischen" oder „vereinigten" Hofkanzlei ihren Nachklang fand. In ethno-
graphischer Beziehung hatte sich das Gleichgewicht zwischen deutscher und
eeebischer Sprache früh geordnet, indem nicht nur ein erheblicher Theil der Bewohner
seit den ältesten Zeiten deutscher Abkunft war , sondern diese Länder, wie es ihre
geographische Lage und ihr enger Verband mit dem deutschen Beiche mit sich brachte,
unter allen slavischen Gebieten am frühesten den von den Landesfürsten geförderten
Einfluss deutscher Cultur in allen Zweigen des geistigen Lebens erfuhren. Aber auch
das deutsche Element Oesterreieh's empfand die wohltbätige Bückwirkung dieser Ver-
schmelzung, denn aus dem jugendlich kräftigen, mit hervorragender Intelligenz begabten
cechischen Stamme strömten der deutschen Literatur und Kunst, gleichwie der deut-
schen Leitung des Staats- und Kriegswesens der Monarchie die tüchtigsten Mit-
arbeiter zu. — Galizien gelangte erst in Folge der Theilung Polen's an Oester-
reich; mit der Auflösung des polnischen Staates hatten auch die politischen Rechte
des einzelnen Landestheiles ihr Ende gefunden . doch wurden die Fcudalrechte des
besitzenden Erbadels keiner Aenderung unterzogen , ja es gelangte der Feudalnexus
durch die im Jahre 1817 verliehene ständische Verfassung mindestens formell wieder
zur staatsrechtlichen Geltung. Auch in der früher zu dem Fürstenthume Moldau ge-
hörigen Bukowina, welche durch Uebereinkunft mit der Pforte (1775) an Oesterreich
kam und seit 1786 als ein Kreis Galiziens behandelt wurde, blieben die Gerechtsame,
welche dem grundbesitzenden Adel in der Moldau zustanden, aufrechterhalten und wur-
den dem Systeme des Grundherrlichkeits -Verhältnisses angepasst. Da Galizien dasjenige
Land war, wo die öffentliche Verwaltung am ungehindertsten schalten konnte, und
althergebrachte Bechtsformen nicht entgegenstanden . wurde es wiederholt dazu aus-
erkoren, dass neue Gesetze, wie die sogenannte „westgalizische" Gerichtsordnung im
29*
228
Jahre 1T0<» und der Entwurf des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs im Jahre 1798
zuerst daselbst probeweise eingeführt wurden. Seit dem Bestände des Polenreiches
war die polnische Nationalität die herrschende, während der in der Mehrzahl
vorhandene ruthenische Stamm, auf tiefster Stufe der Cultur verharrend, ausser dem
engsten Kreise kaum dem Namen nach bekannt war, bis er in der neuesten Zeit staat-
liche Anerkennung - fand. In der gerichtlichen Verwaltung war die lateinische, in der
politischen die deutsche Sprache vorherrschend , welche jedoch , mit Ausnahme der
zahlreichen von Kaiser Joseph II. auf die dortigen Staatsgüter verpflanzten Colonien,
nur noch geringe Verbreitung, meistens in den Städten und im Handelsverkehre, dessen
Träger daselbst die Juden bilden, erlangte ').
Die dritte Gruppe gestaltete sich aus den ungriscben Ländern. Durch seinen
ausgedehnten Umfang, sowie durch seine geographische Lage erhob sich das König-
reich Ungern sammt Nebenländern unter dem Einflüsse thatkräftiger Regenten frühe
zu einer europäisch bedeutsamen Macht, welche indess durch innere Kämpfe und viel-
fachen Thronwechsel geschwächt wurde, bis das Land unter dem Schirme des Habs-
burgischen Scepters zur Ruhe und Consolidirung gelangte. Seine eigenthümliche Ver-
fassung wurzelte in der Stammeseinrichtung des aus seinen Nomadensitzen berein-
gebrochenen kühnen Reitervolkes und fand ihren Ausdruck in der zu Pferde abgehaltenen
Landes-Versammlung der adeligen Stammeshäupter auf dem Felde Räkos bei Pest.
Demgemäss war die politische Macht des hohen Adels, der Reichsbarone, denen sogar
die Königswahl zustand, überwiegend, welches jedoch nicht hinderte, dass die souveraine
Gewalt des mit reichen Krongütern und anderen werthvollen Regalien ausgestatteten
Königs sich öfter uneingeschränkt geltend zu machen vermochte. Namentlich verschaffte
der verfassungsmässige Grundsatz, dass alle Güter nach dem Erlöschen der besitzenden
Adelsfamilie dem Könige heimfielen, welcher sie jedoch an Andere wieder verleihen
musste, dem Regenten einen grossen Einfluss auf den besitzenden hohen Adel. DerVoll-
genuss der bürgerlichen Rechte und der politischen Privilegien (worunter die Befreiung
von der Steuerpflicht und von öffentlichen Lasten, dann das Aviticitätsrecht oder die Unver-
äusserlichkeit des ererbten Grundbesitzes, insbesondere hervorzuheben sind) war mit
dem Adelsstande verknüpft, welchem die Geistlichkeit und die Gesammtheit der könig-
lichen Städte gleichgehalten wurde; der Adel bildete sobin staatsrechtlich das Volk, und
es standen die Magnaten und der niedere Adel einander ungefähr in derselben Weise
gegenüber, wie in den germanischen Staaten der privilegirte Adel den persönlich freien
Bürgern. Das Lehenssystem, dessen Formen, namentlich bezüglich der obersten Hof-
ämter, der heilige Stephan und seine Nachfolger mit der deutschen Cultur einzuführen
versuchten, konnte in dem Lande keine Wurzeln schlagen, weil daselbst das ihm ähn-
liche, doch selbstständig ausgeprägte, Homagialprincip bereits seine Stelle einnahm.
Dauernder erhielt sich die germanische Einrichtung der durch königliche Privilegien
*) Als bezeichnende Thatsache mag übrigens angeführt werden , dass der griecbiscb-nichtunirte Bisehof
der Bukowina, deren dieser Confession zugetbanen Bewohner meist dem moldauisch-romanischen Volks-
stainine angehören , sein kirchliches Handbuch in deutscher Sprache veröffentlichte und noch immer
veröffentlicht.
229
mit eiffener nationaler Gerichtsbarkeit bedachten und von der Komitats-Verwaltung
unabhängig- gestellten königlichen Städte, ohne jedoch, wegen der Vereinzelung- der
letzteren, zu einer politisch einflussreichen Stellung zu gelangen, welche dagegen der
seit Einführung des Christenthumesmit reichen Gütern ausgestattete, unter die Reichs-
barone aufgenommene hohe Clerus sich zu verschaffen wusste. Eigentümlich, mit der
Verfassung verschmolzen und der königlichen Einwirkung fast entrückt, hatte sich die
Verwaltung in gerichtlicher und administrativer Hinsicht gebildet. Es war ein straffes
adeliges Municipalregiment, welches sich selbstständig durch Wahl erneuerte und das
Land in so viele Verwaltungsgebiete theilte, als es Jurisdictionen (Komitate. Di-
stricte etc.) gab. Die von dem Könige abhängige oberste Leitung beschäftigte
sich zunächst mit der Verwaltung der ihm vorbehaltenen Regalien, mit der Ord-
nung- der kirchlichen Verhältnisse und der Aufsicht über die königlichen Städte;
auf die allgemeine Landesverwaltung vermochte sie ihre Autorität nur in beschränk-
ten Fällen auszuüben. Diese durch das stark ausgeprägte Nationalitätsgefühl des
berechtigten Volksstammes getragene Verfassung erhielt sich durch Jahrhunderte
unverändert auf der Grundlage der Tradition und des Herkommens mehr, als
des geschriebenen Rechtes. Die traurige Periode der Türkeneinfälle und gar der
Türkenherrschaft hinderte ihre Fortbildung, und hielt sie in starrer Abgeschlossenheit
von der sie umgebenden Welt. Doch vermochte diess nicht sie vor ihrem Verfalle zu
bewahren, dem sie. wie jede menschliche Satzung, nachdem der Geist aus ihr ge-
wichen und sie mit den Anforderungen der Zeit in Widerspruch getreten war, unterlag.
Der erhaltende Grundsatz der ungrisehen Verfassung war das Homagium, das Princip
der Treue gegen den mit allen Souverainetätsrechten ausgestatteten und nur in der
Ausübung gewisser Rechte beschränkten Landesfürsten, welchem Principe eincTheilung
der Staatsgewalt zwischen dem Könige und dem Reichstage gänzlich fremd war. So
lange der ungrische Adel die Pflicht der Landesverteidigung durch Insurrection
und Banderium persönlich übte, so lange bei den Verhandlungen des vom Palatin,
als dem Stellvertreter des Königs, geleiteten Reichstages und der Komitats- Ver-
sammlungen das denkwürdige Axiom in Geltung stand: Vota sunt ponderanda,
sed non numeranda, zufolge dessen der Vorsitzende den Beschluss nach
dem Ausspruche der „vota saniora", d. h. der Notabilitäten, und nicht nach
jenem der „vota majora" zu fassen hatte, so lange das Haus der Magnaten
die ihm verfassungsmässig zustehende höhere politische Macht thatsächlich ausübte
und zum natürlichen Vermittler zwischen der Krone und dem Lande diente, so lange
endlich der König durch die von ihm aus dem höheren Adel ernannten Obergespäne
den ihm gebührenden notwendigen Einfluss auf die Komitats -Verwaltung ausübte,
war jenes Princip gewahrt und die Verfassung lebensfähig erhalten. Als aber mit der
Einführung der stehenden Heere der König von dem Lande Soldaten und Geld fordern
musste und hierdurch in eine grössere Abhängigkeit von dem Reichstage gerieth, als
das Haus der Magnaten in den Hintergrund trat und das bewegliche Element der Komi-
tats-Abgeordneten die Leitung an sich riss und durch das Abzählen der Stimmen nicht
nur am Reichstage, sondern in den stürmischen Komitats-Versammlungen die undiscipli-
230
nirte, dem Eindrucke feuriger Rede und directem Einflüsse willig 1 folgende Sehaar der
besitzlosen Edelleute den Ausschlag gab, da war es um den Charakter der Verfassung
geschehen, welche einerseits schwach vertheidigt, andererseits durch das überwiegende
Hervortreten des ursprünglich darin durchaus nicht enthaltenen demokratischen Prin-
cipes in ihrem innersten Wesen beeinträchtigt wurde. Durch seine Stellung als
europäische Grossmacht und den Beruf zur Wahrung der Interessen des römisch-
deutschen Reiches ward Oesterreich in langdauernde Kriege verwickelt, welche
eine bedeutende Schuldenlast zurückliessen; hier stellte sich der Gegensatz zwischen
Ungern, dessen Reichstag wohl Soldaten aber keine nachhaltig hinreichenden Mittel zu
ihrer Unterhaltung und noch weniger einen Beitrag zu der Verzinsung der Staatsschuld
bewilligte, und den übrigen Ländern der Monarchie noch greller als sonst heraus. Nach
Kaiser Josephs H. erfolglosen Versuchen, eine freiere Ausübung der königlichen Ge-
walt zu gewinnen, benützte der Reichstag jeden Zusammentritt, um den Umfang seiner
Macht, d.h. seine Privilegien, auszudehnen, und gewahrte in der Geltendmachung
des ethnographisch-nationalen Principes des magyarischen Uebergewichtes , vorerst
durch Verdrängung der bis dahin üblichen lateinischen Geschäftssprache durch die
magyarische, die vorzüglichste Handhabe dazu. Die Reichstage wurden seltener einbe-
rufen, endigten aber stets mit neuen ausdrücklich zugestandenen oder aus dem durch
die Regierung nicht widersprochenen „Usus" hervorgegangenen landesfürstlichen Con-
cessionen auf Kosten der königlichen Prärogative und mit dem steigenden Ueber-
gewichte zuerst der reichsständischen Privilegien und zuletzt des demokratisch-
magyarischen Elementes. Selbst die zunächst auf Entwicklung des nationalen
Wohlstandes abzielenden Anforderungen der Neuzeit, nicht zu erwähnen des aus der
Fremde hereingezogenen constitutionellen Principes des Gleichgewichtes der Gewalten,
wurden zum Fortschritte in dieser Richtung benutzt, deren Endziel die völlige Lähmung
der königlichen Gewalt war, so dass sie das Gute nicht herbeiführen, das Ueble nicht
hindern, ja zuletzt sich selbst nicht mehr vertheidigen konnte. Das staatliche Vorrecht
der magyarischen Sprache artete in Uebermuth und gewaltsame Bedrückung gegen die
anderen Nationalitäten aus, die königliche Gewalt wurde unter dem Drucke der äus-
seren Verhältnisse auf eine kaum nominelle Personal-Union zurückgeführt, welcher
unmittelbar die rebellische Auflehnung gegen den König folgte, die wieder in folge-
rechtem Fortschritte zur Erklärung der Republik und somit zur völligen Vernichtung
der zur entbehrlichen Hülle eingetrockneten Verfassung führte. In keinem Lande
Oesterreich's hat das ethnographische Element so fühlbare Rückwirkung auf die
öffentlichen Zustände geübt «als in Ungern; doch nicht der edle, zwar an seiner Na-
tionalität feurig hängende, dem Gefühlsleben mehr als der sichtenden Verstandesrichtung
sich zuwendende, aber zugleich durchaus loyale, seit jeher königlich gesinnte ma-
gyarische Volksstamm ') war es, welcher die mit dem Sturze der Verfassung
l ) Die während der letzten Insurrection im Rebellenheere dienenden Husaren-Regimenter mussten selbst
nach Erklärung der Republik, welche der Führer des Heeres zögerte letzterem bekannt zu machen, in
der Meinung erhalten werden, dass sie für ihren angestammten König Ferdinand kämpften!
231
endende Bewegung hervorrief, sondern das gemissbrauchte, zum Deckmantel revo-
lutionärer Anschlage benützte ethnographische Prittcip, zufolge dessen man in
einem Lande, das von den verschiedensten Nationalitäten und zwar in com-
pacten Massen bewohnt ist, die Sprache eines, wenn auch des zahlreichsten, doch
nicht gegen die Gesammtheit der übrigen vorwiegenden Volksstammes zur ausschlies-
senden staatsrechtlichen, bürgerlichen und selbst kirchlichen Geltung bringen wollte.
Der Missbrauch dieses Principes rief den Widerstand der anderen Nationalitäten, nament-
lich der serbisch-kroatischen im Süden und der walachisch-romanischen im Osten des
Landes, hervor, und leitete den Fall der Faction ein, die sich durch das Streben nach
der Racenherrschaft an die Spitze emporgeschwungen hatte. — Kroatien und Sla-
vonien bildeten integrirende Theile des Königreiches, doch hatte daselbst der muni-
cipale Gebrauch der nationalen slavischen Mundart Geltung gewonnen und war tief in
dem Wesen des Volkes gewurzelt. Siebenbürgen, ein Nebenland Ungern's, folgte
meistens dessen politischem Schicksale; in seiner Verfassung bestand die Eigenthüm-
lichkeit, dass die drei Nationalitäten der Ungern, Szekler (ebenfalls Magyaren) und
Deutschen eine auf geschriebenem Rechte beruhende staatsrechtliche Gewährleistung
hatten, und gegen einander gleichberechtiget waren. Die Ansiedlung der drei Nationali-
täten fand in wahrnehmbarer Absonderung von einander und grossentheils in compacten
(wenngleich der walachischen Bevölkerung quantitativ sehr nachstehenden) Massen
Statt, welchem Umstände es zuzuschreiben ist, dass der deutsche, seit sechs Jahr-
hunderten daselbst angesiedelte den Türkeneinfällen ausgesetzt gewesene Volksstamm
sich ungeschwächt und lebenskräftig durch alle Wechselfälle bis zur Stunde erhalten
hat. Die Militär gränze, ein schmaler Landesstreifen längs der gesammten Ausdeh-
nung der türkischen Gränze, war zum Behufe der Landesvertheidigung von dem übrigen
Gebiete der angränzenden Provinzen losgetrennt und unter militärische Verwaltung ge-
stellt worden. Der Grundbesitz bildete ein Militärlehen, welches jedem Besitzer gegen
die Verpflichtung, sowohl selbst als mit seiner gesammten männlichen Hausgenossen-
schaft lebenslänglich Heeresdienst, so weit er gefordert wird, zu leisten, verliehen ward.
Das ethnographische Princip ist daselbst in Kirche. Haus und unterer Verwaltung
zur vollen Geltung gelangt. Die obere Verwaltung dagegen wird in der deutschen,
als der allgemeinen Militärsprache, geführt. Obwohl von Natur aus meist arm, ist
das Land dennoch in der Cultur viel weiter fortgeschritten, als die angränzenden
Provinzialgebiete.
Die vierte und letzte Gruppe endlich besteht aus den italienischen Ländern.
Diese gehören zu den letzten Erwerbungen der Dynastie und dem spätesten Zuwachse
des Staates. Als im Beginne des vorigen Jahrhundertes die Lombardie an Oesterreich fiel,
hatte das Land mit Ausnahme der Municipalstatute der Städte fast gar keine politische
Form. Das germanische Element der Gothen und Langobarden war längst von dem ein-
heimischen compacten keltisch-romanischen Volksstamme aufgesaugt worden. Ebenso
war das von den Langobarden mitgebrachte Lehensrecht nie zur vollen Geltung gelangt
und hatte dem municipalen Regimente der Städte, welche mit dem Besitze der Land-
schaft auch die politische Macht, eine Zeitlang sogar die souveraine Gewalt, an sich
232
gezogen hatten, weichen müssen. Die spanische Verwaltung hatte nur Erinnerungen,
aber keine Institutionen zurückgelassen. Hier galt es demnach, neue Einrichtungen zu
gründen und das zwar fruchtbare, doch verwahrloste Land zu neuem geistigen und
materiellen Aufschwünge zu bringen. Diess bewirkte die Kaiserin Maria Theresia in
verhältnissmässig kurzer Zeit und mit ebenso glänzendem als dauerndem Erfolge. In
der That wird jene Epoche heute noch im Lande als das goldene Zeitalter der Lom-
bardie bezeichnet, und die anerkannt trefflichen Einrichtungen jenes Landes gründen
sich im Wesentlichsten auf die Anordnungen der Kaiserin Maria Theresia. Der intelli-
genten Kräfte des Landes sich bedienend, förderte sie Kunst und Wissenschaft und
erhob diese mit der einheimischen Literatur zu hoher Blüthe , erweiterte und dotirte
die Landes-Universität, gründete den Kataster, die Musteranstalt dieser von dort aus
über ganz Europa sich verbreitenden Institution, führte eine Gemeinde-Organisation
ein, welche noch heute den Stolz des Landes bildet und sich durch alle Wechselfälle
der Zeit bewährt hat, regelte die innere Verwaltung und schuf allenthalben Wohlstand
durch die verbesserte Landescultur. Die in dieser und der nachfolgenden Epoche
Kaiser Joseph's gebildeten Männer wirkten noch lange nachher, als die österreichische
Regierung dem Andränge feindlicher Gewalt hatte weichen müssen, segensreich für das
Land, welches jedoch während der französischen Herrschaft seine Municipalstatuten
und den wesentlichsten Theil seiner Gemeinde-Organisation, sowie andere aus früherer
Zeit her bestehenden Einrichtungen verlor und nach französischer Weise administrirt
wurde. Die wiederkehrende österreichische Regierung konnte in dem (durch die vene-
zianischen Provinzen vergrösserten) Lande, an den früheren Bestand anknüpfend, die
bewährten alten Einrichtungen, wie die Genieindeordnung, zeitgemäss verbessert, wieder
herstellen und aus der letzten Periode die unstreitig vervollkommnete und centralisirte
Verwaltung in einer der historischen Zusammensetzung der einzelnen Provinzen mehr
entsprechenden Eintheilung beibehalten. Ausserdem wurde, auf historischem Boden wur-
zelnd, nach dem Vorbilde früherer dem Lande eigenthümlichen Einrichtungen, in den
beiden Central-Congregationen der Lombardie und Venedig's. sowie in den einzelnen
Provinzial-Congregationen eine Landesrepräsentation geschaffen, welche die tüchtigsten
Kräfte des Grundbesitzes und der Industrie zur Verfügung der Verwaltung stellte, und
vorzüglich dazu beitrug, die letztere in stetem Einklänge mit den Bedürfnissen des
Landes zu erhalten. Im Besitze einer trefflich organisirten und gut geleiteten Ver-
waltung, welche allen übrigen Ländern Oesterreich's zum Muster dienen konnte, im Ge-
nüsse eines mehr und mehr aufblühenden, durch intelligente Benützung des reichen
Segens der Natur hervorgerufenen Wohlstandes, machte dieses Land während der langen
Friedensepoche bewundernswerthe Fortschritte und ward als einer der glücklichsten
Landstriche Europa's betrachtet. Schweres Kriegsleiden und innerer Aufruhr brachten
diesem Lande tiefe, noch nicht vernarbte Wunden bei ; von der gut geordneten Verwal-
tung aber mag es ein Zeugniss geben, dass weder die provisorischen durch die Revo-
lution an die Spitze gelangten Regierungsgewalten irgend Wesentliches an dem Or-
ganismus zu ändern fanden, noch auch nach Wiederherstellung der Ordnung bei dem
umfassenden Neubau der gesetzlichen und administrativen Grundlagen des Staates dort
233
die bestehenden Einrichtungen eine wahrnehmbare Umwandlung zu erleiden brauchten.
Auch in diesem Lande griff" das ethnographisch-nationale Princip in das öffentliche
Leben und dessen Phasen wirksam ein. Zwar hatte es in der Gesetzgebung und Ver-
waltung unter österreichischer Herrschaft von jeher aussehliessende Geltung gehabt.
Die italienische Sprache war jene der Regierung, selbst bis zu den Centralstellen in Wien
hinauf, alle Einrichtungen waren dem Lande eigenthümlich oder ihm angepasst, sogar
das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, dessen Wirksamkeit durchaus als eine wohl-
tätige bezeichnet wird, erlitt in der Anwendung einzelne Modificationen, die Anstal-
ten für Wissenschaften und Kunst, dem vorgeschrittenen Culturgrade des Landes an-
gemessen, waren besser gepflegt und ausgestattet, als in den übrigen Ländern Oester-
reich's, dessen Regierung mit Recht als eine nationale gelten konnte. Dass dessenunge-
achtet das Nationalitätsprincip zur Fahne des Aufruhrs erhoben und der Regierung
feindlich entgegengestellt werden konnte, beruht in eigenthümlichen, tief begründeten
ethnographischen Verhältnissen ').
") Wenn schon die geographische Lage Italien'« einer Vereinigung der einzelnen Theile desselben
zu einem Gesammtslaatc entgegensteht , so wird dieselbe noch mehr , insbesondere auf die Dauer,
durch die eines concentrirenden Schwerpuneles ermangelnde ursprüngliche R ace n v ers chi edenheit
der Bewohner unausführbar. Vergebens weiset man zum Beweise des Gegenlheiles auf Bom's Herrschaft
hin; denn Rom war bereits durch weitreichende auswärtige Eroberungen mächtig geworden, ehe es sich
seine Herrschaft, wozu es siegreicher Beendigung der blutigsten Kriege bedurfte, in ganz Italien befe-
stigen konnte , und die Keime der Auflösung des Weltreiches lagen in denselben schon lange zuvor wirk-
samen ethnographischen Verhältnissen. In der That, die, verschiedenen Racen entstammenden, frühesten
Bewohner Sicilien's und Grossgriechenland's im »Süden, die autochthonen Etruskcr und die Tyrrhener in
Mittelitalien, die Kelten und die paphlagonisehcnlleneter im Norden, wurden ursprünglich nur durch das
äussere Band der Beherrschung durch Rom verbunden, bis nach der, eine noch buntere Mischung
der Racen herbeiführenden Völkerwanderung die beginnende Cultur in der allmählich gemeinsam werdenden
italienischen Schriftsprache ein Bindungsmittel begründete, ohne jedoch die tief liegende Verschie-
denheit der einzelnen derselben sich bedienenden Volksstämme aufzubeben. Wenn die heuligen Italiener
(neben dem unter jenem Himmelsstriche herrlich sich entfaltenden Kunstsinne) ihre Sprache als das
Palladium ihrer Cultur betrachten, so geschieht diess mit gerechtem Stolze, denn noch niemals hat
sich eine moderne Sprache so schnell ausgebildet , und zu solcher Formensehönheit rascher empor-
geschwungen, als eben die italienische. Diese Gemeinsamkeit der Schriftsprache hindert aber nicht, dass
die von der Masse des Volkes gesprochenen Mundarten mehr, als bei einem anderen weniger gemischten
Volke der Fall , von einander sowohl als von der Schriftsprache abweichen, und namentlich das, wahr-
scheinlich seit der Römerzeit unveränderte, phonetische Element, der Klang der Sprache, die charakteri-
stische selbst von den höchsten Spitzen der Gesellschaft nicht verläugnete Eigenthümlichkeit der ein-
zelnen Mundarten bildet. Aber nicht allein an dem gesprochenen Worte , auch an Sitten , Gewohn-
heiten, an Körpergeslalt und Gesiehtsausdruck lässt sich, wenn man die leichte Hülle glättender städti-
scher Civilisation abzieht, noch heute der kräftige Sohn des leicht beweglichen Keltenstammes mit dem
weichen, orientalischem Gefühlsleben sich hingebenden Südländer Trinakrien's, der milde, zungenfertige,
seinen griechischen Ursprung seihst in dem phonetischen Ausdrucke der Sprache kund gebende Heneter mit
dem rauh aspirirenden gemülhlichcn Toscancr und dein als Typus männlicher Schönheit geltenden Römer
gar nicht verwechseln. Die Geschichte eines Jahrtausends bietet die Belege zu dieser, der Vereinigung
sich entziehenden , der Isolirung zustrebenden Tendenz. Die Kämpfe der Langobarden und Franken
auf italischem Boden, jene der einheimischen Fürsten, Republiken und Städte unter einander waren die
Ergebnisse dieser Volkszustände, und selbst der grosse, durch das ganze Mittelalter hindurch ziehende
Kampf der Weifen und Ghibellinen war, mindestens in Italien, nur der Ausdruck dieses individualisi-
renden Gegensatzes, welcher sich zwischen einem und dem anderen Stamme, zwischen Stadt und Land-
schaft derselben Provinz, eben so wie zwischen Adel und Plebejern, zwischen einer und der anderen Adels-
familie derselben Stadt gellend machte. Führten diese Gegensätze einerseits zu Gewall, Bedrückung
und Tirannei, und bildeten sie andererseits das hier üppig wuchernde Wesen der Gebcimhündlerei und
I. 30
234
Die Geschichte hat die Ereignisse mit ehernem Griffel auf ihren Tafeln ver-
zeichnet; manche Enttäuschung hat stattgefunden , manche Wunde blutet noch, aber
der Herd des Brandes ist noch nicht verlöscht. Den Verschwörer straft das Gesetz,
wo es ihn erreicht, doch der Erfolg des Umtriebes muss mit anderen Waffen bekämpft
werden . und zwar in zweifacher Richtung. Die starke stets bereite öffentliche Macht
muss dem Ruhestörer die Aussicht auf das Gelingen seiner Pläne benehmen , und dem
nach Ruhe und Ordnung sich sehnenden Bürger Vertrauen und Hoffnung auf die Dauer
der Zustände einflössen. Der Gesammtheit des Volkes aber muss die Ueberzeugung
zuo-än^lich werden, dass seine geistigen Güter: Sprache, Literatur, Wissenschaft und
Kunst, ebenso wie die materiellen Güter des Erwerbes und Wohlstandes, bei gesicherter
öffentlicher Ordnung unter den bestehenden, der heutigen Weltlage entsprechenden
Verhältnissen (d. i. unter der Aegide einer Grossmacht) eine bessere Pflege und Auf-
munterung finden, als in dem Strudel politischer Bewegung oder unter der Oligarchen-
Herrschaft schwacher Republiken, und dass diese Güter nicht im Gegensatze, sondern
im engsten Zusammenhange mit den Bestrebungen sämmtlicher monarchischer Regie-
rungen stehen.
Verschwörung aus, so Iässt sich doch hinwieder nicht in Abrede stellen, dass dieser Tendenz der
Individualisirung, eben weil sie tief im Wesen des Volkscharakters begründet war, die herrlichsten
Erscheinungen und Leistungen, wodurch Italien sich in Kunst und Wissenschaft, im Staats- und Kriegs-
lehen an die Spitze der civilisirten Völker Europa's erhob, zu danken sind. Nach hergestellter Ver-
einigung der kleinen Gebiete zu grösseren Staaten, waren es im achtzehnten Jahrhunderte die religiösen
Gegensätze zwischen der französisch-atheistischen in den höheren Ständen Eingang gewinnenden
Richtung und dem tief begründeten an äusseren Formen hängenden Volksglauben der Massen, welche die
Geister spalteten, bis die gährenden Bestrebungen des Umsturzes, von der französischen Revolution
angefacht, in den dafür empfänglichen Gemüthern weit reichenden Eingang fanden. Doch waren diese
Tendenzen , zuerst offen an den Tag tretend, später nach Wiederherstellung der Ordnung in dem viel-
verzweigten Sectenwesen sich verbergend, bis auf den Carbonarismus mehr bloss kosmopolitischer
Natur, als nach der zweiten französischen Revolution die Secte des „jungen Italiens" das Nationalitäts-
Princip als Fahne erhob und zum Deckmantel ihrer subversiven Plane benützte. Obwohl der von dieser
Secte o-epredigte Grundsatz einer allgemeinen, die Grundlagen staatlichen und kirchlichen Verbandes
offen bekämpfenden italienischen Republik mit den historischen Zuständen, sowie mit dem Geiste der
Bevölkerungen geradezu unvereinbar ist (wie die an jenen Orten, wo die Revolution augenblicklich zur
Herrschaft gelangte, stattgefundenen Ereignisse unzweideutig darthun), so gewannen ihre Verlockungen
doch selbst über die Schichte der dem Umstürze geneigten Volksclassen hinaus ein williges Ohr. Denn
sie appellirte an eine mächtige Volksleidenschaft, an die nationale (in mehr als einer Hinsicht voll-
kommen berechtigte) Eigenliebe, welche sie zu ihrem Vortheile ausbeutete, sowie andererseits poli-
tischer Ehrgeiz die wühlerische Tendenz begünstigte , um deren Erfolge für die eigenen Zwecke zu
benützen. Die rege Phantasie des warmblütigen Südländers erhitzte sich an dem Gedanken, auf diesem
Wege die geistigen Errungenschaften des Volkes zu wahren (als ob diese nicht eben zur Zeit der
grössten Zersplitterung Italiens gewonnen worden wären), die erwägender Reflexion weniger zugäng-
liche Jugend träumte von einem einheitlichen, mächtigen, weiten Spielraum für die eigene Herrschlust
gewährenden Italien, und der zahlreiche Chor der Literaten, an die Mahnungen der grossen Geister
der Nation (die aber fast alle, wie Dante, in politischen Parteikämpfen befangen waren, oder, wie
Macchiavelli, der ausgeprägteste Charakter italienischer Eigentümlichkeit, die scharfen Waffen ihres
Verstandes gegen solches Treiben richteten) erinnernd, fachte die leichtauflodernde Flamme politischer
Erregtheit an, und suchte namentlich aus dem Gegensatze des germanischen zu dem romanischen ethno-
graphischen Principe Folgerungen zu ziehen, die, wenngleich aller Begründung bar, zu dem vorge-
steckten Zwecke passten. Wohin aber die Aufregung nicht, reichte, da begann die Einschüchterung,
die moralische in den weitesten, die mit der Spitze des Dolches drohende in den einflussreichsten
Kreisen, und nirgend anderswo griff diese so weit um sieh, als hier, weil eben hier die Faction vor
der Wahl keines Mittels zurückschreckte.
235
Ausserhalb der vier genannten Gruppen steht Dalmatien, welches seinen Cul-
turbestrebungcn nach zu Italien, seinem Volksstamme nach zu den südslavischen
Ländern, seinen historisch-staatsrechtlichen Erinnerungen nach (Ragusa und Cattaro
ausgenommen) zu den ungrischen Ländern gehört. Wichtig ist die ihm eigentümliche
Lage als ein schmaler Küstenstreifen sammt einer lang gedehnten Inselgruppe am und
im adriatiscben Meere , dessen kühnste Seefahrer gleich den alten Narentinern und
den späteren Uskoken die Dalmater sind. In ethnographischer Beziehung hat
Dalmatien nur Bedeutung im Verbände mit den dahinter liegenden vom gleichen
Stamme bewohnten türkischen Provinzen von Bosnien und der Herzegowina ; während
das Landvolk mit den Bewohnern jener Provinzen auf nahezu gleicher Stufe stand,
erblühte in Bagusa das slavische Athen, und brachte, durch die natürliche Anlage des
Volksstammes und treffliche Lnterrichtsanstalten begünstigt, in seinem winzigen Um-'
fange eine Reibe von Staatsmännern, Dichtern und Gelehrten hervor, die einem grossen
Staate zur Zierde gereicht haben würden.
Aus solchem musivisch zusammengesetzten Bestandtheilen hatte sich Alt-Oester-
reich gebildet, — Bewohner der verschiedensten Volksstämme auf der ganzen Stufen-
leiter europäischer Cultur, vom untersten Grade bis zur höchsten geistigsten Ausbil-
dung, stellend, ebenso staatsrechtliche Einrichtungen jeglicher Art, von der unbe-
dingtesten staatsbürgerlichen Gleichheit und freier municipaler Bewegung bis zu dem
Gegensätze einer herrschenden und einer dienenden Volksclasse aufweisend , das Ge-
biet ausgedehnt von der italienischen mit Sonnenglutb erfüllten Ebene bis zu den
Hochgipfeln der Alpen, und von dem herzynischen Tafellande bis zu den Steppen des
russischen Tieflandes, mit üppigster Fruchtbarkeit und gesteigertster Cultur ausge-
stattet, oder auch die kahlen Felsabhänge der blossen Einwirkung der Elemente
Preis gegeben, die Mannigfaltigkeit eines Welttbeiles in sich fassend.
Inmitten dieser Mannigfaltigkeit der Zustände gab es vornehmlich drei feste
Stützen des Beichsverhandes und seines einheitlichen Bestandes : die nahe an ein
Jahrtausend zählende Dynastie, welcher die Bewohner jedes Stammes ihre Anhäng-
lichkeit zollten , das aus den verschiedensten Nationalitäten entsprossene, und dennoch
zu einem festen Ganzen geschlossene, von dem trefflichsten Geiste beseelte Heer und
die zur Vertheidigung und Abwehr äusserst günstige Lage des Beiches. Von den mäch-
tigen Wällen der Hauptgebirge Europa's rund umschirmt, bildet das Innere des Reiches
gleichsam ein grosses befestigtes Lager, welches durch die Alpen auf Oberitalien, durch
die Sudeten auf Deutschland, durch die Karpathen auf die russisch-polnische Ebene,
durch die Donau und deren Nebenflüsse auf die Küstenländer des schwarzen Meeres
und die grosse illyrische Halbinsel zu wirken vermag , während nur wenige Zugänge,
und von diesen ein einziger offener, jener der grossen mährischen Querfurche, von
Aussen her in das Innere führen.
Den Ereignissen des Jahres 1848 war eine seit 1830 immer mehr anwachsende
Bewegung der Geister vorausgegangen. Ein langwährender Friedensstand befestiget
alle öffentlichen und bürgerlichen Verhältnisse, und gewährt dem beweglichen Elemente
der Bevölkerung weder Befriedigung noch hinreichende Beschäftigung. In ehrlichster
30*
236
Absicht, oder auch zum Vorwande, wird die Aufmerksamkeit auf die allenthalben mehr
oder weniger vorhandenen Mängel und Schäden gerichtet, das volle Maass derselben
ausgebeutet, und das dadurch erregte Missbehagen und die Unzufriedenheit gegen
die Träger des bestehenden Systems gerichtet. Anfänglich war die Bewegung durch
einen klaren oder unbewussten Drang nach politischer Freiheit bezeichnet , welcher
seine Befriedigung in der Geltendmachung constitutioneller Formen innerhalb des
bestehenden Staatsverbandes suchte. Allmählich aber erhielt dieselbe eine neue Wen-
dung. Es begann der Nationalitätenkampf. Man stellte die Nationalität, als die
geistige , von der Natur gegebene Gemeinschaft über den historisch oder , wie man
glaubte, künstlich gewordenen Staat, suchte die eigene Nationalität, wo sie in mehrere
Staaten zersplittert war, zu einem grossen Ganzen zu vereinigen, oder, wo sie in einem
und demselben Staate neben anderen bestand, zur abschliessenden Geltung und Herr-
schaft zu bringen. Dass diese Richtung darauf abzielte, den Bestand fast aller Staaten
zu untergraben , war ebenso klar, als sie , wenn siegreich, nothwendig zur Republik
führen musste. Diese Bestrebungen fanden ihre Förderer nicht bloss in den geheimen
Secten und der verborgenen Intrigue; sie wurde als ein von der Wissenschaft und staats-
männischer Erfahrung gewonnener Standpunct bezeichnet, und bald verhüllt, bald offen,
durch Schrift und Druck, in den Schulen, auf dem Marktplatze, in gelehrten Vereinen
und in den Kammern vertheidigt. Die Jugend begeisterte sich bei dem Gedanken der
allein herrschenden Nationalität, die Aelteren hofften eine Aenderung und mit dieser
eine Besserung der sie nicht befriedigenden Zustände. In Oesterreich hatten auch die con-
stitutionellen Bestrebungen hier und da unter den feudaler Einrichtung ihren Ursprung
verdankenden Landständen Anklang und Nachahmung gefunden. Diese (zunächst auf
die Erweiterung der eigenen Privilegien gerichteten) Versuche waren jedoch meist
bei der Masse des Volkes ohne Rückwirkung geblieben ; kein Staat war aber so sehr
bedroht, von dem Nationalitätenfieber gerüttelt zu werden, als Oesterreich, welches
aus so vielen , der Zahl nach einander das Gleichgewicht haltenden Volksstämmen
zusammengesetzt ist. Aber nur die reife Frucht schüttelt der Sturm vom Baume,
der starke Stamm wird erschüttert, doch nicht gebrochen; so musste es sich fügen, dass
der Nationalitätenkampf zwar den Bestand des Staates nicht zertrümmern konnte, dass
ihm aber die bestandene Feudaleinrichtung zum Opfer fiel. Gleich die ersten Bewegungen
nach dem Ausbruche der dritten französischen Revolution wurden von dem Beginne
national gefärbter revolutionärer Regungen begleitet, das Erscheinen des sardinischen
Heeres an der Gränze und dessen Einfall ohne Kriegserklärung rief die lombardische
und venezianische Erhebung hervor; in Galizien war der polnisch-nationale Aufstand
der Edelleute schon zwei Jahre früher versucht, aber von der Masse des Volkes nicht
nur nicht unterstützt, sondern sogar unterdrückt worden, in Ungern bereitete sich
die letzte Phase der völligen Isolirung des Landes von der Dynastie und dem Ge-
sammtstaate unter magyarisch-demokratischer Herrschaft vor; selbst in Böhmen musste
der cechische Aufruhr zu Prag mit Gewalt der Waffen niedergehalten werden , wäh-
rend das immer getreue Tirol die Landesschützen zur Verteidigung seiner Gränze
gegen Italien aufbot, und die Kroaten unter ihrem muthigen Banus Jellacic ihre Na-
237
tionalität und die Dynastie gegen den magyarischen Uebergriff wehrhaft vertheidigten.
In Wien aber kam ein Reichstag zusammen, in welchem Ungern und Italien nicht ver-
treten waren , und welcher, die Farbe seines Ursprunges nicht verläugnend, zunächst
durch die Reibung der Parteien in seinem Inneren, und seine aufregende Wirkung nach
Aussen, namentlich durch Begünstigung der separatistischen Nationalitätstendenzen,
bemerkbar wurde. Seine Nähe musste die Wirksamkeit der Regierung lähmen, und die
Rande des Gehorsams und der Ordnung in den benachbarten Provinzen lockern.
Während allenthalben an den Grundsäulen der Staatsordnung gerüttelt wurde,
gab es einen Hort für die Vertheidigung des Thrones und die Erhaltung der Mo-
narchie. Im fernen Südwesten des Reiches wehrte der ruhmesreiche Feldherr Graf
Radetzky mit der von ihm geschulten Armee den Einfall des äusseren mit der
Revolution verbündeten Feindes ab, und schlug denselben mit seinem tapferen , durch
Heldemnuth die Zahl ersetzenden Heere siegreich in die Flucht. Dieses von dem
gleichen Geiste der Treue und der Ausdauer beseelte Heer war aus allen Nationalitäten
des Kaiserreiches zusammengesetzt, und merkwürdig fügte es sich, dass die einzelnen
nationalen Bestandteile desselben bei den zahlreichen Kämpfen dieses Feldzuges
Gelegenheit fanden, sich einzeln durch Tapferkeit hervorzuthun; so die Tiroler und
österreichischen Jäger, die Wiener Freiwilligen, die Regimenter aus Steiermark,
Kärnthen und Krain, die der Verlockung zum Treubruche standhaft ihr Ohr verschlies-
senden ungrischen (meist magyarischen) Regimenter (die ungrisehen Grenadiere bil-
deten die Leibgarde Radetzky's) , die zahlreichen Gränzer, und der Kern des Heeres,
die böhmischen , mährischen und galizischen Truppenkörper. Der Geist ihres Führers
beseelte sie Alle, und nirgends waren wohl noch die Rande brüderlicher aufopferungs-
fähiger Cameradschaft enger geschlungen, als in Radetzky's Lager 1 )- Wie ein elek-
trischer Funke leuchtete und zündete der von Radetzky's Siegen ausgehende Hoffnungs-
strahl in den Herzen aller Vaterlandsfreunde, erhob die Zaghaften und schaarte die
Muthigen zusammen. Der W'affengefährte Radetzky's, der edle Fürst W i ndischgrätz,
hatte schon früher zuerst den bewaffneten Aufruhr energisch unterdrückt; ihm ward
die Aufgabe zu Theil , nach dein October-Aufstande dem Monarchen seine Residenz
wieder zu gewinnen, und die Revolution in Ungern zu bekämpfen; das unter seiner
Führung rasch gesammelte Heer blieb an Tapferkeit und Ausdauer nicht hinter den
Waffenbrüdern in Italien zurück.
Nachdem durch die heldenmüthige Armee der bewaffnete Widerstand zu Boden
geworfen und dadurch das Feld für die Consolidirung der öffentlichen Verhältnisse
gewonnen war, bereitete sich der grosse Act vor, mit welchem das alte Re-
gierungssystem abscbliessen und eine gänzliche Umgestaltung, der Neubau des
Staatsgebäudes, beginnen sollte. Zum ersten Male war, nach Beilegung des Wiener
Aufstandes, ein vollständiges Ministerium unter dem Minister-Präsidenten Fürsten
Scbwarzenberg an die Spitze der Geschäfte getreten, welches sich der grossen
') Niemand fühlte wohl diese geistige Vereinigung der Repräsentanten aller Volksstämme zu dein höchsten
Zwecke inniger , und sprach es treffender aus , als G r i 1 1 p a r z e r , der begeisterte Sänger, als er Radetzky
zurief: „In Deinem Lager ist Oester reich".
238
Aufgabe der Herstellung der Autorität und der Wiedervereinigung der zerrissenen
Fäden der Verwaltung unterzog. Kaum war die neue Ordnung der Dinge hierdurch
eingeleitet, als am 2. December 1848 Seine Majestät der Kaiser Ferdinand I. die
Krone freiwillig niederlegte, und nachdem auch der legitime Nachfolger, Se.kais. Hoheit
Erzherzog Franz Karl, auf die Nachfolge zu Gunsten höchstdessen erstgebornen
Sohnes Verzicht geleistet, bestieg der jugendliche Monarch Franz Joseph I. den
Kaiserthron von Oesterreich '). Mit Beendigung der Regierung des schwergeprüften
Kaisers Ferdinand fiel die Epoche derselben sanimt allen ihr angehörigen Ereignissen
der Geschichte anheim, und mit ihr schloss sich die Vergangenheit für Oesterreich ab.
§. 98.
b. Reformen.
In trüber, gewitterschwangerer Zeit begann die Regierung des jungen ritterlichen
Monarchen. Der Aufruhr war zwar in den deutschen und italienischen Provinzen des
Reiches niedergehalten, aber es zitterte die Gäbrung in den noch nicht beschwichtigten
Gemüthern nach, und in Ungern war der Insurrectionskrieg, nachdem die kaiserliche
Proclamation vom 3. October verhallt war, eben erst im Ausbruche begriffen. Noch
discutirte der Reichstag zu Kremsier über das Princip der Volks-Souverainetät (die in
Oesterreich sich zur zehnfachen Völker-Souverainetät hätte gestalten müssen) ; die
Handhaben der Regierungsgewalt waren gebrochen oder abgenützt, die neuen noch
nicht gefunden oder nicht bewährt. Da ging überOesterreich's Horizont das glänzende
Glück verheissende Gestirn auf, welchem die hoffnungsreichen Blicke aller Augen, der
Jubel aller Herzen sich zuwendeten, als dem Retter aus der Noth der bangen Zeit; die
Grundlage des Bestandes des Staates, der hellsprudelnde Quell der Neugestaltung des-
selben waren gefunden. Alle Ueberzeugungen der Vaterlandsfreunde stimmten in dem
Ausspruche überein: Oesterreich könne nur bestehen durch die Reichseinheit, der
Ausdruck der Reichseinheit sei der jugendliche Kaiser Franz Joseph I. Die Gewähr
dieses Ausspruches war in den hohen Eigenschaften des Monarchen gefunden. Seine
Jugend hatte ihn ausser aller Berührung mit den vergangenen Zuständen gelassen, sein
kühner Muth hatte sich im Feuer der Schlacht bewährt, die Besonnenheit im Rathe
und die Festigkeit in der Ausführung des Beschlossenen zeugte von einem den Jahren
vorausgeeilten gereiften Charakter, die mit jugendlicher Anmuth gepaarte, einem ge-
heimen Zauber gleich wirkende, Würde vollendeten das Gepräge der erhabenen Persön-
lichkeit, welche die gütige Vorsehung zum Leit- und Schlusspuncte der Neugestaltung
.Oesterreich's auserkoren hatte. Wenn es Oesterreich gelang, seine inneren Wirren zu
beendigen, die widerstrebenden Kräfte in concentrische Bahnen zu leiten, die Reichs-
einheit fest zu begründen , auf der Bahn der Civilisation einen früher kaum geahnten
Fortschritt zu machen, die Quellen des Wohlstandes zu öffnen, wenn es, stark im
Innern, geachteter als jemals nach Aussen, seinen vorderen Platz in der Reihe der
Grossmächte, seinen altberechtigten Einfluss auf Deutschland wieder errungen und sich
in dem folgenreichen orientalischen Kampfe der Gegenwart zum Schiedsrichter Europa's
') Kaiserliches Patent vom 2. December 1848.
239
emporgeschwungen hat, so verdankt es diese in so kurzer Zeit errungenen gewaltigen
Erfolge der Einsicht. Thatkraft und Beharrlichkeit seines jugendlichen Monarchen.
Die Aufhebung des Reichstages von Kremsier beseitigte das letzte Hinderniss für
die zur Reichseinheit führenden Reformpläne, welche ihren Ausdruck in der gleich-
zeitig kundgemachten Reichsverfassung vom 4. März 1849 fanden. Wenngleich die
Bestimmungen dieser Verfassung die Spuren der Eile an sich trugen , mit welcher sie
entworfen wurde, wenngleich darin und in den bezüglichen Verordnungen der Grund-
satz der Selbstständigkeit der einzelnen Kronländer und der Gleichberechtigung der
verschiedenen Nationalitäten in einer Weise festgestellt ward, welche mit der beab-
sichtigten Reichseinheit nur schwer in Uebereinstimmung zu bringen ist, so diente doch
diese Verfassung als die erste positive Satzung zur Grundlage der nachgefolgten
Reformen und zum Anhaltspuncte in dem Stadium des Ueberganges zu einem den
Redürfnissen der Völker entsprechenden neuen Systeme. Die durch den tapfern
Feld-Zeugmeister Ha yn a u und sein Heer, dessen Operationen durch eine rus-
sische Hilfsarmee unterstützt wurden , vollendete Resiegung der ungrischen Insur-
rection befestigte die innere Ruhe vollends und zog das grosse durch die Ereignisse
der letzten Jahre von Grund aufgewühlte Ungern sammt Xebenländern in den Bereich
der vom Standpuncte der Reichseinheit ausgehenden Reformen. Diese wurden von den
fhätigen Ministerien nach allen Richtungen hin vorbereitet und von dem neu geschaffenen
Reichsrathe 1 ), an dessen Spitze der vielerfahrene Freiherr von Kübeck berufen wurde,
geprüft. Die Einbeziehung Ungern's in den neuen Reichsverband Hess die Unausführ-
harkeit der Verfassung vom 4. März 1849 erkennen und bestärkte nur die fast all-
gemeine Ueberzeugung von der nicht ausreichenden Haltbarkeit dieser den Charakter
der Uebergangszeit offen an sich tragenden Satzung. Diese Wahrnehmung fand ihren
Ausdruck in dem Allerhöchsten Cabinetssehreiben vom 20. August 1851 . womit das
Ministerium als allein und ausschliessend gegenüber dem Monarchen und dem Throne
verantwortlich erklärt und von der Verantwortlichkeit gegenüber jeder anderen Autorität
enthoben, zugleich aber der Reichsrath ausschliessend als der Rath des Monarchen und
') Nach dem mit kaiserlichem Palente vom 13. April 1851 kundgemachten (durch das erwähnte Aller-
höchste Handschreiben vom 20. August 1851 modificirten) Statute ist der Reichsrath bestimmt, auf
die Gegenstände der Gesetzgebung, damit bei denselben gediegene Reife und Einheit der leitenden
Grundsätze erzielt werde, einen berathenden Einfluss auszuüben, und auch in anderen Angelegenheiten
über Anordnung des Monarehen sein Gutachten abzugeben. Er ist unmittelbar Sr. Majestät dem Kaiser
untergeordnet und dem Ministerium coordinirt. Sein Beruf ist ein rein beralhender; in Ertheilung seines
Rathes ist er unabhängig, selbstständig und in seiner freien Berathung gesichert. Er hat keinerlei Initiative
in Vorlegung von Gesetzes-Vorschlägen. Der Reichsrath besteht aus seinem Präsidenten, aus den Reichs-
rälhen. bei deren Wahl durch den Monarchen auf die verschiedenen Tlieile des Reiches entsprechende
Rücksicht genommen wird, und aus zeitlichen Theilnehmern, als welche, behufs gründlicher Erörterung
einzelner Fragen und Gesetzes-Vorsehläge. erfahrene und angesehene Männer aus allen Ständen bei-
gezogen werden können, jedoch in jedem besonderen Falle von Sr. Majestät berufen werden müssen.
Der Reichsrath hat bei allen seinen Arbeiten, mit Hintansetzung jeder anderen Rücksicht, nur das Heil
der Krone und des Staates vor Augen. Er ist verpflichtet, ohne Rücksicht auf Lob oder Tadel, nach
gewissenhafter Prüfung und männlicher Ueberzeugung wahr und offen sein Gutachten auszusprechen
und zu begründen, und in möglichst kurzer Frist, klar und deutlieh verfasst, abzugeben. Kein berufener
Reichsrath kann sich, gesetzliche Hindernisse abgerechnet, der Theilnahme und Abstimmung enthalten;
es darf auch keiner übergangen oder ausgeschlossen werden. Ursprünglich konnte auch der Ministerrat)!
den Reichsrath um sein Gutachten angehen, welche Bestimmung mit dem Ministerrathe entfallen ist.
240
der Krone bezeichnet wurde. Sie führte ferner zu dem Allerhöchsten Cabinetsschreiben
vom 31.December 1851, welches die Grundlinien der Neugestaltung Oesterreich's hin-
sichtlich seiner Verfassung und Verwaltung vorzeichnet, und demnach als organisches
Grundgesetz für diese Neugestaltung anzusehen ist 1 ). In wie weit diese Grundlinien bereits
') Der Wortlaut dieses höchst wichtigen Allerhöchsten Cabinetsschreibens ist folgender:
„Lieber Fürst Sc hwarzenb erg!"
„Mit Beziehung auf das Patent vom heutigen Tage erhalten Sie in der Beilage die von Mir nach
Anhörung Meines Minister- und Meines Beichsrathes in den zunächst wichtigsten und dringendsten
Bichtungen der organischen Gesetzgebung festgestellten Grundsätze, mit dem Auffrage, dafür zu sor-
gen, dass ohne alle Verzögerung von den Ministerien, die es betrifft, zu den Arbeiten der Ausführung
in angemessener Weise geschritten und die Besultale Mir vorgelegt werden".
Wien am 31. December 1851.
Franz Joseph m. p.
Grundsätze für organische Einrichtungen in den Kronländern des österreichi-
schen Kaiserstaates.
1. Die unter den alten historischen oder neuen Titeln mit dem österreichischen Kaiserstaate ver-
einigten Länder bilden die untrennbaren Bestandteile der österreichischen kaiserlichen Erb-Monarchie.
2. Der Name „Kronländer" soll in der amtlichen Sprache nur als allgemeine Bezeichnung ge-
braucht, bei besonderer Benennung eines Landes aber stets die demselben zukommende eigene Titel-
bezeichnung ausgedrückt werden.
3. Der Umfang der Kronländer soll mit Vorbehalt der aus Verwaltungsrücksichten begründeten
Veränderungen beobachtet werden.
4. In jedem Kronlande sind landesfürstliche Bezirksämter (unter den üblichen Landesbenennungen)
in angemessenen Bereichen aufzustellen und in denselben so viel als möglich die verschiedenen Ver-
waltungszweige inner bestimmten Gränzen der Wirksamkeit zu vereinigen.
5. Ueber die Bezirksämter werden unter den üblichen Landesbenennungen in administrativer Hin-
sicht Kreisbehörden (Comitale, Delegationen u. dgl.) aufgestellt. Der räumliche Umfang derselben wird
mit Rücksicht auf die in früherer Zeit bestandenen Einlheilungen und mit Beachtung der gegenwärtigen
Bedürfnisse zu bestimmen seyn.
In kleinen Kronländern sowie überhaupt , wo kein Bedürfniss zur Aufstellung von Kreisbehörden
eintreten sollte, werden solche entfallen.
Die Kreisbehörden sind der Landesstelle (Punct 6) untergeordnet, und haben theils einen überwa-
chenden, theils einen ausübenden und administrativen Wirkungskreis.
6. Ueber den Kreisbehörden steht in den Kronländern die Statthalterei und der Landeschef. Beson-
dere Bestimmungen werden die Geschäftsbehandlung, den Wirkungskreis der Statthalterei, die Stellung
und die Vollmachten des Landeschefs und die Unterordnung unter die höchsten Autoritäten festsetzen.
7. Als Ortsgemeinden werden die factisch bestandenen oder bestehenden Gemeinden angesehen, ohne
deren Vereinigung da, wo sie nothwendig ist oder begründet gewünscht wird, nach Maassgabe der Be-
dürfnisse und Interessen auszuschliessen.
8. Bei der Organisirung der Ortsgemeinden ist der Unterschied zwischen Land- und Stadtgemein-
den, besonders in Ansehung der letzteren, die frühere Eigenschaft und besondere Stellung der könig-
lichen und landesfürsllichen Städte zu berücksichtigen.
9. Bei der Bestimmung der Landesgemeinden kann der vormals herrschaftliche grosse Grundbesitz
unter bestimmten, in jedem Lande näher zu bezeichnenden Bedingungen von dem Verbände der Orts-
gemeinden ausgeschieden und unmittelbar den Bezirksämtern untergeordnet werden.
Mehrere vormals herrschaftliche unmittelbar anslossende Gebiete können sieh für diesen Zweck
vereinigen.
10. Die Gemeindevorslände der Land- und Stadtgemeinden sollen der Bestätigung und nach Um-
ständen selbst der Ernennung der itegierung vorbehalten werden. Es soll deren Beeidigung für Treue
und Gehorsam an den Monarchen und gewissenhafte Erfüllung ihrer sonstigen Pflichten stattfinden.
Auch sollen da, wo die Genieindeverhältnisse es rälhlich machen, höhere Kategorien von Gemeinde-
beamten der Bestätigung der Begierung unterzogen werden.
11. Die Wahl der Gemeindevorstände and Gemeinde-Ausschüsse wird nach zu bestimmenden Wahl-
ordnungen den Gemeinden mit den gesetzlichen Vorbehalten zugestanden.
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ihre Ausführung- erhalten haben oder die für die Neugestaltung wichtigen Reformen,
welche bis zum 31. December 1851 erfolgten, noch in Geltung stehen, soll nun
nach den einzelnen Zweigen der Verwaltung und ihrer Objecte angeführt werden.
12. Die Titelnamen der Gemeindevorstände und Gemeinde-Ausschüsse sind nach den früher bestan-
denen landesüblichen Gewohnheiten zu bestimmen.
13. Der Wirkungskreis der Gemeinden soll sich im Allgemeinen auf ihre Gemeinde-Angelegenheiten
beschränken, jedoch mit der Verbindlichkeit für die Gemeinden und deren Vorstände, der vorgesetzten
landesfürstlichen Behörde in allen öffentlichen Angelegenheiten die durch allgemeine oder besondere An-
ordnungen bestimmte und in Anspruch genommene Mitwirkung zu leisten.
Auch in den eigenen Gemeinde-Angelegenheiten sollen wichtigere, in den Gemeinde-Ordnungen
näher zu bestimmende Acte und Beschlüsse der Gemeinden der Prüfung und Bestätigung der landes-
fürstlichen Behörden vorbehalten werden.
14. Die Oeffenllichkeit der Gemeindeverhandlungen, mit Ausnahme besonderer feierlicher Acte, ist
abzustellen, ohne für die betheiligten Gemeindeglieder die Einsichtnahme besonderer Gegenstände zu
beseitigen.
15. Die Gemeinden werden in der Regel den Bezirksämtern und nur ausnahmsweise nach Verhält-
niss ihrer besonderen Eigenthümliehkeiten den Kreisbehörden oder den Statthaltereien unmittelbar unter-
geordnet.
16. Nach diesen Grundsätzen sind für jedes Land den besonderen Verhältnissen desselben entspre-
chende Ordnungen für die Landgemeinden und für die Städte zu bearbeiten.
Es ist bei diesen Arbeiten ferner von dem Gesichtspuncte auszugehen, dass den überwiegenden
Interessen auch ein überwiegender Einfluss zugestanden und sowohl bei den Activ- und Passiv-Wahlen
für die Bestellung der Gemeindevorstände und Ausschüsse als in den Gemeinde-Angelegenheiten dem
Grundbesitze nach Maassgabe seiner in den Gemeindeverband einbezogenen Ausdehnung und seines
Steuerwerthes, dem Gewerbsbetriebe aber in dem Verhältnisse zu dem Gesammtgrundbesitze — in den
Stadtgemeinden insbesondere dem Hausbesitze—, dann so viel möglich den Corporationen für geistige
und materielle Zwecke das entscheidende Uebergewicht gesichert werde.
Im lombardisch-venezianischen Königreiche ist die daselbst bestehende Gemeinde-Ordnung mit dem
Vorbehalte allfälliger durch Erfahrung hervorgerufener Verbesserungen aufrecht zu erhalten.
17. Das Richteramt wird im ganzen Reiche von den dazu bestellten Behörden und Gerichten nach
den bestehenden Gesetzen im Namen Seiner kaiserl. königl. apostolischen Majestät ausgeübt.
18. Die Justiz-Beamten und Richter sind, mit Wahrung ihrer Selbstständigkeit bei der gesetzlichen
Ausübung des Richteramtes, in Absicht auf ihre sonstigen persönlichen Dienstbeziehungen nach den für
die Staatsbeamten bestehenden Vorschriften zu behandeln.
19. Die Trennung der Justiz -Pflege von den Verwaltungsbehörden soll bei den Justiz - Col-
legial-Gerichten, dann den zweiten und dritten Instanzen allgemein, bei den ersten Instanzen aber
im lombardisch- venezianischen Königreiche und dort, wo es als unerlässlich anerkannt wird, statt-
finden.
Sonst ist bei den Einzelngerichten als ersten Instanzen die Vereinigung mit der Verwaltung im
Bezirksamte anzunehmen.
In der inneren Einrichtung dieser Bezirksämter (s. Punct h) kann aber nach Umständen ein eigener
Gerichts- oder politischer Beamter zugetheilt werden, je nachdem die Verhältnisse es erfordern.
20. Sowohl in streitigen als nicht streitigen Civil- wie in Strafsachen sollen drei Instanzen bestehen.
21. Die rein juridischen, sowie die mit der politischen Verwaltung als Bezirksämter fungirenden
ersten Instanzen sind für Civil-Angelegenheiten inner zu bestimmenden Gränzen — für Uebertretungen
und besonders zu bezeichnende Vergehen — für Erhebungen des Thatbestandes und alle Hilfeleistungen
zum Behufe und zur Unterstützung der Strafgerichte berufen.
22. In angemessenen Districten, so viel thunlich mit Mücksicht auf die politische Einteilung der
Länder, werden Collegial-Gerichte als erste Instanzen für das Richteramt über Verbrechen und besonders
bezeichnete Vergehen , - dann für alle solche Rechtsangelegenheiten , welche die Gränzen der Wirk-
samkeit der Bezirksämter übersteigen, eingesetzt.
23. Zur Behandlung der Civil- und Strafangelegenheiten in zweiter Instanz sind Oberlandesgerichte
mit Rücksicht und Beschränkung auf das strengste Bedürfniss zu bestellen.
24. Der oberste Gerichtshof hat als dritte Instanz zu bestehen.
25. Bei Uebertretungen und Vergehen, insoferne die letzteren den Bezirksämtern zugewiesen sind,
findet das inquisitorische Verfahren in möglichst einfacher Form Statt.
I. 31
2 42
§. 99.
Fortsetzung.
Organisirung der Behörden.
Hierbei sind vor Allem die Reformen in der Stellung und dem Wirkungs-
kreise der Behörden, welche als die Organe der weiteren Umgestaltung, so wie
der allgemeinen Verwaltung dienen, in Betracht zu ziehen.
Der durch die Reichsverfassung geschaffene Ministerrath wurde in eine Minister-
Conferenz umgewandelt, deren Mitglieder dem Monarchen ausschliessend verant-
wortlich erklärt wurden. Aus dem Ressort des Ministeriums des Innern, welches
an die Stelle der vereinigten Hofkanzlei getreten war 1 ), wurde die Handhabung der
26. In den Strafsachen, welche von den Collegial-Gerichten zu verhandeln sind, ist der Grundsatz
der Anklage, der Bestellung eines Vertheidigers für den Angeklagten und der Mündlichkeit im Schluss-
verfahren zu beobachten.
27. Das Verfahren ist nicht öffentlich, es wird «aber bei der mündlichen Verhandlung in erster In-
stanz dem Angeklagten mit Bewilligung des Präsidenten, sowie dem letzteren, das Recht eingeräumt,
Zuhörer bis auf eine bestimmte Zahl zuzulassen.
28. Die Anklage ist durch die Staatsanwaltschaft zu vermitteln, deren Wirkungskreis auf den Straf-
Process zu beschränken ist.
29. Die Schwurgerichte sind zu beseitigen.
30. Die Urtheile sind nur von geprüften Richtern zu schöpfen. Die Urtheilsformen in Strafsachen
sind „schuldig", „schuldlos", „Freisprechung von der Anklage".
31. Das Verfahren bei den Oberlandesgerichten und dem obersten Gerichtshofe ist nur schriftlich.
32. Die näheren Bestimmungen der Wirksamkeit der Gerichtsbehörden werden die hierüber zu
erlassenden Gesetze enthalten.
33. Das allgemeine bürgerliehe Gesetzbuch soll als das gemeinsame Recht für alle Angehörige des
österreichischen Staates auch in jenen Ländern, in welchen es dermalen noch nicht Geltung hat, nach
und mit den angemessenen Vorbereitungen, dann mit Beachtung der eigenthümlichen Verhältnisse der-
selben, eingeführt, und ebenso das Strafgesetz für den ganzen Umfang des Reiches in Wirksamkeit
gesetzt werden.
34. In den Kronländern werden eigene Statute über den ständischen oder den mit einem zu be-
stimmenden Grundbesitze versehenen Erbadel, seine Vorzüge und Pflichten errichtet, insbesondere
demselben alle thunliehe Erleichterung zur Errichtung von Majoraten und Fideicominissen zugestanden
werden. Bei der Bauernschaft sind dort, wo besondere Vorschriften zur Erhaltung ihrer Güter-Complexe
bestehen, solche aufrecht zu erhalten.
35. Den Kreisbehörden und Statthaltereien werden berathende Ausschüsse aus dem besitzenden Erb-
adel, dem grossen und kleinen Grundbesitze und der Industrie mit gehöriger Bezeichnung der Objecte
und des Umfanges ihrer Wirksamkeit an die Seite gestellt. Insoferne noch andere Factoren zur Bei-
ziehung in die Ausschüsse sich als wünschenswertb darstellen , ist nach Umständen darauf Rücksicht
zu nehmen.
Die näheren Bestimmungen darüber werden besonderen Anordnungen vorbehalten.
3G. Bei den landesfürstlichen Bezirksämtern sollen Vorstände der einbezirkten Gemeinden und
Eigenthümer des ausser dem Gemeindeverbande stehenden grossen Grundbesitzes oder deren Bevoll-
mächtigten für Zusammentretungen in ihren Angelegenheiten von Zeit zu Zeit einberufen werden.
*) Die vereinigte Hofkanzlei schloss ihre Wirksamkeit am 15. Mai 1848. Die ihrer Leitung unterstandenen
Cullus- und Unterrichts-Angelegenheiten gingen (27. März 1848) an das neu errichtete Ministerium für
Cultus und Unterricht über; die Staatsbauten (10. Mai 1848) an das Ministerium für öffentliche Ar-
beilen; die Leitung der Gewerbe-Verhältnisse und der Boden-Cultur (10. Mai 1848) an das neuerrichtete
Handels-Ministerium; die Verwaltung der directen Steuern (19. Mai 1848) an das Finanz-Ministerium.
Dafür erhielt das Ministerium des Innern (23. März 1848) die Leitung der Polizei-Angelegenheiten nach
Auflösung der obersten Polizei- und Censur-Hofstclle. Von dem Finanz-Ministerium wurde (10. Mai 1848)
das Bergwesen an das Ministerium für öffentliche Arbeiten, und die Angelegenheiten des Handels, der
Schifffahrt und des Consulats-Wesens (soweit es demselben unterstand) an das Handels-Ministerium abge-
243
Polizei nach allen ihren Beziehungen geschieden und dieselhe der neu errieh teten ober-
sten Polizei-Behörde übertragen 1 ). Das Ministerium für Landes-Cultur und Berg-
wesen ward aufgehoben, die oberste Beaufsichtigung der Landes-Cultur dem Ministerium
des Innern 2 ), das Bergwesen dem Finanz-Ministerium zugewiesen. Bei Auflösung des
Kriegs-Ministeriums wurde dessen Geschäftskreis mit jenem des neu errichteten Aller-
höchsten Armee-Obercommando's vereinigt 3 ). Das General-Bechnungs-Direc-
torium erhielt als obe rste Rechnu ngs-Co n tr ol s-Behörde seine Stellung neben
den Ministerien 4 ).
Die Oreanisiruns; der dem Ministerium des Innern unterstehenden (sogenannten
politischen) Verwaltungsbehörden ging jener der übrigen voran.
Zuerst wurden als die unmittelbaren Bestandteile des Reiches die Kronländer und deren
Umkreis bestimmt. Diese Bestimmung' kam im Allgemeinen mit der früheren historisch begründeten
Gebietseinteilung- überein; nur wurden die bisher den benachbarten einverleibten kleineren Län-
der, als: Salzburg, Kärnthen , Schlesien (sammt den mährischen Enclaven) und die Bukowina
selbslsländi"-, wogegen das österreichische Küstenland, dem Namen nach, in seine alten Gebiets-
teile Görz und Gradisca (sammt dem österreichischen Friaul), Istrien und das Gebiet von Triest
aufgelöst wurde. Aus den ehemaligen ungrischen Komitaten Bäcs, Torontal, Temesvär und Krasso,
mit Einsehluss der sonst zum Syrmier Komitate von Slavonien gehörigen Districte Illok und Ruma,
ward ein neues ., Verwaltungsgebiet", serbische Wojwodschaft und Temeser Banat, gebildet, wäh-
rend Fiume sammt dem ehemals ungrischen Küstenlande und die Mur-Insel (Mura-köz) mit Kroatien
vereinigt ward. Das Kronland Ungern wurde behufs der leichteren Verwaltung in die fünf
Verwaltungsgebiete von Pest-Ofen , Oedenburg, Pressburg, Kaschau und Grosswardein (welche
jedoch unter der gemeinsamen Oberleitung des Civil- und Militär-Gouverneurs, Sr. kaiserlichen
Hoheit Erzherzog Albrecht, stehen) abgetheilt , und in jede derselben eine Statthalterei- Abthei-
lung als Landesbehörde verlegt. In dem Kronlande Galizien wurden zwei Verwaltungsgebiete
geschaffen, dem einen davon die zwölf östlichen (meist ruthenischen) , dem anderen aber die
sechs westlichen (vorwiegend polnischen) Kreise sammt dem Gebiete von Krakau zugewiesen.
Die siebenbürgische Militärgränze wurde aufgehoben, und deren (sehr unzusainmenhängendes)
Gebiet dem Provinciale von Siebenbürgen einverleibt. Diesen eingetretenen Aenderungen in dein
Gebielsumfange der Kronländer lagen grossentheils ethnographische Erwägungen, auf den herr-
schenden Volksstamm Bezug nehmend, zu Grunde.
Im Inneren der einzelnen Kronländer sollte die Verwaltung eine neue Einrichtung erhalten. An
die Stelle der ehemaligen Gubernien, Kreisämter und verschiedenartigen Unterbehörden traten die
Statt haltereien mit einem beschränkteren Wirkungskreise, die im Geschäftszuge den Ministerien
geben. Unterm 19. November 1848 wurden bei der Bildung des Ministeriums Schwarzenberg die öffentlichen
Arbeiten mit den Gewerbe- und Handels-Angelegenheiten und dem sämmtliehen (früher zum Theile dem
Ministerium des Auswärtigen zugewiesenen) Consulats-Wesen in dem Handels-Ministerium vereinigt, für
das Bergwesen und die Landes-Cultur ein eigenes Ministerium geschaffen. Seit 4. März 1849 wurde der
Wirkungskreis der einzelnen Ministerien auch auf diejenigen Ländergebiete ausgedehnt, welche früher
hinsichtlich ihrer Verwaltung unter der Leitung der ungrischen und siebenbürgischen Hofkanzlei ge-
standen waren.
') Allerhöchste Erschliessung vom 25. April 1853.
2) Allerhöchste EntSchliessung vom 17. Januar 1853. An das Ministerium des Innern gelangte namentlich
die Gesetzgebung über Landes- und Forst-Cultur , alle Colonisirungs-Angelegenheiten , die Leitung der
land- und' forstwirtschaftlichen Vereine und Unterrichtsanstalten (mit Ausnahme des Mariabrunner
k. k. Forst-Institutes), sammt der geologischen Reichsanstall.
3 ) Allerhöchste Entschliessung vom 12. Mai 1853.
4 ) Allerhöchste Erschliessung vom 27. März 1854.
31 *
2k'4
direct unterstehenden Kreisregierungen, welche, mehrere ehemalige Kreise umfassend, einen
Theil der Wirksamkeit der Landesstelleu und der Kreisämter an sich zogen (bei kleineren Kron-
ländern bildete die Statthalterei zugleich die Kreisregierung), und die Bezirks- Hauptmann-
schaften, welche mehrere ehemalige Bezirke umschlossen, aber sich lediglich mit administrativen
Gegenständen befassten. Das Collegial-Verfahren wurde bei allen diesen Behörden abgeschafft. Den
Schlussstein bildeten die Gern ei nd en, die nicht nur ihre eigenen ökonomischen Angelegenheiten,
sondern, im übertragenen Wirkungskreise, auch einen Theil der Staats-Geschäfte zu besorgen
hatten. Der Grundsatz der Trennung der administrativen von der gerichtlichen Verwaltung war
hierbei bis in die unterste Instanz festgehalten. — Allein die Durchführung dieses Organisations-
Planes gerieth ins Stocken. Auf die italienischen und uugrischen Länder (in welchen, des kaum
beendigten Kriegszustandes wegen, die Militär-Behörden einen mehr oder weniger hervortreten-
den Einfluss auf die Civil- Verwaltung nahmen) war er ohnehin noch nicht ausgedehnt, in Galizien,
Bukowina und Dalmatien trat die bereits im Detail beschlossene neue Organisiriing nicht mehr
ins Leben. Das unterste Glied dieses Organismus, die Thätigkeit der Gemeindevorstände
bezüglich des übertragenen Wirkungskreises, entsprach selbst in den an Bildung vorgeschrit-
tenen Kronländern der Erwartung nur ungenügend, wodurch die Aufgabe der Bezirks-Haupt-
mannschaften eine mit ihrem geringen Personale kaum zu bewältigende wurde. Die Trennung
der Rechtspflege von der Verwaltung in der untersten Instanz brachte für die Bewohner nament-
lich der dünn bevölkerten Alpenländer grosse und tief gefühlte Nachtheile hervor, stand mit
ihren historisch entwickelten Zuständen im Widerspruche, und schloss eine plötzliche über-
mässige Vermehrung des Beamtenstandes in sich, wofür es, abgesehen von der Ueberlastung des
Staatshaushalles, an befähigten Individuen gebrach. Der grosse Umfang der Kreise und Bezirks-
Hauptmanuschaften , so wie bei Abgränzung ihrer Territorien die vorgenommene Zerreissung
altgewohnter Verbindungen, erzeugte Missstände anderer Art.
Die wahrgenommenen Gebrechen suchte die auf Grund des Allerhöchsten
Cabinetsschreibens vom 31. December 1851 erflossene neue Organisirung der
Verwaltungsbehörden zu beseitigen, indem sie sich der früher bestandenen
Einrichtuna' derselben mehr annäherte.
In den bereits erwähnten Kronländern wurde die Leitung der Verwaltung den Statt haltereien
(in Salzburg, Kärnthen, Krain, Schlesien, der Bukowina, dann in dem Verwaltungsgebiete
Krakau Landesregierungen, in Ungern Statthalterei- Abtheilungen) überwiesen. Sie
sind aus dem Statthalter (Landes-Präsidenten, Statthalterei-Vice-Präsidenten, Banus), dem Vice-
Präsidenten (in Wien, Prag, Lemberg, Temesvar, Hermannstadt), einem Hofrathe und Statt-
haltereiräthen zusammengesetzt; in den kleineren Kronländern besteht das Gremium aus einem
Statthaltereirathe und mehreren Landesräthen: überall kömmt noch das untergeordnete Concepts-
und Kanzlei-Personale hinzu. Ihr Wirkungskreis umfasst die unmittelbar in den Händen des Statt-
halters (Landes-Präsidenten) ruhende oberste Aufsicht und Leitung der Polizei- und der Personal-
Angelegenheiten, und die in das Ressort der collegialen Geschäfts-Behandlung des Gremiums der
Räthe einschlagenden Geschäfte *)• Jeder Statthalterei oder Landesregierung steht eine Medi-
') Der Statthalter fuhrt die oberste Aufsicht über das Land und seine Zustände , die Leitung der Polizei.
Ueberwaehung der Presse, der Vereine und Theater, des Pass- und Fremden-Wesens; in seinen Händen
liegen alle Angelegenheiten, welche das Personale der politischen Behörden betretfen. Die Gremial-
Gcschäfte können in fünf Classen getheilt werden: in politische Angelegenheiten (Heransgabe des
Landes-Gesetzblattes, Recurse gegen die Verfügungen der Unterbehörden, Landes-Lehenstube, Ent-
scheidungen über Adelsanraassung, Oberaufsicht über die Straf- und Humanitäts-Anstalten, Verwaltung
der Landesfonde und Landesanstallen, Regelung der Concurrenz bei Strassen- und Wasserbauten, Mit-
wirkung bei Conscriplion , Recrutirung , Vorspann und Einquarticruug, weltliche Stiftungssachen,
Oberleitung und Ueberwachung der Gemeinden); Cultus (Besetzung bestimmter Pfründen, Ein- und
245
cinal-Commission als berathender Körper zur Seite'). Die Statthalter (mit Ausnahme jener zu
Linz und Triest) sind zugleich Präsidenten der Finanz-Landes-Directionen (im lombarcliseh-vene-
zianisehen Königreiche der Finanz-Präfecturen) , die Landes-Präsidenten und die Statthalter zu
Linz und Triest zugleich Chefs der bezüglichen Landes-Steuer-Directionen; auf die ehemals
ungrischen Länder nimmt diess jedoch keinen Bezug.
Die Kreisbehörde (im lombardisch -venezianischen Königreiche die Delegation, in
Ungern, in Kroatien und Slavonien die K omi tats-Behörde) bildet in dem ihr zugewiese-
nen Verwaltungsgebiete die Mittelbehörde zwischen der Statthalterei und den untergeordneten
Beamten und Organen; über die ihr zugewiesenen Geschäfte entscheidet der Kreisvorstand
(Provinz-Delegat, Komitals-Vorstand). In den kleineren Kronländern, wo keine Kreiseintheilung be-
steht, vereinigt die Landesregierung auch den Wirkungskreis der Kreisbehörde in sich. Letzterer
umfasst nahezu alle Gegenstände der inneren Verwaltung»). In Bezug auf die politische Verwaltung
ist die Kreisbehörde unmittelbar der politischen Landesstelle untergeordnet, in den Angelegenheiten
der directen Besteuerung hingegen der Steuer-Landesbehörde. Ausgenommen von dem Wirkungs-
kreise der Kreisbehörden sind die Kronlands-Hauptstädte, welche unmittelbar der bezüglichen
Statthalterei (Landesregierung oder Staltbalterei-Abtheilung) unterstehen; nur die Hauptstädte
Mailand und Venedig sind der Delegation untergeordnet.
Das Bezirksamt (in Dalmatien die Prätur, im Iombardisch-venezianischen Königreiche
das Districts-Commissariat, in Ungern das Stuhlrichteramt) ist für den ihm zuge-
wiesenen Bezirk die unterste landesfürstliche Behörde, sowohl für die politische Verwaltung als
Umpfarrungen , Congrua-Ergänzung , Ehedispensen) und Unterrieht (Beaufsichtigung aller Civil-
Unterrichts- und Erziehungs - Anstalten und Leitung des öffentlichen Unterrichtes) ; Handels- und Ge-
werbe-Angelegenheiten (Ertheilung von Landesfabriks- und einzelnen Gewerbe-Befugnissen, Bewilligung
von Jahrmärkten); Landes-Cultur (Ackerbau, Viehzucht und Waldwirtschaft) ; öffentliche Bauten
(Neubauten und Reparaturen bis zum Betrage von je 3.000 fl.). Die Landesregierung in Krakau ist in
einigen Angelegenheiten (landständische Verhandlungen, galizisch-ständische Credits-Anstalt, wichtigere
Kirchenverhältnisse, Verhandlungen über Gesetzes-Abänderungen, Organisirungs-Entwürfe) an den gali-
zischen Statthalter gebunden. Dagegen kömmt dem Wirkungskreise des Civil- und Militär-Gouverneurs
von Ungern eine das Ressort der übrigen Statthalter überschreitende Ausdehnung zu, da demselben auch
die Verhandlung und Antragstellung wegen aller der Allerhöchsten Erschliessung zu unterziehenden
Gnadensachen, die wichtigeren Verhandlungen in publico-ecclesiastieis und eine ausgedehntere Einwirkung
auf das der Statthalterei unterstehende Personale zugewiesen sind. Unter Oberleitung des Civil- und Militär-
Gouverneurs sind die Vice-Präsidenten der fünf Statthalterei-Abtheilungen die Chefs dieser fünf Landes-
Behörden. Ein ähnliches Verhältniss wie in Ungern waltet im Iombardisch-venezianischen Königreiche ob,
an dessen Spitze der Feldmarschall Graf Badetzky als General-Gouverneur steht, welchem für die Civil-
Verwaltung eine Civil-Seclion beigegeben ist.
') Allerhöchste Entschliessung vom 7. September 1850.
2) In den Wirkungskreis der Kreisbehörde gehört: die Ueberwachung der untergeordneten Beamten und
Organe , von welchen aber der Becurs regelmässig an die Landesbehörde geht und nur durch die Kreis-
Behörde vorgelegt wird; die Beaufsichtigung aller Zustände des Verwaltungsgebietes, Oberleitung der
Polizei-Angelegenheiten, des Conscriplions-, Becrutirungs-, Vorspanns-, Verpflegungs- und Bequartierungs-
Wesens, die Ertheilung von Baubewilligungen, die Instandhaltung der öffentlichen Strassen, Brücken und
Wege; die Vornahme und Leitung von Staatsbauten, die Ertheilung bestimmter Gewerbebefugnisse; der
Einfluss auf die Gemeinde - Angelegenheiten, die Ueberwachung der Grundbuchsführung, des Waisen-
wesens, der Verlassenschafts-Abhandlungen, sowie des Zustandes der Arreste und der Verhafteten. — In
Steuerangelegenheiten hat die Kreisbehörde (mit Ausnahme des Iombardisch-venezianischen Königreichs)
die Aufsicht über die vorschriftsmässige Gebarung der untergeordneten Behörden und die Mitwirkung
der Gemeinden; ihr kömmt die Bemessung der Gebühr bei der Hauszins- und Hausclasscnsteuer , der
Erwerb- und Einkommensteuer, die Anordnung und Ueberwachung der zwangsweisen Einbringung von
Rückständen, die Evidenzhallung des Hauszins-, Erwerb- und Einkommen-Steuer-Katasters und endlich
die Begutachtung über Gesuche um Steuernachsiehten zu. Für die Angelegenheiten der directen Be-
steuerung ist jeder Kreisbehörde ein Stcuer-Inspector und Steuer-Unterinspcctor beigegeben; für
Medicinal-Angelegenheiten steht jeder Kreisbehörde ein Kreisarzt , für den öffentlichen Baudienst stehen
jeder solchen Behörde technische Beamte zur Seite.
246
auch für Justiz-Pflege, Polizei und directe Besteuerung 1 ). Doch unterscheidet man rein politische und
gemischte Bezirksämter ; erstere bestehen in Bezirken, in welchen eine Trennung der politischen
Verwaltung von der Justiz sich als nothwendig darstellte (meist am Sitze von Collegial-Gerichts-
Behörden, welche die Justiz-Pflege in dem bezüglichen Bezirke üben), letztere (die grosse Mehr-
zahl) vereinigen die Justiz-Verwaltung mit ihrem sonstigen Wirkungskreise. Im lombardisch-vene-
zianischen Königreiche umfasst das Districts-Commissariat bloss den politischen Wirkungskreis.
In mehreren grösseren Städten ist die Verwaltung der politischen Angelegenheiten den Communen
überlassen. In der politischen und polizeilichen Geschäftsführung entscheidet der Bezirksvorstand
allein, über das Steueramt steht ihm nur Aufsicht und Oberleitung zu; besitzt er die Befähigung
zum Richteramte nicht, so ist dieses von einem befähigten Adjuncten zu versehen a ).
Der Organisirung der Gemeinde-Verwaltung auf Grundlage des Allerhöchsten Cabinets-
Schreibens vom 31. December 1851 wird noch entgegengesehen, ebenso der Einrichtung der Lan-
des Vertretungen, welche jedoch demnächst zur Ausführung gelangen dürfte, da die Wiederein-
berufung der Central-Congregationen des lombardisch-venezianischen Königreiches bereits erfolgt
und der Fortbestand der Provinzial-Congregationen, welche (mit erweitertem Wirkungskreise)
gleich nach Besiegung des Aufstandes wieder versammelt wurden, neuerdings bestätigt worden ist.
Die Organisation der Justiz-Behörden hatte, mindestens in der untersten
Instanz, gleichen Sehritt mit jener der politischen Behörden zu halten. Denn nach-
dem mit dem Aufhören der Patrimonial-Obrigkeiten und Patrimonial-Gerichtsbarkeit
(in Ungern der Komitats-, Municipal- und herrschaftlichen Gerichtsbarkeit) die untersten
Organe der Verwaltung weggefallen waren, musste für die Bestellung neuer Organe von
Staatswegen gesorgt werden. Nachdem man von dem bei der anfänglichen Reform
festgehaltenen Grundsatze der Trennung der Justiz von der Verwaltung selbst bei den
untersten Organen wieder abgegangen war, wurde die Gerichts-Organisation auf Grund-
lage des Allerhöchsten Cabinetsschreibens vom 31. December 1851 erneuert.
Ohne hier des eigentlichen Gerichtsverfahrens zu erwähnen, wovon bei den materiellen
Reformen die Rede sein wird, ist nur zu bemerken, dass hinsichtlich der Abgränzung der
*) In den Wirkungskreis des Bezirksamtes gehören in Bezug auf polilische Verwaltung: die Sorge für
Kundmachung und Vollziehung der Gesetze, Anträge zur Hintanhaltung und Milderung des Nothstandes,
provisorische Vorkehrungen hei gewaltsamen Besitzstörungen, Angelegenheilen der Landes-Cultur, Instand-
haltung der Strassen und Brücken, Beaufsichtigung der Wasserwerke, Verleihung minderer Handels-
und Gewerbe-Befugnisse, Entscheidung über Gewerbestörungen, Mitwirkung bei der Conscription, dem
Vorspann-. Militär-Verpflegs- und Einquartierungs-Wesen, Entscheidung über Gemeinde-Zuständigkeit, Er-
theilung von Eheconsensen, Bewilligung und Ucberwachung öffentlicher Versteigerungen, die Hand-
habung der gesammten Polizei-Gesetze, die Verhandlung und Entscheidung bei Verletzung polizeilicher
Vorschriften und Einrichtungen, Handhabung des Aufsichtsreehts bei geistlichen und weltlichen Stif-
tungen, Einflussnahme in Angelegenheiten der kirchlichen Vogtei, Amtshandlung bezüglich der Gebühren
der Geistlichkeit, Aufsicht über Schulen und Erziehungs-Anstalten, Aufsicht über die inneren An-
gelegenheiten der unterstehenden Gemeinden. Die gemischten Bezirksämter haben die Civil- und Straf-
Gerichtsbarkeit in erster Instanz nach den von der Jurisdietions-Norm festgesetzten Bestimmungen zu
üben. In Bezug auf das Steuerwesen wirkt das Bezirksamt zumal auf die directe Besteuerung ein, be-
sorgt die Evidenzhaltung des Grundsteuer- Katasters, die Einsammlung und Richtigstellung der Haus-
zins-Fassionen, die Erhebungen zur Bemessung der Hausclassensteuer, zur Ausmittlung der Erwerbsteuer
und die gutachtliche Vorlage der Einkommensteuer-Bekenntnisse, die Beitreibung von Steuerrückständen
und Erhebungen über Steuernachsichts - Gesuche. Bei jedem Bezirksamte besteht ein Bezirksarzt; in
Bauangelegenheiten leistet der Baubeamte, in dessen Baubezirke das Amt gelegen ist, die technische
Mitwirkung.
*) Zur Uebersicht der Art, in welcher die Organisirung der politischen Verwaltungs- Behörden durch-
geführt wurde, dient die folgende Zusammenstellung, welche für die einzelnen Kronländer das Datum
der Ministerial-Verordnung, unter welcher auf Grundlage vorausgegangener Allerhöchster Entschlies-
247
Gerichtsbezirke (vom lombardisch- venezianischen Königreiche abgesehen) volle Uebereinstiin-
mung mit jener der politischen Bezirke (welche Uebereinstimmung sich nach den Grundsätzen
der neu eingetretenen Reformen auf alle Zweige der Staatsverwaltung erstrecken soll) besteht,
so dass die Grunzen eines Einzelngerichtes mit jenen eines politischen Bezirkes zusammenfal-
len, jene eines Collegial-Gerichtes (oder auch zweier derselben) den Umfang eines Kreises
(oder auch zweier) einschliessen, und ein Oberlandesgericht für jedes Kronland oder
Verwaltungsgebiet bestellt ist. Hiervon macht nur das Oberlandesgericht von Wien (dessen
Sprengel sich über Oesterreich unter und ob der Enns, dann über Salzburg erstreckt), von
Gratz (welches seine Wirksamkeit auf Steiermark, Kärnthen, Krain), von Triest (welches
die seine über Triest, Görz und Istrien ausdehnt), von Brunn (für Mähren und Schlesien be-
stimmt) und von Lemberg (für das östliche Galizien — Verwaltungsgebiet Lemberg — und die
Bukowina) eine Ausnahme; in Ungern befindet sich in dem Verwaltungsgebiete jeder Statlhalterei-
Abtheilung ein Oberlandesgericht. Der Sitz der Oberlandesgerichte (im lombardisch -vene-
zianischen Königreiche Tribunali d'appello) ist in der Begel in der Hauptstadt des Kron-
landes oder Verwaltungsgebietes 5 nur für jenes von Kaschau ist das Oberlandesgericht in
Eperies bestellt. Hinsichtlich aller Seerechts -Angelegenheiten erfolgt die Berufung von den
Bungen die Organisirung kundgemacht wurde, die Zahl der Kreise, der Stadtbezirke, der Bezirksämter,
dann den Zeitpunet, in welchem die neu organisirten Kreis- und Bezirks-Behörden in Wirksamkeit
traten , nachweiset.
Kronlaml
Ministerial-
Verordnung
vom
Zahl der
Zeitpunet der beginnenden
Wirksamkeit der
Kreis-
Bezirks-
Behorden
Oesterreich unter der Enns .
Oesterreich ob der Enns . .
Salzburg
Steiermark
Kärnthen
Krain
Triest, Görz, Gradisca und
Istrien
Tirol und Vorarlberg . . . .
Böhmen
Mähren
Schlesien
Galizien (zwei Verwaltungs-
gebiete)
Bukowina
Dalmatien
Lonibardie
Venedig
Ungern (fünf Verwaltungs-
gebiete)
a. Pest-Ofen ....
b. Oedenburg ....
c. Pressburg ....
d. Kaschau ....
e. Grosswardein . . .
Wojwodschaft und Banat .
Kroatien und Slavonien . .
Siebenbürgen
25. Nov. 1833
„ 55 n
30. Januar 185*
31- 55 1)
5. Febr. „
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28
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76
22
177
15
31
102
78
42
56
57
52
37
29
46
79
15. Sept. 1854
30. Oct. 1854
30. Sept. 1854
30. Nov. „
12. Mai 1855
16. April „
29. Sept. 1855
30. Oct. 1S">4
30. Nov. „
30. Sept. 1854
30. Oct.
30. Sept. „
30. Nov. „
20. Mai 1855
28. April „
29. Sept. „
51 55 55
28. Aug. 1854
29. April „
30. Mai
30. Oct.
30. Nov.
:->
248
als Seegerichte fungirenden Gerichtshöfen erster Instanz zu Triest, Venedig-, Fiume, Zara,
Spalato, Ragusa und Cattaro (dann den Consular-Gerichten) an das Oberlandesgericht in Triest.
Als oberste Gerichtsbehörde für den Umfang des ganzen Kaiserstaates mit Ausnahme der Militär-
o-ränze ist der oberste Gerichtshof in Wien wirksam. — Neben den Gerichtsbehörden be-
steht das Institut der Staatsanwaltschaft (jedem Oberlandesgerichte ist ein Oberstaatsanwalt,
den einzelnen Landes- und Kreis-Gerichten sind Staatsanwälte nebst ihren Substituten bei-
gegeben), dessen Thätigkeit sich theils unmittelbar auf die Ausübung der Gerechtigkeilspflege in
Strafsachen, theils auf die administrative Leitung der Justiz, auf die Theilnahme bei den prak-
tischen Prüfungen zum Richteramte und zur Advocatur, und auf die Verbesserung und richtige An-
wendung der Justiz-Gesetze im Allgemeinen bezieht. Als Organe der Justiz-Pflege erscheinen ferner
die (später umständlicher zu erwähnenden) Advocaten- und Notariats-Kammern. — Als
ordentliche Civil-Gerichte erster Instanz bestehen die (reinen) Bezirksgerichte und die
(gemischten) Bez irksämter (Preture in Dalmatien, Stuhlrichterämter in Ungern), die Präturen
im lombardisch-venezianischen Königreiche (deren Gerichtssprengel sich zumTheile über je mehrere
Districts-Commissariate erstreckt), dann die Gerichtshöfe erster Instanz, sammt den von letzteren
für Civil- und Strafsachen von minderer Wichtigkeit in bedeutenden und volkreichen Städten be-
stellten städtisch-delegirten (Bezirks-) Gerichten (Preture urbane). Diese Gerichtshöfe führen in den
Hauptstädten derKronländer den Namen der Landesgerichte, sonst jenen der Kreis- (Komitats-)
Gerichte, im lombardisch-venezianischen Königreiche heissen sie überhaupt Tribunali provin-
ciali, in Dalmatien Tribunali di prima istanza, das Verfahren bei denselben ist collegialisch.
Als Strafgerichte wirken für gewisse bezeichnete Uebertretungen die Bezirksgerichte, Bezirks-
ämter und Landpräturen, Preture foresi (andere speciell bezeichnete Uebertretungen sind in den
Kronlands-Hauptstädten der Gerichtsbarkeit der Polizei-Behörden zugewiesen), für Vergehen und
Verbrechen die Gerichtshöfe erster Instanz; für die Verbrechen des Hochverratb.es , der Majestäts-
Beleidigung, der Beleidigung von Mitgliedern des kaiserlichen Hauses und der Störung der öffent-
lichen Buhe sind bloss die Landesgerichte (mit Ausnahme desjenigen zu Pest) competent, bezüg-
lich des lombardisch- venezianischen Königreiches aber ist für die Verbrechen des Hochver-
rathes, Aufstandes und Aufruhrs ein eigener Strafgerichtshof in Mantua zusammengesetzt. Die
Führung des Untersuchungs-Verfahrens steht denselben Behörden zu, nur sind nebstdem für die
nicht ausgenommenen Verbrechen undVergehen in jedemKronlande gewisseBezirksämter (nebst allen
Bezirksgerichten) auch als Untersuchungsgerichte bestellt, jedoch so, dass die Fällung des Urtbeils
von dem Collegial-Gerichtshofe ausgeht, in dessen Sprengel jene liegen. — Special-Gerichte bilden: das
oberste Hofmarschallamt zur Ausübung derGerichtsbarkeit über die Mitglieder des kaiserlichen
Hauses, über die das Becbt der Exterritorialität Geniessenden und gewisse andere fürstliche Per-
sonen, welche dieser Gerichtsbarkeit speciell unterstellt wurden; die geistlichen Gerichtsstühle
in den ehemaligen ungrischen Ländern (für Religionsgenossen des katholischen und griechischen
Ritus in Ungern, der Wojwodschaft und Kroatien-SIavonien, für alle christlichen Confessionen in
Siebenbürgen) in Beziehung auf Ehestreitigkeiten; die Berggerichte, als welche berggerichtliche
Senate der hierfür bezeichneten Landes- und Kreisgerichte unter Zuziehung von bergbaukundigen
Beisitzern fungiren; die Handelsgerichte, welche theils als besonders bestellte Gerichte (in
Wien, Triest, Mailand, Venedig und Pest) theils als Handels-Senate der Landes- und Kreisgerichte
unter Beiziehung von sachkundigen Beisitzern aus dem Handelsstande fungiren, von denen jene
in Triest, Venedig, Zara, Spalato, Ragusa, Cattaro und Fiume zugleich als Seegerichte wirken;
die Hafen-Capitäne für gewisse Streitigkeiten unter Seeleuten, dann Uebertretungen des poli-
tischen Seegesefzes und in Fällen, welche keinen Aufschub gestatten; die Elbezollgerichte in
Böhmen zur Entscheidung von Civil-Streitigkeiten aus Anlass der Elbeschifffahrt; die Handels- und
Gewerbe-Kammern, welche unter Beistimmung der Betheiligten über Handels- und Gewerbe-Ange-
legenheiten, sowie die Wiener Börsekammer überBürsegeschäfle, als Schiedsrichter entscheiden.
Die Besorgung der den Vormundschafls- und Curatels- Behörden erster Instanz zugewiesenen Ge-
249
Schäfte ist in den besonders bezeichneten Städten und grösseren Orten der ehemals ungrischen
Länder eigenen, aus Mitgliedern der Gemeinde unter Leitung der Bezirksrichter gebildeten
Waisen-Commissionen überlassen; in Siebenbürgen können Rechtsstreitigkeiten bis zum Be-
lange von 12 fl. bei den Gemeindevorständen angebracht werden. Hinsichtlich der Gefällsge-
richte wurde an dem bestandenen Organismus nichts geändert. Die Gerichtsbarkeit über die
österreichischen Unterthanen und Schulzgenossen in der Türkei üben die Consular-Geri cht e
(d. i. die dort bestehenden General-Consulate, Consulate und die besonders dazu ermächtigten
Vice-Consulate) in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten aus. Die Berufung von denselben gehl an
die Oberlandesgerichte von Lemberg (für die Moldau), Hermannstadt (für die Walachei). Temcsvär
(für Serbien, Rustschuk und Widdin in Bulgarien), Agram (für Bosnien), Zara (für die Herzego-
wina) und Triest (für alle übrigen Consulate in der Türkei, Aegypten, Tunis, Tripolis und
Marokko, sowie in Seerechts-Angelegenheiten bezüglich aller Consular-Gerichte ohne Ausnahme),
und in letzter Instanz an den obersten Gerichtshof in Wien 1 ).
i ) Die Uebersieht des Geriehts-Organismus gewährt folgende Nachweisung:
Kronländer
Oberlandes-
gerichte
Landes-
gerichte
Kreis- (Komitats-)
Gerichte
Berggerichte
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Korneuburg, Krems
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Linz
Ried, Steier, Wels
Steier
4
42
22
ob der
Enns
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Salzburg
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Salzburg
—
Salzburg
1
1(1
5
Steiermark
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Gratz
Cilli, Leoben
Gratz, Cilli,
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13
1
Leoben
Kärnthen
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Klagenfurt
—
Klagenfurt
1
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9
Krain
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Laibach
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) ,
2
28
7
Triest, Görz,
/ Triest
Triest
Görz, Bovigno
> Laibaeh
4
26
26
Istrien
\
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Tirol
Innsbruck
Innsbruck
Bolzen, Trient, Bove-
redo, Feldkirch
Innsbruck,
Trient
\ "
66
15
Böhmen
Prag
Prag
Budweis, Pisek, Pilsen,
Eger, Brüx, Leitine-
rilz, Böhmisch-Leipa,
Jungbunzlan, Reichen-
berg, Jicin.Königgrätz,
Chrudini, Kuttenberg,
Tabor
Pilsen,
Brüx,
Kultenberg
J 17
187
23
Mähren
] Brunn
Brunn
Olmütz, Neulitschein,
Hradisch, Znaim, Iglau
i Olmütz
7
70
19
Schlesien
j
Troppau
T eschen
\
2
20
3
Galizien:
Verw.Gebiet
( Krakau
Krakau
Neu-Sandec, Rzeszöw,
Krakau
5
64
19
Krakau
1
Tarnow
Verw. Gebiet
\ Lemberg
Lemberg
Przemysl, Sanibor, Sta-
Sambor,
\ 8
103
35
Lemberg
[
nislau, Tarnopol, Zlo-
czöw
Slanislau
)
Bukowina
)
Czernowitz
—
Czernowitz
i
14
3
32
250
Die demF i n an z -M i n i s t er i u m untergeordneten Behörden wurden nur theilweise
durch Errichtung der Finanz-Landes-Directionen , Steuer-Directionen und Steuerämter,
der Bezirks-Directionen in den ehemals ungrischen Ländern, mehrerer Landes-Haupt-
eassen und Filial-Landescassen, Finanz-Procuraturen und Finanz-Procuraturs-Abthei-
lungen, endlieh der Berghauptmannsehaften umgestaltet.
Icgirte
ichte
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Kronländer
Oberlandes-
gerichte
Landes-
geriebte
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Dalmatien
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Zara
Spalato, Ragusa, Cattaro
4
27
7
Lombardie
Mailand
Mailand. Bergamo, Bres-
cia, Como , Cremona,
Lodi, Mantua, Pavia,
Sondrio
11
69
Venedig
Venedig
—
Venedig , Belluno , Pa-
dua, Bovigo. Treviso,
—
9
69
Ungern:
Udine, Verona, Vicenza
Verw.-Gebiet
i
Pest
Pest.
Kecskemet , Stuhlweis-
Ofen
12
33
4
Pest
f
Ofen
senburg, Miskolcz, Er-
lau, Szolnok, Szege-
din, Jäszbereny
Verw.-Gebiet
}
Oedenburg
Oedenburg
Baab, Veszprim, Slein-
Oedenburg
8
47
11
Oedenburg
amanger, Szala-Eger-
szeg, Kaposvär, Fünf-
kirehen, Szekszard
Verw.-Gebiet
!
Pressburg
Pressburg
Tyrnau, Neutra, Tren-
Neusohl
8
48
14
Pressburg
cin, Alsö-Kubin, Neu-
sobl.Balassa-Gyarnialh
Verw.-Gebiet
\
Eperies
Kascbau
Bima-Szombath, Leut-
Eperies
8
44
20
Kascbau
f
schau, Eperies, Üjhely,
Unghvär, Bereghszäsz,
Szigeth
Verw.-Gebiet
\
Grosswar-
Grosswardein
Debreczin , Szathmar ,
Szathmar
5
31
12
Grosswardein
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Arad, Gyula
VVojwodscbaft
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Temesvär
Temesvär
Lugos, Gross-Beckerek,
Lugos
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23
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und Banat
Zombor, Neusatz
Kroatien und
}
Agram
Agram
Varasdin, Fiume, Essek
Agram,
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7
Slavonien
Essek
Siebenbürgen
Hermannstadt
Hermannstadt
Kronstadt, Udvarhely,
Dees,
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69
21
Maros-Väsarhely, Bi-
Karlsburg
stritz. Dies, Zilah,
Klausenburg, Karls-
Zusammen .
burg, Broos
19
24
111
28
158
1.293
313
Im lombardisch-venezianischen Königreiche gibt es nur Gerichtshöfe erster Instanz ohne Unterschei-
dung von Landes- und Kreisgerichten ; in Mantua besteht ausserdem noch der Special-Gerichtshof für
Staatsverbrechen. In der obigen Nachweisung sind die (reinen) Bezirksgerichte nicht enthalten, von
denen in Steiermark 2, in Böhmen 6, in den Verwaltungsgebieten Lemberg 1, Pest 1, Oedenburg 1,
Prcssburo- 2, und Wojwodschaft sammt Banat 1 vorbanden und nebst den oben nachgewiesenen als
251
Das Finanz-Ministerium hat seinen früheren Wirkungskreis beibehalten, nachdem die
zeitlich davon ausgeschiedene Verwaltung des Bergwesens in Folge der Aufhebung des Ministe-
riums für Landes-Cultur und Bergwesen wieder an dasselbe zurückfiel. Ausserdem aber wurde
ihm (seil 19. Mai 1848) die Verwaltung der directen Steuern und des Katasters zugewiesen. Dem
Finanz-Ministerium unterstehen zunächst die im J. 1850 errichteten Finanz-Landesbehörden; diese
sind a) die F inanz-La nde s-I)irec t i o n en. welche an dem Sitze der Statthaltereien (mit
Ausnahme jener von Linz und von Triest) und Statthalterei-Abtheilungen bestehen, und alle nicht
ausdrücklich anderen Behörden übertragenen Finanz-Angelegenheiten leiten, und b) die Steuer-
Directionen an dem Sitze der Landesregierungen, dann in Linz und Triesl , welche in dem
bezüglichen Kronlande die Verwaltung der directen Steuern besorgen. An der Spitze der ersteren
steht der Statthalter als Präsident (mit Ausnahme der ehemals ungrischen Länder), welchem ein
zweiter Vorsteher als Director beigegeben ist, an der Spitze der letzteren der Landes-Präsident
(in Linz und Triest der Statthalter). Unter den Finanz-Landesbehörden wirken in Finanz-Angele-
genheiten die bereits im J. 1832 als Cameral-Bezirksverwaltungen errichteten, nunmehr
aber auch in den ehemals ungrischen Ländern in das Leben getretenen Finauz-Bezirks-
Directionen (im lombardisch- venezianischen Königreiche Finanz-Intendenzen) und in Ange-
legenheiten der directen Besteuerung die Kreis- (Komitats-) Behörden (Delegationen), zu welchem
Behufe einer jeden (mit Ausnahme des lombardisch -venezianischen Königreiches) ein Steuer-
Inspector als Referent mit dem erforderlichen Hilfspersonale beigegeben ist. In jenen Kronländern,
welche nicht in Kreise zerfallen, bestehen an dem Sitze der Landesregierungen eigene Steuer-Com-
missionen, und zwar letztere sowohl für die Einhebung der directen Steuern, als für die Bemessung
und Einhebung der Stämpel- und unmittelbaren Gebühren von Rechtsgeschäften, so wie für Verwah-
rung und Verrechnung des Waisenvermögens und der Depositen »)• Unter den Kreisbehörden wirken
die Bezirks- (Stuhlrichter-) Aemter und die denselben einverleibten Steu erämt er, erstere in ad-
ministrativer, letztere in manipulirender Hinsicht. Die Einhebung und Abfuhr der directen Steuern
ist, als ein Gegenstand des übertragenen Wirkungskreises der Gemeinden, den Geiueindevorständeii
überwiesen. Ausserdem bestehen hierzu eigene Steuer-Administrationen in Wien, Gratz, Triest,
Prag, Lemberg und Pest-Ofen, und die Einkommensteuer-Districts-Commissionen im lombardisch-
venezianischen Königreiche. — Zu den dem Finanz-Ministerium unmittelbar untergebenen Behörden
kamen hinzu: die (eine Section des Ministeriums bildende) Gen eral- D ir ec t io n des Grund-
steuer-Katasters 2 ), welcher die Katastral-Inspectoren unterstehen, die in den Kronländern,
wo das stabile Grundsteuer-Kataster eingeführt ist, der Steuerbehörde beigegeben sind , und das
Central-Taxamt in Wien zur Bemessung der Taxen für Acte, welche von der Central- Verwaltung
ausgehen, dann der Militär- Taxen und aller in Wien zu entrichtenden Vermögens -Uebertragungs-
Gebühren 3 ).
Der Tabak-Fabriken-Direction wurden die Directionen der einzelnen Tabak-Fabriken*)
und die Tabak-Einlösungsämter sammt deren Filialen (in jenen Kronländern, wo der Tabak-Bau
Untersuchungsgerichte in Strafsachen bezeichneten (und in der Gesammtzahl derselben schon inbegriffenen)
Bezirksämtern auch als derlei Untersuchungsgerichte bestellt sind. In Triest, Prag, Briinn, Krakau, Lem-
berg und Mailand waltet der besondere Umstand ob, dass von den daselbst vorhandenen städtiscb-delegirten
Bezirksgerichten je eines ausschliessend mit Strafsachen sich beschäftiget.
') Minist. Verord. vom 19. Januar 1853.
3 ) Dieselbe hat die Ausführung der im Zuge begriffenen Operationen des stabilen Katasters in allen
Kronlandern, dann des Grundsteuer-Provisoriums in jenen Kronländern, in welchen die Grundbesteuerung
noch nicht geregelt ist, und den technischen Theil der Evidenzhaltung und der periodischen Revision
des Katasters zu besorgen (Minist. Erlass vom 22. März 1850).
= ) Minist. Erlass vom 7. August 1851.
*) Tabak-Fabriken bestehen: in Oesterreich unter der Enns 5, in Oesterreich ob der Enns 1, in Steiermark 1,
in Tirol 2. in Böhmen 2, in Mähren 2, in Galizien 3, in der Lombardie 1, in Venedig 1, in Ungern 5,
in der Wojuodschaft 1, in Kroatien-Slavonien 2, in Siebenbürgen 1.
32*
252
betrieben wird) untergeordnet. An dem Sitze der Finanz-Landesbehörde bestellt in jedem ein-
zelnen Kronlande oder Verwaltungsgebiete eine L andes-Haupt casse (in Mailand und Venedig
Central-Cassen , in Oedenburg, Pressburg, Kascbau und Grosswardein Filial-Landescassen) für
die Gebarung aller im Kronlande vorfallenden Staatseinnahmen und Ausgaben; bei den Finanz-
Bezirks - Direetionen bestehen Sammlungscassen, denen die Uebernahme der Abfuhren von
den zugewiesenen Einhebungsämtern, die Bestreitung der Staatsauslagen in ihrem Bezirke und
die Abfuhr der Ueberschüsse an die Landes-Haupleasse, sowie die Besorgung der ihnen beson-
ders zugewiesenen Cassengeschäfte zusteht »)• Den Finanz-Landes-Direetionen unierstehen ferner
die Finanz-Procuraturen, welche in allen Kronländern (in Linz, Salzburg, Klagenfurt, Laibach,
Triest, Troppau, Krakau, Czernowitz, Verona, dann in Oedenburg, Pressburg, Kascbau und
Grosswardein jedoch nur Abtheilungen) vorhanden sind 2 ). In der Einrichtung der Finanz-Wache
trat seit 1848 keine Aenderung ein.
Zur Handhabung der Berggesetze bezüglich der Verleihung, Ausübung und Ueberwachung
von Bergbau-Befugnissen, sowie der Bergbau-Polizei, dann der Einhebung von Bergwerksabgaben
sind die B e r g - L e h e n s b e h ö r d e n bestimmt , und zwar die b e r - B e r g b e h ö r d e n. als welche
vorläufig die politischen Landesbehörden bestelltwurden 3), und unter diesen die Berghauptmann-
schaf ten, sammt den exponirten Berg-Commissariaten *). Für die Verwaltung der Staats-
Berg- und Hüttenwerke, der Reichsforste, Salinen- und Montan-Fabriken bestehen eigene Di-
reetionen und Aemter 5 ) , denen einer oder mehrere dieser Zweige zugewiesen sind, und
führen die Aufsicht über die untergeordneten Berg-, Hütten- und Salinen-Aemter, Hammer- und
Guts Verwaltungen, Forstämter und Forstverwaltungen. Die Direetionen der montanistischen
V) In grösseren Bezirken, namentlich dort, wo ein Finanz-Bezirk mehrere Kreise umfasst. bestehen neben den
Bezirks-Sammlungscassen noch eine oder mehrere Filial-Sammlungscassen, mit den gleichen Geschäften.
2 ) Die Finanz-Procuraluren sind bestimmt zur gerichtlichen Vertretung, insbesondere zur Führung der
Rechtsstreite in Angelegenheiten, wobei das Staats- und Fonds- Vermögen betheiligt ist. zur Erstattung
von Rechtsgutachten in allen dieses Vermögen betreffenden Angelegenheiten, und zur Mitwirkung
hei der Zustandebringung von Rechtsgeschäften über Aufforderung der Staatsbehörden (Minist. Verord.
vom 16. Februar 1853).
3 ) Berggesetz vom 23. Mai 1854, §. 225. Minist. Verord. vom 20. März 1855.
4 ) Berghauptmannschaften wurden errichtet in Steier, Leoben, Klagenfurt, Hall (Minist. Verord. v. 26. Mai
1850), Joachimsthal (später nach Kommotau verlegt). Kuttenberg, Mies (neuerlichst nach Pilsen verlegt),
Pfibram, Brunn (Minist. Verord. vom 14. März 1850), Oravicza (Minist. Verord. vom 5. Juli 1854), Zalalhna
(Minist. Verord. vom 11. März 1854), Schemnitz, Schmölnitz. Nagyhanya (Minist. Verord. vom 28. April
1855), Lemherg und Wieliczka (Minist. Verord. vom 3. Juli 1855), Berg-Commissariate in Zara und Ra-
doboje (Minist. Verord. vom 5. Juli 1854); im lombardisch-venezianischen Königreiche fungiren die Finanz-
Präfecturen als Berg-Lehensbehörden.
5 ) Als solche sind zu bezeichnen: die Forst-Dire c tion in Wien für die Reichsforste in Österreich unter
der Enns (M. V. 15. Sept. 1850), die Salinen- und Por st-Dir ection in Gmunden, welche die Verwal-
tung des gesammten Salinenwesens und aller Reichsforste im obderennsischen und steirischen Salzkam-
mergule zu leiten hat (M. V. 15. Sept. 1850): die Berg-, Salinen- und F orst-Dircc tion in Salz-
burg für das gleichnamige Kronland (M. E. 7. Mai und 22. Juli 1849); die Berg- und Forst-Direc-
tion zu Gratz für Steiermark, Kärnlhen und Krain (M. V. 15. Juli 1850), mit Ausnahme der Inner-
beiger Ilauptgewerkschaft , für welche abgesondert die Eisen we rk s -Dire ction zu Eisenerz besieht;
die Berg- und Sal inen-Dire cti o n zu Hall für Tirol; die B e rg o b e rämter zu Joachimsthal und
Pfibram für Böhmen, und das Bergamt in Mähriseh-Ostrau (M. V. 30. Januar 1850); die 7 Sa-
linen-Verwaltungen im Lemherger Finanz-Landes-Directions-Gebiete (M. V. vom 7. October 1853);
die Berg-, Salinen- und Forst-Direction in Wieliczka (M. E. 25. October 1*50); die Finanz-
Landes-Dircclion in Ofen; die Berg-, Forsl- und Güter-Direction zu Schemnitz (M. V. 10. April
1851); die Ue r g werks-In sp e c to rats-0 b erä m t er zu Schmölnitz und Nagyhanya; das Sahnen-
und Domänen-Oberamt zu Soovär; die Marmaroser Caineral- Administration in Szigeth;
die Berg-D irection in Oravicza; die Berg-, Salinen- und Forst-Direction in Klausen-
burg; die Verwaltung der Fabrik chemischer Producte in Unter -Heiligenstadt; das B ergwerk s-
Inspectorat in Agordo.
253
Lehranstalten und des Mariabrunner Forst-Instituts sind dem Finanz -Ministerium unmittelbar
untergeordnet.
Das Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten hat die
oberste Leitung aller administrativen Angelegenheiten, welche den Handel, die Gewerbe,
die öffentlichen Bauten und Communications -Anstalten betreffen 1 ). Ferner ist dem
Handels-Ministerium die (früher bei dem General-Rechnungs-Directorium bestandene)
Direction der administrativen Statistik zugewiesen 2 ), sowie bei demselben für die
') Dahin gehören: Die Einleitung und Vorverhandlung zum Abschlüsse von Staatsverträgen, welche sich auf
Handel, Gewerbe und Schifffahrt beziehen, und die Ueberwachung des Vollzuges und der Ausführung der-
selben ; die Entscheidung in letzter Instanz über die Verleihung von Fabriks-, Gewerbe- und Handelsbefug-
nissen, über Adminislrativ-Angelegenheiten der Handelsgremien, Innungen, Zünfte und sonstigen Handels-
und Gewerbe-Corporationen; die Ernennung oder Bestätigung der Schiffsmäkler und Waarensensalen.
dann der Präsidenten der Handels- und Gewerbe-Kammern; die Prüfung und Bestätigung der Satzungen
der Vereine zur Beförderung der Industrie, des Handels und der Schifffahrt; die Mitwirkung bei Errich-
tung und Regulirung der Börsen und der Cireulations-, Credits-, Leih- und Disconto-Anstalten, so wie
bei allen in das Bereich anderer Ministerien fallenden Einrichtungen und Vorschriften, die auf Handel,
Gewerbe und Schifffahrt von wesentlichem Einflüsse sind; die Ertheilung von Erfindungs-Privilegien,
Jahrmarktsbefugnissen, Mauthbewilligungen auf Privat - Strassen oder Brücken; die Mitwirkung bei
Regulirung der Zölle und Mauthen; die Aufsicht über Maasse und Gewichte; alle Verhandlungen in
Betreff der Industrie-Ausstellungen, des Secschifffahrts- und See-Quarantaine-Wesens, des Seeschiffbaues,
der Seefischerei, des Hafendienstes, der See- und Hafen-Polizei, der Lootsenanslallea, der Leuchttürme
u. s. w.; die Leitung der Porzellan-Fabrik zu Wien, des Consular-Wesens im Einvernehmen mit dem Mini-
sterium des Aeussern; des Bauwesens im Fache der Hochbauten, so wie des Strassen-, Wasser- und
Elsenhalm-Baues, und zwar: die Bewilligung von Neubauten, Reparaturen, Herstellungen, Reconstructio-
nen, Ergänzungen u. s. w. , insoferne die diessfälligen Koslen 50.000 fl. CM. nicht überschreiten, die
Leitung der Ausführung aller Bauten, welche von dem Handels-Ministerium oder über Antrag desselben
von Seiner Majestät bewilligt worden sind, die Genehmigung aller bezüglichen Lieferungs-, Lohn-, An-
schaffungs-, Bau- und Grundeinlösungs-Vertrüge, die Entwerfung und Prüfung der Bau-Projecte, dann
die Collaudirung der ausgeführten Bauten ; die Erhaltung der historischen Baudenkmale nach Maassgabc
der Allerh. Erschliessung vom 31. December 1850; das Staats-Eisenbahnwesen, insbesondere: die Aufsieht
über die Erhaltung sämmtlicher Betriebsmittel, die Bewilligung aller erforderlichen Herstellungen, An-
schaffungen und Ergänzungen, die Festsetzung der Tarife, der Fahr-Ordnungen und der Bestimmungen
über den Personen- und Sachen-Transport auf Staatsbahnen, die Ratificirung von Verträgen mit anderen
Eisenbahnen oder Verkehrsanstalten über den Anschluss des Verkehres und die Eedingungen, die Ver-
handlungen wegen Ertheilung von Concessionen für Privat-Eisenbahnen und die Handhabung der Eisen-
bahn-Betriebs-Ordnung; das Postwesen, und zwar: die Vor-Einleitung zum Abschlüsse von Post-Con-
ventionen mit fremden Staaten, die Verwaltung des beweglichen und unbeweglichen Eigentumes des
Post-Acrars, die Festsetzung des Ausmaasses von Postrittgeldern und der sonstigen Tarife und Gebühren für
die Benützung der Postanslalt, die Regulirung der Post-Course, die Errichtung neuer Postämter und Post-
Expeditionen , die Festsetzung der Gebühren der Postmeister , die Einlösung erblicher oder verkäuflicher
Post-Stationen, die Ausübung der Disciplinar-Gewalt gegen Postmeister und das anderweitige nicht unmit-
telbar im Staatsdienste befindliche Post-Personale, die Ratificirung von Verträgen mit Privat-Personen oder
Vereinen über die Beförderung der Posten; ferner im Telegraphen-Wesen: die Einleitung der Ver-
bandlungen zum Abschlüsse von Telegraphen-Conventionen mit auswärtigen Mächten, die Verwaltung
des gesammten beweglichen und unbeweglichen Vermögens des Telegraphen-Aerars, die Bewilligung aller
zum ordentlichen Betriebe der Staats-Telegraphen erforderlieben Herstellungen, Anschaffungen und Ergän-
zungen, die Erlassung von Vorschriften über die Benützung der Staats-Telegraphen zu Privat-Zwecken,
die FestseUung der diesfälligen Gebühren, und die Genehmigung der dahin abzielenden Privat-Verlräge ;
die Ueberwachung anderweitiger, dem öffentlichen Verkehre gewidmeter Transport-Mittel.
*) Durch die Direction der administrativen Statistik veranstaltet das Handels-Ministerium die Sammlung aller
für die Staatsverwaltung notwendigen und nützlichen statistischen Notizen, die Zusammenstellung der
statistischen Ausweise und Tabellen und die Veröffentlichung derselben nach eingeholler Allerh. Genehmi-
gung, die Sammlung und Veröffentlichung von Consular-Berichten und überhaupt von allen für Handels-
Practik, Staats- und Volkswirtschaft wichtigen Aufsätzen. Die Geschichte derselben und ihrer Leistun-
gen ist im I. Hefte der „Mittheilungen aus dem Gebiete der Statistik" für 1855 behandelt.
254
Rechnungsgeschäfte und die Evidenzhaltung der Geldgebarung ein Ministerial-
Reehnungs-Departement besteht.
Für die Angelegenheiten des Handels und der Geweihe wirken unter der Leitung dieses
Ministeriums die politischen Landes-, Kreis- und Bezirks-Behörden, sowie die Gemeindeverwal-
tumren. Bezüglich des Seehandels, des See-Sanitäts-Wesens, derSehifffahrt und des Schiffbauwesens
ist aber eine eigene Central-Behörde, die Central-Seeb eh ör de (Governo centrale marittimo)
zu Triest, bestellt. Dieselbe hat die Aufgabe, bezüglich des Seeschifffahrts- Wesens im weitesten Um-
fange (jedoch abgesehen von der Kriegs-Marine) nach allen seinen Erfordernissen und in den
damit enge verbundenen See-Sanitäts-Angelegenheiten als vermittelndes Organ des Handels-Ministe-
riums in sämmtlichen österreichischen Küstenländern zu wirken, demnach im Bereiche derselben
unter unmittelbarer Leitung des Ministeriums die Regelung, Ueberwachung und Förderung jenes
wichtigen Industrie-Zweiges und der darauf bezüglichen Vorkehrungen auf zweckmässige und gleich-
förmige Weise zu handhaben, die betreffenden Gesetze und administrativen Verfügungen zur Aus-
führung zu bringen, über Anordnung des Ministeriums neue Entwürfe zu gesetzlichen dem Bedürf-
nisse entsprechenden Vorschriften vorzubereiten und die Aufsicht und Leitung in allen Dienst-,
Personal- und Disciplinar-Angelegenheiten über sämmtliche in den verschiedenen Küstenbezirken
aufgestellten See-Sanitäts- und See-Lazareth-Aemter, wie auch über jene Organe zu führen, welche
die Stelle jener Aemter an manchen Küstenorten vertreten '). Zum Personal-Stand der Central-See-
») Die Central-Seebehörde, deren Errichtung mit der Altern. Erschliessung vom 30. Januar 1849 angeordnet
und deren Organisirung von dem damaligen Handels-Minister Freiherrn v. Brück dem Sections-Chef Frei-
herrn v. Czoernig anvertraut worden war, begann ihre Wirksamkeit am 1. Mai 1850; bis dahin waren die
See-Angelegenheiten den Länderstellen der einzelnen Küstenländer übertragen.
Der Wirkungskreis der Central-Seebehörde erstreckt sich über folgende Geschäftsgegenstände:
1) Die Beaufsichtigung des Seeschiffbaues, die Eintlussnahme auf dessen gedeihliche Fortbildung,
Handhabung der Aichungs-Vorschriflen für österreichische Seeschiffe und die Bestellung geeigneter
Schiffhauineister zur Untersuchung der Bauart und Beschaffenheit der Seeschiffe; 2) die leitende
Fürsorge zur Herstellung, Verbesserung und Instandhaltung aller Anstalten, welche als materielle
Erfordernisse, Schutz- oder Förderungsmittel zum Seeschifffahrls-Betriebe dienen, wozu namentlich
Häfen, Werften, Leuchttürme, Leuchtfeuer, Ankerbojen, Anlandplätze u. dgl. gehören, einschliesslich
der mit dem bezüglichen Kostenaufwande verbundenen Geschäfte; 3) die Erlheilung der Seeschifffahrts-
Befugnisse und Befähigungen zur Führung österreichischer Seeschiffe ; 4) die Handhabung und Ueber-
wachung der Gesetze und Vorschriften mit Einschluss der Hafen-Polizei-Verordnungen, welche unmit-
telbar die Bedürfnisse der Seeschifffahrt und Seefischerei, die Ausübung derselben und die Beeilte und
Pflichten der Seefahrer und Fischer als solcher betreffen; ö) die Entscheidung in erster Instanz bei
allen Uebertretungen des Cabotage-IVeglements; in zweiter Instanz in Fällen von Becursen gegen Ent-
scheidungen der Consular-Aemler, die sie wegen Uebertretung der Vorschriften des österreichischen Navi-
galions-Edictes und der nachträglichen Bestimmungen zur Aufrechthaltung der Schitliahrts-Ordnung oder
der Disciplin gefällt haben, sowie über Becurse gegen Straferkenntnisse der Hafenämter, welche diese
wegen ähnlicher Uebertretungen oder wegen Vergehen gegen die Hafen-Polizei-Anordnungen erlassen
haben ; die Entscheidung in zweiter Instanz bei Becursen gegen Straferkenntnisse der See-Sanitäts-
Magistrate oder See-Sanitäts-Lazareth-Aemter, bezüglich der Uebertretungen der Vorschriften über See-
Saniläts- und Contumaz-Anstalten und Einrichtungen; 6) die Einführung einer allgemeinen Matrikel für
den Seedienst in der österreichischen Handels-Marine ; sowie die Einrichtungen zur Versorgung oder
Unterstützung hilfsbedürftiger österreichischer Seeleute und ihrer Familienglieder und die Errichtung und
Vervollkommnung von Anstalten zur Ausbildung für den Seedienst; 7) Belobungen oder Anerkennungen,
sowie Belohnungen und andere Aufmunterungen für ausgezeichnete oder einer besonderen Berücksichtigung
würdige Handlungen der Bheder und Seefahrer oder anderer Personen, welche sich um die Handels-
Marine verdient gemacht haben; 8) die Handhabung und Ueberwachung der See-Sanitäts- und Contumaz-
Vorschriften, sowie die Leitung und Beaufsichtigung der bezüglichen Anstallen und Einrichtungen;
9) die Personal- und Disciplinar-Angelegenheiten von sämmtlichen Hafen-, Sanitäts- und Lazareth-
Aemtern, und die Ueberwachung ihrer Amtsverrichtungen; 10) die Einholung, Verbreitung und Benützung
der empfangenen für die österreichische Schulfahrt wichligen Nachrichten, sowie derjenigen Anord-
255
Behörde gehören zwei Ober-Inspectoren , ein technischer (für die Seebauten) und ein nautischer
(für die technisch-nautischen Geschäfte und die Aufsieht der nautischen Schulen), welchen ein zum
Theile selbstständiger Wirkungskreis zugewiesen ist. Als exponirte Organe der Central-Seebehörde
wirken in den vier Küstengebieten von Venedig, Fiume sammt Civil -Kroatien, der Militärgränze
(Militär-Kroatien) und Dalmatien eigene See-Inspectoren, welche ihren Sitz in Venedig, Fiume,
Zen»»' und Ragusa haben; das Küstengebiet von Görz, Triest und Istrien überwacht die Central-
Seebehörde unmittelbar. Derselben sind untergeordnet: die Ce n t ral-Hafe n - und See-Sani-
1 äts-Aemter zu Triest, Venedig, Fiume, Zengg und Ragusa; die Hafen- und See-Sani täts-
A eint er '), die Hafen- und See-Sanitäts-Deputationen a ) 3 die Hafen- und See-Saniläls-Agentien 3 )
die Hafen- und See-Sanitäts-Exposituren, und die See-Sanitäts-Lazarelhe zu Triest, Venedig,
Martinschizza (bei Fiume), Gravosa (bei Ragusa) und Megline (in den Bocche di Cattaro) 4 ).
Dem Handels-Ministerium ist ferner die Aer arial-Porzellan - Fahr ik zu Wien untergeordnet.
Zur Vertretung der Handels- und Gewerbe-Interessen wurden in allen Kronländern eigene
Handels- und G e w e r b e - K a m m e r n errichtet 5 ). Sie sind das Organ, durch welches der Han-
dels- und Gewerbestand seine Anliegen dem Handels-Ministerium eröffnet, und die Bemühungen des
letzteren zur Förderung des Verkehres unterstützt.
Das gesammte Bauwesen theilt sich in die Strassen-, Wasser- und Hochbauten, dann in
den Eisenbahnbau. Die Leitung der ersteren führte bis zum Jahre 1848 die vereinigte Hofkanzlei,
welcher als consultirende technische Behörde der Hofbaurath untergeordnet war; der Staats-
Eisenbahnbau wurde unter der Leitung der allgemeinen Hofkammer von der General-Direction der
Staats-Eisenbahnen besorgt. Bald nachdem diese Zweige dem Handels-Ministerium zugewiesen
wurden, entstand zu deren unmittelbarer Leitung eine General-Bau-Direetion "). Da
jedoch dieselbe wieder aufgehoben wurde, gelangte die unmittelbare administrative und technische
Leitung der Strassen-, Wasser- und Hochbauten an das Ministerium 7 ), während für die Leitung der
Staats-Eisenbahnbauten eine Central-Direction zu Wien s ) und eine Direction zu
nungen in fremden Staaten, welche auf die österreichische Handels-Marine von Einfluss sein können ;
11) die Ueberwachung der dienstlichen Wirksamkeit der österreichischen Consular-Aemter und den Geschäfts-
verkehr mit denselben in Sehifffahrls-Angelegenheiten ; 12) die Prüfung der Einrichtungen gesetzlicher
Bestimmungen und Vorschriften in Seesehifffahrts-Sachen, sowie im See-Sanitäts- oder Contumaz-Wesen;
13) die Einllussnahme auf die Erzielung zweckmässiger Consular-Einrichtungen ; 14) die zuständigen
Amtshandlungen in Beziehung auf die Aufstellung fremder Consular-Aemter an Seeplätzen in den inländi-
schen Küstenbezirken und die Anerkennung der mit der Führung solcher Aemter betrauten Personen;
15) die Einholung und geeignete Benützung aller von den österreichischen Hafen- und Consular-Aemtern
eingelangten periodischen Nachweisungen und Notizen über den Stand, die Bewegung und den Verkehr
der österreichischen und auswärtigen Seehäfen , dann über die inländischen Schiffbau-Ergebnisse und
über die zum Besten der Seeschifffahrt bestehenden Einrichtungen und Anstalten, und endlich die Vorsorge
für die Zusammenstellung der eingeführten periodischen Naehweisungen und die Einleitung ihrer Benützung
(Minist.- Verordn. v. 26. April 1850).
*) Deren gibt es zu Rovigno, Lussin piecolo, Chioggia, Buccari, Porto-Be, Zara, Spalato und Megline.
s ) Sie bestehen zu Pirano, Sebenico, Lissa, Lesina, Curzola und Martinschizza.
3 ) In der Gesammtzahl von 102.
*) Die Organisirung der Hafen- und See-Sanitäts-Aemter erfolgte mit der kais. Verordnung vom 15. Mai 1851
und bezüglich der Militärgränze mit jener vom 22. Januar 1853.
5 ) Minist. Verord. vom 26. März 1850. Im lomb. venez. Königreiche, wo bereits Handelskammern bestanden,
ward ihr Wirkungskreis erweitert. Gegenwärtig bestehen im Ganzen 56 Handels- und Gewerbe-Kammern,
nämlich in Oesterreich unter und ob der Enns. in Salzburg, Kärnthen, Krain, Schlesien, der Bukowina
und im Banate je eine; in Steiermark, Mähren, Dalmatien und Siebenbürgen je 2; in Görz, Gradisca,
Triest und Istrien, in Galizien, Kroatien -Slavonien je 3; in Tirol 4; in Böhmen und in Ungern 5;
im lomb.-venez. Königreiche 17.
8 ) Minist. Verord. vom 30. December 1849.
7 ) Minist. Verord. vom 10. September 1852.
8 ) Minist. Erlass vom 11. September 1852.
256
Verona ') in das Leben trat. In Angelegenheiten des Strassen- und Wasserbaues nimmt das Mini-
sterium für Handel nur auf die aus dem Reicbssehatze dotirfen, als Reichsstrassen erklärten
Communications- Wege und auf die schiffbaren Flüsse und Seen Einflnss; die Sorge für die Landes-,
Bezirks- und Gemeindestrassen, sowie für die nicht schiffbaren Flüsse ist eine Angelegenheit des
bezüglichen Kronlandes, deren Kosten aus dem Landesfonde oder durch Concurrenz der Betheiligten
bestritten werden, und deren oberste Leitung dem Ministerium des Innern zusteht. In jedem
Kronlande oder Verwaltungsgebiete besteht eine Landes-Bau-Direction, welche anfänglich
direct dem Handels -Ministerium (beziehungsweise der General-Bau-Direclion) unterstand,
in der Folge aber zunächst dem politischen Landes-Chef 2 ) untergeordnet wurde. In den ein-
zelnen Kreisen sind Kreis- (Provinzial-, Komitats-) Bauämter vorhanden, welche bezüg-
lich der Reichs-Bauangelegenheiten von der Landes-Bau-Direction, bezüglich der Landesbauten
aber von dem Vorsteher der Kreisbehörde (Delegation, Komitats-Behörde) abhängen. An ein-
zelnen Orten sind Ingenieure aufgestellt, welche für einen oder mehrere politische Bezirke zur
Besorn-img- der vorfallenden Bauangelegenheiten und Ueberwachung der öffentlichen Gebäude
bestimmt sind, und bezüglich der Landes-Bauangelegenheiten den Weisungen der Bezirksvorstände
nachzukommen haben 3 ). Den Landes-Bau-Directionen sind technische Rechnungsabtheilungen
beigegeben, welche in Bezug auf die Rechnungs-Conlrole eine unabhängige Stellung von den
Bau-Organen haben, indem deren Leiter den Länder-Chefs unmittelbar untergeordnet sind.
Grössere Ballführungen, welche die Verfolgung eines Gesammtplanes des nöthigen Bauzusammen-
hanffes wejren bedingen, werden durch die Organe des Ministeriums für Handel oder durch die
von ihm berufenen Fachmänner ausgeführt; die übrigen Neu- und Erhaltungsbauten, mit Eiit-
schluss aller Baulichkeiten, welche vom Landes-Chef angeordnet, aber nicht aus Reichsmitteln
bestritten werden, sind von den Landes-Bau-Directionen und den untergeordneten Organen der-
selben zu besorgen.
Zu den Communications- Anstalten gehörtder Po st-, Staats-Eisenbahn-, undTe-
legraphen-Dienst. Ersterer wurde vordem von einer der allgemeinen Hofkammer unterstehenden
obersten Hofpostverwaltung geleitet; die Functionen derselben gingen in der Folge an die General-
Direction der Communjcationen über*), nach deren Auflösung die bezüglichen Geschäfte unmittelbar
vom Handels-Ministerium besorgt werden. Nach der erfolgten Organisation der Postbehörden 5 )
bestehen in den grösseren Kronländern Post-Directionen, mit einem Post-Director an der
Spitze, und unter denselben in den wichtigeren Stationen Postämter mit einem Postamtsver-
l ) Minist. Verord. vom 10. Januar 1853. Die Wirksamkeit dieser beiden letztgenannten Behörden umfasst
die Projeetirung , Leitung und Ausführung aller Staats-Eisenbahnen und der dazu gehörigen Gebäude
und Gegenstande nach den vom Ministerium genehmigten Plänen und Kostenüberschlägen, und zwar
bei der Direetion in Verona für das lomb.-venez. Königreich, bei der Cenlral-Direction in Wien für die
übrigen Gebietsteile der Monarchie.
-) Minist. Verord. vom st. Febr. 1833. Dieser ist die oberste Verwaltungs-Autorität für den öffentlichen Bau
dienst bezüglich derjenigen Bausachen, die nicht unmittelbar einen Gegenstand des Geschäftskreises der
Finanz-Landesbehörde berühren, oder die nicht ausdrücklich einer anderen Behörde im Lande, unabhängig
von der politischen Landesbehörde, zugewiesen sind. Der Geschäftsverkehr zwischen dem Handels-Mini-
sterium und den Baubehörden in den Kronländern erfolgt durch Vermittlung des politischen Ländes-
Chefs. In Ungern ist der Landes-Bau-Director als allgemeiner Vorstand unmittelbar dein Militär- und Civil-
Gouvernement untergeordnet, während einer jeden Stalthalterei-Abtheilung eine Bau-Directions-Ablheilting
untersteht (Minist. Verord. vom 10. Oetober 1853).
s ) Die Grundzüge für die neue Organisirung der Baubehörden in den' Kronländern sind in dem Allerhöch-
sten Handschreiben vom 14. September 1853 enthalten, nach welchem so eben die Organisirung der-
selben eingeleitet wird.
*) Diese Behörde wurde mit Minist. Verord. vom 29. Januar 1850 errichtet, mit Minist. Verord. vom 15. De-
cember 1851 reorganisirt und mit Minist. Verord. vom 23. November 1853 aufgelöst.
5 ) Allerhöchste Entschliessungen vom 7. und 15. November 1851 und 1. Februar 1852.
257
waltcr '), wozu noch die ambulanten Poslämter auf den Eisenbahnen kommen, welche einer eigenen
Direction (zu Wien) untergeordnet sind. Die untersten Organe für den Postdienst sind die Post-
Stationen für die Pferdepost und die Post-Expeditionen für die Briefpost. Im lombardisch-veneziani-
schen Königreiche besteht eine Ober-Post-Direction zu Verona mit dem Wirkungskreise einer
Post-Direction in den übrigen Kronländern; dann unter derselben 17 Post-Directionen in den
Delegalions-Hauplorten. deren Amiswirksamkeit nach dem für die Poslverwalter in den anderen
Kronländern vorgezeichneten Amtsunterrichte geregelt ist. Dem Handels-Ministerium unmittelbar
untergeordnet ist das Cours-Bureau und die Posl-Oekonomie-Verwallung.
Den Post - Directionen ist auch unter der Oberleitung des Ministeriums die Über-
wachung der Telegraphen- Aemter übertragen. Für den speciellen Telegraphen-Dienst
besteben : ein Central-Telegraphen-Amt beim Handels-Ministerium in Wien, dann die Telegraphen-
Aemler in der Hofburg: , bei den Ministerien des Aeussern und des Innern, dem Armee-Ober-
Conunando und der obersten Polizei-Behörde, endlich die Telegraphen- Aemter in den auswärtigen
M Folgendes ist die Uebersicht der Postbehörden:
K r o n 1 a n
Oeslerrcich unter der Enns
Oesterreich ob der Enns .
Salzburg
Steiermark
Kärnthen
Krain
Triest, Görz , Istrien . .
Tirol
Böhmen
Mähren
Schlesien
Leinberger Verwalt. Gebiel
Krakauer „ .,
Bukowina
Dalmatien
Lombardie
Venedig
Ungern
Wojwodschaft u. Tem. Banal
saniint der serbisch-bana-
tlschen Militärgränze . .
Kroatien. Slavonien u. kroa-
tiseh-slavon. Militärgränze
Siebenbürgen
S i l z
der
Post-Direction
Wien . . .
Linz ....
Gratz ....
Triest . . .
Innsbruck
Prag . . .
Brunn . . .
Lemberg . .
Zara . . .
Verona . . .
Pest ....
Oedenburg .
Pressburg
Kasebau . .
Grosswardein
l emesvar . .
Agram . . .
Hermanns ladt
Summe . .
Anzahl de
mit Beamten
bestellten
Postämter
8
5
3
5
3
1
4
12
8
100
Postämter
mit Stationen
vereint
50
34
19
55
20
23
La
56
139
50
1?
Ol
30
13
10
32
21
54
73
49
42
44
78
82
62
1.135
Post-
Stationen
4
7
3
ro
3
2
14
15
3
3
19
26
22
4
3
4
1
3
186
Post
Expeditionen
126
48
Kl
69
20
20
23
38
189
86
13
50
25
5
17
115
66
32
19
39
20
10
28
2
11
1.087
I.
33
258
Stationen ')• Dem Handels-Ministerium unmittelbar zugewiesen ist die telegraphische Werkstätte
zur Herstellung- und Erhaltung der telegraphischen Apparate.
Anfänglieh war der Betrieb der Staats-Eisenbahnen in ihrer damaligen beschränkte-
ren Ausdehnung an Privat-Compagnien verpachtet. Erst als sie nach Ablauf des Pachttermins in den
anmittelbaren Staatsbetrieb übergingen -), wurden hierfür Betrieb s-I) ir e c tion e n errichtet, wel-
che mit der Ausdehnung der Staatsbahnen sich vermehrten, letztlich aber durch die Leberlassung der
nördlichen und südöstlichen Staats-Eisenbahn an einePrivat-Gesellscbaft wieder verminderten =)• D' e
(kürzlich mit einem erweiterten Wirkungskreise bedachten) Betriebs-Directionen , welchen die an
den einzelnen Stationen aufgestellten Eisenbahnämter, das technische (mit der Erhaltung der
Bahn und der Fahrbetriebsmittel beauftragte) Personale, endlich die Maschinen- und Wagen-Repara-
tur-Werkstätten unterstehen, und denen als Hills- und Control-Amt eine technisch-administrative
Rechnungsabtheilung beigegeben ist, ressortirten ursprünglich von der General-Direction für
Communicationen, jetzt unmittelbar vom Handels-Ministerium. Die bestandene General-Inspection
über die Communications-Anstalten 4 ) wurde gleichfalls dem Ministerium einverleibt.
Die oberste Leitung der Cultus-Angelegenheiten und des öffentlichen Unterrichtes
liegt dem Ministerium für Cultus und öffentlichen Unterricht ob, welchem
die höheren Lehranstalten unmittelbar, die Mittel- und Volksschulen durch das
Organ der politischen Landesbehörden, denen Schulräthe beigegeben sind, unterstehen.
Von dem Ministerium des Cultus und des Unterrichtes ressortiren die Erz-
bischöfe und Bischöfe der katholischen Kirche (mit Einschluss des griechisch- und des arme-
nisch-katholischen Ritus) und der griechisch- nichtunirten Kirche, welche die Leitung der kirch-
lichen Angelegenheiten besorgen und dabei von ihren Consistorien oder Capiteln unterstützt
werden; ihre Diöcesen sind in Bezirks-Vicariate und Dechanteien, und diese in Pfarreien und
Local-Caplaneien eingetheilt. Für die geistlichen Angelegenheiten der augsburgischen und der helve-
tischen Confession bestehen zwei landesfürstliche Consistorien zu Wien (je eines für jede
Confession), dann das Ober-Consist orium zu Hermannstadt für die augsburgischen und jenes
zu Klausenburg für die helvetischen Glaubensgenossen. Den Consistorien untergeordnet sind die
>) Uebersicht der bereits eröffneten Telegraphen-Aemter :
Kronland
Telegraphen-
Aemter
Kronland
Telegraphen-
Aemter
Kronland
Telegraphen-
Aemter
Oester- (unt. d. Enns
reich tob d. Enns
Salzburg ....
Steiermark . . .
Kärnthen ....
Küstenland ....
2
o
1
2
1
1
k
Tirol
Schlesien ....
Bukowina ....
Dalmaüen ....
8
3
o
o
8
1
2
Lombardie . . .
Venedig ....
Ungern
Wüjwodschaft . .
Kroatien ....
Siebenbürgen . .
Militärgränze . .
6
7
k
1
3
2
k
~) Minist. Verord. vom 24. April 1850 bezüglich der nördlichen und Minist. Verord. vom 30. Mai 1850 be-
züglich der südlichen Staatsbahn, II. Section.
3 ) Errichtet wurden: für die nördliche Staats-Eisenbahn die Betricbs-Direction zu Prag, für die südöst-
liche jene zu Pest und für die südliche (II. Section) jene zu Gratz (Minist. Verord. vom 17. Mai 1851),
für die östliche jene zu Krakan (M. V. 21. Novemb. 1851), für die lomb. venez. , nach Auflösung der
provisorisch bestandenen General-Direction der Communicationen zu Verona, die Betriebs-Direction an
demselben Orte (Minist. Verord. vom 5. Nov. 1852), endlich für die südliche Staats-Eisenbahn, I. Section,
jene zu Wien (Minist. Verord. vom 1. August 1853). Die Betriebs-Directionen in Prag und Pest wurden
mit 1. Juni 1855 aufgelöst (Minist. Verord. vom 20. Mai 1855).
*) Minist. Verord. vom 20. Februar 1852.
259
Superintendenturen, die wieder in Seniorate (in Siebenbürgen bei der augsburgischen Confession
in Decanate) zerfallen, unter welchen die Pastoren und Prediger stehen. Die Unitarier (Socinianer)
haben einen Superintendenten zu Klausenburg, welcher zugleich Präses der beiden Consistorien
für die geistlichen und Schulangelegenheiten dieser Religions-Genossenschaft ist. Die geistlichen
Angelegenheiten der Israeliten werden von den Rabbinern besorgt.
Das Aufsichtsrecht des Staates in geistlichen, Stiftungs- und Schulangelegenheiten üben die
politischen Behörden aus, und die politische Landesbehörde ist die oberste Verwaltungsbehörde
für diese Angelegenheiten in dem Kronlande '), welcher bei der neuesten Organisirung auch die
Functionen der Landes-Schulbehörden 2 ) zugewiesen wurden. Bei den Länderstellen befinden sich
eigene Gymnasial- und Volksschul-Inspectoren, welche den Titel von Schulräthen tragen (im lom-
bardisch-venezianischen Königreiche wird die Aufsicht über die Gymnasien von General-Directoren
geführt). Die Verwaltung der einzelnen, dem gedachten Ministerium unterstehenden Lehr- und
Erziehungs-Anstalten, wissenschaftlichen und Kunst-Institute, stellt entweder den Lehrkörpern
derselben oder eigenen Directionen zu; die unmittelbare Aufsicht über die Volksschulen üben
die Ortsseelsorger aus, denen (geistliche) Schuldistricts- Aufseher (bei den protestantischen
Schulen die Senioren) vorgesetzt sind. Als weitere Organe der Verwaltung des Unterrichts er-
scheinen die theoretischen Staatsprüfungs-Commissionen =>), die Priifungs-Commissionen für die
Gymnasial- Lehramts -Candidaten *) und die Prüfungs-Comniission für die Realschul-Lehramts-
Candidaten (zu Wien).
An der Spitze der Polizei-Verwaltung: steht die oberste Polizei-Behörde,
als deren untergeordnete Organe nebst den politischen Behörden die (auch in den
uivrischen Ländern eingeführten) Polizei-Directionen fungiren.
In den Kronländern besorgen die Oberleitung der polizeilichen Verwaltung die Militär- und Civil-
Gouverneure, die Statthalter und Länder-Chefs, unter welchen in den einzelnen Kreisen die Kreis-
vorsteher wirken, mit Ausnahme der Kronlands-Haiiptslädte und ihrer Bezirke (im lombardisch-
venezianischen Königreiche der Delegationen Mailand und Venedig), für welche eigene Polizei-
Directionen bestehen; in den grösseren Städten ist der Rayon derselben in Bezirke getheilt, in
denen eigene Polizei-Bezirks-Comniissariate aufgestellt sind. An den Gränz- und einigen anderen
Orten bestehen Polizei-Conimissariate, in den Badeorten während der Curzeit Exposituren, welche
von der bezüglichen Polizei-Direction abhängen 5 )- Endlich unterstehen der obersten Polizei-Be-
hörde die Sicherheits-Organe, die (im §. 102 näher zu erwähnende) Gendarmerie und die Polizei-
Wachkörper.
Das frühere General-Bechn ungs-Dir ector ium, nunmehr die oberste
Bechnungs-Controls-Behörde, ist unmittelbar Seiner Majestät dem Kaiser
untergeordnet und nimmt gleiche Stelle mit den Ministerien ein.
1 ) In Ungern sind dem Militär- und Civil - Gouverneur rücksichtlich der Gegenstände des Cultus
jene Angelegenheiten zugewiesen, bei denen es sich um grundsätzliche Fragen über das Vcrhältniss der
Kirche zum Slaate oder über die Stellung der Confessionen unter sich, oder um das Guiachten über die
Besetzung von Bischofssitzen und anderen höheren geistlichen Würden handelt; die übrigen geistlichen und
Stiftungs-Angelegenheiten werden von den Statthalter« -Abtheilungen geleitet (Minist. Verord. vom
19. Januar 18öl).
s ) Die Landes-Schulbehörden wurden mit der kais. Verord. vom 24. October 1849 und Minist. Verord. vom
23. Januar 1850 errichtet, und ihre Geschäfte gingen zufolge der Minist. Verord. vom 19. Januar 1853 an
die Länderstellen über.
s ) Es bestehen deren in Wien, Grata, Innsbruck, Prag, Olmütz, Krakau, Lemberg. Zara , Pest, Agram
und Hermannstadt.
4 ) Dieselben sind errichtet in Wien, Innsbruck, Prag, Lemberg, Pavia und Padua.
5 ) Grundzüge für die Organisation der Polizei-Behörden vom 10. December 1850.
33 *
260
Diese Behörde hat das Verrechnungswesen des gesammten Kaiserstaates zu leilen, den
Jahresausweis aller Staatsrechnungen zu bearbeiten und die Uebersicht der Einnahmen und
Ausgaben zu liefern, für welchen letzteren Zweck das mit derselben vereinigte Central-
Rechnungs -Departement thätig ist ')■ Unter dieser Central - Behörde stehen die Prüfungs-
Commissionen für die Staalsreehnungs- Wissenschaft a ) ; ferner die Cenlral-Staatsbuchhallungen
für die ihnen zugewiesenen Geschäftszweige =) und die Staatsbuchhaltungen in den einzelnen
Kronländern '*).
Im Ministerium des Aeussern und des kaiserlichen Hauses fand keine
wesentliche Aenderung Statt, nachdem die bei der Bildung des Handels-Ministeriums
an letzteres übertragene Personal- und Diseiplinar- Leitung der Consular- Behörden
in der Türkei und in Griechenland an das Ministerium des Aeussern (mit der unmit-
telbaren geschäftlichen Unterordnung dieser Consular- Behörden unter die Gesandt-
schaften zu Konstantinopel und Athen) wieder zurückgelangte 5 ).
Die Beorganisirung der Militär-Verwaltung wird im Zusammenbange der Dar-
stellung des gesammten Heerwesens zur Sprache kommen.
§. 100.
Fortsetzung.
Auswärtige Angelegenheiten.
Die Wirksamkeit und die Erfolge des Ministeriums der auswärtigen Ange-
legenheiten und des kaiserlichen Hauses während der Periode 1848—1855
bilden einen Bestandteil der neuesten politischen Geschichte Europa's , deren Behand-
lung ausserhalb der in gegenwärtiger Darstellung verfolgten Aufgabe liegt. Hier wird es
genügen, die leitenden Bicbtpuncte der äusseren Politik anzudeuten, und jenen Antheil
an den Leistungen dieses Verwaltungszweiges hervorzuheben, welcher seine Bückwir-
kung auf die inneren Zustände des Kaiserstaates äusserte.
Der erste Stoss der Bewegung war gegen die Wirksamkeit des Staatskanzlers
Fürsten Metternich gerichtet. Fast durch volle vierzig Jahre hatte der Fürst die aus-
wärtigen Angelegenheiten Oesterreich's geleitet, und den entscheidendsten Einfluss auf
die Führung derselben in den meisten anderen Staaten Europa's ausgeübt; er war der
') Kaiserl. Verord. vom 27. März 1854.
*) Zu Wien, Linz, Gratz, Triest, Innsbruck, Prag, Brunn, Lemberg, Zara, Ofen, Temesvar, Agram und
Hermannstadt.
3 ) Von den früher bestandenen Cenlral-Staatsbuchhallungen entfiel die Hof-Poslbuchhaltung, und an deren
Stelle trat die Central-Buchhaltung für die Communicalions-Anstallen (Gen.-Rech.-Dir.-Erlass 20. Decem-
ber 1852). Auch wurde die Lotto-Hofbuchhaltung mit der Tabak- und Stämpel-Hofbuchhallung vereinigt
(Erlass d. ob. Rechnungs-Conlrols-Behörde 15. Juni 1855).
*) In allen grösseren Kronländern (ebenso zu Krakau und Temesvar) besteht eine Staatsbuchhallung, in
den kleineren (mit Ausnahme der Bukowina) Abtheilungen derselben; so in Salzburg (von jener in Linz),
Klagenfurt (von Laibach), Troppau (von Brunn), dann die Rechnungs-Departements in Oedenburg, Press-
burg, Kaschau und Grosswardein (von Ofen).
5 ) Allerhöchstes Handschreiben vom k. Juni 1853. Die Leitung der den Consuln im türkischen Gebiete
über die österreichischen Unterthanen und Schutzbefohlenen zustehende Rechtspllege wird von dem
Ministerium des Aeussern im Einvernehmen mit dem Justiz-Ministerium besorgt (Kais. Enlschl. vom
18. Januar 1853).
261
Haupturheber und der Träger des heutigen europäischen Staaten-Systems, wie es sieh
auf der Grundlage des Wiener Congresses gebildet hat. Sein scharfblickender Geist
erkannte frühe die Gefährlichkeit der im Stillen heranreifenden, unter den mannigfachsten
Gestaltungen zur Erscheinung gelangenden revolutionären Tendenzen, und hewog ihn zu
dein allerwärts geltend gemachten und standhaft durchgeführten Entschlüsse, das allen
Staaten gemeinsame Uebcl durch gemeinsame Gegenwirkung zu bekämpfen. Diess ge-
lang, bis die französische Juli-Revolution das System erschütterte und die Februar-
Revolution es für den Augenblick zusammenbrach. Mit soviel unbesiegbarer muthiger
Ausdauer der greise Staatskanzler der Revolution entgegengetreten war und die
erhaltenden Grundsatze des Staatenbestandes vertheidigt hatte, eben so leicht und wi-
derstandslos entschloss er sich, von dem Schauplatze abzutreten, als es sich um seine
Person handelte, in welcher die aufgeregte Meinung ein Hinderniss der wiederherzu-
stellenden Ruhe erblickte; instinetartig trat dabei die Ansicht hervor, dass die Revo-
lution so lange in Oesterreich keines Erfolges sicher sein dürfe, als des Fürsten Name
unter jenen der leitenden Staatsmänner genannt werde. Die Tage der Verblendung
waren aber gezählt, und es ward dem Nestor der europäischen Staatsmänner, den die
Genialität seines Geistes, gepaart mit ausgebreitetem Wissen, die unerschütterliche
Ruhe seines Charakters und die reifste Erfahrung an die Spitze der Politik unseres
Welttheiles gestellt und auf derselben so lange erhalten hatte, eine seltene Genug-
thuiinir beschieden. Inmitten einer neuen Zeit, unter vielfach veränderten Um-
ständen , rechtfertigen die Personen und die Zustände sein consequent durchgeführtes
System der auswärtigen Politik in richtiger, alles Unwesentlichen entäusserter
Auffassung und entschiedener Durchführung als das allein haltbare, und was sein
vorschauender Geist vor Jahrzehenten verkündete, das wird eben jetzt mit blutigen
Zügen in die Tafeln der Weltgeschichte eingegraben.
Nach des Fürsten Abgange musste die Thätigkeit des Ministeriums des Aeussern
in den Hintergrund treten und vermochte selbst in die zunächst gelegenen deut-
schen Verhältnisse nicht wirksam einzugreifen. Erst nach Besiegung der Revolution
und nach Wiederherstellung der Ordnung konnte dieses Ministerium bei der Thronbe-
steigung Seiner Majestät des Kaisers Franz Joseph I., welcher den bedeutungsvollen
Wahlspruch: „Viribus unitis", das Symbol der Reichseinheit, zudem Seinigen
machte, wieder zu seiner vollen Wirksamkeit gelangen. Die Aufgabe desselben war
eine höchst schwierige. Es hatte das während der letzten Erschütterungen tief gesun-
kene Ansehen herzustellen , die Integrität und Einheit des Reiches zu vertheidigen,
besonders dem Auslande gegenüber, welches eines Theils noch in revolutionären Zu-
ckungen befangen war, andern Theils mit den Consequenzen der Revolution sympathi-
sirte, und in überwiegendem Maasse dem Bestände und der Beruhigung des Kaiserstaa-
tes feindlich entgegentrat. Zum Glücke für Oesterreich sendet ihm die gütige Vorse-
hung in bedrängter Zeit stets den rechten Mann, und dieser rechte Mann war der Fürst
Felix von S ch warzenberg, an dessen gestähltem Charakter die wogende Brandung
der Bevolution, mochte sie auf dem Felde der Waffen oder des diplomatischen Streites
ihm entgegenbrausen, machtlos anstürmend zurückprallte. Kühn und fest war das
2G2
Programm, mit welchem er seine Laufbahn als Chef des Ministeriums und Leiter
der auswärtigen Angelegenheiten eröffnete, und dem gesprochenen Worte, das
auswärts Manche zweifelnd vernommen , sollte bald die bewährende That folgen. Ra-
detzky hatte mit seinem tapferen Heere die Ruhe im lombardisch-venezianischen
Königreiche hergestellt, die Revolution niedergedrückt, die sardinische Kriegsmacht
daraus vertrieben. Was aher das Schwert nicht zu erringen vermochte, das sollte die
schlaue Kunst der Unterhandlung der Revolution zuwenden. Auf Oesterreich's Schwä-
chung durch die vorausgegangenen Erschütterungen, auf seine Einschüchterung durch
die ungrische Insurrection bauend, wollte über Anregung Sardinien's die auswärtige
Diplomatie das Schicksal der Lombardie von der Entscheidung eines Congresses, für
welchen die Rollen in vorhinein vertheilt waren , abhängig machen, und schon waren
die Mitglieder dieses Friedensvermittlungs- Congresses in Rrüssel versammelt. Allein
Oesterreich erhob inmitten der Gefahren aller Art seine Stimme, wie in den Tagen
seines machtvollsten Glanzes, mit dem von seinem guten Rechte ihm einge-
gebenen Muthe, erklärte, die ihm zweifellos zugehörige, mit den Waffen in der Hand
gegen unrechtmässigen Einfall vertheidigte und wieder eroberte Lombardie gegen jeden
Angriff, woher er immer komme, schützen zu wollen, protestirte gegen die Refug-
niss und den Zusammentritt des Congresses, — und der Congress stäubte gegenstands-
los auseinander, ehe er sich noch förmlich constituirt hatte. Der zweite sardinische
Krieg, dessen Dauer die siegreiche Schlacht von Novara auf drei Tage beschränkte,
brachte Oesterreich in überwiegenden Vortheil, dessen Benützung den Gegner voll-
ständig vernichten konnte; die Einmischung fremder Mächte wurde zurückge-
wiesen, aber dem sich auf den monarchischen Grundsatz berufenden Sohne Karl
Albert's — letzterer hatte durch die Thronentsagung Sühne geleistet — wurde das
fremdem Dazwischentreten verweigerte Zugeständniss gemacht, welches ihn auf dem
Throne erhielt. Als in dem Königreiche Sardinien selbst die Revolution neuerdings
Einfluss gewann und den wieder in Frage gestellten Friedensschluss verzögerte, da
bedurfte es der Entschiedenheit des österreichischen Cabinetes und der Gewandtheit
seines Unterhändlers, um diesen Widerstand zu brechen, und die Keime des Gedeihens
für die Entwicklung des friedlichen Verkehres und des Wohlstandes von ganz Ober-Italien
durch die Wegräumung oder Milderung der Zollschranken, Erweiterung der Commu-
nicationen und Herstellung der freien Po-Schifffahrt daraus hervorgehen zu machen.
In noch höherem Maasse , als diess in Italien der Fall war, erforderte die Ge-
staltung der Dinge in Deutschland das feste und entschiedene Auftreten des österreichi-
schen Cabinetes. Der Bestand des deutschen Bundes und der berechtigte Einfluss Oester-
reich's als der ersten deutschen Grossmacht auf denselben, ja selbst der in den tiefsten
Wurzeln einer tausendjährigen Geschichte begründete Zusammenhang Oesterreich's
mit Deutschland, war nach allen Seiten hin bedroht. Da Se. kais. Hoheit Erzherzog
Johann seine Stellung als Reichsverweser niederlegte, wurde auf Andringen Oester-
reich's, welches die Wiederherstellung der deutschen Rundesbehörde eifrig betrieb,
im Vereine mit Preussen die interimistische deutsche Rundes-Commission niederge-
setzt, an deren Spitze Freiherr v. Kübeck als österreichischer Commissär trat. Aber
263
nicht allein von revolutionärer Seite her wurde der Beeonstituirung des Bundes ent-
gegengewirkt. Die Tendenz tauchte auf, mit Ausschluss Oesterreich's, dessen Kraft
man durch die Verlegenheiten in seinem Innern gelahmt wähnte, Deutschland unter
die Leitung Preussen's zu stellen , und die Einheit eines engeren Deutschlands
auf den Beschlüssen der Erfurter Versammlung aufzuhauen. Oesterreich leistete, auf
der Grundlage seines unverjährbaren Rechtes, unterstützt von den deutschen Mittel-
staaten, entschiedenen Widerspruch, und setzte, als dieser nicht beachtet wurde,
seine volle Macht für die Geltendmachung seines Rechtes ein.
Die trübsten Tage der Zerrissenheit Deutschland^ schienen wiedergekehrt, als die
beiden deutschen Grossmächte einander gerüstet gegenübertraten. Dem festen Ent-
schlüsse Oesterreich's zur Abwehr des Eingriffes in sein Recht folgte in zauberähnlicher
Baschheit die Entwicklung einer imposanten Kriegsmacht an seiner nördlichen Gränze.
Aber noch in der letzten Stunde wendete das Geschick den Ausbruch des drohenden, in
seinen Folgen für Deutschland unberechenbaren Unheils ab. Die unerwartet schnelle
Vereinigung einer zahlreichen und kampfbereiten Armee, deren moralisches Vertrauen
in die eigene Kraft durch glänzende Siege in zahlreichen blutigen Schlachten und
durch die von ihr bewerkstelligte Bettung des Vaterlandes auf das höchste gesteigert
war. hatte Oesterreich in unläugbaren Vortheil versetzt, den entscheidenden
Erfolg in dem bevorstehenden Feldzuge ihm in nahe Aussicht gestellt, und einen
tiefen Eindruck jenseits der Glänze in befreundeten und nicht befreundeten Lagern
hervorgebracht. Desto anerkennenswerther war die Selbstbeherrschung, mit welcher
Oesterreich die zur friedlichen Ausgleichung gebotene Hand annahm. Die kaiserliche
Reffierune-war durch die Geschichte belehrt, dass die Zeiten des Zerwürfnisses zwischen
den beiden grossen deutschen Begierungen mit den Tagen d,er tiefsten Erniedrigung
Deutschland^ und seines herbsten National-Unglückes zusammen fallen; sie war sich
bewusst, dass die auseinandergehenden Interessen der beiden Staaten auf dem Wege
früherer oder späterer Verständigung ausgeglichen werden müssen, dass die Wohlfahrt
und die politische Macht Deutschland^ so wie die gesicherte Stellung von Mittel-
Europa nur durch den Einklang der beiden Begierungen in den grossen politischen
Fragen erzielt werden können. Deutschland, dessen Gestaltung ohnehin der Keime der
Uneinigkeit so viele enthält, vermag nur durch diesen Einklang sein politisches Gewicht
zu erhalten, welches hinwieder Oesterreich und Preussen in ihren ausserdeutsehen
Beziehungen kräftiget und ihren Einfluss in dem europäischen Concerte zum entschei-
denden macht. Durch die Olmützer Uebereinkunft ward der Streit zwischen Oester-
reich und Preussen ehrenvoll geschlichtet, die Bundesversammlung fand wieder allge-
meine Anerkennung, und Oesterreich trat in seine Bechte am Bundestage ein.
Nachdem Oesterreich in Italien sein Ansehen befestigt, in Deutschland seine alten
Bechte gewahrt und daselbst durch die Persönlichkeit seines Monarchen neue Sympa-
thien gewonnen hatte, trat es in freundschaftliches Einverständniss mit dem Beherrscher
von Frankreich, dem Kaiser Louis Napoleon, welcher so eben die Bevolution in jenem
gährenden Lande gebändigt und den Metternich'schen Grundsatz von der Notwendig-
keit ihrer gemeinsamen Bekämpfung thatsächlich anerkannt hatte. Es war auch diess ein
264
Zeichen der neuen Zeit, dass die beiden Staaten, deren politischer Gegensatz ein
traditioneller geworden zu sein schien, in höherer Auffassung die Grundlagen gemein-
samen Handelns gefunden hatten. So lange Frankreich die ihm bedrohlich erscheinende
Hausmacht Oesterreich's an seinen Gränzen in Spanien, den Niederlanden und Italien
einzuengen strebte, so lange es nach einem entscheidenden Einflüsse in Deutschland
trachtete, oder von revolutionärem Propagandismus und ehrgeizigen Eroberungsgelüsten
sich leiten Hess, war dieser Gegensatz allerdings ein gegebener und nicht zu beseiti-
gender. Heutzutage bedingt die fortschreitende Cultur-Entwickluug andere Zwecke
des staatlichen Lebens : die Erhaltung äusserer und innerer Ruhe, die Pflege des Frie-
dens, und unter dem nährenden Schatten desselben die Entfaltung der gesellschaftlichen
Wohlfahrt durch den Aufschwung des Acker- und Bergbaues , der Industrie und des
Handels, der Künste und Wissenschaften. Störungen dieser Ruhe durch Ursachen,
welche in den vergangenen Jahrhunderten wirksam waren, durch politische Principien,
Familien-Interessen oder Eroberungssucht, treten in den Hintergrund , und nur zwei
Gefahren sind es, welche dem heutigen und dem kommenden Geschlechte drohen : der
Kampf mit der Revolution , und die wichtigste aller Fragen unseres Jahrhundertes, die
Ordnung der orientalischen Verhältnisse. In seinen höchsten Interessen an dieser
Ordnung betheiligt, konnte Oesterreich bei dem plötzlichen Hereinbrechen der
orientalischen Wirren kein thcilnahmsloser Zuschauer bleiben. Mit der gleichen Entschie-
denheit, mit welcher es so eben gegen die osmanische Regierung seine vollkommen
berechtigten , die Ruhe einer Provinz bedingenden Forderungen durchgesetzt hatte,
trat es der Beeinträchtigung entgegen , welche die Rechte der Pforte und die Sicher-
heit des österreichischen Gränzgebietes durch die pfandweise Besetzung der Donau-
Fürstenthümer von Seite russischer Truppen erlitten. Oesterreich hatte nur an seiner
Tradition festzuhalten, und die Grundsätze zur Geltung zu bringen, deren Durch-
führung Fürst Metternich vor einem Vierteljahrhunderte, wenngleich vergeblich,
versucht hatte. Die Westmächte erklärten Russland den Krieg, Oesterreich sammelte
seine trefflich geübten Streitkräfte in einer kaum jemals vorhanden gewesenen Anzahl
unter einem seiner erprobtesten Feldherren, dem Feld-Zeugmeister Freiherrn von Hess.
an seiner Südost- und Ostgränze, entschied durch die strategische Aufstellung der-
selben die Aufhebung der Belagerung von Silistria und den Rückgang des russischen
Heeres über die Donau und den Pruth, und besetzte, in Vollziehung eines mit der
Pforte abgeschlossenen Vertrages, die Walachei und Moldau. Diese Erfolge wurden
indess nicht ohne die empfindlichsten Opfer errungen; die Bande der Freundschaft
mit einem Staate, mit welchem Oesterreich so eben noch in den engsten Beziehungen
stand und gegen welchen es unläugbare Verpflichtungen hatte , mussten gelockert,
und die Geldkräfte des Reiches in einem ungewöhnlich hohen, nur durch die bereitwillige
Unterstützung der Gesammtheit des Volkes möglich gewordenen Grade in Anspruch
genommen werden. Den Lehren seiner Tradition und dem Gebote einer wahrhaft
grossstaatlichen Politik folgend, schreckt Oesterreich vor keinem Opfer zurück, wenn
die Erreichung der wichtigsten Zwecke der Machtstellung und Würde des Staates
dadurch angestrebt wird, und setzt grosses Gut um Abwehr grossen Nachtheiles ein.
265
Inmitten der Ausrüstung und Entsendung seines gewaltigen Kriegsheeres hatte
Oesterreich auch seine Stimme im Rathe der europäischen Mächte erhoben, durch Ver-
handlung sich Bundesgenossen zu verschaffen und sohin in friedlichem Wege auf die
Beilegung der Wirren und auf Herstellung eines dauernden Rechtszustandes im Oriente
hinzuwirken gesucht. Schon unterm 20. April 1854 war mit Preussen ein Schutz- und
Trutzvertrag für den Fall abgeschlossen, als Oesterreich von Rnssland angegriffen würde
oder letzteres seinen Eroberungskrieg gegen die Pforte über den Balkan fortsetzte,
welchem Vertrage der deutsche Bund sich anschloss, sowie derselbe auch dem Zusatz-
Artikel vom 26. November 1854, welcher die Stellung Oesterreich's in den Donau-Für-
stenthümern als in dem Schutzbündnisse garantirt anerkannte, seinen Beitritt gewährte.
Nachdem Oesterreich mit den Westmächten die Situation in den Protokollen vom
9. April und 23. Mai, dann in den ausgetauschten Noten vom 8. August 1854 festge-
stellt hatte, schritt es zudem Allianz- Vertrage vom 2. Oecember 1854 mit Frankreich
und Grossbritannien, worin es eventuell einen Offensiv-Vorgang im Vereine mit den
Westmächten in Aussicht stellte, im Falle als Russland die ihm zu machenden Frie-
densvorschläge verwürfe. In Erwägung, dass der orientalische Krieg eine ebenso lange
Dauer als grosse Ausdehnung gewinnen könne, und von dem Wunsche beseelt, den
ausserordentlichen Opfern an Menschen und Geld, welche dieser Ki-ieg bereits geko-
stet hat, ein baldiges und für beide Theile ehrenvolles Ende zu machen, veranlasste
Oesterreich die Friedens-Conferenzen. welche, nachdem Russland auf die Grundlagen
der Verhandlung in den bekannten vier Puncten (der Aufhebung des russischen Pro-
tectorates über die Donau-Fürstenthümer, der Freiheit der Donau-Schifffahrt, der Inte-
grität des türkischen Reiches sowie der Reschränkung des russischen Uebergewichtes
auf dem schwarzen Meere, endlich dem Aufhören des russischen ausschliesslichen Ein-
flusses auf die Lage der christlichen Unterthanen der Pforte) eingegangen war, zu
Wien im Laufe des Frühjahres 1855 unter dem Vorsitze des österreichischen Ministers
des Auswärtigen Grafen Ruol stattfanden.
Die würdevolle Stellung, welche Oesterreich's Vertreter auf diesem Congresse
einnahmen, das Bemühen Oesterreich's, kein Mittel zur Herbeiführung des Friedens
unversucht zu lassen, und sein letzter Ausgleichungsversuch sind in der Geschichte
verzeichnet. Wenn jene Conferenzen und dieser endliche Versuch nicht zu dem
Frieden führten, so ist die Schuld hiervon nicht Oesterreich beizumessen. Die An-
nahme ist erlaubt, dass Oesterreich's Streben nach einer unblutigen Beilegung der
Wirren von einem gedeihlichen Erfolge begleitet gewesen sein würde, wenn es sich hierbei
der (begehrten , aber nicht erlangten) Unterstützung Preussen's und Deutschland's zu
erfreuen gehabt hätte, wie die Besorgniss nicht unbegründet ist, dass diese Weigerung in
ihren Folgen sich möglichen Falles fühlbar machen dürfte. Dieses Scheiterns seiner Frie-
densbestrebungen ungeachtet steht aber das Ansehen der österreichischen consequenten
Politik fester als je, und voraussichtlich wird Oesterreich berufen sein, den langen
orientalischen Kampf als Schiedsmacht zu beendigen.
Während das Ministerium des Aeusseren in der eben angedeuteten Art mit der
Verteidigung der Integrität und der Interessen des Beiches nach Aussen hin , so wie
I. 34
2(>6
mit der Verhandlung der wichtigsten Fragen europäischer Politik beschäftigt war, fand
es noch Gelegenheit und benützte dieselbe zum Abschlüsse so zahlreicher Verträge
und Uebereinkommen mit fremden Regierungen, wie diess in so kurzer Zeit noch nie
erfolgt war. In der Zeit vom Januar 1849 bis Ende Juli 1855 wurden mit allen
europäischen Regierungen (fast nur Sicilien und Portugal ausgenommen) Verträge
und Uebereinkommen abgeschlossen, deren Zahl sieb auf nicht weniger als 94 beläuft,
und worunter 52 förmliche vom Monarchen ratificirte Verträge und 42 Uebereinkommen
und Vereinbarungen erscheinen. Das Rezeichnendste hierbei ist, dass nur die geringere
Anzahl dieser Conventionen Verhandlungen der Politik oder solche Gegenstände betraf,
welche (wie Gränzberichtigungen, Heimfallsrechte, Auslieferung und Verfolgung der
Verbrecher) früher in überwiegender Anzahl das Object internationaler Verträge aus-
machten, und die meisten derselben, dem Geiste der neuen Zeit huldigend, die Förderung
des Handels und der Schifffahrt, insbesondere aber die Ausdehnung der länderver-
knüpfenden Communications-Anstalten, der Posten, Eisenbahnen und Telegraphen,
bezweckten. Der grosse und fruchtbare, wenn auch erst in späterer Zeit (doch dann
um so gewisser) reifende Gedanke einer Vereinigung von ganz Deutschland, von Ober-
und Mittel-Italien mit Oesterreich in allen Verkehrshinsichten ging auf dem praktischen
Felde zuerst von Oesterreich aus, und ward bereits hinsichtlich der Telegraphen- und
Post-Verbindungen der Verwirklichung nahe gebracht, hinsichtlich der Zolleinigung mit
Parma und Modena (nebst Liechtenstein) ausgeführt, und gegenüber dem Zollvereine
mindestens durch nahmhafte Handels- und Zollerleichterungen künftiger Durchführung
näher gerückt. Zu solchen friedlichen Eroberungen benützte Oesterreich die in blutigen
Schlachten errungenen Vortheile, wie denn , nachdem durch die Schlacht von Novai-a
das Ansehen und der Einfluss Oesterreich's in Ober-Italien befestiget worden, der Ab-
schluss eines Handels- und Sehifffahrts- so wie eines Zollvertrages mit Sardinien, Post-
Verträge mit Sardinien, Parma, Modena, Toscanaund dem Kirchenstaate, Telegraphen-
Verträge mit den drei erstgenannten Staaten, Zolleinigungsverträge mit Parma und
Modena, Eisenbahnverträge mit Parma, Modena, Toscana und dem Kirchenstaate, sowie
die Verträge mit Parma, Modena und dem Kirchenstaate, wodurch die seit dem Wiener
Congresse vergeblich angestrebte freie Po-Schifffahrt erreicht wurde, die unmittelbare und
mittelbare Folge davon waren. Der einzelnen Verträge wird bei den einschlägigen Ver-
Avaltungszweigen Erwähnung geschehen. — Schliesslich sei noch bemerkt, dass in diesen
Zeitraum die Verfügung des Ministeriums fällt, kraft welcher die Candidaten für diplo-
matische Posten und für Anstellungen im Innern des Ministeriums sich einer prak-
tischen Prüfung aus den einschlägigen Fächern zu unterziehen haben, wie solche auf
höhere Ausbildung der eintretenden Reamten abzweckende Prüfungen in anderen
Staaten seit Langem bestehen.
Das Programm des Fürsten Schwarzenberg verkündete schon am 27. November 1848, dass
das unter seinem Vorsitze gebildete Ministerium seine Aufgabe darin suche, Oesterreich zu einem
o-rossen einheitlichen Staatskörper umzuschaffen und demselben einen geachteten Platz im euro-
päischen Staaten-Systeme zu sichern, — eine Aufgabe, welche mit der unmittelbar darauf folgen-
den Thronbesteigung des jugendlichen Kaisers Kranz Joseph I. (Allerhöchst -Welcher den
267
Wahlspruch: „Viribus unitis" durch die Aller!.. Entschl. vom 12. Februar 1849 annahm) ihrer
Verwirklichung- entgegenging.
Selbst noch ehe der Krieg- in Ungern beendet war, befestigte der Friedensschluss mit Sar-
dinien zu Mailand (6. August 1849) und die Capitulalion von Venedig- (24. August 1849) die
Machtstellung- Oesterreiclrs in Ober-Italien. Radetzkys Waffen führten die Herzoge von Parma
und Modena in ihre Staaten zurück, und unterstützten die Restauration des Grossherzogs von
Toscana und des Papstes. Verträge über eine allmähliche Einigung- in den Verhältnissen des Handels
und Verkehres umschlangen die Halbinsel mit Banden, welche die einzig praktische Beseitigung
ihrer staatlichen Zersplitterung in sich schlössen.
Auch nach der Seite Deutschlands hin errang sich Oesterreich seinen früheren entscheidenden
Einfluss wieder. Da die in der Frankfurter National-Versammlung zum augenblicklichen Ueberge-
gewichte gelangte Partei den Abschluss der deutschen Einheit in der Uebertragung des Erbkaiser-
thumes an Preussen suchte und den angebotenen Eintritt Gesammt-Oesterreich's in den deutschen
Bund beharrlich von sich wies , rief Oesterreich seine Vertreter aus der National-Versammlung
ab (5. April 1849). Als aus den Wirren Südwest-Deutschland's eine Aussicht auf dauernde Klärung
der gährenden Elemente auftauchte, gewährte der Abschluss des Interims zwischen Oesterreich und
Preussen (30. September 1849) den ersten Anhaltspunct für eine Herstellung geordneter Zustände.
Die Tage von Erfurt und Berlin (April und Mai 1850) traten dazwischen ; aber der Lösung des
deutschen Bundes auch nach dieser Richtung entgegenkämpfend, erneuerte Oesterreich den Frank-
furter Bundestag (10. Mai 1850), welcher seine Restauration feierlich aussprach (2. September
1850), und sicherte sich zu Bregenz (11. Octob. 1850) die Zustimmung Baiern's und Würtemberg's
für ein ernsteres Vorgehen, um diesem Bundestage auch die Anerkennung seiner Autorität zu ver-
schaffen. Vor der Anwendung der Waffengewalt wich Preussen zurück; die Olmützer Punctation
(29. November 1850) führte zu den Dresdner Conferenzen (23. December 1850 bis 15. Mai 1851),
der Austrag der kurhessischen und schleswig-holsteinischen Frage gieng an die Gesammtheit der
deutschen Regierungen über, der Bundestag wurde am 5. Juni 1851 wieder vervollständiget, alle
Sonderbunds-Bestrebungen erloschen.
Wie nach der Seite Italiens, arbeitete Fürst Schwarzenberg, mit dem Freiherrn von Brück in
der «tatkräftigsten Uebereinstimmung, dahin, eine handelspolitische Einigung Deutschlands mit
Gesammt-Oesterreich zu Stande zu bringen. Der Weg, welchen die Depeschen vom 30. December
1849 und 30. Mai 1850 bezeichneten, wurde durch die Zoll-Conferenzen in Wien (5. Januar bis
20. April 1852) und die Darmstädter Uebereinkunft verfolgt, und führte erst nach des Fürsten
Tode (5. April 1852) zum Ziele, dem Abschlüsse des Zoll- und Handelsvertrages vom 19. Fe-
bruar 1853. Auch ein deutsch-österreichischer Post- und Telegraphen- Verein kam zu Stande.
Dem Nachfolger des Fürsten Schwarzenberg im Ministerium des Auswärtigen, dem Grafen
Karl Buol -Schauen st ein, fiel unmittelbar nach der Beilegung der deutschen Frage die grosse
Aufgabe zu, Oesterreich in der Weltfrage der orientalischen Verwicklung die ihm gebührende ent-
scheidende Stimme zu sichern. Nachdem Oesterreich durch die Sendung des Grafen Leiningen seinen
Anforderungen zur Beruhigung der Südgränze des Reiches und zur Beseitigung der gegen Monte-
negro verübten Gewaltthätigkeiten der Pforte schleuniges Gehör verschafft (Februar 1853), erklärte
es sich eben so entschieden gegen Russland*s Vorgang, womit letzteres, aus Anlass einer Differenz
wegen des Schutzrechtes über die orientalischen Christen, durch pfandweise Besetzung der Donau-
Fürstenthümer die Integrität der Pforte verletzte. Mit Frankreich, Grossbritannien und Preussen
versuchte es eine Vermittlung, die auch nach der Kriegserklärung- der Westmächte an Russland
(28. März 1854) fortdauerte. Als Russland keine Nachgiebigkeit zeigte, rüstete Oesterreich zum
Kriege und übernahm durch einen Vertrag mit der Pforte (14. Juni 1854) die Besetzung der Donau-
Fürstenlhümer, für welche auch durch die Verträge vom 20. April und 26. November die Garantie
Preussen 1 s und durch die Bundestags-Beschlüsse vom 24. Juli und 9. December jene des deutschen
Bundes erlanfft ward. Ein Noten-Austausch mit Frankreich und Grossbritannien (8. August 1854)
34 *
2G8
stellte die Puncte fest, welche das Minimum der an Russland zu richtenden Forderungen bilden
sollten, und die Allianz vom 2. December sicherte denselben noch eine wirksamere Unterstützung von
Seite des Wiener Cahinets, welches auch nach dem Scheitern der Wiener Friedens-Conferenzen (4. Juni
1855) der gewichtigen Rolle des entscheidenden Vermittlers jener Angelegenheiten nicht entsagt hat.
Um sich den Nachwuchs tüchtiger Kräfte für die diplomatische Laufbahn zu sichern, ordnete
noch Fürst Schwarzenberg mit Erlass vom 21. Januar 1851 an, dass künftighin nur solche Bewer-
ber zu einer Stelle im Conceptsfache bei dem Ministerium oder bei einer Mission zugelassen werden
können, welche nach Ablegung der theoretischen Staatsprüfungen sich einer besonderen Diplo-
maten-Prüfung (aus dem natürlichen und positiven Völkerrechte und der diplomatischen Staaten-
Geschichte) unterziehen. Männer von bereits anerkannter ausgezeichneter fachwissenschaftlicher
oder praktischer Ausbildung und die Zöglinge der orientalischen Akademie sind von dieser
Prüfung befreit.
Die wichtigeren der in dieser Periode von Oesterreich mit fremden Staaten abgeschlossenen
Verträge sind, nach den Staaten gereiht, folgende:
Deutschland. Deutsche Staaten: Vertrag über Ausdehnung des Bundesbeschlusses vom
26. Januar 1854 werfen <re"'enseiti!>'er Auslieferung sremeiner Verbrecher und des Bundes-
Beschlusses vom 18. August 1S36 wegen Auslieferung von politischen Verbrechern auf
den ganzen Umfang des österreichischen Kaiserstaates, — doch bezüglich der politischen
Verbrecher ohne Beitritt Preussen's — bekannt gegeben am 9. Juli 1855.
Deutsch-österreichischer Postverein: — auf Grundlage des Postvertrages mit
Preussen G. April 1S50 und des Beitritts der Tliurn- und Taxis"schen Postverwaltung
31. März 1S51 — Vertrag 5. December 1851.
Deutsch-österreichischer Telegraphen- V e rein: — vorbereitet durch die Ver-
träge mit Preussen 3. October 1849 und mit Baiern 21. Januar 1850 — Vertrag mit
Preussen, Baiern und Sachsen 25. Juli 1S50; Beitritt Würtembergs 14. October 1851,
Hannover's 2. September 1853.
Elbez ollberechtigte Staaten: Uebereinkommen wegen Zollermässigungen 2. De-
cember 1851.
Eiseuacher Convention 11. Juli 1853, mit sämmtlichen deutschen Staaten (mit Aus-
nahme von Hamburg, Hessen-Homburg, Holstein-Lauenburg, Liechtenstein und Luxem-
burg-Limburg) wegen Verpflegung erkrankter und Beerdigung verstorbener gegenseitiger
Staal sangehörigen.
Preussen: Zoll- und Handelsvertrag 19. Februar 1853; Schutz- und Trutzbündniss
20. April 1854.
Zollvereinstaaten: Beitritt zum Zoll- und Handelsvertrage mit Preussen 4. April 1853.
Baiern: Gränzberichtigung 16. December 1850, 2. December 1851 ; Truppen-Verpflegung
15. März 1851; Eisenbahnvertrag 21. Juni 1851; Schifffahrtsvertrag 2. December 1851;
Zollaufsicht der Glänzflüsse 2. December 1851.
Würtemberg: Beitritt zum Schifffahrtsvertrage mit Baiern 5. Juni 1855.
Sachsen: Eisenbalmanschluss 31. December 1850; Zittau - Reichenberger Eisenbahn
24. April 1853.
Liechtenstein: Zolleinigung 5. Juni 1852.
Italien. Sardinien: Friedensvertrag 6. August 1849; Handels- und Schifffahrts - Vertrag
18. October 1851 : Unterdrückung des Schleichhandels 22. November 1851; Postvertrag
28. September 1853; Telegraphen-Verein 28. .September 1853.
Parma und Modena: Freie Po-Schifffahrt 3. Juli 1849: Postverlrag 3. Juli 1S49; Zoll-
Convention 3. Juli 1840: Zolleinigung 9. August 1852; Beitritt zum Handelsvertrage mit
dem Zollvereine 4. April 1853.
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Parma: Po-Inseln 3. Juli 1841); Truppen-Verpflegung 3. Juli 1849; Beitritt zum öster-
reichisch-sardinischen Friedensvertrage 14. August 1849; Telegraphen- Verein 15. Sep-
tember 1851; Postverein 17. September 1851.
Modena: Gränz-Reguliruug 8. August 1849; Beitritt zum österreichisch - sardinischen
Friedensverträge 12. August 1849; Telegraphen - Verein 4. Juni 1851; Postverein
29. Oetober 1851.
Toscana: Truppen-Verpflegung 22. April 1850; Grundlagen des österreichisch-italienischen
Postvereines 5. November 1850; Special-Postvertrag 5. November 1850.
Kirchenstaat: Beitritt zum Vertrage über die freie Po-Schifffahrt 12. Februar 1850, zum
Postvereine 30. März 1852.
Parma, Modena, Toscana und Kirchenstaat: Italienische Central- Eisenbahn
1. Mai 1851.
Schweiz. Postvertrag 2. Juli 1849, 26. April 1852; Telegraphen-Vertrag 26. April 1852.
Belgien. Auslieferung der Verbrecher 16. Juli 1853; Schiffifahrts- und Handelsvertrag 2. Mai 1854.
Niederlande. Beförderung der niederländisch-indischen Post 19. December 1851; Auslieferung der
Verbrecher 2S. August 1852; Beitritt zum deutsch-österreichischen Telegraphen-Vereine
2. September 1853.
Frankreich, Grossbritannien, Russland, Preussen, Schweden und Dänemark. Ordnung der dänischen
Thronfolge 8. Mai 1852.
Frankreich und Grossbritannien. Allianz-Vertrag 2. December 1854.
Spanien. Postvertrag 30. April 1852.
Russland. Verpflegung der Hilfstruppen 10. Juni 1849; Postvertrag 26. Juli 1849, 5. Mai 1854;
Donau-Schifffahrt 13. November 1850; Beitritt zum deutsch-österreichischen Telegraphen-
Vereine 19. November 1854.
Türkei. Vertrag zur Sicherung der Donau-Fürstenthümer 14. Juni 1854; Vereinbarung der Weide-
Ordnung für die österreichischen Schafhirten in Bulgarien 7. Februar 1855.
Griechenland. Postvertrag 9. December 1850.
§. 101.
Fortsetzung.
Verfassung und innere Verwaltung.
Auf dem Gebiete der Verfassung; und der inneren Verwaltung; mussten bei
einer solehen Umgestaltung-, wie sie in den Verbältnissen Oesterreich's vor sieb ging', die
Aenderungen am umfassendsten sein.
Schon die ersten in den Märztagen 1848 eingetretenen Symptome dieser Aende-
rungen in der Aufbebung der Censur, der Bewilligung der National-Garde und der
Zusicherung einer eonstitutionellen Verfassung, sammt der am 25. April 1848 hier-
über erlassenen Verfassungsurkunde, fallen in diesen Kreis. Der hierauf nach Wien
einberufene Reichstag, aus Deputaten der deutsch-slavischen Provinzen bestehend,
begann seine Wirksamkeit in den Tagen der tiefsten Erschütterung des Reiches,
die durch ihn nur noch vermehrt wurde. Während der Aufruhr in den italienischen Pro-
vinzen wütbete, während Ungern und Siebenbürgen factisch vom Verbände mit dem
Reiche sich losgetrennt hatten, während in Galizien die aufständische Partei nur durch
die ihr ungünstige Haltung des Bauernstandes niedergehalten und selbst das Verhältniss
Bölnnen's zu dem damaligen Ministerium ein zweifelhaftes wurde, suchte man auf dem
270
Reichstage das nackte Nationalitäts-Princip auf die Spitze zu stellen . dessen conse-
quente Durchführung' den Verlust der wichtigsten Theile des Reiches und eine absolute
Schwächung der zum Schattenhilde herabsinkenden Regierungsgewalt hätte nach sich
ziehen müssen. Nachdem durch die Tapferkeit des Heeres und den Heldenmuth seiner
Führer die italienischen Provinzen wieder erobert, der Aufstand in Wien bezwungen,
die anderen Provinzen (mit theilweiser Ausnahme der ungrischen Länder) beruhigt
worden, bot die von Seiner Majestät dem Kaiser verfügte Auflösung des nach Kremsier
übersiedelten Reichstages, in welchem ohnehin nur ein Theil des Reiches repräsentirt
war, und die Kundmachung einer Verfassung für das Gesammtreich die erste Grundlage
für die beginnende Consolidirung der öffentlichen Zustände in Oesterreich dar. Das
Wesen dieser Verfassung bestand in der Gründung der (wenigstens formellen) Reichs-
einheit, in der Ausgleichung aller bisher zwischen den einzelnen Gebietsteilen be-
standenen Verschiedenheiten und in der Anbahnung der Rechtsgleichheit für die ge-
sammten Staatsbürger. Hierdurch erhielt auch die Verwaltung den Anstoss zu einer
durchgreifenden Reform. Die früheren Provinzen wurden ohne Unterschied ihrer ehe-
maligen staatsrechtlichen Stellung (als Königreiche oder Fürstentbümer etc.) in Kron-
länder umgewandelt, die mit grösseren Ländern vereinigt gewesenen kleineren Herzog-
thümer Salzburg, Kärnthen. Schlesien und Rukowina wurden selbstständig, aus
Theilen Süd-Ungern's und Slavonien's ward das Verwaltungsgebiet der serbischen
Wojwodscbaft und des Temeser Banates geschaffen, und für die Verwaltungs-Organe
bis zu den untersten hinab, mit strenger Durchführung des Grundsatzes der Trennung
der Justiz von der Verwaltung, eine neue Organisation begründet (deren Gliederung
bereits oben erwähnt ist). Im Zusammenbange hiermit stand die Erlassung eines
neuen Gemeindegesetzes, welches der doppelten Aufgabe genügen sollte , durch Ver-
einigung der kleinen Gemeinden grössere Verwaltungskörper mit einer gedeihlichen
Administration zu schaffen, und an die Gemeindevorstände einen Theil der Wirksamkeit
der Regierungsbehörden zu übertragen. Da jedoch, wie die Erfahrung nachwies, bei den
sehr verschiedenen Cultur-Zuständen in den einzelnen Kronländern die Durchführung
dieser Grundsätze auf wesentliche Schwierigkeiten stiess, konnte der neue Organismus
nicht allenthalben gedeihliche Wurzel fassen.
Inzwischen war durch das Allerhöchste Handschreiben vom 20. August 1851 die
Stellung des Ministeriums zu dem Monarchen wesentlich geändert und hierauf durch
das Allerhöchste Handschreiben vom 31. December 1851 jene Verfassung sammt den
Grundrechten ausser Wirksamkeit gesetzt und die organische Grundlage einer
neuen Regelung der gesetzlichen Verhältnisse gegeben worden, welche
nicht nur den durch die Erfahrung nachgewiesenen Bedürfnissen mehr entspricht, son-
dern auch ohne Beeinträchtigung der staatsrechtlichen Stellung der einzelnen Länder
den für Oesterreich als unabweisliche Nothwendigkeit sich darstellenden Grundsatz der
Reichseinheit zur unbedingten Geltung bringt. Schon vorher waren zur sichernden Ge-
währleistung solcher Nationalitäten, welche sich durch die vorausgegangenen Ereignisse
bedrängt gesehen hatten, einzelne organische Bestimmungen getroffen worden, kraft
deren nicht nur die serbische Wojwodscbaft wiederhergestellt, sondern auch der
271
Wunsch der sächsischen Nation in Siebenbürgen bezüglich der (damaligen) unmittel-
baren Unterordnung unter die Krone und des innigen Verbandes mit der Gesamint-
Monarchie gewährt, das Kronland Kroatien und Slavonien sammt dem Gebiete der
Stadt Fiume unabhängig von Ungern gestellt und die Landessprache daselbst für die
Verwaltung in Anwendung gebracht wurde. Hieran reihte sich das wichtige neue Grund-
gesetz für die kroatisch -slavonische und serbisch-banatische Militärgränze. worin
ebenfalls die Berechtigung der Nationalität und der Landessprache zur Geltung gebracht
wurde, und die Auflösung der siebenbürgischen Militärgränze, deren (ohnehin meist
zerstreutes) Gebiet mit dem Provinciale vereinigt wurde. Die organischen Grundsätze
vom 31. December 1851 bedingten eine neue Organisation der Behörden, welche
durch die mit tiefem staatsmännischen Blicke gepaarte rastlose Energie des Ministers
Freiherrn von Bach bereits ihre Durchführung gefunden hat, ferner eine den obwal-
tenden Verhältnissen entsprechende Gemeinde-Ordnung und die dem hervortretenden
Interesse des ansässigen Erbadels und des Grundbesitzes eingeräumte Bepräsentation
durch berathende Ausschüsse, worüber die näheren Bestimmungen demnächst zu er-
warten stehen, nachdem im lombardisch - venezianischen Königreiche die früher
bestandenen Central-Congregationen zu Mailand und Venedig mit Allerhöchster Ent-
scbliessung vom 15. Juli 1855 wieder einberufen und die schon früher hergestellten
Provinzial-Congregationen mit erweitertem Wirkungskreise bestätiget worden sind.
Ausser diesen wichtigen, das gesammte Verwaltungsgebiet durchdringenden Be-
formen, wurden noch viele einzelne, der Staatsverwaltung förderliche Anordnungen
getroffen. Die bedeutendste von allen ist die (in das Gebiet der militärischen und
polizeilichen ebenso, als in jenes der inneren Verwaltung einschlägige) Errichtung
der Gendarmerie im gesammten Umfange des Beiches, wodurch die Wirksamkeit
der untersten Behörden unterstützt, ja vielfach erst möglich gemacht, die Sicherheit
der Person und des Eigenthumes, sowie die öffentliche Buhe und Ordnung aufrecht
erbalten, oder, wo sie vorübergehend gestört war, wiederhergestellt wurde. Es darf
wohl behauptet werden, dass keine der neuen Institutionen so unmittelbar folgenreich
und wohlthätig wirkte, als namentlich für die Landbezirke die Einführung der
Gendarmerie. Das öffentliche Medicinal- Wesen wurde auf einer den Verhältnissen
angepassten Grundlage neu geordnet und eine neue Pharmakopoe sammt einer neuen
Arznei-Taxe kundgemacht; hieran reihte sich die Verordnung, wodurch der Thierquälerei
begegnet werden soll. Bei der sich entwickelnden Grossartigkeit der durch den Asso-
ciations-Geist begründeten Unternehmungen erscheint das neue Vereinsgesetz von
hoher Bedeutung, wodurch namentlich die auf Erwerb gerichteten Vereine gesetzlich
geordnet, die Bechte der Theilnehmer sichergestellt und das Aufsichtsrecht derBegie-
rung gewahrt wurden. Schliesslich ist noch der dem Verdienste durch die Gründung
des Franz Joseph-Ordens und des Verdienstkreuzes zugewandten Aufmun-
terung zu erwähnen, wodurch sich die Begierimg ein neues und vielfach wirksames
Mittel zur Belohnung verdienter Männer und zur Förderung der Staatszwecke im Allge-
meinen geschaffen hat.
272
Die eigentliche legislative Thäligkeit in Bezug auf Verfassung und Verwaltung beginnt,
wenige an ihrem Orte anzuführende gesetzliche Bestimmungen ausgenommen , mit der Erlheilung
der Reichsverfassung l ). In dieser Verfassung werden alle einzeln benannten Kronländer
(§. 1) zur untheilbaren Erbmonarchie verbunden erklärt (§. 2) ; es wird ihnen ihre mit der
Reichsverfassung vereinbare Selbstständigkeit gewahrt (§. 4); alle Volksstämme sind gleichbe-
rechtigt und haben das Hecht auf Wahrung und Fliege ihrer Nationalität und Sprache (§. 5). Für
die Thronfolge in der regierenden Dynastie werden die pragmatische Sanction und die öster-
reichische Hausordnung aufrecht erbalten (§. 9). Für alle Völker des Reichs gibt es nur ein Reichs-
Bürgerrecht (§. 23) , und für alle Reichsbürger besteht Gleichheit der Rechte (§§. 24 — 32). Die
öfl'ent liehen Angelegenheiten sind entweder Gemeinde-, Landes- oder Reichs-Angelegenheiten (§§.33
— 36). Die einzelnen Kronländer erhalten Statute oder Landesverfassungen, mit einer Vertretung
auf Landtagen (§§. 70 — 83). Die Rechtspflege ist von der Verwaltung getrennt (§. 102); das
Gerichtsverfahren ist öffentlich und mündlich; in Strafsachen gilt der Anklage-Process, über schwere
Verbrechen erkennen Schwurgerichte (§. 103). Die übrigen Bestimmungen betreffen die gesetz-
gebende Gewalt, den Reichstag, die vollziehende Gewalt, den Reichsrath, die richterliche Gewalt,
das Beichsgericht, den Reichshaushalt und die bewaffnete Macht. Gleichzeitig wurden (für die
deutschen und slavischen Kronländer mit Einschluss Dalmatien's) die Grundrechte der Freiheit de*
Glaubens und des Cultus, der Freigebung des Unterrichtes und der Erziehung, des Anspruches auf
die Pflege der nationalen Sprache für allgemeine Volksbildung, der Pressfreiheit, des Petitions- und
Associations-Bechtes und der persönlichen Freiheit bekannt gemacht 2 ) und die (später zu erwäh-
nenden) Bobot- Ah lösungs- und Jagd-Gesetze erlassen 3 ).
Unter den mehrfältigen Gesetzen, welche zur Ausführung der Bestimmungen der Verfassung
kundgemacht wurden, ist das wichtigste das provisorische Gemeindegesetz. Nachdem in Ueber-
einstimmung mit dem Geiste dieses Gesetzes bereits früher die Aufhebung der Staats-Controle
über die auf Kosten der Gemeinden bewerkstelligten Gemeindebauten erfolgt war *), erfloss
dieses Gesetz selbst 5 ). Zufolge desselben ist die Gemeinde die Grundfeste des Staates ; ihr
Wirkungskreis ist theils ein natürlicher, welcher die Interessen der Gemeinde umfasst, theils
ein übertragener, in Bezug auf die Besorgung bestimmter öffentlicher der Gemeinde zuge-
wiesener Geschäfte. Die Grundlage der Einrichtung ist die (aus einer oder mehreren Steuer-
Gemeinden bestehende) Ortsgemeinde, deren Bewohner entweder Gemeindebürger, Gemeinde-
Angehörige oder Fremde sind. Die Bepräsentanz der Ortsgemeinde ist der Gemeinde-Ausschuss;
nach Aussen hin wird die Gemeinde von dem Bürgermeister vertreten, welcher auch den über-
tragenen Wirkungskreis ausübt, indem er die Gesetze und Verordnungen kundmacht, die Ein-
hebung und Abfuhr der directen Steuern vermittelt, hei dem Conscriptions- und Becrutirungs-
Geschäfte mitwirkt und die Einquartier ungs- und Vorspanns-Angelegenheiten besorgt, die Verbrecher
und Deserteure anhält und abliefert, die Anzeige begangener Verbrechen erstattet, über alle für
die Staatsgewalt von Interesse erscheinenden Vorkommnisse berichtet, die Fremden-Polizei hand-
habt, die Heimaths- und Aufenthaltsscheine ausfertigt, die Aufsicht auf Maass und Gewicht übt, und
überhaupt alle durch Gesetze und Verordnungen oder durch Verfügung der Bezirksbehörde ihm
übertragenen Amtshandlungen vollzieht. Der Gemeinde-Ausschuss wahrt die Interessen der Ge-
meinde, wacht über die Vermögensgebarung, prüft den Voranschlag und die Schlussrechnung und
sorgt (erforderlichen Falles durch Ausschreibung von Steuerumlagen bis zu einer gewissen Höhe)
für die Befriedigung der Bedürfnisse der Gemeinde, worunter auch die erforderliche Bedeckung
') Kais. Patent vom 4. März 1849.
2 ) Kais. Patent vom 4. März 1849.
3 ) Kais. Patente vom 4. und 7. März 1849.
4 ) Minist. Erlass vom 18. Januar 1849.
5 ) Kais. Patent vom 17. März 1849.
273
für die Kosten der Armenyersorgung, insoferne specielle Anstalten hierfür nicht ausreichen, sowie
für die zur Erhaltung der inneren Ruhe und öffentlichen Sicherheit notwendigen Einrichtungen
gehören; er bestimmt die Zahl and Bezüge der Gemeindebediensteten, ernennt die Verwaltungs-
organe der Gemeinde-Anstalten und die eine Gemeindebestallung geniessenden Personen. Der
Bürgermeister vollzieht die Beschlüsse des Gemeinde-Ausschusses, gebart mit dein Gemeindever-
mögen innerhalb des genehmigten Voranschlages nach der ihm vorgezeichneten Art, legt dem Aus-
schusse Rechnung' über Einnahme und Ausgabe, fertigt den Voranschlag an, übt die Discipliuar-
Gewalt über Gemeinde-Beamte und Diener aus und handhabt die Local- (Reinlichkeits-, Gesund-
heifs-. Sitllichkeits-, Gesinde-, Armen-, Bau-, Feuer-, Strassen- und Markt-) Polizei, dann
die Aufsicht auf die Gemarkungen und die Fürsorge für die Sicherheit der Person und des Eigen-
thunis: er hält die Bettelei hintan und ahndet die Uebertretungen der Polizei-Vorschriften mit Geld-
bussen bis zum Betrage von 10 11., oder mit entsprechender Arbeitsauflage. Die Landeshaupt- und
Kreisstädte, und auch andere bedeutende Städte, wenn sie darum nachsuchen, erhallen eigene Ver-
fassungen. Endlich sollten auch alle in einem Bezirke und in einem Kreise liegenden Ortsgemeinden
zu einer Bezirks- und einer Kreisgemeinde vereinigt und durch einen Bezirksausschuss und eine
Kreisvertretung repräsentirt werden. Dieses Gemeindegesetz wurde für die deutschen und slavi-
schen Kronländer (mit Dalmatien) wirksam erklärt; doch wurde bald nach dessen Erlassung
verfügt, dass die Behörden mit der Durchführung sogleich und bis zur Einsetzung der neuen
Behörden inne zu halten hatten, da in dieser Uebergangs-Periode die politischen Behörden mit
dringenden Arbeiten allzusehr und aussergewöhnlich beschäftigt waren »)• Nach erfolgler Einsetzung
der politischen Behörden und in der Zeitfolge derselben kam auch die Activirung der Gemeinde-
Verwaltunoen zu Stande, wobei aber in einzelnen Kronländern von der anfänglich beabsichtigten
Zusammenschlagung mehrerer früherer Gemeindekörper zu einer grösseren Ortsgemeinde vielfach
wieder abgegangen wurde. In den ungrischen Ländern blieb es, mit theilweiser Modification,
bei den früheren Einrichtungen, und im lombardisch - venezianischen Königreiche ward an der
anerkannt trefflichen und durch fast hundertjährige Uebung bewährten Gemeindeverfassung •)
nichts geändert. Durch besondere Verordnungen wurde den Gemeindevorstehern eine Instruction
bezüglich der Vornahme gerichtlicher Amtshandlungen und der Besorgung von Verrichtungen der
Staatsanwaltschaft ertheilt s) and die Vollstreckung ihrer Verfügungen geordnet *).
Die Landes-Statute für die einzelnen Kronländer wurden bekannt gemacht, und zwar:
für Oesterreich unter der Enns, Oesterreich ob der Enns , Salzburg, Steiermark, Kärnthen,
Krain. Tirol und Vorarlberg. Böhmen, Mähren, Schlesien mit den kaiserlichen Patenten vom
30. December 1849, für Görz, Gradisca und Istrien mit kaiserlichem Patente vom 25. Januar
1850, für die Stadt Triest mit kaiserlichem Patente vom 12. April 1850, für Galizien und für
die Bukowina mit den kaiserlichen Patenten vom 29. September 1850.
In der Verfassung der Gesammtmonarchie, der einzelnen Kronländer und Gemeinden, trat
durch die kaiserlichen Anordnungen vom 31. December 1851 eine wesentliche Aenderung
ein. Schon mit Allerhöchstein Cabinetsschreiben vom 20. August 1851 hatte Seine Majestät
der Kaiser das Ministerium allein und ausschliessend gegenüber dem Monarchen und der Krone
verantwortlich erklärt und der Verantwortlichkeit gegenüber jeder anderen politischen Autorität
enthoben, den Reichsrath ausschliessend als einen Rath des Monarchen und der Krone bezeichnet,
und angeordnet, die Frage über den Bestand und die Möglichkeit der Vollziehung der Verfassung
vom 4. März 1849 in reife und eindringliche Erwägung zu ziehen, wobei das Princip und der Zweck
*) Minist. Erlass vom 29. Oclober 1849.
-) Siehe : Die lombardische Gemeindeverfassung nach ihrer Entstehung und Ausbildung, ihrem Verfalle und
ihrer Wiederherstellung dargestellt von Carl Czoernig, Heidelberg 1843.
3 ) Minist. Verord. vom 28. Juni 1850 und 14. Mai 1851; Minist. Erlass vom 22. Juli 1830.
4 ) Kais. Verord. vom 11. Mai 1851.
I. 35
274
der Aufrechthaltung aller Bedingungen der monarchischen Gestaltung' und der staatlichen Einheit
des Reiches als nnabweisliche Grundlage anzusehen sei •). Da nach dem Ergebnisse der hierüber
gepflogenen Berathungen die erwähnte Verfassungsurkunde weder in ihrer Grundlage den Ver-
hältnissen des österreichischen Kaiserstaates angemessen, noch in dem Zusammenhange ihrer
Bestimmungen ausführbar sich darstellte, so wurde sie ausser Kraft und Wirkung gesetzt,
jedoch die Gleichheit aller Staatsangehörigen vor dem Gesetze und die bleibende Abstellung des
bäuerlichen Unterthänigkeits- oder Hörigkeits-Verbandes und der damit verbundenen Leistungen
gegen billige Entschädigung der Berechtigten ausdrücklich bestätigt. Um zu den Einrichtungen,
wie sie die Bedürfnisse der Völker, die Bedingungen der Wohlfahrt aller Schichten derselben und
die Sicherheit, Einheit und Macht des Staates erfordern, zu gelangen, schlug man die Wege der
Erfahrung und der sorgfältigen Prüfung aller Verhältnisse ein, wornach in den wichtigsten und
dringendsten Richtungen der organischen Gesetzgebung eine Reihe von Grundsätzen festgestellt
wurde, welche durch nachfolgende besondere Gesetze zur Ausführung gelangen sollten •). Gleichzeitig
wurden die für die deutschen und slavischen Kronländer unterm 4. März 1849 verkündeten Grund-
rechte ausser Kraft gesetzt. Die einzelnen Puncte derselben sollen , so weit es nicht schon
geschehen, durch besondere Gesetze geregelt werden; doch wurde ausdrücklich erklärt, dass jede in
den genannten Kronländern gesetzlich anerkannte Kirche und Beligions- Genossenschaft in dem
Rechte der gemeinsamen Religions-Uebung, der selbstständigen Verwaltung ihrer Angelegenheiten
und dem Besitze ihrer Anstalten erhalten und geschützt werde •).
Von den für die organische Gesetzgebung festgestellten (bereits S. 240 ff. wörtlich angeführ-
ten) Grundsätzen beziehen sich auf die Verfassung und innere Verwaltung nachstehende: Die mit
dem österreichischen Kaiserstaate vereinigten Länder bilden die untrennbaren Bestandteile der öster-
reichisch-kaiserlichen Erbmonarchie. Die einzelnen Länder werden mit den alten historischen Titeln
bezeichnet; ihr Umfang wird, vorbehaltlich der Aenderungen aus Verwaltungsrücksichten, erhalten.
In jedem Kronlande sind landesfürstliche Bezirksämter aufzustellen, welche möglichst die verschie-
denen Verwaltungszweige vereinigen; über diesen stehen in administrativer Hinsicht, wo das Bediirf-
niss dafür eintritt, Kreisbehörden, und bei Abgränzung der Kreise wird auf die früher bestandenen
Verbältnisse Rücksicht genommen. Den Kreisbehörden sind die Statthalterei (Landesregierung)
und der Landes-Chef , jedes mit dem bezeichneten Wirkungskreise, übergeordnet. Als Ortsgemeinden
werden die factisch bestandenen oder bestehenden Gemeinden angesehen; doch ist ihre Vereinigung,
wo erforderlich, nicht ausgeschlossen. Der Unterschied zwischen Stadt- und Land-Gemeinden, und
bei ersteren die frühere Eigenschaft und besondere Stellung der landesfürstlichen Städte ist zu
berücksichtigen. Der vormals herrschaftliche grosse Grundbesitz, einzeln oder unter Vereinigung
mehrerer anstossender Gebiete, kann unter bestimmten Bedingungen von dem Verbände der Ortsge-
meinde ausgeschieden und den Bezirksämtern unmittelbar untergeordnet werden. Die Gemeindevor-
stände unterliegen der Bestätijnin"' und nach Umständen selbst der Ernennung der Regierung: der
O DO O O C i
Bestätigung der letztern können auch in gewissen Fällen höhere Kategorien der Gemeindebeamten
unterzogen werden. Die Gemeinden wählen nach besonders zu erlassenden Wahlordnungen ihre Vor-
stände und Ausschüsse; beide erhalten ebenso, wie die Bezirksämter und Kreisbehörden, die früher
bestandenen landesüblichen Benennungen. Der Wirkungskreis der Gemeinden soll sich im Allge-
meinen auf ihre Gemeinde-Angelegenheiten beschränken; doch können sie und ihre Vorstände durch
allgemeine oder besondere Anordnungen der landesfürstlichen Behörde zur Mitwirkung für öffent-
liche Angelegenheiten verpflichtet, und andererseits wichtigere, in den Gemeinde-Ordnungen zu
bezeichnende Beschlüsse der Gemeinden in ihren eigenen Angelegenheiten der Prüfung und Bestä-
tigung der landesfürstlichen Behörden unterzogen werden. Die Oeffentlichkeit der Gemeindeverhand-
lungen ist abzustellen. Die Gemeinden untersteben den Bezirksämtern und nur ausnahmsweise unmit-
') Allerhöchstes Cabinetssehreihen vom 20. August 1851.
~) Kais. Patent vom 31. December 1851.
275
telbar den höheren Verwaltungsbehörden. Diesen Grundsätzen gemäss sind für jedes Land den be-
sonderen Verhältnissen desselben entsprechende Ordnungen für die Landgemeinden and die Städte zu
bearbeiten, wobei au berücksichtigen ist, dass den überwiegenden Interessen auch ein überwiegender
Eiufluss zugestanden und dem Grundbesitze nach Maass seiner Ausdehnung und seines Steuerwerkes
innerhalb des Gemeindebezirkes, dem Gewerbebetriebe im Verhältnisse zum Grundbesitze, in den
Stadtgemeinden insbesondere dem Hausbesitze, dann (so viel möglich) denCorporationen für geistige
und materielle Zwecke das entscheidende Uebergewicht gesichert werde. Die Aufrechterhaltung der
im lombardisch-venezianischen Königreiche bestehenden Gemeinde-Ordnung (vorbehaltlich allfälli-
ger durch die Erfahrung hervorgerufener Verbesserungen) wird ausdrücklich zugesichert. Ueber
den ständischen oder den mit einem zu bestimmenden Grundbesitze dotirten Erbadel, seine Vorzüge
und Pflichten, werden in den Kronländern eigene Statute errichtet und die Stiftung von Majoraten
und Fideicommissen erleichtert werden; die Vorschriften zur Erhaltung der bäuerlichen Güter-
Complexe bleiben aufrecht. Den Kreisbehörden und Statthaltereien werden berathende Ausschüsse
aus dem besitzenden Erbadel, dem grossen und kleinen Grundbesitze und der Industrie unter Beizie-
hung auch anderer Factoren , wenn sie sich als wünschenswert!) darstellen, an die Seite gestellt
und deren Objecto und Wirksamkeit bezeichnet. Die Vorstände der einbezirkten Gemeinden und die
ausser denselben stehenden grossen Grundbesitzer sollen bei den Bezirksämtern für Zusammen-
tretungen in ihren Angelegenheiten versammelt werden.
Auf Grundlage dieser organischen Bestimmungen ist bereits die Organisation der Verwaltungs-
Behörden in den einzelnen Kronländern erfolgt, wie S. 244 ff. erwähnt worden. Die Gemeinde-
Ordnungen und die Statute für die Vertretung durch berathende Ausschüsse dürften demnächst be-
kannt gemacht werden, da die Central-Congregationen zu Mailand und Venedig bereits mit Aller-
höchster Entschliessung vom 15. Juli 1855 wieder einberufen und die Provinzial-Congregationen
in ihrem Fortbestande und erweiterten Wirkungskreise bestätigt wurden.
Im Einzelnen sind nachstehende gesetzliche Verfügungen zu erwähnen:
Bezüglich der serbischen Nation wurde die oberste kirchliche Würde des Patriarchates, wie
sie in den früheren Zeiten bestand und mit dem erzbischöflichen Stuhle von Karlowitz verbunden
war, dann die Würde eines Wojwoden wieder hergestellt ')• 0' e Bezeichnung eines Grosswojwoden
der serbischen Wojwodschaft wurde in den kaiserlichen Titel aufgenommen (zuerst im kaiserlichen
Patente vom 7. April 1850). Die Wünsche der sächsischen Nation in dem (damals noch vom Bür-
gerkriege heimgesuchten) Grossfiirstenthume Siebenbürgen in Bezug auf die unmittelbare Unter-
stellung unter die Krone und den innigen Verband mit der Gesammtmonarchie wurden gewährt -).
Bei Erledigung der (Band III, S. 120 umständlicher erwähnten) Vorlagen des kroatisch-
slavonischen Landtages vom Jahre 1848 wurde, unter Bezeigung der Allerhöelisten Anerkennung
für die von den Bewohnern dieser Königreiche dein Throne in der drangvollen Periode des Jahres
1848 bewährte angestammte Treue und für die mit schweren Opfern unternommene Verteidi-
gung der Bechte des Kaiserhauses durch gewaffnete Hand, die Unabhängigkeit dieser Kron-
länder (mit Einschluss des kroatischen Küstenlandes und der Stadt Fiume) von Ungern, sowie die
altherkömmliche Würde und Autorität des Banus bestätigt, und die National-Sprache als die Ge-
schäftssprache bei den dortigen Landesbehörden erklärt, ohne dass jedoch hierdurch der Ge-
schäftsverkehr der dortigen Landesbehörden mit den Behörden der übrigen Kronländer und der
Central-Gewalt erschwert werde 3 ).
Die Errichtung der Gendarmerie wirkte auch auf die innere Verwaltung durch die
Sicherung und Befestigung der Wirksamkeit der unteren Behörden wohlthätig ein; bei der Polizei-
und der Militär-Verwaltung wird darüber Näheres angeführt.
') Kais. Patent vom 15. December 1848.
•) Kais. Patent vom 21. December 1848.
3 ) Kais. Patent vom 7. April 1850.
35
276
Die öffentliche Medicinal-Verwal tung erhielt eine provisorische Organisation. Der
Staat führt die oberste Leitung derselben; die hierauf bezüglichen Verfügungen werden in der
Regel erst nach vorläufiger Abforderung eines Gutachtens von Sachverständigen erlassen und in
Ausführung gebracht. Die selbstständige Wirksamkeit des Staates erstreckt sich auf alle jene
Geschäfte, welche aus höheren sanitäts-polizeilichen Gründen oder wegen ihres Zusammenhanges
mit eigentlichen Staatsgeschäften den Gemeinden nicht überlassen werden können; auch über-
wacht der Staat die von den Gemeinden besorgten Sanitäts-Geschäfte. Die Leitung des Medicinal-
AVesens steht den politischen Behörden zu, und zu diesem Behufe werden den Bezirksvorstehern
Bezirksärzte, den Kreisvorstehern Kreisärzte, den Statthaltern (jetzt auch den Landes-Präsi-
denten) ständige Medicinal-Commissionen, dem Minister des Innern ein Sanitäts-Referent und
gleichfalls eine ständige Medicinal-Commission beigegeben; in grösseren Städten ist das Sanitäts-
Wesen besonders geregelt. Nur derjenige Arzt kann in Zukunft als Bezirksarzt angestellt
werden, welcher sich einer Prüfung aus der österreichischen medicinischen Polizei und gerichtlichen
Medicin unterzogen hat. Der Bezirksarzt hat theils die ihm zugewiesenen Berichte zu prüfen, theils
wird er zur persönlichen Nachsichtspflege und zur Führung der Aufsicht über die medicinisch-
polizeiliche Wirksamkeit der Gemeinden, das Sanitäts-Personale und die Heilanstalten des Bezirkes,
sowie über Handhabung der einschlägigen Vorschriften verwendet. Er hat bei Epidemien und über
das Impfungswesen, bei Verleihung von Medicinal-Gewerben Vorschläge zu erstatten, die Apotheken
zu untersuchen, in polizeilich und gerichtlich medicinischen Fällen Gutachten abzugeben, den Re-
crutirungen beizuwohnen, über die Erhaltung des allgemeinen Gesundheitszustandes zu wachen,
und am Sitze der Bezirksbehörde gewisse ärztliche Functionen auszuüben ; er hat auf die Bestel-
lung von Geineinde-Aerzten hinzuwirken, und einen jährlichen Hauptbericht über die Vorkomm-
nisse im Saniläts-Wesen zu erstatten. Die Obliegenheiten des Kreisarztes beziehen sich auf die
Ueberwachung des Sanitäls-Personales und der sämnitlichen Sanitäts- und Heilanstalten im Kreise,
auf die Handhabung der Medieinal - Gesetze , auf fachgemässe Mitwirkung bei der Leitung
und Verwaltung des Sanitäts-Wesens durch Stellung von Anträgen in Personal- und Gewerbe-
Ano-elegenheiten, Erstattung von Gutachten, Verfassung von Vorschlägen, Unterstützung des Kreis-
Vorstehers bei der Leitung der öffentlichen Sanitäts-Anstalten; ferner hat er die Rechnungen über
die vom Staate für Sanitäts -Anstalten bestrittenen Ausgaben zu prüfen und periodische Berichte
zu erstatten. Die Medicinal-Commission ist der berathende und begutachtende Körper für die Me-
dicinal-An"-ele«enheiten des Kronlandes-, sie besteht unter Vorsitz des am Sitze der Statthaltern
oder Landesregierung befindlichen Medicinal-Bathes aus einer Anzahl von Aerzten, einem Wund-
arzte , einem Apotheker und einem Thierarzte , ihre Mitglieder werden vom Ministerium ernannt.
Auch dem bei dem Ministerium des Innern bestehenden (stets aus der Reihe der Aerzte gewähllen)
Sanitäts-Referenten ist eine ständige Medicinal-Commission beigegeben, welche als der berathende
und begutachtende Körper für die Medicinal-Angelegenheiten des ganzen Staates, unter seinem
Vorsitze, den Referenten des Quarantäne- Wesens beim Handels -Ministerium, den ärztlichen
Referenten beim Unterrichts-Ministerium als ständige Mitglieder, dann drei andere Aerzte, einen
Wundarzt, einen Apotheker und einen Thierarzt, welche Mitglieder vom Minister des Innern auf je
drei Jahre ernannt werden, in sich begreift 1 ). Eine neue Ausgabe der österreichischen Phar-
makopoe wurde veranstaltet, nach welcher vom I. Januar 1853 alle Apotheker zu dispensiren und
alle Heilpersonen sich zu benehmen haben 2 ). Ferner wurde eine neue österreichische Arznei-Taxe
erlassen, und deren Anwendung vom 1. Februar 1855 an verordnet, wobei zugleich die Artikel,
welche von dem Apotheker nur gegen ordentliche Versehreibung eines hierzu berechtigten
Arztes, Wundarztes oder Thierarztes ausgefolgt werden dürfen, bezeichnet, und die nöthigen
Sicherungsmaassregeln gegen eine Uebervortheilung des Publikums, nebst einer angemessenen
') Minist. Verord. vom 1. October 1850.
-) Minist. Verord. vom 20. October 1854.
277
Straf-Sanction gegen die Zuwiderhandelnden, vorgeschrieben wurden 1 ). — Durch eine eigene
Belehrung über die nothwendigen Yorsichlsmaassregeln, um den Ausbruch der Wulh bei Thieren
und der Wasserscheu bei Menschen zu verhüten, wurden die Mittel, um jene furchtbaren Uebel
hintanzuhalten, zur allgemeinen Darnaehachtung bekannt gegeben 2 ).
Da das während der letzten Wirren entstandene Institut der Nat ional-Gard e, ungeachtet
mancher an einigen Orten zur Erhaltung der Ordnung geleisteten Dienste, im Ganzen weder nach
der inneren Organisation dem Zwecke entsprochen, noch als eine mit der nachhaltigen Befestigung;
der öffentlichen Zustände vereinbarliehe Hinrichtung sich bewährt hat, wurden die unter dem
Namen der Xational-Garde gebildeten bewaffneten Körper innerhalb des ganzen Umfanges des
Reiches ausser Wirksamkeit gesetzt. Dagegen wurde gestattet, dass in jenen Orten, wo es zu-
folge früherer Bewilligungen Bürger- oder Schützen-Corps gibt, diese Corps, vorbehaltlich einer
entsprechenden Revision ihrer Statuten, auch fernerhin fortbestehen. Wo dieselben neuerlich
zeitweilig ausser Wirksamkeit gesetzt wurden, bleibt die Entscheidung darüber, ob und in
welcher Weise ihre Beactivirung stattzufinden hat, ebenso wie für Orte, an welchen dieselben
bisher nicht bestanden, die Ertheilung neuer solcher Bewilligungen Seiner Majestät dem Kaiser
vorbehalten 3 ).
Die Bestimmung der organischen Grundsätze vom 31. December 1851, dass die Oeffent-
lichkeit der Geineindeverhandlungen, mit Ausnahme besonderer feierlicher Acte, abzustellen ist,
wurde für alle Kronländer sofort in Wirksamkeit gesetzt '*).
Bei der grossen Entwicklung, welche die Anwendung des Associations-Princips in der neue-
sten Zeit, namentlich auf volkswirtschaftlichem Gebiete, gewonnen hat, war es von hoher Wich-
tigkeit, über die Bildung der Vereine eine den heutigen Zuständen entsprechende Vorschrift zu
erlassen. Für die deutschen und slavischen Kronländer war bereits früher eine provisorische
Anordnung 5 ) bezüglich des Vereinigungs- und Versammlungs-Rechtes erlassen worden, welche
sich indess zunächst auf politische Vereine bezog und nur eine zeitweilige Geltung haben sollte.
Mit dem durch das kaiserliche Patent vom 26. November 1852 bekannt gemachten für den ganzen
Umfang des Reiches (die Militärgränze ausgenommen) giltigen neuen Vereinsgesetze wur-
den die früheren Vereins-Directiven vom 19. October 1843 und 17. März 1849 und das ungrische
Gesetz vom Jahre 1840 aufgehoben, und neue auf alle Arten von Vereinen Bezug nehmende gesetz-
liche Vorschriften erlassen. Zufolge derselben ist die besondere Bewilligung der Staatsverwaltung
zur Errichtung aller Arten von Vereinen erforderlich, 1. wenn sie nach den vorhinein verabredeten
Gesellschaftsregeln (Statuten) den Eintritt in den Verein Jedermann, der die festgesetzten Bedin-
gungen erfüllt und sich den Statuten unterwirft, gestatten, mag die Anzahl der Mitglieder be-
stimmt sein oder nicht; 2. wenn sie Actien-Vereine sind; 3. wenn der Verein nach seiner Beschaf-
fenheit unter die Anwendung einer bestimmten Vorschrift fällt, welche die vorläufige Einholung
der Bewilligung der Staatsverwaltung anordnet. Letztere ist insbesondere erforderlich: bei
Vereinen a) für die Förderung der Wissenschaften und Künste; b) für die Ermunterung der volks-
wirtschaftlichen Beschäftigungen in ihren allgemeinen Beziehungen; c) für die Unterhaltung regel-
mässiger Transports- Verbindungen, namentlich durch Dampfschifffahrt; d) für den Bau und die Er-
haltung von Eisenbahnen, Brücken, Land- und Wasserstrassen; e) für Bergwerksunternehmun-
gen; f) für Colonisirungen; g) für Credits-Anstalten; h) für Versicherungsanstalten; i) für allge-
meine Versorgungs- und Benten-Anstalten; k) für Sparcassen ; 1) für Pfandleihe- Anstalten : m) für
Ausdehnung eines bewilligten Vereines auf Errichtung von Filialen. Die Bildung von Vereinen,
') Minist. Verord. vom 22. December 1854.
2 ) Minist. Erlass vom 26. Mai 1854.
3 ) Kais. Patent vom 22. August 1851.
4 ) Minist. Verord. vom 15. Januar 1852.
5 ) Kais. Patent vom 17. März 1849.
278
welche sich Zwecke vorsetzen, die in den Bereich der Geseizirebun«; oder der öffentlichen VerwaKuna:
fallen, ist untersagt. Die Bewilligung zur Errichtung von Vereinen wird entweder von Seiner Maje-
stät dem Kaiser (in den unter a, h, f, g, i und m aufgeführten Fällen, bei Vereinen zu Eisenbahn-
und Dampfschifffahrts-Unternehmungen, dann solchen Gesellschaften, wo es sich um eine besondere
Begünstigung oder Abweichung von den allgemeinen Vorschriften handelt), oder von dem Ministe-
rium des Innern (bei den unter c, d, mit Ausnahme der Eisenbahn- und Dampfschifffahrts-Unter-
nehmungen , e, h, k, I aufgeführten, dann bei Aclien- und bei solchen Vereinen, deren Wirk-
samkeit sich auf das Verwaltungsgebiet zweier oder mehrerer Kronländer erstreckt), nach gepflo-
genem Einvernehmen mit der obersten Polizei-Behörde und eventuell jenem anderen Ministerium,
dessen Wirkungskreis der Verein berührt, oder von der politischen Laudesstelle des bezüglichen
Kronlandes (bei allen anderen Vereinen) ertheilt. Bergbau-Unternehmungen sind nach dem beste-
henden Berggesetze zu behandeln. Die Bewilligung zur Errichtung von Vereinen kann nur dann
ertheilt werden, wenn der Zweck des Vereines erlaubt ist, die Bewilligungswerber für die aufrechte
Ausführung des Unternehmens Beruhigung gewähren, und der Plan des Unternehmens, sowie dessen
Belege den gesetzlichen (in dem kaiserlichen Patente näher angegebenen) Anforderungen und
den eintretenden öffentlichen Bücksichten entsprechen. Auch kann das Gesuch um die Ermäch-
tigung zu den vorbereitenden Maassregeln behufs der Errichtung eines Vereines gestellt werden,
doch darf aus der hierzu erhaltenen Bewilligung noch kein Becht auf die Bewilligung zur Errich-
tung des Vereines selbst hergeleitet werden. Aber auch letztere hat nur die Bedeutung einer Zu-
lassung und schliesst keineswegs die Erklärung in sich, dass die Staatsverwaltung die Einrichtung
des Unternehmens und die zur Erreichung des Zweckes gewählten Mittel entsprechend finde, oder
dass das Unternehmen die davon erwarteten Vortheile gewähren werde; es ist Sache der Theilnehmer,
sich hiervon selbst die erforderliche Ueberzeugung zu verschaffen. Aenderungen der Statuten unter-
liegen denselben Anordnungen, wie die ursprüngliche Bewilligung. Der Anspruch über die Auflösung
eines Vereines (welche eintritt, wenn die Bewilligung nicht vorhanden war oder nicht mehr besteht,
wenn die wesentlichen, ausdrücklich voraus bestimmten Bedingungen nicht gehörig erfüllt wurden,
oder wenn Gesetze oder öffentliche Bücksichten die Zurücknahme eines solchen Befugnisses im Allge-
meinen [auch bei Privaten] erforderlich machen) steht überall der politischen Landesstelle zu; wo die-
selbe eintritt, muss in Bezug auf das Vereinsvermögen die gesetzliche Vorkehrung eingeleitet werden.
Zur Anerkennung ausgezeichneter Verdienste ohne Unterschied des Standes und zur Aufmun-
terung aller Classen der Staatsbürger zu gemeinnützigem segensreichem Wirken für das Vaterland,
wurde von Seiner Majestät dem Kaiser mit der Allerhöchsten EntSchliessung vom 2. December 1849
der Franz Joseph-Orden gestiftet, dessen Statuten mit dem kaiserlichen Patente vom 25. De-
cember 1850 wesentlich erweitert wurden. Ausgezeichnete Verdienste, ohne Bücksicht auf Geburt,
Beligion und Stand, gewähren den Anspruch zur Aufnahme in den Orden; die Verleihung des
Ordens an Ausländer haben sieh Seine Majestät besonders vorbehalten. Die Zahl der Ordensmit-
glieder (welche aus Grosskreuzen, Comlhuren und Bittern bestehen) ist unbestimmt : die Würde des
Grossmeisters ist mit der Krone des Kaiserreiches verbunden. Die Verleihung des Ordens begründet
keinen Anspruch auf einen Adelsgrad oder auf eine sonstige erbliche Auszeichnung. Vorstand
der Ordenskanzlei ist der aus den Ordensmitgliedern zu ernennende Ordenskanzler, unter welchem
der Ordens -Archivar steht *). Statt der früher üblichen Civil-Verdienst-Medaille wurde mit
der Allerhöchsten Elitschliessung vom 16. Februar 1850 ein Verdienstkreuz gestiftet, welches
von Seiner Majestät dem Kaiser verliehen wird, und aus den vier Abstufungen des goldenen
Verdienstkreuzes mit der Krone und des goldenen Verdienslkreuzes, dann des silbernen Verdiensf-
kreuzes mit der Krone und des einfachen silbernen Verdienstkreuzes besteht. Die Form des
Verdienstkreuzes ist jene des Franz Joseph-Ordens, jedoch ohne Adler und Kette 2 ).
') Kais. Patent vom 2. December 1849 und Minist. Verord. vom 16. Februar 1850.
s ) Minist. Verord. vom 16. Februar 1830 und kais. Verord. vom 25. December 1850.
279
§. 102.
F o r l s e l z u n g.
OefFentliche Sicherheit.
Bei der (mit Allerhöchster EntSchliessung vom 25. April 1852) erfolgten Bildung
der obersten Polizei-Behörde wurden die auf die Erhaltung der öffentlichen Ruhe,
Ordnung und Sicherheit Bezug nehmenden Agenden von dem Ministerium des Innern
(welchem sie seit Auflösung der bis zum J. 1848 bestandenen obersten Polizei-Hofstelle
zugewiesen waren) ausgeschieden und an die erstere übertragen. Die wichtigste Einrich-
tung, welche im Umfange dieses Verwaltungszweiges vor sich ging, besteht in der
Errichtung von Polizei-Dir ectionen in den ehemals ungrischen Ländern, und in
der Ausdehnung der Wirksamkeit der polizeilichen Central-BehÖrde auf diese Länder.
Zunächst berührt diesen Verwaltungskreis die Errichtung der Gendarmerie im
ganzen Beiche auf Grundlage der entsprechenden in der Lombardie und in Südtirol
bestandenen Einrichtung. Es musste ein Executiv-Körper geschaffen werden, durch
welchen den (nunmehr vom Staate bestellten) Organen der richtenden und vollzie-
henden Gewalt eine materielle Kraft zur Verfügung gestellt wird, womit sie Ruhe, Ord-
nung und Sicherheit aufrecht zu erhalten und verbrecherischen Bestrebungen entgegen-
zutreten vermögen; dieser Körper hatte eine Landes-Sicherheitswache zu bilden,
welche eine in sich zusammenhängende Ordnung, eine von einein Mittelpuncte aus-
gehende Leitung und eine gleichmässig kräftige Wirksamkeit erhalten sollte: im In-
teresse der richterlichen Gewalt mussten derselben die Geschäfte der Erforschung
von Verbrechen , des Auftindens der Uebelthäter und der materiellen Hilfeleistung bei
Vollstreckung der gerichtlichen Entscheidungen anvertraut werden, im Interesse der
vollziehenden Gewalt hatte sie sich bei Ueberwachung der Fremden, der öffentlichen
Versammlungen, bei der Handhabung der Local-Polizei und selbst zur Controle anderer
Wachkörper, wie der Gemeinde- und Stadt wachen, zu verwenden.
Die gegen den Missbrauch der Presse seit dem Jahre 1848 bestandenen gesetz-
lichen Bestimmungen hatten sich als unzulänglich erwiesen, wesshalb eine Revision
derselben eintreten musste. Schon bei der Vervollständigung des allgemeinen Straf-
gesetzes war darauf Bedacht genommen worden, in dasselbe alle durch Missbrauch
der Presse begangenen Verbrechen und Vergehen einzubeziehen , wornach zur voll-
ständigen Ordnung dieses wichtigen Theiles der Gesetzgebung nur noch die Erlassung
der polizeilichen Vorschriften zur Beaufsichtigung der Presse und Regelung der damit
in Verbindung stehenden Gewerbszweige erübrigte. Diess erfolgte durch die neue
Press-Ordnung vom 27. Mai 1852, welche die Vorschriften enthält, nach welchen
die inländische Presse und namentlich die periodische, mit Beseitigung jeder Censur, ge-
regelt und überwacht wird. Als Ergänzung der Press-Ordnung dient die neue Theater-
Ordnung, behufs der Beaufsichtigung der theatralischen Vorstellungen jeder Art.
Eine durch den zunehmenden Verkehr und durch die Einbeziehung der ungrischen Länder
unter die Central-Leitung der obersten Polizei-Behörde erforderlich gewordene Ver-
vollständigung (und beziehungsweise Ausdehnung) der pass-poli zeilich en Vor-
280
schrit'ten, die in Oesterreich reisenden oder daselbst sich aufhaltenden Ausländer
betreffend, erfolgte durch die bezügliche im Jahre 1853 erlassene Vorschrift.
Die Errichtung der Gendarmerie ging auf nachstehender Grundlage vor sich. Es wird für
alle Kronländer der Monarchie eine militäriseh-organisirte, zum Theile berittene Gendarmerie errich-
tet, welche dem Armee-Oberconmiando und der obersten Polizei-Behörde (ursprünglich den Mini-
sterien des Krieges und des Innern) untergeordnet ist, und deren Dienslverrichtungen als jene eines
polizeilichen Organs der Behörden auf der Grundlage der Statuten der lombardischen Gendarmerie
vorzuzeichnen sind. In Wien wird eine General-Inspection der gesammten Gendarmerie aufgestellt,
das ganze Wach-Institut in Begimenter nach fortlaufenden Zahlen, die Regimenter aber in kleinere
Truppen-Körper abgetheilt, bei welcher Eintheilung auf die Territorial- und Bevölkerungs-Ver-
hältnisse in den einzelnen Kronländern, sowie auf die polilische und gerichtliche Organisalion
derselben Bücksicht genommen, das Dienstverhältniss zu den Civil - Behörden festgesetzt, und
die Gesammtstärke des Wach - Institutes (ursprünglich auf die Zahl von 13, später erhöht)
auf 19 ») Begimenter, jedes zu 1.000 Mann, festgestellt ist. Die Aufstellung der Gendarmerie in
einem Kronlande gab sohin die näheren erfahrungsgemässen Daten zur Vervollständigung der Ein-
richtung. Die Capitulations-Zeit wird nach den Militär-Vorschriften bestimmt, nach welchen auch die
Beförderungen in der Gendarmerie geregelt werden, bei Besetzung der Officiers-Stellen nach vor-
ausgegangenem Einvernehmen des Annee-Obercommando's mit der obersten Polizei-Behörde 2 ).
Die Mannschaft wurde aus den best-conduisirten Leuten der activen Armee gewählt , und mit
einer dem beschwerlichen und verantwortlichen Dienste entsprechenden namhaft erhöhten Löhnung
bedacht. Nur allmählich konnte dieses wichtige Institut über alle Theile des Beiches ausgedehnt
werden; allenthalben, wo es errichtet wurde, erschien es als eine Wohlthat für die ordnungs-
und ruheliebende Bevölkerung, und seine bisherigen Leistungen (welche namentlich in dem kaum
aus dem Bevolutions-Zustande getretenen Königreiche Ungern sehr viel zur Wiederherstellung
der öffentlichen Sicherheit beitrugen) lassen erkennen, wie die Erhaltung eines geordneten Zu-
standes insbesondere in den Land-Districten der rastlosen Wirksamkeit der Gendarmerie zuzu-
schreiben ist 3 ).
Mittelst einer für alle Kronländer (mit Ausnahme des lombardisch-venezianischen Koni«-
reiches) giltigen Vorschrift wurde eine Theater-Ordnung erlassen 4 ). Zufolge derselben dürfen
theatralische Vorstellungen jeder Art in der Begel nur in Theater-Gebäuden oder in hierzu beson-
*) Minist. Verord. vom 18. Januar 1850 und 20. Mai 1834.
-) Kais. Verord. vom 8. Juni 1849.
3 ) Eine nähere Einsicht in diese Wirksamkeit gewährt die ziffermässige Angabe der von der Gendarmerie
seit ihrer Errichtung rollbrachten Leistungen aller Art. Dieselbe bewerkstelligte in den Jahren:
1850 1851 1953 1853 1*5!»
Aufgreifungen, Verhaftungen und Anzeigen:
I. bei Verbrechen
a) gegen den Staat . 510 7G7 1.039 8.631 3.693
b) gegen die Personen 1.558 2.558 4.191 5.265 8.156
e) gegen das Eigenthum 7.032 21.807 42.510 50.761 82.791
II. bei Vergehen und Ueberlretungen . . 62.909 96.699 198.977 476.557 919.044
Auffindungen von Leichen, Verwundeten
und Kranken 705 1.347 1.898 2.570 3.308
Dienste sonstiger Art (Hausdurchsuchun-
gen, Gerichtsvorladungen, beiConscrip-
üonen etc.) 25.334 20.109 33.742 52.266 75.129
Die Zunahme der Leistungen bis zum Jahre 1854 rührt hauptsächlich von der Vermehrung der Zahl
der Gendarmen und der Ausdehnung ihrer Wirksamkeit über ein grösseres Gebiet her.
') Minist. Verord. vom 25. November 1850.
281
ders concessionirten Räumlichkeiten von den mit persönlicher Befugniss versehenen Unter-
nehmern zur Aufführung gebracht werden. Bewilligungen zu einzelnen Vorstellungen von Dilet-
tanten ertheilt der Kreisvorsteher und, wo eine Polizei-Direetion besteht, der Polizei-Direetor.
Jede Bühnen -Produclion bedarf vor ihrer ersten Darstellung der Aufluhrungsbcwilligun»- von
Seite des Statthalters, für deren Einholung und genaue Beachtung der Unternehmer verant-
wortlich bleibt. Die erlangte Bewilligung ist nur für den Unternehmer und die Bühnen giltig, die
darin ausdrücklich genannt sind; wurde jedoch die Aufführung in einer Kronlands-Hauptstadt be-
willigt, so können die Productionen auf allen anderen Bühnen desselben Kronlandes gegeben wer-
den. Die ertheilte Bewilligung kann aus Beweggründen der öffentlichen Ordnung zurückgenommen
werden. Die Staats-Sicherheitsbehörde hat darüber zu wachen, dass die Vorstellung nur über die
ertheilte Bewilligung und in Uebereinstimmung mit derselben stattfinde, und dass der Act der Auf-
führung nichts Anstüssiges und den öffentlichen Anstand Verletzendes enthalte; dieselbe ist überhaupt
berufen, für die Aufrechthaltang des Auslandes, der Ruhe und Ordnung während der Darstellung
zu wachen und alle Störungen des öffentlichen Vergnügens fern zu halten. Bei dringenden Rück-
sichten kann sie die Aufführung eines Bühnenwerkes ganz oder theilweise untersagen, die Forl-
setzung einer begonnenen Darstellung einstellen, und in ausserordentlichen Fällen das Gebäude
räumen und schliessen lassen. Gegen die Entscheidung der Sicherheilsbehörde steht dem Unter-
nehmer die Berufung an den Statthalter, und gegen die Entscheidung des letzteren der Recurs an
die oberste Polizei-Behörde zu. Auf die Uebertretung dieser Bestimmungen sind Geldstrafen bis zu
500 fl., bei erschwerenden Umständen überdiess mit Arrest bis zu 3 Monaten verbunden, gesetzt.
Einzelne anstössige Abweichungen von dem genehmigten Texte (Extemporirungen) sind nach Maass-
gabe der hervorleuchtenden üblen Absicht an dem Schuldtragenden mit einer Ordnungs-Strafe von
5 — 50 fl. zu ahnden.
Mit dem kaiserlichen Patente vom 27. Mai 1852 wurde, unter Aufhebung des Gesetzes
vom 13. März 1849 gegen den Missbrauch der Presse, für sämmtliche Kronländer (mit Aus-
nahme der Militärgränze) eine neue Press - Ordnung erlassen. Die Vorschriften derselben
gelten nicht nur für die Erzeugnisse der Druckerpresse, sondern für alle durch mechanische
oder chemische Mittel vervielfältigten Erzeugnisse des Geistes und der bildenden Künste. Jede
Druckschrift muss mit dem Namen des Druckers, des Verlegers, des Herausgebers, wo ein
solcher erscheint, sowie mit der Angabe des Druckortes und der Zeit des Erscheinens be-
zeichnet sein; bei den einzelnen Zeitungsnummern kömmt noch der Name des Redacteurs hinzu.
Der Drucker vereinigt in sich auch die Verantwortlichkeit des Verlegers, wo dieser nicht (oder
fälschlich) genannt ist. Von jedem einzelnen Blatte einer periodischen Druckschrift, dann von
den zu Ankündigungen bestimmten Druckschriften hat der Drucker (oder der Verleger , wenn
dieser sie herausgibt) spätestens eine Stunde vor der Herausgabe oder der Versendung am Orte
des Erscheinens ein (von dem Redacteur unterschriebenes) Exemplar bei der Sicherheitsbehörde
und bei dem Staatsanwälte, wo ein solcher besteht, zu hinterlegen. Von jeder anderen Druck-
schrift hat diese Hinterlegung spätestens 3 Tage vor ihrer Ausgabe oder Versendung zu erfolgen.
Von jeder im blande erscheinenden Druckschrift hat der Verleger binnen S Tagen nach der Ausgabe
je ein Pflicht-Exemplar an das Ministerium des Innern, an die oberste Polizei-Behörde, an die k. k.
Hofbibliothek und an die zu bezeichnende Bibliothek im Kronlande selbst abzugeben; von den pe-
riodischen Druckschriften erhält bei der Ausgabe auch der Statthalter ein Pflicht-Exemplar. Druck-
schriften für den Geschäfts- und Privat-Verbrauch sind davon ausgenommen; bei Druckwerken von
besonders kostspieliger Ausstattung wird das Pflicht-Exemplar (mit einem angemessenen Percenten-
Abschlag vom Ladenpreise) vergütet. Die Berechtigung zur Erzeugung, zur Herausgabe und zum Ver-
lage einer Druckschrift wird nach dem Gewerbsgesetze ertheilt. Die Verbreitung derselben darf nur
von Personen, die nach diesem Gesetze dazu berechtiget sind, und zwar nur in ihren regelmässigen
Verkaufsstätten unternommen werden. Das Hausiren mit Druckschriften, das Ausrufen und Aus-
bieten derselben ausserhalb des Gewerbs-Locales ist untersagt, ebenso ohne besondere Bewilligung
I. 36
282
der Sicherheitsbehörde das Anschlagen und Aushängen derselben in den Strassen: ausgenommen
davon sind Kundmachungen rein örtlichen oder gewerblichen Inhalts, für welche jedoch die Plätze
bestimmt sind, ebenso die hierzu verwendeten, mit einem Erlaubnissscheine zu versehenden Individuen.
Ohne einen solchen Erlaubuissschein ist auch das Sammeln von Subscribenten verboten. An Orten,
wo es erforderlich ist, kann vom Statthalter, von der Polizei-Direction oder dem Kreisvorsteher ein-
zelnen vertrauenswerthen Personen eine Verkaufs-Licenz für bestimmte periodische Druckschriften,
Gebetbücher etc. ertheilt werden. Zur Herausgabe einer periodischen Schrift (d. i. einer solchen,
welche mindestens einmal im Monate erscheint) ist eine besondere Bewilligung der obersten Po-
lizei-Behörde (bei cautions-pflichtigen) oder des Statthalters (bei den übrigen) erforderlich. Bei
der Bewerbung um diese Concession muss der Name und Wohnort des Verlegers und (eventuell)
des Herausgebers, die Gewerbeberechtigung des Verlegers und dessen Domicil im Orte der Her-
ausgabe, der Name und Wohnort des Redacteurs, das Vorhandensein der gesetzlichen Eigenschaf-
ten desselben, der Name und Wohnort des Druckers, endlich der Titel der periodischen Druck-
schrift, die Zeitabschnitte ihres Erscheinens und die Angabe des beabsichtigten Inhaltes nachgewiesen
werden. Jeder Redacteur muss an dem Orte des Erscheinens wohnhaft, 24 Jahre alt und öster-
reichischer Staatsbürger sein, er muss das freie Dispositions-Recht über seine Person und sein Ver-
mögen, eine tadellose Moralität und den erforderlichen Grad wissenschaftlicher Bildung besitzen:
Staatsbeamte bedürfen zur Uebernahme einer Redaction die Bewilliirunur der vorgesetzten Behörde.
Für jede periodische Druckschrift, welche die Tagesgeschichte behandelt, politische, religiöse oder
sociale Fragen bespricht, oder überhaupt politischen Inhaltes ist, muss die vorgeschriebene Caution
geleistet werden, von welcher die amtlichen Zeitungen befreit sind, welcher dagegen auch nicht-
politische periodische Druckschriften unterzogen werden, wenn wegen ihres Inhaltes oder wegen
Uebertretung der Press-Ordnung eine gerichtliche Verurtheilung erfolgt. Die Caution beträgt
10.000 fl., 7.000 fl. oder 5.000 fl., je nachdem die Druckschrift an einem Orte (oder in dessen Um-
kreise innerhalb 2 Meilen) von mehr als 60.000, von 30.000 — 60.000 Bewohnern oder in noch ge-
ringer bevölkerten Orten erscheint ; die Hälfte dieser Summen reicht für Schriften hin, welche weniger
als 3 Mal wöchentlich erscheinen. Die Caution hat für alle aus Anlass der Druckschrift verhängten
Geldstrafen und für die Untersuchungskosten zu haften. In einer periodischen Druckschrift muss jede
amtliehe Berichtigung von darin mitgetheilten That Sachen in das nächste Blatt kostenfrei, andere
^tatsächliche Berichtigungen von Seite der Betheiligten aber müssen nur dann kostenfrei in gleicher
Art eingerückt werden, wenn die Entgegnung nicht den zweifachen Umfang des bezüglichen Arti-
kels übersteigt. Im Falle der Verweigerung ist die Aufnahme durch den Staatsanwalt zu erwirken.
Wird gegen eine periodische Druckschrift ein Strafverfahren anhängig gemacht, so muss die ergan-
gene Verordnung, sowie das Straferkenntniss, über Auftrag der Behörde im nächsten Blatte mit-
getheilt werden, wobei Zusätze und Bemerkungen jeder Art unzulässig sind. Im Falle eine perio-
dische Druckschrift eine gefährliche Richtung beharrlieh verfolgt, kann nach zweimaliger schrift-
licher fruchtloser Verwarnung die weitere Herausgabe, und zwar vom Statthalter bis auf 3 Monate,
von der obersten Polizei-Behörde auf länger, eingestellt, oder die gänzliche Concessions-Entziehung
verhängt werden. Auch andere inländische Druckschriften können bei gefährlicher Richtung ver-
boten werden. Ausländische Druckschriften können von der obersten Polizei-Behörde für den
ganzen Umfang des Kaiserstaates verboten werden; ein solches Verbot fasst auch das Verbot der
Herausgabe einer Uebersetzung, des Post-Debites, sowie der Ankündigung und Verbreitung der-
selben in sich. Die weiteren Bestimmungen der Press-Ordnung beziehen sich auf die strafbare
Verbreitung von Druckschriften, auf die Beschlagnahme der verbotenen, gegen die Press-Ordnung
oder ein Strafgesetz verstossenden, auf die Strafen wegen Uebertretung der Press-Ordnung
(Geldstrafen bis 500 fl., Arrest bis zu drei Monaten, Confiscirung der Druckschriften. Entziehung
der Concession, Gewerbeverlust), auf die Verantwortlichkeit für den strafbaren Inhalt der Druck-
schriften (der Verfasser, Redacteur und Verleger sind gleichzeitig zur Verantwortung zu ziehen,
der Drucker, dann der Verschlusser ist in gewissen bezeichneten Fällen mitverantwortlich), auf die
283
Zuständigkeit der Behörden in Press-Sachen (der Sicherheitsbehörde, und bei der Strafverhandlung
der ordentlichen Gerichtsbehörde), auf die Entziehung des Gewerbehe fugnisses (in Fällen einer
dritten Verurteilung wegen Press- Vergehens), endlich auf die Verjährung (welche sechs Monate
nach begangener Uebertretung eintritt).
Um die Revision der vom Auslande einlangenden, nicht für den persönlichen Gebrauch eines
Reisenden bestimmten literarischen und artistischen Werke vornehmen zu können, wurden hei
einio-en Hauptzollämtern Commissionen oder andere Organe bestellt; bloss die periodischen
Schriften, welchen der Post-Debit bewilligt ist, sind von dieser Vorschrift ausgenommen »).
Ueber die pass-polizeiliche Behandlung der Ausländer in Oesterreich wurde
verfiM 2 ): Nur souveräne Fürsten und die Glieder regierender Häuser, welche königliche Ehren
gemessen, sind von der Verpflichtung befreit, mit einer ordnungsmässigen Reise-Urkunde versehen
zu sein welche in der Regel das Visum einer k. k. Mission oder eines k. k. Consulates besitzen
muss. Diese, sowie die Aufsichls-Organe an den österreichischen Gränzen, deren Visum jeden-
falls eingeholt werden muss, sind angewiesen, dasselbe in allen Fällen, wo die Ertheilung nicht
räthlich erscheint, zu verweigern. In den Kronlands-Hauptstädten muss der Ausländer eine be-
sondere Aufenthalts-Karte nachsuchen, wenn er nicht in amtlicher Sendung sich daselbst befindet.
Stellt sich der Aufenthalt eines Ausländers in Oesterreich aus Rücksichten der öffentlichen Ordnung
und Sicherheit als unzulässig dar, so kann er sofort aus dem Lande entfernt werden. — Zur Er-
leichteruno- des täglichen Gränzverkehres bleiben die diessfälligen besonderen Vorschriften in
Anwendung. Ebenso behalten die Vereinbarungen, welche zu ähnlichen Zwecken mit auswärtigen
Regierungen eingegangen wurden, ihre Kraft und Wirksamkeit.
§. 103.
Fortsetzung.
Rechtspflege.
Die Reformen im Justiz-Fache hatten diesen wichtigsten Zweig der öffent-
lichen Verwaltung nach allen Richtungen zu durchdringen , und kaum dürfte jemals in
einem umfangreichen Staate hinnen so kurzer Zeit eine so gewaltige Veränderung in
der gerichtlichen Organisation und Gesetzgehung erfolgt sein, als diess neuerlich in
Oesterreich geschah. Die in den einzelnen Gebietstheilen so verschiedenartigen Justiz-
Einrichtungen mussten auf eine einheitlich übereinstimmende Form zurückgeführt,
und dort, wo es an allgemein giltigen Normen in der Civil- und Strafgesetzgebung ge-
brach, dieselben ins Leben gerufen, sowie die Grundlagen des Real-Creditcs durch Grund-
und Hypothekar-Rücher geschaffen werden. Nachdem ferner in dem weitaus grösseren
Tbeile des Reiches die Gerichtsverwaltung in der untersten Instanz den Patrimunial- und
Munieipal-Gerichten überlassen gewesen, und diese bei der Neugestaltung des Reiches
weggefallen waren, so mussten neue landesfürstliche Gerichte erster Instanz eingesetzt
werden. Wenn hierbei noch erwogen wird, dass in den Grundlagen, aufweiche die
neuen Einrichtungen gestützt wurden , selbst eine wesentliche Modilication erfolgte,
wodurch eine wiederholte Organisation der Gerichte und eine Aenderung in den Vor-
schriften für das gerichtliche Verfahren bedingt wurde, so muss die Aufgabe, welche
das Justiz-Ministerium in diesem Zeitabschnitte zu bewältigen hatte, als eine riesenhafte
') Minist. Verord. vom 13. September 1852.
-) Verord. der obersten Polizei-Behörde vom 3. Mai 1853.
36
284
bezeichnet werden. Die gesammten Reformen zerfallen in zwei Abschnitte, wovon der
erste diejenigen umfasst, welche vom März 1848 bis zum 31. December 1851, als dem
Zeitpuncte der Allerhöchsten Schlussfassung über die Grundsätze der neu-organischen
Gesetzgebung' für Oesterreich, erfolgten, und der andere die nach diesem Zeitpuncte
eingetretenen Reformen in sich begreift. Der erste Abschnitt kann als derjenige der
Uebergangszeit betrachtet werden, in welcher es sich vor allem darum handelte, durch
Ausfüllung der in der Organisation der Gerichte und der Handhabung der Gesetze
sich kundgebenden Lücken dem nächsten Redürfnisse zu genügen. Eben dessbalb
waren die damals getroffenen Maassregeln meist nur partiell , auf einzelne Kronländer
anwendbar und provisorischer Natur, daher nur bis zur Erlassung der für das Gesammt-
reich in Kraft tretenden definitiven Gesetze giltig. In dem zweiten Abschnitte beginnt
die (noch nicht beendigte) Kundmachung der definitiven Gesetze.
Geist und Richtung der seit dem Jahre 1848 bis zum Allerhöchsten Cabinetsschreiben vom
31. December 1851 erlassenen Gesetze sind aus den Allerunterlhänigsten Vorträgen, welche in
den Beilageheften zum Reichsgesetzblatte abgedruckt erscheinen, ersichtlich.
Die durch die Reichsverfassung vom Jahre 1849 eingetretene Umgestaltung der Grundsätze
und der Formen in Verwaltung der Rechtspflege hatte auch eine durchgreifende Veränderung
der Gerichtsverfassung und Gesetzgebung zur Folge. Die Patrimonial-Gerichtsbarkeit war bereits
durch das Patent vom 7. September 1848 aufgehoben und hiermit die Notwendigkeit begründet,
sogleich an die Neugestaltung der Gerichtsverfassung Hand zu legen. Derselben wurde das
Princip der Trennung der Justiz von der Administration und der Gleichheit aller Staatsbürger
vor dem Gesetze zu Grunde gelegt, die bis dahin bestandenen privilegirteu Gerichtsstände wurden
rücksichtlich einzelner Stände und Corporationen (Adel, Geistlichkeit) gänzlich beseitigt, rück-
sichtlich anderer (Militär) beschränkt.
Durch das Allerhöchste Cabinetsschreiben vom 31. December 1851 wurde die Reichsver-
fassung ausser Kraft gesetzt, jedoch die Gleichheit aller Staatsangehörigen vor dem Gesetze
ausdrücklich bestätiget, zugleich aber die Grundsätze, welche für die Justiz-Pflege maass-
gebend sein sollten, in den Absätzen 17 — 33 ausgesprochen. Die Durchführung dieser Grund-
sätze erforderte eine Umarbeitung der in Folge der Reichsverfassung auf dem Gebiete der
Justiz-Pflege erlassenen Gesetze, welche wegen Kürze der Zeit, in welcher sie erscheinen
mussten, hin und wieder etwas Ueberstürztes hatten, indem hierbei auf die früher bestandenen
und bewährten Institutionen zu wenig Rücksicht genommen ward, und, mit Abschneidung der
organischen Entwicklung und Fortbildung derselben , Einrichtungen und Normen Platz greifen
sollten, welche, den Anschauungen und der Praxis des Richterstandes völlig fremd, nur schwer
Wurzel fassen konnten.
Die deutlichste Uebersicht dieser gerichtlichen Reformen dürfte sich aus der Anführung der
einzelnen belangreicheren Verordnungen in chronologischer (wenn auch nicht systematischer) Rei-
henfolge ergeben. Die erste Grundlage für die einzuleitenden Aenderungen bot die Reichsver-
fassung vom 4. März 184!) dar; gleichzeitig damit wurde die Herausgabe des (in zehn Ausgaben
veröffentlichten) Reichsgesetzblattes und eines Landesgesetz- und Regierungs-Blattes in
jedem Kronlande, als die allein gütige Kundmachungsart der Gesetze und Verordnungen, ange-
ordnet. Nachdem die Censur bereits im März 1848 abgeschafft worden, und das im Drange der
Umstände erlassene Press-Gesetz (vom 18. Mai 1848) dem Bedürfnisse einer consolidirlen staat-
lichen Ordnung in keiner Weise genügte, wurde (am 13. März 1840) ein Gesetz gegen den
Missbrauch der Presse erlassen, und das Verfahren in Fällen der Uebertretung dieses Ge-
setzes geregelt. Die Grund züge der neuen Gerichtsverfassung enthielten den Grund-
285
salz der vollständigen Trennung der Justiz von der Verwaltung, die Ausübung der Gerichtsbar-
keit in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten durch Einzelngerichte, Causal-Gerichte, Landes- und
Oberlandesgerichte, im Strafverfahren bei Uebertretungen durch die Einzelngerichte und Landes-
gerichte, bei Vergehen durch die Bezirks-Collegial-Gerichte und Landesgerichte, bei Verbrechen
durch die Landesgerichte als Schwurgerichte und die Oberlandesgerichte als Anklagekammern,
endlich in beiden Richtungen durch den obersten Gerichts- und Cassationshof, die Einrichtung
der Staatsanwaltschaft. Eine provisorische Advocate n-Ordn ung regelte die Zulassung zu
diesem Stande und die Rechte der Advocaten, und begründete die Advocaten-Kammern. Durch
die Grundzüge für Einrichtung der Gefängnisse wurde die Verbesserung derselben und
die beschränkte Einführung der Einzelnhaft beabsichtigt. Die Berggerichtsbarkeit wurde
den Berg-Lehensbehörden abgenommen und den Landesgerichten unter Beigebung berggericht-
licher Senate, bei welchen die Bergbücher geführt werden, zugewiesen. Ein summarisches
Verfahren in Besitzstörungs - Streitigkeiten sollte die in solchen Fällen erforderliche
Beschleunigung herbeiführen. Wichtig für das ganze Reich erschien die Einführung einer (mit
den deutschen Staaten vereinbarten) allgemeinen Wechsel-Ordnung und die Vorzeichnung
des dabei zu beobachtenden Verfahrens '). — Die neue Gerichts - Organisirung auf der
Basis der erwähnten Grundzüge der Gerichtsverfassung trat allmählich in den einzelnen Kron-
ländern in Wirksamkeit, zuerst in den deutsch - slavischen Kronländern (ohne Galizien) am
1. Juli 1850, sowie provisorisch in Ungern, der Wojwodschaft, Kroatien und Slavonien, und
Siebenbürgen, nachdem noch zuvor eine Vorschrift für die Competenz und das Verfahren der
Gerichte in Ungern (sammt der Wojwodschaft) 2 ), die Grundzüge der Reform der Jusliz-Organi-
sation in Siebenbürgen 3 ) und die Regelung der Zuständigkeit und des Verfahrens der Gerichte in
Slrafsachen für Kroatien und Slavonien *) erlassen worden waren. Eine provisorische Straf-
Process-Ordnung beruhte auf dem Grundsatze der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit des Ver-
fahrens, mit Einführung der Schwurgerichte für Verbrechen, und erstreckte die sichernden
Förmlichkeilen selbst auf die Aburtheilung der Vergehen. Im Einklänge mit der neuen Gerichts-
verfassung wurden in den deutschen und slavischen Kronländern (Galizien ausgenommen) durch
ein Gesetz über den Wirkungskreis und die Zuständigkeit der Gerichte alle bisher
bestandenen Patrhnonial- und Communal-, dann Berg-, Mercantil-, See- und Lehen-Gerichte,
sowie alle privilegirten Gerichtsstände und sonstigen landesfürstlichen Gerichte mit dem Beginne
der neu organisirten Gerichte aufgehoben, die für einzelne Kronländer giltigen Jurisdiclions-
Normen ausser Kraft gesetzt, und die auf den ehemaligen gutsherrlichen Verband, auf das
Privileo-ium des Fiscus oder auf andere Privilegien sich gründenden Vorschriften über die Zu-
ständigkeit der Gerichte entkräftet. In dem Verfahren ausser Streitsachen wurden die
Obliegenheiten der Gerichte wesentlich verändert, indem bei Verlassenschafts - Abhandlungen,
Vormundschafts- und Curatel-Angelegenheiten den Vormündern und Curatoren ein grösserer
Wirkungskreis eingeräumt und eine Instruction für die Gemeindevorsteher erlassen ward,
welche sie zur Vornahme einiger Amtshandlungen in jenen Angelegenheiten sowie der Zustel-
lungen verpflichtete. Insbesondere wurden die Waisencassen aufgehoben, die Gebarung mit dem
Pupillar- und Curatel -Vermögen zunächst den gesetzlichen Vertretern der Pflegebefohlenen
anvertraut, und die cassenmässige Verrechnung des Waisen-, Curanden- und Depositen-Ver-
mögens den Steuerämtern und den Depositen -Aemtern (als Hilfsämtern der Gerichte) über-
traffen. Ein organisches Gesetz für die Gerichtsstellen enthielt die Vorschriften, welche
') Die allgemeine Wechsel-Ordnung vom 25. Januar 1850 ist am 1. Mai 1850 für den ganzen Umfang
der Monarchie in Wirksamkeit getreten, wodurch alle früheren Wechsel-Ordnungen und Wechselgcsetze
erloschen sind.
2 ) Verord. d. Befehlhabers der kais. Armee in Ungern vom 10. November 18*9.
8 ) Kais. Verord. vom k. Juli 1850.
4 ) Kais. Verord. vom 24. Juli 1850.
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nach erfolgter Durchführung der Gerichts-Organisation bei der Besetzung- der Aemter, Leitung
und Handhabung der Disciplin, sowie in der inneren und äusseren Geschäfts -Ordnung- zu be-
obachten sind. Das provisorische Gesetz über die Staatsanwaltschaften regelle dieses neue
Organ der gerichtlichen Thätigkeit, nach dessen Aufstellung die öffentlichen Fiscale in Ungern
und Siebenbürgen aufgehoben und deren Obliegenheiten an die Staatsanwaltschaften übertragen
werden konnten. Die Gerichts-Organisation ward vervollständigt durch die Organisation des ober-
sten Gerichts- und Cassationshofes, welcher in allen Civil-Sachen in und ausser Streit-
sachen, in denen die Obcrlandesgerichte in zweiter Instanz erkannt haben, sofern ein weiterer
Rechtszug gesetzlich zulässig ist, dann in Strafsachen alsCassationshof über Nichtigkeitsbeschwer-
den, in den Fällen, in welchen diese stattfinden, entschied. Den gerichtlichen Instituten wurde das
Notariat angereiht und für dasselbe eine Notariats-Ordnung kundgemacht. Neue Bestimmungen
erfolgten über die Anlegung der Grund- und Intabu Iations-Bücher, wozu in den ehemals
ungrischen Ländern erst die Vorbereitungen getroffen werden mussten, zu welchem Behufe eine
provisorische Grundbuchs-Ordnung für Ungern, die Wojwodschaft, Kroatien und Slavonien,
und Siebenbürgen erlassen wurde. In den Ländern, wo die Grundbücher schon bestanden, wurde
zur Förderung des Real-Credites eine Vorschrift behufs der Beschleunigung des grundbücherlichen
Verfahrens gegeben i).
Die nach dem 31. December 1851 stattgefundenen Reformen in den Justiz-Einrichtungen wa-
ren zum Theile bestimmt, auf die östlichen Kronländer die in den übrigen bereits bestehenden
Einrichtungen auszudehnen, entgegenstehende Anordnungen aufzuheben, und die sich ergebenden
Lacken auszufüllen; theils waren sie auf die Erlassung neuer, für das Gesammtreich verbindlicher,
den organischen Grundsätzen vom 31. December 1851 angepasster Gesetze gerichtet. So wurde
für Ungern, die Wojwodschaft, Kroatien und Slavonien eine Advocaten-Ordnung ä ), ferner
eine Civil-Process-Ordnung 3 ) erlassen, nachdem als Uebergangsbestimmung schon früher *) alle
Rechtsstreitigkeiten, welche sich auf Aviticitäts-Verhältnisse bezogen, sowie alle die Verpfändung
adeliger Güter betreffenden Processe einem Gerichtsstillstande unterzogen worden waren, und
diessfalls keine neuen Processe anhängig gemacht werden durften, sowie bei Einführung jener Pro-
cess-Ordnung selbst, rücksichtlich jener Grundbesitzer, mit deren Besitze eineUrbarialität verbunden
war, die ihnen vor dem 11. April 1848 dargeliehenen Capitale, mit Ausnahme der Handelswechsel,
als unaufkündbar erklärt wurden. Die Wirksamkeit des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches
wurde für Ungern, die Wojwodschaft und das Banat, Kroatien und Slavonien durch kaiserliches
Patent vom 29. November 1852 in das Leben gerufen, gleichzeitig aber wurden die durch könig-
liche Donationen begründeten, das Eigenthum wesentlich beschränkenden Heimfallsrechte, sowie
die Gellung der Aviticität (in Folge welcher Niemand über das ererbte liegende Vermögen verfügen
durfte) aufgehoben. Eine provisorische Instruction für das Verfahren ausser Streitsachen 5 ), wo-
durch Waisen-Commissionen für die Behandlung der Vormundschafts- und Curatel-Angelegenheiten
ireschaffen wurden, sollte bis zum Erlasse einer all«eniein verbindlichen diessfälli»en Vorschrift
gelten, ebenso eine provisorische Concurs-Ordnung i; ). Für die Anlegung der Grund- und Inta-
bulations-Bücher, mit besonderer Bücksicht auf den adeligen Grundbesitz, wurden die Vorarbeiten
eingeleitet '), deren Ergebnisse zu der demnächst in mehreren Komitaten zur Vollendung ge-
langenden Einführung der Grundbücher für den ehemals grundherrlichen sowohl als den unter-
Ihänigen Besitz geführt haben. Für Siebenbürgen wurde ebenfalls mittelst kaiserlichen Patentes
') Kais. Verord. vom 16. März 1851, und Minist. Vcrord. vom 29. October 1852.
2 ) Kais. Patent vom 24. Juli 1852.
J ) Minist. Verord. vom IG. September 1852.
*) Kais. Patent vom 3. November 1849.
5 ) Minist. Verord. vom 17. December 1852.
(i ) Minist. Verord. vom 18. Juli 1853.
7 ) Minist. Verord. vom 18. April 1853.
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vom 29. Mai 1853 die Wirksamkeit des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches angeordnet, wobei
gleichzeitig die Gesetze über Erwerbung- und Ausübung des Eig-enthumsrechtes abgeändert, die
königlichen Donationen und das daraus abgeleitete Heimfallsrecht aufgehoben wurden. Die provi-
sorische Instruction für das gerichtliche Verfahren ausser Streitsachen, die provisorische Concurs-
Ordnung und die Advocaten-Ordnung wurden daselbst ebenfalls eingeführt. Auch in dem Gebiete
des ehemaligen Freistaates von Krakau musste erst durch das kaiserliche Patent vom 23. März
1852 das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und die westgalizische Gerichts-Ordnung in Geltung
gebracht werden. Seit 1. September 1853 umfasst die Wirksamkeit des allgemeinen bürgerlichen
Gesetzbuches den ganzen Kaiserstaat, während die Reducirung der Civil-Process-Ordnungen auf
eine einzige sich vorbereitet.
Zu den allgemein giltigen gesetzlichen Vorschriften, wodurch die Justiz- Verwaltung neu
geregelt wurde, gehört das Strafgesetz (eine vervollständigte Auflage des in den deutschen, sla-
vischen und italienischen Kronländern bestandenen Strafgesetzes vom Jahre 1803, bei welcher die
Verbrechen, Vergehen und Uebertretungen von einander getrennt, mehrere neue und schärfer be-
stimmte gesetzliche Verfügungen aufgenommen, die Aufzählung der Verbrechen gegen die öffentliche
Sicherheit hesser gegliedert und neue Bestimmungen über die durch Druckschriften begangenen
straffälligen Handlungen aufgenommen wurden) »), ferner das Gesetz über den Wirkungskreis
und die Zuständigkeit der Gerichte in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten, welches abge-
sondert für die deutschen und slavischen Kronländer, sodann (mit Hinweglassung der auf die dort
nicht vorhandene Berggerichtsbarkeit Bezug nehmenden Bestimmungen) für das lombardisch-
venezianische Königreich und Dalmatien, endlich für die ungrischen Länder erlassen wurde 2 ),
eine Vorschrift über die Verwahrung s gebühr für die bei den landesfürstlichen Depositen-
Aeintern inliegenden Gelder und Vermögenspapiere 3 ), die Vorschrift bezüglich der inneren
Einrichtung und Geschäfts-Ordnung- sämmtlicher Gerichtsbehörden *), mit einer nach-
gefolgten speciellen Instruction über die innere Amtswirksamkeit und Geschäfts-Ordnung der Ge-
richtsbehörden in strafgerichtlichen Angelegenheiten, eine neue Straf-Process-Or dnung 5 ),
') Das Strafgesetz vom 27. Mai 1852 trat am I. September 1852 für den ganzen Umfang des Reiches, mit
alleiniger Ausnahme der Personen und Gebiete, welche dem besonderen Militär-Strafgesetzbuche unter-
stehen, in Wirksamkeit. — Die Einbeziehung der Press-Vergehen , die Aufhebung der Todesstrafe für
entferntere Mitwirkung am Hochverrath, für Credits-Papier-Verfiilschung und wiederholte Brandlegung,
die Vervollständigung der Fälle öffentlicher Gewaltthätigkeit sind hervorragende Verbesserungen desselben.
2 ) Civil-Jurisdictions-Normen bestehen: a) für die deutseh-slavischen Kronländer; (3) für die Lombardie und
Venedig; •/) für Dalmatien, — alle drei vom 20. November 1852 — ; 5) für Ungern, die Wojwodschafl
unddasBanat, Kroatien und Slavonien, vom 16. Februar 1853; e) für Siebenbürgen, vom 3. Juli 1853.
Sie haben ihre Wirksamkeit am Tage der Aetivirung der neuen Gerichtsbehörden begonnen.
*) Kais. Patent vom 26. Januar 1853. Minist. Verord. vom 30. Januar 1853.
4 ) Das organische Gesetz für die Gerichtsbehörden vom 3. Mai 1853 trat für Ungern, die Wojwodschafl
und das Banat, Kroatien und Slavonien am 1. Juli 1853, für die übrigen Kronländer mit der Aeti-
virung der neuen Gerichtsbehörden in Wirksamkeit.
5 ) Die provisorische Straf-Proeess-Ordnung vom 17. Januar 1850 war zu sehr den Gesetzen Frankreieh's und
der Rheinlande nachgebildet. Dessenungeachtet wurde bei Erlassung der neuen Straf-Proeess-Ordnung
vom 29. Juli 1853 das viele Treffliche, das sich in jener ersteren vorfand und praktisch bewährt hatte,
beibehalten, und mit dem Anwendbaren aus dem Verfahren für Strafsachen des alten Gesetzes von 1803
in Verbindung gebracht. — So boten das Institut der Staatsanwaltschaft, die Anklageform, die Münd-
lichkeit und theilweise Oeffentlichkeit des Verfahrens in erster Instanz schätzbare Factoren für eine
gedeihliehe Strafrechtspflege, und fanden Aufnahme; dagegen wurden die Schwurgerichte und der Cassa-
tionshof als solcher beseitiget, die Verweisung der Richter auf ihre gewonnene Ueberzeugung wurde
durch eine negative Beweis-Theorie in bestimmte Gränzen eingeengt, die Urtheilschöpfung auf ..schuldig,
schuldlos und Freisprechung von der Anklage'' erweitert, die Oberlandesgerichte als zweite und der
oberste Gerichtshof als dritte Instanz mit dem Beifügen bestellt, dass bei denselben nur schriftlich zu
verfahren sei. Einfachheit, die alle entbehrlichen Formalitäten beseitigt und bei minder strafbaren
Handlungen auch ein abgekürztes Verfahren zulässt, und Humanität, welche besonders die Verteidigung
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eine Vorschrift für die innere Einrichtung und Geschäfts-Ordnung der Staatsanwal tschaften '),
das Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Rechtsangelegenheiten ausser Streitsachen 2 ),
eine neue Notariats-Ordnung (nachdem schon früher der mit der vorhergehenden Notariats-
Ordnung eingeführte Notariats-Zwang aufgehoben worden war}, die Anordnung bezüglich der
Ausübung: der Civil-Gerichtsharkei t der k.k. Consulate über die österreichischen Unterthanen
in der Türkei 3 ), nebst einer dazu gehörigen Vollzugsvorschrift, endlich eine Vorschrift bezüglich
der Vornahme der gerichtlichen Todtenschau 4 ).
Um eine grössere Zuverlässigkeit und Vereinfachung in der Kundmachung der Gesetze her-
zustellen, wird ein allgemeines Reichsgesetz- und Regierungs-Blatt ausgegeben. Ein solches
erschien bis 31. December 1852 in zehn Ausgaben, nähmlich: deutsch, italienisch, ungrisch,
böhmisch (zugleich mährische und slovakische Schriftsprache}, polnisch, rulhenisch, slovenisch
(windische und krainische Schriftsprache), serbisch-illyrisch mit serbischer Cyrillschrift, serbisch-
illyrisch (zugleich kroatisch) mit lateinischen Lettern, und romanisch (moldauisch-walachisch).
Den Ausgaben mit nicht-deutschen Texten wurde der deutsche Text beigefügt, aber alle Texte
wurden für "leich authentisch erklärt. Seit 1. Januar 1853 erscheint das Reichsgesetzblatt nur
in deutscher Sprache, und der deutsche Text ist der allein authentische, auch für alle schon früher
in dem Reichsgesetzblatte erschienenen Gesetze und Verordnungen. Das Reichsgesetzblatt ent-
hält alle zur öffentlichen Bekanntmachung bestimmten Staatsverträge, alle für das ganze Reich
oder für einzelne Kronländcr erlassenen kaiserlichen Patente und Verordnungen, dann die von
den Ministerien in ihrem Wirkungskreise erlassenen Verordnungen. Die verbindende Kraft der
darin aufgenommenen Gesetze und Verordnungen beginnt mit dem 45. Tage nach der Ausgabe des
des Angeklagten unterstützt, zeichnen die neue Straf-Process-Ordnung aus; sie trat in den verschie-
denen Kronländern mit dem Zeitpuncte der Activirung der neuen Gerichtsbehörden in Wirksamkeit.
') Das Institut der Staatsanwaltschaft, dessen Wirkungskreis hauptsächlich auf die Straf-Jusliz beschränkt
wurde, bedurfte mit seiner Neugestaltung auch einer neuen Geschäfts-Ordnung. Das Gesetz vom 3. August
1854 über die neue Einrichtung und Geschäfts-Ordnung desselben hat seine Wirksamkeit in den Kron-
ländern, in welchen die neu organisirten Staatsanwaltschaften bereits in Thäligkeit waren, mit dem
Tage der Kundmachung, in den übrigen Kronländern aber mit dem Tage, an welchem die neu organi-
sirten Staatsanwaltschaften aetivirt wurden, begonnen.
•) Durch das neue Gesetz über das gerichtliche Verfahren ausser Streitsachen vom 9. August 1854 ist
das frühere Gesetz über Verlassenschafts-Abhandlungen vom 28. Juni 1850 ausser Wirksamkeit gesetzt
worden, und zwar in der Lombardie und in Venedig, in der Wojwodschaft und dem Banate mit
1. November 1854, in den übrigen Kronländern vom Tage der Wirksamkeit der neuen Gerichls-Organisation.
3 ) Kais. Verord. vom 29. Januar 1855.
4 ) In Folge der eingetretenen Aenderungen verloren mehrere der früher angeordneten Reformen ihre
Giltigkeit. Dahingehören insbesondere: das Gesetz gegen den Missbrauch der Presse sammt dem
Verfahren in Press-Uebertretungsfällen (Kais. Patente vom 13. und 14. März 1849), welches theils durch
das neue Strafgesetz, theils durch die neue Press-Ordnung ersetzt wurde, die Grundzüge der neuen
Gerichtsverfassung (Kais. Entschl. vom 14. Juni 1849), die Vorschrift über die Bildung der Gesehwornen
für die Press -Gerichte (Kais. Patent vom 11. September 1849), das organische Gesetz über die
Gerichtsstellen (Kais. Patent vom 28. Juni 1850), die provisorische Straf-Process-Ordnung
(Kais. Patent vom 17. Januar 1*50), die Vorschrift über den Wirku ngskreis und die Zuständigkeit der
Gerichte (Kais. Patent vom 18. Juni 1850), das Gesetz über Verlassenschafts-Abhandlungen vom 28. Juni
1850, die Verordnung über die Wirksamkeit der Staatsanwaltschaften in Ungern, der Wojwodschaft und
dem Banate, Kroatien und Slavonien (Minist. Verord. vom 30. Juni 1850), die provisorische Advocaten-
Ordnung für Siebenbürgen (Minist. Verord. vom 14. Mai 1852), endlieh die provisorische Instruction
über das gerichtliche Verfahren in Rechtsgeschäften ausser Streitsachen für Ungern, die
AVojwodsehaft und das Banat, Kroatien und Slavonien (Minist. Verord. vom 17. December 1852) und für
Siebenbürgen (Minist. Verord. vom 15. Juni 1853). Theilweise modificirt wurden durch die nachgefolgten
Einrichtungen und den Wirkungskreis der Gerichte die Organisation des obersten Gerichts- und
Cassationshofes (Kais. Patent vom 7. August 1850), durch das spätere Notariats-Gesetz (Kais. Patent
vom 21. Mai 1855) die frühere Notariats-Ordnung (Kais. Patent vom 29. September 1850), sowie durch
das neue Strafgesetz die Grundzüge bei Errichtung von Gefängnissen (Allerh. Entschl. vom 24. August 1849).
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bezüglichen Reichsgesetzblattes, insofern diessfalls nicht in einzelnen Fällen eine besondere Be-
stimmung erfolgt. Ausser dem Reichsgesetzblatte wird in jedem Kronlande ein Landesgesetz-
und Regierungs-Blatt in den Landessprachen mit beigefügtem deutschen Texte ausgegeben;
dasselbe enthält, aus dem allgemeinen Reichsgesetzblatte aufgenommen, alle diejenigen Gesetze
und Verordnungen, welche in dem bezüglichen Kronlande Wirksamkeit haben, überdiess aber
alle von den Landesbehörden erlassenen Verordnungen, Verfügungen und Belehrungen über öffent-
liche Angelegenh