Skip to main content

Full text of "Familien-chronik der Herren, Freiherren und Grafen von Kielmansegg"

See other formats


Google 



This is a digital copy of a book that was prcscrvod for gcncrations on library shclvcs bcforc it was carcfully scannod by Google as pari of a projcct 

to make the world's books discoverablc online. 

It has survived long enough for the Copyright to expire and the book to enter the public domain. A public domain book is one that was never subject 

to Copyright or whose legal Copyright term has expired. Whether a book is in the public domain may vary country to country. Public domain books 

are our gateways to the past, representing a wealth of history, cultuie and knowledge that's often difficult to discover. 

Marks, notations and other maiginalia present in the original volume will appear in this flle - a reminder of this book's long journcy from the 

publisher to a library and finally to you. 

Usage guidelines 

Google is proud to partner with libraries to digitize public domain materials and make them widely accessible. Public domain books belong to the 
public and we are merely their custodians. Nevertheless, this work is expensive, so in order to keep providing this resource, we have taken Steps to 
prcvcnt abuse by commercial parties, including placing lechnical restrictions on automated querying. 
We also ask that you: 

+ Make non-commercial use ofthefiles We designed Google Book Search for use by individuals, and we request that you use these files for 
personal, non-commercial purposes. 

+ Refrain fivm automated querying Do not send automated queries of any sort to Google's System: If you are conducting research on machinc 
translation, optical character recognition or other areas where access to a laige amount of text is helpful, please contact us. We encouragc the 
use of public domain materials for these purposes and may be able to help. 

+ Maintain attributionTht GoogXt "watermark" you see on each flle is essential for informingpcoplcabout this projcct and hclping them lind 
additional materials through Google Book Search. Please do not remove it. 

+ Keep it legal Whatever your use, remember that you are lesponsible for ensuring that what you are doing is legal. Do not assume that just 
because we believe a book is in the public domain for users in the United States, that the work is also in the public domain for users in other 
countries. Whether a book is still in Copyright varies from country to country, and we can'l offer guidance on whether any speciflc use of 
any speciflc book is allowed. Please do not assume that a book's appearance in Google Book Search mcans it can bc used in any manner 
anywhere in the world. Copyright infringement liabili^ can be quite severe. 

Äbout Google Book Search 

Google's mission is to organizc the world's Information and to make it univcrsally accessible and uscful. Google Book Search hclps rcadcrs 
discover the world's books while hclping authors and publishers rcach ncw audicnccs. You can search through the füll icxi of ihis book on the web 

at |http: //books. google .com/l 



Google 



IJber dieses Buch 

Dies ist ein digitales Exemplar eines Buches, das seit Generationen in den Realen der Bibliotheken aufbewahrt wurde, bevor es von Google im 
Rahmen eines Projekts, mit dem die Bücher dieser Welt online verfugbar gemacht werden sollen, sorgfältig gescannt wurde. 
Das Buch hat das Uiheberrecht überdauert und kann nun öffentlich zugänglich gemacht werden. Ein öffentlich zugängliches Buch ist ein Buch, 
das niemals Urheberrechten unterlag oder bei dem die Schutzfrist des Urheberrechts abgelaufen ist. Ob ein Buch öffentlich zugänglich ist, kann 
von Land zu Land unterschiedlich sein. Öffentlich zugängliche Bücher sind unser Tor zur Vergangenheit und stellen ein geschichtliches, kulturelles 
und wissenschaftliches Vermögen dar, das häufig nur schwierig zu entdecken ist. 

Gebrauchsspuren, Anmerkungen und andere Randbemerkungen, die im Originalband enthalten sind, finden sich auch in dieser Datei - eine Erin- 
nerung an die lange Reise, die das Buch vom Verleger zu einer Bibliothek und weiter zu Ihnen hinter sich gebracht hat. 

Nu tzungsrichtlinien 

Google ist stolz, mit Bibliotheken in Partnerschaft lieber Zusammenarbeit öffentlich zugängliches Material zu digitalisieren und einer breiten Masse 
zugänglich zu machen. Öffentlich zugängliche Bücher gehören der Öffentlichkeit, und wir sind nur ihre Hüter. Nie htsdesto trotz ist diese 
Arbeit kostspielig. Um diese Ressource weiterhin zur Verfügung stellen zu können, haben wir Schritte unternommen, um den Missbrauch durch 
kommerzielle Parteien zu veihindem. Dazu gehören technische Einschränkungen für automatisierte Abfragen. 
Wir bitten Sie um Einhaltung folgender Richtlinien: 

+ Nutzung der Dateien zu nichtkommerziellen Zwecken Wir haben Google Buchsuche Tür Endanwender konzipiert und möchten, dass Sie diese 
Dateien nur für persönliche, nichtkommerzielle Zwecke verwenden. 

+ Keine automatisierten Abfragen Senden Sie keine automatisierten Abfragen irgendwelcher Art an das Google-System. Wenn Sie Recherchen 
über maschinelle Übersetzung, optische Zeichenerkennung oder andere Bereiche durchführen, in denen der Zugang zu Text in großen Mengen 
nützlich ist, wenden Sie sich bitte an uns. Wir fördern die Nutzung des öffentlich zugänglichen Materials fürdieseZwecke und können Ihnen 
unter Umständen helfen. 

+ Beibehaltung von Google-MarkenelementenDas "Wasserzeichen" von Google, das Sie in jeder Datei finden, ist wichtig zur Information über 
dieses Projekt und hilft den Anwendern weiteres Material über Google Buchsuche zu finden. Bitte entfernen Sie das Wasserzeichen nicht. 

+ Bewegen Sie sich innerhalb der Legalität Unabhängig von Ihrem Verwendungszweck müssen Sie sich Ihrer Verantwortung bewusst sein, 
sicherzustellen, dass Ihre Nutzung legal ist. Gehen Sie nicht davon aus, dass ein Buch, das nach unserem Dafürhalten für Nutzer in den USA 
öffentlich zugänglich ist, auch für Nutzer in anderen Ländern öffentlich zugänglich ist. Ob ein Buch noch dem Urheberrecht unterliegt, ist 
von Land zu Land verschieden. Wir können keine Beratung leisten, ob eine bestimmte Nutzung eines bestimmten Buches gesetzlich zulässig 
ist. Gehen Sie nicht davon aus, dass das Erscheinen eines Buchs in Google Buchsuche bedeutet, dass es in jeder Form und überall auf der 
Welt verwendet werden kann. Eine Urheberrechtsverletzung kann schwerwiegende Folgen haben. 

Über Google Buchsuche 

Das Ziel von Google besteht darin, die weltweiten Informationen zu organisieren und allgemein nutzbar und zugänglich zu machen. Google 
Buchsuche hilft Lesern dabei, die Bücher dieser We lt zu entdecken, und unterstützt Au toren und Verleger dabei, neue Zielgruppcn zu erreichen. 
Den gesamten Buchtext können Sie im Internet unter |http: //books . google .coiril durchsuchen. 



«O \JlSt, 



<r 



i'^nU^'t 



FAMILIEN- CHRONIK 



DER HERREN, 
FREIHERREN und GRAFEN von 



KIELMANSEGG 



ZUSAMMENGESTELLT 



VON 



EDUARD GEORG LUDWIG WILLIAM HOWE 
GRAFEN VON KIELMANSEGG 

UND 

ERICH FRIEDRICH CHRISTIAN LUDWIG 
GRAFEN VON KIELMANSEGG. 



LEIPZIG UND WIEN. 

IN COMMTSSION BEI F. A. BKOCKHAUS, 



1872. 



m 




r\<? 



ysrVc^- 



Motto. 
,Sumen prima mihi sit cura sit altera Xomen.** 

* * 



„Wohlgebohren ist rühm und ehr 
„Wohl sich halten noch viel mehr 
„Wohl gefreyet bringt fried und freud 
„Wohl gestorben die Seligkeit." 

(Aus Friedrich Christian Freiherm von Kielmansegg's hinterlassencn Manuscripten.^ 



VORWORT. 

IVl an hat oft versucht , die Weltgeschichte in 
Strömen darzustellen. Ein einziger Strom läuft von der 
Wiege der Menschheit aus, um sich später in unendlich 
viele Arme, die der verschiedenen Völker, der Stämme, 
der Gemeinden, bis zu den einzelnen Familien herab zu 
zertheilen. 

Möge die hiermit der Oeffentlichkeit übergebene 
Chronik von Geschlechtern, deren manche Glieder zu 
verschiedenen Zeiten berufen waren, in die politischen 
und militairischen Verhältnisse der Staaten, denen sie 
angehört, wirksam einzugreifen, einen einzigen aber 
klaren Tropfen zu dem gewaltigen Meere der Welt- 
geschichte abgeben. 

Gleichwie nun die Weltgeschichte eine grosse Leh- 
rerin aller ist, so möge auch für die Nachkommen aus 
den erwähnten Geschlechtern die Geschichte ihrer Ahnen 
bildend und Beispiel gebend sein! 

Sind doch eines jeden Kindes erste Lehrer seine 
Aeltern; die Familie seine erste Schule! 

Deshalb war es stets älterer Geschlechter edle Präro- 
gative, und ist es auch noch heute, dass, auf Vorbilder der 



VI VORWORT. 



Ahnen gegründet, die von Generation zu Generation 
fortlebenden Principien der Ehre, der Loyalität und des 
Patriotismus den jugendlichen Gemüthern ihrer Kinder 
eingepflanzt werden , und eine solchergestalt ererbte 
Erziehungsart dieselben in gediegener edler häuslicher 
Sitte übt und heranwachsen lässt. 

Dieses waren die leitenden Gesichtspunkte bei Zu- 
sammenstellung der folgenden Blätter, durch deren Ver- 
breitung dem bisher oft fühlbar gewordenen Mangel 
einer auf authentische Quellen begründeten Fa- 
miliengeschichte einigermassen abgeholfen werden 
dürfte. 

Wenn nun auch meine Absicht ursprünglich nur 
dahin ging einen kurzen Abriss der Geschichte der Grafen 
von Kielmansegg zu geben, so stiess ich doch schon 
bei meinen diesbezüglichen langjährigen Forschungen 
nach Material so oft auf Nachrichten über Angehörige, 
sowol des ausgestorbenen adeligen Geschlechtes Kiel- 
man von Kielmansegg in Oesterreich und Würtemberg 
als auch des jetzt noch blühenden Stammes der Frei- 
herren von Kielmansegg in Niederösterreich, dass ich 
getreu den Worten des gewählten Motto: „Cura mihi sit 
Nomen", diesen beiden Geschlechtern eigene Kapitel in 
der folgenden Familien-Chronik widmen zu müssen glaubte. 

Hierzu fand ich mich um so mehr veranlasst, als 
mein sich lebhaft für die Familie und die nachstehende 
Arbeit interessirender Sohn Erich, dessen emsigen 
Nachforschungen in der hamburger Stadtbibliothek, im 



VORWORT. VII 



Städtischen und Kloster -Archiv zu Itzehoe sowie im 
gültzower Familien -Archiv ich die Ausfüllung mancher 
Lücken meiner frühern Arbeit zu danken hatte, durch 
seine Ansässigkeit in Wien inzwischen in die Lage ver- 
setzt war, die Zusammenstellung dieser letzterwähnten 
Kapitel übernehmen zu können. 

Nicht allein, dass ihm das reichhaltige Material in 
den wiener Archiven hierbei zu Gebote stand, erfreute 
er sich auch der bereitwilligsten Unterstützung des Frei- 
herrn Karl von Kielmansegg auf Hainstetten in 
Niederösterreich, der ihm alles seine Familie anlangende, 
von ihm bereits früher gesammelte, geschichtliche Ma- 
terial mit nicht dankbar genug anzuerkennender Zuvor- 
kommenheit zur Benutzung überliess. 

Bei Herbeischaffung, Ordnung und Sichtung des 
umfangreichen Materials verpflichteten mich und meinen 
Sohn ausserdem die Herren Archivrath Sudendorf 
und Bibliothekrath Böttger in Hannover sowie der 
Herr geheime Legationsrath Dr. Schlossberger 
in Stuttgart durch ihre geneigte Beihülfe zu verbind- 
lichstem Danke, welcher nicht minder auch dem Herrn 
k. k. Hofwappenmaler Krahl und Herrn Maler 
Vinzenz Katzler in Wien für die heraldische Aus- 
schmückung der nachstehenden Blätter hiermit gezollt wird. 

Wien, im Mai 1871. 

Eduard Graf von Kielmansegg. 






INHALT. 



Seite 

Vorwort . V 

ERSTE ABTHEILUNG. 

Die Kielman von Kielmansegg in Württemberg und Oestcrreich i 

Erste und zweite Generation 3 

Dritte Generation 4 

A. Älterer österreichischer Zweig ii 

Vierte Generation ii 

Fünfte Generation 12 

B. Jüngerer württembergischer Zweig 13 

Vierte Generation 13 

Fünfte Generation I7 

Sechste Generation 18 

ZWEITE ABTHEILUNG. 

Die Freiherren von Kielmansegg in Niederösterreich 21 

Erste und zweite Generation 23 

Dritte Generation 24 

Vierte Generation 24 

Fünfte Generation 25 

Sechste Generation 36 

Siebente Generation 50 

Achte Generation 55 

Neunte Generation , SS 

DRITTE ABTHEILUNG. 

Die Grafen von Kielmansegg 59 

fjrste und zweite Generation 61 

Dritte Generation 93 



X INHALT. 

Seite 

A. Altere Linie 112 

Vierte Generation 112 

Fünfte Generation 114 

Sechste Generation 115 

B. Jüngere Linie 116 

Vierte Generation 116 

Fünfte Generation 127 

Sechste Generation 152 

Siebente Generation 162 

BEILAGEN. 

No. I, I. Privilegien-Brief für Andreas, Johannes und Bartholomäus Kiel- 

man von Kielmansegg vom Jahre 1568 (1604) 211 

No. I, 2. Adels- und Wappenbrief für dieselben vom Jahre 1578 (1604) 224 

No. I, 3. Urbarium des Schlosses Kielmansegg in Niederösterreich . . . 230 

No. II, I. ^y Nobilitation vnd Besserung Wappens für Hainrichen, Arnoldt 
vnd Georgen die Khielman Gebrüder von Hattingen" vom 
Jahre 1610 235 

No. II, 2. ,,Conßrmaiio nobilitatis vnd Veränderung des Wappens fiir Arnold 

vnd Georgen die Kielman Gebrüder" vom Jahre 1614 . . . . 240 

No. II, 3. Stammtafel der Herren von Kielman in Westfalen 243 

No. II, 4. Stammtafel der Herren von Kylman in Westfalen 245 

No. II, 5. Verleihung des Prädicats „von Kielmanseckh " an Henrich 

von Kielman, Patent vom Jahre 1628 247 

No. II, 6. „Verbesserung Adelichen Wappens, sambt etlichen Adelichen 
Freyheiten, für Ire Mayt: Hof Camer Rath, Heinrichen vnd Jo- 
hann Baptisten die Kielman von Kielmanssegkh, geben 
3ten October 1632« 248 

No. II, 7. „Freyherm Brief für Hainrich von Kielmansseck" vom Jahre 1652 259 

No. II, 8. Testament des Johann Baptist Kielman von Kielmansegg vom 

Jahre 1640 264 

No. II, 9. Gesuch des Heinrich Friedrich Freiherrn von Kielmansegg „an 
Kaiser um Transferirung des seinem Bruder Heinrich Ulrich 
assignirten Gnaden Deputats auf ihn" vom Jahre 1679. • • •• 271 

No. II, 10. Gesuch desselben an die kaiserliche Hofkammer „um gnädige 
auflag an dz Kayl: Waldtamb Zu bezahlung der anbefohlenen 
10. m. fl Seines accordiri ausständichen Lidlohns" vom Jahre 1698 274 

No. II, II. Instruction und Bestallung als Viertelhauptmann für Casimir 

Heinrich Ernst Freiherm von Kielmansegg vom Jahre 1680, . 276 

No. II, 12. Wiener Bürgerrechts-Diplom für Joseph Tobias Freiherrn von Kiel- 
mansegg vom Jahre 1801 279 

No. III, I. Lateinisches Gedicht von Friedrich Christian Freiherrn von Kiel- 
mansegg vom Jahre 1665 281 

No. III, 2. Adels-, Hofpfalzgrafen- und Privilegien-Diplom für Johann Adolf 

von Kielman vom Jahre 1641 283 



INHALT. XI 

Seite 
No. III, .3. Diplom für denselben zur „Wappenbesserung" und Verleihung 

des Prädicats „von Kielmansseckh ** vom Jahre 1652 300 

No. III, 4a und b. Diplome zur Freiherrenstands -Erhebung für die Brüder 
Hans Heinrich, Friedrich Christian und Johann Adolf Kielman 
von Kielmansegg vom Jahre 1679 3^5 

No. III, 5a und b. Diplome zur Grafenstands -Erhebung für die Brüder Georg 
Ludwig, Karl August und Ernst August Freiherren von Kiel- 
mansegg vom Jahre 1723 (1735) 3^5 

No. III, 6. Stiftungsurkunde des sogenannten Präsidenten -Klosters vom Jahre 

1663 ^ 323 

No. III, 7. Obligationsurkunde zur Stiftung des ersten Familien -Fideicom- 

misses vom Jahre 1669 327 

No. III, 8. Testament des Johann Adolf 'Kielman von Kielmansegg vom 

Jahre 1670 sammt Codicillen bis zum Jahre 1675 331 

No. III, 9. Instruction des Herzogs Christian Albrecht zu Holstein- Gottorf 
für seinen Regierungs- Präsidenten Johann Adolf Kielman von 

Kielmansegg vom Jahre 1674 35^ 

No. m, IG. ) Notariats-Instrumente über das Inventar der gräflich von Kiel- 
No. III, it, > mansegg'schen Begräbnisskapelle im Dom zu Hamburg vom 

) Jahre 1805 356, 359 

No. HI, 12. Instruction des Johann Adolf Kielman von Kielmansegg für seine 
Söhne und deren Hofmeister auf ihrer Reise nach Italien u. s. w. 

vom Jahre 1655 362 

No. HI, 13. Diplom, womit Friedrich Christian Freiherr von Kielmansegg 

zum kaiserlichen Rathe ernannt wird, vom Jahre 1679. . • • 37° 
No. III, 14. „Kaiserl. Schreiben an Christian Albrechten Hertzogen zu Hol- 
stein mit recomniendirung der Freyhn von Kielmansegg" vom 

Jahre 1679 372 

No. III, 15. „Kayserl: Schreiben an Holstein Gottorff mit r^^^w»/^«^/r««^ der 

Freyhn von Kielmansegg" vom Jahre 1680 374 

No. III, 16. „Kayserl: Schreiben an Hertzogen Christian Albrechten Zu Hol- 
stein Gotorf nochmalige Vorschrifft für die Gebrüdere von Kiel- 
mansegg" vom Jahre 1682 376 

No. III, 17. Briefwechsel zwischen dem Herzog Christian Albrecht zu Hol- 
stein-Gottorf imd Friedrich Christian Freiherrn von Kielmansegg, 
betreffend des erstem beabsichtigte Verehelichung 378 

No. m, 18. Französische Ansprache des Friedrich Christian Freiherrn von Kiel- 
mansegg an die Kurfürstin von Brandenburg 386 

No. III, 19. Urkunde, aufgeftmden in der Spitze des wandsbecker Kirch- 

thurms, ausgestellt von Friedrich Christian Freiherrn von Kiel- 
mansegg im Jahre 1686 . 387 

No. III, 20. Grabschrift des Friedrich Christian Freiherm von Kielmansegg. 389 

No. III> 21. yf Oratio Valedictoria conscripta ä Ckristiano Augusio B. de Kiel- 

nians Egge, Anno 1684" 391 



XII INHALT. 

Seite 
No. III, 22. Instruction des Friedrich Christian Freiherrn von Kielmansegg 

für seine Söhne auf deren Reisen u. s. w. vom Jahre 1684 . . 396 
No. III, 23. Revers des Johann Adolf Freiherm von Kielmansegg, ausgestellt 

an seinen Vater im Jahre 1684 407 

No. III, 24. „Relation der Attaque der französischen Antue bei Creyfeldt den 

23 Jun: 1758** vom CJeneral • Major Georg Ludwig Grafen 

von Kielmansegg 409 

No. III, 25. y^ Relation von &er Affaire von Duderstadt den 2 vnd 3 yanuarii 

1761" vom General-Major Georg Ludwig Grafen von Kielmansegg 412 

' INDEX 

über die hauptsächlichen im Texte erwähnten Personerf, Orte und Begeben- 
heiten • 415 

Druckfehler und Berichtigungen 431 



ERSTE ABTHEILUNG. 



DIE 



KIELMAN VON KIELMANSEGG 



IN 



WÜRTTEMBERG UND OESTERREICH. 




••^J 



OESTERREICH. 



Anmerkung, Die den einzelnen Gliedern 
dieser Stammtafel vorgedruckten fortlaufen- 
den Ziffern correspondiren mit den Rand- 
zahlen des Textes an jener Stelle, wo die 
Geschichte des betreffenden vorkommt. 



Agnes , 1 7. Christina Anna Justina, i 8. Margaretha (I.), 



um 1 600. 
il: Friedrich 

[ARD MOCKEL. 



geb. 21. December 1604, 

-j- 3. Februar 1663. 

Gemahl: 24. Trinit. 1624 Johann 

Georg Sattler, 

geb. 2. December 1597, 

-|- 7. December 1640. 



geb. um 1606. 
Gemahle: I. Andreas 
Planer, 
II. 4. Juni 1641 
David Magirus. 



JL/ie in den heraldisch -genealogischen Werken, unter 
andern bei Gauhe und Wisgrill *, sich lindenden Nachrichten 
über die älteste, ausgestorbene Familie Kielmansegg sind 
höchst ungenau und so verworren, dass sie unsere Nach- 
forschungen über diese Familie oftmals störten und irreleiteten. 
Wenn es uns dennoch gelungen ist, einige Klarheit in die 
Geschichte jener ausgestorbenen, als erste Trägerin des Na- 
mens Kielmansegg, trotzdem aber für uns hochinteressanten 
Familie zu bringen, so kann diese Compilation doch immerhin, 
als höchst fragmentarisch, nur den Namen einer chronolo- 
gischen Zusammenstellung in Anspruch nehmen. 

ERSTE UND ZWEITE GENERATION. 

Besagte Familie stammt aus der württembergischen Land- 
stadt Göppingen (in der Nähe des Hohenstaufen, an der 
Strasse von Stuttgart nach Ulm), woselbst im 15. und 16. Jahr- 
hundert verschiedene Kielman gelebt haben, wie es Urkunden 
des königlich württembergischen geheimen Haus- und Staats- 
Archives zu Stuttgart* beweisen. 



^ Wisgrill, Schauplatz des landsässigen Niederösterreichischen Adels vom 
Herren- und Ritterstande n. s. w. V, 122 fg.; Gabriel Bucelinus, Chono-Topo 
Stemmatographia; Joh. Fr. Gauhe, Adelslexikon I, 752 fg., Freiherr von Hoheneck, 
Ober-Oesterreichische Landstande III, 289 und Zedier, Universal -Lexikon, XV, 
59/ fe- u. a. O. 

* Daselbst unter der Rubrik ,,Göppingen, Weltlich," Lade D. Fascikel: „Schriften 
der Wirtembergischen Registratoren annotirte Sachen , hohen-Stanffen und Göppingen 
betreifend , was sie in Actis merkwürdiges gefunden x.'* Chronologische Beschreibung 
der Stadt Göppingen. 



I* 



4 I. DIE KIELMAN VON KIELMANSEGG 

1 Danach „bawt 1461 Ulrich Küelmann, civisGeppingensis, 
ein newe scheum zu Geppingen pro parte vff-dess stiffts 
garten". Ausser diesem unter ^^vetusfi judices et cives Gep- 
pingae^'' erwähnten Ulrich kommen noch „Christina Küel- 
manin, ctvts Geppingensis (1510)", „Anna Kielmännin (1571)" 

2 und namentlich Hans Kielmann (1502) vor. 

Ob dieser letztere der Sohn des Ulrich (1461) gewesen ist, 
bleibt bei dem Umstände, dass die Stadt Göppingen im Jahre 
1782 vollständig abgebrannt ist und ältere Documente sich 
daselbst nicht erhalten haben, inmierhin nur Conjectur, wenn 
auch die Wahrscheinlichkeit dafür spricht. Dagegen lässt sich 
fast mit Gewissheit annehmen, dass er derjenige war, welcher 
seiner Familie den Adelsstand und das Prädicat „von Kiel- 
mansegg" (von Kielmanseck) erwarb. Laut eines alten Stamm- 
baumes ' war er mit Apollonia aus dem alten steierischen 
Geschlecht derer von Eibiswald vermählt und lebte zu 
Göppingen, wie es der Umstand, dass sein Sohn Johann als 
dort geboren urkundlich erwähnt wird, darthut. Nähere Daten 
über sein Leben zu bringen, sind wir bei dem Mangel an 
weitern urkundlichen Belegen ausser Stande. 

DRITTE GENERATION. 

Ueber das Leben seiner Söhne Andreas, Johannes und 
Bartholomaeus geben uns dagegen mancherlei noch vor- 
handene Urkunden nähere Aufschlüsse. 

Zwei in dieser Beziehung höchst wichtige und interessante 
Originaldocumente^, die Bestätigung Kaiser Rudolfs n. 
vom 2. December 1604 eines von Kaiser Maximilian II. unterm 
13. Februar 1568 den genannten drei Gebrüdem ausgestellten 



^ Abgedruckt sub. lit. H. H. ad pag. 327 in den „Geschichtlichen Nachrichten 
vom Geschlechte Stillfried von Rattonitz«, Bd. I. 

* Aufbewahrt im freiherrlich von Kielmansegg'schen Familien -Archiv zu Hain- 
stetten in Niederösterreich. 



IN WÜRTTEMBERG UND OESTERREICH. 5 

Privilegienbriefs und eine von Kaiser Rudolf II. unterm 
2^, November 1604 bestätigte Adelsbestätigung vom 
16. September 1578, finden sich unter No. L i und No. I. 2 
der Beilagen abgedruckt. 

Vor allem geht aus diesen Urkunden hervor, deiss Andreas, 3 
der ältere dieser Brüder, ein bei den vier Kaisem: Karl V., 
Ferdinand I., Maximilian II. und Rudolf II., in hohem An- 
sehen stehender Mann gewesen ist, der nachdem er unter 
Kaiser Karl V. in das Reichsheer eingetreten war und in 
Frankreich, Spanien und den Niederlanden gekämpft hatte, — 
wie Wisgrill erzählt — noch 1556 Hauptmann der Festung 
Kufstein in Tirol, bald darauf aber 1559 schon Oberst zu Raab 
war, woselbst damals Ferdinand I. ein grosses Heer in einem 
verschanzten Lager gesammelt hatte, um dem Sultan Selim 
kräftigen Widerstand leisten zu können. In diesem Jahre 
vermählte er sich zu Innsbruck mit Eleonore, der Tochter des 
kaiserlichen Rathes und Erbpostmeisters Josef vonThurnund 
Taxis und dessen Frau Maria Salome von Seissenhoven. ^ 

Der Kaiser Ferdinand I. Hess sich bei der Hochzeitsfeier 
vertreten und übersandte dem Andreas ein Trinkgeschirr von 
80 Fl. Werth zum Hochzeitsgeschenke. 

Drei Jahre später, und zwar am 12. Februar 1562, ernannte 
er Andreas, der ihm inzwischen während der Friedensjahre als 
Hofquartiermeister gedient hatte , zum kaiserlichen Rathe. ^ 

Die hierauf folgende Zeit der Kämpfe wider die Türken 
in Ungarn gab unserm Andreas mannichfache Gelegenheit zur 
Auszeichnung, wie es die Geschichtschreiber jener Zeit, so 
unter andern Istwdnfy in seinem Werke „De rebus Hungaricis", 
erzählen. Mit umfassenden Vollmachten ausgestattet, war er 



^ Originalanzeige des Andreas Kielman im k. k. Hofkammer-Archiv zu Wien. 
Lit. k. No. 4. Jahr 1559. 

Vgl. auch „G^n^alogie de la tres- illustre et autresfois Souveraine Maison de la 
Tour et Tassis", 1. c. 

^ Originalpatent im k. k. Hofkammer - Archiv zu Wien, Lit. k. No. 4. 
Jahr 1562. 



6 I. DIE KIELMAN VON KIELMANSEGG 

zur höchsten Zufriedenheit seines obersten Kriegsherrn durch 
längere Jahre Oberst und Commandant der Festung Komom. 

Als solcher vermählte er sich nach dem Tode seiner ersten 
Frau zum' zweiten Male mit Magdalena Seyz, der Tochter 
des kaiserlichen Rathes und Hofzahlmeisters Magnus Seyz und 
dessen Gemahlin Katharina geborenen von Moser, am 20. Au- 
gust 1570 zu Wien. 

Auf sein diesbezügliches Gesuch ^ vom 7. Juli entsandte 
der Kaiser Max 11. ^ zu seiner Vertretung bei dieser Hoch- 
zeitsfeier den Hauptmann Erasmus von Braun von Ungarisch- 
Altenburg mit einem Trinkgeschirre von 100 FL im Werthe 
als Hochzeitsgeschenk. 

In den Jahren 1576 — 1581, in welche Zeit der Angriff 
Zapolya's gegen den eben zur Regierung gelangten Kaiser 
Maximilian 11. fällt, verschiedentlich als Oberster über alles 
Kj-iegsvolk zu Komom und Canisa urkundlich 3 erwähnt, 
scheint Andreas Antheil an den Kämpfen um Szigeth genom- 
men und Zapolya mit zurückgeschlagen zu haben. 

An dieser Stelle möchten wir übrigens auf Majlath's Ab- 
handlung über das österreichische Kriegswesen in dessen „Ge- 
schichte des österreichischen Kaiserstaates" ^ ausdrücklich hin- 
gewiesen haben, welche allein ermöglicht zu erkennen, wie 
bedeutend in jener Zeit des Beginnes der stehenden Heere 
die Stellung eines Feldobersten war, der fast unumschränkter 
Herr über 5000 Mann (damals noch nicht Regiment genannt) 
und den seinem Commando anvertrauten Grenzdistrict, nur 
dem Oberfeldhauptmann und dem Kaiser verantwortlich war, 



* Im Original im k. k. Hofkammer -Archiv in Wien, Lit. k. No. 4 Jahr 1570. 

^ Laut Originaldecrets des Kaisers Max U. an den Erzherzog Karl d. d. 
Speyr 28. Juli anno 70 im k. k. Hofkammer- Archiv zu Wien, Lit. k. No. 4. Jahr 
1570. 

3 Vgl. Beilage No. I. 2. Unter andern in seinem Revers als niederösterreichi- 
scher Landmann de dato Wien, 20. März 1579 (Original im freiherrlich von Kiel- 
mansegg'schen Familien-Archiv zu Hainstetten in Niederösterreicb). 

« Bd. II, Seite 396 fg. 



IN WÜRTTEMBERG UND OESTERREICH. 7 

ja nicht selten selbständig mit dem ihm gegenüberstehenden 
türkischen Pascha Fehde begann. 

Inmitten dieser kriegerischen Zeit fallt auch der von An- 
dreas Kielman am lo. November 1578 mit Hans Freisinger's 
Erben abgeschlossene Ankauf des Gutes und Schlosses Ober- 
höflein in Niederösterreich. Der anlässlich dieses Ankaufs 
von Andreas ausgestellte, im Original erhaltene Revers ^ bei 
seiner Aufnahme als niederösterreichischer Landmann in die 
Ritterschaft dieses Erzherzogthums d. d. 20. März 1579 ist auch 
geeignet, die sonst nicht zu bekräftigende Angabe Gauhe's ^ 
zu bestätigen, dass dieser Oberst das Schloss Kielmansegg 
in Niederösterreich erbaut habe. 

Eine aus jener Zeit stammende genaue Beschreibung dieses 
Schlosses sammt seinen sämmtlichen Pertinenzien, welches — 
wie die Beilage No. I. 3 klar beweist — zwischen Ebreichs- 
dorf und Weigelsdorf an der Fischa im V. U. W. W. lag, in 
den Stürmen der spätem Türkenkriege aber zerstört worden 
sein wird, ist uns erhalten. ^ 

Andreas vermehrte seinen Besitz 1585 durch Ankauf einiger 
Gülten zu Langau, welche er von Otto von Zinzendorf er- 
stand. Im Jahre 1585 wurde er dann Kaiser Rudolfs II. Hof- 
Kriegsrath und Oberst-Hauszeugmeister in Wien 4, und es wird 
uns noch überliefert, dass er als solcher im Juni 1686 „zu 
„ainem Commissari an die Perckstetterisch Grännzen fürge- 
„nommen und Ime die Verrichtung der Behaimischen Zallung 



^ Im freiherrlich von Kielmansegg'schen Familien-Archiv zu Hainstetten in 
Niederösterreich. 

2 Seite 752. 

' Aufbewahrt im freiherrlich von Kielmansegg'schen Familien- Archiv zu Hain- 
stetten in Niederösterreich. 

* Eine von ihm an „seinen freundlichen lieben Herrn Schwager Friedrich 
Giennger" ausgestellte Urkunde vom 25. Februar 1556 beginnt: „Ich Anndree 
IGelman von KUlmanss Egg auf Höflem, Rom: Kay: Mt: etc. Hof-Khriegs Rath und 
Obrister Veldt Zeugmaister Aller derselben Khünigreich, Fürsstenthumb imd Lannde" 
und ist unterzeichnet: „^. löelman d. Elter.** Diese Urkunde befindet sich im frei- 
herrlich von Kielmansegg'schen Familien -Archiv zu Hainstetten in Niederösterreich. 






8 I. DIE KIELMAN VON KIELMANSEGG 

„neben andern mehr nothwendigen Grännzsachen anbeuolen 
„worden sei" und „Er damit etlich wochen zuebringen, vnnd 
„derentwegen abwösig sein wirdet."^ — Auch seine zweite 
Gemahlin hatte er durch frühzeitigen Tod verloren und darauf 
in dritter Ehe Regina Gienger zu Wolfseck, Tochter 
Wilhelm Gienger's, kaiserlichen Hofraths und Kämmerers und 
dessen Gemahlin Rebekka geborenen Stöcklin, zum Altar ge- 
führt, welche ihn bei seinem 1589 erfolgten Tode überlebte 
und Oberhöflein an Markus Gienger, Wald- und Bergmeister 
in Niederosterreich, verkaufte. 

Andreas hinterliess bei seinem Tode drei Kinder, und 
zwar aus seiner ersten Ehe mit Eleonore von Taxis, eine Tochter 
Elisabeth, aus seiner dritten Ehe aber die Söhne Hans Friedrich 
und Andreas. 

Erwähnen wir endlich noch, dass seine hinterlassene Witwe 
laut einer uns erhaltenen Urkunde 1594^ einige Gülten zu 
Testorf in Niederösterreich für ihren ältesten Sohn erwarb 
und somit jedenfalls erst nach diesem Jahre verstorben ist, 
um uns nun zur Betrachtung des Lebens seines Bruders zu 
wenden. 
4 Wenn es auch früher uns aus manchen Gründen zweifel- 
haft erscheinen musste, ob der württembergische Leib- 
arzt Johann Kielman von Kielmansegg wirklich ein 
Bruder des ebenerwähnten Andreas gewesen sei, so war es 
doch das Resultat unserer bezüglichen eingehenden Forschung, 
nunmehr den Beweis für diese Thatsache fast mit mathema- 
tischer Genauigkeit erbringen zu können. In zwei Original- 
urkunden (Beilage No. I. i u. I. 2) wird namentlich Johann, 
„der Artzney Doctor" als Bruder des Andreas und Bartho- 



' Nach einer Originalzuschrilt d. d. 14. Juni 1586 an die niederösterrei- 
chische Regierung, im Besitze des freiherrlich von Kiclmansegg'schen Familien- Archivs 
zu Hainstetten in Niederösterreich. 

* Eine beglaubigte Abschrift des betreffenden Kaufcontractes d. d. Wien, 
den 22. December 1593 befindet sich im gräflich Kiclmansegg'schen Familien-Archiv 
zu Gültzow im Herzogthum Lauenburg. 



IN WÜRTTEMBERG UND OESTERREICH. ^ 

lomaeus erwähnt, und zwar ohne Angabe von speciell in 
Oesterreich geleisteten Diensten, wie es bei seinen Brüdern 
der Fall ist, welcher Umstand gewiss als Beweisgrund dafür 
angesehen werden darf, es sei eben unser württembergi- 
scher Johann Kielman in diesen Documenten gemeint. 

Derselbe wurde 1525 zu Göppingen geboren und bereits 
1551 als „ein gelehrter und berühmter Jüngling" erwähnt.^ 
Ueber sein weiteres Leben erzählt er selbst in einem im 
königlichen geheimen Haus- und Staats-Archiv zu Stuttgart 
{Fasctkel iiV«) erhaltenen, von ihm (ohne Datum) an den 
Markgrafen Karl zu Baden und Hochberg u. s. w. gerich- 
teten Schreiben: 

„Nachdem ich zuuor vff meinen Pfennig von Jugent aufF 
vnd ain gutten theil in Frankreich s^udirt und doc torirty zu 
vnderthenigen gefallen, noch drei Jare lang in Ilaltader practica 
nachgezogen, dieselbigen bey denI^/V^<?m/ö^/en,vndvnderden 
„Knechten im Feld. Erstlich in Neapolis. Volgents in Zips vff 
„Kayserlicher Mayestät Ferdinandi erfordern (one rum zu mel- 
„den) also getriben, das mir die fiinff stett in Zips 300 taler 
„jarlichs dienstgelts und eine freie prackhtica durch iren Richter 
„zu Eperies selbs angebotten, aber vff meins gnedigen Fürsten 
und Herrn, Herrn Christoffen Hertzogen zu Würtemberg, 
gnedig erfordern in Dero fürstlichen Gnaden dienst kommen, 
derselben 12 Jar lang dermassen gedient, das sie mir im 
„Vierthen Jar meiner dienst vber mein Besoldung, Erstlich 
„25 fl. vff beden clöstern Hirsaw und Hernalb, gnedig verordnen 
„und reichen lassen. Volgents nach ableiben D. Stürmlins, vff 
„der Durchleuchtigen Hochgebornen Fürstin vnd Frawen P>aw 
,yAnna Mariallerzogin zu Würtemberg etc. GeborneMarggrauin 
„zu Brandenburg etc. meiner gnedigen Fürstin und Frawen 
„selbst fürbit mir sein besoldung gegen meiner alten bestal- 



9f 



» 



M 



» 



^ So heisst es über ihn in der chronologischen Beschreibung der Stadt Göp- 
pingen (vgl. S. 3, Anmerkung 2) unter : „ Gelehrte und berüembte Leut, so in Göp- 
pingen geboren." 



lO I. DIE KIELMAN VON KIELMANSEGG 

„lung vnd dann, nach doctor Schwarzen totlichen abgang das 
.yjuditium Leprosorum reichen vnd zusteen lassen." 

Besonders bemerkenswerth in dem vorstehenden selbst- 
verfassten kurzen currtculum vitae des Dr. Johann Kielman ist 
gewiss seine Theilnahme an den Feldzügen in Neapel und 
der Zips, in denen ja auch sein Bruder Andreas mitgefochten, 
welch letzterer ihn zweifelsohne vermocht hatte, dem kaiser- 
lichen Heere in jene fernen Gegenden zu folgen. 

Des Weitem ist uns nur noch Spärliches über das Leben 
des Johann Kielman bekannt, und geben uns einige erhaltene 
Beschwerdeschriften aus den Jahren 1569 und 1570 von ihm 
nur noch die Kunde, dass ein im Jahre 1567 an den württem- 
bergischen Hof gekommener Arzt Dr. Paulus die fürstliche 
Gnade von Dr. Kielman ab- und auf sich selbst zu lenken 
wusste. 

Später jedoch scheint er sich seines frühern Ansehens bei 
Hofe wieder erfreut zu haben, wofür auch der Umstand spricht, 
dass er im Jahre 1587 vom Herzog zu Württemberg mit einem 
Kapital von 500 Gulden belehnt wurde.* 

Verheirathet war Johann Kielman seit dem Jahre 1558 
mit Maria Lang, der Tochter des fürstlichen Raths Dr. Phi- 
lipp Lang zu Stuttgart*, mit welcher er mehrere Kinder 
zeugte, wie er es auch selbst in einer der obenerwähnten 
Beschwerdeschriften erwähnt. Kunde ist uns über seine Söhne 
Johann, Andreas und Philips geblieben. 

Dr. Johann Kielman segnete am 7. August 1591 das 
Zeitliche. 3 



1 „Doctor Johann Küellmans Hof Medici Steuers vmb Fünffhundert Gulden 
haupt guets, vnnd dauon fiinfF vnnd zwaintzig Gulden Zinss." Original vom i. Juni 
1587 im Lehenbuche No. 9. Anderer Theil, fol. 143 *> — 144*» des königlich würt- 
tembergischen geheimen Haus- und Staats -Archivs zu Stuttgart. 

* Blum, Genealogische Sammlung (Manuscript der königlichen öffentlichen 
Bibliothek zu Stuttgart) Ka— -Kl. Cod. histor. 8». No. 65, 18 sub voce „Kiel- 
mann, nr. 1464''. 

3 Crusius, Schwäbische Chronik III. XII, S. 391. 



IN WÜRTTEMBERG UND OESTERREICH. II 

Bartholomaeus Kielman, der jüngste Bruder des An- 5 
dreas und Johann, ist von 'Wisgrill irrthümlicherweise als 
Vater des Andreas bezeichnet worden. Er war 1568 Rent- 
meister der Landschaft in Oesterreich, eine Stellung, die er 
jedoch später, als sein Bruder Oberst zu Komom war, mit dem 
IKriegsdienst vertauscht hat und 1578 als „Fendrich" zu Ko- 
xnom erwähnt wird. Wenn im übrigen WisgrilFs Angaben 
Glauben zu schenken ist, so war er später „Landes-Commis- 
„sarius an den welschen Confinien in Tirol" und mit Lucretia 
geborenen Hirnuss vermählt, welche ihn bei seinem 157g er- 
folgten Tode überlebte und darauf in zweiter Ehe Kaspar 
von Lindegg zu Lisana und Mollenburg heirathete. Dass er 
Nachkommen hinterlassen, ist nicht bekannt. 

A. ÄLTERER ÖSTERREICHISCHER ZWEIG. 

VIERTE GENERATION. 

Andreas Kielman von Kielmansegg's ältestes Kind erster 6 
Ehe Elisabeth wurde die Gemahlin des tiroler Edelmannes 
Georg von Graben, Herrn auf Stein.* Dieses die einzige 
Kunde über dieselbe, die uns überkommen ist. 

Fast ebenso spärlich sind die Nachrichten über seinen 7 
ältesten Sohn dritter Ehe, Hans Friedrich, von welchem 
nur bekannt, dass er Herr auf Testorf und Winnerstorf im 
Erzherzogthum Oesterreich unter der Enns war, für welche 
Herrschaften er unterm 4. Januar 1607 bei dem ständischen 
VerordnetencoUegium um einen Steuernachlass „wegen seiner 
„bei dem letzthinigen Einfall durch die ungarischen Rebellen 
„ruinirten Unterthanen" bat. Im Jahre 1603 hatte er im Verein 
mit Adam Geyer als Landes - Oberkriegscommissarius die 
zur Bekämpfung der Türken von Sachsen und Braunschweig 
gestellten Reichshülfstruppen nach Ungarn hinabgeführt und 
fertigte als Protestant zu Hörn am 3. October 1608 den be- 



* Gabriel Bucelinus, Stamata et Probationes, Tom. IV, fol. 295. 



12 I. DIE KIELMAN VON KIELMANSEGG 

kannten G^nföderationsbrief der evangelischen Stände ob und 
unter der Enns, ^ worauf er mit Hinterlassung einer Witwe 
Katharina geborenen Adler 1611 gestorben ist. Dieselbe 
überlebte ihn um wenigstens achtzehn Jahre. ^ Nachkommen- 
schaft haben diese Ehegatten nicht hinterlassen. 
8 Ebenso unvollständig sind die Nachrichten über des vor- 
stehenden Hans Friedrich Bruder Andreas, welcher 161 6, 
noch in jungen Jahren, als Oberstlieutenant des Puechheini- 
schen Infanterieregiments gestorben ist, 3 und mit Poly- 
xena von Knorr, der Tochter Christoph Knorr's von Rosen- 
roth und dessen Gemahlin Mechthilde geborenen von Räming, 
verheirathet war. Mehrere Kinder entsprossen aus dieser 
Ehe, verstarben mit Ausnahme einer Tochter Anna jedoch 
sämmtlich, wie Wisgrill erzählt, in zartester Jugend. 

FÜNFTE GENERATION. 

12 Diese letztgenannte Tochter Anna Susanna wurde be- 
reits vor 1623 die Gemahlin des 1584 geborenen und 1634 ver- 
storbenen Obersten des Deutschmeister-Infanterieregiments, 
HerrnGotthardvonScherffenberg's, und heirathete später 
am 2. September 1655 in zweiter Ehe den 1608 geborenen Jo- 
hann Reichard von Starhemberg, welcher 1661 als kai- 
serlicher Feldmarschall-Lieutenant verstarb. 

Mit ihrem Tode erlosch auch in weiblicher Linie dieser 
österreichische Zweig der Kielman von Kielmansegg. 



« I Keiblinger, Geschichte des Stiftes Melk, II, 443. 

2 Es befindet sich im k. k. Hofkammer-Archiv zu Wien (sub. lit. K. No. 4. 
Jahr 1629) ein Gesuch derselben um Bezahlung der rückständigen Besoldung ihres 
Schwiegervaters. 

3 Im niederösterreichischen ständischen Ritterstands-Archiv sub Sign. C. 15. be- 
findet sich ein Attest der niederösterreichischen Landschaftsverordneten vom 7. Juni 
1665, welches die Familie Kielman als im Jahre 161 6 ausgestorben bezeichnet. 



IN WÜRTTEMBERG UND OESTERREICH, 



B. JÜNGERER WÜRTTEMBERGISCHER ZWEIG. 

SECHSTE GENERATION. 

Der älteste Sohn des herzoglich wiirttembergischen Hof- 
medicus Johann Kielman von Kielmanseg^^ war Andreas, 
von dessen Existenz uns nur ein Cessionsbrief Kunde gieht, 
den er und sein Bruder Philips unterm 22. September 1592 in 
Betreff des vom Vater hinterlassenen Eehns von 500 Fl. an 
• ihren „mittlem Bruder Johann" ausg-estellt haben. Diese 
Urkunde ' ist jedoch besonders deshalb von Werth und In- 
teresse, weil sie die Unterschrift: „A. Kielman von Kielmanseckh 
auf OberkÖßein" nebst anhang^endem, wohlerhaltenen und hier- 



neben abgebildeten Siegel trägt und als Beweis für die 
Identität der württembergischen und Österreichischen Familie 
Kielmansegg angesehen werden muss, welche früher be- 
zweifelt werden konnte, 

Verhältnis s massig reichliche Nachrichten sind uns über i 
den zweiten Bruder Johann namentlich in der bei seinem 



' Originid im königlich wQrttembergischen geheimen Haus- und Staats-Archtv 
11 Stuttgart unter der Rubrik: „Lehenleute": Kielman, Laden K. II, 



14 I. DIE KIELMAN VON KIELMANSEGG 

Tode gehaltenen Leichenrede^ erhalten, deren Worte wir 
anführen: 

„Dass wir aber an der Geburt den Anfang machen, ist 
„er in Anno 1568 den 8. Decemb. von Christlichen gottseeligen, 
„zumahl auch vornehmen, vnd hochansehenlichen Eltern allhie 
„zu Stuttgardt in dise Welt geboren worden." — 

„Nachdem er in der Particularschuhl allhie gute Specimina 
„seines trefflichen Ingenü gethon, ist er auff die hohe Schuhl 
„vnd Vniversitet Tübingen geschickt, vnd weil er allda in sei- 
„nen Shuiiis rühmliche Progress gehabt, ist er auff gutachten 
„seiner lieben geehrten Eltern von dannen in Italiam verraiset, 
„da er dann allen fleiss dahin angewendet, dass er heut oder 
„morgen nicht nur seinen lieben Eltern ein Ehr vnd Frewd, 
„sondern auch dem geliebten Vatterland nutzlich vnd vorständig 
„sein möge. Vnd als er widenmib mit Gottes hilff glücklich 
„vnd wol zu Hauss kommen, ist er wegen seiner vortrefflichen 
„Gaben vnd Experientz, Weilund von dem Durchleuchtigen, 
„Hochgebornen, Fürsten vnd Herrn, Herrn Ludwigen, Hertzogen 
„zu Würtemberg vnd Teck, Graven zu Mompelgardt, vnd Herrn 
„zu Haydenheim, &c. hochlöblicher Christseeliger gedächtnuss, 
„in Anno 1590. den i. Decemb. zu einem Obern Rath gnädig 
„auff vnd angenommen worden. Mit seiner lieben Haussfrawen, 
„nämblich der Edlen, Ehm vnd Tugendsamen Prawen Mar- 
„gretha, Weilund, Herrn Kilian Voglers der Rechten Doctorts 
„Fürstl. Würtemb.Rahts Hoffgerichts Assessoris vnd Professoris 
„zu Tübingen, ehelichen Tochter, anjetzo hinterlassner hoch- 
„ betrübter Wittib, hat er seydt Anno 1592 in die 41. Jahr in 
„beständiger Lieb, getrewer Gegenlieb, vnd mit dero vermit- 
„tels Göttlichen Seegens 11 Kinder, nämlich ^ Söhn, vnd 7 
„Töchtern, deren noch 2. Söhn, vnd 5. Töchtern nach Gt>ttes 



^ „Christliche Leich Predigt bey der Begräbnuss des Weilund Edlen, Vesten 
und hochgelehrten, Herrn Johann Kielman von Kielmanseck &c. &c. &c. Gehalten 
in der Spittalkirchen durch M. Jacobum Grab, Stiüls-Predigem. Getruckt zu Stutt- 
gardt bey Johann Weyrich Rösslin, im Jahr 1633." 



IN WÜRTTEMBERG UND OESTERREICH. 15 

„gnädigen Willen im Leben, gezeugt, dieselb zu reiner Gottes- 
„forcht, sonderlich aber die Söhn zu den Studiis angehalten." — 
„Was den Lauff seines Amptz vnd BerufFs anlanget, hat 
„er 3. Regierenden Hertzogen zu Würtemberg aufF einander, 
„vnd hernach bey der zwoen Fürstlichen Vormundschaften, 
„biss dato^ als ein Oberer: vnd respective Geheimer Regiments 
„Raht, in die 43. Jahr gedienet; Er hat sich in vielen hohen, 
schwehren Verrichtungen, vnd zu vnderschidlichen Legationen 
an König, Chur-Fürsten vnd Stand, auch zu Reichs, Crayss- 
Deputations vnd andern Versamblungen gebrauchen lassen, 
in welchen er, wie auch in seinem gantzen Officio mit solcher 
Auffrichtigkeit vnd Dexteritet sich erzeigt, dass er jederzeit 
hindangesetzt seines Privats Interesse ihme das Bonum publicum^ 
der gnädigen Herrschafft, vnd dess gantzen Lands Nutzen 
„zum höchsten angelegen sein lassen: Wie dann solcher ge- 
trewer gelaisteter Dienst vnd deren gnädiger Erkandtnuss, 
nicht ein geringes Testimonium ist, dass vnsere gnädige Herr- 
schafft, mit dero hochansehnlicher Praesentz sich bey dieser 
Leich Predigt selbst befinden, vnd dero gnädige Condolentz 
öffentlich damit bezeugen wollen. — Vnd ob wol der getrewe 
Gott ihne mit viljähriger und sehr schmertzlicher Kranckheit 
heimgesucht, jedoch hat er ihme darbey die sonderbare Gnad 
erwisen, dass er dannoch den hochwüchtigen Beruffsverrich- 
tungen könden abwarten, da er ihme dess Vatterlands Hayl 
und Wolfahrt, bei diesem hochbetrübten vnd gefahrlichen Zu- 
stand, so Tags so Nachts höchstes fleiss hat lassen angelegen 
sein: Ja es hat ihme Gott bey seinem langwürigen Läger auch 
„ein solchen frewdigen Geist vnd Muth geben, dass er man- 
chem, der frisch vnd gesund gewesen, so frewdig vnd getrost 
zugesprochen, dass man sich darüber verwundern müssen. 
Ins gemain ist er eines Teutschen Gemühts, ein getrewer Pa- 
triot, auffrecht vnd redlich, allem Pracht vnd üppigem Wesen 
von Hertzen feind gewesen, Recht vnd Gerechtigkeit geliebt, 
vnd gern gesehen, dass es recht zugehet: Darumb er auch 
mit warheit sagen könden, Ich hab den Lauff meines Befuffs 












l6 I. DIE KIELMAN VON KIELMANSEGG 

„vollendet, vnd darinnen trew vnd glauben gehalten. — Den 
„LaufF seines Christenthumbs betreffend, ist er mit Mund vnd 
„Hertz der reinen vngeenderten AugspurgischenConfession, vnd 
,ydreyenlla,\xpt Symiolts, als dess Apostolischen, Nicenischen, vnd 
„ A^kanasit zugethaxi gewesen, die heilige Schrifft, yn6. Scripta 
„ Theologica hat er mit allem fleiss gelesen, vnd dahero in solche 
„gute Gedächtnuss gefasst, dass er von allen Religions Punkten 
„vnd Glaubens Articuln auss dem Fundament vnd Grund hat 
„wissen zu reden. Das Predigampt vnd desselben Diener hat 
„er geliebet, geehret vnd hochgehalten. Die Predigen Gött- 
„liches Worts bey gesunden Tagen fleissig besucht, mit Ernst, 
„Eifer vnd Andacht angehört; Vnd als er wegen langwüriger 
„Leibsschwachheit nicht aussgehen könden, hat er daheimbd 
„sein Hausskirch gehalten, fleissig in Gottes Wort vnd Theo- 
„ logischen Schrifften gelesen." 

„Pann als ihme kurtz vor seinem letsten Seufftzen zu- 
„ gesprochen worden, er solle Jesum Christum in gedächtnuss 
„halten, der von den Todten aufferstanden ist,, so hat er sein 
„Haupt auffgericht, vnd angedeutet, dass er solches thue, vnd 
„darauff das Haupt niedergelegt, da er dann alsobald ohne 
„regung einiges Glids vndet dem Gebett der Vmbstehenden 
„sanfft vnd seelig eingeschlaffen, welches geschehen verschinen 
„Sonntags (den 3. Februar 1633) Morgens zwischen 5. vnd 6 Vhr, 
„als er gelebt 64. Jahr, i. Monat, 3. Wochen vnd 5. Tag." 

Auf Grund der Worte der vorstehenden Leichenrede, zu- 
sammengehalten mit dem Umstände, dass Hans Friedrich Kiel- 
mansegg den evangelischen Bundbrief unterschrieb (vgl. S. 11), 
dürfte die Annahme berechtigt erscheinen, dass die gesammte 
Familie Kielmansegg, also auch jene nach Oesterreich aus- 
gewanderten Mitglieder derselben, dem evangelischen Glau- 
bensbekenntniss zugethan gewesen sind, was auch schon darum 
Glauben verdient, weil es eine historische Thatsache ist, dass 
Kaiser Ferdinand I. die Anhänger dieser Kirche geradezu 
begünstigt hat. 

Nehmen wir femer noch Act von den im Anhange zur 



1 



IN WÜRTTEMBERG UND OESTERREICH. Ij 

citirten Leichenrede abgedruckten dreizehn lateinischen Epi- 
grammen, welche dem Johann Kielman von seinen Freunden 
gewidmet waren unter dem Titel: 

Lachrymae 

Ad Tvmvlvm 

Nobilissimi, et Magnifici Vzri, 

Dr. lohannis Kielmanni, a Kielmanseck, Iuris ConsulH. 

Trivm Dvcvm, Et Dvarvm Dvcatvs WUrtemberg : Tvte- 

larivm 

Administrationvm Consiliarii Dexterrimi, Et Intimi, 

Fosae Ab Amicis, Obitum luctuosunt summe dolentibus. 

Endlich sei noch erwähnt, dass die gräflich Kielmansegg'- 
, 5che Familie im Besitze zweier alter Bilder, eines Kupfer- 
stiches und eines Oelgemäldes, dieses württembergischen Ge- 
teimrathes ist, auf welchen sein Wappen und als Umschrift 
seine Titel angebracht sind. 

Der jüngste Bruder der zwei vorstehend erwähnten war 1 1 
Philips, über dessen Lebenslauf jedoch nichts weiteres be- 
kannt ist. 

FÜNFTE GENERATION. ^ 

Von dieser Generation, nämlich den elf Kindern des 
Wfirttembergischen Geheinu-athes Johann Kielman von Kiel- 
egg, sind jedenfalls eine Tochter und zwei Söhne in 
er Jugend verstorben. 

Anlangend Johannas ihn überlebende Söhne, so war der 13 
e derselben, ebenfalls Johann geheissen, Landschafts- 
ehmer zu Stuttgart und dort seit 9. November 1630 mit 
na Maria, Tochter des Burkhard Stickel, vermählt. 



« Nach Ferd. Friedr. Faber*s „Württembergischen Familien-Stiftungen nebst ge- 
ogischen Nachrichten", I, 64 u. 88; VIII, 68. 



l8 I. DIE KIELMAN VON KIELMANSEGG 

14 Sein anderer Bruder, Johann Philipp, war Hauptmann 
in Kriegsdiensten und hinterliess aus seiner am 9. Trinitatis 
1642 zu Stuttgart mit Anna Rosine, der Tochter des Za- 
charias Langjahr von Puchberg, württembergischen Raths, 
geschlossenen Ehe einen Friedrich Philipp genannten Sohn. 

15 Die älteste überlebende Schwester der oben erwähnten 
Brüder, Anna Maria, war am 30. October 1595 geboren und 
heirathete am 5. August 161 5 den herzoglichen Oberrath und 
Kirchkastens -Advocaten Matthäus Hiller ^ zu Stuttgart, 
welcher am 11. März 1639 seiner Gemahlin, die erst am8. De- 
cember 1642 starb, mit Tode voranging. 

16 Ueber Johannas zweite Tochter Agnes ist nur bekannt, 
dsiss sie sich mit einem gewissen Friedrich Reinhard 
Mo ekel verehelichte, während ihre jüngere Schwester mit 

i7Namen Christina Anna Justina, geboren am 21. December 
1604, sich am 24. Sonntage Trinitatis 1624 zu Stuttgart mit 
dem herzoglichen Kammerrathe und Landschreiberei- Verwalter 
Johann Georg Sattler daselbst verehelichte und am 3. Fe- 
bruar 1663 verstarb. 

18 Johann's jüngste Schwester Margaretha endlich heira- 
thete nach dem Tode ihres ersten Gatten, des Dr. med. An- 
dreas Planer zu Esslingen, in zweiter Ehe am 4. Juni 1641 
zu Stuttgart den Professor David Magirus aus Tübingen. 

SECHSTE GENERATION. 

IQ Diese letzte Generation wird durch Anna Margaretha, 
das einzige Kind des Landschaftseinnehmers Johannes 
von Kielmansegg, welche als Gemahlin des Ernst Johann 

2oStüber von Esslingen verstarb, und durch Friedrich Phi- 
lipp, das einige Kind des Hauptmanns Johann Philipp, re- 
präsentirt. Obzwar uns über dieses letztern Lebenslauf 



* Math. Hiller ist ein Stammesgenosse der jetzigen Freiherren Hiller von Gär- 
triogen. 



IN WÜRTTEMBERG UND OESTERREICH. IQ 

jegliche bestimmte Nachrichten mangeln und nur feststeht, 
dass er keine Nachkommenschaft hinteriassen, so dürfte doch 
die Annähme gerechtfertigt erscheinen, dass er mit dem in 
Zedler's „Universal-Lexicon", XV, 597 ohne Angabe des Vor- 
namens erwähnten kurpfalzischen Hof- Kammerrathe ( 1 7 1 5) 
identisch sei, welch letzterer anderwärts nicht untergebracht 
werden kann. 

Somit ist diese älteste Kielmansegg'sche Familie jeden- 
falls zu Anfang des 18. Jahrhunderts vollständig erloschen. 
Ihr Name allerdings lebt in zwei andern Stämmen, mit denen 
wir uns in den folgenden Theilen dieses vorliegenden Werk- 
chens beschäftigen werden, fort, — ja er gelangte durch die- 
selben, wie wir darzuthun hoffen, zu erhöhter Bedeutung und 
zu noch grosserm Ansehen. 



ZWEITE ABTHEILUNG. 



DIE 



FREIHERREN VON KIELMANSEGG 



IN 



NIEDEROESTERREICH. 



ON 



Anmerkung. Die den einzelnen Gliedern 



I 



)I1 

G 

b. J 



ZWEITE ABTHEILUNG. 



DIE 



FREIHERREN VON KIELMANSEGG 



IN 



NIEDEROESTERREICH. 



Ol 



Anmerkung, Die den einzelnen Gliedern 

t* - ry. . ^ 1 ■ ■ • . 



Di; 

G 

eb. 



/ 



Di 



'ie noch jetzt in Oesterreich blühende Famile der Frei- 
herren von Kielmansegg (auch Kielmannsegg und Kiel- 
mannsegge geschrieben) ', stammt nachweislich aus Westfalen 
und zwar aus dem Städtchen Hattingen in der Grafschaft 
Mark, woselbst viele der urkundlich bekannten Vorfahren der- 
selben den Bürgermeister-Posten innehatten. Aus einem alten, 
zu Hattingen von Amts wegen zusammengestellten Stamm- 
baume' sind manche Daten über die Vorältem dieses Geschlechts 
zu entnehmen, welche wir 'im Folgenden zusammenstellen. 

ERSTE UND ZWEITE GENERATION. 

Unsere Nachrichten reichen bis zu Johannes Kielman2i 
hinauf, der somit als Sammvater dieses Geschlechts erscheint. 
Er hat zu Hattingen um das Ende des 15. Jahrhunderts ge- 
lebt. Seine Kinder waren Konrad und Anna, verehelichte 
Brugemann. 

Von ersterm ist nur bekannt, dass er mit Katharina 
Kram er aus Klausenburg in Siebenbürgen verheirathet war 



X Die Schreibart dieses Namens, derentwegen wir auch auf die bezüglichen 
Bemerkungen verweisen, welche weiter imten im dritten Theile dieses Werks folgen, 
war im Laufe der Zeiten vielfachem Wechsel unterworfen , wie es die Beilagen No. II 
zur Genüge darthun. Wenn nun auch in der Neuzeit die Schreibarten Kielmannsegg 
und Kiehnannsegge in der freiherrlichen Familie die gebräuchlichem waren, so ist 
dennoch die von uns gebrauchte Schreibart Kielmansegg die correctere, imd zwar 
aus dem Grunde, weil sie sich historisch als in Diplomen und andern Urkunden 
am häufigsten vorkommend nachweisen lässt. Ganz besonders dürften die Beilagen 
No. II. 5 und II. 6 geeignet sein, unsere Schreibweise zu rechtfertigen. 

2 Gerichtlich b^laubigte Abschrift desselben im freiherrlich von Kielmansegg'' 
sehen Familien -Archiv zu Hainstatten in Niederösterreich. 



24 II. DIE FREIHERREN VON KIELMANSEGG 

und auf diese Weise die ersten verwandtschaftlichen Be- 
ziehungen der Familie nach Oesterreich herstellte, welche 
später wahrscheinlich ein Hauptgrund für die Uebersiedelung 
fast seiner gesammten Nachkommenschaft dorthin waren. Bei 
seinem Tode hinterliess Konrad vier Sohne und zwiei Töchter. 

DRITTE GENERATION. 

24 Der älteste der ebenerwähnten Söhne Konrad's, Arnold 
mit Namen, war der einzige von allen seinen Geschwistern, 
welcher dem heimatlichen Herde treu blieb. Er war Bürger- 
meister zu Hattingen und mit Anna, geborenen von Hüser, 
aus einem fuldaischen Geschlechte verheirathet, welche ihm 
drei Söhne und eine Tochter gebar. Als Stammvater der 
spätem Freiherren von Kielmansegg nimmt eigentlich nur er 
unsere Aufmerksamkeit in Anspruch, weshalb wir über seine 
Geschwister hier billigerweise hinweggehen und in Bezug 
ihrer lediglich auf die nebenstehende Hauptstammtafel ver- 

25 weisen dürfen. Nur sei bemerkt, dass Amold's Brüder Her- 
26 man und Henrich die ersten der Familie waren, welche 

in Oesterreich eine neue Heimat fanden, indem sie sich zu 
Iglau in Mähren sesshaft machten. 

VIERTE GENERATION. 

27 

2g Von den drei Söhnen Amold's, Heinrich, Arnold und 

29 Georg, ist der mittlere der Ahnherr der Freiherren von 

Kielmansegg. Wie sein Vater war auch er Bürgermeister zu 

Hattingen und nicht weniger als dreimal verheirathet, und 

zwar: in erster Ehe mit Anna Gose, dann mit Katharina 

von Scheve aus dem Hause Sprodehövel, und endlich mit 

Brigitta Ridder. Arnold Kielmann und seine Brüder 

waren es, welchen König Matthias IL von Ungarn und 

Böhmen zu Wien am 20. Januar 1610 den Adelstand verlieh, 

indem er ihnen zugleich ihr altes bürgerliches Wappen an* 



IN NIEDEROESTERREICH. 25 

erkannte und besserte (Beilage No. IL i). Diese seine Ver- 
leihung bestätigte Matthias vier Jahre darauf und zwar sub 
dato Linz, den 2. Juni 1614 (Beilage No. n. 2). Aus welcher 
seiner verschiedenen Ehen Amold's Kinder, vier Töchter und 
fünf Söhne, stammen, steht nicht fest. 

FÜNFTE GENERATION. 

Wenn wir nun im Folgenden uns nur mit der Geschichte 
der Descendenten Arnold's von Kielman und nicht auch mit 
jener der Nachkommenschaft seiner zwei Brüder beschäftigen, 
so findet dieses schon im Titel unsers vorliegenden Werks, 
welches eine Chronik der Familien Kie Im ans egg sein soll, 
genügende Erklärung; denn nur die Nachkommen Arnold's 
und zwar auch nur die seines Sohnes Heinrich erhielten vom 
Kaiser das Recht, das Prädicat jener in Oesterreich 161 6 
ausgestorbenen, im ersten Theile dieser Familienchronik be- 
handelten Familie „von Kielmansegg " weiter führen zu 
dürfen. Dennoch aber möchten wir nicht den einen oder 
andern unserer geehrten Leser in Versuchung, führen, gegen 
uns den Vorwurf erheben zu können, wir seien bei Bearbei- 
tung unserer Familienchronik nicht gründlich zu Werke ge- 
gangen, und geben deshalb als Beilage No. IL 3 eine Stamm- 
tafel der Nachkommen Georg's von Kielman, Amold's2g 
Bruder. Wir können hierbei die Bemerkung nicht unter- 
drücken, dass die Zusammenstellung dieser Tafel, was bei 
ihrer Unvollständigkeit vielleicht unglaublich klingt, uns mehr 
Mühe verursacht hat als irgendein anderer Theil der vor- 
liegenden Arbeit. Daran war neben dem fast gänzlichen 
Mangel an Vorarbeiten wol hauptsächlich der Umstand 
Schuld, dass manche dieser Herren von Kielman sich zu ihren 
Lebzeiten des nur den Arnold und Heinrich von Kielman'- 
schen Agnaten zustehenden Prädicates „von Kielmansegg" 
bedient hatten, wodurch das strenge Auseinanderhalten jener 
zwei Linien bedeutend erschwert wurde. 



26 II. DIE FREIHERREN VON KIELÜiANSEGG 

Um aber unser Ungemach in der Beziehung noch zu er- 
höhen, mussten wir auch die Erfahrung machen, dass noch 
eine andere Familie, nämlich die nunmehr ausgestorbene 
westfälische Familie von Kylman^ welche niemals mit 
einem der Geschlechter Kielman von Kielmansegg im ge- 
ringsten Zusammenhange gestanden, ebenfalls eine Zeit lang, 
höchst wahrscheinlich aber eigenmächtigerweise, das Prä- 
dicat „von Kylmansegk" geführt hat. 

Um nun diejenigen unserer geneigten Leser, welche etwa 
der an manchen Stellen dieses Buchs ausgesprochenen Bitte, auf 
dem von uns vorbereiteten Felde dieser Familienchronik weiter 
zu bauen, entsprechen wollten, für alle Zeiten vor dem gleichen 
Ungemach, durch Kylmans oftmals auf falsche Fährten geleitet 
zu werden, möglichst zu schützen, können wir es uns nicht ver- 
sagen, eine Stammtafel auch jener Familie, wie sie von uns zu- 
sammengestellt wurde, den Beilagen unter No. n. 4 anzufügen. 

Nach dieser zu unserer Rechtfertigung und zu näherer 
Erläuterung des bei dieser Arbeit befolgten Planes noth- 
wendigen Abschweifung kehren wir zu Amold's Kindern, 
der fünften Generation, zurück, von denen nur feststeht, dass 
die fünf altem Halbgeschwister der vier jungem waren. 
Demnach lässt es sich nicht bestimmen, ob die altem der 
ersten oder zweiten Ehe des Vaters, die jungem der zweiten 
oder dritten Ehe desselben angehören. 

30 Das älteste aller dieser Kinder war Gertrud, die spätere 
Gemahlin Johann's vonWillstock, Richters zu Hattingen. 

31 Ihr folgt Georg von Kielman, der wie schon so viele 
seiner Altvordern Bürgermeister zu Hattingen war. Zweimal 
vermählt, und zwar in erster Ehe mit Anna Wessel, dann 



I Vgl. A. Fahne, Geschichte der Cölnischen, Jülich*schen und Bergischen Ge- 
schlechter, I, 234 fg. und II, 83. — Auch dieser gewissenhafte Schriftsteller ver- 
mag die Kylman von den Kielmansegg nicht vollständig auseinanderzuhalten. — Vgl. 
auch £. H. Kneschke, Neues allgemeines deutsches Adelslexikon, V, 346 und 
wegen des Kylman*schen Wappens, „drei flammende Herzen im blauen Felde", 
Siebmacher, Supl. IX, Tab. XX. 



IN NIEDEROESTERREICH. 27 

nach deren Tode mit Anna von Elverfeld, aus dem Hause 
Heven, starb er, ohne Nachkommenschaft zu hinterlassen. 

Dem Alter nach steht ihm zunächst sein Bruder Arnold, 32 
beider Rechte Doctor. Er war mit Elisabeth von Elver- 
feld, aus dem Hause Heven, einer Schwester der Gemahlin 
seines Bruders , verheirathet und beschloss in Westfalen, treu 
dem heimatlichen Herde, sein Leben.' 

Ungleich bessere Nachrichten sind wir im Stande über 
das Leben des dem Alter nach nächsten Bruders Henrich33 
hier zu registriren. Wenn auch der Verlauf seiner Jugend für 
uns in Dimkel gehüllt bleibt, so wissen wir doch, dass er 1586 
geboren imd jedenfalls noch in jugendlichem Alter nach Wien 
ausgewandert war, dort sein lutherisches Glaubensbekenntniss 
abgelegt hatte und zum Katholicismus übergetreten war. 

Ob infolge dieses Schrittes , lassen wir dahingestellt sein, 
gestaltete sich seine, des Fremdlings, Lebenslauf bahn in 
Oesterreich glücklich, um nicht zu sagen glänzend. Seit dem 
27. October 1628 mit dem Titel eines kaiserlichen Rathes und 
mit dem Prädicate „von Kielmansegg" ausgezeichnet 
(Beilage No. 11. 5), wurde er 1629 Obereinnehmer der nieder- 
österreichischen Landschaft, welches Amt er bis 1637 ver- 
waltete. Laut seines im Original noch vorhandenen Reverses ^ 
wurde Henrich „Kielman von und zu Kielmansegg" am 
14. Juli 1631 als Landmann unter die niederösterreichischen 
Ritterstandsgeschlechter aufgenommen, nachdem er bereits 
am 9. April 1630 bei der oberösterreichischen Landschaft 
immatriculirt worden war. 3 ' 

Nach allen mis überkommenen Nachrichten muss sein 



* Diese Ehe soll mit sieben Kindern gesegnet gewesen sein, über deren Schick- 
te uns jedoch nichts Näheres bekannt geworden ist. 

^ Fresberrlich von Kielmansegg'sches Familien - Archiv zu Hainstetten in Nie- 
derösterreich. 

3 Freiherr von Hoheneck, die Stände des Erzherzogthums Oesterreich ob der 
£nns, S. 515. 



28 II. DIE FREIHERREN VON KIELMANSEGG 

Vermögen, bewegliches wie unbewegliches, ein bedeutendes 
gewesen sein. Er besass mehrere Häuser in Wien, deren 
eines in der Johannesgasse gelegenes er von Hans Jakob 
Freiherrn von Kuefstein gekauft hatte, dasselbe aber 1631 um 
7000 Fl. an Maximiliana von Herberstein, geborene Freiin 
von Althann, wieder verkaufte. Ein zweites seiner Häuser 
lag am Peter, ein drittes auf der Landstrasse. Der zu diesem 
letztern gehörige Garten, der ungefähr auf derselben Stelle 
gelegen war, wo sich heute das kaiserl. königl. Invalidenhaus 
und der Eisplatz des wiener Eislaufvereins befinden, hatte 
seiner Schönheit und Pracht halber Weltberühmtheit erlangt 
und befindet sich bei Merian in Doppelfolio abgebildet und 
eingehend beschrieben.' 

Zu seinem schon sehr bedeutenden Grrundbesitze, welcher 
theils in Niederösterreich, theils in Oberösterreich und Schlesien 
gelegen war, erwarb Henrich im Jahre 1646 noch die Herr- 
schaften Gföhl sammt den einverleibten Waldämtem und 
Vöserndorf, welche er theils vom Freiherm Georg Henckel 
von Donnersmark, der ihn zum Universalerben eingesetzt 
hatte, ererbte, theils von Friedrich Grafen Cavriani kaufte. 
Auch war er Besitzer des von Andreas Kielmansegg erbauten 
und von Henrich's Gemahlin im Jahre 1640 angekauften 
Schlosses Kielmansegg (s. S. 7 und Beilage No. I. 3), wie es 
auch Freiherr von Hoheneck bestätigt.* 

Nachdem Henrich von Kaiser Ferdinand II. am 4. Februar 
1632 zum Hof-Kammerrath ernannt 3 und ihm nebst seinem 
Bruder Johann Baptist mit Diplom vom 3. October 1632 (Bei- 
lage No. II. 6) sein Wappen unter Anerkennung des alten 
Adels „gebessert" worden war, verlieh ihm Ferdinand HI. aun 



1 Matthaeus Merian I, Topographia provinciarum austriacarum etc. (Frankfurt 
am Main, 1677), pag« 27. 

2 Freiherr von Hoheneck, die Stande des Erzherzogthums Oesterreich ob der 
Enns, S. 515. 

3 Originalzuschrift an die niederösterreichische Regierung im freiherrlich 
von ^Cielmansegg'schen Familien • Archiv zu Hainstetten. 



IN NIEDEROESTERREICH. 2g 

12. Juli 1^52 das Freiherrendiplom mit dem Rechte, seinem 
nunmehrigen Namen Kielmansegg das Prädicat „Frei- und 
Erbherr der Herrschaft Gföhl" beisetzen zu dürfen (Bei- 
läge No. n. 7). 

Infolge dieser Standeserhöhung wurde er am 9. September 
des darauffolgenden Jahres in das niederösterreichische Herren- 
stands -Grremium eingeführt, nachdem er vorher zwei Reverse ^ 
ausgestellt hatte. Im Eingange des einen dieser Reverse 
nennt er sich „Frei- und Erbherr der Herrschaft Gföhl, Herr 
„auf Oderberg vnd Leutten, NeudorfF, VösemdorfF, Kiel- 
„manseck und Jaidthoff" und gelobt im weitem Contexte, sich 
so benehmen zu wollen, „wie dass alles einem aufrechten, 
,^ Ihrer Kay. May. vnnd derselben Nachkomben gehorsamben 
„Landtmann, auch viel woUbenants Lob. Herrenstandtsmit- 
„gliedt gebührt, vnnd Zustendtig auch an ihnen selbst reöht, 
„vnnd gebreuchig ist." In dem zweiten Reverse „thuet Er 
„den Lob. Herrn vnd Ritterstandt Augspurgischer Confession 
„versichern, dass Er selbige niemahlen zu offendiren vermaint, 
„Begehrt auch solches die tag seines lebens nicht zu thuen." 

Kurze Zeit vor seiner Erhebung in den Freihermstand hatte 
Henrich Kielman von Kielmansegg mit dem Ahnherrn der 
Grafen von Kielmansegg, dem herzoglich holstein-gottorfschen 
Kanzler Johann Adolf von Kielman, welcher damals gelegent- 
lich einer Gesandtschaft in Wien anwesend war, einen Familien- 
vertrag abgeschlossen, durch welchen, wie es Gauhe * bezeigt, 
beide Familien einander anerkannten und „mit einander ver- 
„einiget wurden". Dieser Pact soll auch die kaiserliche Bestäti- 
gung erhalten haben. Leider war es bisjetzt trotz eifrigster 
Nachforschungen unmöglich, den Wortlaut dieses Vertrags zu 
Stande zu bringen. 

Mindestens seit J624 war Henrich mit Anna Susan na, der 



' Originale im niederösterreichischen ständischen Herrenstands-Archiv zu Wien 
sub Sig. K. 4. 

2 Johann Friedrich Gauhe, Adelslexicon, I, 753. 



30 II. DIE FREIHERREN VON KIELMANSEGG 

Tochter des Hof-Kammersecretärs Papierer vermählt, welche 
ihm die Kinder Johann Heinrich Ulrich, Sophia Magfda- 
lena Anna Susanna und Elisabeth Anna Franziska gebar. 

Nach ihrem Tode heirathete er in. zweiter Ehe im Jahre 
1634 Anna Maria Elisabeth Freiin von Unversagt, mit 
welcher er Vater der folgenden neun Kinder ward: Heinrich 
Friedrich, Renata Aurora, Heinrich Gottfried, Heinrich 
Ernst Casimir, Heinrich Hannibal, Heinrich Hartmann, 
Anna Maria, Heinrich Ferdinand und Heinrich Otto. 

Minder glücklich als der Anfang gestaltete sich der 
Abend seines Lebens, nicht nur, dass er manche grosse 
Verluste im Stande seines Vermögens zu beklagen hatte, litt 
er auch an einem Lungenübel , dem er im Alter von 73 Jahren 
am 25. Januar 1659 in seinem Hause am Peter zu Wien erlag.* 
In der diesem Hause gegenüberliegenden St. -Peterskirche 
wurden seine Gebeine zur ewigen Ruhe bestattet. Seine 
Witwe überlebte ihn. 

34 Katharina von Kielman, Heinrich's, des ersten Frei- 
herm von Kielmansegg, jüngste voUbürtige Schwester, lebte 
zu Hattingen, woselbst ihr Gemahl, Rötger von Lang- 
rötger, nach ihrem Bruder Bürgermeister war. 

35 Anna, die älteste der Stiefgeschwister dieser vorigen, 
war ebenfalls an einen spätem Bürgermeister von Hattingen, 
Georg von Pelser, vermählt, welcher aus einem alten 
kölnischen Patriciergeschlechte stammte. 

36 Wir wenden uns nunmehr zur Geschichte Johann 
Baptist's von Kielman, der noch sehr jung, muthmasslich 
auf Veranlassung seines Bruders Henrich, wie dieser nach 
Oesterreich wanderte und dort convertirte. Sein Bruder war 
es auch, der, wie er es selbst in seinem Testamente (Bei- 
lage No. IL 8) sagt, „in seiner Jugend zu erziehung und 
„ Continuation der Studien viel Gutes ahn ihm gethan". 

Anfangs als kaiserlicher Hof- Kriegssecretär genannt, er- 



X Todtenbeschau - Protokoll des wiener Magistrats vom Jahre 1659. 



IN NI£D£RO£ST£RR£ICH. 31 

hielt er später den Titel eines Hof-Kriegsrathes und Geh. Hof- 
Kriegssecretärs sowie auch das Prädicat „von Kielmansegg" 
(Beilage No. IL 6). Unterm i8. Januar 1640 wurde er 
unter die Geschlechter des Ritterstandes als Landmann in 
Niederösterreich aufgenommen. Schon früher hatte er sich 
in Mähren angekauft und war dort Herr der Güter Zhof und 
Pawlinow bei Gross -Meseritsch. 

Vermählt war er seit 17. October 1632 mit Maria Sophia 
Kustner, Tochter des Innern Stadtraths zu Wien, Thomas 
Kustner, und dessen Gemahlin Dorothea, geborenen Schwarz. 
Als Repräsentant des Kaisers fungirte bei seiner Hochzeits- 
feier Johann Baptist Graf von Werdenberg, der zugleich im 
allerhöchsten Auftrage ein silbervergoldetes Trinkgeschirr 
als Hochzeitsgeschenk überreichte.' Diese seine Ehe blieb 
kinderlos, weshalb er sein ganzes, ziemlich bedeutendes Ver- 
mögen zur Erziehung der Jugend stiftete. Sein Testament 
(Beilage No. IL 8) mit den diesbezüglichen Bestimmungen er- 
richtete er am 5. März 1640 zu Dresden, wohin er damals „in 
„kayserUchen negotien an Chursachsen verschicket worden".^ 

Von dort nach Wien zurückgekehrt, verstarb er daselbst 
bereits am 10. Juni des folgenden Jahres und wurde seinem 
Wunsche gemäss zu Regensburg an der Seite seiner dort vor 
ihm verstorbenen Frau beigesetzt. Ein schöner Grabstein in 
der dortigen St.-Emmeranskirche bezeichnet seine Ruhestätte. 

Hier dürfte es nun gewiss am Platze sein, uns mit den 
Verhältnissen und Schicksalen der von Johann Baptist legirten 
Familienstiftung einigermassen vertraut zu machen. Gegen- 
stand der Stiftung bildete mit geringen Ausnahmen das 



» Nach zwei Urkunden des kaiserlich königlichen Hof- Kammerarchivs zu Wien 
sab litr. K. 4. Jahr 1632. 

2 Nach einer handschriftlichen Notiz des gräflich Kielmansegg'schen Familien- 
Archivs zu Gültzow im Herzogthum Lauenburg. Die über den „Stifter" bei Wis- 
giiU, V» 124 gemachten Angaben, er gehöre einer andern Familie an, sei 1741 
geboren u. s. w., beruhen auf grobem Irrthum. 



32 II. DIE FREIHERREN VON KIELMANSEGG 

ganze Vermögen des Stifters, welches zur Zeit seines Todes 
aus einem in der Johannesgasse zu Wien belegenen Hause, 
den mährischen Gütern Zhor und Pawlinow, nebst einem 
Kapitale von circa 28000 Fl. bestand. Dieses alles hätte nach 
seinem letzten Willen dazu dienen sollen, die Stiftung gleich 
ins Leben zu rufen. Dem geschah jedoch keineswegs so, 
denn leider hatte Johann Baptist bei der Aufsetzung seines 
Testamentes, welches der Geistlichkeit so grosse Einflussnahme 
bei der Errichtung seiner Familienstiftung zugesteht, gewiss 
dem nicht Rechnung getragen, dass der Clerus nicht immer 
die Verbreitung der Bildung sich hat angelegen sein lassen, 
wenn er sich auch stets auf Vergrosserung „der Güter der 
todten Hand" verstanden hat. Doch lassen wir über die 
mannichfachen Schicksale dieser interessanten Stiftung die 
Quellen, aus denen wir geschöpft haben, möglichst selbst reden ! 

Ein in der Registratur des Unterrichtsministeriums zu 
Wien aufgefundener Bericht des k. k. Hofraths Joseph Tobias 
Freiherm von -Kielmansegg, Administrators dieser Stiftung, 
vom 22, Juli 1795 besagt wörtlich: 

„Nach dem Tode des Stifters wurde die Ausführung seines 
„frommen Willens dem Wiener Erzbischofe anvertraut, wel- 
„eher aber das hinterlassene Vermögen nach dem Berichte 
„mehrerer gerichtlicher Commissaire vom 14. Mai 1674 äusserst 
„schlecht verwaltete: denn man hatte kein Inventarium er- 
„ richtet, keine Interessen noch Schulden behoben, die Kapitale 
„wegen Länge des nicht gebrauchten Eigenthums als ver- 
„ fallen erklären lassen und auch zugegeben, dass gegen den 
„Willen des Stifters das Karmeliterkloster sein volles Dasein 
„erhielt, die Knabenstiftung hingegen in volle Vergessenheit 
„gerieth." 

Nach jenem ebenerwähnten Berichte der gerichtlichen 
Commissare ^ heisst es ferner: „Der Disposition zu entgegen. 



I Relation der Commissarien zur Untersuchung der Kielmansegg'schen Stiftung, 
Johann Christoph Graf Oedt und Johann Martin von Hocke, an das niederöster* 






99 



IN NIEDEROESTERREICH. S3 

„hatten die P. P, Carmelitter dess hinterlassene Güetter in 
Mähren occupirt und mittelst des mit der Universität, wel- 
cher damals die Administration" (nachdem dieselbe dem 
Erzbischof wegen schlechter Obsorge abgenommen worden 
war) „anvertraut wäre, den 2. April getroffenen Vergleichs 
die possess genohmeri, und were der Eremus Inverso ordine 
zum Ersten aufgerichtet, die StüflFtung für die Knaben aber 
,,erliegent verblieben." 

Das wiener Haus war zu dieser Zeit wegen der darauf 
lastenden Steuerrückstände verkauft worden ! 

Wenn auch dazimial, 1676, die Administration der Stif- 
tung über Beschwerde der Familie von der wiener Univer- 
sität an das Landmarschall -Gericht überging, so wurde doch 
erst 1690 der nur noch geringe Rest von dem Vermögen des 
Erblassers gesammelt. So besagt auch der später für die 
Stiftung errichtete Stiftbrief ^: „Das verordnete Alumnat habe 
„wegen Abgang des Fundi insolang immerhin niedergelegen, 
„bis endlich die Sache Anno 1698 wegen pro Alumnahc aus 
„der Verlassenschaft des Herren Stifters alleinig übrig ge- 
„bliebenen Capitals (von 26666 Fl.) verglichen worden. Von 
„dieser Zeit an hat die Kielmansegg'sche Stiftung zu re- 
„spiriren angefangen." 

Von einem Theile der Auf künfte dieses übriggebliebenen 
Kapitals wurden nun Stipendien an fünf, sechs, sieben und end- 
lich an acht Knaben ausgezahlt, der grössere Rest aber zur 
Ansammlung eines bedeutenden Stiftungsfonds benutzt, wel- 
cher bis 1764 auch wirklich auf 103174 Fl. angewachsen war. 
Es finden sich noch heute Correspondenzen aus dieser 
Z,eit der ersten Regeneration der Familienstiftung im gräflich 



reichische Landmarschall -Gericht vom 22. Dec. 1722 in der niederösterreichischen 
Manuscriptensammlung sub Tit.: „Verschiedene Stiftungen und Testamente** be- 
findlich. 

» Vom 29. April 1766, No. 660 der Regienmgs- Stiftungsbrief- Sammlung in 
der Registratur der k. k. niederösterreichischen Statthalterei zu Wien. 

3 



34 n. DIE FREIHERREN VON KIELMANSEGG 

Kielmansegg'schen Familien -Archiv zu Gültzow, in welchem 
die holsteinischen Kielmanseggs von ihren österreichischen 
Namensvettern angegangen werden, mit zu „invigiliren, dass 
„diese namhafte Stiftung nicht in anderer Hände komme"; 
wegen des Abhandenkommens der mährischen Güter aber 
möchten sie, „sowohl Ihro Königl. Mayt. von Dänemark als 
„Ihro Churfürstl. Durchl. zu Hannover dahin vermögen, das 
„Selbe die requisitionales an Ihre Kays. Mayt.. Ergehen 
„lassen." 

Die endlich erfolgte Regeneration der Stiftung weist 
darauf hin, dass sich die holsteinischen Kielmanseggs wirk- 
lich zu Gunsten derselben verwendet, wenn sie auch nie 
Nutzen aus dieser Familienstiftung bezogen haben. Letzteres 
beweist ein alter Brief*, der uns erzählt, dass die Brüder 
Friedrich Christian und Johann Adolf Kielmansegg als Pro- 
testanten den ihnen von dem österreichischen Freiherrn an- 
getragenen „Genuss dieser Stiftung decliniret, in specie ex 
,yCapite religionis, wobei es auch bisher bliebe". Der Ver- 
fasser des besagten Briefes erzählt dann weiter: „Unterdess 
„vernehme von guter Hand, dass die hieselbstigen (wiener) 
yyadministratores ausgesprenget, es hätten sich einige von 
„*denen auswärtigen (holsteinischen) Freiherren von Kiel- 
„mansegg bei Ihnen angegeben, wie sie wohl gemeinet die 
„Catholische Religion zu ergreifen, nachdem mir aber der 
„wohlsehl. H. Gebrüder Gedanken ganz anders bewusst, habe 
„solches wiedersprochen, um so viel mehr weil dergleichen 
yydiscurs dem H. Oberstallmeister praejurdic\xX\Q\i zu sein mir 
„habe einfallen lassen." 

Das Verdienst dafür, dass später mit der Stiftung mehr 
dem erblasserischen Willen entsprochen wurde als es durch 



I Dieser „Marei" gezeichnete und vom 27. März datirte, an einen Hm. Etats- 
rath gerichtete Brief dürfte, seinem Inhalte nach zu schliessen, in Wien im Jahre 
1712 geschrieben sein. Derselbe befindet sich im gräflich Kielmansegg'schen Fa- 
milien-Archiv zu Gültzow im Herzogthum Lauenburg. 



IN NIEDEROESTERREICH. 35 

die blosse Austheilung von Stipendien geschehen , sowie dass 
dieselbe mit Bürgschaften für ihren dauernden Bestand um- 
geben wurde, gebührt zum grössten Theile dem Hofrath 
von Pelser in Wien, welcher als ein Enkel der Schwester 
des Stifters sich seit 1762 der Stiftung rühmlichst angenom- 
men hat, indem er die Kaiserin Maria Theresia für dieselbe 
zu interessiren wusste und die Gründung eines wirklichen 
Alumnates veranlasste. 

Mittels Decret vom 28. Jan. 1764, welches auch Pelser 
zum Administrator der Stiftung ernannte, nahm Maria Theresia 
die Stiftung in ihren höchsten Schutz, und es trat in Folge 
dessen 1765 ein eigentliches Alumnat auf zehn Zöglinge in 
der Juristenschule der Piaristen (P. P. Piarum Scholarum) zu 
Wien in der Schulerstrasse ins Leben, auch wurde Jahrs darauf 
unterm 29. April 1766 vom niederösterreichischen Landrechte 
ein eigener Stiftsbrief errichtet, welcher nun für alle Zukunft 
den Bestand der Stiftung gesichert hat. 

In seiner ersten Organisirung hat jedoch das Kielmans- 
egg'sche Convict nicht lange bestanden, da die ganze Stif- 
tung über Ansuchen der Piaristen, denen die selbständige 
Erziehung dieser zehn Zöglinge zu beschwerlich fiel, auf 
kaiserlichen Befehl vom 2^, Oct. 1771 theils der savoyischen 
oder Theresianischen Akademie, theils dem gräflich Löwen- 
burgischen Convicte zu Wien einverleibt worden ist. 

Bis zum Jahre 1783 blieb die Stiftung auf diesem Fusse, 
von da aber bis 1801 wurden aus derselben wiederum nur 
Stipendien, und zwar neun solcher zu je 450 Fl., ausbezahlt. 

Nach der kaiserlichen EntSchliessung vom 14. Dec. 1801 
endlich werden die Kielmansegg'schen Stiftlinge wieder im 
Low^enburgischen Convict in der Josephstadt erzogen und 
vergibt Se. k. und k. apostolische Majestät über Präsentation 
durch den jeweiligen Aeltesten der Kielmansegg'schen frei- 
herrlichen Familie, den Administrator, die Stiftplätze. 

Aus allem Vorstehenden geht gewiss unzweifelhaft her- 
vor, dass diese Stiftung den Charakter einer Familienstiftung 

3=^ 



36 II. DIE FREIHERREN VON KIELMANSEGG 

nicht verleugnen kann, denn für Verwandte des Stifters ge- 
gründet, ist ihr Bestehen überhaupt nur den Verwandten, die 
sich derselben noch zu rechter Zeit annahmen, zu danken. 
Dennoch aber hat, so viel wir wissen, die k. k. Regierung 
bisher noch imirier Anstand genommen, diese Stiftung aus- 
drücklich als Familienstiftung anzuerkennen, wenn auch aller- 
dings durch allerhöchsten Erlass vom 10. Febr. 1792 das Recht 
der Kielmansegg'schen Familie auf die Stiftungsadministration 
ausdrücklich in der Weise anerkannt wurde, dass nur dann 
ein provisorischer Administrator ernannt werden sollte, 
wenn momentan in der Familie gar kein zu diesem Posten 
fähiges Mitglied vorhanden sei.^ 

Wir wenden uns nunmehr wieder zu den jungem Ge- 

37 schwistem „des Stifters", dessen voUbürtiger Bruder Heinrich 
wie so viele seiner Zeitgenossen in den Wirren des Dreissig- 
jährigen Kriegs zum Schwerte gegriffen hatte. Von ihm 
wissen wir nur, dass er als kaiserlicher Hauptmann bei den 
Pappenheim'schen Reisigen 1631 bei der Belagerung vor 
Magdeburg gefallen ist. 

^8 Die jüngste Schwester Brigitta endlich wurde die Ge- 
mahlin des Dietrich Wilhelm Mylander, Richters zu Herschede 
in Westfalen. 

SECHSTE GENERATION. 

3g Heinrich's, des ersten Freiherrn von Kielmansegg, ältester 
Sohn Johann Heinrich Ulrich hatte bereits in jungen 
Jahren das Kriegshandwerk ergriffen. Im Jahre 1629 geboren 
und urkundlich bereits 1652 als „Hauptmann unter dem 
Ranfftischen Regimente", dann 1658 als Oberstlieutenant 
desselben Regiments erwähnt, wurde er, wie die Acten des 
k. k. Kriegs- Archivs zu Wien ausweisen ^, im April 1664, 



1 Wegen der Geschichte dieser Stiftung vgl. Anton Ritter von Geusau, „(be- 
schichte der Stiftungen u. s. w." (Wien 1803), S. 378 — 383. 

2 Sub No. 1721 „Bestallung". 



f 



IN NIEDEROESTERREICH. ^7 

also mit 35 Jahren, zum Oberst befördert. Er zeichnete sich 
vielfacTi aus und ist sogar insofern eine historische Persön- 
lichkeit geworden, als' er ruhmreichen Antheil an der Ver- 
theidigung Candias genommen hat,* 

Als nämlich nach einem zweiundzwanzigjährigen Kampfe 
zwischen den Venetianern und den Türken um den Besitz 
der Insel Candia im Mai des Jahres 1667 der Grossvezier 
Achmet Kiuprili der Jüngere mit 150000 Mann auf jener Insel 
landete und die Hauptstadt mit aller Wuth angriff, verthei- 
digte sich zwar Francesco Morosini, der venetianische Com- 
mandant der Festung, mit aller möglichen Tapferkeit und 
Standhaftigkeit und schlug die Türken bei 2>^ Stürmen und 
Ausfällen inmier wieder zurück, allein bei der Uebermacht 
der letztem war vorauszusehen, dass die bereits sehr zu- 
sammengeschmolzene Besatzung doch endlich erliegen werde. 
Da beschlossen über Anregung des Papstes der Kaiser 
Leopold I., der König von Frankreich und Herzog Johann 
Ulrich von Braunschweig nebst andern Fürsten Deutschlands 
der Republik Venedig Hülfstruppen zu schicken. 

Ulrich Freiherr von Kielmansegg wurde, damals noch 
Oberst, vom Kaiser mit der Errichtung eines Regiments von 
zehn Compagnien „aus den abgedankten Völkern" beauf- 
tragt^ und führte darauf diese Reichshülfstruppen nach 
Candia. Im Anfange des Jahres 1668 landete er daselbst, 
gerade nachdem die Venetianer durch einen Ausfall empfind- 
lich geschwächt waren, und übernahm sofort die Besetzung 
der gefährlichsten Posten von St. -Andreas und Sabionera. 
Als bald darauf auch das braunschweigische Hülfscorps unter 
dem Oberbefehle des in Candia später gefallenen Grafen 
von Waldeck daselbst landete, empfing Kielmansegg dasselbe. 



1 Münch, Die Heerzüge des christlichen Europas wider die Osmanen, I, u, 
S. 136—140. 

2 Laut Patentes vom August 1668, welches sich sub No. 1798 „Bestallung'* 
im k. k. Kriegs -Archiv zu Wien befindet. 



^S II. DIE FREIHERREN VON KIELMANSEGG 

geleitete den Commandanten bei der Besichtigung der Ver- 
theidigungswerke und wies ihm und seinen Truppen Quartiere 
und Vertheidigungsposten an.* 

Inzwischen hatte aber auch der Gross vezier Ersatzmann- 
schaften erhalten und der erbitterte Kampf, der selbst wäh- 
rend des Winters nur nachgelassen, aber nie ganz aufgehört 
hatte, begann von neyuem. Die edelsten Venetianer, Deutsche 
und Franzosen fielen auf den blutgetränkten Wällen. So 
kam der zweite Winter heran und Kiuprili setzte ohne Unter- 
brechung die Belagerung fort. Trotz tapferster Gegenwehr 
konnte sich Candia gegenüber der türkischen Uebermacht 
und nach inzwischen erfolgtem Abzüge des französischen 
Ilülfscorps nicht lange halten, denn über 400 Fuss breit klaffte 
bereits die Bresche in den Wällen, kein Haus, keine Mauer 
in der Stadt war unversehrt und in dem wüsten Steinhaufen 
Hess sich fast die Richtung der Strassen nicht mehr er- 
kennen. So kam es denn, dass ein zu Ende 1669 zusammen- 
berufener Kriegsrath sämmtlicher Heerführer, dem auch 
Kielmansegg anwohnte *, gemäss dem inzwischen von Venedig, 
das seine Truppen anderwärts brauchte, eingelaufenen Befehle 
den Beschluss fassen musste, die Festung den Türken zu 
übergeben. 

Kielmansegg erhielt nun den Befehl, mit dem Reste 
seines tapfern Regiments und den übrigen in Candia befind- 
lichen deutschen Truppen, welche er in Folge einer kaiser- 
lichen Verordnung vom 8. Oct. 1669 seinem Regimente zu « 
dessen Completirung einverleibt hatte, sich einzuschiffen 
und diese berühmt gewordene Insel, deren Vertheidigung 
30000 Christen und 120000 Mohammedanern das Leben ge- 
kostet hatte, zu verlassen. Das Schiff „Die heiligen drei * 
Könige" überführte ihn und sein Corps nach Venedig, wo- 



1 Matthaeus. Merian, Denkwürdige Beschreibung des Kriegs kn Königreich 
Candia (Frankfurt am Main, 1670), S. 48 und 49. 

2 Fortsetzung zu Ricaut's „Ottomanischer Pforte" (Augsburg 1701), S. n6. 



IN NIEDEROESTERREICH. 39 

selbst sie im Frühjahr 1670 landeten. Zugleich mit seiner 
Ernennung zum kaiserlichen Oberst -Feldwachtmeister*, als 
Zeichen der allerhöchsten Anerkennung seiner Leistungen, 
erhielt er im Juli 1670 die Weisung, nunmehr nach Oester- 
reich heimzumarschiren. 

Erst im Jahre 1671 traf er in Wien wieder ein, um sich 
nicht gar lange in Unthätigkeit daselbst aufzuhalten. Es 
erhellt aus drei im k. k. Kriegs -Archiv zu Wien vorhan- 
denen Patenten *, dass er sich noch 1672 im kaiserlichen Auf- 
trage nach Ungarn begeben habe zur „Verfertigung eines 
„rechten Planes über die Beschaffenheit der Schutt und Rabau", 
darauf aber 1673 über allerhöchsten Befehl unverzüglich nach 
Köln geeilt ist, um das daselbst stehende Regiment bis auf 
weiteres zu commandiren. Jahrs darauf dann warb er zum 
zweiten Male ein Regiment an , welches er in die spanischen 
Niederlande und dann nach Köln an das linke Rheinufer 
führte, woselbst damals der Krieg mit Frankreich wüthete. 

Schon bald darauf, bei der Belagerung der lothringisqhen 
Festung Lützelburg, hatte sein Regiment so stark gelitten, 
dass es im August von einem andern spanischen Regimente 
abgelöst wurde. Kielmansegg selbst hatte aber um den 
10. August, als er sich eben von Bonn aus in das Haupt- 
quartier der Reichsarmee begeben wollte, welche damals um 
Lauterberg concentrirt war, das Unglück, von einem franzö- 
sischen Streifcorps abgefangen zu werden. Solchergestalt 
war er am 31. August nicht Zeuge des tapfem; Angriffs 
seines Regiments vor Trier, blieb vielmehr beiläufig zwei 
.Monate in der Gefangenschaft , bis er gegen den französischen 
Generalmajor Trassy ausgewechselt wurde und dann zu seinem 



1 Patent vom Juli 1670 sub No. 1842 „Bestallung** im k. k. Kriegs -Archiv 
za "Wien. 

2 Das erste vom 4. November 1672 sub No. 1894, das zweite vom 28. Juni 
1673, ^^ dritte vom April 1674 sub No. 19 16 „Bestallung**. 



40 II. DIE FREIHERREN VON KIELMANSEGG 

Regimente gerade zu der Zeit zurückkehrte, als dasselbe bei 
Offenbach Winterquartiere bezog. 

Zwar wird der General -Feldwachtmeister am 5. Mai des 
folgenden Jahres noch ausdrücklich als activ bei der Rhein- 
armee genannt *, ist aber am 2. August zu Speier gestorben *, 
ob in Folge einer Verwundung oder einer andern Krankheit 
ist nicht bekannt. 

Nachkommenschaft hinterliess Ulrich weder von seiner 
ersten Gemahlin Maria Ludmilla, geborenen Ulrici, welche 
ihm das Gut Windmühl bei Wien, das sie im Jahre 1656 
nebst der dazugehörigen St.-Theobaldskapelle an den Frei- 
herm von Chaos -Richthausen verkaufte 3, zugebracht hatte 
und darauf am 2. Juni 1660 im Hause der Kielmansegg'schen 
Erben auf der Landstrasse zu Wien im Alter von 21 Jahren 
an der Schwindsucht gestorben war^ noch von der zweiten, 
Anna Elisabeth, geborenen Hillinger, welche als Witwe 
erst 1694 ebenfalls zu Wien verstorben ist. 

Allerdings hatte ihm seine erste Gemahlin eine Tochter 
geboren, welche Maria Katharina Josepha geheissen, jedoch 
bereits im zarten Alter von 14 Wochen wieder gestorben 
war. 

Uebrigens möchten wir an dieser Stelle nicht unerwähnt 
lassen, dass sich noch jetzt in der k. k. Hof- und Pfarrkirche 
zu St. -Michael bei Wien ein allgemein „Maria von Candia" 
genanntes Muttergottesbild befindet, welches Ulrich Kiel- 
mansegg nebst andern Seltenheiten von seiner Expedition 
von Candia mitgebracht hat. Die Sage berichtet, schon in 
Candia habe er wiederholt wahrgenommen, wie dieses Bild,. 



1 Theatmm Europaeum, XI, 775. 

2 Bericht des Generalauditors von Völkern, de dato' 20. October 1676 im 
k. k. Kriegs - Archiv. 

3 Gesuch der Maria Ludmilla an den Kaiser im k. k. Hofkammer-Archiv sub 
K. 4, Jahr 1658; vgl. auch Freiherr von Hormayr, „Wiens Geschichte und seine 
Denkwürdigkeiten", IV, 94. 

4 Todtenbeschau- Protokoll des wiener Magistrats de anno 1660. 



IN NIEDEROESTERREICH. 4I 

welches in einer dem heiligen Nikolaus geweihten Kapelle 
seit Jahrhunderten von den Gläubigen verehrt wurde, an 
seinem Aufstellungsorte immer unversehrt blieb, während 
doch alles umher in Schutt und Trümmer sank. Um so mehr 
sei er bei seiner Abfahrt von Candia erfreut gewesen, das 
Muttergottesbild vor den Händen der Ungläubigen gerettet 
zu sehen, und zwar durch einen Priester, den er auf seine 
Bitten mit seinem Bilde mit auf das Schiff nahm. Als nun 
aber der Geistliche während der Ueberfahrt" erkrankte und 
seine letzte Stunde herannahen fühlte, übertrug er die Sorge 
über das von ihm gerettete Heiligthum unserm General 
ICielmansegg, der, nach Wien zurückgekehrt, in der Michaels- 
kirche einen Altar aus gleichfalls mitgebrachtem Cypressen- 
holz erbauen und das Madonnenbild auf demselben aufstellen 
Hess. Dem damaligen Pfarrer Don Casimir Dembsky erzählte 
er ausführlich, wie er zu dem Bilde gekommen sei. Seit 
1782 steht das Bild aber auf dem Hochaltar der genannten 
Kirche. 

Dasselbe ist auf Cypressenholz gemalt und stellt die 
Jungfrau Maria dar, wie sie das Jesuskind auf dem linken 
Arme trägt. Der Heiland hält in der Linken ein zusammen- 
gerolltes Pergament und streckt die Rechte segnend aus. 
Ueber ihren Häuptern stehen in griechischer Sprache die 
Worte: „Mutter Gottes, die Wegweiserin. Jesus Christus." 

Ueberhaupt muss Ulrich ein religiöser Mann gewesen 
sein*, da von ihm auch bekannt ist, dass er im Jahre 1658 als 
Oberstlieutenant, infolge eines gethanen Gelübdes, eine Wall- 
fahrt nach St.-Loretto in Italien unternommen hat. 

Endlich sei aus Ulrich's Leben noch erwähnt, dass er 
bereits 1668 vor seinem Abzüge nach Candia das von seinem 
Vater ererbte Gut Neudorf verkauft hatte und dass er über- 
haupt bei seinen vielen Kriegszügen auch stets viel Geld 
gebraucht zu haben scheint, sodass bei seinem Tode von 
seinem ererbten ziemlich bedeutenden Vermögen nur mehr 
ein geringer Theil übrig war und auf seine Erben überging. 



42 II. DIE FREIHERREN VON KIELMANSEGG 

40 Seine ältere voUbürtige Schwester war Anna Susanna 
Sophia Magdalena. Dieselbe heirathete den auch ander- 
weitig und namentlich durch die Gründung jener bedeutenden, 
nach ihm genannten Stiftung bekannten kaiserlichen Leib- 
arzt Dr. Johann Wilhelm von Mannagetta. Ihre Ehe 
war nicht mit Kindern gesegnet. Sie starb zu Wien am 
31. Mai 1666. 

4,1 Von ihrer Jüngern Schwester Elisabeth Anna Fran- 

ziska ist nur bekannt, dass sie mit einem gewissen Broll- 
mann vermählt war. 

Von den Kindern aus Henrich's zweiter Ehe war dessen 

42 Sohn Heinrich Friedrich zunächst und zwar Anfang März 
1635 geboren. Am 6. desselben Monats empfing er in der 
Stephanskirche zu Wien die heilige Taufe. Herangewachsen 
trat er in Kriegsdienste und kommt 1658 schon als gewesener 
kaiserlicher Hauptmann im General Graf Enkevoirth'schen 
Regimente vor. Seit 1662 diente er bei der kaiserlichen 
Jägerei und war der erste Land-Unterjägermeister in Oester- 
reich. Zu dieser Stellung von Kaiser Joseph L berufen, er- 
warb er sich besondere Verdienste um die erste Einrichtung 
der kaiserlichen Jagden in Ungarn und hatte als solcher oder 
als Vice -Oberstjägermeister, wie er urkundlich auch oft 
titulirt wird, den Oberstjägermeister Franz Christoph Grrafen 
von KhevenhüUer zu vertreten. 

Bald sollte sich aber auch für ihn die Gelegenheit bieten, 
die während seiner Kriegsdienstzeit in mehrem Feldzügen 
erworbenen militärischen Erfahrungen neuerlich praktisch 
verwerthen zu können. Das that er denn auch redlich bei 
der zweiten Belagerung Wiens durch die Türken im Jahre 
1683, ^^d in einer Weise, welche ihm die Bewunderung seiner 
Zeitgenossen in hohem Masse erwarb. 

Eine Chronik jener Tage * erstattet uns über die von ihm 



I Vienna ä Turcis obsessa, sive Diarium etc. autore Joanne Petro ä Vaelkeren 
(Viennae Austriae 1683), P^« 21, 51, 68, 69, 72 a. a. 



IN NIEDEROESTERREICH. 43 

entfaltete Thätigkeit umständlichen Bericht, welchen wir bei 
der folgenden Darstellung benutzten. 

Unter den vielen Freiwilligen, welche beim Anrücken der 
Türken gegen Wien zu dessen Vertheidigung herbeieilten 
und unter dem ruhmreichen Oberbefehl des Grafen Rüdiger 
von Starhemberg an dem Schutze der Reichshauptstadt 
wider den Erbfeind der. Christenheit theilnahmen , befand sich 
auch unser Heinrich Friedrich Freiherr von Kielmansegg. * 
Doch kam er nicht allein, sondern mit einem von ihm in 
aller Eile zusammengestellten Freicorps von 80 Jägern, alles 
ausgezeichneten Schützen, mit welchen er gleich während 
der drei ersten Tage der Belagerung durch' gelungene Aus- 
fälle dem Feinde bedeutenden Schaden zufügte. 

Der Chronist bemerkt dazu, es seien diese Schützen so 
geübt und von sicherer Hand gewesen, dass fast auf jeden 
Schuss ein Feind gefallen sei; auch habe er selbst gesehen, 
wie Kielmansegg, ein ausserordentlicher Schütze, einen tür- 
kischen Kriegsingenieur, der mit einem Talare eigener Art 
und einer Mitra bekleidet gewesen sei, von der sogenannten 
Löwelbastei aus bei einer Entfernung von über 300 Schritt 
niedergeschossen habe, ein zweiter Türke aber, der ihn auf- 
zuheben herbeigesprungen, sei durch einen zweiten wohl- 
gezielten Schuss sein Todesgenosse geworden. Ein anderes 
mal, es war am 8. August, habe der Vice- Oberstjägermeister 
einen vornehmen Türken, gerade als dieser über die Kämthner- 
brücke geritten sei und ,,denudafd frameä sua^ nescio, qua^ 
y^gesticulationes fastuosl edebat^^ von der gegenüberliegenden 
Bastei aus mit einer Kugel vom Pferde geschossen. 

Dass während der ganzen Belagerung Rüdiger von Star- 
hemberg vom Stephansthurme aus dem Herzog von Lothringen 
Feuerzeichen geben Hess, damit er der bedrängten Stadt zu 
Hülfe eile, lernt jedes Kind in der Schule, dass aber unser 



» Vgl. F. J. J. von Reilly, Biographien der berühmtesten Feldherren Oester- 
reichs (Wien 1813), S. 239. 



44 "• DIE FREIHERREN VON KIELMANSEGG 

Kielmansegg derjenige war, welcher diese „historischen" 
Raketen mit eigener Hand anzündete und steigen Hess, dürfte 
weniger bekannt sein. Mit ängstlicher Genauigkeit verzeich- 
net der Chronist jeden einzelnen Tag, an welchem er diese 
Feuerzeichen zum Himmel hat aufsteigen sehen, und bezeich- 
net auch ausserdem Heinrich Friedrich Kielmansegg als 
höchst erfinderischen Kopf, der, um dem gegen Ende August 
in der belagerten Stadt bereits fühlbaren Mangel an Munition 
abzuhelfen, Handgranaten erfunden habe, welche von Topfern 
aus einer Composition von Thon und einigen andern Körpern 
geformt worden. seien und sich sowol bei der in Gegenwart 
des Grafen Starhemberg damit abgehaltenen Probe als auch 
später in der Praxis bewährt hätten. Dazu habe der Freiherr 
nach eigener Angabe in den Kasematten Pulvermühlen her- 
richten lassen, welche, ohne die Anwendung einer treibenden 
Elementarkraft zu benöthigen, dennoch den täglichen Pulver- 
bedarf geliefert hätten. 

Von anderer Seite wird ausserdem noch berichtet, es sei 
ihm gelungen, alte verdorbene Pulvervorräthe wieder brauch- 
bar machen zu lassen. 

Ist es zu verwundern, dass Kielmansegg bei einer so 
angestrengten Thätigkeit erkrankte? Dissenterie und Fieber 
zwangen ihn, eine Zeit lang seine Kräfte schonen zu müssen, 
während welcher sein Verwandter Karl Ferdinand Freiherr 
von Schwarzenau seine Obliegenheiten provisorisch übernahm. 
Nur wenige Tage indess gönnte er sich der Ruhe, denn 
bereits am 3. September sehen wir ihn wieder auf dem 
Stephansthurme die letzten Raketen vor dem ersehnten Ent- 
sätze der Stadt aufsteigen lassen. 

Ein Poet der damaligen Zeit, Johann Konstantin Feige, 
hat bald darauf die Thaten Heinrich Friedrich's in einem. 
Gedichte besungen.* Ueberhaupt war der letztere im da- 



I Ein Separatabdruck dieses, aus dem grossem „Adlerskraft" genannten poeti- i 
sehen Werke Feige's entnommenen Gedichtes findet sich im „Austria Universal- j 
kalender für 1849", S. 57. 



IN NIEDEROESTERREICH. 45 

maligen Wien eine ebenso bekannte als populäre Persönlich- 
keit. Er wohnte in jenem nach ihm so genannten „Schützen- 
hause" am Rennweg, woselbst lange Jahre hindurch sein nie 
fehlender Stutzen aufbewahrt und gezeigt wurde. 

Auch soll unser „Meisterschütz" ebenso wie sein Gönner, 
der Hof-Kriegsraths-Präsident Graf Rüdiger von Starhemberg, 
ein fleissiger Besucher des ersten in Wien errichteten Kaffee- 
hauses „Zur blauen Flasche" gewesen sein. 

Uebrigens gestaltete sich sein Lebensende einigermassen 
trübe wegen der materiellen Sorgen, mit denen er zu kämpfen 
hatte. Wahrscheinlich in Geschäften sehr unkundig, hatte er 
um das Jahr 1660 die schöne Herrschaft Gföhl sammt allem 
Zubehör an Johann Ignaz Spindler Edeln Herrn von Wilden- 
stein verkauft, welcher dieselbe sofort wieder an Ludwig 
Grrafen von Sintzendorf überliess. Dieser Verkauf der Herr- 
schaft weit unter ihrem Werthe verwickelte seine Erben mit 
denen des Grafen von Sintzendorf in einen höchst lang- 
wierigen Process, der erst 1739 mit einem Vergleiche seinen 
Abschluss fand. 

Heinrich Friedrich's übrige Besitzungen waren während 
der Türkenzeit grösstentheils verwüstet worden, ja es hatten 
diese unglücklichen Zeitverhältnisse auch die kaiserlichen 
Finanzen in einer Weise zerrüttet, dass ihm sein Gehalt durch 
lange Jahre rückständig geblieben war und dieser Schuld- 
posten endlich obendrein um ein Beträchtliches reducirt wurde. 

Zu näherer Beleuchtung dieser Verhältnisse, welche des 
allgfemeinen historischen Interesses nicht ermangeln, geben 
wir unter den Beilagen (sub No. 11. 9 und II. 10) ein Gesuch 
Heinrich Friedrich's an den Kaiser, „um Transferirung des 
yySeinem Bruder Heinrich Ulrich gewestem General Wacht- 
^meister assignirten jährlichen Gnaden Deputats von 1200 f. 
„auf ihn" ^, sowie ein zweites aus dem Jahre 1699 stammendes 



» Original (der Beilage No. II. 9) im k. k. Hofkammer -Archiv zu Wien sub 
BL K. 4, Jahr 1679- 



46 II. DIE FREIHERREN VON KIELMANSEGG 

Einschreiten von ihm an die kaiserliche Hofkammer, „um 
„gnädige auflag an dass Kayl. Waldtambt zur bezahlung der 
„anbefohlenen 10 m. /. seines accordirt aussständigen lid- 
„lohns, wie auch wider guttmachung der von Anno 1696 
„verfallenen biss zur würkhlichen guettmachung noch laufen- 
„den tperCento Interesse.'^ ^ 

Heinrich Friedrich war zweimal verheirathet, und zwar 
in erster Ehe mit Maria Theresia PinelJ, der Tochter des 
kaiserlichen Hof-Kammerraths Johann Baptist Pinell und 
dessen Frau, Susanna Felicitas, geborenen von Roseneck. 
Die Hochzeitsfeier fand in der St. -Michaels -Pfarrkirche zu 
Wien am 26. Januar 1661 6 Uhr Abends statt, worauf „ein 
„Nachtmahl in* der ZeltschneidiSchen, in der Peckherstrassen 
„liegenden Behausung" folgte. 

Die niederösterreichischen Stände waren bei dieser Feier- 
lichkeit durch Wolf Philipp Freiherm von Unverzagt ver- 
treten, welcher dem jungen Paare namens derselben ein 
Hochzeitsgeschenk von 100 Thlrn. überreichte. 

Maria Theresia ward ihrem Gatten durch den Tod bald 
wieder entrissen und hinterliess ihm, soweit bekannt, nur 
einen Sohn, Ernst Albert. 

Die 1670 geborene Maria Anna Huss von Floran, 
Tochter des Franz Huss von Floran, Postpräfectens zu Passau, 
und dessen Gemahlin, Aemilia, geborenen von Belven, 
war die zweite Gattin des Land -Unterjägermeisters etwa 
seit 1688. 

Dieselbe überlebte ihn bei seinem zu Wien im Alter von 
73 Jahren, am 19. Februar 1708, erfolgten Tode und verstarb 
selbst erst zu Wien im Hause „Zum schwarzen Adler" in der 
Leopoldstadt am 24. März 1743. Heinrich Friedrich's irdische 
Hülle ruht in der Augustiner -Hofpfarrkirche. 

Als interessant verdient vielleicht hier noch erwähnt zu 



I Original (der Beilage No. II. 10) im freiherrlich von Kielmansegg'schen 
Familien- Archiv zu Hainstetten. 



IN NIEDEROESTERREICH. 47 

werden, dass er sein Testament wenige Tage vor seinem 
Tode, am 31. Januar 1708, in Gegenwart seines Beichtvaters, 
des berühmten Augustiner - Barfüsslermönchs Abraham ä 
Sancta Clara, errichtete, welcher dasselbe als Zeuge unter- 
schrieb. 

Als Kinder zweiter Ehe hinterliess Heinrich Friedrich bei 
seinem Tode folgende: Heinrich Ferdinand Friedrich, Hein- 
rich Friedrich Paul, Heinrich Christoph, Maria Anna und 
Karoline Leopoldine. 

An Alter zunächst steht dem vorigen seine Schwester 
Renata Aurora, welche am 5. März 1636 getauft wurde. 43 
Dieselbe heirathete am 5. Juni 1658 Johann Jakob Frei- 
herrn von Küenburg und war zweifelsohne die Lieblings- 
tochter ihres Vaters, da derselbe sie in seinem Testamente 
vor allen ihren Schwestern reichlich bedacht hatte. 

Des' letztern zweiter Sohn zweiter Ehe war Heinrich 44 
Gottfried, der am 28. Juni im St. -Stephansdome zu Wien, 
im Beisein des Freiherm Jakob von Berchthold, des Herrn 
Daniel von Moser und dessen Gemahlin Anna Camilla aus 
Ebenfurth als Gevattern, getauft wurde. Ueber den weitern 
Verlauf der grössern Hälfte seines Lebens fehlen uns um 
deswillen fast jegliche nähere Nachrichten, weil er in spa- 
nische Kriegsdienste trat, wo er zu hohen Ehren gelangte 
und zuletzt Klriegsrath war, bis er zu Anfang der 1680er 
Jahre in sein österreichisches Vaterland zurückkehrte, um 
seinem Kaiser bei der herannahenden Gefahr durch die 
riesigen Kriegsrüstungen der Türken seinen Degen zur Ver- 
fügung zu stellen. 

Dieser ernannte ihn denn auch im December 1682 zum 
Oberst und betraute ihn mit dem wichtigen Conmiando über 
die dem Andringen der Türken zunächst ausgesetzte Festung 
Leopoldstadt bei Tyrnau in Ungarn, welche noch kaum 
fertig gebaut war. Heinrich Gottfried eilte sofort dorthin 
und leitete bis zum Anmarsch der Türken die Armirung 
dieser Festung mit Karthaunen. 



48 II. DIE FREIHERREN VON KIELMANSEGG 

Er Starb auf dem letzten Schauplatze seiner militärischen 
Thätigkeit zu Leopoldstadt im Jahre 1684. 

Wess Namens und Stammes seine Frau — höchst wahr- 
scheinlich eine Spanierin — gewesen, ist uns nicht über- 
liefert, doch steht fest, dass er drei Söhne gehabt, von denen 
uns nur der mit dem Vater nach Oesterreich zurückgekehrte 
Johann Gottfried mit Namen bekannt ist. 
45 Der nächste Bruder der vorigen, Heinrich Friedrich 
Ernst Casimir Freiherr von Kielmansegg, hatte zu 
Wien im December 1638 das Licht der Welt erblickt und 
wurde in der St. -Stephanskirche am 13. desselben Monats 
getauft. Der Land -Untermarschall Georg Christoph von Wal- 
terskirchen und Julius Graf zu Hardegg waren unter andern 
seine Gevattern. 

Herangewachsen, liess er sich im Jahre 1663 „bey der 
„Hochlöbl. N. O. Landtstendte gegen den Erbfeindt Christ- 
„ liehen nambens den Türckhen Sorgfältig beschehenen Lands- 
„aufboth des zwanzigisten Manns for Einen Hauptmann zu 
„einer Comp, zu fuess bedingen." 

Während dieser „Zeith seiner Bedienung als Szehen Mo- 
„nath lang hat er sich auf dennen ihme anuertrauten Posten 
„ie und allezeith Treu, fleissig, Wachtbahr und sonderer 
„Khriegs Erfahrenheit allermassen Einen Ehrliebendten Offi- 
„cier wohl vnndt schuldig anstehet, sowohl von als in den 
„Commando Inn- vnnd ausser Quartier, Zusonderbahren 
„Seines vorgesezten General Lannd Obristens vnnd desssen 
„nachgesezten Commendanten Vergnüegen verhalten."' 

Trotz seines Abschieds nach dieser Campagne hat er 
doch später noch eine militärische Carriere gemacht, während 
welcher er Adjutant des Kaisers gewesen sein soll. 

Im August 1669 zum Commandanten der Festung Raab 
ernannt, blieb er mehrere Jahre daselbst. 



I Laut seines Originalabschieds vom 6. December 1664 im freiherrlich 
von Kielmansegg'schen Familien -Archiv zu Hainstetten. 



IN NIBDEROESTERREICH. 49 

Im Jahre 1675 finden wir ihn dann an der Spitze einer 
„Squadron" Dragoner, welche er laut einer Urkunde des 
niederösterreichischen ständischen Archivs vom 30. August 
1675 iin Erzherzogthum Niederosterreich angeworben hatte, 
bei der Armee des Herzogs von Lothringen im Bisthimi 
Strassburg, woselbst er zwischen dem 2^. und 24. Juli bei 
finsterer Nacht eine Stunde weit von dem Städtchen Renchen 
auf die Avantgarde der Franzosen unter dem Marquis Vaubrun 
traf. Er und seine tapfere Schwadron waren es, „welche die 
„frantzosische Vormachten nicht allein zurückgeschlagen, son- 
„dern auch die Dragoner von des Königs und der Königin 
„Regiment, mit denen der Marquis Vaubrun den Seinigen 
„zu hülff kommen war, biss an den dritten Haupt -Pass mit 
„solcher Unordnung zurückgetrieben, dass viel frantzosische 
„Dragoner von ihrem Gross abgeschiiitten, und fast alle von 
„den Kayserlichen niedergemacht worden." * 

Obwol Casimir später im Jahre 1680 von den nieder- 
österreichischen Ständen zum Viertelhauptmann in Unter- 
Manhartsberg ernannt worden war, so hat er doch diese 
eigenthümliche Stellung, eine Art Landwehr -Commandant, 
deren Wesen aus seinem Emennungsdecret (Beilage No. 11. 11) 
Tollständig erhellt, jedenfalls nur kurze Zeit bekleidet, da er 
nach authentischen Quellen des k. k. Kriegs -Archivs zu 
Wien in kaiserlichen Diensten, und zwar als Oberst, zu 
welcher Charge Kaiser Leopold ihn bereits 1679 befördert 
hatte*, zu Brügge in den Niederlanden noch im Jahre 1681 
verstorben ist. 

Er hinterliess eine Witwe, Katharina Barbara, ge- 
borene Püttler von Fölling, die Tochter Rudolf 's von Föl- 
ling und dessen Gemahlin, Helene, geborenen von Niesser. 
Mit derselben hatte er sich~ zu Idolsberg, dem Gute seines 



'» Theatrum Europaeum, XI, 775. 

3 Originalpatent mit der Unterschrift Kaiser Leopold's vom 18. Juni 1679 iiu 
freiherrlich von Kielmansegg*schen Familien -Archiv zu Hainstetten. 

4 



50 II. DIE FREIHERREN VON KIELMANSEGG 

Schwiegervaters, am 9. Februar 1662 vermählt und dami die 
Kinder Raimund und Maria erzeugt. 

Katharina Barbara starb erst nach 1683. 

Am 7. November 1640 war Henrich's folgender vierter 
Sohn zweiter Ehe bei St. -Stephan in Wien getauft worden, 

46 wobei er die Namen Heinrich Hannibal erhalten hatte. 
Zum Jüngling herangewachsen griS auch er wie alle seine 
Brüder in jener rauhen, kriegerischen Zeit zum Schwerte 
und opferte als Offizier im Kampfe wider die Türicen in 
Ungarn sein Leben im Jahre 1664. 

47 Zu derselben Zeit theilten seine Brüder Heinrich Hart- 

49 mann (getauft am 15. November 1641) und Heinrich Fer- 
dinand (getauft am 24. April 1644) dessen Schicksal, indem 
sie auf dem Felde der Ehre ihr junges Leben liessen. Zweifels- 
ohne war Heinrich Hartmann Offizier im Regimente „Sachsen- 
Lauenburg". So wenigstens würde sich der Widerspruch bei 
Zedier^ lösen, wonach er mit zs Jahren Sachsen -lauenburgi- 
scher Reitergeneral gewesen sein soll, während es ausser- 
dem urkimdlich bewiesen ist, dass er nur seinem Kjsiiser 
gedient hat. 

Zwischen diesen ebenerwähnten zwei Brüdern steht dem 
Alter nach eine Schwester, welche am 14, Mai 1643 die 

48 Namen Anna Maria erhalten hatte und ihr Leben als Nonne 
im Kloster zu St. -Jakob in Wien verbrachte. 

Das jüngste von allen zwölf Kindern Henrich's, sem 

50 Sohn Heinrich Otto, überlebte das Knabenalta* nicht. 

SIEBENTE GENERATION. 

Heinrich Ulrich's ohnehin im jugendlichen Alter verstor- 

51 bene Tochter (S. 40) an dieser Stelle ganz übergehend, wen- 

52 den wir uns gleich zu Ernst Albert, dem einzigen Sohne 



I Zedler's Universallexicon, XV, 597. 



IN NIBDEROESTERREICH. 51 

aus des Land -Unterjägermeisters Heinrich Friedrich erster 
Ehe. Derselbe war am i6. März 1665 getauft worden und 
liess sich mit 17 Jahren bei dem ungarischen Regimente 
Fürst Salm assentiren, mit welchem er gegen die anrücken- 
den Muselmänner marschirte. Kaum Offizier geworden, wurde 
er vor der Festung Leopoldstadt verwundet und starb.' 

Der am 2. März 1690 geborene Heinrich Friedrich 53 
Ferdinand war das älteste Kind aus seines Vaters zweiter 
Ehe. Derselbe diente anfänglich sechs Jahre lang als reiten- 
der Jäger und wurde nach dieser Zeit bei seinem Regimente 
„Prinz Wilhelm Braunschweig -Lüneburg -Hannover" zum 
Comet befördert. Als solcher focht er unter Prinz Eugen's 
ruhmreicher Führung mit bei Belgrad, allwo ihm zwei Pferde 
unter dem Leibe erschossen wurden. Nach der Schlacht 
wurde er denn auch seines tapfem Verhaltens wegen zum 
Rittmeister im Regimente befördert. Im Gefecht bei Zvomak 
gerieth er in türkische Grefangenschaft, während welcher er 
neun Monate lang die schwersten Drangsale zu erdulden 
hatte. Von 1732 — 45 diente er als Rittmeister im Kürassier- 
regimente Fürst Lubomirsky (jetzt iJo, 2 Dragoner) und war 
in Kaschau stationirt Er starb als aggregirter Rittmeister 
desselben Regiments im Jahre 1750, 60 Jahre alt, und hinter- 
liess nur den einzigen Sohn Franz. Merkwürdiger Weise war 
63 trotz aller angewandten Mühe bislang unmöglich, den 
Geschlechtsnamen seiner 1724 mit ihm getrauten Gemahlin 
zu erforschen*, welche nach seinem Tode den Rittmeister 
Moises Freiherm von Gienger geheirathet haben soll. 



1 Gesuche seines Vaters an den oiederösterreichischen Herrenstand um „Aus- 
niundirung<< seines Sohnes vom Jahre 1682 (Original im niederösterreichischen 
ständischen Archiv) und an den Kaiser vom Jahre 1699 (Beilage No. 11. 9). 

2 Die betreffenden Papiere dürften in Ungarn, wo diese Ehegatten gelebt 
haben, während der Türkenkriege zu Grunde gegangen sein. Auch die Nachfor- 
schungen bei dem Regimentsauditoriate führten zu keinem Resultat, da Regiments- 
registraturen immer nach verhältnissmässig kurzer Zeit scartirt wurden. 

4* 



52 n. DIE FREIHERREN VON KIELMANSEGG 

54 Maria Anna, die älteste Tochter des Land-Unterjäger- 
meisters, war 1693 geboren worden und lebte bis zu ihrem 
Tode am 24. März 1743 unvermählt und im Gemisse eines 
gräflich Herberstein'schen Stiftplatzes für adelige Fräulein zu 
Wien. 

55 Ihr Bruder Heinrich Friedrich Paul, geboren 20. Ja- 
nuar 1694, erhielt unterm 4. Juni 1709 von den Ständen einen 
Stiftplatz in der niederosterreichischen ständischen Ritter- 
akademie und muss sehr bald nach dieser Zeit verstorben sein. 

56 Heinrich Christoph, der jüngste Sohn des Land-Unter- 
jägermeisters, wurde 1706 geboren. Ziemlich spät, am 
30. April 1725, erhielt auch er Aufnahme in der Ritter- 
akademie, und zwar einen Freiplatz auf drei Jahre neben 
einem Stipendium von jährlich 200 Fl. aus der Kielmansegg'- 
schen Stiftung. Im Jahre 1728 trat er in das kaiserliche Heer 
ein, diente als Cadet im Dragoner -Regimente Graf Philippi 
(jetzt No. 2), dessen späterer Inhaber, Freiherr von UlBFeln, 
ihn zum Lieutenant beförderte. Später, 1735, finden wir 
ihn in gleicher Charge beim Damnitz'schen Infanterieregi- 
mente (jetzt No. 40) in Siebenbürgen in Station, woselbst er 
am 10. December 1736 verstorben ist.^ 

57 Als jüngste dieser Geschwister folgt nun Caroline Leo- 
poldine, welche anfangs gleichwie ihre Schwester im Her- 
berstein'schen Fräuleinstifte war, darauf aber am 17. April 
1734 den kaiserlichen Lieutenant im Vasquetz'schen Infan- 
terieregiment Freiherrn von Rehbinder heirathete, mit 
welchem sie bei St. -Stephan getraut wurde. 

Wir wenden uns hiermit zu den Kindern des Heinrich 
Gottfried, dessen ältester Sohn der in Spanien geborene 

58 Johann Gottfried war, welcher dort Kriegsdienste nahm 
und das Fähnrichspatent erhielt und endlich 1683 als Haupt- 
mann diesen Dienst mit dem seines eigentlichen österreichi- 



z Monatstabelle des genannten Regiments pro Januar 1737 im k. k. Kri^- 
Archiv zu Wien. 



IN NIEDEROESTERREICH. 53 

sehen- Heimatslandes vertauschte. ^ Im darauffolgenden Jahre 
stellte er an den Hof-Kjriegsrath die Bitte imi Uebersetzung 
zur Artilleriewaffe, welches Gesuch jedoch nicht berücksich- 
tigt wurde, in Folge dessen er den kaiserlichen Dienst verliess 
und sich nach Dänemark begab. ^ Etwa ein Decenniimi hielt 
dieser einigermassen unruhige Geist dortlands in der Major- 
und Oberstlieutenant- Charge aus, während welcher Zeit er 
Gelegenheit hatte, Freundschaftsbeziehungen mit den hol- 
steinischen Freiherren von Kielmansegg anzuknüpfen und zu 
pflegen. Etwa 1695 kehrte er dann nach Wien zurück, wo- 
selbst er sich am 2. October 1696 mit Anna Maria Fran- 
ziska Huss von Floran vermählte ^ und auf diese Weise 
der Schwager seines Oheims, des Land -Unterjägermeisters, 
wurde. 

Besonders aus dem Grunde, weil er 1703 laut eines im 
k. k. KJriegs- Archiv befindlichen Gesuches um eine Hof- 
Kriegsrathsstelle — zwar vergeblich — petitionirte, erscheint 
es wahrscheinlich, dass er wiederum im kaiserlichen Heere 
activ geworden war, ohne jedoch einen hohem Grad als den 
eines Oberstlieutenants zu erreichen. Jedenfalls dauerte dieses 
Activitätsverhältniss nur kurze Zeit, denn wir sehen ihn in 
spätem Jahren sich fast ausschliesslich den Privatangelegen- 
heiten seiner Familie widmen, wie er denn auch seit dem Tode 
seines Oheims und Schwagers, des Land -Unterjägermeisters, 
die Vormundschaft über dessen minorenne Kinder führte. 

Er erschien bei den von den Ständen Oesterreichs unter 
der Enns am 22, September 1705 dem Kaiser Joseph L und 
am 8. November 1712 dem Kaiser Karl VL als Erzherzog 



I Hauptmanns -Patent im k. k. Kriegs -Archiv zu Wien sub März 1683, Z.: 
2186 „Bestallung". 

3 Deshalb rechnet ihn auch Gauhe irrthümlicher Weise zu den holsteinischen 
Freiherren von Kielmansegg. 

3 Trauungsprotokolle der Hauptpfarre St. -Stephan zu Wien, Tom. XXXIII, 
Fol. 166. 



54 "• ^^ FREIHERREN VON KIELMANSEGG 

von Oesterreich geleisteten Erbhuldignng und nicht minder 
auf dem ausserordentlichen niederosterreichischen Landtage 
am 22, April 1720 unter den Herrenstands -Mitgliedern. 

Auch ward er, wie bereits früher erwähnt, am 27. August 
17 10 mit seinem Vetter Heinrich Friedrich Ferdinand in 
das oberosterreichische Herrenstands -Gremium eingeführt. 

Nachdem er am 13. März 1720 sein Testament* errichtet 
hatte, welches seine Gemahlin zur Universalerbin einsetzte, 
starb er am 22, Mai 1724 zu Inzersdorf am Wienerberge, 
dem Gute seiner Frau. Seine Leiche wurde zwei Tage dar- 
auf nach Wien gebracht und mit dem üblichen Gepränge in 
der kaiserlichen Pfarrkirche bei St. -Michael in der Grruft vor 
dem Altare der von seinem Oheim geschenkten Mutter 
Gottes von Candia beigesetzt.^ 

Seine Gemahlin verstarb zu Inzersdorf erst am 9. October 
1755 und hinterliess, da ihre Ehe kinderlos gewesen war, ihr 
gesammtes Vermögen, mit Einschluss des von ihrem Manne 
ererbten, laut ihres Testaments vom 16. Februar 17463 dem 
Sohne ihrer zweiten Schwester, Joseph Ferdinand Grrafen 
Khuen von Belasy. Auf diese Weise ward ein grosser Theil 
Kielmansegg'schen Vermögens der Familie entzogen. 
59 Die zwei Jüngern Brüder des Johann Gottfried, deren 
^ Namen uns nicht einmal bekannt sind, haben als Offiziere 
in ungarischen Regimentern gedient und während der Zeit 
der zweiten Belagerung Wiens durch die Türken, wahr- 
scheinlich unter dem Commando ihres Vaters, bei Leopold- 
stadt ihr Leben im Kampfe gelassen. 

^^ Die Kinder Casimir's, Raimund und Maria, sind uns 

02 

nur aus dem Testamente 4 ihrer Mutter bekannt, welche ihr 



1 Original im k. k. Landesgerichts -Archiv zu Wien sub No. 129 L. M. A. lit K. 

2 Wiener Diarium von 1724 No. 43. 

3 Original im k. k. Landesgerichts - Archiv in Wien sub No. 176 L. M. A. 

4 Original vom 29. September 1683 (eröffnet am 9. October desselben Jahres) 
im k. k. Landesgerichts - Archiv in Wien sub No. 45 L. M. A. 



m KIED£R0£ST£S1USICH. 55 

ziemlich bedeutendes Vermögen zwischen dieselben theilte, 
indem sie ersterm zwei Häuser zu Raab sammt Weingärten 
und gegen 200000 FL, letzterer ein anderes grosses Haus zu 
Raab, ihren Schmuck und Einrichtungsgegenstände sowie 
ebenso viel Kapital vermachte. 

ACHTE GENERATION. 

In ihrer achten Generation steht die ehemals so zahlreiche 
Familie der Freiherren von Kielmansegg nur auf zwei Augen, 
denen des Sohnes des Heinrich Friedrich Ferdinand und Enkel 
des Land -Unterjägermeisters, Franz Ferdinand. Derselbe 63 
wurde 1726 geboren und zu Wien von seiner Grrossmutter, 
Maria Anna Freiin von Klielmansegg, erzogen. Im Jahre 
1732 kam er in den Genuss eines Stipendiums aus der Fa- 
milienstiftung und trat 1641 als Cadet in dasselbe Regiment 
ein, in welchem sein Vater diente. Dasselbe, ehemals „Fürst 
Lubomirsky- Kürassiere" geheissen, hatte dazumal Karl Frei- 
herm von Bretlach zum Inhaber. Durch dreizehn und ein 
halbes Jahr, bis 1755, zu welcher Zeit er sich seiner bei den 
Belagenmgen von Eger und Ingolstadt erhaltenen Blessuren 
halber als Rittmeister pensioniren liess, diente er in diesem 
Regiment und lebte dann bis zu seinem wahrscheinlich 1773 
eingetretenen Tode zu Pesth in Ungarn. 

Verheirathet war er mit Katharina Freiin von Waf- 
fe nb er g, aus welcher Ehe nur ein Kind entspross. 

NEUNTE GENERATION. 

Auch diese Generation wird nur durch Joseph Tobias, 64 
den einzigen 1767 geborenen Sohn des ebenerwähnten Franz 
repräsentirt. Schon mit sechs Jahren trat er als Kielmansegg'- 
scher Stiftling in das gräflich Löwenburg'sche Convict zu 
Wien ein und wurde, nachdem seine Studien guten Fortgang 
genommen hatten, einige Jahre darauf in die Theresianische 



56 II. DIE FREIHERREN VON KIELMANSEGG 

Akademie übersetzt, woselbst er auch seine juridischen Studien 
absolvirte. 

Der erste seiner Familie, welcher sich dem Civilstaats- 
dienst widmete, war er auch seiner hervorragenden geistigen 
Fähigkeiten halber besonders hierzu geeignet, sodass ihm bei 
seinem Eintritt bei der niederösterreichischen Regierung zu 
Ende der 1780er Jahre eine schöne Carrifere beinahe ge- 
sichert war. 

Kaum 25 Jahre alt war er schon Regierungssecretär und 
mit allerhöchstem Erlass vom 10. Februar 1792, Z. 3418 zum 
Administrator der Kielmansegg'schen Stiftung ernannt, die 
er als Zögling vor wenig Jahren erst verlassen hatte. Auch 
ein Belobungs-Dienstzeugniss, welches ihm im Jahre 1796 
von dem k. k. niederösterreichischen Regierungsrathe Joseph 
Karl Grafen von Dietrichstein ausgestellt war, ist uns er- 
halten. 

Ganz kurze Zeit darauf wurde er zum Regierungsrath 
ernannt. Als solcher zeichnete er sich bei dem Aufgebot 
vom Jahre 1797 auf das rühmlichste aus und erwarb sich 
durch seine bei der grossen Ueberschwemmung Wiens im 
Jahre 1799 entfaltete Thätigkeit bei Einrichtung der Rettungs- 
anstalten anerkannte Verdienste. Dennoch sollte erst noch 
die Zeit kommen, in welcher er Proben seines hervorragenden 
administrativen und organisatorischen Talentes ablegen sollte. 
Als nämlich 1800 Napoleon Wien mit seinem Heere bedrohte 
und deshalb die Bürgerschaft bewaffnet wurde, ward ihm die 
wichtige Stelle eines Landescommissairs in der bevollmäch- 
tigten Hofcommission anvertraut, welche sämmtliche politische 
und Militärgeschäfte leitete. Als solchem waren ihm speciell 
alle Geschäfte, welche auf die Bewaffnung der Bürgerschaft 
Wiens und die Erweiterung der Bürgermiliz Bezug hatten, 
übergeben. In eifriger und erspriesslicher Erfüllung seiner 
Pflichten zu einer Zeit, wo das Vaterland in Gefahr schwebte, 
bewies er sich als ein echter Mann, als ein echter Enkel 
seines Vorfahren, des Land -Unterjägermeisters, der etwa 



IN NIEDEROESTERREICH. 57 

ein Jahrhundert vor ihm Wien mit gegen die Türken ver- 
theidigt hatte. 

Ausser dieser seiner speciellen Verwendung, welche durch 
Verleihung des Ehrenbürgerrechts der Stadt Wien (Beilage 
No. n. 12) die gerechteste Anerkennung seitens seiner Mit- 
bürger fand, rechnete übrigens damals auch die Regierung 
überall auf Joseph Tobias, wo es galt Standhaftigkeit, Ueber- 
legung und strengen Gerechtigkeitssinn zu besitzen. So ent- 
faltete er während der Kriegsepoche 1805 eine ähnliche 
Thätigkeit und wurde er bei der damals dringenden Ein- 
treibung der Kriegssteuem zur Einschätzung und Behandlung 
jener Parteien verwendet, welche nach einem willkürlichen 
Massstabe besteuert werden mussten. 

Als sich dann Napoleon nach der Schlacht von Aspern 
und Wagram zum Abzüge anschickte, ward ihm das Ver- 
pflegungswesen der Truppen des Erzherzogs Karl sowie die 
Errichtung der Etappenplätze für dieselben anvertraut. 

Allen Obliegenheiten war er mit grossem Eifer und solcher 
Sachkenntniss nachgekonjmen, dass ihm Kaiser Franz bei 
seiner Rückkunft nach Wien die allerhöchste Zufriedenheit 
bekannt gab und ihn „in Rücksicht seiner an Tag gelegten 
„vorzüglichen Geschicklichkeit, und eifrigen dann erspriess- 
„lichen Verwendung im allerhöchsten Dienste" am 28. März 
1808 zum Hofrath bei der vereinigten k. k. böhmisch-öster- 
reichischen Hof kanzlei ernannte % woselbst ihm anfangs das 
Militärreferat übertragen ward. Später leitete er auch das 
Departement für Kunstangelegenheiten und fungirte als Cura- 
tor der wiener Akademie der bildenden Künste. 

Was sein Privatleben anlangt, so hatte er sich am 7. Mai 
1801 mit Bernardine Freiin von Natorp, Tochter des 
Wilhelm Freiherrn von Natorp und dessen Gemahlin, Maria 
Qara von Pilgram, vermählt, mit welcher er seinen Stamm 
fortpflanzte. Auch unterliess er im Interesse seiner Kinder 



1 Originalpatent im Familien -Archiv zu Hainstetten. 



58 II. DIE FREIHERREN VON KIELMANSEGG IN NIEDEROESTERREICH. 

um SO weniger, alle Rechte und Angelegenheiten seiner 
Familie, welche durch seinen Vater und Gross vater, Berufs- 
soldaten, einigermassen vernachlässigt worden waren, zu 
pflegen und theilweise wieder zur Anerkennung zu bringen. 
So verwaltete er die Familienstiftung, legte durch Sammlung 
der betreffenden Documente den ersten Grund zu dem bei 
dieser Arbeit so viel benutzten Familien -Archiv, brachte 
wiederum das Recht seiner Familie auf die ihr gebührende 
Vertretung im ständischen Herrenstands -Gremium zur Grel- 
tung, welches seit Johann Gottfried fast in Vergessenheit 
gerathen war. 

Nach einem thatenreichen und in treuer Pflichterfüllung 
verbrachten Leben schloss er am 4. August 1832 die Augen 
für immer. Bemardine, seine Gemahlin, folgte ihm am 
I. Juni 1847 mit Tode nach. 



So hätten wir denn die neun Generationen dieses zweiten 
Geschlechts derer von Kielmansegg, welche bereits der Ge- 
schichte angehören, an unsem Augen vorüberziehen lassen. 
Mögen die nachfolgenden Sprossen dieser Familie ihrer that- 
kräftigen und charaktervollen Vorfahren gedenken und sich 
an dem von so vielen von ihnen in Zeiten der Gefahr ent- 
wickelten opferfreudigen Patriotismus erheben und ein Bei- 
spiel nehmen. Möchte dazu die vorliegende Arbeit -das Ihrige 
beitragen ! 



DRITTE ABTHEILUNG. 



DIE 



GRAFEN VON KIELMANSEGG. 



[ISE, 
April 



u^n o^y^j. geb. 6. Juli 1 866. 



2. 



geb. 12. Fe- 
bruar 1870, 
f II. August 
1870. 



Charlotte, 

geb. 31. De- 
cember 1858. 



TSBoT 



i 



I 

! 



I 



ndem wir uns nunmehr zum ursprünglich allein beab- 
sichtigten, jetzt dritten Thefle unsers vorliegenden Werkchens, 
der Geschichte unserer, der Verfasser, Familie im engern 
Sinne, wenden, nehmen wir Bezug auf die nebengestellte 
Stammtafel III. 

Alle Hauptmomente im Leben der darin aufgeführten 
Familienglieder ist es uns wenigstens so weit klarzustellen 
gelungen, dass vor unsern Augen ein zusammenhängendes 
Bild entrollt wird, wenn wir auch gewünscht hätten, ein 
Mehr über die ältere Vergangenheit und den Ursprung dieses 
Stammes urkundlich feststellen zu können. 

ERSTE UND ZWEITE GENERATION. 

Nach dieser Stammtafel erscheint Friedrich Christian 65 
Kielman, welcher mit Anna, einer geborenen von Runge % 
vermählt gewesen ist und angeblich Vogt oder Amtmann 
des adeligen Fräuleinstiftes zu Itzehoe gewesen sein soll, 
als Stammvater der jetzigen Grafen von Kielmansegg. Da 
wir noch an anderer Stelle auf ihn zurückkommen werden, 
gehen wir hier gleich auf Johann Adolf, seinen Sohn, über, 67 
welcher 16 12 am 15. November^ zu Itzehoe in Holstein ge- 
boren wurde. 



» Die Runge sind ein nunmehr ausgestorbenes altes Adelsgeschlecht des Keh- 
dinger Landes im Herzogthum Bremen. (Vgl. Mushard, Bremen und Verden'scher 
Adel, S. 449«) 

2 Nicht am 14. October, welcher Tag in Moorhofii yyOpera poetica etc.^^f lib, 111^ 
140 und in Joh, Mollert „GmMa lilerala**, /, 295 irrthümlich als Datum 



62 in. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 

Sein vielbewegtes Leben wird um so eingehender g-e- 
schildert werden müssen, als sein weit über den Kreis der 
Familie sich erstreckendes WirJ^en manche Quellen für die 
geschichtliche Darstellung seines Lebens geliefert hat, und er 
nicht allein als unser Ahnherr, sondern auch als ein Mann 
von seltener Kraft und Energie und durch die hervorragenden 
Eigenschaften seines Geistes sich die gerechtesten Ansprüche 
auf ein dauerndes ehrendes Andenken nicht allein seiner 
Nachkommen, sondern auch weiterer Elreise gesichert hat. 

Unter dem seinerzeit berühmten Rector Klirchmann in 
Lübeck ist der erste tüchtige Grund zu den weitem Studien 
und der Ausbildung unsers Johann Adolf gelegt worden, 
welcher von Lübeck aus die Universität Jena bezog und da- 
selbst im 21. Lebensjahre zum Doctor beider Rechte pro- 
movirte. 

Nachdem er dai-auf zu seiner weitem Bildxmg noch eine 
Reise durch ganz Deutschland, Frankreich und Holland ge- 
macht hatte, kehrte er in seine Vaterstadt Itzehoe zurück, 
beschäftigte sich dort kurze Zeit hindurch privatim mit Rechts- 
geschäften und nahm am 12. Februar 1636, kaum 24 Jahre 
alt, die Stelle eines Landsyndikus des Herzogthums Hol- 
stein an.* 

Dieses Amt bahnte ihm den Weg zu hohem Ehrenstellen, 
denn schon im folgenden Jahre (am 13. Januar) ernannte 



seiner Geburt angegeben ist. Im gräflich von Kielmansegg'schen Familien -Archiv 
zu Gültzow im Herzogthum Lauenburg wird ein M^^^^nnen** seines eigenen Sohnes 
Friedrich Christian aufbewahrt, in welchem der 15. November von dessen eigener 
Hand als „natalis** bezeichnet ist. Beilage No. III. i ist ein Abdruck dieses 
Carmen. (Vgl. auch Zedier, Universallexicon XIV, 598, sowie Tycho Hoffmann, 
Pörtraits historigues des homnus illustres de Dannemarc [imprim, 1746], pag» 23.) 

I Ueber seine Bestallung vgl. Lünig, ^^CollecHü nova^^^ II, 1066: Abschriften der 
Bestallimgsurkunden im Copialbuche der Urkunden für Johann Adolf von Kid» 
mansegg aus den Jahren 1636 — 1674 ui^ gräflich von Kielmansegg'schen Fa- 
milien-Archiv zu Gültzow im Herzogthum Lauenburg. 



III. DIE GKAVES VON KIELMANSEGG. 63 

ihn Herzog Friedrich III. von Holstein -Gottorf zu seinem 
Hofrathe.* 

Als solcher trug er viel dazu bei, der holsteinischen 
Ritterschaft und ihrem Syndikus, dem imglücklichen gefan- 
genen Dr. Krauthof, die Gnade des Herzogs wieder zu er- 
wirken.^ Bald darauf schickte der letztere seinen Hofrath 
Johann Adolf Kielman als Gesandten an verschiedene deutsche 
Höfe und entledigte sich derselbe aller dieser Missionen zum 
Vortheile und zur Zufriedenheit seines Fürsten. Das grösste 
Geschick entwickelte er aber als Gesandter seines Herzogs 
auf dem Reichstage zu Regensburg 3 1640 — 41, wo er vom 
Kjaiser Ferdinand lU. für das Schleswig- Holstein -Gottorffsche 
Fürstenhaus das Recht der Primogenitur bei der Erbfolge, 
das Prädicat „Serenissimus" und die Erlaubniss zur Gründung 
einer Universität erlangte. 

Er selbst für seine Person wurde bei dieser Gelegen- 
heit vom Kaiser durch die Verleihung des Erbadels und 
der Würde eines Hof-Pfalzgrafen ♦ ausgezeichnet (Beilage 
No. m. 2). 

Nach solchen Erfolgen an den Hof des Herzogs Friedrich 
zurückgekehrt, ward er mit neuen Titeln und Würden von 
diesem fast überschüttet, indem er ihn zum Director in allen 



» Abschrift des Patentes im „Copialbuche", S. 3 fg. 

9 Vgl. D. H. Hegewisch, Schleswigs und Holsteins Geschichte unter dem 
KöD^ Christian IV. und den Herzogen Friedrich II., Philipp, Jx>hann Adolf und 
Friedrich HI. oder von 15&8 — 1648, S. 333 fg. 

3 VgL D. H. Hegewisch, Schleswigs und Holsteins Geschichte unter den 
Königen Friedrich III. und Christian V. und unter den Herzögen Friedrich III. 
und Christian Albrecht oder von 1645 — 1^94 > S* 3^^* 

4 Hof- Pfalzgraf, Cotms PakUinus, Conus sacri consisiorii Imf^rialiSi Comes 
Autae PaUUUque Qusareus etc., ist eine vornehme Person, die vermöge der vom 
Kaiser erhaltenen Befugnisse einige kaiserliche Reservatrechte im Namen des Kaisers 
ausüben dasL (VgL SchneidemantePs Deutsches Staats- und Lehnrecht., II, 
478 fe.) 



64 in. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 

RegierungscoUegien, zum Geheimen Finanzrathe, zum Hof- 
kanzler', zum Kammerrathe und zum Geheimrathe ernannte; 
wahrlich eine Cumulirung von Ehren auf eines Menschen 
Haupte, die uns bei der modernen Anschauungsweise fast 
komisch vorkommt! 

Ohne speciell auch noch diesen Titel zu führen *, war 
Johann Adolf von nun an Premierminister, und zwar ein 
„allmächtiger", am gottorffschen Hofe.^ 

Gelegentlich seiner spätem Gesandtschaft nach Wien im 
Jahre 1652 ward ihm vom Kaiser der Familienname „von Kiel- 
mansegg" verliehen und zugleich sein Wappen „vermehrt, 
„getziehrt und gebessert" (Beilage No. III. 3). Auch er- 
richtete Johann Adolf damals imter kaiserlicher Confirmation 
jenes oben, S. 29, erwähnte „pactum familiae" mit Henrich 
Kielman von Kielmansegg, dem Haupte der österreichischen 
Familie, kraft welches beide Geschlechter sich gegenseitig 
anerkannten und miteinander vereinigt wurden. ♦ 

Wiewol alle seitherigen Bemühungen, den Inhalt und 
Wortlaut dieses Familienvertrags zu reproduciren, vergeblich 
geblieben sind, so wird durch den als zweifellos anzuneh- 



1 Das Patent seiner Ernennung zum „Geheimben und Hoffrath" vom 13. Ja- 
nuar 1641, das zum „Cantzler« vom 20. März 1644 finden sich im „Copial- 
buche". 

2 In einer im gräflich von Kielmansegg'schen Familien -Archiv befindlichen 
Urkunde vom 8. Februar 1672 bezeichnet ihn das Domkapitel zu Hamburg als: 
„Der hoch wollwürdiger und Wollgebohmer Herr, Herr Johann Adolph Kielmami 
„von Kielmansegk auff Croonshagen, Satruphollm, Obdorff und Bundesbüll Erbherr, 
„ Thumb-Probst alhier, Hochfurstlich Schlesswig-Holstein-GottorfHscher Hochbetrawter 
„geheimbter Rath, Regierungs- und Cammer- Präsident, HofT-Cantzler vnnd Ampt- 
„mann Zu Trittow, Reinbeck vnnd Moorkirchen.** 

3 Vgl. Dankwerth, Neue Beschreibung der zwei Herzogthümer Schleswig und 
Holstein, I, 17. 

4 Vgl. J. F. Gauhe, Genealogisch historisches Adelslexicon des heiligen rö- 
mischen Reichs, I, 753. 



III. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 65 

menden Abschluss desselben doch die Vermuthung wach 
gerufen, dass ein Stammeszusammenhang zwischen beiden 
Familien bestehe. 

Solche Vermuthung wird auch dadurch bestärkt, dass 
die Abstammung des Johann Adolf Kielman von Kielmansegg 
von einer altadeligen Familie noch zu seinen Lebzeiten im 
Jahre 1675 als bekannt vorausgesetzt worden ist.* 

Selbst der Kaiser Ferdinand III. begründet bereits 1641 die 
Verleihung des Erbadels an Johann Adolf auch durch „sein gntes 
„altes ehrliches Herkommen und Geschlecht und die Dienste, 
„welche seine Vorfahren und nahe Anverwandten dem heiligen 
„römischen Reiche erzeigt" hätten (Beilage No. III. 2). 

Dieses alles scheint zu beweisen, dass wahrscheinlich im 
16. Jahrhundert eine Zersplitterung der Familie Kielman in 
verschiedener Herren Lande stattgefunden habe, worauf auch 
das Freiherm-Diplom für die Söhne Johann Adolf 's vom Jahre 
1679 (Beilage No. III. 4) hinweist, in welchem der Kaiser 



I VirtuHs opus est nobilUaSf non naiurae — quoniam gloria praemium propriae 
tum aUenae virtutis merces habetur. De Te autem vir summe ^ quid dicam, in quo 
insignium partorum nobilitas cum virtute conjuncta celebratur, insignium par- 
torum inquam, a Te ipso imo si ad originem respiciamus^ a majorilms quoque. Neque 
enim ea^ quam celebramus , domus Tuae gloria hodie vel nudius tertius nata 
out una cum natalibus Tuis demum cepit; sed priscis fundata temporibus nisi 
variis temporum vicibus , quae plurimarium familiarum sars est, 
fuisset intercepta illustria et speciosa suae antiquitatis edidisset do' 
cumenta, 

Habent enim hoc factum mortalia utut eminentissima et floreniissima quaeque, 
ut a pafzns initiis gradatim ad majora adsurgere, inde in culmen evecta aliquantis 
per in fasHgio stare et vigere soleant; donec oblivione sopita paulaüm decrescant, mox 
ex ipsis ruinis in florem reditura. Quo minus mirum, si illustris et prisca Kiel' 
f/tannorum familia, injuria fati et euncta minüentis seculi, per aliqua tempO' 
rum intervalla ipsa vetustate exsoleta latuit; donec a yohanne Adolpho 
Kielmanno postliminio reduceretur in lucem et pristino splendori re^ 
stituta ad immortalitatem revivisceret, ' Tu ergo perillustris domine 
renascenti' familiae Tuae pristinae gloriae decora, nobilitatis insignia, 
ornamenta gener is omnia reddidisti. — ,,Ihnegyricus domino Johanni Adolpho 
Kielmanno a Kielmanseck etc, scriptus atque d. XV Octbr, anni 1673 ^^ auditorio 
majori recitatm a Sim. Henr, Musaeo, Kiloni in 4° /. 14 seq,** 

5 



66 III. DIE GRAFEN VON . KIF.LMANSEGG. 

ausdrücklich von der im Herzogthum Holstein „sich nieder- 
„gelasseneh und sesshaft gemachten Am" und „der 
„anderen in Unserm Ertzherzogthumb Osterreich an- 
„sässig und wohnhaften lini^'' derer von Kielmansegg 
spricht. 

Alle diese Daten machen es gewiss höchst wahrschein- 
lich, dass in alter Zeit ein Zusammenhang zwischen dieser 
holsteinischen Familie und den vorstehend behandelten Ge- 
schlechtem bestanden habe. 

Selbst ein in der Universitäts- Bibliothek zu Kiel aufgefun- 
denes altes dänisches Adelslexicon (Manuscript), welches die 
Vorfahren Johann Adolfs in drei Generationen als Patricier 
von Itzehoe angiebt ^, vermag wegen der manchen sonstigen 
darin enthaltenen Irrthümer unsere vorstehende Muthmassung 
kaum zu entkräften, denn die sorgfältigsten in Folge dessen 
von uns in Itzehoe selbst angestellten Nachforschungen ver^ 
mochten in keinem Punkte die Angaben dieses dänischen 
Manuscripts zu bestätigen, obwol das in musterhafter Ord- 
nung befindliche Stadt- Archiv sowie das des adeligen Klosters 
ebendaselbst der Art reichhaltig an altem Urkunden sind, dass 
sie, wenn das dänische Manuscript authentisches berichtete, 
eine Bestätigung seiner Angaben sicherlich geliefert hätten. 

Lassen wir es deshalb auch dahingestellt sein, ob der in 



I Demnach soll folgendes die Abstammung sein: 

Peter Kielman, 
Rathsherr in Itzehoe. 



Peter Kielman, 
in Oldenbüttel in Holstein, 
Gemahlin: Anna Martens. 

Friedrich Christian Kielman, 

Vogt des adeligen Klosters zu Itzehoe. 

Gemahlin: Anna von Runge. 



Johann Adolf Kielman von Kielmansegg. 



in. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 67 

den itzehoer Kloster- Acten zwar nirgends erwähnte, dagegen 
aber im oftgenannten dänischen Adelslexicon sowie in einigen 
andern Notizen als Vater des Johann Adolf Kielman von 
Kielmansegg bezeichnete Friedrich Christian Kielman wirk- 
lich die Stelle eines KLlostervogtes (Amtmann) des adeligen 
Fräuleinstifts zu Itzehoe bekleidet habe oder nicht, so sprechen 
jedenfalls gewichtige Vermuthungen dafür, dass derselbe als 
Protestant während der in Folge der Reformation ausgebroche- 
nen Religionskriege des 1 6. Jahrhunderts von Süddeutschland 
oder Oesterreich nach Norddeutschland ausgewandert sei. 

Sehr wohl möglich wäre es nun allerdings, dass er ein 
Spross eines der im ersten Theile dieses Werkchens behan- 
delten Kielman von Kielmansegg gewesen sei, welche eben- 
falls dem lutherischen Glaubensbekenntnisse anhingen und 
deren mancher uns genauerer Nachrichten über sein Leben 
und seine Nachkommenschaft leider entbehren lässt, welche 
auch wol schwerlich jemals herbeigeschafft werden können. 

Jedenfalls sei es uns aber an dieser Stelle vergönnt, Act 
zu nehmen von der in der gräflich von Kielmansegg'schen 
Familie seit Generationen stets fortlebenden Tradition, dass 
ihr Stammvater in Folge der Reformation vom Süden nach 
Holstein gekommen sei. 

Dass wir alle unsere Vermuthungen und Conjecturen bei 
ihrer immerhin grossen Wahrscheinlichkeit doch stets als 
solche ausdrücklich bezeichneten, geschah in dem Vollbewusst- 
sein, dass es die erste Pflicht jedes Geschichtschreibers ist, 
wahr zu sein. So werden wir denn auch hier, ebenso wie es 
in den ersten zwei Abtheilungen dieser Familien -Chronik ge- 
schehen ist, unbedingt alles dasjenige ausschliessen, was nicht 
durch citirte Quellen und Urkunden begründet und erhärtet 
-vsrerden kann. 

Seit dem Abschlüsse des Familien -Pactes in Wien fingen 
Johann Adolf und seine Familie an, sich „Kielman von KLiel- 
manseck" zu schreiben, beziehungsweise den letztern Namen 
an Stelle des erstem allein zu führen. 

5* 



68 III. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 

Dessen sehr verschiedene Schreibarten, Küelmanseck, 
Khiehnanseck, Kjehlmansegg, Kielmansseckh, Kielmansegg*, 
Kielmanns Egg, Kielmansegge und noch viele andere mehr^, 
werden niemand auffallen, der Gelegenheit gehabt hat, 
ältere Urkunden zu studiren, die uns oft drei- und noch 
mehrerlei Abweichungen in der Schreibart eines Namens in 
einer und derselben Urkunde vorführen. Zudem ist bekannt, 
dass sich die Orthographie der Namen — wenn man über- 
haupt von einer solchen reden darf — erst in unserm Jahr- 
hundert herausgebildet und gefestigt hat. 

Was nun die Feststellung einer richtigen Schreibart 
unsers Namens anlangt, so sind nur die ältesten und am 
häufigsten vorkommenden Formen Kielmanseck und Kiel- 
mansegg in Betracht zu ziehen, deren letztere bereits zu An- 
fang des vorigen Jahrhunderts in den fast ganz ausschliess- 
lichen Gebrauch gekommen ist, was im Zusammenhang mit 
der damaligen Tendenz der hochdeutschen %)rache, die här- 
tern Laute durch weichere zu ersetzen, erklärt werden muss.* 

Was das im vorigen Jahrhundert ja selbst noch etwas 
früher schon bisweilen angehängte und auch jetzt noch oft 
gebräuchliche e am Ende des Namens betrifft, so ist dasselbe 
entschieden nur eine Declinations- Endung desselben, da es 
sich, wie unzählige Urkunden und Druckschriften beweisen, 
regelmässig nur nach vorgesetzter Präposition „von" findet 
Bis gegen Ende des vorigen Jahrhunderts war nämlich unser 
Name wie die meisten andern dem allgemeinen Gebrauche, 
declinirt zu werden, unterworfen, bei dessen Aufhören irr- 
thümlicher Weise der Ablativ Kielmansegge übliche Schrift- 



1 Vgl. die verschiedenen Schreibarten des Namens in den als Beilagen ab- 
gedruckten Urkunden. 

2 Vgl. den allmählichen Uebergang von „teutsch" in „deutsch**, „Perg** in 
„Berg** u. s. w. Auch viele andere Familien mit der Namensendung = egg 
schreiben sich erst seit dem i6. und 17. Jahrhundert mit dieser weichem Form, 
früher aber immer „eck**. (Vgl. Hardeck und Hardegg, Königseck und Königsegg.) 



III. DIE GRAFEN VON KIELMaNSEGG. 69 

form wurde, während jedoch auch seit dieser Zeit ganz all- 
gemein und namentlich von sämmtlichen Familienmitgliedern 
der Name stets Kielmanseck oder Küelmansegg ausgesprochen 
wurde.' 

Unsererseits nun bestrebt, den ursprünglichen und einzig 
richtigen, weil mit dem kaiserlichen Grafendiplom vom 2^. Fe- 
brucir 1723 (Beilage No. III. 5) übereinstimmenden Familien- 
namen festzuhalten und, was einzelne Familienglieder schon 
zu verschiedenen Zeiten früher versucht haben, wieder in 
allgemeinen Gebrauch zu bringen, bedienen wir uns in dieser 
Geschichte der Familie durchweg der einzig correcten Schreib- 
form: „Kielmansegg". 

Nach diesen zu unserer Rechtfertigung in mehrern Be- 
ziehungen nothwendigen Abschweifungen kehren wir zu 
unserm Ahnherrn Johann Adolf zurück, der unstreitig ein 
Mann von vorzüglichen Eigenschaften, vielem Geist und 
grosser Energie gewesen ist und eben deshalb nach dem 
Zeugnisse seiner Zeitgenossen, als der Herzog Friedrich DI. 
älter geworden und ihm das Regiment überlassen hatte, 
ebenso unumschränkt, wenn auch nicht so despotisch und 
grausam regiert haben soll als Richelieu unter Ludwig XIII. 
und Pombal unter Joseph Emanuel.* 

Da er ausser seinen hohen Würden auch die Stelle eines 
Amtmanns in den fünf Aemtern Barmstedt, Dolrad, Trittau, 
Rheinbeck und Moorkirchen bekleidete ^ und in diesen Stel- 
lungen mit der unmittelbaren Regierung der ünterthanen zu 



X Auch die Königsegg schrieben sich früher, d. h. wenn ihr Name declinirt 
wurde, „Königsegge", wie es die Unterschrift des Ministers Grafen zu Königsegg, 
unter dem rückwärts angeschlossenen Diplom (Beilage No. III. 4) beweist, ohne 
dass jedoch deshalb bei jener Familie jemals darüber ein Zweifel entstanden wäre, 
welches ihr „Nominativ". 

2 Hegewisch, 1645 — 94, S. 32. 

3 Herzog Friedrich bestellte ihn „für Vnsem Drösten Vnsers Amts Barmstedt" 
am 30. Januar 1647 und „für Vnsem Ambtmann Zur Mohrkirchen, Dollroth und 
„Langstette" am 8. März 1655 (Original im Familien - Archiv zu Gültzow). 



70 III. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 

thun hatte, so war er auch stets über die Wünsche und Be- 
dürfnisse des Volks unterrichtet, welche auch immer die 
Hauptrichtschnur seiner Regierungsmassnahmen nach innen 
wie nach aussen bildeten. 

Bemerkt sei übrigens hier, dass er die Amtmannstelle 
zu Barmstedt nur bis zum Jahre 1650 bekleidete, indem das 
betreffende Amt damals vom Herzog an Christian von Rantzau 
verkauft wurde, welcher unserm Johann Adolf zur Schadlos- 
haltung dafür die Stelle eines Domprobstes zu Hamburg 
überliess. ^ 

Der Umstand, dass Johann Adolf als Nachfolger des 
Claus von Ahlefeld Probst und Verbitter (Schirmherr) des 
adeligen Klosters St.-Johannis vor Schleswig wurde, ist 
geeignet, darzuthun, dass er auch in den Kreisen des Adels 
Einfluss und Geltung hatte. 

Aus allen diesen Aemtem und Präbenden flössen grosse 
Einkünfte, kein Wunder also, wenn sein Vermögen zu einer 
beträchtlichen Höhe anwuchs und er bald, nachdem ihm der 
König Friedrich 111. von Dänemark am 10. Juli 1650 die Be- 
fugniss ertheilt hatte, in den Herzogthümem Schleswig und 
Holstein adelige Güter anzukaufen und Herzog Friedrich 
diese Erlaubniss am 28. August 1651 bestätigt hatte*, Be- 
sitzer der beträchtlichen Herrschaften Satrupholm imd Crons- 
hagen war. 3 „Aus Dankbarkeit gegen Gott für die vielfäl- 



» Bereits früher hatte er vom Herzog Friedrich III. die Eventual - Expectanz 

auf diese Domprobstei erhalten, „aus sonderbarer gnade, ntotu proprio" ,,dass 

„er Zum fall er die Erledigung gedachter Thumb Probstey erleben sollte, die- 
„ selbe — — haben, gemessen vnd die Zeit seines Lebens behalten solle vnd 
„müge, Zum fall er aber für iezigen Thumbprobst Herrn Christian Ranzow mit 
„Tode abgehen solte, dass alssdan indtibio sein ältister Sohn, oder weme Er seiner 
„Söhne in testamento oder sonsten darzu ernennen — — wolte, derselbige darza 

admittirt" u. s. w. Eine Abschrift dieser „Schloss Gottorff am 15. Februarij Ao 

1645" datirten Urkunde im „Copialbuche", S. 71 fg. 

2 Abschriften im „Copialbuche", S. 47, 50, 51. 

3 Zu Satrupholm im Kirchspiel Satrup, Amt Gottorff, gehörten die Meierhöfe 
Obdorf und Bundcsbüll. Der Herzog Friedrich verkaufte dieses Gut von zwölf 






m. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 71 

„tigen ihm erwiesenen Wohlthaten" liess er 1656 in der Nähe 
seines Hofes vor Schleswig % im sogenannten LoUfusse, für 
presshafte, arme Leute ein steinernes Armenhaus erbauen, 
über dessen Eingang er die Ueberschrift: ,,Xenodochtum Kiel- 
manntanum anno 1656" und den schönen Spruch aus dem 
41. Psalm setzen liess: „Wohl dem, der sich des Dürftigen 
„annimmt, den wird der Herr erretten zur bösen Zeit. Der 
„Herr wird ihn bewahren und beim Leben erhalten und ihm 
„lassen wohl gehen auf Erden und nicht geben in seiner 
„Feinde Willen." 

Dieses — namentlich für die damalige Zeit — stattliche 
und mit grossen Kosten erbaute, noch bis auf den heutigen 
Tag vom jedesmaligen Senior der gräflich Kielmansegg'schen 
Familie in bestem Stande erhaltene Armenkloster dotirte er 
indessen erst 1663, zumal er bis zu diesem Jahre zu sehr 
durch die öffentlichen Angelegenheiten in Anspruch genom- 
men wurde. Die betreffende Original -Stiftungsurkunde findet 
sich unter den Beilagen sub No. III. 6 abgedruckt. 

Wenn wir nun auch im Folgenden ein Bild von Johann 
Adolfs politischer Thätigkeit geben wollen, so sind wir ge- 
zwungen, einiges vorauszuschicken. 

In den Herzogthümern Holstein und Schleswig war be- 
kanntlich sowol der König von Dänemark als auch der Her- 
zog von Holstein -Gottorf Landesherr und die Regierung in 
der Weise eine gemeinschaftliche, dass der König in den 
fürstlich gottorffschen Reichslanden mitbelehnt und even- 



Pflügen 1652 an Johann Adolf Kielman, dessen Sohn Friedrich Christian dasselbe 
1685 dem Herzog Christian Albrecht für 74000 Speciesthaler wieder überliess. 

Zu dem Gute Cronshagen gehörten Suchsdorf, Hassee, Ottendorf, Wiek, 
Bussee und Schwartenbeck. Der Verkaufspreis dafür an Christoph Rantzau betrug 
43000 Thlr. Nach dem Tode von Johann Adolf Kielmän besass es sein Sohn 
Hans Heinrich, der dasselbe jedoch an Christian von Rantzau wieder überliess. 

1 Den Hof vor Schleswig hatte Herzog Friedrich ihm am 30. November 1648 
für loooo Mark lübisch „Erb- und £igenthümlich<< verkauft. (Abschrift des 
Kaufbriefs im „Copialbuche", S. 56 — 60.) 



72 in. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 

tueller Succedent in den andern fürstlich gottorffschen Ge- 
bieten, im Herzogthum Schleswig aber Lehnsherr (dominus 
directus) war. Beim Herzog Friedrich HI. hatten mancherlei 
Streitigkeiten, in welche er mit dem König gerathen war, 
einige Empfindlichkeit erzeugt. Diese soll Johann Adolf 
von Kielmansegg unterhalten und dem Herzog eine gänz- 
liche Trennung von Dänemark als sein wahres Interesse ge- 
rathen, dazu auch die Hülfe Schwedens empfohlen haben.* 

Der Herzog folgte solchem Rathe und vermählte deshalb 
seine Tochter Hedwig Eleonore 1654 ^^^ Konig Karl X. von 
Schweden, an dem er so einen mächtigen Bundesgenossen 
fand. 

Dadurch ward nun Dänemarks Argwohn und Eifersucht 
rege gemacht, und als Karl X. von Schweden 1658 Polen 
angriff, erklärte ihm der König von Dänemark den Krieg 
und occupirte zugleich die Länder seines Schwiegervaters, 
des Herzogs Friedrich IQ. 

Karl X. wandte sich nun gleich gegen Dänemark, be- 
mächtigte sich der Inseln Fünen, Langeland, Laland und 
Falster und drang bis zwei Meilen von Kopenhagen vor. 

Hier, zu Töstrup, schloss er am 18. Februar 1658 Frieden 
und setzte weitere bezügliche Unterhandlungen zu Rotschild 
am 26. Februar fort. Zu Töstrup forderte er, dass seinem 
Schwiegervater, welcher in diesem Kriege die Neutralität 
bewahrt habe, für den seinen Landen zugefügten Schaden 
Genugthuung geleistet werde, und dass Dänemark dem Herzog 
das Amt Schwabstedt abtrete, zu Rotschild aber sogar, dass 
der Herzog wegen seines Antheils an Schleswig, welchen er 
bislang von Dänemark zu Lehen getragen, souverän werde, 
die gemeinschaftliche Regierung aufgehoben und dem Herzog 
■ auch Rendsburg abgetreten werde. Wenn Dänemark hierin 
nicht willige, sollten dem Herzog gewisse Ortschaften zum 



» Vgl. Cajus Möller, Geschichte Schleswig -Holsteins, II, 230 — 239. 



in. Dm GRAFEN VON KIELMANSEGG. 73 

Unterpfand eingeräumt werden, bis er hinlängliche Genug- 
thuung erhalten habe. 

Die dänischen Bevollmächtigten wandten dagegen unter 
anderm ein, dass sich darüber am besten mit dem Herzog 
selbst würde tractiren lassen, und so beschränkte sich Karl X. 
darauf, nur im allgemeinen stipuliren zu lassen, dass dem 
Herzog vor dem 2. Mai 1658 hinlängliche Genugthuung von 
Dänemark gegeben werde, widrigenfalls der Friede als nicht 
geschlossen betrachtet werden solle. 

Ueber die Art der Genugthuung sollte nun zu Kopen- 
hagen zwischen Dänemark und Holstein direct verhandelt 
werden. Da es jedoch im holsteinischen Interesse lag, dass 
Schweden, welches damals noch mit Polen im Kriege be- 
griffen war, bei diesen Verhandlungen mitthue und zu seinen 
Gunsten nachdrücklich intervenire, so langten die herzog- 
lichen Gesandten, der Geheimrath von Moltke und der Kam- 
merpräsident von Kielmansegg, welche offenbar hatten 
Zeit gewinnen wollen, erst am 27. März in Kopenhagen an, 
und sollte angeblich die reifliche Erwägung, welche der 
gottorfifeche Hof dieser wichtigen Angelegenheit erst hätte 
schenken müssen, den Verzug verschuldet haben. Um noch 
im letzten Augenblick möglichst viel Zeit zu gewinnen, ist 
der Präsident von Kielmansegg sogar zu Fuss über den 
zugefrorenen Belt nach Kopenhagen gegangen. 

Er ward denn auch von dänischer Seite stets beschuldigt, 
nicht nur mit besonderm Eifer auf alle Ideen des schwedi- 
schen Monarchen wegen völliger Trennung des gottorffschen 
Hofes von Dänemark eingegangen zu sein, sondern nament- 
lich auch die Souveränetät sowie die Aufhebung der Com- 
munion u. s. w. mit Stolz und Anmassung stets gefordert zu 
haben. 

Als nun die dänischen Bevollmächtigten sich bei den 
Verhandlungen überzeugten, dass alle ihre Einwendungen 
und Weigerungen fruchtlos blieben, Kielmansegg vielmehr 
auf Gewährung voller Genugthuung beharrte, proponirten sie 



74 I". DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 

eine Heirath zwischen einem Prinzen von Gottorff und einer 
Prinzessin von Dänemark, damit wenigstens der Schein ge- 
wahrt bliebe und angenommen werden könnte, dass der 
König solcher Heirath wegen, nicht aber gezwungener Weise 
die Souveränetät bewilligt habe. Mit diesem Vorschlag war 
der Herzog von GottorlBF zufrieden und hat darauf dem König 
von Schweden geschrieben, um dessen Zustimmung zu solchem 
Heirathsplan zu erwirken. 

Karl X. aber, welcher die Annäherung beider Höfe 
nicht wünschte, soll den Präsidenten von Kielmansegg, der 
mit richtigem Blick erkannt hatte, dass eine fortdauernde 
Allianz mit dem mächtigern Schweden eine bessere Politik 
für Holstein sei, veranlasst haben, die Briefe, welche vom 
Herzog etwa in Kopenhagen ankommen würden, zurückzu- 
halten und auf Beschleunigung des endlichen Abschlusses 
der Friedens- und Genugthuungstractate zu dringen. In Folge 
dessen stellte denn^auch unser Präsident den dänischen Be- 
vollmächtigten einfach folgende, ebenso bündige als wirk- 
same Alternative: „ich will kathegorische Antwort haben in 
„24 Stunden oder ich sende die königlich schwedische Ordre, 
„die ich bei mir im Sacke trage, ohne Verzug der Armee 
„zu, dass sie wieder rumpiren und auf'iS Neue feindlich agiren 
„solle." Wenn vom Präsidenten auf langes Bitten der dä- 
nischen Unterhändler auch zweimal vierundzwanzig Stunden 
Bedenkzeit gewährt worden, so hat der Erfolg diese Sprache 
doch in aller Weise gerechtfertigt, denn am 2. Mai 1658 wurde 
der Vergleich, so wie ihn Johann Adolf Kielmansegg verlangt 
hatte, dänischerseits unterschrieben und dem Herzog das 
Souveränetäts -Diplom ausgefertigt, das Amt Schwabstedt so- 
wie die Hälfte der Domkapitels -Güter und die Domkirche zu 
Schleswig abgetreten. 

Der Friede, solcher Gestalt für Dänemark theuer erkauft, 
war dennoch nicht von langer Dauer, da Schweden bald 
darauf einen neuen Krieg gegen dasselbe anfing, welcher 
dem König von Dänemark so unvermuthet gekommen sein 



UI. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 75 

soll, dass er den Feind fast früher vor seiner Residenz ge- 
sehen, als er nur einmal Nachricht von dessen Anrücken er- 
halten hatte. Bei diesem neuen Conflict suchte nun unser 
Präsident seine letzten höchst wichtigen Errungenschaften im 
Interesse seines Herzogs zu verwerthen. Letzterer, der nun- 
mehr selbständiger Souverän war, erklärte sich auf den Rath 
Johann Adolfs auch gegen Dänemark, welches damit zu 
einer Theilung seiner Streitmacht genöthigt wurde. Sofort 
begab sich der älteste Sohn des Herzogs, Prinz Christian 
Albrecht, ins schwedische Lager vor Kopenhagen, wodurch 
die Dänen aufs äusserste aufgebracht wurden. Gleichwol 
stellte der bald darauffolgende Friede das gute Einvernehmen 
äusserlich wieder her. 

Zum Abschlüsse dieses zweiten Friedens ging Johann 
Adolf von Kielmansegg als Gesandter des Herzogs mit dem 
Geheimrath von Moltke abermals nach Kopenhagen und 
wurde hier vom König Friedrich III. auffallender Weise höchst 
gnädig aufgenommen und sogar mit einer goldenen Kette 
beschenkt, gewiss ein Zeichen, dass er sich in Respect zu 
setzen verstanden hatte! 

Herzog Friedrich IIL von Holstein -Gottorif starb indessen 
schon am lo. August 1659 ^^^ succedirte ihm sein Sohn 
Herzog Christian Albrecht, welchem, wie eine alte Chronik * 
erzählt, am 18. September 1660 zu Tönningen feierlichst ge- 
hiddigt wurde. Auch bei dieser feierlichen Gelegenheit 
spielte unser Johann Adolf , der ,,summus fandi artifex^\ wie 
der Chronist ihn bezeichnet, die erste Rolle. Er hielt die 
Festrede und nahm den Versammelten den Eid der Hulde ab. 

Christian Albrecht begab sich im Anfang des Jahres 
1662, in Begleitung seiner Gemahlin und der drei Söhne 
Johann Adolfs als „iniernuncti'' auf dem Seewege, ohne 



» Diese Chronik: „De rebus Frisiorum Septentrionalium per Petrum Sax** findet 
sich in Westphalen^s „Monumenta inedita rerum Cinibricarum**, Tom» /, sub XIII. Da- 
selbst, S. 1386, findet sich die bezügliche Beschreibung. 



76 III. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 

Dänemark zu berühren, nach Schweden, woselbst eine neue 
Allianz geschlossen wurde, welcher später, auf Johann Adolfs 
Zuthun und Vermittelung, die Stadt Hamburg beitrat. 

Während seiner Abwesenheit vertraute der Herzog die 
Regierung seiner Mutter, dem geheimen Kanunerrath 
von Ahlefeldt und dem Geheimrath von Kielmansegg an, 
indem er jenen zum Statthalter, diesen zum Geheimraths- 
und Kammerpräsidenten bestellte. 

In demselben Jahre wurde Johann Adolf von Kiel- 
mansegg und seine Familie in die holsteinische und schles- 
wigsche Ritterschaft aufgenommen.' 

Die nun folgenden Friedensjahre nach so bewegter Zeit 
benutzte unser Ahnherr nicht nur zur Förderung der Wissen- 
schaften, und namentlich zur Vermehrung der fürstlich got- 
torffschen Bibliothek, sondern auch zur Ausstattimg des von 
ihm erbauten Armenhauses. 

Am 21. Januar 1663 vermachte er demselben zum Unter- 
halt armer Leute 7000 Thlr.^ Die Zahl der darin aufzuneh- 
menden Armen bestimmte er auf fünf Männer und fünf 
Frauen, liess im Gebäude Einrichtungen treffen, dass dem- 
nächst jeder Person ein besonderes Schlafgemach angewiesen 
werden könne, und reservirte zwei Gemächer, um kranke 
Mägde oder Knechte des Stifters oder seiner Nachkommen 
darin aufzunehmen, wiewol deren Unterhaltung nicht dem 
Armenhause zur Last fallen und die anwesenden Armen nur 
zur unentgeltlichen Pflege dieser Domestiken verpflichtet 
sein sollten. Nicht minder sorgte er für den Gottesdienst im 
Armenhause, der durch den Pastor im LoUfusse, für welchen 
ein Legat ausgesetzt war, regelmässig abgehalten werden 
sollte, setzte ferner Kapital aus für die demnächstige bau- 



1 Die Originalschreiben der Ritterschaft zu Rendsburg vom 6. Mai imd der zu 
Schleswig vom 29. Jimi 1662 befinden sich im gräflich von Kielmansegg'schen 
Familien -Archiv zu Gültzow. 

2 Die Stiftungsurkunde findet sich in den Beilagen sub No. III. 6. 



III, DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. ^^ 

liehe Unterhaltung des Armenhauses, für Feuerung sowie 
auch für wöchentliche und festtägliche Spenden an die zehn 
recipirten Armen, welche er ausdrücklich auch zum häus- 
lichen Gottesdienst (Betstunden des Morgens und Abends) 
anhielt und ihnen zu dem Ende Bibeln, Gesang- und Gebet- 
bücher verehrte. 

Wenn Johann Adolf schon unter den Räthen des ver- 
storbenen Herzogs der erste gewesen war, so soll er unter 
Herzog Christian Albrecht womöglich noch grösseres An- 
sehen und Vertrauen genossen haben, und wie verschiedene 
Autoren berichten, soll der Herzog ihn wie einen Vater ver- 
ehrt haben. Er sah ihn als ein Orakel an, durch welches 
ihm sein verstorbener Vater noch Rath ertheilen lasse, und 
soll deshalb häufig Resolutionen, welche er bereits ertheilt 
hatte, auf Gegenvorstellungen seines Präsidenten zurück- 
genommen haben, ja sogar es haben geschehen lassen, wenn 
Johann Adolf herzogliche Decrete cassirte. Darum scheut 
sich auch ein Schriftsteller der damaligen Zeit * nicht, ihn 
„den Vormund des majorennen Fürsten" zu nennen. 

Besondere Thätigkeit entfaltete Johann Adolf in dieser 
Periode seines Wirkens in Bezug auf die Gründung und Er- 
richtung der Universität Kiel, deren Directorium ihm dem- 
nächst auch vom Herzog übertragen wurde. 

Ungeachtet viele Einwürfe gegen die Gründung dieser 
Universität laut geworden waren, ja sogar die Stände schon 
in einer Landtags -Resolution vom 8. December 1641 eine 
Proposition des Herzogs Friedrich III. um Bewilligung der 
zur Gründung einer Universität erforderlichen Geldmittel ab- 
g*elehnt und gebeten hatten, „solches zwar gedeihliches aber 
„kostbares Werk zu besserer Zeit und der Stände weiterer 
„ Deliberation zu dilatiren"^, so hat der Präsident von Kiel- 



1 Der unbekannte Verfasser der ,jInscripiio in duos Septentrionis Sejanos etc.^^ 
(i677h 

2 Vgl. H. Ratjen, Beitrag zur Geschichte der kieler Universität (Kiel 1859). 



78 III. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 

mansegg jegliche derartige Einreden doch stets mit vielem 
Geist, wenn auch im Tone der Verachtung so gründlich 
widerlegt, dass endlich, und nachdem Kaiser Ferdinand m. 
schon am 26. April 1652 das erforderliche Diplom zur Er- 
richtung einer Universität mit denselben Gerechtsamen, deren 
sich die übrigen deutschen Hochschulen erfreuten, hatte aus- 
fertigen lassen, die neue Lehranstalt am 5. October 1665 ein- 
geweiht werden konnte. 

Der Herzog Christian Albrecht hatte sich zu dem Ende 
mit seinem Bruder Friedrich Augnst am 3. October person- 
lich in Kiel eingefunden sowie denn überhaupt alles, was 
sich in den Herzogthümem durch Stand, Rang und Reich- 
thum auszeichnete, dort versammelt war. 

Der Haupt -Actus * wurde in der Nicolaikirche gefeiert, 
wohin sich vom Schlosse ab 4 königliche , 5 fürstliche Räthe, 
28 vom Adel, 80 Geistliche, der Magistrat und die Bürger- 
schaft von Kiel, 162 Studirende, eine Menge Hof bedienten 
und das Militär in Procession begaben. 

Die Hauptperson bei dieser Einweihung war indessen 
nach allen übereinstimmenden Berichten der Zeitgenossen 
unser Johann Adolf — ein Mann von äusserst gutem An- 
sehen — welchen der Kaiser als seinen Principal -Commissair 
dazu ausersehen hatte, die neue Universität in ihre Rechte 
und Freiheiten einzusetzen. Als solcher hielt er die erste 
Rede bei der sechs Stunden dauernden feierlichen Handlung, 
und es sass sein Herzog an der Tafel, an welcher Mittags 
auf dem Schlosse gespeist wiu-de, ihm zur Rechten. 

.Sowol diese als auch die Auszeichnung der Prägung 



ü 



^ Eine f,Habüa haec a me fiet oratiuncula 3 oetohris die A, Ahbs cum Sert' 
,,nissiinus Princeps ad prinia navae suae Academia Chiloniensis jacenda fundamenta 
„Ckilanium venisset aique a Professoribus sttb urhis introitum solemnüer esset exceptus** 
ist im Familien -Archiv zu Gültzow aufbewahrt. Desgleichen eine „Brems delineaüo 
„oratiunculae , qua Professoribus respottdissem , si sub dbitum Serenissimi mei ex urbt 
„Chiloniensi verba fecissent** ; beide von seiner eigenen Hand. 



ni. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 79 

einer Medaille ihm zu Ehren % deren ein goldenes und ein 
bronzenes Exemplar sich noch im Besitze der Familie be- 
finden, waren übrigens um so verdienter, als er unzweifelhaft 
derjenige gewesen, w^elcher die Universität gegründet und 
deren Lehrkanzeln mit den gelehrtesten und ausgezeichnet- 
sten Professoren der damaligen Zeit besetzt hatte. 

Neben solcher Wirksamkeit auf wissenschaftlichem Ge- 
biete verlor er indessen auch die Politik nicht aus den Augen. 
Hatte er den Interessen des dänischen Hofes so lange ent- 
g*egengearbeitet, bis seinem Herzog die Souveränetät ge- 
sichert war, und hatte er durch eine Heirath das Haus GottorfF 
von Dänemark ab-, zu Schweden hingezogen, so erkannte 
er andererseits doch auch richtig, dass eine dauernde Span- 
nung und Fehde ihre Bedenken habe und eine andere Hei- 
rath jenes Haus etwa Dänemark wieder näher bringen könne. 

Er schloss demnach am 12. October 1667 mit herzoglicher 
Genehmigung einen Recess mit Dänemark ab, wodurch meh- 
rere DiflFerenzen zwischen beiden Häusern ausgeglichen und 
eine Heirath zwischen Herzog Christian Albrecht und Prin- 
zessin Friederike Amalie, Tochter des Königs Friedrich III. 
von Dänemark, stipulirt wurde, welche in Glückstadt schon 
am 24. October 1667 vollzogen ward und ein gutes Verneh- 
men nüt Dänemark wieder herstellte. 

Neben diesem politischen Wirken war Johann Adolfs 
Streben aber auch auf Sicherung der Interessen seiner 
Nachkommen gerichtet, zu welchem Zweck er im Jahre 1669 
bei der Landschaft Norder -Dittmarschen ein Kapital von 
30000 Thlm. dänische Kronen zu 6 Proc. jährlicher Zinsen 
unablöslich belegte und als Familien -Fideicommiss con- 
stituirte. Die bezügliche Schuldverschreibung der Landschaft 
de dato 26. December 1669 findet sich in den Beilagen sub 



X Der Avers dieser ovalen Medaille trägt in erhabenem Relief Johann Adolf 's 
Brustbild mit der Namensumschrift, der Revers aber sein Wappen vom Jahre 
1652 mit der Umschrift seines Wahlspruchs: t,Prudenier et sincere,^^ 



8o in. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 

No. ni. 7. Dieselbe wurde am 28. December 1669 zu Gottorfl 
landesherrlich bestätigt. Die nähere Erbfolge -Ordnung für 
dieses Fideicommiss * findet sich in seinem am 3. August 1670 
errichteten Testamente (Beilage No. III. 8) unter §. 14. 

In demselben Testamente erhöhte er auch die Dotations- 
summe für das obenerwähnte Armenhaus, dessen Gemächer 
nun alle aptirt waren, von 7000 Thlr. auf 8000 Thlr., legirte 
loooo Thlr. zur Grründung eines Waisenhauses zu Schleswig, 
in welchem zehn verwaiste oder unbemittelte Mädchen auf- 
genommen und durch zwei dazu bestellte unverehelichte 
Frauenzimmer unterrichtet werden sollten, vermachte ausser- 
dem 1000 Thlr. zum Unterhalt einiger Studenten in Kiel, 
1000 Thlr. für eine jährlich bei dieser Universität zu haltende 
Parentation, 500 Thlr. für die Schule in Itzehoe, 500 Thlr. 
für die drei Prediger am Dom zu Schleswig und für die 
Armen daselbst, 1000 Thlr. für den Pastor, den Küster und 
die Kirche zu Satrup u. s. w. 

Im Umschlage zu diesem seinem Testamente erhöhte er 
vier Jahre später die Dotationssumme des Armenhauses aber- 
mals um 1000 Thlr. 

Die Domkirche zu Schleswig hat ihm den kleinen Altar 
ausserhalb des hohen Chors, bei welchem die Evangelien und 
Episteln nebst den CoUecten abgesungen werden, zu ver- 
danken, wie nicht weniger das vergoldete Gitterwerk um 
das in früherer Zeit von einem gewissen Lorenz Leven 
geschenkte kupferne Taufbecken. Dass er auch die drei 
grossen messingenen Kronleuchter in der dortigen Dom- 
kirche geschenkt hat, ergibt eine auf jenen Stücken ein- 
gravirte Inschrift. 

Nicht minder muss sich Johann Adolf aber auch die 



I Dermalen befinden sich im Genüsse dieses Fideicommisses die einzige Erbin 
der altem freiherrlich Kielmansegg'schen Linie Charlotte von Reckow, geborene 
von Platen, zur einen Hälfte und zur andern Hälfte der jeweilige Senior der jun- 
gem gräflich Kielmansegg'schen Linie. 



9* 



in. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 8l 

Stadt Hamburg zu Dank verpflichtet haben, denn es wird 
von ihm berichtet*, dass, als er „im Jahre 1667 bei der 
Hamburgischen Bank angesucht habe, dass ihm Rechnung 
und Folium in der Bank vergönnet werden möchte", der 
Magistrat diese Bitte „wegen des Barons grossen Verdienste 
„um die Stadt" unterstützt und die gesuchte Erlaubniss be- 
wirkt habe, welche der Baron vom Jahre 1667 bis zum Jahre 
1676, in welchem er gestorben ist, beständig benutzt habe. 

„Er habe", heisst es weiter, „Bedenken getragen Jeman- 
„den procuration stve mandaium cum libera über seine an- 
„ sehnliche Barschaften in Banko anzuvertrauen. Es ist der 
Baron aber mit etlichen, mit der Banko kleinem Insiegel 
characterisirten, sonst aber ungefüllten Banko -Zetteln fa- 
vorisirt worden, welches eines der Baron hernachmals, wenn 
„er gewollt, entweder Geld herausholen, oder von seiner 
Rechnung an andere abschreiben lassen, mit Einrückung 
der Summen und des Assignatariiy wie auch folio des Jahres, 
sammt Unterschrift seines Namens ausgefüUet und in Banko 
gesandt hat." 

Als der Herzog Christian Albrecht im Sommer 1674 
wieder eine Reise nach Schweden unternahm, übertrug er 
zum zweiten Male seinem „bestallten geheimbten Rath, Re- 
gierungs- und Cammer - Präsidenten , auch Hof-Cantzler, 
Johann Adolph Kielman" die „Beobachtung vnserer Re- 
gienmg biss zu vnserer glücklichenn hinabkunfft." Die 
Instruction*'' für ihn und die ihm zugeordneten „Landt- vnnd 
gelahrten Räthe, auch Ambt Leute" befindet sich in der 
Beilage No* IIL 9 reproducirt. 

Wie der Mehrzahl der Sterblichen, so waren inzwischen 
auch dem verdienstvollen Johann Adolf noch manche harte 
Prüfungen für den Abend seines Lebens beschieden. Das 
gute Vernehmen, welches durch die Heirath zwischen dem 












> Johann Beckmann, Kleine Anmerkungen über gelehrte Gegenstände (1795)» 
lU. 533- 

6 



82 III. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 

Herzog Christian Albrecht und Friederike Amalie von Däne- 
mark, mit dem dänischen Hofe wieder hergestellt war, wurde 
nach dem Tode des Königs Friedrich III. durch Streitig- 
keiten über die Succession in den Gfxafschaften Oldenburg 
und Delmenhorst aufs neue gestört. 

Der letzte Graf von Oldenburg, Anton Günther, war am 
19. Juni 1667 gestorben, ohne rechtmässige Leibeserben zu 
hinterlassen. Vermöge kaiserlicher Expectanz imd mehrer 
Verträge prätendirten Christian V. von Dänemark und der 
Herzog von Holstein- GottoriF, zu gleichen Theilen zu suc- 
cediren. Ersterer beseitigte durch Vergleich 1671 und 1676 
die Ansprüche des Herzogs von Plön und leugnete nxm jedes 
Recht seines Schwagers, des Herzogs von Holstein -Got- 
toriF, ab. 

Dazu kamen andere Irrungen wegen der Steuern, welche 
der König zur Kj-iegführung gegen Schweden aus den Her- 
zogthümem forderte. Graf von Greifenfeld, der Reichs- 
kanzler des Königs, correspondirte über die Beilegfung aller 
dieser Differenzen mit Johann Adolf und lud ihn zu einer 
Unterredung mit dem Bemerken ein: „sie beiden würden in 
„ein paar Stunden mehr ausrichten, als andere in Jahren 
„nicht vermocht hätten." 

Da Johann Adolf damals in Hamburg verweilte, so 
schickte ihm der König auch gleich einen Trompeter nebst 
sicherm Geleit entgegen. 

Wenn auch am Podagra leidend, begab er sich dennoch 
nach Rendsbiirg, stieg beim Grafen Greifenfeld ab und con- 
ferirte neun volle Stunden mit demselben. Am Schluss dieser 
langen Conferenz waren alle Punkte in Richtigkeit gebracht, 
weshalb sich beide Minister umarmt haben sollen. Sofort 
eilte Johann Adolf nun nach GottoriF, um seinem Herzog 
über diesen Erfolg zu berichten. 

Leider war dieses mühevoll hergestellte Einvernehmen 
nur von kurzer Dauer, da Dänemarks Ingrimm gegen seinen 
ehemaligen Vasallenstaat, dessen auf seine Kosten gemachten 



lU. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 83 

politischen Erfolge es nicht verwinden konnte, nur immer 
grösser wurde, sodass man in Kopenhagen unablässig auf 
eine passende Gelegenheit zur Rache sann, die sich nur zu 
bald finden soUte. 

Als nämlich nochmals königliche und herzogliche Räthe 
am 2^' Juni 1675 in Rendsburg eine Conferenz wegen eines 
neu aufgetauchten Streitpunktes hielten, schrieb Greifenfeld 
einen freundlichen Brief an Kielmansegg und meldete diesem 
darin, dass der König alsbald von Rendsburg wieder ab- 
reisen würde, und bemerkte, dass, wenn der Herzog dem 
König einen Besuch machen wollte, wozu er bereits Hoffnung 
gegeben, er es bald thun möge. Der Herzog liess darauf 
dem König seinen Besuch melden und traf, nachdem der- 
selbe angenommen war, in Kielmansegg's Begleitung am 
25. Juni Mittags, ohne Arges zu ahnen, in Rendsburg ein. 

Da plötzlich Tags darauf wurden heimtückischer Weise die 
Thore der Festung geschlossen, die Garde des Herzogs ent- 
waffnet und dieser selbst nebst seinem Minister detinirt. Zwar 
wurde der Herzog bald darauf nach Gottorff entlassen, doch 
änderte sich für ihn dort, wo aUes mit dänischen Truppen 
angefüllt war, nur der Ort, aber nicht die Art der Detention. 
Seine Räthe wurden aber noch weiter ganz einfach unter 
allerlei Vorwand in Rendsburg zurückgehalten und endlich 
dem Minister von Kielmansegg ein Revers von acht Punkten 
in die Feder dictirt, welchen die übrigen Räthe dem Herzog 
zur Annahme überbringen mussten. 

Die Hauptpunkte dieses Reverses waren folgende: 

Der Herzog solle sich ohne Vorwissen und Einwilligung 
des Königs in kein Bündniss einlassen und den bisher ge- 
schlossenen entsagen, solle ferner zur Compensation der 
Steuern, die er bisher erhoben, dem König das Amt Schwab- 
stedt nebst dem schleswigschen Domkapitel abtreten; er 
solle der Souveränetät über Schleswig entsagen und binnen 
Jahr und Tag die Investitur darüber suchen und nehmen u. s. w. 

Nachdem der Herzog durch seine Räthe zwar lange Zeit 

6* 



84 ni. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 

vergebliche Vorstellungen gegen solche Zumuthungen hatte 
machen lassen, die alle Errungenschaften früherer Jahre zu- 
nichte machten, war er doch endlich, stets von zwei däni- 
schen Regimentern umgeben, gezwungen, diese Punkte von 
seinen Räthen unterschreiben zu lassen und zu ratificiren, so- 
wie das Souveränetäts- Diplom auszuliefern und auf dasselbe 
Verzicht zu leisten. 

Zwar wurden Küelmansegg und die herzoglichen Räthe 
darauf ihrer Haft entlassen, der erstere musste vorher in- 
dessen seinerseits einen besondem Revers ausstellen, dahin 
lautend, dass er bei Verlust seiner Ehre, Habe und Güter 
weder direct noch indirect, weder mit Worten noch schrift- 
lich irgendetwas wider den König rathen noch sich aus den 
Herzogthümern entfernen wolle. 

Kaum hatte der Herzog den rendsburger Vergleich 
unterschrieben und das Souveränetäts-Diplom ausgeliefert, als 
auch schon seine Lande mit unerträglicher Contribution be- 
legt und er selbst noch immer von dänischem Militär be- 
wacht wurde. 

Unterdessen war das Gerücht von dem rendsburger Vor- 
gange nach England gedrungen und ein Bericht darüber — 
jedoch ohne des Herzogs Wissen und Willen — im Druck 
erschienen. Der König forderte vom Herzog, dass er auf 
die Entdeckung des Urhebers dieser angeblichen Verleumdung 
eine Prämie von looo Thlm. setze, und als er diese Forde- 
rung ablehnte, wurde seine Festung Tönningen von den 
Dänen geschleift. 

Die altem Geschichtschreiber berichten femer: „Der 
„Herr Hertog / welchem alle diese schwere Proceduren tieflF 
„zu Hertzen trugen / und anstat einer billigen Erklärung 
„sich mit Worten vergnügen musste / setzte sich zu Pferde 
„und verfüget e sich nach Eutin / umb daselbsten in Gesell- 
„ Schaft seines Herrn Brüdern (des Bischofs von Lübeck) sein 
„Gemüht ein wenig wieder zu erleichtern." 

„Es waren kaum ein oder zwei Tage nach des Herzogs 






III. DIE GRAFEN VON KIELMÄNSEGG. 85 

Abreise von Gottorff verstrichen / als des Morgens in aller 
früh um 4 Uhr des Präsidenten Kielman vor Schleswig 
liegendes Haus mit Königlich Dänischer Reuterey sich um- 
geben befunden. Dem Präsidenten Kielman ward durch 
einen bei diesen Volckem sich befindlichen Officier / welcher 
sofort in sein Haus und Cammer getrungen / und die auf 
dem Tisch liegende Papieren zu sich geschoben / ange- 
„ deutet / wessgestalt auff Ihr Königl. Majestät Befehl Er sich 
„so fort auffzumachen / und wo sie ihn hingeleiten würden / 
als Gefangener zu verfügen hätte. Der Präsident ver- 
sicherte / dass Er nimmer zu weichen / und von Schleswig 
„sich wegzubegeben gesinnet gewesen / wüsste auch nicht / 
aus was Ursachen Er dieses ungütliche Tractament verdienet 
haben solte / falls man einigen Anspruch an Ihn zu haben 
vermeynte / wäre Er bereit in seinem Hause in Arrest zu 
bleiben / und des jenigen zu erwarten / was durch Urtheil 
und Recht auf ihn würde gebracht werden können ; Aber 
„ die Remonstrationes wolten wenig verfangen / es ward nicht 
„Er allein / sondern auch seine drey übrige Söhne / zween 
von Schleswig / und der dritte von seinem im Herzogthum 
Holstein belegenen adelichen Gut Qvarenbeck / in gleicher 
„Stunde in gefängliche Hafft genommen und nachher Copen- 
„hagen / in das Castell / geführet."* 

Es geschah dieses am 28. März 1676, worauf dann Johann 
Adolf beschuldigt wurde, Uneinigkeit zwischen dem könig- 
lichen und dem herzoglichen Hause unterhalten und alle die 
feindseligen Massnahmen gegen Dänemark dem gottorffschen 
Hofe angerathen, die Stände in den Herzogthümern gegen 
den König eingenommen und auf den Landtagen den Wider- 
spruch gegen die königlichen Propositionen gefördert zu 
haben. Auch habe er auf dem Landtage anno 1675 ^i^ B^" 
willigung der vom Könige verlangten Steuern zu verhindern 






99 
99 






< „Wahrhafter Bericht u. s. w. auff Gnädigsten Befehl des Herren Hertzogen 
Hoch-Fürstl. Durchl. abgefasset und zum Druck befördert. Anno 1677." 



86 in. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 

gestrebt und zu dem Ende gar mit schwedischen Waffen 
gedroht; er habe den Landtag eigenmächtig aufgehoben, 
Satiren gegen den dänischen Hof geschrieben und ver- 
breitet u. s. w. 

Sehr bestürzt über die Gefangennehmung seines Präsi- 
denten und die Ungewisseit darüber, wie weit die dänischen 
Verfolgungen noch getrieben werden möchten, hat sich der 
Herzog darauf in Begleitung einiger Edelleute sofort nach 
erhaltener Kunde von der Arretirung Johann Adolfs zu 
Pferde nach Hamburg begeben, und diese Flucht soll eine 
so eilige gewesen sein, dass er dabei zwei Pferde todt- 
geritten. 

Am Tage nach seiner Ankunft dortselbst erhielt er ein 
Schreiben vom König, worin derselbe unter anderm be- 
merkte, „dass in der in England und in einer andern in 
„Frankfurt a. M. erschienenen Schrift vorgegeben sey, wie 
„der Rendsburger Vergleich dem Herzoge abgenöthigt sey, 
„der König aber nicht bezweifele, dass der Herzog eine 
„bündige desfallsige Erklärung abgeben und solche famose 
„Libelle öffentlich misbilligen werde. Der König habe gute 
„Gründe zu glauben, dass der Präsident von Kielmansegg 
„solche Libelle abgefasst, beziehw. veröffentlicht habe. Der 
„König wolle solches von einem geborenen Unterthanen* und 
„Landsassen nicht länger dulden, daher er sich denn seiner 
„Person und seiner Söhne für eine Zeit lang versichert habe, 
„damit diese Männer nicht durch ihre schädlichen Anschläge 
„die sämmtlichen Herrschaften in noch grössere Ungelegen- 
„heiten verwickeln mögten." 

Der Herzog gab indessen die gewünschte Erklärung 
nicht ab, sondern begehrte nur die Loslassung der Herren 
von Kielmansegg, seiner Diener, und zwar mit dem Ver- 



» Itzehoe, wo Johann Adolf von Kielmansegg bekanntlich geboren, ge- 
hörte zum königl. dänischen Antheile der Herzogthümer. 



III. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 87 

sprechen, dass er selbst sie g-ebührend bestrafen wolle, falls 
sie etwas verbrochen haben sollten. 

Hierauf ist eine nochmalige Sendung des Königs an den 
Herzog in der Absicht erfolgt, eine Zusage des letztem zu 
erhalten , dass er das Schicksal der Herren von Kielmansegg 
dem dänischen Hofe überlassen möge; gleichwol blieb der 
Herzog dabei, „dass die grösste Consolation / welche Ihre 
„hoch-fürstl. Durchl. zu wünschen hätten, seyn würde / die 
„Herren Kielmänner in völliger Freyheit zu sehen." 

Im Frieden zu Fontainebleau am 2. September 1679 wurde 
nochmals dem Herzog zwar die Souveränetät über seinen 
Antheil an Schleswig und das Amt Schwabstedt wieder ein- 
geräumt, aber leider sollte Johann Adolf diese Genugthuung 
nicht mehr erleben. Er starb schon im vierten Monat seiner 
Gefangenschaft, am 8. Juli 1676, und zwar nachdem eben 
Verhandlungen wegen seiner Freilassung gegen ein Lösegeld 
von 1 00000 Thlrn. eingeleitet worden waren, Verhandlungen, 
auf welche wir später bei der Lebensbeschreibung der Söhne 
von Johann Adolf noch zurückkommen. 

Letzterer muss sein Ende übrigens klar haben herannahen 
sehen, denn kurz vor seinem Ableben hat er seinem Kammer- 
diener gesagt: ^,Jam sum in limine mortis.'^ 

Der königliche Leibmedicus Johann Moth meldete den 
Tod des Präsidenten von Kielmansegg an den Pastor Andreas 
Hoier unter dem Datum 8. Juli 1676 in folgenden Ausdrücken: 
„Der gewesene Präsident von Kielmansegg ist heute Nach- 
„ mittag, nachdem er mit seinem Sohne, dem Vicepräsidenten, 
„eine starke Mittagsmahlzeit gehalten, allhier, vermuthlich am 
„Schlage gestorben." 

Das Gerücht, dass Johann Adolf an Gift gestorben, ist 
verbreitet gewesen, und es sprechen manche Gründe sowie na- 
mentlich auch der Umstand dafür, dass seine Söhne auch 
nach seinem Tode noch länger gefangen gehalten und erst 
anno 1677 wieder in Freiheit gesetzt wurden; gleichwol ist 
jenem Gerüchte auch von anderer competenter Seite wider- 



88 III. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 

sprochen worden, und immerhin der Tod eines vierundsechzig- 
jährigen Mannes, der plötelich so tief gestürzt worden, auch 
aus natürlichen Ursachen zu erklären. 

Jedenfalls war mit Johann Adolf von Kielmansegg ein 
bedeutender Mann aus der Welt gegangen, welcher der von 
ihm geführten Devise: „ prüden f er et sincere'\ gemäss stets 
gelebt und gehandelt hat. 

Klugheit haben ihm selbst seine Feinde nicht abge- 
sprochen; der Aufrichtigkeit zu entsagen und treulos zu 
werden, hinderte ihn das Bewusstsein seines Werths — ein 
edler Stolz — der gerade, in Verbindung mit jener Klugheit 
und Aufrichtigkeit, seinen Neidern ein Stein des Anstosses 
und Aergemisses gewesen ist. 

Heisst es doch in dem zu Kopenhagen unterm 29. März 
1676 erschienenen, offenbar im Auftrage der dänischen Re- 
gierung abgefassten und verbreiteten „Sendschreiben eines 
„dänemarkischen von Adel an seinen guten Freund in Deutsch- 
„ land , des f ürstl. Schleswig - Holstein - Gottorffschen Regie- 
„rungspräsidenten Johann Adolph von Kielmans Eck und 
„seiner dreyen Söhne gefängliche Haft betreffend", über ihn: 
„Wie aus dem besten Wein der stärkste Essig wird, dessen 
„ein lebendiges Exempel hat man an diesem Manne gesehen." 

In einer andern alten Chronik heisst es ferner: „Morluo 
jjleoni insuUant quandoque et lepores,^^ 

Abgesehen von mehrern von Johann Adolf unterlassenen 
Manuscripten über politische und wissenschaftliche Gegen- 
stände finden sich auch gedruckte Schriften von ihm vor, 
und zwar vornehmlich folgende: 

1. Oratio de Bello et pace, Lugd, Bat. 1629 in 4^. 

2. Disputatio de quarta legitima Praeside D. C. Carp- 
zovio proposita in 4®. 

3. Epistola latina ad Olearium itinerarium Persicum 
edentem huic. Slesvique 1647 et 1663. 

4. Orationes duae in academiae Kiloniensis inauguratione 
ab eo memoriter recitatae^ bei Alex. Jul. Torquatus. 



in. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 89 

5. RelaHo in c^- Holsato Slesvicensi c^- Ducem Holsato 
Ploenens, de successione in comitaübus Oldenburgensi et Del- 
fnenhorstano hereditaria 1673 (anonym erschienen). 

6. Orationes politicae in actibus habitae solemnibus, 

7. Argumenta historica de suprematu ducatus Slesvicensis 
ejus que ab imperio Germanico et Regno Daniae exemptione. 

8. Rationes dubitandi etc, in puncto Juris territorialis 
Regaliumque super Coenobio Utersensi ejusque Subditis ,pro 
S, Domo Holsatica contra Illust, Comitem in Schauwenburg et 
Sternberg, conscriptae.^ 

Es ist das Verdienst E. J. von Westphalen's, diese letzten 
zwei interessanten Abhandlungen, indem er sie in seinem 
Werke: „Monumenta inedita rerum Cimbricarum^\ tom. IV, 
pag. 1695 — 1716 und pag. 3524 — 3532, aufnahm, der Ver- 
gessenheit entrissen zu haben. 

Der Dichter Daniel Georg Morhof hat Johann Adolf in 
fünfzehn Gedichten besungen, welche grossentheils in ^^Mor- 
hofii Opera poetica latina, libri III charitum^^ abgedruckt sind; 
spwie denn auch viele Schriftsteller seiner Zeit ihm ihre 
Werke gewidmet haben, wie z. B.: Andr. Lonnerus, Lamp. 
Alardus, Christ. Korthaltus, Sam. Rachel, Hen. Henning, 
Ad. Olearius, Joh. Dan. Major, Ad. Tribbechovius, Joach. 
Rachel u. a. 

In der Stadt-Bibliothek zu Hamburg befindet sich noch ein 
ziemlich umfangreiches Buch in Quart: „Panegyricus — scrip- 
tus atque D. XV. Oct. Ai. 1673 in auditorio majori recitatus 
a Simone Henrico Musaeo, Kiloni^^, welches eine Verherr- 
lichung seiner Person in der blumenreichsten Sprache ist und 
mit einer Symbolik seines Wappens schliesst, welche für 
Heraldiker Interesse haben dürfte, theils wegen ihrer Origi- 
nalität, theils als beredtes Zeugniss, bis zu welchem Grade 



* Ueber Johann Adolfs Werke und Manuscripte vgl. auch MoUeri „Cimbria 
literata'S pag. 298 und 299. 



QO m. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 

umständlichster Genauigkeit man damals die Erklärung der 
Bedeutung der einzelnen Wappentheile u. s. w. trieb. 

Johann Adolfs irdische Hülle wurde zunächst in der St,- 
Petrikirche zu Kopenhagen, später aber — nicht wie einzelne 
Autoren behauptet, im Dome zu Hamburg — sondern in der 
Domkirche zu Schleswig^ beigesetzt, wie solches von ihm 
schon bei seinen Lebzeiten gewünscht und vorbereitet worden. 

Zwar hatte er sich auch im Dome zu Hamburg schon im 
Jahre 1653 ein Erbbegräbniss erbauen lassen* und die darauf 
befindliche Grabschrift anno 1670 selbst verfasst, aber später 



1 Das Domkapitel zu Schleswig verkauft ihm und seinen Erben am 16. Sept. 
1640 für 160 Rthh". „eine Erb Begr^bnuss hinter dem Chor in der Thumkirchen 

„Zu Schlesswigh, auf der Süederseiten von Zweyen Stetten, Erb- und eigen- 

„ thumblich das er und Erben so tief es Ihnen Belieben vnd sich f ü^- 

„lieh ohne Verletzung des fundaments schicken kan, müegen graben, vnd auf- 
„mauern Lassen" u. s. w. (Abschrift im „Copialbuche", fol. 7 fg.). 

2 Der yyStructuarius der Kirchen Zu Hamburgk" verkauft dem „Herrn yohan 
„Adolph IGelmany scto: Comiti FalaHno Caesarea*^ u. s. w. „für Ihn, seine Viel- 
„ geliebte Fraue, seine Kinder, vnd Kindes Kinder, eine gantz newe aufgewölbte 
„Begrebnus, in der Thumbkirchen forne bey dem Chor, für der Thür nach der 

„Klufft belegen, an sich selbst inwendig Sechs Fuess breit, und 8 Fuess langk 

„für Zwey hundert Rthlr.« am 21. März 1653 (Abschrift im „Copialbuche«, fol. 68). 

Ein zweites Erbbegräbniss in der Domkirche zu Hamburg in der sogenannten 
„Capella militum^'^ hat er am 24. November 1664 erworben (Originalurkunden des 
Domkapitels von diesem Tage und des Königs Karl von Schweden vom 15. März 
1665 und 18. Februar 1674, ebenfalls im Familien -Archiv), dessen Erweiterung 
„nach der Süderseite biss an die Kirchmauer, Nordwärts aber, bis an die daselbst 
„befindliche steige" und Verzienmg am 8. Februar 1672 vom Domkapitel erlaubt 
wird (Originalconsens im gräflich Kielmansegg'schen Familien -Archiv zu Gültzow). 

Die in demselben beigesetzten Leichen blieben in ungestörter Ruhe, bis im 
Jahre 1805 das Abbrechen der Domkirche vorgenommen werden sollte. Damals 
wurden die Särge aus dem obern Gewölbe zwischen dem 6. April und 7* Mai, die- 
jenigen aus dem untern Gewölbe nach dem 15. Mai 1805 in zwei aneinander- 
stossenden gemauerten Gewölben auf dem Michaeliskirchhofe vor dem Dammthore 
beigesetzt. 

Ein Notariatsinstrument vom 29. März enthält die Inschriften auf den Särgen 
im obern Gewölbe, ein Notariatsinstrument vom 7. Mai 1805 diejenigen im untern 
Gewölbe. Diese beiden Notariatsinstrumente befinden sich im Familien -Archiv, 
Abschriften davon s. in den Beilagen No. III. 10 und No. III. 11. 



ni. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. QI 

sich doch für (die letzte Ruhestätte in Schleswig entschieden. 
Die Inschrift, welche er später 1673 auf die Begräbnissstätte 
im Dom zu Schleswig, in Marmor gehauen, setzen Hess, 
lautet folgendermassen : 

Piis Manibus Sacrum 
Joh, Adolph, Kielman de Kielmanseck 

C. P. c. & y. R. J. E. 

Haereditatus in Satrupholmy Cronshagen^ Obdorf et Bundes- 
bulo Serenisstmorum Slesw. & Hols. Ducuniy 
Divi Friederici et Christiani Alberti per triginta octo & 
quod excurrit annos 

Consüiarius et Cancellaricus 
Ttec non Regiminis ac Camerae Nationalts Praeses 

Praefectus in Trittau 

Reinbeck & Moorkirchen, 

Ecclesiae Cathedralis quae est HambUrgi Praepositus sibi 

Conjugique praemortuae 

Magarethae ex familia de Hatten 

optime & bene meritae 

hocce Memoriae Monumentum 

et vivus vivo 

et moribundus mortuae 

Annum cum adhuc viveret sexagesimum primum 

extrui curavit 

anno 1673. 

Plus meruit gratia Christi quam nocuit peccatum Adami. 

Die Inschrift über dem Erbbegräbniss im Dom zu Ham- 
burg lautet: 

Johannes Adolphus Kielman de Kielmanseck Dominus 
haereditarius in Satrupholm, Obdorf, Cronshagen & Buftdes-- 
bull, Sleswici & Holsatiae Ducum regnantium Divi olim 
Friedrici, hodieque Domini Christiani Alberti, primum per 
VI. annos Consiliarius Aulicus hinc variis ad Imperatorum 
Comitia Imperii, aliosque Reges, Electores, Principes, lega^ 



92 III. Dm GRAFEN VON KIELMANSEGG. 

tionibus feliciter defuncius ad sanctiora admtssus consilia et 
Dignitate Cancellarii et Satrapae in Barmstedt decoratus. 

Tandem 
Regtmtms et camer ae nattonalis, nee non in Reinbeck , Trittaw 
et Moorkirchen declaratus: cum in hisce functionibus annos 
XXXIV, et quod excurrit non sine 

Modestia confecisset vitae quidem satur mortisque me^ 
mor sed 

Diei incretus 
ne ab hac praeveniretur in sui memoriam suique quod 

Sibi et posteris suis inferius concamerato sepulcro com- 
petit. 

Asser endi haereditarii juris causa hancce exequialem aram 
extrui 

Curavit Anno reparatae salutis MDCLXX aetatis vero 
suae LVIIL 



Dormitorium D^ Johanni Adolpho Kielmanno de Kielmanseck 

aedis hujus cathedralis h. t. 

Praeposito 

suisque haeredibus jure perpetuo consecratum. 

Obiit Hafniae in Custodia A^ 1676 die 8. Julii. 

Wie schon das Epitaph im Dom zu Schleswig- aus- 
weist, war Johann Adolph von Kielmansegg mit Marga- 
retha von Hatten, einer am 25. August 1617 zu Rendsburg 
geborenen Tochter des königlich dänischen Raths und Land- 
kanzlers Heinrich von Hatten und dessen Ehefrau, geborenen 
Wassmer, seit dem 2. November 1635 vermählt. 

Seine Ehe hat indessen nur 21 JaKre gewährt, da Mar- 
garetha schon am 12. December 1656 auf ihrem Gute vor 
Schleswig verstorben ist. Aus dieser Ehe sind vier Söhne 
und vier Töchter entsprossen, von denen ein Sohn und eine 
Tochter sehr jung verstorben sein werden. Bekannt sind: 
Hans Heinrich, geboren am 29. September 1636; Maria 



III. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 93 

Elisabeth, geboren 1637; Friedrich Christian, geboren 
am I. Februar 1638; Anna Margaretha, geboren um 1640; 
Johann Adolf, geboren am 17. Januar 1642; Sophie 
Auguste, geboren am 9. December 1644. 

Soviel bekannt geworden, hatte Johann Adolf (I) 
ausser seiner altem Schwester Margaretha keine weitem Ge- 66 
schwister. Diese, geboren am 3. März 1609, war an den 
wohlhabenden und gelehrten Rathsherrn ihrer Vaterstadt, 
Benedict Wassmer, vermählt, welcher in der holsteinischen 
Specialgeschichte nicht unbekannt ist und dessen Stamm in 
den heutigen Herren von Wasmer in Holstein fortblüht. Als 
Witwe lebte Margaretha längere Zeit bei ihrem ebenfalls 
verwitweten einzigen Bruder, und zwar bis zu dessen Ge- 
fangennehmung. Mit grösstem Eifer und Hingebung leitete 
sie während dieser Zeit dessen grossen Hausstand und zog 
nach seinem Tode dauernd nach Hamburg, wo sie im hohen 
Alter von 82 Jahren, betrauert von zahlreichen Neffen und 
Nichten, am i. März 1691 verstarb.* 

DRITTE GENERATION. 

Die vorbenannten Söhne Johann Adolfs von Kielmansegg 
anlangend, so sind die Nachrichten über dieselben im all- 
gemeinen nur mangelhaft und fragmentarisch, dennoch geht 
daraus hervor, dass sie würdige Söhne ihres Vaters und, 
was Charakterstärke anlangt, ihm in mancher Beziehung 
ähnlich waren, indem sie selbst einen von ihren Widersachern 
angeregten Kampf ihres Fürsten wider sie in der Weise zu 
bestehen wussten, dass selbst Kaiser und Reich nebst aus- 
ländischen Potentaten zu ihren Gunsten intervenirten. 

Es ist dieses die natürliche Folge der ganz musterhaften 
Erziehung, welche ihr Vater ihnen hatte angedeihen lassen. 
Es sind ausführliche Nachrichten vorhanden über die Sorg- 



> Ihre Grabschrift s. in der Beilage No. III. lö sub No. 2. 



94 UI« ^^ GRAFEN VON KIELMANSEGG. 

falt, mit welcher er, der doch stets von den wichtigsten Re- 
gierungsgeschäften in Anspruch genommen wurde, den Un- 
terricht und die Erziehung seiner Söhne nach solchen wahr- 
haft pädagogischen Grundsätzen geleitet und überwacht hat, 
dass sie noch jetzt unsere Bewunderung in hohem Masse er- 
regen müssen. 

Hiervon geben namentlich Zeugniss eine ausführliche 
Instruction vom 17. August 1655, wonach sich seine Söhne 
Hans Heinrich und Friedrich Christian, wie auch der ihnen 
beigegebene Hofmeister, Herr Benssen, auf ihrer Reise nach 
Italien u, s. w. zu verhalten hätten, wie nicht minder der 
vom genannten Mentor ausgearbeitete und vom Kanzler 
eigenhändig vielfach emendirte Plan für die Universitäts- 
studien seiner Pflegebefohlenen, welche als Documente für 
die Geschichte der Pädagogik jener Zeit von Werth sind. 
Wir fügen die genannte Instruction als Beilage No. III. 12 an. 

Eine dieser erwähnten Instruction fast gleichlautende er- 
theilte er seinem Jüngern Sohne Johann Adolf imd dessen 
Hofmeister, Herrn Dr. Eisner, zu ihrer Reise nach Holland, 
England, Frankreich und Italien am 10. Juli 1657.^ 

Die erstgenannten zwei Brüder trafen, nachdem sie ihre 
Reise über Frankfurt a. M. angetreten hatten, in Italien, und 
zwar in Venedig, mit dem damaligen Bischof von Lübeck, 
Johann Georg, Herzog von Schleswig -Holstein, zusammen, 
dessen Hofmeister, Herr von Moltke, ihrem Vater seine „y^- 
veur*^ für die jungen Herren versprochen hatte. Von Venedig 
begaben sie sich nach Rom und Neapel. An welcher Uni- 
versität sie nach ihren Reisen ihre Studien vollendet haben, 
lässt sich nicht mehr feststellen. 

Später finden wir alle drei Söhne des Präsidenten im 
holstein-gottorflfschen Staatsdienste als Mitglieder der Re- 
gierung werkthätig mithelfen an den grossen Plänen ihres 



1 Das Original im gräflich Kielmansegg'schen Familien -Archiv zu Gültzow. 



III. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 95 

Vaters zur vollständigen Befreiung der Herzogthümer von 
dänischer Botmässigkeit. 

Die genaue Angabe der Titel und Würden, mit welchen 
sie beehrt wurden, folgt später bei dem jedem einzelnen 
derselben gewidmeten Kapitel. 

Bereits bei Gelegenheit der Geschichte ihres Vaters (S. 75) 
ist erwähnt worden, wie sie ihren Herzog Christian Albrecht 
auf seiner Reise nach Schweden als Gesandte begleiteten 
und beim Abschluss der Allianz thätig waren. In verschie- 
denen Landtags -Sessionen bildeten sie die kräftigste Stütze 
der Politik ihres Vaters zur Abwehr dänischer Anmassungen, 
besonders im Jahre 1675, wo sie als fürstlich gottorffsche 
Commissare wegen allzu grosser, von dänischer Seite er- 
hobener Steuerforderungen den Landtag einseitig schlössen, 
sodann aber auch in der Streitsache wegen der oldenburg- 
delmenhorstschen Succession, welche seit dem Jahre 1667 an- 
hängig war und ebenfalls bereits früher erwähnt worden ist. 

In der Geschichte des Kanzlers, ihres Vaters, ist endlich 
auch schon mitgetheilt worden, wie die Söhne mit ihm ein 
Opfer ihrer politischen Thätigkeit geworden und 1676 in 
dänische Gefangenschaft geführt waren. 

Kurze Zeit vor seinem Tode im Gefängniss zu Kopen- 
hagen hatte der Kanzler den ihm vom König gemachten 
Antrag, ihn gegen ein Lösegeld von 1 00000 Thlrn. freilassen 
zu woUen, angenommen. 

Er erlebte die Befreiung indessen bekanntlich nicht, an- 
scheinend, weil ihm in Hamburg, wohin er sich zur Be- 
schaffung des Lösegeldes gewandt hatte, Schwierigkeiten 
wegen Aufbringung dieser — für die damalige Zeit — so 
beträchtlichen Summe bereitet worden waren. 

Wem die Schuld dieser dadurch herbeigeführten Ver- 
zögerung zur Last falle, ist niemals klarzustellen gewesen, 
wenn auch schon Johann Adolfs Söhne unmittelbar nach 
ihrer in der ersten Hälfte des Jahres 1677 auch nur gegen 
Entrichtung des ansehnlichen Lösegeldes von 150000 Thlrn. 



96 in. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 

erfolgten Freilassung sich nach Hamburg begeben und rich- 
terliche Hülfe gegen den mit Herbeischaffung der Loskauf- 
summe für ihren Vater beauftragten Agenten desselben ge- 
sucht haben. 

Trotzdem dass die in dieser Beziehung erhobenen Klagen 
zu Processen geführt haben, deren Acten Folianten füllen, 
und zwar Folianten, die zum Theil sogar gedruckt noch heute 
in der hamburger Stadt-Bibliothek einzusehen sind *, so erhellt 
daraus doch nur, dass die Verfolgung des Rechts in da- 
maliger Zeit noch schwieriger und schleppender war, als 
man es heute meistens annimmt, und dass durch ein selt- 
sames Zusammentreff'en ungünstiger Umstände Johann Adolf 
mit seiner persönlichen Freiheit auch einen ansehnlichen Theil 
seines bedeutenden Vermögens eingebüsst haben dürfte. 

Wie die weitschichtigen Processacten ergeben, hatte er 
nämlich in Voraussicht der Dinge, die da kommen könnten, 
schon im Februar 1676, und als ihm über die Ungnade des 
Königs von Dänemark kein Zweifel mehr geblieben war, 
seine Gelder und Briefschaften in Sicherheit zu bringen ge* 
strebt. 

Zu dem Ende hatte er einem gewissen Aegidius Henning 
in Hamburg, der als königlich dänischer, herzoglich hol- 
steinischer und Sachsen -lauenburgischer Agent daselbst auch 
ihm schon verschiedentlich Dienste geleistet hatte, nicht allein 
einen versiegelten Kasten zur Aufbewahrung anvertraut, 



I Daselbst besonders bemerkenswerth : 

1. Species facti auss den acHs pro und contra extrahiret neben einem responso 
Rostochicnsi in Sachen der Hn. Baronen von JSelmanseck Contra Annam Hen- 
nings. 4^. 

2. Acta in Sachen der Herren Gebrüdem Frey -Herren von Ktelmans-Egg 
Klägeren gegen und wieder Sehl. Aegidij Henning Wittibe Beklagtin. Gedruckt im 
Jahr Christi 1680. 40. 

3. Warhaffte Rechts gegründeie relcUion in Sachen der Herrn Gebrüdem und 
Freiherrn von Kielniansegg Klägern entgegen Weiland Aegidij Hennings Handels- 
manns in Hamburg nachgelassene Wittibe und Erben, Beklagte. 1864. 4^ 



III. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 97 

sondern auch einen Bankschein gegeben, welcher indessen 
auf eine dritte nur dem Präsidenten von Kielmansegg und 
Henning bekannte Person ausgestellt worden war. 

Offenbar war dieses geschehen, um für äusserste — leider 
ja auch eingetretene — Fälle zwar Geld bekommen zu kön- 
nen, den dänischen Machthabern aber jegliche Confiscation 
unmöglich zu machen. Die Anonymität des Bankschein- 
Inhabers ist auch so scrupulös gewahrt, dass selbst in 
der zu den Processacten producirten, zwischen Johann Adolf 
imd Henning während der Gefangenschaft des erstem ge- 
führten Correspondenz, dieser dritte niemals mit Namen ge- 
nani;ity sondern immer als „die bekannte Person", und der 
Bankschein, ohne Einschaltung jeglicher Zahlen oder Sum- 
men, stets als „der bekannte Bankschein" bezeichnet wor- 
den ist. 

Wie Vorsicht aber oft im Leben zu weit getrieben wer- 
den kann, so hat auch im vorliegenden Falle dieselbe nur 
geschadet, denn alsbald nach Johann Adolfs Tode und be- 
vor dessen Söhne aus der Gefangenschaft entlassen w^orden, 
war auch Henning in Hamburg verstorben und mit ihm das 
G^heimniss des Namens des Bankschein -Inhabers ins Grab 
gesenkt. 

Ergeben die mehrerwähnten Processacten nun auch: 
erstens dass nach einem von Johann Adolf noch vor seinem 
Tode von Henning erhaltenen Briefe der letztere ausdrück- 
lich bekannt hat, 19000 Thlr. für ihn in Cassa zu haben; 
zweitens dass Henning sich damit einverstanden erklärt hatte, 
dass zwei Wechsel, ein jeder auf 50000 Thlr., auf ihn ge- 
zogen würden, und drittens dass der erstere dieser Wechsel 
auch noch von ihm honoriit und von den Söhnen Johann 
Adolfs, nach des letztern Tode, wirklich 50000 Thlr. in 
Kopenhagen erhoben worden sind, so haben die Gebrüder 
von Kielmansegg nach ihrer Heimkehr nach Hamburg doch 
Decennien hindurch mit der nachgelassenen Henning'schen 
Witwe wegen ihrer wechselseitigen Forderungen und An- 

7 



98 III. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 

Sprüche processirt. Durch alle diese, anscheinend schliess- 
lich gar nicht zum Austrag gekommenen Processe sind 
die uns vornehmlich interessirenden Hauptfragen: wo ein 
bedeutender Theil des vor der Gefangennahme des Präsidenten 
Kielmansegg vorhandenen Vermögens desselben geblieben 
und was aus dem dem ofterwähnten Anonymus ausgestellten 
Bankschein, sowie dem zweiten obenerwähnten Wechsel über 
50000 Thlr. geworden sei, doch niemals gelöst und auf- 
geklärt worden.* 

Gleichwol dürfte den Söhnen Johann Adolfs inunerhin 
noch ein ansehnlicher Rest des väterlichen Vermögens ver- 
blieben sein, denn abgesehen davon, dass ihnen ihre Be- 
freiung aus der Gefangenschaft in Kopenhagen die noch von 
Henning dorthin gezahlten 50000 Thlr. und weitere 1 00000 Thlr. 
gekostet hat, so haben sie namentlich in Hamburg, wo da- 
mals auch der Herzog Christian Albrecht Hof hielt, auf einem 
grossen Fusse gelebt. 

Dorthin waren sie bekanntlich aus der Gefangenschaft 
zurückgekehrt und genossen vom genannten Herzog, der 
auch seinerseits mehrfach Schritte zur Befreiung des Vaters 
und der Gebrüder von Kielmansegg gethan hatte, während 
der ersten Monate nach ihrer Heimkehr die fürstliche Huld 
und Gnade ganz im frühern Masse und wurden selbstredend 
in ihre vorigen Aemter und Ehrenstellen wieder eingesetzt, 
ja sogar mit neuen „Beneficien" bedacht. 

Noch in Kopenhagen scheinen sie indessen vom König 
den Auftrag erhalten zu haben, den Herzog dahin zu per- 
suadiren, dass er sich mit ihm aussöhne, und dem Herzog 
ihrerseits auch den Rath hierzu ertheilt zu haben, da sie in 
Kopenhagen „hinter den Coulissen" Gelegenheit gehabt 
hatten, die dänischen Pläne kennen zu lernen, bei deren 
Ausführung im Falle des Scheiterns einer Versöhnung der 
Herzog noch mehr an Rechten verloren hätte, als er ohne- 



1 Vgl. Molleri Cimbria litierata, p. 295. 



UI. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 99 

dies seit dem rendsburger Handstreich bereits eingebüsst 
hatte. 

Als sie jedoch merkten, dass die Ausführung ihrer ur- 
sprünglich angenommenen Vorschläge auf Hindernisse stiess, 
welche uns heute nicht mehr bekannt sind, stellten sie die 
Bitte, „sie mit den affairen gegen den König von Dänemark 
„zu verschonen", welche dann auch andern Räthen über- 
tragen wurden. 

' Dieses war der erste Grund zu Verleumdungen ihrer 
Neider und Widersacher, welche vielleicht während ihrer 
Abwesenheit den Boden schon unterminirt hatten. Die erste 
empfindliche Folge davon war, dass der Herzog ihnen durch 
den Landrath Hans Adolf von Buchwaldt und den Hofrath 
Guhde ein fürstliches Handbillet vorzeigen Hess, wodurch sie, 
„des Hofes und der consüiorum verwiesen", sich auf die ihnen 
anvertrauten Aemter und ihre Güter begeben sollten, „damit 
„sie sich hiernächst Unserer Cognition desto weniger ent- 
„ ziehen könnten." 

HauptsächUch wegen Fortführung ihrer obenerwähnten 
gegen die Henning'sche Witwe eingeleiteten Processe zogen 
sie es jedoch vor, in Hamburg zu bleiben, woselbst sie ein 
so stattliches Haus ausgemacht haben, dass ihnen von her- 
zoglicher Seite später vorgeworfen wurde, sie führten einen 
grössern Staat als der Fürst selbst. 

Während dieser Zeit steigerte sich die Ungnade des 
Herzogs wider seine ehemaligen Räthe in Folge fortgesetzter 
Ränke ihrer Widersacher denn auch bis zu dem Grade, dass 
er ihnen seinen landesherrlichen Schutz versagte, um dessen 
Gewährung dieselben nun gezwungen waren, den König von 
Dänemark anzugehen, zumal derselbe damals der thatsäch- 
liche Souverän war und ihre Güter zum Theil im Herzog- 
thum Schleswig, mithin unter dänischer Hoheit belegen 
waren. 

Auch Schweden, das sich noch immer in der von den 
drei Brüdern bei ihrer damaligen Reise nach diesem Reiche 



lOO III. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 

(s. oben S. 76) abgeschlossenen Allianz mit Holstein -Gottorff 
befand, nahm sich der unschuldig Verfolgten an, ein Um- 
stand, der den Zorn Christian Albrecht's aufs neue steigerte 
und zu Gegenbemühungen veranlasste. 

Als letzterer daher im April 1678 einen diplomatischen 
Agenten Namens Konrad Wähle anlässlich des damals gerade 
tagenden Congresses zu Nimwegen, auf welchem die Friedens- 
präliminarien zu dem erst 1679 zum Abschluss gelangenden 
Frieden von Fontainebleau vereinbart wurden (in welch letz- 
term ja bekanntlich Holstein -Gottorff erst seine frühere ihm 
vom Kanzler Johann Adolf von Kielmansegg verschaffte 
Souveränetät wiedererhielt) nach Schweden sandte , fahndete 
Dänemark auf diesen gegen sein Interesse agirenden Ab- 
gesandten , der denn auch bei seiner Ueberfahrt nach Schwe- 
den von einem dänischen Fahrzeuge angehalten und nach 
Kopenhagen geführt wurde. 

Eine demselben mitgegebene „Nebeninstruction" de dato 
Hamburg 24. April 1678 war bestimmt, den König von 
Schweden gegen die Gebrüder von Kielmansegg einzuneh- 
men und enthielt die heftigsten Anklagen gegen dieselben, 
welche nun von dänischer Seite aus zu ihrer Kunde ge- 
langten. 

Es befindet sich im Familien -Archiv zu Gültzow sowol 
eine umfassende Vertheidigungsschriffc der Gebrüder gegen 
die neun Anklagepunkte dieser „Nebeninstruction", als auch 
der zur Ueberreichung derselben von Hans Heinrich von Kiel- 
mansegg, dem ältesten der Brüder, unterm 24. März 1679 an 
den Herzog Christian Albrecht gerichtete Brief. 

In diesem Briefe werden auch zwei leider nicht mehr 
vorhandene Schreiben des Herzogs vom 21. Februar und 
vom 5. März 1679 erwähnt, deren erstes Hans Heinrich 
von Kielmansegg bewogen hat, seine Dimission aus den 
herzoglichen Diensten ganz entschieden zu verlangen. Diese 
Entlassung hat zwar der Herzog anfänglich nicht gewähren 
wollen, musste sich endlich aber doch dazu verstehen, da 



ni. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. lOI 

ihm Hans Heinrich in dem erwähnten Briefe anzeigt, „er 
„befinde sich allbereits anderwärts zu tief engagtrt*'. 

Derselbe hatte sich nämlich um den Eintritt in den dä- 
nischen Staatsdienst beworben, was für ihn, den Schwieger- 
sohn des dänischen Geheimraths Detlev von Reventlow und 
Schwager des Grosskanzlers von Reventlow, ohnehin nahe lag. 

Bald darauf wurde er auch wirklich zum königlich däni- 
schen Ober-»Kriegscommissair ernannt. 

Der damals regierende Kaiser Leopold I. hat sich gleich- 
falls der Gebrüder mit Eifer angenommen und dieselben 
wegen der „nützlich und erspriesslichen Dienste, welche das 
„Geschlecht derer von Kielmansegg dem Heil. Römischen 
„Reiche und unserem löbl. Ertzhaus Osterreich geleistet, als 
„aus obverstandenen und mehr anderen erheblichen Ur- 
„sachen" unterm 8. Mai 1679 in den Reichsfreiherrenstand 
erhoben. ^ 

Diese Gnadenbezeugung hatte um so mehr praktischen 
Werth für die Gebrüder, als sie damit einen privilegirten 
Gerichtsstand erhielten, der bei den obenerwähnten Process- 
verwickelungen , in welchen sie sich befanden, von Wichtig- 
keit für sie war. 

Damit noch nicht genug der kaiserlichen Gnade, nahm 
der Kaiser Leopold die Gebrüder von Kielmansegg sogar in 
seine Dienste auf, um sie desto nachdrücklicher schützen zu 
können, und ernannte Hans Heinrich zum kaiserlichen Reichs- 
Hofrath, Friedrich Christian und Johann Adolf aber zu kaiser- 
lichen Räthen.^ 

Alle diese Gnadenbezeugungen für seine Schützlinge 
zeigt der Kaiser in einem von Wien 25. Juni 1679 datirten 
Erlasse (dessen Wortlaut Beilage No. III. 14 wiedergibt) dem 



1 S. das bereits oben erwähnte Diplom Beilage No. III. 4* sowie die spätere 
Urkunde d. d. Speyer 22. September 1679, Beilage No. III. 4**. 

2 S. das bezügliche Diplom für Friedrich Christian Kielmansegg d. d. Wien 
23. Juni 1679, Beilage No. III. 13. 



I02 in. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 

Herzog Christian Albrecht an und fordert ihn zugleich auf, 
die Gebrüder von Kielmansegg wieder in seinen landesfürst- 
lichen Schutz zu nehmen und dieselben vor allen „ unbilligen 
„Verfolgungen nachdrücklich" zu schirmen, damit „sie den 
y.effect im Werke empfinden". 

Alsbald darauf wurde auch der Friede zu Fontainebleau 
(am 26. September 1679) abgeschlossen und Holstein -Gottorff 
in seine frühem Rechte wieder eingesetzt, worauf der Herzog 
Schloss Gottorff wieder zu seiner Residenz nahm. 

Nichtsdestoweniger versöhnte er sich nicht mit den Frei- 
herren von Kielmansegg und lieh vielmehr der kaiserlichen 
Botschaft zuwider ihren Widersachern noch inuner sein Ohr, 
sodass sich der Kaiser unterm Datum Brandeis 30. Mai 1680 
veranlasst sah, dem Herzog seinen frühem Befehl nachdrück- 
lichst ins Gedächtniss zurückzurufen und namentlich zu ver- 
langen, er solle die Gebrüder vor sich lassen, damit sie 
mündlich sich gegen die ihnen geschehene Unbill recht- 
fertigen könnten. Auch dieses für die Geschichte der da- 
maligen Zeit im allgemeinen höchst bezeichnende Actenstück 
gibt Beiläge No. III. 15 wieder. 

Die zu dieser Zeit erfolgte Naturalisirung der drei Brüder 
in Dänemarks unter dessen Schutz sie sich bereits früher 
begeben hatten und in dessen Dienste der älteste Bruder 
bekanntlich getreten war, sowie ein drittes kaiserliches 
Schreiben an den Herzog de dato Wien 22. Februar 1682 
(Beilage No. III. 16) beweisen, dass der Herzog dem frühern 
kaiserlichen Befehl noch immer nicht vollständig nachgelebt 
hatte. Ob dieses endlich später geschehen, ist leider nicht 
mehr zu ermitteln, erscheint aber um so weniger glaublich, 
als Hans Heinrich bis an sein Ende in dänischen Diensten 
blieb, Friedrich Christian aber unterm 10. Juli 1701 vom 



» Diplom von 1680 bei Tycho ffqffinaHn in den t,/briraiU hisiöripies ** i p. 25 
erwähnt. 



m. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. I03 

König Friedrich IV. von Dänemark zu seinem Geheimrath "" 
mit Besoldung* ernannt wurde. 

Wegen der übrigen personlichen Verhältnisse der drei 
Brüder, deren Wege sich hier trennen, verweisen wir auf 
die nachfolgenden speciell jedem einzelnen von ihnen ge- 
widmeten Abschnitte. 



Vom ältesten Sohne Hans oder Johann Heinrich, ge- 68 
boren am 29. September 1636, lässt sich nur noch berichten, 
dass er Herr gewesen ist auf Quarnbeck, Cronshagen, Bram- 
stedt und Marutendorf.^ 



» Bestallungs-Rescript im Familien -Archiv noch vorhanden. 

2 I. Quarnbeck bei Kiel im Kirchspiel Flemhude hatte ein eigenes Patri- 
monialgericht , liegt am Kanal und Flemhuder See, besteht ausser dem Haupthof 
und den beiden Meierhöfen, Dorotheenthal und Mattenhof, aus den Dörfern Flem- 
hude, Meisdorf mit Heidholm, Hoherberg, Rajensdorf und Stampe, den einzelnen 
Stellen Fegefeuer, Strohbrück und mehrern von dem quambecker Hoffelde ge- 
trennten Stellen. Es hat ein Areal von 4402 Tonnen 4/r6 Scheffel, die Tonne zu 
140 Quadratruthen. Zu dem Gute gehören noch zwei Drittel des Flemhuder Sees 
mit der Fischerei. (S. Kratzsch, Topographisches Handbuch der sämmtlichen 
deutschen Bundesstaaten, Abth. 2, Bd. 2, S. 374; auch: Joh. von Schröder und 
H. Biematzky, Topographie der Herzogthümer Holstein und Lauenburg, II, 310.) 

2. Cronshagen, in frühern Zeiten ein Dorf mit 27 Erbpachtstellen, dessen 
schon anno 1271 erwähnt worden, ist 1645 während der Belagerung Rendsburgs 
verwüstet ,* ging dann in die Hände von Christoph Rantzau über , ward sodann vom 
Präsidenten Johann Adolf Kielmannsegg für 43000 Thlr. angekauft und ging von 
diesem in die Hände seines Sohnes, des Freiherm Hans Heinrich Kielmansegg zu 
Quarnbeck, über. Im Jahre 1690 besass es Christian von Rantzau zu Rastorf. 
Areal = 873 Tonnen, worunter 135 Tonnen Wiesen (vgl. Note 3 auf S. 70). 

3. Bramstedt, vormals auch Stedingshof genannt, ist ein adeliges Gut im 
itzehoer Güterdistrict. Der General Claus von Ahlefeld in Klein Nordsee besass es 
1651, dann kam das Gut durch dessen Tochter an ihren Ehemann, den Freiherm 
Friedrich Christian Kielmansegg, der es seinem ältesten Bruder wieder überliess. 
Im Jahre 1698 ward dasselbe an den Oberburghauptmann Baron von Grote ver- 
kauft, ging dann in verschiedene Hände über, gelangte aber anno 1846 wieder in 
den Besitz der Grafen von Kielmansegg und ist dermalen Eigenthum des Grafen 



I04 in. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 

In Diensten des Herzogs von Holstein- Gottorff war er 
als Mitglied der Regierung Hofrath und später nach 1661 
Geheimrath, ausserdem Landrath, Probst des Klostefs zu 
Schleswig *, Domherr des dortigen Stifts und zu Lübeck, 
endlich Amtmann zu Kiel. 

Später ernannte ihn bekanntlich der Kaiser zum Reichs- 
Hofrath (S. loi). Bei seinem Eintritt in den dänischen Staats- 
dienst wurde er Ober-Kriegscommissair und starb in dtr 
einflussreichen und hervorragenden Stellung eines Statt- 
halters der Herzogthümer Schleswig und Holstein und als 
Ritter des Dannebrogordens am 2. Juni 1686 auf seinem 
Gute Quarnbeck, woselbst sein Bruder Johann Adolf ihn 
während seiner Todeskrankheit gepflegt hatte. Derselbe 
schreibt über diesen Trauerfall an den andern Bruder Fried- 
rich Christian: 

„Quarnbeck 6. Juni 86 Sonntag. Verschienenen Mitte- 
„ Wochen um 3/^ auf 10 Uhr ist unser Bruder sanfft, nachdem 
„er 5 Tage viele schwere accidentia überstanden, und sehlig 
„abgeschieden." 

Zu Lebzeiten hatte Hans Heinrich zwei Gemahlinnen ge- 
habt, und zwar in erster Ehe Meta von der Wisch, die 
am 8. August 1645 geborene Tochter Wulfs von der Wisch 
auf Damp und Lütjenhorn und dessen Gemahlin Anna, ge- 
borenen von Rantzau. 

Meta hatte ihm folgende acht Kinder geboren: Christian 
Albrecht (L), geboren am 10. Juli 1664; Marie Elisabeth, ge- 



Eduard Kielmansegg. Es enthält ein Areal von 2Ö94 Tonnen, wovon der grösste 
Theil indessen in Erbpacht ausgeliehen ist. 

4. Marutendorf, ein schön belegenes adeliges Gut am Westen -See im 
kieler Güterdistrict , war 1666 noch im Besitz des Detlev von Ahlefeld, ging von 
diesem aber in die Hände des FreiheFrn Hans Heinrich Kielmansegg auf Quarnbeck 
über, der es später an Jürgen Rumohr verkauft hat. Areal ohne den Antheil des 
Westen- Sees 1336 Tonnen. (Kratzsch, II, II, iii, von Schröder, II, 131.) 

I Das Domkapitel ernannte ihn am 24. November 1664 zum Domprobst ihrer 
Kirche für den Fall des Ablebens seines Vaters. 



in. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. I05 

boren am 12. August 1665; Anna Margaretha, geboren am 
^0. Februar 1667; Friederike Amalie, geboren 1668; Johann 
-Adolf (IIL), geboren 1669; Meta, geboren am 14. Juli 1670; 
Adelheid Auguste, geboren am 3. Juni 1673, und endlich eine 
Tochter, welche am 14. Juni 1674 todt zur Welt kam und (81) 
deren Geburt auch das Ableben der Mutter drei Tage später 
zur Folge hatte.* 

Etwa 1677 heirathete Hans Heinrich in zweiter Ehe Do- 
rothea, die am 22. Juni 1657 geborene Tochter des dänischen 
Geheimraths und Kanzlers Detlev von Reventlow, aus 
dessen Ehe mit Christine von Rantzau. Durch diese Verbin- 
dung, aus welcher nur der eine Sohn Johann Heinrich, der 
zweite dieses Namens in der Familie, entspross, war Hans 
Heinrich der Schwager des bekannten dänischen Gross- 
kanzlers Konrad, des ersten Grafen, von Reventlow ge- 
worden. 

Die älteste Tochter von Johann Adolf Freiherrn von Kiel- 
mansegg, Marie Elisabeth, war im Jahre 1737 geboren 
und starb vor dem Vater kinderlos, weshalb 20000 Thlr., 
welche sie aus dem Vermächtnisse ihres Vaters (Beilage 
No. m. 8) vom 6. Juni 1667 und 25. October 1668 bereits 
erhalten hatte, nach ihrem Tode an die übrigen fünf Ge- 
schwister zurückbezahlt werden mussten. 

Ihr Gemahl Joachim Samuel Heistermann von Ziel- 
berg hatte als holstein-gottorffscher Hofrath und Geheim- 
rath seinem Schwiegervater bei den Unterhandlungen mit 
Dänemark zu Glückstadt im Jahre 1667 beigestanden. Auch 
war er Amtmann der Landschaften Eiderstädt, Everscup und 
Utholm und starb im Jahre 1668. 



» In der Stadtbibliothek zu Hamburg befindet sich eine infolge dieses Todes- 
falles gedruckte „Epistola consolatoria ad — — Johannem Henricum Kielman ä 
Kielnianseck etc,** sowie eine Grabrede unter dem Titel: „Monumenium illustri et 
incomparabiU Matronae Mettae lüelmanniae a KUlmanseck natae de Wischen doviinae 
in Quarenbeck MarutendorJ et Cronshagen L. M, Q, P. J. F. Stahl. Kiloni,** 



I06 III. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 

Sein einfaches wie auch sein mit dem von Kielmansegg^— 
sehen verbundenes Wappen wird in dem Familien- Archiv zu 
Gültzow aufbewahrt. Sein Bildniss ist mit dem seines Schwie- 
gervaters in dem beiden gewidmeten Werke des Probstes 
Andreas Lonnerus „Eiderstädtische Categismus- Schul. Schles- 
wig in 12^" vorhanden. 

70 Die zweite von Johann Adolfs Töchtern, Anna Mar- 
gare tha, welche im Jahre 1638 geboren ist, hatte nach dem 
am 12. December 1656 erfolgten Tode ihrer Mutter dem 
Haushalte ihres Vaters einige Jahre hindurch vorgestanden. 

Ihre Ehe mit Marquard Wulf von Brockdorf, Erb- 
herm auf Hornsdorf, war unglücklich und sollte daher auf 
Antrag ihres Vaters am 25. Juni 1668 im Consistorium zu 
Flensburg geschieden werden, wurde aber schon am g. Mai 
in Güte aufgehoben und dabei bestimmt, dass das Ein- 
gebrachte der Gattin auf den Todesfall des Ehemannes der 
erstem vorbehalten bleibe.* 

Im Monat October 1672 vermählte sich Anna Margaretha 
wieder mit dem herzoglich holstein-gottorffschen Hofmeister 
Hans von Rantzau, Erbherrn auf Salzau und Rastorff, 
einem Sohne des 1677 verstorbenen Franz von Rantzau. Als 
ihre Ehe kinderlos geblieben war, schlössen die Rantzau'- 
schen Ehegatten mit den lebenden Mitgliedern der von Kiel- 
mansegg'schen Familie am 28. Februar 1689 einen allerseits 
besiegelten Erbvertrag ^, der nach dem Tode des Hans Rantzau 
im Jahre 1703 zum Vollzug gelangte. Der Zeitpunkt des 
Todes seiner Gemahlin ist nicht bekannt. 

71 Der zweite von Johann Adolfs Söhnen war Friedrich 
Christian, geboren zu Schleswig am i. Februar 163g. 

Nach vollendeten Studien, während welcher er im Dom 
zu Lübeck, dessen Domherr er wurde, die erste Tonsur am 
20. Februar 1652 erhalten hatte, wurde er herzoglicher Vice- 



I Original des Vergleichs im Familien -Archiv zu Gültzow. 
9 Original im Familien - Archiv zu Gültzow. 



ftl. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. lOj 

Hofmeister und Kammerjunker. Theils verwaltete er als 
solcher in Stellvertretung des erwählten Bischofs von Lübeck, 
-August Friedrich, Herzog von Holstein-Gottorff, der auf Reisen 
im Auslande weilte, dessen Diöcese, theils nahm er an diesen 
Reisen theil. 

Zu Herzog Friedrich's Kammer- und Landrath ernannt, 
begann er seine politische Rolle an der Seite seines Vaters 
zu spielen, welchen er z. B. auch bei Eröffnung der Universität 
Kiel anno 1665 unterstützte. Seine daselbst gehaltene Rede ist 
uns in Alexander Julius Torquatus' Geschichte der Einweihung 
der genannten Universität, welche 1666 erschien, überliefert. 

Welches intime Verhältniss damals zwischen ihm und dem 
holstein-gottorflfschen Hofe obgewaltet hat, beweist wol am 
besten ein in seinen nachgelassenen Papieren befindlicher 
vertraulicher, an ihn gerichteter Brief des Herzogs Christian 
Albrecht, worin dieser, der eben seinem Vater succedirt war, 
ihm anzeigt, er habe sich entschlossen zu heirathen und habe 
es „vor nicht undiensahm erachtet Euer sentimenty worhin 
„ihr Eueren besten und gewissen nach vermeinet, dass ich 
„meine reflexion nehmen könne." 

Auch des Herrn Kammerraths umständliche Antwort auf 
diese Anfrage befindet sich in dessen Nachlass, welche so 
eigenthümlich und für die Sitten damaliger Zeit bezeichnend 
ist, dass wir dem Leser einen Gefallen zu thun glauben, wenn 
wir die betreffende Correspondenz unter No. III. 17* und 17^ 
den Beilagen in getreuer Copie beifügen. Die der Antwort 
angeschlossenen Sentenzen und Citate aus berühmten Schrift- 
stellern haben wahrscheinlich eine Beilage des Antwort- 
schreibens gebildet und geben neben demselben ein Bild von 
der mit praktischem Verstände gepaarten Belesenheit und 
Gelehrsamkeit unsers Vorfahren. 

Dass der Herzog den ihm gemachten Vorschlag auch 
wirklich angenommen und am 24. October 1667 sich mit 
Friederike Amalie von Dänemark vermählt hat, lehrt die 
Geschichte. Friedrich Christian von Kielmansegg ward gleich- 



I08 in. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 

zeitig vom Herzog zu seinem Geheimrath ernannt, als welche 
er darauf mancherlei Reisen und diplomatische Missionen 
verschiedene Höfe Europas ausgeführt hat. 

Ausser seiner Reise nach Schweden (s. S. 75) besuchte 
er im Jahre 1666 den kurfürstlich brandenburgischen Hof zu. 
Cleve in diplomatischer Mission, um dessen Vertnittelung zur 
Beilegung eines Streitpunktes zwischen Dänemark und Hol- 
stein in Betreff von Festungsbauten zu erwirken. 

Die uns in seinen nachgelassenen Papieren überlieferte 
Ansprache, welche er bei Gelegenheit seiner Audienz bei 
der Kurfürstin an diese gerichtet hat, zeigt, dass er dank 
seiner ausserordentlichen Erziehung Meister in der Hand- 
habung der französischen Sprache war, und gibt ausserdem 
ein Bild damaliger höfischer Sitte. Grund genug, sie in den 
Beilagen unter No. III. 18 wiederzugeben. 

Auch darf hier nicht unerwähnt bleiben, wie Friedrich 
Christian bei Verhandlung des Vergleichs zwischen Däne- 
mark und Herzog Joachim Ernst zu Ploen im oldenburg- 
delmenhorstschen Successionsstreite im Februar 1671 von 
Seite Holstein -Gottorffs als Bevollmächtigter zugegen war 
und durch energische Einsprache seinen Fürsten wenigstens 
damals davor schützte, seiner gerechten Successionsansprüche 
verlustig zu gehen, worauf es der schlaue dänische Premier- 
minister Graf Greifenfeld angelegt hatte. 

Was politischen Scharfblick und geistige Talente an- 
langt, so war unser Stammvater Friedrich Christian ge- 
wiss der bedeutendste von den drei Söhnen des Kanzlers, 
sodass es nicht zu verwundern ist, wenn er bei ihrer Ge- 
fangennehmung im Jahre 1676, obgleich nicht der älteste der 
Brüder, schon Vicepräsident der holsteinischen Regierung war. 

Erbgesessen auf Satrupholm, Obdorf, Wandsbeck bei 
Hamburg* und Kohoeft, Amtmann in Trittau, Reinbeck und 



I Wandsbeck, ein adeliges Gut im itzehoer Güterdistrict , wird schon als 
„Schloss Wantesbeke" 1296 urkundlich erwähnt. Zu Ende des 15. Jahrhunderts 



III. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. IO9 

Moorkirchen, bekleidete er ausserdem die geistlichen Würden 
^ines Domprobstes zu Hamburg und eines Domherrn zu 
Lübeck, deren Senior er 1705 wurde. ^ 

Nach seiner Rückkehr aus dem Gefängnisse zu Kopen- 
hagen bei seinem Fürsten in Ungnade gefallen, wie oben 
(S. 99 fg.) nachgewiesen ist, verliess er Hamburg und Wands- 
beck, woselbst er den Wissenschaften lebte, nur noch zu 
seinen weiten Reisen durch einen grossen Theil von Europa. 
Aus dieser Zeit muss die Abfassung seiner zahlreichen 
Manuscripte, deren viele sich noch im Besitze der Familie 
befinden, datiren. Neben deutschen, lateinischen und franzö- 
sischen sind viele derselben auch in italienischer Sprache ab- 
gefasst, welche sämmtliche Sprachen er alle gleich correct 
und geläufig zu behandeln verstanden.* 

Von seiner 1679 erfolgten Ernennung zum kaiserlichen 
Rath und 1701 zum königlich dänischen Geheimrath war eben- 
falls oben (S. 103) die Rede. 

Die von seinem Vater bereits angelegte, ihrerzeit be- 



Lehen des Karl von Winthem, wechselte es später oftmals seine Besitzer, bis es 
1564 an den berühmten Statthalter Heinrich von Rantzau kam, welcher das Schloss 
1568 burgartig ausbaute, und als er 1597 dem grossen Gelehrten Tycho de Brahe 
daselbst Asyl gab, den Thurm zu dessen astronomischen Beobachtungen herrichten 
liess. Brahe schrieb und druckte in der damals sogenannten Wandsburg sein 
Werk: „ Astranomiae instauratae tnechanica^* . Der Flecken Wandsbeck stand ganz 
unter der Herrschaft des Gutsherrn. Breido von Rantzau machte denselben zum 
„Freihafen" für Juden gegen i Thlr. Schutzgeld jährlich für die Familie, und 
obendrein ward es 1694 durch Patent König Christian's V. von Dänemark „sichere 
Freistätte für Verbrecher und Bankrottirer ", welches Privilegium erst 1703 auf- 
gehoben wurde. Das Gut ward vom Etatsrath P. von Klingenberg anno 1679 an 
den Freiherm Friedrich Christian Kielmansegg für 84000 Speciesthaler verkauft, 
welcher es seinem Schwiegersohn J. von Ahlefeldt 1705 für 65000 Thlr. wieder 
überliess. Das Schloss Wandsbeck wurde 1860 von der Gemeinde angekauft und 
demolirt. (Vgl. leipziger „Illustrirte Zeitung", No. 883, Jahrgang 1860.) 

1 Diplom im Familien -Archiv zu Gültzow sowie auch im „Copialbuche", 
fol. 63 — 66. 

2 Vgl. dieserhalb das von ihm verfasste lateinische Gelegenheitsgedicht, Beir 
läge No. III. I, sowie die französische Rede, Beilage No. III. 18. 



I lO in. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGÜ. 

rühmte Bibliothek in Hamburg hat er bis auf 50000 und mehr 
Bände vermehrt, sodass bei ihrem leider erfolgten Verkaufe 
im Jahre 1718 ein in vier starken Octav- Bänden gedruckter 
Katalog derselben, welcher 5000 Seiten zählt, ausgegeben 
werden konnte. Ein Exemplar desselben befindet sich noch 
in der königlichen Bibliothek zu Hannover, ein anderes in 
der Stadt -Bibliothek zu Hamburg. 

Seit dem Jahre 1666 ist Friedrich Christian vermählt ge- 
wesen mit Marie Elisabeth, Tochter des königlich däni- 
schen Feldmarschalls Nikolaus von Ahlefeld auf Geltingen 
und Fresenhagen im Herzogthum Schleswig und dessen Ge- 
mahlin Anna Hedwig, geborenen von Rantzau. Maria Elisa- 
beth war 1643 geboren und ist am 2^» September 1709, einige 
Jahre vor dem Tode ihres Gemahls, gestorben.^ 

Im Verein mit seiner Gemahlin hat er 1686 den ein Jahr 
vorher durch Sturm beschädigten Kirchthum in Wandsbeck 
restauriren und in dem am 29. November 1836 abermals 
durch Sturm herabgeschleuderten Kopfe dieses Kirchthurms 
eine Nachricht darüber hinterlassen , welche der Leser in der 
Beilage No. III. 19 genauer angemerkt findet. 

In seinen letzten Lebensjahren vom heftigsten Podagra 
geplagt, welches sich von den Füssen auf den Kopf und 
hier am meisten auf die Zähne und Kinnbacken geworfen 
hatte, wodurch diese gelähmt wurden, starb er am 25. Sep* 
tember 1714 zu Hamburg, woselbst seine irdische Hülle im 
Familien -Erbbegräbniss im Dom beigesetzt wurde.' Die von 
ihm selbst verfasste Grabschrift (Beilage No. III. 20) war bis 
zum Anfange dieses Jahrhunderts an der Aussenseite der 



1 S. die Inschrift auf ihrem Sarge im Familienbegräbniss zu Hamburg in der 
Beilage No. III. lo sub No. 8. 

2 Die Inschrift auf seinem Sarge im Familienbegräbniss zu Hamburg findet 
sich in der Beilage No. III. ii, No. 9. 



III. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 1 1 I 

Domkapelle angebracht, wurde später aber wegen Restau- 
rirung des Domes entfernt.^ 

Die elf Kinder, die er mit seiner Gemahlin gezeugt, 
sind folgende: Christian August, geboren 19. April 1667; 
Johann Adolph, geboren 30. September 1668; Nikolaus 
Friedrich, geboren 25. Juni 1671; Friederike Marie, geboren 
2^. Januar 1673; Hedwig Margarethe, geboren 19. Juli 1674; 
Marie Elisabeth, geboren 13. September 1675; Christian, ge- 
boren 28. December 1676; Christian Friedrich, geboren 30. Ja- 
nuar 1678; Hans Heinrich, geboren 13. September 1679; 
Friedrich Christian, geboren 5. November 1680 und Marie 
Elisabeth, geb. 12. auf 13. October 1681. 

Der dritte von Johann Adolfs Söhnen, gleichfalls Jo- 72 
hann Adolf (IT.) benannt und am 17. Januar 1642 geboren, 
von welchem schon oben in Gemeinschaft mit seinen Brüdern 
die Rede war, ist als geheimer Land- und Kammerrath, 
spater als Geheimrath gleichwie seine Brüder Mitglied der 
holstein-gottorffschen Regierung gewesen. Später folgte er 
seinem 1670 verstorbenen Schwager Heistermann von Ziel- 
berg als „Staller" ^ zu Eiderstadt, Everscup und Utholm, in 
welches Amt sein Bruder, der Vicepräsident, ihn feierlichst 
einführte. Ausserdem wurde er am 5. Juni 1674 herzoglicher 
Ober -Hofmarschall und war auch Domherr und Senior des 
Kapitels zu Lübeck sowie auch römisch kaiserlicher Rath, 

Seine Gemahlin war Marie Elisabeth, geborene 
von Osterhausen, welche 1645 geboren, am 26. Mai 1716 
zu Hamburg verstorben ist. Dieselbe war eine Tochter des 
Hans Georg von Osterhausen auf Poderschau, aus dessen 
Ehe mit Elisabeth von Luckowien. 



1 Am 6. April 1805 wurde dem damaligen Geheimen Kriegsrath, nachmaligem 
Oberstallmeister Grafen L. F. Kielmansegg in Hamburg eine Abschrift derselben 
von competenter Seite mitgetheilt. 

2 Staller war eine Art Statthalter. Die Stallerei Eiderstadt umfasste drei frühere 
Amtsbezirke. (Vgl. Westphalen, Monum, ined. rerum Cimbrk,, I, 1388.) 



112 III. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 

Johann Adolf starb ohne Erben am 2. September 1711 
zu Husum, wohin er sich, nachdem er den Staatsdienst ver- 
lassen, zurückgezogen hatte, um daselbst ungestört den 
Wissenschaften zu leben. Seine Leiche ruht, sowie die seiner 
Gemahlin, im Familien -Erbbegräbniss zu Hamburg.' 

Das sechste und jüngste Kind Johann Adolfs von Kiel- 
mansegg, Sophie Auguste, war am 9. December 1644 
geboren und starb am 18. August 1685.^ Sie war mit Wolf 
von Buchwald, Erbherm auf Bülk (Alten -Bülk) im Herzog- 
thum Schleswig vermählt. Diese Ehe dürfte mit Nachkommen- 
schaft gesegnet gewesen sein, da von einer Zurückgabe väter- 
lichen Erbtheils der Sophie Auguste nirgends in den vorhande- 
nen Papieren des Familien -Archivs zu Gültzow die Rede ist. 

A. ÄLTERE LINIE. 

VIERTE GENERATION. 

Die ältere Linie der Nachkommen Johann Adolf 's I., d. h. 
die Kinder seines Sohnes Hans Heinrich anlangend, so sind 
nur sehr wenig urkundliche Nachrichten über dieselben im 
Besitze des . Familien -Archivs zu Gültzow, daher wir ge- 
zwungen sind, betreffs ihrer uns in Kürze zu fassen. Wir 
glaubten dieses auch um so eher thun zu dürfen, als diese 
ältere Linie schon längst ausgestorben ist und Nachfor- 
schungen über dieselbe wegen des so sehr zerstreuten Auf- 
enthalts ihrer einzelnen Sprossen ungemeine Schwierigkeiten 
bieten und doch nur zu sehr geringen Resultaten führen. 
74 Der älteste von Hans Heinrich's Söhnen, Christian 

Albrecht L Freiherr von Kielmansegg, nahm begreif- 
licher Weise, nachdem sein Vater in dänische Dienste getreten 



1 S. die Inschriften der Särge beider Ehegatten in der Beilage No. m. 1 1 sub 
No. I und 2. 

2 Die Inschrift auf ihrem Sarge s. in der Beilage No. III. lo unter No. i. 



III, ©IE GRAFEN VON KIELMANSEGG. IIJ 

war, ebenfalls und zwar Kriegsdienste dieses Landes, ver- 
Hess dieselben jedoch mit der Charge eines Rittmeisters, als 
er sich am 26. September 1696 mit Ilsabe von Preen, der 
Tochter des königlich dänischen Generalmajors gleichen Na- 
mens, vermählt hatte, um dauernd nach Mecklenburg, dem 
eigentlichen Vaterlande seiner Gemahlin, überzusiedeln, wo- 
selbst er der Bewirthschaftung des Gutes Neuhof bis zu 
seinem 1730 erfolgten Tode lebte. 

Seine Gemahlin überlebte ihn nur um drei Jahre, nach- 
dem beide Aeltern schon zu ihren Lebzeiten so manche von 
den vielen Kindern, mit welchen ihre Ehe gesegnet war, 
hatten in das Grab senken sehen. 

Ihre sämmtlichen dreizehn Kinder sind folgende: Meta 
Maria, geboren 28. August 1696; Sophie Amalie, geboren 
17. November 1698; Adam Ehrenreich, geboren 17. Februar 
1701; Hans Heinrich (IV.), geboren 22, Mai 1702; Christian 
Albrecht (IL), geboren 3. April 1703; Anna Margarethe (III.), • 
geboren 12. Juli 1704; Maria Elisabeth (V.), geboren 11. Sep- 
tember 1705; Johann Adolf (V.), geboren 29. Juli 1706; 
Friedrich Christian (IV.), geboren 2. Februar 1708; Adel- 
heid Auguste, geboren 3. Juni 1709; Anna Margarethe (IV.), 
geboren 11. April 1711; Karl Gottlieb, geboren 14. Juni 1712 
und Charlotte Katharina, geboren 1713. 

Christian Albrecht's (I.) älteste Schwester Marie Elisa 75 
beth (n.) war noch sehr jung verstorben, während seine 
zweite Schwester Anna Margaretha (IL) den Sohn des 76 
königlich dänischen Generals Hans von Rantzau und dessen 
Gemahlin, Dorothea Oelgaard, geborenen von Blome, Otto 
von Rantzau, Erbherrn auf Putlos, welcher 1698 von Jo- 
sias Rantzau erschossen wurde, heirathete. 

Der vorstehenden Geschwister, Friederike Amalie und 77 
Johann Adolf (HL), starben im Kindesalter, letzterer am 78 
12. Februar 1670. 

Dahingegen erreichte Meta ein hohes Alter. Sie starb 79 
erst in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts, nachdem sie 

8 



I 1 4 ni. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 

zweimal verheirathet gewesen war. Ihr erster. Gemahl, 
Christian Albrecht von Ahlefeld, Erbherr auf Obben- 
dorff und Schönhorst, starb 1705 und hinterliess seiner Witwe 
sein gesammtes Vermögen. Dieselbe vermählte sich wieder 
mit Hans Hinrich von Ahlefeld auf Nienhof und Besitzer 
des 1752 in das Eigenthum der Kielmansegg'schen Familie 
übergegangenen Gutes Seestermühe, welcher 1720 starb. 
80 Wegen der übrigen drei Kinder des Hans Heinrich 
°^Freiherm von Kielmansegg, welche sämmtlich in jungem 
Jahren verstorben, beschränken wir uns, lediglich auf die 
Stammtafel III. zu verweisen. 

FÜNFTE GENERATION. 

Von den Kindern des Freiherm Christian Albrecht (I.) 

99 beschränken wir uns hier nur auf nähere Erwähnung der- 
^^^jenigen, welche nicht im zarten Kindesalter bereits 
104 verstorben sind, in Ansehung derer wir vielmehr gleich- 
105 falls auf die Stammtafel Bezug nehmen. 

94 Meta Maria erreichte als Chanoinesse des adeligen 
Fräuleinstiftes zu Preetz in Holstein das Alter von 66 Jahren 
und starb 1762. 

g5 Sophie Amalie heirathete einen Freiherm von Brock- 
dorf f, über welchen ebenso wie über seine Gemahlin nähere 
Nachrichten nicht zu erbringen sind. 

g6 Adam Ehrenreich folgte dem Beispiele seines Vaters, 
indem er in dänische Militärdienste trat. Er starb 1760 un- 
vermählt als Kapitän ausser Dienst. 

97 Hans Heinrich (IV.) war der einzige von seinen vielen 
Brüdern, welcher die ältere Linie der Freiherren von Kiel- 
mansegg fortpflanzte. Königlich dänischer Hofjunker und 
Landrath, scheint er den dortigen Dienst doch bei seiner 
1747 erfolgten Vermählung mit Dorothea Christine 
von Dussin (geboren 10. Mai 1723, gestorben 23. Mai 1761) 
verlassen zu haben und in sein Geburtsland Mecklenburg 



III. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. II5 

zurückgekehrt zu sein , woselbst er auf dem Edelsitze Malchow 
seine Tage beschloss. Er starb am 8. Juni 1766. 

Seine Kinder sind folgende : Qiristian Albrecht (in.), ge- 
boren 30. October 1748; Margarethe Magdalene Dorothea, 
geboren 17. Mai 1750; Sophie Marie, geboren 1752; Hans 
Christian, geboren 1753 imd Gundela, geboren 1754/5. 

Christian Albrecht (11.) starb wie sein Bruder Adam 98 
Ehrenreich als dänischer Kapitän ausser Dienst am 10. Fe- 
bruar 1763. Johann Adolf (V.) hingegen war, durch seinen joi 
Taufjpathen, den Ober-Stallmeister gleichen Namens, dazu be- 
wogen, in kurhannoverische Dienste eingetreten, starb jedoch, ** 
noch ein hoffnungsvoller Jüngling, als Fähnrich in den 
1730er Jahren. 

Adelheid Auguste wurde 1735 die Gemahlin des 
kurhannoverischen Kapitäns Ernst Ludwig von Alvens- 103 
leben, welcher 1706 geboren, 1745 starb, während ihre jüngste 
Schwester Charlotte Katharina einen Herrn von Neuendahl 106 
heirathete. Ueber beide ist nichts Näheres bekannt. 

SECHSTE GENERATION. 

Christian Albrecht (III.), der älteste Sohn des Frei- 113 
herm Hans Heinrich (IV.), widmete sich den Studien der 
Rechtswissenschaft und bezog zu dem Ende 1770 die Uni- 
versität Göttingen. Nach Beendigung seiner Studien 1774 
zum Auditor beim grossherzoglich mecklenburgischen Hof- 
und Landgericht in Güstrow ernannt, wurde er 1779 super- 
numerärer Assessor bei demselben Gerichtshofe und am 

9. Februar 1782 wirklicher Assessor daselbst. Endlich seit 

10. December 1795 hatte er die Präsidentschaft des gedachten 
Gerichtshofs inne und starb in dieser Stellung unvermählt 
am II. Februar 181 1. 

Da sein einziger Bruder Hans Christian als Kind 116 
schon verstorben war, so erlosch mit ihm der Mannesstamm 
der altem Linie der Freiherren von Kielmansegg, welche 

8* 



Il6 * III. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 

allerdings weiblicherseits noch heute in den Nachkommen von 
ii4Margarethe Magdalena Dorothea, der ältesten Schwester 
des ebenerwähnten Gerichtspräsidenten und seit 1767 Ge- 
mahlin des Georg von Winterfeldt auf Malow, fortblüht, 
II 5 indem die Jüngern Schwestern derselben, Sophie Marie 
117 und Gundela, schon als Kinder verstorben waren. 

Erst mit dem etwaigen Erlöschen jener weiblichen De- 
scendenz (s. Stammtafel auf folg. Seite) der altem freiherrlich 
Kielmansegg'schen Linie wird die eine Hälfte des von Johann 
Adolf (I.) gestifteten, bei der Landschaft Norder -Ditmarschen 
belegten Familien -Fideicommiss- Kapitals von 30000 Thlm. 
an die jüngere nunmehr gräflich Kielmansegg'sche Linie 
zurückfallen. 

B. JÜNGERE LINIE. 

VIERTE GENERATION. 

Friedrich Christian (I.) Freiherr von Kielmansegg war 
der Stammvater der Jüngern Linie, Sein ältester Sohn 
83 Christian August ist am 19. April 1667 geboren. 

Eine noch im Familien -Archiv im Original vorhandene, 
in den Beilagen sub No. III. 21 abgedruckte jy Oratio Vale- 
dictoria conscripta a Christiano Augusto Ä de Kielmans Egge 
anno 1684 mense Sept.^\ welche er in seinem siebzehnten 
Lebensjahre gehalten hat, bevor er mit seinen Brüdern unter 
Aufsicht ihres Hofmeisters zunächst „über Berlin, Witten- 
„berg, Leipzig, Dresden und Nürenberg nach Tübingen" u. s. w. 
reiste, war so gediegen ausgearbeitet, dass ihr Inhalt 
zu den besten Hoffnungen einer glänzenden Zukunft be- 
rechtigte. 

Seine Ueberzeugung: ,yQuod vera nobüitas in vir tute con- 
jjsistaty ut etiam is qui eä non praeditus, in hanc laudis et 
^ygloriae societatem non admittendus ^ sed extra fines Nobilitatis 
y^relegandus sit*% zeugt von der Grundrichtung, welche der 



ni. DIE GRAFEN VON KIELHANSEGG. 



TI7 




Il8 HI. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 

Familie gegeben war und bislang gottlob stets geblieben 
ist. Die schönen Hoffnungen, zu denen Christian August als 
Jüngling berechtigt hatte, erfüllte er leider als Mann nicht, 
da er in Folge seiner angestrengten Studien und einer da- 
durch verursachten Ueberreiztheit des Geistes und wegen der 
Strenge seiner Ansichten den Verstand verlor. Laut einer 
auf der ersten Seite der Instruction seines Vaters zu der 
vorstehend angegebenen Reise (Beilage No. III. 22) von der 
Handschrift seines Neffen Georg Ludwig Graf von Kiel- 
mansegg sich findenden Notiz ist Christian August zu 
Muggesfelde ^ blöden Verstandes verstorben und durch seinen 
Tod die Hälfte des norder-ditmarschen Fideicommisses ihm — 
dem G^org Ludwig — zugefallen. 

Kein Amt, keine Familienfreuden sind Christian August 
zutheil geworden. Nach einem langen freudelosen Dasein 
löste sich sein Geist im Jahre 1734 ^-^s seiner Umnachtung 
und den hemmenden irdischen Banden. 

Uebergehend zum zweiten von Friedrich Christian's Söh- 
84nen, Johann Adolf, dem vierten des Namens in der Fa- 
milie, so hielt auch er beim Verlassen des älterlichen Hauses 
im September 1684 ^^^^ ,, Oratio valedictoria: specimen aliquod 
„profectuum edere, ac orattunculum coniponere^ ex qua possi^ 
„persptctj quid humeri valeant^ quid ferre recusent^\ in wel- 
cher er auf 24 beschriebenen Quartseiten nachweist, y.quanta 
yysit peregrinationis honestas, quanta item jucunditas et uti- 
,ylitas'^.^ 

Nicht allein seine und seines altem Bruders Abschieds- 
reden, sondern auch die ihnen vom Vater ertheilte Reise- 
Instruction sammt den von ihnen darüber ausgestellten, eigen- 



1 Muggesfelde ein zwischen Ploen und Segeberg im preetzer Güterdistrict be- 
legenes adeliges Gut von 3643 Tonnen Gehalt, derzeit im Besitze derer von Ahle- 
feldt. 

2 Das Original dieser Abschiedsrede ist im gräflich Kielmansegg'schen Fa- 
milien • Archiv zu Gültzow erhalten. 



III. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. I IQ 

händig unterschriebenen und besiegelten Reversen, sowie 
nicht minder ein von ihrem Hofmeister Johann Friedrich 
Moley unterm 6. September 1684 ausgestellter und ebenfalls 
besiegelter Stundenplan zeugen von der Strenge und Ge- 
wissenhaftigkeit der Erziehung in jener Zeit, die gar vielen 
auch heute noch zum Muster dienen könnte. Dieses der 
Grund, weshalb wir es lins nicht versagen, dem geneigten 
Leser die erwähnte Instruction und den Revers des Johann 
Adolf in den Beilagen No. III. 22 und III. 2-^ mitzutheilen. 

Auch möchten wir an dieser Stelle noch erwähnen, dass 
Johann Adolf und seine Brüder, nachdem sie in Tübingen 
zwei Jahre den Studien obgelegen hatten, in Begleitung 
ihres Hofmeisters zu ihrer weitem feinen Weltbildung eine 
Reise nach Frankreich und Italien unternahmen. 

Nicht uninteressante Daten über diese Reise und die 
Art der damaligen Erziehung geben die im Concept erhalte- 
nen Briefe des Vaters an seine Söhne und deren Hof- 
meister. 

Danach waren dieselben über Speier nach Paris gereist, 
wo sie am 7. Januar 1687 eintrafen. Daselbst sollten sie so- 
gleich Unterricht bei einem französischen und von Ostern ab 
auch bei einem italienischen Sprachmeister nehmen, ludi 
equesirij Fechten und Tanzen üben; Johann Adolf statt des 
Lautenschlagens lieber Guitarre zu spielen erlernen. 

Am 31. August in Lyon angekommen, sollten sie da- 
selbst auch bei einem spanischen Sprachlehrer Unterricht 
nehmen. Am 12. October befanden sie sich dann in Turin, 
am 4. Januar 1688 in Venedig, am 14. März in Rom, von wo 
aus die Reise nach Neapel ging. Im Mai von dort nach 
Rom zurückgekehrt, erhielt Johann Adolf von seinem Vater 
nochmals die Aufforderung, den Gesang und das Guitarre- 
spiel recht fleissig zu üben. 

Die Sommerhitze trieb dann die Reisenden ins nördliche 
Italien, woselbst allen grössern Städten ein längerer Auf- 
enthalt gewidmet wurde, bis endlich im October von Turin 



I20 III. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG- 

aus die Reise nach Hause über Marseille, Montpellier und 
den Haag angetreten wurde. Zu Männern herangewachsen 
und reich an Bildung und mancherlei schönen unauslösch- 
lichen Eindrücken für ihre jugendlichen Gemüther kehrten 
sie im November 1688 in das älterliche Haus nach Wands- 
beck zurück. 

Bald darauf begab sich Johann Adolf an den damals so 
glänzenden Hof des Kurfürsten Ernst August nach Hannover, 
wo er die beste Aufnahme fand und alsbald nach sfeiner An- 
kunft dank der genossenen Erziehung als Hofjunker ange- 
stellt wurde. Als solcher hatte er sich der ganz besondern 
Gunst des Kurprinzen Georg Ludwig, des nachmaligen 
Königs Georg I. von England, zu erfreuen, der ihn am 
I. Juli 1696 zu seinem Kammerjunker ernennen Hess. 

Wenige Jahre darauf wiu-de er zum wirklichen Kammer- 
herm befördert und heirathete 1701 die Reichsgräfin 
Sophie Charlotte von Platen zu Hallermund, einzige 
Tochter des hannoverischen Premierministers und Hofmar- 
schalls Franz Ernst Reichsgrafen ^von Platen, aus dessen Ehe 
mit Clara Elisabeth von Meysebug aus dem Hause Zusehen, 
Tochter des Georg Philipp von Meysebug auf Zusehen uind 
Ritterode. Durch diese Heirath bürgerte er, der in den 
kurhannoverischen Landen damals noch keinen Grundbesitz 
erworben hatte, vielmehr nur das Gut Schrevenbom ^ in 
Holstein besass, sich um so eher und leichter in seiner 
neuen Heimat ein, als seine Schwiegerältern bekanntlich 



J Schrevenbom, ein im kieler Güterdistrict sehr anmuthig an der östlichen 
Seite des Kieler Hafens belegenes adeliges Gut mit einem Areal von 735 Tonnen, 
war ein ursprünglich von Brockdorf *scher, seit 1626 von Rantzau'scher Besitz, 
welcher, nachmals in die Hände eines gewissen Paul Kohlblatt übergegangen, diesen 
letztern mit den Gebrüdern Kielmansegg in einen langwierigen Process verwickelte. 
Derselbe endete mit einem Vergleiche, wonach im Jahre 1728, und nachdem die 
Kielmansegg'sche Familie sich geraume Jahre im Besitze des Gutes befunden hatte, 
dasselbe einer Kohlblatt'schen Nichte — Christine Kohlblatt — wieder überlassen 
worden ist. 



m. 1>IE GRAFEN VON KlELMANSEGG. 121 

an dem kurfürstlichen Hofe eine hervorragende Rolle 
spielten. 

Inzwischen trug auch seine Gattin, mit welcher er die 
jüngere, später in den Grafenstand erhobene Linie der Frei- 
herren von Kielmansegg fortpflanzte, selbst dazu bei, ihm 
seine Stellung an jenem Hofe zu erleichtem, denn wenn sie 
auch Weltfrau im eigentlichen Sinne des Wortes war, so war 
sie doch auch geistig reich begabt und verband mit einer 
bezaubernden Schönheit viele Talente und einen regen Sinn 
für alles, was Kunst und Wissenschaft betraf. 

Ihr an der „Herrenhäuser Allee" belegenes, sehr ge- 
schmackvoll ausgestattetes Lustschloss „Fan^aisie'^ war stets 
der Sammelplatz aller einflussreichen Persönlichkeiten Han- 
novers, wie denn auch seinerzeit der englische Gesandte Lord 
Clarendon, eben als er mit dem damaligen Kurfürsten bei 
unserer Sophie Charlotte in der Fantaisie gespeist hatte, den 
Kurier aus London mit der wichtigen Nachricht von der Er- 
hebung Georg's I. auf den Thron von Grossbritannien und 
Irland erhielt. Namentlich aber zeugen die vielen umfang- 
reichen, noch heute im gültzower Familien -Archiv auf- 
bewahrten, von ihrer eigenen Hand geschriebenen ^^Recueils 
de po^sies'^ und Auszüge aus den Werken berühmter Autoren 
sowie zahlreiche, mit hervorragenden Zeitgenossen und Män- 
nern der Wissenschaft von ihr geführte Correspondenzen, 
dass sie die besondere Gunst Georg's L, deren sie sich auch 
nach seiner englischen Thronbesteigung bis in ihr spätestes 
Alter zu erfreuen hatte, recht vorzugsweise der reichen Be- 
gabung zu verdanken hatte, mit welcher sie von der Vor- 
sehung ausgestattet war. 

Um nun aber zur Lebensgeschichte ihres Gatten, des 
Johann Adolf, zurückzukehren , so muss bemerkt werden , dass, 
nachdem derselbe zum Kammerherrn ernannt war, der Kur- 
fürst ihn am 2 1. Juli 1702 mit einer Mission an den römischen 
König Joseph I. zur Armee nach Landau an den Oberrhein 
sowie auch nach Heidelberg betraute, wohin sich bei Aus- 



122 III. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 

bruch des spanischen Erbfolgekriegs zu Anfang des. Jahres 
1702 die römische Königin von Wien aus begeben hatte. 

Es findet sich im FamiUen- Archiv die für solche Mission 
ihm ertheilte, vom Kurfürsten Georg Ludwig eigenhändig 
gezeichnete Instruction d. d. 21. Juli 1702, die beweist, welche 
Wichtigkeit dem ihm ertheilten Auftrage beigelegt wurde; — 
erklärlich, wenn man bedenkt, dass die neunte Kurwürde 
Hannover, welche 1692 creirt, noch immer nicht in -das Kur- 
coUegium eingeführt war und unter den hohem neidischen 
Reichsständen viele Widersacher zählte, — Grund genug für 
Georg Ludwig, sich mit dem demnächstigen Kaiser Joseph, 
der ihn denn auch wirklich 1710 in das KurcoUegium ein- 
führte, schon jetzt gut zu stellen. 

Der Schluss dieser Instruction beauftragt unsern Johann 
Adolf auch „in dem Lager von Landau von dem Zustande 
„der dortigen Armee ^ wie stark sie namentlich an Cavallerie 
„und Infanterie sey, ob und was für renforts sie zu hoffen 
„habe, von dem Absehen der weiteren Operationen^ wenn 
,y Landau reduciret sein wird, von der Contenance und der 
„Stärke der frantzösischen Armee im Elsass oder sonst in 
y^militaribus Merkwürdiges mit guter manier zu erfahren und 
„darüber zu berichten." Es beweist, welches Interesse -schon 
damals der Kurfürst Georg Ludwig an dieser Reichsarmee 
nahm, welche er im September 1707 selbst zu commandiren 
berufen war. 

Dieser wichtigen Mission hat sich unser Abgesandter 
denn auch so zur Zufriedenheit des Kurfürsten entledigt, dass 
derselbe ihn bereits am 25. April 1703, um ihn besonders 
auszuzeichnen, zu seinem Vice -Oberstallmeister mit der Ex- 
pectanz auf die wirkliche Oberstallmeister -Charge ernannte.' 

Als dann der Kurfürst, um den englischen Thron zu 
besteigen, am 11. September 17 14 von Herrenhausen nach 



^ Originalpatent im gültzower Familien • Archiv. 



m. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGGi 12 S 

London abreiste, war auch Johann Adolf Freiherr von Kiel- 
mansegg" als Oberstallmeister in seinem Gefolge. 

Seine Gemahlin begleitete ihn mit fünf Elindern: Franz 
Ernst, geboren 14. April 1702; Sophie Charlotte Marie, ge- 
boren 2^. September 1703; Karl August, geboren 7. October 
1708; Wilhelmine Karoline, geboren 5. December 171 1 und 
Ernst August, geboren 21. April 1714, nach England, und 
nur der am 31. August 1705 geborene zweite Sohn Georg 
Ludwig blieb im Pageninstitute zu Hannover zurück. 

Der Oberstallmeister starb jedoch in London schon am 
25. November 1717, und ward leider bei Gelegenheit der Re- 
gxdirung seines Nachlasses die von seinem Vater ihm über- 
kommene, schon oben (S. iio) erwähnte, besonders auser- 
lesene und reichhaltige Bibliothek in Hamburg meistbietend 
verkauft. 

Seine Witwe, die — wie schon oben bemerkt — sich 
auch in England fortwährend der besondern .Gunst ihres 
königlichen Herrn zu erfreuen hatte, ward 1721, um ihr. 
auch nach dem Ableben ihres Gatten eine Stellung am eng- 
lischen Hofe zu bereiten, zur Countess Darlington und Leinster 
sowie zur Baronesse Brentford erhoben.^ 

Nicht sowol diese Auszeichnung als namentlich der Um- 
stand, dass ihre älteste Lieblingstochter Sophie Charlotte 
Marie inmittelst an einen Engländer, den Emanuel Scrope Vis- 
count Howe, vermählt war, hatten sie bestimmt, auch als 
Witwe vorerst in England zu bleiben, und zeugen nicht 
allein die von ihr noch vorhandenen Correspondenzen aus 
jener Periode, sondern auch mehrere werthvolle, im Besitze 
der Familie erhaltene Porträts englischer Notabilitäten , dass 
sie vorzugsweise bestrebt gewesen ist, renommirten Künst- 
lern, und namentlich Porträtmalern des Festlandes, auch in 
England Verdienst zu verschaffen und deren Wege dort zu 
ebnen. 



Ein Theil der Originaldiplome befindet sich im Familien -Archiv zu Gültzow. 



124 MI« ^^ GRAFEN VON KIELMANSEGG. 

Namentlich scheint sie für den derzeit von Lübeck nach 
England berufenen, dort mit dem Prädicat „»Si>" begnadigten 
Porträtmaler Kneller sich besonders verwandt und interessirt 
zu haben , da aus ihrem Nachlasse sich viele Porträts von der 
Hand dieses ausgezeichneten Künstlers in der Familie er- 
halten haben, welche zum Theil sie selbst, zum Theil ihre 
Freundinnen, Damen des englischen Adels, und Mitglieder 
des englisch -hannoverischen Fürstenhauses darstellen. 

Ausserdem finden noch manche sonstige Andenken aus 
ihrem Nachlasse sich vor, welche bei dem besondem sich 
daran knüpfenden Interesse sorgfältig von der Familie be- 
wahrt werden. So z. B. in Gültzow ein seinerzeit von 
ihr aus England mit nach Hannover gebrachter Thronsessel 
Georges L, ferner ein Porträt dieses Königs en relief in 
Elfenbein geschnitten, sowie das historisch höchst interessante 
Originalpergament der ersten von ihm zur Eröffnung des 
englischen Parlaments gehaltenen Thronrede, endlich auch 
ein von der Kurfürstin Sophie der Gräfin Darlington ver- 
ehrter Lehnstuhl mit einer von jener so ausgezeichneten 
Fürstin in hohem Alter eigenhändig gearbeiteten Stickerei. 

Welcher Werth diesem letzten Stück schon zur Zeit der 
Verleihung beigelegt worden, erhellt aus der auf der Rück- 
seite des Sessels in Silberstickerei angebrachten Inschrift: 
,fA tage de 8i ans, ayant de ses propres mains encore auvra^ 
,^gee cette tapisserie et daignie vien faire prisent^ je pritend 
„ que cette chaise sott conservie dans ma famille comme le plus 
^ypricieux meuble que je lui aurois pu latsser, et qti eile serve 
,fä ma postiriti d*iternel monument^ st cela ce peuty ä la 
yyglorteuse mimoire de cette incomparable Princesse.^^ Auf der 
Vorderseite der Lehne dieses Sessels finden sich in gleicher 
Stickerei die Worte : „ Ouvrage de Sa Ser^^e Elect^ Mad^ie La 
,yPrtncss^ Sophie Elect^f de Br. & Lunebg. hiridre diclre^ de la 
,,Gr. Bretgne.^^ 

Alle diese Gegenstände haben neben ihrem historischen 
Interesse einen hohen Werth für eine Familie, deren sämmt- 



III. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 125 

liehe Angehörige, mit wenigen Ausnahmen, fünf Genera- 
tionen hindurch von dem regierenden Hause Hannover mit 
Wohlthaten überhäuft worden sind, und ist solcher Werth 
nach erfolgter Vertreibung dieses erlauchten Hauses aus dem 
ffLSt tausendjährigen Besitze seiner deutschen Lande für alle 
diejenigen noch gesteigert, welche ihrem angestammten Re- 
gentenhause die deutsche Treue und unerschütterliche An- 
hänglichkeit bewahrt haben! 

Wenige Jahre vor dem am i. Mai 1725 in London er- 
folgten Tode der Sophie Charlotte kehrte dieselbe noch ein 
Mal für längere Zeit in ihre Heimat zurück, und finden sich 
in dem von ihr an der Leinstrasse in Hannover bewohnten, 
jetzt von der sogenannten Museums-Gesellschaft als Clublocal 
benutzten Hause noch heute sichtliche Spuren des Geschmacks 
und der Eleganz, womit solches Haus vor beiläufig 150 Jahren 
von ihr ausgeschmückt worden ist, da z. B. im grossen Saale 
desselben noch Ornamente und mit Malereien verzierte Me- 
daillons vorhanden sind, welche von jener Zeit her datiren. 

Während ihres letzten Aufenthalts in Hannover, und 
zwar am 3. December 1723, errichtete sie ihr Testament, fügte 
demselben später in London unterm 18. bis 29. April 1725, 
und nachdem sie noch das Glück gehabt hatte, loooo Pfd. St. 
in der Lotterie zu gewinnen, ein Codicill hinzu.* Durch die 
in diesen beiden letztwilligen Dispositionen niedergelegten, 
ebenso umsichtigen als bindenden fideicommissarischen Be- 
stimmungen hat sie unzweifelhaft den ersten Grund zu den 
Verfügungen gelegt, durch welche auch ihre Nachkommen, 
von gleichen Principien geleitet, die Hauptbestandtheile des 
Familien -Vermögens stets sicher gestellt haben. 

Der dritte Sohn des geheimen Etats- und Landraths 
Friedrich Christian Freiherrn von Kielmansegg war Nikolaus g^ 
Friedrich, der, geboren am 25. Juni 1671, an der grossen 



» Beide Documente noch im Original im Familien -Archiv zu Gültzow vor- 
handen. 



126 m. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 

Reise mit seinen altern Brüdern theilnahm. Gleich von 
Jugend aufwar er zum Militärdienst bestimmt, worauf in der 
Art seiner Erziehung auch stets Rücksicht genommen ward. 
So erinnert ihn sein Vater in einem Briefe, er solle in Paris 
die „studia Fortificationis oder Maihematica in theoria ^t 
„praxi fortsetzen" und empfiehlt ihm das „Schiessen zur Aus- 
„bildung zu einem Officier" sowie „die Fechtprincipia zu 
üben". 

Nach solcher Gestalt vollendeten Studien wandte auch 
er sich wie sein älterer Bruder an den kurfürstlichen Hof 
nach Hannover, woselbst er das Fähnrichs -Patent erhielt und 
schnell zum Kapitän avancirte. Als solcher starb er bald 
darauf am 17. Juni 1701; seine Leiche wurde im Erbbegräb- 
niss der Familie zu Hamburg beigesetzt. 

86 Seine Schwester, Friederike Marie, geboren am 2^, Ja- 
nuar 1673, steht ihm an Jahren zunächst. Dieselbe vermählte 
sich im Jahre 1696 mit Joachim von Ahlefeld, Herrn auf 
Muggesfelde, widmete sich der Pflege ihres unglücklichen 
ältesten Bruders und ward 1705 Herrin des väterlichen 
Schlosses Wandsbeck, welches damals ihr Gemahl käuflich 
an sich brachte. Der Zeitpunkt ihres Todes ist uns nicht 
bekannt. 

S'j Das folgende fünfte Kind Friedrich Christian's war Hed- 
wig Margarethe, geboren am 19. Juli 1674, welche sich 
1715 mit dem königlich dänischen Conferenzrath und Vice- 
kanzler Konrad Freiherrn von Jessen vermählte und am 
9. October 1753, ohne Leibeserben zu hinterlassen, verstarb. 
Ihr Gemahl war im August 1664 geboren und starb am 
24. März 1704. 

S^ Das sechste in der Reihe dieser Kinder, Marie Elisa- 
beth (IIL), war am 13. September 1675 geboren und schon 
nach Ablauf eines Jahres am 18. September 1676 wieder 
gestorben. 

89 Nicht einmal dieses Alter erreichten Christian, geboren 

90 zu Kopenhagen am 2S, December 1676 und Friedrich 



m. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 12 7 

Christian (IL), geboren am 30. Januar 1678; denn ersterer 
starb schon am i. December 1677, letzterer im November 
1680. 

Von dem folgenden neunten dieser Geschwister, Hans 9^ 
Heinrich (HL), ist nur bekannt, dass er am 13. September 
1679 geboren und mit einer Gräfin von Rantzau, verwit- 
weten d'Abranson, vermählt war, sowie dass er 1724, ohne 
Nachkommenschaft zu hinterlassen, verstorben ist. 

Friedrich Christian (lü.) das zehnte, und Maria 92 
Elisabeth (IV.) das elfte der Klinder Friedrich Christian's, 93 
verstarben beide im allerzartesten Kindesalter. Ersterer war 
am 5. November 1680 geboren und lebte nur bis 21. Sep- 
tember 1681, letztere, zwischen 12. und 13. October 1681 zur 
Welt gekommen, verstarb am 31. Januar 1683. 

FÜNFTE GENERATION. ' 

Die Nachkommen Johann Adolfs Preiherm von Kiel- 
mannsegg und seiner Gemahlin Sophie Charlotte, geborenen 
Reichsgräfin von Platen anlangend, so war deren ältester 
Sohn Franz Ernst, geboren am 14. April 1702, vom Herzog 107 
August Wilhelm von Braunschweig -Wolfenbüttel zu seinem 
Kammeijunker ausersehen, starb aber schon 17 19 im Alter 
von 17 Jahren zu London.' 

Deren zweites Kind war eine Tochter, Sophie. Char- 108 
lotte Marie, welche, am 21. September 1703 geboren^, von 



1 Der Herzog bedauert in einem im Familien -Archiv zu Gültzow aufbewahrten 
Briefe vom 9. November 1719 an die Mutter den „ unvermutheten und frühzeitigen 
„Tod des jungen Baron Fr, E, von Kielntans** und verspricht, ihren nun ältesten 
Sohn Georg, sobald er das Alter dazu erreicht haben wird, als Kammerjunker an- 
zunehmen. 

2 Schreiben der Kurfürstin Sophie vom 29. September 1703, wonach dieselbe 
Pathenstelle bei der Sophie Charlotte Marie übernimmt. 

Desgleichen Schreiben der Königin Sophie Charlotte von Preussen vom 
3. October 1 703 , wonach dieselbe eine gleiche Gunst gewährt. ( Beide im Familien- 
Archiv zu Gültzow.) 



128 III. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 

ihrem Vater am 17. November 17 16 sammt ihrer Schwester 
Wilhelmine Karoline im Kloster Preetz für 350 Thlr. 
eingekauft war, ohne davon Gebrauch zu machen. Sie ver- 
mählte sich in England mit Emanuel Scrope Viscount 
Howe und ist mit Hinterlassung von Nachkommenschaft da- 
selbst erst im Jahre 1784 verstorben. 

Unter ihren Nachkommen befinden sich mehrere, welche 
auch im öffentlichen Leben gewirkt und sich ausgezeichnet 
haben, wie namentlich der bekannte englische Admiral 
Richard Howe, welcher auf der Höhe von Quessant am i. Juni 
1794 einen glänzenden Sieg über die französische Flotte er- 
rungen hat und dessen Gebeine in der St. -Pauls -Kathedrale 
in London ruhen. 

Nach jenem Siege ist dem in England sehr gefeierten 
Seehelden ein mit Brillanten reichbesetzter Degen verehrt 
worden und von der ihn überlebenden Witwe testamenta- 
risch bestimmt, dass dieser kostbare Degen nach etwaigem 
Aussterben der Familie Howe auf die gräflich Kielmansegg'- 
sche Familie übergehen und mit deren Fideiconmiiss ver- 
erben solle.' 
109 Das dritte Kind Johann Adolfs und der Sophie Char- 
lotte, geborenen Gräfin Platen, war der am 22. August 1705 
geborene, 1723 in den Grafenstand erhobene, nachmalige 
königlich grossbritannische , kurfürstlich braunschweigisch- 
lüneburgische General der Infanterie Georg Ludwig Graf 
vonKielmansegg, und zwar der einzige von Johann Adolfs 
Söhnen, welcher Descendenz nachgelassen hat. 

Als im Jahre 17 14 seine Aeltem mit dem König G^org L 
nach England sich begaben, ward er in Hannover im dor- 
tigen Pageninstitute zur Erziehung zurückgelassen; nachdem 
im Jahre 171 7 aber sein Vater und 17 19 auch sein älterer 



I Diese testamentarische Verfügung ist dem Oberstallmeister Grafen Friedrich 
Ludwig von Kielmansegg noch bei seiner Anwesenheit in England am i. September 
1803 von der Lady Howe bestätigt. 



UI. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. I29 

Bruder in London verstorben waren, sandte ihn seine Mutter 
auf die Universität in Leyden. 

Noch während seines Aufenthalts dortselbst 1723 mit 
seinen beiden Brüdern in den Grafenstand erhoben (s. Bei- 
lage No. in. 5) trat Georg Ludwig am 22, Juli desselben 
Jahres als Fähnrich in das kurhannoverische Regiment der 
Fussgarde ein *, übersprang die Grade eines Lieutenants und 
Kapitän-Lieutenants und avancirte bereits unterm 31. Mai 1726 
zum Kapitän im gedachten Regiment. 

In ebendemselben Jahre, und zwar am 11. Juli 1726, ver- 
mählte er sich mit det* am 6. Mai 1701 in Wolfenbüttel ge- 
tauften Freiin Melosine Agnes von Spörcken, Tochter des 
Landdrostes Georg Friedrich von Spörcken zu Harburg. 

Nachdem er mit dieser seiner Gemahlin sich im Jahre 
1731 mehrere Monate in England aufgehalten hatte, ward er 
am 8. October 1733 in Hannover zum Major bei der Garde 
zu Fuss befördert, wohnte 1734 ^.Is Volontair dem Feldzuge 
am Rhein mit bei und fungirte im Jahre 1737 als zweiter 
lauenburgischer Ritterschafts -Deputirter bei den Feierlich- 
keiten der Einweihung der Universität Göttingen. 

Am 27. März 1739 als Titular- Oberstlieutenant zum Re- 
giment von Freudemann zugetheilt, ward er 1741 als wirk- 
licher Oberstlieutenant ziun Regiment von Bothmer versetzt, 
um solches in Behinderung des Chefs des Regiments in das 
bei Hameln errichtete Lager zu führen, zog 1742 mit in das 
Lager bei Nienburg und führte das Regiment 1743 an den 
Rhein. 

Von dort wieder nach Hannover zurückberufen, um aus 
den daselbst verbliebenen Depots ein Feldregiment zu er- 
richten, ward ihm mittels Patents vom 9. Januar 1745 als 
Oberst dieses Regiment verliehen, worauf er 1747 mit dem- 
selben zur Armee nach den Niederlanden abzog und den 
sogenannten österreichischen Erbfolgekrieg mitmachte. In 



I Originalpatent im Familien - Archiv zn Gültzow. 



130 III. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 

dem Gefecht bei Rosenthal am 15. März 1748 zeichnete er 
sich aus und ist mit seinem Regiment daher in krieg*s- 
geschichtlichen Werken Gegenstand besonderer Erwähnung. * 

Nach geschlossenem Frieden im Jahre 1748 lebte Georg 
Ludwig ruhig in Garnison zu Hannover, ging im Jahre 1752 
in Begleitung seines zweiten Sohnes, des nachmaligen Kam- 
mer-Präsidenten Karl Rudolf August, für einige Monate in 
Familien- Angelegenheiten nach England und ward am 24. Mai 
1754 zum General-Major ernannt. 

Einige Zeit darauf, und zwar unterm 30. März 1756, 
wurde im Hinblick auf die Gefahren einer französischen In- 
vasion in England vom König Georg II. der Befehl ertheilt, 
zwölf Bataillone hannoverischer Infanterie, darunter das Ba- 
taillon Graf Kielmansegg, nebst einem Corps Artillerie, und 
zwar insgesammt etwa 9500 Mann, unter dem Oberbefehl 
des Generals von Sommerfeldt nach England zu ziehen. Diese 
Truppen standen unter dem Commando des General -Lieute- 
nants von Spörcken sowie der General-Majore von Oberg und 
Graf Kielmansegg. 

Durch ein besonderes königliches Rescript ward dem 
letztem der Lieutenant von Bessel zum Oberadjutanten, der 
Lieutenant Wacker zum Regiments -Quartiermeister imd der 
Sergeant Langrehr zum Adjutanten beigegeben. 

Nachdem das Expeditionscorps sich in den Tagen vom 
II. bis 13. Mai 1756 in der Umgegend von Stade gesammelt 
hatte und von Ritzebüttel ab auf englischen Kriegs- und 
Transportschiffen nach England übergeführt worden war, 
erhielt Graf Kielmansegg mit sechs Bataillonen Cantonnements 
in Maidstone und Canterbury, rückte mit diesen Truppen 
aber später in das Lager bei Cocksheath ab. 

Wiewol er während dieses Aufenthalts in England 
namentlich die Soldverhältnisse der hannoverischen Truppen 
zu reguliren und die bezüglichen Abrechnungen mit der 



1 Vgl. Wissel, S. 192. 



III. DIE GRAFEN VON KBELMANSEGG. 13 t 

englischen Treasury zu pflegen hatte, welches in Rück- 
sicht auf englische Valuta -Verhältnisse und die compli- 
cirten Gage -Bezüge der hannoverischen Truppen mit grossen 
Umständlichkeiten verbunden war, und wiewol er in England 
auch mehrere nicht unwichtige Processe in Privatangelegen- 
heiten (ohne Zweifel noch in Bezug auf die Erbschaft seiner 
anno 1725 verstorbenen Mutter) zu führen hatte, so musste 
er doch schon unterm 14. October 1756 auf allerhöchsten 
Befehl und ganz gegen seinen Wunsch und Willen von 
England wieder auf das Festland zurückkehren. 

Lassen die bezüglichen Acten auch nicht genauer die 
Veranlassung zu solchem allerhöchsten Befehl erkennen, so 
ergeben dieselben doch, dass es sich zunächst um Streitig- 
keiten in Betreff der Arretirung eines Musketiers vom Kiel- 
mansegg'schen Regiment durch die Civilbehörden von Maid- 
stone gehandelt hat, in Folge deren Graf Kielmansegg den 
gemessensten Befehl erhielt, sein Commando niederzulegen 
und für seine Person sofort nach Hannover zurückzukehren, 
ohne sich vorher auch nur bei dem König in London ab- 
melden zu dürfen. 

Da eine militärgerichtHche Untersuchung des eben be- 
regten Vorfalls nicht stattgefunden hatte , wurde Kielmansegg 
unter Vermittelung des Generals von Sommerfeldt zwar zu- 
rückbeordert und eine Aenderung der allerhöchsten könig- 
lichen EntSchliessung herbeizuführen gestrebt, jedoch ver- 
gebens. 

Der damalige hannoverische Minister von Münchhausen, 
welcher in dieser Angelegenheit eine ausserordentliche Audienz 
beim König erwirkt hatte, äusserte sich darüber in einem an 
den General von Sommerfeldt gerichteten Schreiben vom 
2. October 1756 dahin, „dass der König gleich bei seinem 
Eintreten erklärt habe, General Kielmansegg müsse Eng- 
land jedenfalls verlassen, und stimme er, der Minister, dem 
auch bei, z\xxxid!cX\^n!^ facheuse affaire eine solche animosität 
bey der populace erweckt habe, dass wenn auch Sr. Maje- 

Q* 






132 III. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 

„stät Befehl nicht so positiv wäre, und der Herr Graf 
y,von Kielmansegg etst nach London kommen wollte, solches 
„dennoch um deswillen auf alle Weise zu widerrathen sey, 
„weilen derselbe sich ohnfehlbar aller insulte von der po- 
„pulace, wogegen wenig oder gar keine remede allhier ist, 
„reponiren würde." 

Genug, dass Kielmansegg mit dem nächsten von Sheemess 
abgehenden Kriegsschiffe ^.Roe-buck'' am 14. October 1756 
in Begleitung seines zweiten Sohnes, des nachmaligen Kam- 
mer-Präsidenten Karl Rudolf August, welchen er als Volontair 
mit sich nach England genommen hatte, nach dem Festland 
zurückkehrte, nachdem ihm jedoch zuvor noch in ausdrück- 
lichem Auftrage des Königs versichert worden war, dass mit 
der gegen ihn ergriffenen Massregel eine Ungnade nicht 
verbunden sein solle, und dass er, wenn es zu weitem 
Actionen kommen sollte, als General-Major femer zu dienen 
bestimmt ßei. 

Dass dieses Versprechen * auch wirklich in seinem ganzen 
Umfange gehalten worden, ergeben die mit dankbar zu ver- 
ehrender Bereitwilligkeit seinerzeit uns zur Einsicht mit- 
getheilten Acten der königlich hannoverischen General- 
Adjutantur. Aus denselben geht hervor, dass Graf Kiel- 
mansegg sowol als auch sein Regiment an den bedeutend- 
sten Schlachten und Gefechten des siebenjährigen Kriegs 
rühmlichen Antheil genommen haben. 

Manche schätzenswerthe genauere Daten über das da- 
malige Wirken unsers würdigen Vorfahren verdanken wir 
ausserdem dem Tagebuche eines seiner Kriegsgefährten, des 
königlich grossbritannischen, kurfürstlich braunschweig-lüne- 
burgischen General -Adjutanten von Reden, welches in der 
folgenden möglichst kurzgedrängten Zusammenstellung als 
Quelle vielfach benutzt wurde. 

Selbstredend müssen wir in dieser Zusammenstellung uns 
darauf beschränken, allein die auf unsern Ahnherrn Bezug 
habenden Daten und Ereignisse zu erörtern und es dem ge- 



III. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 133 

neigten Leser überlassen, dieselben in den grossem Rahmen 
der allgemeinen Kriegsgeschichte einzupassen, wo immer 
dieses interessant oder gar zum bessern Verständniss noth- 
wendig sein sollte. 

Schon am 25. Mai 1757 lief bei den Alliirten die Nach- 
richt ein, der Feind scheine etwas von der Seite von Neu- 
haus her versuchen zu wollen. Kielmansegg brach daher 
noch in der Nacht mit zwei Cavalerie- und zwei Infanterie- 
Regimentern gegen denselben auf. Später dann, am 26. Juli 
1757 bei Hastenbeck, hatte er im Corps des Generals 
von Zastrow in der Position von Diedersen einen schweren 
Stand und ziemlich bedeutende Verluste der unter ihm 
stehenden Truppen zu beklagen. 

Bei Uebemahme des Commandos der alliirten Armee 
durch den Herzog Ferdinand von Braunschweig ward von 
demselben ein Operationsplan zur Vertreibung der Franzosen 
aus dem Bremenschen und Verdenschen entworfen und dem 
König Friedrich IL von Preussen unterm 11. November 1757 
vorgelegt, darin aber dem General Kielmansegg ein Corps 
von acht Bataillonen und zwei Schwadronen zugetheilt, wo- 
mit derselbe auf Harburg marschiren und die dortige Cita- 
delle nöthigenfalls durch ein Bombardement zur Uebergabe 
zwingen sollte. 

Obwol dieser Plan im allgemeinen vom König von 
Preussen genehmigt worden, so ist später doch eine Aende- 
rung dahin erfolgt, dass der General von Zastrow mit der 
Expedition gegen Harburg beauftragt, der General Graf 
Kielmansegg aber, mit einem ähnlichen Corps-Commando be- 
traut, unter General von Spörcken den Vormarsch auf Celle 
und Winsen zu leiten ausersehen wurde. 

Dieser Marsch ging anfangs auf Garsten und Altenhagen, 
dann, nachdem die leichten Truppen der Alliirten, verstärkt 
durch 300 Grenadiere und durch die Bataillone von Wangen- 
heim und Knesebeck, unter Kielmansegg die feindlichen 
Truppen bis in die Vorstädte von Celle zurückgedrängt 



134 "^- ^lE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 

hatten, fassten zwei Bataillone des Oberg'schen Detachements 
unter Kielmansegg in der Vorstadt von Celle bei der grossen 
Brücke Posto. 

Am 20. December machte derselbe von diesem seinem 
Posten in der Vorstadt kund, dass der Feind mit grossem 
Eifer an einer neuen Brücke an demselben Platze, wo die 
abgebrannte gelegen., arbeite. Oberg stand dazumal mit 
vier Bataillonen und zehn Schwadronen in der Nähe des 
Hauptquartiers Altenhagen zum Soutien von Kielmansegg. 

Dieser letztere, am 21. Januar 1758 vom König „wegen 
„seines ausgezeichneten Wohlverhaltens" zum General-Lieute- 
nant befördert, commandirte währenddes im Februar folgen- 
den Marsches der Armee auf Nienburg und Minden eine 
Infanterie-Division, bestehend aus den beiden Gardebataillonen 
und seinem eigenen Regiment neben andern Truppenkörpem. 

Anfang März begann die Belagerung von Minden, wobei 
Kielmansegg die durch die Regimenter Oberg, Kielmansegg, 
Wangenheim und Linstow besetzten Trancheen commandirte 
und in der Nacht vom 10. die zweite Parallele zog. Auch 
bei der am 14. März 1758 erwirkten Uebergabe von Minden 
war er mit seiner Division besonders thätig, indem er im 
Verein mit den Divisionen des Erbprinzen von Braunschweig 
und Diepenbroik's vor dem St. -Marienthor zum Empfange 
der Besatzung eine doppelte Reihe zu bilden hatte. 

Von Minden ging der Marsch Mitte März über Holz- 
hausen und Melle nach Münster, woselbst die Kielmansegg'sche 
Division Quartiere bezog und einen Theil des Monats April 
verweilte. 

Als dann im Mai das Lager von Altenkirchen zwischen 
Alpen und Sonsbeck bezogen worden war, ward Kielmansegg 
wiederholt mit seiner Division von dort aus detachirt, so am 
9. und 19. Juni, bis er dann in der Schlacht bei Krefeld am 
2^, Juni 1758, woselbst er ausser seinem eigenen Regiment 
auch noch die Bataillone von Block und von Wangenheini 
befehligte, durch seinen Sturm auf das Gehölz von Anradt 



m. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. I35 

wesentlich dazu beitrug*, den endlichen Rückzug des Feindes 
nach 2^1^ Stunden herbeizuführen. 

Welchen schweren Stand namentlich diese beiden letzt- 
genannten Bataillone in jener Schlacht gehabt haben müssen, 
ergeben die von denselben darin erlittenen bedeutenden Ver- 
luste von 329 Mann, einschliesslich einer Anzahl von Offizieren. 

Nach der Schlacht ward das Bataillon von Wangenheim 
dem Commando des General -Majors Freiherrn Grote unter- 
stellt, dem General-Lieutenant Kielmansegg aber wurden an- 
statt dessen die Bataillone Druchtleben und von Behr zu- 
getheilt. 

Die von ihm über seine Theilnahme an der Schlacht 
unterm 25. Juni 1758 dem General von Spörcken übergebene 
Relation befindet sich in den Beilagen sub No. III. 24. 

Nach dieser Schlacht standen die beiden feindlichen 
Heere einander durch die Lippe getrennt in ihren Lagern 
bis in den October gegenüber, ohne Feindseligkeiten zu 
unternehmen. General-Lieutenant Kielmansegg stand dazumal 
bei Coesfeld, von welchem Posten er am 30. August den 
General von Oberg abgelöst hatte, und rückte später am 
12. September mit drei Bataillonen, zwei Cavalerie-Regimen- 
tem und vierzehn Pontons nach Klein -Reckum vor. 

Ein nicht minder schwerer Stand und Kampf war dem- 
selben nächstdem durch die ihm vom Herzog Ferdinand von 
Braunschweig übertragene Sorge für die Behauptung der 
Stadt Münster im October 1758 bereitet. Zu solchem Zweck 
waren ihm ausser der dortigen nur schwachen Garnison noch 
anderweitige vier Bataillone, vier Escadronen und das Schei- 
ther'sche Freicorps unterstellt, mit denen er, zu Drenstein- 
furt an der Werse gelagert, die Bewegungen der Franzosen, 
welche namentlich mit dem Scheither'schen Corps oftmals 
Scharmützel hatten, überwachte, sich aber bei der Ueber- 
legenheit des Feindes auf Tolhus und dann bis unter die 
Kanonen von Münster retiriren musste und diese Stadt end- 
lich besetzte. 



136 III. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 

Bei dem am 24. October * desselben Jahres stattfindenden 
Angriffe der Franzosen unter dem Marquis d'Armentieres 
gelangten letztere zwar mit Hülfe ihres zahlreichen Belage- 
rungs- Materials und der überlegenen Stärke (siebzehn Ba- 
taillone mit sechsundzwanzig Escadronen) zu insgesammt 
15000 Mann an den Graben der Stadt, wurden aber so nach- 
drücklich zurückgeworfen, dass die Stadt bis zu dem alsbald 
eintreffenden Entsatz vor weitem Angriffen und Drangsalen 
bewahrt wurde. 

Eine ausführliche Beschreibung der Vertheidigung der 
Stadt Münster durch den General-Lieutenant Grafen von Kiel- 
mansegg findet sich in den „Neuen genealogisch -historischen 
Nachrichten von den vornehmsten Begebenheiten,, welche 
sich an europäischen Höfen zugetragen u. s. w." * 

Danach näherte sich ihm d' Armentieres am 25. October 
II Uhr Vormittags mit 2000 Leitern, einer Menge Bäumen 
und mit mehr als 80 Fudern Faschinen vor der Stadt Münster, 
um Sturm zu laufen und nach Aussage der Ueberläufer gar 
keinen Pardon zu geben. Das Kielmansegg'sche Corps mar- 
schirte hierauf in die Stadt, wurde in sechs Cantone verlegt 
und der Infanterie ihre Posten auf dem Walle angewiesen, 
die Cavalerie aber zum Patrouilliren gebraucht. Eine heftige 
Kanonade zerstreute die anrückenden feindlichen Truppen. 
Am 26. Morgens machten die Scheither'schen Fussjäger 
einen sehr glücklichen Ausfall und streckten eine Menge 
Feinde nieder. Gegen Abend liess dann der Feind seine 
Faschinen und Leitern zusammenbringen, um in der folgen- 
den Nacht Sturm zu laufen. Graf Kielmansegg liess recht- 
zeitig alle Gegenmassregeln treffen, und ein kräftiges Kar- 
tätschen- und Musketenfeuer decimirte den Feind dergestalt, 
dass der letztere am folgenden Morgen in aller Frühe auf 
demselben Wege, auf dem er gekommen, gegen Lünen und 



1 Nach andern Angaben nicht am 24., sondern erst an^ 25. October. 

2 Leipzig, 1759; III, 280. 



111. DIE GRAFEN VON KIEpIANSEGG. 137 

Hamm abzog, worauf er noch vom Kapitän von Scheither 
verfolgt wurde. 

Am 30. October brach Kielmansegg mit den Regimen- 
tern Dreves, Schele, Reden und den Cavalerie-Regimentern 
Grothaus und Hodenberg von Münster auf, um auf kurze 
Zeit in das Lager bei Tolhus zu gehen und am 20. November 
die Winterquartiere bei Iburg zu beziehen. 

Man findet sodann unsem würdigen Ahnherrn im fol- 
genden Jahre wieder im Juli im Lager der alliirten Armee 
bei Stolzenau, bei einem Detachement auf Lübbecke und dem 
Marsche bis Rimslohe, endlich auf dem Schlachtfelde von 
Minden am i. August 1759, wo er bei Gohfeld die zweite 
Colonne, bestehend aus vier Bataillonen, einer Escadron Dra- 
goner imd zehn schweren Geschützen, unter dem Erbprinzen 
von Braunschweig gegen den französischen General, Herzog 
von Brissac, befehligte. 

Ihm war der Auftrag geworden, den Feind jenseit der 
Weserbrücke anzugreifen; da er ihn aber schon diesseit der 
Brücke antraf, hatte er seine Anstrengungen zu verdoppeln, 
um dem Feinde gegenüber standzuhalten, bis endlich der 
Erbprinz mit der ersten Colonne rechtzeitig zu Hülfe eintraf 
und die fliehenden Franzosen vom General von Block vollends 
aufgerieben wurden. 

Der Erbprinz berichtete darauf am 2. August desselben 
Jahres: „Das vorzüglichste Lob gebührt dem General-Lieute- 
„nant von Kielmansegg u. s. w." 

Die nächste grössere militärische Aufgabe , welche unser 
General nach endlosen kleinen Scharmützeln auf dem mehr- 
monatlichen Vormarsche über Hameln, Halle, Volkmissen, 
Landau, Wolfshagen, Zusehen, Wildungen, Holzdorf, Todten- 
hausen, Wetter gegen die Truppen des französischen Gene- 
rals d'Armentiöres zu erfüllen hatte, war die Besetzung des 
Lagers zwischen Giessen und Wetzlar, in welchem der Her- 
zog von Broglio mit der französischen Armee seit drei Mo- 
naten gelegen und welches derselbe erst am 5. December 



138 III. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 

desselben Jahres mit der Marschrichtung auf Friedberg über 
Butzbach verlassen hatte. Mit einem Detachement von 
6000 Mann entledigte Graf Kielmansegg sich seines Auf- 
trags in der erwünschtesten Weise. 

In der Affaire bei Dillenburg am 7. Januar 1760 war 
ihm das Commando des sogenannten Cordons übertragen, 
mit dem er die Emplacements zwischen Damm und Stede- 
bach und zu Oberwalchem zu besetzen hatte. Der General 
von Spörcken berichtete demnächst darüber: „Ein jeder Sol- 
„dat dieses Corps hat redlich seine Schuldigkeit gethan." 

Ende Juni übernahm General von Imhof einen Theil des 
Kielmansegg'schen Corps. Dennoch vereinigte letzterer unter 
seinem Befehle noch an Cavalerie mit den Generalmajoren 
Grothaus und von Hodenberg die Regimenter hannoverische 
Leibgarde, Waldhausen, Grothaus, Hodenberg imd Heise, 
deren jedes zwei Schwadronen stark war, und an Infanterie 
die hannoverischen Bataillone Bock, Laflfert, Reden, Wangen- 
heim, Plesse, nebst den hessischen Bataillonen Malsburg 
und Prinz Karl, im ganzen neun Bataillone. Dazu kamen 
acht Stück schwere Geschütze und an leichten Truppen die 
braunschweiger Jäger und Hussaren nebst einer hessischen 
Hussarenschwadron. 

Es war die Bestimmung dieses Corps, auf zwei Stunden 
von der Armee (Hauptquartier Dittershausen) eine Stellung 
in ihrer rechten Flanke bei Jesberg zu nehmen, damit der 
Feind, wenn er etwa den linken Flügel umgehen wollte, 
einen weiten Umkreis zu machen genöthigt würde. 

Am 29. Juni wurde die Position von Kielmansegg ver- 
ändert. Zu mehrerer Sicherheit wurde dieses Corps bei Urff 
placirt und er erhielt am 30. Juni den Befehl, zwei Bataillone 
und vier Schwadronen nach Fritzlar zu legen, um die dortige 
schwere Artillerie, Bäckerei, Magazine und Bagage zu decken. 
General von Luckner und seine Hussaren wurden gleichfalls 
in der Nacht dahin gesandt. Es war ein glückliches Ereig- 
niss, dass er noch zur rechten Zeit eintraf, indem der Feind 



III. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. I39 

bereits am i. Juli in die Stadt gedrurfgen war. Schon um 
6 Uhr früh begann ein lebhaftes „Scharmutziren", welches 
nach Ankunft der Cavalerie von Kielmansegg den Ausgang 
gewann, dass die Franzosen nach einem beträchtlichen Ver- 
lust an Todten über Zusehen gegen Naumburg retiriren und 
3 Offiziere nebst 46 Mann an Gefangenen zurücklassen mussten. 

Als dann die alliirte Armee Anfang Juli 1760 den Fran- 
zosen im Waldeckschen bei Wildungen und Sachsenhausen 
gegenüberstand und daselbst in verschiedenen Lagern cam- 
pirte, war Kielmansegg besonders exponirt, weshalb sich der 
Herzog Ferdinand veranlasst sah, ihm noch vier englische 
Regimenter unter Griffin aus der zweiten Linie zuzutheilen 
und ihm eine besondere Instruction wegen des etwaigen An- 
griffs des Feindes zu geben. Mit diesem verstärkten Corps 
marschirte er am 8. Juli von Oberurff , gefolgt von der ganzen 
Armee, gegen die Höhe von Braunau. 

Tags darauf, am 9. desselben Monats, hatte er speciell 
den Befehl erhalten, den Marsch des Feindes gegen Fran- 
kenberg zu beobachten, brach zu dem Ende noch in der 
Nacht von Buhlen auf, um am 12. die Höhen bei Corbach 
zu besetzen. Zu gleichem Zweck war seit Tagesanbruch der 
Erbprinz von Braunschweig nebst der Luckner'schen Division 
von Sachsenhausen aus in Bewegung. 

Bei ihrem Eintreffen fanden sie Corbach schon in den 
Händen des Feindes und begannen daher um 8 Uhr früh ein 
lebhaftes Gefecht, das bis Mittemacht unter starkem Ge- 
schütz- und Kleingewehrfeuer fortgesetzt wurde, ohne dass 
es sich anfangs für irgendeinen Theil entschied, obzwar der 
Feind von Stunde zu Stunde mehr Verstärkungen an Truppen 
und Geschützen erhielt. Kielmansegg hatte allein dieses 
Gefecht geleitet und zeichnete sich vorzüglich aus. Die Re- 
gimenter unter seinen Befehlen fochten mit ausgezeichneter 
Tapferkeit und drängten den Feind nach jedem Angriff zu- 
rück, bis sie sich endlich genöthigt sahen, der überlegenen 
Macht und der grossen Anzahl von Geschütz zu weichen. 



140 m. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG* 

Die Regimenter Wangenheim, Reden und Plesse hatten 
am beträchtlichsten gelitten und ungefähr 600 Mann in der 
Affaire verloren, weshalb am 12. eine Austauschung im Kiel- 
mansegg'schen Corps vorgenommen wurde. Die genannten 
Regimenter kamen in die vierte Linie und es wurden Kiel- 
mansegg anstatt derselben die Regimenter Halberstadt, Drewes 
und Schulenburg zugetheilt, mit welchen er dann die Action 
wieder aufnahm und sich vor dem Dorfe Deringhausen postirte, 
woselbst er bis zum 25. verweilte. An diesem Tage erhielt 
er nämlich Befehl, sofort mit seinem Corps auf Kassel zu 
gehen, wo er seiner Instruction gemäss den linken Flügel an 
die Stadt lehnen und den rechten so placiren sollte, dass er 
von den dort angelegten Retranchements Gebrauch machen 
könne, da er das Dorf Welheyden vor. der Front habe. 

Da es nicht mehr möglich war, Kassel zu retten, und 
um nicht vom Feinde von der Rückzugslinie abgeschnitten 
zu werden, beschloss der Herzog von Braunschweig, die 
Stadt zu verlassen. Nur Kielmansegg ward in den Re- 
tranchements bei Kassel zurückgelassen und von dem Herzog 
dahin instruirt, auf Minden zurückzugehen, wenn die fernem 
Bewegungen des Feindes ihm gefährlich werden könnten, 
und jedenfalls die Stadt Kassel zu schonen. 

Wie nachmals der Herzog von Braunschweig dem Ge- 
neral Kielmansegg seine besondere Zufriedenheit wegen der 
Ausführung jener obenerwähnten ihm ertheilten Instructionen 
durch einen eigens an ihn abgesandten Herrn von West- 
phalen hat zu erkennen geben lassen, so documentiren auch 
die officiellen Berichte jener Zeit, dass er in der kritischen 
Periode vom 10. Juli bis zum 12. August 1760, und nament- 
lich im Gefecht bei Corbach, die rühmlichste Thätigkeit ent- 
wickelt habe. 

Bei der am 31. Juli desselben Jahres erfolgten Eroberung 
von Kassel von selten der Franzosen unter dem Prinzen von 
Polen rückte der Feind unter Kanonendonner am 31. Vor- 
mittags unter die Thore von Kassel, nachdem er sechs Esca- 



III. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. I4I 

dronen detachirt hatte, um die nach Münden vorausgeschickten 
Equipagen des Kielmansegg'schen Corps abzufangen. Kiel- 
mansegg zog, seiner Instruction gemäss, nachdem das Feuer 
des Feindes die Häuser zu beschädigen anfing. Mittags gegen 
Sandershausen ab und sodann weiter über Holzminden nach 
Uslar im SoUing, um die Weser zu decken, und hatte auf 
diesem Rückzuge einen Verlust von beinahe 500 Mann. 

Prinz Xaver von Polen vertrieb ihn darauf zwar auch 
aus seiner Stellung bei Dransfeld mit überlegenen Kräften 
und rückte am 4. August in Göttingen ein, wurde jedoch 
schon sehr bald darauf gezwungen, diese Stadt wieder zu 
räumen. 

Mitte August wurde vom Armee- Commandanten, dem 
Herzog von Braunschweig, eine Vertauschung der Commandos 
der Generale Graf Kielmansegg und von Wangenheim an- 
geordnet, in Folge deren ersterer sich zu den Truppen be- 
gab, welche bei Ovelgünne standen und nunmehr durch 
zwei Bataillone Mansbach und die vier Schwadronen des 
hannoverischen Leibgarde -Regiments und des hessischen Re- 
giments „Erbprinz" verstärkt wurden. 

Ende September wurde dieses detachirte Corps ganz 
aufgelöst und der Hauptarmee wieder eingetheilt, worauf 
Kielmansegg sein früheres Commando wieder übernahm und 
den Befehl erhielt, sich zwischen Warburg und Ossendorf 
festzxisetzen. Später im October bezog er das vom Feinde 
verlassene Lager auf den Höhen von Scherfelde, um im No- 
vember, nachdem er im Paderbornschen einige Zeit in Can- 
tonnirungen gelegen hatte, bei Holzhausen und Beverungen 
über die Weser zu gehen und das Lager bei Uslar zu be- 
ziehen, von wo er dann zunächst Ende November sein Ge- 
neral-Quartier nach Lindau verlegte. 

Die darauffolgende schlechte Witterung und der fühl- 
bare Mangel an Proviant hinderten die Heere an weitern 
w^esentlichen Operationen. Erst im December 1760 marschirte 
Graf von Broglio mit der französischen Armee auf Heiligen- 



142 III. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 

Stadt, vertrieb von dort den General von Luckner mit dessen 
Corps, besetzte Duderstadt und machte bei dieser Gelegen- 
heit über 100 Mann Gefangene nebst reicher Beute. 

Die auf diese Weise den AUiirten beigefügte Scharte 
war Kielmansegg, welcher den Cordon im Eichsfelde com- 
mandirte, berufen in dem erfolgreichen Gefecht bei Duder- 
stadt am 3. Januar 1761 wieder auszuwetzen. Schon in den 
letzten Tagen des December 1760 hatte er von Lindau aus 
auf die erste Meldung vom Anmarsch des Feindes die kluge 
Vorsicht gebraucht, einige Regimenter zu versammeln. Er 
ging mit ihnen auf Duderstadt, machte schleunige Dispositio- 
nen und nöthigte noch am 2. Januar die Feinde, sich in die 
Stadt zurückzuziehen, die sie grösstentheils noch in der näm- 
lichen Nacht verliessen. Am 3.« Hess er sie wiederum an- 
greifen und „escaladiren", wobei er 11 Offiziere und 3 Com- 
pagnien Grenadiers de France gefangen nahm. Nun floh 
alles und suchte nur die vorigen Quartiere, verfolgt von den 
leichten Truppen, soviel es die Übeln Wege nur erlaubten, 
wieder zu erreichen. Seine eigene in den Beilagen sub 
No. III. 25 uns überlieferte Relation d. d. Lindau 5. Januar 
1761 ergibt das Nähere darüber, wie er sich dieser Aufgabe 
entledigt hat. 

In der hierauf folgenden Affaire von Langensalza am 
15. Februar 1761 führte Kielmansegg ein grösseres, aus 
acht Bataillonen und zwölf Escadronen bestehendes Corps an, 
und zwar die eine Hälfte des von Spörcken'schen Corps, wäh- 
rend die andere Hälfte desselben vom General von Wangen- 
heim commandirt wurde. 

Als kurze Zeit danach die AUiirten die Franzosen aus 
der Wetterau vertrieben, schlug der Erbprinz von Braun- 
schweig die Volontairs der Dauphin^, Graf Kielmansegg 
aber, der ein eigenes Corps commandirte, die Schomberg'- 
schen Volontairs, welche er vollständig zerstreute. Es ge- 
schah dieses am 27. Februar 1761. 

Am 5. März desselben Jahres suchte er bei Bingenheim 



III. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. I43 

und Staden in der Wetterau die französische Linie zu durch- 
brechen, indem er den General d'Elva angriff, welcher aber 
so gut durch den Marschall Grafen von Broglio unterstützt 
wurde, dass Kielmansegg sich wieder zurückziehen musste. 

Es endete diese Campagne in Thüringen und Hessen 
meist unglücklich für die AUiirten. Graf Kielmansegg wird 
in den uns überkommenen Relationen hierüber zwar noch 
oftmals erwähnt, erscheint hiernach im Juni in Eintheilung 
bei dem Armeecorps des Erbprinzen von Braunschweig im 
Münsterschen, im Juli dann unter dem Oberbefehl des Ge- 
nerals von Spörcken bei Hirtzfeld und Lippstadt und Ende 
desselben Monats detachirt mit zehn Bataillonen und einem 
Regiment ausser seinen leichten Truppen , um den Feind bei 
Röez, Arenberg und Nehem zu beobachten. 

Im September steht er bei Fritzlar, dann bei Wilhelms- 
thal und endlich bei Haarbrügge und Wetzingen , im October 
bei Desenberg, Emmerborn, bis er Ende October als Com- 
mandant eines von Höxter bis Neuhaus gezogenen Cordons 
erscheint, der von 1400 Mann Infanterie und 800 Mann Ca- 
valerie gebildet wurde. 

Diese seine Verwendung dauerte bis in den Monat Juni 
des Jahres 1762. Von feindlicher Seite stand ihm der fran- 
zösische Marschall Soubise, der im April 1762 aus Frank- 
reich gekommen war, in der Gegend von Dortmund und 
Hamm seit Mai desselben Jahres gegenüber. 

Erwähnen wir noch, dass Kielmansegg, dessen unter- 
gebene Brigadiere damals die Generalmajore von Zastrow und 
von Freitag waren, bei diesem Cordon, dessen Hauptquartier 
Brackel war, dessen linker Flügel in Höxter und dessen 
rechter in Driburg stand, die folgenden Truppen unter seinem 
Commando vereinigte: 

Braunschweigische Grenadiere .... 2 Bataillone 

von Zastrow i „ . 

von Hardenberg i „ 



144 '"• I>JE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 

la Motte I Bataillon 

von Ahlefeld i „ 

hannoverisches Leibgarde -Regiment . 2 Schwadronen 

Regiment von EstorfF 2 „ 

An leichten Truppen: 

hannoverische Jäger zu Fuss .... 2 Bataillone 
hannoverische reitende Jäger .... 2 Schwadronen 
Regiment Hussaren von Baur .... 5 „ 

Auch waren 12 Sechspf linder diesem Corps beigegeben 
und auf den Höhen von Höxter aufgepflanzt. Die Anhöhe 
bei Bellersen war der allgemeine Sammelplatz dieses Cordons. 

Als bald darauf die Armee des Erbprinzen von Braun- 
schweig sich mit der alliirten Hauptarmee vereinigte, musste 
Kielmansegg, der am 6. Juni den Cordon aufgelöst und das 
Lager bei Belle bezogen hatte, den General Turpin aus 
Camen vertreiben, welchen Ort sammt dessen Anhöhen er 
auch besetzte. 

Im Gefecht bei Grebenstein am 2;^. Juni 1762 war Kiel- 
mansegg das Commando der sechsten und siebenten Colonne 
mit zwölf Geschützen übertragen und im Treffen am Johannis- 
berge am 31. August desselben Jahres führte er die siebente 
Colonne, welche fast aus der gesammten hannoverischen In- 
fanterie formirt war. 

Später finden wir ihn auch noch in dem hitzigen Gefecht 
bei der Brüder-Mühle am 21. September 1762, wo nament- 
lich sein eigenes Bataillon einen erheblichen Verlust an 
Offizieren wie an Mannschaft zu erleiden gehabt hat. 

Nach der alsbald darauf erfolgten Erkrankung des Ge- 
nerals von Spörcken, welche denselben zwang, die Armee 
zu verlassen und sich nach Münden in die Heimat zurückzu- 
begeben, ging das Commando der hannoverischen Infanterie 
auf den General Kielmansegg über, welcher in Folge dessen 
in directe Correspondenz mit dem König Georg III. trat. 

Nach Beendigung des siebenjährigen Kriegs im Jahre 



III. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. I45 

1764 wurde er zur Belohnung für seine geleisteten aus- 
gezeichneten Dienste in jenem Kriege mit dem kurhessischen 
LSwenorden decorirt und mit dem damals noch wichtigen 
Posten eines Commandanten der Festung Stade betraut, wo- 
hin dann auch sein eigenes Regiment verlegt "vwrde. 

Soviel bekannt, hat er diesen bis zum Ende seiner 
Dienstlaufbahn bekleideten Posten auch nur im Jahre 1771 
verlassen, als er sich nochmals nach England begeben und 
dort bis 1772 verweilt hat. 

Dagegen steht fest, dass er am 19. Juni 1776 unter Bei- 
legung des Charakters eines Generals der Infanterie und 
Verleihung einer jährlichen Pension von 2000 Thlm. des 
Dienstes in Gnaden, „unter Bezeugxmg der allerhöchsten 
„Zufriedenheit mit seinen geleisteten Diensten" entlassen 
worden ist. 

Wiewol die ziemlich vollständigen Personalacten der be- 
standenen königlich hannoverischen General- Adjutantur nur ein 
an den General der Infanterie von Hardenberg erlassenes könig- 
liches Rescripf^ d. d. St.-James 19. Juli 1776 enthalten, durch 
welches die, ebenerwähnte Verabschiedung des Generals 
Kielmansegg in den vorbemerkten gnädigen Ausdrücken 
notificirt worden ist, jegliche Nachweisungen aber darüber 
fehlen, wie und in welcher Weise er um diese Verabschie- 
dung nachgesucht habe, so darf doch nach einer erhaltenen 
Tradition angenommen werden, dass unser würdiger Vorfahr 
sich durch die kurz zuvor erfolgte Ernennung seines Schwa- 
gers, des Generals von Spörcken, zum Feldmarschall zurück- 
gesetzt und bewogen gefühlt habe, mittels einer Immediat- 
Eingabe bei des Königs Majestät in London um seine Ent- 
lassung nachzusuchen. 

Nach erfolgtem Uebertritt in den Pensions-Stand hatte er 
gar bald den Verlust seiner treuen Gattin zu beklagen, 
welche am 10. August 1777 zu Hannover verstarb. Ihre 



> Abschrift davon im Familien -Archiv. 

10 



146 III. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 

Leiche wurde daselbst am 12. August in der Neustädter Hof- 
und Stadtpfarrkirche beigesetzt, am 2. September aber wieder 
aus der Gruft ausgehoben und nach Gültzow gebracht, um 
dort zur ewigen Ruhe bestattet zu werden. ' Dort verbrachte 
seitdem auch der trauernde Witwer bis zu seinem Tode, 
zurückgezogen von jeglicher öffentlichen Thätigkeit, den 
grössten Theil der Zeit, indem er daselbst den Grund zu 
dem Aufschwung legte, in welchen die genannte, von ihm 
angekaufte, neu bebaute und durchaus rationell bewirth- 
schaftete Majoratsherrschaft allmählich versetzt worden ist. 

Namentlich legte er den ersten Grund zu der von seinen 
Nachkommen fortgesetzten Bewaldung der ausgedehnten 
Heideflächen des zu Gültzow gehörigen Vorwerks Hasenthal. 
Es verdient hier erwähnt zu werden, dass der Urenkel des 
von ihm daselbst zur Anlage dieser ersten Culturen ange- 
stellten Försters Sievers, welch letzterer ihn im siebenjäh- 
rigen Kriege als Leibjäger begleitet hatte, noch jetzt die 
dortige in der Sievers'schen Familie forterbende Försterstelle 
innehat; und zwar ist dieser Urenkel der Nachfolger eines 
Vaters, welcher anno 1813 auch wieder im Kielmansegg'- 
schen Jägercorps mit seltener Bravour gedient und danach 
seinerseits die väterliche Försterstelle ererbt hat. Gewiss ein 
seltenes Beispiel durch vier Generationen hindurch bewährter 
Dienertreue ! 

Georg Ludwig Graf von Kielmansegg starb am 14. Mai 
1785 in Hannover. Seine Leiche wurde von dort nach Gültzow 
gebracht und im Grrabgewölbe daselbst beigesetzt.^ 

Hat unzweifelhaft der General Kielmansegg sich — wie 
im Vorstehenden gezeigt worden — entschiedene Verdienste 



1 Ausführliche Nachrichten darüber in einem Convolut: „Beerdigung unserer 
„seeligen Frau Mutter i777" im gräflich Kielmansegg*schen Familien -Archiv zu 
Gültzow. 

2 Ausführliche Nachricht darüber in zwei Briefen und einem Promemorium 
vom 21. und resp. 25. Mai 1785 im Familien -Archiv zu Gültzow. 



in. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. I47 

um sein Vaterland und die Armee , in der er so brav und so 
rühmlich gedient hat, erworben, so müssen seine Nachkom- 
men die Verdienste, welche er sich auch um die Familie er- 
worben hat, dankbar erkennen, wie es die folgende Dar- 
stellung zeigen soll. 

Sein väterliches und mütterliches Erbe * hat er nämlich 
auf eine so solide und zweckmässige Weise in Grund- 
besitzungen angelegt, dass schon jetzt, nach Verlauf von 
etwa 130 Jahren, ihr Werth sich mindestens vervierfacht hat, 
und auch abgesehen vom naturgemässen Steigen des Grund- 
werths und Sinken des Geldwerths, die Kielmansegg'sche 
Familie nur dankbar die Ausdauer und Consequenz zu ver- 
ehren hat, mit welcher ihr verdienstlicher Ahnherr den 
Grund zu ihrem spätem materiellen Wohle gelegt hat. 

Schon anno 1733 als Major in der Garde zu Hannover 
hat er nicht allein das im Verdenschen belegene, übrigens 
schon 1762 an die Frau von Scheither wieder veräusserte 
Gut Trocheln für 18000 Thlr. angekauft, sondern auch, laut 
der sich noch in Fragmenten in der gültzower Familien- 
Registratur findenden Correspondenz mit dem Johann Arnold 
Werner von Bodeck, als damaligem Besitzer der im Herzog- 
thum Lauenburg belegenen, von den Herzogen von Sachsen 
als Kunkellehen relevirenden Güter Gültzow, CoUow und 
Hasenthal, Negotiationen wegen Ankaufs dieser Herrschaft 
angesponnen. 

Wie solche Fragmente ergeben, ist er inzwischen dem 
Drängen des Herrn von Bodeck, den Abschluss des Handels 
zu beschleunigen, stets vorsichtig ausgewichen und scheint 
erst den Ausgang der schon damals eingeleiteten Verband- 
lungen wegen Verkaufs des der gräflich von Platen'schen 
Familie zustehenden Postlehens abgewartet zu haben, um das 
nach den Testamenten seines Grossvaters Franz Ernst Grafen 



» Vgl. das Testament der Gräfin Darlington vom 3. December 1723 nebst 
Codicill im Familien -Archiv zu Gültzow. 

10* 



148 III. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 

von Platen- Hallermund und seiner Mutter ihm daran zu- 
stehende mit einem immerwährenden Fideicommiss und Majorat 
belegte Fünftel in Grundbesitz wieder anzulegen. 

Mit diesem Postlehen war nämlich der Schwiegervater 
des Georg Ludwig Grrafen von Kielmansegg, der G^heimrath 
Ernst Reichsgraf von Platen, in den braunschweig -lüne- 
burgschen Landen sowie im Bisthxun Osnabrück vom Kur- 
fürsten Ernst Augxist und dem König Karl XI. von Schweden 
lehnrechtlich beliehen worden. Dieses Lehen hatte er dann 
zu einem Majorat gestiftet und zugleich bestimmt, dass seine 
Tochter Sophie Charlotte, verehelichte Freifrau von Kiel- 
mansegg, und deren eheliche Nachkommenschaft den fünften 
Theil der Aufkünfte dieses Postlehens so lange erhalten 
sollten, als nicht etwa das ganze Majorat durch Aussterben 
der Platen'schen Descendenz auf sie gefallen wäre. 

Der Sohn jenes Grafen Ernst von Platen — der Grraf 
Georg Ludwig von Platen zu Hallermund — hatte nun aber 
im Jahre 1735 das in Rede stehende Postwesen dem König 
Georg II. für die Summe von 450000 Thlrn. unter Vorbehalt 
des Titels eines General -Erbpostmeisters, des Ranges eines 
Generalmajors und des Genusses der Postfreiheit, wie solche 
den wirklichen Geheimräthen Sr. königl. Majestät bis dahin 
zugestanden, verkauft. 

Zugleich war aber auch in dem betreffenden am 1 7. Octo- 
ber 1735 errichteten Kaufcontracte stipulirt worden, dass 
solche Kaufsumme von 450000 Thlrn. nicht zur freien Dis- 
position belassen, sondern zum Ankauf anderer unbeweg- 
licher Güter, die in die Stelle des verkauften Postwesens 
träten, verwandt werden solle. 

Da der Schwager des eben gedachten Graf Platen, der 
damalige Major Georg Ludwig Graf von Kielmansegg, als 
Sohn und Erbe der Sophie Charlotte Gräfin von Platen, ver- 
ehelichten von Kielmansegg, sich dermalen im Genüsse des 
fünften Theils der Einnahmen von jenem Postwesen befand 
und selbstredend nicht allein jener Verkauf nur mit dessen 



III. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. I49 

Consens erfolgt war, sondern ihm auch der fünfte Theil des 
Kaufschillings zum Betrage von 90000 Thlrn. zufiel, so war 
auch für ihn die Verpflichtung erwachsen, diese Gelder in 
unbeweglichen Gütern als Fideicomnfiss wieder anzulegen. 

Um so mehr kam ihm daher die bald darauf vom Hofgericht 
zu Ratzeburg zum besten der von Bodeck'schen Gläubiger auf 
den Termin vom 10. April 1736 angeordnete gerichtliche 
Feilbietung der Herrschaft Gültzow zu statten, auf deren 
Ankauf Georg Ludwig ja schon früher sein Augenmerk ge- 
richtet hatte. Bei der Licitation selbst war er so glücklich 
mit dem durch seinen Bevollmächtigten, den Regierungs- 
secretär Steding in Ratzeburg, abgegebenen Gebote von 
84000 Thlrn. (sogenannter neuer Zweidrittel) Meistbietender 
zu bleiben. 

Zwar hatten die von Schack, deren Familie die Herr- 
schaft Gültzow bis zum Jahre 1654 besessen hatte, einen aus 
Stettin vom 7. April 1736 datirten Protest gegen den Ver- 
kauf dieser angeblich von Schack'schen Familien -Stammgüter 
erhoben, welcher jedoch vom ratzeburger Hofgericht als 
rechtlich unbegründet zurückgewiesen wurde. Unmittelbar 
nach Behebung dieser Anstände sind dieselben laut dort- 
gerichtlichen Decrets vom 17. Mai 1736 unter Präclusion aller 
etwaigen Ansprüche dritter dem damaligen Major Grafen 
Georg Ludwig von Kielmansegg adjudicirt und darauf von 
eigens dazu bestellten Commissarien (Landrath von Witzen- 
dorff und Secretär Meyer) am 28, desselben Monats an Ort 
und Stelle formell tradirt worden; dabei aber die noch neben 
dem Kaufgelde zu zahlenden Inventarien-Gelder zu 2660 Thlr. 
ermittelt, sodass der Gesammtbetrag der Kosten der Erwer- 
bung von Gültzow mit seinen sämmtlichen Pertinenzien sich 
auf 86660 *Thlr. belaufen hat. 

Durch den Ankauf dieser Herrschaft ward denn auch im 
wesentlichen der Verpflichtung genügt, den Betrag von 
90000 Thlrn. als Fideicommiss und Majorat in Grundbesitz 
anzulegen und der Familie für allezeit zu erhalten. Zugleich 



150 III. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 

aber ward damit der Familie ein reicher Ersatz für die hin- 
wegfallenden, durch die spätem Zeitverhältnisse und Legis- 
lation ohnehin so sehr geschmälerten Postlehens-Intraden ge- 
sichert.* 

Im Jahre 1752 hat der Graf Georg Ludwig sodann femer 
das werthvoUe AUodialgut Seestermühe in Holstein von dem 
königlich dänischen Conferenzrath und Landdrosten Hans 
von Ahlefeldt bezw. dessen Creditoren für die Summe von 
195000 Thlm. dänisch grob Courant angekauft, und zwar 
einschliesslich des gesammten dermalen auf dem Gute vor- 
handenen lebenden und todten Inventars (31 Pferde, 36 Stück 
Hornvieh u. s. w.). Dass auch dieser Ankauf als ein beson- 
ders günstiger zu betrachten sei, hat die Folge gelehrt, und 
werden die Nachkommen das auch in rein finanzieller Be- 
ziehung segensreiche Wirken ihres verdienstvollen Ahnherrn 
nur zu preisen haben. ^ 



1 Gültzow, vormals Gultsowe, ist ein adeliges Kunkellehengut im Herzogthuxn 
Lauenburg, welches, durch die ehemaligen Güter Collow und Hasenthal vergrössert, 
von alten Zeiten her sich im Besitz der Familie von Schack befimden hatte. Seit 
anno 1694 besass es die Familie von Bodeck, bis es 1736 in den Besitz derer von 
Kielmansegg gekommen. Das Gut besteht ausser dem Haupthofe mit den Mühlen, 
den Vorwerken Wiershop, Hasenthal und Melosinenthal aus den Dörfern Collow, 
Krützen, Gültzow, Wiershop und verschiedenen einzelnen Stellen. Es bildete bis 
zum Jahre 1870 einen eigenen Gerichtsbezirk und hat ausgedehnte Gerechtsame an 
Jagd , Fischerei in der Elbe , das Patronatsrecht der gültzower Pfarre u. s. w. Areal 
des ganzen ehemaligen Gerichtsbezirks, welchem dermalen nur noch die Polizei-, 
Verwaltung überlassen worden, 17000 Morgen. Areal des Guts prptr. 8000 Morgen, 
als 4000 Morgen Acker und Wiesen und 4000 Morgen "Wald. 

2 Seestermühe, vormals Cistermunde, Tzestermude, Cestermude, Xestermunde, 
ein adeliges Marschgut, welches die Eibuferstrecke zwischen der Pinnau und der 
Krückau einnimmt, im itzehoer Güterdistrict belegen. 

Der Bischof Johann von Lübeck kaufte 1286 in Seestermühe ein <jut, um eine 
Hebestelle für den Zehnten zu besitzen. Der Bischof Burchard von Lübeck versah 
dasselbe gegen das Ende des 13. Jahrhund«rts mit einem grossen Herrenhause und 
hielt sich hier noch anno 1289 auf. 

In der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts ward das alte Seestermühe von den 
Fluten ganz zerstört. Bald nachher den Fluten wieder abgewonnen, ward 1*428 



III. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. I5I 

So reich nun — wie wir eben gelesen haben — das 
Leben unsers Georg Ludwig an Thaten und Wirksamkeit 
für sein Vaterland wie auch für seine Familie gewesen ist, 
so reich ist auch seine am ii. Juli 1726 mit Melosine Agnes 
Freiin von Spörcken geschlossene Ehe mit Kindern ge- 
segnet gewesen. 

Wie die bei S. 61 eingeschaltete Stammtafel des Nähern 
ergibt, sind dieser Ehe vierzehn Kinder entsprossen, von 
denen sechs zwar schon im Kindesalter wieder Verstorben 
sind, die übrigen aber gleichfalls wiederum zahlreiche Nach- 
kommen hinterlassen haben. Diese Kinder waren: Karoline 
Wilhelmine, geboren 4. Juli 1727; Friedrich, geboren 10. Sep- 
tember 1728; Melosine Elisabeth, geboren 31. December 1729; 
Karl Rudolf August, geboren i. September 1731; Anna 
Louise Sophie Charlotte, geboren 2. December 1732 ; Christine 
Hedwig Friederike, geboren 17. Februar 1734; Georg Adolf 
Otto, geboren 9. März 1735; Georg August, geboren 25. August 
1736; Ernst Ludwig, geboren 17. August 1737; Amalie Sophie 
Eleonore, geboren 10. Februar 1739; Henriette Louise, ge- 
boren 17. Februar 1740; Anna Clara Louise, geboren 15. Augu3t 



schon wieder eine Kapelle in Seester erbaut. Anno 1494 ward die ganze hasel- 
dorfer Marsch vom König Hans von Dänemark an Hans von Ahlefeld verkauft, 
in dessen Familie das in dieser Marsch belegene Gut Seestermühe forterbte, bis 
Hans Heinrich von Ahlefeld, der ein prachtvolles Wohnhaus daselbst erbaut hatte, 
welches im Jahre 17^3 jedoch abbrannte, es nach seinem im Jahre 1720 erfolgten 
Ableben seiner Witwe Meta, geborenen Freiin von Kielmansegg, hinterliess, und 
diese es sodann an den General Georg Ludwig Grafen Kielmansegg verkaufte. Anno 
1785 folgte dessen Sohn, der hannoverische Staatsminister Karl Rudolf Graf 
von Kielmansegg im Besitz des Guts und kaufte auch das benachbarte Gut Klein- 
Colmar, welche beide Güter dermalen in der Hand des' Grafen Karl Ernst 
August Friedrich Grafen von Kielmansegg sich befinden. Das Areal besteht 
a) zu Seestermühe gehörig: aus 181 Marschmorgen Binnen -Deichsländerei, aus 
694 Marschmorgen Aussen -Deichsländerei, aus einem ausgedehnten Watt an der 
Elbe, mit starkem Anwachs, neben bedeutenden Erbpachtgefallen u. s. w.; b) zu 
Klein -Kolmar gehörig: vorzugsweise Erbpachtgefälle. (Ein Marschmorgen ad 
450 Quadratruthen = 33/4 calenberger Morgen.) 



152 in. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. . 

1741; Franz Christian, geboren 9. November 1742 und Ma- 
rianne Gertrud Adolfine, geboren 26. December 1744. 



Das vierte Kind des Oberstallmeisters Johann Adolf (IV.) 
iioFreiherm von Kielmansegg, Karl August, geboren 7. Octo- 
ber 1708, Domherr zu Minden*, war zugleich mit seinen 
Brüdern Georg Ludwig und Ernst August in den Grafenstand 
erhoben (Beilage No. III. 5) und starb am 10. Februar 1734 
in London, wohin er mit dem Prinzen von Oranien gereist 
war, ohne sich vermählt zu haben. 
III Seine Schwester Wilhelmine Karoline war am 5. De- 
cember 17 II geboren. Ihr Gemahl wurde im August 1729 
der nachmalige Feldmarschall August Friedrich Baron 
von Spörcken.^ Sie starb am 5. Mai 1731. 

Das sechste und jüngste Kind des Oberstallmeisters Jo- 
Ti2hann Adolf war Ernst August, geboren am 21. April 
1714. Ueber ihn ist nur zu bemerken, dass er 1739 unver- 
mählt als Kapitän bei der hannoverischen Cavalerie ver- 
storben ist. 



SECHSTE GENERATION. 

Der an Kindern gesegneten Ehe des Generals Georg 
Ludwig Grafen von Kielmansegg ist oben bereits gedacht 
worden, auch dass die sieben ihre Aeltern überlebenden Ge- 
schwister zahlreiche Nachkommen hinterlassen haben. 

Letzteres bezieht sich gleichwol vornehmlich auf die 



1 Das Patent vom 15. October 1719 nebst zwei Zeugnissen vom 16. April 
1720 und 31. März 1723 sind im Familien -Archiv vorhanden. 

2 August Friedrich von Spörcken war im Jahre 1698 geboren, wurde 
General-Lieutenant am 9. April 1754, General der Infanterie 1758, der Garde am 
31. October 1760 und Feldmarschall am 10. April 1764. Er starb am 12. Juni 
1776. Seine Nachkommen blühen noch jetzt zu Lüdersburg im Lüneburgschen fort. 



in. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 153 

Tochter, denn von seinen beiden ein Mannesalter erreichen- 
den Söljnen ist nur der ältere, der nachmalige Landdrost in 
Ratzeburg, vermählt und berufen gewesen, den Stamm der 
Familie fortzupflanzen. 

Das älteste der vierzehn Kinder des Generals Georg 
Ludwig Grafen von Kielmansegg war die am 4. Juli 1727 
geborene, im Mai 1764 an den Regierungsrath Otto Wil- 
helm von Wersabe in Stade (geboren 1711, gestorben 
29. November 1769) vermählte Tochter Karoline Wilhel-ii8 
mine*, welche am 3. August 1786 als Witwe zu Stade starb. 

Das zweite dieser Kinder war der nachmalige Landdrost in 
Ratzeburg, Graf Friedrich, geboren 10. September 1728, ge-119 
storben 5. Juni 1800, beigesetzt im Grabgewölbe zu Gültzow. * 

Nach den noch von seiner eigenen Hand vorhandenen Auf- 
zeichnungen ist über seinen Lebenslauf Folgendes zu berichten. 

In den ersten Jahren nach seiner Geburt noch schwach 
und kränklich, hat er mehrere gefährliche Brustkrankheiten 
und namentlich im Jahre 1736 die natürlichen Blattern glück- 
lich überstanden und noch als Kind im Jahre 1737 seinen 
Vater zu der Feier der Einweihung der Universität Göttingen 
dorthin begleitet. 

Bis zum Jahre 1743 im älterlichen Hause im Verein mit 
seinen Geschwistern der Obhut von Hofmeistern anvertraut, 
ist er bei zufälliger Vacanz eines solchen eine Zeit hindurch 
auch im Hause seines Oheims, des nachmaligen Feldmar- 
schalls von Spörcken, von dem bekannten spätem Abt Jeru- 
salem unterrichtet worden, in jenem Jahre 1743 aber mit 
seinem Bruder, dem nachmaligen Kammer-Präsidenten Karl 
Rudolf August, während ihr Vater an den Feldzügen am 
Rhein theilnahm, der Aufsicht und Unterweisung des Magisters 
Oeders in Göttingen anvertraut, wo beide Brüder im Ayrer*- 



1 Vgl. die „Danksagung für das seelige Absterben" und ihre Grabschrift in 
Stade, beide in Abschrift aufbewahrt im Familien - Archiv. 

2 Worüber noch mehrere Briefe im Familien • Archiv vorhanden sind. 



154 III« I^IE GRAFEN VON* KIELMANSEGG. 

sehen Hause unter dessen und des berühmten Matthias Gesner 
Oberaufsicht erzogen wurden. Von 1745 an waren sie in 
der Ritterakademie zu Lüneburg, bezogen im Jahre 1748 aber 
die Universität Göttingen. Bei der Gegenwart des Königs 
Georg n. mussten sie und die übrigen daselbst studirenden 
Grafen auf rothen Sammetkissen die Insignien vortragen, 
wurden mit zur ersten Marschalls -Tafel gezogen und waren 
unter denen, die zwei Quadrillen ritten. Nach Vollendung 
der Studien in Göttingen verweilten sie im Jahre 1750 einige 
Monate in Wetzlar, um sich mit dem Reichs -Process verfahren 
genauer bekannt zu machen, besuchten auf einer Reise zum 
Reichstage nach Regensburg einige deutsche Höfe und 
Reichsstädte, eilten aber nach einiger Zeit nach Hannover 
zurück, wo beide Gebrüder im August 1750 zu Auditoren 
ernannt wurden, der jüngere Bruder aber ausserdem als Hof- 
junker angestellt wurde.* 

Am 26. Februar 1751 wurde unser Graf Friedrich Kiel- 
mansegg als Auditor bei der hannoverischen Justiz -Kanzlei 
eingeführt und einige Monate später zum Assessor extra- 
ordinarius beim ratzeburgschen Hofgericht ernannt, welchen 
Dienst er aber, durch eine Masernkrankheit verhindert, erst 
im Jahre 1752 antreten konnte. 

Während der Abwesenheit seines Vaters und jungem 
Bruders in England begleitete er 1752 seine Mutter und 
Schwestern im Herbst auf ihre Güter, namentlich auf das 
erst angekaufte AUodialgut Seestermühe in Holstein, und 
von da ab nach Glückstadt zu einem Besuch der Familie des 
Grafen van Dernath. Dieser Besuch ward gleichwol durch 
eine zu jener Zeit hereinbrechende Wasserflut gestört, welche 
in den Eibmarschen grosse Verheerungen anrichtete und 
wobei allein auf dem Gute Seestermühe 30 Menschen und 
2^ der schönsten Pferde umkamen. 

Im Jahre 1754 zum Hofrath ernannt, musste er während 



I Neue Genealogisch - historische Nachrichten, I, 441. 



III. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 155 

des siebenjährigen Kriegs seines Vaters Familienangelegen- 
heiten besorgen und die Aufsicht über dessen Güter führen. 
Beim Einfall der Franzosen blieb er bei seiner Mutter und 
seinen Schwestern in Gültzow, dann in Ratzeburg in der 
angekauften Commandanten -Wohnung daselbst, flüchtete aber 
mit seinen Angehörigen, als die Feinde sich der Elbe näher- 
ten, nach Glückstadt. 

Im Jahre 1 759 diente er als Volontair unter seinem Vater, 
wohnte der Schlacht bei Gohfeld und der Verfolgung der 
Franzosen von Minden bis in die Nähe von Giessen sowie 
auch der Belagerung von Marburg mit bei, eilte jedoch nach 
Uebergabe dieses Orts nach Hannover zurück, xmi sich am 
25. Juli 1760 mit der Gräfin Marie Dorothea van Der- 
nath zu vermählen.' Dieselbe war die älteste Tochter des 
kaiserlichen Generals der Cavalerie und holstein-gottorffschen 
geheimen Raths Gerhard Grafen van Demath, welcher mit Sophie 
Louise Charlotte, geborenen Gräfin von Bassewitz, vermählt war. 

Nur kurz war das Glück jener Ehe, denn nach der am 
29. Juli 1761 erfolgten Geburt eines todten Sohnes wurde 
dem Grrafen Friedrich am i. August 1761 auch die Gattin ent- 
rissen.* Ein heftiges Fieber, welches sich mehrere Jahre hin- 
durch jährlich wieder einstellte, war die unmittelbare Folge 
dieses herben Verlustes für den unglücklichen Witwer. 

Dadurch wurde auch eine projectirte Reise mit seinem 
Bruder Karl Rudolf August nach England auf dem Schiffe 
des Admirals Anson, welches die Prinzessin Sophie Charlotte 



1 Die Vandemath, richtiger van Demath, eine ursprünglich niederländische 
Adelsfamilie, wurden 1655 in den Grafenstand erhoben und theilten sich in eine 
holsteinische, nunmehr ausgestorbene, und eine ungarische Linie; vgl. Kneschke, 
„Neues Deutsches Adelslexicon", II, 454. 

2 Paul Gottlieb Werlhoflf und Friedrich Gottlieb Meyer 4iaben am 3. August 
1761 einen durch ihre Namensunterschrift beglaubigten Bericht über die am 29. Juli 
1761 erfolgte Entbindung der Gräfin von einem schon mehrere Tage vorher ge- 
storbenen Knaben sowie über den darauf am i . August desselben Jahres erfolgten Tod 
derselben erstattet, welcher im Familien -Archiv vorhanden. 



156 III. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 

von Mecklenburg von Stade ab dem König Georg HE. als 
Braut zuführte, vereitelt. 

Gleichwol begaben sich später beide Brüder nach Eng-^ 
land, und zwar auf dem Wege durch Ostfriesland und die 
Niederlande (um die bei Osnabrück stehende feindliche Armee 
zu vermeiden), waren noch Zeugen der Krönungsfeierlich- 
keiten der britischen Majestäten, besuchten die Universitäten 
Cambridge und Oxford und kehrten erst, nachdem sie sieben 
Monate lang im Hause ihrer Tante Mylady Howe in Eng- 
land gastliche Aufnahme gefunden hatten, im April 1762 
nach Hannover zurück. Nach einem von ihrer vorgenannten 
Tante auf dem Continent im Jahre 1 763 abgestatteten Gegen- 
besuch von einigen Monaten begleiteten sie dieselbe ins 
Bad Spaa, reisten mit ihr drei Monate später nach Paris und 
vier Wochen darauf nach Calais, von wo Mylady Howe nach 
England, die Grafen Kielmansegg aber nach Paris zurück- 
kehrten und nach einigen Wochen, am Schlüsse des Jahres, 
in Hannover wieder eintrafen. 

Zur Kaiserwahl und Krönung Joseph's 11. mit seinem 
Bruder in Frankfurt anwesend, war der Graf Friedrich 1764 
einer der vier Zeugen, die aus der Gesandtschaft dem Wahl- 
Conclave mit beiwohnten. 

Nach Hannover zurückgekehrt, vermählte er sich am 
21. November 1764 wieder mit Charlotte Wilhelmine 
Hedwig Freiin von Spörcken, welche am 28. April 1744 
geboren war. 

Im Jahre 1768 führte er in Herzberg sieben Wochen 
hindurch die Inquisition gegen eine daselbst eingefangene 
gefährliche jüdische Diebesbande. 

Am 6. März 1771 ward er zum Landdrost des Herzog- 
thums Lauenburg zu Ratzeburg ernannt und dort am i. Juni 
feierlich eingeführt. Als solcher unternahm er im Jahre 
1784 eine Sammlung der lauenburgischen Verordnungen 
von 1585 — 1786, indem er sie nach dem Plane der calen- 
bergischen und lüneburgischen Constitutionen herausgeben 



III. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 157 

wollte. Der Druck unterblieb indessen wegen der zwischen 
der Regierung und der lauenburgschen Ritter- und Land- 
schaft entstandenen Zweifel über aufzunehmende und auszu- 
lassende Verordnungen.' 

Beim Tode seines Vaters, welcher am 14. Mai 1785 er- 
folgte, trat er in den Besitz seines väterlichen Vermögens 
und seiner Erbgüter. 

Schliesslich gedenkt er in seinen handschriftlichen Mit- 
theilxmgen des seltenen Glücks, dass er als lauenburgscher 
ritterschaftUcher Deputirter das fünfzigjährige Jubiläum der 
Universität Göttingen am 17. September 1787 mitgefeiert habe, 
bei deren Einweihung er als neunjähriger Knabe zugegen 
gewesen, wie auch, dass seine Töchter am 21. November 
1789 seiner Gemahlin und ihm durch eine besonders gut er- 
dachte Feierlichkeit Glück zur silbernen Hochzeit hätten 
wünschen können, und er am 22. und 2^. November desselben 
Jahres die Freude gehabt habe, das Jubiläum zum Andenken 
an den vor hundert Jahren erfolgten Anfall des Herzogthums 
Lauenburg und vor fünfzig Jahren erfolgten Anfall des Amts 
Steinhorst an das Haus Braunschweig -Lüneburg mitfeiern 
zu können. Auch ist es ihm in dem nämlichen Jahre ge- 
lungen, die ihm vom Ministerium speciell übertragene, seit 
1776 anhängige Negotiation mit Mecklenburg -Schwerin wegen 
gemeinschaftlicher Entwässerung des Amts Neuhaus und an- 
grenzenden Gebiets dahin zu Stande zu bringen, dass der 
Recess darüber von beiden Commissairen unterschrieben und 
am Schlüsse des Jahres den betreffenden Landesherren zur 
Ratification vorgelegt werden konnte; nicht zu gedenken 
verschiedener in der Zeit seines Dienstes als Landdrost ihm 
gewordener besonderer Aufträge und Negotiationen, nament- 



I Der Oberappellations-Gerichtsrath Spangenberg hat bei der von ihm 1822 
veranstalteten Sammlung insbesondere der lauenburgschen Verordnungen die Kiel- 
mansegg'sche noch g^enwärtig in Gültzow aufbewahrte Sammlung benutzt und 
verwerthet. 



158 III. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 

lieh hinsichtlich der hannoverischen Post in Lübeck, der 
Stecknitz-Regulirung u. s. w. 

Im Jahre 1796 wurde ihm der Rang vom Generallieute- 
nant ertheilt. 

Nachdem er schon in den Jahren 1777 imd 1799 von 
schweren Krankheiten befallen worden war, starb er am 
4-/5. Juni 1800. Seine zweite Gemahlin überlebte ihn bis 
zum 2'7. December 1830. Ihre Ehe war mit vierzehn Kindern, 
zehn Söhnen und vier Töchtern, gesegnet worden, namentlich: 
Ludwig Friedrich, geboren 17. October 1765; Karl Ernst 
Wilhelm, geboren 10. Mai 1767; Friedrich Otto Gotthard, 
geboren 15. December 1768; Priederike Melosine Dorothea 
Charlotte, geboren 18. Januar 1770; Sophie Karoline Juliane 
Friederike Louise, geboren 25. Februar 1771; Charlotte Mar- 
garethe Elisabeth Christine Wilhelmine, geboren 17. Juli 
1772; Johann Adolf Friedrich Benedict, geboren 9. December 
1773; August Wilhelm Victor, geboren 3. März 1775; Ferdi- 
nand Hans Ludolf, geboren 14. Februar 1777; Friedrich 
Ludwig Eugen, geboren 24. September 1778; Ernst August 
Wilhelm Ludwig, geboren 15. März 1780; Karoline Christiane 
Georgine, geboren 7. Juli 1781; Friedrich Christian Johann, 
geboren 11. October 1782, und Wilhelm Ernst Julius, ge- 
boren 2^. Juli 1787. 



Das dritte der Kinder des Generals Georg Ludwig 
Grafen von Kielmansegg und seiner Gemahlin war eine am 
12031. December 1729 geborene Tochter Melosine Elisabeth, 
welche, am 24. Juni 1760 mit dem Grafen Friedrich Wil- 
helm von Oeynhausen vermählt % am 24. December 1787 
gestorben ist. 



I Friedrich Wilhelm Graf von Oeynhausen, geboren 1732, wurde 
im August 1750 Jagdjunker, im April 1757 Forstmeister am Solling, im December 
1763 hessen - kasselscher Forstmeister, 1765 Gesandter im Haag, 1766 Oberjäger- 
meister und starb am 2i. April 1778. 



r 



III. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. I59 

Ihres Bruders Karl Rudolf August Grafen von Kiel- 121 
mansegg, geboren i. September 1731, ist nach den Auf- 
zeichnungen von der Hand des Landdrosten Friedrich Grrafen 
von Kielmansegg schon mehrfach gedacht worden, nament- 
lich auch seiner Anstellung zum Hofgerichts -Auditor und 
Hof Junker im Monat August 1750. Er wurde dann 1755 
Hofgerichts -Assessor zu Hannover, am 9. Juli 1765 Kammer- 
rath, am 20. October 1769 geheimer Kammerrath, am 
6. August 1779 Consistorial-Präsident, Geheimrath und Staats- 
minister. Das Amt eines Consistorial-Präsidenten behielt er 
nur bis 1784 bei, wurde im Jahre 1792 indessen auch Kam- 
mer-Präsident und hat als solcher und in seiner Eigenschaft 
als ältester Staats- und Cabinetsminister, namentlich in den 
für das Kurfürstenthum Hannover so kritischen Jahren 1803 — 
1805, sich wesentliche Verdienste um thunlichste Milderung 
der schweren Lasten erworben, welche durch die sich ein- 
ander folgenden feindlichen Invasionen auf die unglücklichen 
Kurlande gewälzt wurden. 

Als im Herbst des Jahres 1803 das Kurfürstenthum von 
den Franzosen ganz besetzt, alle regelmässige Verbindung 
mit England und dem Landesherm unterbrochen und die 
hannoverische Staatskasse den Feinden als Beute zu dienen 
in Gefahr war, begab sich unser Kanmier-Präsident mit 
seinen Jüngern CoUegen, dem Minister von Amswaldt 
und dem geheimen Cabinetsrath Rudioff, nach Schwerin, 
bildete dort eine Art von Regierung „m partibus infidelium^^ 
unterhielt von dort aus soweit thunlich eine stete Verbin- 
dung einerseits mit England und andererseits mit dem in 
Hannover verbliebenen Minister von der Decken, und er- 
reichte dadurch wenigstens, dass die von Hannover mit nach 
Schwerin hin entführten beträchtlichen Bestände der han- 
noverischen Generalkasse nach England in Sicherheit ge- 
bracht wurden. 

Die rasch aufeinanderfolgenden politischen Ereignisse 
gestalteten sich inzwischen so unglücklich für Hannover, dass 



l6o III. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 

auch von der in Schwerin improvisirten Regierung ohne 
Macht und ohne directen ununterbrochenen Verkehr mit dem 
Landesherm wenig erspriessliches erzielt werden konnte. 

Als darauf nach der im Jahre 1804 erfolgten Heimkehr 
der hannoverischen Minister von Schwerin die französische 
Gewaltherrschaft in Hannover im Jahre 1805 zwar insofern 
ein Ende nahm, als nur noch die Festimg Hameln von den 
Franzosen besetzt blieb, dagegen aber neben den wenigen 
von England gelandeten Truppen der englisch- deutschen 
Legion russische und schwedische Armeecorps die Kurlande 
durchzogen und aussogen, fühlte der schon im fünfundsieb- 
zigsten Lebensjahre stehende Grreis einestheils nicht mehr die 
Kraft; seinem Dienste mit der Energie vorzustehen, welche 
unter den gegebenen so aussergewöhnlichen Verhältnissen 
vom ersten und ältesten Minister des Landes mit Recht er- 
wartet werden musste, anderntheils aber auch nicht Beruf 
und Neigung, mit den dermalen nach Hannover dirigirten 
preussischen Autoritäten in Verbindung zu treten, welche -^ 
wenn auch nur unter dem Deckmantel einer Fürsorge für 
die Interessen des rechtmässigen Landesherrn — in den han- 
noverischen Kurlanden installirt wurden, sein patriotisches 
Herz aber mit dem entschiedensten Mistrauen erfüllten. 

Schon zu Ausgang des Jahres 1805 suchte er demnach 
um seine Demission nach, die ihm auch zu Anbeginn des 
Jahres 1806, unmittelbar vor Installirung der vom preussischen 
Minister Grafen von der Schulenburg unter dem Präsidium 
des Herrn von Ingersleben für Hannover eingesetzten so- 
genannten Administrations-Commission, zutheil geworden ist. 

Von dieser Zeit an lebte er ruhig als Privatmann in 
Hannover und starb dort am 13. December 1810, woselbst 
auch seine irdische Hülle auf dem sogenannten Gartenkirch- 
hofe beigesetzt worden. 
122 Seine Schwester Anna Louise Sophie Charlotte 

Gräfin von Kielmansegg, geboren am 2^. December 
1732, vermählte sich am 2. September 1755 an den Oberst- 



III. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. l6l 

lieutenant im Regiment Hardenberg, Gotthard Leonhart 
von Laffert, nachmaligen Oberhauptmann und Herrn auf 
Lehsen, Schwechow, Dammeretz und Gross -Weltzin, welcher 
im Jähre 1790 starb, nachdem sie selbst schon am 4. April 
1784 gestorben war. 

Ihre Schwester Christine Hedwig Friederike, ge-123 
boren am 17. Februar 1734, hatte seit 1769 den holländi- 
schen Oberst und Kammerherrn Georg Ludwig Freiherrn 
von SpSrcken zu Hannover, welcher am 31. März 1797 
starb, zum Gemahl. 

Der dritte Sohn des Generals Georg Ludwig Grafen 
von Kielmansegg, Georg Adolph Otto, war am 9. März 124 
1735 geboren^ starb aber schon am 4. März 1736. 

Der vierte Sohn, Georg AugusJ, geboren am 25. August 1 25 

1736, erscheint von 1748 bis 1754 als Page, wurde im letztern 
Jahre Fähnrich bei dem Regiment von Hardenberg, starb 
aber schon am 2^. Juni desselben Jahres an den Blattern. 

Der fünfte Sohn, Ernst Ludwig, geboren am 17. August 126 

1737, wurde kein Jahr alt und starb schon am 14. April 

1738. 

Kürzere Zeit noch lebte die Schwester Amalie Sophiei27 

Eleonore, geboren am 10. Februar 1739, verstorben am 

12. September desselben Jahres. 

Auch die Schwester Henriette Louise, geboren am 128 
17. Februar 1740, starb schon wieder am 2. Juni 1741. 

Die siebente Tochter des Generals Georg Ludwig Grafen 
von Kielmansegg, Anna Clara Louise, erreichte ein Alter 129 
von 72 Jahren 4 Monaten und 12 Tagen. Sie war am 
15. August 1741 geboren, vermählte sich am 24. September 
1761 mit dem am 9. Januar 1697 geborenen, im Jahre 1742 
zum Gesandten in Paris, 1751 zum Ober-Kammferherm und 

« 

geheimen Kammerrath ernannten Ernst August Grafen 
von Bülow auf Abbensen, welcher seit 1736 in den Grafen- 
stand erhoben war und am 2^, September 1767 starb. 

Darauf vermählte sie sich am 3. Juli 1779 ^^^ zweiten 

II 



102 III. DIS GRAFEN VON KIELMANSEOO. 

Male mit dem in Bremen am ii. Februar 1744 geborenen und 
in Strasburg am 2^* October 183 1 gestorbenen Maximilian 
Joseph Gottfried Rudolf Reichsfreiherrn von Vrints 
zu Treuenfeld', Domherrn zu Lübeck, des hohen Malteser- 
ordens Ritter, wirklichen Geheimrath und Kämmerer des Kur- 
fürsten von Trier. Beide Vrints'sche Ehegatten sind nach ihrem 
Ableben in ihrer Familiengruft auf dem St. -Helena -Friedhofe 
zu Strasburg beigesetzt. 

Durch bezaubernde Schönheit und Liebenswürdigkeit hat 
Louise von Vrints sowol in ihrem hannoverischen Vaterlande 
als auch in ihrer spätem Heimat sich allgemeiner Zuneigung 
zu erfreuen gehabt, sodass selbst in weitern Kreisen ihre 
Schönheit ebenso gepriesen, als ihrer Anmuth und Liebens- 
würdigkeit sogar in Druckschriften gedacht worden ist.* 

130 Ihr Bruder Franz Christian, geboren am 9. November 
1742, starb schon am 6. December 1754, sowie denn auch 
die achte Tochter, das jüngste Kind des Generals Georg 

131 Ludwig, Marianne Gertrud Adolfine, am 26. December 
1744 geboren, schon im Alter von zehn Jahren, am 14. Octo- 
ber 1754, wieder verstorben ist. 



SIEBENTE GENERATION. 

Von den sechs Söhnen des Generals Georg Ludwig 
Grafen von Kielmansegg und seiner Gemahlin Melosine 
Agnes, geborenen Freiin von Spörcken, welche zur sechsten 
Generation der Familie gehören, starben demnach drei in 



1 Die Vrints sind ein altes aus Spanien und. den Niederlanden stammendes 
Adelsgeschlecht, dessen Adel Kaiser Leopold I. 1664 unter Verleihimg des Prädi- 
cats von Treuenfeld bestätigte. (VgL Kneschke, Neues Deutsches Adelslexicon, 
IX, 421.) 

2 Schattenrisse edler deutscher Frauenzimmer, Heft i, S. 8i (Halle, J. C. 
HendePs Verlag, 1784). 



P 



III. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 163 

der Kindheit, zwei unverheirathet und nur der älteste, der 
Landdrost Friedrich Graf von Kielmansegg, pflanzte den 
Stamm fort. Die siebente Generation bilden seine vierzehn 
Kinder aus zweiter Ehe, deren Geburt oben schon gedacht 
worden, wie auch des am 29. Juli 1761 todtgeborenen 
Sohnes aus erster Ehe. 132 

Sein ältester Sohn Ludwig Friedrich, geboren zui33 
Celle am 17. October 1765, widmete sich dem juristischen 
Fache. Er wurde nach Beendigung seiner akademischen 
Studien in Göttingen am 21. Februar 1787 als Auditor bei 
der Justizkanzlei in Hannover angestellt, begleitete im Jahre 
1790 die hannoverischen Botschafter von Beulwitz und 
von Ompteda als Gesandtschafts -Attache zur Krönung des 
Kaisers Leopold II. nach Frankfurt, wurde nach der Rück- 
kehr von dort im Jahre 1791 zum Kriegsrath in Hannover 
ernannt und vertrat auch das Herzogthum Lauenburg als 
Landrath. 

Im Jahre 1793 vom Feldmarschall von Freitag, der, bei 
Famars blessirt, sich nach England zurückgezogen hatte, 
dorthin berufen, um Instructionen über die Verpflegungen 
der hannoverischen Truppen, Organisation von Feldhospitä- 
lern u. s. w. zu empfangen, verblieb er, mit der Ausführung 
dieser Aufträge in Flandern beschäftigt, auch nachdem das 
Commando der hannoverischen Truppen auf den Feldmarschall 
Grafen von Wallmoden- Gimbom übergegangen war, in dessen 
Hauptquartier während der ganzen übrigen Dauer der un- 
glücklichen Campagnen in den Niederlanden und Brabant. 

Nachdem er sich am 3. August 1796 mit der durch Geist und 
Liebenswürdigkeit gleich ausgezeichneten, am 13. Juli 1776 zu 
Lausanne in der Schweiz geborenen Tochter des genannten Feld- 
marschalls Ludwig Georg Thedel Grafen von Wallmoden- 
Gimborn, Friederike Eleonore Juliane, vermählt hatte 
und dadurch zugleich Schwager des berühmten Ministers Frei- 
heiYn vom und zum Stein, Gemahls einer altem Schwester 
seiner Gattin, geworden war, wurde er von seinem Schwieger- 

II * 



164 in. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 

A'^ater zu den mannichfachsten Sendungen und Aufträgen, 
namentlich in Betreff der Verpflegung und Armatur der 
Truppen, gebraucht. 

Nach dem Einzug der Franzosen in die hannoverischen 
Kurlande im Juni 1803 begleitete er seinen Schwiegervater 
aufs neue, folgte den hannoverischen Truppen über die. Elbe 
und war Zeuge des Abschlusses der ominösen Artlenburger 
Convention vom 5. Juli 1803, welche zwar mitten auf der 
Elbe bei Artlenburg in einem Schiffe formell vollzogen, je- 
doch auf dem gräflich Kielmansegg'schen Gute Gültzow ver- 
einbart worden war. 

Dazu ausersehen, diese Convention nach England zu 
überbringen und die zwingenden, zum Abschluss derselben 
führenden Momente mündlich daselbst zu detailliren, kostete 
die Erledigung dieses Auftrags ihm — wie er noch in spätem 
Jahren oftmals bezeugt — um so grössere Ueberwindung, 
als leider diese Convention das nächste beklagenswerthe 
Schicksal der hannoverischen Lande damals entschied. Auf- 
gefordert, in Eng'land zu bleiben und dort das Los derer zu 
theilen, welche auf fremdem Boden für die Befreiung des 
Vaterlands schon damals zu kämpfen sich entschlossen, zog 
er, durch seine Familienbande doppelt an den vaterländischen 
Boden gefesselt, es doch vor, die Drangsale und Geschicke 
der Mehrzahl seiner Landsleute in der Heimat zu theilen. 
Im October 1803 kehrte er demnach in das Vaterland zurück; 
wurde aber schon im November desselben Jahres aufs neue 
dazu ausersehen, manches, was den Händen der Franzosen 
in Hannover noch entzogen war, nach England zu über- 
bringen. 

Nach seiner abermaligen Rückkehr ins Vaterland im 
Juni 1804 unterbrach die im Jahre 1806 erfolgende Besetzung 
Hannovers durch die Preussen die öffentliche Wirksamkeit 
aller derer, die gleich ihm in unerschütterlicher Anhänglich- 
keit an das angestammte Regentenhaus jedwedem andern 
Fürsten zu huldigen verschmähten und, insbesondere nach 



III. DIE GRAFEN VON KIELMaNSEGG. 165 

der im Jahre 1808 erfolgten Errichtung des Königreichs 
Westfalen, mit allen wahren Patrioten und namentlich mit 
dem fortwährend in England für die Interessen des Vater- 
lands wirkenden hannoverischen Minister Grafen von Münster 
eine enge Verbindung unterhielten. 

Gleich bei der ersten Installirung der 1806 von dem 
preussischen Gouvernement in Hannover unter dem Präsidium 
eines Herrn von Ingersleben angeordneten Administrations- 
Commission weigerte sich Ludwig Friedrich Graf von Kiel- 
mansegg entschieden, unter solchen Verhältnissen als ge- 
heimer Kriegsrath fortzudienen. 

Gleich als der preussische Commissarius ihm einen Be- 
such gemacht und angezeigt hatte, wie am folgenden Tage — 
dem 8. April 1806 — auch die Kriegskanzlei versammelt 
werde, um ihr das königlich preussische Patent wegen Be- 
sitzergreifung des Kurfürstenthums Hannover de dato Berlin 
I. April 1806 zu eröffnen, die Beamten in ihren Functionen 
einstweilen zu bestätigen u. s. w., und der gedachte Com- 
missarius sich mit den Worten verabschiedet hatte: „Also 
„auf Wiedersehen morgen früh um 10 Uhr auf der Eoiegs- 
„kanzlei", verliess unser patriotischer geheimer Kj-iegsrath 
unverweilt die Stadt und ritt noch in der Nacht vom 7./8. April 
über die Grrenzen des Landes hinaus nach Pyrmont, sodass 
in dem am andern Morgen über den in Rede stehenden Act 
in der Kriegskanzlei aufgenommenen Protokoll sich nur ver- 
zeichnet findet: „Abwesend war Geheime- Kriegs -Rath Graf 
„von Kielmansegge, wegen plötzlich .eingetretener unerwar- 
„ teter Umstände." 

Er wandte sich dann zunächst nach seinem väterlichen 
Stammsitz Gültzow im Herzogthum Lauenburg und verkehrte 
in und mit Hannover nur insoweit seine unausgesetzt unter- 
haltenen Verbindungen mit England und den bewährten han- 
noverischen Patrioten auf dem Continent solches räthlich und 
erforderlich machten. 

Blieb nun auch seine Hoffnung auf eine Wiederher- 



l66 III. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 

Stellung der rechtmässigen Verfassung lange unerfüllt, so 
gab ihm doch der Brand von Moskau endlich das Signal zu 
neuem thätigen Wirken, und unmittelbar nach dem Erschei- 
neu des bekannten 29. Bulletins gelang es ihm ng^ch man- 
chen gefahrvollen gescheiterten Versuchen der Wachsamkeit 
der ihn stets beaufsichtigenden und oftmals verfolgenden 
französischen Polizei von Hamburg aus im December 18 12 
nach England zu entkommen. Dass ein besonders glücklicher 
Stern ihm hierbei geleuchtet, erkannte er oftmals noch im 
Greisenalter an, wenn er sich z. B. erinnerte, bei seiner An- 
kunft in Hamburg im Moment, als eben der französische 
Marschall Davoust mit seinem ganzen Stabe zu dem Thore 
hinausritt, in welches er einfuhr, einem französischen Gensdar- 
men anstatt des abgeforderten Passes — aus Versehen — 
ein für den Grafen Münster in England bestimmtes, höchst 
compromittirendes Schriftstück übergeben zu haben und auf 
dieses — von ihm selbst in seinen alten Tagen noch oft als 
„unerhört" bezeichnete — Versehen erst durch die Bemer- 
kung des Gensdarmen aufmerksam gemacht zu sein: y^Mais, 
„Monsieur, ce liest donc pas un passeportJ' 

Bei seiner auch nach manchen sonstigen Gefahren auf 
einem Schmugglerschiflf via Helgoland in .England erfolgten 
Ankunft ward er dort mit besonderer Auszeichnung von dem 
damaligen Prinzregenten aufgenommen und sofort zum Ge- 
neral-Major ernannt. 

Durch sein Beispiel und seine Verbindungen gab er den 
ersten und regsten Anstoss zu einer Einigung und Bewaff- 
nung der zahlreichen Patrioten in den nördlichen Provinzen 
der alten hannoverischen Kurlande und kehrte schon im An- 
fang des Jahres 18 13 mit ausgedehnten Vollmachten und hin- 
reichenden Mitteln zur Errichtung und Verpflegung eines 
Truppencorps, welches den Kampf gegen die französische 
Fremdherrschaft an den Grenzen des Vaterlands beginnen 
konnte, auf das Festland zurück. 

Wie er somit einer der ersten war, der im denkwürdigen 



m. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGO. 167 

Jahre 1813 die Hannoveraner zu den Waffen rief und den 
Widerstand g^egen die Bedrücker des Landes ordnete und 
leitete, so setzte er sich namentlich auch gleich mit seinem 
Schwager, dem damaligen kaiserlich russischen General-Lieute- 
nant Ludwig Grafen von Wallmoden -Gimbom, welcher die 
russisch -deutsche Legion commandirte, in Verbindung, ver- 
mochte denselben, sein ihm untergebenes Corps zunächst auf 
die Bewachung und Besetzung der hannoverischen Grenzen 
zu verwenden, und wirkte, in Gemeinschaft mit diesem, 
thätig mit zu den Erfolgen, welche längs der Elbe, vor 
Hamburg und bei der Göhrde errungen wurden, sodass 
endlich die hannoverischen Erblande im October 18 13 vom 
fremden Joche erlöst werden konnten. 

Die ohnmächtige Wuth der Feinde hatte ihn denn auch 
als „Rebellen" durch das Civiltribunal des Districts Hannover 
am 21. Juni 181 3 sammt seinen beiden Brüdern, weil sie für 
die hanseatische Legion würben und er selbst in englischen 
Diensten General geworden sei, verurtheilen lassen. 

Zugleich ward verfügt, „dass seine Güter mit Arrest zu 
„belegen seien", er selbst aber „binnen Monatsfrist vor dem 
„ General - Procurator des Special - Gerichtshofes des Aller- 
„ Departements erscheinen solle". Der Arrest wurde in Be- 
treff seiner Mobilien, ungeachtet der Protestationen seiner 
Gemahlin, am i. Juli und in Betreff seines Fideicommiss- 
Hauses am „Steinwege" in Hannover* am 3. Juli vollzogen. 

Seine Gemahlin, die sich zu jener Zeit in Hannover be- 
fand, war daneben noch ungleich grössern Gefahren, als mit 
der Beschlagnahme irdischer Güter verknüpft sein konnten, 
ausgesetzt, indem schon die Befehle von Kassel, der da- 
maligen Hauptstadt des Königreichs Westfalen, nach Hannover 
ergangen waren, sie zu arretiren und mit ihren Kindern nach 
Kassel transportiren zu lassen. 

Vertraute Freunde ihres Gatten und namentlich der zwar 



1 Katasterabtheilimg Calenberger Neustadt No. 262. 



l68 III. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 

in westfälischen Diensten stehende und durch seine Gewandt- 
heit bei den hohem Autoritäten in Kassel in Ansehen 
stehende, im Herzen aber treue Hannoveraner, der nach- 
malige Obersteuerrath Baring , retteten sie indessen noch aus 
dieser Gefahr, indem in der Nacht nach dem Eintreffen jener 
Befehle von Kassel die Bedrohte geweckt und veranlasst 
wurde, unmittelbar alle irgend compromittirenden Briefe, 
Schriften u. s. w. zu vernichten, sodass denn die am Tage 
darauf zunächst vorgenommene Visitation von selten der 
geheimen Polizei nicht das mindeste Verfängliche ergab und 
darauf hin ihren vertrauten Freunden ermöglicht wurde, 
wenigstens einstweiligen Aufschub der Realisirung der Be- 
fehle aus Kassel zu erwirken. Die Betheiligte säumte darauf 
nicht, sich mit ihren Kindern von Hannover zu entfernen 
und ein Asyl bei ihrer in ländlicher Abgeschiedenheit in 
Blumenau lebenden Schwiegermutter, der verwitweten Land- 
drostin Gräfin von Kielmansegg, zu suchen, woselbst sie, 
während ihr Gemahl zu jener Zeit an den Eibgestaden für die 
Befreiung des Vaterlands rastlos mitwirkte, bis zum Herbst blieb. 

Bei den jetzt rasch aufeinanderfolgenden Ereignissen, 
als der Schlacht von der Göhrde, der mit der Einnahme von 
Kassel factisch erfolgten Auflösung des Königreichs West- 
falen sowie dem an der Seite des Generals Grafen von Wall- 
itioden-Gimbom und seiner siegreichen Truppen erfolgten 
Einzuge^des damaligen Herzogs von Cumberland, nachmaligen 
Königs Ernst August, in Hannover, war denn auch allen 
Gliedern der Kielmansegg'schen Familie gestattet, dorthin 
zurückzukehren und in den Jubel mit einzustimmen, welcher 
in der nach zehnjährigem so schweren Druck der Feinde 
endlich wieder ihrem rechtmässigen Landesherm zurück- 
gegebenen Residenzstadt ertönte. 

Nach der Rückkehr in das befreite Vaterland beschloss 
Graf Ludwig Friedrich seine kurze militärische Laufbahn mit 
den ersten Einleitungen zur Organisation der hannoverischen 
I^andwehr. 



ni. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. l6g 

Im Jahre 1814 zum Oberstallmeister ernannt % bekleidete 
er diesen Posten bis zum Jahre 1839 ^^ grosser Umsicht 
und Thätigkeit und nicht ohne wesentliche Verdienste um 
die Verbesserung der Pferdezucht im hannoverischen Lande, 
welche in weiten Kreisen des In- und Auslandes noch heute 
anerkannt werden. Der Oberstallmeister galt mit Recht als 
ausgezeichneter Reiter, wie es ausser verschiedenen andern 
hippologischen Journalen und Autoren Baron Biel auf Weiten- 
dorf in seinem Buche: „Einiges über edle Pferde", bekundet, 
in welchem er S.- 125 u. fg. erzählt: „dass einer unserer 
„schärfsten Reiter der Oberstallmeister Graf von Kielmansegg 
„in Hannover bei einem sehr schweren Gewichte, in einer 
„Tour von Hannover auf seine Güter im Lauenburgischen, 
„22 — 24 Deutsche Meilen reitet." 

Bei der Feier seines fünfzigjährigen Dienst -Jubiläums am 
22. Februar 1837 empfing er vielfache Beweise besondern 
Wohlwollens vom damaligen Vicekönig von Hannover, dem 
Herzog von Cambridge, und von andern Mitgliedern des 
königlichen Hauses, nicht minder aber auch die unzweideu- 
tigsten Kundgebungen allgemeiner Achtung und Anhäng- 
lichkeit seitens seiner zahlreichen Freunde und Untergebenen. * 

Gleich bei der Stiftung des königlichen Guelfenordens 
im Jahre 181 5 mit dem Grosskreuz dieses Ordens geschmückt, 
waren ihm ausserdem im Laufe seiner langjährigen Dienstzeit 
der russische St. -Annenorden, der schwedische Schwert- 
orden, der sachsen-emestinische Hausorden sowie die für die 
im Jahre 181 3 freiwillig in die hannoverische Armee* ein- 
getretenen Krieger gestiftete Denkmünze verliehen. 

Bald nach dem Regierungsantritt des Königs Ernst 
August von Hannover zog er sich aus dem öffentlichen Leben 
zurück und lebte seitdem vorzugsweise auf seinem Gute 



1 Das bezügliche Patent d. d. Carlton -House 6. Mai 1814 befindet sich im 
Familien -Archiv zu Gültzow. 

2 Mittheilungen darüber gibt auch „Die Posaune** von G. Harrys, No. 25, S. 99. 



lyo III. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 

Gültzow, für welches er bis an sein Lebensende eine ganz 
besondere Vorliebe und reges Interesse bewahrte. 

Bis in sein spätestes Alter erhielt er sich dank seines 
stets liebenswürdigen, leutseligen Benehmens die Zuneigung 
und Achtung aller derer, welche mit dem rüstigen, bis zum 
83. Lebensjahre sich noch als Reiter und Jäger bewährenden 
Greise in Berührung kamen. Auch in anscheinender Ab- 
gezogenheit von der Welt nahm er übrigens stets regen 
Antheil an dem Gange der Zeit und deren Ereignissen und 
verfolgte mit besonderm Interesse in den Jahren 1848 und 
1849 die Kämpfe der österreichischen Heere in Italien, in 
welchen sein jüngster Sohn Alexander Georg August 
Ferdinand Friedrich als Oberst des k. k. Freiherr 
von Paumgarten No. 21. Infanterie-Regiments* sich in so rühm- 
licher Weise auszeichnete, dass die dem Vater darüber von 
competenten Autoritäten und Augenzeugen zugehenden An- 
erkenntnisse der heldenmüthigen Thaten des Sohnes sein 
väterliches Herz nur mit gerechtem Stolz erfüllen konnten. 

Das am 13. Mai 1849 zu Mailand erfolgte Hinscheiden 
dieses Sohnes an den Folgen einer in der Schlacht bei 
Novara am 2^. März desselben Jahres erhaltenen Wunde ver- 
ursachte dem hochbetagten Greise denn auch einen Kiunmer, 
der bei der Lebhaftigkeit seines Gefühls nicht ohne Wirkung 
auf seine Gesundheit bleiben konnte. Waren mit der ihm 
selbst von den weitesten Kreisen bezeugten Theilnahme an- 
lässlich des Todes seines ausgezeichneten Sohnes, der schon 
im 43. Lebensjahre eine glänzende militärische Laufbahn be- 
schlossen hatte, auch manche Worte wahren Trostes ver- 
bunden, wie namentlich in einem unmittelbar nach dem Hin- 
scheiden des Sohnes ihm zugehenden eigenhändigen Briefe 



I Näheres über dessen Leben findet sich in Wurzbach, „Biographisches Lexicon", 
XI, 242 und 243; J. Hirtenfeld, „Der militärische Maria -Theresien- Orden und seine 
Mitglieder", S. 1651 und I753f und im „ Oesterreichischen Militär -Conversations- 
Lexicon**. 



in. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. I7I 

des Feldmarschalls Grafen Radetzky S so war und blieb sein 
Herz und seine Kraft nach diesem Verlust doch gebrochen. 
Eine hinzutretende Lungenlähmung setzte seinem ebenso be- 
wegten als thätigen Leben am 29. Juni 1850 in Gültzow 
ein Ziel. 

Die Treue der Gesinnung, welche der Verewigte stets 
für sein Vaterland und sein angestammtes Fürstenhaus be- 
wahrte, die ritterliche Hochherzigkeit und das unerschöpfliche 
Wohlwollen, die sich von früher Jugend an bis ins höchste 
Alter nie bei ihm verleugnet haben, werden sein Andenken 
lange in erfreulichster Weise fortleben lassen und ihm einen 
ehrenvollen Platz unter den Zeitgenossen sichern. 

Seine so glückliche Ehe mit Friederike Eleonore Juliane 
Reichsgräfin von Wallmoden -Gimborn war gesegnet mit 
einer Tochter, Charlotte Auguste Louise Wilhelmine, geboren 
21. Mai 1797, und drei Söhnen: Ludwig Friedrich, geboren 
27. Juli 1798; Eduard Georg Ludwig William Howe, geboren 
15. Februar 1804 und Alexander Georg August Ferdinand 
Friedrich, geboren 8. Februar 1806. 

Von langjährigen schweren körperlichen Leiden erlöst, 
starb Gräfin Friederike, die treue Mutter, am 18. Februar 
1826. Vierundzwanzig Jahre später ward die Leiche ihres Gatten 
an ihrer Seite in der Familiengruft zu Gültzow beigesetzt. 



I Folgendes der Wortlaut dieses Briefs, der im Familien- Archiv zu Gültzow 
aufbewahrt wird: „Mit blutendem Herzen halte ich es für Pflicht, Ihnen, lieber 
„Graf, bei dem Hinscheiden unseres so allgemein verehrten, heldenmüthigen 
„Waffenbruders — Ihres Hrn. Sohnes — meine innigste Theilnahme sowie die 
„aller hierländischen Truppen zu versichern.** 

„Er war ein Stern und Muster des biedern edlen Sinnes, des guten Menschen 
„und der Tapferkeit in der Führung seines braven Regiments.** 

„Mögen diese wenigen Worte Ihnen denjenigen schwachen Trost geben, den 
„ein gebeugter alter Soldat geben kann, und der mit voller Hochachtung ist 

Mayland i8. May 1849. 

Ihr ergebenster 

Grf. RadeUky/* 



172 111. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 

Der zweite Sohn des Landdrosten Friedrich Grafen 

134 von Kielmansegg, Karl Ernst Wilhelm, geboren am 10. Mai 
1767, starb schon am 28. December desselben Jahres. 

135 Sein Bruder Friedrich Otto Gotthard Graf von Kiel- 
mansegg folgte in seinem vierten Lebensjahre seinem zum 
Landdrosten des Herzogthums Lauenbufg beförderten Vater 
nach Ratzeburg. Seine erste Ausbildung empfing er, wiß 
seine Geschwister, im älterlichen Hause durch Privatlehrer 
und wurde 1785 auf seines Vaters Gut Gültzow confirmirt, 
worauf er zu seiner weitern Ausbildung in Gemeinschaft mit 
seinem ältesten Bruder Ludwig Friedrich und in Begleitung 
des Hofmeisters, nachmaligen Pastors, Rhüte, die Universität 
Göttingen bezog. 

Bei seiner entschiedenen Vorliebe für das Militärwesen 
gab er die Universitäts- Studien jedoch nach dem Ablaufe 
eines Jahres schon wieder auf und begab sich nach Strasburg, 
woselbst sein Oheim, der triersche Geheimrath Joseph Freiherr 
von Vrints, zweiter Gemahl seiner Tante Anna Clara Louise, 
geborenen Gräfin Kielmansegg, sich seit längerer Zeit nie- 
dergelassen hatte. Dort beschäftigte er sich aufs eifrigste 
mit dem Studium der Kriegswissenschaften und der französi- 
schen Sprache, zu welchem doppelten Zweck Strasburg durch 
die berühmten Vauban'schen Festungswerke sowie durch 
seinen halbfranzösischen Charakter ganz besonders geeignet 
war und ihm ausserdem die Annehmlichkeiten des Verkehrs 
in einem verwandten Hause bot. 

Im October 1787 nach Hannover zurückgekehrt, wurde 
er zum Hotjunker ernannt, nachdem seine Aeltem ihm nicht 
hatten gestatten wollen, seinem Herzenswunsche zu folgen 
und zum Militär einzutreten. Im Sommer des Jahres 1790 
verweilte er, wie sein Bruder Ludwig Friedrich, als Ge- 
sandtschafts -Attache bei der Kaiserwahl und Krönung Leo- 
pold's IL in PYankfurt und überbrachte im Jahre 1791 ein 
Glückwunschschreiben zur Vermählung des Herzogs von York 
nach Berlin. 



III. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 173 

Als er endlich beim Ausbruche des Reichskriegs gegen 
Frankreich 1792 bei seinen Aeltem die Erlaubniss zur thätigen 
Theilnahme an demselben erwirkt hatte, verwandte er eine 
durch einen besondern Glücksfall gewonnene grössere Summe 
Geldes zu seiner Equipirung. Da seiner Anstellung in han- 
noverischen Militärdiensten indessen Schwierigkeiten ent- 
gegengestellt wurden, wandte er sich nach Kassel, wurde 
daselbst als Freiwilliger dem Dragonerregiment Prinz Fried- 
rich zugetheilt und marschirte mit demselben nach Brabant 
zu der unter dem Obercommando des Herzogs von York 
damals eben Valenciennes belagernden Armee, bei der das 
Regiment im Juni 1793 eintraf. Der die Leibescadron be- 
fehligende Offizier erkrankte, der zweite im Commando hatte 
auf dem Marsche den Arm gebrochen; demnach übertrug 
ihm der General von Schmidt das Conunando der Escadron. 
Er nahm nun theil an den Gefechten von Quesnoy und 
Cambrai, der Schlacht von Hondschooten am 7. und 8. Sep- 
tember 1793, ferner an der Belagerung von Dünkirchen und 
Tournay, der Wiedereinnahme von Menin und dem Bom- 
bardement von Niewport, lag dann aber bis December auf 
Vorposten an der Lys. 

Als die Armee darauf ihre Winter -Quartiere bezog, er- 
hielt er Urlaub zu einer Reise mit seinem Bruder, dem 
Kriegsrath Ludwig Friedrich, nach England, um mit der 
englischen Regierung wegen der Errichtung einiger Jäger- 
Compagnien, wozu er mit dem nachmaligen General von Scharn- 
horst den Plan entworfen hatte, zu verhandeln. Das mit den 
Ministern verabredete Uebereinkommen genehmigte der König 
indessen nicht, weil bei einer Werbung in Hamburg und 
Lübeck ein zu grosser Zulauf von Jägern aus dem Hannoveri- 
schen besorgt wurde. Dagegen wollte der König ihn als 
Titular-Rittmeister in der Garde -du -Corps und Adjutanten des 
Feldmarschalls von Freitag anstellen. Dieses Anerbieten 
entsprach jedoch seinen Wünschen nicht, weshalb er dasselbe 
ablehnte, jedoch noch in England zum Besuch bei seinem 



1 74 ^^J- I>J^ GRAFEN VON KIELMANSEGÜ. 

Oheim, dem Admiral Lord Howe in Portsmouth, verblieb. 
Auf dessen Admirals- Schiff mit eingeschifft, erhielt er eines 
Tags Aufträge von seinem Oheim nach London und verlor 
dadurch die Gelegenheit, der Seeschlacht auf der Höhe von 
Quessant am i. Juni 1794 mit beizuwohnen, indem der Ad- 
miral auf die Nachricht von dem Auslaufen der französischen 
Flotte seine Station früher verliess, als sein Neffe zurück- 
gekehrt war. 

Nachdem letzterer am 13. Juni 1794 nach Brabant zurück- 
gekehrt war, wurde er Tags darauf in der Schlacht von 
Hoghlede bei einer unerhörten Hitze so angestrengt, dass er 
schwer erkrankte und ins Hospital nach Antwerpen gebracht 
werden musste. Da die Bäder von Spaa in den Händen der 
Franzosen waren, fand er erst später in Pyrmont Genesung. 
Seine Aeltern bewogen ihn dann in Hannover, wo er zum 
Kammerjunker befördert wurde, zu bleiben. In dieser Zeit 
lernte er die Tochter des Vice -Oberstallmeisters von dem 
Bussche, Friederike Sabine, geboren am 16. Juli 1776, 
kennen und vermählte sich mh ihr am 12. August 1795 auf 
dem von dem Bussche'schen Gute Rethmar. 

Ein Jahr darauf wurde er calenbergischer ritterschaft- 
licher Deputirter der Stände. Im Herbst desselben Jahres 
entledigte er sich des Auftrags, die mit dem Erbprinzen von 
Württemberg vermählte Kronprinzessin von England in Cux- 
haven mit einem zahlreichen Hofpersonale zu empfangen und 
dieselbe durch Hannover zu geleiten, zu solcher Zufriedenheit 
des Königs, dass ihn dieser zum Kammerherrn ernannte. 

Das Nahen der Franzosen und deren Einfall in die han- 
noverischen Kurlande 1803 trieb ihn abermals zur Ergreifung 
des Schwertes. Er wurde bei dem die leichte Cavalerie be- 
fehligenden General von Linsingen als Adjutant angestellt, 
besorgte jedoch als landständischer Commissair zugleich die 
Aushebung der Mannschaften und Pferde. Damit noch be- 
schäftigt, vereitelte jedoch die Suhlinger Convention vom 
3. Juni 1803 jede weitere Theilnahme am Kampfe. Etwa 



m. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. I75 

vierzehn Tage darauf meldete ihm ein königlicher Lakai früh 
Morgens, dass er in der Nacht einen Kriegsrath' der feind- 
lichen Generale im Schlosse in Hannover belauscht und da- 
bei erfahren habe, es sei von Paris der Befehl erfolgt, die 
hannoverischen Truppen jenseit der Elbe aufzuheben. Nach 
Einziehung näherer Nachrichten über die Stärke und. Auf- 
stellung der französischen Truppen unter Mortier eilte er, 
um keinen Verdacht zu erregen, auf Umwegen durch das 
Braunschweigische zum Feldmarschall Grafen Wallmoden nach 
Lauenburg und von da zu den derzeit in Ratzeburg weilen- 
den hannoverischen Ministern, um ihnen Kunde von den im 
französischen Kriegsrath gepflogenen Verhandlungen zu 
geben. Unabwendbar wurde gleichwol die Artlenburger 
Convention am 5. Juli 1803 abgeschlossen, in Folge deren 
die gesammte hannoverische Armee aufgelöst ward und den 
Franzosen 400000 Pfund Pulver, 3,000000 Patronen, 40000 Ge- 
wehre und 4000 Pferde sowie die ganze Kriegsrüstung als 
Beute ausgeliefert wurden. Ein Kriegsmaterial zum Werthe 
von 10,000000 Thlrn. ging dadxirch verloren! Viele der er- 
bitterten Soldaten hatten sich dem Schimpfe der Waffen- 
ablieferung durch die Flucht nach England entzogen und 
bildeten dort den ersten Kern der englisch -deutschen Legion, 
welche im Herbst 1807 auf mehr als 13000 Mann heran- 
gewachsen war und von da bis zum Frieden von Paris 
(30. Mai 1814) insbesondere auf der pyrenäischen Halbinsel 
unaufhaltbar die Macht Napoleon's brechen half. 

Indessen sein Bruder, der Kriegsrath Ludwig Friedrich, 
die fragliche Convention nach England überbringen musste 
eilte unser Kammerherr Friedrich von dem Schauplatze 
des auch seinem patriotischen und kriegerischen Herzen un- 
erträglichen Ereignisses nach Braunschweig zu seiner daselbst 
sich aufhaltenden Familie. Die Wahrnehmung der Interessen 
seines Vaterlands wie auch seiner Geschwister führten ihn 
indessen bald, wenn auch mit Widerstreben, nach Hannover 
zurück. 



T76 in. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 

Jeglichen fremdherrlichen Dienst verschmähend während 
1805 ^iö Franzosen zwar abzogen, Schweden und Russen 
aber ein-, und ausrückten, Preussen das Land in Administra- 
tion nahm und dann der südliche Theil desselben dem König- 
reich Westfalen, der nördliche aber 1810 dem französischen 
Kaiserreich einverleibt wurde, gerieth unser Patriot in die 
Lage, sein Mobiliar zum Theil verkaufen, sein Haus ver- 
miethen, seine Kinder von sich geben zu müssen und nach 
Altona zu ziehen, bis die Beerbung seines Oheims, des am 
13. December 1810 verstorbenen Kammer -Präsidenten Karl 
Rudolf August Grafen von Kielmansegg, seine äussere Lage 
wieder verbesserte und nur innerer Trübsinn unter dem ent- 
setzlichen Drucke seines Vaterlands auf ihm lasten blieb. 

Nachdem er die Angelegenheiten seiner beiden geerbten 
Güter Seestermühe und Klein -Colmar geordnet hatte, ging 
er mit seiner Familie nach Karlsbad, um seine durch eine 
Maserkrankheit 1801 hervorgerufene Harthörigkeit möglichst 
zu heben, machte von da eine Reise nach Wien und kehrte 
darauf nach Hannover zurück. Wo er ging und stand von 
Spionen der geheimen französischen Polizei überwacht und 
belauscht, verschaffte er sich durch den dänischen Gesandten 
in Kassel Pässe nach Holstein und traf dann auf seinem Gute 
daselbst mit seinem Bruder, der sich gleichfalls auf seiner 
Herrschaft Gültzow nicht sicher gefühlt hatte, zusammen, xmi 
sich gegenseitig in der Hoffnung einer baldigen Erlösung 
vom Joche der Fremdherrschaft zu bestärken. Der schreck- 
liche Rückzug der französischen Armee aus dem vom 15. bis 
21. September 18 12 eingeäscherten Moskau gab das Signal 
zur Erhebung der Patrioten. 

Nachdem nun, wie schon oben berichtet worden, der 
älteste Bruder Ludwig Friedrich von England, von wo er als 
General -Major im Anfange des Jahres 1813 zurückkehrte, 
Vollmachten und Mittel zur Errichtung von Truppencorps 
mitgebracht hatte und die drei russischen Parteigänger, 
Tettenborn, Czernitschef und Dörnberg, sich mit ihren Reiter- 



III. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 177 

scharen dem nordlichen Deutschland näherten, Tettenborn 
sog-ar mit seinen Kosacken schon am 15. März in Lauenburg 
und alsbald darauf in Hamburg einrückte, zögerte auch 
Friedrich Otto Gotthard Graf von Kielmansegg nicht mit 
Errichtung eines gemischten Truppencorps. 

Der spätere Oberforstmeister von Düring erwarb sich 
von ihm am 19. März 18 13 die Erlaubniss und Vollmacht, im 
Lauenburgischen eine Compagnie freiwilliger Jäger zu er- 
richten, zu welchen auch der Oberforstmeister von Beaulieu 
mit Schützen vom Harz, der Kammerherr von Spörcken aus 
dem Lüneburgischen, der Oberwildmeister Knoop von Han- 
nover, später, am 4. April, der Forstjunker von dem Bussche 
von Hannover und der Oberforstamts -Auditor von Meding 
von Lüneburg mit angeworbenen Forstbedienten und Jägern, 
jeglicher von ihnen mit seiner eigenen Büchse versehen , sich 
gesellten; 4 Compag^ien, jede zu 12 Oberjägern, 120 Jägern 
und 4 Halbmondbläsem, bei denen je i Kapitän und 4 Lieute- 
nants eingetheilt waren, wurden nebst einer Schwadron 
reitender Jäger mit einigen leichten Geschützen errichtet 
und Friedrich Otto Gotthard als Oberst zum Chef des ganzen 
seitdem sogenannten Kielmansegg'schen Jägerfreicorps, 
der Oberforstmeister von Beaulieu aber zu dessen Oberst- 
lieutenant ernannt. Zur vorläufigen Armirung und Besoldung 
dieser Truppen deponirte ihr Chef 36000 Thlr. Gold bei 
seinem Bankier in Hamburg, als ein dem Vaterlande dar- 
gebrachtes pecuniäres Opfer! 

Auch sein jüngerer Bruder, Ferdinand Hans Ludolph, 
hatte sich den Patrioten zum Kampf für König und Vater- 
land angeschlossen. Die Wuth des Feindes gegen dies Kiel- 
mansegg'sche Unternehmen war gross und entlud sich als- 
bald auch dadurch, dass auf die Anzeige des General- 
inspectors der Gensdarmerie, wie „der vormalige Geheime- 
„Kriegsrath Ludwig Graf von Kielmansegg, der vormalige 
„Kammerherr Friedrich Graf von Kielmansegg und der 
„vormalige Rittmeister Ferdinand Graf von Kielmansegg 

12 



178 ni. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 

„im Monat Februar 18 13 Pässe für das Ausland auf eine be^ 
„stimmte Zeit bekommen hätten, nach deren Ablauf aber 
„nicht zurückgekehrt wären, sich vielmehr nach dem Berichte 
„der Polizei -Commissaire in Hannover vom 17. Mai d. J. 
„bei der feindlichen Armee befänden, für die hanseatische 
„Legion würben und einer der angeklagten Gebrüder in eng- 
„lischen Diensten General geworden sei — das Civil -Tribunal 
^,des Districts Hannover am 21. Juni 18 13 auf Grund des 
„Königlich westphälischen Decrets vom 5. Februar 1812 er- 
„ kannte: dass alle beweglichen und unbeweglichen Güter, 
„welche die Angeklagten besässen, wie auch diejenigen, 
„welche ihnen in der Folge zufallen könnten, mit Arrest zu 
„belegen seien." 

Zugleich wurden die Angeklagten binnen Monatsfrist vor 
dem General -Procurator des Special -Gerichtshofes des Aller- 
departements zu erscheinen aufgefordert und die Sequestra- 
tions-Urtheile % soweit die Macht der Feinde noch reichte, 
vollzogen. In Betreff unsers Anführers des Jägercorps begab 
sich namentlich ein Huissier zu dem Zwecke der Arrest -An- 
legung am 29. Juni mit zwei Zeugen in dessen an der Archiv- 
strasse in Hannover belegenes Haus ^ und forderte in Ab- 
wesenheit des Angeklagten dessen Gemahlin auf, das be- 
wegliche und unbewegliche Vermögen ihres Gemahls ge- 
wissenhaft nachzuweisen, erhielt jedoch von derselben nur 
die Erklärung, dass gegen das in Rede stehende Erkenntniss 
die Appellation eingelegt sei. 

Dennoch ward das Mobiliar -Vermögen mit einem Amts- 
siegel und auch das aus dem vorerwähnten Hause, einem 
zweiten vermietheten Hause in Hannover, sowie aus dem Gute 
Springe bestehende, unbewegliche Vermögen des Ange- 
klagten mit Arrest belegt. 

In einer am 5. Juli bei dem Tribunale zu Hannover von 



1 Originale im Familien -Archiv zu Gültzow. 

2 Katasterabtbeilung Calenberger Neustadt No. 306. 



III. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 179 

Seiten des bei der Cour Impiriale zu Hamburg* angestellten, 
derzeit in Hannover anwesenden Bruders und Mandatars des 
Angeklagten — des Grafen Christian Kielmansegg — ein- 
gelegten Appellation ward hiemächst ausgeführt, „dass der 
„Huissier gegen Art. iii der bürgerlichen Process-Ord. ge- 
„ handelt habe, als er zxir Vollziehung der Arrest -Belegung 
„geschritten, trotz dem dass Appellation eingelegt sei; dass 
„in dem fraglichen Falle Appellation zulässig sei; dass der 
„Angeklagte kein Westphale, sondern königlich dänischer 
„Unterthan sei, wenn schon er durch besondere Verhältnisse 
„veranlasst worden, sich periodisch in Hannover aufzuhalten; 
„ dass seiner Zeit aber auch solches dem Präfecten des AUer- 
„ Departements erklärt und deshalb der Graf Friedrich auch 
„nicht zum Huldignngseide für den König von Westphalen 
„zugelassen sei, daher das nur auf Westfalen anwendbare 
„königliche Dekret vom 5ten Februar 1812 gegen den An- 
„ geklagten nicht angezogen werden könne, endlich aber auch 
„noch gar nicht einmal juristisch erwiesen sei, dass derselbe 
„in feindlichen Diensten stehe, oder gar für die hanseatische 
„Legion würbe." 

Die betreffenden Acten des Familien -Archivs erstrecken 
sich nur bis zum 14. September 1813, ohne das Resultat zu 
enthalten, dass der kühne Führer des Jägercorps wirklich ii% 
contumaciam zum Tode verurtheilt worden ist. 

Durch diese Vorgänge war indessen die Existenz seiner 
Gemahlin und Kinder in Hannover gefährdet, und mussten 
dieselben sich von dort entfernen, zumal der hoffnungsvolle 
Drang nach Erlösung aus einer schmachvollen Gegenwart 
den Gatten und Vater nur bestimmen konnte, muthig und 
furchtlos allen Gefahren weiter entgegenzugehen und seine 
in den Kämpfen an der Elbe, in Holstein und auf dem 
Schlachtfelde von Waterloo bewährte Treue gegen das an- 
gestammte Fürstenhaus keinen Augenblick zu verleugnen. 

Am 7. April 1813 war der Ausmarsch seines damals nur 
erst 180 Mann starken Corps vom Sammelplatze Hamburg 

12* 



l8o III. DIE GRAFBN VON KIELMANSEGG. 

nach Wentorf hin erfolgt, um sich dort mit dem Winzingerode* 
sehen Corps zu vereinigen. Als aber der französische Mar- 
schall Vandamme sich Hamburg näherte, wurde Kielmansegg 
dahin zurückberufen, wo er bis zum 14. April blieb. Dann 
zog er über die Elbe, um sich bei Harburg aufzustellen, und 
als Harburg gegen die heranrückenden Franzosen nicht zu 
halten war, Wilhelmsburg zu vertheidigen. 

Am 4. Mai bekam er den Oberbefehl über 400 Hanseaten, 
2 Compagnien Mecklenburger und das bremen-verdensche 
Bataillon, welche sammt den Jägern den Uebergang der 
Franzosen auf Wilhelmsburg verhindern sollten. Vandanune 
drohte am 9. Mai „über ihre rauchenden Leichname marschiren 
„zu wollen", wenn sie sich nicht unterwürfen; Kielmansegg 
erinnerte ihn aber daran, dass ebendieselben Drohworte schon 
vor zwanzig Jahren (1792) in Brabant keine Beachtung ge- 
funden hätten. 

Die in der starken Dunkelheit der Nacht vom 9./10. Mai 
über die Elbe gesetzten 3 — 400 Franzosen, denen noch wei- 
tere II 00 Mann gefolgt waren, Hess Kielmansegg gleich am 
Morgen zurücktreiben, und der Adjutant Vandamme's, der 
jene Drohung überbracht hatte, war unter den ersten Leichen, 
welche die Verbündeten überschritten. Die Vertheidigung 
von Wilhelmsburg wurde inzwischen aufgegeben und an der 
Feddel, dem Hafen von Hamburg gegenüber, wurden Ver- 
schanzungen aufgeworfen. 

Diese Verschanzungen waren jedoch zu unbedeutend, die 
Truppenzahl zu klein, und Hamburg wurde am 31. Mai von 
Davoust und Vandamme eingenommen; vier Tage nur vor 
dem Waffenstillstand , welcher am 4. Juni zwischen Napoleon 
und den Alliirten abgeschlossen wurde. 

Bis zum 18. August, bis zu welchem Zeitpunkte alle 
kriegerischen Operationen sistirt waren, thaten die Kiel- 
mansegg'schen Jäger bei Bergedorf, Lauenburg und Neuhaus 
den Wachtdienst an der Elbe. Dann erhielt der Graf Kiel- 
mansegg den Befehl, mit seinen durch Zuzug von Frei- 



III. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. l8l 

willigen vermehrten Jägern und den Hanseaten in der Gegend 
von Boitzenburg und Dömitz die Verbindung der alliirten 
Truppen nach Magdeburg hin zu erhalten und die Posten- 
kette des Feindes von Boitzenburg über Domitz nach Bleckede 
zu durchbrechen. Er ging in dieser Absicht mit 200 Mann 
über die Elbe,, nahm die am rechten Ufer aufgeworfenen 
Verschanzungen bei Damnatz und Quickborn, stürmte am 
24. August den Thurm von Dannenberg, blessirte etwa 
40 Mann feindlicher Truppen und machte die übrigen 160 zu 
Gefangenen. Damit war die französische Postenkette unter- 
brochen. Davoust, nun ohne Nachrichten von Magdeburg, 
wurde unentschieden und unthätig. Der General Wallmoden 
drang darauf bis Schwerin vor, und als Davoust sich von da 
nach Gadebusch zurückzog, marschirte er nach Ludwigslust 
und Dömitz. Davoust wählte darauf Ratzeburg zu seinem 
Hauptquartier; Wallmoden dagegen ging über die Elbe und 
Hess den Obersten Graf Kielmansegg bei Dömitz eine Schiffs- 
brücke und einen Brückenkopf errichten. Auf einem seiner 
Streifzüge wurde von seinen Jägern eine Depesche Davoust's 
an den Commandirenden von Magdeburg aufgefangen, aus 
der man ersah, dass jener ein Corps absenden wolle, um die 
Schiffsbrücke bei Dömitz zu zerstören und so eine Verbin- 
dung mit Magdeburg wiederherzustellen. 

Dieses sollte der französische General Pecheux mit 
4000 Mann ausführen. Wallmoden warf sich nun bei der 
Göhrde auf Pecheux und schlug ihn am 16. September in 
der Weise, dass er nur mit einigen 100 Mann entkam; 
50 Offiziere, 500 Mann und 200 Pferde hatten auch die Ver- 
bündeten verloren. Der Oberst Graf Kielmansegg, dessen 
Corps bei der Göhrde die Avantgarde gebildet hatte und im 
weitem Verlaufe des Gefechts zur Deckung des mehrmals 
chargirenden dritten Husaren-Regiments sich hinter demselben 
aufzustellen Befehl erhalten hatte, wurde nach dieser Schlacht 
nach Dannenberg commandirt, von wo aus die Streifzüge 
seiner Jäger sich bis Lüchow, Salzwedel, Uelzen und Celle 



l82 III. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 

erstreckten. Dadurch ward dem Feinde auch seine Verbin- 
dung mit Bremen bedroht und Wallmoden konnte die weit 
gedehnten Verbindungslinien von Lübeck bis Bremen er- 
halten. 

Nach der Völkerschlacht von Leipzig am i6. bis 19. October 
erhielt Wallmoden den Befehl , Besitz von Hannover zu neh- 
men; 100 Jäger und 100 Husaren vom bremer und verdener 
Husaren-Regiment eröffneten unter dem Oberbefehle des Ober- 
sten Kielmansegg den Zug nach Hannover. Der inmittelst 
im Hauptquartier des Generals Wallmoden eingetroffene 
Herzog von Cumberland, nachmalige König Ernst August 
von Hannover, hielt denn auch am 28, October 1813 an der 
Spitze dieser Truppenschar seinen Einzug in Hannover, um 
im Namen seines Bruders, des damaligen Prinz-Regenten von 
Grossbritannien und Hannover, von dem väterlichen Erbe 
wieder Besitz zu nehmen. Einem Triumphzuge glich die 
Rückkehr der ersten Scharen der hannoverischen Krieger in 
die Heimat. Unter Glockengeläute zogen sie an allen Orten 
ein, mit Blumen wurden ihre Wege bestreut, am Altar 
Gottes kniete Alt und Jung, um dem Herrn der Heerscharen 
für die gnädigst gewährte Rettung von dem Druck des 
Feindes und der endlichen Wiederherstellung der recht- 
mässigen Regierung zu danken. Alsbald wurde auch Hameln 
befreit; der französische Gensdarmerie- Oberst Le Gray war 
aber über Rinteln entflohen, ehe die Kielmansegger Hameln 
und Rinteln erreichten. Auch dem Obersten Kielmansegg 
wurden auf diesem Triumphzuge seine frühem Sorgen, die 
er mit der ihm eigenen Kj-aft getragen, seine grossen Ent- 
behrungen, denen er sich im Vertrauen auf eine bessere Zu- 
kunft unterzogen, die nicht unbedeutenden Opfer, die er 
freudig gebracht, die Gefahren, denen er während der Fremd- 
herrschaft zu Hause und im Felde ausgesetzt gewesen war, 
die oft heissen Kämpfe, welche er mit der grössten Kalt- 
blütigkeit und mit dem ausdauerndsten Muthe durchgekämpft 
hatte, aufs glänzendste belohnt. 



r 



m. DIE GRAFEN VON KJELMANSEGG. 183 

Sehnlichst erwartend mit seinen Jägern über den deut- 
schen Rheinstrom setzen und Frankreichs Gewaltherrschaft 
in Frankreich bezwingen zu helfen, wurde ihm gleichwol die 
Ordre, mit seinem Jägercorps zur Wallmoden'schen Nord- 
armee zurückzukehren, lun Davoust mit seinen Franzosen 
sowie die seit dem lo. Juli 1813 den Verbündeten abtrünnig 
gewordenen Dänen besiegen zu helfen, welch letztere nicht 
freiwillig in die Abtretung von Norwegen an Schweden 
willigen wollten. Als der Kronprinz Karl Johann von Schweden 
ins Holsteinische und Schleswigsche marschirt war, um da- 
selbst sich Norwegen zu erobern, verliess Davoust sein Haupt- 
quartier in Ratzeburg und warf sich nach Hamburg, das nun 
von dem 7000 Mann starken Woronzow'schen und Lützow'- 
schen Corps eingeschlossen wurde. 

Die von den Franzosen verlassenen Dänen marschirten 
nach Holstein. Am 3. December verabredete der Kronprinz 
von Schweden mit dem General Grafen Wallmoden in Ratze- 
burg die Bewegungen gegen die Dänen. Während die 
Schweden gegen Lübeck zogen, um diese Stadt nöthigenfalls 
mit Sturm zu nehmen, ging Wallmoden über die Stecknitz, 
concentrirte seine Truppen zwischen diesem Flusse und Ratze- 
burg und entsandte den General von Dörnberg mit einem 
Corps, dessen Vorhut Kielmansegg führte, auf Oldesloe. Am 
4. December wurde das Dömberg'sche Corps bei Sieben- 
bäumen und Steinhorst von den Feinden angegriffen und 
behauptete sich in Deutsch-Broden; 100 Kielmansegg'sche 
Jäger unter dem Hauptmann Knoop nahmen theil an diesem 
Gefecht. Wallmoden marschirte, durch Ankunft der schwe- 
dischen Division Vegesack verstärkt, nach Oldesloe und be- 
auftragte Dörnberg, als dieser Ort von dem Feinde verlassen 
war, demselben nach Segeberg zu folgen. Dörnberg über- 
liess die Verfolgung der auf Kiel sich zurückziehenden Dänen 
der schwedischen Division von Vegesack und vereinigte sich 
am 7. December mit dem Wallmoden'schen Corps wieder in 
Neumünster. Am 8. rückte das ganze Corps nach Rends- 



184 in. DI£ GRAFEN VON KIELMANSEGG. 

bürg und zur Eider. Hier angelangt liess Domberg in der 
Nacht vom 8. auf den 9. durch eine Abtheilung Kiel- 
mansegg'scher Jäger unter dem Lieutenant von Mahrenholtz 
die aufgezogene Brücke von Kluensik durch List nehmen, 
indem ein Halbmond -Bläser in einiger Entfernung andere 
Scharen wie zum Succurs herbeiblasen musste. Der Feind 
zog sich zurück, die Ketten der Brücke wurden gesprengt, 
20 Husaren der russisch -deutschen Legion zu Hülfe gezogen, 
die beiden Kanonen und noch 5 andere jenseits Sehstedt er- 
beutet, ausserdem aber 2 Offiziere und 128 Mann zu Gefan- 
genen gemacht. Dieselbe Abtheilung der Jäger ging am 
Nachmittag bis Eckernförde vor, eroberte auch dort noch 
einen Trainzug und nahm acht MunitionsWagen mit Be- 
spannung. 

Nachdem sodann die Kielmansegg'schen Jäger nament- 
lich auch an dem Treffen bei Sehstedt am 10. December 
1813 einen besonders rühmlichen Antheil genommen, machte 
gleichwol der Kieler Frieden vom 14. Januar 18 14 dem Feld- 
zug in Holstein ein Ende. Das Kielmansegg'sche Jägercorps 
erhielt Befehl, über die Elbe zurückzukehren, um sammt allen 
übrigen Wallmoden'schen Truppen bei der unter dem Befehl 
des russischen Generals von Bennigsen begonnenen Belage- 
rung von Hamburg -und Harburg mit verwendet zu werden. 
In Folge dessen musste Graf Kielmansegg mit seinen 
Jägern von Heimfeld, wo er sein Corps 11. Januar concen- 
trirt hatte, aufbrechen, passirte die Elbe auf dem Eise bei 
Blankenese, langte am 20. Januar in Borstel an, brach am 
22. Januar nach Buxtehude auf, um in die Division des eng- 
lischen Generals Lion eingereiht zu werden, und wurde am 
25. Januar nach Moorburg beordert, um daselbst ein han- 
seatisches Bataillon abzulösen und den Vorpostendienst gegen 
Harburg zu übernehmen. 

Am 9. Februar wurde ein Hauptangriff auf die feind- 
lichen Verschanzungen unternommen. Die erste Jägercom- 
i:»agnie wurde der Brigade des Obersten Halket beigegeben, 



111. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 185 

um den Schwarzenberg vor Harburg mit erstürmen zu helfen, 
die beiden andern Compagnien gingen mit einer Compagnie 
der russisch -deutschen Legion in des General -Majors Lion 
Division gegen Lauenbruch und Wilhelmsburg vor. Es musste 
indessen alsbald schon Befehl zum Rückzug gegeben werden, 
da der Hauptangriff der Russen unterblieb. Durch das Aus- 
bleiben des Generals Tolstoi mit seinen looo Russen wurde 
auch der am i6. Januar erneute Angriff auf Harburg ver- 
eitelt. 

Am 18. Februar brach darauf das ganze Jägercorps mit 
der russisch- deutschen Legion unter Graf Wallmoden nach 
den Niederlanden auf, nachdem zuvor alle im Jägercorps die- 
nenden herrschaftlichen Forstbedienten entlassen und in ihre 
frühem Stellen wieder eingesetzt waren. Auf dem Marsche 
wurden die Truppen bei Bremen von dem Herzog von Cam- 
bridge gemustert. Am i6. März überschiffte das Corps jubelnd 
den iE<.hein, in der sichern Hoffnung, den Feind nun auch 
in seinem eigenen Lande bekämpfen zu können. Jenseit 
Oudenarde wurde das ganze preussische Armeecorps des 
Generals von Gablenz , dem auch die Wallmoden'schen Trup- 
pen mit den Jägern einverleibt waren, concentrirt, um den 
Angriff des französischen Generals Maison, der schon den 
preussischen General Tilemann geschlagen hatte, zu erwarten. 

Maison zog sich jedoch nach Lille zurück; der Marschall 
Blücher ging direct auf Paris los und hielt daselbst am 
31. März mit den drei verbündeten Monarchen seinen sieg- 
reichen Einzug. Die Jäger, die einzigen Hannoveraner jen- 
seit des Rheins, wurden nach Brüssel zurückverlegt und unter 
das Obercommando des englischen Generals Lord Linedock 
(Graham) gestellt. Vilvorde, Dragebusch, Tournay wurden 
nun Standquartiere des Corps in den Monaten Mai bis Juli. 

Als gegen Ende Juli der Oberst Graf Kielmansegg sein 
Corps mit Urlaub verliess, um eine Reise nach Paris anzu- 
treten, bekam der Major von Änderten das Commando und 
wurden die Jäger nach Brüssel zurückverlegt, wo ihnen 



l86 III. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 

g-leichwol freie Quartiere, auf die sie angewiesen waren, aufs 
hartnäckigste verweigert wurden. Dies setzte sie in desto 
grössere Verlegenheiten, weil sie seit Mai keine Gage er- 
halten hatten. Der Major von Änderten wandte sich an den 
englischen Divisionair Lord Linedock, unter dessen Ober- 
commando die Jäger gestellt waren, gab diesem die nähern 
Erläuterungen, unter welchen Umständen und zu welchem 
Zweck das Corps errichtet sei, und bat, dass dasselbe in das 
Vaterland zurückbeordert werden möchte. Der Befehl zum 
Rückmarsch wurde darauf denn auch ertheilt, und gegen das 
Ende des August rückten die Jäger in Osnabrück, vierzehn 
Tage später aber in Hameln ein. Nachdem der rückständige 
Sold bezahlt und die jedem einzelnen Jäger bei seinem Ein- 
tritt versprochene Entschädigung von 3 Louisdor dafür ge- 
leistet war, dass er sich mit seiner eigenen Büchse bewaffnet 
hatte, wurde die Auflösung des Corps am 20. September 
18 14 verfügt und am 29. desselben Monats in Hameln zur 
Ausführung gebracht. Die Einzelnen schieden, wenn auch 
ohne Anerkennung dessen, was sie beim Eintritt geopfert, 
im Dienste entbehrt, getragen und gekämpft hatten, doch 
mit dem Bewusstsein ihrer bewiesenen Berufs- und Pflicht- 
treue ! 

Diejenigen, welche durch die Begeisterung aus ihren 
Studien , Geschäften und Aemtern sich herausgerissen hatten, 
nahmen ihr früheres Tagewerk wieder auf. 

Nachdem Napoleon am 11. April seines Reichs entsetzt, 
den 20. nach Elba abgereist und am 30. der Pariser Friede 
zum Abschluss gekommen w^ar, ging der Graf Kielmansegg, 
dem in den Niederlanden das .Commando des Wallmoden'- 
schen Corps " übertragen wurde, nach Paris und nahm als- 
dann zu einer Reise nach London einen Urlaub auf sechs 
Wochen. 



1 Der General Graf Wallmoden -Gimborn war nach dem Pariser Frieden wieder 
in k. k. österreichische Dienste zurückgetreten. 



III. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 187 

In England wurden vom Prinz-Regenten seine Verdienste 
um* die Befreiung des Vaterlands, seine aufopferungsreiche 
Hingebung an dasselbe wie auch seine bewährte treue An- 
hänglichkeit an sein angestammtes Fürstenhaus dankbar da- 
durch anerkannt, dass er ihn am 12. August 1814 zum Ge- 
neral-Major ernannte. Bei seiner Rückkehr vom Urlaub be- 
kam er dann das Commando über die erste leichte Division, 
die später den Namen „Leibgarde" erhielt und bezog Ant- 
werpen als Garnison. 

Während der Congress in Wien noch tagte, verliess 
Napoleon bekanntlich am 15. Februar 1815 Elba, landete am 
I. März mit 1000 Mann in Cannes an der französischen Küste, 
und hielt schon am 20. März seinen Einzug in Paris. Am 
25. März wurde ein neuer Feldzug beschlossen. Ende Mai 
rückte eine halbe Million Krieger an Frankreichs Grenze, 
darunter im Wellington'schen Heere eine Division von 
14000 Mann Hannoveranern unter dem Commando des Ge- 
nerals von Alten, bestehend aus den beiden Brigaden Colin 
Halket und Kielmansegg. 

Den 12. Juni von Paris aufbrechend und am 14. bei 
seinem Heere angelangt, stürzte sich Napoleon schon am 15. 
mit der ihm eigenen Eile und Energie auf Blücher. Wellington 
traf am 16. Juni von Brüssel bei Quatrebras um 11 Uhr ein 
und eilte zu Blücher zur Berathung eines gemeinschaftlichen 
Operationsplanes. Indessen war auch der französische Mar- 
schall Ney mit drei Divisionen bei Quatrebras eingetroffen 
und machte einen entschiedenen Angriff auf das englische 
Centrum. Auf dem rechten Flügel wurden die Alliirten zu- 
rückgedrängt. Da erschien zur gelegenen Stunde von Alten 
mit seiner Division. Die Brigade Colin Halket verstärkte 
den rechten Flügel und warf mit Hülfe der englischen Gar- 
den und der reitenden Batterie des Majors Kuhlmann den 
Feind. Auf dem linken, schwach besetzten Flügel nahm die 
Kie Im ans egg 's che Brigade 30 Geschützen gegenüber und 
vom heftigsten Gewehrfeuer empfangen ihre Aufstellung. Es 



l88 III. DI£ GRAFEN VON KIBLMANSEGG. 

warf diese Brigade jedoch die feindliche Avantgarde zurück 
und vertrieb in einem heissen Kampfe die gegenüberstehen- 
den Massen. Blücher war an diesem Tage der feindlichen 
Uebermacht bis in die Nähe von Warres gewichen, und auch 
das englische und niederländische Heer musste sich auf 
Waterloo zurückziehen. Den Rückzug deckte die von Alten'sche 
Division mit der Kielmansegg'schen Brigade unbelästigt vom 
Feinde. 

An dem grossen Entscheidungstage, i8. Juni, bildete 
dann die erste Division unter Cock und die zweite unter 
von Alten das Centrum der englischen Armee. Um 12 Uhr 
ging der Feind vor, und um das Centrum- zu durchbrechen, 
wurde der Kampf zur Einnahme des von Baring vertheidigten 
Hofes La Haye Sainte ein wüthender. 

Zu gleicher Zeit wurden die hinter demselben postirten 
Truppen von den feindlichen Kürassieren wiederholt ange- 
griffen, von den Quarr^s der Kielmansegg'schen Brigade 
jedoch auf zwanzig Schritt Entfernung immer mit einer Salve 
von so entscheidender Wirkung empfangen, dass sie sich 
zurückziehen mussten. Nach einer kurzen Ruhe des Kampfes 
hatten die Halket'schen, Kielmansegg'schen und Ompteda'- 
schen Brigaden indessen aufs neue die heftigsten AngriiFe 
von der feindlichen Cavalerie zu bestehen. 

Nachdem Baring fünf Male vergeblich um Munition ge- 
beten hatte , musste er sich unter grosser Gefahr zurückziehen. 
Der Prinz von Oranien, der General von Alten und der 
Oberst Colin Halket waren verwundet, die Führer beider 
Quarr^s der Kielmansegg'schen Brigade waren gefallen; von 
einem Quarre wurde eine Seite von den feindlichen Kü- 
rassieren sogar übergeritten und das andere musste sich in 
fast gänzlicher Auflösung zurückziehen. 

Der Graf Kielmansegg, der nach erfolgter Verwun- 
dung des Generals von Alten und nachdem ihm selbst zwei 
Pferde unter dem Leibe erschossen waren, das Conunando 
der ganzen Division übernommen hatte, sammelte und ord- 



f 



in. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 189 

nete ihre zerstreuten Ueberreste mit der ihm eigenen Rühe, 
führte sie mit Munition aufs neue versehen in ihre frühere 
Stellung zurück und leistete trotzdem, dass seine Truppen 
vornehmlich aus neu formirten hannoverischen Landwehr- 
Regimentern bestand, den wiederholten französischen An- 
griffen einen so heldenmüthigen Widerstand, dass der P'eind 
stets wieder zurückgeworfen wurde und dessen vom An- 
beginn der Schlacht an beabsichtigtes Durchbrechen des 
Centrums vereitelt wurde. 

Um 5 Uhr Nachmittags vernahm man endlich den er- 
wünschten Kanonendonner des sich nähernden preussischen 
Corps unter Bülow. 

Napoleon w^arf sein sechstes Armeecorps nebst zwei Ca- 
valerieregimentem der preussischen Avantgarde entgegen 
und machte mit sieiner alten Garde den letzten verzweifelten 
Versuch auf das englische Centrum. Selbst diese Garde 
musste indessen zurückweichen, vermochte nicht ihre Linie 
wiederherzustellen und eine ungewohnte Verwirrung ver- 
breitete sich in den Reihen dieser tapfern Veteranen. Die 
britischen Garden schritten zum Angriff mit dem Bajonnet, 
und nachdem auch die Preussen immer näher herangerückt 
waren und Wellington den Befehl zum allgemeinen Vorrücken 
ertheilt hatte, verbreitete sich panischer Schrecken durch 
das ganze französische Heer, das nur noch einen einzigen 
verwirrten Haufen bildete. Von 75000 Mann retteten die 
Franzosen kaum 40000. Das englische Heer hatte seinen 
glorreichen Sieg mit 15600 theils getödteter, theils verwun- 
deter Kämpfer, darunter 600 Offiziere, erkaufen müssen. Die 
Kielmansegg'sche Brigade allein zählte an Todten und 
Verwundeten 40 Offiziere und 900 Mann. 

Graf Kielmansegg führte die nach der Verwundung des 
Generals von Alten seinem Commando unterstellte Division 
nun auch vor Paris in das Bois de Boulogne. Durch einen 
Sturz mit dem Wagen am Kopfe verwundet, musste er das 
Commando daselbst jedoch bald niederlegen. Zu seiner völligen 



igO in. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 

Genesung kehrte er nach Hannover zurück, wohin ihm in- 
dessen auch seine Brigade bald folgte. Er wurde dann, als 
die hannoverischen Truppen nach wiederhergestelltem Frieden 
neu organisirt wurden, nacheinander Chef der Regimenter 
Göttingen, Hildesheim sowie des Garde -Grenadierregiments,' 
am 19. April 181 8 General-Lieutenant, 1824 Commandant der 
Residenzstadt Hannover und war von 181 7 — ^2 Commandant 
der ersten Infanterie -Division; 1832 zog er sich in Betracht 
der mit vorrückendem Alter zunehmenden Harthörigkeit 
unter Verzichtleistung auf jegliche Pension aus dem activen 
Militärdienst zurück, wurde jedoch auf besondern Befehl seines 
Königs in der Liste der disponibeln Generale fortgeführt und 
am 5. Juni 1839 zum General der Infanterie ernannt. 

Nach seinem Austritt aus dem activen Dienst , in welchem 
er mit dem Grosskreuz des hannoverischen Guelfen- Ordens, 
dem Wilhelmskreuz, der Waterloo- Medaille und der Kxiegs- 
Denkmünze von 1813, ausserdem aber mit dem schwedischen 
Schwert-Orden erster Klasse, dem dänischen Dannebrog-Orden 
erster Klasse, dem russischen St.- Annen-Orden zweiter Klasse, 
dem russischen Wladimir-Orden vierter Klasse, dem hessischen 
Orden pour la vertu müitaire und der hanseatischen Ehren- 
Medaille decorirt worden war, lebte er abwechselnd auf seinen 
Gütern im Holsteinischen und in Hannover. 

An letzterm Orte verschied er am 18. Juli 1851 in Folge 
eines Schlagflusses, von dem er in den letzten Jahren wieder- 
holt Anfälle erlitten hatte, wennschon er bis wenige Tage 
vor seinem Tode sich eines rüstigen Alters zu erfreuen gehabt 
hatte. Sein Sarg wurde in das Grabgewölbe der gräflich 
Kielmansegg'schen Familie auf dem sogenannten Garten- 
kirchhof vor dem Aegidienthor zu Hannover beigesetzt. 

Seine Gemahlin war ihm schon am 3. October 1829 im 
Tode vorangegangen. Vier Söhne und drei Töchter hatte 
sie ihm geschenkt als: Adolf August Friedrich, geboren 
2^, Juni 1796; Louise Sophie Charlotte Friederike, geboren 
15. April 1798; Georg Friedrich Clamor Hilmar, geboren 



> 



in. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. IQI 

12. Februar 1800; Adelaide Charlotte Wilhelmine Friederike, 
geboren 23. October 1801; Ferdinand Friedrich Clamor, ge- 
boren 17. December 1802; Pauline Louise Charlotte Sophie 
Auguste, geboren 25. Februar 1807 und Karl Ernst August 
Friedrich, geboren 24. November 181 6. 



Die älteste Tochter des Landdrosten Friedrich Grafen 
von Kielmansegg, Friederike Melosine Dorothea Char- 136 
lotte, geboren 18. Januar 1770, wurde mit dem am 28, No- 
vember 1750 geborenen Kammerherrn Wilhelm Freiherrn 
von Both am 8. Juli 1796 vermählt, welcher am zy, December 
1813 starb. Ihre Ehe blieb kinderlos und überlebte sie ihren 
Gatten bis zum 22, Februar 1862, erreichte somit das hohe 
Alter von 92 Jahren bei einer bewunderungswürdigen Rüstig- 
keit und geistigen Frische. 

Die zweite Tochter, Sophie Karoline Juliane Frie- 137 
derike Louise, geboren 25. Februar 1771, trat mit dem Ober- 
hauptmann Johann Heinrich Wilhelm von der Wense' 
1792 in eheliche Verbindung. Sie starb am 6. September 
1821 gleichfalls kinderlos. 

Die dritte Tochter, Charlotte Margarethe Elisabeth 138 
Christine Wilhelmine, geboren 17. Juli 1772, starb schon 
am 22, Februar 1777. 

Der vierte Sohn, Johann Adolf Friedrich Benedict, 139 
geboren am 9. December 1773, wurde am 22. Mai 1789 als 
Fähnrich in das Garde-Regiment aufgenommen und nahm theil 
an dem Feldzug gegen Frankreich in den Jahren 1793 — 95, 
zu welchem das Garde-, vierte, fünfte, sechste, zehnte und 
elfte Regiment von der Infanterie sammt der beigegebenen 
Cavalerie und Artillerie im Anfang des Jahres 1793 marsch- 



» Derselbe wurde 1776 Amtsauditor, im Januar 1778 lüneburgischer Land- 
commissair, am 2. Mai 1780 Drost zu Ebstorf, 1783 Schatzrath im Fürstenthum 
Lüneburg, 1785 Landrath, 1795 Oberhauptmann zu Bleckede. 



192 III. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 

fertig- gemacht und am 20. März desselben Jahres aus der 
Heimat aufgebrochen war. Die Grenadier -Compagnien der 
Garde und des zehnten Regiments formirten das erste, die 
des fünften und sechsten das zweite und die vom vierten und 
elften Regiment das dritte Grenadier- Bataillon. Zimi Dienst 
leichter Infanterie wurde das erste Grenadier -Bataillon be- 
stimmt. Zu letzterm gehörte der damalige Fähnrich Adolf 
Friedrich Graf von Kielmansegg. 

Dieses ganze hannoverische Corps nahm am 2^. Mai 
de^elben Jahres an der siegreichen Schlacht bei Famars theil, 
ebenso befanden sich die leichten Truppen der Hannoveraner 
auch in der Observations- Armee während der Belagerung von 
Valenciennes, welche am 24. Mai begann. Nachdem die 
Festung anv i. August übergeben war, zog die franzosische 
Garnison unter der Verpflichtung ab, während dieses Kriegs 
nicht gegen die alliirten Mächte zu dienen. Am 6. August 
fiel zwischen den feindlichen und hannoverischen leichten 
Truppen ein sehr leichtes Gefecht bei dem Dorfe Aveme le 
See vor, in welchem der Feind zurückgetrieben wurde. Vom 
15. bis 18. August marschirte die alliirte Armee auf Dün- 
kirchen. Während der Belagerung dieser Seestadt bildeten 
die sämmtlichen hannoverischen Truppen ein Observations- 
Corps unter dem Commando des Feldmarschalls von Freitag, 
welcher am 21. August das feste feindliche Lager von Ost- 
capelle überfiel, viele Gefangene machte und 5 Kanonen er- 
beutete, Nachmittags den Feind auch aus Rexpoede vertrieb, 
dabei abermals 260 Gefangene machte, 4 Kanonen erbeutete, 
am 22, bis Bichar vordrang und am 2^, dem ersten Grenadier- 
bataillon den auch glücklich ausgeführten Befehl ertheilte, 
den Feind an der Verschanzung des Fleckens Wormshout zu 
verhindern, sodass dieser auf der Flucht 2 Kanonen und 
70 Gefangene zurücklassen musste. Beim Dorfe Anecke 
wurde am 5. September das erste Grenadier -Bataillon gänz- 
lich vom Feinde umgangen, sein Commandant, Hauptmann 
von Bremer beim Garde-Regiment, aber brach demselben Bahn 



► 



III. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. I93 

durch einen BajonnetangrifF. Am 6. nahm ein Bataillon des 
Garderegiments dem Feinde eine Kanone. Am 7. Abends 
brachte der General Wallmoden, welcher statt des am 6. 
verwimdeten Feldmarschalls von Freitag das Commando der 
Armee übernommen hatte, dem Feinde durch einen Bajonnet- 
AngrifF eine bedeutende Niederlage bei Hondschooten bei, 
wo am folgenden Tage früh um 7 Uhr die Schlacht von 
70000 feindlichen Truppen gegen 9000 Alliirte fortgesetzt 
wurde. Der General ertheilte um 2 Uhr Nachmittags jedoch 
den Befehl zum Rückzuge, welchen Hauptmann Schamhorst 
so trefflich deckte, dass der Feind von einer Verfolgung ab- 
stand. In Boulskamp vereinigte sich die Observations-Armee 
mit dem Heere des Herzogs von York, welcher in der Nacht 
vom 7. auf den 8. September die Belagerung von Dünkirchen 
aufgegeben hatte. Der Marsch ging am 11. nach Dixmuiden, 
am 14. nach Menin. Die Vorpostenkette von Poperingen bis 
Werwick, wozu vorzüglich die hannoverischen leichten Truppen 
verwandt wurden, trieb am 21. October den angreifenden 
Feind zurück, wurde aber Tags darauf geworfen. Poperingen 
und Werwick wurden zwar genommen, aber in der Nacht 
vom 2^. zum 2%. wieder verlassen. Am 30. November machte 
das erste Grenadier-Bataillon die über die Lyss gedrungenen 
200 Mann der Feinde trotz des starken Kartätschenfeuers 
vom andern Ufer her nieder. In der Mitte des December 
bezogen die Truppen die Winter -Quartiere in Brügge und 
Umgegend. 

Bei dem Plane zu dem Feldzuge von 1794 hielt man es 
wichtig, das unter Kaiser Joseph 11. geschleifte Menin so 
rasch als möglich wieder zu befestigen; doch war die Stadt 
noch weit davon entfernt, fest zu sein, als ihr Commandant, 
General-Major von Hammerstein, am 26. April in dieselbe mit 
2% Stück Geschützen, 62 Mann Cavalerie und 1942 Infan- 
teristen, letztere bestehend aus dem ersten hannoverischen 
Grenadier - Bataillon mit unserm am 2^, December 1793 
zum Lieutenant avancirten Adolf Friedrich Grafen von Kiel- 

13 



194 in. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 

mansegg, zwei Bataillonen vom vierzehnten hannoverischen 
leichten Infanterie -Regiment, einem Detachement hessen- 
kasselscher Infanterie und 400 Loyal Emigrants einge- 
schlossen wurde. Die Munition war so unzureichend, dass 
die Infanterie zum Theil nur 60 Patronen hatte, demnach die 
Artillerie die Hauptvertheidigung des Orts ausmachen musstQ. 
Auch war Menin nicht mit Lebensmitteln versorgt. Zwei für 
Ypem bestimmte Wagen Mehl wurden zum Brotbacken zu- 
rückgehalten, einiges Hornvieh und fünfzig Hammel genom- 
men, um die Truppen einige Tage versorgen zu können. In 
der Nacht vom i'j, zum 28. April musste die ganze Garnison 
zur Abwehr eines zu erwartenden Sturmes unterm Gewehr 
bleiben. Vor Tagesanbruch gelang es dem ersten Gre- 
nadier-Bataillon, die in den Häusern vor dem Yperthor 
befindlichen feindlichen Tirailleurs zurückzustossen und die 
Häuser in Brand zu stecken. In der Stadt brannte es am 
2^, April bald in allen Strassen; die Bomben waren ausser 
mit Sprengpulver auch mit Zündsatz gefüllt. Das Löschen 
wurde bald unmöglich. Eine Annäherung des Feindes bis 
an den Graben wurde so wirksam zurückgewiesen, dass die 
Kanonen der vorgerückten Artillerie ohne Mannschaft auf 
dem Felde stehen blieben. In der Nacht vom 2^. auf den 29. 
wurde der Sturm von den 20000 Mann Belagerungstruppen 
abermals erwartet und Hess der General die Thore deshalb 
stärker besetzen. Der Sturm unterblieb jedoch. Am 29. April 
musste die Garnison insbesondere darauf bedacht sein, mit 
ihrer wenigen Munition den Graben rein zu halten. Wäh- 
renddessen lieferte der österrreichische Feldzeugmeister Clair- 
fait, um Menin zu entsetzen, eine Schlacht bei Muskron von 
Morgens 6 bis Nachmittags 4 Uhr. Um 10 Uhr Morgens 
Hess der französische General Moreau, unter Vorrücken 
seiner geschlossenen Bataillone, die Uebergabe der Festung 
fordern. Die Antwort Hammerstein's lautete jedoch: j,Je 
yjconnats mes devotrs et je ne me rendrais pas,'' Die Bataillone 
zogen sich in das Innere der Festung zurück, das Beschiessen 



III. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. I95 

derselben ward aber so heftig fortgesetzt, dass über die 
Hälfte der Häuser in Flammen stand, um 5 Uhr Nachmittags 
auch, weil Kasematten fehlten, elf Munitions -Wagen in die 
Luft flogen. Dadurch waren die Vertheidigungsmittel so 
gering geworden, dass es unmöglich war, sich noch lange 
zu halten. General von Hammerstein beschloss daher, sich 
durch den Feind zu schlagen, da er, wenn auch mit 2000 Mann 
von 20000 sieggewohnten Feinden eingeschlossen, es dennoch 
nicht über sich gewinnen konnte, sich zu ergeben, zumal den 
400 Emigranten in seinem Heere die Capitulation doch nicht 
vom Feinde gehalten sein würde; ausserdem aber, auch 
wenn Clairfait am 29. gesiegt haben sollte, er am 30. Menin 
würde haben entsetzen können. 

■ 

Um lYa Uhr in der Nacht vom 30. April 1794 machte 
darauf der tapfere General von Hammerstein den in den 
Annalen der hannoverischen Kriegsgeschichte stets denk- 
würdig bleibenden Ausfall aus Menin und schlug sich glück- 
lich durch den Feind. Nur gegen 200 Mann hatte er in der 
Festung zurückgelassen, um den Ort zu halten, bis er etwa 
in Folge eines Sieges von Clairfait entsetzt würde. Das 
Bataillon „Loyal Emigrants" nebst einer Compagnie des 
ersten Grenadier-Bataillons, unter dem Hauptmann von Hugo, 
mit 20 Mann Cavalerie begannen den Zug. Zur Arri^regarde 
waren die drei übrigen Compagnien des ersten Grenadier- 
Bataillons mit weitem 40 Mann Cavalerie bestimmt. Das 
bis dahin Unerhörte gelang. Unter tausendfachen Gefahren 
schlug sich die Heldenschar durch den mehr als zehnfach so 
starken Feind. Die schon verloren gegebene Arri6regarde, in 
ihr unser Lieutenant Adolf Friedrich Graf Kielmansegg, 
hatte Rousslaer über Dedizeele schon erreicht, als der kühne 
General von Hammerstein über Moorseele dahin kam. Die 
Emigranten, meistens ehemalige Offiziere, dankten ihrem Er- 
retter für die Erhaltung ihres Lebens. Gegen 4 Uhr mar- 
schirte man nach Thorout ab, wo den Leuten Quartier ge- 
geben wurde, um zum ersten Male nach fünfmal vierund- 

13* 



IQÖ III. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 

zwanzig Stunden einige Ruhe zu geniessen. Dann ging der 
Marsch weiter nach Brügge. 

Danach neigte sich das Kriegsglück entschieden dem 
Feinde zu. Der Herzog von York wandte sich mit den Eng- 
ländern, Holländern und Hannoveranern nach Antwerpen, 
über die Maas nach Geldern, wo er im December 1794 den 
Oberbefehl an den Grafen von Wallmoden -Gimbom übergab. 
Dieser zog sich im Anfange des Jahres 1795 über Utrecht, 
Zütphen in das Gebiet des Bischofs von Münster. Der 
schmachvolle, für Deutschlands Geschicke so folgenschwere 
Friede zu Basel vom 5. April 1795 beendete die Theilnahme 
der hannoverischen Truppen an dem Kriege und — der Tod 
das unter so vielen Gefahren bewahrte Leben des von einem 
Lazarethfieber befallenen Premierlieutenants Adolf Fried- 
rich Grafen von Kielmansegg zu Ohmstede bei Olden- 
burg am 6. November. Seine Leiche wurde am 10. November 
1795 in einem Erbbegräbniss auf dem Heiligengeist -Kirchhof 
zu Oldenburg in der ersten Abtheilung im Quadrat No. 47 
beigesetzt. Der Feldprediger bei dem hannoverischen Gre- 
nadier-Corps, H. C. Giese, hielt dabei die (gedruckt vorhan- 
dene) Standrede. 

140 Ein jüngerer Bruder, August Wilhelm Victor, am 
3. März 1775 geboren, verstarb, ein Jahr alt, am 8. März 

1776. 

Der sechste Sohn des Landdrosten Grafen Friedrich 

141 von Kielmansegg, Ferdinand Hans Ludolph, geboren 
14. Februar 1777 zu Ratzeburg, trat ebenfalls 1791 in den 
kurhannoverischen Militärdienst, wurde am 17. Januar 1792 
Seconde-Lieutenant bei der Leibgarde, welche gleichfalls an 
dem in Vorstehendem mehrgedachten Feldzuge gegen Frank- 
reich in den Jahren 1793 — 95 theilnahm. 

In der Schlacht bei Famars am 2^. Mai 1793 wurde er 
verwundet und gefangen, als die hannoverische Leibgarde 
zwei französische Regimenter hart bei dem Dorfe Famars 
zurückwarf. Durch den dann erfolgenden Rückzug der Feinde 



ni. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 197 

wurde die Belagerung und Einnahme von Valenciennes er- 
möglicht. 

Im Jahre 1794 am 4. Februar zum Premier-Lieutenant 
avancirt, konnte unser junger Krieger indessen trotz seiner 
erlittenen Verwundung wieder an den Gefechten und Attaken 
bei Herselles, Genais, Bonarce, Tombrille und am 29. April 
an der unter dem österreichischen Feldzeugmeister Clairfait 
den Franzosen gelieferten zehnstündigen Schlacht bei Muskron 
theilnehmen, bis dann auch für ihn durch den Baseler Frieden, 
unseligen Andenkens, eine Periode grösserer Ruhe eintrat. 

Demnach hatten vier Brüder, in verschiedenen Verhält- 
nissen, theilgenommen an diesem in seinen Erfolgen so un- 
glücklichen Feldzuge gegen die republikanischen Feinde in 
den Niederlanden und Brabant: die Grafen Ludwig Fried- 
rich als Kriegsrath im Hauptquartier des Feldmarschalls 
Grafen von Wallmoden -Gimborn, Friedrich Otto Gott- 
hard in hessischen Diensten als Commandant derLeib-Escadron, 
Johann Adolf Friedrich Benedict als Fähnrich und 
Lieutenant im hannoverischen Garde -Regiment, und Ferdi- 
nand Hans Ludolph als Lieutenant bei der Leibgarde. 

Der letztgenannte war zwar am 18. Mai 1801 Rittmeister 
geworden; indessen hatte nun auch er an den Folgen der 
Convention zu Suhlingen vom 3. Juni 1803 und der Artlen- 
burger Convention vom 5. Juli 1803 zu leiden, da für alle 
nicht nach England sich begebenden hannoverischen Patrioten 
die Kriegsdienste aufhörten und das stille Ringen nach Frei- 
heit begann! Bei solchem Ringen blieb er inzwischen treu 
der dritte im Bunde der Brüder, um das Joch der Fremd- 
herrschaft durch Wort und That vom trauernden Vaterlande 
abschütteln zu helfen. 

Nachdem er sich bereits am 10. October 1802 mit der 
am 18. Mai 1777 in Dresden geborenen Tochter des kur- 
sächsischen Hausmarschalls Peter August von Schönberg, 
Auguste Charlotte, einer Witwe des am i. August 1800 
im Alter von 27 Jahren urplötzlich verstorbenen Grafen Rochus 



igS in. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 

Augnst von Lynar, vermählt und mit derselben nach Beendi- 
gung des Feldzugs theils in Hannover, theils auf deren 
Gütern in der Lausitz gelebt hatte, sah er sich doch schon 
nach Verlauf weniger Jahre veranlasst, sich von seiner Frau 
wiederum zu trennen, zumal dieselbe auftauchenden Gerüchten 
zufolge, eines Verkehrs mit Agenten der geheimen französi- 
schen Polizei verdächtig, ihn der Gefahr ausgesetzt hatte, 
festgenommen zu werden. Deshalb musste er sich eines Tags, 
und zwar unmittelbar nach dem Erscheinen mehrerer fran- 
zösischer Offiziere auf dem Gute seiner Ehegattin, entschliessen, 
dieselbe schleunigst zu verlassen und zu seinen Angehörigen 
in Hannover zu flüchten. Auch hier ward ihm indessen wenig 
Ruhe vergönnt, denn der spionirenden Polizei eben ent- 
ronnen, wurde er am 21. Juni 18 13 vom westfälischen Civil- 
tribunal des Districts Hannover seiner beweglichen und un- 
beweglichen Güter für verlustig erklärt und, nachdem sein 
geringes in einer Miethwohnung in Hannover zurückgelassenes 
bewegliches Vermögen gerichtlich versiegelt worden war, 
vorgeladen, sich vor dem Generalprocurator des Special- 
Gerichtshofs des Aller -Departements zu stellen. 

Inzwischen war er, während solches in Hannover sich 
zutrug, längst in den Eibgegenden mit Anwerbungen für 
die hanseatische Legion beschäftigt und trat alsbald als Major 
in das unter seiner eifrigen Mitwirkung errichtete, vor- 
nehmlich aus Hannoveranern und Mecklenburgern formirte 
von Estorf'sche Hussarenregiment. 

Mit demselben kämpfte er in den Jahren 1813 und 18 14 
an der Seite seiner beiden altem Brüder in den Eibregionen, 
avancirte im letztgenannten Jahre in diesem Regiment, wel- 
ches bei Reorganisation der hannoverischen Armee derselben 
als viertes Hussarenregiment -5- nachmaliges Regiment Kron- 
prinzhussaren — einverleibt wurde, zum Oberstlieutenant, und 
nahm als solcher im Jahre 181 5 auch theil an der entschei- 
denden Schlacht von Waterloo. 

Nach Beendigung des Feldzugs gegen PYankreich in das 



III. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. I99 

Vaterland heimgekehrt, avancirte er am 8. Mai 1817 zum 
Oberst und Chef des Leib-Kürassier-Regiments, am 18. October 
1826 zum General-Major, wurde im Jahre 1831 zum Comman- 
danten der zweiten Cavalerie-Brigade, noch in demselben Jahre 
zum Divisionär und am 17. März 1836 zum General-Lieutenant 
ernannt. 

Nachdem er darauf vom Jahre 1840 bis zum Jahre 1847 
den Posten eines Kriegsministers in Hannover bekleidet, sich 
im letztgedachten Jahre aber in den Ruhestand zurück- 
gezogen hatte, ward er noch im Jahre 1856 durch Ver- 
leihung des Titels von General der Cavalerie ausgezeichnet. 

Seine Brust schmückten das Grosskreuz des königlichen 
Guelfen- Ordens, der russische St. -Annen- und preussische 
rothe Adler-Orden erster Klasse, der russische Wladimir-Orden, 
die Kriegs -Denkmünze für 18 13, das Wilhelmskreuz und die 
Waterloo - Medaille. 

Seine erste Gemahlin, welche ihm die Kinder Natalie 
Charlotte Ferdinande am 25. Juni 1803 und Alfred August 
Ferdinand am 25. September 1804 geboren hatte., war 18 13 
von ihm geschieden und starb nach langjähriger völliger Ab- 
geschiedenheit von der Welt am 26. April 1863 zu Reisewitz 
bei Dresden. 

Nach der so unglücklichen ersten Ehe und deren Schei- 
dung schloss Ferdinand Graf Kielmansegg fünf Jahre später, 
am 13. October 1818, eine desto glücklichere mit Davide 
Magdalene von Hedemann, geboren am 26. Januar 1787. 

Diese, eine Tochter des hannoverischen Generals gleichen 
Namens und dessen Gemahlin, geborenen von Mutio, be- 
schenkte ihn mit den folgenden fünf Kindern: Adolf Fried- 
rich August Hartwig, geboren 6, November 1819; Helene 
Wilhelmine Henriette Georgine Lucie, geboren 13. Juli 1821; 
Julie Marie Auguste Melosine, geboren 11. October 1822; Fer- 
dinande Ernestine Friederike Dorothee Christiane, geboren 
24. September 1825 und Eugen Ferdinand Ludwig P'riedrich 
August, geboren 9. Juni 1830. 



200 in. Dm GRAFEN VON KIELMANSEGG. 

Ferdinand starb als würdiger Greis zu Hannover am 
19. August 1856 nach kurzer Krankheit, worauf seine Leiche 
in der eigenen Grruft auf dem sogenannten Garten -Friedhof 
zur Ruhe bestattet wurde. 

142 Der siebente Sohn des Landdrosten Friedrich Grafen 
von Kielmansegg, Friedrich Ludwig Eugen, am 24. Sep- 
tember 1778 geboren, starb schon am 10. April 1781. 

143 Sein Bruder Ernst August Wilhelm Ludwig, ge- 
boren 15. März 1780, trat am 3. Januar 1804 beim ersten 
Hussaren- Regiment in die englisch -deutsche Legion. 

Erfüllt von der Hoffnung, das Vaterland mit befreien 
und den angestammten Fürsten wieder anf den Thron setzen 
zu helfen, schiffte ein Theil (6000 Mann) jener Legion im 
November 1805 nach der Elbe. Ein Sturm verschlug die 
Hussaren nach der Küste von Holland, die übrigen Truppen 
nach andern Gegenden, und erst Anfang December landete 
das ganze Corps auf hannoverischem Gebiet. Napoleon hatte 
indessen am 2. December durch den Sieg bei Austerlitz das 
Schicksal Oesterreichs entschieden. Alle feindseligen Be- 
wegungen im nördlichen Deutschland wurden eingestellt und 
die britisch -hannoverische Armee erhielt Befehl, nach Eng- 
land zurückzukehren. Die Preussen nahmen Besitz von Han- 
nover. Bitter getäuscht landete das Expeditions-Corps Mitte 
Februar 1806 wieder in Portsmouth. 

Zur Hülfe des Königs von Schweden bei Vertheidigung 
seines pommerischen Gebiets gegen die Angriffe der Fran- 
zosen liess England im April 1807 8000 Mann der Legion 
nach der Insel Rügen einschiffen, wo sie am 8. Juli nach 
überstandenen schweren Seestürmen anlangten. Als darauf 
Napoleon Holstein besetzen und den Sund gegen die Briten 
verschliessen wollte, musste Dänemark gezwungen werden, 
seine Flotte in einen der britischen Häfen bis zum allgemei- 
nen Frieden auszuliefern, und wurden gleichzeitig die nach 
Rügen gesandten Truppen nach Seeland beordert. Dort ver- 
einigte sich das erste Hussarenregiment mit den übrigen 



111. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 20I 

Truppen. Ausser den beiden Regimentern . der schweren 
Dragfoner, der zweiten reitenden Batterie und der dritten 
Batterie Fussartillerie war die ganze Legion bei dieser Ex- 
pedition vereinigt. Sie landete am i6. August acht englische 
Meilen von Kopenhagen entfernt und nahm Besitz von den 
Höhen. Die drei Hussaren-Regimenter standen als vereinigte 
Brigade imter dem Befehle des General-Majors von Linsingen. 
Am i8. I Uhr Morgens ergab sich die Besatzung von Fried- 
richswerk mit 860 Mann unter der Bedingung, während dieses 
Kriegs nicht wieder zu dienen, einer Schwadron vom ersten 
Hussaren- Regiment unter dem Commando des Rittmeisters 
Krauchenberg, welcher dann mit der Kriegsbeute sich 
1 6 englische Meilen weit den Rückmarsch durch aufrührerische 
bewaffnete Bauern nach Jägersborg erst bahnen musste. Am 
24. August begann die Belagerung von Kopenhagen. Im 
Gefecht bei Kiöge am 29. August, um die in -Roeskilde ver- 
sammelten dänischen Truppen zurückzudrängen, brachte das 
Vorgehen der Hussaren den Feind zur Flucht; 18 Wagen mit 
Munition, Waffen und Zeug, 50 Wagen mit allerlei Klriegs- 
bedarf beladen fielen den nachsetzenden Hussaren in die 
Hände. Die Trümmer der dänischen Armee setzten auf die 
Insel Laaland und Falster über. Das Belagerungsheer vor 
Kopenhagen blieb nun ungestört von Aussen. Am 2. Sep- 
tember 1807 eröffneten alle Batterien ihr Feuer auf Kopen- 
hagen, am 7. desselben Monats capitulirte die Stadt und 
Nachmittags 4 Uhr ward die Citadelle übergeben. Nach 
sechs Wochen ward dieselbe jedoch den Dänen wieder über- 
liefert, und schon am 21. October befand sich die ganze 
englische Armee unter Segel nach England, begleitet von 
der dänischen Flotte, insgesammt eine Armade von tausend 
Segeln. Der König von Schweden stand bei Helsingborg 
am Ufer des Oeresundes, als die Flotte diesen engen Kanal 
durchschiffte. 

Schon am 22. desselben Monats überfiel dieselbe ein 
heftiger Sturm, welcher mehrere Tage anhielt und sie nach 



202 III. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 

allen Richtungen zerstreute. Endlich fand sich die Flotte in 
Yarmouth wieder zusammen, beim Weitersegeln nach Ports- 
mouth und Ramsgate aber trennte am 8. November ein hef- 
tiger und widriger Wind die Flotte von neuem. Die Zahl 
der in beiden Stürmen Ertrunkenen betrug 460 Personen. 
Nach der endlichen Landung wurden das erste und zweite 
Hussaren- Regiment in Weymouth wieder versanunelt. 

Die unausgesetzten Strapazen und Entbehrungen der 
Armee und insbesondere des während der ganzen Expedition 
nach Kopenhagen nicht zur Ruhe gekommenen ersten Hussaren- 
Regiments hatten inzwischen die physischen Kräfte des Ernst 
August Wilhelm Ludwig Grafen von Kielmansegg, der an 
allen den ebenerwähnten Expeditionen theilgenommen hatte, 
so erschöpft und erschüttert, dass er, als die englisch -deutsche 
Legion zu neuen Kämpfen und Erringung neuer Lorbem auf 
die pyrenäische Halbinsel entsandt ward, ihr nicht zu folgen 
vermochte, vielmehr in England verbleiben und sich Jahre 
lang um so peinlichem ärztlichen Kuren und Operationen 
unterziehen musste, als eine Verletzung am Rückgrat ihn 
lange Zeit hindurch zu jeglicher Bewegung und aufrechten 
Stellung unfähig gemacht hatte. 

Die sorgsamste Pflege ward ihm dabei von seinem Vetter, 
dem LordHowe — einem Enkel des oben (S. 128) erwähnten, 
mit Sophie Charlotte Marie Freiin von Kielmansegg ver- 
mählten Viscount Howe — in England zutheil, sowie denn 
überhaupt die ganze Howe'sche Familie ihm eine zwar seines 
liebenswürdigen, leutseligen und anspruchslosen Wesens wegen' 
wohlverdiente, doch nicht minder anerkennenswerthe Freund- 
schaft nicht nur während seines ganzen etwa fünfjährigen 
Aufenthalts in England, sondern bis an sein Lebensende so 
treu bewahrt hat, dass er selbst nach seiner spätem Heimkehr 
nach dem Continent noch öfter nach England heimgekehrt 
ist, um dieser Familie den Tribut seiner Dankbarkeit zu zollen 
und den engen mit Lord Howe geschlossenen Freundschafts- 
bund fortzuspinnen. 



III. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 203 

Trot2 aller Pflege der englischen Verwandten und Aerzte 
hatte sich indessen die Unmöglichkeit für ihn, seinem Regi- 
ment nach Portugal und Spanien zu folgen und überall noch 
wieder activen Militärdienst zu versehen, doch nur zu bald 
herausgestellt. Deshalb ward ihm auf sein Ansuchen schon 
unterm i6. Februar 1811 der Abschied mit Pension unter 
Verleihung des Titels Rittmeister ertheilt. 

Nach geschlossenem Frieden und nach leidlicher Her- 
stellung seiner Gesundheit kehrte Graf Ernst zu den Seinen 
nach Hannover zurück, nahm sich mit besonderer Treue und 
Sorgfalt der Pflege seiner damals schon hochbejahrten Mutter, 
der verwitweten Gräfin Charlotte von Kielmansegg, an und 
übernahm von derselben alsbald nach seiner Heimkehr ins 
Vaterland die Bewirthschaftung des von ihr im Jahre 1800 
gleich nach dem Ableben ihres Gatten angekauften Land- 
gutes Blumenau in der Nähe von Hannover, welches ihr bis 
zu ihrem Tode als Witwensitz diente. 

Dort während der Sommermonate als liebenswürdiger 
Wirth für alle zahlreichen Familienmitglieder und Freunde, 
die sich häufig bei ihm zu versammeln pflegten, residirend, 
war seine Zeit getheilt zwischen der Sorge um die Verschö- 
nerung seines Landsitzes und dem Vergnügen der Jagd, 
welche letztere er mit ebenso viel Eifer als Geschick betrieb. 
Seine Leidenschaft für die Jagd war so gross, dass er von 
seinen zahlreichen Vettern und noch zahlreichem Freunden 
scherzweise stets „Onkel Hackelberg" genannt wurde. 

Im Jahre 181 9 wurde ihm der Titel vom Oberstlieutenant, 
1837 der eines Obersten und 1840 der eines General -Majors 
verliehen, nachdem er zuvor schon unter der Regierung des 
Königs Wilhelm IV., der ihn eines besonders gnädigen Wohl- 
wollens bei Gelegenheit seiner verschiedenen Aufenthalte in 
England stets gewürdigt hatte, mit dem Commandeur-Kreuz 
des königlichen Guelfen-Ordens decorirt worden war. Er starb 
in Hannover am 14. October 1850. 

Seine Schwester Georgine Christiane Karoline Gräfin 144 



204 ni. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 

Kielniansegg, welche am 7. Juli 1781 in Ratzeburg geboren, 
das hohe Alter von 88 Jahren erreichend, unvermählt erst 
am 30. März 1869 zu Hannover gestorben ist, war Stiftsdame 
des adeligen Fräuleinstifts von Itzehoe in Holstein, hat aber 
dort niemals länger residirt, vielmehr ihrer Mutter und nach 
deren Ableben ihrem eben mehrerwähnten Bruder Ernst in 
Blumenau stets mit treuester Aufopferung zur Seite gestan- 
den. Später wohnte sie in Hannover, woselbst sie als letztes 
überlebendes Glied ihrer Generation für alle zerstreuten Mit- 
glieder der Familie einen Vereinigungspunkt bildete. 

Auch noch im Tode hat sie sich insofern um die Familie 
verdient gemacht, als sie einen Theil ihres Vermögens der 
später noch ausführlicher zu erwähnenden gräflich Kiel- 
mansegg'schen Familienstiftung vermacht hat. 

Das dreizehnte Kind des Landdrosten Grafen von Kiel- 
mansegg in Ratzeburg war der am 11. October 1782 ge- 
i45borene, nachmalige Kanzlei-Director Graf Christian Fried- 
rich Johann. 

Als Kind oft kränkelnd, hat er sich der Rechtswissen- 
schaft gewidmet, in Göttingen studirt und, wenn auch gleich 
allen seinen Brüdern eifriger hannoverischer Patriot, doch um 
so weniger Anstand genommen, sich im Jahre 18 13 als Con^ 
seiller bei der Cour Impiriale in Hamburg anstellen zu lassen, 
weil er nur dadurch eben das Mistrauen und die Acht, in 
welche gewissermassen die ganze Kielmansegg'sche Familie 
bei allen französischen und westfälischen Autoritäten ge- 
rathen war, einigermassen beschwichtigen und namentlich 
seinen Brüdern dadurch vom grössten Nutzen sein konnte, 
dass er bei den steten Verfolgungen derselben durch die 
französische geheime Polizei ihnen nicht selten Nachrichten, 
Warnungen und Winke zukommen liess, welche sie aus gar 
manchen Verlegenheiten und Gefahren errettet haben. 

Als Mandatar seines Bruders Friedrich Otto Gotthard 
bei den Behörden förmlich legitimirt, hat er, wie schon 
oben (S. 179) gezeigt worden , nicht allein diesen Bruder ver- 



III. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 205 

schiedentlich vor grossen Gefahren und Vermögensverlusten 
bewahrt, sondern sowol seinen andern Familiengliedem als 
auch dritten durch seine Stellung in Hamburg — im Mittel- 
punkt des feindlichen französischen Treibens — häufig die 
erspriesslichsten Dienste geleistet. 

Nach der Restauration der rechtmässigen hannoverischen 
Regierung bekleidete er eine kurze Zeit hindurch den Posten 
eines Justizraths (Hof- und Kanzleiraths) bei der Justiz-Kanzlei 
in Hannover, ward aber schon im Jahre 1817 Oberappella- 
tionsrath beim Tribunal in Celle und im Jahre 1832 Director 
der Justiz -Kanzlei daselbst. 

Vom Jahre 182 1 an, als Deputirter der lüneburgischen 
Ritterschaft in die erste Kammer der hannoverischen all- 
gemeinen Ständeversammlung berufen, wusste er sich auch 
dort — frei von aller politischen Exaltation und Leidenschaft- 
lichkeit — durch seine gediegenen Kenntnisse und sein be- 
sonnenes ruhiges Wesen solches Ansehen und solche Achtung 
zu verschaffen, dass er nicht allein fast regelmässig in alle 
wichtigem Commissionen und Ausschüsse gewählt, sondern 
auch wiederholt zum Präsidenten der ersten Kammer bestellt 
wurde. 

Monarchisch gesinnt und folgeweise in Zweifelsfällen 
auf Seiten der Regierung stehend, hat er doch seine als 
Richter ihm gewissermassen zur andern Natur gewordene 
Unparteilichkeit auch im Ständesaal stets so bewährt, dass 
er in einzelnen besonders wichtigen Fragen seine Unab- 
hängigkeit sogar mit sofortiger Niederlegung seines Mandats 
als Ständemitglied besiegelt, eben dadurch aber auch sich 
die Achtung aller Parteien bis an das Ende seiner Laufbahn 
und Wirksamkeit im öffentlichen Leben stets bewahrt hat. 

Wenige Monate vor seinem in Celle am 18. Februar 
1848 erfolgten Ableben erblindet, hat er zwar unmittelbar, 
nachdem seine Erblindung als unheilbar erkannt war, seine 
Dienstentlassung nachgesucht, deren Gewährung aber nicht 
mehr erlebt und mit Hülfe eines ihm beigeordneten beeidigten 



206 III. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 

Secretärs seinen Geschäften als Kanzlei- Director bis an sein 
Lebensende mit rühmlichstem Eifer vorgestanden. 

Wenn er auch nie vermählt gewesen ist und sein Leben 
durch prägnante Ereignisse nicht ausgezeichnet war, so hat 
er doch der Kielmansegg'schen Familie einen bleibenden 
wesentlichen Nutzen durch die erste Anregung zur Gründung 
einer Familienstiftung gegeben, die zwar erst nach seinem 
Hinscheiden ins Leben gerufen ist, als deren intellectueller 
Urheber er indessen immer anzusehen sein wird. 

Er war nämlich Administrator des kleinen in Folge einer 
früher ertheilten Lehensexpectanz im Jahre 1803, unmittelbar 
vor Beginn -der Fremdherrschaft, der Kielmansegg'schen 
Familie anheimgefallenen Lehenguts Rethem a. d. Aller. 

Wiewol dieses Gut nach dem Ableben des Kammer- 
Präsidenten Karl Rudolf August Grafen von Kielmansegg 
auf die Neffen desselben und zwar als ein damals noch nicht 
allodificirtes Lehengut auf die sämmtlichen Söhne des Land- 
drosten Grafen Friedrich vererbt war, so hatten dieselben 
doch ihrem jüngsten Bruder die Verwaltung und den nomi- 
nellen Besitz desselben um so mehr überlassen, als er sich 
mehrfach mit dem Plan beschäftigt hatte, eine Familien- 
stiftung zu gründen, zu der nach seinem Ableben neben dem 
in Rede stehenden Gute auch sein AUodial -Vermögen ge- 
schlagen werden sollte. 

Die nach seinem Tode vorgefundenen Entwürfe zu einer 
solchen testamentarischen Stiftung beweisen, dass ihn nur 
der Tod an der Ausführung seines Vorhabens gehindert 
hatte, weshalb auch seine Geschwister, die ihn nach seinem 
Ableben in Ermangelung eines gültigen Testaments ab in- 
testato beerbten, sich nur in seinen AUodial-Nachlass theilten, 
indessen das Gut Rethem von solcher Theilung gleich aus- 
schlössen und in Berücksichtigung der Wünsche und Inten- 
tionen ihres Erblassers den altern Mitverfasser dieser Fa- 
miliengeschichte beauftragten, nicht allein das Gut Rethem 
für gemeinsame Rechnung der Familie forthin zu verwalten 



m. DIE GRAFEN VON KIELMANSEGG. 20^ 

und dessen Erträge zunächst zu der so nothwendigen bessern 
Arrondirung desselben zu verwenden, sondern auch eine 
förmliche Familienstiftungs- Urkunde auszuarbeiten. 

Diese Stiftungsurkunde ist darauf im Jahre 1852 auch zu 
Stande gekommen und derselben, mit einem noch als noth- 
wendig erachteten Nachtrag vom ij. September 1856 ver- 
sehen, vom königlich hannoverischen Ministerium des Innern 
unterm 20. November 1856 das Recht juristischer Persönlich- 
keit beigelegt, unterm 9. März 1862 aber die ausdrückliche 
Genehmigung und Bestätigung Sr. Maj. des Königs Georg V. 
zutheil geworden. ■ 

Wie durch diese Stiftung jedenfalls ein Grund gelegt 
ist, auf welchem bei zweckmässiger Verwaltung fortgebaut 
werden kann, um unbemitteltem Familiengliedem der kom- 
menden Generationen in Fällen der Noth fortzuhelfen und das 
Ansehen der Kielmansegg'scheh Familie zu heben, so hoffen 
wir namentlich auch, dass durch ein solches gemeinsames 
Band die Eintracht in der Familie stets erhalten werde. 

Wir schliessen unsere Familienchronik mit der Erwäh- 
nung des jüngsten Kindes des Grafen Friedrich von Kiel- 
mansegg. Dieses jüngste Kind war ein Sohn, Wilhelm Ernst 146 
Julius mit Namen, welcher, am 25. Juli 1787 geboren, im 
Alter von kaum sechs Monaten am 14. Januar 1788 bereits 
wieder verstorben ist. 



Da wir gerechtes Bedenken tragen den ganz oder theil- 
weise schon beendeten Lebenslauf einzelner Glieder weiterer 
jüngerer Generationen hier auch noch zu beschreiben, weil 
wir denselben zu nahe gestanden, um nicht etwa in unsern 
Urtheilen über sie befangen zu sein, so betrachten wir die 
uns gestellte Aufgabe hiermit als gelöst und glauben es den 
kommenden Generationen überlassen zu müssen, auf dem von 



208 III. DIE GRAFEN VON . KIELMANSEGG. 

uns gelegten Grunde zu einer Familiengeschichte fortzubauen 
durch Ausfüllung der mannichfachen noch darin enthaltenen 
Lücken sowie durch demnächstige Fortführung dieser Chronik, 
deren Blätter nur durch reges Interesse und aufrichtige Liebe 
für die Familie dictirt sind. 

Das Bestreben, diese Gefühle lebhaften Interesses imd 
reger Theilnahme für die von würdigen Vorfahren abstam- 
mende Familie bei allen noch lebenden ebenso wie bei den 
kommenden Gliedern derselben zu erhalten, zu nähren und 
zu stärken, war der stets leitende Gesichtspunkt bei Bearbei- 
tung der vorstehenden Familien-Chronik, welche wir deshalb 
auch mit dem Mahnrufe schliessen; „dass alle Kielmansegg'- 
„ sehen Familienglieder, welchen die vorstehenden Blätter 
„gewidmet werden, für alle kommenden Zeiten stets in der 
„Ehrenhaftigkeit verharren und mit der gleichen Treue und 
„Anhänglichkeit in Leid wie in Freude zueinander stehen 
„mögen, durch welche ihre Vorältern sich ausgezeichnet und 
„gerechte Ansprüche auf die Anerkennung und Dankbarkeit 
„der Enkel erworben haben." 

Wofern dieser Mahnruf beachtet wird, dürfen wir auch 
fest darauf vertrauen, dass der Segen des Lenkers aller 
irdischen Geschicke nie fehlen und die fernem Generationen 
in gleicher Weise als die voraufgegangenen schirmen und 
schützen werde! Das walte Gott! 



BEILAGEN. 



14 



BEILAGE No. I, i.' 

(Zu den Textseiten 5, 8.) 

Wm Maximilian der Annder von Gottes genaden Erwelter 
Römischer Kaiser, Zu allen Zeitten, merer des Reichs Inn Ger- 
manien Zu Hungern, Behemb, Dalmatien, Croatien, vnd Sclauo- 
nien &c. künig, Ertzhertzog Zu Österreich, Hertzog Zu Bur- 
GUNDi, Zu Brabanndt, Zu Steyr, Kärndten, Zu Crain, Zu Lutzem- 
BURG, Zu Wirttemberg, Ober- vnnd Nider Schlesien, purst Zu 
Schwaben, Marggraue des Heiligen Römische Reichs Zu Burgaw, 
Zu Märhern, Ober vnnd Nider Laussnitz, Gefürster Graff Zu 
Habspurgkh, Zu Tyroll, Zu Pfierdt, ZuKhyburg, vnd Zu Görtz, &c. 
Landtgraue Inn Elsass, Herr auf der Windischen March, Zu 
Porttenaw, vnd Zu Salins, &c. 

Bekennen für vnns, vnnd vnnser Erben vnnd Nackhommnn am 
Reich, Öflfentlich mit disem brieff, vnnd thuen khundt menniglich. Als 
die höhe Römischer Kaiserlicher wirdigkhait, durch Ir volkhommen 
wesen, gleich als die Sunne das Erdtrich aller Menschen Stennde 
vnnd wierde erleuchtet. Vnnd Je Reichlicher Sy Ir Genad, vnd Milde 
vnnder die Iren aussthailt. Je mehr Sy die Zier Ihres erleuchten Trones, 
erhebt, vnnd aussbraittet. So wie dann auss derselben Kaiserlicher 
höhe, vnd wirdigkhait, darein vnns Gott der Allmechttig nach seiner 
Göttlichen fursehunng gesetz, auch angebomer fürstlichen Güete vnnd 
Mildigkhait, alzeitt genaigt sein. Aller vnnd Jeglicher vnnser vnnd des 
heiligen Reichs vnderthonen vnd getrewen, deren vor Eltern, vnd Sy, 
Inn Adelichen, Erbam Vnnd auffrichttigen wesen, herkhommen, vnnd 
Inn Vnnsem, vnd des Reichs, auch vnnsers löblichen Haus Össter- 
reichs, obligenden sachen vnd diensten, alwegen mit getrewem vleis, 



* Original -Pergament im freiherrlich von Kielmansegg^schen Familien -Archiv 
zu Hainstetten. 



14* 



212 BEILAGEN. 

für ander vnuerdrossen vnnd willig befunden worden sein, Ehre, 
Wierde, aufnehmen vnnd bestes Zubefürdem, vnnd zubetrachten, Vnd 
dieselben mit noch mehrem vnnsem Kaiserlichen Genaden vnd Frey- 
haiten, damit auch anndem zu dergleichen gueten thaten, vnnd Wol- 
halten Vrsach gegeben vnd geraitzt werden, zu uersehen vnnd zu 
begaben. Wann wier nun genediglich wargenommen vnd betracht 
haben, das Adelich Herkhommen des Geschlechts der Khiellmannn, 
auch die Tugendt, Erbarkhait, geschickhlichkait, erfamus vnd Tapfer- 
kait, darinnen wier den Ersamen Gelerten, vnnd vnnsere, vnd des 
Reichs laebe getrewen, Andreen, Vnsern Rath vnnd Obersten zu 
Comom, Hannsen, der Artzney Doctom, Vnnd Barthlmeen, vn- 
serer Landtschafft Inn Osterreich Ränndtmaister , Alle die Khielmann 
gebrüedere, erkhennen, Sonnderlich aber die angenehmen, ge- 
trewen, vnnd Nützlichen dienste, so gedachter vnnser Rath, vnd 
Oberster, weillendt, denn Allerdurchleuchtigisten fursten, Kayser Karin 
dem Fünfften, vnnd Kaiser Ferdinanden dem Ersten, vnnsem lieben 
Herrn Vattem, Vetter, vnnd Schwehem, Hochlöblicher gedechtnus, 
wider gemainer Christenhait Erbfeindt den Türggen, In Hungern vnnd 
Sibenbürgen, auch Im Khünigreich Neapolis, vnnd Anderer Enden, 
Inn Italia, wieder Irer Mayestatt widerwerttige. In ansehnlichen Kriegs- 
befehlen, alle Hauptmannschafften Mustermaister, vnnd andern hohen 
Ambtem, In Stürmen vnnd Schlachten, gantz standt, Ritterlich vnd 
Rüemlich, vngespart Leibs vnnd Lebens. Vnnd dann In Friedens an 
Kaiserlichen Mayt* Ferdinanden Hoff, als Obersterhofquartiermaister, 
Nicht Minder aber von aingang vnnserer Kaiserlichen Regierung , vnns 
selbst, wieder gedachten Erbfeindt Inn Hungern vnnd Zipps, dermassen 
getrewlich aufrechtt vnnd Redlich gedient, erzaigt vnnd bewisen, Da- 
her wir verursacht worden. Ine Zum Obersten, vber vnnser vnnd Ge- 
mainer Christenhait, diss Orts eüsserste vnd vorderiste Granitz, vnnd 
vormaur, Alls Schloss vnnd Statt Comom furzunehmen, vnd derselben 
gantze besatzung, zu wasser vnnd Landt, In sein verwarunng, vnnd 
verantworttung, zu vbergeben vtindt Zu uertrawen. Bey welchem wich- 
tigen Ambt vnnd Befelch Er sich dann biss daher alles sorgfältigen 
vleis zu vnnsemi Dancksnemigen wolgef allen vnnd gueten benüegen, 
gantz gebürlich, vnnd wie sich ainem soUichenn befelch haber ge- 
zymbt, ertzaigt vnnd verhalten hatt. Solliches noch teglich thuet vnnd 
hinfüro sampt Ehegemelten seinen baiden gebrüedem Zu thuen 
Vrpiettig ist, auch wol thuen mag, vnnd soll. So werdenn wir Je bil- 
lich bewegt, gedachten vnnsern Rath vnnd Obersten, vnnd dann auch 



BEILAGEN. 213 

seine gebrüder Hannsen, vnnd Barthlmeen, die Khielman, bey 
solchen Ihren Adelichen herkhommen, Ehren, Standt vnd wesen, Zu 
erhalten, Zu hanndthaben, vnnd mit noch mehrem vnnd sondern 
Vnnsem Kayserlichenn Genaden, gaben, Priuilegien vnnd fraihaitten zu- 
uorsehen vnnd zu begaben. Damit allso nit allein Er, sondern auch 
ermelte seine Brüeder, solcher seiner Redligkait, Dapfferhait vnd Ritter- 
lichen Thaten, auch Oberzehlter getrewer Kriegs, vnnd anderer ge- 
laister dienst, vnnd dann Irer der baider Brüeder, selbst Adenliche 
Tugenden vnnd geschickhlichkait daneben gedachts Barthelmeen, 
voremannter vnnserer Lanndtschafil vnd also auch vnns selbst, Mind 
vnnserm Löblichen Hauss Össterreich, bey angeregtem Rendtmaister 
Ambt leistenden, getrewen Dienste, bey vnns, wie billich genossen zu 
haben empfinden, vnnd sich dessen hernach Ihre Erben, vnnd nach- 
khommen desto mehr erfrewen mögen auch andere gegen vnns, dem 
heiligen Reiche, vnndt vnserm löblichen Haus Össterreich Zu der- 
gleichen Tugenden Adelichenn Ehrlichen Thaten, vnd getrewen dien- 
sten, geraitz, vnnd bewegt werdenn, vnnd haben demnach mit wol- 
bedachtem muet guetem Zeittigem Rath, aigner bewegnus. Rechtem 
wissen, vnd auss sondern Kaiserlichen genaden, mehrgemeltem Ann- 
dreen, vnnserm Rath vnnd Obersten zu Comomn, Hannsen vnnd 
Barthlmeen den Khielmannen gebrüdern, hernach geschriebne 
Genadt, vnnd Freyhait gethan vnd gegebenn. Also das nun hinfüro 
sy, Ihre Eheliche Haussfrawen, dero Leibs Erben, vnnd derselben 
Erbens Erben, Ihres Namens vnd Stammens, von Geburth, schilt vnd 
Helm, Mann vnnd frawen Personen, auch Ire diener, Haussgesindt, 
Lehenmannen, aigne Leuth, hindersessen , vndeithonen, vnnd alle die 
Jenigen, so Inen zuuersprechen steen, vmb khainerley sachen sprüch 
noch anforderunng. Es treffe an Ehr, Leib, Haab, oder Güetter, 
weder an vnnser vnnd des Reichs Hofgericht zu Rottweil, noch ainig 
Lanndt, Westpfalisch oder andere Frembde Gericht nit fürgenommen, 
gehaischen, geladen, noch daselbst beclagt, oder wider Sy, Ire Ehre, 
Leib, haab oder Güetter, gerichtet, geurthailt, procediert, geacht, 
noch Inn ander weege volfaren werden solle. In kainerley weiss, son- 
dern wer zu Inen gemainclich oder ainem Jeden Innsonderhait, spruch, 
Clag, oder anforderung hette oder gewunne, wer der, oder warumb 
das were, Niemandt, noch nichts aussgenommen. 

Das allsdann der, Oder dieselben, das Recht, nemblich gegen ge- 
dachten Anndreen, Hannsen vnnd Barthlmeen, Ihren Ehelichen 
haussfrawen, auch Ihren Ehelichen Leibs Erben, vnnd derselben Er- 



214 BEILAGEN. 

bens Erben, one alles mittel, allein vor vnns selbst, alls Regierendem 
Römischen Kayser, vnnd Ertzhertzogen zu Össterreich, vnnd vnnsem 
Nachkommen, am Reiche, vnnd ermeltem vnnserm Löblichen Hauss 
Österreich, oder aber vor vnnsem vnd derselben vnserer Erben, vnd 
Nachkommen, Kayserlichen Oder Küniglichen Cammergericht, vnnd 
fürstlichen Regierungen, oder anndem vnseren, vnnd Iren hochfür- 
gesetzten Lanndts Öbrigkhaitten, darunder sy zu ainer Jeden Zeit, mit 
Irem haimbwesen, sitzen, oder wonen werden, Vnnd gegen Iren die- 
nern, Lehennmannen, vnnd aignen Leutten, vor Inen den Khielman- 
nen Gebriiedern oder Iren Ehelichen Leibs Erben an Ortten, da 
sy Gerichtzwang haben, wo nit an denen Gerichten darinnen sy ge- 
sesstti vnnd gehörig, vnnd gegen derselben dienern, hintersässen, vn- 
derthonen vnd güettem, In den Gerichten darinnen sy gelegenn vnd 
gehörig sein, suechen, vnd sonst nindert anderstwo, Dahin Sy, auch 
ain Jeder Richter, auf Jetzberüerter gebrüeder, Irer Ehelichen Leibs 
Erben, vnndt derselben Erbens Erben abfordern zu Rechtweisen solle, 
Es were dann das den Clägem an gemelten Ortten, das Recht wis- 
sentlich versagt, oder geferlich vertzogen würde, In Wellichen fahl der, 
Oder dieselben Als dann das Recht gegen Inen suechen mügen, an 
den Enden vnnd Gerichten darinnen Inen das füeglichist. Wo aber 
offt gedachte Andree Hannss Vnnd Barthlme Die Khielmann 
gebrüedere, Ihre Eheliche Haussfrawen, vnnd Erben, wie obsteet, 
auch Irer aller diener, Lehenmannen aigne leuth hindersassen, vnnd 
vnderthanen, durch Jemandt, der were, wer Er wolte, an vnser, vnd 
des Reichs Hoffgericht zu Rotweil, oder ainich annder Landt oder 
Westphalisch Recht, dann hierin begriffen ist, gehaischen, geladen, 
daselbst beclagt, oder wider sy, Ihre Ehr, Leib, Haab vnd Güetter 
gerichtet, geurthaüt, oder Procediert würde. In was schein, oder wie 
das geschehe, dass alles vnnd Jedes solle gantz Crafftloss, vnbündig, 
vntichtig, vnd den fdrgeladnen, an Iren Ehren, Leib, Haab vnd 
Güettem, auch ernannten Khielmannen gebrüedern, dero Ehe- 
lichen Haussfrawen, Leibs Erben, vnnd Erbens Erben, an diser vnserer 
Freyhait, gantz vnuergriffen vnnd vnschedlich sein. Die wir auch, wo 
Jetzt berüerter massen hiewider gehandelt vnnd Procediert würde, 
Itzt, allsdann, vnd dann als Itzt, auss Römischer Kaiserlicher, vnnd 
Landts Fürstlicher macht volkhommenhait ganntz vnnd gar aufheben, 
vernichten, vnd abthuen In Crafft dieser vnserer Freihält. Wir derogiem 
auch allen vnd Jeden priuilegien auch allen, vnd Jeden Satzungen ge- 
breuchen, Ordnungen, gewonhaitten, vnd allen aadem, so diser vnserer 



BEILAGEN. 215 

Kaiserlichen Begnadung zu wider sein, verstanden oder fiirgenominen 
werden möchte, Wie solliches alles Namen haben, erdacht, oder ver- 
standen werden mag, aus obberüerter Kayserlicher vnd Landtsfiirst- 
licher Macht volkhommenhait wissentlich In Crafft diss briefFs. Wir 
thuen vnd geben auch mehrgedachtem vnserm Rath AndreenKhiel- 
mann vnd seinen baiden gebrüedem Hannsen, vnd Barthlmeen, 
Ihren Ehelichen Hausfrawen derselben Ehelichen Leibs Erben, vnd 
Erbens Erben Ires Namens vnd Stammens fiir, vnd für. Ewiglich diese 
besondere gnad, vnd freihait aus Römischer Kaiserlicher, vnd Landt- 
furstlicher Macht volkommenhait wissentlich In CrafFt diss Brieflfs, Also 
wa Es sich Irer gelegenhait nach vber kurtz oder Lang zutrüge, das 
sy sich Im HeiUgen Reich, oder vnsem Khünigreichen Erblichen Für- 
stenthumben vnd Landen, In Stetten, Märckten, Oder Fleckhen nider- 
thuen vnd mit haussheblicher wonung, vnd aignen Rauch darinnen 
bleiben würden oder wolten. Das sy allsdann so offt vnd wann sy 
verlüstet In dieselben Märckht, Stett oder Fleckhen Ziehen, darin 
mit sampt Iren Kindern, dienern vnd Haussgesindt, so Inen zu uer- 
sprechen steen Iren Pfenning zören, vnd aller Bürgerlichen als Näm- 
lichen Raths Gericht, vnd dergleichen Ampter exempt, auch sonst 
aller auflagen, als Bürgerlicher, Stewr, vngelts, Däss, Wacht, Ge, 
werflf, Geerhabschafiten Lösung, Raiss, vnd anderer dergleichen be- 
schwerungen. Sonderlich aber von aller belegung. Einnehmung vnd 
beherwergung des Kriegsvolckhs, vnd sonst aller anderer frembder 
einfurierter Personen, wer die sein möchten, gantz vnd gar allerdiengs 
enthebt, entbunden vnd frej sein, sonder bej Irem willen steen solle. 
Wo sie also wohnen, ainich stubenn Zunflft, oder dergleichen gesell- 
schaflft, nach Irem gefallen anzunemen, oder zu gebrauchen vnd wie- 
derumb so Inen das geliebt, vnd gelegen ist, ohne alle entgeltnüss, 
wider aufzusagen, vnd daraus zu ziehen. Es were dann sach das sy 
ligende Güetter In solchen Stetten, Marckhten, vnd Flecken erkaufften 
oder an sich bringen würden, so In die Bürgerliche mitleidung ge- 
hörtten, dauon sollen sy, doch ausser der ainnehmung vnd beher- 
bergung frembder, vnnd Irien vnannembhchen Personen, wie hie oben 
Lauter vermeldet, alles das, so anndere Burger, die dergleichen ligende 
Güetter haben, zu thuen schuldig sein, auch thuen. Sy sollen vnnd 
mögen auch, auss denselben Stetten, Marckhten, vnd Fleckhen, so 
offt sy Verlust, mit allem dem, so Inen zugehört, widerumb an andere 
Ende, vnbelestigt vnd vnbeschwerdt derselben Obrigkhait, ziehen. 
Vnnd ob die berüerten Stett, Märckht, oder Fleckhen, von vnns oder 



2l6 • BEILAGEN. 

vnsem vorfaren, für solche Freywonimg, Ein vnnd Ausszug, Priufle- 
giert vnnd befre)rt wären, oder durch vnns, vnnd vnsere Nachkommen 
hinfiiran Priuilegiert würden. In was weeg oder gestalt das beschehe, 
oder das sy sonsten In guetter gewonhait hetten, Niemandt bei Inen 
sitzen oder wohnen ziüassen , Er seye Inen dann mit Bürgerlicher oder 
anderenn Pflichten verwanndt, oder mit beschwerung, vnd auflag ge- 
wertig. So wollen wir doch das solche gegebne, vnd erlangte frey- 
hait, Statut, oder gewonhait, offl gemelten Khielmannen gebrüedern, 
Iren Ehelichen Hausfrawen vnnd Erben wie ob steet, an diser vnserer 
Gnad, ohne allen schaden vnd Nachtaü sein, vnd Sy In disem faal, 
Inn Khainerley weiss, zu ainicher beschwerung nicht binden. Doch 
solle dise vnsere Gnad, vnd freyhaitt, denselben Stetten, Märckhten, 
fleckhenn In ander weeg, vnd gegen andern, an denselben Iren Priui- 
legien, Statuten, vnd gewonhaiten, auch vnuergriffien , vnd ohne Scha- 
den sein. Weiter haben wir auch gedachtem vnserm Rath, Ann- 
dreen auch Hannsen vnnd Barthlmeen den Khielmannen ge- 
brüedern, Iren Ehelichen Leibs Erben, vnnd derselben Erbens Erben, 
Männhchs Namens, vnd Stammens, mit gnaden Zugelassen, vergöndt, 
vnd erlaubt. Inen dessen auch vnser volkhommen Macht, vnnd Gwald 
gegeben. Also wann sy über Kurtz, oder Lang, Naigung, vnd Be- 
gierdt gewunnen, Im Heyligen Reich, oder andern vnsem Khünig- 
reichen, Erblichen fürstenthumben vnd Landen, ainen oder mehr 
Newen sitz, Befestigung, oder Schloss zu erbawen, oder dieselben sonst, 
durch Kauflf, Erbschafft, oder ander Rechtmessigen Tittel, an sich 
bringen, vnd vberkommen würden. Es seye Erb, Lehen, oder aigen, 
das sy als dann solchen Iren Sitzen, Schlössern vnd Güettem, ob 
sy wollen Ire Alte Namen bleiben oder fallen lassenn, verändern, ver- 
keren, oder gar abthuen, vnd denselben Iren selbst willen vnd ge- 
fallen nach, anndere Newe Adeliche Zunamen schöpffen, vnd geben, 
sich danion, darauflf, oder darzu nennen, vnd In Jeglichen Iren Reden 
Schriften, Titteln, Insigeln, Hendlen vnd geschefften, nichts aussge- 
nommen, allein oder mit Irem jetzigen Zunamen, gegen mennigUch 
gebrauchen sollen, vnd mögen, vnuerhindert Allermenniglichs". Wir 
geben Inen auch zu denselben Ihren Sitzen, Schlössern vnd Güettem 
hiemit alle die Genaden, freyhaitten, Priuilegien, Herrhchkhaiten, Alls 
Gejaidt, Vischwaidt, auch andere Recht, Vortl, Statuten, Gerechtig- 
khaiten vnnd guete gewonhaitten. Damit andere vom Adel, zu Irem 
Schlössern, Sitzen, vnnd heusem, derselben Ortten, vnd Enden, von 
vnsem vorfaren, am Heiligen Reich, vnd In vnsern Khünigreichen, 



BEILAGEN. 21/ 

Erblichen Fürstenthumben, vnd Landen, begnadet, begabt, vnd deren 
Im gebrauch sein. Sy vnd alle nachkommen, Inhaber derselben 
Schlösser, Sitze oder befesstigungen, sollen vnd mügen sich auch der- 
selben hinfiiran In Ewig Zeit, Irer notturfFt vnnd gelegenhait nach aller- 
massen, als ob die, mit sondern, vnd Lauttem wortten Hierinnen von 
Articln, zu Articlen, aigentlich Specificiert, aussgetruckt vnnd begriffen 
weren, freyen, Niessen vnd gebrauchen. Vnnd zu mehr er Erzaigunng 
vnsers gnedigen willens den wir zu offtgedachtem vnserm Rath An- 
dreen Khielmann vnnd ermelten Hannsen vnnd Barthlmeen 
seinen gebrüedern tragen, haben wir Inen, Ihren Ehelichen Leibs 
Erben, vnnd derselben Erbens Erben noch femer erlaubt, zuegebenn, 
vnd vergunnet, Tafem, Fleischbänckh, Bierprew, vnnd Schenckheuser, 
darzu Brodtladen, Bader, vnnd Badstuben, Ziegl Städl, wasser, Windt, 
Schleuff, Pallier vnd Sägmühlen, Dessgleichen auch. Stampf, Puluer, 
Puchhamer, vnnd huefschmieden , mit Laittungs des wassers, Müll- 
pruggen, Vberschlegen, Weegen vnnd Stegen, darzu, vnnd dauon, 
sampt allen andern Zuegehörungen, so zu dergleichen Müllen von 
nöten sein, Inmassen als Ob solches alles mit mehrem wortten, 
Puncten vnnd Articuln, Hierinnen Clerlich vnnd aigentlich begriffen 
wäre, an ainem oder mehr Orten, wie es dann Inen zum besten fuegt, 
vnnd die gelegenhait, der oberzehlten werckh aines oder mehr, bey- 
samen oder allein geben khan, aufzupawen vnnd auffzurichten, vnnd 
dieselben nach aller Irer Notturfft, willen vnd wolgefallen, Zugebrauchen 
vnd Zugeniesen. Welliche Tafem, Fleischbanck, Bierbrew vnnd schenck- 
heuser, Brodtladen, Bader oder Badtstuben, Zieglstädl, Mühlen vnd 
Schmitten, oder derselben Inhaber, mit denen Stetten, Märckten, 
Fleckhen Dörffem vnd Güettem dabey Sy ligen, alle gemaine Recht, 
Höltzer, Weyer, Wasser, Fischereyen, Wünn, vnnd Waid, vnnd alles 
anders, nichts dauon ausgenommen, Insonderhait auch die Schenck- 
heuser, mit Gastung, Weinschenckhen, vnnd allem anndem getranckh, 
Prodtfailhabem , vnd andem Redlichen Ordnungen, vnd gewönlichen 
nottwendigen Sachen versehen, vnnd verlegen, oder vmb zimblich Gült, 
vnd Zinss verleihen, vnd sonst alle vnd jede Freyhait geprauchen, als 
andere so daselbst vmb Schenckstett haben, vnd daneben von den- 
selben Stetten, Märckten, Fleckhenn, Dörffem, güettem, oder andem 
vnsem, vnd vnserer Nachkommen, Nachgesetzten Oberkhaiten, nie- 
mandt aussgeschlossen. Daran mit ainichen verpott, Zinss, dienst, vnd 
auflag nit verhindert, sonder hierin gentzlich frey, vnd vnbeschwerdt 
gelassen werden sollen. Auff das auch vilemannter vnser Rath An- 



2 I 8 BEILAGEN. 

dree Khielmann vnnser zu Ime Insonderhait von vielberüerter seiner 
trefflichen Tugenden, RedÜchkaitt, vnnd Hocherspriesslichen dienste 
wegen tragende genedige Naigung, noch mehr spüeren vnnd empfinden 
möge. So haben wir Ime, seinen Ehelichen Leibs Erben, vnd der- 
selben Erbens Erben, Mann vnd frawen Personen, dise besondere 
Gnad gethan, vnd Freyhait gegeben, Thuen vlid geben Ime die auch 
hiemit von Römischer, Kayserlicher Macht, wissentlich. In Crafit diss 
briefs. Also das Sy nuen hinfuran, In Ewig Zeit, In allen vnnd Jeden 
Iren Besiglungen, Insigeln, Pettschaffen, Klainen vnd grosen gegen 
Allermennighch, was wierden, Standts oder wesens die sein, Niemandt 
aussgenommen, Roth Wachs gebrauchen, vnd Irer Notturfft, vnd Wol- 
gefallen nach, damit Sygeln, vnd PettschafFten sollen vnnd mügen, vn- 
uerhindert mennigÜchs. Vnnd damit offtemannter vnser Rath An dree 
Khielmann, vnnd ermelte Hannss, Vnnd Barthlme seine ge- 
brüeder, Ire Eheliche Leibs Erben, Erbens Erben, vnd Nachkhom- 
men als vorsteet, bei disen vnsem KayserUchenn Genaden, Immimi- 
teten, vnd Freyhaitten,- auch Rechten, Inhabungen, vnd Gerechttig- 
khaitten, desto Ruebiger, fridlicher, vnd vnangefochten, sitzen vnd 
bleiben mügen. So haben wir Sy, sampt Ir aller dienern, haussgesindt, 
vnderthonen, hindersassen,' Zugehörigen vnnd Verwanthen, vnd allen 
denen so Inen Jederzeit Zuuersprechen stehn, auch Ir aller Haab vnd 
Güetter, ligenden vnd varenden Lehen vnd aigen, wo, vnd an welchen 
Enden die gelegen, so sy Itzo haben, oder Künfitiglich mit Recht- 
messigem Tittel vberkhommen, nichts dauon aussgenommen, In vnser, 
vnd des Reichs, auch vnsers Löblichen Hauss Össterreich, sonder 
Gnad, verspruch, Schutz, vnd Schirmb, auf Ewig Zeitt, auflfgenommen 
vnd empfangen. Nemmen vnd empfahen Sy auch also darein, von 
Römischer, Kayserlicher, vnd Landts Fürstlicher Machtvolkhommen- 
hait, hiemit wissentHch In Craflft diss Brieflfs. Vnnd mainen, setzen, 
vnnd wollen, das ermelte Andre, Hannss, vnd Barthlme die 
Khielmann gebrüedere, Ire Eheliche Haussfrawen, derselben Ehe- 
liche Leibs Erben, vnd Erbens Erben, auch alle die Irigen sampt 
allen, vnd Jeden, Iren haab vnd Güettem, wie obsteet, In vnserm 
vnd des Reichs, auch vnsers Löblichen haus Österreichs sondern 
verspruch, Schutz vnd Schirm, aufF Ewigkhait sein, vnd dartzu alle 
vnnd Jegliche Genad, Ehr, Wierde, freyhait, Vorttel, Recht, Gerecht- 
tigkhait vnd guet gewonhait habenn, sich deren erfreyen, gebrauchen 
vnd gemessen, Vnd darauflf allenthalben Im heiligen Reich, desselben 
vnd vnsem zugethanen fürstenthumben, auch andern vnsem Khünig- 



BEILAGEN. 2 IQ 

reichen vnd Landen freylicher wonen, handien vnd wandlen sollen, 
vnd mügen, alls andere, so In vnserer vnd des Reichs, auch vnsers 
Löblichen Hauss Österreichs, Besondem Gnad, versprach, Schutz, vnd 
Schirm sein, solches alles haben, vnd sich dessen frewen, gebrauchen 
vnd geniessen, von Recht, oder gewonhait, von allermenniglich vnuer- 
hindert. Doch sollen sy ainem Jeden, der Spruch vnd forderung zu 
Inen hette oder gewünne, vmb was SacheA das were, nichts auss- 
genommen, an gebüerlichen Ortten, vnd Enden, OrdenÜchs Rechtens 
statt thuen, vnd demselben nit vor sein. Vnnd ob sich zutrüge das 
vilgemelter vnser Rath, Andree Khielmann vnd baide seine Brüeder 
Hannss vnd Barthlme, Ihre Eheliche Leibs Erben, vnd derselben 
Erbens Erben, oder ethche aus Inen, sament oder sonderlich, Itzt 
oder In khünfFtig zeit, sich der obgemelten Gnaden, Gaben, freyhaitten, 
Zuelassungen vnd Rechten, oder gar Zum tail nit gebrauchen, vben. 
Nützen oder messen würden, wie sich das begebe. Mainen, setzen, 
vnd woUen wir doch, das solches Inen an oberzehlten, Iren Gnaden, 
Gaben, Freyhaitten, vnd Rechten, Keinen mangel, Verhinderung Noch 
schaden bringen oder geberen solle noch müge, In Khain weis. Son- 
der dieselben alle vnnd Jede, desshalb vnuerhindert, bei Ihren Crefften, 
vnnd wierden bleiben, vnd sy sich derselben, Ires Inhalts, Zu jeder 
Zeit, so Inen das fliegen, gelegen, vnnd gefellig sein Wirdet, gebrau- 
chen vnd geniessen sollen vnd mügen. Dann wir allem dem, so wider 
obgemelte freyhaitten, Gnaden, Gaben, Bonungen, Recht, vnnd ge- 
rechtigkhaitten, gedeutet, verstanden, gehandelt oder flirgenommen 
werden möchte, Itzo alls Dann, vnd dann alls Itzo, von obberüerter 
Vnnser KayserHchen machtvolkhommenhait vnd Rechter wissen, hie- 
mit derogieren, dasselb auch gentzlich Cassiem, abthuen vnd vernich- 
ten. Vnd dieweü obgedachten Khielmannen gebrüedern, oder 
Iren Erben wie Obsteet, disen, vnsem Gnad, vnd Freyhaitsbrieff, so 
sy dessen, In ainem oder mehr Stückhen Zu gebrauchen Nottürfiftig, 
gefehrlichait der weeg, oder anderer vrsachen, vber Landt zu flieren, 
sorglich oder beschwerlich sein möchten. Setzen, Ordnen vnd erclären 
wir, Das den Vidimussen, oder Transsumpten, so sy von dem gantzen 
Inhalt, oder ainer, oder mehr, Clausuln, vnd Articlen, darinnen be- 
griflfen, durch aines Fürsten, Prelaten, Grauen, Statt, Landt oder 
andern gerichts Insigü besigelt, oder aber, durch ainen Notarien, der 
legalis seye. In beywesen Zwayer GlaubhafFten Zaigen CoUationiert, 
und mit seinem Zaichen vnd Handt vnderschriben, fürbringen, souü 
glaubens gegeben, Vnnd darauflf auch auff die abschriflften, die Fürtter 



220 BEILAGEN. • 

von denselben Vidimussen oder Transsumpten obgemelterweise besigelt, 
oder von Notarien vorzaichnet vnnd vnderschriben , gleichermassen, wie 
den ersten Vidimussen vnd Transsumpten gehandelt, vnd denselben 
geglaubt, dieselben auch In vnd ausserhalb Gerichts, vnd Rechts, alle 
Crafft, vnd macht haben sollen, Alls der Originalbrieflf, Dessgleichen 
vnd nit minder, Im fahl diser vnser Brief, durch Lenge der Zeit, an 
geschrifft, Pargamen, sigl, Oder andern abgengig, Löchert, Oder durch 
Prunst verdorben, oder aber gemelten Khielmannen gebrüedern, 
Iren Erben entwendt, vnd abhendig gemacht vnd verloren würde, In 
was gestalt solches beschähe. So sollen die gemelten abschrifften, 
Vidimussen, oder Transsumpten, Creflftig sein, macht vnd glaubenn 
haben vnd behalten, Darauflf auch an allen Enden, Orten vnd Stetten, 
glauben gegeben, gehandelt, vnd volnfaren werden, alls auf diesen 
vnsem Original Brieff selbs. Wir .vnd vnsere Nachkhommen am 
Reiche, sollen vnd wollen Inen auch denselben, auf Ir ansuchen, bey 
vnsem vnd Iren Cantzleyen Renouiem, Vemewem, Confirmiem vnd 
bestetten lassen. Alles getrewlich vnd vngeuerlich. Wir haben auch 
vber das alles ofFtermelten Andre en vnserm Rath, Hannsen vnd 
Barthlmeen den Khielmannen Gebrüedern, Iren Ehelichen 
Leibs Erben, vnd derselben Erbens Erben, nochfemer dise sondere 
Gnad vnd Freyhait gethan vnd gegeben. Das sy, so ofit Iren ainer 
oder mehr sich dieser Begnadung, vnd freyhaitten aller In ainem oder 
mehr Puncten, vnd Articuln, gebrauchen oder behelflfen wollen, oder 
Inen solches darzubringen vnd fiirzulegen, mit oder ohne Recht, aufF- 
erlegt würde. Das sy allsdann disen Vnsem gantzen Begnadungs Brief, 
noch sonst ain mehrers daraus, fürzulegen, vnd zu eröffaen nicht 
schuldig sein sollen. Dann allein, vngeferlich den Anfang dises vnsers 
Kayserlichen , vnd darnach allein den ainichen oder mehr Puncten vnd 
Articl, darauf sy sich ziehen, vnd deren sy sich gebrauchen wollen, 
Auch volgendts das Datum dises vnsers Kayserlichen Briefs, vnd nichts 
weitters, demselben auch allsdann glauben gegeben, darauflf gerichtet 
vnd gehandelt werden solle, vnuerhindert menniglichs. Dem allem 
nach, wollen, setzen, vnd erkhennen wir, das die bestimbten gaben, Ge- 
naden vnd Freyhaitten, wie die hieuor geschrieben steen, sampt vnd 
sonderlich, aus Rechter wissen, vnd vnserer Römischen Kayserlichen 
Machtvolkommenhait , hinfüro ewiglich khreflftig sein vndt bestehn, 
Darwider nichts gehandelt, gerichtet, gevrthailt noch fürgenommen 
werden solle. In kain waiss, noch weege, Vngehindert aller geschri- 
benen Recht, gebreuche, Statuten, Freyhaitten, Priuilegien, Altenher- 



BEILAGEN. 221 

khommen oder gewonhaitten , der Fürsten, Herrn, Stette, Edelleiith, 
Burger vnd Bawrn, vnd aller vnserer vnd Irer vnderthonen vnd ver- 
wandten, 'Darzu aller vnd jeder Richter, Camergericht, Hofgericht, 
Regiment, Hofräthe vnd aller anderer Gerichte, wie die Namen Haben 
mögen, die wir auch alle hiemit vnderschiedtlich gemaint, vnd ange- 
zaig haben wollen, Alls ob die von wortt Zu wort, hierin bestimpt, vnd 
geschriben stünden. Dann wir allem dem, das wider dise vorbe- 
stimbte vnsere Khaiserliche gnaden, Gaben, Freyhaitten vnd Vor- 
sehungen aussgelegt, gedeutet, oder verstanden werden mag, gegen 
vil gemeltem vnnserm Rath Andreen auch baiden seinen Brüedem 
Hannsen Vnnd Barthlmeen den Khielmannen, Iren Ehelichen 
Leibs Erben vnd derselben Erbens Erben, derogiem, von obberüerter 
vnnserer Kayserlicher Machtvolkhommenhait, aigner bewegnus vnd 
rechter wissen. In Crafft diss briefs. Wir vnd vnsere Erben vnd 
nachkhommen am Reiche, sollen vnd wollen, auch Itzt noch Inn khünff- 
tig zeit, In solchen allem vnd Jedem, khainerley Reuocation, noch Ver- 
hinderung thuen noch aussgehn lassen, oder Jemandt andern zuthuen 
gestatten. In Kainerley wege. Sonder so das aus vergessenhait oder 
In andere weege geschehe, so soll solches alles vncrefftig sein, vnnd 
gedachten Khielmannen Gebrüedern, Iren Erben, vnd Erbens 
Erben, kain schaden, verhindemus oder nachtaü nit gepem. Vnd ge- 
pietten darauff allen vnd Jeden, Churfiirsten, Fürsten, Geistlichen, vnd 
weltlichen, Prelaten, Grauen, freyen Herrn, Rittern, Knechten, Landts- 
haubtleutten , Landtmarschalckhen, Landtvögten, Haubtleutten , Vitz- 
domben, Vögten, Pflegern, verwesem, Ambtleutten, schulthaissen, 
Burgermaistem , Richtern, Räthen, Dessgleichen allen Hoffrichtem, 
Landtrichtem, Frey Grauen, Stuelherm, Freyschöpffen, Zendrichtem, 
Westphalischen vnd andern Richtern, vnd Vrtlsprechem , Bürgern, 
Gemainden, vnnd sonst allen andern, vnsem, vnd des Reichs, auch 
vnserer Königreich, Erblichen Fürstenthiunben vnd Landen, Vnder- 
thonen vnd getrewen, was Wierden, Standts oder wesens die sein. 
Ernstlich vnd VesstigHch mit disem Brieflf, vnd wöUen, Das Sy mehr- 
gedachten Vnsem Rath Andreen Khielmann auch baide Seine 
Brüedere, Hannsen, vnnd Barthlmeen, Ire Eheliche Leibs Erben, 
vnd derselben Erbens Erben, Darzu Ire diener Lehenmmannen, aigen 
vnd Lehn Leuth, hindersessen vnd vnderthonen, als obsteet, für vnd 
für. In Ewigkait bei • allen obgeschribnen vnsem gnaden. Gaben, 
Freyhaitten, Priuüegien, Ehren, wierden, Vorthaüen, Rechten vnd ge- 
rechttigkhaitten, verspmch, Schutz vnd schirm gentzlich, vnd In allweeg 



222 BEILAGEN. 

Handthaben, schützen vnd schirmen, vnd an dem allem nicht hindern 
noch Irm, sonder sy sament vnd sonderlich, aller vnd Jeglicher sollicher 
obstehender Gnaden vnd freyhaiten, allenthalben, vnd Zu ainer Jeden 
Zeit, ohne Einred, aintrag und Verhinderung, rhuewiglich, vnd Würckh- 
lich geniessen, gebrauchen, vnd gentzlich darbey bleiben lassen, vnd 
darwider nit thuen, noch des Jemandts andern Zuthuen gestatten, In 
kain weiss, Alls lieb ainen Jeden sey, vnser, vnnd des Reichs Schwere 
vngnad vnd Straff vnd darzu ain Peen, Nemblich Sechtzig marckh 
Löttigs Goldes, Zu uermeiden, die ain Jeder so ofit Er frauenlich hie- 
wider thete, vnd halb. In vnser, vnd des Reichs Camer, vnd den an- 
dern halben tail offt gemeltem Andree Khielmann, vnd seinen 
Gebrüedern, auch Iren Ehelichen Leibs Erben, vnd derselben Er- 
bens Erben, vnnachlesslich, vnd ohne weittere ainiche Rechtiiche ver- 
farung, Zubetzalen verfallen sein solle. Mit Vrkundt dits briefs, be- 
siglt, mit vnserm Kayserlichen anhangenden Insigl, der geben ist Inn 
vnser Statt Wienn den Dreyzehennden Tag des Monats February, Nach 
Christj, Vhsers liebenherm Erlösers, vnd Seligmachers geburt, ain Tau- 
sent Fünflf hundert, vnd Im Acht vnd sechtzigisten, Vnserer Reiche des 
Römischen Im Sechsten, des Hungerischen Im Fünfften, vnd des Be- 
hemischen Im Neunzehenden Jaren. 

Maximilian. Vice d: nomine R^ Dni, Dni Archicancellarij Mo- 
guntini, V^ Zas. Ad mandatum Sacrae Caes, Mtis proprium, P. Obern- 
burger, R*^- S. Schönauer, 



Wir Rudolff der Ander von Gottes gnaden Erwelter Rö- 
mischer Kayser, zu allen zeitten Mehrer des Reichs, in Ger- 
manien, zu Hungern vnnd Behaimb &c. Künig, Ertzhertzog zu 

ÖSSTERREICH, HeRTZOG ZU BURGUNDI, StEYR, KÄRNDTEN, CrAIN VND 

Wirtemberg, in Ober vnd Nider Schlesien, „Marggraue zu Mär- 
hern, IN Ober vnnd Nider Lausnitz, Graue zu Tyroll &c. Be- 
khennen Das vor vnserm Statthalter, Cantzler, Regenten vnd Räthen, 
vnnsers Regiments der Nider Österreichischen Lande, vnnser lieber 
getreuer Andre Kielman von Kielmanseckh , seiner Vettern vnd Vaters 
vorsteunden freybrieff in Original ftirbracht, von welchem diess ab- 
geschrieben , collationiert ^ vnd gleiches jnnhalts befunden worden. Dar- 
auflf wir vber sein Kielmans gehorsamb bitten, diesen Gerichtlichen 
Schein, sich dessen der notturfft nach zugebrauchen vnter vnserm an- 
hangenden jnnsigl erfolgen zu lassen gnedigldich bewilligt. Thuen das 



BEILAGEN. 22^ 

auch hiemit wissentlich in krafft diss Brieffs, Der geben ist in vnserer 
Statt Wienn, den andern December, nach Christi Geburt Sechzehen- 
hundert vnnd Vierdten, Vnserer Reiche des Römischen im Dreissigisten, 
des Hungerischen im Drey vnd dreissigisten, vnd des Behaimischen 
auch im Dreissigisten Jar. 

Virich Abbt zu Zwettl 

• Statth. Ambts-Ferwalter m. ppia 

C. Pifckhaimer m, p, Commissio Domini Electi 

Canzler. Imperatoris in Consilio. 

H. H. Salburg zu Aichberg mp. 



(L. S.) Veit Stessel mp. 



W. Gässler mp. 



BEILAGE No. I, 2.' 

(Zu den Textseiten 5, 6, 8.) 

Wir Rudolff der Ander von Gottes gnaden Erwelter Rö 
MISCHER Kays ER, zu allen zeitten Mehrer des Reichs, in Germa- 
nien, AUCH zu Hungern vnnd Behaimb x. Khünig, Ertzhertzog zu 
Osterreich, Hertzog zu Bxhigundi, Steyr, Kärndten, Cral^ vnnd 
Wirtemberg, inn Ober vnd Nider Schlesien, Marggraue zu Mär- 
hern, IN Ober vnd Nider Laussnitz, Graue zu Tyrol x. Bekhen- 
nen, das für vnnseren Statthalter, Cantzler Regenten vnd Rathen des 
Regiments vnserer Nider Österreichischen Lande khomen ist, vnnser 
lieber getreuer Andre Kielman von Kielmanssegkh, vnd bracht 
seiner Vettern und Vaters der Kielmannen von Kielmansegkh, 
Adls freyhaiten vnd Original Wappenbrieflf für, der von wort zu wort 
also lauttet: 

Wir Rudolff der Ander von Gottes gnaden Erweiter Römischer 
Kayser, zu allen zeitten Mehrer des Reichs, In Germanien, zu Hun- 
gern, Behaimb, Dalmatien, Croatien vnd Sclauonien x. Khünig, Ertz- 
hertzog zu Osterreich, Hertzog zu Burgundj, zu Brabant, zu Steyr, 
zu Kärndten, zu Crain, zu Lutzemburg, zu Wirtemberg, Ober vnd 
Nider Schlesien, fürst zu Schwaben, Marggraue des Heiligen Römi- 
schen Reichs, zu Burgaw, zu Mehrem, Ober vnd Nider Lausnitz, 
Gefiirster Graue zu Habspurg, zu Tyroll, zu Pfierdt, zu Kyburg vnd 
zu Görtz X. Landgraue in Elsäss, Herr aufF der Windischen Marckh, 
zu Portenaw, vnd zu Salins x. Bekhennen öffentlich mit diesem Brieue 
vnd thuen khundt allermennigklich, Wiewol wir aus Römischer Kayser- 
licher höhe vnd Würdigkeit, darein vns der Allmechtig nach seinem 
Göttlichen wülen gesetzt, auch angebomer güette vnd mütigkeit , allzeit 



I Original -Pergament im freiherrlich von Kielmansegg'schen Familien -Archiv 
zu Hainstetten. 



BEILAGEN. 225 

genaigt sein, aUer vnd yegHcher vnser vnd des hefligen Reichs, auch 
anderer vnserer Khünigreiche , Erblichen Fürstenthumb vnd Lande 
Vnderthanen vnd getreuen Ehr, Nutz, Aufnemen vnd bestes zube- 
fiirdem vnd zubetrachten. So wierdet doch vnser Kayserlich gemüet 
billich mehr bewegt, denen vnser Kayserliche gnad vnd senfFtmütigkeit 
mitzutailen, deren vor Eltern vnd Sy, in altem Adenlichen vnd Red- 
lichem Standt herkhomen, sich auch Adenlicher, Redlicher, Ritter- 
licher Tapflfer vnd Mannheit, auch guetter sitten, Tugent, wandl vnnd 
wesens befleissen, Auch vmb vns, das heilig Reich, vnd vnsere Künig- 
reich vnnd Erblande wolverdient, vnd derselben mit stetter, getrewer, 
bestendiger, nutzbarer dienstbarkheit, gantz gehorsamblich anhengig 
vnd verwandt sein. Wann wir nun guettlich angesehen, wargenomen 
vnd betracht, das alt Adenlich herkhomen vnd geschlecht der Kiel- 
man von Kielmanns seqkh, auch die Erbarkheit, redlicheit, geschick- 
lichheit, guet Adenlich sitten, Tugent vnd vemunfft, darum der Ersam, 
gelert, auch vnsere vnnd des Reichs liebe getrewen Johann, der 
Rechten Doctor ^, Andre, vnser Rath vnd Obrister zu Canisa, auch 
Bartlme, vnser Fendrich zu Comom, alle Drey Kielman von Kiel- 
mansseckh Gebriieder, beruembt worden, Darzu die angenemen, ge- 
treuen vnd willigen dienst, so gedachts geschlecht der Kielman, wei- 
lend vnsem löblichen Vorfahm am Reiche, Römischen Kaysem vnnd 
Künigen, milder gedechtnus, auch vnserm löblichen Hauss Osterreich, 
sonderlich aber ermelter vnser Obrister, weilendt den Durchleuch- 
tigisten Fürsten, Herrn Carln dem Fünfften, Herrn Ferdinanden vnd 
Herrn Maximilian dem Andern, Römischen Kaysem x. vnsem ge- 
liebten Herm Vettem, Anherm vnd Vatem, hochlöblichister vnd 
seliger gedechtnus. So wol auch vnnserm freundtlichen lieben Vettem, 
Schwägern vnd Bruedem, dem Khünig zu Hispanien, wider Ihrer 
Kayserlichen Maiestatt vnnd Liebden, vnd des heiligen Reichs wider- 
wertige in Italien, Frankreich vnd Niderlandt, Vnd dann vnsers Na- 
mens vnd glaubens Erbfeindt den Türckhen mit tragung vnd Verwal- 
tung ansehentlicher hoher Kriegs Ampter vnd Beuelch , sonderlich aber 
des Obristen Staats, zu Comom vnd Canisa, viel lange Jahr, mit 
darstreckhung seines leibs, guets, bluets vnd vermügens, zu nit we- 
niger verhüettung ermelts Erbfeindts fiirprechen, gantz mannlich, 
tapfFer, ritterlich vnd standhafft erzaigt vnd bewisen. Auch vns sampt 



I „Der Rechten Doctor" steht hier wol nur irrthümlicher Weise statt „der 
Artzney Doctor". 

15 



226 BBILAQBM. 

gedachtem seinem Bradem Bartlme Kielman, noch t! 
sigem fleiss, mühe vnd getreuer sorgfelti^eit thuet, Vnnd htnftlro sanqtt 
obbemelten seinen gcbriiedem gegen Vns, dem heiligen Reich, Tiuenn 
KUnigreichen vnd Erblanden, auch vnsetm löblichen Hsuss Österreich^ 
nit veniger zu thuen sich gehorsamblich erbeUtt, Auch voi thuen mag 
vnd soll, So haben wir darauff mit wolbedachtemmueth, guetton zeittigem 
Rath rechter wissen, vnd aus aigner bewegnus, gemeltem Johann, der 
Rechten Doctom, Andreen, vnsenn Rath vnd Obristen zu Cauisa, auch 



Bartimeen vnserm Fendrich zu Comom, den Kielmannen von Kiel- 
mansseckh, gebrUedem, jhren Ehelichen Leibs Erben vnnd derselben 
Erbens Erben, Mann vnd Frawen Personen, fllr vnd für, in ewig Zeit, 
diese besondere gnad gethan vnd Freyheit gegeben, Vnd Urnen Ihr 
alts Adenlichs Wappöi vnd Clainot, So ipit Namen ist, Ain Quartierter 
Schildt, dessen hinter vnder, vnd vordere obere Veldung, der leng 
nach in zween gleiche tail abgethailt, vnd die vorderen schwartz, vnd 
hintere thail gelb oder goldtfarb sein, aus yedem, als dem schwartzen, 
ain gelbe, vnd gelben ain schwartze Löwen Pranckhen vber sich ge- 



BEILAGEN. 227 

g^neinander gehend, viid vomen mit ainer eysenfarben Ketten vmb- 
gebien,. daran abwerts, gleich an der abthailung ain vieregkets gcr 
wicht hangend, die vorder vndter, vnd hindter ober Veldung^ des 
quartierten Schiidts aber Roth oder Rubinfarb, durch ain yede der 
schreg nach, von dem hintern vndtem, gegen den vordem obem eckh 
ain weisse oder silberfarbe Strassen oder palckhen gehend, Auf dem 
Schild ain freyer oflöaer Adenlicher Turniers Helm, Zur rechten mit 
gelber vnd schwartzer, vnd linckhen seitten rotter vnd weisser Helm- 
deckhen, vnnd darob ainer gelben oder goldtfarben Cron geziert, 
Daraus zwischen zwayen Puff hörnern, Ihre mundtlöcher ausswerts 
kherendt, deren yedes der Zwerch nach gleich abgethailt, als dz 
hinter Hom vndten Roth vnd Ober weiss , vnnd vorder vnter schwartz 
vnd ober gelb vor sich auf rechts mit von sich streckenden Pranckhen, 
aines gelben oder goldfarben Löwens gestallt , mit roth äussgeschlage- 
ner Zungen erscheint, nach volgender gestallt, geziertt vnd gebessert, 
vnd die hinfiiro also zu gebrauchen genedigklich gegönnt vnd erlaubt, 
Nembhch aufif dem Schildt, Zween nebenn einander Adenliche Tumiers- 
helm, deren yeder, als der vorder mit gelber vnd schwartzer, vnd 
hinter Adenliche helbm rotter vnnd weisser oder silberfarber Helbm- 
deckhen, Vnd ainer güldenen Cron geziert, aus deren yedem, als 
nemlich der hintern Zway Puff hörnern, Ihre mundtlöcher ausswerts 
kherendt, deren yedes in der mitten gethailt vnd mit färben abge- 
wechselt ist, wie in vorigem alten Wappen vermeldet, aus der andern 
Cron aber, des vordem Helbms hinterwerts aufrechts, zum grimmen 
geschickht , ohn die hintem Füess , mit vberlich gewundenem schwantz 
vnd roth aussgeschlagener Zungen, aines gelben oder goldtfarben 
Löwens gestallt erscheinet , Alssdann solch Wappen und Clainot , sampt 
derselben enderung, zierung vnd besserung, in mitte dits vnnsers 
Kayserlichen Brieffs gemalet vnd mit färben aigentiicher aussgestrichen 
ist. Zieren, bessem, gönnen vnd erlauben Ihnen solch vrallt Aden- 
lich Wappen vnd Clainot mit obgeschiebener verenderung zu füeren 
vnd zugebrauchen, Alles aus Römischer KayserHcher macht volkhomen- 
heit, wissentlich in krafft diess Brieues, Vnnd mainen, setzen vnnd 
wollen, Das nun hinfiiro obgenannte Johann, Andre, vnd Bartlme 
Kielman, Gebrüeder, Ihre Eheliche Leibs Erben vnd derselben Erbens 
Erben, Mann und Frauen Personen, für vnd für in ewig zeit solch alt 
Adenlich Wappen vnd Clainot, mit sampt der Zier vnnd besserung, 
als obsteet, haben, füeren, vnd sich deren in allen vnd yetzlichen, ehr- 
lichen, redlichen Adenlichen vnnd Ritterlichen Sachen vnd geschafften, 

IS* 



228 BEILAGEN. 

ZU Schimpflf vnd zu Ernst, in Streitten, Stürmen, Schlachten, Ge- 
stechen, Gefechten, Tomiem, Ritterspielen, Veldtzügen, Paniem, 
Gezeiten Aufschlagen, Insigeln, PetschafFten, Clainoten, Begrebnussen, 
Gemeiden, vnd sonst an allen enden, nach jhren ehren, notturfften, 
willen vnd wolgefallen gebrauchen vnd gemessen sollen vnnd miigen, 
als andere vnser vnnd des Reichs, auch vnnserer Künigreich, Erb- 
licher Fürstenthumb vnnd Lande recht gebom Lehens , Turniers genoss 
vnd Rittermessige Edelleüt solches alles haben, vnd sich des ge- 
brauchen vnd geniessen von Recht oder gewonheit, von allermennigk- 
lich vnuerhindert. Vnd gebietten darauff allen vnd yeden Churftirsten, 
Fürsten, Gaistlichen vnd Weltlichen Prelaten, Grauen, Freyen, Herrn, 
Rittern, Knechten, Landshauptleütten , Landtmarschalchen , Haupt- 
leutten, Landtvögten, Vitzdomben, Vögten, Pflegern, Verwesern, Ampt- 
leutten, Schulthaissen, Burgermaistem, Richtern, Räthen, Kundigem 
der Wappen, Emholden, Perseuanten, Bürgern, Gemainden, vnd sonst 
allen andern vnsem vnnd des Reichs, auch vnserer Künigreich Erb- 
licher Fürstenthumb vnd Lande Vnderthanen vnd getreuen, was wür- 
den, standts oder wesens die sein, Ernstlich vnd vestigklich mit diesem 
Brieue, vnd wollen. Das Sy die obgenannten Johann, Andreen vnd 
BartlmeenKielman vonKielmansseckh, gebruedere, Ihre Eheliche 
leibs Erben, vnd derselben Erbens Erben, Mann vnd Frauen Personen 
für vnd für ewigklich an obberiierter vnser Kayserlichen besserung 
Ihres alten Adenlichen Wappens vnd Clainot, auch veränder: vnnd 
Zierung, damit wir Sy also, wie obstehet, begabt haben, nicht hin- 
dern noch jrren. Sonder Sy derselben beruhigklich vnd ohne alle 
jrrung gebrauchen, geniessen, vnnd gäntzlich darbey beleiben lassen, 
Vnd hirwider nicht thuen, noch des yemandts andern zuthuen ge- 
statten, in khain weiss. Als lieb ainem yeden sey, vnser vnd des 
Reichs schwere vngnad vnd straff, vnd darzu ain Poen, nenüich 
Funfftzig Marckh löttigs Goldts zuuermeiden, die ain yeder, so ofll 
Er freuenlich hiewider thätte, Vnns halb in vnser vnd des Reichs 
Cammer, vnd den andern halben thaü, vorgedachten Johann, der 
Rechten Doctom, Andreen, vnserm Rath vnd Obristen, vnd Barthl- 
meen, vnserm Fendrich zu Comom, den Kielmannen von Kielmanss- 
eckh, Gebrüedem, jhren Ehelichen Leibs Erben vnnd derselben Er- 
bens Erben, so hiewider belaidigt wurden, vnnachlessslich zu bezalen 
verfallen sein solle. Doch andern, die vielleicht den vorgeschriebenen 
Wappen vnd Clainoten gleich fürten, an Ihrem Wappen vnd Rechten 
vnuergriffen vnd vnschedlich. Mit Vrkhundt dits Brieffs, besigelt mit 



BEILAGEN. 229 

vnserm Kayserlichen anhangendem Insigel , Der geben ist auflf vnnsemi 
Khünigklichen Schloss zu Prag, den Sechzehenden Tag des Monats 
Septembris, Nach Christj vnsers lieben Herrn vnd Heilandts Geburt 
FunfFzehenhundert, vnnd im Acht vnd Sibenzigisten , Vnserer Reiche, 
des Römischen im Dritten, des Hungerischen im Sechsten, vnd des 
Behaimischen auch im Dritten Jam. Rudolf f. Vice ac nomine R^^ 
Dni, D, Danielis Archiepi. Archicancellarij & Electoris Moguntini. 
V^ S, Vieheuser, D, Ad mandatum Sacrae Caes*^'- Mtis. ppm. A. Er- 
stenberger, R*^*- Braun. || Vnnd bäte darauflfvnnterthenigklich, das wir 
Ihme berüerten Wappenbrieflfs vnser Viditnus gnedigklich erthailen 
wollten, Das haben wir gethan, vnnd in ermelts bitten mit gnaden 
verwilligt, Thuen das auch hiemit wissentlich, in kraflft dits Brieues, 
mit vnserm anhangendem Insigl verfertigt. Geben in vnserer Statt 
Wienn den Sibenvndzwaintzigisten Tag des Monats Nouembris, Nach 
Christi Geburt, Im Sechzehenhundert vnd Vierdten, Vnserer Reiche, 
des Römischen im Dreissigisten , Des Hungerischen im Dreyvnnd- 
dreissigisten , vnnd des Behaimischen auch im Dreissigisten. 

Uhich Abbtt zu Zwettl 

Statth. Ambtsverwalt. m, ppia 

C. Pirckhaimer m, p, Commissio Domini Electi 

Canzler. Imperatoris in Consilio 

H. H. Salburg zu Aichberg m. /. 
Veit Ressl m, p. 

(L. S.) 



R. Gässler. 



BEILAGE No. I, 3.' 

(Zu den Textseiten 7 und 28.) 
(Von Aussen.) 

KIELMANS ECKERISCHE SACHEN, No. 19. KHAUF BRIEFF. 

(Von Innen.) 
DAS SCHLOS KHIELMANSEGG. 

Erstlichen, dass Schloss oder Vesten Kielmanssegg wie dasselbe 
mit Rain vnd Stain, vnd einem schönnen aussgemaurten Wassergraben, 
Vmbfangen, Ist Von Neuem gantz erbaut, Vnd also erhebt worden, 
dss es mit seinen Zimmern, Vnd einen schönnen Saall, Vber allemass 
woU accojnodirt^ so wohl auch, bei der Erdt für einen Pfleger, Mayr- 
gesündt, Vnd Gesiindt, Keller, Kücheln, Ross, Stallung, Kühe, 
Vnd Oxenstallung, WagenschupfFen; Absonderlich hienner Höffel. Item 
in der Mütten, dess grossen Hoffes, Ein kleines Einsezel sambt einem 
durch Rinnenden Wässerl, also woU abgethailt, Vnd gebawt, dass 
alles mit Höchsten Nuzen Zugebrauchen. Vnd ist dass Schloss mit 
Zwayen Brücken, vnd seinen Auffzug Brücken woU Verwahrt; Wie nit 
weniger auff der Einen Seiten ein Zwinger mit Zwayen Rundellen, 
Darinnen Füeglich ein schönes Gärttel kann Zugericht werden, Wie 
dann ein schönner ZwefFenbaum, darinn stehet, dergleichen schönnr 
von gross, vnd wolgeschmache Frucht, nit Vill Im Lanndt ZuHindten« 
Vnd ist dass Schloss sambt allen seinen Zugehörungen Freyes aigen, 
Vnd nichts belehnts darbey. 



1 Original, gebunden in Schweinsleder, befindet sich im freiherrlich von Kiel- 
niansegg'schen Familien -Archiv zu Hainstetten. 



BEILAGEN. 23 1 '■ i 



NEUER TRAIDTSTADL. 



Neben dem Schlossgraben, Vnd dem Blaz mit seiner absonder- 
lichen Einfahrt, darauflf stehet ein Neu erbawter Traidtstadl vnd kann 
auf disem Blaz ein Neue Stallung Zum Schaffen, vnd salua Venia 
Schwein ganz nuzlich erbaut werden. 

ALTER MAYRHOFF. 

Gerath gegen dem Schloss vber, ligt der alte Mayrhoff, so ein 
weiten Blaz in sich hat, darauff stehen Zwei Heuser, so bei Baw, 
Vnd vor disem Zween Vnterthannen darauf gestiflft worden, die es 
dato noch bewohnen, Vber dises kann man den Vbrigen Blaz, sambt 
den noch absonderlich dort stehenden grossen gemeur, gar wohl noch 
* vier Vnterthanen gestifft werden , Vnd dss mit geringen Vncosten. 

GARTTEN. 

Gerath an Dem Schlossgraben Ligt ain schönner grosser garttn, 
so Rings vmben mit ainem Wassergraben Vmbfangen, Vnd ausserhalb 
mit Zweflfenbaum nmdt umbsezt. Inwendig aber mit lautem Nuss- 
baumben, so sehr trächtig, Vnd ist diser gartten mit einem Neuen 
2^aunn Vnd Blancken ganz eingefangt, Vnd befunden sich ein grosse 
Menge fruchtbare Baumb darinnen, als Byrbaum, Öpflfelbaumb, Spä- 
nische Weixl , gebeizte Kerschen , Haslnussstauden , gemaine Kerschen, 
gemaine Weixlbaum Von allerley Sorten, so hat auch besagter Gartten 
ein schönnes teuchtl, mit sch^nnen absonderlich Drei Braidten Wasser- 
graben, so sehr fischreich, Von allerley Fischen, als Äldt, Karpffen, 
Äschen, Bräxl, Vnd allerley Fischen; Femer ist im gartten ein ab- 
sonderlicher Rinfluss, so in Schlossgraben gehet, darinn ligt ein Berg 
mit Wasser Vmbgeben, so sehr nuzlich, Vnd Zu einem Kinicklberg 
kann Zugericht werden. Hemach ist ein Einsez, Zum thaill mit Quat- 
terstuck aussgesez, darinn ein springendes Brünndl, auf der einen 
Seiten ist ein Kränzel; vnd Kuchelgarten, mit einem durchrinnenden 
Wässerl, sambt einer Einsez, im Mütten dess Kränzlgärtes, Auff der 
Andern Seiten ist ein absonderlichs Baumbgärtl Zwischen beeden 
Wässern, daraiiff stehet ein Vberauss schönne grosse Lindten, ganz 
Neu Vnterfangen mit Zwayen Brücken hübscheingedeckt, Vnd mit ge- 
träxdten Seullen, Vnd können Vnter diser Lindten Zwölff Rundttafeln 
commodetnente stehen, Vnd alle ohne hindemuss mit Volck besezt wer- 



2^2 BEILAGEN. 

den, also dss es dafiir gehalten, dss dergleichen Lustiger, vnd schön- 
ner Lindten keine im Landt Zufundten; Femer hats in disem gartten 
Vber der Brücken ein SafFrangarten, emen noch absonderlichen Kuchel- 
garten, Vnd Baumbgarten, neben einem Weingarten, welcher auch 
noch grösser kann aussgesezt werden. Item wann man vber die allda 
Zwischen den wasser. Von Wasser gemachten Tham gehet, fiinden 
sich abgethailter Zway Einsez, Volgents auf dem Plaz gegen dem 
Schloss widerumb Zway Einsez, Zuruckwerz ein grosser Plaz mit Nuss- 
baumen Vmbfangen, darauflf stehet der Keller, Press, vnd Bindtstadel, 
so auf dem Keller, so hats auch Volgents auf der Seite ein Eiss- 
grueben, In summa es ist nit alles also Zubeschreiben, mit was fiir 
schönner gelegenheit, Vnd nuzbarer disposition, Vnd fruchtbaren Bäumen 
diser garten beschaffen. 

MÜHL. 

Zum Schloss Kielmanssegg gehört ein aigenthumbliche Mühl, so 
zu Vntem Walterstorff im Marckt auf der Fischa ligt, welche wol bey 
Baw, auf Vier gengen, Vnd einen Stampff Zugericht, sambt einen ab- 
sonderlichen gemaurten Traidtkasten, auch ein absonderliche wohnung 
für den Mühlner, Ross: vnd Viehstallung, dauon muss man aber 
Jährlichen in dass Schloss Walterstorff Zu Sf. Barharae Beneficio die- 
nen fünff gülden. Die Steur, Kriegs Contribution^ Vnd Landts- 
anlagen, sein bisshero der gemain zu Vntem Walterstorff Zu getragen 
worden. Vnd gehören ins Vizdomb Ambt. 

BREYHAUSS. 

Femer so ist dass Breuhauss, neben der Mühl von Alters hero 
gewesen, so aber Oett Vnd ganz abkommen, als stehet Jedweder In- 
haber Kielmanssegg frey, wo er ein Neues, oder an dem alten orth 
solches erheben will. 

MÜHL ZU MITTERNDORFF. 

Zu Kielmanssegg gehört auch ein Mühl so Zu Müttemdorff ligen 
thuet, welche aber Lange Jahr Öedt, es stehet doch dss Mühlhauss 
noch so woll dess Mtihlners hauss, Vnd einen starken gemaurten 
thum, Vnd ligt in einer schönnen Auen, darauff thails fmchtbare 
Baumb, vnd Wissflecken, Welches alles darzu gehörig, alhie kann 
neben aufrichtung der Mühl, ein schönne Mayrschaflft angericht wer- 



BEILAGEN. 2^S 

den, Von 24 biss 30 stuck Viech Vnd auch souill Vnd mehrers schaff. 
Item so hat auch die gemain Zu Müttemdorff die Landts Anlagen , hie- 
uon gehöm in dss Vicedombambt, Vnd sein bishero proportionate 
den MittemdorfFer Zugedragen worden, Vnlengist Von Herrn Graflf 
Caiuian ein Plaz zu Pflanzenstieg Zumachen erkaufft, darzu auch die 
gebühr in Geldt hergeben, also dass der Aussthaillung nach, auch ein 
Plaz Zur Mühlen alda gehörig. 

VISCHWASSER. 

Dass Vischwasser gehörth Zu Kielmanssegg, auf der Fischa von 
Weiglstorflf herab bis auf die Mühl auf der einen Seiten gegen Kiel- 
manssegg Zu, gibts Ferchen, Asch Vnd Altel, neben andern Vischen, 
so gehöm auch die beede von der Fischa auss, Rinnende Bächel 
nach dem Kielmanssecker garten zu, allein Zu Vischen. • 

WALDT. 

Bey Gaffern ligen Fünff Joch holz, so Zum guett gehörig, wel- 
ches Herrn von Heisperg dienstbahr. 

GRUNDBUECHS - GERECHTIGKEIT. 

Wie es altes herkommen, bei dem guett Kielmanssegg Vermag, 
Vnd Landtsbreuchig. 

VOLGEN DIE BEHAUSTE VNDERTHANEN ZU VNTERWALTERSTORFF. 
(Folgt ein genaues Verzeichniss der Unterthanen, ihrer Bestiftung und Giebigkeiten. x) 

Zu Weiglstorff. 

(Verzeichniss.) 

Zu Reysenberg. 

(Verzeichniss.) 
Zu Broderstorff. 
(Verzeichniss.) 

VERZAICHNUS 

aller Äckher, die bey dem Schloss Kielmansegg sein. 
(Verzeichniss.) Summa: 157 Joch. 
Aller Wissnen. (Verzeichniss.) Latus: 70 Tagwerk. 



X Es scheint dieses ,,Urbarium** daher auch die Stelle eines Grundbuches ver- 
treten tu haben. 



234 BEILAGEN. 

SCHÄFFLEREY. 

Ein Jeder Inwohner hat Macht Schoff, von Funffzig, biss aaf 
hundert Zu halten. 

Item hat ein Jeder Inwohner Macht in dem Schloss Kiehnanssegg 
Zu leith geben, Jedoch gegen Raichung tax vnd Vngelt. 

WEINGARTTEN. 

Dass Schloss Kiehnanssegg hat Ain Weingartten zu Brotterstorff 
ligent. 

Actum Wienn den Dritten April a^ Sechzehenhundert Vnd 
Vierzig. 

Maria Elisbeth Khilmanin * 
geborene Unverzagtin Frepn. 

(L. S.) 



I Dieses letztere Wort im Original unleserlich. 



BEILAGE No. II, I.' 

(Zur Textseite 25.) 

Wir Matthias der Ander von Gottes gnaden zu Hungern, 
Dalmatien, Croatien unndt Schlauonien- König, designirter zu 
König Inn Böheimb, Erzherzog zu Österreich, Herzog zu Burgund, 
Steyer, Carnten, Crain vnndt Würtenberg, Marggraf zu Mähren, 
Graue zue Habssburg vnndt Tyroll x. x. 

Bekennen öj0fentlich mit diesem Brief, vnndt thun Kundt aller- 
menniglich: Wiewohl Wir auss Königlicher Höhe: vnndt Würdigkeit, 
darein Vnnss der Allmechtig nach seinem Göttlichen Willen gesezt, 
auch angebohmer Güte vnndt Miltigkeit allzeit geneigt sein, aller vnndt 
Jeder Vnnser vnnd vnserer Königreich, Fürstenthumb und Erblanndte 
Vnnterthanen vnndt getreuen, Ehre, Nuz, Aufnehmen vnd Eesstes zu 
betrachten vnnd zu befördern. So würdet doch vnnser Königlich Ge- 
müth vielmehr beweget, denen vnnser Gnadt vnndt Sannfihnutigkeit 
mitzutheilen, auch Ihren Nahmen vnndt Stammen Inn noch höhere Ehr 
vnndt Wurde zu sezen, deren Voreltern vnrid Sie Inn Ehrbam RÖd- 
lichen Standt Herkommen , desgleichen sich adelicher guten Sitten, 
Tugendt, Wandelss vnndt Wesens befleisen, vnndt sich gegen vnns, 
Vnnsem Königreichen vnnd Vnnserm löblichen Haus Osterreich, mit 
steter getreuer Dienstbarkeit rödtlich verhalten und erzeigen. 

Wann Wir nun gnediglich angesehen, wahrgenommen vnnd be- 
tracht, die Erbarkeit, Rödtlichkeit, Adelich gut Sitten, Tugendt vnnd 
V«munfft, damit Vnnsere getreue liebe, Heinrich, Arnoldt, vnndt 
Georg, die Kielman Gebrüdere, vor vnnser glaubwürdig berumbt 
werden, auch die getreuen, gehorsammen, vleissigen vnnd villigen 
Dienst, so weüandt Ire Voreltern, zu Krieg: vnndt Friedenszeiten, 
Vnnserm hochlöblichen Hauss Osterreich erzeiget, vnndt Sie die 
Kielman Gebrüder sambtlich, gleichfalls zu erzeigen,' vnndt zu be- 



« Nach einer unterm 11. Mai 1793 ^^n der k. k. Directorial- Registratur aus- 
gestellten, beglaubigten Abschrift des Authenticums, welche im freiherrlich von Kiel- 
manse^^'schen -Familien -Archiv zu Hainstetten aufbewahrt wird. 



236 BEILAGEN. 

weisen vnderthanigst vrbüttig sein, auch wohl thun mögen vnnd 
sollen. 

So haben Wir demnach mit wohlbedachten Muth, guten Rhat, 
und Rechten Wissen , den obbemelten Heinrich, Arnolt und Georg 
denen Kielman Gebrüdem, die besondere Gnadt gethan Vndt Freyheit 
gegeben, vnndt Sy mit allen vnndt Jeden Iren Ehelichen Leibsserben, 
und derselben Erbens Erben, Mann vnndt Weibsspersohnen, Inn 
Ewigkeit, Inn den Standt vnndt Gradt des Adelss Vnnser vnndt des 
heiligen Reichs auch anderer vnnserer Königreich, Erblichen Fürsten- 
thumb vnndt Lanndte, Recht Edlgebomn, Rittermässigen Lehen vnnd 
Thumierssgenossleuth , Edelleüthen erhebt, darzu gewürdiget, gcschöpfft, 
geadelt, vnndt Sie der Schaar, Gemeinschafft vnndt Gesellschaft des 
Adelss zugefugt, zugesellet, und vergleichet, Allermassen vnndt ge- 
staldt, als ob Sie von Iren Vier Ahnen, Vater, Mutter vnndt Ge- 
schlechte beyderseits recht Edigebohme, Rittermässige Lehen vnndt 
Thumierssgenossenleüth wehren: Vnndt zu mehrer Gezeugnus und ge- 
dechtnus solcher vnnser Gnaden und Ehrhöbung Inn den Standt vnnd 
Gradt des Adelss haben Wir gedachten Heinrich, Arnoldt und 
Georgen denen Kielman Gebrüdem Ir zuvor habendes Wappen vnndt 
Kleinoth nachfolgendermassen gnedigst gemehrt, geziert, vnndt ge- 
bessert, Vnnd Ihnen, auch Iren Ehelichen Leibsserben Vnnd der- 
selben Erbens -Erben, Mann: vnndt Weibsspersohnen, hinführo In Ewig- 
zeit also zu haben, zu führen vnndt zu gebrauchen, gegönnet und 
erlaubt: 

Nemblichen mit Nahmen einen Schüdt so über zwergs Inn Zween 
Vnndt der Vnnder Inn fünf Theü abgetheilet, also dass der vnderist. 
Erst, dritt vnndt fünfte Theü Gelb oder Golltfarb, Inn dem undristen 
erscheint ein schwarzer Sechsecketer Sterm, der ander vnndt Vierd- 
theil gleisfallss schwarz oder Morenfarb, Vnndt obertheil des Schildes, 
rooth oder Rubinfarb , darinnen gegeneinander aufrechts streitend , zur 
linken eines weissen Löwen, mit zurückhaufgeworfenen Schwanz, offnen 
Maul vnndt ausgeschlagner rothen Zungen, vnndt zur rechten Seiten, 
gleichfalls eines weissen Greifen , gestalt mit aufgethonen Flügen offenen 
Schnabl vnndt roth ausgeschlagner Zungen, erscheinendt , auf den 
Schildt ein freyer ofner adelicher Thumiershelmb , zur Linnken mit 
gelb vnndt schwarzer. Rechten Seiten aber roth und weisser Helm- 
deken, auch darob einer gelben oder Goltfarben Königl. Cron ge- 
ziehrt, darauf zwischen zweyen, mit den Mundtlöchem aufwerts ge- 
kehrten Piffelshömem, welche über Zwerchs Jedes Innen zween gleiche 



BEILAGEN. 337 

Theil abgetheilet, allso, dass das linke Vnndertheil schwarz oder 
Morenfarb Vnndt ober gelb: oder Goltfarb Rechte Vnnder: Weiss 
oder Silberfarb, vnndt obcrtheü rooth oder Rubinfarb ist, erscheindt 
fürwerts aufrecht, eines halben weissen Lewens gestaldt mit roth oder 
Robinfarben ausgeschlagen Zungen, auf seinen Kopff ein gelb oder 
goltfarbe Königliche Cron tragendt, vnndt mit beeden Pranken die 
Püffelshömer haltendt; Alsdann solch Wappen vnndt Kleinoth, sambt 
derselben adelichen Endter, Zier vnndt Bessemng Inn mitte dieses 
gegenwärtigen Vnnsers Konig-Kaiserlichen Srieffs gemahlet, vnndt mit 



Farben eigentlicher ausgestrichen ist. Thun das auch, vnndt geben 
Inen solche Gnadt, vnndt Freyheit, erheben, würdigen vnndt sczen 
sie also, Inn den Standt, und Graadt des Adels, Adlen, gesellen, 
gleichen vnndt fiigen sie auch zu der Schar, GesellschafFt und Gemein- 
schafit vnnserer vnndt des heiligen Reichs auch anderer Vnnserer 
Königreich, Erblichen FUrstenthumb vnndt Landte Recht Edlgebomen 
Lehens Thumierss genossen vnndt Rittermässigen Edelleüthen, ver- 
endem, zieren, bessern, gönnen, vnndt erlauben Inen auch obberürth 
adelich Wappen vnndt Kleinod allso zu fuhren vnndt zu gebrauchen, 



238 bsilagbn: 

alles aus Rom. Kayserlicher, vonn Königlicher und LandsfÜrsÜicher 
Macht, Vollkommenheit, hiemit wissentlich in Krafft diess Briefs , vmidt 
meinen, sezen vnndt wollen, dass nun fürbasshin, obgemelte die Kiel- 
man Gebrüder, alle Ire Eheliche Leibsserben, vnndt derselben Erbens- 
Erben, Mann: vnndt Weibspersohnen, für vnndt für Ion Ewige Zeit 
Rechtgebohme Lehens, Thumierssgenoss vnndt Rittermässige £del- 
leuthe sein, gehaissen vnndt von Menniglich an allen orden, vnndt 
Enden, In allen vnndt Jedlichen Handlungen, gescheflftenn vnndt 
Sachign, Geistlichen vnndt weltlichen, allso gehalten, geehrt, genennt, 
vnndt geschrieben werden, auch darzu alle vnndt Jedliche Gnade, 
Ehr, Freyheit, Würde, Vortheü, Recht, Gerechtigkeit, Altherkommen, 
und gut gewohnheit haben, mit Beneficien auf Thumbstifften hohen 
und niedem Ämbter vnndt Lehen, Geistlichen vnndt Weltlichen anzu- 
nehmen, zu empfachen, zu haben Vnndt zu tragen, mit anndem 
Vnnsem, vnndt Vnnserer Königreich Erblichen Fürstenthumb vnndt 
Landte, Rechtsgebohme Lehens Thumierssgenoss vnndt Rittermässigen 
Edelleuten, Inn alle vnndt Jedliche Thumier zu reiten, zu thumieren, 
mit Inen Lehen, vnndt alle andere Gericht vnndt Recht zu besizen, 
Vrtl zu schöpflfen, vnndt Recht zu sprechen, auch der Vnndt all 
anderer adelichen Sachen, Handtiungen vnndt Gescheflften Inner: vnndt 
ausserhalb Gerichts, theühafftig, würdig, empfengklich vnndt darzu 
tauglich, schicklich vnndt gut sein, vnndt sich dess alles, auch ob- 
beschriebenen, verenderten, gezierten, vnndt gebesserten Adelichen 
Wappen vndt Kleinodt, Inn allen vnndt Jeden ehrlichen, redlichen, 
Adelicheri vnd Ritterlichen Sachen, Handlungen vnd Geschafften zu 
Schimpff, zu Ernst Inn Streiten, Sturmben, Kempffen, Thumieren, 
Gestehen, Gefechten, Ritterspielen, Veldtzügen, Panieren, Gezeiten 
aufgeschlagen, Insiglen, Petschafften, Kleinodten, Begrebtnüssen, Ge- 
mählten, Vnndt sonst in allen Orten vnndt Enden, nach Ihren Ehren, 
Notturfften, Willen, vnndt Wohlgefallen, gebrauchen vnndt gemessen 
solle, vnndt nuzen, als andere Vnnser vnndt des Reichs auch Vnnserer 
Königreich, Erbliche Fürstenthumb vnndt Lanndte, Recht gebohme 
Lehens, Thumierssgenoss vnndt Rittermässige Edelleuth, solches alles 
haben sich dessen gebrauchen, vnndt gemessen, von Recht vnndt 
Gewohnheit wegen, vonn AUermeniglich unverhindert Vnndt gebieten 
darauf allen Vnndt Jeden Unsere Fürsten, Geistlichen vnndt Welt- 
lichen Praelaten, Graven, Freyen, Herm, Rittem, Knechten, Stadt- 
haltem, Landtmarschalchen, Lanndsshaubtleüten, Vizthumben, Pflegern, 
Verwesern, Ambtleuthen, Lanndtrichtem, Schultheissen , Bürgermeistern, 



BEILAGEN. 239 

Richtern, Rhäten, Kundtiger der Wappen, Ehmholdten, Persevanten, 
Bürgern, Gmaindten, vnndt sonst allen andern vnnser vnndt Vnnserer 
Königreich, Erblichen Fürstenthumb vnndt Lanndte, Vnnderthonnen, 
und Getreuen, was würthen, Standes oder Wesens die sein, ernstlich 
und Vestiglich mit diesem Brieff, vnndt wollen, dass sie mehrgedachte 
die Kiel man Gebrüder, Ihre Eheliche Leibserben vnndt derselben 
Erbens Erben, Mann vnndt Weibs Persohnen fiir vnnd für Inn ewige 
Zeit, als anndere Vnnsere vnndt Unnserer Königreiche Erblichen 
Fürstenthumb vnndt Landte Rechtgebohme Lehens, Thumierss- 
genoss vnndt Rittermessige Edelleüth, Inn all: vnndt Jeglichen Geist 
vnndt weltlichen Ständen, Stij0ften vnndt Sachen, wie vorstehet, an- 
nehmen, halten, zulassen, würtigen vnndt Ehren, vnndt an den ob- 
erzehltea Unnsem Kaiserl. Königlichen vnndt Lanndssfurstlichen Gna- 
den, Begabungen, Freyheiten, Privilegien, Ehren Würdten, Vprthailen, 
Rechten, Gerechtigkeiten, Gewohnheiten, Gesellschaften, Gemein- 
schaflften, vnndt Erhebung Inn dem Stanndt vnndt Graadt des Adelss, 
auch obberürten gezierten vnndt gebesserten Adelichen Wappen vnndt 
Kleinodt nit hindern noch Irren, sondern Sie der, vnndt aller annderer 
obbeschriebener Gnaden Freyheiten vnndt Gerechtigkeiten, Inn allen 
vnndt Jeden adelichen Sachen vnndt Handlungen, Inner vnndt ausser- 
halb Gerichts ruebig vnndt ohne alle Irrung, freyen, gebrauchen, ge- 
messen vnndt genzlich dabey bleiben lassen, vnndt darwider nicht 
thun, noch das Jemands andern zu thun gestadten, In kein weiss, als 
lieb einein Jeden sey, Vnnser schwere Vngnadt vnndt Straff, vnndt 
darzur ein Poen, Nemblich fünfzig Markh lediges Golts zu vermeidten, 
die ein jeder, so offt er frevendlich darwider thäte, Vnns halb Inn 
Vnnser Cammer, vnndt den andern halben Theil, offtgenannten denen 
Kielman Gebrüdem, Ihren Ehelichen Leibes Erben und derselben 
Erbenserben, vnnachlässlich zu bezalen verfallen seyn soll; Doch 
andern, die vielleicht dem vorbeschriebenen Adelichen Wappen vnndt 
Kleinodt gldch fehrten, an Iren Wappen und Rechten unvergriffen 
und unschädlich. Mit Urkundt diess Brieffs besiegelt mit Unnsers 
Königlichen anhangenden, Innsiegl: Der geben ist, Inn Vnnserer Haubt- 
Stadt Wien den zweinzigistenMonathstag January Im Aintausendt Sechshun- 
dert zehenden, vnnd Vnnsers Hungarischen Reichs im anndem Jahr. 

Matthias. Ad mandatum Sac. Regiae Mattis 

J.v. Amberg. proprium, 

V. von Khrennberg. Chr. Grapler. 



BEILAGE No. II, 2.' 

(Zur Textseite 25.) 

Wir MATfflAS von Gottes gnaden Erwöhlter Römischer 
Kaiser x. x. 

(Folgt der grosse Titel.) 



Bekennen öffentlich mit diesem Brief, vndt thun Kundt Aller 
menniglich u. s. w." 

Wann Wir nun gnediglich angesehen, wahrgenommen vnnd be- 
tracht, die Ehrbarkeit, Rödtlichkeit, Adelich gut Sitten, Tugendt vnnd 
Vemunfft, damit Vnnsere getreue liebe, Arnold vnndt Georg, die 
Kielman Gebrüdere, vor vnnser glaubwürdig berumbt werden, 
Auch die getrewen gehorsamen vnd willig dienst, so wailand ihre 
Vorältem Vnsem hochgeehrten Vorfahren zu Krieg- und Friedens- 
zeiten erzeigt vnd bewiesen, auch sie Vns vnd Vnseren hochlöblichen 
Hauss O esterreich nichtweniger hinfuro zu erzeigen gehorsamist er- 
büttig sind, auch wohl thun mögen und sollen: So haben Wir ihnen 
ihr von Vns anno 1610 als damals zu Hungern und Böheim König 
erlangte Nobilitation^ auch adeliches Wappen vnd Kleinod, so mit 
Namen ist ein Schild, in mitte über zwerch in zwey, und der unter 
in fünf gleiche Strassen oder Palken also abgetheilt, dass der unter 
erst, dritt und fiinfft gelb oder goldfarb, vnd die anderen zwey schwarz 



1 Nach einer unterm 11. Mai 1793 ^^n der k. k. Directorial - Registratur aus- 
gestellten beglaubigten Abschrift des Original- Concepts, welche im freiherrlich 
von Kielmansegg*schen Familien -Archiv zu Hainstetten aufbewahrt wird. 

2 Wie im Diplom vom 20. Januar 1610, Beilage No. II, i auf S. 235. 



BEILAGEN. 24 1 

sind, in unteristen gelben erscheint ein sechsecketer schwarzer Stern, 
der ober Theil des Schilds aber roth oder rubinfarb, darinnen fiir- 
werts über sich vom ein weisser Greiff mit ausgebreitenen Flügen, 
offenen Schnabel vnd für sich geworfenen Waffen, vnd Hinten ein 
weisser oder silberfarber Low, mit offenen Rachen, vnd über sich 
gewundenen Schwanz, beide gegen einander streitend, auf dem Schild 
ein freyer offener adelicher Thumiershelm, zur linken mit schwarz vnd 
gelb, rechter Seiten aber roth vnd weisser Helmdeken, vnd darob 
einer goldfarben königlichen Krön geziert, darauf erscheinet zwischen 
zweyen mit den Mundlöchern auswerts gekehrten Puff hörnern, deren 
des hinter unten schwarz, oben gelb, forder aber unten weiss, vnd 
oben roth, ein Vordertheil eines weissen gekrönten Löwen, mit roth 
ausgeschlagener Zungen, und mit seiner -Prancken die Puff hörner hal- 
tend, nicht allein als jetzt regierender römischer Kaiser confirmirt und 
bestätt, sondern auch den schwarzen Stern ins Grund des Schüds 
noch in eine über Zwerch durchgehende schwarze Strassen oder Palcken 
verändert, vnd Ihnen auch ihren ehelichen Leibserben, vnd derselben 
Erbenserben Mann und Weibspersonen hinfuhro in ewig Zeit also zu 
führen, vnd zu gebrauchen gnädiglich gegönt und erlaubt, Als dann 
u. s. w. u. s. w.* 

Datum zu Linz den 2. Junii 161 4. 

Mathias. Ad Mandatum Sac. Caes. Majestatis 

proprium. 

J. L. von Vlm. Christof Grapler. 

Registrator. 



» Wie im Diplom vom 20. Januar 1610, Beilage No. II, i auf S. 235. 



16 



CO 



« 




o 


ü 


2 


4-> 
• pH 




W3 




-«-> 


W 


<u 


o 


H 


< 


1-1 

t3 


hJ 


fc ^ 






w 




ö 





w 
< 

H 

W 



2 



o 
> 

w 
w 

ai 
W 
Q 






tii 



C/3 






CO 

% 

X 
c 2 

SS 

O t." 

1-4 O; 
4-» "^ 

'9 • 



cä 

S 

o 



^ s 



4} 



23^ 









>ä 



ä 



?»3 



^ 






W^ 



(4 




■ 

■ V 



cd ^ r- '53 



O 



Ih 






•^ CO 

Sä 






o 

t4 



3 

CA 

o 



• f-l t^J 

r. 2 



N 



o 
> 



.£3 

PQPh 






Q 

^ • 
» «n 

^« 
PQ p 



3 



c 



^ 



u 



05 



5z; 



iS 



3 






u 
3 

Vi 

u 
u 

tß 

u 
V 

q 



5 






n Ö 

3 2: o 

H O CO 
JS VO 

^•^ 1 
« c: 

§1 



^: 


^-1 


^: 


^ 


< 


•O 


Ä 


0^ 


o 


CJ 


>— » 






^: 


•pH 


o 

> 






2 


C/J 


cä 


(2 


ß 


^ 


0) 


O 


O 


< 













fi 










•« 


VO 










rd ^ 00 






e •» • 




S 


Ö ^ 






►-J -? 




1^ 


«a^ 












3^ 






<^ 1 






•2 

f-H 






■^^■^ ' 










H-l '^ *^ -, 


















^ 







3 'o ^ 




»1 


ö 

00 






►£ N 




A 


ij N4 










u 


W _ 










. ß 

4* . 










»-4 


•^ mi^. 


3 

O 


EORG, 

15, f um 1760. 

Maria Sibit.t.a 

RUNETII (?). 


• 

VO 
t>. 
«>. 






;^ 


ebt zu W 
1780, • 


♦z; 


00 






t—H 


<1 


0- ä" 


< 








Ä 


Sa S 


S^ ß 








O 


»1? 


• 

(MO 

ß^ 


■ 










5 s""- 










*^ CO »^ 

0^ J^ ß G* 


HH 










g Q ä 

HH OS ö *1 















> 






















'^ ß 

^•~> .«2 bß 


ß 










3 "^ 












^Ci< 









16* 



o 

W 
O 
< 

w 



VO 

M 

X 





Q 




o< X z'S. 

S o o - 



H * 

b H 



s 



►=5 .wj 










<^ 2 5 
O 



< 

H 

< 



s . * 



S ^ ^ s ^ 



(^ 



S o 

o > 




CO 

CO 

wo g ö 







üg 



6 

V 

O 



§ 

CO 

c: 

.£3 

« 
Iß 

M 
o 

V 

6 



O 



a 
«> 

4^ 

fr 

.CO 

i§ 

II 

T5 'S 



BEILAGE No. II, 5.' 

(Zu den Textseiten 23 und 27.) 

Von der Rom. Kay. auch zu Hungern vnd Behaimb Kön. 
Matt. Erzherzogen Zu Osterreich x. Vnnsers allergnädigisten-Herm 
wegen ,. Deroselben N. Ö. Regierung hiemit in gnaden anzuzaigen: 

Demnach Höchstemennt Ir Kays. Mat. Herrn Hainrichen Kielman, 
wegen seiner bekhanten gueten qualiteten, auch Geschickhlichait vnnd 
vernunfFt, Sonderlich aber in ansehung seiner Irer Mat. vnnd dero 
Höchstgeehrten Vorfahren am Löbl. Hauss Osterreich, vil lange Jahr 
gannz aufrichtig, vnnd mit besondem Vleiss vnnd Eyfer, erzaigten 
vnnd gelaisten angenehmen, nuzbar: vnnd wolerspriesslichen gehor- 
samisten diennst, zu dero Kays. Rath gnädigist gewürdigt, an: vnnd 
aufgenomen, auch neben anndem Kays. Friuilegien, mit dem Prae- 
dicat\on Kielmansseckh allergnädigist begabt vnnd begnadet, Alss ist 
deroselben gnädigister will vnnd beuelch, Sy Regierung solle bey Irer 
vnndergebenen Canzley vnnd anndem Nachgesezten Gerichten die 
femer Verordnung thuen, damit gedachtem Herrn Khielmann der ge- 
bürende Kays. Raths-Titl sambt vorbesagtem Praedicat von Khiel- 
manssEckh, in allen begebenden fiirfallenhaiten yederZeit ordentlich 
gegeben vnnd geschriben werde. 

Per Imperatorem 
27. Octobr, 628 

Tobias Gertinger m. p. 
Der N. Ö. Regierung zuzustellen. 

(L. S.) 



» Das Original sowie das Original -Concept dieser Urkunde befindet sich im 
freiherrlich von Kielmansegg'schen Familien -Archiv zu Hainstetten. 



BEILAGE No. II, 6/ 

(Zu den Textseiten 23, 29 und 30.) 

Wir Ferdinand der Ander etc. 

(Langer Titl.) 

Bekennen für vnnss vnd Vnnsere nachkhommen am Reich vnd 
Löbl. üauss Osterreich, öffentlich mit diesem brief vnd thuen khundt 
allermenniglichen : Alss die Höhe Rom. Kay. würdigkheit, durch Vol- 
khomene Macht Ihres erleuchten Throns, aller Menschen Standt, Ehre 
vnd Würde, gleich wie die Sonn dss Erdtreich erleuchtet, vnd Je 
mildiglicher Sy Ire gnaden Vndter die Vndterthanen aussthailt , Je mehr 
die Glorj vnd herrligkheit desselben Ihres Throns geziert, gemehrt 
vnd aussgebraitet , vnd die vndterthanen zu mehrern willigen getreuen, 
Stätten vnd beständigen Diensten geraizt vnd bewegt werden; Vnnd 
wir nun auss derselben Kayl. Höhe vnd würdigkheit, darein Vnnss 
der Allmechtige nach seinem Göttlichen willen verordnet vnd gesezt 
hat, auch angebomen Güette vnd mildigkheit alzeit genaigt sein. 
Aller vnd yeglicher Vnnserer vnd dess Heyl. Reichs auch anderer 
Vnnserer Erblichen Königreiche, Fürstenthumb vnd Lande, vndter- 
thanen vnd Getreuen Ehr würde vnd aufnehmen zubetrachten vnd zu- 
befürdem; So ist doch vnser Kayl. Gemuett sonders bewegt vnd be- 
gierlicher genaigt, denen Vnsere Kayl. Gnad vnd Mildigkheit mit Zu- 
thailen, vnd Ihren Nahmen vnd Geschlecht mit mehrer Ehr vnd Ade- 
lichen Freyheiten zu Zieren vnd ausszubraiten, deren VorEltem vnd 
Sy sich gegen Vnss dem heyl. Rom. Reich vnd Vnserm Löbl. Hauss 
Össterreich alzeit mit statten Getreuer gehorsamer bestendiger, auch 
redlicher vnd Nuzbarlicher dienstbarkheit , vor andern wol erzaigen vnd 
aufrecht verhalten. Wann wir dann gnediglich angesehen, wahr- 



I Original -Cöncept im Adels-Archiv des k. k. Ministeriums des Innern zu Wien. 



248 BEILAGEN. 

genomben vnd betrachtet, die sonderbare Adeliche Tugenden, Standt, 
Qualitäten, Geschiekhligkheit vnd Vemunfft, mit welchen Vnser Hof 
Camer Rath vnd lieber getreuer Hain rieh vnd Vnser Hoff Kriegs 
Raths Secretari Johan Baptista die Kielman von Kielmansegg 
Gebrüder begäbet, danebens auch zu Gemüeth gezogen, die sehr 
angenehm, getreuen, nuz: vnd wolerspriesslichen diennst so ermelter 
Hain rieh Vnnss vnd Vnnsem höchstgeehrten Vorfahren an Vnserm 
Löblichen Hauss Österreich etliche Jahr hero in Vilen vndterschied- 
lichen occasiontn vnd dess gemainen Weesens concernirend&n nuzlichen 
Verrichtungen Zu vnser allergnedigisten Satisfaction vnd belieben auch 
seinem selbst aignen I.ob vnd Ruehmb ganz eufferig vnd höchst an- 
gelegnen Vleisses erzaigt vnd bewisen, auch noch dato also würklich 
wie zugleich auch sein Bruder Johann Baptista continuirt vnd Sy 
beide hinfiiro Jederzeit Zuthuen vnd Zuerweisen, dess vndterthenigisten 
erbittens sein, auch Iren habenden trefflichen Qualiteten nach wol 
thuen, khönen mögen vnd sollen. 

So haben wir demnach mit wolbedachten Mueth, guettem Rath 
vnd rechtem wissen, auch auss selbst aigner bewegnuss, gemelten 
Hainrichen vnd Johann Baptista denen Kielman von Kiel- 
mansegg Gebrüdern Zu etwas mehrem gnedigisten erkhantnuss solch 
vorangeregter Irer treu gehorsambist gelaister dienst, Iren Adelichen 
Standt mit hernach geschriebenen Freyheiten allergnedigist condecorirt 
vnd vermehrt, auch Ir hieuor habendt Adeliches wappen vnd Clainot 
nachvolgend massen verändert geziert vnd verbessert , vnd solches Inen 
auch allen Iren Ehelichen LeibsErben vnd derselben ErbensErben, in 
ewig Zeit also Zu fuhren , vnd Zugebrauchen , gnediglich gegonnet vnd 
erlaubet; Nemblichen: Ein quartierter Schildt dessen hindter vndter 
vnd vordere Ober Veldung der leng nach in zween thail also ab- 
gethailt, dss der hinder Roth oder Rubinfarb, dadurch m mitte vber- 
zwerch ein weiss oder silberfarbe Strassen, Vorderthail weiss, darin 
auffrechts ein gelb oder goldtfarbe gekrönte Seulen, in mitten mit 
einen vmbwundenen grüenen Lorber Cranz oben zu baider seits von 
sich fliegenden rothen bünden oder enden erscheint , vorder vndter vnd 
hindere ob veldung dess Schildtss der Schreg nach, alss vom Vordem 
vndtem biss hindern obem egg, auch in zween thaü also vndter- 
schieden, dass der vndtere blaw oder Lasurfarb vnd obere gelb. In 
welchem gelben thail ain für sich gekherter, mit den flügeln auss- 
gebraiter Schwarzer Adler, durch beede Veldungen aber, auch vom 
vordem vndtern biss hindtem obern Egg ein gelb oder Goldtfarbe 



BEILAGEN. 24g 

Strassen, hinder welcher sich die aine Adlers Klaw verbergen thuet, 
In mitte ietztbeschribenen quartierten Schildtss ein Herz Schilt!, vber 
Zwerch in zwey gleiche thail also abgethailt, das vndter gelb, darin 
auch vber Zwerch 3 Schwarze Palkhen oder Strassen , ober thail roth, 
in welchem zur Rechten ein weisser mit den flügeln aufgethaner GreifF, 
Linkhen seiteo aber ein weisser Lew gegeneinander Zum streit ge- 
schikht erscheinen, Auf dem Schildt drey neben einander gestelte 
Adeliche gecrönte Thumiershelbm deren hindter zur linkhen mit Rott 
vnd weiss, auch in mitte blauer, Rechten Seiten aber gleichfalls Rott 



vnd Weisser, der Mitter Zur Linkhen mit Gelb vnd Schwarzer, Rechten 
Rott vnd Weisser, vnd d Vorder beederseits Gelb vnd Schwarzer, Zur 
Rechten auch in mitte mit blaw vermischten Helmdekhen geziert, Auf 
dem hindern Helbm erscheint eines Mansgestaldt in einem gräuhchten 
Bart ohne Armb, in einem engen Leibröckhlein , welches nach der 
schreg alss von vomen vndten biss hinden oben an, also abgethailt, 
dass der hinder thail blau, vnd vordere gelb ist, an der brüst mit 
drey blauen Knöpfen Zuegethan, vnd auf seinem Haubt ein Hauben 
mit einem Vberstulp von Sechs gespiegleten Pfabenfedern habendt, 



250 BEILAGEN. 

Auf dem mittern Helbra aber Zwischen Zweyen mit den Mundtlöchera 
ausswerts gekhörten Püffelshömem , welche in mitte vber Zwerch also 
abgewechselt, das dss linkhe oder hindere vndten Schwarz oben gelb, 
dass recht oder Vorder aber vndten weiss vnd oben roth ist, erscheint 
ein Vorder thail eines weissen gekrönten Löbens mit offenem Rachen 
die Püffelshömer mit seinen beeden Prankhen haltendt, Auf dem vor- 
dem Helm ain dgleichen vndten im Schilt gecrönte vnd mit dem 
Lorber Cranz vmbgebene Gelb oder Goldtfarbe Seulen: Alss dann 
solch verändert, vermehrt, geziert vnd verbessert Adelich Wappen vnd 
Clainot in mitten diss vnsers Kayl. Brieffs gemahlet vnd mit färben 
aigentlicher aussgestrichen ist. Thuen dass auch, verändern vermeh- 
ren, Ziehren, bessern, gönnen vnd erlauben Ihnen vorbemelt Adelich 
Wappen vnd Clainot sambt der freyheit mit rothem Wax Zusigeln, 
obbeschribenermassen also Zufuhren vnd Zugebrauchen, alles von 
Rom. Kayl. Machtvollkhombenhait, wissentlich vnd 'in Crafft diss 
brieffs: Vnd mainen sezen vnd wollen, dass mehrgemelter vnser Hof 
Camer Rath, Hain rieh, wie auch vnser Hof Kriegs Raths Secretair 
Johann Baptista die Kielman von Kielmansegg Gebrüdern 
Ihre Eheliche Leibs Erben vnd derselben Erbens Erben Mann vnd 
frauen Personen, sich solchen verändert, vermehrt, geziert, vnd ver- 
besserten Adelichen Wappen vnd Clainot, in allen vnd yeglichen, 
Ehrlichen, Redlichen, Adelichen vnd Ritterlichen Sachen vnd Ge- 
schafften, Zu Schimpf vnd Zu ernst, in Stürmen, streiten, Kempfen, 
Thumiem, Gestechen, gef echten, Ritterspielen, Veldtzügen, Paniem, 
Gezeiten Auffschlagen, Insiglen, Pettschafften , Clainothen, begreb- 
nussen, Gemälden vnd sonst an allen orthen vnd enden, nach Ihren 
Ehren notturfften, willen vnd wolgefallen, erfreuen, gebrauchen vnd 
geniessen, darzue auch in allen Ihren besiglungen vnd Pettschafften 
sich dess Rothen Wax gebrauchen vnd damit Ihrer notturfft willen 
vnd wolgefallen nach, besiglen vnd Pettschafften sollen vnd mögen, 
von allermeniglich vnverhindert. 

Vber Diss vnd demnach wir noch vor disem vnsem Hof Camer 
Rath Hainrichen Kielman von Kielmansegg mit vndterschied- 
lichen Adelichen Privilegien vnd Freyheiten, vndter andern aber auch 
dahin allergnädigist furgesehen vnd begäbet, dass er vnd seine Ehe- 
liche Leibs Erben, vnd derselben ErbensErben vnd nachkhomen vber 
Kurz oder Lang wann Ihnen dass am besten gefallen vnd gelegen 
sein wierdt, ain oder mehr Landt Güetter, Ständten, Güldten vnd 
vndterthanen im heyl. Rom. Reich vnd allen vnsem Königreichen, 



BEILAGEN. 25 1 

Fürstenthumben vnd Landen, nicht weniger alss wann Sy allerorthen, 
angenombene würkhliche Landtleuth weren, Vnverhindert der Landt 
Standt yergend darwider praetenäirenden Einstandtss oder anderer 
Statuten die Sy etwo Zuuerhinderung desselben einwenden wollten, 
durch KaufF, oder in andere redliche weg an sich bringen wurden, 
dieselben ruehig Innhaben, besizen, nuzen, niessen vnd gebrauchen, 
sollen vnd mögen, So haben Wir Zu noch mehrer bezeugung vnnserer 
gdisten affection,, auss vorberührter vnnserer Kayl. vnd Landtsfiirstl. 
Macht Vollkhommenhait vnd aigner bewegnuss alle solche Freyhaiten, 
Gnaden vnd Gaaben auch auf Ine Johann Baptistam, seine Erben 
vnd Nachkhomen in besster Form vnd pleno Jure transferirt vnd der- 
selben fähig gemacht, Benebens Inen den Kielman Gebrüdern, vnd 
allen Iren Ehelichen Leibs Erben, vnd Erbens Erben, dise fernere 
Gnad gethan, also vnd der gestaldt, dass Sy auf denselben Iren er- 
khaufften, vnd an sich gebrachten Landt Güettem, Adelichen Siz oder 
Schlössern, Fleckhen, dörffem, Gründen, vnd Böden, ein Zimblich 
vngeldt aufsezen, vnd dasselb von Wein Pier Möth vnd allem andn 
Getranckh, so aussgeschenkhnt werden, einnehmen vnd Zu mehrung 
Ires Nucz vnd Einkhomens wenden , darzue auch offene Neue Wierths- 
heuser, Gastheuser, Taffemen, SchenkhstÖtt Bach: vnd Preüheuser, 
Padtstuben, Schmitten, Cramläden, vnd sonst alle vnd Jede Ehr- 
hafftinen wie die Imer genannt werden mögen, dessgleichen auch Ihren 
Gründten vnd Läden Neue Schwaigen, Schaff ereyen auch Neue Weyer 
vnd Vischgrueben, vnd was Ihnen dergleichen gefollig, Bauen: an vnd 
aufrichten, vnd solch vorbemelte Taffemen vnd SchenkhstÖtt Zu ewigen 
Zeiten mit Gastung Weinschenkhen vnd alln andem Getrankh, auch 
Brodt vnd anderm belegen, auch mit redlichen Ordnungen, gewohn- 
heiten vnd nottürifftigen sachen versehen, solche Zu haben, Nuzen 
niessen vnd gebrauchen, oder vmb Zünblichen Zinss vnd Güldt ver- 
leihen vnd zu solchen Taffemen Schenckhstötten, Bach: vnd Preü- 
heüsem, vnd allen andem, so oben Vermelt, abermalss alle vnd Jede 
Freyheiten , Privilegi^xi Recht vnd Gerechtigkheiten haben , gebrauchen, 
vnd gemessen sollen vnd mögen, alss andere, so vmb selbige Refier 
dergleichen haben, vnd sich deren von Recht vnd gewohnheit ge- 
brauchen vnd gemessen von allermeniglich vnverhindert. Dessgleichen, 
ob sich vber kurz oder lang Zuetrüge, dass in angeregten Ihren yezig 
oder Kunfftigen Obrigkheiten vnd Gebietten, ainiche Pergwerch sich 
erzaigen, vnd öffnen wurden, Sy tragen Goldt, Süber, Kupfer, Plew, 
oder ander Arzt vnd Metall, dass Sie dieselben Pergwerch vnd Arzt 



252 BEILAGEN. 

mit denen Metallen aller vnd yeglichen Zu yederzeit selbst oder mit 
andern Gewerkhen, Pauen auch derhalben gewönlich vnd billiche Ord- 
nung vnd Statuten aufrichten, machen vnd halten mögen, wie Perg- 
werchs Recht vnd gewohnheit ist, und sich derselben Pergwerch, Arzt, 
vnd Metallen, so Sy also finden vnd erpauen werden, mit allen vnd 
yeglichen derselben Recht Gerechtigkheit vnd nuzungen, Ess sey 
Zehent, furkhauf, Gericht, Obrigkeit vnd herrligkeit vnd den Rechten 
darinen vnd darüber Begriffen, sambt allen vnd yeglichen Lehen vnd 
aigenen Stuckhen, Haab vnd Güettem ligenden vnd Vahrenden nichts 
aussgenomben, so in Ihren oder Ihrer Erben, Obrigkheiten vnd Güet- 
tem, die Sy ieczo haben oder künfftiglich vberkhomben, durch ab- 
sterben misshandlung oder Verwürckhung der Jenigen, so sy Innen 
gehabt, oder in andere weg wie die nahmen haben, rechtmessiglich 
erledigt werden, vnd wir oder vnsere nachkhomen am Reich, vnd 
löbl. Hauss Österreich, oder vnsere vnd derselben Camer oder Fiscus 
daran haben möchten, gebrauchen, nuczen vnd gemessen, vnd wir 
vnd vnsere nachkhommen, Sy darbey geruheiglich bleiben lassen, 
handthaben, schuczen schirmen vnd Ihnen daran keinen eintrag thuen, 
noch Zuthuen gestatten sollen vnd wollen in kheinerley weiss vnd ge- 
stalt, doch dass Sy dieselben angehenden Pergwerch Neben andern 
Iren Lehen von vnnss vnd vnnsem nachkhommen am heyligen Reich 
vnd löblichen Hauss Österreich in gebürlicher Zeit alssdann zu Lehen 
empfangen. 

Wir gönnen vnd erlauben auch mehrbesagten Hainrich vnd 
Johann Baptista denen Kielman von Khielmansegg Gebrüdern 
Iren ehelichen Leibs Erben vnd derselben Erbens Erben in Craift diss 
brieffs, dass Sy auf solchen allen Iren yezig: vnd künfftigen Güettem, 
Schlössem, Herrschaften vnd Gebietten, in Stätten Markhten vnd 
Fleckhen, an ainem oder mehr orthen vnd enden, so Inen darzue 
gefellig, alle wochen auf bestimbten Tag ainen oder hiehr wochen- 
markht, dessgleichen an denselben orthen auch Zu bestimbten Zeiten 
dess Jahrs, so Inen am gefellig vnd gelegensambisten ist, Ainen oder 
mehr Jahrmarkt mit so viel tagen vor vnd nach, alss Sy vonnöthen 
achten vnd für guet ansehen werden , aufrichten vnd hinfiiro Zu ewigen 
Zeiten haben vnd halten, auch Sy vnd alle Ire Personen, wie auch 
alle vnd yede Kauffleüth, Gramer, Markhetenter, Puttentrager , Schotten, 
Fuhrleüth vnd andere Gewerb vnd Handelsleüth, welche Zukauffen vnd 
Zuuerkhauffen , solche Jahr: vnd Wochenmärkht mit Iren Gewerben, 
Kauffmanschafften , Händlen Haab vnd Güettem besuechen oder in 



BEILAGEN. 253 

ande weg Zu freyen, fallen khaufF khommen, dahin vnd dauon Ziehen 
vnd So lang Sy auf denselben wochen ; vnd Jahrmarkhten sein werden, 
Alle Gnad vnd Freyheit, Glaidt vnd Schirmb, Recht, gerechtigkeit 
vnd guett gewonheit haben, sich deren freuen gebrauchen vnd ge- 
messen sollen vnd mögen, wie andere, so dergleichen wochen: vnd 
Jahrmarkht haben, von Recht oder Gewohnheit von Meniglich vnver- 
hindert doch vnnss vnd sonst andern an Iren Rechten vnd Gerechtig- 
kheiten vnuergrifFen vnd vnschedlich. 

Vber dss vnd damit dass Vbel gemainen Nuzen Zubefiirderung 
vnd guettem bestrafFt werden, Alss haben wir mit wolbedachtem Mueth 
gueten Rath vnd rechtem Wissen, ofFtgedachtem vnserm Hof Camer 
Rath Ha in riehen vnd Vnsem Hoff Kriegs Raths Secretario Johann 
Baptista denen Kielman von Khielmansegg Gebrüdern wie auch 
allen Iren Ehelichen LeibsErben, vnd derselben Erbens Erben, Zu 
allen Ihren Stötten, Schlössern, Fleckhen, Dörffem vnd Güettern, 
die Sy iezt haben oder Künfftig vberkhommen werden ain Gemaine 
Jurisdiction vnd Gerichtszwang auch hohe vnd Nidere Gericht geben 
vnd in denselben Herrschafften, Schlössern, Stetten, Fleckhen, Dörffern, 
vnd Gepietten, ain oder mehr Halss Gericht, Stockh vnd Galgen 
aufzurichten, vnd Zuhaben, Obrigkheit oder Ambts Männer, ainen 
oder mehr, Zu iederzeit an Ire Statt zuseczen vnd zu ordnen gegönnet 
vnd erlaubet, vnd denn Baan vnd Aacht daselbsten gnediglich zuege- 
st eilet; Geben, gönnen, erlauben und Leihen Inen solches alles vom 
RÖmisch-Kayserlicher vnd Erzherzoglicher Macht, Vollkhommenheit 
wissentlich in Crafft diss brieffs. Also: dss nun hinfiiro Sy vnd Ihre 
Erben vnd nachkhommen, Inhaber derselben herrschafften, Schlösser» 
Stött, Fleckhen, Dörffer vnd Gebietten, wann vnd so offt Sy dss not- 
türfftig vnd guett bedunckt zu sein, in denselben Iren Herrschafften, 
Stötten, Fleckhen, Dörffem vnd Gebietten, an denen orthen vnd 
enden, da Ihnen dss am fiieglichsten ist, ain oder mehr ordentlich 
gemain Gericht , durch sich selbst Ihre geseczte Obrigkheit oder Ambt- 
manner oder sonst ainen oder mehr Irer vndter Richter an Irer Statt 
mit soviel Erbaren Männern, so Sy oder Ire Ambtmann vnd vnder 
Richter darzue nuzlich vnd tauglich Zusein bedunkhen erseczen halten, 
vben vnd gebrauchen vnd daselbst vmb all vnd Jeglich Burgerlich vnd 
Peinliche Sachen, vberfahrungen, Misshandlungen, Maleficz vnd Vber- 
trettungen, nichts aussgenomben, es seyen Güetter so dahin gehören, 
Geldtschulden, Peen, Straffen, Frävel vnd Puessen, Landtsverweisung, 
Landtsstraffen, auch vmb Leib vnd Leben vnd alle Personlich vnd 



254 BEILAGEN. 

andere fahl, so mgri et mixti Imperij oder sonst ainer gemainen 
schlechten Jurisdiction vnd Gerichtszwang sein oder geachtet werden, 
Ciagen, Gerichtlich procedirtn vnd Verfahren, erkhennen vnd Vrthl 
sprechen vnd dieselbigen exequirtn vnd dann in den gemelten Herr- 
schafFten, Schlössern, Stötten, Markhten, Fleckhen, DörfFem vnd deren 
Zuegehörigen Gebiett vnd Verbietten, Peenfall vnd Puess, gross vnd 
klain frävel, wie die deren orthen Landtleüffig vnd breiichig sein, vnd 
Sy Jederzeit für billich vnd guet ansehen würdet, aufseczen, straffen 
vnd damit alles dass handien, thuen vnd lassen, das sich in solchen 
Gerichten gebüret, auch in allen Bürgerlichen vnd Peünlichen Sachen 
vnd fahlen guete Ordnung, Saczung vnd Statuten, den Gemainen 
Rechten, vnd dess Reichs, auch vnnseren Erblichen Königreiche, 
Fürstenthumb vnd Landen, Ordnungen gemäss, die so Cräfftig sein 
sollen, alss ob Sy von vnnss, vnnsem Nachkommen am Reich vnd 
löblichen Hauss Österreich aufgericht vnd geseczt weren, Seczen, 
machen, aufrichten, vnd die nach gelegenheit der Zeit vnd Leuff, so i 
offt die notturfft erfordert, widümben Ires gefallens aufheben ändern 
bessern oder ganz abthuen, auch die berührten Peenfähl, Buess vnd 
frävel einbringen mögen von allermenniglich vnv erhindert; Vnd sollen 
alle vnd Jede, so daselbst gesessen, darunder oder darzue gehörig, 
oder sonst vndterwürffig worden, verpflicht sein, solchem Gerichts- 
zwang folge Zuthuen, gehorsamb vnd gewerttig zu sein, dass auch die 
gemelten Kielman von Kielmansegg Gebrüder, Ihre Erben vnd 
nachkhommen Innhaber der vorgedachten Herrschafften, Stött, Fleckhen, 
Dörffer vnd Gebietten, in denselben, an ainem oder mehr orthen, 
Ihres gefallens, vnd der notturfft nach, Halssgericht, Stockh vnd Galgen 
aufrichten vnd den Paan vber dass Bluett Zurichten gebrauchen, vnd 
den Erbaren taugen tlichen Personen, die sie zu einer Jeden Zeit darzue 
geschickht vnd Nuczlich Zu sein gedunckhen, femer Zurichten be- 
vehlen, vnd dass alssdann die selben Verordneten, oder Ire Ambt- 
leüth, nach vbelthätigen verleümbten Leüthen die Sy in denselben 
Herrschaften, Schlössern, Stötten, Fleckhen, vnd DörfFem vnd der- 
selben Gericht vnd Gebiett betretten vnd ergreiffen, gefenglich an- 
nehmen, vnd dieselben, auch ande missthäter, so von andern enden 
vnd orthen , ausserhalb derselben Beczirkh vnd daselbsthin Zuberechten 
vnd Zubestraffen gefuhrt vnd geantwort werden, auf vorgehende ge- 
nuegsame Indicia oder Vberzeugnuss Peinlich fragen vnd auf Jedes 
selbst bekhantnuss oder offenbar Verhandlung nach den Gemainen 
Rechten, vnd Löblichen wolhergebrachten gebreüchen vnd gewohn- 



BEILAGEN. 255 

heften, öffentlich Richten vnd straffen lassen, sollen vnd mögen, ohne 
Meniglichs Irr: vnd Verhinderung. Doch vnss an vnnser Obrigkeit 
vnd sonst Menniglich an seinen Rechten vnvergrifFen vnd vnschedlich 
vnd auch also, das Sy die Kielman von Kielmansegg Ire Ehe- 
liche Leibs Erben vnd nachkommen Inhaber der berührten Herr- 
schaften, Schlösser, Stött, Fleckhen vnd Dörffer, von Iren Arabtleüthen 
vnd denen Sy angeregten Paan verleihen werden,, gewönlich Glübd 
vnd Äydt aufnehmen, mit dem Paan vber dss Bluett Zurichten, Zu 
handien vnd Zuverfahren, alss gleiche vnparteyische Richter gegen 
dem Armen alss dem Reichen vnd dem Reichen alss dem Armen vnd 
darinen nicht anzusehen, weder Lieb, Laidt, Guett, Haab, gunst, 
Forcht, Freindtschaft, Feindtschafft noch sonst kein andere sach, dann 
allain gerechtes Gericht, ^alss sich gebüeret vnd Sy gegen Gott dem 
Allmechtigen am Jüngsten Gericht verantworten wollen. Getreulich vnd 
ohngefährlich. 

Vnd damit gedachter vnnser Hof Camer Rath Ha in rieh wie 
auch Vnser Hoff Kriegs Raths Secretarius Johann Baptista, die 
Kielman von Kielmansegg Gebrüeder Ihre eheliche Leibs Erben, 
Erbens Erben vnd Nachkhommen, aller vnd yeglicher obbemelter be- 
gnadigungen, Freyheiten Fraerogativtn vnd fürsehung, desto Cräfftig 
vnd würcklicher auch ohne ainiche anfechtimg vnd Einreden, vnzer- 
brochen frey gemessen vnd gebrauchen mögen, So haben wir Inen 
auch fertier dise nachfolgende gnad, auss rechtem wissen, Kayl. vnd 
Landtsfürstliche Macht Vollkhommenheit gegeben vnd mitgetheüt, 
Thuen auch solches hiemit in Crafft diss Brieffs, Also: dass in Irem 
vnd Iren nachkhommen aller, auch aines Jeglichen vndter Inen ih- 
sonderhait, gefallen, wülen vnd macht stehen, vnd Bleiben soll, wann 
vnd Zu wass Zeiten vber Kurz oder lang, Sy sich gemelter vnd nach- 
volgend vnnser begnadigung, in allen vnd Jeglichen Stuckhen, Ver- 
siculn, Puncten, vnd Articuln, khein aussgenomben , sambentlich mit- 
einander, oder in ainem allein oder mehrem vnd in welchen Puncten 
vnd Articuln Stuckhen oder Versiculn, Insonderheit vndterschiedlich 
vnd würckhlich. Zugebrauchen anfangen, oder aber, ob Sy solche 
vnnsere begnadigungen bey Inen vngeöffnet vnd vngebraucht, so lang 
es Inen gef ellig, in dem ganz khein Zeit aussgeschlossen, behalten vnd 
verwahren wolten, so auch Sy derselben in ainem oder mehr Puncten, 
Versicln, Stuckhen vnd Articuln, entweder durch stillschweigen, oder 
öffentlich auss guettem willen nit gebrauchen, oder auch gleich wid 
diese vnsere begnadigung in einem oder mehr selbst dss widerspiel 



256 BEILAGEN. 

thuen vnd handien, auch dasselb wid all, dise vnsere begnadigung 
Zuegeschehen, annehmen vnd bewilligen wurden. Zu ainem odertnehr- 
maln, vnd so ofFt dss geschehe, dass doch solches alles Ihnen, sowol 
an den nachgelassenen Puncten, vnd Articuln diser begnadigung vnd 
freyheiten, da sie gleich selbst darwider gehandlet vnd bewilligt hatten» 
ganz vnnachthailig vnd allerdings vnschedlich sein, Sondern Sy sich, 
wann vnd so offt.Inen dss gef ellig seih wirdt, widerumben allent- 
halben vnd in allen Dingen, von Neuem, aller derselben vnnser be- 
gnadigungen Crefftiglich vnd würcklich gebrauchen sollen, khönnen 
vnd mögen in aller der gestaldt vnd massen, alss ob Zuvor darwid 
nichts gehandlet, Zuegelassen noch bewilligt, sondern solche vnnsere 
Freyheiten alle widumb von Neuem, von vnnss oder vnnsem nach- 
khommen. Inen gegeben vnd Zuegestellt w^ren worden, so ofFt sich 
die begeben, widumb von ganz Neuen Dingen von worthen Zu Worten, 
wie dieser vnnser Khaiserl. begnadigungsbriefF vermag Jezt alss dann 
Vnd dann alss ieczt, Crefftiglich vnd in allengestaldt, alss ob nie 
darwid gehandlet, geschehen, oder etwas bewilligt worden were, 
Zuegestellt gegeben, mitgethailt, vnd aufgericht haben wollen. Andern 
allen auch Ihnen weder Verscheinung Zehen: oder mehr Jahr vnd 
Zeit, auch sonst ainiche andere handlung, so den Freyhaiten mit der 
That widwertig geschehen, noch auch sonst ainiche andere sachen, 
oder Vrsachen, dardurch ausserhalb diser vnserer Begnadigungen die 
Freyheiten vnwiirklich vnd vncrefftig gemacht werden möchten, gencz- 
lich khein schaden, nachthail, noch ainige schwechung oder vncreff- 
tigung diser vnserer Freyheiten bringen soll khann noch mag, dann 
wir solches auss Volkhommenheit vnnserer Kayl. Macht aufgebebt, vnd 
denselben hiemit ganz vnd gar derogirt haben wollen. 

Vnd dieweil dem vielgemelten vnnsem Hof Camer Rath Hain- 
richen wie auch seinem Brüdern Johann Baptista Kielman 
von Kielmansegg Iren Erben vnd nachkhommen wie obstehet, disen 
vnnsem Freyheit vnd begnadigungsbriefF, so offt Sy dessen in ainen 
oder mehr stuckh zu gebrauchen, notturfftig gefehrlich, vnd desswegs 
oder anderer Vrsachen halb vber Landt Zufuhren Sorglich vnd be- 
schwehrlich sein möchte. So seczen, ordnen vnd erclären wir, dass 
den vidimussen vnd Transsumpten^ so Sy von dem ganzen Inhalt 
solcher Freyheiten vnd begnadigungsbrieff oder ainer oder mehr Clau- 
suln, so darin begriffen, vnd dann durch eines Fürsten prälaten, Grafen, 
Freyherm Statt oder Landt oder eines andern Gerichts, Insigl besiglet, 
oder aber eines Notartn der legalis ist, in beysein Zweyer glaubhaffter 



BEILAGEN. 257 

Personen collationirt mit seinem Zaichen vndt Handt vndterschrieben, 
fürbnngen vnd auf Zaigen, so vil glauben geben, vnd darauf auch 
auf die AbschrifFten, die fiirther von denselben Vidimussen vnd Trans- 
sudaten genomben, geglaubt werden, auch Inn: vnd ausserhalb Ge- 
richts vnd Rechts alle Crafift vnd macht haben vnd gegeben werden 
soll, alss dem original brieif, dessgleichen vnd nit minder in dem 
fahl, ob gemelter Brieff durch lenge der Zeit an Geschrifft, Pergamen, 
Sigel oder andern abgengig, löchert oder durch Prunst verderben, 
oder Ihnen Iren Erben vnd nachkhommen entwent, abwendig gemacht 
oder verlohren wurde, in was gestaldt solches beschehe, sollen die 
obgemelten AbschrifFten Vidimus oder Transsumpt allerdings Crefftig 
sein, macht vnd glauben haben vnd behalten, vnd darauf an allen 
enden, orthen vnd Stötten gehandlet vnd verfahren werden, als auf 
dessen original\ms& Getreulich vnd vngefehrlich. 

Wir haben Inen auch diese Besondere gnad vnd Freyheit ge- 
geben, dss so oflft sy sich diser vnserer Freyheiten aller, od ainer 
od mehr in ainem oder mehr Puncten oder Articuln gebrauchen, be- 
helifen, oder dss Ihnen solches darzubringen mit oder ohne Recht 
auferlegt wurde, Alssdann solchen vnsem begnadigungsbriefF, noch 
sonsten ein mehrers oder anders darauss fiir Zulegen oder zu eröfihen 
nicht schuldig sein sollen, dann allein vngefehrlich den anfang diss 
vnnsers briefis vnd darnach allein den aincigen oder mehr Puncten 
oder Articul, darauf sy sich Ziehen vnd deren gebrauchen wollen, 
auch dss Datum diss vnsers Khayl. briefs vnd nit weiter, denen auch 
alssdann geglaubt, darauf gerichtet vnd gehandlet werden solle, nit 
anders noch mind alss dem original selbst, vnverhindt allermeniglichs, 

Vnd Gebietten darauf allen vnd jeden Churfürsten, Fürsten, Geist: 
vnd Weltiichen Prälaten, Grafen, freyen Herrn, Rittern Knechten, 
auch allen vnd Jeden vnnsem nachgesezten Obrigkheiten , Insonderheit 
aber Jeczig: vnd KunfFtigen Statthaltern, Landtmarschalchen, Landts- 
haubtleüthen, Landtvögten, Haubtleüthen, Vizdomben, Vögten, Burg- 
grafen, Pflegern, Verwesern, Ambtieüthen, Schuldthaisen , Burger- 
maistem, Richtern, Räthen, Kundigem der Wappen, Ehmholden, 
Perseuanten, Bürgern, Gemainden vnd sonst allen vnsem vnd dess 
Reichs dessgleichen vnserer Erblichen Königreiche, Fürstenthumb vnd 
Landen vnndterthanen vnd Getreuen, wass würden, Standtss oder 
Wesens Die seindt, Emstlich, vnd Vesstiglich mit diesem briefF vnd 
wollen, dass Sy ofFtgedachten vnnsem Hof Camer Rath Ha in riehen 
vnd Vnsem Hoff Kriegs Raths Secretarium Johann Baptist am die 

17 



258 BEILAGEN. 

Kielraan von Kielmansegg Gebrüder Ihre Eheliche LeibsErben 
und derselben Erbens Erben, Mans: vnd frauen Personen, für ^^d 
für in ewig Zeit an dem obbeschribenen , verändert, vermehrt, geziert 
vnd verbesserten Adelichen Wappen vnd Clainoth auch smdem vorer- 
zehlten Kayserlichen Gnaden, Gaben, Immunitettn vnd freyheiten, 
Zuelassung vnd fursehungen, nicht hindern noch Irren, sondern sy von 
vnnser vnd dess H. Reichswegen, bey dem allem wie obstehet, handt- 
haben, schuczen vnd Schirmen vnd hierwid nicht beschwehren be- 
khommem oder anfechten, noch dess Jemants andern Zuthueh ge- 
statten, in khein weiss noch weg, alss Lieb einem Jeden seye vnser 
schwehre vngnad vnd straff vnd darzue ein Poen , Nemblichen hundert 
Markh Löttiges Goldtss Zuvermeiden, die ein Jeder so offt er frevent- 
lich hierwider thete, vnss halb in vnser Kayserlichen Camer, vnd den 
andern halben thail vilbemelten Khielman von Kielmansegg Ge- 
brüdern Iren Ehelichen LeibsErben, Erbens Erben vnd Nachkhom- 
men so hierwider belaidiget wurden, vnnachlässlich Zubezahlen verfallen 
sein solle. 

Mit Vrkhundt diss Brieffs, besieglet mit Vnserm Kayserlichen an- 
hangenden Insiegel, der Geben ist in Vnnserer Statt Wien den dritten 
Tag dess Monats Octobris Nach Christi Vnsers lieben Herrn vnd 
Seeligmachers gnadenreichen Geburth, im Sechzehenhundert Zwey vnd 
dreyssigisten, vnserer Rdche dess Römischen im drey Zehenden, dess 
hungerischen im Vierzehenden vnd Dess Behmischen im funfzehenden 
Jahre. 

Ferdinand m. p. 

Jo, Bapt. Graff Ad mandatum etc, 

V. Verdenberg 

Tobias Bertinger. 



BEILAGE No. II, 7.' 

(Zur Textseite 29.) 

Wir Ferdinandt der Dritte von Gottes gnaden Erwöhlter 
Römischer Kaiser, zu allen Zeitten Mehrer dess Reichs, in Ger- 
manien, zu HUNGARN, BÖHAIMB, DaLMATIEN, GrOATIEN UND SCLAUO- 

nien etc. König, Ertzhertzog zu Österreich, Hertzog zu Bur- 

GUNDT, zu BrABANT, ZU STEYpi, ZU KÄRNDTEN, ZU CrAIN, ZU LÜTZEM- 
BURG, ZU WÜRTTEMBERG, ObER- UND NIEDER -SCHLESIEN, FÜRST ZU 

Schwaben, Marggraue dess Heil. Rom. Reichs zu Burgaw, zu 
Mahren, Ober- und Nider Laussnitz, Gefürster Graue zu Habs- 
purg, zu Tyrol, zu Pfierdt, zu Kyburg und zu Görtz, Landt- 

GRAUE IN ElsXSS, HeRR AUF DER WiNDISCHEN MaRCKH, ZU PORTENAW 
UND ZU SaLINS etc. 

Bekhennen fiir Vnss vnd Vnsere Nachkomben am Heyligen Rö- 
mischen Reich, vnd vnserm Löblichen Hauss Oesterreich öffentlich 
mit diesen BriefF, vnd thuen khundt allermänniglich: Wiewoll die Höche 
Römischer Kaisserlicher Würdigkheit, darein Vnss der Allmächtige 
Gott, nach seiner Vätterlichen Fürsehung gesezt hat, durch Macht Ires 
erleuchten Throns, mit vielen Herrlichen Edlen Geschlechtem vnd 
Vnderthanen gezieret ist. Jedoch, weil der Thron solcher Kaiserlicher 
Hochheit, desto Herrlicher glanzendt, und Scheinbarlicher gemacht 
würdet, yemehr die Alte Edle G^schlechte, ihren Adelichen, furtreif- 
lichen Herkomben, Tugendten und verdienen nach, mit Ehren, Wür- 
den, und Wolthaten begabt, dardurch dann die Vnterthanen, durch 
Erkhandtnuss Kaiserlicher Mildigkheit, zu desto mehr schuldiger ge- 



I Nach der beglaubigten Abschrift d. d, ii. Mai 1793 des bei der k. k. 
Directorial- Registratur (jetzt k. k. Adels -Archiv) aufbewahrten Original •Conceptes, 
welche sich im freiherrlich von Kielmansegg'schen Famiüen -Archiv befindet 

17* 



26o BEILAGEN. 

horsamben Verhaltnus, Ritterlichen, Redlichen Thatten, und getreuen, 
stethen bestendigen Diensten bewöget, und verursacht werden; Vnd 
Wir dann aus jeztberührter Kaiserlicher Hochheit, angebohmer Güette, 
und Milde in Gnaden förters geneigt seindt, aller und jeder Vnsserer 
und des Heyligen Reichs, auch Vnserer Erblichen Königreiche, Für- 
stenthumb, und Lande, Vnterthanen, und Getreuen Ehr, Würde, Auf- 
nemben und Wohlstandt zu befördern, Sonderlich aber mehrers und 
und begührlicher gewogen, deren Namben, Stamben und Geschlechte, 
in Höhere Ehr, und Würde zu erhöben, und zu sezen, deren Vor- 
Eltem und Sye selbst, von Alt Adelichen Rittermässigen Stande ge- 
bohren, und herkomben, auch sich in Vnsem, und des Heyl. röm. 
Reichs, und löbl. Hausses Österreich, obliegenden Sachen, vnd Ge- 
schäften mit getreuen Gehorsamben Diensten standthaftig erzeigen. So 
haben Wir demnach gnediglich angesehen, wahrgenomben, imd zu 
Gemüth gezogen, das Alt adeliche und Rittermässige Geschlecht dem 
vonKielmansseck, darzu auch die angenemb vnterthisnigst. Getreue 
Willig , vnverdrossen Nuz und erspriesslichen Dienste , welche dasselbe 
Vnsem höchst geehrten Vorfahren, am Heyl. Röm. Reich und Vnserm 
Löbl. Hauss Osterreich in allen Fürfallenheiten, beedes zu Kriegs und 
Friedenszeitten , von vnerdenkhlichen Jahren hero, sonderlichen aber 
Vnser Rath vnd Getreuer lieber Hainrich von Ki elm ans s eck nicht 
allein Weylandt Kaiser Rudolpho vnd Matthiae ^ dann auch Weylandt 
Vnserm höchstgeehrten vnd geliebsten Herm Vattem, Kaiser Ferdinando 
SecundOy Christseeligsten Angedenkhens , viel Jahr lang, in seinen von 
Zeit zu Zeiten getragenen Functiontn und Diensten mit angelegenen 
gehorsambisten Eyffer vnd Trew erzeiget, vnd bewiesen, also dass 
Weilandt höchstgedacht Vnser Geehrt: vnd geliebster Herr Vatter, 
Kaiser Ferdinanden Secunden, glorwürdigister Gedechtnuss in mit dero 
Raths- und Volgendts mit dero HofFCamer Raths Titul zu begaaben 
gnädigist bewogen worden , Sondern auch Vnss selbsten , seith Vnserer 
angetrettenen Kaiser: König: und Landtsfürstlichen Regiemng in vielen 
vnderschiedlichen occasiontn , und des gemainen Weesens ^^«^^mirenden 
Nuzlichen Verrichtungen zu allerseiths gnädigster satisfaction, und Be- 
lieben auch seinem selbst aignen Lob und Ruhmb , höchstangelegenen 
Fleisses, gehorsambist bewiesen (demtwegen Wir dann auch Ihne 
gleichesfalls mit Vnserm Kayl. Rathstitul zu zieren, vnd zu begaben, 
Anlass vnd Vrsach genohmen) solches auch noch stetigs, vnd ohne 
Vnterlass thuet, vnd fdrtershin nicht weniger zu laisten, des Vnter- 
thenigisten Erbiethens ist, auch wol thuen khan, mag vnd solle. 



BEILAGEN. 201 

So haben Wir demnach aus obverstandtenen vnd mehreren andern 
erheblichen Vrsachen, auch aus. selbst aigner bewögnuss, obbesagten 
Vnsem Rath Hainrichen von Kielmansseck sambt seinen nicht allein 
aus erster Ehe noch lebenden ainichen Eheleiblichen Sohn Ha in rieh 
Ulrichen von Kielmansseck, Hauptmann vnter den Ranffischen Regi- 
ment, sondern auch alle seine in jeziger anderter Ehe erzeugte Ehe- 
liche Leibs Erben, und aller derselben Erbens Erben und Nachkomben 
Manns vnd frauen Personen, jezige vnd noch künftige zu mehrer Er- 
höchung obgemeldt Ihres alten Adelichen Nambens vnd Stambens in 
den Standt, Gradt, Ehr, Würde, Gemainschaft, Schaar, vnd Gesell- 
schaft, der Altgebohmen Freyherm, Freyinnen, vnd Freylein, erhöbt, 
gefreyet, vnd gewürdiget, auch damit anderen Vnsem und des Heyl. 
Rom. Reichs, wie auch Vnserer Erblichen Königreiche, Fürstenthumb 
vnd Lande Recht gebohmen Alten Freyherm, Freyinnen, vnd Freylein 
gesetzt, gegleichet, gefiieget vnd gesellet, zugleicher Weise , als ob sye 
von ihren Vier Ahnen, Vatter, Mutter vnd Geschlechten zu beeden 
Seithen rechtgebohren Freyherm, Freyinnen, vnd Freylein währen. 
Erhöben, befreyen, würdigen, sezen, gleichen, zufdegen, vnd gesellen 
Sye also in den Standt vnd Gradt vnd in die Ehr, Würde, Gemain- 
schaft, Schaar, imd Gesellschaft, Vnserer, vnd des Heyligen Reichs, 
auch Vnserer Erbkönigreich, Fürstenthumb vnd Lande, Rechtgebohmen 
Freyherm, Freyinnen vnd Freylein, alles aus Römischer Kaiser, König: 
vnd landtsfürstlicher Macht vnd Vollkombenheit, hiemit wissentlich vnd 
wolbedächtlich in KrafFt diss Briefs; Vnd mainen, sezen vnd wollen, 
dass mehrgedachter Hainrich von Kielmansseck, wie auch sein Sohn 
Hainrich Ulrich vnd alle seine in der änderten Ehe erzeugte Eheliche 
Leibs Erben, vnd derselben Erbens Erben Manns - vnd Frauen Personen 
für vnd fiir, sich in Ewige Zeit Herrn von Kielmansseck, Frey: vnd 
Erbherrn der Herrschaft Gföhl schreiben, Haissen, nennen, auch 
* als von Vns , vnd Vnsem Nachkomben sowohl am Heyl. Rom. Reich, 
als auch Vnsem Erbkönigreichen, Fürstenthumben vnd Landen, wie 
auch vor hochgedachten Vnserm löbl. Erzhauss Österreich, vnd dann 
femer, aus allen Vnsem vnd Ihren Kanzleyen Hochen vnd Nigiera 
Standts neben den Herrlichen Titul, praedicat vnd Ehmworth Wohl- 
gebohm also geehrt, genennt, geschrieben, vnd dafür gehalten werden; 
Darzu auch alle vnd jegliche Gnadt, Ehr, Würde, Freyheit, Vortl, 
Vorgang, Standt, Session, Stimb, Altherkomben, Herrlichkeit, praero- 
gativQn, Recht vnd Gerechtigkheiten in Reichs vnd andem Versamb- 
lungen, Ritterspielen, 2>Mi Bene fielen ^ ThumbstifFten, Hochen vnd Nidem, 



262 BEILAGEN. 

Geist- vnd Weldtlichen Ständen auch allen Orthen vnd Enden , inn 
vnd ausserhalb Gerichts in allen vnd jeden Ehrlichen., Redlichen Sachen, 
Handlungen vnd Geschafften, haben vnd dann insonderheit Freyherm, 
vnd Freyinnen, Lehen, vnd Afflerlehen zu empfahen, vnd zutragen, 
Schicklich vnd guet seyn, vnd sich solches Freyherm Standts, nach 
Ihren Ehren Notturfflen, WiDen vnd Wohlgefallen, freyen vnd ge- 
brauchen sollen vnd mögen, wie andere Vnsere vnd des Heyl. Reichs, 
auch Vnserer Erblichen Königreich, Fürstenthumb vnd Lande Recht- 
gebohme Freyherm, Freyinnen, vnd Freylein solches alles haben, 
gebrauchen, vnd genüssen, von Recht oder Gewohnheit wegen, von 
allermänniglich vnverhindert; Doch solle diese Vnsere Erhöbung vnd 
Gefreyung, Vns, dem Heyl. Rom. Reich Vnsem Erbkönigreichen, 
vnd löbl. Hauss Oesterreich an dessen Freyheiten, Rechten, vnd Ge- 
rechtigkeiten, Erb vnd Lehenpflichten vnverlezlich vnd ohne Schaden, 
auch ofFt genannte Freyherm, Ihre eheliche Leibs Erben, vnd Nach- 
komben, jederzeit schuldig vnd pflichtig sein, Ihrer Güter halben, so 
Sie anjezo in Vnsem fiirstenthumben , vnd Erblanden haben, oder 
künftiglich vberkomben möchten, neben andem getrwen, vnd ver- 
pflichten Landleüthen vnd Unferthanen mit Gehorsamb, Steiir, raisen, 
vnd andem gemainen Bürden, Gaaben, vnd Handtreichungen in alle- 
weeg zu legen vnd zu heben, vnd neben dem schuldigen Gehorsamb 
gebührliches Mitleiden zu tragen ohne Gevehrde. 

Vnd gebiethen darauf, allen vnd jeden, Churfiirsten Geistiichen 
vnd weldtlichen, Praelaten^ Grafen, Freyen, Herm, Rittem, Knechten, 
Statthaltem, Landtmarschalchen , Landthauptleüthen, Landt Vöggten, 
Hauptleüthen, Vizdomben, Vöggten, Pflegem, Verwesem, Ambtleuthen, 
Landtrichtem, Schuldthaissen , Burgermeistem, Richtem, Räthen, Bur- 
gem, Gemainden, vnd sonst allen andern Vnsem vnd des Reichs, 
auch Vnserer Erblichen Königreiche, Fürstenthumben vnd Landen, 
Vnterthanen vnd Getreuen, in was Würden, Standt, oder Weesen die 
seindt, Emstlich vnd Vestiglich mit diesem Brief, vnd wollen, dass sie 
mehrgedachten Hainrichen von Kielmansseck, wie auch seinem 
Sohn Hainrich Ulrichen auch alle seine in der änderten Ehe erzeugte 
Eheliche Leibs-Erben, vnd derselben, Erbens-Erben vnd Nachkomben, 
Manns vnd Frawen Personen für vnd fiir in Ewige Zeit Herrn von Kiel- 
mansseck Frey vnd Erbherrn der Herrschaft Gfö hl, samt dem 
Herrlichen Praedicat und Ehrenwordt Wohlgebohrn schreiben und nen- 
nen, Sye auch also in allen vnd jeglichen. Ehrlichen, Herrlichen, Adelichen 
vnd Ritterlichen Sachen, Versamblungen, Ritterspielen, Hohen vnd 



BEILAGEN. 20^ 

Niedem ThumbstifFten, vnd Ämbtem Geist vnd Weldtlichen, vnd sonst 
an allen Orthen vnd Enden, nichts ausgenohmen, dafür achten, er- 
khenen, ehren, vnd halten, darzu auch aller vnd jeder Gnaden, Frey- 
heiten. Würden, Vortlen, Gewohnheiten Recht vnd Gerechtigkheiten, 
wie vnd als andere Rechtgebohme Freyherm, Freyinnen vnd Freylein 
im Heyl. Rom. Reich, auch andere Vnsere Erblichen Königreichen, 
fürstenthumb vnd Landen, geruhig vnd von allermänniglich vnverhin- 
dert genüssen, vnd gebrauchen lassen, hierwider nicht thuen, noch 
das Jemandts andere zu thuen gestatten in keine Weiss noch Weeg, 
Als Lieb einem Jeden seyn Vnsere schwäre Vngnadt vnd Straff vnd 
darzu eine Pönn, Nemblichen Ainhundert Markh löttiges Goldts zu 
vermeiden, die ein jeder, so offt er fräventlich hierwider thete, Vns 
halb in Vnsere Camer, vnd den andern halben Theil vielgenannten 
Hainrichen Herrn von Kielraansseck vnd gedachten seinen Ehe- 
lichen Leibs Erben vnd derselben Erbens Erben vnd Nachkomben, vn- 
nachlässlich zu bezahlen verfallen seyn, auch nichts destoweniger dieselben 
alle vnd jede, bey oberzehlten Ihren Ehren, Standt, Würden, vnd 
Freyheiten verbleiben, auch von Vns, vnd Vnsem Nachkomben am 
Reich, Römischen Kaiser, Königen vnd Landtsfiirsten würklichen ge- 
schützt vnd Handtgehabt werden sollen; dessen zu Vrkhund haben 
Wir an dieses Libell Vnser kaiserlich grösseres Insigl hangen lassen. 
Geben auf Unserm königl. Schloss zu Prag den 12 July anno 1652. 

Ferdinandt 

V* Ferdinandt Ad tnandatum Sac*^ Cas^ 

Maiestatis proprium 

Wilhelmb Schröder 



BEILAGE No. II, 8/ 

(Zu den Textseiten 30 und 31.) 

KIELMANISCHE TESTAMENT. 
Im Nahmen der Hochgelobten AUerheyligsten Dreyfaltigkeit. Amen. 

Ich Johann Babtista Kiehlman von Kielmanssegg auf Schorz 
vnd Papflinau Rom. Kaysl. Maystl. Kriegsrath und geheimber Hof- 
Kxiegs- Secretarius. — Bekenne hiemit, vnd thue kundt allermännig- 
lich, dass ich in meinen gemüth mehrmals Bedacht vnd betrachtet, 
die Zergänglichkeit dieses Lebenss vnd dass einen jeden Mensch nichts 
gewiesserss den der Tod, hiengegen aber nichts ungewisserss denn die 
stund desselben, damit ich nun alss ein sterblicher Mensch nicht ohne 
Testament oder letzten willen, von dieser Welt abscheide auch meiner 
zeitlichen Güther vnd Vermögungshalber , die mir Gott der Allmäch- 
tige Bescheeret vnd ich nach meinen Todt verlassen werde, Keine 
Gezanke, irrung, oder missverstandt entstehe, alss setze, ordene und 
verschaffe ich wass hemacher begrieffen ist, in der Besten formb so 
ich soll, Kann vnd mag, wil auch jetzo vnd nach meinen Todt, dass 
solches alles vollenzogen, vnd ohne eintrag mannigliches gehalten 
werde. Erstens; Dieweill die sehle nach Ordnung Gottes als das fiir- 
trefflichste, allen zeithlichen güthem billich vorzusetzen, so befehle 
ich als ein Catholischer Christ meine arme seele, in die Gnadt und 
Barmherzigkeit dess allmächtigen Gottes, in die getreue Fürbitt der 
Himmelsköniginn Jungfrau und Mutter Gottes Maria vnd aller lieben 
Heiligen, den Leib aber in Habitu carmelitarum Discalceatorum ahn- 
gelegt umb welche Vergünstigung ich den Heylig Orden hiermit de- 



I Original im Archiv des k. k. Landesgerichts zu Wien. 



BEILAGEN. 265 

müthigst gebethen haben will zu Bestattung der Erdten, welche ich 
wo es anderes die möglichkeit und leuchten zugeben, Christlich Catho- 
lischen gebrauch nach, jedoch ohne äusserlichen Pomp zu S^: Emeorici 
zu Regenspurg in meines sonderbahren Patron und Nothhelfers Ca- 
pellen daselbst St, Wolfgangi söhnlig verlange vnd dessentwegen hier- 
mit verordnet haben will, damit ich mit Erlaubniss Eines ehrwürdigen 
Corwents in meiner liebsten frauen Maria ^ Sophia Kieltnanin gebohme 
Kustnerin Seellig daselbst habender Begräbniss neben vnd zu ihr möge 
gesetzt vnd zur erd bestadt werden, dahingegen zu einen vnwürdigen 
Geringen dankzeichen meinen zu besagten heyligen Patron tragender 
demüthig Zuflucht vnd dankbahren Gemüths, will ich ihme zu Ehren 
in selbiger Capellen^ hiemit vnd in Kraft dieses ein ewiges Licht, vnd 
brennende Lampen es geschehe nun noch in meines Lebzeiten, oder 
da ich durch den zeitlichen Todt Vbereilet wurde nach meinem Todt 
gestift haben. 

Und damit ich in Specie meiner armen Seele wie auch meiner 
Frauen Seelig zu Trost, vnd andern abgestorbenen zu guten eine stäthe 
gedächtnuss imd fiirbitt an besagten heylig orth zu ewigen Zeiten 
vnauf herlich beschehen möge, so verordne ich einem ehrwürdig Con- 
vent daselbsten, auf ewige Verzinsung benanntlich Ein Tausend Gulden 
rheinisch, dahingegen sie verbunden vnd schuldig sein sollen, alle 
Wochen durchs gantze Jahr vnd zu ewigen Zeiten, an dem Tag meines 
zeitlichen absterbens eine seelmess für mich, meine Frau Seelig und 
alle abgestorbene cum collectis Sti, Wolffgangi^ ordentlich halten vnd 
cekbriren zu lassen. Zum anderen verschaffe ich vnd verordne alle 
Ordenspersonen, sonderlich die Mendicanz zu Wienn benanntlich Ein 
Tausend fünf Hundert Gulden rheinisch die meine executores Testa- 
menti proportionabiliter Vnter dieselben mit dieser Condition vnd Vor- 
behalt austheüen sollen, dass hingegen gedachte Geistlichkeit solle 
insgesambt alsbaldt Dreitausend seelmessen, vnd selbige so viel* mög- 
lich 2l\i{ privilegirte altarien^ für mich, mein Hertzliebste frau Sopferle 
Seelig und ihren liebsten Herrn Vattem Thomam Kustenem Seelig 
halten und celebriren sollen. Drittens verordne ich Dreihundert Gulden 
rheinisch vnter die Armen in Hospitalen vnd Gefängnussen gegen ihren 
lieben Gebett von der Handt auszutheüen. 

Item denen Bruderschaften vnser lieben frauen annunciata vnd 
Sta, Barbara zu Wienn ahn jedes Orth fünfzig Gulden rheinisch zu 
einem Gemahl vnd Gedächtnuss in jedweder Capellen vmb meiner in 
ihren Gebett im Besten zu gedenken, alss ihren vnwürdigen Mitbruders. 



206 BEILAGEN. 

Nach diesem vnd vors Vierte ist in alle Weeg billich dass alle 
mein bekendlich vnd wissentliche Schulden vnd forderungen, darvon 
beiläuftig, so viel ich mich deren allsogleich dieser Zeit erinnere, eine 
von mir Eygenhändig vnterschriebene Verzeichnuss annectirt^ die Ge- 
bühr bezahlt, vnd niemandt, wer der auch seye, durch mich in 
Schaden geleitet, oder zu klagen Vrsach gegeben werden möge, derent- 
wegen ich meine hienachbenannte Executores Testamenti vmb gottes- 
willen gebetten vnd ahngerufen haben will, diesen Punkt woll in acht 
zu nehmen, vnd die Vollenziehung ihnen vor allen Dingen ahngelegen 
sein zu lassen. 

Und weillen vors fünfte mein lieber Herr Bruder Henricus Khiel- 
man von Kielmansegg in meiner Jugend zu erziehung, vnd Coniinuation 
der Studien viel Gutes ahn mir gethan, auch derentwegen noch eine 
gewisse refusion vnd forderung an mir zu suchen, Alss werde ich 
mich zwar noch in Lebzeiten befleissen derentwegen nach billich 
Dingen mich mit ihme zu vergleichen , sollte ich aber durch den zeit- 
lichen Todt davon verhindert oder ehender von dieser Welt abgefor- 
dert werden, so legire vnd vermache ich demselben auss getreuen 
brüderlichen vnd dankbahren Gemüth, mein zu Grinsing liegendes 
Hauss sambt aller darzu Gehörigen, vnd erkauften Weingartten vnd 
apperünenüen^ wie sich derselbe in Zeit meines Absterbens befiindten 
werdte, oder aber fahls derselbe etwan noch in meinen Leben durch 
Kauf oder Tausch hingeben oder einem Andern verlassen werde, das 
äquivalens dafür, welches ich auf Vier Tausend Gulden rheinisch 
aussgesprochen vnd gemessigt haben will , mit beweglicher eifriger Bitt, 
an ihm nicht allein mit disen auss getreuen Hertzen ihme vermeinten 
legat Vor alles und jedes vor Lieb zu nehmen, sondern auch, weill 
er gleichwoU von memen leiblichen Brüdern von Beidenseiten , Ihrer 
kays. Majestätt gewessten vnd vor Magdeburg gebliebenen Hauptmann 
Heinrichen, so viel ich Andersten nicht weiss eine Verlassenschaft, von 
20,000 fr. bahren gelts erblich ahn sich gebracht, so ich ihme zwaren 
meinesstheils wohl vergünne, dass er hingeg meiner leiblichen Schwe- 
stern Anna vnd der Brigitta hinterlassenen Armen weysen, zu einen 
Christlichen Abtrag vnd erköndnuss, weilen sie ihme Hauptmann ahn 
den geblüthe die Nechste gewesfen, eine gute Gedächtnuss oder Far- 
ticul solcher Verlassenschaft, wiederfahren lassen vnd vergünstigen 
wolle. 

Sechstenss solle meiner leiblichen Schwester Anna zum brüder- 
lichen Denkzeichen eine Kette von Ein Hundert Ducaten, vnd den 



BEILAGEN. 267 

meiner verstorbenen Schwester Brigiten hinterlassenen Kinderlein mit 
einander weil sie Bedürftiger als der Schwester Anna die ihrige seindt 
1500 fl. rheinisch zum legat gegeben, vnd ahn gewisses orth zur Er- 
hebung der Interesse bies zu ihrer Vogtbahrkeit ahngelegt werden. 

Zirai Siebenden weilen ich keinen natürlichen Erben hab, deme 
ich von dem meinigen etwas zu geben, oder zu verlassen schuldig, 
verpflichtet oder verbunden, vnd doch die institutio Haeredis .das 
Haubt Stuckh eines Testaments oder letzten wülenss ist, so will ich 
ahnstatt solcher Einsetzung von allen meinen Hab vnd Güettem wass 
nahmen sie haben sie seindt liegendt oder fahrend, so ich jetzund 
habe, noch vberkomme vnd nach meinen Todt vber obgesetzte legata 
verlassen werde folgende zway Fundationes in Krafft dieser vnauf- 
läs^ichen vnuerbrüchlichen Stüfftung vnd Verordnung aufgerichtet, vnd 
eingesezet haben. 

Nemblichen sollen alle vnd jede meine Renten vnd Einkommen, 
Hab und Güetter, liegendt oder fahrendt zu einem Capital vnd Massam 
gemacht, vnd vors Erste sollen, meine nechsten Befreündten Kinder- 
lein, vnd Jungen Knaben, so sich zu den heilligen Catholischen allein 
Seelligmachenden glauben bekehren , vnd bekennen , zu den Studijs den 
Nothdürftigen Verlag, Vnderhalt, wohnung in meinen Hauss zu Wienn 
vnd Kleidung, welche zu Ehren der Himmel Königin Maria blau vnd 
weiss sein solle, ordentlich gegeben, vnd gereichet werden. 

Nemblich soll Ihnen die Notturfft an Brodt, ein Pfund rindtfleisch 
täglich vnd halbe mass wein, dreymal gebrathenes in der Wochen, 
auf jeden ein Pfund Junges fleisch gerechnet, sammt Behörigen vnd 
nach der Jahrszeit sich eygenden Zugemüess; an fast- oder fischtagen 
aber ahnstatt dess Fleisches, so vill Pfund fisch dafür. Jährlichen aber 
in festo Anuntiationis der Virginis Mariae ein neuess Kleidt von blawen 
Tuch ausswendig die Ermbel Rda: Strumpf vnd futtertuch weiss auss- 
gemacht, Ihnen zugelegt werden. Dise Jugendt solle einem geistlichen 
Patri^ so jahrlichen neben obbedeuten vnterhalt mit Ein Hundert 
Gulden seiner mühewaltung halber bedacht sein vnd werden solle, 
vndergeben, vnd zuvorderist in der Gottessforcht , sodan in den Studijs 
mit allen Fleiss vnterwiesen vnd erzogen werden; Alle Tag sollen sie 
Inssgesambt morgens frühe, ehe sie die Studia oder Classes frequen^ 
tiren eine heillige Mess hören, wie auch Abendtss for dem Schlaffen- 
gehen Utamas Beatae Virginis lauretanas cum Collectis] Sti, Josephi et 
ter Salue Regina cum toties Pater et Aue; mit aller Demuth vnd auf- 
gebogenen Knyen zu Ehren der allerheylligisten Dreyfaltigkeit, vnd 



268 BEILAGEN. 

allerzahrtesten ohnbefleckhten Mutter Gottes, wie auch aller Heylligen 
Gottess betten: 

Alle vnsere liebe Frauen Tag, vnd anderen Hochen fest, sollen 
sie sich mit der heilligen Beicht und Communion versehen lassen: alle 
Wochen feria 6'^ pro defunctis insonderheit fiir mich imd meine Hertz- 
liebste frau Seelig eine Mess hören, vnd für vnss vnd alle abgestor- 
bene Andächtlich betten. 

So baldt sie zu ihren Verstandt und Jahren kommen, sollen sie 
das Heylige Scapulier annehmen vnd also confratres CarmelUi Discal- 
ceati werden. 

Der Numerus wird sich Hoffentlich meinen Vermuthen nach, auf 
fünfzehn persohnen und sodales erstreckhen, vnd auch bey dieser An- 
zahl zu Ehren des dreyfachen Rosenkrantzes , der heil. Jungfrau Maria 
des freudenreichen, schmerzlichen vnd glorwiirdigen erhalten, vnd darzu 
mein Einkommen erklecken können, fahlss aber daran ein Abgang 
erscheinen wolte, würde der Numerus nach Ertragung der Einkommen 
gemindert werden müssen. 

Da sich nun nicht allemahl leibliche Befreundte in disess Soda- 
litium oder Convict angeben möchten, so will ich anderer ehrliche und 
etwan in Armuth gerathene Wayssen, sonderlich auss meinen Vatter- 
landt gebüertige vnd conuertirte; jedoch dass man sich vorhero er- 
kündigen, vnd denen Befreundten zu wissen machen, ob jemandt vor- 
handten oder nicht, auf und ahnzunehmen zugelassen. — Jedoch aber, 
wan sich niemandt von Befreunden, oder in Mangel deren von Pa- 
triot^xi angibt und legitimir^i^ solle derselbe den Vorzug haben und 
Ihme vor andere Plaz gegeben werden. 

Dise ist nun die Erste Stüfftung bei welcher ich mir vorbehalte 
mir noch einige Erinnerung contra normam catholice viventi beifallen, 
vnd ich solche absonderlich aufgesezt hinterlassen möchte, dass solche 
gleich, weren sie auch aussdrucklich hieher gesetzet, mit solchen ob- 
servirt und in Acht genohmen werde. 

Vber dieses habe ich allbereiths mit den Herrn Patrihus Carme- 
litanis Discalceatis Vnterredung gepflogen vnd war dess gäntzlichen 
Vorhabens, Ihnen auf meinen Guth an einen darzu gelegenen orth 
alss etwan zu Papflinau einen eremum sambt denen darzu Bedürfftigen 
einkomben, so weith sich nun immer nach Abziehung vorbenannter 
Stüfftung mein Vermögen, vnd einkomben erstrecken mögte zuzueigen, 
wozu ich ihnen in Specie die ertragnuss meines guths Papflinau sambt 
der darzu gehörigen Dorfschaft wie auch meinen bei der römischen 



BEILAGEN. 269 

kaysl. Majestät meinen allergn'ädigisten Herrn, sich befindlichen Besol- 
dungs-Anstandt mit diesen Vorbehalt, wollte verschafft vnd stifftimgs- 
weise legiri haben, dass sie hergegen Täglich eine Mess für mich, 
meine Hertzliebste frau Sopherl Seelig und Andere abgestorbene ce- 
lebriren vnd also meiner in ihren Gebett im Besten gedenken wollten. 
Es wäre die Sache, dass ich noch in Lebzeitten wie ich gäntzlich zu 
Gott verhoffe, dises Gott wohlgefällige Werk möchte protnoviren und 
darzu den aufkommen disen vnterhalt auf eine andere weiss denen 
Herrn Patribus Selbsten abtretten und ahnweisen können worbey es so 
dann sein gutes billiges Bewandtnuss haben wirdt. 

Femer will ich dass diess mein Testament oder letzter Wille ent- 
weder als ein ausgesprochen oder mündliches Testament so man Nun- 
cupatwn&oi nennet, Kraft und Bestandt habe, oder als ein Codicillus oder 
ein jeglicher anderer letzter Will wie es an Allerkräftigisten vnd Be- 
ständigsten vor allen gerichtern vnd Leuthen, Insonderheit des Erz- 
hertzogthumb Österreich unter der Ennss als einen einwohners vnd 
Landmann daselbsten bestehen kann vnd mag als nach dessen vblich 
Rechten, freiheiten vnd Landsgewohnheiten, ichs mit diesen meinen 
Testament inhalts des klahren Aigenhändigen Buchstabens will gehalten 
haben, vnd bündig vnd gültig sein solle. Wass ich dann auch weiter 
verordne mit Aigner Handtschreiben oder vnterschreiben, vnd mit 
meinen Insiegel oder Pätschaft verwahre vnd nach meinem Todt hinter 
mir verlassen werde, dass soll auch ein stuckh particul vnd Theil 
meines Testaments gleicher gestalt gehalten vnd vollenzogen werden, 
alss wann es diesen Testament mit worthen aygentlich einverleibt wäre. 

Pro executoribus Testamenti^ will ich umb der Ehr Gottes willen 
den Hochgeborenen Grafen imd Herrn Herrn Henrich Grafen Schlick 
als meines Vorgesetzten Herrn Präsidenten ExcelUnz^ oder wer bei 
desselben unverhofften Todtsfall in Zeit meines Absterbens Präses 
oder Director Consilij bellici sein möchte, nicht weniger Ihrer Kaysl. 
Majestät Böheimischen appellations Raths Herrn Daniel Freysleben vnd 
dan dero Hofkriegsrath meinem fr. vielgeliebten Herrn Collegam Jo- 
han Georgen Puchers von Meckenhausen neben meinen lieben Bruder 
H. Henrichen Kielmanss von Kielmans-egg Benent vnd erbetten, In- 
sonderheit aber umb gottes vnd seiner höchst- gebenedeyten mutter 
willen, die Rom. Kaysl. Mayt. allerunterthänigist vnd flehentlich an- 
gerufen haben, alss ein protector der Geistlichkeit, und Vatter der 
Armen, auss dero ahngebohmer Clemenz ob dieser meiner Testament- 
liehen disposition steif- fest- und ohnverbrüchlich halten, und nicht 



270 BEILAGEN. 

gestatten zu lassen dass demselben im wenigsten nicht wass entgegen 
gehandelt, sondern in aller articul punctis, und Clausulen vollzogen 
imd gehandthabt werden möge. Alss welche dameben von Gott der 
Lohn, reichen seegen und Belohnung zu gewardten haben werden. 

Vnd weilen Schliesslich vor die erste Stüfftung des immerwäh- 
renden Convicts nothwendig eine gewissenhafte und authorisirte pcrson 
jetzt und ewigen Zeiten Bei denen ^'t Disposition^ und aufsieht be- 
wendt, benandt imd constituirt werden muss, alss nehme ich meine 
Zuflucht und Vertrauen zu ihrer fiirstl. Gnadt den jetzigen oder künf- 
tigen Bischof dess fiirstl. Biessthumbs Wienn dieselbe hierüber dass 
gge einsehen zu halten ohnbeschwert wegen der Liebe Gottes vnd des 
Nechstens geruhen wolle. 

Dessen alles zu wahrer Vrkund habe ich diess Testament oder 
letzten willen aygenhändig durch vnd durch geschrieben vnd mit meinen 
gewöhnlichen Pätschaft bekräftiget, und weiUen ich diessmal Reipublicae 
causa absens^ auch ohne dass Vermög dess Österreichischen Landt- 
brauchss dergleichen Aygenhändige Dispositiones ohne weitheren Ver- 
zeichnuss gültig, zu desto mehrerer Beglaubigung ihro Kaysl. Majestät 
Hof Cammer Commissarium vnd Comitum Palatinum Herrn Johan 
Broelman von Lilienstein x., dass er sich neben mir unterschrieben alss 
Zeug erbetten, halte nur auch bevor, doch ich ins künftig mehreren 
Zeigen hiezu belangen vnd ahnsprechen werde, — dass dieselbe nicht 
anderss, als weren die mit nahmen allhier genennet, doch ihnen vnd 
ihrer Subscription vnbeschadet, als legitime requisiti gehalten vnd ahn- 
gesetzt werden sollen. Es geschehe aber dasselbe oder nicht, hat 
dieses Testament seine vollkommene gült vnd richtigkeit auch bleibt 
ailerdingss in seinen Kräften bestandt vnd würden. Actum In der 
fiirstl. Residenzstadt Dresen wohin ich von Ihro Kaysl. Majestät ge- 
wisser Commissionibus verschickt gewesen, den fiinften Monat Martij 
des Ein Tausend Sechshundert vnd Viertzigsten Jahrs. 

Item meinen lieben gevatter Valters alle meine alhier vnd zu 
Wienn hinterlassene Mobilien ausser Silbergeschmeidt, sie haben Nah- 
men wie sie wollen. 

Item dem Melchior ein Hundert Rthlr. seiner getreue Dienste 
halber. 

Allen meinen- Dienstbotten ehrliche Abfertigung. 

(L. S.) Johann Broelmann von Lilienstein mp, 

uti Testis 



BEILAGEN. 27 T 

Dieses alless wass hier vorgeschrieben stehet ist mein letzter vnd 
liebster Wille, und Solches Bekenne ich mit meiner Handtschrift und 
Pötschaft, 

(L. S.) ^ Johann Baptista Kielnuxn mp. 

Ego F, Melchior ä Regitus praesidens Carmelitarum discalceatorum 
attestor hoc se ita habere ut praedictus dominus suä propriä manu ad- 
scribsit, 

Sic ego Frater Hermanus ä S.S° Bennone tunc p. t, praesidentis 
socius attestor. Item comisit mihi praedictus dominus^ ut hie apponerem 
quod relinquat suis dnobus cognatis Johanni et Conrado Wilstock uni- 
cuique loo ducatus et unicuique unam casthenam auream, Conrado et 
suos libros^ Johanni et aliam catenam. 

Item suo Jamulo Christof oro loo imperiales solvendas ex argen- 
taria quae est viennae. \\ Item suo famulo Melchiori Felix 50 imperiales 
ad discendum officium chirurgi. || Item omnvbus famulis et famulabus 
unum ammm solutionis ultra quod ipsis Debet et vestem Lugubrem: 
Item Johanni Falterer unum „Giessbeck" ex argento. 

Item Domino Pucherin unum annulum ex diemanti et unam crucem 
cum rubinis, || Item famulo Vito ultra ego relinguo 12 imperiales, 

Joh, Bap. Kielmann m. p. 



BEILAGE No. II, 9.' 

(Zur Textseite 45.) 

Allerdurchleichtigister Grossmöchtigister, vnd vnüberwündt- 
LiCHiSTER Römischer Kaysser, auch zue Vngahrn vnd Böheimb 
König, Ertzherzog zue Österreich x. 

Eur Maj. ist ohne dass noch in allergnädigist vnentfallenen An- 
gedenkhen: wassgestalten sowol meine lieben Vorältem, ak auch 
meine Gebrüder sich mit darsetzung Gut vnd Bluts zu des allerdurch- 
leichtigisten Erzhauses Oesterreich gehorsambisten Diensten dergestalten 
vnd forderist in denen Kriegs diensten also gebrauchen lassen, dz auch 
nunmehro schon 5 derselben mithin das Leben geschlossen, vnd ihre 
Treu mit dem Tod bekräftigt, massen dann Ich auch bereit in die 
25 Jahr nach einander vnaussetzlich Eur kais. Maj. zu feld vnd bei 
der Jägerei hoffentlich mit aller schuldigsten Treu vnd gehorsambisten 
Devotion continuirt vnd annoch wirklich darin begriffen bin. Indeme 
Ich aber in währender dieser meiner allervnterthenigisten Bedienung 
alles das Meinige dergestalten beigesetzt, vnd zu dero allergnedigisten 
Diensten angewendet, dz ich mich nit allein gänzlich verzehrt, son- 
dern auch dabei weder das von Eur Maj. mir allergnedigist verschrie- 
bene Quartier bis heutigen Tag nicht erhalten, noch weniger aber 
die derentwegen noch vor etlichen Jahren von Eur kais. Maj. mir 
allergnedigist angeschaffte Bezalung 5600 fl. habhaft worden, oder 
den wenigsten Häller überkommen können, wohl aber beständig aus 
meinem eigenen Säckl die höchst beschwerliche Zins mit Ersparung 
von dem Mund bezalen müssen: benebens aber bei meinen herzu- 
nahenten Jahren vnd andern ereigneten Gebrechlichkeiten mir unmög- 



* Original im k. k. Hof kamnier- Archiv zu Wien sub lit. K. No. 4, Jahr 
1679. 



BEILAGEN. ZJ ^ 

lieh fallet, mit den jährl. 600 fl. Besoldung, so bei weiten nit er- 
klöklich zu vnterhalten, zu geschweigen, dz indeme alle meine väter- 
lichen Mittel berait darauf gegangen, ich den geringsten Heller mehr 
zuzusetzen habe. 

Indeme aber Eur kais. Maj. meinen Bruder Heinrich Ulrich ge- 
westen General Wachtmeister ein jährl. Gnaden Deputat pr 1200 fl 
(issigniret^ welches zwar mit dessen Hintritt erloschen, allergnedigist 
conferirty solches aber bei meinen jetzigen Vnuermögen Eur kais. Maj. 
allergehorsamist Dienste vnd Lust besser zu befurdem, eine absonder- 
liche grosse Adjuta wäre, hingegen Eur kais. Maj. gleichwohlen da- 
durch nichts entginge. 

Als gelangt solchemnach an Eur kais. Maj. mein allergehorsambist 
Anlangen und Bitten, die geruhen in allergnedigister Erwägung sowol 
meiner lieben Vorältern vnd Gebrüder, als auch meiner bishero so 
treu gehorsambist erwiesenen Diensten wirklich beigesetzten Vermögen 
vnd hingegen gänzlicher Entblössung meiner Mittel dahin in kais. 
Gnaden anzusehen, damit mir berührte vnd meinem Bruder seel. noch 
hievor assignirte 1200 fl aus absonderlichen kais. Gnaden auf mich 
transferirt vnd bezalt werde 

Euer kais. Maj. 

allervnterthänigist gehorsambster 

H-F. Kielmanseckh mp. 



tS 



BEILAGE No. II, lo.' 

(Zu den Textseiten 45 und 46.) 

HOCHLÖBL. KAYL. HOFF-CAMMER. 

Gnedig vnd günsztige Herrn, x. Euer Excell. gunszt vnd frdl. 
werdtn sich wohl zu entsünnen wisssen, wassmasssen dieselbte noch ao, 
1696. wegen meiner bey Einer hochlöbl. HofF-Cammer zuuerschidenen 
mahlen angesuchten anf orderungen Meines auf die 17000 fl. aussstän- 
digen auch gegen die 36. Jahr lang entpörten Schuldigen Lidlohns, 
Eine Commission angeordtnet, darzue aber Herrn Graflfen Von Prandt- 
eyss, Herrn Scalvinani^ Vndt Herrn Von Albrecht Zu Commissarien 
benennet haben. 

Nun so ist aber bey selbiger Commission^ yber Mein langwierig 
beschehene protestationtn entlichen die Sachen dahin in d giiette Ver- 
mittlet; auch daselbst wirckhlichen abgeredt, vndt geschlosssen wor- 
dten; dass mir Vor alle 'dise Meine gesteldte recht billiche anforderun- 
gen in allen Zusamben. loooo fl. Vndt Zwar dz dazumahl insteh: vndt 
geweste. i696iste Jahr: 6000: dass andere Jahr aber darauf, dz ist, 
in den allbereith negsthin Verflosssenen. 1697. Jahr widerumben 
4000: fl. in paaren geldt, od im Holtz, abgestattet, vndt entrichtet 
werdtn sollen. 

Wie Zumahlen Ich nun der getrösssten Hoffnung gelebet, Ess 
wurdte disen besehenen accord^ vndt Euer Excell. Gunst, Vndt frdl. 
wirkhlich ratificirttr tractation gemesss, diser mit mir getroffenen ad- 
jusärung in allweg nachgelebet werdtn; so habe doch wilder alles 
bössers Versehen Erfahren müessen, dz die Cammeral Expedition an 
dero Vnterhabendes lobl. WaldtAmbt wüder der Schluss dergestalt ab- 
geloffen, vndt expedirt wordtn seye dz der Kayl. Hr. WaldtMaister ob- 



I Original im freiherrlich von Kielmansegg'schen Familien -Archiv zu Hain- 
stetten. 



BEILAGEN. 275 

bedeüthe: loooo. fl. Mir nach Vndt nach, mit seiner gutten, Vndt 
seiness Ambtss Vorfallenden ein KunfFtns gelegenheitten abstatten , Vndt 
entrichten solle; dahero dan auch biss auf die heutige stundt (wie- 
wohlen allberaith die Zway Jahr schon Verstrichen) Von Erstgedachten 
löbl. Ambt auss einen Kreutzer noch empfangen habe. 

Wan aber Euer ExcelL gunst, Vndt frdl. selbst; forderist aber 
denen Herrn Hn. Commissarien (auf welche mich ein Vor allemahlen 
haubtsächlichen Berueffe) böst wissent ist, dz ich disen so grossen 
nachlass der 7000 fl. in Ewigkheit nicht eingegangen wehre, wan sye 
mir nicht würckhlichen Versprochen hetten, dise loooo fl. auf zwey 
Jahr vnuerlengt zubezahlen; auss welchen Vrsachen aber Ich auch 
allein so Vill nachgesehen habe; damit gleichwohl in dessen Meine 
3 hirtzige Creditores widerumben bezahlt, Vndt Ich von denen So 
schwer fallenden Interessien exonerirtt werdten möchte; seither© aber 
dise Zwey gantze Jahr hindurch mit 6. per Cento^ solche loooo fl. 
würckhlichen Ytxinteressirtn habe müessen; welches alless aber 
Einer löbl. Commission so wenig alss Euer ExcelL gunst, vndt frdl. 
selber, Ihrer willen, Vndt Mainung gewesen ist. 

Solchem nach gelangt an Euer ExcelL gunst, Vndt frdl. Mein 
dienstgehors. billiches bitten, die geruehen nicht allein ob paclirt, vndt 
würckhlich geschlossenermassen die ohnfehlbahre Contendinmg diser 
loooo fl. od. in geldt od. ih holtz, dem Kays. Waldt Ambt wenigst 
Inner eins halben Jahrs früst (weillen mir obbedeüthe Meine Creditores 
allberaith schon würckhlichen aufgekhindet , Ich auch selbige nur biss 
auf eine solche Zeith mit Meiner höchsten gefahr, Vndt aussgemachten 
Procipitirung noch Zue Zuhalten allein Vermögen habe khönnen) zu- 
bezahlen gnädig anzubefehlen; sondern mir so wohl die von Zeit dess 
geflossenen, Vndt nicht gehaltenen Conlraclss; dz ist von ab, 1696. 
vndt 1697 an Verfallene, alss Von disem Jahr an biss Zu würckh- 
licher befrüdigung noch laufi'ente Interesse mit 6. per Cento; gleichwie 
Zu abwendtung Meines Eüssersten schadenss alss Verhüettung höcherer 
beschwerung bey Ihro Kays. Mayt. Von dero Vnterhabenten löbl. vndt 
beliebigen Ämbtem widerumben genedig guettmachen Zulassen. Mich 
Empfehl: 

Ewer Excell. gunsst Vnd frdl. 

' dienstwiligster 

H. F. F. V. Kielmanseck m. p. 

18* 



BEILAGE No. II, II.' 

(Zur Textseite 49.) 

Einer loebl. n. ae. Landschaft Herrn Verordneten wegen, Herrn 
Heinrich Casimir Ernst Herrn von Kiellmanssegg Freiherm vnd Obristen 
hiemit in freundl. anzufügen: 

Demnach die löbl. Stände die durch zeitlichen Hintritt des Hn 
David Ehrenreich von der Ehr Fyhr' erledigte Viertlhauptmannstell des 
Viertl Unter Manharts Berg Ihme Hn Heinr. Casimir Ernst Hn v. Kiell- 
manssegg Freyh. Obristen, in Erkanntnuss seiner so zu Fuss als zu 
Pferd possidier enden Kriegserfahrenheit , vnd von vielen Jahren in Feld 
erwiesenen tapfem Valor conferiert, doch anbei vorgesehen, dass wann 
derselbe in andere wirkliche Kriegsdienst , kraft deren Er dieser seiner 
auftragenden Function abzuwarten verhindert, sich engagirte^ Er Herr 
v. Kiellmannsegg Fyh. diese Stelle von selbsten resignieren wurde, wie 
im unterlassenden Fall Er derselben pro Resignato gehalten sein solle. 

Als haben im Namen der löbl. Stände die Hn. Verordnete Ihme 
Hn V. Kielmannsegg Fyhl. dessen hiemit erindem, vnd zu dem Ende 
die auf die Hn Viertl Hauptleute gestellte Instruction oder Bestallungs 
Patent^ damit Er sich Thierinnen nach Notdurft ersehen, vnd sein Er- 
klärung darüber ihnen Hn Verordneten schriftlich eingeben möge, bei- 
schliessen wollen. 

Actum Wien den i. Juli 1680. 



1 Nach dem Original -Concept des niedcrösterreichischen ständischen Archivs zu 
Wien. 



BEILAGEN. 277 

Wir Einer loebl. Landschafft des Erzherzogthumbs 
Österreich vnter der Enns Verordnete; Bekhennen hiemit im Na- 
men jetzt-wohlermelter Landschafft von Amtswegen. Demnach im längst- 
verwiechenen 1648 igst Jahr auf weil, der Rom. kais. auch zu Hungarn 
vnd Böhaimb königl. Maj. Hn Ferdinandi des Dritten, Erzherzogens 
zu Österreich christmildesten Angedenkens allergnädigist Begehren 
die löbl. vier Landstände bemeltes Erzh. Oestrr. v. d. Enns bei Ein- 
richtung des allgemeinen Defetuions Wesens vnter andern geschlossen, 
dz in allen 4 Viertln dieses Lands, vnd jedwedem ein Viertl Haupt- 
mann bestellt vnd aufgenommen werden solle, auch zu dem Ende die 
jetzt glorwürdig regierende kais. May. Hr Leopoldus Erzh. zu Öster- 
reich vnser allergnedigister Herr hernach vnterm dato 12 Juni 1663 
wegen damals entstandenen Lands Vnruhe vnd wirklichen Türkenkrieg 
für die Viertl Hauptleut deren Oblieg.enheit vnd Verrichtungen halber 
eine ausführliche Imtruction allergnädigist verfassen, vnd ihnen an- 
händigen lassen , gestalten dann seithero vnterschiedliche vnd letzlichen 
Hr David Ehrenreich von der Ehr Fyh, zum Viertl Hauptmann be- 
stellt gewesen, welcher jetzt benennter aber vnlängst von dieser Welt 
durch den zeitiichen Tod abgefordert: vnd nun an dessen statt der 
wohlgebome Hr Hr Heinrich Casimir Ernst Hr v. Kielmannseckh Fyh. 
vnd Obristen vorgeschlagen werden. 

Alss haben hierauf wohlgedachte lob. Stände denselben in An- 
sehung seiner bekannten guten Qualitaeten vnd Kriegserfahrenheit diese 
erledigte Viertlhauptmannstelle im V. U. M. B. dergestalt con/eriert, 
dz er jederzeit wegen dieser ihm conferirten Stelle in Ermanglung 
eines General Landobristen Lieutenant auf Sie wohlerwelte Stände, 
sonsten aber auf den Hn General Landobristen: oder in Abgang oder 
Abwesenheit dessen auf den Hn General Oberst Lieut, gewiesen sein. 

Im vbrigen bei etwa künftig sich ereignenden Landsvnruhe vnd 
Kriegsgefahren, wie auch Aufbot der Landvölker allen Erforderlich- 
keiten gebührend abwarten: auch sich sonsten in andere wirkliche 
Kriegsdienst nit engagiren: sondern vorhero solche Stell zeitlich re- 
Signiren: wie im widrigen Fall derselbe pro resignato gehalten: dahin- 
gegen ihme Hn v. Kielmannssekh Fyh, alss angenommenen Viertl Haupt- 
mann in mehrgedachtea Viertl Vnter Manhartsberg ein gewisses Wart- 
geld der hievor geschlossenen zweyhundert Gulden so viel vnd lang, 
als er die Viertlhauptmannstell bedienen wird, von vns ihme ange- 
schafft, vnd aus dem Einnehmeramt nach Ausgang der Jahresfrist be- 
zalt werden solle. 



278 BEILAGEN. 

Treulich ohne Gefährde: zu Vrkund dessen haben wir gegen- 
wärtige Bestallung mit vnsem gewöhnlichen Amts Signeten ver- 
fertigt. 

Actum Wien den i. Juli 1680. 

(L. S.) 

(Folgen die Unterschriften.) 



BEILAGE No. II, 12.' 

(Zur Textseite 57.) 

Der Bürgermeister und Rath der Kaiserlichen Königlichen 
Haupt und Residenzstadt Wien machen hiermit Jedermann kund und 
zu wissen der hochwohlgebohme Herr Joseph Freyherr von Kiel- 
mann segge, Erbherr auf Gföll, kaiserlicher, königlicher niederöster- 
reichischer Regierungsrath habe m dem Zeitpuncte, als der Feind am 
Ende des vorigen Jahres in Niederösterreich vordrang, die beschwer- 
lichsten und wichtigsten Geschäfte mit so ausgezeichnetem Eifer und 
einsichtsvoller Klugheit mit besorget, dass Ihm die bedrohten Be- 
wohner dieser Hauptstadt, imd des ganzen Landes fiir seine edel- 
müthige Anstrengung und Aufopferung mit innigstem Danke verpflichtet 
sind. Er war nicht nur allein bei der bevollmächtigten Hofkom- 
mission, welche sänuntliche politische und Militärgeschäfte leitete, 
als Representant und Referent der N. Oe. Regierung auf- 
gestellet, sondern Er verwendete sich insbesondere auf das thätigste 
bei sämmtlichen Vertheidigungsanstalten der Hauptstadt nach allen 
ihren Zweigen. So hat Er sich bereits bei dem Aufgebothe vom 
Jahre 1797 auf das rühmlichste ausgezeichnet; femer auch bei der 
grossen Uiberschwemmung vom Jahre 1799 alle erforderlichen An- 
stalten zur. Rettung und Unterstützung der Verunglückten mit solcher 
Klugheit und Thätigkeit mitgewirket, dass nicht ein Mensch am Leben 
Schaden, noch an dem erforderlichen Unterhalte Mangel litt. Endlich 
gebühret Ihm die allgemeine Liebe und Hochachtung aller Bewohnen- 
der Hauptstadt, weil vorzüglich durch Beihüfe des Herrn Freyherrn 
von Kielmannsegge der Fond der gemeinnüzigen Anstalten ent- 



I Original im freiherrlich von Rielmansegg!schen Familien • Archiv zn Hain- 
stetten. 



2 8o BEILAGEN. 

Stand, und ansehnlich vermehret wurde, aus welchem die wohlthätigsten 
Unternehmungen, als die kostspielige Kanäle in der Jägerzeil, und der 
neuen Gasse zu dem Augarten, die Wasserleitung in das allgemeine 
Krankenhaus, Militärspittal , und Waisenhaus, die Errichtung öflfent- 
licher mit Statuen versehener Brunnen, die Reinigung des Fischer- 
geschirres u. s. w. unter stäter Mitwirkung des Herrn Regierungs- 
rat h es bestritten wurden, und woher die Hauptstadt noch mehreren 
Verschönerungsanstalten mit Vergnügen entgegensieht, die zum Wohle 
ihrer Bewohner und zur öffentlichen Bequemlichkeit gereichen werden. 

Um für so ausgezeichnete Verdienste, die sich der hochwohl- 
gebohrne Herr Freiherr um die hiesige Bürgerschaft, und den 
Magistrat erwarb, ein Merkmahl der Erkenntlichkeit, und schuldigen 
Verehrung zu bezeugen, und auf unsere Nachkommenschaft zu bringen, 
haben wir Bürgermeister und Rath einmüthig und einstinrniig beschlos- 
sen den genannten hochwohlgebohrnen Herrn Joseph Frey- 
herrn von Kielmannegge Erbherrn auf Gföll, kaiserlichen 
königlichen niederösterreichischen Regierungsrath das Bür- 
gerrecht dieser kaiserlichen königlichen Haupt und Residenzstadt 
hiermit zu ertheüen, Hochdenselben der Rechte eines Bürgers 
der Stadt Wien zu versichern und Hochdessen Namen den bür- 
gerlichen Catastro einzuschreiben. 

Zur Urkund und Bekräftigung dessen haben wir gegenwärtiges 
Diplom ausgefertiget , gehörig unterzeichnet, und mit unserem anhän- 
genden Geheimsigel versehen. So geschehen Wien am 17*«° Oktober 
x8oi. • 

Joseph Georg Hörl m. p. kais. königlr. Ni. Oe. Re- 
gierungsrath, und Bürgermeister 

Stephan edler von Wohlleben m. p. 

k. k. wieauch Magistratsrath 
und Stadtoberkämmerer. 

Johann Nep. Arbegger m. p. Magt- 

Rath, und Obristwachtmeister 

des bürglen Regiments 

(L. S.) 



BEILAGE No. III, i.' 

(Zu den Textseiten 6l, 62 und I09.) 

A. 1665. 

Ergone complures mea Musa septilta per annos 

Tu quoque post sojnnum funder c Carmen aves. 
Quis novus hie fervor quae Te male sana libido 

Invasit quisnam Te fiovus ardor habet 
Scilicet ut multos cacoethes Te quoque dira 

Scribendi impeUit condere velle metra 
Sed neque quae Mavors neque quae Chilonica tempe 

Suppeditant parvis viribus apta meis. 
Non ego de tantis praesumo dicere rebus 

Exemplo mihi sunt Icarus atque alii, 
Qui quod plus nimio tribuerunt corpora venia 

Expositi risu ludibrioque jacent. 
In pia fert animus liceat mihi facere vota 

Quae prodant animi lucida sensa tnei 
Natalis venerandus adest quem rite colendum 

Rite observajidum mos pietasque jubent. 
O lux niveo merito signanda lapillo 

Grata mihi et patriae Tu quoque semper eris 
Natn nisi Tu faustis avibus lux orta fuisses 

Nostrae equidem exstaret gloria parva domus 
Te veniente novus terrae concreditus hospes 

Holsaticae, cujus fama perennis erit. 



1 Original -Manuscript im gräflich von Kielmansegg'schen Familien -Archiv zu 
Gültzow. 



282 BEILAGEN. 

Huic igitur tnea Musa velis assurgere^ Tanto 

Est aequum et justum facere vota Viro, 
Tu tnodo summe Deus cui cordi est cura piorum 

Atque precum, fwstris pondus 'messe sinas 
Te sine cuncta ruunt, sed si Tua dextra secumiat 

Pro Ubitu et voto Candida fata fluunt, 
Haec eadem concede meo Deus alme Farenti 

Quod precor exiguum est Candida fata precor, 
Sit felix quodcunque parat ^ mala cuncta recedant 

Vt vivat placidos et sine nube dies, 
Sic certe eveniet Tibi vir Venerande quod apto 

Atque ipso Pyleo Nestore major eris. 
Quod superest humilem quaeso ne despice Musam 

Sed nuntem atque animum respice dulce Caput 
Parva dedi sed amica dedi quibus annue namque 

Est etiam in magnis et voluisse satis, 

Hocce nullo Gratiarum sed Candoris flore 
asperso carmine Natalem (Erat is dies 
I 5. Nov.) viri Admodum Reverendi Per- 
illustris et Generosi Dn, J, A, Kielman etc. 
Parentis sui aetatem colende, venerandi 
celebrabat praedictae Magnificentiae 

obsequentissimus filius 

F. C. Kielman m. p. 



BEILAGE No. III, 2.' 

(Zu den Textseiten 63 und 65.) 

Wir Ferdinandt der Dritte von Gottes gnaden Erwöhlter 
Römischer Kaiser, zu allen Zeitten Mehrer dess Reichs in Ger- 
manien zu Hungarn, Böheimb, Dalmatien, Croatien vnd Sclauo- 
NiEN X. X. König Ertzhertzog zu Oesterreich , Hertzog zu Burgundt, 
zu Brabant, zu Steyer, zu Khärndten, zu Crain, zu Lützemburg, 
zu Württemberg, Ober- vnd Nider-Schlesien , Fürst zu Schwaben, 
Marggraue dess Heiligen Römischen Reichs zu Burgau, zu Mäh- 
ren, Ober- vnd Nider-Laussnitz , Gefüerster Graue zu Habspurg, 
zu Tyrol, zu Pfierdt, zu Kvburg und zu Görtz X. X., Landtgraue 
IN Elsas, Herr auf der Windischen Marckh, zu Portenau vnd 
Salins X. X. 

Bekennen für vnss vnd Vnssere Nachkommen öflfentlich mit diesem 
Brieff vnd thuen kimdt allermenniglich. Wiewohl Wir aus Römischer 
Kaiserliche höhe vnd Würdigkeit, darein Vns der Allmächtige nach 
seinem Göttlichen WiUen gesetzt hatt, auch angebomer güette vnd 
Sanfftmüettigkeit alletzeit genaigt seindt, aller vnd ieglicher Vnserer 
vnd des Heiligen Römischen Reichs, auch Vnserer Erbkönigreich, 
Fürstenthumb vnd Lande Vnderthanen vnd getreuen. Ehr, Nutz, auf- 
nemben vnd bestes zu betrachten vnd zu befürdem. So ist doch Vnser 
Kaiserlich Gemüth nit vnbillich mehrers bewegt vnd begierlicher, den 
iehnigen Vnser Kaiserliche miltigkeit mitzutheilen , vnd Sie mit Vnsem 
sondern Gnaden vnd Freyheiten zu versehen vnd zu begaben^ deren 
Voreltern vnd Sie in altem Ehrlichen Standt vnd weesen, auch in 
Vnserer löblichen Vorfahren Römischen Kaiser vnd Könige auch 
Vnsem vnd des Reichs Diensten Herkommen vnd dameben vor an- 



I Original im gräflich von Kielmansegg'schen Familien-Archiv zu Gültzow. 



284 BEILAGEN. 

deren mit guetten Adelichen Sitten, Tugenden Verstandt, Geschick- 
lichkeit vnd erfahrenheit begabt vnd sich je vnd allerwegen gegen Vns 
vnd dem Heiligen Römischen Reiche, auch Vnserm löblichen Hauss 
Osterreich in aller getreuer Dienstbarkeit vnd vleiss verhalten. Wann 
Wir nun gnediglich angesehen, wargenomben vnd betrachtet, die Er- 
barkeit, Redligkeit, sonderbare Adeliche Sitten, Geschickhlichkeit, 
Tugendt vnd guette VerhunfFt auch altes guettes ehrliches Herkommen 
vnd Geschlecht, darein der Ersam Gelehrte Vnser vnd des Reichs 
lieber getreuer Johann Adolph Kielman^ Fürstlich, Schlesswig- Hol- 
steinischer Rath vnd beeder Rechten Doctor vor Vnserer Kaiserlichen 
Persohn, sowohl von theils Vnsem geheimben vnd anderen Räthen 
vnd Reichs -Ständten, alss sonsten mehrfiimemben Orthen berüembt 
worden, auch die angenehme getreu, gehorsamb, nützlich willig vnd 
vnuerdrossene Dienste, welche seine Vorfahren vnd nahe Anverwandten 
dem Heiligen Reiche vnd dessen ansehentlichen Gliedern, fiimemblich 
aber ermelter D' Kielman für seine Persohn, in den Fürstenthümbern 
Schlesswig, Holstein, Stormam vnd Dietmarschen, hohen vnd nidrig 
Standes -Persohnen, eine geraumbe Zeitt, insonderheit etzliche Jahre 
nunmehr an einander dem Hochgebornen Friederichen Erben zu Nor- 
wegen, Regierenden Hertzogen zu Schlesswig Holstein, Stormam vnd 
der Dietmarschen , Grauen zu Oldenburg vnd Delmenhorst , Vnserm 
lieben Oheimb vnd Fürsten in wichtigen Legationen an Vnsere Kaiser- 
lichen vnd anderen ausswerttigen Königen Hoffen auch ietzo auf al- 
hiesigem allgemeinen Reichstage, zu obgedachtes Hertzog Friederichs 
zu Holstein L: auch Vnserm selbst genedigstem Belieben vnd Wohl- 
gefallen mit guettem rhuem vnd dexteritet lobwüerdig erzeigt vnd be- 
wiesen, noch täglich ohne vnderlass thuet, vnd hinfüro eusseristen 
Vermögens zu erzeigen gehorsamist ehrbiettig ist , auch wol thuen kann, 
mag vnd solle. Derowegen vnd damit gedachter ly Johann Adolph 
Kielman Vnser Kaiserliche Gnad im werckh spüehren sich auch dero- 
selben desto mehr erfreuen vnd würcklich gemessen möge, Alss haben 
Wir mit wohlbedachten Mueth, guettem Rath vnd rechtem Wissen, aus 
vielen Vnser Kaiserlich Gemüth darzu bewegenden vhrsachen. Ine 
ly Kielman proprio motu^ vnd aus selbst aigener Bewegnus, diese be- 
sondere gnad gethan vnd Freyheit gegeben, vnd Ihne sambt allen 
seinen ietzigen vnd künfftigen Ehelichen Leibs Erben vnd derselben 
Erbens Erben, Mann vnd Weibs -Persohnen in ewig Zeitt, in den 
Standt vnd Grad dess Adels, Vnserer vnd des Heiligen Reichs, auch 
anderer Vnserer Erbkönigreich; Fürstenthumben vnd Landen recht- 



BEILAGEN. 285 

gebornen Lehens- Thumiersgenoss- vnd Rittermässigen Edelleuthen 
erhebt, dartzu gewürdiget, geschöpfFt, geadelt, vnd Sie in der Schaar, 
GesellschafFt vnd GemeinschafFt des Adels zugefuegt, zugesellet vnd 
vergleichet, allermassen vnd gestalt, ^ss ob Sie von Ihren Vier Ahnen 
Vatter vnd Muetter Geschlechten beederseits recht Edelgeborne Lehns- 
Thumiersgenoss - vnd Rittermässige Edelleuth weren. Vnd zu mehrer 
gezeuckhnus vnd gedächtnus solcher Vnserer Kaiserlichen Gnad vnd 
erhebung in den Adelichen Standt, haben Wir Ihme ly Kielman, 
seinen Ehelichen ietzigen und künfFtigen Leibs Erben vnd derselben 
Erbens Erben, Mann- vnd Weibs -Persohnen, diss Hemachbeschrie- 
bene Adeliche Wappen vnd Clainodt hinfiiro in ewig Zeitt also zu 
fiiehren vnd zu gebrauchen gnediglich gegönnt vnd erlaubt, So mit 
Nahmen ein in der Mitte nach der leng in zween gleiche theile also 
abgetheilter Schildt, dass das hindere gelb oder goldfarb. Vorder 
aber blau oder Lasurbarb, im gelben stehet auf einem im grund lie- 
genden dreygebühelten Berglin, ein Wilder Mann fiirwerts, in seiner 
natüriichen Färb, vmb die Lendt oder Hüflft, auch den Kopff ein 
griienes laubwerkh habendt , mit einem langen braunen brauten Knöbel- 
barth, die linkhe Handt in die HüfFt spreitzend, vnd in der rechten 
über die Achsel ein braunen höltzemen Kolben tragendt, im blauen 
vordem theü aber thuen drey gelbe Keil, mit dem spitz vnder sich 
gekhert, also erscheinen, dass zween oben neben einander vnd der 
dritte in der mitte vnderhalb sich befinden. Auf dem Schildt ein 
freyer offner Adelicher Thumiershelmb , beederseits mit blau vnd 
gelber Helmbdecken, vnd darob mit einer goldtfarben Königlichen 
Cron geziehrt, aus welcher erscheint der vnden allerdings im Schildt 
beschriebene Wilde Mann zwischen zweien aufgethanen vnd mit den 
saxen einwerts gekehrten Adlersflügeln, deren die hinder Blau, vor- 
dere aber gelb ist, durch die hinder gehet in der mitte über Zwerch 
ein gelber, vordere aber ein blauer braitter strich, nach der Feder 
zugespitzt, wie dann solch Adelich Wappen ^' und Clainoth mit seiner 
Zier in diesem Vnserm Kaiserlichen Libellweis geschriebenen Brief, 
auf negstfolgender Seithen gemahlet vnd mit Farben eigentlicher aus- 
gestrichen ist, thuen das. Erheben, Würdigen vnd setzen Sie also in 



1 Dieses Wappen ist ein redendes: Keile heissen in plattdeutscher und in mittel- 
hochdeutscher Mundart „^/<?, Ä*?/'." Da aber die „arwa parlantia** meist sehr 
alten Urspiungs sind, so haben wir es hier wahrscheinlich mit einem alten von der 
Familie schon vor ihrer Adelserhebung geführten Wappen zu thun. 



286 BEILAGEN. 

den Standt vnd Gradt des Adels, Adlen, geselten, gleichen vnd (tiegen 
Sie auch zu der Schaar, Gesellschafft vnd Gemeinschafft Vnserer vnd 
des Heiligen Reichs, auch anderer Vnserer Erbkönigreich Fürstoi- 
thumb vnd Lande rechtgebomen Lehens -Thumiersgenoss: vnd Ritter- 
mässigen Edelleuthen, Verleihen, geben, gönnen vnd erlauben Ihnen 
auch obberiiert Adelich- Wapen vnd Clainoth also zu fahren vnd zu 
gebrauchen, von Römischer Kaiserlicher Macht Vollkommenheit hiemit 
wissentlich in Crafft. diess Brieffs Vnd mainen, setzen vnd wollen, dass 
nun fürbashin obbenannter Doctor Johann Adolph KUlman, seine Ehe- 



liche Leibs Erben, vnd derselben Erbens Erben, Mann- vnd Weibs- 
Persohnen in ewige Zeitt rechtgebome Lehens-, Thiuniersgenoss- vnd 
Rittermässige Edelleuth sein, von menniglich also geheissen, vnd aller 
Orthen vnd enden, in all vnd jeden Geist- vnd Weldichen Händeln 
vnd Sachen dafür erkennt, geehrt, genennt vnd geschrieben werden, 
Auch alle vnd iegliche Gnad, Ehr Würde, Freyheit, Recht, Gerech- 
tigkeit, alt Herkommen vnd guette gewohnheit haben, mit Beneficicn 
auf Thumbstifften , Hohen vnd Nidem Ambtem vnd Lehen, Geist- vnd 
■Weltlichen anzunemben, zuempfahen vnd zutragen mit andern Vnsem 



BEILAGEN. 287 

vnd dess Reichs, auch Vnserer Erbkönigreich, Fürstenthumb vnd 
Landen rechtgebomen Lehens -Thurniersgenoss vnd Rittermässigen 
Edelleuthen, in alle Thumier Zureitten, Zuthumieren, Lehen- vnd all 
ander Gericht vnd Recht zu besitzen, Vrtheil zu schöpffen vnd Recht 
zu sprechen, auch der, vnd all anderer Adelichen Sachen, Hand- 
lungen vnd Geschafften inner- vnd ausserhalb Gerichts, theilhafltig, 
wüerdig, empfänglich, dartzu tauglich schickhlich vnd guett sein, sich 
dessen alles, auch vorbeschriebenen Adelichen Wappen vnd Gainoths 
in all- vnd ieglichen Ehrlichen, Redlichen, Adelichen vnd Ritterlichen 
Sachen vnd geschafften, zu Schimpf vnd Ernst, in Streitten, Stürmen, 
Schlachten, Khempffen, Thumiem, Gestechen, Gefechten, Ritter- 
spühlen, Veldtzügen, Paniem, Getzelten aufschlagen, Lmsiegeln, Pett- 
schafften, Clainothen, Begräbnussen , Gemählden, vnd sonst an allen 
Ortten vnd Enden, nach Ihren Ehren, Notturfften willen vnd Wohl- 
gefallen gebrauchen vnd gemessen sollen vnd mögen, als andere 
Vnsere vnd dess Heiligen Reichs, auch Vnserer Erbkönigreich, Für- 
stenthumb vnd Lande rechtgebome Lehens -Thurniersgenoss- vnd 
Rittermässige Edelleuth, von Recht oder gewonheit, von allermennig- 
lich vnuerhindert. 

Weitter thuen Wir auch obgedachtem LP" Johann Adolph KUlman 
diese besondere Kaiserliche Gnad, vnd würdigen erhöhen vnd setzen 
Ihne in die Ehr vnd Wüerde Vnserer Kaiserlichen Pfaltz- vnd Hoff- 
grauen zu Latain Comites Palatini genantt, Zueaignen, gegleichen, ge- 
sellen vnd zufliegen denselben der Schaar, Gesellschafft vnd Gemein- 
schafft anderer Comitum PalcUinorum^ Erheben, Wüerdigen vnd setzen 
Ihne in die Ehr vnd Würde, Zueaignen, gleichen, gesellen, vnd füegen 
Ihne zu der Schaar, Gesellschafft vnd Gemeinschafft anderer Comitum 
Palatinorum von Römischer Kaiserlicher Macht Vollkommenheit wissent- 
lich vnd in Crafft diss Briefs. Vnd mainen setzen vnd wollen, dass 
nun hinfüro bemelter D' Johann Adolph Kielman alle vnd iegliche 
PriviUgiay Gnad, Freyheit, Ehr, Würde, Vortheü, Recht vnd Ge- 
rechtigkeit haben, sich deren freuen, gebrauchen vnd geniessen soll 
vnd mag , alss andere Comites Palatini haben vnd sich derselben freuen, 
gebrauchen vnd geniessen, von Recht oder gewonheit vnuerhindert 
allermenniglichs. 

Wir geben auch hiemit benanttem Johann Adolph Kielman Vnsere 
vollkommene Macht vnd gewaldt, dass Er an Vnser statt vnd in 
Vnserm Nahmen, die Persohnen, so Er darzue tauglich vnd geschick- 
lich achten wirdt (welches Wir seinem Gewissen vnd beschaidenheit 



288 BEILAGEN* 

heimbgestellt haben wollen) zu Notarien, öffentlichen Schreibern vnd 
Richtern creim vnd machen soll vnd soll, Also dass dieselben offen 
gemeine Schreiber, Notarien vnd Richter an Vnserm Kaiserlichen 
Hoff vnd Cammergerichten, vnd durch das gantze heilige Römische 
Reich, auch Vnsere Erbkönigreich, Fürstenthumb vnd Lande für solche 
gehalten vnd aller vnd ieglicher Privilegien, Freyheiten, Gnaden, 
Ehren, Wüerden vnd vortheilen, auch Ihres Ambts allenthalben, vnd 
in allen Gerichtlichen- vnd anderen Handlungen, Contracten, Testa- 
menten, letsten willen vnd allen anderen Sachen vnd geschafften, Ihr 
Ambt berüerendt, gebrauchen, treiben, vben vnd gemessen soUen vnd 
mögen, als andere gemeine öffentliche Schreiber, Publici Notari ge- 
nandt, vnd Richtern von Vnsem Vorfahren am Reich, oder Vnserm 
Kaiserlichen Gewalt gemacht vnd Creiert, solches alles haben, gebrauchen, 
geniessen vnd vben, von Recht oder gewonheit. Doch solle obge- 
melter Doctor Johan Adolph Kielman von solchen Notarien ^ so er 
iederzeitt creiem vnd machen wirdt an Vnser vnd Vnserer Nachkom- 
men am Reiche statt, vnd in derselben vnd Vnserm, auch des Heiligen 
Reichs Nahmen gebüerliche gelübde vnd Ayd nehmen, alss sich dann 
solch gelübd vnd Aidt von solcher Ämbter wegen zuthuen gebüert, 
getreulich vnd ohne alle gefährde. 

Der vorbemelte Johann Adolph Kielman soll vnd mag auch Manns- 
vnd Weibs -Persohnen Edel vnd vn Edel (allein Fürsten Grafen vnd 
Freyherm Geschlecht aussgenommen) Jung vnd Alt die ausserhalb der 
Heiligen Ehe geboren sein, sie seyen gleich von ledigen einer oder 
Zweien Ehelich verheiratthen , zu nahe gesipten, befreundten oder 
verschwägerten, geweyheten Consecrierten oder Vonierten Persohnen 
oder aus andern in Geistlichen vnd Weltlichen Rechten verbottenen 
oder verfluechten Vermischungen, wie die allsambtlichen oder besonder 
beschehen vnd flirgangen, oder immer Nahmen haben möchten, er- 
zeugt, legitimiren vnd Ehelich machen, vnd mit denselben Ihrer Macul 
vnd Vermailigung der vnehelichen Geburth halber dispensiren^ dieselbe 
Macul vnd Vermailigung von Ihnen gäntzlich aufheben, abthuen vnd 
vernichten, vnd Sie in die Ehr vnd Würde des Ehelichen Standes 
setzen vnd erheben also vnd dergestalt, dass nicht allein solche Legi- 
timation wann gleich Eheliche Khinder vnd andere Bluetsfreundte dartzue 
citiret, noch Ihres Consensus befragt worden, allerdings gültig vnd 
krefftig sein (ob auch schon keine eintzige causa amissa citationis vom 
Ihme Kielman exprimirt wurde) sondern dass auch denen , so wie ob- 
stehet, von Ihme Doctor Kielman geehelicht vnd legitimirt solch Ihre 



BEILAGEN. 289 

t 

vneheliche Geburth weder inner- noch ausserhalb Gerichts noch sonst en 
in kaine andere weis zu keiner Schmähe oder Schandt fiirgehalten 
noch Sie deren in einigen Händeln oder Sachen entgelten, sondern 
für Ehelich gehalten, vnd zu allen Ehren, Würden, Ämbtem, ZunfFten 
vnd Handtwerkhen, wie andere, so von Vatter vnd Muetter Ehelich 
geboren sein ,. angenommen vnd zugelassen werden , vnd derselben auch 
aller vnd ieglicher Gnad, Freiheit, Vortheil, Recht vnd Gerechtigkeit 
auch guette gewonheit mit Lehen vnd Ämbtem zuhaben, zuempfahen, 
zutragen, Lehen- vnd all ander Gericht vnd Recht zu besitzen, Vrtheil 
zu schöpfFen vnd Recht zu sprechen in allen vnd ieglichen Ständten 
vnd Sachen fähig vnd dass alles empfänglich, dartzue tauglich vnd 
guett sein, auch Ihrer Vatter , Muetter vnd Geschlecht Nahmen, Standt, 
Schildt, Helmb vnd Clainoth haben, sich auch deren zu allen Ehr- 
lichen Sachen vnd nach Ihrem Willen vnd gefallen gebrauchen, auch 
aller ErbschafFt, es seye durch Testamenter, letsten willen, Donation 
oder ab intestato^ zuvorab, vnd insonderheit Ihren Vattem, Müettem 
vnd Freunden ohne Mittel succediren vnd dieselben gleich, alss ob Sie 
aus Ehelichem Standt geboren vnd herkommen weren. Erben sambt 
allen Legaten fähig vnd empfänglich sein, vnangesehen vnd vnuerhin- 
dert aller Recht, Satzungen, Statuten, Ordnung, gewonheiten, Breuche 
vnd Freyheiten, so dawider sein vnd aufkommen, verstanden oder 
angezogen werden möchten, denen Wir in diesem Fall gänzlich vnd 
sonderlich derogirt haben wollen, doch den andern Ehelichen natür- 
lichen Erben, in ab- vnd aufsteigender Lini derselben Geschlecht, an 
Ihrer gebüerender ErbschafFt vnd legitima vnuergrifF- vnd vnschädlich. 
Gleichergestalt geben Wir auch obgenantten Ifoctor Johann Adolph 
Kielman Vnser vollkommene Macht vnd Gewaldt, Vormünder, Cura- 
tores, Vogt vnd Pfleger, so von andern gegeben vnd gesetzt werden, 
zu confirmiren, auch selbst zu setzen vnd zu verordnen, vnd wiederumb 
aus rechtmässigen redlichen Vrsachen zu entsetzen, auch khundschafften, 
zu Latein Vniones prolium genandt, cum causae cognitione zu confir- 
miren vnd zu bekräfftigen, auch Söhn vnd Töchter zu adoptiren vnd 
arrogiren^ vnd solche adoptirte vnd arrogirte^ auch andere Ehelich 
vnd vnehelich gebome vnd legitimirte Persohnen zu etnancipiren vnd 
Sie Vätterlichen gewaldts, Dessgleichen Leibaigne Leuth vnd Knecht 
Ihrer Leibaigenschafift vnd Dienstbarkeit zu erlassen vnd zu erledigen, 
Mit den Minder Jährigen vnd Vnvogtbaren Ihres vnuollkommen Alters 
vnd Mangel halber zu dispensiren, solcher Minder Jähriger vnd der- 
gleichen, wie auch Ihrer Vormünder vnd Pflegern vnd sonsteil aller 

19 



290 BEILAGEN. 

anderer Persohnen Contracte, Veränderungen, alienationes vnd Hand- 
lungen zu bestettigen, in obvermelten vnd dann insgemein in allen 
anderen Sachen, welche voluntariae Juris dict'wnis sein, Decreta vnd 
authoritet zu interponiren vnd dieselbe zu vernichten. Weitter mit 
allen vnd ieden verleumbdten vnd Infamirten Persohnen, solcher Ihrer 
Vermailigung, Schmähe vnd Infamien halber, darinn sie mit der That 
oder von Rechtswegen gefallen weren,"oder sein möchten, zu dis- 
pensiren, dieselben Schmachfäll oder Vermailigung von Ihnen aufzu- 
heben vnd vertilgen, Sie in Ihren vorigen Standt wiederumb zu ver- 
setzen, zu restituiren vnd zu erheben, also dass Sie durch solche re- 
stitution zu allen Ehren, Wüerden Ämbtem, Sachen, Handlungen vnd 
Geschafften zuegelassen werden, dieselben nach Ihrer notturflft vnd 
gefallen üben vnd treiben, vnd dartzue tauglich vnd guet sein sollen 
vnd mögen, in allermassen, alss ob Sie in einige Verleiimbdung nie 
kommen weren vngeirret meniglichs. 

Femer ertheilen Wir bemeltem jy Kielman diesen gewaldt 
viid sondere Gnade, wann iemandt ein Testament, so ohne gezeugen 
aufgericht, Ihme Kielman insinuiren oder übergeben vnd Er Kiel- 
man dasselbe mit seiner Handtvnderschrifft vnd Sigill bekräfftigen 
würde, dass alsdann solch Testament nicht weniger gelten solle, als 
wann es vor einem Gerichte, oder apud acta aufgerichtet worden were, 
Imgleichen, wann eine Donation^ wie gross vnd hoch auch dieselbe 
immer sein mag, Ihme ly Kielman insinuirt worden, solche Insinuation 
soll nicht weniger crefftig sein, alss ob sie vor 'der ordentlichen Obrig- 
keit beschehen were. 

Weitter geben Wir auch gedachtem IX Johann Adolph Kielman 
noch fermer Vnser Kaiserliche vollnkommene Macht vnd Gewaldt, 
dass Er in allen Facultäten, alss der Rechten, Arzney vnd Philosophie 
Doctores vnd Licentiaten, auch der freyen Khünste Magistros ^ JBacca- 
laureos et Poetas Laureatos creim vnd machen soll vnd mag, doch 
dass Er in einer ieden Creation eines Doctom oder Licentiaten zum 
wenigsten drey andere Doctores derselben Facultät zu sich nembe vnd 
gebrauche, die neben Ihme den iehnigen, welchen Er also zu Doctoren 
oder Licentiaten creim vnd machen wül, zuuor gebüerlicher weis, ob 
Er des Standts vnd Gradts wüerdig, dartzue geschickht vnd tauglich 
seye, nottdürfftiglich Examinirny vnd den oder dieselben, so Sie taug- 
lich vnd geschickht erkennen vnd erfinden werden, als dann zu Doctoren 
oder Licentiaten creim vnd machen, Ihnen auch die gewohnliche 
doctorliche Zier vnd Clainoth an Vnser statt vnd in Vnserm Nahmen, 



N 



BEILAGEN. ' 29 1 

conferim, geben vnd verleihen, welch Doctores^ Licentiaten^ Magistri^ 
Baccalaurien vnd Poeten^ so gehörtermassen von eraanttem Doctor 
Johann Adolph Kiehnan creirt vnd gemacht werden, auf allen vnd ieden 
Universiteten zulehren, zulesen, zu disputiren zu consulim vnd andere 
dergleichen Actus zu üben vnd zu verrichten Macht vnd Gewaldt, auch all 
vnd iegliche Gnad, Freyheit, Vortheil Recht vnd Gerechtigkeit, vnd 
dartzue guet gewonheit haben sollen vnd mögen, alss andere Doctores^ 
Licentiaten^ Magistry Baccalaurien vnd Poeten^ so auf der Hemach- 
benantten Vniversitäten einer, alss nemblich: Paris ^ Bononien^ Padua^ 
Perusa y Pisa, Laven, Wien, Ingolstatt, Leiptzig, Wittenberg vnd Mar- 
purg zu Doctoren vnd Licentiaten promonirt vnd creirt werden, vben, 
verrichten, haben, gebrauchen vnd gemessen, von allermeniglich vn- 
uerhindert. 

Dessgleichen thuen vnd geben Wir offtgenanttem D*" Johann 
Adolph Kielman diese besondere Gnad, dass Er ehrlichen vnd red- 
lichen Leuthen, die er dessen wüerdig erachten würdt (welches wir 
dann seinem Gefallen vnd bescheidenheit heimbgestellt haben wollen) 
einem ieden nach seinem Standt vnd Weesen Zaichen, auch Wappen 
vnd Clainoth mit Schildt vnd Helmb geben vnd verleihen soll vnd 
mag, also dass dieselben Persohnen, so er mit Wappen vnd Clainoth 
Schildt vnd Helmb wie obstehet, begaben vnd fürsehen wirdt, auch 
Ihre Eheliche Leibs -Erben vnd derselben Erbens Erben, solche Zaichen 
vnd Clainoth mit Schildt vnd Helmb für vnd für in ewig Zeitt haben, 
füehren, vnd deren in all vnd ieglichen Ehrlichen vnd redlichen Sachen 
vnd geschafften zu Schimpff und ernst, in Streiten, Stüraien vnd 
Kempfen, Gestechen, Gefechten, Paniem, Gezehltenaufschlagen , In- 
siegeln, Petschafften, Clainothen, Begräbnussen, Gemählden, vnd sonst an 
allen enden vnd Orthen, nach Ihren Ehren, Notturfften, willen vnd Wol- 
gef allen gebrauchen, auch all vnd ieglicher Gnad, Freyheit, Ehr vnd 
Würde, Vortheil, Recht vnd Gerechtigkeit mit Ämbtem vnd Lehen 
Geist- vnd Weltlichen zuhaben, zuhalten vnd zutragen, mit andern 
Vnsem vnd des Reichs Wappens- vnd Lehensgenossleuthen , Lehen- 
vnd all andere Gericht vnd Recht zu besitzen, Vrtheil zu schopffen, 
vnd Recht zu sprechen, dessen alles theühafftig, wüerdig, empfänglich 
vnd dartzue tauglich, schickhlich vnd guet sein, in Geist- vnd Welt- 
lichen Ständten vnd Sachen sich dessen alles freuen, gebrauchen vnd 
gemessen sollen vnd mögen, alss andere Vnsere vnd des Reichs 
Lehens- vnd Wappensgenossleuthe solches alles haben, vnd sich dessen 
freuen, gebrauchen vnd geniessen, von Recht oder Gewonheit, von 

19* 



2g2 BEILAGEN. 

allermeniglich vnuerhindert. Doch solle gedachter Kielman ein vleissiges 
aufsehen haben , dass Er in Crafft dieser Vnserer Kaiserlichen Freyheit 
vnd Gnad, Vnsern Kaiser- vnd Königlichen Adler, auch anderer 
Fürsten, Grauen oder Freyherm alt Erblich Wappen vnd Clainoth, 
auch iemandts, wer der were, ein oder mehr Königliche Cron auf 
dem Helmb nit verleihe, welches Wir Vns hiemit austrückhlich vor- 
behalten haben wollen. 

Dazu geben Wir Ihme ZX Johann Adolph Kielman noch weitter 
Vnsere vollkombene Macht, also, dass Er von allerhandt Privilegien, 
Instrumenten, Vrkunden, Brieuen vnd SchrifFten, wie die Nahmen 
haben möchten, da Er von iemandt derhalben ersuecht würde, ein 
oder mehr Transumpt machen, dieselben Vidimiren, vnd vnder seinem 
aufgedruckhten oder anhangenden Innsiegel authentisiren soll vnd möge 
welchen Transumpten vnd Vidimussen allenthalben inn- vnd ausserhalb 
Gerichts vollkombner glauben zugestellet werden solle in aUermassen, 
als ob sie von einem Fürsten, Praelaten, Grauen, Freyherm, Statt, 
Gemeinde, Landt- oder andern Gericht vidimirt vnd authentisirt 
weren. 

Vnd zu mehrer gezeuckhnus, glauben vnd Gedachtnus Vnserer 
Kaiserlichen Gnad, damit Wir vilgedachtem Doctor Johann Adolph 
Kielman billicher weis genaigt , geben Wir Ihme auch diese besondere 
Gnad vnd Freyheit, dass Er, seine Ehewüerthin, auch Ihre Eheliche 
Leibs Erben vnd derselben Erbens Erben Ihres Nahmens vnd Stam- 
mens, von Geburth, Schildt vnd Helmb, Manns- vnd Weibs -Persoh- 
nen, Ihre Diener, Haussgesindt , Lehenmann, Aigenleuth, Hindersässen, 
Vnderthanen, vnd alle dieiehnigen, so Ihnen zu versprechen stehen, 
dessgleichen all Ihre Haab vnd Güettem liegendt vnd fahrendt , so Sie 
ietzo haben, oder khünfftiglich mit rechtmässigem Titul vberkommen, 
wo vnd ah welchen Enden die gelegen oder gesessen sein, vmb keiner- 
ley Sachen, Spruch, noch anforderung willen, es treffe an Ehr, Leib, 
Haab oder Güetter, weder an Vnser vnd dess heiligen Reichs Hoff- 
gericht zu Rothweil noch einig Landt: Westphalisch, oder andere 
frembde Gericht nicht fürgenomben, gehaischen, geladen, noch da- 
selbsten beklagt oder wider Sie, Ihre Ehr, Leib, Haab oder Güetter 
gericht, gerecht, gevrtheilt, procedirt, geacht, noch in andere weeg 
verfahren werden solle, in keinerlei weis, sondern wer zu Ihnen ge- 
mainiglich, oder Ihr einem insonderheit, oder zu mehren Spruch Clag 
oder anforderung hette, oder gewönne, wer der, oder warumb das 
were, niemandt, noch nichts aussgenommen, dass alssdann der oder 



BEILAGEN. 293 

dieselben das Recht, nemblich, gegen gedachtem Kielman^ seiner Ehe- 
wüerthin, vnd Ihrer allertheils Ehelichen Leibs Erben, vnd derselben 
Erbens Erben, Manns- vnd Weibs -Persohnen, dessgleichen Ihren Haab 
vnd Güettem liegenden vnd fahrenden ohn alles Mittel allein vor Vns 
selbst, alss Regirenden Römischen Kaiser vnd Ertzhertzogen zu 
Oesterreich vnd Vnserer Nachkommen , oder vor Vnser vnd derselben 
Vnserer Nachkommen Hoff- oder Cammergerichten vnd Regierungen, 
oder den Obrigkeiten, darunder sie zu einer ieden Zeitt mit Ihrem 
Haimbweesen wohnen werden, vnd dann gegen Ihren Dienern , Lehen- 
mannen, Aigenleuthen vnd derselben Haab vnd Güetter, vor Ihme 
ly Johann Adolph Kielman, oder seinen Ehelichen Leibs Erben vnd 
derselben Erbens Erben an Orthen vnd Enden da sie Gerichtszwang 
haben, wo nit, an den Gerichten darinnen sie gesessen vnd gehörig 
vnd die Güetter gelegen, suchen vnd sonst nindert anderstwo, dahin 
sie auch ein ieder Richter uf ietztemants Kielmans oder seiner Ehe- 
lichen Leibs Erben vnd derselben Erbens Erben abfordern zu Recht 
weisen solle. Es were dann, dass den Clägem an berührten Orthen 
dass Recht wissentlich versagt, oder gefährlich verzogen würde, In 
welchem fall der oder dieselben alssdann das Recht gegen Ihnen 
ordentlich suchen mögen, an den Enden vnd Gerichten darinnen das 
flieglich ist. Wo aber mehrgedachter Johann Adolph Kielman der 
Rechten Doctor^ sein Ehewüerthin, Ihr beider Eheliche Leibs Erben, 
vnd derselben Erbens Erben Manns- vnd Weibs -Persohnen, Ihre 
Diener, Lehenman, Aigenleuth, Hindersässen vnd Vnderthanen, durch 
iemandts wer der sein möchte, oder würde, an einich Vnser vnd des 
heiligen Reichs HofFgericht zu Rothweü^ Landt: Westphalisch oder 
ander Gericht, dann hierinnen begriffen, gehaischen, geladen, daselbst 
beklagt, oder wider Sie, Ihre Ehr, Leib, Haab oder Güetter gericht, 
geacht, geurtheüt oAtx procedirt würde, in was Schein, oder wie das 
beschehe, das alles vnd iedes soll ganz crafftlos, vnbindig vnd vn- 
dichtig, vnd den fürgeladenen an Ihren Ehren, Leib Haab vnd Güet- 
tem, auch ihme ZX Johann Adolph Kielman ^ seiner Ehewüerthin vnd 
Ehelichen Leibs Erben vnd derselben Erbens Erben Mann vnd Weibs-. 
Persohnen an dieser Vnserer Freyheit vnuergriffen vnd vnsch^dlich 
sein, die Wir auch, wo jetztgehörtermassen darwider gehandelt vnd 
procedirt würde, ietzt alsdann vnd dann als ietzt, aus Romischer 
Kaiserlicher vnd Landtsfürstlicher Macht Vollkommenheit gantz vnd gar 
aufheben, vernichten vnd abthuen, in Crafft dieser Vnserer Freyheit 
(doch die Sachen vnd fäll, so in weiland Vnsers geliebten Herrn vnd 



294 BEILAGEN. 

Vatters Kaiser Maximilians dess Andern iüngst erneuerter Hoffgerichts- 
Ordnung zu Rothweil vnder den funfFten Titul des andern theils aus- 
trückhlich begriffen seijidt) aussgenommen, Massen dann wider obbe- 
sagtes Privilegium, kein Arrest, Kummer, Repressalien, Pfändung oder 
wie solches nahmen haben mag, gelten soll noch kann, nichts liberal 
davon Excipirt noch aussgeschlossen. 

Femer so haben Wir Ihnen, auch Ihren Ehelichen Leibs Erben 
vnd derselben Erbens Erben Manns- vnd Weibs -Persohnen in ewige 
Zeit, aus vorbestimbter Vnserer Kaiserlichen Macht diese besondere 
Gnad gethan vnd freiheit gegeben. Also vnd dergestalt, dass sie nun 
hinfiiro gegen Vns vnd iedermeniglich, was Würden, Standt oder 
Weesens die sein, in allen vnd ieglichen Ihren besiglungen vnd Pett- 
schafften, grossen vnd kleinen, offnen vnd beschlossnen Brieuen vnd 
Schrifften, so von Ihnen mit Ihren anhangenden, oder aufgetruckhten 
Innsiegeln vnd Pettschafften bekröfftiget wirdet, vmb was Sachen, oder 
wie das were, ein Roth wachs gebrauchen, vnd damit Ihrer notturfit 
vnd gelegenheit, Ehren, Willen vnd wolgefallen nach, an allen Enden 
vnd Orthen besiegeln vnd Pettschafften sollen vnd mögen. 

Noch weitter setzen, ordnen vnd wollen Wir aus obbertiertter 
Vnserer Kaiserlichcfn Machtvollkommenheit, wissent- vnd wohlbedächt- 
lich, in Crafft diss Brieffs, dass ein iegliche Obrigkeit, Commun oder 
Orth des heiligen Römischen Reichs, auch Vnserer Erbkönigreich, 
Fürstenthumb vnd Landen, da bemelter ZX Johann Adolph KUlman^ 
auch alle seine ietzig vnd künfftige Eheliche Leibs Erben vnd der- 
selben Erbens Erben, seines Nahmen, Stammen vnd Geschlechts für 
vnd für ewiglich, wo vnd welcher enden vnd Orthen sie ietzt oder 
ins künfftig, in Stätten, Flecken vnd auf dem Landt, sambt Ihren 
Ehewüerthinen , Kindern, Dienern > Haussgesindt , Zuegehorigen vnd 
Verwandten, auch Ihrer aller Haab vnd Güetter, wenig oder viel, zu 
iederzeit mit Ihrem häusslichen Anweesen oder Wohnungen sich nider- 
lassen, sitzen vnd bleiben wollen, oder sie einmahl an einem Orth 
sess- oder wohnhafft gewesen weren, vnd hernacher solche Ihre Woh- 
nungen vnd Anweesen weitter in andere weeg vnd Orth verkheren 
oder verändern würden, wann vnd so offt solches durch sie, Ihrer 
Gelegenheit nach beschehe, an denselben Orthen vnd Enden, nit 
allein Sie mit Ihren Persohnen, auch Ihren Ehewüerthinen, Kindern 
ietzigen vnd künfftigen, vnd derselben Khinds-Khindern, auch deren 
aller Haab vnd Güetter, nichts davon aussgenommen noch hindan 
gesetzt, wo vnd an welchen Orthen die gelegen seindt, einkommen, 



BEILAGEN. 295 

sitzen, wohnen, antzunehmen vnd bleiben zu lassen, pflichtig vnd 
schuldig sein sollen, sonder dass Sie auch an all solchen Orthen vnd 
Enden mit Ihren . Persohnen , auch allen Ihren Haab vnd Güettem 
liegenden vnd fahrenden , gar nichts aussgenommen , aller vnd ieglicher 
hoher vnd Niderer, grosser vnd kleiner, Bürgerlicher oder anderer 
Ämbter, alss der Burgermeister, Rathgeber, Gerichts vnd Recht, vnd 
dartzue insgemein aller Ämbter, Verwaltungen, Administrationen, Ver- 
weessungen, auch PflegschafFten , Vormundtschaften oder in andere 
dergleichen weeg, wie all solche Verwaltungen Nahmen haben können 
vnd* mögen, nichts aussgenomben , dartzue auch denen Orthen, da 
Wir Vnser Kaiserlich Hoffläger steets oder nur auf ein bestimbte 
Zeitt haben mögten, mit belegung vnd einnembung Vnsers Hoffgesindts, 
Kriegs -Volkhs vnd andern beschwarungen vnd Gastungen, dessgleichen 
Wachens, Raisen Frohnen vnd dergleichen Dienstbarkeiten, für sich 
selbst vnd die seinen vnd sonst aller anderer beschwärdten gantz vnd 
gar frey, Exemt vnd entledigt sein, auch mit dem allem, wider Ihren 
güetten willen nit beladen, beschwärdt noch angefochten, dartzue die 
anzunemben keines wegs getrungen werden sollen noch mögen. 

Der vorgenantte D^' Johann Adolph Kielman, seine ietzige vnd 
künfFtige Eheliche Leibs Erben, für seines Ehelichen Männlichen 
Stammens, sollen auch an allen vnd ieden Orthen, da sie ietzige oder 
künfftige heussliche Wohnungen im Kaiserlichen Reich oder Vnsern 
Erblichen Königreich, Fürstenthumben vnd Landen, mit Ihren Ehe- 
wüerthinen, Khindem, Dienern, Haussgesindt vnd Verwandten haben, 
sein oder sitzen werden, aller Ilirer vnd Ihrer Ehewüerthinen Haab 
vnd Güetter halber, soviel sie deren, auch wo vnd an welchen Orthen 
sie die haben, liegenden vnd fahrenden, nichts aussgenomben, neben 
andern Bürgern vnd Einwohnern mit ganz keinerley Steuern, Losungen, 
Auflegungen vnd Anschlagungen, HilfF- vnd Anleggelt wie, vnd vmb 
was Sachen solches beschehen oder fürgenomben, belegt oder be- 
schwärt werden. Insonderheit so sich von einen Orth zu dem anderen 
ziehen, oder Ihnen sonsten anderer Orthen etwas an liegenden vnd 
fahrenden Güettem, ErbschafFts weis zuestehen, oder ansterben würde, 
so offt vnd zu was Zeitten, oder welcher Ortten solches geschehe, 
ganz keine Steuer, oder Nachsteuer weder an zwayen, dreyen, oder 
mehr, auch weder vmb den Zehendten , noch mehr oder minder Pfen- 
ning, weder von Ihren paarschafFten einigen liegenden, noch allen 
andern Ihren fahrenden Haab, Güettem, Zinsen, wie vnd wo die 
allenthalben gelegen vnd genennet werden, zuraichen, oder zubezahlen 



296 BEILAGEN. 

schuldig sein. — Dessgleichen, dass Sie allenthalben, wann Sie wollen, 
von denen Stätten vnd Orthen , da Sie iederzeit Ihre Heussliche Woh- 
nung haben, vnd sitzen werden, sich aller vnd ieglicher Obrigkeit 
halber vnuerhindert von solchen Orthen vnd Stätten frey abziehen, 
vnd ob Sie wollen zu Ihrer gelegenheit, sich wieder daselbst hinthuen 
vnd ziehen, auch an solchen Orthen wieder angenomben vnd zuege- 
lassen werden, vnd alssdann die Freyheiten vnd Exemptionen nichts 
desto minder femer haben vnd sich deren gebrauchen sollen vnd 
mögen, wie hievor vnd hernach beschrieben wirdt. 

Vnd damit vilgedachter Dr Johann Adolph Kielman^ seine Ehe- 
liche Leibs Erben vnd derselben Erbens Erben vnd Nachkommen bei 
allen diesen Vnsem Ihnen gegebenen Kaiser - Konig - vnd Landtsfiirst- 
lichen Priuilegien, Gnaden vnd Freyheiten, auch Ihren Haab vnd 
Güettem, Rechten Inhabungen vnd Gerechtigkeiten desto ruhig -fried- 
licher vnd vnangefochten sein , sitzen vnd bleiben , auch würcklich ge- 
handthabt werden mögen. So haben Wir Ihne sambt seiner Ehe- 
wüerthin, Wittiben, Kindern, auch allen Ihren Haab vnd Güettem 
liegenden vnd fahrenden, so Sie ietzo haben, oder künfitiglich mit 
rechtmässigem Titul überkommen werden, dessgleichen Ihre Diener, 
Vnderthan, Haussgesindt , Vndersässen, Lehen- vnd Aigenleuthe in 
Vnsem vnd Vnserer Nachkommen am heüigen Römischen Reich , auch 
Vnsem Erblichen Königreichen, Fürstenthumben vnd Landen sondere 
Gnad, Verspmch, Schutz Schuerm vnd Glaidt auf ewig Zeitt aufge- 
nommen vnd empfangen, Vnd mainen, setzen vnd wollen, däss Er vnd 
alle seine Eheliche Leibs Erben vnd derselben Erbens Erben Ehe- 
wüerthinen Wittiben, Vnderthanen, Diener, Haussgesindt, Aigne- vnd 
Lehenleuthe, sambt Ihr aller Leib, Haab vnd Güettern, in Vnserm 
vnd dess Heiligen Reichs, auch Vnsers löblichen Ertzhauss Osterreich 
sondern! Verspruch, Schutz, Schüermb vnd Glaidt in ewig Zeitt sein, 
auch dartzue alle vnd iegliche Gnad, Freyheit, Ehr, Würde, Vortheil, 
Recht, Gerechtigkeit vnd guette gewonheiten haben, auch darauf allent- 
halben im heiligen Römischen Reich, desselben vnd Vnsem, auch 
Vnsers löblichen Ertzhauss Österreichs Erblichen Königreichen, Für- 
stenthumben vnd Landen, wie andere so in dergleichen sonderbarem 
Verspruch, Schutz, Schüerm vnd Glaidt sein, solches aUes haben, 
sich dessen gebfauchen, vnd aller Ortten- Ihrer Notturfft, wolfahrt 
vnd Gelegenheit noch sicher vnd frey wohnen, handeki vnd wandeln 
sollen vnd mögen. Dartzue in Kriegsempörungs vnd anderen Zeitten, 
Ihrer Notturflft, gefallen vnd gelegenheit nach, Vnsem vnd des heiligen 



BEILAGEN. 297 

Römischen Reichs Kaiser- vnd Königlichen Adler, dessgleichen Vn- 
serer Erbkönigreich, Fürstenthumb vnd Lande Wappen, an allen Ihren 
Wohnungen, Haab vnd Güettem zu einem sichern Schutz vnd Salua 
guardia Mahlen, an- oder aufschlagen, auch hernach mit gebüerender 
Reuerenz widerumben abthuen vnd hinweckh nemben lassen, wie andere 
so in Vnserm vnd des heiligen Römischen Reichs auch Vnsers löb- 
lichen Ertzhauss Österreichs sonderbarem Verspruch, Schutz, Schüermb, 
Glaidt vnd ScUua guardia seindt, solches alles haben, sich dessen 
freuen, gebrauchen vnd geniessen, von Recht oder gewonheit, von 
allermeniglich vnuerhindert. Doch sollen Sie einem ieden der Spruch 
vnd forderung zu Ihnen hette, oder gewönne, vmb was Sachen oder 
wie das were nichts ausgenommen, an gebuerenden Orthen vnd Enden 
Rechtens statt thuen vnd deme nicht vor sein. 

Vnd ob es sich begebe, dass vilgemelter ly Johann Adolph 
Kielmann ietzo oder künfFtiger Zeitt obbegriffener Vnserer Gaaben, 
Gnaden, Freyheiten, Zuelassen vnd Rechten in einem oder mehr 
Punkten , Versiculn , Stückhen vnd Articuln entweder durch stillschweigen 
oder öffentlich, aus guettem Willen sich nicht gebrauchen, oder auch 
gleich wider diese Vnsere Begnadigung, in einem oder mehr selbst 
das Widerspihl thuen, auch dasselbig wider diese Vnsere Freyheiten 
zu beschehcn, nachgeben, annemben vnd bewilligen würde , zu einem- 
oder mehrmalen, vnd so offt das geschehe, dass doch solches alles 
an den nachgelasseneil stückhen, puncten vnd Articuln diese begnadi- 
gung, da er selbst auch dawider gehandelt vnd bewüliget hette, gantz 
vnn achtheilig, vnschädlich auch vnzerbrochen aller Vnserer Freyheiten 
sein vnd gehalten werden , darunder Ihme dann auch der nit brauchung 
halber, weder verscheinung zehen, oder mehr Jahr vnd Zeitt, auch 
sonst einige Handlung so den Freyheiten zuwider sein möchte, an 
denselben gantz keinen schaden, nachtheil oder schwechung bringen 
solle. 

Wir haben auch vilgemeltem D"" Johann Adolph Kielman^ seiner 
Ehewüerthin, vnd dann femer allen vnd ieden Ihren Ehelichen Leibs- 
Erben vnd derselben Erbens- Erben, diese besondere Gnad vnd Frey- 
heit gethan vnd gegeben, dass Sie, so offt Sie dieser Vnserer Frey- 
heiten aller, oder einer oder mehr, in einem oder mehr Puncten oder 
Articuln gebrauchen, behelffen, oder da Ihnen solches dartzubringen, 
oder fiirzuzeigen , mit oder ohne Recht, auferlegt würde, alssdann 
solchen Vnsem gantzen Begnadungsbrieff , noch sonst ein mehres oder 
anders daraus fürzulegen oder zu eröffnen nicht schuldig sein sollen. 



2gS BEILAGEN. 

dann allein vngefährlich den anfang dieses Vnsers Kaiserlichen BriefFs 
vnd darnach allein den einigen oder mehr Puncten oder Articul, dar- 
auf sie sich ziehen, oder deren gebrauchen wollen, auch das Datum 
diss Vnsers Kaiserlichen Brieffs vnd nichts weitter, denen auch alss- 
dann geglaubet, darauf gerichtet vnd gehandelt werden solle, nicht 
änderst noch minder, alss dem OriginalbriefF selbsten vnuerhindert 
allermenigiichs. 

Endtiich wollen, ordnen vnd gebietten Wir auch aus mehran- 
geregter Kays. Pienipotenz wofern etwa dieser Vnser ertheilte Kaiser- 
Konig- vnd Landtsfürstliche Gnadenbrieff durch Vnfall verlohren oder 
anderer gestalt verderben würde, dass iedoch ein aufbehaltenes 
transumptüm oder Vidimus dem Originali allerdings äquiparirt^ auch 
in Wüerden, kröfFten vnd Würckhungen durchaus gleich gehalten wer- 
den vnd gelten solle. 

Wir, Vnsere Nachkommen am Reich, vnd Vnsemi löblichen Ertz- 
haus Österreich, sollen vnd wollen auch hinfüro in ewig Zeitt ge- 
dachten jy Johann Adolph Kielman^ seine Eheliche Leibs Erben vnd 
derselben Erbens Erben bei diesen Vnsem hievor beschriebenen 
Gnaden, Freyheiten, Priuilegien, Rechten vnd Gerechtigkeiten stett- 
vnd vestiglich handthaben, schützen vnd schüermen, auch dawider 
weder wenig noch viel aussgehen lassen , welches Wir alssdann 
vnd dann als ietzt, aus Römischer Kaiserlicher Machtvollkommenheit- 
in Crafft dieses Briefs aufgebebt, cassirt, vernichtet vnd abgethan, 
auch demselben hiemit gantz vnd gar derogirt haben wollen. 

Vnd gebietten darauf allen vnd ieden Churfürsten, Fürsten, Geist- 
vnd Weltlichen Praelaten, Grauen, Freyen Herrn, Rittern, Knechten 
Landtmarschalchen, Landtshaubtleuthen , Landtvögten, Haubtleuthen, 
Vitzdomben, Vögten, Pflegern, Verweesem, Ambtleuthen, Landtrich- 
tem, Schultheissen, Bürgermeistern, Richtern, Räthen, Kundigem der 
Wappen, Ehrenholden, Perseuanten, Bürgern, Gemainden, vnd son- 
derlich allen Hoffrichtem, Landtrichtem, Freygrauen, Stuelherm, Frey- 
schöpffen, Centrichtem, Westphalischen oder andern Richtern vnd Vr- 
theilsprechern , vnd sonst allen anderen Vnsem vnd dess Reichs auch 
Vnserer Erbkönigreich, Fürstenthumb vnd Landen Vnderthanen vnd 
getreuen, was Wüerden, Standts oder weesens die sein, emstlich vnd 
vestiglich mit diesem 'Brieff, vnd wollen, dass sie obbemelten ly Jo- 
hann Adolph Kielman^ seine Eheliche Leibs Erben vnd derselben 
Erbens Erben, Mann- vnd Weibs -Persohnen für vnd für in ewig Zeitt, 
alss andere Vnsere vnd des heiligen Reichs, auch Vnserer Erbkönig- 



BEILAGEN. 299 

reich, Fürstenthumb vnd Landen rechtgeborne Lehens -Thurniersgenoss- 
vnd Rittermässige Edelleuth in all- vnd ieglichen Geistlichen- vnd 
Weltlichen Ständten, Stifften vnd Sachen, wie vorstehet, annemben, 
halten, zuelassen, Wüerdigen vnd Ehren, auch an all diesen vorge- 
schriebenen Vnsem Kaiserlichen Gnaden , Freyheiten , Priuilegien, 
Ehren, Würden, Vortheilen, Rechten, Gerechtigkeiten, gewonheiten, 
GesellschafFten, gemeinschafften vnd erhebung in den Standt vnd Grad 
dess Adels , auch vorbemeltem Adelichen Wappen vnd Clainoth , dartzue 
Ihne ly Kielman an vorbegriffenen Palatinat, vnd dessen anhängigen 
lebenlänglichen Clausuln, Puncten vnd Articuln, alles Ihres innhalts 
vnd begriffs für sein Persohn, wie auch, was die Erbliche Freiheiten 
anlangt, Sie alle oberzehlter massen nit hindern noch irren, sondern 
sie deren in allen vnd ieden Ehrlichen, Redlichen, Adelichen /nd 
Ritterlichen Sachen, Handlungen vnd geschafften inner- vnd ausserhalb 
Gerichts allerdings geruhig vnd ohne irrung gebrauchen , geniessen vnd 
gäntzlich dabei bleiben lassen, darwider nicht thuen, noch das iemandts 
andern zu thuen gestatten in keine weis noch weeg, als lieb einem 
ieden seye Vnser vnd des Reichs schwere vngnad vnd straff, vnd 
dartzue ein Pöen nemblich Fünfftzig Marckh löttiges goldts zu ver- 
meiden, die ein ieder, s5 offt Er fräventlich hierwider thette, Vns 
halb in Vnser vnd des Reichs Cammer, vnd den anderen halben theil 
vielgedachtem Doctor Johann Adolph Kielman^ seinen Ehelichen Leibs 
Erben vnd derselben Erbens Erben, so hierwider belaidigt wurden, 
vnnachlässlich zu bezahlen verfallen sein soll. Doch andern die 
vielleicht dem vorbeschriebenen Adelichen Wappen vnd Clainoth gleich- 
fiiehrten an Ihren Wappen vnd Rechten vnuergriffen vnd vnschädlich. 
Mit Vrkhundt diss Brieffs besiegelt mit Vnserm Kaiserlichen an- 
hangenden grössern Innsigel, Der geben ist in Vnserer vnd dess hei- 
ligen Reichs Statt Regenspurg den zehendten Tag dess Monaths May 
Nach Christi Vnsers lieben Herrn vnd Seeligmachers gnadenreichen 
Geburth, in Eintausend Sechshundert Ein vnd Vierzigsten, Vnserer 
Reiche, dess Römischen im Fünfften, dess Hungarischen im Sechs- 
zehendten, vnd des Böheimbischen im Vierzehendten Jahre. 

Ferdinandt 

V^: Ad tnandatum Sac: Caes: 

„ ,. , Maiestatis proprium. 

Ferdinandt f 

Johan Söldner 

(Anhangend das grosse Reichssiegel in vergoldeter Kapsel.) 



BEILAGE No. III, 3. 

(Zur Textseite 64.) 

* Wir Ferdinandt der Dritte von Gottes gnaden Erwöhlter 
Römischer Kaiser zu allen Zeitten Mehrer dess Reichs in Ger- 
manien, zu Hungarn, Böhaimb, Dalmatien, Croatien, vnd Sclauo- 
NiEN etc. König, Ertzhertzog zu Österreich, Hertzog zu Burgundt, 
zu Brabant, zu Steyer, zu Kärndten, zu Crain, zu Lützemburg, 
zu Württemberg, Ober- vnd Nider- Schlesien, Fürst zu Schwa- 
ben, Marggraue dess Heil. Rom. Reichs zu Burgaw, zu Mähren, 
Ober- vnd Nider Laussnitz, Gefürster Graue zu Habspurg, zu 
Tyrol, zu Pfierdt, zu Kyburg vnd zu Görtz, Landtgraue in 
Elsäss, Herr auf der Windischen Marckh, zu Portenaw vnd 
zu Salins etc. 

Bekennen für Vns vnd Vnsere Nachkommen öffentlich mit diesem 
Brieff vnd thuen khundt allermenniglich , Wiewohl Wir auss Römischer 
Kaiserlicher Höhe vnd Würdigkheit, darein Vnss der Allmechtige Gott 
nach seinem Göttlichen willen gesetzt hatt, auch angebomen güette 
vnd mildigkheit allezeit genaigt sein, aller vnd ieglicher Vnserer vnd 
des Heiligen Reichs, auch anderer Vnserer Erbkönigreich, Fürsten- 
thumb vnd Lande vnderthanen vnd getrewen, Ehr, Nutz aufnehmen 
vnd bestes zu betrachten vnd zu befördern. So würdet doch Vnser 
Kaiserlich gemueth billich mehr bewegt, denen Vnser Kaiserliche gnadt 
vnd sanflftmüettigkeit mitzuthailen, deren Voreltern vnd Sie in Ade- 
lichen vnd Redtlichen Standt, Herkhommen, sich auch adelicher güetter 
Sitten, Tugendten, wandel vnd weesens befleissen, auch vns, dem 
Heil. Reich mit stätter vndertheniger getrewer bestendiger dienstbarkeit 
gehorsamblich anhengig vnd verwandt seindt. 

Wann Wir nun gnediglich angesehen, wargenohmen vnd be- 
trachtet, die Ehrbarkeit, Redtlichkeit, Adeliche guette Sitten, Tugent, 



BEILAGEN. 3OI 

wohlerfahrenheit vnd VemunfFt, damit von verschiedenen ortten Vnser 
vnd des Reichs lieber getrewer Johann Adolph Kielman, Fürstlich 
Schlesswig - Holstainischer Gehaimer Rath vnd Hofcantzler vor Vnsser 
Kay. May. berüembt worden, auch die angenehme getrewe, gehorsamb 
vnd willigen Dienst, welche nit allein seine Voreltern, sondern auch 
er Vnss vnd dem Heiligen Reich in manigfaltige weg getrew, vnuer- 
drossen erzaigt vnd bewisen, wie selbige in dem von Vnss ihme vnder 
dato Regenspurg den zehenden Monatstag May im Sechszehnhundert 
ein vnd vierzigsten Jahr erthailten Kay. Diplotnate Nobilitationis vnd 
Palatinat sambt andern priuilegien nach lengs beschrieben worden, 
solches noch täglich thuet, vnd hinfiirkn nit weniger zu thuen, dess 
gehorsambsten anerbietens ist, auch wohl thuen kann, mag vnd solle: 
So haben Wir demnach mit wohlbedachtem mueth, guettem rath vnd 
rechter wissenschafft, ermeltem Johann Adolphen Kielman vmb solcher 
seiner bishero continuirten getrewen vnd standthafften Dienst willen, 
noch femer die Kay. gnadt gethan, vnd ihme das damahlen zugleich 
erthailte adeliche Wappen vnd Clainodt nachfolgendergestalt vermehrt, 
getziehrt vnd verbessert, als mit Nahmen ist: Ein Quartierter Schildt, 
daran der hinder vnder vnd der vorder obere thail Rath oder Rubin- 
färb , in welchem iedwederm ein weisse geradt über sich stehende Säul *, 
auf der ein güldene Cron vnd in mitte solche Säul mit einem grünen 
laubwerkh rings herumb getziehrt ist, vorder vnder thail blau oder 
lassurfarb , darin drei gelbe Keil mit dem spitz vnder sich gekehrt er- 
scheinen, also dass zween oben neben einander, vnd der dritte in 
der Mitte vnderhalb sich befinden. EÜnder obere thail aber gelb oder 
goltfarb, darin steht auf einem im grundt liegenden drei gebühelten 
Berglein ein wilder Mann fürwerts in seiner nattürlichen färb, vmb die 
lendt oder hüfft, auch dem Kopff ein grüenes laubwerkh habendt mit 
einem langen braunen braiten Knöbelbarth die linkhe handt in die 
hüfft spreitzendt, vnd in der rechten über die achsel ein braunen höl- 
zernen Kolben tragendt, auf dem Schildt zween freye offene gegen 
einander gekherte adeliche gecrönte Thumiershelmb , zur linkhen mit 
roth vnd weisser, rechter seithen blau vnd gelber Helmbdekhen, auf 
dem hindern erscheint die im Schildt allerdings beschriebene Seul, auf 
dem vordem Helmb aber gedachter wüder Mann biss an die hüfft. 



I Merkwürdiger Weise nimmt die Säule, der erst neu hinzugekommene Wappen- 
tkeil, die vornehmsten Felder des SchUdes ein. 



302 BEILAGEN. 

zwischen zwaien aufgethanen, vnd mit den saxen einwerths gekehrten 
Adlereflügeln, deren die hindere blaw, vordere aber gelb ist, durch die 
hinder gehet in der mitte über zwerch ein gelber, vordere aber ein 
blawer braitter Strich, nach der feder zugespitzt. Wie dann solch 
Adelich wappen und Clainodt mit seiner Ziehr in diesem Vnsserm 
Kay. T.ibell- weiss geschriebenen Brieff auf dieses blats erster seithen 
gemahlet vnd mit färben aigentlicher auss gestrichen ist. — Thuen das 



vermehren vnd verbessern ihme Johann Adolphen KUlman solch sein 
Adelich wappen auss Römischer Kaiserlicher macht Vollkommenheit 
hiermit wissentlich in Craffl dieses Bneffs, vnd mainen setzen vnd 
wollen, dass mehrgedachter Johann Adolph Kieltnan, seine Eheliche 
Leibs Erben vnd derselben Erbens Erben, Mann vnd Weibs -Persohn en 
für vnd für in ewig zeitt obbesagt Adelich Wappen vnd Clainodt 
neben dem Adelichen Standt wie bisshero fUhren, vnd sich dessen in 



BEILAGEN. 3O3 

all vnd ieglichen redtlichen adelichen vnd Ritterlichen Sachen vnd ge- 
schafften, zu Schimpff vnd Ernst, in Stürmen, Streitten, Kempfen, 
Thumiren, Gestechen, Gefechten, Ritterspühlen , Veldtzügen, Panieren, 
Getzelten aufschlagen, Insiegeln, Pettschafften , Clainodien, Begrab- 
nussen, Gemälden vnd sonst allen orthen vnd endten nach ihren ehren 
vnd nottdurflften , willen vnd wolgefallen, freuen, gebrauchen vnd ge- 
niessen sollen vnd mögen, von allermenniglich vnuerhindert. 

Vöer dises thuen vnd geben Wir benantem Johann Adolphen Kiel- 
man noch femer diese besondere gnadt vnd Freiheit, also vnd der- 
gestalt, dass Er, seine Eheliche Leibs Erben vnd derselben Erbens 
Erben, Mann vnd Weibs -Persohnen sich nun hinfuro ewiglich gegen 
Vns vnd sonsten iedermenniglich , wass Würden , Standts oder weesens 
die seindt, in allen ihren Schrifften, Reden, Tituln, Insiegeln, Handt- 
lungen. Geschafften vnd Ämbtern nichts ausgenohmen, ietzt vnd hin- 
furo von Kielmansseckh y nicht weniger auch femer sonsten von allen 
ihren ietzo oder künfftig rechtmessig besitzenden vnd inhabenden Ade- 
lichen Güettem nennen vnd schreiben sollen vnd mögen, ihnen auch 
solcher Tittul also von menniglich an allen orthen vnd endten in allen 
vnd ieden Geistlichen vnd Weltlichen Händeln vnd Sachen geschriben 
vnd gegeben werden solle. Vnd gebietten darauf allen vnd jeden 
Churfürsten, Fürsten, Geistlichen vnd WeUlichen Prälaten, Grauen, 
freyen, Herm, Rittern, Knechten, Landtmarschalchen , Landtshaubt- 
leuthen, Landtvögten, Haubtleuthen, Vitzdomben, Vögten, Pflegern, 
Verwesem, Ambtleuthen, Landtrichtem, Schulthaissen, Burgemiaistem, 
Richtem, Räthen, Kundigem der Wappen, Eraholden, Perseuanten, 
Burgem , Gemaindten , vnd sonst allen andem Vnssera vnd dess Reichs, 
auch Vnserer Erbkönigreich, Fürstenthumb vnd Lande vnderthanen 
vnd getreuen, wass würden, standts oder weesens die seindt, emstlich 
vnd festiglich mit diesem Brieff vnd wollen, dass sie den vilgenanten 
Johann Adolph Kielman von Kielmansseckh ^ seine Eheliche Leibs Erben 
vnd derselben Erbens Erben, Mann- vnd Weibs -Persohnen in ewig 
zeitt alss andere rechtgebome Lehns- Thumiersgenoss - vnd Ritter- 
messige Edelleuth, in allen Geist- vnd welüichen Stüfften annehmen, 
zuelassen, würdigen, ehren vnd ahn diser vorgeschribenen bestettigung, 
gnaden, freiheitten, recht, gerechtigkeiten, gewohnheiten, gesell- vnd 
gemainschafften des Adels, auch obberürten Adelichen verbesserten 
Wappen vnd Clainodt nicht hindem noch irren, sondern allerdings 
gebrauchen, gemessen vnd gentzlich dabei bleiben lassen, darwider 
nicht thuen, noch dass iemandts andem zu thuen gestatten, in khein 



304 BEILAGEN. 

weiss noch weeg, alss lieb einem iedem seye Vnser vnd des Reichs 
schwere Vngnadt vnd Straff, vnd darzu ein Pöen, nemblich Funfftzig 
Markh löttiges Goldtes zu vermeiden, die ein ieder, so offt er fre- 
ventiich hierwider thäte, Vns halb in Vnsser vnd des Reichs Cammer 
vnd den anderen halben thail dem mehrgedachten Johann Adolphen 
Kielman von Kielmansseckh^ seinen Ehelichen Ldbs Erben vnd der- 
selben Erbens Erben vnd Nachkommen, so hierwider belaidigt wur- 
den, vnnachlässlich zu bezahlen verfallen sein solle, doch andern, die 
dem vorbeschriebenen vermehrten vnd verbesserten Adelichen Wappen 
vnd Clainodt gleichfiihrten , an denselben ihren Wappen vnd Rechten 
vnuergriffen vnd vnschädtlich. Mit Vrkundt dieses Brieffs besiegelt 
mit Vnsserm Kaiserlichen anhangenden Insiegel, der Geben ist in 
Vnsserer Statt Wienn den Sechsten Monatstag Marty nach Christi 
Vnsers lieben Herrn vnd Seligmachers Gnadenreichen Geburth, im 
Sechszehnhundeit z^'ai vnd funfftzigsten Vnsserer Reiche, dess Rö- 
mischen im Sechzehenden, des Hungarischen im Siben vnd zwantzig- 
sten, vnd des Böhaimbischen im Fünff vnd zwantzigsten Jahre. 

Ferdinandt 



Ferdinandt 



Ad mandatum Sac^ Cas^ 
Maiestatis proprium 

Wühehnb Schröder 



(Anhangend das grosse Reichssiegel in vergoldeter Kapsel.) 



BEILAGE No. III. 4*' 

(Zu den Textseiten 65, 69 und loi.) 

Wir Leopold von Gottes gnaden Erwöhlter Römischer Kaiser, 
zu allen Zeitten Mehrer dess Reichs, in Germanien zu Hungarn, 

BÖHEIMB, DaLMATIEN, CrOATIEN UND SCLAVONIEN X. KÖNIG, ERZ- 
HERZOG ZU Österreich, Hertzog zu Burgund, zu Brabandt, zu 
Steyr, zu Kärnten, zu Crain, zu Lützemburg, zu Württemberg, 
Ober- und Nieder -Schlesien, Fürst zu Schwaben, Marggraff 
DESS Heiligen Römischen Reichs, zu Burgau, zu Mahren, Ober- 
und Nieder -Lausnitz, gefürster Graff zu Habspurg, zu Tyrol, zu 
Pfierdt zu Kyburg und zu Görtz, Landtgraff in Elsas, Herr 
auff der Windischen Marck, zu Porten au und zu Salins 

Bekennen für Uns und Unsere Nachkommen am Heiligen Römi- 
schen Reich auch Unsera Erbkönigreich Fürstenthum und Landen 
öffentlich mit diesem BriefF und thuen kund allermenniglich; Wiewohl 
die höhe Römischer Kaiserlicher Würdigkeit, darein Uns der Allmäch- 
tige Gott nach seiner Vätterlichen Vorsehung gesetzt hat , durch macht 
Ihres erleuchten Throns mit vielen herrlichen Edlen geschlechten und 
Underthanen geziehrt ist, jedoch weil solche Kaiserliche Hoheit je 
mehr die Edle geschlecht ihrem Adelichen furtrefflichen herkommen 
tugenden und verdienen nach mit Ehren, würden und wohlthaten be- 
gabt werden, je herrlicher der Thron Kaiserlicher Mayestätt gläntzet 
und scheinbarlicher gemacht wirdt, auch die underthanen durch er- 
kantnus Kaiserlicher miltigkeit zu desto mehr schuldiger gehorsamer 
verhaltnus. Ritterlicher thatten und getrewen stäthen und beständigen 
Diensten bewegt und verursacht werden Und Wir dan aus ietzt . be- 
rührter Kaiserlicher Hoheit auch angebomer güete und milde in gnaden 
vorderist genaigt seyendt aller und ieglicher Unserer und des Heiligen 



I Original im gräflich von Kielmansegg'schen Familien -Archiv zu Göltzow, 

20 



306 BEILAGEN. 

Reichs, auch Unserer Erbkönigreich, Fürstenthum und Landen Under- 
thanen und getrewen Ehr, würde aufFnehmen und wohlstandt zube- 
trachten und zu befördern, so seindt Wir doch Mehres genaigt und 
begierig gewogen dem nahmen Stammen und geschlecht in höhere 
Ehr und würde zu erhöben und zu setzen, deren Voreltern und 
sie Selbsten von ehrlich- und Adelichen Rittermäsigen Standt 
geborn und herkommen seindt, auch sich in Unseren und des 
Heüigen Römischen Reichs obliegenden wichtigen Sachen und geschafften 
mit getrewen gehorsamen Diensten standthafFtig erzaigen und durch ritter- 
liche tugenden vor anderen herfiirthuen und der Welt kimdtbar machen. 
Wan Wir dan gnediglich angesehen wahrgenommen imd zu ge- 
müth gezogen, das alt Adeliche und Ritterliche geschlecht, 
deren von Kielmanseck, darzu auch die angenehme, underthoiigst, 
getrew, willig imverdrossen nuslich und erspriesliche Dienste, welche 
dasselbe Unsem höchstgeehrten vorfahren am Heiligen Römischen 
Reich, und Unserm löbl. Ertzhaus Österreich in allen fürfallenheiten, 
beedes zu Kriegs- und Friedens -Zeiten von unerdenklichen Jahren 
hero, sonderlichen aber und under andern auch die im Herzogthum 
Holstein sich niedergelassenen und sesshafft gemachte //«/', 
bevorab aber weiland Johann Adolph von Kielmanseck gewester fürst- 
lich Schleswig -Holsteinischer Geheimer Rath, Hoflf- Cantzler und Re- 
gierungs- Präsident, wie in anderwerten von Unserm höchstgeehrtisten 
Herrn und Vattem weüand Kaiser Ferdinand dem Dritten glorwürdig- 
sten gedächtnus ihme under datis den zehenden Mai dess Sechs- 
zehnhundert und vierzigsten und sechsten Martij des Sechszehn- 
hundert zwei und funflfzigsten Jahrs seiner sonderbahren meriten willen, 
ertheilten Kaiserlichen gnaden und darüber ausgefertigten Diplomaübus 
specia liier und weitläuffiger angeführt, gelaistet, in welches fuesstapffen 
auch seine hinderlassene drei göhne Unsere und des Reichs liebe 
getrewe Hanss Heinrich^ Friedrich Christian und Johann Adolph 
von Kielmanseck aufF Quarenbeck, Cronshagen^ Maruttendorff ^ Kohavet^ 
Struxholm, Obbendorff und Wulffesburg gebrüdere, löblich eingetretten, 
und bishero Ihre devotion^ trew und eyfer zu Unsem und des gemei- 
nen weesens diensten in mannigfaltige weeg nit allein spühren lassen, 
sondem im Werk erzaigt, auch sich allerunderthenigst anerbotten nit 
weniger hinfüro ihre von Gott erlangte talenta und KräfFten zu Unserm, 
Unseres löbl. Ertzhauses imd des Heiligen Reichs gemeinen nutzen 
und besten in trew und devotion femer alles fleisses anzuwenden, 
massen Sie auch wohl thuen können, mögen und sollen. — Als haben 



BEILAGEN. 307 

Wir demnach aus obverstandenen und mehr andern erhöblichen Ur- 
sachen auch aus selbst aigner bewögnus über die vorhin deren ver- 
eitern gethane gnadens bezaigung obbesagten Hanss Heinrich^ Fried- 
rich Christian und Johann Adolph von Kielmanseck^ sambt ihren ietzig 
und künfftigen Ehelichen leibs erben und derselben Erbens erben 
Manns- und Weibspersohnen zu mehrer Erhöhung obgemelt Ihres 
alten Adelich- und Ritterlichen Nahmens und Stammes, in den Standt, 
grad, Ehr, würde, gemeinschafft , Schaar und gesellschafFt der alt ge- 
bomen freiherm, freyinnen und Frewlein erhöbt, gefreyet imd gewür- 
diget, auch damit andern Unsem und des Heiligen Römischen Reichs, 
wie auch Unserer Erbkönigreich, Fürstenthumb und Lande recht ge- 
bomen alten Freyherm, Freyinnen und Frewlein gesetzt, gegleichet, 
gefuget und gesellet, zu gleicher weise, als ob Sie von Ihren vier 
Ahnen, Vatter Muetter und geschlechten zu beeden seithen recht ge- 
bome Freyherm, Freyinnen und Frewlein wehren; Erhöben, befreyen, 
würdigen, setzen, gleichen, zuefuegen und gesellen Sie also in den 
Standt und grad und die Ehr, Würde, gemeinschafFt , Schaar und ge- 
sellschajöt Unserer und des Heiligen Reichs - auch Unserer Erb-König- 
reich Fürstenthum und Lande recht gebomen Freyherm, Freyinnen 
und Frewlein alles aus Römischer Kaiser- König- und Landtsfiirstlicher 
macht Vollkommenheit hiermit wissentlich und wohlbedächtlich in Krafft 
dieses Brieffs. Und mainen, setzen und wollen, dass niehrgedachte 
Hanss Heinrich^ Friedrich Christian und Johann Adolph von Kiel- 
manseck Ihre ietzig und künfftige Eheliche leibs Erben und derselben 
Erbens erben Manns- und Frauenpersohnen für und für in ewige Zeit 
sich Freyherren von Kielmanseck auf Quarenbeck ^ Cronsshagen, Ma- 
rutendofff^ Kohövet, Struxholm^ Obbendotf und Wulfesburg schreiben, 
heissen, nennen, auch also von Uns und Unsem Nachkommen sowohl 
am Heiligen Römischen Reich, als auch Unsem Erbkönigreichen 
Fürstenthum und Landen, wie auch vor hochgedachten Unserm löbl. 
Ertzhaus Osterreich und dan femer aus allen Unsem und Ihren Cantz- 
leien hohen und niedem Standts also geehrt, genennet, geschrieben 
und dafür gehalten werden, dazu auch alle und iegliche gnad. Ehr, 
würde, Freyheit, vortheil, Vorgang, Standt, Session, Stimb, alt Her- 
kommen, Herrlichkeit, Prärogativen^ Recht und gerechtigkeiten in 
Reichs- und andem versamblungen , Ritterspihlen , Beneficia auf Domb- 
stifiten, hohen und nidem, Geist- und Weldtlichen Ständen auch allen 
orthen imd enden inn- und ausserhalb Gerichts, in allen und ieden 
ehrlichen, redlichen Sachen, Handlungen und geschafften haben, und 

20* 



308 BEILAGEN. 

dan insonderheit Freyherm und Freyinnen Lehen und affterlehen zu 
empfahen, zu tragen schicklich und guet sein, und sich solches Frey- 
herm -Standts nach Ihren Ehren notturfFten willen und Wohlgefallen 
freyen und gebrauchen sollen und mögen, wie andere Unsere und des 
Heiligen Reichs- auch Unserer Erbkönigreich, Fürstenthum und Landen 
recht gebome Freyherren, Freyinnen und Freylein, solches alles haben, 
gebrauchen und geniessen von Recht oder gewohnheit wegen, von 
allermenniglich ohnverhindert. 

Und zu tnehrer gezeugnus glauben und gedächtnus solcher Unserer 
gnaden und erhöbung in den alten Freyherm standt, haben Wir ihnen 
den obbenenten Freyherm von Kielmanseck nit allein Ihr bisshero ge- 
führtes Adelich und Ritterliches Wappen gnediglich confirmiret, son- 
dern auch nachfolgender gestalt noch mit nachkommenden imd mehr 
anderen stücken verbessert und der anderen in Unserm Ertz- 
hertzogthumb Osterreich ansässig und wohnhafften litu deren 
von Kielmanseck führenden Wappen * (doch Ihnen ohne Nachtheil) 
vast gleichförmig gemacht und Ihnen auch Iliren Ehelichen leibs Erben 
und derselben Erbens erben hinfür o ewiglich zu fuhren und zu ge- 
brauchen gnedigst erlaubt, zugelassen und vergönnet, als mit Nahmen 
ist, ein quartirter Schilt, jede quartier oder Veldung wiederamb also 
abgetheilt, dass der hinter, under und vorder obem Veldungen hinterer 
oder linker nach der länge von unden bis oben geschaidene halbe 
theil roth oder rubinfarb, in welchem nach gestalt Unseres 
Oesterreichischen Wappens in mitte nach Zwerg ein braite 
weisse Strassen, beede vordere theü aber weiss oder silberfarb in 
welchen ieweedem ein gelb oder goldfarbe gerad übersieh stehende 
Säul, auf welchen oben auflf ein Königl. güldene Cron und underhalb 
vast in der mitten ein mit rothen banden zusamen geknippfter grüner 
Lorberkrantz hanget vorder untere aber blau oder Lasurfarb in wel- 
chem drei gelb - oder goldfarbe spickel , als oben zwei neben einander 
und damnder dreyangelsweiss einer, hinter obere aber gelb- oder 
goldtfarb, warin auff einem grünen Hübel eine gantz nackete iunge 
Mannspersohn mit kurtzen braunen Haaren und barth, auff dem Kopflf 
und unter dem bauch umb den leib einen grünen Lorberkrantz, den 
linken arm in die Hüfft spreitzend, in der rechten aber einen Kolben 
zurück über die achsel haltend, in mitte des quartirten Schilts ein 



1 Vgl. S. 249. 



BEILAGEN. 309 

gelb- oder goldfarbes Hertzschiltel, wardurch überzwerg in gleicher 
Abtheilung gehen drei schwartze palken: aufF dem Schilt zwei blau 
angeloffene aufF die Zier vergölte einwerts gegeneinander gestelte offene 
Adeliche Thumiershelm mit anhangenden goldenen Ketteln und Cleynoden 
deren der zur Linken mit blau und gelben- der zur rechten roth und 
weissen- und ieder einwerts schwartz und gelben Helmdecken und 
einer gelb- oder goldfarben Königl. Cron gezieret, aus der hintern er- 
scheinet die im Schilt beschriebene nackende Mannsgestalt biss an die 
hüfft imd grünen Krantz, zwischen zweien mit den Sachsen einwerts 
gekehrten Adlersflügen, deren der linke gelb oder goldfarb, wardurch 
in mitten überzwerg ein blaue oder Lasurfarbe- der rechte aber bfau 
oder Lasurfarb, wardurch eine gelb- oder goldfarbe Strassen gehet, 
auf dem vordem Helm aus der Cron, die*im Schilt beschriebene ge- 
crönte gelb oder goldfarbe Säulen, mit anhangenden grünen Lorber- 
krantz, als dan solch confirmirt, vermehrt und verbessertes Freyherr- 
liches Wappen in dieses Unsers Libellweis geschriebenen Brieffs fünfften 
Blatts erster seithen gemahlet und mit färben aigentlicher entworffen 
und aufgestrichen ist. ^ 

Ferner^ und damit abgedachte Hanss Heinrich^ Friedrich Christian 
und Johann Adolph Freyherm von Kielmanseck^ auff Quarenbeck^ Crom- 
hagen^ Marutendorff^ Kohövet^ Struxholm^ Obbendorff und Wulffesburg 
gebrüdere Ihre und Ihrer Voreltern auch deren Vettern Uns und Un- 
sem Vorfahren Römischen Kaisem, Königen und Ertzherzogen zu 
Österreich gelaister trew und nutzlicher dienste, bei Uns wie billich 
noch mehr geniessen und Unsere Kayl. gnad (damit Wir Ihnen ge- 
wogen) verspühren mögen, haben Wir mit wohlbedachtem Muth gueten 
Rath und rechtem wissen, denselben, deren Ehelichen leibserben und 
Erbenserben Manns- und Frauen persohnen absteigender linien diese 
besondere gnad und Freyheit gegeben, Thuen und geben ihnen die 
auch hiemit von Römischer Kaiserlicher macht Vollkommenheit wissent- 
lich in Krafft dieses Brieffs, also und dergestalt, das nun hinfüro Wir 
und Unsere Nachkommen am heiligen Reich, Römische Kaisere und 
Könige, gedachten Freyherm von Kielmanseck, und wie gemelt, der- 
selben Ehelichen leibs Erben und Erbens erben, aus allen Unseren 



I Vgl. den Farbendruck beim Titelblatt, das gräfliche Wappen darstellend, 
welches nur in Bezug auf die Farbe der Helmdecken von diesem freiherrlichen 
Wappen abweicht 



3IO BEILAGEN. 

und Unserer Nachkommen Cantzleyen in Unsem und Ihren Reden, 
offenen und beschlossenen schrifFten imd brieffen, so von Uns imd 
Unsem Nachkommen an Sie oder sonst darinnen Sie benent und be- 
stimbt werden, ausgehen würden, den titul, prädicat und ehren wortt 
^^Wohlgebom''*' geben, schreiben und folgen lassen sollen und wollen, 
inmassen Wir dan solches zu geschehen bei Unseren Cantzleyen al- 
beraith verordnet und befohlen haben. — Gebietten und befehlen 
denmach hiemit denen Hochwürdigen , Durchleuchtig und Hochgebomen 
Unsem lieben Neven und Vettem, als Unsem und des Heiligen Rö- 
mischen Reichs Churfürsten imd Ertzkantzlem durch Germanien, Gallien 
dass Königreich Arelat und Italien, auch allen anderen Unsem Cantz- 
lem, Cantzlei-Verwaltem und Secretarien gegenwertig und künfftigen 
emst- und vestiglich mit tiiesem Brieflf und wollen, das sie fernem 
befelch und ordtnung in Unsem und Unserer Nachkommen Cantzleyen 
geben schaffen und befehlen, auch mit emst und fleiss darahn seyn 
und darob halten, dass hinfüro mehrbenannten Freyherm von Kiel- 
manseck^ deren Ehelichen leibserben und derselben Erbenserben ab- 
steigender lini^ für und für ewiglichen unter Unsem und Unserer Nach- 
kommen Nahmen und titul den Wohlgebornen geschrieben werde. 

Wir haben auch mehrgedachten Hanss Heinrich^ Friedrich Christian 
und Johann Adolph von Kielmanseck, auf Quarenbeckh, Cronshagen^ Ma- 
rutendorff^ Kohövet^ Struxholm, Obbendorff und Wulffesburg gebrüdem, 
Ihren Ehelichen leibs Erben und derselben Erbens Erben beederley 
geschlechts diese besondere gnad und Freyheit gegeben, dass Sie noch 
ihr Hausgesindt, Lehnman, aigene Leuthe, Hindersassen und alle die 
so ihnen zu versprechen stehen, umb keinerlei sprüch und forderung 
willen, weeder an Unser noch des heü. Reichs Hoffgericht zu Rott- 
weü, noch einig Landt- Westphalisch oder frembde Gericht, ge- 
haischen, geladen, daselbst beklagt noch wider Sie gerichtiich pro- 
cedirt werden solle, sondern wer zu Ihnen sprüch und fordemng ge- 
meiniglich oder insonderheit hette, dass alsdan der oder dieselbe dass 
Recht gegen offtgenannte Freyherrn von Kielmanseck, Ihre 
Eheliche leibs Erben und derselben Erbens erben beederley geschlechts 
allein vor Uns Selbsten, als Regierenden Römischen Kaiser 
und Unsern Nachkommen am Reich und deren Cammer- 
gericht zu Speyr^ gegen ihren Dienern, Lehenmann, aigenen Leuthen 
und derselben Haab und Guettera aber vor Sie freyherm von Kiel- 
manseck an orthen und enden wo Sie Gerichtszwang haben, wo nicht 
an denen Gerichten darinnen sie gesessen und die guetter gelegen und 



BEILAGEN. 3II 

sonst nirgends anderstwo suchen sollen j dahin sie auch ein ieder 
Richter aufF mehrmahls emanter Freyherrn von Kielmanseck oder der 
Ihrigen abfordern zu recht weisen soll, es wehre dan sach, dass den 
Clägem an berührten örthem das Recht wissentlich verzogen wurde, 
in welchem Fall alsdan das Recht gegen ihnen an den enden und Ge- 
richten, darinnen das fueglich ist, suchen mögen. Sollte nun wider 
verhoffen von vorgedachten frembden Gerichten und Obrigkeiten icht- 
was wider Sie Freyherm von Kielmanseck ^ und die ihrige wie ob- 
gemelt, der Citation, Urthel und proceduren halber, in was schein 
das immer sein mögte, fiirgenommen werden, das wollen Wir ietzt 
als dan und dan als ietzt, crafft dieser Unserer Freiheit ganz aufhöben, 
vernichten und abthuen. Jedoch alles vor- und nach- begriffene Uns, 
dem heiligen Römischen Reich, Unsera Erbkönigreich, Fürstenthumb 
und Landen an Unsem auch sonst menniglich an seinen Rechten und 
Gerechtigkeiten unvergriffen und unschädlich. 

Und gebUtten imgleichen femer allen und ieden Churhirsten, 
Fürsten, Geist- und Weltlichen Prälaten, Graven, Freyen, Herrn, 
Rittern, Knechten, Landmarschalien, Landtshaubtleuthen, Landvögten, 
Haubtleuthen, Vitzdomen, Vögten, Pflegern, Verweesem, Ambtleuthen, 
Landtrichtem, Schultheissen, Burgermaistem und sonderlich allen Hoff- 
Richtem, Landrichtern, Freygraffen, Stuelherm, Frey-Schöpffen , West- 
phahschen und andern Richtern, auch Urthelsprechem , Richtern, 
Räthen, Kundigem der Wappen, Ehmholden, Persevanten, Burgen, 
gemeinden und sonst allen anderen Unsem und des Reichs auch Un- 
serer Erbkönigreich, Fürstenthum und Landen Underthanen und ge- 
trewen in was würden Standt oder weesen die seindt, emstlich und 
vestiglich mit diesem Brieff und wollen, dass mehrgemelte Hanss 
Heinrich^ Friedrich Christian und Johann Adolph Freyherrn von Kiel- 
manseck X, X, Ihre Eheliche Leibs Erben und derselben Erbens erben 
beederley geschlechts für und für in ewige Zeit in allen und ieden 
ehrlichen redlichen, Adelich- und Freyherrlichen versamblungen, Thur- 
niem, Ritterspihlen , Veldtzügen, hohen und niedem Ämbtem, Geist - 
und Weldtlichen, auch sonst an allen orthen und enden für Unsere 
und des heü. Rom. Reichs- auch Unserer Erbkönigreich, Fürstenthum 
und Lande recht gebome Freyherm und Freyinnen annemmen , ehren, 
zuelassen, würdigen, nennen und erkennen, Ihnen auch neben dem 
Herrlichen Prädicat und Ehrenwort Wohlgebom den titul des Heiligen 
Rom. Reichsfrey herrn, Freyfrauen und Freylein von Kielmanseck x. x. 
geben, Sie also nennen und schreiben, auch obbeschriebenes Frey- 



312 BEILAGEN. 

herrliches Wappen und Cleynod ruhiglich gebrauchen und gemessen 
lassen, darahn nicht hindern noch irren, sonder Sie bei deme allem, 
wie oben nach lengs erzehlet, begriffen und geschrieben stehet, von 
Unsert- und des Heiligen Reichs wegen handthaben, schützen, schür- 
men und gäntzlich dabei bleiben lassen, hierwider nichts thuen, noch 
andern zu thuen gestatten in kein weis noch weeg, als lieb einem 
ieden seye. Unser und des Reichs schwere ungnad und straff und 
dazu ein pöen , nemblich einhimdert Mark lötiges goldes zu vermeiden, 
die ein ieder, so offt er freventlich hierwider thette. Uns halb in 
Unser und des Reichs Cammer und den anderen Halben theil viel- 
genanten von Kielmanseck Freiherra , deren Ehelichen leibs Erben und 
Nachkommen, so hierwider belaidigt wurden, unnachläslich zu bezahlen 
verfallen sein solle. 

Dessen zur ivahren Urkundt haben Wir an dieses libell Unser 
Kayserliche güldene BuUam hangen lassen. Geben zu Laxenburg den 
achten tag Monats May nach Christi Unsers lieben Herrn und Seelig- 
machers gnadenreicher Geburt im Sechszehnhundert neun und sieben- 
zigsten Unserer Reiche, dess Römischen im ain und zwantzigsten , dess 
Hungarischen im vier und zwantzigsten vnd des Böheimischen im drey 
und zwantzigsten Jahre. 

Leopoldt m. p. 

Lepold Wilhelm 
Graif zu Königsegge 



Ad mandatuM Sac^ Cas^ 
Majestatis proprium 

Wilhelmb Schröder 
(Anhangend das grosse Reichsssiegel in vergoldeter Kapsel.) 



BEILAGEN. 3I3 



BEILAGE No. III, 4b.' 

(Anhang zu Beilage No. III, 4^.) 

URKUND FREYHERRN STANDTSERHÖHUNG HERRN JOHANN 

HENRICHEN, HERRN FRIEDERICH CHRISTIANEN UND HERRN 

JOHANN ADOLPHEN VON KIEI.MANSSECK BETREFFENDT. 

Wir Leopold, von Gottes gnaden Erwöhlter Römischer 
Kaiser zu allen Zeitten Mehrer dess Reichs in Germanien, zu 

HUNGARN, BÖHEIMB, DaLMATIEN, CrOATIEN VnDT ScHLAUVONIEN , KÖ- 
NIG, Ertzhertzog zu Oesterreich, Hertzog zuBurgundt, Steyer, 
Kärndten, Crain Vndt Württenberg, Graue zu Habspurg Tyrohl 
Undt Görtz: Bekennen Vndt thun kundt ledermänniglichen , mit 
diesem Unserm offenen Kaiserlichen Brieif bezeugendt, dass Wir die 
Wohlgebomen Unsere und des Reichs liebe getreue Johann Henrichen^ 
Friederich Christianen Vnndt Johann Adolphen von Kielmansseckh ge- 
brüdere Holsteinischer Lini^ in ansehung Ihres Alt -Adelichen Vnndt 
Ritterlichen Geschlechts, Vnndt Ihr, auch Ihrer VorEltem und an- 
verwandten, sowohl Unseren hochstgeehrten Vorfahren am Reich, 
Römischen Kaisem und Königen, alss Unss selbsten, dem Heiligen 
Römischen Reich Vnndt allgemeinem Weesen in Viele Weeg erzeigter 
nütz- und erspriesslicher, sowohl Kriegs- als anderer Diensten, sambt 
deren Ehelichen Descendenten Vnndt nach kommen, in dess Heiligen 
Reichs Freyherm Standt erhoben, gesetzt und mit dem i^r^/Zw-«/ Vnndt 
Ehrenwortt — Wohlgebohm — begabt haben. Wan Wir nun solches 
Unterm dato den 8 May diesses 1679*®" Jahrs Unserm Kaiserlichen 
Cammergericht zu dem Ende gnädigst notificirt, damit die Anordtnung 
beschehe, dass gedachten gebrüdem Freyherm von Kielmanseckh 
Vnndt deren Ehelichen Descendenten Vnndt Nachkommen bei allen 
fiirfallenden Begebenheiten also geschrieben Vnndt gemelter Titul 
Freyherm von Kielmanseckh auf Quarenbeckh, Cronsshagen, Mamten- 
dorf, Kohourt, Stmpholm, Obbendorff Vnndt Wulfssburg sambt dem 
Prädicat — Wohlgebohm — gegeben werde. Alss ist es ahn er- 
wehnten Unserm Kaiserlichen Cammergericht pro notificato angenehmen 



* Original im gräflich von Kielmansegg*schen Familien -Archiv zu Gültzow. 



314 BEILAGEN. 

Vnndt darauf dem gewöhnlichen Cantzlei- Titular Buch geziemender 
massen einverleibt worden, Umb selbiges bei allen künffligen Ex- 
peditionen in gebührende obacht zu nehmen. — In Urkundt dieses 
mit Unserrm anhangenden grösseren Kaiserlichen Insiegell bekräfftigten 
Scheins , so Unter heutigem dato aussgefertigt Unndt mitgetheilt wor- 
den in Unserer Vnndt des Heiligen Reichs Statt Speyer den zwey 
Unndt zwantzigsten Tag Monats Septembris nach Christi Unsers lieben 
Herrn geburth im Sechszehnhundert Neun und Siebenzigsten Unserer 
Reiche dess Römischen im zwey und zwantzigsten, dess Hungarischen 
im fiinfF und zwantzigsten, und des Böheimbischen im Vier Vnndt 
zwantzigsten Jahre. 

Ad mandatum domini electi Johann Niclass 

Imperatoris proprium. Kaiserl. Cammergerichts 

Cantzley - Verwalter. 

Johann Adam Wricker Dr. 
Kaiserl. Cammergerichts Protono- 

tarius, 

Mppria 
(Anhangend Reichssiegel.) 



BEILAGE No. III, 5a.' 

(Zu den Textseiten 69, 129 und 152.) 

Wir Carl der Sechste von Gottes gnaden Erwehlter Römi- 
scher Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, König in 
Germanien, zu Castilien, Arragon, Legion beeder Sicilien zu 

HiERUSALEM, HUNGARN, BÖHEIMB, DaLMATIEN, CrOATIEN, ScLAVONIEN, 

Navarra, Granaten Toledo, Valentz, Gallicien, Maiorica, Se- 
vilien, Sardinien, Corduba, Corsica, Murcien, Giennis, Algarbien, 
Algeziern, Gibraltar, der Can arischen und Indianischen Insulen 
und Terrae firmae des Oceanischen Meers, Ertzherzog zu Öster- 
reich, Herzog zu Burgund, zu Brabant, zu Meyland, zu Steyr, 

zu KlÄRNTEN, zu CrAIN, ZU LIMBURG, ZU LÜTZENBURG, ZU GELDERN, 
ZU WiRTTEMBERG, ObER- UND NiEDER- SCHLESIEN, ZU CaLABRIEN, ZU 

Athen und zu Neovatzien, Fürst zu Schwaben, zu Catalonien 

UND ASTURIEN, MaRGGRAFF DES HeIL. RÖMISCHEN REICHS , ZU BURGAU, 

ZU MÄHREN, Ober- und Nieder Laussnitz, gefürster Graff zu 
Habspurg, zu Flandern, zu Tyrol, zu Pfird, zu Kyburg, zu Görtz 
UND zu Arthois, Landgraff in Elsas, Marggraff zu Oristani, 
Graff zu Goziani, zu Namur, zu Russillion und Ceritania, Herr 
AUF DER Windischen Marck, zu Portenau, zu Biscaia, zu Molins, 
zu Salins, zu Tripoli und zu Mechten; 

Bekennen für Uns und Unsere Nachkommen am heiligen Römi- 
schen Reich, auch Unseren Erbkönigreichen, Fürstenthumben und 
Landen, öffentlich mit diesem BriefF, und thuen kund allermänniglich, 
wie wohl die höhe der Rom. Kay. Würdigkeit, darein der allmächtige 
Gott uns nach seiner vätterlichen fiirsehung gesetzet hat, durch macht 



I Original im gräflich von Kielmansegg*schen Familien -Archiv zu Gült^ow. 



3l6 BEILAGEN. 

ihres erleuchten throns, mit vielen herrlichen Geschlechten gezieret 
ist, jedoch, weil solche Kays. Hoheit, und der thron der Mayestätt 
desto gläntzender und herrlicher gemacht, auch männiglich durch er- 
kantnus Kays, mildigkeit zu allen rühmlichen wohlverhalten, Ritter- 
lichen redlichen thatten und getrewen Diensten desto hefftiger bewogen 
und angetrieben würdet, je mehr die uralt: Edle geschlechte ihrem 
adelichen furtrefflichen Herkommen, tugenden und verdienen nach, 
mit ehren, würden und wohlthatten bedacht werden: So seyend wir 
dannoch absonderlich geneigt, deren jenigen Nahmen- Stanunen und 
geschlecht in höhere ehre und würde zu erheben, deren Vor- und 
Eltern sich in unseren des teutschen Kayserthumbs undt des heil. 
Rom. Reichs, ingleichen unserer Erbkönigreichen Fürstenthumben und 
Landen wichtigen Angelegenheiten sachen und geschafften, vor andern 
trew gehorsam und standhafftig erwiesen und durch adeliche Ritter- 
liche und tapfere tugenden vor andern rühmlich verdient gemacht 
haben. 

JVan Uns nun die Hoch- und wohlgebome unser liebe andächtige 
Sophia Charlotta Contessa d^Arlington^ verwittibte Freyin von Kiel- 
mansegg^ gebohme des heil. Rom. Reichs gräffin von Platen und 
Hallermund allerdemütigst vortragen lasse, was massen nicht allein 
ihr abgelebter Vatter Frantz Ernst graff und Edler Herr von Platen 
und Hallermund gewester Churfurstlicher Braunschweig -liüneburgischer 
erster geheimer Rath und Statthalter des Stiffts Osfiabrück^ sondern 
auch ihres verstorbenen Eheherms gross -Vatter Johann Adolph Frei- 
herr von Kielmansegg, als Fürstlich- Schlesswig- Hollstein - Gottorffi- 
scher erster Minister und geheimer Raths -Präsident, bei vorgedachten 
ihren obgehabten ansehentlichen bedienungen, auch in verschiedenen 
hochwichtigen Verschickungen und geschafften, weüand unserm hoch- 
geehrten Herren Vattem Leopoldo^ dan auch unserm Herren Brüdern 
Josepho Kay. May. May. und Ld®° Ld®" höchstseeligsten Andenkens, 
dem heü. Rom. Reich, unserm Erzhaus Österreich und gemeine weesen, 
solche nutz- und erspriessliche Dienste geleistet, dass obbemelte unsere 
glorwürdigste Vorfahrere bewogen worden, vorbenannt ihrem Vattem 
Frantz Ernst, unterm dato den zwantzigsten July Sechszehnhundert 
neun und achtzig, in des heü. Rom. Reichs graffenstand, Johann 
von Kielmansegg aber den achten Mai Sechszehnhundert neun und 
siebenzig in des heü. Rom. Reichs Freyherren Stand, allergdigst zu 
erheben, nicht minder auch ihr Sophia Charlotta verstorbener Eheherr 
Johann Adolph Freyherr von Kielmansegg , sich dermassen wohl auf- 



BEILAGEN. 3 1 7 

gefiihret und herfiirgethan, dass er von des Königs in Grossbrittanien 
Ld®" wegen seiner stattlichen Vemunfft, geschicklichkeit, und geleisteten 
getrewe Diensten, zu dero obrist- Stallmeistern und Cammerem er- 
nennet worden; inmittels aber in seinem Ehestand mit ihr Sophien 
Charlotten drei Söhne, nahmentlich: Georg Ludwige Carl August und 
Ernst Augusten erzeiget, für welche uns sie aus mütterliche Liebe, 
umb die Kayserliche allerhöchste Gnade allerdemütigst gebetten, vor- 
benannte ihre drei Söhne in des heil. Rom. Reichs grafFenstand zu 
erheben, damit selbige mittelst erlangung dieser Kay. gnade die fähig- 
keit überkommen mögten, nach dem beispiel ihrer Vor- und Eltern, 
sowohl Vatter- als Mütterlichen geschlechts, uns dem heü. Rom. 
Reich, und unserem Ertzhaus Österreich hinkünfftig desto ansehnlichere 
gehorsambste Dienste, ihren allenmterthänigsten erbiethen nach, leisten 
zu können, gleich wie sie dan auch wohl thuen können, sollen und 
mögen. 

So haben Wir demnach aus selbst aigner bewegnus, und anderen 
uns gnädigst zu gemüth gegenden Ursachen, auch in sonderbahrer 
Betrachtimg, dass vorgedachtes unsers geehrtisten Herren Bruders 
Kay: May: und Ld®" christmildesten andenkens, vorbenannter Freyin 
von Kieltnansegg ^ seithero auch verstorbenen Eheherm, und ihr nun- 
mehriger Contessa d'*Arlington so wohl, als denen ihrigen jederzeit mit 
Kay: Hulden und gnaden besonders beigethan gewesen, nicht weiliger 
in beobachtung, dass des Königs in gross Brittanie Ld®" dieser umb 
dieselbe i?i viele weege wohl verdienten geschlecht zuforderist wohl 
wollen, dan in erwegung mehrermelter Contessa d^Arlington besitzend 
und mit umbständen gehorsambst angerühmt vortrefflicher eigenschafften, 
tugenden, edler gemüths- und vemunffts-gaaben, ihr Sophia Charlotte 
Contessa de Arlington verwittibten Freyin von Kielmansegg ^ mit wohl- 
bedachtem Muth, guten rath und rechten wissen, die besondere Kay. 
Gnad gethan, und vorbemelt- ihre drei Eheleibliche Söhne: Georg 
Ludwige Carl August und Ernst August Freyherren von Kielmansegg^ 
sambt allen ihren Ehelichen leibs Erben, und derenselben Erbens- 
Erben, Mann- imd Frauens-Persohnen, absteigenden Stammes, in 
den stand, ehr und würde, unserer, und des heil. Rom. Reichs, auch 
unserer Erbkönigreichen, Fürstenthumben und Landen graffen und 
gräffinnen, gnädigst erhebt, gesetztet und gewürdiget auch der schaar, 
gesell- und gemeinschaft all- anderer unserer, und des heü. Rom. 
Reichs,, rechtgebohmen graffen und gräffinnen zugesellet und ver- 
gleichet, ordnen, setzen, erheben und würdigen sie in den stand ehr 



31 8 BEILAGEN. 

undt würde, unserer und des heil. Rom. Reichs, auch unserer Erb- 
königreichen Fürstenthumben und Landen, graffen und gräfifinen zu- 
fügen, vergleichen und gesellen sie zu derselben schaar, gesell- und 
gemeinschafFt, gönnen und erlauben ihnen auch hinfiiro sich zu allen 
Zeiten gegen uns, unsere Nachkommen und sonsten allermänniglich, 
in was würden, stand oder weesen die seynd, graffen und gräflBnen 
zu nennen imd zu schreiben, alles aus Römisch -Kayserlicher macht- 
vollkommenheit, hiemit wissentlich in krafil dieses Brieffs, und mainen 
setzen und wollen, dass mehrermelte gebrüder, ihre Eheliche leibs- 
Erben und derenselben Erbens -Erben Mann- und Frauens-Persohnen 
für und für in alle Zeit, unsere und des heü. Rom. Reichs, auch 
unserer Erbkönigreichen, Fürstenthumben und Landen graffen und 
graffinen seyn, sich also nennen imd schreiben, auch von uns und 
unseren Nachkommen und jedermänniglichen, geehret, genennet, er- 
kennet und geschrieben werden und dazu auch all- und jegliche gnad, 
Ehr, würde, vortheil, vorzug, fürstand, recht und gerechtigkeit, in 
Versammlungen, Ritterspiehlen mit Beneficien auff hohen und niedem 
Domstifften, geist- und weltlichen Lehen und ämbter anzunehmen, zu- 
empfangen, zu haben, zu tragen, auch sonst aller anderer sache theü- 
hafftig und empfänglich sein, sich auch dessen frewen, gebrauchen 
und geniessen sollen und mögen; immassen sich andere unsere und 
des heil. Rom. Reichs , auch unserer Erbkönigreichen, Fürstenthumben 
und Landen rechtgebohme graffen und graffinen von recht oder ge- 
wohnheit wegen, frewen, gebrauchen und geniessen, von allermännig- 
lich ungehindert. 

Weiters und zu mehr er gezeignus^ auch andenken dieser unserer 
Kay: gnade, haben wir obemannten Gebrüdem Georg Ludwig^ Carl 
August und Ernst August graffen von Kielmansegg angebohrenes ur- 
altes Wappen gnädiglich confirmiret und bestättiget, und solches nach- 
folgender gestalt zu allen Zeiten zu fiihren gegönnet und erlaubt, als 
nehmlichen einen quartirten, und in vier feldungen abgetheilten schildt, 
jede feldung also abgetheilt, dass die hinter unter, und vorder obere 
feldungen hinterer nach der länge von unten bis oben geschnittene 
halbe theil rubinfarb, in welcher in mitte nach der Zwerch eine breite 
weisse Strassen, beede vordere theü aber silberfarbig, in welchen je- 
wederen eine goldfarbe gerad über sich stehende Säule, auf welchen 
oben auff eine Königliche Cron und in der mitte ein mit rothen ban- 
den zusam geknüpffter grüner lorber Krantz hanget vor der untere 
feldung aber blau oder lassur färb in welcher drei goldfarbe spickel, 



. BEILAGEN. 3 IQ 

als oben zwei neben einander, und darunter dreyangels- weiss einer, 
hinter obere feldung goldfarbig, worin auff einem grünen waasen eine 
nackende gebartete Manns -gestalt, aufF dem köpf und mitten umb den 
leib einen grünen lorber Crantz, den linken armb in die Seiten sprei- 
zend, und in der rechten einen kolben zurück über die achsel hal- 
tend, in mitte des schildts ein goldfarbes Hertzschildtel, wodurch nach 
der Zwerch drei schwarze balken abzunehmen, auff dem schildt stehen 
zwei gegen einander einwerts gekehrte blau angeloffene offene adeliche 
gecrönte tumiershelm mit anhangenden Kleinodien linker seits mit 
weiss und roth imd rechter mit gelb imd schwartzen abhängenden 
heimsdecken, auf dem Helm linker seiten ist zwischen zweien mit den 
saxen einwerts gekehrten adlersfiügel, deren der linkere weiss und 
rechter roth, wodurch in der linken nach Zwerch eine blaue imd in 
der rechten eine gelbe Strasse gehet, die unten im schildt beschriebene 
Mannsgestalt, auflf dem Helm rechter seits aber ist auch die unten 
im schildt beschriebene Säule zu ersehen, alsdan solch bestättigtes 
Wappen in mitte dieses unsers Kay: buchweis geschriebenen Brieflfs 
mit Farben eigentlicher entworfen ist.^ 

über dieses und zu tnehrer Bezeugung unserer Kay- gnad (womit 
wir ihnen wohlgewogen) haben wir offt gedachten gebrüdem Georg 
Ludwig^ Carl August und Ernst August graffen von Kielmansegg, 
ihren Ehelichen leibs- Erben und derenselben Erbens- Erben, Mann- 
und Frauens-Persohnen, diese nachfolgende Kay.- gnad gethan und 
freiheit gegeben, thuen und geben ihnen die auch hiemit aus Rom- 
Kay, macht -Vollkommenheit, in kraflft dieses Brieffs also, dass nun- 
mehro von uns und unseren Nachkommen am Heil. Rom- Reich, 
Römischen Kaysem und Königen, denenselben auch allen unsem und 
imserer Nachkommen Cantzleien, in unseren und ihren reden, schrifFten, 
briefFen, missiven und anderen so von uns imd unseren Nachkommen 
an sie oder sonsten, darinnen sie benennend seyend, ausgehen würden, 
der titul und Ehrenwortt Hoch- und Wohlgeboren gegeben und ge- 
schrieben werde, inmassen wir dan solches zu geschehen bei allen 
unseren Cantzeleien allergnädigst verordnet haben. 

Gebiethen demnach und befehlen hiemit denen Erzbischoffen zu 
Maintz Trier und Colin als unseren und des heil. Rom. Reichs Chur- 



1 Vgl. den Farbendruck beim Titelblatt, dessen Wappentheile genau nach 
diesem Diplom entworfen sind. 



320 BEILAGEN. . 

fürsten und Ertzcantzlem durch Germanien, Gallien und das König- 
reich Arelat und Italien^ auch allen anderen unseren Cantzlem und 
Cantzlei -Verwaltern und Secretarien gegenwärtig- und künftigen, emst- 
und vestiglich mit diesem Brieff, und wollen, dass sie ferneren befelch 
und Ordnung in unseren und unserer Nachkommen Cantzleien geben, 
schaffen und befehlen, auch mit ernst und fleiss daran sein und darob 
halten, dass hinfiiro obbemelte gebrüdere Georg Ludwig ^ Carl August 
imd Ernst August graffen von Kielmanse^g ihre Eheliche leibs-Evben 
und derenselben Erbens- Erben für und für, unter unserm imd unserer 
Nachkommen titul und Nahmen deren Hoch- imd wohlgeboren gegeben 
und geschrieben werde, daran beschiecht unser gnädigster will und 
mainung. 

Ingleichen gehiethen wir femer allen imd jeden Churfürsten, 
Fürsten, geist- und weltlichen Prälaten, graffen, Freyen, Herren, 
Rittern, Knechten, Landmarschallen, Landshaubtleuten, Landvoigten, 
Haubtleuten, Vizdomen, Vögten, Pflegern, Verwesern, ambtleuten, 
Landrichtern, Schultheissen, Bürgermeistern, Richtern, Räthen, Kun- 
digem der Wappen, Ehrenholden, Persevanten, Bürgern, gemeinden 
und sonst allen anderen unsem, und des Reichs, auch unserer Erb- 
königreichen Fürstenthumben und Landen, unterthanen und getrewen, 
was würden Stand oder weesens die seyend, erst- und vestiglich mit 
diesem Brieff, und wollen, dass sie graffen von Kielmansegg^ auch 
alle ihre Eheliche leibs- Erben, und derenselben Erbens -Erben, Mann^ 
und Frauens-Persohnen nun hinfuro in allen und jeden ehrlichen und 
redlichen versamblungen , und Ritterspielen, hohen und niederen ämb- 
tem, geist- und weltlichen, auch sonst an allen ohrten und enden, 
für unsere und des heil. Röm. Reichs, auch unserer Erbkönigreichen 
Fürstenthumben und Landen rechtgebohme graffen und gräffinen, an- 
nehmen, ehren, halten, achten, zulassen, würdigen imd erkennen, sie 
also nennen und schreiben, auch sonst aller und jeder gnaden, frei- 
heiten, ehren und würden, vortheillen, recht- und gerechtigkeiten 
(deren sich die rechtgebohme würckliche des heil. Röm. Reichs auch 
unserer Erbkönigreichen, Fürstenthumben und Landen graffen und 
gräffinen von alters gebraucht, und sie hinfuro noch gebrauchen und 
geniessen lassen, daran nicht hindem noch irren, sondern sie bei 
dieser unserer Kay. gnad, und deme allem, wie obgemelt, von unsert- 
und des heil. Reichs wegen vestiglich handhaben, schützen und schür- 
men und gäntzlich dabei bleiben lassen, auch hierwieder nicht thuen, 
noch das andern zu thuen gestatten, in keine weiss, noch weege, als 



BEILAGEN. 32 1 

lieb einem jeden seye, unsere und des Reichs schwehre ungnad und 
straffe, und darzu ein pöen, nemblichen zweihundert Mark löthigen 
Golds zu vermeiden, die ein jeder, so offt er freventlich hierwider 
thette, ims halb in unsere und des Reichs Cammer imd den anderen 
halben theil vielbesagten gebrüdem Georg Ludwig, Carl August und 
Ernst August graffen von Kielmansegg, ihren Ehelichen leibs -Erben 
oder derenselben Erbens- Erben Mann- und Frauens-Persohnen und 
Nachkommen, so hierwieder beleidiget wurden, unnachlässig zu be- 
zahlen, verfallen sein solle, jedoch uns, dem heiligen Römischen 
Reich, und unseren Erbkönigreichen, Fürstenthumben und Landen an 
unseren imd sonst männiglichen, an seinen rechten undt gerechtigkeiten 
unvergriffen und unschädlich. 

Mit urkund dieses Brieffs, besiegelt mit unserem Kayserlichen an- 
hangenden insiegel, der geben ist in unserer Statt Wien, den drey 
und zwantzigsten tag Monaths Februarij nach Christi imseres lieben 
Herren und Seeligmachers gnadenreichen geburth, im siebenzehnhun- 
dert imd drey und zwantzigsten, unserer Reiche, des Römischen im 
zwölften, des Hispanischen im zwantzigsten, des Hungarischen und 
Böheimbischen ebenfals im zwölfften Jahre. 

Carl VL 

Ad Mandaium Sac, Cos, 
Majestatis proprium 

E, F. V. Glandorff, 
mppria 



BEILAGE No. III, 5b.' 

(Anhang zu Beilage No. ni, 5^.) 

URKUNDT GRÄFFUCHER STANDTS - ERHÖHUNG. 
Wir Carl der Sechste von Gottes gnaden Erwehlter Römi 

SCHER KaYSER zu ALLEN ZEITEN MeHRER DES REICHS, KÖNIG IN GER- 
MANIEN ZU HiSPANIEN, HUNGARN, BÖHEIMB, DaLMATIEN, CrOATIEN UND 
SCHLAVONIEN, ErTZHERTZOG ZU ÖSTERREICH, HeRTZOG ZU BURGUND 

Steyer, Karnden, Crain und Wurttenberg X. X. Graff zu Tyrol X, X. X. X. 



> Original im graflich von Kielmansegg'schen Familien -Archiv zu Gültzow. 

21 



^22 BEILAGEN. 

Bekennen und thuen kundt Jedermänniglich mit diessem Unsserm 
Kaiserlichen BriefF bezeugendt, dass bei Unsserm Kayl. Cammergericht 
desselben Advocat und Procurator der Ehrsam, Gelehrt, Unser und 
dess Reichss lieber getreuer Johann Justus Faber der Rechten Z' den 
28 February lauff enden Jahrs Unser Kayl. Original -Diploma imter- 
thanigst überreichet habe Inhalts dessen die Wohlgebohme Unsere 
und des Reichs liebe getreue Georg Ludwige Carl August und Ernst 
August Freyherm von Kielmansegg sambt allen Ihren Ehelichen Leibes- 
Erben und deroselben Erbens Erben, Mann- und Frauen -Persohnen 
in Unsers und des heiligen Römischen Reichs Grafifen Standt ge- 
setzet imd erhoben, auch Ihnen das /Vä/iVä/ imd Ehren -Wort „Hoch- 
und Wohlgebohm" beigelegt worden. Wann nun solches Diploma an 
ermeltem Unserm Kayl. Cammergericht in sitzenden Rath gebührlich 
fiirgebracht, abgelessen imd laut nachfolgenden heut unten gesetzten 
dato ertheüten Decrets pro jnsinuato angenommen. 

Tenor Decreti 

Ist Beigelegtes Kaiserliches Diploma pro jnsinuato angenommen 
und darüber gebettene Urkundt erkannt in Cons: i. Martij 1735. — 
Wie nicht weniger ermeltes Prädicat dem Titular Buch geziehmender 
massen, damit solches bei künfFtigen Expeditionen dem herkommen 
gemeess jederzeit in gebührende Obacht genommen und bewerkstelliget 
werde, ein Verleibt worden. 

Geben in Unserer und des heüigen Reichs Stadt Wetzlar den Ersten 
Tag Monaths Martij\ nach Christi Unsers lieben Herm Gebührt im 
Sieben Zehnhundert fiinfF und dreissigsten. Unserer Reiche, des Rö- 
mischen im Vier und zwantzigsten , des Hispanischen im Zwey und 
Dreysigsten, dess Hungam- und Böheimbischen auch im Vier und 
zwantzigsten Jahre. 

Ad mandatum Domini electi 
Imperatoris proprium 

Johann Heinrich von Dresanus. 

Kaiser!. Cammergerichts Cantzlei -Ver- 
walter 

Mppria, 

J. F. J. Niederer. Kayserl. Ca](||- ; 
mergerichts Frotonotarius, 

(Anhangend das Reichssiegel.) 



BEILAGE No. III, 6.' 

(Zu den Teactseiten 71 und 76.) 

« 

Ess besaget die Heilige Schrifft Wirdt guttes Mit Vielen, Vielen 
exempelen unläuchbahr Bewehret, dass Gott der Allmächtiger, den- 
selben so sich der Armuth Treulich Annemen, Undt der Dürftigen 
hertzlich Erbarmen, wieder guttes Vergelten, auch selbe In Keiner 
Noth Stecken lassen wolle. Solcher Göttl, Verheisung Zufolge, habe 
auch Ich wegen In Vielen gefahr, Undt Beschwerlichkeit, selbst 
empfundenen Beystande, Zu Bezeugung schuldigster Dankbahrkeit , für 
Alle Empfangene Vielfältige Undt recht Göttl. guttahten, Nach- 
gesetzete, dem Vielgütigen Gott hoffentlich, nicht Missfellige Stifftung, 
In christliche devotioriy mittelst diesem Anordnen Undt Auffrichten 
wollen, 

I., Weilen die Göttl, guete was Ich Etwa biss hieher Nach der 
gelegenheit meiner haabsehligkeit , Vndt wie durch seine gnade 
Ich dazu dan Undt wan, Bin Veranlasset worden. In Mitthei- 
lung einiger Allmosen, demselben willigst geliehen, Mier Alles 
wieder Tausentfeltig Vergolten, So habe zu mehren dessen 
Erkentlichkeit hiemit Memem lieben Gott Cräfftigst angelobet 
Undt Versprochen, dass auss Meinen vordersten Undt besten 
Mitteln, Zum Unterhalt Bresshafiler Undt Armen Leuten, ein 
Capital Von Sieben Tausend reichs Thaler wolle legiret Undt 
Vermachet haben, Undt damit die Jährliche Abkunffte Und 
Zinsse Von beregten 7000 ikß da Bass Und förmlich Angeleget 
werden Möchte, 
2., Habe Ich fiir's Andre, onfem meinem Hoffe Vor Schlesswiegk 
Auff Meiner daselbst belegenen wurten, ein Armb Hauss zu 

-:♦ 

» Das Original dieser Stiftungs- Urkunde des sogenannten Präsidenten -Klosters 
befindet sich im gräflich von Kielmansegg*scben Familien -Archiv zu Gültzow. 

21* 



324 BEILAGEN. 

dem Ende erbauen lassen, damit hinfiiro Fiinff Frawen Undt 
Fiinff Menner darin wohl quartiret Ihren Uffenthalt haben kon- 
ten , gestalt nicht Allein fiir Jede Partey, Eine gemeine 
Stube, Besondem Auch danebst fiir Jchliche Persohn eine 
Absonderliches Cammerlein Vorhanden, 

3., Belangendt die Übrige Beede Schlaffgemächer, sollen selbe 
Alsteht frey Undt ledig Bleiben Undt Allein dahin diehnen, 
da etwan Nach den willen Gottess In Meinem oder Meiner 
Kinder Wohnhäuser, Ess sey ein Maget oder Knecht, Mitt 
Krankheit befiehle dass die oder derselbe, Jedes An seinen 
ohrt, daselbst fuglich. Jedoch da Ess der Patient Nicht hat 
Auff des Sendenden nothurfftige Costen Untergebracht Und 
Biss zu völliger genesung Nebenst geniessung der Pflege Von 
den Anwesenden, geruhelich Verbleiben konte. 

4., Zum Vierdten ordene Undt setze Ich, dass die Jährlich Er- 
folgende Zinnsse, Alss Benandtlich Von den Mark Ein Schilling, 
machen Von Ein Undt Zwantzig Tausent Mark an reichsthaler 
437V2 ^ ö^^^ 2iVi ^ 1^12 ^ ^ J3f Nachgesetzeter Massen 
sollen Vertheilet werden, Erstlich soll einem Jehlichen, er sey 
Man oder weiblichen geschlechts, so Ich oder nach Meinem 
Absterben Meine Söhne Undt dheren descendenten In Besagtes 
Arm Hauss Auff Undt angenommen, wöchentlich Zu seinem 
Unterhalt gereichet werde. Vier Undt Zwantzig Schilling, 
Machen Auff Zehen Persohnen Im Jahr Alss 52 wochen 260 w^, 
damit Sie sich den hoffentlichen nach Notturfft durchbringen 
werden , 

5., Fimfftenss will Ich Undt Verordne Mit diesem Bestendiglich 
dass Alle Undt Jehde, so sich obig Besagten Almosen fähig 
Undt würdig halten wollen schuldig sein sollen ein Unsträfüich 
christlich leben Zu führen, Insonderheit Alle morgen Mittag 
Undt Abendt Nach öffentlich gehaltenem gebeth, desshalben 
Ich Ihnen ein gebeth Undt gesangbuch, wie Auch ein Biebel 
Nebenst Einer Ausslegung Über die ordentliche Evar^elUn 
Undt Anderer Fest Tage gedubbelt An Handt schaffen Undt 
hinein Verehren will. Einen Morgen Undt Buss Psalm Zusingen 
darauf 2 Capittel Auss der Biebel ordentlich Aufeinander zu 
lessen Undt solches gleich den Morgen, nach gehaltener Ä|pttages 
Undt Abentmahl Zeitt Alss Morgents Zu 7 Mittages Zu 12 Uhren, 
Undt Abendts Zu 7 Uhren UnVerenderlich Zu erwiedrigen. 



BEILAGEN. 325 

6., Damitt Nun Sehstents Alsolches, mittelst Gottlichen Beystandes 
da Eifriger Undt Inbrunstiger forthgesetzet werden möge Soll 
wie bey den Mennem, Also auch Bey den weibem, die An- 
stimmung der Psalmen Undt Vorlesung der Capitel auss der 
Biebel, wie auch des Sonnabents zu Nachmittage, der Auss- 
legung Über die Evangelien Alle mahl herumbgehn, dem, oder 
derselben Auch wöchentlich dafür ein Dütchen oder 3 JS 
mehr gegeben werden, Machen Im Jahr 3 v^ \2 ß \ solte sich 
aber Begeben, dass ein oder Ander Mitt dem Singen oder 
lessen Unmöglich konte zurecht Kommen dem gehet Nebst dem 
genuss der 3 jff. Auch die reige Vorbey Undt feit Auff seinen 
Negsten nach Bahren; 

7., Demnach Auch die Aussbreitung, der guete des lieben Gottess 
dass höchste Ist, welches Unss Menschen, ob so vielfeltig- 
empfangenen guttahten, schuldigst oblieget Alss statuire Ich 
Mitt diesem Undt Befiehl Ernstlich, dass man dem Pastori zu 
St, Michaelis Alss Negst gesessen oder da der sichs Verwegem 
Solte, einem Andern christlichen Predigern Aufftrage Undt dem- 
selben Ersuche dass Er Über sothane christliche Bezeigung die 
ober Handt halten wan sie Bresthafft Undt schwag sein oder 
gahr Sterben müssen Ihnen Mitt Götlichen , Auss dem Brunnen 
Israels geschöffeten Trostspruchlein Beispringen Insonderheit 
an dem ordentlichen Son- Auch Anderen Feyertagen Zwischen 
7 Undt 8 des Morgenss dass Evangelium Vorlesen Undt Not- 
turfitiglich Aussiegen wolte dafür soll wohlgedachter Prediger 
Jährlich zu gemessen haben 33 v^ 16 jff oder 100 4^ lübisch. 

8., Die weil Auch Von Zeiten zu Zeiten An dem Arm Hausse zu 
repariren Undt zu Bauen sein Möchte Alss legire Auss obig 
angedeuteten Zinssen, dazu Jährlich 20 mJÖ oder 60 % solten 
aber dieselbe In den Ehrsten Jahren Nicht Alle Nötig sein , so 
Kan der überschuss Beygeleget Undt Auff dem Nottwendigen 
fall emploiret werden, 

9., Undt damitt Ess zum Neundten an behufigen feuerungk Nicht 
Ermangeln Möchte Alss legiren gleichfalss, Auss Mehr Bedeu- 
teten Zinsen, dazu 33 v^ 16 jff oder 100 4^ Kan Auch dabey 
geschehen lassen, dass Sie Einen Pfahl oder Klingelbeutel zu- 
legen, Umb Von denen Vorbeygehenden oder reisenden leuten 
Eine christliche Beysteuer zu suchen Undt zu bitten, 
IC, Alss Nun obig Besagte Abgifften, die Vor specificirte Zinsse 



326 BEHAGEN« 

Nicht absorbiren hiebey Aber Auch Ungewiss bleibet ob Man 
Allemahl i ß Von den Mark, Zur Zinse werde £rlangen kön- 
nen so soll man den Überschuss Von Jahren lu Jahren Also 
Auff heben dass Man gleichwohl Auff Weynachten, Neujahr, 
Heyligen drey König, Ostern Undt Pfingsten zu Abendt, Jeder 
Persohn Zwölf ß Ver Ehre Machen auf Einen Menschen Im 
Jahr I jt^ 12 jff Undt Auff Zehen Persohnen Im Jahr 12 w^ 

24 ß- 

II., Wass die Armen An Bett Undt geräth An belegten Undt Un- 
belegten gelde Undt Kleidung Im Arm Hausse bringen, dasselbe 
feit Nach dem Absterben, wan die Bestetigungs Costen Vordrist 
davon Abgenommen, dem Arm Hausse Allerdingess Anheimb, 
Undt will Ich oder nach Meinem Ablegen, soll Mein Eltester 
Sohn, Nebst dem H. Pastore hierüber richtig Buch halten, 
damitt Alles zu Gottes Ehren, Undt der Armuth zum Unter- 
halt richtig verkaufft. Beleget Undt gehörig administriret Undt 
Verwahret werde, 

12., Sollte sich aber Über Zu Versieht begeben, dass Einer oder 
mehr wieder diese Meine, Auss christlicher Intention^ abge- 
fassete Ordnungk handeln, oder denen aussgedrucketen Bedingen 
nicht geleben wolte , derselbe wirdt dieser Vorsorge Untauglich 
geachtet, Undt Entweder gahr Nicht hineingenommen oder 
sich hinaussgeschaffet. 

Uhr Kundtlich vor Schlesswigk den 21. Januari äo 1663. 



J. A. V. Kielman m. p. 



BEILAGE No. III, 7. 

(Zu den Textseiten 79 und 80.) 

Wyr die Landschafft Norder -Dittmarschen Thun Kundt und 
bekennen hiemit fiir Uns und Unsere Erben und nachkommen, auch 
sämbtliche Eingesessene dieses Landes, 

Das Wir dem Wollwürdigen und Wolgebohmen Herrn Johan Adolf 
Kiehlmann von Kiehlmanseck auf Krohnsshagen, Satruphollm, Obdorf 
und Bundesbüll Erbherm, Tumbprobsten zu Hamburg, dero zu Schless- 
wig Holstein x. x. regirenden Hochfiirstl. Durchl. Hochbetrawten ge- 
heimbten Rhat, Regirungs- und Cammer- Präsidenten^ Hof-Cantzler 
und Ambtman zu Trittow, Reimbeck imd Mohrkirchen Dreissig Tau- 
send Reichstahkr in specie Haubt- Summa zu volle genüge gegen eine 
jährliche erbtzinse aufgenommen und empfangen, auch in dieser Land- 
schaft gemeinen nutzen und besten sonderlich zu abfürung anderer 
unter hohem und gleichen zinsen Bei Uns stehenden geldern schulden 
würgklich wiederumb angewendet und gekeret haben, der exception 
non numeratae pecuniae uns dahero hiemit wissentlich vertzeihend , für 
welche dreissig Tausendt Reichsthaler Haubtsumma wir Hoch- 
bemelter ST Excellentz und dero Erben alle und iede gereideste und 
gewisseste geldern, Landtgüter, Gefälle und einkünften an was ohrt 
und enden in- und ausserhalb Landes dieselbe antzutrefFen aufs aller- 
verbintiigste verschrieben und ytrhypothecir^t, auch dafür als eine Jähr- 
liche Unablössliche Erbtzinse benahmentiich Sechst pro Centum als 
Achtzehenhundert Reichssthaler welche von dato dieses Briefes an- 
stehen und auf negstfolgende Weinachten des Bevorstehenden Sech- 
Zehenhundert und Siebentzigsten Jahrs erstmals betaget sein und alss- 
dann wie auch folgends alle Jahr zu Bestimbter Zeit als in den negst- 
folgende Achte tagen trium Regum nach Umbschlages Recht in der 
Statt Kiehl oder in Hamburg ohne allen Kummer, arrest oder vertzug. 



328 BEILAGEN. 

derer und aller übrigen es sei von hohen oder niedrigen veranlassten 
recht- oder wiederrechtlichen einwürffen wieder diese Unsere Verpflich- 
tung keine' gültig sein, noch Uns von der würklichen Zahlung liberiren 
und befreien sollen, noch mögen, Zu guter gnüge erlegt und Betzalet 
werden sollen, Wolgedachten Herrn Gleubigem, desselben deren itzo 
lebenden Söhnen Hans Henrichen, Friedrich Christian und Johan 
Adolf all Kiehlmanne von Kiehlmansseck, und Zwarten einen ieden 
2um Drittentheüe, darauf ein jeder auch zu quitiren gehalten, Nach 
eines ieden tödtlichen Hintrit aber desselben Mänlichen Leibeserben 
und Zwarten in einer jeglichen Linien dem primogetuto Mänlichen und 
in entstehung derer des Herrn Gleubigem Weiblichen Geschlechts 
rechtmessigen negsten Erben imd nachkommen in einer ieglichen 
Linien, bei nochmaliger sowol habhafter Verpfandung aller und ieder 
Unserer ins gesambt und eines ieden absonderlichen gereidesten und 
gewissesten in- oder ausserhalb Landes antzutreffenden Gütern imd 
einkünfFten und also in solidum soviel deren hirtzu von nöten. Als 
auch Haltung eines erheben imd persönlichen in diesen fiirstenthümber 
hergebrachten Einlagers ohne unterscheid wer von Uns Eingesessenen 
des Landes Norder -Dittmarschen bei nichterfolgender Zahlung ein 
solches Zuhalten solte eingemahnet werden, femer haben mit S' Ex'- 
cellentz dem H. Gleubigem wir Uns dahin verglichen, das diese 
30,000 Rchsthlr. Haubtsumme 'bei dieser loblichen Landtschaft Uns 
und Unsem nachkommen zu ewigen Zeiten nachgesetzter gestalt un-. 
abgemahnet auch seine des H. Gleubigers Erben nicht mechtig sein 
sollten, so wenig diese Haubt- Summe als die verschriebene Erbtzinse, 
zu verkaufen, zu verpfänden oder in andere wege zu veräussem es 
wehre dan das die Landschafft wir oder unsere nachkommen in ab- 
fiimng der zinsen, wie Beschwerlich auch die Zeiten sein mögten, 
seumbselig erfunden würden. Auf welchen iedoch unverhofft erfolgten 
Fall dem Herrn Gleubigem und dessen Ehelichen Erben unbenommen 
Bleibt, das Capital loostzukündigen und abtzufordem, und mit vor- 
wissen aller interessirten unter obig Bedeuteter Condition anderswoh 
gleichergestalt zu belegen, Besondere wir und Unsere nachkonomen 
sollen und wollen verpflichtet sein, solche erbrente der 1800 Rchsthlr. 
niemand anders als vordrist dem H. Gleubigem nach seinem tödthchen 
Hintrit aller seinen Dreen Söhnen und dero Erben wie obig angeregt, 
auch da dieselben nach Gottes willen aussterben sollten, des H. Gleu- 
bigem rechtmessigen Erben weiblichs Geschlecht welchen solche Zinsen 
mre haereditariae successionis ad perpetui huius fideicommissi gebühren 



BEILAGEN. 329 

werden, zu entrichten und folgen zu lassen auch zu ewigen Zeiten 
nicht zu verwilligen noch Zu verstatten, das diese Erbrente wen die- 
selbe järlich und alle Jahr richtig Betzalet und abgefiihret wirt von 
gemelter Erben abgekauft oder an frembden vereussert werde. Das 
aber dasselbe etwa auf eine oder andere weise geschehen werde, soll 
solche alienatio krafüoos und von keinen würden sondern des H. 
Gleubigem nachkommende Erben (welche in diesem fall des primi 
Contrahentis et perpetuum hocce fidei Commissum Constituendis suc- 
cessores Bleiben) Und damit der Herr Gleubiger dessen rechtmässige 
Eheliche respective Mann- und weiblichen geschlechts Erben, gleich 
oben erwehnet, über lanck oder kurtz demehr versichert sein mügten, 
haben wir nicht aflein unsers gnädigsten Landesfiirsten und Herrn 
Confirmation hirüber. gebürlich gesucht und erhalten, sondern auch 
dem Herrn Gleubigem die mit diesem gelde eingelösete obligationes 
darumb zugestellet, damit diese Erbtzinse und in ermangelung der- 
selben das Capital selber vor allen unsem andern Creditoribus als eine 
priviligirte und Bestetigte schuldt überall die praeferentz und den 
vortzug haben und behalten sollte. Schliesslich ist auch verabredet 
und beliebet, Dafeme nach dem willen Gottes über lanck oder kurtz 
die Kiehlmansche familie ausssterben sollte, das auf solchen fall der 
letztlebender aus solcher famüie, oder da selbiger solches nicht würde 
gethan haben, die Landesfdrstl. Obrigkeit befuegt sein soll, einen 
dritten theü dieses Capitals an Kirchen und Schulen, vordrist dem 
lieben Gott zu Ehren, dan auch einen rühmlichen andenken des primi 
Constituendis auff ewig mit gehöriger inspection zu vermachen und zu 
verschencken, der andre drittentheü soll der Landesfürstl. Obrigkeit, 
damit dieselbe über diesen Vergleich debestendiger zuhalten veran- 
lasset werden möge, der letzter drittetheil aber der löblichen Land- 
schafFt alssdan heimbgefallen sein. Und ob etwa durch unglückliche 
Zufälle, es sei Krieg, Brandt oder andere Betrübte Begegnüssen diese 
unsere verschreibung verlohren werden mügte, damit iedoch ob gleich 
die Schuldt dadurch nicht erloschen. Kein zweifFel desshalb künftig 
entstehen mügte, So haben wir zu Betzeugung mehrer Sorgfalt diese 
Obligation in triplo zu dem ende aussgefertiget, das davon ein exemplar 
bei dem Herr Gleubigem und seinen Erben verbleiben, die andere 
beede aber bei einem Hochwolwürdigen Tumb Capitull respective zu 
Lübeck und Hamburg sollen deponiret werden, die iedoch alle drei 
nurten für eine gültig sein und passiret werden soll. Wie dan, ob 
sich der Casus Zutrüge das wir wegen seumseliger abfuhrung der 



330 



BEILAGEN. 



erbtzinse, das Capitall Unsre Verpflichtung Zufolge abtzutragen ge- 
rechtfertiget würden, auf solchen fall hochgedachte beede Capitula 
Uns die bei Ihnen deponirte exemplaria ohne wiederrede ausstzuant- 
worten von selbsten kein bedenken haben werden. 

Alles getrewlich und ohne gefehrde mit ausstrücklicher renun- 
ciation und vertzeihung Geist- und Weltlichen Gerichts und Rechtens 
auch aller bereits erdachten oder künftig noch etwa zu ersinnenden 
behelffen und ausfluchten, wie auch nahmen haben mügen. Uhrkund- 
lich und zu steter festerhaltung haben wir diese Unsere Obligation vor 
diese löbliche Landschaffl wie auch Uns und Unsere nachkommen, 
mit Unsers Landes grossen Insiegell wie auch imser eigenhendigen 
unterschriffiten wissentlich bestetigen wollen. Actum Schlesswig in 
octavis nativitatis Christi Anno Eintausend Sechsshundert Neun und 
Sechtzig. 



(L. S.) Johan Adolfi" Rasche 
Johan Woldt 
Hanss Grote. 
Henrich Sager 
Irronimus Vacke. 
Claus Junge 
Pauls Hanns 
Micherl Speert. 
Claus Tomster mit 
geheissener Handt. 
Claus Tedens. 



Reimer Claussen. 
Henrich Brunckhorst; 
Johan Nickels. 
Johann Ike. 
Johann Schwien. 
Peter Detleffs. 
Mars Junge. 
Voss Starke. 
Marens Halckens. 
Hanns Heldt. 



In der Hochfürstl. Landschreiberei zu Lunden produciret und 
prothocolliret am 26. Decemher A'' 1669. 



(L. S.) 



Friedrich Storm 
fiirstl. Landtschreiber. 



BEILAGE No. III, 8.' 

(Ztt den Textseiten 8o utld 105.) 

Ultimum ultimae voluntatis Elogium quod implorato divini Numinis 
auxilio tum in sui memoriam tum suorum heredum emolumentum con- 
didit Slesvici A, 670. 

/ A, K. de K, 

Optima haereditas a patribus traditur liheris omnique patrimonio 
praestantior gloria virtutis rerumque gestarum cui dedecori esse nefas 
et Vitium indicandum est. Cic, L 1, de offic. 



/ N, S. T. 
Im nahmen der heiligen und Hochgelobten Dreyeinigkeit Amen! 

Ich Johan Adolph Kielman von Kielmanseck thue hiemit für 
iedermenniglichen, absonderlich denen hiebey interessirten nach wohl 
imd reifflich überlegten Sachen beständigst uhrkunden und bekennen, 
demnach ich mich in christlicher andacht öffters und täglich erinnert, 
wasmassen wir in gesambt alle dieses verflüchtiges, stetbawfälliges und 
zuletzt sterb- und vergengliches leben anderer gestalt nicht angezogen 
dan da wir nach dem wülen Gottes zu versehener und bestimbter uns 
menschen aber allerdings onwissender Zeit dasselbe wiederumb aus- 
ziehen und dergestalt zu dem eingange des unsterblichen lebens und 
ewigen Herlichkeit, durch den zeitlichen Todt, gleichsahm das löse- 
geld und den Zoll bezahlen müssen. Und aber ich in sothaner be- 
trachtung nach anweisung und befehl Göttlichen wortes in zeiten mein 



X Original im graflich von Kielmansegg'schen Familien «Archiv zu Gültzow. 



^^2 BEILAGEN. 

Hauss beschicken, und dem einfolgig allen nach meinem tödtlichen 
Hintritt auff friedhessiger leute oder anderen antrieb sich ereigenden 
misshelligkeiten durch dieses meines letzten willens begriff, mittelst 
Göttiichen beystandes allerthunligst obviiret sehen wollen, darumb hab 
ich einhält bey meiner engeerbtenen bedienung unterthänigst pactiritn 
auch gnädigst erhaltenen potestät und freyheit von dem meinigen nach 
allem belieben zu testiren^ diesen meinen letzten willen, wie ich es 
nehmlich unter meinen hertzvielgeliebten kindem nach meinem ab- 
sterben, welches in Gottes Händen stehet, gehalten haben will uff- 
gesetzet, und mit eigner Hand zu papier gebracht. 

Der recht und onzweifFentlichen auch väterlichen Zuversicht, wo- 
fern sie sonst meiner sauer und schwer -erworbenen guter sich gelbsten 
nicht onfähig machen wollen, wohlgedachte meine kinder ohn einige 
Sperrung, weniger rechts standt demselben allerdings geleben und in 
aller stille, auch da immer thun und möglich, wie ich ihnen dan sol- 
ches hiemit ernstlich einbinde, ohne Zuziehung einigen frembden men- 
schen nachsetzen sollen und werden 



I. 

Hiemegst anfengUch und für allen befehl ich meine seele ietzt 
und zu allen Zeiten, zumahlen aber in meiner letzten Todes stunde in 
die Hände meines einigen Erlösers und Heilands Jesu Christi, imd in 
desselben auch für mich armen siinder erlittenen bluttriefFenden wimden, 
in ongezweifelter Hoffnung weiln ich ohn üppigen rühm zu melden 
meinen lieben Gott so viel auss aechtliebender menschlicher schwach- 
und blödigkeit beschehen können, alstets hertzlich geliebet, schuldigst 
geehret auch kindtlich gefürchtet, innmassen von meinen sehl. Eltern, 
denen ich hiemit nochmahlen in der gruben dafür schiddigsten Dank 
sage von iugend auff dazu angeführet und erzogen. Seine Göttliche 
Allmacht mich auch ieder Zeit auss miltvätterHchen gnaden in seinen 
sicheren schütz und schirm biss hieher behalten, auss vielen schein- 
lichen leib und leben angehenden gefährUchkeiten raechtig errettet, 
auch wunderlich und gantz gnädig fortgefuhret, dieselbe werde in mir, 
wenn ich ietzt sterben soll mit den reichen gnaden trost seines hei- 
ligen Geistes leben mir in festen glauben des Teuffels list und des 
Todes gewalt ritterlich überwinden helffen und dergestalt meine seele, 
wan sie aus diesem cörper alss ihrer herberge reisen soll, zu sich in 
die Hütten des ewigen friedens auffnehmen, und an ienen herrlichen 



BEILAGEN. ^33 

und grossen tage leib und »eel wiederumb beainigt mit einer er- 
wünschlichen und frölichen aufferstehung gnädiglich beseeligen , das 
beschehe und werde wahr, Amen Herr Jesu Amen. 



2. 

Meinen Cörper belangend dafem derselbe nach Gottes willen auf- 
meinen Hoef vor Schleswig oder onfem davon absterben solte, so 
will und befehll ich, das man denselben bei meiner sehl. Frawen leich- 
namb setze und dergestalt nach volnfuhrten ehrlichen, doch nicht mit 
ungewöhnlichen üppigen gepreng veranlassender deduction in meine 
Erbbegrebnüss dastelle. Sollte ich aber meine wohnung nacher Ham- 
burg versetzen, so kan man meinen abgeseelten leichnam daselbst in 
meine in der Thumkirchen habende Erbbegräbnüss enterrirtn und 
ehrlich beysetzen, massen ich sothane sepultur erblich und aufF ewig 
von einem Wohl Ehrwürdigen Thumcapittel käufflich erhandelt auch 
der Chron Schweden confirmation darüber in meiner Verwahrsam 
habe. 

Nach diesem habe ich aus Christlicher devotion und in andacht, 
dass der vielgütige Gott mich mit zeitlichen Gütern so reichlich ver- 
sorget, auflf meine hieselbst belegene warte ein armhauss auffbawen 
lassen, auch dasselbe mit = Acht Tausend Rthlr, Hauptgeldes davon 
1000 Rl. bei der furstl. Renteammer, die übrige 7000 Rthlr. aber 
bey der landtschafFt Eyderstädt vermittelst der bey mir vorhandenen 
Obligationen^ zinsbahr belegt, dotirt. Diese 8000 Rthlr. sollen meine NB.imumb- 
söhne alss ein zu benambseten Arm -Hause gehöriges Patrimonium ^j^, ]^^raen 
pauperum so fort von meinen anderen gutem separirtn^ davon, gleich «oc^«»»'^. 
auch von nur beschehen, nachgehends und ohn allen verzugk, die also die ge- 
iährliche einkünffte oder Zinse einhält einer alhir in calce Testamenti m^^!^! 
befindtlichen Verordnung unter den Geisüichen und armen leuten dis- aussmachen 
pensiren und austheüen. 



Alss auch leider mehr dan bekandt, wie ofFters und fast überall 
theils wegen abgang der Eltern, theüs aus mangel der mittlen, auch' 
an deren behuefigen anfiihrungen die Jugend und sonderlich die uner- 



334 BEILAGEN. 

zogene Mädtgens gantz uncristlich fortkommen und entUch in alle 
laster und schände verfallen so hab meinen söhnen hiemit iniw^iren 
und anbefehlen wollen, dass sie nach meinem abieben, so bald thun- 
lich, nebst meinem armhause aufF meiner Warte, oder da Ihnen 
sonst ein ander und bequemer ortt auffstossen solte, ein gleich- 
massiges hinfiihro zu nennendes Weisenhaus auffuhren und darin Zehn 
oder mehr, nach anleitung der iährlichen Zinsen Vatter imd Mutter- 
lose, oder sonst onbemittelte Mettgens, nebst etwa zwehn thugend- 
sahmen onbemannten weibem, deren eine die kinder im lesen und 
schreiben, die andere in allerley Handtarbeit unterweise, accommodiren^ 
uf- und annehmen sollen, gestalt ich zu solchem baw und unterhalt 
der Frawen und Mettgens aus meinen gutem = Zehn Tausend Rthlr, 
legire und vermache. 



Alss auch uff" mein unterthänigstes einrahten S. hochF. Durchl. 
mein gnädigster Fürst imd Hr. eine Academie in der Stadt Kiel erigiren 
lassen , do selbsten hab zu bezeugung meiner gegen dem Allerhögsten 
wegen so unsäglich vielen mir erwiesenen vätterlichen gutthaten, schul- 
digst tragenden danknehmigen gemüths, dan auch habender sonder- 
bahren Zuneigung zu den freyen Künsten und Wissenschaften, aus 
meinen gewissesten Zinssgeldem zum unterhalt einiger sich wohlan- 
schickender von meinen Söhnen abwechselungsweise dazu erwehlenden 
und auf drey Jahren zugeniessenden Studiosorum = Zehn Tausend Rthlr, 
umb davon die jährliche Zinse zugeniessen, Hiemit beständigst ver- 
machen wollen. 

6. 

Und zumahlen bekannt mit was ungemeine mühsamkeit ich meine 
tage biss hieher zugebracht darumb hab ad exemplum aliorum et 
virorum noch = ein Tausend Rthlr. auss meinen gutem zu meiner 
jährlichen, auff" der Universität Kiel etwa als sonsten zu veranlassender 
parentation der Zinse davon mittelst dieses legiren und verordnen 
wollen, dergestalt dass demselben so die parentation verrichtet, die 
Zinse von gedachten looo Rthlr. zugekehrt werden sollen. 

7- 

Demnach auch unstreitig dass von der prima paedia und education 
der studierenden Jugend, demselben künftig nachfolgendes leben guten 



BEILAGEN. 335 

theils dependire daherö gut acht zu haben, damit die /nV/Ä/schulen 
bey macht erhalten werden, solches aber nicht fuglicher zu verlan- 
gender würcklichkeit gelangen magk dan man die praeceptores mit ehr- 
lichen und zureichenden unterhalt versorget imd versehen werden, 
darumb hab auch dieser wegen meinen guten willen in etwas zu te- 
maignireny mittelst hiesiger Verordnung meinen Söhnen anbefehlen 
wollen, dass wo fem ich nicht bei meinem leben, gleich ich bereits 
zu des Schlesswigischen Rectoris bessern unterhalt 500 Rthlr. capital 
würklich verehret noch andere 500 Rthlr. zu der Itzehöschen schulen 
mehrem frommen und auffnahme selber ausszahle, sie selbe so fort 
nach meinen todt zu bedeutetem ende an B. und Raht daselbst aus- 
zahlen sollen imd werden. 

8. 

So gehet mein vetterlicher wille und befehl hiemit noch weiter, 
dass meine vielgeliebte Söhne noch andere 500 vtß auss meinen Zinss- 
geldem erheben und zu dem ende an sichere öhrter belegen, damit 
nach meinem absterben der Halbscheidt der Zinse alle mahl aufF den 
tagk meines erfolgten, Gott verleihe sehl. ableibens an die drey Pre- 
diger der Schleswigischen Thumkirchen von meinen ältesten Sohn oder 
wer entlich von den meinigen zu nechst wohnen möchte, der andere 
halbe theil aber mit besagten meiner nechsten vorwissen von ge- 
nandten Drey Predigern aufF gleichbedeutete Zeit in der Thumkirche 
unter die arme imd nottürfftige leiite öffentlich aussgeteilet werden. 
Solte aber mein abgeseelter Cörper anders wo den in Schleswig enter- 
riret werden, so will imd befehl ich, dass man die benahmsete gelder 
auch unter dess ohrts oder kirchen prediger und arme woeselbsten 
mein Cörper ruhet ausgetheilet werden. Damit auch mein Erbbegräb- 
nüss in der Thumkirchen zu Hamburg in bawlichem wesen erhalten 
werde so vermache ich hiemit an selbe Thum Kirche auff ewig und 
so lange dieselbe besagte meine Erbbegräbnüss in gutem stände cori" 
serviren aus den abkünfften oder Heurgeldem meiner gleich dem 
Zuchthause über belegenen Zween Heusem iährlich 10 Rthlr. 



Weiter bleibt annoch mein beständiger wille dass die zum bessern 
unterhalt des Pastoris zu Satrup dan auch weiln mein gut und Meyer- 
hof Satrupholm und Obdorff , wie imgleichen die im Dorff Satrup von 



336 BEILAGEN. 

mir zugekaufile Bondengüter, der angeregten kirchen und dem küster 
daselbst, mit gewissen und laut eines mit dem H. Pastore dieserw^en 
aufTgerichteten Vergleichs auch darin benambseten alten und newen 
abgifTten verhafTtet sein, imgleichen wan an der kirchen und dazu ge- 
hörigen ohrten etwas zu bawen und zu bessern von bedeuteten gutem 
eine Zubuss mit fug gefordert wird, von mir der kirchen verehrte und 
bey B. und Raht in Tonningen zinsbahr untergebrachte Tausend Rthlr. 
onwiedemifflich verbleiben, und zu abfiihrung obig erwehnter ungdder 
angewandt werden sollen, iedoch was etwa an Zinsen annuatim über- 
schiessen möchte dasselb pro re nata itemque temporum et personarum 
circumstantiis mit des pro tempore Satrupholmisditn Fossessoris mit- 
wissen dem Güster, die iugend dafür ie fleissiger zu infomUren solle 
und könne gegeben oder sonst an andere noht leidende leute ver- 
wandt werden. 

IG. 

Noch hab ich Fünff Tausend Ethlr. an eine gewisse person ver- 
ehret, davon in einer, diesem Testament htygeTvi^tTi not NB. signirten 
schedula breiter bericht zu finden. 

II. 

So viel femer meine übrige zeitliche guter und verlassenschafft 
anlanget da ist meinen ELindem und vielen ehrlichen leuten wohl 
wissend damit ich meinen durch Gottes sonderbahre imlt vätteriiche 
Schickung nach und nach erlangten hohem ehrenstande gemess leben, 
auch meinen lieben kindem nohttürfftigen vorrath erwerben möchte, 
wie sawr und schwer ich mir solches werden lassen auch mittelst red- 
licher und zulässiger wege dahin zugelangen, mich nachts und tages 
bearbeitet, und gleich der vielgütige Gott, dem nachmahlen hiemit 
bülig hoher imd zustehender schuldigster Dank dafür gepührt auch 
hiemit von Hertzen gesaget wird, durch lenckung Ihr. HochF. Durchl. 
meines weüand gn. Fürsten und Hn. glorwürdigster gedächtnüss, wie 
auch meiner itzigen gar gnädigsten Herrschaft HochF. gemühts, mich 
in diesen ehrenstand gesetzet auch dabey erhalten, imd anbey mittele, 
ein stück brots, wiewohl mit grosser Sorgfalt und übermässiger arbeit 
zu erwerben, miltiglich bescheeret, alss hab ich mich dabey aller uf- 
richtigkeit dessen mir auch nach meinem todte, meine missgonstige 
verhofFentlich beyfall geben werden, beflissen, bin mit den meinigen 



BEILAGEN. 337 

friedlich gewesen, und das übrige dem Allerhöchsten heimgestellet der 
gentzlichen hofihung seine gnmdtgütigkeit werde meine hertzKebe Kin- 
der darüber de mehr gesegnen, auch meinen Nachlass mit fried und 
frewdea Sie lassen gemessen und wolbekommen. 

12. 

Ehe und bevor ich aber mit der würklichen institution einen an- 
fang mache, ersuche ich nochmahlen, wie auch eingangs und ermahne 
meine liebe kindere, umb alle väterliche ehre, liebe und erwiesene 
gutthaten willen ia wie sie dermaleinsten selber wollen, dass nach 
ihrem Todtlichen abtrugk Ihrem willen in allem soll gelebet und nach- 
gegangen werden, dass dieselbe diese meine Verordnung stricte^ch. 
halten, meine verlassenschafft auch wie ich femer disponiret in aller 
stille halten niemanden er sey hohen oder niedrigen Standes davon 
Wissenschaft geben sondern angezeigter massen alles unter sich klüg- 
lich und heimlich halten, imd solches einander gleichsahm an eides- 
statt versprechen. 

Nechstfolgig diesem thue ich hauptsächlich meine ietztlebende 
gesambte Kindere Sohne und Töchter benamtlich Hans Heinrich^ 
Friedrich Christian^ Johan Adolph^ Anna Margaretha^ und Sophia 
Ai4gusta Kielmannen zu Erben instituiren imd einsetzen, dieser gestaK 
und also weiln nach Göttlicher providence und verflignüss meine sehl* 
hertzliebste für mich zu früh leider diese weit gesegnet, auch in denen 
nach und nach erfolgten Jahren sich mein Zustandt, mein vermögen 
und Unvermögen viel geändert, zugeschweigen dass ich vermittelst 
dieses meines letzten willens uffsatzes allen zwischen Brüdern und 
Schwestern der sonst bevorgestandenen erbtheüung halber besorglich 
herfiirgebrochenen Unwillen allerdings vermitten und uffgehoben haben 
wollen, dass ich dahero meinen vielgeliebten Töchtern, bey dero Ver- 
meidung an brautschatz und aussteuer, so viel, alss ich desshalb ver- 
antwortlich befunden, nehmlich einer ieden ausser denen parapher- 
nalien = Zwantzig Tausend Rthlr. loco legitimae portionis hereditariae 
tarn patemae quam matemae gegen heraussgebung gnugsahmer quitung 
auch gehörigen landüblichen renuntiation väterlich zugekehret, darumb 
ordne, setze, und befehl ich hiemit ernst und vatterlich auch bey Ver- 
meidung Göttlicher straffe und einsehens dass meine geliebte Töchtere 

22 



33^ 3EILAQEN, 

nebst dero itsigen und künftigen Ehemännern am obigen sich ver* 
gnügen auch weiter keine praetension so wenig sie von rechts Wegen 
vermögen, auch de facto machen uff welchen contcstirien kindtlichen 
respect ich ausser allen recht Zwang imd allein auss pur lauter Vätter- 
lichen zu meinen F. F. Töchtern tragenden adfection ich meinen 
Söhnen hiemit befehl und iniungire^ dass sie so fort nach meinem 
erfolgten Gott verleihe sanfften und sehl. hintritt auch vollnführter 
funeral deduction und leichbestättigung ieder Schwester über die em- 
pfangene 20** Rthlr, an guten und gesicherten obligationibus (zum &11 
ich bey meinem leben unter meiner Hand überschrifft nicht einige 
selber dazu choisire und erwehle oder in bharen Gelde abführe) in 
ü^e*"^ ö«^/«^«/w/« patemae institutionis noch = Dreyssig Tausend Rthlr^ 
tkir. Hab machen für beide insgesambt über die gereits empfangene ausstewr 
iegiichen*' öo"* RtJür, einer ieden aber 50^* Rthlr, einmahl für allemahl gegen 
?^i^**V*^ gnugsahme quitung wie auch gehöriger . Versicherung da etwa nach 
rer in hän- Gottcs wiUcu eine oder beede Schwestern dieser weit ohn hinterlassung 
m^uüung- ehelicher Erben das letzte A Dio geben solten, dass gleich den ehe- 
ussgezah- gten 20** Rthlr, also auch diese 30** Rthlr, unfehlbar imd unstreitig 
an die alsdan lebenden negste Erben von memen kmdem, verfallen 
und aussgezahlet werden sollen, nicht weniger rechtlicher begebung 
aller etwan vermeintlich beykommenden an und Zuspruchs uff Vatter- 
und MutterHchen Erbtheil auch genehm Haltung aller derer canditionen 
so ich in einer ihrentwegen gemachten und Anna Margaretha zuge- 
stellten speciah auch vim Testamenti mit sich führenden nebenordnung^ 
de dato den 6. Jun, A. 1667. enthalten, mit gutem willen zukehren, 
und überlassen, womit meine allerseits geliebte Kindere zuversichtlich, 
wohl werden zufrieden seyn, auch für so vätterliche mute Vorsorge, 
angesehen es von mir mühsam und kümmerlich erworben, Ihrer sehl. 
F. Mutter gesambte anererbte gütere auch nicht viel über = Sechs 
Tausend Rthlr, aussgetragen, mir in der gruben kindtlich zustehenden 
Dank erstatten können und werden , Im übrigen bleibt es bey denen 
mit Ihrigen Itzigen und künfftigen Eheliebsten alss meinen geliebten 
Eydams uffgerichteten pactis dotalibus allerdings und unveränderlich. 



14. 

Weiter bleibt meinen Söhnen unverhalten, dass ich auss vätter- 
lieber Sorgfalt für meine geliebt Söhne und dero männliche descen-, 
denten (zumahlen unter der Göttlichen directum die conservcUio et pro^ 



BEILAGEN. 339 

pagoHo nominis et familiae itemque armorum gentilitiorum bey diesen 
bestehet, ia der allerhöchste selber die ununterbrochene fortpflantzung 
eines geschlechts unter die zeitliche glückseeligkeiten mitrechnet, an- 
gesehen dadurch die immortalität welche wir bawfällige und vergeng- 
liche Menschen in individuo onmöglich , aber iedoch bedeuteter massen 
auch in dieser verflüchtigen Zeitlichkeit gleichsahm in specie uff ein 
weit hinaus überkonunen und beybehalten können) ein perpetuum at- 
que indelebiU familiae legatum der lieben Posterität zum besten, auch 
meiner anbey de rühmlicher auch danknehmiger zu gedenken aufF 
nachgesetzte weise und art constituiret und beständigst fest gesetzet. 
Ich habe bey der löblichen Landtschaft des Nordem theüs Ditmarschen 
Dreissig Tausend Rthlr. Capital gegen 6 pro Centum zu ewigen tragen 
alss ein immerwehrendes und niumer zu lösendes Legatum einhält dar- 
über in triplo ausgefertigten Obligation * Zinssbahr beleget, von diesen ^ll^ra^e 
iährlich verfallenen Zinsen soll die vertheilung nach anzahl meiner zu Lübeck. 
Söhne in drey gleiche theü geschehen also dass ein ieder einen dritten beTd^ cl 
theil benantlich 600 Rthlr. davon soll zugemessen haben. Wan aber ^^^'{ *" 
dieser memer Söhnen einer mit Tode abgehet alss dan folgt Ihm in das dritte 
der Hebung dieser Zinsen sein primogenitus filius et sie consequenter im^emate 
in linea descendenti in infinitum^ immassen defuncto primogenito des^ **^°*- 
selben überlebende respective ältester Sohn, oder da auch dieser Zeit- 
lichen Todes sterben solte, desselben ältester bruder in erhebung 
dieser Zinsen allein und privative succediren soll: Sollte aber eine 
meiner Söhne männliche linie gentzlich abgehen, uff den event suc- 
cediren in diss Legatum und dessen dritten theüs iährlichen Zinsen die 
negste weiblichen geschlechts von sothanen meinen Sohn gebohren, 
iedoch nicht also, dass gleich in der mänlichen linien der primogenitus 
oder ältester unter den Brüdern also auch die ältste unter den Töch- 
tern die gesambte Zinsen so lange sie lebet zu sich allein nehme, 
sondern es sollen die Töchter allerseits so viel deren vorhanden und 
ejusdem gradus seyn in den Zinsen gleich pari haben und davon em* 
pfangen; zum fall auch nach den willen des lieben Gottes ein ramus- 
culus oder linea aus diesen meinen dreyen Söhnen, welches Gott 
gnädiglich verhüte, gar aussterben möchte, alssdann verstammet so- 
thaner dritter theil uff die Uberbliebene Zween Stemme, damit nach 
dem guten willen des lieben Gottes mein nahm und gedächtnüss auch 



> Dm Wortlaut dieser Obligation giebt Beilage No. III, 7; vgl. daher S. 32 /• 

22* 



340 BEILAGEN. 

durch diss mittel in so weit möge erhalten auch die liebe Posterität 
durch diss mittel zu Tugendliebender bezeigung einen ziemlichen an- 
fang haben und überkommen. 

15- 

Wiewohl nun auss obigen meine sonderbahre für meine geliebte 
Söhne tragende vätterliche Sorgfalt zur gnüge zu tage gelegt, so er- 
müdet dieselbe darin dennoch nicht, sondern anordne und befehl auss 
sonders triffdgen mein gemüht dazu bewegenden imd antreibenden 
uhrsachen noch weiter, dass bevor meine geliebte Söhne in meinem 
nachlass bevorab siegel und briefFe sich theilen, Sie gleich fiir den 
zween Schwestern aus der gesambten haeredität^ im fall ich solches 
(§.13.) nicht selber verfuge, besagte auch grossen theüs bereits von mir 
bezahlte 60*" Rthlr, vor- und heraussnehmen, also auch ein iechlicher 
Sohn fiir seine Kinder = Sechsig Tausend Rthlr. (machen ingesambt s=a 
Hundert und Achtzig Tausend Rthlr) absetze, davon den Kindern 
die Zinse biss zu ihrer maiorennitet ^ welche ich auss vätterlichen gut- 
befinden in den Söhnen aufF 21. den Töchtern aber auff das erfiilletes 
18. Jahr determinire und restringire iährlich sollen aufgehoben, sicher- 
lich wieder belegt und entlich ufF Zwo theil vor einen Sohn, ein theil 
aber auff eine Tochter , berechnet werden , damit auch meine Nepoten 
und Nepten an Ihren Hn. Groossvattem zugedenken uhrsach und an- 
reitzung haben mögen; Und obgleich mein iungster Sohn Johan Adolph 
annoch nicht beerbet so wird und soll er iedoch diese 6o** Rthlr, 
gleich wären sie von seinen gutem separiret^ allemahl ä part legen, 
die Zinsen wohl beobachten und iährlich dem capital beyiiigeh in de- 
mühtigster Zuversicht der Allerhöchste Ihn zu rechter Zeit mit Ehr- 
lichen leibes Erben, gleich seinen Brüdern, auch beseeligen und er- 
frewen werde. Allermassen ich nun vel in vim fideisommissi vel quo- 
cunque alio meliori modo meine Nepotes und Neptes ieden orts in 
mehrbedeütete 60*" Rthlr, auss vätterlicher macht und wolgewogenen 
uhrsachen substituire und einsetze, so selbsten werden auch meine 
Söhne hierüber unverbrüchlich halten und meinen so wohlmeinenden 
vätterlichen wülen ein gehorsames begnügen leisten. 

16. 

Hisce praemissis et exceptis werden und können meine hertzviel- 
geliebte Söhne den Überrest meiner habseeligkeit, es sei an imtnobiäen^ 



BEILAGEN. 34 1 

tnübilUn^ Zinsen, siege! briefFen, auch aller fahmuss, r/?i«^//iV«, goldt, 
silber, so viel dessen vorhanden, nichts ausbescheiden, es were dan 
unter meiner diesem Testament beyzulegenden hand verfasseten sche- 
dula eins und anders davon excipirt und an ander quocunque titulo 
vermachet in der furcht Gottes und aller Verschwiegenheit auch ohne 
Zuthuhung frembder leute unter sich Brüder- und vertrawlich theilen 
worüber sie aber nicht einig werden könnten noch möchten zum loss 
setzen und sortiren, 

17. 

Unter obigen meinen immoblen gutem setze ich mein gut Sa- 
'trupholm nebst den beeden Meyerhoffen Obdorff und Bunsbüll zu 
Fünff' und fur^tzig Tausend Rthlr. mein gut Cronshagen gleichfalls zu 
Fünff und Funfftzig Tausend Rthlr. sage 55*" Rthlr. imd zwarten 
darumb weün daselbsten kein sonderlich Hauss auch gar wenig Holtz 
verbanden, eingeschlossen die daselbst tempore obitus mei sich befin- 
denden tarn mobilibus quam immobilibus et se moventibus. Mein wohn- 
hauss für Schleswig und was darinnen rod und nagellest nebst allen 
garten, auch Kirchengestülten, und was dem weiter anhängig aestimire 
und schlage allhie an zu vier Tausend Rthlr. mein Hauss zum Kiel 
zu Zwei Tausend Rthlr. welches ich bei meinem leben meinem ältesten 
Sohn bereits abgetretten, iedoch weü die andere beede einer zu Sles" 
wig der andere zu Satrupholm gute heüser fast umb ein geringes er- 
halten, so soll Hans Heinrich auch dieses ohn entgelt vorauss haben 
und behalten. Meine Bibliotheque ob sie gleich ein viel mehres ge- 
kostet, schätze ich auf 600 Rthlr. alles darumb so wohlfeil, damit 
meine söhne ausser der höchsten nothwendigkeit die Gott in gnaden 
verhüte, dieselbe zu vereüssem oder zu zerstücken keine befugte uhr- 
sach haben mögen, und soll mein Sohn Friedrich Christian dafem er 
lust dazu hat, und sonst anderwertig mit einem adlichen gute, dan Weiin mein 
auff solchem fall bleibt dieses zu Johan Adolph gleich Cronshagen zu das Adilche 
Hans Heinrich wähl verstellet, sich nicht versehen, mein gut Satrupholm P^jJ g^"^. 
cum pertinentiis, mein wohnhauss für Schleswig, wie auch meine bi- lich an sich 
bliotheque für andern seinen Brüdern umb benahmseten preiss haben bie^lcVöV*^ 
und annehmen. Sollte aber durch Göttliche verhengknüss einem der hagen mei- 
Brüder, so in diesen oder dergleichen etwa künfftig auch weiter von h. Sotrup- 
mir zu ererbenden stücken sortiret^ eine unabwenüiche necessität sein pfj^^^^l^ 
anpart zu vereüssem, welches ich nochmahlen dass Gott gnädigHch aber j. a. 
verhüten wolle hertzinniglich wünsche und bitte, auffstossen, der oder streitig. 



542 BEILAGEN. 

dieselbe sollen, vermög dieser meiner vätterlichen Verordnung schuldig 
und gehalten seyn, umb bedeuteten preis, es wäre dan dass diese 
stücke notorie verbessert oder verringert oder auch nach gestalten 

^**^^®^®J Sachen, umb ein geringes denen übrigen Brüdern, bevor es in frembde 

hunc §. sub bände komme zu offerirtrx imd darzubieten. 

Lit. B. B. 

i8. 

Nebst obigen bleiben Jfans Heinrich die beneficia EccUsiastica 
alss die Thum-Probstey in Hamburg und das Schleswigisches Canotucat 
Friedrich Christian ein Canotucat in Lübeck nebst das Königslehn wie 
auch ein anpart an den also genannten Schauenburgischen hoff in 
Hamburg Johan Adolph ein Canonicat in Lübeck nebst die Schles- 
wigische praebende. Es werden aber meine Hertzvielgeliebte hiebey 
das augenmerck und absehen dahin richten damit vorberührten con- 
cessionibus gelebet und keine caducität daraus erfolgen möge, wobey 
ich dieses noch femer wollmeintlich anhange, weiln bekandt dass an- 
geregte praebende und geistliche intraden anfangs zu Gottes ehren, 
der unwissenden Jugend de besserer erziehung wie auch zu behuflf der 
lieben armuth gestifFtet, und ob gleich dieselbe nunmehro ex disposi- 
tione superiorum auch ad usus prqfanos convertiret worden, meine ge- 
liebte Sphne dennoch allemahl uff die eheste stifftung ihre gedanken 
reflectiren, und dem einf olgig die erhöhung der ehren Gottes imd uff- 
helffung der nohtleidenden Ihnen bestmöglichst angelegen seyn lassen 
wollen. 

19. 

Allermassen auch nicht allein mir sondern nunmehr auch meinen 
Söhnen von dem höchstleblichsten Hause Schleswig Holstein Gottorfi- 
scher linie alle hohe gnade milte und vielfältige Fürstliche befoderun- 
gen von vielen Jahren und noch newlichst wiederfahren, darumb er- 
suche ich meine Söhne auch übrige gesambte Kindere sie geruhen die 
gesambte Ehren Chargen hochzuhalten, darinnen zu continuiren und 
durch rühmliche bezaigung mittelst Göttlichen beystandes zu hohem 
Verrichtungen anlass zu geben auch sonst bey allen ersehenen gelegen- 
heiten dahin thunlichst zu trachten wie mehrhöchstbesagtem hertzog- 
lichen hause und allen so davon dependiren sie Zeit Ihres lebens alle 
devotion, venercUion und respective unterthänigste gehorsahme und zu- 
stehende Dienste leisten mögen. Ich weiss ia zwar auch wohl und 



that die erfahmüss es ' mehrf eltig bestärcket wie gefährlich das HöfF- 
leben sey und wie wanckelmütig das schnöde glück sich daselbst ab- 
sonderlich bezeige, nicht weniger dass unbewundene uffrichtigkeit, on- 
vergallete liebe und eine gleich durchtretende vertrawlichkeit bey grosser 
Hl. Hoffe fast nicht zu finden ', iedennoch wie bereits erwehnet rahte 
ich meinen Söhnen trewhertziglich und wohlmeinend, dass sie die fiir 
ietzt erlangte und durch Göttliche beyhülffe femer zu hoffende ehren 
Ämter auss liederlichen uhrsachen nimmer quitiren, vielmehr obiger 
einwürffe, dawieder ein eifriges gebet und unverweissliches verhalten 
gar viel ia alles vermagk, onvermessen, sich dahin industriiren wie 
sie sothane Ihnen anbetrawte Ehren Empter exorniren^ und dadurch 
bei Gott, Ihrer Herrschafft und allen frommen ehrlichen leüten, gnad 
huld und freündtschafft erlangen mögen. 

20. 

Ich ersuche auch und vermahne meine gesambte Kindere trew- 
hertzig und vätterlich dass sie ausser der Schuldigkeit Ihrer tragenden 
Ämpter und Chargen nie Bürge werden noch fiir andere Ihren fidem 
interponiren zumahlen ich bey diesen geschwinden Zeiten, über män- 
nigliches vermuhten miterlebet dass auch reiche und wöhlvermögende 
leüte dadurch umb das ihrige gebracht und theils ohn einigen Dank, 
mit ihrer übergrossen beschimpfung an den bettelstab gerahten. 



21. 

Demnach auch die einigkeit, gutes vertrawen und ein reciproci- 
rendes wohlwollen bevorab unter nahen angehörigen der wegk und das 
mittel ist bey diesen arglistigen und trewlosen leüfften und Zeiten sich 
unter den schütz des lieben Gottes mit guter manier fort und durch 
die weit zu helffen darumb recommendire ich meinen Söhnen wie auch 
übrigen Kindern Töchtern und Eydam das bandt der liebe und ver- 
trawlichkeit dass einer dem andern mit wollwollen und ehrerbietung 
zuvorkomme, fiimehrülich seine stettige Übung dahin richte wie sie 
imd Ihre Hebe Posterität in ohngefärbter adfection von Zeiten mehr 
und mehr gegen einander erwachsen und zunehmen mögen gestalt ich 



I Eine Vorahnung, die sich bestätigte; vgl. S. 99 fg. 



344 BEILAGEN. 

auch zu besserer befordenmg sothanen Zwecks em so anselmliches 
meinen Töchtern aus meinen gutem zugewandt imter meinen Söhnen 
aber überall gleicheit so viel thunlich gewesen veranlasset ^ bey welchen 
allen ich dieses aber einsten wohlbetrachtct imd vätterlich erinnert und 
befohlen haben will dass meine gesambte geliebte Kindere gleich ich 
ihnen diesen vorrath vermittelst imgemeiner arbeit und dabey überflüssig 
verspürten Göttlichen segens ehrlich erworben also dieselbe auch ihr 
absehen dahin gerichtet seyn lassen damit sie denselben nicht miss- 
brauchen noch daher uhrsach nehmen ein weich und taddhafftes leben 
zu fiihren, und also in und mit der that, das nicht weniger schändt- 
und verklainer- alss höchstschädt- ia verdamliches Sprichwort aufi 
einen guten Sparer folge gemeiniglich ein frischer verzehrer wahr zu- 
machen, sondern dass sie allerseits darob und an sein, wie sie Gott 
für äugen halten, die Obrigkeit ehren, ihren Nechsten lieben, allen 
hoffart fliehen und meiden, für affler reden und dergleichen unbeson- 
nenen ufflagen sich hüten, hingegen der Tugend nachtrachten auch 
die ihrige treweiffrigst dazu anweisen, und dergestalt was Von mir 
durch des Allerhöchsten scheinbahre direction nnd beyhülffe wohl ist 
angefangen und biss hieher mühsam fortgesetzet von Ihnen gleichfalls 
beobachtet und durch einen Tugendthafflen wandel aggrandiret nmd 
vergrössert werden möge, welches ich Ihnen sämptlich aus innerstem 
gründe meiner seelen gönne und hiemit nochmahlen von dem Aller- 
höchsten anwünsche. 

22. 

Dieweün aber unter allen verständigen eine ausgemachte sache 
ist , dass von der ersten paedia und ufferziehung der Kinder deroselben 
fortgang im leben es sey zum guten oder bösen, guten theils mit de- 
pendire^ so setze ich ausser Zweiffei meine geliebte Kindere werden 
gleichfalls so in der education alss instruction der lieben Ihrigen dahin 
ihre mesures nehmen damit dieselbe forderst und für allen Dingen Gott 
kennen und ehren, wie auch sein wort lieben und hochhalten lernen, 
damit folgig in allen wohlanständigen wissenschafflen nicht etwan super- 
ficialiter und petfunctorie sondern fundatnenia liier und gründtlich sich 
üben und entlich perficiren mögen. 

23- 

Wan nun obigen, wie angeführt, von den lieben nieinigen alss 
gehorsahmen kindem ohn einigen auszugk und Widerspruch gelebet, 



BEILAGEN. 345 

und sich nachgehends, welches Gott in Gnaden verhüte zutrüge, dass 
meiner geliebten Söhnen einer ohn hinterlassung ehelicher Erben, 
diesem weltwesen A Dieu sagen mtisten, so thue ich derselben Erb- 
schafFt zu Hundert Tausend Rthlr, gleich den Schwestern, da sich 
gleichmessiger Todesfall mit ihnen zutragen solte, zu Funfftzig Tau- 
send Rthlr. worinnen ein Bruder Zwee eine Schwester aber nur einen 
theil nimpt, setzen, damit die Schwestere und ihre Ehemennere itzige 
oder künfftige nicht uhrsach noch gelegenheit nehmen mögen in meiner 
Söhnen Von mir ererbten portion zu inquiriren noch auff einig inven- 
tariuM zu tringen, zumahlen mir ia von rechtswegen frey und bevor 
bleibet extra legitimam das übrige es sey an die Nepoten oder andere, 
zu yextestiren und sie damit vätterlich anzusehen. So fort nun eine 
Schwester aus des verstorbenen nachlass nach advenant der 50** Rthlr. 
und concurrirenden Erben Ihren obig specificirten antheü erhalten oder 
sich versichern lassen, so theilen die Brüdere in den Überrest des nach- 
lassen sich aequaliter und einträchtig. Solte aber dess verstorbenen 
nachlass obige summe nicht austragen noch in haereditate so viel übrig 
sejn so bleibt es dabey dass ein Bruder Zwee eine Schwester aber 
ein theil davon erbe und an sich nehme. 

24. 

Ich will aber und begehre dass bey obigem umbstandt da ein 
Bruder oder Schwester ohn hinterlassung eheleiblicher Erben die 
schuld der Natur bezahlen müssen, dass man aus seiner verlassen- 
schafit Tausend Rthlr. vorausnehme ühd meinem armen oder weisen 
hause umb solches de mehr zu completiren onweigerlich beilege, und 
sein die Erben diese 1 000 Rthlr. pro quota et rata Ihrer portion abzu- 
halten und abzuführen schuldig und gehalten. Immassen ich selber nach 
meiner sehl. Tochter Maria Elisabeth ableiben dergleichen gethan und 
also dem Allerhöchsten meine gelübde bezahlet, nicht zwarten dass 
ich benahmsete 1000 Rthlr. bey meinem armhause angewandt, be- 
sondem ich hab 500 Rthlr, davon an die schul zu Sleswig verehret, 
die übrige sein zu besserer uffnahm des Itzehoischen Schulwesen 
destiniret^ davon auch iV. 7.' erwehnung gethan. 



' Vgl. S. 334. 



346 BEILAGEN. 



25 



Dieweil auch meine F. Schwester Margaretha Wasmer in meinän 
Wittiberstande meinem hausswesen mögligst vorgestanden danunb 
ersuche ich meine Söhne dass sie sich ihrer trewlich annehmen und 
biss zu Ihren absterben mit hundert fuirfz^ Rthlr. aus meinen gutem 
iährlich providiren^ nicht zweifflehd besondem sie werde es um sie 
allerseits annehmlich wieder verschulden. Solte sie ^uch nach den 
willen Gottes in Itzehoe Todes verbleichen, und dennoch dass ihr 
todter leichnahm bey ihrer F. Tochter allhie beygesetzet würde, ver- 
langen, so sollen meine Söhne Ihro darin nicht allein willfahren, son- 
dern auch mit fleiss beschaffen und da möglich Selbsten gegenwärtig 
disponiren damit in Itzehoe nachgesetzter massen die beysetzung er- 
folge: Zwarten kan man über Bürgerlichen stände damit nicht ver- 
fahren, iedoch wird so gar onformlich nicht geachtet werden können 
wan die leiche über den Kirchoff in die thür bey der Tauffe einge- 
tragen, für den Predigtstul niedergesetzet, ein leich sermon darüber 
gehalten, nachgehends hinter dem altar, biss sie den folgenden morgen 
in einen trawerüstwagen mit begleitung einiger in trawr gekleideten 
Dienern anhero übergefuhret und begleitet, nachgehends in meine se- 
pultur gebracht niedergesetzt werde. 

26. 

Ent- und schliesslichen setze ich allhie wohlbedächtiich und ordinire 
auss vätterlicher macht und gewalt da wieder bessere Zuversicht, und 
welches Gott gnädig verhüte durch eingeben böser und friedhässiger 
leüte oder auch aus eigenen irrigen getrieb, sich meiner Kinder eins, 
oder dero männere respective und Frawen erkühnen solten, wieder 
diesen meinen letzten wülen, auch aus wolgegründeten und gnugsahm 
erwogenen uhrsachen abgefassete vätterliche disposition das geringste 
zu tnurmuriren, zu geschweigen einigen wiederwilligen hadder oder 
rechtsstreit dawieder anzuflechten, dass der oder dieselbe aus diesen 
meinen gesambten bereits empfangenen oder noch weiter erwartenden 
gutem über seine legitimam^ sich weiter nichts zu erfrewen haben soll. 

27. 

Damit nun dieser mein letztrer wille und testamentirUch^ Verord- 
nung völligen stand ergreiffe, auch ungekränket gehalten werden möge, 



BEILAGEN. 347 

älss thue alle Obrigkeiten, hohen und niedrigen Standes, aller und 
unterthänigst auch gepühriich ersuchen und bitten, dass dieselbe 
über diese meine vätterliche vermachnuss und anordnung, welche ia 
auch lex inter liberos nicht unbillig genahmset wird aller und gnädigst 
halten, dawieder es sey in oder ausserhalb rechtens nichts verhangen 
noch durch andere verfugen lassen wollen, solches wird der Aller- 
höchster erkennen und belohnen die tiberfahrer hingegen ungestraffet 
nicht hingehen lassen. 

28. 

Dass man dieses was obstehet in so weit es künfftig durch hinzu- 
gesetzte marginalia oder einzulegende anderweitige eodicillos^ welches 
ich mir dan aussdrücklich vorbehalte, nicht geendert wird, nach wohl- 
erwogenen und reifflich überlegten bewegnüssen mein letztrer wüle sey, 
imd pro dispositione inter liberos gehalten haben wolle solches thue ich 
mit dieser meiner eigenhändigen schrifft , unterschrifft und pittschafFt in 
bester form rechtens wie solches beschehen kan oder magk bekräff- 
tigen. So beschehen den 30. JuL A. 670. 

(L. S.) Joh. Ad. Kielman v, K, m. p. 



Abschrift dess meinen F. F. Töchtern auff meinen Todes- 
fall zugekehrten uff 30*^ i?/Ä/r. sich erstreckenden legati, dess- 
halb ihnen unter meiner Hand nachgesetzte schrift zuge- 

stellet.* 

Dass auss vätterlicher für meiner Kinder wohlfart tragenden Sorg- 
falt, dan auch umb abwend- und Verhütung meines nachlasses halber, 
wie wohl wieder bessere Zuversicht, etwan unter Ihnen künfftig ent- 
stehenden unwiUens ich eine vätterliche disposition wie nach meinem 
tödtlichen Gott verleihe sehligen hintritt ich meine Verlassenschaft ge- 



* Bildet im Original sowie jetzt hier einen Theil des Testaments. 



34^ BEILAGEN. 

theilet wissen wolle zu papier gebracht auch vollenzogen solches kan 
meinen Kindern vermuhtlich nicht onwissehd sein, immassen es auch 
seine richtigkeit dabey allerdings behält. Ob nun wohl meine noch 
lebende beede geliebte Töchtere benantUch Anna Margaretha und 
Sophia Augusta nebst Ihren itzigen und künfftig erlangenden Eheliebsten 
sich in denen zwischen mir und Ihnen bereits aufTgerichteten oder 
auch künfftig nach den einhält dieser von mir oder nach meinen Tod, 
meinen Söhnen mit ihnen uffzurichtenden ehe/ö^A?« aller fernem an- 
spruch ufF vätterliche und mütterliche haereditcU sich cräfitigst begeben 
haben und noch femer begeben werden, ich aber auch in demselben 
versprechnuss gethan, zum fall sie sich allerseits gegen mich gebühr- 
Söhn- und Töchterlich verhalten , dass ich der erfolgten renunciatiation 
in so weit onermessen eine abermahlige anzeig vätterliehen Wohlwollens 
nicht so viel nach den einhält des Testaments^ alss worauf sie ausser 
diesem passu nicht zu sprechen noch einige abschrifft davon zu be- 
gehren weniger ein inventarium bonorum zu fodem befugt, sondern 
in crafft dieses Scheins über die vorige ausstewr noch eine annehm- 
liche ergetzlichkeit Ihnen zukehren wolte. Selbigem nun zu folge 
ordinire ich mit diesem befehl auch meinen Söhnen insgesambt ernst 
und vätterlich, dass nach meinem absterben auch erfolgten ehrlichen 
begräbnuss sie einer Iglichen Schwester zu Ihren empfangenen dote 
und erlangten schmuck so in 20*" Rthlr, brautschatzgelder und etwa 
praeter propter S^ Rthlr. paraphemalien bestanden, wie solches die 
darüber verwechselte documenta aussweisen, noch = Dreissig Tau- 
send Rthlr. mittelst guten siegeln und brieffen, iedoch gegen gnug- 
sahme caution uff den unbeerbten fall gehöriger Wiedererstattung zu- 
kehren und vergnügen: Diese vorbesagte 30*" Rthlr. bleibe einer jeden 
Tochter proprium peculium und ihr eigenthümliches gut so lang sie 
leben; iedoch will ich und ordre dafern sie von Ihren Männem dar- 
nach gehalten und wie sichs gebühret von denenselben geliebet, auch 
ehelich geehret werden, dass von denen iehrlichen abkünfften und 
Zinsen mehrgedachter dieser 30*^ Rthlr, der maritus den halbscheid 
haben und selben in seinem nutzen zuverwenden berechtigt sein soU, 
und werden meine gesambte Söhne damit diesem gestracks und ohn 
einigen auszugk gehorsahmlich gelebet und nachgesetzet, sonderlich 
diese einer jeden Tochter zugekehrte 30*" Rthlr, unter obig besagter 
vergewisserung sicherlich beleget und in ermangelung gnugsahmer caütion 
von meinen Söhnen das capital beybehalten und iehrlich von ihnen 
mit 5 pro centum unaufheltlich und ohne spernmg verzinset werden mit 



BEILAGEN« 349 

fleiss darob iind an seyn. Solte auch nach meinem zeitlichen ableiben 
nach dem willen Gottes eine meiner Töchter oder einer meiner Söhne 
onbeerbet diese Zeitlichkeit verlassen so nimpt ein Bruder Zween einei 
Tochter aber in dess Verstorbenen nachlass ein theil, gestalt ich dan 
umb verhütimg alles disputs in meinem Testament so Brüder- alss 
Schwesterlichen antheil, welcher der theilung unterwürfig aequipariret 
und zu FuT^zig Tarnend Rthlr, angeschlagen (hiebey dient iedennoch ^^[l^^l^ 
meinen Söhnen zu wissen, dass nach erfolgtem Tödtlichen abtritt Teitamento 
meiner sehL Tochter Maria Elisabeth ich einer jeden Tochter auss 
vätterlich geneigtem willen 2500 Rthlr, zugekehret, so bey anzu- 
stellender theilung nebenst obigen besagten paraphemalien billig in 
consideration kommen) bey welchem allen ich es nochmahlen indis- 
putirlichea will gelassen haben. Allermassen nun meine vätterliche 
liebe imd Sorgfalt hierauss hoffentlich gnugsahm zu tage leuchtet, dar- 
umb will ich nicht glauben, dass imter meinen Töchtern oder dero 
Eheliebsten sich einiger finden werde so diese meine vätterliche ver- 
mächnuss in oder ausserhalb rechtens entgegen wandeln wolte zum 
fall aber über alles vermuhten, sich dergleichen gantz undanckbahrer 
und anbey höchst straffbahrer weise begeben möchte, wieder den oder 
dieselbe setze ordne und befehl ich dass der oder dieselbe nicht allein 
dieser Zugabe der 30** Rthlr, ipso iure verlustig sein auch das ge- 
ringste davon nicht erheben sollen, besondem verpleibt in meiner 
Söhne beliebnuss ob dieselbe inhalt der in Testamento angeführten 
Verordnung mit der daselbst exprimirten straff wieder sie rechtlich 
verfahren wollen. Ich habe aber zu Ihnen sambt und sonders das 
hertzliche imd recht vatterlichs vertrawen sie werden allerseits in diese 
meine vätterliche disposition acquiesciren^ dieselbe mit Danck erkennen 
und dergestalt des lieben Gottes räche und straffe nicht auf sich laden, 
wie ich dan will und auch bitte, dass diese anzeig gleich ein Testa- 
ment oder codicil vim patemae inter liberos dispositionis onstreitig und 
quovis meliori modo habe und behalte. Uhrkundtlich dessen allen hab 
ich dieses mit eigener Hand geschrieben und unterschrieben auch mit 
meinem gewöhnlichen pittschaft versiegelt. So beschehen den 4. Aug* 
A. 670. 

(L. S.) Joh. Ad. Kielman v* K, m, /. 

NB. Uff diese vermachnuss hab ich bereits einer ieglichen Tochter 
loooo Rthlr. laut über darüber ausgegebenen und bey mir verhan- 



350 BEILAGEN. 



denen quUung ausgezahlet. Noch hab ich in 8*'*' Trium Regum 
A. 674 einer ieden Tochter hierauff zahlen lassen 10^ RttUr, also 
dass Ihnen nach obiger vennachnuss ufF meinen Tödtlichen Hintritt 
noch IG**» Rthlr, einer jeder Tochter nachständig seyn. 

/. A. K. V. K. 



Ad §. 18 Weiln ich nach dess lieben Gottes Verfügung meine 
wohnstatt von Schleswig' gen Hamburg transferiret und dahier des 
sehl. Residenten Müllers hauss uflf dem sPersort umb 20,900 Rthlr. 
erkauflft auch kein geringes darin verbawet, so hab mein fiir Schleswig 
belegenes hauss cum pertinentiis meinem söhn Friedrich Christian ab- 
getretten und umb 4*" Rthlr, Zugeschlagen auch Ihm danebenst 
51** Rthr also insgesambt 55,000 m^ in negstabgewichenen umb- 
schlage Zugekehret, womit er den übrigen beeden Brüdern der Ihnen 
Zugedachten gutem halber gleich gemachet würde, haben also auflf 
meinen sehl. hintritt Hans Heinrich Cronshagen vnd Johan Adolph 
Satrupholm ohn weiteren abzug dafür erb- und eigenthumlich an sich 
Zu nehmen, wozu von Gott Ihnen allerseits seine gnad und segen 
inniglichst anwünsche. 

Alldieweiln ich auch ungern sehen möchte dass dieses mein 
Wohnhauss alhie in Hamburg mit dessen Zubehör in frembden besitz 
geriethe, so selbsten thue ich es Zu 20,000 Rthlr, nun ansetzen und 
meinen geliebten Söhnen anheimstellen, ob sie das loss darüber 
werfFen oder einen Ihres mittels, so etwa sonderliche begierd, dasselbe 
Zu haben, tragen möchte, aus brüderlicher adfection überlassen wollen. 
Schrieb Dieses in Hamburg den 28. Jan. A, 672. 

/ A KUlman F. K. 

Alss auch meines mittlem Sohns secundo genitus meinen nähmen 
führet, so habe demselben Zu meinem andencken ans meinen ringen 
den besten mit einen grossen Diamant gezieret hiemit für allen alss 



> lieber das Haus in Schleswig s. oben Note No. i auf S. .7.1. 



BEILAGEN. 351 

ein praecipium verehren wollen, welche Verordnung meine übrige Kin- 
der gehorsahmlich nachleben werden. Geschrieben in Hamburg den 
22. 7^*"- A. 673. 

y. A. K, V. K, tn. p. 



r ... ^ 

Memorial an meine geliebte Söhne. 

Alss ich auflf meinen, nach Gottes willen erfolgenden tödtlichen 
hintritt gar gerne wolte, dass meinen Diensten alssdan einige ergötz- 
lichkeit wiederfiihre, alss ordne ich hiemit, ersuche auch meine Söhne, 
dass sie sich meinen bedienten ins gesambt trew und günstiglich an- 
nehmen, dieselbe entweder bei Ihnen selber accommodiren oder bei 
andern wohl unterbringen. 

Der Altfrawen weiln sie sich meines hauswesens wohl angenom- 
men', vermache ich über ihr restirendes lohn vier hundert Rthlr, wie 
auch ad dies vitae eine hebung in meinem wonnhause. 

Den übrigen mätgen soll man ein trawer Kleid und eines Jahrs 
gedobbelden lohn geben. 

Weiln mein Hans Lorentz ohne dem von Gott versorget, so soll 
man Ihm ein ehrlich trauerkleid geben. 

Mein Benedict weiln er mir in meinen kranckheiten getrewlich aufF-r 
gewartet, verehre ich nebst ein guten trawrkleide 200 Rthlr. imd er- 
suche meine Söhne, dass sie Ihn biss er anderweit accomodiret, nicht. 
von sich lassen. 

Weün Christian nicht gar lang bey mir gewesen alss soll man 
demselben auch ein gutes trawrkleid geben. 

Den Koch, gärtner, Lacqueyen^ ieden ein trawrkleidt und gantzes 
Jahrs lohn. 

Dieses schrieb ich in meiner behausung für Schleswig den 22 7^*'* 

A. 675. 

J, A, Kielman v, K, m, p, 

Weiln auch meine Tochter Anna Margaretha mein hauswesen 
etzliche Jahr vorgestanden, so verehre Ihro zum vorauss wegen ge- 
habter bemühung Tausend Rthlr. auss meinen gütern. Zu fester hal- 
tung dessen schrieb ich Dieses den 22 7^*"- A. 675. 

. J, A. Kielman v, K, m, p. ' 



BEILAGE No. III, 9.' 

(Zur Textseite 8i.) 

mSTRUCTIO 

WORNACH VnNSER VON GOTTES GNADEN CHRISTIAN AlBRECHTEN, 

Erben Zu Norwegen, Postulirten Coadjutom des Stiflfts Lübeck, Re- 
gierenden Hertzogen Zu Schleswig Hollstein, Stormarn vnnd der Ditt- 
marschen, Grafen Zu 01denbiu*g vnnd Vellmenhorst x. Zu beobachtung 
vnserer Regierung, biss Zu vnserer glücklichen Heimbkunfit, bestalter 
geheimbter Rath, Regierungs- vnnd Cammer Praesident^ auch Hoff 
Cantzler, Johann Adolph Kielmann ^ nebst dhenenihme, von 14: tagen 
Zu 14: Tagen, abwechselungsweysse Zuge Ordneten, Lanndt- vnnd 
gelahrten Räthen, auch Ambt Leuten, nach gelegenheit der sachen, 
sich Zu achten. 

Anfännglich setzen Wir ausser Zchweiffeü ^ vnnd in vnseren Re- 
gierungs Fraesidenten, satnbt dhenen^ wie obigbedeutet ^ Ihme Zuge 
Ordneten, dass gnädigste vertrawen, dieselbe auch, nebst deme, wass 
hierunter specialiter aussgedrucket, definiiret, vnnd fÜrgebüdet, an 
fleissiger Beobachtung vnserer Jurium, Fürstl: resfect, auch vfnahmb 
vnnd Sicherheit vnserer Lannd vnnd Leute, nichts werde ermangelen 
lassen; Negst diesem, wollen vnnd setzen Wir, mit diesem, dass mehr- 
besagter vnser Regierungss Fraesident^ vnnd Zuge Ordnete Lanndt- 
vnnd gelahrte Rathe, so lanng Wir vnnss in dem Königreich Schweden, 
vnnd vnter wegenns aufFhalten werden, an vnserer statt, die bedienung 
bey der Regierung, in vnseren gesambten furstenthümben vnnd Lann- 
den, getrewen fleisses fuhren, dafiir von Jedemänniglich gehalten vnnd 
respectiret werden, auch, bey ewäugeter gelegenheit vnnd vmbstännden, 



1 Original im gräflich von Kielmansegg'schen Familien •Archiv zu Gültzow. 



BEILAGEN, 353 

die authorität^ vnser übrige Lannd-Räthe vnnd Ambtleute, gelahrte 
Räthe, auch annder Civil- vnnd militair-Officirer^ nach Hooffe oder 
sonnsten, an ohrt vnndt ennden, Zu verschreiben vnnd Zu betagen, 
beygeleget, dieselbe auch gehaltenn seyn sollenn, en regard vnnser, 
Ihnen darinnen ohne einntzigen Aussstell oder Ausszugk, es wehr dan, 
dass Leibesvnvermügenheit Sie von selbsten enntschuldigte, der behör 
an die hanndt Zu gehen, auch, bey eröffneten deliberandis et expedien- 
dis, also Zu expectorirtn^ wie Sie Ihren, vnnss geleisteten träwen 
Eyden Zu foUge, solches für vnnss, vnndt vnsem estat^ nach Ihrem 
besten verstannde, erspriesslich befinnden, Solten auch die Sachen 
nicht allemahl dehro Kegenwarth, dabey aber, Ihre guthbefinndliche 
Meynung, desideriren, So sollen vnnsere Lannd Räthe, aufF die über- 
geschriebene puncta^ Ihre gedanncken schrifftlich Zu entwerffen, vnnd 
vnseren heimbgelassenen Regierungss Praesidenten vnnd Zuge Ord- 
neten , auflfs allerheiste Zuzusenden, verbunden seyn. Da auch Sachen 
vorlieflfen, darinnen einer oder mehr, mit vollmacht abzufertigenn, 
benöthiget, So soll hiemit vnserm Regierungss Praesidenten vnnd Zuge 
Ordneten, sotahne authorität vnnd vollmacht hiemit beygeleget, auch 
vnsere gelahrte Räthe, vnnd anndere Bediente, schuldig seyn, allemahl 
ohne Wiederrede, follge Zu laisten, vnnd sotahne Verrichtung über 
sich Zu nehmen. Dieweiln auch, ohne baar Mittele, die Bediennte, 
mit Kostgellde vnnd sonnstet, nicht wohl Zu vnterhalten, die Verpfle- 
gung vnserer guamison anbey monatlich ein groses erfordern, darümb 
plcnipotentyrtn Wir hiemit. vnsem Regierungss Praesidenten, sambt 
Zuge Ordneten, dass, bey dehro vemünfFtigen Ermessen, bestehen 
soll, wie viell gellder Sie dhero behueff ein vnnd annderer ohrten, 
wenn es die hohe Nothurfft erfodert, vnnd in vnserer Rennt Cammer 
kein vorrath verbanden, auflf vnseren Furstl: Credit, besprechen vnnd 
au&ehmen, nicht weniger per modum Collectae vel executionis, wegen 
der vflf den Lannd Tagk verwilligtenn Contribution^ dafeme periculum 
in mora^ sothane gelldere, von vnseren gesambten vnnderthanen , her- 
bey pringen wollen. Da aber auch dieses so forth nicht erf öligen 
müchte. Müssen Sie aus dem Zolle, Wie auch von dem Kriegss Com- 
fnissario ad Interim einige gellder erheben, davon vnnss dann, bey vnn- 
serer, Gott verleyhe glücklichen Heimbkunflft, geziehmende Rechnung 
abgestattet werden soll. 

Da auch en general, noch sonnsten ichtsewass mehreres , Zu beob- 
achten. Zu verfügen, oder, ins werck Zu setzen. Solches alles haben 
Wir vnserem Regierungss Praesidenten vnnd Zuge Ordneten, hiemit 

23 



354 BEILAGEN. 

gnädigst auflftragen , vnnd dehro vimss bekannten dexterität allerdinngs 
heimbstellen wollen. 

Vorbereitlich diesen , gehet vnnser special gnädigster Befehlig noch 
femer dahin, dass vnnser Regierungss Praesident vnnd Zuge -Ordnete, 
die Correspondence am Keyserlichen Hooflfe, damit Wir, wass der 
öhrter passire, auch dieses ietzigen Reichsstages halber, beschlossen 
werden müchte, Zeitig erfahren, vnnd vnsere Angelegenheiten darnach 
anschicken mügen, wie auch, an anndem vnnss dienlichen ohrten, 
besten fleisses vnterhalten, bevorab aber, verhüten, damit vnnss in 
der bekannten OUdenburgischen Successions^2icht, so viell an Ihnen, 
von Niemannden, Zu nahe getreten, noch einig praejuditz Zugefiiget 
werde, Dehrobehueflf vnserem Regienmgs Praesidenten vnnd Zuge 
Ordneten, bevor vnnd frey pleibet, Jehmanden vnserer gelahrten 
Räthe, desshalb particulier vffsicht Zu haben, vnnd die Notdurfft alle- 
mahl Zu beobachten, Zulännglichen BefehU beyzulegen, welches gleicher- 
gestalt in Camera^ wegen der 8: Reinbeckischen streitigenn DörfFer, 
mit Sachssen Lawenburgh, Zu observiren. 

So viell aber Ihre Königl: Mayst: Zu Dennemarck Norwegen x. 
vnseren freundtlichen vielgeliebten, vnnd hochgeehrten Herren Vettern, 
Schwägern vnnd Brüdern angehet. Da wollen Wir vnnss versicheren, 
ess werden dieselbe, Immassen Wir Sie darumb freündvetterlich vnnd 
einständigst ersuchet, dem herkommen inhaeriren^ vnndt in gemeinen 
Regierungssachen, vnnss, oder den Vnserigen vnwissenndt, nichts ver- 
hengen, noch vnnss Zum nachtheill vnnd Verkleinerung vornehmen, 
vielmehr vnnser Lannd vnnd Leute, gleich Ihren eigenen, Ihro lassen 
Zu Königl. Hochgewognüss, recommendirtt seyn. 

Wass im übrigen vnnsere particulier Regierung . betrifft, So 
wollen Wir alles Zchweiffels gesichert leben, ess werden vnsere, so 
woU auff dem Lannde, alss bey Hooffe constituirtt, beedes Adeliche, 
gelahrte, oder annder Officiales, mit besonders angelegenem fleisse, 
dahin streben, damit die heilsahmbe Justice^ nebst der pietät, alss 
Grunndfeste vnnd haubtseuhlen in allen wolbestelten Regimentern , aller 
ohrten, embssig getrieben, vnnd ohne passion exerciret werde, Negst 
deme aber, auff vnnsere Angelegenheiten, ein dergleichen starckes 
einsehen fuhren, damit vnnss Zum nachtheill vnnd schaden, dass aller- 
geringste nicht vntergeschlagen, noch sonnsten einige fahrlässigkeit 
verübet werde, vnser gefalle wohl mesnagirt^ bey Hooflfe ein ordennt- 
liches wehsen geführet, sonnderlich die desbauches vnnd anndere Wei- 
terungen allerdinnges abgestellet bleiben, Solte auch, welches der 



BEILAGEN. 355 

Allerhöchste verhüte, sich Zutragen, dass die Kriegennde Partheyen 
sich dieser Kegennd näheren , oder auch anreynende vnnd einheymische 
Vnnihe sich herfiir thun möchte, Alssdenn werden vnnser heimb- 
gelassene Räthe, nebst vnserem General Majorn^ dahin sorgfältiglich 
bedacht seyn, damit allen besorgennden vnheill thueligst vorgebawet, 
bey ohnvermuthlich enntstehennden thätligkeiten aber, solche vorsich- 
tige Gegenwehr vnnd defension gebrauchet werde, wie solches immer 
pracHcabU vnnd thuelich seyn kann. 

Vnsere heimbgelassene Räthe vnnd bediennte, werden auch, so 
forth vnnss, wie auch dhenen hohen Königl: Schwedischen, in vicinia 
sich befindenden, so Civil- alss tnilitair-Officirem y davon beschleunigte 
Nachricht Zu geben, auch vnnser, vnnd vnser Lanndt vnnd Leute, 
Bestes Zu wissen, Sie fleisigst Zu ersuchen, keine saiimbnüss noch 
aussfall nehmen. 

Alss Wir auch, Zu mehrer Ergröserung vnserer Cammergefälle, 
wegen der Licenien vnnd Zolle, einige bessere Richtigkeit Zu treffen, 
entschlossenn, vorhero aber, die Lanndsch äfften Eydersteett vnnd 
Dittmarschen , wie auch Husumb, wegen trkdM^ttr exemption, hingegen 
Zu befriedigenn, Alss werden vnnsere heimbgelassene Räthe, so woU 
desshalb, alss auch in übrigen vnseren Lännderen vnd Ämbtem, so 
viell thun- vnnd fracHciAich., guete vnnd verbesserte Anstalt Zu 
machen, Ihnen* anbefohlen seyn lassenn; vnnd Zumahln vnserer Rennt 
Cammer mercklich Zu statten kommen dürffte, wann so forth der an- 
fanng damit gemachet, vnnd dherobehueflf geschickte vfsehere, vnd 
Zollverwaltere bestellet werden , So soll vnnser Regierungss Fraesident, 
mit allem fleisse, sich dahin bearbeiten, damit dergleichen Leute bey- 
gebracht, folgig in Eydes Pflicht genommen, die Wir dann, bey 
vnserer Heimbkunfft, in gnaden confityniren, vnd bestetigen wollen, 
Wass auch sonnst weiter so in fublicis ac Cameralihus Zu beobachten, 
desshalb wird vnser Regierungss -i'rÄ^j/^/<?«/ Nebst Zuge Ordneten, 
alle vermügstehende sorgfalth tragen, vnnd Wir versprechen Ihm, 
vnnd Ihnen samentlich hingegen, bey vnseren Fürstl: Wort, dass Wir 
Sie gegen Männiglichen schützen, vnd Fürstl. vertreten wollen. In vhr- 
kundt dessen haben Wir dieses eigenhändig vntergeschrieben , vnndt 
mit vnserem Fürstl; Cammer Secret corroborirtn lassen, Geben auff 
vnserer Residence Gottorff, den 9: Julij 1674. 

Christian Albrecht 

(L. S.) 

23* 



BEILAGE No. III, lo.' 

(Zu den Textseiten 90, 93, iio, 112.) 

IN NOMINE DEL 

Anno Christi Salvatoris nostri 1805 Indictione romäna octava reg- 
nante gloriosissimo' potentissimo atque invictissimo Principe ac Domino^ 
Domino Francisco secundo Romanorum Imperatore semper Auguste x, x. 
(salvis reliquis sacrae caesareae Majestatis titulis aliisve in Instrumentis 
adhibendis curialibus) Caesare ac Domino nostro longe clementissimo 
etc: etc: 

Freitags den 29. Martii verfugte ich mich Notarius subscriptus 
auf Requisition Magnifici Domini Syndici von Sienen Jf U, IX^ nach 
der hiesigen, zum Abbrechen bestimmten Thums Kirche, um daselbst 
die in der Gräflich J^ie/männseggischen Begräbniss Capelle befindlichen 
Särge und etwaige andere Gegenstände zu inventiren und darüber ge- 
hörig zu instrumentiren. 

Nachdem ich mich also um 473 Uhr in obgedachter Kirche ein- 
gefunden; so wurde um 5 Uhr in Gegenwart des P. T. Herrn Re- 
quirenttn die gedachte Capelle, durch einen herbeigeholten Schlösser 
geöffnet, und darin überhaubt 9 Särge, 8 grosse auf hölzernen Ge- 
stellen ruhende und i kleiner vorgefunden, worüber die folgende Be- 
zeichnung von mir aufgenommen worden; 

I. Ein mit Kupferblech überzogener Sarg mit folgender In- 
scription: 

In diesem Sarge ruhet der Hochwürdige und Hochwol- 
gebome Herr Johann Adolph Freiherr von Kielmannsegge 



1 Original im gräflich von Kielmansegg'schen Familien-Archiv zu Gültzow. 



BEILAGEN. 357 

Römisch- Kaiserlichen Majestät Hochansehnlicher Rath und 
Senior des Hochwürdigen Capituls zu Lübeck. Der Seelige 
war geboren 1642. 17. JanuariL In den Herrn seelig ent- 
schlafen 171 1 den 2*®° Septembris seines Alters 69 Jahr. 

2. Ein ebenmässig mit Kupferblech überzogener Sarg mit folgen- 
der Inscription: 

Allhier ruhet seelig in Gott die weiland Hochwolgebome 
Frau, Frau Maria Elisbeth Freiherrin von Kielmannsegge ge- 
bome von Osterhausen^ die in dieser Welt geboren 1645. 
gestorben 26. Maii 17 16. 

5. Ein Sarg von Holtz mit folgender Inscription: 

Viri perillustris Conradi liberi Baronis de Jessen Seriniss: 
ac Potentiss: Reg: Dan: quondam a consiliis conferentiarum 
et Vice Cancellarius Regiminis Gluckstadiensis die Augusti 

1664 nati die 24. Martii 1704 denati — inclusa ossa 

quae — superstes Hedwig Margaretha ex gente Baronum de 
Kielmannsegge in hocce Coemeterio hereditario doponi curavit, 

4. Ein Sarg von Holtz mit folgender Inscription: 

Hier ruhen die Gebeine der weiland Hochwolgebomen 
Frau Conferentz Räthin und Vice-Cantzlerin Hedwig Mar- 
garetha von Jessen gebome Baronness von Kielmanns egg e^ 
welche geboren den 19. Julii 1674 und gestorben den 
9. Octobris 1753. 

5. Ein Kindersarg mit schwarzem wollenen Zeuge überzogen ohne 
alle Inschrift und Verzierung. 

6. Ein mit schwarzwollenem Zeuge überzogener Sarg ohne alle 
Inschrift und Verzierung. 

7. Ein mit Kupferblech überzogener Sarg mit folgender In- 
scription: 

Allhier ruhet in Gott der weüand Hochwolgebome auch 
Mannhafte Claus Friederich Freiherr von Kielmannsegge in 
seinem Leben Capitain unter S^ Churfürstlich: Durchlaucht 
des Herzogs von Braunschweig Lünebg: Hannoverschen 
Truppen, welcher ward geboren Anno 167 1. 25, Junii in 
der Stadt Schleswig, starb m Hamburg 1701, den \*], Junii 
seines Alters 30 Jahr. 



353 BEILAGEN. 

8. Ein mit Kupferblech überzogener Sarg mit folgender In- 
scription : 

Hier ruhet in Gott die weiland Hochwolgebome Frau 
Maria Elisabeth^ Freiherrin von Kielmannsegge gebome 
AMefeldt aus dem Hause Guldenar Bosselbeck geboren 1643. 
und Anno 1709. 23. Septembris gestorben in Hamburg. 

9. Ein mit Kupferblech überzogener Sarg mit folgender In- 
scription: 

Hier ruhet der weiland Hochwolgebome Herr, Herr Frie- 
derich Christian Freiherr von Kielmannsegge auf Schorren- 
berg Eichhorst, Ihro Römisch Kaiserlichen Majestät Hoch- 
ansehnlich gewesener Hofrath wie auch Ihro Königlichen 
Majestät zu Dänemarck, Norwegen x. x. Hochbetrauter Ge- 
heimer Rath, geboren zu Schleswig Anno 1639 den i. Fe- 
bruarii, gestorben in Hambiu-g Anno 17 14. 25. Septembris. 

Femer befand sich in dieser . CapeUe ein eiserner auf ein Brett 
genagelter Helm mit Visir und 

ein altes Gemälde auf Holtz mit biblischen Vorstellungen ins ge- 
virthe getheüt ohngefähr zwischen 4 und 5 Fuss im quadrat. 

Nachdem dieser Actus um 6Y4 Uhr beendigt war, ward die Ca- 
pelle wieder verschlossen. 

Auf Verlangen des F, T, Herm Fe^irentcn, habe ich hierüber 
dieses getreulich abgehaltene Protocoll in forma probante ausgefertiget, 
um zu dienen und zu gelten als Rechtens. 

Actum Hamburgi ut supra 
Quod in fidem attestor 
Johann Julius Christoph Tegetmeier 
(L. S.) Notarius caesareus publicus ac juratus 

ad hunc actum legitime requisitus. 



BEILAGE No. III, 11/ 

(Zu den Textseiten 90, iio, 112.) 

IN NOMINE DEL 

Anno Christi Salvatoris nostri 1805 Indictione romana octava reg- 
nante gloriosissimo Fotentissimo atque invictissimo Principe ac Domino^ 
Domino Francisco secundo, Romanorum Imperator e semper Augusto et 
(salvis reliquis Sacrae caesareae Majestatis titulis aliisve in Instrumentis 
adhibendis curialibus) Caesare cu Domino nostro longe clementissimo 
etc: etc: etc: 

Ex Requisitione Magnifici Domini Syndici von Sienen J, U, Z>^** 
Martis d. 7 . Maii verfugte ich Notarius subscriptus mich nach der 
hiesigen, zum Abbrechen bestimmten Thums Kirche, um daselbst die, 
in einem gemauerten Begräbniss Gewölbe unter der Gräflich Kiel- 
?nannseggischen Begräbniss Capelle befindlichen Särge zu inventiren 
und darüber gehörig zu instrumentiren. 

Nachdem ich mich also um 3 Uhr Nachmittags in obgedachter 
Kirche eingefunden; so wurde in meiner Gegenwart das erwähnte Ge- 
wölbe geöffnet und darinn überhaubt 9 Särge 2 grosse und 7 kleine 
vorgefunden, worüber folgende Bezeichnung von mir aufgenommen 
werden : 

I . Ein Kupferner, schön decorirter Sarg , mit folgender Inscription : 

hier ruhet die weiland Wolgeboren Frau Sophia Augusta 
von Buckwald gebome von Kielmannsegge des Wolgebomen 
Herrn Wulf von Buchwald auf Bülck Ehehälfte, geboren 
1644 den 9*®** December gestorben 1685 den 18. Augusti, 



» Original im Familien -Archiv zu Gnltzow. 



360 BEILAGEN. 

2. Ein Sarg von Holtz mit folgender Inscription: 

In diesem Sarge ruhet die weiland Hochedle Viel- Ehr- 
imd Tugendreiche Frau Frau Margaretha Wasmerin ge- 
bome Kielmanmn geboren in Itzehoe den 3*®** Martii 1609. 
gestorben in Hamburg 1691 den i. Martii, 

3. Ein Kindersarg von Holtz mit folgender Inscription: 

Hier ruhet die Wolgebome Jungfer Hedwig von Ahle- 
f eldt gthoitn auf Gelting Anno 1679 ^^^ 3- ^^Ä/ gestorben 
1680 den 30*'®° Septembris, 

4. Ein Kindersarg von Holtz ohne alle Inschrift. 

5. Ein Kupferner Kiridersarg mit folgender Inscription: 

Hier ruhet die weiland Wolgebome Jungfer Maria Elisa- 
beth Kielnuxmt von Kielmannsegge geboren zu Schleswig 1675 
den 18. Septembris gestorben 1676. 

6. Ein Kupferner Kindersarg mit folgender Inscription: 

Hier ruhet der freie Wolgebome Herr Christian Kielmann 
von Kielmannseck geboren Anno 1676 den 28**®** Decembris 
in Copenhagen gestorben Anno 1677 den i*'®° Decembris, 

7. Ein Kupfemer Kindersarg mit folgender Inscription: 

Hier ruhet die weiland Wolgebome Maria Elisal?eth Ba- 
ronin von Kielmannsegge geboren 1681 zwischen den 12. 
und 13. O ctobris gestorben 1683 ^^^ S^- Januarii, 

8. Ein Kupfemer Kindersarg mit folgender Inscription: 

Hier rufiet der weiland Wolgeboren Christian Friederich 
Freiherr von Kielmannsegge geboren 1680 in Hamburg ge- 
• storben 1681. 

9. Ein Kupfemer Kindersarg ohne alle Inschrift. 

Die beiden hölzernen Särge 2 et ^ waren von so schlechter 
Beschaffenheit, dass sie nicht aus dem Gewölbe herausgebracht wer- 
den konnten; es wurden also die Gebeine aus denselben sorgfältig 
herausgenommen, in eine Gebein Kiste gelegt und die Inscriptionen 
sowol als das Familien -Wappen darauf befestiget. 

Nach beendigter Aufzeichnung wurden die Särge aus dem Ge- 
wölbe ad interim in die Gräflich Kielmannseggische Begräbniss Capelle 
beigesetzt und dieselbe verschlossen. 



BEILAGEN. 36 1 

Auf Verlangen des P. T, Herrn Requirtnttn habe ich hierüber 
dieses getreulich abgehaltene Protocoll in forma probante ausgefertiget 
um zu dienen und zu gelten als Rechtens. 

Actum Hamburgi ut supra 
Quod in fidem attestor. 
Johann Julius Christoph Tegetmeier 
(L. S.) Notarius caesareus publicus ac juratus 

ad hunc actum legitime requisitus. 



BEILAGE No. III, 12.' 

(Zur Textseite 94.) 

. /. N, SS, T. 
INSTRUCTIO 

Wornach sich meine hertzvielgeliebte Söhne ^ Hanss Henrich und 
Friedrich Christian Kielman x, wie auch Ihro p, t zugegebener Hoff- 
meister^ so wohl uff' der Reise nacher Italien, alss sonstet daselbst und 
biss uff fernerweitige Verordnung , an andern Orthem, negst Göttlichem 
beystande zu achten und zuverhalten. 

I. Zuforderst trage Zu meinen freundtlichen lieben Söhnen Ich das 
gute Vertrawen, Sie werden meine unausssezliche , Väterliche 
Liebe, affection vnnd deroselben anklebende Vorsorge, so Ich 
von Ihrer Kindtheit vnndt Jugend an, in dero erziehung, auch 
sonsten biss hieher Ihnen miltiglich erwiesen, fiir äugen haben, 
daraus meine trewe, väterliche wohlgewogenheit erkennen, vnd 
deme einfolgiglich sich stets erinnern, oder auch sonst zu Ge- 
müte füren lassen, den gehorsamb, so die Göttliche Mayestet 
vnnd die Natur, Mir vnd Ihrer herzlieben Mutter Zuerzeigen 
Ihnen eingepflantzet , dahero , weil Ich solches uf ihrer beuohr- 
stehenden peregrination in eigener Persohn nicht beobachten kan, 
sondern desswegen anstaat meiner Ihnen einen wohl qualificirt&\ 
Hoiferaeister adjungirti, So werden Sie demselben, alss der in 
so weit meine Persohn vertritt, vnnd durch hohe angelöbnus 
sich gegen mich verbindtlich gemachet, in allen gepuhrende folge 
leisten. Sich desselben wohlmeintlichen Erinnerungen, ad- vnnd 



^ Original im gräflich von Kielmansegg'schen Familien -Archiv zu Gültzow. 



BEILAGEN. 3^3 

dehortationibus billig bequemen, vnnd gewis dafür halten, Dass 
ob Sie gleich seine admonitiones allerdings völlig noch nicht er- 
kennen, Doch hemachmahls befinden werden, wie Sie einzig 
vnd allein Zu ihrem bestem, femerm Wohlstände, Flor vnd uf- 
nahmb gemeint gewesen, 
2. Vnnd weil es nach dem alten auspruch wahr ist vnnd pleibet, 
scilicet omnia prospera evenire colenübus Deum^ adversa speman- 
tU)USy So werden meine geliebte Söhne, sich fiir allen dingen 
der Gottes-Furcht befleissigen, vnnd wohl erwegen, Dass Wer in 
dieser, Zwart vorflüchtigen , argen Weltd etwas sonderlich, seinem 
Stande gemäss, bedeuten wil, demselben des lieben Gottes 
gnade, CrafFt vnnd beistand hoch von nöten, also gleich aus 
ohngeferbeter pietet die alleinige grundtseule , auch fumhembiste 
befestigung aller übrigen Tugenden, sonderlich des so Sehnlich 
bedurfFtigen Göttlichen Segens, Zu hoffen, Allso im kegentheil 
bei einem rangen vnd wüden Leben aller Verwirrung vnd Un- 
glück, thür vnd Angel geöfhet werde, Derowegen dan meine 
Söhne nicht unterlassen werden , für der Göttlichen May** : in der 
Ohn Enderlichen Augspurgischen Confession^ als allein wahrhaflft 
vnd darin Sie erzogen, ein reines gewissen vnnd vnsträfflichen 
wandel Zu führen, Inmassen Ich Sie dan hiemit väterlich ermahne, 
des Gebets, Besuchung der Kirchen Beiwohnung des Gottes- 
dienstes, beuorab an den öhrten, da solch exercitium pietatis in 
publUo hergebracht, sonstet aber in privato vnd ohn ärgemus 
des Nächsten, dan auch aller Christlichen tugenden Übung nicht 
Zu vergessen, sondern allewege mit andacht Zu verrichten, sich 
auch keineswegs die rauchlosigkeit vnnd böses leben, so Sie 
vielleicht an andern mögten sehen vnnd gewahr werden , hierüber 
irren, noch Ihnen nachzufolgen bewegen lassen, wie Ich dan 
Ihren Zugegebenen vnnd pro tempore anwesenden Hoffmeistem 
hiemit ganz fleissig vnnd uf alles wiederverschulden ersuche, 
hierüber allerdings Zu halten, vnd meine Söhne unausgesezeten 
fleisses dahin Zu weisen, dass der Gottesdienst geehret, Das 
gebeth morgens vnnd abendts nicht unterlassen, auch Zu keiner 
^debauche wie die sein mögen, sonderlich Füllerey, Frawenliebe, 
Zanckzüchtigkeit, Charten vnnd anderen ohnziemblichen spielens, 
vnd was dem weiter anhengig, oder dahin füren mögte, sich 
ergeben, sonderm allerthunligst dauon abgehalten werden, wel- 
ches er dan mit gebührender erinnerung thun, wiedrige vnnd 



364 BEILAGEN. 

verdächtige Conversationes oder Zum Bösen verleitende Com- 
pagnien meiden Zu lassen, auch da über best verhofFen, vnnd 
geschöpflfeten guten Zuuersicht seine Blosse Vernehmungen nicht 
verfangen mögten, solches * an mich gebührend Zu bringen, 
schuldig vnnd gehalten sein solle, Annebenst ausser allen Zweiffei 
sezend, es werde beedes Ihr ietziger Hofftneister Mons: Benssen 
als Zu welchem Ich dess wegen ein sonderbahres Vertrawen ge- 
sezet, Sie dessen mit allem fleiss erinnern, alss sonsten selbst 
tamquam persona multarum rerum usu satis subacta^ in diesen 
wie auch andern ruhmwürdigen Bezeigungen, mit guten äp^/^/zV 
vorzugehen wissen, 
3. Negst fleissiger eifferiger übimg des Dienstes den alle Menschen 
Göttl. Ma)rtt. schuldig, ist die Übung der studitn^ Einem nach 
ehr und Tugendt strebendem Menschen von Höchster nohtwen- 
digkeit, si quidem Doctrina sola et unica officina est^ in qua cu- 
duntur arma rei bene gerendae, Recommendire desswegen meinen 
Söhnen höchstes fleisses, die Übung der Studien, solche Zu 
keiner Zeit nachlässig Zu tractirtn, Sonderlich ersuche Ich dero 
bestalten Hoffmeister hiemit vf das allerinstendigste, dahin fiir- 
nhemblich Zu sehen, vnnd gebe Zirart dessen texterität anheimb, 
wie vnnd vff wassmasse Er darin vermeinet mit nuzen Zu pro- 
cediren, habe iedoch meine gemuhtsmeinung Zu seiner der meh- 
ren nachricht in diesem mit wenigem eröffnen wollen. Anfeng- 
Hch vnd wie Ich von ie hero, also incu/cire Ich fleissigst, dass 
Sie sich absonderlich in der Lateinischen, so auch in Italieni- 
scher vnd Frantzösischer Sprachen, nach gelegenheit der Zeit 
also üben, damit in ieden Begebenheiten, ohn weitleüfftiges 
nachsinnen, Sie nicht nur Ihre gemuhtsmeinung deutlich ex- 
primiren sondern auch nitida et comptl darin perorirtn mögen, 
fumhemblich aber ist mein wül vnd Rath, dass die nach Ver- 
anlassung der Zeit vnd des Ihnen Zugeordneten Hoffmeisters 
guthbefinden , an allen öhrten, da es gelegen fallet, das Studium 
Philosophiae practicae, benebenst deil partibus instrumentalibus^ 
Logicä, Rhetoricä allermögligst treiben, daran ihren höchsten 
fleis sezen, also dass Sie nicht nur petfunctorie , sondern viel- 
mehr fundamentaliter sich darin ersehen vnnd sich sothaner hoch- 
nötigen wissenschafft mechtig machen , wie dan Zu mehrer dessen 
Beförderung sehr diensamb sein wirt,.Dass Sie wöchentlich in 
quolibet dicendi genere etwas vfsetzen vnnd aussarbeiten, damit 



BEILAGEN. 365 

nebst der sache selbst Sie auch die Lateinische Sprache ad 
elegantiam usque excolir^n mögen. Wobey die cognitio Histo- 
riarum tarn universalis (welche stetig Zu repetiren) quam parti- 
cularis cujusque loci^ welche Sie bey dieser Gott gebe glücklich 
vorhabenden Reise betreten mögten, Imgleichen Mathesis, Geo- 
graphiae^ vnnd die Ihnen anuerwandte wissenschafiften, mit ab- 
gemüssigtem fleiss an handt Zu nehmen, Hiernegst wirt von 
nöten sein, dass Sie dem studio Juris ^ Zu forderst privati fiirizo 
embsig obliegen, vnnd demnach anf englich die Institutiones 
Juris Zur Handt nhemen, vnd nach deren Veranlassung und des 
Hofimeisters Erinnerung die vera et solida Jundamenta Juris 
Civilis in succum et sanguinem vertiren, stetig vnnd Vnaufifhör- 
lich repetirea, ruminirtn, Damit Sie ohn anstossen, aufif des 
Hoffmeisters Begehren, singulos titulos et paragraphos^ memoriter, 
benennen, auch wass darin enthalten, erkleren könne, Vnd da- 
mit Sie desto bessere gelegenheit überkommen, Obbesagte vera 
principia recht Zu fassen, So haben Sie hierbey den Commen- 
tarium Vinnii, beneben st der Synopsi Institutionum Schultztn Zu 
lesen, et horis subsecivis bey sich fleissig Zuerwegen, Wan Sie 
also damit vorberegter massen fertig, haben Sie Zu weiterer er- 
langung solcher wissenschafft Zur handt zu nehmen, des Bem- 
hardi Scottani Examen Juridicum^ bey dessen tractirung dan 
dieses insonderheit Zu beobachten, dass negst angehöreter des 
Hoffmeisters anleit imd erklerung singula capita also vnnd dero- 
gestaldt Zu herzen Zu fassen, damit vf des Hoifemeisters anleit 
vnd erklerung singula capita also vnd derogestaltd Zu herzen 
Zu fassen, damit vf des Hoffmeisters Befragen, (gestalt es dan 
per quaestiones abgetheilet vnnd dahin gerichtet) von allen darin 
enthaltenen Dingen, gute rede vnil andtwordt vnd so viel immer 
müglich ipsissimis Authoris verbis, geben können. Ebener massen 
haben Sie Zu gewissen stunden, beuorab bey dieser guten ge- 
legenheit in Italien, da Sie das regimen Eccksiasticum Zugleich 
mit beobachten können, die Institutiones Juris Canonici mit best 
müglichem fleisse, nach guthachten des Hoffmeisters abzuhan- 
deln, auch dabey sich ebenmessig also Zu verhalten, damit Sie 
ohne haesitation ihre meinung an den tag geben vnd so oft es 
begehret wirt, dem Hoffmeister erkleren könne, Solte auch 
sonsten etwas weiter hierin gegangen vnd die praxis hodiema 
Romana in diesem fall, ebener gestalt, in etwas können ange- 



366 BEILAGEN. 

lernet werden, So wirt der Hoffmeister wissen hierunter sein 
Bestes Zu thun, Wan meine Söhne diesergestalt i» Jure privato 
sich ohnverdrossenen fleisses Zu üben verfahren, kan femer nicht 
vngerahten sein, dass Sie den Commentarium Wesenbecü in fif. 
fleissig vnd offters durcWaufifen, dorthin, was sie anders wo ge- 
lesen, vnd notabenirtt, referircti^ vnnd Ihnen denselben locorutn 
cotnmunium instar sein lassen. Was dan endtlich die Besehung 
der öhrter, anmerckung der Antiquitettn vnd andern merckwür- 
digen Sachen betrifft, So ist mein ernster wille, dass Sie mit 
denen tumultuariis deambulationibus ^ itionibus^ vnnd Spazieren- 
gehen, die Zeit nicht vnnüzlich verpringen, besondem in diesen 
vnd andern feilen, das Ihnen Zugeordneten Hoffmeisters guth- 
achten, einzig vnd allein erwarten, vnd ohne dessen Vorwissen 
dergleichen nicht das geringeste vomhemen, insonderheit wirt 
Ihnen hiemit ernstlich gebotten, dass Sie alles nächtlichen, alss 
Ihnen selbst höchstschädtlichen, gefehrlichen, aus: und Spazieren- 
gehens, so wohl für sich allein, alss nebenst anderen, auch 
sonsten verdechtigen oder die nur einen solchen schein haben 
könten, Geselschafften, sich durchaus vnnd gäntzlich enthalten, 
so dan dergleichen gelegenheiten vff dass äusserste meiden, 

4. Die Exercitia so vor sich rühmblich vnnd ehrliebenden Leuten 
wohl anstendig, die auch Zum scherz vnd Ernst wohl können 
gebrauchet werden, seint auch keines weges ausser äugen Zu 
sezen , dahero Ich für nicht vngerahten halte , dass , weüen Hans 
Henrich, seiner Leibes ohnuermögsamkeit halber, annoch Zu 
allen Exercitiis corporis nicht bequem, derselbe bis. Zu Gott 
verleihe, besserer erlangeter gesundtheit, im reissen, sonderlich 
aber in Mathesi vnd wass dem anhengig hoHs succisivis sich 
übe, Friedrich Christian aber im fechten unnd reiten, auch nach 
gelegenheit im tanzen, sich übe vnd femerweit petfectionir^, 

5. Ich Zweifele femer auch jähr nicht, besondem es werde wohl- 
gemelter Herr Hoffmeister vor meiner Söhne gesundtheit vnd 
deren erhaltung fleissige Vorsorge tragen, vnnd was denselben 
schädlich, so viel müglich verhüten helfen, Vnnd wie endtlichen 
ohnmüglich, was die den Hoffmeistem anbetraurete inspection 
erfordert, alles Zubegreiffen, Alss wü Ich das übrige, so hierin 
nicht befindtiich, seiner dexterität anheimb geben, mit obigen 
aber habe Ich demselben nur eine eröfnung, wohin Ich Ziele 
vnd wie Ich wünsche, dass meiner Söhne Ziehung uff ihren 



BEILAGEN. 367 

reisen geschehen müge, in etwas thun wollen, Dass übrige wie 
etwan Zu solchem intent Zu gelangen, darin verlasse Ich mich 
gänzlich auf denselben, nicht Zweiffeind, wie Ich ihm Das Jenige 
anuertrawe, so mir neben andern das Liebeste ist, ia deren 
gutes verhalten, mir auch, in meiner Sterbgruben, in der viel- 
wehrten /(?j/^r//ä/ Einen guten nachrumb erwercken kan, Ess 
werde selbiger auch solches sich trewlich recommendiret sein 
lassen, vnd dahin sein äusserstes anwenden. Damit meine Söhne 
Zu aller müglichen petfection^ grossen Herrn, wie auch Jeder- 
menniglich respective mit guten Nuzen vfZuw arten, vnnd Zube- 
gegnen, gelangen vnd angeführt werden mügen, Vnnd Zumahl Ich 
der genzlichen Zuversicht, dass meine Söhne, in Italien, den 
Hochwürdigen, Durchleuchtigen, Hochgebohmen Fürsten vnd 
Herrn, Herrn Johan Georgen^ Erwählten Bischoffen des Stifftes 
Lübegk, Erben Zu Norwegen, Herzogen Zu Schleesswig Holl- 
stein, X. meinen gnedigen Fürsten vnnd Herrn, nebst dero Hoff- 
meistem vnnd Suite werden fiirfinden, Alss werden Sie sich 
allerthunligst befleissigen, damit Hochermelt Ihrer fiirstl. Gnaden 
Gnad Sie erwerben, auch sonst bei der ganzen Compagnie ihnen 
eine gute opinion erwecken mügen. Wie Ich dan gar nicht be- 
zweiffeie, besondem der Herr Hoffmeister Moltke werde Ihnen 
darzu von selbsten, seinen mir vielfeltig gethanen mündt: vnndt 
schrifftiichen versprechen nach, alle anleitung geben vnd faveur 
darunter erweisen. 
6. Schliesslichen die Zu Erlangung obigen Zwegks gehörige Vncosten 
betreffend, da werden meine Söhne, nebst dero Hoffmeistem, 
sich in Gottes nahmen gestrackes weges, über Hamburgk, Augs- 
purg, Insprug, Tirol, nacher Venedig begeben, vnnd kegen 
Michaelis fest des Herrn Hoffmeisters Moltken, wohin Sie sich 
wenden sollen, Bericht erwarten, Darauff femer den sichersten 
wegk nacher Rom vnd da thunlich nacher Neapolis nhemen, 
Immittelst aber Sie reisen oder sein stille, mir alle wochen, von 
Ihrem wohlwesen vnd Verheltnus, schrifftliche nachricht über- 
senden, So viel nun den darzu gehörigen Costen betrifft. Ob 
mir es Zwarden Ziemblich schwer fallen durffte, beuorab meine 
Söhne mir in vorigen Jahren ein überaus grosses gecostet, 
meine andere Kinder auch nunmehr herbey wachsen, vnd der- 
gestalt Zu ihrer vfbring: vnnd Vnterhaltung ein nicht geringes 
erforderte, hab iedoch dahin mich Väterlich erkleret, Zum fall 



368 BEILAGEN. 

Ich verspür, dass meine Söhne fleissig studiren, Ihrer Zeit guth 
acht haben, die Sprachen erlernen, vnnd obig angeregte exer- 
citia treiben, Ihnen j ehrlich eins für alles vnd dergestalt ins- 

gesambt Zu aller BehufF ' ohn ienigen abzugk 

Zuzukehren, vnd durch wexel übermachen zu lassen, Damit 
meine Söhne aber die mesnage vnnd wie man mit geldt Recht 
umbgehen soll, anbei erlernen mügen, Ist hiemit mein woW- 
bedächtlicher wille, dass wan Sie in Rom angelanget die erste 
2 monath da Herr Hofmeister, die ander Zween Monath mein 
Sohn Hans Henrich, die folgende Zween Monath, mein Sohn 
Friedrich Christian die Rechnungen füren, Damit Ich ersehen 
müge, wer bey solcher administration sich Zum klugisten vnd am 
besten verhalten vnd betragen habe. Bey allen diesen seze Ich 
nochmahlen ausser allen Zweififel habe auch vnnd trage Zu Mons: 
Benssen die gute Zuvorsicht, Derselb werde in allen meiner 
Söhne bestes wissen, vnd sonderlich dahin sehen, damit keine 
Zeit vergeblich hinstreichen müge, Meine Söhne wil Ich auch 
hiemit ermahnet haben. So lieb Ihnen ist meine Väterliche Zu- 
neigung bei Zu behalten , vnd deren sich femerweit , es sey bey 
meinem Leben, oder nach meinem, Gott verleihe sehligen hin- 
tritt Zuerfrewen, fordrist aber des Höchsten Vngnade Zu ver- 
meiden, vnd meinen Segen uf sich Zu pringen, Dass Sie so wohl 
für ihre Persohn, dieser meiner anstalt gehorsamen, alss auch 
dero Hoffmeister in allen Lobwürdigen Erinnerungen gepührende 
folge leisten, Solte ich aber ein wiedriges erfahren, So haben 
Sie sich gewis zu versichern, dass Sie mich vnd ihre herzliebe 
Mutter nicht allein sehr krencken, vnd Zu Väterlichen vnnd 
Mutterlichen wiederwillen bewegen, sondern gahr anlas geben 
werden, dass durch andere disposition Ich Ihnen dass so sonst 
ihnen herzlich gern gegönnet, von mir säur vnd schwer verdienet 
worden, auch noch verdienet werden mügte, enziehen vnd vf 
die so mir gehorsamb verwenden werde, Ich lebe aber der 
guten Zuversicht, allermassen Sie mir biss izten alle Kindtliche 
Schuldigkeit erzeiget, also werden Sie auch ins künfiftige meinen 
Väterlichen wohlmeintlichen willen sich gehorsambst untergeben, 



I Die hier nicht angegebene Apanage betrug in der Instruction für Johann 
Adolf und seinen Hofmeister „de dÄto lo. Juli 1657 ein Tausend Reichsthaler *S 
dürfte hier also etwa jährlich gegen 2CXX> Thaler betragen haben. 



BEILAGEN. 369 

worzu Gott der Allerhöchste seinen Segen verleihen, vnnd meine 
Zuvorsichtliche Hoffnung Zuerwünschetem progress^ auch meiner 
geliebten Söhne gedeylichem vfnhemen vnnd zeitlicher wohlfarth 
in gnaden verleihen wolle. Zu mehrer nachrichtt habe Ich 
diese Instruction mit eigener Handt unterschrieben, auch vnter 
meiner Söhne subscriptio eine gleichlautende Zu mir genommen. 
So geschehen vor Gottorff den 17. AugustL Anno 1655. 

Dass von vnserm Hochgepietenden Hern Vattem vnter dessen 
Handt vndt pittschafft vnss eine dieser gleichlautende Instruction mit- 
gegeben, vndt wir derselben vnser Kindtlichen Schuldigkeit nach aller 
dings nachzukommen, vndt deren gehorsahmblichst Zugeleben angelobet 
vndt versprochen, auch hiemit nochmahln vnser Schuldigkeit confirmie- 
ren vnd bestetigen solches Zeuget vnsere beyderseits eigenhändige 
Vnterschriffl, Datum ut supra^ 

Hanss Henrich Kielman m, /. 
(L. S.) 

Friedrich Christian Kielman m, p, 

m 

(L. S.) 



24 



BEILAGE No. III, 13.' 

(Zur Textseite loi.) 

Wir Leopold voj^ Gottes gnaden Erwölter Römischer Kaiser, 

zu ALLEN ZeITTEN MeHRER DES REICHS, IN GERMANIEN, Zu HUNGARN, 

BöHEiM, Dalmatien, Croatien und Sclavonien etc. König, Ertz- 

HERTZOG ZU ÖSTERREICH, HeRTZOG ZU BURGUND, ZU BrABAND, ZU 

Steyr, zu Kärnten, zu Crain, zu Lützemburg, zu Württemberg, 
Ober: und Nider Sclesien, fürst zu Schwaben, Marggraff dess 
Heyligen Römischen Reichs, zu Burgaw, zu Mährn, Ober: und 
Nider Lausnitz, gefürster Graf zu Habspurg, zu Tyrol, zu 
Pfirdt, zu Kyburg und zu Görtz, Landtgraff in Elsas, Herr auf 
DER Windischen Marck, zu Portenaw und zu Salins. 

Bekennen öffentlich mit diesem BriefF, und thuen kundt aller- 
menniglich, Wiewohl Wir aus Römischer Kayserlicher hohe und Wür- 
digkeit alzeit genaigt seindt, aller und ieder Unserer, und dess Hey- 
ligen Reichs Underthanen und getrewen ehr, nutz Wohlfahrt imd bestes 
zubefürdem; So seindt Wir doch billich mehr gewogen, die iehnige, 
welche Uns, dem Heyligen Römischen Reich, imd Unserm Löbl: 
P^rtzhauss Österreich vor andern mit getrewer dienstbarkeit gehorsambist 
anhängig und verwandt seindt, mit sonderbahren gnaden und ehren 
zubedencken und zufürsehen. 

Wan Wir nun gnediglich angesehen, wahrgenommen und be- 
trachtet, die fiirtreffliche qualiteten^ Vemunfft und geschicklichkeit, 
worrhit vor Uns der Wohlgebome Unser und dess Reichs lieber ge- 
trewer Friderich Christian, Freyherr von KielmaHsegg, auff 
Kohövet berühmbt worden, auch die angenehme, nutz- und er- 



1 Das in rothen Sammt eingebundene Original-Diplom befindet sich im gräflich 
von Kielmansegg'schen Familien -Archiv zu Gültzow. 



BEILAGEN. 371 

spriesUche- sowohl Kriegs- als andere dienste, welche Unserm höchst- 
geehrten Vorfahren am Reich , Römischen Kaisem und Königen , auch 
Unss Selbsten, dem Heyligen Römischen Reich, und allgemeinen weesen 
seine Voreltern und er in viel weeg gelaistet, auch, femer zulaisten, 
anerbietig ist, wie er auch seiner habenden guetten Vemunfft und ge- 
schicklichkeit nach wohlthuen kan, mag und soll. 

Hierumen so haben Wir mit wohlbedachtem mueth, guetem 
Rath, imd rechtem wissen vorgemelten Friderich Christian, Frey- 
herrn von Kielmansegg, zu Unserm Kaiserlichen Rath gnedigst 
gewürdigt, ahn- und auffgenommen. Thuen solches auch hiemit wis- 
sentlich in Krafft diess Brieffs; Und mainen, setzen und wollen, dass 
gedachter Friderich Christian Freyherr von Kielmansegg etc. 
nun hinfuhro Unser Kayserlicher Rath sein- von menniglich darfür 
erkent, geehrt, gehalten und Ihme solcher Raths-titul aus allen Unsem 
Cantzleyetn und sonst gegeben und geschriben werden- Er auch alle 
und iegliche Ehr, würde, Freyheit, Recht und Gerechtigkeit, wie an- 
dere Unsere Kaiserliche Räthe, haben, sich deren frewen, gebrauchen 
imd gemessen soll und mag, von allermenniglich ünverhindert; Doch 
solle er, Unser geheim, wo, und wie die von Uns an Ihne gelangen 
werden, biss in seine grueben zuverschweigen, schuldig sein, und 
sonst alles anders thuen, laisten und lassen, was einem getrewen Rath, 
gegen seinem Kaiser und Herrn zuthuen, gebührt und wohl aignet, in- 
massen Unser gnedigstes vertrawen in seine persohn ohne dass gestelt 
ist, getrewlich und ohne gefehrde. 

Mit Urkundt diess Brieffs, besigelt mit Unserm Kaiser- 
lichen anhangenden Insigel, der geben ist in Unser Statt Wien den 
drey und Zwantzigisten tag Monats Junij\ nach Christi Unsers lieben 
Herrn und Seeligmachers gnadenreicher Gebührt im Sechzehenhundert 
neun imd sibenzigisten. Unserer Reiche, des Römischen im ein und 
Zwantzigisten, dess Hungarischen im vier und Zwantzigisten und des 
Böheimischen im drey und Zwantzigisten Jahre. 



Leopoldt m. p. 



(Grosses Kaiserliches Siegel 
in einer hölzernen Kapsel.) 



V Leopold Wilhelm 
Graff Zu Königsegge. 

Ad mandatum Sacrae Caesareae 
Majestatis proprium 

Wilhelmb Schröder. 



24* 



BEILAGE No. III, 14.' 

(Zur Textseite loi.) 

LEOPOLDT X, 

Dero Liebden bleibt hiermit ohnverhalten , was massen Wir gnä- 
digst bewogen worden, Unsere und des Reichs Liebe Getreue, Hanss 
Heinrich, Friedrich Christian und Johan Adolphen Gebrüdere von Kiel- 
mansegg, in ansehung Ihrer Bezeigenden unterthänigsten devotion^ er- 
worbener guter meritetiy und sonst bekanter vortreflichen qvaliteten^ 
nicht allein in des heyl. Reichs Freyherm- Stand mit ertheilung des 
Pradicats Wohlgebohm Zuerheben, sondern gleichfalss den ersten zu 
Unserm Kayserl. Reichs Hoff- die Beede andere aber fiir Unsere 
Kays: Rähte Zu würdigen, an- und aufzunehmen. 

Wie Wir nun Denenselben sampt und sonders Ihre Zeitliche Wohl- 
fahrt noch furters gnädigst gerne gönnen, und anbey ausser allen 
Zweiffei stellen, es werde nicht weniger dero Liebden Zu einem eben- 
messigen genaigt sein; Zu mahlen gegen Deroselben Sie Gebrüdere 
alss Ihre angebohme Vasallen und Landsassen alhier Bey Unss und 
Unserm Kays: Hoff auch sonsten Ihre gehorsahmste schuldigste de- 
votion mit allem geziemenden respect iedesmahl contestirtt haben, imd 
fUhrohin treueyff erigst Zu continuirtn des gehorsahmsten erbietens seind; 

Also tragen Wir auch Zu Dero Liebden das beständige feste 
vertrauen, und gesinnen an Sie hiemit gnädigst, Dieselbe wolle ober- 
melte Unsere Kays: Reichs Hofif- und Rähte die Gebrüdere Freyherm 
von Kielmansegg noch femer in Landsfiirstl. schütz nehmen, dabey 
Kräfftiglich handhaben, und wieder Ihre etwan sich hervorthunde Miss- 



I Eine alte Abschrift dieses kaiserlichen Erlasses befindet sich im Familien- 
Archiv zu Gültzow, welche hier getreulich reproducirt wird. 



BEILAGEN. 373 

gönner, und alle Zumuhtende unbillige Verfolgungen nachtrücklich 
schirmen, auch sonsten von Unsertwegen in solcher guten gewährigen 
recommendation und obacht halten, dass Sie den effect dieser Unser 
Ihren Zu Gnaden wohlgemeinter Kays ; vorschriflft im werck empfinden, 
und sich dessen fruchtbahrlich erfreuen mögen. Das gereicht Unss 
Zu sonders dancknehmigen gnädigsten gefallen, und Wir verbleiben 
Dero Liebden benebens mit Kays. Gnaden x. 

Wien den 25. Juny Ad 1679. 

Kayserl: Schreiben an Christian 

Albrechten Hertzogen zu Holstein 

mit recomtnendirung der 

Freyhn von Kielmansegg de 

dato Wien den 25. Juny Ao 1679. 



BEILAGE No. III, 15.' 

(Zur Textseite loi.) 

LEOPOLD X. 

Dero Liebden ruhet Zweiffels ohne annoch in unentfallenen ge- 
dancken, was Deroselben vor einiger Zeit durch Unsem Raht und 
Residenten Zu Hamburg Johan Dietrich Edlen von Rondeckh fiir eine 
Kayserl. vorschrifft Behändiget, und vermittelss deren von Unss ver- 
langet worden, dass Sie die in Unsem Diensten stehende Gesampte 
Gebrüdere Freyherm von Kielmansegg, von Unsertwegen dahin in 
bester recommendation und obacht halten wolte, damit Ihnen in Ihren 
so lang ausgestandenen Wiederwertigkeiten Zu' statten gekommen , imd 
Sie in ruhe gesetzet werden möchten. 

Obwohln nun hierüber von Dero Liebden noch Zur Zeit einige 
antwort nicht erfolget, so tragen Wir iedoch Zu Ihro das gnädigste 
veste vertrauen, Sie werde nicht weniger dazu von selbsten geneigt 
sein, imd Demnach Bey Bereits bezogener Dero Residentz die disfalss 
Benötigte anstalt ehistens verfugen. Nichts destoweniger , imd weüen 
Wir auss absonderlichen Kays: Gnaden Besagten Gebrüderen Freyhn. 
von Kielmansegg Ihr Zeitliches glück imd Wohlfahrt, gleich wie in 
allen anderen also auch in dieser Begebenheit gerne gönnen und Be- 
fördert sehen mögten. 

Also gesinnen Wir an Dero Liebden hiemit nochmahln gnädigst, 
Sie wolle Dieselbe wiedenmib der wolgewogenheit würcklich geniessen, 
und Zu solchem ende selbige vor sich lassen, Damit Dero Liebden 
Sie Gebrüdere, wie aufrichtig bisshero Ihre geführte und noch con. 



X Eine alte Abschrift dieses kaiserlichen Erlasses befindet sich im Familien- 



Archiv zu Gültzow, welche hier getreulich reproducirt wird. 



BEILAGEN. 375 

tinuirende actiones gemeinet seyn? selbsten weitleufiftig und gebührend 
vorstellen, mithin auf solche weyse endlichen der Ihnen etwan von 
einigen Missgönnem aufgebürdeten ungleichen Imputationen und Ver- 
folgungen Befreyet werden mögen. 

Dessen versehen Wir Unss Zu Dero Liebden desto mehrers, alss 
es von Selbsten der Billigkeit gemeess ist, und Wir diese Willfährig- 
keit umb Sie in andern vorfaUenheiten dancknehmig Zuerkennen ohn- 
vergessen sein werden x. 

Brandeyss d. 30 May A* 1680. 

Kays: Schreiben an Holstein 

Gottorff mit recommendirung 

der Freyhn von Kielmansegg 

de dato Brandeyss 

d 30. May A" 1680. 



BEILAGE No. III, i6.' 

(Zur Textseite I02.) 

LEOPOLDT X. 

Auss deme, was auf Unsere an Dero Liebden für die Gebrüdere 
Freyherren von Kielmansegg wiederholete Gnädigste Vorschrifften, 
Dieselbe untern 24ten Octobr. des nechst verwichenen Jahrs geant- 
wortet, haben Wir gnädigst gerne ersehen, wie Dero Liebden Ihro 
die aussöhnung mit ermelten Gebrüderen so gar nicht Zuwieder sein 
Hessen, dass Sie Dieselbe auch Ihres Ohrts gern dazu hetten veran- 
lassen mögen, wan sie sich nur Zur anständigen Submission besser 
hetten anschicken wollen, worzu Wie dan auch so fohrt dieselbe an- 
zuweisen nicht ermangelt haben. 

Wie Sie aber Unss darauf in unterthänigkeit versichern und Be- 
dauren, dass Sie von selbsfen Ihrer Zu Dero Liebden und Dero sam- 
mentlichen Hauss tragenden treuisten devotion nach nichts höheres 
verlangen, alss dass umb Deroselben Fürstl: Hulde durch solch ge- 
bührende Submission wieder Zu erwerben, Ihnen allein mögte vergönnet 
werden vor Deroselben persöhnlich Zu erscheinen: davon aber Sie 
durch alle geflissene räncke Ihrer wiedrigen beständig Zurück getrieben 
würden; 

Also imd da Wir gegen Dero Liebden der gnädigsten Zuversicht 
leben, dass daraufhin Sie auch hierin gegen die Supplicanten sich 
Fürstl. Zuerzeigen nicht unterlassen werden, haben wir Deroselben Sie 
nochmahlen dahin bestens verschreiben wollen, gnädigst gesinnend, 
Sie wollen in ansehung all dessen Ihnen Gebrüdem entweder gedachten 



I Eine alte Abschrift dieses kaiserlichen Erlasses befindet sich im Familien- 
Archiv zu Gültzow, welche hier getreulich reproducirt wird. 



BEILAGEN. 377 

weg mildiglich eröfhen, und die vorige Hulde Ihnen wieder Zu Keh- 
ren: oder doch da Dero Liebden Sie rechtlichen anspruchs ia nicht 
Zuerlassen gedächten, Ihnen wenigst die angeber nahmkundig machen, 
und, umb endlich nach den Rechten auss der Sach Zu Kommen, Sie 
durch einen impartheyschen Richter erörtern lassen: alss woran Dero 
Liebden auf ein oder andern weg Kein femers Bedencken tragen 
werden. Dero Wie im übrigen mit x. 

Wien den 22. Febr, A* 1682. 

Kayserl: Schreiben an Hertzogen 
Christian Albrechten Zu Holstein 
Gotorf nochmahlige Vorschrifft für 

die Gebrüdere von Kielmansegg. 



BEILAGE No. III, 17.' 

(Zur Textseite 107.) 

LIEBER HERR CAMMER RAHT. 

Demnach ich von meiner gnädigen und hochgeehrten Frau Mutter 
auch andern meinen nahen anverwanten freundmütterlich und fast 
yiefeltig ermahnet und gebehten worden , das ich bey meinen nunmehro 
erreichten manbahren iahren, so wohl mein hertzogliches Hauss alss 
land und leuten Zum besten mich in Gottes nahmen vermählen möchte 
und aber dieses vornehmen von der Wichtigkeit ist das nicht nur mein 
sondern auch meiner anvertrawten Ständen und unterthanen Wohlfahrt 
guten theils davon dependiret, alss habe den Künftigen erfolgenden 
aussschlag vorderst dem lieben Gott heimgestellet inmittelst aber vor 
nicht undiensahm erachtet Ewer sentiment, worhin ihr Ewren besten 
und gewissen nach vermeinet das ich meine reflexion nehme könne, 
hierüber Zuerfordem Gelanget demnach an euch mein gnädigster wille 
das Ihr ewre hiebey führende unterthänigste gedancken mir in aller 
stille innerhalb 8 tagen nebenst Zurücksendnng Dieses meines Schrei- 
bens unterthänigst einsendet, auch von Diesen allen keinen menschen 
wer der auch sey einige apertur und nachricht wie solches geschehen 
könte oder möchte mittheilet Versehe mich dessen Zu euch gäntzlich 
und veq:)leibe euch inmittelst mit gnaden und allem guten beharlich 

wohl bey gethan. 

Christian Albrecht. 



1 Original -Concept von der Hand des Freiherrn Friedrich Christian von Kiel- 
manscgg im Familien -Archiv zu Gültzow. 



BEILAGEN. 379 



ANTWORT. 



HOCHWÜRDIGSTER DURCHLEUCHTIGSTER HKRTZOCJ GNÄDIGSTER 

FÜRST UND HERR. 

Auss Euer Hochfurstlichen Durchlaucht gnädigstem handbriefle 
welches ich verwichenen Freytag mit gebührendem respect wohl er- 
halten, habe gantz erfrewlich vernommen, welcher gestalt E. Hochf. 
D. auf I. D. Dero hochgeehrten Frau Mutter meiner auch gnädigsten 
Furstinnin und Frawen, wie auch übriger hohen anverwanten vielfel- 
tiges einrahten und bitte, nunmehro bey sich schlüssig worden sich 
mit einer oder aber anderer Printzessin zu vermählen, Zu dem ende 
auch unter andern Dero geheimen Rähten, mein geringfügiges senti- 
tnenty nach welchem Hause etwan Dero inclination Zum fiigligstem Zu 
richten, einzunehmen sich haben gnädigst wollen gefallen lassen. Wie 
nun solche gantz Fürst- imd löbliche Intention billig höchlich Zu rühmen 
stehet, ich auch Zu Dessen glücklicher vollenziehung alle selbst desi- 
derirende Prosperität auss unterthänigster devotion anwünsche , alss er- 
kenne ich hiebey mit schuldigster reverentz das gnädigste vertrawen 
so Ew. Hochf. Durchl. in eihholung meines wenigen rahtes haben te- 
moigniren und bezeugen wollen. 

Was hierauff das werck an sich selbsten betrifft so halte ich un- 
nötig Zu sein Ew. Hochf. D. mit vielen und verdriesslichen disputen 
auffzuhalten. Ob der Ehestand höher alss der ledige stand Zu achten 
oder ob dieser ienem vorzuziehen, Zumahlen E. Hochf. D. hierinnen 
nimmehro selbsten schon vor sich die decision gemachet, und es ohne 
dem bekand. Wie das der Ehestand ein nohtwendiger stand ohn wel- 
chem das menschliche geschlecht, will geschweigen hoher Potentaten 
und Fürsten heuser fast schwerlich lange Zeit subsistiren und erhalten 
werden mögen: Wie aber und auff was weise diese societät Zum be- 
quemsten anzufahen und worauff Zum meisten bey allen alliancen re- 
flectiret werden müsse, solches bedarff meines bedünckens einer sehr 
genawen und fast embsigen Untersuchung. Dan obwohl alle eheliche 
verbündnisse nach anweisung der Historie des Mosis und Eleazeri 
Ex 2. et Gen. 24. von Gott dem Allerhöchsten Ihren uhrsprung haben 
und man im gemeinem Sprichwort Zu sagen pfleget das in demselben 
Moment wie die Eva dem Adam zugeführet, auch die erste Hochzeit 
im himmel celebriret "worden, so lehret dennoch die tägliche erfahrung, 
wie das die menschen, wie in allem, also auch in diesem stücke ihrem 



380 BEILAGEN. 

eignem willen und caprice in etwas folgen wollen. Also sehen wir 
wie mancher nach Schönheit, ein ander nach reichthum, dieser nach 
einer jungen, iener aber nach einer heuslichen person freye, und in 
erlangung ihres intents ein ieder sich mehr alss glückseelig schätze, 
da doch obgesetzte quälitäten so sie nicht in einem subiecto Zugleich 
concurriren sondern nur ein iede ä part wird gefunden, oftermahls 
auss einer schönen eine an gemüht imd sinn gar hässliche, auss einer 
reichen eine hoflfertige, auss einer iungen eine ungesunde und schliess- 
liehen auss einer heusslichen eine störrische machen können. Aller- 
massen mm auss obigen gnugsahm kan erkandt werden mit was vor 
grosser circonspection man in auflfrichtung einer partkulieren heiuraht 
verfahren müsse, und wie alles dabey wohl zu consideriren, und Zu 
abwendung aller streit und weitleufftigkeit nichtes mit fug nachgelassen 
werden können, alss wird sichs vielmehr gebühren das bey eines vor- 
nehmen Fürsten und Herrn vorhabender alliance man dahin sehe, und 
mit allem fleisse sich dahin bearbeite, damit weder dem Herrn selbsten 
noch dessen Erben, wie nicht weniger auch dessen unterthanen, auss 
dergleichen proiectirter freündschafFt einstiges unheil oder schaden er- 
wachsen möge. Wesswegen wir dan so wohl bey den Historicis alss 
Politicis viel schöne und herrliche exempel aufgezeichnet finden, die 
da darthun wie so gar weisslich und auss unterschiedlichen uhrsachen 
dergleichen eheverbündnüsse unter hohen heusem establiret yfti^&n, da 
etzliche sich derselben Zu amplificirung ihrer länder und multiplicirung 
ihrer schätze, andere aber Zu wiederherbringung der in etwas er- 
loschenen Freundschaft, oder aber Zu weiterer confirmirung ihrer ge- 
machten bündnüssen angetretten. Wem kan nunmehr unbekand seyn 
die grosse und sonderliche accessiones so Maximilianus /, Fhilippus I. 
et II, Ferdinandus Caroli V, bruder dem höchstrühmlichen Österreichi- 
schem Hause durch heurahten Zugebracht, angesehen die gehabten 
und annoch Zum theil befindliche stattliche länder und Königreiche 
genugSahm davon Zeugen können, hatten die Savof^Q!ti<tx\ Hertzogen 
sich nicht nach gelegenheit der Zeit und leuffte dan der Hispanischen 
dan wieder der Frantzösischen ehebündnissen bedienet, würden sie ge- 
wisslich nicht mehr in dem lustre worinnen sie annoch sind, sich prae- 
sentiren können. In Summa wie alle alliancen auff gewisse raisons 
d^Estat ihv fundament nohtwendig haben müssen, damit ein Herr der 
sich nicht allein Zum besten sondern auch seinen unterthanen Zum 
frommen leben muss eine glückliche regierung haben möge, alss hielfft 
hiezu auch gar viel wan die vorgeschlagene Princessin tugendsahrti. 



BEILAGEN. 38 1 

Ihres Herren Standes, alters und humeurs gleich magk gefunden wer- 
den. Der Tacitus alss ein weltweiser und gar kluger man helt diese 
reflexion vor so nötig das da er den Claudium in seinem 12. buch 
seiner Jahrgeschichte am 6 Capittel eingeführet wie er mit dem Rö- 
mischem senatu wegen seiner heuraht Unterredung pflege, er Zu letzt 
setzet das der Keyser von Ihnen ein Gemahl begehret Die von hohem 
stamme y von leibesfruchtharkeit ^ und von gutem leben her ahmet wäre. 
Und freylich seind diss die qualitäten daraufF ein vornehmer Fürst und 
Herr mehr alss etwan auff grossen reichthum und übermessige Schön- 
heit sehen muss, in Betrachtung das solche vergencklich die tugend 
aber und eine hohe extraction benebenst der fruchtbahrkeit gleichsahm 
vor ewig gehalten werden können. Derohalben man dan auch bey 
den geschichtschreibem lieset, wie cauteleux fümehme Herren in diesen 
stücken, und absonderlich in beybehaltung ihres hohen geschlechtes 
verfahren, und wie im gegentheü es denienigen Printzen und dero 
authorität verkleinerlich gewesen welche unter Ihrem stände verheu- 
rahtet haben. Also schreibet der Curtius Hb. 8. das es dem Alexan- 
dra M, von seinem ihm sonst sehr adduten Kriegesleüten übel auss- 
gedeütet, da er die Roxanen die nicht seines Standes war Zum weibe 
genommen, und haben wir in der person des Francisci de Medicis^ 
des Uldarici XXI eines Röhmischen Königs, wie auch des Erici 
Königs in Schweden, deren der erste eine Vene tiani* sehe Bürgerin, 
der andere eine bawerin, dieser letztere aber eines heschers tochter 
sich beylegen lassen, mehr alss Zu viel Zu lernen, wie dergleichen 
alliancen, schimpf und schände, ia wohl gar den verlust des /Regiments, 
wie dem JSrico wiederfahren, nach sich Zu Ziehen pflege, und dannen- 
hero einem Fürsten obliegen will, das gleicher gestalt wie man in 
ipropagirung 

(er Ziehung der pferde und anderer unvernünftigen thiere die beste 
raee Zu suchen gewohnet, auch Zu bestellung eines guten gartens die 
herrligsten und raresten Kreuter beygeschaff"et werden müssen, also 
auch dahin möge gesehen werden, wie das er eine auss dem edelsten 
geblühte herstammende Gemahlin sich erkiesen möge, alldieweil der- 
gleichen Printzessinnen gemeiniglich besser alss das ander Frawen Zim- 
mer aufFerzogen und dero hohen vorfahren rühmliche Tugenden Zu 
folgen sich höchlich lassen angelegen sein. Wan dan Gnädigster Fürst 
imd Herr auss diesem fast gnugsahm kan begriffen werden, worauf 
ein genereuser Fürst und Herr in erwehlung eines gemahls fühmehmlich 
sehen und visiren müsse, und wie dieselbe nicht nach den äugen und 



^82 BEILAGEN. 

bänden wie iener Comicus redet, sondern nach den Ohroi das ist 
nach der renommee Zu nehmen sey, alls ist nünmehro nichts mehr 
übrig alss das von E. Hochf. D. eine dergleichen mit Tugend und 
allen Fürstlichen gaben wohl aussgezierte Frintzessin choisiret werden 
möge. Ich Zwar an meinem geringem ohrte, wie gerne ich auch 
hierinnen E. Hochf. D. meiner Schuldigkeit gemess dienen wolte, und 
deroselben wohl versichern kan das keinem anderen an unterthänigster 
affection ich nachgebe oder iemahls nachgeben werde, so finde dennoch 
dieses werck von der erhebligkeit das hierinnen categoriquement etwas 
Zu schliessen beschwerlich, und ich.desswegen fast aufF des Socratis 
meinung kommen dürffte, welcher wie er einmahls auch in einer wich- 
tigen Sachen seinen raht Zugeben gebehten worden, den anbringer Zu 
das oraculum verwiesen , und damit Zweyfels frey hat andeuten wollen, 
das man in allen hohen affairen behutsahm gehen, und solche vor- 
dersahmst dem Grossen Gott vortragen müsse, der dan wohl wissen 
würde wie dem wercke. Zum besten Zu helffen stünde: Nichts desto 
weniger damit E. Hochf. D. gnädigstem Befehl ich unterthänigste 
parition leisten möge, so muss gestehen das ich nicht ersehen kan, 
wie ausser der alliance mit der löblichen Cron Dennemarck^ oder aber 
ausser einer verbündnüss mit etwan einem Ä2//i'schem oder auss denen 
fürstl. heusem Wittemberg oder Gothen entsprossenen Frewlein E. 
Hochf. D. einige andere so nahe freundschafFt füglich werden machen 
können. Diese 4 Printzessinnen stelle ich E. F. D. in unterthänigkeit 
vor, und solte wohl nach Dännemarck Zum ersten rahten wollen, im 
fall hiedurch das gute vertrawen wiederumb einkommen, die consilia 
ihren alten cours gewinnen und E. Hochf. D. auss ihren Zuweüen sich 
einfindenden fast grossen weitleuftigkeiten nur mit guter maniere bleiben 
möchten, kan aber in der wähl welche eigentiich unter ihnen den 
Vorzug meritire bey annoch so douteusen sachen kein Paris se3ni, 
sondern muss bülig mein Judicium hierinnen suspendiren. Wobey dan 
überdem auch wohl könte erinnert werden, wie annoch über vorher 
erwehnten Frewlein unterschiedliche andere und mehr vornehme 
Printzessinnen in dem Römischen Reich Teutscher nation gefunden 
werden könten, derer alliance E. Hochf. D. auch gar avofUageux seyn 
würde, und desswegen nicht Zuverwerfen, aUdieweüen solche aber fast 
alle von einer anderen religion, und einem Gottesdienst so von dem 
unsrigem discrepiret^ alss trage ich billig bedencken solche E. Hochf. 
D. vor Zuschlagen, absonderlich da auss der heiligen Göttlichen 
schrifft alss vornehmlich auss dem Exod. c. 34. Deut. 7. lid, Regum 



BEILAGEN. 383 

c. IL etc. Zuerweisen, wie hoch dergleichen verbündnüsse von Gott 
verbotten worden, und was dieselbe dem Samsoni, Salomoni^ dem 
Josaphat und Joram gekostet , der /r^öwschen Historien alhie kürtze 
halber nicht Zugedencken. Schliesse demnach, das in diesem negocio 
welches nicht aufF eine kleine Zeit noch aufF einen tausch angesehen, 
sondern gleichsahm ein immerwerendes und unauflössliches des leibes 
und der seelen heil betreffendes vinculum ist , billig grosse behutsahm- 
keit muss observiret werden und E. F. D. derentwegen höchstrühmlich 
thun werden, wan sie solches dem höchsten Gott alss Stiffter der 
heiligen Ehe imd sonsten alles anderen gutes Zu recommendiren und 
fleissig bey sich Zu ponderiren sich embsig werden angelegen seyn 
lassen, damit die daraufif genommene resolution Zuvorderst Zu höchst- 
gedachtes Allerhöchsten nahmen lob und ehren , E. hochf. D. und 
dero künftigen gespons Zu sonderbahrer und beständiger vergnüglich- 
keit und contento wie dan auch letztlich Zu des gantzen landes auff- 
nehmen und besten ausschlagen möge. Welches ich dan von hertzen 
hiemit angewünschet und E. F. D. fernerer hohen gnaden mich unter- 
thänigst heimgegeben haben wöl alss der ich ersterbe 

E. Hochf. Durchlaucht 

unterthänigster trew - gehorsahmster 

Diener. 

F. C. K. 



Le mariage ' est la premiere vocation de Phomme, II y a /^ especes 
de mariages, Mariage d'^honneur, d^amoury de labeur^ de douleur. 

II fatä prendre une femtne par les oreilles non par les doigts ou 
par les yeux. Dictum Plauti^ et Philippi Macedonum Regis uxoris 
Olympiadis, 

Tugend bleibt ewig, Gut und geld verliehret sich bald. 



- * Diese und die folgenden Sentenzen und Citate bilden einen integrirenden Be- 
standtheil des hier wiedergegebenen Manuscripts und haben wahrscheinlich eine 
Beilage des obigen Antwortschreibens ausgemacht. 



384 BEILAGEN. 

In contrahendo matrimonio : 

1. Familia consideranda et gens, Magna est Parentum virtus, 
Horatius, 

Si ex potentioribus uxor^ Domini non affines parantur^ si qua 
voles apte nubere nuhe pari, Ovidius, 

2. Divitiarum quidem ratio habenda^ nimium autem nocet. Hoc 
non qui fa^iunt Non uxorum domini sed dotis servi sunt. Plautus, 

Lycurgus der Spartaner und Solon der Athenienser Gesetzgeber 
hac e causa dotis solutionem prohibuisse dicuntur, 

3. Nee pulchritudo hocce in negocio mittenda. Cum non grafior 
sit pulchro veniens in corpore virtus^ aequeque Sarae^ Rebeccae, Judith, 
et Esdrae aliarumque matronarum in sacra scriptura memoratarum pul- 
chritudo quam Roxanae, Aspctsiae, Liviae forma apud Curtium Aelianum 
et Dionem laudanda veniet nihilominus tamen formosae illae mulieres 
arrogantes esse solent. Plena superbiae res est formosa mulier inquit 
nie, et lis est cum forma magna pudicitiae. Es kan auch die liebe so 
aus der blossen Schönheit herrühret und nicht mit Tugend gezieret 
ist nicht beständig seyn, sondern ist vielmehr einem fewer Zu ver- 
gleichen das das hew und stroh bald anstecket bald aber wieder 
vergehet. 

Pro 4to inaequaiitas fugienda ne nimis vili loco natam ducas ut 
ex deductione patet, quamvis hoc Axioma non sit vniversale, Carolus I, 
Siciliae Rex forsitan suo nonfuisset privatus regno, si propositam ami- 
citiam Nicolai III, Papae complexus fuisset, quo vinculo Alphonsus Fer- 
rariae Dux sibi profuit qui Lucretiam Borgiam praedicti Pontificis 
filiam matrimonio sibi associans, se suasque ditiones conservavit teste 
Guicciard, /. 5. ^. 5. Et quamvis quamplurimi tam Historici quam 
Politici hancce inaequalitatem matrimonio^ iungendarum personarum im- 
probent et inter alios Tacitus Juliae cum Rubellio Blando et Caes, 
Claudii filii coniugium cum Seiani filia vituperaret, nihilonUnus tamen 
tempori et scenae non serviendum erit, Inde reprehensus a Mediolani 
Duce Ludovico Sforzia Neapolis Rex Fridericus quod Alexandri VI, 
Papae filiam respuissety hac non ratione eum regnum suum perdidisse 
Guicciard, l, 4. memorat. Hat demnach ein grosser Herr wohl Zu- 
bedencken was er hierinnen thue auch ofFtermahls in hohe deliberation 
Zu Ziehen, ob er den geringen schein der Zeitlichen freundschaflft imd 
verbündnüss mit diesem oder ienem sich* dazu wolle bewegen lassen 
das er sich , und seine Kinder und Kindeskinder wie auch so viel 1 000 



BEILAGEN. 385 

seiner unterthanen in die gefahr setzen wolle, dass sie möchten umb 
Gottes freundschafft kommen wieder Dessen Zorn und Ungnade sie 
dan keines menschen freundschafft und keine bündschafft wird schützen 
können. 

Ratione Religionis^ ea sit pro ^to inter coniuges una, Nam licet 
nonnulli hoc parum curent fundantes se in loco quodatn qui inveniiur 
Deut, 2 1 . ubi Deus Israelitis certo modo cum captivis extraneis contra- 
hendorum matrimoniorum pdtestatem facti y et quod Apostolus i Corinth. 
c. 7. V, 12. 13 etc, hanc materiam quoque tractety nee negari possit 
Salomonem Samsonem aliosque extraneos habuisse muliereSy secundumque 
Aventinum Theodelindam Longobardorum Reginam virum Aemiliumy aeque 
ac Clotildem Clodovaeum ad Christianis mum perduxisse j Nihilo minus 
tarnen talis copula contra mandatum Dei est qui ut in mea deductione 
videre est eiusmodi societates cum extemis gentibus prohibuit. Es hat 
Abraham seinem söhn keine auss den töchtem der cananitir geben 
wollen und ist Jacob deswegen in Mesopotamiam gezogen. Wie auch 
die Israeliter der Cananeer töchter genommen haben sie Baalim und 
Asterotte gedienet, Salomon^ Joram etc, seind hiedurch verführet, Achab 
da er Jezabels raht folgte ward ein Todtsclüager und Götzendiener 
Reg, I. 16. Valens Imperator ist nach aussage des Theodoreti l, 4. 
c. 12. durch seine fraw Arrianisch worden. Es wird auch durch un- 
gleiche Religion die concordia Zernichtet insonderheit wan die Kinder 
sollen aufferzogen werden. Zephora Mosis weib weil sie nichts von 
der beschneidung hielte und doch ihr Kind beschneide muste nante 
ihren man Einen blut breutigam, Constantinus Copronymus et uxor 
Irene waren wegen der bilder streitig. 

In Jur can, causa 28. quaest, i. de Nupt. de coniugio cum in- 
fideli pluribus agitur. 

Es ist allen menschen die da heurahten wollen viel daran gelegen 
dass sie wohl heurathen, sonderlich grossen Herren. Dan wan es 
nicht wohl glücket so Ziehen sie nicht allein ihnen sondern Ihren 
Kindern und Kindeskindem auch viel 1000 menschen grosses unglück 
über den halss. 

Simonides laudat uxorem similem apiculae^ quae sit casta^ frugalis, 
intenta operi^ non vagabunda ^ fovens sobolem. 



25 



BEILAGE No. III, 18/ 

(Zu den Textseiten 108 umi 109.) 

/ 

Madame 

Ce seroit fort mal ob Server le respect^ qu^on doit ä Votre Altesse 
Electorale^ et neg liger tout ä fait le commendement que S. A, Mon 
tres gracieux Prince nCa fait, que de se trouver icl, sans Vous assurer 
de la haute estime que Sa dite Altesse a pour Vos rares vertus. 

Comme elles sont fort eminentes un chacun — voire tous Us 
Fr ine es — , sont bien ^ises de leur deferer ce qi^ elles meritent. 

Oest cette raison qui oblige mon Prince de Vous faire ia reverence 
et de Vous prier Madatne de vouloir agreer quHl Vous la fait par ma 
petitesse, 

II souhaitterait bien de s^acquitter Lui mime de ce devoir^ mais en 
attendent ce bonJieur et cet avantage^ II Vous prSsente Ses Services, et 
prie Dieu que toute sorte de bonheur puisse combler et Votre Altesse 
Electorale et toute Son auguste maison, 

Pour moi Madame, aprhs Vous avoir tres humblement remercie 

de la grace que Vous m^avez accordee en me souffrant devant Vous, 

je fCai plus rien ä dire qu^ä Vous assurer que je suis et demeurerai 

toute ma vie, avec une devotion toute particulilre et un respect Sgal ä 

mon obeissance 

Votre tres humble Serviteur, 



I AiLS den hinterlassenen Manuscripten des Freiherm Friedrich Christian 
von Kielmansegg im Familien -Archiv zu Gültzow. 



BEILAGE No. III, 19. 

(Zur Textseite no.) 

In dem Knopfe der am 29. November 1836 Abends zwischen 9 imd lo Uhr 
durch Sturmwind herabgeschleuderten Spitze des wandsbecker Kirchthurms fand 
sich eine kupferne Büchse, in welcher eine Bibel, sechs Silbermünzen sowie fol- 
gende Schrift enthalten war: 

„Bedenke unser und der unsrigen o Gott im Besten. Segne und 
„so sind und bleiben wir gesegnet ewiglich. Amen! 

Friedrich Christian Maria Elisa- 

Freyherr von beth B, v, 

Kielmans Egge K, E, 

Wandsbeck d, 24 
April An: 1686. 

„Anno 1686 bey Regierung König Christian des Fünften zu 
^^Dännemark Norwegen und Hertzogs Christian Albrechts zu Schleswig 
^^ Hallstein Gottorf, Nachdem ohngefähr ein Jahr vorher dieser Thurm 
,, durch starken Wind zum Theil abgeweht zum Theil aber übel zu- 
„ gerichtet worden , haben solchen der damalige possessor des Wandes- 
y^becki* sehen Gutes Herr Friedr: Christian Freiherr von Kiellmanns- 
^yEgge Erbherr aufF Kohövet db Wandesbeck x. x, mit seiner Gemahlin 
„Frau Maria Eliesabeht Freyfrau von Kiellmanns -Egge gebohrene 
^^von Alef eidin dem höchsten Gott zu Ehren wieder repariren lassen; 
„der Priester zu derselbigen Zeit ist aJlhier gewesen Hr. Casparus 
^^Michelsen der Verwalter Jochim B ehrmann ^ die beyden Kirch- 
„geschwome Peter Behn und Dirk Brandt^ die beeden Zimmerleutte 
^^Hans Litter und Hans Schotteier ^ der ^Q\\\eyex^eQk&x Johann Schuld. 

„Der Roggen hat in diesem Jahr gegolten der Himpen zwölf 
„Schilling Lilhsch der Himpen Mehl Sieben Zehn Schillinge. Ein- 

25* 



3S8 



BEILAGEN. 



„gelegte Soorte von Müntzen seindt in diesem Jahr gang und gebe 
„gewesen x. x:" 

I Thaler Stück vom Jahr 1653. 
I ^ Stück „ „ 1679. 



I ^ Stück 
I Deutgen Stück 
I JT Stück 
I Sechsling 



1668. 
1665. 

1593- 
1656. 



BEILAGE No. III, 20. 

(Zur Textseite iio.) 

GRABSCHRIFT: 

(Auf einem platten Oval von schwarzem Marmor, 4 Fuss lang, 3 Fuss breit und 

5 Zoll dick.) 

Jam varios casus superavi et mille pericla 

Quae mihi struxisti^ perfide munde ^ vale, 

Vixi et quod dederat Deus et natura peregi 

Curriculum portu non meliore fruens 

Hie etenim placida compostus pace quiesco 

Spiritus et rediit quo fuit ante loco 

Nee tarnen aeternum stabit haec disjuttctiOy namque 

Buccina cum sonitu concutet astra Poli 

Tufic mea primaevo coalescent membra colore 

Spiritus et redietis se sociabat eis. 

Quid mihi tunc animif quae non erit ampla voluntast 

Cum poteras his oculis ora videre Dei 

Tu tantum pie Christe mihi succurre peccanti 

Fac latere a dextra collocer atque tuo 

Feccavi fateory sed tu peccata remitte 

Qui mea^ qui mundi diceris esque salus. 

Sic magis accepto celebrabere carmine nostro 

Sedibus aeternis quando receptus ero. 



# 



390 BEILAGEN. 

Senili huc vena triutio se commendahat 
Deo et sibi parentahat ipse 

Fridericus Christianus Baro de Kielmansegg ^ 

Regiae Majestatis Danicae Consiliarius intimus, cujus ossa et eine res 
beatam hic^ anima in die illo directorio^ exspectant conjunctionem, 

Natus d I. Febr. MDCXXXVIII. denatus d, XXV Septbr. 

MDCCXIV. 



BEILAGE No. III, 21/ 

(Zur Textseite 116.) 

Oratio Valedictoria 

conscripta 

ä 

Christiano Augusto B. de Kielmans Egge. 

Anno 1684. mense Sept, 

Nemo facill ibit inficias^ Auditores omnium Ordinum honorathsimi 

multiplicatd genere humanö necessarium fuisse, artas inire socpetates 

civiles^ inque iis certos Herum Ordines quibus homines invicem distin- 

gverentur^ constituere. Illud enim liquidb omnibus apparebat^ non posse 

initas istas communiones subsistere^ nisi essent^ qui conjunctis quasi. 

viribus in refractarios animadverterent^ eorumque contra societatis pacta 

succeptas machinationes reprimerent, Unde manabat ordo Imperantium 

et parentium, Postmodum vero et alii inventi sunt Ordines in quibus 

non postremum locum invenit Nobilitas. Hoc enim sanioribus semper 

gentibus aequum visum fuit^ ut iis qui prae caeteris virtuti operam 

novarent^ prae caeteris etiam sua virtutum praemia constarent atque 

singulari et egregiö Nobilium titulö insignirentur atque condecorarentur^ 

ut scilicet et alii ad virtutis Studium eo diligentius sectandum häc ra- 

tione invitarentur, Qvod institutum etsi quoad primam suam originem 

fuit laudatissimum ^ inventi tamen sunt postea imb si recte meminiy ad- 

huc bodii inveniuntur, qui Nobilitatem non in virtutum cultu quaerunt^ 



« Original -Manuscript im gräflich von Kielmansegg'schen Familien -Archiv zu 
Gültzow. 



392 BEILAGEN. 

sed vel ex sold Majorum numerb^ vel ex divitiis et facultatibus vel 
aliunde etiam aestimant. 

Qvicquid tarnen huj'us sit, hoc omnes libenter patimur^ suo abundare 
sensu; Nohis sane melior semper sententia resedit^ veram sciRcet Nobi- 
litatem maximatn sui partem in cultu et exercitib virtutum radicatam 
essey totamque consistere^ cui fini etiam quantum in nobis fuit, optitno- 
rum Farentum consilib et praesidiö adjuti id semper dedimus operam^ 
ut de possessione earum propediem possemus gaudere, Qvod ut eb felicius 
procedat^ Patentes nostri longe charissimi honoratissimique pro tenerrimb 
sub in nos affectu benigne secum constituerunt^ ad uberiorem virtutum 
doctrinaeque culturam in peregrinas ores nos ablegare, Atque hoc ipsum 
iter cum jam propitib Deo sit suscipiendum facere non potui^ quin antea 
aliquam studiorum nostrorum rationem, profectuumque qualium qualium (sie) 
specimen publica oratione nobis ederem. Cogitanti verb mihi quodnam 
potissimum ad tractandum in manus argumentum sumerem , illud tandem 
de verä Nobilitate sub styli incudem quod veniret, dignum mihi visum 
est^ atque eb magis placuit^ quod ut Poetae verbis utar: 

quisque illa libenter 
Et crebro loquitur^ quibus oblectatur^ arator 
De bobus rastris^ de vomere, navita narrat 
De velUy remis de ratibus atque carinis 
. . Miles equos numerat^ gladios hastilia pugnas. 

P^iusquam verb e portu egressus, dare vela incipiam^ atque ulterius 
provehar, ä vobis Auditores^ quibus possum precibus contendo ^ ut quando 
mihi omne perfugium in vesträ sit um bonitate atque dementia est^ te- 
nuitatem meam vestrb favore sublevetis, quo oratio mea his veluti se-. 
cundis subvecta ventis quem sibi proposuit portum facilius consequatur. 
Jnveniuntur autem Auditores non pauci qui genere antiqub et maximis 
ä majoribus relictis facultatibus Nobilitatem consistere existimant^ et 
hanc suam sententiam probare conantur, non vulgaribus scilicet argu- 
mentis ut ipsi gloriantur^ sed rationibus firmissimis et ex intimis rerum 
visceribus eductis^ ut virtutem utpote verissimam Nobilitatem^ si Diis 
placet, e summb dignitatis gradu diturbent et ad infimum usque dejiciant, 
Sed ut Ulis tanquam ex equo Trojanb maximb cum impetu erumpentibus, 
Virtutisque depopulari florem conantibus^ occurram, omnes eos qui ad- 
sunt, qua par est observantiä rogatos velim, ut conatum quantulunuun- 
que meum suä attentione et benevolentiä provehant, Qvod si fecerint^ 
inque Virtutis magnificentiam oculorum mentisque aciem intenderint^ luce 



BEILAGEN. 393 

quod ajunt^ tneridianä clarius eis erif, nisi defioculi forte sint^ ac Cu- 
curbitas lippiant^ quod vera nobilitas in virtute consistat^ ut etiam is 
qui eä non praeditus^ in haru laudis et gloriae societatem non admitten- 
duSy sed exträ fines Nobilitatis relegandus sit, Nobilem neminem di- 
cendum esse existimant^ nisi qui illustri susceptus genere est^ atque illud 
Nobilem inde necessario consequi^ ut quamprimum haru editus in lucem 
Nobilis fuerity omnium humanarum artium genere excultuSy cunctarum 
virtutum comitatu circumseptus Hieb iruedat: id quam sit falsum, vel 
inde liquet^ quod Virtus quae verum Nobilitatis genus est haereditariö 
Jure nemini tradatur^ et Parentes ac Majores nostri maximos nobis di- 
vitiarum acervos^ imagines insignes^ praeclaram sui memoriam relinquere 
possiniy at Virtutem relinquere nequeant^ cum sola haec neque dono 
detur neque accipiatur: ac proinde cum natura una sit, et communis 
omnium, maximis virtutum ornamentis cumulatus generosissimus quoque 
et nobilis simus habendus est, cum haec sint itinera, haec scalae hie 
graduSy quibus ad Nobilitatis apicem compendiosb tramite conscenditur. 
Etiam ad stabiliendam haru sententiam muUorum prcustantissimorum ho- 
minum testimonia adduci possunt, Chrysostomi, splendidum et Nobilem, 
non majorum Nobilitatem sed animi Virtutem efficere, contendentis, 
Sagittarii affirmantis, Nobilitatem et generis illustre decus nonexfumo 
aut nummö sed ex verä et sincerd aestimandam esse virtute, ejus dem 
asserentis, Basin et fundamentum Nobilitatis esse solam et unicam Vir- 
tutem. Quin et Poetae contra nos insurgent, suamque nobis cantilenam 
occinerU: 

Tota licet veteres exoment undique rerum 
Atria Nobilitas sola est atque urdca virtus. 
Et Virtute decet non sanguine niti. 

Sunt huj'us generis nota alia, Idcircb cum Omnibus in confesso sit, 
non solum cum Nobilem esse, qui ex nobili et antiquä oriundus prosapiä 
Majorum suorum imaginibus innititur, sed illum potius qui f actis prae- 
claris gestis illustribus, vitä honestissiml acta suam Nobilitatem probat, 
cum nie de aliö hie de sub sibi splendorem amplitudinemque gentis vin- 
dicet, quis neg et Nobilitatis fundamentum, non in magnitudine diviüarum, 
non majorum insignibus ponendum, sed virtutis radicibus innixum susten- 
tari, virtute verb fractä ac debilitatä Hieb concidere? Ut enim avena 
soli vitiö in lolium degener ans, eädem de causa in siliginem triticum 
transiens, nomen sui generis amittit, ita pecus homo esse incipit, si ne- 
glectis honestis studiis, ventris tantum et inguinis agere cur am coeperit. 



394 BEILAGEN. 

Nohilitas enitn virtute spoliata ne intelligi quidem potest Et ut equus 
non generosus vocatur^ ac jtulicatur^ qui apparatu insfrucfus piagnificb 
fuerit, sed qui natura sit egregius: Ita neque vir nohilis judicandus, 
qui antiquissimd oriundus stemmate^ et pretiosissimae dominus est sup- 
pellectilis^ sed qui animum generosum possidet, Similis cum domo mihi 
ratio videtur esse, quae sicuti non pukhra judicanda est, quam formosus 
faber aedificaverit, sed quae splendida, et suis parietibus fuerit compo- 
siia: Ita non is, qui Parentes praeclaros enumerat; sed qui suis virtu- 
tibus resplendet Nobilis appellandus est, Nam 

Sint tibi Galloram Rex et Regina Parentes 
Et maneat virtus pectore nulla tuö, 
Non pluris faciam te quam tibi rustica mater 
Si sit et ignotus rusticus ipse pater, 

Hinc Socrates male audiens ä quddam Atheniensi, quod ^x matre 
obscurä natus esset, respondit? An putas virum praeclarum non ex ob- 
scuris parentibus procreari possef Innuit autem vir prudentissimus non 
ex parentibus set ex virtute veram Nobilitatem judicandam esse, et No- 
bilitas quid esset interrogatus , Animae respondit et corporis bona tem- 
peries, Idem frequenter dicere fuit solitus, Neque frumentum optimum 
judicandum esse, quod in pulcherrimö agrö natum est, sed quod contmode 
nutrit: neque virum nobilem et generosum habendum esse, qui genere 
clarus sed qui moribus egregiis fuerit, Eadem Democrito mens fuit, 
qui interrogatus, in quihus Nobilitas consisteretf respondit: Pecudum 
Nobilitas in bona vcUidäque corporis habitu sita est, hominum autem in 
bonitate morum, Huc quoque apti referri potest Anacharsis, qui cum 
per cofwitium Scytha propter generis ignobilitatem nominaretur, respon- 
dit: Genere quidem Scytha sum, ingenib autem et moribus nequaquam, 
Voluit autem ostendere eam Nobilitatem veram esse, quae ex virtute non 
ex Parentibus originem ducit, His omnibus culde Antigonum Regem qui 
Bionem Plulosophum de ignobilitate criminatum interrogavitf Quis et ajas 
es? ubi tua civitas est? ubi sunt tui Parentes? Cui Bion respondit: At- 
qui Rex bene facis, quum indiges sagittariis quod non interrogandö 
gemes sed scopum proponendo optimos illorum tibi diligis, Sic igitur 
amicos explora, non unde nati sed qui et quäle s sint. Semit vir sa- 
pientissmus veram Nobilitatem nequaquam ex patriä et parentibus sed 
ex virtute et vitae innocentiä nietiendam esse, Sed dies me deficeret, si 
hoc quod statui pluribus exemplis confirmare , inqtie campum excurrere 



BEILAGEN. 395 

amplutn veilem, in quo oratio mea quomodocunque Ubere vagari posset, 
Itaque non plura die am de verä Nobilitate^ eum ex his quae dixi^ ut 
opinor liquidissime apparet^ non in origine praeclarä^ non in fumosis 
majorum itnaginibus^ non in nmltitudine titulorum , non denique infundis 
atque villis fruetuosiSy sed in virtute in seientiä, in anima praecellenti- 
bus hisee dotibus ornatä eonsistere nobilitatem^ et alia quaedam longe 
majora requiri, ut et BvyBVBiQ sint, et yBVVaioi simui qui nobiles ha- 
lf er i, essey salutari cupiant. Nunc ad valedictionem me conferam^ cujus 
causa hanc imprimis Orationem institui^ et quod mihi abeundum sit 
commenorabo, Qvam triste vero verbum et lamentabiie: Abeunduml Si 
enim hoc mihi non ipsa viscera penetrarety et animum moveret^ pectus 
haberem quercind robore et triplici aere circumvcUlatum. Sed quomodo 
non possim non grata mente cogitare omnia beneficia quae Carissimi mei 
Parentes largissime in me contulerunt: Tanta ut affectus plan^ patemus 
sincerus et tener inde clarissim^ perspici potuerit, Ut itaque ista me- 
tnori mente teneo^ ita et nunc publica grata voce dico: Istorum bene- 

ficiorum memoriam nullä unquam oblivione apud me deletum iri. Prae- 
ceptorum etiam fidelissimorum aliorumque Amicorum meorum benevolentiae 
et amoris memoriam sanct^ conservabo dum memor ipse mei dum Spiri- 
tus hoc reget artus, Favete modo porro precibus piis et votis nunquam 
eommittam ut paritate officiorum et gratitudinis ä quövis vincar! In- 
tueor saciem vestram Amici mei, cum quibus una propemodum anima 

yui, et cum quibus consulendo, admonendd, et colloquendd fratern^ fui 
versatus. Non igitur nisi aegre ä vobis divellar^ ut facilis est con- 

jectura. Regat vos sanctus Dei Spiritus , faveat vobis et amica sit in- 

ßfuta Dei bonitas, Praecipiat super vos Dominus omni benedictioni suä 
et vos soletur in omnibus vestris calamitatibus et angustiis. Ultimum 
meae voluntatis signum sit, Charissimi valete , et vobis quos ut hos oculos 
diligo divinam precor gratiam virtutem et benedictionem, Plura pro- 
hibet dolor et lachrymae quae jam tum pectus incipiunt pulsare , et pal- 

pebrc^ irrig are, Valete igitur universi florete, vivite vigete; sit vobis 
laus et retributio Jehova! Valete , mihi vero abeundum, Dixi, 



BEILAGE No. III, 22.' 

(Zu den Textseiten 118 und 119.) 

INSZRUCTIO 

Womach sich meine vielgeliebte Söhne, Christian August^ Johan 
Adolph^ vnd Claus Friedrich Freyherren von Kielmam-Egge tarn in 
studiis quam exercitiiSy wie nicht weniger in Ihrem vbrigen leben, vnd 
Wandel Zeit wehrender Ihrer abwesenheit so wohl aufF Ihren reisen, 
alss den ienigen öhrtem, woselbsten sie sich auff halten werden, Zu 
richten, vnd solchen vnuerbrüchlich , ohne was etwan in einem oder 
dem andern pro temporum ratione hernach geändert werden möchte, 
nachzukommen. 

HERTZVIELGEUEBTE SÖHNE 

Nicht vneben hat iener Poet gesungen 

Qui delitescunt desides semper dornig 
Hos diligetUer cum viris si compares 
Qui reg na lustravere, et urbes ultimas 
Dicas pares utroque captis lumine 
Qui comparentur ad videtidum acerrimis. 

Das diesem also vnd nicht anders bezeuget die tägliche erfahrung vnd 
der vnter solchen leiiten sich mercklich hervorthuender vnd selbst- 
redender vnterscheid, also das wer hieran solte zweifflen wollen, ge- 
wiss an den äugen, will nicht sagen dem gehöre selber grossen mangel 
haben würde. Wan ich dan aus obigen vhrsachen, vnd in conside^ 



X Original im gräflich von Kielmansegg'schen Familien* Archiv zu GiUtzow. 



BEILAGEN. 397 

ration euch von dergleichen daselbst erwehnter atteinte zu befreyen, 
einfolgig so viel an mir seyn wird, zu ewrer weiterer perfecHonirungy 
vnd vmb desto besser hinkünfFtig land vnd leuten mit nutzen zu die- 
nen, alles so immer möglich herbey zutragen, mich resolviret^ vner- 
achtet der noch zm leider anhaltenden beschwerlichen vnd fast geld- 
losen Zeiten euch nicht destoweniger in die frembde zu schicken, vnd 
zu dem ende mit einem qualificirten Hoffmeister bereits vor einigen 
monahten versehen, so werdet Ihr solche meine vätterliche Vorsorge 
vnd tendresse nicht allein kind- vnd gehorsahmlich erkennen, sondern 
zu beweisung dieser ewer filialen observance gedachten ewren Hoff- 
meister in allen bill- vnd löblichen, zu mahlen er verhoffentlich euch 
zu keinen andern so wenig vor sich selbsten weisen, alss von andern 
wird weisen lassen, allemahl gehör geben, auch vber dem vor euch 
selbst euch ebenermassen in allen ewren actionen^ sie mögen nahmen 
haben wie sie wollen also betragen , wie es ewre naissance mitbringet, 
Ihr ohne schimpff oder blasme dabey leben möget, vnd ich vnd ewre 
vielgeliebte Mutter das gesicherte vertrawen zu euch allerseits den einen 
so wohl alss den andern gesetzet haben. 

Damit Ihr aber eine kleine anleitung dessen womach Ihr zugehen, 
ynd wie ewre Zeit etwan anzuwenden, auch ewre conduite so wohl in 
studiis alss exercitiis wie nicht weniger in omni vita vestra anzustellen, 
haben möget, so selbsten bin gemüssiget worden folgendes wenige zu 
entwerffen vnd euch loco instrucHonis mit zu geben, 

Vnd anfangs zwar lebe alles Zweiffels gesichert, es werden die 
auff meine vnd ewer vielgeliebten Mutter sorgsahme veranlassung biss 
dato geschehene informationes vnter andern bey euch so viel gewürcket 
vnd gefruchtet haben, das Ihr Gott alss das höchste gut, vnd ohne 
welchen nichts heilsahmes kan angefangen, vielweniger vollenfuhret 
werden, allemahlen vor äugen haben, selben nicht allein vber alle 
Dinge lieben, sondern auch fürchten werdet, dannen hero euch will 
gebühren, in keine sünde, wie dorten auch gewamet worden, zu 
willigen, sondern vielmehr dahin zu trachten, wie Ihr dem was wahr- 
hafftig, was ehrbahr was gut vnd keusch, was lieblich ist vnd wohl 
lautet embsiglich nachjagen vnd entlich solches auch erjagen möget, 
massen dan bey diesem punct mein ernster befehl vnd wille, das so 
lang Ihr an ohrt vnd enden, woselbsten der iut/irische Gottesdienst 
annoch wird verrichtet, seyn werdet, Ihr solchen fleissig besuchet, 
euch offtermahls zu dem heiligen Abendmahl einfindet, vnd sonsten 
solche Zeit über so wohl, alss hemacher allemahlen nicht vnterlasset 



398 BEILAGEN. 

euch zum wenigsten alle tage des morgends vnd des abends durch ein 
andächtig - eiffriges gebeht, wozu vnter andern der 91 Psalm dienen 
kan, dem Göttlichen schütze vnd seiner vätterlichen versorge vnd 
segen zu allen ewren Verrichtungen anzubefehlen. Insonderheit werdet 
Ihr hiedurch gantz ernstlich ermahnet, so lieb euch ist des Höchsten 
gnade beizubehalten, vnd mein vnd mehrgedachter ewer Mutter .ge- 
wogenheit nicht zu verschertzen , oder wohl gar an statt des segens 
in einen fluch zu verkehren, euch aller debauchen ^ alles nächtlichen 
\iSityxxi\txvagirens ^ cum nox^ amor et vinum nil moderabile suadeanty 
des spielens , vnd absonderlich aller bösen vnd verdächtigen gesellschafft 
beyderley geschlechtes, welche zwar der Jugend gemeiniglich die an- 
ständigste selbiger aber auch die allerschädlichste , zu entschlagen in 
specie euch bey dem frawenzimmer nullo viodo verbintlich zu engagiren^ 
noch sonsten, auff einige weisse oder wege vnter was vor einem /rö^- 
text oder aber avantage es auch immer seyn möchte, euch von der 
Religion darinnen Ihr gebohren, vnd welche auch die wahrhafftige, 
wendig machen zu lassen. 

Hisce praemissis schreite zu demjenigen welches bey ewrer reisse 
vnd peregrinationen etwan vornehmlich zu observiren^ da dan (weilen 
bekandt gestalt die studia vnd exercitia die zwo principalste wege, 
durch welche, es sey das eine derselben ä part wird gewehlet, oder, 
wie ich will, beede combiniret werden, mit beystand Gottes vnd an- 
gewanten fleiss man was fümehmes in dieser Zeitlichkeit bedeuten 
kan) Ihr mit aller macht daran seyn werdet, damit alles was so wohl 
in einem alss dem andern zu verrichten , nicht perfunctoril oder oben- 
hin, vnd wie der meiste theil der jungen leüte zu thun gewohnet, nur 
die Zeit hinzubringen , %or\dQxn NB, ex fundamenlOy hauptsächlich, euch 
dadurch zu signaliren vnd von dem gemeinen hauffen zu distinguiren^ 
pertractiret vnd erlernet werden möge. Alles was hiezu dienlich, wie 
solches etwan anzustellen, welche authores vnd respectivl meisters, 
wan, vnd an welchem ohrt zu gebrauchen, wie nicht weniger auff 
was weise zu assequirung dieses vorgesetzten intents ewer eigen com- 
portement beschaffen seyn müsse, alhie vnd zwar in einem so kurtzen 
Begriff an vnd auszuführen, ist fast unmöglich auch einiger massen 
überflüssig, in erwegung dass was die obangezogene hiezu etwan be- 
nötigte authores oder bücher thut betreffen, ich deren euch bereits 
eine gute partey würcklich zugestellet, auch noch vielleicht eine andere 
designation derjenigen deren Ihr euch hernach weiter zu bedienen zu 
stellen werde, sonsten aber alschon mit ewrem Hoffmeister aus allen 



BEILAGEN. 399 

weitleufftig gesprochen, vnd was also dieser materie hieselbsten solle 
abgehen wollen, seine vnd anderer wackerer vnd gelahrter Männer 
wohlgemeinte trewe manuduction vnd compagnie^ an welcher Ihr euch 
zu halten, solche auch an statt anderer nichtswürdigen gesellschafft 
flüssig zu hantiren^ vorzüglich wird ersetzen können. Damit Ihr je- 
dennoch meine gedancken auch hierinnen einiger massen vernehmen 
möget, so wisset, das euch will obliegen, ich euch hiemit auch ex- 
pressl iniungire^ nicht allein dasjenige was Ihr in studiis, es sey in 
Theologia^ Historia^ Geographiüy Philosophia^ Poesi^ Graeca et Hebraica 
lingua^ alss sonsten in pictura^ Musica et Arithmetica bereits gefasset, 
fleissig zu repetiren vnd zu excoliren^ sondern auch mit allen kräften 
vnd wie man zu reden pfleget manibus pedibusque euch dahin zu be- 
arbeiten, wie nehmlich Ihr cum fructu darinnen yitiiei proficireriy vnd 
nebenst fleissiger exercirung der lateinischen spräche so wohl im feden 
alss schreiben das Studium politicum^ das Jus publicum et privatum, 
alss ohne welche man heut zu tage schlecht fortkommet, vnd nur 
fast eine geringe figure in der weit kan bedeuten, theils durch parti- 
culieren fleiss, theils durch darüber zuhaltende tarn disputatoria quam 
alia coUegia euch %2xAz familiär vnd bekand machen möget. 

Vnd zumahlen, ausser dem dass die frembde sprachen einem 
jedem zu besonderem omement allezeit gedienet, die Italiänischey 
JUspanische^ Englische vnd fUrnehmlich die Frantzösische vor itzo in 
gar grossem gebrauch vnd ansehen, also gar das mancher oftmahls 
sich hiedurch bey Grossen Herren recommendabel, vnd nebenst einigen 
anderen qualitäten seine Fortune gemachet, vnd noch wohl täglich 
machet, so werdet Ihr von selbsten schon hiezu portiret seyn, vnd 
diesemnechst mit vnuerdrossener embsigkeit dahin streben, wie Ihr 
euch gedachter sprachen, vnd zwar erstiich der jFra«tzösischen , her- 
nach der ftaliänischen vnd letztlich der Span- vnd Englischen, so 
wohl in prompten reden alss zierlicher expHmirung im schreiben voll- 
kommentlich bemächtigen möget. Wobey dan ebenfals mein wohl- 
gemeinter raht vnd ernstlicher befehl, das Ihr allerseits, bevorab aber 
mein Sohn Claus Friederich nicht versäumet, so bald nur die geringste 
gute gdegenheit vnd geschickte Meister, woran es dan nicht mangeln 
wird, sich hiezu hervorthuen solten, die Mathesin vor die hand zu 
nehmen, die Architectur, vnd absonderlich die Fortifications Kunst 
tarn in Theoria quam praxi benebenst denen davon dependirenden 
sciencen alss dem fewerwercken etc, biss auss dem gründe zu erlernen, 
vnd dabey das reissen vnd das rechnen femerweit zu cultiviren. 



400 BEILAGEN. 

Allermassen Ihr nun durch obiges eine kleine Ideam dessen wor- 
nach Ihr euch quoad continuanda studia vestra et addiscendas linguas 
exoticas zu richten, vberkommen, solche Methode auch ohne einigen 
auszug, tergiversation oder trägheit punctuellement zu geloben, also 
zweiffle gantz vnd gar nicht, hoffe vielmehr vnd befehle hiemit vnd 
krafft diesem mit allem ernst, das in dem was die exercitia vnd an- 
dere zu erlernende gentilesses^ alss etwan das vorschneiden etc. con- 
cernirety Ihr euch ebener massen dabey wohl anschicken, solche mit 
nicht geringerm eiffer vnd passion alss die studia tractiren^ vnd übri- 
gens mit allen kräfft vnd sinnen euch angelegen seyn lassen sollet 
Damit Ihr auch in solchen stücken etwas sonderliches praestiren vnd 
lob vnd ehre davon bringen möget, angemercket wie dorten etwan 
Imperatoria Majestas se et armis et legibus armatam gloriirety also 
vnd ihi gleichen einem jungen angehenden Menschen nicht anders alss 
rühm- vnd erspiesslich seyn kan, wan er die studia mit den exercitüs 
zu coniungiren, vnd darauss so zu reden eine fugliche Vermählung zu 
stifften sich geneiget vnd capabel befindet. Es giebet aber viel vnd 
vnterschiedliche exercitia ^ deren einige nur ziun schertz allein, andere 
darentgegen beedes in schertz vnd ernst gebrauchet werden können. 
Vnd wie jene worunter etwan das ballspielen voltigiren vnd paucken 
schlagen etc, gezogen werden möchte, einem jungen cavaUier ex pro- 
fesso zu lernen eben nicht so sehr nötig, vnd darumb auch, (ohne 
das Ihr im fall der noht einen ballen vnd die paucken jedennoch mit 
zu schlagen, mit guter grace in vnd aus dem sattel zu springen, vnd 
wie mans nennet die halbe vnd gantze parade zu machen wissen 
müsset) euch bey diesen vnd dergleichen anderen vbungen nicht gar 
zu lang, noch gar zu oft zu occupiren^ vnd auifzuhalten, also vnd im 
gegentheil ist mein beständiger will, befehl vnd meinung das an statt 
dieses gar zu eiffrig zu treiben Ihr denen vbrigen Nobiüoribus exercitiiSy 
alss da sind das fechten reiten, tantzen, schiessen drillen pi^- vnd 
fahnschwengen desto embsiger oblieget, vnd wie bereits erwehnet, 
euch so viel immer thun vnd möglich dariimen aUerdings adroity vnd 
recht wohl qualificiret machet, gestalten was das fechten angehet, 
solches niemahlen vnd zum allerwenigsten in Italien , alss wosdbsten 
gemeiniglich extraordinair gute meister dieser vnd NB, der Ringkunst 
anzutreffen, nachgelassen, ratione artis equestris aber dahin gesehen 
werden muss, welcher gestalt Ihr nach der frantzösischen redensart 
nicht allein bons sondern auch beaux hommes zu pferde bedeuten, mit 
der Pistolen y dem Degen, der I.antzen vnd der iaveline so eine trom- 



BEILAGEN. 4OI 

mein , alss ringel quintau vnd kopfflrennen wohl vnd zierlich vmbgehen, 
vnd sonsten auch die Kunst der Zeiimung wie nehmlich alle art von 
pferden zu embouchirtn fassen möget. Gleiche geschicklichkeit deside- 
Tire ich' auch von euch im tantzen, spiel vnd werffung der fahn vnd 
piquen vnd sonst vbrigen Drillen, an dessen reussite dan desto we- 
niger zu zweifHen je mehr euch bewust, das Ihr bereits hierinnen einen 
ziemlichen anfang gemachet, vnd diesemnach nicht sonderlich schwer 
fallen dürfte auff ein bereits mittelmässig gelegtes fundatnent ein gut 
gebew auffzurichten , oder euch deiitiicher zu exprimiren^ dasjenige 
was ohscYion ^entamiret vnd eine Zeitlang getrieben bey continuirender 
embsigkeit glücklich vnd mit contento zum ende zu bringen. Nur eins 
erinnere bey diesem tantzen, das nicht übel sondern sehr wohl gethan 
vnd mir fast lieb seyn werde, wan meine vielgeliebte Söhne in allen 
dessen unterschiedlichen gattungen , benantlich in denen so wohl simplen 
alss figurirten couratUen wie nicht weniger denen entreen, balletten, 
Sarabanden^ mit vnd sonder castagnetten sich exerciren, vnd vmb das 
gehör wie man saget besser zu poliren^ oder die cadence desto ge- 
wisser zu fassen sich der Musique werden befleissigen wollen, massen 
dan weilen Ihre stimmen wie es scheinet zu erlemung der vocal Music 
nicht sonderlich geschicket, in entstehung dessen oder auch sonsten 
mit demselben Ihren wohlmeinentlich rahten wolle, nebenst fleissiger 
Wiederholung desjenigen was sie bereits auff dem clavessin begriffen, 
nach Ihrer selbst eigenen inclination auch ein anderes Instrument es 
sey die Theorhe die guitarre oder aber die Angeligue zu choisiren vnd 
sich darinnen zu petfectioniren, in reiffer erwegung wie man oft ge- 
sehen vnd erfahren auch annoch beyweilen siehet vnd erfähret, was 
massen viele sich durch solches mittel gar artig zu insinuiren vnd an 
grosser Herren Hoffe zu produciren gewust. 

Eestiret annoch das mit euch wegen fuhrung ewres vbrigen lebens 
vnd wandeis mit wenigen handele; dan ob gleich hierinnen weitleufftig 
auch heraufferlassen , vnd euch vnterschiedtliche reglen dieser wegen 
geben könte, so ist es doch an dem vnd halte ich dafür das nachdem 
ich euch die oftermahlige vberlesung des 28 cap. Deut, wie nicht 
weniger des 119 Psalms vnd deren bedächtliche rüminirung, wie 
hiemit geschieht, recommendiret, das gantze werck mit dreyen fragen 
vnd derer erledigung wie nehmlich Ihr euch gegen euch selbst 2do 
A^nter ein ander vnd 3AV7 gegen frembde betragen sollet, füglich werde 
abgethan werden können. 

Was nun den ersten punct betrifft habe solchen bereits sub in- 

26 



402 BEILAGEN. 

gressum hujus instructionis in etwas berühret vnd euch- daselbsten 
von allen debauchen wie sie auch nahmen haben mögen gantz emst- 
vnd vätterlich dehortiret thue es auch nochmahlen alhie mit besondem 
eyffer vnd bey oben erwehnten mansbleiblichen einsehen wollend das 
Ihr euch der drey gefährlichen W wie jener sie zu nennen gewohnet 
gewesen alss da sind die verdächtigen Weiber vnd sonst andere lieder- 
liche geselschqft^ der vbermässige gebrauch des Weins oder starcken 
geträncks vnd dan des gewinsuchtiges Wütfel oder ander spiel gantz 
enthaltet, zumahlen hiedurch nicht allein der leib sonder offtermahlen 
auch die seele in gefahr gesetzet, ja wohl gar durch daraus entstan- 
dene Händel, alss sonsten, würcklich verlohren gangen, wesswegen Ihr 
euch von dergleichen Compagnie^ wobey solche vnd dergleichen laster 
vor vnd im schwänge gehen so fort separiren, denen Sirenen wie 
freund- vnd lieblich sie sich auch anstellen mögen nicht trawen, son- 
dern euch wie in allem also auch absonderlich in diesem tugendthafft 
vorsichtig, vnd damit Ihr ausser aller Kranck- vnd weitleufftigkeit 
bleiben möget, comportiren werdet. Soltet Ihr aber, welches ich doch 
nicht hoffe vnd der Höchste in gnaden abzuwenden geruhen wolle 
auch wan Ihr Ihn nur stets vor äugen gewisslich abwenden wird in 
einer oder anderen querelle oder aber sonsten fascheusen rencontre 
geraÄten, vnd man euch ohne gegebene vhrsach, welches Ihr allemahl 
evitiren müsset, zu chocquiren oder wohl gar zu attacquiren trachten, 
so werdet Ihr von selbsten schon wissen was zu thun, vnd euch des 
bekanten Spruches quod vita et fama pari passu ambulent^ resduveni- 
rendy euch also dabey betragen, das man ewre conduite nicht weniger 
alss ewre cönstance vnd intrepidität^ im fall es zur thätlichkeit kommen 
würde, darauss ebenmässig zu verspühren vnd wahrzunehmen haben 
möge, wie ich dan bey diesem passu euch ebenmässig vor vnzeitiges 
vnd überflüssiges obstessen, auch nach gethaner motion etwan vorzu- 
nehmenden starcken trincken vnd Verkühlungen aus guter vntentibn vnd 
zu evitirung darauss entstehender Schwachheiten trewhertzig warne vnd 
euch hierinnen so lieb euch ewre gesundtheit wohl vorzusehen, aufis 
fleissigst ermahne. Der ander passus bedarff keiner grossen elucidation^ 
angesehen die Natur vnd das geblüht euch verhoffentlich selbsten zur 
einigkeit wird anweisen, vnd gedencken machen, das gleich wie eine 
dreyfache schnür so lange sie zusammen bleibet oder beysammen ge- 
halten wird schwerlich zu zerreisen, also im fall Ihr, alss Triga Fra- 
trutn nur einig seyn vnd in allen begebenheiten vor einen Man, wie 
hiemit dan auch gebiehte, werdet stehen wollen, man euch so gar 



BEILAGEN. 4O3 

leicht nicht werde ankommen können, noch sonsten anzugehen, sich 
gelüsten lassen. Was aber die comportirung gegen frerabde thut be- 
langen, da hat es das ansehen alss wan ein mehreres dabey zu be- 
dencken, indem, gleich wie die Personen welche man renconiriret vnd 
womit man im reisen vmbgehet von vnterschiedtlichen stände also 
auch die betragung gegen dieselbe different vnd vnterschiedlich seyn 
muss. Werdet dieserwegen hierunter auch behutsahm verfahren, vnd 
gegen die hohen mit respect gegen die mittlem vnd ewres gleichen 
mit bescheidenheit , gegen jedermann aber mit douceur euch bezeigen 
vnd das cunctis esto benignus nenuni blanduSy paucis familiaris, omnibus 
aequus vernünftig hiebey practisiren. 

Schliesslichen ewre reise die dazu gehörige Spesen correspondance 
vnd was weiter dabey verfallen möchte belangend , so habet Ihr euch 
vnter dem geleit des Höchsten nunmehro aufF zumachen, vnd nebenst 
ewren Hoffmeister vber Berlin^ Wittenberg^ Leipzigs Dresden vnd 
Nürrenberg den geradesten wegk nacher Tübingen in das daselbst 
vorhandenes vnd also genantes collegium illustre zu nehmen inmittelst 
aber so wohl auff gedachter reise alss sonsten hinkünfftig allemahl 
Ihr lieget still oder Ihr möget fortziehen mir alle 8 tage einer vmb 
den andern, dan in lateinscher dan in einer andern spräche, wie Ihr 
euch solcher nachgerade vnd wie oben erwehnet bemächtigen werdet, 
von ewren estat durch schreiben ausfuhrlich nachricht zu geben; 
massen ich ein solches ausdrücklich begehre mit hin auch haben will 
das, damit Ihr in dem lauff der weit oder den Welthandel etwas kun- 
diger werden möget, Ihr allerseits wan geld auff zunehmen nebenst 
ewren Hoflfmeister die wechselbrieffe so wohl, alss die alle- quartal 
abzulegende rechnungen vnterschreibet, vnd mit fleiss dahin sehet', 
wie in allem wohl menagiret vnd nichtes vergebens oder aber vnnötig 
ausgegeben werden möge, zu welchem ende Ihr dan vnter andern in 
ewren kleidungen keine üppige^ vnnütze, vnd bey itzigen schlechten 
Zeiten mir auch zu halten vnmögliche depensen zu machen, sondern 
euch nur proprement vornehmlich en linge , en chaussure vnd mit etwan 
einer feder oder /<?»r auff dem hut zu halten, angemercket nicht das 
kleid den man, sondern der man das kleid zieren soll, vnd wan Ihr 
euch sonsten nur, wie ich hoffe, wohl anschicken vnd nebenst emb- 
siger ab Wartung ewrer dinge das Honneste vivere, neminem laedere et 
suum cuique tribuere werdet in acht nehmen, es euch auch ohn einige 
prächtige equipage an keiner honorablen vnd artigen compagnie jemahls 
wird ermangeln, sondern Ihr euch vielmehr par tout wohl introducireti 

26* 



404 BEILAGEN. 

vnd bey braven leuten werdet bekandt machen können, Damit Ihr 
aber auch bey dergleichen gesellschaften alss sonsten nicht gantz von 
gelde entblösset seyn möget, so habe euch ein gewisses deputat bey- 
geleget, vnd dem einen so wohl alss dem andern freyheit gegeben, 
alle quartal womit in dem anscheinenden 85. Jahr der anfang ge- 
machet werden soll .... Rrhr. vor euch alle drey würde sich alle 
viertel Jahr aufF . . . Rhr belaufFen, von den communen geldem zu 
nehmen, vnd solche wiewohl zu was nützliches nicht aber zu einiger 
debauche, wie sie auch genennet werden möchte zu employren. 

Gleich wie nun aus diesem Ihr uno intuitu vnd gleichsahm alss 
äuff einer kleinen tafFel, wie Ich euch so wohl gegen Gott, alss einen 
jeden gesinnet, vnd sonsten mit der Zeit zu ewren selbst- eignen best- 
vnd nutzen nicht minder alss mein vnd ewer vielgeliebten Mutter in 
der gantzen anverwantschäfFt nicht geringer frewde perfectioniret sehen 
möchte, mit mehreren werdet zu vernehmen haben, anbey auch will, 
das vmb dieser gegenwärtigen Instruction contenta desto besser zu 
fassen vnd ewrer memoire ein zu drücken Ihr solche zum allerwenigsten 
einmahl jeden monaht vnd zwar cötuunctim vnd mit bedacht in Ge- 
genwart ewres Hoffmeisters durchleset, alss zweiffle nicht Ihr solchen 
allen auch gehörsahmlich vnd ponctuellement wie es nehmlich wohl- 
gearteten Kindern eignet vnd gebührt nachkommen, vnd durch ein 
gutes christliches, fleissiges auch sobres genereuses comportement euch 
dahin befleissigen werdet, damit nicht allein des Höchsten gnade vnd 
mein vnd oftgedachter ewrer Mutter affection euch weiter bleiben, 
sondern auch, so zu reden der gantzen weit huld' vnd gunst euch 
hiedurch acquiriret werden möge. Thut Ihr ein solches, gleich wie 
ich der gewissen Zuversicht lebe, wenigstens von hertzen wünsche, 
wird es euch in Wahrheit zu keiner Zeit gereuen, sondern vielmehr zu 
ewer zeitliches wül nicht sagen auch ewiges auifnehmen mercklich 
dienen, beym wiedrigen aber, vnd da Ihr etwan über vermuhten zu 
meinem grösten müssfallen die devotion ausser äugen setzen, ewre 
studia vnd exercitia levi brachio vnd nur schläffrig treiben, euch gar 
nicht fayonniren, sondern vielmehr denen debauche^ nach art anderer 
jungen Burse, derer Ihr viel des humeurs antreffen werdet, soltet er- 
geben wollen, habt Ihr nichts alss lauter vngnade, lauter vnglück zu 
erwarten, vnd das alles heynach den Krebsgang mit euch gehen werde 
euch selber zu zu messen vnd zu beseüfftzen. Ich will aber wie be- 
reits offtermahls gesaget das beste hoffen euch nochmahlen zu aUem 
guten auffs beweglichste vnd zwar vnter andern vmb ewer selbst 



BEILAGEN, 405 

eigenen bestens willen ermahnet, vnd hiezu wie nicht weniger zu 
dieser ewren bevorstehenden peregrinaüon vnd aUen ewren anderen 
rühmlichen Verrichtungen, den Göttlichen beystand, seinen reichen 
segen vnd gedeyen auss der höhe hertzinniglich angewünschet haben 
verpleibend 

Ewer 

getrewer Vatter 

Friedrich Christian F. v. K. m. p. 



Weiln auch in gegenwärtiger Instruction eine designation gewisser 
Bücher deren Ihr euch über die bereits empfangenen weiter zu be- 
dienen meidung geschehen , so habe solche hieher setzen wollen. Wer- 
den euch demnach in politicis^ jure privato et public folgende recom- 
mendiret alss der Wesenbecius^ der Gailius^ Reinkingius de Regimine 
seculari et Ecclesiasüco ^ Limnaeus de Jure Publica^ Oldenburg e in 
eundenty des Limnaei notitia Regni Franciae^ des Amisaei opera, des 
Berreggeri quaestiones ex Tacito vnd seine observationes Miscel., des 
Vemulaei Institutiones Politicae etc. 

Inter Historicos et scriptores antiquos habt Ihr den Juliüm 
Caesarenty den Senecam et Tacitum^ et inter Neotericos des Grammondi 
Historiam vnd den Baconis Hen, VII Ang, Rex benebenst dem 
Brachelio vnd des Barclai Argenide vnd Icone Animarum für andern 
euch wohl bekandt zu machen. Der Thuanus, Sleidanus, Goldastus^ 
Lundendorpius etc sind herrliche authores, solche aber, wie sichs ge- 
höret, nutzend zu lesen wird die Zeit nicht leiden wollen. 

Vnter den frantzösischen haben den vorzug des Balzac^ Malherbe ^ 
Matthieu voiture^ de la Chambre^ Faret, Scarron, Charron^ Senault, 
de la Motte vayer, Silhons^ Sarassine^ Ceriziers, Cottins, des Z>uc de 
Rökan ^ de Sully, d'^Ossat^ de Richelieu, Montagne respective merke 
essays vnd memoires, so sind auch die comedien des de Corneille y 
Quinault, Molliere, Racine, Poisson nicht zu negligiren massen da die 
besehung dergleichen Schauspiele vnd lesung der also genanten Fr, 
Romane ebenfals nicht zu verwerffen, sondern zu erlemung solcher 
Sprache vnd dessen gute pronunciirvxi% sehr nütze. Man hat nicht 
nötig gedachte Romane alss die Cleopatre, Grand Cyrus , Ctalie, 



406 BEILAGEN. 

Pharamond etc, zu kaufFen, zumahlen man solche umb ein geringes 
zu lesen bekommen vnd hemach wiederumb resütuiren kan. 

Belangend die Italiänische vnd Spanische authores ist derselben 
auch eine nicht geringe Zahl. Vnter den Italiäfurr werden gerühmt 
Le opere di Loredano de Sr. Ammirato Garzoni^ di Botero^ di Mas cardio 
di Farutüy d'* Albergati ^ Manzoni^ Leu, Lancellottu Item Ragguagli 
di Parnasso del Sr, Tr. Boccalini, Item Decamerone del Sr, Boccaccio, 
Item pastor fido. Item Tasso, Petrarca ,- Dante etc. 

Die Spanier halten viel aufF des Guevartae^ Savedrae, Gracian, 
Lope de Fega, des Quevedo schrifFten, welche dan auch nicht zu ver- 
achten sondern zu seiner Zeit fleissig durchzugehen. 

Interea et semper 

Vivite Deo, qui est author vitae vestrae 
Vivite canscientiae quae est vita vitae vestrae 
Vivite Faniae, quae est vita post vitam vestram. 



BEILAGE No. III, 23. 

(Zur Textseite 119.) 

Ich gelobe mit diesen und verspreche heiliglich, nachdem mein 
gebietender Hertzvielgeliebter Herr Vatter mich in die fremde abzu- 
fertigen, auch zu besserer erlangung meines vorhabenden rühmlichen 
Zweckes, mihr einen HofFmeister Zu adjungiren, und desshalben jähr- 
lich ein gewisses herzugeben sich gantz vätterlich erkläret, dass ich 
sothane vätterliche propension und liebe nicht allein Zeit meines lebens 
mit schuldigsten danck und söhnlichen gehorsahm wolle erkennen, 
sondern auch mich in allen des Herren Vatters willen und disposition 
corrform bezeigen, absonderlich meine Zeit und die Spesen also an- 
legen, damitt ich dermahleins den hem Vatter und der frau Mutter 
so woU in Studien als exercitien, und andern einen Cavallier woU 
anstehenden gentilessen eine freude, auch den sämtlichen meinigen 
eine ehre seyn möge, wie ich den meines Hoffmeisters einraht, es sei 
im reisen, studiren, moribus^ exercitiis oder vitä pHvatä will folgen, 
und einhält dess uns mittgegebener Instruction^ mich in allen untadel- 
hafftig bezeigen. Und weilen dem Herrn Vatter gefällig dass die 
guartal rechnung, wie alle andere einnahm und aussgabe Item die 
Wechsel Zettel conjunctim mit meinen geliebten Brüdern und den 
Herren Hoffmeister unterschreiben solle, so will ich mich dem allen 
gemäss erweisen, und anbey aller weitenmg, debauchen mit frauwen 
Zimmer als sonsten, nächtlichen herumbschwermens , schlägerey, so 
viel ehren halber geschehen kan, müssig gehen. Alles bei verlust 
meines Herren Vattem vätterlicher hulde und mir dermahleinstjen nach 
Gottes willen von denselben bekommenden vätterlichen erbtheils. Zu 



408 BEILAGEN. 

mehrer bestättigung habe ich diesen revers mit eigener Hand ge- 
schrieben und unterschrieben. 



So geschehen 



Hamburg Anno 1684. 
16. Sept. 



Johannes Adolphus B. de Kielmans Egge. 
(L. S.) 



BEILAGE No. III, 24/ 

(Zur Textseite 135.) 

RELATION DER ATTAQUE DER FRANZÖSISCHEN ARMEE 

BEI CREYFELDT DEN 23. JUN; 1758. 

Als den 23. Juni Nachts um i Uhr alle Generals in das Gezelt 
S'' Durchl. des Herzogs Ferdinand gefordert wurden , eröffneten Höchst- 
dieselben Ihnen, dass Sie gesonnen wären, desselbigen Tages vorzu- 
rücken und den Feind anzugreifen, und wurde zu dem Ende Ihnen 
allerseits die Disposition hiezu dictiret, nach welcher die, unterm 
Commando des Durchl. Erb. Prinzen von Braunschweig ^ bei Cempen 
stehende 12 Bataillons als Blocke Spbrcken^ Hardenbergs Wangenheim, 
Post^ Dreves^ Bock, beide Bataillons vom Braunschw. Leib- Regimente 
und Prinz Carl, wobei Ich mit dem General -Major van Gilse com- 
mandiret war, benebst den 10 Esquadrons Hessischer Cavallerie, wozu 
die Brigade des General -Majors von Wangenheim , die aus den 4 Re- 
gimentern, Halberstadt, Füselier, Bückeburg , und Hanau bestand, 
desgleichen das Dragoner Regiment von Bock, die 10 Esquadrons 
Preussischer Dragoner, und die 2 Esquadrons von Malachowsky 
Husaren, stiessen, rechts abmarschirten, und die Feldwache der Ca- 
vallerie und die Pique ts der Infanterie zur Avantgarde hatten, welche 
durch die detachirete Grenadiers von obbemeldeter Infanterie unter- 
stützet wurden, und die zu diesem Ende in 2 Bataillons waren ab- 
getheilet worden. Der Marsch ging linker Hand Kempen durch Aecker 
und coupirte Gegenden in 8 Colonnen bis an das Dorf St, Antony, 
woselbst ein Halt gemacht wurde. Nachhero und nachdem diese 



* Das Original befand sich in der Registratur der königlich hannoverschen 
General -Adjutantur zu Hannover. 



4IO BEILAGEN. 

8 Colonnen in 4 und zwar die Infanterie in 2 , und die Cavallerie m 
2 vertheilet waren, marschirten selbige durch ein langes Defilee^ und 
zwar so viel möglich zugleich, bis auf das Feld, linker Hand dem 
Dorfe Androdt^ wo sie sich ausbenommen der Cavallerie, zuerst in 
2 Linien formireten, kurz darauf aber deren beide linke Flügel an 
die 2 en fronte stehenden Bataillons Grenadiers stiessen, und in dieser 
Stellung, so ein Ohlongue vorstellte gegen den in dem Gebüsche ver- 
steckten Feinde unter heftigem Canoniren von demselben, fortriicketen, 
welches aber dadurch vermindert wurde, dass unsere beide Grenadier- 
Bataillons den Entschluss fassten auf die feindliche im Holz stehende 
Canonen loszugehen, welches dann auch mit solcher Geschwindigkeit 
und. dem Erfolge in's Werk gerichtet wurde, dass sie den fliehenden 
Feind im ersten Anrücken eine Spfilndige Canone abnahmen. Um nun 
diese zu Sauteniren^ wurden vom linken Flügel die 2 Bataillons Br. 
Leib- Regimentes und die Hessische Garde dazu beordert, die andere 
Infanterie aber zog sich mehr rechts, um die Attaque zu prosequiren. 
Dieselbe formirete sich darauf in ein Treffen, so dass 5 Bataillons 
des 2. Treffens an den rechten Flügel zu stehen kamen, und in dieser 
Stellung, wo Se. Durchl. der Erbprinz Sich ä la tete des SpörckerC- 
sehen Regimentes Selber setzten, geschähe der Anmarsch, nachdem 
ich zu den obbemeldeten 5 Regimentern als Spörcken, Wangenheim^ 
Dreves^ Bock und Prinz Carl mit den 3 Regimentern Blocke Harden- 
berg und Post mich in eine Linie gesetzet hatte, und ohngeachtet der 
tiefen Graben und eines fast undurchdringlichen Gebüsches, und des 
beständigen heftigen Feuers, aus grobem und kleinem Geschütze ge- 
schähe der Angriff mit der grossesten Standhaftigkeit, und solchem 
Nachdruck, dass die feindl. Infanterie immer vor uns hin, bis auf die 
andere Seite des Holzes getrieben wurde, woselbst sie sich aber, in 
einem vermuthlich expresse dazu gemachten Graben warf und durch 
ein luiaufhörliches Mousquet&a Feuer harten Widerstand that, bis end- 
lich unsere Leute nachdem sie sich fast ganz verschossen hatten, den 
EntsQhluss fassten, Sie mit dem Bajonette auf die Haut zu gehen, 
welches denn auch diejenige gute Wirkung that, dass der Feind allent- 
halben die Flucht ergriff und sich hinter seiner Cavallerie verlor. Wir 
kamen also imter fortdauerndem entsetzlichen Canoniren der Feinde 
bis auf die offene Heide wo ihr Lager gestanden und formirten dem 
allen ohner achtet, im Angesicht von mehr als 30 feindlichen 'ä-^ä- 
drons uns wieder in Reih' und Gliedern, welche natürlicher Weise in 
dem dicken Gehölze so ordentl. nicht rangiret bleiben können, und 



BEILAGEN. 4II 

rückten in den vom Feinde verlassenen Graben, um das Corps der 
Cavallerie desto besser abzutreiben, welches auch an unserm linken 
Flügel mit xo- Esquadrons von die Carabiniers Royaux den Angriff 
"wt grossester furie auf die der Situation noch am weitesten vom 
Holze entfemcten Regimentern, von Hardenberg und Post that, aber 
n^t so ausserordentiicher Standhaftigkeit empfangen als grossem Ver- 
lust abgetrieben wurde. 

Nach diesem hat der Feind weiter keinen Versuch gethan, son- 
dern sich imter Begleitung einer starken Canonade von unserer Seite 
gänzlich ziiriickgezogen. Im Lager bei Creyfeldt d. 25. Juny 1758. 

V Kielmansegge, 



BEILAGE No. III, 25.' 

(Zur Textseite 142.) 

RELATION VON DER AFFAIRE VON DUDERSTADT DEN 

2 UND 3 JANUARÜ 1761. 

Den I dieses Jahrs, gegen Abendt, erhielt ich nachricht voxi- 
göttingen^ das tages vorher ein secours von 3000 M: worunter' 
24 Comp, grenadiers begriffen daselbst eingerückt wären, von Cassel^ 
und Münden kommendt, und dass diesen Nachmittag 4 Uhr dieses 
Corps mit den stärksten theil der garnison B,usmarcAiren würde, auch 
das der comfe de BrogUo dabei wäre. Ich machte also so gleich 
meine dispositions , um auf allen fällen gefasst zu seyn, dahin zu Eylen, 
wohin das gewitter fallen würde, und avertierte alle generals davon. 

Den Morgen vom 2 dieses um 10 Uhr, war noch alles still, und 
nicht die geringste Meldung vom Feinde, solcher umstandt machte mir 
glauben, das dieses grosse dessein, weü deserteurs gekommen, zurück- 
gegangen wäre, wie ich es auch in meinem rapporte an den Hertzog 
meldete. Um 1 1 Uhr erhielt die erste Nachricht das der Feindt gegen 
Duderstadt und der Gegendt Gibelhausen im Anmarsch wäre, ich gab 
so gleich die Ordre an den Gen: Major von Hodenb: mit die Regi- 
menter von Grotthaus s und Hodenb: auf die Anhöhe von Gibelhausen 
zu mir zu eylen, wo ich hinging und die beiden Regim: von Dreves 
und meines unter dem Gewehr standt, daselbst bekahm die erste 
Meldung, das es Duderstadt gelte, ich setzte mir so gleich im March 
mit diesen 2 Regim: dahin, mit ordre an die Cavallerie zu folgen, 
was das Zeug halten könnte. Indessen ist der Feindt den Morgen 



1 Das Original befand sich in der Registratur der königlich hannoverschen 
General -Adjutantur zu Hannover. 



BEILAGEN. 4I3 

g^S^ diese Stadt ausgerückt, der Gen: Maj: von Mansberg auf die 
erst^ nachricht, hat so gleich die bagage abgehen lassen, und ist mit 
^i^ Regim: Halberstadt^ Rhoeden und Mansbach ausgerücket und hat 
siclx auf die Höhe bey der Stadt rechter Handts der Sullberg genambt, 
po^^rti , hierher ist das bataillan von Zweidorff und das Leib Dragoner 
^^^im: gestossen, der Feindt hat sich bey der Stadt vorbey gezogen 
^^^ die Höhe gegen unserer über, als wann er dieses Kleine corps 
'^«^»-«iren wolte, wodurch solches genöthiget worden, sich links zu 
^^^hen, und hat sich also etwas von der Stadt endtfemt, zugleich ist 
^^loher durch die grenadiers attaquieret und dabey die letzten wachten, 
^'^^Iche noch nicht herausgetzogen gewesen, mit den Majors Haussmann, 
^^^icx Mansbach, welcher die Inspection gehabt, angeschnitten und 
^^^ Mann gefangen gemacht. Um halb 4 Uhr kam ich mit die 2 batt: 
^^ diesem corps, die Cavallerie wahr noch nicht nachgekommen, ich 
^^«^dt das sich der Feindt wieder nach der stadts seyte von der Höhe 
;ogen und in solcher eingerückt war, ich erwehlte sogleich die 
*thy wieder nach den Sullberg antzurücken, setzte mich daselbst 
wolte die dispositions machen, den Feind, wo thunlich, wieder 
der Stadt zu bringen, der abendt überfiehl mir aber, das corps 
-*icb also die nacht au biovac, din 2 cav, Regim: stosseten in solcher 
mir. Ich schrieb sogleich an den gen, Maj, von Luckner nach 
^orbisy mir zu Hülfe zu eylen, um 5 Uhr morgens erhiehlt die an- 
S^nehme Andtwort, das er den Morgen von einem corps von 6 m Mann 
^Vi, Worbis wäre attaquieret worden, er hätte sich nach Weissenborn 
^^itwährts gezogen, wie er das canonen-YQuer bei Duderstadt gehöret, 
^Xid wolte um 9 Uhr bei mir seyn. Den Morgen fing ich an den 
"^eindt etwas mit Musqueten- und canonen-Y^ncx zu girren, um zu 
^^hen, ob er die parthy erwehlen wolte, sich herauszuziehen. So baldt 
das Lucknersche corps ankahm, machte ich die disposition das solches 
sich auf der Höhe an der andern seyte gegen der Stadt formiertQ, um 
solche zwischen uns zu nehmen, und der Anstalten machte die Thore 
zu attaquieren und zu brüsquieren, der Feindt wie er die tele des 
Lucknerschen corps, welches derselbe abgeschnitten geglaubt, wahr- 
genommen, hat derselbe sich so gleich zu abmarch angeschicket, und 
fing an auf den Weg nach Heiligenstadt mit der cavallerie zu defilieren, 
worauf die Infanterie folgte, von den götti/^enschen Wege, war der- 
selbe abgeschnitten von mich. 

Meine cavallerie Hess ich darauf mit etwas Infanterie rechts de- 
filieren, das Lucknerscht corps zog sich über die Höhe links, und wir 



414 BEILAGEN. 

nahmen also den Feindt zwischen uns, zugleich Hess die attaque auf 
die thore der Stadt von einer Division mit einer canane von einem 
jedem der 4 Han&veri^chsxi Regimentem verrichten , welches mit einer 
solchen Geschwindigkeit und furie geschähe, das wir in einem Augen- 
blick Meister von der Stadt waren und darin 3 complete campagnien 
grenadiers de france gefangen nahmen, so baldt ich mit der Stadt 
fertig war, eylete nach der tete der cavallerie, und suchte alle ge- 
legenheit die feindliche cavallerie zu attaquieren imd die retraite d^ficile 
zu machen, ich verfolgte solchen i*/, stunden bis zu einem defiU^ 
alles war so gegen mich dass ich meinen Zweck nach Wunsch nicht 
erreichen konnte, das Wetter, tiefes terrain^ faügue der Menschen und 
pferde, auch die Situation verhinderte mich hieran, und gegen abendt 
musste ich nachgeben, und mich begnügen Ar'ur parthyen nachzu- 
schicken, die traineurs aufzuheben. Unterdessen ist doch der feindt- 
liche Verlust, mit der desertion, so stark, dass diese expedition dem- 
selben ziemlich theuer zu stehen kombt, und wirdt sich vors erste 
hoffendtlich bedenken, eins Neus zu unternehmen. Dieses corps^ vom 
camte de Broglio angeführet, ist 6 tn. Mann stark gewesen, wobey 
M"" du Chatelet^ Belsunee etc. gewesen, das andere von eben dieser 
Stärke hat M^ de Lametta Broglio sein Schwager comendirtt. Mein 
Verlust ist 6 todte und 44 dlessirte. Luckner hat auch etwas ein- 
gebüsst. Dieses corps ist nunmehro mit dem meynigen vereyniget, und 
wird zu Duderstadt bleiben, ich hoffe anitzo im stände zu sein aUe 
dergleichen Entrepriesen ^ nicht allein wiederstehen zu können, sondern 
auch mit schaden abzuweissen, imd das wir nunmehro etwas ruhe ge- 
niessen werden. 

Lindau den 5 Januarii 176I. 

G, Kielmansegg. 



INDEX 

UEBER DIE HAUPTSÄCHLICHEN IM TEXTE ERWÄHNTEN 
PERSONEN, ORTE UND BEGEBENHEITEN. 



Seite 
^^ranson d', siehe Rantzau Gräfin von. 

"^^ler, Katharina, Gemahlin des Hans Friedrich Kielman von Kielmansegg . 12 
"^^lefeld, Christian Albrecht von, Gemahl der Meta Freiin von Kielmansegg 114 

Claus von, Verbitter des Klosters von Schleswig 70 

Hans Heinrich von, Gemahl der Meta Freiin von Kielmansegg . . . . 114 
Joachim von, Gemahl der Friederike Marie Freiin von Kielmansegg . . 126 
Marie Elisabeth von, Gemahlin des Friedrich Christian Freiherrn von 

Kielmansegg llo 

"*- — Nikolaus von, königlich dänischer Feldmarschall iio 

' von, holstein-gottorfischer geheimer Kammerrath 76 

Änderten, von. Major im Kielmansegg*schen Jägerfreicorps . . . . . 185, 186 

Arnswaldt, von, kurhannoverischer geheimer Rath 159 

Armenstiftung des Johann Adolph Kielman von Kielmansegg . . 71, 76 f., 80 

Armentieres, Marquis d', französischer Marschall 136, 137 

Artlenburg, die Convention zu, (1803) I74f. 

Baring, königlich hannoverischer Obersteuerrath 168 

von, königlich hannoverischer General 188 

Barmstedt, Amt in Holstein 69, 70 

Bassewitz, Sophie Louise Charlotte Gräfin von, Gemahlin des Gerhard 

Grafen van ©ernath 155 

Beaulieu, von, königlich hannoverischer Oberforstmeister 177 

Belven, Aemilia von, Gemahlin des Franz Huss von Floran 46 

Bennigseh, von, russischer General 184 

Benssen, Hofmeister » 94 

Berchthold, Jacob Freiherr von 47 

B es sei, von, kurhannoverischer Lieutenant 130 

Beulwitz, von, kurhannoverischer Botschafter 163 

Bibliothek, die Kielmansegg'sche , zu Hamburg iio 

Block, von, kur hannoverischer General-Major . . . . w 137 

Blome, Dorothea Oelgaard von, Gemahlin des Hans von Rantzau 113 

Blumen au, Gut bei Hannover 203 

Bodeck, Johann Arnold Werner von 147 

Both, Wilhelm Freiherr von,- Kammerherr, Gemahl der Melosine Friederike 

Dorothea Charlotte Gräfin von Kielmansegg f9i 

27 



4l8 INDEX. 

Seita 
B-ramstedt, Gut in Holstein. . . ^ 103 

Brandenburg, Kurfurstin von ^ log 

Braun, Erasmus von, kaiserlicher Hauptmann ^ 

Braunschweig -Lüneburg, Erbprinz von, General 137, 142, 14-^ 

Ferdinand Herzog von 133, 135, i^^ 

Johann Ulrich Herzog von ^ 

siehe auch Hannover. 

Braunschweig-Wolfenbüttel, August Wilhelm Herzog von i ^• 

Bremer, von, kurhannoverischer Hauptmann ^32 

Brentford, Baroness, siehe Darlington. 

Brissac, Herzog von, französischer General * 37 

Brockdorff, Freiherr von, Gemahl der Sophie Amalie Freün von Kielmansegg m 14 

Marquard Wulf von, Gemahl der Anna Margaretha Kielman von Kiel- 

mansegg .106 

Broglio, Graf von, französischer Marschall 137, 141, 143 

Bröllmann von Lilienstein, Johann, Gemahl der Elisabeth Anna Franzaka 

Freiin von Kielmansegg 42 

Brugemann, Gemahl der Anna Kielman 23 

Buchwaldt, Hans Adolf von, holstein-gottorfischer Landrath 99 

Wolf von, Gemahl der Sophie Auguste Kielman von Kielmansegg . . .112 

Bülow, Ernst August Graf von, Gemahl der Anna Clara Louise Grafin von 

Kielmannsegg , , . 161 

Bus sc he, Friederike Sabine von dem, Gemahlin des Friedrich Otto Gotthard 

Grafen von Kielmansegg 174 

von dem, königlich hannoverischer Forstjunker 177 

Cambridge, Herzog von, Vicekönig von Hannover 169 

Candia, Belagerung der Insel 37f( 

Maria von, siehe Muttergottesbild. 

Cavriani, Friedrich Graf ^ ,^2$ 

Chaos -Richthausen, Freiherr von 40 

Clairfait, k. k. Feldzeugmeister 194, 195, 197 

Clarendon, Lord, englischer Gesandter 121 

Collow, Gut im Herzogthum Lauenburg, s. GiUtzow. 

Conföderationsbrief der evangelischen österreichischen Stande {1608) 11 L, 16 

Convict, graflich Löwenburgisches, in Wien A . . J5 

Corbach, Gefecht bei (1760) . .* . . 139?. 

Creyfeld, siehe Krefeld. 

Cronshagen, Gut in Holstein 70, 103- 

Cumberland, Ernst August Herzog von (König von Hannover) . . . 168^ 182 

Dänemark, Christian V. König von 82 

Friedrich III. König von ^ 7o^ 7i 

—- — Friederike Amalie Prinzessin von, 79, 108 

Darlington and Leinster, Countess 123 

Davoust, französischer Marschall 166, 180, 181, 183 



INDEX. 



419 



Seite 

l)€cken, von der, kurhannoverischer geheimer Rath ^ • • • ^59 

Dembsicy, Don Caamir, Pfarrer bei St. -Michael in Wien 41 

Der Hat h, Gerhard Graf van, kaiserlicher General und holstein-gottorfiscber 

geheimer Rath 154 

Maria Dorothea Grafin van, Gemahlin des Friedrich Grafen von Kiel- 

mansegg ' . 155 

I^essin, Dorothea Christine von, Gemahlin des Hans Heinrich (IV.) Freiherrn 

von Kielmansegg 114 f. 

Dietrichstein, Karl Josef Graf von, k. k. n. ö. Regierungsrath 56 

DWlenburg, Gefecht bei (1761) 138 

Dolrad, Amt in Holstein 69 

Dttdcrttadt, Gefecht bei (1760) 142 

Dftring, von, königlich hannoverischer Oberforstmeister 177 

^ibiswaid, ApoUonia von, Gemahlin des Hans (I.) Kielman von Kielmansegg 4 

ßUner, Doctor, Hofmeister 94 

^Wa d*, französischer General 143 

^Iverfeid, Anna von, Gemahlin des Georg von Kielman 27 

* — • Elisabeth von, Gemahlin des Arnold von Kielman 27 

England, siehe Gross • Britanien. 

Krbbegräbniss, Kielmansegg'sches, im Dom zu Hamburg 126 

Erzbischof von Wien 32, 33 

Familien-Archiv, freiherrlich von Kielmansegg*sches 58 

Familien-Fideicommiss, gräflich Kielmansegg'sches 79, 116, 118 

Familien Stiftung, freiherrlich von Kielmansegg'sche 31 ff*» 56 

gräfliche von Kielmans^g'sche ^ 204, 206 f. 

Famiiienvertrag, siehe „pactum familiae''. 

Peige, Johann Konstantin, Poet 44 

Freitag, von, kurhannoverischer Generalmajor, dann Feldmarschall 143, 163, 192 

Garten, der Kielmans^ig'sche, in Wien 18 

Gesner, Mathias 153 

Geyer, Adam, kaiserlicher Kriegs -Commissarius ii 

Gföhl, Herrschaft in Niederösterreich 28, 29 

Gienger, Moises Freiherr, kaiserlicher Rittmeister 5r 

Gienger zu Wolfs eck, Regina, Gemahlin des Andreas (I.) Kielman von 

Kielmans^g 8 

• Wilhelm, kaiserlicher Kämmerer und Hofcath '8 

Oiese, H. C, kurhannoverischer Feldprediger 196 

Göppingen, Stadt in Württemberg 3 

Gose, Anna, Gemahlin des Arnold von Kielman > 24 

Graben, Georg von, Gemahl dei^EIisabeth Kielman von Kielmansegg ... Ii 

Greifenfeld, Graf von, dänischer Reichskanzler 82,- 108 

Griffin, englischer General 139 

Gross- Britanien, Georg I. König von 120 f. 

27 ♦ 




420 L\DEX. 

Grote, Freiherr, kurbannoverischer General-Major. . , 13^ 

Grothaus, von, kurhannoverischer General-Major 1 

Gültzow, Majorats -Herrschaft in Lauenburg 146 f., i 

Guhde, holstein-gottorfiScher Hofrath 1 

Halket, G>lin Freiherr von, königlich hannoverischer Oberst, dann General 

1S4, 187, I 
Hamburg, die Bank von 

der Dom zu 90, 91 f^ ii< 

Hammerstein, von, kurhannoverischer General-Major 19^ 

Hannover, Ernst August Kurfürst von . w: 2 

Georg Ludwig Kurprinz, dann Kurfürst von 120, ^K.2 

Sophie Kurfurstin von ac: 2* 

Hardegg, Julius Graf zu - • v 4^ 

Hasenthal, Gut in Lauenburg, siehe Gültzow. 

,Hatten, Heinrich von, königlich dänischer Rath und Landkanzler .... 92 

Margaretha von, Gemahlin des Johann Adolph (I.) Kielman von Kiel- 

mansegg 92 

Hattingen. Stadt in der Grafschaft Marck 23 

Hedemann, Davide Magdalene von, Gemahlin des Ferdinand Hans Ludolf 

Grafen von Kielmansegg 199 

von, königlich hannoverischer General J99 

Heistermann von Zielberg, Joachim Samuel, Gemahl der Marie Elisabeth 

Kielman von Kielmansegg 10$ f- 

Henckel von Donnersmarck, Georg Freiherr ^^ 

Henning, Aegidius, Agent ^ f- 

Herberstein, Maximiliana von, geborene von Althonn ^^ 

Hill er, Matthäus, Gemahl der Anna Maria Kielman von Kielmansegg.. . . *^ 
Hillinger, Anna Elisabeth, Gemahlin des Ulrich Freiherrn von Kiel- 
mansegg ^^ 

Hirnu SS, Lucretia, Gemahlin des Bartholomäus Kielman von Kielmansegg . ^ ' 

Hodenberg, von, kurbannoverischer General -Major , i^* 

Hof lein (Ober-), Gut und Scbloss in Niederösterreich 7 

Hof- PfaUgraf Johann Adolph (L) Kielmann von Kielmansegg ^^ 

Holstein -Gottorf, August Friedrich Herzog von , IC^ ' 

Christian Albrecht Herzog von 75» 77» 83 ^ 

Friedrich III. Herzog von 72, 

Hedwig Eleonore Prinzessin von 

Howe, Emanuel Scrope Viscount, Gemahl der Sophie Charlotte Freiin von 

Kielmansegg u 

Earl und Viscount Richard, englischer Admiral I2%i! 

Richard Curzon Lord 2< 

• " www 

Hüser, Anna von, Gemahlin des Arnold Kielman 

Httss von Floran, Anna Maria Franxiska, Gemahlin des Johann Gottfried 

Freiherm von Kielmansegg 53, 

■ " ■ Franz, kaiserlicher Postpräfect zu Passau 



INDEX. 421 

Seite 
vron Floran, Maria Anna, Gemahlin des Heinrich Friedrich Frcihcrm 
von Kielmansegg 46 

freie orps, das Kielmansegg'sche (1683) 43 

las Kielmansegg'sche (1813) '. . . ." I77ff. 

ilem, Abt 155 

a, Konrad Freiherr von, Gemahl der Hedwig Margarethe Freiin von 

Kielmansegg 126 

sieben, von, Präses der Administrations-Commission 160, 165 

sdorf am Wienerberg, Gut in Niederösterreich 54 

L, römischer König 121 

ehaus, das erste in Wien errichtete . . 45 

eliter, P. P 32, 33 

;1, die Eimiahme von (1760) 140 f. 

enhüller, Franz Christoph Graf von, kaiserlicher Oberstjägei meistcr . 42 

n von Belasy, Joseph Ferdinand Graf von 54 

die Gründung der Universität zu 77 f., 107 

nan, Anna 4 

Anna 23 

Anna von ; . 30 

Arnold (I.) 24 

Arnold (ü.) von ^ 24 

Arnold (III.) von 27 

Brigitta von 36 

Friedrich Christian 61, 67 

Christina 4 

Georg (I.) von 24 

Georg (II.) von 27 

Gertnid von 26 

Heinrich (I.) von 24 

Heinrich (II.) von ^ 36 

Henrich 24 

Herman 24 

Johannes 23 

Katharina von 30 

Konrad 23 

Margaretha 93 

Ulrich 4 

man von Kielmansegg, Agnes 18 

Andreas (I.) 4 ff. 

Andreas (II.) 8, 12 

Andreas (III.) 10, 13 

Anna Margaretha 93, 106 

Anna Maria 18 

Anna vSusanna 12 



422 INDEX. 

Sehe 
Kiclman von Kielmansegg, Bartholomäus 4» ir* 

Christina Anna Justina 1 8 

Elisaheth 8, II 

Friedrich Philipp l8 

• Hans Friedrich 8, ii 

Johannes (I.) oder Hans 4 

Johannes (II.) 4« 8 ff. 

Johann (IH.) lo, I3ff. 

Johann (IV.) 17 

' Johann Adolph (I.) 29, 61 ff. 

Johann Baptist 30 ff. 

Johann Philipp 18 

Margaretha 18 

Margaretha Anna 18 

Maria Elisabeth (I.) 93« 105 

Philips 17 

Sophie Auguste 93, 1 1 2 

Kielmansegg, Schloss in Niederösterreich 7, 28 

Schreibart des Namens 23, 68 f. 

Verleihung des Pradicates von ^ . . 4» 25, 27, 64 

Adam Ehrenreich Freiherr von 113. 114 

Adelaide Charlotte Wilhelmine Frictlerike Gräfin von 191 

Adelheid Auguste (I.) Freiin von 105, 115 

Adelheid Auguste (II.) Freiin von 113 

Adolf August Friedrich Graf von 190 

Adolf Friedrich August Hartwig Graf von 199 

Alexander Georg August Ferdinand Friedrich Graf von 170, 171 

Alfred August Ferdinand Graf von 199 

Amalie Sophie Eleonore Gräfin von. 151, 161 

Anna Clara Louise Gräfin von 151, 161 f., 172 

Anna Louise Sophie Charlotte Gräfin von 151, 161 

Anna Margaretha (II.) Freiin von 105, 113 

Anna Margaretha (III.) Freiin von 113 

Anna Margaretha (IV.) Freiin von ^ 113 

Anna Maria Freiin von 30, 50 

August Ernst Ludwig Graf von .'5ii 161 

August Wilhelm Victor Graf von 158 

Casimir Heinrich Friedrich Ernst Freiherr von 3*), 48 ff. 

Charlotte Atiguste I^uisc Wilhelmine Gräfin von 171 

Charlotte Katharina Freiin von 113, 115 

Charlotte Margarethe Elisabeth Christine Wilhelmine Giäfin von. . 158, 191 

Christian Freiherr von i ii , 1 26 

Christian Albrecht ^I.) Freiherr von 104, 11 » f. 

• 

Christian Albrecht (II.) Freiherr von 113 

Christian Albrecht (III.) Freiherr von 115 

Christian August Freiherr von ilj. 



INDEX. 423 

Seite 
Kielmansegg, Christian Friedrich Johann Graf von . . . ._. 158, 179, 204 ff. 

Christine Hedwig Friederike Gräfin von 7 . . . . 151. «61 

Christoph Heinrich Freiherr von 47» 5^ 

Eduard Georg Ludwig William Howc Graf von 171 

Elisabeth Anna Franziska Freün von 3^» 42 

Ernst Albert Freiherr von 5^» 5* 

Ernst August Graf von 123, 152 

Ernst August Wilhelm Ludwig Graf von. 158, 200 ff. 

Ernst Ludwig Graf von 151, 161 

Ei^^ Ferdinand Ludwig Friedrich August Graf von 199 

Franz Christian Graf von 152, 162 

Franz Ernst Freiherr von 123 

w Franz Ferdinand Freiherr von 55 

Ferdinand Friedrich Graf von 191 

Ferdinand Hans Ludolf Graf von 158, 177, 196 ff. 

Ferdinand Heinrich Freiherr von 30» 50 

Ferdinand Heinrich Friedrich Freiherr von 47> 5i> 54 

Ferdinande Ernestine Friederike Dorothea Christine Gräfin von . . . . 113 

Friedrich Graf von . . 151, 153 ff-, 163 

Friedrich Christian (I.) Freiherr von 93ff., ic6ff. 

Friedrich Christian (IL) Freiherr von 34, 11 1, 126 f. 

Friedrich Christian (III.) Freiherr von iil, 127 

Friedrich Christian (IV.) Freiherr von . 113 

Friedrich Heinrich Freiherr von 30, 42 ff. 

Friedrich Heinrich Paul Freiherr von 47» 51 

Friedrich Ludwig Eugen Graf von 158, 200 

Friedrich Otto Gotthardt Graf von , . . . 168, 172 ff. 

— — Friederike Amalie Freiin von 105 

Friederike Marie Freiin von i .. iii, 126 

Georg Adolf Otto Graf von 151, 161 

Georg August Graf von 151, 161 

Georg Friedrich Clamor Hilmar Graf von 190 

Georg Ludwig Graf von I 123, 128 ff. 

Georgine Christiane Karoline Gräfin von 158, 203-f. 

Gottfried Heinrich Freiherr von 30, 47 f. 

Gottfried Johann Freiherr von 48, 51 f. 

Gundela Freiin von 115, 116 

Hannibal Heinrich 3o> 50 

Hans Christian Freiherr von -, 115 

Hans Heinrich (I.) Freiherr von 34» 92 ff., 103 ff. 

Hans Heinrich (II.) Freiherr von . 105 

Hans Heinrich (IIL) Frdherr von ^ Iii. 127 

. Hans Heinrich (IV.) Freiherr von. ^ . . 113, 114 f. 

-. . ■ ■ Hartmann Heinrich Freiherr von . 30, 50 

. Hedwig Margaretha Freiin von ili, 126 

. Helene Wilhelmine Henriette Georgine Lucie Gräfin von 199 



424 INDEX. 

Seite 
Kielmansegg, Henrich Freiherr von 27 ff., 64 

Henriette Louise Gräfin von 151, 161 

Johann Adolf (ü.) Freiherr von 34, 93 ff., 1 1 1 ff, 

Johann Adolf (III.) Freiherr von 105 

Johann Adolf (IV.) Freiherr von 34, 1 11, 118 ff. 

Johann Adolf (V.) Freiherr von 113^ 115 

Johann Adolf Friedrich Benedict Graf von . . . . 158, 191 ff. 

Josef Tobias Freiherr von 32, 55 ff. 

Julie Marie Augaste Melosine Gräfin von 199 

Karl August Graf von 123, 152 

Karl Ernst August Graf von 191 

Karl Ernst Wilhelm Graf von 158, 172 

Karl Gottlieb Freiherr von 113 

Karl Rudolf August Graf von 130, 132, 151, 153 f., 159 ff., 176 

Karoline Leopoldine Freiin von ^ . . 47» 5* 

Karoline Wilhelmine Gräfin von 151, 153 

Louise Sophie Charlotte Juliane Friederike Gräfin von 190 

Ludwig Friedrich (I.) Graf von 158, 163 ff., 172, 177 

Ludwig Friedrich (II.) Graf von 171 

Margarethe Magdalene Dorothea Freiin von 115, 116 

Maria Freiin von 50, 54 

Maria Anna Freiin von 47, 51 

Maria Katharina Josefa Freiin von 40 

Maria Elisabeth (II.) Freün von 104, 113 

Maria Elisabeth (III.) Freiin von iii, 126 

Maria Elisabeth (IV.) Freiin von iii, 127 

Maria Elisabeth (V.) Freiin von 113 

Marianne Gertrud Adolfine Gräfin von 152, 162 

Melosine Elisabeth Gräfin von 151, 158 

Melosine Friederike Dorothea Charlotte Gräfin von '5 3» 191 

Meta Freiin von 105, 113 f. 

Meta Maria Freiin von 113, 114 

Natalie Charlotte Ferdinande Gräfin von 199 

Nikolaus Friedrich Freiherr von J II, 125 f. 

Otto Heinrich Freiherr von 30, 50 

Pauline Louise Charlotte Sophie Auguste Gräfin von 191 

Raimund Freiherr von 50, 54 

Renata Aurora Freiin von 30, 47 

Sophia Magdalena Anna Susanna Freiin von 30, 42 

— r— Sophie Amalie Freiin von 113, 114 

Sophie Charlotte Maria Freiin von 123, 127 f., 156 

— »- Sophie Karoline Juliane Friederike Louise Gräfin von 158, 191 

Sophie Marie Freiin von 115, 116 

Ulrich Johann Heinrich Freiherr von 30, 36 ff. 

Wilhelm Ernst Julius Graf von 158, 207 

Wilhclmine Karoline Freiin von 123, 128, 152 



INDEX. 425 

Seite 

Kirchmann, Rector in Lftbeck 62 

Kiuprili, Achmed der Jüngere, türkischer Grossvezier 37» 3 S 

Kneller, Sir, Porträtmaler 124 

Knoop, Hauptmann im Kielmansegg'schen Jägerfreicorps 1 77» 183 

Knorr von Rosenroth, Christoph . , 12 

Polyxena, Gemahlin des Andreas (II.) Kielman von Kielmansegg . 12 

Kohoeft, Gut in Holstein 109 

Kramer, Katharina, Gemahlin des Konrad Kielman 24 

Krauchen berg, kurhannoverischer Rittmeister 201 

Kauthof, Dr. jur., Syndikus der holsteinischen Ritterschaft 63 

Krefeld, Schlacht bei (1758) 134 f- 

Küenburg, Johann Jakob Freiherr von, Gemahl der Renata Aurora Freiin 

von Kielmansegg ;...... 47 

Knefstein, Hans Jakob Freiherr von 28 

Kuhlmann, königlich hannoverischer Major 187 

Kustner, Maria Sophia, Gemahlin des Johann Baptist Kielman von Kiel- 
mansegg 31 

Thomas, Stadtrath zu Wien . 31 

Kylman, die Familie von , . . . 26 

Kylmansegk, das Prädicat von '. 26 

La ff er t, Gotthard Leonhard von, Gemahl der Anna Louise Sophie Charlotte 

Gräfin von Kielmansegg. . , 161 

La Haye Sainte, siehe Waterloo. 

Lang, Maria, Gemahlin des Johannes (II.) Kielman von Kielmansegg. ... 10 

Philipp, Dr., fürstlich württembergischer Rath 10 

Langensalza, das Gefecht bei (1761) 142 

Langjahr von Puchberg, Anna Rosine, Gemahlin des Johann Philipp 

Kielman von Kielmansegg 18 

Zacharias, herzoglich württembergischer Rath 18 

Langrötger, Rötger von, Bürgermeister zu Hattingen 30 

Le Gray, französischer Oberst 182 

Leopold I., deutscher Kaiser , loi f. 

Leopoldstadt, Festung in Ungarn . 47 

Lindegg zu Lisana, Kaspar von 11 

Linedock, Lord, englischer General 185, 186 

Linsingen, von, kurhannoverischer General 174 

Luckner, von, kurhannoverischer General 138, 14^ 

Luckowien, Elisabeth von, Gemahlin des Hans Georg von Osterhausen . .111 
Lynar, Rochus August Graf von 197 

Magi'rus, David, Gemahl der Margaretha Kielman von Kielmansegg .... 18 

Mahrenholtz, von, Lieutenant im Kielmanscgg'schcn Jägerfreicorps .... 184 

Maison, französischer General 185 

Malchow, Edelsitz in Mecklenburg 115 



4^6 INDEX. 

Seite 
Mannagetta, Johann Wilhelm von, Gemahl der Sophia Magdalena Anna 

Susanna Freiin von Kielmansegg '. . . 42 

Marutendorf, Gut in Holstein , . . . 103 f. 

Mecklenburg, Sophie Charlotte Prinzessin von 156 

Med in g, von, Officier im Kielmansegg'schen Jägerfreicorps. ....... 177 

Menin, der Ausfall aus der Festung (1793) '93 

Meysebug, Clara Elisabeth von, Gemahlin des Franz , Ernst Reichsgrafen 

, von Platen zu Hallermund 1 20 

Georg Philipp von 1 20 

Michaelis-Kirche in Wien, die St 40 

Mockel, Friedrich Reinhard, Gemahl der Agnes Kielman von Kielmansegg . iS 

Moley, Johann Friedrich, Hofmeister 119 

Moltke, von, holstein-gottorfischer geheimer Rath 73» 75 

von, Hofmeister ^ 94 

Moorkirchen, Amt in Holstein 69 

Morosini, Francesco, venetianischer General 37 

Morhof, Daniel Georg, Dichter . , 89 

Moser, Anna Camilla von 47 

Daniel von , 47 

Katharina von, Gemahlin des Magnus Seyz 6 

Moth, Johann, Dr., kön^kh danischer Ldbmedicus 87 

Münchhausen, von, kurhaniioverischer geheimer Rath 131 

Münster, die Belagerung der Stadt (1758) 135 f. 

Graf von, kurhannoverischer Minister 165 

Mutio, von, Gemahlin des Generals von Hedemann 199 

Muttergottesbild „Maria von Candia«« 40 f. 

Mylander, Dietrich Wilhelm, Gemahl der Brigitta von Kielman 36 

Natorp, Bemardine Freiin von, Gemahlin des Josef Tobias Freiherm von 

Kielmansegg . 57, 58 

Wilhelm Freiherr von 57 

Neudorf, Gut in Niederösterreich 28, 41 

Neuendahl, von, Gemahl der Charlotte Katharina Freiin von Kielmansegg . 115 

Neuhof, Gut in Mecklenburg 113 

Niesser, Helene von, Gemahlin des Rudolf Püttler von Fölling. ..... 49 

Obdorf, Gut in Holstein 109 

Oberg, von, kurhannoverischer General 130, 134, 135 

Oders, Magister in Göttingen 153 

Oeynhausen, Friedrich Wilhelm Graf von, Gemahl der Melosine Elisabeth 

Gräfin von Kielmansegg 158 

Oldenburg-Delmenhorst, Anton Günther Graf von 82 

Ompteda, von, kurhannoverischer Botschafter .- . . •. 163 

Osterhausen, Hans Georg von iii 

' Marie Elisabeth von, Gemahlin des Johann Adolf (II.) Freiherm von 

Kielmansegg |il 



INDEX. 427 

Seite 

„Pactum familiae", Kielmansegg'sches 64 

Papier er, Anna Susanna, Gemahlin des Henrich Freiher m von Kielmansegg 29 

kaiserlicher Hofkammer-Secretar . 29 

Pawlinow, Gut in Mähren 31, 32 

Pelser, Georg von, Gemahl der Anna von Kidman. . .-' 30 

von, kaiserlicher Hofrath in Wien 35 

Pfalzgraf, siehe Hofpfalzgraf. 

Planer, Andreas, Gemahl der Margaretha Kielmann von Kielmansegg ... 18 
Platen zu Hallermund, Franz Ernst Reichsgraf von, kurhannoverischer 

Premierminister und Hofmarschall 120, 147 f. 

Georg Ludwig Reichsgraf von 148 

— • Sophie Charlotte Reichsgrafin von, Gemahlin des Johann Adolf (IV.) 

Freiherm von Kielmansegg 1 20 f., 1 46 

Piaristen in Wien. • 35 

Pilgram, Maria Clara von, Gemahlin des M^helm Freiherrn von Natorp 57 

Pinell, Johann Baptist, kaiserlicher Hofkammerrath 46 

— ' Maria Theresia, Gemahlin des Friedrich Heinrich Freiherm von Kiehnansegg 46 

Polen, Xaver Prinz von. , % , 140, 141 

Postlehen, das graflich von Platen'sche 147^- 

Präsidenten -Kloster, siehe Armenstiftung. 

Preen, Ilsabe von, Gemahlin des Christian Albrecht (I.) Freiherm von Kiel- 
mansegg 113 

von, königlich dänischer General -Major ...113 

Pfittler von Fölling, Katharina Barbara, Gemahlin des Kasimir Freiherm 

von Kielmansegg .... 49, 50 

Rudolf von 49 

Quarnbeck, Gut in Holstein 103 

Qnatrebras, die Schlacht bei .... .- 187 

Räming, Mechthilde von, Gemahlin des Christoph Knorr von Rosenroth . . 12 

Radetzky, Graf von, k. k. Feldmarschall . , ' . . 171 

Rantzauy Anna von, Gemahlin des Wulf von der Wisch 104 

Christian von 70 

Franz von 106 

Gräfin von, verwitwete d'Abranson, Gemahlin des Hans Heinrich (III,) 

Freiherrn von Kielmansegg * 127 

Hans von, Gemahl der Anna Margaretha Freiin von Kielmansegg . . . ic6 

Hans von, königlich dänischer General » 113 

Josias von 113 

Otto von, Gemahl der Anna Margaratha (II.) Freiin von Kielmansegg ^ 113 

R«den, von, kurhannoverischer General -Adjutant 132 

Rehbinder, Freiherr von, Gemahl der Karoline Leopoldine Freiin von Kiel- 
mansegg . . , 51 

Rendsburg, der Handstreich zu ' ..... 83 f* 

Rethem a. d. Aller, Gut 4n Hannover 206 



428 INDEX. 

Seite 
Reventlow, Detlev von, königlich dänischer Kanzler 105 

Dorothea von, Gemahlin des Hans Heinrich (I.) Freiherrn von Kiel- 

mansegg 105 

Konrad Graf von, königlich dänischer Grosskanzler 105 

Kheinbeck, Amt in Holstein 69 

Rhüte, Hofmeister 172 

Ridder, Brigitta, Gemahlin des Arnold (II.) von Kielman 24 

Roseneck, Susanna Felicitas von, Gemahlin des Johann Baptist Pinell. , . 46 

Rotschild, der Frieden zu 72 

Rudioff, kurhannoverischer geheimer Cabinets-Rath • *59 

Runge, Anna von, Gemahlin des Friedrich Christian Kielman 61 

Sancta Clara, Abraham a, Barfüssler- Mönch 47 

Satrupholm, Gut in Holstein 70, 109 

Sattler, Johann Georg, Gemahl der Christina Anna Justina Kielman von 

Kielmansegg 18 

Schack, von, die Familie 149 

Seh arn hörst, kurhannoverischer Kapitän 193 

von, königlich preussischer General 173 

Scheit her, von, kurhannoverischer Kapitän 135, 136 f. 

Scherffenberg, Gotthard von, Gemahl der Anna Susanna Kielman von 

Kielmansegg 12 

Scheve, Katharina von, Gemahlin des Arnold (IL) von Kielman 24 

Schleswig, der Dom zu . . , 80, 90 f. 

Schleswig-Holstein, Johann Georg Herzog von 94 

siehe auch Holstein- Gottorf. 

Schmidt, von, kurhessischer General 173 

Schönberg, Auguste Charlotte von, Gemahlin des Ferdinand Hans Ludolf 

Grafen vou Kielmansegg 197 

Peter August von, kursächsischer Hausmarschall 197 

Schrevenborn, Gut in Holstein 120 

Schulenburg, Graf von der, königlich preussischer Minister 160 

Schwarz, Dorothea, Gemahlin des Thomas Kustner . 31 

Schwarzenau, Karl Ferdinand Freiherr von 44 

Schweden, Karl X. König von , 72, 74 

Karl Johann Kronprinz von 1 83 

Scrope, siehe Howe. 

Seestermühe, Gut in Holstein 114, 150 

Seissenhoven, Maria Salome von, Gemahlin des Josef von Thurn und Taxis 5 
Scyz, Magdalena, Gemahlin des Andreas (I.) Kielman von Kielmansegg. . . 6 

. Magnus, kaiserlicher Rath 6 

Sievers, gräflich Kielmansegg'schc Förster familie 146 

Sintzendorf, Ludwig Graf von 45 

Sommerfeldt, von, kurhannoverischer General . 130, 131 

Soubise, französischer Marschall • 143 

Spindler, Johann Ignaz, Edler Herr von Wildenstein 45 



> 



INDEX. 429 

Seite 
Spörcken, Augiist Friedrich Freiherr von, Gemahl der WiUielmine Karoline 

Gräfin von Kielmansegg . 130, 133, 135, 138, 143, 144, 145, 152, 153 
Charlotte Wilhelmine Freiin von, Gemahlin des Friedrich Grafen von 

Kielmansegg. ' 156, 203 

Georg Friedrich Freiherr von, kurhannoverischer Landdrost 129 

Georg Ludwig Freiherr von, holländischer Oberst 161 

Melosine Agnes Freiin von, Gemahlin des Georg Ludwig Grafen von 

Kielmannsegg 129, 145 f., 151 

Freiherr von, höniglich hannoverischer Kammerherr 177 

Starhemberg, Johann Reichard von, Gemahl der Anna Susanna Kielman 

von Kielmansegg 12 

Rüdiger Graf von, kaiserlicher General 43, 44, 45 

Stein, Freiherr vom und zum, königlich preussischer Minister 163 

Stiftung, siehe Familienstifhing. 

Stickel, Anna Maria, Gemahlin des Johann (IV.) Kielman von Kielmansegg 17 

Stickel, Burkhard 1.7 

Stöcklin, Rebekka, Gemahlin des Wilhelm Gienger zu Wolfeck 8 

St üb er, Ernst Johann, Gemahl der Anna Margaretha (IL) Kielman von 

Kielmannsegg 18 

Suhlingen, die Convention von, siehe Artlenburg, 

Testorf, Gut in Niederösterreich 8, ii 

Thurn und Taxis, Eleonore von, Gemahlin des Andreas (I.) Kielman von 

Kielmansegg ^ 

Josef von, Erbpostmeister 5 

Tilemann, königlich preussischer General 185 

Töstrup, der Frieden zu 72 

Trassy, französischer General>Major w . . . . 39 

Trittau, Amt in Holstein 69 

Trocheln, Gut im Herzogthum Verden 147 

Türkenbelagerung Wiens, die zweite. . . * 42 ff. 

Turpin, französischer General 144 

Unverzagt, Anna Maria Elisabeth Freiin von, Gemahlin des Henrich Frei- 

herm von Kielmansegg 30 

Ulrici, Maria Ludmilla, Gemahlin des Ulrich Freiherm von Kielmansegg . . 40 

Vandamme, französischer Marschall 180 

Vaubrun, französischer General 49 

Vogler, Kilian, Dr. jur., fürstlich württembergischer Rath 14 

Margaretha, Gemahlin des Johann (III.) Kielman von Kielmansegg. . . 14 

Vrints zu Treuen feld, Maximilian Josef Gottfried Rudolf Freiherr von, 

Gemahl der Anna Clara Louise Gräfin von Kielmansegg . . . 162, 172 



430 INDEX. 

Seite 

Wacker, kurhannoverischer Lieutenant 130 

W äffen ber£, Katharina Freiin. von, Gemahlin des Franz Ferdinand Freiherm 

von Kielmansegg 55 

Wähle, Konrad, holstein-gottorfischer diplomatischer Agent 100 

Waldeck, Graf Von, herzoglich braunschweig- lönebuigischer General . . . 137 
Wallmoden-Gimborn, Ludwig Georg Thedel Reichsgraf von, kurhannove- 
rischer Feldmarschall 163, 193 

Friederike Eleonore Juliane Reichsgräfin von, Gemahlin des Ludwig 

Friedrich Grafen von Kielmansegg 163, 171 

• Ludwig Reichsgraf von, kaiserlich russischer General -Lieutenant 167, 

168, iSi ff. 
Walterskirchen, Georg Christoph von, Land* Untermarschall , . . ^ , . 48 

Wandsbeck, Gut und SchlOss in Holstein 109 

Wangenheim, von, kurhannoverischer General -Lieutenant 141, 142 

Wasmer, Benedict, Gemahl der Margaretha Kielman 93 

Gemahlin des Heinrich von Hatten 92 

Waterloo, die Schlacht bei 18^ 

Wense, Johann Heinrich Wilhelm von der, Gemahl der Sophie Karoline 

Juliane Friederike Louise Gräfin von Kielmansegg 191 

Werdenberg, Johann Baptist Graf von 31 

Wersabe, Otto Wilhelm von, Gemahl der Karoline Wilhelmine Gräfin von 

Kielmansegg :. v .... 153 

Wessel, Anna, Gemahlin des Georg von Kielman. ^ 27 

Wien, die Ueberschwemmung von (1799) , 56 

die zweite Türkenbelagerung von (1683) 42 ff. 

Will stock, Johann von, Gemahl der Gertrud von Kielman 26 

Winnerstorf, Gut in Niederösterreich 11 

Winterfeldt, Georg von Ii5 

Wisch, Meta von der, Gemahlin des Hans Heinrich (L) Freiherm von Kiel- 
mansegg 104 

. Wulf von der . . . '. 104 

Witzendorff, von, kurharmoverischer Landrath 149 

Württembergs, Erbpriius von 174 

Xenodochium, siehe Armenstiftung. 

York, Herzog von 172, 173, 193, 198 

Zapolya 6 

Zastrow, kurhannoverischer General-Major 133, 143 

Zhof, Gut in Mähren 3^» 3« 

Zinzendorf, Otto von 7 



I 



»» 



Druckfehler und Berichtigungen. 

Seite 13, Zeile 2 v. o., statt: sechste, lies: vierte 

30, „ 5 V. o., St.: Unversagt, 1.: Unverzagt 

42, „ 9 V. o., St.: mit einem gewissen Broellmann , 1.: mit dem kaiser* 
liehen Hofkammer-Commissär und Hof-Pfalzgrafen Johann 
Broellmann von Lilienstein 
105, bei Zeile 12 v. u. fehlt die Randzahl 69 
112, „ „ 7 V. o. fehlt die Randzahl 73 
114, Zeile 2 V. u., st.: Dussin, K: Dessin 

121» bei Zeile 10 v. o. ist einzuschalten: Vgl. De la Motraye, Voyage en 
Europe etc. , Tom. II , sowie „ Die Herzogin von Ahlden etc." ( Leipzig 
1852), S. 127 fg. 
», 122, bei Zeile 3 v. u. ist einzuschalten: Vgl. über sein intimes Verhältniss 
zum berühmten Componisten Händel ,,B. C. von Spilker, Beschreibung 
der Residenzstadt Hannover, 1819", S. 567 fg. 
„ 352, Zeile 7 v. 0., st: Vellmenhorst , 1.: Dellmenhorst 



» 

>» 



\ 



Druck von F. A. Brockhaus in Leipzig. 



^^^ST 00 B 



Z1Z\