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FESTSCHEIFT
ADOLF SCHWAEZ
ZUM
SIEBZIGSTEN GEBURTSTAGE
15. JULI 1916
GEWIDMET VON
i^REUNDEN UND SCHÜLERN
UNTER MITWIRKUNG VON
V. APTOWITZER
HERAUSGEGEBEN VON
SAMUEL KEAUSS
BERLIN UND WIEN
R. LÖWIT VERLAG
1917
BN
Boehdruckerei Carl Fromme, Ge». m. b. H., Wien
Inhaltsverzeichnis.
Seite
Die Schriften von Adolf Schwarz 1
*
H Redisch, ' er bit hillani und seine Verwendung bei den salomonischen
Bauten 13
Z. Karl, Der israelitische Prophetismus 29
H. Torczyner, Biblische Miszellen ^^
Th. Kroner, Die Mißhandlung der Volksfremden eine Entweihung Gottes 63
J Ziegler, Die Sünde Mord in Bibel und Midrasch 75
J. Bergmann, Geschichte und Legende 89
A Freimann, Die hebräischen Kommentare zu den 13 Middot des Rabbi
Ismael 1^^
V. Aptowitzer, Das Alter der Baraita der 32 Normen für die agadische
Auslegung der Heiligen Schrift 121
A. Büchler, Familienreinheit und Familienmakel in Jerusalem vor dem
Jahre 70 133
L, Freund, Über Genealogien und Familienreinheit in biblischer und tal-
mudischer Zeit 1^^
L. Blau, Zur Geschichte des jüdischen Eherechts 193
S. Rubin, Ein Kapitel aus der Sklaverei im talmudischen und römischen
Rechte 211
A. Abeles, Alle Israeliten sind Bürgen, Einer für den Anderen .... 231
S. Gandz, Kritische Studien über das Verhältnis der Misna zu den anderen
tannaitischen Quellen 247
M. Steckelmacher, Etwas über die „leichten und schweren Gebote" in
der Halacha und Agada 259
S. Kr au SS, S:ü. Eine neu erschlossene hebräische Vokabel in geschicht-
licher Beleuchtung 269
F. Perles, Nachlese zum neuhebräischen und aramäischen Wörterbuch . 293
J. Low, Asphodelus 11
J. N. Epstein, Zur Babylonisch-Aramäischen Lexikographie 317
L. Ginzberg, Beiträge zur Lexikographie des Aramäischen 329
J. Theodor, Die Laazim in den alten Kommentaren zu Bereschit rabba . 361
S. Klein, Weinstock, Feigenbaum und Sykomore in Palästina 389
J. Taglicht, Die Dattelpalme in Palästina ^03
IV Inhaltsverzeichnis.
Seite
L. Venetianer, Die Beschlüsse zu Lydda und das Apostelkonzil zu Jeru-
salem . . 417
S. Funk, Beiträge zur Geschichte Persiens zur Zeit der Sasaniden .... 426
A. Kaminka, Die Komposition der Scheeltoth des R. Achai und die Rhetorik
in den babyl. Hochschulen 437
A. Marmorstein, Spuren karäischen Einflusses in der gaonäischen Halacha 455
S. Poznanski, Die Anfänge des palästinensischen Gaonats 471
M. Rosenmann, Das Lehrhaus des Rabbi Nissim Gerundi in Barcelona (|"n) 489
M. Brann, Samson Wertheimers Rabbinats-Diplom aus Eisenstadt .... 499
D. Simonsen, Dänemark und die Juden in Prag 1745 509
M. Schorr, Die Hauptprivilegien der polnischen Judenschaft 519
D. Feuchtwang, Markus Benedikt (Rabbi Mordechai Benet) 539
B. Bernstein, Die Agunafrage im Lichte des Weltkrieges 557
*
Nachtrag zu: Die Schriften von Adolf Schwarz 570
S. Krauss, Nachträgliche Bemerkungen 571
Hebräische Abteilung.
M. Guttmann, nio^na mm 1
Ch. Tschernowitz, msDinn '^yn ^B» liD^n -[nS 9
H. P. Chajes, ppco n^DD^ ninjn • . . 19
A. Z. Schwarz, K^trsn N"n ■i"2 nniax 'i mjK 23
H. Brody, n"»-inD 'pDS 37
J. L. Landau, hD2)')p jonj 'la Dunao »atp 47
Die Schriften von Adolf Schwarz.
I. Schriften mit Ausschluß der Predigten.
1. AVerke.
Der Jüdische Kalender historisch und astronomisch unter-
sucht. Eine vom jüdisch-theologischen Seminar gekrönte Preis-
schrift. Breslau 1872, Schletter (H. Skutsch). [8 +] 136 S.
Die Tosifta des Tractates Sabbath in ihrem Verhältnisse zur
Mischna kritisch untersucht. (Nebentitel: Die Tosifta der Ordnung
Moed ... I. Teil: Der Tractat Sabbath.) Karlsruhe 1879, A. Biele-
feld. VIII + 143 S.
Die Tosifta des Tractates Erubin in ihrem Verhältnisse zur
Mischna ki-itisch untersucht. Nebst einem Anhange: Der Tosifta-
text zu den Mischnajoth der Tractate Sabbath und Erubin. (Neben-
titel: Die Tosifta der Ordnung Moed . . . IL Teil: Der Tractat Erubin.
Der Anhang unter dem Titel: rar mnrcia'? nririan mc "s"? snscinn
nmiDöi nsnu'ü i^nTi, Karlsruhe 1882, A. Bielefeld. [8 -}-] 120 -[- 40 S.
]r^a-\ pbn .nnx jr:^ ni'S nr n-nicai nrmrss nr;ran -nc 'zh Nnacirn
cy-iT mc. (Nebentitel: Tosifta juxta mischnarum ordinem recomposita
et commentario instructa. Pars I Ordo Seraim.) Wilna 1890, Komm.
XXVI + 431 S.
Die Controversen der Schammaiten und Hilleliten. I. Die
Erleichterungen der Schammaiten und die Erschwerungen der
Hilleliten. Ein Beitrag zur Entwicklungsgeschichte der Halachah.
Ausgegeben am 15. Oktober 1893, dem Eröffnungstage der Israel.-
theol. Lehranstalt in Wien. Wien 1893, Verlag der Lehranstalt.
[4 -f-] 109 [i- 2] S. [Auch: Karlsruhe 1893, J. Bielefeld.]
Die hermeneutische Analogie in der talmudischen Litteratur.
In: IV. Jahresbericht der Israelitisch-theologischen Lehranstalt in
Wien. Wien 1897, Verlag der Lehranstalt. S. 1 — 195. [Selbständig
erschienen: Karlsruhe 1897, J. Bielefeld.]
Festschrift. 1
I
2 Die Schriften von Adolf Schwarz.
Hebräische Übersetzung: . . . niri^nn nnsD3 nmnnsnn nn^in ,nm'n mt;in
CD'iD pna n'iin Npsnp .snj'r d'^ mirr .nn nu DJiino. Brief des Verfassers an
den Übersetzer S. VII— VIII.
Frankfurt a. M. [1901], Kauffmann. [6 +] 81 S.
Der hermeneutische Syllogismus in der talmudischen Litte-
ratur. Ein Beitrag zur Geschichte der Logik im Morgenlande.
In: VIII. Jahresbericht der Israelitisch-theologischen Lehranstalt
in Wien. Wien 1901, Verlag der Lehranstalt. S. 1—192. [Selbständig
erschienen: Karlsruhe 1901, J. Bielefeld.]
Hebräische Übersetzung: no^n nnSina pis nnioSnn nn3D3 loim hp mu
n"D-in Nps-ip .B'D'iispiya ^o^ra nsrs n^-iay npnyn . . . .cnpn ni:iis'3 jv^nn. — Verlag
„Jabneh", Warschau.
Der Mischneh Thorah, ein System der mosaisch-talmudischen
Gesetzeslehre. Zur Erinnerung an den siebenhundertjährigen Todes-
tag Maimuni's. In : XII. Jahresbericht der Israelitisch-theologischen
Lehranstalt in Wien. Wien 1905, Verlag der Lehranstalt. S. 1—230.
[Selbständig erschienen: Karlsruhe 1905, Braun.]
Die hermeneutische Induktion in der talmudisehen Litteratur.
Ein Beitrag zur Geschichte der Logik. In: XVI. Jahresbericht der
Israelitisch-theologischen Lehranstalt in Wien. Wien 1909, Verlag
der Lehranstalt. S. 1 — 256. [Selbständig erschienen: Wien und
Leipzig 1909, Holder.]
Die Tosifta des Traktates Nesikin Baba Kamma geordnet und
kommentiert. Mit einer Einleitung: Das Verhältnis der Tosifta zur
Mischnah. Hebräischer Titel: xbp i<nn -pp'T: nac^n nnrsimnD "ab «naoinn
nn« |r:n m"s Drn-niD?:n nsiiy». In: XIX. Jahresbericht der Israelitisch-
theologischen Lehranstalt in Wien. Wien 1912, Verlag der Lehr-
anstalt. XL -|- 122 S. [Selbständig erschienen: Frankfurt a. M. 1912,
Sänger & Friedberg.]
Die hermeneutische Antinomie in der talmudischen Literatur.
In: XX. Jahresbericht der Israelitisch-theologischen Lehranstalt in
Wien. Wien 1913, Verlag der Lehranstalt. S. 1—211. [Selbständig
erschienen: Wien und Leipzig 1913, Holder.]
2. Abliaiidlungeii und andere kleinere Veröflentliclumgen.
Zur Geschichte des constanten Kalenders. — Monatsschrift
für Geschichte und Wissenschaft des Judentums XXIIl (1874),
S. 375 -383.
II
Die Schriften von Adolf Scliwarz. 3
Ein enthülltes Geheimnis. — Magazin für die Wissenschaft
des Judentums I (1874), S. 52.
Studien über die Tosifta [I]. — Monatsschrift XXIII (1874),
S. 464 — 470, 561—568; XXIV (1875), S. 25—31, 87—90, 126—139.
„Aufklärung" [an Jacob Hoofien in Amsterdam]. — Monats-
schrift XXIV (1875), S. 286—287.
Studien über die Tosifta II. Die Tosifta zu Schekalim. —
Monatsschrift XXIV (1875), S. 274—281, 325—330, 351—366,
460—472, 492 — 500.
nDun — Jüdisches Literaturblatt VIII (1879), S. 4.
A badeni közsegek szervezete [Organisation der badischen
Gemeinden]. — Magyar-Zsidö Szemle I (1884), S. 332 — 337.
Beleuchtung einer dunklen Mischnah. — Jubelschrift zum
siebzigsten Geburtstage des Professors Dr. H. Graetz, Breslau 1887,
S. 57 — 80. [Auch Sonderabdruck.]
Une mischna mal comprise. — Revue des Etudes Juives XXI
(1890), S. 280 — 281.
Censoria. — Jüdisches Literaturblatt XIX (1890), S. 113.
Die corrumpierte LA. in Raschi (M. K. 28^ . . .). — Jüdisches
Literaturblatt XIX (1890), S. 180,
Egy monda Mözes jellemzesehez [Eine Sage zur Charakte-
risierung Mose's]. — Magyar-Zsidö Szemle VIII (1891), S. 98—101.
Das Corruptel in der Tosifta Kethuboth cap. XI. — Jüdisches
Literaturblatt XXI (1892), S. 78.
Die erste halachische Controverse. — Monatsschrift XXXVII
(1893), S. 164 — 169, 201—206.
Ungarisch: Az elsö halakhikus kontroverzia. Magyar-Zsidö Szemle X
(1893) S. 16-25.
Pessach-Gedanken. — Reichsbote, Zeitschrift für soziale . . .
Interessen des Judentums, I.Jahrgang, Nr. 2, 13. April 1894, S. 1 — 2.
Die Verjüngungsfähigkeit des jüdischen Stammes. — Kalender
für Israeliten für das Jahr 5655 = 1894/5. Herausgegeben von der
Österreichisch-Israelitischen Union. Wien 1894, S. 307 — 315.
Pedagögiai tanulsäg a bibliäböl [Pädagogische Lehre aus der
Bibel]. — Evkönyv. Kiadja az izr. magyar irodalmi tarsulat 1895
Budapest, S. 110—115.
n"nn fyn 'd main n:wü-\ n:ur mrüiai miiao - ?ji'?n riT^n-i i« j'nn rrrrn
S. 91 — 95.
Rabbiner Jacob Fleissig. — Neue Freie Presse, Nr. 13.008,
Abendblatt vom 9. November 1900, S. 1.
1*
III
4 Die Schriften von Adolf Schwarz.
Die Ehe im biblischen Altertum. — Monatsschrift, 45. Jahr-
gang (1901), S. 278—291.
(Der Treulose handelt treulos. — n^nv; ntTö -"iJn "iai:n - [nrntm]
Eine Begebenheit). Krakau 1902, S. 15 — 17.
Das Verhältnis Maimuni's zu den Gaonen. — Moses ben
Maimon, Band I. Leipzig 1908, S. 332—410. [Auch Sonderabdruck.]
Ein Steinwurf gegen Ernst Häckel [Zuschrift]. — Neue
Freie Presse, Nr. 15.641, Morgenblatt vom 7. März 1908, S. 6.
Erklärung [gegen Zuckermandel]. — Allgemeine Zeitung des
Judentums, 73. Jahrgang., Nr. 29, 16. Juli 1909, S. 348.
[Kurzer Beitrag.] — Denkschrift des Vereins zur Unter-
stützung mittelloser israelitischer Studierender in Wien, 1911, S. 57.
.S. 73 -80 x"r^n 'n auTaxmn 'J n-iDin
La victoire des Pharisiens sur les Sadduceens en matiere
du droit successorial. — Revue des Etudes Juives LXIII (1912),
p. 51—62.
Ein mißverstandenes Gleichnis. — Freie Jüdische Lehrer-
stimme, I. Jahrgang, Nr. 1 (1912), S. 4 — 5, [Auch Öonderabdruck.]
Enthymematische Analogieschlüsse in der Bibel. — Judaica.
Festschrift zu Hermann Cohen's 70. Geburtstage. Berlin 1912
S. 185—205. [Auch Sonderabdruck.]
Randbemerkungen zur Megillah. — Freie Jüdische Lehrer-
stimme, IL Jahrgang, Nr. 1 (1913), S. 2 — 4. [Auch Sonderabdruck.]
Offener Brief an den Geh. Kirchenrat Herrn Prof. Kittel in
Leipzig. — Freie Jüdische Lehrerstimme, IV. Jahrgang, Nr. 1
und 2 (1915), S. 1—4. [Auch Sonderabdruck.]
Zweiter offener Brief an den Geh. Kirchenrat Herrn Prof.
Kittel in Leipzig. — Freie Jüdische Lehrerstimme, IV. Jahrgang,
Nr. 5 und 6 (1915), S. 65—67. [Auch Sonderabdruck.]
Ferner: Bericht des Rektors in sämtlichen 22 bis jetzt er-
schienenen Jahresberichten der Israelitisch-theologischen Lehr-
anstalt in Wien (1894—1915).
3. Rezensionen.
Die Schrift des Lebens . . . von Rabbiner Dr. Leopold Stein.
L Bd. Mannheim. — Monatsschrift XXII (1873), S. 189—191.
Zur neueren Geschichte der Juden in Ungarn, von Leopold
Löv. 2. Ausgabe. Budapest 1874. — Monatsschrift XXIII (1874),
S. 285—288.
IV
Die Schriften von Adolf Schwarz. 5
Korszerü predikacziök [Zeitgemäße Predigten]. Tartotta dr.Perls
Armin, förabbi. Keeskemet. — Magyar-Zsido Szemle I (1884),
S. 622—625.
Hitszönoklatok es beszedek [Religiöse Homilien und Reden].
Irta dr. Neumann Ede, nagy-kanizsai förabbi. Elsö kötet. Nagy-
Kanizsa 1886. — Magyar-Zsidö Szemle III (1886), S. 178—179.
Festschrift zu Israel Lewy's siebzigstem Geburtstag, heraus-
gegeben von M. Brann und J. Elbogen. Breslau 1911. — Deutsche
Literaturzeitung XXXII (1911), Sp. 2716—2719.
Wilhelm Bacher, Die Proömien der alten jüdischen Homilie.
Leipzig 1913. — Deutsche Literaturzeitung XXXIV (1913), Sp. 1678
bis 1680.
W. Bacher, Die Agada der babylonischen Amoräer. 2. Auflage.
Frankfurt a. M. 1918. — Deutsche Literaturzeitung XXXIV (1913),
Sp. 2399—2400.
4. Vorträge und Grelegeuheitsreden.
Baruch Spinoza, Vortrag im Verein für jüdische Geschichte
und Literatur in Karlsrahe am 1. Februar 1892. — Jüdisches
Literaturblatt XXI (1892), S. 45—47, 49—51, 53—54, 57—59. [Auch
Sonderabdruck.]
Saadia Gaon. Vortrag . . . am 16. Januar 1893 im Verein für
jüdische Geschichte und Literatur in Karlsruhe. — Jüdisches
Literaturblatt XXII (1893), S. 17—18, 21—22, 25—26, 29—31.
Die Hochschulen in Palästina und Babylon. — Jahrbuch für
jüdische Geschichte und Literatur. II. Band. Berlin 1899, S. 83 — 106.
[Auch Sonderabdruck.]
Der Talmud. Vortrag ... im „Jüdischen Museum" am 31. Jänner
1901. — Gesellschaft für Sammlung und Konservierung von Kunst-
und historischen Denkmälern des Judentums. Vierter Jahresbericht
für das Jahr 1899. Wien 1901, S. 55—71. [Auch Sonderabdruck. |
Die Frauen der Bibel. Drei Vorträge ... in der , Jüdischen
Toynbee-Halle" in Wien. Wien 1903, Löwit, 45 S. [Der erste und
zweite Vortrag Abdruck aus: Die Welt, Wien 1902, Nr. 52, S. 3 — 7;
1903, Nr. 9, S. 2—4; Nr. 10, S. 4—6.]
Die Erzählungskunst der Bibel. Drei Vorträge ... in der
„Jüdischen Toynbee-Halle" in Wien. Wien 1904, Alexander Hirsch,
34 S. [Der zweite Vortrag aus dem Satz abgedruckt in: Die Welt,
Wien 1904, Nr. 14, S. 13—15; Nr. 15, S. 11 — 12; Nr. 16, S. 14—16.]
6 Die Schriften von Adolf Schwarz.
R. Mose ben Nachman. Rede bei der Entlassung der Rabbinats-
candidaten aus dem jüdisch-theologischen Seminar zu Breslau. —
Jüdisches Literaturblatt II (1873), S. 9—10, 13—14, 17—18.
Rede . . . bei der Eröffnung der israelitisch-theologischen Lehr-
anstalt in Wien. — Österreichische Wochenschrift, X. Jahrgang,
Nr. 42 vom 20. Oktober 1893, S. 820—822. [Abgedruckt in: Jüdi-
sches Literaturblatt XXII (1893), S. 171—173.]
Zacharias Frankel. Gedächtnisrede bei der vom Verein für
jüdische Geschichte und Literatur in Berlin veranstalteten Centenar-
feier ... 1. Oktober 1901. — Jahrbuch für Jüdische Geschichte und
Literatur. V. Band. Berlin 1902, S. 140—158. [Auch Sonderabdruck.]
[Wortlaut der anläßlich des 70. Geburtstages des Herrn
Dr. Alfred Stern gehaltenen Ansprache.] — Dr. Blochs Öster-
reichische Wochenschrift, XVIII. Jahrgang, Nr. 39 vom 27. Sep-
tember 1901, S. 649—650.
Jüdisches Bewusstsein. — Eröffnungsrede in der Toynbee-
Halle ... am 31. Oktober 1903. Wien 1903, Alexander Hirsch, 8 S.
II. Predigten, Trauungsreden und Grabreden.
1. Sammlungen.
Sabbath-Predigten zu den Wochenabschnitten des ersten Buches
Mosis. (Nebentitel: Predigten. I. Teil: Sabbath-Predigten zum ersten
Buche Mosis.) Karlsruhe 1878, A. Bielefeld. [8 +] 125 [+ 3] S.
Sabbath-Predigten zu den Wochenabschnitten des zweiten
Buches Mosis. (Nebentitel: Predigten. II. Teil . . .) Karlsruhe 1879,
A. Bielefeld. [8 +] 140 [+ 4] S.
Sabbath-Predigten zu den Wochenabschnitten des dritten
Buches Mosis. (Nebentitel: Predigten. III. Teil . . .) Karlsruhe 1881,
A. Bielefeld. [8 +] 135 S.
Sabbath-Predigten zu den Wochenabschnitten des vierten
Buches Mosis. (Nebentitel: Predigten. IV. Teil . . .) Karlsruhe 1882,
A. Bielefeld. [8 -1-] 142 [+ 2] S.
Sabbath-Predigten zu den Wochenabschnitten des fünften
Buches Mosis. (Nebentitel: Predigten. V. Teil . . .) Karlsruhe 1883,
J. Bielefeld. [8 +] 143 S.
Festpredigten für die Hauptfeiertage des Jahres. (Nebentitel:
Predigten. VI. Teil . . .) Karlsruhe 1884, J. Bielefeld. [8 -f] 311 S.
Festpredigten für die Hauptfeiertage des Jahres. Neue Folge.
(Nebentitel: Predigten. VII. Teil . . .) Karlsruhe 1892, J. Bielefeld.
[8 -f] 344 S.
VI
Die Schriften von Adolf Schwarz. 7
2. Enthalten in: Israelitisches Predigtmagazin, heraus-
gegeben von M. Rahmer.
Bete und bereue. Predigt am Vorabende des Versöhnungs-
tages 5635 ... I. Jahrgang, S. 42 — 47.
Schlußworte zu Neilah ... I. Jahrgang, S. 48 — 50.
Worte der Trauer gesprochen an der Bahre des Ober-
rabbiners und Seminardirectors Dr. Zacharias Frankel in der
Seminarsynagoge am 16. Februar 1875. I. Jahrgang, S. 120 — 124.
[Auch separat erschienen unter dem Titel: Rede an der Bahre . . .]
Die Offenbarung des Versöhnungstages. II. Jahrg., S. 33 — 41.
Trauungsrede zum Wochenabschnitt Wajera. IL Jahrgang,
S. 62-64.
Das Land der Verheißung. Predigt am Sabbath -jb-n'^ty 5635.
IL Jahrgang, S. 257—264.
Das Veilchen unter den jüdischen Festen. Am Purimfeste 5637.
IV. Jahrgang, S. 81—86.
Unsere Huldigung und unsere Losung. Predigt zum Geburts-
tag des deutschen Kaisers. IV. Jahrgang, S. 155-160.
3. Einzelne.
Predigt gehalten bei der Einweihung der neuen Synagoge in der Residenz-
stadt Karlsruhe am 12. Mai 1875. Karlsruhe 1875, 14 S.
Predigt gehalten beim Antritt seines Amtes am ersten Schabuothtage 5635.
Karlsruhe 1876, A. Bielefeld, 13 S.
Dankbarkeit, die Erstlingsfrucht des Herzens. Predigt zum Geburtstage
Sr. K. Hoheit des Großherzogs ... 9. September 1876, Karlsruhe 1876, 11 S.
Volles Gewicht und volles Maaß. Predigt zur 150jährigen Geburtstagsfeier
Moses Mendelssohns ... 30. August 1879. Karlsruhe 1879, A. Bielefeld, 12 S.
Das Israelitische Fremdengesetz. Predigt am 8. Januar 1881 . . . Karlsruhe,
J. Bielefeld, 15 S.
Die dreifache Bestimmung des jüdischen Gotteshauses. Predigt bei der
Einweihung der neuen Synagoge in Pforzheim am 27. Dezember 1892 . . . Karls-
ruhe 1893, A. Bielefeld, 15 S.
Licht und Treue. Abschiedspredigt, gehalten am Sabbath hachodesch 5653
den 18. März 1893. Karlsruhe 1893, Maisch & Vogel, 13 S.
* *
*
Trauungsrede bei der Vermählungsfeier des Fräulein Marie Weil mit
Herrn Dr. med. Leopold Homburger am 20. August 1883 ...(... als Manuskript
gedruckt'). Karlsruhe 188S, 7 S.
Trauungsrede zur Vermählungsfeier des Fräulein Flora Levinger mit
Herrn Professor Ludwig Levy am 8. Oktober 1890. Karlsruhe 1890, 8 S.
* Ebenso alle folgenden Reden, ausgenommen die mit * bezeichneten.
VII
8 Die Schriften von Adolf Schwarz.
Gedächtnißrede ... an der Bahre des . . . Herrn Elias Lob Willstätter . . .
29. März 1876. [Karlsruhe], 6 S.
Gedächtnißrede an der Bahre des . . . Herrn Moritz Urbino ... 3. April
1877 . . . [Karlsruhel, 7 S.
Gedächtnißrede auf den . . . Hof- und Gerichtsadvocaten Herrn Veit Ett-
linger . . . gestorben den 24. Juli 1877. Karlsruhe 1877, 8 S.
Gedächtnißrede auf . . . Herrn Kaufmann Hirsch Wimpfheimer ... 27. Sep-
tember 1877. Karlsruhe 1877, 6 S.
Gedächtnißrede auf . . . Herrn Veit L. Homburger ... 12. Mai 1878. Karls-
ruhe 1878, 8 S.
Gedächtnißrede auf . . . Herrn Sigmund Anselm Levis ... 11. September.
Karlsruhe 1879, 8 S.
Gedächtnißrede auf . . . Herrn Joseph Bielefeld seu. ... 17. September.
Karlsruhe 1879, 8 S.
Grabrede auf . . . Hauptlehrer M. Rosenfeld ... 2. November 1879. [Litho-
graphiert, 6 S. 4".]
Rede gehalten am Grabe des . . . Herrn Lazarus Maas . . . gestorben den
30. Dezember 1879. Mannheim 1879, 7 S.
Gedächtnißrede auf . . . Frau Fanny Rothschild . . . gestorben den 1. März
1880 in Pforzheim. Karlsruhe 1880, 6 S.
Gedächtnißrede auf . . . Frau Regina Nelson . . . gestorben den 13. Mai 1880.
Karlsruhe 1880, 8 S.
Worte an der Bahre der . . . Frau Fanny Herrmann am ersten Tage des
Wochenfestes 5640. [Karlsruhe, 3 S.]
Gedächtnißrede auf den . . . praktischen Arzt Herrn Albert Herrmann . .
gestorben den 26. November 1880 Karlsruhe 1880, 8 S.
Gedächtnißrede . . . auf . . . Frau Sophie Fulda . . . gestorben den 23. De-
zember 1880 . . . Karlsruhe 1881, 7 S.
Gedächtnißrede . . . auf . . . Frau Henriette Bielefeld . . . gestorben den
18. Januar 1881. Karlsruhe 1881, 7 S.
Worte der Trauer an der Bahre seines verewigten Vaters, Rabbi Jakob
Schwai-z . . . gesprochen im Trauerhause zu Papa am 24. Mai 1881. Karlsruhe
1881, 13 S.*
Gedächtnißrede auf . . . Herrn Max Homburger . . . gestorben den 30. August
1881. Karlsruhe 1881, 8 S.
Gedächtnißrede auf . . . Herrn Adolf Willstätter . . . gestorben den 2. Sep-
tember 1881 . . . Karlsruhe 1881, 8 S.
Gedächtnißrede auf . . . Herrn Max von Haber ... 4. Januar 1882. Karls-
ruhe 1882, 7 S.
Gedächtnißrede auf . . . Herrn Philipp Nelson ... 17. Januar 1882. Karls-
ruhe 1882, 8 S.
Gedächtnißrede auf . . . Herrn Max Dreyfus . . . gestorben den 7. April 1882.
Karlsruhe 1882, 7 S.
Gedächtnißrede auf . . . Herrn Jul. L. Homburger ... 7. Januar 1883.
Karlsruhe 1883, 8 S.
Gedächtnißrede auf . . Frau Lea Seeligmann geb. Worms ... 5. April
1883. Karlsruhe 1883, 8. S.
VIII
Die Schriften von Adolf Schwarz. 9
Gedächtnißrede auf . . . Herrn Medicinalrath Dr. Sigmund Homburger . .
20. Mai 1883. Karlsruhe 1883, 10 S.
Gedächtnißrede auf ... Kreisgerichtsrath a.D. Meir Heimerdinger ... 19. Juni
1883. Karlsruhe 1883, 11 S.
Gedächtnißrede auf . . . Herrn Rechtsanwalt Adolf Straws ... 12. August
1883. Karlsruhe 1883, 8 S.
Worte an der Bahre der . . . Frau Therese Ettlinger ... 2. Oktober 1883.
Karlsruhe 1883, 7 S.
Gedächtnißrede auf . . . Herrn Simon Herrmann ... 11. Dezember 1883.
Karlsruhe 1883, 8 S.
Grabrede auf . . . Frau Esther Hochstetter ... in Liedolsheim ... 17. De-
zember 1883. Karlsruhe 1883, 8 S.
Grabrede auf . . . Frau Emma Ettlinger ... 25. Februar 1884. Karlsruhe
1884, 7 S.
Grabrede auf . . . Fräulein Betty Lenz ... 6. April 1884. Karlsruhe 1884, 7 S.
Grabrede auf . . . Frau Rebekka Neuburger ... 20. Juni 1884. Karlsruhe
1884, 8 S.
Grabrede auf . . . Frau Johanna Rosenthal ... in Liedolsheim ... 9. Oktober
1884. Karlsruhe 1884, 7 S.
Grabrede auf . . . Frau Prof. M. Wertheim Wwe. ... 9. November 1884.
Karlsruhe 1884, 7 S.
Grabrede auf . . . Frau Rebecca Homburger ... 16. November 1884. Karls-
ruhe 1884. 7 S.
Grabrede auf . . . Herrn Sigmund Weill ... 16. November 1884. Karlsruhe
1884, 8 S.
Grabrede auf
ruhe 1884, 8 S.
Grabrede auf
1884, 8. S.
Grabrede auf .
ruhe 1884, 8 S.
Grabrede auf .
Karlsruhe 1885, 8 S.
Grabrede auf . . . Herrn Judas Hochstetter ... in Liedolsheim ... 26. Fe-
bruar 1885, 8 S.
Grabrede auf .
ruhe 1885, 7. S.
Grabrede auf .
Karlsruhe 1885, 8 S.
Grabrede auf -
Grabrede auf
ruhe 1886, 8 S.
Grabrede auf
Karlsruhe 1886, 7 S.
Grabrede auf .
1886, 8 S.
Grabrede auf . . . Herrn Jonas Billigheimer ... 13. April 1886. Karlsruhe
1886, 7 S.
Frau Anna Heinsheimer ... 10. November 1884. Karls-
Herrn Sigmund Roos ... 14. Dezember 1884. Karlsruhe
Herrn Kaufmann Karl Haas ... 19. Dezember 1884. Karls-
Frau Lina Veith ... [in Grötzingen] ... 17. Februar 1885.
. Herrn Henrique M. Eder ... 22. Oktober 1885. Karls-
, Herrn Prof. Sigmund Schuster ... 24. November 1885.
Herrn Felix Veit ... 8. Dezember 1885. Karlsruhe 1885, 8 S.
. Frau Röschen Homburger ... 4. Januar 1886. Karls-
. Herrn Privatier Salomon Mayer ... 28. Januar 1886.
. Frau Jette Ottenheimer ... 24. Februar 1886. Karlsruhe
IX
10 Die Schriften von Adolf Schwarz.
Grabrede auf . . . Herrn Jacob Fulda ... 4. Mai 1886. Karlsruhe 1886, 8 S.
Grabrede auf . . . Frau Dr. E. Auerbach, Wittwe ... 19. Mai 1886. Karls-
ruhe 1886, 8 S.
Grabrede auf . . . Frau Johanna Reutlinger ... 6. Juni 1886. Karlsruhe
1886, 8 S.
Grabrede auf . . . Herrn Kaufmann Aron Levis ... 13. Januar 1887. Karls-
ruhe 1887, 8 S.
Grabrede auf . . . Herrn Adolf Blum ... 24. Januar 1887. Karlsruhe
1887, 8 S.
Grabrede auf . . . Frau Betty Homburger geb. Strauß ... 31, Januar 1887.
Karlsruhe 1887, 8 S.
Grabrede auf . . . Frau Zilla Herz ... 24. Februar 1887. Karlsruhe 1887, 8 S.
Grabrede auf . . . Frau Medicinalrath Dr. S. Homburger ... 8. Mai 1887.
Karlsruhe 1887, 8 S.
Grabrede auf . . . Frau Laura Levinger ... 1. Juni 1887. Karlsruhe 1887, 8 S.
Grabrede auf . . . Herrn Dr. med. Leopold Homburger ... 11. Juli 1887.
Karlsruhe 1887, 10 S.
Grabrede auf . . . Frau Mathilde Traumann ... 14. Juli 1887. Karlsruhe
1887. 8 S.
Grabrede auf . . . Herrn Sigmund Eichtersheimer ... 22. Juli 1887. Karls-
ruhe 1887, 8 S.
Grabrede auf . . . Frau Sophie Herrmann ... 23. Oktober 1887. Karls-
ruhe 1887, 8 S.
Worte der Trauer am Grabe seines verewigten Bruders, des Herrn Moritz
Schwarz ... 4. Dezember 1887 [in Wien]. Karlsruhe 1887, 9 S.
Trauer-Rede auf weiland Se. Majestät Kaiser Wilhelm I. gehalten in der
Synagoge zu Karlsruhe Freitag, den 16. März 1888. Karlsruhe 1888, Maisch &
Vogel, 9 S. *
Worte an der Bahre des . . . Herrn stud. ehem. Morry Eder ... 28. März
1888. Karlsruhe 1888, 7 S.
Worte an der Bahre des . . . Herrn Theodor Herrmann ... 2. April 1888.
Karlsruhe 1888, 8 S.
Grabrede auf . . . Herrn Simon Model ... 27. April 1888. Karlsruhe 1888, 8 S.
Grabrede auf . . . Fräulein Anna Kuppenheim . . . gehalten in Pforzheim am
7. Mai 1888. Karlsruhe 1888, 7 S.
Trauer-Rede auf weiland Se. Majestät Kaiser Friedrich III. gehalten in
der Synagoge zu Karlsruhe Freitag, den 22. Juni 1888. Karlsruhe 1888.
Maisch & Vogel, 10 S. *
Grabrede auf . . . Herrn Bernhard Hirsch ... 9. Dezember 1888. Karls-
ruhe 1889, 8 S.
Grabrede auf . . . Herrn Julius Marx ... 25. Januar 1889. Karlsruhe 1889, 7 S.
Grabrede auf . . . Herrn Richard Otto Herrmann ... 13. März 1889. Karls-
ruhe 1889, 8 S.
Grabrede auf . . . Frau Hofgeriehtsadvocat Sara Ettlinger ... 25. April
1889. Karlsruhe 1889, 8 S.
Grabrede auf . . . Frau Elise Schlesinger ... 29. April 1889 [in Pforzheim].
Karlsruhe 1889, 8 S.
Grabrede auf . . . Frau Helene Kuhn ... 15. August 1889. Karlsruhe 1889, 7 S.
Die Schriften von Adolf Schwarz.
11
Grabrede auf . . . Frau Auguste Sinauer ... 16. September 1889. Karls-
ruhe 1889, 7 S.
Grabreden auf . . . Herrn Kantor A. Reichenberger . . . gehalten am 2T. Ok-
tober 1889 vom Stadtrabbiner Dr. Schwarz und Rabbiner Dr. Treitel. Karls-
ruhe 1889, 10 S.
Grabrede auf . . . Fräulein Charlotte Brisac ... 17. November 1889. Karls-
ruhe 1889, 7 S.
Grabrede auf .
1889, 8 S.
Grabrede auf
ruhe 1890, 8 S.
Grabrede auf
1890. 6 S.
Grabrede auf
Herrn Moritz Ettlinger ... 8. Dezember 1889. Karlsruhe
Herrn Heinrich Gutmann ... 29. Dezember 1889. Karls-
. Frau Mina Gutmann ... 9. Januar 1890. Karlsruhe
. . . Herrn Rechtsanwalt Rudolf Kusel ... 28. Januar 1890.
Karlsruhe 1890, 7 S,
Grabrede auf den im Duell gefallenen Herrn cand. med. Eduard Salomon
. . . gehalten am 16. Februar 1890 [in Freiburg i. Br.] [Drei Auflagen]. Karls-
ruhe 1890. Maisch & Vogel, 10 S. * [Nachdruck in Hannover veranstaltet.]
Grabrede auf . . . Frau Sophie Mahler ... 4. März 1890. Karlsruhe 1890, 8 S.
Grabrede auf . . . Herrn Bernhard Dieffenbronner ... 25. Juni 1890. Karls-
ruhe 1880, 8 S.
Grabrede auf . , . Frau Hannchen Leon ... 6. Juli 1890. Karlsruhe 1890. 7 S.
Grabrede auf . . . Herrn Julius Seeligmann ... 26. November 1890. Karls-
ruhe 1890, 7 S.
Grabrede auf
1891, 7 S.
Grabrede auf
1891, 7 S.
Grabrede auf ,
1891, 8 S.
Grabrede auf . . . Herrn Maier Wimpfheimer ... 14. Juni 1891. Karlsruhe
1891, 8 S.
Grabrede auf . . . Frau Sara Freund ... 5. Juli 1891. Karlsruhe 1891, 7 S.
Grabrede auf . . . Frau Jenny Jakob geb. Fuchs ... 20. Oktober 1891.
Karlsruhe 1891, 7 S.
Grabrede auf . . . Frau Lea Offenheimer ... 27. Oktober 1891. Karlsruhe
1891, 9 S.
Grabrede auf . . . Herrn David Kusel ... 2. März 1892. Karlsruhe 1892, 6 S.
Grabrede auf . . . Frau Fanny Wimpfheimer ... 18. September 1892. Karls-
ruhe 1892, 8 S.
. Herrn Max Elikann ... 11. Februar 1891. Karlsruhe
. Frau Jeanette Levinger ... 19. April 1891. Karlsruhe
. Frau Regine Nachmann ... 31. Mai 1891. Karlsruhe
Worte der Trauer an der Bahre seines verewigten Bruders und Schwieger-
vaters des Herrn Ignatz Schwarz ... 18. April 1894. Karlsruhe 1894, 9 S.
Worte der Trauer an der Bahre des . . . Herrn Dr. David Rosin ... 3. Januar
1895. — Die Neuzeit, Wien 1895, Nr. 4, S. 36. [Auch Separatabdruck.]
Trauerrede auf . . . Herrn Rabbiner Jacob Fleißig ... 11. November 190i).
[Karlsruhe 1900, 10 S.]
XI
13 Die Schriften von Adolf Schwarz.
Abschieds-Worte an der Bahre seiner verewigten Mutter, Frau Sarali
Schwarz, geb. Wallenstein ... am 4. Mai 1902 im Trauerhause zu Papa gesprochen.
[Karlsruhe 1902, 11 S.]
Rede an der Bahre des . . . Herrn Moriz Karpeles am 20. März 1903. —
Die Welt, Wien 1903, Nr. 13, S. 6 und 7.
Trauer-Rede auf . . . Herrn Lektor M. Friedmann ... 25. November 1908.
[Karlsruhe 1908, 7 S.]
Trauerrede auf . . . Herrn Rektor Moses Bloch ... 10. August 1909. —
Egyenlöseg, Budapest 1909, Nr. 32, S. 4—6.
Grabrede auf . . . Herrn Oberrat Leopold Ettlinger ... am 9. Dezember 1912
[in Karlsruhe] gehalten. Karlsruhe 1912, 8 S. *
Rede am Grabe des Orientalisten Hofrat Professor D. H. v. Müller [24. Dezem-
ber 1912]. — Der Jüdische Volksrat, Nr. 105, Czernowitz, 17. Januar 1913, S. 2
und 3. [Auch Sonderabdruck.]
X
xn
Der bit hillaiü und seine Verwenduiig bei den
•
salomonischen Bauten.
Von Prof. I)r. Heinrich Redisch, Wien.
Mit Zeichnungen von Prof. Dr. Josef Dell, Brunn.
Einleitung.
Der vorliegende Aufsatz ist ein Teil einer größeren Arbeit,
welche ich in Gemeinschaft mit dem Architekten Herrn Professor
Dr. Dell in Brunn vor einigen Jahren vollendet hatte, deren Ver-
öffentlichung jedoch sich durch verschiedene Umstände, haupt-
sächlich durch meine amtliche Versetzung nach Wien, verzögert
hat. Die Kultur des einst mächtigen hettitischen Volkes hat in
jüngster Zeit das Interesse weiter Kreise erregt; dieses Interesse
wurde noch gesteigert durch die historischen Arbeiten Eduard
Meyers, sowie durch die überraschenden Mitteilungen Hroznys
über die Sprache der Hettiter. Es erschien mir daher zeit-
gemäß, unsere Studie über den bit hillani, dessen hettitischer
Ursprung sichergestellt ist, in der vorliegenden Jubelschrift der
Öffentlichkeit zu übergeben. Der bit hillani hat nach den Ergeb-
nissen unserer Forschung in den salomonischen Bauten seine Ver-
wendung gefunden. Diese Verwendung, aber nur diese, soll in
folgenden Zeilen behandelt werden, nicht aber eine vollständige
Rekonstruktion der salomonischen Bauten.
Die Quellen, auf welche die Studien über die Bauten des
Königs Salomo zurückgreifen müssen, sind die Bibelstellen
1. Kön. 5, 21—32; 6; 7; ferner die Parallelstelle 2. Chron. 3 und 4
und Ezech. 40 — 43, 17. Unter den genannten Schriftstellen gebührt
dem Berichte im Königsbuche vor allem der Vorzug. Der Redaktor
des Königsbuches hat Quellen benützt, welche die größte Zuver-
lässigkeit für sich in Anspruch nehmen können, weil sie der Zeit,
14: Prof. Dr. Hemrich Kediseh.
Über welche sie berichten, am nächsten stehen. Der 1. Kön. 11, 41
genannte n'tbp nn^ -isp, Buch der Geschichte Salomos, ist wohl ein
Werk, welches in der Königszeit entstanden ist und sich sicherlich
auf offizielle Annalen stützt, wie wir solche ganz analog den der
assyrischen und babylonischen und ägyptischen Könige auch für
die Zeit Salomos und der Könige der geteilten Reiche voraus-
setzen dürfen. Der Text des Bauberichtes wie er 1. Kön. 5, 21 ff.
vorliegt, ist freilich in heillosem Zustand. Der Abschreiber hat die
technischen Ausdrücke vielfach nicht mehr verstanden und den
ursprünglichen Text, der sicherlich von einem Manne herrührt,
der den Tempel noch gesehen hat, mit Zusätzen versehen. Man
denke an 1. Kön. 6, 16, wo D'pn;5n ty-ipb sicher spätere Glosse ist.
Der Text der LXX zeigt wesentliche Abweichungen von dem über-
lieferten hebräischen Texte. Es sei zu diesem Punkte auf die grund-
legenden Arbeiten Stades, ZATW. 1883, 129—177; 1885, 275—297;
1886, 156 — 189 und Silbersteins „Über den Ursprung der Cod. Alex,
und Vat. des 3. Königsbuches der alexandrinischen Übersetzung
überlieferten Textgestalt" ZATW. 1893, 1 — 75 und 1894, 1—30
verwiesen.
Ganz anders muß die Glaubwürdigkeit der tendenziös ge-
arbeiteten biblischen Bücher der Chronik beurteilt werden. In
der Chronik haben wir eine zur Kirchengeschichte umgestaltete
Geschichte des Volkes Israel, in welcher der Chronist die Königs-
bücher korrigiert hat, wo ihre Darstellung nicht mit seinem in
die Vergangenheit projiziertem Ideal des Judentums übereinstimmte.
Nichtsdestoweniger hat auch der Chronist alte Quellen benützt
und in Fällen, wo die kirchengeschichtliche Tendenz nicht so
ohneweiters zutage tritt — und dies ist im allgemeinen bei dem Be-
richte über den Tempelbau anzunehmen — muß das vom Chronisten
gebotene Material sorgfältig geprüft werden, ob nicht irgend eine
brauchbare Notiz darin gefunden werden kann.
Der Prophet Ezechiel hat den salomonischen Tempel gesehen
und da er priesterlicher Abkunft war, wohl auch daselbst amtiert.
Man wird daher die ezechielische Vision zur Aufklärung und Ver-
vollständigung der Königsbücher mit Nutzen verwenden. Man
wird sich jedoch davor hüten müssen, den Bericht Ezechiels mit
dem der Königsbücher ohneweiters zu vermischen. Ezechiel be-
schreibt im wesentlichen einen anderen Tempel, seine Maße sind
größer, der Tempel ist umgestaltet und mit Anbauten versehen,
welche dem salomonischen Tempel fremd sind.
II
Der bit hillani und seine Verwendung etc. 15
Bit hillani.
Die assyrischen Könige Tiglat Pileser/ Sargon,^ Sanherib^
und Asurbanipal^ berichten in ihren Inschriften, daß sie im Hatti-
lande einen Palastbau, welcher in der Sprache der Hatti bit hillani,
einmal auch bit hitlani heißt, kennen gelernt hatten und nach
dem Muster des genannten bit hillani Paläste erbauen ließen.
Die bisherigen Versuche, 5 das Wesen des bit hillani als säulen-
getragenes Tor oder als getäfeltes Mauerwerk zu bestimmen, haben
zu keinem befriedigenden Resultate geführt. Will man nach den
Inschriften und aus den vorhandenen Bauresten bestimmen, was
die Hettiter und nach ihnen die Assyrer unter bit hillani ver-
standen haben, so wird man zunächst beachten müssen, daß in
allen Inschriften berichtet wird, daß das Eigentümliche der
bit hillani in der Verwendung von Holz und Stein besteht. So
erzählt Sanherib ia der angeführten Stelle (auch Delitzsch, Assyr.
Lesebuch, 4. Aufl, S. 67, Z. 42) ikalli aban pili u isu irini nipisti
mat Hatti usepis „einen Palast von Quadersteinen »^ und Zedern-
holz im Stile des Hattilandes ließ ich erbauen." Der Holzreichtum
in den armenischen Bergen und am Libanon hatte zur Folge, daß
die Bewohner Kleinasiens und Syriens ihre Wohnhäuser aus Holz
herstellten' und sie erreichten in dieser Art des Bauens einen
hohen Grad von Kunstfertigkeit.
Auf Holzsäulen ruhten Schwellen, welche die Böden von
einem oder mehreren Geschossen trugen.*^ In diesen Geschossen
befanden sich die Wohnräume. Tatsächlich ist in den Inschriften
immer von Säulen des bit hillani die Rede. In dem von Bezold
aufgefundenen Fragment K 943 liest man: ,Wann wird man die
Bronzebasen (gullati) der hillani liefern." Die genannte guUatu,
1 Toninschrift von Nimrüd (Keilinsehr. Bibl. von Schrader II, S. 23).
2 Zylinderinschrift (Schrader KB. II, S. 49).
3 Prismainschrift (KB. II, S. 113).
■4 Rassam Zylinder (KB. II, S. 235).
s Friedrich, Die Holztektonik Vorderasiens; Die Ausgrabungen von
Sendschirli und das bit hillani, BA. = Beiträge zur Assyr. IV, 227; Puchstein,
Jahrbuch des Arohäol. Inst. VII, 1 ; Rost, Noch einmal der bit hillani und die
assyrische Säule.
t' Nach Rost „Alabaster", nicht wahrscheinlich, da Alabaster zu wenig
widerstandsfähig ist.
■J Viollet, Histoire de I'habitation humaine, S. 125.
8 Assarhaddon bezog aus dem Westlande ,.gu§ure rabuti", „große Balken";
„dimme .sirute", gewaltige Säulen. Vgl. 1. Kön. 10. 12.
III
16 Prof. Dr. Heinrich Redisch.
hebräisch .Tpj, ist ein Säulenwulst, auf dem die Säule steht^ Sc
muß man wohl annehmen, daß hillani „Säule", und zwar , Holz-
säule" bedeutet. War das Gebäude größer, so mußte an der Außen-
seite des Holzbaues eine Steinmauer aufgeführt werden, welche
dazu diente, das Ausweichen der Holzsäulen zu verhindern. Sc
verwendeten die Bewohner von Karlen und Lykien, die Vorläufer
der Jonier, mit Vorliebe Holz, welches von Steinmauern um-
schlossen ist,2 daneben sind Grabdenkmäler erhalten, welche das
ganze Gebäude aus hölzernem Rahmenwerk ausgeführt zeigen,
deren Felder durch Holzkonstruktion verschlossen sind. Es ist
ein Irrtum Friedrichs, ^ wenn er behauptet, daß der bit hillani ein
getäfeltes Mauerwerk sei. Es müßte eine Holzriegelwand zuerst
mit der Mauer verbunden werden, an welche die Vertäfelung
kommt. Diese Art des Baues ist nicht phönizisch und nicht
hettitisch. Nach dem, was wir an phönizischen Bauten und besonders
an Bauten dieser Zeit in Mykenä sehen, wird ein Maueroblongum
hergestellt, vor welche die Holzkonstruktion angeordnet ist.^ Dies
ist auch aus den cilizischen Bauten zu erschließen.^ Die Holz-
konstruktion wird durch die äußere Mauer geschützt, sonst würde
sie besonders bei größeren Bauten umkippen.
Was die Anlage des bit hillani betrifft, so finden wir eine
vollkommene Übereinstimmung der Grundrisse in Kujundschik
(Fergusson), in Khorsabad (Place), Sendschirli und die ein-
schlägigen Darstellungen der Reliefs von Kujundschik und
Khorsabad bei Place und Layard.
Der Grundriß zeigt überall eine Dreiteilung. Das Charakte-
ristische ist ein zentraler Hof oder eine Halle mit in verschiedenen
Stockwerken herumgeführten Seitenbauten. An der einen Seite ist
ein Eingangsraum in größeren Dimensionen, dessen Front durch
die charakteristischen Säulenstellungen oder Portalfiguren (Löwen
oder Menschengestalten) ausgezeichnet sind. Wegen der Dreiteilung
des Gebäudes muß die mittlere Halle unbedingt durch hohes Seiten-
licht erhellt werden. Die Anzahl der Stockwerke variierte jeden-
falls, doch dürften selten weniger als zwei und mehr als drei ge-
1 Jensen, ZA. IX, 1894.
* Viollet a. a. O.; Bendorf und Niemann, Reisen in Lykien und Karien,
S. 97; Mitteilungen aus den orientalischen Sammlungen der königlichen Museen
zu Berlin, Heft 12: Ausgrabungen im Sendschirli, 137 ff.
3 a. a. O.
^ Viollet, Hist. de l'habit. hum., S. 125.
Ä Bendorf und Niemann, Reisen in Lykien und Karien, 53 und 97.
IV
Der bit hillani und seine Verwendung etc. 17
wesen sein. Der bit hillani erweist sich daher als ein durch
eine Mauer eingeschlossener Holzsäulenbau,
Was die Etymologie des Ausdruckes bit hillani betrifft, so
kann man nur Vermutungen aussprechen. Nach den Untersuchungen
Hroznys^ ist die hettitische Sprache als eine indogermanische
anzusprechen. In dem Worte hillani ^ könnte demnach »ani" eine
Bildungssilbe wie in silv-an-us und die Wurzel des Wortes hill
oder nach der Lesart hitlani „hitl" sein. Die Wurzel hitl ist viel-
leicht identisch mit der indogermanischen Wurzel, welche dem
germanischen „Holz" „holt", dem griechischen „xAacJ-og" zugrunde
liegt. Bit hillani würde demnach „Holzpalast" bedeuten.
Der Tempel Salomos.
Der salomonische Tempel ist ein phönizisches Bauwerk und
zeigt im wesentlichen die Merkmale phönizischer Baukunst, welche
wieder in der hettitischen ihr Vorbild hat. Zur Herstellung des
Tempels wurden, wie bei den hettitischen Bauten, Holz, und zwar
Zedern- und Zypressenholz aus dem Libanongebirge, sowie schwere
Steine, welche die Bauleute Hirams und Salomos sowie die Be-
wohner von Byblos behauten, verwendet. Das Gebäude hatte drei
Räume, welche „Ulam" DbiK — wohl richtiger nach dem Assyrischen
undEzechiel „Elam" nb^^ _ Hekal 'r>3\i und D^bir Tm hießen. Es
77 T ■ T •■ ' '■
ist bezeichnend, daß die Namen der Haupträume Fremdwörter
sind, Elam ist das assyrische „elammu" „Vorderseite", „Front",
wahrscheinlich identisch mit dem geographischen Begriff „Elam",
welches „Ostland" Ideogramm NIM KI bedeutet, die Vorhalle war
an der Ostseite des Tempels.'' Hekal = assyr. „ekallu" Palast
ist sumerischen Ursprungs und bedeutet „großes Haus".'' Die
Etymologie des Wortes D^bir ist unbekannt, doch dürfte auch
dieses Wort entlehnt sein, im Hebräischen wenigstens findet sich
kein passender Stamm,
1 Mitteilungen der Deutschen Orient-Gesellschaft zu Berlin, Nr, 56, S. 17.
» Daß tillani nicht ein nach assyrischer Art gebildeter Plural ist, ergibt
sich aus dem Umstände, daß wir in der genannten, von Bezold veröffentlichten
Inschrift 3, 12 den Dual von dem Worte hillani „lullanani" finden.
5 dSin ist aus nS'« verschrieben, doch hat sich das Wort in dieser Gestalt
eingebürgert und auch in der Mischnah Middoth IV heißt die Vorhalle dSik.
* Jensen ZA, VI, S. 70.
•' Siehe meinen Aufsatz ..Sumerisches in der Bibel". Monatsschrift für
Geschichte und Wissenschaft des Judentums 1911.
F«*ti*chritt. ' 2
V
18
Prof. Dr. Heinrich Redisch.
1?
ö5"
VI
Der bit hillani und seine Verwendung etc. 19
Die Einteilung in drei Räume finden wir in gleicher Weise
bei denjenigen griechischen Tempeln, welche dem Mysterienkult
geweiht waren — die drei Räume hießen JiQovaog, vaög und ädvtov
— ebenso in den ägyptischen Tempeln zu Karnak und Luxor und
in den Totentempeln des Königs Newoser-re, sowie in den dem
Mithras erbauten Tempeln der Parsen.^
Der Ulam war 20 Ellen breit und 10 Ellen lang und 40 Ellen
hoch' und muß, wie aus dem Grundrisse Fig. 1 zu ersehen ist,
noch zwei Nebenräume gehabt haben. Diese beiden Nebenräume
waren auch im herodianischen Tempel, dort aber größer, weil der
Ulam rechts und lioks über das Hauptgebäude hinausreichte. Im
herodianischen Tempel hießen die beiden Nebenräume ma'''?n "nr, die
Räume für die Schlachtmesser. Wir dürfen ohne Zögern auch im
salomonischen Tempel für die zwei Nebenräume des Ulam die-
selbe Bestimmung voraussetzen, da ja der Opferaltar unter freiem
Himmel vor dem Ulam stand und es sehr wahrscheinlich ist, daß
die zum Opfern bestimmten Geräte auch in der Nähe des Opfer-
altars aufbewahrt wurden.
Vor dem Ulam standen die zwei mächtigen ehernen Säulen
Jakin und Bo'az, für welche entsprechende Analogien in den
ägyptischen Tempeln zu finden sind. Jakin und Bo'az sind Per-
sonennamen, keineswegs symbolische Bezeichnungen der Eigen-
schaften Gottes. Ezech. 40, 49 hat in seinem Bauplan hier eine
Änderung eintreten lassen, indem er die zwei vor dem Ulam
stehenden Säulen durch zwei andere kleinere im Portal des
Ulam einverbaute ersetzt.
Aus dem Ulam kam man in den Hekal, welcher 60 Ellen
lang, 20 Ellen breit und 30 Ellen hoch ist. An der Innenseite
der aus Quadersteinen n'u \:dk hergestellten Mauer ist eine Holz-
konstruktion mit Säulen als Stützen aufgeführt. Dieser Seitenbau
heißt rir. Die Säulen tragen drei Stockwerke {n't-'b\p, nDls'n, njinnn),
welche in Absätzen nli?-i2ü von 5, (i und 7 Ellen Breite rings um
das Gemäuer herumlaufen. Der Raum zwischen den Säulen ist
durch eine Holzwand verschlossen und auf den durch die Stock-
werke gebildeten Bühnen befinden sich die Türen zu den 30 Kam-
mern nir^^, welche zur Aufbewahrung der priesterlichen Gewänder,
der Musikinstrumente und wohl auch der Tompelschätze dienen.
1 Spiegel Avesta II, LXX.
2 2 Chr. 3, 4 wird für den Ulam die ganz unwahrscheinliche Höhe von
120 Ellen ---- 60 Meter (!) angegeben; offenbar ist statt nnK-Vl ^**'h ^^1** °'"'.r5r;
zu lesen.
2*
vn
20
Prof. Dr. Heinrich Redisch.
VIII
Der bit hillani und seine Verwendung etc. 21
Der Zugang zu den Kammern befindet sich im Innern des Hekal,
und Wendeltreppen o'b^h führten von einem Stockwerk zu dem an-
deren. Dieser kunstvolle Holzbau ist ein bit hillani. Man beachte:
1 Kön. 6, 4 wird gleich zu Beginn der Beschreibung des Hekal ge-
sao-t: ■r.'pri rrn*? t'V" wt^vcii a'E'pr, eine wahre crux interpretum. Hier
ist nicht von „verschlossenen und vergitterten Fenstern" die Rede.
Was sollte auch der status constructus 'Ji"?-? Das dunkle 'jibn ist
nichts anderes als der hettitische bautechnische Ausdruck hillani in
kananäischer Aussprache hillöni. Er baute dem Hause, d. h. der
St ein Umfassung ein hillani ein. Er errichtete „Holzsäulen" n'Biptt*,
welche durch eine Holzwand miteinander verbunden ü^n^m waren,
während im Libanonwaldhaus, wo derselbe Ausdruck a'p^pt steht,
die Holzwand fehlte und die Säulen einen „Durchblick" gewährten.
Der technische Ausdruck für das Aufrichten der Säulen ist in
den assyrischen Bauberichten 1 das Verbum „zakapu" „aufrichten";
oftmals aber auch „sakapu", besonders im Praeteritum „äskup"
ich errichtete die Säulen. a'£-p"f sind daher die „aufgerichteten
Holzsäulen", welche die Stockwerke trugen. Von „Fenstern" kann
nach dem Zusammenhange nicht die Rede sein, da der Schrift-
steller ja erst den Hekal zu beschreiben beginnt. Wohl aber kann
die Beschreibung damit beginnen, daß der Hekal als ein hillani
mit Holzsäulen geschildert wird. Die Fenster, die gar nicht er-
wähnt sind, befinden sich im Oberraum des hillani, wie bereits
dargelegt wurde.
Ezechiel läßt den kunstvollen Seitenanbau fort und auch
im herodianischen Tempel war er nicht vorhanden. An Stelle der
Bühnen war eine Mauer von der Stärke des mittleren Stock-
werkes 6 Ellen. Offenbar war man in späterer Zeit nicht mehr
imstande eine so kunstvolle Holzkonstruktion aufzuführen, wobei
wohl auch die eminente Feuersgefahr mitbestimmend war, eine
so wesentliche Änderung an dem Heiligtum vorzunehmen. Es ist
das Verdienst Friedrichs,- erkannt zu haben, daß der Seitenbau
im Innern des Tempels gesucht werden muß. In der Deutung
des Ausdruckes n'v'?'^ jedoch als Rippen, gleich den Schiffsrippen,
ist er auf eine falsche Fährte geraten. Die von Friedrich an-
geführte keilinschriftliche Stelle spricht von Teilen des Schiffes,
welche nach Teilen des tierischen Körpers benannt werden —
heißt ja auch „elippu" Schiff, wie nach dem aramäischen HBha zu
1 Assurbaripal Rassam Cyl. col. X, 101 und 102, Delitzsch, Handwörter-
buch 691°.
2 a. a. O.
IX
22
Prof. Dr. Heinrich Redisch.
CO
Der bit hillani und seine Verwendung etc.
23
XI
24 Prof. Dr. Heinrich Redisch.
schließen ist: „Rumpf". Daß tt, der an die Steinmauer angelehnt,
im Innern des Tempels errichtete Seitenbau ist, geht noch aus
folgender Erwägung hervor. Bit hillani heißt auch bit appati.^
appati = talm. xnss, durch welches baba bathra 61^ unser rr er-
klärt wird. Zweifellos ist auch Jer. 22, 14 ^yibn nichts anderes als
ein bit hillani,« welches der König Sallum aufführen läßt und des-
wegen von Jeremia getadelt wird.
Die Höhe des Gebäudes wird 1 Kön. 6, 2 mit 30 Ellen an-
gegeben, da nun alle Maße vom Standpunkt des im Innern des
Tempels stehenden Beobachters gedacht sind, so ist auch die Höhe
von 30 Ellen so zu verstehen, d. h. der Hekal war 30 Ellen hoch.
Nun entsteht eine Unklarheit dadurch, daß der D«bir als ein Kubus
von 20 Ellen Dimensionen beschrieben wird. Das AUerheiligste
war demnach 20 Ellen hoch. Stade, sowie die meisten Erklärer,
nehmen daher einen Raum von 10 Ellen über dem AUerheiligsten
an, ohne daß dafür im Texte eine Stütze zu finden wäre. Man
wird daher daran festhalten müssen, daß der Ulam und der D'^bir
20 Ellen, der in der Mitte zwischen beiden stehende Hekal 30 Ellen
hoch war, woraus sich eine nach schönster Symmetrie errichtete
Basilika 3 mit dem mittleren der zwei Seitenteile um 10 Ellen über-
ragenden Mitteltrakt ergibt.
An den Seiten dieses überragenden Teiles waren die Fenster
angebracht, durch welche von oben das Licht in das Innere fiel.
Der D^bir war vollständig dunkel, denn „die Gottheit thront im
Dunkeln", während der Ulam durch die Türe erleuchtet wurde.
Der Grundriß des Tempels läßt vermuten, daß neben den drei
Haupträumen auch verschiedene Nebenräume vorhanden waren,
welche 1 Kön. 6 u. ff. nicht genannt werden. Doch ist 2 Kön. 23, 11
und 1 Chron. 26, 18 von einem solchen Nebenraum nn-is die Rede.
Dieser Raum befand sich hinter dem D^bir. Middoth IV, 7 wird
von einem Tore hinter dem Gemach der Vorhänge = Alier-
heiligstes gesprochen. Dieses Tor ist nach Estori ha Parchi im
Westen, und zwar gegenüber der Mitte des AUerheiligsten
und heißt Parbar Tor.'' Parbar nach Lewy WB. pers. A^J:i „Schatz"
1 Siehe Meissner und Rost. Noch einmal bit hillani a. a. 0.
2 Barth ZA. 3, 93.
3 Auch die palmyren Ischen Tempel hatten die Form der Basilika, siehe
Lidzbarskl Ephem. II, S. 278: ^3 na n snan ipSo^a n m'jD n jn^nti' |^«, . . . welche
die sechs messingenen Türflügel in der großen Basilika des Beltempels
[herstellen ließen].
4 Grünhut, Zeitschr. d. P. V. 31, S. 289.
XII
Der bit hillani und seine Verwendung etc.
25
0-^
XIII
26
Prof. Dr. Heinrich Redisch.
xn
Der bit hillani und seine Verwendung etc. 27
ist die Schatzkammer und hat seine Analogie in den griechischen
Tempeln, wo der Raum hinter dem Adyton „Opisthodon" genannt
wurde und zur Aufbewahrung der Schätze diente. So wurde der
Staatsschatz des athenischen Reiches seit 438 im Opisthodon des
Parthenon aufbewahrt.^ Von den Nebenräumen des Ulam war
bereits die Rede.
Das Libanonwaldhaus.
Das zweite Bauwerk des Salomo, das Libanonwaldhaus, wird
1 Kön. 7 ff. näher beschrieben. Hier fällt zunächst auf, daß die
Dimensionen mit dem des Tempels beinahe ganz übereinstimmen.
Die Länge ist wie beim Tempel 100 Ellen, die Höhe 30 Ellen, nur
die Breite ist um 10 Ellen kleiner, 50 Ellen gegen 60 des Tempels.
In drei Reihen — so muß man nach LXX gegen den masoretischen
Text, welcher von vier Reihen spricht, lesen — sind Säulen auf-
gestellt, je 15 in einer Reihe, zusammen 45. Diese Säulen sind, wie
beim Tempel, Träger von Bühnen und Kammern. In der Anordnung
dieser drei Säulenreihen sind die Forscher nicht einig; man ver-
gleiche die Zeichnungen bei Stade und Benzinger. Ordnet man
die Säulen so, daß die erste Reihe in einer Entfernung von 5 Ellen
von der Hauptwand steht, die zweite 20 Ellen von der ersten, die
dritte 10 Ellen von der zweiten entfernt ist, so ist der dadurch ge-
bildete Grundriß identisch mit dem Grundriß des Tempels und dem
des bit hillani. Wir haben wieder einen dreigeteilten Raum, in
welchem der mittlere Teil die größte Ausdehnung hat und eine
Halle darstellt. In dieser Halle war der v. 7 genannte Thron, auf
welchem der König Recht sprach, aufgestellt. Auch hier heißen die
Säulen a'B'ipp; doch da sie nicht, wie beim Tempel, durch eine
Holzwand verbunden sind, sondern freistehen und einen „drei-
fachen Durchblick" D'ssrs irbtt» ntna ba nmm gewähren, so fehlt hier
der Ausdruck ü'fsaK.
Fassen wir die Resultate unserer Untersuchung zusammen,
so ergibt sich: der den assyrischen Königsiuschriften genannte
hettitische bit hillani ist ein Holzpalast mit einem drei-
geteilten Grundriß, ein Hallenbau von einer Steinmauer
umfaßt. Der Tempel Salomos und das Libanonwaldhaus
sind bit hillani. ^3l'?n ist von dem Massoreten mißverstanden
worden und ist als hillani anzusprechen, a^z^pp = Holzsäulen, ü'ö^k
bedeuten die Holzverschlüsse zwischen den Säulen.
1 Müller, Handbuch des Altertums. V. 19.
XV
Der israelitische Prophetismus.
Von Zwi Karl, Lemberg.
,Die historische Größe eines Volkes ist nicht durch kriege-
rische Ruhmes- und nationale Heldentaten bedingt, sie hängt
im letzten Grunde von den Leistungen ab, mit welchen es den
geistigen und sittlichen Fortschritt des ganzen Menschengeschlechtes
gefördert hat."i Israel hat instinktiv die Wahrheit dieser These
empfunden. Denn wiewohl seine Geschichte keinen Mangel an
kriegerischen Helden aufweist, so baut es doch nicht seinen Stolz
auf die Zeugen seiner physischen Kraft und seines unerschrockenen
Mutes, als vielmehr auf seine Leistungen in sittlicher und reli-
giöser Hinsicht. Daher haben die Juden in ihrem Herzen wie in
ihrem Schrifttum das schönste Denkmal ihren Propheten gesetzt,
den erleuchteten Männern, die sich um die sittliche und religiöse
Größe ihres Volkes das größte Verdienst erworben haben. Zwar
hat die Arbeit auf dem Gebiete der Religiosität und Sittlichkeit
mit dem Abtreten der Propheten vom Schauplatze noch lange
nicht aufgehört. Man darf nämlich, wie auch Schwarz bemerkt,^
in den Schriftgelehrten die Nachfolger der Propheten erblicken.
Doch reicht deren Bedeutung lange nicht an die Größe der Pro-
pheten, die in einer Zeit des Tiefstandes des sittlichen und reli-
giösen Niveaus es vermochten, sich zur höchsten Stufe sittlichen
und religiösen Empfindens emporzuschwingen und um dieses
allgemein zur Geltung zu bringen, sich nicht scheuten, in einen
zeitlebens währenden Kampf einzutreten, der nicht selten mit
Gefahr für Leib und Leben verbunden war.
Es kann daher nicht wundernehmen, daß man zu allen Zeiten
den Versuch gemacht hat, über das Wesen dieser Männer und
» Schwarz, Der Miscbneh Thora, Einleitung.
2 Daselbst.
30 Zwi Karl.
deren Wirken sich einen klaren Begriff zu verschaffen. Allein
wenn auch die überreiche Literatur auf diesem Gebiete auf den
ersten Blick den Anschein erweckt, daß die Forschung den Gegen-
stand bereits vollständig erschöpft hat, so wird man bei einer
näheren Betrachtung leicht von der Unrichtigkeit solcher An-
nahme überzeugt. Wir wollen daher in nachstehenden Zeilen ver-
suchen, einen wenn auch kleinen Beitrag zur Aufhellung manchen
Dunkels auf besagtem Gebiete zu liefern.
Seit den ältesten Zeiten und schon' mit den ersten Kultur-
anfängen gibt sich beim Menschen das Bestreben kund, die Zu-
kunft zu erforschen. Es liegt nämlich einerseits im menschlichen
Naturell, sich mit den bereits erlangten Erkenntnissen nicht zu
begnügen, sondern immerfort nach neuen Erkenntnissen im Gebiete
des Unbekannten zu streben. Anderseits hat der Mensch zuweilen
auch praktisches Interesse, die Geheimnisse der Zukunft zu er-
fahren. Der Glaube aber an die Möglichkeit, die Zukunft zu ent-
schleiern, wird wohl dank gewissen Zufällen entstanden sein. So
mochten gewisse Geschehnisse, die, weil sie durch ihre Ungewöhn-
lichkeit auffielen und beim Beobachter je nach ihrem Inhalte eine
schreckhafte oder freudige Gemütsbewegung hervorriefen, Furcht
oder Hoffnung erzeugten, als ungünstige, beziehungsweise günstige
Vorzeichen gedeutet worden sein, sobald sich zufällig das eine
oder das andere Mal jene Furcht oder Hoffnung als begründet
erwies. Anderseits mochten auch Träume, die bisweilen Bilder
von später sich abspielenden Ereignissen vorführen, den Glauben
erwecken, daß die Götter dem Menschen nicht verwehren wollen,
mitunter in ihre Pläne und Ratschlüsse einen Blick zu tun.^ Man
gewöhnte sich, daher den Mitteilungen der Träume öfters Glauben
zu schenken und ebenso jedes Phänomen regelmäßig in besagter
Weise zu deuten. Man blieb aber dabei nicht stehen, sondern
suchte Mittel und Wege, der Gottheit auch dort, wo sie schwieg,
ihre Geheimnisse zu entlocken. Man suchte z. B. Träume auf Dinge
zu beziehen, die mit den Traumbildern in gar keinem Zusammen-
hange stehen.2 Ebenso lauschte man auf allerhand Naturereignisse
und suchte sie, mit Recht oder Unrecht zu jenen Dingen in Be-
ziehung zu bringen, die gerade das Interesse des Beobachters in
1 Gen. 41, 26.
2 Vgl. die Träume Gen. 37, 40 und 41.
II
Der israelitische Prophetismus. 31
Anspruch nahmen. ^ Erfahrung und Einsicht einerseits, Einfalt und
Kurzsichtigkeit anderseits mögen im Verein mit dem Zufall Ursache
davon gewesen sein, daß die Wahrsagerei in der geschilderten
Form Jahrtausende hindurch Anerkennung fand.
Auch der hebräische Prophetismus entsprang dem Bedürfnis,
das Kommende zu erfahren. Doch erscheint im Laufe seiner Ent-
wicklung diese Kenntnis nicht als Ziel des hebräischen Propheten ;
sie wird vielmehr von ihm bloß in den Dienst höherer sittlicher
Ziele gestellt und er schwingt sich auf dem Wege zu diesen
Zielen zu einer Höhe empor, auf welcher er seine Berufsgenossen
unter anderen Völkern weit überragte.
Bevor wir jedoch in eine genauere Erörterung des Wesens
des Prophetismus eingehen, möchten wir vorausschicken, daß die
Propheten als Roim wie als Nebiim- und ausnahmsweise sogar
als Bene-hanebiim3 bezeichnet werden. Da es anderseits erwiesen
ist, daß die verschiedenen Bezeichnungen ursprünglich verschie-
denen Kategorien entsprachen,'' so erscheint es notwendig, sich
über das Wesen aller dieser drei Kategorien klar zu werden, um
deren nachherige Identifizierung begreifen zu können. Wir stellen
zunächst die Frage:
Was sind die Nebiim?
Bei Beantwortung dieser Frage wird es am einfachsten sein
von dem Begriff „2'd" auszugehen, worauf der Ausdruck Nabi (k^^j)
offenbar zurückgeht, „ys" bedeutet „Rede", „x^no" heißt beredt,
der in der Redekunst geübte, der Redner.^ Zu den wohl viel-
fachen Funktionen des Redners zählen wir in erster Reihe die
Verrichtung des Gebetes und der sich ihm anschließenden Lob-
gesänge. Es war wohl nicht Sache eines jeden Laien, Gebete zu
verrichten, deren Abfassung sowohl hinsichtlich des Inhaltes als
auch bezüglich der Form immer eine gewisse Kunstfertigkeit
voraussetzt. Dies erklärt wohl die Erscheinung, daß in alter Zeit
als Beter gewöhnlich nicht die hilfsbedürftige Person selbst, son-
1 Von dieser Art sind auch die Omina Eliesers und Jonathans, vgl. Gen. 24
und I. Sam. 14, 9 f.
2 Vgl. I. Sam. 9, 9.
3 II. Reg. 9, 1 ff.
* Die Nebiim zur Zeit Samuels waren keine R(Mm. Daß man durch die
Hinzufügung des Wörtchens ':2 zu c'N'2:n etwas von den Nebiim verschiedenes
bezeichnen will, braucht nicht erst gesagt zu werden.
5 Die Resultate der Untersuchung des Begriffes Nabi durch Redslob in
seinem „Begriff des Nabi bei den Hebräern" können, wie uns scheint, zu
unserem Zwecke wenigstens direkt nicht verwendet werden.
III
32 Zwi Karl.
dem vielmehr eine Mittelsperson erscheint. Der „"nn^ n'''?u''', der
Gemeindevertreter, spielt noch in späterer Zeit beim Gottesdienste
der Juden die Hauptrolle.^ Solche ßeter werden in biblischer Zeit
Nebiim genannt. „Gib zurück die Frau des Mannes," heißt es, „denn
er ist ein Nabi, so wird er für dich beten und du wirst am Leben
bleiben,"' Solche Beter waren wohl die Nebiim zur Zeit Samuels.
Deren Gebete, beziehungsweise Lobpreisungen wurden von diesen
wahrscheinlich singend unter Musikbegleitung vorgetragen. Ihre
Vortragsweise war von hinreißender Wirkung auf ihre Zuhörer.'
Wir begegnen ihnen in Ausübung ihrer Funktion, während sie in
einer Prozession von der Opferhöhe herabwallen. Ein andermal
sehen wir sie in Gesellschaft Samuels ihres Amtes walten. Daß diese
Nebiim eine geschlossene Gruppe, eine Art Orden bildeten, ist nicht
ersichtlich. Daß wir ihnen nur scharenweise begegnen, kann dies
keineswegs erhärten. Hingegen kann der unvermutete Anschluß
Sauls an dieselben'' eher für das Gegenteil sprechen. Aus der In-
stitution dieser Nebiim mochten sich die späteren Tempelsänger
entwickelt haben, deren bekannten Vertreter die Asaphiten, Hej-
maniten und Jeduthuniten waren.^
In welchem Verhältnisse aber stehen die erwähnten Nebiim
zu den Nebiim Ahabs, unter denen Zidkijah ben Kenaana die be-
kannte klägliche Rolle spielt?
Daß diese Nebiim vom Propheten nicht zu unterscheiden
sind, geht aus den bezüglichen Berichten^ unzweideutig hervor.
Die Nebiim sind hier diejenigen, die der israelitische König zu
dem Behufe vor sich kommen läßt, um von ihnen den Ausgang
des von ihm begonnenen Krieges zu erfahren. Die große Zahl,
die gleichzeitig dem König ihren Prophetenspruch verkünden, darf
mit den Scharen obgedachter Nebiim um so weniger in Parallele
gestellt werden, als ihr Zusammentreffen nur einem Zufall zu
verdanken ist. Treibt sie doch Ahab in solch ungeheurer Menge
nur aus dem Grunde zusammen, um die gewünschte Prophezeiung
auf ihre Richtigkeit prüfen zu können.' Der monotonen Antwort
' Vgl. die bezüglichen Stellen in den Traktaten Berachoth, Roscb haschanah,
Megilla.
2 Gen. 20, 7.
3 I. Sam. 10, 10; 19, 20 ff.
* Daselbst.
' I. Chron. 25.
6 I. Reg. 22, 5 ff.
'7 Den Mikhajhu ben Jimla läßt er ganz beiseite, weil er zu ihm gar
kein Vertrauen hat.
IV
Der israelitische Prophetismus. 33
derNebiim liegt nicht eine bestimmte Form zugrunde, nach welcher
sich der Prophetenspruch zu richten hatte, sie ist vielmehr die
Folge mechanischer Nachahmung und des Mangels an innerem
Empfinden. Eben das Monotone in der Form fällt dem Josaphat
auf und er sieht sich deshalb um nach einem anderen Propheten,
um bei ihm den gewünschten Bescheid einzuholen. Gleichwohl
muß angenommen werden, daß die oben erwähnte Funktion der
Nebiim aus der Zeit Samuels auch den Nebiim des in Rede
stehenden Zeitalters oblag. Besteht doch augenscheinlich zwischen
den von Ahab verfolgten Jahve- und den Baalpropheten, abgesehen
von der Gottheit, in deren Namen sie ihren Beruf ausüben,
wesentlich kein Unterschied. Nun wird aber von den Baalpropheten
berichtet, daß sie beim Opfer ihre Gebete und Lobpreisungen
anstimmten, 1 weshalb diese Funktion auch den Jahve - Nebiim zu-
geschrieben werden muß. In diesem Sinne wohl bezeichnet sich Elia
als Nabi.2 Er meint, obwohl die Baalanbeter in großer Zahl vertreten
sind, die Zahl der Jahveanbeter aber sich auf ihn allein beschränke,
sei er doch der Überzeugung, sein Flehen werde erhört werden.
Sehen wir jetzt, welchen Wirkungskreis der Röe (Seher) hat.
Der Seher oder der Prophet ist bekanntlich derjenige, der
den Schleier von dem dem menschlichen Auge Verborgenen zu
lüften weiß oder ebendies behauptet. Man wendet sich an ihn,
um das Unbekannte zu erfahren, sei es, daß man durch diese
Kenntnis einen Vorteil erreicht oder zu erreichen hofft. Sowohl
in privaten als auch in wichtigen Staatsangelegenheiten zieht man
ihn zu Rate. Seine Allwissenheit führt der Prophet auf Gott als
deren Urheber zurück und führt als solcher das Prädikat „a\-i'?K tt?^«"
(Gottesmann). 3 Neben diesem führt er auch den Beinamen „nsn"
' Daß „«23nn" nicht den Begriff des ekstatischen Tanzes bezeichnet, wie
Kölscher (Die Propheten) meint, folgt unwiderleglich aus I. Reg. 18, 26, 29, wo
zwischen dem Tanz und „xajnn" deutlich unterschieden wird. „N3:nn" ist das
formvollendete Beten mit den Gesängen und Lobpreisungen, umfaßt aber nicht
ein formloses kurzes Gebet, wie „13:v H'-H".
J I. Reg. 18, 22.
3 Anzunehmen, daß „cn'?« C'X" unter Berücksichtigung von I. Sam. 28, 13
die Bedeutung hat von „nnn C'K" und daß dieser Titel ihm vom Geiste, von
dem er besessen ist, beigelegt wird, ist unzulässig, weil in I. Sam. 28, 13 „cn.x"
nicht Geist, sondern Gott bedeutet und durch die Tatsache, daß die Manen bej
den Alten als Götter angesehen wurden, gerechtfertigt erscheint. Daß „cTiSk C'k"
nicht determiniert ist, spricht nicht gegen die Beziehung von „D>n'?K" auf Gott;
vielmehr könnte aus diesem Umstände der Schluß gezogen werden, daß die
Bezeichnung „D>r\hn V'H" schon aus der Zeit des strengen Monothoismus stammt,
als nämlich der Gottesname „d'H^n" sich bereits zu einem nomen proprium
Festschrift. 3
V
34 Zwi Karl.
oder „riTin" = Seher, von seiner Fähigkeit, in die Zukunft zu blicken,
beziehungsweise das Verborgene zu sehen/ daher das von ihm
Gesehene „pm" oder „nxniü" genannt wird. Als Gottesmann wird
von ihm vorausgesetzt, daß sein Gebet erhört wird. Man wendet
sich daher an ihn in der Stunde der Not, um Gott durch seine
Fürsprache günstiger zu stimmen.^ Diese Tätigkeit hat der Röe
mit dem Nabi gemein und vielleicht ist es neben der rednerischen
Begabung auch diesem Umstände zu verdanken, daß dem Röe
zuletzt der Name Nabi beigelegt wird.
Die geschilderten Funktionen lassen den Seher eine ähnliche
Rolle bei den Hebräern spielen, wie die der Wahrsager bei anderen
Völkern, etwa wie die des Kähin bei den Arabern, die der Pythia bei
den Griechen — auch weibliche Propheten gibt es bei den Hebräern.
Doch der hebräische Seher bleibt bei den erwähnten Funktionen
nicht stehen. Der Prophet hat ein höheres Ziel vor Augen, dem
er entgegenstrebt. Die Sitten seines Volkes, die seiner Könige zu
verbessern, deren Moral zu heben, den Götzendienst auszurotten
und das Volk im Unglück zu trösten^ dies ist das hehre Ziel, das
sich die Propheten gesteckt und in dessen Dienst sie ihre Fähig-
entwickelt hat. Nun wird darauf hingewiesen, daß in einer Stelle eines medi-
nensischen Dichters Kähin und der „Besitzer eines 'iläh" nebeneinandergestellt
werden. Aber abgesehen daj^on, daß das Arabische für die Bedeutung des
„□'n^x C'x" bei den Hebräern nicht viel beweisen würde, bleibt es noch eine
offene Frage, ob „'iläh" die Bedeutung Dämon gehabt habe. Denn sein Denomi-
nativ, welches „verwirrt sein" bedeutet, könnte auch auf 'iläh in der Bedeutung
Gott zurückgeführt werden, indem in dem Verwirrtsein etwas Übermenschliches,
Göttliches erblickt wurde. Vgl. Kölscher, Die Propheten S. 127, N. 2.
1 Holscher (Die Propheten, S. 127) meint, der babylonische Seher, bara,
hat „mit der Beobachtung der Omina zu tun; seine Sache ist die Opferschau,
Becherwahrsagung, Vogelschau, Wolkendeutung usw. Es ist also die gleiche
Verwendung des Begriffes „sehen", wie sie in den Ausdrücken olovoaaonög,
d-vocKOTiög, auspex, haruspex vorliegt. Was man schaut, sind nicht die zu-
künftigen Dinge selbst, sondern das siiinenfällige Zeichen, aus dem man die
Zukunft erschließt und deutet". Es liegt also nahe, dem hebräischen Röe die
gleichen Funktionen zuzuschreiben. Allein der Umstand, daß der Wolkendeuter
(fjiyo), sowie der Becherwahrsager der ü'nJO, welcher übrigens mit der Beob-
achtung allerhand Naturzeichen zu tun hat, niemals das Epitheton Röe führen,
läßt es sehr gewagt erscheinen, in dem Röe der Hebräer den Baru der Baby-
lonier zu erblicken. — Auch die Annahme, daß die Bezeichnung Röe von der
vom Seher erlebten Vision abzuleiten sei, ist zurückzuweisen, da einerseits der
Seher seine Erfahrungen nicht immer auf Visionen zurückführt und anderseits
die Erscheinungen gewöhnlich sich nicht als Gesichts-, sondern Gehörwahr-
nehmungen erweisen. Vgl. I. Sam. 3.
> I. Reg. 13, 6; II. Reg. 5, 11; 19, 4.
VI
Der israelitische ProphetismuB. 35
keit zu weissagen stellten,^ Dieses erhabene Streben erhebt sie
hoch über ihre Berufsgenossen bei den anderen Völkern und ver-
leiht ihnen ein ganz eigenartiges Gepräge.
Wie wird der Prophet der Offenbarung inne?
Um von der mosaischen Offenbarung abzusehen, die sich für
eine wissenschaftliche Untersuchung überhaupt nicht eignet, gibt
sich bei den Propheten die Offenbarung vermittels des Traumes
oder der Vision kund.^ Über das Wesen des prophetischen Traumes
schweigen unsere Quellen. Im allgemeinen dürfte er sich vom
gewöhnlichen Traume wesentlich kaum unterscheiden.^ Der Unter-
schied aber zwischen dem Propheten als Träumer und dem ge-
wöhnlichen Träumer (oibn üh^n), der ebenfalls aus seinen Traum-
bildern Schlüsse für die Zukunft zieht, mochte wohl darin be-
stehen, daß während jener, insofern ihm der Traum als Vorzeichen
erschien, sich das Zukunftsbild im allgemeinen dem Traumbild
genau entsprechend vorstellte, dieser im Traume verblümte An-
spielungen auf Dinge erblickte, zu denen die Traumbilder ohne
Deutung in gar keiner Beziehung stehen.
Etwas mehr als über den Traum erfahren wir über den Zu-
stand des Propheten während der Vision. Aus dem, wie uns
Ezechiel seine Vision schildert, erfahren wir, daß er sich dabei
in einem halb schlafenden, halb wachenden Zustand befindet. Er
fällt, während allerhand Bilder an seinem geistigen Auge vorüber-
ziehen, zu Boden, ermannt und erhebt sich jedoch bald wieder,
immerfort im trunkenen Zustande. Dieser hält ziemlich lange an,
ja sogar nach dem Verschwinden der visionären Bilder. Visions-
erlebnisse dieser Art scheint der Pentateuch von Abraham und
Bileam erzählen zu wollen.'' Die psychologische Erklärung dieser
Erscheinung siehe bei Kölscher.^
Die Ursache des geschilderten visionären Zustandes, bezie-
hungsweise dieser Zustand selbst, wird als „Hand Gottes" be-
zeichnet. Die Hand als Ursache ist im Hebräischen ein Terminus
für den Schlag, den man jemandem versetzt, beziehungsweise für
jede Krankheit, jedes Unglück, von dem man heimgesucht wird.«
1 Ausführlicheres darüber findet man bei Knobel, Der Prophetismus der
Hebräer, Einleitung.
» Num. 12, 6.
5 Ob „nh-^hn niNnr2" sich vom gewöhnlichen Traum unterscheidet, ist
ungewiß.
4 Gen. 17, 3; Num. 24, 4. 16.
5 Die Propheten, I. Kapitel.
« Weil hier die Hand Gottes als Ursache gedacht wird.
3*
VlI
36 Zwi Karl.
, Meine Hand sei nicht in ihm," „Israel sah die große Hand, die
Gott in Ägypten tat." Da der visionäre Zustand eine Verschiebung
des körperlichen Gleichgewichtes bedeutet und vom Propheten
einerseits als Leiden empfunden und anderseits seine Ursache
in einem speziellen Eingreifen Gottes erblickt wird, so wird er
als „Hand Gottes" bezeichnet. Wegen seines vorübergehenden
Charakters sagt man vom visionären Zustand nicht, die Hand
Gottes ruht in, sondern auf dem Propheten. Das plötzliche Auf-
treten dieser göttlichen Macht wird zuweilen als ein Überfallen
der Hand Gottes gedacht.^
Was die Bilder der prophetischen Träume und Visionen an-
langt, so setzen sich in diesen offenbar Impressionen, die der
Prophet im wachen Zustande empfangen, zu Kompletten zusammen,
die je nach der Wirkung der Phantasie mehr oder weniger farben-
reiche Bilder liefern. Vermutlich werden die Bilder nicht mit so
scharfen Umrissen vom Propheten gesehen, wie sie von ihm ge-
zeichnet werden. Vielmehr wird er aus so manchem Gewirre nur
das Verständliche herausgehoben haben. Bedenkt man, daß der
Prophet, wie wir später zeigen werden, die Wirkung der Phantasie
in seinen Träumen oder Visionen erkannte, dann ist man keines-
wegs berechtigt, aus den geschilderten Gesichten Konsequenzen
für die Glaubensmeinungen des Propheten zu ziehen. Wir dürfen
ebensowenig behaupten, daß Jesaias die reale Existenz der Sera-
phim im Hofstaate Gottes vorausgesetzt hat, wie es ungereimt
wäre anzunehmen, daß Zacharias sich das Vorhandensein von
speziellen göttlichen Boten in Gestalt von Pferden vorstellte.
In allen von ihm geschilderten Visionen erblickte der Prophet
Andeutungen für seine Mission, weshalb er die Bilder uns vor-
zuführen für nötig erachtete, die er jedoch möglicherweise selber
nicht ganz verstand. Bemerkt sei noch, daß der in den Visionen
erwähnte „Malakh" trotz dieser Bezeichnung nicht als der in der
Vorstellung späterer Zeit existierende Engel aufgefaßt werden
darf. Nehmen wir z. B. den „Malakh" bei Zacharias, so erhält dieser
dies Epitheton erst in dem Augenblicke, wo er als Sprecher im
Namen Gottes auftritt. Auch der zweite dort auftretende Malakh
hat bloß die Mission der Verkündung im Namen Gottes und führt
wohl nur als solcher diese Bezeichnung. Ezechiel, der in der
Vision den Sprecher nicht sieht, erzählt von einer Stimme, die
an sein Ohr dringt. Ebenso spricht er von einer Hand, die sich
1 Ezech. 11, 5.
VIII
Der israelitische Prophetismus. 37
ihm entgegenstreckt, dort, wo deren Besitzer unsichtbar erscheint.
Ein anderer Prophet jedoch bezeichnet den unsichtbaren Urheber
der Berührung und Rede als Malakh.^ Mitunter bezeichnet man
die Stimme Gottes, die bisweilen, wie bei Ezechiel, als etwas von
Gott Getrenntes und weiterhin als Gottesbote gedacht werden
mochte, als Malakh.- Von einem bestimmten Wesen aber, das
Malakh heißt, ist in den Visionen nirgends die Rede. Auch der
Satan in der Vision Zacharias ist nicht ein einem bestimmten
Ressort im Reiche Gottes vorstehendes Wesen; vielmehr handelt
es sich hiebei um alle diejenigen, die sich den Bemühungen Jesuas
um den Tempel hindernd in den Weg stellten und die der Prophet
insgesamt mit dem Namen Satan (Hindernis) bezeichnet.^ Es sind
dieselben Personen, durch welche sich nach der Verheißung des
Malakh Jesua bahnbrechen wird.^
Indessen werden prophetisch-visionäre Elemente oft zum
Substrat volkstümlicher Glaubensmeinungen. ^ Mitunter mochte
auch der Prophet selbst an die Realität der Bilder seiner Vision
geglaubt haben. Von Ezechiel könnte man das auf Grund von
1, 28 behaupten. Doch erklärt sich diese Eigenart des Propheten
aus dem Umstände, daß ein und dasselbe Bild oftmals vor seinem
geistigen Auge vorüberzog.^
Außer den erwähnten zwei Offenbarungsformen gibt es noch
eine andere Art der Offenbarung.
Der Prophet fühlt sich nämlich zuweilen plötzlich von Be-
geisterung ergriffen und zu feuriger Rede, beziehungsweise einer
Handlung ermuntert, wobei er von der Überzeugung durchdrungen
ist, daß Gottes Worte seinem Munde entströmen, beziehungsweise
Gottes Befehl es sei, den er vollzieht Diese Begeisterung kann
auch künstlich erzeugt werden.^
1 I. Reg. 19, 5 f.
2 Gen. 21, 17. 22. 11. 15; I. Reg. 13, 18; IL Reg. 1, 3, siehe Gunkel zu
Gen. 21.
3 Gleichwohl scheint die falsche Auffassung der Prophetie Zacharias den
Anlaß zur Vorstellung der Existenz eines Anklägers im Himmelreich gegeben
zu haben.
* Zach. 3, 7. „fcti'n" mit dem Artikel bezeichnet die Gesamtheit der
Hindernisse, vgl. „nonnn" (Gen. 1, 25; Lev. 1, 2) für die Gesamtheit des Viehs.
5 Vgl. Job 1. Ein vollständiges Himmelreich wird im Buche Daniel ge-
schildert, das indessen nur zum Teil den Visionsschilderungen der Propheten
entnommen ist.
6 Vgl. Ezech. 3, 23; 8, 4.
7 I. Reg. 18, 46; II. Reg. 3, 15. 16.
8 Das. 3, 15.
IX
38 Zwi Karl.
Andere Offenbarungsformen, wie sie bei den Wahrsagern im
Schwange sind, werden von den israelitischen Propheten nicht
anerkannt. Nur dasjenige, welches sie deutlich vernehmen, bezie-
hungsweise was sie empfinden, kann für sie den Ausdruck gött-
licher Mitteilung bedeuten; was aber durch Deutung, verstandes-
mäßige Beurteilung gewonnen wird, welche ebenso richtig wie un-
richtig sein kann, kann unmöglich ein Gotteswort sein. Wegen der
Gefahr für den Monotheismus, die die anderen Offenbarungsformen
in sich bargen, wird deren Anwendung von den Propheten oft
bekämpft. Man hat schon in Samuel den Urheber der Verfolgung
der Oboth und Jideonim durch Saul erblickt.^ Die jüngeren Pro-
pheten ziehen sehr häufig gegen sie zu Felde.
Die vom Propheten erlebten Offenbarungen geben sich bei
ihm im Reden und Handeln kund.
Was die Handlungen des Propheten betrifft, so bestehen
sie zuweilen, wie bei den älteren Propheten, in einem direkten
Eingreifen in die menschlichen Verhältnisse, um das von ihm er-
strebte Ziel zu erreichen oder in dem Symbol, d. h. in einer sinn-
fälligen Demonstration des Propheten, um seine Weissagungen zu
veranschaulichen und dadurch eindringlicher zu gestalten.
Was die prophetischen Symbole überhaupt betrifft, so zer-
fallen dieselben in zwei Kategorien, in das natürliche und das
künstliche. Zur ersten Kategorie gehören jene Symbole, die sich
den Propheten in den Geschehnissen und Vorfällen darbieten,
indem sie in diesen Vorfällen einen Fingerzeig Gottes für gewisse
gegenwärtige oder künftige Verhältnisse erblicken. Zur zweiten
Kategorie aber gehören jene Handlungen, die der Prophet selber
mit Vorbedacht behufs Veranschaülichung seiner Prophezeiung
ausführt. Beide Kategorien scheint unsere Chronik auf einen und
denselben Ursprung zurückführen zu wollen. Die erste Anwendung
des Symbols, und zwar das der ersten Kategorie durch einen
Propheten wird von Samuel erzählt, welcher dem Saul das Zer-
reißen des Kleides als Symbol für seinen Thronverlust bezeichnete.^
Dieses Symbol diente offenbar dem Achia aus Silo zum Vorbild,
indem er dem Jerobeam das gleiche Symbol demonstrierte. ^ Es
wies aber sein Symbol gegenüber dem Samuels einen Unterschied
darin auf, daß, während jenes ein natürliches war, sich Achias als
1 Vgl. Maybaum, Die Entwicklung des israelitischen Prophetismus S. 34 f.
2 I. Sam. 15, 27 f.
3 I. Reg. 11, .30 f.
Der israelitische Prophetismus. 39
ein künstliches erwies. Wir finden von nun an die Anwendung
des Symbols fast bei allen Propheten. ^
Was das künstliche Symbol betrifft, so tritt dessen An-
wendung in erster Linie in der Tracht zutage. Dabei kann zuweilen
der Prophet gegen die Regeln der Schicklichkeit verstoßen.^ Ferner
bedient er sich des Symbols oft bei der Namengebung seiner
Kinder. Aber auch in anderen Handlungen des Propheten kommt
das Symbol oft zum Ausdruck. Mitunter erscheint das künstliche
Symbol mit dem natürlichen verbunden. Hosea erscheint die un-
glückliche Wahl seiner treulosen Gattin als natürliches Symbol
für das Verhältnis zwischen Gott und Israel. Dieses Symbol wird
von ihm durch die Namengebung seiner Kinder künstlich weiter
entwickelt. 3
Hinsichtlich des natürlichen Symbols sei bemerkt, daß diese
Art der Betrachtung der Ereignisse in der Natur und der Ge-
schichte, deren sich, wie es scheint, auch der Seher Bileam be-
diente und die übrigens zu allen Zeiten auch dem Laien eigen
ist, QTnD genannt* und als solche vom Pentateuch verboten wird.s
Auch der Prophet Jeremias eifert gegen die Furcht vor den
Himmelszeichen. Gleichwohl deuten auch die Propheten die Er-
eignisse, wie erwähnt, als Offenbarungen göttlichen Willens in
der Form des Symbols. Es scheint jedoch, daß die Propheten
sich von den ü''tt'nDS2 darin unterscheiden, daß während diese auf
die Suche nach solchen Zeichen ausgehen, der Prophet, ohne sie
zu suchen, plötzlich auf ein ominöses Ereignis aufmerksam wird.*'
Ferner scheint der Prophet auf solche Symbole allein sich nicht
^ Verschieden vom Symbol ist das vom Proplietensehüler vor Ahab auf-
geführte Schauspiel (I. Reg. 20, 35 ff ), indem dieses bloß die Bedeutung eines
Gleichnisses hat. Das Gleichnis stellt nämlich an denjenigen, an den es gerichtet
ist, die Anforderung, in irgend einem erdichteten Vorfall ein Urteil zu fällen,
um dann diesem Urteil in einem aktuellen Falle leichter Geltung zu verschaffen.
Dies zeigt sich in der von Nathan erzählten Parabel anläßlich der Ermordung
Urias, sowie in dem Gleichnisse der Frau aus Thekoa bei deren Verwendung
für Absalom. Dieselbe Bewandtnis hat es mit obigem Beispiele.
2 Jes. 20, 2 ff.
3 Hos. 1.
"» „DVn 'JqS mpn" oder „•>:sih -i\"i^s* n mpn" bezeichnet ein Geschehnis, worin
man den Fingerzeig Gottes erblickt. Daher „D'n^s ip'l"' und „mps" Rezeicli-
nungen für derartige Ereignisse, aus welchen der Seher Bileam den Willen
Gottes erkundete. Eben dieses Verfahren wird Num. 24, 1 als „n'ü'nj" bezeichnet.
Vgl. Gen. 24 und I. Sam. 14, 9 ff.
'" Deut. 18, 10.
6 Eine Ausnahme bildet Elisa II. Reg. 13, 16 ff.
XI
40 Zwi Karl.
ZU verlassen und dieselben bloß als Bestätigung seiner anderweitig
gefaßten Überzeugung aufzufassen.
Bei den jüngeren Propheten erscheint das natürliche Symbol
auch in der Vision. Arnos sieht eine mit dem Senkblei aufgeführte
Mauer, an der Gott mit dem Senkblei in der Hand steht. Dies
bedeute, Gott werde ein Senkblei setzen im Volke Israel und ihm
nicht mehr verzeihen. ^ Jeremias sieht einen Mandelbaum (ipt? hph)
in der Vision, dessen Bedeutung ihm dahin erklärt wird, daß Gott
über seinem Werk wache (npitr), es zu vollbringen.- Schwierig scheint
jedoch in diesen Beispielen die Erklärung, in welcher Weise die
Vorstellung des über seinem Werke wachenden Gottes die Halluzi-
nation eines Mandelstrauches, oder die Vorstellung vom Ende
Israels die Halluzination eines Korbes mit Herbstobst auslösen
konnte. Man wird mit Hölscher^ deshalb bei derartigen Visionen
annehmen müssen, daß darin Dichtung und Wahrheit miteinander
verschmolzen sind, indem z. B. beim Anblick eines wirklichen
Mandelbaumes der Prophet in den visionären Zustand versetzt
wurde, wobei der ihm gerade gegenwärtige Gedanke, Gott wache
über seinem Worte, es zu vollbringen, sich mit dem Bilde des
Mandelbaumes verband.
Die oben geschilderten geistigen Erlebnisse werden vom
Propheten als göttliche Offenbarung aufgefaßt. Daß dies wirklich
seine innerste Überzeugung ist und Bemerkungen in diesem Sinne
nicht auf Täuschung oder Blendung berechnet sind, beweist
unzweideutig die Art und Weise, wie die Propheten für ihre An-
schauungen, den Inhalt ihrer Offenbarungen eintreten. Kühn und
jede Gefahr verachtend suchen sie ihre Ansichten zur Geltung
zu bringen. Unentwegt steuern sie auf ihr Ziel los, wiewohl sie
allerhand Plackereien und unmenschlichen Qualen ausgesetzt sind.
Allein es drängt sich uns die Frage auf, welche Gewähr boten
dem Propheten seine geistigen Erlebnisse, daß sie wirkliche Mani-
festationen göttlichen Willens und nicht bloße Ausgeburt der
Phantasie sind? Die Frage hat ihre Geltung nicht allein in bezug
auf die Traumerscheinungen, deren phantastischer Charakter keinem
der erleuchteten Geister, also auch nicht den Propheten entging,
sie ist nicht weniger berechtigt hinsichtlich der Visionen, wenn
auch die dabei zutage tretenden körperlichen und geistigen Zu-
stände schon wegen ihrer Ungewöhnlichkeit einen gewaltigen
1 Am. 7, 7 ff.
2 Jer. 1, 11 f.
3 Die Tropheten S. 45 f.
XII
Der israelitische Prophetismus. 41
Eindruck auf den Propheten machen mußten. Unsere Quellen
lassen uns nämlich nicht im Zweifel, daß der Prophet sich die
Wirkung der Phantasie in der Vision gar nicht verhehlte. Wenn
Ezechiel sagt: „Ein Wind trug mich zwischen Erde und Himmel
und brachte mich nach Jerusalem in der göttlichen Vision,"^ so
will er offenbar diesem Geschehnis den Charakter der Wirklich-
keit absprechen und es auf bloße Einbildung zurückführen.
Indessen gibt es Anzeichen dafür, daß der Prophet seinem
gesamten geistigen Erlebnis zuweilen prüfend, ja sogar skeptisch
gegenübersteht. Samuel kommt gar nicht auf den Gedanken, die
von ihm wohl im Traume vernommene Stimme auf Gott zurück-
zuführen.2 Von Jeremias wird erzählt, Gott habe ihm mitgeteilt, es
werde bei ihm sein Vetter (oder Oheim) Hananel erscheinen mit dem
Antrage, bei ihm seinen Acker in Anathot zu erstehen. „Und es
kam zu mir mein Vetter Hananel nach dem Worte Gottes in den
Kerkerhof und sagte mir: Kaufe mein Feld in Anathoth im Lande
Benjamin , da wußte ich, daß es Gottes Wort isf^ Die
letzte Wendung will offenbar sagen, daß er die Echtheit seiner
Offenbarung erst nach dem Eintreffen ihrer Voraussage aner-
kannte. Solange aber die Erfüllung ausblieb, war er im Zweifel
darüber, ob er in der ihm gewordenen Mitteilung die Stimme
Gottes zu erkennen oder sie als Produkt der Phantasie zu nehmen
habe. Ja, noch mehr, der Prophet kann mitunter an der von ihm
bereits anerkannten Echtheit seiner Offenbarung irre werden.* Es
ist daher verständlich, daß der echte Prophet den Prophezeiungen
anderer Propheten, die auf erlebten Träumen beruhten, keinen
Glauben schenkte,'^ indem der Traum als solcher kein Merkmal
göttlicher Offenbarung enthält. Was von dem Propheten als untrüg-
liches Merkmal der Echtheit seiner Verkündigungen betrachtet
wird, das ist ein innerer Trieb, der ihn zum Reden aufstachelt,
dem er sich unmöglich entziehen kann. „Mein Wort gleicht dem
Feuer, sagt Gott, dem Hammer, der Felsen zerschmettert." ^ „Ich
dachte, ich werde seiner nicht gedenken und nicht mehr in seinem
Namen sprechen, da ward es in meinem Innern wie brennendes
Feuer, ich wurde müde es zu fassen und vermochte es nicht."''
» Ezech. 8, 3, vgl. 8, 24.
2 I. Sam. 3, 4 ff.
3 Jer. 32, 6 ff.
* I. Reg. 13, 19.
* Jer. 23, 28 und andere Stellen.
6 Jer. 23, 29.
1 Das. 20, 9.
XIII
42 Zwi Karl.
Arnos bringt diesen unwiderstehlichen Drang folgendermaßen zum
Ausdruck: „Brüllt der Leu, wer fürchtet nicht? Spricht der Herr,
wer prophezeit nicht?"! Der prophetische Trieb flößt dem Pro-
pheten Kraft und Mut ein, die ihn vor keiner Gefahr zurück-
schrecken, Leiden und Qualen geduldig ertragen, ja sogar dem
Tode kühn ins Auge blicken lassen. „Ich wurde erfüllt mit Kraft,
mit dem göttlichen Ruach, mit Rechtsbewußtsein und Stärke, um
an Jakob sein Verbrechen, an Israel seine Sünden zu rügen. "^
„Gott hat mir das Ohr geöffnet, ich wich nicht zurück. Meinen
Leib gab ich den Schlägern, meine Wangen den Raufern preis,
mein Gesicht verbarg ich nicht vor Beschämung und Anspucken. "^
Der prophetische Antrieb, das ist der göttliche Ruach, von dem
der Prophet spricht. Derselbe ist von der göttlichen Hand wohl
zu unterscheiden Letztere bezeichnet im allgemeinen die passive
Seite des prophetischen Zustandes, sie umfaßt sowohl den Zustand
der Vision (und des Traumes?) als auch des nach dem Ver-
schwinden der Bilder zurückbleibenden Gefühls der Betäubung.^
Hingegen bedarf die aktive Seite des prophetischen Zustandes
des göttlichen Ruach. Ezechiel, der durch die göttliche Hand ge-
bannt erscheint, bedarf in dem Momente, wo er zur Verkündung
des göttlichen Wortes aufgefordert wird, des göttlichen Ruach. ^
Will man sich über das Wesen des göttlichen Ruach klar
werden, so hat man folgendes zu erwägen.
„mn" bezeichnet den durch die Luftbewegung erzeugten
Wind. Da man die Luft nur durch deren Bewegung wahrnimmt,
so wird die Luft mit dem Winde identifiziert und ebenfalls „nn"
genannt. Der Wind, nach alter Auffassung der Odem Gottes,*^ wird
als Ursache der Bewegung betrachtet. Er ist es, der die Wogen
türmt,' der das Wasser des Meeres aus seinem Bette treibt,*^ der
das Eis in Fluß setzt ^ und der dem Flieger den Impuls gibt.^"
Er ist in seiner Form als Atem das Lebensprinzip. Aus allen
vier Winden kommt der Wind, der in die Toten Ezechiels ein-
1 Am. .3, 8.
2 Mika 3, 8.
3 Jes. 51, 6 f.
i Ezech. 4, 14.
5 Das. 11, 4 f.
p Exod. 15, 8, wohl deshalb „n'n^N nn" genannt.
' Daselbst.
8 Exod. 14, 21.
9 Ps. 147, 18.
10 Exod. 10, 13. 19; Zach. 5, 9.
XIV
Der israelitische Prophetismus. 4:3
dringt und sie belebt.^ Entweicht dieser Wind, so kehrt der
Mensch zur Erde zurück.- Vor Erstaunen pflegt bisweilen der
Atem zu stocken; man sagt dann, es fehlt derWind.^ Jede außer-
ordentliche Tat, also ungewöhnliche Bewegung setzt einen beson-
deren Antrieb voraus, welcher wieder in einem besonderen Winde,
beziehungsweise in einem speziellen Luftquantuni erblickt wird.
Die Begabung mit solch speziellem Winde wird auf besonderes
Eingreifen Gottes zurückgeführt, weshalb dieser Wind vorzugs-
weise Gottes Wind genannt wird. Bezalel ist voll des göttlichen
Ruach, um ungewöhnliche Handarbeiten verrichten zu können.*
Josef ist nach der Meinung Pharaos voll vom göttlichen Ruach,
der ihm den Impuls gibt, entsprechende Maßregeln zu treffen,
um vor der Hungersnot gesichert zu sein.^ Moses leitet die
Geschäfte seines Volkes vermittels des dazu nötigen göttlichen
Ruach.« Auch Gideon, Jephtah und Simson werden durch den
göttlichen Ruach zu ihren außerordentlichen Heldentaten ange-
spornt. Bei Heldentaten stellt man sich bisweilen vor, daß der
antreibende Wind alle Glieder des Helden durchdringt oder ihn
wie ein Kleid umhüllt.^ Der Begriff „Schreck" ist mit der Vor-
stellung des Zurückweichens unzertrennlich verbunden. Die
Ursache wird daher ebenfalls in dem Bewegungsantrieb, in dem
Winde erblickt.^ Der Wind ist es, der, wie erwähnt, auch dem
Propheten zum Handeln und Reden den Impuls gibt.^ Soll der
Prophet etwas verkünden, da kommt über ihn der Wind.^o Er
dringt nämlich in den Mund des Propheten ein und setzt sozu-
1 Ezech. 37, 9. 10.
2 Ps. 146, 4.
3 I. Reg. 10, 5.
1 Exod. 31, 3; 36, 31.
5 Gen. 41, 38.
6 Num. 11, 17. Die Ältesten, die zur Mitarbeit von Moses herangezogen
werden, erhalten einen Teil von dem ihm zuteil gewordenen Ruach. Dadurch
sollte ihm gezeigt werden, daß seine Beschwerde, er sei außerstande die Agenden
seines Volkes allein zu besorgen, unbegründet sei, indem die Resultante der
vereinten Kräfte sich nicht größer erwies als die früher von Moses selbst
geäußerte Kraft entsprechend dem gleichen Luftquantum, welches nach wie vor
den Antrieb gab.
■7 Jud. 6, 34, vgl. tr; n \i^2h.
'^ I. Sam. 16, 14 f. Auch hier wird wegen des krankhaften Auftretens des
Windes ein besonderes Eingreifen Gottes vorausgesetzt und daher dieser Wind
Gotteswind genannt.
9 Vgl. „Gott schickte mich und sein Wind". Jes. 48, 16.
10 Ezech. 11, .5.
XV
44 Zwi Karl.
sagen dessen Zunge in Bewegung.^ Der Wind Gottes ist aber
nicht als Vertreter Gottes zu denken, der dem Propheten sein
Wort überbringt, sondern, wie gesagt, als Impuls, als Erreger
der Zunge zum Vortrage aufzufassen.-
Der Wind wird oft als Wind des Himmels, d. h. als ein zum
Himmel gehöriger Körper bezeichnet.^ Die Himmelskörper werden
wieder „D'')2t:'n s*3^" Himmelsheer genannt. Es ist somit begreiflich,
daß der Prophet Mika in der Vision den Wind aus den Gott um-
gebenden Himmelsscharen als Glied derselben heraustreten läßt.*
In der Vision kann der Wind auch redend erscheinen. ^ Ähnlich
reden auch Schlangen (Seraphim) in der Vision.«
Der Ruach Gottes ist teilbar, er wird deshalb „gegossen",''
ebenso wird ein Teil von dem auf einer Person befindlichen
Ruach „getrennt" und einem anderen zugewiesen.^ Diese Vor-
stellungen sind der sicherste Beweis dafür, daß man unter dem
Ruach Gottes nur ein Luftquantum und nicht einen Gei&t ver-
stehen darf.
Ist aber auch der göttliche Ruach bei den Propheten nur
als der natürliche Wind gedacht, so erscheint er doch m der
Phantasie der Späteren als personifiziertes Wesen, als ein Geist.^
Um wieder auf den göttlichen Antrieb zurückzukommen, so
ist derselbe beim Propheten, wie gesagt, der eklatanteste Beweis
für seine Mission. Er ist so sehr davon überzeugt, daß sich ihm
oft seine eigene Persönlichkeit gänzlich verflüchtigt bei dem
mächtig vorwaltenden Gedanken, Gott allein sei die Quelle, der
seine Worte entströmen, er aber spiele bloß die Rolle eines
Sprachrohres; daher die öftere Ichrede in den Prophetien, wenn
an Stelle Gottes gesprochen wird. Die Überzeugung von seiner
Mission hat zur Folge, daß der Prophet alles daran setzt, um die
empfangenen Aufträge auszuführen. Doch nicht immer wird seine
1 I. Reg. 22, 22 f.
2 Daselbst ist in „ims* '\2th n nn" Gott und nicht der Ruach das Sub-
jekt zu „^3■l'?". Ähnliches gilt von Ezech. 11, 5, indem das Subjekt zu „iriS'M"
in „'."l" und nicht in „nn" zu erblicken ist.
3 Zach. 2, 10; 6, 6.
* I. Reg. 22, 21 Ein andermal gilt der Wind als Erdkörper. Ps. 148, 7 f.
Vielleicht ist dies eine jüngere Anschauung.
5 I. Reg. 22, 21 f.
6 Jes. 6, 7.
' Joel 3, 1.
8 Num. 11, 17. 25.
3 Job 4, 15.
XVI
Der israelitische Prophetismus. 45
Absicht erreicht. Zuweilen stellen sich ihm Hindernisse in den
Weg, daß er von seinem Vorhaben Abstand nehmen muß. So wird
der Auftrag zur Designierung der Könige in Aram und Israel
und seines Nachfolgers von Eliah wahrscheinlich wegen unüber-
windlicher Schwierigkeiten nur zum Teil zur Ausführung gebracht.
Die Schwierigkeit, eine erhaltene Weisung zu befolgen, gibt dem
Propheten Anlaß, an seinem Auftrag zu deuteln. So glaubt Eliah
seinem Gotte gehorsam zu bleiben, wenn er den Auftrag zur Ein-
setzung der Könige von Aram und Israel dem Elisa zur Aus-
führung übermittelt. Ebenso glaubt Ezechiel ohne Zweifel den
erhaltenen unausführbaren Auftrag, das auf dem Ziegelsteine
dargestellte Jerusalem zu belagern und 390 Tage auf der linken,
beziehungsweise 40 Tage auf der rechten Seite zu liegen und ekel-
hafte Speisen zu genießen,! nicht beobachten zu müssen und begnügt
sich mit der bloßen Bekanntgabe seiner Weisung, sich wohl sagend,
daß der Zweck dadurch sicherer als durch die Ausführung erreicht
wird, indem letztere bloß von einer sehr kleinen Anzahl von Leuten
hätte beobachtet werden können. Das gleiche gilt von der Weisung,
mit den Händen zu schlagen und mit den Füßen zu stampfen,- die
er offenbar ebensowenig wie obgedachten Auftrag befolgte.
Zuweilen aber werden die Aufträge bloß in der Vision aus-
geführt. Jeremias reicht den Weinbecher des Zornes fast allen
Völkern Asiens offenbar nur in der Vision. ^
Bemerkt sei noch, daß die in den Prophetien erwähnten Auf-
träge nicht immer vom Propheten als solche empfunden werden.
Oft werden von ihm spontane Handlungen auf Gott als Auftrag-
geber, beziehungsweise Ursache zurückgeführt. Diese Tatsache
rückt so manche scheinbar dunkle Prophetie in helle Beleuchtung.
Wir wollen uns durch ein Beispiel verständlich machen. Jeremias
erzählt, er sei beauftragt worden, sich einen Flachsgürtel anzu-
schaffen und an seinen Lenden zu befestigen, ihn aber nicht ins
Wasser zu legen, was er auch tat. Er habe dann wieder die Wei-
sung erhalten, den Gürtel am Euphrat in einer Felsspalte zu ver-
stecken und tat es. Nach einiger Zeit sei wieder an ihn der Befehl
ergangen, den Gürtel aus seinem Versteck hervorzuziehen. Als
dies geschah, fand er den Gürtel verfault und zu nichts nütze,
worauf er die Weisung zu einer Predigt erhielt.'' Wie wäre nun
1 Ezech. 4.
2 Ezech. 6, lt.
3 Jer. 26, 15 ff.
< Jer. i;;.
XVII
46 Zwi Karl.
diese Erzählung psychologisch zu erklären? Anzunehmen, daß jede
einzelne Handlung separat befohlen worden war, ist unmöglich.
Denn da jede Handlung für sich zwecklos erscheint und erst in
der Vereinigung aller ein vernünftiger Gedanke zutage tritt, dann
bliebe es psychologisch unerklärlich, wie sich die allmähliche Ent-
wicklung eines Gedankens in mehreren voneinander getrennten
Gesichten vollzog. Der Bericht soll aber wohl so aufgefaßt werden:
Der Prophet kauft sich zum privaten Gebrauch einen
Gürtel. Bald darauf führten ihn seine Privatgeschäfte an den
Euphrat, wo er den Gürtel in einer Felsspalte versteckte. Wozu?
Wir wissen es zwar nicht. Aber jedenfalls konnte er dabei ein
Privatinteresse haben. Vielleicht hat er ihn gar dort vergessen.
Er holt sich ihn endlich ab und siehe da, er ist ganz faul. Da
gerät er in einen visionären Zustand und hört Gottes Wort oder
es kommt über ihn der göttliche Ruach und seine prophetische
Rede setzt ein. Er hat also in der Tat bloß den Antrieb zur Rede
als Gottesbefehl empfunden, er bezieht aber gleichwohl alle voran-
gegangenen Handlungen auf Gott als Initiator. In ähnlicher Weise
ließe sich Jer. 18, 2 f. erklären.
Aus den bisherigen Ausführungen haben wir nun erfahren,
wie sich die Propheten von der Echtheit ihrer geistigen Erlebnisse
überzeugten. Es erhellt aber auch aus dem Gesagten, daß die
Überzeugung zumeist einen bloß subjektiven Charakter hatte.
Das, was er fühlte, wovon sein ganzes Wesen durchdrungen war,
war nicht mitteilbar, es war kein Kriterium für seine Zuhörer.
Allein dem Propheten ist an seinen Empfindungen nicht genug.
Er ist nicht der Eremit, der sich von der Welt abschließt und
von ihr nichts wissen will. Er ist ein Kind der Gesellschaft, dort
ist seine Welt, er lebt für sie und will von ihr anerkannt werden.
Er muß also seine Weissagungen auch den anderen glaubhaft
machen.
Es lag nahe, das Eintreffen von Prophezeiungen als Kriterium
für die Echtheit derselben anzunehmen. Allein man wußte, daß
zuweilen sich Prophezeiungen trotz ihrer offenbaren Unechtheit
bewahrheiten können. ^ Man stellte daher als Grundsatz auf, daß
„was der Prophet im Namen Gottes verkündet und nicht eintrifft,
dies sei es, was Gott nicht verkündet hat".^ Der Prophet Jeremias,
der sich wohl von der Ungenauigkeit dieser Regel überzeugt
haben mochte, gab ihr eine etwas geänderte Form, daß nämlich
1 Deut. 13, 2 ff.
2 Deut. 18, 22.
XVIII
Der israelitische Prophetismus. 47
jener Prophet, der Friedensprophezeiungen im Munde führt, nur
beim Eintreffen derselben den Glauben an seine Echtheit be-.
festigen kann.i Enttäuschungen, die der Prophet erlebt haben
mochte, führten ihn jedoch bei anderer Gelegenheit zu dem Ge-
ständnis, daß auch echte Prophetien, sei es, daß sie Glück oder
Unglück verkünden, nicht immer in Erfüllung gehen. Diese Tat-
sache fand zwar beim Propheten eine Erklärung. Er meint, daß
Gott bei seinem Entschlüsse, ein entartetes Volk der Vernichtung
preiszugeben, nur so lange verharre, so lange dies Volk sich
nicht bekehrt und ebenso sei Gottes Glückverheißung nur dann
von Bedeutung, wenn das Volk sich , dieser Wohltat auch fortan
würdig zeigt.2 Oft betrachteten die Propheten das Ausbleiben ihrer
Verheißungen und Drohungen als bloßen Aufschub und werden
nicht müde, in diesem Sinne zu predigen. Allein das Volk gibt
sich mit solchen Vertröstungen nicht zufrieden. ,Soll er doch
eilig, rasch seine Arbeit verrichten; es nahe heran und komme
der Ratschluß des Heiligen Israels, damit wir es wissen," hörte
man rufen.^ Spottlieder werden geprägt, wie: ,Es mehren sich
die Tage und verloren geht die Prophetie."* Es ist daher begreif-
lich, daß die Propheten sich sehr unglücklich darüber fühlten,
wenn ihre Prophezeiungen nicht eintrafen. Die Erzählung Jona
ist ein charakteristisches Beispiel dafür.
Fragt man, was man objektiv von den prophetischen Weis-
sagungen zu halten habe, so wäre darauf folgendes zu erwidern.
Es ist eine unleugbare Tatsache, daß viele Weissagungen der
israelitischen Propheten in Erfüllung gegangen sind. Wir ver-
weisen als Beispiele auf die Voraussage des Sturzes der Dynastie
Jehus durch Hosea,'^ sowie auf die Voraussage des Abzuges San-
heribs von Jerusalem durch Jesaias.^
Hinsichtlich der Prophezeiungen dieser Art ist jedoch zu be-
merken, daß die Propheten nicht immer einen klaren Blick in
die Zukunft zeigen. Oft ist das Seherauge verschleiert, und nur
verschwommene Bilder ziehen an demselben vorüber. So fällt
Hosea im Widerspruche mit den Tatsachen der Sturz der Jehuiden
1 Jer. 28, 9.
2 Jer. 18, 7 ff.
3 Jes. 5, 19.
* Ezech. 12, 22
'•> Hos. 1, 4.
6 Jes. 37, 7. 33 Ausführlicheres bei Knebel, Der Prophetismus der Hebräer,
I, 7, § 24.
XIX
48 Zwi Karl.
mit dem Untergange des israelitischen Staates zeitlich zusammen.
Ebenso scheint Jesaias die Pest, die eigentliche Ursache des Rück-
zuges der Assyrier, nicht vorausgesehen zu haben ^ und erblickte
diese in einer unvermuteten Nachricht, wohl vom Angriffe des
äthiopischen Königs.
Anderseits aber sind viele Prophezeiungen überhaupt nicht
eingetroffen.2
Eine Erklärung für die Prophezeiungen ersterer Art zu finden,
wird kaum möglich sein. Denn wenn auch hie und da Scharfblick
und einsichtsvolle Beurteilung der Verhältnisse — natürlich ohne
daß sich der Prophet dessen bewußt ist — die Quelle ist, aus
der die Weissagung fließt, so wird dies doch im allgemeinen nicht
der Fall sein. Wir werden uns daher mit der bloßen Konstatierung
der Tatsache begnügen müssen.
Noch einige Worte über das äußere Verhalten des Propheten.
Der Prophet unterschied sich in der Regel auch äußerlich
von seinen Mitmenschen. Er trug eine eigenartige Kleidung und
machte sich auch durch ein eigentümliches Betragen kenntlich.^
Was die Kleidung betrifft, so wurde diese oft durch seine Offen-
barungen bedingt. Doch trugen die Propheten in späterer Zeit
in der Regel einen verbrämten Mantel,^ was vermutlich eine Nach-
ahmung des älteren Propheten Eliah war, welcher seinerseits diese
Tracht wohl nur mit Rücksicht auf die Verhältnisse, unter denen
er lebte, trug.
Erwähnt sei noch, daß der Prophet in der Regel für seine
Bescheide zumindest in Privatangelegenheiten Geschenke erhielt.
So mancher hat dadurch sein Dasein gefristet. Bei den jüngeren
Propheten wird jedoch diese zu ihrer Zeit noch herrschende
Sitte verpönt.-^ Doch hat diese Sitte den Anlaß dazu gegeben, daß
sich Leute als Propheten gerierten, die gar nicht dazu berufen
waren. Wir meinen nämlich jene, die in der Schrift als falsche
Propheten bezeichnet werden, deren Existenz wir in den bis-
herigen Ausführungen bereits angedeutet haben.
Über die falschen Propheten ist viel gesprochen worden.
Doch dürfen nicht alle mit gleichem Maßstabe gemessen werden.
1 Jes. daselbst.
5 Knobel daseibat.
3 II. Reg. 9, 11.
* Zach. 13, 4. Die falschen Propheten ahmten den echten nach,
* Am. 7, 14 will wohl sagen, daß sein Beruf ihm nicht als Erwerbsquelle
diene. „Ich bin kein Prophetensohn" heißt, ich wurde auch bei meinem Vater
nicht vom Prophetenmetier ernährt. Vgl. den Tadel Mika 3, 5.
XX
Der israelitische Proplieiismus. 49
Man darf diese Männer unserer Ansicht nach in zwei Klassen
teilen, in relativ falsche und absolut falsche Propheten. Zu den
ersteren gehören jene, die selber der Meinung waren, daß Gottes
Ratschluß sich auch ihnen offenbare. Jeremias wirft ihnen vor,
daß sie sich auf die Vorspiegelungen des Traumes verlassen,
wobei sie verkennen, daß Gott sich eigentlich nur in dem pro-
phetischen Antrieb offenbart. „Was hat Stroh mit Korn zu tun?'*'
In älterer Zeit hat man diesen Pseudopropheten auch den gött-
lichen Antrieb nicht abgesprochen, indem man annahm, daß auch
die falschen Aussagen im Plane Gottes begründet sind.^
Neben diesen gibt es aber auch absolut falsche Propheten,
die in Berücksichtigung von Privatinteressen mit Vorbedacht das
Volk zu täuschen und zu betrügen suchten. Um ihr Ziel zu er-
reichen, bemühten sie sich soweit als möglich, sich den aner-
kannten Propheten ähnlich zu machen. Sie taten es zunächst
durch ihre Kleidung, indem sie gleich den echten Propheten
einen verbrämten Mantel trugen. ^ Weiters plagiierten sie Weis-
sagungen echter Propheten und verkündigten sie in eigenem
Namen.^ Ferner widmeten sie sich der Rhetorik und suchten
durch die Kunst das zu ersetzen, was ihnen die Natur versagt
hatte.^ Bekanntlich zeichneten sich die echten Propheten als Redner
aus. Ihren Vorträgen hörte man mit Vergnügen zu, selbst wenn
man gar nicht daran dachte, ihren Ermahnungen Gehör zu
schenken.*^ Dieses Mittel der Popularität griffen die falschen Pro-
pheten bald auf und suchten ebenso wie jene durch formvollendete
Reden zu glänzen. Da das kühne Auftreten den echten Propheten
Mißhandlungen und Schläge eintrug, so trachteten sie auch solche
Merkmale an ihrem Körper ersichtlich zu machen.'' Im übrigen
waren sie darauf bedacht, nur das zu verkünden, was dem Ohr
des einfachen Mannes angenehm klang.
Erinnert man sich, daß auch Prophezeiungen falscher Pro-
pheten zuweilen in Erfüllung gingen, dann ist es kein Wunder,
wenn das Volk zwischen den echten und falschen Propheten
nicht unterscheiden konnte und öfters eher zu den letzteren als
zu den ersteren hielt. Dort Verheißungen, die das Herz vor
1 Jer. 23, 25 ff.
2 I. Reg. 22, 21 f.
3 Zach. 13, 4.
* Jer. 23, .30.
5 Das. 23, 31.
e Ezech. 33, 31 f.
7 Znch. 13, 6.
Festscbiil't.
XXI
50 Zwi Karl.
Freude erbeben machten, hier immerfort Tadel und fürchterliche
Strafandrohung, deren Eintreffen gleich den Prophezeiungen der
falschen Propheten oft ausblieb. Die falschen Propheten erfreuten
sich daher eines großen Einflusses auf das Volk, den die echten
Propheten vergeblich bekämpften. Erst der Untergang des jüdi-
schen Staates hat ihren Einfluß vollständig vernichtet. Damals
erst erkannte man, daß das Volk ein Spielball in den Händen
dieser Männer war, daß diese bloß Privatinteressen frönten und
das Volk betörten und irreführten. Wir hören daher von nun an
nichts mehr von falschen Propheten und diese treten erst nach
der Rückkehr aus dem Exil wieder auf den Plan.^
Gehen wir jetzt zu den Bene-hanebiim über.
Es ist nicht leicht zu sagen, worin die Wirksamkeit dieser
Männer, die offenbar eine geschlossene Körperschaft bildeten,
bestand. Ihr Name wird gewöhnlich durch Propheten schul er
wiedergegeben. Daß die Propheten Jünger hatten, wird .ander-
weitig bezeugt. Halten wir nun an der erwähnten Deutung fest,
so bleibt es noch immer ungewiß, welche Bestimmung die Pro-
phetenschüler hatten. Was von ihnen erzählt wird, nämlich daß
sie weissagen, haben sie mit den Propheten gemein. Worin aber
besteht ihre Eigenart, die sie von den Propheten unterscheidet?
Um auf diese Frage zu antworten, wollen wir zunächst auf
den intimen Verkehr zwischen den Bene-hanebiim und Elisa hin-
weisen, welcher einen auffallenden Gegensatz zu dem zwischen
ihnen und Elia bestehenden Verhältnis bildet, indem sie sich von
letzterem in respektvoller Entfernung hielten. Was also verbindet
sie so eng mit Elisa? Welches ist das gemeinsame Band, das sie
umschlingt?
Ziehen wir eine Parallele zwischen Elisa und den anderen
Propheten, so stellt es sich alsbald heraus, daß er sich von allen
anderen Propheten spezifisch unterscheidet. In erster Reihe fällt
seine Wahl zum Propheten auf. Sämtliche Propheten werden durch
höhere Inspiration zu ihrem Amte berufen. Elisa allein wird sein
Prophetenamt von einem Menschen übertragen. Weiters begegnen
wir bei ihm dem künstlichen Erzeugen der prophetischen Be-
geisterung, was ebenfalls bei anderen Propheten nicht zu finden
ist. Überhaupt ist es zweifelhaft, ob sich bei Elisa natürliche In-
spiration je einstellte. Die Wundertaten, die ihm zugeschrieben
werden und die gegenüber denen Elias sich wie Doubletten aus-
1 Neh. 6, 14.
XXII
Der israelitische Prophetismus. 51
nehmen, sind vielleicht von Elia auf ihn übertragen. Gegen die
entgegengesetzte Annahme i spricht schon der Umstand, daß die
Wundertaten bei Elia natürlicher gedacht sind. Endlich beob-
achten wir bei ihm das Suchen nach Vorzeichen und das künst-
liche Erzeugen derselben, eine Gewohnheit, die an den Seher
Bileam erinnert und die, wie wir bereits erwähnt haben, vom
Pentateuch und den Propheten verpönt wird. Im allgemeinen er-
scheint die Wirksamkeit Elisas nicht wie bei anderen Propheten
als etwas Natürliches, das aus der Tiefe der Seele quillt, sondern
als etwas Künstliches, Angelerntes. Man wird daher nicht fehl-
gehen, wenn man in dieser Erscheinung eine Eigentümlichkeit
erblickt, die unserem Propheten als Mitglied der Bene-hanebiim
zukommt. Daher der enge Anschluß der Bene-hanebiim an ihn,
der aus ihrer Mitte hervorging und zu solch bedeutender Stellung
gelangte. Die Tätigkeit der Prophetenschüler dürfte demnach darin
bestanden haben, sich die Fähigkeit anzueignen, die prophetische
Begeisterung künstlich zu erzeugen, sowie in der Übung, den Vor-
fällen aufmerksam nachzuspüren und danach Horoskope für die
Zukunft aufzustellen und mitunter diese Geschehnisse künstlich
hervorzurufen. Diese Männer wurden, nachdem sie in den er-
wähnten Dingen einen gewissen Grad der Fertigkeit erlangt haben,
zu Propheten ernannt. Doch pflegt man, wie es scheint, zwischen
ihnen und anderen Propheten stets zu unterscheiden, daher das
Abwechseln der Bezeichnun-,'^en Nebiim und Bene-hanebiim. -
Wir haben in den bisherigen Ausführungen eine wichtige
Frage unerörtert gelassen, nämlich jene nach dem Ziel der Pro-
pheten. Wir müssen uns aber wegen der Beschränktheit des
Raumes diesmal versagen, auf diese Frage näher einzugehen und
werden uns daher mit dem hierüber eingangs Gesagten begnügen.
Zum Schlüsse erscheint uns noch wichtig, auf die übliche
Einteilung in ältere und jüngere Propheten hinzuweisen.^
Das in die Augen springende Unterscheidungsmerkmal ist
die schriftliche Fixierung der Prophetien bei den jüngeren Pro-
pheten.* Die Bedeutung dieser Tatsache soll nicht gering ein-
geschätzt werden. Durch diese Tätigkeit wurde zunächst erreicht,
daß die prophetischen Reden weiteren Kreisen zugänglich gemacht
wurden. Wichtiger aber ist die Schriftstellerei der Propheten in
« Hülsciier, Die Propheten, S. 77.
2 I. Reg. 20, 35. 41; II. Reg. 9, 1. 4.
3 Vgl. auch Maybaum, Die Entwicklung des israelitisclien FrophetisruuB.
■* "Vgl. zu dieser Frage Budde, Das prophetische Schrifttum.
i*
XXIII
52 Zwi Karl.
anderer Hinsicht, indem dank dieser Tätigkeit ihre Reden beim
Volke in dauernder Erinnerung blieben.
Der Anlaß zum Beginn dieser Tätigkeit der jüngeren Pro-
pheten scheint aber mit dem speziellen Charakter ihrer Weis-
sagungen in Verbindung zu stehen. Während nämlich die älteren
Propheten bloß für die Gegenwart weissagten, betrafen die Pro-
phezeiungen der jüngeren Seher oft eine spätere Zeit. Von der
Echtheit ihrer Verkündigungen überzeugt und anderseits bestrebt,
diesen auch bei den Skeptikern Anerkennung zu verschaffen,
brachten sie ihre Worte aufs Pergament oder anderes Schreib-
material, um nach deren Erfüllung auf die Echtheit ihrer Pro-
phezeiungen hinweisen zu können.^
Später tritt bisweilen die Schrift an die Stelle der Rede. Es
läßt sich beweisen, daß manche der jeremianischen Prophetien, die
uns vorliegen, nur auf schriftlichem Wege in die Öffentlichkeit
drangen.
Doch ist die schriftstellerische Tätigkeit nicht das Haupt-
merkmal, durch das sich die jüngeren Propheten von ihren älteren
Vorgängern unterscheiden. Dieses liegt vielmehr in den Weis-
sagungen selbst.
Die älteren Propheten erscheinen, so oft sie uns vorgeführt
werden, als Vormünder und Erzieher lediglich des Königs. Selbst
dort, wo es sich um einen Gegenstand der Allgemeinheit handelt,
wandten sie sich nur an die Person des Königs. Elia überhäuft
nur den Ahab wegen des Baaldienstes mit Vorwürfen, obwohl
dieser im Volke weit verbreitet war. Das religiöse und sittliche
Niveau des Königs, des Herrn im Lande, ist nach der Meinung
dieser Propheten für jenes seiner Untertanen entschieden maß-
gebend. In seiner Hand liege es, die Religiosität und Sittlichkeit
in seinem Lande zu heben und er macht von dieser Macht Ge-
brauch, wenn er es vermöge seiner persönlichen religiösen und
sittlichen Überzeugung für nötig erachtet. Daher machen die Pro-
pheten nur den Lebenswandel des Königs zum Gegenstand einer
strengen Kontrolle. In diesem Punkte tritt bei den jüngeren Pro-
pheten eine durchgreifende Änderung ein. Diese erblicken die
Ursache des religiösen und moralischen Verfalles im Volke selbst
und rufen auch dieses zur Bekehrung auf. Daher in ihren Predigten
die Berücksichtigung der verschiedenen Volksschichten, ihnen
gelten ihre Drohungen, ihnen ihre Verheißungen. Dies erklärt
1 Jes. 8.
XXIV
Der israelitische Proplietisniup. 53
auch die bedeutende Anzahl der Prophetien, die aus dieser Zeit
stammen, indem ihnen der intimere Verkehr mit dem Volke oft
Gelegenheit zu Predigten gab.
Dieser Wandel in der Haltung der Propheten wird begreif-
lich, wenn man sich erinnert, daß mit der Reform Jehus das
von den Propheten ersehnte Ziel der Ausrottung des Baalismus
nicht erreicht wurde. Noch zur Zeit Jerobeams II. hören wir
den Propheten Hosea über die Verdrängung Jahves durch Baal
klagen. Diese traurige Erfahrung brachte den schon früher
dämmernden Gedanken zur Reife, daß nämlich die Makellosigkeit
des Königs noch lange nicht für jene des Volkes bürgt und daß
man vielmehr dieses selbst zum Gegenstand der Ermahnung und
Belehrung machen muß, um sein religiöses und sittliches Niveau
zu heben.
XXV
Biblische Miszellen.
Von Harry Torczyner, Wien.
Zu Jesaia 34, 5.
Im Zusammenhange des Verses diik bv ri:r\ ^mn q^ü^v^ nnn ^s
Estyia"? 'ann av bv'i mn scheint mir der Ausdruck Gottes Schwert
trinke sich im Himmel satt, störend, da es sich ja um ein Straf-
gericht über Edom auf Erden handelt. Es wird wohl wieder einmal
tt? für y verlesen sein; vgl. ZDMG LXVI, 395 ff. und weiter unten
zu Hos. 11, 9. Lies D'^sys und übersetze: „satt trinkt mein Schwert
sich an den Völkern, auf Edom fährts hinab und auf mein Bann-
volk zum Gericht."
Zu Jesaia 41, 25.
Daß für i{3''i in to'D düt i:ir iüdi -i^in-ix:: n";:D xn'i in Parallele zu
cöT zu lesen ist onr, ist bereits festgestellt worden. Aber sn^'i ist
nicht etwa für dd""! verlesen worden; vielmehr steht d von cn'i
am Beginne des folgenden Wortes: q'::.c, wofür nach Jes. 6 3, 7
••EK2 ü''öi; mnsi; Hab. 3, 12 a-'u unn s^xn; Jes. 18, 2 ncisai p ^p 'i3
(vgl. ZDMG LXVI, 393) etc. zu lesen ist: cia, wodurch das unannehm-
bare Bild vom Zertreten der Statthalter durch das gewöhnliche
vom Zerstampfen der Völker ersetzt wird, kd" entstand als ortho-
graphische Ergänzung des als defekte Schrei!)ung aufgefaßten [ ]ti.
Die gleiche Ergänzung siehe unter anderen auch unten zu Hos. i i, !'.
Zu Jesaia 12, 10. 11 und Richter 5, 11.
Die beiden Verse Jes. 42, 10 f. lauten in Übersetzung: „Singet
dem Herrn ein neues Lied, sein Lob vom Ende der Erde, die aufs
Meer steigen' und was in ihm ist, die Inseln und ihre Bewohner!
1 Wahrgcheinlicli ist mit anderen nncli Ps. 96, 11; 98, 7; 1 Chr. 16, 3ti
wj-)^ oder mv „es lärme (preise) das Meer" zu lesen.
56 • Harry Torezyner.
Es stimme an die Wüste und ihre Städte,^ Gehöfte beivohnt Qedar
{-\'\p nrn D'-i:ün), es jubeln die Bewohner Sela's, von den Berges-
gipfeln jauchzen sie!" Was soll in solchem Zusammenhange die
Mitteilung, daß Qedar in cmsrn wohne? Und auch sachlich ist es
gar nicht richtig, daß die Beduinen Qedars in festen Nieder-
lassungen {j.^\^^) und nicht in ihren Zeltlagern gewohnt hätten. ^
An unserer Stelle birgt sich in Dn:in eine Form des von m:::in
abgeleiteten Zeitwortes i:in trompeten, dessen Partizipium nach
dem Q«re 1 Chr. 15, 24; 2 Chr. 5, 12. 13; 7, 6; 13, 14; 29, 28 Dn::na
zu schreiben ist. Parallel zu dem unmittelbar darauffolgenden
vbo ''nu'i'' 131T „es jubeln die Einwohner Sela's" ist wohl zu lesen
-np ''3tt?n i-i::n^ „es trompeten (= jubeln) die Bewohner Qedars". Die
richtige Vokalisation der Verbalformen Dn::ntt (nach der Masora:
Dn:ünb) und in^rn^ dürfte doch wohl nn;:riip und ^n^n^^ sein, das durch
Vereinfachung eines unaussprechbaren mehas^s^^rlm entstand. Das-
selbe Wort konnte aber auch durch regressive Assimilation, des -i
an das vorhergehende :: mundgerecht gemacht werden, und so
halte ich denn a''Vi?na Ri. 5, 11 für eine in der wirklichen Sprache
vorkommende Variante zu nn^rnn „Trompeter, Jubelnde".^ ^_
Zu Jeremia 51, 30.
Das schwierige nnc: in amn: nnt'D anbr\b '?nn ']bf2 mnj i'?in wird
mit nnD3 x^:in D:wb Jes. 41, 17 zusammengestellt. Das folgende
D"'tt'3':5 rn, das wohl eine Glosse zu nntt^j ist, zeigt indes, daß dieses —
mit Recht oder Unrecht — als Denominativ von q"^]!?: „Frauen"
aufgefaßt wurde: „Die Krieger des Königs von Babel haben den
Kampf aufgegeben ,verweiblicht' ist ihre (Heeres)macht [sie wurden
zu Weibern]".
Zu Hosea 11, 9.
•T'rs X12K x"?! v^Mp l^ipD T'K k"?! "d:« "?« "'S. Der Schluß dieses Halb-
verses ist sehr schwierig. Zwar führt der genaue Parallelismus
ganz eindeutig auf das Richtige, und so erschließt auch z. B. Nowack
aus der Proportion der Satzglieder für die Unbekannte am Vers-
ende die Bedeutung „Mensch": „Denn ein Gott bin ich und kein
Mann, ein Heiliger ist in deiner Mitte und nicht [ein MenschJ."
1 Lies wohl nmyi „und Steppe".
2 Ein Lager von Hirtenstämmen bezeichnet hebräisch "ivn wohl ebenso-
wenig wie die arabischen und aramäischen Wortentsprechungen. Auch Gen. 25, 16
steht "isn im Gegensatz zu m^tD „Zeltlager".
8 on^vnr: zu lesen ist bereits vorgeschlagen worden.
II
Biblische Miszellen. 57
Vgl. Num. 23, 19; Jes. 31, 8. Die Versuche indes, ein Wort dieser
Bedeutung in Tr- ki:x wiederzufinden, sind als mißglückt zu be-
zeichnen. Man meint s'isx sei etwa für d"i« verschrieben; darum
zieht man -."rn (dafür vorgeschlagen: -lyn^, Trnb, -;"yDK, irr etc.)
zum folgenden, wo man damit freilich nichts rechtes anfangen
kann. Aber Trn ist eben das gesuchte Wort für „Mensch", denn
es ist für -ito verlesen wie umgekehrt Jer. 11, 15: r.-i"' ^tp T»r::i
für n^r "tnp i'ym (parallel zu ^ri^nn) steht; siehe ZDMG LXVI, 398.
Vgl. Stellen wie irnbs' 'n i::2yT n^a rn? lör 2 Chr. 32, 8; i"? nu^n Tyn
ns-in tri;x msna-DK Hiob 10, 4; i"? -irn ncT" rra xtk k"? *nnaD a"n'?s'2
Ps. 5 6, 5 etc. etc. Zwischen ^,co (ns*) x":»! entstand nun die Dittographie
rs', die, besonders, nachdem für -^r:: -:r2 gelesen wurde, als ab-
gekürztes Sias verstanden ward.
Zu Psalm 46, 5.
In Ps. 46 wird Gott bekanntlich als Schutz und Wehr in aller
Not und Gefahr verherrlicht. Die Gefahr selbst wird in den
Bildern eines gewaltigen Erdbebens und einer verheerenden Flut
dargestellt. Wenn diese Schilderung nun durch einen Vers wie
jrbj? "Drrsi trnp dti'?« n^r ir\f:!i]:;' v^ba -in: „Des Stromes Betten erfreuen
die Gottesstadt, des Höchsten heilige Wohnung" unterbrochen wird,
so liegt die Hauptschwierigkeit nicht darin, daß es in Jerusalem
keinen Strom gibt, sondern vielmehr in dem Umstände, daß der
Vers von der wohltätigen Bedeutung des Stromes mitten in der
Schilderung der verheerenden Wirkung der Wasserflut sich
findet. In der Tat kann mit dem Strom in Vers 5 auch nur das-
selbe wie mit va'üi in Vers 4 gemeint sein und für das den Sinn
verändernde in!2C" „erfreuen" muß ein in den Zusammenhang besser
passendes Wort, vielleicht :n^: „überschwemmen" stehen. Übersetze
Vers 4—6: „Es brausen und toben seine Wogen, erbeben Berge
ob seinem Schwellen. Des Stromes Betten überfluten die Gottes-
stadt, des Höchsten heilige Wohnung. Mit Gott in ihrer Mitte,
wankt sie nicht, er hilft ihr gegen Morgen."
Zu Psalm 55, 24.
in nars ':si orr-ia-' ii'n' ab rüanm D"'a-; -u?;« nntr -iHZih ar-'.in l D'n'?s i nnsi.
Das Zeitwort n:£n heißt „teilen, abtrennen'", "i-n heißt eigentlich nur
„Teil" und nur weil bei einer Teilung ein Ding zumeist in zwei
Teile „entzwei" geht' a potiori als „Teil" xaz' i^o;^j>: die Hälfte.
Daß indes das Verbum für teilen, worin die ursprüngliche Be-
1 Vgl. meine Eiitstoluiii'; des scmiiiscliuii Sprachlypi.s 1. 20i .
III
58 Harry Torczyner.
deutung „zerbrechen, ein Ganzes halb machen" lebendig ist, auch
den Gegensatz „ein Halbes, die Hälfte ganz, voll machen" be-
deuten könnte, wie dies die Übersetzung „sie werden die Hälfte
ihrer Tage nicht voll machen" für an'fi' un*' s*? voraussetzt, ist recht
unwahrscheinlich. Auch muß zugegeben werden, daß eine solche
Wendung allzu gekünstelt erscheint. Wir erwarten einfach einen
Ausdruck für „die Tage voll (nicht halb) machen" und dafür bietet
sich für n:in mit einer leichten Änderung nx-), das für das Voll-
zählen des Geldes (= ahp), wie für das Vollmachen einer Zeit sehr
beliebt ist; vgl. Lev. 26, 34 ff. u. ö. Dasselbe Wort liegt zweifellos
auch vor Hiob 14, 6: iiav TDira n::T ir hin-"i vhsa nrtr „Blicke nur fort
von ihm und schon ist er zu Ende, gerade daß er wie der Tag-
löhner seinen Tag voll macht. ^ Wie dort mit dem Tage das
Leben gemeint ist, so wird auch hier das vom Taglöhner ge-
nommene und im Volke wohl sprichwörtliche Bild angewendet:
„Und du, o Gott, versenke sie in die Gruft, Männer des Blutes
und des Trugs mögen ihre Tage nicht voll machen (ctd'' i:::"!"" ab),
ich aber vertraue auf dich."
Zu Psalm 58, 10. ^'
Der Vers myc^"' ]'\'\n iü2 "n iü3 ntsx dstitd id"'2'' aitsn hat eine kleine
Literatur aufzuweisen; klarer ist er darum nicht geworden. Wie
immer man DS^nTo zu deuten oder durch Konjekturen zu heilen
suchte, es bot sich niemals ein passendes Subjekt zu iD'n'' nntsn. In
der Tat ist gerade dieses mißverstanden worden. Voran (Vers 7 ff.)
gehen Verwünschungen der Feinde, die schmelzen sollen wie
Wasser, das dahinfließt, abgeschnitten werden wie Gras (lies mit
andern ib'r'Jsn' "T'i'n is::), der Schnecke gleich, die im Kriechen zer-
schmilzt, wie die Frühgeburt einer Frau, die die Sonne nicht sieht.
Wie diese plötzlich, ahnungslos vergehen, so sollen auch die Feinde
vergehen „ohne daß sie etwas davon ahnen". Das muß ^Tn^ D-i^n
bedeuten, also eine modale Bestimmung zu einem Zeitwort sein,
das besagt, sie (die Feinde) werden zugrunde gehen. Dieses ist in
caTTD zu suchen, nicht das Subjekt zu u'd^ D"id2, das ja aus den
vorhergehenden Sätzen genugsam bekannt ist. Schon der Vergleich
der Frühgeburt hätte an Koh. 6, 5 erinnern sollen, wo es ganz
ähnlich nach na~\ ah dsu? d: „auch die Sonne sah sie nicht" heißt
rT ab^ „und sie weiß es nicht (daß sie lebt und stirbt)" wie Ps. 58:
im-' öntaa „ohne daß sie es merken". Und auch der Ausdruck pD
' Budde unrichtig: „So blicke fort von ihm und laß ab ['jim], daß er
doch wie der Lohnarbeiter seines Tages froh wc rde."
IV
Biblische Miszellen. 59
findet sich in ganz entsprechendem Zusammenhang: j'n.'a j'Kn a^acKS
„sie werden weggerafft, ohne daß sie es merken" Jes, f)?, 1. Welches
Zeitwort steckt nun in dstitd? Ist es überhaupt ein Verbum, so
muß es hier objektlos in dritter Person stehen. d2 gehört also nicht
dazu. Da nun das folgende Tl2K zweifellos ein weiteres Bild für die
Vernichtung der Feinde sein muß, muß in as die Vergleichungs-
partikel IM stecken. Der n^x ist aber nach Ri. 9, 14 ff. ein holziger
Strauch, der sich erfrechen durfte, nach der Königskrone der
Bäume zu greifen. Auf seine Vernichtung paßt nur das Verbum mr,
das sich deshalb in (ü3)"'n-i''D bergen muß, und so ergibt sich für
Vers 10^ die sichere Lesung: ntox lar im:' lo'n' D-itan „unvermerkt
mögen sie abgeschnitten werden wie ein Atad!"
Zu Psalm 62.
Hier bieten Vers 4 und 5 sachlich die größten Schwierig-
keiten. Man übersetzt etwa: „Wie lange noch sc/irt/Y ihr gegen den
Menschen, lärmt ihr alle wie bei einer fallenden Wand, einer
stürzenden Mauer, nur von seiner Höhe raten sie [ihn] hinab-
zustürzen, lieben die Lüge, mit dem Munde segnen und in ihrem
Innern fluchen sie. Sela." Unter dem Menschen, gegen den man
„schreit", versteht man allgemein den Dichter selbst, und weil z. B.
auch Duhm diese Auffassung unbestreitbar scheint, sind ihm r'x hi'
und ins*::?» „recht unglückliche Glossen, schon darum, weil der Ver-
fasser nicht von einer dritten Person, sondern von sich selber
redet". Ja, wenn dies selbst sachlich gesichert wäre!
Ps. 62 drückt in drei durch n'^D abgeschlossenen Strophen i
dreimal den Gedanken aus: auf Gott allein vertraue ich, er allein
ist mein Heil und meine Hilfe. Wo in solchem Zusammenhang vom
Menschen die Rede ist, da steht dieser im Gegensatz zu Gott als
das schwache, nichtige und unzuverlässige Wesen, das nicht helfen
kann und dessen Versprechen unwahr ist. Dies bedeutet auch das
Wort tr'K in Vers 4 und das Zeichen der menschlichen Schwäche
ist die fallende Wand, die stürzende Mauer.
Der Beweis für diese Auffassung ergibt sich aus der Beziehung
unseres Psalms zu Jes. 30, 6 ff., welcher Zusammenhang teilweise
schon erkannt worden ist. Wie es Ps. 62, U heißt: b':2^ pwa in-^rn ha,
so sagt Jes. 30, 12: (lies ^m.T) r\ir\ nmn crcsD jy Sn-.u?" cnp -as n: pb
1 V. 2—6, G— 9, 10—13. Ob die Strophen in Ordnung sind, ist allerdings
nicht sicher; so ist es mir fraglich, ob die Wiederholung von V. 2—3 in V. 6—7
ursprünglich ist.
2 Vgl. ZDMG LXVl. 397.
60 Harry Torezyner.
vbv ijrrm ^'l^h:^ pt^ya "intaam. Hier heißt es aber auch sogleich Vers 13:
yns3 Dxns -i^a nnw: niainz npsD ^£33 ps3 nn (lies jjjtt^an ?) prn na'? ^^'^^ p*?
n-i2tt> sin'. Hier an der Grundstelle, die unser Psalmist benützt hat,
kann kein Zweifel daran sein, daß unter der stürzenden Mauer
Menschen, und zwar die mächtigen Könige zu verstehen sind, auf
die Israel sich verlassen wollte. Und auch die Lügner, die zum
Unglück raten (nnnb ny Ps. 55, 5) werden Jes. 30, 10 näher als
die falschen Propheten bezeichnet. Von solchen heißt es in der Tat
Thr. 2, 14: a^nnssi xitr mxtrö "[b itit-i, womit Pinn*? ^:1T inx^ia -]X Ps. 55, 5
unverkennbar zusammenhängt. Es ist dafür wohl zu lesen: ns*u>» yi
n'nn'? ^2T xitr „Nur in Lügenreden raten sie zum Unglück", iiw
konnte neben riKm leicht ausfallen. Ist dem so, dann kann inmnn
in Vers 4 nicht ein Verbum für „schreien", sondern nur eines
für „vertrauen, hoffen, sich stützen" oder ähnliches sein; ob es ein
mn dieser Bedeutung gab oder ob hier ein Schreibfehler vorliegt, ^
kann ich nicht entscheiden. Unsicher ist die Bedeutung von in^inn
02^3, wofür man etwa erwarten könnte : ihr alle werdet (mit euren
Helfern) zermalmt werden, wie unter einer stürzenden Mauer. Doch
läßt der Satz sich auch anders konstruieren.
Schwierig ist ferner noch mD' 's h'n in Vers 11. Die Über-
setzung „nimmt auch das Vermögen zu, so kümmert euch nicht
darum" oder ähnlich scheint mir nicht richtig. Es kann sich hier
entsprechend der Situation in Jes. 30 nicht um das Vermögen
eines Bösewichtes, sondern nur um die Heeresmacht eines
Feindes handeln, vor der man, auf Gott vertrauend, nicht zu ver-
zagen braucht. Und da führt doch wohl b'n nna Ps. 33, 16, i"?'!! n"i2i
Vers 17 auf 3T' 'D "^'n.^ „Vertraut nicht auf Verkehrtes und Lügen-
haftes, . . . und um die große Heeresmacht braucht ihr euch nicht
zu bekümmern!"
Zu Psalm 77, 11.
Ps. 77, 12 — 21 ist der Beginn eines historischen Gedichtes,
das ähnlich Ps. 78 die Taten Gottes an Israel schildern will, wovon
aber nur die Geschichte der Erlösung aus Ägypten und des Durch-
zuges durch das Meer erhalten sind.^ Das Fragment schließt mit
dem Satze: Du führtest wie Schafe dein Volk durch Mose und
1 Das ursprüngliche ist wohl n^jl C'p>3 (Graetz).
2 Lies hy D^nipn? Aber Vers 6: 'mpn uno ">::.
3 Graetz injv
* Mit Bickell und Duhm sind indes die dreistichigen Verse 17—20 vielleicht
als aus einem anderen Liede stammend zu betrachten.
VI
Biblische Miszellen 61
Ahron. Vor diesen Versen, aber durch nSo von Vers 10 geschieden,
steht Vers 11: jr'^y pü^ mati' s",i ^mi^n ^ttxi. Man übersetzt etwa: Und
ich sprach: dies ist mein Durchbohrtsein (Bickell u. a. 'nibn „mein
Kranksein"; Graetz 'nn'cn „meine Sünde"; LXX: vvv '^Qh,d^i]v =
■ni^nri etc.), „daß sich die Hand des Höchsten geändert hat". Das
mutet dem Dichter denn doch zuviel Geschmacklosigkeit zu. Ich
möchte nun vermuten, daß in ><"n -mbn die Buchstaben n- den Gottes-
namen darstellen, n'h- steht meines Erachtens für mbn = nl'prin:
„und ich will erzählen die Ruhmestaten Gottes (,t m'?nn naiji). Von
N'n bleibt nun nur x" übrig. Vielleicht ist indes x\-! nur ortho-
graphische Korrektur für allein ursprüngliches «n, wonach für ^\^:z"
etwa zu lesen wäre: irbr pa-' mrtr" : Und ich will erzählen die Ruhmes-
taten Gottes, die Hilfe der Rechten des Höchsten''. Vgl. ira" rr"
Ps. 20,7; -jrti' :^i''Z'^r\ Ps. 60,7; 108,7; ferner 98, 1; 138,7; Hiob 40, 14.
Daran würde Vers 12 trefflich anknüpfen: mDTX 'a n-'-'b'r'yia Trix
-tx'r'S Dnp!2 „Ich nenne Gottes Taten, gedenke deiner Wunder aus
der Vorzeit". Erwähnen will ich noch, daß Vers 6 mps: d'D'' 'nr^'n
a-übir ^\^w „ich überdenke die Tage von einst, die Jahre der Ewig-
keit" wohl von vor Vers li an seine jetzige Stelle hinaufgeraten
sein wird. Mit ihm hat das Gedicht wohl begonnen. Vom Leidens-
schicksal des Psalmtextes zeugt der Umstand, daß eine Variante
unserer Verse nach Ps. 143, 5 in einen ganz fremden Zusammen-
hang versprengt worden ist: nnu?N -jn^ nüys2D -^bvz,-h'z^ 'n'jn Dnpa dw 'n-iri.
Zu Esra 2, 65.
In Vers 64 f. i wird gesagt, daß die ganze Gemeinde zusammen
42.360 Seelen gezählt habe, nicht gerechnet 7337 Sklaven und
Mägde. Darauf heißt es: d'ns*» m-n?:'^i omra cnbi „und ihnen ge-
hörten 200 Sänger und Sängerinnen", nnb} ist unverständlich, da die
Sänger weder den Sklaven, die unmittelbar vorher genannt sind,
noch auch überhaupt den anderen Juden gehörten. „Zu ihnen
gehörten" hieße aber hebräisch ansi, n^ari oder ähnlich, nicht cnbv
Das Wörtchen cnbi scheint mir möglicherweise ein Beweis dafür zu
sein, daß die Originalurkunden über die Rückwanderung,
die im Esra-Nehemiabuch benutzt und ausgezogen sind,
nicht in hebräischer, sondern in aramäischer Sprache
abgefaßt waren. Eine solche Annahme, die nach Auffindung der
Elephantinepapyrus gewiß nicht unwahrscheinlich genannt werden
kann, wird durch die Aramäisnien im Esrabuche (vgl. in Vers "U
i Vgl. Neh. 7, 6fi.
VII
62 Harry Torczyner.
nnK3 = aram. sina, cf. 3, 9 ; 6,20) nicht erwiesen, da solche Aramäismen
wohl schon in das damalige Hebräische eingedrungen waren. Ein
sicheres Beispiel der Benützung aramäischer Vorlagen bietet da-
gegen Esra 1, 7 f. verglichen mit 5, 14 und 6, 5.
Esra 5, 14: Esra 6, 5: Esra 1, 7 f.
Man sieht leicht, daß der Anakoluth in Esra 1, 7 f. („Und der
König Kyrus nahm die Gefäße, welche N . . . genommen und . .
gegeben hatte, diese nahm Kyrus") dadurch verursacht ist, daß
in der aramäischen Vorlage des Verfassers der Satz, den Esra 1, 7
mit dem doppelten Relativsatz herübernahm, mit (s*)''3Kb begann.
Esra 2, 65 scheint aber eine falsche Übersetzung aus dem Ara-
mäischen vorzuliegen. Das aramäische Original lautete etwa: pb
jnx)2 xman a'-\ü^ jn^i . . . fnnn«2Xi j.Tnny „außer ihren Knechten und
Mägden . . . und außer den 200 Sängern und Sängerinnen". Das
aramäische \nb hat der hebräische Übersetzer an der ersten Stelle
richtig mit inbn wiedergegeben, während er es an der zweiten
Stelle unrichtig als pb „zu ihnen" = hebräisch ar\b verstand.
VIII
Die Mißhandlung der Volksfremden eine Ent-
weihung Gottes.
Von Theodor Kroner, Stuttgart.
Das 2. Buch Samuel bringt in Kapitel 21 eine Erzählung
über eine Hungersnot zu Zeiten des Königs David. Sowohl der
Text als der Inhalt der Erzählung bieten viele Schwierigkeiten,
deren Lösung die Schwächen unserer sogenannten Kritik zeigt,
dagegen die so oft unbeachtet bleibende talmudische und midra-
schische Auffassung in ein helles, wohltuendes Licht setzt.
Die Erzählung bezeichnet die Hungersnot als eine ungewöhn-
lich lange, drei Jahre hintereinander. ^ David vermochte sich eine
solche nicht, wie sonst ein allgemeines Leid, in der üblichen Weise
zu erklären.2 Deshalb kam er auf den Gedanken, daß eine Schuld
1 Eine Hungersnot ist an sich in jedem Lande eine schwere, das ganze
Volk tiefbeugende Leidenszeit. Wie schwer sie das Volks- und Familienleben
bedrückt, zeigen die Berichte über eine solche zu den Zeiten Abrahams, Isaks.
Jakobs, Josephs. Wozu sie führen kann, ersehen wir aus Jes. 8, 21: ntrpa n3 n;yi
vnSsni liSca hhp^ .T^jpnm 2';t '2 n'm ^yii. Wie sie auf religiöse Gemüter wirkt, zeigt
das Verhalten Davids bei dieser Hungersnot.
2 Nach der Meinung des R. Ghana ben Adda prüfte König David den
religiös-sittlichen Zustand des Volkes, um festzustellen, ob dieses sich nicht durch
die Sünden versündigt habe, auf welche Hungersnot als Strafe angedroht war.
Er forschte, ob Götzendienst die Schuld sei (Deut. 11, 17). Es fand sich ein
solcher niclit im Volke. Im zweiten Jahre forschte David, ob Verwahrlosung
der Ehe (mn«; mS':;) die Schuld sei (Jer. 3, .3); er fand auch eine solche nicht.
Im dritten Jahre forschte David, ob vielleicht großsprecherische Bewilligung von
Spenden für werktätige Menschenhilfe ohne Erfüllung geblieben sei (Prov. 25, 14);
auch diese Schuld ergab sieh nicht (Talm bab. Jebam. 79"). Etwas anders
erklärt es der Midrasch in Bam. rabbah cap. 8. David liabc gewußt, daß es
fünf Arten von Sünden gebe, die Kegenmangel und Dürre zur Folge haben,
Götzendienst, Verwahrlosung der Ehe, Blutvergießen, NichterfüUen öffentlicher
Wohltätigkeitsversprechungen, Vernachlässigung der Zehentabgabe. David habe
sein Volk im ersten Jahre auf die erste Sünde aufmerksam gemacht, aber sie
war nicht vorhanden. Im zweiten Jahre habe er auf die zweite Sünde hin-
64 Theodor Kroiier.
auf dem Königshause liegen müsse und suchte das Angesicht
Gottes auf.' Was war die Antwort Gottes? „Wegen Saul und
wegen des Hauses der Blutschuld, weil er (es?) die Gibeoniter
getötet hat." 2
Diese Antwort Gottes ist uns nicht klar genug in der
Feststellung der Schuld und war es auch den Schriftgelehrten
nicht. Man muß fragen: Hat Saul wirklich Gibeoniter getötet?
gewiesen, aber sie fand sich nicht; im dritten Jahre auf die anderen drei
Sünden, aber sie waren nicht begangen worden. Der Gaon Saadia (892 — 'J42
n. d. g. Z.) erklärte es etwas rationell. Im ersten Jahre habe David die Hungers-
not für eine in den Naturvorgäugen allein begründete gehalten und sie als
solche hingenommen. Im zweiten Jahre aber habe David in der Hungersnot
eine Strafe Gottes für Verschuldung des Volkes wie die mit dem n^v: hcQ sehen
zu müssen gemeint, nachgeforscht, aber eine Volksverschuldung nicht gefunden.
(Kommentar des p'm zur Stelle; Biur zu Samuel II, 21, Dyhernfurth 1828).
1 Er befragte die Urim und Tumim (Bam. rabbah cap. 8; ebenso
Talm. bab. Jebam. 79 ).
2 Hier bietet der Text Schwierigkeiten. Erstens, daß Sx statt h)! gebraucht
ist; doch ein Gleiches findet in 1 Sam. 25, 25 statt. Dann das D'onn n'3. Der maso-
retische Text lautet: D'3lj,'2jn n« n\*3n ntTN D'Oin n^a S«l ^INC hit. Das Targum über-
setzt: ^IDp <2"n n'3 hat '^IStf Sn. Die Septuaginta hat: snl Eaahl ^al snl rbv' olzov
avrov aÖMLcn. sv &avar cp al^äzcov avxov tisqI ov k&avKZOjas zovg raßacovitag.
Gestützt auf diese liest Kittel (Kautzscb, Die Heilige Schrift, Tübingen 1909)
statt n'Qnn n>2 die Worte CD"! nh'3 und übersetzt: „Auf Saul und auf seinem
Hause ist Blutschuld." Wie Kittel verbessern auch Budde (Haupt, The sacred
books of the Old Testament, Leipzig 1894) und Ehrlich (Randglossen, Leipzig 191'»,
Hinrichs). Dieser Textesänderung stehen aber erstens Targum und die talmudiscli-
midraschischen Lesarten entgegen. Dann aber ist auch der Text der Septuaginta
ein Beweis, daß diese nicht etwa die Kitteische Lesart vor sich gehabt habe,
sondern die masoretische, aber in ratloser Weise Verbesserung und Masora
nebeneinandergestellt hat. Das beweisen die gar nicht verständlichen Worte
aÖLMa SV &avdT(a ai[iÜTcov avxov. Sollen diese eine Umschreibung für D'J31 sein?
Eine solche hat die Septuaginta für n'OT nirgends. Soll aSixia sv &avdtq} „Todes-
schuld" bedeuten? Wie mo üBCra? Dafür sagt die Septuaginta in Deut. 19, 6
und Jerem. 26, 11 ^Qi'acg d-aväxov. Wie mo Nun? Dafür setzt die Septuaginta in
Deut. 22, 26 cc^dQxrjiia d'aväxov. Was aber bedeuten dann noch die Worte cclfiazcov
ttvxov^ Hier erkennt man deutlich, daß die Septuaginta sni ZccovX -aal snl rbv
olxov cclfiuxav also wie die Masora gelesen, aber den Sinn nicht verstanden und
darum erstens für n'2 nri'2 las und oLkov avxov übersetzte, dann aber die Be-
deutung „Blutschuld" doppelt wiedergab, einmal aömta sv &avccxcp und dann
KLficctcov avxov. Oder ist die ganze Stelle verderbt? Jedenfalls kann man sich
kritisch auf sie nicht stützen. Inhaltlich ist mit dieser Textveränderung auch
nicht geholfen. Nach der Masora, welche das Targum sehr gut mit Sup U"n n'2
wiedergibt, ist es nicht gerade das Haus des Saul, sondern das Haus, welches
alle die umfaßt, deren Sünde die Todesstrafe verdient. Nach der kritischen Text-
verbesserung ist es nur das Haus des Saul, welches schuldbelastet ist. Dann
bleibt die Frage, warum leidet das ganze Volk drei Jahre hintereinander?
II
Die Mißhandlung der Volksfremden eine Entweihung Gottes. 65
Wo? Wann? Warum? Inwiefern hat sich sein Haus verschuldet?
Oder gar das ganze Volk? Tatsächlich berichtet auch die Schrift
an keiner Stelle darüber.^ Alle diese Fragen beantwortet uns aber
der Bericht in seiner weiteren Darstellung. Er erzählt: David
habe die Gibeoniten rufen lassen ^ und sprach zu ihnen. Aber
was er gesagt hat, erzählt der Bericht erst nach einem Zwischen-
satz,'' der da lautet: „Und die Gibeoniten gehörten nicht zu den
Sühnen Israels, sondern zum Überrest der Emoriter. Ihnen hatten
die Kinder Israels einen Eid geleistet; Saul aber trachtete danach,
sie zu erschlagen, da er für die Kinder Israel und Jehuda eiferte."
Erst nach diesem Zwischensatze fährt der Bericht fort und sagt:
„Und es sprach David zu den Gibeoniten usw." Ist dieser Zwischen-
satz ein Teil des Berichtes oder ein späteres Einschiebsel und,
bejahendenfalls, wozu ist dasselbe gemacht worden? Dazu kommt,
daß dasselbe im Widerspruch mit der dem David gemachten
göttlichen Belehrung steht. Diese gibt an, daß Saul die Gibeoniten
getötet habe, jenes, daß er danach getrachtet habe, die
Gibeoniter zu schlagen.^
Doch lesen wir den Bericht der Schrift weiter, da er weitere
Angaben bringt. König David fragt die Gibeoniten, „was soll ich
1 Talmud und Midrasch wollen sogar eine zweifache Versündigung in
dem Gottesworfe angegeben finden. Die eine sei an Saul, die andere von Saul
begangen. An Saul habe man sich versündigt, indem man die einem solchen
Fürsten gebührende Trauer unterlassen habe. Saul selbst habe sich an den
Gibeoniten vergangen. (Bam. rabb. cap. 8.)
» Der Bericht erzählt nicht, daß David erst genauer feststellte, worin das
an den Gibeoniten begangene Unrecht bestand. Er war über ein solnhes gar
nicht im Zweifel und darüber klar, daß es nur zu sühnen sei wenn die Gibeoniten
Forderung der Sühne stellen.
■^ Siehe vorhergehende Anmerkung.
i Talmud und Midrasch haben zwei Auffassungen. Nach der einen hat
Saul bei der Hinrichtung der Priester von Nob sieben Gibeoniten hinrichten
lassen, und zvar zwei Holzspalter, zwei Wasserschöpfer, einen Kultdiener (cr^c),
einen Ku1taufs"hpr (ftn) und einen Kultschreiber (isid). (Talm. jer. Sanh. Keth.
perek 3 und Bam. rabb. cap. 8.) Die andere Ansicht geht dahin, daß er gar
keinen Gibeoniten hinrichten ließ, und daß das Textwort non sich darauf be-
z che, daß er durch Hinrichtung der Priesterschaft den Gibeoniten zu Nob die
Existerizquellen jjeraubt habe, was ihm die Schrift so schwer anrechne, als ob
er die Gibeoniten getötet hätte. (Raachi zu 2 Sam. 21; Bam. rabb. cap. H.) Der
Kommentar R Levi ben Gerson (1288—1344 n. d. g. Z.) vermutet, daß Saul einige
Gibeoniter gütötet habe, die übrigen töten wollte, sie im Lande Israel nicht wohnen
ließ und das alles deshalb, weil sie einst unter Joiua die Ältesten des Volkes ge-
täuscht hatten. Stade (Gesch. d. Volkes Israel, Groto, Berlin 1881, S. 27'n meint, daß
Saul die Gibeoniten trotz ihres Hundesverhältnisses mit Israel überfallen habe.
Festschrift. ö
III
Ö6 Theodor Kroner.
für euch tun? Und womit kann ich sülinen? Daß ihr segnet das
Erbe des Ewigen?" [Aus dieser Frage geht zweifellos hervor, daß
den Gibeoniten Unrecht geschehen ist, das eine Sühne verlangte
und zu einem Fluche über Israel führen konnte, jedenfalls zu
einer göttlichen Strafe, die nur dann gehoben werden konnte,
wenn die Gibeoniten zufriedengestellt und so befriedigt wären,
daß sie dem ganzen Volke nicht mehr zürnen, sondern dasselbe
segnen, weil es sich als ein solches erweise, das vor dem Gotte
gerechtfertigt sei, der das Land als Erbe dem Volke zugeteilt
habe.] Die Gibeoniten, so fährt der Bericht fort, lehnen aber jede
Geldbuße ab, ebenso jede Tötung eines Israeliten.^
Darauf erklärt David den Gibeoniten: „Was saget (bestimmet)
ihr? Ich will es euch erfüllen." Die Gibeoniten antworten: „Der
Mann (war es), der uns den Garaus gemacht, der uns stumm
gemacht hat. Ausgestoßen sind wir, so daß wir uns nicht in
irgend einem Gebiete Israels ständig seßhaft machen können!
Mögen uns von seinen Kindern sieben Männer übergeben werden,
daß wir sie henken für den Ewigen auf dem Hügel Sauls des
Gesalbten des Ewigen." ^ |.
i Im masoretischen Texte lautet die Antwort in der Beziehung sonderbar,
daß sie zuerst sagt inu cv'i hia^' o'; ann c\D2 ih px, dann aber n'on'? i:"x nS pxi
^NnB-'a. Targum liat ]''2''~\-s NjnsN n^S, Septuaginta hat ova saxlv rjfilv. Der Midrasch
aber hält an der masoretischen Lesart fest und erklärt, warum erst ''? und
dann laS im masoretischen Text gebraucht wurde, auf folgende Weise: David
habe den Gibeoniten zu bedenken gegeben, daß sie doch davon gar keinen
Gewinn hätten, wpnn sie eine Person aus der Familie des Saul töteten. Sie
sollten die Höhe der Bußgelder bestimmen, und Israel ebenso segnen, wie Jakob
einst Pharao in den Jahren der Hungersnot gesegnet habe. David bemerkte
aber nicht den gewünschten Eindruck seiner Worte, da habe er die Gibeoniten
einzeln vorgenommen, um so besser einzuwirken.
2 Die Septuaginta verfährt mit den Schwierigkeiten dieser Textstelle in
hrer Art. Sie gibt 13''3 mit awfTfXtja^v s(p' fßicig. laS nOT einmal mit S()lco^sv y^iüi;,
dann aber mit ug TtuQsloyiaccto, h^olod-QSvaai rjfiag wieder, als hätte der Text
gelautet: mn;tJ'nS nr;3i icw. Targum hat •\:h a'cm für n^ hoti, dann aber X3:i^^^^^
sie liat also wie die Masora UIOB'J gelesen. Die Septuaginta hat aber auch
KCfiaviacofisv aurdv, sie hat also auch laTr^s': gelesen. Hier zeigt sich wieder die
Ratlosigkeit der Septuaginta. Aber noch sinnloser ist ihre Übertragung von
as'nn'3 in den Worten rov ^irj kazüvai ainov ev navxl oqluj ^Ioqui^X. Wenn Budde
und Elirlicli deshalb vorziehen für lannc: i:S hdt die Worte ii-iv:rn'^ nr^n, so
erseheint das zwar zweckmäßig, da auch in Bam. rabb. cap. 8 die Textworte
mit den Worten '?n-ik'' ^nj ^32 mv;y lih n'H' i(ht' uTOtt-nS 2B'n liS^ xin wieder-
gegeben werden. Aber die-e Textverbcsseniiig beseitigt niclit alle Schwierig-
keiten. Wie soll man nach der Anschuldigung i:^:, einer Tat, die doch scii wachere
einer Beabsichtigung verstehen? Freilich auch das Targum faßt den Sinn des
IV
Die Mißhandlung der Volksfremden eine Entweihung Gottes. 67
Soweit der biblische Bericht über die Angaben der Gibeoniten.
Nunmehr liegen aber auch alle Anklagen vor uns. Stellen wir sie
zusammen, so ergibt sich folgender Tatbestand: Saul hat den
Gibeoniten den Garaus zu machen getrachtet (typ^), er hat seine
Absicht soweit ausgeführt, daß die Gibeoniten in ganz Israel
keinen festen Fuß fa^^sen konnten (nrnna), daß sie ausgestoßen und
dem Verderben preisgegeben {^ntiv:), beinahe ganz aufgerieben
waren (i;'?2, rh nan), staatlich, wirtschaftlich, vielleicht auch mit
ihrem leiblichen Dasein „tot" sind (n'Jsn). Dieser Tatbestand bedarf
Wortes nm wie in Num. 33, 56 oder Jud. 20, 5. Man sollte doch aber ein
Synonym zu 13^3 erwarten. n:2T findet sich in solchem Sinne in der Nifalbildung
achtmal in den Prophetenreden Jes. 15, 1; Jerem 47, 6; Obadja 5; Hosea lü, 7;
auf die Vernichtung von Land und Stadt, dreimal Hos. 10, 15; 4, ß; Zeph. 1, 11;
auf dio von Menschen und Völkern ganz besonders aber in Jes. 6, 5 'n^mj '3 'S 'ix
angewendet. Daß i:not:': das Ausgestoßen-, Ausgerottetsein, der Hifil das aktive
Ausstoßen, Ausrotten bedeutet, beweisen die Stellen in Jer. 48, 42; Jud. 21, 16;
Ez. 14, 9; Jos. 2S, 1:5; 1 Sam. 24, 22; 2 Sani. 14, 16. Aber die bestimmte Be-
hauptung, die in laiar: liegt, liegt nicht in i3Tr:;t:T,S DB'n. Die masoretische Lesar t
hat nur die Schwierigkeit, daß uh nach nan steht, statt i:on; sie hat aber für
die Wuclitigkuit der Anklage den Vorzug. Die letzten masoretisehen Texteswurte
'- Tn2 haben nicht nur den modernen Kritikern, sondern, wie es scheint, auch
dem Midrasch Schwierigkeiten bereitet; er sagt, diese Worte habe ein Sip n:, die
göttliche Stimme, hinzugefügt, um für Saul ein rettendes Wort einzulegen. Nun
haben aber Targum 'm KTHS, die Septuaginta sxlf'xTovg kvqi'ov, Budde (Haupt,
The sacred books of the Old Testament, Leipzig 1894, C. Hinrichs) liest aber
n nns, ebenso Kittel, auch Ehrlich. Gegen diese anscheinend so einfache, treff-
liche Verbesserung sprechen aber gewichtige Bedenken. Erstens haben die alten
Versionen die masoretische Lesart. Dann aber wird die Bezeichnung 'n in in
der Schrift nur auf die Berge '3'D, 2iin und ])'"J angewendet. Ferner ist es nie
und nimmer zulässig gewesen, auf einem dem n gewidmeten Kultorte Tote auf-
zuhängen, '?iNt:* nyD,i ist aber der Name für die Wohnstätte des Saul (l Sam. 15, 83).
Das ist auch verständlich, daß die Leichen an dieser Stelle aufgehängt werden
sollten, um da von aller Welt gesehen zu werden. Für ni'3.i die Lesart jiva.' 7.ii
nehmen, weil die Septuaginta fv tw Faßacov hat, wie Ehrlieh es macht, ist auch
niclit begründet. Denn die Septuaginta braucht sonst für das Wort pi*2.i nie die
Umschreibung m' tm Fußaüiv; wohl hat sie dafür rr/v Faßaäv Jos. 10, 6; 21. 17,
oder xTis Paßawv Jes. 10, 41; für py^Jia auch hv Faßawv Jes. H», 10. Dagegen
hat sie für nvr.i die Lesung Faßaujü; FaßahO-, Faßaä. - Die ganzo Schwierig-
keit, welche dio Worte n i'n: bieten, liegt nur darin, daß in dein Munde der
Gibeoniten ein solches Wort über Saul ganz unmöglich erscheint, zumal sie ilim
sehr schwere Vorwürfe machen. Die Schwierigkeit weicht aber, sobald wir das
Wort nS beachten. Was will denn dieses Wort in ihrem Munde bedeuten? Wie
versteht man die Worte 'rh mr;pini? Es ist aber klar, daß die Gibeoniten auf
das Wesen Gottes hinweisen und ihre Forderung als gerechtfertigt vor dem 'n
hinstellen. Darum sei das an ihnen begangene Unrecht so schwer weil es der
'n Tna getan hat, der als „Auserwählter des 'n" solches nicht tun durfte.
6*
V
68 Theodor Kroner.
aber weiterer Beleuchtung. Das Ausrottungsverfahren des Saul
war zugleich ein Eidesbruch der Regierung, des Volkes, dessen
Vertreter den Gibeoniten Schonung ihres Lebens und Besitzes
zugeschworen hatten (Josua 9, 5). Und der Beweggrund zu solch
eidbrüchiger Ausrottung? Weil Saul eiferte für die Söhne Israels
und Juda.^ Diese Begründung ist wohl zu beachten. Nicht etwa,
weil sich die Gibeoniten etwas hatten zuschulden kommen lassen,
weil sie an dem Hochverrat, den Saul den Priestern von Nob
fälschlich zum Vorwurf machte, teilgenommen hatten, sondern
aus nationalen Gründen verfolgte sie Saul. Dazu kommt, daß
gegen dieses Vergehen Sauls sich anscheinend keine Stimme
erhoben hatte. Ja, nicht nur die Diener Sauls vollzogen in seinem
Auftrage seine Anordnung, gewiß seine Söhne auch, sondern das
ganze Volk unterließ jeglichen Einspruch und die Gibeoniten
waren die Geächteten im ganzen Lande, denen kein Mensch bei-
stand. So gab es ein großes „Haus der Blutschuld", das die
Gibeoniten tot machte. ^
Diesen Tatbestand und diese Begründung hat David nicht
bestritten. Die von der Gottesstimme selbst erhobene Anklage
war also eine gerechte, furchtbar schwere. Daß die Gibeoniten
Gerim waren, war kein Grund, die Sünde des ganzen Volkes
kleiner erscheinen zu lassen.^
1 Nach dem Biur (Dyhernfurth 1828): cnois nw;^ S«ltt'> nx nriüSl mpiS.
2 Es stellt sich durch diesen Zusammenhang heraus, daß der im Satz
2 Sam. 21, 2 eingeschobene Zwischensatz eine Erklärung dafür ist, daß David
die Gibeoniten rufen ließ, um mit ihnen zu reden, also für den Sinn des Be-
richtes über den ganzen Vorgang, daß die Gottesstiinme das Verhalten Sauls
als ein sehr schweres bezeichnete, daß David ohneweiters die Gibeoniten rufen
ließ, unentbehrlich ist. Der Zwischensatz ist nicht eine spätere redaktionelle
Einfügung, sondern eine Parenthese des Berichterstatters selbst. Ebensowenig
ist das Wort miH'l, wie mehrere Kritiker annehmen, ein späterer Zusatz. Ehrlich
gesteht das selbst zu. Einmal haben Targum n-in'1 und Septuaginta Hcei "lovöa,
da-in nber zeigen die Stellen in 1 Sam. 11, 8 (-"in' -rwi .... SnTlI" '3:) und
2 Sam. 24, 9 (min> tJ"Xi .... Sn-iC'^), dnß tatsächlich das israelitische Volk staatlieh
und militärisch in Sxtü'^ '3: und rtim-' li'^N geschieden war. Saul hat eben für
ganz Israel und Jehuda oeeifert. — Auch der Kommentator Malbim in seinem
Kommentar zu Samuel faßt den Tatbestand des an den Gibeoniten begangenen
Unrechtes so zusammen 'n n'?n:; n-incnD ciri:! innvi hmc n'2i cn:: nsp cixcv n>r;r,ü'
s'jnn -ipj? cn'2i Sistt- n^t:. ins cvn t; nr; ir::'r>:r Sn-ik" n^2 dj SSni »an'i 2';-\2 in;D >'";)
Mt-s amDxS ir:«'? |>^Q3 nrn inn ^r^v nh'y h-; 'n nsr: ci^ip 'n'i noco^ cnis nc-^- Sikc- Sn
:iS.in -ti'n: iB'xSi
' Nach Baui. rabb. cap. 8 habe David an Gott die Frage gericiitet: Wegen
solcher Gerim verfährst du so mit deinem Volke? Darauf habe ihm Gott ge-
antwortet: D'Dlipn ns' -mS -[SId cpimn n« p'mn du. Zum Beweise für die Richtig-
VI
Die Mißhandlung der Volksfremden eine Entweihung Gottes. 61'
So mußten die Gibeoniten gerufen werden, damit sie sagen,
wie sie die Sühne sich denken Die bestehende Gesetzgebung
schrieb für einen solchen Fall nichts vor. Der Urheber der Sünde
war ein König; er war tot. Mitschuldige waren in gewissem Sinne
alle, das ganze Volk, unmittelbar wohl nur das Haus des ver-
storbenen Königs, das demselben gehorsame Dienste geleistet
hatte. Hier blieb nur eine besondere Entscheidung des regierenden
Königs über, sobald er wußte, was die von der Vergewaltigung
Betroffenen wollen. Seine Fragen an dieselbin, an jeden einzelnen
von ihnen oder auch an sie insgesamt, waren deshalb erstens:
nttTK* na und zweitens: -isrs nam. Er wollte also einen solchen Sühne-
akt, daß der berechtigte Zorn der Gibeoniten schwinden und ihr
Mund das schwergeprüfte Land segnen solle. David wollte keine
oberflächliche Scheinsühne, sondern eine volle Aussöhnung.^ Und
warum wohl? Nicht abergläubische Angst vor Menschenfluch,
sondern heiße Liebe zur Versöhnung der Menschen, glühendes
Verlangen nach Auslöschung einer Sündenschmacli, die auf dem
Volke Gottes lastete, leiteten den König. Er wollte den Zorn Gottes
abwenden, die Hungersnot bekämpfen, das Land retien
Aber was antworteten die Gibeoniten? Anscheinend sehr
versöhnlich, sehr hochherzig. Sie sagen: „Ich will nicht Silber
noch Gold von Saul und seinem Hause. Wir wollen auch nicht
einen Mann in Israel töten." Einer solchen Sprache gegenüber
konnte David mit vertrauendem Herzen entgegenkonjmen. Es war
zu erwarten, daß die Gibeoniten eine Änderung ihrer niederen
Stellung, die Josua ihnen gegeben hatte, vielleicht gar eine volle
Gleichstellung mit den geborenen , Israeliten verlangen werden.
Da sie aber noch nicht gesagt hatten, was sie wollten, sprach der
sichtlich vertrauensvoll und von der Hoffnung auf einen glücklichen
Ausgang erfüllte König das weitgehende und vielumfassendc Wort:
„Was saget ihr? Ich will es euch erfüllen." Ein Köni;_,swort!
Und nun sagen die Gibeoniten offen und ganz deutlich, was sie
denken und wollen. „(Saul war) der Mann, der uns den (daraus
gemacht, der uns stumm gemacht hat. Ausgestoßen sind wir, so
daß wir uns nicht in irgend einem Gebiete Israels ständig seßhaft
machen können. Mögen uns von seinen Kindern sieben Männer
keit dieser Warnung habe ihn Gott daran erinnert, daß Josua zur Zeil den
gleichen Gedanken über diese Gerim gehabt habe, aber von Gott daran ge-
mahnt wurde, daß sein eigener Alin auch ein Ger gewesen sei.
1 So versteht auch Elirlich den Sinn des 12"13:.
VII
TO Theodor Kroner.
Übergeben werden, daß wir sie tienken für den Ewigen auf dem
Hügel Sauls des Gesalbten des Ewigen." ^
Diese Forderung mit den frommen Worten der Ehrerbietung
gegen den 'n war für David gewiß eine bittere Enttäuschung. Das
war nicht die Sprache der Versöhnlichkeit, Barmherzigkeit, wirk-
lichen Scheu vor dem 'n, dem Gotte unendlicher Liebe. Diese
Worte erinnerten mit ihrer frommen Färbung an jene Überlistung,
die die Gibeoniten zu Josuas Zeiten angewendet. Es war nicht
die Sprache, wie sie die Nachkommen Jakob-Israels ihren Drängern
in den Zeiten ägyptischen Elends, aber auch nicht in den Zeiten des
schaurigen Geschickes späterer Verfolgungen christlicher Staaten
gegenüber führten, als man bereit war, das Unrecht vergangener
Zeiten gut zu machen. Die Israeliten segneten den König Pharao,
für die späteren Fürsten und Völker beteten sie. Die Sprache der
Gibeoniten war nicht im Sinne des 'n, auf den sie hinwiesen. Ihr
Verlangen hätte abgewiesen werden müssen. Aber — ein Königs-
wort muß gehalten werden, wie einst die Ältesten ihr Wort hielten.
Wie aber war es denn möglich das Königswort zu halten? Der
Ausführung des Verlangens der Gibeoniten standen doch' An-
ordnungen der Thora entgegen! V. B. M. 24, 16 : mnx bv "iriiar nb C'ja.
Wie durfte man Kinder wegen des Vaters Schuld töten? War
doch die Schuld der Kinder nicht so erwiesen!
Der König sagte dennoch: Ich gewähre es. Diese Zustimmung
des Königs ist außerordentlich schwer zu verstehen. Man muß die
Frage stellen und zu beantworten suchen: Was bestimmte den
König, selbst bei einem solchen thorawidrigen Verlangen^, sein
Wort zu halten? War es vielleicht eine Genugtuung an dem
Untergang des Hauses Saul? Das stellt aber selbst Stade in Ab-
rede.^ War es Angst vor dem Fluche der Gibeoniten ?3 Ein David,
der sich vor dem Fluche des Schimei nicht fürchtete, sollte sich
vor dem Fluche solcher Menschen fürchten? David kannte auch
keine Furcht vor geheimen Mächten, nur Furcht vor Gott. Oder
war es Furcht vor dem Volke? Das Volk war ja moralisch selbst
mitschuldig. Oder waren es, wie Stade meint, „unentwickelte
1 Bam. rabb. cap. 8 gibt als Grund für die Wahl dieses Ortes an: n3
rniDV-n^ vp c':a n"2pn na nh iSa^ ex
2 Stade, Geschichte des Volkes Israel, Berlin 1881, Grote, I. Teil, S. 273—274.
3 Kittel: Samuel (E. Kautzsch, Die Heilige Schrift des Alten Testamentes,
Halle 1009, S. .S78, 451). Bei David hat „die unheimliche Angst vor der Kraft
dos Fluches, den die Gibeoniten ausgestoßen hatten, gewirkt."
VIII
Die Mißhandlung der Volksfremden eine Entweihung Gottes. '^l
religiöse Vorstellungen", „lediglich Gewissensangst, die David
trieb, eine Anschauung, wie sie jeder Zeitgenosse damals hatte,
in der man Psalmen unseres Psalters noch nicht gedichtet?" Ja
nach den von Stade angenommenen unentwickelten Anschauungen^
der Völker war die Behandlung von Volksfremden in der Weise
wie es Saul getan, gar kein Unrecht! In welchem Volke der
damaligen Welt hätte man dem Volksfremden ein Recht gewährt?
Wo hätte ein Gott der Völker darüber gezürnt, daß man Fremde
mißhandelte? Aber selbst die „entwickelten" Völker, die christ-
lichen mit den Justizmorden der Inquisition, kannten diese nicht
die Psalmen? Die Völker mit den Blutopfern der Revolutions-
gerichte, der Kreuzzüge und Pogrome? Stades Erklärung erklärt
also nichts Die größeren enzyklopädischen Werke geben eine
Aufklärung hierüber auch nicht.- Auch die Kommentatoren Saadia
und D. Kimchi gehen auf eine solche nicht ein. Nur Malbim in
seinen Kommentaren zu Samuel ^ gibt die auf die talmudische
Auffassung gestützte Lösung. Darum sei diese selbst ani,eführt.^
Sie lautet im Talmud: Es steht doch geschrieben (V. B. M. 24, 16):
Es sollen nicht Kinder der Väter wegen getötet werden ! R. Chija
ben Abba sagt (im IL Jahrhundert), R. Jochanan ben Nafcha (im
II. Jahrhundert) habe gesagt: Besser, daß eine Stelle aus der
Thora aufgehoben werde, als daß der Name Gottes vor
der Öffentlichkeit entweiht werde.^ Weiter heißt es dann
im Talmud nochmals, deutlicher: Es steht doch aber geschrieben
(V. B. M. 21): Lasse seinen Leichnam nicht die Nacht über am
Holze hängen! (Wie konnte David gestatten, daß die Leichen der
sieben Israeliten bis zum Eintritt des Regens hängen blieben?)
R. Jochanan sagte im Namen des R. Simon ben Jehozadak: Besser,
daß eine Stelle der Thora aufgehoben, aber der Name
Gottes in der Öffentlichkeit geheiligt werde. Denn die
(an den Gehenkten) Vorübergehenden fragten: Was sind das für
Leute? (Man antwortete:) Könige sind es. (Man fragte:) Und was
haben sie getan? (Man antwortete:) Sie haben ihre Hände nach
niedrigen Fremden (nmnj n^nj) ausgestreckt. Da sagten sie : Es gibt
kein Volk, das verdient, daß man sich an dasselbe anschließe, wie
1 Stade a. a. O.
5 Hamburger, Realencyclopädie, Berlin 1870, 1, S. 'i^Q, 449; II, S. 440.
The Jewish Encyclopodia, V, OGO. üzar Jisraöl lll, S. 247.
:> Warschau 1866.
' Jebam. b. 79 und Bam. rabh. ca]). 8.
5 N'Dms: D'ocn ctr hhnr\> Sw minn jo nnx niK -ipvntr zam.
IX
72 Theodor Kroner.
dieses. Wenn es schon Königskindern so ergeht, wie erst Privaten
(mtsrnn). Wenn schon wegen niedriger Fremder, wie erst wegen
Israeliten ! ^
Hier zeigen die talmudischen Lehrer über Nationalverbrechen,
Chillul haschem und Kiddusch haschem eine Anschauung, wie sie
ergreifender, glanzvoller nirgends sonst zu finden ist. Nach ihr
ist wohl die Rechtskraft und Unantastbarkeit der Thora Grund-
gesetz. Aber über dem Buchstaben des Gesetzes steht als
ethische Pflicht: Heilige Gott; und das schwerste Ver-
gehen ist „Entweihung Gottes", d. h. die Tat, durch die der
Schöpfer der sittlichen Menschenwelt entwürdigt wird. Und eine
solche Entwürdigung Gottes ist die Mißhandlung und Gewalt-
tat an Gerim, selbst wenn diese auf niedriger sittlicher
Stufe stehen (nnn:). Ist eine solche geschehen und für die Zu-
kunft zu verhüten, dann tritt der Buchstabe der Thora außer
Kraft und Außerordentliches muß geschehen.
Wohl mag für unsere Zeit auch diese Erklärung des Ver-
haltens Davids keine volle Befriedigung geben. Aber die aus ihr
sprechende Verurteilung jeder Gewalttat an Nationalfremden hat
in ihr einen so gewaltigen Ausdruck gefunden, daß ihr Posaunen-
ruf über alle Erdteile ertönen sollte.^
1 Etwas anschaulicher der Midrasch in Bam. rabb. cap. 8. Die Völker der
Welt sagten: Die Thorah dieser (Israeliten) ist eitel Trug. Es steht in ihr: Du
sollst seine Leiche nicht über Nacht lassen und da, die Leichen hängen sieben
Monate. In der Thora steht: Man verurteilt nicht mehrere an einem Tage zum
Tode, die da haben sieben verurteilt. In der Thora steht: Kinder sollen nicht
der Väter wegen getötet werden, die da sind getötet wegen der Schuld ihrer
Väter. Dann fragten sie: Was haben die da verbrochen, daß die Gesetze der
Gerechtigkeit verändert wurden? Darauf antworteten die Israeliten (den Völkern
der Welt): Die Väter dieser da haben ihre Hand nach niedrigen Fremden aus-
gestreckt. Darauf fragten jene: Was hatte es mit diesen (Fremden) für ein
Bewandtnis? Darauf antworteten sie: Das sind die Gerim (Proselyten), die zu
den Zeiten Josuas den Israeliten sich anschlössen. Da fragten sie (die Völker
der Welt): Wegen solch niedriger fluchwürdiger Fremden verfährt der Heilige
Gott so mit seinem Volke! Da gibt es kein Volk, dem anzuschließen sich
empfiehlt, wie dieses. Wenn es schon Königskindern so geht, wie erst i'rivaten.
wenn schon wegen solcher Gerim, die nicht um Gottes willen Israel sich an-
geschlossen haben, Gott solches Strafgericht übt, wie erst wegen der Gerim, die
um Gottes willen solche geworden sind.
2 Daß diese talmudische Auffassung von dem Rechte der Gerim, das Gott
schützt, auch noch bis in unsere Zeit vom jüdischen Geiste hooligchalten wurde,
bezeugt die Erklärung des Malbim. Seine Ansicht ist folgende: Die Gibeoniten
hatten nicht die Absicht, sich zu rächen, sondere woitere Vergewaltigung zu
Die Mißhandlung der Volksfremden eine Entweihung Gottes. 73
Talmud und Midrasch sind hier vortreffliche Lehrmeister,
insbesondere der Midrasch. Die Gerim sind das Thema, das er
in Bam. rabb. cap. 8 behandelt. Er bringt über sie folgende
Sätze:'
1. Gott sagt: Mir sind die Namen der Gerim so wert, wie
der Opferwein des Altars,
2. Wenn jemand aus Israel einem Ger Eigentum nimmt, ist
es ebenso, wie wenn er es einem Israeliten tut.
3. Die Gerim sind ebenso wert wie die Israeliten.
4. Gott liebt die Gerim in hohem Maße,
5. Gott hat besonders eingeschärft: Liebet den Ger.
6. Die Gerim sind von besonderem Werte, denn überall stellt
sie die Schrift gleichberechtigt neben die Israeliten.
7. Die Sünden in Israel hält Gott von sich fern; die Gerim,
welche um seinetwillen zu ihm kommen, bringt er sich nahe.
8. R. Pinchas sagt: Als die Könige der Welt hörten, dali
Gott bestimmt hat, wer einen Ger beraubt, muß ebenso behandelt
werden, wie wenn er einen Israeliten beraubt, sagten sie: Wo gibt
es einen Gott, wie dieser, der die liebt, welche ihn lieben, und
die Fernen, welche um seinetwillen zu ihm kommen, sich so
nahe bringt, wie die, welche ihm nahe sind. Da standen sie von
ihren Thronen auf und verehrten ihn.
9. Sage nicht, daß alle diese Sätze sich nur auf die Gere
zedek beziehen, die nur um Gottes willen (cj^tt* cz'b) sich Israel
angeschlossen haben. Sie beziehen sich auch auf die, welche es
nicht aus diesem Grunde getan haben. Gott läßt auch diesen
kein Weh tun.
verhindern, damit alle Welt deutlich Söhe, daß dor heilige Gott Israels die
scliwer bestraft, welche ihr (der Gibeoniten) Leben bedrohen, daß man bessere,
worin man bisher jjefehlt habe. Deshalb gab David nach. Und nur er hatte das
gesetzliche Recht dazu, da das Verlangen der Gibeoniten wider mehrere Gesetze
der Thora war. Des Königs Recht war es. wenn es die Zeitumstände fordern,
von denselben abzusehen, um die Gewalt der Frevler zu brechen, die
Ordnung der sittlichen Welt herzustellen.
1 Wie wenig die Gibeoniten bei allem Mitleid, das ihr Schicksal einflößt,
wirklich zu den Israeliten paßten, hat David nicht übersehen können. Das von
ihm stammende Eheverbot mit den c>;'r: findet in solchem Verhalten der
Gibeoniten seine zutreffende Erklärung. Die drei Eigenschaften, welche er
nach Midrasch und Talmud an den Israeliten iiochsehätzte, waren, daß sie
p:C":, piom und cnrn •>hr2):., barmherzig, schani haftig seien und Werke der
Nächstenliebe üben
XI
fj^ Theodor Kroner.
Die Erzählung im 2. Buche Samuel Kap. 21 bietet somit außer
interessanten Textschwierigkeiten zu der rabbinischen Auffassung
von Ehre oder Schmach einer Nation einen bedeutungsvollen
Beitrag Sie predigt laut, daß die Ehre Gottes fordere, Volks-
fremde vor jeder Ungerechtigkeit und Gewalttätigkeit zu schützen,
selbst wenn ihr ganzes Verhalten den Gefühlen edler Menschlich-
keit nicht entspricht.
XII
Die Sünde Mord in Bibel und Midrasch.
Eine Skizze.
Von Dr. J. Ziegler, Karlsbad.
Der Gedanke, daß die Entwicklung, welche die jüdische
Religion mit dem babylonischen Exile genommen hat, keines-
wegs die gradlinige Fortsetzung der Prophetie sei, sondern die
der Priestersatzungen, und daß erst Jesus die verschüttete
Prophetenlehre aus der Asche herausgeholt und wieder zu Ehren
gebracht habe, ist auch heute noch die fixe Idee der protestanti-
schen Theologie. Hie und da ist allerdings schon eine Korrektur
wahrzunehmen. Man läßt sich zu dem kleinen Zugeständnis herbei:
Der Judaismus habe auch auf seiner falschen Bahn die Prophetie
nicht gänzlich beiseite schieben können und manch ein tieferes
Gemüt, gleich Hillel, habe ahnend die Bruderhand einem Amos
und Jesaja gereicht. Das wären aber Ausnahmen gewesen. In toto
bedeute der Talmudismus ausschließlich die Entwicklung des
Gesetzes, des Formalismus.
Von jüdischer Seite wird diese These selbstverständlich
ununterbrochen angefochten und als tendenziös, unwahr und
unwissenschaftlich eifrigst bekämpft. An dieser Stelle ist wohl
überflüssig die Männer zu nennen, die in liervorragender Weise
der Rettung des Judentums ihre Arbeit gewidmet haben. Mit dem
Erfolge dürfen wir nicht unzufrieden sein. Wer die Bedeutung
dieser ganzen Frage speziell für den Protestantismus wohl zu
ermessen versteht, wird es begreifen, daß die besten Werke
unserseits in die mit so kluger Strategie aufgerichtete Mauer
vorerst nur eine kleine Bresche zu schlagen imstande waren.
Einen Irrtum ehrlich bekennen, fällt selbst einer Minderheit
schwer, geschweige einer Mehrheit, zumal einer Mehrheit vou
Theologen, insbesondere christlicher Theologen gegenüber jüdi-
schen. Was wir verlangen, ist doch das Zugeständnis, daß das
76 Dr. J. Ziegler.
Urchristentum dem Heidentum zweifellos vieles, dem Judentum
aber im Wesen an religiös-sittlichen Ideen nichts hat bieten und
bringen können, was es nicht schon aus eigenem in gleicher
Vollendung besessen hätte; daß dagegen die alte jüdische Literatur
eine Fülle von religiös-ethischen Gedanken und Forderungen lehre,
die wir im Neuen Testament vergeblich suchen. Dies Zugeständnis
erlangen ist von so großer prinzipieller Bedeutung, daß wir es
nicht übel nehmen sollten, wenn es uns bisher vorenthalten
worden ist. Es durchsetzen, zum Gemeingut machen in christlichen
wie jüdischen Kreisen, wird es noch vieler emsiger, selbstloser
Arbeiten bedürfen. Eine der wichtigsten würde in dem mit
strengster Wissenschaftlichkeit geführten Nachweis bestehen, daß
der Talmudismus unseren religiös-sittlichen Horizont nicht nur
um bedeutsame neue Erkenntnisse bereichert, sondern auch jede
religiös ethische Idee der Prophetie sorgfältigst erhalten und ver-
tieft hat. -:
Aus der Fülle des großen Materials, das ich ziemlich voll-
ständig aufgesammelt habe, will ich einen, der Aktualität heute
sicherlich nicht ganz entbehrenden Gedanken herausgreifen, um
in hier gebotener Kürze an ihm zu zeigen, wie der Talmudismus
keineswegs einen Stillstand hineingetragen hat in die religiös-
sittliche Entwicklung der Prophetie, sondern sie in lebendigem,
kräftigem Fluß erhalten hat.
Wie behandelt der Midrasch — Midrasch hier im alten,
alles zusammenfassenden Sinne gebraucht — die biblische Sünde
Mord?
Der religiös-ethische Ursprung des Mordverbotes der Bibel
liegt nicht in der Blutrache. Zwar schreit ungeahndeter Mord zu
Gott (Gen. 4, 10; Ez. 24, 7 f.; Jes. 26, 21; Hiob 16, 18), wie ja auch
jede andere Schuld, die ungeahndet bleibt, zu Gott schreit
(Gen. 18, 20 f.; 19, 13; Ex. 3, 9; 22,22, 26; Ps. 9, 13; 34,7, i8; 77,2),
und hat die Gerechtigkeit zur Grundlage. Darum tritt Gott selbst
als Rächer auf für seine Kinder und im eigenen Volke für seine
engeren Kinder, die Propheten und Frommen (II. Reg. 9, 7;
Ps. 79, 10). Der Rachegedanke der israelitischen Gottesidee hat
nicht in der Gottesidee an sich, sondern im Kindsverhältnis
Israels zu Gott seinen Ursprung. — Auch der Schutz vor unver-
dienter Blutrache geht auf das Streben nach Gerechtigkeit zurück.
Trotz alledem hätte sich auf Basis der Blutrache das Verbot des
II
Die Sünde Mord in Bibel und Midrasch. 77
Mordes niemals zu einer religiös-sittlichen Idee ersten Grades
entwickelt.
Zur sittlichen Idee wurde das Verbot erst durch die Be-
ziehung des Blutes zur Gottheit. Im Blute liegt das Leben, liegt
die Seele des Menschen, der im Ebenbilde Gottes geschaffen
wurde. Wer daher das Leben eines Menschen vernichtet, vergreift
sich zugleich an Gott. Gott ist aber das Gute, das Prinzip, die
Idee der Sittlichkeit: eine Sünde gegen Gott ist eine Sünde gegen
die Sittlichkeit. Einen Menschen des Lebens berauben, ist daher
eine Sünde gegen die Sittlichkeit, weil es eine Sünde gegen Gott
ist. So wurde das Verbot des Mordes schon in der Bibel zur
höchsten sittlichen Idee.
Es ist selbstverständlich, daß die Identifizierung des Blute.?
mit der Gottheit erst dann zu einer sittlichen Idee wurde, als die
Sittlichkeit nicht nur eine Forderung Gottes — das war sie
wohl in urältesten Zeiten schon, und nicht nur bei den Israeliten
— sondern das innerste Wesen Gottes wurde. Vor dieser
Identifizierung unterschied sich die Auffassung^ über das Blut
bei den alten Israeliten nur wenig von der der anderen Völker
des Altertums. Ebenso selbstverständlich ist, daß das sittliche
Postulat des Mordverbotes, wie es in seiner Reinheit und vollsten
Unabhängigkeit von jedem Atavismus Moses den Israeliten mit
dem Worte n::nn nb gegeben hat, uns nicht darauf schließen lassen
darf, daß das Verbot schon damals auch vom Volksgewissen in
seiner vollen sittlichen Größe erfaßt wurde. Religiöse Uranschau-
ungen sind unausrottbar und pflanzen sich an der Unterschwelle
des Volksbewußtseins von Geschlecht zu Geschlecht fort, nicht
nur in den Ausdrücken, die aus den Urzeiten sich erhalten und
die alten Erinnerungen nie vollständig schwindf^n lassen, sondern
auch im Volksgefühle. Ein Stück Blutrachedurst und ein gut
Teil des Urhorrors vor Blutvergießen lebt auch heute noch in
jedem .Menschen. Erst nach und nach haben im alten Israel
Priester, Weise, Erzähler, Dichter und Propheten das Volk erzogen,
im Mordverbote eine hohe sittliche Idee zu verehren und zu
heiligen, ohne daß jemals die atavistischen Reste des Verbotes
gänzlich geschwunden wären. So wird z. B. der Brudermord
Kains vom Erzähler in rein atavistischer Form geschildert, da-
gegen steht die Josefserzählung in diesem Punkte schon auf
hoher sittlicher Stufe Mit den Worten: ii's: ^3:: s"? (Gen B7. 2i).
DT ir-ri'n ha, 'z -r.hz'n bin ti (V. 22) wird der Mord als solcher ver-
urteilt, und mit Judas Worten: s"n 'ncn i3"nx "z ''Z 'nn "tk idti wird
III
78 Dr. J. Ziegler.
dem Volksgefühl Rechnuijg getragen, das den Mord an Verwandten
als eine noch größere sittliche Versündii^uiig ansieht als den an
einem Fremden verübten Mord.
Aber auch beim Morde an einem Fremden kennt die Bibel
schon jene Unterschiede, die auch uns geläufig sind. ti!2 und ::^^',
die in der talmudischen Literatur eine so eingehende Behandlung
erfahren, werden schon in der Bibel scharf auseinandergehalten
und der Mord nJairn ganz anders beurteilt als der, dessen Be-
weggrund Gewalttätigkeit ist (Num. Kap. 35; Ex. 21, 12 ff.). Noch
schärfer beurteilt die Bib.el einen Mord, der ddü - wohl identisch
mit ri'ri na (Gen. 37, 26) — verübt wird (I. Sam. 25, 31) und am
allerschärfsten brandmarkt sie den, der ^p: dt vergießt. Während
aber der Ausdruck D;n beim Morde in der Bibel selten vorkommt,
(I. Sam. 25, 31; I. Kön. 2, 31; mit "pj zusammen I. Sam. 19, 5;
Prov. 1, 11) wird von 'p; d-; in der Bibel um so häufiger gesprochen.
Im Pentateuch jedoch ausschließlich im Deut. 19, 10,13; 21. 8 f.;"27, 25.
Und wenn wir beachten, daß die judäischen Könige Manasse und
Jojakim angeklagt werden, 'p: an vergossen zu haben (IL Reg. 21,16;
24, 4), daß ferner Jeremia an allen Stellen, wo er von der Sünde des
Mordes spricht, ebenfalls den Ausdruck ^p: on gebraucht (2, 34;
7, 6; 19, 4; 22, 3, 17; 26, 15), werden wir mindestens historisch
manche Schlüsse aus diesem Dreiklang ziehen dürfen. Ob die Aus-
drücke aan und ^p: beim Morde eine ethische Entwicklungsphase
bedeuten, ist allerdings fraglich; jedenfalls hält es die Erzählung
in I. Sam. 25, 31 für eine besondere göttliche Gnade, wenn jemand
verhindert wird ojn ai i^^b. Dem Weheruf über den Mord an einem
'p: kommt dann gleich die Klage über die Ermordung eines p-'i:: fx
(Ex. 23, 7; IL Sam. 4, 11; L Reg. 2, 32; siehe auch Threni 4, i .')).
Der Prophet Ezechiel ist nicht nur für die religiös-gesetzliche
Ausgestaltung des Judentums von einschneidendster Bedeutung,
sondern auch für den Ausbau der religiös-sittlichen Ideen. Wir
werden bezüglich des Mordverbotes Gelegenheit haben, später noch-
mals darauf zurückzukommen. Hier sei nur bemerkt, daß Ezechiel, der
jüngere Zeitgenosse des Jeremia, der Mann, dem zweifellos die Re-
gierungsweise des Manasse und des Jojakim lebendig vor Augen stand,
in seinem Buche nicht ein einziges Mal von •'p: di spricht. So oft er
der Sünde Mord Erwähnung tut, geschieht es mit dem Ausdruck
d-i "]Ety. Ist das Zufall oder ostentative Opposition? Will Ezechiel
die Entschuldigung des Mordes, die aus der Betonung des "po
eventuell deduziert hätte werden können, kurzerhand beseitigen?
Will er die Gemeinde lehren, daß morden verboten sei, ohne
IV
Die Sünde Mord in Bibel und Midrasch. 79
Rücksicht auf 'p: oder nicht ■'p:? Irgend eine Absicht liegt sicher-
lich bei diesem so ostentativen Vermeiden des Wortes "»p: vor,
zumal die spätere Prophetie anstandslos wieder von der Sünde
des Mordes Unschuldiger spricht (Jes. 59, 7; Joel 4, 19; siehe
auch Prov. 6, 17). Bewegt sich diese Absicht Ezechiels in der von
uns angedeuteten Richtung, dann involviert sie eine Vertiefung
der sittlichen Idee im Mordverbote.^ Eine weitere Vertiefung wäre
auch darin zu finden, daß Ezechiel die Sünde Mord schon bildlich-
gebraucht, um seinen Lesern den Schrecken schwerer Versündi-
gung im allgemeinen vor Augen zu führen. Prüfen wir nämlich
Stellen, wie 3, 18, 20; 7, 23; 9, 9; 33, 8, so sehen wir, daß an
diesen Stellen das Wort m einfach „Sünde", „Schuld" heißt, und
Ezechiel mit diesem Worte das sittliche Vergehen an sich drastisch
und sinnfällig ausdrücken will, wodurch dann wieder der Mord
als höchste sittliche Verfehlung gekennzeichnet wird. Ezechiels
Neuerung wird auch von den Psalmen festgehalten, wo c^i u'"'«
nicht mehr einen Mörder bezeichnet, sondern einfach den Sünder,
den grausamen, harten Menschen, wie ja auch wir für einen
solchen das Wort Blutmensch kennen (5, 7; 9, 13; 26, 9; 51, 16;
55, 24 u. a., siehe auch Sprüche 1, 11, 16, 18; 29, 10).
So offenbart sich uns in der Bibel auch im Mord verböte
die große sittliche Entfaltung des israelitischen Volkes. Unermüd-
lich sehen wir Priester, Propheten, Erzähler und Weise am Werke,
dieses Verbot zu einer der höchsten sittlichen Ideen auszugestalten:
„Entweihet nicht das Land, in dem ihr lebet, denn das Blut ent-
weiht den Boden. Für den Boden gibt es für das auf ihm vergossene
Blut keine andere Sühne, als das Blut dessen, der es vergossen
hat" (Num. 35, ;33).
*
Einen ganz anderen Standpiaikt nimmt die Bibel bekannt-
lich ein, wo es sich um den Mord im Kriege handelt. Ist doch
die Bibel bei aller Hoclischätzung und Würdigung des Friedens
und seiner Segnungen eines der gewaltigsten Kriegsbücher aller
' Es ist allerdings auch möglich, daß wir es in m 19C nur mit einem
Sprachgebrauch der l'riestersatzungen zu tun haben, während der Ausdruck
'p; v.i mehr der erzählondon und ijr()i)hcti-chen Literatur an^^eliört. Ezechiel
lehnt sich auch sprachlieh an die priesterliche Gesetzgebung an, in der cn iDC*
gebräuchlich war (Lov. 17, 4, K^; Deut. 21, 7).
* Bildlieli gi'l)rauclit ist auch schon iot n« li'C^i in Gen. ;!7. 2S, dns ii it
Raschi zur Stolle nichts anderes bedeutet al-< i.inv: n« a'^y;!; auch Hiob 16, 18
'Ol '3^n Sk pN: „möge ich keine Grabstätte finden."
80 Dr. J. Ziegler.
Zeiten. Selbst ein Jesaja, der uns die Idee vom Friedensmessias
geschenkt hat, schwelgt in Verzückung, wenn er Gott die Feinde
züchtigen, Israel Sieg um Sieg verleihen sieht. — Auch Palast-
revolutionen betrachtet die Bibel als Kriegserscheinungen: die
Königsmorde werden von den Chronikschreibern zumeist ohne
jede weitere Bemerkung registriert. Hingegen wird die Ermordung
einzelner Personen aus politischen Gründen perhorresziert. Der
Erzähler läßt dafür den König David den klassischen Ausspruch
prägen: mbtrn r\f2tibt2 ■'»-i ü^^) (I. Reg. 2, 5). Mit noch größerer Schärfe
als der politische Mord an Einzelnen wird die Hinrichtung Un-
schuldiger von Seiten der Könige oder ihrer Feldherren gegeißelt
und als schwere Sünde geahndet. So die von Saul anbefohlene
Hinrichtung des Priesters Achimelech und seiner Familie zu Nob
(I. Sam. 22), der Tod Urijjas auf listiges Anstiften Davids
(II. Sam. 11 und 12), die Ermordung Naboths von Jesreel auf
Befehl Achabs (I. Reg. 21). Ebenso wird die Ausrottung ganzer
Familien wegen des Vergehens eines Einzelnen scharf getadelt. Ihren
Widerhall findet diese einmütige Verurteilung solcher Hinrichtungen
in dem Satze des Deuteronomium: . . . cjis hl' mas inw ah (24', 16).
Wir haben hier das bis auf den heutigen Tag vergebliche Streben
vor uns, die soziale Moral der politischen aufzupfropfen, oder,
richtiger gesagt, die soziale Moral an Stelle der politischen Un-
moral zu setzen.
II.
Hat der Talmudismus zur Vertiefung der sittlichen Idee des
Mordverbotes beigetragen, und wie hat er es getan? Wir müssen
da auf die Methode der Bibel zurückgreifen in der Behandlung
der sittlichen Ideale, um die des Midrasch richtig einzuschätzen.
Die Bibel arbeitet, wie wir wissen, weder mit abstrakten Begriffen
noch mit Philosophemen. Ihre Domäne ist die Praxis, das Leben,
die Erfahrung. Das a priori ist ihr unbekannt, ihre Werkstatt e
ist das a posteriori. Sie vertieft ihre religiös-sittlichen Ideen nicht
durch Abhandlungen, die sie zu bestimmten Schlüssen kommen
lassen, sie zieht ihre Konklusionen aus den Tatsachen des Rechts-
und Wirtschaftslebens. Mit einem Wort: sie theoretisiert nicht, sie
doziert nicht, sondern sie stellt kurz und bündig Normen und
Satzungen auf und ül)erläßt es den späteren Geschlechtern, aus ihren
Gesetzen den in ihnen liegenden sittlichen Fortschritt zu deduzieren.
Der Midrasch ist auch hierin der direkte Fortsetzer der
biblischen Methode. Auch er kennt nur die Praxis, das Leben,
VI
Die Sünde Mord in Bibel und Midraach. 81
auch er stellt nur die Meilensteine auf, die den Weg bezeichnen
sollen, den Generation auf Generation wandelt und überläßt es
der Muße sinnender Geschlechter, die Gedankenpfade rückwärts
zu verfolgen, die von der letzten Etappe zum Ausgangspunkte
führen. So bietet uns auch der Talmud in seinen religiös-sittlichen
Teilen keine Abhandlungen, sondern Lehren, Satzungen, aus dem
Leben geholt und für das Leben bestimmt.
Dazu kommt noch, daß der Midrasch als die Erläuterung
der Bibel, des Gotteswortes ein „warum" ebensowenig kennt als
die Bibel selbst, das Wort Gottes. Philosophische Abhandlungen
gehen aber von dem „Avarum" aus, ihre Quelle ist der Zweifel. Da
dem Midrasch das „warum" fehlt, hat er auch keinen Grund, eine
religiös-sittliche Lehre bis in ihre innerste Tiefe aufzuwühlen, sie
von allen Seiten zu beleuchten. Seine Aufgabe war, Herz und Sinn
des Volkes für das Gebot zu erwärmen, für das Verbot zu stählen.
Das gilt auch für das Verbot des Mordes. Der Zweck war,
es dem Volke Fleisch und Blut werden zu lassen. Das geschah
nicht durch gelehrte Abhandlungen, sondern so, daß man einer-
seits mit allen den Weisen zu Gebote stehenden Mitteln den
Horror vor dieser Sünde im Volksgewissen zu stärken suchte,
anderseits den Zaun des Verbotes immer weiter steckte, d. h.
alles, was geeignet war, den Respekt vor dem Verbote zu lockern,
in den Kreis des Verbotes mit hineinbezog.
So war denn das erste Bemühen der Lehrer dahin gerichtet,
die Sünde Mord immer von neuem zu einem der schwersten sitt-
lichen Vergehen zu stempeln. Sie wurde unter dem Einfluß von
Ezechiel 16,22 und 23 der Sünde mt minr und nvny ^^b^: gleichgestellt.
D'^n mr'stri v: .iy sind nach der einmütigen Lehre aller Weisen die
Kardinalsünden, die, verübt, die Lossagung vom Judentum be-
deuten. Unermüdlich sind die Weisen in der Belehrung des Volkes,
der Mord sei die sündhafteste aller Sünden.
-jiös irn"? nDriKi bv -irr .nman mi'a hv iisr'? ibid r\bp m^a bv -ar dk*
nr iiar i'nx •'m bv lurb ididi -nran ^b bv^ opn nb "^n sJtt'n ab bv "1121?'? isid
D'öT ma^Btt''? Kntr (Sifre, ed. Friedmann zu Deut. 19, 14 und zu
Dout. 22, 13 f.).
.miTSj --jn msiüü •-ria ab^ j-'rnv nn . . . nwsD ny bv anvn nx pia^K^ nrs
ab^vr\ p|1d ir in pi"?:! vnrrnT am iian mursD •'d-'-t Ab nsDnai paa jm] dik m;iü)a ^:n
-.yna 'öi aba ynn m -lüi« irs D'pn:: -pnx ^an -^t^aw vnn ns nnu? ppa u'^isro pv?
rnryni mi lai (Mischna Sanh. IV, 5).
,KDD ■.b■'a^ bHf2D xn vnbiyb n]:;rt n-'N'i . . . 'dk -läX"! vsk omaN ba pnr ^dk"!
•]b nojö QH^ i|D njia bv ■.b"ü namtrb i*?!.-! nx n:v nüfib "-[b pw p \^zb main
Festschrift. g
VII
82 • Dr. J. Ziegler.
b"K !p*i3 by nnn :b"H .(Hiob 4, 2) ■pnx'^n yha -ai r\D:r\ 'n^f2vh brin j=a nnv
ip njü *?!? t"?"« .iö"i naac'i:' nnx an ^aiiy i-i"? nax-' -in^ab (Jalk. Gen. zur Stelle).
In der Begründung der Sünde bleibt der Midrasch natürlich
ganz auf dem Boden der Bibel: i'?x3 vbr D^'^ra d'^üt ■]Ent:' Kinc 'ö bs
mtt'in n« tsraa s*in. Diesem Ausspruch Rabbi Akibas blieben alle
Zeiten treu (Tos. Jebam. 8; Gen. r. XXXIV, 4; Pes. r. 107^; siehe
auch Ex. r. XXX, 16).
Aus diesem Grunde galt das Verbot des Mordes als ein
natürliches Vernunftverbot, das, stünde es nicht in der Bibel,
unbedingt geschrieben hätte werden müssen, 'mpn nxi wvr\ •"DSirü: nx
pns"? «"n pi2 innsD ah i'tkd minn n^mran a-'-imn r\ha (Lev. 18, 4) i-iaurn
pna"? ,Tn p-is innsD s"? ^b^^ n'ssn mr'stin Durn n'^'^pi H"V^ nmrm m'?nn p:3
(Sifra zur Stelle; siehe auch Joma 67^ und andere Stellen).
Wer daher gegen dieses Verbot sündigt, wird in dieser und
in der kommenden Welt bestraft: -rnra üiHr\ p pries onni ibn hv
fföi ma^ED bs^ S"i bv^ rs bv ;n"mrb ^b na^'p ppm (Tos. Pea I, 2; Jer,
Pea 15^; Aboth di R. Nathan I, cap. 40).
Für Blutvergießen gibt es überhaupt keine Verzeihung: tit'^bv
d'!2"7 'Stt'ü pin nn^bo tr^"' jbD '?n . . . . pu^xin dix mtsüD nnm (Deut. r. 11, 26).
Und da macht es keinen Unterschied, ob einer der direkte Mörder
ist oder Mörder gedungen hat: ^nbw\ 3''Ti «in ©SDn nx 2nn Ksnmbtr'? njaixn
:3"n vnbitr ^'^:n ^jn Dityn iöik fp?n ''Küd -ntaB (Kidd. 43*^).
Selbstverständlich ist auf Grund der Bibel auch im Talmud
die Unterscheidung zwischen beabsichtigtem und unbeabsichtigtem
Morde, tiö und :iw, beibehalten. Ebenso wird mit Ezechiel Kap. 3
und 33 — in dem wohl auch eine alte Sitte sanktioniert wird —
an der nninn festgehalten.
Um nun dieser schweren Sünde so weit als möglich aus dem
Wege zu gehen, war jeder, auch der geringste Nutzen von einer
Sache untersagt, die irgendwie mit einem Morde zusammenhing.
.(Ex. 21, 28) nu>3 na b:2H^ ^b) mtrn bpo^ ^ipo nfi) ntrs nx ik ^"h ns -nti' nr 'di
:-imm bp mia« vnKDra -no« xin^y pDia -nb^ax -no^x aba ''b px .iitt^D ns b'^n'^ ab^
•]Qw n^n^ bpDDn iiu ,r\a:rt2 ti^^dh x^^ nn -i'X' bv msDia x\-i?i' neiny n'r^^r ny n.'ai
nxjnn -nos x,td pi O'-m. .Ein anderer r[")p lautet wieder: n'^sr ns nm
■^pDJü "iitt^ -riKina n-nos x'^n nn ns^^stm nx ripbof^i ab^ }n^n nx nxiaaa nrxtr nany
nx3nD niDX xn^tt* xin pn nraiyn nx np'?DDi Y-\nn nx xiatsia xintr. Einen dritten
n""ip wendete Rabbi an: Dbiy'? msa'? x'^x pxn psti' D^snrjn eis dx niai
nxsnn -nox xn-'t^ xin pn dbirb nea'? X3 irxc? "^pCDn mt' ^na::!:^ p-nox (Mechiltha
zur Stelle).
Nicht einmal zu Heilzwecken soll man etwas benützen, das
mit Mord in Verbindung ist. Das wurde zu einem weittragenden
Grundsatz erhoben, der in seiner epigrammatischen Kürze der
VIII
Die Sünde Mord in Bibel und Midrasch. 83
Judenheit aller Zeiten tief im Gedächtnis geblieben ist: p«Binö h'D2
n^D-i niD'Stt'i r'Ji ü"1'^ pn (Pes. 25'^; Jer. Sabb. 14'^ und viele andere
Stellen). Abgeleitet wird dieser Grundsatz von Gen. 9, 6: nax' dn«?
n"a!r)a msannn'? nbinn "^id^ -jK^n ibü^ iö-t (Ex. r. XVI, 2),
Selbst wo es gilt, jemanden aus Lebensgefahr zu befreien,
ist es nicht gestattet, wenn es nur mittels der Sünde von td ge-
schehen könnte (das trifft natürlich nicht die Notwehr): n^siptt? ']h j'S
D"»-! 'SD1 r"3 'VV :Dnm r\wbii} ^ba wb: mp-s "ds^ (Tos. Sabb. XV, 17;
Joma 82^; Keth. 19^).
So erleide der Mensch lieber selbst den Tod, ehe er einen
umbringe. Das war einer der wichtigsten in Lydda verkündeten
Lehrsätze: pn i-\n' b^: msy nnn bi<^ mnr ms'? piaiK ds n-nrou^ nn^ni? ba
Tt»i r"3i sy's (Sanh. 61^; Joma 82-^; Jer. Sanh. 21^; Schebiith 35«^).
So hüte sich denn jeder vor allem, was ihn verführen
und verleiten könnte, diese Sünde zu begehen. Insbesondere halte
sich der Mensch vom Weingenuß zurück, denn im Rausche begeht
man leicht dies Verbrechen: n^^w , . . ba'\'W' yr\bH r^bn n^K pn -|inf3
ynn ptr"?! tut ,i"': rv -.Dnnn nyn-iKb (Tauch. B. Lev. 13«'). Man hüte sich
auch vor Leichtsinn, denn leichter Sinn führt zu allem Bösen. Wer
leichten Sinnes z. B. gelobt und sein Gelübde bricht, wird auch
leichten Sinnes die ärgsten Sünden begehen, zu denen auch der
Mord gehört, ^öö . . . n'U'i r"Ji -t'T "i'b snu? ^iid i-n: ns nT:v}ü^ nmstt^ "ö b'D
]b^o •'t'? KD nnD n« ^r\w'i nnDif ■'T br .!:prö jpnbD na'? nns (Lev. r. XXXVII;
Koh. r. zu 5, 4; vgl. Gen. r. LXX, 4).
Ein zweites Mittel der Weisen, die Schwere der Sünde Mord
dem Volk recht tief einzuprägen, war, Vergehungen, die vom
Volksbewußtsein besonders stark empfunden wurden, mit dieser
Sünde zu vergleichen, auf gleichen Rang oder sogar noch höher
zu stellen. Man erreichte damit ein doppeltes: das Vorgehen, das
verglichen wurde, kam zu schärferer Verwarnung und das Ver-
i)rechen des Mordes wurde abermals in seiner ganzen Schwere
vorgeführt. Schon im Deut. 22, 26 wird der Mord zu einem solchen
Vergleiche herangezogen. Im Midrasch werden zumeist jene religiös-
sittlichen Vergehungen mit dem Morde verglichen, die Ezechiel
in Kap. 18 in eine Reihe mit ihm stellt; insbesondere wird '?;:
und rrinn da herangezogen. Aber auch Beschämung, Verleumdung,
Gehässigkeit werden dem Morde gleichgestellt, Entweihung des
göttlichen Namens, Mißachtung der Thora sogar noch höher.
6*
IX
84 Dr. J. Ziegler.
jntt'n'? i3n"j «■? (B. Mez. 61^).
bsn nj33 biptt? "^iji -T'tt^i r"aöi 7"y nmr ins rntr mx ^Dn*:? birö (Lev. r.
XXXIII, 3; vgl. Koh. r. zu 1, 13; 3, 10).
n-'ön isic? i'?"'X3 D-'mn in^nn --ds j^D^bn ba (B. Mez. 58^).
(Arachin lö^^).
V": bv^ rv bv :y'n)vb ib nö^p pp:^) rr\^v^ ünxn i» j^rnsj a^^^n i"?« "^r
{•^D 1333 rnn jw"? "^n »Ttr; bn (Tos. Pea I, 2; Aboth di R. Nathan I, 60^^;
siehe auch Tauch, zu Lev. 14, 2 und andere Stellen).
T^a}^ yj ,vv :nn''3r ^b^ "i33d D3n nxstr nbipu; (Joma 9^).
Dttrn '7i'?''n by -irr-i «bi Tw^ V"i^ rv bv n3DDn nrirn n"3pn -in'^n (Schoch. t.
zu Ps. 27, 4).
nn^i ab minn ddko bri n"iy bvi r: bv^ rv bv bmu'^'? n-npn nn^i (Jer.
Chagiga 76"; Echa r. Peth. 2; Esth. r. zu 3, 8; Pes. K. 121«^). Bezüg-
lich der Einhaltung der Weisungen der Gelehrten siehe das gleiche
Urteil Jer. Nasir 56^ in den Worten des R. Elieser und R. Josua,
die sie an R. Akiba gerichtet haben sollen: n^ntr nroai nrca b^ br
tü'f2i DOSiV} ib'H'D ybv \'bvf:> roiB
Das Verbot, Theater und Ringplätze zu besuchen, hofften die
Lehrer auch nicht besser einschärfen zu können als mit den Worten:
D^ön -laitr ni nn pntsrsa acrn (Jer. Ab. Zar. 40^; vgl. Tertullian „Über
die Schauspiele").
Welch ein großes Gewicht die Weisen auf die Übung der Wohl-
tätigkeit legten, zeigt folgender Satz: ib-'KD npnsjn nx in yybi^^ n-'jyn b::
D^D-i ']ZiW (Sanh. 35^). Dagegen aber auch: "i^n btfli3 i3''«i b^zt'^b ins: Kin^r 'ü b'D
p\s b^ Kb j^3-nn bv D"n ab >Ttt'D3 bv rbv □n-inn'? iidki d'ö-i "laitt? ni (Jer. Pea 21^).
Selbst gesellschaftliche und Anstandsregeln trachtete man
auf die Weise einzuprägen, daß man ihre Übertretung hyperbolisch
mit T'tt? verglich: D-'m "law ib^KD n^br\ü^ ni^Ja i3''«U7 ba (Sota 46'^).
nnir 'm tx'i yj :rfi'r:iV trbtr n^b xa mn pjid irr-n "imn niTi^ hö^n '^■'taün "ja
(Gittin 6b).
Daß derjenige, der absichtlich für die Fortpflanzung des
Menschengeschlechtes nicht sorgt, ein Blutvergießer genannt wird,
liegt nach biblischer und späterer Auffassung auf der Hand.
Will "isitt' ^b'ü'D .Tnni nnen poir i:'kc> mrr' bs (Jebam, 63"^).
Alle diese Aussprüche haben, wie schon gesagt, den Zweck,
die Lehren, um die es sich handelte, vom Volke hoch einschätzen
zu lassen. Ihr Erfolg ist aber zugleich, daß die Scheu vor dem
Morde im Volksbewußtsein und im Volksgefühle immer tiefere
und festere Wurzel schlug.
Die Sünde Mord in Bibel und Midrasch. 85
Die Frage, warum Israel ins Exil mußte, warum es so viel
zu leiden hatte, politisch geknechtet und erdrückt wurde, kam seit
586 V. Chr. in den Herzen und auf den Lippen der Frommen
Israels nicht zum Stillstand. Und mit einem beispiellosen Ernst
und Heroismus suchte man nicht außerhalb der eigenen Grenzen
die Ursache des Verfalls, sondern in sich selbst. Der Niedergang
ward als göttliche Züchtigung angesehen für die Sünden und Ver-
gehen Israels gegen Gott. Die eigene Schuld hat uns erniedrigt,
wie die Prophetie es vorausgesagt hat. Und die eigene Sühne, die
Besserung, soll uns wieder aus dem Staube erheben, wie auch das
die Propheten vorausverkündet haben. Man wühlte nicht in den
eigenen Sünden, um sich zu zerfleischen, um zu verzweifeln, sondern
um aus innen heraus den religiös-sittlichen Stand zu veredeln und
die Restitution durch göttliche Huld zu verdienen. So wird es uns
nicht befremden, daß bei der Frage: warum die göttliche Strafe,
das D"»"! mD''Dtt' in erster Reihe mit in Betracht kam.
n"3 ann t'u? '':söi ny^^n nx npbDiai pxn n« Kiatsö d'ö-i ms^e^' (Sifra zu
Lev. 16, 26; Sifre zu Num. 35, 33; vgl. Tos. Jom ha-kipp. I, 2;
Schebuoth I, 4; Babli Sabb. 33^; Joma 85» und andere Stellen).
nainn .Tna^ -firi v":^ rv ''3B?3 ro-in nö •'ja» \wir\n pjn (Tos. Men. XIII, 22 ;
B. Joma 9^),
T'tr hs^ V": bri vr nmr hv Qb^vh a^ nih: (Ab. V, lO; vgl. Num. r.
VII, 10; Taan. 69»; Echa r. Peth. 23 und andere Stellen).
T'u? bri V"i rv h:} tD-'xn ffr:: u^'i^i n-itrr bv (Lev. r. XVII, 3 und
andere Stellen).
Tty bvi (Num. r. VII, 5 und andere Stellen).
Schon dem König David wird diese Erkenntnis zugeschrieben :
D'DT 'Dsitt?! S"i^^ rv naiy prn :in;::r3 d^'iütt'jn annn nrniN prn :"tTi iüs (Jer.
Kidd. 65°; Taan. 66«; Sanh. 23^; Num. r. VIII, 4).
Bei der Verschwörung Absaloms gegen seinen Vater David
waren es besonders Doeg und Achitofel, die die Sünde der Ver-
schwörung noch verschärften. Wodurch ? tu?! V"i "iTin nn T'tn r"3 -iTin m
(Gen. r. XXXVIII, 1).
Und die Sünde beim biV bestand nur in der rv ? Nein ! r\n\v 'd -in i^b
Txn y: nba nnbn iw rv üb^ , . , > D.T'tt'r'a ib^nz' ab^ nn::' p« ,^tiv (Ex. r.
XLII, 1; Tanchuma zur Stelle).
Wie sollte es denn anders sein? Muß denn nicht Gott Israel
wegen dieser Sünde strafen? Hat doch Gott Israel nur unter
der Bedingung aus Ägypten erlöst, daß es nicht Blut vergieße.
n"'tt"i '3Biiy m VT übw "iDnnQ p nsia bv (Sifre zu Deut. 21, 8).
*
XI
86 Dr. J. Ziegler.
Den Sünden der Väter wurde je später je mehr die Frömmig-
keit der Urväter gegenübergestellt. Abraham, Isaak und Jakob, denen
man mit besonderer Vorliebe Josef angereiht hatte, Sara, Rebekka,
Rachel und Lea, Jochebed und Mirjam als Urmütter und Helden-
frauen Israels wurden zu Vorbildern der Gottesfurcht, denen nach-
zueifern Männer und Frauen ihr heißestes Bemühen daransetzen
sollten. Man trachtete daher jeden, auch den kleinsten Schatten zu
beseitigen, der das herrliche Bild der Urväter und Urmütter ver-
dunkeln hätte können; jede Tat, die zum Tadel, zum Nachteil diesen
Männern und Frauen hätte ausgelegt werden können, wurde so
gedeutet, daß sie als eine segensvolle und berechtigte gepriesen
und gerühmt werden sollte. Saras Vorgehen gegen Ismael schien
wohl manchem hart und grausam. Man fühlte sich verpflichtet,
diese Tat der Urmütter zu begründen, aba pnstia px naix '?xyöu."" 'i
na ann"? jisn.'si pmn ü''i"n biar. hai:^v^ rix n^n nntr nmnt:? naba . . . m iBit'
p p"-"!:: bw in^Dn r^n'r^ ab m'?::'! on mai« .... pnT (Tos. Sota VI, 6).
Esau besonders wurde zum Prototyp der Mörder. Die
Midraschlehrer können sich nicht genug tun in der Schilderung
dieses Mannes, der der Ahne aller Sünder war. nrirs iia::ir =i:'ia vüt
1"^ jiai m'Drn p iJairr "i"i: ^0T^ ttdi (Tanch. zu Deut. 25, 18; Pes. r, 49**).
■"pD D"i msDitt? □'T' iptr jicb mj:"! ü^tv it^rn vn ]b^^2 XDity n"3pntt' m-r-nr b^
(Tanch. Gen. zu 25, 28; ähnlich Tanch. ed. Buber Gen. 63^ und
andere Stellen).
ns nm ncmsvj ,"nr3 bs X3 : am imsa r^n ims* n*!' m-T'Dr rssn : \:rtv n"s
u?33n (B. Bcithra 16^; Ex. r. I, 1 und andere Stellen).
Abraham hatte nur ein Alter von 175 Jahren erreicht, Isaak
dagegen wurde 180 Jahre alt. Warum wurde Abraham um fünf
Jahre seines Lebens gebracht? Kein anderer trug die Schuld als
Esau. vnn n"npn ro^u? d'du? 'n imx x"?« !S"p pnn n:v! n"vp n^'^ on-i^s K:::ia nnx
r\"':ipTi n»x . . . . »rasn nx :-\r\v; . . . .-1011x^2 ,-nrD bv xdu> :nn'2r "nir wv -larsr "DSr^
Kim nmta nn'"ir K^■^ it 01*7^ -i'mnx "^x xnn nnxi iS tiiüxi on-ax nx Tintann -js
dibtt^n ntsa^ir h ntsia -T'üi r"Jüi r'y "imri33 p':' nxn (Gen. r. LXIII, 12; siehe
auch Pes. K. 22^ ; Pes. r. 47^; Tanch. zu Deut. 25, 27 und andere Stellen).
Warum mußte Jakob auch die Lea heiraten? ,tix-i nrnn xb nx"?
.Vera na wv bv nbxity Q's-n ntr-ien rairv nab nm-n .npy-'b '^nm iwb x':'X x^rin'?
••jx : maixi naiD nn\i ja n'f^w nr\^n^ jirs . '. . . d^di ^ziW yn ex : n"? c-iaix rm
virtrin ityyb 'dxi p""!:!:! ::pvb xtrjn "^m iDxr nnx r^aa "mnx ^n-n (Tanch. zu
Gen. 29, 31).
Sollte aber gefragt werden, zu Esaus Zeiten waren ja die
zehn Gebote mit dem Verbote niann üb noch nicht gegeben, so
wurde geantwortet, daß das Mordverbot zu jenen Satzungen
XII
Die Sünde Mord in Bibel und Midrasch. 87
gehörte, die schon den Söhnen Noachs angeordnet wurden. Ja
noch mehr. Schon die Sintflut kam über die Menschheit wegen
keiner anderen Sünde, als wegen der Morde, die dazumal verübt
wurden, hn) V"y bv^ Dtt'n r\hbp bn r'r bn p^^n bp -.n ^:2 nt:^: m::ia rar bv
; . . T'ttr (Tos. Ab. Zar. VIII, 4; B. Sanh. 56*^^ 57»^ ^^(j y^^i^ andere
Stellen; vgl. Mech. 86^).
» . . V"i nt Dttn . » . T"r ni oan -.''^b t'k .(Gen. 6, 13) oian pKn nabKi '2
T'cr nr Dan (Gen. r. XXI, 6).
Und später der Untergang Sodoms hatte ebenfalls nur den
Mord mit zur Ursache. ::?'x dt-i :(Gen. 13, 13) -ixö 'nb ö-rn ono "fjxi
□-on m2^Bi:>3 niKü -r'ys 'n"? ,v":2. D'xiam iTnn "^y (Tos. Sanh. XIII, 8; Jer.
Sanh. 29C; R. Sanh. 109=^; Gen. r. XLI, 7 und andere Stellen).
Hat doch selbst der Pharao, der Bedrücker Israels, den Mord
als die größte aller Sünden erkannt, ny bs ids3 i^'^b n^a nxn ns:
ni'on na nu?a nna^a -?-ir2 .iiara ynv Kin b'C'ann n« "^at^tr ■'la i^ib -i"k . . . ?tD'?pa
-i.tis* ."imK nna '^''nnn , . . sia^b nax"! ni Dr m pria dt^ki jmb «::di 'Dtr dv: xri
cnm nü2 :nas p ny-is ratycr jra ?''-i3:)2n nx nj-in nt:?«3 -iüin nriK ■'Dnn'?n ^b
in'iN iDsn T'sir ny r^nD jvs 'npnDi ■'ny^att' (Jalk. Ex. zu Ex. 2, 13).
Darum soll Israel seinen Stolz darein setzen, von dieser
Sünde vollständig frei zu sein. Es sei der charakteristische Unter-
schied zwischen Juden und Heiden, daß diese der Sünde Mord
leicht anheimfallen, während ein Jude von vornherein selbst von
dem Verdachte frei sei, einen Mord begangen zu haben. In
früheren Zeiten hatten wohl die heidnischen Völker das Recht,
vor Gott hinzutreten und Klage zu führen : w ""iDU' i*?«! jy ''"imy "^ba
-t"io ^bü^ D'ön 'rsiu? )bH y":ä ibsi ysa )ba (Gen. r. XXI, 4 ; XXXVII, 1 und
andere Stellen), jetzt aber wäre Israel gottesfürchtig geworden und
die Sünde Mord komme in seiner Mitte nicht vor. a^ni ma-st^K ^^v;n "-'c;,
das war allgemeine Annahme, der Jude nicht. Mit großer Genug-
tuung durfte die Mischna den zweifellos im Durchschnitt durch
die Erfahrung als richtig erwiesenen Satz aufstellen: nf^r^n pTaya px
bs ]''n}\:;tiv; ■'jsö pay nc^x nn'nn ab) nymn bv ]n)Z'n^ ''320 onr: bw nxpirE^
a'an mreu» bv p-iwniy •'jEia cnay mx nn-ri"' ab^ mnyn (Mischna Ab. Zar. II, 1 ;
Tos. Ned. II, 4; Sifre zu Deut. 23, 10; vgl. Briefe des Paulus an
die Kolosser III, 5; Ephesier V, 3 ff.; Thessaloniker I, 4).
Ich habe an dieser kleinen Skizze hoffentlich mit Erfolg
gezeigt, wie die Midraschweisen eine große sittliche Idee, das
Verbot des Mordes, ganz außerordentlich vertieft, d. h. dem
Volke immer von neuem eingeprägt haben, bis es dem jüdischen
XIII
88 Dr. J. Ziegler.
Volke ZU Fleisch und Blut geworden und bis auf unsere Tage
im großen und ganzen geblieben ist. Maimunis Wort ist auch
heute noch jedem Juden aus der Seele gesprochen: im ^D^f:? "ü b^
im'?''r i<b^ m ]^v "iJ35 j^biptr vö" b^ nwtt' micön b'D j-^xi iia: rtri xm ''in m pi?
rnnp (M. T. Nes. IVa).
Bezüglich des Krieges lag es in der Natur der politischen
Verhältnisse, unter denen das Judentum lebte, daß die Midrasch-
lehrer je später je mehr Männer des Friedens waren. Mit hin-
reißenden Worten wird der Frieden verherrlicht, die Quelle alles
Segens. Wohl können die Weisen nicht umhin, der Anschauung
der Bibel gerecht zu werden, die Gott als den Kriegshelden, den
Herrn der Heerscharen preist und rühmt, aber mit ganzem Herzen
sind sie nur dort, wo sie des Herrn dankbar gedenken, der
Frieden spendet und die Gaben des Friedens in reichster Fülle
seinem Volke verleiht. Dieser Bevorzugung der Friedensidee ist
wohl die Unterscheidung zu danken, die unsere Talmudweisen
zwischen ms:» nönbö und nwin nianba machen, wie auch die aller-
dings nur akademische Bestimmung, daß dem König nur mit Zu-
stimmung des großen Synhedrions Krieg zu führen gestattet sei
(Mischna Sanh. I, 1; H, 3; Sota VHI, 3; Tos. Er. III, 6; Erub. 17^;
Talmud Sota ii^). Den Midraschlehrern ist der Krieg eine schwere
Heimsuchung, ein Unheil, das über die Menschheit hereinbricht:
pnn rrny bv^ pin 'W bv nbiyb K3 ann (Aboth V, 8). Die Macht des Mord-
verbotes zeigt sich auch in der fast allen Lehrern gemeinsamen
überaus großen und peinlichen Vorsicht bei m^as '':n. Es genüge
an dieser Stelle, auf den Traktat Sanhedrin hinzuweisen, der in
den Abschnitten 4 — 6 Zeugenschaft ablegt von der Schätzung des
Menschenlebens, die nach und nach Gemeingut des gesamten
jüdischen Volkes geworden ist. Auch der Ausspruch: nmnn p-i"inDD
psiö '1 ,r\:\s wvnv;b nnx :-iait< nnry p ^irba n ;n'Dbmn riKipj rutrr nnx
D':'iya QiH nn: ^b p-nnDD2 i3",i i"?« tonüiK xrpr '-n (Makk. 7'^) ist nur in
einem Volke möglich, das von der Erkenntnis aufs tiefste durch-
drungen ist, es gebe kein größeres Vergehen, keine schwerere
Sünde als den Mord, das Blutvergießen.
XIV
Geschichte und Legende.
Von J. Bergmauu, Berlin.
1. Das Wort Legende kommt aus der Kirche. Dort bedeutete
es im Anfang die Tageslesung der Geistlichen aus den Heiligen-
geschichten. Ursprünglich war die Legende die Erzählung aus
dem Leben der Heiligen. Wir nennen heute Legenden nicht nur
die Wundergeschichten und die frommen Erzählungen, die einen
religiösen Stoff behandeln, sondern bezeichnen mit diesem Namen
jede unwahre Geschichtserzählung überhaupt.
Die Legende steht im Gegensatz zur Geschichte. Denn die
Geschichte will der Wahrheit dienen, die Legende dagegen ent-
hält Dichtung oder Dichtung und Wahrheit zugleich. Was ist
Geschichte und was gehört in das Reich der Legende? Das fest-
zustellen und zwischen beiden unterscheiden zu können, ist für
den Historiker von großer Wichtigkeit.
Das erste Merkmal der Legende ist, daß sie mit den als
historisch festgestellten Berichten nicht übereinstimmt oder etwas
völlig Neues erzählt, das in keiner Geschichtsquelle berichtet wird.
So erzählt die Geschichte nichts von dem Schicksal der zehn
Stämme nach der Gefangennahme durch den König von Assyrien
Allein gerade dort, wo die Geschichte aufhört, stellt sich die
Legende mit ihren Erzählungen oin. Die Legende versetzt die
zehn Stämme in das ferne Land Arzaret jenseits des Eufrat^ oder
in das Land jenseits des wunderbaren Flusses Sabbation, der alle
Tage der Woche Steine mit sich zieht und am Sabbat ruht." Oder
sie erzählt, daß ein Teil der zehn Stämme in der Erde verborgen ^
oder in einer Wolke verhüllt weilt.' Wenn am jüngsten Tage die
1 4. Esr. LS, 39 f.
2 Gen. r. 73.
' Pes. r. 31, S. 147".
< j. Sanh. 29°.
90 J. Bergmann.
Stunde der Erlösung schlägt, dann steigen die Verbannten aus
ihrer Verborgenheit empor und erscheinen im heiligen Lande.
Die Erzählungen von dem Schicksal der zehn Stämme gehören
in das Reich der Legende.
Das zweite Merkmal der Legende ist das Groteske und
Wunderbare. Die Legende ist Volksspekulation, das Volk aber
liebt die Übertreibung und das Wunder. Wie das erste Makkabäer-
buch berichtet, haben die siegreichen Makkabäer das achttägige
Weihefest eingeführt als Ersatz für das achttägige Hüttenfest, das
das Volk in der Zeit der Not nicht feiern konnte. ^ Das könnte
Geschichte sein. In das Reich der Legende dagegen gehört die
Erzählung, das achttägige Weihefest sei wegen eines Wunders ein-
gesetzt worden: Im Heiligtum wurde ein ölkrüglein gefunden,
dessen geringer Inhalt nur für einen Abend reichen sollte, aber
durch ein Wunder für acht Abende reichte.^ — Josephus erzählt,
vor dem Ausbruch des Krieges, der mit der Zerstörung des
Tempels endete, habe man vor Sonnenuntergang über der ganzen
Gegend in der Luft Wagen und bewaffnete Scharen durch die
Wolken dahineilen und Städte umkreisen gesehen. ^ Wenn auc,h
Josephus seinen Bericht mit den Worten einleitet: „Was ich er-
zählen will, könnte man für ein Märchen halten, wäre es nicht
von Augenzeugen berichtet," so ist doch seine Erzählung von der
wunderbaren, unheilverkündenden Himmelserscheinung Legende
und nicht Geschichte.
Das dritte Merkmal der Legende ist ihre häufige Wieder-
holung. Die gleiche Legende wird von verschiedenen Ereignissen
und Personen erzählt und kehrt nicht nur bei demselben Volke,
sondern auch bei verschiedenen Völkern wieder. Die Erzählung
von dem wunderbaren ölkrüglein im Heiligtum wird in der
jüdischen Legende noch zweimal wiederholt. Im Lehrhause des
R. Jechiel aus Paris war eine Öllampe, die, an jedem Freitagabend
angezündet, die ganze Woche ohne öl brannte.^ R. Salomo Lurja
hatte in seinem Lehrhause ein kleines Licht, das kaum für eine
Stunde reichen konnte. Doch es geschah ein Wunder: der Fromme
lernte bei dem Lichte viele Stunden, und es erlosch niclit.s Das
1 1. Mkb. 4, 56.
2 Sabb. 21^
3 Jos. b. j. VI, 5, 3.
* Schalschelet hakabbala. Amsterdam lfi97, 44''. Seder hadorot. Warschau
1883, I, 219.
■> Sehern hagedolim s. v. Salomo Lurja.
II
Geschichte und Legende. 9 I
gleiche Wunder wird auch in der griechischen Sage erzählt: Am
Bild der Athene auf der Akropolis brannte eine Lampe; „wenn
sie mit Öl gefüllt ist, wartet man wieder bis zu demselben Tag
übers Jahr, und das Öl reicht aus, obwohl die Lampe Tag und
Nacht brennt. "1 — Als R. Samuel, der Enkel des hohen R. Low,
neben dem Großvater bestattet werden sollte, zog sich das Grab-
mal des Großvaters zurück und schuf Raum für den Enkel.-
Als R. Efraim Schor neben seinem Freunde in die Erde gebettet
wurde, erweiterte sich die Grabstätte, damit der Fromme an dieser
Stelle ruhen könne. ^ Von einem ähnlichen Wunder erzählt auch
die christliche Legende: Ein Abt von Präneste wandte sieh im
Grabe auf die Seite und schuf Platz für den toten Freund, der
bei ihm beerdigt werden sollte.* Von Jahrhundert zu Jahrhundert
wandert die Wundererzählung und wird von m.ehreren Ereignissen
und Personen bei demselben Volke und auch bei verschiedenen
Völkern gleichförmig erzählt. Das aber gilt auch von der Legende,
wo sie keine Wunder berichtet, sondern unwahre Geschichts-
erzählung überhaupt enthält. Als Alexander der Große auf seinen
Zügen Jerusalem berührte, ging ihm der Hohepriester Simon der
Gerechte entgegen. Der König stieg aus dem Wagen und ver-
neigte sich vor dem Hohepriester. Dem erstaunten Gefolge be-
gründete der König sein Vorgehen mit folgenden Worten: In jeder
Schlacht sehe ich das Bild dieses Hohepriesters und trage den
Sieg davon.s Dasselbe wird auch von zwei palästinensischen
Lehrern erzählt. R. Jona und R. Jose begrüßten in Antiochien
den siegreichen Feldherrn und wurden von ihm geehrt wie der
Hohepriester von Alexander dem Großen Auf die Frage, warum
er den jüdischen Lehrern Ehre erweise, erwiderte er: In der
Schlacht sehe ich die Erscheinung dieser Männer und siege. *^ —
R. Simon b. Jochai weilte mit seinem Sohne dreizehn Jahre in
einer Plöhle, wo sie dem Thorastudium oblagen.' Zwölf Jahre
lang hielt sich Moses Maimonides in einer Höhle auf, wo er von
seinem Lehrer unterwiesen wurde.^ — Von den Juden in Worms
1 Pausanias, Führer durch Griechenland I, 26. Günter, Die christliolio
Legende des Abendlandes. Heidelberg 1910, 67.
■^ Grün, Der holie R. Low. Prag 1885, 38.
3 Schftm hagedolim hechadasch. Warschau 1864:, 6".
* Günter a. a. O. 10(5 f.
5 Joma 69'.
'' j. Berach. 9 .
7 Sabb. 33".
8 Schalschelet 32\
III
92 J. Bergmann.
wird berichtet, sie hätten von Esra ein Sendschreiben erhalten
mit der Aufforderung, zu den Wallfahrts festen nach Jerusalem
zu kommen. Sie aber antworteten, daß sie am Rhein ein neues
Jerusalem gegründet haben und von dem alten nichts mehr wissen
wollten.^ Das gleiche wird von den Juden in Marokko erzählt,^
und auch bei den Juden in Jemen findet sich die „Überlieferung",
daß sie dem Rufe Esras, nach Jerusalem zurückzukehren, nicht
folgen wollten. Esra sprach über sie den Fluch aus, sie möchten
nie wieder nach Jerusalem zurückkehren können. Darum war
der Name Esra bei den Juden in Jemen verpönt, kein Vater hat
diesen Namen seinem Kinde beigelegt.^ — Abudraham und Elia
Levita berichten, daß die Haftara zur Zeit der syrischen Religions-
verfolgung als Ersatz für die von Antiochus verbotene Thora-
vorlesung eingeführt wurde.* Ähnliches erzählt Jehuda b. Barsilai
vom Piut: seine Einführung fand während einer Religions Verfol-
gung statt, weil die Beschäftigung mit der Thora damals verl30ten
wurde.^ In der Geschichte hat jede Begebenheit und jede Persön-
lichkeit ihr Eigenartiges, in ihr gibt es keine gleichförmige Wieder-
holung. Wo das Erzählte gleichförmig wiederholt wird, haben wir
Grund, seine historische Wahrheit zu bezweifeln. Freilich wird
die Glaubwürdigkeit der erstmaligen Erzählung durch die häufige
Wiederholung nicht berührt; „allein erfahrungsgemäß kommt es
sehr selten vor, daß wahrhafte Begebenheiten in solcher Weise
zu Wandersagen werden, weil denselben gewöhnlich nicht jener
anekdotenhafte oder romantische Reiz innewohnt, der die Phan-
tasie zur umdichtenden Wiedererzählung reizt." ^ Was gleichförmig
wiederholt wird, ist selten Geschichte, sondern fast immer Legende.
An drei Merkmalen erkennt man die Legende: sie stimmt
mit den historischen Quellen nicht überein, sie liebt das Wunder,
und sie wandert ruhelos durch die Jahrhunderte und Länder
und wird von mehreren Ereignissen und Personen in demselben
Volke und auch bei verschiedenen Völkern gleichförmig erzählt.
Nicht alles zwar, was die Legende erzählt, ist erdichtet; die Volks-
phantasie schafft nicht aus dem Nichts, sondern knüpft an wirk-
liche Geschehnisse und lebende Personen an. Dennoch bleibt die
1 Grätz V \ 184, aus dem Maase-Nissim-Buch.
2 Toledano, Ner hamaarabh I, 5.
3 Eben Safir, Lyk 1866, I, 99". Mitt. zur jüd. Volksk. 1914, 1 f.
*■ Abudraham 63''. Tischbi s. v. itSD. — Zunz, GV.2, 6.
5 Sefer ha Ittim 252. Elbogen, Gottesdienst 282.
6 Bernheim, Lehrbuch der historischen Methode, 5. und 6. Aufl., Leipzig
1908, 353.
IV
Geschichte und Legende. 93
Legende die Feindin der geschichtlichen Wahrheit, denn sie deutet
die Geschehnisse um und übermalt die historischen Gestalten
bis zur Unkenntlichkeit. „Die Legende ist in vieler Hinsicht die
schlimmste, nie rastende Feindin der wirklichen Geschichte. Man
kann sie der Schlingpflanze vergleichen, die aufwächst, wo nur
immer Geschichte aufwächst.'" ^ Sehr vielen Historikern, besonders
denen aus der Rankeschen Schule, galt die Legende als völlig
wertlos. Sie waren der Meinung, der Historiker, der nicht
unkritisch sein will, müsse den Legenden- und Sagenstoff außer
acht lassen. Allein das trifft nicht in allen Punkten zu. Auch der
Historiker, besonders aber der Religions- und Kulturhistoriker,
kann aus der Legende reiche Belehrung schöpfen. Die Legende
ist für die Geschichte keineswegs völlig wertlos. Das soll an der
jüdischen Legende dargetan werden.
2. Wir kennen die griechische Sage von Kadmus, der aus
Phönizien nach Griechenland kam und dort die Kultur begründete.
Das ist eine Sage, aber wir wissen, daß sie eine zutreffende
historische Erinnerung aufbewahrt und eine Wahrheit ausspricht:
die Wahrheit, daß die phönizischen Kaufleute mit ihren Waren
auch Kulturwerte nach Griechenland gebracht haben. Solche
Wanderungslegenden kennt auch die christliche Kirche. Der
Apostel Andreas, der mit seinen Schülern in das Land der
Cadarener gehen wollte, kam ans Meer. An der Küste erschien
ihm ein Seeungetüm, das einst den Propheten Jona verschlungen
hat, und verschlang den Apostel mit seinen Schülern und trug
sie in drei Tagen in das Land der Cadarener, wo sie die neue
Lehre verkündeten.- So führte eine wunderbare Fügung das
Christentum in das Land der Cadarener, und eine wunderbare
Fügung brachte es auch nach Frankreich. Nach einer Verfolgung
in Jerusalem setzten sich viele christliche Flüchtlinge auf ein
Schiff, das ohne Steuermann und Kapitän nach Marseille fuhr.
Einer der Flüchtlinge wurde Bischof in Marseille und ein zweiter,
Maximinus, in Aix.^ Ähnlich erzählt auch die jüdische Legende,
wie das Talmudstudium von Babylon ausgehend, durch eine
wunderbare Fügung in andere Länder gelangte. Vier jüdische
Gelehrte aus Babylon fuhren nach dem Auslande, um Gelder für
die Erhallung der Lehrhäuser zu sammeln. Das Schiff, auf dem
sie fuhren, wurde von dem Admiral des Kalifen Abdurrahman
» Harnack, Reden und Aufsätze. Giessen 1904, I, 4.
2 Lipsius, Die apokryphen Apostellegenden. Braunschweig 1884, II o. 77.
3 Gallia ohristiana I, 301.
94 J. Bergmann.
gekapert, und die Gelehrten wurden als Gefangene nach Nord-
afrika und Europa, unter anderem auch nach Spanien, gebracht,
wo sie das Talmudstudium zu neuer Blüte führten.^ Gleich dem
Talmudstudium wurde auch die jüdische Mystik durch eine
wunderbare Fügung nach dem Abendlande getragen. Abu Aharon
aus dem Hause Joab hat sie aus dem Lande Bagdads nach Italien
verpflanzt. Von seinem Vater wegen eines Vergehens auf drei
Jahre ins Exil gesandt, kam Abu Aharon nach Joppe, bestieg
dort ein Schiff und versprach den Schiffern eine ruhige und
sichere Fahrt. In ganz kurzer Zeit legten sie den weiten Weg
nach Italien zurück: noch in derselben Nacht kamen sie nach
Gaeta, wo Abu Aharon einen Mann aus dem Geschlechte des
Kalonymos in die Kabbala einführen konnte.- Wie in der Kadmus-
sage ist auch in den beiden jüdischen Legenden eine zutreffende
historische Erinnerung aufbewahrt: die Juden in Nordafrika und
Spanien haben in ihrem Talmudstudium an die babylonischen
Lehrhäuser angeknüpft und von dort Belehrung empfangen; die
Mystik ist vom Morgenlande ausgegangen und zu den Juden des
Abendlandes gelangt. Wie in diesen beiden Legenden, so i3t
auch in anderen eine lieschichtliche Wahrheit enthalten. Als Auf-
bewahrerin historischer Erinnerungen gehört die Legende zur
Geschichte.
3. Noch nach einer anderen Richtung hin hat die Legende
Wert und Bedeutung für die Geschichte. Wie das Kind das Neue
und Große in der Welt staunend betrachtet, so betrachtet auch
das Volk mit Bewunderung das Große und Gewaltige, das sich
in der Geschichte ereignet. Die Legende fixiert den Eindruck,
den das Volk von den großen Männern und ihren Werken emp-
fangen hat; sie ist die Stimme und das Urteil des Volkes über
seine Helden und ihre Schöpfungen.
An dem Tage, an dem Sixtus V. zum Papste gewählt wurde,
warf er die Krücken von sich und ging von jetzt an frei. In einem
treffenden Bilde zeichnet hier die christliche L-^gende den Gegen-
satz zwischen dem Kardinal und dem Papst: Als Kardinal war
Sixtus V. zurückhaltend und vorsichtig, als Papst selbständig und
energisch. 3 Von R. Eleasar b. Asarja erzählt die jüdische Legende,
er sei im achtzehnten Lebensjahre zum Oberhaupte des Lehr-
1 Sefer hakabbala von Abraham b. David bei Neubauer, Mediaeval Jewish
Chronicles. London 1887, I, 67 f.,. vgl. auch Eppenstein in MGWJ. 1911, 324 ff.
2 REJ. 1891, 2.30!.
2 Harnack, a a. O. l-l.
VI
Geschfehte und Legende. 95
hauses erwählt worden. Da geschah ihm ein Wunder: über Nacht
wuchs ihm weißes Haar, damit er ehrwürdig aussehe.* In dieser
Legende wird ein zutreffendes Urteil über den Patriarchen aus-
gesprochen: In jungen Jahren zur höchsten Würde gelangt, hat
Eleasar b. Asarja im Amte die Weisheit und Lebenserfahrung
eines Greises bekundet und bei dem Volke Verehrung gefunden.
Der Kaiser Julian, der sich gegen das Christentum aufgelehnt
hatte, soll, auf dem Schlachtfelde sterbend, ausgerufen haben: Du
hast gesiegt, Galiläer! Für seine Entdeckung zum Tode verurteilt,
soll Galilei das Wort gesprochen haben: Und sie (die Erde) be-
wegt sich doch! Beide Worte sind nicht historisch. Allein in ihnen
wii-d der Charakter und das Streben der beiden Männer treffend
beurteilt: Die Auflehnung des Kaisers hat sich als vergeblich er-
wiesen, die Wahrheit Galileis ist siegreich geblieben. In eine
Thorarolle gehüllt, wurde R. Chanina b. Teradjon auf den Scheiter-
haufen gelegt. Den in den Flammen verklärt aufblickenden Lehrer
fragten die Schüler: Meister, was siehst du? Er antwortete: Das
Pergament wird verbrannt, aber die Buchstaben fliegen auf.^ Das
ist Legende: daß der für die Verbreitung der Lehre zum Feuer-
tode Verurteilte im Beisein des römischen Henkers noch lehren
durfte und aus den Flammen heraus mit seinen Schülern noch
Gespräche führen konnte, muß bezweifelt werden. Diese Legende
aber enthält das Urteil des Volkes über das vergebliche Beginnen
der Römer: die Buchstaben fliegen auf, der Geist kann nicht ver-
brannt und die Wahrheit nicht getötet werden. - Als R. Akiba den
Märtyrertod starb, soll er zu seinen Schülern gesagt haben: Alle
meine Tage grämte ich mich wegen des Schriftwortes: „Du sollst
lieben den Ewigen deinen Gott mit ganzer Seele^ auch wenn er
dir die Seele nimmt. Denn ich dachte: Wann werde ich dieses
Wort erfüllen können? Und nun, da ich es erfüllen kann, sollte
ich es nicht tun?^ Diese Legende hält den Eindruck fest, den das
Volk von der Heldengestalt R. Akibas empfangen hat: R. Akibn
hat seinem Volke Begeisterung und Opferfreudigkeit gekündet und
sie bis zum letzten Atemzuge auch sell)er bewährt.
Als Attila vor Rom lag, zog der römische Bischof Leo I.,
von seinen Priestern umgeben, zum Hunnenkönig hinaus, um ihn
zu beschwören, daß er die Stadt nicht vernichte. Während er zu
1 Berach. 28".
J Ab. z. 18'. Schocher tob zu Ps. 9, 13. Nach Semachot 8 sprarh R Chanina
das Wort nicht zu den Schiilorn, sondern zu seiner Tochter,
s Berach. 61''.
VII
96 J. Bergmann.
Attila redete, sah dieser die Apostel Petrus und Paulus mit ge-
zückten Schwertern neben dem Papste stehen. Im tiefsten er-
schreckt, gab Attila Befehl zum Rückzüge.^ Diese christliche Legende
will aussprechen, welch überragende Persönlichkeit Leo I. gewesen,
und zugleich das moralische Übergewicht des Papstes über den
Barbarenkönig verherrlichen. Ähnlich bringt auch die jüdische
Legende, die von der Begegnung zwischen dem Hohepriester Simon
dem Gerechten und Alexander dem Großen erzählt,- zum Aus-
druck, welch ehrfurchtgebietende Persönlichkeit Simon der Gerechte
gewesen: vor diesem ehrwürdigen Diener Gottes hätten sich selbst
Welteroberer verneigen dürfen.
Eine jüdische Legende aus dem Mittelalter berichtet, Ari-
stoteles sei von Geburt Jude gewesen oder er habe die Wahrheit
der jüdischen Religion erkannt und sei in das Judentum aufge-
nommen worden. 3 Das ist gewiß Legende und nicht Geschichte,
allein wer da weiß, in welchem Maße Aristoteles von den Juden
im Mittelalter verehrt wurde und wie seine Gedanken in den
jüdischen Lehrhäusern gelehrt und auf den jüdischen Kanzeln ge-
predigt wurden, wird zugeben müssen, daß diese Legende in
höherem Sinne eine Wahrheit ausspricht: Aristoteles wurde mit
seinen Ideen in der Tat in das Judentum aufgenommen und seine
Gedankenwelt für jüdisch erklärt.
Die Legende enthält das Urteil des Volkes nicht nur über
die großen Männer, sondern auch über ihre Schöpfungen, deren
Wert und Bedeutung sie fixiert. Eine Legende erzählt: Am 8. Tebet
wurde die Thora unter der Regierung des Ptolemäus ins Griechische
übergetragen, da kam über die Welt eine Finsternis drei Tage
lang.* Hier wird die griechische Bibelübersetzung verurteilt, die
dem Geiste des heiligen Buches nicht überall gerecht geworden
und den Gegnern die Waffen zur Bekämpfung der jüdischen Lehre
geliefert hat. — Bevor Raschi seinen Kommentar zur Thora schrieb,
fastete er 613 Tage. Nach der Vollendung des Werkes erschien
ihm Mose und rief ihm zu: Heil dir!^' In der Nacht, in der Mai-
monides sein Werk „Mischne Thora" vollendete, hatte er ein wunder-
bares Traumgesicht: Im Traume sah er den Vater und an des
1 Harnack, a. a. O. 14.
2 Joma 69".
3 Seder hadorot I, 135; Horovitz, Die Stellung des Aristoteles bei den
Juden des Mittelalters, Leipzig 1911, 4.
* Meg. Taan. g. E.
5 Sehern haged. s. v. Raschi.
VIII
Geschichte und Legende. 97
Vaters Seite den Propheten Mose, der Maimonides zurief: Deine
Kraft erneuere sichl^ Was wollen diese beiden Legenden anderes
aussprechen, als daß Raschis Kommentar — im wahren Sinne des
Wortes ein Volksbuch — zur Verbreitung der Thorakenntnis und
das Werk des Maimonides zur Festigung der jüdischen Lehre bei-
getragen haben. Beide Männer verdienten den Beifall des Propheten,
dessen Lehre sie im Herzen des Volkes befestigt haben.
4. Aus der Legende erfahren wir, welchen Eindruck das
Volk von seinen Helden und ihren Schöpfungen empfangen, aber
auch wie es über die Geschehnisse der Vergangenheit gedacht
hat. Als der Tempel in Flammen stand, so erzählt eine Legende,
stiegen die jungen Priester auf das Dach des Tempels, warfen den
Schlüssel zum Himmel empor und riefen : Herr der Welt, wir sind
nicht würdig, deine Verwalter zu sein und geben dir die Schlüssel
wieder.-' Bei diesen Worten langte eine Hand vom Himmel nach
den Schlüsseln herunter. Das Volk fragt: Warum hat Gott sein
Heiligtum den Feinden preisgegeben? Wessen Schuld hat das
Heiligtum zerstört? Und das Volk antwortet: Der Priester Schuld
hat das Heiligtum entweiht und ihm das Daseinsrecht entzogen.
Wer aus der Geschichte die Zustände in der Priesterschaft während
der letzten Jahrzehnte des zweiten Tempels kennt (die Legende
von den Schlüsseln des Heiligtums ist nach der Zerstörung des
zweiten Tempels entstanden), wird zugeben, daß das in der Legende
ausgesprochene Urteil wohl begründet ist: Wir (Priester) sind nicht
würdig, deine Verwalter zu sein.
Die Legende enthält die Geschichtsphilosophie des Volkes.
Ist die Weltgeschichte, wie ein griechischer Weiser einmal meinte,
ein launenhaftes Spiel, das die Götter mit Völkern und Menschen
treiben, oder ist sie, wie die jüdischen Propheten verkündeten,
das Walten eines gerechten Gottes? Dem jüdischen Volke erschien
die Geschichte als das Walten eines gerechten Gottes, der den
Übermut des Bedrängers straft und das Recht des Bedrängten
zum Siege führt. Das erfahren wir aus der Legende. Nebukadnezar,
der das Heiligtum zerstörte, verfiel, wie die Legende erzählt, dem
Wahnsinn und lebte wie ein wildes Tier.'' Antiochus Epiphanes
wollte Jerusalem zum Totenacker der Juden machen, doch Gott
' Seder hadorot 1, 206.
- Taan. 29'. Tes. r. 131" werden die Schlüssel von dem Hohepriester, Lev.
r. 19 von Jechonja zum Himmel emporgeworfen.
3 Dan. 4.
Festschrift. 7
IX
98 J. Bergmann.
schlug ihn mit einer qualvollen, todbringenden Krankheit.' Nach-
dem Titus das Allerheiligste entweiht hatte, spottete er über die
Ohnmacht Gottes; da sandte Gott eine Mücke, und das kleinste
von Gottes Geschöpfen genügte, um den Übermut des Eroberers
zu Strafen.^ Jezdigerd, der König von Persien, der über die Juden
eine Religionsverfolgung verhängte, wurde in seinem Schlafgemach
von einem Drachen verschlungen/^ So läßt die Legende über alle
Bedränger Israels das Strafgericht Gottes kommen.
In ihr gelangt der fromme Glaube des Volkes zum Ausdruck:
den Bedrängten schafft Gott Recht, in der Not sendet er seine
Boten und hilft den Verfolgten. Als die Schlacht zwischen Judas
Makkabäus und Timotheus heftig entbrannte, erschienen vom
Himmel fünf herrliche Männer auf goldgezäumten Rossen und
stellten sich an die Spitze der Juden. Sie schleuderten Geschosse
und Donnerstrahlen gegen die Feinde und warfen sie nieder.^
Ptolemäus IV. Philopator wollte die Juden seines Landes ver-
nichten und ließ sie in die Rennbahn schleppen, wo sie von den
Elephanten zertreten werden sollten. Da stiegen vom Himmel zwei
Engel herab und stellten sich dem in der Rennbahn versammelten
Heere des Königs entgegen, sie erfüllten es mit Furcht und be-
wirkten, daß die Feinde sich nicht bewegen konnten. Die Ele-
phanten wandten sich gegen die Truppen des Königs und zertraten
sie.^ Der palästinensische Lehrer Eleasa sagte zu einem Römer
Philippus: So oft ihr sitzet und Pläne schmiedet, um Israel zu
verderben, zerstört Gott euren Plan. Darauf erklärte der Römer:
Bei deinem Leben so ist es! In jedem Jahre wollen wir euch ver-
nichten, aber jedesmal kommt ein Greis und zerstört unseren
Plan.*^ Auf dem Reichstag zu Warschau sollte beschlossen werden,
die Juden für vogelfrei zu erklären, zu berauben und auszuweisen
oder zu töten. Da erhob sich in der Versammlung ein Mann und
sprach: Ich erlaube es nicht. Da die erforderliche Einstimmigkeit
fehlte, fiel der Antrag. Als ein polnischer Edelmann dies einem
befreundeten Juden mitteilte, rief der Jude aus: Der Mann, der
das Veto eingelegt hat, war der Prophet Elia, der von uns in der
» 2. Mkb. <», 3 f.
2 Gittin 56"'.
3 Scherirabrief hei Neubauer a. a. O. I, .S4.
4 2. Mkb. 10, 29 f.
'" 3. Mkb. 6, 16 t.
6 Schoch. tob. zu Ps. 9, 9.
X
Geschichte und Legende. 99
höchsten Not unverschuldetes Unheil abwendet. ^ Als die Juden in
Worms unschuldig angeklagt wurden und getötet werden sollten,
erschienen zwei unbekannte Männer und nahmen die Schuld auf
sich und erretteten die Gemeinde aus der Not.^ Zur Zeit der
Judenverfolgungen im Jahre 1096 sahen die Leute in Metz durch
die Judengasse drei Greise gehen, die Gott verherrlichten. R. Simon,
das Oberhaupt der Gemeinde, erklärte, es seien die drei Erzväter
gewesen, die die Juden vor den Verfolgern gewarnt und der Ge-
meinde Hilfe gebracht haben.' Die Zahl der Legenden, die von
Gottes wunderbarer Hilfe erzählen, ist Legion. Sie ist fast so groß
wie die Zahl der blutigen Verfolgungen und schweren Prüfungen,
von denen das jüdische Volk heimgesucht wurde. „Siehe, es schläft
und schlummert nicht der Hüter Israels", das ist die Geschichts-
philosophie des Volkes und der Glaube, zu dem es durch alle
Leiden sich durchgerungen hat.
5. Der eigentliche Wert der Legende besteht darin, daß sie
uns zur Erkenntnisquelle für die religiösen und ethischen Ge-
danken des Volkes wird. In jeder Religionsgemeinschaft besteht ein
Unterschied zwischen den geläuterten religiösen Ansichten der
geistigen Oberschicht und dem schlichten Glauben des Volkes.
Die Lehrer des Judentums haben sich zwar nie in aristokratischer
Entfremdung dem Volke ferngehalten, das ^odi profanum vulgus"
war ihr Wahlspruch nicht. Sie haben vielmehr mit dem Volke
gelebt und gefühlt und die Lehre zu seinem Lebensquell gemacht.
Im Judentum war die Lehre nie der ausschließliche Besitz einer
Gelehrtenkaste, sondern „das Erbe der Gemeinde Jakobs", das
Gemeingut des ganzen Volkes. Trotzdem gab es bis zu einem
gewissen Grade Unterschiede zwischen dem religiösen Denken der
geistigen Führer und dem Glauben des Volkes. Das Denken der
geistigen Führer erkennen wir aus ihren Werken, den Glauben
des Volkes dagegen aus der Legende.
Das Volk glaubt an Engel und Dämonen. Es erzählt in der
Legende von Engeln, die den Menschen in der Not helfen, und
von Dämonen, die den Menschen Schaden zufügen Avollen. Die
palästinensischen Lehrer haben zwar die Dämonenaustreibung be-
kämpft und von den Exorzisten gesagt, daß sie keinen Anteil an
1 Bloch in der Zeitschrift der historischen Gesellschaft für die Provinz
Posen VI, 466 f. Knoop, Sagen und Erzählungen aus der Provinz Posen, Posen
18113, 312.
2 Kuttner, Jüdische Sagen und Legenden, III, 69 aus Sefer Mnasc Adonai.
3 Seder hadorot I, 196.
7*
XI
100 J. Bergmann.
der zukünftigen Welt haben werden. Trotzdem vermochten sie den
Dämonenglauben nicht völlig auszurotten. Die Legende berichtet
von einzelnen Frommen, daß sie die Gewalt über die Geister hatten.
R. Simon b. Jochai sprach zu dem Dämon, der in die Kaisers-
tochter fuhr: Ben Talmion, weiche! Und der Dämon fuhr aus dem
Körper der Kranken. i Chanina b. Dosa verbot der Dämonin Agrat
b. Machlat, in bewohnten Gegenden umherzustreifen, und die Dä-
monin fügte sich in das Verbot.^ Acha b. Jakob besiegte den
Dämon durch sein Gebet. ^ Chanina b. Papa überwand den Herrn
der Geister mit Hilfe eines Bibelverses.'* Dem Satan, der ihm den
Weg versperrte, rief Abraham zu: „Möge dich Gott bedrohen,
Satan!" Zach. 3, 2. Und der Weg wurde frei.^
Das Volk kann nicht glauben, daß auch seine Helden dem
allgemeinen Menschenlos unterliegen und sterben und verwesen.
Die Legende erzählt: Neun sind lebend in das Paradies eingegangen,
ohne den Tod geschmeckt zu haben ;^ sieben hat der Wurm nicht
berührt, und sie sind der Verwesung nicht anheimgefallen.^ Die
Frommen schlafen in ihren Gräbern und nehmen an allen Vor-
gängen des Lebens teil. Sie erscheinen den Lebenden und warnei
sie und helfen ihnen in der Gefahr'' und lösen ihre Zweifel,-' oder
die Lebenden pilgern zu den Gräbern der Frommen und heischen
dort Entscheidung im Streite und im Zweifel. ^"^ Das Volk glaubt,
daß die Frommen in den Gräbern die Gebete der Lebenden hören,
darum betet es an den Gräbern um Regen zur Zeit der Dürre
und zur Zeit des Erdbebens um Rettung. '^ Der Sohn eilt in der
Not auf das Grab des Vaters und findet Hilfe, ^^ und das Volk
zieht zu den Gräbern der Erzväter und wird erhört. ^^ So werden
die Gräber der Frommen des Volkes Heiligtum, das die Legende
pietätvoll mit den Blüten der Phantasie schmückt. Über dem Grabe
I Meila 17\
- Pesachim 112''.
3 Kidduschin 29^
4 j. Pea 21"; j. Schek. 49".
5 B. H. I, 37.
6 Derech erez zutta 1.
7 Baba bathra 17'.
8 Seder had. I, 221. Sehern haged. s. v. Mose Alschieh.
9 Moöd kat. 28".
10 Berach. 18"; Baba kamma 117''; Baba mez. 84".
II Luncz, Palästina- Almanach VII, 9; X, 13.
12 Taan. 23".
i^ Frankl, Nach Jerusalem II, 474 f.
XII
Geschichte und Legende. 101
des Propheten Arnos schwebt in der Nacht ein großes Licht, über
dem Grabe Zefanjas lagert ständig eine Wolke, und aus den
Gräbern Ezechiels und Esras steigt in der Nacht eine Feuersäule
empor. 1
Das Volk glaubt, daß den Tieren ein höherer Instinkt eignet,
der sie das Göttliche ahnen läßt und zu verehren zwingt. Die
Raben bringen dem Propheten Elia Nahrung, die Löwen fügen
Daniel kein Leid zu, und die wilden Tiere, die die Tore des ägypti-
schen Königspalastes bewachen, versammeln sich um Mose und
Aron und lecken die Füße der Frommen.- Die Adler breiten ihre
Schwingen über den Leichnam Davids aus, die Vögel des Himmels
bestatten die Leiche Abels, und die Löwen hüten das Grab
Zipporas.^ Eine Schlange bewacht das Haus eines frommen Wall-
fahrers und die Grabeshöhle des R. Simon b. Jochai."*
Die Männer der Vorzeit wachsen in der Vorstellung des
Volkes, die Vergangenheit erscheint ihm glorreicher als die Gegen-
wart. Trotzdem wird Gott nicht ausschließlich zum Gotte der
Väter und der Vergangenheit. Im Volke lebt vielmehr der Glaube,
daß die himmlische Offenbarung fortwirkt. ,Seit dem Tode der
letzten Propheten Haggai, Zacharja und Maleachi ist der heilige
Geist von Israel gewichen, und man bediente sich von jetzt an
der Himmelsstimme". ^ Die Himmelsstimme tritt an die Stelle des
Sehers und bringt Kunde von einem Ereignis, das sich in der
Ferne abgespielt hat. So hörte Simon der Gerechte im Aller-
heiligsten die Himmelsstimme rufen: Vereitelt ist der Plan der
Feinde, die das Heiligtum zerstören wollten; Kaligula ist getötet
und sein Dekret aufgehoben worden.*' Gleich den Propheten ver-
kündet die Himmelsstimme das drohende Unheil und weist die
Menschen in ihre Schranken. Am Pfingstfeste, so berichtet Josephus,
vernahmen die Priester im inneren Heiligtum den tausendfachen
Ruf: Laßt uns von hinnen ziehen!^ Nach dem Tode des R. Eleasar
aus Modim erging an Barkochba eine Himmelsstimme: Du hast
Eleasar getötet, der Israels Arm und rechtes Auge gewesen; so
wird auch dein Arm verdorren und dein rechtes Auge sich ver-
1 Luncz a. a. ü. VIII, 6; Rundreise des R. Petachja aus Regensburg
ed. Grünhut I, 16, 18.
2 Jalk. Ex. 181.
ä Rut r. zu 1, 17; Gen. r. 22; Luncz a. a. O. XI, 5.
* Schir r. zu 7, 2; Baba mez. 84''.
= Joma 9''.
8 Schir r. zu 8, 10.
■< b. j. IV, 6, 3.
XIII
102 J. Bergmann.
dunkeln.^ Als Jonathan b. Usiel auch die Hagiographen übersetzen
wollte, gebot ihm die Himmelsstimme: Es ist genug!'- Die Himmels-
stimme bezeugt die Größe und das Verdienst des Frommen. Wie
im Evangelium eine Stimme vom Himmel Jesus zuruft: „Du bist
mein lieber Sohn, an dem ich Wohlgefallen habe",^ so erzählt
auch die jüdische Legende, vom Berge Horeb gehe Tag für Tag
eine Himmelsstimme aus, die den Menschen verkündet: Die ganze
Welt wird um meines Sohnes Chanina willen gespeist.* Als die
Mutter mit ihren Söhnen den Märtyrertod starb, rief die Himmels-
stimme: „Fröhliche Mutter der Kinder" Ps. 113, 9.^ Bei dem Tode
R, Akibas verkündete sie: Heil dir, Akiba, denn du bist für das
Leben der zukünftigen Welt bestimmt.'' Als der Henker des
R. Chanina b. Teradjon, von der Seelengröße des Märtyrers hin-
gerissen, in die Flammen sich warf, ließ eine Himmelsstimme sich
vernehmen: Chanina und sein Henker sind für das Leben, der
zukünftigen Welt bestimmt." Auch in späterer Zeit verstummt die
Himmelsstimme nicht. Sie verkündet dem Vater Raschis: Dir wird
ein Sohn geboren werden, der Israel erleuchten wird.'' Sie beant-
wortet R. Jakob dem Frommen aus Marvege die religionsgesetz-
lichen Fragen, die er an den Himmel richtet; seine Fragen und
die Antworten, die er erhalten hat, finden sich in dem Werke:
Die Responsen vom Himmel auf die Fragen des R. Jakob aus
Marvege.^ Wie die christliche Legende die schönsten Hymnen und
Gebete auf Himmelsoffenbarungen zurückführt, i" so erzählt auch
die jüdische Legende von dem Gebete „Baruch scheamar": es fiel
ein Brief vom Himmel, in dem diese Lobpreisung aufgeschrieben
stand. ^1 Zuweilen wurde die himmlische Offenbarung den Frommen
im Traume zuteil oder durch einen Engel vermittelt Im Traume
wurde Chanina b. Papa wegen einer falschen religionsgesetzlichen
Entscheidung getadelt. ^^ R. Elieser b. Nathan und R David b. Zimra
1 j. Taan. 68"; Echa r. zu 2, 2.
2 Meg. 3\
3 Mc. 1, 11.
* Berach. 1".
5 Gittin 67*.
6 Berach. 61\
7 Ab. z. 18*.
8 Seder had. I, 198.
9 Sehern haged. s. v. Jakob hechasid. Groß, Gallia judaica 364.
i" Günter a. a. O. 92.
11 in pn zu Schulchan Aruch, Urach chajim 61, 1.
« j. Moed kat. 83\
XIV
Geschichte und Legende. 103
empfingen im Traume die Offenbarung, daß sie in einer Frage
falsch entschieden haben. i Saadia wollte wissen, wie viel Buch-
staben die Thora enthält. Da kam ein Engel und offenbarte es ihm.^
Das Volk steht ehrfurchtsvoll vor seinen Helden und fragt:
Woher kommen ihre Geistesgaben? Seine Antwort lautet: Die
Geistesgaben der großen Männer sind ein Geschenk des Himmels.
Die griechische Sage erzählt, Äschylos sei einmal als Knabe auf dem
Felde eingeschlafen. Da kam zu ihm der Gott Dionysos und befahl
ihm, eine Tragödie zu dichten. Von da ab wurde er ein Tragödien-
dichter.^ Derselbe Glaube kommt auch in der jüdischen Legende
zum Ausdruck. In der Kindheit aß Eleasar Kalir einen Kuchen,
der mit einer heiligen und wunderwirkenden Inschrift versehen
war. So wurde er ein Dichter.' Moses Maimonides schlief im
Gotteshause ein; als er erwachte, war er für die Wissenschaft be-
geistert.5 Über R. Juda den Frommen sprach der Vater im Lehr-
hause den Gottesnamen aus, der Sohn sank zu Boden und ver-
barg sein Antlitz. Von jetzt an übertraf er alle Schüler des Vaters
an Weisheit. »^ Menachem Recanati fastete und betete, daß ihn der
Himmel erleuchte. Als er während des Gebetes im Gotteshause
eingeschlafen war, kam ein Unbekannter und gab ihm aus einem
Gefäße zu trinken. Als er erwachte, war er erleuchtet und fähig,
seine Werke zu schreiben."
Die biblische Zeit erzählte von Kriegshelden, später wurden
die Frommen die Helden des Volkes. Die Bilder der Kriegshelden
in der Bibel wurden von der späteren Legende übermalt und
die Kriegshelden als Gelehrte und Fromme dargestellt, die im
„Kampfe der Thora" und im sittlichen Ringen sich bewähren.
Gottes Lieblinge und Vertraute sind in der jüdischen Legende die
Frommen: um ihretwillen wird die Welt erhalten und die Natur-
ordnung aufgehoben; ihnen zuliebe tut Gott Wunder, und auch
sie selber vermögen Wunder zu vollbringen. Bei allen Völkern
erzählt die Legende von wundertätigen Männern. Auch die jüdische
Legende berichtet von einem David Alro'i und Sabbatai Zebhi, daß
sie Wunder tun konnten. Allein die Wundertäter dieser Art sind
1 Schein haged. s v. Elieser b. Nathan.
2 Sehern haged. s. v. Saadia.
3 Paus. a. a. O. I, 42; Günter a. a. O. 51.
* Aruch 8. V. thp .
5 Schalschelet 35".; Seder had. I, 206.
s Kuttner I, 29 f. aus dem Küdelheiiner Maasebuch.
" Seder had. I, 224.
XV
104 J. Bergmann.
die Ausnahme. Als Regel gilt: Wunder vollbringen können nur
die Frommen. Der Wundertäter der jüdischen Legende ist kein
Zauberer oder Ekstatiker, sondern ein Frommer, der des Gottes-
geistes teilhaftig geworden, weil er einen sittlichen und frommen
Lebenswandel führt. Auf den Befehl des R. Pinechas b. Jair, teilte
sich der Strom. Als seine Schüler ihn fragten, ob auch sie das
gleiche Wunder vollbringen könnten, erwiderte er: Nur der ver-
mag es, der das Bewußtsein hat, nie einen Israeliten gekränkt zu
haben. 1 An einem Orte war eine Schlange, die die Menschen biß.
Sie meldeten es Chanina b. Dosa. Dieser setzte seinen Fuß auf
das Loch der Schlange. Die Schlange kam heraus und biß den
Frommen. Sie starb, der Fromme aber blieb unversehrt. Chanina
nahm die Schlange auf die Schulter, trug sie in das Lehrhaus
und sprach: Sehet, nicht die Schlange tötet, sondern die Sünde.^
Mit anderen Worten: Das Wunder und die wunderwirkende Kraft
werden dem Frommen zuteil, weil er einen sittlichen Lebens-
wandel führt.
Wodurch aber wird der Fromme zum Vertrauten Gottes und
zum Nutznießer seiner Gnade? Was gilt in der jüdischen Legende
als Frömmigkeit? Hier offenbart uns die Legende das religiöse
und sittliche Denken des Volkes. Von Gott gesegnet wird der
Fromme, der den Sabbat auszeichnet. Josef, der Sabbatverehrer,
kaufte am Rüsttage des Sabbats einen Fisch, in dem er eine kost-
bare Perle fand.^ Das Volk glaubt an die schützende Macht des
Thorastudiums: Von David, R. Chisda, Rabba bar Nachmani erzählt
die Legende, daß der Todesengel ihnen nicht nahen durfte, solange
sie dem Thorastudium oblagen.^ Mehr jedoch als das Thorastudium
gilt das Üben der Liebeswerke. Von der Pest, die in Sura aus-
brach, blieb die Nachbarschaft Rabs verschont, nicht etwa um des
thorabeflissenen Rab willen, sondern wegen eines schlichten Mannes,
der zu Begräbnissen Schaufel und Spaten verlieh."' Hoch gewertet
wird in der jüdischen Legende die Mildtätigkeit. Almosensamm-
lern, die für ein armes Brautpaar sammelten, gab EUeser aus Bar-
tota sein ganzes Geld und wurde dafür reich gesegnet." Die Tochter
R. Akibas wurde vom Schlangenbiß bewahrt, weil sie am Hochzeits-
» j. Demai 22*.
J Berach. 33'.
3 Sabb. 119\
* Sabb. 30''; Makkot 10"; Baba mez. 86\
s Taan. 2l\
6 Taan. 24^
XVI
Geschichte und Legende. 10«^
tage ihr Mahl mit einem Armen geteilt hat.i Als ein Mann ein
Vorhaus erbaute, das den Armen den Eintritt in das Haus er-
schwerte, hörte der Prophet Elia auf, das Haus zu besuchen,
weil es dieser Auszeichnung unwürdig geworden.^ Die Legende
verherrlicht die Reue. R. Jose b. Joeser sah im Traume die
Bahre des Alkimos, der seine Abtrünnigkeit bereute, in der
Luft schweben, und er rief aus: Um eine kleine Stunde ist mir
Alkimos auf dem Wege in das Paradies vorangegangen.* So öffnet
sich dem reuigen Sünder das Tor der Gnade in gleichem MaOe
wie dem Frommen. Wie die Reue dem Sünder, so ebnet die
kindliche Pietät dem Sohne den Weg zu Gott. Als Salomo den
Tempel erbaute, betete er, daß Feuer auf den Altar herabkomme.
Allein das Feuer kam nicht. Da rief der König: Gedenke der Liebe
zu David. Als er betend des Vaters gedachte, kam sogleich das
Feuer.4 So wertet das Volk als Frömmigkeit die Sabbatverehrung,
das Thorastudium, die Mildtätigkeit, die Reue und die kindliche
Pietät. Zum Helden der Legende wird auch der Märtyrer, der
seinem Glauben Treue bewahrt und bereit ist, für ihn das Leben
zu opfern. Daniel kam unversehrt aus der Löwengrube heraus,
seine drei Freunde wurden aus dem Feuer errettet. Als Abraham
vor Nimrod den einzigen Gott laut bekannte, stürzten die Götter-
bilder im Thronsaale mit ihrem Gesicht zur Erde.^ Als R. Akiba
und R. Chanina b. Teradjon den Märtyrertod starben, verhieß
ihnen eine Himmelsstimme das zukünftige Leben. "^
In der Legende verherrlicht das Volk die Stätten, die seinem
Herzen heilig sind: das heilige Land, Jerusalem, das Heiligtum,
berühmte Gottes- und Lehrhäuser, das Haus, in dem der Fromme
gelebt, und das Grab, in dem er ruht. Das heilige Land wurde
von der Sintflut verschont." In Jerusalem brach nie ein Feuer
aus." Der Altar des Heiligtums w^urde nie vom Regen getroffen.'-'
Bei allen Feuerbrünsten, von denen Prag heimgesucht wurde, blieb
die Altneusynagoge unversehrt.'" In den Lehrhäusern des R. Jechiel
1 Sabb. 156\
2 Baba bathra 7''.
3 Gen. r. 65.
4 Schocher tob zu Ps. 7, 6.
s B. H. I, 30.
6 Berach. 61"; Ab. z. 18".
1 Zebach. 113".
8 Ab. di R. N. 36.
« Pirke Abot 5, .''>; Joma 2\".
lu Sippurim II, 158.
XVII
106 J. Bergmann.
aus Paris und des R. Salomo Lurja ereignete sich ein ähnliches
Wunder wie im Tempel zu Jerusalem.^ An der Stelle, wo früher
das Haus des Isaak Lurja gestanden, baute ein Jude sein Wohn-
haus. Ein Greis warnte ihn: Der Ort, auf dem du stehst, ist heiliger
Boden und darf nicht entweiht werden. Allein der Mann hörte
nicht auf die Warnung. Als das Haus vollendet wurde, brach ein
Feuer aus und verwandelte das Haus in einen Trümmerhaufen.-
Drei Männer stiegen in die Höhle Machpela hinunter und wurden
verbrannt. 3
Tief im Herzen des Volkes lebt die Ehrfurcht vor allem
Heiligen, doch die schönsten Sterne holt das Volk vom Himmel
für den Frommen. Der Fromme erscheint in der Legende wie
Gott von Lichtglanz umgeben, bei alledem wird er nie zum
Heiligen erhoben. Ein Frommer, der sich für sündenrein hielt,
wurde von einem Dämon versucht und besiegt.^ Von R. Akiba
und R. Meir berichtet die Legende, daß sie über die Sünder
spotteten. Da erschien ihnen der Satan als Weib und bewies ihnen,
daß auch sie nur schwache Menschen sind.^
Es ist ein in der jüdischen Legende verbreitetes Motiv: def
Fromme, der die Demut verliert und die Schranken, die Gott dem
Sterblichen gesetzt, überschreitet, wird gestraft Levi b. Sisi ordnete
ein Fasten an, aber es kam kein Regen. Da rief er: „Herr der Welt,
du bist zur Höhe emporgestiegen und erbarmst dich deiner Kinder
nicht". Der Fromme wurde erhört, aber wegen seiner Kühnheit
heimgesucht.^ Raba erschien der Vater im Traume und offenbarte
ihm, daß er wegen seines kühnen, der Demut entbehrenden Gebetes
des Todes schuldig sei.^ Der Sohn des R. Jose von Joqeret for-
derte vom Feigenbaum zur Unzeit Früchte. Der Feigenbaum brachte
die Früchte, doch der Fromme, der die Änderung der Naturord-
nung erzwungen hatte, mußte sterben.^ Der hoho R. Low errettete
seine Gemeinde von dem Tode, doch er selber erlag der Gewalt
des Todesengels.^ Zu einem Toten gerufen, schwur Baalschem, der
1 Sehalschelet 44"; Seder had. I, 219; Scheni haged. s. v. Salomo Lurja;
Sabb. 21'.
2 Luncz a. a. O. X, 7.
3 Luncz a. a. 0. IX, 6.
* j. Sabb. 3\
5 Kidd. 81\
0 Taan. 25\
^ Taan. 24\
8 Taan. 23\
9 Knoop a. a. O. .304 f.
XVIIl
Geschichte und Legende. 107
Tote werde auferstehen. Die Seele mußte, dem Schwüre des Frommen
gehorchend, in den entseelten Leib zurückkehren, doch Baalschem
empfing für seinen Schwur Feuerruten. ^ Bei aller Verherrlichung
der Frommen betont die jüdische Legende den weiten Abstand
zwischen Gott und den Menschen und lehnt den Heiligenkult ent-
schieden ab.
6. Die jüdische Legende hat ihre Geschichte. Von den Karäern
und anderen Gegnern des Judentums wurden die Wundererzäh-
lungen der Legende als „rabbinischer Aberwitz'" verspottet, von
den jüdischen Religionsphilosophen des Mittelalters dagegen alle-
gorisch gedeutet und als Einkleidung philosophischer Wahrheiten
erklärt. Die allegorische Deutung der Legenden dauerte bis in
unsere Zeit fort. Ein Schulbeispiel für diese unwissenschaftliche
Auffassung der Legenden ist das Schriftchen Friedländers: Ben
Dosa und seine Zeit.^ Die Erzählung, Chanina b. Dosa habe durch
seinen Befehl die Dämonin Agrat b. Machlat vertrieben, wird von
Friedländer allegorisch gedeutet: „Die Geisternebel zerflossen, wo
die Sonne Chaninas sichtend sie durchdrang". ^ Auch die Legende
von dem Stein, den Chanina in der Wüste gefunden und mit Hilfe
gottgesandter Engel nach Jerusalem gebracht, wird als „Bild" er-
klärt: „Wir glauben demnach in der wüsten und verödeten Ge-
gend des uns gelieferten Bildes die Zeit und in dem darin liegen-
den Gestein das verwahrloste, in Geistlosigkeit versteinerte Volk
erkennen zu dürfen". ^ Es fehlte der jüdischen Legende auch nicht
an rationalistischen Deutungsversuchen. So behauptete Abraham
Maimuni in seiner bekannten Abhandlung über die Agada, die
Legenden, die von dem Zusammentreffen der Weisen mit Dämonen
und Propheten (wie Elia) erzählen, enthielten nur die Schilderung
von Traumerscheinungen: die Dämonen und Propheten wären den
Frommen nur im Traume und nicht in Wirklichkeit erschienen.-'
Noch mehr als die philosophisch-allegorische und rationalistische
Erklärung war im Judentum die buchstäbliche Auffassung ver-
breitet: die Wundererzählungen der Legende galten als buchstäb-
lich wahr.
Zur wissenschaftlich richtigen Auffassung der jüdischen Le-
genden führt uns am besten die Vergleichung mit verwandten nicht-
1 Schibche Beseht 16.
2 M. Friedliinder, Ben Dosa und seine Zeit, Prag 1872.
3 Friedländer a. a. O. 21.
* Friedländor a. a. O. 82.
'■> Kobez Teschubot R. M. B. M. cd. Lichtenberg, Leipzig 1851», II. 42"
XIX
108 J. Bergmann.
jüdischen Erzählungen. Im Rahmen der nichtjüdischen Parallelen
verliert die jüdische Legende das Seltsame; sie hört auf „rabbinischer
Aberwitz", aber auch das allegorische Gewand für philosophische
Wahrheiten zu sein. Sie erscheint vielmehr als schlichte Volks-
erzählung, die zwar der objektiven aber nicht der subjektiven
Wahrheit entbehrt, als eine Schöpfung des jüdischen Volksgeistes,
in der der fromme Glaube, das Denken und Hoffen des Volkes in
einfacher, oft poetischer Form zum Ausdruck kommt.
Die wissenschaftlische Betrachtung der Legende und die
kritische Erkenntnis dessen, was Geschichte und Legende ist,
macht uns ärmer und reicher zugleich. Manche jüdische Legende
wurde für eine Geschichtsquelle in realem Sinne gehalten, die sie
nicht sein darf. Durch die Kritik wird ein Teil früher gültigen
Quellenmaterials hinfällig. Aber die Kritik lehrt uns auch, wie die
Legende in idealem Sinne wieder zur Geschichtsquelle wird. In
der Legende bewahrt das Volk zuweilen zutreffende historische
Erinnerungen; in ihr urteilt es über Menschen, Werke und Ge-
schehnisse; in ihr spricht es seine religiösen, sittlichen und ge-
schichtsphilosophischen Gedanken aus. So wird die Legende odt'-r,
wie sie einmal genannt wurde, die „Lügende" bei wissenschaftlicher
Betrachtung wieder zu einem Quell der Wahrheit.
XX
Die hebräischen Kommentare zn den i;i Middot
des Rabbi Ismael.
Von A. Freimanu, Frankfurt a. M,
Unter den Regeln, an welche die Auslegung des Gesetzes
gebunden ist, nehmen die 13 Middot des Rabbi Ismael (rna :'")
eine hervorragende Stelle ein. Sie bilden den ersten Abschnitt des
Sifra und werden bald als Baraita bald als Midrasch bezeichnet
(Zuuz G. V. - S. 53). Von den Karäern bekämpft (Jehuda Hadassi,
Eschkol ha-Kofer § 162), hat man ihnen seitens der Rabbinen eine
solche Bedeutung beigemessen, daß sie schon früh (Amrams Siddur,
ed. Warschau 1865, fol. 2'"^) unter die täglichen Gebete eingereiht
wurden. Weil sie am Anfang des Buches Torat Kohanim stehen,
das von den Opfern handelt, hat man sie für geeignet gehalten,
neben den Abschnitten von den Opfern rezitiert zu werden
(Abudrahim zitiert von S. Baer im Kommentar seiner Ausgabe der
Gebete Abodat Israel, Rödelheim 1868, S. 47). Eine Anzahl von
Arbeiten des Jubilars, zu dessen Ehrung diese Studie beitragen
möchte, beschäftigen sich mit der Untersuchung diesei hermeneu-
tischen Regeln. Sie haben folgende Erklärer gefunden:
1. Saadia Gaon ben Josef (gest. 941/42) schrieb einen
arabischen Kommentar, der von Nachum [ha-Maarabi] übersetzt
wurde. Ms. Fischl jetzt in Bodl. 2496* (HB. XXI, 134; H. Üb. 935,
vgl. 395 A. 183). Er ist von Schechter im ma'^n n'D, Bd. 4, S. 235—245
herausgegeben und von Joel Müller, Oeuvres ... de Saadia ben
Josef IX, 73 nochmals gedruckt worden. Steinschneider (HB. XXI,
134; Saadia Gaons Arabische Schriften in Kaufmann-Gedenkbuch,
S. 148, Nr. 11, wiod(3r g.'druckt in Arabische Übers. S. 50) und
Neubauer (Cat. p. 969) bezweifeln die Autorschaft Saadias. Schechter
schließt jedoch auf die Echtheit, weil bekannt ist, daß Saadia
ein Werk über die Methodologie des Talmud geschrieben (Stein-
schneider, Arab. Übers. S. 50, Nr. 10) und Abudrahim in seinem
110 A Freimann. " ,
Kommeatar zu den 13 Middot eine Stelle im Namen Saadias zitiert,
die sich in unserem Kommentar findet (Beth Talmud IV, S. 236).
2. Salomo ben Isak (Raschi gest. 1105) wird vom Kopisten
des cod. München 305 ^ und cod. Casanata 173^ der Kommentar
zugewiesen, der sich anonym in cod. München 279 ^ und in der
Handschrift V des ungarischen Nationalmuseums zu Budapest
(Kohn S. 16) findet. Er ist von Kobak im Jeschurun 6, hebr. Abt.,
S. 38 — 44 nach ms. Fischl und aus dem Jeschurun nochmals in
a^DitaJip nmap ed. Hirschensohn, Jerusalem 1882, I, fol. 12, 13, ge-
druckt worden. Schorr im Zion II, 147 wollte Lilienthals Angaben
in Allgem. Zeitung des Judent. 1839, S. 56, bezweifeln und für
Salomo ben Isak Simson ben Isak aus Chinon lesen. Oppenheim im
Jeschurun 6, S. 201, weist auf Zitate aus unserem Kommentar hin.
3. Hillel ben Eljakim (12. Jahrhundert) angeblich Raschis
Schüler, nach Samuel Krauss, Studien zur Byzantinisch-Jüdischen
Geschichte, S. 118, „vermutlich in Candia heimisch"; Steinschneider
in Geigers Jüd. Zeitschr. X, S. 316, „ich möchte an Unteritalien
(Groß-Griechenland) denken, welches noch im 12. Jahrhundert an
der griechischen Bildung zehrte", jedoch in HB. XVIII, S. 131 und
Luncz's Jerusalem 3, deutscher Teil, S. 45, „der in Griechenland
oder Unteritalien lebte". Sein Kommentar zum Sifra ist in cod
Wien 116 (Goldenthal S. 12 f.), cod. Neub. 424, 426, 427 und cod
Merzbacher 97 (geschrieben 13. Tamus 1212). Er zitiert außer den
Gaonim Hai und Nissim und Baruch aus Griechenland keinen
späteren Autor als Nathan ben Jechiel (Rabbinowicz, Dikd. Sofr. V
zu Erubin, Vorrede). Schwierige Stellen des Textes übersetzt er
ins Griechische (J. Perles, Jüdisch-byzantinische Beziehungen in
Byzantinische Zeitschrift II, S. 577).
4. Abraham ben David aus Posquieres (Rabed gest. 1198)
schrieb einen Kommentar zum Sifra, der zum Teil schon zirka
1523 von Salomo ben Masaltob in Konstantinopel gedruckt wurde
(Z. f. H. B. XI, 49). Es sind hiervon nur vier Exemplare, und
zwar im Rabbinerseminar Budapest (ehemals della Torre), in der
Frankfurter Stadtbibliothek, im Br. Museum (Straalen p. 219) und
im Besitze Elkan Adlers bekannt. Wieder gedruckt ist nach einer
Handschrift der Anfang von B. Goldberg in J. F. Fuens bönan I,
S. 239 und ganz von J. H. Weiss in seiner Sifra- Ausgabe, Wien 1862;
daraus übernommen in die Sifra-Ausgabe mit Kommentar des
Simson ben Abraham aus Sens, Warschau 1866. Von dem Kom-
mentar zu den 13 Middot gibt es aber auch besondere Hand-
schriften, z. B. cod. Neub. H47 i, die auch gesondert gedruckt
II
Die hebräischen Kommentare zu den 13 Middot des Rabbi Ismael. 111
wurden, so in D^ösn püb, Livorno 1781 (vgl. Gross in Monatsschr
1874, S. 182 und Gall. Jud., S. 448). Philippus Ferdinandus (gest. 1598)
übersetzte ihn ins Lateinische (OB. p. 679) und ließ ihn in Cambridge
1597 drucken (CB. p. 980).
5. Simcha ben Samuel in Speier war im Sommer 1223
noch am Leben (Zunz, Ltg. 309). Seinen Kommentar zum Sifra er-
wähnen Or Sarua I, 333, 336 und Machsor Nürnberg (Mag. XIII, 190),
vgl. Epstein in Monatsschr. 1895, S. 451, Nr. 11. Der Kommentar
ist nicht mehr erhalten.
6. Samuel nennt der Schreiber von cod. München 59 ^ den
anonymen Verfasser des Kommentars zum Sifra, über den Stein-
schneider schon in Geigers Jüd. Zeitschr. X, 814 f. eine Untersuchung
anstellte, ohne sicheres zu ermitteln. Epstein will ihn Baruch ben
Isak zuschreiben (Monatsschr. 1895, S. 455 f.). Jedenfalls ist der
Verfasser ein Deutscher, vielleicht ein Schüler Samuel he-Chasids.
7. Jehuda ben Kalonymos ben Meir schrieb gegen Ende
des 12. Jahrhunderts sein groß angelegtes talmudisches Lexikon
D'KmttKT D^«3n 'Din^ (Epstein in Monatsschr. 1895, S. 398 ff.). In diesem
behandelt er s. v. bxyiaiy" in ganz ausführlicher Weise die 13 Middot.
Er zitiert Raschi (Nr. 2), Hillel (Nr. 3), seinen Bruder Meir, der
viele andere Beweisstellen herangezogen habe, und Samuel (Nr. 6).
8. Simson ben Abraham aus Sens (gest. um 1230, vgl.
Revue VI, 179) schrieb einen Sifra-Kommentar, der zu einem be-
trächtlichen Teile ein Auszug aus dem des Abraham ben Davids
ist (Revue VII, S. 62). Er ist mit Noten von Jakob David aus
Wischegorod nach einem mangelhaften Manuskript in Warschau
1866 herausgegeben worden. Die Vorrede zum Kommentar des
Rabed ist aus Sifra ed. Wien 1862 übernommen.
9. Meir Abulafia ha-Leviben Todros in Toledo (gest. 1244).
Sein Kommentar ist im cod. München 305 ^ und cod. Vat. 277 -^
von Assemani p. 245 Todros zugeschrieben. Verschieden ist cod.
Fischl, der mit h"i ')hr: omita 3T, schließt, vgl. Steinschneider in
Cut. München S S. VIII und Joel Müller, Oeuvres ... de Saadia
ben Josef IX, S. XXXII, Note 1.
10. Isak ben Josef aus Corbeil (gest. 1280, vgl. Gross, Gall.
Jud. p. 563), der Verfasser des nbun m^ar soll einen Kommentar
zu den 13 Middot geschrieben haben, der sich nach Senior Sachs'
handschriftlichem Katalog in cod. Günzburg 366 ■'• findet. Ich habe
während meines Aufenthaltes in Petersburg im Jahre 1911 zum
Studium der Günzburgischen Handschriften nicht Zeit gefunden,
die Angabe zu prüfen.
III
112 A. Freimann. ■ ,
11. Bechai ben Ascher schrieb seinen Pentateuchkommentar
zu Saragossa im Jahre 1291 (CB. p. 777). Im Abschnitt -[m'^rnn
(ed. Venedig 1546, fol. 164^^ und 164°) behandelt er die 13 Middot
in der Reihenfolge, die Raschi (Nr. 2) vor ihm befolgt hat und
nach der sich unter vielen anderen David Nieto in seinem p nt2!2,
fol. 87^ und Isak Lampronti im Pachad Jizchak richten (Oppenheim
in Kobaks Jeschurun 6, S. 201). Ob der in cod. Günzburg 109 ent-
haltene Kommentar ein anderer ist, habe ich nicht prüfen können.
12. Simson ben Isak aus Chinon um 1300 (Gross, Gall
Jud. p. 581 f.) erklärt die 13 Middot im ersten Teile seines
methodologischen Werkes mnn: nao, der den Titel mfü 'na trägt,
in ausführlicher Weise. In der Zählung und Einteilung der Regeln
befolgt er einen von seinen Vorgängern und Nachfolgern ab-
weichenden Weg (Oppenheim in Kobaks Jeschurun 6, S. 204).
13. David Ibn Bilia ben Jomtob aus Portugal schrieb um
1320 (CB.p. 857) seine philosophische Begründung der 13 Glaubens-
lehren b'str^^n nmo', gedruckt in c^nrn nm, ed. El. Aschkenasi, Metz
1819, mit französischer Übersetzung von Salomo Klein. Er über-
setzte 1338 Johannes Pauli, Salus vitae (H. Üb. S. 806). Von seinen
logischen Grundregeln jvjnn 'b'?2 ist nur ein Fragment in cod.
Neub. 2168 erhalten (H. Üb. S. 4 99). Seinen Kommentar zu den
13 Middot enthält cod. Cambridge.
14. Ahron Kohen aus Lunel schrieb sein Ritualwerk a^n mn-is
vor 1327 (Gross, Gall Jud. p. 290). Es enthält in seinem ersten
Teile, Livorno 1750, p. ^'^ und 6% eine kurze Erklärung der
13 Middot, die von dem Sammler des Kol bo § 3 wörtlich über-
nommen wurde.
15. David Abudrahim ben Josef in Spanien, der seine
Erklärungen zu den Gebeten 1341 schrieb (CB. p. 855), kommen-
tierte auch unsere Baraita (ed. Prag 1784, p. 18 f.), meist nach
Raschi, zuweilen aber auch nach Saadia (Joel Müller in Oeuvres IX,
S. XXIII, Anm. 2). Er zitiert Midrasch Haschkem (vgl. D'ispbn nao,
ed. Grünhut I, S. 18, Anm. 2), Saadia und Raschi. In der Zählungs-
weise folgt er dem Abraham ben David.
16. Levi ben Gerson in Avignon und Orange (gest. 1344)
schrieb, vielleicht zur Einleitung in seine größeren Werke, eine
Erklärung der 13 hermeneutischen Regeln, die unter dem Titel
pi:: nyu? (der aber wahrscheinlich vom Herausgeber herrührt), in
dem Buche nprTT'-is von Jakob Feitusi, Livorno 1800, fol. 123^— 125^^
zuerst gedruckt ist und von Isak Jakob Wolfinsohn, Jerusalem 1884,
mit einer Biographie des Verfassers aus Kaiman Schulmanns rrnbin
IV
Die hebräischen Kommentare zu den 13 Middot des Rabbi Ismael. 113
ba^^^v' ■'ösn versehen, neu herausgegeben wurde (Steinschneider in
Ersch und Gruber, II. Sect., 43. Teil, S. 297, Nr. 9). Er zitiert
Rabbenu Nissim und R. Simson aus Sens. Schechter (Beth Talmud IV,
S. 237, Anm. 5), vermutet Interpolationen in den Text.
17. Dem 15. Jahrhundert gehört das mystische Buch Pelia
Korzec 1784 an (Jellinek in Beth ha-Midrasch III, Einleitung,
p. XXXVIIIf. und ynn DitcDip S. 43 f., HB. 18, S. 4. Festschrift
Guttmann, S. 206, Anm. 2), das auf Blatt 74 die von anderen
übernommenen Erklärungen in krauser und tendenziöser Weise
entstellt (Jellinek D''?'?2n citaDp S. 24, Nr. 175).
18. Aus cod. Günzburg 331, der am 14. Tischri 1453 beendet
wurde, veröffentlichte Zebi Scherschewski einen anonymen Kom-
mentar in S. J. Fuenö banan VIII (1870), S. 213—214; 221—222.
Er stimmt meist mit der Raschi (Nr. 2) zugeschriebenen Erklärung
überein.
19. Abraham Elia Kohen ist Verfasser des Kommentars
in cod. Vat. 37, der fol. 74 mit den von Berliner in Michaels D'"nn ms
S. 611 angegebenen Worten beginnt und nach jeder Regel mit
einem kleineu Gedicht schließt. Die Handschrift stammt aus dem
16. Jahrhundert und dürfte in Greta entstanden sein. Cod. Vat. 107^
enthält die in onDS mnia, Venedig 1599, p. 21^ gedruckte Abhandlung
Ibn Musas über -iiaim hp.
20. Samuel Ibn r^n^D (Serillo?) (erste Hälfte des 16. Jahr-
hunderts in Ägypten, CB., p. 2480) hat in seinem methodologischen
Werke '?xi^i:? "'bbD, Abschnitt 'ö, gedruckt in a''itt?' n^n, Venedig 1622,
Abt. IV, fol. 16 f., die 13 Middot genauer untersucht mit Heranziehung
des Abraham ben David, seines Lehrers Isak de Leon u. a.
21. Jochanan ben Josef Treves, der Verfasser des Kom-
mentars x:ic"'2Kn anf^p zum römischen Machsor (Brüll in Jahrbücher
für jüd. Gesch. und Liter. I, S. 108), der in Bologna 1540 im Druck
erschien (CB. Nr. 2579), erklärt auch die Baraita der 13 Middot.
22. Naftali Hirz Treves ben Elieser (Vorbeter in Frank-
furt a.M., gest. vor 1556), dessen meist aus kabbalistischen Schriften
geschöpfter Kommentar zu den Gebeten zuerst Thiengen 1560
gedruckt ist (CB. p. 2029 und Brüll in Jahrbücher für jüd. Gesch.
und Liter. I [1874], S. 101 — 104), erklärt auch die Baraitii der
13 Middot in kurzer Weise. Sein Kommentar ist ein zweites Mal,
Berlin 170 i (CB. Nr. 2246), erschienen.
23. Vidal Zarfati ben Isak aus Fez schrieb um die Mitte
des 17. Jahrhunderts seinen Kommentar tt,npn "["in zum Sifr;i, viel-
leicht als sein erstes Werk, da er keine seiner Schriften darin
Festschrift, g
V
114 A. Freimann. ' •
nennt (vgl. meine Anzeige in Z. f. H. B. 12, S. 132). Er ist vom
Verein Dobhebhe Sifte Jeschenim in Husiatyn 1908 gedruckt worden.
24. Isak ben Jakob Josbel Levi (um 1600) hat in seiner
Erklärung der Gebete, die in den Machsorim seit 1600 unter dem
Titel ly-np nitn gedruckt ist (CB. p. 1126), auch einen Kommentar
zu den 13 Middot. Er ist aus drei verschiedenen Kommentaren
gesammelt (Baer, bni^^ mnr n-ic, Einl. S. VI, Anm. 4). Die Er-
klärung der 13 Middot ist aus dem anonymen Gebetkommentar
pna ^hiVKi (CB. Nr. 3856), zuerst in der Machsor-Ausgabe Venedig
1567 (CB. Nr. 2455) gedruckt, wörtlich übernommen, der hin-
wiederum den Anfang aus der Erklärung des Naftali Hirz Treves
(Nr. 22) bringt.
25. Immanuel Aboab schrieb 1616 — 1625 sein Werk Nomo-
logia o Discursos legales, Amsterdam 1629 (D. Cassel, Einl. zum
Kusari p. XXXI). Er erklärt darin (p. 108—118) die 13 Regeln in
spanischer Sprache.
26. Chajjim Vital ben Josef (gest. in Damascus 1620) hat
die kabbalistischen Aussprüche seines Lehrers Isak Loria nieder-
geschrieben. Die niDna aus seinem Werke D''''n yv '"is bezüglich der
13 Middot sind aneinander gereiht in nban mc Zolkiew 1781, fol. 48
(Zedner p. 487), gleichsam als Kommentar zu diesen Regeln.
27. Ahron Ibn Chajjim ben Abraham aus Fez (gest. in
Jerusalem 1632, vgl. CB. p. 719 und Add., Ozar Nechmad III, 145)
schrieb einen sehr ausführlichen Kommentar, der unter dem Titel
pn« m"iö vor seinem Sifra-Kommentar pnx pip Venedig 1609 — 1611
und nochmals Dessau 1742 gedruckt ist. Er möchte die drei letzten
Regeln nicht unter die 13 zählen.
28. Jakob Chagis ben Samuel (gest. 1674) schienen die
von Simson Chinon (Nr. 12) im mnna "idd behandelten methodo-
logischen Regeln der Ergänzung und Verbesserung fähig. Er
sammelte aus dem Talmud und seinen Erklärern Raschi und
Tosafot, aus Jeschua ben Josefs d'?iy ims'-bn, Josef Ibn Vergas
^IDV n-'-iK^y, Josef Karos -na'^nn ^bh:D und Ahron Ibn Chajjims pn« nnö
und konnte auch noch das eben (1639) erschienene Werk nriöD pn''
des Salomo Algasi kurz studieren und benützen (CB. p. 1204).
Er fügte seine Erklärungen hinzu und ließ sie unter dem Titel
niaan n'^nn zusammen mit mnn^ isd in Verona 1647 drucken. Sie
erschienen auch Amsterdam 1709 (CB. p. 2634).
29. Jesaja Hurwitz (gest. um 1630) hat in seinem großen
ethisch-aszetisch- kabbalistischen Werke nnan mm"? ^w, Amsterdam
1648—1649 und öfter gedruckt (CB. p. 1387), am Beginn des Ab-
VI
Die hebräischen Kommentare zu den 13 Middot des Rabbi Ismael. 115
Schnitts na bvnt' nnin auch die 13 Middot in ganz ausführlicher
Weise erklärt. Während aber dieser Kommentar in rein halachi-
scher Weise die Regeln erläutert, ist der in der Gebetausgabe
D'örn -11'?:', volkstümlich n"bt' -iitd genannt, die zuerst Amsterdam
1717 (OB. p. 2335) erschienen ist, enthaltene kurze Kommentar
ganz kabbalistisch.
30. Samuel ben Josef (gest. in Hamburg 1699) ist Ver-
fasser eines Gebetkommentars (OB. p. 2430), wahrscheinlich des
in der Ausgabe Amsterdam 1681 — 1682 (OB. Nr. 2184) gedruckten,
in welchem die 13 Middot (fol. 10 f.) mit starker Anlehnung an
David Abudrahims Kommentar erläutert sind. Er hat aber auch
den Kommentar des damals noch in Mainz (1677 — 1681) als Rabbiner
lebenden David Lida (vgl. Vorrede) benützt. Baer in bx-ii:»'' nmai'' -i"id
Einl. p. VI, Anm. 3 schreibt den Kommentar Zebi ben Chanoch
und seinem Sohne Chanoch zu; mir fehlt eben die Möglichkeit,
diese Angabe zu prüfen.
31. Ein Mitglied der Familie Gases ist Verfasser des Kom-
mentars der 13 Middot im cod. Almanzi 302, jetzt Br. Museum 471.
Dem Katalog nach (p. 90) ist die Handschrift aus dem 18. Jahr-
hundert. Sie enthält nur die Einleitung, eine längere Abhandlung
über -lüim hp und eine kurze über mu? nin.
32. Jechiel Michael Epstein ben Abraham aus Lemberg,
Rabbiner in Proßnitz (CB. p. 1274) hat in seinem oft aufgelegten
Gebetkommentar r\'-\'^'' -|-n, zuerst erschienen Frankfurt a. M. 1697
(CB. Nr. 2219), auch die 13 Middot erläutert.
33. Menachem Asaria ben Jehuda Lob y-z, Schwiegersohn
des Elieser ben Jehuda Lob, Dajan und Darschan in Redwitz (bei
Bamberg) fügte, als er das Werk "inr jn"?::? seines Schwiegervaters
nach dessen Tode im Jahre 1G97 in Fürth erscheinen ließ (Löwen-
stein, Zur Gesch. der Juden in Fürth HI im Jahrbuch der jüd.-lit.
Gesellsch. X, S. 66 f.), eine kurze Erklärung der 13 Middot bei, die
dort p. 27 gedruckt ist.
34. Simon Akiba Baer aus Wien, Rabbiner in Gunzen-
hausen (D. Kaufmann, Letzte Vertreibung der Juden aus Wien,
S. 202 f.) gab 1707 in Sulzbach die Neubearbeitung seiner Gebet-
erklärung snn mi2r btt" Kins Ninna heraus (CB. Nr. 2275), in der er
die 13 Middot in ethischer Weise erläutert.
35. Jehuda Arje L(")b ben Josef Samuel, Dajan in Frank-
furt a. M. (Horovitz, Frankfurter Rabbinen H, S. 57; CB. p 1333
und 2938), der Herausgeber, der von seinem Vater, dem Rabbiner
in Frankfurt, Samuel Kaidenower (Horovitz a. a. O. S. 56) und
8*
VII
116 A. Freimann.
Schwiegervater Samuel Schotten (Horovitz a. a. O. S. 73 und
Landshut in Kohn-Zedeks nmn "iiK I, S. 51 f.) korrigierten Talmud-
Ausgabe Amsterdam-Frankfurt a. M. 1714 — 1721 (CB. Nr. 1414
und Rabbinowicz miabnn riDS-tn bv -112x0, S. 88 ff,), schrieb ein Kom-
pendium der 13 Middot 'r'Nriaty^ "n r\Mf2 y^ •'bbs nnp, das er dem ersten
Bande jener Ausgabe des Talmuds beifügte und das in den späteren
Talmuddrucken meist wieder abgedruckt ist. In der ed. Wilna noch
mit dem Superkommeutar nn« p mnjn von Seeb ben Arje aus Telz.
36. David ben Arje Lob aus Lida (gest. in Lemberg 1690,
vgl. Buber, Dt:? ■'cdk, S. 56) kommentierte in seinem großen Werke
n bD T Frankfurt a. M. 1727 (CB. p. 877) in ganz kurzer Weise
die 13 Middot. Die Erklärung ist in dem q^ivv! ''nns betitelten
Kommentar enthalten.
37. Ahron ben Zebi Hirsch aus Dessau, Einwohner Frank-
furts, begründete 1737 in Homburg v. d. H. eine hebräische Druckerei
(Ersch und Gruber, Sect. II, 28, S. 80). Er ließ dort 1737 eine
Machsor-Ausgabe in zwei Teilen erscheinen (Zedner, p. 467), die
mit einem Kommentar versehen ist, welcher auch die 13 Middot^
kurz erläutert. Ob Ahron ben Zebi, der die deutsche Vorrede
unterzeichnet, auch der Verfasser des Kommentars ist, kann ich
jetzt nicht untersuchen.
3.8. Jakob Emden ben Zebi (gest. 1776) begann die Be-
arbeitung des Gebetbuchs nach seiner Genesung von einer schweren
Krankheit im Jahre 1743 (Wagenaar, p'^r' rinbin, p. 8 f.). Er erklärte
auch die 13 Middot mit Benützung des Talmud und seiner Kom-
mentare und druckte sie im ersten Teile seines nban "ino, die den
Titel D''ütr möy führt und in Altona 1744 erschienen ist (Zedner,
p. 460).
39. Elia Wilna ben Salman (gest. 1797) schrieb Text-
verbesserungen und Bemerkungen zur Baraita über die 13 Middot,
die unter dem Titel x'njn '^^p^b im i< i^n -iitd Jerusalem 1895 — 1898
gedruckt sind. Die Textverbesserungen druckte als s"-ijn mnii Israel
Meir ben Arje Seeb Kohen aus Radun (Nr. 49) in seinem Sifra-
Kommentar Pietrkow 1911 ab.
40. Jakob Koppel Lipschütz schrieb einen ganz im lur-
janischen Sinne gehaltenen Gebetkommentar ■npT b'ip, der mit dem
•^'i '"nxno -iiTD Slobuta 1804 gedruckt ist (Zedner, p. 488). Die Er-
klärung der 13 Middot in kabbalistischer Weise (50^ — 51'') ist
ganz knapp gehalten.
41. Gedalja Lipschütz (gest. 1826, vgl. Berliner in Monats-
schrift 50, S. 216) ließ in Breslau 1818 sein Werk bü")^^ ncj3 er-
VIII
Die hebräischen Kommentare zu den 13 Middot des Rabbi Ismael. 117
scheinen (Bj. s 235), das unter vielem andern auf Blatt 49 die
13 Middot erklärt.
42. Zebi Hirsch ben Naftali Hirz Rapoport aus Lem-
berg, Rabbiner in Dubno (gest. 1865, vgl. Pesis, n^onm «Dnn -rr
S. 33 f.), veröffentlichte seineu Doppelkommentar □•'jnD mir und
n-^)sr( msDin zum Sifra und der Baraita der 13 Middot in Wilna
1845 (Zedner, p. 699). Er ist sehr ausführlich.
43. Isak Eisik Jehuda Jechiel b. Alexander aus Komorno
schrieb einen eingehenden Kommentar na"«,-! nn'o zum Sifra, der
meist auf Ahron Ibn Chajjims pna p-ip beruht und nur Zusätze
dazu macht. Er erschien in Lemberg 1848 (Zedner, p. 700).
44. Jakob Zebi Meklenburg (gest. 1865) untersucht in
seinem Gebetkommentar n'?an jry das Wort pi, das die letzte Regel
einleitet und meint, es verbinde die letzte Regel mit den zwei
vorangehenden, um ihre Ähnlichkeit zu dokumentieren und es ist
nicht pi (= jK3i), wie Wolf Heidenheim in seinem Raschi-Kommentar
xnpfan riDnn zu Numeri VH, 85 in Berufung auf Taschbaz § 214,
der dieses im Namen seines Lehrers Meir Rothenburg sagt, zu
lesen. Vgl. auch Oppenheim in Kobaks Jeschurun 6, S. 204.
45. Isak Hirsch Weiss (gest. 1906) gab in Wien 1862 den
Sifra mit der Erklärung des Abraham ben David (Nr. 4) heraus,
den er mit meist kurzen Noten, Tia'?nn nnof^ betitelt, versah. Er hat
auch zur Erklärung der 13 Middot kurze Bemerkungen geschrieben.
46. Isak Seligmann Baer (gest. 1897) behandelt in seinem
Kommentar zu den täglichen Gebeten, gedruckt in bsity nT,sr "nc
Rödelheim 1868, S. 53 f. die Regeln in selbständiger und wissen-
schaftlicher Form, oft mit Heranziehung des Abudrahim. ^
47. Chajjim Palagi (der jüdische Polyhistor, gest. 1868,
seine Grabschrift und seine Schriften in A. Freimann, •'s::: Tat' "rjy
Berlin 1912, S. 149 f.) behandelt in seinem methodologischen
Werke D^nn b2, Smyrna 1874, fol. 9*^ in kurzer Weise die 13 Middot.
48. Naftali Herz ha-Levi, Rabbiner in Jaffa, schrieb einen
Doppelkommentar 'bnss -irr und -istr nax zu den Gebeten, in dem
er auch die 13 Middot erklärt hat. Er ist im x'-ijn -iitd Jerusalem
1895—1898 gedruckt.
49. Israel Meir ben Arje Seeb Kohen aus Radun (Gouver-
nement Wilna) schrieb seinen Kommentar zum Sifra, indem er
aus den Erklärungen des Abraham ben David, Simson aus Sans,
1 Es ist mir unmöglich alle Erklärer der Gebete anzugeben, die auch
die LS Middot kommentiert haben, weil mir die neuen und neuesten Siddur-
Ausgaben meist nicht zugänglich sind.
IX
118 A. Freimann.
Ahron Ibn Chajjim u. a., das ihm einleuchtendste sammelte und
mit den Textverbesserungen des Elia Wilna (Nr. 39) versehen in
Pietrkow 1911 drucken ließ.
50. Meir Friedmann (gest. 1908) beschließt den Reigen der
Erklärer der 13 Middot. Als posthumes Werk gab die Gesellschaft
zur Förderung der Wissenschaft des Judentums in Berlin seine
Sifra- Ausgabe, Breslau 1915, heraus, die leider ein Torso geblieben
ist. Eine ausführliche Einleitung und ein bis ins einzelne gehender
Kommentar zu den 13 Middot geben Berichtigungen zum Text
und Erläuterungen der Auffassung, welche die Regeln in der
talmudischen Literatur gefunden haben.
51. Anonyme. Ohne Namen des Verfassers sind:
a) cod. Neub. 1267 ^^e ^^(j qq^ 2496^, sie sind identisch und
ganz kurz gehalten, vgl. Neubauer, Cat. Add., p. 1156 und
Schechter in Beth Talmud IV, S. 236, Anm. 1; cod. 2496 « ist
am Ende defekt, cod. Neub. 2164 3^ ist gleichfalls ganz kurz.
h) Anonym ist ferner: cod. de Rossi 62, cod. Parma 105 (Cat.
Perreau p. 191). v
c) cod. Leyden 59 5 (Steinschneider, Cat. p. 268 f.).
d) cod. Günzburg 33, cod. Günzburg 937 (ob auch Günzburg
1184, weil darauf nn'BD iirr "'s folgt?) und cod. Günzburg
1432 — 1433, letzterer in italienischer Sprache.
Außer diesen Kommentaren gibt es noch einen „Midrasch
über die 13 Middot". Er hat unsere Baraita zur Grundlage, statt
der 16 Beispiele nur 14, die Beispiele aber sind dem Midrasch
entnommen. Er findet sich im Midrasch ha-Gadol und ist von
D. Hoffmann in Berliner Festschrift, hebr. Teil, S. 55 — 71, mit
einer Einleitung und Noten versehen, herausgegeben worden.
Die hebräischen Kommentare zu den 13 Middot des Rabbi Ismael. 119
Register.
Abraham ben David 4.
Abraham Elia Kohen 19.
Ahron ben Zebi Hirsch 37.
Ahron Ibn Chajjim 27.
Ahron Kohen aus Lunel
14.
Anonyme 51.
Baer, I. S. 46.
Baruch ben Isak 6.
Beehai ben Ascher 11.
Gases 31.
Chajjim Vital 26.
David Abudrahim 15.
David ben Arje Lob aus
Lida 36.
David Ibn Bilia 13.
Elia Wilna 39.
Friedmann, M. 50.
Gedalja Lipschütz 41.
Hillel ben Eljakim 3.
Jakob Chagis 28.
Jakob Emden 38.
Jakob Koppel Lipschiitz 40.
Jechiel Michael Epstein. '^2.
Jehuda Arje Lob ben
Josef Samuel 35.
Jehuda ben Kalonymos
ben Meir 7.
Jesaja Hurwitz 29.
Immanuel Aboab 25.
Jochanan ben Josef Treves
21.
Isak ben Jakob Josbel
Levi 24.
Isak ben Josef aus Corbeil
10.
Isak Eisik Jehuda Jechiel
43.
Israel Meir Kohen 49.
Levi ben Gerson 16.
Meir Abulafia 9.
Meklenburg, J. Z. 44.
Menachem Asaria ben
Jehuda Lob 33.
Naftali Herz ha-Levi 48.
Naftali Hirz Treves 22.
Palagi, Gh. 47.
Saadia Gaon 1.
Salomo ben Isak 2.
Samuel 6.
Samuel ben Josef 30.
Samuel Ibn Serillo 20.
Simcha ben Samuel 6.
Simon Akiba Baer 34.
Simson ben Abraham aus
Sens 8.
Simson ben Isak aus
Ghinon 12.
Todros 9.
Vidal Zarfati 23.
Weiß, I. H. 46.
Zebi Hirsch ben Naftali
Hirz Rapoport 42.
- .32 nitt''' fn - .23 \nipr\ "|-in - .12 m-ria ^nn - .u Q'^^n mniN - .4s nssi? niax
- .47 u^'nn b^ - ,14 13 b'D - ,7 D''K-iittKi D'xsn ^mn^ - .21 u^tp min - .39 xnjn mnjn
nnoa - .27 pnx nna - .39 i«"ijn "'Dip^'? - .41 '^xnü"' noDa - .20 hH^KiV ^bh^
- .4G D'sna niir - .4g '^Knu'' mnr - .34 x-ns nmar - .24 pn:: ''b:i?ü — .45 "nabnn
- .3G nnyr •'nna - .17 ns"'?s 'd - .43 r^z^ar^ nn-rr - .38 ffiau? n^nv - *u nbsn jvr
- .29 rinnri nimb "^w - .21 XDitr^ax-i üüf:}p - .35 mtü y^ •''^ba '^)Tp - .40 npy "^ip
.28 nüsn n'?nn - .42 n-iiyn nisoin - .ig pn:: nru; - .48 ^br\s>i nrir - .29 n"'iaiyn nrir
Handschriften.
Leyden: 69^ . . . 51.
Oxford: Neub. 1267""; 2164 3"; 2496 S; 2496 ^^^ ... 51.
Parma: Rossi 62; Perreau 105 ... 51.
Rom: Vat. 107 * , . . 19.
St. Petersburg: Günzburg 33 ... 51; 109 ... 11; 331
1432- 1433 ... 51.
18; 937
61;
XI
Das Alter der Baraita der 32 Normen für
die agadische Auslegung der Heiligen Schrift.
Von V. Aptowitzer, Wien.
Die Interpretation der exegetischen Normen bildet ein Haupt-
gebiet der wissenschaftlichen Tätigkeit des verehrten Jubilars, dem
diese Festschrift gewidmet ist. Ihm verdanken wir eine Reihe
scharfsinniger Werke auf diesem Gebiete und werden ihm — wir
hoffen und wünschen es — noch viele andere verdanken. So sei
dem Interpreten der Middoth dieser Beitrag zur Literaturgeschichte
der exegetischen Normen als bescheidene Festgabe gewidmet.
Dem Meister von seinem in Dankbarkeit und Verehrung ergebenen
Schüler und Kollegen.
Die Frage nach dem Alter der Baraita der 32 Normen der
agadischen Auslegung hat bis vor einigen Jahren in der modernen
literarhistorischen Kritik sich in normalem Geleise bewegt. Ihre
Beantwortung hat nicht jene Divergenzen und Extreme hervor-
gerufen, wie sie in bezug auf manche andere Werke der talmudi-
schen Literatur bestehen. Die Zugehörigkeit der Baraita zur talmudi-
schen Literatur wurde überhaupt nicht angezweifelt. Auch ihr
tannaitischer Ursprung blieb im ganzen unangefochten. Von den
Beispielen zu den einzelnen Normen behaupten zwar manche,
daß sie ganz oder teilweise der amoräischen Zeit gehören, ' über
die Normen selbst aber sind auch die meisten modernen Forscher
einig, daß gegen die Zuweisung ihrer Verfassung oder Zusammen-
1 Vgl. Katzenollenbogen, ohv; nn'n:, Wilna 1859, S. XXVIII: Koifmann,
-131 a^C'D S. 8 ff.; Berlinor, im Israelit 18G9; Bloch in Kobaks Jeschuruu IX,
3. 49 ff.; Bacher, Agada der Tannaiten II 293, Anm. 1; Exegetisclio Terminologie
Bd. I. S. 100 f. Vgl. auch Frankel, nJTOn '2-n, S. 187. Vgl. noch Schwarz, Die
liermeneutische Induktion in der talraudischen Literatur S. 12 und Schwarz,
Die liermeneutische Antinomie 8. 24 f.
122 V. Apto witzer.
Stellung an den Tannaiten R. Elieser, den Sohn R. Jose des
Galiläers, nichts Ernstliches vorgebracht werden kann.^ Der Einzige,
der gegen die Autorschaft R. Eliesers schwachen Zweifel aussprach,
war A. Berliner, der sich wie folgt äußert r^ „Die Verbindung, in
welche die XXXII (seil. Middoth) mit dem Namen des R. Elieser
ben R. Jose des Galiläers, gebracht wird, dürfte sich in folgender
Weise erklären lassen. Man hatte, und vielleicht gar ohne besondere
Absicht, an die Spitze der XXXII Middoth jenen Satz aus Chullin 89^^
gestellt: •]:'a n^:! mann 'b^b:n 'or 'i bz' lon x"n b'^s r-ot xsciö nnxu? mpö b'D
nD^-isKS. Denn erst hierauf beginnen die Middoth selbst, eingeleitet
mit den Worten: n^n-iD mjK miö yb::. Jener Satz steht in dieser
Weise ganz ohne Zusammenhang mit dem nachfolgenden; allenfalls
bietet er nur einen schwachen Anhalt für die Authentizität des
R. Elieser. Es sprechen auch innere Gründe dagegen, den R. Elieser
als Redakteur der XXXII Middoth zu halten, da Autoritäten "darin
angeführt werden, welche lange nach R. Elieser gelebt haben. So
z. B. in Regel VIII R. Chija, oder R. Jizchak nach der Lesart des
Jalkut (Exod. § 170), in Regel X R. Jakob ben Chija. Man müßten
sonst annehmen, daß ursprünglich R. Elieser die XXXII Middoth
nur präzis zusammengestellt habe wie R. Ismael die XIII Middoth,
spätere aber zur weiteren Ergänzung die Beispiele hinzugefügt
haben."
Wir sehen also, daß auch Berliner nur zweifelt und noch
immer die Baraita in ihrer jetzigen Gestalt der amoräischen Zeit,
also der talmudischen Literatur zuweist.
Aus dieser normalen Bahn wurde die Frage nach dem Alter
unserer Baraita gedrängt durch eine vor drei Jahren erschienene,
dieser Frage besonders gewidmete Schrift von Dr. Leo Bardowicz.^
In dieser Schrift wird unserer Baraita die Zugehörigkeit zur
talmudischen Literatur abgesprochen und sie in ihrer jetzigen Form
für ein Produkt der nachsa'adianischen Gaonimzeit erklärt. Der
Verfasser hat seinem Thema viel Fleiß gewidmet und seine
1 Zunz, Gottesdienstliche Vorträge* SS. 90, 337; Einhorn, c>N3n ß-no Vor-
wort und passim. Frankel, nitron »JiT S. 186; Graetz, Geschichte IV 3, S. 185;
Weiss, VK'ini -in nn II, SS. 167, 205; Brüll, n:t:'r2n xnr: I, 3. 212; Hoffmann, Ein-
leitung in die halachischen Midraschim S. 4.; Katzenellenbogen, Reifmann, Bacher,
Bloch, Schwarz an den hier in der vorhergehenden Anmerkung genannten
Stellen.
3 Israelit 1869.
3 Die Abfassungszeit der Baraita der 32 Normen für die Auslegung der
Heiligen Schrift. Eine Untersuchung von Dr. Leo Bardowicz, Berlin 1913. Vgl.
auch des Verfassers Aufsatz in „Freie Jüdische Lehrerstimme" III, S. 31.
II
Das Alter der Baraita der 32 Normen etc. 123
Argumentation geschickt und mit großem gelehrten Apparat
durchgeführt. Seine Argumente wirken auf den ersten Blick be-
stechend und sind geeignet, den unbefangenen Leser ganz für
die These zu gewinnen. So hat auch manch ernster Gelehrte sich
von ihr gefangen nehmen lassen.
Es gilt aber auch in der Wissenschaft das Verbot der Be-
stechungsannahme: man darf von dem Radikalismus einer These
und dem äußern Glanz der Beweisführung sich nicht dazu ver-
leiten lassen, ohne weitere Prüfung die These selbst für erwiesen
zu halten. In der Tat hat eine genaue Prüfung der Bardowicz-
schen Beweise ergeben, daß keiner von ihnen stichhältig ist, daß
also seine These wohl radikal, aber ganz wurzellos ist.
Dies nachzuweisen und so für die Baraita eine „restitutio in
integrum* — im wörtlichen und juristischen Sinne — zu vindi-
zieren, ist Zweck der folgenden Ausführung.
Gegen die althergebrachte, geläufige Ansicht über Alter und
Autor unserer Baraita hebt Bardowicz eine Reihe von Schwierig-
keiten hervor und faßt dann das Resultat seiner Untersuchung
wie folgt zusammen:
„R. Elieser, Sohn des Galiläers R. Jose, kann nicht als
Schöpfer und Urheber der 32 Middoth angesehen werden, da
28 derselben sich an die Namen anderer, zumeist viel älterer
Tannaiten knüpfen. Aber auch die Sammlung und Zusammen-
stellung, sozusagen die Redaktion der 32 Middoth kann REbJG
nicht zugeschrieben werden, da zwei derselben, die 14. und 28.,
erst in der amoräischen und wieder zwei, die 9. und 11., erst in
der gaonäischen Zeit nachweisbar sind, davon ganz abgesehen,
daß REbJG, wäre er der Redaktor unserer Baraita gewesen, von
den in ihr vereinigten Regeln in seinen eigenen Schriftauslegungen
häufigen Gebrauch hätte machen müssen, während er in Wirk-
lichkeit die Middoth überhaupt verhältnismäßig selten verwendet
und sich überdies auf den Gebrauch nur einiger weniger Regeln
beschränkt, die zu den populärsten gehörten. Die Sammlung und
Vereinigung unserer 32 Middoth kann aber auch in die amoräische
Zeit nicht verlegt werden, weil die 9. und 11. Regel viel jünger
sind. Neben den bezeichneten Argumenten spricht auch noch die
Tatsache, daß in der ganzen Traditionsliteratur der 32 Middoth
keine Erwähnung geschieht, dafür, daß deren Sammlung und Zu-
sammenstellung weder in der tannaitischen noch in der amoräischen
Zeit stattgefunden hat; denn bei der eminenten Bedeutung der
Middoth und deren häufiger Anwendung seitens der Tannaiten
III
124 V. Aptowitzer. " •
und Amoräer hätten sie entschieden genannt werden müssen,
würde diese Vereinigung von Interpretationsnormen in jener Zeit
bestanden haben. Dies alles führt mit Notwendigkeit zu der An-
nahme, daß die 32 Middoth, die erst in der gaonäischen Zeit auf-
tauchen, in eben dieser Zeit erst aus den im rabbinischen Schrifttum
vorkommenden Auslegungsregeln (mit Ausnahme der 9. und 11. Regel)
ausgewählt und vereinigt worden sind. Durch diese . . . Lösung
unserer Frage werden all die oben behandelten Schwierigkeiten
mit einem Schlage behoben, ebenso die zuletzt berührte, warum
nämlich Scherira in der oben aus seinem Sendschreiben zitierten
Stelle unsere „Baraita" nicht kennt. Er konnte da, wo er von den
Behelfen spricht, deren sich schon die Alten bei ihrer Gesetzes-
forschung bedienten, wohl die 13 Middoth des R. Ismael, sowie
auch einzelne Regeln, die in den 32 Middoth vorkommen, nennen,
nicht aber die Vereinigung dieser letzteren als Ganzes, w^il es
ein Anachronismus gewesen wäre."
Diese Beweisführung leidet an dem Fehler, daß die als
Prämissen dienenden Tatsachen falsch gedeutet sind. Ist dies
erkannt, so fällt der ganze Bau in sich zusammen.
I. In der rabbinischen Literatur wird mit der Jugend der
Quelle oder des Autors nicht immer zugleich auch die Jugend
des von dieser Quelle oder diesem Autor Überlieferten mitgesetzt.
Dies beweisen die unzähligen Fälle, in denen amoräische Sätze
inhaltlich und oft auch wörtlich mit einer Baraita oder der
Tosefta übereinstimmen. ^ Es ist überflüssig, einzelne Belege an-
zuführen: alle MTinD «"Dn, xron ]b rat'öp •'kö und n^b r"D!2 KSi'''? sind
Beispiele dafür. In vielen Fällen ist die Übereinstimmung vor-
handen, ohne daß der Talmud darauf aufmerksam macht, wie
schon Nachmanides konstatiert hat- Äußerst lehrreich sind
folgende Beispiele:
1. Baba Bathra 151^ unten heißt es: „Wenn jemand aus
Anlaß seines Todes Legate vermacht, so ist dabei der Mantel-
griff nicht nötig; aber nur wenn er gestorben ist, wird die Zu-
wendung rechtskräftig; ist er genesen, kann er rückgängig machen,
selbst wenn der Mantelgriff stattgefunden hat", s*'? nn^^ niania miscia
n-'o^ö i3pT DJ hv t|Ki -inn -lar ,nf2i Kim pop K-'rn. Dieser Satz wird mit «na'^m,
1 Vgl. Aptowitzer, Monatsschrift 1908, S. 74S f.
2 Vgl. Jad Maleachi N. 639. Die dort erwähnten Stellen sind: Sabbath 128",
Baba Mezia 52" n'prn und 53'' unten die Baraita, Baba Bathra 11\ Abodah
Sarah 38". Vgl. Auch Pesachim 49* und Tossafoth v. «':n.
IV
Das Alter der Baraita der 32 Normen etc. 125
also mit der der Schlußredaktion des Talmuds oder gar den
Saburäern gehörenden Formel angeführt. Diese Rechtsnorm findet
sichabernicht bloß schon in derTosefta,^ sondern auch fast wörtlich
bei Paulus-.- „Denn dort, wo ein Testament vorhanden ist, muß der
Tod dessen, der es errichtet, bekannt sein. Denn nur durch den
Tod wird gefestigt das Testament, und es hat keine Kraft, so
lange der, der es errichtet, am Leben ist". Wir sehen also, daß
eine Rechtssatzung, die im Talmud als spätamoräischen Ursprungs
erscheint, schon vom Hebräerbrief als bekanntes, geläufiges Recht
vorausgesetzt wird.
2. Aussprüche R. Akibas finden sich mehr oder weniger
wörtlich im Sirach.^ Die Erubin 54^ im Namen Rabs mitgeteilte
Sentenz befindet sich in Sirach 14, 11—18.
3. Sätze aus der Mischna werden im Namen später Amoräer
angeführt*
4. Und werden nicht auch sogar Bibelstellen im Namen
von Lehrern angeführt?^
5. Und wer zählt die Fälle, wo eine Baraita in der einen
Quelle — als Satz eines Amoras in einer anderen erscheint? »^
Angesichts dieser Tatsachen — die Bardowicz unbekannt zu
sein scheinen, da er sich sonst mit ihnen hätte auseinandersetzen
müssen — ist aus dem Umstand, daß wir die Anwendung der
14. und 28. Middah nur bei Amoräern finden, der Schluß, daß
1 Baba Bathra VII 10 (409"): r« n:no ,n inn'? hiy (Sia&ijxrj) 'p'n»n sman
13 nnnS ht2\ Wenn jemand ein Testament schreibt, kann er es rückgängig macheu ;
(wenn er) eine Schenkung (schreibt), kann er sie nicht rückgängig machen.
2 Hebräerbrief 9, 16—17. Vgl. Aptowitzer, Die syrischen Rechtsbücher, S. 42.
3 Vgl. Pesachim 112" mit Nidda 16"; Chagiga 15" mit Sirach 7, 12; Syn-
hedrin 66", Gen. K. XI, 5. Pesikta Rabbathi ed. Friedmaun 119" und Tanchuma
NKTi ':) § 33 mit Sirach 36 (33), 7 und 9. Vgl. Graetz, Gnostizismua und Judentum,
SS. 119, 121; Bacher, Ag. Tan. I, SS. 277, 296; Theodor zu Gen. R. a. a. O., S. 93.
4 Synhed. 37", Baba Bathra 78". Vgl. noch Joma 19" mit Aboth I, 13.
Ukzin Ende wird Synhed. 100" im Namen Rabba bar Mari angeführt.
•' Aboth IV, 19, Kethuboth 22", Synhed. 101" unten. Vgl. auch Aboth IV, 14.
6 Vgl. z. B. die Baraita Tosofta Sotah XIII Ende, Joma 9", Sotah 48" und
Baba Mezia 90", die im Jerusch. Sotah IX 10 24» im Namen R. Jochanans mit-
geteilt wird. Die Baraita Joma 20" erscheint Gen. r. VI 7 als Ausspruch Levis.
Die Baraita Kethuboth 112" wird Jerusch. Teah VII 3, Sotah I 7 und Sotah IX 13
im Namen R. Chijah bar Abba mitgeteilt. Die Tosefta Ma'asser Scheni II 2 er-
scheint Berachot 38" als Ausspruch Rab Assis. Vgl. dazu nScn d'KI^ 68", Anm. 31
Ende; Sifre Deut. § 6 erscheint Gen. Rabl)ali XVI 14 als Erklärungen Judas.
Vgl. dazu Bacher, Ag. der paläät. Am. III 240, Anm. 6. Vgl. noch die Baraita
Synhed. 66" mit Gen. XVI, 16.
126 V. Aptowitzer.
diese Amoräer auch die ersten Urheber dieser Middoth gewesen,
absolut unsicher.^
IL Auch die Baraita des R. Ismael besteht ja größtenteils
aus älteren Regeln, da sie die sieben Middoth Hillels enthält, die
ihrerseits zum Teil ebenfalls älter sind als Hillel.-
Es kann also die Baraita der 32 Normen ebensogut und in
demselben Sinne R. Elieser ben R. Jose ha-Gelili gehören, wie die
Baraita der 13 Middoth R. Ismael.
III. Daß Scherira sie nicht erwähnt, erklärt sich einfach aus
der Tatsache, daß er in der fraglichen Stelle des Sendschreibens
nur von der halachischen Forschung spricht.^ Da konnte er
die Baraita, die hauptsächlich der Agada dient und sich als Samm-
lung von Normen für die agadische Auslegung bezeichnet, nicht
anführen. Daher erwähnt er bloß einzelne Regeln der Baraita, die
in der Halacha Verwendung finden; die Baraita als Ganzes konnte
er nicht erwähnen.
IV. Daß R. Elieser nicht alle Middoth der Baraita anwendet,
würde nur dann vielleicht einen Anhaltspunkt gegen seine Autor-
schaft abgeben, wenn es feststünde, daß uns alle agadischen Aus-
legungen R. Eliesers überliefert sind. Es wird aber auch schwer
sein nachzuweisen, daß R. Ismael alle von ihm überlieferten
Middoth anwendet.
V. Daß die Baraita in der talmudischen Literatur nicht erwähnt
wird,^ beweist nichts. Auch die Mechilta, sowohl die des R. Ismael
1 Was die 14. Middah betrifft, ist es aucli nicht richtig, daß sie nur von
Amoräern angewendet wird, da sie auch in der Mecliilta und in Aboth R. Nathan
vorkommt, was ja Bardowicz Itennt. Wenn sie im Midr. Ps. im Namen Chiskias
mitgeteilt wird, so ist dies ein neuer Beleg für das hier im Text Ausgeführte,
nicht aber, wie Bardowicz meint, dafür, daß Chiskia der Autor der Stelle ist.
Es ist auch möglich, daß der Redaktor des Midr. Ps., der Chiskia für den
Redaktor der Mechilta des R. Simon hielt, aus diesem Grunde die Mechilta-
stelle in Chiskias Namen anführt, wie der Jeruschalmi die Tosefta im Namen
R. Chijas und die Mechilta im Namen von R. Ismael.
2 Vgl. Schwarz, Die hermeneutisclie Induktion S. 145. Vgl. auch Bardowicz
S. 6, Anm 2.
-.lühn j'^in 'S'Q j'S'x ,finS onjnj im nn h^ ,pnn3S'l o'Jit^'NT nroN nn id„ ^
4 S. 19 ff. erinnert Bardowicz an die Tatsache, „daß im Talmud und in
den Midraschim allerliand Werke in nicht geringer Zahl zum Zwecke der Beweis-
führung, der Quellenangabe und aus sonstigen Anlässen mit Namen angeführt
werden". Er gibt dann eine lange Liste solcher Werke, die aber vielfach be-
richtigt werden muß: 1. D'Snn m.ix und m-ix ü'9'n -i£3D sind, wie S. 19, Anm. 9,
richtig angegeben wird, ein Werk; sie dürfen also nicht zweimal gezählt werden. —
VI
Das Alter der Baraita der 32 Normen etc. 127
wie die des R. Simon,^ und Aboth R. Nathan werden in der
Traditionsliteratur nicht erwähnt.
VI. Daß die 9. und 11. Middah erst in gaonäischer Zeit vor-
kommen, setzt ja schon die Unechtheit der Baraita voraus; es
geht nun nicht, aus dieser Behauptung wieder die Unechtheit der
Baraita zu beweisen. Übrigens ist es noch gar nicht ausgemacht,
daß diese Middoth im rabbinischen Schrifttum nicht angewendet
werden; was der Verfasser S. 28 ff. gegen die von Einhorn und
Katzenellenbogen angeführten Beispiele einwendet, ist nicht immer
stichhältig. So sind Sifre Deut. § 211,^ Pesachim 118^ und Joma 87^
2. Daß TKQ '3-n »33X kein Werk dieses Namens ist, steht längst fest; vgl. Bacher,
Ag. Tann. 2 II S. 10, Anm. 4. Bardowiez' Verweis auf Epstein, Beiträge zur
jüdischen Altertumskunde S. 98, ist irrig, da Epstein die Annahme, das fragliche
r;""n »^3N sei ein Midraschwerk, entschieden zurückweist. Bekannt ist die geist-
reiche Erklärung D. Lurjas, die ich einmal gelegentlich der Exegese der be-
treffenden Midraschstelle dahin ergänzt habe, daß für '^3« die Abbreviatur '"ajx
zu vermuten ist, d. h. 'oSrn'n 'O: kd^n, woraus dann 'Dix geworden. Übrigens
fehlt der Hinweis in den Handschriften bei Theodor. — 3. xnnns xn"iiN
Sabbath 116" ist kein Werk. Dort sagt der Judenchrist, daß die Thora Moses
durch eine andere Thora ersetzt wurde. Denkt man aber an das Evangelium,
wie Handschriften bei Rabbinowicz lesen, dann dürfen nicht D'jv'jjn besonders
angeführt werden. — 4. Da ni'X' nnSn und m'i'' "iSD identisch sind, dürfen sie
nicht als zwei Werke gerechnet werden. Die anderen 10 nn^n sind „Satzungen"
und keine Schriften. Weiß' gegenteilige Annahme ist durch nichts begründet.
Solcher m^^n werden bei fünfzig erwähnt; vgl. Guttmann, Zur Einleitung
in die Halacha S. 20—24. Von den dort erwähnten no^n sind vielleicht manche
als selbständige Werke oder Baraitas zu betrachten. — 5. Daß nh^ n^DD kein
Werk dieses Namens ist, vgl, Aptowitzer in Monatsschrift 1908, S. 306, REJ 1909,
S. 239 ff. und iJH pNO TiSi^n IV, S. 19 f. — 6. n»D2n mSra und n'H'ity m^co
werden nicht als Werke zitiert. — 7. nnyio mo ist ebenfalls kein Werk, sondern
bloß „Ordnung der Festtage". Es handelt sich um die Einsetzung des festen
Kalenders. Vgl. Frankel, Introductio 101"; Grätz IV2 344; Weiß, Zur Geschichte
III 114; Bacher, Ag. der pal. Am. III 235. — 8. Nnp'DB in Gen. r. I 6 ist Be-
merkung eines Kopisten, was schon Buber, Einleitung zur Pesikta, S. XXXVIIl,
erkannt hat. Vgl. Theodor zur Stelle in Gen. r., wo der Hinweis in den Hand-
schriften fehlt.
1 Nach Hoffmann, Einleitung in die halachischen Midraschim S. 27 ist
v'aun mo in Midr. Ps. 36, 1 die Mechiltha des R. Simon. Dies ist aber gar nicht
sicher. Das Wort scheint vielmehr dasselbe zu bedeuten wie Gittin 67" und
Menachoth 18": Lehrmeinung, Lehrsystem. In Gittin sagt R. Simon selbst 'nnfi UK*.
Vgl. Friedmanns Einleitung in die Mechiltha S. XXXII. Vgl. auch Hoffmanns
Einleitung zu seiner Mechilthaedition,
2 Die Deutung beruht offenbar auf dem Gebrauch der weniger häufigen
Form nu-N statt nti'N. Gewiß ist für uns riü-N Status constructus mit iNn ns' als
nomen rectum; der Sifre aber, der die Tradition in der Bibel nachweisen will,
meint, daß die Thora doch richtiger hätte sagen müssen iNfi ns' nC'X, wenn sie
VII
128 V. Aptowitzer. ■ .
in der Tat sichere Belege für die Anwendung der 9. Middah. Wenn
der Verfasser von den zwei letzten Beispielen meint, sie brauchen
nicht widerlegt zu werden, so ist dies eine allzu bequeme Methode,
die mit des Verfassers unberechtigter Voraussetzung zusammen-
hängt, daß die Schwierigkeiten derart beschaffen sein müssen,
daß auch wir sie auf keine andere Weise lösen können. Daß diese
Voraussetzung unberechtigt ist, beweist unsere Baraita selbst,
von deren Beispielen für die 11. Middah nur eins, das aus
II Chr. 30, 18 — 19, so beschaffen ist, daß die Notwendigkeit des
Zusammenziehens der beiden Verse ersichtlich ist, während bei
den übrigen drei Beispielen die Annahme eines pbnw -mo als eine
rein willkürliche erscheint. ^ — Das Prophetentarguin ergänzt oft
den Bibeltext; 2 daß diese Ergänzungen durchwegs auf eine von
unserem Texte abweichende Vorlage zurückgehen und nicht viel-
mehr auf der Anwendung der 9. Middah beruhen, wird -doch
niemand behaupten wollen, besonders in den Fällen, wo die ältere
Bibelübersetzung, die Septuaginta, nicht mitTargum übereinstimmt.
Dies ist aber der Fall gerade bei den von unserer Baraita ge-
gebenen Beispielen: Richter 7, 18 und II. Sam. 13, 39, wo das
Targum, abweichend von der LXX, D-in,^ beziehungsweise trsD'* er-
gänzt. Die Anwendung der 9. Middah in tannaitischen und amo-
räischen Quellen ist also sichergestellt. Auch für die 11. Middah
sind die von Katzenellenbogen angeführten Beispiele Chullin 60^
und Jerusch. Peah I 1 nicht „mit einem Strohhalm wegzudrängen".
Wenn auch nicht absolut sicher, so ist es doch wahrscheinlich
oder wenigstens möglich, daß in ihnen die 11. Middah angewendet
uns nicht durch die Wahl der Form nti'X auf ein nomen rectum hinweisen
wollte, das notwendig den Status constructus von nc'N erfordert, also CK,
während ixr ns' doch richtiger als Adjektiv mit ntJ'N ausgedrückt werden müßte;
es ist daher nach ntr« das Wort t:*'« hinzuzudenken. Also die 9. Middah.
1 Es ist im allgemeinen keine Berechtigung vorhanden zu der von Bardo-
wicz so scharf betonten Behauptung, daß die Schwierigkeiten, die mittels der
9. und 11. Middah gelöst werden sollen, von uns erkannt und anerkannt werden
müssen. Was uns glatt erseheint, konnte für die alten Ausleger eine Schwierig-
keit haben; oder die Schwierigkeit wurde, wie in der behandelten Sifrestelle,
zu einem bestimmten Zwecke betont, wenn sie auch leicht zu lösen war.
Übrigens wurden auch die 13 Middoth des R. Ismael nicht immer unter
den ursprünglichen Bedingungen angewendet, worüber man sich aus den
methodologischen Schriften von Rektor Schwarz unterrichten kann.
2 Zahlreiche Beispiele bei Aptowitzer, Das Schriftwort in der rabbinischen
Literatur I— V.
3 So auch die Pesehita, die aber oft von Targum abhängt.
' Vgl. Aptowitzer, Das Schriftwort III, S. 41.
VIII
Das Alter der Baraita der 32 Normen etc. 129
wird. Für das erste Beispiel ist diese Wahrscheinlichkeit groß.*
Übrigens stehen die alten Versionen selbst oft unter dem Einfluß
der rabbinischen Deutung,- die natürlich viel älter ist als die
Quellen, in denen sie überliefert ist.
Gegen das Alter der 11. Middah macht Bardowicz S. 36 ff.
folgendes geltend: Diese Regel setzt eine autoritative, feststehende
Versabteilung voraus, eine solche hat es aber in tannaitischer
und amoräischer Zeit noch nicht gegeben.^ Dieses Argument ist
ganz unbegreiflich. Selbst wenn es tausend und abertausend Vers-
abteilungssysteme gegeben hätte, hätte ein Bibelerklärer auf Grund
einer für ihn maßgebenden Abteilung die Regel pbnw mnoö auf-
stellen können. Wenn der Tannaite Isi ben Jehuda sagt,^ daß
Gen. 49, 6—7 die Versabteilung schwankt, und wenn im Talmud''
die Mitte der Verse angegeben wird, so folgt daraus unausweichlich
eine von den beiden Tatsachen: entweder hat es zur Zeit der
Autoren dieser Nachrichten eine allgemeine oder wenigstens in
einem bestimmten Kreise anerkannte Versabteilung gegeben,^ oder
diese Autoren haben ihre Angaben von dem für sie maßgebenden
1 Vgl. Aptowitzer a. a. O. IV, S. 135.
» Vgl. Frankel, Über den Einfluß; Aptowitzer ZAW. 1909, S. 241—252;
Heller, Untersuchungen über die Peschita.
3 S. 37, Anni. 2 hätte Bardowicz auf Responsen der Gaonim ed. Harkavy
N. 5 verweisen sollen, wo der Unterschied zwischen palästinischer und baby-
lonischer Versabteilung hervorgehoben wird. Dasselbe Responsum auch in
D'JiC'KT Se* jmin II, S. 48.
* Mechiltha zu Ex. 17, 9; Joma 52", Aboth R. Nathan II. Rez. Kap. 44;
Jerusch. Abodah sarah II 7 iV; Gen. r. LXXX 6; Cant. r. I 17; Baraita von
der Stiftshütte Kap. 10; Tanchuma nh^'2 § 26.
5 Kidduschin 30".
6 Wenn es in tannaitischer Zeit nicht eine allgemein anerkannte,
autoritative Versabteilung gegeben hätte, so wären die auf Verszählung
beruhenden Bestimmungen der Mischnah Megilla 24'' und Tosefta Megilla IV
16 — 17 unmöglich gewesen, da ja jeder Vers beliebig geteilt und wieder eine
Anzahl von Versen zu einem Vers zusammengezogen werden konnten. Die Sache
verhält sich aber so: Es hat, was ja nicht im Ernst bezweifelt werden kann,
eine allgemein gültige Versabteilung gegeben, die aber an einigen Stellen
unsicher war. Darauf beziehen sieh die Stellen, die für eine schwankende Vers-
teilung zu sprechen scheinen. Sehen wir doch, daß selbst nach Feststellung des
Bibeltextes durch die Massorah mit ihrer fast dem Gewicht des Bibelwortes
gleichkommenden Autorität viele Abweichungen vom rezipierten Text vorkommen.
Vergleicht man aber die Zitate im rabbinischen Schrifttum, so findet man, daß
die den Rabbinen bekannte Versabteilung — vielleicht mit einigen wenigen
Ausnahmen — mit der unseres Massorahtextes sich deckt. Das gilt im großen
ganzen auch von den alten Versionen.
Fostscbrit't. 9
IX
130 V. Aptowitzer.
Bibeltext abgeleitet, ohne sich um die anderen Texte zu kümmern.
Warum soll nun nicht dasselbe auch von der Regel p'?rott> mnoö
gelten? Und noch viel wichtigeres: Gorade bei den Bibelstellen,
die die Baraita als Beispiele für die 1 1. Middah anführt, läßt sich
die von ihr vorausgesetzte, mit unseren Texten übereinstimmende
Versabteilung in tannaitischer Zeit nachweisen. Die Beispiele sind:
I.Sprüche 23, 31—32; 2. Job 6, 13-14;i 3. Job 17, 4—5; 4. IL Chr. 30,
18—19. Vergleicht man dazu die alten Versionen, so findet man,
daß in 1 bis 3 die LXX und in 1, 2 und 4 die Peschita dieselbe
Versabteilung bietet wie die Baraita und der Massorahtext.^ Wenn
aber der Tannaite Isi ben Jehuda sagt, daß an einer Stelle der
Bibel die Versabteilung schwankt, so ist in diesem Ausspruch
indirekt die Regel pbnjtr mnoa enthalten ;3 denn wenn die eine
Abteilung richtig ist, so liegt in der anderen ein pbn:]:; -niD vor.
Wenn nun dieser Tannaite sagt, daß man lesen könnte -ins'-nr,*
so kann er ja seinen, mit MT übereinstimmenden Text nur
mittels der 11. Middah p"?™'!:? -incü erklären; ebenso mußte er,
wenn er die Abteilung in seinem Text für die richtige hielt^.
die Lesart der andern Texte -nnx -nty für einen pbm'i:; -mo halten.
Es ist also auch die Anwendung der 11. Middah in tannaitischer
Zeit gesichert.
VIL Eine Stütze für seine These glaubt Bardowicz in einer
Stelle des einem Schüler Sa'adias zugeschriebenen Chronikkom-
mentars gefunden zu haben. Die Stelle zu I Chr. 23, 3 lautet:
ji«: nnro nn ■^övb'?« n^dhu^ m'^nrn -isd::i ö^xsrn nnöa "rra ibbn ünm p3rm
n3''tt'\i nsDQ. Die Stütze, die Bardowicz aus dieser Stelle gewinnt,
beruht auf der künstlichen Deutung des Ausdruckes ."Q"'U>\i nsD,
daß darunter von den Gaonim verfaßte Werke zu verstehen sind,
während der natürliche Wortsinn es fordert, in diesen „Büchern
des Lehrhauses" nichts anderes zu sehen, als Bücher, die im
Lehrhause vorhanden waren, wie Ginzberg, Geonica I 178, Anm. l,
gegen Harkavy bemerkt. Auch daß das von Sa'adia aus dem Lehr-
hause mitgebrachte n"'örn nna unsere Baraita ist, ist mit Rücksicht
1 Nur in der RezenBion des Midrasch ha-gadol, wo aber das Beispiel aus
Sprüche fehlt.
2 In der Chronikstelle liest die LXX wie die Baraita verlangt: ^2 t;2.
In Job 17 liest die Peschita: 18 p^na irDOnn^ und 19 Sn-V, also weder wie MT
und LXX, noch wie die Baraita fordert.
3 Was Friedmann in seiner Bemerkung zur Mechilthastelle richtig er-
kannt hat.
* IIB' mit dem folgenden Vers verbindet der Samaritaner, der aber
in« -iic liest.
Das Alter der Baraita der 32 Normen etc. 131
auf den Zusammenhangt nicht wahrscheinlich. Wahrscheinlicher
die ältere Auffassung, daß die Baraita der 39 Middoth gemeint sei.
Aber auch zugegeben, daß n'»2:n mna unsere Baraita ist und nsc
nD'^'n von Gaonim verfaßte Werke sind, ist es sehr fraglich, ob
'larsbx s'2nr sich auch auf a'^arn nna bezieht und nicht vielmehr
auf das unmittelbar vorher genannte D'bsrn isd allein, wofür ja
auch vielleicht «•'isnu? sprechen würde. Und selbst sämtliche Deu-
tungen Bardowicz' zugegeben: Sa'adia habe unsere Baraita aus den
von Gaonim verfaßten Schriften mitgebracht, so folgt daraus noch
immer nicht, daß unsere Baraita selbst von Gaonim verfaßt wurde.
Sie kann ja einem gaonäischen Werk als Ganzes einverleibt
gewesen sein, wie z. B. die Traktate Derech Erez und Soferim,
das Werk -KriDrn n'2 -isc und die Baraita betreffend die mn^arü den
Halachoth Gedoloth.2
1 Es handelt sich um die nnoß'C, welches Thema mit dem Inhalt der
32 Normen nichts gemein hat. Mitten in der Behandlung dieses Themas be-
merkt der Kommentator n^rirn r.nr^a '3»y^2 i^^n anan pi?2i, was doch unmöglich
etwas anderes bedeuten kann als: über dieses Thema habe ich studiert die
c^rD^n nno, oder nach der richtigen Lesart des ms. Rostock u'SD: über dieses
Thema haben wir gefunden in n^oon nna. Es kann also nur ein Werk gemeint
sein, das die nnocr^ behandelte, also wahrscheinlich die Baraita der 39 Middoth,
in der, wie Zitate bei älteren Autoren beweisen, dies Thema behandelt wurde.
Dem Chronikkommentator lag diese Baraita in vollständiger Form vor, wie er
eine vollständigere Baraita von der Stiftshütte besaß. Vgl. zu I Chr. 2.S, 2 und
Epstein, onin^n nraanpa S. 84. Daß der Chronikkommentator die agadischen
Elemente der Baraita der 39 Middoth nicht mit herübergenommen, kann bei
einem auf einfache Erklärung gerichteten Kommentar nicht auffallen. — Wie
aber Bardowicz, S. 81, Anm. 1, i^^n nnii in der fraglichen Stelle mit „exegetische
Studien überhaupt" erklären kann, ist mir unerklärlich. Abgesehen davon, daß
diese Deutung gegen den einfachen Wortsinn ist, der eine Beziehung auf den
unmittelbar vorher und nachher behandelten Gegenstand erfordert, ist
nach dieser Deutung die ganze Bemerkung ohne irgendwelchen Zusammenhang.
Mau stüUe sich vor: „Die Mischmaroth waren so und so. In betreff meiner
exegetischen Studien habe ich Middoth Chachamim studiert. Im Jahre N. . . .
setzte David Mischmaroth ein." Ist es denkbar, daß der Kommentator einen
solchen Gallimathias geschrieben? Mit welchem Recht darf ihm dies zugemutet
werden? — Für seine Deutung von wt^on nno hätte Bardowicz einen scheinbaren
Anhaltspunkt finden können in Aboth R. Nathan Kap. XIV Anf. : DVjin Sc nnrD,
vgl. dazu Friedmanns Einleitung in die Mechiltha S. XXXII. Es wäre aber nur
ein Schein gewesen.
2 Ed. Tlildesheimer S, 615 f., 630 f., 644-652. Auf die entsprechenden
Stellen in den alten Ausgaben verweisen Ilildesheimers Noten — Nach Bardowicz
stellt sich die Sache so dar, daß die ältere Sammlung bloß 30 Middoth enthielt,
zu denen später die von Sa'adia geschaffenen 9. und 11. Middali hinzukamen.
Wie ist OS aber dann zu erklären, daß diese neuen Middoth in die Mitte der
Sammlung und an zwei Stellen eingeschaltet werden?
9*
XI
132 V. Aptowitzer.
VIII. Bardowicz erklärt, man habe deshalb unsere Baraita
R. Elieser ben R. Jose ha-Gelili zugeschrieben, weil an der Spitze
der Sammlung ein die Meisterschaft dieses Tannaiten in der
agadischen Auslegung rühmender Satz steht. Man muß aber fragen,
wie kommt es, daß dieser Satz überhaupt unserer Baraita voran-
gestellt wurde? Begreiflich ist es, daß, wie in der Rezension des
Midrasch ha-Gadol, Sätze hinzugefügt wurden, die den Wert und
die Bedeutung der Agada betonen; wie kommt aber der fragliche
Satz, der über die Agada selbst nichts aussagt und nur einen
Tannaiten als Meister der Agada rühmt, an die Spitze der Samm-
lung? Auf diese Frage kann es nur die eine Antwort geben: weil
die Baraita als das Werk R. Eliesers galt, hat man den fraglichen
Satz an ihre Spitze gestellt, um ihren Autor zu nennen und um
auf die Wichtigkeit und den hohen Wert der von dem großen
Meister der Agada stammenden Regeln hinzuweisen. Auch der
Sammlung der 13 Middoth wurde der Name ihres Autors, R. Ismaels
hinzugefügt.
Es bleibt also, wie wir gesehen, von Bardowicz' Beweisführung
auch nicht ein ernster Anhaltspunkt zurück. ^ Da dies festge-
stellt wurde, so gilt für das Alter unserer Baraita der alte Satz:
inprn "rr "ist "löi^n : Die Sache bleibt beim Alten.
1 Was bisher ausgeführt wurde, gilt von der Zusammenstellung der Regeln
selbst. Die Beispiele zu diesen Kegeln stammen sicher nicht alle aus tannaiti-
scher Zeit.
XII
Familienreinheit und Familienmakel in
elerusalem vor dem Jahre 70.
Von A. Büchler, London.
1. Weder Josephus, noch die rabbinischen Quellen berichten
Einzelheiten über die Wahrung der ererbten Familienreinheit in
Jerusalem vor dem Untergange des jüdischen Staates im Jahre 70,
obwohl aus ihren gelegentlichen Bemerkungen deutlich hervor-
geht, daß vornehme Familien darauf Wert legten, sich nur mit
reinen Familien zu verschwägern. Nur von der Friesterschaft er-
zählt Josephus, daß sie ein vornehmes Geschlecht bildete (Vita 1),
und daß die Vorfahren der Juden für die beständige Unvermischt-
beit und Reinheit des Priestergeschlechtes Sorge trugen (Contra
Apion. I, 7). Wer an der Priesterwürde teil hat — sagt er — darf
ein Weib nur aus demselben Volke ehelichen, . . . und muß
dessen Stammbaum untersuchen, indem er dessen Geschlechtsfolge
von alten Zeiten her betrachtet und viele Zeugen heranzieht . . .
Frauen, die Kriegsgefangene waren, lassen die Priester nicht mehr
zu wegen des Verdachtes, jene hätten mit Fremden Umgang ge-
pflogen, wie es ja oft bei solchen Frauen geschieht. In seiner
Wiedergabe des die Priester betreffenden Ehegesetzes (Antiquit. II,
12, 2) erklärt ferner Josephus, daß dieselben Frauen nicht ehelichen
dürfen, die sich früher preisgegeben, die Leibeigene oder Kriegs-
gefangene waren, die sich mit Kramerei oder Wirtschaft abgegeben
haben, oder die von ihren Männern aus irgend einem Grunde ver-
stoßen worden sind. Die Misna (Middoth V, Ende) berichtet, daß
das große Synhedrion in der Quaderhalle den Stammbaum der
sich zum Tempeldionste meldenden Priester untersuchte,^ und der
1 In der Parallele in Toß. I.lagiga II, 9 n^n'? 'DiH' nm n:in3 »Din' nn ppmai
sind auch die Leviten genannt, womit Kiddu^ IV, 5 übereinstimmt. Kiddus. 76''
n^iS <Dn"?2i n:in3 'Dn"r3 n»2U'V vn c^'C irs inNT hat offenbar die Toßifta im Auge, die
in den Ausgaben lautet n^iS »Din^ n:in2 'or: l^pni:i czcv cv^, (Sifre Num. 116, 36''
134 A. Büchler.
Priester, dessen Familie als bemakelt befunden wurde, sich trauernd
zurückzog. Die wichtige Meldung hat es unterlassen, die Arten der
ausschließenden Makel auch nur anzudeuten; offenbar gab es hie-
für bekannte Regeln, die nicht nur für die Zulassung zum Priester-
dienste galten, sondern auch für die zu anderen religiösen und
öffentlichen Ämtern. Denn die Misna (Kiddus. IV, 5) schreibt vor,
daß die Familienreinheit nicht über den Altar, über den levitischen
Chor und über das Synhedrion hinaus untersucht zu werden
brauche; und wessen Väter öffentliche Beamte oder Schatz-
meister der Wohltätigkeitsanstalten waren, dessen Tochter sind
zur Ehe mit Priestern geeignet (nDins*? pK'trü). Während hiernach
alle diensttuenden Priester und Leviten als familienrein gelten,
bedarf, mit wenigen Ausnahmen, die Familie jedes Laien genauer
Prüfung.
Auf unbemakelte Laien in Jerusalem verweist die völlig ver-
läßliche Nachricht des R. Simon b. Gamaliel 11:^ In früherer Zeit
unterzeichneten die Ehepakten von familienreiuen Frauen entweder
Priester und Levitra, oder Laien, deren Töchter zur Ehe m't
Priestern geeignet waren. Wir hören, daß R. Johanan b. Zakkai,
der allerdings wahrscheinlich Priester war,^ die Ehepakten der
Tochter des Nakdimon b. Gorjon in Jerusalem unterschrieb.' Zu den
genannten Laien gehörten die als nrnn "p3, reingesinnt, vorsichtig
bezeichneten Jerusalemer, die keine Urkunde als Zeugen unter-
zeichneten, an keinem Richterkollegium teilnahmen'* und sich zu
keinem Gastmahle setzten, ehe sie wußten, wer ihre Genossen sein
würden.^ R. Simon b. Gamaliel erzählt von dem großen Volks-
feste am 15. Ab, an dem die Mädchen Jerusalems in den Wein-
bergen tanzten und die jungen Männer mit den Worten ansprachen :
Jüngling, achte, wen du wählst; achte nicht auf Schönheit, die
vergeht, sondern auf Familie (Ta'an. IV, 8)! Darunter sind wohl
reine Familien zu verstehen, wie in dem Grundsatze der Schamma-
iten, nur msx p, Söhne aus guter Familie in das Lehrhaus zu-
nur Priester). Grätz in Monatsschrift 36, 1887, 106, Note, bestreitet die Richtig-
keit des Hinweises auf die Leviten ohne zureichenden Grund.
1 Toß. Synh. VII, 1, Baraitha jer. I, 17 c 9; nur jer. hat miB':].
2 Aptowitzer in Monatsschrift 52, 1908, 744 ff.
3 Kethub. 66'', Sifre Deut. 305, 130"; Bacher, Agada der Tannaiten I, 42, 4.
* Misna Synh. VI, 2, fordert für einen Strafgerichtshof Priester, Leviten
und Laien niinsS J'N^B'Dn. Toß. Synh. IV, 7 bemerkt, daß die Thorarolle für den
König von einer Behörde (iurchgesehen und verbessert wird, die aus Priestern,
Leviten und Laien niTH^S j'X'ti'fDn besteht. Siehe mein Synhedrion 05, Note 59.
5 Baraitha Synh. 23" unten, Misna Gittin IX, 8 und die Talmude.
II
Familienreinheit und Farailienmakel in Jerusalem. 135
zulassen.^ Auch in den Landstädten gab es solche Familien, wie
die Meldung des R. Jose b. Halaftha ('Arakh. II, 4) zeigt, daß die
Flötenspieler am Altare bei gewissen Anlässen weder Leviten,
noch Sklaven von Priestern, sondern die beiden Familien beth-
ha-Pegarim und beth-Sipparaja aus Emmaus waren, deren Töchter
zur Ehe mit Priestern geeignet waren. Es ist wohl als selbst-
verständlich anzunehmen, daß das Haus des R. Simon b. Gamaliel I.
den Josephus (Vita 38) als einem sehr vornehmen Geschlechte
angehörend bezeichnet, auf die Reinheit der Familie streng achtete
und sich nur mit Unbemakelten verschwägerte.
Damit nun die Priester und die Vornehmen bei der Wahl
ihrer Frauen der Familienreinheit derselben sicher seien, wäre es
ratsam gewesen, Töchter aus ihrem eigenen Verwandtenkreise zu
freien. Bekanntlich sagt Philo (De monarchia II, 8, II, 229), daß
der Priester eine Jungfrau eheliche gezeugt von reinen Eltern,
Großeltern und Urgroßeltern reinen Geblütes; und der Hohe-
priester (II, 10) nehme eine Jungfrau, eine Priesterin aus priester-
lichem Geschlecht, so daß der Mann und die Frau aus demselben
Hause und in gewissem Sinne desselben Blutes seien.- Geiger, der
der Frage besondere Aufmerksamkeit gewidmet hat, hat die eben
berührte Seite nicht weiter verfolgt; er hätte sonst gefunden, daß
der vornehme Priester Josua b. Gamala, ehe er Hohepriester
wurde, Martha, die Tochter des Boethos, die kinderlose Witwe
seines Bruders als Levir ehelichte; ^ sie war die Tochter eines
vornehmen Priesters und wurde schon in erster Ehe die Frau
eines solchen. Josephus (Vita 1) führt seinen Stammbaum auf den
Priester Simon den Lispler zurück, der eine Tochter des Hohen-
priesters Jonathan geehelicht hat; er fand dieses in den öffent-
lichen Geschlechtsverzeichnissen. In der Klage, die Abba Saul
b. Batnith im Namen des Abba Josef b. Hania überliefert, sagt er
von den Familien der Hohepriester Boethos, Hanin, Katharos und
Ismael b. Fiabi, daß diese selbst Hohepriester sind, ihre Söhne
Schatzmeister des Tempels und ihre Schwiegersöhne Amarkale.^
Somit heirateten die aristokratischen Priester die Töchter von
1 .\both R. Natlian III, 7' ; zweite Rezension IV, 7'' hatni3K »:2 ^i^hl msN »:3S.
Viele Lehrer waren Priester.
2 Do Rossi in c'ry ^^xo, Cassel, 118. Ritter, Philo und die Halacha 7."^,
Geiger in phr^n V, 74 ff., nachgelassene Schriften V, 133 ff. RSBM. zu Lev. 23, 1.
3 Jebam. VI, 4, Sifra zu Levit. 21, 10, 95\
* Baraitha Peßah. 57', Toß. Menah. XIII, 21. Die zwei letzten Ämter im
Berichte vom Hohei)riester Pinehas aus I.Iabtha in Toß. Joma I. C-, Sifra zu
Lev. 21, 10, 94' ff.; Toß. Öekal. II, 15 und sonst.
III
136 A. Büchler. " .
hochstehenden Priestern. Und in der so oft angezogenen Nachricht
des Leviten R. Josua b. Hananja in Jerusalem lesen wir, daß er
zwei große Familien in dieser Stadt gekannt hat, die von Frauen
abstammten, die als kinderlose Witwen von ihren Schwägern
geehelicht wurden und deren Mitfrauen als nahe Verwandte der
Levire von diesen nicht geheiratet werden konnten; von den Söhnen
waren einige Hohepriester, die am Altare Dienst taten.' Hienach
waren die Väter dieser Hohenpriester Brüder der ersten Gatten,
und da sie nahe Blutsverwandte von deren Frauen waren, offenbar
Onkel und Väter, waren die Frauen Töchter von vornehmen Priestern,
den Brüdern der Gatten. Wir verstehen jetzt, warum gerade
Nichten, die nächst möglichen Verwandten zu Frauen genommen
wurden.2 Das gleiche tat der aus der vornehmen Hillel-Familie
stammende Abba, der Bruder des Gamaliel IL, der die Tochter
des letzteren ehelichte. Der Fall muß nicht selten in Jerusalem
vorgekommen sein, da die beiden Schulen der Schammaiten und
Hilleliten die Folgen einer solchen Ehe erörtern im Falle, daß der
Mann kinderlos stirbt und dem Bruder die Pflicht obläge, seine
eigene Tochter und deren Mitfrau als Levir zu ehelichen, R. Doßa
b. Harkinas, der schon in Jerusalem als Lehrer gewirkt hatte,
berichtete in Jamnia eine alte Überlieferung, die auf den Propheten
Haggai zurückgeführt wurde, die im Sinne der Hilleliten die Mit-
frau der Tochter deren Vater als Levir zur Ehe verbot. Auch
gemeine Priester zogen es vor, Priestertöchter zu ehelichen, wie
wir zufällig erfahren, daß der Bruder der Mutter des R. Tarfon
ein Priester in Jerusalem war,^ somit war die Frau des Vaters
des R. Tarfon, eines Priesters, die Tochter eines Priesters. Solche,
nur zufällig erhaltene Nachrichten berechtigen zur Annahme, daß
solche Ehen häufig waren. Dafür spricht auch die Erklärung der
alten Sitte, genannt n:i:ip in Kethub. 28^ unten; jer. H, 26^1 72:
Wenn einer der Brüder in einer Familie eine bemakelte Frau
ehelichte, brachten die anderen Mitglieder der Familie ein Faß
voll Obst, das sie in der Straße zerbrachen, und erklärten: Brüder,
1 Baraitha Jebam. 166; Toß. I, 10; Jer. I, 3' 56. Trotz des gegen diese
Erklärung erliobenen Widerspruclies, der sich auf Rasis abweichende Meinung-
gründet, scheint sie mir nach dem von R. Gamaliel berichteten Falle in Jebam. 15"
und dem R. Tarfons riclitig. Auch lautet die Meldung über den Streit der beiden
Schulen in Jamnia in Jebam. 16' oben: TnsS nnn m^i n^nn D:'3"in ]2 «on 'DT '0^2,
wo die Brüder ausdrücklich genannt sind.
2 Siehe Jewish Quarterly Review 111, 1913, 438 ff.
» Baraitha Kiddus. 71", vgl. jer. Joma III, 40'*, 67; Sifre Num. 75, jer.
Joma I, 38", 39.
IV
Familienreinheit und Familienmakel in Jerusalem. 137
Haus Israel's, höret! Unser Bruder hat eine bemakelte Frau ge-
ehelicht und wir befürchten, daß sich seine Nachkommen mit den
unsrigen verschwägern; nehmet dies als Zeichen für kommende
Geschlechter, um solche Vermischung zu verhindern! Der technische
Ausdruck für die bemakelte Frau spricht dafür, daß es sich um
Priester handelt. Vornehme Laienfamilien nahmen für ihre Töchter
Priester zu Männern, um der Familienreinheit ihrer Schwieger-
söhne sicher zu sein. So finden wir Simon b. Nethanel, den Priester,
als Schwiegersohn des R. Gamaliel I. (Toß. 'Aboda zara III, 10), und
umgekehrt erzählt R. Hanina b. Gamaliel, daß der letzte Hohe-
priester Pinehas aus Habtha ein Schwiegersohn der Familie des
R. Hanina war.^ Allerdings war Pinehas nach dem Berichte des
Josephus (Bell. Jud. IV, 3, 8) aus keinem der hohepriesterlichen
Geschlechter.
2. Natürlich konnten es weder die vornehmen Priester, noch
die streng familienreinen Laien verhindern, daß unpassende Ehen
oder andere Umstände die Reinheit ihrer Familien trübten. Zwei sehr
bezeichnende Vorfälle aus der Zeit des Tempelbestandes zeigen, wie
sich die Priesterschaft zu solchen Männern und Frauen verhielt.
R. Josua b. Hananja teilt im Namen seines Lehrers R. Johanan
b. Zakkai eine Überlieferung vom Sinai mit, wonach der Prophet
Elia einst Personen nicht allgemein für unbemakelt oder bemakelt
erklären, oder solche fernhalten oder nahebringen wird, sondern
daß er nur solche entfernen wird, die mit Gewalt nahegebracht,
und solche nahebringen, die mit Gewalt entfernt worden sind.
Eine Familie nsni: rr'n jenseits des Jordan wurde von ben Sion
mit Gewalt entfernt, und eine andere Familie daselbst wurde von
ben J5ion mit Gewalt nahegebracht; solche wird Elia unbemakelt
oder bemakelt erklären, entfernen oder nahebringen. ^ Der Name
des überliefernden Lehrers verweist die berichteten Vorfälle vor
das Jahr 70; und selbst wenn diese nicht zum ursprünglichen
Berichte des R. Johanan b. Zakkai gehören sollten, beweist die
Macht des gewalttätigen Mannes und der Gegenstand seiner Ver-
fügung, daß es sich um dieselbe Zeit handelt. Die genannten
Familien waren nach dem Gesetze und nach der Entscheidung der
maßgebenden Behörde die eine rein, die andere bemakelt; aber
ben §ion handelte gegen jene. R. Johanan war entweder bloß ein
zeitgenössischer Zeuge der ungesetzlichen Gewalt oder selbst an
der Entscheidung als Mitglied der Behörde beteiligt; er erwartete
1 Toß. Joma I, 6; Sifra zu Lev. 21, 10, 94*=.
2 'Eduj. VIII, 7; Toß. III, 4; jer. Kiddus. IV, ßä', 43, b. 71'.
138 A. Büohler.
keine Abhilfe in der Gegenwart, sondern nur von der messiani-
sclien Zeit. Wie die technischen Ausdrücke D-ipbi pmb und die ganze
Frage zeigen, handelte es sich um die An- und Aberkennung der
Reinheit zweier priesterlichen Familien und der gewalttätige
ben Sion, der die eine ausschloß, muß ebenfalls Priester gewesen
sein. Vielleicht bezog sich eine in 'Eduj. VIII, 3 angeführte Be-
merkung des R. Johanan b. Zakkai zum Teil auf diesen Fall, wo-
nach es nutzlos sei, Beschlüsse über bemakelte Personen zu fassen,
da die Priester der Behörde nur gehorchen, wenn die Person
ferngehalten, nicht aber wenn sie zugelassen wird. Die Art des
ausschließenden und unbedeutenden Makels ist nicht angedeutet;
der Vorfall selbst aber zeigt das Vorhandensein solcher Familien,
und die Stellungnahme ben Sion's gegen die Entscheidung der
Behörde legt die Zeit nahe, als R. Johanan b. Zakkai im phari-
säischen beth-din wirkte, und ein Sadduzäer sich ungestraft gegen
dessen Beschlüsse über die Familienreinheit priesterlicher Familien
auflehnen konnte.
R. Jose der Priester und R. Zacharia b. hakassab sagten aus:
Die Mitglieder einer Familie schlössen ein Mädchen aus, das in
Askalon verpfändet gewesen war, obgleich Zeugen aussagten, daß
es sich dort mit keinem Manne zurückgezogen hatte und auch
nicht geschändet worden war. Die Lehrer sagten der Familie: Da
ihr den Zeugen glaubt, daß das Mädchen verpfändet war, glaubt
ihnen auch, daß es sich mit keinem Manne zurückgezogen hatte
und auch nicht geschändet worden war; und wenn ihr ihnen das
Letztere nicht glaubt, glaubt auch das Erstere nicht. Wieder sehen
wir den technischen Ausdruck pn^, den auch schon die Kommen-
tare auf den Ausschluß von einer Ehe mit einem Priester beziehen;
aber auch die Familie, die für den Ausschluß eintritt, sind Priester,
die jeden Makel von sich fernhalten wollen. Bezeichnenderweise
sind auch die Lehrer, die den Vorfall dem Lehrhause in Jamnia
vorführen, Priester. Die Frage lag ursprünglich den Weisen zur
Entscheidung vor, d. h. einer pharisäischen Behörde, die, wie im
vorher behandelten Falle, einen weniger strengen Standpunkt ein-
nahm, aber von Priestern, d. h. Sadduzäern bekämpft und durch
die Tatsache der erfolgten Ausscheidung hilflos gemacht wurde.
R. Johanan b. Zakkai's obiger Ausspruch kann sich auch auf diesen
Fall bezogen haben. Der Grund der Ablehnung ist in dem Argument
der Behörde angeführt: das Mädchen mag freiwillig mit Nicht-
juden in Askalon Umgang gepflogen haben oder vergewaltigt
worden sein. Der Verdacht ist dem gegen eine Gefangene bei
VI
Familienreinheit und Familienmakel in Jerusalem. 139
Josephus ausgesprochenen sehr verwandt, und daher gilt das
Mädchen als geschändet.
In der rabbinischen Literatur sollten sich zu Josephus' Regel
und dem eben angeführten Falle Parallelen finden, da die Erobe-
rung Jerusalems und Judäa's durch die Römer im Jahre 70 viele
Fragen über die angezweifelte Reinheit von überlebenden Frauen,
besonders von Frauen von Priestern veranlaßt haben muß. Viele
mögen geschändet worden sein, von denen nichts verlautet; manche
von denen wurden nachher getötet, wie vielleicht die von R. Simon
b. Lakis in Gittin 58* erwähnte Tochter des Hohepriesters Peniel.
Andere mögen nachher in Gefangenschaft geführt und in dieSklaverei
verkauft worden sein, so daß nur befreite und ausgelöste Frauen vor
die Lehrer gekommen sein dürften. Josephus, ein Priester vornehmer
Herkunft, scheute sich nicht, wie er sagt, auf Befehl Vespasians
eine Jungfrau aus Caesarea, die mit anderen Jungfrauen dort
gefangen war, zur Frau zu nehmen (Vita 75) ; offenbar ohne sich
mit der naheliegenden Frage der Zulässigkeit einer solchen Ehe
zu befassen. Das Hindernis war ihm natürlich bekannt, da er es
viele Jahre später in Antiquit. II, 12, 2, Contra Apion. I, 7, anführt,
und er in Antiquit, XIII, 10, 5, erzählt, daß ein Pharisäer den
Fürsten Johann Hyrkan öffentlich aufgefordert hat, die hohe-
priesterliche Würde niederzulegen, da von den Alten berichtet
worden sei, daß seine Mutter unter König Antiochos Epiphanes
kriegsgefangen gewesen sei.^ Und in Antiquit. XIII, 14, 5, erzählt
er, daß das Volk den König am Laubhüttenfeste mit Zitronen
bewarf und ihn als den Sohn einer Gefangenen beschimpfte. Baß
er wußte, daß sich das Verbot einer solchen Ehe auch auf den
gemeinen Priester bezog, erhellt aus den erst angeführten Regeln;
und so haben es auch die Priester und die Rabbiner verstanden.
Denn in der Misna wird berichtet, wie R. Zacharia b. hakassab
vor den Lehrern erklärte : „Bei diesem Tempel versichere ich,
daß die Hand meiner Frau nicht aus der meinigeu wich von dem
Augenblicke, da die Heiden in Jerusalem einzogen, bis zu ihrem
Auszüge." Aber die Lehrer erwiderten ihm: niemand kann über
sich selbst aussa'j;en (Kethub. II, 0). Die dazu gehörige Baraitha-
erzählt, welche Vorsichtsmaßregeln R. Zacharia hierauf traf, um
1 Kiddus. 66"; J. Friedländer in Jewisli Quarterly Review IV, l'.)14. 44r>.
2 Kethub. 27'', unten; Toß. 111, 2. Da die Kömer nach dor Eroberung
Jerusalems im Jahre 70 die Stadi nicht bald verließen, nimmt Derenbourg in
Geiger's Jüd. Zeilschrift V, 1867, 75, an, daß sich dor Vorfall unter Florus
(64-66) zutrug.
VII
140 A. Büchler.
ein Beisammensein mit seiner Frau ohne Zeugen zu verhindern.
Die große Strenge des Gesetzes betraf Priester allein, wie die
Misna unmittelbar vorher einleitend die allgemeine Regel aus-
spricht: in einer Stadt, die vom Feinde erobert wurde, sind alle
Friestersfrauen für die weitere Ehe verboten; wenn sie aber Zeugen
haben, selbst einen Sklaven oder eine Sklavin, wird ihre Aussage
als glaubwürdig angenommen. Diese Regel wird von Lehrern in
Jamnia um das Jahr 100 als unbestritten vorausgesetzt, indem
R. Josua b. Hananja dem R. Gamaliel IL und dem R. Eliezer ent-
gegenhält, daß auch sie zugeben, wenn Zeugen aussagen, daß eine
Frau in Gefangenschaft geraten sei, und sie behauptet, unverletzt
geblieben zu sein, wir ihr nicht glauben. Die genannten Lehrer
antworten: Jawohl, weil NichtJuden zumeist unzüchtig sind.i Trotz
dieser Strenge konnten die Lehrer in Jerusalem das in Askalon
Verpfändete Mädchen für unbemakelt erklären, weil ihre Zeugen
für ihre volle Reinheit eintraten.
3. Wenn ein Mädchen aber von einem ihm unbekannten
Manne vergewaltigt wurde, waren die Bedenken der Lehrer ernsterer '
Natur. R. Jose b. Halaftha erzählt, daß R. Johanan b. Nuri im
Falle eines Mädchens, das beim Wasserschöpfen an der Quelle
vergewaltigt ward, entschied, daß wenn die Mehrzahl der Bewohner
der Stadt familienrein für die Priester sind, das Mädchen für einen
Priester zur Ehe erlaubt sei.^ R. Johanan b. Nuri, der bis zum
Ausbruch der hadrianischen Verfolgungen dem Lehrhause von
Lydda und Jamnia angehörte, vertritt hier offenbar nur die all-
gemein anerkannte Ansicht über die Zulässigkeit der Ehe eines
Mädchens, das von einem familienreinen Juden vergewaltigt wurde,
mit einem Priester. Wie weit das Mädchen bemakelt wird und
welche Folgen es für seine künftige Ehe hat, wenn die Bewohner
der Stadt nicht zumeist familienrein für die Priester sind, sagt
R. Johanan b. Nuri nicht, obgleich es aus seinen Worten folgt,
daß in dem Falle das Mädchen keinen Priester heiraten dürfe.
Aber darf sie jeden Laien ehelichen? Dieses bildet den Gegenstand
eines Streites zwischen drei Genossen desselben Lehrers in Jamnia
(Kethub. I, 8): Man sah ein Mädchen mit einem Manne sprechen ^
und, befragt über dessen Familienreinheit, gibt es dessen Namen
1 Baraitha in Kethub. 13''; Toß. I, 6.
-' Kethub. I, 10; nach Rabh in Kethub. 14', 15"; jer. I, 25", 37, trug sich
der Fall an der Quelle in Sepphoris zu.
3 Umgang haben, Kethub. 13"; jer. 25'", 14.
VIII
Familienreinheit und Familienmakel in Jerusalem. 141
an und bezeichnet ihn als einen Ahroniden;^ R. Gamaliel und
R. Eliezer meinen, daß wir ihr glauben, R. Josua meint, man dürfe
auf ihre Aussage nichts geben, vielmehr müsse sie als eine Frau
gelten, die mit einem iiiaöi pnD Umgang hatte, bis sie ihre Worte
durch Zeugen erhärtet (9). Dasselbe, wenn ein Mädchen schwanger
ist (6), wenn ein Mädchen nach der Eheschließung nicht als Jung-
frau gefunden wird und sagt, daß sie nach der Verlobung, somit
bereits als sein Eigentum vergewaltigt wurde (7); wenn es nach
der Eheschließung nicht als Jungfrau erkannt wird und sagt, daß
sie durch Holz entjungfert ward,^ R. Gamaliel und R. Eliezer
glauben ihr, R. Josua verlangt Beweise, sonst setzt er voraus, daß
der Mann stark bemakelt ist.
Der von ihm genannte Mamzer findet sich auch sonst in
Verhandlungen der Lehrer in Judäa vor dem Jahre 135. In dea
noch immer ganz klaren Fragen und Antworten des R. Eliezer
und seiner Jünger ^ wollten diese von ihrem Lehrer erfahren, ob
ein Mamzer für die kinderlose Witwe als Levir zu gelten habe
und an ihm der Brauch des Schuhausziehens zu vollziehen sei.
R. Eliezer antwortete mit der Gegenfrage : Gilt er als erbberechtigt?
Sie fragen weiter: Darf man sein Haus tünchen?, und er ant-
wortet: Darf man sein Grab tünchen? Es sind wichtige Fragen ehe-
und erbrechtlicher Natur und nicht bloß akademisch; und aus der
ausweichenden Antwort des R. Eliezer scheint hervorzugehen, daß
1 Die parallele Baraitha in Kethub. 13"'' lautet: Man sah das Mädchen
mit einem Manne in ein Versteck oder eine Ruine gehen, und, darüber befragt,
sagt es: er ist ein Ahronide und der Sohn des Bruders meines Vaters. Somit
ist sie selbst die Tochter eines Ahroniden, und wahrscheinlich die Verlobte
ihres Vetters.
2 Heißt das, daß sie sich selbst die Wunde mit Absicht beigebracht hat
nach einem abergläubischen Brauche, von dem Schwally in Nöldekes Oriental.
Studien I, 418, im Zusammenhange mit Tobits Dämon der Brautnacht handelt
und der heute noch in Ägypten besteht? Nach der aus einer mir unbekannten
Quelle entlehnten Erzählung in Midras Agada Buber I, 60'' zu Genes. 24, 64,
Jalkut I, 109, vgl. Pirke R. Eliezer XVI (Ginzberg, Geonica I, 208 und Revue
des Etudes Juives LXVII, 1914, 140), ist es durch Zufall geschehen; doch hat
der Verfasser seine Quelle vielleicht nicht mehr verstanden. Es findet sich in
Sätzen von Tannaiten des 2. Jahrhunderts in jer. Jebam. VI, 7", 19; Misna
Jebam. VI, 4; Baraitha 60"; Kethub. I, 3; Sifre Deut. 244, 119' und sonst. Hat
y3SN2 iVQ in Jebam. 34'' damit etwas zu tun? Es wird dort von Tamar in Gen. 38
gebraucht, wofür sich in Genes, r. 51, 9 von den Töchtern Lot's MOinan »an lON
n'Jtt' r^H'^t::} i-iDynai ;nny iN'sini jasya idSc findet.
» Toß. Jebam. III, 3; Joma 66''; Baraitha. David Pardo verweist für die
erste Frage auf die bejahende Regel in Jebam. II, 5, siehe seine Bemerkungen.
IX
142 A. Büchler.
er für eine bejahende Antwort war, aber eine solche nicht erteilen
wollte. Bei einer anderen Gelegenheit wurde er gefragt, wie es
sich mit einer weiblichen Mamzereth nach zehn Geschlechtern ver-
halte; er antwortete: Gäbe mir jemand eine des dritten Ge-
schlechtes, ich würde sie familienrein erklären.^ R. Tarfon
(Kiddus. III, 13) meint, daß Mamzere familienrein werden können;
wenn ein solcher eine Sklavin heiratete, würde ihr Sohn ein
Sklave, der, vom Herrn befreit, ein voller Jude würde. Dagegen
bemerkt R. Eliezer: der Sohn würde Sklave und Mamzer, die Be-
seitigung seines Makels daher unmöglich. ^ Als ein Mann in der
Synagoge Ezech. 16, 2 als Prophetenabschnitt wählte, sprach der
anwesende R. Eliezer zu ihm: Gehe und untersuche die Schande
deiner Mutter! Als man den Stammbaum des Mannes prüfte, fand
man, daß er ein Mamzer war.^ In der Erörterung der Leibesfehler
eines Priesters erzählt R. Jehuda b. Hai, daß, als zu R. Tarfon ein
Mann kam, der an jeder Hand sechs Finger und an jedem Fuße
sechs Zehen hatte, R. Tarfon ihm sagte: Möge es viele wie du in
Israel geben! Nach R. Jose sagte er: Mögen Mamzere und Nethine
weniger in Israel werden (sowenig) wie deinesgleichen!'' Die Version
des R. Jose setzt das Vorhandensein von Leuten der beiden, schwer
bemakelten Klassen in der jüdischen Bevölkerung Palästinas um
das Jahr 100 voraus, und da natürlich nicht anzunehmen ist, daß
alle diese Personen ihren Makel erst nach dem Jahre 70 erwarben,
müssen solche schon in Jerusalem und Judäa gelebt haben.
1 Jebam. 78"; jer. VIII, 9% 62-, Kiddus. IV, 65*, 15, Der Talmud erklärt
R. Eliezers Antwort dahin, daß die Mamzere vor dem dritten Geschlecht aus-
sterben, nach R. Simon b. Lakis, in jer. in der Baraitha R. Eleazar b. R. Simon
dagegen, weil sich das Verbot in Deut. 23, 3 nur auf das männliche Geschlecht
bezieht. So auch Midras Tannaim zu Deut. 23, 3, p. 145.
2 In der parallelen Baraitha Kiddu§. 69" entgegnen die Lehrer dem
R. Tarfon: Auf die von dir bezeichnete Weise reinigst du männliche, aber nicht
weibliche Mamzere. Dies ist eine dritte Ansicht über den Gegenstand. Zu beachten
der technische Ausdruck nnn im Satze des R. Tarfon und des R. Eliezer; der-
selbe wird in der Frage über die dereinstige Reinigung der Mamzere auch von
R. Jose und R. Meir gebraucht in der Baraitha Kiddus. 72'', unten; Toß. V, 4;
jer. III, 65", 5 und von R. Josua b. Levi in Kiddus. 71\ Siehe unten über die
Reinigung durch Zeugen und Behörden.
3 Jer. Megill. IV. 75", 43; in der Parallele Megill. 25" dagegen: man fand
an ihm einen Makel, der ungeeignet macht, Sidd |>r:::*, wie im Satze des R. Josua
b. Levi in Kiddus. 71'' und Rabh's.
4 Bekhor. 45'' oben, Baraitha. Rasi erklärt R. Joses Worte folgender-
maßen: Alle Mamzere in Israel mögen dir gleichen und es zu erkennen sein,
daß sie bemakelten Ursprunges sind, damit sich niemand mit ihnen verbinde.
Familienreinheit und Familienmakel in Jerusalem. 143
Auch die Meinungsverschiedenheit der Lehrer in Jamnia über
die genaue Feststellung des Ursprunges des Mamzer in Jebam. IV, 13
beweist, daß es sich um ein zu ihrer Zeit bestehendes Übel han-
delte. R. Akiba lehrte, daß das Kind aus jeder in der Thora ver-
botenen Ehe ein Mamzer sei;^ er geht aber hierin über den Wort-
laut des biblischen Gesetzes hinaus, indem er das Kind aus der
Ehe eines Mannes nicht nur mit einer geschiedenen und nach
ihrer zweiten Ehe verwitweten oder geschiedenen Frau nach
Deut. 24, 4, sondern auch mit der von ihm zurückgewiesenen
kinderlosen Witwe seines Bruders, mit der Schwester derselben,
und mit der Schwester seiner geschiedenen Frau, als aus einer
biblisch verbotenen Ehe entsprossen, als Mamzer bezeichnet.- Nach
seinem Gegner, R. Simon aus Tema, und nach R. Ismael entspringt
ein Mamzer nur aus solchem Umgange, der in Lev. 20 mit Aus-
rottung bestraft wird, wie der in Deut. 23, 1 verbotene mit der
1 Nach dem amoräischen Material in Jebam. 49"; jer. IV, 6^ 68 leitete
R. Akiba seine Regel aus Deut. 23, 1 ab: so wie aus dem dort verbotenen Um-
gänge mit einem vom Vater bezwungenen Weibe ein Mamzer hervorgeht —
was aus der Zusammenstellung dieses Verbotes mit dem Gesetze über den
Mamzer in Vers 3 folgt — so aus jedem verbotenen Umgange. Die Grundlage
dieser Folgerung findet sich schon in Sifre Deut, zu 23, 1. 248. Im Midi-as
Tannaim zu Deut. 23, 1, 144 Hoffmann: «2' nh •iOn:c* 'S^ ,y\'i i:'K ncx ^xyr^c m
x::> nS n>S iv:di ras res nx c^n np' »h V'n «in no nr irao :3i,'r:tp nh h^n 'n hr\p2 irr:?:
njsr nnji noi yns nni pnT »ai i^ ion ,iTcr2 nSnn sn^t:' Kin jn nsan nnjjic' Syi m^
pn n^zh mniK n nn nhn vza nti'N nx c"n np' tth h"r. nr^i p'DSO setzt R. Ismael dieselbe
Ableitung aus Vers 1 und 3 voraus, nur folgt sie nicht der Meinung des R. Akiba,
sondern der des R. Simon aus Tema, der in Vers 1 daß Verbot des Umganges
mit der Stiefmutter sieht.
2 Jebam. IV, 12; Toß. VI, 5; Baraitha 44'': Ntruni ini'i^n KCiim inti'TiJ -innren
nrnp n2m:2 cmm iicr: nSnn px cnrsiK D'rDani ,{<3V> '^"1 '"^^n iTDr: n'^nm N^vr in^'i^n nanp
iTOü n^nnc* intt'nj. Die widersprechenden Lehrer erkennen keinen Fall in R. Akibas
Satz an, geben aber zu, daß das Kind aus der Ehe mit der Schwester der ge-
schiedenen Frau ein Mamzer ist. R. Simon b. Lakis in Jebam. 44'' erkennt den
letzteren Fall als biblisch an, bezeichnet aber den der ni'i^n nins (Misna Jebam. IV, 8)
als rabbinisch, so daß R. Akiba auch aus einer nur rabbinisch verbotenen Ehe
das Kind als Mamzer erklärte. In Gittin Sl*" Baraitha; Toß. VIII, 9 erklärt er
sogar das K'nd aus der Ehe mit einer geschiedenen Frau, deren gefalteter
Scheidebriel statt eines fehlenden Zeugen die Unterschrift eines Sklaven hatte,
als Mamzer. In jer. Jebam. X, lO'', 72 (dagegen b. 49') erklärt der Talmud, daß
aus dem Umgang des Mannes mit seiner des Ehebruches verdächtigen Frau
nach R. Akiba ein Mamzer entsprieße. In Toß. Gittin VIII, 6 führt R. Meir
mehrere Fälle an, in denen R. Akiba im Zusammenhange mit der Leviratsehe
Kinder als Mamzere betrachtete (Gittin VIII, 5, Jebam, X, 1). Vgl. noch Kiddus. 64"
und Parallelen.
XI
144 A. Büchler.
Stiefmutter oder der kinderlosen Witwe des Bruders des Vaters.
Nach R. Josua b. Hananja war das Kind nur aus solchem Ver-
kehre, der nach Lev. 20 mit dem Tode bestraft wurde, ein Mamzer,
wie der Umgang mit der Stiefmutter bei Lebzeiten des Vaters in
Deut. 23, 1. Simon b. 'Azzai erzählte, daß er in einer Familienrolle
aus Jerusalem den Vermerk gefunden habe, N. N. sei ein Mamzer
aus Ehebruch, womit er die Ansicht seines Lehrers R. Josua be-
stätigte. Alle diese Erörterungen könnten als rein akademisch be-
trachtet werden und als kein Beweis für das Vorhandensein von
bemakelten Personen gelten, wenn nicht die eben angeführte Rolle
deutlich bezeugte, daß nicht nur der genau umschriebene Begriff
Mamzer vorhanden war, sondern auch der Makel im praktischen
Leben schon vor dem Jahre 70 in Jerusalem in den Verzeich-
nissen von Familien vermerkt wurde. Auch der Ton des Ausrufes
des R. Jesebab, eines Kollegen des R. Akiba (Kiddus. 68*^): Kommt,
lasset uns gegen R. Akiba protestieren, weil er die Kinder aus jeder
verbotenen Ehe als Mamzere erklärt! scheint mir entschieden für
praktische Erwägungen zu sprechen.
4. Was lehrt die überlieferte Praxis des Lebens über Ver-
bindungen, aus denen ein Mamzer hervorgeht? LXX übersetzt
müö in Deut. 23, 3 durch ix JtÖQvrjg, aus Ehebruch, so daß diese
Worte, die allerdings die weiteste Anwendung auf jeden verbotenen
Umgang zulassen, die Annahme nahe legen, daß, als jene Über-
setzung entstand, die Ansicht bereits bekannt war, daß der Mamzer
aus unzüchtigem Verkehr hervorging. Bezeichnend ist, daß Aquila
und Symmachos, die jene Übersetzung kannten, das hebräische
Wort in Deut. 23, 3 und Zechar. 9, 6 — wo LXX dXloysvslg, aus
heidnischem Blute, ^ — beibehielten, offenbar weil die genaue Be-
deutung desselben unter den Lehrern ihrer Zeit strittig war.
Simon b. 'Azzais Familienrolle nennt einen Mamzer aus Ehebruch.
Einen solchen setzt der Vorfall in Alexandrien zur Zeit Hilleis
voraus, als dort Juden ihren jüdischen Nachbarn ihre Verlobten
entrissen und sie ehelichten und deshalb die Kinder aus diesen
Ehen als Mamzere erklärt werden sollten. Hillel verhinderte dieses
durch den Hinweis auf die Bedingung in den Ehepakten der Ver-
lobten, wonach diese nur nach Eintritt in die Brautkammer als Ehe-
frauen gelten sollten.'^ Somit bestand schon damals das Gesetz,
daß aus Ehebruch Mamzere entsprossen. Dasselbe finden wir im
1 So viel wie lo^n p, Geiger, Urschrift 54 ff.
2 Jer. Kethub. IV, 28", 76; Toß. IV, 9; Baba nies. 104'; Halevy in
c^jiE'Nin nnn III, 52".
XII
Familienreinheit und Familienmakel in Jerusalem. 145
Satze des R. Eliezer und seines Kontrovertenten, daß die Kinder
eines Zeugungsunfähigen aus Ehebruch mit seinem Weibe entstanden
sein müssen und Mamzere sind.^ In sehr strenger Anwendung
dieses Gesetzes lehrte K. Eliezer, daß einer einen Mamzer zeuge,
der beim ehelichen Umgange an eine andere Frau denkt (Nedar. 20*^^).
Beide Stellen lehren, daß R. Eliezer bezüglich der Entstehung des
Mamzer mit R. Josua übereingestimmt hat. Doch zeigt der Ver-
merk in ben 'Azzais Familienrolle, daß es Mamzere auch aus anderen
Verbindungen wie Inzest gab, wie wir in Wirklichkeit einmal erwähnt
finden, daß R. Eliezer b. Jacob, wahrscheinlich der ältere dieses
Namens, vor Leichtfertigkeit im geschlechtlichen Leben warnte,
da solche dazu führen könne, daß einer seine eigene Tochter zur
Frau nehmen oder Geschwister einander ehelichen würden und
die Erde von Mamzeren voll werden könnte.- Ferner sagt R. Johanan
ben Nuri vom Streite der beiden Schulen über die Zulässigkeit
der Ehe zwischen einer kinderlosen Witwe und dem Levir, wenn
die andere Witwe desselben Mannes die Tochter des Levir ist
1 Nidda 10' sagen die Lehrer dem Eliezer in der Baraitha: ni:iis': x^m
T';^ N'siic« ;t3ia ar\h no« .cnrofi cnc t:3 hv vjh N^i'io Nsr:ai nrsc nn^j nxn:i v'?:!"! Sy ptn^a
cipr:n •'ith nns ny^- ';c"i itiT; r\c"-;-> hii^ cntor; ]nc' T-:: hy. In Sabb. 30" unten wird
erzählt, daß ein Mann zu Rabbi kam und sagte: Deine Frau ist meine Frau
und deine Kinder sind meine Kinder. Er wollte damit sagen, daß diese Mamzere
seien. Das «ileiche bezweckte ein anderer Mann, der dem R. Hijja sagte: Deine
Mutter ist meine Frau und du bist mein Sohn, d. h. ein Mamzer. In Toß. Gittin IV, 3
sagt R. Eliezer, daß wenn ein Mann nachträglieh findet, daß der Grund, aus
dem er seine Frau durch Scheidebrief entließ, nicht bestand, hü2 ujni ITOO lh))n Xiv^j
ist das Kind aus ihrer zweiten Ehe ein Mamzer; s. Blau, Ehesclieidung I, 36.
2 Jebam. 37''; Toß. Kiddus. I, 4; Sifra zu Lev. 19, 29, 90", 5; Bacher,
Agada der Tannaiten I, 65 ff. Vgl. den von bar-Kappara in Kiddus. 80" erzählten
Fall, daß man eine Frau, die nach Jerusalem kam, verdächtigte, mit ihrem eigenen
Sohn Umgang zu pflegen. In Antiquit. XX, 7, 3 erzählt Josephus von einem
Gerücht, daß Berenike mit ihrem Bruder Agrippa II. in Blutschande lebte. Eine
NichtJüdin, die mit ihrem Sohne einen zweiten Sohn erzeugt hatte, bat R. Eliezer
um Aufnahme ins Judentum; als er sie zurückwies, ging sie zu R. Josua, der
sie zuließ (Kohel. rab. 1, 8, 4; Aboda zara 17" von R. Hisda erzählt). In einer
Baraitha in Kiddus. 81' lacht ein Jünger über die Bemerkung des R. Tarfon,
daß man ihn vor einer Sünde mit seiner Schwiegertochter bewahren möge.
R. Abahu im Namen des R Hanina b. Gamaliol erzählt, daß sich der Jünger bald
darauf mit seiner Schwiegermutter verging. Vgl. noch die Anklage der Psalmen
Salomos VIII, D a;egen die Blutschande der Sadduzäer in Jerusalem vor der Erobe-
rung Jerusalems durch Pompejus. Und den Satz des R. Josua b. Levi im Namen der
Jerusalomer: nimm deine Frau in acht vor ihrem ersten Schwiegersohn (nicht
Bräutigam, wie Bacher in Agada der pal. Amoräer I, 135 übersetzt; siehe die
Apokalypse Abrahams in J. Q. Review VII, 1895, 588, wo eine Frnu mit ihrem
Schwiegersohne buhlt).
Festschrift. JQ
XIII
146 A. Büchler.
und deshalb von ihm nicht geehelicht werden kann: Siehe, wie
sich diese Halacha in Israel verbreitet hat! Befolgen wir die Mei-
nung der Schammaiten, die die Ehe gestatten, so ist das aus dieser
entsprossene Kind nach Ansicht der Hilleliten ein Mamzer.^ Sonach
setzt R. Johanan b. Nuri als anerkannt voraus, daß, wenn jemand
die kinderlose Witwe seines Bruders gegen das Gesetz in Lev. 20,21
ehelicht, die Kinder aus solcher Ehe Mamzere sind. Abba Saul
erklärt jede Leviratsehe als unzulässig und die Kinder aus einer
solchen als an Mamzere grenzend, weil solche Ehen in seiner Zeit
nicht mehr aus religiöser Pflicht, sondern aus weltlichen Gründen
geschlossen wurden.- Zum Schlüsse sei noch auf einen Satz des
späten Tannaiten R. Simon b. Menaßja hingewiesen, der das Ge-
krümmte, das nicht gerade zu machen ist (Kohel. 1, 15), durch
den Fall eines Mannes erklärt, der im Inzest einen Mamzer er-
zeugt hat (Hagiga I, 7).
Auch ein Kind, aus dem Umgänge eines Juden mit einer
NichtJüdin entsprossen, wird als Mamzer bezeichnet. Als R. Sadok
als Gefangener nach Rom gebracht wurde und eine Matrone ihm
eine Sklavin zum ehelichen Umgange sandte, lehnte er dies ab
und gab, als Grund folgendes an: Was soll ich tun? Ich stamme
von Hohepriestern ab und möchte nicht die Zahl der Mamzere
vermehren.3 Dieses könnte allerdings als Übertreibung gelten, da
nach rabbinischem Gesetze das Kind eines Juden von einer Heidin
als Heide gilt, wie es auch in der bekannten Auslegung von
Lev. 18, 21 im Buche der Jubiläen 30, 10 und im Talmud von
R. Ismael* als an das Heidentum verloren erklärt wird, da es bei
der Mutter aufwächst.^ Die Meldung in Synh. IX, 6: wer mit einer
NichtJüdin Umgang pflegt, den greifen die Zeloten an, gibt keinen
Aufschluß über den Charakter des daraus entsprossenen Kindes;
ebensowenig die aus derselben Zeit stammende Verordnung der
Schammaiten, die jeden Umgang mit den Töchtern der Heiden
verbüt,6 und das Verbot des fleischlichen Umganges mit Heidinnen,
1 Baraitha Jebam. 14'', unten; Toß. I, 9; jer. I, 3", 44.
2 Baraitha Jebam. 39^ jer. I, 2\ 6; Toß. VI, 9.
Ä Aboth R. Nathan XVI, 32°; R. Akiba, dem das gleiche widerfährt, gibt
einen anderen Grund an.
* Baraitha Megilla jer. IV, 7.5% 30; Misna IV, 9, b. 25"; Sifre Deut. 171;
Midras Tannaim 109; Targum Jonathan Lev. 18, 21.
5 Mekhiltha zu Exod. 21, 4, 76' und R. Simon b. Johai in Kiddus. CS';
jer. III, (;4', 58; Genes, r. 7, 2.
li R. Simon b. Johai in der Baraitha jer. Sabb. I, 3", 51, und eine andere
Baraitha in b. Sabb. 17''; jer. I, 3% 38; Lerner in Berliners Magazin IX, 1882, 126.
XIV
Familien reinheit und Familienmakel Ih Jerusalem. 147
das auf eine hasmonäische Behörde zurückgeführt wird (Synh. 82*).
Es lag ihnen bloß die Frage des Verkehres und nicht auch die
der Folgen für das Kind vor, wie wir finden, daß auch die
Schammaiten und Hilleliten in ihren Erörterungen unregelmäßiger
und verbotener Ehen nur die Gültigkeit dieser behandeln, aber
nicht auch den Makel der aus den Ehen entsprossenen Kinder. ^
Viel besser bezeugt ist die Bezeichnung eines Kindes als
Mamzer aus dem Umgang einer Jüdin mit einem Sklaven oder
einem Heiden in der Misna.- Der Redaktor der Misna vertrat diese
Meinung auch sonst, wie der Talmud (Jebam. TO^^) hervorhebt,^
obwohl die Überlieferung darüber schwankt (Jebam. 45^). Er nahm
hierin, wie sonst, die Ansicht des R. Meir an,* der aus dem Um-
gange einer befreiten Sklavin, d. h. einer freien Israelitin, mit
einem Sklaven einen Mamzer hervorgehen läßt. Wahrscheinlich
geht die Regel auf R. Akiba (Kiddus. 75^) oder auf R. Ismael^
zurück. R. Hananja b. Iddai, ein Lehrer der zweiten Hälfte des
2. Jahrhunderts sagt, daß der Sohn der Israelitin und des Ägypters
in Lev. 24, 10 ein Mamzer war.** Ein Jahrhundert später behauptet
R. Johanan, daß alle Lehrer das Kind aus solcher Verbindung
für einen Mamzer erklärten,'' und er selbst erklärte in einem
praktischen Falle die Kinder von Jüdinnen und nicht richtig auf-
genommenen Proselyten als Mamzere,^ und sein Schüler R. Ammi
berief sich auf seine Meinung in einem anderen Falle. R. IJanina,
1 Z. B. Jebam. II, 1, 5; XIII, 1; Toß. I, 6. In 8. 9 gehört der Hinweis
auf das Kind späteren Tannaiten.
2 Jebam. VII, 5; Sifra zu Lev. 22, 13, 97^
3 Ebenso berichtet R. Jannai in Rabbis Namen in jer. Kiddus. III, 64', 9.
* Baraitha in jer. Kidduä. III, 64', 76 ff.; Jebam. VQ": HT^ini nnss- -nnt:'
iTOO n^nn p; anders und verworren in Toß. Kidduä. V, 11.
5 Jer. Jebam. VII, 8'', 65: dico SxyiDB" 'ai üz-2 ]inv »n .]»SiDa ;n no Dvra pno
"irrir: nSnn Sxitr' nn h-j H2n ^3y^ n.^, doch sagt dieses in der Parallele jer. Gittin
I, 43% 69, R. Johanan im Namen des R. Eleazar, der wahrscheinlich der anonyme
Lehrer der Baraitha Jebam. 45", oben und Kontrovertent des R. Simon b. Jehuda
(im Namen des R. Simon b. Johai in der Parallele jer. Kiddus. III, 64°, 74;
Jebam. IV, 6% 4; in Toß. Kiddus. IV, 16 irrtümlich R. Simon b. Eleazar) ist.
In Jebam. 68''; jer. VII, 8', 40; Kiddus. 75'' erklärt R. Ismael die Frau durch
den Umgang mit einem Heiden für den Genuß von Iriesterhebe ungeeignet;
er handelte demnach von einer Priestertochter allein, und von dem Kinde sagt
er nichts.
'"' Toß. 'Eduj. II, 4; Sifra zu Lev. 2J, 10, 104% dazu die Bemerkungen
RABDs; Lev. r. 32, 4.
■? Jebam. U", unten; jer. Kidduä. III, 64% 11.
8 Jebam. 46"; jer. Kiddus. III, 64", 44.
10*
XV
148 A. Büchler.
R.Simon b. Lakis und R. Eleazar teilten die Ansicht des R. Johanan,
wäiirend der Tanna bar Kappara, R. Josua b. Levi im Namen des
R. Jannai, R. Jonathan und R. Gamaliel III. in Palästina, Rabh
und Samuel in Babylonien sich teils für einen geringeren Makel,
teils für die Reinheit des Kindes aussprachen. Wie diese Übersicht
zeigt, war bereits R. Akiba und vielleicht auch R. Ismael um das
Jahr 100 für die strenge Beurteilung des Kindes als Mamzer;
aber war diese schon in Jerusalem vor dem Jahre 70 bekannt
und befolgt?
Zwei strenge Sittenprediger berichten von Unzucht und Ehe-
bruch in Jerusalem; der eine ist der unbekannte Verfasser der
Psalmen Salomos, der die Zustände in der Hauptstadt Judäas vor
deren Eroberung durch Pompejus im Jahre 63 v. d. g. Z. schildert,
der andere ist ein ungenannter Lehrer in Sota IX, 9, der die
Überhandnähme von Ehebruch in Jerusalem zwischen den Jahren 50
und 70 kurz meldet. Der erstere verweist in parteiischer, gehässiger,
stark übertreibender Verallgemeinerung auf den Ehebruch, dessen
sich Sadduzäer häufig schuldig machten (4, 5; 8, 10) und auf
unnatürliche Blutschande, die von denselben geübt wurde (8, 9).
Da uns keine anderen Quellen über das Privatleben der Vornehmen
in Jerusalem zur Verfügung stehen, ist es schwer, über die Glaub-
würdigkeit dieses Verfassers ein Urteil zu fällen; hat er auch nur
zum geringen Teile aus dem Leben geschöpft, dann gab es in
Jerusalem eine Anzahl von Mamzeren aus Ehebruch und Blut-
schande, besonders in sadduzäischen Kreisen, zu denen in erster
Reihe die vornehmen Priester gehörten. Sota IX, 9 meldet: Seit
Ehebrecher an Zahl zunahmen, hörte der Gebrauch der bitteren
Prüfungswasser auf; R. Johanan b. Zakkai stellte denselben ein,
denn es heißt (Hosea 4, 14) : ich strafe euere Töchter nicht, wenn
sie buhlen, und euere Schwiegertöchter, wenn sie ehebrechen. Die
Parallele in Toß. Sota XIV, 2 hat noch die Erklärung: seit Ehe-
brecher an Zahl zunahmen, hörten die Wasser auf, denn diese
wurden nur im Zweifelfalle zu trinken gegeben. ^ Ein ungenannter
i Wie Low in Ben Chananja V, 95, Gesammelte Schriften III, 102 hervor-
hebt, ist in dem angezogenen Bibelverse wohl der Ehebruch der Frauen ge-
tadelt, der Schwerpunkt des Verbrechens aber liegt in der Sünde der Männer.
So sagt auch R. Akiba in Sifrc Nr. 21, 7", Sota 47''; jer. IX, 24", 24: tt"!<nB*3 . .
h'j npnx xS irrNJs* p:y2 pyo np-.y^ cwn pj<c*3 n'^i n:iy nx süti N»nn ncxn pva npi:o
DV3n qs nur in« csin nriNi -"Nin nnh "irox . . . -:3x:n ■':: c::'niS^ ^vi n2':Tn 'd DiJ'mjD
. . . c;'r2 rti ip^av Die Mäunor verführten die Frauen (siehe Psalmen Salomos 4, 4, 5),
ilire Siiteiilosigkeit bewerkstelligte die gänzliche Aufhebung des Prüfungswassers.
XVI
Familienreinheit und Familienmakel in Jerusalem. 149
Lehrer des 2. Jahrhunderts (Sota IX, 13) meldet gleichfalls, daß
der Untergang Jerusalems durch Unzucht und Zauberei herbei-
geführt wurde. ^
5. Aus der zweiten Hälfte des 1. Jahrhunderts ist eine
Kontroverse der Schulen in Judäa erhalten, die nach einer Er-
klärung für die Frage des Mamzer in Jerusalem von besonderem
Interesse ist. Eine Baraitha berichtet nämlich r^ Als die Lehrer
der Schule in Jamnia den R. Doßa b. Harkinas besuchten, um ihn
wegen seines schammaitischen Standpunktes in der umstrittenen
Frage der nnn ms: zu Rede zu stellen, führte er eine alte Über-
lieferung an. Ich rufe Himmel und Erde als Zeugen an, daß der
Prophet Haggai auf diesem Mörser gesessen und drei Regeln aus-
gesprochen hat: die nan nns: ist dem Levir verboten, die Juden
im Gebiete von Ammon und Moab müssen den Armenzehnt im
Brachjahr leisten, und von Karduenern und Palmyrenern dürfen
keine Proselyten angenommen werden. Die zwei letzten Punkte
scheinen auf den ersten Blick von R. Doßa nur als die Fortsetzung
des Berichtes und ohne jede andere Veranlassung angeführt
worden zu sein. In Wahrheit jedoch erfahren wir,^ daß, als R. Jose
b. Dormaskith aus Jamnia nach Lydda kam und auf Befragen dem
R. Eliezer über die jüngsten Beschlüsse des Lehrhauses in Jamnia
berichtete, R. Eliezer bemerkte: Legt kein Gewicht auf euere Ab-
stimmung (sie ist überflüssig), ich habe eine sinaitische Überliefe
rung von R. Johanan b. Zakkai, daß die Juden im Gebiete von
Ammon und Moab im Brachjahre den Armenzehnt leisten müssen.
Somit war auch die zweite der von R. Doßa angeführten Regeln
in Jamnia erörtert und durch Abstimmung entschieden worden,
1 Low verweist auf die widersprechende Schilderung der Zustände der-
selben Zeit seitens R. Johanans b. Torta in jer. Joma 1, :^8% 58; Toß. Menal.i. XIII, 22.
Aber aus dessen Angabe der Tugenden, Thorasiudium und Beobachtung der
Gebote der Thora ist ersiclitlich, daß er bloß die Pliarisäer im Auge liatte,
nicht aber auch den hcrodianischen und römerfreundliohen Adel. Läßt doch
Josephus in Anti(iuit. XVII, 11, 2 die Abordnung der Juden vor Augustus in
ihrer Schilderung von Herodes' Regierung sagen, daß dieser mit der größten
Unverschämtheit Jungfrauen und Frauen geschändet habe. Das würde eine
weitere Anzahl von Mamzeren erklären. Reachtenswert ist, daß auch für den
Untergang gewisser galiläisclier Städte in jer. Ta'an. IV, 60", 44; Gittin 57",
unten, Unzucht und Zauberei genannt werden. In Vita 15 und 50 beteuert
Josephus, daß er während seiner Verwaltung Galiläas die Frauen nicht verletzt
habe; er muß sonach dnsseii angeklagt word(!n sein, wahrscheinlich von Justu»
von Tiberias in seinem Buche über den galiiäisclien Krieg.
2 Jebam. Ifi"; jer. I, 3", 68.
» Jadaj. IV, 3: Toß. II, 16.
XVII
150 A. Büchler.
wie auch Jadaj. IV, 3 erzählt, daß „an demselben Tage " R. Tarfon,
K. Eleazar b. 'A^arja, R. Ismael und R. Josua b. Hananja dieselbe
Frage besprachen und entschieden. Hieraus folgt mit hoher Wahr-
scheinlichkeit, daß auch R. Doßas dritte R3gel über die Zulassung
von Proselyten aus den zwei genannten Völkerschaften bei der-
selben Gelegenheit erörtert wurde. Dafür spricht auch die Tat-
sache, daß „an demselben Tage" Jehuda, ein ammonitischer Proselyt.i
und ein ägyptischer (Toß. Jalaj. H, 17) vor R. Gamaliel und die
Lehrer in Jamnia kam und die Frage ihrer Zulassung besprochen
wurde. Eine Baraitha (Jebam. 16% unten) spricht sich gegen die
Zulassung der Karduener als Proselyten aus. Älteres Material ist
sonst nicht vorhanden und nur noch die schwankende Überlieferung
eines Satzes des R. Johanan, daß Palmyrener aufgenommen oder
nicht aufgenommen werden dürfen, wird vom Talmud verzeichnet.^
Als Ursache der Ablehnung gibt R. Johanan die Sklaven
Salomos an und andere Lehrer nennen jüdische Frauen; die ersteren
nahmen, als sie unter König Salomo in Palmyra lebten, Israelitinnen
zu Frauen und aus diesen Ehen entsprossen, nach der oben (S. XV)
behandelten Regel, Mamzere. Nach der zweiten Ansicht erklärt ein
Schüler des R. Johanau,-^ daß bei der Eroberung Jerusalems viele
Tausend palmyrenischer Soldaten, besonders Bogenschützen, mit-
wirkten und sich vieler jüdischer Frauen bemächtigten (die sie
mitnahmen). Aus einem Satze des babylonischen Lehrers Rabha
erfahren wir (Jebam. 17^), daß auch die jüdische Bevölkerung
Palmyras eine sehr gemischte war, indem die Unreinen von
Harpania denen von Mesan, diese denen von Palmyra, und die
Unreinen von Palmyra den Sklaven Salomos ihren Makel ver-
danken. Da nun R. Johanan keine Kenntnis von palmyrenischen
Bogenschützen im babylonischen Heere unter Nebukadnezar gehabt
haben kann, bezog sich sein Satz, wie andere in der Schilderung
der Eroberung Jerusalems durch die Babylonier, auf Vorgänge
im Jahre 70, und N. Brüll verweist als Parallele auf die Dogen-
schützen des Perserkönigs Vologeses.* Da jedoch die von R. Doßa
1 Jadaj. IV, 4; Toß. II, 17.
2 In jer. Jebam. I, :i'', S sagt R. Nahman b. Jishak dasselbe wie R. Doßa,
daß Proselyten von Karduenern und Palmyrenern angenommen werden
dürfen, und R. Johanan beweist dasselbe bezüglich der Palmyrener mittelbar
aus einer Misna, wie in Jebam. 16'', oben. R. Josua b Levi und R. Hanina scheinen
sich mit derselben Frage befaßt zu haben.
^ In jer. Ta'an. IV, 69', LS Johanan selbst; Genes, r. 6G.
4 Sueton, Vespasian VI; vgl. Tncitus, Ilistor. IV, 51 iu Brülls Jahr-
büchern V, 173.
XVIII
Familieureinheit und Familientuakel in Jerusalem. 1^1
ben Harkinas angeführte Überlieferung unzweifelhaft älter als der
Krieg ist, an dem die Palmyrener toiiuahnien, und der Streit der
Schammaiten und Hilleliten über den Punkt augenscheinlich schon
in Jerusalem geführt wurde, kann die Abweisung palmj'^renischer
Proselyten nicht auf ihrem Kampfe gegen Jerusalem, wie über-
haupt nicht auf politisch-nationalem Hasse beruhen. Es müssen
ganz andere Gründe dafür maßgebend gewesen sein. Der älteste
Hinweis auf Palmyrener in der rabbinischen Literatur ist die
Frage eines Juden an Hillel nach dem Grunde der eigenen Be-
schaffenheit der Augen der Palmyrener (Sabb. 31*^). Da nach dem
Berichte Hillel damals bereits der Vorsitzende des Lehrhauses
in Jerusalem war, hatte man hier schon einige Kenntnis von
Palmyrenern, vielleicht weil palmyrenische Juden zur Wallfahrt
nach Jerusalem kamen. Eine Jüdin aus Palmyra, Mirjam, wird in
Verbindung mit Opfern angeführt, die sie als Naziräerin dar-
gebracht hat.i gie muß eine vornehme und bekannte Frau gewesen
sein, sonst wäre der von ihr berichtete Fall allgemein ohne
Namensnennung vorgetragen worden. ^ Ihre Zeit ist nicht näher
bekannt und ihr Nazirat ist eines der wenigen aus den babyloni-
schen Ländern, welches die rabbinische Literatur bewahrt hat,
wie das der Königin Helena von Adiabene (Nazir HI, 6) und das
der aus Babylonien kommenden Naziräer, die erst nach dem Falle
Jerusalems hier anlangten und von Nahum, dem Meder, über ihr
Gelübde belehrt wurden (Nazir V, 5). Dieser Zug der Naziräer
aus dem Osten ist sehr merkwürdig und mag unmittelbar und
mittelbar mit dem Übertritt der Königin Helena zum Judentum
zusammenhängen. Es ist möglich, daß sich in deren Begleitung
Heiden aus Palmyra befanden und sich während ihres Aufenthaltes
in Jerusalem zur Aufnahme ins Judentum meldeten. Die Frage
kam vor die beiden Lehrhäuser, denen die gleichzeitig in der
Hauptstadt befindlichen babylonischen und modischen Wallfahrer
über die Zusammensetzung der palmyrenischen Bevölkerung Aus-
kunft gaben. Die Schammaiten, wie später ihr Anhänger unter
den Lehrern in Jamnia, K Eliezer, waren für die relative Reinheit
des Ur.sprunges von Proselyten und wiesen die Palmyrener al»;
die Hilleliten, wie später R. Josua b. Hananja gegen R. Eliezer,
ließen sie zu, und das Zeugnis des R. Doßa b. Harkinas spricht
dafür, daß sie, wie in den von Königin Helena vorgelegten Fragen
maßgebend waren.
1 Nazir VI, 11; ToU. IV, lU.
2 Perles in Monatast-hrift XXXVIII, 1893, 301.
XIX
152 A. Bächler.
Nach den Hiiiweisungen Rabhas auf den Makel der jüdischen
Bevölkerung von Palmyra und anderer Städte des Ostens läßt
sich einigermaßen der gegen die Palmyrener erhobene Vorwurf
ermitteln. Mesans Unreinheit wurde durch die Palmyras ver-
ursacht. Nun sagt Rabh:i Babel ist gesund, Mesan ist tot und
Elam im Sterben begriffen; der Untersclüed zwischen Kranken
und Sterbenden ist der, daß die meisten Kranken genesen und
die meisten Sterbenden sterben. Damit ist gemeint, daß die jüdi-
sche Bevölkerung von Mesan hoffnungslos von schwer bemakelten
Elementen durchsetzt ist. Doch wird dieses strenge Urteil von
seinem Kollegen, dem Babylonier Samuel, nicht geteilt, da er aus-
drücklich erklärt, daß in Mesan weder Sklaven, noch Mamzere
sich mit der Bevölkerung vermengt haben, und diese nur deshalb
zu beanstanden ist, weil die dortigen Ahroniden es nicht ver-
meiden, geschiedene Frauen zu ehelichen. ^ Dieser Widerspruch
Samuels läßt erkennen, daß Rabh behauptete, die Juden in Mesan
seien Sklaven und Mamzere, d h. wahrscheinlich Söhne von Sklaven
und jüdischen Müttern. Nun wurde Mesan von Palmyra verseucht.^
was nur besagen kann, daß es so viele Sklaven und Mamzere
unter den Juden enthielt, daß durch Verschwägerung, die durch
den bekannten regen Handel gefördert wurde,^ viele Fan ilien in
Mesan bemakelt wurden. Sehr sonderbar ist, daß sich die beiden
eben genannten Elemente auch in anderen Städten und Ort-
schaften Babyloniens fanden. Ein angesehener, aus Nehardea
stammender Jude in Pumbeditha wurde auf Veranlassung des
R. Jehuda b. Jehezkel als Sklave erklärt (Kiddus. 70^), worauf in
Nehardea die Ehekontrakte von zahlreichen Mitgliedern seiner
Familie vernichtet wurden. Als R. Jehuda dafür von der Be-
völkerung mit Steinen beworfen wurde, drohte er mit weiteren
Enthüllungen auf Grund des Hinweises seines Lehrers Samuel
auf zwei Familien in Nehardea, deren eine bemakelt war. In
Pumbeditha (nach einer anderen Lesart Nehardea) verlautbarte
R. Jehuda, daß ein gewisser Adda und ein Jonathan Sklaven
seien, Jehuda b. Pappos Mamzer, Bati b. Tobia habe aus Hoch-
mut seine Befroiungsurkundo nicht genommen. Zu beachten, daß
in mehreren Fällen Sklaven, in einem Falle ein Mamzer heraus-
' Kiddu.ii, 71"' unten; jer. Jebam. I, 3'', 12; Genes r. 37.
2 Kiddus. 72'; jer. Jebam. I, 3'', 12, wo R. Jehuda, der Schüler Samuels,
als Verfasser genannt ist; offenbar fehlt ^sintr Dt:*2.
» Siehe Grätz, Das Königreich Mesene 18; 22; 35 und Blau in ZDMG. ^7,
1873, 638.
XX
Familienreinheit und Familienmakel in Jerusalem. 153
gefunden wurden. Rabha in Maliuza verlautbarte, daß dort fünf
Familien bemakelt seien. Nach einer anderen Feststellung Rabhs'
(Kiddus. 72^ unten) waren alle Bewohner von Homanja in Babylon -
Ammoniter, die von Masgeraja alle Mamzerim, und in Birka
tauschten Brüder ihre Frauen gegenseitig aus.' R. Jehuda sagte
von einer Familie, daß sie Gibeoniden, von einer anderen, daß
sie Nethinim wären, und R. Josef behauptete von den Einwohnern
eines Dorfes in der Nähe von Pumbeditha, daß sie Sklaven wären.
Am unteren Tii^ris gab es ein oberes und ein unteres Apamea;
das mesenisch sprechende hat bemakelte Bevölkerung, das andere
reine (Kiddus. 71^^). R. Papa sagt von einem Orte oder Kreise in
Babylonien, daß "xma, entweder Samaritaner oder NichtJuden, sich
mit dessen jüdischen Einwohnern vermischt haben (Kidd. 72-^).
Alle diese Einzelheiten machen es verständlich, daß Palmyra viele
jüdische Sklaven und Mamzere in seiner Bevölkerung hatte; und
ein Schluß auf ©ine ansehnliche Anzahl von Heiden, die Söhne
von heidnischen Sklaven und Heiden einerseits und jüdischen
Müttern anderseits, d. h. nach rabbinischem Gesetze Mamzere
waren, ist nicht unwahrscheinlich und bestätigt nur die ausdrück-
liche Erklärung R. Johanans von diesem Sachverhalte.
Handelte es sich in allen diesen Fällen um bemakelte Laien-
familien, so durfte kein Ahronide, der auf die Familienroinheit
seiner Nachkommen bedacht war, eine Tochter aus solchem Hause
ehelichen. Nun behauptete R. Jehuda im Namen Samuels von
Nehardea folgendes: Pashur, der Sohn Immers hatte 400 oder
4000 Sklaven, die sich alle mit Priesterfamilien verschwägerten,
und jeder freche Ahronide stammt von ihnen ab (Kiddus, 70^).
Nach dem parallelen Ausspruche des R. Josua b. Levi ver-
schwägerten sich jene Sklaven sogar mit Hohepriestern (jer. IV,
65'', 48). Es unterliegt keinem Zweifel, daß Samuel und R. Josua
von babylonischen Verhältnissen sprechen, da Pashur, ein vor-
nehmer Priester zur Zeit des Propheten Jeremias (20, 1- 6), nach
1 Trotz dea Interesses des Patriarchen Rabbi an der Frage der Familien-
reinheit der babylonischen Juden (Kiddus. 71") ist hier offenbar der babylonische
Lehrer Rabh yemeint, der die Erklärung auf seinem Sterbebette abgab.
» liabylon ist, wie aus den anderen Sätzen über Familionreinheit zu
folgen scheint, im engeren Sinne gebraucht; es ist daher unriclitig, in den ge-
nannten Orten solche in Mesene zu vermuten, wie bei Neubauer, Geographie SR?;
Blau in ZDMG. 27, 187:^, 326 ff. Auch lag Ilomania nach Kiddus. 73' unweit
Nehar-Pekod und dieses nicht weit von Nehardea (l.luU. 96''; Neubauer 366).
3 Vgl. ähnliches unter Fremden in Kiddus. 71"; Genes, r. 37, 6; Peßikt.
rab. XXI, 107' ff.
XXI
154 A. Büchler.
dessen Drohung in babylonischer Gefangenschaft sterben sollte.
Zum Überflusse fügt Abbai hinzu, daß alle die genannten Priester
in der Schulreihe (oder in Sura und Nehardea) sitzen. Es gab
sonach unter den babylonischen Juden bemakelte Ahroniden, wie
Samuel in dem bereits angeführten Satze (oben S. XX) von
Ahroniden in Mesene spricht, die kein Bedenken trugen, ge-
schiedene Frauen zu ehelichen. In Palmyra, wo sich Salomos
Sklaven mit jüdischen Frauen vermengten, können Laien- sowohl
als Priesterfamilien als durch ihre Nachkommen bemakelt genannt
sein. Und dieses führt auf die Vermutung, daß die Frage über
die Zulassung der schwer bemakelten Heiden in Palmyra als
Proselyten in Jerusalem auch aus Rücksicht auf zukünftige
Priesterehen genau erörtert werden mußte. Haben die beiden
Schulen bei dieser Gelegenheit den Begriff des Mamzer in dem
eben behandelten Sinne auf die palmyrenische Bevölkerung wirk-
lich angewendet, dann hätten wir einen Beweis dafür, daß jener
um das Jahr 45 bereits genau umschrieben war.
Wie R. Jehuda in Babylonien von den jüdischen Bewohnern
eines Ortes sagte, daß sie Nethinim wären (Kiddus. 70^), so hat
um das Jahr 100 R. Josua b. Hananja in Judäa das Vorhandensein
von Nathin neben Mamzer angenommen (oben S. XIX). Außer
den Fällen, in denen Lehrer des 2. Jahrhunderts in der
Misna und Baraitha Nethinim erwähnen, finden sich diese noch
iu jer. Kiddus. IV, G5°, 59, wo R. Huna berichtet: In den Tagen
des R. Eleazar b. 'Azarja suchte man die Nethine nahezubringen
(in die Gemeinde als Juden gleichwertig aufzunehmen). R. Abahu
berichtet den Vorfall im entgegengesetzten Sinne: In den Tagen
des R. Eleazar sagten die Lehrer (gegen die Aufnahme): wer wird
den Anteil des Altares (an ihnen) rein erklären? In der Parallele
(Jebam. 79^ oben) lautet der Bericht: In den Tagen Rabbis wollte
man die Nethine zulassen; da sprach Rabbi: wir können unseren
Anteil zulassen, wer wird aber den Anteil des Altares zulassen?
Was den Namen des hier erwähnten Lehrers betrifft, ist es wahr-
scheinlicher, daß hier nach Rabbi ein Name ausgefallen ist, als
daß Eleazar b. 'Azarja willkürlich hinzugefügt wurde. Die ver-
schiedenen Elemente der jüdischen Bevölkerung in Judäa wurden,
wir wissen nicht aus welchem Anlasse, um das Jahr 100 unter-
sucht und R. Eleazar b. 'Azarja vertrat die Ansicht, daß die aus
der Tempelzeit überlebenden, längst Juden gewordenen und nur
durch Überlieferung durch Jahrhunderte abgesonderten Tempel-
sklaven zugelassen werden sollten. So ist R. Tarfon für die aus
XXII
Familienreinheit und Familienmakel in Jerusalem. 155
früherer Zeit stammenden Mamzere eingetreten (oben S. X),
wobei es beachtenswert ist, daß beide Lehrer Ahroniden waren.
Vielleicht geschah es im Zusammenhange mit der Frage der Zu-
lassung des Ägypters Minjamin und des Ammoniters Jehuda
(oben S. YIII) im Lehrhause von Jamnia, in welchem Falle alle in
Deut. 23, 3 — 9 zur Aufnahme in die Gemeinden verbotenen Klassen,
Ägypter, Ammoniter, Mamzere, gleichzeitig von den Rabbinen
erörtert worden wären.
6. In den bisher besprochenen Stellen sind solche bemakelte
Elemente in der Judenheit in Judäa behandelt worden, die klar
umschriebene Gruppen, voneinander unterschieden, bildeten. Es
gibt aber eine weitere Klasse von Leuten, die als no-'i?, Teig be-
zeichnet wurde. R. Josua und R. Jehuda b. Bethera sagten aus,
daß die Witwe der nc"!? zur Ehe mit einem Friesler geeignet ist . . .
R. (Simon b.) Gamaliel sagte: Wir nehmen euere Aussage an,
aber was sollen wir tun, nachdem R. Johanan b. Zakkai verfügt
hat, daß kein Gericht in der Frage einberufen werde, da die
Ahroniden euern Beschluß im Ausschließen, aber nicht in der
Zulassung (der Frau) befolgen. Die Namen der aussagenden
Lehrer machen es zunächst unzweifelhaft, daß R. Gamaliel II. in
Jamnia und nicht sein Sohn oder sein Vater gemeint ist. Die
beiden Lehrer bezeugen, wie in anderen Fällen in dem Traktate
'Edujoth, eine ältere Regel oder einen Brauch aus Jerusalem vor
dem Jahre 70, die von ihnen angeführt wurden, um die ent-
gegengesetzte schammaitische Ansicht des R. Eliezer zu widerlegen.
Es handelt sich um die Frage, ob Priester die Witwe der ncT,
deren Charakter als bekannt vorausgesetzt wird, ehelichen dürfen;
und wie die Verfügung des R. Johanan b. Zakkai und die Berufung
des R. Gamaliel auf sie zeigt, ist es keine akademische, sondern
eine wichtige, praktische Frage. Die Ahroniden waren in der
Wahrung ihrer Familienreinheit bei der Wahl ihrer Frauen viel
strenger als die Lehrer, nicht etwa aus gesetzlichen Gründen,
sondern, wie eine hieher gehörige Nachricht des R. Johanan
besagt, beobachteten sie seit der Zerstörung des Tempels be-
sondere Vornehmheit, indem sie z. B. im Sinne des R. Eliezer
b. Jacob Töchter von Proselyten zur Ehe ablehnten.' Die nrr- Witwe
war die Frau eines Mannes, dessen Abkunft einen kaum zu be-
achtenden Makel, eine geringe Trübung der vollen Reinheit des
Stammbaumes aufwies. Welchen Grades der Makel der ncT
1 Kiddug. TS"; jer. Bikkur. I, 64", 27: Sid'jd o'jnr un: t:n,-,-:n n'2 ainc niv:!
XXIII
156 A. Büchler.
war, ist aus den Erörterungen der Lehrer des 2. und 3. Jahr-
hunderts nicht auf den ersten Blick klar und wurde miß-
verstanden. Da Rosenthal ^ darin die Tochter der genannten Witwe
erblickt und dafür in einer Baraitha eine Stütze fand, ist dagegen
zunächst auf eine Erklärung der Sache bei Lehrern des dritten
Jahrhunderts hinzuweisen.^ ,R. Eleazar b. Pedath erwiderte dem
R. Johanan: Siehe, die no-y-Witwe ist (für die Ehe mit einem
Priester) geeignet, dagegen ihre Tochter ungeeignet. R. Johanan
antwortete: Die vorher angeführte Stelle folgt der Ansicht dessen,
der sowohl die Witwe als auch deren Tochter für geeignet er-
klärt . . . R. Meir erklärt auch die Tochter für geeignet, die anderen
Lehrer erklären sie für ungeeignet." Auch die darauffolgende
Erörterung macht es klar, daß zumindest im palästinischen Talmud
noT nicht die Tochter, sondern deren Mutter, die Witwe .be-
zeichnet. Eine Baraitha daselbst führt nämlich die Ansichten von
Lehrern um das Jahr 150 folgendermaßen an:^ „Was ist eine für
die Priesterehe geeignete no'y? Jede, in der kein aus unerlaubter Ehe
stammender Priester, kein Mamzer oder Nathin (vermengt) ist. R. Meir
sagte: Die Tochter einer no"!?, in der keiner der genannten (vermengt)
ist, darf einen Priester heiraten; dagegen müssen in einer Familie,
in der ein Bemakelter vermengt ist, vier Mütter (auf ihren Stamm-
baum) untersucht werden und dann darf die Familie ihre Tochter
einem Priester zur Frau geben, meint R. Meir." Hier ist riD^y un-
mißverständlich als eine Familie gekennzeichnet, die durch Ver-
schwägerung mit unreinen Personen bemakelt wurde. Die ge-
nannte Witwe war die Frau eines Mannes aus solcher Familie,
und es handelt sich in dem Streite R. Meirs und seines Kollegen
darum, ob, wenn die Witwe in zweiter Ehe einen unbemakelton
Mann heiratet, die Tochter aus dieser Verbindung noch als
mütterlicherseits bemakelt zu gelten hat.* Schwierig erscheint nur
die Erwähnung des aus unerlaubter Ehe stammenden Priesters,
der eine Laienfamilie durch Verschwägerung nicht bemakelt; in
den Parallelstellen fehlt er und ist durch Königssklaven ersetzt,
1 Monatsschrift XXX, 1881, 41.
2 Jer. Kethub. I, 26", 15: ni'tjo N'n nn no'j? mü^H nn (pnr mS) ntyf' '2i n'^ ^on
^3 -loix i'xr: '21 .j»n3 nSi itod nht S^n nh na ]>w h:i .ni^'a no'y xm n'x x'jn »
ny piu iDix Txo m ^idq na ypnB'Jtt* nnacr: Sax naina^ niü'a nna i^x h^ü nnx na pxc
: «»troi ninox yanx
4 Siehe Toß. Kiddus. V. 3.
XXIV
Familienreinheit und Familienmakel in Jerusalem. 157
wie wir oben neben Mamzer und Nathin Salomos Sklaven fanden.
Es ist jedoch möglich, daß er aus Rücksicht auf die Erhaltung
der Familienreinheit der Priester erwähnt ist, die sich scheuen
würden, die Tochter einer Familie zu ehelichen, die durch ihn
bemakelt wurde. Es ist hiebei zu beachten, daß der Sohn aus
der Ehe mit einer in Lev. 21, 7 verbotenen Geschiedenen und
aus der mit einer von den Rabbinen der Geschiedenen gleich-
gestellten m)bn schon von den Lehrern des l. Jahrhunderts,
R. Eliezer und R. Josua (Terum. VIII, 1), R. Tarfon und R. Akiba
(Kiddus. 66^ und Parallelen) als zum Opferdienste ungeeignet
vorausgesetzt wird, d. h. schon in Jerusalem vor dem Jahre 70
als solcher galt; diese beiden Klassen von untauglichen Priestern
sind aber durchgehends als d''bbn bezeichnet.
1
Eine Vergleichung mit der ausführlichen Parallelbaraitha in
Kethub. 14*b bestätigt die obige Erklärung von ncyr^ „Eine
HD-'r-Witwe ist die, bei der ein Bedenken weder wegen des Charakters
von Mamzer, noch von Nathin, noch von Königssklaven vorliegt.
R. Meir sagte: Ich habe (von meinem Lehrer) gehört, daß eine
solche, bei der keines der genannten Bedenken vorliegt, ihre
Töchter an Priester verheiraten darf. R. Simon b. Eleazar im
Namen des R. Meir und ebenso R. Simon b. Menaßja sagten: eine
nD''y-Witwe ist die, in der der Sohn eines Priesters aus der Ehe
mit einer nicht sicher verbotenen Frau durch Verschwägerung
vermengt ist; die Juden kennen die Mamzere in ihrer Mitte, nicht
aber die Priester aus solchen Ehen in ihrer Mitte." Wie schon
erwähnt, stehen hier Königssklaven statt bbn im ersten, anonymen
Satze; statt r\:in^b n-iüD nnn ist das kürzere, technische r^':^n•Db pK-'U'/a
gebraucht. Neu ist hier die von zwei Schülern des R. Meir an-
geführte Umschreibung der noT-Witwe seitens dieses Lehrers als
ausschließlich von der Vermischung eines bemakelten Priesters
abhängig, weil bemakelte Priester als solche den Leuten nicht
bekannt sind. Es scheint, daß entweder Priesterfamilien allein
oder in erster Reihe vom Gesichtspunkte des sicheren oder
ungewissen Makels als no^v bezeichnet wurden, oder daß Laien-
familien von zweifelhafter Reinheit, no^r genannt, nur behufs Fest-
1 Vgl. auch Jebam. 59*; jer. Gittin I, 43% 45; Synh. 5".
mt?D üh) ni:»nj mtro nhi nnroo mtt'a nS na pKC h^ .no'V niO^N ^niT'N |32T lin *
-iv;hn p pvr2C 'an .niinsS i^k^ct:) iSx h::t2 tn« n2 pxc h: Tt-;::^ tno '21 -\^k .d'^Sq n:v
i,viü:tr' h: ~di-; n:r:^x 'nips v\2i2 loix n'dj.'j p |iyr:ti' >3i rrn pi i'KO '21 mcvi n:::x
XXV
158 A. Büchler.
Stellung ihrer Eignung für Verschwägerung mit Priestern unter-
sucht wurden.^
Aus der Fassung der Baraitha im palästinischen Talmud, der
nach riD^r das Eigenschaftswort niti'D hat, ist ersichtlich, daß es
sich in dem Zusammenhange, in dem die Baraitha stand, um die
Frage handelte, welche Frauen für die Ehe mit Priestern geeignet
seien. Da R. Meir in der Fassung seines zweiten Satzes, wie sie
Toßafoth hat, die Frage stellte, warum die Lehrer die noT für
die Ehe mit einem Priester ungeeignet erklärten, war im ersten
Satze nncD am Platze.^ Da nun die Lehrer ausdrücklich erklären,
daß die ncv weder durch einen Mamzer, noch einen Nathin, noch
einen Königssklaven bemakelt wurde,^ fragt es sich, welches der
Makel der in dem Zeugnis des R. Josua und des R. Jehuda
b. Bethera benannten nD'y- Witwe war. Die Misna Kiddus. IV, 1
teilt die aus Babylonieu heimkehrenden Juden vom Standpunkte
der Familienzugehörigkeit und Familienreinheit in zehn Gruppen.
Von diesen sind die ersten drei, Priester, Leviten und Israeliten,
makellos; andere zwe:, Mamzere und Nethine, sind, wie eben er-
wähnt, in der Familie der noT nicht vermengt,* so daß nur die
Priester aus bemakelten Ehen, Proselyten, befreite Sklaven, Per-
sonen verschwiegenen Ursprungs, d. h. die ihren Vater nicht
kennen, und Findlinge übrig bleiben. Keine ältere Stelle enthält
eine Regel über die zwei letzten Personen, wiewohl anzunehmen
ist, daß R. Josua b Hananja nach seinem Grundsatze (S. XXII)
solche Kinder wegen Mangels an Beweis als schwer bemakelt an-
gesehen hätte (Kiddus. 74-'^). Ein kleines Mädchen wurde auf einem
Kehrichthaufen ausgesetzt gefunden, und R. Ismael b. R. Jose in
1 Die Parallele in Toß. Kiddus. V, 2 ist mit der Baraitha in Kethubot
identisch, nur hat sie no'j? für no^y naaS« und in R. Meirs erstem Satze fehlt ina,
die aber als richtig auch durch px'C'O in Jerurichalmi gesichert ist. Toßafoth
Kethub. 14:" s. v. un hält nari'^N für einen Fehler und streicht es unnötigerweise.
2 Die nc-; findet sich noch in Toß. Kiddus. V, 3: .nainan p r\h)D3 i3T ^Sn hd
nna ^nic^S nnvi ,n:in3S nSiDS no^i? .u'ji'jjh n^inon p nSiDS 13t hhn n33 lat "i;i na ^r^1^< '3-1
riKB'^s ,n3in3'7 h^idb nmu ,n:in3'7 niBo nna ^Nitt'^^ mtvi ,n:in3S n^ioe nS^n .n^ina'? rrm-^
D'jnaS nipo Sxnc" iN^o: . . . n-nm^'D nnotr . . . n^ios n^nc .naino'i) mr^ nna ^nik"^
j'SiDsn h^h mpD nnac'i. Die no':? ist die Mutter, die Witwe eines Mannes aus be-
makelter Ehe; ihre Tochter ist aus zweiter Ehe mit einem unbemakelten Juden
entsprossen. In der Aufzählung steht die ncy neben anderen bemakelten Frauen,
die Priester nicht ehelichen dürfen, und es würde scheinen, daß sie mit keiner
derselben identisch sein kann. Was sonst könnte ihr Makel gewesen sein?
: 'S1DN1 >pinB' '3'n3 •>']->v:ir:) mim nM 'S^n 'Snib'» "iS 'ina ^aay iSy d^dhi' me'v *
* Die Königssklaven sind entweder als Heiden nicht genannt, oder es
gab überhaupt keine Sklaven unter den babylonisch-palästini.schen Juden.
XXVI
Familienreinlieit und Familienmakel in Jerusalem. 159
Sepphoris um das Jahr 200 über den Charakter des Kindes be-
fragt, antwortete: es soll der na''V zugerechnet werden (jer. Kethub.
I, 25'!, 75). Es scheint, daß ihm keine ältere Halacha über den
Gegenstand bekannt war und er nach eigenem Urteil das Mädchen
der weiten Gruppe der Bemakelten zuwies. Das gleiche galt wahr-
scheinlich vom ■'pinir, von dessen Charakter die für die Misna ver-
antwortlichen Lehrer, R. Jehuda, R. Meir und Abba Saul nichts
Bestimmtes geäußert haben. Keinesfalls scheint R. Josua diese
beiden Gruppen unter seiner nou' verstanden zu haben. Frei-
gelassene Sklaven und Proselyten sind wegen ihrer heidnischen
Vergangenheit bemakelt und darf ein Priester weder eine Pro-
selytin noch eine freigelassene Sklavin ehelichen, doch dürfen sie
deren Töchter heiraten. Nur wenn sowohl der Vater als auch die
Mutter Proselyten oder Freigelassene waren, verbietet R. Eliezer
b. Jakob die Ehe der Tochter mit einem Priester, und dieses
Verbot erstreckt sich sogar über zehn Geschlechter, wenn nicht
die Mutter eine Jüdin ist.^ Wir erfahren durch R. Johanan
(Kiddus. 78^^), daß die Ahroniden seit der Zerstörung des Tempels
die von R. Eliezer b. Jakob vorgetragene Ansicht befolgten. Der
Vorfall, berichtet von R. Jakob b. Iddi b. Osaja ist sehr lehrreich.
Als ein Verdacht gegen die Reinheit einer Familie in Judäa
erhoben wurde, Rabbi den R. Romanos behufs Untersuchung des
Stammbaumes hinschickte, fand dieser, daß die Großmutter des
in Rede stehenden Mädchens im Alter von weniger als drei Jahren
Proselytin geworden war, weshalb Rabbi die Familie als rein und
das Mädchen für die Ehe mit einem Priester geeignet erklärte.-
Aus beiden Berichten von der tatsächlichen Beobachtung der
Reinheit der Familie seitens der Ahroniden im 1. und 2. Jahr-
hundert ist ersichtlich, daß Proselyten in der Familie der Priester
als störender Makel galten, auch wo die Rabbinen solche Proselyten
als völlig rein erachteten; sie waren für die Priester no'r. Das-
sel!)0 ergab sich betreffs des hhn, des aus verbotener Ehe
stammenden Priesters, der in der Fassung der Baraitha über die
noT dieselbe Stelle einnahm, wie der Königssklave in der anderen,
als eine bemakelte Person. Die befreiten Sklaven stehen in der
Misna des R. Eliezer b. Jakob auf derselben Stufe wie die Pro-
selyten, so daß sie für die Ahroniden gleich bemakelnd gewesen
sein dürften. Somit haben wir als noT dieselben ermittelt, die
1 Kiddus. IV, 6; Bikkur. I, .5; dazu verschiedene Ansichten von Lehrern
des 2. Jahrhunderts in Usa in jer. Bikkur. I, 64', 22; Kiddus. IV, 6G'' ff.
2 Jer. Bikkur I, (;4", 32; Jebam. 60''.
XXVII
160 A. Büchler.
in der Misna Kiddus. IV, 1 niim nM ^bbn beisammen stehen; und
obwohl diese von Lehrern des 2. Jahrhunderts stammt, be-
lehrt uns R. Johanan, daß die Übung der Priester seit der Zer-
störung des Tempels die gleiche war.i Und da die Priester zur
Zeit des Tempelbestandes in der Wahrung ihrer Familienreinheit
nicht weniger streng gewesen sein können, müssen sie sich von der
Verschwägerung mit Proselyten ferngehalten haben. Das Zeugnis
des R. Josua und des R. Jehuda b. Bethera, daß die Witwe einer
no^V, eines bemakelten Juden für die Ehe mit einem Priester ge
eignet sei, stellt die Ansicht der Rabbinen in Jerusalem dar, die
den Makel der drei genannten Personen als so unbedeutend er-
achteten, daß ihre Witwe nicht als bemakelt gelten konnte. Aber
R. Johanan b. Zakkai hatte schon in Jerusalem zu seinem Ver-
drusse erkannt, daß die Priester die nachsichtige Beurteilung des
Makels durch Proselyten, befreite Sklaven und Priester aus ver-
botenen Ehen nicht anerkannten und nicht beobachteten; und des-
halb erklärte er es für nutzlos, einen solchen Fall von ncr vor
eine rabbinische Behörde zu bringen und zu entscheiden. Wir
lernen aus seinen Worten mit Sicherheit, daß das rabbinische
Gesetz der ncy schon vor dem Jahre 70 in Jerusalem bestand,
und, da der Charakter der .10"^' bereits genau umschrieben war,
solche Fälle auch entschieden wurden. Im Jamnia mögen ähnliche
Vorfälle das Lehrhaus veranlaßt haben, das Gesetz zu erörtern
und, da wahrscheinlich R. Eliezer als Schammaite für die Ab-
weisung der leicht bemakelten Personen war. lud R. Gamaliel die
Lehrer ein, die Kenntnis von älteren Entscheidungen hatten. Der
Streit wurde durch die Aussage der beiden Lehrer zugunsten der
Hilleliten entschieden, führte aber zu keinem praktischen Ergebnis,
da R. Gamaliel aus Rücksicht auf die abweisende Haltung der
Priester es ablehnte, ein Urteil fällen zu lassen.
Der Bericht von der Aussage der beiden Lehrer enthält
außer der Zulassung der Witwe zur Ehe mit einem Priester noch
die Begründung: „denn die no'^r ist geeignet, unrein und rein zu
erklären, fernzuhalten und nahezubringen;- und Toß. 'Eduj. III, 2
hat die Meldung : ^ eine spätere Behörde beschloß, daß die noT
1 Beachtenswert ist die Behauptung des R. Hisda in Kiddus. 75°, daß
alle Lehrer übereinstimmen, daß die Witwe eines leicht bemakelten Laien für
die Ehe mit einem Priester ungeeignet ist.
; 2•\ph^ pmS ina^i Hta^h mtJ'3 ncjjntt' ^
Six 2•^ph^ pniS -ivin^i id.x^ into^i noüS no'y naoxa t-icn annnN hv ;n n':: ^
XXVIII
Familienreinheit und Familienmakei in Jerusalem. 161
beglaubigt ist, unrein und rein, verboten und erlaubt zu erklären,
fernzuhalten und nahezubringen; aber an die Witwe der ncr
haben sie nicht gerührt." Die Nachricht ist nicht leicht zu erklären;
aber auch aus der Gegenüberstellung von ncv und nrr riDöbK ist
ersichtlich, daß die erstere die Mitglieder der bemakelten Familie
selbst bezeichnet. Die spätere Behörde hat den alten Beschluß,
daß die Witwe eines bemakelten Mannes für die Ehe mit einem
Priester ungeeignet ist, unverändert gelassen, indem sie die Frage
gar nicht zur Verhandlung gestellt hat. n:Dx; zeigt, daß es sich
um eine Zeugenaussage der no'r handelt und es fragt sich nur,
auf wen sich dieselbe bezieht, ob auf die noT selbst oder jemand
anderen? Sollte sie sich selbst unrein erklären wollen? Dieselben
Tätigkeiten eines Zeugen finden sich wieder in einer Baraitha:^
Zeugen sagen aus, daß jemand rein oder unrein ist, daß er zu
entfernen oder näherzubringen ist,- daß er verboten oder erlaubt
ist . . . Sonach kann ein Mitglied der bemakelten Familie als
Zeuge in der Frage der Familienreinheit anderer auftreten und
hätte, wenn noch am Leben, auch Auskunft darüber geben können,
welche Personen seiner Familie in Wirklichkeit bemakelt sind und
daß er selbst nicht zu ihnen gehörte; darum soll seine Witwe
nicht als bemakelt gelten, sondern als rein für die Ehe mit einem
Priester.
Fassen wir das Ergebnis dieser Untersuchung kurz zusammen,
so finden wir, daß im letzten Jahrzehnt vor der Tempelzerstörung
die Priester und auch vornehme Laien ihre Familienreinheit streng
wahrten und bei der Wahl ihrer Frauen deren Stammbäume
prüften; sie ehelichten oft Töchter von Priestern. Doch gab es
auch in ihren Familien bemakelte Personen, die von hochstehenden
Priestern als unwürdig ferngehalten wurden trotz der günstigen
Entscheidung der pharisäischen Behörde des R. Johanan b. Zakkai.
Es fanden sich in Jerusalem auch schwer bemakelte Personen,
wie Mamzere, und auch in Judäa nach dem Jahre 70, die von
den Lehrern in Jamnia besprochen wurden; die Abstammung der
Mamzere war der Gegenstand langer Erörterungen. Die Frage
» Jer. Kethub. II, 20'', 53; Toß. II, 1: nnc? p: Hi:'jh pn n'vnc -nyn pi '3n
: n-'pnjti' t; nz\nh p: nirrS p; iv^nS pa iid.v^ ]<: r-:p^ p; prr'^ pa
- Rein und unrein bezieht sich auf den Stammbaum einer Familie,
Toß. Kethub. II, .S; bab. l'S''; jer. II, 20', 68: n nnsev: s:k ''^ ■";« ^r:lS cin- jcx:
. . . 'jno^ >:i'7B ;'::r ::)s:ipz u'-rsri min-.: n nnscr: nx-'j und zy?) pmS liabon wir
in Gamaliels Antwort an R. Josua und II. Jeliuda b. üethera über l'riester, die
eine Person zur Ehe mit ihnen zulassen oder ablehnen.
Festschrift. j j
XXIX
162 A. Büchler.
der Aufnahme palmyrenischer Proselyten in Jerusalem setzt das
Vorhandensein gesetzlicher Bestimmungen über bemakelte Per-
sonen voraus, ebenso die Behandlung des Makels der nD''r- Der
vorhandene Stoff beleuchtet eine schwierige Frage des Privat-
lebens der Priester und Vornehmen in Jerusalem und die des
Gesetzes betreffs der Familienreinheit vor dem Untergange des
Staates.
XXX
über Genealogieu und Familieiireinheit in
biblischer und talmudischer Zeit.
Von Dr. Lewi Freund, Lemberg.
I. Die biblische Zeit bis auf Esra.
Die ältesten historischen Berichte der Bibel enthalten genea-
logische Verzeichnisse, die die Generationen des sich entwickelnden
Menschengeschlechtes 1 oder die Abstammung dos israelitischen
Volkes- und der benachbarten Völkerschaften' genau angeben.
An manchen Stellen* werden auch die Stammbäume einzelner
israelitischer Familien gelegentlich erwähnt. Man darf daher
schließen, daß noch in vorexilischer Zeit Abstammungsregister
bei den Israeliten bekannt und verbreitet waren. Auch der
Umstand, daß der judäische Statthalter von den Exulanten
bei ihrer Rückkehr in die Heimat einen urkundlichen Nachweis
über ihre reine israelitische Abstammung fordert,^ spricht dafür,
daß die israelitischen Stämme und Familien noch vor der Weg-
1 I. B. M. 4, 17 ff.; 5, 1 — 32; 10.
a I. B. M. 11, 10-27; 25, 19, 26; 29, 32-30,24; 36, 18,23—26; 38, 3—6,
29-30; 46, 8—27; II. B. M. 6, 14-24; IV. B. M. Iff.; 26, 6-61.
3 I. B. M. 19, 37, 38; 25, 2-5, 13—16; 36, 10—30.
i IV. B. M. 27, 1; Jos. 7, 1; Jud. .3, 15; 10, 1; I. Sam. 9, 1; Ruth 4, 18-22.
5 Esra 2, 3 -62; Neh. 7, 8—64; vgl. E. Meyer, Die Entstehung des Juden-
tums, S. 158 ff. und S. 195 f.; Graetz, Geschichte II, 2, S. 150, Anm. 2. Seine
Annahme, daß die Untersuchung des genealogischen Verzeichnisseß zuerst
von Nehemia durchgeführt und nachher dem Buche Esra einverleibt wurde,
leuchtet nicht ein. sntrin kann ja auch den Statthalter bezeichnen, der die
Exulanten in die Heimat zurückgeführt hat. Wahrscheinlich war es is:c*c =
Sinbelusur (siehe Esra 1, 8 — 11), ein Onkel Zerubabels, wie Meyer a. a. 0. S. 72 ff.
mit Recht behauptet. Auch das zweite Argument von Graetz, daß die Worte
Neh. 7, 5: cn'nn^ .... cnnn n^< ns;pKi •'Z.h hi< 'nhtt ;n'i darauf hindeuten, daß
Nehemia erst durch höhere Eingebung veranlaßt wurde, die Abstammung der
Familien zu untersuchen, ist nicht stichhaltig. Denn aus diesen Worten folgt
l
164 Dr. Lewi Freund.
führung in die Gefangenschaft solche Verzeichnisse führten, die
sie dann im Exil aufbewahrten und fortsetzten. Unzweideutig be-
stätigt diese Tatsache der Chronist. In I. Clironik 9, 1 heißt es:
„Und ganz Israel ließ sich in einem Geschlechtsregister verzeichnen.
Sie sind im Buche der Könige Israels und Judas ^ niedergeschrieben;
sie wurden wegen ihrer Untreue nach Babel weggeführt." Der
Chronist hat also Familienverzeichnisse in den königlichen Regesten
vorgefunden, die bekanntlich die Hauptquelle der biblischen Ge-
schichtsbücher bildeten.
Bei der israelitischen Stammesverfassung waren auch aus
politisch-sozialen Gründen solche genealogische Tabellen not-
wendig und zweckmäßig. — Allerdings mögen die ältesten Genea-
logien in Genesis bloß aus dem historischen Interesse und dem
Drange, alles auf einen Ursprung zurückzuführen, entstanden sein
— aber sollten Israels Stämme und Familien in festen, unver-
rückbaren Grenzen ihren Grundbesitz haben,- so mußten sie in
Evidenz gehalten werden, damit Angehörige eines Stammes nicht
in das Besitztum eines anderen Stammes eindringen und sich'
dort Boden aneignen könnten. Daß die Teilung des Landes eine
solche Tendenz verfolgt hat, ist klar und deutlich in der Ent-
scheidung Moses in der Erbrechtsfrage der Töchter Zelafhads
ausgesprochen. Num. 36, 6 -7 lautet: „Das ist, was der Ewige ge-
boten in betreff der Töchter Zelafhads: Sie können nach ihrem Gut-
dünken heiraten; jedoch nur denen, die aus dem Geschlechte des
Stammes ihres Vaters sind, dürfen sie zu Weibern werden. Damit
nicht übergehe ein Erbe der Kinder Israels von Stamm auf Stamm;
sondern jeder soll sich an das Erbe seiner Väter halten." Die
praktische Anwendung dieser Verordnung ohne Familienregister
wäre undenkbar.
Auch religiös-nationale Motive dürften zur Aufbewahrung
und Fortführung von Abstammungsurkunden viel beigetragen
haben. Nach dem biblischen Gesetz war den Israeliten die Ehe
ja nicht, daß Nehemia als erster diese Verzeichnisse geprüft hat; es mag ja
sein, daß er sie bloß revidierte, um nur Jenen von urkundlich verbürgter
reiner Abstammung den Einlaß in die heilige Gemeinde zu gewähren, was er für
eine Eingebung Gottes hielt. Für diese Auffassung spricht der Schluß des
zitierten Verses: u 2in: SiViNi n3it:*Ni2 o'Siyn C'H'n idd ksdxi, welcher deutlich sagt,
daß dio Exulanten sogleich nach der Rückkehr auf Grund alter Genealogien-
vfrzoichnisse in ein Register aufgenommen wurden.
' So ist die Auffassung der Septuaginta, die das Wort mi.Ti mit dem
Snib*' oSr.2 verbindet. Siehe Meyer a. a. O. S. 101, Anni. 1.
•i IV. B. M. 26, 52-57; 36, 7 ff.; Jos. 13 ff.
II
über Genealogien und Familienreinheit. 165
mit Kanaanitern,! Bastarden, Ammonitern und Moabitern ewig,
mit Edomitern und Ägyptern aber bis zur dritten Generation ver-
boten.^ Daß dieses Gesetz der national-religiösen Überzeugung
des Volkes entsprach und auch tatsächlich beobachtet wurde,
geht aus folgenden Stellen deutlich hervor. Abraham beschwört
seinen Haushalter Elieser, für seinen Sohn Isaak kein Weib von
den Töchtern Kanaans zu nehmen. ^ Esaus Eheverbindung mit
Chittiterinnen bereitet Isaak und Rebekka Kummer.* Jakob wird
von seinem Vater vor einer Ehe mit Kanaaniterinnen gewarnt
und in das Haus seines Großvaters Betuel geschickt, um sich aus
der Familie eine Frau zu wählen ^ und seine Söhne betrachten
es als eine Schmach, ihre Schwester einem Unbeschnittenen zur
Frau zu geben.*' Sogar Moses wird von seinen Geschwistern
getadelt, daß er eine Kuschitin zum Weibe genommen hat' Israel
verfiel in den Götzendienst, weil es Ehen mit den kanaanitischen
Völkerschaften einging.^ Simsons Entschluß, eine Philistäerin zu
lieirateu, wird von seinen Eltern mit scharfen Worten mißbilligt.-'
Und auch dem König Salomo macht der Verfasser des Königs-
buches Vorwürfe, daß er fremde Weiber geehlicht, die sein Herz
von Gott abwandten. 1" In all diesen Stellen wird der Tadel über
die Mischehen offen ausgesprochen, und da aber trotzdem solche
Ehen zu allen Zeiten geschlossen wurden, so dürfte auch die
Sorgfalt für die Erhaltung der Reinblütigkeit des israelitischen
Stammes zur Führung von genealogischen Verzeichnissen mit
Anlaß gegeben haben.
Die alte Stammesverfassung wurde zwar durch den Unter-
gang des Nordreiches, nach dem die Überreste der zehn Stämme
im judäischen Reiche eine neue Heimat suchten und fanden, wie
auch durch die Vernichtung des judäischen Staatswesens gelockert,"
aber die Geschlechtsverbände sind dennoch durch diese Ereig-
1 II. B. M. 34, 12—16; V. B. M. 7, 2—4.
2 Das. 2.^, 3-9.
» 1. B. M. 24, 3 ff.
* Das. 26, 34, 35.
'■> Das. 28, 1, 2.
•i Das. 34, 14
^ IV. B. M. 12, 1.
8 Jud. .'5, 6.
a Das. 14, 3.
'» 1. Reg. 11, 1—6. Siehe L. Low, Gesammelte Schriften III, S. 112, wo
nocli mehrere Belege angeführt werden.
11 Siehe Graetz, Geschichte II, 2, S. lOiK
III
166 Dr. Lewi Freund.
nisse nicht ganz gesprengt worden. Auch im Exil war das Volk
in Stämme ^ und in Klassen geteilt: Ahroniden, Leviten, Israeliten,
Tempelsklaven =Nethinim undSalomo-Sklaven.Die einzelnen Klassen
zerfielen in Hauptfamilien nach Väterhäusern oder gründeten neue
Verbände und benannten sie nach ihrem Wohnorte in der Heimat.^
Es ist nun begreiflich, daß die Exulanten, die alles Hergebrachte
als Heiligtum hochhielten, auch die Urkunden über ihre Abstammung
mit besonderer Sorgfalt aufbewahrten und fortführten. Hier kam
vielleicht noch ein anderer Umstand hinzu, der die Führung von
Genealogien notwendig machte, nämlich das Zuströmen von Pro-
selyten, denen die biblischen Gesetze gleiche Rechte wie den Israeliten
einräumen.3 Tatsächlich aber war ihre soziale Stellung in der judäi-
schen Gesellschaft eine niedrige und sie wurden als minderwertig
behandelt.^ Man darf daher annehmen, daß der israelitische Stamm
auch im Exil im großen und ganzen reinblütig geblieben ist.
Anders aber gestalteten sich die Verhältnisse im heiligen
Lande nach der Rückkehr der Exulanten bis zum Eintreffen
Esras. Der kleine Bruchteil des Volkes, der auch nach der Er-
mordung des Statthalters Gedaljah im Lande zurückgeblieben war,''
verschwägerte sich mit den fremden Völkerschaften, die sich im
judäischen Reiche angesiedelt hatten, und konnte daher die Stammes-
1 Vgl. I. Chr. 9, 3 ff., aus denen hervorgeht, daß noch zu dieser Zeit die
Einteilung nach Stämmen bekannt war.
2 Siehe das Verzeichnis bei Esra 2 und Neh. 7, wo zuerst 17 Hauptfamilien
aufgezählt und darauf Verbände mit Ortsnamen angeführt werden. In der Tat
aber dürfte zwischen Familiensippen und Lokalverbänden kein großer Unter-
schied vorhanden sein, da die Judäer in vorexilischer Zeit in festen Gebieten
wohnten.
3 II. B. M. 12, 19, 48, 49; III. B. M. 19, 34; IV. B. M. 9, 14; 16, 29;
V. B. M. 1, 16 und noch mehrere Stellen.
* Vgl. Meyer a. a. O., S. 227 ff. Man darf es auch aus Jes. 56, 3 — 7 und
Ezech. 47, 22 schließen, von denen der erstere den Proselyten die Gleichstellung
vor Gott, der letztere die soziale Gleichberechtigung im künftigen Staate mit
Nachdruck verspricht.
* II. Reg. 26, 26 und Jer. 43, 6-7, wo gesagt wird, daß alle Zurück-
gebliebenen nach Ägypten ausgewandert sind, darf nicht wörtlich genommen
werden. Es mögen die Flüchtlinge gewesen sein, die während Nabü/eriddins
grausamer Verfolgung in den Nachbarländern Zuflucht gesucht hatten und
unter Gedaljahs Statthalterschaft zurückgekehrt waren (Jer. 40, 7- 8). Als an-
gesehene Männer werden sie vom Propheten mit rmrr nnNC bezeichnet. Daß auch
nach der Flucht nach Ägypten ein kleiner Rest im Lande zurückgeblieben ist,
gellt unzweifelhaft aus Esra 6, 21 hervor, wo neben den Exulanten auch andere
Israeliten erwähnt werden, die sich von den fremden Völkerschaften abgesondert
hatten. Vgl. Low, Gesammelte Schriften HI, S. 144 und Meyer a. a. 0., S. 112.
IV
über Genealogien und Familienreinheit. 167
Feinheit nicht aufrecht erhalten. Auch unter den Exulanten gab
es drei israelitische Hauptfamilien, 652 Männer an der Zahl, und
drei ahronidische Geschlechter, die ihre reine Abstammung nicht
urkundlich beweisen konnten ^ und somit von zweifelhafter Ab-
kunft waren. Diese unreinen und zweifelhaften Elemente wurden
noch von den Exulanten selbst vermehrt, indem ein großer Teil
von ihnen; sogar Ahroniden und Leviten, Mischehen mit Kanaanite-
rinnen, Moabiterinnen, Ammoniterinnen und Ägypterinnen ein-
gingen,^ wodurch der heilige Stamm Israels bedroht und ge-
fährdet wurde. So traurig waren die Dinge vor dem Eingreifen
Esras.
IL Von Esra bis zum Untergange des Staates.
Wie Esras Reformen im allgemeinen für die weitere Ent-
wicklung des Judentums bahnbrechend gewirkt haben, so war
auch sein energisches Auftreten gegen die Mischehen für mehrere
Jahrhunderte richtunggebend. Gewiß war Esra über die traurigen
Zustände im judäischen Reiche hinreichend informiert. Vielleicht
hatten sogar die Nachrichten aus Palästina die Sachlage über-
trieben und sie als Gefahr für die Erhaltung des judäischen
Stammes und der väterlichen Religion dargestellt. Dadurch wird
es erklärlich, daß Esra nicht allein im heiligen Lande als Re-
formator und Schriftgelehrter auftreten wollte, sondern eine statt-
liche Gruppe von Exulanten mitbrachte, die er sicherlich zum
Kern einer neuen Exulantengemeinde machen wollte. Dafür spricht
der Umstand, daß er volle drei Tage die Abstammungsurkunden
der versammelten Exulanten prüfte und als er sich überzeugt
hatte, daß die Levitenklasse nicht vertreten war, Mittel und Wege
suchte, um auch Leviten von reiner Abkunft für seinen Zug zu
gewinnen.' Daß aber Esra erst bei seiner ersten Zusammenkunft
mit den Volkshäuptern dieselben über die Mischehen Klage führen
läßt und erst jetzt sein Entsetzen und seine Entrüstung zum Aus-
1 Esra 2, 59—62; Neh. 7, 61—64.
'^ Esra 9, 1 — 2. Daü diese Mischehen nicht vereinzelt waren, beweist
Mal. 2, 11, wo der Prophet klagt: „Treulos handelte Juda und Abscheuliches
ist geschehen in Israol und Jerusalem. Denn Juda hat das Heiligtum Gottes
entweiht, das Er liebte, und sieii mit der Tochter eines fremden Gottes ver-
mählt", und daselbst 3, 3, wo der Prophet verheißt, daß der Stamm Levi wie
Silber und Gold gereinigt werde. Auch in Esra 10 werden mehr als 100 Männer
aufgezählt, die fremde Weiber geheiratet haben.
3 Esra 8, 1—16.
168 Dr. Lewi Fi'eund.
druck bringt, ist wohl aus Rücksicht auf die Wirkung und Zweck-
mäßigkeit seines Unternehmens gauz begreiflicli.
Die Entscheidung, daß die fremden Weiber samt Kindern
entlassen werden müssen, die Esra herbeigeführt und sie zu be-
folgen das Volk durch Schwur verpflichtet hat,' war auch zu
strenge und kann weder mit dem biblischen Gesetze noch mit
der späteren Halacha in Einklang gebracht werden. Denn die
fremden Weiber hatten ja das Heidentum fahren lassen ^ und
konnten als Proselytinnen, mit Ausnahme der Moabiterinncu
und Ammoniterinnen, denen Deut. 23, 3 die Aufnahme in die Ge-
meinde verweigert, von Juden geehelicht werden. Nach der Halacha
aber bezieht sich auch dieses Verbot nur auf das männliche und
nicht auf das weibliche Geschlecht.'^ Auch das Volk dürfte diese
Maßregel für zu rigoros gehalten und sich dagegen aufgelehnt
haben. Und so ist es begreiflich, daß trotz der Autorität und
Energie Esras, trotz der Unterstützung von selten der einfluß-
reichen Familienhäupter Mischehen auch fernerhin vorkamen. Erst
Nehemia gelang es durch Anwendung seiner Amtsgewalt, die Misch-'
ehen ganz zu verdrängen.'
Die in den Mischehen gezeugten Kinder wurden gewiß nicht
strenger als Proselyten behandelt und nicht ganz aus der Gemeinde
ausgeschlossen."' Sie dürften daher zu den Proselyten gestoßen worden
1 Das. 10, 5.
2 Vgl. Low a. a. O., S. 143 und Graetz a a. O., S. 118 Anm. und S. 136,
wo aus den Woiten Esras 9, 2 ni:J"i«n 'Oya trnpn yit mj?nm mit Reclit geschlossen
wird, daß die Ursache seiner Entriistung eher in der Verletzung des nation;tIen
Bewußtseins als in der religiösen Überzeugung zu suchen ist. Ich findo für
diesft Annahme eine Stütze in dem bis nun nicht berücksichtigten Umstände,
daß unter den mit fremden Frauen Verheirateten bloß Ahroniden, Leviten und
Israeliten aufgezählt werden (Esra ]Q, 18 ff.), aber keine Nethinim und Salomo-
Sklaven erwähnt werden, die gewiß niclit skrupulöser als die Vornehmen waren.
Diese Unterlassung läßt sich nur dadurch erklären, daß die Mischehen der
Tempel- und Salomo-Sklaven ilmi für die Erhaltung des reinen judäischen
Stammes nicht gefährlich erschienen, da sie ohnehin abgesondert waren.
3 Darüber weiter unten ausführlich.
* Neh. 13, 23—27
^ Siehe Rosenthal, Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des
Judentums, Jalirgang 1881, S. 120, Anm 3. Er erklärt mit Recht den Satz in
Neh. 13, 3: Sx"H."'f2 a-iy h^ iSn^'i „daß man das Gemengsei bloß von den Israeliten
reiner Abstammung zum Zwecke der Verhinderung von Ehen mit denselben
abgesondert"". Ein Ausschluß aus der Gemeinde Israels würde ja mit
Neh. 10, 29 in Widerspruch stehen. Löws (a. a. O., S. 151) Annahme, daß hier
die Verweigerung des Wohnrechtes der Fremden zum Ausdruck kommt, ist
nicht baltbar. Sein Beweis für diese Auffassung, daß Nehemia darauf die Ver-
VI
über Genealogien und Familienreinheit. 169
sein und zusammen mit itinen eine abgesonderte Klasse innerhalb der
Exulantengemeinde gebildet haben. Esras und Nehemias rigoroses
Vorgehen hatte also zur Folge, daß die Dreiteilung der judäischen
Bevölkerung, die schon beim Rückzug unter Zorubabel bestanden
hatte,' nach der Rückkehr aber durch das Zuströmen der in
Palästina Zurückgebliebenen und durch die Mischehen aufgehoben
werden sollte, jetzt mit aller Strenge durchgeführt wurde.
Das Volk zerfällt nun auf Grund der Abstammung und Rein-
blütigkeit in drei Klassen, die durch einige Jahrhunderte sich be-
haupten. Zur ersten Klasse gehörten Ahroniden, Leviten und
Israeliten, die durch genealogische Urkunden ihre reine israelitische
Abstammung beweisen konnten. Zur zweiten wurden die Nethinim-
Tempelsklaven und die Knechte Salomos gerechnet. Die dritte
bildeten ursprünglich einige Hauptfamilien unter den Exulanten,
die von zweifelhafter Abstammung waren. Mit der Zeit aber ist
diese Klasse durch den Anschluß allerlei Gemengsels und fremder
Elemente zu einer breiten Volksschichte geworden. Bedenken wir,
daß die reine Abstammung eine dominierende soziale Stellung
sicherte, indem sie die Grundlage für die Erlangung von politi-
schen und religiösen Ämtern bildete, so begreifen wir, daß die
erste Klasse über ihre reine Abstammung sorgfältig wachte,
genealogische Verzeichnisse aufbewahrte und fortführte. Das be-
stätigen auch die aus jener Zeit stammenden Quellen.
Die ersten neun Abschnitte der Chronik verfolgten sicherlich
den Zweck, wie Graetz richtig behauptet,^ die reine Abstammung
der jüdischen vornehmen Familien und der gesamten Bevöl-
treibung Tobias folgen läßt (13, 4— 8), ist nicht stichhältig. Denn der vierte Vers
beginnt mit den Worten nta ':bSi, was doch deutlich besagt, daß hier kein sach-
licher Zusammenhang besteht.
1 lui Verzeichnis Esra 2 und Neh. 7 werden zuerst die Exulanten von
urkundlich verbürgter reiner Abstammung, dann Tempel- und Salomosklaven
und an letzter Stelle diejenigen von zweifelhafter Abkunft aufgezählt. Siehe
Rosenthal a. a. O., S. 119.
2 Geschichte II, 2, N. 15, S. 420 ff. Vgl. Kittel, Die Bücher der Chronik,
Einleitung, S. Vll f. und bab. Baba bathra 15": l*i ly D»a'n nnn hc DH'i nsD ano Nity.
Rasclii erklärt diese Stelle in dem Sinne, daß Esra, nach dem Talmud Verfasser
der Bücher Esra und Chronik, darin seine reine Abstammung nachweisen
wollte. Mein verehrter Freund, Dr. Aptowitzer, der die Güte hatto, diese Arbeit
durchzusehen, machte mich auf die Erklärung R. Ciiananels aufmerksam, der
die Worte ^^ i-; auf II. Chr. 21, 2 bezieht, d. h. Esra schrieb bis cn« i^l. So
aucli ein Gaon (Geonica ed. Ginzberg II, S. 16 — 17.). Tosafotli zur Stelle s. v. ih ly
bringt die=;e Erklärting und widerlogt sie. Man darf daher der Erklärung
Raschis den V^orzug geben.
VII
170 Dr. Lewi Freund.
kerung Jerusalems zu dokumentieren. Im Buche Esther 2, 5 wird
Mordehais Stammbaum angegeben. Das erste Makkabäerbuch 2, 1
leitet die Abstammung Mattathias' vom Geschlechte Jojarib^ ab.
Das Buch Tobit beginnt mit Tobits Genealogie und Judith 8, 1
enthält die Liste ihrer Vorfahren zwölf Generationen aufwärts.
Josephus hebt gewöhnlich die vornehme Abstammung der von
ihm angeführten Männer hervor.^ Die Mischna überliefert uns
die Namen der vornehmen Familien, die angeblich auf Grund
eines unter Nehemia erworbenen Privilegs zur Zeit des zweiten
Tempels zu bestimmten Tagen Holz für den Altar lieferten.^ Der
Talmud erwähnt Genealogien, die noch im zweiten und dritten
Jahrhundert in Palästina vorhanden waren.* Auch im Neuen
Testament wird Jesus Stammbaum bis auf David und Abraham
zurückgeführt,^ und noch Paulus beruft sich auf seine reine
israelitische Abkunft, die er vom Stamme Benjamin ableitet.^
Haben nun die angeführten Stellen ergeben, daß Genealogien zu
jener Zeit bekannt und verbreitet waren, so darf man voraus-
setzen, daß es auch ein öffentliches Amt oder ein Archiv gaI5,
das die Genealogien der vornehmen Familien registrierte. In der
Tat finden wir auch Quellen, die für diese Aufstellung sprechen.'
Josephus führt seinen Stammbaum mit genauer Datenangabe
bis auf die Zeit des Hohenpriesters Hyrkanos zurück und fügt
die Bemerkung hinzu, daß er ihn den amtlichen Urkunden ent-
nommen habe.^ An einer anderen Stelle'^ sagt er: „. . . sondern
sie (unsere Vorfahren) ließen es sich angelegen sein, das Geschlecht
1 Siehe Neh. 12, 6.
2 Vita §§ 38 und 54 wie auch an vielen andere Stellen.
3 Taanith 4, 1 bab. und jer. Gemara zur Stelle. Vgl. Taanith 12°, Erubin 41"
und jer. Taanith 4, 6; GS*": pD'J2 p [nt<:D] 3N3r hu Vi2 '330 ':n pfTS ]z -iry^x -i"Nn.
Meyers Annahme (a. a. O., S. 16ö f.), daß schon zur Zeit des Chronisten „durch
die fortschreitende Individualisierung der Politik wie der Religion die Ge-
schlechtsverbände zersprengt wurden", erweist sich als nicht ganz richtig
< Jeb. 4. 16. bab. das. 49", Pes. 62'' und jer. Taanith 4, 2: 68°.
5 Matth. 1, Iff.; Lukas 3, 23 ff.
6 Römerbrief 9, 1 und Phil. 3, 5. Vgl. Lukas 2, 36.
•7 Vgl. A. Büchler, Das Synedrion, S. 33, N. 31. Vgl. auch Krauß, Tal-
mudische Archäologie II, S. 434, Anm. 91, der sowohl Josephus vita § 1, als
auch einige hier weiter unten zitierte Stellen übersehen hat und daher zu
diesem Resultate nicht gelangen konnte.
8 Vita 1. ,
^ c. Apionem 1, 7 übersetzt von H. Clementz. Icli zitiere diese lange
Stelle wörtlich wegen ihrer wesentlichen Bedeutung für unsere weitere Unter-
suchung.
VIII
über Genealogien und Familienreinheit. 171
der Priester unvermischt und rein zu erhalten. Denn wer des
Priestertuins teilliaftig ist, darf nur mit einer Landsmännin Kinder
zeugen und . . . ihre Herkunft prüfen, indem er die Erbfolge aus
den alten Geschlechtern in Betracht zieht und zahlreiche Zeugen
beibringt. Und so halten wir es nicht nur in Judiia selbst —
sondern überall, wo zahlreiche Gemeinden unseres Volkes sich
befinden, da werden auch die Vorschriften über die Eheschließung
der Priester genau beobachtet, wie in Ägypten, in Babylon und
wo sonst in der Welt jüdische Priester zerstreut sind. Denn die
letzten schicken dann die Namen ihrer Eltern und der Voreltern
väterlicherseits nach Jerusalem unter gleichzeitiger Angabe von
Zeugen. Bricht ein Krieg aus, wie dies schon oft der Fall war,
z. B. als Antiochus Epiphanes, Pompejuß Magnus und Quintilius
Varus ins Land einfielen, besonders aber in unseren Tagen, so
stellen die übriggebliebenen Priester aus den alten Ur-
kunden wieder neue zusammen . . ." An diesen beiden
Stellen ist zwar nur von amtlichen genealogischen Urkunden des
Priestergeschlechtes die Rede, es mag aber sein, daß Josephus
als Priester diesem Geschlechte sein besonderes Interesse zu-
gewendet hat, das er vor seinen heidnischen Lesern verherrlichen
wollte.* Man darf aber mit großer Wahrscheinlichkeit annehmen,
daß auch die Leviten und die mit der Priesterschaft verschwägerten
vornehmen Familien mit strenger Gewissenhaftigkeit auf die Ab-
stammungsreinheit ihrer Mitglieder achteten und für ihre Re-
gistrierung in den amtlichen Urkunden Sorge trugen. ^ Die Leviten
waren sicher in der letzten Zeit des zweiten Tempels in bezug
auf Familienreinheit den Priestern gleichgestellt. Die Tosefta be-
richtet uns, daß das große Beth-Din zu Jerusalem mit der Unter-
suchung der Stammbäume der Priestor und Leviten sich be-
faßte.' Aber auch die israelitischen Familien, deren Töchter
' Siehe Rosenthal (a. a. O., S. 207, Anm. 1), der darauf hinweist, daß die
in der oben aus Josephus zitierten Stelle vorkommenden Worte „wer des
Friestertums teilhaftig ist", im Original tov (isvt'xovru rrjs isQcoavvtje lauten.
Josephus habe diese geschraubte und dunkle Redeweise absichtlich gebraucht,
damit die Heiden, denen die Verhältnisse unbekannt waren, Priester darunter
verstehen, während die Juden darin all diejenigen bezeichnet fanden, die in
gewisser Weise der Priesterwürde teilhaftig sind, insoferne dieselben in ihren Nach-
kommen durch die Verheiratung ihrer Töchter an Priester dazu gelangen können.
J Vgl. Ginzberg, MGWJ., 1912, S. 666.
3 Chagiga 2, 9, S. 235; Sanli. 7, 1, S. 425 und b. Kid. 70": ppnni pacr dcm
n^i'' 'Din' nxi n:\no 'Din' nx. Graetz, MGWJ., Jahrg. 1879, S. 499, Anm. 4 hat die
Parallele im Talmud übersehen und versieht, gestützt auf die Parallelstelle
IX
i72 Dr. Lewi Freund.
Ahroniden beiraten dürfen, werden in den talmudischen Quellen
in Fragen, wo reine Abstammung Bedingung ist, in eine Reihe
mit Priestern und Leviten gestellt. Da aber die reine Abstammung
nicht nur die Verschwägerung mit Priesterfamilien ermöglichte
und dadurch eine ausgezeichnete Stellung in der Gesellschaft
sicherte, sondern auch politische Vorrechte gewährte, wie Sitz im
Synedrion und Zulaß zu Ehrenämtern, ^ durch die man gewisser-
maßen Einfluß auf die Staatsgewalt erlangen konnte, so dürfte
sie doch von einer öffentlichen Behörde kontrolliert worden sein.
Diese Auffassung wird auch durch eine historische Quelle be-
stätigt, die vom Chronisten Africanus überliefert ist.^ Nach Rosen-
thals scharfsinniger und richtiger Interpretation dieser Stelle, der
die erklärenden Zusätze ausscheidet, die Africanus aus dem Miß-
verständnisse und der Verkenuung der historischen Ereignisse und
tatsächlichen Verhältnisse seiner Quelle hinzugefügt hat, dürfte der
ursprüngliche Bericht im wesentlichen folgendes überliefert haben.
Herodes habe die in den Archiven vorhandenen Geschlechts-
register der hebräischen Familien, wie auch der Nachkommen der
alten Proselyten und der Vermischten verbrannt, damit keine
israelitische Familie die Möglichkeit habe, ihre edle Abstammung
ihm gegenüber zu beweisen. Ähnliches berichtet auch Synkellos.^
Rosenthal konstatiert, daß die drei hier aufgezählten Gruppen
sogar in der Reihenfolge den drei im genealogischen Verzeich-
nisse bei Esra und Nehemia angegebenen Klassen entsprechen,
in der Mischna (Middotli Ende), die nur nain^n n« naii enthält, die Worte in der
Tosefta n"lS 'cm' dni mit einem Fragezeichen, die aber angesichts dreier Stellen
als gesichert anzusehen sind. Vgl. Biichler, Synedrion, S. 107, N. 93.
1 Mischna Sanli. 4, 1; Kid. 4, 5 und beide Gemaren zur Stelle und
Tos das. 7, 1. Vgl. auch das. 4. 7 und Biichler a. a. O., S. fiö, N. 59. Rosen-
thal a. a. O., S. 163 macht einen Unterschied zwischen D'Dni'O a'^NiC" und
n:in3^ fK'B'on dOnic" und behauptet, daß die ersten mit einem genealogischen
Nachweis versehen waren, während die letzten einen solchen nicht besaßen. Dies
scheint mir aber gekünstelt und unrichtig. Abgesehen davon, daß die Wendung
pDnrri cSxiti'V meines Wissens, in den Quellen nicht vorkommt — im Talmud ist
an einigen Stellen von nionin^n ninatTTi die Rede, aber diese stammen aus späterer
Zeit (Ket. 12'', Kid. 70'') — ist auch sachlich diese Behauptung nicht haltbar.
Denn die Mischna Kid. 4, 5 statuiert, daß die Töchter der Synhedrialmitglieder,
die ja nain::'? p^icT^n ';xntt'' waren, wie die Töchter der Priester zu gelten haben
und nach ilirer makellosen Abkunft nicht untersucht werden dürfen, was nur
auf der Voraussetzung der nachgewiesenen reinen Abstammung beruhen
kann. Ausführlicher weiter unten.
''■ Euseb. bist. eccl. 1, 7, {5 5. Siehe Sachs, Beiträge 11, S. 155 und Rosen-
thal a. a. 0., S. 118 ff.
2 Clironograpliia, S. 595.
über Genealogien und Familienreinlieit. 173
imd zwar ist die Gruppe 'EßQaixäv ysväv mit der Klasse der mit
einem urkundlichen Nachweis über ihre reine Abstammung Ver-
sehenen identisch, die zweite täv äQiLnQoaslvTov mit der Klasse
der Tempel-^ und Salomosklaven, die dritte t&v sTtifiixtcov mit der
von zweifelhafter Abkunft. Die letzte Gruppe wurde nach Africanus
auch ysKDQag genannt,- da mit der Zeit auch die Proselyten zu
dieser gestoßen wurden. Möge auch die hier überlieferte Nach-
richt, daß Herodes die genealogischen Tabellen verbrannt habe,
die sonst nirgends erwähnt ist, als zweifelhaft und unglaubwürdig
erscheinen, •■' die Dreiteilung der jüdischen Bevölkerung auf Grund
1 Aus Jeb. 89'' und jer. Kid. IV, 1, 65" darf man schließen, daß sie noch
im zweiten Jahrhundert als abgesonderte Klasse bestanden haben.
2 Sachs, S. 155, leitet es aus dem aramäischen {<"ir.3 ab.
3 Schon Graetz a. a. 0., S. 481 bezweifelt die Richtigkeit dieser Angabe,
ohne darauf näher einzugehen. Mir scheint nach gründlicher Untersuchung
dieser Zweifel begründet. Denn all die Beweise, die Sachs und speziell Rosen-
thal für die Glaubwürdigkeit dieser Überlieferung erbringen, sind nicht stich-
hältig Josephus hat ja seinen Stammbaum den amtlichen Urkunden entnommen
(Vita 1), also waren sie zu seiner Zeit noch vorhanden. Die Annahme, daß auch
unter Herodes aus den alten Urkunden neue zusammengestellt wurden, wie es
nach Josephus oft in Kriegsfällen geschah, ist unwahrscheinlich, da Josephus
einen solchen Fall unter Herodes nicht erwähnt. Josephus war gewiß kein Lob-
redner des Herodes, denn in seiner Archäologie XIV, 15, 2 legt er dem Anti-
gonos folgende Worte in den Mund: „Herodes sei ein Privatmann und als
Idumäer nur ein halber Jude." Der Talmud, der Herodes als Mörder der Hasmonäer
und Schriftgelehrten hinstellt (Baba bathra 3" und 4*), erwähnt mit keinem
Worte die Verbrennung der Genealogien, wo es doch zur Charakteristik des
Herodes am Platze wäre. Im Gegenteil heißt es dort weiter: „Bist du (Herode.")
stolz auf deine Waffen, dein Buch (seil. Genealogie, vgl. Raschi) ist hier. Kein
König (bist du) und kein Königssohn, sondern Herodes, der frei gemachte Sklave."
Auch die Tatsache, daß die Frage der ncv — wird weiter unten ausführlich
behandelt — die doch nach Rosenthal die Folge der Verbrennung der Tabellen
wai', erst unter R. Jochanan ben Zakkai aktuell wurde, spricht gegen die Ver-
brennung durch Herodes. Daß die Zeit des Hillel und Schammai in bezug auf
Familienreinheit weniger rigoros wäre, ist nirgends angedeutet. Das Gegenteil
darf man aus dem Talmud schließen. Vgl. Gittin 81": C':iC'N"in min^ N^C nxii K2
'>n::'Z' n'3 D':ry:'i<in min c^:nnxn nni-. Auch ist nicht erwiesen, daß der Grundsatz
der Mischna (Horajoth Ende): 'pNn c-; hn.t fnsS cmp non ino^n ~\V2r: aus dieser
Zeit stammt. Die Annahme, daß die Stelle in Pes. 62'': ponv tSD i:mc' nra auf die
Verbrennung der Genealogien durch Herodes anspielt, ist auch nicht richtig,
denn diese bezieht sich auf andere Zeiten und Verhältnisse, wie weiter unten
bewiesen werden soll. Als sicher ist nur anzunehmen, daß unter Herodes dui ch
die Berufung seiner Anhänger auf hohe Posten (Jüd. Krieg I, 18, 4; Arch. XV, 1)
und durch Vorschwägerung seiner Angehörigen, die nach dem Talmud Proselyten
und Sklaven waren, mit den vornehmen F;',milien die Familienreinheit getrübt tu d
die Genealogien inVcrwiirung gebracht wurden,wie Graetz a.a.O. richtig behauptet.
XI
174 Dr. Lewi Freund.
der Abstammung, wie auch die amtliche Registrierung der vor-
nehmen Familien zur Zeit des zweiten Tempels dürfen dennoch
als Tatsachen angesehen werden, da sie die auch sonst bekannten
Verhältnisse jener Zeit widerspiegeln.
III. Die talmudische Zeit.
Die Zerstörung des Tempels und die Vernichtung des jüdi-
schen Staatswesens waren auch für die Familienreinheit Ereignisse
von großer Tragweite und tiefgreifenden Folgen. Lehre und
Gesetz, die zwei wichtigsten Merkmale des Judentums, gelangen erst
jetzt nach der Beseitigung des Opferkultes zu ihrer eigentlichen
Bedeutung. Nun sind nicht mehr die Priester die Vertreter der
Religion, sondern jene Männer, die die göttliche Lehre vertiefen
und verbreiten. 1 Mit dem Altar ist auch der Nimbus von der
Priesterklasse für immer geschwunden und die Verschwägerung
mit dem Priestergeschlechte, die jetzt keinen realen Nutzen mehr
brachte, konnte auch nicht lange das Ideal der vornehmen
Familien bilden. Ein Archiv zur Aufbewahrung von Genealogien
gab es nicht mehr und die zersplitterten Glieder des jüdischen
Volkes mußten eher ihr Augenmerk auf die Erhaltung des
Judentums richten, als auf die Kultivierung von alten Stamm-
bäumen.2
Seit Esra und Nehemia trat ja auch eine große Umwälzung
der sozialen Verhältnisse ein. Die dritte Volksklasse, nämlich die-
jenigen von zweifelhafter Abstammung, wenn sie auch zu einer
Zeit in genealogischen Tabellen verzeichnet worden wäre,^ wurde
gewiß noch vor Herodes nicht mehr registriert. Denn seit den
Eroberungskriegen unter Jochanan Hyrkan, Juda Aristobul und
Alexander Jannai bildeten die Proselyten einen großen Teil des
jüdischen Volkes und wohnten in den weitesten Gegenden des
Reiches, daher war eine Evidenz derselben bei der Unzulänglich-
keit der damaligen Staatsämter undurchführbar. Sie selbst' aber
konnten gar kein Interesse an der Führung von genealogischen
♦ Vgl. Schürer, Geschichte II, S. 366.
2 Vgl. Büchler, Die Priester und der Kultus, Wien 1895, S. 20 und 2.3.
3 Außer dem Exulantenverzeichnisse bei Esra und Nehemia, das die Zahl
der Männer von zweifelhafter Abstammung angibt, findet man dafür in der
späteren Literatur keinen Anhaltspunkt. Die Angabe des Africanus dürfte
daher kaum richtig sein.
XII
über Genealogien und Familienreinheit. 175
Verzeichnissen haben, die den ihrer Abstammung anhaftenden
Makel auf ihre Nachkommen übertragen hätten. ^
Aber auch die vornehmen Familien konnten sicherlich unter
der Regierung des Herodes und seiner Nachfolger ihre doku-
mentarisch verbürgte reine Abstammung schwer bewahrt haben
und dürften noch vor der Zerstörung des Tempels auf einen
kleinen Rest zusammengeschmolzen sein. Herodes' Macht hatte
gewiß für den Adel eine zu große Anziehungskraft, als daß er
eine Verschwägerung mit dem königlichen Hause hätte verschmähen
können. Und in der Tat finden wir Herodianer zur Zeit des Auf-
standes, die sogar den vornehmsten Priesterfamilien angehörten. -
Das Beispiel der Vornehmen wirkte auch auf die anderen, und
so hatte die herodianische Familienverzweigung eine allgemeine
Trübung der Sittenlauterkeit herbeigeführt. Die Mischna Kid. IV, 1.
die nach Samuels Überlieferung von Hillel stammt,^ berichtet:
„Zehn Abstammungskategorien zogen hinauf aus Babel (seil, in
das Heilige Land): Ahroniden, Leviten, Israeliten, entweihte Priester,
Proselyten, Freigelassene, Bastarde, Tempelsklaven, Schweiglinge*
und Findlinge." Die Gesellschaft in Judäa hatte also zu jener
Zeit unter sich Elemente, die gewöhnlich Merkmale des Sitten-
verfalles sind. Damit stimmt auch eine andere Tradition, daß
R. Jochanan ben Zakkai den vorschriftsgemäßen Brauch abgeschafft
hat, wonach eine vom Manne des Ehebruches angeklagte Frau das
Bitterwasser im Tempel zu trinken hatte, da vor dem Untergang
des Tempels Fälle des Ehebruches sich so sehr gehäuft haben. •'^
All diese Ereignisse und Erscheinungen dürften den Lehrern
die Überzeugung beigebracht haben, daß an eine Erhaltung der
1 Die entgegengesetzte Annahme Ginzbergs a. a. O., S. 666 ist nicht ge-
nügend begründet. Denn nach ihm hätten auch alle israelitischen Familien
Stammbäume führen müssen, damit sie nicht zu den '^np '71dd gestoßen würden,
wofür aber in den Quellen kein Anhaltspunkt enthalten ist. Übrigens mag sein,
daß die Schrift der Zadokiten die alten Verhältnisse schildert.
- Siehe Graetz, Monatsschrift a. a. O., S. 455.
3 Kid. 75' und Jeb. 37". Allerdings scheint mir diese Überlieferung nicht
sicher. Denn nach dieser Mischna wäre eine Ehe zwischen Leviten und Prose-
lyten oder Freigelassenen zulässig: nn nr xi3^ ;nm?2 nnm n»j »SSn '>hniz"> "iS, was
aber nur der Ausdruck der späteren Halacha, aber nicht der tatsächlichen Ver-
hältnisse zur Zeit des Tempels sein kann, denn zu jener Zeit wurde auf die
Abstammungsreinheit der Leviten wie auf die der Priester geachtet. Vgl. das :
nSya^ pnn ;a nSi.
* Nach der Erklärung derselben Mischna sind dies die Kinder, die ihre
Mutter, aber nicht ihren Vater kennen.
5 Sota 9, 9; Tos. das. 14, 2, S. 320.
XIII
176 Dr. Lewi Freund.
vnp riT = heiligen Nachkommenschaft im Sinne Esras, der nur
Vollblutjuden in der Gemeinde Gottes haben wollte, nicht mehr
zu denken sei. Und so mußte auch eine Umwandlung dieses
Begriffes eintreten. Nicht die urkundlich verbürgte, reinblütige
israelitische Abstammung, sondern die Gesetzmäßigkeit der ge-
schlossenen Ehe und das in Übereinstimmung mit den Vorschriften
gepflegte eheliche Zusammenleben sollten den Maßstab für Familien-
reinheit bilden. Das ist die Richtung der späteren Halacha.^
Für Israeliten ist nun eine Ehe mit all denen, die dem
Judentume beigetreten,* erlaubt. Anders aber gestalten sich die
Dinge für Ahroniden, die dem alten Brauche gemäße nur Frauen
von reiner israelitischer Abstammung heiraten durften. Da infolge
des Verlustes der amtlichen Urkunden nur wenige Familien ^ im
Besitze eines genealogischen Nachweises waren und auch das
Beth-Din zu Jamnia sich nicht mehr mit der Untersuchung der
Stammbäume befassen konnte und wollte, so mußten die Lehrer
für den Eheschluß der Ahroniden Beatimmungen treffen. Und
diesem Umstand ist es auch zuzuschreiben, daß die Quellen nur?
ausgiebiger fließen.
Die Mischna^ statuiert: „Wenn (ein Ahronide) eine Priester-
tochter heiratet, so muß er die Uubescholtenheit von vier Müttern
aufwärts untersuchen, das sind acht (vier von mütterlicher und
vier von väterlicher Seite). . . . Heiratet er eine Levitin oder
1 Vgl. Geiger, Urschrift, S. 350 f.
' Die Ausnahmen werden weiter ausführlich besprochen werden.
3 Siehe c. Apionem 1, 7. Im Talmud Kid. 78' wird dieses Gebot aus
Ezech. 44, 12: Sxnc" n'2 i"]v: nihin^ nx >:: abgeleitet, dagegen wird Esra gar nicht
berücksichtigt.
4 Diese Familien übersiedelten zur Zeit der Zelotenregierung nach Sepphoris,
wie Büchler überzeugend nachgewiesen hat (Die Priester, S. 37 ff.), wohin sie
die Traditionen des jerusalemisehen Adels verpflanzten. Ob es dort aucli ein
Archiv gab, in dem man die Zivilstandesiegister führte, wie Krauss (Antoninus
und Rabbi, Wien 1910, S. 117) aus der Mischna Kid. 4, 5 sehließen will, ist
sehr fraglich Dagegen spricht der Wortlaut: r; Dinn n»nK' nj qx. Vgl. Büchler
a. a. O., S. 198, Note 2.
5 Kid. IV, 4 und 5. Diese Mischna, die sich unzweifelhaft auf Ahroniden
bezieht (vgl. Tosafoth zur Stelle), steht scheinbar im Widerspruch mit der
Baraitha in jer. Ket. 1, it, 25' und Kid. 4, 4, 66" Mitte, wo die Untersuchung
nur für eine Heirat aus einer notorisch niakolhaften Familie: hlCB n: ypntt'JC* nnera
bestimmt wird. Graetz a. a. 0., S. 605, Anm. 1 sucht den Widerspruch in folgender
Weise zu lösen. Die Mischia empfehle die Untersuchung aus Skrupulosität:
paiT npni, die Baraita aber aus Pflicht: xn'nisn npns. Er erkennt aber nicht
die Tatsache, daß hier eim- historische Entwii-klurg voi'liegt Denn ursprünglich
galt diese Bcstiiiimung nur für Ahroniden. dann übertrug man sie auch auf
XIV
über Genealogien und Familienreinheit. 177
Israelitin, so muß er noch einen Grad aufwärts hinzufügen. Nicht
braucht man zu untersuchen von einem am Altar fungiert habenden
Priester und von einem im Säagerchor beteiligt gewesenen Leviten
und von einem Synhedrialmitgliede. Alle, bei denen es verbürgt
ist, daß deren Vorfahren zu den öffentlichen Beamten oder Almosen-
pflegern gehörten, können ihre Töchter an den Priesterstand ver-
heiraten ohne Untersuchung." Diese Verordnung ist unzweifelhaft
bald nach der Zerstörung des Tempels erlassen worden;
denn vor der Zerstörung wäre ja die Untersuchung bei einer
Priestertochter sowohl nach der Mischna als auch nach Josephus^
ganz überflüssig. Aus dem Zusammenhange kann man auch den
Terminus ad quem bestimmen, da hier die Existenz des Altars,
des Sängerchors und des Synedrions in nicht weit zurückliegender
Zeit vorausgesetzt wird.
Eine andere Mischna^ berichtet: „R. Josua und R. Jehuda
ben Bethera bezeugten, daß eine 'Issawitwe von einem Priester
Israeliten, die aus verrufenen Familien heiraten wollten. Die zweite Auf-
fassung machte es notwendig, die Lesart in der Mischna n'SNiC'i n'iS in
□»"?Knti"i c'M^ zu emendieren. Beide Erklärungen sind noch im jer. und bab. Talmud
angedeutet. Der bab. Talmud sucht den Widerspruch damit zu lösen, daß er
zwei verschiedene Auffassungen annimmt (76'': xn 'ant: tih xn ':naT («o), was aber
nach unserer Auffassung eine historische Entwicklung zum Ausdruck bringt.
1 Vgl. c. Apionem 1, 7, wo er sagt, daß auch die außerhalb Judäas
lebenden Priester in den amtlichen Urkunden registriert wurden.
2 Edujoth 8, 3, In der Bedeutung des Wortes no'y gehen die Auffassungen
sowohl der alten Kommentatoren als auch der neueren Forscher auseinander.
Die Ursache dafür ist die Unklarheit im Talmud selbst. Während die Tosefia
(Kid. 5, 2, S. 341) die no'y definiert: Diti'o Hb) nnror: mrri n^i mj'ri: oiro nh na pxc h^
□»3^f3 nay, erklärt der jer. Talmud f'n: nSi itod t<hi hhn nh na psE- h^ (Ket. 1, 9, 26";
Kid. 4, 4, 66"). Der bab. Talmud liest in der Tosefta nicht no'y, sondern no'j? mnhn
(Ket. 14°). Raschi zur Stelle meint, no'i' bedeute eine Frau, an der durch
illegitime Heirat ein zweifelhafter Makel haftet. Tossafoth das., Maimuni und
Rabad (zur Stelle in Edujoth) erklären, ncy sei eine Familie, deren Reinheit
durch Beimischung von unsicheren Elementen zweifelhaft geworden ist. Nach
Graetz a. a. O. bezeichnet dieses Wort einen Komplex von Familien, unter
denen verdächtige, aber unbekannte Eleuiente vorhanden sind. Die Bezeugung
in der Mischna will die Purifikation der Familien durch Ausschaltung der
unreinen Elemente durch die Familien selbst durchsetzen. Zur Zeit R. Jochanan
ben Zakkais wurde sie durch den Widerstand der Priester vereitelt. Unter
R. Gamaliel wurde die Frage noch einmal ohne Erfolg aufgeworfen. Erst nach
dem Bar-Kochba-Aufstande, da durch die allgemeine Verwirrung nacl^weisbar
reine Familien überhaupt nicht mehr vorhanden waren, konnte lin späteres
Kollegium diese Reform durchsetzen. Rosenthal a. a. 0., S. 113 ff., geht noch
weiter und nimmt an, daß unter no'i' die Klasse der Leute von zweifel-
hafter Abstammung im Verzeichnis Esras zu verstehen ist. Diese Klasse,
Festschrift. 12
XV
178 Dr. Lewi Freund.
geehelicht werden dürfe und daß die 'Issa selbst glaubwürdig ist,
[manche Elemente] für unrein oder rein zu erklären, zu entfernen
oder aufzunehmen. R. Gamaliel sagte: Wir nehmen euere Be-
zeugung für richtig an, aber was könn&n wir machen, nachdem
R. Jochanan ben Zakkai verordnet hat, daß kein Richterkollegium
für diese Frage zusammengesetzt werde; denn die Priester werden
euch gehorchen, um zu entfernen, aber nicht um aufzunehmen
[die 'Issa]." Der Umstand, daß diese Frage an den Namen
R. Jochanan ben Zakkais geknüpft ist, zeigt, daß die Verhält-
nisse infolge zu dieser Zeit eingetretener, tief in das Familienleben
eingreifender Ereignisse es notwendig machten, die Kreise, aus
denen Ahroniden heiraten dürfen, halachisch zu bestimmen. Man
darf aber auch aus dieser Mischna schließen, daß die Halacha einer
milderen Auffassung von Abstammungsreinheit als die Priesterschaft
zuneigte. Der erste Versuch der Lehrer, der Priesterklasse neue
Familienkreise zuzuführen, mußte mit Rücksicht auf den Widerstand
der Priester aufgegeben werden. Später aber, als die Verhältnisse sich
immer mehr für die Priesterklasse ungünstig gestalteten, wurdö
dieser Versuch erneuert und mit Erfolg durchgeführt. Eine Stelle
in der Tosefta," die sich gewiß auf die oben angeführte Mischna
bezieht, berichtet: „Ein späteres Richterkollegium sagte: die 'Issa
selbst sei glaubwürdig, ihre Reinheit oder Unreinheit zu bezeugen";
somit ist sie allen anderen israelitischen Familien gleichgestellt.
der sich mit der Zeit Proselyten angeschlossen haben, war durch Jahrhunderte
abgesondert und zurückgesetzt. Durch Herodes, der selbst proselytischer Ab-
stauimung war, kam sie zu Ehren und wurde so sehr zu einer Macht, daß man sie
nicht mehr in Absonderung halten konnte. Die Halacha wollte sie allen anderen
Familien gleichstellen, weil die spätere Zeit überhaupt gegen Proselyten milde
war Dann unterschied man zwei Arten von no'j:: Eine, an der ein Verdacht
der Abstammung von Proselyten haftete, die purifiziert wurde: mtt'D no'j?, und eine
zweite: hSidej no'y, die im Verdacht der illegitimen Beimischung stand, was aus
dem jer. Ket. 1, 10 zu schließen ist. In Babylonien war nur die zweite Art be-
kannt, daher die strenge Auffassung im bab. Talmud, der die ncy für unrein
hält und nur über die 'Issawitwe diskutieren läßt. Gegen die Aufstellung Rosen-
thals, die ich — mit der kleinen Änderung, daß ich den Wendepunkt in der Zer-
störung des Tempels sehe — für wahrscheinlich halte, würde aber die Tos. Kid. 5, 3,
S. 341 sprechen — diese Stelle scheint Rosenthal übersehen zu haben — wo
nc^"; mit nhhn und mi'j zusammengestellt und bestimmt wird nainaf? n^iDQ no^j,*.
Man wird daher gezwungen sein anzunehmen, daß hier noch die alte Auffassung
zum Ausdruck kommt.
1 Edujoth 3, 2, S. 469: i'nn^i iDN^ nnta^i NOta^ HD^j? n3f^x3 nox onnnN^K' pi n'3
ly.i: xS no'V nari^xs 73x 2ipSi pm^. Der Zusatz ..... Sas will besagen, daß durch
die Entscheidung über 'Issa eine Diskussion über die 'Issawitwe überflüssig
wurde, wie Rosenthal a. a. 0., S. 42 f- richtig bemerkt
XVI
über Genealogien und Familienreinheit. 179
Eine dritte Mischaa' befaßt sich mit der Ehe eines Priesters
mit der Tochter eines Proselyten: „R. Juda sagt: die Tochter
eines [männlichen] Proselyten ist der Tochter eines profanierten
Priesters gleichgestellt [d. h. untauglich für die Ehe eines Priesters].
R. Elieser ben Jakob sagt: Wenn ein Israelite eine Proselytin
heiratet, ist seine Tochter tauglich für eine priesterliche Ehe und
wenn ein Proselyte die Tochter eines Israeliten heiratet, ist seine
Tochter tauglich für eine priesterliche Ehe . . . R. Jose sagt:
Auch wenn ein Proselyte eine Proselytin heiratet, ist seine Tochter
für eine priesterliche Ehe tauglich." Und auch in dieser Frage
hielten sich die Priester an die strengere Auffassung als die
spätere Halacha. Obwohl im Talmud die Ansicht R. Joses zum
Gesetz erhoben wird, befolgten dennoch die Priester nach der
Zerstörung des Tempels die Ansicht R. Eliesers^ und heirateten
nicht die Töchter aus rein proselytischen Ehen.
Wie die neuen Verhältnisse einerseits zu halachischen Be-
stimmungen über die priesterliche Ehe geführt haben, so dürfen
sich anderseits Sitten und Bräuche eingebürgert haben, die den
Zweck verfolgten, die noch wenigen vorhandenen, sicher reinen
Familien vor der Vermischung mit zweifelhaften Elementen zu
bewahren Eine solche Sitte wird in der Tosefta erwähnt und in
beiden Talmuden genau geschildert.^
„Wenn einer von den Brüdern eine ihm unebenbürtige Frau
heiratet, so kommen die Familienmitglieder und bringen ein mit
Früchten gefülltes Faß und zerbrechen es auf der Straße [nach
dem jer. Talmud, damit die Gassenjugend die Früohte aufsammelt]
und rufen aus: Brüder, Söhne Israels, höret. Unser Bruder N. N.
heiratet eine ihm unebenbürtige Frau, und wir befürchten, daß
' Kid. 4, 6. Rosenthal a. a. O., S. 160 nimmt mit Recht an, daß hier
R. Elieser ben Jakob der Ältere angeführt ist, der um die Zeit der Zerstörung
des Tempels gelebt hat. Somit wäre die Ansicht R. Judas ein Überbleibsel der
früher herrschenden Normen. R. Juda wäre einer der letzten Vertreter Her
strengen Absonderung der Proselyten (das. 209). Aus der Tosefta (Kid. 5, 3, S. 341)
geht aber hervor, daß noch der Patriarch R. Juda I. diese Meinung vertrat.
2 Bab. Kid. 78": jriSVD hioho D':nDn i.in: cnpon n'2 ;inc* ctoi "cv ':n:; no^n . . ♦
2pv^ p irj^hn '112. Vgl. jer Kid J, 6, 6h^ oben.
^ Tos.Ket.3, 3, S. 263; bab. Kct. 28'' ; jer. Ket. 2, 10, 26' und Kid. 1, ."., 60° Mitte.
Aus dem Unistande, daß die Tosefta diese Sitte im Zusammenhang mit anderen
Bestimmungen erwähnt, die sich auf Ahroniden beziehen, darf man schließen,
daß hier von den vornehmen Familien die Rede ist, mit denen Ahroniden sich
verschwägerten. Unrichtig ist daher die Auffassung Ilirsclibergs in Tnyn,
Jahrg. IV, S. 18, der die Worte )h ni^in nj'XC' mit „Buhlerin" identifizieren will.
Vgl. Krauss, Talm. Archäologie II, S. 33.
IZ*
XVII
180 Dr. Lewi Freund.
seine Nachkommenschaft mit der unserigen sich vermischen
werde. Kommet und merket euch diesen Vorgang für spätere
Generationen, damit seine Nachkommenschaft mit der unserigen
sich nicht vermische." [Nach dem Jer.: „N. N. ist von seiner
Familie ausgeschieden."] Diese Sitte wurde rT^:ip = Ausscheidung
benannt.
Aus denselben Gründen dürfte auch bei manchen Familien
die Heirat innerhalb der Familie zur Regel geworden sein.i Im
Buche Tobit wird eine solche Ehe mit scharfer Betonung empfohlen. 2
Auch die Tosefta^ erteilt den Rat, nur eine Schwestertochter oder
eine ebenbürtige Frau zu heiraten und der Talmud* zählt die Ehe
mit einer Schwestertochter zu den Verdiensten, durch die man
Gottes Gunst erwirbt. Ein pal. Amoräer motiviert sogar die
strengeren Bestimmungen bei einer Ehe zwischen Ahroniden und
Israeliten, „damit jeder sich seinem Stamme und seiner Familie
anschließe", s
Wie die großen Männer jener Zeit durch halachische Be-
stimmungen die alte Scheidewand zwischen der Priesterklasse unä
den weiten Volkskreisen zu beseitigen suchen, so sind sie auch
bestrebt, die in bezug auf Familienreinheit bestehenden Unter-
schiede unter den Israeliten selbst aufzuheben. Wie schon oben
ausgeführt wurde, waren die Proselyten nach der Zerstörung des
Tempels den Israeliten rechtlich und sozial gleichgestellt und nur
die Priesterklasse mit Rücksicht auf hergebrachte Sitte hielt sich
von ihnen fern. Es bestanden aber noch immer Proselytenzweige,
und zwar die Abkömmlinge der Ammoniter und Moabiter, denen
das mosaische Gesetz die Ehe mit Israeliten niemals gestattet,*'
oder Edomiter und Ägypter, die von einer israelitischen Ehe bis
zur dritten Generation ausgeschlossen sind.' Obwohl das Gesetz
klar und deutlich formuliert ist, wird es dennoch von der
Halacha auf Grund einer philologischen Interpretation gemildert.
So werden die Worte •'jiar und "-axifa nur auf das männliche Ge-
schlecht bezogen, dagegen aber wird die Ehe mit Ammoniterinnen
und Moabiterinnen gestattet, obwohl eine solche Interpretation
1 Vgl. Graetz a. a. O., S. 509.
» Tobit 1, 9; 4, 12; 6, 13; 7, 10.
3 Kid. 1, 4, S. 335: iS najinn nx N:iO'E* ny is ininK nn Sn^ntr ny ncK m« nc" nh.
* Jeb. 62''. Dr. Aptowitzer verweist dazu auf Krauss in der Kohler-
Festschrift, S. 168 f.
5 Jer. Ket. 1, 5, 2Ö' Mitte und Kid. 4, 4, 66": innBC'031 iJ33r2 p3T üia «n^c n:j.
« V. B. M. 23, 4.
1 Das. V. 8-9.
XVIII
über Genealogien und Familienreinheit. 181
in bezug auf Edomiter und Ägypter nicht zugelassen wird.' Die
bedeutendsten Männer dieser Zeit, wie R. Josua und K. Akiba
wollten auch diese biblischen Gesetze durch Umgehung ganz auf-
heben. So wird berichtet, =^ daß R. Josua. der am Tage der Ent-
hebung R. Gamaliels vom Vorsitz im Lehrhause zu großem Ein-
flüsse gelangte, trotz der Opposition R. Gamaliels einen Beschluß
durchgesetzt habe;, nach dem sogar einem ammonitischen Pro-
selyten die Ehe mit einer Israelitin erlaubt wurde. Begründet
wurde diese Beschlußfassung damit, daß Sanherib durch seine
Kriegszüge alle Völkerschaften miteinander vermischt habe, somit
sind Ammoniter und Moabiter unter anderen Nationen auf-
gegangen und wohnen nicht mehr in geschlossenen Gebieten wie
zur Zeit Moses. Nach der Tosefta^ soll R. Akiba aus dieser Be-
gründung R. Josuas die weiteren Konsequenzen gezogen haben
und in einem analogen Fall auch einem ägyptischen Proselyten
eine israelitische Ehe noch vor Ablauf von drei Generationen
gestattet haben.
In einer anderen Stelle wird berichtet,* daß zur Zeit R. Elieser
ben Azarjas angeregt wurde, auch die Nethinim = Tempelsklaven,
die seit jeher eine abgesonderte Klasse gebildet hatten, für rein
zu erklären und den Israeliten gleichzustellen.
Die Tatsache, daß solche dem Geiste des Gesetzes wie auch
den alten Traditionen kaum entsprechende Interpretationen vor-
geschlagen und zum Teil auch angenommen wurden, zeigt, daß
1 Jeb. 8, 3 und die beiden Gemaren zur Stelle, auch Berachoth 25". Wenn
auch die Hagada, um Davids Abstammung zu legitimieren, diese Einschränkung
in den Mund Abners legt, so ist doch unzweifelhaft, daß sie späteren Ursprungs
ist Immerhin war diese Auslegung des Gesetzes Esra unbekannt Vgl. Low
a. a O., S. 150.
2 M. Jadaim 4, 4; Tos. das. 2, 17—18, S. 683; bab. Berach. 28".
3 Kid. 5, 4, S. 342. Diese Entscheidung R. Akibas geht weit über die An-
sicht H. Josuas hinaus. Denn nach der Tos. Jad. 2, 18 stimmte K. Josua mit
R. Gamaliel überein, daß den ägyptischen Proselyten erst nach drei Generationen
eine Ehe mit einer Israelitin erlaubt ist, und R. Josua motivierte diese Inkonsequenz
mit dem Prophetenworte (Ezech. 29, 13), wonach die Ägypter nach 40 Jahren
wieder in ihre Heimat zurückgekehrt sind. R. Akibas Ansicht ist auch von der
Ilalacha nicht akzeptiert worden und damit ist zu erklären, daß der bab. Talmud
diesen Fall au drei Stellen erwähnt (Jeb. 76", 78" und Sota 9") ohne Anführung
von R. Akibas Ansicht. Auffallend ist es aber, daß der jer. Talmud (Jeb. 8, 2, 9"
und Kid. 4, 3, 6<r) eine ganz andere Ansicht R. Akibas in diesem Falle tradiert,
die mit der Tosefta im Widerspruch steht.
♦ Jer. Kid. 4, 2, 66°: \2-\ph wpi2 nnty p iTyS '3"i 'O'i. Nach bab. Jeb. 79''
wurde diese Frage erst unter K. Juda 1 aufgeworfen. Vgl. Low a. a. 0., S. 172.
XIX
182 Dr. Lewi Freund.
nach der Zerstörung des Tempels eine Umwertung der alten Be-
griffe von der persönlichen Würde eingetreten war, deren Ursache
wohl in den veränderten sozialen und kulturellen Verhältnissen
zu suchen ist. Ein schwer geprüftes Volk, das seine Unabhängig-
keit eingebüßt, sein Heiligtum verloren hat und in der Erhaltung
seiner erhabenen Lehre, seines Schrifttums und seiner alten
Traditionen seine Zukunft sieht, eine Gesellschaft, die Leistungen
von Männern niedriger Abkunft wie die R. Akibas^ gesehen und
anerkannt und sogar den Proselyten Akylas^ zu verdienstvollen
Männern gezählt hat, mußte sich einen neuen Maßstab für An-
sehen und Würde bilden und die hergebrachten Vorurteile gegen
Proselyten ablegen. ^ Mögen noch einzelne Familien Stammbäume
aufbewahrt und über reine Abstammung gewacht haben, mögen auch
die Männer von vornehmer Herkunft noch lange in der Praxis für
hohe Würden und Posten als prädestiniert angesehen worden sein,
wie die Wahl R. Elieser ben Asarjas zum Vorsitzenden des Lehr-
hauses* und der fast erbliche Vorsitz in der Familie Hilleis zeigen,
die Halacha konnte diese Distinktion nicht mehr aufrecht halten,
weil sie dem Geiste der Zeit nicht entsprach. An Stelle des Adels
der Geburt tritt nun der Adel des Geistes, der mit der Zeit jenen
in den Schatten rückt und zuletzt ganz verdrängt.
1 Allgemein wird angenommen, daß er proselytischer Abstammung ist.
Dr. Aptowitzer machte mich aufmerksam, daß die Quelle für diese Annahme
Dikduke Soferim zu Synhed. 96" ist und daß sie nicht für historisch gelten
kann, wie Bacher, Agada der Tannaiten II, S. 5, Anm. 6 richtig nachgewiesen
hat. Immerhin darf man aber aus diesem Umstände schließen, daß er nicht von
vornehmer Abstammung war.
1 Siehe jer. Megilla 1, 11, 7V oben Vgl. bab. Megilla H'\
3 Die vereinzelt im Talmud vorkommenden Aussprüche gegen Proselyten
wie R. ChelboB (Kid. 70'' und Parallelen) „nneoD S.sit:'''? an; wz'p = die Proselyten
sind Israel schädlich wie ein Aussatz", dürfen nicht als Maßstab für die An-
schauungen der gelehrten Kreise angesehen werden. Ginzbei'gs Annahme
a. a. O., S. 667 f., daß die Einschränkung der Rechte der Proselyten aus späterer
Zeit stamme, steht nicht im Einklang mit den Quellen. Denn die Disqualifikation
der Proselyten für öffentliche Ämter wird schon in der Mischna Kid. 4, 5
vorausgesetzt, die, wie wir oben nachgewiesen haben, wahrscheinlich aus den
letzten Dezennien des ersten Jahrhunderts stammt und ältere Verhältnisse
schildert.
* Siehe jer. Ta'anith 4, 2, 67'': n'ni . . . n2'ti"2 nnti' p x"T nx unjJi i^Sn TO
on« ntTK ':!3o inr n^^nj p Ninc k^n 'j^o ini' min p Nintr nS ncxi -lyui'ai 2i:*r nypv 'i
H-\vih n'B'y Ninty . . . i2 m^n'nS nrr iS B'^b* mx ncK vmax iS ntii'. Zu beachten ist, daß
auch R. Akiba nicht die priesterliche und reine Abstammung R. Eliesers hervor-
hebt, sondern die Abkunft von berühmten und verdienstvollen Männern □'Sn; p
betont, was der bab. Talmud als ni3N ni3T bezeichnet.
XX
über Genealogien und Familienreinheit. 183
Aus deu Anschauungen dieser Zeit entspringen auch Grund-
sätze: „ein gelehrter Bastard hat den Vorzug vor einem unwissenden
Hohenpriester"^ und „ein NichtJude, der mit der Lehre sich be-
faßt, ist einem Hohenpriester gleich". ^ Wie weit die vornehme
Abstammung mit der Zeit das alte' Ansehen zugunsten der
Gelehrten verlor, zeigt folgende Erzählung: „Die Weisen sagten
zu R. Frida, daß R. Esra, Enkel des R. Abtulos, der in zehnter
Generation von R. Eleasar ben Asarja und in zwanzigster
von Esra abstammt, an der Tür warte. Darauf antwortete
er: Was bedeutet das? ist er ein gelehrter Mann, so ist er
würdig; ist er ein gelehrter Mann und ein Mann von vornehmer
Abkunft, so ist er würdig; ist er aber ein Mann von vornehmer
Abkunft, besitzt aber keine Lehre, so möge ihn ein Feuer ver-
zehren." ^ Daß diese angesehene und bevorzugte Stelle der Ge-
lehrten nicht ohne Einfluß auf die Epigamio bleiben konnte, ist
wohl begreiflich. Die Verschwägerung mit einem Gelehrten bildete
nun ein Ideal, wofür das Aufgebot des ganzen Vermögens emp-
fohlen wird.' Die Folge davon war, daß eine Scheidewand zwischen
den Gelehrtenfamilien und den unwissenden Volksschichten auf-
gerichtet wurde.
Neben den besprochenen Elementen, deren Makelhaftigkeit
in der fremden Abstammung lag, gab es unter den Juden noch
eine vom mosaischen Gesetz verbotene Kategorie, und zwar die
Bastarde,^ deren Unreinheit als Folge der gesetzwidrigen Ver-
bindung rein israelitischer Eltern aufgefaßt wurde. "^ Geiger'' nimmt
an, daß das Wort "i?üö aus der Zusammensetzung der Worte "ii Drö
entstanden ist und ursprünglich ein in dem geschlechtlichen Ver-
kehre eines Juden mit einer Fremden, und zwar Philistäerin oder
umgekehrt, erzeugtes Kind bedeutete; später aber, als die natio-
nalen und religiösen Verhältnisse sich umgestaltet und die Religion
Allem ihren Stempel aufgedrückt hatte, wodurch einerseits die
• FTorajoth, letzte Mischna.
2 Baba kama 38"; Sanh. 69" und Aboda zara 3": iS'dkb' p'3D noiN TNa '"i n'H
^nj ;n33 xinc mina pciyi nr:. Vgl. Midrasch Rab. Num. 13, der anstatt n33 die
Lesart hat: T^non 'U,
3 Menachoth 63" : ■<t<> Nin p:iH im pnix "i3 'N 'K» Nin pm« ia 'K »nh '^n >no in«
: n'S^n nb"n pnix id nh) pa« -12 'ki
* Pes. 49°: in: nx «'B-^i ddh nvsSn na str^i 17 t:"C' nr: h^ din iiac' ühvjh T'n
jnan TO^nS
» V. B. M. 23, 3.
'■• Jeb. 4, 13; Kid. 3, 12 und Gemara zur Stelle.
' Geiger, Urschrift, S. 52 ff. und 350 f.
XXI
184 Dr. Lewi Freund.
Proselyten den Juden gleichgestellt wurden, anderseits Ehen
zwischen Juden und NichtJuden gar keine Gültigkeit hatten, be-
zeichnete man mit Mamser ein aus verbotener, aber doch unter
religiös anerkannten Personen geschlossener Ehe stammendes
Kind. Er weist darauf hin, daß der Satz Zach. 9, 6 „und wohnen
wird ein Bastard in Asdod" nur dann einen richtigen Sinn ergibt,
wenn Mamser als Mischling aufgefaßt und daß im Talmud ^ eine
alte Tradition erhalten ist, die lautet: „Ein Kind, welches aus dem
Umgange eines NichtJuden oder Sklaven mit einer Jüdin hervor-
geht, ist ein Mamser."
Die Richtigkeit dieser Auffassung soll hier noch durch
nndere Beweise gestützt werden. Schon der Umstand, daß die
ältesten Tannaiten in der Definition des Begriffes „Mamser" nicht
einig sind und verschiedene Ansichten äußern, ^ zeigt, daß hier
eine Entwicklung vorliegt, deren letzte Phase auf das letzte
Dezennium des Tempelbestandes anzusetzen ist. Für diese An-
nahme würde auch die folgende Überlieferung sprechen: „König
Agrippa stand auf und nahm (die Tora aus der Hand des Hohe-
priesters) und las stehend vor — die Weisen lobten ihn dafür. —
Als er aber zu [V. B. M. 17, 15]: ,du darfst nicht über dich ein-
setzen einen Fremden' gelangte, flössen Tränen aus seinen Augen.
Da riefen ihm die Weisen zu: Fürchte nicht, Agrippa, du bist unser
Bruder, du bist unser Bruder." ^ Diese Stelle ist auf den ersten
Blick unklar. Worauf soll denn die Meinungsverschiedenheit
zwischen Agrippa und den Weisen beruhen? Raschi erklärt die
Ansicht der Weisen damit, daß Agrippas Mutter Jüdin war, und
somit ist er nach der Halacha Jude. Aber diese Auffassung, wenn
sie allgemein angenommen wäre, hätte ja auch Agrippa kennen
müssen. Die Schwierigkeit wird aber beseitigt, wenn man annimmt,
daß zu Agrippas Zeit noch die alte Auffassung Geltung hatte,
wonach der Sohn aus einer Mischehe Mamser ist. Agrippa als
Abkömmling des Herodes, der im Talmud als Sklave und Fremder
bezeichnet wird, müßte daher als Bastard respektive Fremder
betrachtet werden und dürfte nicht König sein. Die Weisen aber,
» Toaefta Kid. 4, 15, S. 341; bab. Jeb. 45"; Kid. 75" und jer. Kid. 3, 14, 64"^:
nroD n: nn j: n'Sini ^nic» na hv insE' isyi 'U. In bab. Kid. wird diese Ansicht
R. Akiba zugeschrieben.
2 Mischnah Jeb. 4, 13: pvotJ» Nn'py 'i nai k2> «^3 Ninc ici ink' h^ itr^o ini'N
:p n'2 nn'o vh-j pa^ntf h^ imj< yti'i.T 'n-n . . . D'Ot:' n^a ms vh'<; pa^nB* h^ irsis 'jD'nn
3 Sota 7, 7; Sifre Deut § 157. Hier ist Agrippa II gemeint, wie Brann,
MQWJ., Jahrg. 1870, S. 542 ff. und Büchler, Die Priester, S. 13 ff. überzeugend
beweisen.
XXII
über Genealogien und Familienreinheit. l^-*^
bei denen damals der Sturz der Sadduzäer Begeisterung hervor-
gerufen hatte/ dürften auch wegen Agrippa, der sich ihren Ver-
ordnungen angepaßt hatte, eine neue Bestimmung getroffen haben,
wonach in Mischehen die Abstammung der Mutter ausschlaggebend
sei, die auch nicht allgemeine Zustimmung fand.^ Nun aber, da
anderseits die Familienreinheit und Sittenlauterkeit zu jener Zeit
unter den Juden selbst derart getrübt waren, daß Blutschande
und Ehebruch nicht zu den Seltenheiten gehörten, belegten die
Weisen mit dem Schimpfworte „Mamser" die Kinder aus ver-
botenem geschlechtlichem Umgange.
Das Mamsertum griff im talmudischen Zeitalter tief in das
Familienleben ein und bedrohte die Reinheit und die Heiligkeit
der Ehe. Die Weisen wendeten daher die strengsten Maßregeln
an, um dieses Element zu bekämpfen. Derselbe R. Akiba, der die
Makelhaftigkeit auf Grund der Abstammung aufheben wollte, zieht
betreffs der illegitimen Ehe die weitesten Grenzen und stempelte
jedes Kind aus verbotenem Umgang zum Mamser.^ In derselben
Richtung bewegt sich die Halacha, die sogar zweifelhafte Bastarde:
Schweiglinge, Findlinge und Kutäer,^ weil sie angeblich nicht alle
impedimenta matrimonii angenommen haben, ^ von einer Ehe mit
einem Juden ausschließt. R. Juda gestattet selbst einem Proselyten
nicht, eine solche Ehe einzugehen.« Die Furcht vor dem Eindringen
dieses Elementes war so groß, daß man aus manchen Gegenden
keine Proselyten aufnahm, weil die Einwohner jener Ortschaften
mit den Juden sich vermischt haben sollten und sie, da sie
das jüdische Eherecht nicht beobachteten, dem Gesetze nach
zweifelhafte Bastarde waren.' Aus einer Mischna^ darf man sogar
schließen, daß man auch die Bastarde in die Genealogien einzu-
tragen pflegte, um eine Vermischung mit ihnen zu verhindern.
Aber all diese Maßnahmen konnten den Sittenverfall nicht
aufhalten und dem Eindringen dieser Elemente in die reinen jüdi-
schen Familien nicht steuern.» In der ersten Zeit waren diese makel-
* Vgl. Bnchler a. a. O.
2 Tos. Sota 7, 15; bab. das. 41" und jer. das. 7, 7, 22": DDn.i»<S iV iDVnB'i,
3 Jeb. 4, 1.3.
* Kid. 4, 3; vgl. Gemara das. 73^ ... ^B'^ 'pint? niin im kdt iok.
5 Das. 75" und 76\
6 Tos. Kid. f), 2, S. 341 und bab. das. 72''.
1 Jeb. 16"", jer. Kid. 4, 1, 65"^ unten.
9 Jeb. 4, 13 und Gemara zur Stelle: |'Dm' nS'JO 'nKSD »Ntj? 13 pync t iion
9 Vgl. Graetz a. a. O., S. 496 ff.
XXIII
186 Dr. Lewi Freund.
haften Familien noch gering und bekannt, daher konnten sie von
den dazu berufenen Faktoren bloßgestellt werden;' nachher aber, als
die Depravation große Dimensionen angenommen hat, mußten die
Weisen selbst von Enthüllungen absehen.^ Und als manche eifrige
Lehrer die für rein gehaltenen Familien nach ihrem Ursprünge
zu untersuchen begannen, mußten sie bald vor der Gefahr, die
ihnen von selten der einflußreichen Familien drohte, weichen und
ihr Säuberungswerk einstellen.'^ Durch Verschwägerung mit diesen
wurden auch die angesehensten Gelehrtenfamilien makelhaft,
worüber R. Jochanan wehmütig klagt: „Beim Tempel, wir könnten
ihre Makelhaftigkeit beweisen, aber was sollen wir tun, da die be-
deutendsten Männer dieser Generation mit ihnen vermischt sind." *
R. Jochanan selbst mußte den tatsächlichen Verhältnissen Rech-
nung tragen und die Weisung geben, daß man solche Familien
nicht durch Untersuchungen behellige."' Andere trösteten sich damit,
daß in der messianischen Zeit die makelhaften Element3 für rein
erklärt werden würden.'' Als Widerspiegelung dieser Verhältnisse mag
der Ausspruch von R. Josua ben Levi gelten : „Geld reinigt Bastarde".''
Bei diesem traurigen Zustande der Familienreiuheit in Palästina
mußten sich die Palästinenser gefallen lassen, daß ein Grundsatz
geprägt wurde, der sie im Vergleiche mit Babylonien zum Gemeng-
teig degradierte.^
Als Folge der Trübung der Familienreinheit in den vor-
nehmsten Kreisen darf man das fast gänzliche Verschwinden der
Genealogien im dritten Jahrhundert ansehen. Africanus' Bericht
über die Verbrennung der Genealogien durch Herodes^ schließt
damit, daß die besonders um ihre Abstammung Besorgten aus
den privat angefertigten und aufbewahrten Verzeichnissen oder
aus dem im Gedächtnisse Aufbewahrten oder aus den von früher
1 Edujoth, letzte Mischnah; Tos. das. 3, 4; bab. Kid. 71" und jer. Jeb. 8,4, 9''
oben: ynn p':i 'in mpmi pi'n lays nn'n nsni* n'2 nnstr-n. Vgl. Tos. Kid. 5, 2 und
bab. Ket. 14'': nn^i'^c cnTrDrji j'j'na Sn-ic'< ;n'30.
2 Bab. Kid. 71": nniS.'i'? n^nsn nn k^i nn^n mn« niy.
3 Kid. das.: icnsi nonoS lyMPity ly ipiniuB".
4 Das.: na lyajaa inn ''i'nj nnB* ntry: no ^2« xin isn^n xSa^n. Ähnlich in jer.
Jeb. 8, 4, 9" oben und Kid. 4, 1, 65".
5 Jer. das.: nnn« \'>p'\p'}i:i j'x Sidq nn vpnric nnsü-ri Sd pnr "i -ir:«. Siehe
bab. Kid. a. a O., wo derselbe Ausspruch im Namen R. Jizehaks tradiert ist.
6 Tos. Kid. 5, 4, S. 342; bab. Kid. 71" und 76" und jer. Jeb. a. a. O.
7 Bab. das. 71": onror: -inur:i qoa.
s Das.: S23S no'y ^kic" }nxi S^<^t^" ytü'? nD'y ni^'iN h2.
9 Siehe oben, S. X.
XXIV
über Genealogien und Familienreinheit. 187
angeschafften Abschriften der amtlichen Urkunden ihre Abstam-
mung nachzuweisen suchten und die neu angelegten Register an
das Buch der Chronik knüpften.^ Wenn auch der Hauptpunkt
dieser Mitteilung, und zwar die Verbrennung der Urkunden durch
Herodes oben in Frage gestellt und für diese Tatsache eine spätere
Zeit angenommen wurde, so muß doch zugegeben werden, daß
der Schluß dieses Berichtes die tatsächlichen Verhältnisse wahr-
heitsgetreu schildert, da er in den anderen Quellen seine Bestäti-
gung findet. Josephus sagt, daß er seinen Stammbaum den amt-
lichen Urkunden entnommen habe,^ somit mußte er sich eine Ab-
schrift angefertigt haben. An einer anderen Stelle ^ berichtet er,
daß die Priester nach der Vernichtung der genealogischen Ver-
zeichnisse während des letzten Krieges aus den alten Genealogien
sich neue zusammengestellt haben. Auch im Talmud ist an mehreren
Stellen von Genealogienrollen* oder von einem Geneaiogienbuch^
die Rede, welche die Tannaiten und die ersten Anioräer vorge-
funden und gekannt und sogar zu halachischen Zwecken benützt
haben. Es kann daher keinem Zweifel unterliegen, daß manche
Familien auch nach der Zerstörung des Tempels und Vernichtung
des Archivs Genealogien aufbewahrten und fortführten.*^
Dagegen aber wird im Namen Rabs (lebte im dritten Jahr-
hundert) überliefert: «Seit dem Tage, da das Genealogienbuch
dem Gebrauche entzogen wurde, ist die Kraft der Weisen gelähmt
und das Licht ihrer Augen verdunkelt."'' Die Erklärung dieser
Stelle bereitet auch den Talmudisten Schwierigkeiten. Raschi über-
setzt das Wort t::: „vergessen worden", was aber nicht dem talmudi-
schen Gebrauche dieses Wortes entspricht.^ Denn gewöhnlich
ist es mit dem gebräuchlichen Ausdruck „Apokryph'' identisch
und bedeutet „dem Gebrauche auf Befehl einer berufenen Be-
hörde entziehen".-' Dann fällt auf, daß dieser Tag nicht näher
1 Vgl. Sachs a. a. O., S. 156 f.
2 Vita 1.
^ c. Apionem 1, 7, vgl. oben S. VIII.
* M. Jeb. 4, 13; bab. das. 49"; jer. Ta'anith 4, 2, 68".
'" Bab. Pesachim 62'' und Jalkut Chron. 1077.
6 Vgl. -inos xmjKi nDD ed. Buber, S. 62 u. Jalkut das. 1063, wo Mordechais
Stammbaum bis auf Jakob überliefert ist. Diese Stelle verdanke ich Herrn
Dr. Aptowitzer.
" Bab. Pesachim 02'': ^B» jm:: »BTi pom' iQD tuiB» DVü 2n noN Nir 3i la »oi ion
8 Siehe Sachs a. a. O.
'J Vgl. bab. Sabbat 13", 30": n^np idd m^h dv:d~ irp2; 115': n:ji i'Sy nn*;
Pesachim 56" m«iD1 -iqd r:;!; jer. Sanh.18" unten und noch mehrere Stellen.
XXV
188 Dr. Lewi Freund.
bezeichnet ist. Auch die Verbindung der Abnahme der Kraft und
des Lichtes der Weisen mit dem Verschwinden des Genealogien-
buches erscheint rätselhaft. Sachs' vermutet, daß diese Stelle auf
die Verbrennung der genealogischen Urkunden durch Herodes
anspiele, wodurch der Zusammenhang zwischen der Zeit der
Mischna und der glorreichen Epoche der Makkabäer wie auch
der Restauration des religiösen Lebens unter Esra und Nehemia
zerrissen wurde und eine Lücke in der jüdischen Geschichte ent-
standen war. Ihm stimmt Rosenthal - bei und er weist noch darauf
hin, daß Herodes auch die Weisen und die Mitglieder des Synedrions
verfolgt hat. Die Tradition Rabs will also die beiden Tatsachen
durch zeitliche Verknüpfung zum Ausdruck bringen. Das Wort
DVö wäre daher in dvd zu emendieren. Daß diese Erklärung ge-
zwungen ist, hat Sachs selbst erkannt, indem er sie bloß als Ver-
mutung hinstellt. Denn gegen sie spricht schon die Tatsache, daß
die Tannaiten dieses Genealogienbuch gekannt haben und daß
R. Simlai daraus noch bei R. Jochanan lernen will. Auch der
Umstand, daß die Überlieferung an den Namen Rabs geknüpft ist,
weist darauf hin, daß sie auf Ereignisse aus der nahen Vergangen-
heit sich bezieht.
Diese dunkle Stelle wird aber klar, wenn man sie im Zu-
sammenhang mit dem Sittenverfall in Palästina zu dieser Zeit
erklärt. Es muß aber vorausgeschickt werden, daß die Genealogien
jener Zeit nicht bloß auf die Angabe von Stammbäumen der vor-
nehmen Familien und der bedeutenden Männer sich beschränkten,
wie aus dem Wortlaut zu schließen wäre, sondern auch die
charakteristischen Züge der in denselben eingetragenen Persön-
lichkeiten enthielten. Diese Tatsache geht unzweideutig aus einer
bis nun nicht genügend beachteten Baraita hervor, welche lautet:^
„Simon ben Azzai sagte: Ich habe eine GenoalogienroUe in Jeru-
salem aufgefunden und in der stand geschrieben ,N. N. ist Bastard
aus Ehebruch [erzeugt]'; noch stand darin geschrieben ,Die Lehre
des R. Elieser ben Jakob ist winzig (ein kleines Maß), aber klar';-*
1 a. a. O.
J a. a. O., S. 122. Auch Krauss, Talm. Archäologie II, S. 434, N. 91.
3 Bab. Jeb. 49": tf'K na ainai Q'^ciTa ponr n^jo TiKiJO noix 'Nty p nyoc '3n
: n»5?B" n« jnn ncoo na ainai 'pai ap nnty p it^'^s 't naca na mn^T c"n ra-KO 1:0:2 'jiSq
4 Rosenthalß Annahme (a. a. O., S. 121, Anm. 1), daß diese Worte sich auf
die Übereinstimmung R. E liesers mit der geltenden Halacha über Proselyten be-
ziehen und daß der Wortlaut in der Familienrolle nicht so gewesen sein dürfte,
entbehrt jeder Begründung, da hier deutlich steht na ainai. Sein Hinwei« auf
Raschi zur Mischna s. v. u^^p beruht auf einer unrichtigen Auffassung der Worte
XXVI
über Genealogien und Familienreinheit. 189
noch stand darin geschrieben , [König] Menasse hat den [Propheten]
Jesaia getötet'." Diese drei aus jener Rolle herausgerissenen Einzel-
heiten streuen helles Licht über die Beschaffenheit solcher Genea-
logien aus. Unzweifelhaft war auch das Genealogienbuch, von dem
Rab spricht, ein Sammelwerk dieser Art. Anknüpfend an die Ge-
schlechtsregister der Chronik 1 enthielt es die Stammbäume der
angesehenen Männer der späteren Zeiten, gab aber auch Bemer-
kungen persönlicher und sachlicher Art an, z. B. ihre Verdienste
um die Vertiefung und Verbreitung der Lehre, halachische Ent-
scheidun,!;en und hagadische Erörterungen, die Raschid treffend
n-i^n ""ürto bezeichnet. Das Material ist mit der Zeit so angewachsen,
daß ein Amoräer in seiner Übertreibung das Gewicht der an die
Verse L Chron. 8, 37—9, 43, die die Geschlechtsregister der Ein-
wohner Jerusalems enthalten, geknüpften Erläuterungen auf
400 Kamellasten schätzt.^ Es ist daher begreiflich, daß die Lehrer
das Verschwinden eines solchen enzyklopädisch angelegten Hand-
buches als großen Verlust empfunden haben und in ihrer Bilder-
sprache als dessen Folge die Abnahme der Kraft und die Ver-
dunklung des Augenlichtes der Weisen schildern. Das Verschwinden
des Genealogienbuches dürften aber die Weisen selbst herbei-
geführt haben. Denn die Genealogien enthielten auch Angaben
über die makelhafte Abstammung mancher angesehener Personen
und Familien, wie aus der oben zitierten Stelle hervorgeht.^ Es
ist daher wahrscheinlich, daß die Weisen in ihrem eigenen Interesse
oder aus Furcht vor den einflußreichen und rein geltenden
Familien das Genealogienbuch aus dem Lehrhause verdrängen
mußten, was der Talmud mit nj3 bezeichnet. Für diese Auffassung
spricht auch der Umstand, daß es gerade R. Jochanan war, der
R. Simlai keine Mitteilungen aus dem Genealogienbuche machen
wollte, von dem auch andere Stellen berichten, daß er Beweise
Raschis Denn Raschi behauptet nur, daß die Worte yti'in^ i n^i n"pS in der
Rolle nicht gestanden haben, aber nicht, daß der Wortlaut der Rolle ein anderer
gewesen wäre.
1 Siehe Sachs a. a. O. und Krauss a. a. O.
2 Pesachim 62'', s. v.: jnn tt'trn. Für diese Auffassung spricht auch
der Umstand, daß jer. Pesachim 6, 3, 82" unten in der Parallelstelle zu
bab. Pesachim 62'' die Worte pom' "i3D 10 'S 'in»3 bei Verwechslung der Person
R. Jochanans mit R, Jonathan mit mjx ;qSn identifiziert. Dann lassen beide
Talmude den R. Simlai eine halachische Frage aufwerfen in dem Moment, als
seine Bitte, daß R. Jochanan ihm das Genealogienbuch mitteile, zurück-
gewiesen wurde.
3 Pesachim das. — Dr. Aptowitzer liest 'S'l.i, wie Toss. Hullin 95".
* Vgl. Judelewitz: xynin: idd i)ühnr\ jan amn^n "n; Wilna 1896, S. 66, Anm. 2.
XXVII
190 Dr. Lewi Freund.
für die Makelhaftigkeit mancher Familien aus Rücksicht auf die
mit ihnen verschwägerten Gelehrten nicht veröffentlichen wollte und
auch die Weisung gegeben hat, keine Untersuchungen über makel-
hafte, aber allgemein als rein geltende Familien anzustellen.^
IV. Familienreinheit bei den Juden in Babylonien.
Wie bekannt, wurde Babylonien nach der Zerstörung des
ersten Tempels nicht bloß zur Heimat des jüdischen Volkes,
sondern auch zum Hort seiner Lehre und Tradition. Hier hat sich
dieRenaissancedes Judentums vollzogen, von hier stammen auch die
großen Männer, die zur Vertiefung der Lehre und Erhaltung der
Religion während des zweiten Tempels viel beigetragen haben.-
Auch in bezug auf Familienreinheit wird Babylonien- über
Palästina gestellt. Und mit Recht. Denn all die historischen Um-
wälzungen, die den Sitten-verfall in Palästina herbeigeführt und
die Familienreinheit getrübt haben, vermochten keinen ungünstigen
Einfluß auf die Familienverhältnisse der Juden in Babylonien aus-
zuüben. Wie sie während des Exils bis Esra ganz von der Landes-
bevölkerung sich abgesondert hielten, so daß für sie die Mischehen-
frage überhaupt nicht existierte,^ so dürften sie auch nachher über
die Familienreinheit gewacht haben, wenn auch nirgends erwähnt
ist, daß sie genealogische Verzeichnisse auch nach Esra führten.^
1 Siehe oben, S. XXIV.
2 Bab. Sukkoth 20": nnsriB*:! mtn mo^i ^aari nitj? nSy S{<itt'»o min nn^ntt'Jtr'^
nnD'i r:3i x^n 'i i^r nn::nc:':i nirn nict '^nnn hhn r\h';. Vgl. Halevy Q':ic'X"in nrn 11%
S. 162 ff., der mit Recht gegen die ältere Geschichtsforschung annimmt, daß die
Juden in Babylonien zu allen Zeiten die Lehre pflegten und daß sie sogar auf
die kulturellen Verhältnisse Palästinas Einfluß übten.
3 Siehe Low a. a. O., S. 146. f^ein Argument, daß Esra und Nehemia
wegen der Mischehen nicht so sehr in Zoi'n hätten geraten können, wenn die-
selben in ihrer Heimat einheimisch gewesen wären, muß ja jedem einleuchten.
Vgl. S. Funk, Die Juden in Babylonien I, Einl., S. 5.
4 Vgl. Rosenthal a. a. O., S. 214, Anm. 1, der richtig behauptet, daß die
im bab. Talmud ausnahmsweise angegebene Abstammung mancher babyloni-
scher Lehrer bloß auf Tradition beruhe. Die entgegengesetzte Annahme Funks
(a. a. O., S. 136, Anm. 1) und Krauss' (a. a. O.), die aus Jos. c. Apion. 1, 7
schließen wollen, daß die Juden in Babylonien Geschlechtsregister geführt
haben, ist nicht bewiesen. Denn Josephus sagt dort nur, daß die Priester in der
Zerstreuung sich in Jerusalem eintragen ließen. Aus dem Umstände, daß er die
Angabe der Zeugen und nicht die Bestätigung des heimischen Archivs fordert,
darf man schließen, daß in der Heimat keine Register geführt wurden. Judelewitz'
Behauptung (a. a. O.), daß sogar die Antwort 11. Jochanans an R. Simlai
(bab. Pesachim 62') die Führung von Stammbäumen in Nehardea voraussetzt,
XXVIII
über Genealogien und Familienreinheit 191
Die Aufbewahrung und Fortführung von Stammbäumen war auch
in der Zerstreuung beim Mangel eines Archivs für die Dauer un-
möglich und nach der Restauration des Tempels und Staatswesens
ganz überflüssig. Priester und Leviten wanderten sicherlich nach
Palästina aus, und die wenigen Zurückgebliebenen konnten ja im
Tempelarchiv zu Jerusalem eingetragen werden.^ Ehrenämter, die
das Privileg der mit einem urkundlichen Nachweis über reine Ab-
stammung versehenen Familien bildeten, gab es hier nicht. Der
Verdacht einer Vermischung mit den Völkerschaften, mit denen
das mosaische Gesetz die Epigamie verbietet, war schon mit Rück-
sicht auf die Entfernung ausgeschlossen. Die einzigen unreinen
Elemente, die in Betracht kommen könnten, wären die Sklaven
und die Mamserim nach der talmudischen Auffassung, diesen
aber konnten die Lehrer auch durch andere Mittel steuern.
So berichtet der Talmud: „R. Jehuda ließ in Pum-Beditha
ausrufen: Ada und Jonathan sind Sklaven; Jehuda, Sohn Papas
ist Bastard; Bali, Sohn Tobias, habe aus Übermut keinen Freiheits-
brief genommen." 2 Die Gegenden und Ortschaften, die von diesen
Elementen nicht frei waren, wurden unter genauer Grenzenangabe
für unrein erklärt.^ Die Skrupulosität der Babylonier ging so
weit, daß der babylonische Amoräer Zeira sich weigerte, die
Tochter seines palästinensischen Lehrers Jochanan zu heiraten,
was R. Jochanan mit ironischen Worten rügt: „Unsere Lehre
ist euch würdig, unsere Töchter aber sind euch unwürdig?"*
Bei dieser Sorgfalt für die Familienreinheit konnten die
Babylonier mit berechtigtem Stolz von sich behaupten: „Babel
ist als rein anzusehen." ■' Daß dieser Satz den tatsächlichen
stabilen Verhältnissen entsprungen ist, beweist der Umstand,
daß die in Palästina entstandene Mischna alle unreinen Elemente
aus Babylonien nach Palästina einwandern läßt,^ was von beiden
Talmuden auf die Zeit der Exulantenrückkehr bezogen wird.'' Das
ist unrichtig. Denn der Grund für die Baraita xvTin:^ N^i nm^S nh ['iir p« ist
nicht ihre Abstammung, wie die zweite Erklärung Raschis angibt, sondern
wie der jer. das. 5, 3, 32' erklärt, daß sie stolz und unwissend 'DJ pz'
niin 'Divfii nn sind.
1 Vgl. vorige Anmerkung.
2 Bab. Kid 70"; vgl. 70": um Kn^in ^'^'J Tn:)0.
^ Das. 71' : ... «nnr:: k2"i rnrr: ; Jer. das. -1, 1, 65'' oben: . , . pv "in: t; ponr^ hz:.
* Das.: ptrj nS i'n:3 mc'3 ;n"-nN V'n.
* Das. 71": mrjiy niti': nprni hzz.
6 Das. 4, 1.
■' Vgl. das. 69'' und 71'': n^^^: nSioa HNcyc ^J,• ^3ar3 Kity nSy nh.
XXIX
192 Dr. Lewi Freund.
Bestreben der Palästinenser zur Zeit R. Judas I, ihrer Heimat
den Vorrang vor Babyloiiien einzuräumen, blieb auch angesichts
der alten Tradition und der Zeugnisse der bedeutenden Lehrer
dieser Zeit erfolglos, und so konnten die babylonischen Juden den
endgültigen Sieg über ihre palästinensischen Brüder davontragen
und auf ein ganzes Jahrtausend die erste Stelle im jüdischen
Volke einnehmen.
^
XXX
Zur Geschichte des jüdischeu Eherechts.
Von Direktor Dr. Ludwig Blau, Budapest.
I. Die Feststellung des Todes des Mannes.
Eheschließung und Ehescheidung war bei den Juden wie bei
den meisten alten Völkern reine Privatsache, eine Familien-
angelegenheit, um die sich keine wie immer geartete Behörde
kümmerte. Das altjüdische Eherecht, soweit es zurückverfolgt
werden kann, forderte für den eingetretenen Tod des Mannes
gar keine Beweise und eine formelle Todeserklärung, zu welcher
eine Behörde nötig gewesen wäre, gab es überhaupt nicht. Wenn
die Frau den Tod des Mannes für erwiesen hielt, hinderte sie
kein Mensch daran, eine neue Ehe einzugehen. Für das Gegenteil
ist wenigstens aus vortalmudischer Zeit keine Angabe vorhanden.
Die Schammaiteu und Hilleliten schenkten der Aussage der Frau
selbst Glauben, wobei auf frühere Weisen Berufung geschieht
und keine Kontroverse gemeldet wird.^ In Anbetracht der
fortschreitenden Entwicklung wird aus dieser Tatsache zu
schließen sein, daß es in früheren Zeiten zu einer Aussage vor
den Weisen überhaupt nicht gekommen war, die Wieder-
verheiratung erfolgte ohne jede Befragung irgendwelcher Be-
hörde. Dasselbe wird auch für den Fall der Wiederverheiratung
auf Grund voraufgegangener Scheidung anzunehmen sein. Die
Frau brauchte in ältester Zeit hiefür keine Beweise beizubringen,
selbst wenn sie als verheiratet bekannt war, solange kein Mann
da war, der die Scheidung in Abrede stellte. Der auch später
geltende Rechtssatz: „Die Frau sei beglaubt, wenn sie dem Manne
ins Gesicht sagt: Du hast mir die Scheidung gegeben," ^ ist ein
1 Miachna Jebamoth 15, 1, 7, 8, 13 — 16.
5 Gittin 64^
F«8t«ehrift. J.3
194 Dr. Ludwig Blau.
Widerhall der alten Sitte, der nur rationalistisch damit be-
gründet wird, daß die Frau dem Manne gegenüber die Frechheit
zu einer solchen Behauptung, wenn sie falsch wäre, nicht auf- ,
bringen könnte.
Der Kanon „In Sachen von Unzucht und Inzest können
weniger als zwei Zeugen nicht entscheiden" ^ ist erst von Amoräem,
vielleicht von R. Jochanan, formuliert worden, während die alte
Zeit in eherechtlichen Fragen nicht schroff den Zeugenbeweis
forderte. Eine Regelung bedurfte in erster Reihe das Verfahren
gegen die des Ehebruchs verdächtige Frau (IV. Moses 5, 11 — 31),
worüber es einen eigenen Traktat (Sota) gibt. Da finden wir nun
daß R. Eliezer, ein Hochkonservativer, der nie etwas tradierte,
was er nicht gehört hatte, den geringsten Indizienbeweis für ge-
nügend erachtet. Zwei Zeugen wurden nur gefordert, um die
Frau nicht leichtfertig in Verdacht zu bringen.- Aus diesem straf-
rechtlichen Teil des Eherechts drang der Grundsatz von dem
Zweizeugenbeweis in den zivilrechtlichen Teil desselben ein, dessen
genauer Zeitpunkt jedoch aus Mangel an Daten nicht festgestellt
werden kann. Wenn der Mann ausgewandert war und bloß ein
Zeuge den Tod des Mannes meldete, wird die Rechtspraxis ge-
schwankt haben. Der erste Gesetzeslehrer, von dem wir Kenntnis
haben, daß er in dieser Rechtsfrage Stellung genommen hatte, ist
der Patriarch Gamliel I (um 50). Er stellte den Rechtssatz auf: „Man
darf einer Ehefrau schon auf die Aussage eines einzelnen Zeugen
hin die Wiederverheiratung gestatten", den sein Enkel Gamliel II.
(um 90), nachdem er daran erinnert worden war, bei Frauen von
Märtyrern praktisch zur Ausführung brachte. Die zwei ältesten
Schüler Jochanan ben Zakkais, der Schammaite Eliezer und der
Hillelite Josua, erklärten jedoch noch die Annahme eines einzelnen
Zeugen für unzulässig, Akiba beschränkte die Unzulässigkeit auf
Frauen und Verwandte, in der Folgezeit entschied man sich
indessen allgemein, bei Fragen der Wiederverheiratung von
Frauen von allen Anforderungen, welche sonst an die Rechts-
gültigkeit von Zeugen gestellt werden, überhaupt abzusehen.^
i D'>:&ü mnE3 n)')^::^^ 12-1 J'X (Gittin 2", 3% 64"; Kidduschin 66"; Jebamoth 88").
2 M. Sota 6, 4.
3 Jebamoth 16, 7: uin:B' Sn>Soj 'i ist: . . . in« ny >s h-j ntt'Kn ns pN^rr:
'131 nnx ^nn DMnn. Unter owin sind von den Römern hingerichtete Juden gemeint,
Aufständische, „politische Verbrecher". Aus dem Bar Kochba-Kriege ist eine
Nachricht erhalten, nach welcher „60 Menschen gingen hinunter in die Uni-
wallung von Bether und kein einziger von ihnen kehrte zurück. Diese Frage
gelangte vor die Weisen und sie erlaubten ihren Frauen zu heitaten" (Toaeftha
II
Zur Geschichte des jüdischen Eherechts. 195
Historisch betrachtet, stellt sich die Sache wie folgt dar.
In vorrabbinischer Zeit hat sich keine amtliche Stelle um die
Frage, ob eine Ehefrau sich wiederverheiraten dürfe, gekümmert,
es war eine Privatsache, welche dem Ermessen der Frau, be-
ziehungsweise der Familie überlassen wurde. Es folgte nun eine
zweite Stufe, auf welcher die Praxis eine schwankende war, ob
nämlich zur Feststellung des Todes des Ehemannes zwei Zeugen
nötig seien oder auch ein einzelner Zeuge genüge. Wie in anderen
Stücken des Eherechts griff auch hier Gamliel I. regelnd ein,
indem er sich für letzteres entschied. Sein Rechtssatz scheint in
Vergessenheit geraten oder überhaupt nicht allgemein bekannt
geworden zu sein. Jedenfalls hat es noch rund 100 Jahre ge-
dauert, bis er allgemein durchgedrungen war. Die Schüler Akibas
gingen noch einen Schritt weiter und erklärten jede Nachricht
vom Tode des Ehemannes für annehmbar. ^
Die Entwicklung des Eherechts in diesem Betracht hängt
enge mit den politischen Zuständen Palästinas im fraglichen Zeit-
räume zusammen. Nach dem starken Regiment, das Herodes ge-
führt hatte, traten zuerst unter der Regierung seiner Söhne, bald
darauf unter der Herrschaft der römischen Landpfleger politische
Unruhen ein, welche letzten Endes zu dem verzweifelten Aufstand
des Jahres 70 führten. Der Aufstand war eigentlich seit dem
Tode des Herodes konstant gewesen, der auch nach der Nieder-
Wvirfung des Jahres 70 weiterglimmte und im Jahre 132 wieder
in hellen Flammen aufloderte. Die Auswanderung, welche schon
unter der nicht nur politisch, sondern auch wirtschaftlich äußerst
drückenden Regierung des Herodes übermäßig eingesetzt haben
dürfte, steigerte sich im Laufe der Zeit ständig: ,die Männer
wanderten in die Küstenländer, Frau und Kinder in der Heimat
zurücklassend". 2 Rückwanderer und Händler, Juden und Nicht-
juden, Frauen und Sklaven brachten Nachrichten von den Aus-
gewanderten, meldeten gelegentlich den Tod des einen und des
Jebamoth 14, 8—259, 22). Man sielit, daß der Krieg die Weisen veranlaßte, von
jeder Zeugenaussage abzusehen und den sonst nicht zulässigen Indizienbeweis
für vollgültig anzunehmen.
1 Jebamoth 8, 1: i'^ya no nS ncKllNai. „Man kam und sagte ihr", bedeutet
nicht „ein Zeuge" (Talmud 87' zur Stelle), sondern Nachrichten, die zur Frau
gelangen, welche von Frauen, Sklaven, Durchreisenden usw. stammen könne. i,
die ein Zeu^^nis abzulegen gar keine Absicht haben, folglich al.> Zeugen übtr-
haupt nicht behandelt werden können. Siehe jedoch den Schluß dieses Kapitels.
2 Jer. Jebamoth 11', 39: 131T ,'iv:3 i:'«t:' i;t h^; nr.T nSi »ivo Kintt* i^t S;' nr.'!
X3*
III
196 Dr. Ludwig Blau.
anderen. Was die Jahrhunderte hindurch ein Ausnahmefall ge-
wesen, wurde nunmehr zu einer alltäglichen Erscheinung, die ehe-
rechtlich eine Regelung forderte. Es lag in der Natur der Sache,
daß man nicht immer, höchstwahrscheinlich sogar sehr selten,
zwei Zeugen zur Hand hatte und so „erlaubte Gamliel I. die
Wiederverheiratung auch auf die Aussage eines einzelnen Zeugen
hin". Doch bald genügte auch diese „Erleichterung" nicht, denn
der Zeuge wird wohl sehr häufig ein Verwandter gewesen sein
der sich naturgemäß um eine solche Angelegenheit kümmerte
und nicht ein Fremder, den die Sache nichts anging. In der Mehr-
zahl der Fälle wird die betreffende Nachricht überhaupt nur
durch NichtJuden, Sklaven, Frauen, und anderen nach rabbinischem
Recht nicht vollgültigen Zeugen in das Heimatsdorf gelangt sein. Je
länger desto mehr mehrten sich die Mißstände, bis die Rabbinen,
die entgegen der herrschenden Anschauung den Notständen alle-
zeit Rechnung trugen und in ihren gesetzlichen Bestimmungen
stets die alltäglichen Erscheinungen des wirklichen Lebens vor
Augen hielten, sich entschlossen, in Sachen der Wiederverheiratuug
auf ein Zeugnis bezüglich des Todes des Ehegatten überhaupt
zu verzichten und sich mit einem „man kam und sagte der Frau,
ihr Mann sei gestorben", zu begnügen.
Diese letzte Stufe der Entwicklung ist in der Mischna
Jebamoth 8, 1 ff. als fortab geltendes Recht an erster Stelle
kodifiziert, während die voraufgegangenen Rechtsstadien, wie
ähnlich im Traktat Gittin, an das Ende des Traktates gesetzt,
gleichsam in einem historischen Anhange nachgeholt wurden. Es
war eine einschneidende Neuerung, für die es, nachdem auf allen
anderen Gebieten des rabbinischen Rechts der Zeugenbeweis zur
Alleinherrschaft gelangt war, keine andere Begründung als die
harte Notwendigkeit gab. Um aber Mißbräuchen zu steuern, legte
man der wiederverheirateten Frau, falls der totgesagte Gatte
zurückkehrte, dreizehn Strafen auf. Wir wollen nun diese Mischna
näher betrachten. Sie lautet in der Ausgabe von Lowe wie folgt:
13 -iHKi nsr^ji yhv2 nö n"? nasi ixm d\-i n:na'? n'^rn ']brnL> r^v^nn i.
nntaiB ru;Ni r»^ rnaü nnTbn ix nrix-'S iiaiN pratr "i 'i3i -iöik "dv "n 2.
: -h iMnb nima mtt>"i3 xbu? nxr^: dx "isi nnn::
nn"m xi:n n rr'a 's hv ahm p-ipn p rrmtaei i<:in j^n n"'2 -'S hv naw^: 3.
: Kt»3n'7 xbs nn'nn x'^r ]::.'^pz nr-'n r\bpbp^ ns^m xu'jnb pn rr'S nmn 'i3i jnipa
Zuvörderst bemerke ich, daß die an die letzte Stelle ge-
rückte Mischna offenbar die älteste ist, da sie von Opfern redet,
IV
Zur Geschichte des jüdischen Eherechts. 19?
somit sicherlich noch zur Zeit des Tempelbestandes abgefaßt
wurde. Ob sie ursprünglich auch die Bestimmung, „sie verlasse
den Mann" (s'i'n) enthielt, mag dahingestellt bleiben. Was hier
durch nKu?-:! ns'^m H^:r\b n-n :i'i'^)n ausgedrückt wird, erscheint in der
I. Mischna zu dkd'di abgekürzt, während in Tosefta 11,4 noch
der ursprüngliche Ausdruck erhalten ist, und zwar im Namen
Eliezers, der die Traditionen treu bewahrte. Aus diesem vollen
Ausdruck entsteht der gedrängtere pi n-n "s br nxr"3. So anfangs 3
und bab. Jebamoth 91*: pi n'n "'s br dcdd -^'h nrxr"2 pn, wofür jer.
Jobamoth (10% 15 von unten) bloß -isbn a"« nc^K fia pn hat. Der
Terminus nmn zeigt auf eine Opferhalacha hin (vgl. den Namen
des Traktates mmn). Die Erlaubnis, wieder zu heiraten, wird auch
durch T'n mria nxcr ausgedrückt. Das Wort nxr':! in Mischna 1
kann demnach eine Abkürzung von nsr'3i a^vinb t'3 nmn oder von
T'3 ST naz^': oder von n"2) mc^nr ns&"; sein. Ist letzteres der Fall,
dann bilden die Worte mmn xbtt' nKi:"j in Mischna 2 den Schluß
der Haupthalacha, die durch die Einfügung der auf einige Punkte
der Strafbestimmungen sich beziehenden abweichenden Ansichten
von Jose und Simon unterbrochen sind. In der vorliegenden
Formulierung der Mischna ist es zweifelhaft, ob der Satz
i"? -nTn"? n-im)2 mitna n'?c' r\av': ex den Gegensatz zu nTiai nia s:cn na^^:)
der 1. Mischna oder die Schlußworte Simons bildet.
Sachlich macht dies keinen Unterschied, denn auch aus der
1. Mischna, welche Strafen nur für den Fall vorsieht, wenn die
Frau bei mangelndem vollgültigen Zeugenbeweis auf Grund einer
eigenen gerichtlichen Entscheidung geheiratet hatte, folgt ja mit
Sicherheit, daß in dem anderen Falle, wo die Wiederverheiratung
auf Grund eines einwandfreien Zeugenbeweises, der Aussage von
tadellosen zwei Zeugen, wobei eine gerichtliche Entscheidung nicht
einzuliolen ist, stattgefunden hatte, die Frau straflos ausgeht. Den
Gegensatz von niDi niü xi'n bildet ^h -\v,nh n-ma auch dann, wenn
diese Worte Simon angehören. Der Redaktor der Mischna hat die
1. Halacha, wie gewöhnlich, dem Mischnawerk Meirs entnommen,
in welche er dann die bezüglich einzelner Punkte der Strafe
abweichenden Meinungen Joses und Meirs mit ihren eigenen
Worten einfügte. Nachdem nun Simon seine Halacha mit den
Worten •■? -nrn'? nnn"?2 m^'-i:: ahv rKtr''; geschlossen hatte, welche mit
der allgemeinen Ansicht übereinstimmte, erachtete der Redaktor es
für überflüssig, über diesen Punkt auch die Worte Meirs noch
aufzunehmen. So hat die Mischna Schescheth aufgefaßt, der Jeba-
moth !•!'' behauptet, es bestehe über diesen Punkt gar keine
198 Dr. Ludwig Blau.
Kontroverse, während Rab, der zu dem fraglichen Satz bemerkt:
so ist zu entscheiden (xn^bn ^sn), scheinbar anderer Meinung war.
Aber nur scheinbar, denn Rabs Bemerkung muß ja nicht eben
eine Interpretation der Mischna sein, sie kann ebenso lediglieh
die Feststellung der Norm für die Praxis enthalten. Jedenfalls
haben so Rab wie Schescheth den in Rede stehenden Mischna-
satz als Simon angehörig betrachtet, was seine Richtigkeit haben
wird, denn stilistisch ist der erste Satz unserer Mischna nach
dem Zusammenhange passender durch (nxD'Ji) nsbm als durch
mtt'-ia (nKtt''':i) zu ergänzen. Ein nicht uninteressantes Beispiel für
die Art der Mischnaredaktion, für das Ineinanderfügen von Lehr-
sätzen verschiedener Autoren.
Wie wir dargelegt haben, handelt es sich in unserer Mischna
nicht bloß um die Aussage eines Einzelzeugen {nna nr), sondern
um jede beliebige Nachricht (nh nüKi is*n), welche von einem
Gerichtshof für geeignet erklärt wurde, worunter selbstverständ-
lich auch die Aussage eines Einzelzeugen subsumiert werden
kann. Den Grund für die Zulässigkeit von Indizienbeweisen
bildeten die Zeitumstände. Die Sache war so selbstverständlich,
daß die ältesten Amoräer (Rab, Samuel, Jochanan), deren Be-
merkungen im Talmud an erster Stelle zu erscheinen pflegen,
hier ganz schweigen. Erst in einem späteren Zeitpunkt (etwa
um 300) wird im Anschluß an unsere Mischna die Gültigkeit des
Eiczelzeugen diskutiert, die mit Recht verneint wird, da doch in
unserem Falle auch zeugnisunfähige Personen rechtsgültige Aus-
sagen machen können. Die Diskussion schließt Zera mit der
folgenden Begründung: „Wegen der schweren Strafen, welche die
Frau am Ende betreffen, hat man ihr die Wiederverheiratung
erleichtert", in der Voraussetzung, jede Frau werde sich genau
erkundigen (88*^).
Der technische Ausdruck hiefür ist racDiai Kpn hdx (Jeba-
moth 25'^; 93^^; 115^; 11 6^). Es wird nun an Schescheth die Frage
gestellt, ob auch bei der Leviratsehe ein Einzelzeuge beglaubt sei.
Ist nämlich der Grund für die Annahme eines Einzelzeugen der,
daß die Frau der Sache genau nachgeht oder daß man in einer
Sache, die an den Tag kommt, nicht lügt?
"ibj"? NTnr-t Hn"?» üitt'ö K"rn xayta ?ina nia:2''2-nnx ir :n\s^ snö .td-ü im
«2d:öi Kp"-i ^TK^ mu'a 'i3i KD'^n \s 'i3i npira ah (Jebamoth 93^).
Hiezu bemerken die Tosafisten (sub xr): Es sei ja schon
oben erwiesen, der Grund sei sdd3!21 Kp-'n ntt'X? Die Frage ist ja gewiß
berechtigt, die Antwort dagegen unbefriedigend. Man kann sie
VI
Zur Geschichte des jüdischen Eherechts. 199
nur in der Chronologie finden. Sehescheth gehört nämlich einer
früheren Generation an als Zera. Zur Zeit des ersteren wurde
die Frage nach dem Grunde der Glaubwürdigkeit des Einzel-
zeugen noch diskutiert und die Diskussion in den Talmud auf-
genommen; als man dann später sich für den zweiten
Grund erklärte, änderte man an der einmal in den Text
aufgenommenen Diskussion nicht mehr. Was aber die Frage
von nj2n^2 "inx "ir anbelangt, wird anzunehmen sein, daß dieser Fall
von den Tannaiten darum nicht in Erwägung gezogen wurde,
weil er selten eintrat, somit keinen Notstand bildete und keine
Regelung erheischte. Die Palästinenser (jer. Jebamoth 11*^, 31)
lassen die Frage unentschieden, neigen jedoch der Ansicht zu,
die Leviratsehe könne nur auf die Aussage von zwei Zeugen hin
gestattet werden. Während man der Frau glaubte, daß ihr Mann
gestorben ist, glaubte man ihr nicht, daß ihr Levir gestorben sei
(Mischna Jebamoth 15 Ende: a'c:nv 'aa* na -\f2^b nsaxj nrxn pxc)-
Das Motiv von der genauen Erkundigung, eingehender Nach-
forschung der Frau erscheint auch im palästinischen Talmud,
wenn auch in etwas abweichender Schattierung. Es dient hier als
Begründung der verhängten Strafen im Falle der Rückkehr des
Ehegatten (jer. Jebamoth 8 Anfang: na- npmr xnnD ns nn ic:p). Die
älteren Gesetzeslehrer: Gamliel I., Josua, Eliezer, Akiba sprechen
von diesen Strafen nicht, es ist auch nicht wahrscheinlich, daß
sie von ihnen herrühren, denn sie haben die Erleichterungen bei
der Annahme der Zeugenschaft in Anbetracht der Notstände,
welche die Zeitverhältnisse mit sich brachten, eingeführt. Wie
aus den Kontroversen der letzten Mischna von Jebamoth
hervorgeht, haben sich diese Erleichterungen schrittweise
durchgesetzt und es ist auch nicht einzusehen, warum eine Ehe-
frau, die sich auf Grund eines Gerichtsbescheides neu ver-
mählt hat, strafbar wäre. Tatsächlich opponiert noch Jose, wie es
scheint, in allen Strafakten (vgl. jer. Jebamoth 10'^ 42 und ll«' unten).
Erst als einerseits die Zeitverhältnisse ruhiger geworden waren und
anderseits sich Mißstände gezeigt hatten, sah man sich bemüßigt,
die Aufrechterhaltung des bereits eingebürgerten Gesetzes durch
neue Rechtsmittel einerseits zu begründen und anderseits zu
stützen.
In der Erklärung der Mischna Jebamoth 10, 1 haben wir
uns im Wesen an den Talmud gehalten, daß nämlich mit den
Worten „man kam und sagte der Frau, ihr Mann sei gestorben",
keine rechtsgültige Zeugenschaft gemeint sei. Ich möchte indes nicht
VII
200 Dr. Ludwig Blau.
verschweigen, daß der fragliche Satz auch zu n"? i-iöni Conr] 1x2
ergänzt werden könnte. Das Gesetz würde dann die Strafen zur
Sühne des Ärgernisses verhängt haben, während Simon dies nicht
für notwendig hielt. Rab behauptete sogar, daß die Frau in diesem
Falle beim zweiten Manne verbleiben dürfe (Jebamoth 88«'). Daß
Rab gemeint hätte, die Frau darf zum ersten Manne zurückkehren,
wie Aschi erklärt, verträgt der Wortlaut seines Ausspruches nicht.
Die älteren Amoräer, die der Zeit Rabs näher standen, wie auch
die Palästiner (jer. Jebamoth 11°, 33), haben den Lehrsatz Rabs
im einfachen Sinne genommen. Daß die letzteren hierüber
„gelacht" hätten, sagt der Jeruschalmi nicht. Offenbar hat Rab
die gesetzmäßige Todeserklärung als rechtskräftig an-
erkannt und die Frau dem zweiten Manne belassen, ob-
gleich der erste zurückgekehrt war. Da das rabbinische
Recht die Auflösung der Ehe durch Todeserklärung des Ehe-
mannes nicht kennt, konnten die Gesetzeslehrer Rab gar nicht
begreifen und versuchten seinen Worten eine auch in ihrem Sinne,
annehmbare Bedeutung zu unterlegen. Mehr als eine Vermutung
will dies nicht sein.
IL Die gangbare Verlobungsformel.
Samuel sagte (Kidduschin 5^): Hat ein Mann einer Frau Geld
oder eine Wertsache gegeben und dabei eine Angelobungsformel
gesprochen, ist die Verlobung zustande gekommen. Er führt drei
Formeln an: 1. n^iipa ns ^-in, 2. noiixo nx ''-n, 3. ^nab r\H '^n. Der Text
ist durch die Bemerkung Abajes, Samuel sei der Ansicht, j'kit D't
nn"' pnn miT'aiia, sichergestellt, d. h. Samuel redete von Formeln
ohne ^b. Wenn man Nedarim 5^-6'^, Nazir 2^, Gittin 85'', sowie
Tosafoth Kidduschin ö^ i^sn und andere Kommentare vergleicht,
kommt man zu der Überzeugung, daß die Frage von mn":iD pxu' an'
überhaupt nicht lösbar ist Es verbleiben unausgleichbare Wider-
sprüche. Tatsächlich hat Samuel diese Formel nicht gebraucht,
sie ist eine Abstraktion, welche Abaje, Raba und R. Papa gemacht
und diskutiert haben. Diese Rechtslehrer wollten den Innern Kern
des einzelnen Rechtsfalles erfassen und machten aus dem Speziellen
ein Allgemeines, dem gegenüber der Rechtsstoff sich spröde er-
weist. Wie mn'^Dia pxiy ü-'T, ist auch ht-q (Gittin 25'^ und sonst),
rfsa nn-ns ,1"''? Dp (Kethuboth 29 ff.) eine von den Tannaiten nicht
gekannte Formel, welche gleichfalls undurchführbar ist. Einen un-
lösbaren Knoten bildet auch das amoräische -nD\s bs bn -nD'N (Chullin
VIII
Zur Geschichte des jüdischen Eherechts. 201
98^ ff. und sonst), das aus Einzelfällen abstrahiert und zu einem
allgemeinen Lehrsatz erhoben wurde. Man kann die Beispiele nach
Belieben häufen. Hat der Talmud eine derartige Abstraktion
glücklich unters Dach gebracht, kommen die Tosafisten mit neuen
Schwierigkeiten.
Ich meine also, daß Samuel bei seinem Ausspruche an ein
Rechtsprinzip gar nicht gedacht hatte, sondern lediglieh konkrete,
zu seiner Zeit im praktischen Leben noch vorkommende Fälle
behandelt oder besser: geregelt hat. An anderer Stelle (Jüdische
Ehescheidung II, 14) habe ich nachgewiesen, daß die von Samuel
für ungültig erklärten Formeln uralt waren. Die allerjüngste stellt
die von Samuel an die erste Stelle gesetzte und für gültig erklärte
Angelobungsformel nt:?iipi2 nx nn dar. Wie wir schon bemerkt haben,
hatte er eine Formel ohne 'b im Auge. Sie muß also noch zu
seiner Zeit im Gebrauche gestanden haben. Es fragt sich nun, wie
ist die Entstehung dieser unklaren Formel zu erklären. Um diese
Frage beantworten zu können, muß ich vorerst den Terminus
Kidduschin überhaupt untersuchen.
Er ist nach meinem Dafürhalten noch nicht befriedigend erklärt.
Die Saboräer meinen (Kidduschin 2^) trnp sei im Gegensatz zum
biblischen n'DpD (n?rs*n) ein rabbinischer Terminus {\::i'\'\ üi^vb) und
sie erklären die Kidduschinformel folgendermaßen: ,Der Mann
verbietet die Frau jedem anderen Manne wie etwas Heiliges"
(ttnpns y:« r\b ~idk"i). Die Tosafisten erheben gegen diese Erklärung
Einwendungen und meinen, der einfache Sinn sei: „Sei mir be-
stimmt" {'b nsanö mriva nx m). Doch wo bedeutet ntrmpa: njiaiT^:?^
Die Amoräer haben ru:?mpü tatsächlich im wirklich einfachen Sinne
als „heilig" aufgefaßt. Bei der Verhandlung über "b nc?mpa -["icn
wird gefragt: nbiaa ""u^np nb itarB''D% wobei als Analogie auf die Weihung
des Opfertieres verwiesen wird (Kidduschin 7^). Es wird also da-
bei bleiben müssen, daß der Terminus ^ip auch in der Ange-
lobungsformel den Grundbegriff der , Heiligkeit" im priesterlichen
Sinne enthält. DerRabbinismus hat den Grundstock seiner Termino-
logie dem Heiligtume entlehnt, so z. B. -urs, "^'cs, xat:. Die ältesten
ScliriftgeleLrten waren Priester, welche naturgemäß ihre Kunst-
ausdrücke auch auf Materien übertruuen, welche außerhalb der
Sphäre des Heiligtums und seines Kultus lagen. Nun wird »Tip
und seine Derivate im Mischnisch-Hebräischen bis auf geringe
1 Die paar Stellen, an denen die Bibelerklärer ünp in diesem Sinne auf-
fassen, kommen für das Hebräisch der Mischna und des Talmuds nicht in
Betracht.
IX
202 Dr. Ludwig Blau.
Ausnahmen lediglich vom Heiligtum und der Priesterschaft ge-
braucht. Ein , heiliger" Mann wird nicht ]D)ip, sondern tdh ge-
nannt, vinpn ir^-i ist die die Regel bestätigende Ausnahme, übrigens
auch nicht alt. In älterer Zeit hießen nur Priester „Heilige", so
n^'^tt'iTrur n»^-ip nbrtp (Beza 14^, 27^; Rosch Haschana 19^; Büchler,
Priester und Kultus 40), ntt'np my (Koh.r. 9, 9; Büchler 1. c). Priestern
lag es also nahe, die Angelobung durch nu?mpia nx nn „sei heilig",
d. h. werde meine, des Priesters, Frau auszudrücken. Eine Priesterin
(n:n2) kann nur eine aus priesterlichem Geblüt geborene sein, aber die
Frau eines Priesters, eine jna n^s kann auch eine geborene Israelitin
werden; der Priester konnte also wohl die Formel ntr'Tpia nx nn
aber nicht die Formel riDn: nx nn gebrauchen. Da nun in der Formel
selbst ausgedrückt ist, die Frau soll eine Priesterfrau werden, ist
"b entbehrlich. Wie etwa heute ein Rabbiner sprechen würde:
Werde Rabbinerin.
Ob nun die vorgetragene Vermutung richtig ist oder nicht,
sicher ist, daß Samuel kein abstraktes Rechtsprinzip über
mn"3ii2 pxty D'T aufstellen wollte. Dies wird von Abaje lediglich
deduziert und ohne Erfolg durchzuführen versucht. Juridisch mag
die Subsumierung verschiedener Rechtsmaterien unter ein allge-
meines Rechtsprinzip eine höhere Entwicklungsstufe darstellen,
Abaje mag also die Rechtswissenschaft in diesem Punkte, wie auch
in anderen ähnlichen Punkten, gefördert haben, aber historisch
dürfte seine Interpretation des Samuelschen Rechtssatzes nicht zu
Recht bestehen.
Der talmudische Scharfsinn kulminiert in Abaje und Raba.
Sie haben ihre Corona mit ihren Aussprüchen sehr oft verblüfft.
Diese Tatsache darf man auch bei der Interpretation ihrer Rechts-
sätze nicht aus dem Auge verlieren. Ich werde hier nur ein Bei-
spiel anführen. Der Mann kann die Angelobung durch Übergabe
von Geld an die Frau bewerkstelligen. Nun schuldet eine Frau
einem Manne eine Mine (100 Denare;, die er zu diesem Zwecke
verwenden will. Er kann dies in zweierlei Weise tun: 1. Er erläßt
die ganze Schuld, 2. er stundet bloß die Schuld. Man möchte nun
meinen, daß die Angelobung im ersten Falle eher rechtskräftig
wird, als im zweiten Falle. Abaje überrascht nun seine Schule,
indem er vor ihr das »gerade Gegenteil vorträgt: im 1. Fall ist
die Angelobung ungültig, denn mit einem Darlehen kann man die
Angelobuna- nicht bewerkstelligen, im 2. Fall dagegen ist sie trültig,
denn die Frau wäre ja gerne bereit, einem Dritten eine Peruta zu
geben, damit er ihren Gläubiger zu einem Moratorium bewege,
Zur Geschichte des jüdischen Eherechts. 203
sie erhält also ein Verlobungsgeld (Kidduschin 6^ tt'tpi^n ":s* nns*
n5mp!i: m"?^ nxjnr ntrmpü rt:'a m'^^n). So nach Raschi. R. Tarn meint,
es handle sich hier um einen Fall, wo der Mann einem Gläubiger
der Frau Geld gibt, damit er ihren Zahlungstermin hinausschiebe.
Hätte Abaje das gemeint, hätte sein Rechtssatz nichts Überraschendes.
Die Interpretation des R. Tarn kann also unmöglich richtig sein.
Sie wäre es selbst dann nicht, wenn die von ihm gemachte Ein-
wendung nicht zu beheben wäre, was hier wohl nicht der Fall
ist, denn es würde daraus nur folgen, daß der Rechtssatz der
tosafistischen Kritik nicht standhalt, nicht aber, daß ihm ein anderer
Sinn zu unterlegen sei. Im allgemeinen möchte ich den folgenden
Kanon aufstellen: Wenn gegen die traditionelle Interpretation eines
talmudischen Satzes sachliche Schwierigkeiten sich erheben, so
folgt daraus noch lange nicht, daß sie falsch sei und durch eine
andere ersetzt werden müsse.
Der Talmud war nie ein vergessenes Buch. Die Amoräer sind
die unmittelbaren Nachfolger und Fortsetzer der Tannaiten, die
Saboräer die der Amoräer, die Gaonen die der Saboräer. Es gab
keinen einzigen Zeitpunkt, in welchem die lebendige Überlieferung
eine Unterbrechung und dadurch die Kenntnis des Sinnes eine
Trübung erfahren hätte. Von den Gaonen kam die Kenntnis des
Talmuds über den R. Gerschom nach Europa und gelangte in
gerader Linie zu Raschi, dessen Kommentar demnach im
großen und ganzen die von Geschlecht zu Geschlecht sich
fortpflanzende babylonische Interpretation darstellt. Die Tosa-
fisten, vorzüglich R. Tam, diese eindringenden und scharf-
sinnigen Kritiker des Talmuds, haben nicht selten Widersprüche
aufgedeckt, Rechtssätze (Aussprüche, Mischna-Interpretationen)
der Amoräer erschüttert, wenn man will: widerlegt — folgt
aber aus der Widerlegung eines alten Ausspruches, daß er
einen anderen Sinn haben müsse, als denjenigen, in welchem
ihn der Autor gebraucht hatte? Talmudisch gesprochen: Aus
Tosafoth Kasche folgt nicht, daß der Peschat anders
ist wie Rasche.
IIL Der Verlobungsring.
Das rabbinische Gesetz fordert zur Bewerkstelligung des
Verlöbnisses, das den Hauptakt der Eheschließung bildet, die Über-
reichung von Geld oder Geldeswert an die Braut. In talmudischer
Zeit gab der Bräutigam gewöhnlich ein Geldstück, nicht selten
XI
204 Dr. Ludwig Blau.
100 Denare, den vollen alten Brautpreis. ^ Hier soll aber nur der
noch jetzt übliche Verlobungsring historisch betrachtet werden.
DieMischna erwähnt als , Wertsache": eine Dattel, einen Becher Wein
(Kidduschin 4«», 4 8^), der babylonische Talmud: Myrtenzweig,
Marmorstein, Sack mit Baumwolle und anderes (Kidduschin 12% ^,
vgl. 9% 45%^ und sonst). Diese Dinge sind gewiß nur ausnahms-
weise zur Verwendung gekommen, dagegen dürfte das Seidenkleid
(l'"xn'D), über welches bezüglich der Notwendigkeit der vorherigen
(oder nachherigen) Schätzung zwei Schulhäupter kontroversieren
(Kidduschin 7^), in Babylonien, wo die Frauen bei Hochzeiten in
Seidenstaat zu erscheinen pflegten, häufig als Verlöbungsgabe ge-
dient haben. Die Töchter Jannais gaben sich nur mit drei Maß
(Kab) Golddenaren zufrieden (ebenda 11**^), von Geschmeide ist aber
nirgends die Rede. Erwähnt wird einmal, daß eine Frau zu.einem
Goldarbeiter sagte: „Verfertige mir [aus meinem Golde] Arm-
bänder, Nasen- und Fingerringe, dann will ich dir dafür verlobt
sein,2 daß aber der Bräutigam ein Armband oder einen Ring als
Angelobung geschenkt hätte, wird im Talmud nicht gemeldet. Es
ist mir ein solches Beispiel auch aus der gaonäischen Literatur
nicht bekannt. Das gangbare Verlobungsgeschenk war die Gold-
und Silbermünze, welche im Orient auch noch heute als „Frauen-
schmuck" verwendet wird.
Der erste, der den Verlobungsring erwähnt, ist Jakob Tarn, der
1171 in Troyes gestorben ist. Er sagt: „Es ist allgemeine Sitte, die
Trauung durch einen Ring, der keinen Stein hat [Reif], zu voll-
ziehen".^ Von diesem Zeitpunkte an figuriert bei den rabbinischen
Autoren als Trauungsgegenstand normal der Fingerring, unter
ihnen befindet sich auch der in Valencia 1:^26 geborene und in
Algier wirkende Isak ben Schescheth,^ während Maimuni (ll.'^ö
Cordoba — 1204 Fostat), der in Ägypten wirkte, in seinem Gesetz-
buch den Verlobungsring nicht erwähnt. Sein Schweigen ist beweis-
kräftig, denn sonst, z. B. beim Scheidebrief, beruft er sich auf
die allgemeine Sitte. Ischut 7, 18, wo er das Seidenkleid des
Talmuds durch den Ausdruck „schöne Kleider, nach welchen die
1 Kidduschin 8", 60"; Gittin 79" und meine Ausführungen in Magyar Zsido
Szemle XXXII, (1915), 103.
2 Baraitha Kidduschin 48"; Baba Kamma 99', eine Kontroverse zwischen Meir
und den Weisen: 'I3i r:"i n2T nttmprj ;Nti'yc fro i^ '^.y tinpxi mj?2t:i □»ot: on'B* '^ nti'y.
3 Kidduschin 9" 8ub sn^Sm : ]3n n3 yxc rr;::;: cnpS D^iyn una i^'sS. (Siehe
weiter unten S. XIV.)
* Beth Josef Eben Haezer, Kap. 27; Simon b. Z. Duran, Kap. 31, Anf.
XII
Zur Geschichte des jüdischen Eherechts. 205
Frau Verlangen trägt' ersetzt, wäre es am Platze gewesen, der
Schmucksachen, zumal des Ringes Erwähnung zu tun, wenn dieser
bei den orientalischen Juden als Verlobungsgegenstand gebraucht
worden wäre.^ Das Schweigen der Orientalen, wo die Europäer
reden, ist ein Mitbeweis, daß die Juden den „Trauring" euro-
päischer Sitte entlehnten. Zu dem Schweigen des Talmuds, der
Gaonen und der orientalischen Rabbiner gesellt sich die Un-
stimmigkeit der Halacha über diesen Punkt, worauf ich noch zurück-
komme. Während ich dies schreibe, stehen mir die einschlägigen
Werke über die Eheschließung im Mittelalter nicht zur Verfügung,
doch kann ich aus einem volkstümlichen Buche einige Daten bei
bringen, welche den europäischen Ursprung des Trauringes beweisen.
Es sind im ganzen nur einige Angaben, die ich Ed. Ottos „Deutsches
Frauenleben im Wandel der Jahrhunderte" (2. Aufl., Leipzig 1909.
Aus Natur und Geisteswelt Nr. 45) entnehme, sie dürften indes
für unseren Zweck genügen.
In dem lateinischen Gedicht „Rudlieb", das ein Geistlicher
aus Tegernsee um 1030 verfaßt hat, findet sich die Schilderung
einer Hochzeit, in welcher die folgende Stelle vorkommt:
„Der Bräutigam zieht das Schwert und wischt's am Hut,
steckt an das Heft den goldenen Ehering und beut ihn der
Braut,- indem er spricht: 'Wie dieser Ring den Finger rund um-
schließt, verpflicht' ich dich zu fester ew'ger Treue, die du mir
hältst bei Strafe deines Lebens'." Nachdem auch der Bräutigam
Treue versprochen, schließen sie die Ehe. ,Es freuen sich Alt'
und Junge; alle stimmen die Hochzeitsgesänge an und loben Gott."
Rudlieb schenkt dem Bräutigam einen Mantel von Pelz, „der Braut
drei Spangen, Zierde für die Brust, vier Ringe für die Arme,
drei Fingerreife, auch mit Edelsteinen"- (S. 51).
„Die gewöhnliche Form der Verlobung ist Eid und Hand-
schlag. Das Handgeld („Goldschilling und Silberpfennig") . . . emp-
fängt die Braut, und zwar meistens in Gestalt eines Ringes. Ein
Ringwechsel findet nicht statt, sondern der Bräutigam gibt den
Ring an die Braut und vollzieht hiedurch den bindenden Ab-
schluß des Verlobungsvertrages: „Ist der Finger beringt, ist die
Jungfrau bedingt" (S. 48).
1 Maimunis „Schildknappen" mißverstehen den Satz ünh n;Knr;j ntrNntr,
wenn sie ihn als gegen Edelsteine und Perlen gerichtet auffassen. Maimuni
erwähnte die letzteren darum nicht, weil sie als Verlobungsgeschenk nicht
üblich waren.
2 Von mir gesperrt.
XIII
206 Dr. Ludwig Blau.
Wir sehen hier, daß der Brautring symbolische Bedeutung
hat und mit dem Akt der Eheschließung enge zusammenhängt.
Da die Edelsteine des Ringes eigens hervorgehoben werden, wird
der „Goldring"' einen solchen bezeichnen, in welchem kein Edel-
stein eingefaßt ist. Übrigens versteht sich dies beim Volk ohnehin
von selbst. Die Juden übernahmen nun die Landessitte ohne jeden
Skrupel, da sie mit dem jüdischen Gesetz vortrefflich überein-
stimmte. Sie kam von den Franken zu den Germanen, sie wird
also bei den Juden in der Champagne, der Heimat Jakob Tams,
noch früher Eingang gefunden haben als bei den deutschen Juden.
Der Ursprung der Sitte, wenn man sich dessen überhaupt jemals
bewußt war, war im 12. Jahrhundert längst vergessen und es ist
begreiflich, daß Jakob Tarn, der im Talmud lebte und webte, für
die Ausschließung des Edelsteins beim Brautring eine rabbinisch-
gesetzliche Begründung suchte. Sie lautet wie folgt:
Bei einem Seidenkleid muß der Wert nicht durch Schätzung
festgestellt werden, weil dessen Wert beiläufig bekannt ist und
große Irrtümer dabei nicht vorzukommen pflegen, während bei
Edelsteinen und Perlen, unter denen es geringwertige gibt, wobei
irrtümliche Schätzungen häufig und bedeutend sind, der wirkliche
Wert genau festgestellt werden muß, weil die Frau sonst nicht
einwilligt. Daher stammt die allgemeine Sitte, bei der Ver-
lobung nur einen solchen Ring zu verwenden, in welchem
kein Stein eingefaßt ist.^
Nun verweist dagegen schon Jakob Tarn selbst auf zwei im
Talmud 2 erwähnte Fälle, wo Steine das Verlobungsgeschenk bil-
deten und zwingt sich zu einer Unterscheidung zwischen Stein
und Stein, wonach gerade Edelsteine ausgeschlossen wären. Das
Gegenargument verliert nichts von seiner Kraft, weil es schon der
Autor selbst vorgebracht hat Die Sitte, lediglich einen Reifen zu
geben, hatte so tiefe Wurzeln geschlagen, daß man den Stein aus
dem Verlobungsringe entfernte. Ascher ben Jechiel (RASch), die
größte rabbinische Autorität am Anfang des 14. Jahrhunderts,
findet für diese Sitte gar keine Begründung. „Warum entfernt
1 Kidduscbin 9' sub. xnj'jm: pN na pxB' nyataa npS aSi^'n un: id'dS.
2 Kidduscbin 12' N^nn '>:ii< eine Art Marmor. Ebenda 48'': i^E'O lai: n^ q'Din.
Über die Etymologie von -[SU siehe Aruch (Edelstein), Levy III, 420 (Hinzu-
gefügtes), Fleisclier zu Levy S. 718 (verwirft beide). Sachlich paßt hier nur
„Edelstein", da von Armbändern, Nasen- und Fingerringen die Rede ist, welche
die Frau sich aus ihrem eigenen Metall anfertigen läßt, zu dem der Gold-
arbeiter etwas von seinem eigenen hinzufügt. Keinesfalls ist aus der „Zugabe"
der Edelstein ausgeschlossen.
XIV
Zur Geschichte des jüdischen Eherechts. 207
man den Stein vom Ring .... man gibt ja den Wert des Trau
ringes gar nicht an", folglich kann diesbezüglich von einem Irr-
tum gar nicht die Rede sein?^ Er kennt weder für den allge-
meinen Gebrauch des Ringes noch für die Entfernung des Steines
aus demselben eine rabbinische Begründung.
Gegen das unbestrittene rabbinische Gesetz, wonach die Ver-
lobung durch Übergabe der geringsten Münze oder eines solchen
Gegenstandes an die Braut zustande kommt, erlangte der Braut-
ring die Alleinherrschaft in dem Maße, daß man sich gegebenenfalls
zu diesem Zwecke den Ring eigens entlieh. Isak ben Abba Mari
(geboren in der Provence um 1122), Freund und Korrespondent
Jakob Tams, meldet, daß über die Frage der „Angelobung durch
einen entliehenen Ring''^ die Meinungen geteilt sind, er entscheidet
aber dagegen. Daß eine solche Sitte aufkommen konnte, ist um so
auffallender, weil nach rabbinischem Recht, wie erwähnt, jeder
beliebige Gegenstand zulässig ist, folglich eine Nötigung zur Ent-
leihung überhaupt nicht vorlag, ja dem Gesetz gerade widersprach,
da doch der Verlobungsgegenstand ein Geschenk sein muß. Der
Talmud, der die praktischen Fälle der Verlobung diskutiert, er-
wähnt den Fall von „Verlobung durch eine entliehene Sache"
überhaupt nicht und ein solcher wird auch von Maimuni nicht
berücksichtigt. Nichtsdestoweniger blühte diese Gepflogenheit in
deutschen Landen. Baruch von Mainz (starb 1221) mißbilligt noch die
Sitte mancher Leute, bei der Verlobung einen entliehenen Ring
zu verwenden, seine Autorität konnte es indessen nicht verhindern,
daß diese Sitte rund 100 Jahre später schon eine allgemeine wurde,
so daß der bereits genannte Ascher ben Jechiel, der von Deutsch-
land nach Toledo ausgewanderte Rabbiner, in seinem Gesetzes-
kompendium dieser Gepflogenheit ein umfangreiches Kapitel widmet,
das mit den Worten beginnt:
„Da ich in Deutschland gesehen habe, daß man die Ver-
lobung mit einem entliehenen Ring zu vollziehen pflegt, will ich
untersuchen, woher diese Sitte zu ihnen kam."^
1 Tur Eben Haezer, Kap. 31, Anf. : cSiyn i-^ri: nraS KOVt: 'Kn '^ Ninn xS in'Oi
ny^'jS H!2)C nrh i-n ;\si sop H:^"<hh whs Kh im So3 pna« xm nyscn p ]2nn vonh
]^K*np h^. Siehe Beth Josef zur Stelle.
' nhtHV nv2U2 ^tpon.
5 Halachoth zu Kidduschin I, Kap. 20, wo auch die von uns genannten
Autoren angeführt werden. Siehe auch dessen Rabbinische Gutachten Nr. 36
(ediiio princeps, sonst zitiert man Nr. 3.ö), wo die eigene Tochlor einer Witwe
dem Bräutig;im ilirer Mutter den Ring geliehen hatte, fern'>r Tur Eben Haezer,
Kap. 28, gegen Ende, und Beth Josef daselbst.
XV
208 Dr. Ludwig Blau.
Er wendet viel Scharfsinn und Gelehrsamkeit auf, um die
Gültigkeit einer solchen Verlobung zu rechtfertigen, versucht aber
gar nicht, das Aufkommen der Sitte zu begründen, was schon in
Anbetracht der Einschränkungen, die er selbst macht, am Platze
gewesen wäre. Sowohl die älteren Autoren (etwa von 1150 an),
wie auch Ascher und spätere sprechen lediglich von der , Ge-
pflogenheit der Leute" (linj), nicht aber von einer rabbinischen
Verordnung. Eine solche kennen sie nicht, sie haben hiefür auch
keinen Anhaltspunkt aus dem Talmud^ auf den sich zu berufen sie
gewiß nicht unterlassen hätten. Während der Talmud die Frage
behandelt, ob die Verlobung zustande gekommen ist, wenn der
Mann der Frau einen geraubten (sich unrechtmäßig angeeigneten)
Gegenstand als Verlobungsgeschenk übergeben hatte,i faßt er
die Möglichkeit der Übergabe einer entliehenen Sache gar. nicht
ins Auge, weil dies mit einer Schenkung unvereinbar und daher
auch nie vorgekommen ist. Das ganze „Vorgehen der Leute" kann
nur daraus erklärt werden, daß einerseits der ursprüngliche Be-
griff der Schenkung sich vollständig verflüchtigt und anderseits'
sich die Vorstellung festgesetzt hatte, daß der Akt der Eheschließung
(Verlobung, Trauung) nur durch das Anstecken eines Ringes an
den Finger der Braut bewerkstelligt werden könne. Hat sich ein-
mal eine solche Vorstellung durch lange Übung des Aktes heraus-
gebildet, geht der ursprüngliche Sinn der „ Verl obungs gäbe" ver-
loren und wandelt sich in den der „Antrauung durch den Ring",
gleichviel ob der Ring ein eigener oder ein entliehener ist. In
Ermanglung eines eigenen Ringes griff man zu einem fremden,
wie man auch beim Fehlen eines Goldringes zu einem vergoldeten,
ja sogar zu einem Messingring die Zuflucht nahm, was dann gleich-
falls zu halachischen Erwägungen Anlaß gibt. Die Kodifikatoren,
die vom Talmud abhängig sind, fixieren noch, wenn auch in mehr
juridischer Form, die vom Talmud erwähnten Verlobungsgaben,
wo aber von wirklichen, praktischen Fällen die Rede ist, erscheint
ausschließlich der Ring, und zwar, soweit ich sehe, im Hochmittel-
alter nur in Europa, was die Einwirkung der Umwelt auf die
franko-germanischen Juden in diesem Punkte außer jeden Zweifel
setzt. Bemerkenswert ist auch die Tatsache, daß nur die jüdische
Trauung die alte allgemeine Sitte bis auf den heutigen Tag rein
bewahrt hat, während die nichtjüdische Welt zum „Ringwechsel"
übergegangen ist.
1 Kidduschin 13" DDnai Sn2 ncnp. Siehe Talmud daselbst und Ascher a. a. 0.
XVI
Zur Geschichte des jüdischen Eherechts. 209
Nach altjüdischer Sitte zerfiel die Eheschließung in zwei
zeitlich getrennte Akte, in den dar Verlobung (j'crK), welcher
durch Überreichung der Verlobungsgabe (p^np) und in den der
Hochzeit (pxir:), welcher durch die Heimführung (nein) bewerk-
stelligt wurde. Dies gilt für das Mittelalter in Europa nicht mehr;
soweit es für uns sichtbar ist, finden wir schon die zwei Akte in der
„Trauung" vereinigt. Die Namen leben noch, merkwürdigerweise
in umgekehrter Reihenfolge, nämlich \']:;Mp', nein (weil der Trau-
himmel vor dem Akt der Kidduschin betreten wird, oder noch
wahrscheinlicher, weil die Trauungsbenediktion mit diesen Worten
endet), aber eherechtlich hat die Verlobung keine bindende Kraft
mehr. In der „Trauung", sowohl in der Vereinigung der beiden
Akte der Eheschließung, wie auch in der Sitte, diesen Akt im Vor-
hof der Synagoge durch den Rabbiner vornehmen zu lassen, liegt
Angleichung an allgemein herrschende Sitte vor, welche mit der
Einehe, die durch die bekannte Verordnung R. Gerschoms sicherlich
legalisiert (nicht erst eingeführt) wurde, eingesetzt haben wird.
Merkwürdige Beispiele für die Anpassungsfähigkeit des jüdischen
Volkes, wie für die Schmiegsamkeit des rabbinischen Gesetzes.^
' Über diese Fragen soll an anderer Stelle noch ausführlich gehandelt
werden.
Festschrift. 14
XVII
Ein Kapitel aus der Sklaverei im taliimdischen
und römischen Rechte/
Von Lektor Dr. Simon Rnbin, Wien.
Einleitung.
I.
Die Sklaverei wird in der Bibel als ein von altersher be-
stehender Rechtszustand akzeptiert. Schon die Patriarchen hatten
Sklaven und Sklavinnen. Abraham wird vom ägyptischen König
beschenkt und er besitzt „Kleinvieh, Rindvieh, Esel, Sklaven,
Sklavinnen, Eselinnen und Kamele" (I. B. M. 12, 16), Die Sklaverei
scheint schon damals eine alte Institution gewesen zu sein. Schon
damals hat es Sklaven gegeben, die zu Macht gelangt waren, wie
Elieser, der Sklave Abrahams, welcher Hausverwalter war und
sogar präsumtiver Erbe, solange Abraham keine Kinder hatte
(I. B. M. 15, 3), Das hohe Alter dieser Institution, die im Corpus
iuris auf das „ius gentium" zurückgeführt wird, beweist die Er-
zählung in der Bibel, daß Noah, der zweite Vater des Menschen-
geschlechtes, seinem Sohne Cham, dem Vater Kanaans, mit der
Sklaverei geflucht habe (I. B. M. 9, 25—27). Daraus scheint die
Bibel die moralische Berechtigung der Sklaverei ableiten zu
wollen.
In ein neues Stadium tritt die Sklaverei mit der mosaischen
Gesetzgebung. Im Gesetze Mosis wird der Israelit von der Sklaverei
1 Vorliegende Abhandlung bildet das erste Kapitel einer größeren für den
Druck bereitliegenden Arbeit, deren Veröffentlichung durch die Ungunst der Zeit
verschoben werden mußte. Ich übergebe hier dieses Kapitel samt der Einleitung
unverändert der Öffentlichkeit in der Hoffnung, auch die übrigen Kapitel bald
veröffentlichen zu können. Dem ausdrücklichen Wunsche von Fachleuten ent-
sprechend habe ich alle Belegstellen übersetzt, damit sie auch Nichttalmudisten
benützen können. Der Verfasser.
14*
I
212 .Dr. Simon Kubin.
gänzlich ausgeschlossen. Er kann nicht auf ewig verkauft werden
und darf auch nicht während der Dienstzeit zur harten Sklaven-
arbeit angehalten werden (IL B. M. 21, 2; III. B. M. 25, 39—43;
V. B, M. 15, 12). Daher gibt es seit der mosaischen Gesetzgebung
einen Unterschied zwischen einem gekauften Israeliten und einem
gekauften Nichtisraeliten. Während der Nichtisraelite ewig dienen
und Sklavenarbeit leisten muß, kann der Israelit nur auf eine
bestimmte Zeit gekauft und zu keiner Sklavenarbeit gezwungen
werden. Wohl wird auch der gekaufte Israelit mit dem Aus-
drucke „nny" bezeichnet, und zwar mit „nar -inr" (II. B. M. 21, 2)
„hebräischer idj?" zum Unterschiede vom Nichtisraeliten, der mit
„nnr* schlechthin bezeichnet wird, allein das Wort „nnr", auf den
Israeliten bezogen, darf nicht mit „Sklave" übersetzt werden,
weil der Israelit sehr wenig vom Sklaven an sich hat. Die
Mischnah bezeichnet den erworbenen Nichtisraeliten mit dem Aus-
drucke „':r35 inr" „kanaanitischer ^nr" (Kidduschin I, 3), angeblich
(Raschi Kidduschin 22^) auf den Fluch hinweisend, mit dem Noah^
wie oben erwähnt, seinen Sohn Cham, den Vater Kanaans, belegt
hatte, demzufolge jeder Sklave als „kanaanitischer -ay" bezeichnet
wird. Da nun der „hebräische n^y" kein Sklave ist, so muß er
an anderer Stelle behandelt werden, während hier nur vom er-
worbenen Nichtisraeliten die Rede sein wird.
Aber auch der erworbene Nichtisraelite, also der Sklave, er-
hält mit der Gesetzgebung Mosis eine günstigere Stellung. Durch
die Bestimmung, daß der Sklave, dem sein Herr eines seiner
Glieder verstümmelt hat, ipso iure die Freiheit erlangt (§ 31) und
durch die strenge Strafe, die der Herr, welcher seinen Sklaven
getötet hat, erleidet — Enthauptung nach talmudischer Auffassung
(§ 19) — wird der Sklave in die Kategorie der Rechtspersonen
gerückt, obwohl er auch nach talmudischem Rechte in vielen Be-
ziehungen als Rechtsobjekt gilt (§ 12 u. f.). Die spärlichen Sklaven-
gesetze der Bibel haben sich erst im Laufe der Zeit durch den
Zwang des Lebens und durch den Einfluß der Gesetze derjenigen
Völker, mit welchen die Israeliten in Berührung kamen, zu der
Vollkommenheit, in der sie uns im Talmud erscheinen, entwickelt
und entfaltet.
IL
Unter den Rechtssystemen der Völker, mit denen die Juden
in Berührung kamen, ist das römische Recht dasjenige, dessen
Einfluß auf das Sklavenrecht im Talmud unverkennbar ist. Das
II
Ein Kapitel aus der Sklaverei. 213
darf nicht wundernehmen, wenn man bedenkt, daß Mischnah und
Baraitha, worauf der Talmud basiert, nicht in Babylonien, sondern
in Palästina entstanden sind und daß die meisten der berühmten
Amoräer entweder Palästinenser waren, wie Rabbi Jochanan,
R. Simon ben Lakisch u. m, a., oder Babylonier, die in Palästina
ihre Ausbildung genossen hatten, wie Rab, Samuel usw. Daß aber
in Palästina, das eine römische Provinz war, römische Rechtssätze
bekannt waren, wird niemand ernstlich bezweifeln wollen. Freilich
lateinische Termini kommen auch im Sklavenrechte, wenn wir
von der Vindicta (§ 31) absehen, nicht vor. Allein, was man auf
einen Terminus zu geben hat, beweist am besten das Wort „"^innis",
das ein griechischer Name für ein Dokument ist, das die Auf-
hebung der Schulden durch das mosaische Erlaßjahr verhindern
soll und welches sich als eine rein jüdische Institution darstellt
(Schebiith X, 3). Es kommt eben auf den Geist und auf die Ent-
wicklung der Institution an, und da ist der römische Einfluß
unbestreitbar. Gewiß hat Jost mit seiner Behauptung, daß die
Rabbinnen manche Institution „aus älteren römischen Quellen fast
abgeschrieben" hätten (Jost, Geschichte der Israeliten IV, S. 240),
unrecht, denn die Talmudlehrer waren keine gedankenlosen Ab-
schreiber. Aber auch Frankeis Behauptung in bezug auf das
talmudische und römische Recht, ,daß nicht eine Rechtslehre von
der anderen abgeholt" wurde (Frankel, Der gerichtliche Beweis S. 58),
der auch Grätz (Bd. IV, S. 222) folgt, erweist sich als unrichtig.
Wir werden in den folgenden Teilen des talmudischen Rechtes
oft Gelegenheit haben, auf diesen Punkt zurückzukommen, und
möchten hier nicht vorgreifen. Aber eines kann schon hier als
sichergestellt gelten, daß die Talmudlehrer, obwohl sie in vielen
Institutionen ihre eigenen Wege gingen, doch wieder in manchen
anderen römische Prinzipien akzeptierten, und zwar nicht als ge-
dankenlose Nachbeter, sondern indem sie sie als selbständige Denker
in ihrer Weise verarbeiteten. Das erhellt aus der Institution der „un-
vollständigen Freilassungen" (§31), die, wie dort nachgewiesen, nur
infolge römischen Einflusses entstanden sein kann. Dasselbe er-
hellt auch aus der „fideicommissaria libertas" (§ 34), bezüglich
deren Rabbi Jochanan einen Lehrsatz des Ulpian im Lehrhause
zur Diskussion bringt. Alle diese Talmud])artien sind nur nach
einem gründlichen Studium des römischen Rechtes verständlich.
Aber nicht nur für diejenigen Teile des talmudischen Rechtes,
die mit dem römischen Rechte übereinstimmen, ist das Studium
des römischen Rechtes notwendig, sondern auch für diejenigen
in
214 Dr. Simon Rubin.
Teile, die eine absichtliche Ablehnung römischer Lehrsätze ent-
halten (vgl. S. XII Anmerkung), weil dadurch erst recht der Sinn
der talmudischen Lehrsätze klar vor Augen tritt.
III.
Anderseits erhellt aus dieser Arbeit, welchen Nutzen jeder
Romanist aus einem gründlichen Talmudstudium ziehen kann. So
ist die „manumissio vindicta", die „dem syrischen Rechtsbuche
in der Londoner Handschrift vollständig fremd ist" (Mitteis,
Reichsrecht . . . S. 380) durch den palästinensischen Talmud für
die römischen Provinzen gesichert (§31 und Anmerkung). Ebenso
ist eine „manumissio per pileum", die Sohm (Institutionen S. 169 n)
annimmt, Wlassak aber (Savigny-Zeitschrift, Bd. 28) bezweifelt,
durch dieselbe Talmudstelle bewiesen. Ebenso läßt sich von den
unvollständigen Freilassungen im Talmud (§ 31) durch einen
Rückschluß auf das römische Recht, von dem sie stammen, ein
Beweis für die Theorie von der Formlosigkeit der prätorischen
Manumissionen gegen Wlassak (Savigny-Zeitschrift, Bd. 26) an-
führen (vgl. § 31). Selbst ein direkter Einfluß der Mischnah auf
das römische Recht konnte (§ 33) festgestellt werden. Sollte es
dem Verfasser gelingen, durch diese Arbeit die Aufmerksamkeit
der Romanisten auf das talmudische Recht zu lenken, so würde
er schon das als reichen Lohn betrachten.
Von meinen Vorgängern bin ich in den meisten Punkten ab-
gewichen. Das ist begreiflich, da bei ihnen auf eine historische
Entwicklung der talmudischen Institutionen und deren Vergleichung
mit dem römischen Rechte gar nicht eingegangen wird.
Zum Schlüsse fühle ich mich gedrängt, Herrn Dr. Stanislaus
Pineles, Dozenten für das reimische Recht an der Universität Wien,
meinen wärmsten Dank auszusprechen für das Interesse, das er
meinen Studien entgegenbrachte und für die Fingerzeige, die er
mir gab.
IV
Ein Kapitel aus der Sklaverei. 215
Die Sklaverei.
Kapitel I. Die Erwerbung von Sklaven.
§ 1. Wie wird man Sklave?
Sklave wird man nach talmudischem Rechte entweder durch
Geburt oder durch Kriegsgefangenschaft oder durch Selbstverkauf.
Und zwar werden alle drei Arten schon in der Bibel erwähnt.
Anläßlich des Beschneidungsgebotes an Abraham (I. B. M. 17, 12 — 13)
heißt es, daß Hausgeborene, wie auch um Geld Gekaufte, beschnitten
werden müssen. Und in Leviticus (Kap. 22, 11), wo von den Per-
sonen gesprochen wird, die Heiliges verzehren dürfen, heißt es,
„wenn ein Priester jemanden kauft, so kann derselbe es essen,
ebenso kann sein Hausgeborener sein Brot verzehren". Wir sehen
hier sowohl in der vormosaischen, wie auch in der nachmosaischen
Zeit gekaufte und hausgeborene Sklaven. ^ Allerdings ist aus diesen
Stellen nicht zu schließen, daß auch ein freier Mann durch Selbst-
verkauf Sklave werden kann. Allein in Leviticus (Kap. 25, 44 — 46)
heißt es „Knecht und Magd, die dein Eigentum bilden, kannst du
von den Völkern, die um Euch herum wohnen, kaufen. Auch von
den Kindern der Geduldeten, die bei Euch wohnen, könnt Ihr
kaufen und von ihrer Familie, die bei Euch ist, die sie nämlich
in Eurem Lande gezeugt, die können Euer Eigentum bleiben. Ihr
könnt sie Euren Kindern als Erbgut hinterlassen, ewig könnt Ihr
mit ihnen arbeiten".
Daraus folgt, daß auch ein freier Nichtisraelit durch Selbst-
verkauf Sklave werden kann. Hier wird zwar der Hausgeborene
nicht ausdrücklich erwähnt, er ist aber in den Worten „,-i:nN nrnS''
enthalten. Denn beim Erbgut gehören ja auch die Früchte dem
Eigentümer.
Was die Kriegsgefangenschaft betrifft, heißt es im IV. B. M. 31,
wo vom Kriege gegen Midjan berichtet wird, daß die Israeliten
die Gefangenen unter sich verteilten.
Anders verhält sich die Sache im römischen Rechte. Die regel-
mäßigen Quellen der Sklaverei sind hier nur Kriegsgefangenschaft
und Geburt. Selbstverkauf ist auch dem Peregrinen verboten. Hat
sich jemand trotzdem verkauft, ist der Handel null und nichtig.-
* Auch die Griechen teilten die Sklaven in Gekaufte und Ilausgeborene
ein. Vgl. Mittel», Reiclisrocht und Volksrecht S. 30.
- Mitteis, ibid. S .301; ferner L. 37, D. 40, 12: „Conventio privata neque
sprvum queinquam nequo libertum alicuius facere potest."
216 Dr. Simon Rubin.
Nur wenn jemand, der alter als zwanzig Jahre ist, um am
Kaufpreise zu partizipieren, sich hat verkaufen lasseo, bleibt er
strafweise Sklave, falls der Käufer nicht wußte, daß er einen
Freien kauft. „Servi autem in dominium nostrum rediguntur, aut
iure civili aut gentium; iure civili, si quis se maior viginti annis
ad pretium participandum venire passus est: iure gentium servi
nostri sunt, qui ab hostibus capiuntur aut qui ex ancillis nostris
nascuntur." „Si quis sciens liberum emerit, non denegatur vendito
in libertatem proclamatio adversus eum qui eum comparavit . . .".i
§ 2. Die Arten der Erwerbung.
Auf dieselbe Weise, wie man nach talmudischem Rechte Sklave
wird, wird man auch jemandes Eigentum, nämlich durch Geburt,
Kriegsgefangenschaft und Kauf. Ebenso geht nach römischem
Rechte der Sklave durch Kauf vom Eigentume des einen in das
Eigentum des anderen über, obwohl man nach dem römischen
Rechte in der Regel nicht durch Kauf Sklave werden kann. Die
angeführten Arten der Sklavenerwerbung sind im Talmud ent-
wickelt und näher bestimmt worden, wie folgt:
§ 3. Geburt.
Jedes Neugeborene einer Sklavin wird eben dadurch Sklave
ihres Eigentümers. Dabei bleibt es sich gleich, von wem sie das
Kind empfangen hat. Auch wenn der Vater ein Freier gewesen
ist, bleibt das Kind Sklave.- Hingegen ist das Kind einer Israelitin
Israelit, mag auch der Vater Sklave sein.^ Darin stimmt das
talmudische Recht mit dem römischen überein, nach welchem die
Kinder einer Sklavin Sklaven, die Kinder einer Freien oder auch
nur Freigelassenen hingegen Freie sind.^ Daher kann man eine
1 L. 6 § 1. D. de statu hominum I, 5; ferner L. 7 § 2. D. de liberali
causa 40, 12.
2 Kidduschin III, 12: nvHi nniOD n^in \^z"iip onns hv ah) vh)} ah nh pwc* 'o Sji
nn3:i nnaB* iht nr. „Das von einem Israeliten empfangene Kind derjenigen Frau,
die mit einem Israeliten überhaupt keine Ehe eingehen kann, folgt dem Stande
der Mutter; wer ist damit gemeint? das Kind einer Sklavin und einer Nicht-
jüdin." Vgl. Jebamoth II, 6.
3 Baraitha Jebamoth 45": pynt:* '21 "iL-^o ihm Sxitt" nn hv x^n myi n'23n nmj,'
m3 truyi nny ii-\y mn^xc vj^ xS« nroa ;»n ir^i« mm' p. „Das Kind einer Israelitin,
das sie von einem NichtJuden oder Sklaven empfangen hat, ist ein Bastard;
R. Simon ben Jehuda meint: Bastarde gibt es nur von blutschänderischem
Umgänge, worauf die (himmlische) Ausrottung gesetzt ist." Vgl. Jeruschalmi
Kidduschin III, 14. In Jebamoth 1. c. wird die Norm wie R. Simon aufgestellt.
* L. 6 § 1—3. D. de statu hominum I, 5.
VI
Ein Kapitel aus der Sklaverei. 217
schwangere Sklavin nicht derart befreien, daß der Partus Sklave
bleibe, weil das neugeborene Kind einer Freien oder Freigelasseneu
nicht Sklave werden kann.^ Anders aber scheint man es mit der
Befreiuner eines Partus im Leibe einer Sklavin gehalten zu haben.
Denn wir haben eine Baraitha, welche sagt, „wenn jemand zu seiner
Sklavin sagt, du bleibst Sklavin, dein Partus hingegen sei frei,
erwirbt sie ihm die Freiheit, falls sie tatsächlich schwanger ist".^
§ 4. Kriegsgefangenschaft.
Jeder im Kriege gefangene Nichtisraelite wird Eigentum des
Siegers.3
§ 5. Kauf.
Durch Kauf erwirbt man Sklaven auf dieselbe Weise, wie
man Immobilien erwirbt. Der Kauf im talmudischen Rechte ist
keine Obligation, wie im späteren römischen Rechte,^ sondern
Erwerbskausa, wie die Manzipation bei res mancipii und die
Tradition bei res nee mancipii im alten römischen Rechte. Nur
teilt der Talmud die Dinge in bezug auf deren Erwerbung nicht
wie das alte römische Recht in res mancipii und res nee mancipii,
1 Jeruschalmi Kidduschin fol. 60, Spalte 1 unten: nav "I^^^^ jmn na ntt nn
n)hD nv; xS onnix a'aom 'h^h^n 'dt "\ nan i'0"p mal. „Du seist frei, dein Partus
aber Sklave, so sind die Worte giltig nach der Meinung des R. Jose des
Galiläers, die Weisen hingegen meinen, er habe nichts erreicht" (d. h. der Partus
ist auch frei). So korrigiert und erklärt der Jeruschalmi diese Quelle. Ebenso
ist aus Babli Kidduschin 69' und Temurah 25'', wo diese Quelle angeführt wird,
zu schließen, daß nicht R. Jose, wie daselbst angeführt wird, sondern die Weisen
es sind, die auch den Partus befreien. Denn auf ihre angebliche Ansicht, daß
der Partus nicht frei wird, folgt eine Begründung, die gerade im Gegenteil
besagt, daß auch der Partus frei wird. Der Talmud sah sich dahor gezwungen,
d.ese Begründung auf die Ansicht des R. Jose zu beziehen, was aber ganz
deplaciert erscheint, während sie nach der Korrektur des Jeruschalmi am rich-
tigen Platze steht. Selbstverständlich richtet sich die Norm nach der Majorität.
Maimonides Abadim VII § 6 und Schulchan Aruch Joreh Deah 267 § 61 folgen
der Version des Babli, wodurch die Norm eine andere wird. Auch Farbstein,
Das Recht der unfreien und der freien Arbeiter. S. 14, folgt kritiklos der baby-
loniEchen Version.
' Gittin 23^ Temurah 25'' : iS nnat mmy nn'n d« jmn p inSn nnets' nx ^ir\.
Diese Baraitha, deren Übersetzung im Texte angeführt wird, wurde von den
Amoräern so interpretiert, daß sie außer Norm gesetzt wurde. Vgl. Rubin, Der
nasciturus.
3 Kidduschin 78: mnstfSi nna^'S 'o^h Tnn. psm. „Die Weisen fassen den
Sinn der Worte (IV. B. M. .'U, 18, bei den Kriegsgefangenen von Midjan) .lasset
am Leben für Euch' zu Sklaven und Sklavinnen." Vgl. Gittin 38 und Tossa-
foth B. V. Sax.
« Czyhlarz Inst. 173.
VII
218 Dr. Simon Rubin.
sondern in Mobilien und Immobilien. Mobilien erwirbt man ent-
weder durch das Hochheben des Gegenstandes von seinem Platze
oder, wenn er zu schwer ist, um hochgehoben zu werden, dadurch,
daß man ihn an sich zieht. Immobilien hingegen erwirbt man
entweder durch die Übergabe des Kaufpreises oder durch den
Empfang eines Verkaufsdokumentes, in welchem die Worte ge-
schrieben stehen, „mein Feld" — falls der Kauf ein Feld betrifft —
sei dir verkauft, oder durch Besitzergreifung, indem der Käufer
gewisse Arbeiten im gekauften Objekte verrichtet.^ Das Tausch-
geschäft, das in alter Zeit der vorherrschendste Erwerbungsakt
gewesen ist,*'^ erscheint zur Zeit der Mischnah, nach der vor-
herrschenden Meinung wenigstens, nur auf Mobilien beschränkt.^
Erst später erlangt es im babylonischen Talmud seine frühere
Bedeutung,"* während es im jerusalemischen Talmud tatsächlich auf
Mobilien beschränkt bleibt.^ Es ist nun charakteristisch, daß der
Sklave im Talmud nicht zu den Mobilien oder, richtiger gesprochen,
1 Kidduschin I, 5: mnnx onS j'Ntri nprnai itscii P[D2:i p3p: ninnx onh v^v d'Doj
n^'t^DD nhn pjpj ]'X. „Güter, die als Sieherstellung dienen (Immobilien), werden
erworben entweder durch Geld oder durch Verkaufsdokument oder durch Besitz-
ergreifung. Güter, die nicht als Sicherstellung dienen (Mobilien), werden er-
worben durch das ,An sich ziehen'." In bezug auf das Hochheben vgl. Baba
Bathra 86 und Choschen Mischpat 198 § 1. Der Wortlaut des Verkaufsdokumentes
wird Kidduschin 26" angegeben: nn^ pNB" s"j?N Dinn Sj," IN -i"3n h'j )h m^ ni'2 "inrn
n:in2i mnrs n ''-\n -jS n:in2 nc -\h moo nc* nana mc. Die Einzelheiten über diese
Dinge können erst in der Lehre über den Kauf vorgebracht werden.
2 Ruth IV, 7: iSyj tt"N s\hv lan Sd wph miann Sj,*i nSiKJin Sj? ^X"i2"3 d':qS hnti
3 In der Mischnah werden nur die drei angeführten Erwerbungsakte
aufgezählt.
< Baba Mezia 47": nh n:pi2 hv vhs^ naxn 'iS^i a^ih Nnipmö Nrn an n»S -lün
mnnN nnS ]»nc d'dd: c; ;'3p:i mnnx ünh b"C' d»d3: n'S im y'tt no>Sji 2J!N n:,""in '3p ap
...... pn K3B»N pNi. „R. Huna aus Diskarta sagte dem Raba: Nach Levi, der
meint, das symbolische Tauschgeschäft bestünde darin, daß der Übertragende
einen Gegenstand dem Erwerbenden übergibt, würde man ein Feld (wenn
man es mittels symbolischen Tauschgeschäftes erwirbt) mittels eines Mantels (den
der Übertragende gibt), erwerben; daraus würde nun folgen, daß Güter, die
als Sicherstellung dienen, mittels Übertragung solcher Güter, die nicht als Sicher-
stellung dienen, erworben werden können, während wir das Gegenteil gelernt
haben " Daraus erhellt jedenfalls, daß zur Zeit der babylonischen Amoräer
auch Immobilien mittels des symbolischen Tauschgeschäftes übertragen wurden.
Dasselbe erhellt auch aus Kidduschin 22** aus der Antwort auf die Frage, warum
die Mischnah nicht das Tauschgeschäft anführt.
■' Jeruschalmi Kidduschin fol. 60, Spalte 3: h-;iDr\ ns'Sca piip rn nJiB'Nna
v:np vn intinN mr i2ia Dii< n'nc* nytr; vnvvpa inr: .n-^-xpa pjip nrnS nrn
'iiS3 ]*vp3 naiNi p'jpSo mpu'nni nipu'nn '3s'? [naitri ptuKi nvhp jniK p'jDoi nvan pj<'30
VIII
Ein Kapitel aus der Sklaverei. 219
ZU den Moventes, sondern in den meisten Fällen zu den Immobilien
gezählt wird.^ Das kommt ohne Zweifel daher, daß man den Sklaven,
in der alten Zeit wenigstens, nicht zum Tiere degradieren wollte.
Darum hat man ihn nicht in die Klasse der Mobilien, der Moventes,
gestellt, welche der Eigentümer töten und vernichten kann, was
beim Sklaven nach dem talmudischen Rechte nie der Fall gewesen
ist. Er paßt daher viel eher in die Klasse der Immobilien, die
meistens unzerstörbar sind und Früchte tragen. Daher wird der
Sklave auch wie Immobilien erworben, entweder durch die Über-
gabe des Kaufpreises oder durch die Entgegennahme eines
Verkaufsdokumentes oder durch Besitzergreifung, d. h. dadurch,
daß der Sklave dem neuen Herrn gewisse Arbeiten verrichtet, z. B.
ihn ankleidet oder auskleidet, ihn wäscht, salbt, reibt u. dgl. m.
— lauter persönliche Dienstleistungen, die als Sklavenarbeiten gelten.^
nprn^i TJtrni cior; |';ip nrn^ ntn .......... innnKa. „Zuerst pflegte man zu er-
werben (Immobilien) durch das Ausziehen des Schuhes (durch das symbolische
Tauschgeschäft) Dann fing man an zu erwerben durch „nr^'p'". Ver-
kaufte nämlich jemand ein Erbgut, so brachten seine Verwandten mit gebrannten
Ähren und Nüssen gefüllte Fässer, zerschlugen sie und schütteten deren Inhalt
vor den Kindern der Straße aus, die ihn auflasen und man sagte: N. N. ist
von seinem Erbgute abgeschnitten worden (]>i'pi). Daher der Ausdruck „n'i:ip"
Noch später begann man zu erwerben durch Geld, durch ein Verkaufs-
dokument oder durch Besitzergreifung." Daraus geht ja klar hervor, daß zur
Zeit der Einfühlung der drei letzteren Erwerbungsarten für Immobilien das
symbolische Tauschgeschäft auf diese keine Anwendung fand. Nur dadurch ist
es begreiflich, daß die Mischnah weder bei Immobilien noch bei Sklaven vom
symbolischen Tauschgeschäft spricht. Damit ist die Frage des L. Heller in seinem
Mlschnah-Kommentar Kiddusehin I, 5 gelöst. R. Nissim zu Mischnah 6 führt
allerdings eine Tossifta (Kidduschin 1) an, aus der hervorgeht, daß man aucli
Immobilien durch Tausch erwerben kann. Diese Tossifta stimmt mit jener überein
(vgl. weiter unten S. X, Anm. 1), die auch bei Sklaven das Tauschgeschäft gelten
lassen will, während die Mischnah beides ablehnt. Vgl. Tossafoth Kidduschin 27"
s. v. i::ipt2i und die angegebenen Parallelstellen. Meine Vorgänger erwähnen von
alledem nichts.
' Vgl. weiter unten.
' Kidduschin I, 3: nptn:i iticrai e\D2i T\3p: '2J?:3 ITJ. „Der kanaanitische Sklave
wird erworben durch Geld, durch ein Verkaufsdokument oder durch Besitz-
ergreifung.'' Was die angeführten Arbeiten betrifft, so werden sie in folgender
Baraitha Kidduschin 22'' aufgezählt: t'73 i^Sin IN iVy:r.} iS Tnn nptna n^i'O p^i un
iN:p in'ajn iS'yin icaSn m.i dd ii'>mn vj'Cejh fman n^aS inn«. „Die Lehrer lehren:
worin besteht die Besitzergreifung (des Sklaven)? Darin, daß er (der Sklave)
ihm (dem Käufer) den Scliuh ausgezogen oder die Kleider ins Bad nacligetragen,
oder ihn entkleidet oder gewaschen oder gesalbt oder frottiert oder angekleidet
oder ihm die Schuhe angezogen oder ihn aufgehoben hat; auf diese Weise hat
er ihn erworben."
IX
220 Dr, Simon Rubin.
Eine ßaraitha fügt noch die Erwerbung durch Tausch hinzu. ^
Diese Baraitha stimmt mit einer anderen überein, die auch
Immobilien durch Tausch erwerben läßt, während die Mischnah
beides negiert. Samuel fügt noch das Erwerben durch das „An
sich ziehen" hinzu.- Aber auch dabei unterscheidet sich der Sklave
von den Moventes. Denn um ein Tier, das keinen Verstand hat,
zu erwerben, genügt schon, daß der Erwerbende es ruft und es
auf den Ruf hin sich bewegt; den Sklaven hingegen muß er an-
fassen und zu sich führen. Ist der Sklave noch ein Kind, das
keinen Verstand hat, dann genügt auch, wie beim Tiere, daß der
Erwerbende den jungen Sklaven zu sich ruft.
Verkauft wurden die Sklaven auf dem Sklavenmarkt. Dort
wurden sie auf einer Erhöhung zur allgemeinen Besichtigung aus-
gestellt.3
Nach der Erwerbung gab der Herr dem Sklaven seine Etikette
au den Hals und auf das Kleid.*
§ 6, Sklavenerwerbung bei Nichtisraeliten.
Einer eigentümlichen Auffassung begegnen wir bei den
Lehrern der nachtannaitischen Zeit in bezug auf das Verhältnis
des nichtisraelitischen Sklaven zu seinem nichtisraelitischen Herrn.
1 Kidduschin 22'': unh'D '2np j'^^S^sa^ xd'St Kn'?\'3 ':'pn N:m .pD^^n; qx K:n
'jnp nh f'S'isStDrDi xn^NT „Man lehrte: auch durch Tausch (kann der Sklave erworben
werden). Und unser Lehrer? (warum zählt er in der Mischnah das Tauschgeschäft
nicht auf?) er zählt nur solche Erwerbungsakte auf, die bei Mobilien nicht vor-
kommen, Erwerbungsakte, die bei Mobilien auch vorkommen (wie das Tausch-
geschäft nämlich) zählt er nicht." Vgl. oben b. VlII, Anm. 5, wo diese Frage viel
einfacher gelöst wird.
* Ibid. 1. c: X31 isip ix:p iSxk xai ispn ni'»3 n:D'B'D3 n:pj 'ayjD nni? 'rxioc irix
ntt^rn» IX nxa tfm nS Niip na'coa iv'i «»jnni ?nh ixipi ......... ^^e3p ah iSvn
n'nynN nny tthra moi Nnynx nona nox ntt^p '7J-11 t nipi?E' |i'd i'jss'? nn^Jii Spon
'on nnn23 i^p nsy 'CX i nox .h^^Kp n'tt'£3:i. „Samuel sagt: ein kanaanitiseher Sklave
wird erworben durch das ,An sich ziehen', nämlich ergreift er ihn und er kommt
zu ihm, hat er ihn erworben, ruft er ihn und er kommt zu ihm, hat er ihn
nicht erworben Wenn er ihn gerufen, nicht? man lehrt doch
wie ist das ,An sich ziehen'? er ruft sie (die Kuh) und sie kommt oder er schlägt
sie mit einem Stock und sie läuft vor ihm; wie sie nur Vorder- und Hinterfuß
bewegt, hat er sie erworben. Ich werde dir sagen, das Tier bewegt sich nur
nach dem Sinne des Herrn, der Sklave hingegen hat seinen eigenen Willen.
R. Aschi sagt: ein junger Sklave gleicht (in dieser Beziehung) dem Tiere."
^ Sifra Abschnitt Behar Kap. 6: NaQD2 UTOj,'' x'jc „ITJ m^arD njD' nh" in« -i2T
:npfDn pK hv uToyi
* Sabbat 58": iniojatf omn^ xS hzit nxisaB' onina nayn tc^sv. „Der Sklave darf
(am Sabbat) ausgehen mit der Etikette an seinem Halse, aber nicht mit der auf
seinem Kleide".
Ein Kapitel aus der Sklaverei. 221
Danach kann der Nichtisraelite überhaupt kein Eigentumsrecht
an seinem Sklaven erwerben. Alles, was er an seinem Sklaven
erwirbt, ist das Recht auf seine Arbeitskraft, mehr nicht. ^ In der
Mischnah und den älteren Quellen ist davon nichts bekannt.
Welche praktischen Folgen dies für die Erwerbung eines Sklaven
aus der Hand eines Nichtisraeliten von Seiten eines Israeliten
hatte, werden wir bald sehen. ^
§ 7. Die Erwerbung durch Leistung der Steuer.
An den römischen „incensus" erinnert der Ausspruch, daß
derjenige, der die Steuer nicht bezahlen kann, von demjenigen, der
diese für ihn bezahlt, dafür zum Sklaven gemacht werden kann.'
§ 8. Die Haftung für Mängel.
Nach älterem römischen Rechte haftet der Verkäufer für
Mängel, welche etwa der Sache anhaften, nicht* Erst nach ädilizi-
schem Rechte ist der Verkäufer für alle verborgenen Mängel der
Ware, durch die deren Brauchbarkeit vermindert wird, verant-
wortlich, gleichviel, ob der Verkäufer von den Mängeln wußte
oder nicht.'' Dem Käufer stehen diesbezüglich zwei Klagen zu Gebote:
1 Gittin 37' : □'3tt'inn '320 dji„ iroxic' vT ntryD^ njjn n« nztpz' n2J^ pjo V'i idkt
nrr: n; o'Jip on n^i ü^ü a'2ip an s^i ono wi'p nn« "i3pn Dn:2 a^roy nn^n. „Simon ben
Lakisch sagt: Woher wissen wir, daß ein NichtJude den anderen nur in bezng
auf seine Arbeitskraft erwirbt? Es heißt (III. B. M. 25, 45) ,auch von den Kindern
der Geduldeten, die bei euch wohnen, könnt ihr kaufen'. Nur ihr könnt vou
ihnen erwerben (Sklaven als Eigentum), aber sie können weder von euch, noch
unter sich selbst (Sklaven als Eigentum) erwerben." Vgl. Jebamoth 45 — 46.
2 Vgl. § 10.
3 Jebamoth 46": '•vyay >nT 'ann j<2n na «DD ^21 'jn la nr, ni-^h kdd '1 n'^ nr:x
unh^r: xn nS nax ah »3»atr ir'x h"n v«'? ix xnii'm xuu ':!ns 'pDa '2 ina »iDvcrsi in".3ir9
]Hüh i^ynca xjid it,'' nhi ;xo nr;x xaSrji n:a x^Sdt xddds ':m in»'pinia ncr 'i "lax 'rn
XJ-13 2\-n. „R. Papa sagte dem Raba: Siehe Meister, diese Leute des Papa ben
Abba geben den Leuten das Steuergeld (bezahlen für sie die Steuer) und arbeiten
mit ihnen als ihren Sklaven. Wenn sie dieselben dann freigeben, müssen sie
auch einen Freilassungsbrief haben oder nicht? ("Vgl. Raschi an Ort und
Stelle, wo erklärt wird, daß diese Leute NichtJuden waren). Darauf antwortete
dieser: Wäre ich gestorben, hätte ich euch dies nicht gesagt; so sagt R. Schescheth :
das Sklavensiegel dieser Leute liegt im königlichen Schranke und der König
befiehlt, wer die Steuer nicht bezahlt, muß Sklave sein bei demjenigen, der sie
für ihn bezahlt." Vgl. Baba Mezia SS*" in bezug auf Wucher.
* Czyhlarz Inst.
5 Dernburg Pandekten II, 276 ff. L. 1 § 2, D. 21, 1: „dummodo sciamus,
venditorem, etiam si ignoravit ea, quae Aediles praestari jubent, etiam teuere
debere. Nee est hoc iniquuni, potuit enim ea nota habere venditor: nequo en'ra
interest emptoris, cur fallatur, ignorantia venditoris, an calliditate."
XI
222 Dr. Simon Rubin.
die , actio redhibitoria" auf Auflösung des Geschäftes und die „actio
quanti minoris" auf Rückerstattung desjenigen Betrages, um welchen
der Gegenstand durch die Mängel weniger wert ist, als er gezahlt hat.i
Ebenso haftet nach ältestem talmudischen Rechte der Ver-
käufer für verborgene Mängel der Sache, die deren Brauchbarkeit
vermindern und vom Käufer nicht bemerkt werden konnten. Nur
hat nach talmudischem Rechte der Käufer nur das Recht auf
Vertragsauflösung, nicht aber den Anspruch auf Rückzahlung
irgendeines Betrages, falls er den gekauften Gegenstand trotz
der Mängel, die ihm anhaften, behalten möchte.^ Kauft nun jemand
1 Dernburg 1. c.
2 ToBsilta B. B. 4: K>n n^in it nnstr i^ nox paio nn c^tr :2"]! n^an^ nnsv laion
myD npa nr ptt loj? nnx ü^ü^ man im« iS "inx. „Wenn jemand einem eine Sklavin
verkauft mit dem Geständnis, daß sie Fehler besitzt, indem er ihm sagt, diese
Sklavin ist krank, blöde, epileptisch und gemütskrank; sie hat aber in Wirklich-
keit nur einen von allen diesen aufgezählten Fehlern, so kann der Kauf rück-
gängig gemacht werden; sagt er ihm aber, sie hat diesen Fehler (nennt er den
Fehler, den sie wirklich hat, beim Namen) und noch andere (ohne Namen auf-
zuzählen), so ist der Kauf gültig." Der Grund dieser Lehre ist folgender: Hat
der Verkäufer viele Fehler mit Namen aufgezählt, von denen nur einer sich in
Wirklichkeit vorfindet, ao ist der Käufer dadurch getäuscht worden, weil er
erkannt haben mochte, daß vieles von dem, was der Verkäufer sagt, nicht wahr
ist, und daher geglaubt haben mag, daß gar nichts wahr ist; was aber nicht
der Fall ist, wenn er nur den einen Fehler, den sie wirklich besitzt, beim Namen
genannt, andere Fehler aber nur unbestimmt angedeutet hat, in welchem Falle
der Käufer hätte untersuchen müssen, ob dieser eine Fehler sich vorfindet oder
nicht. Hieraus folgt zweierlei: Erstens, daß Fehler — selbstredend, welche die
Brauchbarkeit vermindern, wie Epilepsie usw. — den Kauf rückgängig machen;
zweitens, daß der Käufer, wenn er den Kauf aufrecht erhalten will, auf Ersatz
keinen Anspruch hat,, nach der Regel, daß dort, wo der Kauf rückgängig ge-
macht werden kann, kein Anspruch auf Ersatz stattfindet, falls der Kauf auf-
recht erhalten wird. Vgl. Choschen Mischpat 232, § 4. Vgl. ferner Baba Mezia 80",
wo die oben angeführte Tossifta mit unwesentlichen Änderungen angeführt wird.
Was den Blödsinn betrifft, stimmt der Talmud hier mit dem Corpus iuris über-
ein, wo es L. 4 § 3. D. 21, 1 heißt: „Idem Pomponius alt, quamvis non valide
sapientem servum venditor praestare debeat, tamen, si ita fatuum vel morionem
vendiderit, ut in eo usus nuUus sit, videri Vitium." Hingegen werden Gemüts-
fehler nach dem römischen Rechte nicht als solche Fehler betrachtet, durch die
der Kauf rückgängig gemacht werden kann. Daher kann der Käufer eines Zug-
tieres, das sich als scheu und zum Ausschlagen geneigt herausteilt, den Kauf
deshalb nicht rückgängig machen, „unde quidam iumenta pavida et calcitrosa
morbosis non esse adnumeranda dixerunt" 1. c. Während nach dem talmudischen
Rechte der Käufer eines Pflugochsen den Kauf rückgängig machen kann, wenn
es sich herausstellt, daß der Ochs stößig ist.
Baba Bathra 92": la« 'jxirjtri nij;t2 npo nt nn noK =t jnjj Nva:i n>3n^ mc iJJion
iS vmoa rrj'riB'^ iS loi'? h2\ „Wenn einer dem anderen einen Ochsen verkauft
XII
Ein Kapitel aus der Sklaverei. 223
einen Sklaven und findet nachher an ihm einen Fehler, der dessen
Brauchbarkeit vermindert, so hat er das Recht, auf die Vertrags-
auflösung zu dringen. Leibesfehler, welche die Brauchbarkeit nicht
vermindern, werden nicht beachtet.^ Ebensowenig kann der Käufer
den Kauf rückgängig machen, wenn es sich herausstellt, daß der
Sklave ein Dieb oder Kartenspieler ist.^ Dagegen findet Vertrags-
und es sich nachher herausstellt, daß der Ochs stößig ist, meint Rab, daß der
Kauf rückgängig gemacht werden kann, Samuel meint, er kann ihm sagen, ich
habe dir ihm zum Schlachten verkauft. (Falls der Käufer nicht ausdrücklich
gesagt, zu welchem Zweck er den Ochsen braucht.)" Vgl. noch Tossifta Baba
Bathra 4 und babli Baba Mezia 80.
^ Kidduschin 11", Kethuboth 67'': 'Si n^S nnp xn 'xisNi 'NT ii2>h cnays psr:»D
n»9 ns:?« kS inontri 'V2 xp naxSrs'? 'xun. „Schönheitsfehler gibt es bei Sklaven nicht.
Denn sind sie an den unbedeckten Körperteilen, so hat sie der Käufer gesehen,
sind sie aber an den bedeckten Körperteilen, so genieren sie ihn nicht, da man
Sklaven nur zur Arbeit braucht." So übersetzt Maimonides, Mechirah XV, 12, mit
vollem Recht diese Stelle; derselben Ansicht sind auch die Tossafisten. Vgl. Baba
Mezia 80" s. v. nnotr und Gittin s. v. JQ. Krauss, Talmudische Archäologie II, 89,
macht hier einen Unterschied zwischen Sklaven und Sklavinnen. Er schreibt
wörtlich: „Nur bei schriftlicher Vereinbarung bilden die berührten Mängel ....
einen dolus, sonst ist der Kauf, wie bereits gesagt, auf jeden Fall gültig, auch
wenn der Sklave ein Falschspieler .... oder ein mit Leibesfehlern behafteter
Mensch ist; bei Sklavinnen freilich ist der Leibesfehler (auch Krankheit, Irrsinn,
Epilepsie) schwerer zu beurteilen " Das ist ein Irrtum. Denn der Lehrsatz
.,K2'S cnsy; pD.':c" bezieht sich nicht nur auf Sklaven, sondern auch auf Sklavinnen,
wie aus der angeführten Stelle aus Talmud Kidduschin 11' unzweideutig hervor-
geht, wo dieser Lehrsatz auf „n'2^*23 nnsr" angewendet wird. Wenn Epilepsie,
Krankheit und Irrsinn bei der Sklavin den Kauf rückgängig machen, so ist der
Grund einfach der, daß diese Fehler die Brauchbarkeit vermindern; sie würden
auch bei Sklaven zur Auflösung des Geschäftes führen. Warum aber die Tossifta
von einer Sklavin spricht, erklärt sieh sehr leicht aus dem Zusammenhange.
Unmittelbar vor dieser Stelle handelt es sich um eine schwangere Sklavin und
um eine säugende Sklavin, daher fährt die Tossifta fort, auch bei den Fehlern
von einer Sklavin zu sprechen, was aber selbstverständlich den Sklaven nicht
ausschließt. Ebenso ist das, was Krauss in Anmerkung 603 zur angeführten Stelle
schreibt „Hingegen nnsjc* TBb 4, 6, 403 1^ außer p-jiG auch ,N'n n'Bo: s'n H>'';^
K\T nSin ,x'n nmr", woraus hervorgeht, daß er pair: und die angeführten Übel
für nicht identisch hält, falsch. In der Tossifta sind vielmehr die angeführten
Übel die Erläuterung des Wortes poio. Vgl. Baba Mezia 80", wo diese Krankheiten
yrm genannt werden.
* Tossifta Baba Bathra 4: d'iod'^ i;"jn orjcrap ix 2:j KSQJi n'2n^ n:y "isirDn
nivt npo nr ^^n m^Sro^ inuir^ n\nr ix. „Wenn jemajid einem einen Sklaven ver-
kauft und es sich herausstellt, daß er ein Dieb oder ein Kartonspieler ist, ist
trotzdem der Kauf gültig. Ist er aber ein Räuber oder von der Behörde vor-
gemerkt, so ist der Kauf nichtig." Vgl. hiezu Baba Bathra 92'', wo anstatt
„myj npa ni ^'\r:" die Worte i'JS^ -[hv nn ih noix stehen, während im Jeruschalmi
Baba Bathra VII, 3, S. 15, Spalte 4, die Worte ly'jn x^ vorkommen. Sowohl durch
XIII
224 Dr. Simon Rubin.
auilösung statt, wenn es sich herausstellt, daß ar ein Kapital-
verbrechen begangen hat, oder wenn er von der Behörde vor-
gemerkt worden ist, um für öffentliche Arbeiten eingezogen zu
werden, da in solchen Fällen die Brauchbarkeit nicht nur ver-
mindert ist, sondern ganz aufhört.^ An das ädilizische Edikt er-
innert die Vertragsformel, die R. Juda eingeführt hat.^ Sie lautet:
dieser Sklave gehört rechtmäßig der Sklaverei an, ist weit ent-
fernt, irgend welchen Anspruch auf Freiheit erheben zu können,
wie auch von Reklamationen, besonders von selten des Königs
und der Königin, und das Zeichen (das Sklavenzeichen, das man
einem fugitivus auf den Körper zu drücken pflegt, damit er nicht
flüchten soll) irgend eines Menschen befindet sich auf ihm nicht ^
und er ist frei von jedem Fehler und von Krätzen, nicht nur
jetzt, sondern auch von solchen, die jetzt geheilt, aber bis vier
Jahre nach dem Verkaufe wieder ausbrechen können.* Ein be-
die Lesart der Tossifta, wie auch durch die Lesart des Jeruschalmi ist RABDs
Erklärung der Talmudstelle Baba Bathra 92 widerlegt. Vgl. die Anmerkungen
desselben Mechirah XV, 13. Vgl. zu DitDDi«Dp ToBsafoth B. B. I. c. s. v. DitsDi'^p.
Vgl. zu niiSaS 3n3iD Maimonides, Mechirah XV, 13. Ebenso heißt es im römischen
Rechte: „Item aleatores et vinarios non contineri edicto quosdam respondisse
Pomponius ait, quemadmodum nee gulosos nee impostores aut mendaces aut
litigiosos" L. 4 § 2. D. 21, 1. In bezug auf Kapitalverbrechen vgl. Corpus iuris
L. 1 § 1. D. 21, 1, wo es heißt: „Item si quod mancipium capitalem fraudem
admiserit .... ex his enim causis iudicium dabimus."
1 Vgl. die vorhergehende Anmerkung.
2 Gittin 86": jo TDj?i TDDi naj?*' p^^1'2 |2T xnaj? nav"i '3»3t iDtfa mirr 3t ppriK
p03T pHE' pi ai!D h^a npurii 'niSy n^n i<h B":«nt rncii «ns^ai »2^12 nny foi ^h&j pi nnn
p^n^i mn inxu tj. Vgl die Übersetzung im Texte.
3 So übersetze ich die Worte ^mS^? n'S tih tJ^'J^sn mtyii nach Tossifta Mak-
koth III, 9 iiDB n-i2' nhv n2V Sy nenn. Wenn jemand seinem Sklaven ein Zeichen
ins Fleisch eingräbt, damit er nicht entfliehen soll, ist er befreit (von der Strafe,
die aus Leviticus 19, 28 auf solches Vergehen folgt). Daß diese SteUe nur von
Ausnahmsfällen spricht, sagt schon der Wortlaut, wie es schon Moses Isseries
(Joreh Deah 180, § 4) anmerkt. Es ist daher verfehlt von Krauss (Archäologie II, 89)
unter Hinweis auf diese Tossifta zu schreiben: „der neue Besitzer drückt dem
Sklaven, wahrscheinlich in unverwischbarer Weise, wie es z. B. auch der Pfriemen-
stich der Bibel ist, eine Marke mcn auf, die es verhindern soll, daß ihm der
Sklave entläuft", als ob das eine alltägliche Maßnahme wäre. Auch das an-
geführte ädilizische Edikt verlangt die Angabe, ob der Sklave ein fugitivus sei
oder nicht.
* In der Übersetzung des Worjes nnSD folge ich den Responsen der Gaonen
('^ t\-\ pi-i nvE»). Auch hier ist Krauss nicht glücklich in der Übersetzung. Er
schreibt (Archäologie 1. c.) „er ist frei von jedem Leibesfehler und von Krätzen,
von da an rückwärts auf vier Jahre gerechnet." Er verlegt also die Haftung nach
rückwärts, was entschieden unrichtig ist. Vgl. die Erklärer an Ort und Stelle.
XIV
Ein Kapitel aus der Sklaverei. 225
liebtes Mittel, den Käufer zu betrügen, scheint das Färben der
weißen Haare alter Sklaven gewesen zu sein, damit sie jünger
aussehen. Der Talmud verbietet das, auch wenn der Verkäufer
keinen höheren Preis dadurch erzielt. ^
§ 9. Die Übervorteilung.
Nach dem alten römischen Rechte war Übervorteilung kein
Grund, den Kauf rückgängig zu machen. Man kann eben teuer
und billig kaufen und ebenso verkaufen. Hatten einmal die Par-
teien auf den Preis sich geeinigt, so konnte keine von ihnen
nachher einwenden, daß sie übervorteilt worden wäre. Erst
Diokletian verordnete, daß, falls der Verkäufer nicht einmal die
Hälfte des Wertes des Verkaufsgegenstandes empfangen hat, das
Geschäft rückgängig gemacht werden kann.^ Der Grund dieses
Gesetzes wurde im Mittelalter im „dolus" des Übervorteilenden
erblickt und daher dieses Gesetz auch auf den Käufer, der über
die Hälfte des Wertes des Kaufs;^egenstandes übervorteilt worden
ist, ausgedehnt.^ Allerdings konnte auch der Übervorteilende den
Betrag, um den es sich handelte, ersetzen, um das Geschäft auf-
recht zu erhalten.
1 BabaMeziaIV, 12: nrsnnn nx nSi onsn nx nh pDiisr: J'k. „Man darf weder
Menschen noch Tiere herausputzen (wenn man sie verkaufen geht) " Dazu führt
der Talmud erläuternd folgendes Histörchen an: ^ilnm kh '3 tcn 'ND ü-\hi di3td
'33 D"3y vn» itS ION pan n»S ^DN «am n'opS hhh n'ipnSi iTcnS n'j?3s Sukt N2D Nnaj,*
n'trnS nmin ^rx x'a p'ptrK n'^ nos nn koi» n»:2t Sxiatr in hdb ani n^üph xnx ^rrn
rnnn in« xn^i yhn: mxrD pn-j .te'sjx -'tp -\^2Hr: r>rp x:Nn ^tn n-'h •\t:n n^^pn'^i. Was
versteht man unter „diotd" beim Menschen? Wie folgt. Ein alter Sklave, der
sich Kopfhaar und Bart färbte, kam zu Raba und sagte ihm, kaufe mich. Dieser
antwortete ihm (unter Hinweis auf Mischnah Aboth I, 6), es sollen Arme (näm-
lich Israeliten und keine Sklaven) dein Hausgesinde bilden. Darauf ging er zu
K. Papa bar Samuel, der ihn wirklich erwarb. Eines Tages, als er von ihm
Wasser zum Trinken verlangte, ging der Sklave und entfärbte sich Kopfhaar
und Bart und sagte zum Herrn : schau ich bin älter als dein Vater (wie kannst
du verlangen, daß ich dich bedienen soll?), da wendete R. Papa auf sich den
Vers (Sprüche 11) an, der Fromme (Raba) wird vom Unglück gerettet und ein
anderer (in der zitierten Stelle heißt es eigentlich „ein Bösewicht") kommt an
seine Stelle. Vgl. hiezu „nsnipo nu'B'" an Ort und Stelle.
2 L. 2. C. 4, 44: „Rem majoris pretii si tu vel pater tuus minoris pretii
distraxit, humanum est, ut vel pretium te restituente emptoribus fundum ven-
ditum recipias auctoritate intercedente judicis, vel si emptor elegerit, quod deest
justo pretio recipies minus autem pretium esse videtur si nee dimidia pars veri
pretii soluta sit." Vgl. Stanislaus Pineles in der von ihm herausgegebenen Zeit-
schrift „Gaius" I, 6, 7, 8; II, 1.
•'' Dernburg, Pandekten II, § 102, S. 284.
Festschrift. 15
XV
226 Dr. Simon Rubin.
Eine viel wichtigere Rolle spielt die Übervorteilung, welche
schon die Bibel verbietet, im talmudischen Rechte. Übertrifft die
Übervorteilung auch nur den sechsten Teil des Wertes des Ver-
kaufsgegenstandes, so kann schon das Geschäft annulliert werden. ^
Nur sind Immobilien und Sklaven, welche in den meisten Fällen
wie Immobilien behandelt werden, vom Gesetze der Übervorteilung
ausgeschlossen.' Nur R. Jochanan vertritt hier den Standpunkt,
den später Diokletian einnimmt. Er behauptet — gegen den ein-
fachen Wortlaut der Mischnah — steif und fest, daß auch bei
Immobilien, wenn die Übervorteilung die Hälfte des Wertes über-
trifft, der Kauf annulliert werden kann, was selbstverständlich
auch auf Sklaven anzuwenden ist.^
§ 10, Die Beschneidung.
Ein wichtisfer Akt bei der Erwerbung von Sklaven war die
Beschneidung. Schon in der Bibel heißt es (I.. B. M. 17, 13): „Be-
schnitten soll werden dein Hausgeborener und der um dein Geld^
Gekaufte." Daraus geht klar hervor, daß man den Sklaven, wie
den eigenen Sohn beschneiden muß. Ebenso folgt daraus, daß
man einen Sklaven, der in die Beschneidung nicht einwilligt, gar
1 Baraitha Baba Mezia 50'': npo hiiz mriB» H' "in' npo n^p: ninco mns nK:iK
....... jni "1 nan nx3ix innr^i n:p ninc. „Erreicht die Übervorteilung nicht den
sechsten Teil (vgl. Baba Mezia 49*" die Kontroverse zwischen Rab und Samuel,
was man unter dem „sechsten Teil" zu verstehen hat; näheres in der Lehre
vom Kaufe), so ist der Kauf perfekt; übersteigt sie den sechsten Teil, wird der
Kauf annulliert; erreicht sie den sechsten Teil, ist wohl der Kauf gültig, doch
muß der Betrag, um den der eine den anderen übervorteilt hat, zurückerstattet
werden, das sind die Worte des R. Nathan " (So wird im Babli 1. c.
gegen die Mischnah die Norm festgesetzt.)
2 Mischnah Baba Mezia 4, 9: nnucni nn^yn nxJiN cnS yuc nnm i^x
mj?p"ipni. „Bei folgenden Dingen gibt es keine Übervorteilung: Bei Sklaven,
bei Wechseln, bei Immobilien."
3 Jeruschalmi Kethuboth ed. Krotoschin, Fol. 34, Spalte 3: n»n an pnr i ir:«
jiSsic U'KC ^;^ nnSsi nS ins) .... "nii-pipm. „R. Jochanan sagt: Wenn er um mehr
als die Hälfte übervorteilt worden ist, gibt es eine Übervorteilung (auch bei
Immobilien usw.). Die Mischnah widerspricht dem R. Jochanan, da sie lehrt:
,Bei folgenden Dingen gibt es keine Übervorteilung: Bei Sklaven, bei Wechseln,
bei Immobilien ' Er erklärt sie dahin, wenn die Übervorteilung die Hälfte
nicht übersteigt." Vgl. hiezu Tossafoth Baba Mezia 57" s. v. "ir:.*« und Kiddu-
schin 42'' s. v. .V'n. Ferner Moses Isseries in Choschen Mischpat 227, § 29 und
Kommenlare. Zadok Kahn (Die Sklaverei nach Bibel und Talmud S. 60), dem
Krauas (Archäologie II, 87), folgt, weiß davon nichts.
XVI
Ein Kapitel aus der Sklaverei. 2.27
nicht halten darf ^ Der Talmud unterscheidet zwischen Haus-
geborenen und Gekauften. Die Hausgeborenen werden wie die
eigenen Söhne im Alter von 8 Tagen beschnitten, während die
Gekauften am Tage der Erwerbung, mochten sie auch am selben
Tage geboren sein, beschnitten werden müssen. Doch führt der
Talmud Fälle an, in welchen diese Regel keine Geltung hat.^
Auch verlangt der Talmud ein Tauchbad nach der Beschneidung,
wie bei jedem Proselyten. Dieses Tauchbad gewann später noch
größere Bedeutung bei der Erwerbung von Sklaven aus dem
Besitze eines Nichtisraeliten. Wie schon früher erwähnt, hat sich
in der nachtanaitischen Zeit die Auffassung herausgebildet, daß
der Nichtisraelit überhaupt kein Eigentumsrecht an seinem Sklaven
besitzen kann. Kaufte nun der Israelit einen Sklaven bei einem
Nichtisraeliten. so konnte er vom Verkäufer nicht mehr erwerben
als dieser selbst besaß, nämlich nur die Arbeitskraft. In das Eigen-
tum des Israeliten trat der Sklave erst nach der Beschneidung,
während er das Tauchbad nahm. Daher mußte darauf geachtet
werden, daß der Sklave, während er das Tauchbad nahm, faktisch
in der Gewalt des Herrn war, sonst konnte der Sklave sagen, ich
tauche unter, um Proselyt zu werden, und da er noch nicht im
Eigentume des Herrn stand, würde er Proselyt, also freier Mann
werden.^ Im Talmud wird die Prozedur eines solchen Tauchbades
geschildert. R. Aschi wollte einen von einem Nichtisraeliten er-
standenen Sklaven das Tauchbad nehmen lassen. Er übergab ihn
zu diesem Zwecko dem Rabina und R. Acha, dem Sohne des Raba
und sagte ihnen: „Ihr seid mir Bürgen, daß ich ihn durch das Tauch-
bad nicht verliere." Darauf legten sie dem Sklaven eine Schlinge um
den Hals und ließen ihn in das Bad steigen. Während er unter-
tauchte, ließen sie für einen Moment die Schlinge locker werden.
i Was Zadok Kahn (Die Sklaverei nach Bibel und Talmud S. 78) hierüber
sagt, ist unrichtig.
1- Talmud Babli Traktat Sabbat 136\ Vgl. hiezu Joreh Deah 2fi7, § 1.
3 Talmud Babli Traktat Jebamoth 45": nav npiSn 2"i lOK Mmj 12 NOn "\ lON
rxh upi 'SC 7\-h ':p nS nsij »u vxoyta 'ko i'iin p lasy rM'yi imn \i dk'S Sddi aipi 'un ;o
.... nnuytrS t^'-,-^>^v. piin p ccS hi^-\ mpi \V2\ '^nicS r\'h ';poi «in. „K. Chama bar
Goria sa^t im Namen des Rab: ,Wenn jemand einen Sklaven bei einem Nioht-
juden kauft und der Sklave zuvorkommt und untertaucht, in der Absicht, als
Proselyt freizuwerden, ist er befreit.' Was ist der Grund? Der NichtJude selbst
konnte ihn ja nicht (als Eigentum) erwerben. Er vermag daher nur das, was er
an ihm besitzt (nämlich die Arbeitskraft) dem Israeliten weiter zu übertragen;
kommt nun der Sklave zuvor und taucht unter, in der Absiclit, befreit zu werden,
so wird dadurch jede Verpflichtung autgehoben."
16*
XVII
228 Dr. Simon Rubin.
damit das Wasser alle Teile des Körpers berühre, zogen sie aber
sofort fest, damit er die Macht des Herrn spüre und so wie er
das Haupt aus dem Wasser hob, legten sie ihm ein Gefäß mit
Ton darauf mit den Worten: ,Gehe, trage das deinem Herrn. "'
Diese Beschneidung der Sklaven mochte in ruhigen Zeiten,
solange keine Verfolgungen stattfanden, keine Schwierigkeiten
verursacht haben. Der Sklave fügte sich wahrscheinlich ohne zu
murren und dies um so mehr, da er beim jüdischen Herrn auf
ein besseres Los hoffen konnte. Gegen seinen Willen durfte der
Sklave nicht beschnitten werden. ^
Anders gestaltete sich die Sache in unruhigen Zeiten, während
deren den Israeliten selbst die Beschneidung oft verboten wurde.
Da war die Beschneidung, welche als mit der Bekehrung heid-
nischer Sklaven gleichbedeutend galt, mit großen Gefahren ver-
bunden, da der Sklave selbst bei der geringsten Bestrafung von
Seiten des Herrn diesen aus Rache anzeigen konnte. Hat doch
sogar noch der judenfreundliche Antoninus Pius es den Juden
verboten, an NichtJuden die Beschneidung vorzunehmen. ^
Solche Zustände mögen die Lehre des R. Ismael hervor-
gebracht haben, daß man auch unbeschnittene Sklaven halten
dürfe.* Er stützt sich dabei auf einen Vers im IL B. M. 23, 12,
wo es heißt: „Sechs Tage verrichte deine Arbeit, am siebenten
sollst du ruhen, damit auch ruhe dein Ochs und dein Esel und
sich erhole der Sohn deiner Magd und der Fremde." Da es schon
im 20. Kapitel heißt: „Der siebente Tag sei heilig dem Ewigen
deinem Gotte; du sollst keine Arbeit verrichten, weder du noch
dein Sohn oder deine Tochter, dein Sklave oder deine Sklavin . . .",
daher meint er, daß hier im 20. Kapitel von beschnittenen, im
1 Talmud Babli Traktat Jebamoth 46': Ny2 'ti'S sin n>-i2'; i'a'jrsi >nn o
n»^ iü"i n'S Ni'yap n^ran irn inh idk «mn n'''\2 xnx 21^1 Nr^nS in^Sn^j nnors n^^naxS
nhi '2'n ':; n'^ iosds nvn'n 'in*: n^t 'D'h '3 n'S ibik n^S losavi n^h isik nnKii^^'D n'onx
noKi n'cn« kvdt nd^it n'S insx N'r:a n'cn ^Sin nns S^it: <3S piin p nc'? Kr^'hi nnp^
"110 '2^ ^DON h')i n'S. Die Übersetzung ist im Texte gegeben.
2 Talmud Babli Traktat Jebamoth 46": VH \z h:2 nnx 'SB" DtTD nh)-; noK pani
ima hv2 B"K 133; So nnx 's 12 :m3 hv-- „Ulla sagt: Die Ansicht der Lehrer ist:
So wie du keinen freien NichtJuden gegen seinen Willen beschneiden darfst,
ebensowenig darfst du einen Sklaven gegen seinen Willen beschneiden."
3 L. 11 pr. D. 48, 8: „Circumcidere judeis filios suos tantum rescripto
Divi Pii permititur; in non eiusdem religionis, qui hoc fecerit, castrantis poena
irrogatur."
< Baraitha Jebamoth 47^ N3»pj: '31 ^Kyotr» ui nsn pSio c^KV wtz-; p?:"po T'n
j'0»»pD f»K nniN. „Man kann unbeschnittene Sklaven halten, das sind die Worte
des R. Ismael; R. Akiba meint, man dürfe nicht halten."
XVIII
Ein Kapitel aus der Sklaverei. 229
23. Kapitel hingegen von unbeschnittenen Sklaven die Rede ist,
woraus hervorgeht, daß man unbeschnittene Sklaven halten dürfe.
Daß diese Auslegung lediglich der Not der Zeit ihre Entstehung
verdanke, ist klar. R. Akiba ist tatsächlich auch der Meinung, daß
man keine unbeschnittenen Sklaven halten dürfe. Später wählte
man einen I.Iittelweg. Hat der Herr den Sklaven unter der Be-
dingung gekauft, ihn nicht zu beschneiden, so darf er ihn halten,^
hat er ihn aber unter der Bedingung gekauft, ihn zu beschneiden
und weigert sich der Sklave nachher, die Bedingung zu erfüllen,
darf er ihn 12 Monate halten, um zu sehen, ob der Sklave die
Gesinnung ändern werde. Weigert er sich dann noch, die Bedin-
gung zu erfüllen, muß er ihn an einen Heiden verkaufen.^
§ 11. Wer darf Sklaven halten?
Frauen dürfen nur Sklavinnen, aber keine Sklaven halten,
damit man sie nicht der Unzucht verdächtige. ^
1 Ibid. 1. c: nmroEÖ-ij,' ^-*> inr^x loco ^h ncs 'nm hzi 'x^'^'s '3-n n'or?: pm nhv
•i'j)üh xSt? n:o h).' m inp^t:- nr irD"pS. „Welchen unbeschnittenen Sklaven darf man
halten? Den, welchen der Herr unter der ausdrücklichen Bedingung gekauft
hat, ihn nicht zu beschneiden."
2 Ibid. 1. c: hü nh cnn iB'y d'je* tv loy ^j^jo SioS n^f-i xSi 'un jö ^3J7 npihn
n^aS njQl inn. „Wenn einer einen Sklaven von einem Heiden kauft und der
Sklave gich weigert, sich beschneiden zu lassen, wartet er zwölf Monate; will er
auch dann nicht, so soll er ihn einem Heiden zurück verkaufen."
3 Baraitha Baba Mezia 71": pi^riti' pi wiyjn nx niip HJ'Xi ninDtrn nx nrp ncx
nnayn nx niip qx nrsix '?x^'?d.i p. „Eine Frau darf wohl Sklavinnen kaufer, aber
keine Sklaven; R. Simon ben Gamliel meint, sie dürfe auch Sklaven erwerben."
Selbstverständlich gilt die erste Ansicht, welche die Majorität repräsentiert,
alfl Norm. Es ist daher unbegreiflich, wie Krauss (1. c. S. 83) achreiben kann
„Frauen . . . durften keine hebräischen Sklaven kaufen ; Frauen nicht, damit sie
nicht in Verruf kämen — docli brachte es die Kasuistik zustande, zu dekretieren,
daß sie einen heidnischen Sklaven, gerade weil er von lasziven Sitten ist, halten
dürfen." Dieser Gedanke taucht nur gelegentlich auf, um einen Widerspruch
zwischen R. Simon ben Gamliel und einer Baraitha zu beseitigen, hat aber für
die Norm gar keine Bedeutung. Vgl. Joreh Deah 267, § 19.
XIX
Alle Israeliten sind Burgen, Einer für den
Anderen.
Von Dr. Armin Abeles, Wien.
Dieser so oft gebrauchte und ebenso oft mißbrauchte Aus-
spruch findet sich bereits in einer der ältesten Quellenschriften
der jüdischen Literatur, in Sifra zu III. B. M. XXVI, 37: d"« 'btt'si
*nn ni cnnr '?KnD^ '?du^ if^bri ,rna nw tt'"« k"?« ,rna2 ^'n "ims irx -rnxD. Schon
auf den ersten Blick ist erkennbar, daß hier nicht von einer mate-
riell rechtlichen Bürgschaft im Sinne des römischen Rechtes und
unseres bürgerlichen Gesetzbuches die Rede ist, sondern vielmehr
von einer solchen, deren Wesen in religiös-ethischen Vorstellungen
verankert liegt. Nach der Lehre des römischen Rechtes ist Bürg-
schaft ein Vertrag, durch welchen der Bürge sich verpflichtet,
mit der eigenen Persönlichkeit (dem eigenen Kredit) als Neben-
schuldner in die Verbindlichkeit des Hauptschuldners einzutreten.'*
Für eine solche Rechtslage fehlen in der genannten Stelle alle
juristischen und materiellen Bedingungen. Es handelt sich vielmehr
darum, daß, nachdem die Israeliten durch einstimmiges Treu-
gelöbnis di>j Annahme des sinaitischen Religionsgesetzes bekundeten,
sie dadurch zugleich für dessen strenge Einhaltung die gegen-
seitige, religionsgesetzliche Verantwortung übernommen haben.^
1 Ob hier eine vom massoretiachen Text abweichende Lesart oder bloß
eine andere Auffassung vorliegt, wage ich nicht zu entscheiden. Die Parallel-
stelle in babl. Sanhedr. 27" lautet: n;; nt c'^ny oSnc lü^ro vmt pya CK - vnK2 c"k.
2 Vyl. R. Sohm, Instit. des röm. Rechtes, S. 490.
3 Vgl. auch babli Rosch Hasch. 29", Raschi s. v. KS»tr q'vk :m:iQS ;»3iy ?Knc" ^r.
Hievon das in manchen jüdischen Gemeinden noch heute übliche Aufgeben
des nmv bei Beerdigungen, indem mit dem Tode alle rcligionsgesetzlichen
Verpflichtungen aufhören. Die religionsgesetzliche Verbindlichkeit des einen
für den anderen hat auch im Parsismus grundsätzliche Bedeutung. Der Parae
232 Dr. Armin Abeles.
Wohl kommt diese auch praktisch dadurch zum Ausdruck, daß sobald
eine Verletzung des Religionsgesetzes von selten des A vorliegt,
die B, obwohl er in der Lage war, es zu tun, nicht rechtzeitig
verhinderte, nicht nur A, sondern auch B der Strafe verfällt; mit der
Schulderfüllung eines Bürgen im romanistischen Sinne ist solche
Strafe jedoch schon deshalb nicht vergleichbar, weil sie eine göttliche
und ihre Verhängung außerhalb menschlicher Willensbestimmung
gelegen ist.^ Der Gedanke der religionsgeselzlichen Verantwortung
des einen für den anderen bildet einen Hochpunkt der nachbiblischen
Theologie und als solcher einen Lieblingsgegenstand agadischer Aus-
legung. Aber nicht nur der Gedanke, auch die Form, in welcher er im
Sifra dargestellt erscheint, nämlich die der Bürgschaft, gelangt in
Talmud und Midrasch häufig zur Anwendung. So z. B.wird an einer
weiterhin noch ausführlicher zu behandelnden Stelle in babl. Sota 37«^
an der Hand des Ausspruches snir-i Kmri xnny, ziffermäßig das
Maß der gegenseitigen Verantwortlichkeit festgestellt, wozu die
Israeliten am Sinai sich verpflichtet hatten. In Sinn und Wesen
verschieden, der Form nach aber gleich sind Stellen, wie Jalkut
Prov. VI, 1 : D^nnr ^b ^:^\ r:":ipri b"a -^ro in b'j bsnu?' narr nrtt^n oder
Tanchuma, I. B. M. XLIV, 18; Schoch Tob. Ps. VIII, 3: ^pz^ nv^n
DDO irp2ö D'n-iy b"^ bü-\v}'^b nmnn nx ]n'b ^"■^pn; ferner Gant.
rabbal, 3: o'mts n^3-ir 'b ix^nn :^":ipn b"ü ..... ba-iW' nöyir nrt^n anx
D'3-iy pDn:i oaTinK b"a. Diese Beispiele ließen sich vermehren,- sie
genügen aber, die Frage als berechtigt erscheinen zu lassen:
Welche Veranlassung lag für die Agadisten vor, zur Charakte-
risierung des sinaitischen Bundesverhältnisses sich des Rechts-
begriffes der Bürgschaft mit solcher Vorliebe zu bedienen, daß
man füglich von einem Bürgschaftsmotiv in der jüdischen Literatur
sprechen kann? Diese Frage beantwortet sich von selbst, sobald
glaubt, daß es seiner Religiosität nicht genügt, wenn er auf seinen eigenen
Lebenswandel bedacht ist, er muß sich vielmehr wie ein einzelnes Glied des
ganzen Körpers betrachten und mit der gleichen Sorgfalt über seine Religions-
genossen wachen. Vgl. Vendidad I, 31 in Ben Chananjah VIII, 300. Die Ver-
antwortung für die Gesamtheit trägt nach jüdischer Auffassung der einzelne
besonders in dem Fall, wenn er durch Alter und Gelehrsamkeit ausgezeichnet
ist. Vgl. Jalkut zu Prov. VI, 1 : -ii2sn hv any n'B'r^ -n'jon::? w^v-
1 Im Talmud werden mehrere solcher Fälle berichtet, z. B. babli Aboda
Zara 18% wo erzählt wird, daß die Frau des R. Chanina ben Teradjon mit ihrem
Gatten gleichzeitig die Todesstrafe erlitt, weil sie das wenn auch nur zu Lern-
und Übungszwecken erfolgte Aussprechen des vierbuchstabigen Gottesnamens
durch Chanina nicht verhindert hatte.
5 Vgl. Abot III, 16, babl. Sukka 53», jer. Kilajim IX, 3.
II
Alle Israeliten sind Bürgen, Einer für den Anderen. 233
man sich das Wesen unserer Traditionsliteratur vor Augen hält
und bedenkt, daß nicht nur die Normen der Halacha, sondern
auch die Auslegungen von Midrasch und Agada keinesfalls will-
kürliche Konstruktionen und traumhafte Luftgebilde, vielmehr der
Niederschlag sind von Gedanken und Vorstellungen, die in An-
lehnung an das Bibelwort jahrhundertelang im tiefen Grunde
des Volksbewußtseins lebten und von dort aus mit lebensvoller
Kraft immer wieder an die Oberfläche strebten.' Ob und inwieweit
diese Erkenntnis auch auf die „Bürgschaft" anwendbar ist, soll in
Nachfolgendem an einigen Funkten zu zeigen versucht werden.
Im Pentateuch, der klassischen Rechtsquelle für das israeli-
tische Altertum, ist von einer Begründung oder Abwicklung des
Rechtsverhältnisses, das wir mit dem Wort „Bürgschaft" bezeichnen,
keine Spur zu finden. Diese Tatsache bietet zunächst nichts Auf-
fallendes. Denn die Zeiten und Verhältnisse, die im Fünfbuch ge-
schildert oder vorausgesetzt werden, entsprechen der untersten
Stufe wirtschaftlicher und sozialpolitischer Gliederung. Die Bürg-
schaftsverpflichtung setzt aber schon eine gewisse Kompliziertheit
des Handels und Kreditwesens voraus, für welche die Bevölkerung
des biblischen Israel, die beinahe ausschließlich Viehzucht und
Ackerbau getrieben, offenbar keinerlei Verständnis hatte. Das
bißchen Handel, worauf einzelne Bestimmungen im 3. und 5. Buch
Bezug nehmen, bewegt sich in den primitivsten Formen. Von
einem mit dem Handel notwendig zusammenhängenden Kredit-
system weiß die mosaische Gesetzgebung nichts, ihr sind noch
allo Schuldverhältnisse lediglich in der Armut einzelner begründet.-
Gleichwohl wäre aber nichts verfehlter als die Annahme, daß die
Bürgschaft in keiner wie immer gearteten Form bekannt gewesen
war in altisraelitischer Zeit. Dagegen spricht schon die Tatsache,
daß die Darstellung des wichtigsten Ereignisses in der Geschichte
Israels, die Bundesschließung am Sinai, von bürgschaftsrechtlichen
Gedanken getragen erscheint. Denn bei Licht betrachtet, erweist
sich in der Darstellung von II. B.M. XXIII und XXIV der sinaitische
Bund als ein Vertrag, abgeschlossen zwischen zwei Kontrahenten,
deren rechtspersönlicher Charakter daraus erhellt, daß beide für
die genaue Einhaltung des Vertrages eine bürgschaftliche Ver-
* Vgl. J. H. Weias, i'Enm in in, Bd. I, Abschnitt 1.
" Vgl. auch Benzinger, Ilebräiache Archäologie, S. 349.
m
234 Dr. Armin Abeles.
pflichtung eingehen, wobei aber nicht stark genug betont werden
kann, daß diese weit entfernt ist, eine Bürgschaft im romanisti-
schen Sinne dieses Rechtsbegriffes darzustellen, dessen Wesen ja
darin besteht, daß der Bürge in die Verpflichtung des Haupt-
schuldners akzessorisch als Nebenschuldner eintritt. Es ist darunter
vielmehr ein Verhältnis gegenseitiger Verpflichtung in dem Sinne
zu verstehen, wie er den sozialen Gestaltungen und rechtlichen
Verhältnissen der Zeit entspricht, auf welche die bezeichnete
biblische Darstellung hinweist. Dem Kenner der Kulturgeschichte
braucht nicht erst besonders bewiesen zu werden, daß die patri-
archalische Stammes und Geschlechterverfassung bei den antiken
Völkern zentrale Bedeutung hatte, wie sie solche bei den niederer
or >anisierten Völkern noch heute besitzt. Im Beginn ihres ge-
schichtlichen Werdeganges sind Stamm und Geschlecht bei allen
Völkern nicht nur die Grundlagen des sozialen Lebens, sondern
auch die Quelle, aus der alles Recht und alle Sitte erflossen. So
war, um nur ein Beispiel anzuführen, in der Vorzeit der römi-
schen Geschichte der Staat ein Geschlechterstaat, das Geschlecht
(die Sippe), die Keimzelle des römischen Staates gewesen. Politisch
und wirtschaftlich lebte der einzelne nur durch seine Familie,
diese wiederum nur im Schutz und Schirm der Sippe (gens),
während die letztere durch das Band der Kurie (curia) umschlossen
war. Nach dem Recht der Zehntafelu ist die gens — der nneu;»
m alten Israel entsprechen die gentes der Italiker und die ysvrj
der alten Griechen, dem ntsa die Kurien und Phratrien — wenn
auch nicht mehr als politische, so doch als vermögensrechtliche
Einheit anzusehen. Sie haftet durch den Geschlechtsältesten, aus
dessen Stellung das Königtum hervorgewachsen war, für die Schuld
ihrer Angehörigen, zahlt die Strafe, die sie nicht aufbringen
können, das Lösegeld für in Gefangenschaft geratene Genossen
und gegebenenfalls das Wehrgeld als Ablösung für den von einem
Stammesgenossen verübten Totschlag.^ Ein flüchtiger Blick in die
Bibel läßt uns für die altisraelitische Zeit den nämlichen Tat-
bestand erkennen. Das im mosaischen Gesetz kodifizierte Familien-,
Erb- und Strafrecht kann nur aus Verhältnissen hervorgegangen
iredacht werden, wie solche das Stammes- und Geschlechterleben
gezeitigt hatten. Das Kriterium des Stammes- und Geschlechter-
lebens, die gegenseitige Haftung der Gentilen ist auch im alten
Israel von grundsätzlicher Bedeutung. Familie, Geschlecht und
1 Vgl. Sohm a. a. O. S. 40; Mommsen, Römisches Staatsrecht III, S. 2.'i;
Stade, Geschichte des Volkes Israel I, 369 ff.
IV
Alle Israeliten sind Bürgen, Einer für den Anderen. 235
Stamm sind auch hier zivil- und strafrechtliche Einheiten und
als solche moralisch und materiell haftbar für und nötigenfalls
auch gegeneinander. Beispielshalber sei hier auf V. B. M. XXI
hingewiesen, wo über das Opfer berichtet wird, das die „Ältesten"
als die Vertreter einer Stadt gebracht hatten, in deren Nähe man
einen Erschlagenen gefunden, dessen Mörder unbekannt geblieben
ist. Sozusagen vor unseren Auyen übernehmen hier die n';pT die
rechthche Haftung für das von ihnen repräsentierte „Geschlecht"
und sie bringen dieselbe durch eine kultische Handlung zum
Ausdruck, indem sie ihre Hände über einer zur Sühnung be-
stimmten Kuh waschen und dabei die eidesstattliche Versicherung
ihrer Unschuld geben. Wäre der Mörder jenes auf dem Felde
gefundenen Erschlagenen nicht unbekannt geblieben, so wäre ihm
nach altisraelitischer Rechtssitte aus dem Kreis der Familien- und
Stammesangehörigen des Ermordeten ein Mann entgegengetreten,
dem es oblag, die Bluttat zu rächen, oder als Ablösung ein Wehr-
geld von der Familie des Totschlägers entgegenzunehmen. Freilich
war auf der anderen Seite auch der Totschläger durch seine Ge-
schlechter- und Stammesgenossen vor Übergriffen seitens des
Bluträchers geschützt, so daß hier Stamm gegen Stamm als
Rechtssubjekte mit gegenseitiger Haftverpflichtung sich gegen-
überstehen.^ Nicht minder lehrreich ist Josua VH, der Bericht über
den Diebstahl, den Achan, ein Mann aus dem Stamme Juda, an dem
geheiligten Tempelschatz verübt hatte. Nicht nur ist hier die mora-
lische und rechtliche Wirksamkeit der Haftung des Stammes für
den einzelnen über allen Zweifel sichergestellt, sie tritt auch praktisch
dadurch in Kraft, daß für das begangene crimen zunächst der tisc'
dann die nnsu>!a und schließlich das rr^a, eines nach dem anderen
zur Verantwortung gezogen werden, um schließlich durch Voll-
ziehung der Todesstrafe an dem der Tat überwiesenen Täter den
rechtlichen Abschluß zu finden. Schon aus den bisherigen Aus-
führungen erhellt zur Genüge, daß die Bürgschaft in altisraelitischer
Zeit eine direkte Folge der stammesrechtlichen Sitte ist. Freilich ist
der stammesrechtliche Bürge nicht Bürge im Sinne der Romanistik.
Er ist nicbt, wie dieser, akzessorischer Schuldner, der neben dem
Hauptschuldner dasselbe (idem) wie dieser zu leisten sich ver-
pflichtet, sondern ähnlich wie im altgriechischen und mehr noch
im altbabylonischen Recht, Hafter, der unabhängig von dem Inhalt
der Hauptschuld durch sein Eintreten mit seinem Körper den Ge-
1 Vgl. auch II. B. M. XXI, 30; IV. B. M. XXXV, 12, 19, 26 [.Tjy].
236 Dr. Armin Abeles.
schlechter- oder Stammesaugehörigen vor dem Angriff eines feind-
lichen Dritten, oder — ins privatrechtliche Gebiet übertragen —
den Schuldner vor dem Zugriff des Gläubigers beschützt' Von
solcher oder ähnlicher Art scheint die Bürgschaft in der erwähnten
Darstellung des Aktes der sinaitischen Bundesschließung zu sein.
Ist dabei auch von einer ausdrücklichen Übernahme moralischer
oder materieller Haftung nicht die Rede, so genügt es doch, sich
II. B. M. XXIII, XXIV genau anzusehen, um den bürgschaftlichen
Charakter dieses Berichtes zu erkennen: Gott als Bürge für die
Stämme Israels, die siebzig Ältesten als Vertreter dieser Stämme,
beide als bürgschaftsrechtliche Subjekte in wechselseitiger Haftung
füreinander. Der Inhalt der letzteren besteht darin, daß, während
die Stämme die Verpflichtung auf Einhaltung des auf zwölf Denk-
steinen für die zwölf Stämme Israels niedergeschriebenen Vertrages
übernehmen, Gott einerseits sich verbürgt, Israel vor den Angriffen
feindlicher Stämme zu beschützen = -jn-i:: riK Ti"!^! T'n'x nx 'n3"'Ki,
wobei auch die kultische Handlung nicht fehlt, durch die
nach antiker Rechtssitte die Bürgenverpflichtung in den Rang
der Rechtsgültigkeit erhoben ward.- Wie sehr diese Auffassung
von der Bürgschaft noch in eine Zeit hineinreicht, in welcher
die Geschlechterverfassung in Israel zu bestehen längst auf-
gehört hat, beweisen Stellen wie Ps. CXIX, 122; Jes. XXXVIII, 14;
Job XVII, 3; woselbst das Verbum nnr, der Terminus für «bürgen"
in der biblischen und talmudischen Literatur, als Paraphrase für
die Bitte um Gewährung eines wirksamen Schutzes seitens Gottes
gebraucht wird.^ Die Wahrscheinlichkeit dieser Aufstellungen wird
durch die Analogie in anderen Rechten erhöht. Zunächst sei
darauf hingewiesen, daß bei Völkern mit niederen Organisations-
formen die Bürgschaft noch heute nicht sowohl vermögens-
rechtlichen, als vielmehr politischen und prozessualen Zwecken
1 Vgl. Koschaker, Babyl.-Assyr. ßürgschaftsrecht 1911, S. 6.
2 Vgl. II. B. M. XXIII, 22; XXIV, 1—10.
3 Hätte die Bürgschaft um jene Zeit, aus welcher die oben bezeichneten
Stellen stammen, die romanistische Bedeutung eines akzessorischen Schuld-
versprechens gehabt, dann wären Ausdrücke, wie z. B. 'jaij? '^ npci" in Jes.
XXXVIII, 14 nicht leicht zu erklären. Erst unter der Voraussetzung, daß diese
Bürgschaft Haftung mit dem Leibe ist, gelangt man zur Erkenntnis, daß, je
kritischer solcherart die Lage des Bürgen war — er verpflichtete sich mit seinem
Leibe, für den Schuldner einzutreten — desto gesicherter die des Gebürgten,
so daß vom Standpunkte des letzteren das Wort „aiv" in Wirklichkeit „be-
schützen" bedeutet.
VI
Alle Israeliten sind Bürgen, Einer für den Anderen. 237
dient,' ferner, daß auch das deutsche „bürgen" von Haus aus die Be-
deutung „beschützen" hat, wie überhaupt der älteste gernaanische
Bürgschaftsvertrag ein Schutz- und Vergeiselungsvertrag ist.^
Noch deutlicher tritt die Analogie im altbabylonischen Bürg-
schaftsrecht in Erscheinung. In manchen altbabylonischen Rechts-
urkunden dient als technische Bezeichnung für Bürge = mukil
qaqqadisu, wörtlich, der das Haupt (des Schuldners) hält, d. i.
ihn beschützt. Mit Zuhilfenahme der in den altbabylonischen
Briefen unter den Segenswünschen an den Adressaten häufig be-
gegnenden Redewendung „dein Schutzgott möge dein Haupt zum
Glücke halten" (resäm kullu), deren Ähnlichkeit mit mts"? -j-or ^^s
in Ps. CXIX, 122 nicht zu verkennen ist, wird dieser Ausdruck
dahin erklärt, daß der altbabylonische Bürge durch sein Eintreten
den Schuldner dem Zugriff des Gläubigers entzieht.^ Aber nicht
nur die bürgschaftsrechtlichen Termini, sondern auch die diesem
zugrundeliegenden Rechtsgedanken weisen zwischen Bibel und
Babel eine gewisse Ähnlichkeit auf: ,Wo Tarämsagila feindlich
ist," heißt es in einem altbabylonischen Ehevertrag, „wird auch
Iltani zürnen, wo sie freundlich ist, wird auch Iltani es sein."^
Wenn sonach dieser Abschnitt mit der Behauptung eingeleitet
wurde, daß die Bürgschaft im Fünfbuch nicht vorkommt, so muß
auf Grund der bisherigen Darlegungen diese Behauptung dahin
ergänzt werden, daß in der Zeit, aus welcher die mosaische Rechts-
gesetzgebung stammt, die Bürgschaft den Boden des Stammes-
rechtes, auf welchem sie sich im Pentateuch vorfindet, noch nicht
verlassen hat, um in die Sphäre des Privatrechtes einzutreten.
1 Prozessualen Zwecken diente die Bürgacliaft auch im altrömischen Prozeß.
Schon in ältester Zeit mußte im römischen Zitationsvadium zur Sicherung der
Pflichterfüllung im Prozeß, z. B. für das Erscheinen vor Gericht, für die Be-
stellung eines Praes oder vas gesorgt werden, der als Geisel mit seinem eigenen
Leibe für die Pflichterfüllung seitens des Hauptverpflichteten haftete. Eine ähn-
liche Art prozessualer Bürgschaft (Geiselschaft) liegt vor in I. B. M. XLIl,
15—20, wo der Bürge in leibliche Bürgenhaft [ic.x' nn« QO^nN] zur Sicherung
der Pflichterfüllung der Hauptverpflichteten genommen wird. Vgl. zum Ganzen
Sohm a. a. O. S. 71; Post, Grundriß der ethnologischen Jurisprudenz II, S. 664.
2 Post a. a. 0. Amira, Nordgermanisches Obligationsrecht S. 45.
3 Vgl. Meissner, Beitr. zum altbabyl. Privatrecht S. 3S8 und Koschaker
a. a. O. S. 3.
* Vgl. Schorr, Urk. d. altbabyl. Zivil und Proz. 1913, Nr. 4, 21-23 und
Torczyncr W. Z. K. M. XXVIII, S. 414, der zur obigen Stelle bemerkt: J. ver-
pflichtet sich, T.'s Feinde gleichfalls als ihre Feinde zu betrachten, gegen ihre
Freunde aber hilfreich zu sein. Ein ähnliches Verpflichtungsverliältnis liegt nach
Torczyner auch in I. B. M. XII, 3 vor: ikk i'rSpoi -;>212C noirKi.
VII
238 Dr. Armin Abeles.
Neben den positiven Beweisen, die wir für die Richtigkeit dieser
Aufstellung erbracht zu haben glauben, bildet das Fehlen der
Bürgschaft in den Sätzen dos mosaischen Privatrechtes ein nicht
zu unterschätzendes argumentum e silentio.
IL
Wie der gegenwärtige, in der Weltgeschichte einzig dastehende
Krieg in seinen letzten Ursachen und Ergebnissen ein Welt Wirtschafts-
krieg ist, so haben wirtschaftliche Umwälzungen auf die Gestaltung
des politischen und sozialen Lebens der Völker zu allen Zeiten
einen entscheidenden Einfluß ausgeübt. In Rom hat schon im Be-
ginn der Königszeit das Aufkommen des Privateigentums des
einzelnen zur Auflösung der Geschlechterverfassung und, im
weiteren Verlauf, da Rom zum Träger des Welthandels geworden
war, dieser zur Umwandlung des einseitigen und national-formalen
jus civile, in das klassische jus gentium geführt. ^ Gleiche Ursachen
werden ihre Wirkungen auch in Palästina nicht verfehlt haben.
Der Übergang vom Nomadentum zur Seßhaftigkeit, mehr aber
noch der bereits zur Königszeit mächtig aufblühende Handel, der
den Ackerbau allmählich lahmlegte, dürften auch an der jüdischen
Bev(')lkerung Palästinas nicht spurlos vorübergegangen, vielmehr
die Ursache so manch einer Umbildung und Umwälzung im
Leben des einzelnen wie der Gesamtheit gewesen sein.- Und wie
das Recht im allgemeinen, ist das Bürgschaftsrecht im besonderen
davon nicht unberührt geblieben. Haben wir im vorigen Abschnitt
das Fehlen der Bürgenobligation im Fünfbuch als natürliche
Folgeerscheinung der primitiven sozialen und wirtschaftlichen
Verhältnisse zu erklären versucht, die in ihm vorausgesetzt er-
scheinen, so genügt ein Blick in Bücher wie Proverbia, Job,
Ezechiel, Nehemia, um den völlig geänderten Kurs wahrzunehmen.
Hier erscheint die Bürgschaft bereits als selbstverständlicher Behelf
und notwendige Begleiterscheinung von Handel und Wirtschaft,
so sehr, daß, um nur eines zu erwähnen, der bürgschaftsrechtliche
Terminus r-r in diesem Literaturkreis einerseits bereits als Aus-
druck metaphorischer Redewendungen, dann aber auch für die
Bezeichnung des Handels schlechtweg verwendet wird."^ Damit ist
1 Mommsen, Römische Geschichte I, S. 46; Sohm a. a. O. § 10.
1 Benzinger, Hebr. Archäol., Abschnitt I.
3 Job XVII, 3; Ezech. XXVII, 9, 17; Neh. V, 2, statt D'2-] vermutlich a'3-ij;
zu lesen, wie Neh. V, 3.
VIII
Alle Israeliten sind Bürgen, Einer für den Anderen. 239
nicht gesagt, daß der Rechtsbegriff der Bürgschaft in dieser
Epoche bereits die Höhe erreicht hat, auf der wir ihn im ent-
wickelten römischen Recht sehen. Vielmehr machen Terminologie,
der Formalismus des Verbürgungsaktes und zahlreiche, wegen
der Knappheit des zur Verfügung stehenden Raumes hier nicht
näher zu erörternde, innere Momente es höchstwahrscheinlich,
daß im Rechtsleben der biblischen Zeit der Bürge noch Leib-
bürge ist und die Bürgschaft einen durch das Handsymbol (Hand-
reichung, Handschlag) charakterisierten Formalakt darstellt, durch
welchen der Bürge seine Person (seinen Leib) der Gewalt des
Gläubigers unterwirft, um ihm für den Fall, daß der Schuldner
nicht erfüllt oder vor Gericht erscheint, zur Verfügung zu stehen.
Aus der Fülle der Beispiele, welche diesen Tatbestand erhärten,
sei hier, gleichsam als Stichprobe, Frov. VI, 1 hervorgehoben:
„Mein Sohn, hast du gebürgt für deinen Nächsten, bist du ver-
strickt durch die Reden deines Mundes, so trachte, daß du dich
errettest. Denn du bist geraten in die Hand (Gewalt -]:-! rp::) deines
Nächsten, rette dich wie eine Gazelle aus seiner Gewalt, wie ein
Vogel aus der Hand des Vogelstellers." Hier wird klar und deut-
lich gesagt, daß der Bürge nicht Schuldner, sondern Hafter ist,
der durch sein vom Handritus (r^r) begleitetes Eintreten der Zu-
griffsmacht des Gläubigers ebenso verfallen ist, wie der Vogel
der Gewalt des Vogelstellers, während in Frov. XXII, 28 die Rechts-
folgen einer solchen Haftung dahin beschrieben werden, daß bei
Eintritt des Bürgschaftsfalles die Zugriffsmacht des Gläubigers
nicht den Schuldner, sondern zu allererst den Bürgen trifft, eine
Annahme, die durch die Analogie in den altgermanischen und
altbabylonischen Rechten vollauf bestätigt wird.^ In ganz anderem
Licht erscheint die Bürgschaft in der Literatur des Talmuds und
Midrasch, ist also auch hier ein getreuer Spiegel der sozialen und
wirtschaftlichen Zeitverhältnisse. Wir wissen, daß schon eine
1 Vgl. Koschaker a. a. O. 227; Nowack, Kommentar zu Proverbia, S. 39,
der allerdings die Ansicht vertritt, daß unter yn und -ir nicht der Gläubiger,
sondern der Schuldner zu verstehen ist, dem auch der Handschlag des Bürgen
gegolten habe. Gleichwohl iiindert dieso Auffassung, gegen welche nicht nur
das Zeugnis der Septuaginta, sondern auch vielfache, von mir an anderer Stelle
hervorgehobene juristische Redenken sprechen, Nowak nicht, anzunehmen, daß
der Bürge der Gewalt des Gläubigers unterworfen war. Natürlich schließt das
Vorhandensein der Leibbürgschaft die Konl^urrenz der Sachhaftung im biblischen
Recht keineswegs aus, vgl. Prov. XXII, 28. Indessen greifen alle diese Fragen
tief in das biblische Bürgschaftsrecht ein, dessen Behandlung nicht im Plan
dieser Arbeit gelegen ist.
IX
240 Dr. Armin Abeles.
geraume Zeit vor dem Untergang des jüdischen Reiches die
römische Kultur in alle Poren der jüdischen Bevölkerung Palästinas
eingedrungen war. Die römischen Prokuratoren hatten das Steuer-,
Zoll- und Finanzwesen ganz nach römischem Muster ausgestaltet
und mit ihrer Macht sicherlich auch in die Sphäre aller anderen
Rechtsangelegenheiten eingegriffen. ^ Ein ansehnlicher Teil der
jüdischen Bevölkerung wohnte aber auch in Babylonien und hatte
dort eine Bevölkerung um sich, die seit längster Zeit im Besitze
gefestigter, auf einem hochentwickelten Urkundenwesen beruhender
Rechtsverhältnisse gewesen war. Es ist ganz undenkbar, daß die
privatrechtlichen Verhältnisse der damaligen Judenheit von alle-
dem unberührt geblieben sind. Es lassen sich vielmehr deutliche
Spuren von dem Einfluß nachweisen, den Rom und Babel auf
das im Talmud behandelte Privatrecht im allgemeinen und das
Bürgschaftsrecht im besonderen ausgeübt hatten. So ist denn
auch der talmudische nnr ein ganz anderer als der nanr rsiP der
biblischen Zeit. Er ist nicht „Geisel", auch kein „Handschläger",
er gewinnt vielmehr allmählich die Bedeutung, die ihm im ent-
wickelten römischen Recht als akzessorischer Schuldner inne-
wohnt. Diese Umwandlung zeigt sich vor allem darin, daß in der
talmudischen Literatur mit wenigen Ausnahmen alle die juristi-
schen Einzelfälle behandelt werden, welche das römische Bürg-
schaftsrecht aufweist, dann aber auch, daß an Stelle der in alt-
israelitischer Zeit allgemein üblichen mündlichen Abschließung
von Rechtsgeschäften der Brauch der Beurkundung, also auch
der Bürgschaftsurkunde getreten war, womit aber keineswegs
gesagt ist, daß das objektive talmudische Recht die Schrift-
lichkeit zu einem unerläßlichen Fordernis der Bürgschaft gemacht
habe.'
^ Vgl. Schürer, Geschichte des jüdischen Volkes I, § 17.
2 Eb scheint vielmehr, daß beide nebeneinander einhergingen. Fälle, wie
die in babli Baba Bathra nG*" fn n>2l 21^,' 10 NnaSni oder babli Baba Bathra 175''
pica IHK n« p:inn nn behandelten, sind wohl- kaum anders als unter dem Gesichts-
punkt mündlicher Vereinbarung vorstellbar. Anderseits werden genaue Be-
stimmungen mitgeteilt, in welcher Form die Unterschrift des Bürgen zu erfolgen
habe, um die Urkunde in den Rang eines rechtskräftigen Vertrages zu erheben.
Vgl. babli Baba Bathra 176* "it:B' ninn inj<S Ni*rn an;*. Solche Umwandlungen
vollziehen sich eben nicht abrupt, vielmehr geht das Alte eine Zeitlang neben
dem Neuen einher. So war in Rom das Geschlecht von vorstaatlichen Zeiten
her auf wirtschaftlichem und sakralem Gebiet auch unter dem Königtum als
Einheit noch lebendig, wie im späteren römischen Recht die Stipulation aufrecht
blieb, nachdem die Bürgschaft längst aus einem Verbal- zu einem Literalkontrakt
geworden war. Vgl. Mitteiß, Reichsrecht und Volksrecht, S. 459; Sohm a. a. O. S. 40.
X
Alle Israpliten sind Bürgen, Einer für den Anderen. 241
Für diese Aufstellungen bildet ein Schulbeispiel der an der
Spitze dieser Abhandlung stehende Ausspruch: nn nr D''2ir '?xic''' ba.
Im römischen Privatrecht wie auch in den babylonischen Rechts-
urkunden nimmt das solidarische Schuldverhältnis, nach römischem
Rechtsausdruck die Korrealobligation, einen verhältnismäßig breiten
Raum ein, jedoch ist der Rechtsbegriff, welcher diesem Terminus
zugrunde liegt, in den beiden Rechtsquellen ein verschiedener.
Die Verschiedenheit bezieht sich nicht bloß auf den Formalismus der
Verbürgung, sondern auch auf das Meritum des Begriffes selbst.
Das Wesen der römischen Korrealobligation besteht darin, daß zwei
oder mehrere ein Darlehen aufnehmen, wobei jeder expressis verbis
auf Rückzahlung der ganzen Summe haftet. Die weitere Folge davon
ist, daß die Leistung des einen Korrealschuldners die anderen befreit,
d. h. daß durch die Befriedigung des Gläubigers seitens eines
Korrealschuldners das ganze Schuldverhältnis für alle Beteiligten
aufgehoben wird. Die Korrealobligation ist sohin ein gemeinsamer
Schuldvertrag, aus dem formell oder inhaltlich deutlich hervor-
gehen muß — ursprünglich durch die Form der korrealen Stipu-
lation, später durch eine besondere Klausel solidarischer Verein-
barung — daß nicht Teilschuld, sondern Gesamtschuld, d. i, auf
das Ganze der Schuld gerichtete solidarische Verpflichtung der
am Vertrage Beteiligten gewollt ist. Erst durch diese positive
Vereinbarung oder Solidarberedung wird das gemeinsame Schuld-
verhältnis zum korrealen Vertrag.' Anders verhält es sich mit dem
solidarischen Schuldverhältnis in den babylonischen Rechtsquellen.
Wohl weisen zahlreiche neubabylonische Rechtsurkunden eine
typische Formel für die solidarische Vereinbarung der Haftung
auf, aber die vielen anderen, in denen eine solidarische Haftung
auch ohne formelle Vereinbarung gegeben erscheint, beweisen, daß
die letztere zwar die Regel, keineswegs aber ein unerläßliches
Erfordernis der rechtskräftigen Begründung des neubabylonischen
Solidarschuldvertrags bildete. Zur Statuierung der solidarischen
Haftung mehrerer Schuldner wird in den babylonischen Urkunden
am häufigsten die Formel (Klausel) verwendet: igten put sani nasu =
„einer ist für den anderen Bürge", und zwar in der Regel am
1 Vgl. Soliai 16, 466, dagegen Pineles, Solidarhaftung und Teilliaftung,
in Gaius 1910, S. 0, der gegen diese herrsclionde Lehre des römischen Rechtes
Stellung nimmt und nachzuweisen sucht, daß die Form der altröraischen Stipu-
lation für die Begründung der Solidarhaftung völlig belanglos ist. Erst für die
jüngere Stipulationsurkunde und die später zur Anerkennung gelangten Kon-
trakte sei die Hervorhebung der Solidarhaftung durch eine besondere Klausel
statuiert worden.
Festschrift. ig
XI
242 Dr. Armin Abeles.
Schlüsse der Urkunde vor den Zeugennamen. ^ Während solcherart
das Grundsätzliche der römischen Korrealobligation darin gelegen ist,
daß jeder Solidarschuldner das Ganze schuldet mit der Maßgabe, daß
der Leistung eines jeden von ihnen gesamtbefreiende Wirkung zu-
kommt, liegt der Schwerpunkt der babylonischen Solidarschuld-
haftung darin, daß die Schuldner in wechselseitiger Bürgschaft zu-
einander treten. Jeder der am Vertrage Beteiligten ist zugleich
Schuldner des Gläubigers und Bürge für seine Genossen. Wie dieses
Doppelverhältnis näher beschaffen ist, ob hier Gesamtschuld und
Gesamthaftung vorliegt, nach außen, d. i. dem Gläubiger gegenüber,
Teilschuld und Teilhaftung im Verhältnis nach innen, d. i. unter
den Mitschuldnern, alle diese und ähnliche Fragen lassen sich
angesichts der Farblosigkeit der babylonischen Solidarhaftungs-
klausel auch für das babylonische Recht nur hypothetisch be-
antworten.- Ein ähnlicher Zustand scheint im talmudischen Recht
zu bestehen. Aus Stellen wie Jerusch. Schebuoth V, 1 Hin -dv -ik
nt"? m j-'Kn"!»! j^K-inx ,i:h r\i pKS-in pK-inK pams xbi j'tk "inxia ^^b^ a^:^ r\ii^n
p iriDr üh^ scheint jedenfalls ein Dreifaches hervorzugehen.
a) War in Palästina ursprünglich zur Begründung der Ver-
pflichtung zweier Schuldner zu einer gemeinsamen Schuld
eine besondere Klausel nicht erforderlich, deshalb nicht, weil
die Solidarhaftung, d. i. die Haftung jedes einzelnen auf
das Ganze, sich eben von selbst verstanden hat.^
b) Scheint die Klausel, durch welche die Vereinbarung der
solidarischen Haftung der Schuldner festgestellt wird, im
talmudischen Solidarschuldvertrag ganz ähnlich gelautet zu
i Kosohaker S. 84.
2 Bei der römischen Korrealobligation wird das Innenverhältnis der
Schuldner zueinander durch das unterliegende Rechtsverhältnis bestimmt, welches
den Grund ihrer Beteiligung an dem Gesamtschuldnerverhältnis darstellt. Vgl.
Sohm S. 460.
2 Diese Annahme entspricht ganz den Aufstellungen, die wir im vorigen
Abschnitt hinsichtlich der altisraelitischen, stammesrechtliclien Bürgschaft ge-
macht haben, deren Wesen eben darin besteht, daß gleichwie bei den gentes
der Italiker und den sogenannten Hausgenossenschaften der Altgermanen im
alten Israel die Angehörigen des Stammes (Haus, Geschlecht) gegenseitig für-
einander, also auch für die Gesamtheit der Schulden liafteten. Es entspricht
dem Gesetze der Rechtsentwicklung, die sich nicht sprungweise vollzieht, daß
diese Auffassung noch lange in Geltung blieb, als die Geschlechterverfassung
bereits anfgehoben war. Wenn aber der obgenannte Bericht im Jeruschalmi mit
den Worten schließt: p f:nDV i<hi, so ist es wahrscheinlich, daß diese Umbildung —
d. h. die Eintragung einer solidarischen Klausel im Schuldschein, unter dem Ein-
fluß des römischen Rechtes der Kaiserzeit erfolgte. Vgl. auch Pineles a. ». 0. S. 2.
xn
Alle Israeliten sind Bürgen, Einer für den Anderen. 243
haben wie die obenerwähnte in den babylonischen Rechts-
urkunden: „A und B sind Bürgen einer für den anderen" =
rtTb m i'Ksin psnns.
c) Ist nach talmudischem Recht, ähnlich wie im babylonischen
und zum Unterschied vom römischen, im solidarischen Schuld-
verhältnis die wechselseitige Verbürgung der Mitschuldner
das Wesentliche, ohne aber daß für die Aufhellung des Doppel-
verhältnisses, in welchem die Schuldner zum Gläubiger und
als Bürgen zueinander stehen, in den vorhandenen Quellen
genauere Anhaltspunkte geboten würden. — Von hier aus
erscheinen nun auch die Worte nn nt n'3-ir b^'W^ b'2 ins rechte
Licht gerückt.
Es wurde im vorhergehenden Abschnitt dieser Abhandlung
hervorgehoben, daß die Darstellung der Bundesschließung zwischen
Gott und Israel in IL B. M. XXIII und XXIV von bürgschafts-
rechtlichen Denkformen beherrscht ist — bürgschaftsrechtlich
freilich nur in dem Sinne, wie er durch das patriarchalische Stammes-
leben jener Zeit bedingt erscheint. Durch die Worte G'anr b^-vs" ■?=
werden wir belehrt, wie diese Denkformen und Vorstellungen im
Laufe der Zeit eine Weiterbildung erfahren haben, die den ein-
zelnen Phasen entspricht, welche die Bürgschaft als Rechtsbegriff
in ihrer Entwicklung durchmessen hat. Denn hier erscheint der
Akt der sinaitischen Bundesschließung bereits als korrealer Schuld-
vertrag, Gott als Schuldherr, die Israeliten samt und sonders,
einer für alle, als Korrealschuldner, d. h. jeder einzelne Israelite
als Schuldner gegenüber Gott und zugleich als Bürge für seine
Genossen. Die Worte n-'n-iy "^K^ty bs sind sonach nichts anderes,
als die talmudische Solidarhaftungsklausel aus dem juristischen
in Jas religiös-ethische Gebiet übertragen. Daß sie aber für solche
Zwecke der Volksbelehrung benützt wurde, beweist, wie sehr
das Institut der solidarischen Schuldhaftung, deren Statuierung
die erwähnte Formel dient, im Rechtsleben der talmudischen Zeit
verbreitet war.* Treten mehrere Bürgen in die Verbindlichkeit
des Hauptschuldners als Mitbürgen ein, so haftet in konsequenter
Weiterbildung der Bürgenobligation nach römischem Recht jeder
von ihnen für das idem der Hauptschuld, also ipso jure auf das
Ganze. Erst Iladrian hatte den Mitbürgen (Konfidejussoren) die
exceptio divisionis gegeben, d. i. das Recht, daß jeder von ihnen
auf einen Kopfteil verklagt werde. Aber selbst in diesem Falle
1 Das nämliche gilt für manche andere dem Schuld- und Wechselrecht
entlehnten Termini. Vgl. Krauss, Talmudische Archäulogie II, S. 86.
16*
XIII
244 Dr. Armin Abeles.
sind die Mitbürgen im Verhältnis zueinander Gesamtschuldner,
da die eine Bürgschaft von der anderen Bürgschaftsschuld nicht
abhängt, sobald keine solidarische Verabredung zwischen den
Bürgen besteht.^ Die auf der Grundlage solidarischer Verabredung
ruhende Haftung mehrerer Bürgen findet sich auch in den baby-
lonischen Urkunden. Die Vereinbarung erfolgt in der Regel durch
eine ähnliche Klausel wie bei der solidarischen Haftung mehrerer
Schuldner: „A. und B. sind für das Zahlen Bürgen, einer ist für den
anderen Bürge", ^ doch begegnet die Interpretation in den baby-
lonischen Rechtsquellen Schwierigkeiten. Denn wenn die solidarische
Haftung der Mitschuldner oder die Verbürgung mehrerer schon an
sich zur wechselseitigen Haftung führt, wo ist das Plus, das durch
die auf besonderer Vereinbarung beruhende Haftung der Mitbürgen
erreicht werden soll?^ Im talmudischen Bürgschaftsrecht scheinen
diese Verhältnisse ein Analogen zu haben. Daß das Institut der
Bürgschaft mehrerer Bürgen im Rechtsleben der talmudischen
Zeit allgemein bekannt war, geht schon aus dem Rechtssatz in
Tosefta Baba bathr. X, 9 hervor,* weit mehr aber noch aus der
Tatsache, daß der diesem Institut zugrunde liegende Gedanke viel-
fach zu agadisch-paränetischen Zwecken verwendet erscheint, z. B.
Jalkut Prov. VI, 1 : o^mr 'b lon n"npn b"^ "ro in bv ba-y^s' niartt' nyir-
oder Tanchum. Gen. XLIV, 18; Schoch. Tob Ps. VIII, 3: Dp^u» nrüo
D3Ü irp^ia D'^-ir b"H n-nn p'b n"2pn. Diese besonders in der jüngeren
Midraschliteratur beliebten Parabeln, deren Kern aber zweifellos
alt ist, bieten auch nach einer anderen Richtung Interesse. Wird
nämlich im ni^ m D^any ba-iv' bs der fertige, bereits mit der Klausel
versehene Schuldvertrag vorausgesetzt, so zeigen die letzteren, in
welcher Weise ein solcher Vertrag zustandegekommen war. In
beiden Fällen wird Gott als auf der Suche nach geeigneten Bürgen
zur Sicherstellung seines Vertrages begriff-jn dargestellt, wobei
vielleicht in den Worten a'-n'iy ^b i:n und asb u?pnö a''nny An-
klänge an die Verbalform der römischen Stipulation zu suchen
1 Im Deutschen B. G. § 769 erscheint die Teilungseinrede sowohl für Mit-
bürgen als auch Korrealschuldner beseitigt.
2 Vgl. Koschaker a. a. 0. S. 99.
3 Vgl. Koschaker S. 44.
< f.TO nnsD ;no' nh p::"!!" ':^' n> H'iiin nx mSan. In der vorliegenden Fassung
ist die Stelle allerdings nicht ganz klar, da sie beide Deutungen, Kopfteiluug
und Haftung auf das Ganze zuläßt. Die erstere wird durch Nachmanides, die
letztere durch Maimonides vertreten, dem sich Adreih und die meisten Dezisoren
anschließen. Vgl. Josef Karo in Maim. Hilch. Malveh Veloveh § 26; Adreth bei
Tur, Chosch. Mischp. 132, i.
XIV
Alle Israeliten sind Bärgen, Einer für den Anderen. 245
sind.* Aber nicht nur das Institut der Bürgschaft mehrerer Mitbürgen,
auch das auf solidarischer Vereinbarung beruhende wechselseitige
Haftungsverhältnis solcher Bürgen hat im Rechtsleben der talmudi-
schen Zeit bestanden, unbeschadet der inneren Schwierigkeiten,
die sich, gleichwie in den babylonischen Rechtsquellen, der Inter-
pretation auch hier entgegenstellen. Fehlen uns auch authentische
Urkunden, in welchen das erwähnte Rechtsverhältnis expressis
verbis bezeugt erscheint, so finden sich in der talmudischen
Literatur doch deutliche Spuren von den Klauseln oder gar die
Klauseln selbst, durch welche die solidarische Vereinbarung der
Mitbürgen in der Regel erfolgte. Denn die in Talmud und Midrasch
vorkommenden Ausdrücke tii' Knny 'p'^i', oder ^ny i'ii "l^nr, oder
x^ny-i K^-in s3-iy- kommen nicht wie aus der Pistole geschossen.
Weit entfernt davon, eigens und plötzlich für agadische Zwecke
geprägt worden zu sein, stellen sie sich vielmehr, genau betrachtet,
als Ausläufer einer langen, genetischen Entwicklungsreihe dar.'
Selbst wenn die Ähnlichkeit der Klausel in den babylonischen
Solidarhaftungsurkunden mehrerer Bürgen es nicht bezeugte,
können diese Ausdrücke wohl kaum anders denn als typische, der
Statuierung bostimmter, bürgschaftrechtlicher Vorgänge dienende
Formeln aufgefaßt werden. Daß sie an den bezeichneten Stellen
im Midrasch ihres strengen, bürgschaftsrechtlichen Charakters
entkleidet und im übertragenen Sinne angewendet erscheinen,
kann nicht nur nicht als Gegenargument, sondern vielmehr wieder
nur als Beweis dafür gelten, daß das Institut der solidarischen
Haftung mehrerer Bürgen im talmudischen Rechtsleben gang und
gäbe war. Will man aber darüber noch irgendwie im Zweifel sein,
so genügt ein Blick in babl. Sota 37^, wo an der Hand der Formel
K::"in xriyi srnj?, die Wirksamkeit eines solchen, auf solidarischer
Haftung mehrerer Mitbürgen ruhenden Verhältnisses ziffermäßig
festgestellt wird. Ausgehend von der, freilich nur auf kasuistischem
Wege gewonnenen Annahme, daß jedes Gebot im Fünfbuch durch
48, jedenfalls urkundliche Bundesschließungen verbürgt ist, daß
1 über den Ursprung der Wortbedeutung von atipulari = erbitten, erfragen,
vgl. Rhein. Museum Bd. 59, 3. ^46. Die Ähnlichkeit zeigt sich auch darin, daß,
wie aus dein Kontext der beiden Midraschstellen hervorgeht, die Büi'gen hier
nicht im Verhältnis wechselseitiger Haftung stehen, sondern, wie im römischen
Korrealvertrag, unabhängig voneinander, jeder für das Ganze haften.
2 Babl. Gittin 28", babl. Sukka 26", babl. Sota 37". Aus der letzten Stelle
deduziert Maimonides, Malv. Veloveh XXV, 12: Sagt A. zu B.: bürge für C, ich
bürge für dich, so ist A. dem B. ebenso haftbar wie B. dem Gläubiger.
3 Vgl. auch Zunz, Ges. Schriften III, S. 216.
XV
246 Dr. Armin Abeles.
ferner bei jeder dieser Vertragsschließungen 603.550 Israeliten
zugegen waren und sieh solidarisch als Bürgen verpflichtet hatten,
wird nun herausgebracht, daß jeder Israelite in seiner doppelten
Eigenschaft als Schuldner gegenüber Gott und als Bürge seiner
Genossen für jedes Gebot 003.550 x 48 haltbar ist, während in
Cant. rabba I, 3 die Entstehung eines solchen Vertragsverhältnisses
uns gleichsam ad oculos demonstriert wird.' Faßt man die vor-
stehenden Ergebnisse zusammen, so gelangt man zur Erkenntnis,
daß alle auf die Bürgschaft sich beziehenden Stellen aus Talmud
und Midrasch, die im Rahmen dieser Untersuchung behandelt
wurden, in ihrem Wesen viel mehr darstellen als sie der Form
nach vorstellen. Wenn auch in agadischem Gewände auftretend,
erscheinen sie doch als wichtige Korrelate zu den wenigen bürg-
schaftsrechtlichen Normen der Halacha. Sie bilden gewissermaßen
einen Gradmesser, von dem man den jeweiligen Stand ablesen
kann, welchen der Rechtsbegriff der Bürgschaft in seiner geschicht-
lichen Entwicklung im Judentum erreicht hat und dessen Wert
sich noch erhöht, wenn man bedenkt, daß es in der jüdischen
Literatur an authentischen bürgschaftsrechtlichen Urkunden fehlt,
die allein geeignet sind, die Entwicklung des Bürgschaftsrechtes
im Judentum einwandfrei festzustellen.
In solchem Licht betrachtet, erscheint die „Bürgschaft" als
vollwertiger Zeugenbeweis für die Richtigkeit des Werturteiles,
welches die bedeutendsten Historiker der jüdischen Traditions-
literatur als das wichtigste Ergebnis ihrer Forschungen hingestellt
haben: Midrasch und Agada sind keineswegs bloß „Schrift-
erklärungen", sondern Kulturdokumente von unschätzbarem Wert.
Sie sind Quellenschriften ersten Ranges, denn ihre Quelle ist
das — Leben.
* p^nx D3'ni3N y'H .... d'dies d»2ij? '^ iN'3n V'N ,'2»D in ^isih ^xir' noyc nyi^s
□»3"iV. Hier ist die wechselseitige Haftung ausdrücklich bezeugt.
XVI
Kritische Studien über das Verhältnis der Misua
zu den anderen tannaitischen Quellen.
Von Dr. Salomon Gaiidz, Wien.
In der Vorrede zum Werke „Recht" in den „Monumenta
Talmudica" und im Aufsatze „Die ältere Misna im Sifra' in
Rahmers Jüd. Literaturblatt XXXIV, S. 105 ff. habe ich einige
Thesen, die sich mir bei der Anwendung der historisch-kritischen
Methode auf die talmudische Literatur und insbesondere auf die
tannaitischen Quellen ergaben, aufgestellt. In dieser Jubelschrift
zu Ehren eines Mannes, dessen wissenschaftliche Tätigkeit vor-
wiegend der Anbahnung dieses neuen Weges der historischen
Kritik auf dem Gebiete der talmudischen Literatur gewidmet war,
möchte ich einige Beobachtungen mitteilen, welche zur Erhärtung
dieser obgenannten Thesen dienen oder sie durch neue Wahr-
nehmungen ergänzen. Die Erhärtung und Vervollständigung dieser
Thesen, die sich mir durch die neubehandelten Stellen des zweiten
bereits gedruckten Heftes , Recht, Monumenta Talmudica IV und
der folgenden noch nicht erschienenen Hefte ergaben, muß einer
anderen Gelegenheit vorbehalten bleiben. Hier sollen nur die an
dieser Stelle behandelten Fälle herangezogen werden, auf welche
ich bei den Thesen mit Nr. 1 — 15 verweise.
MT I (= Monumenta Talmudica, Vorrede, S. XV, These I):
„Die Stellen sind nach den Parallelen zu ergänzen, zu verbessern
oder zu erklären." Nr. 8^, 11.
MTII (= 1. c. These II): „Rabbi kürzt in der Mihia die älteren
Quellen, bringt diesen gegenüber seinen Standpunkt zur Geltung"
(oder stilisiert sie anders). Nr. 1 — 13.
248 Dr. Salomon Gandz.
MT III (= I.e. Thesö III): „Die Tosefta erklärt und ergänzt
unsere Mihia, sei es selbständig, sei es nach anderen Quellen
(halachische Midrasim)". Nr. 1, 4, 5, 7, Sa,b,d, 11, 12, 15.
MT IV (= 1. c. These IV): „In der Gomara wird die wahre
Bedeutung der alten Quellen verkannt; sie werden ungenau zitiert
und ergänzt oder es werden gezwungene Versuche gemacht, Gegen-
sätze derselben auszugleichen." Nr. 6, 10.
MS II (= Aufsatz „Misna im Sifra", 1. c, S. 108, These II):
„Die im Sifra zitierte Minna wird von Rabbi amplifiziert oder
erklärt oder in dieser Form gebracht." Nr. 15.
MS IX (= 1. c. These IX): „Manche scheinbar willkürliche oder
dunkle Bemerkungen des Talmud zur Mihia finden ihre volle
Bestätigung oder Aufhellung in der Müna des Sifra.'' Nr. 3, 6.
Neue Thesen:
I. Die verschiedenen Lesarten in der Minna Rabbis, und der
des Sifra geben die verschiedenen Lehrmeinungen einer alten
Kontroverse wieder. Auch die Amoräer setzen dieselbe fort. Nr. 6.
II. Eine Minna oder Baraita ist aus verschiedenen Quellen
zusammengesetzt (oder aus verschiedenen Quellen neu zu kon-
struieren, d. h. in den verschiedenen Quellen sind offenbar nur
die Fragmente einer ursprünglichen alten Misna erhalten; vgl.
MS VI, MT V). Nr. 10.
in. Die Baraita ist eine Randglosse zur Minna, welche sie
nach Tosefta (eventuell einer anderen alten Quelle) ergänzen will.
Nr. 10.
IV. Die alte Reihenfolge der halachischen Midrasim nach der
Versordnung wird von Rabbi im allgemeinen eingehalten und nur
aus logischen Gründen abgeändert. Nr. 14.
1. Misna Pea I, 4, 5 ist in ihrer ursprünglichen vollständigen
Form im Sifra Kddonim 1, 7, 8 erhalten, orp"? ^ü'':^z^•\ nnN3 ints'p'? sind
die zwei Punkte, wodurch sich die Feldecke vom Zehent unter-
scheidet, und werden im Sifra erklärt: bnx nnsD ints^p^tt» •' srx mpn' ixr
: nn«3 intap"? px ■?=« avp"? p^jaö^r ^"bi^nü D'jxnn ixr orp*? jd^dsö j\s
Daß diese Erklärung in der Minna ursprünglich war, ersehen
wir aus dem folgenden nrn b^DD nv:iDpm nxianm, welcher Satz zur
Voraussetzung hat, daß früher etwas von dem hb'2 ausgeschlossen
wurde. Aus Babli NiddaöO" und Parallelstellen könnte man schließen,
II
Kritische Studien über das Verhältnis der Misna. 249
daß eine alte Erklärung zu allen fünf Punkten existiert hat, aus der
Sifra nur die zu den letzten zwei erhalten hat. Tosefta Pea I, 7
(ed. Schwarz zur Stelle) ergänzt die Mlkna nach Sifra. —
Jgr. zur Stelle (1 6' )\)Ymgi für t^rpb id'W^i nnxr '\r\\::'pb teilweise unseren
Sifra und noch einen anscheinend alten halachischen Midras zu
Deut. 24, 20, 21, den wir nicht mehr haben
2. Misna Pea IV, 1, 2 ist wohl in ihrer ursprünglichen Form
im Sifra lOdo.nm 3, 5, 6 erhalten, woselbst auch die Stilisierung
viel glücklicher ist und der wesentliche Punkt, der im Gegensatze
zwischen TSTnb und ^brh besteht, viel klarer zum Ausdruck kommt
als in der MiSna. Vgl. J9r. und Kommentare zur Stelle.
3. Misna Tarumot VI, ö ^hii:: on^na D^ürm erklärt R. Jochanan
im JdT. zur Stelle (44^') nach der Lesart des Sifra Emor 6, 5 a-'^asm
üb)::ü Q''f:h^f2 onjai«; es heißt nämlich im J9r. jn'^is bv h"ü pnr 'n.
Die modern klingende Annahme des pnK p-ip zum Sifra, der
sich auch Frankel, Hodegetica 247, anzuschließen scheint, daß der
Sifra nach dem J9r. korrigiert wurde, ist durchaus unbegründet.
4. Misna Vrla I, 1 wird von der Tosefta (I, 1) korrigiert
(d^it'^i m-np'?) und ergänzt ('i:i x"-q ratpi -iön) nach Äi/raif^ofo.sm ///, 2, 3.
Auch A. Schwarz in seinem Tosefta-Kommentar konstatiert aus
Tosefta die Lesart D'-i'rbi nmp'? und beweist sie aus J^r. zur Stelle (60').
Ähnlich nöbtr nrx'^o, der zur Zeit der Tosefta-ed. Schwarz noch
nicht veröffentlicht war: raria^Dm m-npbi D'srr'?! Tüh rounonji jk'D 'nxi'.'s
•Ja'^^iTn ni-p. Der Jdr. zitiert aber nur den Sifra, der eben die alte
vollständige Misna erhalten hat.
5. Misna 'Orla I, 2 wird in der Tosefta I, 2 nach Sifra
Kddosim TU, 4 ergänzt; vgl, Schwarz zur Tosefta.
6. Misna Sahbnt VII, I = Sifra Choba /, 7. Die Differenz zwischen
der Lesart des Sifra rctr ipr rnr j-xtr ^t2 und der Lesart der Misna
nac^ '^\:>':} nanrn bD bildet zugleich die Differenz zwischen s'^'pr 'n und
DDiü in ihrer Kontroverse in der Tosefta SahhatVIII(IX) 5 (ed. Schwarz
zur Stelle). Nach R. Aqibn muß man i?-ir p«iy 'fi und nach Monbaz
naitrn ba lesen, womit ich aber nicht sagen will, daß R. 'Aqiba und
Monbaz über die Auffassung der Misna streiten. Wir werden weiter
unten (am Schlüsse dieser Nummer) sehen, daß die Misna entschieden
erst nach R. 'Aqiba verfaßt worden sein konnte. Man muß also
annehmen, daß Ral)bi in seiner anonymen Mihia die Ansicht des
Monbaz rezipiert, während die Misna des Sifra die Ansicht des
R. 'Aqiba rezipiert hat.i Im Babli Sahbat 68^ wird nun die Tosefta
1 Im Jsr. zur Stelle 9" heißt es: »31 n'^T "2n nnr ip'v nsirn ^2 p:n ;:«
natrip^y ini'r»*'^*^^' Es ist nun klar, daß unter «an nun "sn der Baraita-Sammler
III
2Ö0 Dr. Salomon Gandz.
SO zitiert, als ob R. 'Aqiba und Monbaz unsere Misna erklären
wollten und über die Auffassung von nanrn bs streiten würden.
'121 nDtrif pirn ? ira 'i3i nair -ip^r riDurn bs T)2id^ nas bnj "^bs ■^nTi'ia. Es ist
jedoch aus vielen Gründen leicht zu erkennen, daß die Fassung
in der Tosefta die ursprüngliche ist. Nach der Frage nr: paßt
nicht der Schluß -itais DDiiai, im Satze b:!^ nnK sbnn bn nnx Din "^r 2'"m
nnx niDyn verarbeitet der Babli nur die Tosefta VIII, 6.^ — Ebenso
unrichtig ist es, wenn im Babli ebenda die Sache so dargestellt
wird, als ob Rab und Samuel auf der einen Seite und R. Jochanan und
Res Laqis auf der andern Seite ebenfalls in der Erklärung der
Müna und über die Auffassung von nonrn b'z streiten würden.
Richtig vielmehr ist, daß die babylonischen Amoräer hier die Misna
des Sifra akzeptiert haben, während die Palästinenser R. Jochanan
und Res Laqis die Misna Rabbis lehrten. Nach Jdr. zur Stelle 9" yvürde
auch R Jochanan die Misna des Sifra akzeptieren und R. Le'azar
sich der Misna Rabbis anschließen. 'Dm ain^ ]:nr "21 pn^Dnös nir*? "3"!
••m n"'2"!. Freilich den gewaltsamen Versuch der jerusalemischen
Gdm., zum Schlüsse doch beide Lesarten miteinander zu harmoni-
sieren, Knn K^'^ K-in K\n m^ax Kin, können wir nicht billigen, nachdem
wir uns überzeugt haben, daß sie eine Kontroverse wiedergeben,
die drei Generationen lang gedauert hat: zwischen R 'Aqiba und
Monbaz, zwischen der Misna des Sifra und der Rabbis und
zwischen den ersten babylonischen und palästinensischen Amoräern.
Unsere Misna ist im Vergleiche zur Misna des Sifra gekürzt,
aber auf Kosten der Klarheit. Im Sifra kommen drei Grundsätze
deutlich und eindeutig zum Ausdrucke r^ 1. Wenn jemand das
Sabbatgesetz nicht kennt, bringt er nur ein Sühnopfer, obwohl
er viele Hauptgattungen von Arbeiten (niDK":?^ m2s) an vielen
Sabbaten verrichtet hat. 2. Wenn der Irrtum sich auf den Sabbat-
tag bezieht, dann muß er für jeden Sabbat ein Opfer bringen
ohne Rücksicht auf die Zahl der Arbeiten (lies im Sifra np^r rnv.ii
aus der Schule Rabbis zu verstehen ist, der eben im Sifra die Lesart ynv pxr ^3
hatte, nicht aber die Misna Rabbis, wie Frankel in seinem 'a'^ciTH xiaa 20"
meint, da man eben sonst annehmen müßte, daß unsere Misna nicht von Rabbi
sei; vgl. Frankel, ebenda 19", 21"; A. Schwarz, Die Tosifta des Traktates
Sabbat, 45.
1 Vgl. auch A. Schwarz 1. c.
2 Vgl. auch A. Schwarz, Die Tosifta des Traktates Sabbat, 41: „Der
Hauptgrundsatz, welcher bei der Übertretung des Sabbatgesetzes zur Anwendung
kommt, besteht darin, daß die Strafe, welche die verrichteten Arbeiten zur Folge
haben, nicht nach deren Zahl, sondern nach dem Irrtum, der zu ihnen Ver-
anlassung gegeben, bemessen wird."
IV
Kritische Studien über das Verhältnis der Misna. 251
nnc? 17 px 1DK1 ^irtii nsD). 3. Bezieht sich der Irrtum auf die
Arbeit, weiß jemand nicht, ob diese Arbeit verboten ist, dann
muß er für jede Hauptgattung von Arbeiten ein Sühn-
opfer bringen, wobei es sich gleich bleibt, ob er dieselbe
Arbeit an vielen Sabbaten wiederholt hat. Der Irrtum war
eben nur einer. — Dies letztere geht besonders klar aus der
Müna hervor: br br a^n rann ninntt^i nann max'?« nrri nsD xinr rnrn
(sc. na -in mriDtt'n) nnx Ti'D^bii fr» nnnn nyzvh^ T}^m't\ .nDxbüi naxba nx
: nnK n^an sbx n-'-n i2'k
Nun ist es aber gerade dieser letzte Fall, den R. 'Aqiba zum
Gegenstande einer Frage macht, die er an seinen Lehrer R. Eli'ezer
richtete 2 (MÜna Kretot III, 10 [16^] = Sifra Choba 1, 13). Anders
kann diese Frage des R. 'Aqiba nicht erklärt werden trotz aller
weitläufigen Debatten und Untersuchungen im Babli Kretot 16'' ff.
und J^r. Sahbat VII, 1 (9''f.); denn sie stimmt wörtlich überein
mit dem den dritten Fall bezeichnenden Passus im Sifra.
Sifra Choba I, 7: Misna Kretot III, 10 = Sifra
Choba 1, 13:
Tonh^ IT px -laxi ni?t2i ryyn xn^ rnrm maj«'?» ntnrn 'k 'n nx ^rh^'^ v"-\ nax
nnnn mDK*?» hüti r\^ab7i v px n^abfi pra n:i'yn mnntrn nz-\r\
nsxba pro dk , . . nn-^:^ mn-jrn h^v nns* n"n ?inia nnx ü'^yna nns
tobym n'?rn ':)d *?!' s^^n nnx vnnxi nnx "^a br a"n in ]h)^
(Wenn aber -ins* abvn, dann ist
J'^iD '?y nnx n''^n).
Unsere Mima, die die Frage bereits entschieden hat, muß
daher jünger sein als R. 'Aqiba, was sich uns am Anfange dieser
Nummer auch aus anderen Gründen ergeben hat.
Der Sifra bringt hier die vier Fragen des R. 'Aqiba, die
ursprünglich wohl einen zusammenhängenden Komplex bildeten
(Choba 1, 8 — IS = Misna Kretot III, 7 — 10), nur we<^en der vierten
Frage, die sich auf den Sabbat bezieht und den Fall Choba 1, 7
= Misna Sabbat VII, 1 behandelt.
7. Minna Sabbat X, 5 (92'') geht zurück auf Sifra Choba VII, 9, 10,
der auch im Babli zur Stelle zitiert wird. Rabbi hat die ältere
Misna des Sifra gekürzt.
In der Tosefta IX, 10 (ed. Schwarz zur Stelle) ist sie noch
ganz erhalten.
1 Nicht ncvi-
2 Die Antwort des R Eli'ezer nimmt R. 'Aqiba wohl nicht an; vgl.Frankel,
Hod 76 Die öam. läßt es strittig.
252 Dr. Salomon Gandz.
Die Variante in der Mima ed. Wilna und bei Diqduqe Sofrim
ix'^in"? bc nnx pK ax stimmt mit Sifra und Tosefta überein.
8. Mima Chulin I, 4 — 7 bilden einen Zusammenhang. Zuerst
werden in I, 4 (19^) die Differenzen zwischen na''ntr und r^p^bn auf-
gezählt und darauf folgt der epigrammatische Schlußsatz, der
nur die Tatsache des Gegensatzes feststellt und mit s':i?2D ein-
geleitet wird: nt3'"mrn hioz np''?ö3 -nr:: np'b^^ Sids nta'niyn nr: «i'^aD.
In den folgenden Misnajot stellt nun Rabbi ähnliche epigram-
matische Schlußsätze, die bloß das Vorhandensein eines Gegen-
satzes konstatieren, zusammen, unterläßt es aber, die vollständigen
Misnajot zu bringen, aus denen sie sich ergeben und in denen
eben die wesentlichen Differenzen enthalten sind. Der Talmud
ergänzt sie überall zur betreffenden Misna in der Form einer mit
nn zitierten Baraita, woraus mit einer gewissen Evidenz hervor-
geht, daß alle diese Baraitas, in denen die epigrammatischen Schluß-
sätze unserer Mihia auch mit «2:12; eingeleitet werden, die älteren
Misnajot sind, die Rabbi hier gekürzt und in ihrem epigrammati-
schen Extrakte gebracht hat. Vgl. die Baraitot in Chulin 22", 23^,
24a^ 24^^ 25", 26^, die überall unmittelbar nach der Mima von
der Gdmara gebracht werden und die ich im folgenden zu jeder
Mima besprechen werde.
n) Mima 1,4(19^) ergänzt ^i^Tosefta 1,12 nach Sifra Nsdaha VII, 3;
vgl. A. Schwarz in seiner ed. Tosefta Chulin, Anm. 73.
b) Mima I, 5 (22"). Die ursprüngliche Mima ist die unmittelbar
darauf vom Talmud zitierte Baraita, die auf Sifra Nddaha 8^3,4,6
(auch im Talmud zur Stelle zitiert) zurückgeht. Der Satz n'^nn
b^cz n•i::^ nn m.T^in = Nddaba 8, 5 wurde in der Baraita wohl nur
zurVormeidung vonWiederholuni;en ausgelassen. Der Ä/ra (8, 5)
erklärt nun D'bnj und D^^ap näher und gibt, wie es die Natur
der Sache verlangt, für die Q'hM: den terminus a quo und
für die a''3iDp den terminus ad quem an. Ja'aqob Qorcha
ergänzt den Sifra und gibt auch für die n^Dtap den terminus
a quo an. Die Tosefta I, 16 (ed. Schwarz zur Stelle) erklärt
nun die Mima nach Sifra, den sie jedoch, dem Beispiele
Qorchas folgend, vollständig ergänzt, indem sie für beide —
n^'br^l und n-'rop — den terminus a quo und ad quem angibt.
Man muß daher mit A. Schwarz in der Tosefta das Wort
iK streichen und inns-tria = inrnrtrö erklären.
c) Mima I, 6 (23^). Die im Talmud zur Stelle zitierte Baraita
war die ursprüngliche Mima, die auf einen halachischen
Midras zu Num. 19 oder Deut. 21 zurückgeht, der im Sifre
VI
Kritische Studien über das Verhältnis der Mi^na, 253
nicht mehr erhalten ist, wohl aber im Talmud zur Stelle. Der
alte Midras lautete ungefähr nach Talmud nsnrr nnit-r n-i£ xnm
nio'nc'z n-TC'rinty ms nanrr mt:'nn n^Tirr nimn abv: n'^ar r^ü''. rpji
xnm ♦«■? n£'-ii?D fx nta^nirn npim tant:?i snp -iük •? nanrn nnii'rmr pn "rx
ab nis'ntrs. Die Stelle von io^-l bs^ bis nsnra n-.ns' j\si ist Er-
klärung der Gdmara (24"). Vgl. Sifra Nddaba 8, 3, 4 zur
vorigen und Sifre Num. § 62, 63 zur nächsten Mima.
fl) Mima I, 6 (24"'). Die im Talmud zu7^ Stelle zitierte Baraita
ist die ältere Mihia, welche auf Sifre Num. § 62, 63 zurück-
geht. Die Tosefta I, 16 (ed. Schwarz zur Stelle) erklärt die
ältere Mima {ürb^cz, D'Drr: . . . w^'h . . . nn-c: ütvci n'^im) nach
Sifre; vgl zu I, 5.
e) Mima I 6 (24^) {-a^ ann 'b'zz mnt:). Die im Talmud zur Stelle
zitierte Baraifa ist die eigentliche Mima, sie wird auch in
der Tosefta T, 20 (ed Schwarz zur Stelle) gebracht und
geht auf Sifra Somini VII, 5, 6 zurück.
fj Mima I, 6 (25'') {^^z^ pr 'brr -nnt:). Die im Talmud zur Stelle
zitierte Baraifa ist die eigentliche Mi^na und wird in der
Tosefta I, 21 (ed. Schwarz zur Stelle) gebracht.
g) Mima I, 6 (25') (an^n anprz :i''^nr{). Die im Talmud zur Stelle
zitierte Baraita ist die eigentliche Misna.^ Selbstverständlich
ist der Schlußsatz n'pinia:: z'^nri D'pinian itcb D'-ian onprs D"nn s::»:
D'-iDr niice, der in der Baraita fehlt, nach allen obigen Bei-
spielen und nach der Tosefta I, 24 (ed. Schwarz zur Stelle)
zu ergänzen und nach diesem Schlußsatz beginnt der Zusatz
der Baraita "ci rza aiua -i)2ix "cr '-12 ':'S*rJ:r" 'i. — Diese kritische
Betrachtung wird uns zum richtigen Verständnis dieses Zu-
satzes verhelfen. Nach dem unvollständigen Texte im Talmud
nämlich müßte sich der Zusatz des 'er 'nz bxyat:" "^ auf das
voraufgehende amtcs ü'3t:p beziehen und der Sinn wäre mit
Iiasi zur Stelle -irctib [D'pTü pn a'ia j"d] nr m [a'ropz], was jedoch
— wie Tosafot zur Stelle beweisen — nicht richtig sein kann.
Unser ergänzter Text hingegen spricht für die richtige Er-
klärung in Tosafot zur Stelle und Ea.n 'Eruhin 28'' (vgl.
A. Schwarz in der Tosefta Anm. 134); denn "cr '-a bsycr" 'i
bezieht sich auf das voraufgehende n-ioa ""."ue und sagt:
1 Schon Frankel, Hodegetica 248 f. hat dies zu Misna Ma'aseröt I, 4
bemerkt.
VII
254 Dr. Salomon Gandz.
-■\)^^h [D'"7nj p3 ö^Dlop pn] nn m [ü''^i22l. In der Tat bietet Tosefta
Ma'aser rison I, 8^ Jdr. I, 4 (49") die beste Bestätigung für
die Auffassung von Toisafot. Wobei die Lesart des Jdr.
a''-ntoe ibx nn a''-iön anp^^ rst« mria ^dv ■'2-1 "3 '^xroti^' 'i •'jn die Grund-
lage ist für unsere Version -ntaBb nn nt, während der Text in
der Tostfta, der jedoch nach Var. ed. Zuckermandel, den
Drucken und der ed. Schwarz zu lesen ist ■'dT' ''nia '?Nyöt:>'' '-1
D-'bnj pn D''DtDp pi p3"n D-'ibn o^iptr r^K dutö -iöi«, offenbar die Grund-
lage bildet für die Version avnb nn riT nb nöxi.
9. Misna Chulin III, 6 (59"). Der Satz 'idi d'^ösh iiök "^las' weist
auf eine ältere Misna hin. Die im Talmud zur Stelle (65") zitierte
Baraita ist die ältere iHfis^/ia, die aus der Zeit des zweiten Tannaiten-
geschlechtes {p)i:i 'im "^iTba "\ bn^bti: p-i) stammt und auf den
scheinbar noch älteren halachischen Midras im Sifra Sdmini 5, 6
zurückgeht, den Rabban Gamliel in eine positive Form gefaßt hat.
Die Angabe des Ti'in ist in unserer Misna sehr gekürzt. — Diese
Baraita ist nichts anderes als die Tosefta III, 2 (ed. Schwarz zur
Stelle), welche eben nach unserer Baraita zu emendieren ist.
10. Misna Chulin IV, 4 (72"/'') ist zusammengesetzt aus der
Tosefta Chulin IV, 3, 4 (ed. Schwarz zur Stelle) und dem Sifra
Sdmini X, 2, 3, die jedoch beide von Rabbi stark gekürzt wurden.
In der Tat können wir den ersten, aus der Tosefta stammenden
Teil der Misna (neij nrxt:" -lan . . . nb^h ^^pf^ri nf^r]^) ohne Tosefta gar
nicht verstehen. Im Babli zur Stelle (73) werden zwei Baraitot
zitiert. Die eine a'-i ph -iök '2n ''125 K''2n ist eine vollständige Para-
phrase der Debatte in derTosefta; die andere dagegen !2"i pb i)as' s'^Dn
war ursprünglich nichts anderes als eine Randglosse zur Misna,
welche die in der Misna fehlenden Teile der Debatte aus der
Tosefta ergänzen wollte. Daß diese Baraita an und für sich
keinen Sinn ergibt, hat schon die G9mara zur Stelle zum Aus-
druck gebracht (-i^sxp ■^kü) und Raba findet keinen anderen Aus-
weg, als sie für korrupt zu erklären und nach der vollständigen
Baraita zu emendieren (^inp ''am nonzs mon). Die Entstehung dieses
Fragmentes aber kann in befriedigender Weise nicht anders
erklärt werden als durch die Annahme, daß es ursprünglich als
Randglosse zur Misna gedacht und aufgeschrieben war und diese
Bestimmung später in Vergessenheit geriet, so daß man glaubte,
es als ein Ganzes für sich und als eine selbständige Baraita auf-
fassen und erklären zu müssen. Zur besseren Veranschaulichung
dieses interessanten und für das Quellenstudium höchst instruktiven
Falles stelle ich die Parallelstellen gegenüber.
VIII
Kritische Studien über das Verhältnis der Misna.
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IX
256 Dr. Salomon Gandz.
Da nun gerade in der ML^na von nnintaa nntD''nc't:> nsnts die
Rede ist, bringt Rabbi den entsprechenden Sifra dazu (zu lesen
ist in der Misna nnintaia nnt2''nt:?ir' ns-iüb pDSsi mit n"a und Varianten .
ed. Wilna), jedoch in kurzer Fassung. Die ersten zwei Analogie-
schlüsse Sdmini X, 1 werden ausgelassen und X, 3 wird gekürzt,
indem Rabbi ^n nsür p als nts'nty i3^ü~ px betrachtet; vgl. Bahli 74%
Sabbat 136", Sifra S3mmi X, 6. — Zu lesen ist in der 3Iisna
nb^^Kn n^iDK nsnai nb^ssn nniDN hköö n»,i^ mit n"2 -nöbty nD«ba und
Varianten ed. Wilna nach Sifra.
11. MiÄMa CÄwZm V, 3 (8P) = Ä/ra Emor 8, 8. Unsere üfis-^ia
hängt mit der Mihia ChuHn VI, 2 (85") zusammen, welche auf
Sifra Achare 11, 5, 6 zurückgeht. Wenn R. Jochanan in Chnlin 85"
sagt : D-in "iDan jiratr "r-ni D^aan jwbn isjtri id3 nxi iniKS !a"-i bir vns-i "2-1 nsn
Wü^n ptt'bn iKDtt'i, so hat er dies nicht bloß wegen der Ähnlichkeit
der beiden Fälle vermutet, sondern seine Ansicht, daß die d-dsh
inV, 3 R.Meir sind, wird durch Sifra und Tosefta V, 2 (ed. Schwarz
zur Stelle) bestätigt, die ausdrücklich ^^^nö ö'n lesen. Die Tosefta ^
zur Stelle ergänzt die Misna nach Sifra mit dieser Angabe und
außerdem noch mit dem Satze D^nba n^aKbi d^u rh^-^^b nsisnb tsmtrn.
Ebenso Tose/to VI 4 (ed. Schwarz VI, 2) zur Misna VI, 2 nach
Sifra Achare 11, 5. nKis^"? tsmrn fehlt an beiden Stellen im Sifra,
wird aber von a^an in"! gelesen. - Die Var. ed. Wilna 2^'nö S2 n
pntais D'üam zu unserer Mima wird von der Gdmara 85" widerlegt;
sie ist wohl nach Misna VI, 2 entstanden.
12. Misna Chulin V, 3 (82") geht zurück auf Sifra
Emor 8 (3), 4, 5, 6. Rabbi bringt 8, 4 gekürzt und in anderer
Form und 8, 6 ebenfalls gekürzt und umgestellt; 8, 5 wird aus-
gelassen, da es den Fall von 8, 6 nur in aufsteigender Linie be-
handelt. Die Tosefta V, 6 (ed. Schwarz zur Stelle) ergänzt nun
die Misna nach Sifra, indem sie zugleich letzteren erklärt und
amplifiziert. Aus 8, 4 hat Rabbi ausgelassen nian nx tsnu?! -inx Knu' ns*
pa^-'H D'DTinxn d-3ü nns nx anin -inx xai nas' nx tan^^i -ins xm. Die Tosefta
bringt den Fall mit dem erklärenden Zusätze mtaa ^r^rcsm. Statt
D-TiK r\v^r\ im Sifra hat die Misna n^ja ^w und die Tosefta n^D3 r\^^n;
vgl. Schwarz zur Stelle, Anm. 36, 37, 39. Rabbi hat nur 8, 6
'B JS1D nro rc Dxy nna nxi ntant:? und nicht 8, 5 'b aeio n)2S dx nxi nöx nxi ntan^.
Die Tosefta bringt beide Fälle amplifiziert mmi nran ^r i'?'bs. Die
Korrektur von A. Schwarz Tosefta, Anm. 33, 35 :^:^^v>'ixr\ bv ^^ ^'^n
wird auch durch Sifra bestätigt. Es wäre doch sonderbar, wenn
Tosefta ohneweiters sich in Gegensatz zu Misna und Sifra stellen
würde.
Kritische Studien über das Verhältnia der Misna. 257
13. Misna ChuUn V, 3 (83<*) = Sifra Emor 8, 12 von Rabbi
gekürzt.
14. Die Reihenfolge in den Misnajot dieses Perek stimmt mit
der Reihenfolge im Sifra bis auf einen Punkt überein. Mima V, 1
- Sifra Emor VIII, 7; M. V, 3 (Sl^J, (82")', 4 (83«); V, 5 (83'^)
= S. Emor 8, 8, 4, 6, 10, 11, 12. Die Bemerkung Weiss' zu 8, 8
ist nicht richtig. Die Reihenfolge in der Misna ist die logische.
Zuerst werden die auf eine Person bezüglichen Halachas gebracht,
dann die auf zwei Personen bezüglichen und endlich die durch
mehrere Glieder der Tiere sich ergebenden Komplikationen. Daher
V, 3» = 8, 8 und V, 3^ = 8, 4, 6. Im Sifra wird die Versordnung
beobachtet. Ebenso stimmt auch die Reihenfolge in den Misnajot
des Perek VI mit der Reihenfolge im Sifra Achare überein
(VI, 2 = A 11, 5, 6; VI, 4 = A 11, 4, 7, 8; VI, 5 - A 11, 9; VI, 7 =
A 11, 10, 11) bis auf VI, 2, die aus logischen Gründen vor VI, 4
stehen muß, wie auch im früheren Perek die entsprechende Parallel-
misna V, 3» vorangestellt ist.
15. Misna Chulin IX, 2 (122") geht zurück auf Sifra Ssmini 7, 1,
den Rabbi amplifiziert. Die Bemerkung 'idi pa -jbriD in parc jbiDi
ist aber entschieden nicht am richtigen Platze, sie gehört nach
tsöinm MKü'^m nrm np:art -nn. R. Jehuda und R. Jochanan ben Nuri
gehören zusammen, da sie beide den Satz 'lai np:ü:i mn bekämpfen;
sie stehen auch im Sifra und in der Tosefta VIII, 17 zusammen. Da-
gegen behandelt Tosefta VIII, 15, 16 den Satz pa ^br\v ik parcr i^iai
vor R. Jehuda. Man darf daher nicht mit A. Schwarz Tos. IX, 2,
Anm. 6 die Tosefta nach der Misna umstellen, da die Tosefta
sowohl der Ordnung des Sifra als auch dem Gebote der Logik
besser entspricht.
Festsolirift. ^-
XI
Etwas über die „leichten und schweren Gebote"
in der Halacha und Agada.
Von Stadtrabbiiier Dr. M. Steckelmacher, Mannheim.
Der durch seine zahlreichen Werke um die talmudische
Wissenschaft hochverdiente Jubilar, zu dessen Ehrung auch die
folgenden schlichten Bemerkungen ein ganz klein wenig beitragen
möchten, hat, wie namentlich der Bearbeitung der Logik, so hin
und wieder auch dem Nachweise der ethischen Tendenzen in der
jüdischen Überlieferungsliteratur seinen Fleiß und seinen Scharf-
sinn gewidmet. Ich denke dabei an Veröffentlichungen wie den vor-
trefflichen und originellen Aufsatz über pT-iiö nh) p"?!?» ab in der Zeit-
schrift njn yiHfi ns"i::n (1. Jahrg., 3. Heft) und ähnliches. Vielleicht wird
es darum der Absicht dieser Jubelfestschrift nicht unangemessen
sein, wenn ich hier an einem, wie mich dünkt, noch nicht be-
handelten Exempel den übrigens ja bekannten Tatbestand zu be-
leuchten versuche, wie die Halacha durch die Agada nach der
ethischen Seite hin ergänzt wird.
Welche Gebote haben als „schwere" und welche als „leichte"
zu gelten?
Darauf finden wir die Antwort in b. Schebuoth 2^ (Mischnah)
und 12^ in der Gemara daselbst, sowie in b. Joma 85^' gegeben
und von Maimonides in seinem Mischneh Thorah Tesch. 1, 2 also
zusammengefaßt: nn'b an'bs pn^nc? p nmann ,nmi2nn p ntii n)bpn p niai
ah m::D -iku>i ,nmönn fö p nn nnr jnr pxc> B'rs iptt^i xiir nrntn ,m3 in p-i n-'n
1 Keßef Mischna daselbst erörtert gut, warum Maimonides sich nicht nach
der Baraitha in Joma a. a. 0. richtet, der gemäß auch alle ncv*? pri'3 xStr n"^, die
also mit der Mulkuthstrafe verbunden sind, zu den nniDH gehören. Vgl, ferner
Mischna-Koinmentar des Maimonides zu Abotli 2, 1, wo gleichfalls die Stufen-
grade der nnTi lediglich nach deren Strafmaß bezeichnet werden. Ebenso bei
Saadja Em. wed. V, S. 88 ed. Slucki: Sy n"' Sax ,n'S nir^ i)y laiyn Mn Ntiinn i«
Sv "121V Nipi xim ,Tn"iy3 ctrjy i^njn k^c 'jbd ,nmon Di'«»' yi: nv nnwai .nniann
17*
I
260 Dr. M. Steckelmacher.
Diese Auffassung, wonach für die Charakterisierung der Ge-
bote als „schwerer und leichter" nur die bei ihnen ausdrücklich
angegebenen größeren oder geringeren Strafen maßgebend sind,
darf wohl als die in der Halacha herrschende angesehen werden.
Vgl. unter anderen etwa Stellen wie Mechilta n"^ xa, wo gesagt wird:
:p-i n^s nn^ö
Nun dürfen wir sicher im Geiste des Maimonides (Moreh,
III. Teil) annehmen, daß der göttliche Gesetzgeber nicht weniger
als die ihm als ihrem Vorbilde nacheifernden Propheten von der
ungleich größeren Wichtigkeit derjenigen Satzungen, die wir
moralische nennen, gegenüber denen, die wir als zeremoniale an-
sprechen, durchdrungen war, daß er aber für seine Zeit gewissen
zeremonialen Geboten wegen ihrer auf Abwehr des Heidentums
oder auf Einprägung dogmatisch und geschichtlich grundlegender
Daten abzielenden pädagogischen Bedeutung einen besonders
starken Nachdruck zu geben sich veranlaßt sah und darum bei-
spielsweise die Übertretung des Verbotes bezüglich des Genusses
von ^bn oder m oder pian am Passachfeste oder bezüglich des
Arbeitens am Sabbath mit schweren Strafen belegte, während er
bei manchen der erhabensten moralischen Forderungen wohl
gerade wegen ihrer ohne weiteres einleuchtenden Kraft solchen
Nachdruck nicht für nötig erachtete.
Eben deshalb aber möchte uns jene starre halachische Klassi-
fizierung der Gebote als , schwere und leichte" nur nach den
mit ihrer Übertretung verbundenen größeren oder geringeren
Strafen, wodurch die Vorstellung erweckt wird, als ob dieses ganz
äußerliche Moment den Maßstab auch für den Wert an sich, für
eine innere, bleibende und nicht bloß geschichtlich bedingte
Wichtigkeit bildete, gar bedenklich anmuten.
nxtn nSyoa lyi)!^ nrS nonni tynsi msjiyai T:tDytn nsiui n^33D hp'>üv ms Nim ,n"^ ni^D
D^ntJ» n'3 nn»Di wt^^ nn ms n cp'tr oni ,nmonn H* "isivtr «in ttüh h^tt .Ntann jo
nooa pm :3n"V2 n^^sxni nzv ^i^m mnyn id3 nnion an '3 v\: nrai .T''d mn'O 'ii
ntS nonm. Ebenso spricht Jeh. hal. Kus. III, 49 von nip^a cn2 3"n ni^pn nn'ay
und sogar Bachj. ibn Pak. im Chob. haleb. naitrnmyc, S. 99" ed. Baumgarten von
D'Dtr n'3 niDi mx n'2 nrra anii tf'c m^nj m-ray. Außer der im Texte erwähnten
Hauptklassifizierung nach der Größe der Strafe geht im Talmud nebenher auch
die Bezeichnung eines iidn als "iiön, weil n: '322 jm: niDN, wie nvir\ nu nach
B. Jehuda (Cholin 100'' und 101», vgl. auch das. 90") und 'nn ;o ":2S (das. 102"),
oder weil nnznz mOK (das. 101" Rasohi 'iin' 2i "lON .V'n n'i). Ja es wird daselbst
sogar der m22 qun riKaiu gegenübergestellt mpoa n^nii n'S n'?T nnan "it'2 nxoit:.
Also gleichfalls, wie man sieht, lauter äußerliche Kriterien.
II
Etwas über die „leichten und schweren Gebote". 261
Solche Vorstellung wird denn vom Talmud in der Tat ganz
unbefangen als Tatsache vermerkt, z. B. b. Sota 7^: ktid ni: nai
n^b KTön mm m: njmsn k'h ]:z'i'i »ü"3 k7 ixbn k\ii:' ntsio n^'^y jök: n'^ya nnaa
Es ist aber höchst interessant, was schon die Tosafoth daselbst
inb -löx n"-i ausführen, nämlich: r]'^':2V '^'."üb in*? K-i'^srn ['k'jd 'nrna jnrrK
ühi m'?"'DK jnb n*!2n-i n"y "i mainsn p"ss pjD mian nTnyia 'si: n:"» -ariDiai n'?p
^r\b ^'^^''^n r\•^^n' '-n nnnKD K"y n": ppi^jn 'sm .man «'ntt' mj» pn-na sbx "in
b'pn -i<n friJas' 3"y 's riTzi p"s u^nai .n'?''pD3 sr-ic nau^ia ixb x*?« Kr"'?n rrysir
Dno -i'^m nnt:' ♦•"'is •o"r "231 srn: xDn j*? oncT rcsp ■'s: c'ü -idki 'bis npri-^n -j'-iic
:xr£'N p3!an KriTianü "sd xn':'''pi2 '"^ns j":»! kö^k ""hr jb ano "^'pT a-'v irna p
Wir begegnen also hier schon einer gegen die üblichen von
der Halacha lediglich nach den Strafabstufungen fixierten Kriterien
der Dignität der n':iü sich erhebenden Reaktion des Volksempfindens
bezüglich gewisser das Gemüt (wie bei m'?'ax) besonders äff izierender
oder die soziale Ethik (wie bei rryatr) betreffender Observanzen.
Ganz besonders bedeutsam erscheint es auch, wenn die Tosa-
foth zu Cholin 101^ Tin m sagen, daß obgleich Sabbathentweihung
n'^'pDm -i'am, dennoch nb-'nm nnsa nr xinu? "sb 3"nv n"'? -iiön, was doch
eine ganz entschiedene Würdigung der inneren Bedeutung der
Gebote gegenüber einer solchen, der lediglich äußere Merkmale
als maßgebend gelten, erkennen läßt. ^
Die Bemerkung der Tosafoth, wonach das Volk oft rabbinische
Anordnungen höher als solche der Schrift wertet, erinnert übrigens
an eine andere merkwürdige Alterierung der halachischen Ein-
teilung der m:ia als „leichter und schwerer" nach dem Strafausmaß.
In b. Erubin 21^ lesen wir nämlich: Tiia:: nn ü^jd' d:i a'tnn
mnu^ nüö nnr 'a:iy "^y 'mu niTn n^in y"u;a-i :^":ipn "jsb '?a'\fS' noja nnöK n^b
D'^Din i^b yöu? 'O ,Tap xm^K -i-idö sp mm pania im"? ancn a-i b"a .D"'nö""'pi "by
D'öya D'iaya nmn "si b"» .nmian müiö i*?«! mbp m::» T?x '?"« .ina d":«'"' dj
: onaiD nmö ib'^m n-nn na-tö i"?*?:! kSk njn:
Hiernach werden also die n-nn nai als mbp und die d'T
([v'^-n] j^'^DT -nj -inji^ -n-,1 -n-i "^an lu^nnriDtr) als nman bezeichnet. Der große
Haiachist Raba bringt daselbst allerdings auch hier das Prinzip
des Strafmaßes zur Anwendung, indem er dieses in Anlehnung an
Koh. 12, 12 für die Übertreter der aneia nan noch als verschärfter
in Aussicht stellt.^
1 Auf diese wichtige Tosafothstelle hatte Herr Prof. Aptowitier die
Güte, mich aufmerksam zu machen.
2 Der gleichen aus religiös disziplinarischen Griindon entsprungenen
Neigung zur Vermehrung, beziehungsweise Verschärfung der Strafen entspricht
III
262 Dr. M. Steokelmacher,
Wir sind indes mittlerweile schon auf das Gebiet der Agada
gelangt, und da gewahren wir denn des weiteren verschiedent-
liche Abweichungen von der herkömmlichen halachischen Klassi-
fizierung, zum Teil zwar noch ohne näheren Bezug auf morali-
sche Erwägungen, zum Teil aber schon entschieden durch solche
orientiert.
Zur ersteren Art gehört z. B. die Stelle im Sifre, Abschnitt
nsn, wo es zu Deut. 12, 13 heißt: r\'b ,-T'Dtt? ^-im \sir p praty 'n nox
"iTnn uöö bp m^ün "ran psD a-i na -iöi"? ,in X2:rr mi'^n ban pxi nmnn
Also obgleich es sich um einen ^vh mit nna handelt (Lev. 7, 27),
wird doch von ihm ausgesagt, daß es kein leichteres unter
allen Geboten gebe. Hier ist aber offenbar nur erst eine rein
äußerliche Tatsache, nämlich die der leichten Ausführbarkeit
für das Prädikat „leicht" bestimmend, allerdings schon unter Mit-
wirkung eines ästhetischen Faktors, wie aus Raschis Erklärung
zu Deut. 12, 23 zu ersehen ist: o tn pxu? ijüd natt'nb "^pn Kina? mn ds
Das Moment der leichteren und schwereren Ausführbarkeit
erscheint zunächst auch maßgebend für die Bezeichnung des
]pr\ mbvf betreffenden Gebotes als „des leichtesten unter den leichten"
und des Gebotes der Elternverehrung als „des schwersten unter
den schweren" in Jerusch. Peah ed. Luncz 6^. Nachdem vorher
von der ungemein schweren, die äußerste Opferfähigkeit bedingenden
rechten Erfüllung der Pflicht der Elternverehrung gesprochen
worden, wird der Ausspruch des XDriD na xn n ^ angeführt: ainan mtrn
na j'^ip) ipn mbv^ n? ni'^pau? n'^D ms:» .m-nönac? n-\^^n m^fü'? m'^pau? r\bp m::»
wohl auch die Baraitha b. Kethub. 86* (u. a.) Sa« n"h nn02 (D^yanx piSn "ci»D) n"13
iB'Q2 Ksntr t; im« prf3 'i3i ntriv irxi naio ncy iS 'noiw [ur nry ni^jon. Vgl. zu dem
Ausdruck b. Jebam. 121" in der Mischna. Ferner Mischna Nasir 4, 3 und die
Kommentare daselbst, Ran zu Kethub. 46 und Maim. Cham, ummaz. 6, 12,
sowie Resp. d. Ib. b. Scbesch. 90, der die Maßregel in milderem Lichte zu
zeigen sich bemüht.
1 Derselbe Ausspruch daselbst auch im Namen R. Gamaliels.
2 In ähnlicher Weise, wenn auch in anderer Beziehung, sehen wir die
Ästhetik bei der Abschätzung des c'Vi::' niDN zur Geltung gebracht b. Baba
mez. 61\ Es heiße bei diesem iidn abweichend von dem Ausdruck der Schrift
bei n»an, n'ss und mSptro statt x'Xion vielmehr nntio pKO aanx n^'^^n, nicht weil
in'njN t8"D:, sondern weil ina'Sari'? d'nq ^du.
3 Im Tanch. ed. Buber j apy wird der gleiche Ausspruch R. Simon b. Jochai
in den Uund gelegt.
lY
Etwas über die „leichten und schweren Gebote". 263
D"m n-nt3 ns ty'D) s"ik tm ht nmonaü nmön maiai (Luncz 'd'^ jinom niito
'tD"!»" ns-iKm STia {.Trimi (Luncz
Also eine bloße ntrr nitn wird wegen der in ihr enthaltenen
überaus schweren Verbindlichkeiten und ungeachtet der ganz
gleichen Lohnverheißung, wie sie bei dem ohne jedes Opfer aus-
führbaren Gebote des \pn mb^s gegeben ist, eine nmürcr n-nian genannt.
Die Bezeichnung wird aber bei diesem letzteren Beispiel auch
schon motiviert durch die große innere sittlich-religiöse Dignität,
wie sie dem Gebote der Elternverehrung innewohnt, und die auch
Jeruschalmi a. a. O. in Äußerungen zum Ausdrucke kommt wie :
ü''!2^ ü-\^üb QK^ ns K-n;a v;^pn und Dpön -nM*? dki =ik Tca D''pn.
Einer Erhebung über die verschiedentliche Abschätzung der
Gebote nach Lohn und Strafe, wie sie hier hinsichtlich einzelner
m::« wahrgenommen wird, begegnen wir aber auch schon im all-
gemeinsten Sinne in der bekannten Mischna Aboth 2, 1: th: nm
'1D1 Dcnia •'im n):if2 b^ jnDtr |n,^ riv nnK '^h^ nmiannr :^bp m::a3 (wo Heller
das Moment der Mühe und der Kosten zur Erklärung heranzieht)
und noch prägnanter im Sifre id'j;' nx-',, wo es heißt: nban n'^-onn nx
missn nniaD ybs r:2'nn r\bp nna snn^ ."ii::» "-sj« -htk, wo Friedmann trefflich
kommentiert: "^i^iia "Sj^u' "q"? '^b^. Damit wäre sogar schon eine
völlige Überwindung des Vergeltungsgedankens im Hinblick auf
die Ausübung der m::a erreicht.
Ganz deutlich aber gehört schon zu dieser zweiten Art
die Stelle in Mechilta h" 's S3, wo zu lesen ist: ü« nöi rp D^nai xbm
in ittsj m-inb :n: is"«! n'?"''?m ara jmj is"«! nru?"? k^k id'ku' bprt n"",:::» nca üi
: '131 irmaiy d-i: --a xbx nTrtt'ian jit' xbw D""DKy nmi'? n:mDi nb^'^m
Da wird also wieder eine bloße n^r m2fö eine n-nssn genannt
wegen ihrer ständigen Geltung und in erster Linie wegen
ihrer hohen religiösen Bedeutung. (Vgl. über die letztere in
weiterer Ausführung Mischneh Thorah Mesusa 6, 13 und be-
sonders Tur Jore Dea 285.)
» Vgl. Mischna ChuU. 142": DK noi jjiivan HK "inuS »B« □»ja h]} DK m.y ^its» nh
fp iS 3t3" lyo^ min mos (tsyio lan «W D'3 pon hd I'.xc vc-i.q) id»k3 kmk* n^p nivo
: min:c nnion r.nc Sj,*
2 Vgl. auch Jerusch. Kidd. I, 7; Schoch. tob zu Ps. 9 und Deut. rabb. 6,
sowie Machsor Vitry, S. 403, der die verschiedoncn hierhergehörigen Midraschim
zur Erläuterung von Ab. 11, 1 zusammenstellt. Es wird da überflll an Fror. .5, 5
angeknüpft und gemahnt: S'Nin lOiN «nn xSi , . , mm '7t:' n'nivr23 hpv^^ ntri' «nn nS
'm n2nf2 m::tt'tt' nni« nti'iy 'jk nSnj n mvoni. Also auch eine Wertung der Gebote
nach größerem oder geringerem Lohn wird perhorresziert.
264 Dr. M. Steckelmacher.
Eine solche Würdigung religiöser Vorschriften und Bräuche
nach ihrer sittlich-religiösen Wirkung findet sich unter anderem
auch Bamidm. r. 20, 20, wo mit Hinweis auf die durch
an" nb'taj bii'?! verursachten religiösen und sittlichen Versündigungen
gesagt wird: p^ -13-1 x"? •'3 ':w ■nbp m^füs 'h'StH bai^^ nK n"3pn n^•^^ "pbi
t D"'»'' manxi ü'^'n ro ribp") npn ,imi« nxn nn«i:' m:iö -ai "sk '15i D3ö kiü
Ähnlich wird Sifre Abschnitt rap nbtt» und b. Menach. 44*^ an
einem Vorkommnis veranschaulicht, wie der n"2:i* mxs:, obgleich sie
nur eine n'?p mriia ist («labyri nry Raschi), eine höchst wertvolle ver-
sittlichende Wirkung eigne. Die vertiefte religiöse Auffassung
spricht sich in dem schönen Satze R. Meirs aus (Sifre daselbst):
KD^b 'ön rpim '^■z^ ü''b nön n'?Dnnsr ny::^ •'jb b-'Dpn ibxs n':::^: m::» n^pfan b^r
-nasn, ebenso daselbst in dem Ausspruch: ni:'i"tp it D3\"i'7i«b Q'V)']p dn",'n
■^Kitt^'n r^v^1p dbdi» n-":::::!!:? tjö .n"'::^, ferner, allerdings mit starker
Betonung des Lohngedankens, daselbst: na '3i 13\iSk "i ms: n'^p nna
rns'''? Tny '«i nau' nb^b Tnr ''SK '13i c^ars ''3tt> 'idi D3\-i'?s 'n 'dk, sowie in
dem Ausspruch: misisn Sa D^^p i'?>o r'?r n'^bria n^:::: m::i2 D^pön bau' T'JJs.
Den letzterwähnten Satz nach seinem Inhalte bringt Maimonides
in Mischneh Thorah (Zizith 3, 12) als Motiv der Schlußmahnung,
das Schaufädengebot ja mit Eifer zu beachten.
Es ist mir nun zwar keine talmudische oder midraschische Stelle
bekannt, in der (ähnlich, wie bei dem Mesusagebot) auch die n':i2 m::»
eine rt'-\)f:tn genannt würde, aber Maimonides im Kommentar zu
Abot II, 1 nennt sie, vielleicht mit Rücksicht auf die ihr in der
Agada beigemessene sittliche und religiöse Kraft — analog jener
Benennung der nma msria in der Mechilta — gleichfalls eine mian m::D.^
Eine ganz unzweideutige sittliche Abzweckung enthält der
über den Maßstab der vorgeschriebenen größeren oder geringeren
Sühnemittel, wenn auch nicht über die Vergeltungsidee überhaupt,
sich hinwegsetzende Satz des R. Judan in Schir r. 5, 14 und
Wajikra r. 9, 2 und 25, 5: ina n^bi oiira T"mrD mnetra nmi D''jm3tt> ibx
t ^''rb orT'tt'K-i '"ipipa t^^brinb p Dniaiy du?«i riKDh abü
Ebenso der Satz im Tanch. (Buber) zu Mezora 4 : rt^vp n)2 nx-i
ryöi "i'U^öi y'iü ntrp Kintt» rnn ]wb und die Bemerkung im Schoch. tob
zu Psalm 52, daß bei jenen drei Sünden nur bnj, bei nn'? da-
gegen mbiiJ stehe. Es ist wohl gemeint, daß die sittlichen Schäden,
die -^"n^b zur Folge hat, eine noch viel größere und verderblichere
Tragweite haben, als die genannten drei Sünden, darum sei noch
schwerwiegender als diese die Sünde der rin ]wb.
1 Allerdings erscheint es dann merkwürdig, daß Maimonides dort neben
n'ss zwar nS'O und hdd ntaTiB", aber nicht nnta nennt.
VI
Etwas über die „leichten und schweren Gebote". 265
Aus dem gleichen Grunde wird wohl auch von der viele
Menschen schädigenden Sünde des Raubes C??:) ausgesagt
Waj. r. 3, 3 : 1 n^:^v nsba s"ntt' naab bvn pnr 'i avz x"z c'"-i üh'z ^:'s-a npiizi
nr-ir ''?jai rs naiy jro rntr din 'jr*? b^fi pnr '-i Du^n pr 'i ."^t: .nn :ntapa 'la
bapm' mo mi^an t'd niik '-i nu?n n-K 12 npi" 'i .'?2n -ijjs b'-pc? ':?7:i a-an -asici
t '131 bnz übü ann k*? a'^'rDi
Hier gilt das Verbot von Raub, obgleich ein bloßer ix*?, für
schwerer als jene drei Kardinalverbrechen und Sabbathentweihung,
von der ja gleichfalls in dem betreffenden Kapitel (Ezech. 22) die
Rede ist, trotzdem daß diese mit nn"ö und nna belegt sind.
Ja in Waj. r. 22, 3 erscheint das Prinzip der äußerlichen
Wertung der Gebote nach Lohn und Strafe vollends zugunsten
der Moral, und zwar der durch den Hinblick auf die Pflicht der
„Heiligung des Gottesnamens" mit noch gesteigertem religiösen
Ernst gefaßten, durchbrochen. Wir lesen nämlich dort: n"nr"i j'n ina
ü"nx jQi '1 'ö "maxi 'ncnai yat'x fs pn ur\b 'Dsnan* . -jns'a 'nbsc dtiu? er 'h 'Strro)
•"V bs n"npn -in-'itr iri'ia b"a .T'ju^n ix njitrxnn ncp jna nrx /nbs cc 'ruram ^naDJi
ntrn 'T'i'r'pi "^y -^n^i ab\ welcher durch Diebstahl verübt wird (Matn.
Kehun. daselbst). Selbst die Sünde des Götzendienstes steht der
des Diebstahls nach.^
Es zeigt nun von dem erleuchteten Sinn des Maimonides,
daß er in seinem xMischneh Thorah zwar gewissenhaft die Ge- und
Verbote nach der halachischen Tradition kodifiziert, also auch
die für die Übertretung eines jeden von ihnen vorgesehenen
Strafen (mp'?ü, ma und ,-in'a) getreu registriert, aber doch bei
manchen besonders verwerflichen moralischen Vergehungen nicht
unterläßt zu sagen, sie seien, ob auch bei ihnen keine der genannten
Strafen vorgeschrieben ist, gleichwohl von schwerstem Gewichte.
Z. B. Deoth 6, 8 bezüglich der Beschämung des Nächsten: sys'
D-'a-ia iTnn 'js ]'::bfin d'mh nax -p ,xin b^-t: pr vbs npib i3'S' n-an nx cb-z^nz'
t y'n^vb pbn ib px
Daselbst 6, 10 bezüglich der Versündigung an Waisen und
Witwen durch lieblose Behandlung: s rx (pjrn üb Din'i nüba bz) n; Mib^
X n-ina nrns ■'nnm 'ek nnm n-nrc cmsa w)V ''in rbv i'p^b j^x^r
Daselbst 7, 1 bezüglich der Sünde der Verleumdung: bnan
D-iui xin bii: pr m -121 bs i'p'ib r'xc a"rKi 'n 'j-s-i i'?n xb 'jü n"'?^ -lair n-^ana
: '131 man nics3 ji-in"?
» Vgl. auch Kohel. r. 1, 34 und 3, 12.
- Vgl. dagegen die Halacha b. Sabb. 91": 2»nr\: na:;»' s'^n natra do 33un
nnsa pN3 nat? now na'::) iicn nnti- nma nsim tuo n\n .natr niD'« n»^ Na'c mip n3'2J3,
also n'i'D nana n»S o'p.
VII
266 Dr. M. Steckelmacher.
Daselbst bezüglich des Racheverbots : 'W n"bs -i^aiy ii^ania apijn
^nai -iiKia s-n nrn nri v'^r npi'? iD^t^ir s"ys'i Dipn x"?
Man darf wohl in solchen Weiterungen ethische Vertiefungen
erblicken, die den Einfluß der Agada erkennen lassen, wenngleich
die zuweilen hinzugefügte Versicherung, auf die Übertretungen
würden doch große Strafen — ob sie auch nicht immer in der
Schrift spezifiziert werden — erfolgen, von dem Bestreben,
möglichst innerhalb der Sphäre der überlieferten Anschauungen
zu bleiben, zu zeugen scheint.^
Jedenfalls aber bedeuten solche über den engen Rahmen des
Haiachismus hinausgreifende Gedanken, wie wir sie bei Maimonides
und manchen anderen jüdischen Denkern, wie namentlich dem
etwa um ein Jahrhundert älteren Bachja ibn Pakuda, der unge-
achtet der Beibehaltung der hergebrachten halachischen Jilassi-
fizierung (vgl. oben) den unter keinerlei paragraphierten Straf-
bestimmungen stehenden Herzenspflichten den höchsten Rang
zuweist,^ des öfteren antreffen, einen starken Zug zur Agada in ihren
edelsten Bestandteilen und vermittels ihrer zu der Religion der
Propheten hin, im vorteilhaften Unterschied gegenüber den
halachistischen Einseitigkeiten, wie man ihnen bei anderen späteren
talmudischen Autoritäten begegnet. So wenn etwa Nissim aus
Gerona zu Alfasis Halachoth GhuU. S. 113 also argumentiert: Die
Lesart des Rif bezüglich n^aro bü nnpns^ niaiirn sei deshalb der
Raschis vorzuziehen, weil mnan ns* "rnj ij^ki x^^"^ 'D nDpn i*? fxn xn"« dx
'in 'st3 T'ani mnan nx m b'Dsia b"ST, oder wenn es im njcria pjdd zu
Mamrim 2, 2 heißt: -^ab bv'h:i iDnb dr nsn ,t,t js -[b nött>n n^iro '3t? na
sin nwn bsi ^^ sm nn'^nbb j^yjüDtt'S nnr nn naj"? k-iid^k. Oder wenn wir
gar in Isserleins Pesakim 96 die Gestattung abergläubischen Zauber-
1 Vgl. Chinnuch 416, wo zu mxnn nh gesagt wird: yaipi nr hv i3ivni
nn:i sxn« nB'j?D2 yn^r ir33 m^pn nnsS nao um '3 niKO Snj. In Mischneh Thorah
Gesela 1, 9 vermisse ich eine ähnliche Hinzufügung, die wir nach den im Texte
angeführten Beispielen wohl hätten erwarten mögen.
2 Vgl. Schwarz, Der Mischneh Thora, S. 18, wo treffend hervorgehoben
wird, daß Maimonides zwar bei jeder sich darbietenden Gelegenheit den Philo-
sophen herauskehre, aber doch in der Hauptsache Kodifikator bleibe und als
solcher, ob er will oder nicht, den talmudischen Standpunkt vertreten müsse.
Der herrschende Standpunkt des Talmud aber bezüglich des Wertmessers der
Gebote ist eben der halachistische nach den Abstufungen der Strafen Die oben
zitierte Baraitha aus Keth. 86'' zeigt ja, wie auf diesem Standpunkte nicht nur
kein Absehen von dem Strafprinzip möglich ist, sondern sogar eine Übertragung
desselben auf nry m:JO für unerläßlich gilt.
' Vgl. Ghob. llaleb. ed. Baumgarten, S. SM., 10^ 144^
VIII
Etwas über die „leichten und schweren Gebote". 267
n
spuks am Krankenbette damit motiviert finden, daß ja gar kein
IS*? "iiCK vorliege, sondern nur ein nry -nc\s, nämlich nur das Gebot
1''"'':'K '1 ny rrnn a"!2n ! Wie bezeichnend ist doch dieses „nur", und
wie sehr verrät der Mann damit, daß ihm ein volles Bewußtsein von
der sittlich-religiösen Bedeutung dieses erhabenen Gebotes fehlt!
Und dabei beruft er sich auf Maimonides! Er meint Mischneh
Thorah Akk. 11, 16, läßt aber merkwürdigerweise außer acht, wie
Maimonides daselbst 11, 12 aufs schärfste sich gegen derartigen aber-
gläubischen Unfug wendet und jedenfalls durchaus keinen Anlaß zu
der Annahme gibt, als dächte er von jenem rrnn n"s:n so gering.
Freilich dürfte das verwunderliche Responsum Isserleins nicht
allein auf Rechnung seines streng halachistischen Standpunktes,
sondern auch des übermäßigen Einflusses seiner abergläubischen
Umgebung zu setzen sein.^
Zum Schluß sei noch daran erinnert, wie der Talmud zwar
für gewöhnlich seine strengen halachischen Wege geht und zu-
weilen durch seine Dialektik sich sogar zu Konsequenzen treiben
läßt, die seiner anderwärtig eingeschärften Ethik schnurstracks
widerstreiten und sicherlich nur akademische Scharfsinnsproben
bedeuten und nie praktisch wurden,- aber gleichwohl selbst an
unzähligen Stellen der Agada das Wort und an manchen einen
1 Wie sehr auch Stocktalmudisten einen einseitigen Haiachismus zu über-
winden wußten, kann übrigens unter anderem an Elieser b. Joel (vgl. Apto-
witzer, Elieser b. Joel, S. 892) ersehen werden. Vgl. auch Weiss, Dor der
wedor. V^, S. 2b2, der schon auf jenen schwachen Punkt bei Isserlein aufmerksam
macht und ihn gleichfalls wie aus der damals herrschenden talmudistischen
Einseitigkeit, so auch aus dem damals allenthalben in Deutschland grassierenden
Aberglauben und Zauberspuk zu erklären sucht. Siehe auchGraetz, Gesch. VHP,
S. 207, wo Isserlein als ein Mann von sittlicher Hoheit und besonderem Edel-
mut gelobt wird, ferner Güdemann, Gesch. d. Erz. III, S. 54 ff., wo von
Männern wie Isserlein und Maharil die größte persönliche Moralität und sogar
ein großer Liberalismus in zeremonialen Dingen nachgerühmt wird.
2 Man denke etwa an die mnron mxcn ti'r^n in bab. Temura 16" und
Kidd. 55\ wo es heißt: n^Sxr^ nna «\ni ns'^'' nc:iD (Raschi das., Bertinoro zu
Sebachim 8, 1 \r\ihnü imD'C n;' lUD Dip02 jniN fn^io), was doch bei der ungeheuren
Rücksicht, die sonst immer auf c"n '^v^ "J'i genommen wurde, sicherlich niemals
vorkam, aber die akademische Kasuistik glaubte eben alles auch nur in der
Phantasie Mögliche behandeln zu müssen. Hierher gehören auch Fälle wie die
Mischna Temura n, 1, 4 ausgetüftelten, die bei den sonst herrschenden strengen
Ansichten über Sittenreinheit, zumal in Verbindung mit Gottesdionstlichem, als
in der Wiikliclikeit ganz ausgeschlossen erachtet werden müssen; oder auch
die offenbaren kasuistisciien Parado.xa Makk. 16'': 'n in« tc2rA [''70: 'D pon
n7'3: n't3 Ditro '«i n'<-\:i mco 'n ,'i npM» nnj^ jo'^tJ'ni, Sabb. 5": 'i3i njp fy: und
Kidd. 7": 'i3i "-jn^ »^ 'Bnpnn sdi idk und alle die m»5:a Rabas das.
IX
268 Dr. M. Steckelmacher.
Vorzug eiDräumt, aus dem starren Felsen der Halacha plötzlich
die erquickenden Gewässer der Agada in reicher Fülle hervor-
sprudeln läßt und zu einer höheren Frömmigkeit auffordert, wie
sie z. B. im liebevollen Verzicht auf das strenge Recht sich offen-
bart. Vgl. unter anderem die Mahnung Rabs in b. Baba mez. 83^
D^mta i-nrs -[bn jr»b und dessen Ausspruch daselbst SS*^ bezüglich
des Vorrechtes bei der Bergung des eigenen Verlorenen vor der
eines anderen : -[btt? jrnx na n^n^ k"? ^5 dbk xnp nöx in ^ök niirr n"X t2"rifz
ip n^b s'2 s^iD ^3 iü::yn Q'^^i^r: b^ sn nax nim^ i"ki .mx b^ btrb nnip. Ferner
Jer. Teruma 46^^'^ ed. Krotosch., wo R. Josua durch den Propheten
Elia von der strengen Halacha weg auf eine n-'TDn t\wh gewiesen
wird. Alles das dokumentiert das stets lebendig gefühlte Bedürfnis,
die Halacha durch die Agada zu ergänzen; es beweist, daß man
von der Wahrheit durchdrungen war, welche Sifre Ekeb S. -85 ed.
Friedmann im Namen der möwn ^tm-i überliefert: 'ö n^aritt» y^T^
*
Vorstehende Notizen machen selbstredend keinerlei Anspruch
darauf, das Thema irgendwie erschöpft zu haben, regen jedoch
vielleicht manchen über mehr Zeit und Kraft Verfügenden zu einer
ausführlichen Bearbeitung an. Der mit ihnen zunächst beabsichtigte
Erfolg aber wäre erreicht, wenn der verehrte Jubilar, dem sie
gewidmet sind, in dieser Widmung erblicken wollte ein kleines
Zeichen treuer Anhänglichkeit und des herzlichen Wunsches, daß
ihm ein hohes, glückliches, an Freuden und Segnungen reiches
Alter möge beschieden sein.
vSnt:
Eine neu erschlossene hebräische Vokabel
in geschichtlicher Beleuchtung,
Von Samuel Krauss, Wien.
Das im Neuhebräischen sehr stark gebrauchte Wort b^'c hat
bis jetzt keine richtige Erklärung gefunden. Es bedeutet (nach
Levy, Neuhebr. und chald. Wb. II, 136) „Früchte (Getreide,
Wein u. dgl), die soweit zugerichtet sind, daß sie zur Entrichtung
von Priester- und Levitengaben tauglich sind, von denen aber diese
Entrichtung noch nicht erfolgt ist, Tebel* Letzteres Wort will
besagen, daß man eigentlich eine richtige Definition des mit tebel
gegebenen Begriffes nicht geben kann, vielmehr das Wort selbst
als terminus technicus beibehalten müsse. Etymologisch pflegt das
Wort wie folgt erklärt zu werden : ] . Die Frucht ist vergleichbar
einer hölzernen Tafel («"^rj), indem man von ihr, da die Hebe
und der Levitenzehent noch nicht abgegeben wurden, nicht essen
darf. So R.Nathan Romi, 1 I.Jahrhundert, in seinem bekannten rabbini-
schen Wörterbuche 'Arukh. 2. '?3I2 synonym mit "^bd, eigentlich also:
Früchte, in denen das Heilige dem Profanen noch anhaftet, ähnlich
ro-i. So Levy a. a. O. (Früher schon, wie es scheint, P. Smolenski:
Anhängsel, was einer anderen Sache beigegeben ist.) Das Wort
' Diese Studie bringe ich dem in Adasz-Tevel 1846 geborenen Rektor
Dr. Adolf Schwarz zu seinem 70. Geburtstage als kleines Zeichen meiner Huldi-
gung dar. Gern erinnere ich mich, daß ich als zehnjähriger Knabe meinen
ersten Talmudunterricht in demselben Orte genossen habe. In reifen Jahren
sollte uns ein gemein?ame8 Wirken verbinden, nicht zuletzt auch in der Talmud-
forschung, in der unser Jubilar der allseits gefeierte, vorbildliche Meister ist.
Etwas von seinem Geiste weht auch in dieser anspruchslosen Studie dem
Leser entgegen.
270 Samuel Krauss.
rüi, worauf man sieh hier beruft, ist selbst von ungewisser Be-
deutung, wie noch weiter unten zu zeigen sein wird. 3. bats = bh. b^n,
dieses von der Wurzel '?'r>D, also eine Mischung, wie auch rat. So
Kohut in seinem 'Arukh completum IV, 10. Diese Erklärung war
insofern von Glück begünstigt, als sie auch aufgenommen wurde
in das , Lehrbuch der Neuhebr. Sprache von H. L. Strack und
C. Siegfried (1884) und in dessen Nachfolger , Neuhebr. Gram-
matik" von K. Albrecht (1913), wogegen sie z.B. von Ben Jehuda,
Thesaurus 1839, mit Recht verworfen und bereits auch von mir
(gelegentlich der Anzeige des Albrechtschen Buches in ZDMG
LXVII, 734) angefochten wurde. Ben Jehuda selbst wagt übrigens
keine Etymologie und punktiert i^ntj (ich halte, schon wegen ran,
das zum gleichen Begriffskreis gehört, bna für richtiger). Man
höre nur Albrecht: bh. bnn Befleckung, bn^ Frucht — wie kommt
eins zum andern? „Frucht, von der die Abgaben noch nicht ab-
gesondert sind"; aber das „nicht zugerichtet sein" (jpnj k"?), wie
der rabbinische Ausdruck lautet, ist doch (für die Frucht?) keine
Befleckung! 4. Nach Jastrow (Dictionary 517) soll unser bnts mit
bats eintauchen (von Speisen) zusammenhängen. 5. Soll noch die
echt rabbinische Erklärung registriert werden? Diese geht von
aram. xbats aus und zerlegt das Wort in ab nts = nicht gut. Nomen
est omen. Diese von Maimüni und Bertinoro vertretene Ansicht,
im Talmudischen nicht unerhört, ist in der Tat nicht gut.
Schon die bisherigen Redewendungen haben dargetan, daß
in «^atD eigentlich nichts steckt als der Begriff „Frucht" schlecht-
hin. Die Benennungen für „Frucht" werden in den semitischen
Sprachen, besonders im Hebräischen, das ich am besten zu über-
schauen vermag, von dem bloßen Begriff des Einbringens abge-
leitet; so namentlich in bh. nxnn (vgl. lat. proventus), das den
„Ertrag" eines Landes, der Tenne, der Kelter und des Weinberges
bedeutet (siehe Gesenius.i Hwb. 13.— IB. Aufl.), bei dem jedoch
im Neuhebräischen bereits die kleine Verschiebung eingetreten
ist, daß es vorzugsweise (wie in der Bibel pn) das Getreide be-
deutet (vgl. H. Vogelstein, Landwirtschaft in Palästina S. 44
und 63, mit der Bemerkung, daß lat. frumentuni speziell vom
Körnerertrage gesagt wird). Auch deutsch „Getreide" (ehemals
Getraide, Traid, Drait) scheint sich mir in demselben Gedanken-
gang zu bewegen: althd. gitragidi, von tragan = tragen, d. h. was
man vom Felde einträgt; denn wenn bei Kluge, Etymol. Wb. der
1 Verwiesen wird unter anderem auf ass. erbu Einkünfte, Ertrag, sürubtu
Ernte, von erehu hineingehen.
II
Eine neu erschloBseue hebräische Vokabel. 271
deutschen Sprache, 5. Aufl. (die 7. Aufl. besitze ich nicht), gelehrt
wird: .alles was getragen wird, Kleidung, Gepäck", so kann doch
das Tragen, das zugrunde liegt, doch nur die Tätigkeit des Menschen
sein, und es ist logisch verfehlt, hernach zu sagen: „was der Erd-
boden trägt (Blumen, Gras), Getrei-de'". Doch, dies nur nebenbei.
Im Hebräischen findet man, wie nxian selbst, so auch das
Verb K13 in intransitiver und transitiver Bedeutung zu einer be-
sonderen Prägnanz entwickelt, wie an der Stelle Lev. XXV, 22
nriNiDn ^{in ny, von Geld- und anderen Einkünften I Kön. X, 14;
II Chr. IX, 13; dann Haggai I, 6 aya «am „einführen'' [in die
Scheune], II Sam. IX, 10 nxnm absolut (fehlt bei Ges. 13. Aufl.,^
wogegen die bei ihm angeführte Stelle Ps. XC, 12 wenig sicher ist).
Desgleichen riDk das Einsammeln (besonders des Obstes,
Jes. XXXII, 10, was zugleich als Beweis dienen kann, daß auch
""p 'SDK Mi. VII, 1 gut überliefert ist und nicht, wie Ehrlich will, in
p'p ""DaK emendiert werden darf) und wohl auch die eingesammelten
Vorräte, wie in D''apKn n^n I Chr. XXVI, 15 (und das. 17 cscxn
allein) :2 Haus der Vorräte (Sing. *fibs'); vgl. s^''car\ :n .Fest der
Obsternte", wo stdk genau so ein Konkretum sein kann, wie cmrn
und m::a im Namen der übrigen zwei Feste; vgl. n^'^rnn ''D- die
Baalsfeste Hos. II, 15. So sind r|CK (Niph.) und sin synonym auch
noch in der Phrase rnns' ba i=]CH'j) Nin „eingehen (eingetan worden)
zu seinen Vätern", Im Neuhebräischen ist von der gleichen Art
DD31I2 (z. B. in Tos. ed. Z. 94 Z. 9, in ed. Schwarz 328 CDa-'b nvit'yn),
doch hat Levy III, 113 bloß die Form djdö, beziehungs-
weise d"':dü.
Bei ninr» (bh., nh.; aram. und syr. ]^n^^ = Korn, nh. nisr
Schwangerschaft = Tragen der Frucht) Ertrag, Feldfrucht, liegt
die Sache nicht so klar, wenigstens macht assyr. ebüru = Feld-
frucht den Eindruck, daß wir es mit einem nomen sui generis zu tun
haben. Aber als Stamm mag dennoch -lay gelten (siehe Barth § 82'^),
und da mag man immerhin an ein Überführen des Getreides (vom
Felde in den Hof) denken, und mar* ist geradezu das Überführte,
das Getreide. Auch "^id"« wird am besten von h^ abgeleitet, doch
denkt Barth § 124<", 156'' Anm. an bin, also für br^. Vgl. noch
1^3 Tribut [in Naturalien], das man freilich für assyr. abälu hält.
Im Arabischen gehören hieher die Begriffe J^> = Ernte,
Einkommen (etwas verschieden davon J^j.w>, bei dem an die
Ernte oder den Ertrag des Feldes nicht mehr gedacht ^vird) und
1 Vorhanden in der 16. Auflage.
' Vgl. weiter unten nnsiK.
III
272 Samuel Krauss.
Älft Lese, Ernte, Einkommen. Zu letzterem stellt sich von selbst
aram. '^'^r, k"?*?!? (richtig Levy, Trg. Wb. II, 219: eigentlich was in
die Scheune oder Kelter kommt, vgl. Gen. XL VII, 24 Onkelos; daß
jedoch dieses verschieden wäre von -iinT = Erderzeugnis, sehe ich
nicht ein), Kn'?'?r I^^^Ui^ (P. Smith 2880 in Bibelübersetzungen für
gr. dßcpoQK, aKfpoQta, TiQÖGodoi), und vielleicht auch ^]^bb^V die Traube
der Nachlese, als das, was mit besonderem Fleiß eingebracht wurde
{bbv = tun, handeln befriedigt nicht).
Ein Wort sei noch gestattet zu dem eingangs berührten ron,
das nach der Annahme von Levy und Kohut unser bnta erklären
helfen soll. Keine Spur, daß röT etwas mit dem Begriff der Ver-
mischung zu tun haben sollte. Was es aber in Wirklichkeit sei,
ist nicht leicht zu sagen. Die gewöhnliche Zusammenstellung mit
röi = Träne' (trop. von Wein und öl, die aus den gekelterten
Trauben und Oliven tröpfeln), ist ganz unhaltbar. Mit Recht betont
Ben Jehuda (Thes. 964), daß dieses urwüchsige Wort nur eine
eigentliche und keine figürliche Bedeutung haben kann. Er sieht,
sehr richtig, daß nsbö und ran Exod. XXII, 28 genau so in
Parallelismus stehen mit der Erstgeburt der Menschen (daselbst), wie
in Num. XVIII, 12 „alles Fett von Öl, alles Fett von Most und
Getreide", daselbst noch durch rrirx-i verdeutlicht, im Pflanzen-
reiche nichts anderes ist, als die Erstgeburt von Mensch und Tier
daselbst Vers 15. Er meint sogar, daß daselbst Vers 27 ursprünglich
pn jö yais (statt jj'td) stand neben :ip''n p nx'?ö3i, wie es in Exodus
der Fall ist. Demzufolge sind für ihn: 1133 das Erste (n-'U'K-i) von
Lebewesen, oniDn das Erste von Feldfrüchten, nsba das Erste der
Kelter und der Ölpresse, rci aberr das Erste der Tenne; alle vier
sind also synonyme Wörter. Für die Etymologie von riai bringt
er nichts bei. Sollte, da mit ihm auch nhn = Fett synonym ist,
arab. ^U:> = Gehirn (vgl. ii^\.> spathe de palmier qui sort de la
moelle, Belot, vgl. Frey tag) zu fern liegen? Dem sei wie ihm
wolle; keinesfalls kann dieses yai das obige '?2io im Sinne von
Mischung decken.
Vorangehend noch eine kleine Forschung über ein rabbini-
sches, anscheinend dem Griechischen entlehntes Wort, das uns
über das von uns postulierte Einführen des Getreides etwas Näheres
besagt. Das Wort iiq^ddid (auch pü-^Dpits geschrieben), ist zweifellos
1 So im wesentlichen Ges. noch in der 16. Aufl. F. Perles, in Orient.
Ltzg. XV, 218, macht darauf aufmerksam (wie es auch D. Hoffmann in seiner
Mekhiltha RSbJ 152 Anm. 8 tut), daß samarit. ym = das Auserwählte, das Beste
sei, was auch wir hier behaupten.
IV
Eine neu erschlosaene hebräische Vokabel. 273
= tocb^iiiov, d. i. jedes Gemüse, besonders aber die Endivie (siehe meine
Griech. und Lat. Lehnwörter im Talmud etc. II, 271 und die Note
I. Löws zur Stelle). Nun kommt aber die Verbindung pa'-crntt -jn-i
vor (vgl. cj:a "j-n j. KilaMm II, 1, 27°, 69), die man früher nicht
deuten konnte (Lehnw. daselbst einige Vorschläge). Dies in folgendem
Satze: „Die früheren Geschlechter pflegten ihr Getreide (niTa
xat' s^oxi]v = Kornfrucht) nach Art (-|-n nicht Weg, sondern Art
und Weise!) der Endivie einzuführen, um ja zum Zehent ver-
pflichtet zu sein, und infolgedessen kam auch Segen in ihr Ge-
treide" (tannaitischer Text oder Baraitha b. Baba M. 87^ Gittin 81*
siehe Tosafoth; Berakhoth 36^, Jalqut Dt. § 938; etwas abweichend
Rasi Pesahim 9^). Das heißt, wie 'Arukh (bei Kohut IV, 82, siehe da-
selbst Zusatz des 'Aseri) erklärt: Sowie der Landbauer nicht ansteht,
seine Endivie frei und offenkundig durch das Haupttor seines
Gehöftes einzuführen, aus dem Grunde, weil er davon, als einer
Gattung des Gemüses, keinen Zehent geben muß und es nicht nötig
hat, Schleichwege einzuschlagen, so haben die früheren Geschlechter,
die noch willig ihren Zehent entrichteten, auch ihre Hauptfrucht, das
Getreide, offen und beim Haupttor eingeführt, damit um so sicherer
die Zehentpflicht herbeiführend. Nach rabbinischer Anschauung haftet
nämlich die Zehentpflicht auf der Frucht erst wenn dieselbe in
das Haus (rrs, R. Jannais Ansicht), beziehungsweise in den Hof
(ii'pT, R. Johanans Ansicht) eingeführt wird (Maimonides, nrys III, 3
und IV, 7 akzeptiert -i^in), bis dabin wurde ein improvisiertes Essen
davon auch ohne Zehent gestattet. Darum nun die Erwägung, ob
wirklich eingeführt oder nicht, beim Haupttore oder auf einem
Schleichweg.
Der hier oft berührte Modus der Einfuhr des Getreides verrät
uns, wie mir scheint, einen noch nicht gewürdigten, weil noch nicht
erkannten, geschichtlichen Vorgang. Nach der Katastrophe vom
Jahre 70 haben die Römer, wie bekannt, die früher von der Judenheit
der ganzen Welt an den Tempel zu Jerusalem geleistete Abgabe von
einem halben Schekel auch jetzt, da es keinen Tempel mehr gab, weiter
eingehoben (gezahlt wurde ein Didrachmon) und dem Jupiter
Capitolinus gewidmet; der Jupiter Capitolinus aber, so sagt
Mommsen, ist auf Erden der römische Kaiser. Diese Abgabe,
bekannt unter dem Namen ßscus Judaicus (das Nähere darüber
siehe in meinem Artikel in J. Enc. V, 402 und bei Schürer 11^ 314
und III ^ 117, wo auch die Literatur), soll hier nicht weiter
erörtert und nur zum Ausgangspunkte unserer ferneren Aus-
führungen genommen werden. Stellt schon dieses Didrachmon
Festschrift. 18
V
274 Samuel KrausB.
eine Perfidie ^ des römischen Reiches dar, so noch mehr alles,
was damit zusammenhängt und besonders die Pflicht der übrigen
Leistungen, die ehemals zum Tempelleben gehörten. Was wir hier
betonen wollen, ist, daß auch Hebe und Zehent für die römische
Staatskasse gezahlt werden mußten. Der große Zeitgenosse der
großen Katastrophe, R. Johanan ben Zakkai, scheint in einer seiner
Homilien darauf anzuspielen, wenn man nur seine Worte richtig
zu deuten versteht. Er sagt: „Ihr habt nicht Gott dienen wollen,
so seid ihr den Völkern dienstbar geworden; ihr habt nicht einen
ypn für den Kopf- wägen wollen Gott zu Ehren, so wäget ihr
15 SchekeH im Reiche eurer Feinde; ihr habt nicht die Wege und
Straßen herrichten wollen für die Festwallfahrer, so müßt ihr die
Türme (pcmnn von TcvQyog) und Burgen (pjsm^n 1. mit Jalqut prmn) "*
herrichten für die, welche zu den Weinbergen der Könige hinauf-
ziehen" (d. i. für die römischen Soldaten, die in Friedenszeiten
mit Straßen- und Landbau beschäftigt waren und zur Sicherheit
der Landesgrenzen Wachttürme und Burgen errichteten; siehe
Schiller, Gesch. der röm. Kaiserzeit I, F81 und meine Ausfüh-
rungen in Magazin für die Wiss. des Judent. 1892—93 XIX, 243 f.,
XX, 105 f.). Vorher schon heißt es (in Mekhiltha zu Exod. XIX, 1 9
p. 61% dieser Satz auch in MRSbJ p. 93), daß die Israeliten, weil
sie nicht ihre eigene Ära wert hielten, nunmehr gezwungen seien,
nach der Ära der fremden Reiche zu zählen. Eine Parallclstelle
zu unserer Mekhiltha findet sich in Aggadath Canticum zu I, 6
ed. Schechter^ (anonym): Ihr wolltet den Tempel nicht, wie es sich
gebührt, hüten, so hütet ihr jetzt die große Festung (?). Statt
piöiD wäre auch hier richtiger pbpiii' zu lesen: ihr habt jetzt in
die große Festung"^ (Jabne) eure Bodenfrüchte abzuwägen, d i. zu
entrichten. Dieses bpw kommt nämlich genau in demselben Sinne,
wie wir gleich sehen werden, in Verknüpfung mit Jabne vor.
Vorher ist jedoch noch eine ähnliche Gegenüberstellung von Einst
und Jetzt zu erwähnen: „Durch die mit Heben und Zehnten be-
1 Ausdruck Justers, Les Juifs dans l'empire Romain II, 282.
2 Das ist eben der halbe Schekel.
3 Eine Berechnung dieser Summe siehe weiter unten. A. Bücliler, The
Economic Conditions of Judaea after the Destruclion of the Sucond Temple,
London 1912, S. 63, vermag sie nicht zu deuten.
* Was ich in Magazin weiter unten a. a. O. und in Lehnw. II, 14:i für p:jii:
gesetzt habe, habe ich seitdem aufgegeben; siehe meine mfi^nn nviiriip I, 38.
5 Auch abgedruckt in Midra« Zuta ed. Buber; siehe meine „Griechen und
Römer" in Monum. Talm. V, 1, Nr. 117.
« Büchler 1. c. 62, Anm. 1. denkt an Caesarea oder an Rom.
yi
Eine neu erschlossene hebräische Vokabel. 276
gangene Schuld worden die Himmel verschlossen und lassen keinen
Tau und Regen fallen, und das Volk wird (in bezug auf dieselbe
Sache, nämlich in bezug auf Heben und Zehnten) der Regierungs-
gewalt (mab,^) überantwortet" ('Aboth di RN Version I, c. 38, p. 113,
nach Schechter noch immer Ausspruch des R. Josija, der un-
mittelbar vorher sprechend eingeführt wird; er lebte noch in der
hadrianischon Zeit,^ war wohl jünger als R. Johanan b. Zakkai,
immerhin aber älter als der Fall Bethars).^
Wäre uns die Straf rede des R. Johanan b. Zakkai vollständig
erhalten, was bekanntlich mit solchen Reden selten der Fall ist,
wäre wahrscheinlich die Liste all der Dinge, die dem Tempel
böswillig vorenthalten worden waren, jetzt aber dem gierigen
Römer zu zahlen sind, eine weit größere geworden. Namentlich
hätten wir von ihm, wie von R. Josija, erfahren, daß auch Heben
und Zehnten dem Römer bezahlt werden mußten. Er scheint selbst
in der erhaltenen Rede soweit darauf anzuspielen, daß er, von der
Kopfsteuer des Didrachmon zur Bodensteuer überspringend, die
Summe beider Arten von Abgaben mit 15 Schekel angibt; da
V2 Schekel = 2 Drachmen, so sind 15 Schekel = 60 Drachmen,
was ungefähr das Maximum dessen sein mag, was ein vermögender
Jude nach dem Falle Jerusalems an Kopf- und Bodensteuer dem
Fiskus zu zahlen hatte. Noch immer nämlich muß daran festgehalten
werden, daß die Juden immer und überall die gleiche Kopfsteuer
bezahlt haben; dies folgt sowohl aus der Quelle, aus der das
Didrachmon abgeleitet wurde, als auch aus der Bezeichnung
Didrachmon selbst. Darum wohl konnte Josephus aus der Summe
» Vgl. Bacher, Ag. der Tann. II, :^51 f.
> Aus späterer Zeit ist zu vergleichen der Spruch 'Ullas: „Galil, Galil,
du hassest die Thora; du wirst dazu kommen, daß du deine Abgaben entrichten
wirst (so ist fp'DOD niryS -]B1d zu verstehen) in Gewalt der Oranger" (j, Sabb. XVI
E., 15', Z. 61; siehe Bacher, Ag. der Tann. 1= 24). Der Begriff pp'DO ist der-
selbe, wie in dem Satze Skt.-» j>-in2 ns ipnnnr n'p'vr: :hit Sifre Deut. 317, B. 1:^5"
(^iehe dazu Büchler, Der galiläische 'Am ha-'Ares , S, .35), doch wird hier der
Bodenbesitz der Römer im allgemeinen geschildert. Zur Frage: Wem gehörten
Grund und Boden in Palästina? siehe übrigens mein Antoninus und Rabbi,
S. 138. F. Klingmüller, Die Idee des Staatseigentums am römischen Provinzial-
boden, Philologus, Bd. L.XIX, S. 71 — 118, beweist, nach Pomponius D. (49, 15)
20, 1 (II, 7) 36, daß alles eroberte Land grundsätzlich Eigentum des römischen
Staates faff"r puHicuB popuH JtomaniJ war; in den amtlichen Namen cimiates
deciimanne und rtvilates cennoriae drückt sich dasjenige aus, was von solchen Ländern
an Steuern eingehobon werden sollte. Die erste Benennung (,,Feld oder Land,
von dem der Zeiicnt gegeben werden muß"), ist geradezu förderlich für die uns
beschäftigende Frage.
18*
VII
276 Samuel KrauBS.
der Kopfsteuer die Zahl der Einwohner Ägyptens berechnen ;i
ein gewisser Papyrus aus Arsinoe und der Zeit Vespasians, der
dem entgegenzustehen scheint, muß wohl anders gedeutet werden.
Vielmehr ergibt das in den letzteren Jahren namentlich von
C. Wessely wiederholt besprochene ^lovdaicov Tslaoaa (Papyrus-
verzeichnis der Judensteuer aus Ägypten zur Zeit Vespasians),
daß stets ein Betrag von zwei römischen Denaren zu bezahlen war,
„deren Kurs über der Parität von vier ägyptischen Drachmen stand. "^
Man hat also sub titulo zweiDenaren doppelt soviel als einDidrachmon
eingehoben. Doch, uns interessiert nur der Umstand, daß R. Johanan
b. Zakkai, indem er von einer Steuer von 60 Drachmen spricht,
hiedurch doch nur die Ablösung von Heben und Zehnten gemeint
haben kann, denn nur diese sind einerlei Charakters mit dem
Halbschekel, der ja eine Tempelsteuer war.
Tatsächlich haben die Juden in Ägypten, über das wir durch die
Papyrusfunde am besten unterrichtet sind, in der Höhe von einer
Drachme auch eine Ersllingsteuer (anaQp]) bezahlt. So nach einer ^
Papyrusurkunde, die als Steuer eines Juden neun Drachmen zwei'
Obolen ausweist, eine Steuer, die sich aus acht Drachmen zwei Obolen
für die „Judensteuer" und einer Drachme Aparche zusammensetzt.
Juster (H, 282, Anm. 5), der diese Aparchesteuer bestreitet und
etwas zu dezidiert meint, daß die Juden außer dem Halbschekel
keine ehemaligen Tempelsteuern an die Römer zu zahlen hatten,
scheint unrichtig beraten zu sein. Nicht nur erfahren wir von
Philo (De praemiis c. 4, M. II, 235; Schürer II '^ 313), daß auch
die Erstlinge, damit die Eigner die empfangenden Priester nicht
behelligen könnten, ins Heiligtum abgeliefert wurden und erst
von da aus an die Priester weitergegeben wurden, so daß also
bei der bereits berührten Hypokrise der Römer auch darin eine
Tempelsteuer erblickt werden konnte, sondern auch Josephus
(Ant. XVIII, 312) sagt, von Nisibis als dem Sammelorte des
Didrachmon sprechend, daß daselbst auch andere Weihgeschenke
dlla ävaO'Yiiittxa) niedergelegt wurden; in Verbindung mit dem
1 Diskussion darüber siehe bei Schürer 13— < 512 f., siehe besonders
C. Wachsmuth in Kilo III, 272 f.
2 Wessely, Studien zur Paläogr. und Papyruskunde XIII, Leipzig 1913,
8. 9. Alle übrigen auf diesen Gegenstand bezüglichen Schriften Wesselys siehe
bei Schürer III * 46; vgl. auch Büchler a a. O. und meinen Artikel
Veepaaian in J. Enc. XII, 425.
3 Bei Wessely a. a. O. als Nr. 2Ü abgedruckte Quittung (aus G. Plau-
mann, Amtliche Berichte aus den [Berliner] königl. Kunstsammlungen 34,
6. März 1913, S. 114).
VIII
Eine neu erschlossene hebräische Vokabel. 277
Didrachmon dürften damit, selbst hier im Auslande, Heben und
Zehnten gemeint sein. Juster (I, 378, Anm. 4) meint freilich, daß
dnaQXt] nicht gerade Erstlinge, sondern jede Art Gabe an die Gott-
heit sei.i Aber davon abgesehen, ob Heben und Zehnten als Tempel-
steuer betrachtet wurden oder nicht: Tatsache ist es,^ daß im
ganzen römischen Reiche die Provinzialen zwei Arten direkter
Steuern zu zahlen hatten: tributum soli oder agri und tributum
capitis; letzteres wurde von den Juden, wie bekannt, mit aller
Strenge eingehoben; sollte es mit ersterem nicht ebenso gehalten
worden sein? Die häufigen Klagen wegen der drückenden Steuern
und namentlich wegen der bekannten annonae, die doch Naturalien-
lieferungen waren, ^ lassen uns hierin das Schlimmste ahnen. Be-
zeichnend für diese Parallelisierung von Tempelabgaben und
römischen Steuern ist der Umstand, daß die bekannten vierund-
zwanzig Priesterabgaben (njinr m:nö T'a) geradezu ebensoviele
annonae genannt werden (n-D: nx djuk nrs'^Ki anu^r Lev. R. 10, 3).
Ein merkwürdiger Gedankengang! Für den römischen Steuer-
einheber gaben die ehemaligen Tempelabgaben die Grundlage ab,
auf der er seine annona>i erhob; für den jüdischen Aggadisten
sind nun die ehemaligen Tempelabgaben geradezu annonae geworden.
Die so hell blickenden, von kritischem Geiste getragenen
Tosafisten ahnten etwas von der an die Regierung zu entrichtenden
Zehentpflicht, und zwar aus einem Faktum heraus, das sie aber
leider nur über den Viehzehent, nicht auch über den Fruchtzehent
belehrte. Während nämlich in der Theorie ausgesprochen wurde:
nn jian pnnö pK'i j'Dni??: j'ki i'tmpa fK „man weiht nicht, man schätzt
nicht und man bannt nicht (siehe Lev. XXVII, 9 — 28) in dieser
Zeit" (tannaitischer Text b. Bekhoroth 53^ und an den gleich zu
nennenden Stellen), woraus im Talmud, ebenso theoretisch, der
Grundsatz gefolgert wird: nbprib jrc""n „wir besorgen einen Miß-
griff" (ein Straucheln, ein Verderben), die davon herauskommen
könnten (daselbst), wodurch nun gegeben zu sein scheint, daß
„in dieser Zeit" kein Viehzehent üblich sei, wird aus der Praxis
die erstaunliche Tatsache mitgeteilt, daß R. 'Eleazar b. 'Azarja,
1 In des Paulus Brief an die Römer XI, 16 bedeutet t] anccQx^ soviel
wie nünnn (hier speziell n'?n n^nri; vgl. Fr. Delitzsch, Paulus des Apostels
Brief an die Römer, Leipzig 1870, S. 91); vgl. LXX Ezech. XX, 40; Exod. XXV, 3.
Sonst steht ccnciQxy (nach Ausweis der Concordanz Hatch and Redpath) in
LXX für :Sn, -it:'yf2, r'tt'xt, neun, nann.
* Auch hier genügt es, auf Schürer I ^— *, 511 zu verweisen.
3 Vgl. die Stellen unter d:i:k und n:i3iK in Lehnw. II, 66 und 133; siehe
auch den Artikel von L. Goldschmid in REJ XXXIV, 192—217.
IX
278 Samuel Krauss.
ein bestbekannter Lehrer der nachvespasianischen Zeit, aus
seiner Herde Jahr für Jahr 12.000 Kälber als Zehent abgegeben
hat, infolgedessen nun die Tosafisten (Bekhoroth a. a. O.,
b. Sabb. 54'^, Beca 23% Joma G6% 'Aboda Zara 13''^) die geschichtlich
einzig mögliche i Auskunft geben, daß dieser Viehzehent eine an
die Regierung entrichtete Steuer ^ war. Die Einwendung, daß eine
solche Steuer nicht mit dem mißverständlichen Ausdruck nri?» mn
„er verzehntete" zu bezeichnen war, ist für uns hinfällig, da gerade
dies der vorgeschützte Rechtstitel ist, unter dem die Römer auch
diese Steuer einhoben.
Die Sache selbst kommt ziemlich deutlich zum Ausdrucke
auch im folgenden (tannaitischen) Texte: „Man darf nicht zu einem
Heiden 3 sprechen: Nimm (biy lies b)\ä)^ statt meiner [Frucht] in
den [kaiserlichen] Speicher, . . . aber er darf zu ihm sagen : Mach'
mich frei von dem Speicher'" (b. 'Aboda Zara 71^^). Mit diesem letzteren
Fall vergleicht der große Lehrer Rabh seinen eigenen Satz: „Man
darf zu einem Heiden sprechen: Geh und entrichte (dem) für mich
die königliche Steuer" (■;'?ön n:ü),^ wo Rasi sehr richtig wieder das
Wort annona gebraucht, „da sie von ihren Kornfrüchten und Viehen
einen Zehent zahlen mußten"; war nun Wein zu zahlen, so kann
gleichwohl der Jude einen Heiden an seinerstatt delegieren, ob-
zwar der Heide -|DD p abführt und der Jude ihm nun diesen Wein
mit Geld bezahlt, was unstatthaft erscheint und nur erlaubt ist, weil
der Jude auch an den kaiserlichen Speicher direkt hätte Geld
zahlen können.
1 Die Tosafisten versuchen noch die Auskunft zu geben, 1. daß der Vieh-
zehent nicht sofort nach der Tempelzerstörung, sondern etwas später abge-
schafft wurde, 2. daß noch beim Bestände des Tempels durch den Epitropus
(= cnrator) des R. 'Eleazar, der damals noch minderjährig war, der erwähnte
Zehent abgegeben wurde, und erst 3. geben sie die oben gutgeheißene Erklä-
rung. Diese wird aber in Tosafoth Bekhoroth ohne weiteres, in Tosafoth Joma mit
der Einwendung des sprachlichen Ausdruckes abgelehnt.
2 Der Ausdruck ist ganz passend N3i:-is nenn und dergleichen.
3 In Ms. München (ed. phot. Strack) 'i;i'? mx i:2N' nS (Agg. D"nv^ oder
cn3i^, ferner hu)] daselbst iüinS gestrichen, um in i-ivjh verbessert zu werden,
doch hat auch Rasi die Variante n^JisS, und mir seheint, daß i^'ij: (von Presse, Be-
drückung) an dieser Stelle nur gewählt ist, um die den Juden so schwere Last
dieser Abgabe zu kennzeichnen.
4 hl-; (aram ) ist in einem hebräischen Texte auffällig, hingegen haben wir Sm,
z. B. in Misna Joma VI, 4 (66"). Mehrmals h)^ in T. Demai VI, 8 f., S. 56 f. Z.
Andere Beispiele siehe weiter unten.
5 Das ist ein biblischer Ausdruck; vgl. in b. Baba B. 8% wo Rasi zu
N3131N wieder richtig: Zehent von Früchten und Vieh von Jahr zu Jahr.
X
Eine neu erschlossene hebräische Vokabel. 279
Der kaiserliche Speicher, das ist: der Aufbewahrungsort der
in Naturalien geleisteten Bodensteuer, erscheint im obigen bloß
angedeutet, tritt aber an zahlreichen .anderen Stellen^ als eine von
Kaisers wegen getroffene Institution recht deutlich zutage. Wie
wir oben (in Mekhiltha) den Ausdruck a":bsi "."ans hatten, so dürfte
der vollständige Name dieser Magazine a''3'?ö nn^iiK „kaiserliche
Speicher" gelautet haben (vgl. T. Demai I, 13, p. 46 Z., p. 98
Schwarz), doch werden sie gewöhnlich nur kurz i::ik, beziehungs-
weise nnrx genannt. Die dem Zivil dienenden Magazine (vgl. m-i::iK
schon Joel I, 17 und aTtod^ijKca im N. T. = •'pTiiDK der Rabbinen,
siehe Lehnwörter II, 102), die in unseren Quellen sehr oft genannt
werden, hier beiseite lassend, wollen wir nur die Militärmagazino
— die kaiserlichen Speicher dienten dem Militär und wurden
anderseits vom Militär betreut und bewacht — in Augenschein
nehmen. Der militärische Charakter des Speichers geht unzweifel-
haft durch die miterfolgte Nennung des jTita'p = Centurio hervor
in T. Demai VI, 3, p. 56 Z., p. 129 Schwarz. Der ganze Verfolg
des Passus ist uns wichtig. „Wer für den Speicher wägt- und für
den Centurio wägt,^ gibt erst den Zehent und dann ihm. Ein Jude*
spreche nicht zu einem Heiden oder Samaritaner oder einem, der
im Punkte Zehent unglaubwürdig ist: Hier hast du 200 Gulden,
wäge statt meiner in den Speicher ("r^Mib ]., nicht -i::iKn jö T.), son-
dern er spreche zu ihm: Befreie mich ('j-ius T., •'iirns j.) vom
Speicher.5 Nicht spreche man zu seinem Nächsten: Hier hast du
200 Gulden, nimm'' sie statt meiner in den [kaiserlichen] Dienst,'
1 Am reichhaltigsten von mir gesammelt in „Magazin" XX, 110 ff. Einiges
auch bei Büchler, Der galil. 'Am ha-' Ares, S. 33; aber angesichts dieser Stellen
hätte Büchler nicht sagen dürfen „aber die hier erwähnte Ablieferung der
Steuern an das Magazin oder an einen Centurio findet sich sonst nirgends";
was soll siel» denn in diesem Belange noch finden?
- Agg. ''piUM lies mit Schwarz zur Stelle ^pit:'n (der Ausdruck wie oben in
Mekhiltha); auch hat Schwarz richtig gesehen, daß der Satz füi sich allein dasteht.
■' Das ist: Das vorschriftsmäßige Quantum an das Magazin und das un-
gesetzliche Geschenk an den befehlshabenden römischen Offizier (so schon in
„Magazin" XX, 111, was Büchler a. a. O. offenbar nicht beachtet hat).
1 Von da an auch in j. Demai VI E., 26", oben. „Heide oder Samaritaner"
fehlt in j., ferner in j. nur n»an, wo in T. nti-yon Sy ]an: 13'Ktr 'rs. Andere Ab-
weichungen belanglos.
i Das Ganze offenbar gleich der iJaraitha in 'Aboda Zara 71".
c Ms. Erfurt bei Z. '?i3, wf)für Z. richtig Sia setzt, wie oben postuliert
worden; Schwarz hat Siy. In j. richtig Sipc*.
' Schwarz verweist auf j. Baba B. IX, 6 (Fol. 17", Zeile 12). Die Sache
selbst zu erörtern ist nicht hier der Ort.
XI
280 Samuel Krauss.
sondern er spreche zu ihm: Befreie mich von dem Dienst". Hier
sieht man augenscheinlich, daß -i2:ix = Q-'sbö '\:iMi, und man merkt
auch, daß nach Willen des Römers der pflichtgemäße Zehent
eigentlich hierher zu entrichten wäre, doch lehrten die Rabbinen,
daß man sich des religiösen Zehents vorher schon separat ent-
ledige.
Mit aller nur wünschenswerten Deutlichkeit werden diese
kaiserlichen Magazine in Jahne, dem Sitze R. Johanans b. Zakkai,
lokalisiert, was natürlich nicht ausschließt, daß in erforderlicher
Anzahl auch an anderen Punkten des Landes solche errichtet
waren. So an der bereits zitierten Stelle T. Demai I, 13, p. 46 Z.,
p. 98 Schwarz, wo R. Juda (in nachhadrianischer Zeit) davon
spricht, und zwar mit der Angabe, daß das in den noch vor dem
Kriege (nan'^an •'Ds'?, nicht rtfiinri •'Dsb) bestandenen Magazinen von
Jabne befindliche Getreide als \»<ö-i anzusehen ist (anders als das-
jenige, das sich im Magazin von an befindet, in welches auch aus-
ländisches Getreide geworfen wird;^ vgl. M. Menahoth VIII, 3 und
Neubauer, Geogr. 247); daran schließt sich (vgl. auch j. Demai III, '
4, 23«', 65 und T. Makhsirin III, 15, p. 676 Z.) ein Satz des R. Josua
b. Kephusai, der, wie Schwarz richtig bemerkt, ein Zeitgenosse
des nach Jabne benannten R. Gamliel war (nach Juhasin ed. L. 149
war er ein Schwiegersohn Akibas) und das Magazin zu Jabne mehrfach
im Munde führt. Etwa ein halbes Jahrhundert später geben einem sie
befragenden Heiden (= Römer) gegenüber Rabbi und R. Jose b. Juda
vor, sie hätten mit ihrer Reise ^ die Absicht, aus den Magazinen von
Jabne Weizen zu kaufen (Gen. R. 76, 8, wo in Pseudo-Rasin:ri''i x-i::!«
lies n-i::iK; siehe auch Jalqut I, § 131). Durch Jabne, durch R. Josua
b. Kephusai, wie schon früher durch R. Josija, kommen wir un-
weigerlich in die Zeit des R. Johanan b. Zakkai, von dessen Worten
wir ja in dieser geschichtlichen Untersuchung ausgegangen sind.
Er und seine Zeitgenossen bedienen sich, wie wir hervor-
gehoben haben, für die von ihnen besprochene Tributleistung
des Ausdruckes b^]o, den wir zwar mit „wägen", „abwägen"
wiederzugeben suchten, der aber offenbar nur ein a</ hoc ge-
brauchter Terminus ist und nur ein Denominativ von bl^tü öixXog
= Schekel sein kann. Wie in aller Welt sollte man sich es sonst
erklären können, daß die Leistung von Weizen, Wein, Ol etc. ge-
rade durch ein Wägen ausgeführt worden? Gemeint ist aber die
' ^'UD von ^'un, also wieder Sm.
2 Eine ähnliche Reise Rabbis siehe in Gen. R. 78, 15 und Tgl. mein
AutoninuB und Rabbi S. 41.
XII
Eine neu erschlossene hebräische Vokabel. 281
Fortsetzung der alten Tempelsteuer, die bekanntlich ^^pt schlecht-
hin genannt wird (z. B. M. Seqalim I, 4 bprcc p: ■?=). Schon das
schließt jeden Zweifel aus, daß das in jene Magazine wandernde
Getreide und sonstiges Bodenerträgnis die Ablösung der alten
Tempelsteuer war. Doch wir haben hierüber auch eine positive
Nachricht. „Früher (nivi'xnz) wurde der Zehent^ in drei Teilen
gegeben: ein Drittel für die Bekannten (= Freunde) in der Friester-
schaft und Levitenschaft; ein zweites Drittel für das Magazin; ein
drittes Drittel für die Armen und cinn, die in Jerusalem waren
(j. Ma'as. Sani V. E., 56^, 45; Sota IX, 11, 24% 69).2 Ein Satz, der
(an beiden Stellen) hierauf folgt, enthält den Begriff -tu wieder
und besagt etwa folgendes: „Wer, um einer Gerichtsverhandlung
willen, nach Jerusalem hinaufging — bis zu einem Drittel der
Frohn^ gab er vom Seinigen, alles andere von dem, was dem
Magazin gehört." Zusammengehalten mit dem vorigen Satze, kann
das nur besagen wollen, daß der Mann den Richtern (hier = Ge-
lehrten) nur den dritten Teil seines Zehents gab, alles andere aber,
also zwei Dritteile, dem kaiserlichen Magazin (nr,K hz'fi könnte, wie
schon oben in einem Falle, s* b'cb gelesen werden). Daß man
nämlich den Gottesgelehrten, hier soeben onsn genannt (siehe
dazu Geiger, Urschrift S. 179), in völlig legitimer Weise den Zehent
verabfolgte, gehört auch zu den Erscheinungen, die nicht genügend
gewürdigt wurden.'' In unserem Falle besagt schon das Wort -rK,
1 Warum Büchler (Der galil 'Am ha-'Ares 207) „zweiten" Zehent .-chreibt,
weiß ich nicht; auch versieht er .,Magazin" mit einem Fragezeichen, wo er Hoch
selber früher von diesen Magazinen sprach (S. 33).
2 Die Tradentennamen sind verworren; keineswegs ist R. Josua b. Levi
der alleinige Tradent, wie Büchler a. a. 0. schreibt. Aus b. Sota 48" ist für
uusere Sache nichts zu holen.
2 pjS'K, beziehungsweise p:!'N (so in j. Sota, und zwar auch in ed. Venedig i
kann ich nicht anders erklären als verderbt aus Nnj!:N; so findet sich xn;:N,
und zwar mit einem e Laut, weil man syyciQLa sprach, auch im pal. Syrisch
(siehe Schulthess p. 3 und 13), und die Endung cnjüN (statt xnj:«, siehe
Lehnw. II, 63) findet sich in Pesiqtba R. c. 21, p. 99'' Fr. Unser Wort lautet
also 'njS'K = Knj:N ayyapta. Sehr zu verargen ist es, daß Levy I, 24 dieses Wort
zu X1JK = Brief stellt („drei Edikte"), was im Zusammenhange ganz sinnlos ist.
Uie anderen Wörterbücher lassen uns im Stiche.
* Bedeutsam in dieser Beziehung' ist die Lehre der christlichen Didache
(bei Hennecke, Neutestamentliche Apokryphen) XIII, 2, 3, 4: „Alle Erstlinge
von Erzeugnissen der Kelter und der Tenne, von Rindern und von Schafen
nimm und gib die Erstlinge den Propheten. Denn sie sind euere Hohepriester . . .
Wenn du Brot bäckst, so nimm den Anbruch und gib ihn nach dem Gesetze . . ."
Die Didache existierte bereits im 2. Jahrhundert und beruht bekanntlicli auf
einer älteren jüdischen Schrift.
XIII
282 Samuel Krauss.
daß wir uns in der nachvespasianischen Zeit befinden, jedoch vor
dem Falle Bethars, da von da an ein Besuch Jerusalems durch
die Juden unmöglich gewesen wäre; allerdings ist auch so schwer
zu sagen, was es denn in Jerusalem in dieser trostlosen Zeit für
einen Gerichtshof hat geben können. Daß nämlich inmitten von
Verhandlungen über h^'a auf einmal der Satz auftritt: „Falls zur
Synagoge oder zur Talmudschule ein Wohnhaus [mit einem stän-
digen Bewohner] gehört, darf man [d. i. dürfen die Betreffenden] auch
vorübergehend von ihnen (von den Früchten) nicht essen"
(T. Ma'as. R. II, 20, p. 84 Z.; p. 32S Schwarz), kann meines Er-
achtens nur den Sinn haben, daß man von der Frucht den In-
sassen von Bet- und Lehrhäusern ein bestimmtes Quantum abzu-
liefern pflegte. Die von uns gesuchte Verbindung wird deutlicher
durch die Fassung des jerus. Talmuds (Ma'aseroth III, 7, ö0^,'d6):
„Ob sie bnio werden für die Herren der Burgen (militärische
Objekte)? Da gelehrt wurde: Bibel- und Talmudschulhaus machen
sie zu b^^ für den Lehrer und Unterweiser {r\wrib. x*?! lies nwf^b)),
nicht aber für andere; [immerhin] besagt das, daß sie zu "^^ts
werden für die Herren der Burgen".
Es besteht eben der Verdacht, daß die Juden, speziell des
Auslandes, als die Zerstörung des Tempels gewisse Zahlungen
unmöglich machte, im geheimen noch immer Gelder sammelten
und ihren Gelehrten und Priestern zukommen ließen, ein Zustand, der
schließlich von der Staatsregierung geduldet wurde (Juster I, 385).
Schon vom 2. Jahrhundert an kam übrigens auch das an die
Patriarchen gezahlte aurum coronarium auf; die ausländischen
Juden zahlten in Geld, die Palästiner hingegen in natura. Nach
Epiphanius (haeres. 30, 11), der im 4. Jahrhundert lebte, wurden
von den Juden in Kilikien noch immer äntdixata (Zehent) und
uTtaQxai (Erstlinge) eingehoben; unter Kaiser Julian (bei Kyrillos
p. 305 ff., vgl. JQR V, 602) sollen die Juden ihren Priestern noch
immer den rechten Bug der geopferten (?) Tiere als änagiiq ge-
geben haben. Im 3. Jahrhundert werden den Priestern Vorwürfe
gemacht, daß sie ihre vierundzwanzig Gaben einstecken, ohne sich
mit der Thora zu befassen, den Israeliten wieder, weil sie in dieser
Leistung lässig seien, die sich nun freilich darauf hinausreden,
daß der „König" (d.i. der Patriarch) alles für sich behalte (j. Sanh. II,
E., 20*1, 5; Gen. R. 80, l).i Die Priester und die Gelehrten waren
in dieser ihrer ])ensio^ gewiß vom Patriarchen abhängig, der nicht
1 Vgl. Graetz IV *, 226; J. Enc. VII, 338.
* Siehe dazu Lebnw. II, 465 und Juster II, 385, Anm. C.
XIV
Eine neu erschlossene hebräische Vokabel. 283
immer frei von Eigennutz war. Die den Gelehrten von den Syna-
gogen „und der ganzen Welt" zufließenden Unterstützungen kennt
auch Hieronj^mus (adv. Vigil. c. 13 E.). Es geschah übrigens
mit dem aurtnn coronarium der Patriarchen dasselbe, was mit dem
Halbschekel geschehen war; eines schönen Tages sahen sich die
Juden in die Notwendigkeit versetzt, dieselbe Steuer, in derselben
Höhe und unter demselben Namen an den Fiskus abzutragen
(Näheres siehe bei Juster II, 287). Die Juden werden nichtsdesto-
weniger fortgefahren haben, ihre religiösen Abgaben nach wie
vor ihren Priestern und Gelehrten abzustatten.
Den verhaßten Römer durch Steuerentziehung zu betrügen,
hat man sich wohl keinen Skrupel gemacht.^ Im Talmud ist einige
Male von listigen Praktiken (onrn) die Rede, die man gewöhnlich
nur zur Umgehung des religiösen Gesetzes erdacht sein läßt, die
wir aber, infolge der geschilderten geschichtlichen Verhältnisse,
besser als Praktiken der Steuerentziehung deuten können. Wie
sollten wir auch annehmen dürfen, daß der palästinische Jude,
selbst wenn er ein sogenannter y'^'^n ws war und von den rabbini-
schen Verordnungen nicht viel hielt, gerade in Hintanhaltung des
Zehents so auf Betrug versessen war, wo wir doch eine Anzahl
von geschichtlichen Zeugnissen besitzen, daß er dieser seiner
Pflicht mit rührender Herzlichkeit und unter schweren Gefahren
nachzukommen suchte? Nein, der Betrug galt nicht dem religiösen,
sondern dem staatHchen Gesetze.
Wir hören, leider nur ein einziges Mal, daß gewisse „Beutel-
männer" (j'D'3 'brn b. Menahoth 67% unten),- d. i. zahlungskräftige
Leute, die in der alten bauernwirtschaftlichen Zeit den Markt mit
ihrem Gelde gewiß beherrschen konnten, irgendwelchen Unfug
trieben; welchen? wird nicht gesagt, und nur die Kommentatoren
meinen, sie hätten in großer Menge Frucht von Heiden noch vor
der Einheimsung aufgekauft ^ und sich vom Zehent entschlagen.
Dem sei wie ihm wolle, genug an dem, daß hieran der Satz
(R. 'Osajas) angeknüpft wird: Man darf mit seiner Frucht eine
List anstellen, indem man sie in der Spreu einführt (0':^), wobei
1 Vgl. Talm. Arch. II, 376.
^ Das Wort läßt nur auf reiche Leute schließen, wie Rasi an erster Stelle
erklärt; die von ihm an zweiter Stelle gegebene Erkläi'ung, daß es Latifundien-
besitzer waren, ist nicht wahr.scheinlich.
3 Nach der zweiten Erklärung: Da sie von ihren viilen Feldern nicht
die vielen Zehenten leisten wollten, so verkauften sie die Frucht zum Scheine
einem Heiden und kauften sie nachher zurück.
XV
284 Samuel Krauss.
man dem Vieh ohne Zehent davon zu fressen geben kann. „Tn
der Spreu" heißt nach einer Erklärung (siehe auch Rasi zu
b. Berakh. 31*; Pesahim 9^ und sonst): unfertig, noch nicht zur
Einspeicherung geeignet; aber nach einer zweiten Erklärung (Rasi
zu Menahoth 67^) heißt das, daß die Frucht mit Spreu zugedeckt
war. so daß sie — physisch — nicht „das Antlitz des Hauses"
sah. Ich frage nun: soll das nicht auch ein bewährtes Mittel ge-
wesen sein, das Auge der römischen Steuereinnehmer zu täuschen?
Doch, es kommt besser: Dem gleichartig wäre auch, so heißt es
(daselbst) weiter, wenn man die Frucht durch Dächer und durch
Wälle (mB'enp ']-l^^ nw "ini) einführen würde; ^ das ist aber dasselbe,
was wir oben (aus b. Berakh. 35'^ und sonst) von dem Unterschiede
in der Praxis der verschiedenen Zeiten hörten!
Hören wir noch einmal: „R. Johanan sagt im Namen- des
R. Juda b. R. 'Illai:^ „Komm' und sieh', daß nicht wie die früheren
Geschlechter"' sind die späteren Geschlechter. Die früheren Ge-
schlechter pflegten ihr Getreide nach Art der Endivie einzuführen,
um es [um so sicherer] zehentpflichtig zu machen [gehörte doch
dieser Zehent damals den Auserwählten des eigenen Volkes!] ; die
späteren Geschlechter aber führen ihr Getreide ein durch Dächer,
durch Höfe und durch Wälle, um es [eben] von der Zehentpflicht
zu befreien" [d. i. es dem Auge der Römer zu entziehen]. Weder
der Ausdruck nu^ria, der ja längst nicht mehr der religiösen Sphäre
allein angehört, noch die Termini 3"n und ibb, noch auch zuletzt
die hieran anschließende halakhische Kontroverse des R. Jannai und
R. Johanan kann uns in dieser Auffassung beirren, um so weniger, da
auch damit zu rechnen ist, daß ein Mann wie R. Juda b. R. 'Illai, der
die römische Herrschaft genug zu fühlen und zu sehen bekam, seine
Worte absichtlich so harmlos gestaltete, wie nur möglich. Die
„früheren" und die „späteren" Geschlechter sind bedingt nicht durch
den Wandel der Frömmigkeit der Massen, die sich eher zum besseren
wendete, sondern durch den Wandel der politischen Zustände.*
1 Daß dies (daselbst) N'Dn"iB2 heißt, ist für mich nicht maßgebend.
s Vgl. Juda, oben S. XII. In seinem Munde können die früheren Ge-
schlechter nur die sein, die vor der Tempelzerstörung lebten; an noch frühere
Zeiten ist schwer zu denken, und solche Erinnerungen aus der Zeit lange vor
der Tempelzerstörung hatte man überhaupt wenig.
3 Vgl. naiCNin oben aus j. Sota 24".
* Natürlich ist mir wohl bekannt, daß der Ausdruck nnj?n sich oft nur
auf innerreligiösem, sagen wir auf halakhischem Gebiete bewegt (z.B.T. Hag. III, 27,
p. 238 Z.), das schließt aber nicht aus, daß an unserer Stelle die Staatsregierung
betrogen werden sollte.
XVI
Eine neu erschlossene hebräische Vokabel. 285
Nach all dem Gesagten habe ich die Vermutung, daß das
Einführen auf Schleichwegen noch den weiteren Sinn hat, daß man
die Gottesgabe den lüsternen Blicken der Römer, die ja ihre Natu-
ralienlieferungen mit bitterer Strenge eintrieben, hat entziehen
wollen („Zehent" ist dann gleich , Steuer"), und es wird festgestellt,
daß man das in früheren Zeiten nicht nötig gehabt habe. Doch
wollen wir diese Richtung nicht weiter verfolgen.
Wer in unserem Texte die Konstruktion „nach Art der
Endivie" zu hart findet (richtig wäre ps:-c-^"u: i"c*;r!2'i' T'ir), der kann
immerhin die gewohnte Auffassung beibehalten: auf dem Wege der
Endivie, die man wahrscheinlich, da sie im Gemüsegarten wuchs,
durch das Gartentor einführte, und es muß das das Haupttor des
Gehöftes gewesen sein. Die Ausleger sagen nun nicht mit Unrecht,
daß es geschehen sei auf der Haupt- oder der „gestampften"
Straße.
Als Nebenwege, gewissermaßen Schleichwege, werden be-
zeichnet (b. Berakhoth 3b^' und Parallelstellen) Hausdächer, Höfe,
Stadtwälle u. dgl., über die man die Frucht ebenfalls einführte,
um sie der Zehentpflicht zu entziehen, im Hinblicke auf die ge-
setzliche Norm, daß „der hn\2 solange nicht zehentpflichtig wird,
bis er nicht des Hauses Gesicht gesehen", eine Norm, die sich
gründet auf den Schriftvers: „ich habe das Heilige vom Hause
hinweg fortgeschafft" (Deut. XXVI, 13); ein anderer Gesetzeslehrer
will freilich die Norm so gestellt wissen, daß auch der Hof (nsn)
pflichtbestimmend wirkt, und auch dafür findet sich ein Schrift-
beleg (Deut. XXVI, 12 in dem Ausdrucke „deine Tore"). Ist es an
dieser Talmudstelle nicht augenscheinlich, daß '?2t; und mT2 synonym
sind? Man achte auf die Sätze: 1. Die späteren Geschlechter aber
führten ihre Frucht (nn'a = Getreidefrucht) durch Hausdächer,
Höfe und Stadtwälle ein, damit sie sie vom Zehent befreiten", denn
— so folgt nun Satz 2 — : „Der b^'c wird so lange nicht zehent-
pflichtig" us'.v. Die Bedeutung des viel bezogenen Wortes 'rz'i:
hätten wir nun auf die einfachste Weise gefunden. Es bedeutet
die zur Einfuhr bestimmte Frucht in einem gewissen Stadium.
Dieses Stadium gilt es nun zu suchen.
Die auf die Landwirtschaft bezü<^liche Terminologie ist im
Hebräischen aus Gründen, die auf der Hand liegen, sehr stark
ausgebildet; ein beträchtlicher Teil dieser Ausdrücke findet sich
aber nicht sowohl in der Bibel als vielmehr in derMisna, namentlich
in der ersten Ordnung derselben, in welcher bekanntlich die auf
die Landwirtschaft bezüglichen Gesetze abgehandelt werden. Es
XVII
286 Samuel Krauss.
erleidet gar keinen Zweifel, daß wir es hier in den meisten Fällen
mit echtem hebräischen Sprachgut zu tun haben, das eine sehr
wesentliche Bereicherung unseres hebräischen Sprachschatzes dar-
stellt. Selbst für die Art und Weise, wie die einzelnen Feldfrüchte
(Getreide, Gemüse, Kräuter) vor der Einführung aufgeschichtet
wurden, gibt es eine Anzahl von bezeichnenden Ausdrücken, die
wir aber nur so weit betrachten wollen, als sie sich auf Getreide
beziehen.
Das auf der Tenne ausgedroschene Getreide lag vorerst in
regellosen Haufen (pn:ü) da, die man zu einem Schober (■"-is) in
Form eines länglichen Prisma zu gestalten pflegte, aus dem man
Stroh und Spreu erst zu entfernen hatte (siehe meine Talmudische
Archäologie II, 192). Mit diesem Prisma nahm man geradezu Ver-
schönerungsarbeiten vor, wie der aramäische Ausdruck k^d' 'isir
beweist (vgl. Le vy III, 248). Doch ist der eigentliche, echt hebräische,
in der Landwirtschaft allein gebräuchliche Ausdruck dafür n^a
(= bh. und arab. ^^^), etwa = glätten, abstreichen, säubern, und
es besteht die Bestimmung, daß die Pflicht der Verzehentung erst
fällig wird, wenn die Frucht geglättet wurde (M. Ma'as. I, 6
n-iia^tt'ia nxnnn), und das gleiche gilt (nach j. Pe'a I, 1, 15% wo der
Ausdruck ns.i offenbar = ni^iam dort) von der Pflicht der Hebe
(mann), obzwar es bei einem anderen Gang der Arbeiten sich er-
eignen kann, daß die Pflicht der Hebe früher eintritt als die des
Zehents. Wird der Schober nicht „geglättet^ so daß also die
Spreu (pia) darin bleibt, so wird ein solcher Getreidehaufe (auch
bh. vorhanden) nfa-ir genannt, von dessen Gestaltung wir von dem
dabei gebrauchten Worte Törn (M. Ma'as. I, 6) eine Vorstellung
gewinnen,! wonach man also wohl den Haufen in die Höhe ge-
schichtet hat. Auch diese Phase in der Einführung der Frucht
verpflichtet zum Zehent (Misna daselbst). Den Unterschied in dem
Grade der Verarbeitung merkt man aus folgender Bestimmung:
„Man leistet die Hebe von der Spreu (pss = p^n n^nr) 2 über den
Schober (nsn), aber nicht von dem Schober über den Haufen"
(nü^y offenbar = pia im ersten Satze). Den hier oft genannten
„Haufen" erklärt der jerus. Talmud (zu Misna daselbst) dahin, daß
es Frucht sei auf dem Hausdache {m tr^ns). Diejenige Frucht nun,
mit der man es eilig hatte, sei es, daß man sie vor Regen oder
Räubern schützen, sei es, daß man sie von der Tenne, die von
anderen oder zu etwas anderem benützt werden sollte, wegschaffen
1 Doch findet sich auch nnn TCi'n Pesiqtha R. c. 11, p. 41'', ed. Friedmann.
2 Vgl. David Pardo zur Stelle.
XVIII
Eine neu erschlossene hebräische Vokabel. 287
mußte, wurde danach nicht an den richtigen Aufbewahrungsort, son-
dern cTuf das platte Dach des Hauses gebracht, und das in einem
Zustande, da noch wesentliche Säuberungsarbeiten an ihr fehlten
und die Pflicht des Zehents nicht eingetreten ist, weshalb wir denn
von hier aus eine Art Erklärung finden für die behauptete Ein-
fuhr mjj "Tin „über die Dächer hinweg", eine Einfuhr, die ge-
eignet ist, die Pflicht "des Zehents einstweilen hinauszuschieben.
Zum Beweise nun, daß unser hier verhandeltes bna nur eine
der vielen Bezeichnungen der Frucht in einem gewissen Stadium
der Einfuhr ist, dient uns ferner der Ausdruck pn-naa D'-bri:
(b. Bekhoroth U"^^'), den man schlechterdings nicht anders über-
setzen kann als „geglättete Fruchthaufen". Vgl. nmi?2^ nxinn ü'^ti usw.
„wenn Jemand findet geglättete Frucht — ist sie zu einem Schober
geschichtet, darf er sich sie nicht aneignen, denn das wäre Raub;
ist sie aber auseinander geworfen (ein Zeichen, daß sie keinen
Eigentümer hat), findet daran ein Raub nicht statte sowohl in dem
einen, als in dem anderen Falle darf er darüber die Hebe und
die Zehenten ^ aus der sonstigen Frucht des Besitzers entrichten,
ohne Bedenken" (Tos. Ma'as. II, 17, p. 83).2
Wir kommen nun zum Schlüsse: "^ato ist die im Stadium der
Einfuhr befindliche Frucht. Diese Frucht ist über das Stadium
von „Haufen" (nsiny) und von „Schober" (na) schon hinaus, ist
auch schon „geglättet" worden, alles noch auf der Tenne, die
draußen liegt vor dem Orte oder gar auf dem Felde und gemein-
sam benützt wird von mehreren oder gar allen Bewohnern des
Ortes. Des Bauers Gehöfte hat aber diese Frucht noch nicht ge-
sehen (n'sn ■'js na^-^), wie der technische Ausdruck lautet, d. h. sie
hat den Weg von der Tenne ins Gehöfte noch nicht gemacht. Sie
ist, wie gezeigt worden, mit ns":n fast gleichzusetzen, nur bezeichnet
nsnn, wie das Wort besagt, die bereits ins Haus und ins Gehöfte
eingebrachte Frucht; h^c, die noch erst dahin zu bringen ist.
Dies wollen wir etymologisch beweisen. bTa stammt, unserer
Meinung nach, von "^rjj. dem Synonym von btsD, vgl. '?a'?t:. Vgl. auch
l)li. und nh. h'c:, h'^: Gewicht, Last; eigentlich was zu nehmen oder
zu heben ist; davon wohl auch KbtoD |1-P das Gefäß, das man in
' Ersten und zweiten Zehent.
- Der Sinn ist schwer zu finden, so daß selbst ein Kenner der Halaklia
wie A. Schwarz (in seiner Tosiftha-Ausgabe Seraim, p. 327) von einer Erklä-
rung abstellt. Jedenfalls lies x'i'iD (anstatt N'i'in) nonn jn^^y usw., forner merke,
daß es sich darum handelt, daß von anderer Frucht des Besitzers die erforder-
lichen Abgaben darüber gewonnen werden; vgl. die Auffassung Maimunis bei
Schwarz a. a. 0.
XIX
288 Samuel Erausa.
die Hand nimmt, um mit dem daraus gegossenen Wasser die
Hand zu waschen (ct n'?^t3D). Am meisten aber kommt, wie ein-
gangs erwähnt worden, der Umstand in Betracht, daß auch bei
nxian etc. nur der Begriff des Eingeführtseins zum Ausdruck
kommt. Bei bh. und nh. pn = Getreide findet sich wieder der Um-
stand des Aufgehäuftseins ausgedrückt (p-i = 'nn siehe Wbr.), wie
hier in mehrfacher Beziehung ausgeführt worden. So dürfte auch
das oben berührte i-is, welches nur zufällig im Bh. fehlt, verwandt
sein (nicht mit rris = graben, wie gewöhnlich behauptet wird, son-
dern) mit mal oder n^5 = ;^^ oder '^\ Grundbedeutung: gestopft,
gehäuft sein ; daher "^fain 13 Kamelsattel (eigentlich ein mit Stroh u. dgl.
gepolsterter Sitz, vgl. nh. na Polster und Kissen), womit verwandt
-nn, l'oa, ;t6()og ein gewisses Maß von aufgehäuftem Getreide, genau
30, wie das Maß -11:211 mit anon = Haufen nicht nur zusammenhängt,
sondern damit eins ist. In bata ist nun gleichfalls ein landwirt-
schaftlicher Vorgang verewigt.
baj3 gegenüber "^la zeigt eine Verdichtung des Labials (natürlich
muß die Sprache umgekehrt auch mit der Verdünnung desselben
Labials und oft auch mit der Verschiebung desselben rechnen).
Aus der Fülle des Materials einige Beispiele: na« = Stern aus nana;
p\^_ aus pan, iy^^-\ (siehe MGWJ XLI, 669, Anm. 5); pip (m^np) aus
\r'::^; nh. m-np bu? "nxiD „Lage" von Balken aus -last = Haufe, Schichte
(Levy HI, 494), und davon erklärt sich mir das bis jetzt unerklärt
gebliebene nm = Hals, d. i.: das Dichte, der Haufe von Adern und
Strängen, die hier zusammenlaufen (bei Ges. von 11:^ drehen,
vgl. (jrpoqpfvg Halswirbel, was aber nicht befriedigen kann). So ist
auch syr. .^aa =: ^*nn BA Wb. 4690, vgl. P. Smith nib: /usus
ärgazTov von tras pressen.^ In umgekehrter und hier allein in
Betracht kommender Entwicklung (außer rrDs von mö, tiifi von ^in,
m_-i von n^•^ u. dgl.) : Von biy kommt b^]V Kind (vgl. oben S. IV), von
nir aram. T'ij? der Blinde, wie schon längst anerkannt worden,
doch auch von -iit ein *'T'n und darüber hinaus -i-'n'i == Wohnung
1 Vgl. ihs = Gerät aus hi2 (Ges.-Kautzsch Gramm, noch in der 27. Aufl.
§ 96, S. 284 von n^o, so auch in Ges. Wb. 16. Aufl., wo jedoch auch schon
Si3, wovon xS'3 = Maß [vgl. «n'r'oo], in Erwägung gezogen wird. Letzteres habe
ich als eigene Auffassung im Winter 1913 ex cathedra vorgetragen.
2 Vgl. D"^ic mit h:i'd. In dieser Richtung habe ich noch zu nennen pin
Hauran neben pan Hebron, S'n neben h^i, ]hM neben ]h^.t, die ich alle in
ZATW XXVIII, 246, 260 f. behandelt habe. Nach Abulwalid in Wb. ed Bacher
p 211 scheint 1232 II Kön. VIII, 15 und onjjn 102 I Sam. XIX, 13 mit 13 = Kissen
zusammenzuhängen; letzteres aber ist eher mit arab. 113 als mit arab. 12 zu er-
klären (siehe Ges.); vgl. oben zu nj.
XX
Eine neu erschlossene hebräische Vokabel. 289
(speziell Gottes Wohnung im Tempel zu Jerusalem), wie ich bereits
vor Jahren dargetan habe (ZATW XXVIII, 260). Besonders be-
merkenswert r^ty ^2 = vi^ r\^ (siehe Wbr.), vielleicht auch t23tt> Rute
von 'cw; auch ta"2t:^i xnaia (ein Planet) dürfte von aiD „herumstreifen"
gebildet sein. Doch kommt es hierauf einzelne Beispiele gar nicht an,
denn ist die Entwicklung in der einen Reihenfolge möglich, und das
ist anerkannt, so muß sie auch in der anderen Reihenfolge möglich
sein, was wir hiermit postulieren. ^ Also bz^ von br^: das im
Stadium der Einfuhr befindliche Getreide. Da von diesem Getreide
Hebe und Zehent noch nicht gegeben werden mußte, so haftet dem
Worte bsta im Rabbinischen auch der Nebenbegriff des „noch nicht
zugerichteten" oder „noch nicht zum Essen bereit gestellten"
(fpn: üb) Getreide an, doch nur als Nebenbegriff in religiöser Denk-
art, womit aber das eminent landwirtschaftliche Wort von Haus
aus nicht gestattet war.
So, mit qualifizierter Bedeutung, wird nun das Wort sehr
oft in der rabbinischen Literatur angewendet; z. B. „Genieße
nichts bei einem rohen Menschen, denn er könnte dir schließlich
Unzugerichtetes (D^b:3a, d. i. mit Hebe und Zehent noch nicht fertig
gestellte Frucht) zu essen geben" (b. Nedarim 20*^); — „Wenn
Einer ißt "rina und ersten Zehent, dessen Hebe noch nicht abge-
geben wurde" (b. Berakhoth 45^); „Hebe noch nicht abgegeben"
bezieht sich auf beide Objekte: auf bnts des Bauern und auf den
ersten Zehent des Leviten, denn von beiden muß erst die Hebe
abgegeben werden.
Bemerkt muß noch werden, daß der Begriff "^ra, eigentlich
nur für Getreide geschaffen, in der ihm hinzugekommenen Be-
deutung von „Unzugerichtetem" nunmehr auch von Obstfrüchten
gebraucht wird; z. B. xbrcn K'DS'n pb::« pKi „wir aber essen Feigen
in ihrem Zustande als Unzugerichtetes" (Gen. R. 60, 8, p. 650 Th. ;
Jalqut I, § 109); bnts '?::' a'33yi ia':Kn „Feigen und Trauben in "^dd-
Zustande" (M. Ma'as. I, 7 und daselbst oft). Vgl. noch "rna ]f2]v wt -ntt^-r
T. Ma'as. III, 13 (p. 85 Z., p. 335 Schwarz, wo auch berichtigt und
erklärt). Sodann wäre noch zu bemerken, daß von dem Worte in
dem qualifizierten Sinne auch ein Verbum denominativum gebildet
wird, zumeist in part. Qal "^mü: dieser oder jener Umstand macht
die Frucht zu b:i^, z. B. in dem Satze: „Der Sabbat macht zu
bna . . . das Übernachten macht nicht zu b^D" (j. Ma'as. II, 3, 49^ 15).
Dieselbe Erscheinung hat man bei dem mehrfach schon heran-
1 überhaupt sucht ja die Sprache die sogenannten hohlen Wurzeln zu
kompensieren; vgl. aram. um mit hehr. ]>n.
Festschrift. 19
XXI
290 Samuel Erauss.
gezogenen Worte yai, wovon in den rabbinischen Erörterungen
häufig das Verb ra'n im Pi'el gebraucht wird. Weiß man schon nicht
recht, was das biblische röi ist (Nahmanides zu Exod. XXII, 28
ist ehrlich genug, einzugestehen, daß er es nicht wisse), so ver-
steht man noch weniger den rabbinischen Sprachgebrauch. Die
Rabbinen beziehen riKbb auf die Abgabepflicht der Erstlinge (a^niDn);
röi auf diejenige der Hebe (mann) und identifizieren geradezu yiai
mit nöinn (siehe Mekhiltha undRasi zur Stelle), weshalb nun bei ihnen
ytsn soviel heißt, als Hebe mit gewöhnlichem Getreide vermischen.
Die Lexikographen nehmen das gläubig an, nur daß sie rJai Verb
mit rüB zusammenstellen möchten (Levy I, 414; Kohut III, 8i)
in einem überaus großen Artikel, wohingegen Jastrow 314 und
Ben Jehuda 965 diese Entgleisung mit Recht vermeiden). Meiner
Ansicht nach verhält sich die Sache so : yz2-i Nomen bedeutet,
allerdings nicht weil es = nüinn ist, sondern weil es = iT'DKn ist
(siehe oben), in derTat etwasHeiliges (vgl. ?r-ip opp. n-tt'si Jerem. II, 3); *
Verbotenes oder Unreines, das sich mit Heiligem mischt oder es
berührt, wird in seiner Gänze heilig (Deut. XXII, 9; Haggai II, 12,
vgl. Profanes Lev. VI, 11 und 20, sonst siehe noch I Sam. XXI, 6),
d. i. dem Gebrauche entzogen. Heiliges (vgl. tabu) unterscheidet
sich nur dem Grade, nicht dem Wesen nach von Verbotenem und
Unreinem. Das Heilige, hier j?a-t, macht auch seinerseits, natürlich
bis zu einer gewissen Grenze, alles zu seinesgleichen, womit es in
Berührung, hier womit es in unlösliche Mischung, kam. rian Verb
heißt also nicht vermischen, sondern zu einem heiligen Ding der-
selben Art machen, die mit dem Worte riai angedeutet ist. Des-
gleichen heißt bnta Verb die Frucht in den Zustand bringen oder
versetzen, in welchem ihr der Name brits zukommt, d. i., nach meiner
Deutung, in die Phase der Einfuhr, eine Phase, in welcher ihr Ge-
brauch durch die Entrichtung des Zehents noch nicht erlangt wurde.
Im Bereiche der Landwirtschaft bleibend, läßt sich noch nian Verb
im Pi'el von iian Nomen heranziehen; nünön heißt: Wer den Wein
zu i»n = Tresterwein macht (Levy IV, 650); und auch dieses
Verb -lün hat merkwürdigerweise — jedoch nur scheinbar — den
Nebenbegriff mischen (daselbst).
Bei der Fülle des Segens, dessen sich gewöhnlich der
palästinische Bauer erfreute, besonders, da er auch mehrere
Gattungen von Feldfrüchten einzuführen hatte und eine Arbeit
die andere drängte, hatte er für die mancherlei Art der „Zu-
1 Vgl. das Bild: Der erste Mensch (= Adam) war für die Welt die reine
Teighebe (minD n^n j. Sabb. II, 4, 5% 42).
XXII
Eine neu erschlossene hebräische Vokabel. 291
richtung" nicht immer Zeit, und es mußte bestimmt werden, wie
es bis dahin mit der "^sd genannten Frucht zu halten sei. Sodann
konnte es ihm leicht passieren, daß die bereits abgesonderte Hebe
sich mit anderer Frucht derselben oder einer verschiedenen Art
mischte; darum die vielen rabbinischen Erörterungen von yai.
Ein gewisses absichtliches Manipulieren mit den verschiedenen
Getreide- und Hülsenfrüchtenarten kam gewiß vor, und so mußte,
zur Wahrung des ursprünglichen Bestandes der Hebe, die Ver-
fügung getroffen werden, daß man Fruchthebe nicht mengen (nir)
dürfe mit Hülsenfrüchten, wohl aber durfte man Sesam mit Bohnen
und Bohnen mit Sesam und überhaupt Hülsenfrüchte miteinander*
mengen. Wir erfahren bei dieser Gelegenheit,- daß man seit der
Verwüstung Judäas durch die Römer — gemeint ist der Bar-
Kokhba-Krieg — die eine Fruchtsorte mit der andern, die eine
Hülsenfrucht mit der andern mengte, noch immer aber nicht
Kornfrucht mit Hülsenfrucht und umgekehrt.^ Nun heißt es weiter:
Wenn einem Priester die Hebe gegeben wurde, und er findet
andere Dinge darin (sagen wir z. B. Gerste in Weizen), so sind
diese (fremden Dinge, obzwar sie profanes Getreide sein könnten,
für den Laien) verboten, weil man alles (was durch Heiligwerden
zur Seite zu stellen war), in einen eigenen geheiligten Frucht-
haufen zu werfen pflegt (alles in T. Terum. X, 15, 16 p. 43 Z.,
XI, 3 p. 305 Schwarz). So fasse ich das nur hier gebrauchte
rann r\'2 auf; n^r ist nicht nur der Ort, wo sich etwas befindet,
sondern auch wo etwas vor sich geht oder wo etwas geschieht
(vgl. yip3 n'2, nr:3, mn, nb-'nü, a'-^s no'Dr, rts:, r\b'v:, nsc-, r'ps, nD'ni',
•^lap, nrrar);^ ymn n^a also: der Ort, an dem die (durch Berührung,
Mischung etc.) vor sich gehende Heiligung stattfindet; mit anderen
Worten: indem der Bauer Verschiedenes zueinander wirft, versetzt
er sie in den Zustand des Heiligwerdens. Neben der wirklichen
Hebe befindet sich also in jenem Haufen auch solche Frucht, die
effektiv profan ist, die aber nun mit dem Heiligen eine Verbindung
• Demnach auch Kornfrucht miteinander.
- Dieser öatz gehört nicht organisch zu den früheren, sondern ist 2;j< iiia
hierher gesetzt worden.
3 Zur Sache siehe Blich 1er in JQR XVI, 151 und Krauss in ZNTW X, 84.
^ Für all diese Zusammensetzungen mit n''2 verweise ich auf das Re-
gister zur Talm. Arch III, 402 f. Freilich ist in diesen Beispielen das Komple-
ment immer ein nomeu actionis, aber so muß auch yrDi an dieser Stelle auf-
gefaßt werden (also lies yir^i, denn y^Di nh. ist nicht picher zu belegen; vgl. auch
yptP n»::, wo das Richtige yipty n^a ist, Talm. Arch. I, 401).
ir
XXIII
292 Samuel Krauss.
eingeht. Die Kommentare ^ und Wörterbücher fassen dieses yfan n'n
als den Ort der Hebe auf und meinen, der Bauer pflege in diese
heilige Fruchtkammer all das zu werfen, was bei ihm unverhofft
„Vermischtes", also "Verbotenes geworden ist; da muß man sich
aber fragen, warum gerade die Hebe eine solche „Kammer" be-
sitzt, warum nicht auch Zehent und zweiter Zehent,^ und ob denn
der Bauer, da er verschiedene Früchte hat, so z. B. auch Trockenes
und Flüssiges, wirklich dazu verdammt war, eine Reihe von solchen
heiligen Fruchtkammern in seinem Gehöfte zu halten? Und warum
verlautet von dieser einschneidenden Maßregel sonst nichts? Nein!
Der Bauer hat seine „Absonderungen" (rntt^ncn) gewiß nur in eine
Ecke geschoben; hart im Räume drängten sich nun die Sachen;
mit der damit gegebenen Berührung von Hebe und sonstigem
Getreide mußte man rechnen, und das Ding, worüber verhandelt
wurde, hieß riai.
Der vorhin gebrauchte Ausdruck „Absonderungen" (mtr'-isn
oder mtr-iBK), der im Neuhebräischen und Aramäischen (xm^yiex)
sehr häufig ist,^ besagt natürlich für die räumliche Unterbringung
der heiligen Abgaben nichts, er bedeutet nur (wie niann) die Weg-
nahme'von größeren Fruchthaufen. Er muß gleichwohl die Sache
selbst so prägnant bezeichnet haben, daß er als cccpaiQs^ata auch
in die kirchliche Literatur der gleichen Zeit Eingang gefunden
hat (vgl. z. B. Ajmstol. Const. H, 34, 5, wo vorher ösxdTcct, nachher
dcoQa steht),'* so daß wir in christlichen Kreisen nicht nur die hier
besprochene Tributleistung, sondern zum Teil auch noch den
sprachlichen Ausdruck genau so finden, wie bei den Juden. Es
ist nicht ausgeschlossen, daß uns eines schönen Tages, etwa in
irgend einem Papyrus, auch noch das Äquivalent des Wortes "^nt^
begegnen wird. Die Zukunft kann und soll uns noch reichen Segen
bringen.^
1 Auch Schwarz a. a. O.
2 Diese sind bekanntlich an Quantum weit mehr als die Hebe.
3 Der Kürze halber verweise ich auf Levy I, 152, 487. Ich bemerke, daß
auch tt-n^a im Satze n^ti'n'S n'ii* (im Musaph für Sabbath) denselben Sinn haben
muß (des Reimes und des Alphabets wegen gewählt). Ich hatte Gelegenheit,
diese meine Erklärung Herrn Rektor Schwarz mündlieh mitzuteilen.
4 Mehr siehe bei J. Seipel, Die wirtschaftlichen Lehi-en der Kirchen-
väter, Wien 1907, S, 137, wo auch (die von uns oben zitierte Stelle) Didache
XIII, 3 besprochen wird.
5 Diesen Satz habe ich niedergeschrieben, damit dieser Artikel in einen
Wunsch für unseren Jubilar ausklinge.
XXIV
Nachlese zum ueuhebräischen und aramäischen
Wörterbuch.
Von Felix Perles, Königsberg i. Pr.
Das samaritanische Targum (cod. A) gibt nian-iGen. 29, 31 ; 30,22
durch rTtSDis wieder. S. Kohn^ leitet das Wort von sd^og ab und stellt
es zu rabbinisch ncn. Nöldeke- billigt die Zusammenstellung des
Wortes mit ncn, wenngleich er die Ableitung von s&og mit Recht
zurückweist. Da indessen cnn eine ganz andere Bedeutung als nc^i
hat und die betreffenden Stellen auch nirgends in diesem Sinne
gedeutet werden, möchte ich vorschlagen, cdix als arabisch 1sIa*>^),
Plural von kJj^ „das Innere'", zu erklären. Im Äthiopischen be-
zeichnet ivest speziell das Innere des Körpers. Ähnliche Arabismen,
die natürlich erst auf späterer Interpolation beruhen, ^ finden
sich auch sonst häufig im Texte des samaritanischen Targums,
siehe S. Kohn a. a. 0. 124 ff.
Der Eigenname Dbax, als dessen Träger an mehreren Stellen
der rabbinischen Literatur'* ein hochstehender Heide vorkommt,
ist sicher babylonisch uballit. Das zugehörige Subjekt, das den
Namen des Gottes augab, ist fortgefallen. Bekanntlich erscheint
der im Buche Nehemia ti'rajD geschriebene Name iStn uballit in
1 Zur Sprache, Literatur und Dogmatik der Samaritaner 173.
» ZDMG. XXX (1876) 348.
3 Auch an unserer Stelle haben alle übrigen codd. das Textwort nom
unverändert beibehalten.
' Vgl. J. Perles in Monatsschr. für Gesch. u. Wiss. d. Jud. XXXVII, 358,
wo auch die Belegstellen.
294 Felix Perles.
der Bittschrift an Bagoas als t^'^nsjo. Da auch die Lesart tob^DS
für tsbnx belegt ist/ könnte man an Ann uhallit denken, obgleich
Anu in ib^iv niit r geschrieben ist.
In einem anonymen Kommentar zu den Proverbien^ findet
sich zu 7, 17 •'natrö ^nB3 die Erklärung jontsox fDSis^S' ■'^Dt:'» Tns^on.
Ich erblicke darin die genaue Transkription von vno noßlv eGZQcoosv
„er hat unter die Füße gebreitet". Da jedoch diese Erklärung zu
•'DDtrö 'nQ3 absolut nicht paßt, möchte ich vermuten, daß die griechi-
schen Worte vielmehr eine Glosse zu dem unmittelbar vorher-
gehenden Dni:» ptsi« nintsn sein sollen. LXX hat dort nämlich d(i(piTd7iovg
de söXQGJxa tois an' AlyvTtxov. Auffallend bleibt nur, daß £öTpo3(r£v
und nicht die erste Person setgcoGa steht. Doch mag das von einem
des Griechischen unkundigen Abschreiber herrühren, der jDintaDX
dieselbe Endung geben wollte wie jdsis'S'.
j"^ns^bjK
Ruth Rabba 3, l (zu 1, 17) rpntrD "ib p rm-i- 'ii ,T-a -id ^wn'fi '-i
inyi natt'^nD ü'ü' •: •^nab a'fi' 'a jtib^'^dk r'?nn. Das Wort pns'''?]«, das in
allen Ausgaben fehlt und nur in Samuel ben Jacob Gamas Zu-
sätzen zum Aruch^ sich findet, wird von Buber (und ihm folgend
von Fürst und Krauss) in pna'7''aK, beziehungsweise j^dbS-'SX emen-
diert. Aus dem Zusammenhang ist aber keineswegs zu entnehmen,
daß es sich gerade um einen epileptischen Anfall gehandelt haben
muß. Ich halte die überlieferte Lesart pns'''?DX für ganz richtig, nur
gehört dieselbe als Glosse erst zu mri natr^nD: dvskriq)d"r}v* „er
erholte sich". Schon im klassischen Griechisch ist dvala^ßdvsiv
(mit und ohne sccvtov) der stehende Ausdruck für »sich erholen",
, genesen".
ni2'?tt> ''n''ta::pD"'K jer. Kilajim 32«', Z. 20 von unten bezeichnet
zwar, wie n',t:npDK und onaiD an den Parallelstellen'"' zeigt, die
1 Rabbinowicz, Dikduke Soferim zu Schabbath 156^'.
' ed. G. Kantorowsky, Heidelberg 1907, mir nur bekannt aus der An-
führung von Poznanski in Zeitschr. für hebr. Bibl. 1907, 133.
3 Siehe Buber in der Grätz-Jubelschrift, Hebr. Abt. S. 26.
* Mit dem vulgärgriechisehen v in der 3. Person aor. pass.
5 Krauas II, 97".
II
Nachlese zum neuhebräischen und aramäischen Wörterbuch. 295
„Schreiber", braucht aber durchaus nicht korrumpiert zu sein,
sondern entspricht genau £6%£7tTcoQ (für i^xETtrcoQ) = exceptor „Ab-
schreiber". Wegen der Erweichung des s zu n vgl. Krauss I, 98,
§ 154—155. In der Form -ntaD"'pD kommt das Wort im Midrasch^
vor, wo es die spezielle Bedeutung „Protokollführer" hat.
Midrasch Tannaim (ed. Hoffmann) 17 ^b\l: n^s'isn bv arr Dip''iEiK
i'?D Dm-TipSD ^DS!2 Hirt K-iTiö ist nicht aus Dianes' (so Sifre Tia-) kor-
rumpiert, sondern vTcaTLXog, das unter verschiedenen Formen im
Rabbinischen belegt ist,^ vgl. speziell Sifre 139^ (§ 330) d32D •'pta^en
Midrasch Panim Acherim ed. Buber 34^ (68) pu>ir ü"?:^ nratt'':' nnx
nattr inix piipi x'Dii«. Da in Agadath Esther (ed. Buber 31, Z. 8) fvjmx
dafür steht, will Low (bei Krauss II, 133^) auch an unserer Stolle
K^nx lesen = ÖQyia „Gottesdienst". Ich halte auch »«"nx für die
richtige Lesart, möchte es aber als ccQyia erklären. ^ Der Sinn ist
also: die Juden haben alle sieben Tage einen Ferientag. Das paßt
viel besser als „Gottesdienst", in dem ja nichts Anstößiges liegen
würde. Daß die Heiden wirklich an der Sabbatruhe der Juden
Anstoß nahmen, zeigen viele Stellen der griechischen und römischen
Autoren. ^ So steht bei Agatharchides : ^ Ol xalovfisvot 'lovöcctoi ....
(XQYSiv sld-Lö^svot dl' sßdofirjg ij^SQag. Auch 2 Marc. 5, 25 steht in
bezug auf die Sabbatruhe laßav ccQyovvtaq to^g ^lovÖaiovg. Schon
Brüll, Jahrbücher VIII, 152 und Kohut, Suppl. zum Aruch compl. 5^
haben wenigstens den Sinn richtig verstanden, wenn sie an ccEQyta
„Untätigkeit" dachten. Wahrscheinlich ist überhaupt (XQyog aus
dsQyog entstanden.
Jer. Schabbath 8'' erklärt m'r'ynm (Jes. 3, 19) durch «■'•'T'o'^d.
Da Jalkut Machiri x'^nDba dafür liest, hat man das Wort bisher
1 Pesikta 54", Pes. Rab. 77% siehe Krauss II, 410.
2 Siehe Krauss II, 39—40. 228. 598.
3 Vgl. Du Gange s. v. feria, festus dies, cessatio ab opere, sowie die Stellen
unter uQyftav noinv.
* Vgl. Th. Reinach, Fontes rerum Judaicarum, lude.v s. v. Sabbat.
•"• Reinach a. a. O. 43.
III
296 Felix Perles.
als xIlöcöv oder (= syr. I^^il^s PSm 1749) als ilavidiov erklärt.^
Die von Ginzberg herausgegebenen Yerushalmi Fragments (I, S. 80)
haben jedoch die Lesart mit d. Ich stelle daher das Wort zu brandeum,
ngävöiov, das „Schleier", „Tuch", , Binde" bedeutet, also zu mbrn
(vgl. arab. J^^ „Schleier") genau paßt. Der Übergang vom griech.
9 in ■? ist gerade nach einer muta öfters zu beobachten.''' Die
korrekte Form ist also x'^nD'^n (nicht n^td'^d). Das -^ fehlt auch in
oben angeführter Lesart des Jalkut Machiri.
Das im babylonischen Talmud zweimal vorkommende ki:-is
ist nicht mit Sachs, Levy, Krauss von iiQdvdLov abzuleiten, sondern
kommt vom pers. o>.3^i, siehe J. Perles, Etymologische Studien 51,
wo die Vermutung ausgesprochen wird, daß auch brandeum aus
dem persischen Wort entlehnt sei.
Pesikta 56"^ -inoKi ^Dinü j-'-i'^öp'^T'Dty Dna U2b rme ^n, (Ms. Oxford
cmtap'^a; Pes. Rab. 56^. 79* pT'tapbn; Jalkut j^-i'-tspbD). Nach dem
Zusammenhang müssen hier Personen gemeint sein, die Israel an
seinen Feinden Genugtuung verschaffen. Ich glaube daher, daß die
Lesart mit i die richtige ist, und erkläre das Wort als nQaxrcjQ^
(daneben auch TtQaxn'jQ), „Exekutor", „Büttel", was an unserer
Stelle ein sehr gutes Bild gibt. Der Übergang des anlautenden s
in D wie in d^^tid aus nccQÖahg.'* Die Verwandlung des ersten q
in h erklärt sich aus Dissimilationstrieb, siehe Krauss I, § 197, 1.
rhn:
Pes. Rab. 151^ s-i^nö nns to i"? n^K ^b^b nnaij riKnpD nhm^ nsn
ny'?in xbx r\ym riKii nnxi -ipan xn" mpri r\bm K\n r\h'b^. Die hier vor-
liegende Bedeutung von nbm ist in keinem Wörterbuch verzeichnet.
Nach dem Zusammenhang muß es eine Art Glühwürmchen be-
zeichnen. Auch das aramäische h^b nniau, durch welches hier nbm
glossiert ist, findet sich nirgends sonst belegt [Für Glühwurm
1 Siehe Krauss II, 291".
5 Beispiele bei Krauss I, § 159 und § 197, 1, wo noch hinzuzufügen:
"iBioSs = frumentarius (Joseph Perles), "in'i'a = pressorium (Fleischer). Vgl. auch
die folgende Erklärung von nmup^a.
3 Z. B. auch Lukas 12, 58. Im bildlichen Sinne wie an unserer Stelle
(= Rächer) steht das Wort schon bei Aeschylus und Sophocles. Die ursprüngliche
Bedeutung ist in syr. ^^i^fs PSm 3298 erhalten.
" Auch das Syrische zeigt öfter . . . i^ra für nX.
IV
Nachlese zum neuhebräischen und aramäischen Wörterbuch. 297
syr. BA \a^, ^> BB 578. PSm 910 J^\ ^^3^^^. Jacob, Beduinen-
leben 26: kubähib, qutrub aus Denäri. Nöldeke, Beiträge 30. 118:
(.^».Uä.. Low. I
In einer an mehreren Stellen der rabbinischen Literatur '
wiederkehrenden Alexanderlegende heißt es von dem Alexander
entgegenkommenden König nnii Dpo"": un amt ■'ünnj n'''? prta pz:, so
nach der Lesart des cod. A von Bereschith Rabba und des Aruch."
An den Parallelstellen ist das Wort durch xanb oder xJan; ersetzt,
beziehungsweise glossiert, muß also „Brot" bedeuten. Nun bietet
Du Gange s, v. yaQdov^tov: panis subcinericius. Lex. Gr. Ms.
Reg. Cod. 2062 xdXh^, xh yuQÖov^Lov. Auch die beiden von Arthur
Ludwich herausgegebenen Wörterbücher ^ bieten (44, 29) yaQ-
öov^Evov, beziehungsweise (180, 9) yaQÖov^iov als Erklärung
von ycöhi,. Herr Prof. Hatzidakis-Athen, teilte mir auf meine An-
frage mit, daß das Wort nicht griechischen Ursprunges sei, jedoch
noch heute in Kreta und anderwärts vorkomme. Zugleich verweist
er mich auf Gustav Meyer, Neugriechische Studien IV, 22, ^ wo
yaQÖov^i „Gekröse von Hammel und Kalb'' besprochen ist und
zum Schluß bemerkt wird: „%6lh^ tb yaQÖovixiov Du Gange ist
unverständlich". Durch unsere Midraschstelle ist also nicht nur
die Bedeutung „Brot" für yaQÖovfiiov'^ gesichert, sondern auch
das Vorkommen des Wortes in Palästina spätestens für das 5. Jahr-
hundert bezeugt. Für die Beurteilung der Herkunft des griechischen
Wortes ist diese Tatsache gewiß von entscheidender Bedeutung.
Am nächsten liegt natürlich die Annahme persischen Ursprungs.
Wie mir Prof. Nöldeke schreibt, ist zwar keine entsprechende Form
1 Bereschith Rabba 33, 1; Pesikta 74"; Vajikra Rabba 27, 1; Tanehuma
Emor 6 (= Tanehuma, ed. Buber 44'); b. Tamid 32"; vgl. auch jer. Baba Mesia 8^
2 Die Varianten bei Theodor, Bereschith Rabba zur Stelle (S. 301/2), wo
auch die oben gegebene Erklärung von 'omj in meinem Namen kurz mit-
geteilt wird.
^ Aneodota zur gricch. Orthographie (nach cod. Vindoo. phil. gr. 321 und 322),
erschienen im Vorlesungsverzeichnis der Albertus- Universität in Königsberg
1905—1908.
* Sitzungsber. der phil.-histor. Cl. der Wiener Akademie der Wissensch.,
Bd. 132 (1895), VI. Abh.
!> Sicher zu trennen davon ist das von Du Gange im Appendix (col. 46)
angeführte, aus Eudonius (nach einem Ms.) und Hesychius belegte yavöovfiLov,
nach Nöldeke das persische ^j^JS „Weizen". Hesychius (ed. Schmidt) bietet
nämlich yuväofjia nv{>oi, yavdöfii^v ulsvQa,
298 Felix Perles.
im Persischen zu belegen, „doch bedeutet sSJ;t (dessen richtige
Form s'>\^ sein dürfte), ,Brotlaib'. Zu dem Beleg bei Vullers ist
noch Näsiri Chosrau, Sefername rg, 8 von unten hinzuzufügen. Ganz
gewöhnlich ist die arabisierte Form der älteren Gestalt des Wortes
(gardak), nämlich jV^, J>^4- in gleicher Bedeutung''.
Die an zahlreichen Stellen ^ vorkommende Bezeichnung einer
größeren Heeresabteilung p:m (auch ]^:^^n) wurde bisher von
ÖQovyyog abgeleitet, wogegen aber lautliche Bedenken sprechen.
Schon mein Vater^ vermutet in dem Worte dQaxav, eine Art
Feldzeichen, dessen Name dann (wie vexillum, hebr. b:n, deutsch
„Fähnlein") metonymisch auf die entsprechende Heeresabteilung
selbst übertragen wäre. Für diese Annahme spricht auch die vom
Aruch b. Kethuboth 62^ erhaltene Lesart Kpni. In der Form pp-in
ist bekanntlich ÖQdKcov (in seiner ursprünglichen Bedeutung) schon
in der Mischna^ belegt. Das Vorkommen von pm neben ]^p'\^-: mag
im vorliegenden Fall auf Differenzierung zurückzuführen sein, hat
indessen seine Parallele in K'D?2p-i2 neben s"t:i23"is. Die gleiche Er-
weichung des k zu g erfuhr übrigens öqc'cxcjv draco auch in den
romanischen Sprachen (dragon). Auch „Dragoner" kommt von der
Drachenstandarte. Die Form p:-m neben pm endlich kann nicht
auffallen, da griechische Wörter beim Übergang ins Rabbinische
häufig u für a zeigen, vgl. Krauss I, § 125.
pnsm
Tobith (aram. Text, ed. Neubauer) Kap. 4 (S. 7, Z. 18) n^-rn i=K
KnrT'-i üvn njpn nta pnani xnpn::. Der überlieferte Text, den man in
pnsin {v7rod^}'iKif) oder prsn (= ä7to&)J7i)]) emendieren wollte, ist voll-
kommen korrekt. Denn das Wort pnsm findet sich b. Sanhedrin 99^
xrT'mK-i ^pnem n-n '^nb rr'^its ^ny: ^pnam ■'si^ in'?iD in der Bedeutung
„Aufbewahrungsort", „Behälter".^ Daraus konnte sich dann leicht
die Bedeutung „Schatz" (für &£^a des griechischen Tobithtextes)
entwickeln, vgl. die ähnliche Bedeutungsentwicklung in fiscus und
„Kasse". Die seit Mussafia übliche Ableitung des Wortes von
1 Belege bei Krauss II, 194''.
' Etymologische Studien 94.
3 Aboda Zara 3, 3.
* Raschi erklärt niyo 13 pO'trotJ* in« D':) „ein langer Geldbeutel".
VI
Nachlese zum neuhebräischen und aramäischen Wörterbuch, 299
ÖQvcpaKtov „Zaun" genügt weder lautlieh noch begrifflich. Sowohl
die Wortform als auch die Tatsache, daß es nur im babylonischen
Talmud Aorkommt, spricht für persischen Ursprung.
M. Arachin 9, 4 n'^z'hn rmra riK u^bin ^n^\2; jpn bhr\ ppnn ist bisher
etymologisch noch unerklärt. Nach dem Zusammenhang muß es
so viel wie „deponieren" bedeuten. Ich halte es darum für de-
nominiert von tr^-n,^ das imTargum zu Zach. 11, 13 in der speziellen
Bedeutung „Archiv" vorkommt anno D'^'nn jinn^iy pm ains (für das
Textwort -i::rn bii, das Targum als n^fiK erklärt, vgl. Pesch. i>>^ h.^.
nn
Aram. Papyri (ed. Sayce-Cowley) H. 25. 28 toin ny an p ist bis
jetzt noch nicht erklärt. Nach der Parallelstelle Gen. 14, 23 isin-;
bv: ^nty "tri vermute ich, daß auch dh irgend einen geringwertigen
Gegenstand aus Leder bezeichnet. Dann könnte das bisher einer
Ableitung entbehrende n^n „Schlauch" als eine Weiterbildung
davon erklärt werden.- Ganz die gleiche Bedeutungsentwicklung:
1. Leder, 2. Schlauch zeigt babyl. ma.^ku in den übrigen semitischen
Sprachen.^
JDSD
Targum Jer. 38, 11. 12 jds'lS "ahn (Textwort ninncn ■'i'^d). Die von
Levy und Kohut gegebene Erklärung des Wortes als „schmutzige
Kleider" nach arab. ^jj^Ä[> „schmutzig sein" ist zurückzuweisen,
da ja dann der Begriff „Kleid" unausgedrückt bliebe. Ich stelle
es zu syr. 12;.^:^ „stragulum" PSni löüö aus Bar Bahlul, Sowohl
das syrische Wort, für welches PSm keine Etymologie angibt, als
das Targumwort ist zweifellos taTtrjs „Decke", das in der Form
Ktfi''at2, [D-'SiD im Rabbinischen und Syrischen geläufig ist, und einmal
auch als D''eiD vorkommt. * Der Artikel jcst: im hebräisch-persischen
Wörterbuch des Salomo b. Samuel ist also nicht, wie ich^ Bacher
folgend früher angenommen habe, lediglich eine korrumpierte
Form für its"'e:2, sondern meint unsere Stelle.
1 Siehe J. Perles, Etymologische Studien 35.
' Arab. i-lU.-^^ müßte dann als altes Lehnwort erklärt werden, wenngleicli
es bisher im Aramäischen nicht belegt ist.
3 Vgl. Halevy, Revue S6mitique XX (1912), 260/61.
* Bereschith R. .33, 1, in mehrere codd. posaun |"D30 «nioy siehe Theodor.
6 OLZ III (1900), 420 in der Besprechung von Bacher, Ein hebr.-pers.
Wörterbuch aus dem XIV. Jahrhundert,
VII
300 Felix Perles.
Levy, Nh. Wb. II, 189^ hat für den Stamm Kita in der Redensart
xitai bpv aus der Analogie mit |n3i s'trD und arr'i no: ^ die Bedeutung
„geben" postuliert. Ich stelle denselben mit dem äth. Stamm taraja
(II, 1 atraja „erwerben") zusammen. Die Identität der beiden gegen-
sinnigen Verba wird durch die von ihnen abgeleiteten Substantiva
erwiesen. Denn «rT-ntD „Habe" (Targ. Jer. zu Deut. 11, 6) entspricht
nach Form und Bedeutung genau dem äth. tertt^ für welches Be-
lege unnötig. Den gleichen Gegensinn zeigt übrigens kaufen, das im
ahd. und mhd. auch verkaufen bedeutet (ursprünglich Tauschhandel
ti'ciben).
I^bpnto
M. Baba Bathra 1, 6 pbp-itsn nx k*?! paßt in seiner gewöhn-
lichen Bedeutung (= triclinium, tQixUviov) absolut nicht in den
Zusammenhang. Sowohl das folgende pia (wofür pö „Weinkeller"
zu lesen, siehe weiter unten s. v.) als auch -\^w, pn-iia^ und -lan n^n
weisen darauf hin, daß hier vielmehr ein für wirtschaftliche Zwecke
gebrauchter Raum genannt sein muß. Als solcher bietet sich un-
gezwungen p-ibp~it2, d. i. torcular, iorculariumJ „Kelter", was also
sowohl zum Weinkeller wie zur Ölpresse (nnn rr'a) genau paßt. An
zwei Midraschstellen* ist pbp-iD in dieser Bedeutung belegt und
von Krauss^ schon richtig identifiziert. Auch an der schwierigen
Stelle Pesikta Rabba 143-'^ 'i3i D^'?pnt3 n^ri ib nn''''rnr ^ü "^a scheint mir
torcularium vorzuliegen. Daß ein so geläufiges Wort wie j'''?pnti an
zwei verschiedenen Stellen für das gewiß seltene 'nbpna in den
Text dringen konnte, darf nicht wundernehmen.
M. Baba Bathra 1, ß pija, wofür Maimonidos und ein Ms. bei
Rabbinowicz p'n liest, ist bisher noch unerklärt. Wie oben s. v.
p'?p"itD gezeigt, steht es zwischen Ausdrücken, die „Kelter'", „Tauben-
schlag", „Bad'", „Ölpresse" bedeuten, muß also auch einen even-
tuell geteilt brauchbaren Wirtschaftsraum bezeichnen. Ich nehme
1 Vgl. Zimmern, Akkadisclie Fremdwörter 16.
2 Das an unserer Stelle völlig unpassende n^'rtan n« iihl fehlt in zwei Hand-
schriften, siehe Rabbinowicz zu Baba Bathra 11'.
3 Die als Grundform von jn'?p"m vorauszusetzende griechische Form ro(j-
KfkXuQLov ist bisher nicht belegt.
* Schemoth R. 25, 1 und (im Aruch angeführt) Jelamdenn zu Num. 20, 8.
* II, 279; vgl. dort auch die Bemerkung von Low.
VIII
Nachlese zum neuhebräischen und aramäischen Wörterbuch. 301
daher au, daß es mit syr. ,y-^^ „Weinkeller'* (von p^ xn „Faß",
, Tonne'") identisch ist und daher pa zu lesen ist. Merkwürdiger-
weise ist auch Pr-° „horreum'" neben \2^ belegt.
Pirke Rabbi Elieser 36 nberian nnro nx .nn^ n):pb ma"' "dh'? ifss
n'riy "latrm anm aia -12 d2. Der sonst nicht belegte und auch bei
Levy fehlende Ausdruck entspricht dem Terminus der griechischen
Rechtssprache xaXt] ngäaig, der auch im syrisch-römischen Rechts-
buch (§ 113 der Londoner Handschrift) und an einigen Stellen
des Midrasch vorkommt, siehe J. Perles in ZDMG XXXV, 140—141
und 725—727. Der Sinn der Stelle ist, daß Abraham die Höhle
Machpela unter den günstigsten Bedingungen für die Verkäufer
erworben habe.
b. Megilla 10^ liest die Münchener Handschrift (für rrr'sn ^pti't:'
'n rr'n unserer Ausgaben) u'K2 r[":i\:>n b^ Ti-'sna r\'^ Pj-iiru^. Das ist
zweifellos die richtige Lesart, denn nur ns-iü ist durch den Gleich-
klang zur haggadischen Deutung von nsno geeignet. Ein Abschreiber,
der das Wort nicht kannte oder verstand, änderte den Text in der
oben angegebenen Weise und fügte zur Begründung seiner Änderung
die den Zusammenhang störenden Worte nni inTsn z'nrn hinzu. Was
die Bedeutung von ibiö betrifft, ist Montgomerys Erklärung^ als
„Wohnstätte" (= nrstt^) sehr einleuchtend. Denn in einem der von
ihm edierten aramäischen Beschwörungstexte ^ findet sich ^td pa''p
i'isnJa nsi'» p-nc „sie stehen in gedrängten Reihen und sind in
Lagern gelagert'", vgl. auch den Gebrauch des Verbums nai
Hiob 17, 13; 41, 22.
]t2i<: (= 1?::^?::) „Eunuch"
Pirke R. Elieser 50 nrr'D jüsd "innb r\a-\p^ nnbv^ scheint auf eine
aramäische Quelle zurückzugehen, in der n'^n ja\na „ihr Eunuch""
stand, denn Esther 4, 5 heißt es ausdrücklich: innS nncs x-ipm
n'':Bb Törn -irs* "[ban •'D"''idö. Bei der Übertragung ins Hebräische
verkannte nun der Übersetzer diese spezielle Bedeutung dos Wortes
und gab es daher durch nn^n |iaK3 wieder. Bekanntlich steht auch
1 PSm 1)24. Vgl. 2227 V^j^.
2 Aramaic Incantation Texts from Nippur (Philadelphia 1913) 126.
^ Nr. 2 (CBS 2946), Z. 7, vgl. Nr. 27 (CBS 16041), Z. 11, wo die Variante
IX
302 Felix Perl es.
Sir. 30, 20 jiaw (für onc im ersten Versglied, zu welchem unser
Stichus ja nur eine Doublette darstellt). Schon dem Verfasser der
PRA scheint px3, das er bereits in seiner Vorlage fand, aufgefallen
zu sein. Denn das bald folgende "sinrzb nbwb jiaK: nn« u?'« nKZis: ^{b^
klingt wie ein Versuch, die hochtrabende Bezeichnung des -jnn als
nt-\"2 jiaKD zu rechtfertigen.
Aram. HDJ
Targ. Prov. 29, 21 hddö \t .Tn^'-in^ni (Pesch. ^Jf^J) muß hier
etwas wie „seufzen", „Schmerz empfinden" bedeuten. Ich stelle es
zu äth. nasrha „bereuen". [Sehr bedenklich, besonders bei dem
Verhältnisse des Targ. Prov. zu Pesch. ! Low.]
Die wiederholt (schon Tos. Joma 3, 3) neben p^niD vaQ&rjl
vorkommende Form p'nrD ' scheint schon im Griechischen existiert
zu haben. Denn in einer alten von Schöne ^ veröffentlichten Liste
chirurgischer Instrumente findet sich nasticium für vaQd^i'jXLov.
Jer. Schabbath 8% Z. 20 von unten^ p,T'?r .-^d^d 713 xnx "i
„R. Acha band (am Sabbat) ,td3D um die zerrissenen Sandalen".
Schon Levy III, 468^ trennt unser Wort mit Recht von dem
häufigeren •'Dmo (jaßavov^ und erklärt es als „Bast". Seine Er-
klärung des Wortes als Weiterbildung von n^c ist natürlich zu
verwerfen, doch die Bedeutung hat er richtig erkannt. Es ist
nämlich öeßsvvLOj^^ (66ߣvu,v, ölßivov) nach Hesychius ro sn' aocQU
ta (poiviyii (ploicodsg ysvö^svor, siehe Du Gange und Sophocles s. v.,
wo unter anderem aus den Apophthegmata Patrum öavödlia
(jsßsvLvcc angeführt werden. Für diese Bedeutung spricht auch
das parallele 'p-'jrbü lux „ein Bund Corchorusstengel oder -faser",
vgl. die genauere Sacherklärung von Low bei Krauss II, 340 — 341.
1 Belegstelle bei Krauss II, 368'.
2 Hermes XXXVIII (1903), 284.
3 Ebenso jer. Jebamoth 12'\ Z. 19.
i Krauss II, Siy wirft auffallenderweise wieder beide Worte zusammen.
^ Das Wort kommt schon in den Papyri häufig vor (Herwerden, Suppl.
Lex. Gr. s. v., wo ein Beleg aus dem Jahre 78 n. Chr.). In der Literatur ist
es zuerst belegt bei Galen XIII, 381 C in einem Zitat aus Archigenes.
Nachlese zum ueuhebräischen und aramäischen Wörterbuch. 303
Das Verbum bnc „liniieren'' hat man als Saph'el-Bildung von
rcgida „Lineal" zu erklären versucht, doch schon Dalman* und
Low- bezweifeln mit Recht die Möglichkeit dieser Ableitung. Wenn
man erwägt, daß die Linien bei den Alten in das Pergament ein-
gedrückt, beziehungsweise eingeritzt wurden/ daß das synonyme
tsanu* noch in der ursprünglichen Bedeutung , einritzen'' belegt ist,
liegt die Annahme nahe, daß auch bno eine ähnliche Bedeutungs-
entwicklung durchgemacht hat. Ich möchte daher das Wort zu
drigil(is) „Striegel", „Schabeisen" stellen,^ das als öxQiyyla auch
ins Byzantinische gedrungen ist,*^ während die echt griechische
Form des Wortes ötksyyig ist (daneben auch örskyig und CtSQyCg
belegt). Eine gewichtige Stütze erhält die hier vorgeschlagene Ab-
leitung durch eine Stelle bei Plutarch,' wo er von den Lakoniern
berichtet: öxlsyyiötv ov öidr^Qutg ällk xalafiivaig sxqcovto. Denn
wenn, wie hier berichtet, (abgeschnittenes) Rohr als Striegel benützt
wurde, ist es verständlich, daß man mit dem Wort für Striegel
auch das Lineal bezeichnete. Berichtet doch der palästinensische
Talmud ausdrücklich, daß man mit Rohr liniierte.^
Auch syr. ^j^ scripsit (PSm 2728/29) hat wohl ursprüng-
lich „liniieren" bedeutet, vgl. Irv^^or „Linie", p^^^"^ „Lineal", und
stimmt genau zu der Form arsQyig.
Vielleicht ist auch tjib, das jer. Schabbath 11^ für s^n „Zähne
im Schloß, beziehungsweise im Schlüssolbart" steht, von özsQylg
abzuleiten, denn auch das Schabeisen war kammartig gezähnt, so
daß die Übertragung nichts Auffälliges hätte.
1 Gram, des jüd. -paläst. Aramäisch 200.
2 Bei Krauss II, 112/13.
3 Vgl. Blau, Studien zum althebr. Buchwesen 142 ff., wo auch die Belog-
stellen für S-iiD.
* Belege bei Blau 144, Anm. 2.
5 Die Wiedergabe von atQ durch ID wie in K>'jnD, UVTID, X'DICX, vgl. Wilhelm
Schulze in Gott. Gel.-Anz. 1896, 247 ff., wonach schon im Griechischen oq für
azQ wiederholt belegt ist.
6 Du Gange bringt ffrpfyyA« ^vatQtg und axQiyhafia ^vßfia.
■J Instit. Lacon. •?!, p. 293 B, vgl. das Scholion über arXsyyi'g Plato Charm.
p. 161'.
** n:p2 j'Sj-ior: jer. Megilla 71'^.
XI
304 Felix Perles.
Saragala, die gewöhnliche äthiopische Bezeichnung des
Wagens, wurde bisher als echt semitisch angesehen, trotzdem es
keine befriedigende Erklärung gefunden hat. Es ist zweifellos ent-
lehnt aus xbi^D „Wagen'"/ das selber wieder mit Krauss II, 413
von öaQayaQOv abzuleiten ist.
nno
Neuhebräisch und aramäisch niD 1. „übel riechen", „verwesen",
2. „sündigen" fehlt in den übrigen semitischen Sprachen. Ich stelle
es zu äthiopisch rascha 1. „schmutzig, befleckt sein", 2. „schuldig
sein". Wegen der Methathesis vgl. mchra neben nn-n.
Tanchuma ed. Buber nu^^ § 16 in^n*? dds:^ ns^taia isitt> anp: nab
DirtsiB "irT'S ntrrsi nris h^ (in Bereschith Rabba 86, 8 ist die Stelle
korrumpiert). Schon Low ^ erklärt DiD-'tsis richtig als (pojtstvög^ spricht
sich aber sonst über die hier vorliegende Deutung nicht aus. Ich
zweifle nicht, daß is^tsis hier als cpcototpoQog^ „lichtbringend" ge-
deutet werden sollte: er hieß Lichtbringer, weil Pharaos Haus
durch sein Betreten von Licht erfüllt wurde.
Pesikta ed. Buber 101^ xnms' ^7 jn^öb n^s np^'?D xm .tti xöre*
ist bis jetzt noch unerklärt. Ich vermag zwar auch keine be-
friedigende Ableitung zu geben, doch möchte ich das Wort zu
syr. ^ias5 stellen, das BB durch p^a3 glossiert. Dann würde die
Stolle bedeuten: „Der Beschluß ist in ihm aufgestiegen, *> mir die
Thora zu geben." Wahrscheinlich ist die ein semitischer Stamm,
da es als Verbum an verschiedenen Targumstellen vorkommt.''
1 Schemoth R. 15, 22 ; Taachuma niB» »n 3. Levy erklärt das Wort irrig
als „Pferdedecke".
2 Bei Krauss II, 424",
3 Belege bei Sophocles s. v.
* Die Varianten l)ei Krauss II, 487".
5 PSin 3079.
6 Vgl. die Konstruktion nicno '3 nn^y.
■' Siehe J. Perles, Beiträge zur Gesch. der hebr. und aram Stud. 67—68.
XII
Nachlese zum neuhebräisehen und aramäischen Wörterbuch. 305
Wenn auch die in der synagogalen Poesie bekannte Bezeichnung
i^iaia zu Bi£ gehört, könnte man äth. ivazemä hymnus ecclesiasticus
quodam modo cantatus (Dillman 928) vergleichen, wenngleich die
Erweichung von p zu w ohne Beispiel dastünde.
Targ. Scheni zu Esther 1, 2 (ed. Lag. 234, Z. 11) erwähnt einen
römischen Feldherrn zur Zeit der Tempelbelagerung c.tsris, dessen
Name bei Krauss II, 49 1^ unerklärt ist. Es kann kein Zweifel sein,
daß damit der von Josephus' erwähnte Fronto gemeint ist.
Bereschith Rabba 1, 12 (ed. Theodor p. 10 unten) anh n;3 ah pnri
HK^tcpns an'? jn: ah p'nri mNDi;^'-. Wie das parallele niXDis:-! (= . Bäder")
zeigt, muß auch nx'üpns eine gemeinnützige Einrichtung bezeichnen,
durch die ein König sich um seine Untertanen verdient macht.
Ich halte die Lesart für ganz richtig und stelle das Wort zu dem in
den Targumim wiederholt vorkommenden x"ö"i i'':it3p-i2 „Gräben",
„Kanäle".- An unserer Stelle scheint nN"!:pis speziell eine „Wasser-
leitung" zu bezeichnen. Die von Theodor zur Stelle mit Frage-
zeichen versehene Erklärung des R. Naphtali Herz ben Meuachem
msn:: x"tap"'.a trifft also prinzipiell das Richtige, w^enngleich es sich
nicht gerade um „Teiche"' handelt.
Tanchuma nxn zu Deut. 12, 29 (in einer Deutung von Ps. 84, 11)
•mn2 bü-".^' pxn eicn ahn ''b pKi ]nab n^inn p'rp -!::■: pbtspiB 'b tt" ^b'sa
r^ainon. Das bei Levy und Kohut fehlende p'r'cp-a muß (im Gegen-
satz zu c|d) einen königlichen Wohnsitz bezeichnen. Weder die
Emendation p"''?p-iB (= :tiQiyihvov, Fürst und Krauss) noch pbtaDia
(= TctQLQxvlov, Bacher 3) genügt begrifflich. Ich vermute, daß ur-
sprünglich j''?pii;i i'-rona gestanden habe: ein jtQaitcÖQiov und
ein TQLxlivtov. Die ünform j'St:pna ist dann lediglich unter dem
1 Bell. Jud. VI, 4, 3; VI, 9. 2.
2 Belegstelle bei Krauss II, 496", wo aber die Bedeutung ungenau an-
gegeben ist („Schleuse", „Rinne"). Auch die dort versuchte Ableitung von (pQ<xycTi]g
wird schon von Low zur Stelle mit Recht abgelehnt.
3 Agada der paläat. Amoräer III, 633, Anm. 3.
Festschrift. 20
XIII
306 Felix Perles.
Einfluß von p'^p-^ai für piijons in den Text gekommen. Während
die rabbinischen Texte sonst nur die dissimilierte Form |'mt:'?s
haben, ist im Syrischen r^-»'a^f^ gebräuchlich. Zur Sache ist noch
zu bemerken, daß |^bpil2 an einer zweimal vorkommenden Midrasch-
stelle^ ausdrücklich als das Innere des p-iita'^ö bezeichnet ist.
Vajjikra Rabba 15, 2 in n;n3tt' n'-.:ip inn 'Dibs '^'H nTn" inn -Dibs sr-x
jiisp^tsp mn „jemand ist bald langatmig, bald kurzatmig, weil in
ihn der Geist ^ des ircp'^ap gelegt wurde". Alle bisher versuchten
Erklärungen, beziehungsweise Emendationen des dunklen Wortes
werden von Low bei Krauss II, 527 mit Recht als unbefriedigend
erklärt. Ich stelle es zu KxrjTito tabes, tabum, rpd-loig (Du Gange s.v.
mit mehreren Ableitungen). Die in einem Ms. und einem Druck des
Aruch belegte Lesart pp-it2p^ ist wahrscheinlich auf ein falsch ge-
lesenes pp*t:p zurückzuführen, während ]^.^'^'^p eine weitere Ver-
stümmlung aus ppitsp darstellt.
In einer an mehreren Stellen desMidrasch'' erhaltenen realisti-
schen Ausmalung von Esther 6, 10—11 muß Haman den Mardochai
erst hoffähig machen, indem er ihn wäscht und ihm die Haare
schneidet. Dabei bricht er in den Schmerzensruf aus: «innb r\'b 'r,
nsDi ]b^ TnrnxT munp c?2ip jvl2;s c^iaip Tnrn K-aa. Für puDs c^aip ist
wohl mit Krauss pa'!'S ß'S^ip, d. i. Tco^Djg Tcalaximv zu lesen.
Doch seine Erklärung von -^vc^p cia'.p als 'üoii^q xovQarcoQ ist un-
annehmbar. Zwar gibt es, was Krauss unerwähnt läßt, einen comes
et curator civitatis,'' doch war das ein Kontrollbeamter der
Finanz Verwaltung, während hier ein hoher Hofbeamter genannt
sein muß. Nur darin hat Krauss recht, daß -ntsnp c'iap (so Pesikta
Rabba 93^) vor der Lesart Titsbp D'^-aip*"' der übrigen Quellen den
1 Sifre, ed. Friedmann, 50^ 72".
2 Die Bezeichnung einer Krankheit als böser Geist wie in mii' mi und
nnrn nn (Belegstellen bei Levy IV. 217\ G^b').
:< Siehe Kohut VIT, 87\
< Vgl. Krauss I, 299 ff., IF Ö45".
5 Vgl. Pauly-Wissowa, Realenzyklopädie IV, 642. 1806 — 1810.
6 Die Form moSp ist erst eine sekundäre Dissimilation gegenüber ^^t:■|p,
wie p-nnSs neben pnma, pilD^s neben syr. •r-»'o-6fS.
XIV
Nachlese zum neuhebräischen und aramäischen Wörterbuch. 307
Vorzug verdient. Das Wort ist nämlich xöiujg KOQtivaQicov, der
nach Du Gange s. v. an der Spitze der kaiserlichen Leibwache stand,
also identisch mit dem zöfitjg xoQtrjg ist. Entweder ist -,',t:-p nur
korrumpiert aus -i:ü-p, oder die Juden haben wirklich den Titel
sich in dieser Weise mundgerecht gemacht, wobei der Gleich-
klang der vielen auf -rts endigenden Würdennamen noch mit-
gewirkt haben mag. Ganz die gleiche Verkürzung zeigt übrigens
xntorp, KTürp (neben nrüjp) für xsvzrjvdQtov.
Jellinek, Bet ha-Midrasch V, 34 nv"it:3ip 'ri'D inKip"? pN::v "ir^n "':"ipi
braucht durchaus nicht mit Wünsche^ in n'Dnsip emendiert zu
werden, sondern entspricht genau der griechischen Form xov-
TCiQiov, die auch im S3'r. If-^ajD (PSm 3547) und im arab. Sjj..-3
vorliegt, siehe Völlers in ZDMG LI, 303, Anm. 4, wo auch auf
j^^a^ls, ^,lkXs ^Lanzenschaft" hingewiesen wird.
M. Kelim 15, 1 a^:"?»:! mtrcp (Varianten müo'p, nitscip, Sifra
ed. Weiss 52'\ Hai und Aruch mricp) ist vollkommen von xtiD'p
= ^£6xi]q (Name eines Maßes) zu trennen, vielmehr bedeutet es
nach Maimonides- einen in Fächer geteilten Kasten, den die Könige
auf Reisen mit sich führen, um ihren Proviant unterzubringen.
Genau in dieser Bedeutung kommt nun zlörri bei Homer (Od. VI 76)
vor, wo die Königin der Phäaken ihrer Tochter Nausikaa in einer
xiöTi] verschiedenes zu essen und trinken für unterwegs mitgibt.
Auch im späteren Griechisch ist Tilartj häufig ein Behälter für
Lebensmittel.^ Die Schreibung mncp ist ein interessanter Beleg
für die Bemerkung von Suidas s. v, xiatri, daß das Wort eigentlich
mit ^ zu schreiben.
rnDp
Targ. Rani. Lev. 11, oO ni-Dp für üiah ist nicht mit S. Kohn ^
als korrumpiert aus r\izp = msp anzusehen, was auch Low a. a. O.
1 Salomos Thron und Hippodi'om, Abbilder des babylonischen Himmels-
bildes 27 (= Ex Oriente Lux II, 139).
' ed. Derenbourg 131 mit der Lesart c'r"?on n'iioip.
'■> Vgl. Hesychius s. v. ctyynov nXsxtöv, sig o ßoüfia evsTcV-ero xal IfiaTia
* In einem Briet an Low (Zeitschr. für Assyriol. XXVI, 1911, S. 147K
XV
308 Felix Perles.
anzweifelt, sondern einfach .'^nap zu lesen, d. i. xsyxQog, zsyxQidioi',
eine Schlangenart (vgl. Dioscorides Jobol. XXXII. ed. Kühn 11, 89
TisQi tav vTtb xFyxQiöloi' drjxd'svtiov). Die Aufhebung der Nasa-
lierung ist eine im Vulgärgriechischen häufige Erscheinung. Als
erstes Beispiel dafür bietet Foy (Lautsystem der griechischen
Vulgärsprache 80) zsxQi (Hirse) für xsyxQog.
VbO „Strick", „Tau"
M. Negaim 11, 11 nreiD bz' 'jhp bedeutet nicht das „Segel",
sondern das „Tau" des Schiffes, wie Tos. Baba Kamma 8, 17
i'bpn nx Dr,s'' iht' zeigt. Das unmittelbar darauffolgende ns* Tör'i
nracn ist nämlich nur dann verständlich, wenn wir sbp als „Tau"
verstehen. Denn ein Schiff wird nicht durch das Ausspannen des
Segels, sondern durch das Auswerfen des Taues zum Stehen ge-
bracht.^ Entscheidend ist Bereschith Rabba 22, 6, wo es von der
Sünde heißt: "^ny&obv: "bp'z rityn s^icri x'si: b]v 'i:in3 nwsnb'rrna „zuerst-
ist sie wie ein Faden des Spinngewebes und zuletzt wird sie wie
ein Schiffstau'', 3 vgl. jer. Schekalim 51^, wo nrbp als das stärkere
Geflecht gegenüber 'c:n genannt ist. Im bildlichen Gebrauch kommt
jer. Taanith 65^^ ]':i'irt'i rtS'bp vor (als Deutung von mnnri Micha 7, 3).
Das an zwei Stellen des bab. Talmuds* vorkommende x'rsanp
(Varianten Kb2w:'nip, «"^mtsip, sb^'cp, x-'^atsp) bezeichnet nach Raschi
ein abgebrühtes Fell, das man als Decke, Lager oder auch als
Tisch hinbreitete.'' Die Bedeutung „Polster", die ihm Levy und
Krauss vindizieren, beruht auf der irrigen Annahme, daß es mit
«"■^intop xataßoh'i identisch sei, mit dem es auch in der Textüber-
lieferung (siehe die Varianten) zusammengeworfen wurde. Das
Wort ist vielmehr von cartibulum abzuleiten, das von Varro
1 Der auffallende Gebrauch von dis für „auswerfen" erklärt Bicli vermut-
lich daraus, daß man 013 vom Auswerfen des Netxes gebrauchte (so auch un-
mittelbar vorher Tos. B. K. 8, 17) und dann das Wort in etwas erweitertem
Sinn auch auf das Auswerfen des Taues anwandte.
' An den Parallelstellen b. Sukka 52", Sanhedrin 99'' steht dafür (nach
Jes. 5, 18) nhi-;T\ nimav^ non riioaSi „zuletzt gleicht sie Wagenseilen".
3 So richtig bei Bacher, Agada der Tannaiten I, 284 (^1, 277). Schon der
Kommentar niina m:no zur Stelle erklärt: ny^^p ptp^a ^ans.
* Schabbath 79% Chagiga 24\
5 Chananel zu Schab. 79' erklärt es treffend durch das arabieche i'Jui).
XVI
Nachlese zum neuhebräischen und aramäischen Wörterbuch. 309
(ling. 5, 125) als viereckiger Steintisch mit einer Säule be-
schrieben wird. Dieselbe Bedeutungsentwicklung von ^Fell" zu
„Tisch" zeigt fn'?tv ' Bedenklich bleibt nur, daß das Wort im
Griechischen überhaupt nicht vorkommt und auch im Lateinischen
die Bedeutung ^Fell" nicht belegt ist.
Neuhebr. pp-. , Sumpf", ^ dazu auch aram. xnp^ ^Ufer", sind
sicher Lehnwörter aus babyl. rakkatu , Sumpf" (Muss-Arnolt 982^).
Pesikta ed. Buber 53'-' nc!a i32 narc' jv:i nn-'o-.c' ^h ■Tritt' i^cS '?trö
n-i'öTD 'h (jer. Bosch Haschana 57'^ rrsr.^', Pes. R. 57^ p-iax, was
aber schon Friedmann zur Stelle in maic emendiert) ist bisher
noch unerklärt. Es ist einfach das babyl. .semirii , Fingerring", und
das unmittelbar darauffolgende ni'za ib rrnv i'^a'? Sc^ ist nichts
weiter als eine erklärende Glosse zu unserer Stelle.
Jüd.-aram. ks'cj^d, syr. xklol .,Hülle", ^Tuch", .,Manter,3 ist
wohl Lehnwort aus babyl. susuppu, das auch ein Kleidungsstück
bezeichnet (Muss-Arnolt 1078**).
M. Nedarim 3, 8 xbx -CKin mnr i'a~,p: psw- cx-'.n ^rnntra nTjn
ü'tt':x wird erst klar durch die babylonische Bezeichnung der
Menschen als •^almdt kakkadi „die Schwarzköpf igen". Die Ver-
engerung des Begriffes ^Mensch" zu „Mann" hat ihre vollkommene
Parallele in mx Koh. 7, 28 und in den Derivaten von homo in den
romanischen Sprachen.
» Ges.-Buhl 16 833" zieht mit Recht i'^J^Zt und iki zur Vergleichung heran
und verweist auf Ges. Thes. 1417. Wellhausen, Skizzen 4, 157. Vgl. außerdem
Sachs, Beiträge zur Sprach- und Altertumsforsch. II, 176. Krengel, Das Haus-
gerät in der Mischna I, 8.
5 M. Schabbath 11, 1. Weitere Belege bei Lery IV, 471.
3 Levy, Trg. Wb. II, 466". Nh. Wb. IV, 528". P3m. 4345.
XVII
310 Felix Perles.
K^'Dt^^r
Jellinek Bet ha-Midrasch I, 81 a^^'z'^ nom. propr. fem. ist wohl
von •yvT (Deckname für hn^ nach Jer. 25, 26; 51, 41) abzuleiten,
also = K^ban. Natürlich müßte es, da es sich um einen weiblichen
Namen handelt, korrekt «n'^tt-'r heißen.
M. Menachot 9, 2 (=Tos. 10, 5) pa vn mnju?, „Marken", „Kerben" ^
stelle ich zu babyl. ,rindu^ „Mal"' (speziell eines Sklaven, doch auch
eines Tieres), das Ungnad=^ als -nmtu erklärt, woraus sich das n in
mnD"ir erklärt. Sicher gehört hieher auch n-'DttS beziehungsweise nn':u?
in Pap. K. 4 und K. 6 der Aramaic Papyri from Assuan.* Vielleicht
ist auch syr. ^^.^ „foltern" derselbe Stamm. Der Bedeutungswandel
wäre allerdings auffallend.
Targ. Ezech. 27, 6 (für jty wv Iti'-ip) pr-".:"i\s-i pan "irnri "a-i-rn
'^■'s-; pu^n ptt^na;: ist bei Levy^ und Kohuf^ unbefriedigend erklärt.
Mussafia sagt: ff^ipurai eic niTO ":r ptrb:, was Kohut nicht versteht. Es
ist aber unbedingt die allein richtige Erklärung, indem Mussafia
&vQco[ia „Türbekleiduug" meint. Das Wort ist sowohl in der LXX,''
als auch bei Josephus*^ belegt. Eine interessante Parallele zu unserer
Stelle bietet Diodor. V, 46: Td xs &vQib}iaTcc tov vaov d^av^aGta^
£%si ras Tiaraoxsvag f'| dgyvQov twcI xqvöov xal ilscpavros.
1 Weitere Belegstellen bei Levy IV, 587''.
2 Muss-Arnolt 1072''.
^ Beiheft II der OLZ (1908), S. 23/24.
i Vgl. darüber Peiser, OLZ X, 627.
& Trg. Wb. II, .059''.
6 Aruch compl. VIII, 279".
"! Für nS^, n_Tno, ne, nns, t;t.
Antiquit. IV, 8, 13 zur Bezeichnung der Türpfosten.
%
XVIII
Asphodeliis.
Von Iiinnaiiuel Low, Szeged.
1. TSvi V 68, 25 (j. IX 39»- 37): -rn"? -jn:; nanz '^rKtt':' ntip^r n-i'rn
Kbi 12.1 y.rib ab in^s* pDmj |'k n'r'ri:' '?c jrn :nin=!2: x'n nn -i2n nnn nsn:
ts^tan -i",n'? Lesart der T mss. Wien und der Ausgaben: n'Trrr.
2. Ich habe diese Stelle Pflanzennamen 289 registriert, konnte
sie aber nicht erklären. Was man bisher über das Wort Mrith
gesagt hat, ist unbefriedigend. Es gehört weder zu 'ajir, Esels-
füllen, noch zu ccIqk oder s,.-o, Mundvorrat, oder gar zu 'arä, Lorbeer
(Schwarz, T. zur Stelle; Brüll, Jahrbücher 7, 62; Kohut 6, 195^:
Hasde David zur Stelle). Der Kommentar IMinhat Bikkurim erklärt
min häsir und danach haben Levy sv und Krauss, Arch. I, 391:
eine Lauchart. Jastrow kombiniert irrtümlich 'iränithä und n^ne
'{ran, über die man weiter unten das Nötige findet. Dalman WB.
sagt allgemein: Futterkraut. Die Identifikation des einmal vor-
kommenden Pflanzennamens ist mir erst jetzt mit Hilfe einer Notiz
des Plinius gelungen. Er ist mit dem syrischen pc^-^, asphodelus,
Affodill, identisch. Nach der oben angeführton Stelle kann die
Pflanze als Viehfutter verwendet, aber auch unter die Matratze
gelegt werden. Das will natürlich nicht sagen, daß man damit die
Matratze füllt (pr abo i= TOhol XII 609,34; Krengel, Hausgerät 25 n. 4),
noch auch daß es zur Verbesserung des Laders dienen soll (vgl.
Sabb. 20, 5; Krauss, Arch. I, 64). Wenn diese Zwecke gemeint
wären, so hätte die Barajta nicht gerade diese sonst nie genannte
Pflanze als Beispiel herangezogen.
Die richtige Lesart ist die mit r; die Lesart mit d ist durch
das geläufigere n'Tr opp. nma'i veranlaßt.
3. Die Sache verhält sich folgendermaßen. Plinius hat —
hn 22, 32, 67 Detlefsen — die Nachricht erhalten, Nikander habe
zum Schutze gegen Schlangen und Skorpione asphodelus unter
das Bettzeug streuen lassen: substravitve somno contra hos
312 Immanuel Low.
metus! Demselben Zweck diente die unter die Matratze gestreute
'irith.
Daß dies apotropäische Mittel aus Syrien stammt, folgt mit
ziemlicher Sicherheit daraus, daß Plinius berichtet, die Pflanze
werde auch heroneon genannt. Herr Professor Dr. S. Ehrenfeld
in Prag bestätigt mir brieflich, daß dies die bestbezeugte Lesart
bei Plinius sei, während hereneon, heroum, heroion Verschlimm-
besserungen zur Annäherung des Fremdwortes an ijQcbsiov dar-
stellen. Bei Asphodelus dachte man unwillkürlich an die home-
rischen Asphodeluswiesen der heimgegangenen Heroen. (Lenz,
Botanik der Griechen und Römer 302; Buchholz, Die drei Natur-
reiche bei Homer 214; Pflanzennamen 291 n.; OLZ 1911, 488
. aj.:;^a}^s^]i ^•j^; Horae Semiticae VI,.l, Z. 6; Pauly-Wissowa l s. v.
E. Lemke, Die Totenblume Asphodelos: 34. Bericht des west-
preußischen Bot.-zool. Vereins. Danzig 1912, S. 257 f.) Heroneon
ist aber das aramäische 'irönä! Dasselbe nun ist das bisher
unerkannte irith.
4. An Asphodelusarten fehlt es in Palästina nicht. Sie sind
weiter unten aufgezählt. Es ist nicht auffallend, daß die Barajta
nicht von einer Verwendung als menschliches Nahrungsmittel
spricht. Der Affodill wird, obwohl die Wurzelknollen genießbar
sind — Reinhardt, Nutzpflanzen I, 483 — auch in Griechenland
nicht mehr gegessen. Asphodelus microcarpus wird nach Ascherson
und Graebner, Synopsis 3, 33 „vom Vieh meist nicht gefressen,
ist daher den Hirten verhaßt". In der Barajta wird es sich um
Verfütterung der Knollen, nicht des Krautes, handeln.
5. Nach der überraschenden Übereinstimmung der tannaitischen
Nachricht mit Plinius ist jetzt auch die lautliche Übereinstimmung
zu beachten. nnT = heroneon -= por^:^, bei Assaf Hebraeus syrisch:
^:'i''-iT, ist offensichtlich immer dasselbe Wort, p^i-^ aber steht
im syrischen Dioskurides und in der syrischen Galenübersetzung
ständig für <x0cp6di?.og. Arabisch geben es Honein ben Ishäk und
die Glossographen durch ^Sj^s^. (nicht ^^ii^ Dozy s. v.; choensa =
^\^j-i', Asphodelus pendulinus Coss. ZDMG 65, 339; I. Baitar II, 53,
pers. = ciris oty, türkisch = Asphodelus, Honigberger, Früchte aus
dem Morgenland, pharmakologisches Verzeichnis), ^j-,\^io,^ ^j^.j^
1 BA zu ^arso?, PSm. 2662 zu wrfo^i.Lar [dies Audo = ein Klebestoff,
|2:.l.&i^^ (??) = ^\^ib - Aj.1, auch BB ^\jjj'^\ J^.. Honein BB. 234 12, 1429,
wo für pc}..^ cod. S. richtig \2o^j.:^ hat, 1431. EN und Hunt PSm. 2844.
Pflanzennamen 290. Dasselbe ist ccasga, asseras, Langkavel 114 f.
II
Asphodelns. 313
Pflanzennamen 291, B. Bahlul 234. ^^^.-^ ZDMG 28, 7()1 Eremurus
caucasicus, vortreffliches Klebemittel.
6. Benannt ist die Pflanze nach dem Kleister, der aus ihren
gedörrten Knollen bereitet wird, Pflanzennamen 291. Wenn PSm.
2814 das Wort zu j/mj", Brockelmann zu fnT stellen, so ist das
ja der Form nach richtig. Der Sache nach gehört es zu fny ^/s.
Ihn Baitär 2, 235 gluten, Kleister zu D. BB 1347, 15 6siQc<g, JLJ\ ^/t.
h^oxollcc 972, 3; ^^^^:\ ^^.l ii^voxoV.a 209 4, 14; 1^^ = ^> PSm. 4516.
^^i zu V=as? BA, ^,^\S j\jJ BB 529, n. 5; PSm. 811; BB 2094, n. 24
Ui.\ 1. ,^^i-^^. — If- festhalten, neusyrisch 'ärl, to hold good or
firm, mj* mischnisch sich anhängen, haften bleiben, n-nr, n-iyn an-
schließen. [Barth 'r : bemerkte hiezu brieflich: Der Form nach
könnte sich pof-»^ nicht von einer Wurzel N-r ableiten, wohl aber
in der Weise, daß eine Verschiebung des j stattgefunden hätte:
'irünä wäre aus 'irjünä verschoben, wie 'eröm aus 'erjöm von
y,-inr, niTB, IH- aus pirjöth, pirjä.] Merkwürdigerweise hat Assaf
Hebraeus, der trotz des Einspruches von Venetianer (Asaf Judaeus,
Straßburg 1915) den syrischen Dioskurides exzerpiert, die Form
'irjünä im Plural -rTTj' erhalten.
7. In Palästina sind folgende Asphodelusarten nachgewiesen;
a) A. microcarpus Viv., common in all the piain (Tristram, Fauna
and Flora of Palestine 1888, 433); h) A. fistulosus L., common on
plains and hüls, west and east of Jordan (Tristram); c) A. tenui-
folius Cav., south of Beersheba (Tristram); d) A. ten. micranthus
Boiss.; e) A. viscidulus Boiss., souther desert (Tristram) und bei
Tristram noch: f) A. ramosus L., abundant: Moab, Beersheba,
plains, littoral, central. Dinsmore Nr. 1673 — 1675 The Jerusalem
Catalogue of Palestine Plauts, = 1912 sind unter Nr. 268—270
a, h, c und '/ aufgeführt. Für rJ Bornmüller, Ein Beitrag zur
Kenntnis der Flora von Syrien und Palästina, Wien 1898, 98:
Jaffa und Sarona auf Sandhügeln gemein, zusammen mit a und b.
Post 783 führt a, h, c, d, e auf.
8. Die arabischen Benennungen findet man bei Schweinfurth,
Arab. Pflanzen aus Ägypten, Algerien und Jemen 1912, 8, 199, 217;
Ascherson und Schweinfurth, Flore d'Egypte 153, 806; Foureau,
Essai de catalogue des noms arabes et herberes de quelques
plantes .... algeriens .... 1896, 9: Post, Flora of Syria, Palestine
and Sinai 1896, 783; Dinsmore und Dalman. Die Pflanzen Palästinas
1911, Nr. 1673 ff. Die geläufigste Benennung ist J^^^-? beruak,
baruek, ZDMG. 65, 339 (banrak, Dinsmore für A. micr. wird falsch
sein), barwak Post; bei Foureau berruag); dann J.-^^ , Zwiebel"
III
314 Immanuel Low.
ZDMG. 65, 345; Schweinfurth 217, Post 783 ; Ascherson und Schwein-
furth: 'ansal, basal 'ansal, basal es-sajtän, basal iblis; Dinsmore:
'ansal, 'osalän, chosalan, ghösalan, bösalän rafi', 'üd en-nadd, tuwai
(Post: thuwai).
9. Im Anschlüsse hieran möchte ich, wie oben erwähnt, einem
anderen bisher verkannten Worte der Mischnah auf Grund der richtig
aufzufassenden talmudischen Erklärung zu seinem Rechte verhelfen.
10. jTKn n'^'ns Sabb. 2, 1 Maimuni, ms. arab. Berlin: j-^Nn,
Aruch VI, 218 s. v. 7cr, 465 s. v. nbTis: i^r^r, ^ ms. Kaufmann und
Tanchum Jeruschalmi. Auch eine Lesart pi^n wird angeführt.
Erklärungen des Wortes: a) j. Sabb. II, 4<', 23 xn^n'y, Lesart
'U-, nicht nach b in «rr-n^r zu ändern, auch nicht in mr, Brüll,
Jahrb. 5, 115 = K s. v.; Jastrow zitiert irrtümlich 'tj?. Es ist' auch
nicht ]h~^^], Pflanzennamen 376.
hj b. 20^ hat zwei Erklärungen: a) s'ixnnx, d. i. Kj'.ns*, Gzbg.
Geonica 2, 296; ß) 'r2 "r:n x»TDiüy: n'''? ''inKi ?i'7p.
cj Maimuni: etwas wolliges, das auf einer Pflanze wächst.
u..^*£^äJ\ ^^ ^y (^9 jvic^-^. ^^9^.^. Die hebräische Übersetzung: i;aü j-iaa
prn Töis pns mnnön. Saiomo Adeni zur Stelle: nsnyn ■i:?"' ^:a:i j'?23.
dj Neuere Versuche: Levy 1, 80 von Kohut nachgeschrieben:
heivov. Kohut führt syrisch xt:'« an, das es nicht gibt. Es gibt bloß
eine Transkription des griechischen km bei den Glossographen:
]oi4-»]. Auch salicetum -= A>i,\ bei Kohut ist unrichtig. [Goldziher:
Freytags Ausgabe stammt aus dem Kfimu?, wo aber das Wort nicht
Weide bedeutet.] PÖm. 40 verzeichnet ein arabisches IL\ aus IxiK,
das sich in arabischen Wörterbüchern nicht findet. Brüll, Jahr-
bücher 5, 115 kombiniert auf Grund einer falschen Lesart bei
PSm. 40 1A^?1 angeblich syri.sch Hanf (Pflanzenuamen 217). Gesenius,
der Bochart folgt, vergleicht Tyrisch ada bei Hesychius = Ixsa.
Pflanzennamen 39 und 402: ada: naga TvQioig )) ttea. [Professor
Ehrenfeld brieflich: Dazu führt der Herausgeber Mor. Schmidt,
Jena 1858, Bocharts Identifikation an: immo px talmudice salix.
Eine andere Lesart scheint es bei Hesychius nicht zu geben, auch
Stephanus s. v. bietet nichts Neues zu Hesychius.] Ben Jehuda
behandelt das Wort zweimal unzulänglich: 71 und 175. Rieger,
Technologie 13 n. 5 denkt ohne allen Grund an einen Stoff, der
aus der wolligen Oberfläche des äxävd^iov gewonnen wurde. Krauss,
Arch. I, 142, 545 nach den Wörterbüchern: etwa Weidenbast.
11. Um die richtige Erklärung zu finden, muß man von der
Sache ausgehen. Leider muß dies bei talmudisch-lexikalischen
Studien auch heute noch immer aufs Neue betont werden.
IV
Asphodelus. °^°
Was ist als Docht gebraucht worden und mußte darum, falls
es nicht für ganz entsprechend gehalten wurde, ausgeschlossen
und für diese Verwendung untersagt werden? Zu Lampendochten
wird die reichliche Samenwolle von Salix und Populusarten ver-
wendet (Leunis § 334, p. 855), ist aber zu diesem Zwecke nur
wenig zu brauchen (Leunis § 604, p. 500). Literaturnachweise über
Samenwollen unserer einheimischen Pflanzen findet man im Ab-
schnitt Fasern bei Wiesner, Rohstoffe des Pflanzenreiches - li.
Neues über die Samenwollen wird auch die demnächst erscheinende
dritte Auflage des grundlegenden Werkes nicht bieten. Herr Hofrat
Professor Wiesner schreibt mir diesbezüglich (22. Januar 1915):
„Die Verwendung von Samenwollen zur Gewinnung von Gespinsten
und Geweben, z. B. zur Herstellung von Lampendocht, ist oft
in Anregung gebracht worden, hat sich aber nicht bewährt. Der
Triumphzug der Baumwolle hat all die Träume über die Ver-
wendung der einheimischen Pflanzen vollständig vernichtet". Das
Kriegsjahr hat allerdings die einheimische Nesselfaser wieder zu
Ehren gebracht. Die zu Lampendochten minder taugliche Samen-
wolle meint die tannaitische Bestimmung, schon weil der Bast, an
den die Erklärer dachten, im Sinne der Mischnah als vom Holze
stammend — ppn jö K:ivn bi Tossafoth und Adeni zur Stelle —
ausgeschlossen ist. Die Samenwolle meint auch die angeführte
Erklärung des /, wenn er das fragliche Wort durch Kn^n-r wieder-
gibt. Vgl. Gesenius, Thesaurus s. v. -iij? = Flaum, lanugo, yvdcpcclov.
Wollflocke heißt 1^=^. Auch Spreu, aramäisch schon Dan. 2, 35 x-w,
gluma, äxvri. pyoi n-y j. Sabb. XII, 14^ 33; j. Az. II, 40^ 34 (nicht:
Gerstenhülsen, Preuss 19 6). Dasselbe meint aber auch h mit
'ahvänä - Weide, b erzählt. Räbln habe dem Abaj gezeigt, was die
Mischnah unter pnn 's verstehe, indem er ihn auf eine s'n2"ir —
Euphratpappel, Weide — verwies. Auf die Einwendung Abäjs, das
sei ja Holz, nimmt Rabin etwas vom Baum, schält es und zeigt
jenen die dazwischenliegende Wolle: ':"2 ':":t sn'o-W" n'b -irs' spp.
Der Ausdruck „er schälte" hat die Erklärer veranlaßt zu glauben,
er habe die Rinde des Baumes abgeschält und so den Bast zwischen
Rinde und Holz bloßgelegt. Wollartig ist aber dieser Bast nicht,
er wird auch nicht zu Lampendochten, sondern zu Stricken, Flecht-
werk und Matten verwendet (Leunis, p. 500). Es ist aber auch
nicht vom Bast die Rede. Räbln nimmt auf die Frage Abäjs die
reife, aber noch nicht aufgesprungene Fruchtkapsel, schält die
beiden Klappen derselben ab, so daß die zwischen beiden liegende
Samenwollc sichtbar wird. Man hat also in Babylon im III. Jahr-
3 16 Immanuel Low.
hundert noch genau gewußt, was die Mischnah meine, und wir
gewinnen die traditionelle, unbestreitbare Identifiltation: pur rh'ns,
Samenwolle der Weide (oder Pappel), wobei pa nicht die Weide,
sondern die Fruchtkapsel derselben bezeichnet.
Woher kommt aber diese Bezeichnung?
Die reife, aufgesprungene zweiklappige Kapsel, deren Klappen
sich rund zurückschlagen, trägt am Grunde die zahlreichen, mit
langem Haarschopf versehenen Samen. Reißt man die seiden-
glänzenden Haare aus, so bleibt die offene Kapsel mit den zwei
zurückgeschlagenen Klappen und der Vertiefung in der Mitte:
^-w das Ganze wurde als Fußgestell angesehen und darum mit
dem biblischen Worte für Fußgestell, px benannt, wobei es nichts
verschlägt, ob dies Wort ursprünglich hebräisch oder assyriscties
Lehnwort ist (ZDMG. 53, 198). Zum biblischen Worte siehe Bäräjtä
di-melekheth ha-miskan, Flesch p. 3, Friedmann p. 13. Rasi zu
Sabb. 98^ R. Hananel zu 99« und Rasi zu Ex. 26, 17. Ozar Midr.
ed. Eisenstein 473».
Zum Schlüsse noch die Bemerkung, daß die Lesarten mit /
der ersten Silbe auf das geläufigere xiTr, Zeit, s;TKn jetzt, zurück-
gehen und daß auch die Lesart mit 'ain von ersterem Worte
beeinflußt ist.
Nachtrag. Jes. 54, 11 hat Ewald (1841) ^hk für -j'iSK gesetzt.
Die Konjektur hat Beifall gefunden, geht jetzt unter dem Namen
Wellhausens (so Gesen. l^ S. 6% Z. 2 v. u.). Nivard Schlögl, der neueste
Übersetzer des Jesaja, billigt sie auch, führt sie aber im Namen
Budde'ß an. Der Text ist nicht zu ändern und ist von Delitzsch
richtig erklärt, jnx heißt nirgends Grundstein, auch Hiob 38. 6
heißt es nur Fußgestell, Sockel. König s. v. versucht die Sache
umzudrehen, setzt für die Hiobstelle: Grundlage, für die anderen
Stellen synekdochisch-speziell: Sockel, Fußgestell.
Ich hatte Gelegenheit die Ergebnisse obiger Auseinandersetzungen meinem
lieben Freunde, Herrn Rektor Schwarz, mündlich vorzutragen. Sie fanden seinen
Beifall und bitten darum um ein bescheidenes Plätzchen in der Festschrift zu
Ehren des tiefeindringenden Erforschers der „astronomischen Instrumente der
Halacha", als Ausdruck meiner Verehrung für den großen Forscher, den geist-
vollen Prediger, den prächtigen Menschen.
VI
Zur Babylonisch-Aramäischen Lexikographie.
Von J. N. Epstein, Charlottenburg.
Zugleich mit der Verbreitung des Talmudstudiums in Nord-
afrika und Europa taucht die babylonisch-aramäische (von der
palästinischen wollen wir jetzt absehen) ^ Sprachfrage " auf. Hier
auf fremder Erde und unter fremder Zunge machte die Sprache
des babylonischen Talmuds anfangs große Schwierigkeiten. Solange
nun die Hochschulen von Sura und Pumbedita noch existierten
und das Aramäische zum Teil noch lebte,' wendete man sich mit
Fragen um Worterklärungen an die babylonischen Geonim. In den
Antworten, die in den verschiedenen Responsensammlungen noch
erhalten sind, liegen uns die Erklärungen der Geonim, der testes
linguae ersten Ranges, vor. In Form von Responsen entstanden
dann Kommentare zu Teilen von Traktaten 2 oder auch zu ganzen
Traktaten (Pseudo-Saadia, R. Scherira und R. Hai),^ vielleicht
sogar Lexika, wie das Aruch von „Rab Zemach"."
Von den gaonäischen Erklärungen fanden dann viele in den
uns verloren gegangenen Schriften von R. Nissim aus Kaii'uan
und besonders im Kommentar von R. Chananel Aufnahme. Aber
auch Westeuropa blieb nicht ohne gaonäischen Einfluß, nicht nur
durch Benützung der immer mehr sich verbreitenden Responsen
der Geonim, sondern auch auf mündlichem Wege. Durch Ver-
' Sielie J. N. Epstein, der Gaonäische Kommentar zur Ordnung Toliorot,
Berlin 1915, S. 53—57.
- Siehe op. cit. S. 36, Anm. 1, S. 80, 81 f. und 84—86; REJ. LXIV 210,
vgl. auch den Brief des Enkels von R. Zemaeh b. Paltoi, JQR. XVIII 401 und
Ginzberg, Geonioa I 160.
3 Saadia. siehe Ginzberg, Geoniea I 164 und J. N. Epstein op. cit.
S. 30— 31; Scherira und Hai, Ginzberg, 171—172; J. N. Epstein, Jahrbuch der
j.-l. Ges. IX 223, 224—226 und 240.
* Siehe J. N. Epstein, op. cit. S. 158.
318 J. N. Epstein.
mittlung des R. MeschuUam b. Kalonymos aus Lucca, der
mit Rab Scherira Gaon schriftlich verkehrte (Geonica II 57 — -58),
ist manche gaonäische Erklärung mündlich nach dem Rheinlande
gekommen. 1 So war ohne Zweifel viel Gaonäisches im sogenannten
n"n-?i'?K (Kn"'3"«3'7X> von R. Machir b. Jehuda,^ Bruder des Rabbenu
Gerschom b. Jehuda, enthalten.
Und so ist besonders sehr viel Gaonäisches in den Mainzer
und Wormser Kommentaren (Pseudo-RG.) zum Talmud zu finden."^
Aus all diesen Quellen, unmittelbaren gaonäischen (Kommentare
und Gutachten der Geonim) und mittelbar gaonäischen (mündliches
^Rheinisch-Gaonäisch") schöpfte auch Raschi. Daher so manche
überraschend genaue Erklärung zu nicht wenigen aramäischen
und persischen Wörtern im Babli.
Aber nach Aufhören der gaonäischen Jeschibot in Babylonien
(1038) mußte nun so manches bloß kombiniert, manches bloß aus
dem Zusammenhang geschlossen werden, was schon oft in den
Pseudo-RG.-Kommentaren der Fall ist, noch mehr aber bei Raschi
und den späteren.
Auf den genannten gaonäischen und „halbgaonäischen"
Quellen: den Schriften der Geonim, R. Nissim, R. Chananel und
1 Was Raschi Zeb. 45'' s. v. v^u .Vn aus dem Munde des R. Jalcob b. Jakav
im Namen des R. MeschuUam anführt, ist = Geonica 57 Nr. 1, siehe Ginzberg S. 55.
2 RABN. fol. 150', y'n^n X 26 und XI 82. (Das Zitat aus dem i'x Raschi
Erub. 22" ist aramäisch, also wohl gaonäisch, vgl. RGA. Hark. Nr. 352;
ebenso ist das Zitat in S. ha-Jaschar ed. Wien fol. 58'' gaonäisch, siehe Jahr-
buch 1. c. S. 235.) — Ein Wagestück ist es nun, unseren R. Machir (b. Jehuda, im
10. Jahrhundert!) mit R. Machir, dem Verfasser des Abkath Rokhel, und
dann weiter — mit dem sagenhaften R. Machir aus Babylonien, der auf Ver-
anlassung Karls (des Großen) nach Narbonne gekommen sein soll (Neub.
Anecdota II 82; Groß, Gallia 404 ff.) zu identifizieren und auf Grund dessen
Asaf Judaeus (welcher von R. Machir b. Jehuda sicher benützt wurde, vom
Verfasser des Abkath Rokhel — vielleicht) ins 7. Jahrhundert zu setzen (L. Vene-
tianer, Asaf Judaeus, im Bud. Jahresbericht, 1915, S. 36 — 38)!! R. Mose Isseries'
Angabe in den Zusätzen zum Juchassin (ed. Krakau p. 163'), wonach R. Machir,
der Verfasser von Abkath Rokliel, Zeitgenosse (iia^ni!) von R. Jehud a b. Ascher
war, ist gerade hier sehr hoch anzuschlagen. Nach seinem eigenen Zeugnisse lebte
der Verfasser des Abkath Rokhel ,in diesem 6. Jahrtausend" (Tm ^i^Nn nr^.
Buch 2., Abschnitt D\-ir:n n"nn nie, vgl. Steinschneider, Gat. Bodl. 1637). Und zum
Überfluß berichtet R. Abraham aus Torrutiel, daß „R. Isak b. Sar Chessed,
der Vater des Verfassers von Abkath Rokhel, einer der Verbannten aus
Frankreich im Jahre 1306 gewesen sei, der in Toledo lebte, Schüler von R. Ascher
und Kollege von R. Jehuda b. Ascher war und im Jahre 1349 (yu*?) verstarb"
(Neubauer, Anecdota II 105—106, Harkavy, n':t:" C! c'ünn II Nr. 2, S. 11 — 12).
3 Siehe z. B. unten Nr. 2, 5, 9, 10.
II
Zur Babylonisch-Aramäischen Lexikographie. 319
Pseudo-RG. fußt auch das erste umfassendere talmudische Lexikon:
das Aruch von R. Nathan b. Jechiel, eine meist wörtliche Kompi-
lation aus den genannten Schriften, ohne daß sich der Kompilator
für die eine oder die andere Erklärung entscheidet.
Auf Raschi und Aruch fußen nun hauptsächlich auch unsere
neuzeitlichen Lexika.
Leider aber sind wir, was das Aramäische betrifft, auch
in der Neuzeit nicht viel weiter gekommen. In unseren neuzeit-
lichen Lexicis war für das Aramäische besonders der Umstand
verhängnisvoll, daß das Lexikon alles bieten sollte und daher
alles zusammenwürfeln mußte: Nicht nur Hebräisch und Aramäisch,
sondern auch — Babylonisch-Aramäisch und Palästinisch-
Aramäisch! Das verwirrte ganz: Man suchte für babylonisch-
aramäische Wörter — griechische und lateinische Ableitung, für
palästinensische dagegen — persische (siehe Kohut)! Natürlich
aber hat auch unser nicht immer korrekter Text nicht wenig Anteil
an mancher falschen Erklärung.
Ein speziellesLexikon für das Babylonisch-Aramäische
und ein solches für das Palästinisch-Aramäische ist eine con-
ditio sine qua non für ein weiteres Vorwärtskommen.
Um nun einen ,.guten Anfang"' zu machen, habe ich in der
folgenden kleinen Auslese alles andere ausgeschaltet und mich
bloß auf das Babylonisch- Aramäische beschränkt. Möge diese
Mahnung einen Widerhall finden!
Auf Worte eines Amoras folgt im Babli oft die Wendung
K3in K;m, mit einem darauffolgenden tannaitischen Satz (Zitat),
wodurch die Meinung des Amora gestützt werden soll. Meist ist
das Darauffolgende eine Mi seh na, entweder die, in deren Piskä
die betreffende Memra des Amora steht, wie Jeb. 56'', Ket. 76% 76'^,
B. M. 3", 4'^ bis, B. B. 84'^ bis, Sanh. 28'^ und Zeb. 89^ Oder eine
von anderswoher angeführte Mischna, wie Jeb. 58''^ (aus Sota II 5),
Kid. 65'' das erste Mal i (Ker. III 1), 66'^-' (Zeb. VIII 1, Bech. VI 12,
in b. 41"^), B. K. 105^ (ib. Mischna 2), Chul. 44'^ (ib. Mischna 2).
Aber nicht selten ist es eine Barajta, wie Kid. 24^' (Tem. 14'^ mit
ii':nn), 65^ das zweite MaP (die Barajta ist in Ker. 12* ganz an-
I Lies mit Ms. M. 'i3i n^2N iri*« in« t;.
- pKi, ist mit Ms M. zu streichen.
3 L. mit N"c und Ms. M. nsau:, nsa^j nh.
III
320 J. N. Epstein.
geführt), Sota 44« (nicht mit Ahil. XV 8 identisch, vgl. Tos. XV 7),
B. K. 105^ (Sifrä ^^-^'np III, ed. Weiss SS") und Sanh. 77^.1
Raschi erklärt immer xrn mit p--; a:r\ „unser Tanna". Aber
schon der Umstand, daß mit K*;in N:n% wie gesagt, auch „Barajtot"
angeführt werden, macht eine solche Erklärung unwahrscheinlich,
wie sie schon R. Baruch b. Samuel aus Mainz deswegen an-
gezweifelt hat.- Aber auch grammatisch ist es unmöglich sjin mit
„unser Tanna" zu übersetzen (Barth, Jahrbuch d. j.-l. Ges. VII 133,
Anm. 3).
Die Erklärung Barths aber, x;in sei adv. gleich njn der Aram.
Papyri und wäre mit „hier, an unserer Stelle" zu übersetzen
(ib. 133—134), ist noch weniger wahrscheinlich. Das ist schon aus
diesem Grunde unannehmbar, weil, wie ich gezeigt habe^ mit
K:iri KJm auch Mischoajot aus anderen Traktaten, und sogar
Barajtot wie Sifrä angeführt werden.
Die richtige Erklärung hat hier, wie oft, R. Chan an el. Er
erklärt s'jin XDm mit nx;c srrm (ROH. B. M. 3% 4»^ = Aruch s. v.),
„und der Tanna lehrte dasselbe" (Levy. NHWB. IV 653^ s. unten).
Die Form kommt auch in der gaonäischen Literatur vor,
und zwar hier statt unseres ü:r\.
RGA. Harkavy Nr. 33: .s?:in (Jeb. 118^', Ket. 75*^: KDn) r^v^fiwr] =]',c:
'121 i'ria; Nr. 45 (S. 22): kdih xn^snani (AZ. '3^: ndh); Nr. 47 (S. 23):
•1=1 s'baön K"n >«:in (AZ. 38^: k^dh, MS. M. KDn); Nr. 376 (S. 192):
'121 bKr^ty- n '3^ (Chul. 30^: s:n) K3in ppb pnaxi; Nr. 388 (S. 204):
'131 fbi3i KDin (B. M. 39»: xjn) jr-i!a«T >«^^n "s; RGA. der Geonim in
ha-Peles II 76, Nr. 14: (Sifre Deut. § 188) nbr sDim 'iDi rcn K*? 'nsn
(ibid.) "ÖD H3im "a^ löinn -ipiyn (in b. häufig n'?y K;ni, kdkdi siehe unten)
'131 -i3iö'? pö; Sendschreiben Scherira Gaons, Ms.Aleppo (ed. B. Lewin
— im Erscheinen — S. 70 9 t:): "a^ nnp'' a^^: x:im (Juchassin: xjni,
1 R. Baruch b. Samuel in n02nn 'D, zitiert in nri^nn '•hh^ von R. Bezalel
Nr. 421 (Hoffmann-Festschrift, hebr. Teil 216 — 217): «n . . . , '"Kna «am N:r,i
nh xn'na Sdn ,cn'S2 nnuE* i'n ni»:trr:nt5' »s^ rnns NniDc: x'n iS^sk '':n:;T
K:in N:m nre* T'x d'sv ^run^n 'trpi (fehlt bei uns in Raschi Chul. 44") xnn nax
nnstm mann N:in xjdi 'loi iD'i* nn'na* nn nu-E' i"« ;'B'npi p"SDi . . . '121 isno^S n: rn'^i
(siehe Zeb. VII 5 und oben) qi^n riKun 'B3 D'nDT: K" niE'fi N'nn ;iJD in^rDi 'i3i nr:n23
(siehe oben) n:tt'a Sy jitt'S ini«2 lai^ S'nnnt:* fr: "i^iiS C" nnni '121 xsin xjm laixn 's pB'n»p3i
i^N pw N3in Nim psitf^n i^xm inhi^z jn^tt'N ntB'o i'yjT nvi .xn'nnx ''dk i3 d^do
n2B»0 mm inoa n^pncan. Siehe noch unten S. V, Anm. 2. Das Zitat aus dem
nr:onn 'd steht zum Teil auch in Schitta zu B. K. 105\
2 Siehe Anm. 1.
3 3": '131 ;:m N"n '"ii n'nyoti'o i:>n2!J'Da U'jb* idiSj »nxjB* x^nni ib-its .N:in {<:ni;
4": '131 Ti>x ^>> nx:»* x:nni idh'x «x xSx-
IV
Zur Babylonisch-Aramäischen Lexikographie. 321
Ms. H. x:s'r:, Sanh. 43^^: i<";m); in einem Responsumi in Seheehters
Saadyana, 122 29: -131 inn r,nz''n:v^b K;im (Chag. 3^); dann R, Scherira
im Sendschreiben: „Alle jene anderen Barajtot sind nicht zum
allgemeinen Tradieren, wie die Barajtot von R. Chijja und R. Hosa'ja,
festgesetzt worden": '^^i^nt sjm K';n s'bs* ]:::-'. r.n inn jriiss' xbi.
Einmal auch >:in ap (= ^:rl ap), RGA. ed. Cassel Nr. 91 fol. 31^
unten: -ist nciiK ^b nnx ''3 in xp ,121.
K;in wird also hier für x:n (oft plene N:xn)3 und -rn für ":n
(plene ':xn)* verwendet. Die Form steht in der gaonäischen
Literatur nicht vereinzelt. So auch: "ria HG. ed. Berlin 405 s für
•r:, „er will"; mp ibid. 197, „sie lesen", neben ^^.p (Part. PL mit
: in Nom. wie häufig bei den Geonim, JQR. N. S. V 234). Das
lange ä ist hier in ü (ü) getrübt, wie auch im Neusyrischen ä
und a oft in u (ü)^ übergehen und wie dieses gesprochen werden
(Nöldeke, Neusyr. Gramm. 3 - 8), und wie ähnlich in der Aschkenazi-
schen Aussprache des Hebräischen a wie u gesprochen wird.
So hat gerade bei dem Verbum a:r\ auch das Neusyrische im
Inf. Pael: x'-rr „erzählen", statt «rrn (Nöldeke op. cit. 214 unten)!
Bei den Geonim ähnlich: ms:, für na (HG. ed. B. 405, 417, 459,
522 u. a., Geonica 388 [siehe ibid. 425] und sonst oft), wie es
1 Z. 58-60 auf S. 126 ist mit RGA. Müller Nr. 113 identisch, und dieses
wird in .Sibbole ba-Leket Nr. 61 im Namen von „R. Koben Zedek" angeführt.
2 So Neubauer, Anecdota I 44 (s;ini N:ni) und Ms. Berlin or. Qu. G8.5 fol. 21ö'':
Jucbassin ed. Krakau 111'' und Neubauer I 16 haben falsch N;in n:ni (Bogen .S
der Ed. Lewin steht mir nicht zur Verfügung); RGA. Harkavy Nr. 218 (S 10.^)
zitiert aus dem Sendschreiben bloß: N:ni x^;n nSx, darauf in der Antwort des
Gaon ibid.: cn- ctr-^ N2ini x':n n'-x. Nach Scherira Gaon kann nun — ein zweites
Extrem — N:in nur von nicht rezipierten Barajtot gesagt werden, siehe oben S IV,
Anm. 1.
3 Vereinzelt auch in urseren Editionen, Jeb. 105*', B. B 97''; häufig in Mss ,
z B. Sehechter Talmudical Fragments, Ker. 5'' (4 16); ''.y. ^it n:xr\, 18" (6 20);
nh'; niHDi, 2V (12 n); ^n^'O^*» ■, ,-t «^xn, und bei den Geonim, z. B, HG ed.
B. 222, .302 ('j?aB" 'T '21), 371 u a. m., Geonica 330 und sonst oft (bei Saadia.
JQR. XVI, 110: ...Kjm NJD \vn <:3 nh-); im jer. dafür immer: »:n. Bacher,
Exegetische Terminologie II, 238 liest allerdings in diesem Falle >:n Part. pass..
was aber kaum anzunehmen ist.
* In den Edd. z. B. B. 97% in Mss. z. B. Schechter op. dt. 22 lö: >ö ':Kn,
bei den Geonim. z. B. HG. ed. B. 172, 496 u. a. m., Ilarkav)--, RGA. Nr. 262 u. a..
Geonica 80, 100 9, 15, 194, 199, 233, 247, 382 u. a. m.; babylonisch punktiert:
'3npi?3 (':npiD) Geonica 79 fi.
* Im Syrischen kommt ein Übergang von ä in ö vor, wie jian „dort",
N:lDn „acht", k:i:2C3 „Spezereien", für jon, Njon, xr:D2, und Westsyrisch wurde
bekanntlich immer ä wie o gesprochen (Nöldeke, Syr. Gramm. § 44, j\Iand.
Gram. S. 20, 21, Anm. 2, vgl. Fraenkel, Aram. Fremdwörter XVIII).
Festschrift. oj
V
322 J. N. Epstein.
auch Neusyrisch murija gesprochen wird (Nöldeke 8); mmpibn,
RGA. Hark. 49 (Aiim. 2!) für ninipbn.»
xjin (so mit der richtigen traditionellen Aussprache, nicht atn
mit Levy 1. c.) ist also eine andere Art Pleneschreibung des Part.
Qal (syr. pJ.)'^ nach der vulgären babylonischen Aussprache und
ist gleich ndh (ndsti), 'dh (":xn).'
SDin sjm ist also zu übersetzen: „und der Tanna lehrt" (das-
selbe); es entspricht dem -Dn K3n, z. B. Kat. 81^ Ned. 21^ u. a.
2. xnix (sn:n)
Menachot 78^: xnt'ai xnJK «!a% vielleicht ist (mit i^ai:', Lev. VIII 26,
das eine Brotform haben soll) kmdk des Öles gemeint?
Aruch, Pseudo-RG. und Pseudo-Raschi in zweiter Erklärung
erklären: dnb i;32 bw '^np p^, „geronnenes Öl, rund wie ein Brot-
laib"; Raschi Ms. (ed. Romm): trnp pt:' br ™ir, Var. xriD«: und xdtok
(siehe Var. lect. zur Stelle)!
Es ist syr. xnrn, das die Originallexika mit: .«"no .«pTir xnrs:
erklären (AUDO 354; Cardahi I 428: j^.^ä3\ cu^.j.1\), ^^altes, ver-
dorbenes Öl", was dem „geronnenen Öl" der talmudischen Kom-
mentatoren entspricht. Babylonisches xn:K ist gleich snsn.
1 Hierher gehört wohl auch ji'^'sn HG. B. 401 für ]'^_'itn; misnisch ]\\)r, für
bibl. c^",r, im jer., ed. Lowe, editio princeps, Aruch s. v. ,1T (gegen Kohut), HG. B. 575
unten, Geonica 577 und Pseudo-Hai Zab. IV 1 s. v. D'n h'; Ms. 1 kommt nicht
bloß für Chatef-Kam., sondern auch für ä schon im Talmud vor, besonders in
Fremdwörtern (Levy I 499) und ebenso bei den Geonim: j'pniJl HG. B. 506 5, für
ppnsi; NB'?inv2i, neben ss^n^CT 565 7 v. u.; nn^nf^ nvD ''U-in, 967 4, für hip\ Ebenso
Mand. (Nöldeke, Gramm. 218) antt' „sehlief", neben n^^NB»; pt23 „ward schwanger",
neben ]^23; ppn „war fest". Impf. ]i-n\-i. Und hierher gehört wohl auch die be-
kannte täMl-Form des babyl.-aram. PL: nir:ts', inD, iicr: u. a. Es ist die vulgäre
ATissprache von (inox (im Syr. und anderen Dialekten la« gesprochen), als
'ämur usw. (vgl. Nöldeke, Mand. gr. S. 24, Anm. 1); auch Mand. Don (= Dirn) „sie
wußten"; 1122' „sie gefielen sich" (ibid. 218) gehört zu den bab. Pluralformen.
-' Allerdings wäre X3in an sieh als Part. pass. Pual möglich, das im
Neusyr. mit nh im act. Sinne gebraucht wird: n^:in „er hat vorgetragen" und
mit Assim. N221T „er verkaufte" (Nöldeke, Neusyr Gramm. 220 und 241). Dieses
Passivum kommt auch im b. vor: N'ji'? „geflucht" Sanh. 49"; also wäre hier S':in
für nS NMn „er lehrte", wofür auch R. Chananels nwB' sprechen würde. Aber
dagf'gen sprechen um xp, 'i'n, mp und die daneben übliche Schreibweise x;xr.
Erwähnt sei hier auch Mand. KCiC (i wegen a? Nöldeke, Mand. gr. § 19, vgl. § 27),
perf., „hörte" = yar.
3 Ähnlich hat Ms. Berlin or. Qu. 566 in Terumot IX, 5, 6 und 7 (hier nur
im Kommentar Maimonides) n^lD statt nSa.
VI
Zur Babylonisch-Aramäischen Lexikographie. 323
Chull. 65-'^ wird bn, eine Heuschreckenai't, die später Flügel
bekommt (bnin pj2 f.^? ^.nx'? hn:h -i"nri rrry 'b j'x), mit snprs* Ed. (so
alle alten Drucke: spätere liaben: p-ipcx) erklärt; Raschi x^pc\s*; RG.:
jrc-,; K-ipc'S', Ms. M., H., Aruch und HG. ed. Yen. 131^': x'-cx
(Ms. R'^ u. R'- x^rcN, R^ ^«^rcs'!), HG. ed. Berlin 544: a^p-^a.
Die Lesart mit i ist die richtige.
Es ist syr. irar] (s-;pcs), das von den Lexikographen mit
^.ji.^]\ >\j-^\, „die beschwauzte Heuschrecke" erklärt wird, BA. 10 lü,
DBB. 241 "(PSm. 9 1 7), Elia Nisib. Lag. 44 so; vgl. Chul. 65^ ::t •':' -c'-. Ksn.
4. s*D::ns*, s*:d::s* [k:c^si
Zum Ausprobieren des r\b~r< nimmt man nrcn Ncmx ST^:n usw.,
Men. 4 3% dann unten bloß xcriiS x-i't:nn; Ms. M. oben -irci a^'fin,
unten nichts; Ms. K. k:d:s', R. Ascher ed. Venedig «zctx; xVlfassi ed.
Konst.: x":c-n.
Raschi: nz'p -osi:' -Kcr-'S «n-an, Pseudo-RG.: -.nv;: p\^nnu? r^z'p .xcr-s*.
Aber mit xcriK ist nichts anzufangen. Die Lesart des Alfassi tS"r-,n,
„aus jD-n", führt auf die richtige Spur.
Statt xcr-x, k;c:s', lies: k:d-,x.
Das ist syr. x:d"ik = xbnn, „geschälte Gerste'", „Graupe"'; talm.
fc-i" = ""irtri x'?"*i'irT, Ned. 41'^ (vgl. Low. 105) und Joma TO'^ (Lesart von
Ms. M.2 und R. Nissim, Mafteach, Ber. lii''): np's: jcnr nn3''?pxbr;
Gaon, ha-Kedem H 83: '^ai jonr 'r x'rrin "iriT t'j x'zs:; cnh n'b"2h n'b h'Z'ni.
— m in Ag. ist wohl bloß erleichterende Glosse, die in j\Is. M.
das x:c-^x verdrängt hat.
x:c-x, oder Adject. x"c~x (oder X'jDin) ist nun im Lexikon
aufzunehmen.
5. s*Ä-i:ni (si^i^m.)
Bech. 8'': nT-:-. p'z: xr'n.'^ rriat x::^::*",", Ms. I\I : ',■-:••- ::z r:t2-, riii-i-,
Aruch: i^rTzz fi'ri-i ü::'''^-^, ähnlich Pseudo-RG., abei* n::":»'^') (siehe
unten). Aruch und Levy setzen es unter p:;-, und nehmen das i
als copulativum. Das ', gehört aber zum Stamm (l/p~i:), wie es
auch wohl Raschi verstanden hatte: in£"'?p2 r^-c r,:itii .-'aT x^iü".*,
ebenso Pseudo-RG.: -inrr iinn r.rzz' nrax ,n::":i'-ii; ein i copul. kommt
auch in den anderen Fragen daselbst nicht vor.
E^^ ist syr. x^'^t, xriin*, „Küchlein", „ein eben aus dem Ei
hervorgegangenes Hühnchen": xnrnn xnpTi^' [tJ n"xn-;r! p'zii xjnsn x:t,
21*
VII
324 J. N. Epstein.
AUDO 248, Cardahi I 327, PSm. 1070. Stamm p', arab. J>y^ „das
Ei mit einem Ruck legen".
Kr2i"i ist aus den Lexicis zu streichen.
Hierher gehört auch Hebräisch-Persisches WB. (Bacher 52,290,
vgl. MGWJ 45, S. 81, Nr. 45): xru? niann '^2' jtsn "na rr'rz: pS3^n(!)p::3
6. ^t'nri
MQ. 12*^: R. Jehuda Nesiah ging aus Kt:'n^-i «nniÄina usw., da
hörte davon R. Arne und nahm es ihm übel usw., weswegen
nahm er es ihm übel? Ob wegen Ktmia'i xn"i!ain, heißt es doch in
der Barajta -.i'n:: p'?t2'';n ü'-bsn '?3d p ■'in mrstDm d'üt;,-! '("-i''far\ usw.;
Erub. 69»: Jemand ging aus x^-nia-i xnniiinn, als er aber R. Jehuda
Nesiah sah, deckte er es zu usw.
Was ist nun Ktmia? sniain ist sicher mit Aruch und Pseudo-
Raschi zu MQ. nr^ß „Ring", was aus dem Zusammenhang in MQ.
deutlich hervorgeht; b. BB. 67^ hh:. = xrrnöin, Zeb. 21*' xnn^m = xb:"?';
„Rad"; sniiain „Sandalen-Ring", zum Durchziehen der Sandalen-
riemen, Sab. 112*^ ROH. und Aruch, Jeb. 102«-.^ xtrnä aber läßt
Aruch unerklärt. Raschi Erub. (siehe var. lect): 'lai nrra "nri^tt' ^3>< sm!:iin
Es ist arab. ,^\j>^^ ursprünglich .^^jL^: a shoe, or sandal, or
a jmir of shoes or sandals, of any Jiind; accord. to present usage;
or accord. to Golius, a kind of high-heeled shoe or isandal. generally
used by peasants, and fastened with thongS;. or ivitli a button or
the like (Lane I^ 993). Ein arab. ^_yo\jJo, ^_^'^X^, entspricht genau
einem aram. sx'na, und mit Hinblick auf die „Sandalen -xmiain"
(siehe oben) wird diese Erklärung zweifellos.
Nun ist nach Sab. 112'^^ das Ausgehen in einer „Ring-Sandale"
verboten: xm^aimn -ncx Sdk Titsei (siehe RCH. und Aruch), und
ebenso betrachtete R. Jehuda Nesiah selbst nach Erub. ibid. das
Ausgehen mit 'lan 'n als etwas, das am Sabbat verboten ist (siehe
RCH. und Toss. s. v. jrs); die k'jid von Erub. ist also gegen die «"^d
von MQ. Diese letztere scheint nicht die Meinung der maskana
von Sab. 112-'^ geteilt zu haben und hielt daher die „Ring-Sandale"
1 Siehe auch Aruch s. v. ^.iS-i. Gaonäisch «mDin „Siegelring", H' 2»n3T
K'ty-ica n'mrJin, Sendschreiben Scheriras, Neubauer I .T5; Ittur I ':;, nnina ed.
Warschau 34": xnimm noin 3;diK21: «mmn „Ringlein der Halsröhre", HG. ed.
Venedig 126'' unten, RGA. .rn Nr. 109; dann „Rückenwirbel"', HG. Venedig 129"
und 129'', wie immer syr. (Fraenkel, 161), siehe auch mein DulXJn cn's (im
Drucke) S. 25.
VIII
Zur Babylonisch- Aramäischen Lexikographie. 325
für erlaubt (Toss. Erub. ibid. ist gezwungen); sie ist also zu den
msian T\rw (siehe Toss. Men. 58^ s. v. tki^) zu zählen. ^
R. Arne nahm aber wohl das Lösen des Knoten der Sandale
übel, welches nach Sab. und Erub. 1. c. verboten ist.
Zu *{tt?na vgl. noch Abot di RN. ed. Schechter, 2. Vers. XLVI,
fol. eö«-: .,,-inö ]DM^ üTEtan m-i)a 'i.
B. B. 5'J xin rT'Dia'? xat:'! xstt' bD-r, „denn jede Steinreihe ist sein
Termin", Ms. M. 'st:>i 'zt, Aruch ksd; Suk. 51'' (B. B. 4«'): nst' p^sx
nsr ^"V\ Ms. M. 'str, 'Stt». Aruch erklärt: -^nns „eine Stein- oder
Ziegelreihe" in der Wand.''
Es ist syr. nshd = -pi:, PSm., Audo 137; arab. »^lio (Fraenkel 12,
Cardahi II 189=^). Aus syr. s'EHD ist babyl. (und pal.i) xsp geworden,
wie bab. und mand. ^ir^' = s-inrir, S'mc^a = KmnoD u. a. m., arab. v-il^.
Mit nat' „Rand'* hat es nichts zu tun.
TT
8. >^nb^
T : -
Bech. 21^^: „Was ist Schmutz (piirts)"? Wie die Hirten («nirn)
sagen: «nrn 12:« xnbic „xn"?:: verstopft das Tier".
Das -i von sn*?::-! ist, wie syr. -i, älteres ^-!, Papyri ";, zur Ein-
leitung der direkten Rede (auch z. B. Suk. 46'^: x:r,Tn, Ket, 53*:
b^].n u. a.).
i^s* ist gleich n2:y, wie xni:« Git. 69'' = K-i2:y ist.
nr\h:i ist syr. «rn"?!"^ „Kot", „vertrockneter und an etwas
festsitzender Kot". BB. 1673 (= Opusc. Nest. 4 3 ü-): ss^^dt stisi"
n"K2t3 n'>ti2. (Psm.); ahv^, xn"?!"^, „der, die Schmutzige", Audo 383.
Also: „(festsitzender) Kot verstopft das Tier".
Zur Elision des r siehe J. N. Epstein im Jahrbuch d. j.-l.
Ges. IX 259, und „Der gaonäische Kommentar zur Ordnung Tohorot",
S. 149—150.
1 Siehe auch Tos. Sens in Schitta BK. 117' s. v. N.T.
2 Auch der zweite Fall, das Trinken von Wasser, das ein heidnischer
Koch gewärmt hatte, welches nach MQ. R. Arne dem H. Jehuda Nesiah übel
genommen hätte, — auch jener Fall wird in b. Sabbat 51" von K. Nach man
erzählt, dem es R. Amt; übel nahm (über R. Am(; und R. Naelimaii sielie Chul. 124")
Über das Verhältnis von R. Amc zu R. Jehuda Nesiah siehe jer. AZ. 42", 45'' u. a.
Ob MQ. ibid. nicht eine Reminiszenz an den Fall l'es. 51" (Tos. MQ. II, 16) ist:
?. . . nnE'3 pD>p"'^^F2 ixv^t:' hi^-'hr^:, ;ni hz< v:^ hhrt) min^a nti-yoi
3 Auch j. Sab. 13°: n:u ci2v: 2"n p'aD i2;n.
IX
326 • J. N. Epstein.
9. Kn^nn
ChuU. 60^: i<n^mi ü-ii:b .T3:i pi2, „geh' hinaus und bereite (das
Mahl) am Ufer des xn^s^.". Raschi: „am Ufer des Flusses, dessen
Namen xri'an ist"; so auch Levy.
Das PJchtige aber hat hier Pseudo-Gerschom, Kommentar
zur Stelle: K^n m-ix m'rn 'h pri. Das ist mand. s-n^nn, „Ocea//"
(Nöldeke, Mand. Gramm. 117). Die Ortsbestimmung „am Ufer des
Meeres'" hängt wohl damit zusammen, daß das Meeresufer den
Juden in der Diaspora als Betstelle beliebt war, Josephus, Antiqu.
XIV 258, vgl. auch Tertullians Bericht von den Juden in Nord-
Afrika, die an Feiertagen am Meeresufer gebetet haben sollen,
MGWJ. 1906, 50.
10. A. rn;"s^tr, b. Ksr, KSi^r
A. Eine Vorstadt von Neharde'a hieß rn'-£r (rn"ri'), und die
sehr alte Synagoge daselbst führte daher den Namen rn' =-|n xni:-:; -z,
Meg. 29% RhaS. 24^ AZ. 33'', Nid. 13^^ nach R. Jakob b. Jakar (Raschi
Nid. ibid.) und R. Benjamin aus Tudela, Itinerary (JQR. XVII 762).i
Die Synag.)ge soll, nach einer zuerst von Rab Scherira erzählten
Überlieferung, aus Bausteinen und Erde vom Tempel, die Jekonja
und seine Leute mitgebracht hätten, erbaut sein, iai'?3 rrr =]V xnrnpi
iK= nun c-;pri rD;u? (siehe Lewin :""cn m:K — im Erscheinen — 72 --o
und Anm. 30), und R. Nissim (RGA. r-rc' Nr. 71, vgl. Lewin, Jahr-
buch d. j.-l. Ges. VII 227, Anm. 4) fügt noch hinzu: ^p ^t:iz' ixnp n^ib'
n-nm.'s «itn s*i2tas-i spin [r-'.-rsx-ia cipja ims'^ nrc;. Dem folgt auch Raschi
(AZ. 43'').
pß^ aber bedeutet dasselbe was n'iT; syr. s]v „wohnen und
ruhen 'in einer Stelle'": snrm sinni nn: (AUDO 557); dann xair
'Wohnstätte": ü:s -.T nm snrn .xnnn^-iSD^tJ^ '?r,c= (ib.). 2W-ffir be-
77 7 ■■ • T T * *
deutet also „Wohnstätte", als Name eines Ortes.
B. Sota 7'^ B. K. 92% Makkot 11^: pb^bija mi.T bv; rm.^iT m ...
serb nnri? hs 'i3 jns'n; so auch Scheeltot Nr. 30, IIG. ",t: ed.
Ven. lOV-^; Ms. M. in Sot: "-^z'b, in Mak. : '2-u'?; Ms. H. in BK.
xsr'riS i^iitiVb), Aruch s.v. r-^- x£t'? (aziz-b). „Rab Zemacli Gaon":
iit'cb, und erklärt pnx, „Sarg" (Juchassin, ed. Filipowski 160''),
ebenso Aruch.
1 Das eiilspri<'lit wortlieli dorn Zitnt in der ..Ilalionischen" Bibel (ha-Maggid
XXI Nr. r,, BcilMgo); gehört also nicht Ilab Saadia, siehe Judelewitz svTin; S. 20.
Zur Babylonisch-Aramäischen Lexikographie. 327
Das ist aramäisch xau? „Sarg'', B. B. 546 s.v. s'jsn: xdtik mn
sn'ia pi2^Dnns2 n=i Säf n>xaiN xnpnc x:n, AUDO 588. Aruch ibid. fügt
zur Erklärung „Sarg" hinzu: nn-'s b^'V^ mn ^b cnn ]Hüh i:?n"sn ni
'"s p'^jbiiia rm!2::y rn cn:- ixs:bi eis: y'-a^ pnx'? pm -T!2iy n'n rj'm '"s XEr"?
iJaip;:'? v-,2-K mn, so auch Raschi. Das wäre das oben genannte
syrische sspi' = xnrn „Ort", „Stätte"; aber die erste Erklärung ist
vorzuziehen, zumal, da .sau? (nicht xst) besser belegt ist.
Aber das n:n-i ns^v (R. Zemach), n;'-n S'2^u> Aruch und Agg.
Kid. 40% das R. Zemach und Aruch damit zusammenstellen, ge-
hört nicht hierher. Jenes ist (wie Raschi ^=7D dc) syr. ar\sy, der
Name eines Maßes, „metrum apud Ascolonenses = 22 t,86Tca, apud
Azotenses = 18, apud Gazenses 14, Epiph. 5 85, 49 5o, 77 (Brock. 383-'^).
Das entspricht (Askalonisch) ungefähr dem Inhalt eines tm^c (nach
Epiph. ibid. 22 7o ^äötai, siehe REJ. 58 m), vgl. auch nm xrp-n
(Jeb. 61^^).
Nachtrag.
Zu Nr. 1. S. III. n-m in Kid. 24^ ist ebenfalls aus Sifrä
Wajikra, nm: Par. VI 3 und 'Emor Par. VII 2, siehe die a-üi a^:ri'
von R. Jakob David, in der ed. Warschau 186G, Fol. 2% Zu
Sanh. 77'^ siehe Tos. Sab. X 10 (MGWJ 1916, 153).
Zu S. V, Anm. 3 und 4. Bacher, Tradition und Tradenten
S. 203, Anm. 4 behält diese seine Meinung weiter, bemerkt aber
S. 222, Anm. 1: „Statt ':ri (Perfectum) findet sich vereinzelt «rsn,
also -rn (Participium = hebr. n;lb), B. B. 95--^, 97--^". Aber „ver-
einzelt" ist die Pleneschreibweise nur in unseren Editionen, da-
gegen fast Regel in älteren Mss. und bei den Geonim. Für das
subjektlose x:n {man) hat HG. ed. Ven. 33=^ ^:Kn (ed. Berl. 164 a:an);
die ix-i msbn ed. Schlossberg, die fast durchwegs, nach dem Muster
des jer., ]y:r\ für Mischna und ^:n für Barajta haben, haben auch
hier S. 26 (ebenso z. B. S. 28): -rn.
Zu S. VI und Auai. 1 und 2. i für ä bei den Geonim noch:
2rn für mn, RGA. Hark. S. 21; für ä noch snsiy für sn-r, HG.
ed. B. 176. Hebr. noch irmrcD für unj-ria, Geonica 11 10 •^■9, 103 -^i.
Hierher gehören wohl auch die biblischen Formen: -n^c? Mi. 2, 8
für -ar und ci:S für c:b Num. 35, 32 (Raschi), vgl. Gesenius-K.,
Hebr. Gramm. ^^ § 12 p. 4- N. E.
XI
Beitrage zur Lexikographie des Aramäischen.
Von Louis Giiizberg, New- York.
kann aus sachlichen wie sprachlichen Gründen nichts anderes als
ein Eigenname sein und sind all die zahlreichen Etymologien ^ zu
ITDX '3 zurückzuweisen; es bedeutet nichts anderes als: „das Haus
Abidans". Die Notiz bei Epiphanius haer. LVI; ed. M. I, 989 über
Bardesanes, der um 200 gegen den Astronomen- 'Jßsidagiv"?) auf-
trat, legt die Vermutung nahe, daß der im Talmud erwähnte
Abidan mit diesem Astronomen identisch sei. Ausführliches über
das talmudische jt^k "D gedenke ich demnächst zu geben.
In den modernen Kommentaren zu Job V, 23 findet man die
Bemerkung, daß Raschi für ^::s* des MT. -ns* liest, und wie ge-
wöhnlich wird Franz Delitzsch als Autorität für diese aus der
rabbinischen Literatur stammende Notiz angeführt. Derselbe
schreibt in seinem Kommentar zur Stelle: „Die Nennung der -jns
des Feldes befremdet, aber die Lesart ';nx (siehe Raschi), d. i. mit
den Feld-Herren (nämlich menschen- oder affenartigen Tieren),
nach Mischnah Kil. VIU, 5, bringt in den Text eine sonst im
Alten Testament spurlose Fabelei". Wo es sich um die rabbinische
Literatur handelt, ist nicht einmal die Neuzeit frei von Fabeleien,
in welches Gebiet auch die Behauptungen hingehören, daß Raschi
1 Vgl. die Zusammenstellung derselben in meinem Artikel Be-Abidan,
J. Enc. II, 610, jetzt noch hinzuzufügen: Herford, Cliristianity in Talmud, vgl.
Register und i"'unk, Juden in Babylonieu II, 5;^.
2 'JßsLÖag kann sowohl für NT^v, Ji'-V, als auch für nt:k. p'is stehen.
Gitt. 11" wird K:ni:x, Aruk X3"t n2K, Ms. M. wie Ausg., als ein ausschließlich
von NichtJuden getragener Name bezeichnet 1
330 Louis Giniberg.
•'nK in Job 1. c. liest und daß ferner die Mischnah von fabelhaften
Wesen, genannt mc'n ^ns, spricht.
Kil. VIII, 5: n^n mt^n ^nxi „und die •'nx des Feldes sind als
Wild anzusehen". Die Randglosse '32xi im Vulgärtext der Mischnah
stammt aus späterer Zeit; alle alten Ausgaben von der editio
princeps der Mischuah, des Babli und des Jeruschalmi an bis auf
ed. Ven. I(i06,i sowie die Handschriften — Ms. M., Ms. Camb.,
Ms. Genizah in meinen Yerushälmi Fragments und Ms. Sulzberger
in der Bibliothek des Jewish Theological Seminary aus dem Jahre
1317 — und die mittelalterlichen Autoren, Arak, R. Isaak aus
Sipunta — auch in dem Ms. Sulzberger dieses Kommentars — ,
Maimonides, R. Simson aus Sens und R. Isaak aus Wien rr,- -ns I,
Nr. 288 kennen nur die Lesart •;ns und keine andere. Auch bei
R. Ascher zur Stelle ist zu lesen n^vn ':za ar "d n-nn ]wb rni:?n "'ins'
und nicht 'jsk, denn er will gerade auf den Unterschied-
zwi sehen dem biblischen Sprachgebrauch und dem der Mischnah
aufmerksam machen. Nur der Verfasser des Aggudah hat ':3S in
der Mischnah, und dies ist vielleicht ein Schreib- oder Druck-
fehler. So hat schon die editio princeps des Sifra zu XI, 27 -i-s',
währond Jalkut^ zur Stelle ':ia liest und ebenso Raschi 1. c.
Schwierig ist die Lesart im Talmudtexte des Jeruschalmi
Kil. VIII, 31" festzustellen, wo editio princeps und eine Anzahl
mittelalterlicher Autoren * ^;sk haben, andere wiederum und Ms. R.
— in meinen Yerushälmi Fragments — 'ns lesen. Beachtung ver-
dient die Lesart in -]i3n N. 520: "inn:: mm •:=« ay ^^ , . , a"K'?r"i \'2'?nT2i
'121 xini Kin mtsn ti'D in, wonach Jeruschalmi nicht etwa in der Mischnah
1 In dieser aber im Texte selbst und nicht als Variante. Die nach 1610
in Italien und Holland gedruckten Mischnah- wie Talmud-Ausgaben berück-
sichtigen die Lesart 'Din noch nicht, was zum ersten Male in der Ausgabe
Frankfurt a. M. 1720 geschah. Es sei nebenbei hier bemerkt, daß der Mischnah-
Ausgabe Ven. 1606 höchst wahrscheinlich eine Handschrift zugrunde liegt.
2 Hullin 137'': n::r;S 'n "7 nor;^ mm ptf'?; hätte RAS. die Übereinstimmung
mit dem biblischen Ausdrucke hervorheben wollen, dann hätte er Nipcs Nin pi
oder dergleichen gesagt. Vgl. auch weiter unten das Zitat aus Raschi, sowie
Raschi zu Job. 39, 13.
3 So in der editio princeps und in allen folgenden Ausgaben bis auf
die von Wilna 1898, wo uns in 'i2.v „korrigiert" worden istl
■1 Vgl. Ratner zur Stelle, dessen Angaben jedoch der Berichtigung und
Ergänzung bedürfen. Aruk liest >;-ix und nicht '33«; SMG. in den gedruckten
Ausgaben, so schon in der editio princeps zwar '3ax, aber eine, kurz nach dem
Tode des Verfassers geschriebene Handschrift des :,"CD in der J. Theol. Sem.-
Bibliotliek hat ':ns. Niclit berücksichtigt von Ratnor sind: RABD. zu Sifra 51'';
liin N. 520 und RAS. zur Stelle, die alle drei 'JiN lesen.
II
Beiträge zur Lexikographie des Aramäischen. 331
"jDS liest, sondern die Identität des mischnischen "ns mit dem
biblischen ";rK hervorbebt, uud die Worte niDn '^nx in unserem
Texte wären dann ein abgekürztes Zitat aus Job 1. c. Wie dem
auch sei, unterliegt es keinem Zweifel, daß in der Mischnah die
Lesart ';nx die allein richtige ist,
Die Mischnah wie Sifra 1. c. bezeichnen die "nx als menschen-
ähnliche, aber vierfüßige Tiere, ^ also eine Affenart, wie Maimonides
richtig erklärt. Koh. R. zu VI, 11 p^ron rrnbim m'^inm -map ■^'?nja
c',-! 2h2' mu' ■jns*'! zeigt ganz deutlich, daß die Palästinenser mit
dieser Affenart bekannt waren. Die Notiz im Jeruschalmi ]::> "-n xin
"n ab nmrts pD2\s* .Tmnta kann daher keine allzugroße ^ Fabelei ent-
1 Im Sifra 1. c. als ein i'33 Sy -h)r\ beschrieben, also kein Vogel, wie Pick,
Assyrisches und Talmudisches tj. 32 auf Grund von assyr. udmu behauptet.
Die mittelalterlichen Autoren, die 'cn 'in mit i:ij,'T identifizieren, halten dieses
für ein Tier irn, nur Maimonides zu Sanli. VII, 7 behauptet, es wäre ein Vogel.
M. aber bemerkt, daß 'cn ':iN ein Affe seil
2 Der Text ist wohl nicht ganz in Ordnung, vgl. Sifra 1. c, wonach wohl
psip = pDTip und daneben auch m3ip im ursprünglichen Text des Midrasch stand,
das erstere aber durch ni^inn — auf Grund vun B. K. 80' ? — ersetzt wurde.
Jalkut Koh. N. 572 geht auf Koh. Z. ed. Buber 107 zurück, wo aber cnnn sicher
ein alter Schreibfehler ist; Schweine sind sehr nützliche Tiere! Vgl. auch Aruk
s. V. 121, wo qip und 3^3 als nutzlose Haustiere erwähnt sind.
^ Vgl. Fink, Monatsschrift LI, 173 ff., der zwar sehr weitläufig über die
bei den mittelalterlichen Autoren sich findende Legende von den 'jin handelt,
ohne aber dem Gegenstand gereclit zu werden. Es sei hier in Kürze folgendes
bemerkt: Der Grundzug dieser Legende, die Pflanze, deren Berührung Tod
bringt, ist jüdisch und sehr alt, vgl. Josephus Bell. VII, 6, 3; Midrasch Agada,
ed. Buber I, U2 und 75 — N'i'im niclit mit Kaufmann, Monatsschrift 39, 138 zu
emendiereii: er zog die Pflanze heraus! — sowie R. Ab. Wilna '■'i'-) 21 42. Sehr
jung dagegen und wahrscheinlich germanischen Ursprunges — findet sich daher
nur bei den deutsch-französischen Autoren; iisn I. c. sind unter dkih.: die
Tosaphisten gemeint — ist die Umwandlung der todbringenden Pflanze in einen
.,vegetabilischeii Menschen", die Raschi noch unbekannt ist. Dieser hat zu
Job I. c minn c-^rjj nicn nm x'n in t:'x":'n;5 xipjr xin ly'n n>m ais pr: r\'i::'n 'J2X
nrz'n >:2X c\yipj □>:ni3. So lautet der Text in der editio princeps Const. 1515;
die — auf Ms. beruhende! — zweite Ausgabe, Ven. 1546 und eine italienische
Handschrift in der Bibliothek des Jewish Theol. Seminary lesen jn nach ein, das
falsch ist, ^'•L;•n."l für 'j'^Sn;, das eine jüngere Form darstellt — vgl. Darmestoter,
Gloses Fran^iaises S. 120 — , min Hirr: ;it:'^; für minai, wohl ein späterer Zusatz,
und K-,n für kiü nach cns-^pj, das entschieden richtig ist, da Raschi auf den von
der Bibel abweichenden Sprachgebrauch der Tannaim hinweist. Nach Raschi sind
demnach >:2N ideniiscli mit dem „Welirwolf" C'.s^n.i der Germanen, die er als
eine Art von „Waldmensch und Thier" beschreibt, in der Bibel aber als nicn '::n
und mti'n n^n benannt. Es sei darauf hingewiesen, daß auch später die „Wald-
frauen" im Hebräischen lyat:' c::*; lieiDen: vgl. Güdemann, Erzieliungswesen . . .
in Deutschland S. 2U3. Die Identifizierun.- des biblischen "^:•n '::n mit dem cn ':1N
III
332 Louia Ginzberg.
halten, da niemand von Haustieren sagen würde: sie wachsen mit
ihren Nabeln an der Erde. Der Sinn dieses Satzes kann nur der^
sein: die rntt?n ^nK sind nur an einer einzigen Stelle verwundbar,
am Nabel; so lange dieser unverletzt ist, bleiben sie am Leben.-
Wie so häufig im Talmud, so ist auch an dieser Stelle eine ge-
läufige Redensart — vom Embryo heißt es Schir R. VII, 3
mD'üö s*'7s Tnrs'pirnn — in nicht ganz wörtlichem Sinne gebraucht.
Der Name „Feldmensch" mirn^ni« — aramäisch: „Bergmensch"^
x-nion \s: nn — ist ganz passend für eine menschenähnliche Affen-
art, besonders wenn man berücksichtigt, daß jnx für mx mehr als
dreißig* Mal aus der Mischnah, Tosefta, Jeruschalmi und Babli sich
bei Rasehi — und im Jeruschalmi ? — beruht darauf, daß in hagadischer Weise
'J2S soviel wie ';:; ist, vgl. Masnut in seinem Kommentar wi.i pi'O zur Stelle.
Etwas verschieden ist die Deutung Tanhuma Buber, Einleitung 125: 2'n3 •^r^-at,
d. h. durch Metathesis und Anwendung der npn Sx- Regeln kann '32X für viis
stehen. Die dort gegebene Legende — vgl. meine Legends of the Jews I, 31 —
brauchte für die Pointe den Namen Dix anstatt px, daher die Umnennungl
Demnach Nathans Ausführungen in Monatsschr. LI, 501 ff. zu ergänzen und zu
berichtigen. Vegetabilische Geschöpfe, „Baumfrau'', bei Duran nux pr: 68 und
Baumgänse bei vielen mittelaltei'liehen Autoren, vgl. J. Enc. II s.v. Barnaele-Goose.
1 Fink 1. c. zeigt melir apologetischen Eifer als wissenschaftliches Ver-
ständnis für das Studium des Talmuds, wenn er angesichts der Übereinstimmung
zwischen den Ausgaben, Handschriften und den mittelalterlichen Autoren —
von Aruk im 11. bis zum Aggudah im 14. Jahrhundert, zitiei'en zehn Autoren
diese Jeruschalmistelle — für nnnu das unhaltbare r^^iiTj — im Jer. nicht
Nahrung, sondern Weizen, vgl. Taan. 66'' oben — setzt.
2 So scheint RABD. 1. c. die Stelle verstanden zu haben; vgl. seine Be-
merkung über die Unbezwinglichkeit des Elefanten.
3 Ein sonst unbekannter ''pi^' iQV i — in a'"n editio princeps '2T = 'DV ni,
wonach Ratners Angabe zu berichtigen! — ist die Autorität für die Behauptung,
wobei natürlich nicht an eine Übersetzung des hebr. mr durch x-nts zu denken
ist — so Pick und Nathan 1. c! — ; die Amoräer bieten keine assyriologischen
Studien und die Gleichsetzung mtr* = sadu war ihnen sicher unbekannt. Ein
assyr. adamu Affenart ist sehr zweifelhaft, vgl. Muss-Arnolt s. v. Für "piy =
biblisch 'pii? liest RABD. 'xproy aus dem „palästinensischen Orte poy"', der auch
sonst im Talmud erwähnt wird.
i In Yerushalmi Fragments: 5, 17—18; 51, 25; 60, 11; 95, 4; 96, 16; 98, 12:
120, 27; 150, 21; 169, 6; 173, 11 und 13; 174, 13; 177, 22; 188, 11; 228, 36;
236, 35; 238, 21 und 28; 249, 13. Nach ihrer Herkunft sind diese 21 Stellen auf
elf Mss. zu verteilen. Außerdem kommt px für anx vor, in der Kaufmannschen
Mischnah-Handschrift dreimal — Monatsschr. LI, 155; 457 — in einem Mischnah-
Fragment des Brit Mus. — R. E. J. LIII, 216 — einmal, in meinen Geonica II,
zweimal — 385; 390 — und aus den Varianten der Wiener Handschrift der
Tosefta habe ich mir folgende Stelle notiert (vgl. Zuckermandel): 28, 24; 38, 27;
68, 28; 69, 13; 77, 24; 461, 15. Auf jnx = px = mx geht wohl auch Ms. Soferim
X, 18 zurück in einem Zitate aus Mischnah Meg. IV, 3. Zur Orthographie von
IV
Beiträge zur Lexikographie des Aramäischen. 333
belegen läßt. Wahrscheinlich geht sogar das biblische p-ix auf diese
Nebenform von anx zurück. Ähnliche Entwicklungeu liegen in t::
von ^33, mischnisch t'-x „Herr", aram. sowie südarab. sn:a „Herr"
gegenüber arab. ^t^ „Mann" vor.
Leute, die x^x anwenden, um Tauben herbeizulocken, sind
als Zeugen disqualifiziert, weil sie in unrechtmäßiger Weise in
den Besitz Anderer gelangen; Sanh. 25'\ Dies xnK wird von der
geonäischen Tradition — Harkavy, Responsen S. 182 und R.Hananel
zur Stelle — mit s'aor „Lockvogel" erklärt, i ohne aber die sprach-
liche Begründung für diese Erklärung zu geben. Wie in den meisten
Fällen jedoch bietet die geonäische Tradition das Richtige, denn
Knx ist zweifelsohne das assyrische arm, „Schlinge, Fessel", arru
sa issuri, Vogelfänger. Der Lockvogel wird schlechtweg als „der
Fänger" bezeichnet. Die von Jastrow s. v. verzeichnete Variante n'ik
ist demnach wertlos und seine Etymologie xns = ms: erst recht so!
Sanh. 30^^ und 41«: 2p-is von Gaon, Harkavy, Responsen S. 183,
dem Aruk folgt, erklärt als: ^niEt-'^s'-n'snrs-x-p:! b-^^rK p;3 gehört zu
gemeinarab., arab. und hebr. n-in „durchbrechen, durchschneiden,
durchbohren" und ist p-^x nur phonetische Orthographie für
pnn = arab. 'Cl. „Messer", in der WßB. fälschlich ^\IL. Das
jn« Tgl. meine Bemerkung zu 110 = "lO, Geonica II, 425 und außerdem IKi nr'?n
88, 91; Hadassi Eschkol 72'.
1 Aus diesem Responsum stammt die Erklärung des Aruk s. v. Raschi hat
jnSnrK — so editio princeps! — ; nach Godefroy, Dict. de l'aneienne lan. fr. s. v.
bedeutet estalon „engin destine a prendre les oiseaux". Wie nr:iSr: bei Kasclii
zeigt, hat jedoch auch dieser an einen Lockvogel gedacht! Es scheint daher, daß
Raschi die eigentliche Bedeutung von sn« „Schlinge"' bekannt war, weswegen
er es durch estalon wiedergibt, obwohl an unserer Stelle dieses Wort in über-
tragenem Sinne gebraucht wird. Krauss s. v. nach dem Vorgang von Levy u. a.
identifiziert XIX mit lat. area „Vogelherd".
2 Das ist zweifelhaft, aber nicht das zweite -\ trotz Ms. M.; vgl. Rabbino-
wicz zur Stelle. Der Gaon, Aruk, R. Nissim Gerundi habon allo das '•', während
Abulafia HOT T zweimal \•)^•^n und einmal pn« hat.
3 ü^ÄJxJl „ein krummes Messer"; vgl. Low bei Krauss s. v. pIK, der mit
Recht die Zusammenstellung mit uo(j „Schwert" zurückweist, denn abgesehen
von sprachlichen Bedenken, könnte an den betreffenden Talmudstellen nur von
einem Gegenstand die Rede sein, der kein ci"D Schwert ist; vgl. Anm. 2 auf S. VI.
334 Louis Ginzberg.
geonäische Fragment — vgl. darüber Geonica I, 119 ff. — bei
Horowitz a'Dic?«-! "^ fmin I, 31 Z, 10 von unten hat nns' in einem Zu-
sammenhang, der darüber keinen Zweifel aufkommen läßt, daß es
entweder Schreibmaterial oder Schreibwerkzeug ist und daher
nichts mit j-i'^ni« — etwas, womit man einen Menschen töten kann! —
zu tun haben kann. Die Quelle des Gaons ist Tos. B. K. IX, 30
— vgl. auch Sifra Emor, Ende — , wo aber nns nicht vorkommt
und ist es vielleicht Reminiszenz an Kil. XII, 8 = n'?ix, dessen Be-
deutung schon dem geonäischen Kommentator zur Stelle nicht sicher
war. Targ. Spr. XXVII, 22 ist natürlich -^"^iTxm für iim^^i zu lesen ;i
der Dreschungsplatz war — und ist noch heute — im Orient eine
öffentliche Stätte, wie schon die Tosafisten Sanh. 6^' oben richtig
bemerkten, weswegen Targ. "iiTS'm xnrc ijn soviel wie „öffentlich"'.
Möglich wäre auch, daß jTns* zu i^riJ? Tos. Ivel. B. M. III, 6
„eine Hacke des Steinmetzen" von nnj? „bloßlegen" zu stellen sei,
aber angesichts der erwähnten geonäischen Tradition und des
arab. .'\%, das sachlich genau p— .x entspricht, ist die erste Ety-
mologie^ vorzuziehen. Jer. Sanh. V, 22'^ hat hpt2 für pns', das aber
nicht als Übersetzung^ dieses Wortes aufgefaßt werden darf, trotz
syr. Iv^, ..hohe Stange\ B. K. ll-'^ oben ist nTir „Läppchen - syr. j-^a-
entschieden dem m',-i.s^ der Handschriften und der mittelalter-
lichen Autoren vorzuziehen, da es als eine Deutung zu TW. ny
gegeben ist. Auf eine Nebenform nTi« geht wohl die falsche Les-
art ,-innK' zurück.
Die im babylonischen Talmud häufig gebrauchten Schul-
ausdrücke 'r "T"« „diskutieren'V X'"^i< „Argument, Grund" gehören
1 Teilweise schon richtig Levy TWB. s. v. ^<^^N, der freilich in midraschischer
Art „Tenne"' als Synhedrin auffaßt.
2 Es handelt sich bei dieser Halachah darum, daß die Zeugen mit Bezug
auf das Mordinstrument sich so widersprechen, daß ein Mißverständnis aus-
geschlossen ist, z. B. zwischen einem Schwert und einem Messer, beziehungsweise
einem Stock.
3 Vgl. Rabbinowicz zur Stelle und außerdem das gemeinte Responsum
bei Ilavkavy S. 107, wo auf die beiden Mekiltas verwiesen wird, die mnj,* lesen.
In unserer Mek. Mischp. XVI, 93" steht -^TJ und ebenso Mek. R. Simon 147, wofür
jedoch wohl IT; zu lesen sein dürfte. Jer. Schab. V, 8" hat editio princeps wie
Ms. Genizah ganz richtig nmii> und nicht nmr;, wie die späteren Ausgaben
bieten; im babylonischen Talmud auch nmiN entsprechend der Abschleifung
des y im babylonischen Dialekt.
4 Auch Joma 31'' in dieser Bedeutung: „die Mischnah befaßt sich hier
nicht mit der Ordnung und daher ist diese nicht genau angegeben", wonach
VI
Beiträge zur Lexikographie des Aramäischen. 335
zu "-.N = ynSN hebr.i p-r, arab. ^_:^,c „treffen, auf etwas stoßen" und
dem arabischen Gebrauche dieses Verbums entsprechend bedeutet
'3 —IX „sich mit einem Gegenstand befassen", „über etwas nach-
denken". Das Substantiv k'~S' daher zunächst ., Argument", wie
syr. jj.q1c?j, und dann auch das aus einem Argument sich ergebende
0 0
Resultat = Grund.
Die Wurzel "ix = r~K liegt ferner vor in Schir R. zu II, 17,
wo TW. -in: "in haggadisch gedeutet wird als „das vom Geschick
bestimmte Stück", wonach daselbst gelesen werden muß: ]^b'c"c "ir
^pnnK "inn . . . „damit sie — die heidnischen Mächte — das ihnen
Bestimmte erhalten". Wäre es nicht für das Wortspiel mit nn,
dann hätte der Midrasch wohl jiTr-x und nicht pnnx gesagt.
Der Name tx ist nicht, wie gewöhnlich angenommen wird, aus
"-rx verkürzt, sondern spätere Orthographie für "C'x I Chr. IL 13,
weswegen in der geonäischen Literatur "rx und t" wechseln. Vgl.
meine Bemerkung in Rivista Isr. V, 11 und Geonica II, 315. Man
berücksichtige auch die konstante Schreibweise "cx im babylonischen
Talmud für "cx = "c^% abgekürzt von t^c:. Eine durch Anhängung
des Suffixes an erweiterte Form von tx ist pti'x, ix'cx, das natürlich
nicht 'Aaiag oder 'Joicov ist, wie Krauss Lehnwörter s. v. behauptet.
In alten Quellen ist r nie = g und beruht die gegenteilige Be-
hauptung von Krauss I, 8 auf einem Mißverständnisse.
Raschi pn s*'', das Levias verleitete, ni^N die Bedeutung „bex'ücksichtigen" zu-
zusehreiben. Der Gaon 1. c. sagt nicht wie Levias, Hebr. Un. Coli. Annual p. 153,
daß ''"'X soviel wie S"i>' .,ergreifen" ist, sondern daß in diesem Worte N = ';. Im
Jerusclialmi wird das mit ^"-ix pynonyme V-'n in ähnlicher Bedeutung verwendet:
etwas begründen.
1 Zu dieser Wurzel gehört hebr. ^n^ „gewalttätig"', das genau so wie das
synonyme v.ia „treffen"' und ..angreifen" bedeutet und daher an einigen Stellen
rs „Einwand erheben, angreifen". Das hebr. i'-iv liegt "ror Ben Sira XIII, 7,
wie ich in meinen Randglossen zur Stelle schon bemerkt liahe, während pi^>
„zittern"" au^'h aram. pn;- ist und arab. ^jp.c entspricht. Anders Hoffniann,
ZDMG. XXXII, 1(12.
- Die von Benvenisti mitgeteilte handschriftliche Lesart pnnn:, die Bacher,
r. A. III, 2(1.5 akzeptiert, ist wertlos, da sie nn unberücksichtigt lälJt. Auch der
folgende Ausspruch des Midrasch: nSlD in^ xni::Sro ::D'n n:: ist von den alten und
neuen Erklärern mißverstanden worden, er bedeutet: wenn Israel nach seiner
Verachtung wieder die Herrschaft übernehmen wird. n'?1D = HnSid von K^D ..ver-
achten"' und XJx'riD „Schmutz"; der Midrasch deutet nämlich •<-r\ als is'in von
^sn „Schmutz".
VII
336 Louis Ginzberg.
Die gemeinsame Wurzel btsn „aufhören" hat im Aramäischen -
auch die Bedeutung „nichtig, nutzlos sein" entwickelt. Infolge der
Liquida b ist im Syrischen b^'2 in der letzten Bedeutung '^^j.^ ge-
worden, daher U— ^r^ und p^^ Unsinn = P4-^ und n'^tsn im Jüdischen.
So oft, bemerkt der Midrasch, R Tarphon etwas Vernünftiges hörte,
da pflegte er zu sagen . . ., sobald er aber „Unsinn"' nbtar bir nai
hörte, da pflegte er zu sagen . . . Jakob, heißt es ferner, ant-
wortete Reuben nicht auf seinen Vorschlag — Gen. XLII, 37 —
„weil man auf Unsinn nichts erwidert". ^ In diesen wie in vielen
anderen Stellen wird nb^'2 genau so wie das syrische Pr^ gebraucht
und es liegt daher gar kein Grund vor, eine syrische Wurzel
''^r£3 = arab. Jj.^ anzunehmen, wie Schulthess HW. p. 2 es tut. Auch
]L'.'^o^ jz^üiD ist demnach als „wertlose Alte" zu erklären, wie
^nban nny „nichtiges Zeugnis" oder ^nbanK hw id eine „nutzlose
Lampe", d. h. eine Lampe, die am Tage brennt. ^
P^
in Jer. Peah. 20'\ 6 9 wird allgemein als ein Schreibfehler für jS^
zalui' „schön" angesehen und in der sogenannten „kritischen"
Ausgabe von Luncz ist sogar im Texte ]b'3 gesetzt, ohne zu be-
merken, daß editio princeps — Ms. R.: ibD — ]h^ hat. Es liegt
aber gar kein Grund für irgend welche Emendation vor, da an
der betreffenden Stelle ]b:^ „verständig" von «bn Verstand einen
sehr guten Sinn gibt, was von xa^öv, das übrigens nur ^pbp hätte
lauten können, nicht behauptet werden kann. Der Rabbi bemerkte
zu seinem Kritiker: -dsiü kSk mncü f^^s ab „nicht im Niederreißen
— Kritik — zeigt sich der Verstand, sondern im Aufbauen".
Kba Verstand ist nicht allein syrisch, sondern auch jüdisch, vgl.
Dan. VI, 15. In den Handschriften des Targnms kommt wie Levy
TWB. I, 99 hervorhebt, mehrere Male ^ba vor, wofür die Aus-
gaben "bD setzen. Wahrscheinlich gehört auch der Eigenname •''?X3
zu ab2, also der „Verständige oder Mutige". An ßaAijg = Valens
— so Krauss! — ist nicht zu denken, denn erstens erscheint
1 Vgl. Gen. R. XCI, g. E. = Aboth di R. Nathan, ed. Sehechter, S. 112.
2 Sanh. V, 2 und 3.
3 Jer. Jom-Tob V, 63*", 22. Die Lesart n'ratD in Jalkut — meine Yerushalmi
Fragments 314 unten — ist falsch.
* Oder Di^p wie Schab. 108*.
VIII
Beiträge zur Lexikographie des Aramäischen. 337
Valens in der Form ch''' und zweitens darf man keine griechischen
Namen bei babylonischen Juden suchen. Die Orthographie 'haz
für 'b:i bietet nichts Auffälliges, da auch sonst s' für ä steht.
Joma 83^ wird übrigens ausdrücklich hervorgehoben, daß der
Name s'?r, beziehungsweise nb2 = hebr. n^r laute.
Die Lesart s-'^in für i«b"i2 der Ausgaben, B. K. 113^, ist durch
das beinahe einstimmige Zeugnis^ der mittelalterlichen Autoren
gesichert. Auch die Bedeutung dieses Wortes läßt sich aus dem
Zusammenhang mit Gewißheit bestimmen, es kann neben x;-" „die
Kopfsteuer" nur „die Grundsteuer" bedeuten. Die traditionelle
Erklärung von «"^bii durch xr".« b'z ..Bodenertrag" ist sachlich
richtig, obwohl sprachlich unzulässig, da man in Babylonien zur
Bezeichnung der von der persischen Regierung auferlegten Steuer
kein hybrides Wort von dieser Art gebraucht haben kann, ab-
gesehen davon, daB 'r^r nur den wirklichen Bodenertrag bezeichnet,
während die persische Grundsteuer in barem- Gelde entrichtet
werden mußte. Die Tradition, die in diesem Worte ein Kom-
positum sah, ist nichts destoweniger aufrecht zu halten; es ist
nämlich nicht anders, als ibn Steuer — so schon im Ezra — und
xr-iK Boden, daher , Bodensteuer". Da nach aramäischem Laut-
gesetze in dem neugebildeten Worte x als Vokal des vorher-
gehenden Konsonanten zu erscheinen hat, so ist die Vokalisation
X"^'?1n für Hi'hz nicht auffällig.
in Jer. Sanh. 26'^, 27 ist einfach ein Schreibfehler für np"n-,t:, wie
der Zusammenhang unbedingt erfordert. Der verzauberte Zauberer
1 Vgl. Rabbinoviez zur Stelle, Hildesheimer, H. G. S. 353 über die Lesart
der mittelalterliclien Autoren, und unterliegt es keinem Zweifel, daß N"!S'?ir ein
Kopistenfehle.- für siNTi:: ist. Alfassi, R. Ascher, Abulafia — 2pr2 nutr zur Stelle —
haben hv^h hM. wie auch sonst Cooiposita in zwei Worte geschrieben werden.
p KT 91'', 11 V. u. hat «"iSir. wofür natürlich «1^12 zu lesen ist; die Erklärung
Raschis: nn>s 7:^et:• vp""" c^: geht nicht, wie c\ov 'pis: behauptet, auf eine Lesart
KlSirK zurück, sondern will nur sagen, daß der Besitzer den Ertrag des Bodens
verzehrt hat, so daß die Grundsteuer nicht eingehoben werden kann. Die Meta-
thesis N^lia für Kn^lr ist übrigens gar nicht unmöglich, so daß die Lesart KT712
nicht ohneweiters zu verwerfen ist.
2 Vgl. Köldeke, Tabari 241.
Festschrift. 22
IX
338 Louis Ginzberg.
konnte sich nicht von der Stelle rühren, so daß er den Leuten
den Weg versperrte, die ihm daher beim Hinein- wie Hinaus-
gehen einen Schlag npinna versetzten. R. Samuel Jafeh, obwohl er
nach dem Erscheinen der editio princeps des Jeruschalmi sein
Werk riKis: ns' schrieb, war zweifelsohne im Besitze eines hand-
schriftliehen Jeruschalmi und er hat wohl auf Grund desselben
npin"i!3 an unserer Stelle.
Jer. Ter. Ende 48^, 15 wird ausdrücklich die Verwendung
der ausgehöhlten Königskerze sD-^tu als Öllampe erwähnt, und ist
daher die Annahme — Sachs, Beiträge I, 92 — wonach die Be-
nennung der Lampe als s*r::in von der Verwendung dieser Frucht
als Laterne u. dgl. herrührt, nicht ohneweiters zurückzuweisen.
Freilich ist daran zu erinnern, daß auch „Kerze" ursprünglich
„Werg" bedeutete, so daß xd^iij^d ursprünglich den aus der Königs-
kerze hergestellten Docht bezeichnete und erst später schlechtweg die
Lampe. Vgl. Low, Pflanzennamen Nr. 41, Nöldeke, ZDMG. XXIX, 650
und Lagarde, Sem. 52—56.
Plural zu p::ip^ ist nvprpz und nicht c-'pspn, wie die mittel-
alterlichen Autoren schreiben. Es findet sich Abot R. Nathan 11,
ed. Schechter XX, 43, wo für nrnpnpn nicht j-s'py^ zu lesen ist,
sondern nrpDp22, das in der Parmaer Handschrift — Nachtrag 169 —
als nvappn erscheint. Die von Schechter aus Babli Men. 109^,
Jer. Pes. VI, 33^ 12 herangezogenen Parallelen, sowie Version I,
haben das griech. oiöpiaip für das hebr. nrpspa, das wohl kein sehr
geläufiges Wort war, da es meines Wissens an keiner anderen
Stelle der talmudisch- midraschischen Literatur vorkommt. Wie
schon andere vermutet haben, ist p^p:i wohl ein onomatopoetisches
Wort und wäre noch hinzuweisen auf syr. |^,^aö „das Girren
der Tauben" neben ^oo^ä = p'\'2p::i.
Gemeinaram.sn: „Wand", wovon natürlich jüd.-aram. xmj„Ufer''
nicht zu trennen ist, hat mit n: „abschneiden" wphl nichts zu tun.
„Ufer" ließe sich noch im Notfalle als „das Absehneidende" er-
klären, „Wand" aber kann schlechterdings nicht aus einer Wurzel
mit der GB. „ abschneiden '^ abgeleitet werden. Mit Rücksicht auf
Beiträge zur Lexikographie des Aramäischen. 339
aram. nsc „Ufer", im Jüdischen auch ^Grenzstadt'", das auf eine
Wurzel mit der GB. ' „umgeben" — assyr. saparu ,,umgeben";
supuru „Umschließung, Mauer" — bin ich geneigt, kii; zu -\:a „binden"
zu stellen, woraus die Doppelbedeutung dieses aramäischen Wortes
ohneweiters sich ergibt. Ferner liegt die Zusammenstellung mit
bh.2 133, als dessen Grundbedeutung die Lexikographen „sich er-
heben, hoch sein" angeben, was mir aber mehr als zweifelhaft
erscheint."
Das Verhältnis zwischen aram. x-ir, und bh. rmn; ist schwer
zu bestimmen, die Massora scheint über die Orthographie dieses
Wortes nicht ganz im Klaren zu sein, aber die Identität dieser
beiden Worte ist wohl nicht zu bezweifeln. Warum in den modernen
Wörtez-büchern unter nn: jeder Verweis auf jüd.-aram. xt: fehlt,
weiß ich nicht. R. Nathan, der Verfasser des Aruk, hat sie schon
richtig zueinandergestellt. Ehrlichs Versuch — Randglossen
Jos. III, 15 — für bh. rmn3 eine arabische Etymologie zu geben,
ist ganz verfehlt.
Als die Grundbedeutung dieser Wurzel ist „schälen" anzu-
setzen, als eine Spielform von spp, mit dem es auch abwechselt.
Vgl. Targ. IL Sam. XVII, 5 pa'73 — so zu lesen mit Kimhi zur
Stelle — neben syr. ^iil^^ = ^1..d „Floßfeder", worauf schon Low
bei Krauss s. v. pz'r'j hinweist. Das hebr.-aram. :2b: „barbieren" wie
arab. '<kXiL „Häutchen einer Wunde" lassen sich ganz ungezwungen
von dieser GB. ableiten und ebenso aram. xn*?;^, das Fleischer bei
Levy TWB. II, 567 ganz richtig als „Häutungswerkzeug" erklärt.
Analoge Entwicklungen liegen vor in arab. J-ä-^ „abschälen" und
„peitschen", sowie jüd.-aram. ep'p „abschälen" und Ks'rip* „Peitsche".
1 Aus dieser GB. ist auch arab. ^^x^ und andere Ableitungen von
die „Raub" bedeuten, zu erklären; demnach Nöidekes Bemerkung ZDMG. LIV, 160
zu ergänzen.
' Ist eigentlicli schon darauf hingewiesen worden, daß assyr. gadu häufig
die Bedeutung von hebr. im hat? Wäre es zu gewagt, zu behaupten, daß
gadu = nagadu'i
3 Für das Arabische allerdings ist ^s^ „hart sein" wohl gesichert.
< Vgl. Aruk s. V. NsSip VII, 110. Ber. .58' erliält der Richter ein NQTip,
wofür im hebräischen Satze Sanh. 1^ nynii steht. Die Lesart N?riST '~ bei
Rabbinoviez ist daher zu verwerfen und beruht dieselbe wohl auf einer Ver-
wechslung des aram. joSip mit pers. Jb^? xSaip, während Schab. 63 die Aus-
gaben für dieses «^Dip umgekehrt NsSip haben! Ket. 65" 'XTUn '?ip „eine Peitsche
aus Seide", d. h. wohl ein Wedel, um Fliegen zu vertreiben. Ms. M. liest an
22*
XI
340 Louis Ginzberg.
Syr. \^^^ „Dolch" bedeutete ^ ursprünglich wohl ein spitzes In-
strument, um Tierhäute zu enthaaren, demnach ist assyr. gidlubu
, ritzen" — Jensen bei Schulthess HW. S. 89 — sekundär.
Schab. 77^ wird zwar eine ziemlich ansprechende Etymologie
von üti'bi „Oberkleid" gegeben, ^ assyr. f/uiinu „Kleid" jedoch legt
die Vermutung nahe, daß es nichts mit abi „formlos sein" zu tun
hat, sondern dem Assyrischen entlehnt sei und deswegen auch
mit Sicherheit nur im babylonischen Talmud sich nachweisen läßt.
Die gewöhnliche Übersetzung von ^öib; Ezech. XXVII, 24 durch
„Mantel" ist mir sehr zweifelhaft und spricht für die Auffassung
des Targums, der es durch pmj „abgeschorene Wolle" wiedergibt,
das arab. ^^ „lana tonsa'*, das sogar formell dem •'öi'?: entspricht.
Ich habe ferner Bedenken gegen die übliche Annahme, wonach
die GB. von jüd. ah: „formlos sein"' wäre, da es in der halachischen
Terminologie als Gegensatz zu tsiDE „Rohmateriar' gebraucht wird.^
Der arabische Gebrauch* dieser Wurzel zeigt vielmehr, daß deren
Grundbedeutung „abschneiden, abhäuten'" sei, wonach auch jüd. a^j
eigentlich den Gegenstand bezeichnet als etwas, das schon „be-
schnitten und behauen ist" und nicht mehr im Naturzustande sich
befindet, wenn er auch noch nicht eine bestimmte Form er-
halten habe.
Von diesem db^ ist das in den palästinensischen"' Targumim
und Midraschim sich findende sü'bj „Hügel", aber auch = TW. piar
„Tal" vollständig zu trennen, da dieses wohl aUfia in seiner eigent-
dieser Stelle fälschlich «nt^T NBip — letzter Buchstabe undeutlich! — was ent-
schieden falsch ist, da assyr. Jcuppa „Dolch" hier nicht paßt. — Zur Verwandt-
schaft zwischen „Haut" und „Peitsche" vgl. auch arab. j^Xs^ „geißeln" und
jJLä. „Leder, Haut". Gegen die Zusammenstellung dieses Verbums mit aram. n.3:
seitens Barth, E. S. 40 vgl. Fraenkel, B. A. III, 78 und wäre noch auf griech.
axvTos, das „Haut" und „Peitsche" bedeutet, hinzuweisen.
1 Näher jedoch liegt die Annahme, daß dies zu r\h:\ „behauen" gehört,
wovon griech. yXvcpco.
- „Das Oberkleid heißt '^jt, weil der darin Eingehüllte wie ohne Glied-
maßen Nfs'i'iJ! aussieht."
3 Vgl. z. B. Tos. HuU. I, 13 = Talmud 26'.
* Vgl. Barth, E. S. 42 und dagegen Fraenkel, B. A. III, 79 über den
Zusammenhang dieser Wurzel mit hebr.-aram. mj.
^ Christlich-palästinisch: Tal.
XII
Beiträge zur Lexikographie des Aramäischen. 341
liehen Bedeutung ist. Dagegen gehört syr. liii—^^ felsiger Boden"
zu übi , abschneiden, abscheren", daher 'li^ „von Pflanzen barer
Boden".!
Di:
in der Schulterminologie des Talmuds gehört zu ^..^ „murmeln,
Töne von sich geben", nicht zu bh. ci; „reiben". Wie aus Suk. 28^
und B. B. 21" hervorgeht, bezeichnet d-,j das rein Mechanische des
Studiums, das „Hersagen des Gelernten", und dies geschah schon
in tannaitischer Zeit — Erub. 53'^ unten — in einem Singsang.- Wie
aus nKir\ ^knurren" die Metapher u?£: nan „tief bewegt sein" ent-
stand, so auch aus dij die Redensart ti's: 3 und ist demnach
Ps. CXIX, 20 x'S3 'n: zu übersetzen: meine Seele tobte leiden-
schaftlich für dein Gesetz. Verwandt mit cn; ist vielleicht die
Wurzel na „ausrufen'", deren Ableitung von Tii'iQv^ mit Recht von
Nöldeke, Gott. G. A. 1884, 1019 und Fraenkel, ZDMG. 52, 291 be-
anstandet wird.
B. K. 114» ist, wie aus Rabbinovicz^ zur Stelle zu ersehen ist,
•n'j die bestbezeugte Lesart, neben der nur noch 'jt; in Betracht
kommt, und aus einer Kombination dieser beiden Lesarten entstand
"nrj — so auch -r,^^i np!a 65^ — das daher bei der Erklärung dieses
Wortes außer acht bleiben muß. Sachlich unmöglich ist die Les-
art^ 'nr:, der Low bei Krauss s. v. "n-: den Vorzug gibt, denn an dieser
Talmudstelle wird dem persischen Gerichte nicht ,,Raub" snn vor-
geworfen, im Gegenteil, es wird hervorgehoben, daß dasselbe eher
imstande ist, den Schuldigen zu bestrafen als das jüdische Gericht,
welches auf strenger Evidenz besteht. R. Hai Gaon 1. c. erklärt
' Syr. yi'^l^^^Z] ,,gich zeigen" gehört wohl zu cS.'! II = assyr. kalamu
;,sehen", obwohl es auch von z"':, I sich erklären ließe.
2 Vgl. auch Lev. R. XIX Anfang mm Sc n:-i von pi „murren, murmeln"'
und ferner n.-n „murmeln, studieren", zu dem Goldziher, Abhandlungen zur
arab. Phil. 27 ff. Is.* „murmelnd lesen" stellt. — Zu J^.i^ Glocke vgl. Völlers,
ZDMG. 51), 6;}8.
^ Hinzuzufügen wäre noch Aruk, der s. v. wie s. v. sno;:: »n^j; hat.
' B. K. 114" oben und B. M. 30", wo Aruk und die Handschriften nhcuo
fär Knn';o der Ausgaben lesen, ist ?J! „rauben" wohl am Platze und 'D in j*nci:!0
als Assimilation an das n zu erklären. Der Gaon pis nytf 84'' freilich schreibt:
'r:i nnir '»npiS'. .... rioj-; xriD'jo s\o2 niyp [!Di.nn3l p 'j myp hc T2 khcmot .N:n ':
.iS p:T ni';p N'sntr. Levy, TWB., gibt dieselbe Erklärung, ohne auf dieses gaonäische
Responsum zu verweisen.
XIII
342 Louis Ginzberg.
daher ganz richtig: ".mx p^/tsi m^K a^np'ih 2::n ra r3":nu7 "ä miaixn j^ir -sb
tmittj n^T u'Tt:' nr . . . j'n px bxntr'' "^nx . . . ri^^Ki'j nm' anb px^ stxi rnvt^ nr
Dagegen bezweifle ich die Richtigkeit seiner Angabe, daß 'nr:
persisch sei, er scheint vielmehr an das persisch-arab. »^ä „Macht,
Strenge" gedacht zu haben, was natürlich ganz ausgeschlossen ist.
Ich glaube, daß ^'n-;, beziehungsweise %t: zu x:: gehört, das aramäisch
sonst zwar „tadeln" heißt, dessen Grundbedeutung aber, wie aus
dem Arabischen zu ersehen ist — vgl. Nöldeke. ZDMG. 54, 158 —
„falsche Beschuldigung erheben" ist. Die Perser, behauptet der
Talmud, entscheiden auf bloße Beschuldigungen hin 'n';2 '^'T^i,
während die Juden, falls solche erhoben werden, sagen: wer be-
stätigt dieselben? 2 -na" "a nam. Ferner liegt assyr. gilittu „Schrecken",
denn obwohl es einen ganz guten Sinn gäbe, von den persis.chen
Gerichten auszusagen, daß sie — im Gegensatz zu der jüdischen
Obrigkeit — mit „Schrecken" richten, so ist dies doch nicht
ganz das Wort, das man an dieser Stelle erwartet. ^ Sprachlich
wäre die Assimilation des h bei einem Fremd- oder Lehnwort
nicht auffällig.
In den Midraschim steht an einigen Stellen für das wenig
gebrauchte und daher den Abschreibern nicht geläufige bn
„lügen", ;bn , hüpfen" und es scheint, daß etwas Ähnliches in der
Peschitta Hab. III, 6 geschah. Die im Talmud und Midrasch vor-
herrschende Auffassung von nn'i, Hab. 1. c. ist, daß es zu ins
„springen" gehört. B. K. 38^ in den nicht zensierten Ausgaben:
1 Regelmäßig für 'njj; der doppelte Plural ist bekanntlich im Aramäischen
des Talmuds ziemlich häufig.
2 Vgl. Rabbinoviez zur Stelle, ",a'r; der Ausgabe ist wohl aus 'ri und lai
kontrahiert, während n;3" v>2 'j'^-- bei Hai Q^on durch das vorhergehende
'3"n veranlaßt ist. Aruk b. v. Nnojsa liest ichf", was vielleicht das Richtige ist.
3 Raschi freilich versteht die Talmudstelle dahin, daß das persische Gerieht
seineEntscheidungen durch Anwendungen vonGewaltmitteln, wie Schläge u. dgl. m.
erzwingen kann, während den Juden nur Worte zur Verfügung stehen. Xach
dieser Auffassung ließe sich «riM aus n,i: „geißeln" erklären — die Assimilation
des 1 an das folgende n ist gemeinsemitisch — und T^'; wären „Geißelungen",
genau dem ri-h-^i p'j;in Raschis entsprechend. Aber so weit wir wissen, war das
jüdische Gericht während der Sassanidenherrschaft von der Regierung an-
erkannt und hatte soffar Gewalt über Leben und Tod, vgl. z. B. Sanh. 52'', so
daß aus sachlichen Gründen Raschi's Erklärung kaum haltbar ist.
XIV
Beiträge zur Lexikographie des Aramäischen. 343
xi"-s br "n:. Ähnlich Tanhuma ed. Buber III, 28: a;:!':*? jrapn nn*"
f-sr; b'J nnr •ino'? ns:N;c und beruht die Paraphrase des Targums
^•:iii'b p:"'?2b2 auf der Auffassung des Talmuds, wonach nn"! = „auf-
springen lassen", in übertragenem Sinne „von der Heimat ver-
treiben". Es ist nun höchst wahrscheinlich, daß ein von syrischen
Übersetzern gebrauchtes Targum rh'.- „und sie sprangen auf für
TW. -r'i hatte, das dann in die Peschitta wörtlich überging, wie manch
anderer jüdischer Ausdruck. Die Abschreiber aber, denen das
jüdische ih-, unbekannt war, setzten dafür &:^?= und verursachten
dadurch den Kommentatoren nicht wenig Kopfzerbrechen, da
Jügen" hier nicht am Platze ist. Wäre die Existenz eines %•
„betrachten", besser bezeugt, als es bis jetzt — trotz Fraenkel,
ZA. XV, 107: Schulthess ibid. XIX, 127 und HW. 19 — ist, so
wäre das einfachste, V.^.?o zu lesen, wie schon ein Tanna (Tanh. I.e.)
aus der ersten Hafte des 2. Jahrhunderts -^nv mit pb^- .,er —
Gott — erspähte sie" übersetzt, indem er es von -im „auskund-
schaften" ableitet, was sprachlich eher berechtigt ist als za)
distccxii der Septuaginta, die hier aram. -^n = hebr. n-itt? „wässern"
voraussetzen. Jedenfalls ist es nicht erlaubt, auf Grund dieser
Peschittastelle ein "^? „zerfloß" anzusetzen, wie es Schulthess,
HW. 17, tut.
Jer. Maas. HI, 51% 7 und 15 verzeichnet Ratner aus Serillos
handschriftlichem Kommentar die Variante 'j-^pn für ';pn der editio
princeps und Ms. R. Wie häutig aber bei Serillo haben wir es
wohl auch hier mit einer Emendation und nicht Variante zu tun,
da wir zwei alte Zeugen für ':p'n haben. Es ist nämlich Ratner
entgangen, daß sowohl n'Tcn -lac, ed. Wistinetzki S. 450, wie Jalk.
Makiri zu Ps. JI, 16 «jpn lesen. An xjpn Bart — so R. El. Fulda,
dem Low bei Krauss s. v. beistimmt — ist gar nicht zu denken; die
halachische Erörterung dreht sich darum, ob die Mischnah unter
nnx die einzelne Frucht oder das einmalige Abpflücken ver-
steht, wonach "jpn ein Werkzeug, mit dem mehrere P'rüchte auf
einmal abgepflückt werden können, und so erklären die Stelle
alle Kommentare mit Ausnahme des R. El. Fulda. Krauss, Lehn-
wörter, denkt an öixsI?m, was ansprechend ist, aber nicht absolut
notwendig, da jpn = •'p-i sein könnte und 'rp-; etwa „ein spitzes
Instrument".
XV
344 Louis Ginzberg.
Kalir im Pijjut r\ba Tr:K für mr? nttna, in der Sündenliste
Amaleks, beschreibt denselben mit den Worten -nn-ii "ribj nnb "iiiöi,
womit er sicher auf Pesikta^ nn 29« j-ii -ii"? .T-irir s:ni -ni "i-üa an-
spielt. Demnach ist in dieser Pesiktastelle zu lesen: --i-n!2 für
-11 -nia und der Sinn ist: Er wälzte sich — Amalek war ununter-
brochen tätig in seinem sündhaften Unternehmen gegen Israel —
ich aber folge ihm von Geschlecht zu Geschlecht. Die defektive
Schreibweise -in ^na in Exod. XVII, 16 gab der Haggadah Ver-
anlassung es — als ein Wort — ~\'t'\ifz zu lesen.
nrn == -in
Eine in unseren Ausgaben des Talmuds fehlende Wurzel
ist -in, von welcher der Gaon bei Harkavy, Responsen p. 158, be-
merkt: uü:?: ti''i «in -ri -ü-" n'n-,ni<i ,Tmn 's:k rnx'n -iia'iab t":-« TK'n -la-i
'tti "nabnn und er erklärt demnach sr-inis „Peitsche" als \;-cb^ s*mntt-
;tt>n ]wb v'a-x. Irrtümlich hat Aruk — -n^ — dies nn mit ",-n „tragen"
zusammengestellt, was ganz ausgeschlossen ist; dies ist = syr. -i»?M
„auf dem Arm tragen", jenes = -tnn , führen", -isn „antreiben", daher
xrnn!2 „Peitsche". Beispiele für den Übergang von 2 in i anzu-
führen, ist wohl überflüssig, es sei jedoch bemerkt, daß in
Geonica II, 337; 394 auch -irs' und -iis* für -,:k sich findet. Nahe
verwandt mit m „tragen" ist dagegen x-inx, das B. B. 73* —
Nöldeke, MGr.: Sanh. ist Druckfehler für B. B., von Schulthess,
ZA. XXV, 292 übernommen! — als das aramäische Äquivalent
für C3 gegeben ist. Nöldeke 1. c, dem Landauer, Gott. G. A. 1879, 404
und Schulthess 1. c. sich anschließen, hält xt;n für einen Schreib-
fehler, entstanden aus x-nx = syr. I^fi., womit in der Peschitta pr
übersetzt wird. Dagegen möchte ich folgendes bemerken. Die Les-
art K-i"iK, beziehungsweise N-ixnK findet sich in den Ausgaben — so
schon in der editio princeps — den Handschriften- des Talmuds,
bei den Geonim (Responsensammlung, ed. Harkavy S. 108), im Aruk,
sowie bei vielen mittelalterlichen Autoren, wie R. Gersom, RSBM.
1 In den Ausgaben falscli in "ina, richtig in Mek. R. Simon 84 unten,
deren Quelle sicher die Pesikta ist und Jalkut N. 268 Ende Beschallali. Ich sehe
nachträglich, daß schon Bacher, Monatsschr. XXV, 240 imr; liest, ohne aber auf
Kalir zu verweisen. Seine Auffassung jedoch, wonach Subjekt in "imno Gott ist,
läßt sich kaum verteidigen und hat Kalir gegen sich, der es auf Amalek bezieht
2 Ms. H. STiN. was eher von s-ns als NVS' verschrieben ist.
XVI
Beiträge zur Lexikographie des Aramäisciien. 345
und RABD., um nur einige derselben namhaft zu machen. Die Er-
klärungen ^ zu diesem Worte bei den erwähnten Autoren lassen
darüber keinen Zweifel, daß sie --x und nicht -.-x lasen. Wollte
man aber auch diese wichtigen Zeugen für die Lesart -nx un-
berücksichtigt lassen, so wäre noch darauf hinzuweisen, daß es
auch sachlich nicht dem syr. i^^ entspricht, denn an der be-
treffenden Talmudstelle kann es, wie die Kommentatoren richtig
sahen, nur Segel bedeuten,* während das syrische Wort Fahne
oder Stange ist. Die Lesart i^-nx ist demnach gesichert, wenn auch
die Etymologie etwas dunkel ist. Höchstwahrscheinlich ist es so-
viel wie xy-nx „Arm", eine leicht erklärliche Metapher für das
Segel, das im gewissen Sinne der Arm des Bootes ist. Wir hätten
demnach in diesem Worte genau wie in —x „tragen" — vgl.
Aruk s. V. — ein vollständiges Verschwinden des r, während es
in -n , tragen'' in '■, beziehungsweise x übergeht. RABD. bei
Aschkenazi 'zpü r\^'i; zur Stelle erklärt xnix wie folgt: ...n-ipu''?
nr'b'ij:'; mx ]T'c a:T\"zrcb'n]i^b, was mit Rücksicht auf syr. '•'• ..guber-
navit navem" Beachtung verdient.
Der berüchtigte Sklave R. Nahmans B. K. 97« war der Träger
eines berühmten Namens, denn rx-i — für Krauss /Jägog, trotz
des 'xl — ist die Pohlawi-Form für "dT-.-i, daneben auch r-ixi und
"X-xn. Hoffmann, ZA. II, 51 konnte die Form "nxT nur in Orts-
namen nachweisen.
Die Joma 83^ gegebene Erzählung als Illustration für die
Wahrheit des Spruches ^nomen est omen" findet sich auch
Jer. R. H. III, 59*, 31 mit der Variante, daß R. Meir seine Kollegen
1 RSBM. zur Stelle stellt es zu r"i~K „Mantel", der Gaon 1. c. zu einem
angeblichen mx, beziehungsweise ii'j „Fell" !
^ Die Pezeiehnung des niis durch c; in der Mischnah rechtfertigt der
Talmud mit einem Hinweis auf Ezek. XXVII, 7. Dies hat nur dann einen Sinn,
wenn in dieser Mischnah D2 nicht wie sonst „Panier, Stange" bedeutet, sondern
„Segel", weswegen die Ezechielstelle angeführt wird, weil dort -risr: von r;
gesagt wird, was für die Bedeutung von c; = Segel spricht. Es wäre aber ganz
und gar gegen die Methode des Talmuds, ein so häufiges Wort wie c: .,Panier.
Stange", das mehr als zwanzig Mal in der Bibel vorkommt — sogar einige
Male im Pentateuch! — zu belegen. Targ. Jes. XXII, .3.'5 v'^p für TW c: zeigt,
daß der Talmud die Miechnah richtig verstanden hat.
XVII
34 6 Louis Ginzberg.
vor ihrem gemeinsamen Wirt warnte, mit den Worten fis'-i xnn
Kin xtr^D r: nr n"3J2. Dieselben sind zu übersetzen: „Ilir habt ein Ver-
steck nötig vor ihm, denn er ist ein schlechter Mensch". In Babli
wird nämlich ausführlich berichtet, wie R. Meir sein Geld in einem
Friedhof versteckt hat, wodurch er es vor dem diebischen Wirte
gerettet hat, seine Kollegen, die diesem ihre Gelder anvertrauten,
erhielten dasselbe nicht zurück. Demnach ist Nsn = S'rin von xrr,
das auch hebräisch wie arabisch „verstecken" bedeutet.^ Bei dem
Zustande, in dem der Jeruschalmitext sich befindet, ist natürlich
ganz gut möglich, daß für s*2in einfach xrr- zu lesen sei.
Zu dem im Talmud einige Male erwähnten Eigennamen xnn
ist das biblische nn-' 1. Chr. 2, 47 und nn IL Sam. 23, 30 zu ver-
gleichen. Theophore Namen haben im Jüdischen gar merkwürdige
Veränderungen und Verkürzungen sich gefallen lassen müssen,
so daß die Annahme, wonach x'in nur aramäische Orthographie
für nm = ni'' = nn,T, Beachtung verdient.
ist ein im Talmud häufig gebrauchtes Adverb, dessen Bedeutung
„ausdrücklich, deutlich'" sicher ist, über dessen Herkunft aber
gar viele abenteuerliche Etymologien zu finden sind. In der
Schulterminologie ist xnnn = cnsn, wie man sich leicht über-
zeugen kann, wenn man die von Bacher, Terminologie II unter
diesen Stichwörtern gesammelten Zitate untereinander vergleicht.
Nun werden aber in der tannaitischen Literatur die Ausdrücke
nnvö und u>-i',3ü in genau derselben Bedeutung gebraucht, das eine
wie das andere heißt „ausdrücklich". Es ist nun leicht zu sehen,
daß x'-inz zu nn" = ina gehört- und wörtlich „einzeln hervor-
gehoben" heißt. Wie mn für nmr zeigt sich auch sonst in dieser
1 Nin ist auch aus den aramäischen Partien des Jeruschalmi zu belegen,
wenn auch selten. Die Abschleifung des n zu n, beziehungsweise N in den jüdisch-
aramäischen Dialekten findet sich auch bei n = £^, vgl. z. B. ar;n fegen, hn: ,.sieben".
x:ns = x:ns, bh. axnx. die alle arab. ^ entsprechen, wonacli Fraenkel, B. A. IV, 76
zu berichtigen ist.
2 Ähnlich gemeinaram. iin^. das zu einem iin von der Wurzel inx gehört,
obwohl es im Syrischen so behandelt wird, als wäre es ein i'j,* und daher i-»-*»
, vereinigen" = targ. in\ Auf r**l = hebr. nnx geht syr. i^^Oy»» „Getreidebehälter"'.
XVIII
Beiträge zur Lexikographie des Aramäischen 34 i
Wurzel n zu n abgeschwächt. Die Angabe der WBB., wonach x'-rnr
auch „öffentlich" bedeutet, beruht auf Mißverständnis. Sanh. 39'^
K-nrc 'bpz'b und s-ro ab'pz' — auch Jalkut Gen. 24 in der editio
princeps, wonach Jastrow zu berichtigen — bedeutet „deutlich",
d. h. während Adam bei Bewußtsein war, und ist soviel wie
„ausdrücklich".
Ein anderes Schulwort des Talmuds, dessen Bedeutung sicher
ist und über dessen Herkunft gar manche unhaltbare Etymologien
gegeben werden, ist -in, das immer mit der Präposition r ver-
bunden wird und das ., diskutieren" oder „fragen" bedeutet.
Tos. Ter. II, 28, 11 wird berichtet, daß, als R. Gamaliel einst auf
einer Reise über eine Halachah befragt wurde, er sprach: warte, bis
wir in der Halachah sein werden ■n'zbnz n\-i:c? ii' pnn. Aus dieser
Stelle ist die Bedeutung von ■n^br\:i rrri „sich mit der Halachah
befassen'" ganz klar und ist demnach . . . : -in nicht anders auf-
zufassen. Die nnn sind auch wörtlich nichts anderes als „die
Beschäftigungen", dann aber auch das Resultat derselben. Im
Jeruschalmi ist der Gebrauch von "in nicht so häufig wie im
Babli, beschränkt sich aber nicht, wie Bacher, Term. II, 49 be-
hauptet, auf zwei Stellen. Vgl. Ratuer zu Maas. II, S. 105 — 106.
Besonders interessant ist Jer. Schab. VII, 9^, 3 «pTE pnnn "in pnDy
„sie beschäftigten sich mit diesem Abschnitte", woraus sich die
wahre Bedeutung des Wortes ^in ergibt. Ähnlicher Gebrauch von
.Tn liegt schon in einigen Stellen der Bibel vor.
ist ein Wort, das seine Existenz dem verderbten Text des Jeruschalmi
zu verdanken hat. Ter. 48% 30 lautet in der editio princeps jcnn '^i: 'la:,
daraus, in den späteren Ausgaben pr-in "id '!z^, während Ms. R., wie
ich in meinen Yerushalmi Fragments S. 367^ vermerkte, richtig
jü'^n \y':'r:i:i hat. An und für sich wäre poin == ipin^ = |Dnn und ebenso
i;Dnn oder ;^"c-in möglich — natürlich nicht ]C}'ir( und noch weniger
jDvnn — aber angesichts der Lesart der Handschrift ist wohl jcnn zu
lesen. Nicht ohne Interesse ist es zu bemerken, daß in allen WBB.
die Lesart jov-r; gegeben wird, während editio princeps jc^r hat!
1 Die Erweichung des n zu n in dieser Wurzel steht für das Aramäische
des babylonischen Talmuds sicher und wäre es auch für die Heimat der Tosefta
Palästina - ganz gut möglich.
XIX
348 Louis Ginzberg.
Reiche Belege für den Gebrauch dieses Wortes in der
geonäischen Literatur bei Low, WZKM. XXI, 415 und sei zur Ver-
vollständigung des von ihm gebotenen Materials auf Geonica II
hingewiesen, wo cn achtmal — vgl. heb. Register und p. 423 —
vorkommt; mnbiStt? I, öO'^ unten ed. Wilna, N. 30; Anan in seinem
Gesetzbuch 43, 204 und ferner R. Amram in seinem Responsum,
mitgeteilt von Aruk s. v. nc£ ed. Kohut 377.
Die Zusammenstellung von na-: mit £9-0^^ ist sprachliah wie
sachlich unmöglich; es ist vielmehr ein gut aramäisches Wort,
gebildet von cn, beziehungsweise ■'ci = arab, ^_j^^ „beflecken", das
außer an den in den WBB. verzeichneten Stellen auch B. B. 23"
nach dem korrekten Texte in H. Ged., ed. Hildesheimer p. 406
oben, für -ic£ü"i ' zu lesen ist. Demnach ist noi ursprünglich die
„Blutbefleckung der Menstruierenden", dann übertragen auf die
^Regel" der Frauen und schließlich — aber äußerst selten! —
überhaupt „Gewohnheit".
nm
Ein häufig in den Talmudim und Midraschim zitierter Spruch
lautet: „W^er da sagt: Gott ist zu nachsichtig pmi, dessen Eingeweide
werden überflüssig jnmin' werden'". B. K. 50*; Jer. Schek. V, 48*^, 37;
Jom Tob III, 62b, 21; Taan. II, 65^ 49; Pesikta R. K. nrir 161^;
Tanh. xü-n "3 26; Esther R. zu III, 15 und IV, 1; Gen. R. LXVIl, 4;
Midr. Tehill. X, 93; Jalk. n^2ö zu Ps. II, 75; Jalk. ^m'r^v Joel 535
und die von Rabbinovicz zu B. K. 1. c. verzeichneten Parallelen
aus dem Jalkut. Alle diese Stellen haben ^iria ^:2, mit Ausnahme
der ersten, wo die Ausgaben vn für -^"ira haben, was vielleicht nur
ein Versuch ist, die unverständliche Redensart "rs: "ir. 'i durch ""ti "inr
zu ersetzen. Allerdings gibt weder das eine noch das andere einen
Sinn — Schir R. III, 4 liest mit Jalkut rra mn: „hatte Durchfall"
für 'la 1-imn:; danach Levy s. v. zu berichtigen — so lange man an
nm = heb. -in- denkt. Die Lesart ;i-ir,2n^ in Ms. K. des Midr. Hag. I, 432
zeigt, daß p-imn" nur des Wortspieles mit f-in'i wegen gewählt wurde,
indem nach palästinensischer Aussprache n nicht wesentlich — wenn
• An (lieser Stelle ist 'Di ,,mit Blut beschmutzen".
XX
Beiträge zur Lexikographie des Aramäischen. 349
Überhaupt — von " zu entscheiden ist. Die Redensart panrna rr?:
ein volkstümlicher Ausdruck für „platzen" läßt sich belegen aus
Mek. X2 VI, 6^: XIj 11^'; die Lesart vn ",-imir' ist nach vn "^nr
Deut. R. VI, Ende zu erklären.
Trotz Schulthess, HW. 21—22 glaube ich nicht, daß im
Hebräischen wie Aramäischen nn: „glänzen" von ti: „warnen, sich
in acht nehmen", zu trennen ist. Eine ähnliche Entwicklung von
„glänzen" zu „korrigieren" liegt vor im Jüdischen n;-, sehr häufig-
belegt in den WBB. in der Form n":^ „Bücher korrigieren" von
nj; glänzen. Das Sekundäre der Wurzel in; „warnen", zeigt sich
darin, daß es hebräisch in der Bibel wie in den späteren Schriften
nur als '^'mn und in-j erscheint, also wohl erst aus — n: „genügend
vom Lichte beschienen, so daß er nicht strauchle", gebildet.^
Aggadat Esther, ed. Buber 37: ppn;: an-ra a'z':a „unverschämte
Jünglinge", wahrscheinlich direkt aus dem Arabischen ^V.^j —
vgl. Dozy s. V. — obwohl es nicht ausgeschlossen ist, daß die
Juden unabhängig von den Arabern den Namen der Anhänger
Mazdaks als Schimpfwort gebrauchten, zur Bezeichnung rück-
sichtsloser unverschämter Menschen. Vgl. meine Bemerkungen in
Geonica II, 216—17; 298.
t:
Noch in der neuesten Ausgabe von Gesenius' WB. wird unter
TD „Topf" auf rabbinisch hin: -'.'j , großer Topf" verwiesen. An
der einzigen Stelle, Sifra zu XIX, 35, wo dieser Ausdruck vor-
kommt, lesen Jalkut editio princeps zur Stelle, RABD. und RS.
in ihren Kommentaren zur Stelle -it, wonach auch -i'i der Aus-
gaben -'• gelesen werden muß, und es ist natürlich nichts anderes,
als das biblische n; „Kranz", hier der beim Becher — TW. mic'faa
Flüssigkeitsmaß! — oben sich erweiternde kreisförmige Rand.
Der biblische Vers, der Redlichkeit beim Messen und Wiegen ein-
schäi'ft, spricht von mö, h>p^Q und n-nirs:; die Baraita in Sifra er-
1 Vgl. auch Pesikta R. VIII, 30°, ed. Friedmann. wo TKn einige Male im
Sinne von n^ntn gebraucht ist.
XXI
350 liOuis Ginzberg.
klärt mc: als das Längenmaß beim Messen des Bodens, bpz'fz als
das „Zünglein der Wage'" und mitr.'^ als „den, Kranz des Flüssig-
keitsmaßes". Beim Messen von schäumenden Getränken muß
nämlich darauf geachtet werden, daß auch, nachdem der Schaum
verschwunden ist, das Maß einschließlich „des großen Kranzes"
voll ist. Diese Baraita des Sifra ist inhaltlich B. M. 61^ wieder-
gegeben und ist bn; -i" durch nT,T übt' „keinen Schaum ein-
schenken" erklärt, so daß am oberen Rande anstatt der ver-
schenkten Flüssigkeit Schaum sei.
Dil
Daß arab. Jjjj erst sekundär aus u_j\jj-o ^ s-^^J/'* gebildet ist,
hat Fraenkel, Fremdwörter 25 schon hervorgehoben, der zugleich
auf das aram. nna hinweist, als die Vorlage des arabischen Wortes.
Es sei hier bemerkt, daß schon im Jüdischen die Umstellung von
m in nn- stattfand, wie n^Dinn: Rinne = rT'3',2T-i zeigt. Pes. R. XXXV, 160^
ist natürlich^ rrmr^n für n'^n-iD zu lesen, was aber nichts mit
griech.2 Qsgcpos — so Güdemann zur Stelle und Krauss s. v.! —
zu tun hat, sondern dem trK bv2 ]'h'ü Sifre Z, ed. Horowitz 59;
Bamidbar R. XIV, 19 genau entspricht. Das Göttliche erscheint
dem Irdischen verhüllt in einer feurigen Röhre -(b'c acohjv = rr^mn-i",
weswegen Gabriel dem Nebukadnezar als -cahw nvap rrmm? und Gott
dem Moses als -ex bz' p^D j'aa sich zeigte. Jalkut Daniel 1062 hat
daher ganz richtig n'iainni durch n'w'r wiedergegeben. Lev. R. V
ist 3 nmn"i: vielleicht zu n'i::: — Low, Semitic Studies 373 —
..Schale'" zu stellen; aber mit Rücksicht auf Schab. 62^, wo 'pnia
Arnos VI, 6 TW. für nrninii durch j^jpu^'ip „röhrenförmige Trink-
gefäße'" — die Bedeutung ist sicher, wenn auch die Etymologie
sehr dunkel ist — erklärt wird, ist wohl auch an dieser Stelle
nvsn-iT „röhrenartige Gefäße'".
1 Eine Kopie der Pariser Handschrift in der Bibliothek des Jewish Theo-
logical Seminary hat gleichfalls n»ii2iTi.
2 Wenn es aber unbedingt ein Insekt bedeuten muß. wie Güdemann be-
hauptet, dann warum uicht = assyr. zirbabu^l
3 TW. piTj;, wofür nnnr „Schale" eine sinngemäße Übersetzung wäre. Eine
Verwechslung von nnnr mit nnrnr „Röhre" liegt Mikw. X, 1 nach der Lesart
des RABD. zu Maimonides Mikw. III, 12 vor. Ob nnnr „minderwertiger Boden"
schließlich doch nichts anderes als schalenförmige Vertiefung des Bodens, dann
übertragen „schlechter Boden'" bezeichnet':'
XXII
Beiträge zur Lexikographie des Aramäischen. 351
Das gewöhnliche Wort für Pfand im Jüdischen ist pipz,
jedoch scheint in Sanh. I, 1 n-hzn das klassische nbhri sich er-
halten zu haben. Babli 2'^ liest zwar r\-\bzr, ..Verletzungen", die
Bemerkung des Jeruschalmi zur Stelle 18-', 32: mbnn p mb'i: p ah,
welche die Kommentatoren nicht erklären können, heißt wohl
nichts anderes als: „sind ja Räubereien und — Unterschlagungen
der — Pfänder dasselbe",^ wozu daher die Erwähnung der beiden
in der Mischnah? Die Antwort hierauf ist: K""ip-t ,Ti:x'2r -\b iis'j: x"nx
^ der Autor der Mischnah folgt dem einfachen Wortsinn der biblischen
Verse" und erwähnt daher das dreigliedrige Gericht bei Unter-
schlagungen von Pfändern, weil in der Bibel mit Bezug auf einen
solchen Prozeß dies Gericht erwähnt wird.- Aram. ist a'b'ir „Zins'",
aber M. K. 28^ im Spruch x'bir'n i'inöi xn^a ^= xma bedeutet es wohl
Pfand, vgl. R. Hananel und R. Sal. b. mn'n zur Stelle.^
Durch Geonica II, 239, Z. 22 ist jetzt xn'r'nt'r auch im Jüdischen
nachgewiesen.^ In dem von mir veröffentlichten Fragmente waren
n und n kaum zu unterscheiden, und möchte ich hier daher be-
merken, daß vielleicht srxSi'rn mit r zu lesen sei. Ob die Gleich-
setzung xn'^^bn mit Dn"2'?n der Mischnah in diesem geonäischen
Responsum auf guter Tradition beruht oder nicht, werden wir
hoffentlich gelegentlich von Low erfahren.
In der Baraita B. B. 67^ kann nach dem Zusammenhange
mxDbinn 'nn — so zu lesen mit Hai Gaon -idö^i npf2 XX, 43*^ und nicht
1 Vgl. Rasehi zu Sanh. I. 1, der gleichfalls darauf hinweist, dali niVK auch
Unterschlagungen einschließt.
- Meine in der Lewy-Festschrift, S. 408, gegebene Erklärung zu dieser
Jeruschalmistelle ist demnach teilweise zu berichtigen.
^ Zu erwähnen ist noch, daß editio princeps des Jeruschalmi Sanli. I, 1
rr.rin für nnin hat, das demnach nicht, wie allgemein angenommen wird, ein-
fach Korruptel, sondern erklärende Glosse zu dem äußerst seltenen m^2n ist.
Vgl. auch Ezech. XVllI, 7 2in rnSar, und dazu die Bemerkung von Ferles in
JQR. N. S. II, 118, wonach vielleicht nmn ni"72n die ursprüngliche Lesart wäre.
4 Ein anderer Fflauzenname, der erst durch Geonica dem Lexikon des
Jüdischen zugeführt wurde, ist 'ryjc; vgl. daselbst S. 296.
XXIII
352 Louis Ginzberg.
rrz oder gar n^Kobinr. vgl. Rabbinovicz zur Stelle — nichts anderes
bedeuten als eine Art Speicher, wie schon Abulafia na-i -t" bemerkte,
und daher kommt für die Etj-mologie des Wortes weder hebr. b^n
„Sand'' — so Abulafia — noch griech. xdx^^ „Kies" in Betracht.
Sifre Deut. 39, 78-^ ist n'h^m n^z „Sandboden", die bestbezeugte —
jetzt auch durch Midr. Tan. 31 bestätigte — Lesart und neben den
synonymen -isr, nia-is auch die allein mögliche. Dagegen gehört
riSD'!'iniTr .Rumpelkammer" wohl zu obn = .j^U „abgezehrt sein",
daher r:cb'r. Lumpen, abgetragene Kleider. Vgl. r\bz von Kleidern
und Menschen, '^bz „Lumpen", ferner msnc „abgetragene, zer-
rissene Kleider", arab. ^^^s.^ „sein frisches Aussehen verlieren".
Von diesem ist zu trennen n'cbin, das viermal im Talmud neben
nb"s^ erwähnt wird und das nach der Tradition' „Kies" bedeutet
und wohl Nebenform von nT-,in = bh. n'c^rr, daher Meg. 6'^ auch die
Variante n'c"in. Der Übergang der Wurzel c-n „kratzen" in obn
liegt auch in syr. ■^üi-ml.« „das schwarze rauhe Haar an der
Ohrenspitze"' — Low, Pflanzennamen 159 — vor, das wörtlich „das
Kratzende" bedeutet. An griech. yJ-xlT^i ist schon des n -wegen
nicht zu denken, denn trotz Krauss- gibt es kein einziges Bei-
spiel für n -= %.
Bh. pisn^ „hochrot" ist durch jüd.-aram. snran — spätere Ortho-
graphie auch mit n — „ein buntes Kleid", •• als aramäisches Lehn-
wort auch bei den Arabern in Gebrauch, gesichert. Zu dieser Wurzel
gehört wohl auch syr. j^n« „beschämen" und Derivate, wörtlich
1 Vgl. Kohut zu D^n und außerdem R. Gersom zu Arak. 32", Abulafia zu
B. B. 67* und RABD. zu Sifra XXV, 30, der D'D^in liest!
2 nph^n auch xp^'n halica, N-iiD qSn — in zwei Worte geschrieben! —
■AlexpvSQa und Kipn äxgu beruhen auf Volksetymologien, srrn ist eine inner-
aramäische Umbildung von N3r; tpöva — nicht %s wie Krauss hat! — , da?
selbst seine Schreibung mit y seiner Lautähnlichkeit mit npy „wenden" ver-
dankt, während Di;!:!in äyrnyög im Midr. Teh. XLII, 6 die haggadische Beziehung
desselben mit bh. ;iJin hervortreten läßt, sonst aber ;!iJX geschrieben. All die
anderen Beispiele für n in griechischen Worten bei Krauss beruhen auf Miß-
verständnissen. In xnpn liegt ein Wortspiel mit njn „rund umschließen".
' Ist D'SlOK Nebenform für D'Sion?
4 R. Sal. Dirrn ]Z zu M. K. 23" erklärt es durch ^^:^\ ^^a. „rotes Taffettuch"
und ähnlich lautet die Erklärung der arabischen Lexikographen zu ^^^ä..
Die nähere Beschreibung der xnv'r:n als ^rpK:iD im Talmud deutet darauf hin,
daß on nur „grell" bedeute.
XXIV
Beiträge zur Lexikographie des Aramäischen. 353
„jemandes Gesicht röten", wie jüd. anxn „beschämen". ^ Als Neben-
form von ]'fin haben wir cisn anzunehmen, woraus ct^'^n Git. öG«^,
das schon von den mittelalterlichen Autoren mit «nr^sn zusammen-
gestellt wurde, vgl. Aruk s. v. po. Die Lesart der französisch-
deutschen Schule^ ist daher der der spanisch-italienischen vor-
zuziehen; Rabbi erhielt vier Kleidungsstücke als Geschenk 1. p:mD
„leinenes Tuch"; 2. oain „bunte Seide" usw.
In der bekannten Legende über das Hirtenleben Moses' —
vgl. meine Legends of the Jews II, 301 — heißt es vom Böcklein:
„es entfloh Moses, bis es an mcn — so editio princeps! — anlangte".
Nach dem Zusammenhang kann es nur eine unpassierbare Stelle
bezeichnen, über die hinaus das Böcklein nicht konnte, also ein
Dickicht oder etwas Ähnhches, was auch der Text bietet. Ein
mcn gibt es nicht — Levys Hinweis auf arab. ''^k''^:L wird wohl
niemanden befriedigen — wohl aber -[icn, wofür im Syrischen
^au.D? |sÄ.£u. „Dickicht". Die auf einen Hörfehler zurückgehende
falsche Lesart mcn auch Man. 76^, wo die Ausgaben pno^n, die Hand-
schrift aber und die Parallelstelle 86^ richtig pao-'n haben.
Barth E. S. 53 stellt aram. ='^:in „dreist", „unverschämt" zu
arab. ^:L\, sich brüsten, viel näher aber liegt es zu hebr. ri'n
„hauen" — im Jüdisch-Aramäischen wohl ein Hebraismus — da
einige Synonyme von :r^:in gleichfalls „hauen, schneiden" und „dreist
sein" bezeichnen. So ist gemeinaram. an „schneiden" und „drohen",
j^oi^ö}^ Dreistigkeit; ani" hebräisch und aramäisch „abschneiden",
im Syrischen auch „dreist sein".
1 Im Jüdischen wird „beschämen" durch „weiß, gelb und rot werden" aus-
gedrückt: Vis v^Di^nz /:3 D'ixn ,q';3 p;^n. Wie der Talmud B. M. 58'' richtig be-
merkt: zunächst wird infolge der Aufregung das Gesicht rot, dann aber blaß.
- Dieselbe lautet: KtUOKT nu^£5i Nti.'iOXJ DDini ':2'D, %fonach {<n.'!;:N «groß wie
eine Nuß" U2D und «nJSONT nu^EJ „groß wie eine halbe Nuß" or^in näher be-
schreibt. Die spanischen Gelehrten lesen 'jn'D vor und nach DOini, daher die
ganz unhaltbare Auffassung von DOin als Ijfiiav.
Festschrift. 2.3
XXV
354 Louis Ginzberg.
häufig in Verbindung mit d^ödj h^ — Tos. Mikw. III, 4; 656, 19
u. a. m. 0. — ist weder Sturzbach noch Waldstrom, wie Levy
übersetzt, sondern wie Vogelstein, Landwirtschaft 3, richtig hat:
heftiger Regen, der vom Berge kommend ein tiefes Rinnsal sich
gräbt. Die Zusammenstellung mit laQudQu ist aus sprachlichen —
n ist nicht %, vgl. oben zu n^Dbin — und sachlichen — %aQ. ist
Spalte! — zurückzuweisen. Meines Erachtens gehört es zu mn
^fürchten", als dessen GB. aber wohl „eilen" anzusetzen sein
dürfte, wie die meisten Bezeichnungen für fürchten zugleich eilen
bedeuten. Vgl. Schulthess, HW. 68 und Fraenkel, BA. III, 67, die
beide gegen Barth, E. S. 9 die Verwandtschaft zwischen „fürchten"
und „eilen" im Semitischen über jeden Zweifel beweisen. Wahr-
scheinlich ist auch bh. ^Tnn pr = „Sprudel"', „die eilende Quelle",
jedenfalls ist d'öu^.i b^ n-'b-nn „das hinuntereilende Regenwasser"
eine sehr passende Bezeichnung für das vom Gebirge mit großer
Geschwindigkeit hinunterstürzende Wasser.
Es sind zu scheiden: -'s\'-\n „scharf, spitz sein", zu welcher
Wurzel wohl auch bh. s]-in „Winter" und nanre Lev. XIX, 20. Zur
Erklärung des Ausdruckes nsnnj nnstt? wird gewöhnlich auf Kid. 6"
verwiesen, wo eine Baraita die interessante Notiz enthält, daß in
Judäa „die Verlobte" nt^-nn genannt wird. Der Zusammenhang
zwischen diesem mischnischen Worte und dem biblischen ns'im
läßt sich nicht in Abrede stellen, aber man irrt, wenn man dies
mit „verlobt'" übersetzt. Zur Erklärung der Baraita sei folgendes
bemerkt. Während nämlich in den übrigen Teilen Palästinas das
Beiwohnen der Braut erst nach „der Heimführung ins Haus des
1 Hos. XI, 10—11 paßt Tin „sich zitternd bewegen" niclit, wohl „herbei-
eilen" und auch nsipS n wird am besten mit „eilten entgegen" übersetzt Ezra
IX, 4; X, 3 ist '2 'nn nicht „ängstlich um" — das ist h^; 'n, beziehungsweise '?x 'n
wie Jes. LXVI, 2 und 8 — , sondern „erfahren in" von Tin „eilen", genau wie
'3 Tnr2 und absolut iniSD — Mal. III, 5; dies nicht in inori zu ändern gegen
Perles, JQR. N. S. II, 109! — von ina „eilen".
^ In Ermanglung einer besseren tJbersetzung für non.^ gebrauche ich das
übliche „Verlobte", obwohl es entschieden falsch ist, da ;'DTis' die Vollziehung
der eigentlichen Ehe war und nicht Verlobung. Für das letztere gebrauchte
man in talmudischer Zeit p^i-tt* = syr. ^^^ „freien".
XXVI
Beiträge zur Lexikographie des Aramäischen. 355
Ehemannes" pxitt'j stattfand, herrschte in Judäa die Sitte ^ oder
Unsitte des geschlechtlichen Verkehrs zwischen den Verlobten.
Man nannte daher in Judäa die Verlobte mit dem Schimpfnamen
nenn perforata von =]^n „spitz sein", nam durchbohrt, wie
bh. f\hrt „durchbohren", arab. v3^JU- „scharf sein'" entspricht.
Analoge Benennungen sind r::2p: und nbbn, die beide so viel wie
perforata sind. Die Halachah lehrt daher, daß die Lev. 1. c. vor-
geschriebene Strafe für den Verkehr mit der Sklavin nur gelte, wenn
dieselbe eine n'r'ira war, und wird zur Begründung der Halachah
auf nsnriD verwiesen: x\m "aw nabs nb^^s•2 nnstr bv vh^ 2'''n irK d^t'?
nsnn: nnsti'; Ker. ll*^. Nach der talmudischen Tradition, Jer.Kid.I, 59«^
oben, übersetzte schon Aquila unter der Anweisung R. Akibas
rQ"'py '"I ^i^b . . . üb^pv ü;Tn den biblischen Ausdruck nsnn; nnsi:> durch
tt^'K "lab T\^'^ra „von einem Manne gestoßen". Welches griechische
Wort Aquila- zur Wiedergabe von nanm gebraucht hat, läßt sich
nicht mehr sagen, möglich wäre ja, daß er Ksxoiniv}]v dvÖQc für
c'iS''? ne-m setzte, aber auf das ncnns des Jeruschalmi ist nicht
viel zu geben. Die Amoräer glaubten nämlich, daß die Auf-
fassung von nsnn: als nbira auf die Verwandtschaft ^ dieses
Wortes mit mann Prov. XXVII, 22 beruht, wonach nainj „be-
handelt wie gestoßene Körner" bedeute, und da das Verbum zu
mann an dieser Stelle cnrn ist, so sagten die Amoräer, Aquila
übersetzte nann: durch ns:?!:!:, womit aber nur angedeutet werden
sollte, daß dieser es im Sinne von nbirn nahm. Der babylonische
Talmud Ker. 1. c. von der gleichen Annahme wie der Jeruschalmi
über die Verwandtschaft zwischen nanns und mann ausgehend,
aber die Stelle II. Sam. XVII, 19 mann . . . narm berücksichtigend,
behauptet, daß nanns so viel wie ^'nrci^ „sich auf dem Boden aus-
1 Mischnah Ket. I, 5; Talmud Ket. 12". Nach Jer. Ket. I, 25' soll dies aus
der Zeit herrühren, als die heidnischen Herrscher das jus primae noctis in Judäa
einführen wollten. Über den historischen Wert dieser Notiz in Jeruschalmi
vgl. Krauss und Levi in REJ. XXX, 24 ff.; 220 ff. Der „eheliclie" Verkehr zwischen
den Verlobten in Judäa wird ferner erwähnt Jer. Jcbam. XIII, IS*".
2 Vgl. Zipser und Brüll in B. Chananja VI, 184; 300 und Krauss in Stein-
schneider-Festschrift 152, die über das Verliältnis des Jeruschalmi zum Babli in
der Wiedergabe dieser Tradition sich nicht klar wurden.
3 Das schwierige msnn wird noch an zwei anderen Stellen mit der Wurzel
qin in Zusammenhang gebracht, vgl. Tanhuma, ed. Buber I, 52 und Midrasch
Samuel, ed. Buber XXXII, 141. Auch Sotah 42" wird das n in nia^-^n als zur
Wurzel gehörend betrachtet.
* Die Ausgaben und so schon in der editio princeps und Ms. M., Raschi,
Ps.-R. Gerschom, Jalkut Schim. I, 615 (editio princeps) und Jalkut Makiri, ed.
Grünhut zu Prov. XXVII, 22 lesen "",:un, beziehungsweise 'litin, das aber ent-
23*
XXVII
356 Louis Ginzberg.
strecken'' ^ ist und daher ein Euphemismus für nbirn sei. Die
Tradition, wonach nann: identisch mit n'?iya sei, ist demnach sehr
alt, wenn man auch später^ nicht mehr diese Auffassung sich
recht erklären konnte; wie wir aber gesehen haben, läßt sich die-
selbe ungezwungen aus spn „spitz sein" herleiten. Dagegen ist
Dillmanns nsnn: „gepflückt, gebraucht", schon deswegen zurück-
zuweisen, weil spn = ^j^ „pflücken" im Nordsemitischen über-
haupt nicht nachzuweisen ist, wozu noch hinzukommt, daß eine
Metapher wie gepflückt zur Bezeichnung einer „gebrauchten" Frau
gar keine Analogie hat.
Die obige Behauptung, daß im Nordsemitischen eine Wurzel
pj-in „pflücken" sich nicht nachweisen läßt, bedarf der weiteren
Begründung, denn allgemein wird — nach dem Vorgange von
Fleischer bei Levy, TWB. I, 426? — bh. spn als „die Zeit des
Pflückens", d. h. „Herbst" erklärt. Es sei jedoch darauf hin-
gewiesen, daß nicht allein nach dem tannaitischen Sprachgebrauch
f]-in „Hochwinter" ist, von Mitte Kislew bis Mitte Schebat (Tos.
Ta'an. I, 7 = B. M. 106^'), sondern daß es auch in der BibeP nie
schieden falsch ist, da „verändert" absolut keinen Sinn gibt und daher ver-
gebens von Raschi zu erklären gesucht wird. Die richtige Lesart ^nvLarm'N in
'IJ r\)2h~, Abschnitt nmy 52'' editio prineeps, wofür ed. Hildesheimer 260 »ni:nt:'>.y,
das nur orthographisch verschieden ist und wie ich Geonica II, 218 nachgewiesen
habe, ist der Übergang von rmK» in i'^^ auch sonst zu belegen. Die falsche Lesart
''i:n geht auf 'lan zurück, indem, wie so häufig in hebräischen Handschriften.
B in i + ^ zerlegt wurde.
1 Hildesheimer 1. c. : nuK' „erweitert" — durch den Coitus — aber diese
Wurzel bedeutet nie anderes als „ausbreiten auf den Boden", daher n'üt:' „Decke"
— demnach auch war der Vater des R. Simon b. n'JC ein „Deckenmacher"! —
und p^s naty „Datteln zum Trocknen ausbreiten" Jer. Schab. VII, 10'' 30 von
unten. Targ. zu II. Sam. 1. c. ;S'pT . . , nn-jyi erinnert an ]&J c* des Jeruschalmi
und dachte vielleicht Targum an msnn = nnpn! Vgl. auch Erub. lOO*: n^B-pi
nh';2h lo „die Frau ist des Mannes Unterbett", wonach 'nv.:c* an unserer Stelle
sich leicht erklärt.
2 Vielleicht schon in der Baraita Kid. 6", wo behauptet wird, daß wenn
jemand zu einer Frau sagt 'nsnn, dann ist es soviel wie tidiin — wenigstens
in Judäa — was doch darauf hinweist, daß dem Urheber dieses Ausspruches
die ursprüngliche Bedeutung von 'in nicht mehr bekannt war.
3 Auch Prov. XX, 4 ist ciin mit „Winter" zu übersetzen; zur Zeit der
Mischnah (Vogelstein. Landwirtschaft 35), und wir haben keinen Grund an-
zunehmen, daß es in der biblischen anders war, wurde der Boden viermal ge-
pflügt, die letzten zwei Male zur Aussaat und nach derselben. Die Sommeraussaat
fand aber Ende des Winters statt und ist an dieser Stelle absichtlich qin ge-
wählt, um anzudeuten, daß der Faule aus Furcht vor Winterkälte das Pflügen
nicht besorgt.
XXVIII
Beiträge zur Lexikographie des Aramäischen. 357
Herbst, sondern die kalte Jahreszeit bezeichnet, für die die Vor-
nehmen der Kälte wegen besondere Häuser hatten, was doch nicht
gut mit Herbst identisch sein kann. Der Gegensatz zu ?]-in ist
pp „der Hochsommer", der in Palästina die „Zeit des Pflückens"
einschließt, so daß es sogar „Obsternte" bedeutet, und sollte
wirklich jemand ernstlich daran denken, daß die Hebräer die-
selbe Jahreszeit durch Gegensätze bezeichneten? In Wirklichkeit
bezeichnen diese beiden Gegensätze die Jahreszeiten nach der
Witterung und nicht nach den landwirtschaftlichen Verhältnissen;
Y'p ist ,.die Zeit der Hitze" und s]-in „die Zeit der scharfen,
stechenden Kälte", von t]-in „scharf sein''.^ Arab. ^;.^a- ist also
von r]-in zu trennen. ^ 2. rj-in „schnell sein" — verwandt mit
c3^Ä. wenden, sich von einem Orte bewegen? — ist besonders
stark im Aramäischen entwickelt. Es gehören hierher syr.^ .^^^
„schnell", mand. ?in-^ „antreiben"', d. h. „beschleunigen" und
jüd.-aram. r|nns* „etwas früh tun", sowie xsnn „frühzeitig"* von
Pflanzen, Tieren und Regen. Arab. '^\j.:L „junges Lamm" = aram.
xamn zeigt, daß auch das Südsemitische diese Wurzel kennt, und
schon die jüdischen Gelehrten^ des 11. Jahrhunderts haben
Job XXIX, 4 'Sin dazu gestellt. ■— 3. r|-in jüd.-aram. „gangbar,
kurrent" hat wohl mit e^nn „schnell sein" nichts zu tun, sondern
entspricht arab. *^^,=>. „wenden", synonym mit T^bn und daher
1 über die Entwicklung von ,,stechen" zu „frieren" vgl. Schulthess, HW. 40.
Vielleicht gehören auch bh. nJX „Kälte"' und E'3:i' „Doi-nen" zu der Wurzel ;i'
mit der GB. „stechen".
- Im Jüdischen zweifelhaft; man darf übrigens für die Entwicklung von
„scharf" zu „schnell"' nicht auf bh. nn Hab. I, 8 sich berufen, da dies höchst-
wahrscheinlich zu i5v.Xä- rennen gehört.
3 Vgl. Nöldeke, MG. 60.
' Auch die Metathese ^s^ kommt vor, vgl. Low, Pflanzennamen 87.
5 Aruk s. V., dessen Ausführung wesentlich mit der Barths W.-U. 23 sieh
deckt, ohne aber von diesem erwähnt zu werden. Vgl. auch Raschi zu Job 1. c. ;
Gersonides daselbst, sowie Nachmanides zu Lev. XIX, 20 geben zwar '3"in durch
'n~^': ..Jugend"" wieder, versuchen aber es mit :i"in Winter zusammenzustellen!
Interessant ist, daß schon der um die Mitte des 2. Jalirhunderts blühende Tanna
R. Simon b. Jochai ciin in Prov. XX, 4 durch nnyj erklärt, wohl mit Rücksicht
auf die Jobstelle. Vgl. Deut. R. VIII, Ende. Der Versuch Fleischers bei Levy,
TWB. I, 426, NDtin wie NSin auf cjin abpflücken zurückzuführen, ist entschieden
zurückzuweisen. Es sei nebenbei bemerkt, daß Levy, TWB. s. v. XBin, falsch
'^2^ {<n>'Din mit Lämmer, die im Monat Adar geworfen wurden, übersetzt, gemeint
sind vielmehr Lämmer, die von Scliafen herkommen, die im Adar trächtig
wurden!
•^ Maimonides. Moreh I, 39 versucht das oben besprochene nein: mit dieser
Wurzel zusammenzustellen und kam er wohl durch Talmud Ker. 11% wo
XXIX
358 Louis Ginzberg.
gleich diesem „Geld wechseln". Palmyr. js^r = syr. \isia:^ „Klein-
geld", ^3f^ „wechseln" ist demnach nicht zu 3"ir zu' stellen (Fraenkel,
B. A. III, 76), sondern ist nur dialektisch verschieden von t]nn.
Für diese Identität spricht besonders die Bemerkung des Talmuds
B. M.44^ a&ts^ti "Sü "S'^-in . , . "ta^-ne „Kleingeld ist gangbarer als Münze",
wonach die Bezeichnung für Kleingeld im Palmyrenischen und
Syrischen sich leicht erklären läßt. Vgl. auch Sifre Deut. 317, wo
die interessante Notiz sich findet, daß man im kommerziellen
Sprachgebrauch^ "iyDa pisb sich des Ausdruckes bediene ^b s^ny
ybcn ns* „gib mir Kleingeld für ein Sola". Der Wechsel von y und n
hat natürlich nichts Auffälliges und sei noch darauf hingewiesen,
daß wir im Talmud ^ neben p]-iy = 2iy „vermischen" die Variante
t]-in haben.
Zur Wurzel ?is:3 „tropfen" gehören nh. nsis, jüd.-aram. xnsa
„Tropfen", sowie syr. ]h.^^ „Punkt", eigentlich „Tropfen", ähnlich
nh. 2127 b^D i'S'D „Fliegenaugen" und "' b^ 'ifl „das Tüpfelchen des Jod",
die alle fälschlich in den WBB. zu fsp, beziehungsweise S]ita gestellt
werden, die aber gar nicht existieren. Der Abfall des ersten Radikals
bei gewissen Nominalbildungen von prima J ist gemeinaramäisch
und ist P|ta3'o „tröpfeln", sekundär aus ness gebildet. Von diesem
&|t2Sta zu trennen ist P]t2St3 „dämmern, schimmern", das zu !:]ta = xsts
„erlöschen" gehört, daher syr. -a-J-a^ „flackern", d. h. im Prozesse
des Erlöschens sich befinden und ]^^3q4 „knistern" wie ein im
Erlöschen sich befindendes Licht. Hebr. 'e^sta Jes. 3, 16 hat mit
dieser Wurzel nichts zu tun, sondern gehört zu arab. ^^l.l> „sich
im Kreise bewegen", das auch jüdisch-aramäisch in der Redens-
nach der falschen Lesart nsin: durch "1:^" erklärt wird, auf diese sonderbare
Etymologie.
1 Phönizisch wurde in der tannaitischen Zeit nicht mehr gesprochen,
wonach '3J?:3 'S wohl nichts anderes als „kommerzieller Sprachgebrauch" bedeuten
kann. Midr. Tann. 184 hat dieselbe Lesart wie Sifre.
2 Ned. 81" haben unsere Ausgaben, Pseudo-Raschi, P. Nathan, R. Ascher
zur Stelle und n2V 'i n'oSn zu Ber. 18" xn^amy, Aruk dagegen verzeichnet
neben dieser auch die Lesart xn'Disnn, und R. Isaak in npr: ntstr* hat außerdem
noch die dritte Lesart sn'SiBiy. Wie dieser Gelehrte nach Aruk richtig bemerkte,
handelt ea sich nur um orthographische Differenzen eines und desselben Wortes.
Die Etymologien von Kohut und Levy sind wertlos; xn'iniy, beziehungsweise
«namj?, sowie sn^siain und sn'SiEni? bedeutet „Schmutz" von my „vermischen".
3 Brockelmann hat j^-SQ-i richtig unter ^n^, aber nicht j^-a-^.
■» Targum jspn pnmsii, vielleicht „und in den Straßen drehen sie sich
herum". Sem. I, 4 riüBDD i: „ein im Erlöschen begriffenes Licht".
XXX
Beiträge zur Lexikographie des Aramäischen. 359
art to^'isa p'y „hin und her blinzeln" sich erhalten hat. Syr. |^.t)-aa.^
„Brandung des Meeres" dagegen gehört zu ^ = h. s]2i „schwimmen",
wie ^Q.^ „Überschwemmung" und yi-^a-j, „Flut".^
Eine befriedigende Etymologie für das im Jüdischen sehr
häufig gebrauchte rr^'r'ta — vgl. die Monographie von Krauss in
der Bloch-Festschrift — gibt es meines Wissens nicht. An hh^ii
„beschatten" oder k^b „flicken" ist nicht zu denken, ein Kleid
wird nicht zur Beschattung getragen, noch ist es gut denkbar,
daß dieselbe Wurzel Flicken und Kleid bezeichne. Was auch der
Ursprang von ^^*-JJ sei — vgl. Fraenkel, TW. 197 — so ist
die von D. Günzburg, R. E. J. XX, 16 — 20 versuchte Zusammen-
stellung desselben mit rr'btj aus sachlichen wie sprachlichen Gründen
ausgeschlossen. Eher käme schon JU> „lang sein" in Betracht, da
'D das den ganzen Körper bedeckende Gewand bezeichnet, und man
könnte auf '^'Ä „Oberkleid" als Analogie sich berufen, aber be-
friedigend ist auch dies nicht. Falls die semitische Herkunft sicher
stände, läge noch J.ki,2 dessen GB. „bedecken" zu sein scheint,
am nächsten, aber höchst wahrscheinlich liegt in rr'bts eine Um-
bildung des griechischen otoh}, das beinahe in allen aramäischen
Dialekten 2 zu finden ist, wenn auch in einer nichtsemitischen
Gestalt, wie x'^ts::«, ab^ca u. dgl. m. Die Anlautsgruppe ar ist im
Semitischen unmöglich, die Prothese war nötig, um sie zu erhalten,
während bei der Umbildung 6 ganz wegfiel. Wenn Krauss 1. c.
gegen n^b'c = Gtoh] den Einwand erhebt, daß dies griechische
Wort im Jüdischen als x'^ts::« erscheint, so hat er wohl seine eigene
Ausführung in Lehnwörter 1, 185 ff. vergessen, wo er zahlreiche
Beispiele für Umbildungen neben direkten Übernahmen zusammen-
gestellt hat. ^
1 Arab. t^llij, die Neige der Sonne gehört zu L-ft» = jüd. qaa „bis zum
Äußersten voll sein" und hat mit ciusa „dämmern" nichts zu tim.
- Der Abfall von y hat nichts Befremdendes im Aramäischen. |n = [Mi',
bh. fCi; ist gemeinaramäisch.
3 Dagegen scheint n»^D nur jüdisch zu sein; vgl. jedoch j^aI;-»-^ „Stratum
tapetum", Brockelmann 498, das wohl mit n'9'J identisch iot, wie auch sonst —
Schulthess, HW. 13 — „Kleid" und „Decke" durch dieselben Worte bezeichnet
werden,
* Auf der ersten Seite seines Wörterbuches verzeichnet Krauss diju3K und
pin, die zu svysvys genau sich so verhalten wie k'plsn und n>'7ö zu avoXy.
XXXI
360 Louis Ginzberg.
Der im babylonischen Talmud Joma 8*^; Suk. 6^; Bek. 57'^ er-
wähnte •'23V "iD ist kein mythologischer Vogel, trotz der an der
letzten Stelle gegebenen Riesengröße desselben, denn daselbst
wird eine noch ärgere Übertreibung von der Beschaffenheit einer
gewissen Schweineart berichtet, und das Schwein ist doch sicher
kein mythologisches Wesen! Die Identität "dsv -q mit dem biblischen
a'';D-i „Strauß" Job 39, 19 wird in Bek. 1. c. ohneweiters voraus-
gesetzt, und da schon in der Bibel die Vorstellung herrscht, daß
dieser Vogel seine Eier nicht bebrütet, sondern sie im Neste liegen
läßt, ohne sich um dieselben zu kümmern, so habe ich Jewish
Enc. II, 512 die Vermutung ausgesprochen, daß •'ddv — in einer
Handschrift auch "i^'^iD, also ns und ■'dd^ — zu arab. ^is^ „Nest"
gehört. Der Strauß — oder vielleicht eine bestimmte Art desselben —
wurde ,,der Sohn des Nestes" benannt, weil er sozusagen vom
Neste ausgebrütet wird. Ob ^i^ zu hebr.-aram. ]p gehört, läßt
sich mit Bestimmtheit nicht sagen, wahrscheinlich aber ja,~ da
auch sonst der Übergang der vs in rr sich belegen läßt, und die
Liquida J mag die Erweichung des p zu r veranlaßt haben. Mit
Rücksicht auf diese lautliche Eigentümlichkeit wäre sogar möglich,
daß •'lar zu einer Wurzel p'' = ]'p „singen", daher "j^v -13 = a'::-\ von
pn „singen". Die von mir 1. c. aus Levita ■'3t:'n s. v. '^^r angeführte
Legende, wonach dieser Vogel den Gerechten als Speise in der
messianischen Zeit vorgesetzt werden wird, ist eine spätere
Gelehrtenkombinatiou und beruht darauf, daß Targ. i{in h)i:''.n so-
wohl für a^::-\ Job 1. c. wie für "i\v r: Ps. 50, 11; 80, 14 bietet;
das ri aber gehört nach einer weitverbreiteten Legende — vgl. z. B.
Lev. R. XXII, g. E. — zu „den Speisen der Gerechten".
XXXII
Die Laazim in den alten Kommentaren zu
Bereschit rabba.
Von J. Theodor.
In der Festschrift zu Israel Lewys siebzigstem Geburtstage
(Hebräische Abteilung, S. 132—151: Maamar etc. I— XXIII) besprach
ich die alten Kommentare und Kommentarfragmente zum Bereschit
rabba, die uns in zwei Handschriften und in den Midraschausgaben
erhalten sind. Der anonyme Kn-i nx'sns u^n-a in einer Handschrift,
die sich früher im Besitze der Gebrüder Trieste in Padua befand, i
kommentiert auf S. 1^—75^ (des Originals oder der Epstein-
schen Abschrift) den Bereschit rabba bis gegen Ende der
Perikope nbtn (Parascha I— LXXXII, 12; vgl. Maamar VI, Anm. 5).
Am Schlüsse dieses ersten Kommentars (T) ist in der Handschrift
angegeben: -'.nx ]wbü i^^xi fxrisi -i2Dn s]ic -ir j^ra ^sn; hier beginnt ein
ganz anderer, viel kürzer gehaltener Kommentar (T II), der
S. 75^—81^' die Perikopen ^nbin - n'^D^i (die in T 31 Seiten füllen)
nochmals und S. 81^—85-^ in gleich kurzer, zum Teil fragmentarischer
Form die Perikopen rtt"! - •n^^ kommentiert (vgl. Maamar VII); es
folgen noch S. 85^—871^ „srn n'rx-ra p-^ip^b" (T III), zirka 50 Kollek-
taneen zu verschiedenen Paraschas bis Parascha XLVI (Maamar VIII).
Ganz identisch mit T ist der gleichfalls anonyme Kommentar (O)
in der Midraschhandschrift Ms. Opp. add. fol. 3 in der Bodleiana —
1 Epstein, Der sogenannte Raschi-Commentar zu Bereschit-Rabba in
Magazin für die Wissenschaft des Judentums, 14. Jahrg. (1877), S. 2. Wo die
sehr wertvolle Handschrift sich jetzt befindet, ist Herrn Epstein nicht bekannt.
Aus der Triestischen Handschriftensannnlung hatte der verewigte Kaufmann
nur einige illuminierte Iland.-chriften erworben, die in den Besitz, der Königlich
Ungarischen Akademie der Wissenschaften übergegangen sind: der Kommentar
zu Bereschit rabba ist, wie Herr Prof. M. Weisz, Budapest, feststellte, in der
Kaufmannschen Sammlung nicht vorhanden. Auch Herr Oberrabbiner Margulies-
Florenz hat über den Verbleib der Handschrift nichts ermitteln können. Ich gebe
die Laazim dieser Handschrift nach der Epsteinschen Kopie.
362 J. Theodor.
einer Handschrift, die in spanischer Schrift um das Jahr 1600
geschrieben ist^ — vom Anfang bis Ende r\b^"i auf S. 1^—1-48%
und merkwürdigerweise stimmt auch O S. 148^ — 168^ ntr^: - "n'i
mit T S. 81^ — 8b^ überein (über Varianten, Kürzungen und Zusätze
vgl. Maamar VI f.).
Neben diesem Kommentar (T und O) hat ein anderer späterer
Kommentar, in welchem der erstere vielfach benutzt wurde, Abraham
ben Gedalja ibn Ascher vorgelegen, der den Bereschit rabba mit
„'"ly^" und dem bs^n mx (x"rx) Venedig 1567 herausgab (vgl. Monats-
schrift 37, 171). Abraham ibn Ascher, der die beiden ganz ver-
schiedenen Kommentare für zwei Rezensionen des "v^ nTS hielt,
machte den späteren Kommentar (ed. II) zur Grandlage seines
^•'u?n" und fügte einzelnen Stellen Exzerpte aus dem älteren
Kommentar bei, die er meist mit k"d bezeichnete (ed.): das ist
der Raschi-Kommentar, der nach dieser editio princeps in den
Midraschausgaben wiederholt abgedruckt wurde (vgl. Maamar VI,
Anm. 1). Den zweiten, späteren Kommentar kannte auch Jehuda
Gedalja, der eine fehlerhafte Abschrift zu seinen mnjn beniitzte,
die später in dem Midrasch ed. Saloniki 1594 veröffentlicht wurden
und die dem Verfasser des Oth Emeth (erschienen Saloniki 1565)
handschriftlich vorlagen (vgl. Maamar II): beide führen Stellen
aus diesem Kommentar als " syn '"s an. Eine Handschrift dieses
zweiten Kommentars ist leider nicht bekannt geworden. Wie
Abraham ibn Ascher bei dem Abdruck oder bei der Bearbeitung
dieses Kommentars Stellen aus dem k"d, oft abgerissene Sätze,
verwendet, kann man leicht aus der Vergleichung des Kommentars
zu den beiden ersten Paraschas, die ich in der Lewy-Festschrift
(Maamar XVIII— XXIII) edierte, mit dem Kommentar zu diesen
Paraschas in den Midraschausgaben ersehen. Der gedruckte Kom-
mentar wurde trotz seiner sichtbaren Zwiespältigkeit von Zunz,
Geiger und auch Darmesteter^ für ein Werk Raschis gehalten, ob-
wohl die Autorschaft Raschis schon früh bezweifelt und bestritten
wurde (Maamar Ulf.). Schorr hat in Hechaluz X (1877) S. 111—118
nachgewiesen, daß der Kommentar nicht von Raschi stammen
kann; die eigene Angabe Abraham ibn Aschers in der Vorrede
der editio princeps, die in den späteren Ausgaben nicht abgedruckt
1 Laut gefälliger Mitteilung des Herrn Prof. Cowley, vgl auch Darmesteter,
Reliques scientifiques I, 114; der Name '<"&'] ist auf S. 2 von viel späterer Hand
geschrieben, vgl. Maamar V, Anm. 4. — Herr Prof. Cowley hatte die große
Güte, die Laazim der Oxforder Handschrift genau kollationieren zu lassen.
2 a. a. 0., p. 168, aus Romania I (1872).
II
Die Laazim in den alten Kommentaren zu Bereschit rabba. 363
wurde, daß er zwei ^Rezensionen" des Kommentars benutzt hat,
blieb Schorr unbekannt. Epstein beleuchtete in seiner aufschluß-
reichen Abhandlung (Magazin 1887), wie Abraham ibn Ascher bei
der Redigierung des ,.Raschi"-Kommentars verfuhr (ebenda S. 2— 6)
und zeigte, daß die Handschrift der Gebrüder Trieste zwei ver-
schiedene Kommentare nebst denKoUektaneen enthält (ebenda S. 7 f.).
In beiden Handschriften und den Ausgaben liegen uns vier
verschiedene Kommentare und Kommentarfragmente zu Bereschit
rabba vor: 1. der ältere Kommentar in T 0 und ed. (so); 2. T H
zu den Perikopen nh'^^) bis «nv und O zu iiy-, bis 'r:y, 3. T III
i'tip''? und 4. ed. IL Die Namen der Verfasser sind uns unbekannt;
wir dürfen vielleicht von dem älteren Kommentar sagen, daß er
aus der Zeit oder dem Milieu Raschis stammt (vgl. Maamar X ff.).
In der genannten Lewy-Festschrift konnte ich nur kurz erwähnen,
daß der Verfasser dieses Kommentars zahlreiche in Bereschit rabba
vorkommende griechische Wörter richtig oder minder richtig
erklärt und daß er eine große Anzahl von Laazim gebraucht, die
nach Epstein zum größten Teil italienisch sind, neben denen auch
französische Wörter vorkommen (vgl. Magazin, ebenda S. 10).
Die Zusammenstellung aller Laazim der beiden wenig be-
kannten Handschriften wie des gedruckten Kommentars nach der
editio princeps dürfte die Midraschleser wie die Romanisten gleich
interessieren und wird gewiß auch dem verehrten Jubilar eine
willkommene Festgabe sein.
Es enthalten T und O (die zwei letzten Nummern aus der
Perikope ppjs mitgerechnet) 106 Laazim, von denen in T vier
(Nr. 52, 61, 74, 79) und in 0 sieben (Nr. 2, 9, 13, 16, 23, 33, 97)
fehlen;! die 9 Dubletten (Nr. 17, 22, 36, 42, 43, 48, 64, 91, 99) sind
je als ein Laaz gezählt. Von diesen Laazim in T O finden sich in
ed. nur 40; an einer Stelle findet sich ein anderes Laaz (Nr. 20).
TII bietet sieben andere Laazim (Nr. 112, 113, 114, 116, 117,121, 122;
vgl. Nr. 38, 44); T III vier (Nr. 11, 21, 24, Z6; vgl. Nr. 47) und
ed. II siebzehn (Nr. 5, 6, 10, 12, 15, 25, 63, 81, 85, 86, 120, 124,
127, 130, 131, 132, 135; vgl. Nr. 9, 27, 64, 83). Wie ed. II in
Nr. 85 und 120 Aruch benutzt, so sind in diesem Kommentar
noch mehrere andere Laazim italienisch (vgl. Nr. 12, 86, 124, 127)
und einige wohl provenzalisch (vgl. Nr. 6, 64, 132, 135). Bei dem
Umstände, daß die Laazim in T nach einer Abschrift gegeben
1 In 0 sind ohne die Dubletten 99 Laazim. Darmesteter, der den Oxforder
Kodex für die einzige Handschrift des Kommentars hielt, zählte in ilir 72 Laazim.
vgl. a. a. 0., p. 117, 174, 176.
III
364 J. Theodor.
werden mußten und in O, der späten Handschrift von spanischer
Hand (spanisch ist auch in 0 Nr, 69) vielfach verstümmelt sind,
ist es gewiß ein günstiges Resultat, daß von 135 Laazim 114 identi-
fiziert werden konnten,^ wenn auch einige Wortformen noch der
Erklärung bedürfen (vgl. Nr. l, 8, 18, 36, 77, 119). Zweifelhaft,
beziehungsweise nicht vollständig erklärt sind elf Laazim (Nr. 4,
1'.», 26, 33, 50, 74, 75, 116, 121, 128, 129); unerklärt sind zehn ge
blieben (Nr. 3, 7, 25, 29, 31, 81, 92, 109, 123, 125).
Eine Anzahl von den Laazim in den Kommentaren zu Bereschit
rabba findet sich auch im Talmud-Kommentare des Rabbenu
Gerschom und im Machsor Vitry, die Brandin ^ und Schlessinger^
behandelt haben. Die Laazim flössen aus der lebendigen Volks-
sprache, aus der Raschi eine solche Fülle von altfranzösischen
Wörtern zu den Erklärungen in seinen Kommentaren zur Bibel
und zu Talmud herangezogen hat.-* Die „französischen Ausdrücke
im Raschi-Commentar zum Pentateuch" hat Berliner im Anhang
zu Raschi, zweite Auflage (1905), in alphabetischer Anordnung
und aus dem Altfranzösischen verifiziert, herausgegeben. Von dem
überwältigenden handschriftlichen Material, das Darmesteter ge-
sammelt hat, wurden „Les Gloses francaises de Raschi dans la
Bible" in der Revue des Etudes juives (REJ.) Bd. LIII— LVI
(1907/8) veröffentlicht; leider finden sich in den Noten des Heraus-
gebers nur spärliche Erklärungen der altfranzösischen Wortformen.
Die Fremdwörter im Schibbole Halleket hat Low behandelt.^ Ein
ganzes Wörterbuch der altfranzösischen Sprache ist in dem
„Glossaire hebreux-francais du XIH'' siecle'", herausgegeben von
Lambert und Brandin (Paris 1905), enthalten. In diesem bedeut-
samen Werke sind leider die Laazim nicht hebräisch, sondern
1 Die richtige oder vermutlich richtige La. ist nach T O vorangestellt; die
Laazim auf c, D (Nr. 1, 2, 4, 8, 9, 27, 30, 53, 57, 59, 73, 74, 78, 79, 80, 110, 128,
130, 133; 5, 39, 80) und ]• (Nr. 71, 72, 74, 90, 115) sind Pluralformen, das Fremdwort
ist in sg. gesetzt. Für das Provenzalische benützte ich: Levy, Petit dictiounaire
provengal-fran^ais.
= Les gloses francaises (Loazim) de Gerschom de Metz (Br.) in REJ., Bd. 42
und 43 (1901); vgl. auch Königsberger, Fremdsprachliche Glossen bei jüdischen
Commentatoren des Mittelalters (Königsb.).
3 Die altfranzösischen Wörter im Machsor Vitry, Mainz 1899 (Schless.).
i Nach Darmesteter a. a. 0., p. 175, finden sich in den verschiedenen
Kommentaren Raschis 3157 Laazim.
^ Gloses romanes dans des ecrits rabbiniques in REJ., Bd. 27 (1893), 239 ff.
Ich zitiere Löws Aramäische Pflanzennamen mit „Pfln.", Pflanzennamen bei
Raschi in der Festschrift zum 70. Geburtstage A. Berliners, S. 231 — 254 mit
„Pfln. bei R", die Gloses etc. mit „REJ. 27".
IV
Die Laazim in den alten Kommentaren zu Bereachit rabba. 365
nur transkribiert abgedruckt und im Index ohne Beifügung der
altfranzüsischen Formen neufranzösisch übersetzt. Viele altfranzösi-
sche Wörter bietet auch die, spätestens dem XIV. Jahrhundert
angehörende, Regensburger Handschrift des Kleinen Aruch, aus
der Perles^ interessante Proben mitgeteilt hat.
Ich setze zu den einzelnen Nummern die auch bei Rabbenu
Gerschom (RG), Raschi (R), im MachsorVitry (M. V.) und Schibbole
Halleket (Seh. H.), wie im Glossaire (Gloss.) und in der genannten
Handschrift des Kleinen Aruch (Kl. Ar., Regensb.) vorkommenden
Laazim,2 oder ich verweise auf die betreffenden Stellen. Den Text
des Bereschit rabba gebe ich nach meiner Ausgabe, soweit sie
erschienen ist, und füge aus meinem Apparat Varianten bei, wenn
sie zum Verständnisse der Erklärungen erforderlich sind; von
Nr. 111 ab, wo nicht anders angegeben ist, nach der Handschrift,
die meiner Ausgabe zugrunde liegt (A) mit Beifügung der Laa. in
cod. hebr. Paris 149 (P), cod.Vat. ebr. 30 (V), cod. Epstein a-.rsrn ty-n,"2 (E),
den Ausgaben (ed. pr. und ed. Ven.), Aruch (Ar.), Jalkut (J; Jalkut
ed. pr.: J^). — Die philologische Bearbeitung der ganzen Sammlung
muß den Romanisten vorbehalten bleiben. ^
1.
I 1, S. 2 D'rstt'si, kleine Türflügel in großen Toren.
T 0 r'nbs* . . . iKDöi jn:.^ püiyü ]^:zr\ 'si^n, ed. t:'""n b"ü, afr. aleoir
und a[l]leure v. lat. *allatura (aller), nfr. allure, Gang.
R. : II Kön. 1, 2 t-'h'^k (Br. alledoyr: promenoir) u. "'■''?s'?k,
TW. nrrcn, REJ. 54, 25; Erub. 78^ T-nSx (Rabbinov. ^-rtzba),
TW. mx-:Larij; ibid. 59^ nm"?«, TW. nosna; BK. 82*^ nrb^bMi.
Gloss.: 2 Kön. a. a. O. aloüyr.
2.
Ebenda 4, S. 6 pj^'D, pl. von j'?\"2 ^dlav, Tinte.
T ^bz, wohl zu 1. ^b:, afr., nfr. yalle Gallapfel; Pf In. bei R. Nr. 41.
R.: Sabb. 104^ Meg. 19% Gitt. 11^ 19% Scheb. 42% Men. 31^ -cb:,
Erub. 3'-^ ^vhy, Pes. 53% Sot 17^ i^^b:.
1 Beiträge zur Geschichte der hebriiisclien und aramäischen Studien.
München 1884, S. 20 ff . (rerl.).
2 Ferner einzelne Laazim aus Aruch, R. Menachem b. Chelbo (cn:n "i 'jms
"iihn -\i ed. Poznanski, Warschau 1904), U. Samuel b. Meir (RSbM.), ür Sarua
(O. S.) u. .1.
3 Die Identifikation einer größeren Anzahl von Laazim hatte ich Herrn Ober-
rabbiner Dr. Wellesz in Budapest s. A. zu verdanken. Mancherlei wertvolle Auf-
schlüsse konnte mir auch mein Sohn Dr. Hugo Theodor, z. Z. im Felde, erteilen.
366 J. Theodor.
3.
Ebenda 10, S. 8 p"» d-'jb'? -ipin nn« p«i -ipin nnx D^airn n::p nri □"'öirn n2:p;3.
T «3:vn -IDT '?3tt' D'ütt'n n:ipn n-'ssb Kintr ci'?iy'? "nnK"? na irmn k"? -iöi'?3
Dmp y?2tt>ia d^db*? "^dk (?)Ty'?D p''»« d^js"? n s-np iDinnü; O . . . k"? 'öi'?3
"131 bas . . . (?) prK3K d'jb'?") -nnx i"? «iip iiainn» t<:ivn.
Die ganze Erklärung schwer verständlich.
4. 5.
Ebenda 12, S. 10 .-iK''tDpna (mon-iB nrionn-iB), vgl. zur Stelle.
T \r-inB (ynvDDms) nvDS-iB 0 ty-niB nr^nniB; zu -ins vgl. R.
II Kön. 1, 2 ^rns TW. n32B?,-i. REJ. 54, 25, afr. prone,
Gitter, Gatter; ed. II p '^'üiivn ipri pjs . . . DKn^''t3 ms^Dsna
ün'2 nns bv er pb-i^Diai pDnn 'rr'by p^m '?ni3n (Jeh. Ged. in
ed. Salon, rx-i^t: mK''D3-:nB, Oth Em. tr^n^D m^'D^niB), afr. tier,
nfr. tertre, Anhöhe; nfr. terrasse, Altan.
6.
II 4, S. 17 riB-'^tt? nnn (ke^u? iim^).
ed. II -i'Kbip KB^iy . . . vnian*? p^ nBiirn püb (siehe die Erklärung);
prov. colar; afr., nfr. couler, durchseihen, gleiten; vgl. w. u. ,
Nr. 76.
7.
IV 4,-S. 27 D3BnK (dD^BN).
O vmjsnn d'^dd d""! (?) pbpnp pm'?^ oin bty ^"^^ nca-isK pt"*? ds-ibk
np:n "^y lya::« d^üü Kinu^ai . . , n^ön u psBWtr np: u''' n'^riabi D"'3p3
D^!3 i^ia '■'Dpjn "'nbpö lya::« TDütt^si vn-'aciy '^ap: ']'^- nbpfi ij'k,
ed. "IDT j'''?pnp . , . c^nn •'ban . . . ptrb dsibs, T 'wi p'?pnp . . . d3-ibk,
vgl. Ar. I 301 und III 44.
8.
Ebenda niKiia.
T tt'''i3-i''tt (1. tt^'m"»), O D-'i-ntt, ed. ns^'^m^:, prov. mirador, afr.
mireor, miraor, miroir u. a., nfr. miroir, Spiegel.
R.: Ex. 38, 8 ir^nTia ib^^KTü u. a., TW. n'Kiö, REJ. 53, 186
(cf. Godefroy, Compl. II 157); Jes. 3, 23 i^nKT/a n^nTia u. a.
(Br. nairadoyr: lat. *miratorium), TW. D^jrbj, ebenda 54, 30;
Hi. 37, 18 n^^HTia u. a. TW. 'sn, ebenda 56, 87; Ab. z. 29'*
i^'^nTia; Sabb. 149'^ -ii"'Kn"'ü (Rabbinov. T'TiTa).
Gloss.: Ex. a. a. 0. mireüyrs, Jes. a. a. O. mireürs, Hi. a. a. 0.
miru'ir; Kl. Ar. Regensb. ktiitü, Perl. 101.
VI
Die Laazim in den alten Kommentaren zu Bereschit rabba. 3G7
9.
Ebenda 5, S. 29 hk^dd^dd 'ho (mKtao-'Ds D'u>'?t:o), ^saxrig.
T ^^'"0 , . . niNToni; o'^Strs, ed. II msiDnu w^h'Si'o "a'^on'' m:-iD3
D"ü"iD . . . ms-it2nu np "iVki "]•?'« n-i«n mrni ^tw nnnö (Jeh. Ged.
cxv^iD, Oth Em. rKPit;, vgl. Math. Keh.); afr. teise, toise,
nfr. toise, Klafter.
10.
Ebenda 7, S. 31 icia.
ed. II K -int' -IS, it. presura, afr., nfr. presure. Lab.
Siddur R., S. 194 r'-iirna; hdschr. msic« 'd § 209 vr^y)-^^, Perl. 47.
11.
V 3, S. 34 Kti'n ptaibpnr, Übers, von Hi. 38, 16 d"" '53D.
T III K-ir'nTü . . . rnp"! )D'hpT\ c (ed. II irnpm ^'h-pr^ w). — Nirn-i'a
wohl zu emendieren nach der Glosse in R. Pes. 28^ zu
n"?»:! D'' (cf. Rabbinov.) n«^t3n "t-ö ^"^piir^, afr. mer betee;
Gf. beter 2 : bete . . beter part. pass. gele (en parlant de la mer).
12.
VII 4, S. 54 DIIDH, xaGiS.
ed. II pi«s, it. pavone; afr., nfr. paon v. lat. pavo, Pfau.
Gloss. I Köu. 10, 22 und II Chron. 9, 21 paons, TW. o^an;
Kl. Ar. Regensb. pKS p^v ont: Perl. 9 9.
13.
VIII 3, S. 59 '?3m«, Baumeister.
T pDia . . . p323tt' jDiK, prov. mason, afr., nfr. ma9on, Maurer.
Gloss.: Ex. 31, 5 masonerie, TW. pK ntf-^n.
u.
Ebenda 8, S. 62 jn'?n (pi^n), ßaXaQiov.
T Kp:-ito pr piiTp i^ibn, ed. Kpnia, 0 xpm:, afr. tronche, tronce,
tronke u. a., nfr. tronc(h)e v. lat. truneus, Block, Klotz.
R.:Taan.25'^p:nü,Kidd.27''prnD;RSbM.:Bb.68i'(Rabbinov.)p:nD.
16.
Ebenda 10, S. 64 psnsn (pjnps), KaoQovxa.
ed. II xp^nnp nrs-iQ r3"i"ip, lat. uarruca, prov. carruga, Wagen.
VII
368 J. Theodor.
16.
IX 1'6, S. 73 nvpn, pl. von "p'^l, dtxr] {]Vpl, diKatov).
T nnn'? 5y\s riDirsy DJsnm intrn -laiba Dscma c) pn las -ot' p'^r':' p"pn
-nts^nssD'K niDban [nirmn, afr. enfraiture (enfrainture),
nfr. infraction, Schmälerung (eines Rechtes).
17.
X 3, S. 75 mrpB (nrrpa).
O '^'•'tt^iia'? nrrps, T btr"iö, ed. tt»"bx'^Dii2''':r'.
XII 1, S. 98 m'ps.
O '?-^'!:?i)2'7, T '?i:?is:'?, afr. lemouisel v. lat. *glomuscelliim, Knäuel,
Br. Nr. 53.
RG.: Chull. 95^ h'\vfi^b, Br. a. a. 0.
R.: IKön. 6, 18 \Db'^'z^^f2b u. a., TW. ö^rps, REJ. 54, 23; Chag. 12=^;
Sukk. 9=^; Bk. 119^; Ab. z. 17^; Men. 41^; Chull. 95^ 138^;
Bech. 22«' in verschiedenen Formen und verschiedenen
Schreibungen, vgl. Br. a.a.O. (daselbst einige Druckfehler?).
Gloss. : I Kön. a. a. 0. lumiseys; Formen bei Du Gange siehe
Königsb. Nr. 109.
18.
X 4, S. 77 nw mD3.
O x'sisp, ed. x's x-i2p, T «"sniip, caprifiguier, wilder Geis-
Feigenbaum V. lat. caprificus, wilder Feigenbaum, wilde
Feige; afr. fie, nfr. figue, Feige. — Über mty mD3 vgl. Gold-
mann, La figue etc., REJ. 64 (1912), 188 u. 190 f.
Gloss.: Jer. 40, 10, Fr. 26, 1 fies und Am. 8, 1 fie^, TW. pp;
I Sam. 25, 18 figes, TW. D^bm; Gen. 3, 7 fieyra TW. n:xn;
Jes. 16, 9 fieyr, TW. pp.
19. 20.
Ebenda 6, S. 79 ni2''3 msir^a n^i'pnn (Hi. 38, 81).
T nn^n . . . -itypnn, O ntsty-i, afr. destoier, -uier, nfr. distraire,
trennen (?); ed. TX^b^n, afr. deslier, nfr. delier, aufbinden.
21.
Ebenda nn'Bn nx "itüd xiritt» hif2.
T III (Ez. 36, 19) mija nna bt:' nt'pn -[ina thüt nisö 'i^^DStt'« ni^si
m::isn nn, afr. espanchier, nfr. epancher, ausstreuen.
VIII
Die Laazim in den alten Kommentaren zu Bereschit rabba. 369
22.
Ebenda 7, S. 82 n^^^ip.
XXVI 7, S. 253 ^n'b^p ma.
O '?'';n-i ]'^^p^ n^is-is'n ni'j? wbip, T h^:^'^'^^ . . . ajrr; ed. di-j? . . .
'?":ti3; bnron etc. v. lat. *rotundellum, Br. REJ. 56, 86; afr.
rondelle, rodelle, rotule, nfr. rotiile, Kniescheibe.
R.: Hi. 31, 22 S-nsm b':^^^ bn:^-\ u. a., TW. '^n^vti r\:pa •»yiiKi,
REJ. a. a. O.; Pes 85^ r\^'h^p erkl. t,-i h^ bnjnn (Rabbinov. -[th) ;
Chull. 119a''7''T'nn...-iT hiv ]rhy dit; Sefer ha-Oreh 133 nb-'tan;
Siddur R. 288 hd"^; Pardes Nr. 232 xt:-n.
23.
X 7, S. 83 (i. d. Varianten) xb^a, cpicc?.vj.
T ^'?iN''2, ed. bis'2, afr., nfr. fiole, Pliiole; Ar. VI 3-25 xbix-'a.
Gloss. : fiole Ex. 16, 33, TW. riDi'::;. I Sam. 10, l, TW. ne,
ibid. 26, 11, TW. nnsi'.
24.
XII 1, S. 98 D'jpn cnty^nb) nty-m'?.
TO rrt^HD D'b-ij rnc» D'trin j-t -im ""lat^nD D':p h\v mnn ü-3pn ni^nb
B''3p.'?r, T III ap^i'^ ü'':p hz' m^iisp nrt:>in, afr. troche, nfr.
trochee, Büschel, vgl. Pf In. 343, Pfln. bei R. Nr. 51.
R.: Sach. 4, 12 cpnt:, TW. ^b^^, REJ. 55, 80; RSbM. Bb. 68^
TW. a'opn nrn, ibid. 143^, TW. n:p bz^ Q^tt'i-
Gloss. : Sach. a. a. O. troks
25.
Ebenda 7, S. 106 b:^ bv! nv'?;nü.
ed. II K-nn':: (?)
26.
Ebenda 10, S. 108 n'2, ßia.
T III KT'-itt?ip r]bz'fiKi n"n, ßia. afr. costeret, Amt (?).
27.
Ebenda 12, S. 111 n'DJin (d''2:u'' D'JU')) öyxivog, oyxtvos.
T f-'p:« c'3;r, O np:« D-'jjin, ed. u?-np3S' '"jm*.
LXXXIII 1 ed. II '-np;s' jmpi:' "^nr ims' pDjn; afr., nfr. ancre, prov.,
it. ancora, Anker.
RG. Bb. 73'^ tynp:K u>'np:K, TW. j^jir ; RSbM. ebenda c-p:K, Br. Nr. 3 ;
Kimchi s. v. n;r: itmp:«; Kl. Ar. Regensb. cnp:« Perl. 95.
Festschrift. 24
IX
\
3?0 J. Theodor.
28.
XII 15, S. 112 ponpa . . . D'TpDJ.
T jncn px nD^'^p:: bna j"'önn jd nrpnj nsTinn bstt' jncn u?^ rw'p^^ p^pn:
x-in:s i''DD DX ^3, O nniKn^s, ed. sinnra, afr. fendeüre, -dure,
prov. fendedura, nfr, fente, Ritze, Spalte.
R.: Gen. 22, 3 Kinre Kinrs u. a., TW. ypn^i, REJ. 53, 169.
Keth. 75^ xm-nj^a, TW. npb:: v. pb:i, Narbe, vgl. L. IV 196;
pb:i, spalten Chull. 124^ pbi:» n^pbicn, jedoch auch syn. mit
pbo pDi' pDD zusammendrängen, vgl. B. r. 5 (2), S. 33.
29.
XIII 10, S. 120 iTK*? -iDö )p}V TiDT -i):n •'3)23 jmx D''?2pai.
TO «""pMn pn^ ]^nh lap (jer. Targ. I) '"D^nnJ^iD 13 iias 132:3 nm: piK
(?) Kta'?DnK
30. 31.
Ebenda 12, S. 121 nanx btt? p'^n, ßcöXog, vgl. zur Stelle.
T tytaiü, O tatriia, afr. mote, nfr. mot(t)e v. spätlat. mota, Erd-
scholle, Klumpen.
XLI (XLII) 1, S. 398 HDnx r\mp.
T tsD"?: » . . na-iK b^v ms'Tin, O Kta^^bj.
R.: Hi. 21, 33 irisir-'b: u. trau'"':'^ 5yt2D''b3 "^vb:: (afr. bloste,
Erdscholle), TW. ^an, REJ. 56, 85; Bk. 69^ trtain TW. mnrp
(Rabbinov. mmp); Pes. 62^ Rh. 25^^ kisid sg. TW. «"^p; Nas. 65^
tfl^tatr^'^n, TW. mmp; Sanh. 64*^ H^vbn, TW. kd^s; vgl. noch
Pes. 45^ Chull. 129% Sabb. 154^, Joma 34^, Ab. z. 16*^ und
Fleischer in L. Nh. WB. I 284.
Gloss.: Hi. a a. O. gletes, ibid. 7, 5 glete, TW. iri:, vgl. folgende
Nummer.
32.
XIII 15, S. 123 nEiijün ^a nnuTiiy ''-13, vgl. zur Stelle.
T ]2}b:,.. ntrp vp-\p ü'n'i n''3n ^a bv nai:?2 n:f2'r\ pc>iru? vp'^p nmx naijö •'B,
O w"?:, ed. ttjnj, afr. glason, nfr. glaise v. spätlat. glis,
Tonerde.
33.
Ebenda 16, S. 125 n''tyn3ia (pnu? 'Siö).
T a:wbH . . . pnü "siia; ob zusammenhängend mit afr. alegier,
abnehmen, abmagern?
Die Laazim in den alten Kommentaren zu Bereachit rabba. 371
34.
XIV 7, S. 130 K-12: inK^i^ö bv {Qb)v) abr ^aiy (Gen. 2, 7 nsy als nei;,
Jüngling gedeutet).
T n^^i^pa ii^iD njijj Dbiy nsw, ed. -\'hp2, O -ibpD, afr. (nfr.) baohelier;
prov. bacalar, junger Mann.
35.
XV 1, S. 136 D^^bH ü^mbü.
T ^b-np ü^jiöbx, O '\b)p. Gegen on"?« im Texte = jer. Keth. VII, 31<i
ü''i'?x d^jid'?K' (aXöj/, hier Agallochon, Low, Pfln. 295 und
bei Kr. 51; Perles, Mschr. 38, 135) nach der gangbaren
Erklärung ü>mbH Korallen mit ^b^^p, 1. ^bmp, afr., nfr. corail
V, lat. corallium (jcoQdlhov) übersetzt. Schon b. Rh. 23'*' und
Bb. 80^ wird D';i)a'?N durch xn^DS erklärt, vgl. Sachs I 140,
L. II 365, Pfln. 211.
RG.: Bb. 81* ^b^-\^p b^mp Br. Nr. 27; R. I Kön. 10, 11 "^^mp bmp "^mp,
TW. D'jtibK, REJ. 54, 24; Rh. a. a. O. ^b^ip (Agg. )ba-\)p), Keth. 98^
^■^mp "^^mp, Br. a. a. O.; RSbM. Bb. a. a. O. "^^mp; Ar. IV 281
ibmp (corallo) und vgl. I, 98; Kimchi I Kön. a. a. O. b^'KTip,
II Chr. 2, 7 ^"^^mp.
Gloss. : II Chr. a. a. O. Koräs.
36.
XVI 1, S. 142 n'an;M.
TO Kbmn.
XXXVIII 10, S. 360 ^enja.
O k"?:!!-!-!, ed. «"^nm-i, P N'?nmi, afr. roable, nfr. rouable, räble,
Schürhaken; afr. redoble, adj. umgebogen.
37.
XVI 2, S. 143 mx-'r nüs iddü k-'^iö Nim nnx (mn?) am tsiia ans*.
TO tasDU'n -isiia toma; wohl niK^r X"::!» erklärt ta:2u>"i despent,
3. pers. sg. praes. v. afr. despendre, nfr. depenser, aus-
geben (vgl. Sohless. Nr. 129).
38.
Ebenda 3, S. 143 -ib^pn nn Nintt» bp^rj.
T D-""» nnn: iNt:'ö «in (brausend, rauschend) '':'?ip, O am; ed. «o'n:
iD''''ö 3. pers. sg. praes. v. afr. müir, mugier, nfr. mugir,
brüllen, rauschen.
LXVII 11 noaiTO nc-nj: TU i^pia nömj.
24*
XI
372 J. Theodor.
39.
XVI 3, S. 146 ü''d:i vm-i^Btt^.
T Dm D^i^n: d^dj, O nm. m afr. dru, nfr. dodu, fleischig, dick.
40.
Ebenda 4, S. 147 xrsmp kdjj, vgl. zur Stelle.
TO pp ^vhn Ktsmp, afr., nfr. court v. lat. curtus, kurz.
Gloss.: Jes. 28, 20 kort, TW. n::p.
41.
Ebenda, S. 148 d'onKDD nxn r^win n^hfih jir mabü ns:np Dnan 'jn
pD'721 (pDpraai) fDpiJsm (pma^js), vgl. zur Stelle.
O -i:dd ]^^b ]r\b w jid^di . . . nnatt^a i"DpD''Bn . •. . nnnn pDiia"'33
x-i-'ö-i^j wr, T xT)::ij, ed. KT''b-i:; ntötj wohl grammaire,
vgl. Kohut Ar. I p. IX f. über ip-^tsanj ])^h.
42.
XVII 5, S. 156 ntfiDn^ (sto-D-ito sta^önn), ^oq^cotov.
T D3ix'r'n-nDU?\s m'^na püb sta^^ana, ed. jix'tyn-ntau?^«, O xta-ann '
j u^iK'i' mitatt'N . . . jitrS
XLIV 17, S. 439 X13Ö-1Ö (sta^DnD).
T p^u'''"n'it2tyx . . . xta^ia-iÄ, O ptynnatt'x, afr. estordison, nfr. etour-
dissement, Betäubung.
R.: Gen. 1, 2, Ex. 14, 24, Deut. 28, 28 und 37, Jer. 23, 32,
Ob. 1, ö, Ps. 38, 7 in den verschiedensten Schreibungen,
REJ. 53, 167 u. 178, 54, 8 u. 224. 55, 76, 56, 70; Joma 83%
Chull. 84^^ u. 105^, Nidda 37^^ p?mmt:trK, vgl. auch
Berliner -, 441.
Gloss.: Gen. a. a. O., Deut. 28, 37, Hi. 12, 17 estordizon;
Deut. 28, 28, Jer. a. a. O. etordizon.
43.
XVII 7, S. 158 xtt'sn'^ 'n"n nm^sK.
O KT''''?sx njDma "n^n miias*, T nn^T'i'^DX.
XXVI 5, S. 248 n'^ys'? (nva) nnx d'^"::» rnt^ü.
O KT'n''''?DK bvnb n:OTS2 nnTitt' nrt:' nn^sj:, T sti^'^es', afr. aplaidier
für jem. sprechen, durch Bitten erlangen.
Gloss.: Ex. 21, 8 apledeya, TW. nir, vgl. Ind. p. 233.
XII
Die Laazim in den alten Kommentaren zu Bereschit rabba. 373
44.
XVIII 1, S. 162 nain.
T mb'c, O ^ösSta.
LXX 19 p'?'?-^ nn: T II pb^ nein ^b ptrir vn, lat. thalamus {d-K?M^og),
Brautgemach.
0. S. II 39% § 84^ üüb\: p^-sx; S. Hateruma § 239 kö^ü; Tanja
^f2b\2 (talamo), Low, REJ. 27, 248.
Gloss.: Ps. 19, 6 talme TW. n^-^n; HL. 3, 9 TW. pnsK; Kl. Ar.
Regensb. arzb'c für nsin und p'"-iSK; nach Perl. 62 thalamus,
talamo ein Kirchenausdruck für Hochzeit, Hochzeitsgemach;
das. auch aus einem handschr. Komm, anb:! für Jes. 4, 5
nsin und aus einem handschr. Makre dardeke «JibKü.
45.
XVIII 2, S. 162 :^i:;n-\ (nn,Tö) n-.pia.
T t:-i':K nnp'ü, O t2"i":K, afr. engier, erheben, exaltieren.
46.
Ebenda 4, S. 164 pnn.
TO a-i'b:, afr., nfr. glaire, Schleim, Schless. Nr. 168.
R.: ChuU. 46^', 117'', 120^^; Nidd. 29^ xn"'?^; M. V. 751 sn""?:;
O. S. I 112=1 kt!:);.
47.
XIX 1, S. 170 nnnx (n^aan), vgl. zur Stelle.
T pD^s'^tr« ■''r'in n-'Dan, 0 jijrbs'C'K n":33K, ed. pirbs'u^x 'bin n-sssn,
O Randglosse p"i:'''s'?ptr''K.
XXXIV 11, S. 322 n'naKi: T III pü''2'rpa;x . . . nt^n n' bv xnt:' xin '"^in n'snm,
afr. escauffison, eschaufoison; nfr. echauffaison, Hitzblatter-
ausschlag.
R.: Bez. 22^ ptt^^'s'^pn'K, TW. snmp; ChuU. 59^^ \vs,bpz; TW. rn^p.
Gloss.: Lev. 24, 16 echafayzon, TW. neni:'.
48.
XIX 6, S. 17.') p'i:-nt;"m (ptanüvm), diärQijrc, Glasfiligran, vgl. zur
Stelle.
TO K'pnr pLsnDV-i; zu XXV 3, S. 242: T 'Sa X^i^ib nx-'p-iü bv; nmu?,
O '121 "i-ni"'? nK^p-irniDis "^D nmt', ed. ns'piy brnmiy ; zu LXIV 2:
T O n"3i2T 'bra . . . nmty "nr, afr. torque (v. afr. torquer,
drehen), nfr. torquette (paquet de choses tortillees, Gf.).
XIII
374 J. Theodor.
49.
XIX 11, S. 180 ]:p:p hi' n-^pn tr'^pnD.
T ed. irn^ara fnn s^id bv i'^'^b^ jmoo'? xd nm'^D, O i2-i''ta3''t3, afr.
tenterie, nfr. tentation, Versuchung.
50.
Ebenda 12, S. 182 in a^iK ü'\d' ^b * , , "D-fj.
0 T'nnDiK rb:! in-i":'' xb . . . k^ü^ üb, T -nDmx, wohl zusammen-
hängend mit afr. enroidir, hart werden.
51.
XX 4, S. 186 n^üDm.
T trritonsi (1. t:'r"its"iü), 0 ornisiü, afr. martrine, martin, nfr.
mart(r)e, Marder,
R.: Jes. 13, 21 u. 34, 14 Drntonü u. a., TW. d^% REJ. 54, 33 u. 208;
Chull. 52^ KDnü-iö, TW. n"öD; Ber. 57^ Kri:nö, TW. map
(vgl. Rabbinov.); Seh. H. 405 rnitsn?:, vgl. Low, REJ. 27, 244.
Gloss.: Jes. 13, 21 u. 34, 14 martrins; I Kön. 10, 22 martrins
neben paons, TW. D"an; Kl. Ar. Regensb. p-its-iiD, Perl. 106.
52.
Ebenda nsipm (isipm ms''pm).
0 'irn\s . . . 'ns''p, afr, eri^on, 'hericon, nfr. 'herisson, Igel, vgl.
Schless. Nr. 35.
R.: Lev. 11, 30 prn^x yT^n u. a., TW. np:a, REJ. 53, 189;
Jes. 14, 23 ]rr-\n u, a., TW.nsp, REJ. 54, 34; Sabb. 54^ ^^^-^n,
TW. nBip; Bb. 4«- und Chull. 122% TW. npDx; Toss. Sabb.
a. a, 0.; MV. 130 ]^T^r^, TW. naip.
Gloss.: Jes, 14, 23 u. 34, 11, Zeph. 2, 14 herizon, TW. nsp, Lev.
a. a. O., TW. npDK.
53.
Ebenda 5, S. 186 nö-ixb^ d'Tj (pTj).
O i:'Kn . . . j''Tj prD nü'ix ■'tj vp'^p^ t^t^ . . . ,-iünx ^tj jn^j,
T tt'ij . . . pT: pra nö-ix ^j-'ö . . . pT'j, ed. ü"üi; afr., nfr. veine
v. lat. Vena, Ader.
54.
XXI 5, S. 201 n:ifip (s^fsp), Heuschrecke.
T ji^cp^b n:if:>p, O -^iiifi^b; ed. pra'^b, afr., nfr. limacon, Schnecke;
über eine La. x^a^'r in LI 1, S. 532 vgl. zur Stelle.
XIV
Die Laazim in den alten Kommentaren zu Bereschit rabba. 375
RG.: Bech. 38*^ p^*?, vgl. Br. Nr. 56; R. Lev. 11, 30 kj£ö-'? yK^^b
(limace), TW. üisn; REJ. 53, 189, Ps. 58, 9 xi'^'S pn'b p:iD'b u. a.,
TW. Sii^^ü, REJ. 56, 72 ; Sabb. 77'' n:i^'b, MK 6^ pi-D'b, TW. b^h2^■,
Chag. 11^ (Rabbinov.), Chull. 122*^ k^ö'"?: TW. tarain.
Gloss.: Lev. a. a. O. limace; Ps. a. a. 0. lima^on.
55.
Ebenda 8, S. 203 n-iü pvb\v r^zmfih.
T n^msK ttn:i2 pc"? tt'nri irm . . . r^w^iüb, O imex, afr. abrier,
nfr. abriter, schützen.
R.: Joel 4, 16 T^nsK u. a., TW. nonö; Ps. 8, 3 n^nax u. a.,
TW. ncnx; REJ. 55, 74 u. 82; II Sam. 22, 3 tsjptfnrK u. a.,
TW. m:i, ibid. 54, 21, vgl. auch Gloss. Ind. p. 226 abria usw.
50.
XXII 3, S. 206 nianx nnx D-'Din'?.
TO öm*? rx IM. . . n^önnD'X r^^r^h, afr. embramir, nfr. enflammer,
entzünden, begeistern; vgl. R. Sabb. 66^ tama-13, TW. pywr,
O. S. II 42», § 84, 22 tt>mö-iD.
57.
Ebenda 9, S. 215 pmn.
TO trmi2, ed. uxm^, afr. moure, nfr. müre, Maulbeere, vgl.
Pfbi. 396, Pfln. bei R. Nr. 68.
58.
XXIII 6, S. 227 D^pvöb pbin-,ltt^m.
TO i'jinjrx nnpeiö . . , p'?in, afr. abandon(n)er, nfr. abandonner,
preisgeben.
Gloss.: Lev. 19, 20 abondonee, TW. nanns, vgl. L II, 114.
59.
Ebenda 7, S. 229 ns' ny n't" nsi, vgl. zur Stelle.
T tt?ünia üuf^:in n'cn . . . n'tyn iq'di, ed. r'^n^, O ddhd; afr., nfr.
terme, Grenze, Ziel.
60.
XXIV 7, S. 236 nscn bm'D (nsD h^ i'?i:td), das Linieren.
TO ed. -"DU7a neo "rir 0'?in'D) 'rijn'D, prov. bastir, auch preparer,
appreter, mettre eii etat, afr. bastir, nfr. batir, bauen.
XV
376 j. Theodor.
61.
XXVI 7, S. 253 rtJ2r\bf2 ('tsD^;^) ■'tscrö, ^eybötoi. " •
ed. rrbn -i-'üU'ia -öi-i \wb'2 XBDSjiia ,-i)2,-i'?ü "niai'r'ä nanbü ■'tflD"':ia, O . , . •'i:D''jia
TDt'ü . . . i:n:!a , . . niaibü; prov. maestre, mastre u. a., afr.
maistre, nfr. maitre, Meister (erfahren, ausgezeichnet, vgl.
Nr. 83).
XXVIII 2, S. 261 '131 nsyn ja «'^x (im« ^nxna) ö^nK-o di'^d.
O (1. nnaj'otr^^) TnsDtatt'^n . , . ^in'ö ptt'b D'öD . . , dn«n nK nnttS' ^;"m,
T -insttn, afr. destenperer, destremper, nfr. detremper,
aufweichen.
R.: Ex. 16, 21 T-iSDtou'n T-.SDT^s^^n u. a., TW. dxs:, REJ. 63, 179;
Berliner 2 443; Pes. 35^ TnsDJStt^'% TW. nn,^n; ibid. 68^ n^sotyn.
Kl. Ar. Regensb. diö^d jid"? n^söntatrn ^in\^ und ptr'?» . . , nn"?
n'B,'2nün . . , n^-iiy, Perl. 104.
63.
Ebenda 3, S. 261 mit:> p (rrTitr bu? nb).
TO ^1102 niain ftap tun tiba xin '?n:n ünxbt:? im-itm Kin n^^p laa nb
übir*? rh'D irK xim mnrn; ed. II a^-n'^tr |!2p rjx nba hT\:> «in ^trp
'131 Tüiyi ^""^TiD, afr. noisele, nfr. noisette, Haselnuß; afr.
noiselier, nfr. noisetier, Haselnußstrauch.
R.: Gen. 30, 37 ^H^üid ^hpM u. a., TW. iib, REJ. 53, 171; Ri. 1, 24
^bpiD u. a., ibid. 54, 12, vgl. Ar. II 4 2, VI, 367, Pf In. Nr. 23
u. Nr. 319, Pfln. bei R. Nr. 105.
64.
Ebenda 8, S. 266 pm
O '131 D-tons p3nu''ön p-iinr pryij fnix . . . n'j-'^d j'^it; T . . . xb^a pDi:
'131 Nb"s a-iri'pt' D"L:r;3, ed. 'i3i k'^'^'o anri'?a? . , . '"rriJ jniN, ed. II
nn-K pmpi '311x1 npn nt:rT 1123 ... tsrM n><i3n3 d-n::;25 j^-irt:' p;; fnix
r^hrrjh'2', ebenso LIX 8, S. 636 pjn: Ox"?^^;; Tx':?'s. —Unrichtig
pjir, Lolch, übersetzt mit )h^':i, afr. nielle, nelle u. a.; nfr.
nielle, hier Kornrade; richtig in ed. II r^br, it. gioglio, wie
Abraham b. David zu Sifra Kedoschim (ed. Weiss 90^^) b\\
prov. juelh.
R.: Ber. 40«^, Pes. 35% TW. r^:i'p, Schwarzkümmel; Ar. III, 306
ib"; für pjiT, VII, 175 und M. V. 719 ^b'': für ni'p; M. V. 74
vgl. Gf. V, 497; Pfln. Nr. 92, Pfln. bei R. Nr. 75; Schless. Nr. 159.
XVI
Die Laazim in den alten Kommentaren zu Bereschit rabba. 377
65.
XXX 9, S. 276 CDIp.
TO K-irs*, ed. nr'i«, afr., nfr. aigre, sauer.
R.: Pes. 30b, 40^, ChuU. 111^; Seh. H. 184; REJ. 27, 240.
66.
XXXI 12, S. 285 p-:;v
O ed. T::m, afr. demonir, untergehen lassen; T -rriai.
R.: Ez. 6, 9; 20, 43; 36, 31; REJ. 54, 228 u. 233.
67.
Ebenda 14, S. 287 n^b'ab.
T jKS^'?^« ^2, O ]S'bMi; afr. olifan, nfr. elephant, Elefant.
M. V. 318 ja-"?^«, Schless. Nr. 81; vgl. Koh. Ar. VI, 325, Anm. 7
und Perl. 109.
68.
XXXII 1, S. 288 jnrmüi.
T tt"::s'ü;a . . . rn:j2i j-ir-i jnnmü, 0 irniDj^a, ed. ly'mKvcja, afr.
manuteneur = gardien, Hüter, Guardian, Oberer.
69.
Ebenda 9, S. 296 fs:S- (pa^s b,^:2), hu)]i'.
T a-ii2 . . . pb2, ed. -o-ns; O tctnie . . . büja, afr., nfr. port,
Hafen, span. puerto.
R.: Meg. 6»- rc-ne; Kl. Ar. Regensb. üts, Perl. 106.
70.
Ebenda 12, S. 297 -it 'S: b:: (Jes. 54, 17).
T -i"tt'^;s . . . iTr.f2 IT', ed. Tn;x; O -nijs*, afr. aguiser, aiguisier;
nfr. aiguiser, schärfen.
Men. b. Chelbo, Ez. 21, 14 x-^^-s' (aguisede = aiguisee), TW. mmn,
Pozn. 35.
R.: Bez. 28^ n'r";s, TW. jTnt'.'a, Keth. 5^' ctc":;«, TW. ms'tt^is;
Seh. H. 389 -r;x; TW. vnm, vgl. REJ. 27, 240.
Gloss.: Jes. a. a. O. aguyze, vgl. Ind. p. 227.
71.
XXXIII 1, S. 300 pLJ'S'^:: (pc-'2-c2), zdTtrjg.
O p*2D, ed. t2"2u p'cstas, T pnc prci:::, afr. tapiz, tapit; nfr. tapis,
Teppich; Schless. Nr. 88.
RG. Bb. 13*^ TEi: u. a., vgl. Br. Nr. 100.
XVII
378 J. Theodor.
R.: Bb. a. a. O. tbc:, Sanh. 95* ts^sto; Taan. 21^ Jeb. 63% BK. 117*;
Ar. III, 44, IV, 63 ita^ats, tapeto; M. V. 334 pata.
Gloss.: Jes. 3, 22 tapi2, TW. msisria.
72.
XXXV 3, S. 330 n^nsn ptt'p C^sn ptyp).
TO juna •'-la'? "^ata Kinsi> ■'Tan xn-'^irp 'T-a-i ptrp, afr. bro9on,
Büschel; ed. p^i-o pl, afr. broce, brosse, brousse; nfr.
brosse, Büschel, Gestrüpp, vgl. Pf In. bei R. Nr. 37.
R.: Ri. 3, 26 x^tnn k2:tid m'^^^ u. a., TW. rinnruri und Jes. 7, 19
Dr;-Q tr':::nD u. a., TW. a':L):iv:j REJ. 54, 13 u. 32.
Gloss.: Ri. a. a. O. bro2e; Jes. a. a. O. bruzes.
73.
XXXVII 5, S. 347 D'nna: DTineD [rx, vgl. zur Stelle.
T ed. ma in K^t/sn nb^ ina d,-q pK -löibn , , . wn'i'b'i a^nnsD (p'K) crsv
O t>nm'?n.
Nach der schwierigen Lesart D'nna: p-x wird oTine; Gen. 10, 13
gedeutet DTinaj delivres, befreit (cf. Jes. 51, 14) sc. von
Fehlern.
74.
Ebenda, S. 348 DD^pa (oDipa CTipa).
O pnt33ip D'Dipa, ed. ir-'TtsDip, afr. contrarieur, nfr. contraire,
Gegner, Feind (?).
75.
Ebenda 8, S. 350 n-aa ^^3 (T^aa '^"3).
T s'"ha . . . D'iaatr Q^:p jb ^b'D -i"aa 'b'D, ed. ah^^Q, O «"^ra, nach
Low (briefliche Mitteilung) vielleicht «•'•''^a crmp. aus «'■''?
laiche (Cypernart wie Papyrus).
76.
XXXVIII 6, S. 354 ntt^'n nh^31 latra sn.
ed. -i''''Ki "iSi^ü a^n y-i ^bs ba •'^dö p-nrr^y p' ni, T -i'"'K3, O -i"^«-!,
afr. raier = ruisseler couler, rieseln, fließen; vgl. oben Nr. 6.
77.
Ebenda 13, S. 362 nohp):: (xo'r'pn xo'^ipn), ßäxlov.
T xji::iö . . . H^b^p . . . Kobipn, ed. Krii'/a, O xjn^, afr, macue,
nfr. massue, Keule.
R.: Sabb. 63» rip^:ifi (Rabbinov. ns^::»), TW. Ka'^ip.
XVIII
Die Laazim in den alten Kommentaren zu Bereschit rabba. 379
78.
XXXIX 8, S. 371 a'iniai D'mtin n-'^sis* cms* ns-.
O ed. '£":,,, rn D-'j'y "maj, T r-:, afr., nfr. gai, fröhlich, auf-
geräumt.
79.
Ebenda 10, S. 373 nn:::s:, Sieb; andere La. nnaDs:.
O tr ■'■''? 3 mtarö, ed. tiTb:, afr., nfr. balai, Besen.
Gloss.: Nah. 3, 15 suys baluyee, TW. nrrnn.
80. 81.
XL (XLI 2), S. 389 nnpü*? (pDitsbitDi) fD'ü'^ron '?r, weil er zu nahen
wagte (stö^.firjasv).
T •jiai'?3 pcr^'riD . . . n-ipnb c'bTjn id;::, ed. ü^\2^b:, 0 ty-Dia'^iJ,
afr. glout, glouton, auch Schuft, Elender (nfr. glouton,
Vielfraß). — ed. II ^»"^n (?).
Ebenda it3 n'^Jüi.
T n-np . . . iT'n nrun, 0 -imp, ed. -iimp, afr., nfr. corde, Strick.
R.: Hi. 36, 8 r^nip trnmp u. a., TW. ^b^r., REJ. 56, 86.
Gloss.: Jos. 2, 15, Am. 7, 17, Hi. 18. 10 korde, TW. ban; Hi. 36, 8
kordes.
83.
XLI (XLII 6), S. 412 D^'?iBnnr'?x "\r.r\ nxi, 'EXsvdsQÖnohg; falsche La.
D"'?Ei"it3ü, vgl. zur Stelle.
T -iru' xm •'bis sts-nsb-i xnctt'a irbm Trn naity ''bisi-it:^, O naic "bis-ma
nrc' . . . •''?13 D-nsbi Nnt2t';2 ir'^m sin •'ir \wb^ n-rn, ed. -löiur '"^lantaia
'151 Tr'?ni xin "jr pcbi ^rtTi, ed. II '•'biBnios: '^'?is''-m n: mr,i nxi
(1. -liX') ".si:' sin •■'^iB ■'"aniD b-'n T'-'tiu^ia (Oth Em. tücö c^'^ancis
-irtt^ sin ""^'B ir"?::: anis 'm). — XCII 8, ed. II 'irna bu- ns '■'biBnaia;
in der Deutung von — ,n als Stadtbohüter, der für die Frei-
heit kämpft, wird "ct: etwa von -laj erklärt, und "Sib gr.
(Tiolig und) Tivkrj wie LXIII 8 TO nycn in;D ''b'Z |n:D;
snüu^D maestre, vgl. oben Nr. 61; saniB afr., nfr. porte, Tor,
Tür; bi bn del beim s. f. zugehörig; vgl. noch afr. port-
meistre.
Gloss.: Hi. 3, 10 porte TW. ni^n, Dan. 2, 49, TW. r-n; Ki 5, 11
Portes, TW. an^ty, Hi. 38, 8, TW. o'n'^n.
XIX
380 J. Theodor.
84. 85. 86.
XLIII 8, S. 422 (mwjjü nvjjjfa) r\r::f2 hüd . . . Tn::: bv i'^tr (p:j3b) ji;:)a -[D^^ty
^D^]DV, yiäyavov, (idyyavop.
TO n^'7i:'?3 . . . m::fi rüss , . , nx^bia pj^ia, afr., nfr. poulie, Block-Rolle,
ed. II i'7'':x3Dxa . . . '?:'?; ]wb -inx ptr"? . , . 'vr::"-« . , . "::!a-iy ]wb i'^ir pjJDfa;
zu der ersten Erklärung vgl. Ar. V, 172 r;''jD'S' . . . mDianr '^s,
it. ingegno; ib"DSj;s'!2, it. manganello Armbrust, mangano
Schleuder, afr. mangonelle, mangoneau, nfr. mangonneau
Wurfgeschoß, vgl. auch Perl. 72.
87.
XLIV 21,1 S. 444 n3 jö n''''3i3)2 Nnn ritsp, asvoiv)]; andere Laa. pnn ytsp
na i» (D'Diia xt:';i)a) k'"ojiü.
TO (xtfi^jiia) D'^ttDitt (pDiTD p) D":n'D an hdü nrj«:} (nnp) "i'? ins n^aiba
«''■'ta cns, prov. taca, afr. taie, nfr. taie, tache, Flecken.
R.: Ex. 21, 25 und Lev. 13, 2 «"is xpxts u. a., TW. nmnn u. nnra,
REJ. 53, 180 u. 190; Jer. 2, 22 ><^^d Kpa, TW. Dn23, ibid. 54, 218.
Gloss.: Ex. a. a. 0., Lev. 13, 2 und 14, 56 tache; Jer. a. a. O. täche.
88.
XLV 1, S. 447 :^ba rbü {i)bf2 jib^).
O -i'bx:: . . . D^bnn nxi tt^snn nx p:"?!?: p-'Dm:: . . . jiSd, T -x'?2,
prov. bolir, afr., nfr. bouillir, abbrühen.
89.
XL VI 5, S. 462 pn:: ^sb^ 'mm '^r.
T KDnms' . . . pn:: ""Db^ bv; insinD bv, 0 xDims', afr, ordon, ordun,
ordre, nfr. ordre, Priesterweihe.
90.
Ebenda 10, S. 467 'i2i:3, vo(ii'i.
T y:abfi 'ai;, O y:bti, afr. malanz, pl. v. malant, malan, Geschwür,
Beule, Geschwulst; Schless. Nr. 16(3.
RG.: Chull. 51'-^ u. 55'^ vgl. Br. Nr. 59, Königsb. Nr. 82.
R.: Sabb. 109'^ Keth. 30^ Kidd. 81*, Gitt. 69% Bk.83^ Sanh. 101%
Ab. z. 28% Chull. 46% 48^^; über i3;'?a pn in R. Ber. 4o-'.
Sabb. 33% Joma 84% Taan. 19^, Ned. 41% Sota 8% vgl. Preuss
in der Berliner-Festschrift 296 ff.
M. V. 751 pjbü, TW. D'nf2:i; Seh. H. 399, REJ. 27, 244; Kl. Ar.
Regensb. ^:bü für -dis und '-'Ot:, Perl. 97.
1 In ed. fehlt der Kommentar zu Par. XLIV— XLVII, vgl. Maamar p. VI.
XX
Die Laazim in den alten Kommentaren zu Bereschit rabba. 381
91.
XL VII 2, S. 472 jnta^ö, firjZQa.
T j"'iDD, 0 pts; LXIII 5 TO pia, afr., nfr. matrice, Gebärmutter.
R.: Chull. 54^^ p-na, TW. dk.
92.
XLVni 6, S. 480 n^^D^b'-D-Mih, dQXih]6trig.
T (?) üDpn:s:nx . . . t:'\2üh hz^ -c, O (■?) tt'jpxnn«; (- :::nK = arch -).
93.
Ebenda 9, S. 486 Dnnns irnx'?u> ^:^bs, nvlav.
T jr'^ns . . . "rnK, O jnbs, afr., nfr. pavillon, Zelt.
94.
Ebenda D'büm (mb^n-nn), vgl. zur Stelle,
T nx''-i'7i3tt'ix Di'r'^nn, O «rnbta u^'X, prov. ostalaria, afr. ostelerie,
nfr. hötellerie, Herberge, vgl. w. u. Nr. 102.
95.
XLIX 1, S. 497 c^^'Tip ^bD"?, xociQos, Schnüre am Webestuhl.
TO b"c , . . 2ttT (p'sa) 'f2^ Kin M:.-n bpi bw mnn.t: ptnrc 'h^; afr. til,
teil, tel, nfr. tille, Lindenbast (teille, Flachs-, Hanfabfall).
KG.: Chull. 51b i^.^^ tW. xrina^n; R. ibid. b-o {rb'"c), vgl.
Br. Nr. 102; Pfln. bei R. 49.
96.
Ebenda 2, S. 499 ji,t-ii:b, TtarQixöv.
O pia'-iüQ, T ]iö-it3B, afr., nfr. patrimoine, Erbteil.
97.
Ebenda 8, S. 508 binb.
T ybQ . . , bifi, afr. fals, falz, nfr. faux v. lat. falx, Sichel, Sense.
R.: Bm. 84'^ Chull. Vo^ sb'i^'^a falcille, faucille, TW. -,'i'p '?;ü:
Kl. Ar. Regensb. xb'tt^s, Perl. 104.
98.
Ebenda 12, S. 514k-itd ri'pn. xA^Vröp«; vgl. zur Stelle und Maamarp. IX.
TO 'in iüp rp: z^p: rrnnm d^d nabrz . . . nm« psSac "n . . . r]z^p^,
prov. cuba, afr., nfr. cuve, Kufe.
R.: Sabb. 88'^ X2ip und Ab. z. 2^ ssip, TW. n'r;; Kl. Ar. Regensb.
sr,p, TW. n'3'3, Grünbaum, Jüd.-deutsche Chrestomathie 469,
Perl. 86.
.\xi
382 j. Theodor.
99.
LH 3, S. 642 jnK'?"'p (pm'?p), xelMgiov. " .
T KDre^'"! . . . c|mü p'^'^'P-
LIV 2, S. 577 pn'?^p (pi^^p): T K2:3^stt>n . . . n^ix, O xtr^at:'^i; prov. de-
spensa, despesa, afr. despense, nfr. depense, Vorratskammer.
100.
LIII 9, S. 564 r\'b''bi2 ntrrJi nito'' nn\-i.
T m'?^'?J2 natipi iüd . . . ^Dxnr . . . r\rh m'?^'?^, O 'rvn, afr. jovene,
nfr. jeune, jung.
101.
Ebenda 10, S. 565 nD« ktts (xjx r^ns).
TO n^atTK . . . tr^ns ijnns* ijrpax kjn d'hs, afr. escirer, nfr.
dechirer, zerreißen, zerfetzen.
102.
LIV 6, S. 583 pHDia (pnois), navÖÖKiov.
T HKnan piDis, O nx^^^'n, afr. heberge, her berge, nfr. auberge,
Herberge, vgl. oben Nr. 94.
R.: Gen. 30, 20 nKn^nnn und zehn andere Laa., TW. "^lai ii^n,
REJ. 53, 170.
Gloss.: Gen. 42, 27 herbijerie u. Ex. 4, 24 herbejerie, TW. p^ia,
vgl. Ind. p. 257.
103.
LVI 3, S. 598 lansn m"?:; (jrita Kinty) fritot:' nD.
TO xpnis ^^h:i. . . . vrhrh {n-^^p) nmp . . . isi"?:: jnta, prov. forca,
Gabel, Galgen, afr. forche, nfr. fourche.
R.r Meg. 16^ «p^is, TW. xs^pi, Pfahl.
Gloss.: Gen. 40, 19, Deut. 21, 22 forche, Esth. 5, 14 forch,
TW. p, Pfahl.
104. 105.
Ebenda 7, S. 603 nnt^i . . . mr?2n ^b)l}: i:(''2ür\ nn?n . . . nt'j), vgl. zur Stelle.
T n-'iDj n-itrn •'sxbia bir myanD ■'niy jid"? nnr: nn\i {•'aon nnna^'i . . , ntrs
yb^^2^ )vb'2 nnnDi n^^iü ir'?a, O nnu?3 paon nniro . . . ni^D
p^'bnn . . . nntt>i n^biö 63 ^•^^: nnt'ji nnt^n . , . \wb; t^iü, afr.
moillier, mollier, nfr. mouiller, naß machen; p-'-bim wohl
eine andere Erklärung, rebolez part. pass. v. afr. reboler,
zurückstoßen (vgl. Schless. Nr. 112 und 113).
XXII
Die Laazim in den alten Kommentaren zu Bereschit rabba. 383
106.
Ebenda 11, S. 611 nhtn (i'^sn), vgl. zur Stelle.
TO b'C'is *ibE5, afr. fuisel, nfr. fuseau, Spindel.
R.: Spr. 31, 19 "^'^tna u. a., TW. -ps, REJ. 56, 81.
Gloss.: Spr. a. a. O. fuyzel; Kl. Ar. Regensb. ^na, Perl. 102.
107.
LIX 11, S. 637 d'-Dim D'-xüir . . . vhfii.
TO T-'^u'iDtt'K, afr., nfr. emmuseler, Maulkorb anlegen.
108.
LX fi, S. 645 p::aD.
TO '\"2'iZ\ afr., nfr. se soucier, sich kümmern, Interesse haben.
109.
Ebenda 8, S. 649 biäc^p C^tjnp), xKprorAo?.
T O "^tic-ip -\'2:!72n nsrr . . nsm (?) i::bzih'cc''p) h'cz'-\p,xg\. Ar. VII, 208.
110.
LXI 7, S. 668 nr'723N, ^ijiihov ('q:x hier Schuhe, die nicht von Leder
sind, vgl. Jeb. 102"^).
0 trobp nv'?23K, T d^"?,-! nisb's;«, afr. chalces pl. v. chalce, nfr.
chausse, Schless. Nr. 23; vgl. das. auch über jn'^p z':^:ibp u. a.
bei R. Sabb. l20^ Jeb. 101^ 102^ Gitt. 25«, 68^; M. V. 88 vybp;
Seh. H. vf'ybp, REJ. 27, 246.
111.
LXIII 8 ^ Ka''D"i'S, 7t(:QL%vxr]g (?).
T Kn"rn \b'2 nd'Sis, O s-i^dd, afr. baigneor, nfr. baigneur, Bade-
meister.
112.
LIV 92 jnrnns.
T rh^hi ^ü'2 jn'jana, O rhhi . . . jn:2ns, ed. rh^ybr^ . . . p-i-'j ••rnD
(vgl. Bb. 8'^); T II «'""KD D"'t2"'tt's nynnx ccsn ja c']m:u? cn pnr-'mB,
vielleicht it. bajoco, afr., nfr. baioque, Münze im Kirchen-
staat, etwa 5 Pfennige (Sachs-Villatte).
1 E Ar. KU'DnQ {TiciQCi%vx)js)^ V nuoiD, Agg. J «^»210.
2 Auch Ar. jnj^anB, Agg. piuano, J inuno.
XXIII
384 J. Theodor.
113.
Ebenda^ s*n"''mKn üp''t2DibiDDN, GioXaetiKog.
T ed. fv ]wb^ ,-ninn ppö » . . ('p''i2Di'?pD''K) xp^taoi'^iaD^N ; O niinn pniö;
T II lybn p^bipu^x KTtoibipDS, prov. escolan, auch Studierender,
afr. escolier, nfr. ecolier
114.
Ebenda - n-'n^fü nmp.
T II Ty^^^■} ns'"ii:!2 'i^'r^'p, prov. grua, afr., nfr. grue, Kranich.
R.: Jer. 8, 7 nsn:, TW. d^d, REJ. 54, 221; Kidd. 44% TW. nm
GIoss.: Jes. 38, 14 grue, TW. T,:r; Jer. a. a. O., TW. d'd. — Nach
Low (brief 1. Mitteilung) ist xmp in der aramäischen Erzählung
in B. r. aus syr. vh-r^p entstellt. Über die Fabel vgl. ZDMG. 57,
660; ebendas. 58, 778 wäre „Rebhuhn" zu berichtigen.
LXIX 13 j-n^33. ^*^-
T O pi^n . . . nr-ittsi ]'"n^'2 iö3 mnaa, ed. j^bia, afr. bole(t)z pl. v.
holet, Trüffel.
R.: II Kön. 4, 39 pi^m u. a., TW. mrips, REJ. 54, 26; Sabb. 108%
Taan. 23% Ab. z. 38% Pfln. bei R. Nr. 32.
Gloss.: II Kön. a. a. O. bulaiz; Kl. Ar. Regensb. ^"h^^2, Perl. 51.
116.
LXXIV 4* j'p'^'toE.
T 11 ^vh'2 m3 v^in^ D^njsü piyirt:' przs p':'p'i:s, prov. nogat mare,
tourteau de noix, fr. nougat, it. nucato, mit Nüssen durch-
setzt. Tanja it:xpiD = irmn ö-'^jibö dt;«, REJ. 27, 248; vgl.
Ha-Goren VII, 91 '"xu p-npD irnnn ]mir:i njx.
117.
Ebenda 15'' jT'emsn.
T II Km Sil s . . . KTeniE, it. porpora, afr., nfr. pourpre, Purpur.
118. 119.
LXXV 6«^ nm^Dj nmis:n.
T nxnbü'' . . sn^DU^K . . nnnn am \fr\b^: xn smisn xn, O ^rb'or . . nx'Tjtyx,
afr. asneri. Eselstall; nxn'r'Si"' etwa eschamelerie v. afr.
eschamel, Kamel.
1 V np'UD'^DD'X, Agg. N^ptSDlSnDK, Ar. JO'üD^ipDX, J NpTlDl^pDN.
">■ V rrnso H^^^., P K"i:ja . . ., Ar. J nxivr: . . ., Agg. nxiV'O xiip.
3 PAgg. ninrD33, Ji niK»a:r2Nr, J i/» § 786 mKD3r3N3.
* Auch V l'pS'DD, E pprJS, Ar pp'S'DD, J* pp'^tiD, P Agg. p^p'DS.
ä VE n^anis, J xTsnis, Agg. pma^s.
e Auch V nniSoj nmion, PAgg. xn^oj! «m'Dn, J. xnnSoj! Nmnon.
XXIV
Die Laazim in den alten Kommentaren zu Bereschit rabba. 385
120.
LXXVII 3 pn:x n'?D, äyQLog.
ed. II ip'^sibty = Ar. I, 28 ip'tcnbc . . . ps""^:s*, it. salvatico, wild,
vgl. oben Nr. 85.
121.
Ebenda^ .T"'rD.
T II xiy i'?"U's i'jbz rT'^rtr, wohl zusammenh. mit afr. essillier, schinden.
12->
LXXVIII 12 p'-.pD^n, diöxägiop.
TO ed. ]v pt:6n n'^n:; nnrp; T II Tb^'o, afr. tablier = tablette, Gf.
123. 124.
LXXIX 72 :}-^b'f2p s]ip (in der Notaricon-Deiitung des W. nts't'p),
xstar]?U((, Kleinodien.
T Dcn pi2 xim (?) jrbiiapcN . . . K"'?Dp, O ntnis . . . «im (?) p"?ipi:'s x'bv^p;
ed. II t]"£'?i< nxt2 K-'^b"» 't:^^' x^''?''ü sp, it. cento niilla(!).
125.
Ebenda 2 pnü'tj 'c.
TO rst:^ er i<i,-n ivh^ santa pnt:; ed. II bv i'^t:.^ Dr xr^'-j: pi^Tü
DU'^mt: er, vgl. Ab. z. 52^^, Becb. 50^
126. 137.
Ebenda'' n^nj'p"^"!'! Twbn, vdxLvd-og.
E p-!;^!2ii Nnrp"-n r\vbn ; J pnj-ifai rrri^Dpm r\vb^n.
T in; Nir,am ... «"-^oir nnrp^m (Hos. 2, 15) nn^'':m n^siD iiaa nr'r'in
mr'p prb na^rp iiai'^a . . . lüu^na ^sid (-|2D Ex. 28, 1 8, 39, 1 1 : Onk.
pnnö:s', j.Targ. I nmnr«, vgl. L.Targ. Wb. 1, 18,225, Krauss 11, 28,
212, -4 48); O -jei: im xa^-im . . . K''i"n3 K*nrpm .-!n''''bm . ♦ . nvbn. -
H'T,}:", afr. jagonce, nfr. jacinthe, hyacinthe, Hyazinth;
ed. II i<-i'?n''üT« "]•:'.: ^^inam Krirp'"-!! \'cp nrp nn'"'?m , . . nv'?in;
it. smeraldo, afr, esmeraude, nfr. emeraiide, Smaragd.
Gloss.: Ex. 28, 17 jaguynXe, TW. mcö; Echa 4, 7 jaguy^ez,
TW. D^r:£.
1 T n^yr, V n'liyt:', J' n^ivc, Agg. xy^^tt«, nicht in FE; in A n'^i>t:' zwischen
den Zeilen zugefügt.
5 Auch V n"Sn:[:, E n^'j'op, Agg. J N^^^op, T i<>Sr:p.
^ Auch PVE ima'D, J' iv^üis, Agg. pnu.
* P N'nrpm nvSn, V n"nj\-3«ni ni'r'^n, Agg. Kna'p'm nv'rn.
Festschrift. 26
XXV
386 J. Theodor.
128.
LXXX 1^ ppöyj, (.ub^og oder fii^og, Possenreißer.
O D-in':?3i a':Th j'-ciaia, P «nnbir, afr. baudir, baude, lustig,
ausgelassen; vgl. Berliner zu M. V. 513.
M. V. ebenda ::'sn m'?p übersetzt xT'nba; „afr. baldire? gew. bal-
derie, baldoire, Fröhlichkeit, Munterkeit" ; ebenda it. Rand-
glosse baldoria, vgl. it. baldore, Übermut; Schless. Nr. 127.
129.
LXXXI 5 2 r\)'3'2 p*?« K'in ir^'w pu?"? , . . man pb«, äXlov.
TKnt2'"''?QX'-iD'?s* man pbsnnx p"?« ])ba Kinw ]wb, O «nt:'?Km3S "ihn
N-iD''"''?2, ed. II HitähH \r pti'bD id^s vba nnx pbs; iX-iD'?x altera;
K-it5^"''?Q wohl mit plaindre, plainte zusammenhängend.
130.
LXXXIII 1 -IHK DipsiJi pin.
ed. IIiy"if3'"TnnxDipi2)3mt:itr')ai"in«,. . pm, it. remo,prov. rem, rema,
afr. rame, raime, reme u. a., nfr. rame v. lat. remus, Ruder.
RG.: Bb. 731 üü'p tr''ü''''-i, TW. mtsit'ü, vgl. Br. Nr. 83; Königsb.
Nr. 25.
R.: Ez. 27, 6 t:?ü"i u. a., TW. Ttsiti'J:, REJ. 54, 231; Keth. 85*^
u?ö''''-i; RSbM. Bb. a. a. 0. (Rabbinov.) u'^an t'/a"-!.
131.
LXXXIV 16 p^hn.
ed. II xt:''')2p; afr., nfr. chemise v. spätlat. camisia, Hemd.
R. : Sabb. 120* xty^üp, TW. p)br^, vgl. auch Perl. 60.
132.
LXXXV 2 3 n^nnn n« K^jciaiat' .
ed. II 'NTDU^^K . . , r\:ifi^]D, prov. espirar, afr. espirer, nfr. inspirer,
eingeben.
133.
XC 3 4 QnT'?D ibiii nsi.
T 11 3"'-it3tt'''K p-npiy (1. dn-r) tt>n-i ■''?3, O :2nt:c'K . . . Dm '•bs,
ed. pasn onu^a aTbr monn on« •'ja •'bjity t:nr-it2t:>''s* . . . dm •''-1:,
afr. estrief, estrier, nfr. etrier, Steigbügel, vgl. auch Perl. 50.
» V poD^n, Agg. pDDiD, J DüVü (vgl. Ar. V, 128 DI2lN'0 aus Ech. r.).
2 P ]-\hn Nin '2V pty'?, V inN pS« n':iv pc^, Ar. J -inN ;iSx sin kv pc'?,
E in« . . . ^<^n n'3r ptrS, Agg. in« , . . k'h 'jv pc'r.
3 Auch V und Agg. (ed. pr. und Ven.) M'sroQ Ninr, J «vrou Kinu', P nxdü sihk'.
* Auch E Ar. om^^^, P am» h2, Agg. D'^jt 'So.
XXVI
Die Laazim in den alten Kommentaren zu Bereschit rabba.
387
134. 135.
XCI 11 ' ^rücia m"?"!, fiaartxtj.
TU KrDiö, O s*:iirin . . . s3'oci!3, afr., nfr. miisc; ed. II ...-5122:0
Hi"ccf2, prov. mastegue, -tic, afr., nfr. mastic, Mastix.
Ar. V, 234 ipDiö (ppci?:) und 'sTicö für -na, vgl. Kimchi s. v. -iia,
Pfln. 70, REJ. 27, 243.
Register.
Die Zablen bezeichnen die Nummern.
5 . . . c'n"i: irNi":: ,d«1"'j
05 S'a
■19 tt'Tura
44 irzHhiz ;N:o^a
71 |>'SU
21 Npn'j
X25 xi^n^a ,sjn'j
59 tt".-:*!'.: ,t:'r2ia
14
48.
100 '':x3l^
12G . tC-JlV,''
64 r'Sv
119 nsn^n'
r)4 .
17.
8G 1'?':NJ13NÖ
30 t:'::io
101 n^'i'W
134 ay^'V2 ,K3D10
38 i'pirs
.57 tt'NIID ,ttmo
91 "[»n'jsrs
38 D^'iQ
8 . . . . ^«"Sn1D .tt^m^a
00 y:hr2 ,',':xSo
(is t:'i;Na:D
13 [ID.":
134 x.v:::rj
77 X.1"li'D ,}<.-ViD
r,i Djn!2"io ,tJ':nDnr3
112 N"K2
88 ... . • -|>Sn2
115 yh^i ,p^n
12s trinSa
7!t ^•"'73
34 ... . iSp: .l'SpD yhp2
!■> ]*'i'n2 ,pj'n2
00 1''l:B'2
29 ,
r,-,
41 N"IV2"lO
78 B'M ,B'".1
80 ti":vj:''i.i ,C'im^.'!
40 • «1'Sj
2 . . . '. C'?.1
32 ^yh.'i ,B'^.'l
31 ^•^^''h:, ,üvh:>
114 nxnj
81 . '>o^n
62 T'-is:^c*n
73 B'"i2'Sn
66 "i^jm
39 cm
19 T.:tt'i
20 nx^^trn
37 t:2st:-7
99Ni'^3t5'n ,Nrr3ü'n .«i'rstt'n
102
i-!Kn"2nn ,nNn2n
122
87
* V Ar. »j'ncr:, P >3ddo, E oudv:, Agg. «^Di'io.
XXVII
il.t
58
70
45
G7
50
89
127
94
65
56
85
IG
. . . «O'PDIlX
. . . . i'3ni2x
■1 ;:nix ,"!nn;iN
.s':-mN ,N:n"nx
. . . xi^n^r^TX
. . . nxn^LjB'ix
.... XLVX
. . . iviinrx
2'N
133
132
1
129
33
3
27
43
92
42
121
101
107
ll.s
21
li:i
"iv.:r3rx
JIV^I'X
XT-.2*\S'
ü'^Mi ^x .ti'mSx
X1t3""'3 XT.;'?«
iC^hx
Y-;itZii ,]:'Qx
mpi.«^ ,np2X
x-m^'^^tx ,x-"'?sx
.... i:*;p:i:i'"!X
t:':ix»i;'-niL:t:"x jv.i'n"ii:c*x
XC'l^'C'N
"l'JC'X
iiSK*v:t:'x
X'i>:c'x
T'iDß^K
;"'?ir:t:'x
r
,;v.:*'3^pK"x »pr'sSprx
47 . . iioSs^rx .prSs'rx
123 p'Sr:pt:'x
26*
388
.1. Theodor.
3ö ^^-np
•>a «inc'ip
110 cchp
131 NC'Op
18 K^SISp
7 v'^p'^V
105 . "i'^^Sinl
36 N^^m .sSain
130 B'lDn
108 1>i'lt£^
120 lp»'L)N1^B'
2:i 'SlK'3
75 «"Sa
97 yhs
5 anna
10- Ninc'is
25 S'12'2i
124 «"^'D 'üyi
98 nsip
15 spnnp
c nx^ip
74 ü'n^aaip ,]>nu:ip
82 niip
40 NDlip
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Gl nS"J
12 pIXPj
93 jrSns
84 nn•^h^Q
69 IDI'NID ,'J11D
117 N11S113
103 Npnis
106 . • hims
96 ponas
XXVIII
Weinstock, Feigenbaum und Sykomore in
Palästina.
Von Rabbiner Dr. S. Klein, Ersekujvar, Ungarn.
1. |S)1 Weinstock.
Wie in der biblischen/ trifft man auch in der talmudischen
Zeit den Weinstock in allen Gegenden Palästinas an.
a) Das Stammgebiet Judas (in der talmudischen Zeit zum
^Darovi'^ gehörig) zeichnete sich besonders durch seinen Wein aus.
So bezieht der Midrasch die Worte im Segen des Patriarchen
(Gen. 49, 12) 'in i"ö n^:'S 'b'hzn auf die Bewohner des Daroms,
denen der Wein, den dort die Bejahrten, wie Kinder die Milch,
trinken, die zum Thorastudium nötige Kraft und den Glanz der
Augen verleiht.'- Namentlich werden zw^ei Sorten Wein aus Darom
genannt: 'b-nn (vielleicht: „stark, wie Senf'')^ und "'^-nu (?).•* Zur
Zeit des zweiten Tempels wurde Wein aus Darom zu den Trank-
opfern verwendet. Während dieser Zeit wurde der Wein nie sauer;
damit dies geschehe, mußte man Gerste in den Wein geben.s — In
1 Siehe die Bibelwörterbücher, so Guthes BW 716 ff.
2 Gen. r. 98 § 10: HS' . . . min niroSiS ns' nnji m^in2 nn'rv'tr nm '>:2 ihn . . .
Nin I" rrnK" »^Tin f" ex "ih i^iN cm 2 n^an cv nnx f^-; .pirnS ^Snn -inr a'ar ]zh f"
n\ntr yi p' r^nr onu ;" cni. Zum ersten Satz vgl. b. Ketubot 111''.
3 Dalman, Ar. nhb. Wb. 151": ..senffarbener Wein".
1 Die beiden Sorten werden auch b. Sabb. 62''— 63" erwähnt, wo RÖI '"^mLi
als weißen, '^^^^ als schwarzen Wein erklärt: siehe auch Krauss, Talmudische
Archäologie II, 241.
'•• j. res. III, Anf. (29') bemerkt zu der M.: n:it:'Ni; ;NVim nri'DS /."rnsn ]*:2in
H'S pmix nm ];ünn j^a jnyB* n'^.ia p;n' pim y^n::! ]" n^n sS aoD:S mnaa ;" pw; vnc*
n^ram no>D2 (vgl. b. 42*'). Siehe auch T. Demaj. I 2 (45, 11); j. Dem. I 1 (21', 8),
wo das gleiche über min*;::' poin gesagt wird. Daß mit dorn Aufliören des
Terapeldieustes den Früchten der Gesolimack genommen wurde, sagt auch
M. Sotah IX 12, 13; T. XIV 2 (321, 17).
390 Dr. S. Klein.
der weinreichen Gegend von Hebron (vgl. b'zz"». br.z Num. 13, 23)
wurde auch in der talmudischen Zeit Weinbau betrieben. In dem
südlich von Hebron gelegenen ViV "iss, dem heutigen Chirbet 'Äziz,
hatte R. Ismael (2. Jahrhundert) seine Weingärten.'' Wir hören
dann von einer mit Namen nicht näher bezeichneten samaritanischen
Stadt im Darom, wo Wein verkauft wurde." Von der wunderbaren
Fruchtbarkeit der Weinstöcke in Gebalenc (der südlichste Teil von
Darom, wo arabische Stämme wohnten) weiß ein Amora des S.Jahr-
hunderts zu erzählen.^
Der Ortsname onsn n^a M. Middot III 4 ^ = Kage^i LXX Jos. 1 5, 29,io
heute 'Ain Kärim, zwei Stunden westlich von Jerusalem, beweist, daß
in der Umgebung der heiligen Stadt — wie dies auch sonst bezeugt
ist 11 — Weingärten vorhanden waren. — Auf Weinkultur weist
auch der Ortsname sdsi:^^ oder p:sij rr'n^^ hin, den man mit DscJiifnä
nördlich von Jerusalem gleichsetzt. Der Ort liegt in einer freund-
lichen Oase.i* Estori Farhi bezeugt, daß zu seiner Zeit der Ort
reich an Wein war.^^
c M. Kil. VI 4 == T. IV 7 (78, 29); N"::!Dn n'3 (Tos.: pj^'ian n'2) ist kein
Ortsname, sondern bedeutet „Schlafstätte" (vgl. Targ. IL Ester 1, 9). Siehe Low,
Aram. Pfln. G4: „cnj? . . . erklärt sieh aus ^^j^$\js. Lauben aus Baumzweigen, die
in mehreren Gegenden Palästinas auf den Dächern stehen und in denen während '
der sechs heißen Monate die Leute schlafen." Über fJhirhet 'Äziz siehe PEF Mem.
III, 848 f.
^ Deut. r. c. 2 § 33: büC) noj^n nuS Di22) am2 nnx i'<-jh i^nti' '« 'a 'ü* '-12 nB'iVi
cnn hv riNtn i'i'n '21 "^^ ifs« ,m3aS j" jnd C" T»n2 ih idx isidS; vgl. auch b. Hullin 6":
'Nmj '2. Der Ort lag wohl in der Gegend von Lydda.
8 b. Ketub. 112'': R. Josua b. Levi sieht in nhz^ Weintrauben, die groß
sind, wie Kälber (? !). Er ruft aus: n'>3iy^ Tnn'3 ns'i'io nx '07 ,i'nn>D »D'3::n ]nK ]ns
n:>n,x:;nn i:ov noi*C' 'hhn — Vgl. auch weiter unten bei pi2 'J3, Anm. 29.
3 m^n n'3 n*;p20 nsron ':2X ... Es gab einen gleichnamigen Ort in Galiläa
(siehe weiter unten p. VI), aber es ist kaum anzunehmen, daß man die Steine
zum Altar aus Galiläa nach Jerusalem gebracht hätte.
iu Wahrscheinlich auch Neh. 3, 14. — Jer. 6, 1 z-\2- D':: hat Targ. r.^;~2 n'2
N>0"i3 lies wolil: n'OId D'^ ri^'p:. Dagegen bezeichnet Hieronymus zur Stelle die
Lage des Ortes zwischen Jerusalem und Thekoa (also auf dem Herodesberg bei
Betlebem, siehe Guthe, BW 84).
ii M. Ta'an. IV 8.
12 b. Ber. 44", j. Ta'an. IV 5 (69"), Echa r. 2, 2. Über x:3i.t; Nnc"-::; siehe
meine „Beiträge zur Geographie und Geschichte Galiläas" S. 32, Anm. 5. —
Josephus, Ant. XIV 11, 2; Plinius, h. n. V 1.5 Focpvci.
" T. Ahil. XVIII 16 (617, 16).
1* Baedeker g igC.
'^ s"io 48"; Grünhut, Die Geographie Palästinas nach E. ha-Farehi (Jeru-
salem 1912) 66.
II
Weinstock, Feigenbaum und Sykomore in Palästina. 391
In Jiidäa sind auch die M. Menahot IX (VIII) 6 genannten
Orte zu suchen. Die Stelle lautet: D-^Vtani crnnp ]"n ns* j\S"r:2 vn p";»!
nrpnr x:jd nan nns pb rrni na«n n-n pb r:'^y^ .]'^b xsbs. — c^-nnp ist
vielleicht KcoQsai des Josephus (Ant. XIV 3, 4 und sonst), i« heute
Karfmä bei der Jordanniederung in einer schönen, überaus frucht-
baren Oase gelegen. 1^ Nach dem Wortlaute der M. ist auch der
zweite Ort Q'hrc- (auch mit -n und t am Beginn) in Judäa zu
suchen.i« In der Tat findet man einen vollkommen entsprechenden
Namen südöstlich 'Ämicäs, unweit der Straße, nämlich Clürbet
Hatidä bei einer gleichnamigen Quelle. ^^ Wein zweiter Sorte gedieh
in nun n'2, dem heutigen Bat Fima, nordwestlich von Jerusalem
nördlich von Tibne, -^ und in izh r^s dessen Name heute El Luhban
lautet, das westlich von Bet Bima in der Gebirgsgegend Judäas
(nn^) liegt.2i — nrpnr xdjd nsr vermag ich nicht zu identifizieren.-
Sowohl in der Abrnwi-Ebene^s als auch in der ihre Fortsetzung
bildenden Scliefela hat man in talmudischer Zeit Weinbau betrieben.
Wir kennen da als Weingegenden das Gebiet der Städte: Cäsar ea,^^
16 Briill, Ben Chananja 1867, 82; Grätz IV 2 454, MGWJ 1882, 14 ff.
Hildesheimers Einwendungen (Beitr. zur Geogr. Pal. 21, A. 159) sind schwach.
1" Buhl, Geogr. Pal. 39, Baedeker 6 118.
13 Vgl. den Schluß der oben angeführten M.: alle übrigen Landesteile Palä-
stinas tyü'ity VT\ i«?^ aha r^•\'i^2 vr\ müiNn Sr, vgl. zum Ausdruck M. Schewi'it IX 2)
hätten auch den Wein liefern dürfen, aber man brachte ihn (gewöhnlich) von da,
d. h. von Judäa, wo die hier genannten Ortschaften (siehe weiter im Text) alle
lagen. — Über die falsche Ansetzung in Galiläa siehe meine „Beiträge" S. 47.
19 Siehe die englische Karte.
20 Buhl 170.
21 Fischer-Guthes Karte von Palästina. — Ein gleichnamiger Ort liegt auf
der Näblusstraße, westlicli von Siloh. Mit diesem will Neubauer, Geograpliie 82
(auch Saphir, •,'"'Nn Jaffa, »-;"-\n n Nr. 161) unser p'? n'i gleichsetzen. Aber der
von uns bezeichnete Ort paßt der Lage nach besser in den Zusammenhang.
22 Siehe noch M. Kelim V 4, T. Kel. b. K. IV 4 (572, 39): n:.:id T, T. Ter.
III 18 (30, 13); vgL noch M. Eduj. VII 8, T. III 1 (459, 15): Menahem 'kj.";d p
(Büchler, Der galil. 'Am-ha'Ares 79, Anni. 1). Der Ort lag in einer Ebene (nvp:::),
ist aber kaum mit Suloic bei Jäfä zu identifizieren (Neubauer 84|, da die Ebene
bei Jäfä nicht T\'';^2, sondern n^sr heißt (M. Schewi'it IX 2).
23 M. Nidda II 7, T. III 11 (644, 12) b. 21" oben: »:nB'n f", vgl. M. Bb VI 2:
fnt-2 a':p:-. Krauss, Talm. Arch. II 603, Anm. 587, verweist richtig auf die
Kolonie ]vi'! pCKi (in der Saronebene) mit i)rachtvollen Kellereien (Press, ZDPV
1912, S. 171; ich kenne sie ül)rigens aus eigener Anschauung).
2* T. Ahil. XVII I i;5 (617, 10) wird bei der Bestimmung der östlichen
Grenze von Cäsarea nSü- n.:n r.^i (das Kelterhaus der Stadt) genannt. Hierher
gehört auch das Gleichnis in j. Meg. I E. (72", 61): Ein König verbietot seinem
Diener, Wein von Tiberias, Cäsarea und Sepphoris zu trinken.
III
392 Dr. S. Klein.
Jäfö (Joppe),^'^ Lud (Lydda),^^ Jahne (Jamnia),-^ Äskalon und Gaza.-^
Wunderbare Fruchtbarkeit zeigten die Weinstöoke in Bene-Berah'^^
(heute Ihn Ibräk östlich von Jäfä).
h) Der mittlere Teil Palästinas: Samaria war an Wein nicht
so reich wie Judäa.^'^ In einer in drei Rezensionen erhaltenen
Barajta werden drei samaritanische Ortschaften genannt, die in der
Nähe heidnischer Orte lagen und wo deren Wein wegen des ge-
schäftlichen Verkehrs der Samaritaner mit den Heiden den Juden
verboten wurde. Die samaritanischen Ortschaften sind (nach der
korrektesten Rezension) folgende: 1. nn^is', 2. i^nmn, 3. ^e^id pr.^^
Dieses Verbot setzt voraus, daß die genannten samaritanischen
Ortschaften in der Nähe einer jüdischen Gegend lagen, denn nur
dort konnte ein regerer Handelsverkehr zwischen Juden und
Samaritanern sich entwickeln. Solche Gegenden waren der nördliche
an Samarien grenzende Teil Judäas und die an Samarien grenzende
Meeresküste (von Cäsarea bis Lydda).^^ Zur näheren Bestimmung der
25 Pes. d. R. K. 143''\ Schir r. 7, 5 wird Zech. 14, 10: ll^sn '3p> mit
isn n'mtt'' (so zu lesen statt i'in; Bacher, A. p. A. III, 643). Die Stelle zeigt jeden-
falls, daß im 3. Jahrhundert in der Nähe Jäfäs die Keltern Salomos gezeigt
wurden. In der Nähe Jäfäs liegt die in der vorhergehenden Anmerkung genannte
Kolonie fi^i'S pcxi.
2''> T. Ma'ass. seh. V 16 (96, 13), b. Besä 5"*, Rh 31'^: R. Elieser b. Hyrkanos
hatte seinen Weingarten im Osten Lyddas an der Seite von '3tJ "i32 (heute: <'J(. Kefar
Tab, Neubauer 80). Vgl. auch M. Kelim II 2: mniS nr:n (Fässer aus Lydda).
27 Vgl. n32U D10, wo die Beratungen der Gelehrten im 2. Jahrhundert
stattfanden (M. Ket. IV 6, Eduj. II 4 und sonst).
28 Krauss a. a. 0. Anm. 588 aus „Descript. orbis terrae".
29 Midr. Tannaim, ed. Hoffmann 173 f.: Dt:' N^.VJi pi2 'J^'? '2T d:^J nnx Ci'D
2>:c' ü'Vi:' |3 S-lj^'D pn ^ncx. Zu pna '33 vgl. noch bei nsxn Anm. 7.
33 Es kam zuweilen vor, daß in ganz Samarien ('p^uiOD Samaritike) kein
Wein zu finden war (j. Aboda zara V 4, 44' 50), Krauss, Talm. Arch. II, 615,
Anm. 714. — Für die ältere Zeit siehe die Nachweise bei Haefeli, Samaria und
Peräa bei Fl. Jos. S. 27, Anm. 3.
31 aj jer. Aboda zara V, 4 (44' 50):
eis -132 '3B:i ,-iiD« Nin T\^h -in.n}< h^ n:'> cn,>2iN rn n^iB'xna
npn'D m^:: 'js?2 nn.nn Sb'i
Xühv TS3 'JDO 'B'n pv ht'
hj Trakt. Kuthim ed. Kircbheim c. II hat nur folgendes Paar: nr:3 - in.';
[lies: nr-i-j].
cj b. Aboda zai-a 31'' unten hat folgende Zusammenstellung: m': — 't:*!:! py
xpn:; [lies: 'nC'^s] 'XC-iQ 133 — Nnpi3 ; u^h'i' 133 - [lies: in-lNJ -in.ü. Die Rezension
des Jeruschalmi wird in einem Punkte durch hJ bestätigt; so dürfen wir diese
als die richtige betrachten.
32 Keiner der nachweisbaren Namen führt aber nacli Galiläa (siehe weiter
unten p. V f.).
IV
Weinstock, Feigenbaum und Sykomore in Palästina. 393
Lage dieser Orte können zum Teil auch die in der Barajta angeführten
heidnischen Ortschaften dienen. Es sind diese: l.ti";ensr, 2.n,TTcnT2,
3. D'^'irnsr. — c:s ns2, wo nach einem alten Bericht ein Johannisbrot-
baum als Aschera von den heidnischen Bewohnern verehrt wurde, -^^
ist das heutige Fadscha ^r^ in der Nähe der jüdischen Kolonie mpn nns
(östlich davon). 3* np^-i-onn^s (etwa: „Burg der Sarazenen" — beiden")
ist mir nicht bekannt, n'^ir nea ist mit Salame östlich von Jafü
gleichzusetzen.'^'^ Der Ort wird schon I. Makk. 7, 3t genannt, und
lag an der samaritanischen Grenze.^*'
Die als samaritanisch bezeichneten Ortschaften müssen wir
nun in der Nähe dieser nicht weit von der Küste gelegenen Orte
suchen. Die Lage von nnai« (b. -in:i, 1. nn;x) läßt sich auf folgende
Weise feststellen: Tr. Kuthim bietet die Lesart nnj, das mit dem
gleichfalls in einer Barajta genannten j-,cp bt' ni-i: zusammengestellt
werden darf.^^ Unser Ort lag demnach südlich von Cäsarea (im
samaritanischen Gebiete) und ist vielleicht hei Hudeva {oder Hadera)
südöstlich von Cäsarea, wo heute eine jüdische Kolonie besteht,^»
zu suchen.
xnm2 ist vielleicht mit BoQKaiog (Jos. Bellum III 3, 5): Grenz-
ort gegen Judäa, identisch. Der heutige Name lautet: Ch. Berkit
(an der Sichemstraße).^^ Nicht weit südlich davon liegt eine (auf der
Fischer-Gutheschen Karte bezeichnete) Ruinenstätte El-Burdsch,
deren Namen noch genauer mit sn:mn übereinstimmt.
^tri:: py ist auch aus einer Stelle der Tosefta bekannt. R. Tarfon
(der in Lydda und Jahne lehrte) wohnte eine Zeitlang in ^tt'ia ri?.^°
Offenbar war der Ort damals noch jüdisch, und ist erst nach
Niederwerfung des Bar-Kochba-Aufstandes (wie dies mit vielen
33 T. Aboda zara VI (VII) 8 (470, 8): nu'^s iD^ wie Trakt. Kuthim und
b. Talm. (Anm. .31).
34 Saphir, y-\nn Nr. 982.
3^ Buhl 196.
3ß Grätz 112 S. 371, Anm. 2. Er zieht auch II. Makk. 15, 1: ... «i' Tolg
xaza ZanKQSiav xonois hierher.
31 T. Schewi'it VIT 10 (71, 19): ]-'-\üp h^ mT.i Var. mi-'i, lies: nnn.i. Der
Ortsname -n.-;, -l*^.^ nni.';, nm-l war in Palästina häufig (vgl. mein: Zur l'alästina-
kunde S. 5 f.). Zur genaueren Bestimmung der Lage eines dieser Orte mußte,
daher der Name der nächstgelegenen größeren Stadt hinzugefügt werden; vgl.
ähnliches bei Tiii ^i":, •n.'! nr:n (Beiträge 70 ff.); nnx rf:r: (ib. 89 ff.) — Zu nnj.v
(T,i;,iN) = ^nJ! (ohne '»), vgl. -rilN = ;v:i; noiiN = nr^n (ZAW. .30. Jahrg., S. 66 f.)
38 Siehe Press, ZDPV. 1912, S. 174.
•■9 Nestle, ZDPV. 1911, S. 99.
w T. Schewi'it IV 4 (65, 27); j V 5 (3G', 14): ptt'i2 pi'.
394 Dr. S. Klein.
jüdischen Ortschaften geschah "i) samaritanisch geworden. Ein Ort
gleichen Namens in der Gegend von Salame {pbv "isd) ist mir nicht
bekannt.^2
In Betschean (jxu? iT'a) kam es vor, daß Juden Wein der Heiden
gepreßt haben. ^^
c) In Galiläa ist der Name n'i.sn n"'? nrpis vom Weinbau, be-
ziehungsweise von den bei dem Orte befindlichen Weingärten her-
genommen. Die Ebene von Di2n n^n lag im westlichen Galiläa und
der Ort ist mit Medschdel Kerüm, östlich von 'Akkö identisch.*^
Der Karmel-Y^Qin wird in einer ßarajta erwähnt. Er war
nicht so stark wie der vom Saron.^^ — In Käbrd (bi22), südöstlich
von 'Äkkö^^ war solche Fülle an Wein vorhanden, daß die Be-
wohner bei einem Besuch der Söhne des Patriarchen R. Gamliel II,
zu ihrer Ehrung Wein (und Öl) vor ihnen ausgössen. 'i'' — Weinbau
ist auch für die beiden größten Städte Galiläas: /Sepphoris und
Tiherias bezeugt.^« — Die Ebene von Gencsar (-iD^r: nypn) lieferte
nach Josephus' Zeugnis (Bj III 10, 8) zehn Monate lang im Jahre
ohne Unterbrechung Weintrauben. — In dem nördlich von der
Battöf -Ebene (nsita: n^n nrpn)" gelegenen piab:; {Uela^r] bei Josephus;
heute: Ch. Selläme) gab es gleichfalls Weingärten im 2. Jahrh.^" —
R. Johanan b, Nuris Weingärten waren in ir:3D,^^ das mit dem in
der Nähe von Nazareth gelegenen Orte namens D schind schär gleich-
41 Siehe j. Jeb. VIII 4 (9^ 17); j. Kidd. IV 2 (65", Ö2): nn>'V mC'V tt'^c
:nQB*n '0>2 o^non vjprw:':
*2 Schlatter, Die liebräisehen Namen bei Josephus 69, will diesen Ort mit
Abu Kusch (so bei Seh.), nordwestlich von Bethel identifizieren. Der Ort heißt aber
Abu Kaschsch (mit ^ und doppeltem ^), siehe die Fischer-Guthesche Karte.
43 M. Aboda zara IV 12, T. VII (VIII) 8 (471, 31 in den Varianten).
44 M. Nidda II 7, T. III 11 (644, 8). Über die Lage siehe meine Notiz
ZDPV. 1910, 29 f.
4^ T. ibid. 644, 11; b. Nidda 21' oben. Über Weinbau auf dem Karmel
siehe ZDPV. 1907, S. 136.
46 Beiträge 55 f.
4^ T. Sabb. VIII 17 (118, 28). Zur Sache siehe Büchler, MGWJ. 1905, 12 ff.;
Goldmann, ibid. 1907, 32, Anm. 3.
*8 Siehe oben Anm. 24. Ferner berichtet R. Jose (aus Sepphoris) T. Schewi'it
IV 13 (66, 18) über niB'^i:: in: aij (Var. ^n.-i, RS: in.i); j. Pea VII 4 (20") nc^o
ms'x:: mnuS v^r n•\hh^]; thp^'^'. Vgl. auch die Erzählung Pes. d. R. K. 178" (und
Parallelstelleu): zwischen Tiberias und Sepphoris lagen viele Weingärten: ma n'2
(siehe Bubers Anm. 15).
49 Beiträge 83.
s" Ibid. 87: M. Kil. IV 9.
si j. Kil. IV, 2 (29'', 30) und Parallelstellen; vgl. mit V, 14 (30' ganz unten).
VI
Weinstock, Feigeabaum und Sykomore in Palästina. 395
zusetzen ist.^- — Der beste, oder der stärkste Wein in Galiläa
gedieh in dem Orte xnii'^a,"^ über dessen Lage man soviel erfährt,
daß er nicht weit von Tiberias. auf einem Berge — von dem man
nach Bet-Ma'ön und Tiberias absteigt — lag.^* Ein ganz ähnlicher
Bericht setzt an Stelle von xn^ibs den Namen "nie 123 (lies A'. iSahh'Ud),
dessen Lage bekannt ist;^^ es ist das heutige Kafr Saht, südwestlich
von Tiberias.se Demnach ist Kn:ib3 gleichfalls in dieser Gegend,
wahrscheinlich bei Esch-schechchara^'^ oder Lübije zu suchen.
In einem alten Bericht erscheint jmin rrs nrpn als ein Ort,
wo Weinbau betrieben wurde."^ Der Name ist sonst nur als Heimat
des am Beginn des 3. Jahrhunderts lebenden R. Nehunja bekannt.''''
Gewöhnlich denkt man dabei an die große und fruchtbare Haurän-
Ebene im Ostjordanlande (vgl. schon Ez. 47, 16. 18),«» doch scheint
der Name einen bestimmten Ort, nicht eine weitausgedehnte Ebene
mit zahlreichen Ortschaften, wie der Haurün ist, zu bezeichnen.
Ferner ist zu beachten, daß über den Weinbau an diesem Orte
galiläische Amoräer referieren, wie auch, daß die Wirksamkeit des
R. Nehunja aus jnnnn n^n nrpn (kürzer fmnn n'2 und i"^rn '=) nach
52 Saphir, |n«n Nr. 395 und 1905. Auf Grund des heutigen Namens i^^j^^
vermute ich, daß die richtige Lesart wohl lii::^, d. h. |J + i|2 („Garten des Zimmer-
mannes") ist.
M Lev. r. c. 5 § 3, Num. r. c. 10 § 3: . . .«njnnsJO 'K xr^n 'i ntt'r in::x '"i
t<nji^sa 'N n"i cca pmi. Vgl. b. Sabb. 147": .-'oam j<'ai «n'^niEn xnr:n nSn t'n
D'üDB' mtt'y in£3'p. Die Variante Nn;!inD im Midrasch entstand dadurch, daß der
Name so gedeutet wurde: r,i3T7 s^i-in n« nnDO (ibid.) siehe weiter unten Anm. 65;
er lautete aber ursprünglich Nn.'!i^-3 (daraus b.: STi'.'i-ns, lies: Nn'J^iSJ = NnuiSs).
Daß es sich um einen Ort in Untergaliläa handelt, zeigt die Nennung von n^oan
in b. Sabb., d. h. Srj^ioaia die öffentlichen Bäder von Tiberias (siehe Krauss,
Talm. Arch. I, 216), vgl. die Parallelstelle in Lev. r. c. 5 i; 3: bS vn niS'D?:! ';
i^hz n S'^N jn? n^n::*: .sSi . . . uitr'i u::;*, wo niN^oron gleichwie in b. Sabb. (trotz
Perles, Sprach- und Sagenkunde If.; Bacher, Ag. der pal. Amor. III 72, Anm. 1)
als Demosia zu erklären sein wird: „von allen 13 Bädern blieb nur das eine",
nämlich bei Tiberias.
i» Num. r. c. 9 ^ 24 (58"): xnzur: nz i'"?!*;! sn.'ii^ari nz p^T,\:^• p^'n n': hi-
(j. Sota 1 8, 17" hat sriD^s, lies: Nn-iiSs, das 'u entstand aus .11).
^ä Gen. r. c. 85 § 6, siehe Beiträge 58 ff.
56 Siehe ZDPV. 1910, 38 s. v. Z"«/?«.
" Heute eine jüdische Kolonie, ZDPV. 1912, S. 178.
58 b. Erubin 11" (vgl 'Aruch s. v. nN3 1): \r\•\^n rrn nyp:f2 ins ms; r:z";r:
:':2i cn''?*; n-^r^t nnci m\:'7] (Var. niNS) m;'3 '-2 ;':'i:ip 't |*;':b'
5'» Siehe Bacher, Ag. der pal. Amor. III, 566 und ..Tradition" im Register;
ilalevy, ti'K^n nnn 11, r.O ff.
•" So auoli Dacher a.a.O.: „aus dein Ilauran". Bachers Bemerkung, daü
der Ort „sonst überhaupt nicht"' vorkomme, ist nach dem Obigen zu berichtigen.
VI!
396 Dr. S. Klein.
Galiläa verweist." Wir glauben daher nicht fehlzugehen, wenn wir
diesen Ort in Galiläa ansetzen, freilich ohne eine genaue Identi-
fikation geben zu können.
d) Aus dem Ostjordcmlande sind nur wenige Daten über Wein-
bau vorhanden. Die Tosefta nennt die Weinstöcke (nr'rn) von bnx.^-
Dieses b^a ist sicherlich mit dem zu derDekapolis gehörenden -46^7a,
das Eusebius als eine durch ihren Wein berühmte Stadt erwähnt,*'^
identisch. Die Stadt wurde mit dem heutigen Äbil (östlich von Gadara)
gleichgesetzt.''* — In tannaitischer Zeit war der ammonitische Wein
berühmt; er war stark und zur Sinnlichkeit reizend.''^
2. ilwSri Feigenbaum.
Gleich dem Weinstocke war der Feigenbaum in biblischer ^
sowohl wie in talmudischer Zeit in ganz Palästina verbreitet.
aj Aus Judäa sind eine ganze Anzahl Orte bekannt, in denen
Feigenbäume vorhanden waren. Für die in der unmittelbaren Nähe
Jerusalems gelegenen Ortschaften -js rrn- und Bethania nrsan''^"''^
61 Vgl. die bei Bacher genannten Tradenten seiner Sätze; siehe ferner
j. Sehewi'it IX 1 (38"): R. Johanan wird durch eine Entscheidung des R. Nehunja
veranlaßt, Sepphoris zu verlassen und nach Tiberias zu übersiedeln. Nach
j. Aboda zara 42" 10 spaltete sieh der Tiberiassee vor ihm, wenn er zur Inter-
kalation nach Tiberias kam. Diese Legende könnte nach einer ostjordanischen
Gegend weisen. Es ist aber auch denkbar, daß R. Nehunjas Ort etwa im Süden
des Sees lag, woher man Tiberias durch eine Durchquerung des Sees schneller
erreicht, als wenn man das Ufer entlang geht.
•'S T. Schewi'it VII 15 (72, 2): ^l2r.S';tt' nr-n ist schon im Manuskript in
SsN Sc korrigiert, siehe das Faksimile zu Zuckermandels Tosefta-Ausgabe.
63 Onom., ed. Kloster mann 6, 7: nolis sniarjfiog Aßtla olvocpÖQOs-
6* Thomsen, Loca sancta S. 13 Aßila 3; Beiträge S. 28, Anm. 4 und S. 81.
65 Sifre Num. 131 (47*), j. Sanh. X 2 (28" 25). Der ammonitische Wein wird
genau so charakterisiert, wie der von xn-ii^B: morS fjijsn nn nnso Nim ncp S'inü*
(oben Anm. 53). Bei dem ammonitischen Weine ist wohl an den aus dem ehe-
maligen Gebiete Moabs stammenden Wein (siehe Jes. 16, 9. 10) zu denken, da
diese Agada bei der Erzählung über Ba'al Pe'or (Num. 25) angeführt wird.
1 Guthe, BW. 176.
» Der Name bedeutet: „Haus der unreifen Feigen", vgl. Mc. 11, 12 f. Es
lag auf dem Ölberge (Mt. 21, 1 und sonst). Auch in der tannaitischen Literatur
oft erwähnt (z. B. M. Men. XI 2 und sonst); auch die Schreibung und n'n (ibid.) und
MiD '2 (Mech. des R. Simon 158, 6), ferner DM2 ri': (Comm. Maim. zu Men. VII 3)
kommt vor. Zu nMD siehe Low, Pflanzennamen 391.
3 Gleichfalls am Ölberge (Mc. 11, 1 und sonst, siehe BW 83). Heute heißt
der Ort El-'Uzar'ije (aus „Lazarium"). Der hebräische Name des Ortes kommt in
der talmudischen Literatur nicht vor, denn »j'n rr: etc. gehört nicht hierher,
siehe weiter unten Anm. 10 und 11.
VIII
Weinstock. Feigenbaum und Sykomore in Palästina. 397
bezeugt dies der Name selbst. — Der Feigenbaum bedeckt auch
heute in der Gegend Jerusalems große Strecken. So berichtet
eine Erzählung über große Feigengärten zwischen Löd und Onö,
nordwestlich von Jerusalem: man konnte bis zum Knöchel im
Feigenhonig waten. ^ — In dieser Gegend ist sicherlich der Berg
(oder der Ort'') a^riSÄ in zu suchen, dessen Bewohner einmal
frühreife Feigen noch vor dem Pfingstfeste als Erstlinge nach
Jerusalem brachten.'-^ — Im einstigen Wohnorte R. Akibas: BenT-
Berak triefte förmlich der Feigenhonig von den Bäumen herab.'' —
Wohl in das judäische Enimaus (heute 'Ämiväs, nordwestlich von
Jerusalem) ist folgende Begebenheit mit R. Johanan b. Zakkai zu
verlegen: Es erfaßte ihn einst Heißhunger, da setzte er sich unter
einen Feigenbaum in D"i!a"'S*, 1. D''i?a''S% d. i. Emmaus.^ — Nach dem
Darom führt uns die Nennung der Feigenkuchen (nb'r*:) von nh'V\:>,
d. i. das heutige Ch. Kilä östlich von Bet-Gubrin.^
^ b. Ket. 111" (unten), Midr. Schir haschir., ed. Grünhut 14": n:: rpr 'i '«
tpmr '?iD-ip ny 'riD^ni qB":2 »noip nnx cys .j'^'ü [ed. G. ntt'f2n] ncSü* i3is'^ ti^o wran
[ed. G. □':;!n] n':\sn. Heute gibt es auch viele Gärten in der Umgebung Lods
(heutiges Ludd; i.rx liegt nördlich davon, heutiges Kafr 'Ana).
'^ nn mit einem Eigennamen oder Nomen kann auch Ortsname sein, z. B.
\\-;i^Z' nia (j. Taan. IV 69"); TiQU&aßa (Jos. Ant. XVIII 4, 1. 2) = N2D «-nu* (eigentlich
der Xame des Berges Gerizim bei den Samaritanorn).
■5 M. Bikkurim I 3, Halla IV 10. Bei ü'iir: ist in erster Reihe an Feigen
zu denken (M. Bikk. III 1. ?, steht an erster Stelle n;xr). c'i,'i2V in ist wohl bei
dem Orte c^'U-^' r^; (T. Jebam. I 10, 241 24: c"nx r:2, c^Niit; b. 15'', j. I 3^: c'i'ias '2)
zu suchen, der Neh. 11, 34 neben -nn und c'rsa genannt wird (vgl. meine Aus-
führungen MGWJ. 1910, 25). [Das Tal ü^'j!'^ in I. Sam. 13, 18 gehört nicht hierher,
es liegt östlich bei Miclimas (Guthe, BW 740)|. Näheres über den Ort in meiner
demnächst erscheinenden Geographie Palästinas.
' b. Ketub. 111'': 'j'xnr; NCan n'"3~; siehe aucli oben bei p-l Anm. 29 und
weiter unten Anm. 20.
8 Koh. r. 7, n (vgl. b. Joma 83'', j. Vlll 5, 45'' oben) ist nach Jalkut
Koheleth zur Stelle und nacli dem Zusammenhange der ganzen Stelle von
R. Joh. b. Zakkai (nicht von Amora R. Job.) die Rede. Die Stelle ist mit einer
geringfügigen Umstellung der Worte so zu lesen: D<if:'N^ -S-tr* »xri ]2 pm' '"i:: nc';*a
'131 r\2nr\ iz' nniro^ ii 3C'n Dtt:hM nnsi. Emmaus war Badeort (Koh. r. 7, 7; Aboth
di R. Nathan 14 g. E.); R. Joh. b. Zakkai suchte dort Heilung. Übrigens trifft
man mehrere Zeitgenossen R. Joh. b. Zakkais in Emmaus an, sielie meine Notiz
REJ. LX, 1910, S. 106. — Die Korrektur D'ir3\y statt D'sn:'« stammt von Rappoport,
der aber (pSr: -;-iv s. v.) an das Bad bei Til)erias denkt. Dieses beißt aber stets
nan, nie aber dinon (vgl. meine „Beiträge" S. 91 ff.). — Durch das Obige findet
auch Schlatters Annahme (Die hebräischen Namen bei Josephus 14) seine Wider-
legung, vgl. meine Notiz MGWJ. 1915, 157 f.
3 T. Sabb. VIII (IX) 30 (121, 12), j. Joma VIII 5 (45", 4), b. 83'': ^Ksh ]^i;2
'm n'^'i'p nSm iniM p'roNOB' DirsSn nnNC. — n'^^yp steht nur in b., aber diese
IX
398 Dr. S. Klein.
b) In Saniarien lag "rn jt^d, auch s^r r\'^ genannt, dessen unreife
Feigen eine an mehreren Stellen angeführte Barajta erwähnt. i» Der
Ort ist wahrscheinlich bei 'Änin östlich von Cäsarea zu suchen. ^i —
Nach einer altchristlichen Schrift gab es ein Kloster bei Shythojiolis,
namens Ev&si'avrj^;^- der einheimische Name lautete wohl x'rsri |T*.
c) Daß der Feigenbaum in Galiläa, dem fruchtbarsten Teile
Palästinas, anzutreffen war, ist natürlich, Josephus (Bj III 10, 8)
rühmt die Feigenbäume der Ebene Genezareth. Am Nordende dieser
kleinen, schönen Ebene lag der Ort nr«n j^r (nrn pr), heute: 'Ain et-
Tine, dessen Namen das Vorhandensein von Feigenbäumen beweist.'^
Auch in der überaus fruchtbaren Umgebung von Sep-phoris'^* ge-
diehen Feigenbäume, wie dies tannaitische^-' und amoräische Be-
richte ^6 zeigen. — Zur Zeit einerHungersnot inUntergaliläa verteilten
zwei vornehme Familien in n.'an (h-^iik) Eümä (heute: Ch. Bünie am
Südende der -Ba//vj/-Ebene) an die Armen (auch der benachbarten
Orte) getrocknete Feigen. i' — Gleich tSej^/thoris (wo, nach einer
Erzählung, die in Fässern aufbewahrten getrockneten Feigen vom
Honig förmlich zerflossen) i^ war das nördlich von der Battöf -Ebene
gelegene fiSD (n^sso = IJcoyccvr} bei Josephus), heute: Suchnrn reich an
süßen Feigen.19 Als einst R. Elieser (1. Jahrhundert) nach pjao ging,
fand er eine Ziege unter einem Feigenbaume; die Milch floß aus dem
Euter der Ziege, der Honig triefte vom Feigenbaume herab, und
Milch und Feigenhonig vermischten sich, gleichsam als lUusti-ation
zu der biblischen Phrase vom „Lande, wo Milch und Honig fließt\2o
Lesart ist sicher richtig, wie es b. Sehebuot 23", Kerit. 13^ j. Bikk. III 3 (GS^ 21)
beweisen. An letzterer Stelle wird gesagt, daß Feigenkuchen als Erstlinge nur
aus n^'i'p gebracht werden durften (weil diese gut seien), nicht aber aus man.
10 T. Schewi'it VII 14 (71, 30), b. Erub. 28^ Pes. 53\
11 Ausführlich von mir behandelt in MGWJ, 1910, 18 ff.
12 Cyrill. Scythop. vita Sabae c. 62 f., angeführt bei Thomsen, Loca sancta 61.
13 j. Ta'an. IV 68'' (Mitte), Koh. r. 32 (§ 3), 77; vgl. Beiträge S. 30 f.
Hirschensohn, m?3on yns- S. 185, erklärt den Namen (R. Hanina) N'iinJi* (siehe
Bacher, Ag. der pal. Amor. III 222, Anm. 6) aus ni'D py.
K b. Meg. 6'' (Beiträge 30, 4).
15 Sifre Deut. 316 (135"), Midr. Tannaim 192, letzte Zeile, b. Ketub. 111\
Siehe auch T. Terum. IV, 2 (30, 28) das über R. Jose (aus Sepphoris) Mitgeteilte.
16 Echa r. 3, 9, j. Ma'asser seni V 2.
IT T. Erub. IV 17 (143, 18), siehe Beiträge G7. Getrocknete Feigen als
Almosen, siehe M. Demaj. V 5, T. V 8 (54, 11).
18 Siehe die Anm. 15 angeführten Stellen.
19 Ibidem.
20 Midr. Tannaim 174, 1 zu Deut. 26, 9: n^im ry H^üi pWD^ n ") i^n nnx Di*£3
nn nr paiynai n^^nn p {<vr tyani nJDo nmty 2^ni m^unn nnn. (Siehe auch Anm. 7.)
Weinstock, Feigenbaum und Sykomore in Palästina. 399
Im tannaitischen Midrasch zu Deut. 32, 13 werden die Worte inp""!
vhofi irnn (infolge des Reichtumes an Feigenhonig) auf ';rD und
seine Nachbarsorte bezogen. ^i Südwestlich Sepphoris lag "^ibnö, das
heutige Malfd, wo ebenfalls Feigenbäume genannt werden.22
d) Aus dem Ostjordanlande hören wir nur über Feigenkuchen
aus ,-112:13.-^ Diese waren aber nicht schmackhaft. Es ist wohl Boötqcc
(Thomsen, Loca sancta 44 f.) gemeint, das heutige Bo.p-ä eski acliäm.^^
3. nript Sykomore.
„Die Sykomore kommt nameutlich in den wärmeren Gegenden
Palästinas, der Küstenebene (I. Kön. 10, 27; II. Chr. 1, 15; 9, 27)
und dem Jordantal (siehe Luc. 17, 6) vor, und zwar so häufig, daß
nach I. Chr. 7, 28 ein besonderer Aufseher über die königliches
Krongut bildenden Sykomorenpflanzungen gesetzt war."^ Was für
die biblische Zeit gilt, trifft auch für die talmudische Zeit zu.
Eine Barajta gibt als charakteristisches Zeichen für die rhpt die
Sykomore an.^ In der Nähe der Meeresküste {Th^'c in Judäa) lag
K3D "132 (heute: Kafr Säha, nordöstlich von Jäfä), wo eine Sykomore
erwähnt wird,^ — Zweifelhaft ist, ob der im Fragmententargum
Num. 34, 15 als "is:pi5y und in griechischen Schriften als 2Jvy.a^u<t,(ov
(fälschlich auch Evxcoaa^cov)* genannte, im Süden Palästinas gelegene
Ort (heute Ch. Sidc mäzen° südlich von Gaza) seinen Namen von der
Sykomore (,-i,"3pr) hat. — Sicher hängt aber der Name des in der Nähe
von Haifa gelegenen Ortes nrjsp'ii' {2Jvxa^Lvos) damit zusamm-cn, daß
in der Nähe des Ortes Sykomorenpflanzungen vorhanden waren.*
'1 Siehe Anm. 15.
2- j. Ma'asser seni V. 2 (und Parallelstellen): i;^ n^aü* p>7D ninj^T^nfO" nvjia
23 Siehe oben Anm. 9.
21 Das Ostjordanland galt nicht als B'am ihn nar px, siehe M. Bikkurim 1 10.
1 Socin in Guthes BW 422.
« T. Schewi'it VII 11 (71, 11), siehe Low, Pflanzennamen 248.
3 T. Nidda VIII 5 (649, 35), b. Nidda Gl: xzc iDrit:' nopc, vielleicht eine
Aschera, wie weiter unten Anm. 7. — Über den Ort sielie Tliomsen, Loca sancta 22
B. V. AvTinarrtiq. In der talmudischen Literatur noch in der Grenzbestimmung
Cäsareas j. Demaj. II 1 (22") erwähnt.
* Thomsen, ib. 63; vgl. Schlatter, Zur Topographie 358.
1 Musil, Edom 2, S. 56.
c Sieho Low, Pflanzennamen S. 387. Ein Schüler K. Akiba's war Simon
'3i?:pc'n (Bacher, Ag. der Tann. P 445); M. Demaj. 1 1: n:icpc' v:n, siehe Low,
Pflanzennamen 284; (n:ioptJ' =) nopti* '2nn ib. 176 f. — Sonst siehe Thomsen
a. a. 0. 108.
XI
400 Dr. S. Kleia.
Dies wird auch durch eine Angabe der Tosefta bezeugt, wonach auf
dem Karmel (wohl in der Nähe von nDiöp;:?) eine alte Sykomore als
Aschera verehrt wurde.' Die Lage von nsii^pD bezeichnet heute Haifa
el 'Äilka in der Nähe von Haifa (nzi^n). Eine andere Sykomore, die
als Aschera verehrt wurde, stand in "rx-i.*^ Den Ort glaube ich in
Er-Eene,-^ nördlich von Nazaret wiederzufinden. Für Untergaliläa
(wo dieser Ort liegt), ist nach der Mischna die Sykomore charakte-
ristisch.^*^ — In Jericho gab es Sykomoren in großer Anzahl. Der
Bericht über sie stammt aus der Tempelzeit.^^ Der Prophet Amos
aus Thekoa (südlich von Jerusalem) war ein Sjicomorenpflücker.
Das Vorhandensein von Sykomoren auf dem judäischen Gebirge
wird auch durch eine Erzählung aus dem 2. Jahrhundert bezeugt,
wonach sie in nr "iss (südlich von Hebron, siehe oben p. II) an-
zutreffen waren. 12
Nachtrag.
Zu Seite IV, Zeile 2: Die Weinberge des am Toten Meere ge-
legenen 'En-gedi (heute: 'Ain Dschidi) rühmt Hl. 1,14. Agadische
Stellen bezeugen das Vorhandensein von herrlichen Weingärten in
diesem Orte in der talmudischen Zeit. Man habe danach den für
die Opfer nötigen Wein dort gekeltert. ^
Zu Seite VII, Anm. 60: Zweifelhaft ist, ob \"ir,Ti lan (j. Joma
IV, 5, Keritut 6% Bb. 97^) „Wein aus dem Eaurän'\ oder „sehr
weißen Wein" bedeutet (siehe Baers Siddur, p. 245). Über Weinbau
im Hauräii siehe ZDPV. XXI, 16 f.
^ Aboda zara VI (VII) 8 (470, 8): ^t?":3a'^'l L^ies Var.: 'JNijji^'j i3Xi2tt' n?jpü'.
8 Siehe vorige Anmerkung.
9 Siehe Saphir, X'^HT\ Nr. 1591.
10 M. Schewi'it IX 2: pnnnn h'<h:s i'optr' h•^,:^^ «inr h^.
11 T. MenahotXIII 20 (533, 30), T. Zebahim XI 17 (497, 4); Low, Pflanzen-
namen 387.
12 M. Kilajim VI 4 (siehe oben bei [s.i Anm. 6): TOp^' ^t:- pc (Block; Low,
Pflanzennamen 387).
1 Midr. Sir has. ed. Grünhut 16": j" DB' pB^ii?! . . . n.i py iQB'i '"S2 Dipri 2"
pipSi D'JDJ^ mnüi; vgl. auch Targ. zu Hl. 1, 14 und mi, der aus einer agadischen
Quelle zitiert: n:K"3 didj?3 ncr^n in nyaiN nn»B n»trii? n^rsiD cmx'^* . . . . Siehe auch
Hieronymus, Set. Paulae peregrinatio cap. 5: contemplata est hortum balsami
et vineas in Engaddi.
XII
Weinstock, Feigenbaum und Syltomore iu Palästina.
401
Register.
^2« = Aßda VIII.
cn« I 5-
'OnN "V 37.
injiN siehe inj.
iy,n IX.
D'IO'N IX.
2':ia'X corr. C'IJS'K.
nrDTiK V 37, X, siehe auch
nan.
phpva IV.
msO = BoatQa IX 9, XI.
«njin = BoQxaiog IV f.
»Kni3 '2 II 7.
»p^iD m>2 IV f.
p;!3ij n'3 siehe «:i)l.'!.
pa'jrin n'2 II e.
«"2Jon n'2 II 6-
'3»n n»2 siehe «'2! n'2.
m^n n»3 (In Judäa) II.
D12~ n'2 (in Galiläa) VI.
jmnn n'2 VII f.
pnn nu yil f.
K»:^ n»2 X.
p"? n'2 III.
;iyo n'2 VII.
'JD n'3 VIII.
'.113 nu VIII.
CHl'i n»2 IX 6-
C"2V n»2 IX 6.
o»yi2S n»2 IX 6.
nan n»3 III.
]HV n'2 IV.
n:Nn n>z* IX 6.
pia »:a IV, IX.
man n'2 nypa (in Judäa)
II 9, 10.
D"irn nu ryps (in Galiläa)
VI.
noiBJ n'a nypa VI.
FeatBcbrift.
jmm n'2 nypa Vll f.
iD':u nvpa VI, X.
Nnpia siehe j<n;!in.
nhii = Gebalene II.
nnj IV f.
jncp Sc nnj! V 37.
k:du = FocpvK II.
»Stiij I.
D'yas «u IX 6.
|innnn Wj XII lo.
D'DiO'T = Sij^ioaCa VII 53.
pm VII 37.
cm I, II 7-
«
Emmaus IX.
Ev&sravtjd- X.
Evxcofia^cov s. ^Tvxfifuorifajr.
D'^lcH III.
cyiis in IX.
nnj? corr. -injsK IV 31 c
imn II.
nnn IX e-
D»Siun III.
HD'n XII.
n!:n IX s.
nn« non V 37.
•n^ non V 37.
'^Tin I.
«nria III ji, VI, TU, VIII 61.
Iiyac 11D IX 5.
H2ta xilta* = TtQa&aßa IX 5.
n32> IV.
min* = Judäa I, III.
XIII
[xn2«j z' VI II 61].
Jordantal XI.
IS' IV.
D'^B-n» II, VIII f.
inn' XII.
KaQBfi siehe D"i2n n'2 (in
Judäa).
Sl23 VI.
□'m2 II 7, IV.
'2U 132 IV 26.
NID 132 XI.
NJ-ID 132 III.
VVJ 132 II, XII.
(n)B'J!3 132 (korrupt kcib)
IV f.
'n2C* 132 VII.
D?C 122 IV f.
^,•212 VI, XII.
11^ II 7, IV, IX.
n;s Si;0 V 37.
SiSno XI.
[zum VIII 60].
t:S:i IX fi.
i.v:::: VI f.
i)2vn hn: II.
(f)':2D = ^coyccvr] X f.
n'32C = Zlcoycevr] X f.
'P'tii.'iD = Samaritike IV 30.
mV IV.
D''?mv III.
nj ;'*; XII (Nachtrag).
(;)>tt'i2 ;'y IV f.
n:nK)n py (in Galiläa) X.
26
402
Dr. S. Klein.
X'i^KD ]'-;* (bei Skytliopolis)
X.
pr2j,' VIII.
□ "21J,' II 7.
Dny j_y^S\^c II 6.
Nn;,i^D VII, VIII 65 (Kor-
ruptelen: xn^jiiD, Si-m^B,
«njins VII 53, 54).
;V2^1£ = ZsXafit] VI.
mSJii III 24, VI, X.
pDp III, V, XI •5.
n^'yp IX.
□"nnp = KcoQsuL'i III.
'2n1 (korrupt iJX-i) XII.
nan = Rüma V 37, X.
i'St (korrupt aus isn)
. IV 25.
"roplt:^ = Zvxafialcov XI.
nW III 23, XL
rt:)!2püf (nnpw) XL
;nc' III, VI.
yipn XII.
XIV
Die Dattelpalme in Palästina/
Von Rabbiner Dr. J. Taglicht, Wien.
Klima und Bodenbeschaffenheit eines Landes bestimmen nicht
bloß die körperliche Entwicklung der Bewohner, sie beeinflussen
auch deren seelische Struktur und deren Geschichte. „Die Ge-
schichte steht nicht neben, sondern innerhalb der Natur, die Landes-
natur tritt in den Individuen hervor." 2 In Palästina lassen sich
nun drei klimatische Meridialzonen unterscheiden, die subtropische
Abkürzungen in den Literaturnachweisen: Ankel: Otto Ankel, Grundzüge
der Landesnatur des Westjordanlandes, Frankfurt a. M. 1887. Antt.: Josephus
Flavius, Antiquitatum judaicarum libri XX. Bell, jud.: de belle judaico libri VH.
Bru^sch: Histoire de l'Egypte, von H. K. Brugsch, Leipzig 1859. Ebers und
Guthe: Palästina in Wort und Bild, von G. Ebers und H. Guthe, Stuttgart 1880.
Fischer: Theobald Fischer, Die Dattelpalme, ihre geographische Verbreitung
und kulturhistorische Bedeutung, Petermanns Mitteilungen, Ergänzungsband XIV,
1880 — 1881. Hehn: Victor Heb n, Kulturpflanzen und Haustiere in ihrein Übergange
aus Asien nach Griechenland und Italien etc., Berlin 1877. jer. : Talmud jerusohr.lmi.
Krauss: Samuel Krauss, Talmudische Archäologie, Leipzig 1910 — 1912. Kremer:
Alfred Kremer, Ägypten, 1863. Layard: Ninive und Babylon, von A. 11. Layard,
übers. Zenker. Low: Immanuel Low, Aramäische Pflanzennamen, Leipzig 1881.
Lö w L. : Leopold Low, Graphische Requisiten und Erzeugnisse bei den Juden, 1870.
Meissner: Bruno Meissner in Sachau-Festschrift, 1915. Neubauer: Adolphe
Neubauer, La Geographie du Talmud, Paris 1868. Raumer: Karl Raumer,
Palästina, Leipzig 1835. Ritter: Karl Ritter, Die Erdkunde im Verhältnis zur
Natur und zur Geschichte der Menschen, 1822 — 1829. Shaw: Voyages de Shaw
dans plusieurs Provinces de la Barbarie. Schwarz: Adolf Schwarz, 's^ Nr,s:inn
n^tit ]v:,n ti'n'S wj m'iß'r:n mo, Wilna 1890. T.: Tosefta. Wiesner: Schollen zum
babylonischen Talmud, Prag 1859. ZDPV. Zeitschrift des deutschen Palästina-
Vereins. ZDMG. Zeitschrift der deutschen morgonländischen Gesellschaft.
' Eine gründliche, erschöpfende Darstellung, in der die Bedeutung aller im
Talmud und Midrasch erwähnten Bestandteile der Palme festgelegt wird, bietet
Low in seinem Meisterwerke „Aramäische Pflanzennamen", S. lOS— 125. Vgl. auch
dort die Bemerkung S. 30. — Diese Abhandlung möge daher nur als Versuch
angesehen werden, die Stellen im rabbinischeu Schrifttum näher zu beleuchten.
2 Ritter XV, 6.
26*
I
404 Dr. J. Taglicht.
Küstenebene, das kontinentale Bergland und die tropische Oase
des Jordantales. 1 Auf diese Verschiedenheit dürfte die in der
Bibel geschilderte verschiedene Geartung unter den zwölf Stämmen
zurückzuführen sein. Hier die Freude am Kampfe, dort die Nei-
gung zu ruhigem, beschaulichem Leben; bei dem einen Stamme
ungestümer Freiheitsdrang, bei dem anderen die Bevorzugung
friedlicher Arbeit und geduldiges Tragen der Lasten. ^
Deutlicher jedoch kommt dieser Wechsel des Klimas durch
die Flora zum Ausdruck. Während der Boden in dem einen Teile
fast nur Steppengewächse hervorbringt, gedeihen in anderen Ab-
schnitten des Landes die tropischen Pflanzen in reicher Fülle, die
in ihrer üppigen Pracht das Auge erfreuen und durch ihre Nützlich-
keit diesen Landstrichen zum Segen werden. Unter ihnen nimmt
die Dattelpalme, der im Altertum höchst gepriesene und von
manchen Völkern sogar göttlich verehrte Baum, den ersten Rang
ein. Wie Noa, nach Genes. 9, 20, den ersten Weinstock pflanzte,
so schreibt die arabische Tradition dem Seth die erste Pflege der
Dattelpalme zu.^ „Sie ist unter den edelsten Gewächsen der wahre
Hauptbaum des semitischen Orients, sie ist das Charaktergewächs,
das allen Landschaften (vom Indus bis zum Nil) ihre Physiognomie,
allen Bewohnern ihre Hauptnahrung, allen Kulturen durch die
Dattelgärten ihren Mittelpunkt gibt." ^ Von den Bäumen, heißt es
im Bundehesch, hat Ormuzd der Schöpfer den Dattelbaum, den
er hochwachsen läßt, zum Haupte gemacht.^
Die aus Ägypten befreiten Israeliten hatten Gelegenheit, die
Dattelpalme als das einzig belebende und lebenerhaltende Element
in der Wüste kennen zu lernen. Wenn ihnen während ihrer müh-
seligen Wanderung auf einer Oase wie Elim, wo heute noch
mehrere Quellen und ein ganzer Palmenwald zu finden sind," die
Wasserquellen entgegenblinkten und die Palmen ihren kühlenden
Schatten und ihre goldenen Früchte ihnen boten, lebten sie wieder
auf und sahen hoffnungerfüllt in die Zukunft. Und wenn ihnen
Kanaan als ein Land geschildert wurde, worin Milch und Honig
1 Vgl. Ankel 77.
2 Genes. 49; Richter 5, 14 — 18.
^ Fischer 11.
* Ritter XIII, 761.
^ Daselbst S. 762.
6 Je ne vis ici que neuf des douze puits dont parle Moise. En revanche
le septante Palmiers se sont tellement multiplies qu'il y en a aujourdhui plus
de deux mille. Shaw II, 37. — Elim (Exod. 15, 27) liegt an der Westseite der
Sinaihalbinsel.
II
Die Dattelpalme in Palästina. 405
fließt, war der Dattelhonig ^ gemeint, denn auf ihren Zügen dürften
sie manchen Stämmen begegnet sein, die ein sorgenfreies Leben
führten, weil ihnen Milch und Datteln in Fülle zu Gebote standen,
von denen sie fast ausschließlich lebten.-
Welche Bedeutung die Palme in Palästina hatte und wie hoch
ihr Wert eingeschätzt wurde, geht schon aus dem Umstände her-
vor, daß sie als Bild in den poetischen Stücken der Bibel und als
Motiv bei der Ausschmückung des Tempels oft wiederkehrt, daß
sie im Kultus Verwendung findet und auch als Frauenname uns
entgegentritt. Ihre intensive Pflege in nachbiblischer Zeit ist durch
die häufige Erwähnung und die bis ins kleinste gehende Be-
schreibung im Talmud bezeugt. Palästina ist nicht ihr ursprüng-
licher Heimatsboden. 3 Sie muß jedoch, wie die biblischen Berichte
erweisen, schon in sehr alter Zeit dahin verpflanzt worden sein
und ist dort gut gediehen, obwohl sie, wie Plinius sich ausdrückt,
zu den Bäumen gehört, die ungelehrig sind, anderswo als in ihrem
Geburtslande zu wachsen. Im Ghor, das eine klimatische Sonder-
stellung einnimmt, waren eben alle Bedingungen für ihr Gedeihen
gegeben, Wärme, Seltenheit der Niederschläge, Windstille und
Bodenfeuchtigkeit.^ Aber die ihr in der Bibel zugeteilte Rolle und
1 r2T in der Bibel wird im Talmud als cnr:n trän erklärt. Unter ß*2l
(Deut. 8, 8) sind Datteln gemeint, jer. Bikk. (ed. Piotrkow) I, 3, p. 4; Ber. 41* u. ö.
Zur Zeit der Miselma jedoch dachte das Volk, wenn es von Honig sprach, au
Bienenhonig. Daher: „Wer durch ein Gelübde den Genuß des Honigs sich ver-
sagt, darf Dattelhonig essen." D'''\:2r, cm2 nmr2 Cinn p niiin Ned. VI, 9. Siehe
die Abhandlung über „Honig in Palästina" von Krauss, ZDPV XXXII. 19U9,
S. 151' -164. „Er ließ es Honig saugen aus dem Gestein" (Deut. 32, 13) wird
durch die Berichte der Reisenden, daß man auf der Insel Farsan im Roten Meer
Palmen fand, die unmittelbar aus den Spalten der Korallenfelsen hervorwuchsen,
erklärt. Dasselbe wird von dem Gebirge in der Nähe des Toten Meeres erzählt.
- Nur die Dattelpalme machte manche Gegenden bewohnbar. Die Palmyra-
palme bildet den Hauptlebonsunterhalt von Millionen Menschen, Fischer 1. Es
gab einen babylonischen Hymnus, in welchem 360 Arten, von der Palme Nutzen
zu ziehen, aufgezählt waren.
3 In den Ebenen am unteren Euphrat und Tigris soll die Kunst der
Dattelveredlung von den babylonisclien Nabatäern zuerst gefunden und geübt
worden sein, Hehn 233. Die Dattelpalme bedeckt, nach dem Berichte Herodots
(1, 193), die ganze Ebene, die meisten, außer den männlichen, fruchttragend,
liefern Speise, Wein und Honig. — Fischer (S. 11) jedQch ist der Ansieht, „daß
die kulturhistorisch so folgenreiche Tatsache der Veredlung der Palme" sich
in Arabien vollzogen und von dort nach Persien, Mesopotamien, Syrien und
Ägypten verbreitet hat.
' Sie gedeilit aucli deshalb in den windgesoliüt/ten und bodenfeuchten
Tälern in besonderer Güte. cnr:n c>|-::v"7 ;r:'C jor. Schebiith IX, 2, p. 5U. \Vu
III
406 Dr. J. Taglicht,
ö*
später die vielen sie betreffenden religionsgesetzlich enBestimmungen
berechtigen zu der Annahme, daß sie auch in anderen Teilen des
Landes Wurzel faßte und zum fruchtspendenden Baum sich ent-
wickelte.
Der größte und wertvollste Palmenhain befand sich in der
Nähe von Jericho, der Palmenstadt,' deren Datteln als besonders
köstlich bekannt waren, worüber auch Josephus- und der Talmud ^
berichten. Zoar, südöstlich vom Toten Meer,^ wird im Talmud
ebenfalls als Palmenstadt bezeichnet.^ Auch Engedi,*^ am Westufer
des Toten Meeres, hatte viele Palmbäume. Sie gediehen ferner in
Hamatha (Ammathus) bei Tiberias'' und in Nimrin (Nimra), in der
Nähe des Jordans. •'^ Die Benennung des Ortes Kefar Tamratha"
mangels natürlicher Quellen die Bodenfeuchtigkeit fehlt, muß, künstliche Be-
wässerung angewendet werden. In Arabien nennt man die Frucht der nicht
künstlich bewässerten, sondern nur auf Bodenfeuchtigkeit angewiesenen Bäume
Baals-Datteln (Fischer 3). Vgl. h)}2rt mt' und S;*:n n'2 mr (Schebiith II, 9;
T. Moed kat. I, 1; T. Baba mez. IX, 2 u. ö.), das von Regen und Bodenfeuchtig-
keit getränkte Feld. Nicht von Menschenhand, sondern vom Baal fruelitbar ge-
machter Boden. Die Unideutung im Talmud lautet: if^'n^l r\h-;2 NTJ'r?, der Regen
ist der Mann, der die Erde, die Frau, befruchtet. Vgl. Krauss II, S. 532 und 546.
Zu der unverständlichen Stelle (jer. Schebiith II, 3, p. 8) xrc^;:: x^'^pn ppfo
Nmnm xmn vgl. den Kommentar nco ':3 und Low 115.
1 cn':nn 1V IHT Deut. 3 4, 3; Ri. l, 16; 3, 13; IL Chr. 28, 15 Nach Strabo
(XVI, 2, 41; XVII, 1, 15) war der Palmenwald 100 Stadien (zirka 2 Kilometer)
lang. Theophrast, Hist. plant. II, 6, nennt neben Jericho auch Archelais und
Livias, wo in den warmen, sandigen Tälern Datteln von besonderer Güte ge-
deihen. Auch Horaz erwähnt (Ep. 11, 2, 184) den Palmenhain bei Jericho, aus
dem Herodes fette Einkünfte bezog.
2 Antt. XV, 4, ?.
3 Als Erstlingsgabe sollte man die besten Früchte darbringen, daher von
Datteln nur diejenigen von Jericho: inn^r: xSx cnr:n px';:: ]'« jer. Bikk. I, 3, p. 5.
Sie waren ein besonderer Leckerbissen innn ni2ni:3r; p 2\T jNr: Bab. b. 146''.
■4 Vgl. Neubauer 256.
5 anr^n- tj? ij?ii' Jebamoth XVI, 7. Bei Eusebius: Segor de fructibus pal-
maruni, quos dactylos vocant, valde abundanp. Wird noch von den Kreuzfahrern
Villa palmarum genannt. ZDMG. I, 1847, S. 193.
'' Antt. IX, 1. 2. Er spricht auch von „einem am Jordan gelegenen und
ganz von Palmbäumen besetzten Orte, wo jetzt die Stadt Abila liegt"' IV, 8. 1.
Über Abila siehe Neubauer 2G0. „An Stellen wie Engedi neigen die langen Wedel
der Palmen sich beinahe bis zum Spiegel der salzigen Seeflut herniedei'." Ebers
und Guthe 170.
" Bell. jud. 111, 10. 8, Gen. rab. cap. 41. Siehe auch Neubauer 207.
8 ;nr:i;n n:nn2 ncix i<"z^n . . . no^n n;m23 cnisrn er: Snxn T. Joma V, 3 ;
Fesach. 53".
'•' Siehe Neubauer 133.
IV
Die Dattelpalme in Palästina. 407
bei Bethlehem deutet auf dessen Palmenreichtum hin. Außerdem
wird noch Tubnia' in Galiläa als ein Ort erwähnt, wo Datteln
wuchsen.
Palästina stand natürlich in bezug auf Palmenzucht hinter
Babylonien, dem „Paradiesesklima der Palmenbäume", weit zurück.
Ula kommt nach Babylon und ist von der großen Menge der dort
zu Markte kommenden Datteln, wie auch von dem niedrigen Preise
derselben überrascht. Wo man so leicht sich sättigen kann und
so wenig Zeit dem Erwerbe widmen muß, da kann man wahrlich
nach Herzenslust studieren, denkt er und das veranlaßt ihn zu
dem Ausrufe: Einen Korb voll Datteln für einen Zuz, und die
Babylonier beschäftigen sich dennoch nicht mit der Thora.'- Ein
anderer Gelehrter weist auf die Schlaffheit und Faulheit als Folge
solchen bequemen Lebens hin. R. Jochanan sagt zu R. Chijja:
Während du die Datteln in Babylon dir hast wohl schmecken
lassen, haben wir hier die Mischna richtig interpretiert und danach
die Halacha festgesetzt.^ Die Babylonier sind auch auf ihre Ge-
schicklichkeit in der Pflege der Palme sehr stolz. Ein Babylonier
sieht am Ufer des Jordans eine schöne Dattelpalme. „Wie groß
ist ihr Ertrag?" fragt er den Besitzer. „Sechzig Kor" antwortet
dieser. „Dann verstehet ihr es nicht'", meint der Babylonier, „die
Ertragfähigkeit des Baumes zu erhöhen, ihr schädigt ihn viel-
mehr, wir hätten 120 Kor erzielt.'** In Babylonien sollen die Bäume
auch ohne künstliche Befruchtung einen Ertrag gegeben haben
(vgl. unten S. VI).^
Das rabbinische Schrifttum hat für die Palme mehrere Be-
nennungen: die am häufigsten gebräuchliche ist hpi, nbpn, sonst
1 N'::it2. Nach Neubauer 267 identisch mit Taibiyeh.
2 Nn'mN2 'pcy nS 'St-;:! xm^ ncz-rn «:i' nhKi Taanith 9''.
3 K£3'Da Kjrs'j-in S332 Nn":s3 n^rxi t; Bechor. 18', Baba bathra 107\ Mit dem
Ausdruck K;r3vnn dürfte eine Anspielung auf «ro'-nn (Leckereien) beabsichtigt sein:
du hast dich an Datteln, ich habe mich an der Halaeha delektiert.
■* r.yr: ;:m.", nin nn cns-^i nsvo ps mnannK r,z in'':"^' «^ Keth. 112\ — Kor =
39-3930/ (Krauss II, ;^95). Das ist jedenfalls eine Übertreibung. Aber zweifellos
erzielte man durch intensive und verständnisvolle Pflege größeren Ertrag. Der
Baum trägt in Ägypten 6 bis 12 Trauben, jede Traube hat bis 2000 Stiick Datteln
im Gewichte von 11 l)i8 28 /.y. Fischer 23. Die Datteln in Alexandrien jedoch
waren minderwertig, p:'« J'p^pi Nm:D2'rN2 p-on jer. Dammaj II, 1, p. 13. Nach
Strabo XVII, 1, '>! waren die Früchte in Alexandrien fast ungenießbar. Vgl.
Fischer 6. Babylonien lieferte die reichste und beste Ernte.
■' j<23ir; p:ni' nhi hzi-, N'^-n pS'K jer. Jebam. XV, 3, p. 157; jor. Keth.
IV, 8, p. 58.
408 Dr. J. TagUcht.
auch n-ibn, Kat:>p/ abar\,- xr::,^ xn'''';::.^ Außerdem werden noch ara-
mäische und persische Dattelbäume genannt ^ und letztere als die
vorzüglicheren bezeichnet. Hervorgehoben wird der schlanke Wuchs
der Palme und die Schönheit seiner Blätterkrone. Der Baum wächst
alljährlich um ein Stück über die Blätterkrone hinaus, die herab-
hängenden dürren Zweige werden abgeschnitten.^ Am Gipfel mit
einer Fülle von Blättern wie mit einer Krone geschmückt, hat er
an seinem unteren Stammende gleichsam eine Leibwache, bestehend
aus den Schößlingen, die sich zu einem Dickicht um ihn schließen.^
Diese ließ man wohl bestehen, um den Baum gegen Schädigungen
zu schützen.
Die Palme bedurfte der sorgsamen Pflege, der Veredlung
durch menschliche Arbeit, um ihre köstlichen Früchte tragen zu
können. Diese konnten nur durch die künstliche Befruchtung, naa-m,
in reicher Menge und in guter Qualität erzielt werden. Die männliche
Blütenscheide wird geöffnet, die Blütentraube zerpflückt und in
die geöffnete Blütenscheide einer weiblichen Blütentraube ein-
geführt, xnapub sns^n k-isid ■'raa.^ Hiezu ist die genaue Einhaltung
des richtigen Zeitpunktes von großer Wichtigkeit, weshalb diese
Arbeit auch am Rüsttage des Peßachfestes gestattet ist.^
1 j<3K'p Yp-\ N-12J Ninn Baba kam. 58''.
2 Baba kam. 58'', Baba b. 22^ Keth. 112^ Nach Raschi wäre N^Kn die
junge Palme. Das geht aus den angeführten Stellen nicht hervor. Besonders
Keth. 112" würde, wenn die Lesart xnSxn richtig ist, dagegen sprechen. Im neu-
arabischen Dialekt des Iraks: täle. Meissner S. 22. Vgl. auch Low 112.
3 Snnn in ':'S die Palmen des Eisenberges, Sukka III, 1. Zin = niedrige
Palme, Raumer 186. Der Eisenberg ist im Südosten des Toten Meeres zu suchen,
bell. jud. V, 4. Der englische Reisende Legh fand dort an einem Abhänge ein
Dickicht von Rohr, Dornsträuchen und Palmen. Siehe Wiesner II, 217 ff. Vgl.
hiezu Low 112.
Nnrn Tji pK'Nin anso in:n'N ^33T Kn>:s ':n 'e»:»« noxT »xni n.-^. Der Ort an der
Grenze Babyloniens erhielt seinen Namen von den Palmen — «n'js, die „wie
die Leute sagen, noch aus der Zeit Adams herrühren sollen", Berach. 31". Nach
einer arabischen Sage hat Allah die Palme aus demselben Ton wie Adam ge-
formt, so daß sie seine nächste Verwandte ist, Fischer 8.
5 ns'riixi i<hpi und riNDis «^pn Sabb, 29", Baba kam. 59".
0 tthpi nK'sn ;no »kh Moed kat. 10".
■J Das sind, wie Raschi Pes. 52" erklärt, die c'S'C. T. Schebiith VII, 16.
ps^BTl i'2 h\2f h]} pS^IK I'NT j'S'niB' no h-; p^oiN. Eine andere Bedeutung von D'S'ti'
siehe bei Low 114. Vgl. auch Schwarz, T. Scheb. IX, 3.
3 Pes. 56'. NliJU ist die Blütentraube, nr^n 'OT üh^'O NisiD ppn [KD 'S'H Baba
kam. 59". Vgl. auch non lim 'SIsSb' Bechor. 52" und 'Snna Berach. 36''. njd^d ist
dij Datteltraube Baba mezia 67". Siehe hiezu Low 118 ff.
'■> crn '73 c'7pi ]'Z^Di::i Pes. IV, 8.
VI
Die Dattelpalme in Palästina. 409
Eine Krankheit des Palmbaumes nennen die Araber Esctiq,
Liebe. Die weibliche Palme nimmt oft den Blütenstaub der ihr
zunächst stehenden männlichen nicht auf, neigt sich aber einem
fernstehenden Liebling zu und verkümmert, wenn man sie nicht
mit dem Blütenstäube der begehrten befruchtet.^ Die Rabbinen
nennen diese Krankheit mxn, Sehnsucht, Gelüst. „Der Gerechte
wird wie die Palme blühen" (Psalm 92, 13). „Wie die Palme von
Sehnsucht erfüllt ist, so sehnt sich auch der Fromme nach Gott"
(Genes, rab. c. 41). „Eine Palme", erzählt R. Tanchuma, „die in
Hamatha ihren Standort hatte, trug keine Früchte. Da kam ein
Palmenzüchter (^bpn) und sagte, sie sehne sich nach einer Palme
in Jericho. Als man sie darauf mit einer solchen befruchtete,
brachte sie reichlich Datteln zur Reife/'-
In vielen Gegenden wird eine erstaunlich große Anzahl von
Varietäten der Dattel verzeichnet. Plinius (Hist. nat. XIII a) zählt
deren neunundvierzig auf. Bei Medina werden hundertdreizehn
Arten unterschieden.^ Auch aus Palästina sind uns einige Varie-
täten, jedoch ohne die Merkmale der Unterscheidung, überliefert.
Die Mischna Aboda zara I, 5 nennt ro bp^>,* 2'jr:,'' orbp:,'' ferner
1 Ritter Xill, 763.
2 G'^n. rab. cap. 41 nr.^3 nnH' nni« n^iintt* ]V2 inn^o nsis n mrsn.
3 ZDMG. XVI, 68G. Auch in der Zubereitung gibt es viele Variationen.
Ein arabisches Sprichwort sagt, daß die gute Frau ihrem Hausherrn einen
ganzen Monat hindurch täglich ein Dattelgericht in anderer Form aufzutischen
wisse, Ritter XIII, 804.
^ Zu allen hier angeführten Benennungen vgl. Low 109 ff. — law ^'xr3 "i
mSrrai cum naiy^ ni30^ "ncs D;>^p2i avm 2U hpt qs. Es ist verboten, diese Früchte
den Heiden zu verkaufen, weil sie dieselben möglicherweise den Göttern als
Opfergabe darbringen. Aboda zara I, 5.
* 2-jn - rjr\ jer. Aboda zara 1, 5, p. 10. Low 111 will in lin die von Plinius
erwähnten chydaeos finden.
6 Auch D'i'ihp: ßthpK ,D2^p'3, die Nikolausdattel. Sie soll von Augustus nach
Nikolaus von Damaskus, der sie ihm geschickt hatte, so benannt worden sein
(Plin. Hist. nat. XIII 9). Als vorzügliche Frucht sandte man sie an Personen,
denen man eine besondere Aufmerksamkeit e; weisen wollte. R. Chanina erhält
eine Sendung Nikolausdatteln aus dem H-use des Nassi, pnrrrs N"C'n i'":'« ;iin
;'2n''p: n^h jer. Berach. VI, 5, p. 9.') AriMide« sagt in seiner Lobrede auf Rom:
„Soviel Ladungen aus Indien und dem glüt-klichen Arabien kann man hier sehen,
daß man glauben sollte, in Zukunft seien doit aic Bäume für immer entblößt
und jene Völkerschaften müßten hieher kommen, um von ihren eigenen Er-
zeugnissen zu verlangen, was sie etwa bedürfen", Or. XIV, 200. So sind
auch die palästinischen Nikolausdattoln auf dem Markte in Rom zu finden.
83m N-iyc'i pn «^m s'ci^p: p'?'« i^p^sr: ;:nr:m nins mn «n -a N"n 'i jer. Maas,
schcni IV, 1, p. 41.
VII
410 Dr. J. Taglioht.
werden erwähnt: x3Dp,' ^ts^np,^ auch s'nüDiK n^n schwarze, xnnrn ^^laii^
weiße Datteln, rnm:* wird allgemein als die getrocknete Dattel
aufgefaßt. Die Bemerkung Löws jedoch (123), daß die Etymologie
dunkel ist, ermutigt zu der Annahme, daß nrms ebenfalls eine
Varietät sei. Dafür spricht, daß nur Feigen und Trauben in ge-
trocknetem Zustande als Erstlingsgabe dargebracht werden können,
n-pi^i-i nnjnj cx^aa dpimm D^njrni o-iKnn d's^at: d-anpn (Bikk. III, 3).
Wenn aber nur nnms als Erstlingsdarbringung zulässig ist, kann
nicht die getrocknete Frucht, sondern die frische, und zwar eine
besonders große und schöne Dattelart gemeint sein,° d'^nJan |"X''2,a j"«
m^msn "^r aba p-iip pxi inn^ö ahn (j. Bikk. I, 3). ^rnK" sind unreife
Datteln. In vielen Gegenden werden sie unreif gegessen, weil sie
auch so wohlschmeckend sind. Die ^rns« in Tubnia^ sind daher auch
zehentpflichtig.'^ ^:b!i'.n^ und nvds« p^-n^o ebenfalls unreife, spät
reifende Datteln. Zeichen der Reife ist, mt^t:? i'?^t2''tria,'^ das Brüchig-
werden und Blasenauftreiben wie beim Sauerteig. Das Ablesen
der Frucht vom Baume ist mit Schwierigkeiten und sogar mit
Gefahr verbunden, '^ weil man wegen der Biegsamkeit des Baumes
I Aboda zara 14'', Meg. 7'' Kicpn Kpo:: nSo. Auch der Baum wird x;rp ge-
nannt, siehe oben.
5 Caryota. Nach Fischer gedeiht sie nur bei Jericho und in Babylonien.
Aus einem Bericlite, Aboda zara 14'', ist jedoch ersichtlich, daß die Caryota,
ebenso wie die Nikolausdattel, in Babylonien unbekannt wai-. p-jv ahl chp: pn
rjrv"!' «''i ''J'nip ISN nxi ino
3 Sabb. 109\
4 jer. Bikk. I, .3; jer. Joma VIII, 2; T. Bikk. I, 5; T. Joma V, 3; Sukka
II, 5 und öfter.
s Siehe auch nc'ü ':ii zu jer. Bikk. I, 3, p. 5. — Die Araber nennen eine
Dattelart Kissib.
6 T. Scheblith VII, 14; Pes. 53», Sanh. 26", Baba bathra 5, 1, Aboda zara 38'',
Sukk. 3o''. Es gab auch eine Spezialität Npr^iD N3\nx (Sukk. 35'', Chul. 46'). Vgl.
Low 121. In den Ziban-Oasen gibt es eine Dattelart El Hamraja, die Rote, und
zu den in Cairo zumeist geschätzten Datteln gehören die Balah Amiri, eine große
rote Dattel. Kremer 214.
^ Siehe oben S. V.
« iB'VOi nn"n k'jsiüt ':'n}<i T. Schebiith VII, 14; Pes. 53".
5 Baba mezia 89".
!" jer. Dammaj II, 1, p. 16.
11 Nicht alle Früchte des Baumes reifen zur selben Zeit. Die früh gereiften
und von Saft überfließenden sind die c'it:n 'rcn. jer. Pea 1, 4, p. 16 onon »run
innxS pnca fnits» jik-nt pxt:' 's'7 ns'sn ;rj nnms. In den Palmenoasen der Sahara
kann man Palmen sehen, die zu gleicher Zeit blühen und reife Früclite tragen.
Fischer 22.
12 12^2 hpm n'Sin {<^.«< n:rD pK jer. l'ea IV, 1. p. 40. Noch deutlicher in
Gen. rab. cap. 41: noi hsi): «in irovv n« 'irjfo uw \\:'aib nhr; Nint;' 'q b n«i it man no.
VIII
Die Dattelpaftae in Palästina. '^ü
keine Leiter aulegen kann. Man bedient sich zum Aufsteigen eines
Apparates, der aus einem Strick und einer Art Polster besteht.
Der Strick wird um den Aufsteiger und die Palme gelegt. i Diese
Vorrichtung heißt heute tebelie und ist das talmudische n'hz^nr
Der Blütenstand der Palme nr:£r,3 d. h. die Dattel im zartesten
Stadium ihres Wachstums,* wurde gegessen ■- und galt als Lecker-
bissen. Sie wird deshalb häufig mit dem als Delikatesse gerühmten
Palmhirn oder Palmkohl zusammen genannt.'^ Die Dattel wurde
zumeist im unreifen Zustande vom Baume abgenommen, auf
Matten, aus Palmblättern geflochten, in die Sonne gelegt, auch
aufgeschnitten, damit sie zur vollen Pteife und Süßigkeit gelange.''
Sie wurde frisch gegessen, n'2"on D'-^an,-^ zum größten Teil aber
getrocknet, eingestampft, in Krügen und Fässern, -:, r':n, auf-
bewahrt, um als Dattelbrot genossen zu werden.'' Aus den ge-
trockneten Datteln kann man auch eine Art Mehl und daraus
einen Teig bereiten. Vielen Stämmen der Wüste waren sie das
einziue Nahrungsmittel. ^^ Wenn auch der Palästinenser, dem ja der
Boden auch Weizen und Gerste und sonstige Fruchtarten trug,
auf die Dattel nicht so sehr angewiesen war,^i so bildete sie doch
einen bedeutenden Faktor in seiner wirtschaftlichen Existenz. Sie
1 Plinijs Hist. nat. XIII, 7, 29.
2 Das hat Meissner 22—25 neuerdings (siehe Low 124) festgestellt. ;n!2 'NH
nm:!'« Sn^x nasi s^S^im «Sjira ü'p:n. Er nimmt eine Sichel und einen Strick und
sagt: ich will die Datteln pflücken, Sebuoth 46' und Aruch s. v. ct.:. Die Sichel
beweist, daß man die Traube, ni:2n yj nnzrc, im ganzen abgeschnitten hat.
3 Orla I, 9: T. Maas, scheni I, 14: T. Schebiith III, 21; T. Ukzin III, 10
und öfter.
< pn'as nSnna anann 'spiv zr, nv233i Maimonides zu Ukzin III, 7.
* S222 sr,":3D r^rKT i';. Siehe oben S. V, Anm. 2.
c nv:D2i "iip T. Schebiit III, 21; T. Maas, scheni I, 14. Der Pahnkohl. der
Gipfeltrieb, das Herz der Dattelpaln.e, kann nur durch Verwüstung des Baumes,
dessen ganze Lebenskraft in seiner Krone liegt, ge vonnen werden. Fischer 27.
NiipT xnyix 'r:N 'vu: «S nh-.i. Man pflanzt keine Palme behufs Gewinnung des
Palmkohls, Berach. 36".
■ rrr^r, '■"vjd Bez. 40'. Vgl. auch Fischer 23.
** Tebul jom III, 6. Auch anan '2un. mon ncjr, T. Pea, ed. Schwarz I, 6.
In Fezzan nennt man die reife, frische Dattel Rotob. Fischer 22.
■' '".^r.-i si>':n Baba mezia 99'', Keth. 80'. Die trockene Dattelmasso wurde
zerrieben. «::'■:':: ;r-x nriy, ]"•::; T. Maas, scheni II, 2. sr^'^-j das Zerriebene,
Siehe Aruch und Schwarz zur Stelle.
10 Vgl Fischer 10\
»1 Die Ernährung von Datteln allein galt als armselige Lebensweise, hzzr: ZH
niinn S: h'Jv: r\r,n :i".dS . . . csiv cnji r::^i c>:rn c>ir:n ^iiNi min '"^t t; 'zt; c^N
10V "72 Aboth di R. Nathan XI.
IX
412 Dr. J. Taglicht.
sättigte ihn, lieferte ihm Wein, bot ihm den gerühmten Dattel-
honig ^ und war ihm auch ein geschätztes diätetisches Mittel. Da
der unmäßige Genuß von Datteln unangenehme Folgen hat,- wurden
genaue Verhaltungsmaßregeln aufgestellt. „Die Dattel erwärmt,
sättigt, wirkt abführend."^ In Verwechslung von Ursache und
Wirkung — wo Quellen sind, wachsen auch Palmen, aber die
Quellen sind nicht die Folge und stehen auch nicht unter der
Einwirkung der Palmen — wird auch der zwischen Palmen ent-
springenden Quelle (es handelt sich tatsächlich um eine Heilquelle)
diese treibende Wirkung zugeschrieben. Rabba b. Bruna sagt von
einer solchen Quelle: der erste Becher erweicht den Darminhalt,
der zweite reinigt den Darm, der dritte findet die Gedärme schon
ganz rein."* Um üble Folgen des reichlichen Dattelgenusses zu
vermeiden, soll man nicht den Hunger mit ihnen stillen, sondern
sie während oder nach der Mahlzeit essen, also morgens, mittags
und abends, nicht zwischen der Mittags- und Abendmahlzeit und
nicht vor der Mahlzeit."' Die Dattel erheitert auch das Gemüt und
1 Siehe oben S. III. Auch die Kerne fanden als Viehfutter und Feuerungs-
mittel Verwendung. K^Jia'? (Aruch n'an) Kn"C'p xiB'i '"lan ^jn 2t und auch xnt:'
«nrnS Nn"B*p Sabb. 2r. Auch Strabo (XV, 3. 10; XVI, 1. 5) berichtet, daß in
Babylon die aufgeweichten Kerne den Schafen und Rindern zur Nahrung dienen.
Zu diesem Zwecke wurden sie auch gemahlen. s*"m2 xn"tt'p 13 I2nt:i Berach. 56\
- Ula, der, von dem billigen Preise der Datteln überrascht (siehe oben),
zu viel von ihnen gegessen hatte, mußte die Folgen tragen, nnys N'S^Sn und
sagt nun ^j'jdt njx x"'r2 anstatt Nt:':3m t<::i xSq. Zur Hemmung der abführenden
AVirlcung nehmen die Araber starken schwarzen Kaffee. Die chronischen Magen-
leiden, die in Arabien so häufig sind, werden dem übermäßigen Genuß der
Dattel zugeschrieben. Fischer 29.
3 )'?t^'^^^•D jj'sk'D pntr'r: nan Keth. 10''.
^ in"a>2a x'roT i<:'<-; Nps:i X3ij,v23 x^'n 'N^n 'mn s:n2 12 nii n D'>hpi 'O \sr3
Sabb. 110". Krauss I 673, Anm. 82 und II 618, Anm. 759, übersetzt D'^pT »Q mit
„Baumwasser". Er sieht in dem zitierten Berichte „zwei Palmenarten, aus denen
Entleerung beförderndes Wasser gewonnen wird." Aber in"j>2D k»ot h:'>'; xps;i
sagt klar, daß es sich hier um eine Quelle handelt. nSr;! c:n p N^12 tt*' nnrin 'nti'
cn'J'iO |tt*y (Sukka 32') ist auch nicht anders aufzufassen als eine warme Quelle,
aus welcher der Dampf emporsteigt. Vgl. Wiesner 217 ff. Im Palmenhain dos
Wadi Feran auf der Sinaihalbinsel findet alle fünf Jahre ein Fest statt. Die
Besucher bringen Opfer dar und nehmen aus den dort sprudelnden Quellen
heilbringendes Wasser nach Hause. Fischer 8. Die Palmen bei Jericho sind
verschwunden, aber die warme Quelle von Ain-es-Sultan sprudelt dort noch
immer, daselbst 13. Warme Quellen in Palmenhainen sind eben keine seltene
Erscheinung.
=> . . . jmrai px nnnsa nv;~\ nn;r^2 nif n'mi'i nnnc Qnr:n Keth. 10': «on: n;pr:
KcnS N^2l,' '2 «r^nj inn x^ipnS «.n: ^2 Datteln vor dem Essen wie die Axt für den
Korb, nach dem Essen wie ein Riegel für die Türe.
Die Dattelpalme in Palästina. 413
vertreibt die trüben Gedanken. ^ Sie wirkt jedoch nicht bloß
stimulierend. Vor der Mahlzeit genossen, versetzt sie den Menschen
in einen rauschartigen Zustand. -
R. Jakob b. Dos'thai erzählt, er sei einmal in früher Morgen-
stunde von Lydda nach Ono gegangen und habe auf dem Wege
in Feigenhonig gewatet (Keth. 111^). R. Jehuda in Sichnin sagt
seinem Sohne, er möge Feigen aus dem Fasse holen. Er greift
hinein und findet es voller Honig. So hat sich auch der Dattel-
honig ohne Hinzutun der Menschen gebildet. Natürlich hat man
auch nachgeholfen und den Prozeß befördert. ^ Um eine Art Palm-
wein zu gewinnen, ließ man die Datteln über Nacht im Wasser
liegen.^
Die Palme bot dem Besitzer nicht bloß Speise und Trank,
sie baute ihm auch das Haus, versah ihn mit Kleidung und lieferte
ihm die Stoffe zu verschiedenen Hausgeräten. Aus dem Stamme
wurde das Haus gezimmert, er diente auch als Balken,-"' um es zu
decken, die Zweige wurden zur Bedachung der Hütte verwendet,
die Fasern zu Stricken, die Rispen (Dattelkamm) zur Anfertigung
von Sieben, die Blätter zu Körben,** ebenso wurde ein stoffähnliches
1 nmnnni cya ^^im n^n nrcno nnai ':; m'rmr;!, daselbst. — Bestandteile der
Palme und der Früclite wurden auch sonst zu Heilzwecken verwendet. Gegen
eine Mundkran'dieit angebrannte Dattelkerne mit anderen Stoffen vermengt.
|n^p' p.nvi^jj: ;>c';7p:T nrjNi n\xi jnri'„-n p:^:;-!,'! jer. Aboda zara II, 2, p. 20; jer.
Sabb. II, 4, 152. Vgl. Low 110. Gegen Fieber die Stümpfe von Palmzweigen
'■»pT nv^K'a (p'^iD) '1^0 nyac ti"^ xnS'n xntfN? Sabb. 67".
2 mr ha nnrsn Sr« :t 'k Keth. lO'^. Die Zehntausend des Xenophon aßen den
ralmenhonig und Palmenkohl in Babylonien mit besonderem Behagen, fanden
ihn aber Kopfweh erregend, ebenso den Palniwein, Xen. Anab. II, 3. 14,
3 Terumoth XI, 3 cn nnan pB'ii' j'N. Siehe auch T. Maas. r. II, 2; T. Ter.
IX, 8. ;2';n^ -m-; Kim c^.r^r. T. Maas. r. II, 2. Anstatt jcsnS ist ]V2ih zu lesen.
Vgl. oben. S. III und Krause II, 247.
< Der richtige Palmwein, ein berauschendes Getränk, wird aus dem Safte
des Baumes bereitet, indem man die Krone des Baumes abhaut und in den
Stumpf eine Vertiefung macht, in welcher sich der Saft sammelt, Fischer 26.
Im rabbinisclien Schrifttum wird davon nichts erwähnt. Solcher Wein wurde in
Mesopotamien in großen Mengen bereitet, als sehr wertvolles Getränk betrachtet
und als Beute in ungeheueren Quantitäten nach Ägypten gebracht. Brugsch '.»3.
5 Die Palmstämme biegen sich, wenn sie alt werden, nicht nach unten,
sondern nach oben der Last entgegen. Strabo XVI, 1. 5; XV, 3, 10. Vgl. Fischer 7
und Low L. 217, Anm. 325.
ö n'2n r,K jna nnpS rmp nvotr ni33^ V303D D^^anS c'2'd i^'d^ nmn. Gen. rab.
cap. 41, Num. rab. cap. 3, Jalkut zu Ps. 92, 13. Über die Körbe aus Palmblättern
sielie Kel. XVI, 2; XXVI, 1; Tebul jom IV, 2. Die Rispen wurden als Besen
benutzt larS ü»:'d:d Jalkut zu Ps. 92, 13. Die Rispe wird deshalb maoo genannt.
Ukzin I, 3 und öfter.
XI
4! 4 Dr. J. Taglicht.
Gewebe zwischen den Blattstielen snn:^ zu Stricken verarbeitet,
wie auch die bpi ^^in (T. Sabb. IX, 31; Sabb; 90^), die Fäden unter-
halb des Netzwerkes am Palmhirn, zum Nähen benützt wurden. ^
Die Bedeutung der Palme für Palästina und der Eindruck,
den ihr Anblick auf die Bewohner machte, ist aus dem Umstände
ersichtlich, daß sie so häufig im Bilde erscheint, in wirklichen
Abbildungen als architektonische Verzierung, besonders im jerusa-
lemischen Tempel und später auf den jüdischen Münzen, als auch
in poetischen Bildern der Bibel und der späteren Haggada. „An
allen Wänden des Hauses waren Skulpturen von Cherubim und
Palmen" ebenso an den Türen (I. Kön. 6, 29, 32, 35). In dem von
Ezechiel beschriebenen Tempel treten die Palmen noch mehr her-
vor. Die Säulen haben Palmenform. ^ Der schlanken, hochragenden
Palme wird Sulamith verglichen.* Der schöne, segenspendende
Baum ist in allen seinen Teilen das Gleichnis des gerechten,
frommen Mannes. Im Anschluß an das schon oben zitierte Psalm-
wort: „Der Gerechte wird wie die Palme blühen" werden im
Midrasch alle nur möglichen Vergleichsmomente erörtert.^ Wie
die Palme einen schönen Anblick gewährt und köstliche Früchte
trägt, so auch König David, Die Palme schlägt Wurzel und treibt
Schößlinge, so umgeben den Hohepriester Aaron seine Söhne und
Enkel.® Die Palme hat nur ein Herz (Palmhirn), wie Israel, dessen
Herz nur von einem Gedanken, von Gott, erfüllt ist; wie sie gen
Himmel strebt, so strebt das Herz des Frommen zu Gott.^ Die
Palme trägt Früchte, so auch der Fromme. Das schattenspendende
Blätterdach der Palme ist von dem auf der Erde stehenden
Menschen weit entfernt, so ist der Lohn des Frommen entfernt.
1 Sabb. 90\ Vgl. Lüw 118.
2 Siehe Low daselbst.
3 Ez. 40, 26. 31 und öfter. Ursprünglich wurde der Palmstamm zum Tragen
als Säule verwendet und dann in Stein nachgebildet. Im großen Tempel von
Edfu sieht man noch die Verwendung der Palmensäule, Ritter I, 714. „AVie also
der Stamm den Säulenschaft, so lieferte die Krone das Kapital, die Schuppen-
ansätzc und die Datteltrauben, wohl auch, wie im Tempel zu Jerusalem, die
Palmzweige boten die Ornamente."' Fischer 33.
* Auch Odysseus muß beim Anblick der Nausikea an die Palme denken:
.,Also auf Delos erblickt ich einst mit Augen der Palme jung, aufstrebenden
Sproß am Altar des Phöbus ApoUon/ So nun jene erblickend erstaunt ich lang
im Gemüte/ denn nicht trägt ein solches Gewächs sonst irgend die Erde/ So
auch dich, o Jungfrau, schau ich bewundernd, . . . Odyssee VI, 162.
5 Vgl. Low 112.
0 Jalkut zu Ps. 92, 13.
1 D'OB'nB' anoKS nnK 3^ k^k cnh px ^Kitt*» qN nnn i^ n^n i^ p»< lon, Sukk. 45*. ,
XU
Die Dattelpalme in Palästina. 415
nämlich im Jenseits.^ Wird die Palme gefällt oder entwurzelt, kann
sie nicht bald wieder ersetzt werden, auch für den Frommen gibt
es nicht leicht einen Ersatz.^ Wie an der Palme, sind auch an dem
Frommen keine Krümmungen und Auswüchse.^ Wie die Liebe der
Palme ist die Liebe des Frommen zu Gott. Alle Bestandteile der
Palme sind verwendbar und nützlich, so hat jeder einzelne in
Israel seinen Wert und seine Bedeutung.^
Die Palme ist das Sinnbild des Sieges, somit des Friedens
und das Zeichen festlicher Freude.^ „Am Rosch-ha-Schana hat
Israel mit seinen Widersachern vor Gott einen Kampf zu bestehen.
Es ist uns nicht bekannt, wer den Sieg davongetragen hat. Wenn
aber Israel am Sukkothfeste mit Ethrog und Lulab einherzieht,
dann wissen wir, wer aus dem Kampfe als Sieger hervorgegangen
ist."^ Die Erklärung dieses Symbols bietet uns eine babylonische
Skulptur, auf der ein aus der Schlacht auf seinem Streitwagen
heimkehrender König erscheint, dem zwei große mit Früchten
beladene Dattelpalmen zur Seite stehen.'' Die Zerstörung oder die
Wegnahme der Dattelbäume, die von so großem wirtschaftlichen
Werte waren und wegen ihres langsamen Wachstums schwer er-
1 pim D'pns h^ poc jno p ,pim n^s nn n-ir:nn na Tanchuma Num. cap. 17,
ed. Buber. Num. rab, cap. ?>: «an nSiy? t; cno pim cpnü hv prc* ;no.
2 n\-iür nvi.'2 ''SiS'n zr6 ps* o^pn^'n nn i^ ''Si^'n T\h ;'x r\-^-.';'^ ck nion na, Num.
rab. cap. 3. .,Läßt man den Stamm bestehen, erneut sich die Palme nicht, nur
die Zwergpalme treibt wieder aus der Wurzel." Hehn 238 Die neu gepflanzte
Palme trägt nach fünf Jahren die ersten Früchte, vollen Ertrag gibt sie erst
nach 30 Jahren. Demnach ist das Gleichnis nach der von Buber a. a. O. an-
geführten Lesart treffender; T; mnx n'nnn n7iy ;'x mpy: 18 nsxpj ex nn mann na
jc'pnsn p n':c nas
3 D'Dip'D vh\ o'aipv vh \7\i i'K n«i im n-ann na Gen. rab. cap. 41. Das trifft
aber nur dort zu, wo reiche und gleichmäßige Bodenfeuchtigkeit vorhanden ist,
wie im Palmenwald zu Jericho. Sonst findet man hie und da Einschnürungen
als Erinnerung an ein Jahr, in welchem durch ungenügende Wasserzufuhr das
Wachstum gehindert war. Siehe Fischer 21.
* Siehe zu diesen Gleichnissen Gen. rab. cap. 41, Num. rab. cap. 3, Jalkut
zu Ps. 92, 13, Tanchuma Num., ed. Buber, cap. 17.
5 Lev. XXIII, 40; Neh. VIII, 15; I. Makk. XIII, 53; II. Makk. X, 10;
Job. XII, 13; Apoc. VII, 9. Die Kirchenväter sehen in ihr das Sinnbild der
Unsterblichkeit, besonders der Auferstehung des Fleisches. Vgl. Kitter XIII, 770.
Die Griechen haben dieses Symbol den Semiten entlehnt. Die Sieger im
Kampfspiele wurden mit Palmblättern geschmückt. Die Götter wurden mit
ihnen bekränzt. Von Griechenland wurde der Brauch nach Rom übertragen.
Vgl. Hehn 240.
6 «"mv: p3'K ^N-itfn pyni» uk p>3 )n'jnn»<i jn^aSi^i n"2pn ':sSa psvi' Lev. rab.
cap. 30.
' Layard 259.
XIH
416 Dr. J. Taglicht.
setzt werden konnten, bedeutete die Vernichtung des Feindes und
den vollständigen Sieg. Er war vernichtet, wenn man ihm mit den
Palmen die Existenzmöglichkeit nahm. Das taten die Assyrer den
arabischen Stämmen am Euphrat, und viele Völker ahmten es nach.
Selbst Mohammed hat, um die Juden von Chaibar aufs schwerste
zu treffen, ihre Palmenpflanzungen zerstört.^ Als die Bewohner des
Nedschd im Jahre 1818 mit der Übergabe zögerten, befahl Ibrahim
Pascha, die Palmenhaine umzuhauen, um die Unterwerfung zu er-
zwingen.^ Diese schon in uralter Zeit geübte grausame Maßregel, der
langen Belagerung durch die Zerstörung der Dattelbäume ein Ende
zu machen, indem durch die Vernichtung des Lebensnervs der
Belagerten die Unterwerfung erzwungen wurde, läßt uns das Ver-
bot Deut. 20, 19 in neuem Lichte erscheinen: „Wenn du eine Stadt
lange Zeit umlagerst, um sie einzunehmen, sollst du nicht ihre
Bäume vernichten, indem du die Axt an sie legst." Und die Tat-
sache, daß Kyros den Grund zu den Belagerungsstürmen vor Babylon
mit Palmbäumen legte,^ was wohl auch andere vor ihm getan
haben, erklärt uns die zweite schwierige Hälfte des angeführten
Bibelverses: mirian 'T'jsa x^"? mu^n pr anxn 's „der Baum ernährt den
Menschen (siehe Ibn Esra zur Stelle); warum sollte er zu Belagerungs-
zwecken verwendet werden?"
Heute ist in Palästina von der einstigen Dattelkultur nichts
mehr zu merken. Die Palmenstadt Jericho, noch von Josephus
ein göttliches Stück Land genannt, wo noch 1722 viele Palmen
zu sehen waren, ^ ist heute (in ärmliches Dorf und seine Um-
gebung ein kahler Landstrich. Einzelne Stämme sind noch am
Ufer des Toten Meeres vorhanden. So ist auch dieser Teil von
der einstigen Herrlichkeit des gelobten Landes nur mehr eine
Erinnerung.
1 Diese große Sünde empörte seine eigenen Anhänger. Der Khalif Abu
Bekr befahl daher in seinen Zehn Geboten: Zerstöret keine Dattelbäume. Vgl.
Fischer 9.
2 Siehe ZDMG. XVII, 221.
3 Xenoph. Cyrop. VII, 5. 11.
* Shaw 11, 67.
XIV-
Die Beschlüsse zu Lydda und das Apostel-
kouzil zu Jerusalem.
Von Rabbiner Dr. L. Venetianer, Budapest (Ujpest).
Der gewaltige Kampf, welchen Judäa im ersten Drittel des
2. Jahrhunderts mit dem verzweifelten Aufgebot seiner letzten
Kräfte gegen die Übermacht Roms führte, endete mit Hadrians
ruhmlosem Sieg. Für Judäa war nun der letzte Hoffnungsschimmer
auf Erlangung der nationalen Freiheit erloschen, ihm sollte aber
auch noch die einzige Quelle des Trostes verschüttet v/orden: die
unbändige Rache des Siegers traf bereits Anstalten, um auch die
Lebensader der Religionsfreiheit durchzuschneiden. Die Feier des
Sabbaths und der Feste wurde verboten (Tosifta ed. Zuckermandel,
Erubin VIII, p. 147; Sukkah I, p. 192; 11, p. 195), die Zirkum-
zision durfte nicht vollzogen werden (Meila IT^), die Ordination
und damit das Studium der Gesetzeslehre ward der härtesten Ver-
folgung ausgesetzt (Berakhoth 61^; S3^nhedrin 14^; Aboda zara 18-'^).
Es war eine Zeit gekommen, da es not tat, sich über die Gegen-
wart zu erheben, um das Judentum für die Zukunft retten zu
können.
Ein solch weitblickender und nicht durch hermeneutische
Regeln gestützter, sondern aus den Herzeustiefen hervorquellender
Entschluß war die Entscheidung der Gelehrten, die nach der
talinudischen Tradition in Lydda, am Süller des Hauses Nitzah ^
zusammenkamen und zwei höchst wichtige Beschlüsse gefaßt haben.
Der erste Beschluß behandelte die Frage, ob der Jude eher den
1 So ist der Ort der Zu^^animeukunft in Kidd. 40'" und Synli. 74" angegeben;
Sifre Deut. XI, 31 liat -ny nc (siehe Graetz IV 3, p. 430), hingegen die Version
des jer. Talmud Pesachim III, 7 cnx n'2 und Schir Ha-Schirim rab. II. 14
any. Die letzten drei Varianten sind gewiß aus '::rN = v^n korninipiert; die
Gelehrten waren im Hause eines Römers zusammengekomiuen, um keinen Ver-
dacht zu erregen.
Paatsohrift. 27
I
418 Dr. L. Venetianer.
Märtyrertod erleiden müsse, als ein Gesetz der Thora zu über-
treten; da wurde abgestimmt und (wahrscheinlich nur mit
Majorität) beschlossen, daß der Jude nur in drei Fällen den Tod
vorziehen müsse, wenn er nämlich gezwungen werden sollte
Götzendienst oder Unzucht zu treiben oder einen Mord zu be-
gehen. ^ Der zweite Beschluß betraf die Frage, ob das theoretische
Studium der Gesetze oder ihre praktische Ausübung höher zu be-
werten sei, welche Frage nach einer Diskussion einstimmig da-
hin beantwortet wurde, daß das theoretische Studium höheren
Wert hat, denn es führt zur praktischen Ausübung.'-
Die talmudische Tradition spricht nicht davon, ob diese beiden
Beschlüsse während derselben Besprechung gefaßt wurden. Schon
J. H. Weiß gab der Vermutung Ausdruck, daß beides zur selben
Zeit beschlossen wurde,^ was ja auch ganz natürlich scheint, denn
der zweite Beschluß ist eine unmittelbare und unentbehrliche
Folge des ersten. Durfte der Jude außer den drei Hauptsünden
alle sonstigen Gesetze der Thora in Wirklichkeit — wenn auch
nur in Zwangslage — übertreten, so mußte die Frage von selbst
in den Vordergrund treten, ob denn demnach die übrigen 610 Ge-
bote der Thora ihre bindende Kraft verlieren und aus dem Ge-
samtbau der jüdischen Religion ausgeschaltet werden? Die tiefe
Sorge der Schriftgelehrten um die unversehrte Erhaltung des
Judentums konnte mit dem bloßen Hinweis auf die trostlose
politische Lage nicht erleichtert werden, und eine Absolution für
die Übertretung aller übrigen Gesetze konnten sie gewiß nicht
erteilen, daher bestimmten sie das den Umständen Gemäße und
einzig Mögliche, daß man der Kenntnis der Thora nachstrebe,
sich das Wissen um die Gesetze erwerbe, sich in deren Geist ver-
tiefe und dadurch eine solche Verinnerlichung der religiösen Vor-
schriften erreiche, daß später, wenn die Fesseln gelockert und der
1 Synh. 74'' nur ms9 D»"ir:ix ua min:tt' nn'Di* So -nhi nrna n»3 r^'h^^'z t-):::,) ur;':
:c»rDT niD'Dri niny 'iS'jii x"yr3 pn Jiin' hiti lay' .iinn htti
2 Kidd. 40" n nS'NE» hSnä': nS:: nrn: n>2 n^^ya pa^DD D':pn ps-m "i n\n 1231
13*;: Snj nia>S i?dxi i?"i nsya Snj ncvo laxi ji-jia '31 n:^': Sn-i nryri ix ^nj niaSn on^as^
nty>'0 n^S x'oo niro^Sn^' h\X'< nir^^S now oSia. — Sifra Deut. XI, 13: jisid <3i n-'n "12:1
maSr, noxi cSis ir;: ntt'j?r: ik imhn Sn.i »r: iSs'ü'j nny n^an paioD N2»py 'dii 'S>S.in 'or "ii
ntfVfi n'S N'nri imhnnti' Sn.l. — Die Versionen des jer. Talmuds Pesach. III, 7;
Chagiga I, 7: na'i'aS mip nioSnntt' niSa diin nn n^Sya no;!i 120:. — Vollständig und
der babylonischen Version entsprechend ist die Mitteilung in Schir Ha-Schirim
rab. II, 14, wo auch der Diskussion zwischen 5;"i und d"i Erwähnung getan wird.
3 D. D. We-Dorschaw II, p. 131: nB'^rjn p h\i:, ^ri'?n^t^' vj'Snn dc d.'; 'Sisi
:b'B3 iidoS c'a»n nöSnn h'nv nmnS
II
Die Beschlüsse zu Lyilda und das Apostelkouzil zu Jerusalem. 419
politische Druck erleichtert würden, die praktische Ausübung
schon von selbst erfolgte. Wurde nun der erste Beschluß über
die Feststellung der Hauptsünden nach einer Diskussion mit
Stimmenmehrheit gefaßt, so ist es nur natürlich, daß der zweite
Beschluß, eben als Folge der durch den ersten geschaffenen Lage —
trotz entgegengesetzter Ansichten — einstimmig erfolgen mußte.
Die talmudische Tradition spricht auch davon nicht, wann
diese Beschlüsse gefaßt wurden, aber es erleidet gar keinen
Zweifel, daß nur in den hadrianischen Verfolgungen der Beweg-
grund zu finden sei. Der erste Beschluß ist anonjnn, hin-
gfeofen sind bei dem zweiten als Teilnehmer an der Diskussion
R. Tarphon, R. Josse Ha-Gelili und R. Akiba erwähnt, wahr-
scheinlich ist es aber durchaus nicht, daß diese Gesetzeslehrer an
dieser Zusammenkunft teilgenommen hätten, wie ja in der Tradition
des jerusalemischen Talmuds ihrer gar nicht gedacht wird. Vor
der Niederwerfung des Bar Kochba'schen Aufstandes war zu solchen
Beschlüssen kein genügender Grund vorhanden, und nach der
Niederwerfung, da schon Hadrians Verfolgungsmaßregeln gewütet
hatten, hätten sich judäische Lehrer in Lydda nicht zeigen können.
Am wahrscheinlichsten ist es, daß die sieben Lehrer, welche durch
den Märtyrer Jehuda ben Baba in Galiläa ordiniert wurden und
welche als minder verdächtige Galiläer freien Zutritt in eine
judäische Stadt hatten, nach L3'-dda kamen, um an der anerkannten
Stätte des Gesetzesstudiums den Beschlüssen die gehörige Autorität
zu geben, welche dann während der Verbreitung durch Hinfügung
der Namen eines R. Akiba und R. Tarphon noch mehr erhöht
wurde. Die Grundidee der Beschlüsse war durchaus nicht neu;
hat ja doch schon Ismael ben Elischa, einer der ersten Märtyrer
der hadrianischen Verfolgung, die Worte Lev. 18, 5 dahin erklärt,
daß der Mensch die Gebote Gottes übe, um durch sie zu leben,
nicht aber um durch sie zu sterben (siehe Bacher, AT. I, pp. 240 ff.),
aber es mußte als Beschluß einer gesetzgebenden Behörde aus-
gesprochen werden, um das Gewissen zu beruhigen und religiösen
Bedenken vorzubeugen.
Mit diesen beiden anseinanderfließenden Ideen, mit der Idee
der Feststellung der drei Hauptsünden, welche unbedingt beachtet
werden müssen, um dem Sitten- und Glaubensgehalt des Juden-
tums gerecht werden zu können, und mit der Idee der Vor-
innerlichung des geistigen Gehalts der jüdischen Lehre wollte man
das Judentum retten, aber es bildet den bittersten Humor der
Weltgeschichte, daß diese Beschlüsse, von den Juden überhaupt
m
420 Dr. L. Venetianer.
nicht beachtet, der Eutwicklung und Ausbreitung des Christentums
zugute gekommen waren. Die schwierigsten Probleme der Geschichte
des Urchristentums, die Fragen über die Bedingungen der Zu-
lassung der Heiden werden gelöst, wenn hier die Hebel angesetzt
und die Beschlüsse zu Lydda zum Ausgangspunkt genommen
werden.
Für die Mission unter den Heiden wird als entscheidender
Schritt das Apostelkonzil zu Jerusalem angenommen, wie es im
15. Kapitel der Apostelgeschichte und im 2. Kapitel des Briefes
Pauli an die Galater beschrieben wurde. Beide Berichte stimmen
in dem Faktum überein, daß Paulus in Jerusalem erschienen war,
um mit den Führern der Zentralgemeinde über Möglichkeiten
erleichterter Zulassung der Heiden zu verhandeln. Weder im
Bericht im Briefe an die Galater, noch an irgend einer sonstigen
Stelle in den zahlreichen Briefen des Paulus an andere Gemeinden
ist jenes Beschlusses Erwähnung getan, welchen der Bericht in der
Apostelgeschichte aufbewahrt hat, wonach auf Antrag des Jakobus
denen, „die sich aus den Heiden zu Gott bekehren", mitgeteilt
werden möge, „daß sie sich enthalten von Unsauberkeit der Ab-
götter und von der Hurerei und vom Erstickten und vom Blut;i
denn Moses hat von langen Zeiten her in allen Städten, die ihn
predigen und wird alle Sabbathtage in den Schulen gelesen".
(Ap. XV. 20, 21.) Der Zusammenhang dieser beiden Sätze, deren
zweiter die Motivierung des ersten sein will, stellt die neutesta-
mentlichen Exegeten vor eine sehr schwere Aufgabe. Wir ver-
weisen nur auf Ho en nicke, der in seinem trefflichen Buche über
das Judenchristentum (Berlin 1908, p. 185) sagt: „Nach Jakobus
müssen die Heidenchristen auf die Christen jüdischer Abkunft
Rücksicht nehmen, da sonst leicht eine Trennung zwischen beiden
Teilen entsteht. Die Heidenchristen müssen eine bestimmte Lebens-
ordnung beobachten, und zwar mit Rücksicht auf die Vorlesung
des Gesetzes am Sabbath in den Synagogen der Diaspora", und
auf Neander, der in seinem Buche über die Geschichte der
Pflanzung und Leitung der christlichen Kirche durch die Apostel
(Gotha 1862, p. 167) sagt, daß das Apostelkonzil bezwecken wollte,
„man solle den sich bekehrenden Heiden keine unnötigen Lasten
aufbürden . . , Was aber die Gläubigen aus den Juden als Juden
betreffe, so bedurften diese keiner besonderen Vorschriften. Von
diesen sei jetzt gar nicht die Rede, sie wußten, was sie als Juden
1 anix^ad-aL züv ahaytjfiärcov tcov dömXoav xai. xfjs noQvsiug xal nvcurov
xal uLfiazog.
IV
Die Beschlüsse zu Lydda und das Apostelkonzil zu Jerusalem. 421
ZU beobachten hätten; denn in jeder Stadt, wo Juden wohnten,
werde ja das mosaische Gesetz an jedem Sabbath in den S3''nagogen
vorgelesen''. Wenn der bloße Zusammenhang der beiden Sätze
solche extreme Deutungen erfahren hat, so ist es nicht zu ver-
wundern, daß der erste Satz mit den vier Hauptsünden eine crux
interpretationis geworden ist, an der sich nicht nur exegetische
Tüchtigkeit und religionsgeschichtliches Wissen, sondern auch das
festgewurzelte Vorurteil versucht hat, wie es selbst von uner-
warteter Seite zutage tritt, wenn Dobschütz in der schönen
Schilderung, die er über die Urchristlichen Gemeinden (Leipzig 1902,
p. 111) gegeben hat, sagt: „Hätte man noch allein Götzenopfer
und Hurerei genannt! Diese Zusammensetzung drückt seit alters
her das Versucherische am Heidentum aus. Daß man spezialisiert
auf Blut und Ersticktes, zeigt die kasuistische Art dieses christ-
lichen Rabbinismus." Es ist uns nicht bekannt, ob Dobschütz bei
diesem Urteil auch weiter verharrte, als drei Jahre später das Apostel-
dekret nach seiner außerkanonischen Textgestalt (Leipzig 1905)
von A. Resch erschienen war, auf Grund welcher Untersuchung
Harnack die bis dahin von ihm vertretene und verfochtene Ansicht
zurückgezogen, den Ausführungen von Resch beigestimmt und das
äußerst schwerwiegende Wort gesprochen hat: Man kann ganze
Bibliotheken von Auslegungen und Untersuchungen über Act. 15
als Dokumente der Geschichte eines großen Irrtums schließen.
(Die Apostelgeschichte, Leipzig 1908, p. 197, und Neue Unter-
suchungen zur Apostelgeschichte, Leipzig 1911, pp. 22 ff.). Resch
hat unwiderlegbar gezeigt, daß die außerkanonischen Versionen
des Aposteldekrets, dessen älteste Gestalt in dem in die Mitte
des 2. Jahrhunderts zu setzenden Codex Cantabrigiensis ent-
halten ist, nicht von Speiseregeln, sondern ausschließlich von
Sittengeboten handeln, und hat auch gezeigt, wie das Wort tivixtöv
als Marginalbemerkung in den kanonischen Text neben das af^acc
geraten, womit es dann später durch das xal verbunden wurde.
Dieser außerkanonische und ursprüngliche Text lautete:
ccTtsxsGd^Ki Twv (x?uGyij^ärcoi' xdtv dötblai' xal ri/i? iroQvsiag xcd tov
aifLarog xal ößa ^i] dilovisiv savtoig yeivsßd'ai hiQoig (it} Tcoifixe, dem-
nach nur die Enthaltung von Götzenopfer, von Unzucht und von
Blutschuld und die Befolgung der goldenen Regel in negativer
Form empfohlen wurden. Mit diesem, die goldene Regel ent-
haltenden zweiten Satz im außerkanonischen Text des Apostel-
dekrets mußte der zweite Satz des kanonischen Textes überein-
stimmen, und die neutestamentliche Exegese dürfte hierbei die
422 Dr. L. Venetianer.
Mitteilung des Talmud Sabbath 31''^ über die Worte Hilleis, der
die goldene Regel ebenfalls in negativer Form an den Heiden ge-
richtet und hinzugefügt hat: -nsij '^'i n-^rn'D -^Ti^i nbi2 rrnni "^s X'm? zu
Rate ziehen und somit den kanonischen Text des Aposteldekrets
dahin erklären, daß die Führer der jerusalemischen Urgemeinde
den Heiden außer der Enthaltung von den drei Hauptsünden den
Besuch der Synagogen eindringlich empfohlen haben, wo all-
sabbathlich Vorlesungen aus den Gesetzen Mosis stattfinden, welche
alle die Erziehung des Menschen zur Liebe des Nächsten und zur
Läuterung der Sitten bezwecken.
Mag aber das Bindeglied zwischen den beiden Rezensionen
der im Namen Hillels tradierte Spruch gebildet haben oder nicht,
vollauf begreifen läßt sich das durch den außerkanonischen Text
hergestellte kanonische Aposteldekret nur dann, wenn angenommen
wird, daß es unter dem Einfluß der Beschlüsse zu Lydda entstanden
ist; da beide einander inhaltlieh vollkommen entsprechen, indem
die drei Hauptsünden selbst in der Reihenfolge dieselben sind,
und der Hinweis auf die synagogale Vorlesung der mosaischen
Gesetze nichts anderes ist, als die Ausführung des zweiten Be-
schlusses, wie hoch das Lernen, die geistige Verinnerlichung des
Gesetzes zu bewerten sei. ^
Die Priorität muß allerdings den Lyddaer Beschlüssen zu-
erkannt werden. Innere und äußere Gründe sprechen dafür, daß
nur die hadrianischen Verfolgungen eine solche Beschlußfassung-
bedingt haben, wozu es aber gewiß nicht gekommen wäre, hätte
das Apostelkouzil schon früher Beschlüsse gleichen Inhalts ver-
lautbart. Das junge Christentum konnte in der Diaspora nicht die
gewünschte Verbreitung finden, denn die judaistische Gegen-
propaganda legte ihm unüberwindliche Hindernisse in den Weg.
Anderseits mochten aber die Heiden selbst Bedenken gegen
das Christentum gehegt haben, denn es konnte ihnen nicht ein-
leuchten, daß im Rahmen derselben Religionsgenossenschaft an
die Gläubigen verschiedene Anforderungen gestellt wurden, je
nachdem sie früher dem Judentum oder dem Heidentum ange-
hört hatten. Große Hemmungen mußte die Mission erfahren haben
gerade von selten der Juden Christen, die auch fernerhin den jüdi-
schen Religionssatzungen treu blieben und nur in dieser Weise
der Christengemeinde anzugehören strebten. Denen gegenüber
genügte weder Begeisterung noch Überredungskunst der Missionäre;
erst als diese sich auf Beschlüsse von bindender Kraft, ausgegangen
von der anerkannten jüdischen Oberbehörde, berufen konnten, erst
VI
Die Beschlüsse zu Lydda und das Apostelkonzil zu Jerusalem. 423
da waren judeuchristliche und judaistische Bestrebungen lahm-
gelegt und die Bedenken der Heidenehristen beruhigt. Das ist
aber erst in der Mitte des 2. Jahrhunderts, nach der Nieder-
werfung des Bar Kochba'schen Aufstandes, mit Hilfe der Beschlüsse
zu Lydda geschehen, welche durch die Feststellung der Haupt-
sünden und durch die Proklamierung des höheren Wertes der
VerinnerlichuDg des geistigen Gehaltes der Lehre das Judentum
retten wollten, dafür aber der Verbreitung des Christentums Vor-
schub geleistet haben.
Vll
Beiträge zur Geschichte Persiens zur Zeit der
Sasaiiiden.
Von Dr. S. Funk, Wien.
Unter den Völkern und Staaten, die im Talmud eine größere
Rolle spielen, nehmen die Perser die dritte Stelle ein. Im Gegen-
satze zu Hellas, dem Lande der Männer mit großen Gedanken und
schönheitsdurstigen Sinnen und im Gegensatze zu Rom, dem Welt-
reiche der nüchternen Willensmenschen, der tüchtigen Praktiker
und Organisatoren, tritt uns mit Persien, wie es im talmudischen
Schrifttum geschildert wird, ein Land mit einem intellektuell nicht
hoch stehender, aber gesunden und redlichen Volke vor die Augen.
Es ist zwar nicht das alte Tran, das diese Quellen vor uns ent-
stehen lassen, und es sind nicht die alten Iranier, von denen uns
der Talmud berichtet, sondern die Neuperser, die nach dem Sturze
der Achämeniden im Jahre 226 u. Z. zur Herrschaft gelangten.
Aber diese ließen in ihren Sitten und Gebräuchen, in Schrift und
Sprache eine so vollständige Renaissance des alten Persertums
aufleben, daß wir in den talmudischen Berichten über Land und
Leute in Persien zuverlässige Angaben über das Leben der alten
Perser erblicken dürfen. Charakteristisch für diese Epoche ist
die bekannte Tatsache, daß auf den Münzen mit dem Feueraltar
die nationale Pehlevischrift erscheint. Die persische Sprache wird
wieder in ihre Rechte eingesetzt und selbst die Baukunst, in
welcher die griechisch-römischen Stilarten nicht mehr zu ver-
drängen sind, wird mit persischen Elementen verbunden. Vor
allem aber treten die altpersischen Sitten und Gebräuche in den
Vordergrund. Wird doch Ardasir, der Begründer der Dynastie
der Sasauiden, von den späteren Historikern weit mehr als Eiferer
für die Religion Zoroasters als der neue Reichsgründer gefeiert.'
1 Vgl. Nöldelce, Tabari, S. 21; Jusli, Geschichte des alten Persiens (über
diese Epoche); und Fimk, Die Juden in Babylonieii I, G6 ff. und II, 3 ff.
I
426 Dr. S. Funk.
Unsere Quellen über das Leben der Perser in jenem schönen
Lande, welches aller Wahrscheinlichkeit nach auch in dem schreck-
lichen Weltkriege unserer Zeit eine ansehnliche Rolle spielen wird,
können darum unsere Kenntnis von dem alten wie von dem neuen
Reiche mehren und dürften sie den Historikern um so willkommener
sein, als aus dieser Zeit nur spärliche Nachrichten auf uns ge-
kommen sind. So mögen hier einige Daten aus dem Talmud und
Midrasch folgen, die geeignet sind, uns das persische Volk und
seine Regierung vorzuführen.
Von den alten Persern sagt Herodot (1, 136): „Ihre Knaben
erziehen sie vom fünften bis zum zwanzigsten Jahre in drei Dingen :
im Reiten, im Bogenschießen und in der Wahrhaftigkeit." In diesen
drei Dingen äußern sich, wie Herodot richtig erkannt hat, die drei
hervorragenden Charaktereigenschaften der Perser. Als ein gesundes
kräftiges Volk von Reitern, Jägern und Fanatikern der Redhch-
keit^ werden uns auch die Neuperser von den talmudischen Quellen
geschildert. Sie treten uns als ein starkes, lebensfrohes Volk ent-
gegen. Fleisch ist ihre Lieblingsspeise.- Sie sind Freunde von
üppigen Mahlzeiten und großen Trinkgelagen ^ und ihre Großen
gönnen sich Genüsse und erlauben sich Ausschweifungen, wie sie
nur asiatische Gewaltherrscher zu erfinden vermögen.^ Ein sehr
vorteilhaftes Gegengewicht gegen die Üppigkeit des Lebens bot
die Teilnahme an den Kriegszügen und an den beliebten Jagden.^
Soweit uns die talmudischen Quellen einen Einblick in das
innere Leben des persischen Volkes gewähren, tritt uns dieses
als ein einheitliches entgegen. Nur die Magier werden als ein ganz
besonderer, furchterweckender Stamm dem des persischen Volkes
entgegengestellt.^
Wie bereits erwähnt, nimmt unter den hervorragenden
Charaktereigenschaften der Perser Wahrhaftigkeit und Redlichkeit
1 Vgl. Aboda sara 71', Sabbat 94', Kidduschin 49" und Aboth di Rabbi
Natlian 28, 1.
2 Erubin 29'\
3 Aboda sara 2'', Kidduschin 72' und Jalqut zu Ester I, 8, § 1048. «pma =
großer Kelch, auch in jer. Pesachim 10, 1, S. 37", welches zu Mißverständen Anlaß
gab. Vgl. Rokeach 283 und Schulehan Aruch Orach Chajjim 472, 9.
4 Aboda sara 65".
5 Vgl. Sabbat 94' psnK2 persisch = Falkenjäger. Vgl. auch Sanhedr. 95"
'NTa nirtt'^ (= schikärbäz = Falkenjäger). Über die Falkenjagd in Asien siehe
Schrader, Reallexikon der indogerman. Altertumskunde 210 und Meißner, Beitr.
zur Assyriol. und semit. Sprachwissensch. IV, 422. Eine intei'essante Schilderung
derselben gibt Layard, Niniveh und Babylon 200 — 225.
6 Kidduschin 72".
II
Beiträge zur Geschichte Persiens zur Zeit der Sasaniden. 427
die allererste Stelle ein. Ein Perser bricht das gegebene Wort
nicht, selbst wenn dies mit großen Nachteilen für ihn verbunden
ist.^ Und ist's gar ein König, dann löst er ein gegebenes Wort
ein, selbst wenn er Berge entwurzeln müßte. -
Ein schöner Charakterzug ist ferner die Keuschheit im Ehe-
leben ^ und die peinliche Reinlichkeit, die besonders bei der Mahl-
zeit hervortritt.'* Auch manche hygienische Einrichtung der Perser
wird gelobt.5 Wie die Juden, wuschen sie sich vor und nach dem
Essen die Hände und beobachteten dabei eine gewisse zeremonielle
Form, indem sie bezüglich der Reihenfolge, die dabei, wie bei der
Sitzordnung der Tischgäste, eingehalten wurde, auf Etikette hielten.*^
Weniger lobenswert war die Sitte oder Unsitte der Perser,
bei den Trinkgelagen die Tischgäste zum Leeren des großen
Kelches (s'pcis) zu zwingen, der durch den Mundschenk gereicht
wurde. Da man diesen selbst auf die Gefahr hin leeren mußte,
daß „man davon starb oder verrückt wurde", sahen sich die Gäste
gezwungen, durch große Geschenke an den Mundschenk sich dem
Zwange zu entziehen.'
Auffallend ist es, daß die Perser auf die Reinheit der Kleider
nicht achteten. Von den zehn Teilen Ungeziefer, die in die Welt
gekommen sind, sollen neun an die Perser gekommen sein,^ was
bei dem erwähnten Sinn der Perser für Reinlichkeit befremden
muß. Möglicherweise ist dies auf die vielen Kriegszüge zurück-
zuführen, die die Perser führen mußten, welche, wie wir aus der
Erfahrung des gegenwärtigen Krieges wissen, einen Kleider- und
Wäschewechsel oft unmöglich machen. Und vor allem waren ja
die Perser ein Volk von Kriegern.
„Viele Städte haben wir erobert und viele Kriege geführt"
ist der Ruf, mit welchem nach einer charakteristischen Volkssage
die Perser vor den Weltenrichter treten.-' Die jungen Helden
1 Aboda sara 71".
' Baba bathra 3\
3 Berakhoth 8'.
' Berakhoth 46''. Die Sitte des Händewaschens vor dem Mahle finden wir
schon bei den Bab3'loniern. Vgl. Peiser, Studien zur oriental. Altertumskunde
in MVAG. 1898, IIl, 6, S. 24—30.
'•> Berakhoth 26'. Über das religiöse Gesetz der Reinhaltung der Gewässer
weiter unten.
*'• Berakhoth 46''.
■ Vgl. Jalqut zu Ester 1, 8, t< 1048.
s Ester r. 1, 17.
'•* Aboda sara 2".
III
428 Dr. S. Funk.
werden im Talmud als „persische Löwen" bezeichnet i und mit
den Heeren des Hauses Davids verglichen.^' Die Elitetruppen
bildeten die „Legionen der Ritter" oder Magnaten. Es waren dies
adelige Panzerreiter („ferreus equitatus" bei Ammian 19, 1, 2),
die samt ihren Pferden schwer geharnischt waren.^ In Kriegs-
zeiten warb die Regierung Hilfstruppen aus wilden Araberstämmen,
denen sie manche Landstriche zur Benützung während der Kriegs- "
zeit zu überlassen pflegte^ und den Staatsbürgern erwuchs die
Pflicht, den ungebetenen Gästen das Feld zu räumen. Wo dies nicht
der Fall war, wurde die Bürgerschaft in anderer Form zu Kriegs-
diensten herangezogen. Sie hatten zunächst für die Ausrüstung der
Reiter aufzukommen. Wie schon zur Zeit des Darius die sogenannte
„Kabluabgabe", wurden die Kosten der Reittiere und der Panzer (aes
equestre bei den Römern) den Kommunen auferlegt.'' Die Bürger-
schaft hatte für die Bedürfnisse des Heeres zu sorgen, Brot zu backen,*^
Kleidungsstücke nachzutragen.'^ Auch die nötigen Geräte und Tiere
wurden von den Militärbehörden requiriert.^ Wahrscheinlich auch
die zu den Waffen nötigen Metalle, wie indisches Eisen,^ aus welchem
1 Jer. Baba bathra II, 3, S. 13^
* Kidduschin 72\
3 Sanhedr. 106" isc« pO'^; Jalqut zu Num. 24, 24, § 771 hat eine Lesart
jimS nh; Tgl. auch Targum jer. zur Stelle f':iu'ii3 und im Aruch v. isdh das Zitat:
ISDN jr;;^ nhn «in -j2 nh. Unrichtig ist die Erklärung Kohuts für das Wort ibd«.
Es ist weder Zyprus noch bedeutet es Heer, wie dieser meint, sondern es ist das
persische aswär = Ritter. Vgl. Nöldeke, Tabari S. 164, 5 und 501. Ursprünglich
lautete es Waspur {= Magnat). Davon die armenische Landschaft Waspurakan,
die im Talmud Aspurk (Temura 30') genannt wird. Es ist demnach eine Legion
von Magnaten gemeint.
■* Baba bathra 168'' >xmj,' in:n und R. Gersom zur Stelle: py^'DD rntr D'^NyfDl?'
cc f-c mo> Si ]nü iD:-iDn'r. Ohne Zweifel hat R. Gersom eine alte Überlieferung
übermittelt.
'■> Baba bathra S'' N:>nü^i HNKnaS. Vgl. hierzu Kohler und Peiser. Aus dem
babylonischen Rechtsleben IV, S. 9. Siehe besonders S. 8, wo zur Ausrüstung
eines Soldaten, außer dem Reittiere, ein Esel für 50 Sekel, 1/2 ^^ine 6 Sekel zum
Unterhalt des Esels, 12 Gewänder. 12 Panzer usw. aufgezählt werden.
" Pesachim o'', Beza 21'.
' Sabbat 147*.
8 Vgl. Aboda sara 33", 61*"; Baba mezia 49 und andere Stellen. In der
Regel vom Großfeldherrn: x^'-jn pna. pns ist kein Eigenname, wie Kohut (Aruch)
meint, sondern ist das persische wzurg, neupersisch buzurg und bedeutet „groß".
Vgl. Buzurgframadhär = „Großwezir" oder „höchster Machthaber", im Pehlewi-
text Wzurg-framatar. (Nöldeke, Tabari 9, 2.)
■* Aboda sara 16* r]i<)-i:7] x^ns. Über den Handel mit indischen Schwertern
vgl. Jakob, Altarabisches Beduinenleben -', 149 und Krauss, Archäologie II, 684;
IV
Beiträge zur Geschichte Persiens zur Zeit der Sasaniden. 429
sie die Schwerter schmiedeten und Eisenplatten zu den gefürchteten
persischen Lanzen, deren Stich immer todbringend war.^ Diese
wurden aber vom Volke gern herbeigeschafft, da sie die Armee
dadurch instand setzten, die Bürgerschaft vor Verschleppung in die
Gefangenschaft zu schützen.- Die Furcht vor derselben war nicht
minder groß als in unserer Zeit und veranlaßte angesehene Männer
vor dem herannahenden Feinde die Flucht zu ergreifen.^
In Friedenszeiten hatten nur Festungs- und Grenzstädte, wie
die Stadt Machosa, größere Garnisonen,^ in den anderen gab es
nur Polizeisoldaten, denen die Sorge für die Aufrechthaltung der
Ordnung oblag.''
Die Religion nahm im Leben des persischen Volkes wie in
dem der alten Völker einen breiten Raum ein. Die Hüter und
Pfleger derselben, die dem bereits erwähnten mächtigen Stamm
der Magier an o eh orten, waren sehr einflußreich und bildeten
einen Staat im Staate. Unter der Herrschaft der strenggläubigen
Könige, wie z. B. unter Ardesir, Jezdegerd U, Peroz, waren sie
allmächtig* und erlaubten sich arge Übergriffe und Gewaltakte
gegen Andersgläubige. Sie zerstörten die Synagogen der Juden,'
entweihten ihre Friedhöfe, verboten den Genuß des Fleisches und
untersagten die Benützung der rituellen Bäder. '^ Kein Wunder,
daß sie darum von den letzteren den Engeln des Verderbens
gleichgestellt und schlechtweg als Zauberer bezeichnet wurden.^
Schon als Lehrer einer Religion, die den Dualismus in der
Herrschaft über das All — einen Gott des Lichtes und einen Gott
ferner Seeck, Geschichte des Unterganges der antiken Welt II. 202. Wie aus der
angeführten Talmudstelle hervorgeht, wurden auch Grabschaufeln und Beile
zu diesem Zwecke verwendet, xia = assyrisch marru und t<:'sn = assyrisch
has(8)innu = Beil. Vgl. Delitzsch, Hwb. S. 288 und 427.
1 Gittin 70\
2 Vgl. Aboda sara 16" jii^'V lijon. Verschleppungen in die Gefangenschaft
werden häufig erwähnt. So Jebam. 45", Gittin 38', 45' und an anderen Stellen.
» Chullin 46".
^ NTinoi K^'n '32 ir'jj:! Taanith 21"; vgl. auch Pesachim S*" und Sabbat 14T''.
5 Baba mezia 93'', wo sie 'pcir:iQ- <■::;! genannt werden.
6 Vgl. Funk, Juden in Babylonien I, 07, 105 und II, 47, 115 und 118.
" Joma 10\
s Jebamoth eS"". Die Perser aßen wohl Fleisch, aber nur nachdem Kinn-
backen, Zunge und linkes Auge geopfert wurde (Justi, Gesch. d. alten Pcrs. 81
und 200). Dies wurde auch von den Andersgläubigen verlangt, wozu sich die
Juden natürlich nicht verstehen konnten. Hiedurch wird das ':3r: nc^n h"! ntJ
m:nf:n (siehe Raschi daselbst) erst verständlich.
• Vgl. Kidduschin 72", Sabbat 11', 45'. Chabbäre bedeutet nicht Gebr,
sondern Zauberer. Vgl. Nöldeke, Tabari S. 68, Anm.
430
Dr. S. Funk.
der Finsternis — lehrte, mußten sie von den strengen Vertretern der
monotheistischen Religionen als Heiden bezeichnet werden. Der
strenge Schriftgelehrte Rab bezeichnete sie als Gotteslästerer und
erklärte, daß jeder, der etwas von ihnen lerne, todesschuldig sei.i Die
Magier suchten nämlich die Juden allzu oft zu ihren religiösen An-
schauungen zu bekehren. Religionsgespräche waren in Persien ebenso
auf der Tagesordnung wie in den westlichen Ländern. Sie suchten
durch die Natur- oder auch durch Schriftstellen den Dualismus zu
beweisen.'^ Auch für die Heiligkeit des Feuers glaubten sie Beweise
in der Bibel finden zu können.^ Von diesen Religionsgesprächen
ist aber nur eine geringe Anzahl im Talmud erhalten geblieben.
Überhaupt werden im Talmud die religiösen Anschauungen der
Perser selten und nicht so ausführlich behandelt, wie man dies eigent-
lich erwarten könnte. Der oberste Lichtgott Ormuzd wird nur einmal
in einem überlieferten Religionsgespräche erwähnt und auch von
Ahriman, dem Gotte der Finsternis, ist nur selten die Rede.^ Weit
öfters hören Avir von den religiösen Sitten und Bräuchen der
Perser, namentlich von ihrer Verehrung des Feuers, der Erde, des
Wassers usw. Und das ist auch natürlich. Die Andersgläubigen wurden
in ihrer Lebensweise weit weniger durch die religiösen Anschauungen
als durch die Sitten und Bräuche der Angehörigen der Staatsreligion
gestört. Vor allem durch die von den fanatischen Priestern ver-
übten Gewaltakte bei ihrem Feuerkultus. Sie drangen an manchen
Festtagen, von welchen im Talmud das Neujahrsfest Nauröz, am Be-
ginne des Frühlings, Nou-sard am Beginne des Sommers, mihrkan,
neupersisch mihragan = „dem Mithra angehörig", am Beginne der
winterlichen Jahreshälfte (vom 16. bis 21. des Monates Mithra) und
Tiriski (ein unbekanntes Fest) genannt werden,^ in die Häuser der
' Sabbat 75". Samuel vertritt eine mildere Auffassung und bezeichnet sie als
Zauberer, ruo, in Sanliedrin 39' NtJ'ur:x ist die syrische Bezeichnung für Magier.
Vgl. Resä d'amgüse in Acta s. martyr. Orient, et occident., Rom 1748, I, 134, 185.
2 Sanhedrin 39'.
3 Sanhedrin 38''. Vgl. über den Dualismus Chagiga 15% Deut. r. II, 33,
Chullin 87', Sanhedrin 39', Sifre und Jalqut zu Deut. 32, 39.
* Seder Eiiah rabba Kap. 1.
5 Sanhedrin 39", Baba bathra 73". Ahriman wird an dieser Stelle als Sohn
der Lilith bezeichnet.
« Aboda sara 11 und jer. Aboda sara I, 2, S. 39. Über diese Feste, die
noch nicht erklärt sind, werde ich demnächst eine Abhandlung veröffentlichen.
Hier sei nur bezüglich der Jahresanfänge auf Nöldeke, Tabari 406—408 und auf
V. Gutschmid (Ber. der sächs. Gesellsch. der Wissenseh. 1862, 1. Juni) verwiesen.
Vgl. auch Kohut in Kobaks Jeschurun 1872, S. 49 ff.; Oppenheim in der Monats-
schrift 1854, S. 347 und Schorr im Hechaluz Heft 7, S. 51.
VI
Beiträge zur Geschichte Persiens zur Zeit der Sasaniden. 431
Andersgläubigen, nahmea nicht nur Feuerpfannen und andere
Geräte mit, die sie bei ihrem Kultus verwendeten, ^ sondern auch
die Lichter und glühende Kohlen,^ um die Hausfeuer durch die
Berührung mit dem heiligen Feuer zu reinigen. Sie gingen dabei
mit einer solchen Rücksichtslosigkeit vor, daß einst, als sie in das
Krankenzimmer des Rabba bar bar Ghana eindrangen und ihm
das Licht entrissen, der kranke Gesetzeslehrer in den Schmerzens-
ruf ausbrach: Allbarmherziger! In deinem Schutze oder im Schutze
der Römer! 3 Man muß nur die gewiß nicht rosige Lage der Juden
im römischen Reiche sich vergegenwärtigen, um den tiefen Schmerz
zu erfassen, der in diesen Worten lag.
Wie die Verehrung des Feuers, so war auch die Verehrung
des Wassers und der Erde mit großen Unannehmlichkeiten und
Beschränkungen für Andersgläubige verbunden. Ersteres war wohl
der Grund, daß die Benützung der Bäder zeitweilig untersagt
wurde,^ und letzteres führte nicht nur zu Unzukömmlichkeiten bei
Leichenbestattungen,'' sondern veranlaßte auch fanatische Magier
die Toten auszugraben.'' Wie R. Jehuda aus Furcht vor den heran-
ziehenden Persern mochten auch andere Juden in Babylonien be-
fohlen haben, ihre Leichen möglichst tief in die Erde zu senken,''
damit sie nicht in ihrer Ruhe gestört würden. Und die Rücksicht
auf den Fanatismus seiner Priester mag es auch gewesen sein,
der den mächtigen König Sabur IL bewogen, sich mit den Gesetzen
und Bräuchen bei den Leichenbestattungen Andersgläubiger zu
befassen.^ Es kann dieser Umstand jedenfalls als Beweis für den
weitreichenden Einfluß des Priesterstandes in Persien gelten.
Nebst dem Priesterstande war der Stand der Beamten der
mächtigste und einflußreichste, was vielleicht weniger auf den
Machtbereich der Ämter, als auf den Umstand zurückzuführen ist,
daß in Persien die hohen und höchsten Ämter, selbst die der Feld-
herren, in den adeligen Geschlechtern erblich waren, d. h. daß
1 Sanhedrin T4''.
1 Vgl. Sabbat ib\
^ Gittin 16"— 17".
< Jebamoth 63" mx^tnion h-; nr.'!. Vgl. auch Herod. 1, 138: Sie waschen nicht
die Hände in einem Flusse und dulden dies nicht von anderen Menschen, weil
sie gegen die Flüsse die größte Elirfurclit hegen.
5 Vgl. Beza 6".
"■' Jebamoth 63'', Sabbat 152" und Baba bathra 58". Zur Erklärung der
letzten Stelle siehe Schatzkes, Mafteach 13''.
^ Sanhedrin 98".
8 Sanhedrin 46".
VU
432 Dr. S. Funk.
der König gebunden war, gewisse Ämter nur innerhalb gewisser
Familien zu vergeben, i Zunächst innerhalb der sieben Familien, deren
Angehörige kurzweg als „Söhne der Häuser" bezeichnet wurden.^
Aber auch in anderen Familien, selbst in nichtpersischen, vererbten
sich gewisse Würden und Ämter. So z. B. die Würde des jüdi-
schen Exilarchates. Die Könige konnten wohl einen mißliebigen
Würdenträger töten lassen, mußten aber das Amt des Hingerichteten
auf dessen Sohn übertragen. ^"^ Konnten sich die Beamten und
W^ürdenträger schon aus diesem Grunde gewissermaßen als die
rechtmäßigen Besitzer des Amtes fühlen, so wurde ihr Ansehen
noch durch die allgemein verbreitete Anschauung erhöht, daß die
Besetzung selbst des kleinsten Amtes nach göttlicher Bestimmung
erfolge."* So kam es, daß jeder Würdenträger in seinem Kreise
oder in seiner Provinz sich als allmächtiger Herrscher fühlte und
nach Willkür schaltete und waltete. Sie durften die Bürger nach
Belieben mißhandeln, fesseln und töten lassen.^ Auch nach außen
hin repräsentierten sie die große Macht, die in ihren Händen lag,
durch Entfaltung großen Pompes, durch die große Zahl der Reiter
auf Rossen und Maultieren zum Ausdrucke, die sie stets im Ge-
folge hatten.-''
Die Bürger mußten es sich gefallen lassen, daß ihnen die
Beamten Hausgeräte und Tiere abnahmen, um sie für den eigenen
Gebrauch zu verwenden und die Bürger konnten noch von Glück
sprechen, wenn sie diese abgebraucht und abgenützt zurück-
erhielten. Und selbst kleine Beamte erlaubten sich bei der Durch-
führung der ihnen erteilten Aufträge Willkürakte gegen Bürger,
1 Procop, Pers. 1, 6.
2 Vgl. Nöldeke, Tabari S. 71, 1 und 437. In der Inschrift von Hägiäbäd
werden die Angehörigen dieser Familien als fxnu "12 „Söhne der Häuser"' be-
zeichnet. Unmittelbar nach diesen folgen die Würdenträger, die den Titel ji<:"i
„die Großen" führten, ein Titel, den bekanntlich auch die Exilarehen führten.
nvDn; n:2i, Hipv; n:21 ChuUin 92", Baba bathra 55\ Wollte man also einem Exil-
archen eine Schmeichelei sagen, so sehrieb man im Titel ^nn i::3 n'^ im^ (so die
richtige Lesart), wie man aus Palästina an Mar Ukba II. geschrieben hat.
Vgl. Monum. T. I, 303.
3 Vgl. Nöldeke, Tabari 443. Ebenso wurde nach der Hinrichtung des
Exilarchen Huna Mari unter Peroz im Jahre 471 dessen minderjähriger Sohn
zum Exilarchen ernannt. Vgl. Seder olam sutta und meine Juden in Babylon.
Bd. II, Note IV, S. 145.
4 Baba bathra 91^
s Gittin 14'' und 14'' ... pnDi3 ims3 anoiN und ebendaselbst: □'DiD jn> C"
)nnnK D'^fic cmsi. Vgl. zur Stelle Rappaport in Kerem Chemed VII, 199 und
Erech Miliin 193.
vm
Beiträge zur Geschichte Persiens zur Zeit der Sasaniden. 433
die es nicht verstanden, sich in die Gunst der kleinen Machthaber
zu setzen.^
Als höchste Ämter galten die des Reichsfeldherrn- und des
Argabed — auch dieses eine hohe Rangstufe in der Armee, zeit-
weilig sogar die höchste, welche auf die königliche Familie be-
schränkt war.^ Unter den Verwaltungsbeamten finden wir die Statt-
halter,^ Istandare'' und Marzbane (= Markgrafen), welch letztere
auch im Kriege an der Spitze einer Kriegsschar Kriegsdienste zu
leisten hatten.*^ Auch der Padhuspan war ein Verwaltungsbeamter,
dem ein kleinerer oder größerer Kreis zur Verwaltung zugewiesen
war.'^ Von den Finanzbeamten werden genannt: der Stromaufseher,
d. h. der Beamte, der über an bestimmte Ströme oder Kanäle
grenzende Steuerbezirke gesetzt war, und der Steuereinnehmer^
oder Kassier; von städtischen Beamten der Santar und der Markt-
aufseher.-' Erwähnt werden ferner die Vezirpate, Schreiber und
1 Baba kamma 113", Aboda sara 33\
2 Sebuoth ü" Km?.'! cm sS'sn. In der Parallelstelle jer. Sebuoth I, S. 32":
■T^ir; ::"n i'jri. Vgl. Aboda sara 33", Gl''; Baba mezia 49 und oben S. IV, Note 8.
3 Sebuoth 6" xnsp'rx, eine Lesart hat xnapix auch Nn^pns*. In jer. Sebuoth I, 32"
und Berakhoth I, 4, S. 5" snrpix und ncipiK = Argabed, ursprünglich - „Kastell-
herr", bedeutet wohl den Befehlshaber des Distrikts. Vgl. ZDMG. XVIII, 89;
Lagarde, Semitica 43; Nöldeke, Tabari 5, 1 und 111. Das königliche Geschlecht
wurde noch gegen 600 ö 'AgyccvßLÖr^g ^«yöfisros Si^iiog genannt. (Theophylaet 3, 18.)
* Sebuoth 6" ciriB^K = vnagxog = Statthalter.
'■> {<-n:nrN Istandär von Maisän (Mesene) in Kidduschin 72", von Kaskar
Gittin 80". Ein solcher erscheint auch an der Spitze des Heei-es, welches die
Bewohner von Ispahan den Muslimen entgegenstellen. Vgl. Abu No'aim, cod.
Leid. 15" und Nöldeke, Tabari 448, 1.
<5 i:2T"ir3 Megilla 6\ Marzbän = „Grenzherr". „Markgraf ist, wie Nöldeke
(Tabari 102, 2) ungefähr dasselbe, was im Acliämenidenreich der Satrap v.-ar.
■J NnmoiST Ni'snns Nidda 25". xa'2^:tr^^ ist ohne Zweifel verschrieben.
Es ist N;':t:'pT3 oder «j'^cmo zu lesen. Das n ist aus p oder n entstanden und
aus T ist 1 geworden. Bei einem seltenen Fremdworte kein Wunder Das Wort
Padhospan, ursprünglich Padkospan, ist nach Andreas (zitiert von Nöldeke,
Tabari 161, 2) aus pätkös = „Land", „Provinz" und pfm, bän zusammengesetzt.
Er war über den vierten Teil des Reiches gesetzt und hatte die oberste Leitung
oder Kontrolle der Zivilverwaltung. Vermutlich haben wir auch in dem srp "ii
«nnifOiDi (Sabbat 110") eine gekürzte Form KC'pnn patkös dieses Wortes mit Weg-
lassung des bän. Vgl. das Wezir der Araber, das aus Wezirpat entstanden ist.
8 Taanit 20", Aboda sara 65", Baba kamma 117'. Zollbeamte in Sabbat 78".
» Gittin 80". Marktaufseher Baba bathra 89"; jer. Baba bathra V, 8, S. 15:
OiDi.iiK. Über das Amt dieses Beamten vgl. Joseph. Antt. XVIII, G, 2; Iläderli,
Die hellen. Astynomen und Agoranomen, Jahrb. für klass. Philologie 15, 1887,
S. 45—94 und Krauss, Archäologie II, 373. In manchen Städten gab es auch
Zisternenaufaeher Baba bathra 91".
Festschrift. 28
IX
434 Dr. S. Funk.
Dihkane,- die oft nur einen Titel bezeichneten, der mit keinem
Amte und mit keiner besonderen Stellung verbunden war.
Hoch über den Sterblichen stand der Großkönig oder der „König
der Könige". Er betrachtete seine Untertanen insgesamt als seine
Diener- und den gesamten Grund und Boden als sein Eigentum.'' Als
Besitzer von Land und Leuten war seine Macht unbegrenzt. Nicht nur
ihm, sondern auch seiner Frau stand das Recht zu, Sklaven und
Tiere der Bürger zu seinen Arbeiten heranzuziehen.* Daß auch die in
seinem Lande gefundenen Gegenstände ihm gehörten,-'' ist selbstver-
ständlich. Bei der unbegrenzten Machtfülle, die der König besaß, ist
es gar nicht zu verwundern, wenn er hie und da seine Macht miß-
brauchte und mitunter auch den Großen gegenüber nach Willkür ver-
fuhr.*^ Der König war sein eigener Gesetzgeber. Wehe dem Untertan,
der es gewagt hätte, die Handlungen des gewaltigen Machthabers
einer Kritik zu unterziehen! Hat doch selbst Chosrau Anosarwan,
einer der gerechtesten Könige Persiens, einen Schreiber, der seine
Beschlüsse kritisierte, mit Tintengeschirren töten lassen! ' Die gering-
1 "jsi'T.i Taanit 20% Sabbat 1.39" und Sanhedrin 25''. t3fn'r.i auch riDTtJ ge-
schrieben =Wezirpat. Neupersisch gezir mit pat bedeutet „Machthaber", die Araber
haben das pat weggelassen (Nöldeke, Tabari 444, 3). Im Talmud, besonders in
Taanit, kann darunter nicht Minister gemeint sein, da es nach xnn: ti'n genannt
wird. Es wird die Bezeichnung für Bezirkshauptmann oder für ein ähnliclies,
kleineres Amt sein. ~ i^an = Schreiber Aboda sara 24''. Die Schreiber (phl. dapir)
waren zur Zeit der Sasaniden „hochgestellte Beamte, geheime Räte" u. dgl. und
waren den Weziren gleichgestellt (Nöldeke, Tabari 63, 1 und 44ö). — Dihkane
ist die r.ezeiohnung für den niederen Landadel. Dieses Wort scheint auch in
dem rätselhaften ''pi\-\a in Chullin 60'' (Jalqut zu Jos. 13, 8 hat 'pn:nN, Aruch
hat die Lesart ^piiiH) enthalten zu sein. Kohut will daraus n'p:nx machen. Es
scheint eine Zusammensetzung von p.x = Eran und >3pi diiikane = Adel, also
Reichsadel, womit das a'nr^s 'Jis Jos. 13, 3 wiedergegeben wird. R. Jouatlian,
dem Babylonier, war eben dieser Ausdruck geläufig. Über Zusammensetzungen
mit Eran siehe Nöldeke, Tabari 444, über die Dihkane ebendaselbst 440.
2 Baba mezia 73'': „Das Siegel de- Untertanen liegt im Behälter des Königs
und der König hat angeordnet, daß, wer keine Kopfsteuer entrichtet, dem zu
dienen hat, der diese entrichtet". Vgl, hiezu Jebamoth 46', Baba mezia 69, Baba
bathra 55" und meine Juden in Babylon 1, 17; II, 11.
3 Baba mezia 73'*, lOS'" und Raschi z. St.: mipn h^h "ipsv^ vpipn nT, c^Dnsn ':c'2.
1 B.bath.92''ni3^D^3nriO „dem König versehrieben", d. h.wie schon Maimuni
(Jad ehasaka, hilch. Mechira 15, 13) bemerkt, nsi'ti' ny ^:)3 inrx^oS itt'üin iS::n'^' 'Jsr:,
„der König kann ihn zu jeder Zeit zu seinen Arbeiten verwenden". Die Richtigkeit
dieser Erklärung geht schon aus dem Kaufvortrage Gittin 86' hervor: JD T::yi "i'wDi
Nn^Sroi N^'jo nnir fr^i 'SiH* I'^i 'iTin „Und dieser Sklave ist frei von Ansprüchen auf
Freiheit, von Einsprüchen und Reklamationen des Königs und der Königin." Man
sieht also, daß auch die Königin über die Sklaven der Bürger verfügen konnte,
s Baba mezia 28^
6 Baba kamma 116'' gegen einen Exilarchen; Chagiga 5'' gegen Raba;
Aboda sara 65' gegen einen Priester.
7 VgL Nöldeke, Tabari 243.
Beiträge zur Geschichte Peroiens zur Zeit Jer Saäaiiii^cn. 435
fügigste MajestätsbeleidigLiug wurde mit dem Tode bestraft. i Für
den König gab es nur eine Verpflichtung: das gegebene Wort.^
Allmächtig, wie er war, konnte er auch Verdienste königlich
belohnen. Er konnte die Einnahmen einer Stadt oder eines Steuer-
distriktes zuweisen,'' konnte Würden verleihen und als deren Ab-
zeichen die Ausgezeichneten mit einem Ehrengewande beglücken.'
Als Beweis besonderer königlicher Gunst galt die Bewilligung für
die Bürger persischer Nationalität, den Namen des Königs mit dem
vorgesetzten Worte tahm „stark" zu führen und für die Syrer oder
Juden mit dem Zusätze malka „ König". ^' Es war das wohl eine
Art von kaiserlicher Rat- oder Geheimrattitel im alten Persien.
Der Allmacht des Königs entsprechend, die der König
repräsentierte, war auch sein Auftreten, war das Gefolge, das ihn
bei seinen feierlichen Aufzügen begleitete. Zwei Heeresabteilungen
gingen dem Zuge voran, in welchem der König sich befand. '^ Bei
dem Anblicke des Königs verstummte der Lärm; sprachlos vor Ehr-
furcht starrte das Volk die Gestalt des Gesalbten Gottes an.'' Er soll
nach den Schilderungen nichtjüdischer Quellen bei feierlichen Auf-
zügen in seltenem Aufputz erschienen sein; er soll einen vergoldeten
Bart getragen und „wie ein Wundertier" ausgesehen haben.*^ Die
jüdischen Quellen wissen nichts davon. Sie berichten das Gegenteil.
Im Lichte der jüdischen Quellen erscheint das Bild der asiatischen
Herrscher gemildert durch einen Zug von Gemütlichkeit und Leut-
seligkeit. Im Gegensatze zur Schilderung z. B. Mäsüdis (2. 158). der
von den Sasaniden berichtet, daß sie sich dem Anblicke der Menschen
1 Baba mezia 78^. Einer, der sagte: .,ln den Sachen des Königs waren
Würmer (Motten)," wurde getötet.
2 Baba bathra 3''.
3 Megilla 16': ^nn: nini :'x »riprn aini uc. Das Wort xnipan = „Dorf
ist die aramäische Form des pers. Dastagerd. Nini ist Steuerbezirk. Vgl. Kin: rn
in Taanith 20' und Aboda sara 65'.
* Sabbat 20'', Horajoth 13": Ni:2p. Vgl. Aruch v. ir:p und liiezu ZDMG.
Bd. 50, 647; Krausa, Archäologie I, 614 und meine Juden in Babylon I, 34.
* Vgl. Baba kamma 96'' und andere Stellen, in welchen Samuel und Kaba
als mit der Bewilligung zu Führung der Namen der Könige ausgezeichnete
Schriftgelehrten bezeichnet werden. Vgl. hiezu Nöldeke, Tabari 443, 1 und die
daselbst angeführten Beispiele.
'■ Diese Notiz stimmt mit der Schilderung der allen Historik'U- überein,
nach welchen der persische König bei feierlichen Aufzügen von 1000 auserlesenen
Reitern, 1000 Lanzenträgern und von einer großen Schar seiner Verwandten —
letztere bildeten also die dritte Gruppe — begleitet war. Spiegel, Eran. Alter-
tumskunde 111, 638.
' Berakhoth 58'.
■* Johannes Chrysost. Ep. ad Col. liom. 4, ed. Venet. 1741, X. 378. Nach
Ammian 19, 1, 3, trug Säbür selbst im Felde „aureum capitis arietini figmentum
interstinctum lapillis pro diademate".
28*
XI
436 Dr. S. Funk.
entzogen, daß selbst die Hofleute höchsten Ranges sieh zwanzig Ellen
vom Großkönig entfernt halten mußten und daß zwischen diesem
und den ersteren stets ein Vorhang gewesen sein soll (vgl. Spiegel,
Eran. Altertumskunde III, 611), werden sie, wenigstens die her-
vorragendsten Könige, wie §abur I und II, als gutmütige, gute
Menschen geschildert, die mehr nach römischer Sitte mit ihren
Untertanen wie mit ihresgleichen verkehrten. ^ Sie waren gast-
freundlich,2 mitteilsam, interessierten sich für die Lehren der
Andersgläubigen und fanden Gefallen an ihren harmlosen Spielen.^
Es ist wohl möglich, daß die Großkönige nur dem persischen
Adel und dem persischen Volke gegenüber das auf althergebrachter
Sitte beruhende strenge Zeremoniell einhalten mußten, sich aber den
ungefährlichen und staatstreuen Andersgläubigen gegenüber natür-
licher geben konnten. Wahrscheinlicher aber ist es, daß die politisch
klugen Machthaber die andersgläubigen Völker des Zweiströmelandes,
welches als Grenzgebiet in den häufigen, großen römisch-persischen
Kriegen eine überaus wichtige Rolle spielte, durch Leutseligkeit ge-
winnen und an sich fesseln wollten. Dieses Motiv würde das Bestreben
der Großkönige erklären, die Gegensätze zwischen der jüdischen und
der herrschenden Staatsreligion auszugleichen ■• und die geistigen
und politischen Führer der Juden durch verschiedene landesübliche
Auszeichnungen und Gunstbezeugungen für sich zu gewinnen.
Wie dem auch sei, jedenfalls ist das Bild, welches die talmudi-
schcn Quellen von dem Sasanidenreiche — zum Teile im Gegensatze
zu dem Reiche der Achämeniden"' — und von den Machthabern jener
Zeit bieten, weit sympathischer, als wir es nach den klassischen und
arabischen Berichten über den persischen Hof erwartet hätten und
wir können auf Grund der objektiven Angaben des Talmuds dem
Urteile Nöldekes zustimmen, daß „das Sasanidenreich bei allen
seinen gewaltigen Mängeln eine großartige Erscheinung, für den
Orient fast das Muster eines wohlgeordneten Staates gewesen ist".
1 über den Verkehr Sabur's I. mit Samuel vgl. Berakhoth 56", Moed
Katon 26% Sukka 53% Baba mezia 119" und meine Juden in Babylon I, 72;
über den Verkehr Säbür's II. mit jüdischen SchriftgelelA-ten Sanhedrin 46%
Nidda 20'' und andere Stellen.
2 Aboda sara 76*.
3 Sukka 53'.
' Vgl. Sanhedrin 46%
* Vgl. Baba kamma 117", wo die persische Regierung als eine strengere
aber gerechte (Wül ma'QÄ'K •i'\sp'\ 'KD^Q X2'n Kntt'ni) bezeichnet wird, im Gegensatze
zu der früheren d'OT ni^'Btr« nsp nhl.
XII
Die Komposition der Scheeltoth des R. Achai
uüd die Rhetorik in den baby]. Hochschulen,
Von Dr. A. Kamiiika, Wien.
Vor einem kleinen Gelehrtenkreise hatte ich im Jahre 1908
auf dem Orientalisten-Kongresse in Kopenhagen zum erstenmal
Gelegenheit, die Ergebnisse meiner Untersuchung der „Scheeltoth"
darzulegen, eines merkwürdigen, aus dem 8. Jahrhundert stammen-
den Buches, des ersten bedeutenden rabbinischen Werkes nach
Abschluß des Talmuds; eines Werkes, dessen Anlage und Be-
deutung schon im Mittelalter verkannt wurden. Über den Charakter
der Scheelta als Kunstrede, ihre Gliederung und die Reihen-
folge ihrer Teile, namentlich auch über die Stellung der „Derascha",
konnte ich im Probehefte meiner damals in Angriff genommenen
kritischen Edition auf Grund des von mir benützten handschrift-
lichen Materials nur kurze Mitteilungen machen, die auch in
Hakedem II, 22 anläßlich einer Besprechung des Verhältnisses
der Scheeltoth zu Jeruschalmi wiederholt wurden. Da im weiten
Kreise der Talmudforscher der hohe Wert des Buches noch immer
nur einseitig vom halachischen Gesichtspunkte betrachtet und
dessen vorwiegend literarhistorische Bedeutung gänzlich verkannt
wird,^ so will ich hier im Zusammenhange die Auffassung wieder-
geben, die ich schon bei einer genaueren Betrachtung des nach
der editio princeps verbreiteten Textes mir gebildet und die sich
durch das Studium fast aller vorhandenen Handschriften bestätigt
gefunden hat. Diese sind: zwei in Wien (eine — wohl die älteste,
aber keineswegs beste — Pergament-Handschrift in Quart, im
Besitze des Herrn Abr. Epstein = M, und eine zweite in Folio in
t „Rab Zair" meint nocli im Haschiloacli 25, 530 (l'.il2), daß hier ein
halachisches Werk, und zwar mit einer Tendenz gegen den Karaismus vorliege,
und bemüht sich auf Grund dieser {,'iinzlicli verfelilten Annahme, die Wahl der
Materien zu erklären — was iiim natürlich nicht gelingt.
I
438 Dr. A. Kaminka.
spanisch-orientalischer Schrift = R), ferner zwei Oxforder, zwei
Pariser Handschriften und eine in der Frankfurter Stadt-Bibliothek.
Außerdem war ich in der Lage, einzelne Genisa-Fragmente und
den (an sich wertlosen, aber für die Prüfung der Textanordnung
wichtigen) Kommentar des Salomo ben Sabbathai, Ms. Oxford
(Neubauer 541). zu benützen. Was die einzige sonst noch bekannte
Handschrift in St. Petersburg bietet, ist im wesentlichen aus dem
Kommentar T^haz' piarn bekannt.
Für diejenigen, welche gewohnt sind, unseren Autor an der
Seite des Verfassers der „HalachothGedoloth" und der bedeutenden
Geonim hauptsächlich als Quelle für halachische Entscheidungen
anzusehen, wird die hier zu vertretende Anschauung zunächst
wohl eine Überraschung bilden. Die Richtigkeit meiner Ergebnisse,
ebenso wie deren Tragweite, wird aber leicht erkannt werden.
I. Der literarische Charakter der Scheeltoth.
Die Scheeltoth des Rabbi Achai sind eine Sammlung von
Vorträgen, die in den babylonischen Hochschulen von Gelehrten
und Studierenden während des ganzen Jahres zumeist über
theoretische religionsgesetzliche Fragen gehalten wurden, nebst
Anleitungen zu einer kunstgerechten Abfassung ähn-
licher Vorträge durch eine andere Gruppierung des über-
lieferten Stoffes. Praktische Entscheidungen sind in diesem Werke
ganz nebensächlich und nur bei der Redaktion der Sammlung
gelegentlich beigefügt.
Zur vollkommenen Verkennung des eigenartigen Charakters
dieses hervorragenden Werkes methodischer rabbinischer
Rhetorik aus der Zeit des Abschlusses des Talmuds' haben der
Stumpfsinn der Abschreiber und die Unwissenheit des ersten
Editors Jochanan Treves (Venedig 1546) beigetragen. Nicht weil
sie — wie manche, die in den Scheeltoth ein halachisches Kom-
pendium gesehen haben, angesichts der Lückenhaftigkeit des
Inhalts annehmen mußten — wichtige Kapitel über religions-
gesetzliche Fragen weggelassen hätten; sondern weil sie ent-
scheidende Sätze und Redewendungen, durch welche der Plan
und die Methode des Werkes allein verständlich werden, nicht
1 Wenn auch die Zusammenstellung des Buches im 8. Jahrhundert er-
folgte, so ist das Material und, wie wir sehen werden, im wesentlichen auch
die Kunst form der liehandlung, aus der Zuit der Amoräer übernommen.
II
Die Komposition der Scheeltoth. des R. Achai. . 439
begriffen, an iiurichtige Stellen gesetzt und mitunter in ihrer Ein-
falt gestrichen haben.
Das Buch enthält nämlich nicht bloß 171 oder 191 Vorträge/
sondern zugleich eine sehr große Anzahl von Dispositionen zu
neuen Scheeltoth und Andeutungen, wie andere Themen ge-
wählt und vorliegende abgeschlossene Vorträge in ihre Teile
2 er legt und nach anderem System gehalten werden können.
Nach dem Untergang der babylonischen Hochschulen und dem
Erlöschen des Gaonats hörte der Sinn für die Kunstform dieser
talmudischen Vorträge auf, und da man in den erhaltenen rab-
binischen Werken nur mehr der religionsgesetzlichen Entscheidung
oder der für die Halacha wichtigen Meinungsäußerung oder der
ethischen Belehrung einen Wert beilegte, so trat alles andere in
den Hintergrund. Es verschwand zumeist ganz aus den Texten.
Glücklicherweise war es nicht möglich, den ausgeprägten Charakter
der Scheeltoth ganz zu verwischen. Bei der ersten kritischen Be-
trachtung ergab sich schon aus den Editionen, daß hier weder
eine Sammlung von Responsen, noch ein Buch systematischer
halachisch- homiletischer Belehrung vorliegt. Der scharfsinnige
Jacob Reif mann hat (Beth Talmud III, 1882, p. 27) schon auf
Grund des defekten Materials der Druckausgaben erkannt, daß
hier wirklich gehaltene Vorträge vorliegen müssen. Nur so läßt
sich die bei einzelnen Stücken als Einleitung der Antwort er-
haltene feierliche Formel ':i «n-nis p nnn ^''zip^ r^'nz' y^z erklären,
während das regelmäßig bei der Fragestellung wiederkehrende
T-ii: ö-o an den Bericht Nathans des Babjdoniers über die In-
stallation der Exilarchen erinnert: ^'2 lö'si s*T:n h'r.nf:, nai; Kincri
ff]'?"»'? rx. Reifmann vermutete nun bereits, daß R. Achai Reden von
Oberhäuptern der babylonischen Hochschulen gesammelt und aus
eigenem nichts hinzugefügt habe. Verborgen blieb ihm, wie allen
anderen Forschern, sowohl der wirkliche Charakter der Scheelta
wie der organische Zusammenhang der nrm mit den übrigen Teilen
derselben. Er glaubte nebenbei (I. c. S. 57), daß gar 29 Derasehas
noch zum Buche gehörten und verloren gegangen wären.
1 S. Mendelsohn, Revue des Ktude.s Juives XXXIl (l.-<96), ö'.t zilierl von
mir aus Winter und Wünsche, Jüd. Lit. II, 12 eine mit Graetü übereinstimmende
Zählung von 191 Scheeltoth, sowie die Übersetzung des Wortes durcli ..Unter-
suchungen". Ich halte selbstverständlich beides nicht mehr aufrecht. In den
Handschriften sind die Stücke nicht numeriert. Editio jjrinccps hat bis n:-:n rsn
170 Nummern und dann ein Stück ohne Nummer, in der ed. Dyliienfurth als
«";*[; bezeichnet.
HI
440 Dr. A. Kaminka.
In Wirklichkeit läßt sich bei einem aufmerksamen Studium
des Textes unter Heranziehung alles vorhandenen Materials
folgendes feststellen:
Eine Scheelta enthält häufig, außer den konstitutiven Ele-
menten, aus welchen sie gleichmäßig besteht, und über welche
wir noch sprechen werden, eine oder mehrere Varianten zum
einleitenden Teile; eine oder mehrere Varianten zur Frage-
stellung; mitunter endUch Anmerkungen darüber, wie diese Teile
versetzt und willkürlich anders geordnet werden können;
wie aus der Frage eine referierende Einleitung (sn'^Nün si;u*e)
oder aus dem Inhalt der Einleitung eine andere Frage formuliert
werden kann. Man kommt auf die Varianten und deren didaktische
Bedeutung zunächst dadurch, daß man das für die Fragestellung
charakteristische -['ni» c^a im Texte verfolgt. Es fällt gleich auf,
daß manchmal mehrere t:: in einer Scheelta aufeinanderfolgen.
Sieht man näher zu, so findet man vor dem zweiten und
jedem folgenden i'"3 einen von den Abschreibern und Editoren
verkannten Absatz p'-is:« "la^ia "03 "s. (Wie wir noch sehen werden,
ist -M^D und -is'd'? Beginn eines Proömiums); häufig verkürzt
^!21 \S, dafür aber an einzelnen Stellen mit besonderer Deutlich-
keit: ':n STi'ri"x:n i^nu?"» "a: •'x oder eine ähnliche Wendung.
Beispiele. In den Editionen mi2 nn« '2 Nr. 03 (editio princeps
col. 151, D3'hrenf. 29'') vor -".Tf^ja 'ib^i Ti versteckt: "-j ^b'ü \'2: ■'k; vor
dem folgenden n!23^ T:y versteckt mnr 'b'ü ".n 'fi: \sv In Nr. 96 vor
nn£C ::"2, in der Mitte des vorhergehenden Absatzes s'?2't2 ': '!2: "x;
nach diesem t:i und «"Drin r"n ist wieder ein verkannter Anfang
b^'rih rb tcn rr.: •,::: "x. — nnp 'b Nr. 131 Sxiu?' ri'zib iin"? -:cxn xn'^'xc'
xrjibs i2V"ab (editio princeps col. 193, Dyhrenf. 38^): Vor dem
zweiten -j-i^i ann ist im Texte zu finden r\''z^i x^p"» s]nj; Pöi \^, womit
eine zweite Scheelta beginnt, auf welche sich die folgende Frage-
stellung bezieht. — Nr. 132: Zum zweiten rn gehört als Einleitung
das im vorhergehenden Absatz vergrabene n:in2 ni:ni2 jrrn" x"? ''Ö3 \S;
zum dritten T2 gehört ebenso das von den Editoren verständnislos
fortlaufend im zweiten Absatz gelassene mnjn r"r: r-cb pab ~."rx !^!3j 'X.
cnrs 'S Nr. 13.ö ist das zweite tz in den Editionen ohne '.'s: "x; die
Handschriften haben übereinstimmend -]— .i' cn2'.^:"x; zum dritten T2
gehört das im vorhergehenden Absatz versteckte H'rn'.rs"; xrn 'Ja; "x. —
In der Scheelta n=i:n'7 Nr. 2G bei der zweiten Variante ist der An-
fang -jm' D-:2 ein Fehler; richtig ist jri.'^xp -i.ts's: "^3 "x. Im folgenden
Absatz ist dann in der Mitte wieder T^n':r\b n^'^m n:jrM -id jr-ii^x xp -i)2';2
als Beginn einer neuen Scheölta. Daß "a: "x der Beginn einer
IV
Die Komposition der Scheeltoth' des R. Achai. - 441
neuen xn'^'Ntt' ist, ergibt sich aus Handschriften, nbz'2 Nr. 49 vor
dem zweiten i'"3 ist in den Editionen zu lesen -ir ':z^ -tnx n:ty "tt: "s;
die Handschriften (M., Frankf.) haben sn'?'Nr; umgekehrt ist z. B.
Nr. 82 "D'tt'tr in den Editionen zu lesen nrrr's ^d ^"nixb -i'^x-t s'n'?"t<i:',
während die älteste Handschrift diesen Abschnitt nur im Anschluß
an den vorhergehenden mit \"2: 'k einleitet.
In Nr. 15 mu? "n ist in den Editionen vor dem zweiten i:"2
kein '^: -x, wohl aber in der Handschrift (M); außerdem ist am
Schlüsse an unrichtiger Stelle '^nn mip in-nrp cn fm^x -la-c er-
halten. Diese redaktionelle Notiz fehlt wieder in Handschriften,
dafür ist dort eine Anmerkung erhalten: -a fr 'iSöi pmaa «''■'rr
vn"? 'S h^an bp'r^rt nnir n^bn jrn.ax. Das heißt: man kann auch statt
der ersten Fragestellung die augedeutete andere anknüpfen.
In Nr. 37 n:j:-i', ebenso in Nr. 10 kti, sind nach dem ersten
"I'-i:: nns und der Antwort ]D"n zunächst folgende Varianten für neue
Einleitungen zu lesen:
^:2-i2 bma ü)nz"z t'^ijz Nn3'?\n pcs\"2 :",r2: 'x
. . . j^bbna ab r-\'V2f2 b2H -nsi: nb'^ r.nt' s'm ': rs:: •«
Am Schluß der gedruckten Scheelta nach -ma mn-in mcs t2t
ist dann bei mau? 's in den Handschriften zu lesen: p::im ■■'a ,K"ir'ai
xaa'2 \ybn^ "si rrn xnb'iSm ntc'"»! n-inx snb'sri'n ^nnrib i3S*. Das hier
in den Editionen fehlende Stück findet sich am Ende der Nr. 10 (x-^'i),
mitten im zweiten y~i' !=13 (editio princeps col. 18, Dyhrenf. 4«=)
xaa^r \ybnf2 "si 'sn Knbxu-'n xnr'öi, wozu dann das letzte ^^2 als
Fragestellung gehört. Es ist klar, daß hier eine redaktionelle Glosse
vorliegt: Wie man über das besprochene Thema eine
Scheelta anders beginnen könnte. Eine ähnliche Glosse ist
zu j:nnsi in Nr. 142 erhalten. Nach dem zum ersten ^"2 gehörenden
•C'V heißt es: irp*? »rn nax ,'rn (Cod. F: xnbxi:''?) xn'^xu'n xiir^a *a: 'x.
Viel deutlicher aber noch zeigen folgende redaktionellen, be-
sonders in den Handschriften erhaltenen Textstellen, daß es sich
in der vorliegenden Sammlung keineswegs um wirkliche aus der
1 Ein intoressantes Beispiel. Es wird vorgeschlagen, eine Ent-
scheidung nach Rab vorzutragen (und zwar entweder als yr^c xr. nacii
einer ad hoc zu formulierenden Frage, oder im einleitenden Teil). Es handelt
sich um die Frage der Zirkumzision für einen bereits beschnittenen Proselyten,
die nach Rab überflüssig ist (n'^; cn ri'cnS -ns jw). Nun entscheiden Ilalacliolii
Gedoloth, ebenso Maimonldes (Mila I, 7) in entgegengesetztem Sinne; Alf;isi
weist schon darauf liin, daß man hier, da eine spätere Kontroverse von Rabba
und R. Joseph vorliegt, niclit auf Raii zurückgreifen kann. Es wird hier
aber gar nicht eine ernste Entseheidunj.', sondern eine dialektische Übung vor-
geschlagen.
442 Dr. A. Kaminka.
Praxis hervorgegangene Fragen und um dadurch provozierte Ent-
scheidungen, sondern um eine Anleitung zu Übuugsvorträgeu
nach einer bestimmten Kunstform handelt.
In Scheelta nbra Nr. 48^' (editio princeps col. 76, Dyhrenf. 15^)
haben die Editionen:
tm-T'ra bp-'an nniD nrbn b"nn 'x -tk
In sämtlichen Handschriften fehlt hier die Überschrift «nb-xu'
und der Abschnitt beginnt Tn «öj 'K (Cod. F: =]b*f2b nx :i"n). Dagegen
haben Cod. M und die beiden Pariser Handschriften vorher:
mas "[ abü ^b ]'n nn m-^ 'n d'i: imx'^iinK? 'a ,nu?m. Cod. F hat diese Notiz
für die einzuschaltende Derascha einige Zeilen vorher, an der
richtigen Stelle, vor dem r-n der vorhergehenden Scheelta, und
zwar in folgender Form:
■]m2 S2U' 'S2 'd: 'X AmK'::inar 'z: mni .n^au? i^nn []'b'p^i iJnn: iK ranan yns
. . . n'K n^ apr T'xn '^"n .«n'?'K-i' T'!'"^^ ^♦"■^^ "^ l'^'^' ^"=^ '"^"'"^^
:nr'7n 121 .nn-ra 'pp-ian nrir nr'?n
Es folgt dann rn'i xmiN^ D'xpn jxo i'r'-x [=i'7'a'7 nx] i-D 'r^: "x (endend
mit --nD 1= '"-1= r^:ibri b'-m n^^x nicht nn'Pi '^p'^an nm3 nrbn wie in
den Editionen, wodurch die Erörterungen in den Kommentaren
mbr rib-ü^ und n'?xr r^crn überflüssig werden). Darauf heißt es
;nrn nn ix n^u inipexn ixa ib'x jrnax nisMi ^u^:«-) ^a: -x
tom y» p ncx a'sbxi . . . "irx mb xn-n nna xnx n b"X xn^D^p^po^i
Es wird also eine andere Disposition zum vorhergehenden
Vortrag als anwendbar bezeichnet: das Thema der Derascha inix^::inr «a
könnte als Einleitung und (selbstverständlich unter Aufstellung
einer entsprechenden Frage) eine andere Tradition als xnrs:r (d. h.
raa? xn) benützt werden.
Scheelta 91 xnvn ü'nn fxa ib'xn endet ... xax na x^^n n"xn c"'n
^„^^ Knr'7'ni. Dazu haben die Handschriften (M F P p) überein-
stimmend folgende Glosse: xn^m xn'^xcn x-Lir-an xrx n= x-"n m
:fupi naic üina
Es folgt dann itant^t' iDpi n-isitt' v^n 1'7'X ^"n 'a: "x, ein Stück, das
auch NZJ. Berlin in der Wilnaer Edition nach der von ihm be-
nützten Petersburger Handschrift als merkwürdige Notiz wiedergibt.
Es ist einfach der Vorschlag, den Stoff anders zu bearbeiten:
die künstliche Frage des Schlusses (t:"'*a ix ans xnsSn ... 71:: D-r),
1 Von dieser Derascha ist in den Editionen nach den zwei folgenden
Stücken vor Nr. 40 die Notiz erhalten ii:. 'H p's T^r: n'r,T;-n: k:u' '•: ntim.
2 Das r'i ist offenbar ein Irrtum.
VI
Die Komposition der Scheeltoth des R. Achai. 443
welche ja nur auf die im voraus bekannte Autwort srx " n ■* -, xr t:"n
abzielt, in den ersten Teil der Scheelta zu setzen; aus der s'rr's
eine sn^su-n x'crs zu machen und als „Frage" den Gegenstand
einer anderen (ebenso bekannten !) Tradition zu formulieren.
Die ausführlichste und instruktivste Glosse über die willkür-
liche Transformation einer Scheelta ist in den Handschriften -'.r'::« 's,
im Abschnitt ■••.ri'w;«'? 'rnrb -':cni (Editionen Nr. 103) zu lesen. Nach
dem einleitenden Satze (endend crcpn hi' C'h'n: Tnin"?) folgt im Text
nb'üz "riw'Kb s*'2'i:!2 •irxi . . . D'nr.p nrn» "nSi, dann nach einigen weitereu
Sätzen: nrpz ^x eis* Ci'r: . . . üh'.::) 'mn^a n^ rrman xr'm und anschließend
die Fragestellung: „Wenn der Priester in die Zwangslage kommt,
über ein cnsn rrz zu schreiten". Nach der Antwort (endend ncsn rrcr'?)
heißt es nun:
. . . ncnx inrx'? Hf2\^^z' '.r.rz pr [r]'?^»'? as] -j'-i:: ein
Es soll also der bereits vorgetragene Stoff in anderer Weise,
und zwar so disponiert werden, daß die im Anfang des Vor-
trages zitierten halachischen Sätze an den Schluß kommen, damit
ad vocem nb^cel ^nvab x^s^a ij^xi eine Frage gestellt werden könne,
wie sie die 2: 2 -Variaute bietet. Damit ist wohl der Charakter der
Scheelta als Kunstvortrag genügend erwiesen.
IL Die Komposition einer Scheelta.
Eine Scheelta besteht regelmäßig aus vier Teilen:
- 1. Voran geht ein einleitendes Referat, das der in der
Versammlung präsidierende und die Übungen leitende Gelehrte
hält und in welchem er religionsgesetzliche Traditionen aus
Mischna und Gemara oder überlieferte ethische Le'.iren über
einen bestimmten Gegenstand aneinanderreiht, zugleich aber
während des Vortrages analysiert, erläutert und begründet.
Der Terminus für diesen Teil der Scheelta ist jr-Jis' -if2',^ oder
na'c'?, wenn auch dieses Wort von den Abschreibern bei den
meisten Anfängen weggelassen wurde. Stehen geblieben ist
es in der Regel nur, wo es sich in der Mitte eines Stückes
befand und von den Kopisten nicht beachtet wurde. Lehrreich
ist dafür z. B. Scheelta 20 der Editionen, wo nach "-ir'x'r ini2 ^ - "Cd "n
ein Absatz beginnt x;-r "p"'?-!«'? jrz-n.^-r f:"-i,'2xp "".?2"2 "r:: 's* (falsch
l—ü 2--). Aus einer Handschrift (R) ist ersichtlich, daß dies eine
VII
444 Dr. A. Kaminka.
Variante ist zu einer neuen Scheelta, welche ein paar Zeilen weiter
beginnt: •'öv x-'^rian STiri:m s:nD pi'?-ix'? bsn^"' iTr*i pr"n"?:T .i^nb^xr. Im
folgenden Absatz ist nach der kurzen Antwort röu' «n wieder ein
(unbeachteter) Scheelta-Anfang: natan nn^Dn'^müC^a nsunnj ^p-'-iüS'p nö^ia
nr\s>b y^ün. Ebenso sind die oben zitierten Beispiele von nö'a zu ver-
stehen. Einen ganz merkwürdigen Fingerzeig für die ursprüngliche
Häufigkeit des nia'a'? in den Scheeltoth bei Kapitelanfängen und zu-
gleich ein frappantes Zeugnis für die Unverläßlichkeit aller er-
haltenen Texte bietet folgendes. Bei aufmerksamer Durchsicht der
Editionen wird man durch den sonderbaren Umstand überrascht,
daß die Fragestellungen bis Nr. 97 durchweg nur -jn:: ans beginnen,
von da ab jedoch in der ganzen anderen Hälfte des Buches regel-
mäßig -lö'a'? Ti^ann oder i^ib Tn. Man wäre danach versucht, eine
Zweiteilung des Buches vorzunehmen, sucht aber vergebens nach
einem inneren Kriterium. Ein Vergleich mit den Handschriften
zeigt aber, daß auch in der zweiten Hälfte bei tz weder ein
-^ti'Jib noch -iiaib jemals vorkommt (dafür aber die bekannte
Formel ^i^'o'? nx :i"2), daß also in der editio princeps und d^n auf
ihr beruhenden Ausgaben von Nr. 97 ab nur eine falsche Auf-
lösung der Abbreviatur b"X2 vorliegen dürfte. Offenbar haben
zwei Kopisten das Buch abgeschrieben, von denen der des zweiten
Teiles in seiner Einfalt es besser zu machen glaubte. Es zeigt aber
zugleich, daß den Lesern der Scheeltoth das na««'? bei den An-
fängen geläufig war. Ursprünglich dürfte jede Scheelta im
Beginn und bei jeder Variante zu einem Referat die Über-
schrift n)3"Q'? gehabt haben. Dadurch erklärt sich auch der ab-
hängige Satz, mit welchem jede Scheelta beginnt: r\'zi ]^n"''nr2'-i
bii-^V" ri"zb ]ir\b tont .bx-itt'"' und der manche zu dem Mißverständnis
geführt hat, daß eine Frage vorliege. ^
2. Das Referat mündet in eine künstlich formulierte Frage,
welche in unserem Buche mit -]m' cnn (oder an dessen Stelle mit
•"»; 's) beginnt und gar nicht die Absicht hat, für das praktische
Leben eine maßgebende Entscheidung zu provozieren; sie soll nur
einem zweiten, in der Versammlung feierlich auftretenden Vor-
tragenden, dem t:>-in, Gelegenheit geben, in geistreicher Weise
eine Ansicht zu vertreten, mit logischen Gründen oder mit
Zitaten, die die Hörer gefangen nehmen, eine These zu ver-
teidigen. Wir werden sehen, daß diese Methode aus der Amoräer-
zeit übernommen wurde, wo Schulfragen mit der deutlichen Ab-
1 Lowe, Fragment of Pesahim p. 95; siehe REJ. 1. c. p. 60.
VIII
Die Komposition der Scheeltoth des R. Achai. 445
sieht formuliert werden, damit sie durch ein bekanntes Zitat,
mitunter ein biblisches, erledigt werden, wie z. B. ptr .irh KTrx
pir-i rsa 2r,p pü r'^: :u*ti vx,^ z'rp: (BabaMezia 108^, wo schon Raschi
Mühe hat, darin eine ernstliche Entscheidung zu konstatieren).
Wenn man die Fragestellungen in den Scheeltoth prüft, findet
man häufig, daß sie sich im vorhinein von der juristischen Grund-
lage oder von der halachischen Norm entfernen und abseits der-
selben auf rein theoretische interessante Unterscheidungen hin-
ausgehen,i So stützt sich z. B. Nr. 5 (r:) auf den Ausspruch des
R. Simon b. Gamliel, man dürfe eine Thora-Rolle nur in den
allerdringendsten Fällen, aus zwingenden Gründen, veräußern; etwa
um selbst Thora zu lernen oder um eine Familie zu gründen.
Dazu enthält die Scheelta:
Thema der Einleitung: Wichtigkeit des Gebotes der
Gründung einer Familie.
Fragestellung: Was ist wichtiger, Thora lernen oder
eine Familie gründen? (eine Kontroverse im Talmud).
Möglichkeit einer anderen Fragestellung: Darf man
eine Thora-Rolle behufs Familiengründung nur dann verkaufen,
wenn man noch keine Kinder hat oder auch dann, wenn man
zwar Kinder besitzt, aber ohne Frau geblieben ist?
Eine auf dem Boden der Halacha stehende Frage könnte
überhaupt nicht in dieser Weise formuliert werden, da sie
nicht verschwommen vom Kinderbesitz im allgemeinen sprechen,
sondern auf die Zahl derselben eingehen müßte, nach welcher die
rabbinische Norm mit Bezug auf die Pflicht der Familiengründung
einen Unterschied macht. Aber es handelt sich eben nur um einen
zu haltenden rhetorischen Vortrag.
Die Teile 1 und 2 der Scheelta entsprechen den in der
griechischen Redekunst von Hermagoras und anderen Stoikern
bei den :tolixiy.a b]trjuara unterschiedenen i^sötg und vTto&söig."
1 Es gibt freilich aueli Scheöltoth, die die Herbeiführung halachischor Ent-
scheidungen bezwecken (z. B. die die talmudische Quelle Baba Mezia 53''
verlassende Scheelta 119 -y.zhr: urcin Vi*:, mit der Frage 'k:: .vr.zrn). aber das
sind die typischen nicht.
- R. Volkmann, Rhetorik der Griechen und Römer, 2. Aufl. 1874, S. 21. —
Die Schrift "Ex. tüv 'A/.t^diid(iov (Rhotores graeci ed. Spengel, III) beginnt:
«Off ovo dvTcav xöäv ccvcazuxai TiQoßXrjuÜTCov, &£afcog ts x«i. vno&tascog, xccl t//s' (ifv
&faFwg ^i]T>ias(ag o{)at]s xa&oXLxr/g ccvsv nQoaönov (OQcafiivov, vjio&iaecog ös
^r]T)ja!-(og fn'i uSQOvg ^v loQiautvoLg nooaänoLg. Cf.Quintilian, De institut. orat. III, 5,3:
quaesliones esse aut infinitas, aut finitas. Infinitae . . . quod Graeci d-f'aiv
dicunt, Cicero „propositum'' , , . alii „quaestiones philoaopho convenientes".
IX
446 Dr. A. Kaminka
3.-4. Als dritter Teil ia der Scheelta ist eine Prunkrede,
„Derascha" zu betrachten, die ein zweiter Redner, gleichgültig, ob
Meister oder Studierender, gehalten und mit der Formel begonnen
hat: bü-\^' rr-n rrar Ksbxb XDnn r:£ü '"v sn'mx a:b -nn .T'mpn r\'fz'^:; y-^z.
Während editio princeps und die ihr folgenden Ausgaben diese
Formel nur in sehr vereinzelten Scheeltoth erhalten haben, zeigt
das handschriftliche Material, daß sie die Regel bildet. Man sieht
auch, wie sie bei den häufigen Wiederholungen gekürzt wird und
allmählich verschwindet. Man findet ferner ihre richtige Stellung
an der Spitze der Derascha, und diese selbst nicht am
Schluß der ganzen Scheelta, sondern jedesmal vor der Ant-
wort r»?y xn. Den Schluß der mit .tz:?:? y'iz beginnenden Rede bildet
die aus b. Schabbath 30^ bekannte Formel |'3\^np tijb'xc'i xnb'str prbi,
welche die Antwort auf die gestellte Frage bietet. Diese (eigentlich
nebensächliche) Antwort ist der vierte Teil der Scheelta.
So ist z. B. in der Frankfurter Handschrift zu Nr. 16 (nnt' ^-n)
nach dem Absatz y^:i önn (endend ,T2 mn-) — offenbar auf eine
Variante der Fragestellung Bezug nehmend, von der die Editionen
eine Spur in ■'üj ^k haben — zu lesen:
,'21 pins Vib'j: i"?«^" ntr'bty bxi-^t' [-iäx] '3i nbina'r pims s:m ':i n-atr T'-in
.jivii'nn^sa rm'br:
:a^3nn n-ais D^;nn rcn:: p^nna tt?"n •xn'r'^xiiTJr'?!
Eine Oxforder Handschrift und ein Fragment der Geniza in
Cambridge haben die Formeln nicht mehr (welche der jüngere
Cod. F aus einer viel älteren Vorlage haben muß), sondern nur am
Schluß der Scheelta: .'3i pins abv; i^st' ': '^s'isau nax ':^nb^rob p;mD nenn
.pifniian 'j:. Editio princeps hat, wie auch andere Handschriften gar
nichts mehr von der Derascha. — Zu Nr. 17 hat Cod. F vor r^tr xn
: '21 s'nb'Kty pDrbi 'ri ntt'x 'b '^ip^ «ü 't'^::rib maisn ntm
Zu Nr. 15 im Absatz ra vor yiat' xn:
:nn:!;r :i'';y'?i .nfsn '21::: b-D pt:"ir -."m 'di n^i::r i'nn
Zu Nr. 19 (nn'?in) nach ^Dins: 'n -122 (das "'Xü xn2'7^•^„ der Edi-
tionen fehlt in den Handschriften; die Scheeltoth gehen, wie oben
erklärt, in der Regel auf keine halachische Entscheidung aus):
.riDrian mc itz -\"n .'21 d'2-i2'?i pnarsb -[binn ':t\-\ .'21 n-aü T'-is
:k2-i ^!2K-i tt"'n .'21 Krib^Ku-' pjr'ri
Zu Nr. 20 (sn) hat Cod. M am Schluß pbnsn riK n2ic'n n'>rm.
Cod. 0 ausführlicher:
iön) '-10 "Jons -12 tyi -Tjia ^rm ^o'^'^riBn nx -i2wnn nn pnaitt' nrs^K nti'-n
eiDV riK bm nnb'' "itt>S2 ^T^ T'ö. F hat wiederum diese Notiz richtig
X
Die Komposition der Scheeltoth des R. Acliai. 447
nicht am Schluß, sondern nach der Frage s":? :k nr"i'2 mn ",^, und
zwar mit den Formeln:
:Ka"i "i!2K-i c"'n - Kn'^'KC p;y'r'i . . . pnair nr-iK ncn . -i rrfac i'-^r
Ebenso sind für zahlreiche andere Scheeltoth, bei denen ein
Schlagwort der Derascha am Schluß in anderen Handschriften
erhalten ist (in den Editionen ist dies nur selten der Fall; bei
manchen Stücken wie bei Nr. 23 vor d'-i-;: 'n und Nr. 96 vor
c-KCt: c'r'ai r[]:;r:^n ist nur das Wort '^n^^'\^ in editio princeps aus-
gefallen) dieses in Cod. F an richtiger Stelle mit , , , rrnz yz
Hrih'nz' \':vbi vor yau? xn. ^
Was enthielt die Derascha? Für manche Scheeltoth geben
uns die handschriftlich erhaltenen Andeutungen einen genügenden
Begriff vom Inhalt, bei manchen nicht. In diesem Teile hatte der
auftretende Gelehrte seine Belesenheit, seine Redegewandtheit und
Kombinationsgabe zu zeigen und er hatte wahrscheinlich auch das
Material in irgend einer Weise mit dem Wochenabschnitt in Ver-
bindung zu bringen.
Zu n-i'K-ia ist in den Editionen die Notiz am Schluß erhalten
ijn:r D'.pa n^vn. Reifmann versuchte sie (Beth Talmud III, 57) durch
Hinweis auf Jerusch. Berach. II zu erklären p^K'.r natra hiif.vb "oxc' Q:pT2.
Nun hat sich in den beiden Oxforder Handschriften eine erweiterte
Notiz erhalten:
.p'?T D"-^i23n üv '''7'bz i:r, nx p'bnnb i;n;r cipia b2 "vTin,
"DNn nru^nn nax'r'Ja r.iryb ".:n;tr mp.'a nj". Cod. Oxf. 539 hat noch
weiter: mt:v'::t:',-! p3 z'"S2 "snn: D'^m mrr 2-1 n)3K n-iiT -i"Ki.
Es handelt sich also (vgl. Probeheft meiner kritischen Edition
S. 10, Anm. 49 — in „Geonica" II, 91, Anm. 1 nicht beachtet), um
Zitate aus b. Pesachim 54-'^, wobei der Redner, scheinbar weit
ausholend, auf die Schöpfungsgeschichte kam und Gelegenheit
hatte, eine Sabbath-Frage zu beantworten. Nebenbei ergibt sich
aus der Stellenanzeige, erstens daß die Mischna Pesachim 54^ im
babylonischen Talmud vor der Baraitha n'-sn mt'" (54'^) stand;
zweitens, daß diese von Rab tradiert wurde.
• Vgl. auch das Geniza-Fragment in L. Ginzberg, „Geonica" II (New-York
1909) p. 364 1. 4—5: C"n ]>y;h\ xtt-m — -n:, wodurch mein im Jahre 1908
belcanntgogebenes Scliema der Schoöltotli ebenfalls Bestätigung fand.
Ginzberg zitiert nun zwar I, 78 und 80 sowohl meine Edition der ersten
Scheeltoth, wie meine Ausführungen im „Ilakedem", tastet aber trotzdem
(ibid. p. 91) noch im Dunkeln hinsichtlich der Derascha, die er, offenbar
durch die arabische GloHse II, 3G6 verleitet, für oiiion fünften Teil der
Scheülta hält.
XI
448 Dr. A. Kaminka.
Scheelta Nr. 2 hat in den Editioneo keine Derascha-Notiz;
Cod. Oxf. 540 jedoch: ■
Das Material ist aus b. Sanhedrin 56'\ Der Redner hatte
Gelegenheit, auf die sieben noachidischen Gebote zu kommen
und in Verbindung mit ]^yin ^bü mxn hv D'rih>H 'n in konnte er yzsb
sn'^'NC' eine Antwort geben min nm nj inrn n« p n:. (Der Anfang
ppmn nrD ist nicht klar; vielleicht schloß sich daran die Talmud-
stelle nnyn nx j'n üv bsn.)
So lassen sich manche dieser (wegen ihres rein rhetorischen
Charakters als überflüssig erachteten und gestrichenen) Vorträge
einigermaßen aus den Notizen rekonstruieren. Wenn wir aber die
Prunkrede des R. Tanchum, b. Schabbath 30^ ]ü incrn jx nD*?'*:' n;x
imonbs'iD lesen, so können wir nicht zweifeln, daß dies der Typus
einer schwungvollen, die Versammlung fesselnden Derascha in
einer Scheelta-Versammlung war, bei der die überraschenden
Gedanken und die schöne Darstellung die Hauptsache bildeten.
Es wird hier das ysvog iTiLÖHZxixöv von den drei Arten del* Rede
geübt, die Aristoteles in seiner Rhetorik anführt und das Cicero,
de inv. I, 5, 7 definiert: Demonstrativum est, quod tribuitur in
alicuius laudem aut vituperationem. Der Faden, der sich von
den griechischen Rhetoren durch die palästinensischen Schulen
bis zu den Scheeltoth zieht, läßt sich noch verfolgen, und das
richtige Verständnis für diese Kunstform dürfte ein neues Licht
auch auf zahlreiche Diskussionen in der babylonischen Gemara
werfen. 1
III. Ursprung und Entwicklung der Kunstform der
Scheelta.
In der babylonischen Gemara finden sich zahlreiche Frage-
stellungen, die ganz denselben Charakter rhetorischer Übungen
zeigen wie die Scheeltoth; die ganz ebenso an der im praktischen
Leben geltenden, traditionell festgelegten Norm vorbeigehen, sich
sogar zur Halacha in einem Gegensatz befinden — wofür sie aber
ganz indifferent sind, da sie nur das Formale im Auge behalten
und die Diskussion als Selbstzweck anstreben. Diese Frage-
1 Abr. Epstein hat auf rhetorische Homilien in den Midraschim hin-
gewiesen, als deren Erfinder im 5. Jahrhundert Tanchuma bar Abba gegolten
habe. Bacher (Pal. Am. III, 509) vermutet, daß Tanchuma mit Tanchum aus
Nawe identisch ist.
„XII
Die Komposition der Scheeltoth des R. Achai. 449
Stellungen werden vielfach mit inH XTr'K* eingeleitet und reichen
bis ins 3. Jahrhundert. Daß der Terminus xrb'xr, nb'xtr etwas Ähn-
liches wie i<T2'K bezeichnet, geht klar aus Baba Mezia 114^ hervor:
p-isb .-i5ä'''?r '"in -löiKn jnb-xt:' nmn "^a cnr; ,nrn "'? r,;2X s*"?! 'mrn '^rb
«W«k»<) ^
n!2 ^rrm
Wenn aber mit nb'Nr schon zur Zeit des R. Jehuda ha-Nassi
in Palästina der Begriff einer akademischen Dissertation ver-
bunden war, die sich abseits von der in der Mischna oder durch
spätere Entscheidung festgelegten Halacha bewegte (so Sebach. 30^
-inb-'s-inT b"ü v:na Y^n2. nra'? n'ra 'rrx'? zvn ^a-a -i'? n':i2 sr-n
[akadem. Frage] narn nan ^3 "^nu? xin -b"«- ?N'm3%n;c!2S''? .-z-.s •c""T,":e'? -.j:«
(uTri'ö mi2K rxi
so ist dieser Begriff in den babylonischen Hochschulen im 3. und
4. Jahrhundert auch in manchen nrrn'K gegeben. Lehrreiche Bei-
spiele dafür sind folgende:
Baba Mezia 27% Thema: Ist die Angabe von Kennzeichen
eines gefundenen Gegenstandes (für die Ausfolgung des-
selben an den Eigentümer) nach biblischer Vorschrift oder nur
nach rabbinischer Anordnung genügend? KiT'mNn p:i2'D -in'? X"rrx
]:2'-\i iK*. Die Entwicklung der Halacha ist nach Mischna und Baraitha
vollkommen klar. Ursprünglich genügte die Angabe von Kenn-
zeichen; bei Verdacht eines Betruges verlangte man weitere Beweise
des Eigentums; daß die Kennzeichenangabe in der Bibel voraus-
gesetzt wird, wurde aus der Anführung des Beispiels eines ver-
lorenen Kleidungsstückes (Deut. 22, 3) bewiesen. ^ Nichtsdestoweniger
wird in einer (riSw' xn beginnenden) Antwort versucht, aus der
Mischna zu deduzieren, daß die Thora im vorhinein nicht Kenn-
zeichenangabe, sondernZeugen verlangt. VerschiedeneThesen v/erden
diskutiert, ohne Rücksicht auf die Tradition, zu der allerdings
Raba in diesem Falle zurückkehrt: xrrmxn pits-c s^-, -!2X xbs*. *
1 Eine derartige Frage hat natürlich damals nur einen theoretischen
Charakter gehabt.
2 Raschi: n^KC* n^n.: n^'Nt:* ,smm:3, d. h. es ist keine einfache Fi-age;
es kann zum Thema einer gelehrten Erörterung gemacht Averden.
3 Mischna Baba Mezia II, 5 und 7 B'>tr n^atJ* nrs ... ^Sr: nr.\-i n^iacn r.vc
.1? |n» K7 T\>ityc i?2NC ''"■y;H 'NOini ,if» ;n' nh n^ao'D ir:« xSi m'^xn rt< "Cs . . . L:';r2'D .-.-
Daß ein Zeugenbeweis erst in späterer Zeit eingeführt wurde, wird überdies
in der Baraitha 28'' tradiert: ,n^ui3i ;'jr2'D fmj n'<n m^::« iS mrxt:' 'a ^:3 n:irK-i3 TT;
* Der rein dialektische Charakter der Lösungen zeigt sieh in der Petitio
principii (28") nnya «9 ?p2;2'D2 isS 'htro .«in '«m es incm. Im folgenden wird
FeßtBchrift. 29
XIII
450 Dl"- A. Kaminka,
Nedarim 35^ in der bekannten akademischen Frage, „ob die
Priester unsere Vertreter oder die Vertreter Gottes sind?" K-rrx
X'iatrn 'n'b^ IX nn pn 'n^b^ "Dna ^:n Anh bringt die Lösung riar xn keine
definitive Entscheidung. Aber schon R. Nissim und die Tossaphisten
bemerken, daß die Frage in Kidduschin 23* entschieden ist. In
Joma 19^ wird in dieser Beziehung auf die Mischna hingewiesen, in
der tradiert ist, daß man zum Hohenpriester sagte: i:pi^'?u? nnNV
Ein Beispiel dafür, wie xTrx-Fragen, ähnlich manchen Scheeltoth,
ohne jede Beziehung zu Ritus oder Halacha, an kultur-
historische Überlieferungen anknüpfen, ist Joma 23*^ enthalten.
Ein Priester, so wurde aus alter Zeit erzählt, hatte beim Tempel-
dienst seinem Kollegen zuvorkommen wollen und ihn dabei mit
dem Messer erstochen. Von den Stufen der Tempelhalle hielt
darauf R, Zadok eine erschütternde Rede an das Volk über dieses
schauerliche Verbrechen, so daß alle in Zerknirschung schluchzten.
Eine offenbar später angefügte Glosse (vielleicht von einer ganz
anderen Erzählung stammend; es ist in derselben von einem
pirn die Rede!) sagt: Der Vater des erstochenen jungen Priesters
(oder Knaben) kam, fand seinen Sohn röchelnd und ~ konstatierte
vor dem Volke mit Befriedigung, daß das Messer nicht ver-
unreinigt wurde, da es mit keinem Leichnam in Berührung war.
„Daraus kann man ersehen {'^i^hb), daß die Reinheit der Tempel-
geräte ihnen mehr am Herzen lag als die Vermeidung
von Mordtaten; man denkt dabei (nmx Kin pi) an II. Kön. 21, 16:
Auch unschuldiges Blut hat Manasse vergossen, so daß Jerusalem
davon ganz voll wurde." Dazu Fragestellung: „Waren Mordtaten
bei jenen Leuten so in der Bedeutung gesunken (während
die Reinheit der Tempelgeräte in gewohnter Weise bewertet wurde),
oder hatten Mordtaten damals die gewöhnliche Bedeutung,
während die Reinheit der Tempelgefäße einen besonders
hohen Wert erlangte?"
^K-i^önn H\-i ü^b^ nnnta bna «»"p sia''''piD D'^ai ni^-^Er
Mit rüu? «n wird dann unter Hinweis auf den zitierten Bibel-
satz von Manasse die naheliegende Lösung gegeben, daß die Glosse
tatsächlich die geschwundene Scheu vor dem Blutvergießen brand-
marken will — woran natürlich nicht gezweifelt werden kann.
dann doch geschlossen !n3»:3 yDC ?]'3f:'DD IK^ .'Nt^i dk in^-n. Der Einwand von cny
war also nicht ernst. — Bei Quintilian Inslit. Or. III, 5, 3 kommt die Frage
als Beispiel vor: Testibus an argumentis major fides habenda?
XIV
Die Komposition der Schecitoth de? K. Aehai. ^51
Für das Verhältnis mancher nvyrs', analog den Schceltoth,
zur Halacha oder juristischen Praxis ist folgendes Beispiel in
hervorragendem Maße aufschlußreich.
Baba Kama 20=^ sagt R. Hisda zu Rame bar Chama: Schade,
daß du gestern nicht in der Lehrhalle warst; eine so herrliche
Frage wurde gestellt {an"bvf2 ''r'-iaj'? XTrsn). — Was für FrageV —
„Wenn jemand im Hofe eines anderen ohne dessen Wissen wohnt,
muß er ihm die Nutznießung nachträglich vergüten oder nicht?*
(Folgen Unterscheidungen, ob es sich um Räumlichkeiten handelt,
die sonst vermietet werden, und ob der Besitzer geschädigt wird.) —
Rame: Das kann ja aus der Mischna abgeleitet werden! — Hisda:
Aus welcher? — Rame: Ich sage es dir, wenn du einverstanden
bist, mir als Famulus zu dienen! — Hisda zeigt ihm gerne Er-
gebenheit, um nur von der Gelehrsamkeit zu profitieren. — Rame
(zitiert aus der Mischna Baba Kama II, 2): VVenn das Tier bei
einer Zerstörung für sich einen Nutzen gehabt (oder einen Genuü
empfunden), muß dafür dem Eigentümer gezahlt werden. Zu
dieser Anekdote bemerkt dann Raba: „Wie unempfindlich und
ahnungslos steht da ein Mann, dem Gott geholfen hat! Der
Fall hat ja gar keine Ähnlichkeit mit dem, was die Mischna
lehrt und doch hat Rame die Belehrung akzeptiert!" -
Es ist nun folgendes zu beachten: 1. Die herrliche Frage
ist gestern gestellt worden; man sucht Material für die Lösung.
2. Die gestellte Frage ist gar keine Frage für die Rechtspraxis,
denn sie ist längst mehrfach autoritativ entschieden. Baba
Kama 21^^ wird tradiert, daß sie an R. Iluna gestellt wurde, es
wurde dann im Namen von Rab die Entscheidung angeführt, daß
für die Benützung der Räumlichkeiten nicht gezahlt werden muß
{•^z'C ^b n^Vynb -\"\'^ 'Z'n). Dieselbe Entscheidung wird von rinderen
großen Autoritäten der früheren Amoräergenerationen zitiert (ib.),
sie mußte also im Lehrhause sehr wohl bekannt sein und es
ist ausgeschlossen, daß sie niemand kannte. 3. Der mit solcher
Überlegenheit auftretende Rame gibt dem demütig von ihm
lernenden Freunde ein Zitat, das zu einer vollkommen
falschen Lösung der Frage vom juristischen Gesichtspunkte
führt; dabei kann von einer Ähnlichkeit der Fälle gar nicht
die Rede sein. Also weder Logik noch juristische Praxis
spielen hier eine Rolle. Der über die Frage meditierende junge
:-nv ]'N iK -irt' n mSirn*» in-j ^ny^:: ary \':ir\ -iv.-a "in ^
29*
XV
45^ Dr. A. Kaminka.
Gelehrte^ sucht nicht eine Entscheidung, sondern eine Idee
für die wirlcungsvolle Verteidigung einer These. Er soll nur etwas
Schönes über den Gegenstand vortragen und mit Argumenten be-
legen, die der Versammlung plausibel erscheinen. Gesucht wird das
Vermögen oder „die Fertigkeit, an jedem Dinge, das was Glauben
erwecken kann, wahrzunehmen" (Aristot. Rhetor. I, 2: dvva^us
Tisol sxaörov tov QscoQfiöai xo i:vdi%öiuvov nid^avov). Am Schlüsse
des Vortrages soll mit isri'C sn die Zuhörerschaft durch eine inter-
essante Kombination überrascht werden. 4. Rabas ironische Be-
merkung rrr^D rr-^iy\ ni3j ist selbst ein Zitat, das, wie ich glaube,
auf das Verhältnis der rhetorischen Schlußfolgerungen
zu wirklichen halachischen Entscheidungen anspielt.
Der bezeichnende Satz für die Ausführung einer Problem-
lösung (s'ni'öc von ris-c' sn) im Sinne der wirklich geltenden Norm
{r^-zbT\) ist nämlich Knabm «n^K Knnytttt- 'picK. Nun kommt an einer
AgadaStelle (b. Sota 7^ und Baba Kama 92^), in das biblische
Altertum projiziert, eine Schilderung der Verhandlungen in den
babylonischen Lehrhäusern vor. Zu Deut. 33, 7 :^'\^T.^b asn wird
gesagt: Die Gebeine Judas hatten wegen seiner Sünde keine Ruhe
gefunden. Das Gebet Moses bewirkte, daß er in das himmlische
„ Lehrhaus " (srp-n snrn:^) wieder in Ehren eintreten konnte. Er
war nun da, verstand aber nicht, was die Gelehrten referieren
(pn-i ''n!2Kp ^xiayT mn x"? so in Baba Kama; cf. ".^'th und nars*), dar-
auf betete für ihn Moses: ^b nn vt (vielleicht ist -b an doppelsinnig
nach Aboth I, 6 rn '\b nry); dann gelang ihm aber noch nicht, eine
These richtig zu verteidigen und die Lösung mit der Halacha
in Einklang zu bringen; dazu verhalf ihm das weitere Gebet Moses:
sei ihm ein Beistand gegenüber seinen Widersachern.
Vielleicht ist diese originelle Deutung des Bibelwortes in
einer Gelegenheitsrede in Babylonien vorgetragen worden,'- jeden-
falls haben wir hier eine Schilderung vom Kampfe der Geister.
Wir gehen wohl nicht fehl, wenn wir in Rabas Zitat n'i?"D nn?2n Kn:;^
denselben Sinn finden, wie er dem ,Tnn ri:!:ia -\\v^ gegeben wird.
Von Raba selbst sind unzählige Fragestellungen im baby-
lonischen Talmud, darunter ganze Gruppen von Fragen (wie Baba
1 Das Suchen nach Material wird in der babylonischen Gemara oft mit
nriTNi pn pa: geschildert; das entspricht der svQfaig, inventio bei der Kunstrede.
2 Sie ist nur lose dem vorangehenden allgemeinen Ausspruch des R. Jonathan
(oder R. Jochanan) über das Gebet Moses für Juda angefügt.
3 Vor ihm gebraucht R. Huna diese Redewendung Joma 22^
XVI
Die Kompoaition der Scheeltoth des R. Achai. 453
Kama 108^, Baba Mezia 56''), denen Lösungen mit r.'atr Kn gegen-
überstehen. Manche der Fragen werden später in positiver Form
tradiert. Unzählige mTr'x der Amoräer aller Generationen, die
nicht mit einer Lösung, sondern mit ip^n enden (im Traktat
Nedarim dafür: ^rn) sind stehende Übungsfragen, an deren
Behandlung sich die Gelehrten und Studierenden erproben sollten.
Die Entwicklung der rabbinischen Rhetorik, als deren Frucht
wir die Sammlung der Scheeltoth erkannt haben, läßt sich bis ins
2. Jahrhundert zurück verfolgen und der Einfluß der sophistischen
Schulen auf die Form der Lehrvorträge läßt sich schon bei
Tannaiten nachweisen. Im Lichte dieses literarhistorischen Zu-
sammenhanges aber, den zu erkennen die kritische Erforschung
der Scheeltoth verhilft, erscheinen zahlreiche Diskussionen nament-
lich in der bab3'-lonischen Gemara ganz anders als man sie sonst
gesehen hat. Wenn z. B. (Nasir 39^) die Frage gestellt wird:
„Wächst das Haar au der Wurzel oder an der Spitze?" und zur
Lösung verschiedene biologische Wahrnehmungen angeführt werden,
so werden wir darin nicht eine amoräische Tüftelei, sondern eine
aus den Rhetorenschulen bekannte Methode der Behandluncr oroßer
und kleiner Fragen auf halachisches Gebiet übertrafen finden.
XVII
Spuren karfiischeii Einflusses in der gaonäischen
Halacha.
Von A. Mariuorstein, London.
Die besonderen und eigentümlichen Schwierigkeiten, denen
wir in der Geschichte der verschiedenen Ketzereien begegnen, fehlen
auch in der Geschichte der jüdischen Sekten nicht. Der verdienst-
volle Erforscher der Geschichte der Ketzer in der mittelalterlichen
Kirche, Gh. U. Hahn (Geschichte der Ketzer, Bd. I, p. 6 ff.), hat
gewisse Gesichtspunkte festgelegt, deren Beachtung sowohl für
das frühere, wie auch für das spätere Sektenwesen in der Ge-
schichte des Judentums unseres Erachtens von Wichtigkeit ist.
Erstens: die alten Schriftsteller gingen gar nicht darauf aus, eine
auf genaue und unparteiische Untersuchungen gegründete Geschichte
der Sekte zu geben, sondern erzählten nur entweder beiläufig
oder mehr in Hinsicht auf das Äußere oder befangen in eino-e-
wurzelten Vorurteilen und blindem Haß. Zweitens: es findet eine
unglaubliche Verwirrung in der Bezeichnung der verschiedenen
ketzerischen Parteien statt, und eine solche Menge von Namen
wird angeführt, daß es schwer wird, die gleichzeitigen zusammen-
zuordnen und bestimmte, unbestrittene Momente anzugeben, nach
denen die einen von den anderen unterschieden werden können.
Drittens finden wir, daß zur Verdächtigung der Angeklagten falsche
Büchertitel fabriziert werden oder die rechten frühzeitig geändert
wurden. Viertens haben wir von den Beteiligten selbst entweder
gar keine oder nur sehr sparsame literarische Zeugnisse erhalten,
so daß das Anhören auch des anderen Teiles beinahe unmöglich
gemacht wird. Mit Ausnahme des letzteren Punktes passen diese
Beobachtungen auch auf die Karäer, deren Schrifttum allerdings
teilweise erhalten geblieben ist. Daß dem so ist, im Gegensätze zu
den christlichen Sekten, hat seinen guten geschichtlichen Grund
darin, daß die Synagoge, ungleich der Kirche, sich niemals jener
456 A. Marmorstein.
mächtigen Überredungskunst und Überzeugungsmittel, wie hell-
brennender Scheiterhaufen, finsterer Kerkerzellen oder grauen-
hafter Folterqualen, bediente. Vielmehr wird die Frage aufgeworfen
und erörtert, warum denn so wenig oder gar keine Äußerungen
der Gaonim vor Saadja aufzufinden seien, welche die Verderbtheit
der karäischen Ketzerei oder die Gefahren dieser Häresie geißeln
oder zurückweisen. Waren die verantwortlichen Lehrer des Juden-
tums wirklich blind beim Anblicke des Treibens der ersten Karäer?
Weiss (vtt?-im in -in, Bd. IV, p. 67) meint, die Partei der Karäer
wäre in sich selbst zerfallen und zu gering gewesen, daß sie die
Schulhäupter zu einer Gegenaktion veranlaßt hätte. Poznanski
(JQR. vol. X, p. 238)1 erörtert dieselbe Frage, ohne eine Vermutung
zu äußern. Demgegenüber hören wir von den Karäern selbst, daß
sie von den Rabbaniten arg verfolgt wurden. Dieses wird nun
bestritten.- Ein Fragment der Oxforder Sammlung scheint es zu
bestätigen, daß die Karäer unter muhammedanischer Herrschaft
frei aufatmen durften. Wiewohl der ganze Bericht nur dazu dienen
sollte, das Alter der karäischen Sekte in die Zeit des Tempels
hinaufzurücken, so mag darin ein Kern der Wahrheit liegen, daß
die Karäer von den herrschenden Moslemen beschützt wurden. ^
Hingegen findet sich ein Fragment in der Genizah, das deutlich
die Hilfe des weltlichen Armes beweist.^ Ist es denkbar, daß die
Gaonim gar nichts unternommen haben sollten, die Gefahr, die
das Judentum bedrohte, abzuwenden oder die Gemeinden zu
warnen? Poznanski behauptet ferner, daß sich von den zwei letzten
Gaonim, Scherira und Haj, auch nicht eine Zeile gegen die Karäer
vorfindet.^ Danach dürften wir schließen, daß das Karäertum auf
die Rabbaniten gar keinen Einfluß ausgeübt habe. Welche Be-
wandtnis es damit hatte, wird sich im Laufe unserer Abhandlung
>■ Vgl. auch Poziianski in Hastings Encyclopedia of Religion and Ethics,
vol. Vil, p. G63: In Babylonia, his native region, however, liis (Anan's) teacliing
seems to have evoked lesfs response, and this explains wiiy the official re-
presentatives of the Jews resident there, take no notice of karaism.
2 Vgl. JQR. X, p. 239; Weiss, Wim imn IV, p. 107 und p^nn VI, p. 70 ff.
= Ms. Oxford 2276, 5: r,D^r22i ]v moSa 'a'2 D'tsiri nntr psn rn ^\'ih^ nSnno o
no^o -ir,2 anx nriK -[izh m^'ji hb'o nmns notr*^ i'xip^ nvon jnry on '3 ^Nyoci nio^r:
:'ioie6 D'zniN zrr, hn';r:^>
* Siehe Melanges Hartwig Derenbourg, Paris 1909, p. 97 ff.; vgl. weiter
unten p. IV.
5 Siehe JQR. X, p. 274:-. Nothing Anti-Karaite, as far as I know, iound in
tlie works of the last cclebrated Geonim, Sherira and Haj.
Spuren karäischen Einflusses in der gäonäischen Halacha. 457
ergeben. Durch die mehr und mehr zutage tretenden schriftlichen
Überreste karäischer Geistestätigkeit ersehen wir, daß die Karäer
auf halachischem Gebiete das Meiste den Rabbaniten entlehnt
haben, selbst wo sie denselben keine Gefolgschaft leisteten. Jedoch,
wir können in den gäonäischen Responsen Spuren karäischen Ein-
flusses erkennen. Natürlich wurde dieser Einfluß zurückgewiesen.
Allerdings war, wie wir sehen werden, dieser Einfluß in einigen
Fällen stärker als die Autorität der Schulhäupter. Wie ungerecht
es ist, im Judentume von der Herrschaft der Rabbiuon zu reden,
zeigen gerade einige der aufzuzählenden Fälle. Dieser Einfluß des
Karäertums ist auch naturgemäß gewesen. Die Ursachen, die im
allgemeinen zur Entstehung der Ketzereien geführt haben, wieder-
holten sich in der Geschichte der jüdischen Sekten und in der
der Karäer. Die Verderbtheit der Häupter der Kirche, die bessere
Kenntnis der göttlichen Worte, die Anlehnung an ältere Häresien
und der allgemeine wissenschaftliche und politische Zustand sind
die leitenden Motive, sie sind es, die zur Absonderung von der
bestehenden Religionsgemeinschaft führen. In der Synagoge des
8. Jahrhunderts war es gar nicht anders. Die Führer der Syna-
goge, die Gaonim und Exilarchen, die Rabbinen und die Richter
werden als gründlich verderbt hingestellt. Mit der Waffe, dem
Schwerte des Gotteswortes wird das talmudische Judentum be-
kämpft und die praktische Anwendung des Schriftwortes durch
die Rabbinen als verfehlt und ungesetzlich verdammt. Auch lehnt
man sich an die alten Sadducäer an, und Träume von alten nie
dagewesenen sadducäischen Schriftwerken spuken in den Köpfen
der Karäer herum. Die politischen und wissenschaftlichen Ver-
hältnisse dürften der Verbreitung auch nicht ungünstig gewesen
sein. Es ist daher gar nicht zu verwundern, daß rabbanitische
Juden den strengeren Anschauungen der Karäer in peinlichen
Gewissensfragen Folge geleistet haben und sich daher oft an die
gäonäischen Behörden um Aufklärung wandten.
In einer chronologischen Zusammenstellung, die auf Voll-
ständigkeit keinen Anspruch erhebt, geben wir zuerst einige
Responsa, welche direkt oder indirekt auf karäischen Einfluß hin-
weisen.
1. Der hochverehrte Herr Jubilar, dem dieser bescheidene
Aufsatz, anläßlich seines 70, Wiegenfestes, als Dank für die viel-
fachen Belehrungen und Anregungen, die wir seinen wissenschaft-
lichen Werken und Predigten schulden, gewidmet ist, hat in seiner
Studie über das Verhältnis des Maimonides zu den Gaonim auf
III
468 A. Marmorstein.
einen Fall hingewiesen, wo Maimuni eine Entscheidung der Gaonim
als einen karäischen Brauch erkannte und verwarf. Die Stelle
nK"'n mD'K 'bn II, 5 — 6 lautet: •"'srxi n^a"' '7 natyv rnjna^ möip;3n napön K^i^ntr rrr
minu> -aö Kin mrta k^k ,3n2ö n? j^x -a-^pD ': att^n 'in inxi ,-inK ar j«"?« nnx-i ah^
-IDT mb^tr D''3iK:n ni^pab niDwn i^i'am niüipia niipön KSiian^ m pi . . , ."la anb
pK /: iina x"?« ai nnx-i ab^ ""'arxi /a in« rapj mbri /ü s^id nr nniDü u^^a^'n xb
nab a''pni:n ft:i ,möip!an imKn ma-ipss' "rni nmirnn jm^a s*in mrta x"?« onjö n?
Min'^D B"p: ') -nsantr a^^rn ''-qi'? p'':nn'?i p"?» N''::in'? ""la jaiD*? nijtai -nr im
Die Responsa, auf welche Maimonides sich bezog, sind noch
nicht entdeckt worden, wie Schwarz ausführlich darstellt, jedenfalls
aber hat Maimonides solche vor sich gehabt. In der karäischen
Halacha findet sich das Gesetz bei Anan in seinem m:;)2n 'd, wo es
heißt: j;u-"ns-i p'n bai K'üta.'a :ii:"3 an r^zp:*! ncnnxm nan '^ar r^v^z^z r\nbv s^a
-:rtzp:-i rcz^ -nan n-^n-^ 'js'' :"'?a nn'rr «"'öta n ■'axn an ai nx/^tsa
Spätere Karäer wissen von Differenzen in dieser Frage in
ihrem eigenen Lager zu berichten. Die Erschwerung dürfte auf
viele Gemüter unter den Rabbaniten nachgewirkt haben.^'
2. In einer Glosse zu Halachot Gedolot, ed. Hildesheimer,
p. (309, findet sich die Stelle: rar^ na j'ncixc' p'tzh nzrz-n jKaJ:. Die
Nichtenehe war einer der schärfsten Streitpunkte zwischen Rabba-
niten und Karäern. Die Ansichten der Karäer wurden von
Poznaiiski zusammengestellt.^ Krauss^ weist noch auf die Praxis
der Samaritaner, Falaschas, Muhammedauer und Christen hin.«
Poznaiiski und Ginzberg' sehen in der rabbinischen Praxis eine
Opposition gegen das sadducäische Verbot der Nichtenehe, das
angeblich nach der sogenannten Alten Halacha streng beobachtet
worden ist. Nun hat Büchler^ klar bewiesen, daß gerade diejenigen
Autoritäten, die von Geiger als die Vertreter der alten Halacha
reklamiert werden, wie R. Eliezer ben Hyrkanos, R. Jose der
Galiläer und R. Ismael, die Nichtenehe nicht nur befürwortet,
1 Siehe Moses ben Maimon, sein Leben, seine Werke und sein Einfluß,
Bd. I, Leipzig 1908, p. 353 f.
2 Hai'kavy, Zikhron la-risonim VIII, p. 51.
3 Vgl. Kip^i min ins, p, 31"; in^'?« n-nx, p. 130^
* Siehe Gedenkbuch für David Kaufmann, p. 173.
5 In seinem Aufsatz: Die Ehe zwischen Onkel und Nichte. Studies in
Jewish Literature, Berlin 1913, p. 165 ff.
6 Vgl. auch meine Ausführungen in der Theologisch Tijdschrift 49, p. 360:
Juden und Judentum in der Altercatio Simonis Judaei ot Theopliili Christiani.
' MGWJ. LV, p. 692.
8 JQK. N. S. 1913, p. 437 ff.
IV
Spuren karäischen Einflusses in der gaonäischen Halacha. 459
sondern auch zum Teil in die Praxis umgesetzt haben. Es ist
daher gar nicht bewiesen, daß das Verbot der Nichtenehe in den
sogenannten Zadokite Fragments auf eine sadducäische Verordnung
des 1. Jahrhunderts zurückgehe; vielmehr dürfte es erst von den
Karäern eingeführt worden sein. Daß die Karäer unter den palästi-
nensischen Juden mit diesem Verbot Schule gemacht haben, wissen
wir aus einem Berichte des Sahl ben Mazliach, der uns noch später
beschäftigen wird.i Das Buch der Frommen (on'Dn 'd) hat das Verbot
auch einverleibt.2 Krauss^ meint zwar: „Aber zu sagen, daß ein in
der Halakha aufgehender Mann, wie Jehuda der Fromme, hierin
unter karäischem Einfluß stehe, scheint mir doch nicht richtig."
Warum denn nicht? Man vergleiche doch nur, wie der Verfasser des
Buches der Frommen die Sache behandelt und wie es Maimonides
tut! Die Milde dort ist ebenso bezeichnend, wie der Widerspruch
hier.* Es ist auch wohlbekannt, daß um diese Zeit die Karäer auch
in Frankreich und deutschen Landen verbreitet waren. ^
3. In den Responsen Konstantinopel-Mantua Nr. 206, jetzt auch
ed. Jerusalem, p. 29, befindet sich eine Anfrage: nn'?y n^s nba'cu? m:
K*? IN nb'ZD n^r. Hierauf wird entgegnet, daß ein solches Bad rituell
ungültig sei. Bereits Mar Jehudai Gaon suchte aus der Schrift den
Beweis zu erbringen, daß die m; ein rituelles Reinigungsbad nehmen
muß.6 Wir können darin auch eine der antikaräischen Verord-
nungen Jehudais sehen, die uns beschäftigen sollen. Das angeführte
Responsum wird im '^ru-xn, ed. Auerbach I, p. 119, R. Natronai
Gaon zugeschrieben.'' Nach talmudischen Entscheidungen muß selbst
1 Siehe Pinsker, Likkute Kadmonijjot, p. 33.
2 Ed. Berlin, p. 282.
3 Studies, p. 171.
* Vgl. Safer l.lasidim p. 280 und p. VI über das Betreten der karäischen
Synagogen.
^ Über die Karäer in Deutschland siehe A. Epstein in Haeschkol VII, p. 221.
Für Frankreich sei auf Bet Josef zu Tur Eben Haezer Nr. 4, auf Beraclija
Ilanakdan Ms. Brit. Mus. Add. 22 092 und Josef Bechor Schor (siehe MCIWJ.
191;^, 729) verwiesen.
6 Siehe weiter Nr. 6,
^ Es ist interessant, die zwei Responsen einander gegenüberzustellen:
n2-n-:i nirm N>n n:T pDo m: Sd ^ nrn |unc' niprji ,nipr:3 tow ^jsr: d'2 n^^s-j nh nhv;
: c"n cvo i:>NK' mpfjo n ':r 2V2 ym ]''>'[p >h';i) y-^o nSa^i c^Nroai
'tnis'o nnj ^:3 i'tr^vi .D"n d',':2 nca ;'mi
shn n\p::2 nS';u znh nhv; p«i ina^j m^r »poo
: 131 mpr^2 z>r:^n h: i;'3c ^^c* c"n c'o risnx
N>n
460 A. Marmorstein.
eine Blutfliissige, ,121, zum Reinigungsbad D'-^n d'ü haben; dieser
wurde die Menstruierende gleichgestellt. Die karäische Praxis hat
nur die nb'ntD in einer Wanne gestattet, wie wir von Qirqissani
hören. Es ist daher kein Wunder, daß schon Jehudai, Paltoj und
Natronai diesem Gegenstande ihre Aufmerksamkeit zuwandten.^
4. Wie wir soeben angedeutet haben, hat bereits Mar Jehudai
Gaon (760) in einer Frage gegen die Karäer Stellung genommen.
Der Fall ist jedoch keineswegs ein vereinzelter. Die Frage, ob eine
Menstruierende beten und die Synagoge betreten darf, wurde auch
durch die karäische Praxis hervorgerufen.'- Ähnliche Fragen wurden
an Natronai ben Hilai (853),3 Zemach (ben Paltoj) (872),^ Scherira
(9GS)^ und Plaj (1038)6 gerichtet. Alle Gaonim, mit Ausnahme des
Gaons Zemach, erlauben sowohl zu beten, als auch die Synagoge
zu betreten. Allerdings findet sich auch in der Barajta des Trak-
tates Nidda dieses Verbot mehrfach eingeschärft.^ Es ist aber leicht
nachweisbar, daß dieses unter dem Einfluß der Karäer geschah.^
' Siehe Harkavy in Graetz, Geschichte Bd. V, 478, siehe auch ZfHB. IV, 18.
2 Responsa, ed. Mussaiia, Lyclt, p. 17'. Ms. Adler Nr. 1766, p. 86, cf. Bubers
Einleitung zuui Sefer Haoreh p. 53. J. Müller, Einleitung p. 69; Epstein, 'D H' "lOSO
ni7n.; niD^n S. A. p 13. Die Frage lautet: hv^inh in "iSv'?o ina m: nvop p iSnc itn
PD- V2Z' irDNi .nD:2n n^r?
3 Siehe nr.'rn n;'c Nr. 170 anonym: in nS^snOT ]ur:n n:i-\2 rDi^o m: anSNm
nhhsnot n^iar^ sriSn in r.'?in3 nosiN nonr: N'n mitas; im 12^2 ed. Fürth p. 11'' (Suppl.)
wird dieses Responsum Mar Natronai Gaon zugeschrieben; vgl. Joel Müller,
nnst:, p. 114.
4 Siehe m.iN, ed. ixp-^iiD 1834, p. 121': micN nm: 'on ^2 rno N-in,-: cnvrz
l'inri iS'ssT ,m:»c*» 'nra .'in::; pi .pN-i noi* 21 cca Nin pi ,n:i;^ 'O'a pi ctt'n riN '\-'2tnh
iirNi N'yi'fD N^i ;n"in*j »o^ nx'??: 1'; h"r\ ]'>X2 nmioü' vi'^ nnnj ^r^^i nSn >h pNi ;nD32^
» Vgl. nricn nyü' Nr. 169: n:;."!!: N^ni nrN^ro ^2 ncn* m^n'^i n'23 K'oncn'? ^:n
Nr;7y:i nnnta ^23 .iinaSi SSsnn'?! . . , h22. Vgl. die Responsa des R. Simon ben Zemach
Daran I, 46, Joseph Caro zu Tur Jore Dea § 187 und myoi mro '3iN,i mmcn Nr. 44.
« Siehe Sirtt'Nn, ed. Auerbach p. 3, ed. Albeck p. 6, Ginzberg, Geonica II,
p. 4: nh''j2 n.'ii uns'?'?! SSsr.nS 2"T^2h r\2hh mmo ri-i:i:* bic-'ip xn^'ncrs '?33 in^tt'i.
^ Siehe Horowitz, Gh. M., Nnp'ny Nnsjoin V, 3: ->'; r\:::2n r\'>2h ci2nh ;niDNi
ÜV32 cri'j'y iS'iLS'B*. Weder der erste noch der letzte der erwähnten Gaonim hat
diese Quelle berücksichtigt. Die Fragesteller hätten sich auch auf dieselbe be-
zogen, wenn ihnen diese als palästinensische Quelle bekannt gewesen wäre. Es
scheint, daß die Barajta, obwohl rabbinische Sätze zitiert oder fabriziert werden,
doch nicht echt rabbinisch ist. Vgl. Redewendungen wie n'Ni -\h t:*' '31 it^'^n "i S'n
n:ti'r3n |D nSn (p. 6), auch p. 11 und an anderen Stellen ist ^n n'sdä' n'Nl "iS px 'n
inan in dem Sinne n:t:'r:n "2 nSn zu ergänzen. Auf diese Stelle der Barajta wird
in ':vi'r3 mn.in in n'jsn 'hn 4, 5 verwiesen in einem Zitat aus n'';N"i: 1212 'n^Ni ]zi
Dihc NnDDini nj'Ni Nnn2 ptrS c';in.'5.-
8 Ich gebe das an anderer Stelle.
VI
Spuren karäischen Einflusses in der gaonäischen Ilalaclia. 461
Es ist leicht denkbar, daß die Kartier den Vers Lev. 12, 4 wörtlich
verstanden haben.'
Diese Sitte ist auch volkskundlich recht interessant. In den
griechischen Reinheitsvorschriften tritt das Verbot, wie Wächter
schreibt^ fast nie oder nur vereinzelt auf. Epigraphische Denk-
mäler zeugen jedoch dafür, daß Menstruierenden das Betreten des
Heiligtums sieben Tage lang verboten war.^ Die Didascalia schimpft
auf Judenchristen; die während der Menses die Kirche nicht be-
treten.^ R. Kaindl, der die ruthenischen Hochzeitsbräuche in der
Bukowina schildert, schreibt von den Huzulen: Schließlich halten
sich die huzulischen Weiber auch während der ^lenses für unrein
und glauben, während dieser Zeit nicht in die Kirche gehen zu
dürfen.-^ Diese Sitte hat trotz der offiziellen Opposition sowohl
seitens der Kirche als auch seitens der Synagoge, Anhänger ge-
funden. Hier ist es allerdings fraglich, ob eine ältere palästinen-
sische Sitte oder eine ältere Ketzerei mitgewirkt hat.
5. Auch das Responsum über die Wichtigkeit der Tefillin,
das Jehudai angehört," ist, wie bereits Ginzberg erkannt hat,' gegen
die Karäer gerichtet. Alle Karäer erklären dieses Gebot allegorisch.*^
Die Tatsache, daß Jehudai sich genötigt sah, die Wichtigkeit des
Tefillingesetzes einzuschärfen, beweist, daß bereits um 760 die
gegnerische Anschauung einen Einfluß ausgeübt hat. Noch um
1350 polemisiert Joseph Bechor Schor gegen eine allegorische
Deutung dieses Gesetzes. Er sagt: -]rn- bv cmnD 'zfi'v i-^a nie 'U'-sam
2*? "cir üb) n:ibr\^ abv nnin: d'jb cx-iai a'z'zz'rz) a^rits rTiriai pb'Ens imü irxi
^ : nm ba 'pn -iias'c r^nb
1 So Nissi ben Noach im isi:;,-! h',:t:'H Nr. LlT. Vgl. (Iraetz, Geschichte V^,
p. 443 f.: Nicht bloß schließen sie Mensiruierende und Wöchnerinnen von der
Berührung, sondern aucli .... vom Besuche der Bethiiuser aus.
2 Siehe Wächter, Die Heinheitsvorfchriften im griechischen Kult, p. 36.
3 Siehe Miller, Rev. Arch. 1883, II, p. 181 f.; Ad. Wilhelm, Arch.-ep.
Mitteilungen XX, 1897, p. 83 f. ; Wächter 1. c. p. 3(5.
* Siehe Achelis und Fleming, Die Didascalia, p. 144 in llarnack und Geb-
hardts Texte und Untersuchungen, Vol. XXV.
5 Siehe Zeitschrift des Vereins für Volkskunde (Berlin) XI, p. 286.
0 Siehe n^icn nytr Nr. 153, n^n mmx p. 7".
■ Siehe Geonica I, p. 111, N. 1; vgl. dagegen Poznai'iski in Studies in
Jewisli Literature (Kohler-Festschrifi), Berlin 1913, p. 250, N. 2, jedoch mit Un-
recht. Man vergleiche die Form und den Inhalt dieses Responsum^ mit dem in
N. 6 angeführten, so wird man zur Überzeugung gelangen müssen, daß wir auch
hier eine antikaräische Epistel vor uns haben.
•' Vgl besonders in^o PZxod. p. 20" und Deut. Cr und Poznaijski 1. c. p. 249 f.
9 Siehe MGWJ. 1913, p. 729.
VII
4G2 A, Marmorstein.
6. In gleicher Form wie der über die Tefillin ist der Beweis
über die Verbindlichkeit des Reinigungsbades einer Nidda ausge-
führt, der ebenfalls Jehudai angehört.^ Die Ausführung und Ent-
scheidung, daß die Unterlassung strafbar sei, was doch dem strikten
talmudischen Standpunkt nicht entspricht, zeugt für die anti-
karäische Tendenz.^
7. Hier wollen wir einen Brief, geschrieben von einem Schüler
des nzüi, der selbst ein Schüler des Mar Jehudai gewesen ist,
anreihen. Der Brief, der zuerst von Harkavy veröffentlicht worden
ist,'' zeigt uns, daß die Bekämpfung des Karäertums auch von den
Schülern des großen Meisters als heilige Pflicht anerkannt uud
auch geübt wurde. Der Brief enthält einige scharfe Äußerungen
über jene, die das mündliche Gesetz verwarfen. Wir führen nur
einige Stellen an: n-mb njin onn^n"?! Q'fi^znh D^ujpa irx Dnxr J^i^i, ferner:
'D vib^ Tin psi nnnD b^z- nxi^n i^iar nx bz:f^'i; Tin a.ba br: j^x o-^i^rn in'ai
BT3t'n "1231 anrnty nniii nabu? und schließlich: snrntt' nmn -i>ab msc jism
irsc arc mo ns^ ncs' xm nn^nir min b^v ntrn's sinu> s'T^r nnin iiab id'xi
ta^b^ pü
Man vergleiche doch nur den Midrasch Tanchuma, der, wie
bereits Zunz gesehen hat und wir unten noch ausführlich zeigen
werden, die feindselige Haltung der Karäer gegen die mündliche
Lehre bekämpft, z. B. Seder ro, ed. Frankfurt a. O.: ^b^ bz' '.ü'c inrn^
m;i2:i isjnn sn32 mmn nx ^:b ]m moiK D^r^ra bxnuj'a '^r^z'^ T]"'2pn a^zbtr^ 's'pü
bi'K s"r3ty mm s^^ian sbr . . . '?K-,E?'b nrns nb:^ s>"vz\:; m'.ra DVii'nsi m;i!2m
:,T'?y lüsi-y n'!2ütt? ^a aba n-n nbir^ nbnjT mnai msn Dbirn 2:ir typn^u? ^ü
Man darf hierin vielleicht einen persönlichen Angriff gegen
Anan erblicken, dem seine Gegner Streben nach Amt und Würden
zum Vorwurf machten. Wenn auch nicht identisch, so doch jeden-
falls ähnlich ist der Gedankengang des Briefes, von dem hier
die Rede ist: biiz -ircji'.'aT pjasniai p7nn)2 p dx aba b-wc n-.-n niab dix ['xu^
Die Stelle im Tanchuma ist eine Apologie der mündlichen
Lehre und der gaonäischen Behörde in Babylon, wobei älteres
Material für zeitgenössische Verhältnisse umgearbeitet worden.'*
1 Siehe ^oc'xn, ed. Auerbach I, p. 119.
2 Siehe Responsen, ed. Mussafia, Lyck, Nr. 46.
3 j-un IV, 71; vgl. jetzt auch Schechter in der Festschrift zum 70. Geburts-
tage David Iloffmanns, Berlin 1914, H. A. p. 262.
* Vgl. Tanchuma ibid. p. 10" f.: ;v,in rn>r hn-)ü'h nu't:" >ntr n"2pn yap ir'EJ^i
. . . njttu n\'0i?3 'DK- p:<2pnoT nh>h) cor nnna, p. 10'' : nor nSt ':ti' ixt nh ni^'t:" '3 jmxi
hhv K^i. In einem Geniza-Fragment im Brit.-Mus. Nr. 5554, A, findet sich eine
VIII
Spuren karäischen Einflusses in der gaonäischen Halacha. 463
8. Auch Moses Gaon (832) hat geo^en die karäisehe Sitte, die
Schallfäden während des Sch'malesens in den Händen festzuhalten,
geschrieben, allerdings ist eine Kopie dieses Briefes nicht erhalten
geblieben.^
9. Sar Schalom (849) wurde in einem Falle befragt, der karäi-
schem Einfluß seine Entstehung verdankt. Es handelt sich um die
Frage, ob die Kleider einer m: verunreinigen oder nicht.-
10. Natronai ben Hilai (859) spricht über das karäisehe Ritual
für den Pessachabeud, das auch in rabbanitischen Kreisen Anhänger
gefunden hat: ]':2 mtt>-na xbi ü"p'D2 dk -'S m:n2 nia:K \'n^ nctn -.icr ;rii:n
2:-n;:'?m n:ra nan r\T)z^ hi ^y^i^n n^nr nsc, K'.n a"? p^btr, N'n
Tatsächlich ist die Haggada der Karäer aus verschiedenen
Bibelstellen zusammengefügt, offenbar dem rabbanitischeu Ritual
nachgeahmt.^
11. Noch ein anderes Responsum des Natronai ist gegen
einen karäischen Brauch gerichtet, gegen den schon Kloses Gaon
(siehe oben Nr. 8) sich geäußert hat. Wir lesen nämlich: -las* -rm
ah n- •)zi *üb ix vnri"i' rnix ^T.ab ^n:: vp qiü Kip'cn □n'^Km jik; 'srr.'j:: 2"i
•ri'zb Hzh y:^ annnri'? r-Ji^^'a nnra «"rs* -n^n jims nab jk^ä -ynah D.T'br "iim
'^:nz"j' ab^i; imx TDcn"?! na'?'? -[n:: p ,T*rirn -p'r'n ;nn70 cipö •?!' it rrDn"?
interessante Stelle, auf die wir hier hinweisen wollen: (Cant. 8, 14) D'^ic'r ^')n h";
1 Siehe weiter unten p. X.
2 Siehe p^s ni'B« 4. 4. 23: mnta n^ pt<r minn nwait: pNOu ^rnc nrn ]tm m: »^3
c»">;|-n::i ns' nnvn ex m cr.'Sy px pa m cn'V; c pa jc^iSS ims ms nsxa sSx n'nhyj
"rrn 'inr cna px r\i<:2r^ -.id'x ^ax p^^*; [cd^^ imr: c'r: pii ctr-ax j'2 cn c>i2S ex n^^i*
nrjnx ms xanr nv mn-j cnS pxi mx n^'y^i nnap^i nr: hnn^i n::2 pxa::; vgl. auch das
Responsum des Gaon Scherira in aiV'Si mro »aix.'s nuitt'n Nr. 44.
3 Siehe px."; nirz); 'i no p. 38". Steinschneider, Polem. und apologet. Literatur,
p. 343; Weiss, vtrnm in in IV, p. 51.
* Siehe H. B. XIX, p. 2.
5 Siehe zr;:!^ mtr: 'jixj! nnirn Nr. 38, nrirn n;«»» Nr. 88 (zu ergänzen nach
c"n nimx p. 3''), 12^3 § 22. Hier heißt es: xinr2 n'2 ni'i''S2 ?mx.-i h"t px.'! »x:itj: 21 idk
n;-c'2 vnv^i^'jz ;:i2,':c* inxrs '21 iiy ■ix'2i px.'! ntt'o 2n 2n2 J2i x'n xnn\T ;v:t:' nx K•)^p
vSsn n>2 nnx^ v-:: yn amrpiS i'\vtt'2 nnv^i xSx mn pmx no^ p ■^nx'7 an't»;' Ti'21 inc'-jv
no^^ 7Ti p ntt'iyn 12^'n ;intno S:,« it n^anS X2^ ini« cn2n2iS 'j\vv2 122 nci rnx» n"xi
h"y; p nc">" x^tt* n''2BTi'?i. roznauski will daraus, ühv;n I, p. 718, den Schluß
ziehen, daß der Gebrauch der Zizitli in nachtalniudischer Zeit selbst bei Ge-
lehrten nicht üblich gewesen sei, was ganz unrichtig ist, denn im Responsum
handelt es sich lediglicli darum, ob man während des Sch'malesens die Zizith
in der Hand festhalten muß oder nicht. Aus einem Responsum des Elieser ben
Nathan (pxi) Nr. 40, ed. Prag p. IG', ist allerdings ersichtlich, daß man in
IX
464 A. Marmorstein.
David Abudraham gibt eine verschiedene Version: rnrr^n :m«n
D^^na imx nirin 12 n^in,^ a-ixn j'xz' n^n "^rr x'n xnmn^ tr"p XTip «mtr^a n'n
{x-ni-a "nn^^ sin ims D'nr crs drn bri ni-rcn m.-sn
Es ist zweifellos, daß die Gaonim Moses und Natronai hier
gegen die wörtliche Erfüllung des Gebotes nach Auffassung der
Karäer eiferten.' Wir können für den karäischen Usus allerdings
nur Aron ben Joseph: cnrna n'^snn nra n^ban ü'Z'^^b nvnb banv' b^ ^:r\:^
D"s i^Miib :Din imx on-sm . . . pw^ inrnn ims s^tsyn^iy 'isn rrn jis: nnn D^'^bcnfa
2r"D .iKnn ^ov iJ'2-i n!as pi n^'bn ab^ nra in-m':' und Aaron ben Elia an-
führen: 3r,is cn-K-n ncssaia ntr'rbn nrn misn"? rmrn n^-m.
Allerdings scheint auch hier, wie oben Nr. 4, eine palästi-
nensische Sitte auf selten der Karäer zu sein."* Jedenfalls hat sich
der karäische Brauch trotz des Widerspruches der Gaonim ein-
gebürgert Eines der vielen Schulbeispiele für die Herrschaft der
Rabbinen!
12. Saadjas Polemik gegen die Karäer ist so oft besprochen
worden, daß wir hier dieselbe übergehen dürfen.' Wir haben ge-
sehen, daß eine Polemik gegen die Karäer in vorsaadjanischer
Zeit existiert hat. Die oben angeführten Beispiele könnten noch
vermehrt werden.*^ Aber auch von den Gaonim nach Saadja haben
sich antikaräische Responsen erhalten.'' Weiss sieht in dem Briefo
Scheriras (nn;: m-^n p. 1% pi:: '^rc 1^, auch sonst in nx) einen Angriff
Deutschland im 12. Jahrhundert dieses Gebot nicht beobachtete (n>i'X IM mmn mi'rs
1 Siehe Tur Orach Cliajjim iffV n'2 § 24; ß'"2n n"iC' Nr. 486; Azulai Oii
cici< p. 15''.
2 in2r:n Num. p. 15" \
3 in'*?« mix p. 106'.
4 Über den Einfluß der Differenzen zwischen Palästina und Babylon auf
die karäische Halaclia siehe BrüUs Jahrbücher IV, p. 109 und Neumann E. in
der Bloch-Festschrift p 166.
5 JQR. X, 270 ff.; ZfHB. IV, 18 f.
0 Siehe '-;^'\ mtr: >;ix.i mniBTi Nr. 83. R. Zamach Gaon (nach Codex Parma
allerdings R. Scherira) schreibt: 'in v;t3 n:03r,i min >hv2 pai snSv; sin p i:nr3n NDVO
nn xa'Si jiaS Ni^ott- «^ ;xnSv: xnna v;q nS N^m -pNn 'r:;'2r c'ristsi ama xn^r-^ xnn
Nin nn d"1' 'nni n:iin jv^inn aiu ni'S nm nsti'S nn 'oinn und schließt: N'nnD mn xSi
;r:rn Sxntr'S (P) K^nun nxmn. Die Karäer machten wohl einen Unterschied zwischen
r\2V und c'iv Auch die Worte i2 c myri iim Nin 'n>3 -.3 ri2V2 ^nx i;'XK' ^3 loS'm
Ssntr' ^npo icnsn'^ tixi im c^nyn 'd p. 25 scheint gaonäischen Quellen entnommen
zu sein, vgl. anyoi nnta 'jikj 'iti'n Nr. C3. Nach Harkavy hat auch der Gaon Hai
ben David (937) die Karäer bekämpft, siehe sein Leben und Werke Saadyas
Gaon, Berlin 1891, p. 108 (n"p), Anm. 2.
V Siehe Poznauski, JQR. X, 274.
X
Spuren karäisclien Einflusses in der gaonäiselien Halacha. 465
gegen die Karäer.i Das wird wohl kaum der Fall sein. Wie es scheint,
ist daselbst nicht von antitalmudischen, sondern antigaoiiäischen
Juden die Rede. Hingegen ist Weiss im Rechte, wenn er in dem
Responsum Nr. 44 der Sammlung r-y,^i n-:?a ':is'j n'2:rn antikaräische
Tendenz vermutet.^ Es ist dieselbe Frage, die wir oben bei Jehudai
und Sar Schalem erwähnt haben. Nämlich, ob eine Menstruierende
während der Menses die Sj^nagoge betreten darf und auch ob ihre
Kleider unrein sind. Scherira macht der erschwerenden Richtung
Konzessionen. Daß es sich hier um karäischen Einfluß handelt, ist
aus dem ^Vortlaute der Frage ersichtlich, wie z.B.: frabmüpr ^y
ancK ab CJ^in rrsr ^bb:^ a^-a-i nvbv^ . . . -12-a i:jn:,'2 rrrcb ",rp2i mn \k.::2
Dv>pj2 "rrK -.'cab rc nvirr'? an riTsr bnn ^n^b d'K'sssu^i D-ir-!'i' aba r^ifirc crö
Auch aus der Antwort geht hervor, daß hier fremder Ein-
fluß mitgewirkt hat, der einerseits erleichternd, anderseits er-
schwerend wirken sollte.
13. Auch von dem letzten der Gaonim, R. Hai, haben sich
Responsen erhalten, die Spuren karäischen Einflusses zeigen. Die
Frage, ob ein Reinigungsbad i's'sc' cü- für die Nidda genügend sei,^
verdankt karäischer Propaganda ihre Entstehung. Wir wissen, daß
Anan nur ein Wannenbad gestattete. ^ Die Karäer behaupteten, die
Menstruierende bedürfe gar nicht eines Bades, denn unter nrn-i
versteht man das Begießen einer Person mit Wasser. Nur wo die
Schrift ausdrücklich r^b'z'o fordert, muß man sich untertauchen,
wobei, wie Poznaüski ausführt, unter D-'nca süßes, d. h. zum Trinken
taugliches Wasser gemeint sei, aber nicht ein aus der Quelle
fließendes.5 Welche Dimensionen der karäische Brauch, 7. B. in
Ägypten, angenommen hat, ist besonders aus den Verordnungen
des Maimonides zu ersehen.^
14. Im ü'nrn 'd des Jehuda Albarceloni^ und im '*'7":rxn wird
eine Anfrage an Hai gerichtet, die nach snm s":n Nr. 16 schon
1 TS-im -in nn IV, p. 174. Vgl. über dieses Responsum Rapoport, ;"'nr: XI, 84;
Luzzato, nwn n'z 65 f.; Harkavy, Stud. und Mitteil. IV, S. X— XVI; Joel Müller,
Einleitung, p. 182, Anm. 18; Kaminka in Jüd. Literaturblatt 1892, p. 22 ff.
- Siehe oben in Nr. 4 Anm. 2.
3 Siehe n;irn nytr Nr. 5.
' Siehe oben S. VI, Anm. 1.
5 ZfHB. IV, p. 18.
6 Siehe pip Nr. 149 und MGWJ. 1909, p. 481 ; Neumann, HB'O 1^ hivn '0
•^M^a, p. 164 ff. (Budapest 1905).
■ p. 275, Nr. 1»5.
•* ed. Auerbach II, p. 1.
Festschrift. 30
XI
4G6 A. Marmorstein.
Paltoj beschäftigte/ warum man an Sabbaten nicht den auf Sabbat
bezüglichen Opferabschnitt aus der Schrift voiiiest. Der ganze Ton,
den Hai anschlägt, ist unseres Erachtens ein Beweis dafür, daß die
Fragesteller von den Karäern, die ausführlichere Sabbatlektionen am
Sabbat und die Lektüre der Schöpfungsgeschichte an Wochentagen
hatten, beeinflußt waren. Die Antwort des Gaons lautet: ix.in "r^sn
"133 D'5i!anp iDpnc nsi onnDpia cns' d; 3T,t, ,n3^3 5-|D1)2 n"C3 n3C'3 r""p s'"? r\f2h
TO*? -la«'' nn u?np)33 .Tnu? las mis-in n-itr^ nvnp 13:1' nsi'? r.rjx'' i*?« n3-in i''"ik''
ar b33 •i^^'ip ]'H nö*? ick'' nn nnjar^as ptciy vntr t'in3 ninp'pia n'irNn3 nwö ir^Dn
D'''?nj nm« i5pntt? D''3ip'^3 jn^nn'? irbr -Tiann nc?-is3 ^tt'';2n3: ■';ir3 ib'sx i« n"D3
:m;^^ iDb j^xi }"'2i:23i nD3n3 unniTia
15. Natürlich fehlt nicht das Perpetuum mobile der karäi-
schen Polemik gegen die rabbanitische Auffassung über das
Kalenderwesen in einem Responsum, das des öfteren behandelt
worden ist.^
Wir dürfen nach dem Gesagten ruhig behaupten, daß die
Gaonim von Jehudai bis Hai Gelegenheit hatten, der karäischen
Ketzerei ihre Aufmerksamkeit zu schenken. Die Gebiete, auf denen
sich der Einfluß geltend machte, waren mannigfach: das Gebet,
die Schaufäden, die Tefillin, die Ehegesetze, die Reinheitsvor-
schriften, das Kalenderwesen und schließlich die Theorie der
mündlichen Lehre. Damit ist die Liste sowohl der Gegenstände,
wie der Gaonim, die den karäischen Standpunkt bekämpft
haben, noch keineswegs erschöpft. So muß auch auf Meschullam
ben Kalonymos verwiesen werden, der das Sabbatgesetz der Karäer
gebührend zurückgewiesen hat.'^ Unsere Aufgabe ist jedoch, den
karäischen Einfluß in den Responsen und Schriften der Gaonim
nachzuweisen.
Wie ungerecht der Vorwurf gegen die Schulhäupter ist, daß
sie ihre Pflicht beim Anstürme der karäischen Gefahr nicht er-
füllten, ist aus dem Tanchuma zu ersehen. Es wurden verschiedene
Untersuchungen angestellt, die Spuren karäischen Einflusses und
eine Gegenaktion zur Bekämpfung desselben in den Schriften der
gaonäischen Periode finden wollten.'' Wir haben bereits auf den
D'piD£5 ^:B' tiDlO ]:i'^p^', ct. Joel Müller, Einleitung, p. 87, Nr. 4.
2 Siehe Responsen, ed. Lyck Nr. 1; JQR. X, p. 257.
3 Rapoport, Biographie des Nathan ben Jechiel Note 30; Mi'iUer, Responsen
des Meschullam ben Kalonymos, p. 8; Epstein, REJ. 27, 84 f.
^ So Oppenheim im Tanna Debe Elijah, siehe Bct Talmud, Vol. I, p. 2G5;
M. Friedmann, Seder Elijahu Rabba und Zuta, Einleitung, p. 95 ff. Über NtJ*nn tt-no
XII
Spuren karäischen Einflusses in der gaonäischen Halacha. 467
Midrasch Tanchuma hingewiesen/ der eine auffallende Ähnlichkeit
mit dem Briefe von Rabahs Schülern zeigt. Dabei ist noch be-
sonders zu beachten, daß Tanchuma meistens Predigten volks-
tümlichen Charakters enthält, die also für die Menge und Nicht-
gelehrte bestimmt waren. Die Waffen wurden aus alten Magazinen
der Homiletik hervorgeholt; sie haben an Schärfe trotz der Jahr-
hunderte nichts eingebüßt. Wir zitieren nur zwei Stellen.
1. Gegen das Verbot, am Sabbat Licht zu benützen: -i:n t^phir^
mv p«i:> jjir ni px i^nn z'ch nt:xn Ci<i natr n: np'^nn ii ::^v n-^z'h nx-ipi -naT
2, Die Einschärfung der dreimaligen Gebetszeit, während
einige der Karäer eine siebenmalige Gebetsübung verlangten:
^tmX'M Mn:;22i r'pnn
Selbst die Karäer, die eine dreimalige Gebetsordnung ange-
nommen hatten, wie Daniel Alkumissi, haben andere Gebetszeiten,
wie wir aus seinem Psalmeukommentare erfahren.^
Wir besitzen jedoch auch positive Beweise dafür, daß die
karäische Praxis uuter den Rabbaniten Schule gemacht hat. Abge-
sehen von denen, die ganz in das feindliche Lager übergegangen
sind,'' gab es nach Sahl ben Mazliach*' Rabbaniten in Jerusalem
und Ramleh,^ die wichtige Lehrsätze der Karäer befolgt haben.
siehe r\h)l.in r\ü:3 IV, 168. Über die nin^'XB' siehe Cli. Tschernowitz in nr^'n 25
(1911), p. 538; cf. Poznauslti. JQR. III, p. 422.
1 Siehe oben p. VIII.
2 Siehe Zunz, GV., p, 236; Bubers hebräische Übersetzung, p. 210, Anm. 51.
3 p. 32".
^ Über die siebenmalige Gebetsübung bei den Sektierern siehe JQR.,
N. S. III, p. 298. Im Fragment Brit. Mus. Fr. 5559, F. 28\ Z. 10, fand ich die
Stelle: ynhhn cvn va- "i-^t^ic cvo^'q yati» ntt* hhnh ciM cv h:^ a;,i ip 119, IGi; vgl.
Iladassi, a'nrrK: i'n^'rn arn ';zt' Ii-snoo cv ^D3 m^sn t ;"n d."ii, siehe Graetz,
Geschichte V, p. 463. Daniel Alkumissi sagt (Ms. Adler Xr, 2776, p. 5, Z. 27):
mriB'K e'N"i2i n'^^S n'^nz inci z-i-^ri^h m.'i: n^'Sm. Über die sieben Gebete siehe
Nnni N*2n Nr. 9: t^n ynhhn nva i'ac n"t:'T n>rr;cn h"; n-r.^:2 ni'r^S iri'o nrj imca
Sn.", 2'i'^i nrDN ir^K'i yi^c ex n'ni yaii' r\2ni< iis* nvi> c'par niiv: v^r i^n 'iS p vcin» 't
SNlty\ siehe Ms. Psalmen cap. (!, 1. ürchot Chajjim p. 11" zitiert hiefür eine
JeruschalmistcIIe (jer. Ber. 3'"). Über Jeruschalmizitate im C"n mm« siehe
in n'2 Nr. 11 von Lonzano und Azulais tiDT ':3n3 zum Oral.i l.Tajjim p. 8" und
nD"i2 nrtt' p. 202".
'- Siehe "inti-n VII, p. 712; MGWJ. XXX, p. 471; Weiss, rrn IV, p. 28;
JQR. X, 239.
6 Siehe Pinsker, ni';?2np »mp^ p. 33.
" nSoiai ist zu lesen statt n^r^i2:i, vgl. auch Craetz, Geschichte V-"«, p. 478.
30*
XIII
468 A. Marmorstein.
Wir geben hier die ganze hieher gehörige Stelle: n3,T3 DTi< nias^ nsi
nrn"? ."IHK n^'n r^ban DTrian p D''pim n'?ia-i2i ^^pn nnn ü"'Dmn ''^^^bD iD-'nx
sbtt' ts-'D'i nn?2 t'"! nü"? aruai wr x^pö 'i^ "Drcri n-nnn ■^-i-abn "r^na nn •>: ni2K2
cnpn?:i2i2 i'?3X"' «bi D'^'^inn ;«: "nTnin iTiia ax -r Diütra ifa-^y inp" xbi orrnnts tö
Nb DU '3 -q'?3 nt sbi . . . msö'ttn b'z:: iksiid' xbi ü'nan ba irr k"?! cn'mbaxJa "^rt:!
DT- ö-ia'' ■'3U? C'^iriön nx , . * D''tt>ir am . . . 3Nn nti'x ra k"?! nini< nr xbi nx na inp^
:B'';a'7 a'-trir rn "if«: ^ni<2 an n"l^■^ n^x'^n in«
Wir finden diese Halb-Rabbaniten noch um 1015 zur Zeit
des Gaons Josia, der das Haupt der Juden Palästinas in dieser
Zeit gewesen. 1 Der Gaon schreibt nämlich an eine Gemeinde,
dieselbe rühmend: nfas» a^Jinn ,an[?öix] -liST'b a'm.-ixn ana-i' nn^öü'n a^SDn
[va'n]'?s'n nsT3 ,ama« "a-na a^a'ri nn ,am!a' ba [bxi: nx^a"?] a^s:::ian ,amrn
amt:'B3 "^aai aaa'? E'^aa] (T.-S. 12, 256).
Diese Komplimente sind nicht gewöhnliche höfliche Redens-
arten, wie man meinen möchte, sondern betonen, daß die Ge-
meinde, die angesprochen wird, den Sabbat nach alter Sitte
feiert und in den Wegen der Väter wandelt. Letztere Wendung
ist besonders wichtig, denn karäische Schriftsteller bemühten sich,
das Gegenteil als rühmenswert hinzustellen. Zwei Belege mögen
genügen. Daniel Alkumissi schreibt nämlich in seinem Psalmea-
kommentar:^ a« '2 nrmax -[ma -{b: i:mü a: nanb '?«ntt?^'? px ^a yin nxra
:n-nrn ^-na
Ferner findet sich bei Sahl ben Mazliach ein ähnlicher Passus:
-l^an- irn"?« abni n?:ixia ^b b'sr ^b 'n^bn ^max ^an-ta n^ixi pntsx^n ^a irm
^jmas'n nns na*?"? r.^bv avn'j-« "a r^iinb . . . aa^maxa rnn bx i^x
Josia berichtet auch in einem anderen Briefe, den wir anders-
wo veröffentlichen, über die Umtriebe eines Mannes, der die alt-
hergebrachten Bündnisse und Gesetze verändern will. Dieser Mann
war kein Karäer, denn er unterstand der Jurisdiktion des Gaons/
1 Vgl. über ihn REJ. 68 (1914), p. 46—47.
» Ms. Adler Nr. 2776, p. 3", Z. 29.
3 Pinsker 1. c. p. M; Weiss, Tm IV, p. 68.
■» T.-S. 13 J. 14. 10. Josia schreibt: ,nipB'yf2 yv:: ,n2no B"N nip^no inm ,mD' y-ii
,ihi<h ti*n:5r;n ,ynQ rm2j,'in:i ,yn.i Nim ,vnr2 pinnon ,mpin"i ccn nsi^a ,mpn rnv'^ri iah
,i3:S c-i'T ,ü'3t::i ü'>'ip^ ,Dun Dn>n' Sn ,D'2n3 nsion nSss msvinm ,iH*d conm ,iSs ipü-ni
i;np oyi inii'ia ]n^ ha ,n-in Vio^ ciSt»'! /inS na; ^n ^ni; ferner: n^^ar .rnnvin Sy ti'Dini
i'nm ynr s'in '3 rvnsB» t:d mm rsi ^vnnr^a i'^ni ,vnim Nicr^^ ,vnimis'. Vielleicht
hat noch der Nagid Samuel I. dieses Gesetzbuch gekannt, wie wir in einem
Berichte im Dmyn 'D p. 40 lesen: ^hhn mann S:)t:* •'•^nni paio '^ n\s ^<h^ '2n T-ian 2n:!i
r:3 L-'TiryD] nroo u c^i a'riyn m^Dn , . . . '?u' nsD xi'^K- nSi'? iv2^r\h irH» mn nSi [n myc
: j;2-n r"3 'J'^bt n^^ yvor «n . . . . n^sn ^3^ ^'^tt' iokc nti 'rNntr-' jns lyu^ Kati- B'in'? tr^i i':'^n
XIV
Spuren karäischen Einflusses in der gaonäisclien Halacha. 469
Das ist auch der Grund, warum Salomo ben Jehuda, Gaon in
Palästina von ungefähr 1023 bis 1052, sich als im Namen der
£:":3in na schreibend bezeichnet.^
Schließlich dürfen wir noch auf die sogenannten Zadokite
Fragments hinweisen, die am deutlichsten den Einfluß der Karäer
auf rabbanitische Kreise zeigen. Es darf jetzt wohl mit Bächler
als klargestellt betrachtet werden,- daß die Fragmente mit den
Sadducäern nichts zu tun haben. Ginzberg,^ nachdem er zu dem-
selben Resultate gelangte wie Büchler, stellt die Frage auf, ob
die alten Karäer diese Schrift gekannt haben oder nicht. Wir
beweisen an einer anderen Stelle, daß die Fragmente einer Sekte
angehören, die in den ersten Jahrzehnten des 11. Jahrhunderts
existiert hat. Von einer Kenntnisnahme unserer Schrift seitens
der alten Karäer kann daher keine Rede sein. Hingegen ist
es auch nicht richtig, daß die Nichtenehe die einzige Häresie der
Fragmente sei. Abgesehen von den sektiererischen Halachot, die
Büchler besprochen hat, findet sich noch das Verbot der Poly-
gamie (P. 4, 20). Es ist kein Wunder, daß Tobia ben Eliezer (109 G)
dagegen polemisiert hat, denn die Sekte war noch um die Wende
des Jahrhunderts am Leben.^ Die Lehre von der Verunreinigung
des Heiligtums,"" dem Beischlaf mit einer, die das Blut ihres
Körpers sieht,* und am Sabbat^ sind unter karäischem Einflüsse
auch ins rabbanitische Lager eingedrungen. Tatsächlich findet
sich eine Anfrage in den Respousen über z^'r^rn am Sabbat.
Ms. Adler Nr. 176 5 hat: i'?''s« r\^z'2 mi'!s nb'ra bM'^h ^m^ nnm 'r'irn'?
üi ^'•2^nh i",:n.^ rsz' nb^nn^b. Ebenso ist das Verbot des Fleisch-
genusses ein allgemeines Dogma der manichäisch-ketzerischen
Lehren.*^ Die Verschärfung der Sabbatgesetze ist ebenfalls dem-
selben Umstände zuzuschreiben.'
1 So T.-S. la J. 11. 5: n^i'jsn Tiüiz' r^>::)y c'N tin^pn i^v 'zcv cj^nn n3 py,'
: U13 :pi"< jit<j n::'C" cki
2 JQR. N. S. HI, p. 449.
3 MGWJ. 1913, p. 415.
1 Siehe ric nph trilD, ed. Buber, Lev. p. 24', Deut. p. 79'.
5 P. 5, 6. Zur Nichtenehe vgl. oben Nr. 2.
fi P. 5, 7. Vgl. oben Nr. 1.
7 P. 12, 1.
8 P. 12, 11 f.
" Es isi zu beachten, daß die Sekte nicht die gangbare Halaehii der
Karäer akzeptieren wollte, sondern nach Belieben von der rabbaniti.schen sowoiil,
als von der karäischen, wie auch von anderen sektiererischen llalaeiiot (icbraueh
machen wollte.
XV
470 A. Marmorstein.
Es ist jedenfalls beachtenswert, daß alle diese, wie aueh
einige der oben aus den gaonäischen Responsen erwähnten Ab-
weichungen Erschwerungen und nicht Erleichterungen, also nicht
Reformen im modernen Sinne des Wortes enthalten. Das Karäer-
tum, als Vertreter des modernen Judentums, konnte das rab-
binische Judentum ebensowenig umstürzen, wie das Reform-
judentum das geschichtliche, positive Judentum aufheben kann.
Das Moderne wechselt mit jedem Tag, das Heilige bleibt ewig und
unabänderlich!
XVI
I
Die Anfange des palästinensischen Qaonats.
Von Siimiiel Poziiaiiski, Warschau.
Das Vorhandensein von Geonim in Palästina, mit dem offiziellen
Titel api" iik: nn'u>' u?K"^, mehr als ein Jahrhundert vor dem Ver-
schwinden des babylonischen Gaonats und noch viele Jahrzehnte
nach dessen Aufhören, wird für immer eine der überraschendsten
N Tatsachen bleiben, welche die Geniza zutage gefördert hat. Be-
kannt wurde diese Tatsache, zuerst in allgemeinen Umrissen, durch
die sogenannte Ebiatar-Megilla, worauf dann das Bild durch
weitere Funde aus der Geniza immer mehr vollständig wurde.
Doch haben diese weiteren Funde nicht immer zur Aufhellung
des wirklichen Tatbestandes, sondern manchmal umgekehrt zur
Verdunkelung des Bildes beigetragen, indem die neu bekannt
gewordenen Einzelheiten sich schwer in den Rahmen des Ganzen
einfügen ließen. Es ist hier also ein weiter Spielraum für allerlei
Kombinationen, so daß die Geschichte dieser Geonim viele Male
umgeschrieben werden mußte. Besonders sind es drei Fragen, die
noch immer ihrer vollständigen Lösung harren, und zwar:
1. wann entstand das palästinensische Gaonat? 2. was waren die
Ursachen seiner Entstehung? und 3. in welcher Ordnung folgten
die Geonim Palästinas aufeinander?
Schreiber dieser Zeilen versuchte, zuerst in verschiedenen
Abhandlungen ' und dann zusammenfassend in einem Exkurs zu
seiner vor zwei Jahren erschienenen Schrift unter dem Titel
„Babylonische Geonim im nachgaonäischen Zeitalter",''^ eine Ant-
wort auf diese Fragen zu geben. Ich fand nämlich an der Spitze
von zwei Memorlisten aus der Geniza und ebenso am Ende einer
Genealogie aus dem XIII. Jahrhundert einen Abraham r.2'Z" rs'.
rpy p«j, der, wie ich festzustellen glaubte, in Palästina im X. Jahr-
1 Siehe besonders REJ LXVI, 60—75; ZDMG LXVHI, 118 — 128.
2 Berlin 1914, p. 81— '.)7.
472 Samuel Poznanski.
hundert lebte und der als von Rabbi, respektive Hillel, abstammend
bezeichnet wird (jpnbbnru ^'^'^pn ir-n po D'Jixjn 12:), und da nun auch
Ben Meir in demselben Lande und demselben Jahrhundert gelebt,
derselben Abstammung sich rühmte und ebenfalls an der Spitze
eines Lehrhauses stand, so hielt ich Abraham für dessen Sohn.
Da nun die genannten Memorlisten mit ihm beginnen und die
Genealogie mit ihm schließt, so glaubte ich zu der Annahme be-
rechtigt zu sein, in Abraham den ersten palästinensischen Gaon
zu sehen. Als Zeit der Errichtung des Gaonats nahm ich 943,
d. h. ein Jahr nach dem Tode Saadjas, an und glaubte, daß die
Umstände damals für eine solche Tat sehr günstig waren. Nach
dem Tode Saadjas wurde das Gaonat in Sura vor der Hand nicht
besetzt, Pumbadita aber befand sich seit damals in pekuniärer
Not und hatte nicht die nötige Kraft, um einschreiten zu können,
und so suchte Abraham wenigstens einen Teil dessen auszuführen,
was sein Vater Ben Meir beabsichtigt hat. Dieser wollte Babylonien
Palästina unterordnen, was ihm aber durch das Dazwischentreten
Saadjas nicht gelang, und so emanzipierte sich wenigstens Abraham
von Babylonien, indem er in seiner Heimat ein selbständiges
Gaonat errichtete. Was nun die Reihenfolge der palästinensischen
Geonim anbetrifft, so glaube ich wiederum, mich hauptsächlioh
auf die genannten zwei Memorlisten und auf andere inzwischen
bekannt gewordene Geniza-Funde stützend, festgestellt zu haben,
daß auf Abraham dessen Sohn Aron gefolgt ist und auf diesen
wiederum dessen Sohn Josia. Dann aber ging das Gaonat auf
Aroniden über, nämlich auf einen Josef, an den Serira im Jahre
989 einen Brief gerichtet hat, und dann auf einen Sohn Josefs,
Samuel, der ein Zeitgenosse des Josef ibn Abitur gewesen ist und
bei dem ein Sohn Josias, Aron H., das Amt eines „Vaters" (yza)
bekleidet hat. Nachfolger Samuels wurde dessen -i zs', Salomo b.
Jehuda b. Berechjn (1027 — 1046), dessen Herkunft unbekannt ist,
der aber der tatkräftigste unter den palästinensischen Geonim ge-
wesen zu sein scheint. Auf ihn folgte wiederum der Sohn seines
T'rs', nämlich Salomo b. Josef ha-Kohen, der zum Nachfolger seinen
Sohn Josef, der früher sein yzü gewesen ist, hatte. „Vater" im
Lehrhause Josefs war ein Sohn Arons II., Josia IL Josef erfreute
sich aber nicht lange seines Gaonats, denn er wurde von einem
aus Babylonien eingewanderten Nachkommen der Exilarclien, von
dem Fürsten Daniel b. 'Azarja, gestürzt, woraufhin die weitere
Geschichte der palästinensischen Geonim aus der Ebiatar-Megilla
ziemlich bekannt ist.
11
Die Anfänge des palästinensischen Gaonats. 473
Nun fand E. N. Adler ein Geniza-Fragment (T.-S. 13 J Iß^^)
unterzeichnet von einem lanrt nabir 'Tn 'HJ ':Dn '\:inrt pnr 'Tn -isicn nra
2pr ps: roT" u-xn txü 'rr 'hj ':d2 und identifizierte* den vorletzten
mit Ben Meir (so daß er Salomo hieße; nach meinem Dafürhalten
hieß er Aron) und den letzten mit dessen Vater, so daß dieser
schon, und nicht erst Abraham, den offiziellen Titel :pi"i-s*: nrz"' rx-i
getragen haben würde. Das palästinensische Gaonat würde also
nicht erst um die Mitte des X. Jahrhunderts, sondern schon am
Anfange desselben (und vielleicht schon am Ende des IX. Jahr-
hunderts) begonnen haben. Doch glaubte ich dieser Identifizierung
widersprechen oder wenigstens starke Zweifel gegen sie äußern
zu müssen.'- Salomo kann jedenfalls nicht, wegen seines Titels
nbn: jmn:D3 -ann, der von den palästinensischen Geonini meistens
auswärtigen Gelehrten verliehen wurde,^ mit Ben Meir, der doch
Schulhaupt war, identifiziert werden und konnte höchstens dessen
Bruder sein. Aber kann Meir für den Vater Ben Meirs gehalten
werden? Dann wäre es doch verwunderlich, daß der Sohn sich
bei seinem Kalenderstreit auf Traditionen, die er von seinen
Vorfahren, den Patriarchen, erhalten, beruft, nicht aber auf den
Vater, daß er von ihm nicht den Titel 2pr [ix: nn'C" t'Xi geerbt und
nur nT]V' va^, respektive m-ann c'K"i, genannt wird, und hauptsäch-
lich, daß die oben genannten Memorlisten mit Abraham, einem
Enkel Meirs, beginnen und die erwähnte Genealogie mit ihm
schließt und nicht auf den Vater und den Großvater, die ja eben-
falls Geonim waren, weitergeführt wurde? Da nun Adler die
Zeit des Mose ha-Sofer nicht angegeben hat und da der Titel
apr pxa na"©" -i'K-i auch späteren Vorstehern von nichtoffiziellen
Lehrhäusern beigelegt wurde, so konnte ja Meir ein solcher ge-
wesen sein.
Nach der Ausgabe meiner Schrift, die infolge der Kriegs-
wirren nicht gleich überallhin gelangen konnte, erschien noch vor
1 REJ LXVII, 45.
2 Siehe Babyl. Geonim, p. 83, N. 3, und REJ, 1. c, 291.
3 Auch aus diesem Grunde glaubte ich, Meir niclit für einen palästiueiisißchen
Gaon halten zu können. Doch gibt es noch einen rr^iina lann f.-i:;n cm:« 't
'rxiK-' ]"}< r.i'r' K'Kn ?,aT 2-1 !<:2-ii N:-ia p nSn.'i jmnJD (siehe Babyl. Geonim, p. 86,
Note 2; REJ LXVIII, 38), dessen Vater, wie jetzt feststeht, der oben genannte
palästinensische Gaon Josef, der Vater Samuels, gewesen ist. Möglich aber ist
es, daü öalomo, wie wir weiter unten sehen werden, sein Heimatland verlassen
hat und nach Egypten aucgewandort ist und erst dort den Titel :,"C2 tir.n be-
kommen hat. Dasselbe konnte auch mit Abraham ha-Kohen b. Josef der Fall
gewesen sein.
III
474 Samuel Poznanski.
ihrer Kenntnis eine Abhandlung über die Geonim Palästinas von
Marmorstein, die weiteres neues wertvolles Material aus der
Geniza enthält.^ Leider wiederholt hier Marmorstein viele alte
Fehler und fügt noch manche neue hinzu. ^ Aber nun findet sich
bei ihm eine Tatsache, die meinen ganzen Bau zu erschüttern
geeignet ist, nämlich daß der Gaon Josia in einem Geniza-
Fragment aus Ramla aus dem Jahre 1015 vorkommt. Also
fungierte er nach Josef ha-Kohen und nach dessen Sohn Samuel
und konnte sein Großvater Abraham kaum schon 943, d. h.
72 Jahre früher, Gaon gewesen sein. Mithin war Abraham weder
ein Sohn Ben Meirs noch erster Gaon.^ Er war wohl, wegen
seiner Abstammung von Hillel und Rabbi, von der Familie
Ben Meirs, aber nicht dessen direkter Nachkomme, denn dann
würden die Memorlisten nicht mit ihm begonnen und die
Genealogie nicht mit ihm geschlossen haben. Er stammte viel-
mehr wahrscheinlich von einer Seitenlinie Ben Meirs. Marmorstein
hatte auch die Güte, mir eine Photographie dieses Fragments
(T.-S. 13 J 1-) zu senden. Es ist dies eine Vollmachtsurkunde
(D'!£nTL:2X TOii''), in der eine Milka, Tochter des nn,^ einen Abraham
1 REJ LXVIII, 37—48.
2 So z. B. hält er noch immer daran fest, daß unter dem in Pardes 26"
(nicht 36') erwähnten Aron b. Josef ha-Kohen, trotzdem daß es hier uiis^ nxi'> n nSxir
nSi-l Sb» nn'tS'' i^'C-S heißt, nicht Aron ibn Sargado, sondern ein Sohn des palästinensi-
schen Gaon Josef ha-Kohen vom Jahre 989 (den er für identisch mit dem gleich-
namigen T;x, dem Vater Salomos, hält) gemeint sei und führt dabei aus, daß der
Ausdruck n^i.'! hv n^'E*' i-;^' auch außerlialb Babyloniens gebraucht wurde (p. 48).
Nun wurde diese Formel vielleicht auch in Egypten, das auf die Benennung n^l.l
prätendierte, gebraucht (siehe Babyl. Geonim, p 99), aber wie konnte Palästina
als r\h\.i bezeichnet werden? Der n:'tt*'n C'Ki hieii 2"i in aus dem Jahre 1056 (p. 41,
wo fälschlich 1057) ist Eelbstversländlich Daniel b, 'Azarja, Marmorstein aber
nennt ihn b. David, wohl wegen imS» nn und na' 1)1 \2 nitn^, wo aber der König
David, auf den Daniel, als Nachkomme der Exilarchen, seine Abstammung zu-
rückführte, gemeint ist. Semarja, den Vater Efraims, hält er für einen Sohn
des Semarja b. Elhanan, trotzdem daß dieser ein Kairenser war und den Titel
C'Nin 3in führte (siehe ^«"itt*> li'ix, s. v., und Babyl. Geonim, p. 100), jener aber
aus Gaza stammte ('ntyn) und ohne jeden Titel angeführt wird (siehe z. B.
REJ XLVIII, 145; JQR XIX, 254) usw. usw. Auch der auf p. 44—45 edierte Brief
Salomo b. Jehudas an Efraim, der mir in einem Faksimile vorliegt, enthält
manche Fehler.
3 Daß aber etwa Abraham und dessen Sohn Aron vor Josef ha-Kohen
fungiert hätten, Josia aber nach diesen zweien, ist unwahrscheinlich, um so
mehr als wir weiter unten sehen werden, daß Abraham jedenfalls nicht der
erste palästinensische Gaon gewesen ist.
* Über diesen seltenen Namen vgl. meine Bemerkungen REJ LXVII, 289.
IV
Die Anfänge des palästinensischen Gaonats. 476
b. Salomo bevüUmächtigt, sie iu allen ihren Forderungen, die sie
an ihren Ehemann Muhtär b. Salama hat, bis zum Empfange eines
Scheidebriefes, zu vertreten. Diese Urkunde ist sowohl wegen
ihres Stiles als auch wegen ihrer formelhaften Termini^ höchst
interessant und verdient eine eingehende Behandlung. Sie hat nun
am Anfang die Worte : bz' njirxn nDa?n "i"x umna cü' r-'j2vn nrr avz . . .
m*?*? rz'ficn nbf^". r:-i!22 'Cfin cynn mx^a ym n'-:bü nr-~K riz' ü'rn rzv
nm.T ■:2 r\hn:-2 (d. i. 29. April 1015), und am Ende die Unterschriften:
•:":2n innT nsnsj jx^'r p 2pr,' ii jtnn nai" \z bü'^z\^ :: bs-u." ]z s^i"?:/
sowie -'Z'-iZ apy pxj ni't:" u-'k^ i.tu's*.''
Hat es sich nun als Tatsache ergeben, daß Abraham nicht
der erste palästinensische Gaon gewesen, so taucht nun die Frage
auf, ob es nun nicht doch Meir gewesen und ob er demnach
doch nicht als der Vater Ben Meirs gelten kann. Ich ließ mir
nun das betreffende Schriftstück aus der Geniza photographieren
und teile es hier in extenso mit. Mit Ausnahme einiger Stellen
ist es ziemlich leserlich.
1 So finden wir z. B. hier in Verbindung mit cisin'JSK das aus dem
Griechischen stammende iS"j:;k, das nur einmal in der talmudischen Literatui'
vorkommt (Jer. Sanhedrin II, 1, fol. 19'', 1. 15 von unten; vgl. Levy und
Krauss s v.).
2 Wahrscheinlich identisch mit Abu Jiisuf ihn p'D, dem Besitzer oder
Kopisten von ms. Bodl. 2845 3. Der seltene Namen des Vaters, der hier in der
jüdischen Literatur zum erstenmal auftaucht, ist aber, trotz der Puiiktation,
Hairän (^^^1,.^:^.) zu lesen; siehe al-Moschtabili, ed. de Jong, p. 194.
* Dieser Samuel b. §eniah ha-Hazzän kommt auch auf der Rückseite eines
von Josia nach Raphia (nsi) gesandten Briefes vor (siehe Babyl. Geonim, p. 85),
aber in einem Passus, der als später Zusatz kenntlich ist.
^ Den bei Juden seltenen arabisciien Xamen Ilalaf trug bekanntlich auch
der Gaon Aron ihn Sargädo, woraus dann irrtümlich 2^3 wurde; siehe Harkavj',
Studien und Mitteil. V, 225 oben; Steinschneider, JQR XI, 126, Nr. 282; Bacher,
REJ XLIX, .800.
'-> Auch den Note 3 erwähnten Brief zeichnet Josia (aber merkwürdig
am Anfange des Briefes) mit der Endung »21:, ebenso wie später Salomo b.
Jehuda (siehe Babyl. Geonim, p. 89, N. 1). Über '::")2 sieiie B. Goldberg,
luon XIX, Nr. .8;:! ff. : J. Mendelssohn, Si^üwr», ed. Günzig, 1, 158 und zuletzt
Krauss, REJ LXVII, 172.
y
476 Samuel Poznanski.
Hier folgt sein Wortlaut:
♦-tri aij^D^a (?) t?™ ^b -itr^i eini?"' "i-niDnn''
4.-ir''3K ^"iip nvnb y^-n yiiT-i yna bati'' 5
.iro 'DK KD-iia n-iKsn np'' . . . nns
ti'?1S'1 Dn'?)a '?2iD"'"l öcnir b''251D3 -i"««
: bna na nip"" -nia p nro" jviroi »r'-ipa n)r rht'^^
vr\ic irriü "^xi d'^ait^ü ba"? biijn n^n ncn 10
D'D-ny IIa"? D^nr)aa miD . . n'?ittn ü"'3''-i:!:i d'3'':dü '?3
DN-a ,Tn^i D''3in nritt"'? o'^a'^ian ^bf2 mann'
♦.pisn •'ix'p'iai iribvi nb'::: pm \'T' j5i ü'-siin
TiKn non nip)a ima nm^ Trii."i nnr ''skt
r-j'Di?: Kin i'i'H Tir^a^ itr'K inyiöD 'sid •'es vdb D^ipn'? 10
nr« «n^ab^rb NS-iT nabö n-üast' pDra ^inun rrby
'ay ji™"? n^'n ■'rrn mta dk "tis yn^v ncs -fu^jx
nott?i tt't:^ imirt nsiDia m^rxtt' irfa"? vjnDJa n^ix n
^ tnpn np^D nwv n'?in xihd ^D'^pi "^k nab"? piro ';s*i
1-c'tr Q'"'p''i n'Dr i"? . . . . n '^yi inr-^ '^■'eo'' sin ii"i3 20p'
<< :n:£5'? nan- mas di"?!:?! nyb iiüfri nau^'i
n-a inj 3D3 nann pnT n-a nsicn ntr'ia vn::y jiap
na^jn
Der Adressat dieses im pajtanischen Stil gehaltenen Briefes
ist nun ein auch anderweitig bekannter vornehmer Herr, 'Abu
Sa'd Abraham b. Said, und dadurch läßt sich Zeit und vielleicht
auch Ort des Schriftstückes mit einer gewissen Genauigkeit be-
stimmen. Ms. Bodl. 2877 ''0 enthält nämlich auf der Vorderseite
eine Elegie, die zur Überschrift hat: 33 -ity^ p non "^nan -i^'n b]! nbap nüd
1 D. h. nniK.
2 D. h. hD2.
3 Durch Striche als überflüssig bezeichnet.
* D. h. den Messias
s Lesung unsicher.
6 1. Kön. 10, 8.
T Anstatt B'npn.
VI
Die Anfänge des palästinensischen Gaonata. 477
und deren Beginn lautet: d'n qv:z. iV:i nxsü k2 :nr. Auf der Rückseite
aber heißt es : -!cn rnsi nrc inx niizf^n cnnrx jir |;2 cmj cnnri 'X' "^r tovs
i'i nncn^x bnc txbix ^,:i3 i2X nrrian. Also war unser Abraham ein Bruder
des 'Abu Nasr He<ed b. Jeger (= arab. Sahl), der hier ebenfalls als
„großer Herr" bezeichnet wird. Die Brüder werden at-Tustari (wofür
auch al-Dustari vorkommt) genannt, d. h. sie gehörten zu einer aus
Tustar in Persien stammenden Familie, lebten aber, wie man sieht,
in Fostät, d. h. Alt-Kairo (hebr. ü'i-)- Nun ist Hesed b. Jeser kein
anderer als der Vater des jetzt ziemlich bekannten karäischen
Gelehrten und Schriftstellers Jeser b. Hesed' b. Jeser, der arabisch
'Abu Fa(ll Sahl b. Fadl (= hebr. Hesed) b. Sahl at-Tustari genannt
wird. Ibn al-Hiti zählt ihn zu den hervorragendsten Gelehrten
unter den Karäern und erwähnt mehrere Schriften von ihm aus
dem Gebiete der Philosophie und der Gesetzeskunde und vielleicht
auch der Astronomie.^ Auszüge aus einer dieser Schriften, betitelt
„Bemerkungen über die Einheit Gottes und die Gerechtigkeit",
und aus einer anderen unter dem Titel „Kritische Bemerkungen
zu der Metaphysik des Aristoteles" sind in Ms. Brit. Mus. 896-'
(fol. 20 — 67) enthalten und stammen noch aus den Lebzeiten Jesers.^
Seine Zeit läßt sich dadurch bestimmen, daß sein jüngerer Zeit-
1 Melammed Fädil nennt den Vater in seinem Siddui- Ms. Berlin ^«non
(in Ms. Paris aber ncn, siehe Steinschneider, Kat. Berlin II, 48; nachzutragen in
meinem Firuz, p. 16, N. 2 = MGWJ LVII, 65, N. 2).
2 JQR IX, 435: nh^ "iNs^^s xaSy^N p INJ n« rn nnon^K 1»» p non p -ib" tcSni
'^iitzhit npsSx ]:: «-i^no anai ■psnnyN?« 's 2nnD. Das arabische ^xiny« bezeichnet unter
anderem aucli Äquinoktium, so daß die betreffende Sclirift Jesers vielleicht
astronomischen Inhalts gewesen ist. Fragmente seines Gesetzbuches finden sich
vielleicht handschriftlich in Petersburg, siehe Harkavy, Stud. u. Mitt. Vlll, 65, N. n;
66, N. n und 75, N. x Über Jeser siehe Gottlober, p ninS mpa, p. 186; Stein-
schneider, JQR XII, 121 und Arab. Lit. d. Juden, tj 69; dann meine Bemerkungen
in MGWJ XLI, 189 und REJ LXV, 156. sowie mein Zur jüd.-arab. Litter., p. 19, 56
und mein Opponents, Nr. 18.
3 J.^i.Jl ^i J-{.-^ J..^aiJ\ ^\ J-^\ >^-Ux3\ ,_jU^ ^^ iftJiJU ^\y^
^_s^yX]\ ^i\ ^i^UJb fyA^^^i\ ^AXS ^^^ j(NJ.ft ddJl f\:>\ ^^X^X]\ J.^^ ^i
Die Ausdrücke Jaj«J\^ ^.^s^^\ sind zwei im Kaläm bekannte Termini, so
daß die Schrift Jesers vielleicht mit einem am Anfange des karäischen Kodex,
Ms. Brit. Mus. 589, erwälinten J^aJI, j.^=^yX}\ J,^\ ^ä s,lil;^J\ ^U$ identisch
ist. Jeser ist noch Verfasser eines Kommentars zum l'entateuch, wovon Fragmente
handschriftlich in Petersburg (siehe ZATW I, 158) und aus dem wohl Stellen
als nnmf)K cnh: in einem karäisclien Kommentar zu Deutennomium aus dem
Jahre 1352 (Ms. Brit. Mus. 334) angeführt werden.
VJI
478 Samuel Poznanski.
gonosse 'Ali b. Sulejmrini in einem im Jahre 465 der Hegra (= 1072/73)
verfaßten philosophischen Traktat, der (vielleicht Autograph) an
der Spitze der genannten Handschrift sich findet. at-Tustari,
d. h. Jeser, noch als lebend zitiert {nnp'2 ribbii as-:s') und von ihm
sagt, daß er noch vor ihm über dasselbe Thema geschrieben hätte.^
Jeser war also 1072 nicht mehr jung und dürfte etwa zirka 1010
geboren sein. Da nun Abraham der ältere Bruder seines Vaters
gewesen war (denn er wird in der erwähnten Elegie vor diesem
genannt), so dürfte er etwa zirka 960 geboren sein,'' und wenn
er bei der Abfassung des Briefes etwa 60 — 70 Jahre alt gewesen
war, so würde dieser Brief zirka 1020 — 1030 geschrieben worden
sein. Dies ist auch die Zeit des Mose ha-Sofei", der wohl auch
nach Kairo gehört.^ Daß nun ein Nachkomme eines Gaon einen
derartig abgefaßten Brief an einen Karäer schreibt, soll uns weiter
nicht wundern. Es scheinen gerade damals gute Verhältnisse zwischen
1 Ober diesen Autor, dessen Karäerlum in unrichtiger Weise von Pinslier
bezweifelt und von Scliorr negiert wurde, sielie zuletzt meinen Aitilte-1 in der
jüd.-russ. Enzykl., s. v. (I, 866— 8f8).
2 Vgl. G. Margolioutli, REJ LVII, 014. 'Ali v.-ird noch mit einem Mose b.
Hesed in Verbindung gebracht. So heißt es am Anfang von Ms. Brit. Mus. 305 ^l
'131 h"r ton ICH p nra 'ij'^ü'ron h-j S"r Jnnhv [p] '^y Sistt'Dn inix rnpn. Dieser Mose
dürfte ein Bruder Jesers gewesen sein, um so mehr als Hesed auch hier nrn
betitelt wird.
■3 Es ist das wohl derjenige nnonSx cmas, der nitt' n-i'tich n"2 i>T cnnh i"u 't crn
'3t:* pin9 n"-jü'n der karäischen Gemeinde in Fostät (ani'rs jyi'n Nipr: »i2 noJsS) einen
Pentateuch geweiht hat, nur hat Firkowitsch das Jahrhundert (846) und ebenso
die Zahlenbuchslaben für Wochen- und Monatstag gefälscht (siehe D>aj,'::n 'pnp^,
ed. Baer-Strack, p. XXXIV) Ganz von Firkowitsch erfunden dürfte das Epigraph
sein, angeblich aus dem Jahre 789, dns sich am Ende der Pentateucli-Handschrift
T. 17 findet und folgendermaßen lautet: -ii in '2X miDQ ny nr:v:n mn^ min ibd ni
nnon^N t:m2K "ii no Snjn ivn i3.ii-> 122 nvona ':« 'mso i: ^n.in j-rn ididh i:^har\ itr*«
no pnnf? NJB'h niti' nosn jn 21^ c»::nn rxiS -i' prsT di>2 itS ^n"i3?:i nn^'o i^r^S tm^'O
'131 litt'-p (beachte, daß hier der Rüsttag des Ostei'festes auf einen Sonntag fällt,
ebenso wie in dem vorhergehenden Epigraph). Einen älteren Abraham at-Tu?tari
aus Bagdad, aus der ersten Hälfte des X. Jahrhunderts, erwähnt Mas'üdi in seinem
Kitäb at-tanbih w'al-'asräf unter den hervorragendsten jüdischen Mutakallimün
(Bibl. Geogr. Arab., ed. de Goeje. Vlll, 113: ^.^.^ ^.^^-^ \J>j-.a\.J^ ^-< j-^\ ^
<k^i li,.!oJ' f^^J<.^zJ\^ j^W ^^s f^^^ ^.s^VS ^^ j_3 j^Ä.\; vgl. Harkavy, ticx^n« ni^ 11,
1894, p. 280, und Steinschneider, JQR XII, 124, Nr. 149c). Ob auch dieser ein
Karäer gewesen (wie der dort erwähnte David al-Kumiäi)'c'
* Vielleicht ist dahin schon sein Großvater Salomo ausgewandert, und
daraus würde sich erklären, daß sowohl er als auch dessen Sohn Isak den
Titel J"D3 lann führen (siehe oben S. III, Note 3). Audi Nachkommen der späteren
palästinensischen Geonim wanderten vielfach nach Egypten aus.
VIII
Die Anfänge des palästinensischen Gaonats. 479
Rabbaniteii und Karäern geherrscht zu haben. So wenden sich z. B.
um dieselbe Zeit (1029) die Vorsteher der Gemeinde Alexaudriens an
Efraim b. Semarja, als das Haupt der palästinensischen Gemeinde
in Fostät, um einen Beitrag zur Auslösung von sieben Gefangenen,
wovon vier Rabbaniten und drei Karäer.^ Im Jahre 1038 war das
Haupt der jüdischen Gemeinde in Fostat, Abü-l-'Imrän Miisa b.
Ja'kiib b. Ishak, zugleich auch Haupt der Karäer.^ Etwa 45 Jahre
später (1082) heiratet der ägyptische Exilarch David b. Daniel,
ein Sohn des palästinensischen Gaon Daniel b. 'Azarja, die Tochter
eines vornehmen Karäers, unter Beihilfe des ägyptischen Gaons
Josia b/Azarja ha-Kohen (siehe Babyl. Geonim, p. 100).
Hat nun Mose ha-Sofer seinen Brief um 1020 — 1030 ge-
schrieben, so gehört sein Urgroßvater Meir jeder falls der ersten
Hälfte des X. Jahrhunderts an, und schon aus diesem Grunde ist
es wahrscheinlich, daß er einer der palästinensischen Geonim ge-
wesen ist, da, soweit bis jetzt bekannt ist, um jene Zeit nur diese,
nebst dem babj'lonischen, den Titel apy px: nr"i" csi führen.^ Es
fragt sich nun, ob er mit dem Vater Ben Meirs identifiziert
werden kann? Chronologische Schwierigkeiten stehen dieser Identi-
fizierung nicht im Wege. Ben Meir hatte zur Zeit des Kalender
Streites (921) schon einen erwachsenen Sohn, mußte also damals
wenigstens schon 40 Jahre alt gewesen sein. Er wurde also
spätestens zirka 880 geboren; sein Vater Meir also zirka 850—860.
War nun Mose bei der Niederschrift seines Briefes etwa tO — 60 Jahre
alt, so wurde er zirka 960 — 980 geboren, d. h. etwa 110 — 130 Jahre
nach seinem Urgroßvater, was ganz normal ist.^ Zur Analogie will
ich darauf hinweisen, daß z. B. Maimonides 1135 geboren wurde,
sein ältester Urenkel aber, Abraham, der Sohn des Nagids David,
1 Siehe JQR XIX, 252, 1. 36. Um diese Zeit scheinen die Kaiäer in Egypten
überhaupt eine dominierende Stellung eingenommen zu haben. Möglich also, daß
sich der Passus in dem Briefe aus Egypten an Salomo b. Jehuda (ed. Müller-
Kaufmann, Papyrus Erzherzog Rainer V, p. 127 ff., 1. 41) wo der Schreiber bittet:
':; n;rj! )h pnnn^ -i23jn iti-n icn 21) io pi p''t)in ip-tn ]pin hi< n> rn^a tiDr\ ?n.vt:' . . .
mty? iS;' Sj3 i:ri2 ptnnai niMO h:i pcvnr: «:n, auf flesed b. Jcser bezieht. Erst mit
der Ankunft des Maimonides wurde ihre Lage erschüttert und ihrem Einfluß
auf die Rabbaniten ein Ende gemacht.
2 Siehe ZfllB XI, 102.
3 Die egyptischen Geonim z. IJ. nennen sich n^i.l hc rz'T> C'N". und treten
erst nacli dem Verschwinden des babylonischen Gaonats auf, siehe Babyl.
Geonim, p. 99 ff.
' Der Großvater ('J^t), von dem Mose in seinem Briefe spricht, braucht
allerdings nicht Salomo gewesen zu sein, vielleicht der Vater seiner Mutter.
IX
480 Samuel Poznaiiski.
1246, d. h. um 110 Jahre später; der jüngste Bruder Abrahams
aber, Jakob, wurde erst 1277 geboren, d. h. 142 Jahre nach seinem
Urgroßvater.^ Auch die von mir oben hervorgehobene Schwierig-
keit, nämlich die, daß sich Ben Meir in seinem Streit um den
Kalender auf die von seinen Vorfahren, den Patriarchen, ererbten
Traditionen beruft («"rDn n-n,T ira-n H^z':rt '"r^j pn irmnxa ir^n^i mübü j^rs),
nicht aber auf seinen Vater, und daß dieser überhaupt in dem
ganzen Streit gar nicht erwähnt wird, scheint mir jetzt auf ein-
fache Weise gehoben werden zu können. Abgesehen davon, daß
wir ja nur einen Teil der auf den Sreit sich beziehenden Schrift-
stücke besitzen, so ist es wahrscheinlich, daß Ben Meir nur die-
jenigen seiner Vorfahren erwähnt, die mit dem Kalender in Ver-
bindung gebracht werden können. Von Rabban Gamliel haben
wir ja derartige Nachrichten im Talmud (ja"!"? 'h rr] r^jzb nr,'^ müT
'lann^'rrn "rnüai xb^toi bs^bisj; dann die bekannte Stelle: pn ür\b iäK'
üv nrtt'm D'^ntt^ra nmna n'nb b^ nrnn j-str «2X "n« n-'rü 's'^mpü "-p '^«•'bj:^
'131 n2inai). In betreff Rabbis aber gab es eine Tradition in den Lehr-
häusern der palästinensischen Geonim, daß er es war, der ange-
sichts der zunehmenden Zerstreuung und der überhandnehmenden
Streitigkeiten beschloß, „das Geheimnis der Einschaltung" nicht
mehr wie bisher nur den Schulhäuptern, sondern es allen Ge-
lehrten und den Mitgliedern des Sanhedrin zu überliefern und es
ganz Israel zu lehren, worauf sein Beschluß für alle seine Nach-
folger maßgebend wurde.- Der Vater Ben Meirs aber dürfte sich
mit Kalenderfragen nicht speziell beschäftigt haben.
Aber nun stellt sich uns eine andere Schwierigkeit in den Weg.
Unlängst wurde der Überrest von Ben Meirs zweitem Brief an
seine Freunde in Babylonien nach einem etwas vollständigeren
Geniza-Fragment veröffentlicht, und da findet sich ein in der ersten
Ausgabe fehlender Passus, der seines sehr interessanten Inhaltes
wegen es verdient, ganz hierher gesetzt zu werden, und zwar:^
1 Vgl. Brann, MGWJ XLIV, 24.
2 Siehe Ebiatar-Megilla, p. 9, 1. 4 ff.: payr: pxi I'SD^'ron ]-\j:Hpi th^n bi . . .
Dny:3 n^iya ni^i:.'! Vi'crDi mpiSna nii minsn ^32 'b" nrEsniK' v^2-; -yi vnpn ir^T niD'o
canm jmnaDni avo^nn h^h mon idüi nrsy ia^ m>2 iido nion n'n'c Lixi'J hnt ina pxtr
.'131 V'st tr'npn irai nrr'yoD inns rnr d'jixj!i o'jn 'na i.in: pi . . . 'tt" h:ih no^^ cm «in
Auch in betreff des Rabban Gamliel heißt es hier (p. 7, 1. 22 ff): IDD '^OJ pm . . .
paS Njn:N j^yninD ana ton dj nnt:- nma^'i nnyio ny^ap pnrD'i» vn nr^oi 'v^c 'i uaS mcn
'iai 'ONp «9 "Xian i^ki '9ia pa»an N'^tijsT (also handelt es sich hier um Gamliel L,
während die im Texte angeführten Stellen von Gamliel II. handeln).
a JQR, N. S., V, 554, 1. 16 ff. Frühere Ausgaben bei Schechter, Saadyana,
Nr. V — Ya, und bei Bornstein, t{<0 pi .V'Di np^no, p. 90—93.
Die Anfänge des palästinensischen Gaonats. 481
n'-^'''?tri .D^ars naa ^k-'.d"' "^y 'itt'SD [n;D jpn "rbrüa .t":::" .'i:i "2 it h: "nn 'ök
t3''xr?:'n lu^p's n'^ra mö^i:' ncö '-,i tkö '-i irmsKöi .pr r*: n' nnno n-,;r2 :"in:iy
nc'sm rrirm mm nr.i' irbr [i]"y -rs' irn:« iiaa n'üüi .*)2*i' jivt:'? ni:? nryi p.-in'?
'iri a'S'rrn pr "- 'T rnnä. Enthält nun dieser Passus so manches
Rätsel, so z. B. daß Hillel, Rabbi und Jehuda II. ^ mit Aufopferung
ihres Lebens für ihr Volk eingetreten seien, wofür es sonst keine
Quelle gibt, dann die interessante Nachricht vou einem R. Müsa,
der von den Karäern an Stelle des früheren Tempels- ermordet
wurde, ebenso der letzte Passus über die verschiedenen Drang-
sale, die Ben Meir selbst durchgemacht, ^ so ist doch besonders
verwunderlich, daß er seinen Vater Meir, dem neben seinem Groß-
vater Mose ebenfalls von Seiten der Karäer^ Lebensgefahr drohte,
nur einfach n-sa 'n nennt und ihn nicht Gaon betitelt. Oder sollte
das aus Rücksicht auf den Großvater ntra 'n, der noch nicht Gaon
war, geschehen sein? Daß aber hier nicht der Vater Ben Meirs,
sondern einer seiner Vorfahren gemeint sein soll, ist schon darum
unwahrscheinlich, weil der Name Meir in gaonäischer Zeit im Orient
sehr selten ist. Ich kenne nur noch einen Träger dieses Namens
1 Dieser muß docli wohl unter K'C*;n min' "i, im Gegensatz zu Rabbi, der
cnpH ir^T genannt wird, gemeint sein. Doch sahen wir oben ('iDi la^C"7C• p:y3),
daß Ben Meir auch Rabbi S'rjn min' i:':"i nennt.
2 nitv'2 ;""n: ist allerdings die Nachahmung einer talmudischen Redensart,
aber wie es scheint, ist hier ein spezieller Ort des früheren Tempels gemeint,
wahrscheinlich der Ölberg, wo sich am Hüttenfest Rabbaniten und Karäer zu
versammeln pflegten und wo es leicht zu Schlägereien und dann auch zu Tot-
schlägen kommen konnte (später, wo Rabbaniten die Oberhand hatten, drang-
salierten sie die Karäer, aber selbstverständlich kam es nicht bis zu einem Mord;
siehe die Belege REJ XLVIII, 153, N. 2). Wenn wir die Zeit Müsas wüßten,
hätten wir ein Datum a quo für das Vorhandensein von Karäern in Jerusalem,
jedenfalls waren sie dort vor dem Vater und Großvater Ben Meirs, also jeden-
falls schon um die Mitte dea IX. Jahrhunderts. Demnach sind meine Ausführungen
in o'^rnn c^x^p^ ni^w'V.n n'tfNi, p. 11 ff-, zu modifizieren.
3 Vgl. dazu Bornstein zur Stelle und ni2t5"nn n»rNn, p. 15.
* Das sind doch wohl die n'N:iL", wie im letzten Passus D'«Jirn pv KZ 't nnna.
Zu beachten ist dabei, daß Ben Meir nicht von Karäern spricht, sondern von
Nachkommen 'Anäns, d. h. doch wohl von 'Ananiten. Der Namen Karäer kommt
zwar schon bei Benjamin Nahawendi, also in der zweiten Hälfte des IX. Jahr-
hunderts, vor, aber wie Kirkisäni (Abschn. I, ed. Harkavy, p. 317, 1. 4) berichtet,
bildeten die 'Ananiten noch zu seiner Zelt (9.^7) eine zwar geringe, aber doch
besondere Gruppe. Sollten etwa anfangs nur diese in Palästina gewesen sein?
oder sind die „Nachkommen 'Anäns" hier wörtlich aufzufassen?
Festschrift. 31
XI
482 Samuel Poznaiiski.
um diese Zeit, nämlich Meir b. Josef, an den der Gaon 'Amram
im Jahre 858 eine vollständige Sammlung von Responsen geschickt
hat' Doch kann es reiner Zufall sein, daß Ben Meir diesmal seinem
Vater den Titel Gaon nicht beigelegt hat,^ überdies genügt diese
eine Tatsache nicht, um alle Beweise für die Identifizierung des
Urgroßvaters des Mose ha-Sofer mit dem Vater Ben Meirs um-
stoßen zu können.
Die Seltenheit des Namens Meir ist eben ein weiterer Beweis
für die Identifizierung. Dann kommt noch ein anderer Umstand
hinzu. Der erste Brief Ben Meirs an seine Freunde in Babylonien
beginnt, nach der gereimten Einleitung, mit der in gaonäiscben,
aber auch in nichtgaonäischen Briefen fast stereotyp gewordenen
Begrüßungsformel: 3 nbnj |mn:D p-\ -iibz' ]'^ n^s 2i« pnr p) 'i^ü ü^bv ixc
D-'Dpn p^ jn'.'abn p) pnin b^fl^ D'3tt?bm n-'i^snn |öi iTi^^b nstyvn n'cp p-nnjci
■"'" tt;npö3 amn bai^s' my n^^^'^ baai D'jjDm jmnn p^ D^Dmm aneicm Q^tsa^rm
'131 ni::iK -nirri. Hier haben wir nun schon eine volle Organisation des
Lehrhauses, mit einem „Vater", mit Schülern, Schreibern und Richtern,
mit „Reihen" und den Titeln „großes und kleines Sanhedrin" usw. usw.^
Also muß es schon eine gewisse Entwicklung hinter sich gehabt
haben und müssen alle diese Würden und Ämter, die fast alle
den gaonäischen Hochschulen eigen sind, schon vor Ben Meir
existiert haben. Daß aber dieser in den erhaltenen Schriftstücken
niemals Gaon genannt wird, scheint mir jetzt ebenfalls ohne Belang
zu sein, da wir ja seine Person nur in den Schriftstücken der
Gegner angeführt finden, die ihn naturgemäß nur n::''©'' ri«-i nennen.^
I
1 Siehe Geonica, ed. Ginzberg, II, 326. In der Familie Abrahams, die
meiner Vermutung nach, zu einer Seitenlinie Ben Meirs gehört, finden wir
einen Meir (= Nehorai) erst im Jahre 1161 (siehe REJ LXVI, 70). Die ältesten
bekannten Träger des Namens Meir in Europa dürften Meir b. Isak ii:i' n^l'Z-
in Deutschland und der Vater des Josef ibn Megas in Spanien gewesen sein.
2 Serira z. B. nennt seinen Großvater Jehuda ^vzit ^2H px; min> zi (Studien
und Mitteil. IV, 198 unten, 201) vielleicht auch i:3pT psj (ibid. 98; vgl. p. 360);
Hai nennt seinen Vater Serira i;'2K px:: (ibid. 2) und seinen Großvater Hananja
i;:pT p«J (ibid. 48).
3 Kombiniert nach Bornstein, p. 48, und E. N. Adler, REJ LXVII, 50.
Vgl. über diese Formel zuletzt mein cur ü-y:); I, 48 (wo noch hinzuzufügen
wäre, daß eine ähnliche Formel sich auch noch bei Abraliam Maimüni findet,
siehe Eppenstein, Abraham Maimuni, p. 31, N. 3).
4 Nur das Amt eines »ti"^tJ' scheint damals noch nicht existiert zu haben.
Wir finden es zuerst bei Salomo b. Jehuda, der es vielleicht auch zuerst ein-
geführt hat, vgl. Babyl. Geonim, p. 88.
5 Auch Josef ha-Kohen, der doch gewiß Gaon gewesen, wird von Serira
nur na^B" tr«T genannt, siehe ibid., p. 85.
XII
Die Anfänge des palästinensischen Gaonats. 483
Saadja aber gönnt ihm sogar diesen Titel nicht und nennt ihn
nur .T.irrn rxi.' Daß er überdies von seinen Gegnern nicht mit
seinem eigenen Namen angeführt, sondern als Sohn seines Vaters
bezeichnet wird, kann zweierlei Ursachen haben. Entw^eder kann
in TK'.t: \i etwas Verächtliches für seine Person liegen, wie in den
biblischen -c" p (I. Sam. 20, 27. 30), ltI^ü-, p (Jes. 7, 5) und ö tov
'^ßovßov (I. Macc. 16, 15; siehe Kautzsch zur Stelle), wie ja Ben Meir
wiederum seine Antagonisten -ara p und -xr: p nennt (JQR, N. S.,
V, 552. 554), 2 oder wollten sie damit bezeichnen, daß er nicht als
ein rechtmäßig ordinierter zu betrachten sei, wie der talmudische
nn-nrp,3 oder es kann darin endlich eine Art Anerkennung füi-
den Vater Meir liegen, der im Gegensatz zu seinem Sohn vielleicht
auch bei den Gegnern in Achtung stand. In seinen Briefen nach
Babylonien spricht Ben Meir von dem guten Verhältnis zwischen
diesem Lande und Palästina,'' was doch nur auf die Zeit vor dem
Kalenderstreit, d. h. auf die Zeit Meirs, bezogen werden kann. Erst
der ausgebrochen e Streit trübte das gute Verhältnis.
Es ist also anzunehmen, daß Meir Gaon gewesen, und dabei
der erste dieses Titels, und es drängt sich von selbst die Frage auf,
welchen Umständen diese Institution ihre Entstehung zu verdanken
hat? Man könnte sie in den damaligen Verhältnissen der beiden babj^-
lonischen Hochschulen suchen. Diese beiden Hochschulen machten
am Anfange des X. Jahrhunderts eine Krisis durch. Die suranische
lag schon 911, nach dem Tode Salom b. MLsaels, danieder und
hatte in ihrer Mitte keine Gelehrten mehr.s In Pumbadita wiederum
brach 917, nach dem Tode des Jehudai b. Samuel, ein Streit
zwischen den Mitgliedern der Akademie und dem Exilarchen aus,
1 Siehe Borustein, p. 8, N. 1 : p. 6?, 1. 22. In der Ebiatar-Megilla, p. 9, 1. 12,
kommt der Titel miinn iiX-i vor.
2 Von Saadja wird Ben Meir auch als 7t:'nrj bezeichnet (siehe Bornstein,
p. 58, 1. 6 und p. 64, 1. 16; ein den Arabern nachgeahmtes und von dem Gaon
auch sonst beliebtes Vorgehen seinen Gegnern gegenüber, vgl. Harkavy, Studien
und Mitten. V, 144), doch findet sich auch der Spitznamen -'ti-nf: ;:: (JQR XVI,
290. 296).
3 Siehe Taanit 3\ Ähnlich werden auch die Namen von Ben Azzaj, Ben
Zoma und Ben Zakkai erklärt, die ja aber aucli mit vollem Namen vorkommen.
Benennungen nach dem Vater kommen schon in der Bibel vor (z. B. mn p etc.
1. Kön. 4, 9), dann auch aus der Zeit des zweiten Tempels (siehe Büchler, Priester
und Cultus, p. 170), im Talmud (z. B. ntrv'^K p der Schwiegersohn Rabbis) und in
gaonäischer Zeit (z. B. die Masoreten Ben Äser und Ben Naftali, Ben Efraim usw.).
' Siehe den ersten Brief Ben Meirs bei Bornstein, p. 49—50.
'-> Öerira, ed. Neubauer, p. 39: c':c' r SNt:'v> 2t 12 ci^c :t la nnn2i . . .
r'O'^n na nNnct< n^i hivj: «cno »<na2 xnS'o .s^nh^N nnnai
31*
XIII
484 Samuel Poznanski.
indem jene Mebasser, dieser Kohen Sedek zum Gaon ernannte.^
Diese Zustände benützte vielleicht Meir, um ein Gaonat in Palästina
ins Leben zu rufen, so daß er es etwa 918 errichtet und darin nur
zwei Jahre fungiert hätte. Sein Sohn würde dann einen Schritt weiter
gegangen sein, indem er den Versuch machte, Babylonien Palästina
unterzuordnen, was ihm aber, dank der Intervention Saadjas, nicht
gelang.2 Aber in diesem Falle würde sich das gute Verhältnis
zwischen Babylonien und Palästina vor dem Ausbruche des Streites
schwer erklären lassen. Es ist also wahrscheinlicher, daß das
Gaonat ein Bollwerk gegen das Vordringen der Karäer in Palästina
werden sollte. Auch in Babylonien, dem Stammlande dieser Sekte,
wurde man sich erst jetzt der drohenden Gefahr bewußt. Bis
zum Ende des IX. Jahrhunderts hat man sie entweder unter-
schätzt oder sie drängte sich dort nicht in den Vordergrund. ^ Ihr
Hauptsitz in diesem Jahrhundert scheint Persien, ein für alles
Sektenwesen, sowohl jüdisches als auch muhammedanisches, so
günstiges Land, gewesen zu sein, weswegen wir auch nur hier
zwei bedeutende karäische Namen haben, nämlich Benjamin b. Mose
in Nahawend und Daniel b. Mose in Damagao, in der Provinz
Kumis. Erst an der Grenze des IX. und X. Jahrhunderts scheinen
sie auch in Babylonien und noch mehr in Palästina an Bedeutung
gewonnen zu haben. Das veranlaßte wohl einerseits die Führer
der babylonischen Judenheit, Saadja, der als 23jähriger junger
Mann schon eine Schrift gegen 'Anan verfaßt hat, nach Babylonien
einzuladen, wo er den Kampf mit den Karäern in intensiver Weise
aufgenommen hat,* anderseits wiederum schufen die Vorsteher
i Ibid. p. 40: nini n"Di n:tt' -nsa 2>3t5'i . . . la^pr \)n:, >Nnin» m i^a nnnai . . .
nayi fh-) djc* Si^n tt'nn tj jin^jo ndji^s mm . . . N3n2 pii* p2 21 irsS mnp ic^': im
- Das Einstellen des Streites zwischen David b. Zakkai und Mebasser im
Jahre 922 hängt wohl, wie schon Bornstein (p. 12) richtig erkannt hat, mit dem
Auftreten Ben Meirs zusammen.
3 Daraus erklärt sich vielleicht auch, daß in der vorsaadjanischen gaonäi-
sehen Literatur von den Karäern nur an zwei Stellen die Rede ist, und zwar
wird auf sie angespielt in einem Responsum eines Schülers eines Räba, der
ein Schüler des Jehudai Gaon gewesen ist (ed. Harkavy, ji.'in IV, 72), dann in
den bekannten Worten Natronais, der das Gesetzbuch 'Anäns nur vom Hören-
sagen kannte (airov 21 inD, ed. Warschau, fol. 31").
* Das Jahr, in dem Saadja seine Heimat Egypten verlassen hat, ist nicht
genau bekannt, jedenfalls war es zwischen 912—920, denn er verließ es, nachdem
er mehr als 20 Jahre alt wai-, wie aus dem Fragment Saadyana, p. 134, folgt
(. . . nnry p 12 }<m r\n^ J,nn i<h nnj< li'i ^3), aber lange vor dem Kalenderstreit mit
XIV
Die Anfänge des palästinensischen Gaonats. 485
der palästinensischen Judenheit das Gaonat, um gegen sie eine
feste Organisation zu haben. ^ Die Babj^lonier dürften die Schöpfer
dieser Institution als willkommene Kampfgenossen angesehen haben,
und daraus erklärt sich das ursprüngliche gute Verhältnis zwischen
Babylonien und Palästina. Wie nun die Regierung sich dazu ver-
halten hat, ist schwer zu wissen, da keine diesbezüglichen Nach-
richten vorliegen. Womöglich hat sie sich in solche interne An-
gelegenheiten überhaupt nicht gemischt. Übrigens war es die Zeit
des Chalifen at-Muktadir (regierte 908 — 931), die voll Unruhen war,
und so konnte auch im inneren geistigen Leben der Juden eine
Dezentralisation eintreten.
Wo nun Meir seine Hochschule errichtet hat, ist ebenfalls
unbekannt. Ben Meir finden wir außerhalb Jerusalems,^ und so
dürfte auch dessen Vater nicht in der Hauptstadt das Gaonat
geschaffen haben. Die Ursache mögen wohl wiederum die Karäer
gewesen sein, vor denen man in Jerusalem, wie wir oben hörten,
nicht seines Lebens sicher war. Wieviel Jahre Ben Meir schon
vor 921 amtiert hat, ist ebenfalls unbekannt. Jedenfalls klafft
zwischen ihm und Josef ha-Kohen, von dem wir das sichere
Datum 989 haben, eine große Lücke. Aus der Zwischenzeit haben
wir die Anfrage der Rheinländer (cid—. 'Z':a) an die Gemeinden oder
Gelehrten Palästinas aus dem Jahre 960, in der die Geonim nicht
erwähnt werden. ^ Sollte es damals keine gegeben haben ?'^ Inter-
essant ist in jedem Fall festzustellen, daß mit einer Ausnahme
(Salomo b. Jehuda) das Gaonat von Davididen auf Aroniden über-
Ben Meir, denn er bereiste schon früher verschiedene Länder (siehe Bornstein,
p. 71 ff.). Walirscheinlich verließ er es nach der Abfassung seiner Schrift gegen
'Anän, d. h. nach 915, und der Ruhm, den Begründer des Karäismus bekämpft
zu haben, ging ihm wohl in fremden Ländern voran.
' Dadurch würde meine ursprüngliche Vermutung von der Entstehung
des Gaonats in Talästina als Reaktion gegen die Stärkung des Karäertnms in
diesem Lande (m:c'\"i- n'rsi, p. 34; vgl. Babyl. Geonim, p. 82, N. 1), aufrecht
erhalten werden können, aber in modifizierter Form.
2 Siehe Bornstein, p. 60, N. 3.
3 Vgl. Babyl. Geonim, p. 84, N. 2, und das dort Gesagte in betreff der
Antwort des Chazarenkönigs Josef an Hasdai ibn Saprüt.
■* Aus dieser Zeit stammen vielleicht auch die palästinensischen Responsen
(^N-ia'' pK mmcn) in der Sammlung pii« nvr (fol. 15", 30", 69% 83" und 92''; vgl.
Litbl. des Orients X, 201 und J. Müllers nrsri, p- 15), und womöglich auch die
in die Halachot Gedolot (ed. Warschau, fol. 120) aufgenommenen nuii'p mrTn
Nnyo »321, die beide aus der gaonäischen Epoche zu sein scheinen und in denen
wohl Palästina, respektive Palästinenser, nicht aber palästinensische Geonim
genannt werden. Ausführlicher darüber in einem anderen Zusammenhang.
XV
486 Samuel Poznanski.
ging und umgekehrt. So finden wir nach Meir und dessen Sohn,
den Nachkommen von Patriarchen, die Aroniden Josef und dessen
Sohn Samuel. Dann wiederum die Nachkommen von Patriarchen
(aus einer Seitenlinie Ben Meirs?) in drei Generationen, nämlich:
Abraham, Aron und Josia, Letzteren fanden wir in Ramla im
Jahre 1015. Sollten damals oder noch von früher her die Geonim
in dieser Stadt, die auch der Sitz der Behörden gewesen ist, ihr
Lehrhaus gehabt habea,' oder hat sich Josia dort nur zufällig
aufgehalten? Interessant ist es auch, daß wir aus demselben Jahr
eine Anfrage von den Genossen Jerusalems an Hai haben.^ Sollten
vielleicht etwa in der Heiligen Stadt Parteigänger der babyloni-
schen Geonim sich befunden haben, welche die Autorität der
palästinensischen Schulhäupter nicht anerkannten ?3 Der yz^ und
Nachfolger Josias, Salomo b. Jehuda/ unterhielt vielleicht Be-
ziehungen mit Hai.''' Ihn finden wir auch als t'zü in Jerusalem,"
so daß vielleicht Josia zuerst sein Lehrhaus dorthin übertrug.
Bei Salomo fungierten als „Väter" zuerst Josef ha-Kohen und dann
Aron IL b. Josia I. (oder auch umgekehrt), worauf das Gaonat
wiederum an Aroniden (die nicht Nachkommen des Samuel b. Josef
gewesen sind) überging, und zwar an Salomo b. Josef ha-Kohen,
den Sohn des früheren t'ds'. Auf Salomo folgte dessen Sohn Josef,
der den Sohn Aron IL b. Josia, der ebenfalls Josia IL hieß, zum
-i"2X hatte.'' Von da ab ist die Geschichte des palästinensischen
Gaonats bereits aus der Ebiatar-Megilla bekannt. Sein Inhaber war
wiederum ein Davidide, nämlich der oben erwähnte Nachkomme
i über die Bedeutung von Ramla siehe REJ XLVIII, 156, N. 2. Auch in
dem Brief an Salomo b. Jehuda, ed. Müller-Kaufmann, wird (1. 22) ein Schreiben
„der ältesten Ramlas'' (n'rril •'ipt) erwähnt.
2 In einer Antwort nach Kairuwän aus dem Jahre 1016 (siehe Studien
und Mitteil. IV, 32 oben) sagt Hai (ibid. p. 29, Nr. 64): ]*pa ir:i}^ ns2 IT n^Ntt'
'i:i wr^nm or^'n^iC' ansnn n'rDsnriD cm^ü n'a'. (Über eine andere Anfrage aus
Jerusalem an Hai siehe J. N. Epstein, Der gaonäische Kommentar etc., p. 27.)
3 Über die dominierende Stellung der Babylonier in Palästina, aber etwa
150 Jahre früher, unterrichtet uns das interessante Responsum eines palästinen-
sischen Jüngers oder jüngeren Zeitgenossen Jehudais bei Ginzberg, Geonien II, 52
(vgl. JQR, N. S., III, 415).
^ Frülier hielt ich ihn für einen T'2N des Samuel b. Josef.
6 Vgl. Babyl. Geonim, p. 90.
c Vgl. ibid. p. ST, N. 2.
" Dadurch läßt sich die Zeit dieses Josia besser ausgleichen, da dann der
Zwischenraum zwischen 105,3, wo er T'ix war (1031 war er i^n) und 1015. wo
srin Großvater Josia I. Gaon gewesen ist, ein kleinerer ist als der, den ich
anfangs annehmen mußte, als ich Josia I. vor Josef, dem Vater Samuels, d. h.
vur tiS'J ans-etzte (vgl. aucli Babyl. Geonim, p. 91, N. 4).
XVI
Die Anfänge des palästinensischen Gaonatä.
487
der Exilarchen, Daniel b. 'Azarja, und dann wiederum Aroniden,
nämlich die letzten zwei Geonim, Elia, der Bruder Josef b. Salomos,
und dessen Sohn Ebiatar.
Die Reihenfolge der Geonim und ihrer „Väter" ist nun folgender-
maßen anzusetzen: 1
Geonim:
I. Davididen (Nachkommen der
Patriarchen) :
Meir
(Aron V) b. Meir (921)
?>
Väter":
Isak
II. Aroniden:
Josef (989)
Samuel b. Josef
III. Davididen (eine Seitenlinie von
Ben Meir?):
Abraham
Aron b. Abraham
Josia b. Aron b. Abraham (lOlü)
IV. Unbekannter Herkunft:
Salomo b. Jehuda b. Berechja
(102T— 1046)
V. Aroniden:
Salomo b. Josef
Josef b. Salomo b Josef (IOl'3)
VI. Davidide (Nachkomme der Exil-
archen) :
Daniel b. 'Azarja (1054—1062)
VII. Aroniden:
Elia b. Saloiuo (10G2— 1085)
Ebiatar b. Elia (1085 bis vor 1109)
"Salomo b. Jehuda b. Berechja
Josef ha-Kohen
Aron II b Josia I b Aron
''Josef b. Salomo ha-Kohen
Josia II b. Aron II b. Josia I
*Elia b. Salomo ha Kohen
*Ebiatar b. Elia ha-Kohen
*Salomo b. Elia ha-Kohen
§adok b. Josia II (nach lu94)
Abraham ha-Kohen V
* Diejenigen „Väter", die spater zu Geonim avancierten, sind auch hier
mit einem Sternchen bezeichnet.
XVII
Das Lehrhaus dos Eabbi Nissim Geriiiidi in
Barcelona (p)
als Ursprnugsort der letzten antimaimunischen philo-
sopliischen Eichtung in Spanien.
Ton Rabbiner Dr. M. Rosonmaim, Wien.
Der seit dem Erscheinen von Maimonides' Meisterwerk „Führer
der Irrenden" fast ununterbrochen lodernde Streit über das
Verhältnis der aristotelisch-maimunischen Philosophie zu den über-
lieferten Glaubenssätzen des Judentums schien durch den über
Betreiben des Enkels Maimonides', David Maimuni, von den maß-
gebenden Rabbinatskollegien des Orients (1289) ausgesprochenen
Bann gegen die Gegner Maimonides' zugunsten desselben ent-
schieden worden zu sein (vgl. darüberKobak,Jeschurun, Jahrg. VII;
Brüll, Jahrbücher für jüd. Gesch. u. Lit, Jahrg. IV und Graetz,
Geschichte, Bd. VlI, Note 8). Selbst Salomo ben Adrets Stellung-
nahme gegen das frühzeitige Studium der philosophischen Schriften
(1305) sollte nicht die Werke Maimonides' treffen (vgl. Graetz,
Geschichte, Bd. VII, 3, Aufl., p. 241). Der Freidenker Samuel Zarza^
stellte in seinem Superkommentar zu IbnEsra, Mekor Chaim (1368),
die Gegner einer philosophischen Deutung der heiligen Schrift
den die talmudische Hermeneutik verschmähenden Sadduzäern
gleich und noch viel später, 1432, konnte der Proven9ale Josef
ibn Kaspi an seinen Sohn die Worte schreiben: „Ich schwöre
beim ewigen Leben, daß Aristoteles sowohl wie seine Genossen
c':vj i:Si'K c'xipin Din":i prrj r,);>or2 N:m S'cr inD:n, Einleitung zu seinem Werke
D"n mprD. Über sein Leben vgl. S. Reinach in Revue d'anthropologie, T. IV,
Paris 1889 und meine Abhandlung: Darstellungen aus dem inneren Leben der
spanischen Juden im XV. Jahrhundert, Magazin fiir die Wissenschaft des Juden-
tums, Berlin 1893, p. 161, Anm. 1.
1
490 Dr. M. Rosenmann.
and Schüler allesamt dazu auffordern, die Worte der Weisen und
Propheten zu erfüllen und insbesondere die praktischen
religiösen Vorschriften auszuüben." (Sefer Hamussar im
Taam Sekenim, p. 52.) i
Dieser, mindestens in Gelehrtenkreisen fast als unumstößlich
geltenden Identität der aristotelischen Weisheit mit der mosaischen
Gesetzeslehre gegenüber tauchten gegen Ende des XIV. Jahr-
hunderts und darüber hinaus in Spanien philosophisch geschulte
Männer auf, welche, mit allem wissenschaftlichen Rüstzeug der
damaligen Zeit ausgestattet, diese Anschauung als einen über-
wundenen Standpunkt betrachteten und unter sachlicher Be-
kämpfung des Aristoteles und seines Mittlers Maimonides oder
unter stillschweigender Ausschaltung beider grundlegende, be-
deutungsvolle Werke schufen.
Von wo ist dieser Umschwung ausgegangen?
Alle Anzeichen weisen auf das Lehrhaus des R. Nissim Gerundi
in Barcelona hin, dessen Einflußnahme in philosophischer Hin-
sicht in nachfolgender Beweisführung dargelegt werden soll.
R. Nissim ben Rüben Gerundi (;"-i) (gest. 1380), der den be-
rühmten Rabbinatssitzdes a"2V-\ in Barcelona einnahm und sicherlich
nicht ohne tiefe Absicht im Gegensatze zu seinem von ihm nie
zitierten Kollegen ^ Don Vidal de Tolosa, welcher Maimonides'
halachisches Kompendium Mischne Thora kommentierte (riDra t;!2),
das von Maimonides verdunkelte Werk des Alfasi {=]"''\) durch seine
Erklärungen wieder in den Vordergrund zu rücken versuchte,
besaß das genügende Ansehen ^ und auch Jen Stab von Schülern,
um Maimonides auch auf religionsphilosophischem Gebiete autoritär
entgegentreten zu können. Zuerst wollte Gerundi in einem nicht
fertig gestellten Kommentar zur heiligen Schrift gegen Maimonides
Stellung nehmen (vgl. Crescas, Or Adonai, III, 1 : snn jij^jn Tj'n n^ri
b'nnnu' nmnn '»yiTs^ n"r wo: i:*3i, ebenso Abrabanel, ü'\Lnn n*'»-*:*, p. 2 :
nrtj'yr:; intnS 'j-isai D>«'22n. Vgl. noch ib. p. 50: maipa^ nnaoan U'nm nSnn ni ti3ti
Ta^ nnoi cDnn nr n'n '3tr n<2 pn o ühv mw nnan 'oa mons onnaT iNai onnso
:nr3N ir2{<ß' nr^ Sri
2 Weiss, mm in in, Bd. V, p. 134.
3 Vgl. Scheschet Resp. 375: yn) Sxt.:'' v:3n Sr: r^N -ni' pKty m::^ H'o nirji iic"»
citi'r:::' ilivoi nicn nsopr rasS ch^ rmrni. Über sein Ansehen bei den NichtJuden
Resp. 447: an':^y2 mxo n^r: n\m üm.12 a.i vic i'ti:, du 'r i:;y2 pi nS wrosi; Resp. 377:
v?N -|ny px "ix-it:'' 'r:rn ^722 •'2 cp'Dcr: u.x px i~2ü' 72 ainrS mhi itn; vgl. noch Anecdota
Oxoniensia, ed. Neubauer, II. Teil, p. 241, aus iüd nnp von Isak Lattes.
II
Das Lehrhaus des Rabbi Nissim Gerundi in Barcelona. 491
. . .mw"? b'nnnir riTnn '•'22 a"c: ir^i 2^n), schließlich aber wählte er die
damals usuelle Form der Predigt, um selbst oder durch den
Mund seiner Schüler die aristotelisch-maimunische Philosophie
zu bekämpfen. Bloß zwölf Predigten ^ über die Probleme der
damaligen Zeit sind uns von Gerundi überliefert worden, aliein
viele Stellen derselben genügen, um seinen nicht selten von
scharfem Tone begleiteten Gegensatz zu Maimonides zu be-
weisen.
Dieser hatte seiner Lehre die religiöse Weihe durch die Be-
hauptung zu verleihen versucht, daß die Schöpfungsgeschichte der
Bibel, Maase Bereschit, und die Vision Ezechiels, Maase Merkaba,
die Physik und Metaphysik der Griechen darstellen (More II, 29).
Hier setzt nun Gerundi seine Hebel an. Der Talmud
(Chagiga 11^ ff.) verbietet Maase Bereschit und Maase Merkaba
Uneingeweihten mitzuteilen. Gerundi fragt nun, welche Geheim-
nisse in der Physik und in den anschließenden medizinischen und
Agrikulturwissenschaften stecken mögen, daß sie dem Laien-
publikum vorenthalten werden müßten und ob nicht die Land-
wirte praktische Physik und hiemit die nach Maimonides geheim
zu haltende Maase Bereschit betrieben? mn nrnt:' mü-ii irr Q'W
b": a'D; r.'z-i, Derasch I, Venezia 1596, p. 8: ur: n'C'S-a nttT» psr n:?as
niTno nn v'^ rntan narn km n-c'X-in nürac ncK b"i ü"2ttnn n:n •'D rm -nx-n "i'-ii-
na'?i"nn", mnonn in^nn-'iy nrn cna ü'zz'fi:n crsmcai nn^cs imms j's '= mbr:
na bzi psc j^x ^a \)f2r\b ini^cnsD ab- ^z m,^r;u? biran vTb inii rr-n p «in dx mn
yiT nnu? CD-iErT'sr 'iKn bza £:'?i':i -inc3 n'rrv 'IK-1 ]"« miS-'si r:ton p^rn snc
cnn'n :"S' n^m rr;t:n niarnn mru'J^j ny-i!2m nrinart nni? narm ns'iann n;:rnr
12 DTT"! n'CK-ir nrr.'23 -'(an ru-in mnsn "ira. (Vgl. damit Josef ben
Schemtob im Kebod Elohim, Blatt IS*^: laü ar^b'j n"3:nu ".^12 pi:"N-n
mm mn'^Nn narnD -,,"2XU7 "s: b'j yjbn -.rx '^"t cc: n"n virn irx-itt'
n^L'sn^ n-i'yai nrriit: ,Tcr."2 x"n nia^n a'sicib'sn mxnp nr« n."2i'?
(:r3'i:n na:n
1 Die Beweise, dat5 Gerundi der Verfasser der zwölf Deraschot war, siehe
bei Benjakob, Additamenta zu Sehern Ilagedolim zur Stelle; Graetz, Gescliichte,
Bd. Vn, 3. Aufi., p. ;ißl, Anm. 2; Weiss, vrini in in. Bd. V, p. l^S— ;] (wo
rarallclen zwischen den Deraschot und Stellen in Gerundis Kommentar zu Alfasi
nachgewiesen werflen); Steinschneider, Catalogus Bodl. s. v. Nisaim incertus.
Hier sei noch darauf hingewiesen, daß Abrabanel (Rosch Amanah, Einleitung)
Crescas und Albo gerade mit Bezug auf ihre aulimaimunischo Stellung als
ScJiüler des R. Nissim bezeichnet; nun ergäbe sich zwischen dem Schüler des
Naehmanides R. Nissim, dem angeblichen Verfasser der Deraschot (gest. 1224,
Zacutu zur Stelle u. a.), und Crescas und Albo, die am Ende des XIV. Jahr-
hunderts blühten, eine Differenz von nielir als 150 Jahren.
lil
492 Dr. M. Rosenmann.
Aus dem Verbote der Weisen folge vielmehr, daß unter
Maase Bereschit etwas Höheres zu verstehen sei, als die Physik
der Griechen. Sie sei nicht dem Philosophen, sondern dem mit
prophetischem Geiste Begabten zugänglich, nwött^ "löi"? bais ^b p öJi
"D jrbyn ab pnnnn o'^ira ibs idid rrirs-in nu^yö nntr ratan nösn ,Tnn ab n^Ds-c
raan narn x\-i n^s^K-a nu?yia ^r psD i'x "3 rt',^ naittrim , . . , nnDia nrra n",-!" n:
•'p'^x retten xb« mn xbi -ipntin i:iQ ib. und ebenso sei Maase Merkaba
etwas anderes als die Metaphysik der Griechen, sondern viel-
mehr die Lehre von den Engeln '^r'^nrm ■]ir;2n nn* nnaiss ntyra .t.ti
Dtt'nn D'nxbsin ib.
Gegenüber Maimunis Bestreben, das Reich der Wunder ein-
zuschränken, welches Beginnen von Gersonides (Milchamot XI,
10 — 12) bis aufs äußerste fortgesetzt wurde, betont Gerundi in
Anlehnung an Nachmanides, daß gerade die Veränderung der
natürlichen Dinge das charakteristische Merkmal der jüdischen
Religion sei. Derasch 6 : ^Dina ^iki px Di« ^"^wn "sitr'D "d f^Jann nias na-'i
c'HDn mn ba 'c'^nb artb m:: jxai iixia ünb pT ^3 Kinn p^iün ba id-'^l' nxisnn
bza b'^s :^-^püb ab^ man '-D-in'? nnoas arxi D^ötr n^z u:':v bs ^a nn"? m^nn"?
nipin vn^ "3 na mn'aün nin-'Dnö stj ab nmnn bs Dvpa (vgl. noch p. 16
und 27), sowie daß die Erzählung von der Vertreibung des ersten
Menschenpaares aus dem Paradiese mit Absicht am Eingänge der
Bibel angeführt sei, um darauf hinzuweisen, daß nicht das starre
Gesetz, sondern Gottes freier Wille das Weltall leite. Ib. p. 8,
Derasch I : inmn nb^nr.r [jnr j;» u'itj] i'^d -ns'cn ni -[irn' nmnn jniD n''::] n:ni
rbs -iZ'a niD\n n:in j-D^n ncv rbv nu-'S mD\n hidd"? nV''nn "inar j^^nn nDin nrxs '3
Jtiiu'sn \^:i-\n ni: bv bnx 3vnn n:: by übij?n -^^jr ps'u> xim nmnn nnsn;
Maimunis Anschauung von den Voraussetzungen zur Prophetie,
wie nicht minder seine Behauptung, daß nur Moses und eine
geringe Anzahl Würdiger die Stimme Gottes auf dem Berge Sinai
gehört, während das übrige Volk wegen Mangels an intellektuellen
und sittlichen Vorbedingungen nur einen Schall vernommen hätte
(More II, 33 ff.), lehnt Gerundi in entschiedener Weise ab. Derasch 6:
■^nnn k"? Di::y b)p pn "^xna?^ irtt\n «b nüKi nr p^nnnu? nt*» iD^sn nnn ja nanD i3'?i
nc'ö'? niaKJU? ii23 "^snu" '?3 Dirötrtr nnnn np^r k"?« . . . nn sa'n nnm . . . nnnn
rna p'^ '^v■D^ . . . ""'u>n s'ss Kinu? nasn lyn-tr ''na masu? iö3 nmnn orp"? riTon n^m
nsi3jn nma"? D'^isn vn «"^c? omra D^nn rntr nai ... rH' p'^m Piioib-'s by iiacj
•^s is'sbi vnnn mno^u? piidi'^'b'? j'ax; K'?cn insin: ^Tb]} ninnnr ''n3 ni mn '?'?3
: pptt? ü"K Ninty rn: nra nKiai"? "jan -qt'i:' siidi'?'s
Weit ausführlicher bekämpft er daselbst und auch an vielen
anderen Stellen den Ausspruch Maimunis (More II, 33), daß die
IV
Das Lehrhaus des Rabbi Nissim Gerundi in Barcelona. 493
sinaitische Offenbarung die beiden Grundprinzipien des Judentums,
die Existenz und die Einheit Gottes, nicht enthalte, da diese aus der
philosophischen Spekulation von selbst folgen und, „was aus dem
Beweise sich ergebe, den Charakter der Prophetie habe". Derasch 9:
CMi'fiZ' mir;.-! -£12 "i"? n'rt' x"?! -r:« c"pc2C' r\".nr^ isca n-in 'Cfi^ mö: "B'n r[•,^
:n K"3:n tasrs: nsias vt"»;'
Als Endzweck der Welt sowohl als der sinaitischen Offen-
barung betrachtet Gerundi nicht die Erkenntnis (More III, 28;
Jesode Hathora II), sondern die der Liebe zum Ewigen ent-
springende Verehrung, welch erstere durch die Erfüllung der
religiösen Gebote wesentlich gefördert wird. Deraschot, ed. Venezia
1596, p. 42^ : pbr^r^^ . . . minn mo'i cbuM nK'ir; nrr '"rn nsTU? n: b-zfz n'riyn
c"'7rip?2 rn' riKtn nrnTii p2m rrrix'^a: pirn 'n' imisisn p-i:? rsjn "prpnur "rrn
'-; rTiS'"? >■;" "2n,-i n'brnr n::i2r peinn «2 nnriK« ^ni« p'^n km -:n p'?nm 5r£:n
ib. p. 43": die Erkenntnis sei das Mittel, nicht das Endziel (vgl.
damit Serachjas Rede, im Auftrage seines Lehrers gehalten: m bz^
nsn . . . . -inx r'bzrb rr.zn ik nr^Tjb x"- r:2znr\ nyT ox nr"!*? '^' nax i"?: x"n nx"
mi'Jsn n'Tr 12231 rr'^an.T'r nx"i3. Hechaluz VII, 9 9.)
Gerundis Auftreten gegen die maimunische Philosophie wirkte
zündend. Wie ein roter Faden zieht sich durch die philosophische
Literatur bis zu Ende des XV. Jahrhunderts Gerundis Hinweis
auf Maimonides' Verfehlung in der Erklärung von Maase Bereschit
und Maase Merkaba. Eine ganze Reihe von Jüngern, von denen
einzelne Berühmtheit erlangten, schlössen sich der Anschauung
von der Inkongruenz des Aristotelismus und der Lehre des
Judentums an, übertrugen sie auf ihre eigenen Schüler und ver-
breiteten sie in grundlegenden Werken. ^ Als unmittelbare Schüler
Gerundis in diesem Sinne ^ sind uns bekannt:
1 Welchen Eindruck Gerundis Eingreifen selbst auf Fernstehende ausübte,
siehe in Revue des Etudes Juives XXIV (1892) Notes sur Messer David Leon par
S. Schechter p. 123: x>£)iciS'£3n c-; crcn [31X2 (nmnni ix^S Tr:n iSinc» c^aanno nvp
anni iniTon h^ a-j ht h]! nin^:: nan ik'x noi n:ir:t< isd ^ys n::nn nc'VK* ir:3 qiS'n ^hz
nsi nynpa ptt'Nim npmnn n'San nr ip^ni' cnxpi imini inr:2n h:i c;* nBC2 nir^n
vnx '.Niü' vTO^m i'in r\''n nosonn, ib. 124: minnc (c^jnnKn) cn:3iK na-^i« «'»«
uyri2 -IHK mt:' xin n-^inn unirr 'jv^sii n'cux na^nnrj nar^v inTi na^yai n'n^x x'n
:n':rn N'B'.ciysnri insn nvp2 Sira
5 Sein berühtrter Schüler Isak Scheschet hielt sich diesbezüglich im
Hintergrunde, nichtsdestoweniger kommt die religionsphilosophische Anschauung
seines Lehrers an vielen Stellen seiner Responsen zum Ausdruck, so z. B. in der
Annahme, daß die nichterklärbaren Gebote (c'pin) dartun sollen, daß Gott Israel
außerhalb der Naturgesetze gestellt habe (Resp. 48, 118, 438, 439); vgl. damit
494 Dr. M. Rosenmann.
1. Chasdai Crescas, der Verfasser des „Or Adonai";
2. Serachja Halewi/ Teilnehmer an der Disputation zuTortosa
(1413 — 1414). — Als mittelbare Schüler:
3. Matathias Jizhari,^ gleichfalls Teilnehmer an der Disputation
zu Tortosa, und sein Genosse
4. Josef Albo, der Verfasser der „Ikkarim".
Aus Predigttrümmern und kurzen Notizen lassen sich die
schweren Kämpfe rekonstruieren, die an Gerundis Eingreifen sich
knüpften. Mehrere Male ergriff Gerundi das Wort, um die Identi-
fizierung von Maase Bereschit und Maase Merkaba mit der Physik
und Metaphysik der Griechen zu widerlegen; seine Schüler Serachjn, I
Crescas, sowie mehrere andere, deren Namen uns nicht überliefert \
worden sind, bestiegen zum Teil in direktem Auftrag ihres Lehrers
die Kanzel (Serachja : -i,^s: ^w'r^z' ■'mias't:? n^i ;n",Tc snn ns':i n'irfan n: n:m
pi^ n-na iD3n hv p'czr^ xia^ jaiKn nn rm:!:p nr fi'nt? "^b ^u7K xim "^risn ntt^n br
■•11=5 bv u'ph^m^ HechaluzVII, 97 und 101), um a) die Allegorisierung
der biblischen Erzähluogen, bj die Zurücksetzung der Gebote gegen-
über der Erkenntnis und cj die Auffassung von der Erlangung der
Unsterblichkeit durch spekulatives Denken zu bekämpfen (vgl. über
letzteren Punkt die Predigt Crescas -iw nrnns'? -i'.x 1. c. 93: nim ,xm
nn p n- n-n cn^ r\'^'>f\r\ pn^ sin«: ^b j'Kir nsn?: xin ":rn nairn m sin dk n:n
]i2 j'jEian •'inn'? ra'iiii i3''n ^"^i nmnr ixntr mrn n-^pz i;r,is' -i''C''n2 i:*? "i rrn
(: Q'^-'n'rKn jn*2;y "aDri irr^e:!?! mi'^n
Hatte so Gerundi die Axt gegen die aristotelisch-maimunische
Philosophie erhoben und größtenteils nur vermöge seiner über-
Gei'undis Äußerung über die Vertreibung des ersten Menschenpaares, Derascli I,
p. 8. Über Gerundis Stellung zur Kabbala schreibt Scheschet: n.'ixti' nr: 7n:?mn -i:::i
:K'nn n'j^pn j'jy^ pr:NnS S"i j"2r:3-in vpn \snD nm' n^nn '3 V't c>d3 1:21 ::-in mo mn'2 'S
1 Es liegt kein Grund vor, Serachja als Schüler Crescas' und nicht eher
als direkten Schüler Gerundis zu bezeichnen. (Vermutung Steinschneiders in
Ozar Nechmad II, p. 231 und Hechaluz VII, p. 94.) Für unsere Annahme sprechen
folgende Stellen in den Predigten Serachjis: n»'?« «n;is ':n irs mir.rn n-nar:nr3i
in2'7DO h-; D'r2' inx' SSsn-:! t^td '3N nyi mcSns iSa Sn.in nni nt sSn
darunter kann nur Gerundi un 1 nicht Cr<^scas verstanden sein, da letzterer
keinen Kabbinatssitz einnahm. Der Siblußsatz: >h''2\i'r: noa cOn-in D'nxn nNOi
□ 'StS 13 '2» ci? dürfte auf Crescas und andere ältere gleichgesinnte Kollegen
eich bezogen haben. Vgl. Abrabanel, Einleitung zu n:r:s K'NI: onay n'tt'iX »ac
c'D3 T'n 'Ta'pn n>S'2 in o'nnsN Q'i'2 (Crescas und Albo), ebenso anSx m^i'sr::
niE'yS S'nnnty »n^QS d'd: n'2n nrsn S^^B" •>i2 'c-ni d'cjs uny v^sn 'innsrD cjrixn
mnx TiT nn mph iTcSn '«non T'm minS. Daß unser Serachja Halewi nicht mit
dem Aristoteliker und Kommentator des More identisch ist, hat Steinschneider
(Ozar Nechmad 1. c, Hechaluz 1. c.) genügend nachgewiesen.
3 Vgl. Hechaluz VII, p. 94.
VI
(
Das Lehrhaus des Rabbi Nissim Gerundi in Barcelona. 495
ragenden Persönlichkeit ihr den Nimbus der Unangreifbarkeit
genommen, so schritten bald seine Schüler und Anhänger, die
eine dem Meister ^ abgehende einschlägige Kenntnis der philo-
sophischen Literaturzweige sich anzueignen wußten, daran, die
griechische Philosophie mit den ihrer eigenen Ptüstkammer ent-
lehnten Waffen zu bekämpfen.
Serachja übersetzte Algazalis „Niederwerfung der Philosophie"
und führte der jüdischen Gelehrtenwelt antiaristotelische Argu-
mente zu.
Chasdai Crescas, der genialste Schüler Gerundis, unternahm
im Verein mit Gleichgesinnten zum erstenmal eine kritische Durch-
forschung des griechischen Systems, wobei er darauf hinwies,
daß bis dahin eine sachliche Widerlegung der griechischen
Theorien nicht vorhanden gewesen sei. (Or Adonai, Einleitung:
p^bn' üb n::n nirnn nprai:' ni av -iS'axi .n^-isnn 'mii'n ar na-i nTpiri bn: jvps
. . . ^n^bs n'i'y^ 'nbnü nv^a 'n j-n'.'jn^r: anai naDi: Miiv n^xn cki n'?^'?n [nnni
Bei aller Originalität dieses Denkers weist sein Werk den
Einfluß Gerundis an entscheidenden Punkten auf, so in der Lehre
von den Wundern (Or Adonai, IL Abschnitt, II), der Erlangung der
Prophetie (IL Abschnitt, IV, 3: nsian ^i' bv nrö n«i2: nrrn ajiaxi
b"T a'c; iDSi iD^n -innsin), der Weltschöpfung (III. Abschnitt, I, 5:
r['\)r.r\ u?n'22 n"r a^c: iini ann ])^:n n:n n.^xan m?r'''a -rrn naai
•^'nnnr, vgl. die Feststellung Abrabanels im a'nbs mbrsia, Venezia
1592, p. 6'^: ain "nnx -lu.'»:-) . . . rm'?,^a b''BD irm ain "na*: an n'?x
T^SB^ ]wan "^i^a '3 n?:x,^a -xnan ") und dem Endzweck des Menschen
(II. Abschnitt, VI, 1; vgl. Joel, Crescas p. 45 ff.).
Als Vertreter dieser Richtung ist auch R. Simon ben Zemach
Duran (f'"an) mitzuzählen, ein mittelbarer Schüler des Gerundi,
der im Abotkommentar (max pa) Maimonides gegenüber eine freie
Stellung einzunehmen wußte. (Vgl. Guttmanu, Die Stellung des
Simon Duran in der jüdischen Religionsphilosophie, Brauns
Monatsschrift 1!)08 — 1909.)
Josef Albo, der in seinem berühmt gewordenen, Maimonides'
Dogmatik kritisierenden und dessen dreizehn Glaubensartikel auf
J Gerundi erwähnt an keiner Stolle ein Werk des Aristoteles oder einen
Kommentator desselben.
VII
496
Dr. M. Rosenmann.
drei reduzierenden Werke „Ikkarim" die Goldbarren aus der Ideen-
welt seines Lehrers Crescas in leicht greifbare Scheidemünzen
umzuprägen verstand (vgl. darüber Joel, Crescas, p. 12 u. a. 0.),
war nicht minder von Gerundi beeinflußt worden, wobei er es
nicht unterließ, einzelne Ausführungen Gerundis bis auf das Wort
seinem Werke einzuverleiben, so z. B.:
Albo, Ikkarim III, 32:
nx'ix'i "rJa 'ns lia^r (nvx) n^^fi ^'2f2n
■'rr^ r"^n mm-ia nnts n\Tiy -iöini ibbn
nnmn "^na rTr^^'^ trJirn dn-i-ö •'"uti
imiamn'? rhii v:'znn n:ir2 ^'X'n h:iii D':s:nDn
"bx -ins -^D -iias* bsis* ^b inxti^sji ^k
m.^i::nn nxn^ bv nai'? '^sik xb
Vgl. Duran, msi« pa, ed. Wien
1863, S. 8% wo Duran die gleiche
Erklärung Gerundis anführt.
Albo, Ikkarim III, 33:
niv)f2 '"'tt'n miDr n^nriD i^sx i^s*i
Dnrn or nn^n nrtöt'ni jim'rn
"r 1^1,1 rT Kin peon ht irrm .o'^^zn
ntry Kbtrai x\-in n:n mabu; by ni nnr
nrn pncn "^y nnr ^i^t^t n,^ 'sa m'r'iya
mnB'' üb DS1 . . . inx^-Q jncn "^r is' snnn
vby p-ion sin idöö nns-c? ■'isn^? niaa
nnv rxn n'' D'-sania nns^ sbr: ^a
tt^in bvisa "^y DK1 ibstr ninny "^y ni
n!2i2 m-m nsn^ nnrna D2Dn pi . . . n^
nmK"'nn bv ni nnr iDisa Tnnntr ^Mnv
Gerundi, Derasch 10 :
n:i'ü imsn piosa nvK :!2^, i'^s n"-?2 ":üi
n'innnfa -lau^j n'n^ i?3i'y nrD'? n rbsnu
♦nvDi^tnn m'^iysn -.nx ?inm cr^an
s"? inKU'öi bs TS 'bH nns "= n^s
r}^r\ ''2 nDiiys-i niax (Hiob 3i, 23) '?3is
rm"?!:'! '"ti'nia msD nna-^ nvnb nn miK
nvi'n sin "2 nt D''npni -jijnn nt^T ns
inSiTÄi n^s ni nnsi n^itt'sn DnsbyjSin
i:i2n!2 'D'^n ab"3 öJiüibD'rsissb
ntrsia ^nnüna ^jrtr^ n^s tr'siyn
'?2is sb iniSiTsnn ^n"?! 'nynp
n-isn ninyb
Gerundi ibid.:
my-in ib''Ji sinsn iüsu' nia sini
Dsns s::iantr :^ivi'2 ^b^i^ •>m''si
-[•s nrpp:ynmn\n'DnK-i^iV3s'7;a
mynni ins2:)arny myna Dnsn 'p-'r
ntrsa pyn "^ds D^rsn nn n'^^'jni
^isnu? nö3 Dnsn nns^ sb nirss '3 •'nu'i'a
lÄxn ntrss iDinon by nniai dod nns^ttr
anpnia nnaitr sin nnsn ma-^btr '3
ns sin n-D nns'' s"? nsi u^sn "rs it'
IT' tt?in 'nts"'^'? CS1 i'?3u ninny"?
ibstt' by nni)2 uiaö nna'' nt'ssi
nis''-i3 ntti'? n:i)'i an':]:; nisnai
P'-tmö s-i\n p t>inni 'pDU'n
Josef ben Schemtob, der den heftigen Ton seines Vaters
gegen Maimonides mißbilligt, schreitet dennoch daran, eine recht-
gläubige Ethik im „Kebod Elohim" zu begründen, wobei er aus-
drücklich auf Gerundi hinweist, der als erster die Behauptung
Maimonides', daß Glaube und aristotelische Philosophie identisch
VIII
Das Lehrhaus des Rabbi \issim Gerundi in Barcelona. 497
seien, mit Spott abgelehnt habe. ij'K-.r "öa cn'''?r n''2inr --üü pDx-n
nö2n n'trs*^2 n-^'r?:! nsana ni:?r.a xvn narn d-stci'?-2,t m>{-ip ncx
ans ntTK c^nöKö irnai r-i« nx ipMnm rn-abna er:« ini j3 -,nx vz\:n
na "^r ^dtd r-.as*a lac'snnc «aa nrx c: px jrr jn t:: '?s-iu?^ \^'?k'? unj
:'t'? ^n^ TTi^b ".ü -n-xn rnsca ^npnrn -zu a^pisn n'?x- .-]-c','?-2n ^-a^a -xann-j
Vgl. cn'^x Taa, ed. Ferrara 1556, p. 19^
Josef ben Schemtob äußert auch die Absicht, die Wider-
sprüche, die zwischen Aristoteles und der Thora bestünden, in
einem späteren Werke festhalten zu wollen : -n'r ax ni"? ^anb "n-xm
naa iraaa nca '^aa raa-x pbn nrx n-aipan naea la bi'^ax ^axa a^-na "^xn
xmn Bipan ia ta'x naxan aa'i -laan au? -'.cTxra aipan bv nn-.xi irnrax bv rnnsu'
ib. f. 2 6. (Über seine Stellung zu Maase Bereschit und Maase
Merkaba, v"!. noch: Die Familie Schemtob und deren Beziehungen
zur Philosophie, J. Guttmann in Branns Monatsschrift 1913, p. 437,
Anm. 2.)
Selbst Abraham Bibago (vgl. über ihn Steinschneider, Frankel-
Graetz Monatsschrift XXXII), der für Maimonides in die Schranken
tritt, schließt sich — ohne Nennung des Namens — Gerundis
Auffassung von Maase Bereschit und Maase Merkaba an (Blatt 8=^
und 8^ n;iax -m), wie ja fast das ganze fünfzehnte Jahrhundert
eine denkgläubige Prägung trägt, die nicht wenig durch das
Eindringen hebräischer Übersetzungen der christlichen Scholastiker
unterstützt wird (vgl. Arama njrp n^n VIII: ü':^ r.'aan [an::::n] ana-
nan s]ia . . . n-a^n irtt\-n x^aa^'an in-ian bax ^b'^r^ ab an^-iana -^rx na^i aniH
nnwb a';-a'sn ira:n x'r» na x^a-ai'^-a'? an la-r; Josef Chabillo in der
Einleitung zur Übersetzung der Quaestiones von Aquino: -n-ra
an^^^n va; araa an-brra am . . . anaaa -mra an: "nax bii ^-ax a-aina 'a
Bxaia aannb n;n nean aa? Tixi'a . . . [:a^'?i nsa mabb vapc ni" . . . a-.n-fn n;a
bp: naan n;a p-rana' nr a^aiaib-ana rrs"? rn nrx b2 bv naann rxra p';nn na-x
{ir,:n bnjn anx'n b'j jnai nmr "^a pbcb rbv
Don Isak Abrabanel (1437— 1508)^ versucht zwar am Schlüsse
des Jahrhunderts Maimonides gegen seine Angreifer, namentlich
Chasdai und Albo, zu verteidigen, wobei er offen den Inaugurator
1 Über Abrabanel als Philosoph vgl.: Die religioiispl.ilosophischon Lehren
des Isaak Abrabanel von J. Guttmann, Breslau 1916. Aus diesem nach Fertig-
stellung der Arbeit eingesehenen Werke sind nachfolgende Bemerkungen Abra-
banels über Gerundi zu notieren: Kommentar zu Genesis cap. IL cc: iriltt« iiiy:
ini'T -3 ni:i9 ^n'Ni ns-an nxiD ^n.: iniso^anni n^rin ^njn riTj n^hsn; ferner ib. So cvi
'rya wax «Si pr: i:'n imDc'73nni vs'i i:;icp; ebenso =»:pt niuy cap. 5: u^^n crnm
:^^' nSxn nip£3Dn Kvh a^tyn D»oi
Festschrift.
32
I
498 Dr. M. Rosenmann.
des Kampfes nennt ^ (njöx rsi, Einleitung: D^icnEnö cn'rnsa a-iar i^p
D'^-ib ira'' öj' •'VDtt'Ja Dnöis ^rf^ü "3 , . . Dbipb iD3f-i«n'?Diü'D3-i"nn'a'?n
(;''D-ir)2nDD\-i'?snu>''snrümmDy isöia T^yb^v:^ n'^ST^xiornrnnKü-'-inKnabj
Zu spät! Die hereinbrechende politische Katastrophe der
Vertreibung der Juden aus Spanien verschüttet wie eine Lawine
Verteidiger und Angreifer in gleicher Weise und macht jeder
eingehenden Polemik ein Ende. Allein aus dem Zusammensturz
des jüdischen Geisteslebens auf der pyrenäischen Halbinsel ragen
in die spätesten Jahrhunderte hinein gleich stolzen Säulen neben
Maimonides' „More" auch Crescas' „Or Adonai", Albos „Ikkarim"
und die in ihrer Schlichtheit bahnbrechenden „zwölf Deraschot"
ihres Lehrers R. Nissim Gerundi, von dem — nicht nur auf
talmudischem Gebiete — das Wort seines großen Schülers Scheschet
gilt, daß auch er ein unvergleichlicher „Führer" seines Zeit-
alters gewesen: bx-iK?^ ^ösn b^^ rbii -inj? j«xi nnb nnx i^-t (Scheschet,
Resp. 375, vgl. auch Resp. 447).
1 Vgl. noch Abrabanels Äußerung über Gerundi, Crescas und Albo in
nar:N t^'.s-l, Abschnitt VII: 'm^t itt-x jnn >h-;2 nnx nn i^trvi: cnp5;n isd h';2) cdz T'ni
nii'c 'Sipo D""in 103 iBn>a ;"in ':> ;ovyS nn'nivn lon^i nox db'2 nann nos nSb» nvn oy
PNion rm n9i;!n nioy nynD nn-irnn n:iaK ?y ictsj onpyn ibd •'yai d^ob-h |o mm pOKn^
Samson Wertheimers ßabbinats-Piplom aus
Eisenstadt.
Von Prof. Dr. M. Braun, Breslau.
Die Erinnerung an Samson Wertheimer, den Oberhoffaktor
dreier deutscher Kaiser, ^ oder gar den „Judenkaiser'", wie ihn
seine Glaubensgenossen mit Stolz und Bewunderung nannten,- ist
in der Pfingstwoche 1914 in den beiden Gemeinden, die ihn in
gleicher Weise geehrt und ausgezeichnet haben, wieder wach und
lebendig geworden. Zunächst in seiner Vaterstadt Worms ^ für
1 Vgl. das Privileg Leopolds I. vom 29. August 1703 bei Kaufmann,
Samson Wertheimer, der Oberhoffaktor und Landesrabbiner und seine Kinder,
Wien 1888, S. 29 ff.; dasjenige Josephs L vom 22. Mai 1705, a. a. 0. S. 34 f.
und das Carls VL vom 5. Januar 1712, a. a. O. S. 39 ff. und 28. November 1721,
a. a. 0. S. 104 f.
* Vgl. die Reisebeschreibung Abraham Lewis aus Hörn (Lippe-Detmold)
in Isr. Letterbode X, S. 174 und Kaufmann a. a. O. S. 46.
3 Die von S. G. Stern angefertigte Abschrift seines Grabsteines (Frankl,
Inschriften des alten jüdischen Friedhofes in Wien, Nr. 346, S. 58), ist die Quelle
für seineu Geburtstag. Stern hat n">n Die y"< 'n er gelesen, und Kaufmann (a. a. 0.
S. 74, in der Anm. 1 ist 336 ein Druckfehler) hat richtig festgestellt, daß der
13. Schebat 418 der 17. Januar 1658 gewesen sei. Ihm folgt ohne weiteres Grun-
wald, Samuel Oppenheimer und sein Kreis, S. 217, Anm. 2. Nun aber war der
13. Schebat 418 ein Donnerstag und in der ganzen Zeit von 1636 — 1663 war der
13. Schebat nie ein Sonntag. Da jedoch das Geburtsjahr durch die Angabe,
daß Wertheimer 1724 im Alter von 66 Jahren gestorben sei (Kaufmann 112 auf
Grund des von David Oppenheim verfaßten Klageliedes in cod. Oxford 1203 in
der ersten mit Jod anfangenden Strophe) feststeht, so ist zweifellos .V'2 statt X'> zu
lesen und Sonntag, der 27. Januar 1658 als Geburtstag festzulialten. Ein gleicher
chronologischer Unstern waltet über dem Datum, an dem nach derselben Grab-
schrift oder Abschrift Samson Wertheimer in Wien eingetroffen ist. Danach sei er
Sonntag, 25. Kislew 445 nach Wien gekommen. In diesem Jalire war aber der
25. Kislew ein Sabbath. Es muß daher im Monatsdatum oder in der Jahresangabe
ein Feliler stecken. Die Korrektur ergibt sich leicht, wenn man 448 ('n statt 'n) liest.
In diesem Jahre begann Chanukka wirklich am Sonntag, nämlich am Sonntag,
32*
I
LOO Dr. M. Brann.
die Teilnehmer an der Festfahrt, die im Anschluß an die Frank-
furter Tagung der ^Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft
des Judentums" stattgefunden hat. Das „stehnerne Haus" in der
Judengasse mit seiner schönen Architektur der Vorderseite und
den hochgewölbten Innenräumen, in dem seine Vorfahren gewohnt
haben und er wohl selber das Licht der Welt erblickt hat,' und
auf dem , guten Ort'' der Ehrenplatz, den sein Geschlecht zur
letzten Ruhestätte besaß,' legen allein schon Zeugnis ab von der
Wertschätzung, deren die Ahnen sich erfreuten. Neben den über-
ragenden Größen, neben Raschi, neben R. Meir von Rotenburg
und R. Jakob ben Mose Mulin ha-Levi (Maharil), den unvergleich-
lichen Zierden dieser uralten, vielleicht ältesten Gemeinde des
Deutschen Reiches, kann Wertheimers kraftvolle Persönlichkeit
in allen Ehren bestehen. Am Ende des 17. und zu Anfang des
18. Jahrhunderts gab es keinen zweiten Juden im Deutschen
Reich, der dem durch edle Herkunft, vorbildlichen Gemeinsinn,
fürstliche Freigebigkeit, staatsmännische Gewandtheit, rabbinische
Gelehrsamkeit und außerordentlichen Reichtum in gleicher Weise
ausgezeichneten Manne an die Seite zu stellen wäre. Von der
ungarischen Hauptstadt aus hat David Kaufmann vor mehr als
25 Jahren die moosbedeckten Steine, die an den Gräbern seiner
Vorfahren stehen, neu entdeckt, ohne sie je gesehen zu haben.
Mit der Unterstützung Moses Mannheimers und Julius Gold-
schmidts, die nun beide ebenfalls der grüne Rasen desselben
Friedhofs deckt, hat er diese stummen Zeugen der Vergangenheit
beredt gemacht und ihnen interessante Nachrichten über den
Lebensgang der nächsten Verwandten Samson Wertheimers ent-
lockt.3 Selbst auf der Sonnenhöhe seines Glückes hat Samson
30. November 1687. In der Tat finde ich weder bei Kaufmann (a. a. 0. S. 2,
Tgl. 76), noch bei Grunwald (a. a. O. S. 217—265; siehe jedoch S. 231, Anm. 2)
ein Lebensereignis Wertheimers, das dieser Ansetzung widerspräche. In der
Wachsteinschen Sammlung haben die Inschriften die Nr. 765. Bis jetzt sind
nur 695 Inschriften veröffentlicht. Herr Dr. Wachstein ist jedoch so freundlich
gewesen, mir den Aushängebogen, in dem die Grabschrift neu gedruckt ist, zur
Verfügung zu stellen; danach hat Stern sämtliche Daten richtig gelesen. Herr
Dr. Wachstein, dem ich für die Überlassung auch an dieser Stelle herzlichst
danke, merkt die in den Daten steckenden Fehler an, ohne eine Korrektur
vorzuschlagen.
1 Kaufmann, Urkundliches aus dem Leben Samson Wertheimers, S. 2.
"- a. a. O. S. If., S. 116 ff.
5 a. a. O. Auf dem Grabstein Josel Wertheimers, des Vaters Samsons, ist
als Sterbedatum i"x 'i '.i dt gelesen. Der 4. Ijar war aber 413 ein Sonntag. Es
ist darum der 20. ("] statt "i) zu lesen, der wirklich ein Dienstag war. Der
II
Samson Wertheimers Rabbinata-Diplom aus Eisenstadt. 501
Wertheimer nie vergessen, daß er ein Kind der Wormser Gasse
sei. Entsetzliches kam zu seinen Lebzeiten über seine Vaterstadt.
Grausiger als vor Jahrliunderten die Kreuzfahrer hausten die
Franzosen in Stadt und Land. Am Pfingstdienstag lü89, am 31. Mai,
nachmittags mit dem Schlage vier, wurde die Stadt an allen
Ecken angezündet und nahezu ganz vom Erdboden vertilgt.
Entsetzen ergriff die Bewohner. Die Juden zerstreuten sich in
alle Winde.i Erst nach einem Jahrzehnt getrauten sich einige
von den entflohenen Bürgern zurückzukehren und begannen aus
Schutt und Trümmern ein neues Gemeinwesen wieder aufzu-
richten. Der Hofpfalzgraf und der regierende Stadtschultheiß
setzten damals alles daran, um alle Nichtlutheraner von der
neuen Niederlassung fernzuhalten. Nur der unermüdlichen Für-
sprache und der einflußreichen Unterstützung Samson Wert-
heimers gelang es, den Plan in letzter Stunde noch zu vereiteln.'-
Zum Dank dafür verlieh die Gemeinde dem berühmten Lands-
manne als Ehrenamt das Rabbinat, die höchste Würde, die sie
zu vergeben hatte.'^ Die Urkunde darüber ist bisher nicht auf-
gefunden worden.''
Noch waren die Nachklänge der Festfahrt nach Worms nicht
verhallt, als die Kunde sich verbreitete, daß im fernen Osten, in
Eisenstadt, unersetzliche Altertümer, die von Samson Wert-
heimer herstammen, durch eine Feuersbrunst am 5. Juni ver-
nichtet seien.^' An ehrwürdigem Alter kann die ungarische Klein-
stadt, die nur fünf Meilen von Wien entfernt ist, zwar nicht
ihrer deutschen Schwester gleichgestellt werden. Immerhin aber
kann Eisenstadt auf eine mehr als halbtausendjährige Geschichte
zurückblicken« — einen Zeitraum, der für den europäischen
Sterbetag war daher Dienstag, 16. Mai 171H, wonacli Kaufmann a. a. O. S. 6 zu
berichtigen ist. In der Tat ist im „grünen Buch", herausgegeben von Kaufmann
(T r; pip, Bd. V, 1893, S. 20), als Datum richtig angegeben: .ryn i"« .T^ j ci»
'J h'h [?] 110D P"bS.
1 Kaufmann. R. Jair Chajjim Bacharach und seine Ahnen, S. 72 f., 77.
» a. a. O. S. 113 f.
•^ Kaufmann, Samson Wertheimer, S. 10. Wenn Marktbreiter, Beiträge zur
Geschichte der jüdischen Gemeinde Eisenstadt, S. 32, erzählt, daß er Ehren-
bürger von 100 Städten gewesen sei, so ist 100 wohl nur eine etwas hoch-
gegriffene runde Zahl.
1 Mitteilung des Herrn Lehrer.^ Kothschild in Worms vom 5. Juli 1914.
■■ Vgl. A. Fürsts Feuilleton in Nr. 136 des „Pester Lloyd" vom 11. Juni
19U über das „Kismartoner Ghetto".
'' Vgl. Monumenta Hungariae Judaica, S. 448 ff., 335; 349, 358. Markt-
breiter a. a. ü. S. 5 f.
III
502 ' Dr. M. Brann. '^ c. » ;;/.
Osten im jüdischen Kreise nicht unbeträchtlich ist. Dafür weisen
ungesucht beide Gemeinwesen einige parallele charakteristische
Züge auf. Wie Worms neben Speyer und Mainz mit seinen Ein-
richtungen und Rechtsordnungen in weiterem Umfange vorbildlich
und maßgebend geworden ist/ so ist in geringerem Maße Eisen-
stadt als der Hauptort der „scheba Kehilloth", der „sieben Ge-
meinden" ^ mustergültig für seine nähere Umgebung geworden.
Wie Worms eine eigenartige Ordnung des öffentlichen und häus-
lichen Gottesdienstes und einiger Rechtsgebiete der inneren Ver-
waltung, die in näherem und entfernterem Zusammenhange damit
stehen, im Laufe der Jahrhunderte entwickelt und durchgesetzt
hat, 3 so haben auch die Eisenstädter hie und ,da einen Ritus
oder eine Observanz selbständig eingerichtet und mit Zähigkeit
und Behagen jede dieser minimalen Nuancen bis auf die Gegen-
wart beibehalten und gepflegt.- Wie aus dem Wormser grünen
Buch neues Licht über die Zusammenhänge der Geschlechter in
der Rheingegend, über den Lebensgang und die Opferfreudigkeit
zahlreicher frommer Männer und Frauen verbreitet worden ist, ■"
so haben wir am Ende aus dem schwarzen Buch von Eisenstadt, von
dem bisher nur geringfügige Auszüge" bekannt sind, mannigfache
Aufklärung und Belehrung über Vorgänge in österreichischen,
böhmischen, mährischen und schlesischen Gemeinden und viele
Personen, die dort gelebt und gewirkt haben, zu erwarten. Und,
was die Hauptsache ist, wie die Wormser in tausend Nöten immer
wieder die bedrohten Heiligtümer verteidigt und die zerstörten
1 Vgl. F. Rosenthal, Einiges über die D"ic m:pn, in der Monatsschrift für
Geschichte und Wissenschaft des Judentums XLVI, 1902, S. 2:59 ff.
2 Marktbreiter a. a. O. S. 48. A. Fürst, Sitten und Gebräuche in der Eisen-
städter Judengasse, S. 80. Außer Eisenstadt gehörten dazu Deutsch-Kreuz (Sopron-
keresztür), Frauenkirchen (Boldogasszony), Kittsee (Köpcseny), Kobersdorf
(Kabold), Lakenbach (Lakompak) und Mattersdorf (Nagymarton).
3 Vgl. Abraham Epstein, Die Wormser Minhagbücher im Gedeakbuch zur
Erinnerung an David Kaufmann, herausgegeben von Brann und Rosenthal,
S. 288—317 und desselben Abhandlung über den Wormser Judenrat in der
Monatsschrift XLVI, 1902, S. 157 ff.
* Mit herzerfrischender Liebe zur Heimat hat A. Fürst alle diese Kleinig-
keiten, die in den Augen jedes echten Eisenstädters gewiß von großer Wichtig-
keit sind, gesammelt und literarisch festgehalten in dem oben Anm. 2 an-
geführten hübschen Büchlein.
* Vgl. Kaufmanns Einleitung zu den von ihm veröffentlichten Mitteilungen
daraus, oben S, II, Anm. 3.
« Siehe z. B. Kaufmann, Samson Wertheimer, S. öß, 65, 77; Marktbreiter,
S. 26, 34, 51 und anderweitig.
IV
Samson Wertheimerg Rabblnats-Diplom aua Eiaenstadt. 503
wieder aufgerichtet haben,' so haben auch die Eisenstädter allen
Verhängnissen und Austreibungen Trotz geboten und der heimat-
lichen Scholle die herkömmliche jüdische Treue bewahrt. Auch
für Eisenstadt war das letzte Viertel des XVII. Jahrhunderts eine
Schreckenszeit. Die Austreibung aus Wien 1670 bezog sich auch
auf die westungarischen Gemeinden.- Zu Beginn des Jahres 1671
mußten sie die alten Wohnstätten verlassen. Juden aus Eisenstadt
finden wir dann in den nächsten Jahren in Berlin,^ Frankfurt a, 0.,*
Kremsier,5 Nikolsburg,*^ Prag' und Zolkiew.'* Viele wurzelten in
der Fremde ein. Nur ganz allmähhch sammelte sich wieder eine
Gemeinde, obwohl schon nach vier Monaten, seit dem 24. April 1671,
der Rückkehr ein gesetzliches Hindernis nicht mehr im Wege
stand;" denn die friedlosen Zeiten vermehrten und beförderten
die allgemeine Unrast. Die Türkenkriege verheerten das Land.
Auf kaiserlichen Befehl knechteten die Jesuiten die Gewissen und
zwangen die Reformierten, zur alten Kirche zurückzukehren. Die
siegreichen kaiserlichen Heere hausten in den neu eroberten
Landschaften wie in Feindesland, und mit dem Henkerbeil ver-
nichtete Anton Caraffa die politische Freiheit der Ungarn.
In diesen argen Zeitläuften erwiesen sich die beiden in Wien
wieder zugelassenen jüdischen Millionäre Samuel Oppenheimer
und Samson Wertheimer als walire Helfer in der Not. Damals,
als alle Staatskassen leer und alle Geldquellen erschöpft waren,
als die Beschaffung von Sold, Munition und Proviant zur Fort-
setzung des Krieges gegen die Türken und Franzosen und die
Herbeischaffung der notwendigsten Geldmittel zur Fortführung
der Staatsgeschäfte den leitenden Staatsmännern und Feldherren
nahezu als eine Unmöglichkeit erschien, besorgten diese unermüd-
lichen Hoffaktoren Kleidung, Bewaffnung, Verpflegung, Pferde für
die Kavallerie, Zugtiere für die Artillerie, Materialien zur Ein-
richtung von Feldlagern und Spitälern, Utensilien zum Schiffs-
und Brückenbau, Vorschüsse zu Ehrengeschenken und Pensionen
i Vgl. Epstein, Die Wormser Minhagbücher, S. 288 f.
2 Vgl. Kaufmann, Die letzte Vertreibung der Juden aus Wien und Nieder-
üsterreich, S. 159; Marktbreiter S. 19, 21, 23, a4.
3 Kaufmann a. a. O. S. 217.
< a. a. O. S. 219.
* FrankJ-Grün, Geschiclite der Juden in Kremsier I, S. 113, Anm.
« Kaufmann a. a. O. S. 171.
■J Kaufmann a. a. O. S. 222.
9 a. a. O.
9 Marktbreiter S. 22.
604 Dr. M. Brann.
füi" Offiziere^ und noch dazu für den kaiserlichen Hofstaat
Juwelen, Weine, Konfitüren, Spezereien, Fastenspeisen, Komödien-
waren, Livraen, Bauholz, Hafer, Heu und Stroh.- Dabei wurde
ihnen immer von neuem bezeugt,- daß sie dem Kaiserhause und
dem gemeinen Wesen fortgesetzt „eifrige, unverdrossene, nutzbare,
ersprießlich treue und uninteressierte Dienste leisten", daß sie „ganz
unentbehrlich" seien, daß „ohne sie die Armee nichts leisten könne
und ohne sie zugrundegehen müsse'".^
Samson Wertheimer setzte neben dieser umfangreichen und
mannigfachen öffentlichen Tätigkeit, die allein ausreichte, ein
Menschenleben auszufüllen, die liebgewordene gelehrte Arbeit
eifrig und gewissenhaft fort.^ „Es ist ein fesselndes Bild," sagt
David Kaufmann, 5 „sich den vielgewandten Mann zu denken, in
dessen Haupte die Sorgen um den Staatskredit und talmudische
Probleme wie geschäftige Bienen durcheinanderschwirren, kühn
ausgreifende Finanzpläne homiletische Gedanken ablösen, der von
einem Auftrage seines Kaisers sich an die Erforschung eines gött-
lichen Gebotes begibt, von Starhemberg zu Maimuni den Über-
gang findet und beweglichen Geistes von Simon ben Jochai zu
Prinz Eugen von Savoj^en sich wendet". Und gleiche Fürsorge
wie der Pflege der jüdischen Lehre widmete er der Förderung
jüdischen Lebens. Seine nahen Beziehungen zu den Großen der
Erde geben ihm die Möglichkeit, der jüdischen Gesamtheit und
einzelnen Gemeinden nützlich zu sein. Mit Fug und Recht durfte
er darauf hinweisen, daß seine Glaubensbrüder mit ihrer Fähigkeit,
Hab und Gut zu sammeln und zu mehren, und mit ihrem Geschick,
alte Nahrungsquellen ergiebig zu erhalten und neue zu eröffnen,
ganz besonders dazu geeignet seien, in den durch die Kriege ver-
heerten Landschaften Handel und Verkehr wieder herzustellen
und den verarmten Bürgern und Bauern wirtschaftlich aufzuhelfen.
Gern ließ Fürst Paul IV. Eszterhäzy," ein Feldherr und Staatsmann
1 Grunwald S. 601, 222 f., 226, 228, 234.
2 a. a. O. S. 78 f., 219, 227 f.
3 a. a. O. S. 09. Für Wertheimer Kaufmann, Samson Wertheimer. S. 29 ff.;
Grunwnld S. 223,212. Nach Grunwald S. 218 f. wäre Oppenheimer der Waren-
und Materialienlieferant, Wertheimer der Geldvermittler gewesen. Allein das
Wertheimer erteilte Privilegium vom 29. August 1703 (Kaufmann S. 29 ff.) kennt
einen folchon Unterschied nicht.
^ Über seine literarlsclie und rabbinische Tätigkeit siehe Kaufmann a. a O.
S. 49 ff, 54 ff., 61 und auch Grunwald S. 244 f.
•'• Kaufmann a. a. O. S. 49.
ß Geboren ia Eisenstndt 8. September 1635, gestorben '26. März 1713.
VI
Samson "Wertheimers Rabbinats-Diplom aus Eisenstadt. 505
ersten Ranges, ein begeisterter Freund und Förderer der Wissen-
schaften und Künste, ein wahrhafter Wohltäter der Armen lind
Bedrüciiten, den Kaiser Leopold wegen seiner Verdienste um die
Erbfolge des Hauses Habsburg in Ungarn mit Würden und Ehren
überhäufte, sich auf die Bitten Wertheimers herbei, der Juden-
schaft seiner Sommerresidenz Eisenstadt einen besonderen Gnaden-
brief zu erteilen.* In der Urkunde vom 1. Januar 1G90 wurde
ihnen freie Religionsübung, freie Wahl ihrer Rabbiner und Richter,
die unbeschränkte Aufnahme unbescholtener Zuzügler, die Aus-
übung des Ärzteberufes und der wichtigsten Handwerke und der
Erwerb von Grundstücken zur Erbauung von Wohnhäusern ge-
währleistet.- In kurzer P'rist mehrten sich die Ansiedler. Schon
nach drei Jahren waren ihre inneren Angelegenheiten wohlgeordnet.
Ihrem Wohltäter, dem Begründer ihres vor Unbill geschützten
Daseins, verliehen sie die höchste Auszeichnung, die es in ihrem
Bereich gab und beriefen ihn zu ihrem Rabbiner. Die künstlerisch
au.sgestattete Urkunde,^ die sie darüber anfertigen ließen, ist uns
erhalten. Sie ist am oberen Teil mit drei Kronen geschmückt, von
denen die rechts die der Thorah, die links die des Königtums
und die größere in der Mitte die des guten Namens darstellen
soll. Die beiden Seiten sind mit reich stilisiertem Rankenwerk ver-
ziert. Den unteren Teil bildet ein ebenso schön stilisierter Schild,
innerhalb dessen der berufende Ausschuß das Blatt unterzeichnet
hat. Der Text ist in dem verschnörkelten Rokoko-Musivstil, der mit
seinen überreich gekünstelten Anspielungen aus der biblischen und
talmudischen Literatur für jene Zeit charakteristisch ist, abgefaßt.
Für besonders elegant galten gewiß die ersten fünf Zeilen, deren
jede mit den Buchstaben "n", d. h.: „es lebe*' beginnt und mit dem
Worte "pfin, d. h.: ,der König" schließt. Anschließend der Wortlaut:
1 über Wertheimers nahe Beziehungen zum Fürsten Paul IV. Es7.tevhdzy
vgl. Grunwald S. 221 f., 225, 284.
- Alexander Büchler im Artikel Eisenstadt in der Jew. Encj'clopedia V;
Markthreiter S. 60.
3 Die Urkunde geliört gegenwärtig Hen'n Sandor Wolf in Eisenstadt, der
sie am 24. Juni 19i)2 aus dorn Nachlaß der im Mai 1902 verstorbenen Frau WIHieiin
erworben hat. Die Vorbesitzciin war eine Verwandle des reiclien Seidonwaren-
fabrikanlen Marcus Engländer, vgl. Marktbreiter S. 8G, 91, dem im Jahre 1836
d is Wertheimerschc Haus gehört hat. Jetzt ist auch dieses Grundstück das Eigen-
tum des lleri'n Sandor Wolf. Das btifolgcnde Klischee gibt die Urkunde in der
Originalgröße wieder. Eine Verkleinerung davon hat bereits Herr Wolf selber
in seiner in ungarischer Sprache erschienenen Abliaiidlung über die „Kunst im
Eisenstädter Ghetto" in der Zeitschrift Mult ('s Jövö, Jahrg. 1Ü12, S. 27G unter
Nr. 4 9 drucken lassen.
VII
506 Dr. M. Brann.
Samson Wertheimer erwies sich dankbar für diese außer-
ordentliche Ehrung. Dem Wohl und Gedeihen der Gemeinde
widmete er bei jeder Gelegenheit seine besondere Fürsorge. Als
im Kuruzzenaufstand das kaum erstarkte Gemeinwesen nach
wenigen Jahren wiederholt zerstört und geplündert wurde und
die Gemeindemitglieder in begreiflichem Schrecken Zuflucht
suchten, wohin ihr flüchtiger Fuß sie trug, leitete er mit Weis-
heit und Geschick die Verhandlungen, die die geängstigten Flücht-
linge beruhigten und zur Heimkehr bewegten. ^ Nach den Grund-
zügen der Verfassung, die er gemeinsam mit seinem berühmten,
gelehrten Freunde R. Mei'r ben Isaak, der damals Rabbiner in
Proßnitz war, am (U.Thammus =) 2. Juli 1708 feststellte, erblühte
die Gemeinde von neuem. Einen beachtenswerten Aufschwung
nahm sie, als etwa ein Jahrzehnt später R. Meir selber das rab-
binische Amt übernahm. Als er 1717 sein Lehramt antrat, galt er
auf Grund seiner bisherigen literarischen Tätigkeit bei seinen
Zeitgenossen bereits als eine Autorität im Bereiche der Halacha.^
Zahlreiche Schüler fanden sich bei ihm ein, und durch sein her-
vorragendes Lehrgeschick erlebte nach Jahrzehnten des Nieder-
ganges das Talmudstudium in Ungarn eine neue Blütezeit. ^ Die
Judenstadt, in der er wirkte, die später als autonome Groß-
gemeinde Alsökismartonhegy sich konstituierte und noch jetzt,
räumlich und politisch von den drei Nachbargemeinden desselben
Städtchens getrennt, als solche besteht, ist heute noch ausschließ-
lich von Juden bewohnt und hat ihre Eigenart bis auf die Gegen-
wart bewahrt.-^ Über ihre Baugeschichte und ihre Altertümer hat
Sändor Wolf mit großem Sachverständnis eine sehr belehrende,
reich illustrierte Abhandlung veröffentlicht.^ Das ansehnlichste
Haus in der Gasse ist das von Wertheimer erbaute.« Sein Äußeres
I
i Kaufmann a. a. O. S. 65; Marktbreiter S. 34 ff., 39 ff.
1 Bd. I seiner RGA. nn'sa □»JB und seiner Ciiiddusclüm zum Traktat
Sebachim erschienen bereits 1715 in Amsterdam.
3 Kaufmann a. a. O. S. 64 ff.; Urkundliches S. 3, 123; Grünwald, omn'n
NnN;:ix:, S. 28—36.
*■ Siehe Fürst, Sitten und Gebräuche S. 1—6 und die Abhandlung in der
Zeitschrift „Mult es Jövö", Jahrg. 1912, unter dem Titel „Egy magyar getto",
S. 158 ff., 199 ff., 257 ff.
5 Unter dem Titel: „A Kismartoni getto müveszete" in derselben Zeitschrift,
S. 261— 276. Ein deutscher Auszug daraus erschien gleichzeitig unter dem Titel
„Die Kunst im Eisenstädter Ghetto".
6 Kaufmann, Samson Wertheimer, S. 67 f. Es kommt auch in der von
Wachstein — vgl. S. I, Anm. 3 — a. a. ü. S. 143 f. mitgeteilten „Spezifikation der
teils eigentümlichen, teils verhypotezierten Grundstücke" Wertheimera vor, „Zu
VIII
Samson Wertheimers Rabbinats-Diplom aus Eisenstadt. 507
ist reicher gegliedert als das der Nachbargebäude und weist in
den Fenster- und Torumrahmungen manche schöne architektonische
Einzelheiten auf.i Im ersten Stock befindet sich der Haustempel,
„R. Samsons Schule", in der bis 1876 täglich und jetzt noch an
den Festtagen Gottesdienst abgehalten wird.^ Man erzählt, daß der
Erbauer es nur einmal besichtigt und nicht einmal darin über-
nachtet habe. Bei der jüngsten Feuersbrunst ist es nahezu unver-
sehrt geblieben und wird mit seinen meterdicken Mauern und
seinen Kreuzgewölben ^ noch manchem Geschlechte von den Groß-
taten des Mannes erzählen, der sich bleibende Verdienste um die
Gemeinde erworben hat.
Eysenstatt", heißt es darin, „unter dem Fürsten Eszterbäzy ?in wolü erbautes
Freyhaus".
' Vgl. die Illustrationen 7 und 9 im ungarischen Text der Abhandlung
Wolfs. Über den von der Feuersbrunst angerichteten Schaden schreibt mir Herr
Wolf am 22. Juni 1914: „Von dem Hause, welches von Samson Wertheimer erbaut
wurde, sind die Dächer abgebrannt, doch im Innern des Hauses ist eigentlich
kein Schaden zu konstatieren. Bloß von der Synagoge Wertheimers sind die
Fensterstöcke verbrannt, und aucii hier machte das Feuer Halt, und ist im
Innern nichts geschehen."
2 Vgl. Kaufmann a a. 0. Leopold Low, Geschichte der Juden in Ungarn
in Buschs Jalirbuch V, 1847, S. 103 und dazu die Illustrationen 22, 25, 26, 30
im ungarischen und IV im deutschen Text der Wolfschen Abhandlung.
3 Vgl. S. 4 des deutschen Textes der Wolfschen Abhandlung und hier
oben Anm. 1.
IX
Danemark und die Juden in Prag 1745.
Von D. Simoiiseii, Kopenhagen.
In dem ersten Werke, das der verehrte Jubilar herausgab,
zeigte er sich uns als tüchtiger Forscher der Geschichte. Wenn
er sich später nur ab und zu in seinen vielen bedeutenden Werken
der Geschichtsforschung zugewandt hat, darf es mir also wohl
erlaubt sein, als meinen bescheidenen Beitrag zu dieser Festschrift
einige bisher unbekannte Stücke mitzuteilen, welche die freund-
lichen Beziehungen zwischen dem Vaterland des Jubilars und
dem meinigen zeigen.
Auf der Medaille, welche die holländischen Juden im Jahre 1745
schlagen ließen, als man hoffte, daß die beabsichtigte Vertreibung
der Juden aus Prag endgültig beseitigt sei, kommen außer dem
Wappenschild Österreich-Ungarns noch die Wappenschilder von
vier anderen Staaten vor, der vier Staaten, die bei Maria Theresia
für die Juden Fürbitte eingelegt hatten. Was Holland, dessen
Schild wir dort sehen, gearbeitet hatte, wissen wir durch die Mit-
teilungen David Kaufmanns;' Krengel hat uns die Bemühungen
Englands dargelegt.- Daß Dänemark auch für die Juden auf-
getreten war, wußten wir wohl im Allgemeinen; ^ das dänische Reichs-
archiv mag aber jetzt das wenige, was hier noch zu eruieren war.
dargeben. Leider waren die größeren Schriftstücke, die man suchen
würde, nicht mehr zu finden, so z. B. das Gesuch der Kopenhagener
Juden an den dänischen König um seine Intervention und der Brief
des dänischen Königs, in dem er direkt für die Juden interveniert.
i In Graetz-Jubelsclirift 279—313 = Ges. Schriften II, 328—376.
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums Bd. 44,
259-281.
' Wolf in Jahrbücher für die Geschichte der Juden IV, 197; Graetz-
Jubelschrift 296, Monatsschrift 1. c. 262, 268, 27ö. — Die Intervention Polens
ist bis jetzt nur im Allgemeinen bekannt. — Über Hamburgs Auftreten siehe
Grunwald in; Aus Hamburgs Staatsarchiv.
610 D. Simonaen.
Die jetzigen ernsten politischen Verhältnisse veranlassen mich,
auf die damaligen nicht näher einzugehen. Aber zu einem Zeit-
punkt, wo die ganze Welt in Flammen steht und wo die Juden
nicht am wenigsten betroffen sind, ist es vielleicht gut, auch einer
Zeit eingedenk zu sein, in der, trotz des auch damals wütenden
Krieges, die Sorge um den Zustand der schwachen Juden weit
entfernter Länder, die alle ihre Freundschaft für die mächtige
Herrscherin Österreich-Ungarns betonten, Herrscher zu einer
solchen Aktion der Teil .ahme vereinigen konnte. War die schon
genannte Medaille auch etwas zu früh geschlagen, indem die
Rettung erst später erfolgte, so bleibt sie doch ein schönes Denk-
mal, das wert ist, durch diese kleine Veröffentlichung von neuem
beleuchtet zu werden.
Ich lasse jetzt die Auszüge selbst für sich sprechen; eine
weitere Beleuchtung und Einzelerklärung dürfte, eben weil wir die
Mitteilungen aus den holländischen und englischen Archiven schon
besitzen, nicht nötig sein. Die Auszüge reichen bis zur endlichen
glücklichen Rückkehr der Juden nach Prag.
II
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aoV (n t! tMCKl.v.iia All l',v ,■
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(Aus der „Geheimen Registratur de A° 1745"
im Dänischen Reichsarchiv.)
An
Den Justitz-Rath und Legations-Secretaire von Franckenau, zu
Wien. Nomine des Geheimen Raths von Schulin. Da die hiesige Juden-
schaft um Ihro königl, Mayt. allerhöchste Intercession angesuchet, dass
die gemachten Verfügungen, wegen Vertreibung ihrer Nation aus Böhmen,
mitigiret werden mögten, so hätte er sich nach denen Umständen zu
erkundigen, und, fals einige Apparence, etwas auszurichten, sich äussere,
Namens Ihro königl. Mayt., bey dortigem Ministeiio deswegen Vorstellung
zu thun, und anbey zu erkennen zu geben, dass, fals von Engelland
und denen General-Staaten schriftliche Intercessiones eingelauffen, höchst-
gedachte Ihro königl. Mayt. als denn ein ebenmässiges Intercessions-
Schreiben an die Königin von Ungarn abgehen lassen würden.
Copenhagen, den 5ten Januarii, 1745.
Wohlgebohrner etc.
Demnach die hiesige Juden schaft bey Ihro königl. Mayt. um dero
allerhöchste Intercession angesuchet, dass die, wegen Vertreibung ihi*er
gantzen Nation aus dem Königreich Böhmen, ergangene königl. Ungarische
Verfügung mitigieret, und wenigstens, wegen des spatii emigrationis,
limitiret werden mögte, wobey selbige angezeiget, dass dergleichen
Intercessiones für selbige, von Engelland, denen General-Staaten und
anderen Mächten, in Wien wären eingelegt worden; So habe, auf königl.
allergnädigsten Befehl, Ewer Wohlgeb. hiemit anzuzeigen, dass dieselben
Sich nach denen Umständen zu erkundigen, und fals nur einige Apparence
etwas auszurichten sich äussere, in Ihro königl. Mayt. allerhöchsten Nahmen,
bey dem Ungarischen Ministerio deswegen Antrag und Vorstellung zu thun,
auch zu erkennen zu geben, dass, fals von obersagten Puissances, dieser
Sache wegen, schriftliche Intercessiones eingelauffen, Ihro königl. Mayt.
auch solcherhalben ein Schreiben an der Königin von Ungarn Mayt.
III
512 D. Simonsen.
abgehen lassen würden. Von dem Befolg obigen gewärtigen Ihro königl.
Mayt. m. Herrn Justitz-Raths alleruntertliänigsteu Bericht, und ich beharre
übrigens alstets etc. etc.
(Aus dem Relations-Protokoll, Band VII, 1744 — 1750
im Dänischen Reichsarchiv.)
Nr. 421.
Wien, den 5. December 1744.
Prager . ' • • • Die hiesige Juden Stadt ist (weil die Juden denen Preussen
Juden, heimlich assistiret und ihnen vieles verrathen sollen haben) ^ zuerst durch
die alsogleich hineingekommene Croaten, nachhero aber auch durch die
Studenten und das gemeine Burger Volck rein ausgeplündert worden,
worbei etliche und 80 Juden getödet und blessiret worden: Sie wurden
auch sämtlich aus Prag seyn heraussgejaget worden, falls nicht die König-
liche Statthalterschafft durch scharffe poenal-mandati es verhindert hätte.
426
Wien, den 26ten December 1744.
Prager In meiner allerunterthänigsten Relation vom öten hujus habe
Juden. ■^70geii der Prager- Judenschafft und deren übelen tractement bereits
einige Erwehnung gethan: Es ist aber dabei nicht verblieben, sondern
seit der Zeit auch über deren Fortschaffung von dannen bei Hofe viel-
fältig deliberiret worden, und endlich der Sclduss dahin ausgefallen,
selbige nicht nur aus Prag sondern auch aus dem ganzen Königreich
Böhmen zu vertreiben, und ist das darüber verfasste königliche Patent am
verwichenen Mittwoch zur publication von hier nach Prag abgeschicket
worden, vei*möge dessen alle Juden binnen Monats-Erist selbige Stadt,
und innerhalb 3 Monaten das Königreich Böhmen räumen sollen. Es
will ihnen dieses um so viel härter fallen, als sie nicht nur bei der
Königin Crönung große Geld Summen dem Hofe erlegen müssen, sondern
auch, wie ich unter obigem dato gemeldet, rein sind ausgeplündert
' Mit Recht als Gerücht bezeichnet; nachher fanden sich die Schuldigen
in ganz anderen Kreisen.
IV
Dänemark und die Juden in Prag 1745. 513
worden. Es soll, wie man hier debitiret, die Raitzische nation^ dem Raitzen.
Hofe oflferiret haben, in der Prager- Juden Stadt sich zu etabliren, und
die von denen selben bisahero getriebene Handelschafft fortzusetzen.
429.
Wien, den 6ten Januarij 1745.
Das in meiner allerunterthänigsten Relation vom 26ten De- Prager
cember erwehnte Königliche Patent wegen Ausschaffung di.r Prager-Juden "''^^'
ist zwar dorten publiciret worden; es ist aber von der hiesigen Hof-Cammer
der Königin die Vorstellung geschehen, dass weil durch Wegschafifung der
Prager- Judenschafft das Holländische Wechsel-Negotium ein grosses leiden
durfte, auch diese sich zu einem Vorschuss von 2 Millionen Cxulden und
Anschaffung von 200 Rimonta-Pferden erbothen hat (auch zweifelsohne der
Böhmischen Canzelley eine wichtige Summa-Geldes mag versprochen haben)
durfte die execution obgedachten Patents wohl ins stecken gerathen, und
selbiges, nach hiesigem Sprichwort, Ein Wiener Geboth verbleiben.
432.
Wien, den 16. Jan. 1745.
Die Prager- Juden schafft hat durch ein sehr weitläuftiges Prager
memorial an den Gross-Herzog als Mit-Regenten sich gewendet, und
darin so wohl um eine Untersuchungs-Commission, damit nicht die
Unschuldige mit denen schuldigen leiden müsten, als auch um Prolon-
gierung des Auszugs-termin aua der Stadt in sehr beweglichen terminis
Ansuchung gethan. Letzterer ist ihnen auch biss ultimo Februarii er-
strecket worden, und man glaubet, dass vielleicht durch Vorbitte des
Königes in Polen (als an den die Judenschafft sich soll addressiret
haben) ihre emigration noch wohl dürffte hintertrieben werden. . .
1 Serben, die durch die Türkenkriego nach Österreich gekommen waren. —
Dieser eigentümliche Vorschlag ist meines Wissens sonst nicht erwähnt. Vgl.
unten Nr. 434.
Festschrift, 33
514 D. Simonsen.
433.
"Wien, den 20. Januarij 1745.
Prager Mit heutiger Post habe Eurer königlichen Majestät durch den
Juden, jjerrn Greheimen-Rath von Schulin unterm 5ten hujus mir zugefertigte
allergnädigste Ordre, die Prager-Judenschafft betreffend, wohl erhalten.
Ich beziehe mich solcher wegen auf meine bereits unterm 26ten De-
cember a. p., 6. und 16 Januarij a. c. allerunterthänigst eingesandte
Relationes, welchen noch beifüge, dass, nachdem Ihro Majt. der König
von Polen bei Seiner Gegenwart zu Olmütz (wie man sicher vermuthet)
mündlich für selbige bei dem G-ross-Herzog intercediren wird, man hier
gän/>lich der Meinung sey, dass ihre völlige emigration aus Prag und
Böhmen annoch werde ruckstellig gemachet werden
I
434.
Wien, den 23. Januarij 1745.
Königi. An den Herrn Geheimen Kath von Schulin. Durch eine von dem
Rescnpt jjöniorl. Post-Secretaive Waitz aus Hamburg den löten huius Mittags
wegen der *= . & J 6
Juden, anhero abgefertigte estafette habe gestern Vormittags Eurer Excellanz
beide unterm 9ten hujus an mich erlassene geehrteste zusamt dem könig-
lichen intercessional-Schreiben, wegen der emigration derer Böhmischen
Juden, richtig empfangen, und soll letzteres morgen frühe dem Hof-
Canzler Grafen von Ulfeid eingehändiget werden. Ich zweifle um so
weniger an dessen gutem effect, als von verschiedenen anderen Puissances
gleichmässige Vorschrifften für selbige zum Theil bereits eingeloffen, wie
dann gestern Vormittag kurz aufeinander 2 hiesige Courriers aus Engeland
eingetroffen, davon, allem Vermuthen nach, der eine dergleichen, der andere
aber die Bell-islische Schriften wird überbracht haben. So viel ist gewiss,
dass nicht nur der terminus emigrationis, wie lezthin allerunterthänigst
gemeldet, biss zu Ende kunfftigen Monats Februarii verlängert worden,
sondern es will auch anjetzo verlauten, dass derselbe wohl gar biss ultimo
Junij durfte extendiret werden ; wie mir dann auch versichert worden,
dass das unterm 26. Decembr. von mir allerunterthänigst einberichtete
.project, die Raizische nation in der Prager Juden Stadt zu etabliren, (an
dessen Aufsatz schon wurcklich gearbeitet worden) einige Zeit her, unterm
Vorwandt anderer häufigen GescliäfFte, völlig liegen geblieben.
VI
Dänemark und die Juden in Prag 1746. 515
435.
Wien, den 27. Januarij 1745.
An den Herrn Geheimen Eath von Schulin. Eurer Excellenz habe
durch gegenwärtige Zeilen nur gehorsamst anzeigen sollen, dass ich erst
diesen Abend Gelegenheit erlanget habe, das am verwichenen Freytag
erhaltene königl. intercessions-Schreiben für die Böhmische Juden dem
Hof-Canzler Grafen von Ulfeid zu überreichen, dabei ich dann nicht
undeutlich mercken können, dass er lieber gesehen hätte, dass ich damit
zurückgehalten hätte, indem er zu erkennen gab, dass von Engeland
noch nichts schriftliches gedachter Juden wegen an die Königin gelanget
sey, sondern der Englische so wohl als Holländische Gesandte nur
mündliche Vorstellungen derentwegen gethan hätten
442.
Wien, den 20. Februari 1745.
. . . . Wegen Ausschaffung der Juden aus Böhmen bleibt es noch Böhmische
bis Dato bei dem von der Königin gefassten Entschluss und dürfften '''^^^'^■
also wohl alle von auswärtigen Puissances für gedachte Juden eingelegte
intercessiones fruchtlos seyn.
443.
, Wien, den 24. Februari 1745.
. . . . Wegen der vielen seithero von verschiedenen Höfen für die Böhmische
Böhmischen Juden eingekommenen intercessionen (darunter absonderlich '''^^^'^■
die vom Engelischen Hofe dem hiesigen Minister Wasner mündlich gethane
Vorstellung in sehr nachdrücklichen und fast bedrohlichen terminis soll
bestanden haben) ist in voriger Woche eine Conferenz bei Hofe ge-
halten worden, davon das Kesultat ziemlich favorable für dieselbe aus-
gefallen seyn soll, wie dann verlauten will, dass der mit Ende dieses
Monats verfallene termin ihrer Ausschaffung aus Prag wieder aus 2
(andere wollen gar wissen auf 3) Monate prolongiret worden, worzu
auch sowohl der Prager Geistlichkeit als des Magistrats Vorstellung
ihrer dabei versierenden Interesse mit soll contribuiret haben.
33*
VII
516 D. Simonsen.
444.
Wien, den 27. Februari 1745.
Prager .... Wegen der Böhmischen Juden ist gestern die Resolution
Juden. yQjQ Hofe kundt geworden, dass selbigen noch eine Monats-Frist in
Prag zu bleiben verstattet worden.
445.
Wien, den 3. Martii 1745.
Prager .... Von denen dortigen Juden sollen bereits über 5000 aus-
Juden, gezogen seyn, und sich auf die umliegende Dörffer retiriret haben;
man glaubt aber, dass der am verwichenen Samstag nach Prag ab-
gefertigte Courrier Brennschütz die Resolution der Königin, dass selbige,
aus egard der vielen intercessions von fremden Höfen, in besagter
Stadt ferner verbleiben sollen, mitgenommen habe.
453.1
Wien, den 31. Martii 1745.
Türekey. . • • • Am vorwichenen Sonntage ist ein Courrier von Con-
stantinopel angelanget mit der Nachricht, dass die Kriegs-Zurüstungen
daselbst aufs neue mit groser Macht poussiret werden, auch nach
Servien und Bosnien zu Anwerbung einer zahlreichen Mannschafft grose
Geld-Summen remittiret, und die Fahnen daselbst ausgestecket worden,
wie dann laut Briefen derer dortigen Raitzen der Ali-Bascha mit seinem
gantzen Kriegs-Stab von Constantinopel in Bosnien erwartet würde.
' Hier mitaufgenommen wegen der Erwähnung der Raitzen. Vgl. Nr. 426
und Nr. 434,
VIII
Üänemark und die Juden in Prag 1746. 61t
474.
Wien, den 12ten Junij 1745.
. . . Wegen derer Juden fernerer Toleranz in Böhmen und Juden-
Mähren ist unterm 25ten Maij aus der Böhmischen Canzelley ein königl. Böj^men.
Rescript dorthin abgegangen, davon Copiam hier allerunterthänigst bei-
schliesse.
586.
Wien, den 9ten Julii 1746.
Nachdem die JudenschafFt zu Prag seit der neuen Toleranz Juden
daselbst mercklich wiederzugenommen, und viele fremde Juden sich ^" '^^'
da eingeschlichen, so ist aufs neue vom hiesigen Hofe der Befehl dorthin
abgegangen, dass alle Juden nicht nur aus Prag, sondern auch aus
allen anderen Städten und Märckten, welche verschlossen, oder mit
Mauren und Gräben umgeben, fortgeschaffet, und nur in freien und
offenen Orten zu wohnen angewiesen werden sollen.
744.
Wien, den 3ten April 174 8.
Nachdem währen den Gouvernements des verstorbenen Grafen Raaber
von Althaus in der Stadt Raab sich viele Juden eingeschlichen und da ' ^ ""•
wohnhalFt niedergelassen, ist, da solches Gouvernement nun völlig
supprimiret wird, auf Anhalten des Magistrats denen Juden anbefohlen
worden, die Stadt, so wie die andern königlichen Freistädte, zu räumen,
und sich wieder auf das Land zu begeben.
IX
61^ D. Simonaeo.
766.
Wien, den 13ten Julii 1748.
Juden- .... Die ehemals zu Prag ausgeschaffte Judenschafft hat endlich
schafft, ^yj-ßj^ Geld und Vorbitten es doch dahin gebracht, dass sie nun wieder
in ermeldte Stadt recipiret, und ihre alte Privilegia de novo confirmiret
worden, worüber sie bereits das Decret aus der Böhmischen Canzelley
erhoben hat
769
Wien, den 24. Julii 174b.
Prager . • • • -Die Prager-Judenschafft soll 300 Gulden für ihr retablisse-
Juden. m
ment erlegen. Sie hat um einigen Nachlass zu erhalten, Deputirten
anhero geschickt, diese werden aber schwerlich vor Erlegung obiger
Summa ihr Decret aus der Böhmischen Canzelley erlangen.
777.
Wien, den 28ten August 1748.
Präger • • • • ^" ^^'^S ^^'^^ bereits viele Jüdische Familien wieder ein-
Juden, gezogen, welche anfangen, ihre Juden-Stadt zu säubern und die Häuser
zu repariren
Die Hauptprivilegien der polnischeD
Judenschaft.
Von Dr. Moses Schorr, Lemberg.
(Ein Rückblick auf die letzte Proklamation der polnischen
Judengesetzgebung vom Jahre 1765.)
Das Archiv der jüdischen Gemeinde in Krakau ist im Besitze
eines umfangreichen und bedeutsamen historischen Dokumentes,
welches sich als letzte Kundgebung der legislativen Macht gegen-
über den Juden Polens darstellt. Es ist dies der sogenannte
Sumaryusz 'pi'zywilejüio,^ eine in Form eines Pergamentbandes
(Großfolio) von 16 Blatt zusammenfassende offizielle Sammlung
sämtlicher, die Judenschaft in Kronpolen betreffenden Privilegien
und Erlässe seit den ältesten Zeiten bis auf den letzten polnischen
König Stanislaus August (1765-1795). Die Ausfertigung des Doku-
mentes erfolgte in Warschau am 14. Juni 1765 und wurde, mit
der Unterschrift des Königs versehen, anläßlich dessen Thron-
besteigung zu Händen der Repräsentanten der Judengemeinde
in Krakau als feierliche Bestätigung aller der Gesamtjudenschaft
in Polen dienenden Freiheiten erlassen. Die Sammlung umfaßt
zunächst als Hauptbestandteil das bekannte undatierte Privileg
Kasimirs des Großen (1333 — 1370), welches angeblich für die Juden
in der Provinz Großpolen erlassen wurde und dessen Bestätigung
1 Der augfülirliche polnische Titel der Sammlung lautet: Sumaryusz
przywilejüw nadanych Zydom polskim a potwierdzonycli pi'zez kiüla Stanislawa
Augusta d. d. 14. czerwca r. 1765 w Warszawie. Auf dem Umschlagsblatt findet
sich folgender nobräischer Titel: ^Son «':nKai D'QTpn c'jSon S^o v»SNOTS;ipi y<SiiyiD
n"cc*n t^H nica cnnani. Durch die Glitte des Bandes ist eine starke Seidenschnur
durchgezogen, an deren Ende das große Künigssiegel in einer Bleehkapsel
eingefügt ist.
bÜÖ Dr. Moses Schon*,
die Vertreter der Judengemeinde in Posen im Jahre 1453 von
Johann Kasimir erwirkt haben. Auf dieses in der vorliegenden
Sammlung 24 Paragraphen zählende Hauptprivileg, welches seit
der Mitte des XV. Jahrhunderts die magna charta Uhey^tatum der
polnischen Judenschaft darstellt und dessen Bestätigung die erste
Sorge der Judenrepräsentanz bei der Thronbesteigung eines jeden
neuen Königs bildet, folgen mehrere Spezialprivilegien und Er-
lässe der späteren Könige seit dem XVI. Jahrhundert, in derselben
Numerierung fortlaufend (Nr. 25 — 41), welche ebenfalls die recht-
liche und soziale Stellung der Juden Gesamtpolens normieren
und schließlich elf königliche Dekrete aus dem XVI. und XVII. Jahr-
hundert, welche speziell die Verhältnisse der Krakauer Juden-
gemeinde regeln.
Diese Sammlung hat seinerzeit dem bekannten Soziologen
Ludwig Gumplowicz, dessen Vater Abraham Gumplowicz viele
Jahre lang Vorsteher der Krakauer Judengemeinde war, als Haupt-
quelle für seine erste, noch heute lesenswerte treffliche Darstellung
der Judengesetzgebung in Polen gedient. ^ Im Jahre 1909 wurde
das ganze Dokument von mir in der russisch-jüdischen historischen
Zeitschrift „Jewrejskaja Staryna" herausgegeben und bearbeitet.^
Die Einleitung zu dieser Ausgabe bildet den Gegenstand des
vorliegenden Artikels. Zu einer Zeit, da durch den alles um-
wälzenden Weltkrieg auch das Schicksal der Judenschaft der
einstigen Republik Polen mit in den Wirbel der Weltereignisse
gezogen wird, ist es wohl nicht unangebracht, auf diesen letzten
Akt der polnischen Judengesetzgebung einen zusammenfassenden
Rückblick zu werfen. ^
1 Vgl. L. Gumplowicz, Prawodastwo polskie wzgl^dem Zydöw (Die
polnische Gesetzgebung in Bezug auf die Juden), Krakau 1867.
2 Vgl. Jewrejskaja Staryna I (1909), S. 247-264 und Materialien daselbst
S. 76—94; 223—246.
3 Außer der obigen letzten Privilegiensammlung haben sich noch zwei andere
aus älterer Zeit im Archiv der jüdischen Gemeinde in Krakau erhalten, die eine
aus der Zeit des Königs Johann Subieski vom Jahre 1676, die andere aus der Zeit
August III. vom Jahre 1735. Nachdem aber beide Sammlungen in der obigen
jüngsten wörtlich einverleibt sind, so besitzen sie bloß archivalischen Wert — es sei
denn wegen der hebräischen Glossen, welche in der ersteren Sammlung manche
Paragraphen des Kasimir'schen Privilegs am Rande von zeitgenössischer Hand
begleiten und auf deren kulturhistorische Bedeutung noch weiter im Texte ver-
wiesen wird. Erwähnt mag noch sein, daß alle drei Sammlungen in der Text-
gestaltung des großen Kasimir'schen lateinischen Privilegs, trotzdem sie in der
Königskanzlei ausgefertigt wurden, von zahlreichen orthographischen Fehlern
wimmeln und daher für die Textkritik jenes Privilegs ohne Bedeutung sind.
H
Die üauptpriTüegien der polnischen Judenschaft. &21
Angesichts der prinzipiellen Bedeutung, welche die älteren
sogenannten Generalprivilegien (przywilcje gener ahiej für die
Judenschaft Polens seit den ältesten Zeiten bis zur Teilung
Polens hatten, deren wichtigste und ausführlichste Redaktion (vom
Jahre 1453) den Hauptbestandteil unserer Sammlung ausmacht,
eingeleitet durch die feierlichen Bestätigungsproklamationen sämt-
licher späterer polnischer Könige, sei zunächst hier eine kurze
Rückschau auf die Quellen, den Inhalt und das gegenseitige Ver-
hältnis der älteren Generalprivilegien auf Grund vor allem der
vorzüglichen Studien von Philipp Bloch ^ und der späteren
Forschungen gestattet.
Es sind folgende Generalprivilegien bekannt:
1. Das Statut des Herzogs Boleslaus von Kaiisch vom 16. Au-
gust 1264 in der von Kasimir dem Großen anläßlich der Thron-
besteigung am 9. Oktober 1334 bestätigten Fassung, erlassen für
die Juden der Provinz Großpolen.
2. Das Statut Kasimirs des Großen vom 15. Juli 1364, er-
lassen in Krakau für die Judenschaft des ganzen Königreiches Polen.
3. Das Statut desselben Königs vom 25. April 1367, erlassen
in Krakau für die Juden in , Krakau, Sandomir, Lemberg und in
den anderen Territorien des polnischen Reiches".
4. Ein nicht näher bezeichnetes Statut Kasimirs des Großen,
bestätigt und erlassen von Ladislaus Jagiello in Lemberg, am
30. September 1387 für die Juden in Lemberg und Reussen (Ost-
galizien).
5. Das Statut Boleslaus' von Kaiisch, bestätigt von Kasimir
dem Großen — doch ohne Datum, Zeugen und Ausstellungs-
ort, in Abschrift und neuerlicher Bestätigung durch Kasimir IV.
(1444 — 1492), erlassen in Krakau im Jahre 1453 für die Juden
von Großpolen.
Betrachten wir nun diese Hauptprivilegien in Hinblick auf
ihren Inhalt und ihr gegenseitiges historisches Verhältnis.
1. Das Statut Boleslaus' von Kaiisch oder vielmehr dessen
Bestätigung durch Kasimir den Großen — denn nur letztere ist
erhalten — ist uns in seiner frühesten Fassung in der Gesetzes-
sammlung des polnischen Staatskanzlers Jan Laski , Commune
incliti regni Poloniae Privilegium" vom Jahre 1506 erhalten und
auch später öfter abgedruckt worden.'- Seinem allgemeinen Inhalte
1 Ph. Bloch, Die Generalprivilegien der polnisciien Judenschaft (Zeit-
scbrift der historischen Gesellschaft für die Provinz Posen 1891).
2 Vgl. Bloch a. a. O., S. 72, Anm. 2.
III
522 Dr. Moses Schorr. ^,|
nach steht das Statut in enger Berührung mit einer Reihe von
grundlegenden Judenprivilegien, welche von der Mitte bis zum Ende
des XIII. Jahrhunderts in den benachbarten Ländern für die Juden-
gemeinden erlassen wurden. Das Prototyp dieser ganzen Gruppe
bildet das Statut Friedrichs II. des Streitbaren (1230 — 1246), welches
im Jahre 1244 für die Judenschaft des Herzogtums Österreich
erlassen wurde. Mit gewissen Modifikationen übernahmen dasselbe
Statut: König Bela IV. für die Juden in Ungarn im Jahre 1251,
Ottokar IV. für die Juden in Böhmen im Jahre 1254, Herzog
Boleslaus von Kaiisch für die Juden in Großpolen im Jahre 1264,
Herzog Bolko für die Juden in Schlesien im Jahre 1295 und Hein-
rich von Glogau für die Juden dieses Territoriums im Jahre 1299.
Als unmittelbare Quelle für das polnische Privileg ist das böhmische
Statut anzusehen, von dem es sich nur in geringen Varianten unter-
scheidet. In seiner eingehenden kritischen Analyse des Boleslaus-
schen Statuts nach der ältesten Vorlage bei Laski weist Bloch
überzeugend nach, daß der Originaltext in dieser Publikation zu
Ungunsten der Juden einer Änderung unterzogen wurde, nament-
lich im § 25, welcher das Darlehens-, beziehungsweise Pfandrecht
auf unbewegliche Güter normiert. Eine Bestätigung für diese An-
nahme findet Bloch mit Recht in den einleitenden Worten, welche
König Alexander (1501 — 1506) dem Statut als Motivierung für die
Aufnahme dieses Judenprivilegs in die vom Landtage zu Radom
sanktionierte Gesetzessammlung voranschickt. ^ Der ursprüngliche
Wortlaut des § 25 wird von Bloch durch eine Vergleichung der
Laski'schen Edition mit den anderen Statuten, welche dem Boleslaus-
schen Privileg als Vorlage gedient haben, rekonstruiert.^
2. Das Statut Kasimirs des Großen, datiert aus Krakau,
15. Juli 1364, wurde zuerst durch R. Hube bekannt, der es auf
Grund der einzigen in der Graf Krasinski'schen Bibliothek in
Warschau aufbewahrten Rezension beschrieben und erörtert hat.^
Hube betont mit Recht, daß dieses Statut, trotzdem es das
Boleslaus'sche Privileg nicht erwähnt und sich den Anschein eines
der eigenen Initiative Kasimirs erflossenen Judengesetzes verleiht,
in Wirklichkeit eine wörtliche Wiedergabe des ersteren darstelle.
^ „Quod No3 Alexander Rex non confirmando confirmatione speciali sed
ad cautelam defensionis contra Judaeos privilegiis regni in istum codicem digestia
adscribi mandavimus." taski, Commune. . . . Privilegium fol. 163.
» Vgl. Bloch a. a. 0., S. 77; 396.
^ R [R. Hube], Przywilej zydowski Boleslawa i jego potwierdzenia
(Biblioteka Warszawska 1880, S. 426 ff ).
IV
Die Hauptprivlldgien der polnischen Judenschaft. 52 S
Er hat aber merkwürdigerweise übersehen, was jetzt überdies aus
dem in vollem Wortlaute publizierten Texte ^ über allen Zweifel
sich klar ergibt, daß die wichtigste Norm in dieser Rezension,
die des § 26, welche ihm selbst als Hauptargument für die An-
nahme der Fälschung des weiter zu erörternden Statuts Nr. 4
gedient hat, in ihrem Wortlaut das Gegenteil dessen enthält, was
das Laski'sche Statut im § 25 besagt, während sie sich anderseits
im vollen Einklang mit der betreffenden Norm in allen anderen
Statuten befindet, zu deren Gruppe das Boleslaus'sche Statut
gehört und somit seine Behauptung eines Falsifikats des Privilegs
Nr. 4 der wichtigsten Stütze beraubt. Bloch hatte daher voll-
kommen Recht, wenn er im § 25 der Laski'schen Ausgabe eine
willkürliche Änderung von Amts wegen zu Ungunsten der Juden
erblickte, und der von ihm auf Grund kritischer Vergleichung mit
■den anderen Statuten erschlossene und rekonstruierte Wortlaut des
§ 25 erhält jetzt durch den erwähnten Text der Krasinki'schen
Bibliothek seine authentische Bestätigung.- Dieses Statut, welches
zu Händen des Juden Falk von Kaiisch übergeben wurde, war
für die Judenschaft des ganzen Polenreiches bestimmt, wie es
ganz ausdrücklich in der Einleitung ausgesprochen ist.^
3. Das Statut Kasimirs des Großen vom 25. April 1367,
erlassen in Krakau für die Juden Kleinpolens „und der anderen
Reichsgebiete" wurde zuerst durch den polnischen Rechtshistoriker
Bandtkie^ bekanntgegeben, auf Grund einer aus dem XV. Jahr-
hundert stammenden Abschrift, jedoch nur in Varianten, welche er
dem Boleslaus'schen Text in Parallelkolumnen gegenüberstellt. Den
vollen Wortlaut hat erst Bloch auf Grund zweier, dem Posener
Stadtarchiv entnommenen, leider sehr fehlerhaften Kopien aus den
Jahren 1599 und 1G38, veröffentlicht und mit einer deutschen
t Vgl. Russko-Jewrejski Archiw B. III, Nr. 1.
' Zum besseren Verständnis möge hier der Wortlaut des betreffenden
Paragraphen nach der einen und der anderen Rezension folgen:
I, Siäski § 25: Item si Judeus super possesslones aut litteras bonorum
immobilium pecuniam mutuaverit id quo(iue ille, cuius res est, probauerit,
Nos Judeo et litleraruin pignus abjudicari statuimus.
II. Krasinski'sclier Text §26: Item si Judeus super possessiones aut
litteras magnatum terre pecunias mutuauerit et hoc per suas litteras et sigillum
probauerit, Nos Judeo jure aliorum piguorum possessiones assignabimus obligatas
et eas contra violentiam defendenius.
' „ . . . . praesens Privilegium, quo omnes Judeos tocius rep^ni Polonie
gaudere volumus, scribi et dari iussimus ad manus Falkonis, Judei Kalisiensis."
* Bandtkie, Jus Polonicum, Nr. 1 (Kol. II). .
fi24 Dr. Moses Schörr.
Übersetzung begleitet, wobei er auch den Bandtkie'schen Text be-
rücksichtigt. Im ganzen sind sechs Rezensionen dieses Statuts be-
kannt.i Seinem Hauptinhalte nach auf dem Boleslaus'schen Statute
fußend, das übrigens in der Einleitung (ähnlich wie im Statut Nr. 2)
nicht erwähnt wird, unterscheidet es sich dennoch von ihm durch
einige wesentliche Änderungen, beziehungsweise Ergänzungen, welche
es notwendig als eine selbständige Bearbeitung und nicht bloß als
eine einfache Bestätigung des Boleslaus'schen Statuts erscheinen
lassen. Manche der neuen, beziehungsweise geänderten Normen, er-
weitern bedeutend die rechtlichen Freiheiten der Juden, so z.B. § 19,
wonach der Judenrichter (judex Judaeorum)^ ohne Zustimmung
der jüdischen Beisitzer kein Urteil fällen dürfe, ferner die §§ 10 — 11,
wonach auf Tötung eines Juden Todesstrafe gesetzt wird, auf die
Verwundung eines Juden dieselbe Strafe wie bei Verwundung
eines Adligen (quemadmodum in terra nostra pro nobili est con-
suetum). Diese und andere wesentliche Unterschiede ^ legen die
Vermutung nahe, daß König Kasimir den Juden Kleinpolens ein
selbständiges erweitertes Statut verliehen habe, für welches ihm
das Boleslaus'sche Privileg bloß als Substrat gedient haben muß.
4. Das Statut des Königs Ladislaus Jagiello, datiert aus
Lemberg vom 30. September 1387, erlassen für die Juden Lembergs
und der Provinz Reussen, ist seinem Wortlaute nach vollkommen
mit dem Statut Kasimirs des Großen vom Jahre 1367 (Nr. 3)
identisch und läßt darüber auch gar keinen Zweifel. Es wurde
zuerst nach einer einzigen Abschrift der Ossolinski'schen Bibliothek
in Lemberg (Kod. L. 50) von W. Wislocki veröffentlicht.*
5. Das Statut Kasimirs des Großen ohne Datum, welches
der Einleitung gemäß nur als Bestätigung des Boleslaus'schen
Statuts^ sich kundgibt und nur in der wiederholten Bestätigung
Kasimirs IV. des Jagiellonen vom Jahre 1453 überliefert ist, stellt
1 Vgl. die Textausgabe bei Bloch a. a. O., S. 78—100, auch S. 104, Anm. 3.
* Es war dies zu allen Zeiten ein Christ, und zwar ein Adliger, gewöhnlich
der Vertreter des Wojewoden, welcher bei Teilnahme jüdischer Beisitzer jene
zivilen Rechtsstreitigkeiten regelte, die zwischen einem Christen als Kläger und
einem Juden als Beklagten vorkamen.
3 Sie werden von Bloch a. a. O., S. 101—104 erörtert.
< Vgl. W. W[i6iocki] in Przewodnik naukowy i literacki B. I (1873),
S. 717 ff.
* So heißt es in der Einleitung: „ . . . . quod ad Nostrae Maiestatis
praesentiam .... venientes quidam Nostri Judaei de regno Nostro mansionem
in Maiori Polonia habentes, offerentes Privilegium a Serenissimo duce BoleBiao
bonae memoriae datum" usw.
VI
Die Hauptprivilegien der polniechen Judenschalt. 635
sich als das ausführlichste unter den sogenannten Generalprivilegien
dar. Der Text dieses Dokumentes ist in sechs Rezensionen bekannt,
welche untereinander gewisse Differenzen wesentlicher Natur auf-
weisen.* Der Inhalt dieses bedeutsamen Statuts, welches den Haupt-
bestandteil unserer Privilegiensammlung bildet, wurde zuerst von
R.Hube und dann besonders von Bloch einer eingehenden Analyse
unterzogen. Während nämlich die Authentizität der Statuten Kasimirs
des Großen vom Jahre 1334 und vom Jahre 1367 (Nr. 1 und 3)
von niemandem in Zweifel gezogen wurde, wurden gegen die Echt-
heit dieses Statuts wesentliche Bedenken geltend gemacht. Und
zwar sind es folgende Momente, welche die historische Echtheit
dieses Dokumentes in Frage stellen:
1. Entgegen der ausdrücklichen Erklärung in der Einleitung,
daß das Statut nur eine Bestätigung des Boleslaus'schen Privilegs
sei, überschreitet es vielmehr den Rahmen seiner Vorlage in einer
Reihe wichtiger Bestimmungen zugunsten der Juden. Auch
der Wortlaut weist in der stilistischen Fassung eine Reihe von
Varianten gegenüber dem Boleslaus'schen Urtext auf. Anderseits
fehlen darin einige Paragraphen des älteren Statuts (so die §§ 4, 16,
20, 21, 23, 24).2
2. Am Ende des Statuts Kasimirs des Großen fehlt der
Ausstellungsort, ferner das Datum und die Kundgebungszeugen,
Adlige und Geistliche, welche dagegen in den anderen Statuten,
wie überhaupt in analogen grundlegenden Gesetzeskundgebungen
stets vorkommen.
3. Einige Bestimmungen wie die §§ 16, 19, 20, 30 tragen
deutlich Kennzeichen freiheitlicher Tendenz, die offenbar gegen
1 Die Rezensionen dieses Statuts sind folgende:
aj Bandtkie, Jus Polonicum, S. 1, Kol. III. Es ist dies die erste vollständige
Edition auf Grund einer Abschrift aus dem XV. Jahrhundert.
bj J. Perles, Geschichte der Juden in Posen, S. 129 ff. Der von Perles
publizierte Text bildet eine Bestätigung des Königs Johann Kasimir vom
Jahre 1640 und befindet sich als Deposit der Posener Judengemeinde im
Staatsarchiv in Posen. Der Text ist sehr fehlerhaft und überdies um einige
Paragraphen gekürzt.
ej Codex Diplomaticus Maioris Poloniae, B. III, S. 88 ff. Der Text bildet
eine Abschrift aus den Posener Grodakten vom Jahre 1569.
d) Die Privilegiensammlung des Königs Johann Sobieski vom 8. Februar 1676.
e) Die Privilegiensammlung des Königs August III. vom 30. Juli 1736
(Warschau).
/J Die Privilegiensammlung des Königs Stanislaus August vom 14. Juni 1765.
» Vgl. Bloch a. a. O., 8. 168, Anm. 3. In der Numerierung der einzelnen
Paragraphen halte ich mich an die Einteilung Blochs.
VII
526 Dr. Moses Schorr.
gewisse konkrete Beschlüsse zeitgenössischer Kirchensynoden ge-
richtet sind.
4. Den Verdacht einer Fälschung legen ganz besonders die
§§ 32 — 37 (br-ziehungsweise §§ 19 — 21 in unserer Ausgabe) nahe,
welche nicht nur prinzipiell den Juden das Recht der Erwerbung
von Immobilien vermittels des Pfandrechtes zuerkennen, sondern
auch mit offenbarer Tendenz die Ausübung dieses bedeutsamen
Rechtes ihnen zu erleichtern suchen.
5. Die äußeren Umstände, welche die Bestätigung des Statuts
durch Kasimir IV. begleiten, scheinen die Annahme einer Fälschung
zu unterstützen. Am selben Tage (13. August) des Jahres 1453,
an welchem dieser König den Juden von Kleinpolen und Reussen
das Statut Kasimirs des Großen vom Jahre 1367 bestätigt, ver-
leiht er den Juden Großpolens jenes bedeutend erweiterte Statut.^
Hiebei wird von den letzteren dem König nicht das Original des
Kasimir'schen Statuts vorgelegt, welches angeblich während einer
Feuersbrunst in Posen im Jahre 1447 mit verbrannt sein soll,
sondern eine Abschrift. Die Vermutung liegt nahe, daß die Juden —
wie es übrigens auch die andern Stände im Mittelalter öfter zu
praktizieren pflegten — den günstigen Vorwand ausnützend, dem
Könige Kasimir IV. eine gefälschte Urkunde zur Bestätigung unter-
schoben haben dürften. ^ j.
6. In einem Briefe, welchen der damalige den Juden auch sonst
übel gesinnte Kardinal Zbigniew Olesnicki im Mai 1454 an den König
richtet, macht er ihm schwere Vorwürfe, daß er den Juden gewisse
privilegia fahissima^ bestätigt habe, welche sein Vater Ladislaus
Jagiello ihnen anzuerkennen sich geweigert habe. „Es kann nicht dem
geringsten Zweifel unterliegen", meint Hube,^ „daß hier von nichts
anderem die Rede sei, als von jenem überarbeiteten Boleslaus-
schen Statut, welches angeblich von Kasimir dem Großen bestätigt
und dann neuerlich von Kasimir IV. anerkannt wurde." In der
Tat hat schon Grätz^ gewisse Bedenken gegen die Echtheit dieses
angeblich Boleslaus-Kasimir'schen Statuts geäußert und Hube stellt
1 Diese Angabe ist unrichtig. Das Statut für die Juden Großpolens wurde
am 26. August ausgefertigt.
2 . . . . „Pridem Serenitas Vestra in fidei dedecus et offensa privilegia
quaedam et libertates Judaeis conceseit et falsissima quaedam sub nomine
et titulo domini regis Casimiri privilegia, quae pater Vester .... pro omne
tempore vitae .... aspernabatur confirmare, confirmavit." (Monumenta medii
iievi, cod. epistol. T. II, pars posterior, p. 146.)
J Vgl. Hube a. a. O., S. 435. ^ ■■' i\
♦ Vgl. Grätz, GeBchichte der Juden» B. VIII, S. 200. ... .-
VIII
Die Hauptprivilegien der polnischen Judenschaft. B27
auf Grund der obigen Argumente und einiger anderer geringeren
Gewichtes in der erwähnten Abhandlung die kategorische Be-
hauptung auf, daß jenes Statut von den Juden Großpolens ge-
fälscht sei.
Allein all jene Argumente halten bei tieferer Untersuchung
der Kritik nicht stand und genügen keineswegs zur Begründung
der Annahme einer Fälschung. Sie wurden in erster Reihe von
Bloch, angefochten, der zunächst das wichtigste, dem Inhalte des
Statuts entnommene Kriterium Hubes als nichtig erweist, die Be-
stimmung nämlich, welche den Juden Darlehengewährung gegen
Immobilien gestattet — eine Bestimmung, die angeblich dem ur-
sprünglichen echten Boleslaus'schen Statut zuwiderlaufe, wie nicht
minder jenen Statuten, aus denen letzteres hervorgegangen ist.
Bloch weist nach — wie schon oben erörtert wurde — daß
nicht nur alle anderen Statuten den Juden die Erwerbung von
Immobilien im Verfallswege gestatten, sondern auch daß der ur-
sprüngliche Wortlaut im Boleslaus'schen Privileg dasselbe besagt
habe und erst zur Zeit Alexanders zuungunsten der Juden willkürlich
überarbeitet wurde. Das Statut Kasimirs des Großen vom Jahre 1364
(Nr. 2), dessen Wortlaut Bloch noch nicht bekannt war, bestätigt
vollkommen diese Ansicht, und es ist geradezu unverständlich, wie
Hube, der den Text doch vor Augen hatte, ein so wichtiges
Moment, das seiner These die Hauptstütze entzieht, übersehen
haben konnte. Noch eindringlicher aber als die Gesetzestheorie
der Statuten ist die Beweiskraft der Rechtspraxis, und da be-
weisen denn die Gerichtsbücher von Großpolen aus den Jahren
1386—1399 — wie Bloch mit Recht betont — daß die Juden
tatsächlich gegen Hypotheken Darlehen gewährten und daß ihnen
von den Gerichtsbehörden auch das Recht der Besitznahme der
verpfändeten Güter eingeräumt wurde, insoferne sie nicht am
Verfallstermine eingelöst wurden. ^ Auch das Fehlen des Datums
und der Aufzählung der adligen Kundgebungszeugen kann nicht
als Argument für die Fälschung augesehen werden. Hätten die
1 Neuerdings wurde diese Tatsache noch ganz besonders von .]. Schipper
in seinem ausgezeichneten Werke erhärtet: Stndija nad stosuukanii gospodarczymi
Zydow w Polsce podczas sredniowieeza (Studien über die wirtschaftlichen Ver-
hältnisse der Juden in Polen wälirend des Mittelalters). Lember«;; 1911, S. 88 ff.
Schipper weist dort nach, daß die Praxis des Kreditverkehrs der Juden gegen
Immobilienpfänder bis auf die Zeit Kasimirs des Großen zurückgehe. Die Ge-
richtsbücher aus der zweiten Hälfte des XIV. Jahrhunderts gewähren eine
Fülle von Beispielen für derartige Kreditoperationen und auch für die Ein-
führung jüdischer Gläubiger in die verpfändeten Güter christlicher Schuldner.
IX
628 Dr. Moses Schorr.
Juden das Statut gefälscht, meint Bloch zutreffend, dann hätten
sie nicht eine so verdächtige Lücke zurückgelassen, um so weniger,
als es ihnen leicht gewesen sein muß, Zeugennamen nach dem
Muster anderer aus der Zeit Kasimirs des Großen in Umlauf ge-
wesenen Rechtsakte zusammenzustellen. Zu diesen Argumenten
ist noch hinzuzufügen, daß, falls die Juden nur eine Abschrift
vorgelegt haben, es ihnen vor allem um den Inhalt zu tun war,
die Weglassung des Datums und der Zeugennamen aber einfach
der Nachlässigkeit des Kopisten zugeschrieben werden könne.
Schließlich ist noch folgendes zu erwägen: Nach allgemein mittel-
alterlichem Prinzip waren auch die Juden in Polen ihrer Rechts-
stellung nach Eigentum des Königs (servi camerae), der ihre
soziale und rechtliche Stellung unbeschränkt nach eigenem Gut-
dünken regeln konnte.^ Es ist nicht unwahrscheinlich, daß König
Kasimir der Große, dessen Wohlwollen der Judenschaft gegenüber
sogar in der Königin Esther-Legende verherrlicht ist, das den Juden
erteilte Privileg als einen seiner Herrschermacht und seinem un-
beschränkten Verfügungsrecht über die Juden entspringenden
Privatakt angesehen haben konnte, für dessen rechtliche Geltung
weder die Mitwirkung der Magnaten noch die sonstiger legislativer
Staatsfaktoren ihm notwendig erschien.^ „Für alle Fälle kann für
die Frage der Echtheit des Dokuments in diesem Falle nur
dessen Inhalt vom historischen Gesichtspunkte maßgebend sein,
die diplomatischen Kriterien sind angesichts des Fehlens des
Originals nicht genug kräftig und entscheidend." ^ Der Inhalt selbst
» Dieses Prinzip geht schon aus dem § 29 des Bolesltus'schen Statuts über
allen Zweifel hervor, wo es ganz deutlich heißt: Wenn jemand von einem Juden
mit Gewalt ein Pfand wegnimmt, unterliegt er der Strafe uti dissipator camerae
noslrae. Ähnlich heißt es in der Einleitung Kasimirs „quia Judaeos thesauro Nostro
conservare volumus." Nur aus diesem Prinzip heraus sind auch jene Bestimmungen
in den Generalprivilegien verständlich, wonach 1. der König als der alleinige
Schutzherr der Juden auftritt, sowohl in bezug auf ihre Person, wie auch auf
ihr Vermögen; 2. die Juden ausschließlich der königlichen Gerichtsbarkeit, be-
ziehungsweise der seiner amtlichen Vertreter (Wojewoden) unterliegen; 3. die Ab-
gaben der Juden dem königlichen Schatz zuzuführen sind. Die geschichtlichen
Zeugnisse bestätigen auch diese theoretisch normierte Stellung der Juden.
' In dieser Ansicht pflichtet mir nach einer brieflichen Mitteilung auch
der vorzügliche Kenner des polnischen mittelalterlichen Staatskanzleiwesens
Dr. Stanislaus K^trzyiiski, Direktor der Graf Krasinski'schen Bibliothek in
Warschau, bei. Er verweist mich darauf, daß auch in manch anderen Privilegien
aus der Zeit Kasimirs des Großen die Zeugennamen fehlen und dennoch die
Echtheit dieser Urkunden nicht angezweifelt wird.
3 Aus dem Briefe K^trzyuski's an mich.
X
Die Hauptprivilegien der polnischen Judenschaft. f)29
aber bietet, nachdem der schwerwiegendste Einwand Hubes be-
treffend das Recht der Erwerbung von Immobilien sich als grund-
los erwiesen hat, im übrigen gar keine Verdachtsmomente, welche
die Annahme einer Fälschung rechtfertigen könnten. Prinzipiell
schafft unser Statut keine einzige neue Norm, die nicht schon in
den früheren Statuten, besonders in dem vom Jahre 1367 (Nr. 3)
festgesetzt worden wäre, sei es auf dem Gebiete der Handels-
freiheiten, sei es betreffend die Sicherheit der Person oder schließ-
lich in bezug auf den Rahmen der inneren Verfassung der Juden-
gemeinden. Im ganzen Statut finden wirkeine einzige einschneidende
Änderung in bezug auf die innere Organisation. Es ist zwar eine
wesentliche Erweiterung der Autonomie darin nicht zu verkennen,
allein sie fußt auf den Bestimmungen früherer Statuten, von denen
das unserige sich nur dadurch unterscheidet, daß es längst be-
stehende Einrichtungen, namentlich im Gerichtswesen, in unzwei-
deutige, klare Rechtsnormen faßt, welche in den früheren Privilegien
nur undeutlich formuliert waren. ^ Dasselbe gilt auch von jenen
Bestimmungen, welche den Handelsverkehr und die soziale Stellung
der Juden regeln. Keine von ihnen überschreitet den Rahmen
der früheren Statuten, deren Normen nur im einzelnen konkret
erweitert sind, um einer für die Juden ungünstigen Interpretations-
möglichkeit vorzubeugen, namentlich aber um die Amtspersonen
zu energischem Schutze der jüdischen Interessen gegenüber denen
anderer sozialer Stände zu veranlassen. In der Tat zeigen auch
gewisse Redensarten und Begründungen religiöser Bräuche, die
in unserem Statute erwähnt sind, daß die Juden bei der Vor-
bereitung des Projekts zu diesem Privileg mitgewirkt haben. 2
Es darf daher nicht verwundern, daß es den Juden daran gelegen
war, die für sie wichtigsten Normen der §§ 32—37 betreffend den
Darlehensverkehr klar und unzweideutig ausgedrückt zu sehen,
so daß sie keinen Zweifel übrig lassen sollten. Alles in allem
wird man daher nur Bloch vollkommen beistimmen können in
der Verfechtung der historischen Echtheit unseres Statuts, welches
nach ihm als ein unvollendetes Werk anzusehen ist, als ein Projekt
zu einem Statut, das zwar vom König bestätigt und mit dem
königlichen Siegel versehen den Charakter einer rechtsgültigen
Verordnung hatte, das aber die Magnaten und die Geistlichkeit
mit ihrer Mitunterschrift zu bekräftigen sich geweigert haben.
1 Vgl. Schorr, Organizaeya Zydöw w Polsce (Lemberg 1899), S. 8.
» Vgl. Bloch a. a. 0., S. 403—404.
Festschrift ■ 34
XI
530 Dr. Moses Schorr.
Neuerdings wurde die Frage von J. Schipper, einem vor-
züglichen Kenner der Wirtschaftsgeschichte der Juden in Polen,
abermals in Angriff genommen/ der ebenfalls für die Echtheit
des Statuts eintritt und namentlich auf zwei wichtige Kriterien
die Aufmerksamkeit lenkt. Er verweist erstens auf den anläßlich
einer Ritualmordbeschuldigung ausgebrochenen Judenpogrom in
Posen im Jahre 1367, welcher bei den Juden den dringenden
Wunsch wecken mußte, daß die die Ritualmordbeschuldigung be-
treffenden Normen des Boleslaus'schen Statuts in eine klarere
und schärfere Form gefaßt werden mögen, namentlich aber daß
den Christen die Bulle des Papstes Innozenz IV. „Sicut Judeis^'
in Erinnerung gebracht werde, auf die auch unser Statut im § 39
sich beruft. Zweitens verweist Schipper auf den Widerspruch
einerseits zwischen den Statuten vom Jahre 1334 und 1364 (Nr. 1, 2),
welche für die Juden Gesamtpolens bestimmt waren, und dem
sogenannten großpolnischen Statut vom Jahre 1347 anderseits,^
welches in offenbarem Gegensatze zu jenen beiden den Juden
Kreditoperationen bloß gegen Mobilienpfänder gestattete, jeden
Erwerb unbeweglicher Güter aber ihnen verbot. Das Lebensinteresse
der Juden erforderte es von ihnen, vom Herrscher ein besonderes
Gesetz zu erwirken, welches jenen Widerspruch gemäß ihren
früheren Privilegien aufheben sollte. Der König kam dieser Bitte
in unserem Statute entgegen, trotz des Widerspruches des Adels
und der Geistlichkeit. In diesem Lichte erklären sich auch am
besten die einleitenden Worte an der Spitze jener Normengruppe,
welche den Darlehensverkehr regelt: „Item de special! consensu
Maiestatis Nostrae statuimus," welche andeuten sollen, daß hier
ein besonderes Gesetz behufs Regelung der Kreditverhältnisse
speziell unter den Juden Großpolens vom Könige selbst erlassen
wurde.-"^
Es wurde schon oben erwähnt, daß Hube zur Stütze seiner
Behauptung auf den Brief des damaligen Kardinals Olesnicki an
den König Kasimir IV. vom Jahre 1454 hinweist, in welchem im
1 Vgl. J. Schipper, Przeglad krj'tyczny literatury odnoszacej si§ do
historyi Zydow \v Polsce podczas sredniowiecza (Kritische Übersicht der die
Juden Polens im Mittelalter betreffenden Litteratur) in der Lemberger jüdisch-
polnischen Wochenschi ift „Wschöd'' B. X (1909), Nr. 12.
2 Dieses Statut ist veröffentlicht im Codex diplom. Maioris Poloniae, B. III,
S. 593 (vgl. §43 dort), vergleiche auch Bandtkie. Jus Polonicum, S. 116, Nr. 139.
s Auch Bloch hat übrigens schon die Vermutung ausgesprochen, daß die
obigen Worte eine Aufliebung des Artikels über den Kreditverkehr im groß-
polnischen Statut vom Jahre 1347 enthalten. Vgl. a. a. O., S. 400,,
m
Die Hauptprivilegien der polnischen Judenschaft. 531
Hinblick auf unser Statut der Ausdruck privüegia falsissima ge-
braucht wird — ein Ausdruck, der doch klar den Vorwurf in sich
enthalte, daß die dem Könige von den Juden vorgelegte Urkunde
eine Fälschung gewesen sei: , Diese Worte sind so kategorisch
und so gewaltig, daß man sie nicht umgehen kann." ' Indessen
weist Schipper auf Grund des ganzen Kontextes dieses Briefes
wie auch eines anderen von Olesnicki in demselben Jahre an
den Krakauer Kastellan Johann von T^czyn gerichteten nach, daß
das Wort falsissima hier keinesfalls „gefälscht", sondern viel-
mehr „verkehrt, widergesetzlich" oder ähnliches bedeuten müsse,
daß daher dem Kardinal selbst der Gedanke an eine Fälschung
vollkommen fern gelegen sei. Man darf aber, wie mir scheint,
noch auf ein weiteres gewichtiges Moment hinweisen. Wie wir aus
zeitgenössischen Quellen wissen, ^ hat auch der damalige Mönch
und einflußreiche Judenfeind Johann Capistrano, der bekanntlich
in Deutschland und in Polen eine heftige Agitation gegen die
Juden betrieb, seinen ganzen Einfluß beim Könige geltend ge-
macht, um ihn zur Rücknahme des Judenpiivilegs zu bewegen,
er hat auch eine Abschrift desselben au den damaligen Papst
Nikolaus V. übersandt. Aber weder in dem von ihm am 2S. April
1454 an den König gerichteten Schreiben noch in dem Begleit-
schreiben zu der dem Papste übermittelten Abschrift (datiert vom
13. Oktober 1454), noch schließlich in den zeitgenössischen Quellen,
welche über diese damals in judenfeindlichen Kreisen viel erörterte
Angelegenheit berichten, wie beim Geschichtsschreiber Johannes
Dlugosz und in den Franziskaner-Annalen,'' findet sich die geringste
Andeutung, als ob die Juden sich einer Fälschung schuldig ge-
macht hätten, was doch bei der mißliebigen Stimmung gegenüber
den Juden in lautester Weise geltend gemacht worden wäre, wenn
nur der geringste Verdacht dafür bestanden hätte. Schipper
gelangt nun zu folgendem Ergebnisse: Unser Statut verdankt seine
Entstehung dem Judenpogrom in Posen im Jahre 1367. An seiner
Abfassung und Redigierung nahm neben den Juden auch eine
vom Könige berufene juridische Kommission teil. Es wurde ein
Projekt ausgearbeitet, welches der König den Würdenträgern zur
1 Hube a. a. O., S. 435.
2 Die Quellen sind bei Grätz, Gescliiclite der Juden^ B. VIII, S, 4.S4 in
Exzerpten wiedergegeben. Vgl auoli M. Bai ab an, UzicjT Zydöw w Krakowie
(Krakau 1912), B. I, S. 34—35.
3 Wadding, Annales Minorum B. XII, p. 1(;4 und l'.iT, f( riK r Dtugosz,
Historia Polonica L. XIII, T. II, S. 167, vgl. Grälz a. a. ü., S. 434.
34*
XIII
532 Dr. Moses Schorr.
Unterzeichnung vorlegen sollte. Näher nicht bekannte Umstände
(vielleicht der plötzliche Tod des Königs im Jahre 1370) standen
der endgültigen Sanktion entgegen. Daher blieb das Statut ohne
Datum und Zeugen — in der Form einer Gesetzesvorlage. Wir
haben schon oben unsrer Ansicht Ausdruck gegeben, daß diese
Annahme einer halbfertigen Gesetzesvorlage sich dadurch erübrige,
daß dem PrinziiJ der Rechtsstellung der Juden gemäß, der König
sehr wohl den letzteren ein Privileg auch ohne Gegenzeichnung
der Würdenträger mit voller Rechtsgültigkeit verleihen konnte,
was ja auch die Rechtspraxis der 2. Hälfte des XIV. Jahrhunderts
bezüglich des Kreditverkehrs bestätigt. Für alle Fälle sprechen alle
kritischen Momente für die historische Echtheit dieses Dokuments,
das auch von allen späteren Königen Polens vollinhaltlich bestätigt
wurde.
Unmittelbar auf die Bestätigung Kasimirs IV. folgt in unserer
Sammlung die Bestätigung Sigismund IL Augusts, datiert aus
Petrikau anläßlich des Kronungslandtages daselbst, vom 11. De-
zember 1548.1 Es folgt hierauf die Bestätigung Stephan B-atorys
auf dem Landtage zu Warschau, vom 2. Januar 1580, weiter die
Sigismunds III., datiert aus Warschau vom 12. April 1588.
Unmittelbar hierauf folgt die Bestätigung des Königs Micha*
Wisniowiecki auf dem Krönungslandtage in Warschau, vom
5. November 1669. Diese letztere Bestätigung bezieht sich jedoch
nicht bloß auf jenes Kasimir'sche Generalprivileg, sondern um-
faßt auch siebzehn andere Artikel, beziehungsweise Privilegien,
deren Inhalt — wie es in der Einleitung zur Bestätigung heißt —
summarisch mehreren authentischen Privilegien entnommen ist,
welche durch Stephan Batory und später durch Ladislaus IV. unter
'dem Datum 11. Mai 1633 bestätigt worden sind. Bei jedem dieser
Artikel ist das Datum der ursprünglichen Verkündigung angeführt,
und wie die fortlaufende Numerierung nach dem 24. Artikel um-
fassenden Kasimir'schen Statut beweist, wurden sie amtlich als
Ergänzungen und Novellen zu jenem Statut angesehen, deren
Rechtsgültigkeit sich auf die Gesamtjudenschaft Polens erstrecken
1 Nach Bloch a. a. 0., S. 145, hat auch Sigismund I. (1506—1548) das
Original der Bestätigungsurkunde Kasimirs IV. mit seiner Unterschrift versehen.
Eine Abschrift dieser Bestätigung befindet sich im königlichen Staatsarchiv in
Posen, Inscriptiones Posnan'enses vom Jalire 1530, S. 59. Am Ende der Be-
stätigung Sigismunds II. lieißt es in unserer Sammlung: Ex libro Castrensi
Posnaniensi descriptuin. In der Tat befindet sich eine Abschrift in den Posener
Grodakten, sogenannten Libri Civium 1530—1566, S. 420. Vgl. Bloch a. a. 0., S. 145.
XIV
Die Hanptprivilegien der polnischen Judenschaft. 533
sollte. Im Hinblick auf die zumeist grün dlejj, ende Bedeutung dieser
Artikel möge hier in der Reihenfolge des Summariars der Inhalt
exzerptenweise angeführt werden:
25. Artikel (Warschau 1571). Im Falle von Ausschreitungen
gegen Juden in irgendwelcher Stadt wird dem Magistrate eine
Strafe von 1000 Mark auferlegt. Tötung eines Juden zieht nach
sich Todesstrafe und Konfiskation des Vermögens.
26. (Auf dem Landtage zu Petrikau, 7. August 15(54): Wenn
ein Jude als Schuldner einen Bürgen stellt, darf er nicht ver-
haftet werden. Sobald er keinen Bürgen stellt, soll er in einem
einfachen, nicht in einem unterirdischen Gefängnis zurückgehalten
werden. Der Bürge muß ein unbescholtener Mann, es darf auch
ein Christ sein. Die Berufung vom Wojewodengeritht ist in Sachen
über 20 polnische Gulden zulässig.
27. (Wilnal551). Gegen einen (säumigen) jüdischen Schuldner
soll im Rechtswege nicht mit Gewaltanwendung vorgegangen werden.
Wenn der Jude nicht imstande ist, die Schuld bar zu bezahlen, so
hat er sein Besitztum als Pfand bei einem Juden, nicht bei einem
Christen zu hinterlegen.
28. (Warschau, 19. Februar 1.578). Es wird die freie Wahl der
Rabbiner zugestanden.^ Auf Ungehorsam gegen die Anordnungen
des Rabbiners wird im königlichen Gericht Todesstrafe und Kon-
fiskation des Vermögens gesetzt. Der Rabbiner unterliegt aus-
schließlich der Jurisdiktion des Königs.
29.- Die Juden genießen dieselben Rechte wie die
städtische Bevölkerung. In allgemeinen Angelegenheiten unter-
liegen sie nur der königlichen Jurisdiktion.
30. Beim Bau von Häusern dürfen den Juden betreffs der Miete
von Handwerkern keine Hindernisse in den Weg gelegt werden.
31. Weder der Wojewode noch dessen Vertreter dürfen über
Juden ohne jüdische Beisitzer Gericht halten. Diese haben der
Reihenfolge nach ihre Ansicht zu äußern, hierauf erst darf der
1 Dieser Artikel hat für die innere Verfassung der Juden in Polen epochale
Bedeutung. In der ersten Hälfte des XVI. Jahrhunderts sind die Hauptrabbincr
vom Könige ernannt und als solche unmittelbare Oi'gane des Staates. Vgl.
näheres darüber in meiner Organisation der Juden in Polen, S. 18 ff.
2 Die Artikel 29 — 37 bilden den Inlialt eines Privilegs Stephan ßator3'S,
datiert vom 1. Dezember 1576 auf dem Landtage zu Thorn, das später von
Ladislaiis IV. auf dem Krönungslandtage in Warschau, 11. Mai ItiSM, bestätif^t
wurde. Manche dieser Artikel lial)cn jjrinzipielle Bedeutung fiir die Rpchtsstellung
der Juden, und wir finden sie auch in den Speziaiprivilegiun der Juden einzelner
Städte wieder.
XV
534 Dr. Moses Schorr.
Richter (seil, nach Landesrecht) das Urteil . fällen. Die Wahl des
Gerichtssohreibers bedarf der Approbation des Judenvorstehers
(senior).
33. Die Juden dürfen jedes Handwerk ausüben.^
33. Wenn ein Jude die Taufe annimmt und eine Christin
heiratet, so haben die in erster Ehe mit einer Jüdin gezeugten
Kinder betreffend das Erbrecht den Vorzug vor den Kindern aus
der zweiten Ehe.
34. Die in Pfand genommenen Sachen soll der jüdische
Schuldner in die Wojewod-Akten eintragen lassen, behufs Er-
möglichung einer Kontrolle im Falle eines Diebstahles.
35. Die Juden sind verpflichtet, nur beim Rodale (d. i. der
Torah) oder beim Torring der Synagoge den Eid zu leisten, nicht
aber auf einem Schweinefell stehend.-
36. Ein Jude darf am Samstag nicht vor Gericht geladen
werden.
37. Nach dem Tode eines Juden hat die Witwe das Vojcrecht,
von der Erbschaft ihre Mitgift gemäß der Eintragung in den
Akten zu entnehmen. Der Rest fällt den Erben zu.
1 In der Praxis sah dieses Recht ganz anders aus. Die Juden mußter
sich bei den christlichen Zünften, zu denen sie keinen Zutritt liatten, das Recht
der Handwerksausübung jeweilig erkaufen und waren von manchen Gewerbe-
zweigen im voraus ausgeschlossen. Dasselbe gilt auch von der den Juden ge-
setzlich gewährten Handelsfreiheit. Seit dem XVII. Jahrhundert bestehen in
größeren Städten wie Krakau, Lemberg, Przemysl jüdische Zünfte — contra
legem, deren Verfassung und Wirksamkeit ein interessantes Kapitel der Kultur-
geschichte der Juden bilden. Vgl. darüber meine Organisation S. 27 — 34, ferner
meine Monographie ,. Juden in Przemysl" (Lemberg 1903) S. 62 ff. Vgl. auch
M. Balaban, Zydzi Iwovvsey na przelomie XVI. i XVII. w. (Lemberg 1906) S. 469 ff.
und derselbe Zydzi w Krakowie (Krakau 1012), S. 308 ff.
2 In dem für die Juden in Posen bestimmten Privileg des Königs Stephan
Batory vom 9. Februar 1580, welches in 9 Punkten die Artikel 29—37 unserer
Sammlung enthält, nur in anderem erweiterten Wortlaute und in spezieller
Anwendung für Posen, wird im VII. Artikel die Art und Weise des Juden-
eides näher bestimmt. Dieser Punkt beleuchtet auch den obigen 35. Artikel
unserer Sammlung. Es heißt dort: Quoniam vero quidam ingeniosi homines
ad deterrendos Judeos a juramentis rodale istud jierperam corillum suillae
explicant eosque super istud iurare adigant, Nos hane rem iniquam esse cen-
sentes rodale librum Molsi vel decem praecepta decalogi intelligendum super
iisquo juramento a Judeis praestandum declaramus, veluti quidem negotium
hoc decreto nostro regio iam dudum declaratum et sopitum esse. Die letzten
Worte beziehen sich auf den Artikel 35 im Erlaß vom Jahre 1576. — Das ganze
Privileg, dem wir diesen Punkt entnehmen, ist bei Bloch a. a. O., S. 412, Anm. 1,
abgedruckt.
XVI
Die Hauptprivilegien der polnischen Judenschaft. 535
38.^ An christlichen Feiertagen dürfen die Juden Handel
treiben und die Stadt verlassen.
39. Die Fürsorge über die jüdischen Waisen gehört aus-
schließlich zum Rabbiner und den Judenältesten. Es darf kein
Christ sich diese Fürsorge aneignen.^
40. In Sachen eines Christen gegen einen Juden dürfen die
Judenältesten Gericht abhalten, bei freier Berufung an das Tribunal-
gericht.
41. Nicht gestattet ist die Zession einer jüdischen Schuld
zugunsten eines mächtigeren (seil. Christen). Ebenso darf ein Jude
nicht seine Forderung einem Adligen zedieren, sondern muß sie
auf dem Rechtswege einlösen.
Alle diese obigen Artikel (25 — 41) bestätigt nun König Michat
Wisniowiecki auf dem Landtage zu Warschau am 5. November 1669,
außerdem nachträglich noch das Privilegium Ladislaus IV. vom
25. März 1635, erlassen auf dem Landtage in Krakau, welches
unter anderem bestimmt: Weder die Gemeindeältesten noch die
Verwandten können zu irgendwelchen Leistungen für einen ent-
laufenen Insolvenzschuldner gezwungen werden, ebensowenig zur
Verfolgung und Vorgerichtstellung eines solchen Ausreißers.
Die Bestätigung Johanns III. Sobieski auf dem Krönungsland-
tage zu Krakau am 28. April 1676 umfaßt alle früheren Privilegien
und Dekrete und wurde auf Ansuchen sämtlicher Judengemeinden
vermittels des damaligen Generalsyndicus (Schtadlan) Moses Marko-
wicz erlassen. Ebenso bestätigt auf Ansuchen der Gesamtjudenschaft
die Privilegiensammlung August III. von Sachsen auf dem Landtage
zu Warschau am 7. Dezember 1735. Beide Summarialausgaben
sind in unsere Sammlung einbezogen. Die Originalurkunde Johann
Sobieskis enthält am Rande zeitgenössische hebräische Glossen,
welche einzelne Artikel des Kasimir'schen Hauptstatuts inhaltlich
wiedergeben. Sie sind doppelt interessant, erstens weil sie andeuten,
welche Normen jenes Statuts noch am Ende des XVII. Jahrhunderts
für die Juden praktische Bedeutung hatten, zweitens weil sie uns
zeigen, daß die Juden sich für das Verständnis ihrer lateinisch
1 Die Artikel 38 — 41 bilden eine besondere Gruppe und sind dem Privileg
Johann Kasimirs vom 13. Juni 16(31 entnommen.
2 Dieser Artikel findet seine Erklärung in den Wirren jener Zeit (Mitte
des XVII. Jahrhunderts), als nacii den Kosakenkämpfen und nach dem für die
Juden unheilvollen schwedisch-polnischen Kriege viele Judenkinder — wie wir
aus zeitgenössischen kirchlichen Quellen wissen — iliren Familien mit Gewalt
geraubt und der Taufe zugeführt wurden.
XVII
536 i)r. Moses Schorr.
abgefaßten Privilegien eines hebräischen Schlüssels bedienen mußten.
Diese hebräischen Glossen sind von mir in der Edition bei den
betreffenden Artikeln wörtlich angeführt und mögen hier in den
Anmerkungen wiederholt werden.^
Der zweite Teil unserer Privilegiensammlung umfaßt elf
Privilegien und Dekrete, die im Wortlaute den Krakauer Grod-
akten entnommen sind. Diese Erlässe beziehen sich größtenteils
auf die Judengemeinde in Krakau und wurden der Sammlung
einverleibt, die in erster Reihe für die Juden in Krakau bestimmt
war. Zu dieser Gruppe gehören folgende Privilegien:
1. Krakau 1569: König Sigismund August bestätigt den
Juden in Krakau die ihnen von Sigismund I. gewährten Handels-
freiheiten.
: □'Sny »atri omn' »^tr nx '3 h^)!h nin< fo n«j;» nh nti-s: poj?'? i^'ski oSiyD nnj? ^3^ § 1 *
■]Da uyo n^iTr caii ,v\i'\-i s\D2 n^pipt c^cn H' ck 'j »^xnn lysio yait"^ nonu^io oyav
;nD:rn n^^n htif n^in 12 nn-^iDC (Keit = Kette) u^pn ^i'x dx 'j i,>2K" n? nr
□'>p> N^r IX ''r::,h jirt-an ...... nin^tt* in p2ti'0 'poira mrt' cy n^nnon h'^v §~ 2
'^3 Sy n^n c'rii': psti'a S2 ^y miSn'7 'XBni ^i3' mn'B* .iidsi mn>S n^'W-yn ,nNiSnn -[oa
: ans d>j^diSo nnjn ^y ix onhan n>2
: -naDi x-in p inanoB' n)n\n yac" 23:12 ix ciicits' jisro § 4
üsti'o crw" mstt'i «7 ^nyS mn» pa ix oai'j? pa^ üV2 omn^n nnnm a^yss 'poya § 5
: n"-i' i'?o^ X'i'v'raxi n^cxin dj? ih^' :;QiK'n in nivxnn pi oSiya
nj'n: mc' ^ddi^d^ ix mvxnS jn»^ ca^ma arxi ■j'jDn nsix9 pn nirnia D'2"t;' nnirrn
: mi'xiiS x'i'v^sxi cu'ejj nixD nasy p:^ na^a itiStt" omn^n .ainn DiiiJio nB'Bn»tJ' na pi
t^npS D'pipT '.n na'snS o'pipr '.i iSti» D:p nu'noa n.i:D rnson § 7
'i'pipa wai ^a nx xi'aaa i:>x n:jnn dx — .Cij: nnn tt's: ijn jn' ^xiti^a vsi .ninn
: niaSan i^ixS '^jnm n'trni'^ »snn '^a^oai
tinna pxi ntia par»i 1^ xnp' ^na ^ny n^aa paxnan (!)min' § 9
aia'V'i ^ip'y cm* 'Sa j^Sis ]nx Saa n:naS njnaai mpaS cipaa yo^'? »xcn mn't? § 10
.no nma pxi ei>Snn':'i m:p'?i iiaa'? m-s: nixa jn^Si xt:''S nnino »j^a Sa dj; D^iya
..iiSbS xSi xin er Sn-ii ptap D'aaa >3"3y Saa onS nnx üqcü D^Siyi omn'B'
a:."i laa lOin nan pS.iya oao npx np' foaia it'x cxai o'oaa '3a Saa D'tysn cnan
: niaSaS iciaii jSr;;!
: Siyn dSu*» irxa inv dSu" xSi o'Siy dj; mxvma Saa pimS d'xb't dhihm § 11
: D-'hrjh nsnan iiaaSi aaiiiS cn'niaB'ia niaipa Saa uintt'S D'Xßn anin'n § 12
:nnap nana § 13
t niT'nn •jstraS SisSa rinnS 'ii:' Oip jn' a"na xi Sy fax pnptr Siyn § 14
.SisSs 'lU'S 'X oyo Sa nj;a Oip fn' n^in n:itt'X"i Dyss aioai CDcaS yanjn nin'n § 15
j rnrat na'X n'B*'Stt' aiD' dxi
mn'S jn'S Siyn a"ina ,np'na iSsx ti'anS nsm iSb* pae-a iS^'xti' mn' ntr'in Siytt'a § 18
: E'an' a"nxi ait: anr (Mark) pia cnpa
;yiati'7 (lat. per unuin grossum) SiXVX D'nin pia Saa § 19
; ant anti'y "lon nSyca nrxiin tosa'aa ysSyox § 26
.DiySa DiSa ntry xS usirni nSnn anyn nun usirn oy DstraS ub"' D'tfxin § 38
(Betrifft das gemischte Woj woden-Gerieht.)
XVIII
Die Hauptprivilegien der polnischen Judenschaft. 637
2. [Krakau(?)], 5. August 1564(?). Erlaß Sigismund IL Augusts
an den Magistrat in Krakau, den Juden bei Haus- und Gewölbe-
miete keine Hindernisse in den Weg zu legen.
3. Thorn, 25. Dezember 1576. Stephan Batory erlaubt den
Juden ihre Waren am Ringplatz auszulegen und verbietet die
Exequierung von Abgaben, die nicht gesetzlich vorgesehen sind.
4. Krakau, 25. März 1588. Sigismund HI. erläßt ein Mandat
an sämtliche Ämter, den Juden den Einkauf von Waren in den
Städten nicht zu wehren, sondern sie vielmehr gleich den Christen
zu den Märkten zuzulassen.
5. Warschau, 31. Oktober 1597. Erlaß Sigismund III. an
den Magistrat in Krakau, den Juden das Mieten von Geschäfts-
lagern nicht zu verwehren.
6. Warschau, 13. April 1600. Erlaß Sigismund III., ähnlichen
Inhaltes wie der vorige.
7. Krakau, 16. März 1633. König Ladislaus IV. bestätigt
den Juden von ganz Polen ihre früheren Privilegien, normiert
hiebei besonders die Gerichtskompetenz für den Fall der Be-
schuldigung wegen Ritualmord oder Hostienschändung.^
8. Warschau, 25. September 1665. Johann Kasimir er-
neuert den Juden in Krakau die Handelsprivilegien, welche in
den letzten Kriegen vernichtet wurden oder verloren gegangen
sind. Dieses Privileg wird vom König Micha! auf dem Krönungs-
landtage in Warschau, am 26. November 1669 bestätigt.
9. Krakau, 30. November 1669. König Micha! bestätigt
den Erlaß Sigismund I. an den Magistrat in Krakau vom Jahre
1530, der auch von Ladislaus IV. am 18, März 1633 bestätigt
wurde, betreffend judenfeindliche Exzesse.
10. Jaworöw, 6. Oktober 1678. Johann IIL Sobieski erläßt
ein Universal an den Magistrat in Krakau, betreffend die strikte
Befolgung der mit den Juden geschlossenen Handelsverträge.
1 Dieses für die Gesamtjudenschaft Polens erlassene Privileg verdankt
seine Kundgebung einem damals unter der Judenschaft Aufsehen und Angst
erregenden Prozeß wegen Hostiendiebstahl in Pr/einysl im Jahre 1630, wobei
ein Jude Moses Schmuklerz unschuldigcrweise nach furchtbaren Torturen von
einem inkompetenten Gerichte dem Feuertode überantwortet wurde. Das Echo
jenes Prozesses ist eben jenes Privileg, dessen Proklamierung gewiß der jüdische
Landtag erw-rkt hat. Vgl. meine Monographie „Z.ydzi w Przemvrilu" S. 22. Die
Wichtigkeit dieser Urkunde für die damalige Zeit beweist auch der Umstand,
daß auch die Lemberger Judenschaft sie in die Stadtakten eintragen ließen. Vgl.
Balaban, Zydzi Iwowscy, Materialien Nr. 86 (S. 113).
XIX
53 8 Dr. Moses Schorr.
11. Jaworöw, 6. Oktober 1678. Johann III. Sobieski wendet
sich an den Krakauer Magistrat mit der Aufforderung, den Juden
den Eintritt in die Stadt nicht zu verwehren.^
Die ganze Privilegiensammlung wird nun vom König Stanis-
laus August in Warschau am 14. Juni 1765 für die den Kasimir
bewohnenden Juden bestätigt.
Das ist in den Hauptzügen der Inhalt der großen Juden-
privilegiensammlung des Königs Stanislaus August vom Jahre 1765.
Indem sie größtenteils Gesetze und Erlässe umfaßt, welche die
rechtliche und soziale Stellung der Gesamtjudenschaft in Polen
betreffen und über einen Zeitraum von über fünf Jahrhunderten
sich erstrecken, von Boleslaus, dem Herzog von Kaiisch, d. h. seit
der Mitte des XIII. Jahrhunderts bis auf den letzten Herrscher
der unabhängigen Polenrepublik, bildet diese Sammlung als letzte
feierliche Kundgebung der polnischen Staatslegislative gegenüber
der Reichsjudenschaft ein bedeutsames historisches Denkmal in
der Geschichte der Juden, würdig den Geschlechtern der Zukunft
bewahrt zu werden.
i Im Jahre 1495 wurden die Juden aus der Stadt Krakau verwiesen und
gezwungen, sich in der durch die Weichselbrücke von Krakau getrennten Vor-
stadt Kasimir anzusiedeln. Seit jener Zeit haben aber die Juden es verstanden,
ipso facto allmählich das Wohnrecht in Krakau sieh zu erkämpfen.
XX
Markus Benedikt (Eabbi Mordechai Benet)/
Von Rabbiner Dr. D. Feiichtwang, Wien.
Einem Geletirten, der den größten Teil seines bisherigen
Lebens der Erforschung des Talmuds geweiht und der jüdischen
Wissenschaft den Ertrag dieser Forschungen geschenkt hat, mag
die Lebensbeschreibung eines Rabbiners der neueren Zeit gewidmet
sein, dessen Namen unter den besten genannt wird und dessen
Andenken im Kreise der Halachaforscher noch immer in hohen
Ehren steht.
I.
Markus Benedikt (Mordechai ben Abraham Benet) wurde seinen
frommen Eltern, Abraham und Fradel, im Jalire 1753 zu Csurg(3
im Komitat Somogy in Ungarn geboren. Damals ein ärmliches,
ödes Dorf, ohne jegliche Kultur und Bildungsmöglichkeit selbst
in dem einfachsten Sinne damaliger Forderungen und Ansprüche.
Armut herrschte auch in dem Hause des kleinen Mordechai. Vater
und Mutter jedoch lebten das anspruchslose Leben gottergebener
Leute. Von der Stunde seiner Geburt an war das Kind dem Gottes-
dienste und der Thorah geweiht. Dieser Sinn war ererbt im
Hause Benet. Leitete doch der Vater seinen Stammbaum auf
Zebi Aschkenasi (-ni' crr), seine Mutter den ihrigen auf Rabbi Naftali
1 Quellen: z^nyn nmp. Chronik von Abraham Trebitsch (Brunn 1801);
Jakob Aberl Benet, Biographie des R. Mordechai Benet (Ofen 1832) '21 nnSin
ay:2 onia; Dr. M. H. Friedländer, Köre Haddoroth, Beiträge zur Geschichte der
Juden in Mähren, Brunn 1876; Ehrentlieil, Charakterbilder S. 34; Ign. Reich,
Ehrentempel verdienter ungarischer Israeliten I, S. 20 ff.; Jost, Neuere Geschichte
der Israeliten von 1816— 1«45; Low, Ges. Scliriften II, 177 ff.; Fürst, Bibliotheca
Judaica unter Benedict; Feuchtwang, Kaufmann-Gedenkbuch, Epitaphien Mähr.
Landes- und Lokalrabbiner; Jeschurun 19i>l ; Lewin, Gedenkrede 1908; Resp.
nS;"' min' des Jehuda Aazi'.d; Israel Fisch '3Tir: n-rn (Lemberg 18II2); Winter-
Wünsche, J. L. 111,750; Jew. Encycl. Art. Benedict; Resp. omo ncno ,liamn.
540 Dr. D. Feuchtwang.
Kohen Zedek zurück, der Rabbiner von Posen und Frankfurt
am Main gewesen war und Novellen zum Talmud geschrieben
hatte. Ich vermute, daß auch die berühmte Rabbinerfamilie der
Fanta(o) in diese Gruppe gehört, von denen einer der hoch-
verehrte Landesrabbiner von Mähren Elieser Mendl war, dessen
Vater Mordechai und dessen Großvater Benet geheißen haben.^
Ihre Gräber sind in Nikolsburg und mitten in der Familie des großen
Rabbi Mordechai Benet. Auch in Prag sind zahlreiche Mitglieder
der Fantas zur ewigen Ruhe gebettet worden. — Die heiligen
Überlieferungen der Familie finden in den Eltern Markus Benedikts
würdige Pflege. In dem armseligen Dorfe war keine Gelegenheit
zu Studien. Deshalb brachten die Eltern ihr Kind nach Nikolsburg,
der damals weltberühmten Judengemeinde, deren Rabbiner zu den
größten und gelehrtesten des Judentums seit jeher gehört hatten.
Dort hatten Liwa ben Bezalel (der hohe Rabbi Lob), Jehuda Lob
Eulenburg, Petachja ben Josef, Menachem Mendl Krochmal, Gabriel
Eskeles, Lipman Heller, Schmelke Hurwitz gelebt und gewirkt,
dort saß zur Zeit Gerson Pullitz (Politz) auf dem Rabbinerstuhle.
Mordechai wurde in das Haus seiner zwar dürftigen, aber tief
frommen und klugen Großmutter Rebekka gebracht, der Witwe
nach Aberl Benet, der ein Gottesgelehrter gewesen war. Sie
teilte ihr kärgliches Brot mit dem geliebten Enkelkinde, das sie
von tüchtigen Lehrern unterrichten ließ. Bald erregte der hoch-
begabte Knabe Aufmerksamkeit in der Gemeinde. Der Vorsteher
der Talraud-Thorah-Schule, Gabriel Markbreiter, ein äußerst wohl-
tätiger und gütiger Mann, nahm sich des Knaben an, förderte ihn
in jeder Weise, ließ ihn auf seine Kosten von hervorragenden
Talmudisten unterrichten und sorgte reichlich für ihn. Mordechai
wuchs von Tag zu Tag in seinem Wissen und überragte seine
Altersgenossen weitaus. Da faßte sein Gönner den Entschluß, ihn
zur Fortsetzung der Studien ins Ausland zu schicken. Er hatte
einen hochgelehrten Schwager. In dessen Jeschibah schickte er
den elf- oder zwölfjährigen Knaben. Allgemein wird Ittingen im
Elsaß als Sitz dieses Lehrers und Rabbiners angegeben. Ich kann
einen Ort dieses Namens in keinem der großen geographischen
Handbücher finden. Sicher ist aber, daß Mordechai in Öttingen^
in Bayern die Talmudschule besucht hat, woselbst Rabbi Jakob
1 Ein Zweig der Familie Benedict (Benet) schreibt sich Banet und Panet
vgl. 0)NtD:>«3) in Kaufmann-Hock, Familien Prags S. 276.
2 So richtig Low, Ges. Sehr. II, 178; Kayserling bei Winter-Wünsche
III, 756; hingegen in Jew. Encycl. noch immer Ittingen.
II
Markus Benedikt (Rabbi Morder-hai Benet). 641
Katzenellenbogen (1765 — 1706) als Rabbiner gelebt hat. Möglich,
daß hier eine Verwechslung der ähnlich klingenden Ortsnamen
vorliegt. Die Familienüberlieferung erzählt, daß Mordechai im
Hause dieses Schwagers Markbreiters einige Jahre verblieb. Sein
talmudisches Wissen erregte die Bewunderung seines Meisters.
Schon hatte er zur Feder gegriffen und mit kindlicher Hand Be-
merkungen zu halachischen und aggadischen Schriften geschrieben,
die dem Meister in drei Kompendien übergeben wurden. Mordechai
war damals dreizehn Jahre alt und hielt an seinem Bar-Mizwah-
Tage vor den Vorstehern und Gelehrten der Gemeinde einen
halachischen Vortrag, der alle Hörer in bewunderndes Erstaunen
versetzte. Die Gattin seines Lehrers soll aus Neid die erwähnten drei
Schriften Mordechais verbrannt haben, da ihr eigener Sohn in keiner
Weise an den Lieblingsschüler ihres Gatten heranreichte. Mordechai
aber soll, tiefgekränkt, lange Zeit dem Talmudstudium den Rücken
gekehrt und sich ausschließlich mit dem Studium der Heiligen
Schrift und der Midrasche befaßt haben. VonÖttingen (Ittingen) aus
bezog er im Alter von fünfzehn Jahren die Talmudschule des be-
rühmten Josef Steinhart in Fürth, des hochgeschätzten Verfassers
der Responsensammlung s^ov jnaT.i Kein Wunder, daß Mordechai mit
Begeisterung den Talmudvorträgen dieses scharfsinnigen, klaren,
systematischen Denkers folgte, dessen Jeschibah von hunderten
Jüngern besucht wurde, unter denen er bald als erster und
gelehrtester galt. Er soll damals vierhundert Blätter aus ver-
schiedenen Talmudtraktaten wörtlich im Gedächtnis gehabt haben.
Einige Zeit war er auch Schüler des Preßburger Rabbiners Meir
Barbi, dessen Vortragsart ihm aber nicht zusagte. Dort schloß er
Freundschaft mit Elias Rosenthal, dessen Vater Naftali den
gelehrten Jüngling besonders ins Herz geschlossen und ihn in
sein Haus geladen hatte. Er beabsichtigte, ihn zum Schwieger-
sohn zu gewinnen, was jedoch nicht gelang. (Siehe Kaufmann in
s-|"csn V, 130 ff.) Wir sehen aus den Briefen Naftali Rosenthals an
seinen Sohn, wie begeistert er von dem Wissen und der Frömmig-
keit Mordechai Benets gewesen ist. Dort führt er Benedikt unauf-
hörlich als Muster und Beispiel eines Bachurs an. Rosenthal ist
ein gebildeter junger Mann, der Deutsch und Französisch
lernt. Daß sich Benedikt gerade ihm angeschlossen hat, mag auch
für ihn selbst charakteristisch sein. (Über Naftali Rosenthal,
* Vgl. Löwenstein, Beitrag zur Geschichte der Juden in Deutschland II,
Nathanael Weil, S. 60. Literbl. des Orients 1847. Jahrb. für Jüd. Lit. und Gesch.
1909, S. 190 ff.
III
542 Dr. D. Feuehtwang.
siehe auch Low, Ges. Sehr. II, S. 102). Nun war er achtzehn Jahre
alt geworden, also reif zur Verheiratung. Sein Gönner Markbreiter
rief ihn nach Nikolsburg, woselbst er bald mit der sehr jugend-
lichen Tochter des angesehenen Gimpel Prustiz (Prossnitz) ver-
lobt wurde. Nach der Verlobung mit der noch minderjährigen
Finkel Prustiz ging er auf Wunsch seines Schwiegervaters nach
Prag, wo damals Rabbi Jecheskel Landau der große Lehrer und
Führer der Gemeinde war, dessen Namen fast alle Zeitgenossen
überstrahlte und dessen Responsen in der ganzen talmudischen
Welt als untrügliche Quellen für halachische Entscheidungen galten
und gelten. In Prag fand er in Meir Karpeles einen begeisterten
Verehrer, der ihm eine eigene Klaus (Lehrhaus) errichtete, in der
sich zahlreiche Jünger zusammenfanden, um Benedikts Vorträge
zu hören, so daß er neben dem berühmten Oberrabbiner als erster
Talmudist der Gemeinde galt. Es scheint, daß Landau dem jungen
Benedikt diese Separatvorträge übel genommen hat. Die Spannung
zwischen den beiden Gelehrten hielt an und ist noch aus manchem
Responsum desNodabi Jehudah ersichtlich (vgl. mi,T2 rm; IIf2, 169),
in denen der Prager Oberrabbiner den Kollegen ziemlich kalt
behandelt (siehe Low 1. c, S. 182). Von Prag nach Nikolsburg
zurückgekehrt, führte er seine Verlobte heim und verblieb in
Nikolsburg, unaufhörlich und unermüdlich vertieft in das Studium
des Talmuds und der Kommentatoren, der Ritualcodices und der
ganzen einschlägigen Riesenliteratur. — Seine starke widerstands-
fähige Gesundheit wurde schon damals durch übermäßige Geistes-
arbeit angegriffen. Er litt häufig an Kopfschmerzen und sonstigen
Indispositionen, die ihn zwangen, Karlsbad aufzusuchen, wo er
auch zeitweise Heilung fand.
Nach wie vor lebte er ausschließlich dem Studium und weigerte
sich, ein Rabbinat anzunehmen, bis er sich nicht selbst für voll-
kommen würdig befunden hätte, ein solches zu bekleiden. Der
Rabbiner von Nikolsburg, Gerson Chajjuth, ernannte ihn zum
Rabbinatsassessor. Er lebte in sehr dürftigen Verhältnissen, zumal
er auch für die Familie seines Schwiegervaters zum Teil zu sorgen
hatte und seine Mitgift verbraucht war. Das glückliche Familien-
leben tröstete ihn nächst den nie unterbrochenen Studien in
mancher traurigen Lage. Namentlich war es die treffliche Gattin,
die ihm Stab und Stütze war und von der er gesagt haben soll
„die Rabbezin Finkel funkelt mir entgegen, wenn ich aus dem Lehr-
hause kommj". Die Nachbargemeindo Luudenburg berief ihn als
Rabbiner. Nur kurze Zeit blieb er, um einem Rufe nach Schossberg
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Markus Benedikt (Rabbi Mordechai Benet). 543
(Sasvär) in Ungarn zu folgen, woselbst er nur ein Jahr blieb.
Im Jahre 1789 kehrte er nach Nikolsburg zurück. Rabbi Gerson
Chajjuth (Chajes) starb am 13. März dieses Jahres. Die Rabbiner
Mährens kamen, um dem verehrten Landesrabbiner Nachrufe zu
halten; auch Markus Benedikt hielt eine große Trauerrede, die
tiefen Eindruck machte. Einer der angesehensten Männer Mährens,
Falk Beck und die einflußreichsten Persönlichkeiten Nikolsburgs,
die schon lange von Markus Benedikt begeistert waren, setzten
mühelos seine Wahl zum Rabbiner der verwaisten Gemeinde durch.
Sie hätte keinen Würdigeren treffen können.
IL
Mit dem Jahre 1790 beginnt die Glanzperiode im Leben
Markus Benedikts. Unter großen Feierlichkeiten tritt er das Lokal-
und Landesrabbinat an. War er doch bodenständig in Nikolsburg
und Mähren, wo er zum Mann und Gelehrten gereift war. Mit der
ganzen Kraft seines großen Geistes und der ehrlichen Begeisterung
seines edlen Herzens ergriff er die Zügel mit fester Hand. Seine
Wahl zum Landesrabbiner wurde am 4. November 1789 durch-
geführt und von der Regierung bestätigt. Maßgebend war auch
ein Gutachten des Fürsten Dietrichstein, eines Gliedes des er-
lauchten in Nikolsburg residierenden Geschlechtes, dessen Häupter
sich durch Edelsinn auszeichneten und den Juden Nikolsburgs
stets Wohlwollen bewahrten. Die Landesregierung bestätigte die
Wahl in solenner Form und die kaiserliche Ernennung zum Ober-
landesrabbiner wurde in feierlicher Weise kundgetan und darüber
eine prächtige Urkunde ausgestellt. (Siehe Bild und Anhang.) Seine
größte Obsorge galt der Jeschibah. DieObliegenheiten des Rabbinates,
rituelle und richterliche Entscheidungen, Anfragen von Nah und
Fern nehmen ihn nicht wenig in Ansprach. Sein Rat wurde allent-
halben eingeholt und gewürdigt. Der Hauptteil seiner Zeit blieb
aber doch dem Lernen und Lehren gewidmet, worin er, uralter
Überlieferung gemäß, Grundlage und Kraft des Judentums er-
blickte. Er entzog sich aber durchaus nicht der menschlichen
Gesellschaft, insoweit sie seiner Hilfe bedurfte. Die Wohlfahrts-
einrichtuDgen der Gemeinde fanden in ihm und in seiner Gattin
eifrige Förderer. Allerdings verschonte die Gemeinde ihn, wo es
nur angängig war, und störte den Gelehrten nicht in seinem
Schaffen. Der rastlose Geist Rabbi Mordechai Benets trieb ihn
zu .den verschiedensten Studien. Es ist höchst charakteristisch für
y
544 Dr. D. Feuchtwang.
ihn, daß er durchaus nicht dem damals noch so vorherrschenden
Pilpul huldigte. Im Gegenteile; er mied ihn. Die beiden Talmude
mit ihren ältesten Quellen bilden die Grundlagen seines Forschens.
Scharfe, logische Auffassung der Texte, Durchdringung der Materie
sind ihm zu eigen. Und auch von seinen Schülern forderte er un-
bedingte Klarheit und Sachlichkeit ohne unnützes und eitles Ab-
schweifen oder leeres, schwindelhaftes Aufbauen von Luftschlössern
halachischen Gepränges, das nur der Eitelkeit und Überhebung
entspringt. Die klassischen Dezisoren, in erster Reihe Moses ben
Maimon, sind darin seine Leitsterne. Dem Rambam galt denn
auch seine äußerste Bewunderung. An ihm hatte er seinen logisch-
kritischen Geist geschult. Und nicht nur an seiner Halachah. Auch
seiner Philosophie huldigte er. Markus Benedikt ist bei der aller-
strengsten Observanz in allen Dingen der Religion durchaus un-
beschränkt. Er studierte alle jüdischen Religionsphilosophen und ist
auch kein Fremdling auf dem Gebiete anderer Philosophen, wie er
denn auch das profane Studium nicht durchaus verpönte. Er ist
für seine Zeit ein durchaus moderner Mann, der es nicht für
unrecht hält, ein korrektes Deutsch zu sprechen und zu schreiben,
die Schriften Mendelssohns, im wohltuenden Gegensatz zu manchen
Zeitgenossen, hochhält und die Philosophie des Aristoteles und
Leibnitz kennt (Resp. Par. Mard. I, 5). Diesen Geist muß er auch
auf seine Schüler übertragen haben. Im Umgang mit ihnen war er
väterlich streng, aber gütig. Charakteristisch ist da ein Zug, den der
Herausgeber der Responsen des Jehuda Aszöd in der Einleitung
(Jehuda ja'aleh) erzählt. Dieser war einer seiner Lieblingsschüler
und wurde von seinen Kollegen beneidet. Sie verleumdeten ihn und
schrieben auf ein Blatt Papier, das sie auf den Vorlesetiseh des
Meisters legten, verletzende Worte, die angeblich Jehuda gegen
ihn und seine Art des Talmudlernens geäußert hätte. Ruhig nahm
der Lehrer das Blatt, las es und sagte: „Wenn dieser Schüler an
meiner Art etwas auszusetzen hat, dann hat er ein Recht, es zu
sagen, er ist gelehrt genug dazu; aber ich weiß, daß er seinen
Lehrer ehrfürchtet und schätzt; er wird von nun an mit fünfzig
der Jünger selbständig Talmud lernen". — Weisheit, Bescheidenheit
und Duldsamkeit zeichneten ihn aus, die er in allen Fällen bewährte.
Die, allerdings oft legendäre Überlieferung kennt eine Menge kluger
Worte, Aussprüche und Urteile, Beispiele exemplarischer Demut
und Selbstverkleinerung. Seine Lebensweise war von fast asketischer
Einfachheit, obzwar die Gemeinde bestrebt war, ihn von Sorgen
ferne zu halten. Er gab mit vollen Händen und machte im Wohltun
VI
Markus Benedikt (Rabbi Mordechai Benet). 545
keinen Unterschied zwischen Juden und NichtJuden. Er wurde auch
von allen Ortsbewohnern wie ein wahrer Patriarch verehrt; fast
über das natürliche Maß. Man machte ihn zum Wundermann, was
zu sein er gewiß nicht vermeinte. Dazu war er zu klar und wahr.
Hat er doch auch den Wunderrabbiner Moses Teitelbaum als
falschen Propheten bezeichnet (Low 1. c. S. 91). — Die Klarheit
und Wahrheit war seiner ganzen Art zu eigen. So versteht sich auch
seine Neigung zu wort- und sinngemäßer Auslegung der Heiligen
Schriften, zu wissenschaftlicher Grammatik, soweit man damals von
solcher reden konnte. Er war ein Verehrer guter, grammatischer
Handbücher. Seine Frömmigkeit war frei von Fanatismus. Wenn
er auch der damals von Hamburg, Berlin und Wien ausgehenden
Reform abhold war, so ist seine Polemik doch meist maß- und
taktvoll, immer religionsgeschichtlich begründet und sachlich ver-
tieft. — Seine Stellung im Lande Mähren wurde immerzu be-
deutender. Auch die kaiserliche Regierung würdigte seine Tätig-
keit. Er wurde wiederholt zur Audienz bei Kaiser Franz L befohlen,
und stets war sein Eintreten für eine Sache wirksam.^
So bewährte sich seine Autorität bei Abgabe seines Gutachtens
über den Talmud und die Codices gelegentlich des Verbotes der
Drucklegung, das durch ihn aufgehoben wurde. Bei dieser Ge-
legenheit interpretierte Benedikt eine große Anzahl angefeindeter
Stellen des Talmuds in geistreicher Weise. Bezeichnend für seinen
anerkennenswerten Liberalismus, der sich natürlich stets in den
Grenzen des verbindlichen Religionsgesetzes hielt, ist sein Ent-
wurf einer Studienordnung für Rabbinatskandidaten. Jost (Neuere
Geschichte der Israeliten I, 375) tut Benedikt Unrecht, wenn er
diesem Entwurf nicht den Vorzug einer gemäßigten Liberalität
zubilligt. Gerechter wird ihm darin Low (Ges. Sehr. H, S. 190 ff.),
der Benedikts Wirken als Landesrabbiner einer scharfen Kritik
unterwirft und ihn nicht gerade wohlwollend behandelt. Benedikt
fordert natürlich die Verwendung des größten Teils der Ausbildung
für die streng rabbinisch-theologischen Disziplinen, in die er jedoch
die gründliche Kenntnis aller Heiligen Schriften mit Kommentaren,
der Dogmatik, Philosophie und der hebräischen Literatur ein-
schließt, schlägt aber der Regierung vor, daß die Kandidaten
nach Erreichung des achtzehnten Lebensjahres alle Gymnusial-
gegenstände privat studieren, Latein und Deutsch lernen und
dann eine öffentliche Prüfung ablegen sollen, um dann öffentlich
* 'mo nn^in passim. Köre Haddorot, S. 42 ff,
FeBtschrift. . 3ö
vxx
546 Dr. D. Feuchtwang.
Philosophie zu studieren. Das ist doch immerhin ein Standpunkt,
der alle Achtung verdient und gegenüber den Zuständen in
manchen Ländergebieten und Kreisen des Judentums der Gegen-
wart geradezu reformatorisch genannt zu werden verdient. Was
würden zu solchen Vorschlägen die heutigen führenden Rabbiner
des Ostens sagen, die doch sicherlich die Autorität Rabbi Mordechai
Benets nicht anzweifeln? Derselbe Geist zeigt sich in Benedikts Vor-
schlägen für den Religionsunterricht, in seinem Gutachten über das
Religionslehrbuch latr nax des Herz Homberg, das er trotz des
Einspruchs vieler Talmudisten und Rabbiner wärmstens empfiehlt;
er zeigt in diesem Gutachten feines Verständnis für die praktischen
Forderungen des Elementarunterrichts in der Religion und beweist,
daß er ein guter Pädagoge war. Er beruft sich dabei auf die Rat-
schläge, die Chajjim Jair Bachrach in seinen Resppnsen (123) für
die Unterweisung der Jünglinge gibt. Sein Gutachten über die
Einführung deutscher Gebete in den Synagogenritus ist sachlich
und wissenschaftlich, wenn er sich auch ablehnend verhält. Er
begründet diese Ablehnung von historischen und praktischen
Gesichtspunkten ausgehend in würdevoller Form. Er ließ unter
seiner Anleitung und nach seinen genauen Angaben einen in
deutscher Sprache verfaßten Katechismus für den Religionsunter-
richt ausarbeiten, den er der Regierung auf Verlangen zur Appro-
bation unterbreitete.*
In der Einleitung heißt es: „Der der Jugend zu erteilende
Religionsunterricht kann zum Teil nach Art eines Katechismus
in der Landessprache erteilt werden, obzwar zu vermuten ist,
daß ein solcher für die männliche Jugend, welche doch die fünf
Bücher Mosis und die Hagiographen sich gründlich aneignen muß
und schon hieraus den meisten Religionsunterricht durch die
Darstellung der geschichtlichen Wundertaten und guten Sitten
genießt, entbehrlich sein dürfte. Es ist doch nicht zu verkennen,
daß der in Question stehende Katechismus wegen seiner Bündig-
keit, Kürze und systematischen Abfassung nutzbar und als Hilfs-
buch geeignet sein dürfte". Es lagen Benedikt nämlich solche
Katechismen Berliner Herkunft zur Begutachtung vor, die er, bei
aller sonstigen Anerkennung, nicht einführen ließ, da sie, nach
seiner Anschauung, Unrichtigkeiten enthielten. Auch über die Vor-
lesung der Thorah in der Ursprache oder in Übersetzung spricht
er sich durchaus gemessen und sachlich ohne Ausfälle oder Ge-
1 Siehe Low, Ges. Sehr. II, 1. c.
VIII
Markus Benedikt (Rabbi Mordechai Benet). 5 47
hässigkeiten aus. Die .,Berlinischen Gebetbücher'', betitelt „Die
deutsche Synagoge"' (von Dr. Kley und Dr. Günsburg) werden
wohlwollend von ihm beurteilt, aber mit ernster Begründung ab-
gelehnt. Er schließt sein Gutachten: „Ferner ist nach meiner Ein-
sicht die Verrichtung der Gebete in hebräischer Sprache billiger;
1. weil solche von unseren größten und gelehrtesten Männern in
ihrer frömmsten Exaltierung abgefaßt und geordnet wurden, folglich
auch bei denen, der sie versteht, mehr Geisteserhebung entsteht,
als in einer anderen Sprache, wo die Übersetzung jedesmal, mit
dem Original verglichen, an Kraftgehalt verliert; 2. kann beim
Beten in der hebräischen Sprache auch jeder Israelit, wessen
Landes und welcher Muttersprache er immer sei, teilnehmen".
Er spricht sich lobend über Euchels Gebetbuch aus, verwirft aber
Kürzungen und Änderungen des Urtextes, „der beinahe durch
achtzehnhundert Jahre sanktioniert ist und weil sich mehrere
erlauben können, so lange Abkürzungen und Abänderungen zu
machen, bis eine gänzliche Verunstaltung entstehen könnte".
So sehen wir, daß Benedikt nie den Ausblick auf praktische
Bedürfnisse verliert und seine Anschauungen logisch begründet.
Daß es bei halachischen Auseinandersetzungen auch manchmal zu
heftigeren Äußerungen kam, darf uns nicht wundern. Die wissen-
schaftlichen Diskussionen modernster Gelehrten sind davon nicht
frei. Kleinlich muß uns z. B. Benedikts Streit mit Choriu über
die Zulassung des Fisches Sterlet (Stör) (-11:2.-11,1 Resp. 12) zum
Genüsse erscheinen und der daran sich knüpfende Kampf und
Eifer einer ganzen Reihe von Rabbinern. Benedikts Auftreten gegen
Chorin wurde immer ungestümer, je mehr sich dieser der Reform
näherte, bis er ihn gänzlich verwarf. (Low, Ges. Sehr. II, 260 ff.)
Das darf uns nicht befremden, wenn es uns auch schmerzt. Ge-
schlossene Männlichkeit prägte sich in Benedikts ganzem Tun und
Lassen und auch in seiner äußeren, höchst würdevollen Erscheinung
aus, auf die er Wert legte. Ehrfurcht ging von ihm aus und wurde
ihm gezollt. Seine Frömmigkeit war unaufdringlich uud kindlich.
Er betete z. B. Tisch- und Nachtgebet nie anders als aus dem
Gebotbucho, verrichtete sein Gebet in der Synagoge in stillster
Andacht ohne Exaltation und hielt nie einen Privatgottesdienst
im Hause ab. — Man umgab seine bedeutende Persönhchkeit mit
dem Zauber der Heiligkeit und schrieb ihm kabbalistische Wunder-
kraft zu. Es ist gar kein Zweifel, daß er die Kabl)ala gekannt hat,
nirgends aber in seinen Werken findet sich Mystik oder m3'stische
Spielerei. Er war ein Mann der echten rabbinischen Wissenschaft.
35*
548 - Dr. D. Feuchtwang.
III.
Das mährische Landesrabbinat erreichte zur Zeit Benedikts
unstreitig die höchste Blüte. Das Nikolsburger „Beth Din" galt
als Autorität ersten Ranges. Die Talmudgrößen seiner Zeit wandten
sich an ihn mit ihren rituellen Fragen und der größten einer,
Moses Sofer, erscheint oft in den Responsen Benedikts. (Siehe
D-n 11, 13, 115 und 1^fin -in 15, 16; 36, 38. — Resp. nbr nm.T 112, 171,
188, 220; 'ö niy-iB, III, 34, 35; IV, 8.) Kein jüdischer Gelehrter, der
Mähren auf Reisen berührte, versäumte es, Nikolsburg und Benedikt
zu besuchen und alle waren Bewunderer seiner umfassenden Ge-
lehrsamkeit. Seine Begutachtung und Empfehlung wurde von Ver-
fassern und Herausgebern gelehrter oder ritueller Werke gesucht.
So gab er z. B. Haskamoth zu der von Josef Spira besorgten
Ausgabe des "iirnn nsD (1800); zum a-^Tin "i"n von Jechiel Michel in
Ziffer (1823); zum a-nrb nrü des Jonathan Eibeschitz (1796). In
diesem Empfehlungsschreiben spricht er in Ausdrücken höchster
Begeisterung von diesem vielbewunderten und vielbefeindeten
Halachisten. Er befürwortet die Sifre-Ausgabe des David Heschel
aus Floss (1802); den n^nia bui des Jecheskel Landau (1794); die
D'nrn nmp des Abraham Trebitsch, die bei Hraschanzky in Wien
erschienenen Folio-Machsor-Ausgaben u. v. a. m. Es galt als ein
Ruhmestitel, von ihm ein Begleitwort zu einem gelehrten Werke
zu besitzen. So floß das Leben dieses ausgezeichneten Rabbiners
sozusagen zwischen den Wänden des Lehrhauses in den vier
Ellen der Halachah hin, ohne daß sich sein Gesichtskreis verengt
hätte. Da"von war er durch seine große Neigung zur Philosophie
beschützt, die er mit Eifer betrieben zu haben scheint. In seinen
Predigten beleuchtet er seine ethischen Belehrungen immerfort
durch den Moreh, Emunoth w'Deoth und Ikkarim, Gersunis und
Nachmanis große Werke, deren Philosophie er vollkommen durch-
drungen hat. Trieb er doch mit Vorliebe Mathematik und Astro-
nomie nach den großen Vorbildern vergangener Zeiten. Und
auch Politik und Staatswissenschaft scheinen ihn interessiert zu
haben. Seine grose Klugheit und Geistesgegenwart bewies er auch
in vielen Lagen seines Lebens, die für die Judenschaft Mährens
bedeutungsvoll waren. So beim Besuche des Kronprinzen Ferdinand
in Nikolsburg (1819), der gerade am zweiten Neujahrstage die
„Altschul" in dem Momente mit großem Gefolge betrat, da der
Rabbi beim Minchagebete die Tefillah rezitierte, sich durch das
Geräusch nicht stöx'en ließ, sein Gebet in tiefer Andacht fortsetzte
Markus Benedikt (Rabbi Mordechai Benet). &49
und nach Schluß sich umwandte, um den vorgeschriebenen Segen
mit lauter Stimme zu sprechen. ^ Die imponierende Erscheinung
des Rabbiners flößte auch dem Kronprinzen Ehrfurcht ein, und
er zeichnete ihn durch wohlwollende Worte aus. Dieses hoheits-
volle Verhalten steigerte die Verehrung der Gemeinde, wofern eine
Steigerung noch möglich war. War sie doch schon bis zum Glauben
an die Verbindung Benedikts mit höheren Mächten gediehen.
Dafür legen die noch heute in Nikolsburg geläufigen Er-
zählungen Zeugnis ab. Noch zeigt man Orte und Gegenstände,
an denen sich sein Wunderwort bewährt haben soll. Noch steht
das Haus am Ende der großen Judengasse, das er angeblich ge-
segnet hat, so daß es vor Brandschaden beschützt bleiben muß.
Der „Rebbe Reb Mordche" ist sprichwörtlich gablieben. Keines
einzigen der zahlreichen großen Rabbiner Namen ist wie der seine
im Munde und in der Erinnerung aller. Ein in der Sprache des
Sohar abgefaßter Brief an ihn erblickt in ihm einen gottberufenen
Himmelsboten, der Israel vor Sünde und Abfall bewahren solle.
Der Schreiber tritt als Himmelsbote auf.-' So ward er schon bei
Lebzeiten wie ein Heiliger gehalten. Seine durch aufzehrende
Geistesarbeit untergrabene Gesundheit — er klagt in zahlreichen
Responsen über Leiden — wurde immer schwankender. Im Jahre
1829 mußte er Karlsbad aufsuchen, wo er (Mittwoch am 13. Ab
[12. August]) verschied. Er wurde provisorisch in der jüdischen
Gemeinde zu Lichtenstadt bei Karlsbad bestattet. Vor seinem Tode
hatte er ausdrücklich gewünscht, in Nikolsburg zwischen den Gräbern
seiner Ahnen beigesetzt zu werden, auch damit, wenn jemand ein
Anliegen an Gott hätte, er sein Grab aufsuchen und sein Herz aus-
schütten könne. Seinem Wunsche mußte also entsprochen werden.
Die Gemeinden Lichtenstadt und Prag, wohin man ihn zu über-
führen gedachte, stritten um die Auszeichnung, den großen Mann
auf ihrem Gottesacker bestattet zu haben. Nach Beseitigung
mancher Schwierigkeit und der Behebung religionsgesetzlicher Be-
denken durch das entscheidende Urteil des Preßburger Rabbiners
Moses Sofer (Resp. VI, 37) wurde die Leiche exhumiert und nach
Nikolsburg gebracht, woselbst er unter höchsten Ehren von der
tief trauernden Gemeinde am 12. Adar 1830 zur ewigen Ruhe
gebettet wurde. Es war, wie ein Zeitgenosse sagt, als wenn die
» »2mo nn^m S. 4t ff. Köre Iladdoroth 1. o.
2 Resp. »JTio nana letztes Blatt. Der Brief soll im Jahro 18S9 in Leipnik
gefunden worden sein; er trägt die Überschrift: n'ir2 iiN.in ainS ':ir:^N 'ii^DD ansj
XI
550 Dr. t). Feuchtwarig.
Bundestafeln zum zweiten Male zertrümmert würden. In ihm be-
klagt die Gemeinde den geliebten, treuen Hirten. Seine Treue hatte
er oft genug und auch dadurch bewiesen, daß er den ehrenden
Rufen auf die berühmten Rabbinersitze in Preßburg und Krakau
nicht gefolgt war. — Sein Sohn Naftali war unter den Rabbinern,
die Nachrufe hielten. Seine Trauerhomilie auf den großen Vater
ließ er unter dem Titel: nnai hin: teds: erscheinen (1830). Der
Grabstein des berühmten Lehrers in Israel kündet seinen Ruhm.
Das Epitaph möge auch an dieser Ehrenstelle Platz finden und
mit ihm das der Gattin.
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"n"rT'b"b"T: ar^a ^sm» t'.-iö "tt?"p"3 laya i^n^i
♦.irittm \D": p"p "iTnbnp na
."n"a"i:";"n
1 Diese Worte sind auf dem neuen Grabsteine liinzugefügt.
XII
Markus Benedikt (Rabbi Mordechai Benet). B^l
b'n nc'K
mTab nu'«
ri'V bpra 'ü rrjain npnxn
tsrin D-inia
n-13 naai mn: rcr
•h riBpn T'i« T"a 'x dv
.nassn
Im Jahre 1908 wurde auf Anregung des jetzigen Rabbiners
von Nikolsburg, meines Amtsnachfolgers Dr. M. Lewin, von der
dankbaren Gemeinde der alte, vom Zahne der Zeit angegriffene
Grabstein durch einen neuen, monumentalen, ersetzt und unter
ernster Feierlichkeit aufgestellt. Bei dieser Gelegenheit hielt der
genannte Rabbiner am 78. Begräbnistage des R. Mordechai Benet,
Sonntag am 12. Adar II 5668 (15. März 1908) eine schöne Gedenk-
rede. Von den direkt^^n Nachkommen Markus Benedikts sind be-
sonders hervorzuheben die drei würdigen Söhne. Jakob Aberl,
der in Nikolsburg als Klausrabbiner gelebt hat und die Biographie
seines großen Vaters schrieb. Er starb in hohem Alter 1865. Rabbi
Jesaiah, der Rabbiner in Nachod und Misslitz war und dann als
Oberrabbiner von Nagy-Kallö im Komitat Szabolcs starb. Sein Sohn
Berusch war sein Nachfolger; eine seiner Töchter ist Gattin des
Rabbiners Abraham Israel Glück in Tolcsva. Er ist der ge-
lehrte Herausgeber der Responsensammlung seines Ahnen •'Dn-,a ntrna.
Naftali Benet, der als Rabbiner in Schaffa in Mähren starb. Sein
Grabstein kündet seinen Ruhm. Er ist Verfasser eines halachisehen
VVerkchens n'?:^ mn (Prag 1816), der Trauerrede um seinen Vater
(siehe hier oben) und der israelitischen Religionslehre 'rs-'r' n;i,'3X
in Fragen und Antworten (Prag 1832). Aus dem Stamme Benet-
Benedikt sind zahlreiche Nachkommen hervorgegangen. Einige
von ihnen haben sich um die Herausgabe nachgelassener Schriften
ihres Vorfahren verdient gemacht, wie z. B. Israel Fisch, der
Herausgebor der Schrift a nSnn (Lemberg 1892) und Israel Jung-
reis, der Herausgeber der halachisehen Schrift i;j,';n cnnö -ied
(Paks 1905).
XIII
552 i)r. t). f'euchtwang.
IV.
Das Hauptwerk, das Markus Benedikt verfaßt hat, ist sein
•-3-1-1)2 mxn, ein halachischer Kommentar zu dem Ritualkodex des
Mordechai ben Hillel, des gefeiertesten Gesetzeslehrers seit Rabbi
Meirs aus Rothenburg Tode, über den wir durch die treffliche
Arbeit des gelehrten Dr. S. Kohn (Graetz' Ms. 1877, 1878) so gut
unterrichtet sind. Es wird wohl nicht nur die Namensgleichheit
sein, wie Low (1. c.) vermutet, die Benedikt veranlaßt haben mag,
sich gerade mit diesem Werke eingehend zu befassen. So ober-
flächlich war er wohl nicht. Es war vielmehr Kongenialität und
die Tatsache, daß •'D-n.-an -isd doch unstreitig eines der wichtigsten
und bedeutendsten halachischen Werke der Vorzeit ist und zu den
nachklassischen gerechnet wird. Benedikt war selbst ein glänzender
Haiachist und hat sich eben zu diesem großen Vorgänger hin-
gezogen gefühlt, dessen Buch hundertemale zitiert und benützt wird,
zumal es selbst eine wahre Fundgrube für die Lehrmeinungen der
großen Halachisten der Vorzeit ist. Der Kommentar, den Benedikt
zu einem Teile des „Mordechai" (n'nDS, ma-iD) geschrieben hat,
zeichnet sich durch umfassende Gelehrsamkeit, Klarheit und Schärfe
aus. Abgesehen von der rein halachischen Seite des Kommentars,
befaßt sich Benedikt mit allen vom „Mordechai" angeführten
Zitaten aus mehreren hundert nachtalmudischen Halachawerken,
die er kritisch prüft und beurteilt. „Mordechai" ist bekanntlich in
erster Reihe ein kompilatorisches Werk, aber durch die Art der
Zusammenstellung der Auswahl der Autoren originell und wichtig.
„Mordechai", der ein Schüler Meirs aus Rothenburg war, führt
auch die Ansichten aller mittelbaren und unmittelbaren Vorgänger
und aller Zeitgenossen an. Alle unterwirft Benedikt kritischer Be-
urteilung und vertieft sich als Klassiker halachischer Decision.
Sein Stil — und das kann von all seinen Arbeiten gesagt weren —
ist sauber, durchsichtig, die Sprache rein und unverworren. Dieses
Werk hat Benedikt unbedingt einen Ehrenplatz unter den neueren
Halachisten gesichert. Das Buch ist unter dem Titel or ^dtiü,-! -isd
''D-na -11X2 in Wien bei Hraschanzky 1813 erschienen.
Aus den nachgelassenen Schriften Benedikts sind die folgen-
den Schriften veröffentlicht worden. Eine vortreffliche Abhandlung
über die „Neununddreißig Arbeiten" unter dem Titel: mnx pa nso
(Zolkiew 1835 bei Meyerhoffer). Diese Arbeit verdient größere
Beachtung, als sie bisher gefunden zu haben scheint. Alle
Quellen für diese Spezialuntersuchung der bekannten talmudischen
XIV
Markus Benedikt (Rabbi Mordechai Benet). 553
Materie werden systematisch, wohlgeordnet und logisch aneinander-
gereiht und auf Grund kritischen Vergleiches die halachische
Entscheidung getroffen. Die Unterschiede zwischen Sabbat und
Festtagen in ihrem Verhältnis zu den Arbeiten werden in einem
eigenen, großen Kapitel quellenmäßig behandelt. Bei dieser Ge-
legenheit werden auch die viel behandelten Grundprinzipien
psna irx, h"'^ü'ci2, n'b xn': abi) h":n, xirn p'ca, hpbpf2, einer eingehenden,
profunden Untersuchung unterworfen. Auch in diesem Werke sind
Sprache, Stil und Gang der Gedanken durchsichtig, übersichtlich,
klar und rein.
Von besonderem Interesse sind die Responsensammlungen,
welche wir von Benedikt besitzen. Eine kleinere Sammlung unter
dem Namen -nt2n nn^ zusammen mit Responsen des Salomo Quetsch
(nö'?D ncrn) von dem sehr gelehrten, scharfsinnigen Rabbinats-
assessor Moses Lob Kohn in Nikolsburg geordnet, gesichtet und
herausgegeben (Wien 1872). Dieser, mein verehrter Lehrer, wird
in den Responsen der Neuzeit sehr oft genannt. So im n"?!'" miT
des Jehuda Aszad, im rjf^bv na-n des Rabbi Salomo Quetsch und
in Jakob Ettlingers ]v:i pja. Der Titel ist in Anlehnung an die
Deutung des Namens -a-iiia (Meg. 10'^) gewählt.
Eine große Sammlung von Responsen ist unter dem Titel nü'^a
"r-T^ü, herausgegeben von einem Verwandten Benedikts, Abraham
Isak Glück, erschienen (Märmaros-Sziget 1889). Hier lernen wir
Mordechai Benet erst recht als einen Klassiker in der Responsen-
literatur kennen. Er vermeidet überflüssigen Pilpul, der nicht zur
Sache gehört, dringt tief in die Materie ein, stellt die Hauptfragen
klar heraus und steuert dem Ziele mit Sicherheit zu. Wir finden
fast nirgendwo Heftigkeit oder Fanatismus. Natürlich steht Benedikt
fest auf dem Boden des Gesetzes und der Tradition, von der er nicht
um Haaresbreite abweicht. Gegen Mißbräuche aber wendet er sich
entschieden, auch wenn sie festgewurzelt sind. So z. B. gegen das
viele, überflüssige Kaddischsagen (as II, 25); gegen den sich breit
machenden Gebrauch, am Anfange von Druckwerken einen Bann
gegen jeden Nachdruck auszusprechen. Da ist seine Auseinander-
setzung mit Moses Sofer interessant (.rs-a IV, 8). Anderseits sucht
er einen Ausgleich herbeizuführen in dem Streite um die Machsor-
ausgaben des Wolf Heidenheim in Rödelheini und richtet ein
Antwortschreiben an das Rabbinat Dyrnfurtli, das nach vielen
Richtungen interessant ist, und aus dem auch seine große Be-
* Vgl. cyonn 1887. Berditschewsky, Skic" 'Sn.i nnSinS.
XV
554 Dr. D. Feuchtwang,
scheidenheit hervorgeht. Die Dyrnfurther Druckerei (über diese
vgl. Landsberger in MSGWJ 1895, S. 120 ff.) ist ja die berühmteste
im 18. Jahrhundert.
In die Sammlung '3-1-1)2 ntrns ist auch das Antwortschreiben
Markus Benedikts an den Berliner Rabbiner Zebi Hirsch über das
Werk rxn D'üu-n aufgenommen (n's I, 5). Das ist jenes vielumstrittene
als ein Werk Aschers ben Jechiel ausgegebene Halachawerk, das
Saul, der Sohn jenes Berliner Rabbiners, mit den Ergänzungen
KDonm KC3 herausgegeben hat.^ (Berlin 1793.) In diesem Responsum
(das nicht vollständig ist), erweist sich Benedikt als scharfblickender
Kritiker, der das Falsifikat bloßlegt. Bekanntlich knüpfte sich an das
Erscheinen dieses Buches ein heftiger Streit, besonders weil in ihm
völlig unbegreifliche Reformen und Gesetzeserleichterungen vor-
kommen.
Daß sein Standpunkt begreiflich und richtig war, beweisen
die Worte, die Low (1. c. S. 439) von diesem Werke gebraucht:
„Wer den Geist kennen lernen will, der gegen Ende des vorigen
Jahrhunderts unter den Berliner Talmudisten, oder doch unter
einem Teile derselben herrschend war, studiere das 1793 gedruckte
Bessamim Bosch von R. Saul, dem Sohne R. Hirsch Lewins. Wider-
holtes Studium desselben führte uns zu der Einsicht, daß dieses
merkwürdige Buch ein wahres Vademecum der Reform ist". —
Benedikt hat also das richtige getroffen, wenn er das Buch als
unmöglich von Ascher herrührend bezeichnet. Seine Unechtheit
hat Zunz (Ritus 226) wohl endgültig erwiesen. Benedikt hat sich
also als Kritiker trefflich bewährt. — Eine weitere nachgelassene
Schrift ist unter dem Titel 'anns: nban (siehe oben) erschienen. Eine
Sammlung von exegetischen, agadischen Exkursen und Predigten.
Voraus geht ein Auszug aus der Biographie Benedikts, die sein
Sohn Jakob Aberl verfaßt hat. Wir finden in diesem Buche z. B.
eine geistreiche Studie über Psalm 18 im Vergleiche zu IL Sam. 22,
eine eben solche über das Lied derDeborah, treffliche Bemerkungen
zu einzelnen Partien und Versen der Heiligen Schrift, so zu der
Deutung der Träume bei Josef, bei welcher Gelegenheit er in Bezug
auf die Vorratsammlung in den Hungerjahreu auf Algebra und
Politik hinweist. Wir finden Interpretationen von Versen aus den
Propheten Jesaia, Jeremia, Maleachi. Seine Predigten sind poetisch,
gefühlvoll und frei von Künsteleien und albernen Spielereien, wie
1 Vgl. cjCKon vom Jahre ;"pn 222; Azulai unter ti'S-i an:t5'3; Roaenthal,
Literaturblatt des Orients 1844, S. 58, 140 und 711; Zunz, Ritus 226; Low,
Ges. Bchr. II, 183.
XVI
U^-- js
r-^'"'
■ ty^'
Markus Benedikt (Rabbi Mordechai Benet). 555
sie in so vielen nvc-'-i zu finden sind. Er befleißt sich einer vor-
nehmen, einfachen Ausdriicksweise. Geistreich ist auch seine
agadistische Auslegung der Dajenu der Pesach-Haggadah.
Endlich besitzen wir noch eine streng-halachische Schrift,
die Israel Jungreis herausgegeben hat: \i'j:z ü'inö isc; scharfsinnige
Notizen zum Jore Deah. So sehen wir diesen bedeutenden Rabbiner
und Gelehrten in seinem ganzen Schaffen und Wirken vor uns.
Als Kind seiner Zeit hat er Großes geleistet, und sein Andenken
verdient bei der Nachwelt geehrt und gesegnet zu bleiben.
Nachtrag.*
Wir Leopold der zweite, von Gottes Gnaden König zu Hungarn,
Böheim, Dalmazien, Kroazien, Slavonien, Galitzien, Lodomerien, und
Jerusalem, Erzherzog zu Oesterreich, Herzog zu Burgund, und zu
Lothringen, Großherzog zu Toscana, Großfürst zu Siebenbürgen, Herzog
zu Mailand, Mantua, Parma j gefürsteter Graf zu Habsburg, zu Flandern,
zu Tyrol -j -j. Bekennen offentHch mit diesem Briefe, und Thun kund
jedermäniglich: das Wir die auf den Markus Benedikt, mit einhelligen
Stimmen ausgefallene Wahl zur mährischen Oberlandrabinerstelle
aliergnädigst zu bestättigen befunden haben. Diesemnach bewilligen
Wir auch, daß Er Markus Benedikt, nebst der für einen Oberland-
Rabiner pro omni, et toto ausgemessenen jährlichen Besoldung, auch
alle übrigen mit dieser Stelle vereinigten Prärogativen sowohl in, als
ausser den Schulen gleich seinem letzten Vorfahrer geniessen, dahin-
gegen ausser dem weder an Postporto, noch Schreib, und Liefergelder,
etwas besonders zu fodern berechtiget seyn soll. Wir verordnen sofort,
daß Er Markus I^enedikt von der gesamten mährischen Judenschaft für
einen von Uns bestättigten Oberlandrabiner gehalten, geachtet, und ge-
ehrot, und in dem ruhigen Genuß der demselben von Amtswegen zu-
kommenden Vorzüglichkeiten von keinem gehindert, beirret, oder be-
einträchtiget werden soll. Wie Wir dann auch woiters allen Obrigkeiten,
Magistraten, Inwohnern, und Unterthanen des Marggrafthunis Mähren,
besonders aber unserem königlichen Gubernium befehlen, daß Sie den von
Uns bestättigten Ober Land Rabinor ]\Iarkus Benedikt in seinem Amte, und
den damit verknüpften Befugnissen gebührend bchützen, und handhaben,
Ihm in allen Amts Verrichtungen beistehen, und auf keinerlei Weise
* Dem Kuratorium des Jüdischen Museums, sowie dem Kustos Herrn
Dr. J. Brenner und Herrn Rabbiner Dr. Lew in (Nikolsburg) danke ich für
ihre Freundlichkeit.
xvn
556 Dr. D. ■p'euchtwang;.
gestatten sollen, daß Ihm von anderen Juden der mindeste Eingrif,
oder Benaohtheiligung geschehen möge, bey Vermeidung unserer schweren
Strafe. Das meinen Wir ernstlich. Zu Urkund dieses briefs besiegelt mit
unserem königlichen, und erzherzoglichen anhangenden grössern Insigl.
Der geben ist in unserer Haupt, «nd Residenz- Stadt Wien den dreizehenten
Monats-Tag May in dem Siebenzehen hundert neunzigsten, unserer Reiche
im ersten Jahre.
Leopold.
Leopoldus Comes a KoUowrat Franz Karl F. v. Kreßel.
-Re:" Boe:'" supr:"' et A A pri:"^ Canceir".
Johann Wenzel Graf von Ugarte.
Ad Mandatum B°* Majestatis proprium
Joseph Maria Freyh. von Friedental.
[Rückseite:] Regis p. m. Mariophilus B. Leißner.
(Original im Besitz des Jüdischen Museums, Wien.)
xviri
Die Agunafrage im Lichte des Weltkrieges.
Von Rabbiner Dr. Bela Bernstein, Nyiregyhäza.
Dem Meister der talmiidischen Wissenschaft oder, wenn wir
wollen, dem Meister des wissenschaftlichen Talmudstudiums bringen
wir unsere aufrichtige Huldigung zu seinem 70. Geburtstage dar.
Auch der Verfasser dieser Abhandlung gesellt sich mit inniger
Freude zu jenen, di-e mit einem literarischen Beitrage zu dieser
Festschrift dem tiefgründlichen Gelehrten und Forscher der Wissen-
schaft des Judentums ihre dankbare Anerkennung zum Aus-
drucke bringen wollen. Möge es ihm noch lange gegönnt sein,
die talmudische Literatur mit seinen Werken zu bereichern und
die Schar seiner direkten und indirekten Schüler zu vergrößern!
Wir wollen hier eine Frage des talmudischen Gebietes be-
handeln, die bereits von vielen Dezisoren besprochen und be-
leuchtet wurde, die aber in einem gewissen Sinne immer aktuell
bleibt und jetzt in dem schrecklichsten aller Weltkriege ganz
besonders wichtig, in der Folgezeit eine brennende Tagesfrage
bilden wird; es ist: die Agunafrage, die Frage der Wieder-
verheiratung einer verlassenen Frau, deren Mann ver-
schollen ist.
Die Gesetzgebungen der Völker haben hier schon frühe auf
Abhilfe gesonnen und im Falle des Verschwindens einer juristi-
schen Person das Expediens der Todeserklärung zum Gesetze
erhoben, das sowohl für den Frieden, als auch für den Fall des
Krieges Vorsorge trifft. Das römische Recht hat keine positiven
Verfügungen über die gerichtliche Todeserklärung, die das zivil-
rechtliche Verhältnis behandelnden Pandekten jedoch kennen
diesen Fall, aber nur in beschränktem Maße. Sie gehen von dem
Standpunkte aus, daß der Tod einer natürlichen Persönlichkeit, wenn
davon abhängige Rechte geltend gemacht werden, wie jede andere
Tatsache bewiesen werden muß. Indessen kann die Ungewißheit
5r)8 Dr. Bela Bernstein.
des immerhin wahrscheinlichen Todes einer P.er so n durch gericht-
liche Todeserklärung beseitigt werden, aber nur wenn seit der
Geburt des Verschollenen bereits 70 Jahre verflossen sind. Nach
vorangegangener Untersuchung und öffentlicher Vorladung des
Vermißten kann dann eine gerichtliche Todeserklärung erfolgen,
durch welche die Vermutung des wirklichen Todes des Abwesenden,
mit allen rechtlichen Folgen desselben, festgestellt wird.' Die
modernen Gesetzgebungen gehen weiter und überweisen die Todes-
erklärung eines Vermißten oder Verschollenen in allen möglichen
Fällen dem ordentlichen Gerichte.
Die ungarische Gesetzgebung tut dies im Gesetzartikel 1, 1911
(§§ 732—748) und bestimmt, daß die Todeserklärung eines Ver-
schollenen durch die Ehehälfte, die Erben und außer diesen von
einem jeden verlangt werden kann, der an der Feststellung des
Todes des Verschollenen rechtlich interessiert ist. Die Todes-
erklärung kann vom Gerichte nach dem vorgeschriebenen Ver-
fahren ausgesprochen werden, unter anderem, wenn derjenige,
der vermißt wird, an einem Kriege teilgenommen und in dessen
Verlaufe verschwunden und seitdem verschollen ist, und wenn
vom Ende des Jahres, in welchem der Krieg beendet wurde, bereits
drei Jahre verstrichen sind. Im Gesuche um die TodeserkläruL^
muß die Berechtigung des Verlangens und die dem Verlangen
zugrunde liegenden Tatsachen wahrscheinlich gemacht werden.
Wenn das Gericht die angeführten Daten zur Einleitung des Ver-
fahrens für genügend erachtet, ernennt es für den Verschollenen
einen Kurator und erläßt zu gleicher Zeit eine Verkündigung, in
der es den Verschollenen und alle diejenigen, welche von seinem
Dasein Kenntnis haben, auffordert, das Gericht oder den Kurator
davon zu verständigen, widrigenfalls es den Verschwundenen nach
Ablauf der Verkündigung gerichtlich als tot erklären wird. Die
Verkündigung muß beim Gerichtshof angeschlagen und durch
den Petenten im Amtsblatte dreimal eingeschaltet werden. Das
Gericht kann ex offo auch anordnen, daß die Verkündigung in
anderen, eventuell ausländischen Zeitungen und während des Ver-
kündigungstermines auch wiederholt veröffentlicht werde. Der
Termin der Verkündigung ist ein Jahr, das von dem Tage an
gerechnet wird, an welchem die Verkündigung zum dritten Male
im Amtsblatte erschienen ist. Das Gericht hat den bestellten Kurator
1 Siehe Lelirbucli der Pandekten von Arndts, § 26, Ende der natürlichen
Persönlichkeit. Die Annahme der 70 Jahre bei der Bestimmung des Todes
gründet sich auf Psalm 90, 10.
II
Die Agunafrago im Lichte des Weltkrieges. 559
von den bei ihm über den Verschwundenen eingelaufenen Berichten
offiziell zu verständigen, und der Kurator wieder ist verpflichtet,
alle ihm irgendwie zugekommenen Daten unverzüglich dem Gerichts-
hofe zu melden. Nach Verlauf des für die Verkündigung bestimmten
Termins kann der Bittsteller eine mündliche Verhandlung verlangen,
bei der alle zur Verfügung stehenden Berichte in ihrer Gänze vor-
getragen werden müssen. Das Gericht hat offiziell alle jene Tat-
sachen zu beachten, aus denen das Dasein des Verschwundenen
gefolgert werden kann und kann zur Aufklärung derselben amtliche
Erkundigungen einziehen, wie auch eine Beweisführung darüber an-
ordnen. Es fällt in der Frage der Todeserklärung sein Urteil,
gegen das eine Berufung stattfinden und eventuell ein neues
Verfahren angesucht werden kann. — Wir behandelten den un-
garischen Gesetzartikel darum eingehender, damit wir ein Bild
des modernen Gerichtsverfahrens bei der Todeserklärung geben,
denn im ganzen und großen ist dieses auch in den Gesetzgebungen
anderer Länder dasselbe. Trotzdom aber das Gesetz mit aller Um-
sicht vorgeht, bevor es zur Todeserklärung schreitet, erklärtes, daß
die Todeserklärung nicht die Beweisführung darüber ausschließe,
daß der Verschwundene früher oder später gestorben, oder noch am
Leben sei. Die F'eststelluug dieser Tatsache kann sowohl der Ver-
schwundene, natürhch wenn er erscheint, als auch jeder Interessent
gegenüber dem Bittsteller oder dessen Rechtsnachfolger verlangen.^
Das österreichische allgemeine bürgerliche Gesetz-
buch kennt natürlich ebenso die Todeserklärung: „Wenn ein Zweifel
entsteht, ob ein Abwesender oder Vermißter noch am Leben sei
oder nicht, so wird sein Tod . . . unter folgenden Umständen ver-
mutet. . . 3. Wenn er im Kriege schwer verwundet worden; oder
wenn er auf einem Schiffe, da es scheiterte, oder in einer
anderen nahen Todesgefahr gewesen ist, und seit der Zeit durch
drei Jahre vermißt wird. In allen diesen Fällen kann die Todes-
erklärung angesucht und unter den bestimmten Vorsichten vor-
genommen werden.'" 2 — Auffallend ist die Bestimmung, daß die
Todeserklärung des Vermißten erfolgen kann, wenn er im Kriege
schwer verwundet worden, was ja stets die Aussage von Augen-
zeugen bedingt. Diese Bestimmung, auf die wir noch weiter unten
1 Siehe Magyar Törvenyek 1910. 1911. övi törvenycikkek. Jejjyzetekkel
ellatta Grecsäk Karoly, kir. curia! binj. Budapest 1912.
2 Das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch für das Kaisertum Österreich § 24.
Das Verfahren der Todeserklärung regelt das Gesetz vom IG. Februar 18t3,
Nr. 20, R. G. Bl.
III
560 Dr. Bela Bernstein.
ZU sprechen kommen, wird jedoch durch eine Entscheidung des
Obersten Gerichtshofes modifiziert, wonach „die Teilnahme an
einer (blutigen) Schlacht nahe Todesgefahr beweist".
Auch das Deutsche bürgerliche Gesetzbuch bestimmt:
§ 13. Wer verschollen ist, kann nach Maßgabe der §§14 — 17 im
Wege des Aufgebotsverfahrens für tot erklärt werden. — § 15. Wer
als Angehöriger einer bewaffneten Macht an einem Kriege teil-
genommen hat, während des Krieges vermißt worden und seitdem
verschollen ist, kann für tot erklärt werden, wenn seit dem Friedens-
schlüsse drei Jahre verstrichen sind. Hat ein Friedensschluß
nicht stattgefunden, so beginnt der dreijährige Zeitraum mit dem
Schlüsse des Jahres, in welchem der Krieg beendigt worden ist. Als
Angehöriger einer bewaffneten Macht gilt auch derjenige, welcher
sich in einem Amts- oder Dienstverhältnis oder zum Zwecke frei-
williger Hilfeleistung bei der bewaffneten Macht befindet.
Uns interessieren hier die allgemeinen, zivilrechtlichen Folgen
der Todeserklärung nicht, sondern nur die eherechtlichen, die ja
bei der Schließung einer neuen Ehe der Witwe auch heute nach
jüdischem Gesetze zu beurteilen sind.^ Indem wir nun die Be-
stimmungen der verschiedenen Gesetzgebungen über die Todes-
erklärung eines Abwesenden oder Vermißten mit denen der jüdischen
Gesetzgebung vergleichen, drängt sich uns der grundlegende Unter-
schied auf, daß das talmudisch-rabbinische Recht eineTodes-
erklärung ohne Zeugenaussage nicht kennt. Zweifelsohne
bietet diese Art der Todeserklärung die größtmögliche Sicherheit,
es kann jedoch nicht geleugnet werden, daß sie in vielen Fällen
auf unüberwindliche Schwierigkeiten stößt. Die Härte dieser Be-
stimmung will die talmudische Gesetzgebung dadurch mildern,
daß sie die Aussage eines einzigen Zeugen für genügend erklärt,
auf Grund deren das Beth-Din (Gericht) die Todeserklärung des
Abwesenden aussprechen und der Witwe desselben die Wieder-
verheiratung gestatten kann. Diese Norm stellt die Mischna
(Jebamoth X, 1) fest und die Gemara begründet sie mit der Er-
klärung, daß diese Ausnahme verfügt wurde, um die verlassene
Frau vor der ewigen Witwenschaft zu schützen. ^ Die Ausnahme-
bestimmung geht von dem Frinzipe aus, daß der Zeuge in einer
1 übrigens sind die Bedingungen einer Todeserklärung mit vermögens-
rechtlichen Folgen nach jüdischem Gesetze andere, als in eherechtlicher Be-
ziehung. Siehe das mosaisch-talmudische Erbrecht von Prof. Moses Bloch,
Budapest 1890, §§ 5'.) - 60.
5 B. Jebamoth 88": pai ."12 iS»pK KJiJy Ditra.
IV
Die Agunafrage im Lichte des Weltkrieges. 561
Sache, die anderweitig aufgeklärt werden kann, wie in dem Falle
des Vermißten durch seine eventuelle Zurückkunft, nicht lügenhaft
aussagen werde, oder auch, daß die Frau nicht leichtfertig wieder
heiraten, sondern erst der Sache gründlich nachforschen werde.^
Diesen Prinzipien zufolge ist die Frau selber, wenn sie aussagt,
daß ihr Mann gestorben, als vollgültiger Zeuge zu behandeln." Ja
nicht nur sie, sondern eine jede Frau, auch ein Sklave und eine
Sklavin, die sonst als Zeugen nicht angenommen werden, sind
hier zugelassen. => Im allgemeinen gilt schon in der Mischna die
These, daß in der Angelegenheit der Aguna ein Jeder als Zeuge
auftreten kann, nur die fünf Frauen nicht, denen Gehässigkeit gegen
die verlassene Frau zugemutet wird, und zwar: die Schwiegermutter,
die Tochter der Schwiegermutter, die Nebenbuhlerin, die Tochter
des verschwundenen Mannes und die Brudersfrau desselben.* Auch
eine indirekte Zeugenschaft, wenn der Zeuge im Namen eines
Anderen, sei es im Namen eines Sklaven, einer Frau oder einer
Sklavin deponiert, ist gültig.'' Nicht minder kann der Bericht
eines NichtJuden, den derselbe ohne die Absicht Zeugenschaft
abzulegen, unbefangen abgibt, als Grundlage des Verfahrens einer
Todeserklärung dienen.*^ Auch das Verhör des Zeugen in einer
solchen Angelegenheit ist zu vereinfachen und das Gericht hat
nicht die Pflicht, den Zeugen durch Erforschen der Nebenumstände
zu prüfen,'' desto gewissenhafter aber muß es die Hauptsache,
den Tod des Vermißten und die Identität der Person desselben
feststellen. 8
1 Ibid. 93": iOD:>rji Kp^n 'n'NT ix ipa-r; ab ''i)hi-'nh HTiyi NnSa.
2 Jeb. XV, 1.
3 Alle sonst zur Zeugenschaft Ungültigen, nn^n »Sics, sind hier anzu-
nehmen; aber nur p2i- rir<'j >^1DS, hingegen sind xn^niNi );"■>, ausgenommen
Sklave und Sklavin, abzuweisen. Siehe Eben Haeser, i; XVII, 63.
< Jeb. XV, 4. In unserer Zeit, wo die Polygamie auch vom jüdischen
Gesetze untersagt ist, fällt natürlich nii, die Nebenbuhlerin fort, die anderen
vier aber sind weiterliin zur Zeugenschaft unzulässig. Siehe Sj<;n; p"ip zur Stelle
und Eben Ilaeser XVII, 4 die Erklärung des '?X10"' n^2.
^ Diese Bestimmung ist um so mehr zu beachten, als ja in diesem Falle
der Zeuge nie der Lüge überführt werden kann; denn, wenn auch der Ver-
mißte käme, kann der Zeuge die Entschuldigung vorbringen, er habe nur das
ausgesagt, was er von einem Anderen gehört und sei für die Wahrheit der
Aussage niclit verantwortlicii!
0 Jeb. XVI, 5; Eben Haeser XVII, 14.
■' Die ßarajtlia B. Jeb. 122'': m'pm ncma D'C': ny j'pi:: pN ; siehe n«::?» 'DDin
und >Ht2p^2 in 'arm, ed. Wilna zur Stelle, auch Eben Haeser XVII, 28.
" Jeb. XVI, 3, 4. Ob und inwieferne korijerliclie Zeiclien und Kleider
als Stützen der Zeugenaussage zu verwenden sind, darüber ergehen pich die
Festschrift. 36
V
5G2 Dr. Bela Bernstein.
In der Tat wurde die Norm, daß ein Zeuge genügend sei,
um die Wiederverheiratung einer Aguna zu' erwirken, von den
Kodifikatoren und Dezisoren des talmudischen Rechtes stets liberal
angewendet.^ R. Ezechiel Landau z. B. stellt in seinen lichtvollen
Abhandlungen über die verschiedensten Fälle der Aguna fest, daß
diese Zeugenschaft nicht nur als rabbinische Maßregel, sondern
als Thoragesetz zu betrachten sei und daß der Zeuge selbst dann
nicht abzuweisen wäre, wenn er für seine Aussage Belohnung
erhält, also an der Sache interessiert ist.^ — Ja, nicht nur die
mündliche Aussage eines Zeugen ist gültig, sondern sogar die
schriftliche, die man in einer Urkunde verzeichnet findet, dient
als rechtliche Grundlage der Todeserklärung, was gegenüber
anderen Rechtssachen wieder eine spezielle Ausnahme bei der
Aguna bildet.^
Wir haben nun in kurzer Fassung die Bestimmungen über
die Zeugenschaft in der Angelegenheit der verlassenen Frau dar-
gelegt, ohne auf die Einzelheiten näher einzugehen. Diese Dar-
stellung dient uns als Grundlage für unser eigentliches Thema:
Die Agunafrage im Lichte des Weltkrieges.
Nachdem, wie gezeigt worden, das talmudisch-rabbinische
Recht in der Agunafrage stets von dem menschenfreundlichen
und ethischen Prinzipe geleitet wird, daß man bestrebt sein müsse,
die ewige Witwenschaft der verlassenen Frau zu verhüten und
ihr zu einem neuen Ehebunde zu verhelfen, ist es selbstverständ-
lich, daß dieses Prinzip auch in den vielen, erst recht bedauerns-
werten Fällen der Kriegswitwen seine Anwendung finden muß.
Dezisoren in weitläufigen Abhandlungen; siehe unter anderen: »Ninn Q':iNJ:n n"ir,
ed. Prag 1816, Resp. 49 von R. Joel Zerkes; Noda Bijehuda I, Eben Haesc-r,
Resp. 32 und 51; yyii D"-!no, Przemysl 1883, Nr. 21; naiD nn3, Eben Haeser,
Resp. 29, 30, 31.
1 Siehe Eben Haeser XVII, 3.
2 min'2 -;']): I, Eben Haeser, Resp. 27, 29 und 33.
3 Dieser Fall wird im Babli Jebamolh nicht behandelt, sondern nur im
Jeruschalmi Jeb. XVI, Hai. 7. Der Text, der mir vorlag, ed. Warschau 1S37,
ist lückenhaft; ich ergänze denselben nach dem Rif, Ende Jebamoth, der die
Stelle des Jeruschalmi anführt, ohne dabei eine Entscheidung zu treffen:
N:n3 13 ]n ") ,int:'N n« f'K^co ir^ix h'ot 'i ,':iSd k'^k .Tina ,'31^3 S"x no nDtJ'2 2in3 i.xi'O
cny E5"y N'jm n'ön> "\h y^oo .yih y^oo xn^:nr2i jnS ^'"D!; «rr^nr: .ins*« n« px^ro px if:iK
ynv 'DD t; D"in [nnx ny s"j,'] ["«'ra ps iT^yi ;p;!iin': n^i [ihn ny s":; nh)] cano s"y n'?i
"12) pa 'iS i,*''DO Kn>;nrDi .pK^a-a ozhd s"yi ;r:j-iinQ b"-; n^ni^ni. Im Babli haben wir
die These, daß ein schriftliches Zeugnis genügt, um den Tod eines Mannes
zu erweisen, Gittin 71', mit der Begründung \iz~\ n2 iS'px nc« nnj?3; hier schließt
sich auch Alfasi dieser Halacha an. Siehe auch Eben Haeser XVII, 11.
VI
Die Agunafrage im Liebte des Weltkrieges. 503
Welche Umsicht und Vorsicht aber die schwierige Frage der
Todeserklärung gerade im Kriegsfalle erfordert, das beweisen die
zahlreichen Irrtümer, die auf diesem Gebiete während dieses
Krieges bereits vorkamen und gewiß sich noch oft wiederholen
werden. Nicht nur Berichte der Kriegskameraden, der Teilnehmer
der blutigen Schlachten, sondern offizielle i\Iitteilungen der ein-
zelnen Kommandos erwiesen sich als unbegründet, denn die Tot-
geglaubten und als solche Bezeichneten kamen, oft nachdem sie
tief betrauert wurden, zum Vorscheine oder gaben irgend welche
Lebenszeichen. £s ist ja leicht begreiflich, daß in dem Gewühle
des Kriegsschauplatzes, ganz besonders bei den Riesenheeren der
Gegenwart, auch bei der größten Umsicht falsche Angaben unter-
laufen, die erst mit der Zeit, oft gewiß erst nach dem Kriege,
richtiggestellt werden können. Wir werden es also gerechtfertigt
finden, wenn die weise Vorsicht des talmudischen Rechtes, die bei
der Freisprechung der Aguna angewandte Erleichterung im Kriegs-
falle beschränkt und obzwar es bei der liberalen Behandlung der
Zeugen beharrt, gewisse Kautelen aufstellt, um womöglich Irrtümer
zu verhüten.
So bestimmt die Mischnah,' daß im Kriegsfälle die Frau
selber nicht bejlaubt ist, den Tod ihres Mannes zu bezeugen, denn
sie fürchtet naturgemäß die ihr dermalen drohenden Gefahren,
wird sich daher vom Schauplatze des Krieges wie nur möglich
flüchten und dann eventuell einen Wahrscheinlichkeitsschluß ziehen,
indem sie folgert, daß ihr Mann daselbst ebenso umgekommen
sei, wie so viele der Krieger." Hingegen ist die Aussage eines frem-
den Zeugen auch im Kriegsfalle genügend, um die Todeserklärung
eines Gefallenen zu erwirken, wie dies fast alle Dezisoren zugeben.^
Nach den meisten derselben muß aber der Zeuge seine Aussage
dadurch ergänzen, daß er den Verstorbenen selber begraben,'*
1 Jebamoth XV, 1.
* Darum kodifiziert Maimüni, Hilclioth Geruschin XlII, 2. daß die Frau,
selbst bei ibrer Aussage i'mapi riu): er ist gestorben und ich habe ihn beerdigt,
nicht glaubwürdig eei. Dagegen nehmen alle Dezisoren als Halacha an, daß
sie in diesem Falle unbedingt beglaubigt ist. RSBA rw-^Z' C'cn zur Stelle.
B. Jeb. IIA'', ed. Wilna, ''K::ipr2 in 'acin und N""iJn mn^n. Schulchan Aruch, Eben
Haeser kodifiziert Maimüni und bringt die Gegenansicht unter N"n.
^ Nur R. Chananel schließt, daß, iiaclidem die Frage K. Jeb. 115" daselbst
niclit entschieden, wir die erschwerende Ansicht aunnehmen und ein Zeuge
allein im Kriegsfalle nicht zulässig sei.
* Alfassi. Maimüni, li. Si^racbja, nacli ihnen RÖBA und die meisten
Erklärer entscheiden, daß die Aussage rm::[:i nri, er ist im Kriege gestorben
und ich habe ihn beerdigt, unbedingt genüge. So auch Eben Haeser XVII. 33
36*
VIl
564 Dr. Bela Bernstein.
oder wenigstens dadurch, daß er sich vergewissert habe, der Ge-
fallene sei wirklich tot gewesen,' wie dies sowohl auf Grund des
Talmud Babli,^ als des Jeruschalmi zu schließen sei.^ Gewiß aber
kann nicht genügen, wie dies das österreichische Gesetz verfügt,*
daß man den Verschwundenen im Kriege schwer verwundet ge-
sehen, denn dieser Umstand läßt immer die Vermutung einer
Heilung zu und kann demnach nicht die Grundlage einer Todes-
erklärung bilden.^
und 50. RABD und Nachmanides nehmen an, daß auch im Kriegsfalle die
einfache Zeugenschaft, ohne den Zusatz vmnpi, genügend sei. Ähnlich finden
wir eine erleichternde Entscheidung des R. Gerschom in einem Responsum
des Ascher b. Jechiel, min^ jn^i Berlin 1876, S. 51: 'D3 nmn3 ht^m n"n.Ti nsitt'nm
mn' jnnji Tina xi'ojn h^ n'S^ic ^'n 'tioKtr* >y>i'jNis ihn hc non^an rfjvit' 'd nr;n '2N
mmo inC'NT n"hDü n"i,' B" dnt 'd) naB*. Was Dr. J. Münz (Der Israelit, 24. Februar 1916)
vorbringt, daß für Mose Isseries, in seinem Resp. 101 die Aussage mebrei'er
nichtjüdischer Zeugen in einem Kriegsfalle nicht genüge, ist nicht ausschlag-
gebend, denn in dem dort vorgebrachten Falle haben diese den Namen des
Gefallenen überhaupt nicht genannt, was nach R. David Cohen, -i"-n 'BT, ed.
Konstantinopel 1632, Baith 21, 10 entscheidend ist, und Mose Isseries selber
bringt Eben Haeser XVII, 50 die Ansicht, daß r\"hDü 'ni2 ohne vmap genug sei.
i So entscheidet Isak b. Scheschet: hv^ha^ pDyn^B' ho nhn xp'.n tnh rmapB'
Tyatr nhi< pDyn: Hh Ninir* ik ti^si'oi ns n^'isi s\2d mi: n\T ah) G'nr:n i-nj mpo^ mpi:ri
».1D cnnN 13 ipDynac. Auch R. Nissim entscheidet so in seinen Responsen: [n^nt nn
'0113 "lONT nn3 psc^ i'KB' cnn: cnc ansi ir:xT ]ij3 ahx K'r:r.3 vmsp iont p'i,*3 nhi 1313
13 Ki'T3i DipoS mpoo vn'an noc* ihnS 13 'ni^j ioxt p.ir /'.id. Siehe noch Noda Bi-
jehuda I, Eben Haeser, Resp. 28.
5 B. Jeb. 115" bleibt zwar die Frage unentschieden, aber von ibid. 121":
n^-n3 j;3UK wird die Halacha mit Recht gefolgert.
3 Jer. Jeb. XV, Hai. 1 ist die Frage durch R. Jehuda ha-Nassis praktische
Anwendung entschieden. Der Text, ed. Warschau 1837, ist sehr unverläßlich,
richtig gestellt nach RSBA, mc'B' BTin, Prag 1809, p. 32'' lautet derselbe:
■lox ,'>3m 'r2V3, (R. xn«) tt*: i3 in tnin ]0 nu^yroB': ?nonSo n3,'B'3 psa n.tb» ino nnx nj?
'.n-'h (R. noN) ion .n^n p9 icx vp'^s xmn fn ;nni p^ -iro.x '^])hs xmn jn n'S (R. ]''')iin)
riB'yo :n:'jn '3i db*3 (R. n'D"i') nv^na 'i v^nv: pin n'? p'n3 piin i'?«! :pS los vn^o pnSii
-13 i3''N "1 (R. ION) (R. NB':n) nNB'2 n'? riNB": x^t jnoi ,nNB': nsB-n jxo ioni '31 ':qS n3
nonSo nj?B'3 jon: ihn -j,'B' rnox mn ,Nin non^o n*;B*3 n.i:. Sehr wichtig erscheint
mir die Erklärung des Satzes: "n'O jnn üh p\n3 ]lin i^nt? Der Kommentar hb'O 'JD
erklärt: OB'O c'J<3 rn xS D"n3 rn iSxB'; wenn sie leben würden, wären sie denn
nicht zurückgekommen?, wo dann das Wort ^n'O von xnx stammte, was ja nicht nur
grammatikalisch richtig sein kann (siehe Levy, Chaldäisches WB. s. v), sondern
dem Sinne des ganzen Stückes gut entspricht und mit zur Entscheidung über eine
Todeserklärung benützt werden kann, um aus der negativen Tatsache des Ver-
schollenseins die positive des erfolgten Todes zu folgern! Viel gekünstelter, obzwar
dem Wortlaute nach auch möglich, ist die Erklärung des a'jsn nxio zur Stelle.
* Siehe oben Seite III.
5 Wie dies die Geuiara, B. Jeb. 114'' richtig bemerkt: xiM3 H'S inoT p30r
: H'ni nnoD n3i,n X3»xi ,no 'xni xi3di xnon3 ix
VIII
Die Agunafrage im Lichte des Weltkrieges. Ji65
Nun aber entsteht die große Frage, können wir denn in
einem Kriege wie der jetzige Weltkrieg, wo Millionenheere einander
gegenüberstehen, wo an einzelnen Schlachten Hunderttausende
teilnehmen und vielleicht in Augenblicken Tau'sende das Leben
verlieren, können wir da auf Augenzeugen rechnen, die uns den
eingetretenen Tod des Gefallenen bezeugen? Das ist ja unter den
nunmehr bekannten Verhältnissen des modernen Krieges ein Ding
der Unmöglichkeit und nur in einer verschwindend geringen An-
zahl der Fälle zu erreichen. Und wenn dem so ist, werden dann
die Tausende und Abertausende der jüdischen Kriegswitwen zur
ständigen Verlassenheit verurteilt sein? Hat das gewiß mit Recht
penible talmudisch-rabbinische Gesetz keine Mittel, diesem Übel-
stande irgendwie abzuhelfen?
Wir können auf diese Frage mit einem entschiedenen Ja
antworten. In sehr vielen, vielleicht in den meisten Fällen
wird es möglich sein, die persönliche Aussage einesZeugen
durch die urkundliche eines Zeugnisses zu ersetzen, wie
diese Halacha in Bezug auf die Aguna allgemein angenommen
wurde. 1 Maimüni, und nach ihm Josef Karo kodifiziert zwar, daß
eine Urkunde, in welcher ein Zeuge bestätigt, daß N. N. gestorben
oder N. N. erschlagen wurde, nur dann gültig sei, wenn dieselbe
von einem Juden ausgestellt ist, der sich der Wichtigkeit seiner
Zeugenschaft bewußt ist,- jedoch kommen uns spätere, zuverlässige
Autoritäten zu Hilfe und erweitern erwünschterweise die Modali-
täten der urkundlichen Aussage.
Der große Chatham Sopher stellt nach gründlicher Erörte-
rung der zuständigen Quellen aus Anlaß der ihm vorgelegten
Todesfälle von Soldaten fest, wenn er auch nicht direkt vom Kriegs-
falle handelt, daß ein Totenschein, von einem Militärkommando
ausgestellt, vollauf glaubwürdig sei, um eine Todeserklärung zu
erwirken. Denn nachdem in dem Totenscheine die Daten des
Verstorbenen spezifiziert worden, sind die Angaben desselben
vollständig genügend und zuverlässig. Und obzwar wir bei einem
NichtJuden die Bedingung aufstellen, daß er keine Zeugenschaft
1 Sielie S. VI, Anna. 3, wo auch der Text des Jeruschalmi mitgeteilt ist.
Noda Bijehuda I, Eben Haeaer, Resp. 33 beweist sehr klar, daß die Halacha
wie R. Jirmijah bleibt und auch, daß die Urkunde keiner amtlichen Bes^Iaubi-
gung bedarf.
' Eben Ilaeser XVII, 11; eingehend spricht davon R. Joel Zerkes in
Resp. 27 der Edition 't<nn2 D'iiN^n n'iti', Prag 1816 und sagt: inci ains ^H)iüV2 ]>r; h::3
: inE-x i'X'B'o DD ':iSq nanS m.i« 2ni3B' inxa N'inS n'na cnior: -]3i pK^tyo Skib" unstr vn^i
IX
566 Dr. Bela Bernstein.
Über den Tod der fraglichen Person ablegen wolle, sondern nur
unbefangen darüber berichte, liegt die Sache bei einem Amte
ganz anders. Da ist es besser, wenn es direkt den Tod bezeugen
will und, wenn es dies urkundlich tut, noch günstiger, als wenn
es dies mündlich täte, denn wir haben dann absolut keinen Grund,
die Glaubwürdigkeit des Zeugnisses zu bezweifeln. Und wird der
Totenschein gar amtlich verlangt und eingesendet, so ist eine
Fälschung desselben eo ipso ausgeschlossen. ^ Ja, nachdem die
Totenmatrikel fortlaufend geführt und nicht erst dann aufge-
nommen werden, wenn der Totenschein verlangt wird, ist der
volle Ernst derselben erwiesen, wie auch, wenn wir dies bedingen
wollten, die Absicht einer direkten Zeugenschaft nicht vorhanden
ist.2 Es ist also evident, daß ein Totenschein von einer Militär-
behörde, sei es in Todesfällen in Krankenhäusern oder Feld-
spitälern, unbedingtes Vertrauen verdient und daraufhin die Wieder-
verheiratung der Witwe ohneweiters gestattet werden kann; um
so eher, als es sich ja um Todesfälle handelt, die nicht auf dem
Schlachtfelde erfolgt sind.^ Aber auch die in einer Schlacht Ge-
fallenen, insoweit dieselben nach der Schlacht aufgelesen und
in eine amtliche Liste eingetragen wurden, so daß dann auch der
Ort ihrer Beerdigung festgestellt und aufgezeichnet wird, gehören
1 Siehe -3iD cnn, Eben Haeser, Resp. 43: ntt'N nnyS p'nri 'n^n -iniiü . . .
n'2VT «nSoa ''sn ipti-S niit-n n>yn^ jn^no^T oicr: r\"hoo 'ya »u anci .V'yxn r\"hoKi nhi
'D3 e\^<T;^ n"SDr:o ii'jnh n^Jinnoa 'Dü ci^v "•-^'52 'y-ir^ nh-t iptt'S nitr-n ithi >2-)';i ;d"o ■<'<)h:h
nsicn cnrD j;',ioi n»5?n' d'^'dS -ixnn h]: nh^zn ariD S^ . . . snpca 'o»nn nhi on^ao D2r\2
: Dvp GIB* in^i j'Xi p20 h^h pnj tirt i2 pxi i'Sysn Ninc* nna nnn ">•]:) liofn h-; mrn'?
Ebenso Resp. 94.
2 Ibid. Resp. 44: }N3 pN n'non ]^a 3nD2ü' '3ii;n -idd2 la'js^tr' jn'22 xnti'm . . .
n"^Da3 nSn n::'N n3nD:B' crn ST.n n^'nrm v^xnu'» is v-i ::n3 ^h n:2 3^3 riini rixucn ctr-n
TyoD K^i. Siehe auch: n"SDD "inia n"ny anan iS'dni . . .:J"3 p"D t"' 'd j:"nK ,n2itt'n »nns
: cnn« cn2i nirpni ins ]'iy -ju-r^n: p :n3tt' '?3 3pn^ m^'S c"
3 Diese Fälle gehören dann zur Kategorie intafi Sy nn; wo selbst im Kriege
nicht vni2pi no notwendig ist, was übrigens hier beigebracht wird. Allenfalls
bemerken wir, daß auch gegenteilige Ansichten über die Annahme eines solchen
Zeugnisses laut wurden. So teilt Dr. J. Münz (Der Israelit vom 24. Februar 1916,
Eine Religionsgesetzliehe Zeitfrage) mit, daß der npn jr^r, III. T. Resp. 27, wo
auch das Gutacliten des njino ina mitgeteilt wird, nicht minder R. Mordechai
Benet auf Grund eines amtlichen Militär-Zeugnisses von dem Tode eines Soldaten
die Wiederverheiratung der Witwe nicht gestatten wollten. Er übersah aber,
daß der Chatham Sopher gerade gegen R. Mordechai Benets Ansicht Stellung
nimmt und Resp. 4.S, g. E. sagt: nr Si iriN: ,inDn h:> n^h n>3n'n> iS ':« laiKi ...
nnn^on N3V pa ino 122 ^kib^d nixo nro::t:' ni'n> nny in ,iSno n^aiu vnc a^iicsin d'?:'2
: dotS naiy n« >oipD3 3"y 9':n ^^a inn im> n:uy trcn ko'n nnSc nijony nny Tcr: «S cki
Was sollen wir erst heute darüber sagen!
Die Agunafrage im Lichte des Weltkrieges. 567
in diese Kategorie. Da wird ja aucii die Identität der Gefallenen
geprüft und eine absichtliche Täuschung ist ausgeschlossen.'
Der nicht minder große Sohn des Chatham Sopher, der
Kethab Sopher geht noch weiter als der unsterbliche Vater
und stellt eine weitläufige Untersuchung über die Glaubwürdigkeit
der Zivilämter im allgemeinen an, in seinem speziellen Falle über
das Zeugnis eines Dorfrichters und Dorfnotärs, Er kommt nach
gründlicher Erläuterung der Details zu dem Schlüsse, daß auch
dieses als vollwertig anzunehmen sei und keinen Verdacht in
Bezug auf die Glaubwürdigkeit zuläßt. ^
Wenn daher ein ordentliches Gericht auf Grund eines Zeugen-
verhörs den Tod eines im Kriege Verschwundenen feststellt, wäre
sein Urteil aus all' jenen Gründen, welche die beiden letztgenannten
Koryphäen diesbezüglich beibringen, füglich als Grundlage für
ein Beth-Din in der Aounaangelegenheit zu benützen. — Und nur
die schwierigste Frage bliebe unentschieden, was zu tun sei, wenn
das Gericht im Sinne der Landesgesetze, die wir am Anfange
unserer Abhandlung darlegten, eine Todeserklärung infolge der
negativen Tatsache des Verschollenseins des Gesuchten ausspricht,
ohne positive Kenntnis von seinem Tode erlangt zu haben? Ist
es dem Beth-Din in einem solchen Falle möglich, die Wieder-
verheiratung der Witwe zu gestatten oder nicht? Ohne eine Ent-
scheidung in dieser Frage zu wagen, will ich nur darauf hinweisen,
daß bei den heutigen Verkehrsmitteln selbst die entferntesten
Weltteile einander so nahe gebracht sind, daß in Friedenszeiten
keine Unmöglichkeit existiert, Mitteilungen aus allen Weltgegenden
zu erhalten. Wenn also eine Verkündigung, die noch dazu amtlich,
von Gerichtswegen erlassen wird, selbst in die entlegensten Dörfer
des fiiistern russischen Reiches dringen kann, darf man auch auf
sichere Nachrichten von dort hoffen, so daß die Erkundigungen,
die man über den Vermißten einziehen kann, in Wahrheit die ge-
nauesten sein können.
' Daß die Forderung iv;' ctri vrN n^'i \CT durch die Familiendaten der
Totenmatrikel ersetzt werden, beweist Kethab Sopher, Eben Haeser, llesp. 24.
i Ibid. Resp. 23: 'ir: CHD \x Tac p -niriN k? '2 ein tvd^i ir^s^r ;n':^ ni::i
cyHC niK^iy ;n cn^ ;'nc* cn^ licrm T.ii ,'d mpo ■<\:s)C' h-; -;iqd^ c rz't: ,'31»;"? nirn
"3031 cn:oiK2 iprS 'xn '^i3 n'cn nh 'Kina r2"o ,ini'3 cnoD 'UDic 'tiiNi "i^?:n nsr: ;';r:r:
/»•JD1C n"Si N"p:20 ''n i^2^ ir^; ,2t:'n -1x2 'jniDO cnvn mpr^ iinrc ;v2i rinr:2 s^t'? cr^h^
□n'? nsLii ""C'KD -'?r:n nsr: ':ir:on niNDiv? ndti mhch) 2"2 ipu'S o"'; "rnnj cipon n^i "rtr
">3ior3 msrnv cni ur:NDpTva p"p Sc «ovpa »"na lonn ihn ''üDictr o'yiv ^\:n^ ,cn»Sv '«nioi
f'K 2'Z' H''-i2 »"n n'oo iaipr::t:' -ryn »üüici ,nr2vp3i jnnva D>2::s;r usisn ^2^ -|Sr3n nsri
XI
568 Dr. Bela Bernstein.
Ich will daher allen Berufenen die Frage nahe legen, ob
es nicht selbstverständlich wäre, das gerichtliche Urteil in einer
Todeserklärung zur Grundlage eines Verfahrens zu machen, das
dann die Wiederverheiratung der Aguna zur Folge haben kann.
Nach meiner unmaßgeblichen Ansicht dürfen wir die Angelegen-
heit einer solchen Aguna nicht a limine abweisen und auf dem
Standpunkt des non possumus beharren, sondern müssen alle
uns zu Gebote stehenden Mittel, und wahrlich, diese sind heute
nicht gering, anwenden, um mit dem weltlichen Gerichte Hand in
Hand gehend, auch vom jüdisch-religiösen Standpunkte die Todes-
erklärung eines im jetzigen Weltkriege verschollenen Mannes zu
erwirken.
Mit besonderer Genugtuung weise ich darauf hin, daß schon
unter den Geistesfürsten des Judentums im Mittelalter mehrere
der Ansicht waren, daß auch ohne direkte Zeugenaussage, allein
aus den Umständen, unter welchen der Vermißte verschollen, aus
der langjährigen Abwesenheit desselben, die Tatsache seines Todes
gefolgert werden darf und es dem Urteile der berufenen Ge-
setzeslehrer überlassen werden muß, die Wiederverheiratung der
Frau in solchen Fällen zu gestatten. Der berühmte Tossafist
Elieser b. Samuel aus Metz, Schüler des Rabbenu Tam,^ be-
richtet in einem Responsum, daß Elieser aus Verona- bei einem
Schiffbruch, der ja nach talmudischem Rechte ganz in eine Kate-
gorie mit dem Kriegsfalle gestellt ist, ohne irgend welchen direkten
Zeugen, nur auf die durch Nachforschungen gewonnene Über-
zeugung hin, daß von dem untergegangenen Schiffe niemand zu-
rückgekehrt, so wie der gesuchte Jude Salomo aus Verona nicht,
der Frau desselben die Wiederverheiratung gestattet. Denn —
so führt er aus — der Verschollene war noch jung, so wie seine
Frau, hatte mit ihr einen Sohn und eine Tochter, hatte einen
reichen Vater, der ihn auch durch Abgesandte suchen ließ, er
würde daher während der sieben Jahre, die seit seinem Ver-
schwinden verflossen, unbedingt zurückgekommen sein, wenn er
am Leben wäre. Elieser aus Metz schließt sich der Ausführung voll-
kommen an und verlangt dies auch von Rabbinen in Deutschland.^
1 Siehe iJber ihn Zunz, Zur Geschichte S. 34.
2 Siehe Asiilai, Sehern haggedolim, s. v.
3 Das Respousum ist mitgeteilt in miH' |n3T, Berlin 1846, S. 52: »JX ...
laKp cSiyS ühi a"tr ühvjh •io{<p nh) ,(B. Jeb. 121") niiD{< ints'N d"^c'o pnr:.s'pnrD ':« nxn
XII
Die Agunafrage im Lichte des Weltkrieges. 569
Und kein geringerer, als Ascher b. Jecliiel stimmt dieser An-
scliauung bei, indem er das Gutachten des Elieser aus Metz und
noch ein anderes von Meschullam b. Kalonymos' bringt, der
in einem gegebenen Falle ebenfalls so entscheidet, daß auf das
Gerücht hin, der Vermißte sei erschlagen worden, obzwar kein
einziger direkter Zeuge darüber berichtet, geurteilt werden muß,
daß derselbe nicht mehr am Leben sei und seine Frau demzufolge
wieder heiraten dürfe.-
Die angeführten Autoritäten sind gewiß der ernstesten Be-
achtung wert, wenn auch ihre Ansicht nicht allgemein als Halacha
angenommen und bisher auch nicht allgemein bekannt geworden
ist. Ich bin mir, wie jeder nüchtern Denkende, dessen wohl bewußt,
daß auf diesem Wege eine absolute Gewißheit bei einer Todes-
erklärung nicht zu erreichen sei und Irrtümer eben nicht aus-
geschlossen sind; dies ist aber bei der direkten Aussage eines
für glaubwürdig gehaltenen Zeugen nicht minder der Fall. Wir
dürfen aber auch kühn behaupten, daß bei der nötigen Umsicht
und den gebotenen Nachforschungen alles geleistet werden kann,
was menschenmöglich und somit eine gewissenhafte Entscheidung
zu treffen ist. Ich glaube, daß es Aufgabe der rabbinischen
mi,*3*j:aB' nii'SDT n2i-\a nrooa noi^ c mpmn rthn b Syc . . . cc-n 'nt p'ya n'?n ^3^m
n-iicx inc'N CTCt: Ti^hnn lox i<h y";) «t:r;r2T x'jiva V'in ic^vjtzh t:*''m Txr: "\h "issi nn^rsS
^tp'^h K" n"n ^31 n^'nn^S «rrS mnirs inK'XU' 'J'*;^ nxn: n^n y; ,n"n mxn 'd^ ^dh '3 ,a'?r;'?
. . . n^n nvi ''^"J d'^dh'? i2n3> nn^a'^a nxnjni ^nan ixt nnyi . . . m^nnS
1 Sielie Zunz, Zur Geschichte, S. 47.
2 Das Responsum des t:'"NT ebenfalls in min> jnsT, S. 51: onna ysa ':ni
:in2 pi . . . x:i,v; mcr: er: nny: i'j'pn im'3 -n^ nxro i:f x ciix.'im nw^nn <f23n nnn:! pr3
xn x'?! 'X n;'sr3 ya-jic x2m:o no'rtJ' 't nrx -rnntt' ]'v:rj -ity^\»< 'n nzicn (ntyn '2X 'd:) ob*
>xiM n"n mxn 's? inixi 'i^n lanns- an^i ni'rn nnmxi nnsD nr^na ix v^y nny mx d:c'
n'nB* J21X-1 :Dia'2iSp p D^)fQ '-\ z^btib' 'x nmrn n':ix;!n naicna 'nxsoi .im in '?32C* ctrn
'X cys .in' jn lan jn 'n D^ri^si '-" c\':ysi aiin c^oys nc ^^v'^i 'x cv i^nr^ mir.ca i^'S Sut
,i»:!"nn cv >r,>'n ';x ix .inn vn'xi ';x n"Sco x";,> ">3X X2 x^i ct5'9 .nn;!:' v^^w :i ifn N^i ctr^ ihn
KU IX Jinn vn^xi '2X ir:x: x"i' xz xSc* »'syx .nniins '?rj>^i xB'vS inrx nh)2^ nxt nyicc Sy
x'v n^T '7y p:)r3io D"p xinB' v^y yotra xSb' p>2Q .nnitr x"v 'so lyoct:* p'3 i'Jiin oy 'n"n
. . . ni:i.ty nijpn dib«?: ihb-x nx px'B'Oi. Ascher b. Jechiel bedient sieh der angeführten
Responsen, rm in einem ilim vorgelegenen interessanten Falle erlaubend zu
entscheiden. Übrigens wäre die Miscima (Jeb. XVI, 6) ^ip n: Q"; J'X'B'ra ebenfalls
so zu erklären, daß sie von einem Gerüchte spricht, wie auch ti' msjcin weit-
läufig den Ausdruck Sip n: zur Stelle ähnlich deutet. — Während des Druckes
meiner Abhandlung ist über denselben Gegenstand ein Gutachten in hebräischer
Sprache von Rabbiner Moses Feldmann in Budapest erschienen, das die Frage
eingehend behandelt und zu demselben Resultate, wie ich, kommt; Titel: nyjfn
riB-o nxo o^imn man >ish nsiya ,nr2n^Q2 p^^ya loH'itt'i inas* niiuyn ^kib'» noa nam^
:pxr2i^yD
XIII
570 Dr. Bela Bernstein.
Autoritäten aller kriegführenden Länder sein werde, diese Frage
eingehend zu besprechen und zu einer befriedigenden Lösung
zu bringen, um dadurch das Unglück der hart getroffenen Kriegs-
witwen zu lindern und ihnen im gegebenen Falle die Wieder-
verehelichung zu gestatten.
Nachtrag zu : Die Schriften von Adolf Schwarz
(oben S. 1 ff.).
Zu I, 2: Boroszloi levelek [Breslauer Briefe]. Magyar Izraelita, Budapest
(1867 oder 1868; derzeit nicht nachweisbar).
Zu I, 3: Franke], Direktor Dr. Z., Zu dem Targum der Propheten . . .
Breslau 1872. — Literarische Beilage zur Israelitischen Wochenschrift 1872, S. 20.
Maurice Fluegel, Spirit of the Biblical Legislation. — Der Ungarische
Israelit, Budapest (1895 oder 1896; die betreffenden Bände, nach schriftlicher«
Mitteilung von L. Blau, auch in Budapest nicht nachweisbar).
Zu II, 2: Predigt für den ersten Neujahrstag. — II. Jahrgang, S. 4—12.
Zu II, 3: Grabrede auf . . . Wilhelm Ritter von Gutmann ... 19. Mai 1895. —
Die Neuzeit, Wien 1895, Nr. 21, S. 223—224. [Auch Separatabdruck.]
[Grabrede auf Wilhelm Bacher]. — Egyenlöseg, Budapest 1914, Nr. 1
(Beilage), S. 3—5.
XIV
Nachträgliche Beinerkiiugen,
Von Sjiiiiuel Krauss, Wien.
S. 17. .,Die Etymologie des Wortes D^bir ist unbekannt" . . . Die Wörter-
bücher verweisen auf Lagarde, Arm. Stud. 40 § 511. Meine Erklärung siehe in
unserem Bande selbst S. 288 unten (zuerst ausgesprochen in ZATW XXVIII, 260,
fast vor zehn Jahren). Eine Entlehnung aus dem Assyrischen ist darum nicht
aufgeschlossen; das Etymon mag dasselbe sein.
S. 24, Anm. 3: ipSc:. An der dort angeführten Stelle (Lidzbarski,
Ephem. II, 278) und auch in Lidzbarskis Hb. der nordsem. Epigr. I, 238
steht die Form xp^c::, die, /msilke gelesen, allein richtig ist; vgl. 'p^'C3 Lehn-
wörter II, 161.
S. S7, Anm. 4. Es ist unmöglich, pju-n mit dem Artikel als „die Gesamtheit
der Hindernisse" aufzufassen, da doch das Wort ein Konkretum ist. Der ganze
Artikel, der den vielverhandelten Gegenstand des israelitischen Prophetismus
zum Vorwurfe hat. konnte in einzelnen Punkten ungemein vertieft werden, wenn
die vorhandene Literatur besser herangezogen worden wäre, so z. B. bei 'n nn
S. 42 f. durch P. Volz, Der Geist Gottes und die verwandten Erscheinungen im
Alten Testament und im anschließenden Judentum (Tübingen 1910); bei der
Frage ..nach dem Ziel der Propheten" S. 51, deren Erörterung sich der Ver-
fasser „wegen der Beschränktheit des Raumes diesmal" versagt, ist zur Ergänzung
das philosophisch tief gehende Werk von M. Wiener, Die Anschauungen der
Propheten von der Sittlichkeit (Berlin 1909 = Schriften der Lehranstalt für die
Wissenschaft des Judentums Rd. I, Heft 3, 4) heranzuziehen.
S. 125. „Bibelstellen im Namen von Lehrern angeführt" . . . Das wäre in
der Tat höchst befremdlich. Sehen wir uns die als Beweis dienenden Stelleu
näher an. Kethuboth 22' r\:v "i '2m usw. ist unverkennbar ein das Schriftwort
deutender halakhischer Midras, wie solcher zu Hunderten gefunden werden kann.
Was „Synhed. 101" unten" anlangt, wo Kohel. VII, 20 von Akiba mit den Worten
i:'2T •,:rT;::"' angeführt wird, so ist die allein mögliche Auffassung dieser Er-
scheinung die von 15 ach er (Agada der Tann. P, 120): ..Die Worte Kohel. VII, 20
scheint er [Eliezer b Hyrkanos] oft im Munde geführt zu haben" . . . Dortselbst
merkt Bacher auch die von unserem Autor noch des weiteren angefülirte Stelle
in 'Abotli IV, 19 an und sagt ganz richtig, der dort benutzte Bibelsatz habe
dem Tannaiten zum Wahlspruch gedient. Ganz in demselben Sinne ist nun auch
der von unserem Autor angeführte vierte Beleg, nämlich 'Aboth IV, 14, auf-
zufassen. Auch dies deutet Bacher (Agada der Tann. II, 378) durch Anführungs-
zeichen richtig an
572 Samuel Krauss.
S. 126. Daß die Baraita der 32 Normen „sich als Sammlung von Normen
für die agadische Auslegung bezeichnet", ist nur dann .richtig, wenn man an
der Spitze der Baraita nttm: m.lNn liest, da aber Rasi, RAbD, Zacuto u. a. die
Lesart nmn: nmnn kennen und zitieren (siehe bei A. Hoffer, A Szent-iräs herm.
normäirol = Von den hermeneutischen Normen der Heiligen Schrift, Budapest
1894, S. 29), so hat die Baraita genau so auch für die halakhisehe Auslegung
die hierfür verwendbaren Normen gegeben. Bekanntlieh geschieht es auch sehr
oft, daß die älteren Autoritäten unsere Baraita ohne Nennung des Rabbi Eliezer ,
b. R. Jose erwähnen, was für die Autorschaft dieses Tanna nicht gerade
günstig ist.
S. 127. Beginn des Arguments VI ist mir unverständlich.
S. 158. Fußnote 3 gehört zu „MiSna Kiddus. IV, 1"' — zwei Zeilen
weiter unten.
S. 170, Anm. 7. Ich soll (in Talm. Arch. II, 434, Anm. 91) sowohl Josephus,
Vita c. 1 als auch einige .,hier" weiter unten zitierte Stellen übersehen haben.
In Wirklichkeit findet sich in jener Anmerkung alles vereint, was für die Frage
in Betracht kommt (vgl. jetzt auch L. Ginzberg in MGVVJ LVI, 665 f.), außer
Vita c. 1, weil dieses nur von priesterlichen Genealogien spricht und die
Existenz solcher gar nicht in Frage steht. Zur Sache vgl. unseren Autor selbst
auf S. 190, Anm. 4. Allerdings mußte ich die Sache in einer Note abtun, wo-
gegen L. Freund ihr einige Seiten widmet. Was ich nicht bewiesen haUe und
aucii L. Freund nicht bewiesen hat, ist, daß man von Amts wegen öffent-
liche Standesregister hatte; durch Familiengenealogien sind die keineswegs
ersetzt. So sagt auch L. Freund selbst, daß „man voraussetzen" dürfe, „daß es
auch ein öffentliches Amt oder ein Archiv gab, das die Genealogien der vor-
nehmen Familien registrierte"; also „voraussetzen" darf man es, beweisen kann ^
man es nicht. Da jedoch, nach meinen Ausführungen a. a. O., die „Archive" oder
„Register" stets in Beziehung zu anderen Völkern genannt werden, so scheinen
sie eben bei den Juden nicht existiert zu haben.
S. 213, Anm. 2. m.: „frottiei-en" ist allzufrei übersetzt; lies „schaben",
„kratzen" wie bh. in Hiob II, 8; nh. siehe Ben Je hu da, Thes. 834 und ver-
gleiche meine Talm. Arch. I, 230.
S. 221. Der ganze § 7 „Die Erwerbung [eines Sklaven] durch Leistung
der Steuer" hat zu entfallen, denn erstens spricht die Belegstelle Jebam. 46"
offensichtlich nur von persischen Zuständen, die doch von den in diesem
Artikel sonst verhandelten römischen Zuständen verschieden waren, und
zweitens bedeutet der Ausdruck ina nnycro, trotz .vnn'm xa^'! und trotz der un-
genauen Ausdrucksweise, deren sich Rasi, durch den Text gezwungen, hier
bedient, nicht ein eigentliches Sklaventum, sondern eine Abhängigkeit von dem
Mächtigeren. Richtig übersetzt S. Funk, Monumenta Talm. I, Nr. 73, „unter-
worfen sein"; es handelt sich um die Stelle Baba Mezia 73'' — nicht 83*', wie
hier irrtümlich gedruckt ist — die auch unser Verfasser zum Vergleiche heran-
zieht. An dieser Stelle legt Rasi auch das Wort in^pima unsachlich aus; es
bedeutet „Schriftstücke", „Steuerrollen" (Levy III, 41); bei Rasis Erklärung:
on^c nnay nmn — hätte Dr. S. Rubin diese Sache zu cmn stellen müssen, das
er auf S. 220, Anm. 4 bespricht.
S. 222, Anm. 2. Der Verfasser hat sich hier leider von einer schlechten
Lesart leiten und darum zu einer gcschrauften Erklärung drängen lassen. Tossifta
Baba Bathra IV, 5, p. 403, ed. Zuckermandel, hat in« did (dies auch im nächst-
II
Nachträgliche Bemerkungen. ö'J'S
folgenden Satz und im nächstfolgenden Paragraphen, zusammen viermal), und
der Verfasser hat nicht das Recht, im ersten Satze -nx zu emendieren. Nicht
nur stört er so den Parallelismus mit dem nächsten Paragraphen (den er gar
nicht zu beachten scheint), sondern hat auch keine Erklärung für die Worte
vaion cy is:di (die er in seiner Übersetzung tatsächlich ignoriert) und muß noch
außerdem loy nn« ciai im zweiten Satze im Plural übersetzen. In der angedeuteten
Lesart ist in der Stelle alles klar und einfach. Falls der Verfasser von Bar. b.
Baba Mezia 80^ ausgeht (was er aber nicht andeutet und an dieser Stelle gar
nicht anführt), wo in manchen korrupten Agg. wirklich nnN cifD n2 H'm steht, so
hätte ihn auch dort der Zusammenhang eines Besseren belehren sollen.
S. 223, Anm. 1 gegen Ende polemisiert mit mir der Verfasser in Sachen der
Auffassung von pr:iD in der vorhin berührten Stelle Tossifta Baba Bathra IV, 5.
Ich habe (in Talm. Arch. 11, 493, Anm. 603) geschrieben, daß CV2 jedenfalls ein
Leibesfehler sei, was ja, wie ich sehe, auch Rubin nicht leugnet. Nur meint
er, in Tossifta a. a. O. seien die angeführten Übel XM n^'i, x^n HDic etc. (bei
Rubin leider in unrichtiger Reihenfolge gedruckt) die Erläuterung des Wortes
poio. Das leugne ich wieder nicht. Demnach ist ;'rDir3 ein oberer Begriff, dem
„krank", .,irrsinnig" etc. untergeordnet sind. Was ich hervorheben wollte, ist
nur der Umstand, daß die Leibesfehler (ich schrieb ausdrücklich dazu: „auch
Krankheit, Irrsinn, Epilepsie") einer Sklavin ..schwerer zu beurteilen" sind. Ich
gebe zu, daß halakhisch Rubin recht hat, der in Bezug auf ps::'D (daß es
nämlich den Kauf nicht rückgängig macht) und jene seelischen Fehler (daß
sie nämlich die Giltigkeit des Kaufes hindern) zwischen männlichen und weib-
lichen Sklaven keinen Unterschied macht. Aber darin, daß ich den Umstand,
daß diese Leibes- und Geistesfehler in unseren Quellen nur bei der Sklavin
verhandelt werden (Rubin hat allerdings eine andere Erklärung dafür), dahin
ausbeute, daß darin für das praktische Leben ein Wink niedergelegt sei, indem
es in der Natur der Sache begründet ist, daß man eine Sklavin absolut von
Leibes- und Geistesfehlern frei wissen will — darin, so glaube ich, habe ich
recht. Von diesem, wie mir scheint, richtigen Gesichtspunkte mußte ich in der
Anlegung meiner Talmudischen Archäologie ausgehen, und somit erledigt sich
auch die Bemerkung Rubins zum Schlüsse seiner Arbeit (S. 229, Anm. 3), wo
er, mit mir polemisierend, es unbegreiflich findet, daß ich einen, wie er sagt,
nur gelegentlich auftauchenden Gedanken im Talmud, der aber für die Norm
gar keine Bedeutung habe, als zu Recht bestehend angenommen habe; gerade
solche gelegentlichen Gedanken sind für mich symptomatisch! Zum Schlüsse
möchte ich noch bemerken, daß die halakhischen Mittel nicht immer ausreichen,
einen verhandelten Gegenstand zu beleucliten; so z. B. im Falle des Begriffes
psr^'C, denn ihn mit „Schönheitsfehler" zu wiedergeben (Rubin), halte ich für
verfehlt.
S. 224, Anm. 3. aiün = Marke, dem Sklaven eingebrannt, möchte Rubin
nur auf denfuffiticus beschränkt wissen. Der Wortlaut Tossifta Makkoth IV (III), 15
(nicht 9, was Rubin fehlerhaft von mir übernommen hat), p. 443, spricht für
ihn. Aber in der Sache habe ich doch recht; biblische (!), rabbinische, neuer-
dings auch den Assuan Papyri entnommene Analogien sprechen dafür, daß der
Sklave, gleich dem Vidi, in der Regel gestempelt wurde; siehe darüber die
Notiz von S. Klein in ^.'ln |nsr: nDTJn If, 119. Ich bin in der Lage, noch folgendes
nachzutragen: Gen. R. 35,3 lautet in der rezipierten Version z)h~ Ti'i n^nü' inah
^^^2-J h-j i2n3i 1:2 h'; ^:ni cpn nnn (1. 2h)p). Es kann sich hier nur um die Stempelung
111
Ö74 Samuel Krauss.
oder Brandmarkung des Sklaven mittels einer glühend gemachten Hacke handeln,
obzwar leider die Quelle hier allzu kurzsilbig ist und namentlich die Beziehung
zum Texte Gen. IX, 14 nicht feststeht. In ed. Theodor (p. 330) ist nmi nSiD auf-
genommen worden, was, wie dort bemerkt wird, gar keinen Sinn gibt. In merito
bemerke ich noch, daß, wie ich schon längst vermutet habe, die richtige Wort-
form GCn (nicht omn) ist; so in jn n<2 r|>:i«n ::sn3 (Urkundenbuch) des R. Hai
Gaon, ms. Petersburg, neuerdings herausgegeben von S. Fuchs in Sachau-
Festschrift S. 174 f. S. Fuchs bemerkt dazu (S. 177, Anm. 3): „Gemeint ist das
Zeichen, welches man den Sklaven aufprägt" ; also auch für ihn allgemein,
allen Sklaven, nicht gerade dem fugitii-us. Zur Sache vgl. auch babyl. Sindu
(hier weiter oben S. 310).
S. 224, Anm. 4. Zu dem dunklen inva schrieb ich selber: „Die Haftpflicht
auf vier Jahre rückwärts (dieses Wort ist zu betonen!) will nicht einleuchten".
Warum ich eine Haftung nach rückwärts angenommen habe, was nach Rubin
„entschieden unrichtig ist", weiß ich jetit nicht; ich werde es irgendwo gefunden
haben. Nun steht aber in ms. Petersburg (siehe vorigen Punkt) p'nyn ini' nyi
(so, nicht nn^JD), wo ini' jedenfalls irgend einen Fleck, einen Aussatz bedeutet
(siehe S. Fuchs zur Stelle); da aber p^ny daneben steht, so handelt es sich um
einen alten Fehler, und nicht, wie Rubin (nach Rasi ?) will, um einen, der,
jetzt geheilt, durch vier Jahre nach dem Verkaufe wieder ausbrechen kann.
Wie kann überhaupt ein Gebreste, das möglicherweise erst in vier Jahren zum
Vorschein kommt, Gegenstand der Haftung sein? Sagen wir ein Jude zu Cäsarea
in Palästina kauft einen Sklaven von einem — Spanier; der soll ihm vier Jahre
Red' und Antwort stehen für etwas, was hernach geschehen wird? Anders ist
es, wenn der Sklavenhändler auf vier Jahre zurück garantiert, daß der Sklave
gesund ist; das kann er wahrscheinlich dokumentarisch ausweisen auf Grund
jener Garantien, unter denen er zu dem Sklaven gelangt ist. Und sind nicht
die anderen, in der Sklavenkaufurkunde miterwähnten Garantien (es besteht
kein Einwand, kein Einspruch seitens des Königs oder der Regierung gegen
ihn, keines Menschen Zeichen ist auf ihm, er ist frei von jedem körperlichen
Fehler, von jedem Geschwür usw.) von der Art, daß sie sich auf gegenwärtige
oder vergangene Dinge beziehen?
S. 231. Vgl. desselben Verfassers Artikel „Die Bürgschaft als Motiv in der
jüd. Literatur", der seitdem erschienen ist in MGWJ LX, 213 — 226 und 263—278.
S. 271 (in meinem eigenen Artikel hyd). Zur besonderen Prägnanz in dem
Verb X13, wovon riNisn, vgl. noch die nh. Phrase Z"hz' nx'nn K^tr, die man oft findet
(z. B. Miina Challa I, 3); vgl. auch n^2r\ 22^ H^2^:^ Ps. XC, 12: einbringen, erlangen.
S. 272. Ich bin über 3^n = Fett zur Etymologie von yr^T = Gehirn ge-
kommen. Ich bemerke nun, daß nach N. J. Schlögl (Die heiligen Schriften
des Alten Bundes, III. Bd., 2. Teil, Hiob, Wien-Leipzig 1916) in Hiob XXI, 24"
aSn inSü: vjdo zu lesen sei; Parallele 24'' npK" rmrDi'j? nbi! Vgl. in meinem Artikel
S. 277, Anm. 1, wonach anaQirj sowohl für iSn als auch für die Ausdrücke
"iB'i'fD, n^rx-i, nonn etc. steht
S. 282, Zeile 3 von unten. „König" = Patriarch. Vgl. damit die Anwendung
von i'j>j? .nannn rs'2 iSa (Jes. XXXllI, 17) auf den Patriarchen Juda 11. in jer.
Sanh. II, 6, 20" unten (Bacher, Agada der paläst. Amoräer 1, G).
S. 287, Zeile 3 von unten. Sm = Saj, wovon SaSa. Es fügt sich gut, daß
in unserer Festschrift selbst (S. 358) in ähnlicher Weise iriasu von r]aa zur Sprache
kommt; auch da gibt es ein qia = e|iv.
IV
Nachträgliche Bemerkungen. 575
S. 288, letzte Zeile. "T2T (vgl. oben S. 571) von in. Ein anderes ist = in
und Verwandtes siehe bei L Ginzberg in unserer Festschrift S. 344.
S. 289, Zeile 15 von oben lies [ausjgestattet.
S. 290 zu voir: (und -anr:) vgl. das häufige tinpr: (z. B. in Misna 'Orla III, 7),
vrofür das Vorbild schon in Deut. XXII, 9 vorliegt.
S. 292. Zu nrj'iiin in kirchlichem Sinne, wie auch zu nr^'r: in politischem
Sinne (S. 278), vgl. ni:r,r: als Abgabe an die persischen Geistlichen bei Funk
oben S. 429, Anm. 8.
S. 297. Daß in 'rim:! der Begriff „Brot" steckt, habe ich in Lehnw. II, 184
sehr gut gesehen, was billig zu verzeichnen ist. Ich habe für p:i,-2-ip.", eine Lesart,
die jedenfalls beachtet zu werden verdient (1. pjifinp), xqo^ivov gesetzt, was I. Low
abgelehnt hat. Nun finde ich, daß besser zu setzen ist y.Qift,vov oder xqI^vov
Gerstengraupe, und es ist nur anzunehmen, daß auch das daraus bereitete Brot
so hieß; tatsächlich findet sich y.QifivaTtag sc. aQtog sowohl bei Pape (\Vb ) als
auch bei Blümner, Technologie und Terminologie der Gewerbe und Künste bei
Griechen und Römern (1<)12) I, 79. Das j'jir^T also, welches einige Parallelstellen
bieten (siehe Lehnw. und Gen. R. ed. Theodor p. 301), das aber 'Arukh nicht
kennt, hat keine Berechtigung und ist in |':i,':np zu berichtigen. In der be-
treffenden Erzählung haben wir demnach mit drei Fremdwörtern zu rechnen:
1. '::i-;i.i yaodovfiLov, 2. '.^^n.: yÜQLGfia, 3. p:ianp {xoiixvov xQt^uvov'^). Die Quellen
bieten bald nur eines, bald zwei, bald auch drei dieser Wörter (in einigen Texten
durch cnS oder xan: ersetzt).
S. 29.-', Zeile 7 von unten, pnsin 1. n.
S. 303. So wenig I. Low (zu Lehnw. II, 413) und F. Perles (an unserer
Stelle) mit der Ableitung von iiMD = reffula zufrieden ist, so wenig bin ich es
mit dem hier versuchten Si;-iD = strigil[is) = Schabeisen. Eher möchte ich das
Wort mit der gut semitischen Vv^urzel ;!-iD (Levy III, 585) zusammenstellen; der
regelmäßige Zug der Linien auf dem Pergament läßt auf ihm ein Geflecht, ein
Gitterwerk, ein Umspannen entstehen. Das h ist Bildungssilbe wie in Siy:.:;
S;;-!D Verb ist Denominativum. Aber das 'T in syr, n;!-iD kann ich nicht erklären.
S. 306 pt:p'ap. Ich finde jetzt die Lesart in 'Arukh ppiup sehr beachtens-
wert: yiuzäQy.rjg (Gegensatz zu avtuQ^rjs) = unzufrieden, ungenügsam.
S. 310 x-in'n = d-v^mna, so schon S. Fraenkel in ZDMG LV, 355.
S. 322, Anm. 1 bei Epstein deckt sich mit S. 332, Anm. J, Ende bei
Ginzberg.
S. 329, Anm. 1 ]^^zn '3. Es fehlt sowohl hier als in J. Enc. II, 610 der
Hinweis auf meine (allerding.s kaum haltbare) Erklärung in meinem „Das Leben
Jesu nach jüd. Quellen" S. 255
S. 333, letzte Zeile, „der" lies „den".
S. 334. Die Erklärung von itiin Trg. Prov. XXVII, 22 ah Nm« „Tenne",
im Sinne von „öffentlich", ist unannehmbar, schon des unbegründeten Suffixes
wegen, noch mehr aber wegen des auch im Trg. beibehaltenen CT.rr;, das eine
figürliche Auffassung des Satzes ausschließt. Ich bleibe bei der Erklärung in
Lehnw. II, VG. Zu s-nx = Tenne figürlich = Synedrion wäre übrigens auf n:i x-i-x
und t<-.:i; N-nx (im Zohar) zu verweisen.
S. 335 Die Weiterbildung von p'ü'x. jx'ti'x aus «:;'n^ das auch er aus ir«
verkürzt sein läßt, nimmt schon S. Fraenkel an ZDMG LH, 292 Ich hätte für
diese Annahme zumindest Analogien gewünscht. „In alten Quellen ist d nie = <J
und beruht die gegenteilige Behauptung von Krauss I, 8 auf einem Mißverstand-
576 Samuel Krauss.
nisse". Mit Verlaub! Wo bleibt der Beweis für diese „gegenteilige" Behauptung?
Wenn Ginzberg meine zwölf Beispiele sämtlich streicht oder emendiert oder
für jung erklärt, so leugnet er doch wohl jtintt' = Zr^äzcov nicht (Lehnw. II, 583),
dessen Varianten zur Genüge zeigen, daß der erste Laut = soh gesprochen
wurde. Selbst für den Fall, daß der Ort (Straton stürm) ursprünglich = pmncy
sein sollte, wovon fcnt:' etwa eine Spur bewahrt haben mag, kann ja das uns
vorliegende 'B' doch nur = Z^tqcctcov sein.
S. 340 Na»i?.1. Vgl. Byz. Zeitschr. X, 305.
S. 345, Anm. 2. „Targ. Jes." etc. lies XXXIII, 23. Zur Sache vgl. oben S, 308.
S. 346. Viel einfacher ist es, zu sagen, daß Eigenname xnn = bh. nnln
ist (sechsmal in der Bibel; vgl. ebenfalls in der Bibel nnmn und irrmn etc., siehe
Wbr. und Konkordanzen), und unterscheidet es sich, aus bekannten Gründen, nur
orthographisch von diesem seinem Vorbilde. Übrigens braucht '^n^ (I. Chr. II, 47),
falls es die Masora richtig vokalisiert, gar kein theophorer Name zu sein und
ist von nnn (= danket Gott oder = meine Pracht ist Gott) jedenfalls zu unter-
scheiden.
S. 348 nni. Hier muß ich dem geehrten Verfasser entschieden entgegen-
treten. Der von ihm aus mehreren Stellen belegte Spruch: „Wer da sagt, Gott
ist nachsichtig" (pnii), lautet im Nachsatze nicht „dessen Eingeweide werden
überflüssig" (inniiD^), sondern: „dessen Eingeweide sollen aufgelöst werden"
(sollen heraustreten, herausfallen, platzen); vgl. Rasi zu b. Baba Q. 50'' r^n nnr
(hier ausnahmsweise steht D'>n und nicht D'i'ro >3D) = r^n npai», wonach nnr Passiv
des gewöhnlichen Tnn ist, also von inj, und es ist für den Stamm im kein
Raum da. Nur ist anzunehmen, daß unser "in3 aramäische Färbung hat (in
der Tat lautet der fragliche Spruch an allen drei Stellen des jer. Talmud, ii^
Pesiqtha RK 161^ und sonst in einigen Midrasim — aramäisch; vgl. Bacher,
Agada der paläst. Amoräer I, 8, Anm. 4), und dieses aram. nn3 syr. "i^-j heißt
„abfallen" (Levy, Trg. Wb. II, 133, Neuhebr. Wb. III, 460; Jastrow 946);
vgl. Dan. IV, 11. Es „fällt ab" das Laub und die Frucht vom Baume, doch auch
das Auge und der Zahn vom Körper, das Haar vom Kopfe — Dinge, die
dem Herausfallen der Eingeweide in unserem Spruche sehr ähnlich sind, ja
es kommt auch n'rsa xn'?« in:» vor (Trg. Hiob XXVII, 8 für hhv = 9t;'3 = itt'3),
was mit i"n nni' völlig gleich ist. Vgl. auch die Deutung von nnma Gen. XXX, 36
in Gen. R. 73, 9. Zu Gant. R. III, 4 Vi?a nmnj sagt also Mathnoth Kehunna
ganz richtig iD'pT N3'tr'i '33 mn: x'no nS^s: prS, und es ist kein Grund da, dieses
nni zugunsten der Lesart in Jalqut v;^ inn: (aus iT-iin: ? oder von nn ?) auf-
zugeben. Die Lesart inn^n^ in Ms. K. des Midr. ha-Gadol I, 432 — von Ginz-
berg angeführt — ist demnach einfach |nn:n' zu lesen (Ginzberg läßt dieses 3
gleich n sein). Das allerdings besser bezeugte jnnn' erkläre ich mir wie folgt:
Aus Stellen wie d>u imm nxi (Hab. III, 6) hat man ein neues Verb in^ und hierauf
^nl gebildet; dieses heißt nun in medial-passiver Form pinnnv
S. 352. nisoSin n>; „Rumpelkammer" von ohn = ^_y«).A „abgezehrt sein" —
leuchtet nicht ein. Vielmehr D^n = t'hn und Trg. r^>n oben S. 299 = Schatz-
kammer, Magazin.
S. 354. Tiin pv 1. nnn = nnn. Demnach auch nnnn Num XXXIII, 24 f. Name
einer Quelle, hernach der eines Ortes
S. 359. Ableitung von n'^ra von x^u = n^D, wie ich es in der angeführten
„Monographie" (ein etwas zu starker Ausdruck!) ausgeführt habe, genügt und
„befriedigl" vollkommen; n^Su aus griechisch otoI^ ist mir ganz unannehmbar.
VI
Nachträgliche Bemerkungen. 577
S. 360. Wozu ^<,^ mit ;p zusammenstellen wollen? Der Übergang der T's
in V"" der besprochen wirJ, ist viel einfaclier mit p (von p;) anzunehmen: Stelle,
Gestell, dann „Nest"; vgl. ,-;:«,rr: vom „Stand" der Tiere (Talm. Arch. II, 132).
S. 3'iC Das unerklärt gelassene p^~'"'p ist wahrscheinlich deutsch „Krüglein"
oder französisch cruche, cruchon. Irdene Krüglein mit dem zurückgebogenen,
durch Löcher W^asser spendenden Henkel gibt es heute noch auf dem Lande
in Massen.
S. 390, Anni. 6. Dem Y^i'^^sser ist leider eine falsche Lesart unterlaufen;
Trg. Seni Esth. II, 9 ed. Ven. und ed. Lagarde (p. 237) steht „sie sagte ihnen
die Großartigkeit des Königs (KiSoT N'JJ:0 von (layyavov, das von mannigfacher
Bedeutung ist; siehe Lehnw. II, 342): hier ißt er, hier trinkt er, dort schläft er;
darum steht geschrieben: „nir'ron n^a" (nach diesem Beleg soll es wohl heißen
'^2 »2T ':>i'2 Großartigkeit des Königspalastes). Wie kann K';,':o (so liest Klein) hier
„Schlafstätte" bedeuten? Dasselbe falsch auch bei Levy, Trg. Wb II, 7. Dem-
nach N"j.'!on rr:: M. Kil. VI, 4 (in ed. Lowe no^tsn 1. n»3jer), beziehungsweise
p:\'!rin n'2 in T. Kil. IV, 7, p. 78, Z. 31 doch nur Name eines Ortes, und zwar
= „Haus der Schilde", also ein Waffenplatz, um so mehr, als vorher w; "löj
(etwa T'TV bh.?) steht, das ebenfalls kriegerisch klingt. Wie könnte auch iniH*n
gesagt sein vom Bringen in die Schlafstätte? Zu der aramäischen Form von
N":.".2n n'3 vgL v.'>^^^2 nyp; n'2 bei Klein, S. 390, Anm. 10 und is'i n'n^r daselbst
S. 392, Anm. 25; vgl. auch N'^ns Lehnw. II, II.
S. 405, Anm. 1. Zu Deut. XXXIl, 13 vgl. oben S. 399. Zur Sache v^h
Ps. LXXXI, 17.
S. 412, Anm. 4. In der Auffassung des Satzes in"3«Dr3 k^^t Wi» NpBJi gebe
ich dem Verfasser reclit, allein a^^pi »o kann, wie C'^2T vi und die Variante
c^pT '0 zeigt, doch nur das aus dem angestochenen Baume selbst gewonnene
Wasser bedeuten, und nicht Quellwasser, das zufällig zwischen zwei Palmen
hervorsprudelt. Der Amoräer, der in b. Sabb. HO" letzteres erwähnt, legt eben
in die Misna, wie es schon zu geschehen pflegt, einen falsclien Sinn.
S. 413. Anm. 3. jr^n^ (statt p^iiS) erledigt sich jetzt durch das oben
S. 321 Gesagte,
S. 433. Santar. Da ^'CZ2 misnisch und noch dazu lateinisch ist {saltarius,
siehe Talm. Arch. II, lOii; unrichtig Lehnw. II, 403), so kann in ihm kein
persischer Würdenträger gesehen werden.
S. 4ti3, Anm. 2. Das Zitat aus piv n^c* 4, 4, 23 stimmt nicht.
S. 476, Zeile 2 des hebräischen Textes ist ^n: gut verständlich: „er gebe
dir einen geraden Lebenswandel auf jedem Scliritt".
S. 484, Anm. 3. Räba. Vgl. bei Marmorstein S. 462. Auch sonst berührt
sich Poznaiiski einigemal mit Marmorstein; vgl z. B. Ramla S. 486 mit
S. 467, Anm. 7. Zu erwähnen wäre, daß Ramie (so spricht man den Namen
heute aus) im 8. Jahrhundeit einigemal Sitz des Clialifen war; vgl. Munk,
Palestine p. 614; Poznauski selbst in REJ XLVIII, 156, Anm. 2.
S. 491, Anm. 1. „Schüler" braucht nicht direkt gemeint zu sein, sondern
in übertragenem Sinne.
Festscbrift. 37
VII
C'tri y:zh Tfatt' nu-x onsin •?= rbtn nDiri Knp .-jöi? rrn« nirsD nxi Töiia yw"?
-Dra pim jfan ix mip pn nrx nxe^b ni-in ns '?'?2 -»i^-iEn nn j-xi .an-'?« lan'?
MK "rDKi ^'nnnm Yn'iiü r{:n nxi .in' D';£n "ju? hv nn D'-aSim d*2=id cbia nn-n
in''?rn'7 •'y^a "b lan^ n''r>rn j"«"?! lön'' nS nx 'an-, nbirb '3 njn ."n'?:fn 'trs]
:j)2n; 'pn -lamai -[sms' -j'ds '":x ahn ,n"naKn ■]nn'?i'n"; -inmts"?!
VIII
D-iTn 03 ,:::nbw hr< on-a; d: ,[D]n'?ii n::i üirs x'? .D'poisi na'^a xiS2j3 pmyn nx
die ^'^do pd^n nx n^'r^tn'?! ^xabi bn:,-ib nssx^ d^n^cnm .dn'?^ niDdi dtnx:i ,abr\p)
ün dnty nüx'' d^tynnm .d'dda -iidsdi Trn msm -iiddd dx ^d jn'rt'di n'dd xb» „t^jq
.in'?2inn "önön m^'i^yn'r' .ddiTi d^sidnn nx -[bint:^ "ü nnbi^nn d-'brisi d-'b-inrian
lan ^^xd dbidtt^ x'?x d'?n njidi nnx ni:p mpSn.^n tiZ'b^ ■'id-id r-tr jm^t' ■'bixV
d"? bdtr ,inm -inn rdia "sb nn ,-1,112 ir-n dmir p'^nm dm'^inu'n t:r>^m ,-dn''-i"'
mpia id -ixir: pxi ,'^idbdi i^rd ,pdTiDn in^n 'dn::i vdn^ji inxim iy::d inx -[bin
nnrd diirni dinx d-ix i'x ntn nnd ^"^ixi -mr^'n ni^db xbi my^-n ndnxb x"? -nbmb
nb-i:E' „-I7 jQixd ij^n ,intt?x "ryd d: ü'f2i's>b ^xi iö:üy "D^rd ex •'d -tsya 'inx jJa-':'
.dnnx bnü dixn md''tt?n nidxj Drisdi niDy^n:i:' -jird lüiiy "^^ix md'srnn nnr-n
-nündi -,xT-ip bid-x xdxi xia-'ian bid"-'? d-i "d nd :dT,-i nt'un n^ix n^.T nt'x n-xi
irre? nd-in d'Diüip mind idbd xb -dbn ■')a''j:n -inxd d^ti'in dn^six^^ dmdid
ni"? -]iJ3Dn mn ir d: dx "d ,d,T'TJ2':'rTi d^üdnn nvd- "tssti'ia xn^n ' na
■^npdi n-'dd diD mx-i*? d'ia^ d,-nx ^r'n^rd d"n yznn rt-xn \"3 pb) ."d irrext:'
z'? "ü •'b -ix px dx r^jnndi naind np\-i ddnn nüxisn ^r vdm drn id^"' ,nr-iadi
indnsdi vnd •'i'^n n\Tttn dnnx piün bv lüity b'^is'' x'?» d''"n ti-i ib md'f iD'-'n
D'^T'pixsm d-'dnpm nt'xm mnxm ,imnn -dxn ,'T'n\n p:ind ix ^[d-d*^] piid imd'ti'ndi
B]bn Ab nxdn mmdirJadi in-i^ptrm inbirsd iD"n -iD^-rd "i'^n dx 'd ,]ni']vb dndd^am
TTid p-n nrnian "pn "d'?! porn rdtD •'eb .Tm'?'?dd mcd xin d'-Ttn ■i'^Jiri mirr^ n^
.ndj "imd" jd ''d n:r\ :id dipi ,U'-\x'7 nrn'? : mdnn dvpbi n';?2- nnbxnb dnxn y^r nr'
''JiDrm fidd dT-id dx -nn'r'X-i':' ip^m Mm) irdü ^zb mnd^i:? na ^s"? -inxi nnx "pdi
-inytr'? mx-^Jüian nniddi cm^a'^d jvrm nmjün ■'"nd dxi x?)m:dm mddd dx o-'ntrd
nbya'^a "^iiad n^B^yai pn nrntr md'?ün pem jrtim n-rdi -d'dmxi d'dinpd n-'mbi
tnonnxd ni"2?:n xm dvon n3nni2i ,d''dna
y^Sib pdn n:n -nj-^ndm ndman --inx inn-nd ndn bis-iy 7X "d r:^ 'dinx rm
dnd ny^n nddtr na d'pdism Tiü'^nn mabd r|nn bxi inxn n!:"Xd ,n\n''C' nrx -]nnn
-Tidtrx jiti6 mabi ;:'npn ]wb m^ab '?r n'ixn nT'ptt'di .m^'b^'n ja nü'idfa nrnnüb
■•d "irsD nx njim -nn "^^rnnii' r\b'bm .jidrnn n^i'r.^di p'nrd nnti'VDn nd^ndm
n::n)2m ,r|Dd3n np-'rn x\n ma'bt'n jn'^'di nia ndn '?ddi ,n'7Xd Diyj^n -jS p'-dd^
mnd73n nrnndnn mr^na n,'::di nisd nnx '?yi -n'rx iD^a^d pxd ini^d T^nm ■ir^brni
nx-im ,dn'"'?r "intbi "^vp^b ^-sdJa ■';xi .d''"nd "im nu'pd'? md-^i n"i:'xn ,'?d'-' mampn
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IV
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Yzr^b psD 'bn bn: "|"n:: onD dj t:''!:' d'pDisn -n^a'^a ii:'S'?2 ^^'?n ppntai; löna d'-yita
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.nbtt^'^tt'n nrbind i^idd '):i^ -nopm nn'?ii mdi mdmia Tbin s'?tt>i minKia i'^in nbv
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i«"? dinn bs^ n^bfz ,dnn« bD mbdfnö s:sin n'^iyn nd"? ymn iDiTd b^diria 'n':'dn
dn"? nrrni ^dn:tr?a *]in!2 nd'?n d-'mian ns d\ddnn 12:1^ r\ü imi onursb ndnn j-'d''
n'^i'rd nnsu?:n m^EDd n^tii^bv; ib nops: xinn man J■'^? n:n .ir'^i'S' d-'pdicn im m ny^fin
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II
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"jü ''nED\i mx rrs* nnn mT'p;n .^n'i'^^ 'zb a^iii aatr'S.'a s":::in anianty ^"tn ^-^^sa
trai^a ^oana 'rc:zr. •rscnu' a"'r'!2m nvmxm
-iix' 'jsia 'nü!2U"r; n'?xn o^anafsna aTmj:n a'^s'iai'^-an mirrnn br "nr.rn rix
: "i"-!«,'!'? -1Ü2X \s'i Bipisn ns
tvrnnn ,'s* -nx t"d -rr'öinnn xp-nax omaB''35nv
45 n"nno »pos
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nDism ,''K?2tt' n-a nn D"r x"n ^i-i ninj^ 'oinn n"3i Viai -nnscn ns3'?tr 'n ta-sn no- j3i
nu' Dtr n"nni2 iDn n-"?:?! -r'^üi'!' nonvian "p nh-i! 'ab nnnsn s"n ,"mK!2 t^r» cran'?
."D'-an no" j2i» n'?02 (j"-p "'Di «"-p "D) D'^ra
.a^nn ni,^ipf23 na;D ,n"ntri xin n\^J3 n"n ^Kl^il^ "l
.11 xj -[-ira D'TD nii-\ .h^^bz' na-cn i:'sn ''Vj? li^l p SsiJSt^ "1 -
.niJsipa naan ,pt:^Ot:^ '1
.nusiprj nDDD ,|p?n ptt^öli^ '1
.D-an n:?:ipa3 n=-3 /Dinn "^ra «"^t:^"! x-n DHinX 1"n ptt^öt^ n
nn "rtt" ut 'ea - .n-svi n"a apr- 'n "inra yvn nsn .HiV T'H pt^ö^ '1
'iai Dnsjy an naoa jai 'iai niv n"a jiyjsü 'n nncn pK nt^^rtr '^-i'n'pna :T"?:nn "d
nüinpai iKn-s* nrmn mr-t:' n"n a'T r'b =in nn 'o-nai ,"i:'att')a nn, pirbni ,'"'na n? ba
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üb [i:ü'\] (;:ki) p ana j-x: xn-nü ani 'iai n-^*:: nsi^^rn s"3n [xnaomai] ciaDinai)
p7!3 D'san D-'nanx x^k ^y'nr\^' panais j-«n j-any?:) '?aa -n'?"ii'a jrpcan n-br p'aDD
it3)2tt^3 vnan bax ,jixj xnnir an atr Dsax nai; 1*7X1 nn a"y a"S5 s-{^ mn:^: 'Dinai .iJaib
.a-DU^- niaain nc'a a"t:')a s"iynn;aa t:>""yi üt:> maain -pDa^a nior^:? ina Ay:tib-^ 'Din,^
.DKibaa r'tt'n nan ix-an niinyn m «»y v/a sp na'c 'd -nai
niöipaa öj iKain'ii'i T]b:}Kib inaiD»:? onean na'?»i ps 'Vinji "oixj n"?« ba na'?.^i
xn-a sa"?« :iüa o-Difsnpn naa?: D''Dnr? anso a: a^'isyab n"''nnö n'aiJa D-nr-:* x*??:'
D-XDn nno ,am:n;2 ,nan nnn^s -(nxö a-an maipaa) m'^m: mabn -n-nin ,^'"^.1
riK -xnp nsii .niyi ninn« niaain ,a''nnK maDin -an Kiriia-D ,n)ainnn naa ,c"«ni;2Ki
.Dn-'by n-ynb nxnn j,^ -'ni:- a-rsy naai nJsa my ia •'ns'::.'S3 i2"d nyi in'?nni2 nscn
D-'DiaD'? p-£D- 'nnj;Nir n-ui f n!2b 'ifDp r\rh -nn?s« a"yi "na nm^ anann lan« naa d'?is
Dx-istv n^s' ,bü^: an'? «iv^'' N"ian ssn -ann aany nxi n'nn.o "pos a"a n« n-anb
.nanai naan nD^an rj? nanb op.i: ni:?^'' my -nmx'? nbaxia
.vynn ii?:n n"nyi npn 'a p"z-]J ,3xna
IX
HNia D"n
44
u?"-i nxm 'cpb:^ 'bzz'n xxrs; p:rn '?ri ,nDa hv '\iDn nnnö sin x^m ,n:v -i"2
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.2 myn 1C2 "I!i Literaturgeschichte nSCS
cmt'n n'?xn n''n2-in .f-ixb '::in3 (Dirsi p'?n •'ns Dim ::"::tt'n "d n':p: nu^xn 'sa
♦jncpn !:"i2D3 ip'?:^ ns-i:i "D-'ra
.TXQ T'n
-nern •.n"rpn[n] "d r'ra nnai .man n-wanri; ,(n"z'-i) "in^ö "l"3 pnüi^ '"1
3"r vr p]"! i"r 'cmm ,'i3i p-ipn n"n "^ax n^x.'a i;n-i i^ ■"'-i'? nx-ij -[= 'i2i mK'?rcx,-n
♦s'-Dn ars Dnr-tn n!2X3 x;in nn -iük n"n
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ci^br) nrn an niDinnx nvnis "n-i-i n'?nj nn'n "asn pnpni •'snna -i"3 priT 'na
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*P'flC Crn X"2ü'?K "C
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mabna eiSu? nr an a»a xn'x pi ,nrx naa a"n nar x":na n"nna aca a-inann
.('1 nnyna u;"'-ri 7o n:: nr'?'?"a ""n rxücin) n-bp "d a'jixjn ja mpiae
bainn 'aa - .nxa a^an niaipaa nar: ,(B''DntD:ipa /"najipa) '"tn ,n.t3'?tr '1
n"a ;""C'n narrna xi-a: ja- 'iai rrn"? na a*D333 nbnna axc D'ait'n "b :a":tt' '"o
raaan bv is'ain axi :S"u; "a ü"jis "nun 'sa - ,ia:a3t:' •: nn a"r yp a"a D"a»n3
VIII
^2 n'nno ''pcs
y'b "D cc x"jn3 -»y'üa ,xnnD pK''':'Ti:> mx-i^ 'n mm jai t'?":^ ^nr^a pttj"?,-!! .K-mr
msDin pK"''?-i''ty ^n -isni:? dkij 'nn iah jndüi /isv-in ntt^msn TK^ia pi :Kn''K ddi)
T^y ü: mn — .doö nnyn 197 n:: ist? djü'? Magazin ynaa v^dt nxn ; i2"2 'dö '^r
pcisi '1D1 iD?:n p,!:n snabm «3-1 na« ;n"trn "c nre' "ps 'ss »pXÜ \smn' "1
.'1D1 nra pua ppma s'dsdkt r'm nm pxj ■'srnn^ n-n mu'öa mina-i' oma'K bn"?
'Din2i ,ia"3 "'D K'ira Dt' mal ixmm :"3-h"d "d niD:n t': -an D3 n"mnü: ana jdi
:myD3 üa>i) ab^zpa p'risD nm x"r t-:: fp yb'.n 'mm ndi hök nm K"r 'b si-i nmca
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cbix .('-1 mx 'y "ai '-t nix t:"a "e bxtarix-i nxjiin => a"yi x"y a"a ?it -iu'\-i laaa nx-i
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'ry naina x\n xbn nxin naitrnn ,'iai pmi- mü Sa '?y mrn nbnnan nnx naitrna
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.n-ina "a; "x m x'T h"; r|n p"n
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xn[i] ':p ab n-au mba n-'? cann XD"n "ax ratva s"x 'i-i 'nv:a in^-innxn] ('-i'\:ii)
•»bia no'an n-r X3"!y xbn Tp-^pan xpm na-a'? X3\s [a-ai cax) pnj nn n-a mn
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D'rirxn'? -nxiia x'n ,n"i'n "d nr'n naom üu? D-'3"-i\-an n^aipam nax 'ar:ai r\"-!
ti'tya -l:.! '22 nbix ."xn nn am n"n D^ax© annn ni p:y2 ix'inc (n'-nnab lanpty)
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xm p-i' b'ian n-rm) "xn an om js xnn n"bp "c (r'snn a^Sc'n") nr.;: nnan ^\^rcz^
nrx "bix ro-airn-i' lat? nn-M '''?n - ixrn n"nna nzm .(x"3 "d n"2n pn:: nrrn n:
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irrina "nra-c ni p;r2i :n.^x'? zinr ^jicm n-nnx cuc mr nü t'n .n"n y'-ji mri2 ir
noi;n ob's' /'yairn xin 'a umaa irxi» :öo7 n:; a-nn mxn bi'n n"n n-ym -jnbn pn::'-
br pana :n"^in ■•□ -j-c-j mrx '23 - .a"nn Vü' ipao nra:i np-y n"nnan ir;a'?D
^"n r n pca pi [an; [^nnl (-nr) xm^ i;"n psii'p van ]''aw xn'^'aa xpnm 'lai n2tt?n
- .xan nna xnnSm n'n z"r n"c =in a"a 'cina xria .[n"a nrc] (3"a) D"nyt:'n fix:
Danc'nS nnxnn nann pa^^^n -nzv üb n-an [;'?] xa-^p -.-^"ycn '"c n"3p3 nrxn 'ar
''"n ann anrc'ai :B"-i:ti "a a^n /lai ""na jai fix: "n ann anrDai nna /na a"rn na
pt:>np 'Bina x*? a-'nann "nxi-a ab .n:p ab nmn nna "an ^i'bnann paa y nyc-z jis:
.a"a pcT r'aaa ixa\n '?as ,T"a-n a =]i a"a 'aina ab^ n"3 pjn
xain ,'iai nar xbi pr: nana "a^b "a n"m -.rzz-n "d bxicn 'aa »jn^ D''M "1
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VI
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'ittTa sr-na "aa pma pi :a"eu? "c nn"? nc'n naca si'a: pu* .ns'aan nra 'n
nn nns e-acarn cnanan nasa :ana jai .ns-aaa nca 'n ann mairm jni a-rsan
*3 ,vnns D'nnxi ~\"'v; n'yn naa a'ns .(n'yi i^pbrt '"^att' .ncnnn nae .nt:n mina)
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navi'm :pn aina "r'^n aipaa insa* .raipa irja"?'»:' -jnrn 'a .N:paa n'"? sai nana
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■'airna :K"a "c na-, paipn 'aa - .(n";-i n* : n abu^n -jny) 'n "ran ipy "pnya
IV
'9 n''1n:: \-r3
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■x'in nrs ns' '3 OD'sn nns n:m .macn fD nno ';s?2 mD^tr mnscD dj ix D'pns
pxi Nin r\-^pr:i -js '3 nrn "ri^v cbix ^:".zb nüs '''d^ x:i)2D bsn n'^nrif:) 'po^D Dnnni^n
•'S ,nnns' nnnn"? pxa? nnnn n'xm "^mn nsis: ij-td i:-' "^rx .nnp,en jü rrsn D\s''3!a
nnx vn n''-\r\fi 'pcs nsn "d .o'siirsnn '3sb. vn-^r iias i:ns' on D'fibz' nban D-poan
iT.njn nrn.^ ,<srö'-ip;3 in) T7,t:y-ipD '?Nnr'' 'n nxiy ana ncx -d'^tt'xnn a^mpian»
r'^r jbn «'? dk rirzsbtr necn x::iD3 n"nnD ntio rmnjna uaia xmssn "^di ^'''nt'N
Dn'^j? px ntt?x ,n'n3D!3i D"pnE3i .ni^x x'?'? n"nn:2 "^u? lar rbr a-\p: la mran p'nran
-.s*":n3 03 ans: annn 1x2:^3 x*? ,i3''3s'? '"an n^pna
Dtt-n nx d3 nnb ixnp 3"j."i -mED^nn 'brn 'nnn ^r anpra a'narfa ii""-\t^!^ -paa
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'nn myna tsnsai ,a'3irsn bv; imini:: nxia nann n"'-inD npb att'öi X3ia a'i'i .^lü.r: a"'
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pi nf c;: "r\"'<-\r]j:! >pDs„ onh 'min cora 'n^u ,-in.>! ora n^i ni^Sn nr^ n"nn': \-Di)"> ^t^lp
nc-yj-'? N".in2 N2inr nro □.! ."n"nna ]i\i'h„ i« "n"nnr:„ pi anio ton hh:^) ,inrz D'Dj;r: niroipr:^
p"s2 p-i .".s"-i,-i:i Dtt'ns::,, :V'sa'pn'i ,pp'n inx "n"nno nti'nsD,, .-inins 'orio ciirsin D'pnsn
cni'pi n''nnr:ro crN-j* un^'j n^rr nr.t:''? cnspo ,n"nnro cca cnai isain nt' .V'szi jmnJDT
III
nKi2 aon
38
•^zTi jKS IV» -.r^'C'in T3 pns s]ic2 2inr jr-iT -n'-nna '?c' nao nscnir pEc j-n '?2s
Dipa -tr Tipis "D .inx sbi sin ,"n"'-inö "pcc-. necn sinu? psc j'K pi ^"'?"t i,Tp:n 'in
-,ir:s'r'C' ibd2 xi'gj n"nna 'pca dtt?n nnscn srair n» h's "'s .nsisi nraa -tu^
."vu^nsö" IS n-nna "msDinö. smni:' nia sb "rrs
c'':?2"crmc "^y n"nnc'pcE'7 utes:! "^nj nnEs: siv^: dc-i" Pin) p'pn "cs-in
T"D-i "'Cö "^-nnöi vi'si- -icn sim ,(ib o'^ann d'ibci 'STnas lar ,]rb:n bv D-D'nrn)
"ij? 'S "Cö Unna n:iai -|'7\m -(D'nan npin 'b =^10 n'rn "c ny (nj:ty -nur 's sr-c)
pipn 3"j si'üjn --ji-Q -ir 2"-ina'? ni2-a 'poE -isc'? imaa nriE» sn" r"nsi ,B"pn[nJ
'S "ca -lEca HDim nna b'nnai -i"nn "d ny s'EpncnJ "Dia "i^im iti'a: sim .-rrs'?!:'
s^bs '"D i'j (nzz'i p"a u'"!) 's "co n"nna ^pos'? nnsan non "3 si'aj o"a "d nr
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tjn i'rsi mnzca -icT d'Dir'r» D-'Dn ■'pDE (iu''-i7") d'E"i n"2p pi'pai "^bis
.(D":a'D ':u?) '12 pna n'?nnm 'n-'s p-is nat:'
:pTrannnrnt"nsi ,'D-'"ip-iEi ('•;£ oipa er s^ar ieids ncn) 's p-iE pany
.'• piEl 'n-'S p"".E CTCE
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mx'::^ 'a) ia::rn ~i£C-i '^inniy xbx my xbi -nnnia nu? x"?! iü:?:' x"? "n^Dn 'rr xipj x"?
;xmpn nx mranb '^i'^r ni -am ^-.Tpin 'i "^ty laira nnx jn xma (n-"? "c nnrn
'siSs j?nn x^i ^nyT nr^ :i^ 2ni2 ina -12 ;D"ino .0"ip "»d x"n cit N"n ?"ix) S"iT :py' 'i 2in p
na n^nn^ 'S nS'Sni nroix sin e\H -,{'2 '^d p"i ^''aonno m^icT,) nn 'ir: 'imni SjSj ';ni'":i
2";oir;!3 'itt'.n) lOj? i2T n:nixi n"-inr3 ssin'B' ny SSo m»nn 'rx 'jxi 'idi n'prn T'-ina "lOXK"
mo iDKtt* HD i»nnS >S nS>9ni tXDi'.'in i7g ni' .vd ''D j'^ia Disn nnic-n ny^'n ,n"i* ">d s"t
,m'?n DiSti'i ,ri2't:*3 2ijn ,ni3i? apj? noxS in'?xB' S;* iS y^'n jns •in.vix 'i .(n'pTn^ i"in
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Handschrift- nsD3 px.1 'XHiH' 'IT ni2ij'pn noSnn nx i2';sSb' i"2n ■>"s'j O'Qin xin 3
T'i* 3"C'3 '^0 mi'n 15 nS CB* nxil liehe, Jehudai Gaon zugewiesene Lehrsätze, Berlin 1890,
•ins -12 nnna msDin □ntr' n"nnf2 'poa Sy aiu-nS nyj "i^si u'jsSr '"an
inmi ,(3":in p^ia) ;"n nnm'n nj,'tj' nsoD 3"3 ^''-inoS nisiB'n nrn '"dh '"sy V'in xin *
.IX li* 'X phnh inrDipnn n'sin^ non xSn '"rn nnx Sy
"^''^o '»prn 'in (!)nisr2 nnpS h)y üh n"'L:n 12 yz' pxc niyt:' Sb'i: (i)''*? xpsor^i,, ^
p'nyn '"^n p'nyoi ,t"j ''d p"a nsK-S ncx nin-inn t^'o^ ,S"t Sxptn' 'in :V'vi ciitro nDi:ni
littD"? lih j'x ort; nr \y;ai orua c-irc': [nan] -iii'x D'rmn m-nn"? ,n' rrs'i "pi^i
"ic'X i"?« ni"?«;:? Tic«: nnx n-z'vh nzib i':K*öi "is T2C!a irx ck bz^ ."2 "n-iti? px
"hu a'-i3n3 'nTa ^csi .":;2o -n^^n tcn k"? ri:K nr ornx pni'S' ex •*? li'^'^n 5
ah^ 'h nb^bn -\i:r\nh ah^ -nrnn"?! nfs"?"? 'ns: s"? "s nnbj nsb nrnc:- "?= nrx
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narn nrp "öit nx p'-n^a 'n"m nn'x irim n'bv npim na pornöi n"'D3rn naanr
D''a3'ni2 non Ti'x D'i'i3::i Q'-t'^" ciarn 'n-x^itto rrsn „lött'x xbi pr na j''xi:' -na:»! 10
v,i .nnnrm nn'^'n m:''^ ti-ijixi '"nax"?» rx "ncxü ,'nyi bv D'D'rcD drx -dtiti
,n;pTn nra nnyi -ms'^a 'js"?! a-iü •'33'? n:)p •«n^n -itt^x "nn:n bv .mri s^s"? 'mx pn
a-xirc^n =]x mn'a? nr nnaitt nnx nso"?! n^nnu tt^sn*? "•? mta „Ttsc?'? nxT 'b ,Tnn
r::bb ti-x n-isia .annm nz rrn- "i^-x -m:;! \irQin "riD nx it:^i .nnina nsc i-vi-x
:a,T'^nx 15
'C'hz'b rrr Da';' nirx -miaji penn ""rrai Mi-om rrnn "trsx ^'nin-i cnx nnyi
'2 .-i"?,*:-: 1-n x'n ntt'X ,i'rx "i-n ';mm ,'r'"U':?2 -ny ':-ib i:rn "rx ,'?x'd'?i ncrnn bi'
rn:nb D'D'rn nx txöi ,n'nn bi' "jr^va mnb a"'n cnn i?:i:',-n ,ni':5 ht ca-iy '?s-iü'^ '^'?3
nütt> i3C!2 -inx b'3 n',-i"u? a-'Ji'n ixa"!:' -ly ,s*ö:in nx mptyn'? o'cn jia nnm ,xo"Dn nx
D'-p'?! x",-in ny';' iomr6 ccu'n m'?s 'js'^o fi::-i 'n'' .iprm innxn '^x yjai -ip'^na 20
d"?: "2 'n nx -y-i ■^sjx'? rnx rx c^xi iny, nx D"x my •.-a':''' x":»! 'a'-:-»:' x-^.pa ija
:T,y TSTx x"? cnx'.rn'?! ariy"? n'^cx '•a 'n ax: a'^n: -;yi aropo':' 'mx lyT
:nnxEm '^x':' naD nn:xn n^n
M-n: n:'.s n nn\i * :d"j 'n non ci^a ti''n' '"y cs^3 ■"' :'n t"j cc' ^ j.v 'i zrs »
XIV
jüT .m-ii-'r'i p:n'? n^sb nns bza .nravh "ic'rn \s':' ^nj:x i^'ks rirr'? m-ncx nnr
,nbs nnr ':^2 'n nsnn 'd ^ninau? "isfa nnn bis^^b nniox pi:" is":;:n n)2i'y x'"n
5 f^'nbs 'n oy n'nn D'^^n
ninicK pv n^sxbön "^d "rr "r!''! irmi-i na lum -.rs nr-^sn x::?^n ,'jr\ha 'n cy
Q-ittN3 :s*:2 D"n'?3 r.Ti cmx biNff"?! D^n tt^mb n"n;n a-ri^ jmrrbi -n- pcrnnb
"731 cstt'Sfai D-!U'DT p-:tt>Ni i"Drt3-in fn'>r mrr':' ni~ocN.-i nirsbas D'pornan '?3 "-tr
10 nic2nn ■?:: ppDT rn nj?;u' lll'^'l ppsv "722 Trxtt' ';2f3 a-'-ibs ibx ix-ip:i d-!2Dipn
-n*ü2"ix -jS^'? nnrsn :-i-ti ^2\-i3n2 D"13-x an ann mi-ixn -^riu brr rn'a'i n'^sn
baa i-iaTj sSi -U'Oi nnji (^n-i) '71m piy ai« "'ja*. .nD?:o an nc-x nx:"xn jiK^'^a rant'
B^xnpDi a-Tja a'xnpsi nrsD pnx 'javc'b a^n'^a ixnp:i a'"'n5:?a sSi a-'-nSa x*? i*?«
Btt*n m '?ri a^n'ra "^a nnxi "^p^n -x-a; abaS '?'7-an arm n",-nx n'zsr asi a-sx-i-a
15 rtt^nn n^ijiaiaj "ö'a maban nnsr^s: i'n Q'-l'£'z^ 'xn'-^an x.'ti"''? pz-n a:z'hb a'xnip
•b'To ixnpj att?!2 amrts n'aa a'^naia anrn"?! amrto n-ai?'? an'-T' a'x'?,':si::n an '-m
jnxn ay "^xr at a"n'?ani a'.^'ri'n n"aa an^-a mz' ":qs2 a''ni:'a a'aa^rn mna
pxi "n'^a xnp: -nra hz rr-'^ cnrz nnx nnBttv'2 an a""n'i'am rrssann -xca B'parrisn
an.r^y [ia;a] (ia;pi) a'nbaa j^'^xt px h": irn-an ri.'ixD \rz^ .'-z'z x-.p; "n'?a "ra
2 annan vn' n-nrn 'ry mnpmn m>2ann nxu'a a'pcrni^n bai rrnrn •^'^nD rnu> a'nii'a
jn-c- n-^ann '^aa xb' a'jju'^a x'?t a"n'?aa xbi a-Swara j-nx^c j-x r:?:x ibxa i'rs
:;nn m-trann baa ppcrns^ rn c"-nban-c '':=:S2 ]rh r,:a"i
miab"? n"x^n ni^an x'n it 'x i:'^ n'?jn:i a^n'^aa i''?x"t:' j"x ns" nn-a 13b n-an;!
nnx-n n'.-^ann j'n;!2n "a r.-n -\zin -pn^ rx-^r n "u-yb x'r'i n"!:bb nnn.^ li wi mtt-r'r'i
2.-, BX Sax rüvc n-cn -mx pnip a'?u"n a'n n'cn ü--<pr:h bian av^c c'^b inr.ia n'nn bxi
a'snnn '"^xTa rh'prz ]V'Z' arn pxin i:s' nrx pja nv[i]xna r^nai [nl'maoxa b'pr:> n^n■'
,nBi"' Tan u'-xn "n'X i'n^p i;x px a-aaian nr^ana cyjfijn hv "n'cnti". a-i'n ''^p'?p?:i
:xEim ati'X xnpn"? -x-n -na-iii -|nnn po x"^v xinr 'i^o
xiab ua'nvn -^rx fnnn hv nvan^n 'a mxnn'? t;?:npn nrx B'Jsyon baa i;b 'm
30 a'r'a rrra 'a mnai riTu? q'Txi ma"« aiu? ia pxiy nan naxi n-ann*? syc-rt ai'rn ny
'?ai '.i;ax^ r^'m -i:n?ib rs's -ijrsnpn nti?x B''nann bz^ B'nSx nxTi a-ssty cz'h an
EX xin "-xn BX ^xrnnn;n 'b'zizjz n'b p'n: ,xy^xa n C3\s 'pa'? nrn" «"nii' naan
isnaa'C) -la*? "^a nx •\:h ^\^h:b a'mari B'a'.iD i'^x nanz' nxn-i -riab aa'n »'O-ya nt«"
nxmni niDxn nxmn ■'a ,na"trna a-a'^im -p-saa B-n!2iy r.z'r hai ,ia": a"-^ nymna
3=> ib mmn"? rn^n T^iir baM i:x a-ixm ,B''Z3'ttm B'jia: jn;c^ ,a-)2anrn!2X"n p.ajn'innn
.'ivyz'i r:::'z' anr n'?x 'nan nxn' axi /rii:m;!?i inn nnr .-naiKT i"^an am Sy in-u"'n
p'':y"i ,nBn ^bv b'~ty ana fiyts'? x"?! amx nan'p B'isn arxi .]VJ;yz'^ "^an nam [l'2^J
:3"j,> n"3 ni2-i:: "»y " :iipn c^nv "ins div:„ u"» n; xnr^a
S*
XIII
':zfi an'br hn2 ~^b^ "pst t^'K n'rx'rön b3 'fZ'JV hv icin cnx r^'r^'v X",n 2it:i
caop ac:p •rs:: inm i;3 Tsra -]r ni"!2' xb 'r.nrs a'jacpr; n-,DK n-nnm ccp cx-pt'
ba "2 naiK nr.s: .D'n!::n Sx t'-.TT« "jirTi mx 'rx"C'i nan -ir^-n ,rirrJ2i rn:!::i irr»
jrrö Ttons v,Ti b-n: '^'^s xin n'acp nop "iisxD nn cr'aop cx-'.p: nban r.'rx'ran
pys x'?x p rrx "x ^t:-£' hbz^. a^s •'^riib "p v"< .crr-'.na -.ri:n '?:• ^z'z:i' rn:ci 5
n",Ti nrn 3'.n3n nn:-: crrc i'^x x'rx D'acpn j-ü n-rn mcx x'?c n^"X x"*"r:r" ---sn
n.'iij? 'isn nrxS'a nrxi "rra '?'::: nrz' c.^scpn ja ^b r.-x-r .-^^Jira iX'X-.ni b'p:^ n
■■? x: ^•2cp -'n.^-x x'n fbn'?'; nbü'c ::'xn nrra x-^ipi "iiyT". rx bx-u-i 1x22 "^."^ix xinw'
.cap mx-ip: n:n r'.nra nmcxn rh)in n-.';!a"xn nryö "^a'vy --tu':'':' 'baz' '.?:x x'?i r*s2
'n^nD rm^o n"?«,-! cnTir: c':ia:n nxu?! wn:oi jju-ü XÄia nrxi:' n-.nx n-x"i ";"ri 10
sine? ":!:a c-.t:cp ccip cr-ns vc-ra xbi irax'?« j'Dn ans: nnx ':': nrya '^"i irrr.r^
13a xSx 'b i"x cs'= -nn 133 -.«nyja -a x'jö'' x"? ^ni::x "?"; irmrn ^cn .abz nx bb'a
az'-iin ri ',-2-x xa'py '1 jj-ircn 'naxi .-'^la'? ly^T» "nro '^'?"n i":a inn pi i:n p mai
»Trop nipr n"£' ö'an n^yrsD -n^.]; np"'? na" nna rx::*? na" am naixi nuT'! a-nr
-i-nr-a cnv*i"2 -a: -.rx an-rva: br a"r?:ii-n an mm a-ni' "acna -Vx: .n-yn ^nvna 15
n"'?;s:n naan-i? •;s?^ a"aa"i~n mr^n^^.': x"?! m^Tsn n.'^rn -j-^nc n? L:-xn arxi ann^a
[n-n" b^z'] (irx "x) n; nri^a nan'? -xi ni ar ax -ya'ii' "ras yn" arb xn;::in nrm: nrx
canb ri:2" rryai:* "zny j-x jai /n ia'af:i nr-" 'r'-a" 'r^ax nnx yiaca (2')-"ann ib "'xn
c'yc^ a"Äj" [rn:!2] (:"n;D) xa-py lll""] '"• '"ib ]:rj:in) .an-n-nb nnx 2n:a n-:n",: xb",
;n;)a x'?! n''?r':n nsiarr :n;«i im:fi"isa :r\:: jjiyfin ;"x [n.?:x;] (n?2X) n; "jas:". nnx ;n:ö -^o
D'n,^-xn c'.aan -lanb x'?i myü"i a-ny arna naixn xa'py 'n "nrnb xb a'p-ya n.^an
U'n:?^ ^'-r^^x"! .]"j:r\ b'j msi ';v':i nyaD n'ayjs naxr ^'rxy!::^"' 'n •'-anb x*?! avy "nix
ibxiaca br.v: ^rc"a rn: ^^n-a ip'aan ".-::; n'ü n^a: [i"ppa raa n'^a:] ^na n.'::",s*n ni
'^y D—ani2n an nbxi -ma-yai m'?ina a'u'n:.^n -.Sx jua iu"n:n sb) pan v.n "in^xi
abiya n'r^a rx'n n':-:i"xm ,r,ia"yai nrnai a^aa^aa a-x.'^^sn mmxn p abiyn rryn-xa 25
r,";ra ix n;vi^'xnn n'p'ba r\i-zbn n':^r> ax a"ni2".xn pja nansn nmay "naiyT a-aan "n-a
n'C'x n^.nnnr j":rtti xmn cnna xa" at';n bv mx n-n' nninnnu n'^'.jy nmx napa
jü nim-i ^'^VD'' anx nb e^pan n-ixm nnm; narn n-nn axi au-jn n-n' n^rya n"-"
D31 na"? 'jaia nya^-;:: aaiai aaia "paa [B"]n.':'.x jai ai:' nxn; anx yar^'n n-i-x ni'n
n'?nna b'r.'^-n b'p^ r}?''bz an-yn "rip [n"n].>:ixn j";^i rar 'aaiaa cn'x.^n a-aa'aa 30
'.ba ]':f^'c p;ai .'^'fpr] bv nTn npnm n'?".p ycrn "tyx nn'pinm acj by an'ya ny'rn
a'ryn nw in-x xbi nu.'y!D nru'n ^yc-a.un ^^nisxi .a'aaiaai maiya vnv^r, "ann jn
ncyn a:i a'^'ya mxi'öin mma: rrny a'ynvn n'^y.'api i:-aT -irx ca-v^an rz'l'^^
a*:"yn nx ann-x j^kt ncy?: an zth' n-nya m;yxm D'a"i"yn capi'pn a"avj;nrn
':'ya "n.^xi .u'anpyi c"i'n; i^ax pop nan nnxi bM: "•'zn iroi -^an naim '^r-r-ix: :r,
.""rx/a nan.'^ xim raa riT ai'y n'3.r:n n? "ryn' vt* ■''^•i'x pai Q'pnan j'a nanan r! ::-s
';.■! iri V:' ti'inn riSD v .S^ri ::-'s: 7':: i;:; l:id; '?^:;i ü-^s r.;.-ii - :.s >l '' ~"> zr:i '
.y„, ^,.Q .,-^,^.3 -,« 6 ;>-,n IN -;n V'i >^in * :'.- r,'^' s h:<v:--' '•> :"'.■: li' J:-'.:;n rrr: h-j
:-"y -"d;'"ii-:d ■';• " ;d"T';" » j c'no ''.::: « :c"i ■':;! ;'•; .""2 pi-^nio ■ :i '::«•-.'•,«
;i";' er ■'•; " :x':,' -"D p-'-n:: '■• t'isD '••' :.s",' i'd c-s ''>• '»
XII
33 K'tpan N"n t'3 omaN "i mjK
D"s^2!an cjan ninrnu? mD*? an dj iJast:' iiniai «oni'a 'oitsin wti "iiai"? bi:'' n\-i
'?r r["npn ^^^nv naiai nra "tdu^ j^ria a'sn idki .onn iiyj abz^ [lO^l ''jsia anar
na a-aaian mabna Tina nrn"? n':5iD'' nn'.T»:? nnx jna nirn i«'? ani'aa an:can
ö n"apnc' m"-j h::^ naix nnx pi /ai:' tt' inmaj -ijd anaan inan abu'n n'.ais'? rmnb
br HTra a'aaon [mny] pxir^ nya x"?« nm« -itu irx a-rtrin a'^^yn niaix "^r mij
paD "paK ♦ijrmn'? sa K^asn .Tn na a-aaian nnr jTa nj^iaD.i nrrn '\hH^ s\-in nnnn
a-'^xi; rraixn "aan "^a v,td na a^aaiam ni'?ian mira sbtr nsiaDn n^nnu? xm
Hin p^ .-nns'? nnnn amati'nai annr iK"T">r nya latr 'n' rmnn -ijd a''?naDi a-'baBDi
10 m'ijn^ -inn"? -an::ia br mxa:: 'n py na irn'i i"? xd ttj'-i "i^aan sisk a-« Hai«
njni) anaan nn-n bn^ nmx a-xn mb:an naana a's-'pan ani:a bv x-anb py iz'n
aman xa s"?! -n-.ya; n::y ny^s '':!:rv 'aan -a'nan H'nn rn-"!:r: mman anr nintj
nx n'aai a^aaian n-^na "^aaa n^x inni3:i rmn"? "^ax a'-'.^fa "aan m^npr mxnnn
j-xi ."raa" anrm mnx a-aan a-ra ^a-'nan a''?aa an-3'ra a'aann vn-'t:? ny anma:
lö B'aaian nT-i: nxn'D nya m'?ian naana pa n^n- ab ax nxbain nma^n pan"? bia^ -nx
; nDiaxi nsn^ «ran a'rt'nn nriifni a'pn:in npn:: nj;"? n'r'aa
x"n nxnai a'nbx nrnai a'ar nxTa nsaia nxn naannu nxn nnx jxaai
bas ni jn;a m:n': a'aaian naana maitr niaann yanx nxtt? pxi .^nmaji at'n mxSsD
ta'att' nxn'a m'p^iai rvb noraD anty ''3=:a ana parnnb nmax a'^a
20 nann naxba n'xnpo an naan anpnb nnxn arx axi amaa mnnx max'ra ü-i
a-a-n "yz- urxna-jnnn ax bv "raa i"?« nar "a *ainaa a'aap pn ix jmx xnp ainam
a'i'na ü"wi':r\ max'r'a z'bv ibx naaa nxn Q'anna "^xii" a'^ürna 'r'p'r'p aap aap"?
ixaa anaijn a"::nm .dbD nx b'^ia xintr nnx pa xim aap amx i^-^p naaai a^snnai
aapa "^aa ^ba nm nii-pn "iitn an ntrx -a'unn nx xi'a '^n.b ,]^w ^yn fa rn'' b'i'2'
25 aapn n-nn .pisn in-a x'^a' Snxi -"Dtr p:ina 'ann pi a-jax a-iinn vn" "^lan ana
jnan bv a':asa 'rp'r'p'? anjaix a'trjx nnp pnxa rn nrx a'^anrn i:x:ia jai a'3axa
naxD a':ina bpbp r^'r^^ 'pia'i nrr^ nsrra m "xi la'?'' im ni \s br ma a^rnr rm
rnD man nijvan "^r man mxna pja niDiam mm:^ vn a'ssnrm .xnn naxban "rr
nai ato^a axi xin aia ax mxn"? [W] nan m^yb a-abaj vn^D nr "^aa ana j-banaa
30 B's-in*? ntn xmü na :}bHn nv^'-.ü^ x::iia nnxi ,vbv a^aaia rn x'nn nxnaa a-xn vriz'
an-aray pana pxi na j'banaai amx nan bv nn;ia a'a nx'?a n'aian pa^aar:' ibx pja
a'aan iniaai .b''?xiu' an irx nann man n'aiara nu?x a'an ^ina an"? nxn'^K? ny niaa
paa i'^x "^a .nn yiv ix nsi jiaa mmi bbp nana mnai'n nraa ix '^naa ix a'j'.ai'a
launn xin lai imam iD'oy xm nt-x nnnn tinin ratraa an a'^nnn 'a a's-inn Dbav
35 '":m3iam m^van anix un-a nnra irani x":a'?::i
''V « :v'3 n"2 SwpTni '""■; 4 :n"3 m Ott' 3 :«'"• c^* nr ^ ta"' c"' n^yc" '
wsvzn nn^in nscD =• :t"' ':; 'Sc'r: « :t"u 'j na^N ' :!<"3 'a 'x ^sv^u' » :n"i n'D '':-^''i
SKnon*?« ^n-i pjya ,n-nnS 'aiyn ini.nna i" : na^a d'^-idh pa ti-xin nojan xS« 'nxsr: nS
:n niyn n"D nv J- Derenbourg nxi'in '>' .TiT jitt'^a
3
XI
m" h^z s]Cü:n h^ ü-'rnv rm cija"?! d'i'j? miDbi niT'an "j'-iai n-a-ian m^^nbi cn^n
D'nsna vn i-ni-n nyzi onar dijs: "rrn n\m .b'rr'a sin -qi mt "k"?! in'ta .t,t' na an
ns-i ns ■T'2jnb cnrs'??: n-cybi x'nn nrn nsn*? -"isnn nnay n^r;: rn nrs* n-ran ba
nri^yb nnana rr\'c•D^ niz^rt ]fz c^'cp'h rnz"3 ihn nnTrüc"?)! nnx im n: ^ä'bn^hi nt
2sn::K mr ]whn i'i^^p: rxin nam .nnr man nsaro matrm n-'t-mb rnir rn'?3 n'n 5
:-ixncs bK 2Kn:iK 'snj? jx''?:: mr n'snpDi pmi'n "''?rn Dnpn frcbn iinTsi .b^n b»
■jms s'br a'2rm mr'r'nai n'i'?n cn3ia["]Ni cnaan nn\n rhi^r, rrnrn "^rm
-i::3n3inD "rtt' laibna bN'n nsca nn' iir:: r\bür] n^na rans 'rar ^"r» nai-icai c^v nxT
"l'^a'ri T^nS D-'-rDsbi D"£r:a'?i ffatt"«"?! D-aiannb ü)'ipb i'^an naN''i ^ainas rc^nn
D'xnpsn an a-'ma-inn vn'^i ansa'N "i-n ijüts idx nyansn n"?« vn'i .rmai'^n 10
»a-acaj a'Knp^n an antt'am msiann ""^ra a^scram mnan "b'ra a'srsni ami:an
H'scs s'aiann pbr pnna ^a-nan rranx prba bH':i naaa anau nra-,sn nbx irKi-ai
paiannnt:' riTai -xaba "i"iax n'apn p-iu psntt'a i'srs pa^ann ^a'na mn -s-itj »{•'nto
n-DC' anaiin snurai s-E'i'K x'aiann an laipn \rcbn r\:wH'^ a^nann ancam j-st'xm
■"2Ba rrans pttt'ba nt:'s* «n?: vn*' "^la' t^npn p^'^a nu>s* a^araan bax l9^] ••anN pü'?a 15
IN nTiyn *?!? nanb aann man« jrc^a anar^n nyan^m mn-nrn br nan"? aam psD
annu-i' a'-aa'an nnr "^aa anrn an::; 'jaa t^m: innpDi mbiaa aT-'i'an an «nu n'n"'
nstn nynni .s'-ii: 'unp: m '';£ai a^pbi m::"? mu^n an"? u?' "rax "s:n '?y nj'xi ra'"p
ta""?!:?! an "|'?a "^a n '^ap ^ba pt^xnn nanaia: b^ ai'^na nais xinr "Dea Tra na*'
ncbD ni'naias xnp nrs nransn ja na: ,'sntt'ai s]'ca aronn ba*? "^'si:' xb xona n'?a 20
pnxa mNi'a:n na cna*? an;a's* bai« nin nana rmn'? aann pxr "aa a'acaan nam
^xn ni';naiaD['?] i"? nasu? nra bx"3n anis' nar ab n:n -[nnn |ai .bn-« "nai nar "na
,Na'?a'? Knnn*? p'?a"' pnn [paann] (psnira) pacx [["a-anl (a'aiann) ab b'H^ sa'?a n
a'r'yan pnij nan n-rrn bv nan sbi a'n mbib aann pstr "laa a^au^aan nar ab
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ir:^] Hbtr 'laa •'Nntrai sie?« aiann rari' ":aa nirnaiaj "saa a'nt'an ams' mar s'"?!
pa'an "iina an'x nar k"?! anran ns' "^s^n nan jai i^^rin nya "i'^an ':ab a'sinpn -["^na
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maann "n^ jn ibxi .mabni^n "iinia k^k nrniD innri o^aaian -^-ir p.w ^dbü mbiiam
:ina porm'?! jmx -nab':' a^a^n ba-^w' ntrs* a-'aaian maania d'äd n^Ta mpa-i:n
mon pKi nna pparnia miaiKn an vn -it'x a-'aaiaa nnbn ptr nnnK miaan ir"!
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rtr-i "m B^ppm an-iiar inn anb ana'^Di mar"? a'-baai 0^0"?^: an"? n^^in n-in
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D.TTö'^m ,a''Biü''3n ■'ib-'ö n:^n^si ,[x^ki'i] (k'^s'i) •?« "ri'Ki ^''anr ptr'ra B-N-ipj an
niaiK "^abi .rr-n nnx a^airüDn iditsi ,ysans bx a-xip] an mmran an'm a-'jinn
B-K-ip: innx a^ai ü'v:H^ ü^nrt ru>"in biö'] an'? -nas: xinti? nnN B"''?^Bsn nair.a naixi
itt'i'T'Bi ,'ip bs^a ["^isriBiia] (•^jnais:) a-ir pir'?a a-'x-ipD ant? mns' na annnxi .nnK na
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mpn"? B^ixn anD [9^] anan VDab j-'anpia ix sinn aaiab antapia rm i"pna ainn
Bn"? Tjnbi BDi^rn mtrr"? pnxn bs* Kinn aaian na nia a^'^'iia rm anrnb N'nn nra ib
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am nxa ix pa::: nxaa ia xnD n::ai nibtan p npbna nniiiin n:Da aaiB xinn aaian
xin ntrvn ■'aaiaa aaian ax nb "'ixn nn'»y manian "raa pa nr •'xa niaa nnii' B't:;'ir vn
3^ najn nai bnn '-na a^nv vn i'?xi .nnix "^taaia xin pnn "aaiaa bxi ii'r\r\ nni2:n na paxö
annnxi .man m^van a^rirnn i'^x ni:^^^ nnr nr tix^di nin abiya mxuajn •'raa na
••ixn n'-m av n: "xai ny ni "xa a^aaian ma'^nan an^Bia^ja a^rnv vn-^r n-yan na
laianbi trann mnx'ri B^rmn rnn rnt "^a Piiax*?! B'airrn "raia au'n at'y "ra taip"?"?
ni«n ' :c^»2ivn n^man >^ instf ij'B'Uiid 'nS min jni: '::n ' :T"t3 or db* ''y '
:ipno'? p'nyon nvit? nKiji -11-13 i:»x jiCNin
IX
ciiana pvnbi bTin'? ai n^bia^i abci x'?» n2 D'-saian n2D '!2i« d^ätt nKn- anb
Qtt?"ipi iDK-i'^ Dpan D3:aK nc?x D'jöxsn 'rsni:" 'aam ,'K2n .-12 pK nö"p nnnMji anrnm
m'?Tiam n'zsiDn na -a aniai« a'x'ajn 'sai tt^npn miö naann a'bapia rm inmna
baai ■'n::ai -i^Kaa '?an bax a:i2:"i2i anria p'^r^b^ bTin"? mtpn an"? pxi a'?«^ na irx
•^K-nr" "»an pa n?:'x u'-ienn inr .annn nx n-ttüi an'^tt^aa n-ca sin n^fn n"apntr nr 5
:nKn m:öiKa niöiKn ■'aam
•^ri ana a-iparnsi Bn''?^ a-npin vm b"i irman inau^ ibsn maann -n^i
'a Has:tt7 na a-^p"? aniK ac^na nrn"? n^rai maipn aicn"? invn "^a ^ia"'''n an-n^^
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mbiai msipn pat^n^' nasn axi .ams a^rnb pbia" a'?iyn mais bai nnn" naan üh^
paipn"? mbiai nan jiairnb mspnm m'?:aa aatria nynb a^aaia ni?ar "^a p.ac^n sin
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ir^p-ia nmp3 rann aaiai aaia ba"? ja n:rn n-.aipn rans jm pnsn ja marai na'?na
p'saa n'm .ibabj "ry laaa ■'a''a nmp: yanx -h jm labnai inaya jn;a ana Pi^nn'
pairn jn maipnnu^ i;yT mbiai msipn nas'tr ':sa", -naba maipr aicnb naib an"?
B'aam mnyb ]'-\^p ^:a p ''a .pn^a ms-i:n annn pati'n mbiani a^aaian ma'rna
«•an v'ryi -yn "^la aia irsu? inmanbi aiia h^n ana aitab anaiK i:k mbia amnm 20
nrx a'aaian niaSna pa^n «a a'ayn 'j'yb aanrai aanaan K^n ^a ainan ja n'sn
h^a ,bKnü'a B'rm nn jiB^'na B'^ayn am bax a-'ayn ii:b bsT»»'' (B'aaian) naan
nnui B'aaian mTj an-'?ya n'^aaa anpn::^' K'n a-ayn "ry"? anrai bn"^^^ naan
na j"««! -itt^^bnai aaian na n-aa n"apn an sb« n'?taa :l:''a^ na-'-p a^ayn bs a^aaian
i^'a" maiKn -aana -ins aan bki .an^'^y n'^t'aa ^b j'su? ";sa bsnc-'b ü*?™ aaian 25
mirp mnn "^a sxa' '?s-icr"''p »jcrm -"ob nnsn a'^raa ni*? nr a'an mnbia ''iir it"?
nxa B'nan mainn -aan irT m byi a'raa b'^^'^ yirnn ■'■ijm ana '?r"' bsn»' "ru^ n'riaa
nmj n'nn as maixn j^ai '^xnu?" j'a bitj v:^-isn ly" myi .'^kiu^"' nb'n: b'kti^ B'bna;i
aaian na ns tbb Kin a^ijn "^ya n'^taa'? n'2^•'. n"apm b'ui '?k-id'' bv sab n-'isn nns
aaian na nsu^: sb "a nn^ q'mi bs-iD^ "^ya imn "ruan aaian na ma-'c^ai i'rtsaai 30
j'Kü 'jca aaian na ns v^bnü irs bsnu?"! bya n'^aa'? n:i^'^\ n"apn asi .bu'inbi p-rn*?
'ainan nas ni "^yi a^'un bv na^p innTj D'?n: ina j'sc; 'jsai "^snü" by n'?tt^aa i'^rab
n^nn aanaan nas -rbs irsnp baa irn"?« 'na vbs a^anp criba ib ntps '?nj "u 'o 'a
nbtoa nrsi a-nbs'? snpa Ba"''?ya mbaa a-'aaian nn-n iNn'(n) ncs a-'ayn 'D'y*?
pKU7 nTn^ l^a iTpin"? b'ki-i rn B'aaian ■'at'in ba 'a biCi^^ naan nsnn nTai .an^'^ya ^'^
m-i'Tj "^sa by ima'?a "a-" is-ain in'?Bni inpni' ':aa"i nv t"» bs ns'aia inia'^a
jnn: vn m\T "i^a asns ja ^in^ins jai .mn maan an'aa m'?ia'? B'aüinm a^aaian
B'nbsa biKüS nbu' ntt's pnpy ^n'7« aiai "^ya nata ^b a'sn vn jai vbna kdtc rby
nns psi .ma*' ma 'a n:aa aip' sb n'''?y aatr nrs naan ^^TI:a r'^y nas:i anns
VIII
"r-rs-i tt?"«:! Dtt' imy^nrn» -in"? "^'sk ■'nir» T'piö s^dv yo'2: in'?i3 "t«nbD rr'b i^f^a .tdss
cyiv rn xb Tc=3 n^N'' •'laritt' n'rir vn "iba an "d [p] n'a'?nx:n '^^n -]-n j^xi n-ODD'?
■'Nn'?3 [ni2K] friiaxi sn pi inb h^'zü ''^^ n'^piia D''"'i'?in T-iöi< -it:'X3 Dbrx^ ':i'?a "'S
rn on "d ö'-saün "öDn -jin irx rr^tr^n •'■'i'?: riTipintr xb xn-- xasa ^nn jssno nm ■td'j«'?
5 iinia -im nxi'in nr f\s{i ob "^Tiia tr^in ^id3 dk crir vn k"? b::it sin k2d: dn ms-ib ]'b^^3•'
n)3K*D ni pi .q't'iw -i:^ Dit'Ja nn''D:n "i"?]! li'xnn "ids j'Xvy nbrab ims' idü-t-s n-^'x -i:m
Trn'? Da na px "3 ci'2Di=n nnrn -]nn irx K-'in n"? spntan n'n-Q bv i<z'pv '^b \s-i'73
fKD i[D]n)2S ütt'öi /Dibs i:n N*?! ■'Dibe nn-^r^n 'öis pK mtria csn nn ds nn^ian aipia bv
^irs'K ^jn ^"^ix ^nm •'::n'' m ta'?2Ki bxiü'^:> ^naxi .mt:> n^asiDn naan nsi o^-n'^an ns
10 njsi'^i D"'33on nnrn vbv Trnb bis-' nn pjrm -"ns ^b) b'ia "xn ta'^aK n'b ns:« sfa:«"?
ms'r'n,!: "üsna r^'nv; "^osia i;au?n tsbax '.snp n? ^32121 ^di -js ib ns'' it nrco -|m2
qjsnD 21-1 n''i!2"'s*m sn^pr 'in iids nu?S3 ■'sn'^n "nas rbr 'ük ^b^ a^DSirn
nDiab nnv D^p'^ria n^n'^sn bna n^n^nn n^aba nrx D^nmsn nxirntr id"? nsui
ö'^m: Drx nrn'? Tnyn "^r na a^np'in an n-^'s onssbüD a^n^ranE? nasj nr ';2j:i
15 an "^Wü ni3x'?üm miaann a''::?n2J: 13K asi .nin j'^srn "^r anTpna a^aaian --laan jinico
a''pDynai a-'naian narna a^rTia ans "oa n:: niaa "^n an na caaiaai nb'^^ mnbn
tsb as n'^sn niöana ni'^n sm as a^n^jan ntrro q^v^ nsnm a'atrn sa;: nas^'^Da na
an:ii!2m a^att'm pnsn nm:: by nn^pnn sn a'^aaian naana nDiirsnn naann nasDi
nT^iiasa nrpici nniair pnxm nmnan riDiana m'^ijy ant:? an^'^y mmsi nrsn nnbi
20 patt'iai a'aaian nmi" bv 'i)pTib) anra"? nniiaü n"'?y aaiai nms sppa ypnm rpnn
pBi: nsaa anüy^ai anrö'? nniiso ja'^nü nmi" nrn"?! -D^^n nnn nnsn pnm an-r^pna
ba ns av>rnbi pnsn jd apinm aan-p aji mbiian '?j'?j jaisiai r-'pna mtyn aipa anm
ipD nsnj anm pE\" asi mbtfan jia nJayia aipü aaiai aaia baa nyn*? na amabnia
"D-'Stt^ ni pDra ibnn "rai ia'?niaa mn is nt:»'' asi pnsn ffa pnn is anp asi mb;f2r\ jais
25 D^trnpn b'sr^^ "üam a^aaian niaan '?aa nbirxin s'n ns;n niaanm .lunmaa -[nsn"? y-\:i
pKi nma 'r'r ann's:i?3 anantrai nmx pcnm rt^bv anpin rn maisn ^aan bn [7^1
t a'taro anana as "a misixn ■'»an pai nstn naana npi'^nia bü-\v}' •'aan j'a
D-'aaia'? ni'inri nam nbt?i2)2n nrn s\n nsn naana ni'^nn n''3::'n naanm
l^si b:f2) bif2 "paa jm^Dra aaiai aaia ba'? fnD na nr "si pnsn "rr jna^aaa nHf^b)
30 ja pnnnnai laipnnai annii pa::"? inTöra irpna aaian -["^na iDtra nin nan nanir''
n'piaa ansT ans "raai n'''?y nt'S 'raai pnsa ana na bantrai mT3i ia'?na nt^vai pnsn
mala nn pa nsn niDaisn "aan Ta nai^ai maa sn ntrsa vbv mirnnnan nmpai
jn-'na ims iddu^ p'a: n'' ■?]? is an'^s m-\ is n'?apn "inn bv an-'jianp ^aa an^a
nasn nra ran annana iDs::a nti'sa nsn naana a^r^a rn bn"^-^^ ''aam .a^nnsn
35 nnr annana u^maa sn nt'sai sn'' -jai -ja pi:in jsa "sn -[ai ^a sn" "sna'irn jsa "sn
ar^y a^aaian n'^tr-aaa maisn -aan pai amo-'a j\si ^aaü bu nmnan mn-'naa nia
pK a'?irn mais "rirn ;aan "a nm't^b ana [nynana] (nsanna) as •'a r\b)^i npibna
T^Tfina p3i2? '»i'i ,(i"£3 m^rm xn^na) 'u pis ^xiacn Nn^ia ^ ; ^"j? V'jp nati* '»y >
Der Jüdische Kalender nDD3 '2N "iril (= Gesammelte Schriften 111, 242 f.) T'D IS 'n HJC
: Gesammelte Schriften I, 377 f3Nr3S>lpl 'n mj,"n '2 TS
VII
N3 bisön ri'Ti übv ^iöö -dbir"? "^n^s K'sm nn":-^ nn^ 22^3 n^cn ^n,^x b^2f2:^ 'tm
b'if^fi 2213 Tcn Kbi mtr 'jtön "irs* na-rs: nna -:d.Ti ^1:2 m'pTian ns rrn xb ck d'^i]?'?
D'jp'iV na'3 nrs* pcn-,?22 ^s nntan nn-m na''3 nr« n"s* 'mra "'.1 "^nöriü '':£ö "ins
r\b^n D-i'-irn 'rem bin^n ja: bv u'nn-i nrn np':?n; nbsn cznr.n •'j^o "3 s-.raa
DüU'"» b'j IS D-nn "^r mTöi D'ör-in bn ca^jn "rty na'^iD nrr'ptoi nnnnn na"3 5
nö^r mzbT2 "ö'n "^nisn n-rur ';£)ai .ü'narn nornr ö'r'rcn bD ^-c-;'? nsiri n;ur "^sn
K'm nö'ra nsiD tdh "^inön rrn -i"S3 es bnfa s^nm ,'-!,'a'3>2 32^2 Tcn n?:s DC"b
■^Diön 3m:n na s"?« 'r'üria n"2n psu? mnb nrpic? s'm ircn ;iDni522 asi nnmi
bs-it:" •?!' "^as -abirn niDis brö ibt;2b is icnnb Trr sin -it:'s na-in bv s"nn nya
rmn irns an-nas nüiv^a n"am .an^br n'r't'jjsi a^aaia"? j'sa? ^dsö aaian na b^zfi irs 10
a'^irn mais bs a'aaian na lymm "^^ö )b psü bsnu»^ na irnin n'^sn B'r:rn "du? [(i^]
r/as omasiy ^dss: n'^sn a'3'Dyn ';iy s^am n-ntsa n^"? S2ü'pi^i a^yaa pn:: i"? n^str
SDö^piö anraa pnit i'? ncs an^bri an'by a^aaian nb^ü^ ns:'s man mais 'zfiJ2 isr
n-n^ '?sy!2-c'"' ib ^rnasir mn .'^sni:"''? '^j^a j'st:' 'dsd a'aaian na '?taau ,nn:;aa n""?
ntrs pn:;' ns a-ps 'nna ^ns myi -n'n'' la ^b nfss -m'piian na n'?tDa vbv nrs ."["b"? 15
s*?! n^p lyni n-n^i ,r-iT -[■? snp-' ^pnT^2^ ipnT ns a-ps) ca^'n sai' nai2 bnj ina
j lyni "^y a-aaiab na [n-n"] in-^p'')
onnasu? ■':2i2 nsirs eiü a^aaian nssana pSD iras nnnas n"e'i'ö[ö] irsn naai
nny b-c:i ^b n"zn'2? •'Isd was n,^an s'ntr irsm ,r\b niana is na pcvr.n n\n is-as
mtsbitt' m'^Tiantt? iD's-n .n-i?na pnri a'p-si an?:i'."2 ns Töntr nr nnnas bv^ n-aaian 20
n^ca sin [n]'7'L:an n::n n"an asi nn-'^y n)2""pi nobitt' a'-aaian mnyi ab^'n mms "^y
irsm .nnraa n^b sr.ts'pi.a anyaa pni' (s)an n?:siy cn:::y ns baaJii a-aaian na ns
D'aaian n^aantr ^tt'ian nan aco i3"'sn myi .■^s-ic" "^y brz'f::b na a'.'arn sai:b j'su
nsn s'?s nT nsn ab sim ,-ms u^nv \Ta ja n:n 'n?2Stt' nan iin^ nan n:j:a ps-ra
ü^s"? nastt' Dann i::a nn /ms a^nv \ma ja n;n i3ü«3 s'::in n; nsnc; iinai ja i"? j'sd 25
nns-^r nt-s bau' ^msn ^b n^s n6 naan psJ:i nyn^ j'Sö ib n,^s vm D'3i:t '3a ^"2 sinn
s^^ m ,nn a'3i:T n'?'c? 'nyT nr "]inöi n'3a "i'? rn'v 'n'sm nnpy mnn nainaa sc'i3
:nsTn niiana nan nsi:in
sbs .na p'inn'?! nms m.'ab'? nnsn o'aaian niaanu? nsam i3!anp nu?s baai
maan s-n na '?isi:''?rj i3*man -irnntnir a-'-nban niaanty ans 2bz r\^b'Jb b^::'V! imö 30
n!2S3i Dn'3'a nrs znznrt bs mpn'? a'sa 13S nnv [nyl (n::) na i3nan nz's caaian
r-^^r^b nb^^' n3'Si ibba nvnb n'nyn nann p ymn*? [n3n3] (mma) a-aaian noanu^
n3"s a'Dnai nnü i"? vm nn lysnu? nrya s"n es .raia 13^31 i3''y niyaa nsi icns ns
n3pm 'S3n bv n^b mm ni mp^a nrs ana is -^b nn3p mnn ^31^3 u^'s mar nm"? nbia^
•^Tön na sbs nsn n3"s 'a nnns -jm by nrn"? sbi m "^y epain'? na na psi anas'ra 35
nan nr ,i'7'?ai i3"i3 nsn "ras pnsa i3'y myais nsn i3'Si D"r:u'3 nTO sn nu-s imnyi
D-n'ya nn bas ^a n3's n'n'^an -"nam .nsm n^ann "ym"' '"i:'3S bD n^a pmii:! nna
^2?'B3 'lim mmaa'ira ^13 snn mn 'aiy mpiö «-"inv 17^1 'nr:sn2 üöq isi31 nan ns:y by
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VI
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pb ^iKn *D«KD ^n'«m ^n'^snoD id^2X ünnnx naxtt^ nr ^3 ,s\i nnnx n^n nasj h^T ik
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an-iaK ia pair [n\-iD] (xirur) nan"? nan sin«? nan "^au? *iaib aiK a"n ba« ,n-i'ay
-iaK2i naux aw na pi^D a^aaian mabna naan b:! na«5 jKaai ,nac>« aiu? n px ira«
ntt?s n::n ]a natrx ai::* ana px a^aaian naan nanb a^an an bk a'n'?an nan bv
ma'?na naan?:^ i:aa ns-ui «nn ntrran -[ina nxnjn jic^Knn nann inr -n'bx ia a'an an
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p^inn"? n^is-i nx: naan nn\n ab as r"?« naib bia^ n\n nr bai ma'rb n«iN-i abi na«
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15 nsu^a ja pKtt^ na an'^anai anpn::a a^aaian mabna mnu am'?ra '^aab j'':>ia' bsnu'^a
"^K 'n naK na *nas3tt; bKnu?^"? "^Ta pKt? pja iDnv -n nas 'inax ntt'sa a'?iyn niaiK
bxntr^ Hbi mm an; ,nana a^ijn mm "a mnn ■?« a'atyn nmisai ina'rn b^ a^un -[nn
«•^abKu? bsnD'' b'att^a s^k «naD ab abiyn ba^^ ■':Ba '^snu^-'b bra j^str maxi .mm
mal inn"? nnn [m'riai a^aaiaii a'ar Nimr a'riyn ':>a n%n nnmn j^'rapa bi<-\t'' vn «'?
20 '?Knu'''? na bax ^am'7r n'ru^aa anb mm -ps bsntr^ b'au'a m'^^ai a^aaiai a^a«; ani
^raa na pxu^ bxntt^'''? 'jTa j^k na« a^ai a-'aaian naa bnj abirn na nmaran anian
bDa"? aniai [6^1 naa a^bia^ "^xnir'au? a'pn^: bax "rKnc^^ "rr vmnn rnmix a^p"?
nax '?xnir''? bia px nasty b'Tki .maa b-srn npni'i ^amana mbran na ambra
,'?Knttr"''? b:fz ^'^ B^ana "^la m^ra "ria «rsn n na« ■'xmxna •^snu?"'? mn^ya mbrant:?
25 inaxü Kapr m "^siau^i nmm am am pnv 'n br p'?in iba vnana Kr:n -n mn ab)
iK B'anai n^u^ra Ninur '?Knir''? "rra n\n xrjn 'n '?tt> lara bax ,'?Km»r^'? b:n ]'« a'ra
pKi '?KnD"''7 b)ü t'" xisraji m'rran mnr an^'^ra "^aaa •pHntr" niarir «bx "^^aBai u^ma
bKnu?^ nwaa mibn K\n b^a na^'p mnr ps an"? mra "^lan pxD ^jsa bKna?'"? "^ta
by n'ran aaian na "paBa irs '?Kntt>''a a'-aaian nn^j btsab n::n n"apn axi .aman
30 a«i -bxnty^ ':>r n'?tpaa mbiabi a^aaia"? pxD ^lea n^bxa n'^taa nm^n "jax N^nn nnun
bu^ian aaian na n'?nn n-aa Kin a'^iyn mais "rra a^aaian mn"u bttab man aipan
i3«s:a p 'a .K'nn naiKa tnnv n« a"pa «in -ja nnKi m'^iraa nx btaaLan K^nn n-^t^n bv
B-'aaian mnr "^r si^ain'ri ^ban inp:n ^a^ nx y^anb laa m' V3^ra ntr^ mnar p'a
aaian na mantr u'xn k"? ,n'nn sbi nnx ^na nKia:a in^rir' i"? nax nama n^K nbiaa
35 bir maa jai .njc; nncT u^an -pa^ bs s]''dv ^ojn ^nax b::a bifzn n'^traa boa «"^i
w^i b^a bmn nbu^aa n"an n^anu^ xa'py n nax k*? nn^aa n-an nb'i-my xa-pr 'n
bv nxan nnrja ba« abiyn maixa ^a j'jrn pxi .■^Knu»"'? bia j'ki maa b^stn npnsti
D'aSo 8 : «">• v'jp natr '»y ' : 'n «"ira '» '^tro « :(2"v roi e\T )y33'a '"3) 'n lytf nSnn
i'rt n"h ,mi?B" » :'« n"^ n-'yvt ;« '3 '3
cnnm"? crim izr\Tj 'js riaiu^i n''"i'72r bKirn "r nöKji riTn in-in br m'pnn n« -nc:i
ju'air CS' «"^s .cna nnxa is cn";ra :k tt xbs u'K vtrya -;ina Kim nnnm'? vz'nv
nai"? u"? »"n ,nr,-s bav ab: ani-y"? roüC 'i"?]! cnn^nb -crn «"ri n-n'^rn rx bs'r
■'ibi r'"n nn"? iU'öt:' ".s* "b nrna n'^n; ju'Jiü nzmU'' -löib ik nrs nrn n-'s^n Dn';tt?B' 5
Ä'U'n -it's 'ib xi'12; ,Tn i2-i2 aT'i'ö i;k"c jm 2"i*na iu'att?b müs"? p"?!:' i:k J'k .mtas
-r,!2Ki:' 'izfi b", irn-Qi nan "iina nrin bra -naEj DmK bKC' ab: Dn:ii'b ra^'i crr-iz-i'?
nnai t<vn nb p-.t: s::j •2'? H'^b'ji xav Kinn 'sn"?: m"? niax xma mb s-n xrpr 'n
nax k"? "3 cnbrn bn'c xn'py nir na:'? p'713'' i:k pKi Is'"] .x:iü xn'^'aN rxn mn
s"? K-m i"? nax D'nbrn "rirs* ,c'a3n nm bv nsT S2"pr 'n xn^ m'ripi cn .-[S irnian 10
i'yaitt' 'a*s* i:k pi .cn'^r —.an'? a'mnu' a*sin i:k s*avo Kn'?"aK rxn n'nr "eöi '^nu?
"ibj n-npa-yT k"? rn Ka;j i'-ia "Kni^a n*? na^n ^pnr na janD ann ma-xa cnw'?
na nrj k*?*! iirxn ns mca"? nm:: cn::rb nyat:'^? -jinai q-rKn 'oa n^"? nnas Kcn
n'?Kra N^K n-mn k*? '?"t irmanir r.b mna n-mi .n"n'?an n'Ji'b praiz' ax' c'aan
: Elba laa j"k cni^ii''? rain annan"? }L'v:T.r\ b^a na'ra D"nba 15
anaan "inna K'n dk .a^nban nb'X'ca r:mnc' nnnrxn b'j i'V mpn*? nirn:!
naann ■;sa nbiiZ'r\ b^ iTnim a-at' nsn-a br,b', n:: ik t'T n:: na r" na cpcrna anu;
ann'pna pu? ':£a raa nbxrn -jnna k^k :^büZ'r\ b'j :'\'ri'^r^ k"? sa^n ik .nn-r na "cc
p'\-:b: .ncraa cnar s^nnra i'^xa xi'ar n-.'ar ni: "a vc nana a^nn cn naann bv
na »" CK nKn:D nr x-n na cnaam a-n'^an "nan bs nipn"? B'Ka i:k riKin K'iripn 20
jan: ann n-a-x"? •,na'?c> w'ibz nana ■?"! irman nana c'si'ia i;xi ,nb ik nn-ay ni:
braa n'?".:n anaix ans-a a'aaian ma'?naa crTan nan"? nan nti -••in xa:: -fna
— ,ana a'xiiia i;x lai nn- aan ik n'm n-u'j? ix nn^ a:j n: aaia v"?!' tsbitt'n ix ni
ru^in" n ■?«? lapra "rr aina nn-^r xnnin xn'?aa "raK cnba p»'"? "rr x'?^ "?": irman
n-'ttJX na: nn cnxaan \s*n ny -[ai "la xn" njjai -[ai la xn* nanan 'xn p:a ^n'? p 25
nax "K-n anxaa x:x xan -ax xb-na ix xnaa ix x:aix "x xas: iK "tt^x an nax xan
['aanl ca:) nanbi cnban nan"? a-ain ibx annani .b"^p: \d^:v '»3 na "ax n'b
ara jm: ona ina bz mm "axi xani nb ja yu?in'' n n^a iinn nani -caaian nia'?nö
naana ppcir rn b"i irmanz' jxaa CKin i;k bax .nmar i'^ ia ü't:^ nai"? "rai: i"x pTn
x'nc^ ':Ba cnban — ana naib "rai;! n:aa a-yja: rn xbi nrrx a'Dnini nibtani caaian sj
inna cnnan b'j anpin cnc? ";2a x'?x nn-ay ni' na pxt:? n'>n p:ra cnnan"? nan
: ana bixc'? b"! irnian r::^;:: cca nray ni' na w
D'aaian r'a'rnaa aT'yan nanc nax:i mnx -[nna mn p:rn anKaa i:ki
ijian oipan ':t,b annaK naK ^'?"i irnian inaKu? irax cn-iaxb nain on;a"xa cmanm
"pv nir:ro::xa x:; 'b nax p ^b r\rnb "iKn "rsi 'bw mrDrocKa -nSanc: cbiy ■?» 35
ij-'m nmaa mb K:a'piai x;nnna anyaa p-i:^ 'ap'^ [ö"] ynm 'xa 'jxnü''? "ria pxc
D'aaian ma'^na naanc ri-r^ ncran p cxin i:xi .'ui pn:: nmaa mrn 'a ®a'nan
mbiam caaian nayaa cn^'ry nixan mnipn nx ntyrnrn nnx "pa mSia bv manan
IV
-rrn n-ip-n ^•'nmsa "^i-ij nns' T'abn Sth .mn j'dw nö«n "iKsri'u^ ny in nrs i^r^^p^
hnpn ns'i' rrn nrna n'tt^bty nrtrs nsinb lo-'Dsn'? "nrn nsa'aom ^]vvn ara nsinb djsd
s^■^1 nsn"? n'''7y nt:'?^! rnis3 nrtt' x\-itr •^jsa "is*!a ''rrn n-f^r^ in:ir nn^-n nD;2n n''^»
5 ,d'D3i3n ma'^n^ö y:b n^ixi nn^m c'^irn bs nrnb mto -an "^d .12 b'nnnb ^tix-i
mrn 'trxi vn^ njinnn "djk i«-n Tyn imnir maria na "jsa nann nnx'? ppnntt? n"?«
br\pn 1-iim nan ^d-i:: i)a'''rTrnD nr n'psn nD::n n-inKnji nbnn nan nx mzp'? ■Ts-'rDT
nriTi ^h) nnKia n^br ts'^v^ri jit k\i -,c'x n^a?^' nbnm nrna n'Dan nru? siica napa
-inxnsi b\sin i"? "nnax -[3 'n'xitt>3i .nai^n btaai D^naisn ms'^na -|"na ^itd nna''
10 m-is: K'nu7 r\T::'^ nrtr «nm nKin nrsrn -nnrnt' ny fnan n't'ty nru? nr i3"in
m:'?na i-na nnnx nbra n"? t:?'D mn -13-1 ■?: nn ^•nnn'? k\-i n^ism nan n^bv nta'^itri
.THü k"?« .pnan'? vnsn n'rm in'^n n'?n "-is-ib nnsn:! "n^fr':' r^xn yat:'i ^D•2y:n
]-K h-iax '?"7 13'nnm *D'n'?32 ktt nbii^ nsn njnannu? -laxi '^:znn rbs m'p'o^ 'a dtt>
XD-iis bKiair -iasu> mn D^ann nm "^r sin na^r ht niyi?a niriym -n^nban pbsir
15 j'si r\ipn2 p\^:n bv nsrin r]^b)n "jsa "q'?3 dt n^pra aba id's 'ist K2^n in xam
n'cr^r nyu^D nein'? innn DSSDtr nr u?'?tt'i nsDi nma "s^'Dim -nnK -qt i:aa ma"?*? ^:b
nn-i3 brr
np:nn "ms n-p^tna D^raiiyn b:: ^b^3 "rrn "n"n n" "^r sn mn nannt:? "Dsai
"Dsbi mpan "Dsb "dsd ns b'^in"?! nm"? d^d r\nb ina ^:s [4^] id's'^i sts-m n^ij?
20 [n-ann] nasan) r\w naisi nma p"7na "dki .'^Kntr^ai 'na *n"p3 cn^m ''rinrD "ar
":i'?2 üva n'Jibs nyu? naiKn b^ "3 -no-s ia psu» nmn -nD's rn:m xnain psir mpan
'?:a IS n'jD n'?:aiy nrirn i« pn:: nru^D nr nnnn '^Tnn':' ns" na'.sn is nr nmb ns"
-32'? IS dtd':' ns' nn bssam a^rrb ü'S'' nn 3t>rn "a^a naiSD sin nnn n"?!]? mu'
nu^rm basam n:n aon ps nt'sai t-isrrai Bi:ra nin aan is bu^btra nn aan is n^ya
25 'ais ps ni nana ni nan "a nns 3n:a ans '^aa mjmD p"« mrtrn p nns 2nDa pjms
IS mm na?" nbiaa r'?r b^ifi pn:: nu;s m'?n by naisn jai .nnn s"?! mcs ab r'^r
nu^ir s*?! a'nbaa bnw irs nsji n^nn ns" nn'?iaa naij ™id nt^s nn'?"n "^ai r:v
b:D^ "2sa nnyiyn toin sbaa i'r^ss nmnn ^nna iba mann s::!" id'si a^nba nu'ya
'^'rinb on'a psi "sjn bv nnb maa sin a^aaia'? niaan nanu? a-D^asai ama 'psnD-
30 w^fi^ sm "ra n;ias sin mn -^nnn b:}^ ^"'n:::a1 nasaa "^an "^as anynai DJi2ina p'n'71
natrna inau'na psi anraa m:?in sin m -lana '^sm:?"' na nu^mni a'aaian naana j'^an
myu?a is jit nrc^a nas'?a nwra nan^'an "a nrnn "^ipiri snaan ^nna 10b nsnji .anu?a
bv sb nair irsi bsiaty nan bv "jaiai ma^s ia ps a^aaian niaSna "ssa mnsn p'SB?
:manan aba n'?y nc^sa n^nbaa n'^st:' m inu^ra j'si nnin nan "^r sbi a^aan nan
35 p'^sitt' ps -a^nbaa p'?siu' ps b"i iD^nian nastr m bv nipn*?! u'inn'? i3'''?rTr s'^s
.na'ra nbsu^n bv ^ba anmia i;s ps is Bn::r "rs vif^'wb'i annan"? v!^nb psu^ "rsa ana
"<> 4
:n"32 3"j? 8 jn"3 nS nanan ' :cc* n":33 Dan: » u"j,' j"'p omoD ";• '^ :n"33 3"i'
: (3"y a"a-i e)n jyai'o '"a) 'n lyi? n^nn n^jan nSja
III
N>^n n ^n:in x>t>n p cninx n x'tr^an ^n^n D^n^ ni:xn nxr [3^]
nnn \s nn^n iyi>xt:^ onn ^y N'omtr ^x nnx:: n:i::an t»"? niDon
n,^x.r:3 ,".nsn-n öi'?^? «cpn ."p' nu'ra '?2n'i -j^pcrs -mü ncn riD td ^^t:
di'?tt' tt'pa .-[Ja^r pm -[r^r im hzn -mts nrn rna mo a"i .-iz*? mmn "^rni -["a 5
"-.ns nt:i: -[ntsn n'riii ck ,ria nc-yi riö -nc sn .-j-rDn pab -[rrur n:;n b^:i .ins-i-n
rp2 -nmtsn narnn n:;y '^npi ny-in msnna mo ^irnrra nn.Ti nJi2rr\ i'xir -im
T»:'N3 inTHtm ina-ni isi'?^' rp3 rt:Mn nrKu; nüj? prTü "iin ns-in ds -insTii 21"?^
nnrpaoi "i^ed mbc? ?inn nnx
KÄH ha -i'nnK,"2 D2n ir's* -jb -i.rsx-'i im"? nx::'? jöitö rrnn cn nn j-irn ditbi lo
-ICK" IX D'-iNö m'u? IX 'xnru; m'D ix jit nyu' x'nc^ ix n::D x'.-tr 'dsü •,: nrcr -jm'?
rrn' nx pi .xi'n "rxi mm'? rtrin ni "ii^d "^Tifa i"?"» j'xc "D£!2 n:n dvd xi'n bx i*?
^b'j ':d'? p'tü xinc ■';sö in'^rxn bx xsn "i"? -laxi ibrix"? 2xn nnxtr "paxia yzzb
vpz .r^n n::y nrri rnn np'ca,^ -i",d ,ma rurri rna -no mn -"^rsn "^xi mmb nnn
nrty X'.-!-»» 31T ni'tt'n nrxba mrr'? 'r^nna ix im"? xi'V "i^n nxin öx -inan-n m'rr 15
.Tnm nax'7)2n nvcrai ^mr nxi''?a im'nin x'nn ,-i:x'??2'? zvc 'hiri pxu am ix n:rc
lacnbi n:rc '?rö -.mn':? c^-ix-i rm ■"k:':x "^si .irn'ts ?inini -j-on cibc u'p2J2 nn
D""ix-i an -itt'X2i .xinn nrria'? "ixn i"?:.^ pxr Dvm rrixi nD'Xtt' nycn n:x'?a "^-nnria
h"t irmn-ia n?2 pnx "im niabbi DTnin"?! onn'nn 1112^:6 D^ixn an *]: nn!n'7i niatt'n'?
-ixcr c,Tjn:o jin;bi criTrü nicT'? i^rabi -nx mpjan n; p;ya umx iTnn -irx 20
':u.' brx xnrr 'br^i nrmx xr^'n nnn xmn xcms '7x1.1:^ [nax] ^r.i^x cm -niDipa
■^Di nbra "ju? pn rrs*,:? "risni ":rn m vp"" niax nirr ib d'c "ö nö naxn x"? 'Dam
xnnr ''hsü n-iin D'nxa n'"? '«""pn mra x"? xarta 'xa xnxnnni nnx2 o'ir nisa
■^nan ai? nytrn nnxa "ei .'n D'xna Haiir a'nn n"3 urm p'D n'in n-n ^a^p ["a;]
'r'nnn'? nnxn orx ovn nu'cc a'^nm nam ''bv:ih xin riTi xinn crn [-rais] pn 25
Petrin vm ,r]'bs "^ria pnn '^nra nnx n\-i"' nx pir b'z^ c:n npnan br nm ans
m rpa onx n'n"« ah^a i-i-nm ann by btria [i^] xintr "Dsa nnxa ny::^ mn nrpna
pi isaa :ii ny^n bt^'ia xintr "su? nr jiaa i:aa jit ryrn r'?y "^na anxa nrx nva
-D'ns'an nbsraa -[ma o'DDica ibx n'a" '3üi ,i;aa jii nycn "^cia xm -lu'x 'ran am
":2a j3"ca 'ü*?» an .nnxa ('nc naa bz' pn n'21 n'?ya b'c j'n n'^u- •:2a Ty a"::"cai 30
nbnr[ niycn ix rtbi^n. wfi'nv D'xin ['rxi] uaa [njitt-xn] (n'rar) nyca bcia a'nxac
i:x rxaai ,b'"! irma-i 'nan"? annipna B'iaica r\b^r\ a'a'a ans bcia a'nxa-^rx rrm
'xnaü nu'x abiya nwa bai a'a nxa man"? ix ma yia]"? ix n'a ^\^:^2b r\'i}-\r, bzv j-nai"?
Ctt^ani) 'd'?di 'Diy ava "^'nnna nnn nara 'yanai naca nnxa "r'nna sn' ':bv a'^rc
an ntt?x niax'^a'? nnnx m'r'^a x'i'i: pi .n'?xn a'a'n nrbca n'i:a 'xnarc '2aa [tdi] 35
JB'ry"? '1*?; ni nan ,i:'Ta mna"? a-ixb j'xi b"i irman '-im bv -[aaii aaia "^a nbt'aa'?
160 ns Das Transcendentaie . , . nDDa iV3"ia |iynj 'nni ,n'^ Ka«»pT n"l DC '"trii 3"y t3"2p
II
c-.=n -r^r^ r:rr ■'.vc b-rrn rr-r;" "j cr^rp rrap '':r icax nsin rn:Kn p
(1867 n:r) 2" -[-irmaxisr --T'iuT'ür -.T,-;-T2r .vtt-r 'n n-nra t" -;*r" '= -ly
cbr: w ."• K'znr nar W rr."~ T. Tä Zeitschrift für Mathematik und Physik bv
uä. I« k. w 1— SS «w^«ii 1 1 in i^u_ iKCSs ^ p' Ss i'i -^ V'is 7 1 i>i I i_i !_'— w . , vcs ä. . . jiU
•■T -? "'izr ";::a '; nrir prr'?^ ri-i:sn ,-s2'- -'c: 7=:-.n jTn^ar --T":r:"t:w' b'c naxia
-.rxr" ,zb'.::~ — x "X" xb ]vc:rh inpi nn'.-ir vnr.ym ,r p 7 tx':!? "T'z .T.-rr ^"■z "jima
Kb cn' s"nnr ]'rr^r: rcpr^v p-" p£D ""^a .b".' -isn n-an -j-nr n^-i iö::yn cpTU
nT":r:"ur p-: .r"? br er u-x "s* r;:r z"cbv ttpar -^nc: p:rn rx: bz^ .p:rbr x::»:
1896 r:c; Bibiiotheca Mathematica "n'jz x"n T2 Bn^-s* 'n nnn "^D bp inep^ns
"r r-x-5 "bn c; ,-,2-!z j'ra .-"n nxi /ns'c 'b2^ i'zzbz ncai: ni;Knr -n*"? is ,iös
n'?nn xbx er nsÄs: x*?! xin -^cinöi icr p:nbr ca-;:nr -inasr; •;ab j'iti •'i^: n'n
*?•:.-! pcxnn r.öxan srca? na p*? .'z n^.T '-; "li* np i;'?r -x:iinn xirr: -s'?2 m:sn
pj-t br rap by injiai iTn nn"n rry-Lir nx-.: /cbEr --"r! x::aj pjii- ■'ts ny:>r. 't n:i
y:^:i ■ = .;r -.2-- xbibi .Tsn la'c -;b£ri"n na*D-i "y -pTr'pr xin yy'?» -s'^n nnx
nb n^-! na "nyT Hb
D"a"in a"-"? iratya xrc r^-!"' "a 'a by nabwn m:xn nx cannb Txa nryi
p'n spH nivb -jiac :nr: T";n ja-c 'ab: nybmai npn rnnec x'ni nz'nzn •a'^'i .jym
nrh "T bxb px ny= cxi -p'ryan nvyi: can niapaa "rrmb 'bn "rrpn .c-acab
:x-.ipn •:a"rx'' nb pnrbar b':n y^pa c'i;e7
naxü pxn nmi' -aca "/er, pb'rv --yr'? ir" nrcb nan-^na: n-,;sn Tina
"D "y "aann ".'vb nrrrz: nx-;i .innian nx:: -b"?: an:: x"? (na-tpna er "y) lansb
nb n-cnvan maizrnn ra ran
mra "nrr p-rc. cperi '«rm xc: "]ra *n»w pnsnrr. ^icx: =rr -'n r-r rp nrsn
n'r'?,-2 CT "sr ir:;* ■::•» -s -•rn'? c" ni'p n*ara 'rriT "'ErKi "bvn 'rr*. :irn c-^r
c: '?) r:n'7'Kr2 ;e-|'-r p: "tarn '-*rK ••'.rr (r:a. r'r v^ r,-: nK"m 'rn ri':'?n:
:r' (i5 n-:c sei ti' 2'n '.-!7*;:nö c:*«;.- nrrrn. *.-£cr ;-:i::-; •?'- c'£~r CT'^prr
49 n*) itt'paa 'nrrn .T'brr rsc-i CT*n ]z r'-i rrr*:: nr.'n p*',an z b r*-.!
rcc"? lac .-!•'? vn '■?•: 'ax -ex r- :-.a",x". f-fca xttx r-.'^^an *n*:Tn''-:nx ;(6 rr^n
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^j;'?.-!'?"! XXI ts
;vr"i«n \o'v a— a
:pn^i 143 Ti- er Riv. 'y i
Proleg. za einer p*» "la ^y 113X22 Tyi pHT'i 4 TS ':: p?n n^n »'1^ c':iCK"in r:m2 'y -
: 27 "IX (n.T.'a "KSID neuen Ausgabe vom Sehr, des BSG
nris ";) {■>zh 21) h"; ;'ii rp ,-.";;::•, i'pk 21) 2'y '2 pp n",2ir22 Jahrb. n, 20 Vv^.:i "j '
'O^m'n x:2S2 '; 'cv ■n'2 w '^222 tk =1^02 '2 yn» 122: ;REJ xxxyi, 228 pni*2 r'i*x"i
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IV
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III
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^K ä"2ö Dnjisr 'fib o^^isn ^Dp: nm^ ^"arsi '^rjba -n nmn s^i irünsa nn pvnn
nm-T sinu? rö^a "srn^a n^K K"a ^"^arn ji;jd nn snaiba jio n^"?! iäiS -,d2s
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n-r^3Dn p'a Ki2;n'7 t 1"?^ nsbn nasa n3J3 'übtriT3 d:i crnt« i-n nxn .1x^:3
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II
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iy ''-im "iB'Bj N^inu' -ir psa nu^ir irxi n*?!"? ^''^pi iias (n''r''3D) naoin br m-inö
K"2Dnn D:tr -inn nn ,'\^z^ ab^ ""lai lar ab mriy K3'n k^k iiök k"? iu^sj «itnir
man'? x"?! "^ban nnna maa j^jy "rr a"s vb »11 mainDa b'in -ia«a T-ainb xb« xa k"?
mi-ia msa 'k n-ia inr ']'\'^:!n 1x2 pi ntt?B3 x:tntr nr paa fsa dju^ nai"?! pvb pjr
'♦mpba "i^ra tsirixp na «■•anu^ na 'n
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"i^i'DiaDK irD ^i'Dinc n:;i 2 myn viii nsi 4 myri vii ns Din^n p b"'t ''d^ '«1202 'y ^
n« niioS nsixi tj^ck 'osn ^^^ px o »max 'Dix ;627 nsi 498 1^ 1912 psnaS 'trnnn i*"on
moipan ;(nin de'2 n'Kiip D'p^is'xo cnioa o 'nj?Ti »m^n «^ omsDO) ypvn nca un^oa
r^maxB* no iino^ n ona px DTiBi^im Dn:3B'xn nsDO 'udx id Totnc n^Dyion
ain ^tp i'?2v niasS ^xnß" mxsn nsD2 ixs'» mana nsoa^ mnjn^ 'naipntp na 'y »
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baa ."'ia xan -ixc n-a-xa a-a na^^n '^xian ann '^'"p-i yrxi -ia "rna 3"ia xnabm
:mnra nrnan •'^a na^n paa '^r iiay'? x"xi xnabnx xnabna mTra ü" i'?x
n"n ,x"j? .T'? a"a brab '-r .nabnn paaa mrub x'':iaa mpa D"c?a ca
;'"r rbr "rba xb |xa nn -n^ra ^nana aiaaiaa na'^m jxaa n-ainb px, -xjir "xai
"la n"mia "^''a -na n^rma xna'^m 3"-n ""na nabm pipnb c"i„ ,n:nD ,T"i ,x"r n-a a"a
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'•r ;an'ra r^anb msainn -[ma a^jixjn pa na'^na npi'^na -»r^Da cj
5-1 naxpna in"ai "ibi "^xia^n maxa paa n'ni; ,n"-i paa n'n ,a"y T'a mana bra"?
r'imaa nabn pxi rara 'ia tx
"V .n;i?rxi napt'na nx-iD irxir ,^-in "ma'?,-! pvn x"2:in':' -^"ra cn
x"y r'ta a"a ;"'ia x'?x s]n" '?'?snn'? j'xd irainb w' jxaa,, ,"a-i n"T ,x"r '" nac xa;!-:"?
naa au?""'? riaa*nn •]ma ja .n:a xi-vai .'"ia jxaa -|"n::a n"n abira 'nn„ ,n;iaur n -i
n"-i a"r T"a na-i^ -y .a";™aa nabn"? n"xn x'anb ix xna^nb a"nmea a"x-i;ir a'jnja
;"pp"'?-tau? ai" baa a-trrai ia p"'?nn'7 max xn" a"xT r\"^b nx-i3 pxi- ,x:trn ba
,2"r 'a 3"a ;"m-ipb abirn i:nj-i na"m ,m-irx Bna;ipa '"e« ,tr"-n n"-! a"r r'ap bd
;"-ia aina"? pjniD vn nb B"X"nax,-t -a-ai 'la aina*? nnr j"jm5ü' na "sb in"ai„ ,xa"x n"i
n"-ii xDrT x"? xarai 'ia ama"? uhd x:Txm n"-i ana„ ,j"'?a'?aax n"n x"y t p"a
:"'ia xnabm xaran u^isa
"mabn prn :x ir-iiaa na"?.-! paa meaina B"x::ia i;xü aipa "^aa nan "^tt? i'^'^a
fD'wtn ^:b px anaa "^ax .nbra*? ",:at:'-ii:? B"a-n,-i amx ac? ti'pa'? r" na'rn'? rai ix
|a nna a.T-iana tt'pa"? B'a"^!: aha ,ii nDna anb an""? ,B":nnxn a"pBi2n i:n3tr laa
IX nü]]Dr\ IX a"r'n"2 tjm nbra"? i::'at:"^ maainn 'bvnb ür\b nn"nu7 nnnxn nnaan
: na'ru'n
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3"r n")a Du ;"'i3 •'St:'» «b -kö« •'"n'? Kö^n "^rix» ,i,T"D'n "i^ia n"n n"r v"? a"3 ;"'i2 ""istrb
mcDiro :z^-h ""i::» n lim ."-j-ie-ü'? n^b mn rfD"» Ksnrn ''"-ib xa^n,, -KS^sn 'x n"n
n^xn ..11 u^n^n -inia iK'-irisn ü'yn "pcs nnim D'Tnaj n^buö rs "un na'^nn •^'^rni
D-ttpia D'örs'? "5 -mabn r"?]; mbn'? "is bnj -nD" it pnpn isix"? d"* dx psps'? t:'"
NS'irn« n^xü iö31 in« jaisa jnnbi mrpn'? u^-tr irn'u^a «is -inx jsiKn cm D'':innw
s'tt^ip xi^"« m^pn'? b'i'D^ n^'^ nirpianü ,sbij mscin:: nnaiK n''örs'?i "'itt^ö n'D"-»,
«bx -"KT n"-i ,s"r 3"ö n"3 xJsjnb "'r ,'Dtr!2 n-ra n'snyn ix -irpia Kp -i'Si^ sbx -ninx
nmn nr -iöd "^r ix^^icm Dnis'rn la"?,"! D^annKm ni prn 'oinn D'p^^ii;: mmpa nna
tnia'^m D'pv-n a-irnn h\v ms:i)2m g''3''1
K3'm '13 xntai xbpt' -inin xnris^' D-i3b dx "3 ns'^n piDB"? "sbD msDinn ^m p«tr„
msDinn "pcs -.nx -iiüö ."Cu^n n^Jicb pn-n iDb xr pDS imxD "n"i pDs„ cnnirty
p-\^p^ brb .msDinnt:? '?p pi^n bas: nabn pcs cpipi«: Hitsnb ix r"xnnb D-cnrün
ba "^i'x nbnpnji:? -msDin-^pOD nü'c? .xmix 23x i-i!2x:u? cn'-vr^iTaa e^xi "'^is'^s
-pcs ':;i2.'2 pipi':' pxt:' mscinn -iJ2XD did n-'Dn'? nrsx •'XiT x"n -D'jnnxn cpcian
xiain"? "r .nTna"?,-! nsna Dn^"? tt'" mamn •'Ditsdit n-'njn Dni^xiab eixi ,x"nD nabn
.inisxb nüx pn -msDinn D'Disia -in^ixb nax pn p»:^ \'n ba iisx^n by x"r " nn^
nntt> ,n!2X!2n tstrs nx d-id"? xbx jx^n maoinn njnr pxr ms .nomia pn piax'?
j-n,, na'^'n -an j^'^is: a"b '"d ök? mscin pDan nbix ,"m2'?n x'? x\"i ^njn n: naxü
-triisin nfsx'iT n,^ macm^ cnxsia .rtt'^'pxs n"n x'r ta"ü dd in x::r3 ."pi"? j'x niana
C1X2 mxxj ipinn ^b nD "22!^ riDnsnr -cxia-in •'32(2 jnn ip'Tnn x"? ö"2i2 p'?'2n
mjDx: }''p':nD pxü .ns'r'n ntia n'pnpniü T'n '"d qü rTi2Din •"pD2m ♦j^'p^an n':!:n
:,-a-in n'o axv^: -pb'-En rr-rian mxn
m2Dinn .nxbm nt:n jfa o'Dnnxn n'pDian b^ iD'?n m2Dinn -pDa bv it na''a72i
D'^p^nm nffi'J^'? r\'2bnb ibapriD rriEcmn ■'pC2i nxnnn miara tnx mc ab^^x crörö
•^tr Dip'y "pau? in'? .-n-no -'s ,D'3pc2n n2D nxt^r^ is:d mxnini D''pC2 onnm -[ina
:id'73 na"?,-! piD's att»';' xbx ixa ab niaainn
bv anrn nn"n hd ,xiS2:n '?y xsu ni2Binn 'brn n2p^n ^in^ jnb xiaj ax
xb mnx n;irn ix labs ns'^n pD2 njian niaiJr xniajn ann"? «?'' ax iD"n ,i: nbxc^
is:-iab "ra xb„ ,ani2ix inx aipöa ,jxa'7i jxab a':2 ni2Dina ^' "a ,psa "tq x:::
aipiaai (xrobn •'Xia'? n"n ,a"y n"a na?:') "nxmn tii:: diu? p-rücxb s^t'üi 'la p'rctt'xb
"xnabna ab^ ib"'2x pin'^i niu'pn'? xnöjn -j-nu-,, anaixi itb nasinia r^mn dti":» -inx
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nn"n ab ni2Dinnu? naib -ir2X "x ;ibbn nii:::pn j^a nnxb niöob -ir2x -x n)2xa
pn2 "^aa m2Bin3 idu'SI tiöxd nia':'m a'jn 'pas nca ''ni:' .-ipT "^a nxnin n-iD!a an"?
D'^'^rn':' ,ni2ainn niDb -j-i-i un-oty' nnx ,13"? nu-ss -x isTibi -a'U'n ninaaaatr pn2i
mt2''u>a -ina x^ii-u? nia -nobu'ni nnipa ,a'tt'i-i''s ■.cn'TV -ijd'? vnu? ri2''xu>n in-ia aj pr
:m'3ip3 nD'B» CCD T'» '«D nismn '^^3 ,'2NSr2 t '
IX
fsn^Dn Skiöut rn' x*?"! '7""'i» .'Sö n"T ,i"' ö"3 ;"'13 nDp 3"n3i
mön ninnsniÄ nrnnn D"ü2tt^ nvaion "ras xbi nvnn nö3^ n'^ir nnx pjjD px
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X"i)3:n ps pttiy -irvn «•'^icn eis '?ty nnn -jin"? n-tn'?i p-icnn nx x'?)a'? ,nns2n nx
D'pvnn 'D21X "ris nx crnh i'7;d mscinn •'brn .xeij xnojn nD'i:' -[-n "^y Sam nai"y
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xiaji an^nx mna D'xmisxT cxiri -»-imia mTno '?i:';a'? ,sni2:n na'ü -|-n '?tt' -ir::i
nöxa nt'pDa o'^nvsih'i pn*n p"? a^x'::>2äi T'y a'-i^a niEcinm mopribD in':n n'^^ys
.^'''iiü v"^'i x'trp"! sö'm,, Dbiy'? n"-i "j ms-a xi2;nb "y .y'i'n jmx crrDia pü'"?
rm!2ipD nainn nn x::t3t "y '"n X2''?x -xdd nm '?"'i 'i2 nxjxp japbi 'id ncxp xrm
:-i:2x n"n ,n"y '2 msiD xiaji-ib "'y .xniajar "-|'J2yt:'?i» -[n-a niscmn n'rpa p
na32 i,T,"2„ ,'2n 'X n"T ,s"y :"p d"2 ii'J^yDbi pixs intD -"n"u>£:'? .t'? xpn xn"n„
n'szna "]na •'st b"'\, ,X3''xm n"n ,x"y T'a p'?in ; "-iS2X x*?! -pJsyu'ri lü'f^b 'i'd maipü
Tina nvjDan \wh pdjd by Tyn"? msoinn Tn ciayB"?! ;"-p)2yt2'?i id'ö':' ■'^in mn
rntt'pnb y^^i; x"?,, ,"i:ü'2 .T't ,x"y n""? msnr süan"? ,ro-in mmpna on^ya x-iö:ntt'
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-xo n"xi„ ,zn n'T ,3"d s"a "y .x-ii2;n n'üip "imD "xr;;! \"bf2p "xia,, nvirpH"? mecirrt
ixd: p .nn xi'im "x:a'T xnn X3'3n xm n"x\. ,xm n"n nons t:'n ;"x'n xr,':nD p'^ap
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D""?-!;» T'y i;di macinn ^bv^ "db"? ■i'?öüD D't'i-ia rn mnys:rn ■?!:' xnurx'?ptt'n
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macinn ^"rya n'iayniy x-.?a;n bv maSn nma mnai cb'ra nann ma xi:vai ."p^n x*?
txnajn nx T"'y n-ym •a"''7C'm
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xüa-n*? "y .x';:Da B*::-inn-i a-t'paur nao -inx jaixa pnnai 'jypa xbna 'nnaa ix
'in a"XT ,D-!n xm myon x"an anb a"?rm 'ia mcx'? imr ü-t, -bax n"n ,a"y t'd pbin
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viii
1.6 hiDDinn »^ya hv nio^n ^i^^
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: "nhtir\ taursn nutt^"? crn -j-n Kin p nnü 'i3 inss -kök 3"ki su^tö u'ki
B]ij mrötrö ima x:frn jrjnm ninon jü msoiro ö''irpatt> ,|vjnn niips ly^i
•j'riö na» ija;'«'? m yv n"a niri3tt> btrab '"r .snajn ■?«> n-oDm irjnn -ijj «■'jiDn
n'"? i:''3ia\nö -i-'Stt? K3n "tsk n"'Tü3 ipiröü ititipi'? k"?«» k"?« ir» -i-"?» xbi ,ira ik3
n?3 K::r3i ,-ikö nji33 n'jvjn m3D «im /'n3tt^ir p'?in i:ku^ k^k rna» nsc xin 'xin
nx mnc"? ns „iöit xiöjn jö -inr jrjnn n-oc 'iin'? m-i'? ö''p''öyütt> -msDina nnnn
'13 D-ij3:ip3 '^a» ,«•? ■'K n"-i ,3"r x"d i'trnp nir "n s.Tbr mtypn"?! snrott'"! K':nD nnao
.kb'd"? xirna -K-jiDH "^tt? nsi n^a m'nD d"«2:iö D-'ürsbi ."S'n nnsD irx "31 nc^pi
x^uir"? X3'''? «nu^m '13 '?''r'? y^ai «n «nirn "rp^n» ri^ntarx m ,N"r 'j p"3 btra"?
n'möc'3 -s'jiDac' n3n« nntoi xbpu^ '^mbv! -msDinn r\T^^p n^-^rt tr"" nt prai -"'?T'?"t3
nms nnrpn'?i ■ninb üipö n«?y: n-irnn xnapixs n"? jrapitti njiK^Knn sniapisn n«
'n3K n"Ki» -"p-ii m ,'n n::):! nir Ka:nb "y -nn ip"-t ab n-iöj3i kbu nönipn n'wip
wprt^ ^^v:!)pr\b my Dipa px sDpDün 's"? ,']S'n'? .D'ürsbi -nis Kir3 nsnm "i"? ••tt^pn
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-sntarx'rptrn "•'rij'^n ipnpm nn'?nn3 K'jion pjid i::r3 p'^rn annips n33 mcDinn
D"'n3s nn3i< nip-is „Tnn:'? H'^ion nx innj ,na::r N-iajn ja nnr DpiT'am nrtyipn
:n3tt^ m::"iBn "js nx lanc^i D-in pjn nmx 1331 nTm
nB3''K üb ,n''2a xdö diu^ •'bs n'^en K'n Kiaan "jy niBoinn '''?r3 "rtr mip3n
DÖ1B3 x'7;-ii2i p^BDö pii^n ^bsi ,1^0713 m«tt>3 Kiöan n^'^tt^ üx msDinn '''?r3'? an*?
^'?y3'? "^nj dipia m'^jn t-''^ -ip-'r ^3 pn''n '''?3 irfsn iB^pnu? nvu^ip n3-n ,"'?'"' Kött>i»
DM"''?» lyjJSD xb Kiaan •'brs'? lon^nnD -ii33n '?33 .13 -ninn"? ürrnn« niarc d"''?ib'?b
.13103 D"nw K*?«,, ,pnv 'sm n"n ,3"r i"r p3n"'y "'y „im"' jinon ix nirta D'^örs'? ür\b
;"-i"Di nnto .Tn x3-n """-iixi» ,3n'''? n"n ,3"y ü""? 3''3 M"DrT'-i3n3 irtD K3rn pnr "11
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Kin n"T ,3"r n"ö ptpnp -iir '"n "-i3d x-ins xini pjüsi nD3n3 bin: Kim ""tt»« 3"n»
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,3"y »"p pSin nij? ''5?i ; "Knaoina i:"n nj'vo Nn^tJ-a K:'iD nh '12 laNpi «m 'la on'oa nnuB»
,y"3T n"T ,«"v T'a naß» iiy '»vi ;"an'sa nrnj» vn nnnt:i G»ynn iS'b« m'jtPDa,, ,pm n°T
mpo Sy nn« Dipr^rB- msDina niB'pnS j'x hh22 o ,nisDinn 'Sya pa nta b" nipi'yn niyn nB'cxi
'axSD T ''y .D'SSan 'f»ya T"y iTyntr loa ,11 njB* nh it njtt'tf 'ai vn niDoin 'H*2 'lain »a -in«
DipoS DiprDO nt n« nt nnniD 'oinn nantr mmpo naaa li'sots' na V'n ;a ''D niooinn 'SSa
:'ia K"3ni '"t naT an >:B'n oipaai n"T nan cn in« DipcaB' mm na'on
VII
;T"\3n D-iBöi nöxr n-^ip nm« i"? ruppiai -irm jtt'pön •'-im psn xb j^inam
: "-jnsi layi: ns' j'nn k"? nu^p^m« ,«•? m .yv yv a"3
pva:: ,pi:jD3 ]S'\nJ2n rr'na ixr nnmn mn ,psipQh cpa r^ it na'ü -ipTn
"l-nn "inra ■•eiKi nnra pjjo i"? n'n nn« "73 ,rnnm ir-na n'2i ü-na rra .in-n:£'i
nr;cnn pnir nn'ncn aiu^'s ipcrtr u;^ ,nv:tt'an 12U?bi ircra ^pcv\a tr^ mabn
piE'D .Tn "'bü'^Ki .D'rnn pcsai mDbnn "öru^ - u^v nv:irnn nvju^öm m'?3ipj2n
jnmi: 'a br jna pTsa iD"n D'mD\-i i-T-aK"?! jn-nv'^in'? nvnnn na p-ia"? i3T2
-»-m Dnm nsinn jsik sin D'::n''nm nrnpn .p nn« ttn;a nr;xntt? nt:i; nynn
^jjTKn nx nac"? ns «"^k is3 nb i::^nm jc^pam ,D-nan rrr h^ msin
♦mipn
"td mipn |na ü'' ,n;c'an "rr siajn bv? ns s'n mscirn -'^ra biv n-iip^n
.niK-.pan :nrjicn p:^'? mc c-^araa? m:'?nn ■'-.ipa "inK ipzb nrr'^rntt' -niTpan
: D-iaK "ai an c'naK ds* c-nr"?! niKia^am nirr-om nrjti'an
; "K-ipan "rrn pics n; pxn n; s'.n irnur,, .nnra Kbx n"-i ,K"r sx main Kajnb "r
riT px» ,i:''7vc'a n"n ,3"y y^ p"n ;"üipa nvira irs p)czn ni« -rnrn m ,K"y 'spsn'r
n:K^a nrKur n"-i laisi pm "dij-i d'ied ti-v. ,N":m3 rrn ,a'y 'n 3"n ; "minn brn snpa
Kam nK-13 2T '13 nxaita pjyb «am yaira» .nas s3-i m -K"y t2"3 n3D ."Dipa d:u^3
; "K3m -CS 3-1 i:"n is"? '?^j?'7-i tk n-n nsn;!« -ixb m ,3"y n-a du^ ; "K3n japbi nsn onj
.K"i n"-i ,x"r V'jp Dir ;"'i3 japb •'-.aK srni "3sn fron: nz~\\. -nan na« nn -k't a"b 3"3
; " '13 n^p n\n nir'?« 'n on; 'ki ,ria"i' i3 n"-i sim my'?« '3"i «bi -iir'?K '"i n"-i on: 'sn»
p D'^nna vn n3''tt>''n "':3 n"?« n'?u'a nr "3N -.as i*"?!« ,''3K ^b nax m ,3T yy p"3
3itt^ yara» ,k;k m ,'3 p^.n ;"Ktt-"',a K3-n Kprn-i anaiD vnjy na 'b"? ^"3sn ayba
: "xna:n itd '»k 3-ir n's-i jKsai snajn n'jic K'nu? ""srsi s'U'ip nms nrpn 'ck
"prn 3-1 p'^n ns'pai b^n: oipa maciiis ncain niK-ia'an 'br3 bv; it n-np3
n3'?n3 Dn*m::'tt?i on'nnn -no nn"n ,D;aT .D'^masm n"N:nn mau? bu^ nrpns "mci
nmca vn an'r'tt' -mcDinn •':5y3 ■"ra'^K .'r'snc'' nasn'? nna i;:a)3 niratt'K? s'n s'm
K*? Dm«'p3i ernenn "t nsn nasnn nb'H^ nrs i;"? D'nme rnc -cu'n n'nnsa '?3
tD' "':a n3n-in it nrjiar nnpns an'bm on'T a'sriia c':nnKn o'asnn vn
ii::cn -jac br nvjion ni-i3C nn npsb nn'''?3ntt' -pj^cni ptt''?n mips niDcins u^"!
"^tva"? "r .]^vbr^ ns n'in*?! m:^'? i« mu^nn m-i3D nia N'm'? ,Nnajn b'c ]''Z'bn n-i"jK,'i
,-i3tt>- -"'ü-n '13 nn3nca X3S-K -ns-ns .nma: ]ic'?n -"n nais« ,'Kasi n-n ,3"y '1 nsc?
'13 -ipT irK iitt''?n r\w 's"? nn3c naxp "sp p]iD3n j'tS" -nn3D nn ,t<"y 'n 3"3 ; "pmn3
'13 j'n'^tt^n rv's •'in snaj n'?i33n n"Ki. ,n-i3D "a nn ,n"c üc- ; ""Duran Kin xaSrs 'inm
kSk iTtrip nm« D'trpo vn «Si D'jtr m-\n nn« n'cipa nyiT na'ca noy o'ayDi' '
Ntyna '"t rnn ny npioK kSi fjtr 2"3 rjcv n^ nzi n»; 'trp'« j<>tnp '«n,, : irsotr i03 it n2»r'2
M'y p"2i MpiDI
Hooc moVnn ki20^ Niojn 'SS^ iivp '»y ,n ninnK n;nS c'm:c 2':) c':itrNnn ;o p' J
:B»"iy "nni* ntrpo mn (nnn) nn« j<uid3 d^iv^ Nia;n na'»,, V'n y'n otra
VI
,D^Änp nnnö b'TS ibapnDtt' ^ds -J313Jdi piirbs ctra i-noai lyapj s'-nni ibtrö nrnn
müD bD -iitt>''p 'S br Q'assib lu^i'^p fvrn -nc^'p "s h:j |r:rD s"?::' i-i-idd d'^e'^i
r\^:rin ms"'«? ps D''D'3i?n ascr'^u? "'"sy« ♦'"'^'re 'i i'axi" nnnn o-'u^n ^^d •'bd ^anfais'n
ü'irtt'm mi'riDn hv irrju^n sbi ,-inx noiD nnx mpam ni hdid nnx mpöD in'^om ,n7 hv
nmia p^inji ism .Q^i'^^m nnaon n^ Sy niKbönb man:: nü^jsn "^ai ,H'mb x^jidö
tnopinai nD'?ty nnx nran D"Dn nx upm jpiniai ns3 pD3 n'^rnu? -nn'?
tjniy n-'SDr ntt'btrb pbnn» nabc^nn -y\i msoinn ■''?r3 btr ■'U'^birn ']'\~\n
t D-'x-ibö cji riTpn ('3 -m^DH es
ncn miaipö nnina .nuiu^n rrta^u^m npibnnn "7^ nnncn d'^jb pJsir TJ^"? rrmn n^n
,n6 n? p3 nai ,inta^-^b nnx "73 i'^m niü m^a -n^pibniam mnJibBn*? nra Kiajn
B^'?c7n'7 ,-njnn'? pnr oipa d-n'oöi ni:pt23 pn mnji'^sn -örta xniaas nn-aa D-öi^ebi
ixba ib'^n n^ayan nnom „16 m pn nn nncn -invm pair invn ü^bnann ns n-Q"?!
•"in "DD •'^3X1" „TD'n-x m ,3"r r'sp nsü xa:nb '"y .n-i pvnn niBOinn 'bv^ iJa^btrni
'W k"? snm nns pTn nax^ ^"^ix az-^b ^ib xbx ,b^rb ^=n nnn n^'? ^dk^ö xm rT
TDon'? X-1121-1 ^"^yn *im riTD ." 'is n'''? yau^ün mcia d"id rr''? "Dtr^an raii 'c "litt?"?
dTuin'? n3 .".Tb x-T'SD "xö Bm« "ib nax psm» jDiu^bn x"?:-!?:! n^xDnn mnji'^fl
i3n:ttr m n-' '?n .D\^-naxn mn:i'?B n'son'^ n3 x-i!3;n nia^tyn la"?."! msoinn nnTna-tt'
^bys p3tr piBH nx in-'nnn x-iisjn nv:iD3tt^ |::innm jt'pDn mts'D'? ün-'naö Dv-arta
.-ibsr nia '"'i'? xö'n» .jxa n"-i ,x"r 'n rour xDjnb '"i? .npi'^nön nx ip^iaym mn:!"?!::!
;"ntt^ptoi YD \si2 xö'n« -xbx m er n"3 3"3 ;'i3 'Tt dtt iirpan "^ly iw": "^r
.""imo Yn nrpjam. nmo m ,x"r x"3 p"n ;".Tni?nx p'oa xbncpö-i» -xbc^nn ,ii"'üv
n2:ni:r x'^x j::nnn mao y^ prp^snu? .niBoira ctsd» a^^srBbi ,mDipö nmra x::v3i
b"'x. ,s3'xm nn ,x"y T'd p'?in ;"nnx jBisn pi:nb u?^ nx yTb n:iint' xbx 'i3 ''r.z'b
^:"'i3 "p-13 D")ai '13 ^1133'? p-DJ2i3 ]t'pün vnrv}
,"j::-inm" "jtt'pan» ix -n^^rnTim msT-an -nmon bw nrnnn ^ano msDinn nD^üb
f n-m x^tyip -[-in -nniH '::)::n dx -[-ns nvnnn nx iö:iy3 yxity inx nsnoa ixr x"?
n!2X3C' ,''3i'7vn J31X3 nrorjn.i nn-my-i nx2:-in 3^3"? misixn ^33 n'3i?:npn i:n:i:? Dir3
nt ü"n3'nnJ3ty -inv ix 3";:^ jX3 d^ i'?X3 D^n3-i nx:::nm m3i:'nan ''bD'3 jbix xbx id'X
,u>aa "{ji-im» "|i:'pD» niBDinn nyn"? xbx -n"'? p-isöi nu-pa xbi: xinc? "'S by s^x n? ny
inyn nx u^-x iD'3n x"? n-'^yB'^i fina 'wn^ nwpü n^n inx -nni" D'eyBbi rn n^jc» "3
"?"::" ,'?'?3ö n"-i .n"" 3"3 xa;n'7 "ly .n-n3nDU' ny .yjid3 nvu^ip n3in ix::'' nr nytaiai
•"'-11X1» ,n!2Xi n"n ,x"y t'd p"3 ;"n'r'nn3 nu^pnc^ mix id'x ntpan nn m üitb"?
D"«i nr:Nn ynv r\->n icpnnK' lO'oS n3'^„ is^n^ mro c msDin: nqi.i Dipa iniNi ^
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*r Kir-r -t'? m*rc «h '.k rrb yar k"? xn— : "K-risi rrn po-ip r""^ ""in -K"ü*p "köi
.'— rr 'Tr rr.r -^.rib -rrn ]b Kö**p-! Kns "irpKb Kr''?. .-.i2*k pn n"- ,2"r vp r"=T2
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Kar.ca p '.ar* rac— sa* r'rz'pa r-ic ktc k'^k .K-rr -a-K arr n-aK: Kbr r^K
ri*£CTr- -K-a;- Karr k— rr* k— : '- irr. jKr -.aKar'rrr .'p kute "r pp*?" ~~P"'
PK -jrm '7::r- -j:rr -rrar- - =- -aib^ i<rzbn^ nn ,kt t:"a er nir .rra r-rpa
Karr*? r: cparr x-a;- Karr i-r*? r.'.£C*.rr er-- ]hz .'a"rr K:pra- 'er irK n: .jkt
-npi. -jKar ,-'- .r'r ': r*.r-.r Tir "n ."ti's "•■^ nm rr, -jac "^r: "pk a-parr K-.an
r-ars'^i .n*,a-pa nr-rr ".r Kirr": 'Kna;-; Kanr -asp nrr- p'sr: "z rara xrr- nrp
r'^r'pan r-acra k-k K-r.-s K-r:a -:-k •'?Kr r;a"par KT'prr az': r'Er-rr a— ra
. 'K-pa sr^a p'sa rr* rbz- sa Kr**?- a-ra a-i rara x-rrcan K-r:K K"^a:
K- anp',t> "jK-n n-rn i-in •■n-an -'n-a r"r— r n"K'» riK'ia i'tk nn -k"" K'r a'r "n
KVT "sb n:aö prpa n"!2c:nm K-i'aKi K-.a-ö '.tt /b'rc^' nb rr.r. per japr« ]:— aK
"arr^ rab "-'? rrpv a*arr" m -kt 'b p - -nr "n .K-an xarrr r'ra'pa rzbr,
.— rrrr a";T *?? -•>-'? r:£C'r,n -j-.-ia p .nr-n rra Kirr* .'"rKr i'"'r"p Kn . . . -rr
'rra'? "»y .p*:nm rraen *£ ^r "i*?*?- a'Trr rx rr"'?', n':*r rrnreaa n*'?:£r "r-r
jn*:raK rr:a.-r "ra-r "r jn'rr.a -irr x- -xax n'Ki. .Kr-i-nna n'-i .dt r"*p a'r
r-par* pr-i .tt'k K--a;n np-'-ia cra ^hk r-parr na nTn""? n-£C"nr; -;— a p .'cnn
'r:*:rr' "r rb'vn 'Er -rr: p—; k"?-! Kar- n-bin: .-"n n"B r.".r rr .'?ra'? .k*? -pk
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T 1*? i"^r:£ .nzb*? "rz-raw-r ib'b c— .rya? "22 ncn -c':2 "ncnr ,1' -".nKbr ib irr
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nx ^b p'?;a2' -ir i*bp^'k:b -.rr-.Eai \"C'pb -nna imK pr-biai nv:iDn pa*r l^ne ^ar
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D'T3 anix""p3 b-zz itrancn mocnn 'bv^ ."*a'?üiT3 p'-.ax xn xm r'rrz b'CB 'xax
nria dtc cipa nr r-inx pn3'7i i3 \ziinb ."c-. ■u?r,"'E rx -ps"? '"13 •a'^ci-.'i "'?33
:mnracn ni"rc3 c—rx dtite n'b ixscn'pm iir.ai
'3'?3 "|inb D'min nnvi 'Ti 'K^n'Ba cn o'pian D'Enn nnr mscinn "üin-B
niEcinn ^brs nxi nainn "rB? rnEan -nn3 "•"rn nx ■inn'? nrcx .nrrcn Pip'n
n^n jai mnpaz'n "^c iurbn rrr3a D'nax-ini'' on '"cn 'c;i-.*b .nnii'n bc cr-Eanz
nrn3a c'nax cn n'Ecir.n "c^itei la^y ';e3 x'rcn bv nizni man '?3 bc' 'pbnn
n33 in'3inu7 "63 ,m":iD r\z-inz -rbbzn 'rvjnm "Bp'nn nri jai nvrcn bv mnn
x;pcan "ßb x"?! x-'rcn "^u? xnai-x'^pcn 'sb -n-"X3'?n 'zb xm '-c^n cn'B .r"ccT3
■pvn bv maj7' iaap3K; .nai'rn bv laici .ripab cipa jn"i p'^n cipa n';a ktw jbix3
II
i'?KDi nnx tt^ijia nms nn^Dtr i^nd ns-iji ^n-ibim axD nib nr on n^ian p:iDm n-nx-a
lira D''r'?2D rn msoinn "'tnT'sty fsi«3 ,-nD'?nn annD ,Tn x"? •'böbx .□.tdc?'? nns* dk
nnröjrn btt» nrnnn ^ira d'^st -nrr' D^nriKnöi a''3irriü pao '''?2 on vn ,xn)2;in nvjio
b'iT pDsn Ditt? IT "^tt'i n "pD n-T'r pn rrn i«b ibxD ,ia:ir "'323 b'ar bt:' tr'ian idiit •''?n
nnna n-'ün xiüjn ^bratrö invir Kbi« mr k*?! .D^-nnon D^bi^bJi mmxö bv!^ mnn
•''^wb maoinn •''^rn ü'')2n ,nnn bu^ npoan dr^rs nn'n s'bt' „iDran •'brab ddi3jd2i
: DipüD pn jian pn nbn: n''-nnDn npoan nn\i Dn'2''3'i:' ""'arx -x-ittjn
i'?3 «"n nriN na^tan -na'^nnty ,>{in k-iüj.i br maoinn "brn nap^'n mo^
xm p33 ;j-na^:i nT-ina cix nia-'ja nwi xint^ bs pnoi n:i-ia i3 pxu? jinx nmna p^iö
(maoinn •'brn) cinu?» (pbin „id'^d "rtr ü'''? nö-rpn) "^'xnno drrbr i^'^üntt» taa^ün
.""inpai "na'?nn "iirra K:ibDi mpa'? mpi2!2 im'^jbJi imsam -mas mü'^nn nx it-T
Dip;2 pK ']3 -jinai .'ini« nnoa t' nnnb srt? ,öbty -iitd maoinn •''^rn "rrn xin D"u?n
^"^rs is"?:! nT3 e]Ki ^"^u?■lpD^ n^ra» nrn'? "i'-i^ "psn xbx ,k-:id'7 «"jidü m-iTiD'?
D^r-ipn rix nns'"? rrn orr^'^sn np^r D'K-n?3xnty ntrs :X^S5jn •'brn nta^^n maoinn
n^pn^a ,nrnn ■'t "^r mnacinm mrr'-Qn j^zi rirju^ön •'irmp pn ixiiiau? -mTncm
mnria'trn nvjiD pn ibjnjtr miTion n« o'^ia'^aa nieDinn •''^ys •in's* -ja .D-nsna orxü
m wn ^b•2y\ ,m:£-i'an n« inno -pan"? pan ip^mn ,D\^-ni2sn mx-iü'öi Kiöjn b^
-nrn-t nvnn ,jk2 tt'"' nmpö •'iru^ -isr>aKtt? ,i: nmn n^^Tb b'z^ ,nnx no-y -nabnn
rwia-i xp xna:« siaj« :"iai'? r-' n^aya'^i
»Dx.-!"? na'^rm D'Ki'^a cj -Dipiab mpaau; mTnon ^y\^^^ nrnp^an nxiz'n ca -rnscnjn
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-inv n-iann '"-,isi nxsiijsa - .es «"d '312) xiipi nnn irx pn-nn -x-iipi inn
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k"?! pnmüD n2-i3 Q':r2H: annn dt': - .(=1103 's t"d 'an-y) pr-n;^ ix '•••'.ixia xin
- .('3 'to dB» ""'-11X13 ah^ p3"n3 s*3"t:' "niaix •'jxir» ni3D — .('3 'i 'nee) "mi<n3
'-"-nsT 3rn3 - .('3 ': ,1^3) p'?t:3a p3'n3 '?3S' n'?''nn3'? mD'K p'7i:3D j^s '"-r,x-i3
:('3 n""? n"i) pam 'xma m.'an '^mxn pco - .ck 'i nrjn) jtspb -[irn b^'
i)2in3 iD-i3in 133C DrüJai p3-n3 1123 13 "^s jn-ona px '^n^i<n3'ir ,-]Bn'? j: t:"i
pirn ^3 p3-n 'i3."2 ,pirn ^3 ab '"-iikt ,1310 :pirn'? n''3ni'i:r "Eib ,n'-iaiD '-13-1
ppTT b:D .niöipia n!'X3 öj n::üdi - .'k t"s .'3 n"s ,'x t't u>"yr .(=1103 ,•: '311^ s*r3-i)
□.T-is-tb pirn ittT D'ösn - .(D''7'3pan möip)23i '3 'b 'nczy pp'n "mxn py3 1:3-1
p's - .('3 vf2p 3"3) min '?C3 mxtt'ri n-iin bv: nrx - .cx t's '3in3) n-iin '?tt'3
:.-n''-i3 ]'yjb '3 t""? 'sn^y yn - .ex ■: 'nos) x'^n '^-11x13 n^^b'V p3-i-i x-no'xn
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"iixi ..iaip!23 npibnian mxD: n"3'?n ,10331 ,nix3'? Dip?:n ns px it'X ,n''3ryi niTpn
- .p3na IX "'mxio cn dx n22'?n3 cpsican D'i3in txi nrx '3-'x iic3 ns ri'x
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,'X v'ts ,'X 'ö .110) ninci - .ex 3"3 xiav) n';rn3 na'^tyn - .(=^33 '3 ,i"d '3-^,3) z'"crzn^
- .(nn '3 j"3 /x 3"3 'nos) niTr3 lüinr:»:' p'^in - »ex 3'"' ü"3) "cpb r,^T, - .ex ris
]'p^'ü nxt:iD - .('3 J'T xüsv) nrtr '•i^cn - .(iiri '3 '1 pbin) nosn vbi' -^zi'Z' pan
DT" inst:' n'?'''? - .('3 i"3 '3in3) n3in3 ~ .ex t'd p"3) 1^1:3 nx" - .ex :'■:: -ncs)
1311 13311 n3:pia - .('3 va ,113 /x t:"3 113) V'nb -ji^d xbaiö - .('3 'p 'n3i) nii3p
/x i""? '3in3) n3tr n'rra - .('3 vö '3in3) nu-x nunia - ,(nr3 cn '3 T'a 'nc2)
n"n' - .(liyi 'X 3"p '03'') D''3Ö"'D - .('3 '3 '313) piCI n3133 D''5:^3 - .('3 XT p"3
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.(iiyi 'X X"c '313) pix -jii mm na'? .ex '; ntsio /3 '1 'nee) min 11:2x2' 'a'?3
.('X •: niDiD) mm 13'dxi id ':zt2 .('3 x"3 'ciTp) i"ir 1333 x'?x min m3i x*?
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mbaz niÄ""??:
VIII
■? niD^na min
snsntt' min a nn „ibapn ns-Q pcKn"? tt^pynü xin osr .naj"? ■tmx'irQ .n-n-B^'^sn
■^iöd"? nirnnn cini .ntnnn "isdd sn „-i'?Dpn mj? 'bn ^^::sb «iriDS ansn ^3 ,1^2 pK
12-r baa jrtt'n'? rbn hd D'D'nsDn nti-^o p-is ntrr -ins nn -onm n^pn nbnpn bv
ir?:nt'n mp?:: xb^' -iD-in mnpi .rf-UDn^i nbapn "'^yD D.Tbj? iiaiityrirur r\in ^-\^pf:i
nn'n p':? amp na fön x'nn nyn '3 -bbm ^i<iau? noipnn anp jöt 'rtt' nrtt'yan oro
bxr /^ r'b D'-a-i 'D D"i<:n tr-iiam ,D"m3i-i na 12-11 pnen br n-itsir nbnpn n'^su?
nnx -DTitr ,"?"« ? a-tttt'n |!a ü^h \n^: nmn nas ,■?"« ,"ndt p nT-i nx pa:nn db''-i:k
at:« naa-i ^u^'T . . a^nir 3"sr'K'7"K vb^-n:"'? "i^nmm n)3K3 •'Di ,"?"« .snaa nriKi nsa
n'n va n"v-i "a ,ü'ü:r\ c>-nö ": nnv pnn irian E"r ". . j"-i nx ]}ü:r\ aits"::« "^Kur.,
.a-iJD nbapn ••'^ya i;3ia nmn •'nu? ntD^u? '731 apnxn ijd a^Jambn ■'c'xiia -inx ri-fa
npibnian nypt'j 133 ,rinxbü a'xrnn -im nja^n b^'hüi b'j: idäd -pnnn -inKb bjök
amnn xnpnn ui-ia .n^mpDri nnjTsna n:s px"? nvnsj a"n3'? nnsi» ix nn p3y3
17 x"? n'p3p3 n;i;2xn -iictt' =ixi ,n'r'3p ns-t'? a: a^aioa ixicai ik^-i-i -iiabnn -asm
n'?3pn ^-uina"? ir''X-i "nmn "nt?« nnm ."^si "^sa i;nüD m3in ""a-i-i ajDx ,iaipDÄ
•'a'n-iü 1^3 i"i::si nnrn XDnn ,X3'pr 'i tt'"» nx3n'' r'sri .a^an a'tt?-na ay "nnx nmn»
-nbirn n-^.m nxi ,a,-ib i:nD nann nmn x'r'ni -'?x^u»'''? anb vn nmn ^nü --ai" -rn-ian
nnsaa x:!:;23 x"? "STSc^in» •'iDan ns:x3i .(i"ö i"3 'mpn3 'b xibb) ". . nroian mm nxi
ip"!? ''3 -^Dib xin -lan nsS-i Tirsi -a'^j^a n-i:x •'ir-nia nrxa pn nnmxan iia'?nn
:n""i3Dnai nbspn •"'^ys j'3 B"'?'?3 a^man xin loipa
,bb'zz Tynb «^"ai; [xai ni ^1333 n'prab i3r33 -133 - ansia nam nmn ns-i ('3)
-11-13 inx-iim ,a'X3n nais 31-1 a"ri ■na'^'nn ni-iaaa naiai:ia n-103 pi X3 ni m^
13 a^tt'anu?» B'aann p-i -a'maib -inra i3'x a3i2X /'STatr mm« nxnin"? 3np bb^
n"-i3 nain ('3 n"s 'insa) n3tt>a3 .min3 n3^xtt> na p3i mm3 -iax32^ na p3 b^Bn"?
- .3"n a"-i b]! er]"'Bin'7 nistaiD ran maa m bs -narb na j'-ban px -laixn ,a"-iaa
■paipa s:?ima '^r fX3 xn n3n3n a3ax .ana it:'n''ai nna np-iy xinu^ bd nxaa niabnn
i'!5':'n ,n6 ni p3 si'-ian na /x ü""' n"-i3i - .anmxa B'aanb anra -13-r bv Hb^ ju."
i3n33r anan bv cn aaia na .pirn j'sn:: am b"-i i'^bn ,pirn pam* m psi m
■"'u?-i iT'T .b'733 B^aan -13-1 bv ir<vbn n3mn3 xi'a3 .'3 X"3 j''3itj731 - .n'3rn n'73a3
'S 3"b B?yi .3"Bi -nj -n-i;b nm nn "^as Virnnn3ir a^tnn -.b-'i) "anaia nan« nn
ninx PT ~ .aiT-y 'r'r m3n3 (jans 3n nn) imn''?i:' n•^^•^r n'^^u? npin anaia "^u^a
ana x'^x nna n3'x nyt? nnsrn .?]1B3 '3 'a -as'' -ana r\:i)bn mnx nna nirnj
ana a-xbani n3bn nbnj? ,aipa ^33 n"na niax u^-inn .ex t2"3 /a n"3 mrs)
:('x n"b nn) niypni mnnn .Ca "^ '3in3) n3m3 .('3 v"' 'u^mp) n: nu?iT .('3 n""? 'trirp)
.nia'rnn nnae '?33 nnn nnrn xin nbi<n cb^tn iriatr - pannai mmn ja (•:)
,j33nna ix mxna an bx anann mpa -^hh mp-'? niabnn •'brB nx nx''3ntt? nsam
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VI
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nra S"nK niax xm -yrn y^n i^T.s ,-i»k ^'2^ -xrm "rx D'pb-n "nnr^. p'n« ma'rnn
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-n ': mn2".r yn .du; arcia nann pj^i .-[•rr'^ü 'rrb nian mp'70'7 n%Tna -a^'n nmn
rn-fi: riT:}-\n y: K-m -kic» nrni:n s'an nptr nnaty "in 'an "aa -xan naxn /s N"a-
-npD nnarb p;y in:n xir rinatt6 ]':y irx as a-a ^rch üiz'b r-cm "^is nnai':n
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np'y nb r\-b-\ na^y -cnp.'a'? na: nyau? m"? jrnay p'^ia^a nmnn p np-y n-b n-xn
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nxiaita -JX?:' /x rh paimyai ."msnö np^y in"? n'xn .j^baix -.saa^ bxi ■^•mxna np-y
Bj ns-: nn .s^n"? nmna u^naa npynr ,n;van nba baa .n"na np-y nb c?n '?^K^n
.sTir^ix n-x niy^x n"s Ca n's 'nn:a) .n: n::a nr anmam np-yn maipa nrxa a'-aa
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n"na nnp-ya' nb'r'n x-n r-x /x i-y xnTp ,x"ran "^a 'x t"s ac: r y . . ym; ?i"B'ia axi
'"mxn j'ya pan pp'nn ba» b'^an - .nsina n'^iaea r\ibrj^ ba -a-na cns'7 pan:: pxi
: 'X n"B 'B"; .nmnn p np-'yr nana pn aaaia irx "jip'n
an-by nana a-nan j'xc a^r^yi maSn b'^a a-'aya ma'.paa xa nmnn la lan
□'■^in mp-ab lan 'a '^'b 'nn:a '?ra'7 ,ia'n -an n-aa :aa iDVi""? -^ina j'yaa": pn ,vinmaa
mn''? lan Ca 'a 'cnn-'p) - 'iai jinia" anxn "^a maa ax Co"3 t"b 'naa) 'X3k? '?p:a n"na
nma: ^-^-^-i ':b j'x i'?xn ma:paa .'iai ^as p -j-nx -n-a" "3 ct :"■' '-an) 'x;a' vpja n"na
b-'n vj'sa n"na nmap"? Tan •"■auna 'a va 'nniaa xi'a: a'ma nnv :an .xa'?ya ran p'^
X"n r's nn: '•v:;n^ '"yi nmna c^maar nan"? nan n:n nann .inapn ntap "a (;"a x"a -nan)
3Bia ainan ax .n:a p^ '^br\ nann b-D .n-n vas 'nn;E a-aam ". . p:a na-y m::a map.
x\m mb n-^p naintt» nnx lan bs my myn*? tt"i ,B"nan ba "jy ix n"3 "-rnn by pn
Tön :ma'?nn ncpai vi':a n"na j^aaiT any"? Tan ,x'?iy naxn /a 'a maai 'x '" 'nnssa
Tan n:::'"7aa - .'lai p^a ppibr paaiT any"? Tan xbx laai nrxa a-na xm vj-aa:; anyn
Ton na p ?:?"-".x /x 'n p"a laa ,p"na -xc ba an^a bj mabnn rana-a i":a nmnn ja
♦v'D B""? 'pira p:a2 x:m ,p'i' i'?::x n:ai anx ai-y nxm b'n fja nmnn ja nnap p"2i'?
'tnbya'^ a'"aa "^xpin^ 'b by nnx aipaa a: xi^a; nmn pc'r b'?ixi ,S"n:i ws
Die exogetiscbü Turminologio in dor juUiscbea Tnulilioiislili'i at ur ,'^''j:i<2 T 21 'J"'J '
1, 182; II, 208.
IV
.ntt^an 'mx rriaiKai "nu^is btr inmn» -"ntrö nmn« ^i33n kjcöj mbipö nünh
nr.^ ."sn n»si ex TT n"n) imri nnpia n-o-iian mjKn 102 -vbK nDirna mmn
nit'a bir iminji? prnv bsm ono ly-n-n ncv ru^in^ cd r':s: 'ön'') .px-ia jm niax imim
x"?! 'mxn roTDi «nb-D HThn . ♦ .Tina n-tra'r' n"nsi "^Kii^iu? bJKi cd "i r\:':n) .k\-i
on.'^'? ^nn jn bapin' nms: -ijid'? xb -i"tt^ia nrnnö nt nm ca 'n p"a) iirfm .n''nn'''p
.'3 n-D ,'D n'"' 'nar .'3 ys /n 3"3 nnoD .'3 x"r xav .'x '; n-n »'3 v" rr'Drn m"? mtyn
Dn'3 c: nn "usn x:s:s::i .'pxpTn^ nmn naiyb rura rrmn r^tn':' ^iDsn k3 nbxn mJ2ip):3
:"nj3 "ty;« inxi '"11x3 tt» 'öxt lab •"« n'^n "jn C3 rb '313) nbnjn nojs "u^jk bn
,Dn"nmm n"iN '?k Dn'3 ^iD3n bniü -invi .in"? -lü-öb pbia" p^in x"? ,n'?^sn3 inj'jpni
jnpT^ DT1-I3D3'?« 'is':' nniiia "33 an «pnex ■':3 ay pu^ xd'ds p kt33 n3n3 i)a3
.'3-'K r'tsp n3tt?3i .nsrn:^:; rrca nmn -□nb nax -Dmx nn;« "ik dki ck k":: 'nnso
n3'n'n'xi nwKii sn'n-.s n^'^sn"« psynxD \}r\'bn «(ar jö (imnsi r'-i"? ksidi'?'e) b"H
r\'b's>\s n^aisi nnn xm -imptxa nDi:n inv nana ^b jmD :"-iu?3 3"nsi) » . "n-'-inx 'ms
jna m23i2 .y"n3 w"V . . "n'ns ntrfan '"ms jia n^nsü':' sb s;s ,^3 'nsi s-sdi n^Si^ob
mcrnc ny -;nn-Dö ^rs^' csvp nn^D) nniaisi bsnu?' ^:3 ns mnsa vntr ,m2sn nnais
ns .nüs in-nm ddh T'tyD (n'3-13 ''i'?») n^a^u^iac' /3 n"y ;2"3 r'T .nura "ju? in-nn3
tt?"ü3 m33 D'u? ps i33n3i:' nü":»", - .D-'r?:v^n ■'SBb iD''73nbi pDrn p^'^anb ■'i33n S3
Dmp u?"ab iu?an prs s\n •'d ,n"»rü-i '"-ns 'D3 3'n3-i3 ''b st3d ü"-i3 C3 v"? sav)
. , n"3pn '3B':' n^'a nas . . pr sx'i: ntt?ü nnsir ina« ,nu?ü bu^ inban n;n33 mb
'3 n"*? n;r,a3 ü: du? k:ü?:3 nn jisy^Di ."nrJ2-i snp n^b r^ca spn ö"-n n^arta n3nDa
m'?i:DD nnst:? |X3a UJ'pnb ntrssi ."isd^ mn Dr3 "3 ,inzvj^^^ n-nn3 3in33" piid3
tt?"a ^^y my Tyn"? \e"\ - * .i"? onrn nsDnir •'ü 0^3 msnpan -fsn"? ,s'n n'^snn pu?"?
snpan jitr':' '?y i'oyn 3Dia na .ntrian sn^ms nsD3 3^n3n no inrnpsi /3 ^"b 'ü3^
:D3"n ns ""'n snpncr m3^ '23 inm::3
s"ai .'3 n""? sar .'s 'lo ';yn 't .Tyi» taya pn x::?^; d"'3in3n "^s cn"'3 nmn
: '3 'n 'nnjD xt'd p bx Dn^3 d: anKi:
jpoy nu?x m;nyn mtü'trn •'-ipy mn33 DJDn'? Dip?2n na px - u^mai nmn
mtay» c'^m na d: mynb lo^'ry ddöx -i:aü maynonin nnbinm xnpian pin n'?3:n3
iiaitra i'?'axi .tin-inb m3''-i:: n3D .D"nn piir "rx ■'n-iaon j'?i3:a |ns:i3 3in3n nrnixtr
t:''T:n ^3nm D^isyia 3in3n n3"! .z^ima ''73 nt:'yün a'7iy3 ny '733 D^pnn irx xnpo "^d
xnpa3 anon »mi'ian dtp"? mnirax Dity px Dnny'?3at' d''pn D'tana niasi nöD .D'3nJ3
np\my3 omby m3y -inaja tsiraiian tat-an bx pn nu;x xmpnc? ny i3 D^bDia ix niaj*?
""Sty mmn*? nnDiiai 1133 niaiy ,n3ia"p''?i' it''? nn^n X33 '?3X ,n3nDn3 u'"'3m2 i3'ki
n3"si mir D3'3y px D'^mean 0^3^ a: a'^ixi .-i3'?3 a^'ria ai3nn3 panan'? niyax
nu^maa nabn irx ax .nin u: npi'r'nan ^bar< x"? pbi .xmp ba"? nnx ^m bv a''33iö
|n nu>maa ns'u;« naxn ^"nbi /3 n"3 pu?iTp ':n ptt»"? '"y xiajin"?! .x"? ix xnpaD
:'D y mm33 /3 i"a ö"3 yy .(v'?y rj'^in pnv 'n) nmnn
1*
III
]QOM |nDn h'2''r2 ^«m^ t
a'pDirtr |ia)n "j^ntr- on^-iu-K er 'n vd .ms:am mina rriar ij-inn xbir . . nii'üisi n-nnn
tranira nT.-i «rnm - »min k"?« i"? px -iiai«.-! bs» pjy '2 D"p 'ö3' r"n .n"öJ2i n-nro
n"vn Nsb'K .'« '12 ':ym .xn'mKn cnj .-z n"B '-i.xd im "j<n"-ns.. n'?öD cj m?:'?nn
♦CK T'B ö"n) '^Kb 1'7'n .('2 r's Kür) *?332 '"-nx larbi '?'i'''?t "S'n "a .'ms^ "onj
.cnv'tt ""jn) 'mxr p^orn mirö (-inKb) n^yn^h jTa s*? .^n n"s 'hds) '-.is'r 'pcy "«"^rm
nnnym ca r'^ '3-0) 'niNn x-ip' - .(-i"nn-ib b'H) 'mxn n-pcyp ■k!2k .'n r"' vr r"r
:'K 2"D .'nK-b 'to'j "pmx -13« 6 na mr TDnb ty-i - ,C'k vp 'nins) n-nn -nr:i ncr
■Tm:: ba nnja nia'^nn nn n'mjian 'ans'?! rrasy na'^nn si^b yr:- d:dk
n:i'-\r\ -d .-npön -npa Pi^'^nnb ab^ mabna x^n "rjnj '^'^r .prnr n-.'p,^ ■?!' Trai
m-iEDb ir^i .-lipo'? lipo p2 IIb IT mabnn mcnTim o'^nn m'?c'?rTk:^,'a •£' n'p^bn
n:itrxin np'?nan x^n -irrna -invn nsmi^in nnin - Dnpn "rna -ixu>i niin
D'aya na-rn nam .D^ainai D-'x^aj minxn nipbnan "ritt? nisirb Dipn 'snaa
D'ainai n^x^a: n-nn m'bz'ü minn .'xn"p''D'''?tt'n u;nna a"mcB :-in''2 mpbnan u?"?«?
mjx "rsrn - .ca i"r) a"a nj'^jn 'tt>n' yy .ex n"a nau") . . 'xn''?n jxmx n'anxai
,ipm:n p^ynn ma'cn a"'y to^'^an'^i p"na 'pbn •: bz bv anann yacnb b"m lanx
'inn p Ca 'i n-an) .jr'x'? nu'x 'nü a'ainan ]f^', D'X'ain jiai nmnn j^s Ca n"" p"ö) laa
ni na-i ca a":: p"a) nnnx niiianai .imx j'a"'?'!^ -jb"'? ni'n mxc -j-na a-nai 'a:n pi
|ia '3 'inn jia '3 ex yb nn) ni^ann -i-ioai .'"ainaa c''?u?ai "a;a "i;di nnina aina
nao -iiy 1:03 an 'aai '3ai 'na nnp"? mcx bzan^s 'x x"a p"!2 yy .'nan ja ': '-asn
yyi .'X 'n ':yn a"i;n 13:3 poai n"a ":na maia nanx na xnx an .niabnm niz-nn
pjjoa p"na 'pbn •: man n^anxai - .'a 3"' a"a .'x ': 'aina .!]iBa 'x 'a .^jica 'x v^ av
:'x 10"» 'ciTp .'X J"" 'ain'y yy .'nanxi "a^nx 'mxnx nnay .'x 'n a"a :a"ra'? nan
'mxna ca a"D xav) -.r^b^n o^b^aa laa laba ö'X'a: ay mrpa nnin c; N:ia:i
Dinn bv) 'nixn ü"a ex ': '"ja) .xa'x 'x^ana ,(ynan nnb j'xir cpica 'na nnr) xa"'?
xa^x "X'an -xn'^-a nc^naa "nixn vnyiyntx "x'aDnxi (a'^iyn) ny-ynix abi (nnin b'c:
x^aDa pj'^na (e]iDa 'a •l2"d xav) na'^n "rjyai .janaan xnb'a xa'xi jrnaan xnn-a
/K 3"a nb'jai .x^a^a n^bt-ai nnina "^'nna (rjiaa 'x a""? n-n) .nnina p;'?na pxi
m«;m par n'?p n-'c:: by |xa nan'? nxni - .n'?nn nn^na H'^p'v -[ni' x"a:a n'^aan
D-p'^na ma p-yn n-x'na "^aipai ni'n -[aa p:?nnn xi'a m;xa ncx rnn .na'?m r^n:^
xp nmn xai^'n 'rxpTn'' b-ap 'xa a"x ex x"e -,t^:d) ma'?nn nrpa .p-na b'c c-ru'
:y"na C"y .i;an nca n^nnnsn ■'a\n "a ■'nnnx'? n^b "ya'x nnna
p n^bn'. "tt^x n-x ,'x ta"'' n-n n'nap au? o; a'x-arn bv x:s:a: nninn 'rx cn'a
II "^x na vj'prib nirex ax c:ax .lan nmn nana n'?ap nam x"n n'rap nan cp'nx
.xn'p'a n"?:"? yji:a .'a 'a p"a w >]:'S)b' ab n'?ap nana nmn nan ,'a '- r^y:n -y
:n'?ap nana n"n pi pxi nna n"n pn ,'x ra nnoai
n:i^•^ ma'rnnu? aipaa n: D'X'a: nan nsa"? "xn'-nixn,. xi:a: nannnn n:: bv
laa ,xnpaa trmaattr na pai caan nupn j^a "^nan"? na p-\ a:ax -mpan bv nun*?
a^nan ,Kn 'mxn :nia'?nn nrpa .a'^iyn pp'n ':aa ein 'r-y pann anym ,'X rb 'D':
•^''n f:a n"na nnap ]v:ib lan 'x 'n p"a pi dinm naca ainai (na a "? "an-)
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II
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