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in 2010 with funding from
University of Toronto
http://www.archive.org/details/frankfurterhande01diet
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FRANKFURTER
HANDELSGESCHICHTE
VON
Dr. ALEXANDER DIETZ
DRUCK UND VERLAG VON HERMANN MINJON
FRANKFURT AM MAIN
l'IIU
Gennany
INHALTS-ANGABE
ERSTER ABSCHNITT: GESCHICHTLICHE EINLEITUNG 3—16
ZWEITER ABSCHNITT: DER MESSHANDEL 17-116
§ I. Wirtschaftliche Bedeutung . . .
§ 2. Entstehung
§ 3. Die Herbstmesse bis 1330 . . .
§ 4. Aufschwung und erste Blütezeit
1330—1400
§ 5. Die Meßbesucher
§ 6. Geschäftsumfang
§ 7. Wohn- und Verkaufsräume der Meß-
fremden
§ 8. Meßrecht im Allgemeinen . . .
§ 9. Rechtsstellung der Messen . . .
§ 10. Meßanfang und Ende
§ 11. Einteilung der Meßzeit
§ 12. Ein- und Ausläuten
§ 13. Geleitswesen
§ 14. Fremdenrecht
§ 15. Meßfreiheit
§ 16. Gerichtsschutz
§ 17. Päpstliche Schutzbullen ....
§ IS. Meßzölle, Zollfreiheiten undPfeifer-
gericht
§ 19. Schwere Zeiten 1400—1520 . . .
§ 20. Anfeindungen und Besuchsverbote
17
§ 21.
19
23
§ 22.
§ 23.
26
§ 24.
30
§25.
32
§ 26.
§27.
33
35
§ 28.
36
37
§ 29.
40
41
§ 30.
41
§31.
45
§32.
45
§33.
46
48
§ 34.
§35.
49
51
§ 36.
53
§37.
Verhältnis zu anderen Reichs-
messen
Warenverkehr
Übergangszeit 1520 — 1560 ....
Die einzelnen Geschäftsjahre . .
Zweite Blütezeit von 1560—1630 .
Die einzelnen Geschäftsjahre . .
Versammlungen, Lustbarkeiten und
Sehenswürdigkeiten
Unterkunft, Verkaufsräume und
Zahl der Meßfremden
Schwere, wechselvolle Zeiten 1630
bis 1690
Die einzelnen Geschäftsjahre . .
Der Zeitraum von 1690 — 1792 . .
Die einzelnen Geschäftsjahre . .
Personenverkehr und Warenum-
satz
Die Franzosenzeit von 1792 — 1813
Wohn- und Verkaufsräume der
Meßfremden
Schwere Zeiten 1814—1836 . . .
Zollvereinszeit 1836 — 1866 . . .
DRITTERABSCHNITT: DIE WOCHENMARKTE 117—130
1. Allgemeines 117
2. Ursprung 119
§ 3. Marktrecht, Marktpolizei und Markt-
zoll 11
Seite
§ 4. .Marktzeiten 122
§ 5. .Marktplatz 123
§ 6. Der Judenmarkt 124
VIERTER ABSCHNITT: DER
Seite
ij 1. Einleitung 131
§ 2. Die Begriffe Kaufmann und Krämer 133
§ 3. Die ersten Kaufleute von 1180 bis
1320 136
J; 4. Aufschwung unter Ludwig dem
Bayern 1320—1347 142
§ 5. Erste Blütezeit 1349—1400 .... 147
§ 6. Der aktive Frankfurter Großhandel.
seine Gegenstände und Richtungen 159
a) Meßfremdengeschäft 163
bl Elsässer Wein 165
c) Gesalzenes Fischwerk .... 169
d) Vieh- und Pferdehandei . . .173
e) Tuchhandel 175
t) Rohwolle, Flachs und Hanf . . 183
g) Nordisches Pelzwerk, Felle und
Häute 185
FÜNFTER ABSCHNITT: ZÖLLE UND
Seite
§ 1. Allgemeines 309
v? 2. Verkehrszölle und Weggelder . . 316
a) Eingangszölle 316
b) Ausgangszölle 319
c) Durchgangszölle 523
§ 3. .Markt- und Meßzölle 325
S I. Verbrauchszölle oder Akzisen . . 32S
a) Lebensmittelzölle 32S
b) Sonstige Verbrauchs- und Han-
delszölle 344
Seite
§ 7. Personenverkehr und Standorte . . 125
§ 8. Marktwaren 12S
§ 9. Schutz gegen die Hocken .... 129
STÄNDIGE HANDEL 131—308
Seite
h) Sonstige Zweige des Frankfurter
Warenhandels 187
i) Geld- und Kreditgeschäfte . . .191
§ 7. Der Zeitraum von 1400—1500 . . 201
a) Außenhandel der Gewerbetreiben-
den und Kleinkaufleute .... 213
b) Handel mit Straßburg 215
c) Handel mit Lübeck 219
di Handel mit Thüringen und Meißen 229
e) Handel mit Belgien und Holland . 236
f) Handel mit Franken u. Schwaben 249
g) Handelsbeziehungen zu Venedig 251
§ S. Der Zeitraum von 1500—1554 . . 28S
§ 9. Die verunglückte Kupierspekulation
der Stadt vom Jahr 1554 ... . 294
§ 10. Der Frankfurter Handelsstand im
Jahr 1554 $05
HANDELSEINRICHTUNGEN 309—388
Seite
§ 5. Gebührenzölle 347
a) Waggelder J4S
b) Kranengeld J58
c) Maß- oder Meßgelder .... 360
d) Haus- oder Kaufhausgelder . . 365
e) Schaugelder 367
f) Schätzgelder und Taxen . . . 373
§ 6 Das Unterkauf- und Maklerwesen 378
a) Der mittelalterliche Unterkauf . 378
b) Das Maklerwesen seit 15S0 . . 3S6
Vorrede.
Der Öffentlichkeit wird hiermit ein Werk übergeben, welches in mehr denn
einer Hinsicht einiger einleitenden Worte bedarf.
Seinem Gegenstand und Umfang nach geht es weit über den Rahmen
einer gewöhnlichen ortsgeschichtlichen Arbeit hinaus. Es wendet sich zwar
in erster Linie an die Frankfurter Bürgerschaft, welche den Verfasser von ver-
schiedenen früheren Werken kennt, wird aber voraussichtlich auch einem
weiteren Kreise von fremden Lesern in die Hände kommen, welche nicht ge-
wöhnt sind, ein Geschichtswerk aus der Feder eines Juristen, also eines nicht
berufsmäßigen Vertreters der Geschichtswissenschaft, vor sich zu sehen. Ja,
eine Liebhaberarbeit ist es in vollstem Sinne des Wortes, entstanden aus der
reinsten Freude des Verfassers an der Erforschung seiner vaterstädtischen
Geschichte und vollendet unter den mannigfachen Opfern, welche ein in vollem
Geschäftsleben stehender, durch die Pflichten seines Berufes und seines Haus-
standes gef sselter Mann hierbei bringen muß.
In früheren Zeiten sind die Träger der Frankfurter Geschichtsforschung
regelmäßig Liebhaber gewesen, welche aus dem Schöße der Bürgerschaft
hervorgingen oder, wenn ursprünglich fremd, ganz in ihrem Geiste aufgegangen
sind: hochgebildete, edle und bescheidene Männer, wie der Chronist Achilles
August von Lersner (f 1732), Dr. Johann Philipp Orth (f 1783), der geistliche
Rat Johann Georg Battonn (f 1827), Johann Carl von Fichard (f 1829), Pfarrer
Anton Kirchner (f 1S35), Justizrat Dr. Euler und andere, bei welchen wir
nicht nur ihre bedeutenden Leistungen, sondern auch ihre große Liebe zur
Vaterstadt zu bewundern haben. Es waren Lokalpatrioten im besten Sinne
des Wortes, welchen ihre Arbeit zugleich eine Herzenssache war. Battonn
und Fichard haben über ihren Studien das Augenlicht eingebüßt! Mag auch
die Frankfurter Geschichte von Pfarrer Kirchner vor den Blicken des heutigen
Berufshistorikers keine Gnade mehr finden, sie wird doch dem Publikum stets
VII
durch eine Eigenschaft viel näher stehen, als manche gepriesene, wissen-
schaftliche Arbeit der Neuzeit: durch die Wärme der Empfindung und die
Freude an dem Stoff. Der richtige Geschichtsforscher muß nicht nur ein
scharfer Verstandesmensch, sondern auch ein warm empfindender Künstler sein,
wenn er vergangene Zeiten und Menschen mit ihrem Glück und ihren Schmerzen
wieder hervorzaubern soll! Hierzu genügen nicht die kalten Zahlen und die
nackten Tatsachen, auch nicht die gepriesenen wissenschaftlichen Forscher-
methoden, welche von einem Geschlecht zum anderen wechseln: zu dem Lichte
der Wissenschaft muß sich auch die Wärme der Empfindung gesellen.
Wie sehr hing das Herz des alten Frankfurters an seiner stolzen Vater-
stadt und ihrer Unabhängigkeit! und wie gründlich hat sich dies geändert!
Der heutzutage nach der Provinzialstadt Frankfurt berufene fremde Historiker
kann nicht mehr empfinden, was die Brust der dahingegangenen freien Bürger-
geschlechter erfüllt hat. Die moderne Riesenstadt mit ihrer Fabrikbevölkerung
ist auch nicht mehr danach angetan und der Reiz der Selbständigkeit und
Eigenart des kleinen Staatsgebildes ist dem großzügigen Deutschen fremd, ja
geradezu lächerlich geworden.
Aus denselben Gründen, welche den seligen Archivar Kriegk bestimmt
haben, in der Vorrede zu seinem Werke über das Deutsche Bürgertum im
•Mittelalter seine persönlichen Beziehungen zu Frankfurt zu schildern, möchte auch
ich dies mit einigen Worten tun. Meine Familie ist im Jahre 1652 durch die Verhei-
ratung des Tuchhändlers Hans Georg Dietz aus Worms mit Anna Sibylla Weisel,
einer Tochter des Senators Johann Weisel aus seiner Ehe mit Anna Margarethe
Weitz, nach Frankfurt gekommen und hat ihr Bürgerrecht als ein kostbares Gut bis
zum heutigen Tag ununterbrochen beibehalten, obwohl eine Reihe ihrer Mitglieder
als Beamte, Gelehrte und Kaufleute in den benachbarten hessischen Landen und
in Holland gelebt haben.
In dieser langen Zeit lassen sich bei ihnen in zunehmendem Maße künst-
lerische und gelehrte Neigungen beobachten, bis schließlich mein Vater sich
ganz der Künstlerlaufbahn als Musiker gewidmet hat. Unter den Arbeiten aus
ihrer Feder befinden sich auch zwei, welche auf Frankfurts Geschichte Bezug
haben.
Mein Urgroßvater, der Advokat Dr. Johann Nikolaus Hektor Dietz, welcher
am 1. Januar 1811 das Amt als Erster Beigeordneter seiner Vaterstadt antreten
sollte, wurde einen Tag vorher zur ewigen Ruhe bestattet. Die fortgesetzten
Aufregungen als Verleger des Frankfurter Journals hatten frühzeitig seine
Lebenskraft erschöpft.
Mein Großvater, welcher durch das Schicksal als Kaufmann nach Mar-
burg a. d. Lahn verschlagen worden war, veranlaßte seine drei Söhne, sich
wieder in seiner Geburtsstadt niederzulassen, und starb selbst auf heimischer
Erde. Hier bin auch ich noch in freistädtischer Zeit geboren und in der Liebe
zur alten Heimat meiner Familie erzogen worden. Soviel von meiner Person!
Was nun den Stand der deutschen handelsgeschichtlichen Forschung betrifft,
so besitzen wir zwar über einzelne Abschnitte derselben Meisterwerke, wie z. B.
das Zeitalter der Fugger von Professor Richard Ehrenberg und die Geschichte
des mittelalterlichen Handels zwischen Westdeutschland und Italien von Pro-
fessor Aloys Schulte. Aber eine große, deutsche Handelsgeschichte, aufgebaut
auf den vielen, zerstreuten Einzelforschungen der letzten Jahrzehnte, muß noch
geschrieben werden. Noch immer ist der, vor einem halben Jahrhundert in
zwei Bündchen erschienene Abriß von Dr. Johannes Falke das Beste seiner Art,
und selbst die vor 120 Jahren erschienene Handelsgeschichte von Friedrich
Christoph Jonathan Fischer und die Geschichte des Nürnberger Handels von
Pfarrer Roth sind heute noch unentbehrliche Hilfsmittel.
Eine Frankfurter Handelsgeschichte gibt es vollends nicht, ja nicht einmal
den Versuch zu einer solchen, gerade als ob der Handel nicht ebenso der
Lebensnerv unserer Stadt gewesen wäre, wie bei anderen deutschen Reichs-
städten! Wie in der deutschen Geschichtschreibung überhaupt, stand auch hier
das Interesse an der politischen Geschichte ganz im Vordergrund. Weiterhin
mag der Umstand mitgewirkt haben, daß die alten Frankfurter Geschichtsforscher
meistens nicht aus den Kreisen der Kaufleute hervorgegangen sind: sie waren stolze
Patrizier oder gelehrte Juristen und Geistliche, keine dem Erwerbsleben nahe-
stehende Persönlichkeiten. Und doch, wieviel wertvolle handelsgeschichtliche
Nachrichten liegen zerstreut und versteckt in ihren Arbeiten! Wieviel Namen
von hiesigen Großkaufleuten ersehen wir z. B. aus den in der Lersner'schen
Chronik mitgeteilten Grabinschriften des Peterskirchhofs!
Eine rühmliche Ausnahme macht nur der hochgelehrte, unermüdliche Forscher
Dr. Johannes Philipp Orth, ein Mitglied der Patriziergesellschaft Frauenstein,
welcher uns in seinen sechsbändigen Anmerkungen zur Frankfurter Reformation,
dem hiesigen Gesetzbuch, und namentlich in seiner Abhandlung von den zwei
Reichsmessen ein reiches handelsgeschichtliches Material hinterlassen hat.
Sein Satzbau und seine Ausdrucksweise sind aber so schwerfällig, daß ein
längeres Lesen in seinen dickleibigen Bänden eine qualvolle Anstrengung bildet.
Daraus erklärt sich auch wohl die Tatsache, daß der Verfasser neben Lersner
und Fichard nicht die Beachtung gefunden hat, welche er wohl verdiente.
Sein Fleiß und seine Gründlichkeit sind bewunderungswürdig. Der erste Forscher,
welcher in neuerer Zeit seine besondere Aufmerksamkeit der Kultur- und Wirt-
schaftsgeschichte unserer Stadt gewidmet und eine Reihe hervorragender Arbeiten
auf diesem Gebiet verfaßt hat, ist und bleibt der Stadtarchivar Dr. Kriegk.
IX
Trotz dieser Vorarbeiten besitzen wir jedoch für Frankfurt keine, diese
Einzelforschungen zusammenfassende neuere Darstellung von Handel und Ge-
werbe wie sie z. B. Ernst Hasse für die Leipziger Messen, Dr. Geering für
Basel oder Otto Nübling für Ulm bietet. Die wenigen Worte, mit welchen
Professor Bücher in seinem bevölkerungsstatistischen Werke den mittelalterlichen
Handel unserer Stadt abfertigt, können den Frankfurter Geschichtsfreund nur
mit aufrichtigem Bedauern erfüllen. Bücher hat der Versuchung nicht wider-
standen, von seinem Thema in dieses ihm fremde Gebiet abzuschweifen, und
infolgedessen ein Urteil über das mittelalterliche Frankfurt in Umlauf gesetzt,
welches von der Wahrheit weit entfernt ist und das geschichtliche Ansehen der
von ihm wenig geliebten Stadt schwer schädigt. Weitere Ausführungen muß
ich mir für die folgende Darstellung vorbehalten.
Das vorliegende Werk beruht ganz auf urkundlicher Grundlage. Über die
Methode, nach welcher der Stoff gesammelt und verarbeitet worden ist, be-
merke ich folgendes:
Jedes Geschichtswerk empfängt unwillkürlich sein Gepräge durch die vor-
handenen Quellen und falls diese sehr mannigfaltig sind, durch die unter ihnen
getroffene Auswahl; so läßt jede Seite der Basler Handels- und Gewerbe-
geschichte von Dr. Geering den fast erdrückenden Reichtum an Zunftnachrichten
und den in dieser Stadt herrschenden Zunftgeist erkennen; der freie Waren-
handel ringt sich unter diesem Druck nur mühsam durch. In starkem Gegensatz
hierzu hat in Frankfurt infolge der beiden großen Reichsmessen mit ihrer weit-
gehenden Handelsfreiheit ein ganz anderer Geist geherrscht. Die Kaufleute waren
hier nicht dem Zunftzwang unterworfen, sondern verschwinden im Mittelalter
m der freien Gemeinde oder in den Patriziergesellschaften, ohne daß sie durch
eine berufliche Bezeichnung als solche erkennbar gewesen wären. Aus dieser
Eigentümlichkeit ergab sich für mich die erste, äußerst schwierige Aufgabe,
die vorhandenen Kaufleute auf Umwegen nach Namen und Zahl allmählich
ieslzu teilen.
Aus den Waren, welche auf Reisen geraubt, auf der Stadtwage gewogen,
in Läden und Gewölben aufgespeichert, bei Gericht ausgeklagt, inventarisiert
oder bei der Behörde versteuert wurden, vermochte ich deren Besitzer als
Kaufleute zu erkennen. Hierbei blieb ich aber nicht stehen, sondern ergänzte
das Bild des einzelnen Individuums zu einer abgerundeten, wirtschaftlichen
Einheit durch Erforschung seiner Familie, seines Wohnsitzes, seines Vermögens
und seiner gesamten Handelstätigkeit. Zur Erreichung dieses Zieles mußte
eine mühselige Kleinarbeit verrichtet und alle diejenigen Quellen durchgearbeitet
werden, welche geeignet waren, über das Einzelwesen in wirtschaftlicher Hin-
sicht volles Lieht zu verbreiten.
An gedrucktem Stoff kamen für das Mittelalter kaum mehr wie das von
Dr. Lau neubearbeitete Böhmer'sche Urkundenbuch und die vier Bände Inventare
in Betracht, unter welcher Bezeichnung die von dem Stadtarchivar Dr. Kriegk
mit unendlichem Fleiß angefertigten Urkundenauszüge von seinen Amtsnach-
folgern Dr. Groteiend und Dr. Jung veröffentlicht worden sind. Das namentlich
in den letzteren enthaltene reiche handelsgeschichtliche Material ist zum ersten-
mal von mir zusammengesucht und verarbeitet worden.
Was die ungedruckten Quellen betrifft, so bot namentlich Fichards Ge-
schlechtergeschichte für das Mittelalter eine ungeahnte Fülle von handelsge-
schichtlichen Nachrichten. So viel sie im einzelnen benutzt wird, so scheint
sie bisher niemals als Ganzes durchgearbeitet worden zu sein. Auf ihrer
Grundlage wurde meine Ansicht zur Gewißheit, daß die bisher abgeleugneten
mittelalterlichen Kaufleute in den Kreisen der Patrizier zu suchen sind, ja daß die
Patriziergesellschaft des Hauses Frauenstein ursprünglich eine Standesver-
einigung von Kaufleuten, eine Kaufleutegesellschaft, gewesen ist. Dieses Bild
wird durch den Inhalt der alten Schöffengerichtsprotokolle vervollständigt, welche
auf jeder Seite die wichtigsten Beiträge nicht nur zur Frankfurter, sondern
auch zur allgemeinen deutschen Handelsgeschichte liefern.
Um das Jahr 1500 beginnen die Quellen, meist gerichtlichen Ursprungs,
viel reicher zu fließen. Von dieser Zeit an kommen insbesondere die
vollständigen Prozeßakten des Schöffengerichts aus dem 16. Jahrhundert,
alle auf Frankfurt bezüglichen Akten des Reichskammergerichts, die Gewalt-
bücher, in welche Vollmachtserteilungen, Rechtshilfegesuche und andere
Erklärungen protokolliert wurden, und sodann als wichtigste, unerschöpf-
liche Quelle die bei Todesfällen, Konkurseröffnungen und sonstigen Gelegen-
heiten vom Gericht aufgenommenen Vermögensinventare, etwa achtzehn-
tausend an Zahl, hinzu. Abgesehen von vereinzelten Stücken sind alle diese
zuerst von mir seit dem Jahre 1896 zusammenhängend durchgearbeitet
worden. Die verstaubten und vergilbten Prozeßakten befanden sich noch
unangetastet in ihren ursprünglicnen Verschnürungen, die so inhaltrei
Gewaltbücher, aus welchen wir so viele Namen und Geschäfte hiesiger und
fremder Kaufleute ersehen können, sind bis zum heutigen Tage noch nicht
beachtet worden und die zahllosen Vermögensinventare, auf deren Durchsicht
ich mehrere Jahre verwenden mußte, haben erst später die allgemeine Auf-
merksamkeit der Forscher auf sich gelenkt. Die in ihnen enthaltenen genauen
Nachrichten über die Warenvorräte, Kapitalien, Forderungen und Schulden der
Frankfurter Kaufleute haben mich sogar zuerst auf den Gedanken gebracht,
auf dieser sicheren Grundlage eine Frankfurter Handelsgeschichte aufzubauen.
Durch die Inventare war ich insbesondere auch in den Stand gesetzt, die
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Kapitalkraft der hiesigen Kaufieute zu ermitteln und am Schlüsse dieses Werkes
das wichtige Verzeichnis der großen Frankfurter Vermögen seit 1500 zu bringen.
Gerade dadurch, daß ich mich bei meinen Forschungen auf dem hiesigen
Archiv, welches ich seit 23 Jahren besuche, nicht auf die als Handelssachen
bezeichneten Akten beschränkt, sondern insbesondere auch die Gerichts-,
Handwerker-, Münz-, Zoll- und andere Akten durchsucht habe, ist es mir
geglückt, viele versteckt liegende, sonst verlorene Nachrichten über den
Frankfurter Handel ans Tageslicht zu ziehen.
Einen besonderen Wert dürfte das Werk dadurch erlangt haben, daß es
mir auf Grund persönlicher Verbindungen geglückt ist, alles, was an Geschäfts-
büchern, Teilungsabschieden, Verträgen, Aufzeichnungen und Bildern in Privat-
besitz noch vorhanden ist und vielfach versteckt und unbeachtet seinem Unter-
gang entgegensah, ausfindig zu machen und zur Verwertung zu erhalten,
sodaß manche Abschnitte nur diesem gütigen Zusammenwirken der Alt-
frankfurter Familien zu verdanken sind. Herr Baron Simon Moritz von Bethmann
hatte die Freundlichkeit, für mich aus seinen alten Geschäftsbüchern ein Ver-
zeichnis der Anleihen und sonstigen Beteiligungen seines Bankhauses seit
1748 anfertigen zu lassen. Ein Gleiches taten für die neuere Zeit die
Bankiers Sulzbach und Seligmann; der Handelskammerpräsident Geheimrat
Petsch-Goll gestattete mir, bei unseren regelmäßigen Zusammenkünften im
Garten seiner Villa auf dem Mühlberg dasjenige aus seinen Erzählungen, was
ich für beachtenswert hielt, aufzuschreiben. Die alten Geschäftspapiere der
erloschenen Familien von Barckhausen und von Wiesenhütten entdeckte ich
bei Herrn Oberstleutnant von Kummer in Trier und konnte sie während eines
Besuches in diesem gastlichen Hause in aller Ruhe verarbeiten. Leider lebt
keiner von den genannten Gönnern des Werkes mehr. Die Geschäftsbücher
der zwei ältesten und größten Schnupftabakfabriken der Gebrüder Bolongaro
in Höchst und der Gebrüder Bernard in Offenbach, der Weinhandlungen
Mappes & Schulz und Manskopf-Sarrasin standen mir durch die Güte ihrer
jetzigen Inhaber zur Verfügung. Mein lieber, väterlicher Freund, Freiherr
Allesina von Schweitzer in Jugenheim, Herr Heinrich de Bary-Jeanrenaud und
sein Basler Vetter, der k. k. Feldmarschall-Leutnant von Bonn in Graz, Herr
Dr. Delosea, Herr August von Doerr zu Smilkau, General von Herff zu Seeheim,
Kammerherr Baron von Leonhardi in Großkarben, Kapitänleutnant Freiherr Fritz
von Malapert zu Dornheim, die Herren Stadtrat von Metzler, Meyer-Petsch,
Müller-Stern, Pfeiffer-Belli, Otto Zickwolff in Mainz und viele Andere gestatteten
mir bereitwilligst die Verwertung ihrer Familienbilder und Geschäftspapiere;
Herr Baron Emil von Erlanger in Paris arbeitete für meine Zwecke eine Lebens-
geschichte seines Vaters aus und Frau Tilla Schwert geb. von Guaita scheute
XII
nicht einmal die Mühe einer Reise nach Frankreich, um ein Bildnis des hiesigen
Großkaufmannes Anton Maria Guaita ausfindig zu machen. Allen diesen sei
mein aufrichtiger Dank für ihre gütige Unterstützung ausgesprochen.
Nur von dem größten Frankfurter Geschäftshaus, M. A. Rothschild & Söhne,
dessen Geschäftsbücher sich in Brüssel befinden, waren trotz aller Bemühungen
keine Mitteilungen zu erlangen. Diesen Mangel konnte ich jedoch insofern
etwas ersetzen, als ich das Nachlaßinventar des Begründers, Mayer Amschel
Rothschild, aus dem. Jahre 1812 fand.
Bei der Ausarbeitung des Werkes ist mein Augenmerk stets darauf ge-
richtet gewesen, der Frankfurter Handelsgeschichte für alle Zeiten eine feste,
tatsächliche Grundlage zu geben und hierbei in erster Linie die inneren wirt-
schaftsgeschichtlichen Vorgänge, wie die Personen der Kaufleute, die Art ihrer
Warengeschäfte, ihre Handelstechnik, Handelsbeziehungen und Kapitalkraft
festzustellen. Diese Arbeit ist eine wichtigere und auch unendlich schwierigere,
wie die heutzutage so stark betonte Erforschung der politischen und der ver-
fassungsrechtlichen Seiten des Handels. Letztere bilden gewissermaßen nur
den Rahmen zu dem eigentlichen Bilde. Die Handelspolitik unserer Stadt-
verwaltung ist stets darauf gerichtet gewesen, „den Commerzien ihren freien
Lauf zu lassen", ihnen möglichst wenig innere Schranken aufzuerlegen und
nur nach außen in vorsichtiger Weise Schutz angedeihen zu lassen. Die
Rücksicht auf den hier vereinigten Handel der Meßfremden verbot jede kräftigere
Sonderpolitik der Stadt.
Von dem Bestreben ausgehend, die Vorgänge in Frankfurt nicht als ver-
einzelte Erscheinungen zu betrachten, sondern stets mit denjenigen anderer
Städte und Zeiten zu vergleichen und diese Forschungen möglichst an Ort
und Stelle zu machen, habe ich viele Reisen in Deutschland und im Ausland
unternommen und in fremden Archiven manche wertvolle Nachricht über
Frankfurts Handel gefunden. Auf diese Weise habe ich namentlich die belgi-
schen, französischen, italienischen, österreichischen und schweizer Städte kennen
gelernt und manchen Tag in den Archiven zu Cöln, Straßburg, Basel, Nürn-
berg, Wien, Leipzig zugebracht.
Bei der Begründung meiner Ansichten über die handelsgeschichtlichen
Vorgänge habe ich mir weitgehende Zurückhaltung auferlegt und es möglichst
vermieden, mich auf wissenschaftliche Streitfragen oder gar auf persönliche
Auseinandersetzungen mit Gegnern einzulassen und den sonst üblichen Ballast
von Anmerkungen und gelehrten Zitaten zu bringen.
Die Frankfurter Handelskammer hat die Veröffentlichung dieses Werkes
dadurch wesentlich gefördert, daß sie sich verpflichtete, eine größere Anzahl
Exemplare fest zu übernehmen. Gegenüber ihrer eigenen Festschrift, welche
XIII
sie bei ihrer Jahrhundertfeier im Mai 1908 herausgab, wurde der Stoft vertrag-
lich dahin abgegrenzt, daß ich die geschichtliche Entwickelung Frankfurts
bis zum Jahre 1815 mit Ausläufern bis zum Jahre 1866 zu behandeln habe.
In dem Werk wollte ich möglichst der Einteilung der preußischen Handels-
kammerberichte folgen, und es demgemäß in folgende Abschnitte einteilen:
I. Allgemeiner Teil
enthaltend:
1. Geschichtliche Einleitung
2. Meßhandel
3. Wochenmärkte
4. Ständiger Handel
5. Handelspolitik
6. öffentliche Handelseinrich-
tungen, wie Kaufhäuser,
Wagen, Kranen, Makler
7. Handelspolizei und Handels-
recht
8. Zollwesen
'». Münz-, Maß- und Gewichts-
wesen
10. Handelsstand, in seiner
Zusammensetzung, Vereini-
gung, Vertretung
1 1 . Handelsbetrieb, wie Handels-
gesellschaften, Buchführung,
Personal, Geschäftszeit
12. Handelsverkehr, wie Ver-
kehrswege, Verkehrsmittel u.
Verkehrsumfang (Handels-
beziehungen).
II. Besonderer Teil
enthaltend:
die Geschichte der einzelnen Handelszweige.
Dieser erschöpfende Plan, welcher neben der allgemeinen Darstellung jeden
einzelnen Gegenstand in selbständiger, abgerundeter Form gebracht hätte, er-
wies sich vorerst nicht als durchführbar, wenngleich ich gerade die Geschichte
einzelner Handelszweige, wie des Vieh- und Fleischhandels, des Pferdemarktes,
des Weinhandels, längst fertiggestellt hatte. Um trotzdem ein einheitliches
Werk zu liefern, verarbeitete ich das Wesentlichste der vorgesehenen einzelnen
Abschnitte an einer geeigneten Stelle der Gesamtdarstellung, namentlich in dem
grundlegenden Zeitraum von 1585 — 1630. Eine Fortsetzung und Vollendung
des Werkes nach dem ursprünglichen Plane war auf diese Weise immer noch
möglich und wird, wie ich bestimmt hoffe, auch noch zustande kommen.
Bei der ausschlaggebenden Bedeutung, welche der Handel stets für unsere
Stadt gehabt hat, bietet dessen Geschichte das Wesentlichste aus der ganzen
Frankfurter Geschichte oder beleuchtet sie wenigstens aus diesem Gesichts-
punkte. Ich hohe hierbei zuversichtlich, meiner Vaterstadt den ihr nicht immer
zuerkannten Ehrenplatz unter den großen Handelsstädten des deutschen Reiches
dauernd gesichert zu haben. Frankfurt war zwar klein, aber nicht kleinlich;
XIV
als Reichsstadt gehörte es zu den vielen kleinen staatlichen Lebewesen, deren
Kraftentfaltung und kunstvollen inneren Ausbau wir aufs höchste bewundern
müssen. Bis zur Erstarkung und wirtschaftlichen Ausbildung der Landes-
herrschaften waren nicht diese, sondern die Reichsstädte und deren Bürger-
schaft die wichtigsten Träger der deutschen Kultur. Unter diesen ist Frankfurt
in zunehmendem Maße neben Nürnberg eine Hauptstütze des deutschen Kaiser-
tums außerhalb der österreichischen Erblande gewesen und hat diesem auch
nach der Auflösung des Reiches im Jahre 1806 noch lange Zeit eine große
persönliche Anhänglichkeit bewahrt.
Frankfurt hat sein inneres Gepräge durch seine Eigenschaft als wirtschaft-
liche Hauptstadt der Wetterau, durch die zwei großen Reichsmessen und seit
der Reformation durch die starken Bevölkerungsbestandteile der Juden und
Ausländer erhalten. Seine Handelspolitik war in erster Linie eine Meßhandels-
politik, gerichtet auf den Fremdenschutz, die Straßensicherheit, die Wahrung
der Handelsfreiheit und die Pflege guter Beziehungen zu den Regierungen
der Meßfremden. Die größte Vorsicht und Zurückhaltung war geboten und
eine stärkere politische Betätigung, wie wir sie bei Nürnberg finden, nicht am
Platze. Namentlich mußte man auf Frieden mit den benachbarten Landesfürsten
als den Geleitsherren derMeßfremden, sehen und alle Reibungspunkte vermeiden.
Daher hat sich auch die Frankfurter Territorialpolitik in den engsten Grenzen
bewegt und keine Versuche gemacht, sich durch einen Kampf mit dem Dynasten
von Hanau den Besitz aller 19 Ortschaften der unsere Stadt umschließenden
Reichsgrafschaft des Bornheimer Berges oder im Jahre 1418 nach dem Aus-
sterben des Falkensteiner Dynastengeschlechtes den größten Teil des Reichs-
forstes Dreieich zu verschaffen. Infolgedessen war das der Stadt gehörige
Landgebiet verhältnismäßig viel kleiner wie bei den meisten deutschen oder
gar bei den schweizer Städten.
Frankfurt war im inneren Deutschland der Berührungspunkt zwischen den
Handelsgebieten der Hanseaten und der Oberdeutschen. Der Frankfurter
Kaufmann wurde demgemäß in Lübeck als Hanseat behandelt und im Deutschen
Haus zu Venedig an der Frankentafel zugelassen. Cöln und Lübeck im Norden,
Straßburg, Ulm, Augsburg und Nürnberg im Süden sind diejenigen Städte gewesen,
welche mit ihren Kaufleuten und Waren den hiesigen Meßverkehr beherrscht haben.
Unter allen diesen ist aber Straßburg, die Hauptstadt des weinreichen Elsass, seit
dem Jahre 1280 vier Jahrhunderte lang unsere beste und treueste Freundin
gewesen, bei welcher wir uns in allen schwierigen Fällen Rats erholt haben.
Bei einer Vergleichung von Einstens und Jetzt können wir aus der Ge-
schichte sehr wichtige, lehrreiche Gesichtspunkte gewinnen. In politischer
Hinsicht war Frankfurt eine freie Reichsstadt, die alte Wahlstadt der deutschen
XV
Kaiser, der Sitz der oberrheinischen und der kurrheinischen Kreisregierungen
und seit 1815 der Bundesregierung, in wirtschaftlicher Hinsicht von 1300 bis
1700 unbestritten der erste deutsche Meßhandelsplatz, seit 15S5 durch drei Jahr-
hunderte der erste deutsche Geld- und Börsenplatz und im achtzehnten Jahr-
hundert neben Hamburg überhaupt der erste deutsche Handelsplatz. Keiner
dieser Ruhmestitel steht Frankfurt heute trotz seiner Menschenmenge zur Seite.
Eine Anzahl deutscher Städte haben uns seit einem halben Jahrhundert den
Rang abgelaufen oder halten mit uns gleichen Schritt.
Wenngleich wir Frankfurter uns längst an den Gedanken gewöhnt haben,
daß der Verlust unserer Selbständigkeit unvermeidlich gewesen sei, so wäre
es doch verkehrt, diese Frage lediglich von großdeutschem oder gar preußischem
Standpunkt aus zu beurteilen. Mit dem kostbaren Gute unserer Selbständig-
keit haben wir unendlich viel verloren. Außerhalb der Stadt wird das viel
eher eingesehen wie in ihr selbst. Die Börse büßte mit der Verlegung des
Sitzes der deutschen Zentralregierung nach Berlin die für sie unentbehrliche,
nahe Fühlung mit der hohen Politik ein. Von den vielen Millionen Staats-
steuern, welche die Bürgerschaft seit 1866 Jahr aus Jahr ein aufbringen mußte,
fand nur ein kleiner Bruchteil Verwendung für die Stadt. Während früher die
besten Kräfte durch die eigenen Bedürfnisse der Stadt nach Verwaltungs- und
Justizbeamten sowie nach leitenden Männern hier meistens festgehalten wurden,
vers< Invatulen und verteilten sie sich in dem großen preußischen Staatsgebiete
und fremde Elemente wurden dafür zur Leitung der städtischen Angelegen-
heiten hierher berufen. Seit dem Tode des Herrn von Mumm im Jahre 1880
ist kein Frankfurter mehr Oberbürgermeister gewesen. In Sitte und Anschauungs-
weise der Bürgerschaft vollzogen sich ebenso große Wandlungen, wie in dem
äußeren Ansehen der Stadt, und die größten Anstrengungen wurden und werden
noch gemacht, der Stadt Ersatz für verlorene Güter zu schaffen und das alte
Ansehen derselben in der Kulturwelt zu erhalten. Hierbei tritt die Bedeutung
des jüdischen Bevölkerungsbestandteiles immer mehr in den Vordergrund.
Die eigentliche Frankfurter Geschichte hat mit dem Jahre 1866 ihr Ende erreicht.
Durch den Wert der über sie geschriebenen Werke wird das geschichtliche
Ansehen unserer Stadt bedingt sein. Es ist zu befürchten, daß unser früheres
kleines Staatsgebilde zu viel von dem heutigen nationalen Standpunkt und zu
wenig aus seiner Zeit und aus sich heraus beurteilt und auch in dieser Hin-
sieht von Verlusten bedroht sein wird. Ich würde mich glücklich schätzen,
wenn ich dazu beigetragen hätte, dies hinsichtlich der Handelsgeschichte ver-
hütet zu haben.
Wie bereits erwähnt, verdanke ich die glückliche Vollendung des Werkes
in seiner vorliegenden Gestalt der gütigen Mitwirkung zahlreicher altfrankfurter
XVI
Familien. Außer den bereits genannten Personen sind es noch viele Andere,
welchen ich zu Dank verpflichtet bin. Der vom Schicksal schwer geprüfte
Verlagsbuchhändler Wilhelm Rommel fertigte in den letzten Jahren seines
Lebens unverdrossen tausende von Abschriften und Auszügen aus den reichen
Beständen des Stadtarchivs für mich an, bei welcher Arbeit ihn später Herr
Gustav Mori ablöste, Herr Heinrich Stiebel und Herr Carl Abt stellten mir
bereitwilligst ihre Schätze an Frankfurter Ansichten und Bildnissen zur Ver-
fügung, Frau Knocke geb. Schwedes nahm mir die mühevolle Arbeit des Registers
ab und Herr Emil Padjera ließ sich keine Mühe verdrießen, alle Korrekturbogen
durchzusehen. Die Wappen sind mit Ausnahme der belgischen und franzö-
sischen, welche ich der kunstfertigen Hand des Herrn Adolf von den Velden
zu Weimar verdanke, von Herrn Karl Kiefer gezeichnet, die photographischen
Aufnahmen mit gewohnter Sorgfalt von Herrn Hermann Maas und von Herrn
C. Böttcher, die meisten Cliches von der Kunstanstalt F. Guhl & Co. ge-
liefert worden.
Auch die Vorstände der hiesigen und fremden Archive, Bibliotheken und
Museen sind mir nach Kräften behülflich gewesen. Den größten Dank schulde
ich aber der Frankfurter Handelskammer und ihrem Präsidenten, Herrn Ge-
heimen Kommerzienrat Jean Andreae.
So wandere denn dieses neueste Kind meiner Muse in die Welt und lege
Zeugnis von dem ab, was die Kaufmannschaft der freien Reichsstadt Frank-
furt a. M. einstens geleistet hat.
Jugenheim a. d. Bergstraße im Septemper 1Q10.
Dr. iur. Alexander Dietz
Rechtsanwalt.
XVII
ERSTER ABSCHNITT
Geschichtliche Einleitung
Ser bekannte Frankfurter Geschichtsforscher und Patrizier Johann Karl
von Fichard hat sein grundlegendes Werk über die Entstehung von
Frankfurt mit den Worten eingeleitet, daß es wohl keine deutsche
Stadt gebe, deren Geschichte durch altere und neuere Beschreiber
so sehr verwirrt und verdunkelt worden sei, wie die von Frankfurt
am Main. Da aber sein Werk in der Hauptsache als Streitschrift den
Ursprung' und die Vorrechte der Patrizieajesellschaft Alt-Limpurg im Lichte der.
Entstehungsgeschichte und verfassungsrechtlichen Entwicklung der Stadt darlegen
sollte und nur in diesem Zusammenhang die volkswirtschaftliche Seite behandelte,
so blieb die Frage nach den Anfängen des Frankfurter Handels und insbesondere
der berühmten Reichsmessen immer noch recht dunkel. Ich möchte nur darauf
hinweisen, daß in neuerer Zeit das erste Kaiserliche Meßprivileg vom Jahr 1240 als
Verleihungsakt in Erwägung gezogen und andererseits die ersten Anfän
Herbstmesse bis. zur Karolingerzeit zurückverlegt worden sind. Bei dem Manuel
unmittelbarer Nachrichten kann eine einigermaßen sichere Grundlage nur durch ein
Eingehen auf die allgemeine Entwicklungsgeschichte der Stadt und durch die Ver-
gleichung mit anderen alten Handelsstädten gewonnen werden. Die seit den Tagen
Fichards gemachten Forschungen führen hierbei zu ganz neuen, ungeahnten Er-
gebnissen. So wissen wir jetzt aus Funden in der Höllgasse und auf dem Hühner-
markt, daß sich zu Zeiten der Römerherrschaft von etwa 70 bis 250 n. Chr. auf dem
Markthügel eine römische Anlage befunden hat, welche eine geschützte Zwischen-
station auf der Heeresstraße von der Römerstadt Mainz nachdem großen Standla.^er
zu Kesselstadt bildete. "Hiernach hat der gelehrte Pater Fuchs in .Mainz \wn\ andere
Forscher, welche ein römisches Frankfurt behauptet hatten, schließlich doch Recht
behalten und andere vorrömische Funde lassen mit Bestimmtheit erkennen, daß
sich schon vor den römischen Eroberern in vorchristlicher Zeit auf dem Stadt-
boden Ansiedelungen von Menschen befunden haben, wenngleich diese nicht, wie
der Chronist von Lersner meint, von den Trojanern ausgegangen sind.
Ehe weitere Funde mehr Klarheit bringen, läßt sich schwer bestimmen, welcher
Anteil der Ansiedelung auf dem Markthügel an dem wirtschaftlichen Leben der mili-
tärischen und bürgerlichen Bevölkerung der römischen Taunusprovinz zukommt.
In militärischer Hinsicht haben die an den inneren Verbindungsstraßen liegenden
Kastelle gegenüber der Saalburg und anderen großen Grenzfestungen nur eine
untergeordnete Bedeutung besessen und seitHadrian war die bei weitem wichtigste
bürgerliche Niederlassung und Hauptstadt der Provinz, welche alle wirtschaftlichen
Kräfte vereinigte, Nida bei Heddernheim. Die bisher dort aufgedeckten 8 Töpfer-
öfen geben uns Kunde von der blühenden gewerblichen Tätigkeit der in dieser
Römerstadt ansässigen Töpferkolonie, welche die ganze Gegend mit Krügen,
Töpfen, Näpfen und anderen Erzeugnissen versah, wie sie in den Museen zu
Frankfurt, Darmstadt und Mainz zu sehen sind. Gleich Nida befanden sich auch
die kleineren bürgerlichen Anlagen und die Villen möglichst in der Nähe des Flüß-
chens Nidda, wie Bonames, Vilbel mit seinen Steinbrüchen und Nied mit seinen
großen Ziegeleien. Unserer Stadt und dem Main kam am nächsten eine bei der
Gi'üithersburg gelegene Villa mit Fischteich. Dagegen werden die durch ver-
schiedene Flußarme gebildeten, von sumpfigem Waldland umgebenen Maininseln.
von welchen die größte den Markthügel bildete, zunächst nur für einen reichlich
lohnenden Fischfang und wegen der zwei Furten als Uebergangsstelle für
Menschen und Tiere und als Halteplatz von Schiffen und Fährnachen in Betracht ge-
kommen sein. Die Lage von Frankfurt sollte erst in viel späterer Zeit zur Geltung
kommen.
Nach der Vertreibung der Römer, welche zum letzten Male im Jahre 374 im
Taunuslande genannt werden, und nach der dauernden Besetzung des Landes durch
die Franken gegen 500 sind Jahrhunderte verstrichen, bis die militärische Sicherung,
die Abgrenzung, Besiedelung und Urbarmachung des Landes, die Errichtung von
Verwaltungs- und Gerichtsbezirken, die Erbauung von Kirchen, Königshöfen und
Kastellen zu einem gewissen Abschluß gelangt sind. In dieser langen Zeit war
das Dasein des Germanen ein rein ländliches und nur auf den Trümmern der
alten Römerstädte wie Straßburg, Worms. Mainz, Köln, welche jetzt Bischofssitze
waren, bestanden stadtähnliche Anlagen.
Die zuletzt ganz entarteten Merovinger haben anscheinend der durch das
untere Mainland gebildeten Provinz, dem sogenannten rheinischen Franzien,
keine wesentliche Förderune zuteil werden lassen. Wir hören nur von mehreren
fiskalischen Kirchenbauten aus Holz, da-
gegen nichts von Besuchen und eigenen
Palastbauten der Könige. In der hiesigen
Gegend trafen vier Gaue zusammen, zu-
nächst nordwestlich der das römische
Taunusland umfassende Niedgau, zu
welchem auch Frankfurt gehörte, mehr
nördlich und nordöstlich die Wetterau,
unter welcher Bezeichnung allmählich
auch der Niedgau inbegriffen wurde, und
südlich des Flusses in dem meist von Ur-
wald bedeckten, von dem Main, dem Oden-
wald und dem Rhein gebildeten Viereck,
westlich der Oberrheingau und östlich
der Maingau. Erst unter Karl dem Großen
(768—814), welcher bei seinen Kriegs-
zügen gegen die Sachsen die Mainfurten
als wichtige Verkehrsstelle für seine
Truppen und das untere Mainland als
günstigen Ausgangspunkt schätzen lernte,
erhielt die hiesige Gegend bei der Durch-
führung des militärischen Verwaltungs-
und Befestigungssystems seine feste
Ausgestaltung.
Nach den grundlegenden Forschungen
des Archivars Dr. Rubel zu Dortmund*)
hat unter dem genannten Herrscher eine
planmäßige Einteilung und Abgrenzung
des Frankenlandes in Marken, eine all-
mähliche AusscheidungdesKronguk. und
die Errichtung von zahlreichen Kastellen,
von befestigten Wirtschaftshöfen und
von Palästen stattgefunden, in welchen
er sich abwechselnd zu Regierungs- und
Jagdzwecken aufhielt.
Elfenbeinbuchdeckel aus
ältestes kunstgewerbliches
*) Rubel, die Franken, ihr Eroberungs- und
Siedelungssystem, 1902, ferner dessen Vor-
trag auf dem Historikertag zu Bamberg, 26.
September 1905.
Hierbei ist namentlich die wichtige Tatsache zu beachten, daß das spätrömische
Befestigungs- und Ansiedelungssystem den Franken als Vorbild gedient hat. Alte
Befestigungsanlagen, welche man sich nur als römische erklären konnte, sind nun-
mehr als fränkische erkannt worden und die erste bauliche Anlage von Frankfurt
wird man nur dann richtig beurteilen, wenn man sie als eine oft wiederkehrende
Einzelerscheinung des erwähnten karolingischen Systems behandelt. Wenngleich
hier schon vorher ein königlicher Gutshof gestanden und die Mainfurt als Über-
gangsstelle gedient haben mag, so hat doch erst Karl der Große im Zusammen-
hang mit seiner großartigen organisatorischen Tätigkeit Frankfurt zum Verwaltungs-
sitz eines grolien Forst- und Domänenbezirks bestimmt und wird daher mit Recht
als der Begründer Frankfurts gefeiert.
Die älteste Urkunde, welche den Ort Frankfurt mit dem Königspalast nennt,
ist vom 22. Februar 794 datiert. Die damals vorhandene bauliche Anlage kann
erst kurz vorher durch Kaiser Karl angeordnet und vollendet worden sein, da
Frankfurt in älteren, die hiesige Gegend betreffenden Urkunden nicht erwähnt
wird. Der hessische Geschichtsschreiber Wenck mag mit seiner Vermutung recht
haben, daß Karl den Frankfurter Palast als Ersatz für den im Jahre 791 durch
Brand zerstörten Hauptpalast zu Worms errichtet habe.
Der alte Streit um Ort und Art der karolingischen Bauten dürfte durch die
Forschungen des Archivars Rubel eine wesentliche Klärung erfahren. Nach ihm
ist genau zu unterscheiden zwischen einer Burg (castellum, urbs), welche eine
ständige Besatzungstruppe unter einem Burggrafen (praefectus) als Oberbefehls-
haber hatte, und einem großen Wirtschaftshof (curtis, curia), welcher als feste
militärische Verpflegungsstation diente und möglichst die Form eines länglichen
Viereckes einnahm. Seine Länge betrug 1 22 bis höchstens 260 Meter, seine Breite 80
bis 17o .Meter, der Flächengehalt hiernach zwischen 9760 und 44200 Quadratmeter
rankfurter Morgen). An diesen Wirtschaftshof schloß sich zur
Lagerung durchziehender Truppen ein weiter Platz, der Königskamp (haribergum,
auch pomerium).
An einer Reihe von Plätzen waren beide Anlagen, Burg und Wirtschaftshof.
nebeneinander zu finden, so in Weilburg, Bamberg und in Zürich. Auch für Frank-
furt könnte man geneigt sein, ein Gleiches anzunehmen, da Otto III. in einer Ur-
kunde vom 'i. Mai 994 von dem Kastell redet und eine uralte Zweiteilung unserer
Stadt in die östliche Oberstadt auf dem Markthügel und die westliche Unterstadt
unbestreitbar ist. Da aber weder vorher noch nachher von einem Kastell oder
Burgbau noch von einer Besatzungstruppe und einem Burggrafen als ihrem Be-
fehlshaber die Rede ist. so mag diese einmalige Bezeichnung eine ungenaue
gewesen sein. Sie läßt höchstens auf einen bald wieder verschwundenen Burg-
bau schließen. Dieser würde sich nach der Ansicht von Olensehlager an der
Stelle des auf einer leichten Bodenerhöhung stehenden geschlossenen Häuser-
komplexes, welcher nachmals mit dem Römer in der Mitte als Rathaus diente,
befunden haben. Hiermit fände auch die Bezeichnung des dicht dabei befindlichen
Stadttores und anschließenden Stadtgrabens als Burgtor und Burggraben seine
befriedigende Erklärung.
Bei der technischen Bedeutung des Wortes Kastell ist es jedenfalls unrichtig,
hieraus auf das Vorhandensein von steinernen Festungsmauern um die, viele
Morgen große Königpfalz zu schließen und die gefundenen Mauerreste hiermit in
Zusammenhang zu bringen.
Frankfurt wird in den Urkunden, welche hier ausgestellt sind oder es erwäh-
nen,*) meistens ohne irgend welchen Zusatz als Franconofurt, sodann in der ältesten
Urkunde von 794 als Ort, Platz (locus), 814 und 823 als Königsgut (fiscus), 833,
860, 861, 873, also in der ersten Zeit nach Erbauung des neuen Palastes durch
Ludwig den Frommen als königliche Pfalz (palatium regium), 882, ()12 und 015
als Königshof (villa regia), im Jahre 882 auch einmal als Reichshof (curtis imperi-
alis) und in den Jahren 977, 979 und l()74 wieder wie bei der ersten Erwähnung
nur als Ort (locus) bezeichnet. Frankfurt war damals weder eine Stadt noch eine
Burg noch auch anders befestigt wie die übrigen Königshöfe, nämlich mit Holz-
pallisaden, Lehmwerk und Erdwällen. Selbst die Kirchen und königlichen Paläste
waren damals aus Holz erbaut. Die steinerne Grabkapelle Karls des Großen in
Aachen und die mit den Trümmern der alten Römerstädte errichteten Steinbauten
der Bischofsstädte bildeten große Ausnahmen.
Der Name unserer Stadt als Frankenfurt bezeichnet ihre von Anfang an vor-
handene Bedeutung als Verkehrsplatz, als Übergangsstelle über den Mainfluß auf
einer der beiden Furten. Während man bisher regelmäßig nur die untere, von der
Leonhardskirche mainabwärtsgehende berücksichtigt und deshalb auch den
ältesten Palastbau Karls des Großen als Ausgangspunkt an die Stelle dieser Kirche
verlegt hat, sprechen nach meiner Ansicht alle örtlichen Gründe für die durch
eine Felsbank gebildete obere Furt, die sogenannte Kaiserley.
Sie lief — jetzt ist sie als Verkehrshindernis gesprengt — von Sachsenhausen,
welches als Ausgangs- und Ruhepunkt gerade hier entstand, etwas stromabwärts
nach der Spitze der jetzt verschwundenen großen Maininsel und dem Saalhof
zu. Nicht hinter dieser Inse! in sumpfigem Ueberschwemmungsgebiet, sondern
vor ihr und vor dem von der Braubach und dem Römerberg herkommenden Main-
arm, mit freiem Ausblick auf den Strom und den ganzen Verkehr hat der erste
*) Frankfurter Urkundenbuch, welches keineswegs alle Frankfurt erwähnenden Urkunden
enthält; Monumenta Germaniae historica; Regesta Episeoporum Constantium; Fontes rerum
Bernensium; Schweizerisches Urkundenregister; Lacomblet, Niederrheinisches Urkundenbuch;
Günther, Codex Diplomaticus Rheno-Mosellanus.
Palast Karls des Großen gestanden. Wenn die kaiserliche Hofstätte am Kornmarkt
im Jahre 1219 als curtis bezeichnet wird und deshalb als Platz des ersten Palastes
Karls des Großen betrachtet worden ist,*) so hat man dem Worte curtis Gewalt
angetan. Es war damals nicht mehr die ausschließliche technische Bezeichnung
für den karolingischen Königshof, sondern für eine von vielen Hofstätten. Wie
Archivar Rubel ebenfalls nachweist, bildete fernerhin die Königspfalz nicht eine
von dem Wirtschaftshof abgesonderte Anlage, sondern war der mit einem Palast
ausgestattete königliche Wirtschaftshof. Diejenige Stelle, um welche sich als
Sammelpunkt aller Verkehr am Mainufer gedreht hat, war von Anfang an der
Frankfurt mit der langen Maininsel um 1550.
durch den Saalhofbau gegen die starke Strömung und gegen Treibeis geschützte
Anlande- und Fährplatz am Fahrtor. Hiermit dürfte auch das starke Zurücktreten
der Stadtmauer vom Fahrtor bis zur Leonhardskirche zu erklären sein. Audi der
uralte Leinpfad, auf welchem vielleicht schon das Kammerschiff Karls des Großen
im Jahr 790 auf der Fahrt von Mainz nachdem Palaste Salz an der fränkischen Saale
gezogen worden ist, verließ bei Sachsenhausen das südliche Mainufer und setzte
*) Siehe Battonn, örtliche Beschreibung, Band I, S.
sich von Frankfurt aus auf dem Nordufer fort. Er
hatte hier seine Wechselstelle.
Die hiesige Pfalz war der Verwaltungssitz eines
ausgedehnten königlichen Domänen- und Forst-
besitzes, welcher nicht nur aus dem großen Reichs-
forst Dreieich und den 19 Ortschaften der nachmaligen
Reichsgrafschaft des Bornheimer Berges, sondern
auch aus großen Teilen der Taunuslande und der
Wetterau mit zahlreichen Orten (villae vegiae) wie
Höchst, Sindlingen, Sulzbach und Soden bestand,
durch Karl den Großen aus dem von Grafen ver-
walteten Volksland als Krongut ausgeschieden und
besonderen königlichen Beamten unterstellt worden
war. Frankenfurt war von jetzt ab die verfassungs-
rechtliche und wirtschaftliche Hauptstadt der Wetterau
und der gesamten, am unteren Main gelegenen
fränkisch-hessischen Lande.
Als zweiter gleichwichtiger Kulturfaktor ist das
Salvatorstift zu betrachten, welches am 1. September
852*) durch Ludwig
den Deutschen ein-
geweiht und mit 12
Geistlichen ausge-
stattet worden war,
gleich dem Krongut
Immunität von der Grafengewalt besaß und getrennt
von dem Königshof am Main die Anhöhe im Osten
zum Kirchenbau erhalten hatte. Welche Bedeutung
diesem Stift beizulegen ist, ergeben zur Genüge die
in dem Frankfurter Urkundenbuch bis 1219 ent-
haltenen Urkunden, welche sich fast nur mit dem
umfangreichen, weitzerstreuten weltlichen Besitz
der Kirche befassen.
Der Königshof am Main und das Salvatorstift mit
seinem Fronhof haben Jahrhunderte lang die zwei
maßgebenden Grundherrschaften auf der Maininsel
gebildet. Als ihre Begründer und Schutzpatrone
wurden Karl der Große und der heilige Bartholomäus
*) Nach Ansicht des früheren Stadtarchivars Dr. Grotefend.
Der heilige Bartholo
in Bild und Volksglauben gefeiert. Jede von diesen zwei Grundherrschaften hatte
hier ihren Verwaltungs- und Gerichtssitz und ihre eigenen hofhörigen Arbeiter und
Handwerker, welche in besonderen, an den Herrenhof sich anschließenden gemein-
schaftlichen Arbeits- und Wohnhäusern sich aufhielten und gleich Sklaven ihre
ganze Arbeitskraft in den Dienst der Grundherrschaft zu stellen hatten. Mit Hülfe
des noch erhaltenen Baurisses des berühmten Klosters St. Gallen und einzelner
Nachrichten über die Handwerker der Abtei Gorvey und über die bischöflichen
Handwerker zu Trier, sowie auf Grund des von Karl dem Großen für seine Höfe
erlassenen, bekannten Kapitulars können wir uns ein ziemlich deutliches Bild von
der Verfassung und Einrichtung dieser Herrschaftshöfe machen. Es gab auf ihnen
in gesonderten Arbeitskammern herrschaftliche Fischer, Bäcker, Bierbrauer,
Schmiede verschiedener Art, Zimmerleute, Gerber, Schuster und andere Hand-
werker. Wir können nunmehr auch verstehen, warum sich im Anschluß an den
Saalhof nach Osten zu auf königlichem Boden die Brotbänke der Bäcker, die Fleisch-
schirnen und das Schlachthaus der Metzger, die Lohgerber, die Juden als kaiser-
liche Kammerknechte und die Fischer befunden haben. Letztere sind bei weitem
die ältesten, ausdrücklich bezeugten Handwerker. Sie hatten in dem fisch-
reichen Main mit seinen verschiedenen Armen und in den vielen stehenden Ge-
wässern der Gegend ein besonders reiches Feld ihrer Tätigkeit. Otto III. schenkte
laut Urkunde vom 9. Mai (>'*4 auf Grund seines königlichen Fischereirechtes den
Chorbrüdern des Salvatorstiftes alle Fische, welche Freitags im Main von seinen
eigenen, hofhörigen Fischern oder anderen • gefangen wurden. Unter den ersten
Bürgern der späteren Stadtgemeinde wird im Jahr 1219 als Urkundszeuge Wigand
der bischer und im Jahr 1222 die bei der Mainbrücke befindliche Fischerschaft
(summi piscatores) genannt, worunter nur eine damals bereits bestehende Ver-
einigung derselben verstanden werden kann. Auch die in den Jahren 1310 und
1317 zuerst genannten Schrotämter mögen Überbleibsel dieser alten hofrechtlichen
Handwerksämter gewesen sein.
Zum Glück für die weitere freie Entwicklung der Stadt hat sich aus keiner der
beiden hiesigen Grundherrschaften eine selbständige Landesherrschaft neben
Kaiser und Reich entwickelt. Das Salvatorstift hat niemals eine solche Bedeutung
erlangt, daß es gleich den mächtigen Abteien zu Hersfeld und Fulda sich der
kirchlichen Oberherrschaft des Mainzer Erzbischofs oder der weltlichen des Kaisers
hätte entziehen und selbständig machen können. Gleichwie die im Jahre 1007 hier
beschlossene Errichtung eines selbständigen Bistums in Bamberg auf den leb-
haftesten Widerstand des Bischofs von Würzburg gestoßen war, hätte jede Selb-
ständigkeitsbestrebung des hiesigen Stiftes die ganze Feindschaft des mächtigen
Mainzer < »berhirten hervorgerufen.
Weit gefährlicher ist der Stadt die hohe kaiserliche Beamtenschaft des Krön-
gutes, an ihrer Spitze das Dynastengeschlecht von Hagen und Münzenberg ge-
wesen. Nachdem König Arnulph um 890 seinen Hauptsitz von Frankfurt nach
Regensburg verlegt hatte, war das hiesige fränkische Krongut unter dem sächsischen
(919 — 1024) wie unter dem salischen Herrscherhaus (1024 — 1125) der Beamten-
schaft überlassen und von dem ersten Pfalzbeamten, dem Reichsministerialen von
Hagen in weitem Umfang aus königlichem Amtsgut zu erblichem Eigengut gemacht
worden, so daß Konrad von Hagen am Ende dieses Zeitraumes einen großen Teil
des seiner Verwaltung unterstellten Reichsforstes Dreieich von Babenhausen bis
Kelsterbach und der fruchtbaren Wetterau von Königstein bis Münzenberg und
Arnsburg als Grundherr besaß und auf seinem neuerbauten, teilweise noch er-
haltenen Burgschloß Münzenberg wie ein Landesfürst thronte. Er wird als Reichs-
vogt des Wildbannes Dreieich, als Reichserbkämmer und Graf der Wetterau be-
zeichnet und muß auch mit dem in einer Urkunde des Jahres 1140 ge-
nannten „Konrad von Frankfurt" identisch sein. Nur dadurch, daß die Hohen-
staufen (1138—1254) der alten Kaiserpfalz wieder mehr Beachtung schenkten,
ihre Entwicklung zur selbständigen Stadtgemeinde durch Privilegien unterstützten
und daß Ulrich II. von Hagen und Münzenberg 1255 als letzter seines Geschlechtes
starb, entging Frankfurt dem Schicksal, zu einer Landstadt herabzusinken oder
gleich Gelnhausen an einen der benachbarten Herren verpfändet zu werden. In
ihrer großen Besorgnis hat sich die Bürgerschaft in einem besonderen Privileg
von 1254 das kaiserliche Versprechen geben lassen, sie nicht an die Edlen der
dortigen Gegend zu verpfänden, sondern allezeit dem Reich zu erhalten, und in
einem weiteren Privileg von 1257 das ebenfalls sehr wichtige Versprechen, keinen
Burgbau innerhalb der Stadt anzulegen. Hundert Jahre später hat der tatkräftige
Ulrich von Hanau, ein Nachkomme der Herren von Hagen und Münzenberg, in seiner
Stellung als kaiserlicher Landvogt der Wetterau und als Inhaber des ihm ver-
pfändeten Schultheißenamtes den vergeblichen Versuch gemacht, mit Hülfe der
aufrührerischen Zünfte und eines Teiles der Geschlechter sich der Herrschaft über
die Stadt zu bemächtigen.
Vor der Hohenstaufenzeit dürfen wir uns Frankfurt nicht als eine Stadt mit
Befestigungen, freier Bürgerschaft und erheblichem Markt- oder Meßverkehr
denken. Bei Beurteilung dieser wichtigen Frage ist regelmäßig übersehen worden,
daß die allgemeinen Voraussetzungen zu einer solchen Kulturstufe noch gefehlt
haben. Das Dasein des Deutschen war ein rein ländliches, bäuerliches, wozu noch
seine ausgesprochene Abneigung gegen das enge Zusammenwohnen an abge-
schlossenen Plätzen kam. Die ganze Volkskraft war vollauf durch die Abgrenzung
und Einteilung der Marken, durch die Ausrodung der Wälder, Trockenlegung von
Sümpfen und Bearbeitung der Felder in Anspruch genommen. Diese Tätigkeit
vollzog sich um so langsamer, als bereits unter Ludwig dem Frommen eine allge-
meine Verwilderung im Reich eingerissen war und die rohsten Zustande herrschten.
Sie bedurfte mehrerer Jahrhunderte und war erst gegen 1 100 so weit fortgeschritten,
daß sie für höhere Kulturziele wie Städtebildungen, Gewerbetätigkeit und Handel
freigewordene Kräfte und Überschüsse an landwirtschaftlichen und gewerblichen
Erzeugnissen liefern konnte. Jetzt entwickelten sich viele Plätze zu wohlbefestigten
Städten mit gewerbetreibender Bürgerschaft, Marktverkehr, eigener Gerichtsbarkeit
und Verwaltung und diesem Vorgang schließt sich die lange Reihe von Stadt-
rechtsverleihungen und Städtegründungen sowohl auf altdeutschem Boden wie
im slavischen Eroberungsgebiet des Ostens an.
Die Gründungsstädte wie z. B. Freiburg i. Br. (1 120), Breslau, Lübeck (1 18S)
haben sich „aus freier Wurzel" rasch entwickeln können und lassen sich in bau-
licher, wirtschaftlicher und politischer Hinsicht am klarsten erkennen. Bei den
schon längst bestehenden Wohnplätzen wie Frankfurt war die Entwicklung zur
Stadt durch die Gebundenheit der gegebenen Verhältnisse stark gehemmt. Eine
große Ausnahme hiervon machen nur die an den alten Bischofssitzen als
wichtigsten Kulturzentren schon sehr früher entstandenen Stadtgemeinden.
Frankfurt ist ganz erheblich, hundert und mehr Jahre, hinter vielen anderen Städten
wie Regensburg, Worms, Mainz, Köln, Dortmund, Magdeburg zurückgeblieben
und erscheint zuerst im Jahre 1219 als eine Stadt mit selbständiger Bürger-
schaft. In Mainz werden bereits 1099 die Weber, in Köln 1149 die Bettziechen-
weber und Gewandweber, 1180 die Zunft der Drechsler, zu Würzburg 1128 die
Bruderschaft der Schuhmacher, in Magdeburg 1 157 die Schuhmacher und 1 197 die
Schilderer erwähnt. In Worms waren bereits 1106 von dem Bischof 23 Fisch-
händler zu einer Art von Zunft vereinigt worden. In Frankfurt wird uns im
12. Jahrhundert kein einziges Gewerbe genannt. Die Gründe für dieses Zurück-
stehen sind namentlich in dem großen Übergewichte der benachbarten, früh ent-
wickelten Sitze der mächtigen Kirchenfürsten zu Worms, Mainz und Würzburg
und in dem bisherigen Mangel jeder landesherrlichen Förderung zu erblicken.
Eingeengt zwischen den kurmainzischen Besitzungen und den erstarkenden
Dynasten, welche sich auf Kosten des Krongutes bereicherten, war die alte Kaiser-
pfalz sich selbst überlassen.
Die landwirtschaftliche Kulturarbeit war innerhalb der Frankfurter Gemarkung
noch lange nicht zum Abschluß gekommen und erforderte noch viele Kräfte. In
einer Urkunde vom Jahr 1219 werden uns nicht weniger wie 6 Feldmesser (duc-
lores in distinctione locorum) genannt, welchen die Trockenlegung von Sumpf-
land, die Ausrodung und Urbarmachung der Wälder zu neuen Feldern noch hin-
reichende Beschäftigung gab. Von dem großen, unsere Stadt auch nördlich des
Mains umfassenden Königsforst waren noch erhebliche Teile vorhanden, so nach
Hoechst zu der Niederwald, von welchem 1279 Herr Arnold von Glauburg und Herr
Giselbert von Holzhausen 253 Morgen kauften, nördlich von der Bockenheimer Land-
straße der Reichswald Lindau, welcher 1251 erst teilweise abgeholzt und zu Garten-
land gemacht wurde, bei Hausen der Grafenwald, nach Bornheim zu der Eichwald,
der Buchwald und der Scheidswald, im Osten bei den Riederhöfen der Riederwald.
Auf der Sachsenhäuser Seite war noch fast alles bewaldet und die dort ansässigen
Reichsritter von Sachsenhausen als die maßgebende weltliche Grundherrschaft und
die Deutschordensherrn als die kirchliche mußten sich die ihnen vom Reich ver-
liehenen Waldbezirke erst urbar machen. Die für den Feldbau hierdurch gewon-
nenen Felder hießen Novalfelder, die für sie an die Stiftskirche zu zahlenden
Zehnten die Novalzehnten. In einer Urkunde des Jahres 1273 werden die Noval-
felder des Deutschordenshauses im Röderbruch und im Walde Dreieich, 1278 der
vom Schultheißen Heinrich von Sachsenhausen urbar gemachte Lehenswald
Bomgart. 12% die 8 Hufen (240 Morgen) großen Novalfelder des Stiftes erwähnt.
Diese Tätigkeit fand erst um 1400 mit der Abholzung und Urbarmachung des
Sachsenhäuser Berges im wesentlichen ihren Abschluß.
Von der Geschichtsschreibung ist unsere Stadt viel zu früh als Stadt behandelt
worden; zu dem Begriff einer solchen gehört das Zusammentreffen verschiedener
Faktoren, so das Vorhandensein von Befestigungen und eines Marktes. Wenn auch
im Jahr 994 ein einzigesmal die Bezeichnung Kastell (Burg) vorkommt, so läßt
sich, wie bereits oben ausgeführt, daraus noch nicht auf eine große karolingische
Stadtmauer schließen, welche längs der Braubach die ganze langgestreckte Maininsel
bis zur Mainzer Pforte umfaßt habe. Die mit Pallisaden, Lehmwerk und Erdwällen
befestigten königlichen Haupthöfe waren gewöhnlich nicht größer wie der obere, vom
Römerberg abgegrenzte Inselteil (etwa 2 [h Hektar), welcher ohnedies in dem ihn
umgebenden Mainarm einen guten natürlichen Schutz besaß. An der uralten, mit dem
Main parallel laufenden Mainzerstraße, vermutlich derselben, welche zu Römerzeiten
von dem großen Standlager zu Kesselstadt kommend, als militärische Heeres-
straße nach Mainz führte, befand sich der Königshof mit den Arbeits- und Wohn-
häusern der hofhörigen Leute, auf der Höhe der Insel ragte das Salvatorstift empor
und am östlichen und nördlichen Rand längs der Braubach lagen die großen
kirchlichen und weltlichen Höfe (curtesodercuriae), so als ältester der Stiftsfronhof,
der Arnsburger, der Hainer, der Keppeler, Praunheimer, Vilbeler, Patershäuserhof,
die Probstei, der Rebstock und andere Höfe der Pfalzministerialen und Schöffen-
familien. Wie man heute noch überall bei alten Ortschaften und großen Gutshöfen
beobachten kann, werden auch in Frankfurt die Rückwände der hinteren Wirtschafts-
gebäude längs der Braubach in Ansehen und Zweck eine zusammenhängende
Schutzmauer gegen äußere Angriffe gebildet haben. Der ganze Raum zwischen
der Stiftskirche und dem Römerberg bildete einen einzigen großen freien Platz.
In demselben Maße, wie freie und unfreie Leute vom Lande hereinzogen, Ge-
Das älteste Stadtsiegel
werbe betrieben und an einem Marktver-
kehr teilnahmen, wurden von allen Seiten
Neubauten in diesen freien Platz hinein-
geschoben und die langen Budenreihen
und Bänke der verschiedenen feilhalten-
den Handwerker zu schmalen Gassen mit
Geschäftshäusern ausgestaltet. Dies läßt
sich noch heute deutlich aus dem städti-
schen Grundriß erkennen und entspricht
gleichen Erscheinungen in zahlreichen
anderen Handelsstädten.
So entstand im unmittelbaren Anschluß
an die Stiftskirche das enge Marktviertel,
die eigentliche bürgerliche Ansiedelung,
gebildet von der Marktstraße und neun
schmalen, von ihr rechtwinklig aus-
gehenden Quergassen. In ihrem Bau und Namen erkennen wir deutlich die Buden-
reihen und Tische der Geldwechsler, Gadenleute. der Metzger, der Gerher, der
Schuhmacher, Schwertfeger, Leinweber und Seiler wieder. Die Krämergasse wurde
namentlich von den Spezereihändlern, Goldschmieden, Geldwechslern, Wollwebern
und Schuhmachern, der im Osten der Kirche gelegene Stadtteil von den Metall-
handwerkern, Schmieden, Kanngießern und anderen bevölkert. Der städtische
Markt wird zuerst im Jahre 12.>S, das direkt neben der Stiftskirche anstelle des jetzi-
gen Kreuzganges und Pfarrturms gelegene älteste Rathaus (Rathof, Gemeinde-
haus), das Wahrzeichen
städtischer Selbständig-
keit, in einer Urkunde
vom 24. September 1 2b4
erwähnt.
Als Ausgangspunkt
dieser städtischen Ent-
wicklung ist das Jahr
121') zu betrachten. In
der grundlegenden Ur-
kunde von Maria Him-
melfahrt (15. August)
dieses Jahres erkennt
Kaiser Friedrich II. die
hiesige Bürgerschaft
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durch Schenkung einer dem Reich gehörigen Hof-
stätte als selbständiges Rechtssubjekt an, er erwähnt
hierbei den bei dieser Hofstätte befindlichen Platz
für den Kornmarkt, welcher wahrscheinlich an diesem
Tage, nach Beendigung der Ernte, seinen Anfang
zu nehmen pflegte, und eröffnet durch den mit dieser
Schenkung bezweckten Bau einer Kapelle, der
späteren Leonhardskirche, für Frankfurt die Zeit der
Kirchen- und Klostergründungen. Die Urkunde hat
ihrem Inhalte nach für Frankfurt die hohe Bedeutung
einer kaiserlichen Anerkennung und Privilegierung
als Stadt. In demselben Jahr 1219 anerkannte und
bestätigte der Kaiser in einer Urkunde für Goslar
den allgemeinen Grundsatz, daß jeder Fremde,
welcher Jahr und Tag in der Stadt gewohnt hatte,
ohne wegen Hörigkeit angesprochen worden zu sein,
Teil an der Freiheit der übrigen Bürger haben und
auch nach seinem Tode nicht für einen Knecht ge-
achtet werden solle: daß Stadtluft frei mache. Wenn
man in Erwägung zieht, daß bei dem damaligen
frommen und opferfreudigen Sinn der Menschen die
Zahl und Größe der Kirchen- und Klosterbauten wie
ein Spiegelbild die Bedeutung der Bewohnerschaft wiedergab, daß in Frank-
furt seit den Tagen der Karolinger bis zum Jahr 121() zu dem alten Salvatorstift
keine einzige neue kirchliche Schöpfung hinzugetreten war, dagegen in den
folgenden 27 Jahren in rascher Aufeinanderfolge acht Kirchen- und Klosterbauten
und Ordensniederlassungen*) hier entstanden sind, so wird man nicht im Zweifel
sein, was Frankfurt vor und nach diesem Jahr gewesen ist. Von all diesen neuen
kirchlichen Stiftungen steht der Deutschherrenorden mit den ihn betreff«
Güterschenkungen und Güterkäufen im Vordergrund und hat selbst das Bartholo-
mäusstift weit in den Schatten gestellt. Im Jahr 1222 schenkte ihm die Witwe
Elisabeth (von Hagen?) einen Hof in Frankfurt mit 7 Hufen Land (210 Morgen),
einen Hof in Bergen, ebenfalls mit 7 Hufen, und in Preungesheim einen Hof,
4 Hufen Land und 5 Morgen Weinberge, zusammen also 3 Höfe mit IS Hufen
Land (540 Morgen) und den Weinbergen.
Frankfurter Adler
*) 1 2 IQ die Leonhardskirche und die Deutschordensniederlassung in Sachsenhausen, 122,?
Kloster Arnsburg, 1228 Weißfrauen-, 1236 Antoniterniederlassunjr, 123S Kloster Haina, 1239 Neu-
bau und Einweihung der Bartholomäuskirche, 1243 Dominikaner-, 124«» Karmeliterkloster.
Für die umfangreichen Klosterbauten der Weißfrauen, Karmeliter und der
Barfüßer war in der Unterstadt reichlich Platz vorhanden; sie befanden sich inner-
halb des Schutzes der ältesten Stadtmauer, ein Beweis dafür, daß noch kein zweiter,
weiter hinaus geschobener Befestigungsgürtel vorhanden war, wie bisher ohnv
zwingenden Grund angenommen worden ist. Die Neustadt der damaligen Zeit
war eben die Unterstadt, welche nicht lange vor dem Jahr 1219 entweder zusammen
mit der Altstadt oder etwas nach ihr durch eine Mauer geschützt worden sein mag.
Es ist die Zeit, in der auch manche andere königliche Stadt ihre erste steinerne
Befestigungsmauer erhalten hat. Außerhalb der Stadtbefestigung lagen noch im
Jahr 1223 der alte Stiftsfronhof und der Arnsburgerhof, ferner 123b der den
Brüdern des heiligen Antonius geschenkte Hof des Berthold Presto vor der
Preungesheimer Pforte und der 1243 begonnene Klosterbau der Dominikaner.
Die städtische Bevölkerung und ihre Gewerbetätigkeit entwickelten sich aber
so rasch, daß si? innerhalb der ältesten Stadtmauer nicht mehr genügenden Platz
fanden und zum Schutze der Vorstadtbewohner ein zweiter, weit ausgedehnter
Mauergürtel von etwa 1260 an erbaut werden mußte, deren Schöpfer der bis
1273 vorkommende Schöffe Arnold Baumeister gewesen sein mag. Der Bau
scheint am Ende der Fahrgasse mit der Borpheimer Pforte begonnen worden zu
sein, da diese 1267 zuerst genannt wird. Vorher findet sich kein Straßen- oder
Häusername dieser Neustadt. Dann folgen 1270 die Töngesgasse, 1277 die
Schnurgasse, 1280 der Rossebühel (Liebfrauenberg), 1290 die Neugasse, 1306 die
Sandgasse und 1311 die Rosengasse. Der gewaltige Festungsbau hat Jahrzehnte in
Anspruch genommen. Er war kaum vollendet, als Frankfurt sieh im Jahr 1 333 durch
ein besonderes kaiserliches Privileg ermächtigen ließ, die Stadt mit ihren Gärten
und Höfen in weitem Bogen mit einem dritten und letzten Befestigungsring zu um-
geben, welcher fast ein halbes Jahrtausend genügt hat und noch heute an unseren
Wallstraßen erkenntlich ist. Wie zur Karolingerzeit der Saalhof der militärische
Stützpunkt und Sammelpunkt der angesiedelten Königsleute (trustis, milites agrarii)
gewesen war, so hatte die Stadt die Pflicht, die zum alten königlichen Krongut
gehörigen Dorfbewohner in ihren sicheren Mauern aufzunehmen und zu schirmen.
Diese mußten dagegen am Gertrudsfest (17. März) einen kleinen Jahreszins be-
zahlen und bei Anlage der Mauern und Gräben Dienste leisten. Ihre Zahl betrug
etwa 80. Fs haben dazu die 19 Dörfer des Bornheimer Berges, die im Gebiete des
Reichsforstes Dreieichenhain gelegenen Ortschaften wie Langen, Sprendlingen,
Egelsbach und Kelsterbach und die zum alten Niedgau gehörigen wie Höchst,
Hochheim. Kastell, ferner die Dörfer der Herrschaften Epstein, Idstein, Falken-
stein-Königstein, Kronberg, Homburg und Usingen gehört.
ZWEITER
ABSCHNITT
DER MESSHANDEL
)irtschaftliche Bedeutung. Die zwei Frankfurter Reichsmessen
■ sind jahrhundertelang von einer ganz außerordentlichen wirtschaft-
lichen Bedeutung gewesen, welche nicht hoch genug angeschlagen
(werden kann.*) Getreulich spiegeln sie den jeweiligen Stand des
deutschen Gewerbefleißes und Handels, ja auch der deutschen
Landwirtschaft wieder. Sie bilden einen sicheren Prüfstein der ver-
schiedenen deutschen Kulturperioden und sind ein hochbedeutsames Beförderungs-
mittel der allgemeinen Zivilisation auf deutschem Boden gewesen. Da sie aber nur
unentwickelten, gefesselten Lebensverhältnissen ihren Ursprung und ihre Blüte
verdankten, mußten sie mit deren Verdrängung durch freiere, fortgeschrittenere
Zustände allmählich wieder ihre wirtschaftlichen Grundlagen verlieren. Bei der
Abschließungspolitik und der Zunftverfassung der deutschen Städte, welche alle
gewerbliche und Handelstätigkeit in ihren Mauern vereinigten, und bei der Un-
*) Orth, Abhandlung von den zwei Reichsmessen, 1765, als die bei weitem wichtigste, sehr
zuverlässige Quelle; Fries, Abhandlung vom Pfeifergericht, 1752; v.Lersner, Chronik, Cap. XX V II.
Bd. I, 424—435, Bd. II, 551—572; Kriegk, Frankfurter Bürgerzwiste, 1862, 294—329; Hasse,
Geschichte der Leipziger Messen, 1885, und anderes.
Sicherheit und Schwierigkeit derWaren-
beförderung konnte sich der mittelalter-
liche Handelsverkehr unter Fremden
nur auf den Märkten und Messen mit
ihrer Handelsfreiheit und Straßen-
sicherung vollziehen. Das heutige
Geschlecht kann sich kaum mehr vor-
stellen, daß es eine Zeit gegeben hat, in
welcher nur der verbürgerte Gewerbe-
treibende an seinem Wohnsitz, dagegen
kein Fremder an Einheimische oder
gar an einen zweiten Fremden ver-
kaufen durfte.
Nur auf dem Markt hörte diese Be-
schränkung auf; hier galt Handels-
freiheit für Fremde wie Einheimische,
für Kaufleute wie Handwerker, für
Laden- und Budeninhaber wie für
Hausierer. Er war die wichtigste Form,
in welcher sich der mittelalterliche
Verkehr vollzog. Jeder Grundbesitzer,
welcher über seinen eigenen Bedarf
hinaus Vorräte an Frucht, Heu, Stroh, Gartenerzeugnissen, Wein und Holz besaß,
und jeder Handwerker, welcher über seine Lohn- oder feste Kundenarbeit hinaus
„zu feilem Kauf" Waren herstellte, war genötigt, regelmäßig auf die Märkte zu
ziehen und dort seine Käufer zu suchen. Auch die großen Frankfurter Messen
sind stets zugleich Handwerkermessen gewesen. Dieselbe Notwendigkeit be-
stand in erhöhtem Maße für den Großhändler. Um verkaufen und einkassieren, um
kaufen und bezahlen zu können, mußte er die hiesigen Messen besuchen. Es geht
dies in gleicherweise aus den alten Geschäftsbüchern der Handelsherren Wilhelm
und Matthäus Runtinger zu Regensburg um 1390 und des Ott Ruland zu Ulm um 1450
wie aus den brieflichen und biographischen Aufzeichnungen des Nürnberger Buch-
händlers Anton Koberger um 1500 und des Nürnberger Seidenhändlers Sebastian
Paumgartner um 1590 hervor. Die Handelstechnik jenerTage bestand in dem persön-
lichen Besuch mögliehst vieler Messen. Sie waren das unumgängliche Stelldichein
allerKaufleute und der unumgängliche Verkaufsplatz für alle in denHandel gebrachten
Gewerbeerzeugnisse. Diese Notwendigkeit ist auch derGrund, warum z.B. der Buch-
handel von Anfang an sich geradein den Frankfurter Messen als Buchhändlermesse
konzentriert hat. DieMessen haben jedoch nicht bloß denWarenverkehr, sondern auch
Dr. Johann Philipp Ortli. der gelehrte Verfasser der
Abhandlung von den zwei Reichsmessen. 1698 1783.
von Anfang an den durch diesen hervorgerufenenZahlungs- und Abrechnungsverkehr
in sich vereinigt. Jaletztererwarbei dem stärkeren Hervortreten des reinen Geldge-
schäftes oft bedeutender wie ersterer. VieleKaufleute kamen um 1600 nicht zum Waren-
verkauf oder Einkauf, sondern nur zur Abrechnung, dem sog. Skontrieren, hierher.
Es ist einleuchtend, daß der Meßverkehr in demselben Maße verfallen mußte,
als die Ursachen seiner Bedeutung infolge der Hebung des Verkehrswesens und
der zunehmenden Handels- und Gewerbefreiheit in Wegfall kamen. Anstelle des
nur in bestimmten Zwischenräumen wiederkehrenden Meßhandels ist der ständige
Handelsverkehr getreten, bei welchem alle Werktage des Jahres Markttage sind.
So sind anstelle der Viehmärkte ständige Viehhöfe, anstelle der Wochenmärkte
ständige Markthallen, anstelle des periodischen Meßhandels ständige Musterlager
und Warenbörsen getreten.
Die Meßplätze können mit festen Stationen der nach Osten vorrückenden Kultur
verglichen werden. Wie sie in ihrem Rücken einen gewissen Kulturabschluß voraus-
setzen, müssen sie vor sich jüngere, in frischer Entwickelung begriffene Lande
haben, welche gegen ihre Naturprodukte fehlende Gewerbeerzeugnisse einhandeln
und für diese eine starke Aufnahmefähigkeit besitzen. So schließen sich an die
schon im siebten Jahrhundert bestehende Dionysiusmesse zu St. Denis bei Paris
(foire du Lendit), welche 753 auch von friesischen Tuchhändlern besucht worden
sein soll, und an die über das ganze Jahr verteilten 6 Messen von Provins, Troyes,
Bar und Lagny in der Champagne diejenigen von Frankfurt am Main und an diese
mit der nach Osten fortschreitenden Kultur die von Leipzig, Frankfurt a. 0. und
Nischni-Nowgorod in Rußland an.
§2. Entstehung. Eine Reihe von Voraussetzungen waren zu erfüllen, ehe
Frankfurt als Meßort Bedeutung erlangen konnte. In erster Linie mußten die
Rhein- und Mainlande den Ausbau ihres Bodens und ihre gewerbliche Ent-
wicklung zu einem gewissen Abschluß gebracht haben, so daß verkäufliche
Überschüsse und höhere Bedürfnisse nach fremden Waren vorhanden waren.
Namentlich mußten sich die Gewerbe aus der bäuerlichen Hauswirtschan
der grundherrlichen Gebundenheit zu selbständiger freier Arbeit für die All-
gemeinheit herausgeschält haben. Sodann bedurfte es der Erschließung weiter
Absatzgebiete und großartiger Verkehrsbeziehungen. Bis zur Hohenstaufenzeit
war Konstantinopel (Byzanz) die Beherrscherin des europäischen Handels und
Geschmackes, die Bezugsquelle aller Luxus- und Modeartikel, das Ideal des
Germanen gewesen. Von hier gingen die Warenzüge teils über Marseille
das Rhonetal hinauf nach den Messen der Champagne und nach dem Rhein, teils
die Donau hinauf nach Regensburg, der wichtigsten deutschen Königs- und
Handelsstadt, welche diesen Handelsweg beherrschte und durch den Vertreter
ihrer Kaufmannschaft, den Hansgraf, beaufsichtigen ließ. Zu Enns an der Donau
entstand im zwölften Jahrhundert auch der erste größere deutsche Jahrmarkt,
welcher sogar von Kaufleuten aus Cöln, Aachen und Mastricht besucht wurde.*)
Die Alpen wurden von den byzantinischen Warenzügen wie ein undurchdringlicher
Wall gemieden und umgangen. Zwei Ereignisse haben eine vollständige Ver-
schiebung der bisherigen Handelswege und eine ungeahnte Entwicklung der
deutschen Kultur und wirtschaftlichen Verhältnisse herbeigeführt: die Kreuzzüge
nach dem geheiligten Lande und die Kolonisierung der Slavenländer östlich der
Elbe. Die ersteren vermittelten die genaue Bekanntschaft mit den Schätzen des
Orients und insbesondere mit der hohen Kultur der Araber, welchen wir viele
bis dahin in Europa kaum bekannte Erzeugnisse ihres Bodens und ihrer Luxus-
industrien, wie die Spargel, den Maulbeerbaum, die Baumwolle, das Zuckerrohr
und den Kaffee, goldene und silberne Seidenbrokatstoffe, Damast, Mousselin, Gaze,
Taffet, Schleier, Glas, Papier, Sirup und feine Zuckerwaren verdanken. Den
Schlußstein in dieser Entwicklung hat die Eroberung und Ausplünderung von
Byzanz in den Jahren 1202 — 1204 gebildet. Welthandel und Gewerbetätigkeit
gingen auf Venedig und andere Städte Italiens über und mit diesem italienisch-
orientalischen Handel beginnt auch die Zeit des italienischen Handels der Ober-
deutschen. Während der Verkehr auf der Donau verfiel, wurden eine Reihe von
Handelsstraßen über die tiroler und die schweizer Alpenpässe nach den auf-
blühenden Handelsstädten Italiens, den neuen Beherrschern des Mittelmeers
und des asiatischen Handels, erschlossen und gangbar gemacht.**) Die Städte
Konstanz, Augsburg, Ulm und Nürnberg, welche diesen direkten Handelsverkehr
über die unwirtlichen Alpen eröffneten und beherrschten, kamen rasch empor.
Andererseits hatte die großartige deutsche Kolonisationstätigkeit jenseits der
Elbe im slavischen Osten, in Schlesien, der Lausitz, Brandenburg, Mecklenburg,
Pommern, Preußen, eine außerordentlich rasche Entwicklung genommen. Eine
Reihe bedeutender Handelsstädte waren sowohl an der Meeresküste, von Lübeck
als Haupt der deutschen Hansestädte bis Reval, wie im Inneren des Landes im
Elbe- und Odergebiet, so Leipzig, Görlitz und namentlich Breslau, entstanden.
Erst bei dieser weit fortgeschrittenen Entwicklung kamen die Vorzüge der Lage
der Stadt Frankfurt zur vollen Geltung. Außer seiner alten Bedeutung als wirt-
schaftliche Hauptstadt der Wetterau und der ganzen hessisch-fränkischen Lande
wurde sie jetzt der Vereinigungspunkt der Handel- und Gewerbetreibenden von
Nord und Süd, von Ost und West, von der Nord- und Ostsee bis an den Genfer-
see, von Breslau, Prag und Wien bis nach den Städten in Lothringen, Brabant
und Flandern.
*) Franz Kur/, Ocstcrreichs Handel 1822, S. 202 u. 203.
**) Schulte, mittelalterlicher Handel zwischen Westdeutschland u:id Italien, 1900.
Die alte Frankfurter Herbstmesse, welche bis 1330 allein bestand, verdankt
ihre Entstehung nicht einem bestimmten Verleihungsakt, zu welchem nur der
Kaiser auf Grund des ihm zustehenden Hoheitsrechtes befugt gewesen wäre, sie
ist nicht gegründet worden, sondern sie hat sich als eine von Alters bestehende
aus den Bedürfnissen der Gegend allmählich entwickelt. Die kaiserlichen Freiheits-
briefe sind allerdings für sie von größter Bedeutung gewesen und verdienen zu-
gleich als Merksteine ihrer zunehmenden Bedeutung besondere Beachtung. Daß
die Herbstmesse schon. vor dem ersten Privileg von 1240 in bescheidenem Umfang
bestanden hat, kann nicht mehr ernsthaft bezweifelt werden. Ihre erste aus-
drückliche Erwähnung erfolgt in einem Schreiben des Königs Heinrich VII. vom
21. Dezember 1227 an die Stadt Regensburg. Er benachrichtigt sie hierin, daß
er dem Bischof Hermann von Würzburg die Errichtung einer Allerheiligen-Messe
(1. November) gestattet habe, und fordert sie zu deren Besuch auf*) „unter dem Ge-
leit, das er den Königsmessen zu Frankfurt und Donauwörth zugesagt habe (ad
modum nundinarum regiarum apud Franckenfurt et Werde)". Die Art dieses Hin-
weises läßt bestimmt erkennen, daß die beiden genannten Messen und der ihren
Besuchern gewährte königliche Schutz der Stadt Regensburg bereits wohl bekannt
gewesen sein und insbesondere die Frankfurter Königsmesse schon eine gewisse
Zeit bestanden haben muß. Eine Reihe von indirekten Nachrichten lassen es fast als
sicher erscheinen, daß sie gegen 1150 zu Beginn der Hohenstaufenzeit alljährlich
um Maria Himmelfahrt (15. August) abgehalten wurde, und geben die fernere
Möglichkeit an die Hand, daß dies bereits in den Jahren 1034 und 1074 der
Fall war. Ein Privileg des Kaisers Friedrich Barbarossa vom Jahr 1165 ist zwar
nicht vorhanden, wäre aber wohl denkbar. Die in Betracht kommenden indirekten
Nachrichten, elf an der Zahl,**) gründen sich alle auf einzelne erhaltene Verfügungs-
akte über den königlichen Mainzoll zu Frankfurt.***) Wenngleich in der ersten, im
Jahr 1034 dem St. Ferrutiuskloster zu Bleidenstadt verliehenen Zollfreiheitsurkunde
die Rhein- und Mainzollplätze nicht mit Namen genannt werden, so kann man
aus dem zweiten, den Einwohnern von Worms im Jahr 1074 zuerteilten Zollprivileg
und der kaiserlichen Verfügung vom 6. April 1157 ersehen, daß es anfänglich nur
eine einzige, von Kaiser und Reich errichtete Zollstätte (theloneum imperiale) am
Mainstrom gegeben hat, die zu Frankfurt bei der alten Kaiserpfalz. Nach den Be-
stätigungsurkunden des Papstes Innocenz II. vom Jahr 1139 und des Kaisers
Friedrich Barbarossa vom Jahr 1158 hatte der geliebte Sohn der Kirche, Kaiser
Lothar (1125—1137), diesen Zoll für sein Seelenheil dem Kloster Ilbenstadt in der
*) U.-B. No. 83
**) U.-B. No. 15 (1034), No. (7(1074), No. 18 (1 1 12), No. 20(1 139), No. 23 (1157), No. 24 (1158),
No. 25(1163), No. 27(1184), No. 28 (1186), No. 35 (1209), No. 41 (1215).
***) auch Wasserzoll, Schiffszoll, theloneum navium, naulum.
Wetterau geschenkt. Zoll, Markt und Münze sind aber regelmäßig untrennbare
Bestandteile eines einheitlichen Ganzen. Ob aber bereits aus den ersten Nach-
richten über den Frankfurter Mainzoll von 1034, 1074 und 1139 auf das Bestehen
der Reichsmesse geschlossen werden kann, halte ich für recht gewagt. DieWormser
Urkunde von 1074 bezeichnet ihn ausdrücklich als einen Durchgangszoll, von
welchem die vorüberkommenden Juden und sonstigen Einwohner von Worms
befreit sein sollten.*) Dagegen enthält die in der kaiserlichen Verfügung vom Jahr
1 157 enthaltene Zeitangabe, daß der Zoll zu Kloster Neustadt immer im Monat
August während sieben Tagen vor und sieben Tagen nach Maria Himmelfahrt,
also vom S. — 22. August, von allen neuen Schiffen erhoben werden dürfe,
und die Rücksichtnahme auf die den Main stromaufwärts fahrenden und
den Leinpfad auf dem Flußufer benutzenden Kaufleute einen deutlichen Hinweis
auf die im August abgehaltene Herbstmesse. Alsdann erhalten nicht nur die Zoll-
befreiungen der Kaufleute von Nürnberg, Bamberg und Amberg von 1163, der
Klöster Gottesthal von 11S6, Rommersdorf von 1209, Arnsburg von 1226, 1228
und 1234, sowie der Abtei Altenberg von 1215, sondern auch die wichtige Stadt-
anerkennungsurkunde vom 15. August 1219 mit der ersten Erwähnung eines
Marktes, und zwar des Kornmarktes, ihre besondere zusammenhängende Be-
deutung. Die Frankfurter Messe ist in ihren ersten Anfängen im elften, spätestens
gegen die Mitte des 12. Jahrhunderts, da die Landwirtschaft zu einem gewissen
Abschluß gelangt war und Oberschüsse zu liefern begann, der Fruchtmarkt des
großen königlichen Domänenbezirkes in der Wetterau gewesen und nach be-
endeter Ernte um Maria Himmelfahrt (15. August) abgehalten worden. Auch
das Bartholomäusstift und die anderen, in den Zollprivilegien erwähnten Klöster
und Abteien und die weltlichen Grundbesitzer, welche außer ihren eigenen
Gutserträgnissen zahlreiche, um diese Zeit fällige Zehnten, Gülten und Zinsen
in ihrem Besitz angehäuft hatten, brachten auf den hiesigen Kornmarkt die
überflüssigen Getreidemengen und sonstigen landwirtschaftlichen und gewerb-
lichen Erzeugnisse, wie Wein, Holz, Federvieh, Wolle, Wachs und Seife zum Ver-
kauf. Bei einer Wiese, welche Werner von Münzenberg dem Heiliggeisthospital
1285 in Erbleihe gab, wird ausdrücklich bestimmt, daß der in zwölf Pfund guten
Wachses bestehende Zins in der Frankfurter Messe (in nundinis Frankenfurdensibus)
fällig sei.**)
Bei dem frommen, mildtätigen Geiste der Zeit befand sich neben diesem ersten
Markt auch das älteste Hospital und seit 1219 eine Kapelle, die spätere Lcon-
hardskirche. In gleicher Weise entstand bei dem ältesten Pferde- und Heu-
markt die Liebfrauenkirche und an dem neuen Roßmarkt „vor die Kaufleuth, so da
*) quod Judaei et ceteri Wormatienses solvere praetereuntes debiti erant.
"*i U.-B. No. 496.
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herumb mit vielen Pferden handeln" die Maternuskapelle. Dieser innige Zusammen-
hang zwischen Kirche und Jahrmarkt findet in der doppelten Bedeutung des Wortes
„Messe" seinen prägnanten Ausdruck. Dementsprechend hängen die Namen und
Zeiten vieler Messen mit den Namen und Festen bestimmter Schutzheiligen zu-
sammen, wie die französische Magdalenenmesse von Beaucaire, die Petri- und
Paulsmesse zu Naumburg, der schweizer Verenämarkt zu Zurzach und andere.
Mit dem Aufblühen von Handel und Gewerbe hat sich der alte Fruchtmarkt
an der Leonhardskirche immer mehr zu einer allgemeinen Reichsmesse für alle
Handelsgegenstände entwickelt. Zunächst schloß sich an ihn auf königlichem Boden
vor der Leonhardspforte am Mainufer der Weinmarkt an, für dessen Besuch bereits
1280 die Straßburger ein kaiserliches Zollprivileg erhielten, und seit etwa 1340 am
Saalhof der fremde Tüchermarkt, an welchen noch die Häusernamen Brabant und
Brüssel erinnern.
Mit diesem Königsmarkt hat sich der örtlich davon getrennte, an der Stifts-
kirche und dem alten Rathaus aufkommende Marktverkehr der Bürgerschaft, soweit
er nicht Wochenmarktsverkehr blieb, allmählich verschmolzen. Auch dieser kann
sich nicht, wie oft angenommen worden ist, aus dem Kirchweihfest der Stiftskirche
entwickelt haben, da der Markt (forum) bereits 1238 genannt wird, die Einweihung
der neuen Bartholomäuskirche aber erst am 24. August des folgenden Jahres durch
den Bischof Ludolf von Ratzeburg stattgefunden hat. Die jährliche Feier der Ein-
weihung sollte wohl mit Rücksicht auf den Beginn der Messe auf den Sonntag vor
Mariae Himmelfahrt verlegt werden, was aber nicht befolgt worden ist. Die
kirchlichen Festtage waren zugleich die wichtigsten Geschäftstage. Der kaiser-
liche Mainzoll war nach einer Nachricht von 1276 an Bartholomäi, der kleine Zoll,
welchen die Ritter von Keppler vom Reich zu Lehen hatten, im Jahre 1310 an
Mariae Geburt fällig.
Der Meßverkehr hat sich auf der breiten Schiedslinie zwischen der Ober- und
Unterstadt von der Fahrpforte nordwärts bis zum Liebfrauenberg entfaltet und die
Bebauung des Römerbergs, der Neukräm und des Liebfrauenbergs zur Folge
gehabt. Es ergibt sich diese Tatsache aus den Verzeichnissen der Häuser, welche
seit 1361 das Hausgeld für verkaufte Waren bezahlt haben. Ich fasse meine An-
sicht über den Ursprung der Frankfurter Herbstmesse dahin zusammen, daß sie
aus dem Bedürfnis des großen königlichen Domänenbezirkes und Hinterlandes als
landwirtschaftlicher Markt im August entstanden, dem Bartholomäuskirchweihfest
angegliedert, mit der Gewerbe- und Handelstätigkeit der zunehmenden Bürger-
schaft in engste Verbindung getreten und durch die kaiserliche Gunst empor-
gehoben worden ist.
§ 3. Die Herbstmesse bis 1330. Die durch die Lage gegebene Bedeutung von
Frankfurt als wirtschaftliche Hauptstadt der Wetterau brachte es mit sich, daß sie
auch der Vorort und die Führerin des mit den drei anderen, in der Wetterau empor-
kommenden Reichsstädten Friedberg, Gelnhausen und Wetzlar abgeschlossenen
Bundes gewesen ist. Er scheint mit den zwei erstgenannten Städten schon im
Jahre 1219 bestanden zu haben, während das an der Lahn gelegene Wetzlar
nicht vor 1232 bei Aufhebung des Ehezwanges mit ihnen zusammen erwähnt wird.
Die drei alten rheinischen Reichsstädte Mainz, Worms und Speyer, wozu noch die
kurmainzische Landstadt Bingen kam, schlössen im Jahre 1226 oder kurz vorher
mit den Wetterauschen Städten eine Konföderation oder Eidgenossenschaft ab, deren
Ziele zwar nicht ausdrücklich angegeben werden, aber zweifellos in der Erhaltung
des Landfriedens und der Straßensicherheit gegenüber der Raubritterschaft sowie
inder Abwehr landesherrlicherZollbelästigungen und anderer Übergriffe bestanden
haben werden. Kaiser Friedrich II., welcher auch in Goslar und an anderen Plätzen
Maßnahmen zur Unterdrückung städtischer Selbständigkeit erlassen hatte, hob
auf Vorstellung des Mainzer Kirchenfürsten diesen eigenmächtigen Städtebund
auf, erkannte aber bereits in dem Privileg von 1232, welches er den vier Wetterau-
schen Städten gemeinschaftlich erteilte, wenigstens die zwischen diesen vier fort-
bestehende Interessengemeinschaft wieder an. Der vorerst erfolglose Versuch
der an dem Frankfurter Handel am meisten beteiligten Wetterauschen Städte von
1226 kann als Vorläufer des ersten kaiserlichen Meßprivilegs vom II. Juli 1240
gelten. In diesem nahm Kaiser Friedrich II. von seinem Feldlager zu Eskoü, einem
Neapolitanischen Landstädtchen, durch öffentliche Bekanntmachung alle nach
der Frankfurter Messe (nundinae) Reisende in seinen und des Reiches besonderen
Schutz und Schirm und befahl, daß niemand sich bei Meidung kaiserlicher
Ungnade unterstehen solle, sie im Hin- und Herreisen auf einige Weise zu
beschweren oder hindern. Die Verwirklichung dieses sicheren Geleites erfolgte
aber nicht durch den Kaiser, sondern wiederum im Wege der Selbsthülfe durch
die von den Städten allenthalben im Reicheabgeschlossenen Landfriedensbündnisse,
deren bekannteste der rheinische Städtebund von 1254/55, im Norden die deutsche
Hanse, im Süden die schweizer Eidgenossenschaft und später der so unglücklich
verlaufene große rheinisch-schwäbische Städtebund von 1381 — 1391 gewesen sind.
Nicht das herumfahrende Gesindel, sondern die zahlreiche, auf ihren Burgen oft
dicht zusammensitzende, unbemittelte Ritterschaft, welche aus den Erträgnissen
ihrer Güter kaum den dürftigsten Lebensunterhalt bestreiten konnte und der ge-
schworene Feind der emporstrebenden bürgerlichen Kultur und Wohlhabenheit
in den Städten war, bildete den Schrecken und die Plage der Handelsstraßen.
Zu diesen Räubereien der Ritterschaft kam die schamlose Ausbeutung des Handels-
verkehrs durch die Zollplackereien der Landesherren. Die Errichtung des rheini-
schen Städtebundes von 1 254, welchem auch die vier elsässischen Städte Straßburg,
Schlettstadt, Kolmar und Hagenau, ferner Basel und Cöln angehörten, führt sich
auf die Zollerpressungen zurück, welche Graf Dietrich von Katzenellenbogen von
seinem 1246 erbauten Schlosse Rheinfels an vorüberfahrenden Schiffern und
Kaufleuten verübte. Nach Ablauf seiner zehnjährigen Dauer schlössen im engeren
Kreise Frankfurt, Friedberg, Wetzlar und Gelnhausen mit dem Erzbischof von
Mainz und den Grafen und Herren von Eppstein, Falkenstein, Weilnau und Hanau
für die Gebiete zwischen Rhein, Lahn und Main am 15. Mai 1 265 einen neuen
Landfriedensbund ab und erhoben zu dessen Durchführung einen Landfriedens-
zoll. In diesen Herren' erkennen wir die wichtigsten Geleitsherren der Frankfurter
Meßfremden und in dem Zoll den Vorläufer des für die gewährte Hülfe zu ent-
richtenden Geleitsgeldes wieder.
Die Eidgenossenschaft der Wetterauschen Städte ist teils für sich allein, teils
als Glied größerer Landfriedensverbände immer wieder erneuert worden und hat
sich auch an einer Reihe von Fehden und an der Zerstörung von Raubnestern
kriegerisch betätigt, wie bei den späteren Kapiteln über die Handelspolitik und
den Straßenschutz noch näher ausgeführt werden soll. Im Jahre 1444 erwirkte
die Stadt die ausdrückliche kaiserliche Genehmigung zur Anwendung von Selbst-
hülfe und 1459 auch zum Angriff gegen ihre Feinde.
Aus dem Zolltarif des Landfriedensbundes von 1265 ist deutlich zu ersehen,
daß landwirtschaftliche Erzeugnisse, Getreide, Wein und Vieh, noch die bei weitem
wichtigsten Handelsartikel waren, während alle übrigen unterschiedlos als
„Waren" (mercimonia) zusammengefaßt werden.*)
Im Anschluß an den hiesigen Fruchtmarkt hat sich zunächst der Handel mit
rotem und weißem Wein, namentlich dem Elsässer, zu selbständiger Bedeutung
entwickelt. Jahrhundertelang haben an dem Flußgestade unterhalb der Leonhards-
pforte die Straßburger Weinschiffe gelegen. Im Jahr 1280 bestätigt König Rudolf
die nach alter Gewohnheit zwischen den Straßburgern und Frankfurtern be-
stehende Zollfreiheit und befiehlt den hiesigen Zöllnern deren Beachtung.
Da aber für den Weinhandel, für den Verkauf der frischen Schafwolle und an-
derer Rohstoffe und gewerblichen Wintererzeugnisse die Zeit unmittelbar vor dem
Wiedererwachen der Natur die einzig richtige, notwendige ist, so wird sich auch
um die Fastenzeit ein immer lebhafterer Handelsverkehr entwickelt haben, welcher
in der kaiserlichen Verleihung der Fastenmesse vom Jahr 1330 seine Anerkennung
gefunden hat. In welcherWeise sich bis zu diesem Zeitpunkt die Zahl der einzelnen
Handelsgegenstände vermehrt und die Beziehungen zu anderen Handelsstädten
erweitert hatten, ersehen wir aus einer Zollordnung vom vorhergehenden Jahr
1329. Hierin werden aufgezählt:**)
*) U.-B. No. 253.
*) U.-B. II No. 374.
Schlachtvieh, Fleisch, Pferde, Butter, Schmierfett und Unschlitt, Rheinfische,
Bolchen, Häringe und Bückinge, Gewürze wie Lorbeer, Eisen verschiedener Art,
Blei und Zinn in Klumpen oder geschmolzen, Glas und Trinkbecher, Kreide,
Galmei, Weinstein, Schleifsteine, Pech, Hanf, Werg, rauh und gehechelt Flachs
und Garn, Wolle und Leinwand. Außerdem ist ganz allgemein von Fässern und
Ballen die Rede, unter welchen Weinfässer und Tuchballen verstanden sein dürften.
Der unserer Stadt sehr gewogene Kaiser Ludwig der Baier erteilte ihr am
25. April 1330 das wichtige Privileg, außerdem nach alter Gewohnheit abgehaltenen
Markt in der Fasten- oder einer anderen Zeit im Jahr, wie es ihr am besten passe,
einen neuen Markt während vierzehn Tagen einzurichten; er solle alle Rechte und
Freiheiten des alten haben und alle Besucher acht Tage vorher und acht Tage
nachher in dem kaiserlichen und des Reiches Friede und Sicherheit sein bei Meidung
schwerer Folgen. Im Jahr 1357 wiederholte Kaiser Karl IV. nochmals ausdrücklich,
daß diese neue Messe gleiche Freiheiten wie die Herbstmesse genießen solle.
Fs ist zu vermuten, daß sie nur allmählich der letzteren an Bedeutung nahe ge-
kommen ist und sich vorwiegend auf den Weinhandel, Wollverkauf und einige
andere Frühjahrsartikel beschränkt hat.
§4. AufschwungundersteBlütezeit 1330 — 1400. Das vierzehnte Jahr-
hundert bedeutet unter der Herrschaft der zwei Bürgerkönige Ludwig der Baier
und Karl IV. für das gesamte reichsstädtische Bürgertum und demgemäß auch
für die Frankfurter Messen als wichtigste Vereinigungspunkte deutscher Be-
triebsamkeit die wahre, nie wieder erreichte Glanzzeit. Die Meßstadt Frankfurt
erwarb sich zu dieser Zeit den Ruf als „Kaufhaus der Deutschen", als eines der
sieben Wunder Deutschlands. Gegen Ende des 16. Jahrhunderts mag ihr Handels-
verkehr vielleicht noch größer gewesen sein; er beruhte aber damals nicht mehr
auf rein nationaler, urdeutscher Kraft wie zwei Jahrhunderte früher. Es hat sich
damals ein reiches, wunderbares Bild der Gewerbe- und Handelstätigkeit der
(kutschen Städte entfaltet. Diese Herrlichkeit hat aber nicht, wie wir anzunehmen
versucht sind, auf politischer Größe und kriegerischem Ruhm beruht, sondern ihre
Wurzel allein in der selbständigen Kraftentfaltung der städtischen, zünftigen Hand-
werkerschaft und patrizischen Kaufmannschaft gehabt. Die ganze Kultur unseres
Vaterlandes war damals in der Frankfurter Messe wie in einem Spiegelbilde zu
erkennen. Ihr Charakter war jedoch ein wesentlich anderer, in sozialer Hinsicht
glücklicherer, wie in späterer Zeit. Nicht der kapitalkräftige Großkaufmann mit
seinen verhaßten Monopolbestrebungen und Preistreibereien, sondern der in
blühenden, mächtigen Zünften organisierte deutsche Handwerker, der gewerbliche
Mittelstand, beherrschte den Meßverkehr. Die Frankfurter Messen sind, soweit
gewerbliche Erzeugnisse in Betracht kamen, damals in erster Linie Handwerker-
messen gewesen, auf welchen namentlich die Wollweber aus dem ganzen hessen-
nassauischen Hinterland und vom Mittel- und Niederrhein ihre Tücher verkauft und
andererseits die erforderliche Rohwolle und Farhstoffe eingekauft haben. Wenn-
gleich auch die aus englischer Wolle angefertigten feineren niederländischen Tücher
aus Löwen (Louvain), Mecheln (Malines), Mastricht, Brüssel und St. Trond gleich-
zeitig auf die hiesigen Messen kamen, so bildeten sie zwar eine gefährliche, aber
nicht erdrückende Konkurrenz. Die Wollweberei ist in der Blütezeit des deutschen
Städtetums das charakteristische, bedeutendste Handwerk, die Wollweber nach den
Patriziern und Kaufleuten die angesehensten Bürger gewesen. Aus den Städten
kamen aber nicht nur einzelne Wollweber, sondern die gesamten Handwerke mit
ihren Vorständen und ihrem Zunftsiegel hierher. Sie mieteten gemeinschaftliche
Wohn- und Verkaufsräume, führten einen gemeinschaftlichen Haushalt mit eigener
Küche und eigenen Getränken und machten gemeinschaftliche Einkäufe von Roh-
stoffen. Hierbei trat das mittelalterliche Solidaritätsprinzip insofern deutlich hervor,
als das ganze Handwerk für sein einzelnes Mitglied und dieses wieder für das ganze
Handwerk eintrat. Wir finden hier während zwei Jahrhunderten bis zum Verfall
der deutschen Tuchmacherei die Wollweber aus Schwalbach, Königstein, Weilnau,
Cronberg, Oberursel, Usingen, Limburg, Montabaur, aus Friedberg, Butzbach,
Marburg, Gießen, Nastätten, Grünberg, Alsfeld, Windecken, Gelnhausen, Fulda,
Seligenstadt, ferner aus Mainz, Speyer, Worms, Oppenheim, Bingen, Oberwesel,
Andernach, Köln, Düren und Aachen, aus Trier, Luxemburg und Metz. Ob die
niederländischen Tücher aus Löwen, Mecheln und Brüssel von Zwischenhändlern
oder von den Wollwebern selbst hierher gebracht wurden, läßt sich nicht mit
Bestimmtheit entscheiden. Im Jahr 1383 befanden sich die Wohn- und Verkaufs-
räume der Aachener im Haus Braunfels, diejenigen der Seligenstädter 1470 im
Haus Wedel gegenüber dem alten Salzhaus, der Limburger, Schwalbacher und
Oberweseler im Haus Limburg neben dem Römer, der Geinhäuser 14% im Haus
Laderam auf der anderen Seite des Römers, der Butzbacher und Gießener um 1540
im Haus zum Quittenbaum.
Aus dieser langen Aufzählung ist zu ersehen, daß die Wollweber seit
Zeiten die besten Geschäftshäuser für sich gemietet hatten, wie z. B. die Limburger
das nach ihnen benannte Haus neben dem Römer. Im Jahr 1434 mieteten die
Woll weber von Düren im Herzogtum Jülich von Wiker Frosch auf 3 Jahre während
der Messen das Haus Eisenburg am Eck der Neuen Krame und Großen Sandgasse,
um mit ihrem Gewand darin „zu stehen", nebst einer Schlafkammer mit 14 Betten,
Heizung, Licht und einer Magd, die ihnen zu kochen hatte, alles messentlich für
22 Gulden. Wikerübernahm 1457fürdieMeisterund Gesellen dieses Dürener Woll-
weberhandwerks wegen einer von ihnen besiegelten Schuldurkunde über 1 12 Gulden
die Bürgschaft, v. Fichard bezeichnet es als eine Merkwürdigkeit, daß sie dieses
Handwerkssiegel zur Schließung ihrer Kontrakte mit hierher auf die Messe nahmen.
Die hier verkauften Tücher wurden als rheinische Tücher weithin ausgeführt, wie aus
einer Reihe alter Zollrollen von Straßburg, Basel, Wien und anderen Handels-
plätzen zu ersehen ist. Auch die in Frankfurt selbst hergestellten Tücher haben
an diesem Export teilgenommen, was bereits Dr. Fromm im Gegensatz zu Professor
Bücher richtig hervorgehoben hat.*) In der Straßburger Kaufhausordnung vom
Jahr 1401 werden als Zollgegenstände einfache und gestreifte Tücher aus Mainz,
Köln, Limburg, Montabaur und Frankfurt, in der Ordnung von 1461 solche aus
Butzbach, Friedberg, Homburg, Usingen, Wetzlar, Limburg, Oberwesel, Cöln,
Düren, Trier, Luxemburg, Aachen erwähnt. Zu den vielen hundert Wollwebern
gesellten sich später auch Baumwollweber aus Ulm, Nördlingen und anderen
süddeutschen Städten hinzu. Die Leinwand, welche mehr Gegenstand des länd-
lichen Hausfleißes geblieben und sich langsamer zu einem selbständigen städtischen
Gewerbe entwickelt hatte, kam teils als grobes Hessentuch aus Oberhessen und
dem Stift Fulda, teils aus den westfälischen Städten Münster und Osnabrück, aus
Konstanz und aus St. Gallen hierher. Von sonstigen fremden Handwerkern sind
nach den Tuchmachern noch die Gerber, Schuhmacher, Schreiner, Hutmacher,
Töpfer und die verschiedenen Metallarbeiter wie die Zinngießer, Harnischmacher,
Waffenschmiede aus Nürnberg, die Sensen-, Sichel-, Strohmesser- und Nagel-
schmiede aus Siegen, Schmalkalden und Suhl zu nennen. Der Charakter der
Messen als ein für den deutschen Handwerker ebenso wichtigen Verkehrsplatz wie
für den eigentlichen Kaufmann kann nicht stark genug hervorgehoben werden
und hat bisher nicht die ihm gebührende Beachtung gefunden. Er hat sich in ab-
geschwächtem Maße durch die Jahrhunderte erhalten und ist mit dem Nachlassen
des Großhandels im 19. Jahrhundert wieder in den Vordergrund getreten.
Zu den Erzeugnissen der selbstverkaufenden Manufakturisten, wie sie Fichard
nennt, kamen die nur durch den Handel zu beschaffenden fremden Waren, wie die
Lübecker Häringe, Bückinge und Stockfische, die nordischen Pelze und Felle,
Wachs, an Färbe- und Gerbestoffen Erfurter Waid (blau), Breslauer Krapp (rot),
Alaun, Galläpfel, Vitriol und Weinstein, edle und unedle Metalle, Spezereien wie
Pfeffer, Ingwer, Lorbeer, Muskatnüsse, Saffran, von Bamberg Buchen- und Eichen-
holzstämme zum Bauen, und dann die lange Reihe von Mode-, Kunst- und sonstigen
Luxusartikeln, wie italienische Sammet- und Seidenstoffe, Glaswaren aus Venedig,
Juwelen, Gold- und Silberarbeiten, tiroler Paternoster (Rosenkränze), gemalte
Tafeln und anderes.
Aus den Geschäftsbüchern (Chaufmannschaft und Wegselpuch) der vornehmen
Regensburger Handelsherren Wilhelm und Matthäus Runtinger**) ist zu ersehen.
*) Archiv, dritte Folge, Bd. VI, 1899.
**) Ebner, Verh. d. histor. Vereins der Oberpfalz, Bd. 45.
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daß sie in den Jahren 1383 bis 1407 auf die Frankfurter Messen die in
Venedig, Bologna und Lucca eingekauften italienischen Waren wie Sammet und
Seidenstoffe, Baumwolle und Barchente, Gewürze, Südfrüchte, Korallen und Glas
brachten und dagegen hier brabantische, niederrheinische und hessische Tücher
aus Löwen, Mecheln, Mastricht, Brüssel, St. Trond, Cöln und Marburg einkauften,
um sie dann donauabwärts nach Wien und nach Italien zu spedieren.
Neben diesem Meßverkehr mit fremden gewerblichen Erzeugnissen haben sich
unter den Handelsgegenständen des alten landwirtschaftlichen Königsmarktes
namentlich der Weinhandel vor dem Leonhardstor und der Pferdehandel vor der
Katharinenpforte glänzend entwickelt. Wegen des von ihnen beanspruchten er-
heblichen Raumes spielten sie sich auf besonderen Marktplätzen ab. Der Wein-
markt befand sich unterhalb des Leonhardstores am Maingestade, wo in langen
Reihen die Fässer mit elsässischem und Rheinwein lagerten; die Weinschiffe der
Der Weinmarkt am Leonhardstor.
Straßburger hielten dichtgedrängt in dem durch die vorliegende Maininsel ge-
bildeten geschützten Mainkanal und harrten ihrer Entladung mit Hülfe des großen,
für die schweren Fässer erbauten unteren Krahnens. Der durch seinen Schwefel-
gehalt zum Versand besonders geeignete Elsässerwein galt damals für den
feinsten und fand einen ungeheuren Absatz. Er ist für das ganze Elsaß und
seine Hauptstadt Straßburg jahrhundertelang die Quelle großen Wohlstandes
gewesen. Auch rheinische Weine, zu welchen nicht nur der Hochheimer und die
eigentlichen Rheingauer Weine, sondern auch die von Landau abwärts in der
Pfalz, dem Speyergau, Wormsgau, Mainzgau gewachsenen linksrheinischen Weine
gerechnet wurden, kamen zu Schiff auf die hiesigen Messen, um von hier aus auf
der Achse nach den weinärmeren Gegenden im Norden und Osten befördert zu
werden. Wohl in keiner Zollrolle des Elbe- oder Ostseegebietes fehlt die Rubrik
des Rheinweines. Zur Bewältigung dieses Riesenverkehrs waren neben zahl-
reichen menschlichen Hülfskräften auch große Mengen von Zug- und Reit-
pferden erforderlich, in welchen sich bald ein lebhafter Markthandel ent-
wickelte. Denn die zu Land kommenden Meßgäste begleiteten ihre meist
zweiräderigen Frachtfuhrwerke zu Pferd und die zu Schiff ankommenden
bedurften je nach der Gegend, aus welcher sie kamen, auf der Her- oder
Rückreise stromaufwärts vieler Pferde zum Ziehen ihrer Schiffe auf dem Lein-
pfad. Der Platz, auf welchem der älteste Pferdemarkt abgehalten wurde, befand
sich auf dem nachmaligen Liebfrauenberg und wird bereits im Jahr 1280 als
„Rossebühel" bezeichnet. Außer den gewöhnlichen Landpferden waren es
meistens ungarische Pferde, welche über Nürnberg hierher zum Verkauf kamen
und von linksrheinischen Händlern aufgekauft wurden. Tuch, Wein und Pferde
sind die vorherrschenden Gegenstände des Frankfurter Meßhandels im vier-
zehnten Jahrhundert gewesen. Bedürfte es noch eines Beweises, so würde ein
Blick in die damaligen Schöffengerichtsbücher genügen, welche bei Schuldsachen
der Meßgäste die ihnen gepfändeten Gegenstände angeben; es sind immer wieder
Tücher, Weinvorräte und Pferde mit Wagen und Geschirr.
Die von Gelehrten wiederholt geäußerte, etwas naive Anschauung, als ob sich aus
der Naturalwirtschaft zeitlich zunächst die Geld Wirtschaft ohne Kreditgewährung und
dann erst die Kreditwirtschaft entwickelt habe, bestätigt sich für den großen Frank-
furter Meßhandel keineswegs. Die Kreditwirtschaft ist eine Zwillingsschwester
und unzertrennliche Gefährtin der Geldwirtschaft. Die ältesten Gerichtsbücher
sind voll von Kreditvereinbarungen bis zur nächsten Frankfurter oder Friedberger
Messe. Diese entsprangen dem äußerst einfachen Umstand, daß der Käufer einer
Ware sich vielfach erst durch deren Weiterverkauf das damals noch sehr knappe
Geld beschaffen konnte, und ferner dem unbegrenzten, gegenseitigen Vertrauen der
Geschäftsfreunde, welche hier in Frankfurt zweimal im Jahr wochenlang zusammen
kamen. Auch alle erhaltenen alten Geschäftsbücher bestätigen die Wahrheit dieses
Sachverhalts. Sie bestehen meistens in den Verzeichnissen der Warenschuldner.
Ich schließe meine Darstellung des damaligen Meßhandels mit dem Bemerken,
daß er alle erdenklichen, in Deutschland erzeugten oder eingeführten Waren um-
faßt, mithin kein Handelszweig gefehlt hat.
§5. Die Meßbesucher. Frankfurt war durch seine Lage inmitten der alten
rheinischen Kulturlande, dicht vor der Einmündung des schiffbaren, das östliche
Binnenland erschließenden Mainstromes, an dem Knotenpunkt der wichtigen, von
Westfalen, Niedersachsen und Thüringen, von Franken und Schwaben kommenden
Landstraßen, und als natürliche Hauptstadt eines fruchtbaren, dichtbevölkerten und
hochentwickelten Hinterlands für den großen deutschen Meßverkehr wie ge-
schaffen. Hier trafen sich die mit Italien in Verbindung stehenden oberrheinischen,
fränkischen und schwäbischen Kaufleute mit den zwei großen Gruppen der
deutschen Hanse, der niederrheinischen unter Cölns Führung und der nieder-
deutschen mit Lübeck als Vorort. Zwischen diese zwei großen Handelskreise schob
sich ohne inneren Zusammenhang rein örtlich wie ein Querstreifen eine mittlere
Gruppe, welche im Westen aus Lothringen mit Metz als Hauptstadt, im Osten
aus den thüringisch -obersächsischen Städten mit Erfurt, aus Schlesien mit
Breslau und aus Böhmen mit Prag als wirtschaftlichem Mittelpunkt bestand. Diese
mittlere Gruppe darf um so weniger übersehen werden, als auch Frankfurt zu ihr
gerechnet werden muß. Aus diesen allgemeineren Ausführungen ergibt sich die
Zusammensetzung der Meßbesucher nach ihrer Herkunft. Das durch die Natur
von selbst gegebene dauernde Handelsgebiet von Frankfurt war das weite Fluß-
becken des Rheines vom St. Gotthard und dem Bodensee bis an die Nordsee
einschließlich seiner Nebenflüsse, des Neckars, des Maines mit der Pegnitz,
fränkischen Saale und der Tauber, der Lahn, der Mosel mit der Meurthe, der Sieg,
W upper und der Maas. Die Bedeutung dieser Flußverbindung wurde im Mittelalter
durch die unglaubliche Beschaffenheit und Unsicherheit der Landstraßen außer-
ordentlich gesteigert, so daß die Wasserbeförderung stets bevorzugt und selbst
kleine Flüsse, wie die Aar in der Schweiz, die Tauber und die Saale in Franken, an
deren Befahren heutzutage niemand mehr denkt, hierzu benutzt wurden. Man
setzte sich lieber den Gefahren des Wassers als der Raubsucht seiner Mitmenschen
aus. Wie Professor Schulte treffend hervorhebt, bildete das Transportwesen die
größte Schwierigkeit des mittelalterlichen Handels.
Nur allmählich haben sich die Gewerbe- und Handeltreibenden aus diesem
weiten Gebiete auf den Frankfurter Messen zusammengefunden. Die ersten Meß-
gäste kamen aus den nahe gelegenen alten mittelrheinischen Bischofsstädten
Worms und Mainz, dann aus den zahlreichen emporkommenden Städten und
Städtchen des hessen-nassauischen Hinterlandes, wie Wetzlar (1 180), Gelnhausen,
Friedberg, Siegen, Marburg, Fulda und mainaufwärts aus Wertheim, Würzburg,
Bamberg und aus Nürnberg an der Pegnitz. In dem ältesten Schöffengerichtsbuch
von 1333—35 stehen unter den genannten Meßfremden (hospites) die Mainzer und
Nürnberger ganz im Vordergrund. Bis zum Jahr 1340 hatte der Meßverkehr
diejenige weite Ausdehnung erreicht, welche er ein halbes Jahrtausend beibehalten
hat. In einer überraschenden Weise werden von diesem Jahre an ebensowohl Gäste
aus der Schweiz wie aus Flandern, aus Böhmen wie aus Lothringen, vom Boden-
see, dem schwäbischen Meer, wie vom Strande der Ostsee genannt. Die äußersten
Grenzen dieser Handelsbeziehungen werden durch Lübeck, Posen und Krakan in
Polen, Lemberg in Galizien, Brunn in Mähren, Ofen in Ungarn, Innsbruck in
Tirol, Isny im Allgäu, Bern und Freiburg in der Schweiz, Mümpelgart (Mont-
beliard) und Bisanz (Besancon) in Burgund, Spinal (Epinal) und Metz in Loth-
ringen, Ypern und Brügge in Flandern bezeichnet. Durch Cöln und Brügge
waren die Verbindungen mit England, durch Lübeck mit den Ostseeländern, durch
Posen und Krakau mit Rußland, durch Ofen mit den Balkanländern, durch die
oberdeutschen Städte mit Italien und dem Orient und durch Mümpelgart mit
Frankreich und dem Rhonetal hergestellt. Wenn man dem Frankfurter Meßverkehr
im 14. Jahrhundert deshalb eine internationale Bedeutung abgesprochen hat, weil
sich unter den Besuchern nur wenig Ausländer befunden haben, so übersieht man
hierbei vollständig, daß die deutschen Kaufleute damals neben den Italienern den
europäischen Handel beherrscht und die Erzeugnisse des Auslandes sich selbst
geholt haben. Die auf den Frankfurter Messen aufgestapelten Erzeugnisse des
Orientes und Italiens sind nicht durch die Italiener, sondern von den Oberdeutschen
über die schweizer und tiroler Alpenpässe aus dem Kaufhaus der Deutschen
in Venedig, die Londoner Tücher nicht durch die Engländer, sondern durch die
Cölner und Niederländer, die Häringe nicht durch die Dänen, Schweden und
Norweger, auch nicht die kostbaren Pelze und das vielbegehrte Wachs durch die
Polen und Russen, sondern dies alles durch die tatkräftigen Hanseaten hierher
gebracht worden. Trotz aller politischen Zersplitterung seines eigenen Vaterlandes
und ohne irgend welche staatliche Unterstützung hat der deutsche Kaufmann
jahrhundertelang den Handel dieser Nachbarländer beherrscht.
Die internationale Bedeutung der Frankfurter Messe hat hiernach nicht in den
sie besuchenden Ausländern, sondern in den vom Ausland hierher gebrachten
oder von hier ins Ausland geführten Waren bestanden. Der damalige aktive Handel
der Deutschen bedurfte in seiner Glanzzeit keiner fremden Hände. Durch die Be-
achtung dieser Tatsache erhalten wir auch den richtigen Maßstab zur Beurteilung
des anwachsenden Ausländerverkehrs auf den Frankfurter Messen des 16. Jahr-
hunderts. Deutschlands Handel begann damals passiv zu werden und den Ita-
lienern, Niederländern und Engländern anheimzufallen.
Aus dem geschilderten Umfange des Geschäftskreises der Frankfurter Messen
ist deutlich zu ersehen, daß durch die natürliche Verbindung des Rheines und
seiner Nebenflüsse ein einheitliches, ebensowohl die Schweiz, wie die Herzog-
tümer Lothringen und Bar und die Niederlande umfassendes Wirtschafts- und
Interessengebiet vorhanden war. Nationale Absonderungsgedanken sind damals
noch nicht störend hervorgetreten.
§ <). Der Geschäfts umfang. Die einzige sichere Grundlage zur Feststellung
des Geschäftsumfangs der Messen ist uns durch die Angabe der Zollerträgnisse in
den Rechenbüchern des Rates gegeben. Diese fangen zwar mit dem Jahr 134S an,
enthalten aber erst von 137b ab regelmäßige, übersichtliche Zusammenstellungen
der Einnahmen und Ausgaben des in drei, dann in vier Teile zerlegten Rechnungs-
jahres. Es ist hieraus deutlich die außerordentliche Steigerung des Meßverkehrs
bis zum Jahre 1383 zu ersehen, in welchem er seinen Höhepunkt erreicht hat. Die
Einnahmen an Zoll und Weggeld betrugen damals 2252 Pfund Heller ( 5 ,, Gulden),*)
an Krahnengeld580 tb und an Rentengebühr für die ausgehendenWaren (sog. Stein-
fuhr) 010 a Es waren dies Beträge, welche weder vorher noch im ganzen folgenden
Jahrhundert nur annähernd erreicht worden sind. Außer dem Krahnengeld betrugen
sie fast das Doppelte von 1376. Die Niederlagen der schwäbischen Bundesgenossen
bei Döifingen und der rheinischen bei Worms machten das Jahr 13SS zu einem
schlechten, während die eigene schwere Schlappe vor Cronberg im Mai des fol-
genden Jahres den Meßbesuch wenig beeinträchtigt hat. Der Zoll von den in
die Stadt hereingebrachten Waren (sog. Niederlage) steigerte sich sogar auf 6150
Pfund im Jahr 1397, um dann bis 1400 auf knapp die Hälfte zurückzugehen. Der
Höhepunkt des mittelalterlichen Meßverkehrs fällt mithin in die Jahre 1383 — 1397
und macht es verständlich, warum König Wenzel damals die Dauer der beiden
Messen um 14 Tage, also für beide auf neun Wochen verlängert hat. Rechnet man
noch die Zeit der Hin- und Herreise hinzu, welche z. B. für die Nürnberger je 6
Tage betrug, dann mußten sie auf den hiesigen Meßbesuch ein volles Vierteljahr,
die Niederländer und Schweizer wegen der längeren Reisezeit sogar ein Drittel-
jahr verwenden.
Auch die seit 1361 in den Rechenbüchern unter dem Namen „Hausgeld" ver-
zeichnete Verkaufsabgabe kann zur ungefähren Schätzung des Warenumsatzes auf
den Frankfurter Messen verwendet werden. Wenn man davon ausgeht, daß sie
für jede verkaufte Kiste, Sack, Korb. Tonne und ganzes Stück Tuch 2 alte Heller
betragen und im Steuerjahr 1361 62 gut 400 Pfund Heller eingebracht hat. so würde
dies auf einen Verkauf von 36,000 Stück Gut (Kolli) schließen lassen. Hiervon
würden auf den Saalhof als Tuchverkaufshaus in Anbetracht seiner Abtrabe von
34 Pfd. 3 seh 3173 ganze Tücher entfallen sein. Flüssige Ware, wie Wein und
Branntwein, war dem Hausgeld anscheinend nicht mitunterworfen, wäre also noch
hinzuzurechnen.
Weitere gelegentliche Anhaltspunkte für die Bemessung des Geschäftsumfanges
geben die Nachrichten über die verübten Raubanfälle. So wird berichtet, daß
Graf Heinrich von Nassau 1367 bei Kloster Thron den Li.nburger Wollwebern
über 300 Stück Tuch geraubt habe.
tj 7. Die Wohn- und Verkaufsräume der .Meßfremden. Die Vermietung
dieser Räume hat jahrhundertelang einen besonderen, äußerst bequemen Erwerbs
*) Das Pfund Heller hatte 20 Schillinge zu je 9 Heller, also ISO Heller, der Gulden 24 Schillinge.
zweig der gesamten Frankfurter Bürgerschaft gebildet. Der Wert der Meßlogier-
hauser wurde geradezu durch die Zahl der Betten bezeichnet und rechtlich fand
dieser merkwürdige Geschäftszweig dadurch seine Ausgestaltung, daß die Betten
und sonstigen Logiereinrichtungen als unbewegliches Gut Bestandteile des Hauses
bildeten. In den Kaufverträgen wird daher regelmäßig die Zahl der vorhandenen
Betten genau mit angegeben. Die Meßfremden mieteten Verkaufs- und Wohn-
räume möglichst in demselben Haus zusammen; sie verköstigten sich selbst und
brachten ihren eigenen Trinkwein mit. Der Hausherr hatte die Betten, Hausrat,
Heizung, Licht und die erforderlichen Mägde zum Kochen und Reinhalten zu
stellen und erhielt hierfür messentlich pro Bett 1 — 2 Gulden. Zwischen den Messen
standen die Logierhäuser wie in einem heutigen Badeort außerhalb der Saison
verlassen und öde da, was zu mancher falschen Beurteilung der mittelalterlichen
Stadt geführt hat. Entsprechend dem genossenschaftlichen Zuge der Zeit hielten
sich die Meßfremden wie Landsmannschaften nach ihrer Herkunft und vielfach
auch gewerbsweise zusammen, daher die Namen des Nürnberger, Augsburger,
Ulmer, Basler, Straßburger Hofes, der Häuser Limpurg, Schwalbach, Brabant und
Brüssel. Jede Warengattung hatte aus geschäftlichen und polizeilichen Gründen von
alters her ihre bestimmten Gassen, Plätze und Läden. So hieß der Saalhof nach
den darin feilhaltenden fremden Tuchhändlern das „Gewandhaus", die Gasse davor
die „Tüchergasse". Welche Rolle die Wollweber auf den Messen gespielt haben, geht
daraus hervor, daß gerade die feinsten und besten Geschäftshäuser, wie das Haus
Limpurg neben dem Römer von den Limburgern und das Haus Braunfels von den
Aachener Wollwebern während mehr als zweihundert Jahren Messe für Messe
gemietet waren. Für diese Mietverträge hat ein ganz bestimmtes Formular bestanden.
Allen Einwohnern war es gestattet, Meßfremde zu logieren und zu beköstigen: ein
Recht, welches ihnen selbst dann nicht entzogen wurde, als im Laufe der Zeit immer
mehr eigentliche Gasthäuser mit Berufswirten aufkamen. Die Verkaufsplätze
bestanden teils aus Läden in den Häusern, deren Unterstock sich in großen Bogen
nach der Straße öffnete, teils in aufgeschlagenen
Meßbuden und in Tischen, Bänken und Karren. In
dem Rechenbuch des Jahresl361 werden zur Zeit
der Herbstmesse 1 1 7 Häuser, zur Zeit der Fasten-
messe 13b2 93 Häuser genannt, von welchen das
Hausgeld, eine Abgabe für die in ihnen erfolgten
Warenverkäufe, bezahlt wurde. An der Spitze steht
derSaalhof der Witwe Drude Knoblauch mit 34 Pfd.
3 Schilling, dann folgen der Römer mit dem Haus
Limpurg (32 Pfd.), der Braunfels (20 Pfd. 3 seh) und das Paradies (13'/s Pfd.)
auf dem Liehfrauenberg, der alte Lichtenstein des Arnold Schurge( 1 1 Pfd. 30 Heller),
der Frauenstein (9'/s Pfd.) und Lateran (8 Pfd. 9 seh) auf dem Römerberg, zum
Schwalbächer (lO'/a Pfd.), Geiseler (9 Pfd. 6 seh) und roter Kopf (6 Pfd. 18 Heller)
unter der Neukram, Glauburger (nachmals Nürnberger) Hof (8'/s Pfd. 3'_> seh),
und das Haus Erle auf dem Kleinen Kornmarkt mit 7 Pfd. h weniger 4 seh. In den
Jahren 1369 — 72 wird die Zahl dieser privaten Verkaufshäuser nur mit 54 bis
66 angegeben.
Die Verzeichnisse sind insofern von erheblichem Wert, als aus ihnen genau zu
ersehen ist, in welchen Stadtteilen sich der Meßhandel vorzugsweise bewegt hat.
Die aufgezählten Häuser lagen zunächst auf beiden Seiten des Fahrtors, in der
Saalgasse beim Saalhof und in der Alten Mainzergasse bis zur Leonhardskirche;
sodann folgten sie ihrer Mehrzahl nach der breiten Schiedslinie, welche vom Fahr-
tor nordwärts über den Römerberg und die Neukräm bis zur Liebfrauenkirche
läuft und den oberen und unteren Teil der Altstadt trennt. Je mehr sie sich von
dieser Linie entfernten, um so geringer wurde ihre Zahl, so daß auf die Marktgegend
noch acht, auf die lange Fahrgasse im Osten nur drei entfielen. Der an die Leon-
hardskirche sich anschließende uralte Kornmarkt wies acht solcher Häuser auf.
Die stattlichen Häuserreihen längs dieser Schiedslinie auf dem Römerberg, in
der Neukräm und am Liebfrauenberg sind offenbar aus den Bedürfnissen des sich
dort abspielenden Meßverkehrs, ja vielleicht aus alten Budenreihen hervorgegangen
und von Anfang an dementsprechend mit bogenförmig gewölbten Untergeschossen,
großen Logierstuben, Lagerräumen und Stallungen gebaut worden. Der Lieb-
frauenberg mit dem anstoßenden nördlichen Teil der Neukräm hat bei diesem Meß-
verkehr bereits 1280 als Pferdemarkt gedient und die Stiftung der Liebfrauen-
kirche gerade an dieser Stelle dürfte zu demselben Zweck erfolgt sein, wie ein
Jahrhundert vorher die Erbauung der St. Georgskapelle beim Kornmarkt: den
Marktbesuchern den regelmäßigen Kirchgang zur Erflehung dos göttlichen Segens
zu ermöglichen und dem ganzen Verkehr die erforderliche kirchliche Weihe zu
verleihen.
§8. DasMeßrechtimAllgemeinLU. Diebeiden Frankfurter Messen könnt
in rechtlicher Hinsicht von vier verschiedenen Gesichtspunkten betrachtet werden :
a) vom staatsrechtlichen(allgemeine Rechtsstellung der Messen, Geleits-
wesen und Straßensicherung in den zahlreichen fremden Landesherr-
schaften);
b) vom verfassungsrechtlichen (unbedingte Handels- und Gewerbe-
freiheit, besonderer Meßgerichtsstand und Rechtsschutz der Meßgäste,
selbst der Geächteten, Asylrecht);
c) vom verwaltungsrechtlichen (Regelung der Meßzeiten, des Ein-
und Auslaufens, und alle anderen polizeilichen Ordnungsmaßregeln und
Einrichtungen);
d) vom z i vi 1 rechtliche n Gesichtspunkt (namentlich Handels- und
Wechselrecht).
Ich gedenke nicht den umfangreichen Stoff nach diesen vier Richtungen
durchzupeitschen, sondern greife nur das eine oder andere heraus. Der Frank-
furter Rat hat bei Behandlung seiner Messen stets die weise Politik befolgt „den
Commercien ihren freien Lauf zu lassen" und nur da eingegriffen, wo es unbedingt
nötig erschien. Infolgedessen hat er bis zum Anschluß an den deutschen Zollverein
im Jahr 1836 keine besondere Meßordnung erlassen, obwohl im Jahr 1803 eine
solche angeregt worden war, und sich dadurch vor dem schweren Schaden bewahrt,
wie er den Messen zu Frankfurt a. 0. durch die landesherrlichen Ordnungen von
1 766 und 1 787 erwachsen ist. Trotzdem hat es nicht an einem festen, auf uraltem Her-
kommen beruhenden Gefüge gefehlt. Das ganze Meßwesen beruhte auf einem recht-
lich begründeten und gesichertenAusnahmezustand, aufPrivilegien, welche die sonst
geltenden mittelalterlichen Grundsätze für die Meßzeit außer Kraft gesetzt haben.
§ 9. Was die Rechtsstellung der Messen gegenüber anderen kaiserlichen
.Marktrechtsverleihungen betrifft, so bestimmte Kaiser Ludwig im Jahr 1335, daß
die den anderen Städten verliehenen Märkte nur als Wochenmärkte zu
verstehen seien, und gab im Jahr 1337 das Versprechen, weder Mainz noch sonst
einer Stadt Messen, die den hiesigen schädlich sein könnten, zu verleihen und
wenn dies trotzdem geschehe, sie auf Frankfurts Begehren zu widerrufen. Dieser
Schutzbrief sollte die Entfaltung der neuen wie der alten Reichsmesse gegen tue
wachsende Eifersucht des mächtigen Mainz schützen, welches der hiesigen Stadt
bisher weit überlegen war und in dem zunehmenden Frankfurter Meßhandel eine
große Gefährdung seines eigenen Handels befürchtete. Man wird in der Annahme
nicht fehl gehen, daß gerade diese so früh entwickelte, bedeutende Stadt, das stolze
Haupt der mittelrheinischen Städte, und in zweiter Linie auch Würzburg, in ihrer
doppelten Eigenschaft als alte Bischofssitze und als freie Städte der früheren
Entwicklung von Frankfurt hindernd im Wege gestanden haben. Seit dieser Zeit
haben sich auch tatsächlich die Versuche von Mainz immer wiederholt, die Messen
von Frankfurt an sich zu ziehen.
Wenngleich beide Messen regelmäßig als Märkte oder Jahrmärkte (mereatus) be-
zeichnet werden, so läßt doch das besondere kaiserliche Privileg vom Jahr 1332
keinen Zweifel darüber, daß sie gegenüber anderen Märkten als öffentliche allge-
meine Reichsmessen anzusehen seien. Mit Recht hat der Staatsrechtslehrer Moser
betont, daß die Kaiser und Könige selbst immer einen großen Unterschied zwischen
beiden Arten gemacht und niemals geduldet hätten, daß die anderen Märkte ihnen
gleichgeachtet würden. Diese Vorrangstellung haben die Frankfurter Messen je-
doch nicht bloß der kaiserlichen Gunst und Anerkennung, sondern ihrer im Mittel-
alter einzig dastehenden wirtschaftlichen Bedeutung für Deutschland zu ver-
danken. Daß eine solche Ueberlegenheit nur unter schweren Kämpfen behauptet
werden konnte, liegt auf der Hand. Außer der Feindschaft von Mainz waren es
namentlich die zwei großen Jahrmärkte der verbündeten Reichsstadt Friedberg in
der Wetterau, welche 1355 und 1376 kaiserliche Bestätigungen erhalten und zeit-
weise den hiesigen Messen an Bedeutung wenig nachgestanden haben. Im Jahr 1380
wurde durch den Kaiser ein nach seinem Inhalte nicht näher bekannter Streit
zwischen beiden rivalisierenden Städten abgetan und bestimmt, daß jede von
ihnen bei ihren beiden Messen und Jahrmärkten bleiben solle, wie sie diese
von alters gewöhnlich und redlich hergebracht hätten.
§ 10. Meßanfang und Ende: Wenngleich dem Frankfurter Rat in der Ver-
leihungsurkunde von 1330 freier Spielraum wegen der Abhaltung des neuen vier-
zehntägigen Marktes gelassen worden war, so ließ er sich doch sofort nach dem
Einzug des Kaisers Karl IV. im Juni 1349 seine zwei Jahrmessen mit folgenden
Zeiten bestätigen: die eine zwischen den zwei Frauentagen, da sie gen Himmel
fuhr (15. August) und geboren ward (8. September), und die andere zu Mittfasten.
Ende 1366, nach Unterdrückung der Verfassungsstreitigkeiten, gibt derselbe Kaiser
unter erneuter Bestätigung der Meßprivilegien als Zeit der Fastenmesse die vier-
zehn Tage zwischen den Sonntagen Oculi und Judica, also vom vierten bis zum
zweiten Sonntag vor Ostern an. Seit dieser Zeit haben bis zum Jahr 1727 Anfang
und Ende der Messen vielfach gewechselt. Bei ihrem außerordentlichen Auf-
schwung erstreckte Kaiser Wenzel 1384 ihre Dauer über die sonst gewöhnliche
Zeit um weitere 14 Tage, so daß bei der Fastenmesse auch noch die Karwoche hin-
zukam, nahm jedoch wegen der sich hierdurch ergebenden kirchlichen Bedenken
und Unzuträglichkeiten diese Vergünstigung 1394 wieder zurück und bestimmte,
daß die Herbstmesse 8 Tage nach Maria Geburt, also am 15. September, und die
Fastenmesse am Freitag vor Palmsonntag, also 10 Tage vor Ostern, ausgehen und
nicht länger hinausgezogen werden solle. Diese Vorschrift wurde aber von vielen
Kaufleuten nicht beobachtet und war außerdem bei der Fastenmesse dann nicht
durchführbar, wenn Ostern sehr früh fiel und Frost, Treibeis oder Hochwasser die
Schiffahrt und das Reisen verhinderten. Es wurde weder rechtzeitig Anfang noch
Schluß gemacht, so daß allmählich große Unordnung und Ungewißheit einriß
und viele Streitigkeiten zwischen den Städten hierüber entstanden. Im Herbst
1 399 kam man mit Rat vieler ehrbarer Gäste aus den Ober- und Niederlanden über-
ein, daß die nächstkommende Fastenmesse also zu halten sei. daß sie wieder auf
den Sonntag Oculi angehen und auf den Freitag vor dem Palmtag ausgehen solle,
aufdaß in der heiligen Karwoche ein jeglicher Christenmensch sich desto besser
zu unserem Herrgott bereiten möge. Bereits im Jahr 1406 mußten diese Bestim-
mungen zur Verhütung eines weiteren Rückganges des Meßverkehrs erneuert
werden. Hiernach wurde wie früher Anfang und Ende vom Dom durch Ein- und
Ausläuten mit der Sturmglocke angezeigt, nach Schluß jeder Handel bei Strafe
verboten und angeordnet, am folgenden Tag die Kramläden geschlossen zu halten
und die Meßbuden abzuschlagen. Diese Vorschriften wurden 21 Städten mitgeteilt,
aber von den Kaufleuten nicht befolgt. Namentlich die Straßburger, welche den
ganzen Wassertransport vom Oberrhein in Händen hatten und von den Witterungs-
verhältnissen abhängig waren, scheinen Schwierigkeiten bereitet zu haben. Im
Jahr 142S erließ der Rat eine erneute Erinnerung wegen rechtzeitigen Erscheinens
an die Städte des schwäbischen Bundes und 1450 suchte Kaiser Friedrich wieder
die alte Zeit einzuführen, damit vor der Karwoche aller Handel aufhöre und die
Andachten des Leidens Christi nicht gestört würden; mit welchem Erfolg, ist dar-
aus zu ersehen, daß die Fastenmesse des Jahres 1502 gerade dann anfing, wann
sie beendet sein sollte, nämlich mit der Karwoche, und erst 14 Tage nach Ostern
schloß. Es fanden bereits damals Beratschlagungen statt, ob es nicht besser sei,
die ganze Messe nach Ostern zu verlegen.
Auf der Reichsversammlung zu Trier im August 1512 wurde dem Frankfurter
Bürgermeister Jakob Heller befohlen, auf dem nächsten Reichstag zu berichten,
wie die Fastenmesse „Gott dem Allmächtigen zu Lob" aus der Karwoche auf eine
gelegenere Zeit zu verlegen sei, und demgemäß durch Ratsbeschluß von 1513 die
alten Zeiten wieder festgesetzt. Die Verschiebungen und Verlängerungen er-
wiesen sich aber immer wieder als unvermeidbar. Im Jahr 1636 mußte die Fasten-
messe wegen der Unsicherheit der Straßen und der zu Hanau liegenden Kriegs-
völker und im Jahr 1649 wegen der Kälte und zugefrorenen Flüsse auf den Oster-
montag verlegt werden. Namentlich baten die im Nürnberger und Augsburg-
Ulmer Geleite reisenden Kaufleute, wie v. Lersner ausführlich angibt, von 1652
bis zur Fastenmesse 1670 fast in jeder Messe um Verschiebung der Geleits-
abführung auf 3 bis 8 Tage, womit ihnen stets willfahrt wurde. Wir sehen hieraus,
daß die Fastenmesse im 17. Jahrhundert gewöhnlich von Sonntag Judica bis Oster-
dienstag, und die Herbstmesse vom Bartholomäustag (24. August) bis Mitte
September gedauert hat. Diese Zeiten sind für das Ein- und Ausläuten maßgebend
gelilieben. Im Jahr 1670 erließ endlich der Rat ein scharfes Verbot gegen alle Er-
streckung der Messen wie der Abführung des Geleites. Bei diesen fortgesetzten
Veränderungen war es schon längst Brauch geworden, die Zeit der Messen durch
öffentliche Ausschreiben bekannt zu machen. Gegen die ungebührliche Aus-
dehnung der Meßzeit und die nicht rechtzeitige Schließung der Kramen, Hütten
und Behausungen wurden eine Reihe obrigkeitlicher Vorschriften mit Strafandrohung
erlassen. Durch Edikte vom 7. August 1738 und 16. Februar 1741 wurde den
fremden Kaufleuten, welche französische, kurze und Galanteriewaren hierher
brachten, verboten, vor dem Geleitstage solche auszupacken und zu verkaufen,
und 1 755 von dem Kaufmannsausschuß gebeten, diese Edikte auf alle Sorten Waren
auszudehnen. Wohl auf Betreiben der stets auf Hinausschiebung drängenden
Nürnberger, Augsburger und Ulmer Kaufleute entschloß sich der Rat, der Macht
der Verhältnisse nachzugeben und das, was er im Jahr 1502 bereits erwogen hatte,
gesetzlich einzuführen. Am 26. August 1710 erwirkte er bei Kaiser Josef einen
Bewilligungsbrief wegen Verlegung der Fastenmesse auf die Zeit nach Ostern und
faßte dann am 17. September den Beschluß, die kommende Fastenmesse statt wie
bisher am Sonntag Judica, also vierzehn Tage vor Ostern, am ersten Sonntag
nach Ostern (Quasimodogeniti) beginnen zu lassen und demgemäß das Geleit am
Donnerstag nach Ostern einzuholen; die Kramen durften erst Montags nach
Quasimodogeniti geöffnet werden, da seit 1668 der alte Mißbrauch, in Meßzeiten
auf den Sonntagen feilzuhalten, abgeschafft worden war. In Leipzig wie in Frank-
furt war dies jahrhundertelang als ein Bestandteil der Meßfieiheit unbedenklich
gestattet gewesen. Dieses Hinausschieben um drei Wochen rief aber den leb-
haftesten Widerspruch der konkurrierenden Meßstadt Leipzig, welche sich in ihrer
Jubilatemesse bedroht fühlte, und vieler Meßbesucher hervor; sie wiesen darauf
hin, daß die Frankfurter Messe ein Glied in der Kette aufeinanderfolgender Messen
sei und daß diese feste Organisation nicht willkürlich gestört werden könne.
Ernst Hasse, der Verfasser der Geschichte der Leipziger Messen (1885), berichtet
eingehend über die bei diesen Streitigkeiten gemachten Eingaben und Verhand-
lungen.*) Der mit der Verlegung erhoffte Erfolg blieb aber aus. Der kursächsische
Resident Steinheil berichtete 1721 seinem Landesherrn, daß hierdurch der Handel
der Stadt Frankfurt mehr Schaden als Nutzen gehabt habe und deshalb Beratungen
stattfänden, ob es nicht besser sei, die Ostermesse wieder auf den ehemals ge-
wöhnlichen Termin zu setzen. Auf Grund der kaiserlichen Resolution vom 4. April
1726 wurde durch Edikt vom 19. September bestimmt, daß die Frühjahrsmesse
hinfüro am Dienstag den 3. Ostertag ihren Anfang nehmen und das übliche Geleit
am Donnerstag in der Karwoche eingeführt werden solle.
Auch die H e r b s t m e s se , welche anfänglich um Maria Himmelfahrt ( 1 5. August)
abgehalten worden war, erstreckte sich bald über den Bartholomäustag (24. August)
hinaus bis zu Maria Geburt (S.September). Kaiser Karl IV. bestätigte demgemäß
im Jahr 1 349 ihre Abhaltung zwischen den beiden Frauentagen, als sie gen Himmel
fuhr und geboren ward. Nach ihrer vorübergehenden Verlängerung um 14 Tage
(bis 22. September) wurde ihr Ausgang 1394 auf den achten Tag nach Maria
Geburt, also auf den 15. September festgesetzt.
Wenngleich der Beginn der Herbstmesse schon bald nach 1349 nicht mehr an
Marien Himmelfahrt erfolgte und oft hinausgeschoben wurde, so glaubte man
doch der vorgeschriebenen Zeit insofern Genüge geleistet zu haben und hielt mög-
*) S. 67—72 und S. 474—77 (Anlagen XIV— XVIII).
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liehst daran fest, daß die Eröffnung noch in die Zeit zwischen den beiden Frauen-
tagen fiel, öftere Verlegungen waren aber kaum zu vermeiden. Wegen der Be-
lagerung der Stadt im Jahr 1552 schrieb Kaiser Karl V. die Herbstmesse auf
Martini (11. November) aus. Während des dreißigjährigen Krieges mußte sie 1632
auf Verlangen des Schwedenkönigs und der Kaufleute acht Tage zuriickverlegt,
1646 auf den 25. September verschoben werden. Nach festem Brauch fiel
schließlich ihr Anfang stets nach dem Egidiustag (1. September) auf einen Mon-
tag in der Zeit vom 6. bis 12. September, wobei der Tag, auf welchen Maria Ge-
burt fiel, maßgebend war. Wenn dieses Fest auf die drei ersten Tage der Woche
fiel, so begann die Messe an diesem Montag (6. bis 8. September), wenn auf die
drei letzten Wochentage oder auf einen Sonntag am folgenden Montag (9. bis
12. September). Stets fiel also ihr Anfang auf einen Montag und die Geleitsab-
holun„ auf den vorhergehenden Donnerstag (2. bis 8. September). Aus dem Brief-
wechsel des Nürnberger Seidenhändlers Paumgartner ist zu ersehen, daß dies
schon am Ende des Ib. Jahrhunderts so gewesen ist.
Durch Frankfurter Gesetz vom 26. Februar 1850 wurde schließlich der Anfang
der Ostermesse auf den zweiten Mittwoch vor Ostern, derjenige der Herbstmesse
auf den zweiten Mittwoch vor Maria Himmelfahrt (25. bis 31. August), und ihre
Dauer gleichmäßig auf drei Wochen festgesetzt, so daß ihr Schluß am Abend des
dritten Dienstag erfolgte. Hierbei ist es bis zum heutigen Tag geblieben.
c? 11. Einteilung der Meßzeit. Dadurch, daß die Meßgeleite schon eine
halbe Woche vor dem offiziellen Meßanfang hier eintrafen und selbst in der Fasten-
messe erst am Anfang der dritten Woche wieder abgeführt wurden, erstreckte
sich der hiesige Aufenthalt des Besuchers in der Fastenmesse auf beinahe drei, in
der Herbstmesse auf dreieinhalb Wochen. Diese lange Zeit wurde wie folgt ein-
geteilt:
1. in die Geleits woche, das ist die halbe Vorwoche, in welcher die Geleite ein-
geholt, die Waren ausgepackt und vor Öffnung der Läden schon viele Engros-
geschäfte gemacht wurden;
2. d i e e i g e n 1 1 i c h e G e s c h ä f t s w o c h e , in welcher sich der Hauptverkehr
abspielte, namentlich später im Trierischen Hof im Lederhandel, weshalb sie
auch die Lederwoche hieß;
3 die Zahl woche, in welcher Abrechnung gepflogen, die Warenschuklen
der vorhergehenden Messe bezahlt, die in ihr fälligen Gülten und Zinsen ent-
richtet, Geld gewechselt, seit dem 15. Jahrhundert auch Wechsel präsentiert
und protestiert wurden ;
4. die dritte Woche, in welcher von Dienstag an die Geleite mit den meisten
Großkaufleuten wieder abzogen und außerdem in der Herbstmesse bis Samstag
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drei Uhr der Geschäftsverkehr für den Restverkauf mit der meist ländlichen
Kleinkundschaft fortgesetzt wurde.
In dem Discurs von der Frankfurter Messe,*) einem Gedicht aus dem Jahr
1615, heißt es:
Die erste woch gehets Als wol hin,
Ein jeder sucht nach seim gewin,
Man ist lustig und guter Ding,
. Und acht die Schuldleuht gar gering,
Man isst und drinckt von dem besten,
Sie sind dem Wirdt willkom Gesten,
Bisz dasz die ander woch geht an
Jeder kombt, der Gelt wil han . . .
Desz ist die rechte Martter Wochen . . .
Denn es ist ein gar grosse Pein,
Kein Gelt han und viel schuldig sein.
In der Zahlwochc mußte sich mancher Kaufmann für zahlungsunfähigbekennen
und seine Zuflucht in die Freistätte des deutschen Hauses nehmen.
§ 12. Das Ein- und Ausläuten. Von alters bestand der Gebrauch, den An-
fang einer jeden Messe und ihrer Handels- und Gewerbefreiheit durch die Sturm-
glocke des Domes einzuläuten und ihr Ende auszuläuten. Im Jahr 1406 wurde diese
Vorschrift ausdrücklich erneuert. Nach der Ausläutung hatten die fremden Kauf-
leute ihre Läden und Gewölbe zu schließen und jeden weiteren Verkauf zu unter-
lassen, die Bürger aber die von ihnen aufgeschlagenen Hütten und Schreine abzu-
brechen, bei Meidung schwerer Strafe. Wenngleich im Laufe der Jahre die Meß-
zeiten immer weiter hinausgeschoben wurden, verblieb es mit dem Ein- und Aus-
läuten aus Gewohnheit bei den alten Terminen. Es verlor hierdurch seine ur-
sprüngliche praktische Bedeutung und war nichts mehr als wie eine Erinnerung
an längst vergangene Zeiten. Die Herbstmesse wurde im 18. Jahrhundert an Maria
Himmelfahrt ein und auf Maria Geburt ausgeläutet. Bei der Ostermesse scheint
das Ein- und Ausläuten länger seine ursprüngliche Bedeutung beibehalten zu
haben, da es im 17. Jahrhundert mit dem Anfang der Messe am Sonntag Judika
und dem Ende am Osterdienstag zusammenfiel. Der im Jahre 1710 angeordneten
Verlegung der Messe auf die Zeit nach Ostern folgte es aber nicht, so daß nunmehr
auch das Ein- und Ausläuten der Fastenmesse weiter nichts wie ein alter Brauch
war, welcher bis auf den heutigen Tag beibehalten worden ist.
§ 13. Das Geleitswesen. Für die mittelalterlichen Verkehrsverhältnisse ist
es bezeichnend, daß sowohl in der ersten Urkunde vom Jahr 1227, welche die
Königsmesse zu Frankfurt erwähnt, wie auch in dem ersten kaiserlichen Meß-
privileg von 1240 von dem Geleit und besonderen Schutz der Meßbesucher die
*) Kelchner, 6 Gedichte auf die Frankfurter Messe, in Mitteilungen, Bd. VI, S. b.
Rede ist. Wie Orth mit Recht hervorhebt, war Deutschland „ein Kampfplatz von
Befehdungen und ein Inbegriff von Raubschlössern". Viele adelige Geschlechter
ernährten sich vom Stegreif und verursachten dem Reich großes Elend und un-
säglichen Schaden. Die Durchführung des Reiseschutzes war aber bei dem Ver-
sagen der kaiserlichen Macht den Reichsständen überlassen. Der große rheinische
Städtebund von 1254 und viele andere Landfriedensbündnisse haben den vergeb-
lichen Versuch gemacht, größere Straßensicherheit zu schaffen. Der adelige
Heckenreiter betrachtete nach wie vor den kapitalkräftigen Stadtbürger als seinen
geborenen Feind, seine Ware als gute Prise. Kriegk*) giebt aus den Jahren 1362
bis 1374 ein Sündenregister von 12 schweren Raubanfällen. Das Unglaubliche dabei
war, daß gerade die Geleitsherren, wie die Grafen von Nassau, von Wied, Eppstein,
Katzenelnbogen die Räubereien verübt haben. Besonders empörend ist der Über-
fall, welchen der kölnische Domherr Graf Heinrich von Nassau, der den Spitz-
namen „Schindleder" führte, beim Kloster Thron auf die Limburger Wollweber
ausführte: einige von ihnen wurden hierbei getötet, andere gefangen genommen
und ihnen mehr als 300 Stück Tuch geraubt. Der kaiserliche Geleitsschutz wurde
den Meßbesuchern in der Weise gewährt, daß im ganzen Reiche die Landesherren,
durch deren Gebiet die Fremden reisten, verpflichtet waren, diesen zum Schutz
ihrer Person und Waren gegen ein gewisses Entgeld, das Geleitsgeld, Geleits-
briefe auszustellen und eine militärische Begleitung mitzugeben. Diese Beglei-
tungen folgten sich in den verschiedenen Gebieten wie eine zusammenhängende
Kette. Allein von Nürnberg bis Frankfurt betrug ihre Zahl um 1400 nicht weniger
wie neun.
Wenngleich die Stadt schon im Jahr 13S5 mit dem wichtigsten Geleitsherrn
der Umgegend, dem Kurfürsten von Mainz, eine besondere Einigung getroffen
hatte, worin er die Straßen 5 Meilen um die Stadt zu schützen versprach, so nahm
das Geleitswesen doch erst feste Formen zu einer Zeit an, da es bei der zu-
nehmenden Straßensicherheit nicht mehr nötig war und sich aus einer Geleits-
pflicht zu einer Zollgerechtigkeit entwickelt hatte. Vor dieser Zeit ist nur die tat-
kräftige Stadt Nürnberg im Jahr 1422 mit der Festsetzung einer festen Ordnung
vorangegangen. In ihr war die Geleitswerbung bei den in Betracht kommenden
Landesherren, die Bezahlung des Geleitsgeldes, dieVerrechnungderZehrkosten der
Begleitung, der sog. Freßgelder, und alles Sonstige genau bestimmt. Das Geleit
bestand aus 20, 30, ja 100 und mehr Schützen und reisigen Dienern. Man hat
bei Frankfurt zwischen dem fremden und dem städtischen Geleit zu unterscheiden.
Während seit dem 16. Jahrhundert letzteres niemals über das städtische Gebiet
hinausging, war es früher zur Abholung der Meßfremden oft bis Rüsselsheim,
Mainz oder gar bis Oppenheim, bis Aschaffenburg und Babenhausen, bis Geln-
*) Bürgerzwiste, Anm. 183.
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hausen, Gießen, Wetzlar, Friedberg und Königstein gezogen, v. Lersner teilt in
seiner Chronik eine Reihe von Schreiben mit, worin der Rat um Übernahme des
Geleites durch die Wetterau gebeten wird. Im Mittelalter war die Einholung des
Geleites nicht mit besonderen Feierlichkeiten verknüpft. Zuerst im Jahre 14(t4
ordnete der Stadthauptmann eine besondere Kleidung seiner 1 1 1 Berittenen an.
Im Mittelalter sind die Geleite teils nach der Herkunft der Reisenden, teils nach
den betreffenden Geleitsherren bezeichnet worden. Es werden hiernach genannt:
1. Das Nürnberger Meßgeleit, dem Kurfürsten von Mainz in seinem
Obererzstift von Miltenberg über Steinheim bis zum Oberräder Schlag zustehend,
1584 durch einen Vertrag geregelt; bei ihm eine große Geleitskutsche.
2. Das Augsburg-Ulmer Meßgeleit, vom Neckartal und der Bergstraße
entlang bis Bensheim und von da früher durch den nördlichen Odenwald und
über Babenhausen, später geradeaus über Langen bis zum Schlagbaum an der
Sachsenhäuser Warte gehend, woselbst es feierlich von einem Ratsverordneten
und seinem Reitertrupp übernommen wurde, dem Kurfürsten von der Pfalz, dem
Grafen von Katzenelnbogen und Kurmainz zustehend.
3. Das Kurpfälzische Meßgeleit, aus der Pfalz, Speyer, Worms und
Oppenheim über Groß-Gerau und Mörfelden auf zwei Straßen, der oberen am
Schafhof, der unteren am Schlag beim Riedhof ankommend, geregelt durch Ver-
trag vom 1. Mai 1581 mit dem Landgrafen Georg von Hessen als Rechtsnachfolger
der Grafen von Katzenelnbogen.
4. Das Kölnische Meßgeleit, vom Rheingau, Mainz und Höchst bis zum
Heiligenstock an derGal-
genwarte,späterbisan die
Galgenpforte kommend,
Kurmainz zustehend.
5. DasKönigsteiner
Meßgeleit, über die hohe
Straße von Limburg und
Königstein bis zurBocken-
heimer Warte kommend,
den Falkensteinern, dann
den Eppsteinern und zu-
letzt Kurmainz zustehend.
b. Das Wetterau er
oder Hessen -Darm-
städtische Meßgeleit
durch alle Wetterauschen
. , t , ■ c>, o Die Friedberger Warte mit Schlagbau
Lande, auf drei Mraßen auf der Landstraße ein vierspänniger Reis
von Gießen, Grünberg und Nidda, welche sich in Oberroßbach zum Hauptgeleit
vereinigten, bis zur Friedberger Warte kommend, woselbst es mit besonderen
Feierlichkeiten empfangen wurde, zuerst den Falkensteinern, dann den Eppsteinern
und zuletzt dem Landgrafen von Hessen-Darmstadt nach vielen Streitigkeiten und
Vergleichen mit den Grafen zu Solms, Hanau und mit Kurmainz zustehend.
7) Das Hanau sehe Meßgeleit, ohne Feierlichkeit an den Riederhöfen
empfangen.
Ein weiteres im Mittelalter erwähntes Geleit war dasjenige auf dem Main von
Mainz bis Frankfurt, über dessen Berechtigung und Ausübung Streit geherrscht
zu haben scheint. Auf der einen Seite hören wir von zahlreichen Schützen, welche
Frankfurt den täglich verkehrenden zwei Marktschiffen zum Schutz gegen Raub-
anfälle mitgeben mußte, auf der anderen Seite in den Jahren 1393 — 1397 von kur-
mainzischen und Cronberger Geleitsansprüchen.
Die Stelle, bis zu welchem ein fremdes Geleit gehen durfte, war an einem Ge-
leits- oder Heiligenstock erkenntlich, welcher mit einem G gezeichnet war. An
diese bis zum Frankfurter Gebiet herankommenden Meßgeleite schlössen sich
durch das ganze Reich zahllose andere an, so das nassausche über den Taunus,
das kurpfälzische, gräflich württembergische, markgräflich brandenburgische, her-
zoglich bairische, markgräflich badische, das kurkölnische, kurtrierische, sächsi-
sche und braunschweigische. Die Meßgeleite kamen bereits am Mittwoch oder
Donnerstag vor Meßanfang hier an und wurden in der dritten Woche, in der
Herbstmesse also vor deren Schluß, großenteils schon am Dienstag abgeführt. Als
letztes zog am Samstag Nachmittag gegen drei Uhr das hessen-darmstädtische
ab, worauf zum Zeichen, daß die Messe beendet sei, das auf dem Mainknöpfchen
(der Spitze der langen Insel) befindliche Gestück gelöst wurde.
Die Meßgeleite wurden an den Grenzen unter Anführung von Senatoren durch
die Bürgerkavallerie feierlich eingeholt und unter Paradierung des Garnisons-
kommandos an den Toren und unter Kanonendonner in die Stadt hereingebracht.
Dieser Tay hieß der Geleitstag, die Woche die Geleitswoche.
An der Friedberger Warte bestand die Feierlichkeit in folgendem Hergang:
Zunächst erschienen von Bergen her zwei Reiter, ein hessischer Schultheiß und
sein Diener, letzterer mit zwei schönen Jagdhunden am Stricke, dann kam von
Roßbach her ein darmstädtischer Kavalier mit 14 Berittenen, alle mit entblößtem
Degen, an den Schlag geritten, redete zuerst ein paar Worte mit dem Schultheißen
und meldete sieh dann beim Wartmann namens Ihrer hochiürstlichen Durch-
laucht von Darmstadt.
Das Nürnberger Geleit wurde am Schlag zu Oberrad von einem Ratsherrn
mit 20 blaugekleideten Reitern abgeholt und unter Lösung von drei Kanonen in
den Nürnberger Hof geführt.
Nachdem der in dem Wormser ewigen Landfrieden des Kaisers Maximilian
von 1495 und in dem westfälischen Friedensschluß anerkannte Grundsatz, daß
jeder Landesherr des anderen Untertanen, geistliche und weltliche, frei und un-
gehindert ziehen lassen solle, sich immer mehr verwirklicht hatte, war das Geleits-
wesen aus einer bezahlten Schutzpflicht zu einer Zollgerechtigkeit geworden,
welche als Bestandteil der landesherrlichen Einkünfte beibehalten wurde.
Jeder Meßbesucher, welcher durch das Mainzer oder Darmstädter Gebiet reiste,
mußte einen Mainzer oder Darmstädter Geleitszettel lösen. Die Taxe schwankte
zwischen zwei Kreuzern für ein Schaf, Hammel oder Schwein und einem Gulden
für einen Frachtwagen.
Das Geleit ist im Jahr 1802 zum letztenmal feierlich eingeholt und abgeführt
worden; die Reichsfriedensdeputation bestimmte im Frühjahr des folgenden Jahres
ausdrücklich, d iß der Frankfurter Handel von allen Geleitsrechten, die von irgend
einem Reichsstand ausgeübt oder beansprucht werden möchten, gänzlich befreit
sei, womit auch die bisher entrichteten Geleitsgelder ihr Ende erreichten.
§. 14. Fre m den recht. So sehr die einzelnen Städte und Stände des Reiches
für ihre Angehörigen sich Rechte und Freiheiten zu verschaffen suchten, so sehr
schlössen sie sich nach außen ab und behandelten jeden Fremden, den sog. Gast,
wie einen Rechtlosen. Zu Wasser und zu Land, mit Hab und Gut, mit Leib und
Leben war er fremder Willkür preisgegeben; er durfte wederGewerbe noch Handel
treiben noch sich als Taglöhner verdingen. Die zu seinem Schutz erforderlichen
Rechte, welche das sog. Gästerecht (Fremdenrecht) bildeten, mußte er sich im
einzelnen vom Kaiser oder dem betreffenden Landesherrn erkaufen. Der Dichter
Scheffel verwertet diese Tatsache in seinem Ekkehard sehr geschickt zu einer
kleinen Episode: Als die Herzogin Hadwig von Schwaben dem Kloster St. Gallen
einen Besuch abstattete, wurde sie von den Klosterschülern gefangen genommen
und als sie lächelnd die schlimmen Knaben frug, was das alles solle, trat einer
der Anführer vor, beugte sein Knie und sagte demütig: Wer als Fremder kommt,
ist sonder Schutz und Friede, und friedlose Leute hält man gefangen, bis sie sich
der Unfreiheit lösen: das ist deutscher Brauch.
Bei diesen rohen Zuständen hat die Meßzeit mit ihrem sicheren kaiserlichen
Geleit auf den Reichsstraßen, mit ihren Zoll- und Verkehrserleichterungen, mit
ihrem besonderen Gerichtsschutz, ihrer Gewerbe- und Handelsfreiheit als ein
Vorbote besserer Zeiten eine einzig dastehende glänzende Ausnahme für den
Fremdenverkehr gebildet.
§ 15. Meßfreiheit. Nach dem Reiseschutz bildete in den Meßzeiten die
unbedingte Handels- und Gewerbefreiheit den bei weitem wichtigsten Bestandteil
des Fremdenrechtes. In einem kleinen Büchlein von 1776 wird sie wie folgt ge-
schildert: Mit dem Geleitstage (Mittwoch oder Donnerstag der Vorwoche) fängt
die Meßfreiheit an und endigt Samstag in der dritten Woche nachmittags um drei
Uhr, zu welcher Zeit mit drei Schüssen das Zeichen gegeben wird, daß die Messe
zu Ende sei. Die Meßfreiheit haben nicht allein die hiesigen Bürger und Einwohner,
sondern auch alle fremden, hierher kommenden Personen zu genießen. Sie be-
steht vorzüglich darin, daß ein jeder, er mag vom Handelsstand sein oder nicht,
Handel treiben darf. Alle fremden Kaufleute, Krämer, Hausierer und Handwerks-
leute dürfen ihre Waren frei und öffentlich, so lange die Messe währt, feiltragen
und verkaufen; die Einheimischen können jedermann logieren und bewirten;
jedermann, auch selbst Personen, welche in gerichtlicher Acht sind, haben freies
Geleit und Sicherheit.
§ 1(>. Gerichtsschutz. Der den Meßgästen gewährte besondere Gerichts-
schutz beruhte auf den kaiserlichen Privilegien vom 1360, 1376 und 1465. In dem
ersten erteilte Kaiser Karl IV. den Meßgästen die Freiheit, daß, solange die zwei
Messen dauern, niemand einen anderen in Rechtssachen, die vor dem kaiserlichen
Hofgericht oder vor irgend einem Reichsgericht bereits anhängig gemacht waren,
hier verklagen, kümmern, anfallen oder hindern solle: der Meßgast soll vielmehr
Schutz vor allen derartigen gerichtlichen Maßnahmen genießen und alle ehrlichen
und redlichen Personen freien Zutritt zu den Reichsmessen haben. Im Jahr 1407
erhielt der verschuldete Kaufmann Fritz Hofmann auf Verlangen des Käsers
Ruprecht freies Geleit zur Messe und behielt es auch trotz der Einsprache seiner
Gläubiger und im Jahr 1 475 mußte dem Genfer Kaufmannn Peter Tachon, welcher
schuldenhalber zu Basel verhaftet worden war, die Weiterreise gestattet werden,
da Messe sei und er Geleit habe. Im Jahr 1376 dehnte der Kaiser diese Ver-
günstigung sogar auf diejenigen Fremden aus, welche von den kaiserlichen
Gerichten schuldenhalber in die Reichsacht getan worden waren. Während jeder-
mann auf Grund dieser furchtbaren Vollstreckungsmaßregel des Geächteten Leib
und Gut, wo er es antraf, mit und ohne Gericht angreifen konnte, so sollte er
nunmehr in den Messen und acht Tage vorher und nachher in des Kaisers und
Reiches Schirm, Friede und Geleite in als außer der Stadt, soweit ihr Gericht
gehet, eine Meile Wegs um selbige sein und bleiben. Dieses Privileg wurde 1424
von Kaiser Sigismund und 1516 von Kaiser Maximilian bestätigt. Die hierdurch
erteilte Vergünstigung war um so wichtiger, als die gegen verschuldete Städte
ausgesprochene Reiehsacht sämtliche Stadtbewohner als Solidarschuldner umfaßte.
So wurde Frankfurt durch ein Schreiben des kaiserlichen Hofrichters vom 2. Mai
1402 davon in Kenntnis gesetzt, daß gegen alle Bürger der Stadt Aachen die
Reiehsacht bis zur Bezahlung einer Schuld von 10000 Mark Goldes ausgesprochen
worden sei. In der Zeit von 1430 — 1460 befanden sich ganze Gruppen von Städten
jähre-, ja jahrzehntelang in der Reichsacht, so in der Wetterau Wetzlar, Gießen,
Friedberg, Butzbach, Münzenberg, Lieh, Königstein, Usingen, Weilnau, in Frauken
Wertheim, Würzburg und Ochsenfurth, am Rhein die bankerotte Reichsstadt Mainz,
Andernach, Linz, Bonn, die niederländischen Städte und in Niedersachsen Lüne-
burg. Namentlich die Wetzlarer, welche sich schon 1382 mit ihren zahlreichen
Gläubigern verglichen hatten, konnten die Acht nicht los werden und wurden
noch 1492 als friedlos verfolgt. Ihretwegen hatte Frankfurt viele Streitigkeiten und
Anfeindungen durchzumachen und wurde wiederholt beim Reichshofgericht wegen
Beherbergung der geächteten Wetzlarer verklagt. Ein im Jahr 1431 erwirkter, das
Privileg bestätigender Urteilsbrief des kaiserlichen Hofrichters zu Nürnberg wurde
von dem Reichshofgericht zu Rottweil bei einem erneuten Prozeß in den Jahren
1450 — 61 nur widerstrebend berücksichtigt. Im Jahr 1492 wurde die Stadt von
der erhobenen Beschuldigung, die von Wetzlar auch außer den Messen beherbergt
zu haben, losgesprochen, nachdem ihre Vertreter den ihnen hierüber auferlegten
Eid geschworen hatten. Den wiederholten Verwarnungsschreiben des kaiserlichen
Hofrichters setzte sie jedoch im Interesse ihrer geächteten Meßgäste stets
energischen Widerspruch entgegen und verweigerte den Abgesandten des Hof-
richters den Einlaß in die Stadt.
Neben der vom kaiserlichen Hofgericht ausgesprochenen Reichsacht bereiteten
auch die von den westfälischen Gerichten verfügte Acht, in welche 1468 die Straß-
burger getan, und der Kirchenbann, mit welchem 1507 die Wormser Bürger be-
legt worden waren, dem Meßhandel und der Stadt manche Schwierigkeiten. Papst
Bonifacius hatte jedoch durch eine Bulle von 1396, welche auf seinen Befehl hier
angeschlagen und 1451 von Papst Nicolaus bestätigt wurde, ausdrücklich verfügt,
daß keine Provinz, Stadt oder Bezirk künftig mehr schuldenhalber mit dem geist-
lichen Verbot belegt werden solle. Das neue Reichskammergericht, welches am
31. Oktober 1495 von Kaiser Maximilian zu Frankfurt a. M. im Haus Braunfels
eröffnet wurde, machte einen Unterschied zwischen der Person der Reichsgeäch-
teten und denjenigen, welche mit ihnen Gemeinschaft gehabt hatten.
Der letzte Achtprozeß, in welchen Frankfurt verwickelt war, betraf die Hanse-
städte Danzig und Elbing, welche 1498 auf Betreiben des Thomas Jodeck „mit
großer Ungerechtigkeit" in die Acht gekommen waren.*) Jodeck legte 1503 dem
Bürgermeister Reiß das Ächtungsurteil vor, worauf er den Bescheid erhielt, daß
die Stadt gefreit sei und daß außerdem die von Danzig und Elbing in vielen Jahren
die Frankfurter Messen nicht aufgesucht hätten. Er veranlaßte hierauf wegen an-
geblichen Verkaufs von Danziger Waren als der Achter Gut eine Untersuchung.
Auch gegen den hiesigen Schöffen und Patrizier Bastian Schmitt wurde 1516
eine Anklage wegen Handels mit den genannten Ostseestädten erhoben.
Noch in diesem Jahr erwirkte der Rat von Kaiser Maximilian eine erneute Be-
stätigung des Privilegs von 1376 und zugleich eine authentische Erklärung, wie
*) Hansa-Rezesse, Band IV, S. 12S.
in Anbetracht der neuen Kammergerichtsordnung von 1 4(>ö in Meßzeiten das
sichere Geleit der in die Reichsacht Erklärten zu verstehen sei; danach solle der
Achtprozeß in bürgerlichen Sachen ganz aufgehoben und nur die in die Reichs-
acht verfallenen Landfriedensbrecher selbst nicht mehr geschützt sein, dagegen aber
diejenigen, welche nicht selbst Täter sondern nur insgemein in die Acht getan waren.
Im Jahr 14(>5 erhielt Frankfurt weiterhin von Kaiser Friedrich III. durch zwei
aufeinanderfolgende Privilegien einen besonderen Meßgerichtsstand, wonach
für persönliche und dingliche Arreste gegen alle Meßbesucher nicht deren oft weit
entfernter Wohnsitz, sondern der hiesige Gerichtsstand gegeben war. Orth be-
merkt hierzu, daß dadurch die Handlung sehr befördert worden sei, weil die
Gläubiger viel leichter zum Ihrigen kommen konnten. Zur Errichtung eines be-
sonderen Meßhandelsgerichts ist es jedoch weder damals noch später gekommen.
Dagegen wurde stets von dem ordentlichen Schöffengericht der Grundsatz befolgt,
daß die streitigen Angelegenheiten der Kaufleute zu beschleunigen und am nächsten
Gerichtstage, nicht 14 Tage später zu verhandeln seien. Die abreisenden Meß-
gäste erteilten zu ihrer Vertretung teils ihren Wirten oder sonstigen Geschäfts-
freunden, teils den hiesigen Prokuratoren, deren Zahl im Jahr 1305 vier betrug,
Vertretungsvollmacht. In der erneuerten Reformation von 157S, Teil I, tit. 5, § 33
wurde der uralte Brauch bestätigt, daß, wenn ein Prokurator fremde Parteien
vertritt, er sich die Zwangsvollstreckung gegen seine eigene Person und Güter
gefallen lassen muß. Er hatte daher von vornherein für Rückbürgschaft oder
sonstige Sicherheit zu sorgen. Auch das hiesige Wechselrecht verdankt seine erste
Gestaltung dem Meßverkehr der fremden Kaufleute.
§ 17. Päpstliche Schutzbulle n. Die Stadt erwirkte für ihre Meßbesucher
bei den Päpsten auch verschiedene kirchliche Vergünstigungen und ließ sich
von diesen eine Reihe kaiserlicher Privilegien durch besondere Bullen bestätigen.
Das gesunkene kaiserliche Ansehen ließ eine solche Bekräftigung durch den geist-
lichen Arm als wichtig erscheinen. Zunächst erteilte Papst Bonifacius IX. in einer
Bulle von 1 3*>S die Erlaubnis, in Meßzeiten und 14 Tage vorher und nachher die
Meßopfer und Gesänge fortzuhalten, obgleich unter den Kaufleuten mit dem
Kirchenbann belegte Personen gegenwärtig wären. Im folgenden Jahr bestätigte
er eleu Freiheitsbrief Wenzels von 1 37*>, wonach zu Meßzeiten auch die in der
Reichsacht befindliehen Meßgäste die Meßfreiheit genießen sollten, und befahl
kurz darauf dem Erzbischof von Magdeburg, die Stadt bei allen ihren Freiheiten zu
schützen und tue Übertreter mit dem Banne und anderen Kirchenstrafen zu belegen.
Im Jahr 1478 erlaubte weiterhin Papst Sixtus IV. den Frankfurtern und den
Meßgästen, in der Fastenzeit und an anderen Fasttagen Eier, Milch, Butter, Käse
und andere Milchspeisen gegen Zahlung einer Abgabe von 4 bis 12 Hellern zu
genießen, den Alten und Kranken, auch Fleisch zu essen. Die Stadt ließ sich diese
Rechte zum letztenmal im Jahr 1508 durch den Papst Julius II. bestätigen. Auch
bei dem Erzbischof von Mainz, ihrem unmittelbaren geistlichen Oberhirten und
machtigsten Nachbar, hat sie sich eine Reihe von Schutzbriefen gegen klingende
Münze und sonstige erhebliche Zugeständnisse verschafft.
§ IS. Meßzölle, Zollfreiheiten und Pfeifergericht. In dem Frank-
furter Zollwesen hat keine Klarheit und kein innerer Zusammenhang geherrscht.
Es bildete einen wirren Haufen ehemaliger Reichszölle und städtischer Zölle und
wird nur durch die geschichtliche Betrachtung seiner Einzelheiten einigermaßen
verständlich. Ich beabsichtige ihm ein besonderes Kapitel zu widmen und beschränke
mich an dieser Stelle nur auf einige allgemeine Bemerkungen. Zu den ver-
schiedensten Zeiten, so 1574 von Henri Estienne aus Paris, 1711 von dem Handels-
schriftsteller Marperger und 1781 von der Leipziger Kommerzdeputation, ist
übereinstimmend die geringe Belastung des Frankfurter Meßverkehrs mit Abgaben
rühmend hervorgehoben worden. Die Stadt hat sich mit bescheidenen Erträgnissen
begnügt und nur bei eigenen Finanznöten, wie am Anfang des 15. Jahrhunderts
und im 17. Jahrhundert, wo sie einzelne Abgaben erhöhte oder neu einführte, mit
den Regierungen ihrer Meßbesucher Zollstreitigkeiten gehabt. Weiterhin hat
Frankfurt nicht den freien Durchgangsverkehr durch Stapelrechte gehemmt, welche
den fremden Kaufmann zur Niederlegung, Feilhaltung und Umladung seiner
Waren zwangen. Im allgemeinen zahlten die Meßfremden von ihren ein- und
ausgehenden Gütern dieselben Abgaben wie die Bürger. Es wurde von Pferden
und Geschirr an den Landtoren und auf der Brücke das Wegegeld, am Fahrtor,
auf der Brücke, in der Stadtwage und im Leinwandhaus ein Einfuhrzoll unter der
Bezeichnung „Niederlage", an den Landtoren ein Ausfuhrzoll unter dem Namen
„Steinfuhr" und ferner von durchgehenden Gütern in halber Höhe ein Durchgangs-
und Überschlagsgeld erhoben. Hierzu kamen noch zeitweilig einzelne Umsatz-
steuern, wie das sog. Hausgeld seit 1361, die neue Kaufhausabgabe seit 1590, und
schließlich einige geringe Abgaben von den offenen Läden und den Verkaufs-
ständen auf freier Straße.
Der einzige wirkliche Meßzoll wurde unter dem Namen „Doppelzoll" in der
Herbstmesse vom 15. August, wann die Messe eingeläutet war, bis Samstag in
der dritten Woche nachmittags 3 Uhr an allen Wasser- und Landtoren von den
Meßfremden, nicht von den Bürgern, erhoben. Verschiedene Städte, Klöster und
Standespersonen hatten im Laufe der Zeit in Frankfurt Zollfreiheiten erlangt,
welche jedoch niemals in der Entbindung von allen Zöllen, sondern gewöhnlieh
nur in dem Erlaß der besonderen Fremdenzölle und der Gleichstellung mit den
Bürgern bestanden. In der Zollrolle des Fahrtors waren folgende gefreite Städte
verzeichnet: Die mittelrheinischen Städte Worms (seit 1074), Speyer und Oppen-
heim, die wetterauschen Eidgenossen (1226) Gelnhausen, Friedberg und Wetzlar,
die fränkischen Städte Bamberg und' Nürnberg, die elsässischen Städte Straßburg
(1280), Schlettstadt und Hagenau, die niederrheinische Stadt Aachen und seit 1358
auf Veranlassung des Kaisers Karl IV. Sulzbach in Baiern, Prag und Kolin in
Böhmen und Breslau in Schlesien. Auch Mainz genoß, solange es Reichsstadt
war, Zollvergünstigungen. Die zwischen der Schweizerstadt Bern und Frankfurt
nach altem Herkommen bestehende gegenseitige Befreiung von Zoll und Markt-
geld war dagegen außer Übung gekommen und mit Cöln konnte man sich trotz
aller Streitigkeiten nicht einigen.
Einzelne
Zollerträgnisse
2.
3.
1—3
4.
5.
1—5
Jahr
Zoll und
Krahnen-
Stein-
Zu-
Nieder-
Lein-
wand-
haus
Zu-
Bemerkungen
Weggeld
geld
fuhr
sammen
lage
sammen
Mai
Bis 1389 sind die mit dem .Mai be-
1354/55
—
299
—
ginnenden Rechnungsjahre bei-
behalten, von 1397 ab das vierte
1358/59
603
100
174
877
—
—
Quartal des vorhergehenden
1369/70
873
363
68
1304
—
—
Steuerjahres und die 3 ersten
Quartale des laufenden Jahres
1371/72
918
177
51
1146
—
-
zusammengerechnet.
1376/77
1240
765
187
2192
—
1383/84
2252
580
610
3442
—
—
das beste Geschäftsjahr im Mittel-
1388/89
1157
340
343
1840
—
—
Städtekrieg.
1389/90
1796
264
456
2516
—
"
nach der Cronberger Schlacht.
1397
1498
892
481
2871
6076
410
9357
das zweitbeste Geschäftsjahr im
1400
1 15 1
506
298
225S
3236
562
6056
1406
1052
207
77
1336
1535
364
3235
Nürnberger Handelssperre, das
142S
1249
195
146
1590
1948
669
4061
drittschlechteste Jahr im 15. Jahr-
1438
1057
249
228
1534
1084
386
3004
das zweitschlechteste Jahr.
144S
1672
264
230
2166
2907
527
5600
eines der besten Jahre.
1451
1500
228
153
1881
2412
450
4743
Nürnberger Krieg.
1462
868
24
77
969
1845
78
2892
Mainzer Bistumsstreit, das schlech-
1463
1438
110
121
1669
2254
144
4067
teste Geschäftsjahr im 15. Jahr-
1474
1188
157
82
1427
2398
240
4065
1500
1420
364
98
1882
2090
269
4241
Wenn der Bürger einer solchen gefreiten Stadt sich seines Rechtes bedienen
wollte, mußte er sich zuvor in der Stadtkanzlei einschreiben lassen, ein Freizeichen
lösen und geloben, daß er diese Zollfreiheit nur für sich selbst gebrauchen wolle.
Es wurde mit der eingeräumten Freiheit viel Mißbrauch getrieben. Den großen
italienischen Seidenhändlern, welche sich das Bürgerrecht zu Nürnberg erworben
hatten, sagt man nach, daß sie dies nur deshalb getan hätten, um sich die Nürn-
berger Zollvergünstigungen in Frankfurt zu sichern. Sie brachten um 1577 zu
jeder Messe für einige hunderttausend Gulden Seide und Sammet zum Verkauf
und zahlten für eine kostbare Sammetkiste nicht mehr als 6 Pfennige. Die drei ge-
freiten Städte Worms, Bamberg und Nürnberg mußten alle Jahre an dem ersten
Sitzimgstag des Schöffengerichts vor Maria Geburt (S. September) in einem
feierlichen Aufzug mit blasenden Pfeifern und unter Überreichung gewisser Ge-
schenke, welche in einem gedrehten Becher mit einem Pfund Pfeffer, einem Paar
Handschuhen, einem alten Geldstück und einem zierlichen weißen Stäbchen be-
standen, um die Erneuerung ihrer Zollfreiheit einkommen. Diese merkwürdige,
aus dem Mittelalter überkommene Feierlichkeit hieß das Pfeifergericht und bildete
eine große Sehenswürdigkeit der Messen. J. H. Hermann Fries hat ihr 1752 eine
besondere Abhandlung gewidmet und Goethe ihr Andenken durch seine Schilde-
rung in „Wahrheit und Dichtung" verewigt.
Die alten Zölle sind durch die Visitationsordnungen von 1614 und 1726 ihrem
Betrage nach geregelt, aber erst im Anfang des 19. Jahrhunderts beseitigt worden.
§ 19. Schwere Zeiten 1400—1520. Frankfurt hat seit Ende des 14. Jahr-
hunderts den Meßverkehr, welchen es durch die Gunst seiner Lage und der Zeiten
mühelos erhalten hatte, nur unter vielen Anstrengungen und Sorgen einigermaßen
behaupten können. Glänzende Zeiten wie die von 1383 — 1397 sind erst nach bei-
nahe zwei Jahrhunderten wiedergekehrt und im ganzen fünfzehnten Jahrhundert
nicht zu finden. Frankfurt hat aber hierin nur das allgemeine Schicksal aller
deutschen Städte geteilt und den überall eingetretenen Stillstand und sogar Rück-
schritt auch an dem erheblichen Rückgang seiner Meßeinkünfte deutlich genug
empfunden. Die wichtigsten Momente, welche bei den hiesigen Messen zu diesem
Ergebnis geführt haben, waren: die allmähliche Verdrängung der zahllose fleißige
Hände beschäftigenden deutschen Wolltuchweberei durch die von wenigen kapital-
kräftigen Großhändlern spekulativ betriebene Masseneinfuhr flandrischer und
londoner Tücher, die völlige Untergrabung der Straßensicherheit durch das wüste
Faust- und Kolbenrecht der beutegierigen Raubritterschaft, die Erschwerung
jedes Handelsverkehrs durch die schamlose Vermehrung der Zollstätten und durch
die Münzverschlechterung, die zahlreichen kaiserlichen Achtserklärungen ganzer
Städtegruppen, Zollstreitigkeiten und Besuchsverbote und schließlich die Schikanen
mißgünstiger Nachbarn. Die Messen haben gegen Ende dieses Zeitraumes ein
ganz anderes Aussehen gewonnen. Der bisher stark vorherrschende Mittel-
stand der zahlreich vertretenen Wollweber und anderer Handwerker mußte immer
mehr vor dem Großhändler, welcher die Erzeugnisse ganzer Gegenden mit sich
führte, zurücktreten und in dem beginnenden schweren Konkurrenzkampf unter-
liegen. Aus der Handwerkermesse auf breitester kleingewerblicher Grundlage
wurde allmählich eineGroßhändlermesse auf kapitalistischerGrundlage. Ein drasti-
sches Beispiel für diese Wandlung gibt uns das Wollweberstädtchen Butzbach in
der Wetterau, über dessen innere Angelegenheiten wir genau unterrichtet sind.*)
Die Vermögenssteuer erbrachte daselbst bis 1440 steigende Erträgnisse, war aber
von da ab in erschreckendem Rückgang. Während sie sich im Rechnungsjahr
1434/35 auf 421 Gulden belief, sank sie bis 1463/64 auf 220 Gulden und 1497 98 auf
150 Gulden herab. Diese Zahlen sind bezeichnend für viele andere Kleinstädte,
welche ihr Emporkommen der Wollweberei verdankt hatten. In den Großstädten
Frankfurt, Straßburg, Cöln machte sich der gewaltige Rückgang dieses einen Ge-
werbes weniger fühlbar.
Anstelle des selbstverkaufenden Handwerkers trat auf den Messen immer mehr
der eigentliche Kaufmann, dessen Kapitalkraft und Unternehmungsgeist sich trotz
der schwierigen Zeitläufe immer mehr steigerte. Insofern kann man mit Recht von
einem Aufschwung des deutschen Handels und namentlich des deutschen Handels-
standes reden. Die Verbindungen mit dem Ausland wurden lebhafter, die Einfuhr
und damit auch die Konkurrenz kostbarer ausländischer Waren wie der Seiden-
und Sammetstoffe immer größer. Die eigene Tätigkeit des Einzelkaufmanns ge-
nügte nicht mehr. Es wurden allenthalben Handelsgesellschaften mit großen
Kapitalien und Angestellten gebildet, als deren bekannteste die große Ravensburger
Gesellschaft der Humpiß, Muntprat und Mötelli gelten kann. Sie liefen der bisherigen
reichsstädtischen Gewerbe- und Mittelstandspolitik schnurstracks zuwider und
riefen in den durch sie geschädigten Kreisen den lebhaftesten Widerspruch hervor.
Die Niederlagen des rheinisch -schwäbischen Städtebundes hatten der Fehde-
und Raublust der deutschen Ritterschaft noch mehr Spielraum wie bisher verschafft.
Das Kolben- und Faustrecht hat im 15. Jahrhundert seine höchsten, aber auch
seine letzten Triumphe gefeiert und im Wesentlichen mit dem ewigen Landfrieden
des Kaiser Maximilian von 1495 seinen Abschluß erreicht. Das Frankfurter Archiv
ist voll von Nachrichten über Fehden und Beraubungen der Meßfremden durch
die kleinen und die großen Herren. Diesen Nachrichten verdanken wir jetloch
manche Belehrung über die Meßbesucher und die von ihnen hierher geführten
Waren. Unsere Stadt hat in dieser schweren Zeit manches Raubnest brechen helfen.
Im Jahr 1405 zerstörte König Ruprecht mit Hülfe der vier wetterauschen und der
drei rheinischen Städte Mainz, Worms und Speyer, Schloß Rüdigheim und 3 andere
Raubnester. Im Jahr 1399 wurde die Burg Tannenberg und 1463 Schloß Bickenbach
(jetzt Aisbacher Schloß genannt) von den Frankfurter Söldnern erstiegen und
verbraunt. Die Zahl der Beraubungen und Fehden ist endlos. Von besonders
schwerwiegenden Folgen für den Frankfurter Meßbesuch wurde die am 27. August
I 128erfolgte Beraubung einer oberdeutschen zahlreichen Reisegesellschaft, welche
große Partien Baumwollentücher und Spezereien mit sich führte, durch den
Reichserbkämmerer von Weinsberg, einen der Geleitsherren.
*) Dr. Eduard Otto, Archiv t. hessische Gesch. N. F., Bd. I 1S93, S. 329—44').
§ 20. Anfeindungen und Besuchsverbote. Abgesehen von der all-
gemeinen UngunstderZeiten hat Frankfurt im vierzehnten Jahrhundert viele schwere
Sorgen wegen Aufrechterhaltung seiner Messen gegenüber den vielen gegen sie
gerichteten Feindschaften gehabt. Diese bestanden vornehmlich in wiederholten
rücksichtslosen Versuchen von Mainz, die Meßfremden an sich zu ziehen, in
Zollstreitigkeiten und damit zusammenhängenden Besuchsverboten seitens der
tonangebenden Städte Nürnberg, Cöln und Straßburg, in Streitigkeiten wegen
der Beherbergung von Meßfremden aus den geächteten Städten und in dem nur
mit vieler Mühe unterdrückten Versuch von Nürnberg, eigene Reichsmessen zu
erhalten. Der Kampf mit dieser stolzen Reichsstadt wurde im Jahr 1406 durch
eine gegenseitige Handelssperre eröffnet. Nürnberg verbot seinen Kaufleuten, in
die Frankfurter Messen zu ziehen oder binnen 8 Meilen darum zu kaufen und zu
verkaufen, worauf Frankfurt mit dem gleichen Handelsverbot antwortete. Infolge-
dessen war dieses Jahr neben .1462 das schlechteste des ganzen Jahrhunderts.
Die Einnahmen an Zoll- und Weggeldern sanken auf 1052 B> (1383:2252 Tb),
an Einfuhrgebühren auf 1535 Ib (1397:6076 &), an Krahnengeld auf 207 1b
(1376:765 ft>) und an Ausfuhrgebühren auf 77 Uj (1383: 610 fr) herab. Für den
Stadtsäckel bedeutete dies einen Ausfall von vielen Tausend Pfund Hellern. Die Ur-
sache dieser Handelssperre scheint in Streitigkeiten über Anfang und Ende der Meß-
zeit gelegen zu haben. Die in diesem Jahr erlassene scharfe Ratsordnung setzte mit
dem Hinweis, daß die Messen und Märkte sich bei ihnen fast verzogen hätten,
wieder die alten Termine und deren Ein- und Ausläuten fest und bedrohte die-
jenigen Bürger, welche nicht nach Schluß die Hütten, Kramen und Schreine ab-
brechen und die Häuser zutun würden, mit schwerster Strafe. Dieser erste Streit
zwischen Nürnberg und Frankfurt hat trotz aller Bemühungen des Kaisers
Ruprecht und des Burggrafen Friedrich zu Nürnberg um eine gütliche Beilegung Jahr
und Tag gedauert. Auf kaiserliches Verlangen hob schließlich Frankfurt zuerst
sein Handelsverbot wieder auf.
Wegen Zollstreitigkeiten erließ im Jahr 1410 das mächtige Cöln ein Besui
verbot der Frankfurter Messen, 1412 Straßburg und 1429und 1431 erneut Nürnberg.
Die schwierige Lage, in welche Frankfurt hierdurch geriet, wurde regelmäßig durch
die Eifersucht der benachbarten Reichsstadt Mainz und durch die Schikanen ihres
Erzbischofs vergrößert. Erstere versuchte, die Meßbesucher an sich zu locken,
und letzterer ließ sich die Erneuerung seiner Freundschaft teuer abkaufen. Die
Geschichte dieser gespannten Beziehungen würde einen ganzen Band ausfüllen.
Bereits im Jahr 13S4 hatte die Stadt Mainz ihren Bürgern den Besuch der Frank-
furter Messen verboten und wieviel Freundschaftsverträge sind wegen des sicheren
Geleites mit den Erzbischöfen abgeschlossen, von diesen aufgekündigt und dann
wieder erneuert worden ? So erwirkte Frankfurt im Jahr nach dem ersten Nürnberger
53
Besuchsverbot von dem Erzbischof einen Sühne- und Vereinigungsbrief, worin
dieser unter anderem feierlich versprach, die hiesigen Messen und Märkte bei ihren
Freiheiten zu schützen und zu schirmen. Im Jahr nach dem Cölner Besuchsverbot
kam es zu einem neuen Vergleich mit dem Erzbischof und die seit Jahren
schwebenden zahlreichen Streitigkeiten mit der Reichsstadt Straßburg, welche
schließlich ihren Bürgern den Besuch der Frankfurter Fastenmesse des Jahres 1412
verbot, wurden von den Mainzern benutzt, den Meßverkehr an sich zu ziehen.
Wohl deshalb, weil einer der Streitpunkte das von den Straßburger Schleier-
verkäufern erhobene Hausgeld im Leinwandhaus betraf, wurde der ganze Streit
auch die „Schleierfehde" genannt. Am 5. März 1412 fanden auf dem Rathaus zu
Mainz Verhandlungen statt, über welche Dr. Orth auf Grund eines Uffen-
bachischen Manuskriptes wie folgt berichtet: Die Straßburger hätten wegen vieler
Späne und Irrungen den Ihrigen verboten, die Frankfurter Messe (Fastenmesse
1412) zu besuchen, und angefangen, zu Mainz eine Kaufmannschaft an Schleiern
und anderen Sachen aufzurichten, wozu ihnen die von Mainz ihr Kaufhaus ge-
liehen hatten; als hierauf Frankfurt drei Freunde an den Mainzer Rat geschickt
und ihm Vorhaltungen gemacht, hätte dieser sich entschuldigt und unter anderem
darauf hingewiesen, daß sie eine freie Stadt hätten, woselbst von allen und jeglichen
Landen, oberen und niederen, die Kaufleute ihre Kaufmannschaft zu treiben
pflegten.
Die zahlreichen Streitpunkte und Irrungen zwischen Frankfurt und Straßburg
wegen gegenseitiger Zollübernahme wurden schließlich durch Vermittlung des
Kurfürsten Ludwig von der Pfalz auf einem gütlichen Tage zu Speyer am 19. Juli
1412 beigelegt.*) Straßburg hatte hierzu sechs, Frankfurt sieben Abgeordnete ge-
schickt. Es wurden beiderseits bestimmte Zollbefreiungen und Erleichterungen
zugestanden, welche uns ein deutliches Bild über die damaligen Handelsbezie-
hungen der beiden Städte geben. Die Größe der Straßburger Schiffslast wurde von
18 auf 14 Fuder Weines ermäßigt, der von den Straßburgern mitgeführte Trinkwein
für abgabenfrei erklärt, das Aufbewahren des Weines in Kammern, nicht in Kellern
vorgeschrieben, die Frankfurter in Straßburg von den neuen Zöllen, namentlich
dem Pfundzoll, gänzlich befreit.
Die bereits erwähnte schwere Beraubung der Oberdeutschen durch den Weins-
berger diente den Nürnbergern und die angeblich rechtswidrige Beherbergung der
in der Reichsacht befindlichen Wetzlarern 1431 der Stadt Mainz erneut als Vor-
Frankfurter Messen an sich zu ziehen.**) Diese standen damals in höchster Gefahr
und alles schien sich gegen sie verschworen zu haben.
*) Orth, Reichsmessen, Beilage 54, S. 627— 630; Inventare III, 198.
**) Orth, S. 15, S. 68—72, Beilagen 7—11 (S. 564—568); Fries, Pfeifergericht, S. 70— 89.
54
Zunächst verbot Nürnberg seinen Bürgern bei Leib und Gut, mit Kaufmann-
schaft oder Habe zu der nächsten Fasten messe( 1429)zu kommen, und suchte auf dem
Städtetag zu Konstanz mit den oberdeutschen und ferner auch mit den niederländi-
schen Städten eine Einigung herbeizuführen, daß keine von ihnen während einerReihe
von Jahren die Frankfurter Messen besuchen und um Geleitvon diesen bitten solle,
bis die Geleitsherren genügende Gewähr für ein sicheres Geleit und hinreichenden
Schutz gegen die auf allen Straßen herrschende Unsicherheit geben würden. Außer
dem Weinsberger hatteauch der Markgraf Bernhard von Baden bei seiner Fehde
mit Straßburg auf dem Rhein Tätlichkeiten und sonstige Plackereien gegen die
reisenden Kaufleute verübt. Wenngleich dieser gegen die Geleitsherren gerichtete
Städtebund nicht zustande kam, so hatte doch das energische Vorgehen von Nürn-
berg und der im Jahr 1429 von seinen Kaufleuten unterlassene Besuch der beiden
Frankfurter Messen zur Folge, daß die Geleitsherren zwecks Erhaltung ihrer Geleits-
geldeinnahmen Unterhandlungen einleiteten und auf Anregung des Kurfürsten von
Mainz zu Würzburg einen gütlichen Tag abhielten. Zuerst richtete der Erz-
bischof Konrad von Mainz ein Schreiben an den Pfalzgrafen Ludwig bei Rhein,
worin er mit Rücksicht auf das scharfe Nürnberger Besuchsverbot und die Ab-
rede der Städte die Besorgnis aussprach, daß, wenn die Messe erst einmal zu-
rückginge, sie künftig auch unterbleiben und in langen Jahren nicht wieder in Gang
kommen würde. Dadurch würde aber ihnen, den Fürsten, die dahin zu geleiten
hätten, eine große Herrlichkeit abgehen und auch allen anderen gemeinen Landen
und Leuten ein schwerer und unwiederbringlicher Schaden entstehen und er-
wachsen; es wäre ihm herzlich leid, daß solche Messen, die so bedächtlich,
ordentlich und redlich vom heiligen römischen Reiche zu dessen Ehren und allen
gemeinen Landen zur Seligkeit, Nutzen und Frommen gesetzt und bedacht worden
seien, also abgehen sollten. Der Kurfürst lad alsdann den Pfalzgrafen, seinen lieben
Oheim den Markgrafen Friedrich von Brandenburg, seinen Freund den Bischof
von Würzburg und die Städte Nürnberg und Frankfurt auf Sonntag den 2b. Januar
1430 nach Würzburg zu einer gütlichen Unterredung und Besprechung ein, auf
welche Weise ähnlichen Vorkommnissen vorzubeugen und die Kaufleute mit ihrem
Leib und Gut künftig besser zu geleiten wären und die Straßen sicher bereisen
könnten. Der Frankfurter Rat richtete im Anschluß hieran am 17. Januar 1430
noch ein besonderes Schreiben an Nürnberg mit der Bitte, ebenfalls seine Freunde
dorthin zu schicken, damit sie erzählen könnten, worin ihr und der Ihrigen
Gebresten bestehe.
In dieser kritischen Zeit machte sowohl Mainz wie Nürnberg den Versuch,
den in Frage gestellten Frankfurter Meßverkehr an sich zu ziehen. Er ist vor-
nehmlich an dem von selbst gegebenen Gegensatz der beiden auf das gleiche Ziel
gerichteten Bestrebungen gescheitert. Nürnberg erstrebte und erwirkte auch an-
scheinend ein Privileg des Kaisers Sigismund zu einer eigenen, großen Reichs-
messe, welche vier Tage nach Ostern beginnen, 24 Tage dauern und so gehalten
werden solle, wie vor Jahren die zu Prag bei Vorzeigung des dortigen Heiligtums.
In seiner energischen Weise verbot es zugleich seinen Kaufleuten für das Jahr
1431 erneut den Besuch der Frankfurter und während vieler Jahre auch den Besuch
der Messen zu Nördlingen, welche nach den hiesigen die bedeutendsten waren.
Frankfurt setzte sich zunächst mit dieser mitbedrohten Reichsstadt in Verbindung
und schickte Ende 1432 seinen bedeutendsten Staatsmann, Walter Schwarzen-
berger, zum König Sigismund nach Siena in Italien, um ihn an die von seinen
Vorfahren im Reich gegebenen Versprechen zu erinnern. Der König hatte
anseheinend schon im Januar 1432 dem Herzog Wilhelm von Bayern, als
seinem Statthalter und Beschirmer des damaligen Konzils zu Basel, die Kom-
mission übertragen, die drei Städte Nürnberg, Frankfurt und Nördlingen vor-
zuladen und zu hören. In dem auf den Sonntag Judica anberaumten Baseler
Verhandlungstag führte Nürnberg aus, daß seine Messe nach der Frankfurter und
vor der Nördlinger Frühjahrsinesse stattfinden solle, legte für deren Nützlichkeit
die Atteste von 20 Grafen und Herren der Umgegend vor und verlangte von Frankfurt
den Nachweis des Schadens, welcher ihm durch die neue Messe entstehen könne.
Dieses brachte hierauf folgende 30 Atteste bei : die der Kurfürsten von Mainz, Cöln
und der Pfalz, der Grafen und Städte der Wetterau, am Oberrhein und im Elsaß,
der Herzöge zu Jülich, Cleve und Berg, der Reichsstädte Augsburg, Cöln und
Aachen, der schweizer Städte Zürich und Genf und der niederländischen Städte
Mecheln, Löwen, Brüssel, St. Trond im Stift Lüttich, Mastricht und anderer. In
diesen Attesten wird die Schädigung und andererseits der Nutzen der hiesigen
Messen in folgenden drei Hauptpunkten erblickt: erstens, weil alle Kaufleute von
Böhmen, Mähren, Schlesien und Oesterreieh und sonst vom Oberland ihr Gewerb
zu Nürnberg und nicht mehr zu Frankfurt treiben würden, zweitens, weil ein
merklicher Schaden für alle Niederländer aus Brabant, Flandern, Holland, aus
Westfalen, dem Bergischen, Clevischen und anderen an den Rheinstraßen gelegenen
Landen durch die Reise bis Nürnberg entstehen würde und Frankfurt für sie besser
gelegen sei. drittens, weil die Stadt allen deutschen Kaufleuten zu Wasser und zu
Land am allcrgelegensten sei.
Der Pfalzgraf drückte sich von einer Entscheidung der Streitfrage durch (\v\)
weisen Spruch herum, daß die Erklärung des Kaisers einzuholen sei. Ob diese jemals
erfolgt ist, habe ich nicht feststellen können. Aus dem Jahr 1 434 ist ein Schreiben des
Walter Schwarzenberger vorhanden, worin er berichtet, daß die Nürnberger Messe
der Frankfurter unschädlich sein solle und daß er die Sache nicht, wie er gern wolle,
abmachen könne; es sei nötig, daß der Senat eine Botschaft an den Kaiser schicke.
So viel ist sieher, daß die der Stadt Nürnberg verliehene Messe unterblieben ist.
Außer Nürnberg machte, wie bereits erwähnt, in dieser schwierigen Zeit auch
die Stadt Mainz den erneuten Versuch, den Meßverkehr an sich zu fesseln. Sie
hielt die zur Fastenmesse des Jahres 1431 ziehenden Kaufleute und Schiffer auf
und versuchte sie zu nötigen, mit ihren Gütern und Waren bei ihr Markt zu halten.
Auf Beschwerde des Rates erließ Kaiser Sigismund im März von Nürnberg aus
zwei scharfe Verwarnungsschreiben an die Stadt Mainz und an die Meßkaufleute.
In dem ersteren befahl er, die Stadt Frankfurt bei ihren von alters wohlhergebrachteri
und von den Kaisern stattlich privilegierten Reichsmessen unbeeinträchtigt zu
lassen, ihre Neuerung von Stund an gänzlich abzutun und die Kaufleute un-
gehindert die Frankfurter Messe besuchen zu lassen; in dem zweiten aber verbot
er den Kaufleuten, weder zu Mainz noch anderswo ihren Markt zu halten, sondern
selbigen in Frankfurt fortzusetzen. Die Stadt Mainz, welche wohl von den Nürn-
berger Meßgelüsten Kenntnis hatte und sich den Raub sichern wollte, behandelte
diese kaiserlichen Befehle wie Luft, fuhr in ihrem Vorhaben unbeirrt fort und schickte
sogar an alle damals in der Fastenmesse versammelten Kaufleute einen offenen unter-
siegelten Einladungsbrief zum Besuch der zwei Jahrmärkte, welche sie fürderhin
in ihrer Stadt in der Fastenzeit vier Wochen lang von Sonntag Invocavit bis Judica
(6. bis 2. Sonntag vor Ostern) und im Herbst 14 Tage vor Maria Himmelfahrt
(1. bis 15. August) abzuhalten vorhätte. Auf Beschwerde von Frankfurt erneuerte
Kaiser Sigismund Ende Juni von Nürnberg aus in verschärfter Form sein Ver-
warnungsschreiben an Mainz und ersuchte zugleich in einem offenen Brief mit
aufgedrucktem kaiserlichen Insiegel die Kaufleute und alle andern Besucher
der Messe, sich an die Mainzer Einladung nicht zu kehren, sondern die Frank-
furter Reichsmessen wie von alters herkömmlich zu besuchen.
Die Mainzer Versuche wurden nach einer Reihe von Jahren erneuert. Im Jahr
1458 erließ Kaiser Friedrich auf die Vorstellungen des Rates wiederum ein scharfes
Schreiben an die Stadt Mainz, einen offenen Brief an die Kaufleute und zugleich
zwei Schreiben an die Kurfürsten zu Mainz und von der Pfalz. In letzterem wird
gesagt, daß etliche um Frankfurt gelegene Städte sich unterstanden hätten, ohne
kaiserliche Vergünstigung Jahrmessen und Märkte zu errichten. Nachdem die
Freistadt Mainz bei dem Streite zwischen Diether von Isenburg und Adolf von
Nassau um das Erzbistum am 28. Oktober 1462 durch Verrat in die Hände des
letzteren gefallen war, gab dieser 1463 den Kaufleuten die Abhaltung von
neuen Jahrmärkten bekannt und ersuchte sogar den Kaiser um deren Privi-
legierung. Zur Abwendung dieser großen Gefahr mußte der Rat besondere
Gesandtschaften nach Mainz und an den kaiserlichen Hof schicken, welche auch
den gewünschten Erfolg hatten. Daß in Mainz vier landesherrliche Märkte
abgehalten worden sind, ist aus einer Verfügung des Erzbischofs Berthold vom
Jahr 1488 zu ersehen.
§21. Verhältnis zu an deren Reichsmessen. Im Mittelalter hat es nur
eine einzige, allgemeine große deutsche Reichsmesse gegeben: die Frankfurter.
Alle übrigen sind nur von vorübergehender Bedeutung oder auf erheblich engere
Kreise beschränkt gewesen. In erster Linie verdient die Nördlinger Reichsmesse
der Vergessenheit entrissen zu werden.
Sie hat von alters her neben der Frankfurter bestanden, wurde 14 Tage nach
Pfingsten abgehalten und während ihrer Blütezeit im 15. Jahrhundert von allen
fränkischen und schwäbischen, ferner von Straßburger, Basler, Frankfurter und
einzelnen Cölner Kaufleuten besucht. Mit ihr hat keine Rivalität bestanden. Da-
gegen scheinen die zwei Straßburger Messen an Johanni und an Weihnachten,
welche 1379 durch Privileg des Kaisers Wenzel verliehen, aber erst nach den Be-
stätigungen des Kaisers Sigismund von 1414 und 1436 allmählich mehr in Auf-
nahme gekommen waren, ausgesprochenen Konkurrenzzwecken gedient zu haben.
Sie vermittelten namentlich den Verkehr mit Lothringen, Burgund und Frankreich
und entzogen diesen zum guten Teil den Frankfurter Messen. Auch die Reichs-
städte Speyer und Worms erlangten Meßfreiheiten, welche der Frankfurter Rat
als schädlich betrachtete. Im Jahr 14S0 trug er daher Bedenken, dem Begehren von
Speyer entsprechend deren neues Meß-Privileg hier anzuschlagen, und Worms hat
zu den benachbarten Städten gehört, welche den hiesigen Meßverkehr wiederholt
an sich zu ziehen versucht haben.
Die größte und gefährlichste Konkurrenz ist Frankfurt aber bald nach 1500 im
Elbegebiet in den Leipziger Messen entstanden. Je mehr die Kultur in dem deut-
schen Kolonisationsgebiet und in den slavischen Landen nach Osten vordrang,
desto größere Bedeutung mußten sie als Absatzgebiete für den Frankfurter Meß-
handel gewinnen. Die hierher gebrachten Spezereiwaren und Seidenstoffe, die
englischen, flandrischen und rheinischen Tücher, der Elsässer und Rheinwein
wurden von hier meistens nach Norden und Osten verkauft. In diesen Beziehungen
hat von Anfang an der Schwerpunkt des Frankfurter Handels beruht. Durch das
Emporkommen der drei Leipziger Messen an Neujahr, nach Ostern (Jubilate) und
Lude September (Michaeli), welche durch die kaiserlichen Privilegien von 1497
und 1507 ihre Bestätigung erhielten und von den meisten sächsischen Landesherren
kräftig unterstützt wurden, ist den hiesigen Messen der direkte Verkehr mit dem
östlichen Deutschland und dem europäischen Osten allmählich abgeschnitten
und dieser aufnahmefähige große Kundenkreis weggenommen worden. Der be-
deutende Pelzhandel, welcher die Meßstadt Frankfurt zum wichtigsten Einkaufs-
platz der rheinischen Kürschner gemacht hatte, setzte sich allmählich in dem
nähergelegenen Leipzig fest und unter den ersten Leipziger Meßbesuchern befanden
sich die Nürnberger Kaufleute, welche ihre wichtigsten Absatzgebiete im Osten
hatten und sich nunmehr den Umweg über Frankfurt ersparen konnten. Unsere
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Stadt hat sich jedoch trotz dieser gefährlichen Konkurrenz noch zwei Jahrhunderte
lang ihre Stellung als erste deutsche, ja als erste mitteleuropäische Meßstadt er-
halten und erst am Anfang des achtzehnten Jahrhunderts ihre vierhundertjährige
Vorherrschaft an Leipzig abgetreten. Die kaiserliche Privilegierung der drei
Leipziger Messen, welche hierdurch zu Reichsmessen erhoben wurden, muß von
dem Frankfurter Rat nicht als eine gefährliche Schädigung seiner eigenen Messen
betrachtet worden sein, da er, soviel bisher bekannt, dagegen keine Schritte beim
Kaiser, dem Kurfürsten von Sachsen oder dem Rate der Stadt Leipzig unter-
nommen hat.
§ 22. Warenverkehr. In dem langen Zeitraum von 1400 — 1520 war der
aus den Zolleingängen ersichtliche Warenumsatz erheblichen Schwankungen
unterworfen und durch die schweren Zeiten stark gedrückt. Von einer Blütezeit
kann keine Rede sein, wie dies wiederholt behauptet worden ist. Die durch die
verschiedenen Besuchsverbote und durch die Mainzer Schikanen verursachten
großen Ausfälle der Jahre 140h, 1410, 1412, 142') und 1431 habe ich bereits er-
wähnt. Auch während des für die Reichsstädte günstig verlaufenden Nürnberger
Krieges von 1449 — 1453 blieben viele oberdeutsche Kaufleute aus und es bestanden
lebhafte Besorgnisse wegen des schwächeren Besuchs. Der Verkehr hat niemals
nur annähernd den Umfang der Glanzjahre 1383 — 1397 gehabt und im Jahr 1462
zur Zeit des Mainzer Bistumsstreites bei vollständiger Geschäftsstille seinen
niedrigsten Stand erreicht. Die Einnahmen im Leinwandhaus sanken damals
auf 78 Tb (1448: 527 11, ), an Krahnengeld auf 24 lt. (1409: 240 Tb), an Ausfuhrzöllen
auf 77 tb (1448: 230 Tb). In der Ostermesse 1463 war das Leinwandhaus ge-
schlossen und an den Krahnen wurde nicht ein einziges Stück Gut gehoben. Die
politischen Ereignisse und die verschiedenen Handelsverbote spiegeln sich in
ihren unheilvollen Wirkungen getreulich in den Zollausfällen wieder. Das erste
Nürnberger Verbot vom Jahr 1406 drückte den Umsatz fast auf die Hälfte her-
ab, infolge des zweiten Verbotes sank die Warenzufuhr um ein gutes Drittel.
Im Jahr 1438 erbrachten die Zoll- und Weggelder nur 1057 11,, im Jahr i47l
sogar nur 800 \h. Am besten waren die Jahre 1447—1449. Auffallend ist der
fortgesetzte Rückgang der Einfuhrzölle (Niederlage). Von 6076 Tfc im Jahr 1397
gingen sie binnen drei Jahren auf etwa 3000 IL, bis 1428 auf 2000 IL und 1438
sogar bis auf 1100 ib zurück. Im Jahr 1520 ertrugen sie 1400 Tb. Nur in den
siebziger Jahren stiegen sie auf 3300—3700 Ib. Den größten Schwankungen
waren die Leinwandhausgebühren unterworfen. Von 1397 — 1419 steigerten sie
sich von 410 auf 757 Tb, gingen dann bis 1438 auf 386 ir. zurück und schwankten
dann fast 100 Jahre zwischen 200—470 Ib (1481). Im Jahr 1504 war infolge der
kriegerischen Unternehmung gegen den in die Reichsacht erklärten Pfalzgrafen
Ruprecht bei Rhein, bei welcher die schwäbischen Städte den Kaiser unterstützten,
und bei der herrschenden Unsicherheit der Straßen kein Gast aus Schwaben ge-
kommen und die Messe so schlecht und armselig, wie man es nie in diesen
Landen gesellen hatte.
Trotz des unleugbaren Rückganges oder wenigstens Stillstandes hat die hiesige
Messe ihre herrschende Stellung behauptet. Ihr Besuch war für jeden größeren
deutschen Kaufmann nach wie vor eine unabweisbare Notwendigkeit, wie wir dies
zur Genüge aus den bereits erwähnten Geschäftsbüchern der Regensburger
Handelsherren Wilhelm und Matthäus Runtinger (1383 — 1407), denjenigen des
Ulmers Ott Ruland (1444 — 14b4), der Frankfurter Blumengesellschaft in Venedig
(I4')2 — 1 404) und aus dem Briefwechsel zwischen dem großen Nürnberger Buch-
händler Anton Koberger und seinem Basler Berufsgenossen Johann Amerbach
(1493 — 1504) ersehen können. Keiner von ihnen konnte sich dem Frankfurter
Meßbesuch entziehen. Ott Ruland*) brachte auf die hiesigen Messen faßweise
Paternoster (Rosenkränze), von welchen er in der Fastenmesse 1447 auf Kredit
10 Posten im Gesamtbetrag von 850 fl., darunter sieben an Cölner und einen an
Endres Paternoster zu Frankfurt für 130 fl. verkaufte, und weiterhin viele tausend
Dutzend Salzburger Tafeln, welche er zu Salzburg und zu Braunau durch drei nur
für ihn auf feste Rechnung arbeitende Handwerker herstellen ließ und hier an
Kaufleute aus Cöln, Aachen und Dorneck (Tournai) verkaufte. Im Jahr 144') gibt
er die Größe seines hiesigen Lagers mit 3t>55 Dutzend guter Arbeit, 931 Dutzend
Ausschuß und 55 Dutzend Wagtafeln an. Andererseits kaufte er hier von dem
Aachener Tuchhändler Jan Hagen für mehrere tausend Gulden hunderte von
grünen, roten, lichtblauen, kornblumigen und hellfarbigen Tuchen und von Kaspar
von Dorneck 50 bis 100 geringere Arrastuche. Seine größte Bestellung machte
Ott Ruland in den Messen des Jahres 1450, wo er für fast 600 fl. 100 Arrastuche
und für etwa 6400 fl. 576 Aachener Tuche einkaufte. Er verkaufte sie meistens
wieder an zwei Geschäftsleute zu Braunau, den Rest in Krems, St. Polten und in
Wien, wo er durch einen Vetter, Hans Ruland, vertreten wurde. Auch dieser
besuchte die Frankfurter Messen. Die Verkäufe erfolgten oft ohne irgendwelche
Anzahlung auf Kredit bis zur nächsten Messe und machten den regelmäßigen
Besuch der Messen für Gläubiger wie Schuldner zur Notwendigkeit. Die über
die Schuld ausgestellten, besiegelten Briefe und die Geschäftsbücher des Ruland
blieben daher auch in seiner hiesigen Herberge bei dem Hauswirt, dem Meister
Jost Seidensticker auf dem Kornmarkt, zur Aufbewahrung liegen.
Das Tuchgeschäft hatte noch die gleiche Bedeutung wie im vierzehnten Jahr-
hundert; es war aber ein anderes geworden. Die gemeinen deutschen Wollweber-
tuche viiin Rhein und der Wetterau waren mehr und mehr durch die in Stoff und
Färbung feineren niederländischen und englischen (londonschen, lundiseheii)
*) Ott Rulands Handlungsbuch, herausgegeben vom literarischen Verein 1843.
Tücher verdrängt worden. Ich habe die letzteren zuerst im Jahr 1343 erwähnt
gefunden. Ihr Import lag in den Händen der Cölner Großkaufleute, welche sie
von dem großen hansischen Komtor in London, dem Stahlhof, direkt auf die hiesigen
Messen brachten und ein fortgesetztes Wanderlebenzwischen diesen beiden Plätzen
führten. Jede Störung in dem Handelsverkehr zwischen England und der deutschen
Hanse mußte sich sofort bei dem Frankfurter Meßverkehr fühlbar machen. Von hier
aus wurden diese ausländischen Tücher namentlich durch die Nürnberger Kauf-
leute nach Breslau, Prag, Krakau, Wien und Venedig befördert. Über den wach-
senden Anteil des Gewandhandels an dem Güterverkehr zwischen Frankfurt und
Nürnberg erhalten wir durch eine neuere Arbeit von Johannes Müller wertvolle
Aufklärungen.*) Gestützt auf den Umstand, daß seit 1422 das ganze Nürnberger
Geleitswesen fest geregelt und namentlich die als Freßgelder bezeichneten Ge-
leitskosten im Verhältnis zu dem Gewicht und der Warengattung auf die Mit-
reisenden umgelegt wurden, war es dem Verfasser möglich, für den Güterverkehr
und insbesondere für den Gewandhandel bestimmte Zahlen zu ermitteln. Das
Nürnberger Meßgeleit bildete meist lange Karawanen von berittenen Kaufleuten,
vierspännigen Frachtwagen und zahlreichen Geleitsleuten. Zur Herbstmesse des
Jahres 1446 waren lediglich 86 Reiter von Nürnberg, Regensburg, Straubing und
Landshut in vier Abteilungen ohne Wagen nach Frankfurt geleitet worden; und
obgleich bei der Rückkehr nur ein kleiner Teil von diesen wieder mitreiste, setzte
sich die Meßkarawane aus 51 berittenen Nürnberger, Regensburger und Passauer
Kaufleuten, 69 vierspännigen Frachtwagen mit ihrer Bedienung und dem Gefolge
der Geleitsreiter, mithin im Ganzen aus etwa 250 Menschen, 450 Pferden und 69
Wagen zusammen. Hierdurch werden andere Angaben über die Größe des Nürn-
berger Meßgeleites vollauf bestätigt. Der Güterverkehr dieser Herbstmesse war
hiermit keineswegs erschöpft, da ein großer Teil der schweren Massengüter,
welche die Fuhrkosten auf der Achse nicht vertrugen, bis Bamberg zu Wasser gingen.
Im Jahr 1476 wurden nach der Freßgelderberechnung 7828 Zentner im Nürnberger
Meßgeleit zu Land befördert, in weniger guten Jahren nur 5 — 6000 Zentner. u
nach einer Berechnung des Nürnberger Rates aus dem ersten Drittel des folgenden
Jahrhunderts noch rund 30000 Zentner (10000 zu Tal, 20000 zu Berg) schwerer
Güter wie Wein, Getreide, Schwefel, Eisen, Blei, auf dem Wasserweg bis Bamberg
hinzukamen. Hiernach schätzt Johannes Müller den gesamten Güterverkehr
zwischen Frankfurt und Nürnberg am Ende des 15. Jahrhunderts auf 35000 Zentner
im Jahr. Auf den Gewandhandel entfielen im Jahr 1476 1834 Zentner, was 158' ■
Saum zu 4 Zentner oder 1 1 004 Tuche (der Saum zu 24 Tuchen gerechnet) ergeben
*) Johannes Müller, Geleitswesen und Güterverkehr zwischen Nürnberg und Frankfurt
am Main im 15. Jahrhundert, in der Vierteljahrsschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte
von Bauer, Bd. V, 1907. S. 172—196.
würde. An diesem Quantum war Heinrich Wolf von Nürnberg um diese Zeit mit
etwa 60 Saum, Siegmund Gossembrot mit etwa 50, andere mit 18 — 20 beteiligt.
Ott Ruland hatte um 1450 10 bis höchstens 24 Saum Aachener und 2 — 4 Saum
Arrastücher von Frankfurt bezogen. Nimmt man die von diesem gezahlten Preise
von 200 — 240 Gulden in Gold für den Saum oder 8 — 10 Gulden für das Stück Tuch
an, so hat im Jahr 1470 allein der Tuchverkauf von Frankfurt nach Nürnberg einen
Wert von rund 100000 Gulden in Gold gehabt. Allerdings war gerade die Herbst-
messe 1476 nach Beendigung der Belagerung von Neuß eine besonders glänzende
gewesen. Der Kaplan am Münster zu Basel, Hans Knebel, erzählt in seinem Tage-
buch, daß lange Zeit nicht so viel Waren wie in dieser Messe gewesen seien, da
die geldbedürftigen Fürsten wegen des Geleitsgeldes die Kaufleute sicher dorthin
geleitet hätten.*)
Besonders hervorheben möchte ich noch, daß auch zahlreiche Nürnberger
Handwerksmeister wie Rotschmiede, Flaschner, Plattharnischmacher, Gürtler,
Spengler, Kürschner und Meßschmiede an dem Frankfurter Meßgüterverkehr
beteiligt gewesen sind.
Mit der zunehmenden Einfuhr der Baumwolle kamen auch die im Schwaben-
land verfertigten billigen Baumwollenstoffe (Barchente) und sodann nach wie vor
die westfälische und die St. Galler Leinwand massenweise zum Verkauf. Die
deutsche Barchent- und Leinweberei hat sich lebenskräftiger und leistungsfähiger
erwiesen wie die Wollweberei. Die Frankfurter Blumengesellschaft exportierte große
Mengen von Münsterscher und Osnabrücker Leinwand nach Venedig, um dagegen
italienische Seidenstoffe und Spezereiwaren einzuhandeln. Die Nachfrage nach
Luxus- und Modeartikeln hatte sich gewaltig gesteigert und für alle diese war die
Frankfurter Messe der Marktplatz. Luther nennt in seiner Schrift vom Kaufhandel
und Wucher Frankfurt „das Silber- und Goldloch, dadurch aus deutschen Landen
fließt, was nur quillt und wächst bei uns und gemünzt und geschlagen wird. Wenn
es zugestopft würde, dürfte man jetzt die Klage nicht hören, wie allenthalben eitel
Schulden und kein Geld, alle Lande, Städte mit Zinsen beschwert und ausge-
wuchert sind."
Ein ganz neuer, äußerst wichtiger Handelszweig entwickelte sich seit der Er-
findung der Buchdruckerkunst in dem beginnenden Buchhandel. Er bildet ein
Ruhmesblatt in der Frankfurter Handelsgeschichte. Von dem Zeitpunkt an, da
zuerst von einem regelrechten Handel mit gedruckten Büchern die Rede sein
kann, also gegen das Jahr 1480 hat die Frankfurter Buchhändlermesse als ein neuer
selbständiger Bestandteil des großen Meßverkehrs ihren Anfang genommen. Alle
großen Buchdrucker und Händler mußten sie alljährlich besuchen und trafen sich
zugleich mit den gelehrtesten Schriftstellern der Zeit. Im Jahr 1484 finden wir hier
*) Basler Chroniken. Bd. IM, S. 50.
den berühmten Vertreter des Realismus Johannes Heynlin von Stein (de Lapide),*)
welcher seinem Kloster, dem Karthaus zu Kleinbasel, als Geschenk 4 Pfd. Zucker,
1 Pfd. Ingwer, 1 Pfd. Pfeffer und 1 Pfd. Näglein mitbrachte.
Nachdem bereits im Jahr 1478 die zwei Basler Drucker Johann Amerbach und
Michael Wenszler die hiesigen Messen besucht hatten, entwickelte sich der buch-
händlerische Verkehr binnen weniger Jahre so rasch, daß bereits in der Fasten-
messe des Jahres 1485 der Mainzer Erzbischof den Versuch machte, den Rat zu
einer Bücherzensur zu bestimmen. In das neue Jahrhundert tritt Frankfurt als der
allgemein anerkannte Mittelpunkt des deutschen, ja des europäischen Buchhandels
ein und der größte deutsche Buchhändler, Anton Koberger von Nürnberg, spricht
von dieser seiner Bedeutung als einer sich ganz von selbst verstehenden Tatsache ;
von dem Ausfall der Frankfurter Messe hing das Geschäft überhaupt ab.**)
„So wird kein Buch wohl in der Welt
„Gedruckt, man find es da um Geld,
„Wodurch ihr wächst ein Nam' sehr werth
„Auf weitem Meer und gantzer Erd."
Hugo Favolius.
§ 23. Übergangszeit von 1520 — 1560. Der hier zu einem besonderen
Kapitel zusammengefaßte kurze Zeitraum von vierzig Jahren ist durch schroffe
Gegensätze, leidenschaftliche Kämpfe, kirchliche, soziale und wirtschaftliche Um-
wälzungen gekennzeichnet. Die alten Grundlagen und Formen im Betriebe der
Gewerbe und des Handels hatten sich überlebt und neue waren noch nicht durch-
gedrungen oder wurden nicht verstanden. Deutschland war alt geworden und be-
gann, dem zunehmenden Einfluß des emporstrebenden Auslandes anheimzufallen.
Der große Frankfurter Meßhandel wurde nicht nur hinsichtlich des Warenverkehrs
sondern auch hinsichtlich der Träger dieses Verkehrs international; seine Bilanz
wandelte sich aus einer aktiven immer mehr zu einer passiven um. Diese Tat-
sache wird auch nicht durch die erhebliche Steigerung der Zahlen und durch die
damals lebenden, glänzendsten Vertreter des deutschen Handels, die Fugger,
Welser, Imhoff, erschüttert. Mit den großen ausländischen Staatsbankerotten um
1560 brach ihre überschwängliche Herrlichkeit rasch zusammen und Deutschland
verlor hierbei an Sparkapitalien mehr, als während des ganzen 16. Jahrhunderts
die spanischen Karawellen an Gold und Silber aus dem westindischen Märchen-
land nach Europa gebracht hatten. Der dreißigjährige Krieg hat nur mit grau-
samer Hand dasjenige vollendet, was sich schon hundert Jahre vorher im wirt-
schaftlichen Leben angebahnt hatte.
Frankfurt hat infolge seiner hervorragenden Lage das seltene Glück gehabt,
nicht nur zur Glanzzeit des deutschen Aktivhandels sondern auch bei dem vor-
*) Basler Chroniken, Bd. I, 1872, S. 345, Anm. 1.
"*) Friedrich Kapp, Geschichte des deutschen Buchhandels 1886, S. 342—359, 448 ff.
dringenden Handel der Ausländer der erste deutsche Meßhandelsplatz gewesen
zu sein. Bezeichnend ist, daß sich nach dem Tode Kaiser Maximilians die Könige
von Spanien und von Frankreich um die deutsche Kaiserkrone beworben haben
und daß das Geld des deutschen Kaufmanns Fugger für den Spanier entschieden
hat. Ringsum machte sich das Ausland von der deutschen Handelsherrschaft frei.
1535 siegten die Dänen und Schweden über Lübeck und 1558 hob die Königin
Maria von England alle Handelsvorrechte der hanseatischen Kaufleute auf. Das
deutsche Reich zerbröckelte immer mehr. Die schweizer Eidgenossen, welche 1385
dem großen rheinisch-schwäbischen Städtebund beigetreten waren, Lothringen
und die Niederlande waren dem Reich verloren und können in diesem Zeitraum
nicht mehr zu Deutschland gerechnet werden.
Der Kreis der die Frankfurter Messen besuchenden Ausländer erweiterte sich
immer mehr und hat gegen 1600 seine größte Ausdehnung erreicht. Die Menge der
italienischen und niederländischen Mode-, Luxus- und Kunstgegenstände ver-
größerte sich fortgesetzt. Die Buchhändlermesse wurde von allen europäischen
Buchhändlern besucht. Die Einfuhr von ostindischen Spezerei-, Material- und Farb-
waren, von italienischen und niederländischen Seiden- und Halbseidenstoffen nahm
eine ungeahnte Ausdehnung. Hierbei verloren die altbekannten Cölner und Nürn-
berger Geschäftshäuser immer mehr ihre Vorherrschaft als Zwischenhändler.
Während die Oberdeutschen im Mittelalter die schweizer und tiroler Alpenpässe
und durch sie die Wareneinfuhr aus Italien ausschließlich beherrscht hatten, er-
scheinen allmählich immer mehr italienische Kaufleute diesseits der Alpen, besuchen
zunächst die Frankfurter Messen und setzen sich dann vielfach als Spezerei- und
Seidenhändler in den großen deutschen Handelsstädten wie Augsburg, Nürnberg
und Cöln fest. Als Herkunftsorte der italienischen Meßgäste werden genannt:
1490 Mailand, 1516 Como und Plurs im Bergeil, 1520 Florenz und Rom, 1521
Genua, 1528 Pisa, später auch Venedig, Bononia, Lucca, Neapel, Placentia, Verona
und Vincenza. In Frankfurt finden wir den vornehmen Florentiner de Villani und
den Genuesen de Vento, welcher auf den hiesigen Messen viele italienische Firmen
vertrat, in Nürnberg die Brüder Rudolf und Rafael Torisani und viele andere.
Andererseits drangen von Nordwesten immer mehr die Großkaufleute aus
der Welthandelsstadt Antwerpen und die französisch sprechenden Belgier aus den
Industriebezirken von Valenciennes, Armentieres, Lille (Ryssel), Tournai (Dorneck)
und Mons (Bergen) im deutschen Handel und auf den Messen vor. Erstere führten
namentlich Kolonialwaren und englische Tücher, letztere die bei ihnen fabrizierten
seidenen und halbseidenen Bänder, Schnüren, Taffet, Atlas, Damast, Satin, Camlot,
Grobgrün ein. Während die niederländischen Tuchhändler aus St. Trond, Löwen,
Mecheln, Mastricht, Hasselt, Brüssel, Brügge und Ypern schon seit 1340 regel-
mäßige Meßgäste waren, werden nunmehr noch folgende Herkunftsorte regelmäßig
genannt: 1 509 Tournai (vereinzelt bereits um 1450), 1517 Valenciennes, 1521 Mons,
Lille und Cambrai, 1532 Arras u. a. Wie Spinnen haben von Süden her die Italiener
und von Nordwesten die Belgier die Netze ihrer Handelsverbindungen über das
widerstandslose Deutschland gezogen und unmerklich die Vorherrschaft im
deutschen Handel erlangt. Unser Vaterland war schon lange vor dem Ausbruch
des dreißigjährigen Krieges dem Ausland Untertan geworden. Hierbei darf aller-
dings nicht übersehen, werden, daß diese überlegenen Ausländer meistens in
Deutschland geblieben und allmählich in dem Deutschtum aufgegangen sind.
Ich erinnere nur an den reichen Nürnberger Kaufmann Torisani. Unter den
Lothringer Kaufleuten, welche von jeher zu den regelmäßigen Meßgästen gehört
haben, traten neben den Metzern die Tuchhändler aus St. Nikiausport (St. Nicolas
du Port) stark hervor. Da diese Handelsstadt im dreißigjährigen Kriege
zerstört wurde und aus der Handelsgeschichte ausschied, ist sie vergessen oder
mit dem gleichnamigen Platz bei Antwerpen verwechselt worden. Sie vermittelte
den Verkehr mit Frankreich. So trieb Hans Bermann aus St. Nikiausport mit
Philipp Hase von Metz 152.3 einen gemeinschaftlichen Kupferhandel sowohl nach
Frankfurt, wo ein Hüttenvertreter sich befand, wie nach Paris. Steffan Schuhmacher
von St. Nikiausport, welcher Weihnachten 1525 Schulden halber in Paris verhaftet
wurde, machte Geschäfte in Tüchern, Salpeter und Spezereiwaren mit Frankfurt,
Straßburg und Paris. In hiesiger Stadt hatte er dem Juden Jakob zur Kanne die statt-
liche Anzahl von 2bl Nikiausporter Tüchern im Werte von 7 Gulden pro Stück und
1(> Mark vergoldeten Silbers ä 12 Gulden gegen ein Darlehen von 1530 Gulden,
verzinslich zu b Prozent von Messe zu Messe, verpfändet.
Von besonderem Interesse ist die Feststellung des Anteils der Juden an dem
Frankfurter Meßhandel. Während sie vor dem Aufkommen eines deutschen Handels-
standes mit den Geistlichen die Träger des Handels gewesen waren und in dem
Wormser Zollprivileg von 1074 in erster Linie genannt werden, waren sie durch
grausame Verfolgungen immer mehr zurückgedrängt und auf das Pfandleihgeschäft
beschränkt worden. Seit 1500 wurde jedoch ihr Anteil an dem Warenhandel wieder
erheblich größer und seit 1540 ist ein starkes Hervortreten von Frankfurter, Prager
und Posener Juden im Meßgeschäft zu beobachten. In Frankfurt nahm die Zahl der
Juden, welche in eine besondere Gasse eingeschlossen waren, seit einiger Zeit
durch Zuzug und eigne Vermehrung stark zu, und das Erscheinen bedeutender
jüdischer Händler aus Böhmen und Polen hing mit der bedeutenden Zunahme
direkter Beziehungen zwischen dem Osten und Frankfurt zusammen. Als Ursache
ist der Rückgang von Lübeck und die Störung seines englischen Handels zu be-
trachten. Die begehrten londoner und niederländischen Tücher, die Seidenstoffe und
die Spezereiwaren wurden immer weniger durch die wendische Handelshauptstadt
Lübeck sondern auf den innerdeutschen, viel sicherer gewordenen Landwegen von
Frankfurt bezogen. Das Übergewicht über die Leipziger Messen war damals noch so
bedeutend, daß in zunehmendem Maße die Kaufleute aus Prag, Breslau, Görlitz,
Posen, ja selbst aus Danzig, Königsberg, Riga und Reval hierherkamen. Die Leipziger
Kaufleute stellten sich selbst ebenso vollzählich auf den Frankfurter Messen ein wie
ein Vierteljahrtausend später die Frankfurter auf den Leipziger Messen. Frankfurt
war, um mit Luther zu reden, das Loch, durch welches sich der Strom aus-
ländischer Waren über die aufnahmefähigen Gebiete von Mittel-, Nord- und Ost-
deutschland ergoß. Sie waren die großen, die wichtigsten Absatzgebiete derauf die
Messen gebrachten Waren. Unter den deutschen Kaufleuten haben die Cölner als
die bedeutendsten Zwischenhändler und Verkäufer im Vordergrund gestanden.
Durch ihre Hände ging jetzt auch vielfach der Spezereiwarenhandel, welcher sich
durch die Verschiebung der Handelswege immer mehr von Venedig nach Lissabon
und Antwerpen verzogen hatte. Aber auch in der Fabrikation und dem Handel
mit der „köllisehen" Seide, einem bekannten Artikel, wie auch im Metall-, Leder-
und Buchhandel haben sich die Cölner hervorgetan.
Zu den vielen großen Umwälzungen des Zeitraums von 1520 — 1560 hat als
eine der wichtigsten die außerordentliche Preissteigerung gehört. Sie tritt ganz
unvermittelt mit dem Jahr 1530 in die Erscheinung. Während vorher die im
gewöhnlichen Geschäftsleben eingegangenen Verbindlichkeiten durchschnittlich
unter dem Betrag von hundert Gulden geblieben waren, übersteigen sie plötzlich
diese Grenze und sind bedeutend höher, 200 — 300 Gulden. Man greife nur in
den Frankfurter Gerichtsbüchern beliebige Forderungsposten aus der unmittelbar
vorhergehenden und aus der folgenden Zeit heraus, um sich von der Wahrheit
dieser erstaunlichen Umwälzung der Preise zu überzeugen. Von den mancherlei
Ursachen dieser merkwürdigen Erscheinung ist die große Vermehrung des Edel-
metallvorrats durch die gewaltig gestiegene Ausbeute der Goslarer, Mansfeldischen,
Sächsischen, böhmischen und tiroler Bergwerke und durch die amerikanischen
Einfuhren besonders einleuchtend. Der märchenhafte Reichtum der Fugger beruhte
auf der Monopolisierung des Kupferbergbaues und des Kupferhandels. In ihrer im
Jahr 154i. mit 7100000 fl. abschließenden Bilanz machten die Kupfervorräte einen
Posten von über 1 Million Gulden aus. Eine unsinnige Geldgier beherrschte die
Zeitgenossen, und die Jagd nach bequemen Riesengewinnen durch die Ausbeutung
von ertragreichen Bergwerken war eine allgemeine. Hiermit wird auch die speku-
lative Beteiligung des Frankfurter Rates an dem Mansfeldischen Kupferbergbau im
Jahr 1 551 verständlich und entschuldbar. Der Handel in Bergbauprodukten hat seit
Ende des 15. Jahrhunderts auf den Frankfurter Messen demgemäß erheblich zuge-
nommen und alle größeren Bergwerks- und Hüttenbesitzer hatten hier ihre Faktoren.
§24. Die einzelnen Geschäftsjahre. Die an den Zolleinnahmen deutlich
wahrnehmbare Besserung war wiederholt durch kriegerische Ereignisse und durch
Handelsstreitigkeiten stark unterbrochen. Die Einführung der Reformation in der
Stadt und die Einziehung der geistlichen Güter gab dem Erzbischof von Main/
erneute Gelegenheit, eine Verlegung der Messen nach Mainz zu versuchen. Im
Jahr 1535 war die Stadt in großer Besorgnis, sie zu verlieren, wenn das Kammer-
gericht die angedrohte Acht wegen nicht erfolgter Restituierung der geistlichen
Güter wirklich verhängen würde. Die seit alters eng befreundete Stadt Straßburg
mahnte damals zur Statthaftigkeit und riet dringend von der Wiederherstellung
des katholischen Gottesdienstes im Dom ab. Wahrend des schmalkaldischen
Krieges soll sich Frankfurt im Jahr 1546 dem kaiserlichen General Graf Büren nur
aus Furcht ergeben haben, ihrer Messen beraubt zu werden. Diese Furcht ist wohl
begründet gewesen.*) Es waren wieder die alten, längst bekannten Nebenbuhler,
Mainz, Nürnberg und Worms, welche in Betracht kamen. Auf die Beschwerde-
schreiben des Rates verwahrte sich sowohl Nürnberg in seiner Antwort vom
12. Januar 1547 wie auch Worms energisch gegen den Vorwurf, als wollten sie
Frankfurt die Messe abpraktizieren. Nur Mainz rechtfertigte sich nicht. An die
Kaufleute, welche aus Besorgnis vor dem Kriegsvolk nicht zur Herbstmesse nach
Frankfurt gekommen sondern sich in Mainz versammelt hatten, wurde am
10. September 1547 ein offenes Mahnschreiben abgelassen. Darin wird ausgeführt,
daß wegen der beschwerlichen Kriegsläufe die letzten Messen nicht so stattlich
wie zuvor besucht und gehalten worden seien, daß die Kaufleute jedoch in der
Stadt trotz des darin liegenden Kriegsvolkes ihres Leibes und Gutes sicher sein
und ihren Hantierungen ohne Gefahr obliegen könnten; auch sei der Oberst des
kaiserlichen Kriegsvolkes, Georg von Holl, erbötig, die Meßbesucher zu schützen
und sie vom Rhein bis in die Stadt mit Geleit zu versehen, wie dies durch
beorderte Hauptleute am 6. September zu Mainz und hier im Barfüßerkloster
öffentlich angezeigt worden sei. An derselben Stelle hatte der Rat den Kaufleuten
soi^ar die kaiserlichen Privilegien aus den besiegelten Originalbriefen vorlesen
lassen. Es steht fest, daß während des Krieges am Kaiserlichen Hof allgemein
von der Verlegung der Messen und zwar nach Worms die Rede war und daß Frank-
furt herzlich froh sein konnte, ohne Entziehung seiner Freiheiten durchzukommen.
Der Schöffe Claus Bromm soll mit großer Mühe und Vorsicht den Kaiser gnädig
gestimmt haben.
Folgende kleinere, gegen den Kaiser gerichtete Maßnahme mag seinen be-
sonderen Zorn hervorgerufen haben: Da die Frankfurter Messe ein wichtiger
Platz für den Handel mit Kriegsmaterialien war, hatten die Gesellschafter Hans
Fürst und Jakob Caesar zur Fastenmesse 1546 400 Zentner Schlangen- und
Hackenpulver in 44 Tonnen, 600 Mannharnische, 400 Mannpanzer mit Kragen und
Armein, 2000 niederländische Reiterspieße, 6000 lange Landsknechtsspieße,
* Orth, Beilagen No. 16—18, S. 569-574.
67
600 Hellebarden, 900 lange spanische und 400 deutsche Haken (Schießrohre)
nebst Zubehör, das Ganze im Werte von 16 000 Gulden, hergebracht und am neuen
Mainkrahnen gelagert. Als dieses Kriegsmaterial vom Kaiser gekauft und nach
Mainz beordert wurde, verhinderte es der Rat, hielt den Hans Fürst in der
Herberge zum Ochsen fest und zwang ihn, das Pulver für 5326',,; fl. und 400 lange
Rohre für 1000 fl., den Rest an die schmalkaldischen Bundesgenossen nach Straß-
burg zu verkaufen. Fürst erhob laute Klage über diesen Gewaltakt, nannte die
Käufer Rebellen und machte einen Schaden von 5000 fl. geltend.
Im Jahr 1552 gestattete der Kaiser der Stadt aus Erkenntlichkeit für die Be-
lagerung, welche sie seinetwegen gegen die Sachsen und Hessen auszustehen hatte,
die Herbstmesse nachträglich im November bis 14 Tage nach Martini abzuhalten.
Einzelne Zollerträgnisse:
l.
2.
3.
4.
5.
6.
Jahr
Zell und
Weggeld
Krahnen-
geld
Nieder-
lage
Lein-
wand-
haus
Stein-
iuhr
Zusammen
Bemerkungen
1504
1240
263
2396
201
100
4200 11 = 3500 fl.
Pfund Heller gleich 5 ,; Gulden
1520
1533
2098
1745
353
293
1589
1493
475
695
218
249
4733 Ib = 3944 fl.
4475 IV) = 3729 fl.
das letzte Quartal de; vorfiel
gehenden Rechnungsjahres ist
mit den drei ersten Quartalen
1545
2743
333
1477
858
174
5585 IT, = 4654 fl.
des laufenden Rechnungs-
1550
1554
2225
2459
222
219
1679
2161
919
756
125
90
5170 fl.
5685 fl.
jahres zusammengerechnet
Gulden gleich » -, Pfund Heller
zur Zeit d. ersten Einwanderung
1560
3658
404
2041
997
541
7641 fl.
vnn belgischen Protestanter
1563
2873
410
1884
859
414
6440 fl.
1564
3930
346
6093
979
256
11 (.04 fl.
1573
5460
597
3250
904
501
10712 fl.
1580
3887
613
5240
1786
830
12356 fl.
1586
5592
681
4355
1671
13(2
13644 fl.
na< h dem Fall von Antwerpen
1595
567 1
642
4199
1092
631
12235 fl.
1608
6701
773
5282
1149
988
14893 fl.
1612
6708
853
5496
721
684
14462 fl.
zur Zeit der bürgert. Unruhen
§25. Zweite Blütezeit von 1560 bis 1630. Dasjenige, was sieh in den
vorhergehenden vierzig Jahren angebahnt hatte, kam nunmehr zur Vollendung.
Im (nlande wie im Auslände konnte der bisherige Aktivhandel Deutschlands nicht
mehr der Konkurrenz der Italiener und Niederländer standleisten: die Handels-
bilanz war überwiegend passiv geworden. In allen größeren deutschen Städten
nisteten sich die betriebsamen, an freiere Verhältnisse gewöhnten belgischen
Niederländer, welche der evangelischen Lehre wegen ihre Heimat verlassen hatten,
und Italiener aus Florenz, Lucca und Genua ein und verpflanzten mit großer
Rücksichtslosigkeit ihre Gewohnheiten, ihre fortgeschritteneren gewerblichen Be-
triebsformen und ihren Luxus nach dem veralteten, in Zunftformen erstarrten
68
Deutschland. Eine tiefe nationale, wirtschaftliehe und vielfach auch religiöse Kluft
trennte diese Scharen von Fremdlingen von der einheimischen Bevölkerung und
nur widerwillig gewährte man ihnen Einlaß. In den katholisch gebliebenen Reichs-
städten, wie Aachen und Cöln, wurden sie nach einiger Zeit wieder abgeschoben,
und in manchen protestantischen Städten, wie Nürnberg, Augsburg, Ulm, Lübeck,
fanden sie nicht den nötigen Spielraum zur Entfaltung einer freieren Tätigkeit.
Diejenigen Städte aber, welche sich mit ihnen dauernd vertragen haben, sind durch
sie, die neuen Herren des deutsehen Handels, emporgekommen und in den
folgenden Zeiten die ersten deutschen Handelsstädte geworden: ich meine
Frankfurt, Hamburg und Leipzig.
Die deutsehen Kaufleute schienen verschwunden zu sein. Derjenige Lebens-
kreis, aus welchem sie bisher hervorgegangen waren, das städtische Patriziat
hatte unter völliger Veränderung seiner Anschauungen aufgehört, den Handel als
eine standesgemäße Beschäftigung zu betrachten und suchte sich mit dem Land-
adel und der landesherrlichen Beamtenschaft zu verschmelzen. Der tatkräftige,
erwerbsfrohe Sinn der städtischen Bürgerschaft ging immer mehr verloren. An
die frei gewordene Stelle rückten namentlich die Niederländer, welche trotz
ihrer großen Ausbreitung von Niederwesel bis Wien und Krakau, von Basel bis
Danzig und Thorn ihren Zusammenhang nicht verloren. Da viele von ihnen
auch nach England, nach Ronen, der Hauptstadt der Normandie, nach Venedig
und anderen ausländischen Plätzen ausgewandert waren, erstreckten sich ihre Ver-
bindungen auch auf diese. In den losgetrennten sieben nördlichen Provinzen ihrer
Heimatlande erstand für sie ein neuer, unabhängiger Staat mit Amsterdam an
der Spitze. Der Mittelpunkt ihrer Tätigkeit in Deutschland ist Frankfurt, ihr wich-
tigster Handels- und Geldmarkt die Frankfurter Messe gewesen. Erheblich ge-
ringer war die Zahl der meistens in Augsburg, Nürnberg und Cöln ansässigen,
teilweise protestantischen italienischen Seiden- und Spezereihändler. Sie sowohl
wie die Niederländer haben, von einigen Ausnahmen abgesehen, aus ihrer Heimat
nicht große Reichtümer mitgebracht, sondern diese auf deutschem Boden
sehr rasch erworben. Diese Tatsache läßt sich in Frankfurt genau zahlenmäßig
feststellen.
Für die großartigen internationalen Handelsverbindungen der Frankfurter
Messen ließen sich viele Beispiele anführen, von welchen ich nur folgende zwei er-
wähne: In der Herbstmesse des Jahres 1592 fallierte hier Karl Ott von Venedig,
welcher als Faktor des Mathes Spon zu Lyon allmessentlich hierher gekommen
war und seinem Herrn durch Wechsel aus Venedig eine von Karl Holzschuer
erlegte Summe von 1800 Dukaten hierher remittiert, d. h. zur Rückzahlung über-
wiesen hatte. In dem anderen Fall verkaufte zu Lyon Edmaeus Matalon von
Besancon (Bisanz) sein ganzes, aus Teppichen, Würfeln, messingnen und silbernen
69
Löffeln bestehendes Geschäft nebst seinen Verkaufsbuden zu Frankfurt, Prag und
Leipzig an Paul und Peter Fermond zu Nürnberg und verpflichtete sich, die Waren-
vorräte und Ausstände den Käufern in der kommenden Frankfurter Messe zu über-
liefern, wogegen diese den Kaufpreis von etwa 6000 fl. in drei Frankfurter Oster-
messen zu bezahlen versprachen.
Alle Zweige des deutschen Warenhandels waren glänzend vertreten. Die Buch-
händlermesse feierte wahre Triumphe und lockte die ganze literarische Welt hier-
her. Kein größerer Buchhändler des In- und Auslandes konnte ohne ihren Besuch
auskommen. Auf eine Vorladung des Frankfurter Rates erschienen am U.September
1569 neunzig Buchdrucker und Buchhändler,*) 12 aus Cöln, 9 aus Basel, 7 aus
Nürnberg, je 5 aus Antwerpen und aus Straßburg, 4 aus Lyon, je 3 aus Genf und
Venedig, 1 aus Leipzig usw. Alle großen Bibliotheken machten hier allmessent-
lich ihre Einkäufe, eine Tatsache, die am Eingang zur Cölner Stadtbibliothek durch
eine Gedenktafel verewigt worden ist. Frankfurt war zur Zeit der Messe die erste
Sehenswürdigkeit Deutschlands und fand in dem Pariser Buchhändler Heinrich
Stephanus einen begeisterten Lobredner. Zu diesem Glanz der Messen trugen
wesentlich vier Geschäftszweige bei, welche damals zu voller Entfaltung
kamen: der Buchhandel, der Seidenhandel, der Juwelen handel und das
G e I d ge seh äf t.
.Man lese nur den Briefwechsel des vornehmen Nürnberger Kaufmanns
Balthasar Paumgartner von 1583 — 1597, welcher in Lucca ausschließlich für die
Frankfurter Messen seine Einkäufe in Seidenwaren machte, und man lese in der
hessischen Geschichte von Rommel die Ausgaben des hessischen Hofes vom Jahr
1585 für hier gekaufte Seidenwaren nach, um sich von der Bedeutung dieses
Handelszweiges zu überzeugen.**) Von den gesamten Ausgaben des hessischen
Fürstenhauses für seine Hofhaltung und für Besoldungen des Hofstaates im Ge-
samtbetrag von 45051 fl. entfiel eine Summe von 10448 fl. allein auf die Meßausgaben
für seidene und andere feine und ausländische Tücher, für Möbel in die Schlösser und
in die Jagdhäuser, für Gewürze in die Hofküchc und für die Apotheke. Auch die
Anschaffung von 50 Fuder Wein für die Hofkellerei im Betrage von 3000 fl., von
76 Stück londischen Tuches, 107 Stück Barchent, 366 Ellen Leinenfutter wird
hauptsächlich in Frankfurt erfolgt sein, so daß diese fürstliche Hofhaltung etwa ein
Drittel ihrer gesamten Ausgaben auf Einkäufe in hiesiger Stadt verw endet hat. In dem
fürstlichen Hofetat war auch ein Voranschlag der Einkaufspreise der seidenen und
anderen feinen Waren und eine genaue Angabe derselben aufgenommen. An erster
Stelle werden die „Guldenstücke" im Preise von 4 — 16 fl. pro Elle, dann Sammet im
Preise von 3 — b fl., Seidenatlas zu 24 und 30 Batzen. Doppeltaffct und andere
*) I lasse, a. a O., S. 772—774.
**) Romnii-1. Geschichte von Hessen, Band V, S. 749, 753—755.
seidene und halbseidene Stoffe im Preise von 4 — 24 Batzen pro Elle angegeben.
Alle Sorten von roher und gefärbter Seide, von seidenen Bändern, Schnüren,
Fransen und anderen Posamenterien, von Floretseide, Nähseide, Strickseide, Stepp-
seide, von Satin. Bruckischem( Brügger) Atlas, Bubensani met, wurden von deutschen,
italienischen und belgischen Großkaufleuten in größter Auswahl auf der Messe feil-
geboten. Ungeahnte Werte waren hier zum Erstaunen der Meßbesucher auf-
gestapelt. Man sagte, wie erwähnt, den großen italienischen Seidenhändlern, welche
um 1577 zu jeder Messe für mehrere hunderttausend Gulden Seide und Sammet
zum Verkauf brachten, nach, daß sie nur deshalb Bürger zu Nürnberg geworden
seien, um deren Zollfreiheit in Frankfurt zu genießen. Einer von ihnen, wohl der
Torisani, empfing Freizeichen für 1000 Stück Ware und hatte für eine wertvolle
Sammetkiste nicht mehr wie (> Pfennige zu zahlen. Ein klassisches Zeugnis für
die Größe des Seidenhandels von Italien nach Frankfurt besitzen wir in dem wieder-
holt erwähnten Briefwechsel des Nürnberger Patriziers Balthasar Paumgartner
mit seiner Gattin Magdalena geb. Behaim.*) Die ganze geschäftliche Tätigkeit
dieses vornehmen Handelsherrn dreht sich um den Einkauf von italienischen Seiden-
und Sammetwaren in Lucca für die Frankfurter Messe, um deren persönlichen
Besuch und um den Verkauf auf diesen. So sagt er in einem Brief aus Lucca vom
25. Dezember 1591, daß eben Befehl aus Nürnberg hereingekommen sei, etwas
mehr für die Messe einzukaufen, und in einem anderen Brief vom 3. August 1594:
„Das einkhauffen für die khünfftige herbstmeß hab ich nun Gott lob auch
verrichtt, wie dann verschienen sambstag die letztten güetter allhin versand
hab: uniiser herr Gott wölls sonder schaden gnedig allhin gelangen unnd
wiederumb ein nützle tnitt schaffen lasen!"
Außer dem Paumgartner saßen allenthalben in den italienischen Handelsstädten
Nürnberger Kaufleute, so zu Bologna Paulus Praun und Porphyrius Lindner, zu
Florenz Hans Oesterreicher, zu Genua ein Welser, und viele andere, von welchen
namentlich der Lindner mit auf die hiesigen Messen zog. Paumgartner ließ seine
Waren zu Lucca bei Seidenwebern anfertigen, unter welchen mehrere vermutlich
nur für ihn als Verleger arbeiteten, und von da über Augsburg nach Frankfurt
spedieren. Wenn er nicht gerade in Nürnberg bei seiner Familie war, befand er
sich entweder in Lucca oder auf einer der Frankfurter Messen, deren Besuch mit
Hin- und Herreise ihm regelmäßig je zwei Monat-Zeit im Frühjahr und Herbst
kostete.
Von den in die Zeit von Oktober 1582 bis März 1597 fallenden 29 Messen hat
er nur eine wegen einer Badekur nicht besucht und über eine zweite fehlen Nach-
richten. Ihr regelmäßiger Besuch in Person oder wenigstens durch einen Vertreter
war durch die übliche Kreditierung von einer Messe zur anderen und durch die
*) Herausgegeben v. Dr. Georg Steinhausen, 204. Publikation des Literarischen Vereins, 1895.
Abrechnungen in der Zahlwoche eine Notwendigkeit, über welche er sich wiederholt
sehr unmutig äußert. Er fürchtet sich geradezu vor ihr und schreibt am 26. März
1580 seiner Gattin wörtlich Folgendes:
„Wann mir nun der lieb Gott bald wiederumb aus diesem Franckforttischem
fegfeür zu dir heimb nach hauß verhüllte, wan ich ditz Franckfortts abermals
schon so gnueg, alls wann mitt löfeln darvon geessen hett".
Von Waren, welche er in Italien einkaufte, nennt er rot cremasin und grün
Sammet, gut safranfarben Atlas, grünen Taffet für Bettvorhänge, schwarzen Damast,
langhaarigen Pelzsammet, Bettumhänge aus gestreiftem Seidenzeug. Dagegen
kaufte er für seinen Haushalt in Frankfurt holländischen Käs, Leinwand, Zucker
und Messer, ferner einmal einen Salm, welcher über 17 Pfund wog, und 1584 einen
niederländischen Tischteppich aus zartem, schwarz und grünem Arrasgarn, wie
man sie zu Nürnberg nicht bekommen konnte. Auch die Meßrelationen des Michael
Eizinger, welche Frau Paumgartner als Eizingerische Lügen bezeichnet, und die-
jenigen des Jakob Franck werden nebst anderen gedruckten Zeitungen nach Nürn-
berg gesandt.
Paumgartner hat wie die Mehrzahl seiner Berufsgenossen neben seinem eigent-
lichen Handel noch Nebengeschäfte in Wein und in Pferden gemacht. In den
Mainorten Miltenberg, Heubach und Klingenberg kaufte er wiederholt Wagen-
ladungen von 5 bis 7 Faß Wein, im März 1 58'» sogar 17 Laß, das Fuder zu 80 — 90
Reichstalern, welche er in drei Wagen nach Nürnberg hinaufschickte. Der Fuhr-
lohn betrug vom Fuder 20 Reichstaler. Der Wein war noch auf lange Zeit hinaus
ein beliebter Spekulationsartikel. Paumgartner erzählt, daß im Herbst 15'><>, da
fast gar keine Trauben vorhanden gewesen seien, das Fuder, so man noch Ostern
um 60— 80 Reichstaler hätte haben können, jetzt willig mit 100— 120 Reichstaler
bezahlt würde und dazu nur wenig zu bekommen sei.
In der Herbstmesse 15% und der Fastenmessc 1597 führt er lebhafte Klage
über tue kaiserliche Kommission und namentlich den Doctor Hülß aus Bamberg,
welcher die Münze niederer setzen wollte und hierdurch eine unbeschreibliche
Zerrüttung und Unordnung in die Meßzahlung gebracht hätte: „Unnser herr Gott
verzeihe es ihm, soviel betrüblter hertzen machtt. Fsist keins doctors werck allein;
verstendige und geschicktte khauffleül auch in solcher rahtt gehöertt betten."
Die Gründe für den außerordentlichen Aufschwung des italienischen Seiden-
handels sind seit der Aufhebung der Hauseprivilegien zu London im Jahr 1558
und dem niederländischen Einfuhrverbot von 1563 in dem Ausbleiben der beliebten
englischen Tücher, welche im Preis um das Doppelte stiegen, und seit Beginn
der niederländischen Religionskämpfe in dem starken Rückgang der großen Seiden-
und Wolltuchindustrien dieser Laude zu suchen. Stoffe wie Garne und Schnüren
aus Anas, Grobgrün aus Lille, Bubensammet aus Tournai, Atlas aus Brügge, Taffet
und Satin kamen nur unter großen Schwierigkeiten hierher. Die aus Antwerpen
vertriebene englische Gesellschaft der Merchant Adventurers, welche ein staatliches
Monopol für die Ausfuhr englischer Tücher hatte, setzte sich zwar unter dem
Schutze des friesischen Grafen Edgard Cirksena 1563 in Emden fest und eröffnete
auf einige Jahre von hier aus einen lebhaften Handel mit Kerscy, Worstedt und
anderen englischen Stoffen nach Frankfurt. Bereits 1569 verlegte sie aber ihren
Sitz nach Hamburg und von da nach Stade, allenthalben von der Hanse verfolgt,
welche England durch eine Handelssperre zur Nachgiebigkeit zu zwingen suchte.
Nachdem in der hiesigen Fastenmesse des Jahres 1581 Zeugenvernehmungen
über die Einfuhr und die hohen Preise der englischen Tücher stattgefunden
hatten, wurden sie auf dem Reichstage des folgenden Jahres ganz verboten. Bei
dem geringen Erfolg dieser Maßnahme setzte die unermüdliche Hanse am
1. August 1597 ein erneutes kaiserliches Mandat durch, welches alle Engländer
und alle englischen Waren aus dem ganzen Umfange des Reiches verbannte und
von dem kaiserlichen Fiskal dem hiesigen Rat durch den Kammergerichtsboten
übersandt wurde. Im folgenden Jahr beschwerte sich Lübeck über die Nicht-
einhaltung dieses Gebotes durch Frankfurt und verlangte, daß in der kommenden
Messe eine besondere Persönlichkeit dazu bestellt würde, auf den verbotenen
englischen Handel aufzumerken.
Ein weiterer glänzender Handelszweig war der Juwelenhandel, welcher nament-
lich durch die Antwerpener ins Leben gerufen und seit dem Falle ihrer Stadt hierher
verpflanzt worden war. Mit den Buchhändlern aus London, Paris, Lyon, Venedig,
aus Wien, Krakau, Prag, Breslau. Danzig, Kopenhagen und Stockholm kamen auch
die Gold- und Silberschmiede aus diesen entfernten Städten zum Einkauf hierher.
Die kostbarsten Arbeiten der Nürnberger, Augsburger, Cölner und Straßburger
Goldschmiede waren in ihren Verkaufsständen im Römer ausgebreitet.
Der für das heutige Frankfurt besonders interessante Geschäftszweig ist das
Geld- und Wechselgeschäft gewesen. Im Jahr 1585 hat es seine feste Gestalt durch
die Festsetzung der Wechsel- und Geldkurse erhalten, womit ein regeln
Börsenverkehr eröffnet war. Von jetzt ab wurde hier in Wechseln auf alle deutschen
und großen ausländischen Handelsplätze gehandelt. Der englische Reiseschrift-
steller Thomas Coryat, ein Zeitgenosse von Shakespeare, gibt uns in seinem dick-
leibigen Werke aus dem Jahr 1611 folgende Schilderung*): ..Diese Herbstmesse ge-
sehen zu haben war mein Glück. Der Reichtum, den ich hier antraf, war höchsl
unermeßlich, besonders an einem Platz, genannt Unter den Römer, wo Gold-
schmiede ihre Läden haben, die den großartigsten Anblick boten, den ich je in
meinem Leben hatte, besonders einige aus der Stadt Nürnberg.
*) Artikel von Dr. Gustav Becker im Intelligenz-Blatt vom 9. Sept. 1900 (No.249).
Danach ging ich in die Buchhändlergasse, wo ich solch unermeßlichen Reich-
tum an Büchern sah, daß ich ihn höchst bewundern mußte. Denn diese Straße
übertrifft bei weitem St. Pauls Churchyard in London, die hl. Jakobsstraße in Paris,
die Merceria in Venedig, alles was ich auf meinen Reisen sah, und zwar insofern,
als hier ein wirklicher Auszug aus allen hauptsächlichen Bibliotheken Europas zu
sein scheint. Und doch ist diese Stadt nicht nur ihres Buchhandels wegen be-
rühmt, sondern auch wegen ihres Buchdrucks. Denn diese Stadt ist in den letzten
Jahren in der Buchdruckerkunst so aufgeblüht, daß sie keiner Stadt in der Christen-
heit nachsteht, auch nicht Basel. Ferner sah ich die Börse nahe dem Platze, den
ich vorhin erwähnte, Unter dem Römer. Diese ist nichts im Vergleich mit unserer
Börse in London, dem Rialto von Venedig oder der, die ich später auf Seeland
sah. Denn es ist nichts als ein Teil der Straße unter dem freien Himmel. Hier
beobachtete ich einen häufigen Verkehr wohlhabender Kaufleute aus all den be-
rühmtesten Gegenden der Christenheit."
Bis in die Mitte des dreißigjährigen Krieges hat sich der gesamte Abrechnungs-
verkehr (Scontro, Rescontro) der Deutschen und der mit ihnen handelnden Aus-
länder auf der hiesigen Meßbörse abgespielt und auch solche Kaufleute, welche
an dem hiesigen Warenhandel nicht teilnahmen, genötigt, zwecks Regelung ihrer
Ausstände und Schulden hierher zu kommen. Selbst die Kaufleute derselben
Stadt, wie die Nürnberger und Cölner, rechneten damals auf der hiesigen Meß-
börse unter einander ab.
Der Meßhandel hat sich trotz mancher Störungen durch die bürgerlichen
Unruhen (161 2 — 1616) und durch die 1618 beginnenden Kriegsereignisse merk-
würdig gut behauptet und erst gegen 1630 das allgemeine Schicksal Deutsehlands
geteilt. Der Glanz der damals dahingegangenen Periode ist nie wiedergekehrt.
Waren die Frankfurter Messen auch noch bis zum Anfang des 18. Jahrhunderts den
Leipzigern überlegen, so haben sie bei der zunehmenden Handelsfreiheit nicht
mehr ihre alte Rolle als die unumgänglichen Vereinigungspunkte des gesamten
deutschen Warenverkehrs spielen können. Ihre beste Zeit war für immer vorüber.
Es sind uns eine Reihe von Verherrlichungen des damaligen Glanzes der
Messen erhalten,*) von welchen tue erste und bei weitem bedeutendste aus dem
Jahr I ,i74 von keinem Geringeren als dem berühmten Pariser Gelehrten und Verleger
Henri Estienne (Henricus Stephanus) herrührt und in Latein geschrieben ist. Dieser
sind zwei andere in deutschen Versen unter dem Titel: das Marktschili 1596 und
dir Marktschiffsnachen 1597, als deren Verfasser sich Marx Mangold angibt, in derber
Hans Sächsischer Manier nachgebildet. Eine weitere dichterische Lobpreisung in
Gesprächsform erschien 1615 unter dem Namen : „Ein Discurß von der I'ranckfurtcr
*) Henricus Stephanus, Francofordiense I mporium sive Francofordienses Nundinae, 1574.
Ernst Kelchner, 6 Gedichte über die Frankfurter Messen, Mitt. Bd. Vi, S. 317— 396.
Messe". Trotz aller Überschwenglichkeiten gibt uns namentlich die erstgenannte
lateinische Schrift recht wertvolle sachliche Mitteilungen. Der Pariser Gelehrte
hebt zunächst die wünschenswert beste Lage der Stadt für alle Meßbesucher hervor
und bezeichnet sie als ein Zentrum inmitten der Städte. Als weitere natürliche
Vorzüge erwähnt er den Fischreichtum der Gewässer, die Fruchtbarkeit der Um-
gegend und den guten Rheinwein für die Tische der Marktbesucher. Das Wohl-
wollen und Entgegenkommen der Bevölkerung gegen die Meßfremden sei außer-
ordentlich groß, die Fremdeneigenschaft nicht wie sonst schädlich, sondern eine
Prärogative (philoxenia in pere<*rinos); namentlich würde bei der Rechtspflege
besondere Rücksicht auf die fremden Kaufleute genommen; es gäbe in Meßzeiten
trotz des großen Andranges gute Logis für Alle und die Lebensmittel seien kaum
erhöht; während man sonst nichts wie Klagen über drückende Abgaben höre,
bestehe hier nur ein geringer Zoll auf die eingeführten Waren : ein Vorzug, welcher
auch später wiederholt anerkannt worden ist. Nach diesen allgemeinen Bemerkungen
kommt Estienne auf die einzelnen Warensorten zu sprechen, bei welchen er nicht
weiß, wo er anfangen soll.
Tot tibi nostra dabit pulchras Francfordia merces,
Haec habet ut dicas quidquid in orbe fuit.
Gargara quot segetes, quod habet Methymna racemos,
Aequore quot pisces, fronde teguntur aves,
Quod coelum Stellas, tot habet Francfordia merces
Mercuriusque suo prostat in emporio.
Seu caperis nostram peregre advenientibus urbem,
Ante oculos veniet merx numerosa tuos:
Sive petis merces patrias. tibi mille placebunt
Cogeris voti nescius esse tui.
Was ihm, dem Franzosen, den größten Eindruck macht, ist die wunderbare
Vereinigung zwischen dem Kriegsgott Mars und den Musen, zwischen den reichen
Vorräten des kostbarsten Kriegsmaterials an Waffen, Rüstungen und Streitrossen
auf der einen Seite und den herrlichen Schätzen der Kunst und Wissenschaft auf
der anderen Seite. Indem er bemerkt, daß jede einzelne Warensorte in großer
Fülle vertreten sei, beginnt er mit dem Wein und den zahllosen westfälischen
Schinken und schildert dann den Reichtum des Pferdemarktes in der Neustadt an
Ungarischen, Dalmatinischen, Polnischen und Dänischen Rossen und unter diesen
namentlich an brauchbaren Streitrossen. Die vorzüglichen Arbeiten aus edelem
und unedelem Metall, aus Gold, Silber, Bronze, Eisen, machen ihm einen großen
Eindruck: Nürnbergs Läden seien auf den Frankfurter Marktplatz übertragen,
Augsburg, Ulm, Straßbury und Braunschweig reich vertreten; hier seien künst-
lerisch verarbeitete Gold- und Silbergefäße, vorzügliche, mit Skulpturen ge-
schmückte Arbeiten aus Eisen, mathematische Instrumente und die neuesten
technischen Erfindungen, wie eine wunderbare neue Handmühle zu sehen, welche
den Armen eines einzigen Menschen die ganze Gewalt einer wirklichen Mühle
verleihe.
Estienne bewundert sodann die Gemälde aus Niederdeutschland, die Bikl-
hauerarbeiten und die gemalten Töpferwaren und hebt lobend hervor, daß beim
Handel keine Eifersucht, kein Vorfordern bestehe, sondern Zutrauen und Zu-
verlässigkeit vorherrsche und daß selbst die Juden für den Geldwechsel gut seien.
Seine höchste Bewunderung erregt aber die Buchhändlermesse, welche be-
kanntlich ein besonderes Straßenquartier an der Leonhardskirche eingenommen
hat: Frankfurt sei eine Weltausstellung der Musen, ein zweites Athen. Denn
nicht nur seien die Häuser mit allen Arten von Büchern erfüllt und die herrlichste
Gelegenheit geboten, sich die reichsten Bibliotheken zu erwerben, sondern es
bestehe noch der besondere Vorteil, daß den Buchhändlern die Schriftsteller selbst,
die Dichter, Redner, Geschichtsschreiber und Philosophen von den deutschen
Akademien zu Wien, Wittenberg, Leipzig. Heidelberg, Straßburg und von den
ausländischen zu Löwen, Padua, Oxford und Cambridge gefolgt seien.
§. 26. Die einzelnen Geschäftsjahre. Der große Aufschwung der
Frankfurter Messen begann mit dem Jahr 1560, brachte die besonders vorzüglichen
Jahre 1567 und 1573 und erreichte im Jahr 1586 seinen höchsten Stand, welcher
sich noch 1595, also über ein Jahrzehnt behauptet hat. Die inneren Unruhen der
Jahre 1612 — 1616 übten nicht den störenden Einfluß aus, welchen man vermuten
könnte. Trotz aller Streitigkeiten waren Rat und Bürgerschaft einmütig besorgt,
daß ilie Messen ihren ungehinderten Fortgang nehmen möchten. Wir hören denn
auch nichts von einer Belästigung der Meßfremden durch die aufrührerische Volks-
menge. Das Jahr 1615 brachte wieder einen sehr erheblichen Verkehr und die
Messen von 162324 überstiegen alle Erwartungen. Die Zoll- und Weggelder
brachten 13495 fl., die Einfuhrzölle (Niederlage) 8499 fl., die Ausfuhrzölle (Stein-
fuhr) 2163 fl. und das Krahnengeld 855 fl. ein. Die besonders auffällige Steigerung
des Zoll- und Weggeldes seit etwa 60 Jahren entspricht der zunehmenden Bevor-
zugung des Landtransportes vor dem durch die Zölle fast unmöglich gemachten
Wassertransport.
vj. 27. Versa m m 1 u n gen, Lustbarkeiten u n d S e h e n s w ü r d i gke iten.
Frankfurt ist zur Zeit der Messen nicht bloß der wichtigste Geschäftsplatz
sondern zugleich der beliebteste Zusammenkunftsort, Schau- und Vergnügimgs-
platz des mittleren Deutschlands, gewesen. Zahlreiche Vereinigungen hielten hier
ihre Jahresversammlungen ab und zahllose Menschen kamen lediglich zu ihrem
Vergnügen hierher. Die tausend Fesseln, in welche das Mittelalter die Menschen
geschlagen hatte, schienen dann gesprengt zu sein. Jedermann durfte sich kleiden,
bewaffnen, gehen und treiben, wie er wollte, und die Weinglocke, welche sonst
die Trinker abends aus der Weinstube nach Hause jagte, war nicht zu hören.
Selbst an Sonntagen waren die Läden und Buden geöffnet und Handelsgeschäfte
wie Handwerkerarbeiten gestattet. Von 1 37') an, vielleicht auch schon früher hat bis
zum Jahr 1432 zur Unterhaltung der Meßgäste eine besondere öffentliche Spielbank*)
bestanden, welche nach ihrem ersten Heim am Steinweg dauernd den Namen
„Heißenstein" erhalten hatte. Bis zum Jahr 1396 war sie an hervorragende
Bürger für einen halbjährlichen Zins, welcher anfänglich 100 fl., dann 200 und in
einem Jahr sogar 240 fl. betrug, verpachtet und seitdem von der Stadt in eigenen
Betrieb genommen worden. Sie erbrachte ihr in den nächsten Jahren durchschnitt-
lich das schöne Sümmchen von 891 fl. Reingewinn. Im Jahr 1410 wurde die Bank
in ein zu diesem Zweck erbautes Haus neben der Katharinenpforte verlegt und
noch 22 Jahre in diesem fortgesetzt. Es wurden Speisen und Getränke verab-
reicht, um die Meßgäste an das Haus zu fesseln. Das Spiel selbst muß ein, uns
nicht näher bekanntes Würfelspiel gewesen sein, da jedes Jahr durchschnittlich
10000 Würfel verbraucht wurden.
In den Jahren 1394 bis 1423 hielt die alte Turniergesellschaft „zum Esel" stets
zu Frankfurt a. M. in den Messen ihre zwei halbjährlichen Kapitel und gelegentlich
auch Turniere ab. Unter den ver-
schiedenen Kunstfechtern, den
Marxbrüdem und den Prager
Federfechtern, durfte nur der-
jenige den Namen eines Meisters
des langen Schwertes führen,
welcher ihn in den Frankfurter
Messen bei den hiesigen Fecht-
meistern nach bestandener Probe
erworben hatte. In der Lers-
ner'schen Chronik wird uns eine Kunstfechter auf dun Messen
lange Liste von Sehenswürdigkeiten aller Art gegeben und die verschu n
Lobgedichte auf die Messen sind ebenfalls voll von deren Schilderungen. Die
Fiedeler und Spielleute, also die ersten Meßmusikanten, werden nach Professor
Kriegk bereits 1348 erwähnt. Nach Lersner wurde im Jahr 1443 der erste Elefant
hier angestaunt, 1532 war ein Pelikan und 1577 ein Vogel Strauß auf dem Korn-
markt zu sehen, dessen Andenken durch ein großes Wandgemälde noch heute wach-
gehalten wird. Auerochsen, Stachelschweine, Tiger und Lövven, menschliche und
tierische Abnormitäten, händelose Mund- und Fußkünstler, Riesen und Zwerge
dienten der Neugierde des Publikums. Im Jahr 1656 kommt ein großer Brabanter
hierher : Kein sonderlicher Esser aber ein guter Trinker, 1 655 eine holländische Jung-
*) Kriegk, Bürgerzwiste, 1862, S. 344— 353.
Iran mit einem großen Bart und von stillem melancholischem Gemüt; 1545 und 15S8
fuhren Seiltänzer au! einem langen Seil vom St. Nikolausturm herab. Die Schau-
buden und die Plätze für die Gaukler und Seiltänzer, für die Okulisten, Bruch-
Schneider, Quacksalber, Storchcr, Zahnbrecher und sonstige Heilkünstler und
Wunderdoktoren befanden sich am Main bei der Schmidtstube und in der Gegend
des Garküchenplatzes. Während die theatralischen Spiele bisher von der
Geistlichkeit, der Schule und einzelnen Teilen der Bürgerschaft veranstaltet worden
waren, erschienen in der Herbstmesse 1592 als erste Berufungsschauspieler eine
Wandertruppe englischer Komödianten, welche großes Aufsehen erregten. Der
Nürnberger Handelsherr Balthasar Paumgartner berichtet hierüber seiner Frau
wie Folgt :
„Die habenn so ein herrliche guette musicha, unnd sinnd sie so perfeet mitt
springen, tantzen, deren gleichen ich noch nve gehöertt noch gesehen hab.
Sind 10 in 12 personen, auch khöstlich und herrlieh wol geklayded."
Seit dieser Zeit bis zur Errichtung eines festen Schauspielhauses haben neben den
Tänzern, Gauklern, Mimen und Spielleuten, bei welchen der Pickelhering mit
seinen derben Spässen die Hauptrolle spielte, fast in jeder Frankfurter Messe die
damals hervorragendsten Wandertruppen von englischen, französischen und
deutschen Komödianten hier Theatervorstellungen gegeben, wie uns Frau Elisabeth
Mentzel in ihrer ausgezeichneten Geschichte der Schauspielkunst ausführlich
schildert.
§28. Unterkunft, Verkaufsräume und Zahl der Meßfremden. Gegen
das 14. Jahrhundert hatte sich hierin nur insofern eine Änderung vollzogen, als
es jetzt auch eine größere Anzahl gut eingerichteter Gasthäuser zur Aufnahme
der vielen vornehmen Besucher gab. Denn in den Meßzeiten Fand sich das lehens-
lustige und galante Deutschland hier zusammen und amüsierte sieh etwa so, wie
heutzutage in den Festwochen der großen Badeorte Wiesbaden und Baden-Baden.
Die Meßbesucher aus ein und derselben Stadt und unter diesen wiederum
die gleichen Gewerbsgenossen hielten sich möglichst zusammen und mieteten
gemeinschaftlich ihre erforderlichen Logier- und Verkaufsräume. Während sonst
das Beherbergen von Fremden nur den offenen Gasthaltern gestattet war,
durfte in Meßzeiten jeder Einwohner die Meßgäste, Kaufleute oder Andere beher-
bergen und speisen.*) Die Logierung fremder luden war nur in der Judengasse
gegen eine Nachtgebühr zulässig und in den Christenhäusern noch 1746 verboten,
aber 1763 bis auf Weiteres in Meßzeiten gestattet worden. Das Ycrmictgcschäft
brachte der Frankfurter Einwohnerschaft mühelosen und reichlichen Gewinn. Im
*) Neuere Ratsedikte vom 7. März 1643, I. August 1608, 25. Oktober 1711, 29. Oktob(
1746 und S. Miirz 1763.
Rück in den Nürnberger Hof.
Nürnberger Hof befanden sich 57 numerierteGe wölbe,
Kramstuben, Kammern, Fruchtböden, Stallungen und
Keller, welche 1629 an 24 Partien gegen etwa 800 fl.
Zins vermietet waren, dann 1631 — 37 meist leer ge-
standen hatten, aber bereits 1639 wieder 1000 fl. ein-
brachten. Im Jahr 1556 hatten sieben Nürnberger und
andere oberdeutsche Kaufleute für ihre gemeinschaft-
lichen Mahlzeiten im Nürnberger Hof einen beson-
deren Tischklub mit festgesetzter Ordnung errichtet,
welcher nach dreißig Jahren erneuert wurde und nach
den erhaltenen Einschreibungen neuer Mitglieder
noch 1620 bestanden hat. Manche Kaufleute, welche
längs des Maines ihre Meßladen hatten, blieben des
Nachts darin. Wir ersehen dies daraus, daß sie 17<>1
angewiesen wurden, sich nach dem gewöhnlichen
Ausläuten nicht mehr am Mainufer aufzuhalten.
Was die Verkaufsstände betrifft, so hatte auch
jetzt noch jede Gattung von Waren ihr eigenes Quartier. Der mittelalterliche,
handelspolizeiliche Gedanke, daß aller gleichartige Verkehr zur besseren Übersicht
und Prüfung marktartig vereinigt sein solle, kam voll zur Geltung. Infolgedessen
standen die Händler mit Leinwand und Spitzen im Leinwandhaus, die Tuch- und
Zeughändler am Saalhof, die Goldschmiede
und Juweliere (die sog. Abenteurer) im
Römer, die Krugmänner bei der Metzger-
pforte, die Pelzhändler, die Hutmacher und
andere Handwerker ebenfalls zusammen
an den ihnen angewiesenen Plätzen. Alle
weiteren Ausführungen muß ich mir für ein
besonderes Kapitel vorbehalten.
Der englische Reiseschriftler Coryat
hebt es als eine große Eigentümlichkeit
des hiesigen Meßverkehrs hervor, daß es
keinen gemeinsamen Platz in der Stadt
oder auf offenem Feld gebe, wie er es
beim Jahrmarkt zu Bergamo und an allen
anderen Orten beobachtet habe, sondern
Das Leinwandhaus.
daß die Waren im Bereich der Häuser
verkauft würden. Es ist dies insofern eine ganz richtige Beobachtung, als die
Untergeschosse der Häuser zu großen bogenförmigen, nach der Straße offenen
Gewölben ausgebaut waren, von welchen jedes einzelne als Laden (Kram) vermietet
werden konnte. Infolgedessen befanden sich die Warenlager der meisten Meß-
besucher überall zerstreut in den Häusern der Alten Mainzergasse, der Saalgasse,
des Römerbergs,
des Alten Marktes,
der Neukräm,
Schnurgasse,
Töngesgasse und
Fahrgasse. Die
Zahl dieser Ge-
wölbe, Kramen
und Kramstuben
dürfte in Anbe-
tracht der Häuser-
zahl dieser Quar-
tiere mit 500— 600
nicht zu hoch ge-
griffen sein. Hier-
zu kamen die zu
jeder Messe auf-
geschlagenen
Die Römerhallen füi Meßstände. Holzstände oder
Meßbuden, deren
Zahl nach dem Standbuch des Jahres 1<><>4 rund 460 betragen hat. Sie setzen sich
wie folgt zusammen :
1. 72 Stande im Römer
2. 28 im Haus Löwenstein und dem dazu gehörigen Hof
3. 5 hinterm Römer nach den Barfüßern zu
4. 14 sogenannte Goldschmiedladen bei den Barfüßern unter der Neukräm,
welche fast alle ihre besonderen Namen hatten wie: zur Sackpfeife.
zum Elefant, zum Drachen, zum Wolf, zum Hirsch, zur Atzel, zum
Narren, zum Ochsen, zum Pfau
1S1 Kramen auf dem Römerberg, davon 170 numeriert
(> an der St. Nikiauskirche
7 am Völkereck und der Fahrpforte
11 an der Leonhardskirche, anscheinend nur für Buchhändler
9. 103 am Main, teilweise numeriert, darunter 6 Bamberger, mehrere Siegel-
gräber und 4 Krugmänner von Cöln und Meiern
in. 4 bei den alten Garküchen
11. 4 an der Stadtwage für Händler mit eisernen Ofen
12. 4 am Weckmarkt für Schinkenhändler
13. 3 Stände auf dem Freithof (Hühnermarkt)
14. (> Stände auf dem Liebfrauenberg.
Außerdem hielten in Buden, auf Tischen und Karren eine Reihe von Hand-
werkern feil, so 22 Schuhmacher, 18 Bäcker, 4 Kessler von Oberursel, 5 Bürsten-
binder, Flößer mit ihren Dielen, Kübeln und Zubern, Seiler, Nadler, gestrickte
Hosen- und Haubenmacher, Federmänner auf dem Liebfrauenberg, Kölnische und
andere Händler mit gesalzenem Fischwerk, Verkäufer von holländischen und Kreuz-
käsen in Kellern auf dem Römerberg. Die aufgezählten Stände waren von der Stadt
meistens auf 4 — 12 Jahre fest vermietet und ertrugen an Standgeld durchschnittlich
pro Messe 10 fl. Die Tuchhändler Johann de Barv und Jakob Gemärt zahlten von
der Ostermesse 1599 an für einen langen Kram im Hofe des Hausen Löwenstein
jede Messe 75 Goldgulden.
Von dem Römerberg war namentlich die östliche Seite, welche den Namen
Samstagsberg führte, wegen der zwei großen, jeden Mittwoch und Samstag dort
abgehaltenen Wochenmärkte von Meßbuden lange Zeit freigehalten worden. Auf
der anderen Seite scheinen dagegen an dem Römer schon bald nach seiner Er-
bauung einzelne Buden für die sog. Abenteurer, welche mit Gold, Silber und
anderen kostbaren Waren handelten, errichtet worden zu sein. Ob auf dem Sams-
tagsberg das Auf-
schlagen vonStän-
den allgemein be-
reits 1483 oder zu-
erst 154(i gestattet
worden ist, bedarf
noch der Aufklä-
rung. Jedenfalls
brachte das Jahr
1573 wesentliche
Veränderungen.
Auf dem Lieb-
Frauenberg, wel-
cher bereits 1451
14 Decklaken-
machern alsStand-
ort gedient hatte,
wurden 51 Buden
. Der Liebfrauenberg mit den Porzellan- und Glashändlern in Meßzeiten,
errichtet, WClche Häuser zum Paradies und Grimmvogel; nach einem (jemälde von Schütz.
aber keine Mieter fanden. Im Jahr 1604 waren dort nur 6 Stände von Kaufleuten,
verschiedene andere von Topfkrämern und Handwerkern besetzt.
Im 18. Jahrhundert hatten die Glas- und Porzellanhändler ihre Stände auf dem
Liebfrauenberg. Im Jahr 17S4 wurde Weisung gegeben, den 24 Händlern andere
Plätze in der Gegend der Hasengasse und der Hauptwache anzuweisen, da die
Bestellung eines so schönen Platzes inmitten der Stadt mit geringen Porzellan-
und Glaswaren zu bedauern sei.
Außer den Meßständen waren noch eine Reihe von Tischen, Schreinen (Kisten),
Bänken und Karren vorhanden, auf welchen feilgehalten wurde. Die Gesamtzahl
aller dieser Verkaufsplätze dürfte sich auf 1500 bis 1600 belaufen haben. Die
Größenverhältnisse der in Betracht kommenden Teile der Altstadt stimmen mit
dieser gemäßigten Berechnung überein und machen die Angabe, als ob hier 40 000
Meßbesucher zusammengeströmt seien, zur Unmöglichkeit.
Einen weiteren Berechnungsmaßstab ergibt die Zahl der Städte und Städtchen,
ausweichen regelmäßigKaufleute und Handwerker zum Besuch derhicsigen Messen
gekommen sind. Sie betrug für Deutschland etwa 150, für das Ausland, einschließ-
lich der Niederlande und der Schweiz, etwa 50. Wenn man berücksichtigt, daß selbst
aus den größten Städten wie Nürnberg, Straßburg und Cöln höchstens 50 Verkäufer,
dagegen aus vielen entlegenen oder kleineren Plätzen nur einige wenige erschienen
sein dürften, so wird man für jede der 200 Herkunftsorte die Durchschnittszahl
nicht mit mehr als zehn annehmen dürfen. Zu den Verkäufern kamen noch ihre
Handlungsdiener und Reitknechte, die zahlreichen Fuhrleute, Schiffer und Makler,
sodann die .Masse der Einkäufer aus dem Kaufmanns- und Handwerkerstände, von
Fürstenhöfen und kauflustigen Stadt- und Landkreisen, die Vergnügungssüchtigen
und Neugierigen, die Schriftsteller, die Quacksalber, Gaukler, .Meßmusikanten,
Komödianten und die galanten Damen hinzu, so daß die Gesamtzahl der um 1600
zu Meßzeiten hier einquartierten Fremden ohne die Landbevölkerung wenigstens
viertausend, ja möglicherweise bis zu fünftausend betragen haben mag. Hierunter
haben sieh schwerlich mehr wie zweitausend eigentliche Kaufleute befunden. Mit
diesem Resultat stimmen auch die ältesten Angaben über die Leipziger Mcß-
besucher*) überein. Ihre Zahl schwankte in den Jahren 1747 bis 1754 zwischen
2366 und 3091, in den Jahren 1766 und 1800 zwischen 3269 und 5320 und erreichte
nur im Jahr 1 7(»5 den Höchststand mit 6365 Meßbesuchern. Diese nach unseren
Anschauungen so erstaunlich geringen Zahlen werden verständlich durch die in
neiuier Zeit ermittelte Bevölkerungsgröße der deutschen Städte vor dem dreißig-
jährigen Kriege. Cöln stand mit etwa 37000 Seelen an der Spitze, dann folgten
mit 20000 30000 Seelen Straßburg, Lübeck. Nürnberg, Metz und Magdeburg.
Frankfurt hatte vor der Masseneinwanderung der Juden und Niederländer höchstens
*) Hasse, Geschichte der Leipziger Messen, S. 301.
1 1 000 Einwohner*) und näherte sich erst am Ende des 16. Jahrhunderts der Zahl
20000. Pfarrer Roth hebt in seiner Geschichte des Nürnberger Handels als eine
besonders beachtenswerte Tatsache hervor, daß sich im Jahr 1519 nicht weniger
wie 160 Kaufleute versammelt hatten. Frankfurt hatte vor der Niederlassung der
Niederländer zu keiner Zeit mehr wie 70 — 80 größere und kleinere Kaufleute und
die Landstädte meist nur Krämer und einzelne Kaufhandwerker.
§29. 1630— 1690 seh were,wechsel volle Zeiten. Die zerstörenden Wirkungen
des dreißigjährigen Krieges kamen erst seit dem Jahr 1631, in welchem der König
Gustav Adolf von Schweden hier seinen Einzug hielt, zur vollen Geltung. Aller
Handel und Wandel stockte. Manche Handelsstädte, wie St. Niklasport in Loth-
ringen und Magdeburg, fielen
der Zerstörung anheim, andere
wiederum büßten ihre Stellung
im Handelsverkehr ein und ver-
schwanden ganz vom Schau-
platz. Die alten Grundlagen
des deutschen Handels waren
zerfallen, die neuen noch nicht
ausgebaut. Die letzte Kraft
der deutschen Reichsstädte und
ihrer Bürgerschaft war ge-
brochen. Der Schwerpunkt
des aus den Trümmern er-
wachsenden neuen Lebens
beruhte nicht mehr in ihnen,
sondern in den sich mächtig
entwickelnden Landesherr-
schaften und ihren Landes-
hauptstädten. Der seit Jahr-
hunderten bestehende Gegen-
satz zwischen der reichs-
städtischen , bürgerlichen
Kultur und dem ländlichen
Herrenstand näherte sich
seinem Ende, der alte Bürger-
stolz erstarb unter den Lockungen der Fürstengunst und der Hofluft. Das Zeitalter
Ludwig des Vierzehnten mit seinen weittragenden politischen und wirtschaftlichen
Umwälzungen war gekommen; nicht unvermittelt, sondern wohl erkennbar an
*) Karl Bücher, Bevölkerungsstatistik des mittelalterlichen Frankfurt, 1886.
Der Römerberg im Krönungsjahr 1658
Bildnisse des Kaisers Leopold und der
manchen gewichtigen Vorläufern. Konstanz, Reutlingen und Goslar hatten längst
ihre Selbständigkeit verloren und waren einfache Landstädte geworden. Und
selbst die Hansestädte Hamburg und Bremen, welche in der neuen Zeit eine Haupt-
rolle spielen sollten, hatten ihre liebe Not, sich der Begehrlichkeit der benach-
barten Fürsten zu erwehren. Frankfurt, neben Nürnberg eine Hauptstütze des
deutschen Kaiserhauses außerhalb der österreichischen Erblande, war in seinem
Bestand als Reichsstadt bei der großen politischen Zersplitterung der umliegenden
Lande nicht gefährdet. Ohne das folgenschwere Testament Philipps des Groß-
mütigen von Hessen, welches eine Teilung seiner ausgedehnten Lande unter seinen
Söhnen anordnete, hätte die Stadt vielleicht bei der Ausbildung dieser landesherr-
lichen Macht die hessische Hauptstadt werden können, wozu sie durch ihre Lage
im Mittelpunkt der rechts- und linksrheinischen Hessenlande geschaffen zu sein
schien. So blieb sie selbständig und hatte nur unter den vielen Schikanen und
Ligenmächtigkeiten der hohen Nachbarn zu leiden, welchen sie weiter nichts
wie die ohnmächtige Berufung auf ihr „Stark im Recht" und Klagen beim Reichs-
kammergericht entgegensetzen konnte. Der Kurfürst von Mainz legte sieh die
frühere kaiserliche Oberhoheit und Polizeigewalt über den Mainstrom auch inner-
halb des Frankfurter Gebietes bei, verlangte die Entfernung von Schiffmühlen und
anderes mehr.
Außer der unbeschreiblichen Verwüstung der deutschen Lande durch den
dreißigjährigen Krieg kamen für den Handelsverkehr drei neue, umwälzende
Momente hinzu: die in Frankreich mit dem Colbert'schen Zolltarif beginnende
und von Oesterreich bald übernommene merkantilistische Handelspolitik, das
Übergewicht der zu nationalen Staaten sich entwickelnden Nachbarreiche und die
\ erschiebung der alten Handelswege durch den Übergang der Vorherrschaft im
Welthandel auf Holland und England. Das Schicksal von Venedig war besiegelt
und die auf dieser Grundlage beruhende Macht der Oberdeutschen zum unhalt-
baren Rückgang verdammt. Durch Sperrzölle wurden die östlichen Lande, welche
seit vielen Menschenaltern mit Nürnberger Gewerbeerzeugnissen überschwemmt
worden waren, und die Absatzgebiete in Frankreich verschlossen. Die sich neu
erschließenden Handelsstraßen gingen nicht mehr über Nürnberg. Immer mehr
verzog sich der verbleibende italienische Handel von Venedig nach Genua und
Mailand; die tiroler Alpenpässe verödeten in demselben Maß, wie die Gotthardt-
straße und andere schweizerische und Graubündener Pässe in Aufnahme kamen.
I Iber Zürich ging es dann nach der emporblühenden 1 landelsstadt Basel, woselbst
auch die Warenstraße aus dem Rhonetal einmündete, und von da nach Frank-
furt. In dieser Zeit erfuhren die uralten Handelsbeziehungen mit den schweizer
Städten eine erhebliche Kräftigung. Die schon am Ende des 16. Jahrhunderts
durch die hier ansässigen Belgier mit Frankreich angeknüpften Verbindungen
nahmen einen großen Aufschwung und die französischen Seidenwaren ans Lyon,
Galanterie-und Modewaren aus Paris, Battiste und feine Stoffe aus Nordfrankreich
wurden massenweise hierhergeführt. Der österreichische Patriot P.W. von Horneck
führt laute Klage über die pestilenzialischen französischen Modewaren und andere
fremde unnötige Dinge. An der Rheinmündung trat Amsterdam als Herrseherin
in i\vn Vordergrund. Von dort kamen wahrend zwei Jahrhunderten die Haupt-
massen von Spezerei-, Färb- und Materialwaren, ferner die Erzeugnisse des hollän-
dischen Gewerbefleißes, Leydener Tücher, Leinwand und Kattune nach Frankfurt.
Unverändert blieben die alten Beziehungen zu den belgischen Niederlanden be-
stehen. Der Handelsverkehr mit der emporstrebenden englischen Hauptstadt
London erfolgte über die Hansestädte Bremen und Hamburg, welche erst jetzt im
Großhandel Bedeutung erlangten. Aber für den Frankfurter Meßhandel, dessen
Bezugsquellen wir hiermit im wesentlichen kennen gelernt haben, war das große
aufnahmefähige Absatzgebiet im Osten und Norden durch das günstiger gelegene
Leipzig, seine glücklichere Nebenbuhlerin, abgeschnitten. Die Messen dieser Stadt
hatten bei Beginn des 18. Jahrhunderts die Frankfurter überflügelt und sind noch
heute unter den alten Reichsmessen die einzigen, welche eine große Bedeutung
besitzen. Zu diesem Übergewicht hat die kräftige Entwicklung der sächsischen
Industrie, deren natürlicher Verkaufsplatz Leipzig war, wesentlich beigetragen.
Bei der rückläufigen Bewegung des hiesigen Meßverkehrs verdient umsomehr
die Tatsache hervorgehoben zu werden, daß die Frankfurter Kaufleute durch ihren
Unternehmungsgeist und ihre Tätigkeit den periodischen, passiven Fremdhandel
durch einen ständigen aktiven Eigenhandel zu ersetzen gewußt haben. Das Nähere
soll in einem besonderen Abschnitt dargestellt werden.
sj. 30. Einzelne Geschäftsjahre. Bereits in der Ostermesse des Jahres
1629 hatte fast kein Geschäft stattgefunden, da Frankfurt blockiert und keine
Kaufmannsgüter von den Soldaten ein- noch ausgelassen wurden. Trotz der
Kriegsunruhen suchte der König Gustav Adolf von Schweden den Frankfurter Meß
handel möglichst aufrecht zu erhalten und stellte 1632 den Meßbesuchern einen
besonderen Schutz- und Geleitsbrief aus. Die Herbstmesse dieses Jahres mußte
um S Tage verlängert werden, da das Nürnberger und das Augsburg-Ulmer Geleit
nicht angekommen war. Auch das Pfeifergericht fiel aus. Der Verkehr stockte
immer mehr und erreichte im Jahr 11)35 seinen tiefsten Stand. Wegen des um-
liegenden spanischen Kriegsvolkes konnte die Fastenmesse überhaupt nicht abge-
halten werden. Sie wurde zwar eingeläutet und die Wechselzahlun^ durch ein
Edikt auf 14 Tage nach Ostern hinausgeschoben, aber keine Meßbude aufge-
schlagen. Im Jahr 1023 betrugen die Einnahmen an Zoll- und Weggeldern nur
noch 1890 gegen 13438 fl. Das neue Kaufhaus, an welches eine Verkaufsabgabe
von allen fremden Gütern zu zahlen war, nahm an Ostern 12a/a Gulden und im
85
HoycUStudej ,
,«: uUB.^iM- di tut*, .v, /.-/c->'~io.-* .»-7.-^
■II Krit
Sommerhalbjahr über-
haupt nichts ein. Im Nürn-
berger Hof standen fast alle
Gewölbe und Kammern in
den Jahren 1631— 16371eer.
Der Verkehr stellte sieh
seitdem in einem für die
Zeit Verhältnisse erstaun-
lichen Umfang wieder her.
Auch die Kriege bringen
unternehmenden, kapital-
kräftigen Kaufleuten Vor-
teile und an den Militär-
lieferungen ist hier stets
viel verdient worden. Die
Stadt selbst hatte das
selteneGlück, in der langen
Leidenszeit glimpflich da-
von zu kommen, und war
die wichtigste Zufluchts-
stätte der Überbleibsel des
innerdeutschen Handels.
LeideristeineVergleichung
mit Leipzig nach dieser
Richtung nicht möglich.
Im Jahr 1639 war der Nürn-
berger Hof wieder voll
vermietet und warf bessere
i Irtrayuisseab wie 10 Jahre
Hl vorher. Nürnberg mußte
im 1 lerbst ll>4(> wiederum
efahr und Unsicherheit der Straßen
die- Aufholung seiner Zollfreiheit we; .
unterlassen.
Der Westfälische Friede brachte nicht sofort <.\v\t erhofften Aufschwung und
die fünf Geschäftsjahre 1648 bis einschließlich 1652 fielen recht schlecht aus.
Deutschland war vollständig erschöpft. Erst vom Jahr 1653 an zeigte sich eine
erhebliche Besserung und im Wahl- und Krönungsjahr 1657 58 schien aller Jammer
vergessen zu sein. Überall ging es lustig her und an Sehenswürdigkeiten und
Lustbarkeiten war kein Mangel. Wegen der /ahlreich eingetroffenen Gesandten
wurden während der Herbstmesse 1657 die Verkaufsplätze rürViktualien undandere
Waren aus der Marktgegend mehr nach außen in die Hasengasse, Fahrgasse und
obere Zeil verlegt. In den Schaubuden am Main waren redende Papageien, kunst-
fertige Affen und Fabiane, ein Pelikan, ein junger Strauß, sieben indianische Zwerg-
pferde, von denen das größte anderthalb Ellen hoch war, ein Motorwagen, welcher
durch ein Rädlein von selbst vorwärts ging, und ein zwölfjähriges Mägdlein im
Gewicht von 216 Pfund zu schauen. Im Nürnberger Hof wurden Raritäten aus
Asien, Afrika und Amerika gezeigt, in der Schmidtstube von einem italienischen
Puppentheater vortreffliche Vorstellungen gegeben, im Pfuhlhof auf dem Roß-
markt spielten die Heidelberger Komödianten und im Krachbein die holländischen.
Vor der Katharinenpforte war in einer Bude eine Lotterie mit wertvollen Gewinnen
eingerichtet und auf der Eschenheimergasse hielt ein Franzose eine Tanz-, Fecht-
und Voltigierschule, ein Tübinger eine vielbesuchte Reitschule ab.
Seit dem Sommer 1666 hatte der Meßverkehr schwer unter den am Niederrhein
herrschenden Epidemien zu leiden, da wegen der Ansteckungsgefahr keine
Geleitsbriefe und Pässe für Personen und Waren erteilt wurden. In der Herbstmesse
dieses Jahres war nur das hessen-darmstädtische Geleit eingetroffen, alle anderen
hatten abgeschrieben. Auch das Pfeifergericht unterblieb.
In der Ostermesse des Jahres 1671 hatten sich wiederum viele fürstliche und
gräfliche Besucher zum Einkauf und zu ihrer Belustigung zusammengefunden:
der kurpfälzische Erbprinz aus Heidelberg, der Herzog von Württemberg mit seiner
Schwester, die Herzogin von Ostfriesland, vier Landgrafen von Hessen, drei Mark-
grafen von Baden, Fürst Wilhelm von Anhalt, die Gräfinnen von Solms zu Braun-
fels, Rödelheim, Laubach, Hohen-Solms und Lieh, die Gräfinnen von Isenburg zu
Büdingen und Offenbach, die Gräfinnen von Cronberg, Castel, Erbach, Wertheim,
Kirchberg, der frühere portugiesische Generalleutnant mit seinem Sohne, der hier
seit 1657 wohlbekannte französische Resident und Oberst Monsieur de Gravel und
viele andere Herren.
Wie bereits oben bei den Ausgaben der Hofhaltung des Landgrafen von Hessen-
Cassel nachgewiesen worden ist, haben die mittel- und süddeutschen Fürsten und
Grafen unter den Einkäufern der Frankfurter Messen eine große Rolle gespielt,
jahrhundertelang viel Geld hier gelassen und dem ganzen Verkehr einen aristo-
kratischen Anstrich gegeben.
Die Kriege Ludwigs XIV. gegen Belgien und Holland störten ungemein den
wichtigen Handelsverkehr mit diesen Landen und die 1676 gegen Frankreich an-
geordnete Handelssperre machte dieses Jahr bei der Bedeutung der französischen
Wareneinfuhr zu einem sehr niedergedrückten. Kaum war der Friede zu Nym-
wegen wiederhergestellt, als im Jahre 1 680 schwere Epidemien in Thüringen, Meißen,
Schlesien, Oesterreich und anderen kaiserlichen Erblanden ausbrachen. Niemand
wurde in der Herbstmesse an den Turin ohne Gesundheitspaß oder Genehmigung
des Sanitätsamtes eingelassen, die aus Sachsen und den verseuchten Gegenden
herkommenden Waren mußten am Riederhoi abgeladen werden und in Holz-
baracken Quarantäne halten; Bornheim und Bockenheim waren voll Mensehen.
Im September 1681, als die Straßburger Kaufleute auf der Frankfurter Herbstmesse
weilten, wurde ihre herrliehe Stadt, die größte und schönste am Oberrhein, von den
Franzosen besetzt und hierdurch der seit vierhundert Jahren bestehende wichtige
Handelsverkehr mit Frankfurt außerordentlich beeinträchtigt. Die Jahre 1684 bis K>SS
brachten günstige Geschäftsergebnisse, der erneute Krieg mit Ludwig XIV. und die
Zerstörung der Pfalz dagegen einen sofortigen erheblichen Rückschlag im Jahre !<>S().
Zollerträgnisse:
Jahr
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Krönungsjahr
1665
9 IM
868
14084
1073
4301
29345
1666
831 is
662
13759
1156
1035
27620
Epidemie am Niederrhein
1(>7I
8513
627
12271
1094
3991
26496
1680
7746
166
25459
1023
3S65
38559
1686
669
15112
1666
23S6
29389
1696
8180
767
lo2S4
2071
3325
21627
1698
1861 i
II 11
1 2858
1990
3845
38 1 1 5
nach dem Frieden zu Ryswyk
1 705
16669
1 150
15349
4172
2526
40160
1716
19195
1 31 15
17186
2591
1874
45151
§ 31. Zeitraum von 1690 — 17()2. Auch aus dieser Zeit sind keine zu-
sammenhängenden Statistiken oder Berichte irgend welcher Aufsichtsbehörde über
den Verlauf des Meßverkehrs vorhanden, so daß wiederum nur mühsam ein einiger-
maßen zutreffendes Bild auf Grund der Zolleingänge, gelegentlicher Nachrichten
und auf Grund von Vergleichungen mit den Leipziger Messen entworfen werden
kann. Immer mehr wurden die rührigen Frankfurter Großkaufleute auf den
Messen die wichtigsten Verkäufer. Selbst die bedeutendsten von ihnen beschränkten
sich nicht nur auf den Verkauf in ihren Häusern, sondern besaßen eine oder mehrere
Meßbuden. Sie hielten ferner nicht nur ihre eigenen, auf feste Rechnung über-
nommenen Waren feil, sondern auch viel fremdes Kommissionsgut, dessen Eigen-
ss
tiimer sich den
Besuch der
Messe ersparen
wollten und sich
vielfach von den
FrankfurterKom-
missionshäusern
auf die über-
sandte WareVor-
schüsse geben
ließen. Es war
dies ein wesent-
licher, einträg-
licher Geschäfts-
zweig der Frank-
iurter Bankhäu-
ser, weicher jetzt
kaum noch besteht. Der fruchtbare Handelsschriftsteller Paul Jakob Marperger
hebt in seiner 1711 erschienenen Beschreibung der Messen und Jahrmärkte
ganz besonders hervor, daß die Einwohner mit Hülfe ihrer stattlichen Kapitalien
und großen Warenbestände den größten Teil ihrer Messen selbst machen und
dasjenige, was noch durch die Fremden geschieht, doch dergestalt mit durch ihre
Hand gehen lassen, daß Manchen durch Provision, Faktoreigebühr, Vorschuß-
zinsen, Wechsel-Agio und dergleichen ebenso viel und oft mehr von den fremden
Waren an Gewinn in Händen bleibe, als der Fremde selbst davon zu haben sieh
rühmen könne.
Die uralten Beziehungen zur Schweiz und zu den Niederlanden blieben
unverändert bestehen. Mit der Entwicklung der Industrie in diesen Ländern
wurde Frankfurt ein äußerst wichtiger Absatzplatz ihrer Erzeugnisse. Die Leinwand-
händler aus St. Gallen, die Seidenhändler aus Zürich und Basel und die Uhren-
und Bijouteriewarenhändler aus der französischen Schweiz wie die Tuchhändler
ausVerviers und Lüttich waren regelmäßige Meßgäste. Fürdie französischen Mode-
und Luxuswaren galt Frankfurt als wichtiger Stapelplatz. Selbst aus den westlichen
und nördlichen Landesteilen Frankreichs kamen zahlreiche Verkäufer mit ihren
Battisten, Spitzen und feinen Leinenwaren hierher. Auf deutschem Boden hatten die
im oberen wie unteren Rheingebiet emporkommenden Industrien in Frankfurt ihre
wichtigsteVerkaufsstelle und Kapitalgeberin. Die elsässischen Kattunfabrikanten, die
Pforzheimer und Gmünder Bijoutiers, die Aachener Tuchfabrikanten und die Färber
und Garnbleicher des Wuppertals fehlten auf keiner Messe. Aus einem Rechts-
89
streit, welchen die kleveschen Garn- und Leinwandhändler aus Niederwesel und die
Elberfelder und Banner Garnhandelsgenossen wegen einer Abgabe im Leinwand-
haus seit 171 7 führten, ersehen wir, daß diese damals schon längere Zeit regelmäßige
Meßbesucher waren. Bis 1750 kommen noch Garn- und Lein wandhändler aus Crefeld,
Hattingen, Langenburg und Bielefeld dazu. Aus Siegen und aus Schmalkaldcn
erschienen nach wie vor die Eisenhändler. Einen großen Aufschwung nahm das
Ledergeschäft. Zu den Gerbern der hessischen und nassauschen Lande gesellten
sich in immer größerer Zahl die Gerber aus der Gegend von Trier, Luxemburg
und Malmedy, dem sog. Gerberland. Marperger erzählt uns im Jahr 1711, daß von
diesen tausende roher ungarischer Ochsenhäute hier eingekauft worden seien.
Dagegen ging seit dem Ende des 17. Jahrhunderts unter dem Druck der katho-
lischen kaiserlichen Bücherzensur die Buchhändlermesse immer mehr zurück und
wurde dauernd nach Leipzig verlegt. Wir hören nicht, daß von Seiten der Stadt
oder der Buchhändlerschaft irgendwelche Anstrengungen gemacht worden sind,
diesen Verlust zu verhüten. Offenbar war man von der Überlegenheit Leipzigs
hinreichend überzeugt. Außer den rheinischen Manufakturerzeugnissen kamen
auch die sächsischen, schlesischen und böhmischen in großen Partien auf den
hiesigen Markt und erwiesen sich immer mehr neben den ausländischen Waren
als konkurrenzfähig.
Dadurch daß in den Berichten der seit 172() tätigen Leipziger Kommerzicn-
deputation und in den Meßberichten der auf die Leipziger Messen abge-
sandten Geheimen Finanzräte von 1786 — 1830 oft Vergleiche mit den zeitlich
vorhergehenden Frankfurter Messen angestellt werden, erhalten wir manch wert-
volle Nachricht. Während Leipzig bei seinem gemeinschaftlichen Vorgehengegen
die im Jahr 1675 vom Kaiser privilegierten und nach einigen Jahren tatsächlich ins
Leben getretenen Braunschweiger Messen seinen älteren Frankfurter Rivalen
durchaus als gleichstehend anerkennt und namentlich beim Buchhandel ihr
freundschaftliches Zusammenarbeiten hervorhebt, spielt es in den Jahren 170i> bis
1721) bei seinen Streitigkeiten mit Frankfurt wegen Verschiebung der Fastenmesse
durchaus den Überlegenen.*) Wenn in der Geschichte der Leipziger Messen
von Hasse das Herabsinken der Frankfurter Messen von ihrer herrsehenden
Stellung als die wahre Ursache des Streites bezeichnet und die beabsichtigte
Verlegung als ein Hebungsversuch bezeichnet wird, so läßt sich von Frankfurter
Seite gegenüber dieser Auffassung nur darauf hinweisen, daß nach den Zoll-
eingängen die Messen seit den Zeiten des Brauuschweiger Konfliktes nicht
nachgelassen, sondern fast den doppelten Umfang erreicht haben. Im Jahr I7H>
betrugen die Eingänge an Zoll- i\\\<.\ Weggeld 19195 fl. gegen 7746 II. im Jahr
*) Hasse, a. a. i), S. 66 72, Anlagen N<>. XVI— XVIII, S. 174 — 77.
1 6S0, an Krahnengeld 1305 fl. gegen 466 fl., an Ausfuhrzöllen 487411. gegen 3865 fl.
und an Leinwandhausgebühren 25'U fl. gegen 1023 fl.
Der Aufschwung ist unbestreitbar. Allerdings wissen wir nicht, wie groß der
Anteil des ständigen Frankfurter Handels an dem Gesamtverkehr gewesen ist.
Letzterer war zweifellos dem Leipziger weit überlegen und ersetzte reichlieh einen
etwaigen Rückgang der Messen. Mit der nach Osten fortschreitenden Entwicklung
mußte Frankfurt durch seine westliche Lage immer mehr in den Hintergrund, Leipzig
in den Vordergrund treten. Letzteres bildete weiterhin den wirtschaftlichen Mittel-
punkt des einheitlichen, sächsischen Industrielandes und vermochte unter Um-
gehung von Frankfurt direkte Handelsverbindungen mit den ausländischen Indu-
striestaaten anzuknüpfen, so über Wien mit Italien, über Nürnberg mit der Schweiz,
und über Hamburg mit England, Holland und Frankreich. Andererseits stand ihm
ein unendliches Absatzgebiet im östlichen Deutschland und im Osten Europas
genau so offen wie vom 14. bis 16. Jahrhundert dem Frankfurter Meßplatz. Die
polnischen Juden und Russen, welche die nordischen Produkte wie Rauchwaren,
Häute, Borsten, Talg mitbrachten, die Schlesier, Ungarn und Böhmen bildeten
den Hauptstamm der Leipziger Meßbesucher. Frankfurt war durch seine Lage
nicht mehr konkurrenzfähig, die Messe eine für diesen fortgeschrittenen Platz nicht
mehr lebensfähige, überwundene Handelsbetriebsform. Selbstverständlich vollzog
sich diese unvermeidliche rückläufige Bewegung nur allmählich.
Dadurch daß Frankfurt wegen Veränderung des alten Kalenders und der Witte-
rungsverhältnisse auf Grund kaiserlicher Ermächtigung von 1711 bis einschließlich
172b seine Ostermessen statt am Sonntag Judica (14 Tagen vor Ostern) an Quasi-
modogeniti (8 Tage nach Ostern) begann und Leipzig der zuerst mit Schreiben vom
20. Juli 1706 vorgetragenen Bitte um entsprechende Hinausschiebung seiner am
Sonntag Jubilate (dem dritten nach Ostern) beginnenden Frühjahrsmesse hart-
näckigen Widerstand entgegensetzte, fiel die dritte Frankfurter Ostermeßwoche zeit-
lich mit der ersten Leipziger zusammen. Es war dies ein gefährliches Experimei
welches zu Ungunsten von Frankfurt ausgefallen zu sein scheint, da viele Kaufleute
sich bei der gestellten Wahl für die etwas spätere Leipziger Jubilatemesse ent-
schieden haben mögen. Wenigstens vertritt dasGutachten der Leipziger Kaufmann-
schaft vom 22. Juli 1711 che Ansieht, daß die Leipziger Messe eine größere An-
ziehungskraft habe als die Frankfurter und daß bei fast gleichzeitiger Abhaltung
beider Messen viele Kaufleute gezwungen würden, nur Leipzig und nicht mehr wie
früher erst Frankfurt und dann Leipzig zu besuchen. Hasse datiert demgemäß von
diesem Jahre an die Überlegenheit der Leipziger über die Frankfurter Messen.
Eine große Anzahl von Kaufleuten aus Hamburg, Amsterdam, Augsburg, aus
den Schweizerstädten Genf (II), Zürich (12), Basel (6), Schaffhausen (3) und
anderen Orten richteten im Jahr 1710 eine Vorstellung an den Frankfurter Rat, worin
sie die durch die Verlegung entstehenden Schädigungen der Meßbesucher und
des Meßverkehrs ausführlich darlegten. Hieraus hebe ich Folgendes hervor:
Die Kaufleute aus Hamburg, Bremen und anderen niedersächsischen Städten, wie
auch diejenigen aus Thüringen, welche unter allen Umständen die Leipziger Messen
besuchen müßten, würden Frankfurt fern bleiben; die Kaufleute, welche die
Sommerzeuge und Sommermoden in seidenen und wollenen Waren zur Frank-
furter .Messe zu bringen pflegten, würden zu spät damit kommen; die Schweizer,
welche hier schwere Waren einkauften und sie zu Wasser auf dem Rhein gehen
ließen, könnten nicht rechtzeitig zum Zurzacher Pfingstmarkt eintreffen; bei der
Verringerung des Zwischenraumes zwischen der Oster- und Herbstmesse würde
die Zeit nicht mehr ausreichen, für letztere rechtzeitig die Bestellungen im Ausland
zu machen und die eingekauften Waren wieder zu vertreiben und in der Herbst-
messe die Osterschulden zu bezahlen. Schließlich werde das Wechselgeschäft
auf Leipzig zugrunde gerichtet, da die Zahlwoche hier erst zu Ende sei, wenn die
Leipziger anfange. Auch die Leipziger Kaufmannschaft übergab am 24. Oktober
1710 ihrem Rat eine Denkschrift und nach Abhaltung der ersten Frankfurter
Fastenmesse eine zweite am 22. Juni 1711. In der ersten äußerte sie ziemlich zu-
versichtlich, daß die Leipziger Ostermesse wegen des viel stärkeren Zusammen-
strömens der Einkäufer aus Sachsen und aus weit entlegenen Landein, wie Polen,
Livland, Kurland, Schlesien, Ungarn, weit bedeutender wie die Frankfurter sei.
daß ferner die Einkäufer in letzterer nicht so wie in der Leipziger alle Sorten von
schlesischen und sächsischen Leinen, Tüchern und allerhand anderen Fabrikaten
dieser Länder beisammen finden könnten und daher die Frankfurter Fastenmesse
künftigfahren lassen und lieber bei der Leipziger Jubilatemesse bleiben würden. Im
Anschluß daran wurde als großer Mißstand in Leipzig der zu geringe Kurs der
Französischen Taler bezeichnet, welcher viele Kaufleute abhalte, sich von Leipzig
aus mit Waren zu versehen. In der zweiten Denkschrift erhalten wir durch die
Gegenüberstellung und Begutachtung von fünf Fragen über den damaligen Meß-
verkehr besonders wertvolle Aufschlüsse. Zunächst wird über die miserable Zeit
und die geringen Negozien geklagt und auf ein baldiges Ende des spanischen
Erbfolgekrieges gerechnet, welcher infolge der Handelssperre die Pariser, Lyoner
und Metzer Kaufleute an dem Besuche der deutschen Messen hindere. In
früheren Friedenszeiten waren diese mit ihren Galanterie- und sonstigen kost-
baren Waren nicht nur zuerst nach Frankfurt und dann von da mit ihren übrig-
gebliebenen Waren auf die spätere Leipziger Jubilatemesse gekommen, sondern
hatten sofort ein besonderes frisch.es Sortiment auch nach Leipzig geschickt, wo-
selbst der Konsum in diesen Waren „von weit größerer Importanz" als in Frank-
furt gewesen sein soll. Die in Kursachsen fabrizierten einfachen Wollen- und
Leinenwaren wurden nur wenig hierher geführt, weil sie stark ins Gewicht fielen
und daher viel Fracht erforderten, insonderheit im Frühjahr wegen des bösen
Weges und weil an dem schlechten Frankfurter Geld im Verhältnis zum sächsischen
5 bis 6 Prozent verloren gingen. Es war nicht profitabel genug, diese Manufaktur-
waren aufs ungewisse hin so weit zu Markt zu führen. Was die Kaufleute von
diesen und von schlesischer Leinwand auf den Frankfurter Messen gehrauchten,
kauften sie andererseits auch nicht in eigener Person in Leipzig ein, sondern be-
stellten es schriftlich.
Die Frankfurter Buchhändlermesse behauptete damals immer noch eine be-
deutende Stellung und wurde auch von allen sächsischen Buchhändlern besucht.
Seit einigen Jahren waren aber in Leipzig selbst viel mehr Bücher verlegt und ge-
druckt worden als bisher und dadurch der Buchhandel in den dortigen Messen viel
bedeutender geworden.
Trotz der zuversichtlichen Ansicht der Leipziger Kaufmannschaft über die Folgen
der Frankfurter Meßverschiebung wurden von seiten des Rates und des Kurfürsten
von Sachsen alle Hebel in Bewegung gesetzt, den Frankfurter Rat zum Nachgeben
zu zwingen: die Organisation der Messen bestehe in einem glücklichen „Hinter-
einander", was nicht willkürlich gestört werden könne; es dürfe Frankfurt nicht
erlaubt sein, „auch mit eigenem Ruin anderen Handelsplätzen Schaden zuzu-
kehren"; es sei nicht zu begreifen, wie die Herren Frankfurter und einige andere
Fremde prätendiren können, daß sich so viele Oerter nach einem einzigen Orte
richten und wir bloß um Ihrer Veränderung willen unseren wohleingerichteten
Jubilatemarkt prorogiret sehn sollen."
Eine Reihe fremder Kaufleute von Hamburg, Aachen, Frankfurt, AiiL,rsbur^.
Zürich und St. Gallen richteten in der Michaelismesse des Jahres 1713 und erneut
im März 171b eine Eingabe an den Kurfürsten von Sachsen wegen Verschiebung
der Jubilatemesse, worauf sie jedoch eine abschlägige Antwort erhielten: „Es
werden demnach supplicirende Kauf- und Hantleisleute besser thun, ihre !'■ -
mühung dahin möglichst anzuwenden, daß der Frankfurter Markt auf die alte
Zeit und gute Ordnung reduciret und die Connexion des gesammten Handels wieder
hergestellt und erhalten werde". Während 16 Jahren hat keiner der beiden rivali-
sierenden Meßstädte nachgegeben. Am kaiserlichen Hof wurde schließlich der
Streit dadurch entschieden, daß die Frankfurter Messe am Osterdienstag ihren An-
fang nehmen und das gewöhnliche Geleit in der Karwoche am Donnerstag vorher
hereingeführt werden solle. Von Ostern 1727 ab ist es bis zum Jahr 1850 hierbei
verblieben.
Bei all diesen Verhandlungen darf nicht übersehen werden, daß sie sich nur auf
die Frankfurter Ostermesse und ihr Verhältnis zur Leipziger Jubilatemesse. da-
gegen nicht auf die Frankfurter Herbstmesse bezogen haben. Von letzterer ist
nicht die Rede. Sie war aber von alters wie auch in der Folgezeit die bedeutendere.
93
Die durch sie erzielten Zolleingänge überstiegen regelmäßig diejenigen der Oster
messe um 50 — 100 Prozent, wie die folgenden Zahlen zeigen:
Zoll u ii d W egge 1 d
St ad
w age
Nieder
1 a g e
Febr.-April Aug.-Okt.
Febr. -April
Aug.-Okt.
Febr.-April
Aug.-Okt.
1690
2975 5505
463
2095
3898
8192
1700
3273 6327
426
1674
3926
5462
1710
43S7 7074
586
1313
3402
5667
1715
4286 8042
637
3499
3011
5910
§32. Die einzelnen Geschäftsjahre. Der Meßverkehr ging seit dem
Jahr 1690 infolge der fortgesetzten Kriege mit Ludwig XIV. stark zurück und er-
reichte im Jahre 1696 seinen Tiefstand. Sofort nach dem Frieden von Ryßwyck im
Jahr lb'17 hob er sich außerordentlich, da mit der Aufhebung der gegen-
seitigen Handelssperre die Franzosen wieder mit ihren Galanterie- und Modewaren
die Messen besuchen und hier zugleich Einkäufe machen konnten. Während des
spanischen Erbfolgekrieges und des erneuten Handelsverbotes von 1701 — 1714
war nur die Herbstmesse des Jahres 1705 eine gute. Auf den Friedensabschluß
zu Utrecht war sofort die Herbstmesse des Jahres 1714 und die Messen der drei
folgenden Jahre recht gut besucht. Seit 1718 ließ der Verkehr wieder nach und
erlebte mit der Herbstmesse des Jahres 1725 seinen niedrigsten Stand. Kaum
hatten sich die Geschäfte gebessert, als die kaiserliche Kriegserklärung gegen
Frankreich vom 13. März 1734 und das damit verbundene erneute Einfuhrverbot
französischer Waren wieder zwei schwache Jahre brachte, auf welche 1731)
ein gutes folgte. Damals nahm die Einfuhr von den in England verfertigten
Manufaktur- und Galanteriewaren wie auch von den aus ihren Kolonien in ( »st-
und Westindien eingeführten Kolonial-, Färb- und Materialwaren außerordentlich
zu; erstere machten durch ihre Güte und größere Wohlfeilheit ^\vn holländischen
[]\m\ französischen Waren erhebliche Konkurrenz.
Die Zeit des siebenjährigen Krieges von 1756 — 1763 bedeutet für Frankfurt,
trotzdem es volle fünf Jahre von denFranzosen besetztwar, eine wahre Glanzperiode,
wie die folgenden Zahlen zur Genüge beweisen. Leipzig muß durch die Nähe des
Kriegsschauplatzes stark in Mitleidenschaft gezogen und von vielen Meßkunden ge-
mieden worden sein, welche dafür ihre Geschäfte in dem friedlicheren Frankfurt er-
ledigten. Sofort nach dem Abzüge der Franzosen setzte aber eine rückläufige Be-
wegung ein, welche durch eine schwere Geldkrisis verstärkt wurde und bis zum Jahr
177 1 angehalten hat. Die strengen Einfuhrverbote ausländischerWaren und die hohen
Zölle der zwei rivalisierenden deutschen Großmächte Österreich und Preußen trugen
hierzu bei. In einem Berichte des Jahres 1769 wird Leipzig als eine zusehends
verarmende Stadt bezeichnet, worinnen die Kommerzien von Monat zu Monat mehr
erliegen und der ganze Nahrungsstand fällt, und 1771 die Frage nach den Ursachen
des zunehmenden Verfalles erörtert. Die Frankfurter Herbstmesse des Jahres 1772
war zwar ziemlich gut ausgefallen, besonders in Tuchen und baumwollenen Waren,
die folgende Herbstmesse aber wieder sehr schlecht. Die Unterschiede zwischen
den Zollerträgnissen der Jahre 17b2 und 1772 sind ganz außerordentlich.
Güter-
bestätterei
Krahnen-
geld
Stadtwage
Rentamt
zusammen
1757
12773
1446
13940
100115
128274
175S
13740
1081
13674
104302
133697
1759
147S1
2220
15003
139205
171209
1760
15069
2512
16556
151229
185366
1761
15181
2686
10957
163606
192430
1762
15464
2984
26177
175367
219922
1763
14134
2570
1S292
128259
I632M
1764
1491S
26 1 9
17529
122167
157233
17bö
14651
21 N 13
1 7675
112666
146995
1770
13262
1 736
15761
102208
132967
1772
12135
1888
15224
85041
114288
1774
134S5
1761
156S5
96587
127518
Mit dem Jahr 1775 hob sich wieder einigermaßen der Verkehr. Die Leipziger
Kommerzdeputation stellt bei ihrem Bericht über die Ostermesse 1780 folgenden
Vergleich an.*) „Bei der jetzigen Beschaffenheit der Handlung könnte Frankfurt
a. 0. dem hiesigen Platz in Absicht auf den nordischen Handel wirklich gefährlich
werden, wenn dortige Zoll- und Accise-Einnahmen nicht mehr zur Entfernung als
zur Herbeiziehung des auswärtigen Handels geschickt wären. Frankfurt a. M. da-
gegen tut gegen Mittag und gegen Abend vielleicht schon jetzt Leipzig Eintrag
und würde auch im nordischen Handel mit diesem Platz rivalisiren, wenn es von
Polen und Rußland nicht noch um 40 Meilen weiter als dasselbe entfernt wäre.
Die geringen Commerzialabgaben zu Frankfurt a. M., da von jedem Colli fremden
Meßguts, es enthalte solches was es wolle, nicht mehr als 45 Kreuzer Reichsgeld
(ungefähr 10 gr. conventionsmäßig) beim Eingang entrichtet wird, die uneinge-
schränkte Handelsfreiheit, die gute und wohlfeile Zehrung bei dem zum Teil
aus dem 24 fl. Fuß entstehenden mäßigen Preis der Lebensmittel, Meßquartiere
und Meßgewölbe, die Lage der Stadt an einem in den Rheinstrom fallenden schiff-
baren Fluß und im Mittelpunkt von Deutschland: all diese so günstigen Umstände
ziehen viel Käufer herbei und der Handel in Frankfurt a. M. scheint in der Tat
zuzunehmen."
*) Hasse, S. 343.
Während die Frankfurter Messe sowohl hinsichtlich des Einkaufs wie des Ver-
kaufs in erster Linie auf dem Verkehr der deutschen Meßbesucher beruhte, hing
der Ausfall der Leipziger Messen von den ausländischen Einkäufern aus dem
Osten Europas, von den polnischen Juden, den Russen, Ungarn. Galiziern, Rumänen
und ( »riechen ab.
Seit dem Ausbruch des Krieges zwischen Holland und England fiel der Frank-
furter Meßhandel ungemein infolge des Ausbleibens der Holländer, nahm aber seit
Wiederherstellung des Friedens bis zur französischen Kriegserklärung und der
Besetzung Frankfurts durch den General Custine im Jahr 1 7U2 einen erheblichen
Aufschwung. Die Herbstmesse des Jahres 17(U war seit 30 Jahren die beste gewesen
und fast doppelt so stark besucht wie diejenige von 1783. Ihr Verkehr ist später
niemals wieder erreicht worden. Nur über den schwachen Einkauf der Holländer
und Franzosen und die Stockung im Handel nach Biesen Ländern wurde fort-
gesetzt geklagt.
ij 33. Personenverkehr und Warenumsatz. Durch einen glücklichen Zu-
fallsind uns drei, allerdings nichtamtliche gedruckte Verzeichnisse der Meßfremden
unter Angabe ihrer Wohnsitze und ihrer Waren aus den Jahren 1 77<>, I 783 und 1791
erhalten, wodurch wir uns ein ziemlieh klares Bild von dem damaligen Meßverkehr
machen können. Ich verweise auf die folgenden drei Tabellen :
Vertretene Geschäftshäuse r
Wieviel Herkunfts
irte?
1.
Wieviel Firmen?
I77<)
17*)1
ISIS
Deutsch e Landesteil e
177i>
171>1
ISIS
185
15
55
in
Niederrheingebiel
275
231 1
7(1
75
Sil
Thüringen und Kursachsen
175
ISI)
195
15
.Ml
hl)
Hessen und X;ivsm
1 15
190
2iin
25
25
25
Frankenland
.im
90
75
23
23
2u
Schwaben
SU
75
(.5
in
li)
7
Kurmainz und Kurpfalz
60
5.5
30
12
12
in
Westfalen und Niedersachsen
35
2d
25
5
8
II)
Baden und Breisgau
10
20
27
2
3
1
Brandenburg-Preußen
5
5
2
3
3
1
Schlesien
5
3
3
1
1
Ober- und Niederösterreich
Herkunft nicht angegeben
—
1
125
3
2lu
265
25n
890
1 i li li l
810
Wieviel
Herkunftsorte ?
11.
Wieviel Firmen?
177h
1791 ISIS
Au ss erdeutsche Länder
1776 1791 ISIS
15
20
20
Schweiz
50 7(. 58
15
12
15
Belgien
50 40 55
3
6
3 '
Eisati (französisch)
30 30 7
5
10
5
Italien mit Savoyen
22 16 10
7
4
8
Frankreich
20 12 20
6
5
3
Holland
20 12 S
5
3
1
Tirol
10 5 1
2
2 4
Lothringen (französisch )
5 2 8
2
5 14
Böhmen
3 10 20
—
2 2
England
6 3
von
Zeit zu Zeit
Amerika
unbekannt wieviel
1
Griechenland
ausserdeutsche Länder
1
60
70 75
210 210 190
240
265 250
deutsche Landesteile
insgesamt
89(1 1000 SKI
300
335 325
1100 1210 looo
Die wichtigsten deutschen Herkunftsorte:
Wieviel
Woher? Geschäftshäuser?
1776
1791
ISIS
Niederrheinische
1. Aachen .... 20
17
7
2. Barmen
22
16
II
3. Elberfeld .
28
19
25
4. Burtscheid
14
5
6
5. Coblenz .
7
5
2
6. Colin . .
14
19
II
7. Crefeld
6
5
8. Eupen . .
7
5
—
9. Gräfrath .
6
3
—
10. Hückeswage
n
1
—
6
11. Iserlohn .
25
16
;t
12. Malmedv .
7
3
1.
13. Monjoie .
1
1
5
14. Mühlheim
5
2
1
15. Neuwied .
7
9
3
16. Neuenrade
4
1
.i
17. Oberstein
—
3
6
18. Solingen .
16
15
13
im. Velbert .
5
3
3
Summa 195
153
115
Wievie
Woher?
Geschäftshäuser?
1776
1791
ISIS
Thür.-Sächsisc
le
1. Apolda . .
2
7
3
2. Coburg . .
5
2
2
3. Eisenach . .
7
7
2
4. Erfurt . . .
5
9
5
5. Höllenstein .
2
3
0
6. Leipzig . .
7
4
2
7. Mühlhausen
7
4
3
8. Naumburg .
5
3
4
9. Neukirchen .
—
1
,i
10. Plauen . .
5
6
4
11. Ruhla . . .
1
9
S
12. Schmalkalden
20
11
6
13. Sonneberg .
4
5
5
Sumt
na 70
73
54
Schwäbische
1. Augsburg
27
20
12
2. Dürrwangen
0
1
—
3. Schw. Gmünd
11
14
17
4. Kaufbeuren .
10
4
3
Sumt
na 53
39
32
Woher?
Wieviel
Geschäftshäuser '-
1776 1791 1818
Hessische
1. Büdingen . . .
ö
/
1
2. Cassel ....
(1
,T
2
3. Elbenrod . . .
7
s
4
4. Friedrichsdorf
-
5
8
5. Hanau
39
38
24
6. 1 lomburg ....
2
9
(i
7. Hirschfeld . . .
S
11
11
s. Isenburg . . .
5
3
2
9. Lauterbach . . .
2
o
13
10. Offenbach . . .
20
20
24
Summa
I i .i n k i - e h e
1. Bamberg . .
2. Hof ....
1. Fürth ...
I. Erlangen . . .
5. Nürnberg. .
6. Würzburg
Summa
Die w
S e h «ei/
1. Basel ....
2. Chaux de Fond
... Cent ....
I. St. Gallen . .
5. Glarus ....
6. Zürich ...
Woher ?
K u rmainzis c h e u.
K urpfätzische
1. Frankenthal . . .
2. Alain/
3. Mannheim . . .
Summa
B a d i s c h e u n d
E 1 s ä s s i s c li e
1. Bischweiler . . .
2. Pforzheim . . .
3. Straßburg . . .
Summa
Niedersäch s.-
W estfälische
1. Bielefeld . . . .
2. Hamburg . . .
ichtigsten ausländischen H e rku nf ts o
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Summa
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3
12
6
8
3
3
7
.i
Summa
Niederrheinische . .
Thüring.-Sächsische
Schwäbische . . ,
Hessische
Fränkische . . . ,
27
32
Summa
Italien
Mailand ...
Summa
H olla n d
1 I. Amsterdam . . .
Summa
B o h m e n
Platten . . . .
Zusammenstellung:
insgesamt
i bertrag
195
153
115
7.1
73
54
53
39
32
94
III
95
5 s
54
39
Kurmainz. u.Kurpfälz.
Badische u. Elsäss.
Niedersächs.-Westfäl.
470
36
30
19
Ausländische
106
130
39
35
II
5 1 5
'IS
84
335
384
si
insgesamt
Im Jahr 177<> werden elfhundert, 17S3 nur sechshundert und fünfzig und 17M1
zwölfhundert Namen angegeben. Hiermit ist aber der Personenverkehr keines-
wegs erschöpft. Zunächst ist zu beachten, daß ein solches Meßschema nicht, wie
es auf dem Titelblatt besagt, die Personen der Meßfremden, sonde'rn die ver-
tretenen fremden Geschäftshäuser verzeichnet. Die meisten italienischen, viele
schweizer, ober- und niederrheinische und vereinzelte sächsische und thüringische
Firmen waren Handelsgesellschaften mit zwei und mehrTeilhabern, durchschnittlich
von hundert Firmen etwa ein Drittel, so daß, wenn von jeder Handelsgesellschaft nur
ein zweiter Teilhaber mitkam, sich die Personenzahl um ein Drittel erhöht. Ferner
kommen die zahlreichen, zur Hülfeleistung miterschienenen Handlungsdiener hinzu,
welche, gering gerechnet, ein weiteres Drittel ausmachen. Wie wollte sonst die Mann-
heimer Firma Conrad Zur Mieden und Sohn, welche alle Sorten englischer kurzer
Waren, Knöpfe, Schnallen, Messer, schweizer, französische und holländische Bänder,
auch loses und gezwirntes Kameelhaar führte, die großen Boutiquen am Main, rechter
Hand No. 22 und 23, und linker Hand No. 120, 121 und 122 bedienen? In dem Meß-
schema fehlen ferner die vielen kleinen Krämer und Handwerker der Umgegend,
wie die Krugmänner, welche damals 17 Läden am Main inne hatten, die Schreiner,
Schlosser, Leinweber, Schuhmacher, Seiler, Faßbender, welchen allen in den
Messen der sonst strenge verbotene Verkauf ihrer Handwerkserzeugnisse gestattet
war. Auch die hiesigen Handwerker hatten in den Messen ihre gemeinschaftlichen
Verkaufsstände, wie die Kanngießer, Bürstenbinder, Schuhmacher, Schreiner.
Schließlich lag ein großer, noch fortgesetzt zunehmender Teil des Meßverkehrs
in den Händen der hiesigen verbrüderten Kaufmannschaft, deren reiche Waren-
sortimente eine Hauptanziehungskraft für die Meßfremden gebildet haben. Die
großen Seiden- und Modewarenhandlungen von Allesina und von Gontard konnten
Warenlager im Werte von mehreren hunderttausend Gulden aufweisen.
Der Personenverkehr berechnete sich für das Jahr 1791 etwa wie folgt:
1. Verkaufende Firmen 1200
2. Teilhaber von Handelsgesellschaften, ' 3 mehr 400
3. Handlungsdiener, '/a mehr . . . . . . . 400
was insgesamt 2000 verkaufende
Personen ausmacht, ohne die fremden Juden, die fremden Krämer, Handwerker
und Hausierer und ohne Berücksichtigung des Anteils der verbürgerten Kaufleute
und Handwerker und der zahlreichen hiesigen Juden.
Ist auf diese Weise der Kreis der Verkäufer vervollständigt, so läßt uns das
Meßschema über die Personenzahl der Einkäufer ganz im Unklaren. Dasjenige
vom Jahr 1800 zählt ein Dutzend auf. Der Bericht der Leipziger Kommerzien-
deputation über die Herbstmesse 1747 geht davon aus, daß man „die sich selten
alterierende Anzahl der Verkäufer auf 800 zu rechnen pflegt" und mithin unter
den zur Messe gekommenen 2858 Kaufleuten 2058 Einkäufer gewesen seien,
wonach auf je zwei Verkäufer fünf Einkäufer zu rechnen seien. Wenngleich die
Verhältnisse in Frankfurt wesentlich anders lagen und viele Verkäufer zugleich
Einkäufer gewesen sein mögen, so muß doch ein großer ungenannter Kreis von
Einkäufern vorhanden gewesen sein. Er wurde von den vielen Hofhaltungen der
mittel- und süddeutschen Fürsten und Grafen, von den Bewohnern der zahlreichen
Städte der Umgegend, von Offenbach, Darmstadt, Worms, Mainz, Friedberg, Wetzlar,
Gießen, Gelnhausen, Hanau, Aschaffenburg und weiterhin von Holländern und
Franzosen gebildet, über deren Ausbleiben seit 17S1 immer lebhaftere Klage ge-
führt wird. Letztere bildeten die Engroseinkäufer, die Nachbarschaft die Detail-
einkäufer.
Man denke ferner an die zahlreichen hessischen und nassauschen Gerber und
Lederhändler, welche regelmäßig die hiesige Ledermesse imTrierischen Hof besucht
haben, ohne in dem Meßschema verzeichnet worden zu sein. Wenn die Zahl der
fremden christlichen wie jüdischen Besucher der Leipziger Ostermesse des Jahres
17'M mit 5320 und der Michaelismesse mit 4080 angegeben wird, so mag wohl
erstere, aber nicht letztere der entsprechenden Frankfurter Messe an Personenzahl
überlegen gewesen sein. Wenngleich in Meßzeiten jedermann das Recht hatte,
Meßfremde zu logieren und zu verköstigen und wenngleich fast alle Verkäufer
jahraus jahrein ihre festen Quartiere in bestimmten Bürgerhäusern hatten, waren
bereits im Jahr 1704 nicht weniger wie (>5 Gasthäuser vorhanden, welche 20, 30
bis zu mehreren hundert Personen aufnehmen konnten und oft überfüllt waren.
Hiernach wird der gesamte Personenverkehr nicht unter 5000, vielleicht sogar
noch viel mehr betragen haben.
Die Frankfurter Messe trug im Gegensatz zu Leipzig einen überwiegend
deutschnationalen Charakter. Die Ausländer machten nur knapp ein Fünftel aus.
Unter diesen stellten die ehemals deutschen Bewohner am Oberlauf und an der
Mündung des Rheines, die Schweizer und die Niederländer, das Hauptkontingent.
Frankfurt bildete infolge seiner Lage den Mittelpunkt in den gegenseitigen
Handelsbeziehungen zwischen den Bewohnern des ganzen weiten Stromgebiets
des Rheines. Innerhalb dieses Gebietes standen che aufblühenden niederrheinischen
Industriegegenden von Aachen und Verviers (Tuch), von Malmedy und Stavelot
(Leder), von Crefeld (Sammet), von Elberfeld und Barmen (Garne und Schnüren)
und von Solingen und Iserlohn (Eisen und Stahlwaren) ganz im Vordergrund.
Die fränkischen, schwäbischen und elsässischen Städte traten stark hinter ihnen
zurück, wenngleich im Jahr 1776 immer noch 2(> Nürnberger, 27 Augsburger und
27 Straßburger Häuser hier vertreten waren.
Was die nicht im Rheingebiet wohnenden deutschen Meßbesucher betrifft, so
kamen in zunehmendem Maße zu den alten Geschäftsfreunden aus Schmalkalden
(Eisenwaren), Eisenach und Erfurt zahlreiche Tuchfabrikanten aus dem Voigtland
und Kursachsen hinzu. Sie stellten alle englischen, französischen, niederländischen
und schweizer Gewebearten in wohlfeileren, geringeren Sorten her, hatten einen
großen Absatz ins Ausland und gewannen auf den Frankfurter Messen immer
mehr an Bedeutung. Es sind unter ihnen viele kleine Fabrikanten gewesen, welche
bis zur Einführung mechanischer Großbetriebe hier lohnenden Absatz für ihre
Gewebe, wie Rasch, Landserge, Camelot, Canevas, Strümpfe gefunden haben.
Das früher so bedeutende Geschäft in französischen Seidenstoffen war schon
1776 fast eingeschlafen und dasjenige mit mailänder seidenen Tüchern teilte im
Lauf der nächsten 20 Jahren das gleiche Schicksal. Im Jahr 17(ll waren nur sieben
mailander Hauser vertreten gegen zwanzig im Jahre 1776. Die schweizer Fabri-
kanten und Händler haben auch in dieser Zeit mit großer Zähigkeit an ihren
Jahrhunderte alten Beziehungen zu Frankfurt festgehalten. Die bisherigen
schweizer Waren, Leinwand aus St. Gallen, Floret- und Seidenband sowie Papier
aus Basel, Seidenstoffe aus Zürich wurden durch feine Mousseline, Indienne,
Battiste, Spitzen, Kattune und durch Uhren und Bijouteriewaren aus den Städten
der französischen Schweiz, Locle, Genf, Chaux de Fonds und Neufchätel
vermehrt.
Im Warenverkehr der Frankfurter Messen hat der Handel mit Geweben trotz
seines beginnenden Verfalls noch ganz im Vordergrund gestanden und480 bis 90
Prozent ausgemacht. Die bekanntesten Sorten waren: sog. holländische Tücher
aus Aachen, Verviers und den benachbarten Industrieorten Dison und Hodimont,
hessische, westfälische, schlesische und schweizer Leinwand, Garne und Zwirn
aus Flberfeld-Barmen, schweizer und sächsische Mousseline und Battiste, brabanter
und sächsische Spitzen, Crefelder Sammet, holländische, augsburger, schweizer
und elsässische Zitze und Kattune, von welchen die gedruckten als beliebte Mode-
waren vielbegehrt waren und in großen Partien von Frankfurt aus über Nancy nach
Frankreich eingeschmuggelt wurden, schließlich unendliche Vorräte von Strümpfen,
Handschuhen und wollenen und baumwollenen Kappen: die Erzeugnisse tausend
fleißiger Hände auf dem Land.
Neben den Textilwaren können nur noch drei Handelszweige Anspruch auf
besondere Beachtung machen : der Metallwarenhandel von Schmalkalden, Solingen
und Iserlohn, welcher 1776 durch 60 Firmen, 1791 nur noch durch 40 vertreten
war, der Lederhandel und der Bijouterie- und Uhrenhandel. Die beiden letztge-
nannten sind die zwei einzigen, aufstrebenden Bestandteile des alten Meßverkehrs
gewesen. Die Lederhändler aus Stavelot und Malmedy brachten das sog. Lücker
lohgare Sohlleder zur Messe. Die Bijouteriewaren und Uhren wurden von Hanau,
Offenbach, Pforzheim, Schwäbisch-Gmünd, Locle, Neufchätel, Chaux de Fonds und
Genf hierher zum Verkauf gebracht.
i^ 34. Die Franzosenzeit von 1792 — 1813. Frankfurt hat einen Handelsverkehr
wie auf der Herbstmesse des Jahres 1791 nicht wieder erlebt. Es brach für die Stadt
und die gesamten, an Frankreich angrenzenden Rheinlande eine schwere Zeit an,
welche mit dem Feldzuge des Jahres 1792 in der Champagne begann und erst nach
fast 22 Jahren mit der Schlacht bei Leipzig ihr Ende nahm. Der Meßhandel bot
während dieser langen Zeit „in allen seinen Zweigen ein ödes, stilles und trauriges
Aussehen" und schien seinem völligen Ruin entgegenzugehen. Auch die auf den
Lüneviller Frieden vom 9. Februar 1801 folgende, äußerlich glänzend verlaufende
Herbstmesse, die auf den Waffenstillstand zwischen Österreich und Frankreich
folgende Herbstmesse des Jahres 1809 und die Ostermesse 1810 können an dem
Gesamtbild nichts ändern. Diese drei guten Messen vermochten für den Ausfall von
2 1 schlechten nicht zu entschädigen. Durch die langen Kriegsjahre, die Verschiebung
der politischen und der Zollgrenzen Frankreichs bis an den Rhein und durch die
Ausfuhrverbote waren die seit Jahrhunderten für eleu hiesigen Meßhandel bestehen-
den alten wirtschaftlichen Grundlagen zerstört, ein Ersatz nicht zu finden. Die
Tuchmanufakturen zu Lüttich, Verviers und Aachen waren zerrüttet und der so
wichtige Einkauf deutscher Waren für Frankreich, Belgien und Holland ins Stocken
geraten. Auch die sämtlichen, durch den Krieg hart mitgenommenen und zu-
sehendsverarmenden Rheingegenden beschränkten ihre Einkäufe auf das Äußerste
oder stellten sie ganz ein. Die Schweiz aber, welche wie seinerzeit im dreißig-
jährigen Kriege verhältnismäßig gut davonkam, mied das wenig kaufkräftige Frank-
furt und zog mit seinen Waren lieber direkt nach Leipzig, welches bis zur Schlacht
bei Jena im Jahr 1806 in vollem Frieden gelebt und aus dem Krieg an der Reichs-
grenze nur Vorteil gezogen hatte. Viele Fabrikanten und Grossisten hatten sich im
Verlaufe der Jahre des Frankfurter Meßbesuches entwöhnt und sind nie wieder
zurückgekehrt. Wiederholt wird uns berichtet, daß sie die Beziehung der hiesigen
Messen nicht mehr gewagt oder, wenn sie es doch taten, sich mit ihren Waren
nach Leipzig hätten flüchten müssen. Zu einer Zeit, da Frankfurt unter Beschießung,
Brandschatzungen, Truppendurchzügen und Einquartierungslasten furchtbar zu
leiden hatte und aller Handel daniederlag, waren in dvn kursächsischen Landen
alle Zweige der Industrie und des Handels so blühend wie noch nie und die Stadl
Leipzig konnte kaum die Masse der Fremden beherbergen. Ihre Zahl stieg von
4318 in der Ostermesse 1499 auf <ö77 in der gleichen Messe des Jahres 1802.
In einem Berichte des Jahres 1806 wird Folgendes gesagt: Alle Waaren,
die zu den Genüssen des Luxus und des Überflusses gehören: als feine
Tücher, Spitzen, Bänder, Ouincaillerien, Juwelen, Porzellan, Spiegel und der-
gleichen mehr empfinden eine fortwährende Stockung. Hiernächst ist der
Handel mit Deutschland, mit den österreichischen Staaten, mit Italien, der Schweiz,
Holland, Frankreich und Spanien in einer Lage, die dem gänzlichen Stillstände
gleicht, woran Geldmangel, Waarenverbote und die Anwesenheit zahlreicher Kriegs-
heere wie auch der niedrige und schwankende Cours der Wiener Papiere und Bauk-
noten die näheren und entfernteren Ursachen sind.*)
In den Jahren 1792 bis 1801 war eine Messe immer schlechter wie die andere
und für den hiesigen Meßhandel Alles zu befürchten. „Auch die zu Mainz von der
französischen Regierung errichtete neue Messe war gänzlich fehlgeschlagen, Fs
waren zwar einige Verkäufer dahin gekommen. Sie hatten aber wegen Mangels
der Käufer und des wenigen Schutzes, den noch zur Zeit das Eigenthum unter der
französischen Botmäßigkeit genießt, keine Geschäfte gemacht."
Im Jahre 1798 verschlimmerten sich die Verhältnisse zusehends. Der Waren-
vertrieb nach der Schweiz war durch diedortigen Unruhen und nach dvi\ jenseitigen
Rheinlanden, den Niederlanden und Frankreich durch die seit dem Monat Juli er-
folgte Ausdehnung der französischen Wareneinfuhrverbote und Zollschranken bis
an das linke deutsche Rheinufer gänzlich unterbrochen; hierzu kam die drückende
Last der unausgesetzten französischen Requisitionen und die Furcht vor dem
baldigen Wiederanfang des Krieges. Das Jahr 1799 wird durch die schwere von
London und Hamburg ausgehende Handels- und Finanzkrisis gekennzeichnet,
welcher zahlreiche altangesehene Hamburger Firmen zum Opfer fielen. Die
Leipziger Berichte, welche gerade in dieser Zeit regelmäßig Nachrichten über die
vorhergegangene Frankfurter Messe enthalten, sprechen immer nur von deren
schlechtem Ausfall, von Störungen und größten Besorgnissen für die Zukunft.
Der Friede zu Lünevillevom 9. Februar 1801 übte zwar auf die nächsten Messen
einen sehr belebenden Einfluß aus, änderte aber nichts an den hohen Zöllen und
den strengen Einfuhrverboten, womit die französische Republik alle aus anderen
Landesteilen nach dem linken Rheinufer kommenden Manufakturwaren belegt hatte.
Hierzu kam die auf Grund des Friedensvertrages erfolgende neue Länderverteilung,
so daß eine vollständige Umwälzung aller politischen und wirtschaftlichen Ver-
hältnisse eintrat.
Über die Herbstmesse des Jahres 1801, welche seit neun Jahren zum ersten-
mal wieder leidlich besucht war, sind uns eine Reihe von glänzenden Schilderungen
erhalten,**) so namentlich in dem Tagebuch des sächsischen Prinzenbegleiters und
Hofmarschalls Grafen Salisch. Diese Schilderungen berichten uns aber fast nur von
dem Wachsfigurenkabinett des Pariser Bürgers Loradour, dem Marionettentheater
des Mechanikers Geißelbrecht, der musikalischen Zwergin Nannette Stockeriu,
dem Panorama von London und den Theatervorstellungen. Die bekannten großen
Gasthäuser wie das rote Haus und der römische Kaiser auf der Zeil, der Weiden-
busch und Schwan auf dem Steinwegwaren mit Fürsten und Diplomaten überfüllt,
*) Hasse, S. 408, 3S8.
**) siehe die 2 Artikel in der Frankfurter Zeitung vom Dezember 1900.
welche sich hier nach ge-
wohnter Weise amüsieren und
mit den Banquiers wegen Ge-
währung von Darlehen ver-
handelnwollten. Zu derPariser
Modehändlerin Moreau in
Offenbach fuhren die Frank-
furter feinen Damen in ihren
Karossen, um sich teure Hüte
und Hauben einzukaufen. Der
bekannte Mannheimer Kunst-
händler Artaria hatte in seinem
Laden im Haus Braunfels eine
reiche Auswahl von Zeich-
nungen und Kupferstichen aus-
gebreitet und die Feierlichkeit des Pfeifergerichtes fand seit Jahren zum ersten-
mal wieder statt. Über die kaufmännischen Ergebnisse der Messe weiß der Herr
Hofmarschall nichts zu berichten. Daß die Franzosen an Zahl am geringsten
vertreten waren, nimmt nicht Wunder. Sic konnten nichts über die Zollgrenzen
einführen.
In demselben Maße wie der niederländische Handel zurückging, traten die
schweizer und namentlich die englischen Manufakturwaren in den Vordergrund
und lenkten das ganze kaufmännische Interesse der Deutschen auf sich. Der
Versuch Frankfurts, einen Teil dieses wichtigen Verkehrs neben Hamburg und
Leipzig an sich zu ziehen, schlug fehl und brachte ihm nur die Ungunst Napoleons
ein. Seit Ausbruch des neuen Seekriegs war zwar ein großer Handelszug mit
englischen Waren über den preußischen Hafen Emden in Ostfriesland auf der Ems
und dann zu Lande nach Frankfurt eingeleitet worden, wandte sich aber „wegen des
daselbst immer mehr sinkenden Handels" bald mehr nach Leipzig. Die Besetzung
von Meppen durch die Franzosen hat diese neue Verbindung wieder abgeschnitten.
In dem Leipziger Bericht über die Herbstmesse des Jahres 1804 heißt es, daß
die Zufuhr der englischen Manufakturen abermals beträchtlich gestiegen sei.
Es ist zu vermuten, so fährt er fort, daß der englische Warenhandel sich mehr
und mehr nach Leipzig ziehen werde, weil selbiger vielleicht in Frankfurt a. M. in
kurzem ganz aufhören dürfte. Denn man erzählt hier mit ziemlicher Glaubwürdigkeit,
daß der Kaiser der Franzosen bei seinem jetzigen Aufenthalte in Mainz eine
vorzügliche Aufmerksamkeit auf den Handel dieser Reichsstadt richte, und ihre
dahin gekommenen Deputierten bei der verstatteten Audienz persönlich mit harten
Maßregeln bedroht habe, wenn die Obrigkeit zu Frankfurt a. M. noch länger den
104
englischen Handel begünstigen werde. Fr soll hinzugefügt haben, daß er ähnliche
Maßregeln in gleichem Falle auch gegen die Stadt Hamburg zu gebrauchen
gedächte, und mit einer Abtretung dieser Städte an gewisse deutsche Reichsfürsten
gedroht haben.
Während mau in den früheren guten Zeiten nicht an den Erlaß einer besonderen
Meßordnung gedacht hatte, glaubte der Ausschub der Kaufmannschaft dem Handel
dadurch aufhelfen zu können, daß er die Abfassung und Veröffentlichung einer
solchen im Jahr 1803 beantragte.
Am 18. Januar 18(H> wurde Frankfurt erneut von den französischen
Truppen unter dem Befehl des Generals Augerau besetzt, wegen der Handels-
beziehungen mit England mit einem Strafgeld von vier Millionen Franken
belegt, auf Grund der Rheinbundsakte seiner Selbständigkeit beraubt und am
6. September 180b dem bisherigen Reichserzkanzler Karl von Dalberg überwiesen,
welcher zuerst unter dem Titel eines Fürstprimas, dann als Großherzog sieben
Jahre lang die Geschicke der Stadt geleitet hat. Von den Messen dieser Zeit
waren nur die Herbstmesse 1809 infolge des Waffenstillstandes zwischen Frank-
reich und Oesterreich und die Ostermesse 1810 erheblich besser. Der Güte des
Herrn Professor Dr. Paul Darmstädter, des Verfassers der vortrefflichen Geschichte
des Großherzogtums Frankfurt, verdanke ich folgende Auszüge aus dem Bericht,
welchen der Handelskammersekretär Mottet von Lyon dem französischen Minister
des Inneren über den ihm aufgetragenen Besuch der Messen zu Frankfurt und
Leipzig im September und Oktober 1810 erstattet hat.*) Er betont darin, daß die
Frankfurter Messe weniger wichtig sei als die Leipziger; sie sei herabgekommen:
1. wegen des Verfalls des Holländischen Handels seit der Warensperre,
2. wegen der Annexion der linksrheinischen Departements durch Frankreich,
3. wegen des Verfalls des englischen Baumwollenhandels.
Mottet hebt hervor, daß alle diese Momente für Frankreich vorteilhaft seien.
Der Frankfurter Handel, so fährt er fort, habe indes neue Quellen des Reich-
tums gefunden:
1. Francfort est devenu le depot naturel des denrees coloniales depuis
que les approvisionnements destine'es meine pour le midi du continent sont arrivees
en grande partie par les mers du Nord.
2. Les laines d'Allemagne. dont la quantite semble aecroitre chaque
annee. sont portees ä Francfort, ou les fabricants de nos departements reunis
vont en faire leurs achats.
3. Der französische Wein, der ehemals den Seeweg nahm, geht nun über
Frankfurt.
Es folgt nun ein Bericht über die Herbstmesse 1810. Das Geld sei knapp
gewesen, der Diskont 7 — 9 Prozent, woran die umfangreichen Spekulationen in
*) Archives Nationales zu Paris, A F IV, lObl.
Kolonialwaren schuld wären. Ehemals, als der Zinsfuß in Frankreich hoher war
als in Deutschland, hätten Frankfurter Kaufleute viele Geschäfte in Frankreich
gemacht; durch die Kontributionen Preußens und Oesterreichs sei der Wechsel-
kurs auf Paris gestiegen. Mottet bespricht nunmehr die einzelnen Warensorten
unter Vertdeichung mit Frankreichs Leistungen:
Die Seiden waren seien ein Hauptartikel der Messe; Frankreich steht oben-
an durch Schönheit, Solidität und Geschmack; doch machten die Schweiz und
Italien Konkurrenz. Der Taffet von Como sei um 20 Prozent billiger als der Lyoner.
Auch die Vizentiner Seide sei infolge des geringen Preises der Arbeitskraft in
Italien billiger. Von den Tuch waren aus Frankreich, Böhmen und Sachsen seien
die französischen am besten, doch auch am teuersten; die wichtigsten Produktions-
orte seien Aachen, Montjoie, Eupen, Hodimont und Verviers (damals alle zu Frank-
reich gehörig!); die deutsche Fabrikation habe sich seit 10 Jahren verdoppelt; her-
vorzuheben seien die mousselines, toiles de coton peintes et blanches et cotonna-
des, besonders aus Sachsen.
Dentelles, gazes et batistes, besonders aus Alencon, seien für Deutsch-
land zu teuer, die billigeren schweizer Spitzen bevorzugt. Hinsichtlich des Leders
stehen die Fabriken des neuen Departement de l'Ourthe an der Spitze.
Bei den Toiles schlüge die deutsche Industrie die französische.
Fers et cuivres: die Quincaillerie (kurze Ware) Frankreichs werde vor der
deutschen bevorzugt: „La fabrication francaise est plus soign£e. C'est une remar-
que qui s'applique ä presque tout ce que la France fournit en concurrence avec
l'Allemagne." Dagegen behaupte Deutschland in Sicheln und landwirtschaftlichen
Werkzeugen die überhand, besonders die steierische Industrie. In der Bijouterie
zeichne sich Frankreich (die französische Schweiz?) durch Geschmack und schöne
Fabrikation aus; Pforzheim und Hanau machten aber Konkurrenz; die Franzosen
kauften in Frankfurt Diamanten ein. Französische vergoldete Bronzen
würden in Wien imitiert.
In der Glasindustrie steht Böhmen obenan, hinsichtlich der Modewaren
und Parfüm er ien bemerkt Mottet zum Schluß folgendes: I'empire des modes
et de tout ce qui entre dans la toilette, appartient exclusivement ä la France.
An diesem französischen Bericht dürfte manches auszusetzen sein. Mau darf
nicht übersehen, daß damals unter Frankreich auch das ganze linke Rheinufer und
Belgien mitzuverstehen sind. Viele Bemerkungen beziehen sich auf den ständigen
Frankfurter Handel, nicht den Mebhandel.
Ende Oktober 1810 erfolgte die Konfiskation und öffentliche Verbrennung aller
aufgefundenen englischen Fabrikwaren und bald darauf die zwangsweise Versteige-
rung von Kolonialwaren. Die Fortdauer der Kontinentalsperre übte auf die deutsche,
namentlich die sächsische und voigtländische und auf die mit ihr stark konkur-
rierende schweizer Industrie einen äußerst belebenden Einfluß aus. In der Oster-
messe 1811 ging aber das Geschäft so schlecht, daß eine ungeheure Menge von
schweizerischen Baumwollwaren nicht abgesetzt werden konnte und dann zur
Leipziger Messe gebracht wurde. Die allgemeine Verarmung Deutschlands machte
sich auch darin geltend, daß nicht bloß im Kleinhandel, sondern auch im Handel
en gros die Nachfrage, meistens auf wohlfeile, zur gemeinen Notdurft dienende
Waren, hingegen selten oder gar nicht auf teuere Luxusartikel gerichtet war.
i; 35. Logier- und Verkaufsräume der Meß fremden. Im Laufe der Zeiten
war die Beherbergung von Meßfremden immer mehr berufsmäßigen Gasthaltern
überlassen worden. Während der Chronist von Lersner im Jahr 1705 65 Gasthäuser
aufzählt.gab es einJahrhundert später über lOOHäuser mit Gastherbergsgerechtigkeit
und weitere 15 mit sog. Fußherbergsgerechtigkeit, im Ganzen also etwa 120.
Manche von ihnen, wie das rote Haus und der römische Kaiser auf der Zeil, der
Weidenbusch und Schwan auf dem Steinweg und der englische Hof auf dem Roß-
markt hatten in Deutschland kaum ihresgleichen. Hinsichtlich der Verkaufsräume
hatte sich insofern eine kleine Wandelung vollzogen, als zur Unterbringung der
Musterlager vielfach einfache Zimmer anstelle von Läden genügten. Die Zahl und
der Standort der Meßbuden hatte sich im Lauf der letzten zwei Jahrhunderte kaum
geändert. Es ist nach wie vor zwischen den städtischen, welche im Römer, Leinwand-
haus und an anderen Orten aufgeschlagen wurden, und denjenigen zu unter-
scheiden, welche hiesigen und fremden Meßbesuchern gehörten und von diesen
gleich liegenden Gütern verpfändet und verkauft werden konnten. Die Zahl der
ersteren hat 169, die Zahl der letzteren 347 betragen, so daß insgesamt 504 Meß-
buden vorhanden waren. Von den städtischen befanden sich unverändert 72 im
Römer, etwa 28 im Nebenhaus Löwenstein, 6 unter der Neukräm, welche zusammen
das hohe Standgeld von 952 Gulden zahlten, 11 auf dem Liebfrauenberg, 17 im
Leinwandhaus, 6 Buden, 17 Krugläden und 5 Stände der sog. Bohrschmiede am
Main und einige wenige an der Nikolaikirche, am Fahrtor, Metzgertor, dem Gar-
küchenplatz und an der Stadtwage. Das Standgeld stieg von einigen Gulden Ins
zu 160 und mehr. In den 20 Jahren von 1793 bis 1812 betrugen die Einnahmen
durchschnittlich fast 10000 fl. und nach Abzug der Unkosten für Auf- und Ab-
schlagung, Unterhaltung und Neubau fast 9000 fl. In Leipzig gab es noch im Jahr 1864
2000 Buden, darunter 650 städtische, welche 22000 Taler einbrachten. Von den
privaten Meßläden befanden sich etwa 150 am Main, darunter die sog. Bamberger
Hütten No. 120 — 132, um weiche jahrelang ein Rechtsstreit geführt worden war,
und 16 Läden der sog. Bohrschmiede. Auf dem Samstagsberg standen 72. darunter
1 1 Bürstenbinderläden, und 44 auf dem eigentlichen Römerberg, auf dem Lieh-
frauenberg 16, im Kreuzgang der Barfüßerkirche 10 Meßläden usw., wie dies aus
der beigefügten Tabelle im einzelnen zur ersehen ist.
Verzeichnis de r M e ß I a d e n u in d a s J a h r 1 81 II I.
Lfd.
No.
10.
II.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
1').
2ii.
21.
Standort
im Haus Löwenstein nebenan . . .
im Kreuzgang des Barfüßerklosters .
unter den Neuen Kramen
auf dem Liebfrauenberg
auf dem Römerberg (Westseite) . .
auf dem Samstagsberg (Ostseite) . .
amSpringbrunnenaufdemSamstagsberg
an der Nikolaikirche
Bendergasse
am Fahrtor
Meßläden
die sog. Bambergerhütten
die sog. Bohrschmiede . .
die Krugmänner ....
am Metzgertor
am Metzgertor in der Stadt ....
am Kienrusplatz an der Stadtwage
auf dem Garküchenplatz
bei der Häringshocke
im Leinwandhaus
auf dein Weckmarkt
auf dem Hühnermarkt (das Häuschen)
auf tleni Markt am Brunnen ....
an der Hauptwache
städtische private
28
am .Main
1
121
13
16
Summa
Bemerkungen
72
u. 5 Anliangtische
28
10
6
27
undetliclK 1'l.it/L
14
73
2
ferner l Plätze
2
ferner etlichePläti
130
und Vorstände
13
21
3
und 2 Plätze
21
und 4 Standplätze
13
und 3 Plätze
0
4
17
insgesamt an Meßläden
ingelähr
u. etwa 30 Stand-
plätze, Anhang-
lind Vor-
stände,
Der Beigeordnete Dr. Lucius machte in einem Bericht vom 22. November 1812
folgende allgemeinere Ausführungen : daß der Zinsbetrag der Meßläden in neuerer
Zeit weniger ist. kommt daher, dal» I. durch die Zeitumstände und Handlungs-
verhältnisse seit vielen Jahren der Zusammenfluß von Fremden, sowohl von Käufern
als von Verkäufern, zu Meßzeiten sich vermindert hat, 2. daß die hiesigen Handels-
leute seit in und mehr Jahren ihre Läden weiter in die Stadt in ihre Wohnhäuser
mitverlegl haben und auch die Fremden während der Messe mehr denn sonst auf
(W\\ Zimmern feil halten, 3. daß durch die seit 1796 im Braunfels neu erbauten
Magazine und Läden viele andere, besonders die Laden im Römer, nicht mehr so
gesucht wurden und leer blieben. Dieses zusammen hat bis jetzt den Wert der
Meßläden allgemein sehr verringert. Am häufigsten sieht man dies bei Erbteilungen,
wo öfters dergleichen, Privatpersonen zustehende Läden um die Hälfte des
Ankaufspreises, auch noch darunter verkauft werden. Indessen sind von den
städtischen Meßläden die Hauptläden gegenwärtig wiederum alle vermietet.
§ 36. Schwere Übergangszeit von 1814 — 1836. Die Zeit von dem Sturze
Napoleons bis zum Anschluß der Stadt an den deutschen Zollverein gehört zu den
schwersten, welche der Frankfurter Warenhandel in und außer den Messen durch-
gemacht hat. Die erhoffte Wiederkehr der alten Zustände, unter welchen man sich
wohl gefühlt hatte, blieb, abgesehen von der Wiedererlangung der politischen
Selbständigkeit, aus. Die von dem Wiener Kongreß vorgenommene Neuordnung
der politischen Verhältnisse brachte für den ganzen Handelsverkehr ebenso
einschneidende Veränderungen wie seinerzeit die Napoleonischen Grenzver-
schiebungen und Länderverteilungen. Anstelle der zahlreichen kleinen Landes-
herrschaften traten jetzt einige wenige Großstaaten mit einheitlichen, durch Schutz-
zölle gesicherten Wirtschaftsgebieten, welchen die kleine selbständige Stadt ohn-
mächtig gegenüberstand. In den Jahren 1814 bis 1818 machte sich diese Sachlage
zunächst noch nicht fühlbar. Es setzte eine erhebliche Zunahme des tief herab-
gekommenen Meßhandels ein und bewirkte einen ungemein guten Ausfall der
Herbstmesse 1814. Infolge derRückkehrNapoleons vonElba am l.März I815wurden
die Besucher der im Gang befindlichen Ostermesse verscheucht. Das Jahr 1818
brachte nach einer reichlichen Ernte eine gute Herbstmesse. Aus dem vorhandenen
Meßkalender ersehen wir, daß damals tausend Geschäftshäuser vertreten waren.
Die oben, Seite 98 abgedruckte vergleichende Tabelle ergiebt deutlich, daß die
Zahl der vom Niederrhein kommenden großen Fabrikanten wesentlich nach-
gelassen, dagegen diejenigen der kleinen Industriellen aus Sachsen und dem Vogt-
land zugenommen hatte. Nur in Bijouterie- und Quincailleriewaren sowie in Led< i
behauptete sich der Großhandel. Eine Vergleichung der von mir nebeneinander
gestellten Zahlen von 1776, 1791 und 1818 läßt deutlich den Rückgang des Engros-
geschäfts und den Übergang zum Demigrosgeschäit erkennen. Die Besucherzahl
aus den großen Handelsplätzen war erschreckend zurückgegangen, so die der
Aachener Tuchhändler von 20 auf 7, der Iserlohner Metallwarenhändler von 25 auf 3,
der Augsburger von 27 auf 12, der Straßburger von 27 auf 4, der Basler Band-
fabrikanten von 12 auf 1, der Hamburger von 15 auf 1. Von den zwanzig Mailänder
Seidentuchhandlungen und von den sechs Grefelder Sammethandlungen war über-
haupt keine mehr erschienen. Die Zunahme der direkten Beziehungen zwischen
den Produzenten und Konsumenten, die Kaufabschlüsse nach Mustern und die
ständigen Warenausstellungen kapitalkräftiger Kapitalisten machten den Meßbe-
am Mainufer
lits das Weinschilf.
such zunächst für den
Großverkehr über-
flüssig. Folgende Ge-
schäftsanzeige vom Jahr
1776 kann als charakte-
ristisches Beispiel
gelten:
„Johann Frantz Schmitt
und Compagnie von
Mayntz sind während
den Messen zu Frank-
furt im Römerhoi bei
Georg Jonas Meyer und
Compagnie von Augs-
purg, mit welchen sie
in Societät stehen, an-
zutreffen: bei selbigen
sind in Mayntz die Augspurger Silber-Waaren das ganze Jahr hindurch in Vor-
rath und um den nemlichen Preiß, wie solche auf den Frankfurter Messen verkauft
werden, zu haben; auch werden von ihnen Bestellungen angenommen, welches
besonders denen in hiesigen Gegenden und an dem Rhein, Mayn und Moselstrohm
wohnenden Liebhahern zur gefälligen Nachricht angemerkt wird." Wozu war
nach dieser Anzeige noch der Meßbesuch erforderlich?
Bereits im Jahr ISIS wird viel über den Schaden geklagt, welchen neuerdings
die Reisediener oder sog. Musterreiter, das sind unsere heutigen Handlungs-
reisenden, dem Meßhandel durch die Aufsuchung der Kundschaft und Entgegen-
nahme von Bestellungen verursachten. Während in den Leipziger Meßberichten
bis zu dieser Zeit regelmäßig Vergleiche mit den unmittelbar vorhergehenden
Frankfurter Messen angestellt wurden, da erfahrungsgemäß das Gelingen oder
Mißlingen der letzteren auf die zunächst darauf folgende Leipziger Messe eine
ähnliche günstige oder ungünstige Rückwirkung zu äußern pflegte, werden diese
Vergleiche seit dem Jahr ISIS unterlassen: ein Beweis, daß der Frankfurter Mcß-
handel für Leipzig kein beachtenswerter Faktor mehr gewesen ist.
Über den damaligen Warenverkehr gibt uns der bekannte Frankfurter Geschichts-
schreiber, Pfarrer Anton Kirchner, in dem zweiten, ISIS erschienenen Bande seiner
Ansichten von Frankfurt auf Seite 30— 3 l einen guten Überblick, welcher ihm offen-
bar von sachkundiger Freundeshand geliefert worden ist und auf welchen ich wegen
seines Umfanges hier nur verweisen kann. In dem genannten Jahr gab Preußen
durch die 1 infuhrung von Schutzzöllen für sein Wirtschaftsgebiet das Signal zu
umfassenden zollpolitischen Veränderungen in ganz Deutschland, welche unsere
freihändlerisch gesinnte Stadt in schwere Bedrängnis brachten und einen fort-
gesetzten Rückgang des hiesigen Warenverkehrs verursachten. Bei den vielen Be-
ratschlagungen,*) ob man einem der Handelsvereine oder Zollverbände beitreten
solle, sind mannigfache statistische Aufzeichnungen über den Handelsverkehr ge-
macht worden, welche jedoch den Meßhandel meistens nicht von dem Gesamt-
verkehr ausscheiden und für sich erkenntlich machen. Auch sind sie nur mit
Vorsicht zu gebrauchen. Dies gilt namentlich von derZusammenstellung oderviel-
mehrSchätzung, welche von einem Senator über eine Messe des Jahres 1 81. "ige macht
und von Dr. Kanter als bare Münze hingenommen worden ist. Sie nimmt den
ganzen Meßverkehr nur mit etwas über 20000 Zentnern an. was wenigstens um
die Hälfte zu gering gegriffen ist und keiner weiteren Widerlegung bedarf. Hier-
bei waren von gebrauchsfertigen Waren die Tücher mit 2400 Zentner, die Baum-
wollfabrikate mit 1800, Leinenwaren mit 460 Zentnern, von Halbfabrikaten das Leder
nur mit 8000 Zentner angenommen.
Nach dem Vorbilde der übrigen Staaten ging auch Frankfurt seit 1818 an eine
Reform seines Zollwesens, indem es manche veraltete Abgaben, wie den Doppel-
zoll in der Herbstmesse aufhob und andere neue regelte. Dadurch daß es sich
aber nicht wie Hessen-Darmstadt (1828), Baiern und Württemberg dem preußischen
Zollverband anschloß, sondern gleich Nassau und Kurhessen dem mitteldeutschen
Handelsverein beitrat, geriet es in die schwerste Bedrängnis. Der Nachbarstaat
Hessen-Darmstadt benutzte diese Sachlage, um in dem nahegelegenen Offenbach
Konkurrenzmessen einzurichten, welche tatsächlich wahrend sieben Jahren den
Meßverkehr mit den dem preußischen Zollsystem angeschlo>senen Ländern an
sich gezogen und unserer Stadt schweren Abbruch getan haben.
§ 37. Die Zoll vereinszeit 1836— rl866. Nachdem in den Jahren 1834 und 1835
bereits sämtliche süddeutsche Staaten mit Preußen und seinen Verbündeten Zoll-
und Handelsverträge abgeschlossen hatten und durch diese dem großen deutschen
Zollverein beigetreten waren, entschloß sich zuletzt Frankfurt zu diesem wichtigen
Schritt. Es hatte sich, so lange es anging, im Genüsse möglichst allgemeiner Handels-
freiheit zu erhalten und diese sogar durch einen Handelsvertrag mit England zu
befestigen gesucht. Gewichtige Stimmen hatten sich gegen jeden Anschluß an <.\c\\
Zollverein erhoben und mit diesem den Ruin des Frankfurter Handels, der Frank-
furter Gewerbtätigkeit und Unabhängigkeit prophezeit. Aber die vollständige Ab-
schließung durch die bereits dem Zollverein angehörigen benachbarten Staaten,
der hierdurch vollständig gehinderte Verkehr und das Autblühen der Messen haben
schließlich die schweren Bedenken von Frankfurt überwunden und seinen Beitritt
*) Hugo Kanter, Entwicklung des Frankfurter Handels mit gebrauchsfertigen Waren.
1902, eine mit Vorsicht zu gebrauchende Arbeit.
herbeigeführt. Mit Recht hebt der bairische Zollinspektor Freiherr von Aufseß
hervor, daß der mit dem 6. Februar 1836 in Wirksamkeit getretene Anschluß der
freien Stadt Frankfurt an den Zollverein für beide Teile ein epochemachendes
Ereignis gewesen sei.*) Welche hervorragende Rolle sie in diesem gespielt hat,
geht daraus hervor, daß, während ihre Bevölkerung nur 0,23 — 0,24 Prozent gegen
die desZollvereins und ihr Revenüenanteil 0,63 Prozent der ganzen Einnahmen
betrug, das hiesige Hauptsteueramt drei und einhalb Prozent der Gesamtein-
nahmen, mithin das Vierzehnfache ihres Bevölkerungsanteils einbrachte.
Der Zollverein hat nur die vier Messen zu Leipzig, Frankfurt a. d. Oder, Frank-
Furt a. M. und Braunschweig als solche anerkannt und durch die Einrichtung von
Meßkonti für den Zwischenhandel der Großkaufleute mit ausländischen Waren
besonders begünstigt. In Ausführung des Anschlußvertrages wurden in einer Meß-
ordnung vom 5. März 183b und in einem Senatsbeschluß vom 28. Februar 1837 die
Meßabgaben und die Anlegung und Benutzung der (Conti geregelt. In Leipzig
hatte man mit einiger Unruhe den Folgen des Frankfurter Anschlusses entgegen
gesehen. In dem amtlichen Leipziger Bericht heißt es wie folgt:
„Die von Einigen gehegte Besorgnis, daß die unmittelbar vorangegangene
(Oster-) Messe in Frankfurt a. M., die erste nach dem Zollabschlusse dieser Handels-
stadt, der Leipziger Messe Abbruch thun werde, bewährte sich keineswegs und
bei der Strenge, mit welcher die Nachsteuer (von den beim Eintritt vorhandenen
unverzollten Warenbeständen) in jener Stadt erhoben worden ist, konnte sieh auch
die Vermutung, als werde ausländische Manufakturware zu niedrigen Preisen
zu erlangen sein, nicht bestätigen. Überhaupt dürfte der gedachte Zollanschluß
für die Stadt Frankfurt a. M. nur die Wirkung haben, daß tue bisher in Offenbach
und über Offenbach betriebenen Meßgeschäfte dahin zurückkehren, ohne den
letzteren selbst einen merklichen Aufschwung zu geben, jedenfalls aber, ohne mit
den, auf ganz verschiedenen Basen beruhenden, weit mehr in den Welthandel
eingreifenden Leipziger Messen in unmittelbar Konkurrenz zu treten."
Die an den Zollanschluß geknüpften Bedenken sind durch die glänzenden
Erfolge gründlich widerlegt worden. Der Meßhandel mit Baumwoll- und Seiden-
waren, mit Leder, roher Schafwolle, kurzen Waren, Leinen, Tabak steigerte sieh
in den folgenden Jahren ganz außerordentlich und erreichte in fast allen Artikeln
in der Zeit von 1842 bis einschließlich 1847 seinen Höhepunkt. Namentlich die
Jahre 1811 und 1846 brachten vorzügliche Resultate. Noch mehr aber wie der
Meßhandel zog der ständige Handel der Bürgerschaft reichen Nutzen aus dem
Zollanschluß und aus der langen, noch nie dagewesenen Friedenszeit. Er ersetzte
*) Beiträge zur Statistik der Stadt Frankfurt, IUI. I, Heft I, 1862,
reichlich alle Ausfälle des seit dem Revolutionsjahr stark zurückgehenden Meß-
handels und erreichte mit dem Jahr 1858 seinen Höhepunkt. Der Meßverkehr spielte
damals in dem Gesamtwarenumsatz der Stadt nur noch eine untergeordnete, be-
scheidene Rolle.
Auch die anderen deutschen Meßplätze hatten reichen Anteil an dem allgemeinen
Aufschwung. Diejenigen von Frankfurt a. 0. erreichten im Jahr 1855 ihren Höhe-
punkt mit 305 031 Zentnern und 9080 Meßfremden und standen den Leipzigern nur um
etwa ein Viertel nach.*) Der Anteil der ausländischen Waren, welcher 1832 dort noch
fast die Hälfte ausgemacht hatte, war hierbei auf ' oo zusammengeschrumpft, alles an-
dere vereinsländische Ware: ein wahrerTriumph der deutschen wirtschaftlichen Ent-
wicklung. Heutzutage sind auch diese namensgleichen Messen an der Oder stark zu-
rückgegangen und kommen fast nurnoch für den märkischen Tuchhandel in Betracht.
An dem Warenverkehr der 14 Jahre von 1S41 — 1854 waren nach Philippi beteiligt :
Leipzig mit 44,3 °/o
Frankfurt a. (). „ 34.7 .
Frankfurt a.M- „ 15,1 r,| '/7)
Braunschweig „ 5,9
Über den Frankfurter
Handelsverkehrvon 1836
bis 1866 sind wir imGegen-
satz zur früheren Zeit in-
sofern gut unterrichtet, als
die oberste Zollbehörde
Berichte über die einzel-
nen Jahre an den Senat
erstattete. Feh sehe davon
ab, deren Inhalt hierauch
nur auszugsweise wieder-
zugeben, und beschränke Der z""bof am Main-
mich auf die von verschiedenen Seiten gegebenen statistischen Mitteilungen über den
jährlichen Meßverkehr. Sie stehen in auffallendem Widerspruch zu einander, da es
keinem Bearbeiter möglich war, aus dem Frankfurter Gesamthandel den Anteil der
Messen sicher auszuscheiden. Regierungsrat Philippi gibt infolgedessen bei den
außervereinsländischen Waren für die Jahre 1S41 — 1854 ganz andereZahlen an wie-
der hiesige Oberzolldirektor Freiherr von Aufseß, und die Handelskammer in ihrem
Jahresbericht von 1868 wieder andere Gesamtzahlen wie diese beiden. Auch der
*) Eduard Philippi. die Messen der Stadt Frankfurt a. d. Oder, 1877. Derselbe, Beiträge
zur Geschichte und Statistik der deutschen Messen, 1857.
Ertrag der Meßabgaben kann keinen sicheren Maßstab abgeben, da sie nur von
Jen Waren der Meßfremden, der sog. Fieranten, erhoben wurden.
II. Gesamtzufuhr
in Meßzeiten:
I. Zufu hr von Meßhandels« aren:
Jahr
vereins-
lHndische
na
a) Philippi
ständische
L-h:
ivi AufseB
Zusammen nach:
c) Handels-
a) Philippi b) Aufseß kammer
Darunter
abgaben-
pflichtige
v 1 remden
Meß-
handels-
waren und
sonstige
1836
76861
15516
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103724
44318
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1870
34323
Von dem Groß
handel der Frank-
furter Messen hat
sich nur die Leder-
messe im Trier-
ischen Hof bis auf
den heutigen Tag
erhalten. Bei ihr
kann die Vorlage
und Besichtigung
der zu Kauf ange-
botenen Ware nicht I
durchMusterkollek- |
tionen von Ge-
schäftsreisenden
ersetzt werden. Sie I
hat nicht nur in dem
Meßverkehr von
Frankfurt, sondern I
auch in demjenigen
des ganzen Zoll-
vereins eine große Rolle gespielt. Denn von den in den Jahren 1841 bis 1854 zu
den vier deutschen Meßplätzen gebrachten 1347395 Zentner Leder entfielen auf:
Leipzig 606605 Zentner,
Frankfurt a. M. 496964 „ also nur '/« weniger
Frankfurt a. 0. 136838
Braunschweig 106988
Die Ledereinfuhr zu den hiesigen Messen betrug im Jahr 1836 28585 Zentner,
steigerte sich 1846 auf 45552 Zentner, ging dann 1856 auf 31777 Zentner zurück,
und erreichte 1865 ihren Höhepunkt mit 49400 Zentner. An der Gesamteinfuhr
meßabgabepflichtiger Waren war sie von 1841 — 1854 mit sechzig Prozent beteiligt.
Außer dem Leder wird es immer eine Reihe von Waren, wie Pelze, Brillanten,
Mode- und Luxusartikel geben, welche infolge ihrer großen individuellen Ver-
schiedenheit in natura dem Kaufliebhaber vorgezeigt werden müssen. Für diese
werden zeitlich gut gelegene Messen eine gewisse Bedeutung behalten können.
Sie sind dann aber nichts weiter wie Spezialausstellungen. Im übrigen sind an-
stelle der sichtbaren Warenvorräte die Muster, anstelle des periodischen Meß-
verkehrs der Besuch ständiger Musterlager und der Warenbörsen getreten. Mit
Blick auf die Messe am Main und
auf den großen Krahnen.
einem mitleidigen Lächeln hören wir, daß die braunschweigische Regierung dieser
unaufhaltsamen Entwicklung dadurch entgegenzutreten suchte, daß sie 1 SOI das
Verbot erließ, bloß mit Warenproben die Messen zu beziehen, und noch 1844
dieses Verbot erneuerte.
Wenn die Frankfurter Messen jetzt mit der genannten, einen Ausnahme für den
Großhandel keine Bedeutung mehr besitzen, so sollte man doch nie vergessen,
daß sie jahrhundertelang die glänzenden Sammelpunkte deutscher Gewerbe-
erzeugnisse und deutscher Handelstätigkeit und der Stolz unseres Volkes gewesen
sind. Deshalb gönne man ihnen auch jetzt das Gnadenbrot und warte ruhig ab,
bis sie von selbst ihr Dasein beschlossen haben werden.
DRITTER ABSCHNITT
Die Wochenmärkte
i^smzz:
Ige meines. Die Frankfurter Wochenmärkte sind nicht nur
durch ihren kleineren Umfang und ihre häufigere Wiederkehr,
sondern auch durch ihren Zweck eine von den Handelsmessen
verschiedene volkswirtschaftliche Erscheinung. Namentlich ist die
alte Herbstmesse nicht etwa ein nach vollendeter Ernte ver-
größerter, besonders wichtiger Wochenmarkt gewesen. Sie ist viel
älter und hat schon lange im Herbst dem Absatz der reichen landwirtschaft-
lichen Erzeugnisse des königlichen Domänenbezirkes und der ganzen Wetterau
gedient, als das Bedürfnis nach einem Wochenmarkt zur Versorgung der zu-
nehmenden Stadtbevölkerung mit Lebensmitteln und zur Herstellung eines
regelmäßigen Kleinverkehrs mit der Landbevölkerung noch nicht vorhanden
war. Wenngleich der Wochenmarkt, wie die Messe, zu den Hoheitsrechten des
Deutschen Kaisers gehörte, so ist doch die letztere als der eigentliche Königs-
markt (nundinae regiae), wie sie in einer Urkunde vom Jahr 1229 genannt wird,
der Wochenmarkt dagegen als ein davon zeitlich und örtlich getrennter Stadt-
markt zu betrachten.*)
Solange Frankfurt nur aus den großen Höfen der königlichen und der kirch-
lichen Grundherrschaft und aus einer Reihe von bäuerlichen Hofanlagen der
Dienstmannen und einiger Altfreien bestand, wurden die erforderlichen Lebens-
*) Siehe auch R. Schröder, Deutsche Rechtsgeschichte, 5. Aufl. 1907, S. 638— 51.
mittel in der eigenen Wirtschaft gewonnen. Erst als sich diese ländlichen
Zustände änderten und seit Ende des 12. Jahrhunderts eine Menge Menschen
vom Land hereinströmte, entstand zu deren Versorgung mit Lebensmitteln ein
regelmäßiger Verkehr mit der Landbevölkerung in der Form des Wochen-
marktes. Auf andere Weise wäre er damals nicht möglich gewesen. Aller
mittelalterlicher Verkehr vollzog sich in marktartiger Weise. Aus verkehrs-
politischen Gründen hatten
schon die Karolinger streng
verboten, außerhalb der Märkte
zum Kauf und Verkauf zu-
sammenzukommen; Jahrhun-
derte lang hat dieser Markt-
zwang bestanden und in einer
Reihe von Bestimmungen, so
noch in den Artikeln der Gärt-
ner vom Jahr 1613 und in ihrer
Ordnung vom 25. Oktober 1625
seinen gesetzlichen Ausdruck
gefunden. Alle,welcheGarten-
erzeugnisse, wie Kraut, Rüben.
Rettich, Zwiebel, Gemüse, und
andere Viktualien, wie Milch,
Butter, Käse, Eier, feilhalten
wollten, es seien Frankfurter,
Sachsenhäuser oder Dorfbe-
wohner, mußten zu der ge-
wöhnlichen Zeit auf dem
Wochenmarkt zusammen-
kommen, all ihren Marktschatz
auf einmal hinbringen und ihn
an ihren festgesetzten Plätzen
verkaufen. Der unkontrollier-
bare Verkauf auf freiem Felde
war gänzlich verboten und
derjenige außerhalb der Markt-
zeit aufs äußerste beschränkt.
Die Frankfurter Wochenmärkte haben sich aus einem vorwiegend passiven
Kleinhandel im Laufe der Zeit immer mehr zu aktiver Bedeutung entwickelt.
Sie dienten bald nicht nur der städtischen Bevölkerung, sondern einem sich
Dir Woclienmarkt mit Blick in die alte Krämergasse.
stetig erweiternden Kreis von fremden Abnehmern als Versorgungsplatz mit
Lebensmitteln und mit einfacheren gewerblichen Bedarfsartikeln, wie groben
Leinen- und Wollenzeugen, alten Kleidern, Schuhwerk, Töpfereien. Der eigene
Frankfurter Gemüse- und Obstbau trat immer mehr an die Stelle der Wein-
gärtnerei und von der den ganzen Wochenmarktverkehr heute in sich ver-
einigenden Frankfurter Markthalle wird ein großer Teil Norddeutschlands mit
frischen Gemüsen und Obst versehen.
§2. Ursprung. Der Frankfurter städtische Wochenmarkt ist so wenig wie
die Messe durch einen königlichen Verleihungsakt ins Leben gerufen worden,
sondern allmählich beim Vorhandensein der bereits erwähnten wirtschaftlichen
Voraussetzungen entstanden. Wenn die Geschichtsquellen von dem Markt
(forum) ohne weiteren Zusatz reden, so ist hierunter der Wochenmarkt oder
der Platz für seine Abhaltung zu verstehen. Letzterer wird zum erstenmal in
einer städtischen Urkunde vom 3. Dezember 1238 erwähnt, wonach die Witwe
Lugardis von Kebele ihr Haus zu Frankfurt auf dem Markte dem Kloster Haina
schenkt, und sodann in einer Urkunde vom 24. September 1264, worin von
einem Hause des Ritters Rudolf von Praunheim am Markt die Rede ist.*)
Die Befugnis zur Abhaltung des Wochenmarktes bildete einen wesentlichen
Bestandteil des Frankfurter Rechtes, welches von den Kaisern seit 1281 vielen
Orten in der Main-, Lahn-, Mosel- und Saargegend verliehen worden ist.
Für alle diese bildete Frankfurt als Mutterstadt in rechtlicher Hinsicht den
Oberhof, wie dies in einem besonderen Werke des seligen Bürgermeisters
Thomas eingehend dargestellt wird. In dem Formularienbuch des Registrators
der Reichskanzlei Johann von Gelnhausen aus dem Jahr 1366 befinden sich
zwei Formulare für die Erhebung eines Dorfes zu einer Stadt: in dem einen
werden die Erlaubnis zu Befestigungen und die Abhaltung eines Wochen-
marktes mit Gericht, in dem anderen außerdem noch das Recht der Stadt
Frankfurt erteilt. Der Wochenmarkt mit seinen Rechten und Freiheiten wird
insbesondere bei den Verleihungen von 1295 an Babenhausen und Weilburg
und von 1303 an Hanau erwähnt. Zwecks Klarstellung des Verhältnisses der
erteilten Marktfreiheiten zu den Reichsmessen erläuterte Kaiser Ludwig in einer
besonderen Urkunde vom 3. März 1332 deren Sinn dahin, daß sie sich nur
auf Wochenmärkte beziehen und nach dem Frankfurter Stadtrecht beurteilt
werden sollten.
§. 3. Marktrecht, Marktpolizei und Marktzoll. Gleich der Messe
bildete auch der Wochenmarkt einen durch besondere Freiheiten ausgezeich-
neten Rechtszustand. Die Marktfreiheit bestand in der den fremden Besuchern
*) U.-Bch. I No. 115 und 252. Beide Häuser lagen hinter dem Pfarreisen an dem
jetzigen Domplatz. Im Übrigen versagen hier vollständig die Geschichtsquellen.
gewährten Handelsfreiheit. Der Marktirieden (Marktbann) umfaßte den Rechts-
schutz der Besucher und wurde äußerlich angezeigt durch eine rote Fahne mit
einem weißen Adler, welche am Brunnen auf dem Römerberg ausgehängt wurde.
Anfang und Ende, die Verkaufsplätze für die einzelnen Waren und für die ver-
schiedenen Feilhaltenden, die Sicherung des Verkehrs, die Reinigung des Markt-
platzes, kurzum alle Angelegenheiten waren genau geregelt. Ihre Leitung war einem
besonderen städtischen Beamten, dem Marktmeister, anvertraut, welcher weit-
gehende Befugnisse und erhebliche Einkünfte besaß und daher als Beherrscher
des ganzen Marktverkehrs in großer Achtung stand. Während er im Mittel-
alter nur die polizeiliche Oberaufsicht und zugleich als Unterkäufer (Makler)
das Recht zur Mitwirkung bei den Verkäufen hatte, erhielt er später auch
anstelle des obersten Richters das Recht zur Entscheidung kleinerer Zivil- und
Strafsachen. Hiermit war eine besondere Marktgerichtsbarkeit mit ihm als
Marktrichter geschaffen. Seine Einkünfte bestanden im Jahr 1378 in bestimmten
Verkaufsabgaben, welche als Unterkaufgeld oder Maklerlohn für seine vorge-
schriebene Vermittlertätigkeit betrachtet und beim Verkauf größerer Mengen
bestimmter Marktwaren erhoben wurden, so von 100 Eiern, von 100 — 150 Stück
oder einem Karren Käse, vom Zentner Fettwaren wie Butter, Schmalz, Schmier
und Unschlitt. Vom gemessenen Zentner Öl hatte jeder Teil 3 Heller, von
der Tonne 1 Englisch (gleich 7 Hellern) und vom Saum Öl 2 Englisch an den
Marktmeister zu entrichten. Von 100 verkauften Landkäsen erhielt er als
Gebühr einen Käse. Die kleineren Mengen und die übrigen Marktwaren, wie
Geflügel, Gemüse und Obst scheinen abgabenfrei gewesen zu sein. Von diesem
Unterkaufgeld, welches Marktrecht genannt wurde, erhielt jedoch der Markt-
meister nur einen bestimmten Teil; der Rest floß in die Stadtkasse und bildete
einen nicht unerheblichen Einnahmeposten.
Wie bereits das älteste Stadtrecht von 1297 bestimmt, waren jedoch dem Markt-
zoll nur die fremden Besucher, nicht die Bürger unterworfen;*) weiterhin waren
von ihm, laut besonderer Vergünstigung, die Oberräder und Bornheimer. die
Waffenschmiede von Oberursel, die Einkäufer der benachbarten hohen Herr-
schaften und die Beamten des Stadtgebietes befreit.
Allmählich wurde für die Erhebung der Marktmeistergebühren eine Tax-
rolle maßgebend und das sehr einträgliehe Amt seit 1728 nach gesetzlicher
Vorschrift an den Meistbietenden verpachtet.
Außer diesen Marktmeistergebühren wurde nur einmal im Jahr zur Zeit
der alten Messe oder um Martini (11. November) von den auf der offenen
Straße feilhaltenden Menschen und den auf ihr stehendes Buden (Kramen),
*) U.-Bch. I No. 704 nullus civium solvet theolonium in nostra civitate, sed alii hospites
advene solvere tenentur.
120
Tischen, Wagen, Karren, Kisten und Bänken ein geringes Standgeld erhoben,
welches in erster Linie den Namen Marktrecht führte und ein alter Reichszoll
war. Es gehörte zu den Gefällen des Reichsschultheißen, war aber seinem
Unterbeamten, dem obersten Richter, welcher im Mittelalter an seiner Stelle
in Marktsachen Recht sprach, und dessen Schreiber überlassen worden.
Die Abgabe betrug anfänglich meist 6, dann c) Heller, bei den Kramen
oder Tischen für jeden Geviertfuß 12 Heller. Später wurden die Kramen nach
Lage und Größe sowie nach dem Werte der feilgehaltenen Waren besteuert.
Laut Marktrechtbüchlein
vom Jahr 1472 hatte jede
Obsthocke 9 Heller, jede
Hühnerhocke, jeder Käse-
karren und ein Schwerd-
feger von jedem verkauf-
ten Faß zwei Schillinge
(gleich 18 Hellern), jeder
Käsewagen und jeder
hiesige Hutmacher oder
Schuhmacher vier Schil-
linge, der fremde Hut-
macher oder Schuh-
macher sechs Schillinge
(*/4 Gulden) zu zahlen.
Der Kram „mit den ge-
malten Tuchen" entrich-
tete wegen der Köstlich-
keit dieser Ware vier
Gulden. Später wußte
sich der Verwalter (sog. Keller) im Römer, welcher in die Schreiber-
steile beim obersten Richter eingetreten war. die Standgebühr allein anzueignen,
bis der Rat im Jahr 1686 diese Eigenmächtigkeit beseitigte.*)
Aus dem Umstand, daß nicht nur das Standgeld sondern auch die Markt-
meistergebühren als Bestandteile des Marktrechtes bezeichnet wurden, gewinnt
man den Eindruck, daß ursprünglich nur ein einziger, nach gewissen allge-
meinen Maßeinheiten (Krame, Wagen, Karren, Tisch, Schrein) berechneter
Marktzoll erhoben worden sei, welcher dem König als Herren der Markt-
gerechtigkeit zustand. Als allmählich die polizeiliche Aufsicht über den Markt-
verkehr auf die erstarkende Stadtverwaltung überging und zur Bestellung eines
»Trhomas, Qberhof, 1840, S. 293 und 294: Bothe, Beiträge, S. 12, Orth 202-204, 294-2%.
Die Nordseite des Sanistagsberges
mit dem Fischmarkt im Vordergrund, nach Schütz
städtischen Marktmeisters führte, wurde zu dessen Besoldung im Anschluß an
den königlichen Marktzoll eine erweiterte, städtische Verkaufsabgabe eingeführt,
sodaß ersterer nur in Form eines Standgeldes für die Benutzung der Straße
in den Händen des Stadtschultheißen als des höchsten kaiserlichen Beamten
verblieb und zu dessen Gefällen gehörte. Erst mit der Erwerbung dieses
wichtigsten Amtes im Jahr 1372 ist der alte Reichszoll, genannt Marktrecht,
ganz in den Besitz der Stadt übergegangen.
Unter Marktrecht wurde aber nicht nur der Marktzoll, sondern noch etwas
ganz Anderes verstanden, nämlich die Verpflichtung von Bürgern und Fremden,
außerhalb des Wochenmarktverkehrs Viktualien vor dem Verkauf an Händler
und Hocken ein bis drei Tage in der Stadtwage für die Bedürfnisse der Bürger-
schaft feilzuhalten. Ich werde hierauf noch später zurückkommen.
Bei der großen Rolle, welche die ständigen Hocken, die täglich feil hielten,
neben dem Wochenmarktsverkehr spielten, ist es erklärlich, daß sich zahlreiche
Verordnungen vorzugsweise mit ihnen beschäftigen. Ich werde versuchen, beide
Erscheinungen, Hockenwesen und Wochenmarkt, getrennt zu behandeln. Bereits
im Mittelalter sind hierüber eine Reihe von Verordnungen ergangen, so 1405,
1423, 1443, 1482, 1488, welchen später Edikte vom 18. Juni 1594, 1611 und
1616 betr. Essenspeisen, vom 6. Februar 1636 und 27. August HioO betr. den
\ erkauf der Viktualien und Lebensmittel, vom 6. November 1663 und 9. April 1685
gefolgt sind. Im Jahr 1690 erließ der Rat abermals eine Ordnung, wie es
hinfüro mit den Hocken gehalten werden solle, worin auch deren Beteiligung
am Wochenmarktverkehr geregelt wurde. Hiernach durften von ihnen die auf
Karren oder Wagen von den Bauersleuten hereingebrachten Viktualien nicht
aufgekauft werden, sondern mußten auf den offenen Markt und den dazu ver-
ordneten Stand gebracht werden. Der Marktmeister hatte die Viktualien zu
schätzen, damit niemand im Kauf übernommen werde. In den Jahren 1623
und 11)54 wurden besondere Taxordnungen erlassen.
Da durch das starke Fahren mit Kutschen, Wagen. Karren und Schleifen
über den Marktplatz nicht bloß die feilgehaltenen Waren, sondern auch die
Menschen in Gefahr gerieten, durfte laut Verordnung vom 5. Januar 1708
niemand mehr vormittags über den Markt fahren. Mitten in den Fahrweg wurde
ein Pfahl mit einer Warnungstafel aufgesteckt, und als dies nichts nutzte, der
Markt mit Ketten geschlossen.*)
^ 1. Marktzeiten. Die erste Urkunde, welche uns die Markttage angibt.
datiert vom Jahr 1311: Bereits damals waren es der Mittwoch und Samstag.
In der ältesten Zeit dürfte nur letzterer als einziger Markttag bestanden haben.
Da manche entfernter wohnende Bauersleute bereits am Dienstag oder Freitag
*) Battonn III. 161.
122
Abend ankamen, fand um diese Zeiten ein kurzer Vormarkt statt. Der Markt
fing mit Tagesanbruch an und dauerte bis zur Dunkelheit. Bestimmte Stunden
waren nicht festgesetzt. Es war Sache des Marktmeisters, Anfang und Ende
durch das Aufstecken und Abnehmen der erwähnten roten Fahne auf dem
Gerechtigkeitsbrunnen erkenntlich zu machen. Unter den Besuchern waren
nur die Hocken und .sonstigen Zwischenhändler erheblichen Beschränkungen
unterworfen; im übrigen herrschte Handelsfreiheit. Ein fremder Verkäufer hatte
sich bei seiner Ankunft am Tor beim Schreiber zu melden und ein Zeichen
geben zu lassen, welches dem Marktmeister auszuhändigen war. Er mußte
dann auf dem Markt bis um 1 1 Uhr und, wenn er erst am Mittag ankam, bis
zum Abend unverrückt feilhalten. Hatte er alles verkauft, dann erhielt er vom
Marktmeister ein Gegenzeichen, welches er beim Hinausgehen am Tor ab-
lieferte. War der Markt schlecht und in der angegebenen Zeit nicht alles ver-
kauft, dann blieb ihm unverwehrt, sein Glück mit Hausieren zu versuchen.
Da in Meßzeiten bei der weitgehenden Handelsfreiheit einer Ausdehnung des
Samstagsmarktes auf den Sonntag keine Hindernisse in den Weg gelegt wurden,
geschah dies namentlich zur Befriedigung der Bedürfnisse der stark an-
wachsenden jüdischen Bevölkerung auch zwischen den Messen. Durch die
Gärtnerordnung von 1613 wurde der Sonntagsmarkt wieder auf die Meßzeiten
und acht Tage vorher und nachher beschränkt. In der übrigen Zeit durfte am
Sonntag kein Markt mehr mit Kraut, Rüben, Zwiebeln, Salat, Rettich und der-
gleichen gehalten werden, widrigenfalls die feilgehaltenen Waren zugunsten des
Hospitals verfielen; auch sollte niemand bei Strafe am Sonntag aufs Feld hinaus-
gehen, um die erwähnten Viktualien zu holen.
§ 5. Marktplatz. Nach den ältesten Nachrichten von 1238 und 1264 muß
sich der Marktplatz vor dem Rathof und an der Pfarrkirche befunden haben. Aus
dieser Zeit mögen noch die zwei alten, gewölbten Läden unter der Stiege der
Michaelskapelle und etwa 20 weitere Kramen gestammt haben, welche sich
auf der Nordseite der Kirche befanden und dieser gehörten.*)
Als der vorhandene Platz nicht mehr ausreichte und der mächtige freie
Raum zwischen der Kirche und dem Römerberg immer mehr verbaut wurde,
diente der letztere als Marktplatz und erhielt allmählich wegen des am Samstag
abgehaltenen Wochenmarktes den Namen „Samstagsberg." Dieser kommt zu-
erst in einer Urkunde des Jahres 1323 bei Erwähnung der Häuser Wolf (No. 5)
und Eisenberg (No. 7) vor.**) Mit der Verlegung mag auch das in den Statuten
von 1352 erwähnte Verbot zusammenhängen, am Pfarreisen, dem alten Markt-
platz, feilzuhalten, weil dies den Weg zur Kirche störe.
*) Battonn III, 22b und 23S.
**) U.-Bch. II No. 211.
123
Auf dem neuen Markt standen die Fischverkäufer mit ihren Bänken an der
Nikolaikirche, die Hühnerverkäufer mehr nördlich am Eckhaus zum Engel und
die fremden Metzger am Anfang der Neukräm vom Haus zum Schwan bis
zur Barfüßergasse. Jede Warengattung hatte ihre besonderen bei einander
befindlichen Stände, welche kleinere Sondermärkte bildeten und die Namen:
Fischmarkt, Krempelmarkt, Hühnermarkt, Buttermarkt und Krautmarkt führten.
Letzterer war, vermutlich noch von der ältesten Zeit her, unweit der Brot-
hallen und Fleischschirnen beim alten Rathof und der Stiftskirche verblieben.
Durch den zunehmenden Meßverkehr und das Aufschlagen von Buden auf
dem Römerberg wurde jedoch der Wochenmarktverkehr immer mehr in die
anstoßende Krämergasse gedrängt. Bereits 1473 werden auf dem Freithof
(später Hühnermarkt) verschiedene Käsekarren und seit 1 4S(> 7 Käsetische er-
erwähnt, welche ein Standgeld von je 12 Schillingen zahlten.
Das Jahr 1573 brachte wesentliche Veränderungen. Der Liebfrauenberg
wurde mit neuen Meßläden besetzt, der Krempelmarkt hinter das Pfarreisen,
der Fischmarkt in Meßzeiten nach dem (jarküchenplatz verlegt und der ganze
übrige Verkehr entweder bereits damals oder bald darauf vom Samstagsberg
in die Krämergasse hineingedrängt, welche davon den Namen: Alter Markt
erhielt. Der Platz vor dem steinernen Haus hieß 1584 der Habermarkt, im
18. Jahrhundert von den dort verkauften Küchenkräutern der Kräutermarkt.
Der Hühnermarkt wanderte vom Eckhaus zum Engel nach dem Freithof, welcher
bald hiernach benannt wurde. Der Wochenmarkt erstreckte sich nunmehr vom
Römerberg über die Krämergasse bis hinter das Pfarreisen und um die Pfarr-
kirche herum über den Krautmarkt und Töpferhof bis zum Garküchenplatz.
In Meßzeiten und bei Kaiserwahlen wurde er zum Teil auf dem Liebfrauenberg und
seit etwa 1650 in der Töngesgasse abgehalten, im Jahr 1765 aber auf die Be-
schwerde der daselbst wohnenden Großkaufleute nach dem Hirschgraben in
die Gegend des Goetheschen Hauses verlegt. Die hierdurch betroffenen 26
Gärtner suchten vergeblich dem Rat klar zu machen, daß ihnen ein unersetz-
licher Schaden durch diese Verlegung ans Ende der Stadt entstünde und daß
den einkaufenden Bürgersfrauen und Dienstmägden eine Förmliche Reise bis
/um Hirschgraben zugemutet würde.
Im Jahr 1871 wurde der ganze Marktverkehr nach dem großen, vormals von
Reineck'schen Garten an der Ilasengasse verpflanzt und an dieser Stelle zehn Jahre
später die große städtische Markthalle für einen täglichen Markthandel erbaut.
$ <>. Der Juden mark t. Bei der starken Zunahme der jüdischen Bevölkerung
im sechzehnten Jahrhundert, welche schließlich eine Stadt für sich mit fast drei-
tausend Seelen bildete, entwickelte sieh für deren Bedürfnisse vor der Juden-
gasse allmählich ein besonderer Markt mit Kraut, Rüben, Zwiebeln, Salat, Rettich
121
und dergleichen und daneben in der
Gasse selbst ein lebhafter Hausierhandel
mit diesen Gartenerzeugnissen. In den
Artikeln 31 bis 34 der Gärtnerordnung
von 1613 wurde beides verboten und
den Gärtnern erneut eingeschärft, daß
sie alle, es seien Frankfurter, Sachsen-
häuser oder Auswärtige, nur auf einem
Markt sitzen und ihre Viktualien ver-
kaufen dürften. Daraus, daß im Zu-
sammenhang mit dieser Vorschrift das
Markthalten am Sonntag verboten
wurde, ist zu schließen, daß gerade
der Judenmarkt an diesem Tage statt-
gefunden hat. Trotz des Verbotes hat
er anscheinend bis zur Öffnung der
Judengasse fortbestanden.
§ 7. Personenverkehr und
Standorte. Die zwei Wochenmärkte
wurden nicht nur von hiesigen Gärt-
nern und von Bauern, sondern auch
von hiesigen und fremden Gewerbe-
treibenden und Krämern besucht. In
erster Linie nehmen die hiesigen Gärt-
ner unser Interesse in Anspruch. Zur
Zeit des Bürgervertrages von 1613
teilten sie sich in die alte Frankfurter
Gärtner- Hausgenossenschaft, in die
neue Heckergesellschaft in der Neu-
stadt (Allerheiligen- und Vilbeler Gasse) und in die Sachsenhäuser Weingärtner-
zunft. Als bald darauf alle Zünfte aufgehoben wurden, blieb nur die erstere bestehen
und erhielt am 25. Oktober 1625 eine neue Ordnung. Hierin war bestimmt, daß
die Gärtner die Gassen, worauf der Markt gehalten wurde, unter der alten Kram
wie auf dem Krautmarkt und Samstagsberg durchs Jahr über sauber zu halten
und zu diesem Zweck in jeder Woche zweimal, nämlich Mittwoch und Samstag
Nachmittag, durch zwei von ihnen allen Unrat wegzuführen hätten; sie sollten
zu gewöhnlicher Zeit den Markt bestellen und halten, all ihren Marktschatz
auf einmal herbringen und im Interesse der hiesigen Käufer zunächst nur diesen,
den fremden in Sommerzeiten nicht vor 8 Uhr, in Winterzeiten nicht vor 9 Uhr
Dei Wochenmarkt auf dem Hirschgraben vor d
von Oehsenstein'schen Hause, nach Reifienstt
verkaufen. Alles Grünwerk, wie Gemüse, Kraut, Kohl, Rüben, Zwiebeln und
Rettich durfte nirgends anders als auf dem Krautmarkt feilgehalten werden;
es wurde fast ausschließlich mit ganzen Lasten von den alten Frankfurter
Gärtnern hergebracht, während die Sachsenhäuser und Oberräder damals vor-
wiegend Weinbau trieben und nur langsam zur Gemüsegärtnerei und Obstzucht
übergingen. Sie sowohl, wie die übrigen Dorfbewohner, welche meistens Milch,
Käse, Obst, Butter und dergleichen Viktualien mitbrachten, durften solche zu-
sammen mit Gemüse und Kraut an ihrem alten Standort in der Krämergasse
oder wo es sonst war, verkaufen. Über diesen Vorzug ist viel Eifersucht und
Streit zwischen den hiesigen Gärtnern und den Dorfbewohnern entstanden.
Aus folgenden Orten der Umgegend kamen regelmäßig Verkäufer auf die
zwei hiesigen Wochenmärkte: aus Oberrad, Offenbach, Bürgel und Rumpenheim,
aus Bornheim, Seckbach, Bergen, Enkheim, Fechenheim und Hanau (gelbe Rüben !),
aus Eckenheim, Preungesheim, Bonames, Eschersheim, Ginnheim, Bockenheim,
Hausen und Rödelheim, aus Cronberg, Oberursel und Weißkirchen.
Je mehr die hiesige Gärtnerschaft anwuchs, um so weniger war sie geneigt,
sich bloß deshalb auf dem etwas abgelegenen, kleinen Krautmarkt herumzu-
drücken, weil sie nur Gemüse und Kraut feilhielt, und die eigentliche Markt-
gasse den Sachsenhäusern und den Bauersleuten zu überlassen. Nach jahre-
langen Streitigkeiten kam es endlich am 6. November 1663 zu einem Vergleich,
in welchem die neuen Standorte der verschiedenen Ortsgruppen von Verkäufern
genau bestimmt wurden. Die hiesigen, in die 60 Personen starken Gärtner
verließen dauernd den Krautmarkt und bezogen ihre Plätze auf beiden Seiten
des alten Marktes von der goldenen Wage und dem gegenüberliegenden Dietz-
Weisel'schen Haus (No. 4) bis zum Haus Schildknecht am Eck des Hühner-
marktes, die Sachsenhäuser von dem anderen Eck bis zu den drei Römern
(jetzt Jamin gehörig); die Oberräder blieben auf dem Hühnermarkt bis zur
goldnen Scheere (No. 22) sitzen. Die Bornheimer bezogen den Platz der
Offenbacher am Eingang zur Höllgasse an der goldenen Wage; soweit die
letzteren außer Gemüse auch Milch brachten, durften sie ihre alten Plätze am
anderen Eck, der Hirschapotheke, behalten. Die übrigen Offenbacher, die
Fechenheimer, Bürgeier und Rumpenheimer wurden die Höllgasse hinunter
nach dem Krautmarkt verwiesen. Die Bonameser und Hausener Bauern
standen vor dem steinernen Haus auf dem Habermarkt, die Cronberger, Urseler,
Weißkirchener, die Rödelheimer, Bockenheimer, Ginnheimer, Eschenheimer hinter
dem Lämmchen von dem Mohrenkopf bis zur goldenen Scheere. Wer Wacholder
zu Markt brachte, sollte seinen Platz bei den Besenverkäufern haben.
Im Jahr 1747 beschwerte sich die Bornheimer Gemeinde darüber, daß die
Frankfurter und Sachsenhäuser Gärtner ihre Leute von ihrem alten Bornheimer
■Marktplatz an den Häusern zwischen der goldnen Wage und dem weißen
Bock in das Floß getrieben hätten und ihnen auch in dieses mit Schelten,
Schmähen, Raufen und Schlagen nachdrängten, so daß sie sich teils auf dem
Römerberg, teils an der Katharinenpforte und an der Bornheimer Pforte zerstreut
hätten; der Rat möge dem Nachdrängen der Sachsenhäuser und der Hocken-
weiber in das Floß wehren, letztere auf den Römerberg weisen und dem Markt-
meister am nächsten Markttag zur Unterstützung einige Grenadiere mitgeben.
Unter den Gewerbetreibenden sind die Waffenschmiede aus Oberursel und
sonstige fremde Schmiede, welche 1463 auf dem Krempelmarkt in der Südost-
ecke des Samstagsberges stehen und nur selbstverfertigte neue Arbeit feil-
halten, dagegen keine Reparaturarbeit liefern durften, ferner 1470 fremde Töpfer,
Metzger, Bäcker, Hutmacher, Schuhmacher und andere zu erwähnen. Alle
diese Verkäufer hatten ihre von alters hergebrachten Stände.
Am wichtigsten unter diesen fremden Gewerbetreibenden waren die Dorf-
bäcker, welche von dem Rat bei der oft ungenügenden Brotversorgung der
Stadt durch die hiesigen Bäcker trotz aller Widersprüche stets zugelassen
waren und manche Unterstützung durch Lieferung städtischen Kornes erhiel-
ten. Sie kamen fast nur aus Bornheim und Oberrad, durften mit ihren Karren
keine anderen Tore wie das Eschenheimer- und Affentor benutzen und hatten
ihren Verkaufsplatz hinter dem Lämmchen. Anfänglich mußten sie um 1 1 Uhr den
Marktplatz räumen, um 1650 aber hielten sie während des ganzen Markttages feil.
Die fremden Metzger durften nicht während des ganzen Jahres, sondern
nur zu zwei Zeiten, zwischen Weihnachten und Fastnacht und zwischen Ostern
und Pfingsten Fleisch von Hanau, Bergen, Heddernheim, Friedberg, Sprend-
lingen gen Frankfurt bringen und mußten am Anfang der neuen Kram am
Haus zum Schwan und an der gegenüber einmündenden Barfüßergasse zu
Markt stehen. Der Verkauf war ihnen nur bis 12 Uhr Mittags gestattet und
1451 sogar ganz verboten worden. Trotzdem ist noch 1556 von dem öffentlichen
Fleischmarkt unter der neuen Kram die Rede. Bei der großen Platzänderung
des Jahres 1573 wurden die fremden Metzger mit den unzünftigen an die
südliche Domeinfriedigung gegenüber dem Leinwandhaus verwiesen.
Die Sachsenhäuser Hafner, welche ihr irden Geschirr unter freiem Himmel
auf dem Weckmarkt aufgestapelt hatten, erhielten 1685 das schmale Gäßchen
zwischen dem Leinwandhaus und der Stadtwaage angewiesen, worin sie ge-
schützt sitzen und ihre Waren das ganze Jahr hindurch wohl verwahrt liegen
lassen konnten. Seitdem hieß dies Gäßchen der Töpferhof.
Aus zwei Verordnungen vom 23. Juli 1663 und 6. August 1668, welche auf
die Beschwerden der hiesigen Tuchkrämer erlassen wurden, ist zu ersehen,
daß damals auch Tücher aus Meißen und aus Reichenbach im Voigtland auf
die hiesigen Wochenmärkte zum Verkauf kamen. Nach der ersten Verordnung
durfte jeder dieser Händler außer den Meßzeiten nur an Wochenmarktstagen
auf dem Garküchenplatz einen mit 2 Schrägen und Borten zugerichteten Stand
inne haben und darauf ohne Aufziehung der Blähen lediglich seine eigenen
Fabrikate bis 12 Uhr mittags feil halten. Die Tücher mußten nadelfertig zu-
bereitet und beim Einbringen gestempelt sein und nach gehaltenem Wochen-
markt in dem Leinwandhaus zur Aufbewahrung niedergelegt werden.
Den hiesigen Leinwebern war gestattet, dasjenige Leinentuch, welches sie
ohne Bestellung für ihre eigene Rechnung verfertigt hatten, an den Markttagen
Der HUhnermarkt, nach Salomon Kleiner.
aui dem Garküchenplatz auf einem besonderen Tische zu verkaufen. Im Jahr
1755 wurde darüber Beschwerde geführt, daß sie diese Erlaubnis gröblich
mißbrauchten und das ganze Jahr hindurch erkaufte Fremde Tuche öffentlich
ellenweise ausschnitten.
§ S. Marktwaren. Bei der vorhergehenden Darstellung sind diese meistens
schon genannt worden. Sie bestanden in erster Linie aus Gartenbau- und sonstigen
landwirtschaftlichen Erzeugnissen, wie Kraut, Rüben, Zwiebeln, Salat und Rettich.
welche in der Gärtnerordnung von 1613 Erwähnung finden, in Bohnen, Erbsen
und Küchenkräutern, in den 1757 zuerst genannten Kartoffeln und in Spargeln,
in Milch, Eier, Butter, Käse und Honig, sodann in Obst und sonstigen Früchten,
namentlich in Äpfeln und Birnen, Trauben, Quitten und Kastanien aus
Cronberg, in Geflügel wie Gänsen, Hühnern, Tauben, Schnepfen, Krammets-
vögeln, in Wildpret, frischen und gesalzenen Fluß- und Meerfischen, in Back-
und Fleischwaren, in öl, Schmalz, Unschlitt, Essig, Branntwein, Flachs und
anderem. Ebenso durften gedörrte Früchte, Hafermehl und Grütze nach der
Verordnung vom 17. März 1773 nur an den gewöhnlichen Markttagen zum
Verkauf gebracht werden. Auch Korn, Hafer und sonstige Frucht, Heu und Stroh
sollten, wie der Rat auf Beschwerde der Bürgerschaft 1612 und erneut durch Be-
schluß vom 16. September 1728 anordnete, von der Nachbarschaft nur an den ge-
wöhnlichen offenen Markttagen in die Stadt gebracht werden, wozu der bequeme
und gepflasterte Platz vor der Katharinenpforte an der Heuwage bestimmt sei.
Die Marktwaren wurden teils in Bretterbuden (Hütten, Kramen), teils unter freiem
Himmel auf Schreinen, Kasten und Tischen, wie den Brotschreinen, Branntwein- und
Gläsertischen, auf Krautwagen, Brot- und Obstkarren, und auf einfachen Bänken und
Brettern verkauft, auf welchen die Körbe standen. Jeder, der auf der Straße feilhielt,
mußte, wie bereits erwähnt, von alters her eine kleine Abgabe, das Marktrecht, zahlen.
§9. Schutz gegen die Hocken. Das Bestreben der Stadtver-
waltung, die Bürgerschaft gegen den Aufkauf und die Preistreiberei des Zwischen-
handels zu schützen, tritt vielleicht nirgends so scharf hervor wie bei der
Lebensmittelbeschaffung. Für diese war der Wochenmarkt seit alters die her-
gebrachte und wohl geregelte Form, welche in ihrem Kampfe gegen das
zunehmende, ständige Hockenwesen und Krämertum kräftig unterstützt wurde.
Mit Erstaunen verfolgen wir modernen Menschen diese ausgesprochene Feind-
schaft gegen das Händlertum, welches nach allgemeiner Ansicht durch Aufkauf
die Preisgestaltung der Waren in die Hand zu bekommen suche und sie dem
kleinen Mann verteuere. Es hat kaum eine den Marktverkehr betreffende Ver-
ordnung, sie sei aus dem 15. oder 18. Jahrhundert, gegeben, welche nicht dem
Hockenwesen zu Leibe ging. Es wurde als ein auf das geringste Maß einzu-
schränkendes, unausrottbares Übel behandelt. Bereits im Jahr 1405 wurde der
Aufkauf von Lebensmitteln verboten und vorgeschrieben, sie zu Markt kommen zu
lassen. Die vielen Verordnungen lassen jedoch ihren geringen Erfolg erkennen.
Grundsätzlich sollten Hocken und Krämer mit Sachen, die auf den Markt
gehören, nicht handeln. Infolgedessen war die Hockerei mit eigentlichen Markt-
waren, mit Gemüse, Rüben, Rettich, Zwiebeln, Salat, Petersilie nnd allem sonstigen
Gartenwerk, mit Obst, Eiern, Brot, Wecken, Kuchen und durch Verordnung vom
21. November 1695 auch mit Federvieh, Wildpret und sonstigen Viktualien untersagt.
Jede Gemeinschaft und Verständigung mit fremden Handlern sollte unterbleiben,
auch keiner diesen entgegenlaufen und innerhalb drei Meilen Gemüse und Obst auf
dem Feld, den Dörfern, Warten oder Pforten einkaufen. Die Beteiligung der Hocken
am Marktverkehr war erst von der Tagesstunde an gestattet, zu welcher erfahrungs-
gemäß die Bürgerschaft ihren Bedarf gedeckt hatte. Hierbei war ihnen das Feil-
halten regelmäßig eine Stunde früher gestattet wie der Einkauf und außerdem den
fremden Hocken etwas mehr Freiheit gewährt wie den hiesigen. Die festgesetzten
Stunden haben im Laufe der Zeit je nach der feilgehaltenen Ware gewechselt. Nach
einer Verordnung des Jahres 1429 war ihnen der Einkauf von Federvieh vor 1 Uhr,
nach einer weiteren vom Jahr 1690 der Einkauf von Obst im Sommer vor 10 Uhr
verboten. Die fremden Hocken sollten auf offenem Markt in Sommerszeit nicht vor
8 Uhr, im Winter nicht vor 9 Uhr erscheinen. Die hiesigen Hocken sollten abends
am Vormarkt von den Bauern überhaupt nichts und an den Markttagen nichts vor
9 Uhr im Sommer und vor 10 Uhr im Winter kaufen. Durch die Edikte vom 13. No-
vember 1731 und 23. Juli 1754 wurde für sie allgemein die zehnte Stunde fest-
gesetzt und ihnen streng untersagt, sich vorher auf dem Markt einzufinden und etwas
einzukaufen; sie sollten bei Meidung empfindlicher Züchtigung sich auch nicht
unterfangen, vor den Toren, auf den Dorfschaften und Landstraßen den zum Markt
kommenden Landleuten irgendwelche Viktualien abzuhandeln und dadurch den
Preis über Gebühr zu steigern, sich auch still und friedsam benehmen und
sich nicht mit unbändigem Geschrei, Schimpfen und Schmähen schon bei Tages-
anbruch hören lassen.
Engel
Die Ostseite iU
Dacbsburg
Samstagsbei ges
VIERTER ABSCHNITT
Der Ständige Handel
f|3§^f inleitung. Frankfurt am Main ist von Professor Bücher in seinem
bevölkerungsstatistischen Werke*) als eine Stadt hingestellt
worden, welche im Mittelalter nur vereinzelte Kaufleute, keinen
Kaufmannsstand und keinen ständigen Großhandel besessen und
in seiner ländlichen Ruhe nur zweimal im Jahr während der Messen
ök^sss^^S1 durch fremden Handel und fremde Kaufleute belebt worden sei
Er nennt die gegenteilige Ansicht sogar eine Fabel, welche durch ihr Alter nicht
ehrwürdig geworden sei. So schroff und siegesgewiß dieses abfällige Urteil
in die Welt gesetzt worden ist, so ist es doch unrichtig und ebenso anfechtbar
wie seine fernere bestimmte Angabe, daß der Geldhandel und das Bankgeschäft
schon im späteren Mittelalter von größerem Belang gewesen seien als das
Warengeschäft. Gerade die als Quelle angeführten Manuskripte des Herrn
von Fichard, welche ich schon vor Jahren vollständig durchgearbeitet habe,
*) Bevölkerung in Frankfurt a. M. im XIV. und XV. Jahrhundert, 1886, S. 244—248.
ergeben das Gegenteil. In Verbindung mit den
wertvollen Nachrichten der inzwischen gedruck-
ten Urkundeninventare und den unerschöpflichen
Schöffengerichtsprotokollen führen sie zu dem
bestimmten Ergebnis, daß Frankfurt schon im
Mittelalter nicht nur ein großer Meßplatz, sondern
auch außer der Meßzeit eine Handelsstadt mit
einer der Bevölkerung entsprechenden ansehn-
lichen Kaufmannschaft gewesen ist. Diese Tat-
sache ergibt sich fast allein aus der Bedeu-
tung Frankfurts als natürlicher Hauptstadt der
Wetterau.
Die Verkennung einer für das geschichtliche
Ansehen unserer Vaterstadt so wichtigen Tat-
sache findet aber ihre Erklärung darin, daß die-
jenigen Bürger, welche Handel trieben, in den
Quellen nicht als Kaufleute bezeichnet werden,
daß sie ferner nach altem, schier unausrottbarem
Vorurteil nicht unter den städtischen Patriziern
gesucht worden sind und daß schließlich ihre
Handelstätigkeit in dem gewaltigen Meßverkehr
fast spurlos verschwunden ist. Gerade der eifrige
Vorkämpfer des städtischen Junkertums, der
Geschichtsschreiber von Fichard, ist es, welcher,
man möchte sagen, mit schmerzlichem Bedauern in seiner Geschlechtergeschichte
immer wieder offen und ehrlich bekennt, daß die Mitglieder der vornehmsten
Familien sich im Mittelalter unbedenklich mit dem Handel befaßt und ihn mit
ihrem Stande wohl vereinbar gehalten haben. Erst seit der Mitte des 16. Jahr-
hunderts begann sich ein anderer Ehrbegriff geltend zu machen, welcher dann
zu Unrecht auch auf die früheren Zeiten mit gesünderen Anschauungen über-
tragen worden ist. Dasjenige, was man bei den Patriziern von Augsburg, Nürn-
berg, Cöln, Lübeck stets rühmend anerkannt hat, leugnete man ebenso beharrlich
für das kleinere Frankfurt und machte aus seinen weniger hervortretenden
Kaufleuten lieber ritterbürtige Junker. Aber wie viele Familien der „altadeligen"
Gesellschaft des Hauses Limpurg sind aus den Kreisen der Handwerker her-
vorgegangen und nur durch ihre kaufmännischen Erfolge allmählich zu dem
Geschlechterstand emporgestiegen !
Nachdem Kaiser Friedrich II. in der bekannten Goslarer Urkunde vom
Jahr 1219 den Grundsatz anerkannt hatte, daß Stadtluft frei mache, mußte der
Schöff Wigel von Wanebach
Mitstifter der Liebfrauenkirche f 1322,
Unterschied zwischen ursprünglich freier und unfreier Geburt immer mehr an
Bedeutung verlieren und neuen, geklärteren Anschauungen Platz machen.
Das durch Tätigkeit, Vermögen und Lebensführung erworbene persönliche
Ansehen galt als Ersatz der mangelnden Geburt und öffnete dem Träger die
Schranken der herrschenden Klasse. Der Erbauer des stattlichen Hauses zum
Braunfels, der reiche Weinhändler Brune, ein Emporkömmling, wird gleich den
Schöffen „Herr" genannt und seine Kinder heirateten in die ältesten und vor-
nehmsten Familien. Professor von Below findet daher mit Recht das wesent-
lichste Begriffsmerkmal des mittelalterlichen Patriziates in dem „Reichtum".*)
Der besitzlose Freigeborene verschwand unter den Handwerkern. Gute Herkunft
und Vermögen waren damals ebenso oft getrennt wie heutzutage und der arme
Altfreie des 13. Jahrhunderts spielte keine größere Rolle wie der arme Adlige
des 20. Jahrhunderts.
Allgemein ist jezt die Ansicht aufgegeben, als ob die Patrizier nur aus
Altfreien, die Handwerker nur aus ehemals Unfreien bestanden hätten. Der
ererbte oder erworbene Besitz entschied regelmäßig, ob ein Stadtbewohner zu
der einen oder der anderen Klasse gehörte. Die gewerbliche Mittelstandspolitik
der Städte nötigte geradezu die reichgewordenen Handwerker oder wenigstens
ihre Kinder zum Austritt aus der Zunft und zum Anschluß an das Patriziat.
Andererseits ergriffen bei der großen Zahl der Altfreien viele von ihnen ein
Handwerk und wurden kaum noch von ihren ursprünglich unfreien Berufs-
genossen unterschieden. Daß der Wollweber Heilgeist ein Altfreier so gut
wie der Schöffe von Holzhausen gewesen sei, trat erst dadurch in die Er-
scheinung, daß er vom Kaiser den Ried-
hof als Reichslehen erhalten konnte.
§2. Die Begriffe Kaufmann und
Krämer. Bei der gesunden und
kräftigen Entfaltung des jungen Städte-
lebens herrschte ein freies, noch nicht
durch engherzigen Zunftgeist und
falsche Standesbegriffe eingeengtes
Spiel der wirtschaftlichen Kräfte. Die
Ausübung eines Handwerkes stand
jedem Stadtbürger ebenso frei wie der
Betrieb eines Handelsgeschäftes. Auch
der Übergang von dem einen zum =S
anderen Gewerbe vollzog sich spielend.
° . r Einzug der Kurfürsten in Frankfurt, im Vordergrund Main-
Unter diesen Umständen ISt es Ver- schiffe u. Schilfskrahnen, nach einem Holzschnitt von 14S5.
") G. von Below, das ältere deutsche Städtewesen, 1898, S. 118.
133
ständlich, daß anfänglich unter der Bezeichnung „Kaufmann" (mercator)
nicht nur der Händler, sondern jeder am Marktverkehr teilnehmende Gewerb-
treibende der Stadt, also auch der Handwerker und außerdem der Käufer wie
der Verkäufer verstanden wurde. Die Bezeichnung bedeutete kurzweg den
Stadtbewohner, den Bürger (civis) im Gegensatz zum Bauer (ruris cultor).
In diesem Sinne wird im Landfriedensvertrag von 1265 bei der Aufzählung der
sämtlichen Bevölkerungsklassen unmittelbar nach dem Rittersmann der Kauf-
mann (mercator) als erster Stadtbürger hervorgehoben.*) Im Gegensatz zur Land-
wirtschaft genoß der städische Gewerbebetrieb ununterschiedlos das höchste
Ansehen. Der Schwerpunkt für die Wertschätzung des Menschen lag in seiner
wirtschaftlichen, persönlichen Tätigkeit, nicht in seinem Stand. Der hierbei
in Betracht kommende Personenkreis war nicht fest abgeschlossen, sondern
in fortgesetzter Bewegung. Als Urkundzeugen, welche aus den angesehensten
Bürgern genommen wurden, erscheinen daher nach den Schöffen regelmäßig
noch andere geeignete, vertrauenswürdige und verschwiegene Männer.**)
Ich nehme auch an, daß die im 13. Jahrhundert mit Handwerkerbezeichnungen
vorkommenden Schöffen auch tatsächlich Handwerker aus altfreien Familien
gewesen sind, wie der in den Jahren 1222 — 1239 vielgenannte Ulrich Metzger
gen. Lange, Ludwig Tuchmacher (1267 — 1310), Wigand Bäcker gen. Darender
um I2SI und Johannes Pelzmacher um 1305. Bei der Bedeutung ihrer
Stellung und der noch nicht vollzogenen Trennung von Handwerk und
Handel dürfte der erstgenannte zugleich ein reicher
Viehhändler, der zweite Tuchhändler (Gadenmann),
der dritte Fruchthändler und der vierte Pelzhändler
gewesen sein. Dies blieb noch lange so.
Die Wirtschaftspolitik der mittelalterlichen Stadt-
gemeinden beruhte auf gewerblicher Grundlage und
stand der Entwickelung des Zwischenhandels und
eines besonderen Kaufmannsstandes mißtrauisch, ja
oft feindlich gegenüber. Die einzelnen Handwerke
als solche sollten nicht "bloß ihre besondere gewerb-
liche Tätigkeit, sondern auch den Einkauf und Handel
mit den von ihnen benötigten Rohstoffen selbst in der Hand behalten. Die
Metzger waren daher zugleich Viehhändler, die Bäcker Fruchthändler, die
Schreiner Holzhändler, die Schuhmacher Lederhändler, die Schneider Tuch-
händler. Der Metzger Heinrich W'ixhäuser der Alte im Haus Schaubruck war
*) U.-Bch. I No. 254: quilibet prelatus, clericus, nobilis, miles, mercator, burgensis, ruris
cultor et iudaeus gaudeai suo iure pariter et honore.
**) cives idonei quam fiele digni, oder 1 207 : alii quan plures tarn idonei quam discreti.
durch den Vierihandel einer der reichsten und angesehensten Bürger geworden
und 136b sogar in den Schöffenrat gekommen. In dem vorher gehenden.
noch unentwickelteren Jahrhundert müssen solche Fälle noch viel eher möglich
gewesen sein.
Haben wir hiernach einen Teil der Handelsträger unter den kapitalkräftigen
Handwerkern zu suchen, so darf weiterhin die Berufsbezeichnung als Krämer
(institor) nicht in dem heutigen Sinne verstanden werden, wie dies regelmäßig
irrtümlicherweise geschehen ist. Nach dem nicht nur in Frankfurt, sondern
auch am Oberrhein und anderwärts herrschenden Sprachgebrauch ist unter
dem Krämer auch der größte Kaufmann zu verstehen, wofern er nur einen
offenen Laden, einen Kram (apotheca) hatte. Abgesehen von den Kaufleuten,
welche nach der Beschaffenheit ihrer Handelsartikel, wie Vieh, Wolle, Wein,
keinen Laden gebrauchten, besaß aber jeder Teilnehmer am Marktverkehr,
der Tuchmacher, der Spezereihändler, der Goldschmied und Geldwechsler
seinen Kram, in welchem er saß, und wurde daher Krämer genannt. Dagegen
findet sich die Bezeichnung ..Kaufmann" im mittelalterlichen Frankfurt so selten,
daß sie kaum in Betracht kommen kann. Es wäre vollständig verkehrt, die
heutigen Anschauungen und Unterschiede auf die damalige Zeit zu übertragen.
Die reichsten und vornehmsten Kaufleute, wie Eckehard von Frauenrode, bei
welchem der Abt Heinrich V. von Fulda um 1310 regelmäßig abstieg, der
Schöffe Heinrich Rode im roten Haus, die Patrizier Reinhard Minner, Johann
Monis, Claus von Rückingen und viele andere werden „Krämer" genannt, ob-
wohl sie nachweisbar große Kaufleute gewesen sind.
Diese Tatsache wird auch nicht durch das Vorhandensein einer Krämer-
gesellschaft neben den Patriziergesellschaften widerlegt. An Ansehen stand sie
ihnen zwar nach, zählte aber, worauf es hier allein ankommt, viele wirkliche
Kaufleute von bescheidener Herkunft, nicht nur Kleinkrämer, zu ihren Mitgliedern.
In Zürich wurden alle Handeltreibende ohne Unterschied Krämer genannt und
in der Zunftstadt Basel gehörten sie mit den Kaufleuten zu den vier vornehmen,
nichthandwerklichen Herrenzünften, welche zu allen Zeiten einen höheren Rang
behauptet haben. Auch die hochangesehene Leipziger Kramerinnung kann als
Vergleich dienen. In Basel wie in Frankfurt war die Zugehörigkeit zur Krämer-
gesellschaft die Vorstufe zum Eintritt in das Patriziat.*)
Diejenigen Waren, welche in neuerer Zeit von den Krämern geführt werden,
wie Eier, Butter, Honig, gesalzene Fische, Obst, Gemüse, einfachere Tuchwaren,
wurden in älterer Zeit teils von den Handwerkern und den ständigen Hocken,
teils auf den zwei Markttagen feilgehalten.
**) Meister, Geschichte v. Zürich, 1786, und Geering, Handel und Industrie der Stadt Basel,
1886, S. 29.
Während somit unter Krämer jeder Kaufmann verstanden wurde, welcher einen
offenen Laden, einen Kram (apotheca) besaß, bezeichnete man nach der geführten
Handelsware den Tuchhändler als Gadenmann, Gewandschneider oder Tuch-
gewänder, den Spezereihändler als Apotheker. Ursprünglich war das Wort „Apo-
theke" gleichbedeutend mit Kram gebraucht, daher unter dem Apothecarius ein
Krämer und unter der Apothekergasse die Krämergasse verstanden worden.
Sodann wurde eine Reihe von Händlern als „Menger" bezeichnet, wie der Eisen-
menger, Häringsmenger, Heumenger, Holzmenger, Honigmenger. Der Pferde-
händler hieß Roßtäuscher.
§ 3. Die ersten Kaufleute von 1180—1320. Die erste Nachricht,*)
welche auf einen ständigen Frankfurter Handel schließen läßt, stammt aus dem
Jahr 1180; sie fällt ungefähr in dieselbe Zeit, in welcher wir die Anfänge des
Meßhandels annehmen können. Diese Tat-
sache ist insofern von Wichtigkeit, als wir
daraus ersehen, daß beide Arten des
Handels etwa gleichzeitig und selbständig
neben einander entstanden und nicht eine
durch die andere hervorgerufen worden
ist. In dem genannten Jahr verleiht Kaiser
Friedrich I. den Bürgern von Wetzlar, wenn
sie mit ihren Waren reisen, gleiches Recht
und gleiche Freiheit wie sie seine Frank-
furter genießen. Worin dieses Recht be-
standen hat, wissen wir nicht. Das hierüber
ausgestellte Privileg, welches vom Jahr 1 165
gewesen sein soll, ist verloren gegangen.
Von besonderer Bedeutung ist eine zweite Urkunde desselben Kaisers vom
Jahr 1184.**) In dieser bestätigt er nicht nur wiederholt die Zollfreiheit, welche
Heinrich IV. zu Frankfurt und an sämtlichen anderen königlichen Zollstätten den
Juden und übrigen Bewohnern von Worms im Jahr 1074 gewährt hatte, sondern
bestimmt auch, daß umgekehrt die Bürger dieser Orte in Worms zollfrei sein
sollten. Fs bestand also damals ein aktiver Handel von Frankfurtern nach Worms
und schon über ein Jahrhundert ein Verkehr von Wormser Juden mit Frankfurt.
Zieht man weiterhin die vielen Zollbefreiungen der Klöster und Kirchen in Betracht,
so ergibt sich auch für Frankfurt die Tatsache, daß der Handel dieser Zeit vorwiegend
in den Händen der Juden und der Geistlichen gelegen hat. Den letzteren ist fort-
während, so von den Synoden zu Köln 1260 und von Magdeburg 1261, die Be-
StadtsieRt'l 1300
*) U.-Bch. I No. 26.
'*) U.-Bch. I No. 27.
treibung eines kaufmännischen Geschäftes wie die Beteiligung an einem solchen
und weiterhin 1274 durch das Lyoner Konzil die Abhaltung von Märkten in den
Kirchen verboten worden. Wie bedeutend aber die jüdische Gemeinde in Frank-
furt gewesen ist, ersehen wir aus den verschiedenen Nachrichten*) über die sog.
erste Judenschlacht vom 24. Mai 1241, bei welcher 159 Menschen, nach einer
anderen Quelle sogar mehr als 173 jämmerlich ums Leben kamen. Andere sind
dem Blutbad entronnen, so daß ihre Gesamtzahl etwa 200 betragen haben wird.
In dieser Zeit waren die Juden aber noch nicht auf das Geldgeschäft beschränkt,
sondern betrieben neben diesem einen erheblichen Handel mit landwirtschaftlichen
und gewerblichen Erzeugnissen des In- und Auslandes. Wer anders als sie wird
die fünf Pfund Pfeffer, welche die hiesige Domäne in den Jahren 1064 — 65 als
Abgabe an den königlichen Tisch zu liefern hatte, beschafft haben?
Im Laufe des 13. Jahrhunderts ist aber der Warenhandel immer mehr aus
den Händen der Geistlichen und Juden in diejenigen von städtischen Kaufleuten
übergegangen. Wer sind sie aber in Frankfurt gewesen? Ich glaube mit Be-
stimmtheit sagen zu können, daß es in erster Linie die vom Lande in die
schützenden Stadtmauern hereingezogenen Altfreien wie die Bresto (1215),
Niger (1219), Goldstein (1223), Weiß und Knoblauch (1223), Holzhausen (1245),
Hohenhaus (1259), Wanebach (1263), Glauburg (1267) und andere gewesen sind,
welche wir als Patrizier zu bezeichnen pflegen. Nicht als reiche Großgrund-
besitzer, welche tatenlos in der Stadt ihre Renten verzehren wollten, sind sie
hierher gekommen, sondern als lebensfrische Menschen, welche an dem hohen
Ansehen der städtischen Gewerbetätigkeit teilzunehmen begehrten und diese
höher schätzten als ihr bisheriges bäuerliches Dasein auf einem kleinen oder
höchstens mittelgroßen Landbesitz. Ja, selbst viele ritterbürtige Familien wandten
dem flachen Lande den Rücken und ernährten sich in der Stadt durch ein Ge-
werbe. Bekannt ist, daß die Herren von Bismarck der Wollweberzunft von
Stendal angehört haben. Unserem aufgeklärten Zeitalter scheint das Verständnis
für das völlige Zurücktreten oder gar Fehlen des Standesbewußtseins gegen-
über der wirtschaftlichen Daseinsfrage äußerst schwer zu fallen.
In Frankfurt wie in anderen alten Städten hat sich die erste Stadtgemeinde in
Anlehnung an die bereits vorhandene hofrechtliche Gemeinde der Königspfalz oder
des Pfarrstifts als besondere Markt- oder Kaufmannsgemeinde entwickelt, deren
Mitglieder Gewerbetreibende, nicht Landwirte gewesen sind. In ihnen haben wir
die Stammväter der alten Schöffenfamilien zu suchen.
Zum Beweis meiner vorgetragenen Ansicht kann ich auf urkundlicher Grund-
lage folgende einzelne Fälle anführen: Der seit 1285 genannte Schöffe Volkwin
*) Das Frankfurter Urkundenbuch enthalt nichts über dieses wichtige Ereignis. Bücher,
Bevölkerungsstatistik, S. 529—532; Salfeld, Martyrologium.
Beyer von Wetzlar im Haus Wolkenburg auf dem Krautmarkt trieb Tuch- und
Weinhandel.*) In dem daneben befindlichen langen Durchgang, welcher unter
einem zweiten, ihm gehörigen Haus neben der alten Münze in der Krämer-
gasse, jetzt Markt 11, ausmündete und ein besonderes, heute zugebautes
Gäßchen parallel der Höllgasse und den alten Tuchgaden bildete, richtete
er 12(K> in langer Reihe nicht weniger wie 20 neue Verkaufsstände, die sog.
neuen (laden ein und gab sie an Gewerbetreibende, vorwiegend Tuchverkäufer.
in Erbpacht. Diese schlössen sieh zu einer Art Verkaufsgenossenschaft zu-
sammen und mußten die Verpflichtung übernehmen, nirgends anders wie in
diesen neuen Gaden mit ihren Waren zu stehen. Andererseits durfte auch
der Schöffe Volkwin mit seinen Söhnen nur in einem Laden dieses Hauses
seine Tücher feilhalten und hatte sich hinsichtlieh des Weinverkaufes gewissen
Beschränkungen zu unterwerfen.**)
Unter den Ladenmietern befand sich der Krämer Heinrieh Roth (auch Rode,
Rufus), ein Sohn des Ritters Conrad Ruins, wie Herr v. Humbracht angibt:
er war zu Hülshofen bei Fried-
berg begütert, besaß hier das
nach ihm benannte rote Haus
auf dem Markt, „so auf Säulen
steht", das gegenüberliegende,
wohl von ihm erbaute Neu-
haus am Eck zur langen Schirn
und das benachbarte Haus zur
Reuß, weshalb er auch der
„Ruser" genannt wurde. Er
gehörte zum Verwandtenkreis
der Holzhausen und wird
später „Herr" genannt, woraus
zu schließen ist, daß er Schöffe
war. Zwei weitere, als Krämer
bezeichnete altfreie Männer
waren Peter Bär (Bern) beim
Rathof, dessen Familienname
auch in Friedberg und Wetzlar vorkommt, und Eckehard von Frauenrode.
Letzterer ist insofern für uns von besonderem Interesse, als sich an seine
Person die erste genauere Nachricht über einen aktiven Frankfurter Groß-
handel knüpft. Er kommt im Jahre I2'»() mit seinem Berufsgenossen Heinrich
*> U.-Bch. I No. 570 und Batton 111, S. 269 u. 27o.
**) U.-Bch. I N'o. 570.
is in der alten Krämergasse „so auf Säule
;ils Zugang zu den alten Tuchgaden.
Rotli als Urkundszeuge vor und wurde mit anderen Frankfurter Kaufleuten im
Gebiete des Grafen Gottfried von Ziegenhain (1271 — 1304) auf der großen
Lübecker Handelsstraße beraubt. Die ihm abgenommenen Waren bestanden
in vier Tonnen Häringen und in zwei Ballen, welche jedenfalls auch Lübecker
Gut und zwar Pelzwerk enthalten haben werden. Wenn man berücksichtigt,
daß der norddeutsche Handel der hiesigen Kaufleute stets in einem doppelten
Geschäft, dem Verkauf von elsässer Wein, von Tüchern und Spezereien nach
Norden, und (.lern Einkauf oder Eintausch von Lübecker Häringen, Pelzwerk
und sonstigen nordischen Waren bestanden hat, und daß den Frankfurtern für
ihren Handel im Jahr 1280 Zollfreiheit in Straßburg gewährt worden war, so
kann über den damaligen Frankfurter aktiven Zwischenhandel zwischen Lübeck
und Straßburg kein Zweifel bestehen.
Bei dem „ehrbaren Manne" Eckehard von Frauenrode pflegte auch der Abt
Heinrich V. von Fulda abzusteigen und zugleich die Barmittel seines Wirtes in An-
spruch zu nehmen. Im Jahre 1309 verpfändete er ihm wegen eines Darlehens von
105 Mark die Einkünfte seines Gutes zu Dörnigheim, im folgenden Jahre wegen
einer Schuld von 200 Pfund Heller auf b Jahre seine Gefälle zu Reicheisheim und
bald darauf wegen einer Schuld von 800 Pfund Heller auf 7 Jahre seine Gefälle
an Frucht, Wein und Wald zu Reicheisheim, Umstadt, Haitbach und Otzberg.*)
Wie aus einer Urkunde vom 24. Oktober 1317 (No. 83) hervorgeht, nach
welcher zwei Enkel des Eckehard von Frauenrode in den Johanniterorden auf-
genommen wurden, war er in diesem Jahr tot. Seine Witwe Friderun setzte
das Geschäft fort und wird noch im Jahr 1333 als Krämerin gegenüber der
alten Apotheke auf dem Markt erwähnt. Von Kindern wird eine Tochter Kusa
genannt, welche mit Hermann Fincke verheiratet war,**) und ein Sohn Hannemann
(Johann) genannt Ubelin, welcher als Krämer das Haus des verstorbenen
Schöffen und Gadenmannes Ludwig (Lotz) in der Saalgasse neben dem Haus
Brüssel bewohnte und mit Kuntzela Schnabel, einer Tochter des Heilmai i
Schnabel, verheiratet war. Die mitgeteilten Einzelheiten geben uns ein klares
Bild von der geschäftlichen Bedeutung des Eckehard von Frauenrode, des
Heinrich Rode und anderer Krämer aus dem Geschlechterstande und können
als typische Beispiele gelten.
Da im städtischen Geschäftsleben der Handelsdiener lateinisch als „famulus",
ja auch als „servus" (Knecht) bezeichnet wird, läßt sich auch aus dem Vor-
kommen dieser Ausdrücke auf die Handelstätigkeit ihrer Herren schließen.
Hiernach haben der seit 1278 genannte Schöffe Konrad Knoblauch zum Born-
fleck, der Eidam des Gipel von Holzhausen und Vater des kaiserlichen Hof-
*) U.-Buch, alte Ausgabe S. 385, neue Ausgabe II, Nachträge, No. 3—5.
**) deren Vermögensverzeichnis im U.-Bch. II No. 81.
139
dieners Jakob Knoblauch im Saalhof, ferner der Schöffe Hedwig vom Hohenhaus
und seine Schwiegersöhne, der Schöffe Hentzelo von Glauburg und der Schöffe
Wigel von Wanebach auf dem Rossebühl f 1322, der reichste Mann seiner
Zeit, Handel getrieben und sich damit ihre großen Vermögen an Grundbesitz,
Fruchtgülten, Geldrenten und barem Geld verdient. Die vielen zerstreuten
Ländereien und Höfe waren kein ererbter alter Familienbesitz, sondern neuere
Kapitalanlagen, bei welchen sich die Zeit des Erwerbs vielfach nachweisen läßt.*)
Im Vordergrund unseres Interesses stehen der
Schöffe Wigel von Wanebach und sein Eidam
Wigel Frosch im Römer, welche kurzweg die
„Wigeln" genannt wurden und fortgesetzt zu-
sammen als Käufer von Liegenschaften und Gülten
erwähnt werden. Ihr rasch zunehmender Reichtum
in Verbindung mit der Erwähnung ihrer ver-
schiedenen Handelsdiener läßt uns in ihnen zwei
Frankfurter Großkaufleute erkennen. Ihr Andenken
lebt noch heute in der von ihnen und ihren Frauen
gestifteten Liebfrauenkirche fort. Das Gesamt-
vermögen dieser Personen, welches schließlich in
den Händen der Witwe Katharina von Wanebach
geb. vom Hohenhaus als der Längstlebenden ver-
einigt war,bestand einschließlich allerSchenkungen
an die Liebfrauenkirche in vier Häusern in der
Sudlicher Eingang desGlauburgorHo.es. g^ ,0 größeren und kleineren Glltshöfen bei
Frankfurt, Rödelheim, Bockenheim, Ginnheim, Sindlingen, Kahlbach, Kaichen,
Zeilsheim mit wenigstens 50 Hüben (1500 Morgen) Land und einem Ertrag
von 600—700 Achtel Frucht, ferner in ISO Mark jährlicher Geldgülten, in
131'/,- Achtel Fruchtgülten und in 2300 Pfd. Heller baren Geldes, was alles
einen Kapitalwert von etwa 9000 kölnische Mark oder 15000 Pfund Heller
ergibt.**)
Die Nachrichten über die Entwicklung der Gewerbe- und Handelstätigkeit
in Frankfurt fließen in der Zeit vor 1320 recht spärlich. Abgesehen von den
Fischern, welche in der bereits erwähnten Urkunde des Kaisers Otto vom Jahr 994
vorkommen, werden zuerst in zwei Urkunden von 1215 und 121(» ein Tuchmacher.
ein Metzger, ein Gärtner, ein Kleidermacher, ein Bäcker und erst nach Verlauf
weiterer fünfzig Jahre in rascher Reihenfolge fast alle übrigen Gewerbe genannt.
*) Siehe z. B. das Güterverzeichnis der Witwe des Schöffen Wortwin an der Ecken,
U.-Buch II No. 512.
**) U.-Buch II No. 225, 291, 2VS, 425, 115, 44S, 475, 476, 517, 587.
Von Vereinigungen und sonstigen Einrichtungen derselben seien hier erwähnt:
1222 die Fischerschaft (summi piscatores), welcher eine Hofstätte bei
der Brücke gehörte,
1267 Brotbänke der Bäcker und Fleischschirnen der Metzger,
1302 das Schlachthaus der Metzger,
1305 das Kaufhaus der Wollweber neben dem alten Burggrafen in der
Krämergasse, jetzt Markt 30,
1307 das Kürschnerhaus, genannt Kürschner-Lauben, neben dem Bornfleck,
Markt 42,
1307 das Schuhhaus am gegenüberliegenden Eck nach dem Lämmchen zu,
vorher zur weiten Tür genannt, 12S0 von dem Schuhmacher Ruprecht
dem Deutschorden geschenkt,
1310 verschiedene Weinschrotämter und 1326 das Weinschröterhaus oder
Schrothaus neben dem Lichtenstein auf dem Römerberg (No. 13),
1311 das Lederhaus der Lohgerberzunft am Krautmarkt, zur Löwenburg
genannt.
So dürftig und lückenhaft diese
Nachrichten sind, immerhin läßt
sich aus ihnen ersehen, daß sich
Gewerbe und Handel in Frankfurt
weit später wie in vielen anderen
Städten entwickelt haben, wo es
schon längst Brüderschaften und
Zünfte gegeben hat. Mit blühenden
Handelsplätzen wie Trier, Cöln,
Mainz, Worms, Straßburg, Konstanz
und Regensburg konnte sich unsere
Stadt im 13. Jahrhundert nicht ver-
gleichen. Erst seit etwa 1260, in
welcher Zeit mit der ersten Stadt-
erweiterung begonnen wurde,*) hat
sich eine lebhaftere Entwickelung
bemerkbar gemacht. Daß die
meisten Häuser erst in der Zeit bis
1350 entstanden sind, ergeben ihre
Benennungen nach den damals
lebenden Erbauern, deren Namen wie Peterweil, Bommersheim, Lichtenberg
zugleich ihre Herkunft, ihre Familie und ihr hiesiges Wohnhaus bezeichneten.
*) siehe oben Seite 16.
es Nürnberger, vormals Glatiburger
nach Reiffenstein.
Die wichtigsten Geschäftshäuser lagen fast alle in der Krämergasse, welche
jetzt der Markt genannt wird, vom alten Rathof an westlich bis zum Römer-
berg. Hier befanden sich außer den erwähnten Verkaufshäusern der wichtigsten
Gewerbe die alten Gaden und daneben seit 1290 die neuen Gaden der Tuch-
händler, die Spezereihandlungen (Bornfleck, Engel, Würzgarten, alte Apotheke)
und die Häuser der ersten Goldschmiede, Münzer und Geldwechsler (alter
Burggraf 1247, alte Münze 1274, Kolmann am Eck der Höllgasse 1298).
Von allen damaligen Handelszweigen ist der Weinhandel der bedeutendste
gewesen. Alle Welt, an ihrer Spitze die Geistlichkeit, beteiligte sich an den
Geschäften in diesem beliebtesten Spekulationsgegenstand. Der Weinbau war
so alt wie die Kulturarbeit der Kirche in der hiesigen Gegend und wie die
Stadt selbst. Zu den ältesten Besitzungen des Salvatorstiftes hatten Weinberge
zu Hornau am Taunus, zu Nierstein und Ingelheim am Rhein gehört. Zu
einer Zeit, da uns noch keine Urkunde den NameTi eines Frankfurter Bäckers
oder Metzgers nennt, hatte das Kloster Eberbach in seinem hiesigen Hause
einen Weinkeller und den Bruder Arnold als Kellermeister.
Als der Schöffe und Krämer Volkwin Beyer 1290 die von ihm eingerichteten
20 neuen Gaden in Erbpacht gab, muf5te er sich gegenüber den Pächtern
besonderen Beschränkungen hinsichtlich des Weinverkaufs unterwerfen und ein
Gleiches war im Jahr 1311 der Fall, als Jakob von Nied der Lohgerberzunft
sein Haus Löwenburg am Krautmarkt vermietete.*)
§ 4. Aufschwung unter Ludwig dem Bayern 1320 — 1347. Vom
Jahr 1320 an, aus welchem uns das erste Verzeichnis der Steuerzahler erhalten
ist, haben wir für die wirtschaftliche Geschieht 3 unserer Stadt festen Boden
unter uns. Das Bürgerbuch, in welches die zu Bürgern aufgenommenen
Personen eingeschrieben wurden, beginnt sogar schon 1311, die für die Er-
kenntnis des inneren Lebens der Bürgerschaft so überaus ergiebigen Protokolle
des Schöffengerichts folgen dann in nahezu vollständiger Erhaltung vom Jahr
1333, die Insatzbücher von 1330, die anfänglich sehr knappen Rechen-
bücher des Rates über seine Kasseneinnahmen und Ausgaben vom Jahr 1348
an. Alle diese, damals zuerst angelegten wichtigen, amtlichen Bücher legen
uns ein beredtes Zeugnis von dem glänzenden Aufschwung ab, welchen Frank-
furt im Verlauf von 30 Jahren unter der Regierung seines hohen Gönners
Ludwig des Bayern genommen hat. Mit vollem Recht wird er nach Ludwig
dem Deutschen als derjenige deutsche Kaiser gefeiert, welcher am meisten
für die Entwickelung der Stadt getan und sie als seinen Lieblingsplatz aus-
gezeichnet hat. Während seiner langen Regierung ist kaum ein Jahr vergangen,
in dem er sich nicht ein oder mehrere Male hier wochenlang aufgehalten hat.
*) U.-Buch II No. 947.
Eine Reihe der wichtigsten Privilegien,
wie die Befreiung der Frankfurter
Bürger von allen Zöllen zu Wasser
und zu Land aus dem Jahr 1329, die
Verleihung der Fastenmesse im Jahr
1330, die Genehmigung zu einer er-
neuten Stadterweiterun'g bis an die
jetzigen Wallstraßen, wichtige Münz-
und Steuerrechte sind seiner beson-
deren Gunst zu verdanken. Die eigene
Gewerbetätigkeit und der Meßverkehr
entwickelten sich glänzend, die Be-
völkerung verdoppelte sich und die
regste Bautätigkeit herrschte allent-
halben. Auf die, hundert Jahre zurück
liegende erste Periode von Kirchen-
und Klosterbauten folgte jetzt eine
zweite. Die städtische St. Georgs-
kapelle zwischen Kornmarkt und Main-
ufer wurde zum Kollegiatstift mit 12
Kanonikern erhoben und dem heiligen
Abt Leonhard als Schirmherrn geweiht,
die Liebfrauenkirche am damaligen
Roßmarktplatz von den beiden Wigeln
und ihren Frauen auf eigene Kosten
zunächst als Kapelle erbaut und nach dem Tode der Männer von den zwei Witwen
im Jahr 1325 zu einem Kollegiatstift mit 6 Präbenden ausgestaltet. Diese groß-
artige Kirchenstiftung ist ein beredtes, stolzes Denkmal des ältesten Frankfurt
Bürgertums, weiches in diesen vier Menschen, dem Schöffen Wigel von Wane-
bach, f IS. Nov. 1322, seiner Ehefrau Katharina geb. vom Hohenhaus, f 9. Aug.
1335, der Tochter Gisela, f 4. Febr. 1326, und deren Gatten, dem Schöffen
Wigel Frosch zum Römer, f 1324, seine würdigsten, durch ungetrübte Einig-
keit, tiefe Religiosität, großartige Tätigkeit und glänzenden Reichtum ausge-
zeichneten Vertreter gefunden hat.
Für die kirchlichen Bedürfnisse der sich rasch entwickelnden Neustadt und
des dorthin verlegten Pferde-, Vieh- und Fruchtmarktverkehrs erbaute ein
Neffe des Wigel Frosch, der Magister der Theologie Wicker Frosch zu Mainz,
ein äußerst ehrgeiziger Herr, in den Jahren 1343 bis 1355 ein Hospital und
ein der heiligen Katharina geweihtes Jungfrauenkloster mit je einer Kapelle
enpforte, frei rekonstruiert.
vV)o[zf]üu!fi
Lid.
No.
Erste ; Letzte
Erwähnung
Name Handelszweig
Höchste Ver-
Sleuer mögen
Pfd. hl.
Pfd. hl.
Vor 1320.
1
1210 20
Eberhard d. Kaufmann (mercator) am Kornmarkt Kaufmann
2
1215
Hertwin der Tuchmacher (pannifex), auch =
Gadenmann
3
4
5
1223
1230
1247
1236
1232
1305f
Schöff Guntram der Münzer (monetariusl und
sein Bruder Friedrich der Münzer
Goldschmied Forchtlieh (Foitlieb) zum alten
Edelmetalle
und Geld-
wechsel
Burggrafen in der Krämergajse (Markt 34) '
6
1267
1300
Arnold der Krämer (institor), vielleicht iden-
tisch mit Arnold von Glauburg, oder mit
Arnold zum Pule am Kornmarkt Krämer
7
1267
1320f
Schöff Ludwig der Tuchmacher (pannifex),
identisch mit „Herrn Ludwig" und Lutz dem
Krämer am Haus Brüssel in der Saalgasse Gadenmann
8
1268
1297
Schöff Gipel von Holzhausen im Haus Schönau
neben dem Rebstock in der Krämergasse j
(Markt 10), Wirt des Erzbischofs Gerhard
fraglich
von Mainz
9
1274
Adelheid (Rode, Rufus?) zur alten Münze
(Markt 13) und ihre drei Söhne:
10
1274
1317
Goldschmied Werner oder Wenzel zur alten
Münze, 1290 Ladenmieter im Langhaus 1 Edelmetalle
1!
12
1274
1274
1301
Jakob zur alten Münze ( llnd Geld"
Wechsel
Goldschmied Hermann zur alten Münze '
Westseite des Hofes
und sicherte deren dauernden Fortbestand
durch eine Schenkung vom Jahr 1346,
welche er durch weitere Akte von 1359
und 1360 bestätigte und ergänzte. Sie
bestand in dem Gutshof Rebstock und ver-
schiedenen anderen Höfen und Ländereien,
welche etwa 600 Achtel Frucht eintrugen,
und in etwa 660 Goldgulden Jahresrenten.
Heile Diemarstiitete mitseinenbescheidenen
Mitteln zu dem neuen Hospital in Sachsen-
hausen eine im Jahr 1340 eingeweihte
Kapelle, die spätere Dreikönigskirche, und
die alte, ebenfalls wenig bemittelte Krämer-
familie Weckerlin im Neuhaus 1366 die
Allerheiligenkapelle.
Nach dem Tode der beiden Wigeln
hat der Schöffe Jakob Knoblauch als
Besitzer der von ihm neuerbauten Kaiserpfalz, als Geldgeber, Wirt und Hof-
diener des Kaisers Ludwig des Bayern bis zu seinem Tode im Jahr 1357
die erste Rolle im geschäftlichen und öffentlichen Leben gespielt. Er hatte im
Dezember 1331 mit Heinrich von Holzhausen von dem Kaiser 4000 Pfund
Heller zu fordern. Im Jahr 1339 wurde er mit dem Nürnberger Stadtschult-
heißen Konrad Groß wegen eines Vorschusses auf die Eingänge der Reichssteuer
angewiesen und ihnen
beiden auch das Münz-
recht für silberne Heller
übertragen. Im Jahr 1345
erhielt er weiterhin das
Recht, große silberne
Turnosen (Groschen) zu
schlagen. Die Summe,
welche er insgesamt auf
den Erwerb und den Aus-
bau des zerfallenen Saal-
hofs zu einem großen,
gewinnbringenden Kauf-
haus für die fremden
Tuchhändler aufwendete,
betrug 5000 Pfund Heller
Die Nurdseite des Hofes
Rebstock bei der alte
Lfd.
No.
Erste Letzte
Erwähnung
Name
ut j . • Höchste
Handelszweig „
* Steuer
Ver-
mögen
(»Id. -hl.
Pld.-hl.
13
1278
1317+ Schöff Konrad Knoblauch zum Bornfleck
(Markt 44), Eidam des Gipel von Holzhausen
und Vater des Jakob Knoblauch im Saalhof, Geld- und
Wirt und Geldgeber des Erzbischofs Ger- unbekannte
hard von Mainz; sein Handelsdiener (servus) Waren-
Emmerich um 1300 geschäfte
14
1280
1320
Peter Ber (Bär, Bern, Berlin) neben dem
schwarzen Hermann in der Höllgasse Krämer
15
1283
Die Colnerman (Cölnerin ?) in der Krämer-
gasse im Eckhaus zum Colmann (Markt 5)
oder im Nebenhaus Collen (Köln), etwa
identisch mit Dina aurifabra (1320) Krämerin
lb
1284
1324f
Schöff Hertwig (Glauburg ?) zum Hohenhaus
(Neukräm 19/21);sein Handelsdiener(famulus)
Konrad; seine Witwe Rilinda
3000
17
1285
1308f
Schöff Volkwin Beyer zu Wolkenburg, von
Wetzlar, zugleich Besitzer des Langhauses Gadenmann
oder Kaufhauses zwischen dem Markt (No. 1 1) und
und dem Krautmarkt mit 20 neuen Gaden Weinhändler
18
1287
1290
Herbort Gärtner (ortulanus, in horreoi, Laden-
mieter im Langhaus Gadenmann
ll»
1290
1317t
Eckehard von Frauenrode hinter dem Römer, ^r\,mel
Wirt und Gläubiger des Abtes Heinrich V jj^j, °nj
von Fulda Heringen
20
1290
1301t
Bruno von Köln zum alten Brun in derMainzer-
und Kerbengasse, Ladenmieter im Langhaus Gadenmann
21
1290
Emmerich vom Rosenbusch in der Krämer-
gasse (Markt 31), ebenfalls Ladenmieter,
vermutlich identisch mit Emmerich Gadebolt Gadenmann
22
1290
1307t
Thomas von Aachen, Ladenmieter im Langhaus Gadenmann
23
1290
Heinrich der Eisenmann, desgleichen Eisen
24
1290
1313
Conrad der Münzer (monetariusi der Alte, Edelmetalle
desgleichen Geldwechsel
25
1290
1320t
Schöff Heinrich Rode (auch Roth, Rufus), be-
filtert zu Hülshofen bei Friedberg, Sohn
des Ritters Conrad Rufus, Besitzer des Roten-
hauses und des Neuhauses sowie der Reuß,
daher auch Rußer genannt, Markt 15, 17, 19 Gadenmann
und 23, 1290 Ladenmieter im Langhaus (Krämer)
Es war dies eine große Bauspekulation, welche seine Mittel völlig in An-
spruch genommen, wenn nicht überstiegen zu haben scheint. Er zahlte
im Jahr 1346 eine Vermögenssteuer von 25 Pfund Heller, während damals der
Kaufmann Heinrich von Soden zum Schildknecht 48 Pfund, der Weinhändler
Brune zur Weinrebe 51 Pfund und die Tuchhändlerswitwe (Gadenfrau) Gärtner
den höchsten Steuerbetrag mit 63 Pfund entrichtete. Bis zu seinem Tode im
Jahr 1357 war er an Vermögen von Dutzenden anderer Familien weit überflügelt
darunter von der gleich ihm auf dem Boden des alten königlichen Saalhofes
in einem Nebengebäude wohnenden Familie ..in dem Saale", welche an [der
Spitze der aufstrebenden Kaufmannschaft stand und mit dem alten Jakob
Knoblauch an Ansehen in der Bürgerschaft und an Einfluß beim Kaiser wett-
eiferte. Im Jahr 1337 versah der Gadenmann Hugo von Maienberg, der Eidam
des Ulrich in dem Saale, das Amt eines kaiserlichen Kassierers und hatte nach
Weisung des Kaisers Ludwig 500 Pfund von der an Martini fälligen Reichssteuer
zu erhalten. Im Jahr 1340 entrichteten die Bürger von Schwäbisch-Hall in vier
Raten an ihn und seinen Schwager Hannekin (Johann) in dem Saale 916 Pfund
Heller. Letzterer zahlte an Steuer 46 Pfund, sein Bruder Heintze in dem Saale,
welcher 1359 Schöffe und 1362 Stadtschultheiß wurde, 31 Pfund, während der
alte Knoblauch im Saalhof 1354 für sich und
seinen Eidam Salmann nur 18 Pfund zahlte.
Zwischen beiden Familien als den Führern
zweier großen Parteien sollte es bald zu
offener Feindschaft kommen.
§ 5. Erste Blütezeit 1349—1400.
Das halbe Jahrhundert von der Kaiserwahl
Karls VI. bis zur Absetzung seines Sohnes
Wenzel bezeichnet für die Reichsstadt
Frankfurt den Höhepunkt ihrer inneren
und äußeren Entwicklung im Mittelalter.
Durch ihre zwei großen Messen war sie
im Herzen Deutschlands der wichtigste
Handelsplatz der dort zu Tausenden zu-
sammenströmenden Gewerbetreibenden,
durch die goldene Bulle vom Jahr 1356,
das Reichsgrundgesetz, die gesetzliche
Wahlstatt der Deutschen Kaiser, durch die
glänzende Entwickelung ihrer Gewerbe,
namentlich der Tuchmacherei, durch eine
reiche kaufmännische Tätigkeit Und durch i,rabdL-nkiiiald.KönigsGiintherv.Schwarzburgt<34M.
Lid.
No.
Erste Letzte
Erwähnung
Name Handelszweig
Höchste
Steuer
Ver-
mögen
Pill. hl.
Pld. hl.
26
1290
1332
Schöff Wortwin Goldstein an der Ecke hinter
dem Römer, Eidam des Schöffen Hertwig
zum Hohenhaus, 1322 alter Bürgermeister fraglich
34
5000
27
1297
Conrad Münzer der Sohn, vielleicht identisch | Edej_
mit dem Goldschmied Conrad oder Colmann [ metalle u.
beim Rathof, in dem nach ihm benannten | Geld-
Haus am Eck der Höllgasse 1 Wechsel
28
1298
1322f
Schöff Hentzelo von Glauburg im Glauburger
l Nürnberger) Hof, Eidam des Hertwig zum
Hohenhaus: sein Handelsdiener (famulusl
Ludwig; seine Witwe Hedwig von Glauburg
40
6000
29
1298
1322t
Schöff Wigel von Wanebach, auf dem Rosse-
bühel, ebenfalls Eidam des Hertwig zum
39
7000
Hohenhaus; seine Handelsdiener Conrad am
(139?)
Fahrtor und Hartmann; seine Witwe Catha-
rina v. Wanebach f 1336
70
toooo
30
1299
1324t
Schöff Wigel Frosch zum Römer, Eidam des
Vorhergehenden, 1313 Bürgermeister fraglich
8000
31
129S
1320
Wicker zum Wedel; sein Handelsdiener
Johannes 1310
19
3000
32
1300
Conrad Schnabel
33
1300
1317t
Goldschmied Lilius zum alten Burggrafen in der
Krämergasse (Markt 34), vermutlich identisch Wechsler
mit dem Goldschmied Forchtlieb (Libius)
34
1300
Glismud, in der Krämergasse (Markt 33) Krämer
35
1301t
Heinrich von Else, pannifex Gadenmann
3b
1302
Dietrich zum Eisenmenger (ferrarius), Neukräm Eisen
37
1303
132b
Heinrich ( Heilmann) Palmstorffer in der Schnur-
gasse, vielleicht identisch mit Heilmann
Pinguis 1277, pannifex Gadenmann
39
6000
38
1311
1329
Fritzo Schilder, pannieida Gadenmann
39
1311
Jakob von Nied, im Haus Löwenburg am
Krautmarkt Wein
K)
1311
1337
Johannes Glaser (Hannemann Gleser), in der
Saalgasse (No. 36) gegenüber dem Saalhof Glas
10
1500
11
1314
1326t Engelbert (Engelhart) Kauwerzen, von Borß- i
bach (Butzbach ?) Geld-
14
2100
12
1314
1333
Goldschmied Heilmann von .Münzenberg, ver- f geschäfte
mutlich im Colmann am Eck der Höllgasse 1
die Erwerbung der ihr noch fehlenden Hoheitsrechte eine in sich gekräftigte,
stolze Reichsstadt.
Nichts wäre verkehrter, als in ihr nur einen großen Meßplatz zu erblicken,
welcher zweimal im Jahr von Menschen und Waren angefüllt war und in der
Zwischenzeit den öden Eindruck einer Landstadt mit vorwiegend landwirt-
schaftlicher Tätigkeit machte, wie dies vielfach infolge schiefer Beurteilung der
bevölkerungsstatistischen Ermittelungen des Herrn Professor Bücher ange-
nommen worden ist. Im mittelalterlichen Frankfurt wurde nicht mehr Land-
wirtschaft und Viehzucht getrieben, wie in Ulm, Nürnberg, Straßburg und
Cöln, ja wie noch heutzutage in Städten von etwa 10000 Einwohnern. Im
Gegenteil verbot das im Verhältnis zur Frankfurter Bevölkerung recht kleine,
in wenigen Händen befindliche Landgebiet von selbst jede umfangreichere
landwirtschaftliche Tätigkeit. Die Weidplätze für das Bürgervieh waren kleiner
wie in manchem Dorf und die Metzger mußten ihre Schlachthämmel weit
entfernt in den Niederungen des Rheins weiden lassen. Unter diesen Umständen
konnten nur diejenigen Bürger Schweine und Kühe halten, welchen die Abfälle
ihrer Gewerbebetriebe eine Stallfütterung möglich machten, also die Bäcker,
Bierbrauer und Gärtner.
Es ist weiterhin zu berücksichtigen, daß die Sitze der gewerblichen und
der landwirtschaftlichen Tätigkeit der hiesigen Bürgerschaft damals wie heute
örtlich getrennt waren und daß der Eindruck, welchen die Stadt auf den
Fremden machte, durch das innere Geschäftsviertel mit seinen Läden, Kauf-
häusern und Werkstätten, nicht durch die Gärtnervorstadt oder durch das
dorfartige Sachsenhausen bestimmt wurde. Derartige Dinge lassen sich nicht
durch die statistische Methode ergründen. So wenig wie die heutige Stadt
Frankfurt nach dem eingemeindeten Dorf Seckbach und seinen anderen bäuer-
lichen Vororten beurteilt werden kann, so wenig ist dies bei dem mittelalter-
lichen Frankfurt zulässig. Das ganze Jahr hindurch konnte man das Schnurren
von vielen hundert Webstühlen in der darnach benannten Schnurgasse, das
Klopfen der zahlreichen Bender in der ihnen angewiesenen Gasse, das Hämmern
der Schmiede in der Fahrgasse hören und in der Krämergasse von einem
Laden zum anderen gehen. Dieser Stadtteil war ständig von den hiesigen
Gewerbetreibenden dicht besetzt, so daß der Meßverkehr hier nur wenig Platz
fand und sich in freierer Gegend längs des Maines, im Saalhof und in anderen
zu diesem Zweck erbauten Geschäftshäusern auf dem Römerberg, der Neu-
kräm und dem Liebfrauenberg entfalten mußte, wie ich dies bereits beim Meß-
handel nachgewiesen habe.
Dasjenige Frankfurt, welches im Reformationszeitalter die hierher flüchtenden
Belgier vorfanden, ist bereits zwei Jahrhunderte früher vorhanden, ja damals
Lfd.
No.
Erste Letzte
Erwähnung
Handelszweig
Höchste; Ver-
Steuer mögen
n
1316
45
1315
1354
46
1316
1324
43 1315 1357f Kaiserlicher Hofdiener und Schöffe Jakob
Knoblauch der Alte im Saalhof, Sohn des
Conrad zum Bornfleck
Conrad Münzer (monetarius), von Grünberg
Culmann Schefer I., auch Opilio genannt, in
der Schnurgasse beim Riesen, pannicida
Henn oder Hennekin Rode (Roth) zum Wedel
und zur Reuß, Sohn des Krämers und
Schöffen Heinrich Roth, vielleicht identisch
mit Hennekin Weckerlin zum Neuhaus
Herbord Landgraf (Landgrefe), im Eckhaus
Brabant neben dem Saalhof
Heilmann (Heinrich) Schnabel der Alte, in der
Krämergasse zum alten Guldenschaf (Markt
No. 39)
Jutta Pinguis (Palmstorffer), vendens vitra
Wolfram Stockar, auf dem Samstagsberg zum
Berlekin (No. 30), Linwender
Emmerich Gadebold (Godebold), vielleicht
identisch mit Emmerich zum Rosenbusch
1290, pannifex
Konrad Heumenger von Eschersheim, am
Rossebühel (Liebfrauenberg)
Friederun, Witwe des Eckehard von Frauen-
rode, in der Krämergasse
deren Sohn Hannemann (Johann) fbelin beim
Haus Brüssel in der Saalgasse
Frau Gudchen Glismud zum Lämmchen, oft
genannt, 1343 überschuldet
Heinrich Wolf der Alte von Siegen auf dem
Römerberg im Wolf und Eisenburg
Peter Glismud gen. Peter oder Pelzemann
Cremer, Markt 31, 1340 überschuldet.
47
1317
1355
IS
1317
1 336
49
1317
50
1317
1320
51
1317
1338
52
1317
53
1317
1333
54
1317
1336t
55
1317
1345
56
1318
1323f
57
1319
1354
Pfd. hl. Pfd. hl.
Geld-
geschäfte 25 6000
Gadenmann 31 4600
Krämer 2 300
Wein 8 1200
58
14 2100
1320
1329
59 1320 1346
1320—1348.
Elsa, Witwe des Nikolaus zum Kranich auf
dem Römerberg (No. 38), hatte einen
Handelsdiener Christian
Heilmann oder Heintze zum allen Burggrafen Geldwechsel
Glas
Gadenmann
mit
Leinwand
Gadenmann
Heu
Krämerin
Krämer 7 1000
Krämerin
Eisen
Krämer
in glücklicherer, blühenderer Verfassung gewesen. Während sich die Steuer-
zahler von 1320 bis zum Jahr 1389 mehr als verdreifacht hatten, was einer
Zunahme der Bevölkerung von etwa 4000 auf 13000 Seelen entspricht, so hat sie
in dem folgenden langen Zeitraum bis 1556 wieder stark abgenommen.*) Als
Beweis hierfür dürfte folgende vergleichende Zusammenstellung der Steuer-
zahler von 1320, 1354, 1389, 1475 und 1550 willkommen sein:
Frankfurter Steuerzahler.
Stadtteil
1320
1324
1354
1475
155b
Bemerkungen
1. Oberstadt . . .
2. Unterstadt (1324)
3. Neustadt (1324)
4. Sachsenhausen
mit Hoherad
5. Geistliche . .
6. Juden ....
7. Diverse . . .
552
264
76
49
67
4S
30
1184
660
480
370
33
1250
750
750
750
1056
515
546
369
(65)
(16)
27
914
887
310
95
In Anbetracht der
nebenstehenden Zahlen
hat Professor Bücher
die Bevölkerung für
das Ende des 14. Jahr-
hunderts zu gering, für
die Zeit bis 1556 eher
zu hoch angenommen.
insgesamt 1056 272S
2513
2206 ohne die Welschen
Das 14. Jahrhundert war die Glanzzeit der städtischen Gewerbetätigkeit.
Auf sie trifft die Auffassung, welche wir heutzutage mit dem Begriff des Zunft-
wesens zu verbinden pflegen, keineswegs zu. Die zünftige Verfassung war
noch nicht ein Hindernis, sondern die wirksamste gewerbliche und soziale Stütze
der emporstrebenden Handwerke. Im Gefühl ihrer Kraft haben sie allenthalben
vollen Anteil an dem Stadtregiment beansprucht und in vielen Städten nach
erbitterten Kämpfen auch die Übermacht erlangt. Das vierzehnte Jahrhundert
ist daher auch das Zeitalter der Zunftkämpfe genannt worden. Im Jahr 1301
verbrannten in Magdeburg die Geschlechter zehn Aldermänner der Zünfte auf
offenem Markt, 1308 begann der erste Verfassungsstreit in Straßburg und so
ging es fast Jahr für Jahr bald in dieser bald in jener Stadt. Im Jahr 1371
fand in Köln die mörderische Weberschlacht statt.
Eine geschichtliche Vergleichung zwischen den Reichsstädten mit ausgebildeter
Zunftverfassung wie Basel und mit Geschlechterregiment wie Lübeck und
Nürnberg fällt jedoch entschieden zugunsten der letzteren aus. Keine deutsche
Stadt ist jahrhundertelang so redlich, verständig und zielbewußt regiert worden
wie Nürnberg, die Perle der deutschen Städte, durch seine handeltreibenden,
*) Bücher, Bevölkerungsstatistik, und Bothe, Besteuerung, Beilagen, S. 100—105, 113.
(9ürhipr ' i>l[zl)Pimrrl ^/nlrnfforffer I OcWM ' 4\uf mann I \5ar1
Lfd.
No.
Erste Letzte
Erwähnung
Name Handelszweig
Höchste
Steuer
Ver-
mögen
Pfü. hl.
Pld. hl.
60
1320
1346f
Meister Hermann zum alten Burggrafen in
der Krämergasse (Markt 34), Goldschmied,
Edel-
metalle
Sohn des Lylius (Foitlieb)
und
8
1200
61
1320
1346 Gerlach gen. Mumpilir, Goldschmied in der
Krämergasse in der alten Münze (Markt 13)
Geld-
wechsel
62
1320
1334 Ratsherr Konrad Holtzheimer in der Schnur-
gasse zum Riesen (No. 4b), von Radeheim
11
1600
63
1320
1371f Heyne (Heinrich) Holtzheimer in der Schnur-
i gasse zum Riesen, von Radeheim, daher
auch Radeheimer genannt Gadenmann
14
2100
(.1
1320
1328+ Culmann (Konrad) von Lichtenberg, Saal-
gasse 14; 1322 und 1326 Bürgermeister
24
3600
65
1320
1339 Conrad (Kulmann) von Seligenstadt, in der
Krämergasse (Markt 27 1 Gadenmann
(>()
1320
1333 Conrad Rost von Babenhausen, in der Schnur-
gasse Krämer
4
600
67
1320
1328+ Matthias, Gadenmann in der Schnurgasse beim
Steinheimer; seine Witwe die Gadenfrau
Mia Gadenmann
7
1000
68
1320
1331 Albrecht au! der Hofstatt (Bockgasse), macht
grolle Stiftungen : sein Laden unter den alten
Gadcn; seine Witwe Gertrude noch 1354 Gadenmann
41
6100
69
1320
1358 Heilmann Schnabel, in der Schnurgasse zum
Schnabel Rauchwaren
54
8100
hochgebildeten Geschlechter.
In Basel hat dagegen der am
Ruder sitzende kleinliche
Zunftgeist fast jeden freieren
Aufschwung verhindert und
in Cöln hat sich bald unter
den herrschenden Zunftge-
nossen wieder ein engerer,
regierender Kreis, ein neues
Patriziat herausgebildet.
Auch Frankfurt hat schwere
Verfassungsstreitigkeiten in
den Jahren 1355 bis I3b6 durch-
lebt; siesindanscheinendohne
Blutvergießen verlaufen und
haben mit einer gemäßigten
Geschlechtervorherrschaft ge-
endet, welche trotz mancher
Angriffe und Einschränkungen
bis zur Napoleonischen Zeit
bestanden hat. Der damalige
Aufstand bietet manche Ver-
gleichungspunkte mit dem
sog. Fettmilchischen der Jahre
lbl2 — 1616. Bei dem einen
wie bei dem andern sind
die Zünfte nach anfänglichen Erfolgen durch das Eingreifen des Kaisers unter-
legen und während des Streites in ihrer Unzufriedenheit über die städtische
Finanzverwaltung und ihren ungenügenden Anteil am Stadtregiment von einer
Partei ehrgeiziger, reichgewordener Kaufleute unterstützt und mißbraucht
worden. Aber während im Fettmilchischen Aufstande die reformierten Belgier
so wenig wie das zünftige Volk etwas erreichten, haben im 14. Jahrhundert
die reichen Gadenleute mit ihrem Anhang trotz der Vertreibung ihres An-
führers, des Schultheißen Heintze im Saale, ihre soziale und politische
Gleichstellung mit dem ältesten Geschlechterkreis und namentlich ihre Auf-
nahme in den Schöffenstuhl durchgesetzt. Der von etwa zehn bis zwölf
Geschlechtern, den Frosch, Glauburg, Goldstein, Hohenhaus, Holzhausen, Knob-
lauch, Rebstock, Offenbach, Schwarz und Weiß gebildete enge Kreis, welcher
bei Beginn des Aufstandes den Schöffenstuhl nur mit seinen Mitgliedern besetzt
Links das Haus zui
sitz der Lüneburg
imnichen hinter der Krämergasse, Wohn-
1361 — 1410 und der Blum von 1450-1500
nach P. Woltze.
Lfd.
Erste
Letzte
H< ^Im i
Ver-
No.
Erwähnung
Name
Handelszweig
Steuer
mögen
Pfd. hl.
Pld. hl.
70
1320
1328
Heilmann Gärtner (hortulanus) in der Schnur-
gasse; wohl dessen Witwe die Gärtnern Gadenmann
IS
2700
(Elsa?) in der Fahrgasse beim Schwert
gegenüber Stolzenberg (zum Eber)
b3
9400
71
1320
1343
Heilmann Tesche (Heil Teschen, Deschen) zu
Ehrenberg (Markt 21), von Fulda, Eidam
des Krämers Peter Glismud, oft gepfändet Gadenmann
11
1600
72
1320
1339
Hennekin Weckerlin, auch Hen Rode genannt,
vermutlich ein Sohn des Schöffen Heinrich
Rode, seit 1322 Erbpächter im Neuhaus
(Markt 19) Gadenmann
3
450
73
1320
1333
Hermann Cremer in der Krämergasse unter
den neuen Gaden, vielleicht Sohn des
Schöffen und Krämers Heinrich Rode Gadenmann
74
1320
1361t
Heintze (Henzelin) von Soden zum Schild-
knecht (Markt 12), gen. Schilder, 1335 Bürger Wein
7 b
11000
75
1320
1340
Walther Cremer beim schwarzen Hermann in
der Höllgasse, von Mainz Krämer
7h
1320
1329
Gerlach Cremer zur alten Münze (Markt 13),
dann zur Reuß (Markt 23), genannt Rußer Krämer
6
1200
77
1320
1328
Henn (Henkin) Altgewender im Haus Dachs-
burg auf dem Samstagsberg (No. 22) alte Kleider
78
1320
1340
Giselbert oder Gyso Kassenau, in der Krämer-
gasse gegenüber dem Bornfleck, Linwender
74
1320
1330
Herr Helwig, Linwender
SO
1320
1346f
Rule (Drutmann?) am neuen Guldenschaf
neben dem Bornfleck (Markt 4b), Linwender
Leinwand
3
450
81
1320
1346f
Albert zum Eßlinger am Eck der Neugasse,
Linwender
37
5500
82
1320
1346t
Peter Apotheker der Alte in der Krämergasse
neben dem Schildknecht; seine Witwe Metze Spezereien
20
3000
83
1320
1334
Johannes Apotheker am Bornfleck, Eidam des
Vorhergehenden Spezereien
84
1320
1340
Junge Wesseler der Alte im Haus Mailand
(Markt 38), vorher weltlicher Richter, von
Friedberg Wechsler
7
1000
85
1320
134t)
Conrad Zan der Altere in der Seimurgasse,
später zu Wartenberg gegenüber dem Saal-
hof, 1335 und 1336 Bürgermeister: seine
Witwe Frau Agnes zu Wartenberg Gadenmann
28
4200
hatte und für sich allein beanspruchte, wurde damals durch die Übermacht des
größeren, rasch reich gewordenen Kreises von Kaufleuten und hervorragenden
Handwerkern gesprengt. Wie sehr letzterer dem ersteren an Vermögen und
Steuerleistungen überlegen war, zeigt folgende Zusammenstellung. Namentlich
die Holzhausen und Glauburg waren damals nur mäßig begütert und konnten
sich nicht mit dem ersten Weinhändler Brune oder den großen Tuchhändlern
Konrad von Fulda, Werner Heyne, Kontze Vorkauf an Vermögen messen.
I. Steuerzahler aus den alten Schöffengeschlechtern.
Name 1346 1354 1358 1366
1. Heile Frosch 9 25 28 32
2. Konrad v. Glauburg 13 25 45
3. Johann Goldstein — 22
4. Johann vom Hohenhaus 13 32
5. Lotze v. Holzhausen im roten Haus . 14 IS 29
6. Schöff Jakob Knoblauch im Saalhoi . 25 18 30 +
7. Gipel Knoblauch zum Bornfleck . . 8 17 +
8. Wicker v. Offenbach 5 23
9. Hertwig Weiß zum Rebstock .... 19 39 44
10. Konrad Weiß zu Löwenstein .... 34 33
II. Steuerzahler aus der Kaufmannschaft.
Name
1346
1354
1358
1366
1.
Die Krä'merin Metze Apothekern
20
42
110
+
2.
Weinhändler Brune zum Brunfels ....
51
200
—
300
3.
24
64
100
86
1.
Gadenmann Johann Gärtner zum Eber . .
15
5S
44
40
5.
->->
85
88
+
6.
Wein- u. Eisenhändler Johann Lüneburg . .
—
53
—
127
7.
Gadenmann Heilmann Schnabel
20
54
49
—
s.
Gadenmann Heintze v. Soden z. Schildknecht
48
76
70
+
9.
Weinhändler Wigand Schurge zu Schwanau
—
40
47
112
10.
Gadenmann Kontze Vorkauf von Gelnhausen
12
41
80
77
An der Spitze der Kaufleute standen die Tuchhändler (Gadenleute, Ge-
wandschneider), dreißig bis vierzig an der Zahl, welche unter der hiesigen
Kaufmannschaft allein als geschlossene Gruppe auftraten und gleich den 14
Zünften eine gesetzliche Anerkennung ihrer Gewohnheitsrechte und bestimmter
Forderungen verlangten, während die ebenso zahlreichen Weinhändler wohl
wegen ihrer großen Standesverschiedenheit weder damals noch später in einem
Lid.
No.
Erste Letzte
Erwähnung
Name
Handelszweig
Höchste
Steuer
Ver-
mögen
Pid. hl.
Pfd hl.
86
1320
1343
Heinrich von Konstanz hinter dem Pfarreisen
Wein
q
1350
S7
1320
134b+
Siegfried Rumpf (Rump, Rimp) zur Lands-
krone, Neukräm 14
13
1900
SS
1320
1355 j
Conrad Gisübel auf dem Kornmarkt; sein
Handelsdiener Wiker
50
7500
89
1320
1350f
Culmann Ludolf bei St. Nikolaus im Lamperter;
seine Witwe Gunderat von Wetzlar
Geld-
wechsler
'in
1320
1359f
Hannemann (Johann) Schurge oder Schorge
in der Fahrgasse, später in der Schnurgasse,
von Rendel ; seine Witwe Metze
Wein
50
7500
91
1320
1354
Henrich (Heilmann) Drutmann zum Roseneck
in der Sandgasse, Eidam des Krämers und
Schöffen Heinrich Roth
3S
5700
92
1320
135S
Wigel (Wiglo) zum Eiscnmenger, Neukräm,
Sohn des Dietrich (Ditmar) und der Katrine,
1350 und 1355 junger Bürgermeister
Eisen
32
4S00
93
1320
Otto, in der Schnurgasse
Krämer
94
1322
1336
Hantzel zum Wedel, Neukräm 1, Eidam des
Krämers und Schöffen Heinrich Roth
95
1322
1340
Hug zu Maienberg in der Fahrgasse, seit 1337
kaiserlicher Kassierer, Schwager des Rats-
herrn Henchen in dem Saale
Gadenmann
zugleich
Geld-
geschäfte
%
1323
1343
Happel von Alsfeld auf dem Kornmaikt (jetzt
Buchgasse 5)
Wein
97
1323
1332
Conrad Roßtäuscher auf dem Liebfrauenberg
Pferde
98
1323
1329
Herbord Trone (Tronrci
Wein
99
1324
1340
Hennekin i Johann) Bune oder Bone zu
Lichtenstein, auf dem Römerberg
Wein
100
1324
1345
Arnold Schurge der Altere auf dem Korn-
markt, von Rendel
Gadenmann
4
600
101
1324
135S
Hennekin Cremer zum Spiegelberg am Freit-
hof (Hühnermarkt), Sohn des Krämers Peter
Bär
Krämer
102
1324
1351f
Schöff Siegfried Frosch in der Mainzergasse,
Bruder des Geistlichen Wicker Frosch; seine
Geld-
geschäfte u.
Witwe Else Frosch in der Neustadt
Farbwaren
31
4600
103
1324
1 32S
Culmann gen. Schneider. Neukräm
Gadenmann
7
1000
104
1326
Engelbert der Jüngere. Neukräm. Sohn des
Geld-
Kawerschen i Lombarden i Engelhart
geschäfte
15
2200
engeren Zusammenhang gestanden haben. Zu diesem jüngeren kaufmännischen
Geschlechterkreis haben gehört: Die vier schon am Ende des 13. Jahrhunderts
genannten mitgliederreichen Familien Gärtner, Palmstorffer, Schnabel und Zahn,
welche in der Schnurgasse wohnten, die Neuhaus gen. Weckerlin, die Brune,
Schurge, Dagestele, Apotheker, Drutmann, Holzheimer, die Metzgerfamilie
Wixhäuser und andere, welche seit dieser Zeit sich rasch mit den ältesten
Geschlechtern zu dem Patriziat verschmolzen haben, wie wir es um 1400 in den
Gesellschaften Alten-Limpurg und Frauenstein vereinigt finden. Der dazu
gehörige jetzt recht große Familienkreis war noch auf lange hinaus kein fest
abgeschlossener, sondern erhielt sich durch fortgesetzte Neuaufnahmen ange-
sehener und vermögender Kaufleute frisch und lebenskräftig. Mit Verständnis,
Vorsicht und Sparsamkeit haben diese Geschlechter die Geschicke unserer
Stadt gelenkt und sich in manchen schwierigen Zeiten, so nach der Schlacht
bei Cronberg und während des Mainzer Bistumsstreites von 14hl — 1463*)
glänzend bewährt.
Kaiser Karl IV. hat während des Verfassungsstreites von 1355 — 1366 jahre-
lang zwischen den beiden Geschlechtergruppen eine schwankende Haltung
eingenommen und schließlich nicht gegen eine von diesen, sondern zugunsten
beider als der vereinigten Geschlechterklasse gegen die Zünfte und gegen deren
Führer entschieden. Der
Stadtschultheiß Heinrich
im Saale, welcher bei
dem Streite die Rolle des
Volkstribunen gespielt
hatte, genau wie 250 Jahre
später der Stadtschul-
theiß Dr. Nicolaus Weitz,
mußte in die Verbannung
gehen und seinen Platz
dem kaiserlichen Günst-
ling Siegfried von Mar-
burg zum Paradies, dem
Eidam des Jakob Knob-
lauch im Saalhof, über-
lassen. Dieser hervor-
ragende Mann, welchem
Frankfurt die Vollendung
seiner reichsstädtischen
ck d. Lie
\'on Marburg
heißen Siegfried
) Schellhass, im Archiv, dritte Folge, Bd. I, S. 302—224.
Erste Letzte
Erwähnung
Handelszweig
Höchste Ver-
Steuer mögen
105
106
108
109
110
III
Pid. hl. Pkl. hl
1328 1340
1328 1358
1328
1328 1354
1326 Conrad von Aldendorf, Münzer
1326 1354 Siegfried Crul von Karben, am Glaublirger
(Nürnberger) Hof
107 1326 1359 Catliarina Junge gen. Wesselern von Friedberg,
in der Töngesgasse
Hartmut (Hert) zum Fraßkeller (Krautmarkt 4)
Dypold (Dyplo) zum Colmann am Eck der
Höllgasse
Herbord, neben dem Eisenmenger
Wiglo oder Wigand Cremer beim Colmann
in der Krämergasse
Adam, neben dem schwarzen Hermann in
der Höllgasse
Conrad von Siegen
Henne Junge von Friedberg gen. Wesseler
in der Krämergasse (Markt 38), Sohn der
Katharina Junge von F'riedberg
Hennekin zur Reuß gen. Rußer (Markt 23),
vermutlich identisch mit Hennekin Russe
von Deidesheim
Conrad von Fulda beim Haus Hachenberg in
der Neugasse
Siegfried Münzer, von Friedberg
Heinricli Kornkaufer, von Friedberg
Honigmenger
Eberhard Kauwerzan, im Haus Kauwerzan,
Fahrgasse 86, von Mainz
Berchtold Schweitzer (Switzer)
Dielmann von Hachenbach, vielleicht im Haus
Hachenbach in der Fahrgasse 50
Johannes Lämmchen in der Krämergasse
beim Haus Glismud (Markt 29), von Anröchte
bei Arnsburg, 1354 in dem nach ihm be-
nannten Haus zum Lämmchen
124 1333 1340 Heinkel (Heinrich) von Wetzlar in der Sand-
gasse beim Haus Augsburg
125 1333 1375 Lämmchen, Henlins Eidam, 1358 im Haus
Wolkenburg am Krautmarkt (No. 7)
Edelmetalle
Wein und
Tuch
Geldwechsel
Wein
IS 2200
6 900
113
1329
1334
114
1329
1361
115
1331
1354
116
1331
1371
117
1331
118
1332
119
1332
120
1332
1346
121
1332
122
1332
123
1332
1358
Gadenmann
20
3000
Gadenmann
1
150
Krämer
19
2900
Krämer
Eisen ?
Geldwechsel
Gadenmann
Edelmetalle
Frucht
Honig
Geld-
geschäfte
Krämer
Krämer
Gadenmann
Krämer
100 15000
32 4800
Selbständigkeit durch die Verschaf-
fung des Schultheißenamtes und des
Reichsforstes verdankt, war dem
Volke ebenso verhaßt, wie den
alten Geschlechtern unbequem,
denen er vom Kaiser als Schöffe
aufgedrängt worden war. Die
rasche Zunahme seines Vermögens
in Verbindung mit den Nachrichten
über seine Geldgeschäfte und mit
der alten Überlieferung, daß er,
gleich dem Brune und anderen,
den Neubau seines Hauses zum
Grimmvogel am Eck desLiebfrauen-
berges aus dem reichen Gewinn
des Elsässer Weinhandels bestritten
habe, reiht ihn unter die damaligen
Großkaufleute ein.
Seit Beendigung des Verfassungs-
streites finden wir alle die genannten
neueren Geschlechter nicht nur
unter den Ratmannen der zweiten
Bank, sondern auch im Schöffen-
stuhl, wie wir dies im einzelnen aus den v. Fichard'schen Manuskripten ersehen
können. Ich nenne die beiden steinreichen Brüder Wigand Schurge zu
Schwanau und Arnold Schurge zu Lichtenstein, von welchen letzterer 1370,
ersterer 1384 Schöffe war, Gipel Gärtner zum Eber, welcher I3S6, und der
Metzger Heinrich Wixhäuser, welcher 1369 in dieser Eigenschaft vorkommt.
Aus ihrem Kreis ist nicht nur die Patriziergesellschaft auf Frauenstein hervor-
gegangen, sondern viele ihrer Mitglieder fanden auch in der Gesellschaft auf
Alt-Limpurg Aufnahme, so die Brun zum Brunfels, Lüneburg, Schurge zu
Lichtenstein, 1413 der Sohn des Gadenmannes Johann Preuß, 1426 der
Schöffe Johann Palmstörfier zum Appenheimer, 1438 Rule Schnabel, 1459 der
Schöffe Winrich Monis, ein Enkel des reichen Krämers Johann Monis, 1464
der Kaufmann Jakob Neuhaus gen. Weckerlin und viele andere.
§ 6. Der aktive Frankfurter Großhandel, seine Gegenstände und
Richtungen. Mit den Worten des seligen Pfarrers Kirchner: „Alles
handelt", ist nicht nur die Richtung unserer Vaterstadt im Jahr 1818,
abdenkmäl
um Paradi
des Stadtschultheiße
t 1387 und seiner Ha
egfried von Marburg
in geb. Knoblauch.
%un I SiineWg 'S irgendein KScWllMif I DJlcn
^ncii5
Lfd.
No.
Erste Letzte
Erwähnung
\ B in e
„ , , Höchste
Handelszweig _,
Steuer
Ver-
mögen
Pfd. hl.
Pfd. Hl.
126
1333
Peter Einitz (Ainitz) von Nidda
Krämer
127
1333
1361
Werner Heyne (Hane) in der Bockgasse; sein
Laden im Haus Wobelin (Weiblein) unter
den alten Tuchgaden; seine Witwe Orede
Gadenmann
88
13200
128
1333
Wenzel Linwender, vielleicht Sohn des
Schöffen Heinrich Rode
Leinwand
120
1333
Lotze Heringmenger
Häringe
130
1333
1357
Contzchen (Conrad) Pletener der Alte, Neu-
kräm 22, von Urbruch, vielgenannt
17
3000
131
1333
1361
Cuntz (Culmann) Blendefisch, von Nieder-
liederbach, 1347 Bürger
132
1333
1346
Goldschmied Henne oder Hannemann, identisch
Edelmetalle
und
Geldwechsel
mit Hamann Münzer, in der Höllgasse
14
2100
133
1333
Heintze Schwalbächer von Mainz, vermutlich
identisch mit dem bereits 1320 genannten
Henne Schwalbächer
134
1333
1364
Vollrad (Folrad, Foltzel genannt Schneider
Gadenmann
135
1333
1354
Heintze, Handlungsdiener des Henkin (Johann)
Vollrad
136
1334
f!373
Gipel zum Schildknecht, Markt 12, Sohn des
Heinz von Soden
Gadenmann 22
3300
137
1334
1357f
Schöff Heinz (Heinrich) Weil! auf dem Korn-
markt
Wein 90
13500
sondern noch viel treffender die fast treibhausartige Entwicklung des Frank-
furter Geschäftslebens in der Zeit von 1349 — 1400 gekennzeichnet. Die von
Professor Bücher aufgestellte Behauptung,*) daß keiner der Frankfurter Gewerbe-
zweige eine über den städtischen Markt hinausreichende Bedeutung gehabt
habe, ist ebensowenig zutreffend wie seine, von mir bereits widerlegte weitere
Behauptung, daß ein Frankfurter Großhandel in das Gebiet der Fabel gehöre.
Für die Beurteilung dieser Fragen müssen ganz andere Quellen zu Rate gezogen
werden wie die bevölkerungsstatistischen. Die Feststellung des hiesigen
Großhandels ist allerdings insofern mit besonderen Schwierigkeiten verknüpft,
als er in dem ungeheuren Getriebe des Meßverkehrs fast ganz verschwand.
Aber welches reiche Bild eröffnet sich uns aus den Schöffengerichtsprotokollen
und aus den jetzt veröffentlichten sog. Reichssachen! Von wieviel Forderungen,
Pfändungen und Schuldanerkenntnissen der Frankfurter Geschäftsleute aus allen
Kreisen der Bevölkerung und von wieviel Beraubungen und Belästigungen der
Frankfurter auf nahen und fernen Handelsstraßen erhalten wir hierdurch sichere
Kenntnis! Die kühn wagenden Kaufleute, welche ebensogut das Schwert zum
Schutze von Leib und Gut, wie Feder, Elle und Wage zu handhaben wußten,
waren die städtischen Patrizier.
Der Handelsbetrieb war jedoch durch die blühenden Zünfte und die diese
begünstigende Mittelstandspolitik der Stadtregierung stark eingeengt oder gerade-
zu unmöglich gemacht. Auf gemeinschaftliche Rechnung kauften die Metzger
das Schlachtvieh, die Bäcker die Frucht, die Wollweber und Leinweber die
Rohwolle, den Flachs und die Farbstoffe ein, und gemeinschaftlich zogen die
letzteren auf die benachbarten Märkte und auf die Nördlinger Messe, um ihre
Tücher ohne Zwischenhandel selbst abzusetzen. Namentlich gegen den Aufkauf
der zum Lebensunterhalt nötigen Dinge und gegen deren Verteuerung durch
Händler waren strenge Vorschriften erlassen. Andererseits war den Hand-
werkern neben ihrem eigentlichen Gewerbebetrieb der Handel keineswegs ver-
boten und diente ihnen vielfach dazu, Geschäftsreisen durch mehrere mit
einander verbundene, oft ganz verschiedenartige Geschäfte gewinnbringender
zu gestalten. Diese Tatsache kann nicht genug beachtet werden und erklärt uns
das anscheinend Willkürliche, Zusammengewürfelte der mittelalterlichen Waren-
geschäfte. So beladen Pelzhändler zusammen mit Wollwebern, welche Wolle
und Farbstoffe, und mit Metzgern, welche Vieh für ihre Zunft einkaufen wollen,
Frachtwagen mit Wein, um sie gemeinschaftlich zum Verkauf nach ihrem
östlichen Reiseziel zu bringen und dadurch auch die Hinreise geschäftlich zu
verwerten. Infolgedessen waren die großen Viehhändler regelmäßig zugleich
Wein-, Tuch- uud Wollhändler. Die heutige Spezialisierung und Beschränkung
* Bevölkerungsstatistik, S. 415 ff.
Erste i Letzte
Erwähnung
138 1334 1341
139
1334
1340
140
1334
1344
141
1334
142 1334 1375
143
1335
1370
144
1335
145
1335
146
1335
147
1335
1366
148 1337 1366
150
133S
1371
151
1338
1375
152
1338
1366f
153
1339
1358
154
1339
1374+
Heinrich Heldeberger in der Mainzergasse
(No. 10), 1341 überschuldet (1360 Pfd.)
Ludwig Legad, 1340 überschuldet
Reinhard Schurge von Rendel
Syple (Sibold) Flesser auf dem Samstags-
berg (No. 17), Sohn des Heilmann
Conrad Weiß zu Löwenstein neben dem Römer,
Wirt des Erzbischofs Balduin von Trier;
seine Handelsdiener Konrad und Henne und
1352 sein Schreiber Walther; 1337, 1353 und
1356 Bürgermeister
Johann Grünberger z. Hohenfels, Neukräm 10
Wasmer Habermenger am Kornmarkt
Henkin der Federmenger
Peter Cremer von Ortenberg in der Bender-
gasse
Ratsherr Henchin (Johann) in dem Saale,
Schwager des Hug zu Maienberg, 1359 junger
Bürgermeister; sein Handelsknecht Hermann
jeckel Darender (Turinder), bis 1337 im Haus
Brüssel in der Saalgasse, dann zum Ranen
bei St. Leonhard in der Mainzergasse (No.24)
Heinrich Goldstein an der Ecke hinter dem
dem Römer, Sohn des Schöffen Wortwin;
sein Handelsdiener Henkin Affenstein
Gerhard Salmenstein im Haus Eberwänen am
Eck der Schnurgasse (10) und der Geln-
häusergasse, später beim Krautmarkt
Peter Essigmenger beim Engel am Eck des
Samstagsberges; 1373 seine Gesellschaft
und 1391 seine Witwe Tina (Dine) genannt
Heinrich Wolf der Junge von Siegen, im Wolf
Heilmann (Heintze) zu Wolkenburg auf dem
Krautmarkt
Brune zur Weinrebe auf dem Liebfrauenberg
am Eck der Töngesgasse (No. 59/61), 1354
zum Braunfels
Höchste Ver-
Steuer mögen
Pfd. ht. Pfd hl.
Handelszweig
Wein
Geld-
geschäfte
Krämer
Hafer
Federn
Krämer
Gadenmann 46 7000
5'/.
500
Wein
19 3000
Fischwerk
18
2700
Essig
13
2000
Eisen
59
9000
Gadenmann
7
1000
Elsässer
Wein
300
45000
auf einen Handelsgegenstand war damals nur vereinzelt bekannt und kaum
durchführbar.
Der Frankfurter Großhandel hat in der deutschen Handelsgeschichte während
dreier Jahrhunderte durch die Gleichmäßigkeit seiner Gegenstände und Bezie-
hungen einen ganz bestimmten, wenig veränderten Platz eingenommen. Es ist
merkwürdig, daß diese Tatsache nur in einzelnen, besonders auffallenden Er-
scheinungen, wie in den Handelsbeziehungen zu Venedig, dagegen noch niemals
in ihrem gesamten Umfang erkannt worden ist.
Zunächst ist vorauszuschicken, daß in Frankfurt jahrhundertelang alles,
Kaufmann und Handwerker, Vornehm und Gering, wofern es nur Geld hatte, an
folgenden Geschäften sich spekulativ beteiligt hat: dem Meßfremdengeschäft,
dem Weinhandel und dem Geldgeschäft.
a) Ich beginne mit dem vielseitigen Meßfremdengeschäft, welches den
hiesigen Bewohnern während eines halben Jahrtausends eine unerschöpfliche
Einnahmequelle gewesen ist; ihm entsprangen und dienten der von Jakob
Knoblauch für den fremden Tuchverkauf errichtete Neubau des Saalhofes, die
Nebengebäude Brabant und Brüssel, und die vielen anderen, für Meßzwecke
eingerichteten Kauf- und Logierhäuser längs des Römerberges, unter der
Neukräm, auf dem Liebfrauenberg und Kornmarkt. Das Vermieten der darin
befindlichen Läden, Gewölbe, Kammern, Keller und Stallungen an die zahl-
reichen Meßfremden, deren Beherbergung, Verköstigung, Belustigung und
Beförderung spielte in dem hiesigen Erwerbsleben eine ähnliche Rolle, wie
heutzutage die Fremdenindustrie in den großen Badeorten. Hierzu gesellte
sich noch die Gelegenheit zu zahlreichen einträglichen Hilfsdiensten und
Nebengeschäften als Makler (Unterkäufer), als Geldwechsler, Gelddarleiher,
Faktoren, Spediteure und Frachtführer zu Wasser und zu Land. Diese Hilfs-
dienste erstreckten sich auch vielfach auf die Zeit zwischen den Messen, indem
die betreffenden Hauswirte von den Meßgästen mit der Aufbewahrung und
dem kommissionsweisen Verkauf liegengebliebener Meßwaren, mit ihrer Ver-
tretung bei gerichtlichen und außergerichtlichen Schuldsachen beauftragt wurden.
Das Vorschußgeschäft auf unverkaufte Meßwaren und deren Versilberung bei
unterlassener Einlösung bildete die wichtigste Erwerbsquelle der hiesigen
Judenschaft. Zur Ersparung der hohen Transportkosten versetzte mancher
Kaufmann lieber seine unverkaufte Ware an den Juden, da er sich hierdurch
die Möglichkeit offen hielt, sie bei günstiger Verkaufsgelegenheit durch Einlösung
wieder zu erlangen; sonst ließ er sie als verfallenes Pfand dem Juden. Das
Meßdarlehensgeschäft, oder wie es später hieß, das Depositogeschäft, hat sich,
wie wir noch sehen werden, gegen 1600 zu einem wesentlichen Bestandteil
des Meßbörsenverkehrs entwickelt. Die Zahl der hiesigen Männer und
Lfd.
No.
Erste 1 Letzte
Erwähnung
N a m e
Handelszweig
Höchste
Steuer
Ver-
mögen
Pfd. hl.
Pfd, hl.
155
1339
1382
Dylo Kepler (Thilo Keppeler) im Keppeler
Hof, 1340 Gesellschafter des Brune, später Elsässer
oberster Richter Wein
156
1340
Peter Cremer von Wetzlar. Krämer
157
1340
1369
Schöff Heilmann (Heintze) in dem Saale, im
Haus Spessart, Saalgasse 38, 1362 Schultheiß Gadenmann
34
5100
158
1340
1354f
Hen (Johann) Leydermann in der Nonnen-
gasse, von Birgel; seine Witwe Irmengard Gadenmann
15
2200
159
1340
Hennekin, ehemals Handelsdiener der Else zu
Landeck (bereits 1328), Witwe des Hamann
160
1340
1396f
Hans zu Lüneburg des Rats, zuerst Neu-
kräm, 1343 Bürger, 1361 im Lämmchen; 1384 Wein und
sein Schreiber Arnold Stahl
126
19000
161
1340
1375
Johann Gärtner zum Eber in der Fahrgasse,
1361', 1365, 1368, 1372 junger Bürgermeister Gadenmann
58
S7IH)
162
1340
Wilhelm Apotheker von Fulda Spezereien
163
1340
1394
Nikolaus Grünberger gen. Claus Guldenliebe Krämer
164
1340
1370
Witze Stralenberger zum Geldhaus in der
Saalgasse (No. 28) Geldwechsel
45
6700
165
1340
1355
Hermann Schnabel zum Salzhaus auf dem
Römerberg Salz
14
2100
166
1341
1354f
Henkin (Henne) von Dietz, in der Schnur-
gasse, von Fulda; seine Witwe Hille Gadenmann
22
3300
167
1341
Conrad Gadebold, wohl Sohn des Emmerich Gadenmann
168
1341
1361
Götze (Gottfried) Dagestele im Haus Alt-
Heldenberg (Frauenrode) hinter dem Römer,
Eidam des Johann Bune zu Lichtenstein,
von Fulda; seine Witwe Gele Wein
52
7800
169
1341
1373
Junge Wesseler II, Besitzer des Junghofes, Geldwechsel
Gesellschafter des Wigel zum Würzgarten, und
1361 überschuldet (7000 fl) Holzhandel
18
2700
170
1342
1375
Conrad (Contze) Schefer oder Opilio auf dem
Kornmarkt zum großen Korb (No. 12) Gadenmann
24
3600
171
1342
1354
Henne (Hamann) Schefer, Sohn des Culmann,
in der Schnurgasse Gadenmann
172
1342
1358
Antonius (Tönges) Goldschmied auf dem
Samstagsberg zum Ulner (No. 30) Geldwechse
13
2000
173
1342
1373f
Emmerich Holtzheimer in der Sandgasse Gadenmann
26
4000
Der große Braunfels am Uebfrauenberg, das älteste Frankfurter Wohnhaus,
1.150 bis 1354 erbaut von dem reichen Weinhändler Brune.
Frauen, welche sich in
Meßzeiten durch Über-
nahme von Nebenämtern
und Nebenbeschäftigun-
gen ein schönes Stück
Geld verdienten, ist sehr
groß. Im Jahr 1368 finden
nicht weniger als 16 Per-
sonen, darunter 6 Frauen
und Jungfrauen, beim
Wiegen und Wechseln
des Geldes Beschäfti-
gung; in dem ältesten
Gesetzbuch von 1352
cap. 53 werden 35 Weinunterkäufer, 1406 unter 169 vom Rat bestellten Tuch-
unterkäufern 74 aus der Bürgerschaft genannt.*)
b) Diejenige Ware, deren sich der aktive Frankfurter Großhandel zuerst
mit glänzendem Erfolg bemächtigt hat, ist der Elsässer Wein gewesen. Mit
ihm hat sich der Emporkömmling Brune binnen 30 Jahren ein solches Vermögen
erworben, daß er im Jahr 1366 dreihundert Pfund Heller als Steuer zu entrichten
hatte, einen Betrag, wie er im vierzehnten Jahrhundert einzig dasteht und
auch im folgenden Jahrhundert nur ein einziges Mal (1475) von der großen,
mehrgliedrigen Stalburgergesellschaft durch eine Steuerleistung von 435 2/a
Gulden übertroffen worden ist. Noch heute steht als Wahrzeichen vergangener
Handelsherrlichkeit das von Brune aus dem reichen Gewinn seines Weinhandels
zwischen 1350 und 1354 erbaute Haus Braunfels am Liebfrauenberg.
Der Wein war der beliebteste Spekulationsartikel, galt als vorzügliche
Kapitalanlage und wurde in diesem geldarmen Zeitalter vielfach als Zahlungs-
mittel, so bei der Entrichtung von Abgaben und Bußen, zugelassen.
Wenngleich Frankfurt mitten im Weinlande lag, so wurde doch nicht der
in hiesiger Gegend gewachsene Wein ausgeführt, sondern als begehrteste
Marke der zu Schiff von Straßburg bezogene Elsässer Wein. Im Jahre 1280
hatte der Kaiser beiden Städten gegenseitige Zollfreiheit gewährt. Die
Straßburger Händler schafften den Wein nur bis Frankfurt, von wo er für
Rechnung der hiesigen Großhändler nach Norden und Osten auf zwei großen
Handelsstraßen, der Lübecker und der Erfurter, unter der allgemeinen Be-
zeichnung als Rheinwein weiterbefördert wurde.
*) Bothe, Beiträge, S. 13; Orth, Zusätze zur Reformation, 1775, S. 340; Bücher S. 254.
Erste Letzte
Erwähnung
Handelszweig
Höchste Ver-
Sleuer mögen
174
175
176
177
178
1342
1342 1366
1343
1343 -j-1369
1343 1371
180
1343
1366
181
1345
1368
182
1346
183
1346
1361
1S4
1346
1381t
185
1346
1361f
186
1346
1361
187
1346
1380
188
1346
1390t
189
1346
1362
190
1346
1358
191
1346
1366
192
1347
tl393
Hartmud Heumenger
Bertold Eisenmenger auf dem Kornmarkt
Jakob Eisenmenger
Jakob Weckerlins Sohn im Neuhaus, Markt 19
Johannes Frauentürlein neben dem Braunfels,
von Eisenach, 1371 überschuldet
Berthold und Heinrich Bune zu Lichtenstein
auf dem Römerberg, Söhne des Johann,
überschuldet
Hentzel Landgraf zum Buntschuh in der Saal-
gasse (No. 20), vermutlich Sohn des Her-
bord, Gesellschafter des Götze Dagestele
Peter Kelsterbacher beim roten Haus
Reinhard Schwalbächer (N'eukräm 6), wohl
Sohn des Heintze Schwalbächer von Mainz,
verheiratet mit Else Schurge, welche für
sich Handel treibt
Metze Apothekern bei der Sängerei. Witwe
des Johann, Händlerin im Haus Kleinköln,
(Markt 17)
Peter Apotheker des Rats zur alten Apotheke
(Markt 10), seit 1374 zum Bornfleck, Sohn
der Metze, 1371 junger Bürgermeister
Contze (Conrad) Apotheker in der Krämer-
gasse beim Schuhhaus
Nikolaus Crul zu Wartenberg in der Mainzer-
gasse, wohl Bruder des Siegfried Crul von
Karben und Schwager des Contzchen Zan
Contze (Conrad) Vorkaut von Gelnhausen, in
der Krämergasse zur alten Münze
Schöff Heinrich Wixhäuser der Alte, im Haus
Schaubruckam Krautmarkt; seine Witwe Else
Diel (Thil) Drutmann zum Rotenkopf unter
der Neukräm, 1362 überschuldet
Hennekin zu Sonnenberg Saalgasse 12
Heintze Junge im Appenheimer, Neukräm 5
S chöff Johann von Holz hausen der Alte im Lohe r-
hof (Fürsteneck); 1364, 1366 und 1375 Bürger-
meister; sein Handelsdiener Heintze 1361
Pfd. hl. Pid. hl
Heu
Eisen 7 1000
Eisen
Gadenmann 13 1900
Wein
Wein
Gadenmann
Spezereien 110 16500
Spezerei-
krämer
87
13000
Spezereien
2
300
( iadenmann
Gadenmann
SO
12000
Viehhändler
72
10800
Pferde
26
39C0
Tuch
45
6700
Wechsler
12
1800
vermutlich
Elsässer
Wein
13o
20000
Als wichtige Zwischenstationen und Nebenplätze auf der Lübecker Straße
werden Marburg, Münden, Göttingen, Hildesheim, Braunschweig und Lüneburg
genannt, dagegen nicht Magdeburg und Hamburg. Als Rückfracht von
Lübeck wurden namentlich Häringe und Pelzwerk eingekauft und mitgenommen.
So wurden dem Krämer Eckehard von Frauenrode um 1300 in der Grafschaft
Ziegenhain 4 Tonnen Häringe und 2 Warenballen weggenommen, was erkennen
läßt, daß er sich auf der Rückreise von Lübeck befand, und um 1329 beschwert sich
der Frankfurter Rat bei der Stadt Hildesheim, daß dort ihrem gefangen gesetzten
Mitbürger Herbord Trone nach erhaltenem Bericht die mitgeführten Weine
ausgetrunken und nicht bezahlt worden wären.*) Dieselbe Handelsverbindung
erkennen wir wieder, wenn uns um das Jahr 1370 berichtet wird, daß Arnold
von Eschenbach der Schuldner eines Straßburgers gewesen, und weiterhin,
daß ihm seine Ware in Minden angehalten worden sei.
Die Hansa hatte wiederholt Veranlassung, auf ihren Bundestagen Stellung
gegen die Lieferung gefälschter Weine zu nehmen und sich deswegen auch
mit Frankfurt als einem der wichtigsten Weinverkaufsplätze in Verbindung zu
setzen. Im Jahr 1445 wurde dem Henne Meckel (auch Mengel) sogar Wein in
Lübeck konfisziert.
Von der Lübecker Straße zweigten sich eine Landstraße durch das innere
Westfalen und in Münden die Weser als Wasserstraße ab, auf welchen ebenfalls
Frankfurter Weinsendungen befördert wurden. Mit Bewunderung muß uns
geradezu die Nachricht erfüllen, daß der reiche Frankfurter Patrizier Konrad
Freitag seine Weine sogar zur See verschickte und daß ihm im Jahr 1406 eine
solche Sendung bei Norden in Ostfriesland von dem Häuptling Enno Hobeling
wegen dessen Feindschaft mit dem König von England und dem Grafen von
Holland geraubt worden sei. Zwölf Jahre später wurde ein anderer Frankfurter
Kaufmann, Paul Fetzbrei, im Mittelländischen Meere auf einer Geschäftsreise
nach Spanien von korsikanischen Schiffern gefangen genommen. Es sin<
unumstößliche Marksteine in der Frankfurter Handelsgeschichte.
Nach der Lübecker Weinhandelsstraße war die über Eisenach, Erfurt und
Naumburg nach dem Osten führende die wichtigste. Sie wurde auf der Hin-
reise namentlich von denjenigen Händlern benutzt, welche Färb- und Gerbstoffe
wie Erfurter Waid, Breslauer Roth (Krapp), Vitriol und Alaun, polnische
Schlachtochsen, Wachs und Wolle einkaufen wollten.
„In Frankfurt ist mehr Wein in den Kellern, als Wasser in den Brunnen"
sagt ein altes Sprichwort. Und so war es tatsächlich. Jeder, der Geld besaß,
hielt sich ein Weinlager und spekulierte mit Wein. Die Schöffengerichts-
protokolle sind voll von Nachrichten über Forderungen und Schuldanerkennt-
U.-Bch. II, No. 376 und S. 574.
Lid.
No.
Erste Letzte
Erwähnung
Name
Handelszweig
Höchste
Steuer
Ver-
mögen
Pfd. hl.
Pfd. hl.
193
1347
1386t
der kaiserliche Hofdiener und Stadtschultheiß
Siegfried von Marburg zum Paradies am
Geld-
geschäfte u.
vermutlich
Eck des Liebfrauenbergs und der N'eukräm,
154
23000
Eidam des kaiserlichen Hofdieners und
Elsässer
Schöffen Jakob Knoblauch im Saalhof
Wein
194
1347
1368f
Hans von Oppen der Alte beim Braunfels,
seit 1358 im Haus Brüssel in der Saalgasse
(No. 9), Eidam des Krämers Hannemann
Ubelin in der Saalgasse
66
10000
195
1348
1392
Ditwin Bansige (Bansie) zum Hörn in der
Saalgasse (No. 3)
60
9000
196
1348
1354
Herr Heinrich Lamperter im Lamperter bei
Geld-
St. Nikolaus auf dem Samstagsberg
wechsler
10
1500
1350—1400.
197
1350
1361
Heinrich Großjohann in der Schnurgasse.
von Braunschweig, 13i>l in Konkurs mit
5400 fl Schulden
27
4000
198
1350
1369
Lotze (Ludwig) zum Wedel gegenüber dem
Salzhaus, 1367 junger Bürgermeister
50
7500
199
1350
1390t
Peter Kistener, in der Krämergasse
Krämer
20
3000
200
1350
1372t
Hartmud von Hanau zum Römer
Wein
47
7000
201
1380
und seit 1359 auch sein Sohn Gottfried (Gipel)
202
1353
Fritz von Basel bei den Predigern
Krämer
203
1354
1386
Herr Lotze im alten Kaufhaus in der Krämer-
204
1354
1370
gasse und sein Bruder Henne, Söhne des
Bürgermeisters Conrad Zan und der Agnes
zu Wartenberg, 1370 überschuldet
10
1500
205
1354
1370
Arnold von Eschbach auf dem Kornmarkt 19 21,
1370 Gesellschafter des Jeckel Darender
2b
3900
206
1354
tl389
Schöff Wigand Schurge zu Schwartau (Neu-
Elsässer
kräm 25); seine Witwe Frau Grede zu
Wein
223
33000
Schwanau geb. Gärtner
207
1354
tl386
Schöff Arnold Schurge 11. zu Lichtenstein
84
12b00
208
1354
1361
Else Schurge zum Schwalbächer, N'eukräm 6.
vermutlich Ehefrau des Reinhard
< iadenfrau
bl
9100
209
1354
1375
Cuntze Meyenriß am Freithof. jetzt Hühner-
markt 16
40
6000
210
1354
1375
Goldschmied Hermann Foitlieb zum alten
Burggrafen, Markt 34
Edelmetalle
30
4500
nissen aus Weingeschäften und über Pfändungen von Weinvorräten. Im
Jahr 1337 übergibt Heinrich von Konstanz einem Gläubiger 36 Fuder Wein,
1340 verpfändet Hartmut zum Fraßkeller dem Lamprecht von Straßburg wegen
einer Weinschuld von 220 Pfund Heller das Haus Brüssel, 1343 pfänden
Hennekin Landgraf und Gottfried Dagestele wegen einer Forderung von 1100
Pfund den Brüdern Bertold und Heinrich Bonn (Bune) zu Lichtenstein
ihre Weinvorräte usw. Wie bereits erwähnt, werden im Jahr 1352 nicht
weniger wie 35 Weinunterkäufer genannt. Die Zahl der Weinschröter, welche
in zwei Häuser geteilt waren, belief sich auf etwa 50, der Faßbender auf 60,
der Weinknechte auf 30 — 40. Aus dem beiliegenden Verzeichnis der Frank-
furter Kaufleute ist die lange Reihe der
Weinhändler zu ersehen. Unter ihnen
verdienen besondere Erwähnung: Wigand
und Henne Dagestele, welche 1380 an
Steuer zusammen 143 Pfund Heller, ersterer
1 390 allein sogar 1 7 1 Pfund Heller bezahlten,
ferner Johann von Holzhausen der Jüngere
im roten Mündlein am Fahrtor, welcher
1415 den hohen Steuerbetrag von 207 Pfund
Heller entrichtete und der Familie Knob-
lauch im Saalhof auch im Vermietungs-
geschäft an fremde Tuchhändler Eintrag
tat, der Patrizier Johann Kempe im Haus
Eisenburg auf dem Samstagsberg und sein
Eidam Henne Frosch, ferner Henne Rorbach
im großen Schnabel t 1428, welcher sich
ganze Schiffladungen voll Elsässer Wein
von Straßburg kommen ließ und mit diesem
Handel den Grund zu dem Reichtum und
der Stellung seiner Familie legte. Des
kühnen Großhändlers Konrad Freitag ist
bereits Erwähnung geschehen. In der
zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts war
Wigel Märkel zu Grünau der wichtigste
Händler mit Elsässer Wein. Letzterer wurde seitdem immer mehr von den
Rheinweinen verdrängt, zu welchen auch die rheinhessischen und pfälzer Weine
gezählt wurden.
c) Der Handel mit gesalzenem Fisch werk. Wie bereits erwähnt,
war der Frankfurter Ausfuhrhandel mit Elsässer Wein, soweit er nach dem
Haus zum Steinheimer, Schnurgasse 15 am Eck
der Borngasse, Fachwerkbau aus d. 14. Jahrhundert
HWuirci I -Iprcier&ficim I KieoeDiir '"sjDL^öc ' v^
empe
iVreilaa
Lfd.
No.
Erste Letzte
Erwähnung
Name
Handelszweig
Höchste
Steuer
Ver-
mögen
Pfd. hl.
Pfd. hl.
211
1354
1361
Erwin Hartrad auf dem Kornmarkt und
42
6100
212
1357
1390t
Heinzchen Hartrad zu Waldeck am Kraut-
markt, aus Dieburg
Gadenmanu
28
4200
213
1354
1358t
Engelbrecht Gurteier, bei den Neugaden in
der Krämergasse (Markt 11); 1358 seine
Krämer
Witwe die Engelbrechtin
Krämerin
38
5700
214
1359
1375
Gottschalk Gurteier zum neuen Guldenschaf
(Markt 46); fraglich, ob 1392 im Nebenhaus
zum Rauchfaß
12
53
1800
8000
215
1354
1367
Heintze von Friedberg gen. Wesseler zum
Appenheimer, Neukrä'm 5
Wechsler
18
3200
21h
1354
1393
Rule Weiß zum Rauchfaß neben dem Born-
Heck, später in der Mainzergasse
Gadenmann
10
1500
217
1354
1358
Sytze zum schwarzen Herman in der Höllgasse
17
2500
218
1354
1390
Henne Schelhorn in derKrämergasse (Markt 1 1 )
Gadenmanu
11
1600
219
1354
1361
Wigel Kolenhaus zum Würzgarten (Markt 28),
Gesellschafter des Junge Wesseler, 1361
überschuldet (7000 fl.)
Holzhandel
und Geld-
geschäfte
220
1354
1375t
Rule Drutmann zum Roseneck in der Mainzer-
gasse (No. 22) bei St. Leonhard
Wein
83
12500
221
1354
1375
Wasmud Gambecher in der Mainzergasse,
vermutlich Sohn des Henkin Gambecher
(von Gambach) in der Fahrgasse
52
7800
Hansagebiet ging, regelmäßig mit der Einfuhr von Häringen und anderen nor-
dischen Waren verknüpft. Beide Handelszweige bildeten die zwei Seiten eines
zusammenhängenden Austauschgeschäftes zwischen Straßburg und Lübeck als
Endpunkten und zahlreichen Städten als Zwischenstationen. Die Frankfurter
Kaufmannschaft hielt dieses Geschäft fest in der Hand. So wenig wie die
Straßburger ihre Weine über Frankfurt hinaus selbst zu Land nach dem Norden
beförderten, so wenig führten die Lübecker die auf der Halbinsel Schonen oder
zu Bergen gefangenen Häringe und sonstigen Meerfische selbst nach Mittel-
oder Oberdeutschland. Professor Bücher irrt sehr, wenn er glaubt, daß Frank-
furt keinen aktiven Handel nach Niederdeutschland besessen habe. Im Gegenteil
war gerade dieser von besonderer Bedeutung. Allerdings lag er nicht aus-
schließlich in den Händen der hiesigen Kaufleute, sondern war auch ein wichtiger
Erwerbszweig der dazwischen liegenden blühenden Handelsstädte Lüneburg.
Braunschweig, Göttingen und Hildesheim, welche gewissermaßen eine an-
einandergegliederte Verkehrskette bildeten und in engster Verbindung zu einander
standen. So kam es oft genug vor, daß die Frankfurter Kaufleute ihren Wein nur
bis Göttingen oder Braunschweig brachten, von wo er durch dortige Händler
weiter befördert wurde; und umgekehrt machten sie bereits in diesen Städten
ihre Einkäufe an gesalzenem Fischwerk. Die Unsicherheit und schlechte
Beschaffenheit der Fahrwege nötigte zu möglichster Abkürzung der Geschäfts-
reise und zur Inanspruchnahme von Zwischenhändlern.
Bei den vielen Fasttagen der katholischen Kirche war die Nachfrage nach
gesalzenen, geräucherten und gedörrten Meeresfischen, namentlich nach dem
billigen Häring als Fastenspeise außerordentlich groß und demgemäß der
Handel mit ihnen sehr wichtig. Der Häring ist damals viel mehr wie heut-
zutage eine begehrte Volksspeise gewesen, welche im Kleinen von den sog.
Häringsmengern oder Häringshocken verkauft wurde. Bereits im Jahre 1333
wird ein Lotze Häringmenger genannt.
Die Frankfurter Großhändler waren durchweg von altfreier oder gar ritter-
bürtiger Abkunft, so der ehrbare Krämer Eckehard von Frauenrode um 1300,
Bernhard Nygebur zum Sandhof, welcher 1393 sein Leben als Burgmann zu
Hanau beschloß, Peterchen zum Paradies, ein Sohn des aristokratischen Stadt-
schultheißen Siegfried von Marburg, der einem vornehmen elsässischen Adels-
geschlecht entstammende Henne von Ergersheim gen. Übelacker und sein
jüngerer Bruder Gerlach, welche von etwa 1390 bis 1446 wiederholt im Zu-
sammenhang mit Lübeck, Lüneburg, Göttingen und Braunschweig genannt
werden. Von Johann Comes, welcher bis zu seinem Tode im Jahre 1494 mit
Johann Pabst als Geldeinleger einen Kaufhandel mit Häringen, Bückingen und
anderem Fischwerk betrieb, hören wir sogar, daß er von Lübeck aus selbst zum
Lfd.
No.
Erste Letzte
Erwähnung
Handelszweig
Höchste Ver-
Steuer mögen
Pfd. hl. Pfd. hl
222 1357 1371
223
1358
1394
224
1358
I379f
225
135S
1387t
22b
1358
1397
227
1358
228
135S
1375
229
135S
1395
230
1358
231
135S
138b
232
1358
233
1 358
1 368
234
1358
13bS
235
1359
1370
23b
1350
1375
237
1359
13b 2
238
135"
1390
239
1360
1370
240
1360
1390t
241
1361
242
13bl
1410-j-
1362
1375t
243
1361
1398t
244
1370
1390t
Hermann Rosemann zu Gerung und Mildenberg
in der Höllgasse (No. 9), von Göttingen, 1362
überschuldet (4000fl.); sein Schreiber Eberhard
Bertold von Fulda, wohl Sohn des Conrad von
Fulda bei Hachenberg, Eidam des Gilbrecht
zu V'irneburg, Neukräm 18
die Gebrüder Gerbrecht von Glauburg und
Arnold von Glauburg im Glauburger (Nürn-
berger) Hof
Fritze Altgewender im Haus Dachsburg auf
dem Samstagsberg (No. 22)
Henne Bechtenhaus (Bettenhäuser) zu Orten-
berg in der Bendergasse
Ewald Cremer zu Ortenberg in der Bendergasse
Heintze Lemmchen zur Wolkenburg
Ulrich Milwer (Melwer) unterm Rotenhaus
Hermann zum Colmann am hick der Höll-
gasse, Sohn des Diple
Hantzel Stockar
Lotze zu Augsburg in der Sandgasse (No. 8) und
sein Gesellschafter Fritz von Echen (Echer),
Sohn des Siegfried, 13b8 zahlungsunfähig
Werner von Brackel in der Schnurgasse
Heinrich Feuerfunke auf dem Roßmarkt am
Eck der Galgengasse, von Eisenach
Hans Moriin
Goldschmied Brune,
Henn Liederbächers Eidam, 1373 überschuldet
(2500 fl)
Claus Cremer von Kriftel in der Schnurgasse
Paul Krychener von Ingolstadt, Erbpächter
des roten Hauses in der Krämergasse
Contz Schmalz
Henne (auch Heintz) Lüneburg II im Lämmchen
und sein Bruder Claus Lüneburg im Sand-
hof, Söhne des Hans
Wigand Dagestele und sein Bruder
Henne Dagestele, Söhne des Götze
Gadenmann
30
4500
Gadenmann
112
lo800
Wein und
25
3700
Tuch
24
3600
Krämer
12
1800
Gadenmann
10
1500
Krämer
Gadenmann
5
750
Gadenmann
Pferde
Geldwechsel
Krämer
Gadenmann
Pferde
600
500
1200
900
32
4800
ilsässer
171
25000
Wein
61
9000
Häringsfang mit auszog. Hieraus können wir mit einiger Wahrscheinlichkeil
schließen, daß auch andere Frankfurter an dem Häringsfang selbständigen An-
teil genommen haben.
Der hiesige aktive Fischhandel befaßte sich jedoch nicht bloß mit dem
sogenannten Lübecker Häringshandel, sondern auch mit einem umfangreichen
Geschäft in Kölner Salmen, einem vielbegehrten Artikel, und anderen Rhein-
fischen, welche von den hiesigen Kaufleuten an Ort und Stelle eingekauft
wurden. Mit diesem Handelszweig verknüpften sie auf der Hinfahrt Geschäfte
in Rohwolle, Färb- und Gerbstoffen, Samen, Metallen und anderen am Nieder-
rhein verlangten Waren.
Als sich die Häringsschwärme von der Ostsee nach den Gestaden der
Nordsee zu verziehen begannen, kam neben dem Lübecker allmählich auch
der Deventer Häringshandel auf.
Die Lübecker und Kölner Fischhändler unserer Stadt haben mit ihren ein-
geführten Waren nicht bloß die Bedürfnisse des hiesigen Marktes und des
hessischen Hinterlandes befriedigt, sondern auch die ganze Rheingegend von
Mainz stromaufwärts bis Straßburg als nächstem Verteilungszentrum, ferner
das Neckarland mit Heilbronn als geschäftlichem Mittelpunkt und das Franken-
land bis Nürnberg versorgt. An dem Absatz des von den Großhändlern ein-
geführten Fischwerks haben sich, wie beim Weinhandel, auch viele Handwerker
zur Erlangung eines Nebenverdienstes beteiligt, so z. B. der Schneidermeister
Seifried Stirn um 1530, welcher sich hierfür sogar einen Handelsdiener hielt,
verschiedene Metzgermeister und Andere.
d) Der Vieh- und Pferdehandel. An dem Frankfurter Pferdemarkt,
welcher bis zum Anfang des 18. Jahrhunderts vermutlich der bedeutendste in
ganz Deutschland gewesen ist, haben hiesige Kaufleute nur etwa hundert
Jahre in seiner ersten Blütezeit von etwa 1350—1450 aktiven Anteil genommen
und dann diesen Handelszweig vollständig den Fremden überlassen. Es ist
dies um so auffallender, als edle Pferde im allgemeinen ebenso beliebte
Spekulationsgegenstände gewesen sind, wie Wein, Juwelen, Gold- und Silber-
geräte.
Als Platz für den Roßmarkt hat bis zur zweiten Stadterweiterung der nach-
malige Liebfrauenberg gedient, welcher schon im Jahr 1280 als „Rossebühl"
bezeichnet wird. Dort stand 1332 das Haus des ersten, uns genannten Frank-
furter Roßtäuschers Namens Konrad. Wie bedeutend bereits um 1350 der
Pferdehandel war, ist aus dem ältesten Gesetzbuch von 1352 zu ersehen,
welches nicht weniger wie 35 Pferdeunterkäufer aufzählt, welche jedoch nicht
alle Frankfurter waren. Um das Jahr 1400 werden im Zusammenhang mit der
I fd
No.
Erste Letzte ~ u.
Erwähnung! £'3
Handelszweig
Höchste
Steuer
Vei
mögen
245 1361 1393t Lp.
Schöff Jeckel (Jakob) Lentzel, Goldschmied
im alten Burggrafen (Markt 34), verhei-
ratet mit Kune Dagestele, 1390 Bürger-
meister
Jakob Gärtner in der Fahrgasse gegen-
über dem alten Schwert (zum Eber)
Heile Leydermann, Sohn des Henri, in
der Fahrgasse (108)
Rolin (Rille) Schnabel am Kornmarkt
Conrad Schledorn hinterm Römer
Contze von Harheim zu Frauenstein
neben dem Römer
Contze Happe von Eckenheim
Contzchen von der Wysen in der Neustadt
Contzchen Cölner, seit 1380 zum Römer
Götze VV'esseler, vermutlich identisch mit
Gottschalk Gurteier zum neuen Gulden-
schaf (1357|
Henne Prusse (Preuß) von Heimbach, der
Alte, am Krautmarkt, 1373 Bürger
Winrich von Fochen in der Krämergasse
zur alten Münze (Markt 13); seine Witwe
Grede Winrichen, 1390 mit ihrem Eidam
Johann Monis
Conrad Zahn der Junge, zu Wartenberg
in der Mainzergasse
Götze Zahn zum Teufel, Kornmarkt 4
Johann von Bonn zu der Landskrone, Neu-
krärn 14, kaiserlicher Münzmeister
Reinhard von Gießen unterm Rotenhaus
Peter Vogeler in der Krämergasse beim
Neuhaus; seine Witwe Grede
262 1366 1393t Lp. Goldschmied Martin Humbracht von
Speyer gen. Martin von Spier, im Haus
Peterweii auf dem Römerberg (No. 36),
dann im Eckhaus Schönstein an der
Fahrpforte; seine Witwe Grede
246
1361
1375
247
1358
1390 Fr
248
1361
1370
249
1361
250
1361
1375 Lp
251
1361
1368
252
1361
1375
253
1361
1390t Lp
254
1361
255
1361
I416J Fr
25h
1361
1390t
257 1362 13SI Fr.
258
1362
1370 Fr
259
1365
1380t Lp
260
1365
1377
26 1
1366
1371t
Pld. hl. Pfd. hl
Geld-
geschäfte 111 16500
Gadenmann 18 2700
Gadenmann 4 600
16
2900
21
3100
46
6800
Pierde
Pferde
12
1800
Wein
31
4600
Geld-
wechsler
Gadenmann
32
4800
Krämer
93
14000
190
28500
Elsässer
Wein
Edelmetalle 100 15000
Gadenmann 24 360)
Gadenmann 4S 7200
Wechsler
1200
ungarischen Pferdeeinfuhr Clas Feuerfunke, Heil Happe und die Gebrüder
Gipel, Heinrich und Johann Weiß zum Kranich genannt, deren Gehöfte mit
weitläufigen Stallungen am neuen Roßmarkt lagen.
Im Gegensatz zum Pferdemarkt hat die Versorgung unserer Stadt mit dem
erforderlichen Schlachtvieh hauptsächlich auf der aktiven Tätigkeit der hiesigen
Metzger beruht. Manche von ihnen, wie die Wixhäuser und Biß, die Eschborn,
Burkhardt und Heckbächer, die Marxheimer, v. Carben und Lindheimer waren
bedeutende Händler, welche mit großen Kosten und Gefahren von Nürnberg,
Donauwörth und aus dem Hohenloheschen, aus Tennstedt in Thüringen, aus
dem Bremischen, dem Oldenburgischen, ja sogar direkt aus Polen und den
unteren Donauländern Schlachtochsen hertrieben. Ihre großen Hammelherden
ließen sie zur Mästung in den grasreichen Rheinniederungen längs der heutigen
Riedhahn weiden.
Die hiesige Gemarkung und die sich daran anschließenden fruchtbaren
Landstriche der Wetterau boten für die Viehmästung auf ausgedehnten Weide-
plätzen keinen Raum, so daß die Stadt hinsichtlich ihrer Fleischversorgung auf
den Unternehmungsgeist ihrer Metzger angewiesen war.
Wenngleich sich aus dem 14. und 15. Jahrhundert nur spärliche Nach-
richten über den Frankfurter Viehhande! erhalten haben, so kann man sich
doch aus diesen im Zusammenhang mit
den später reichlich fließenden Quellen
ein getreues Bild von seiner Bedeutung
machen. Wie das Beispiel des, einer der
ältesten Metzgerfamilien angehörenden
Johann Biß um 1520 lehrt, nutzten die
Viehhändler ihre weiten Reisen zugleich
für Geschäfte mit den verschiedenartigsten
sonstigen Waren, namentlich mit Rohwolle,
Wein und Tuch aus. Der wiederholt er-
wähnte Metzger Heinrich Wixhäuser im
Haus Schraubruck am Krautmarkt gelangte
zu solchem Wohlstand und Ansehen, daß
er 1366 in den Schöffenstuhl aufgenommen
und seine Nachkommen zu den Patriziern
gezählt wurden.
e) Der Tuchhandel. Neben dem
Wein sind von jeher die Wollen-, Leinen-,
Baumwollen- und Seidentuche die wichtig-
sten Frankfurter Handelsartikel gewesen.
Lfd.
No.
264
265
266
260
270
Erste Letzte ~
Erwähnung £'
Handelszweig
Höchste Ver-
Steuer mögen
263 1367 1392+
1367
1367
1367 13081
267 1367 1371
268 1367 1310t Lp.
1368 + 1300
1370 + 1410 Fr.
271
1370
1300
272
1370
1305
Fr
273
1370
274
1370
1300
Lp
275
1370
276
1370
1392+
277
1370
1300
278
1370
1416+
Fr
279
1370
1300+
280
1370
1377
281
282
1370
Michel Apotheker der Ältere zum Engel
am Eck der Krämergasse, von Worms
Frentzel Roßtäuscher
Lotz Schaffener (Scheffener)
Schöff Gipel Gärtner zum Eher in der Fahr-
gasse, Sohn des Bürgermeisters Johann
Gärtner zum Eber, 1376 junger, 1301 alter
Bürgermeister
Henne Schreiber im Schuhhaus in der
Krämergasse; seine Frau Else im
Schuhhaus
Reinhard Minner des Rats zum roten
Mündlein in der Mainzergasse bei der
Fahrpforte, von Mainz
Hans von Oppen der Junge im Haus
Brüssel neben dem Saalhof
Hermann Malderbrod gen. von Arweiler,
am Krautmarkt ; seine Witwe Petze
zum Colmann am Eck der Höllgasse
Henselin Cremer von Gelnhausen, gen.
Henselin Engelender
Henne Blasbalg der Alte zu Klein-Hohen-
fels, Neukräm 12
Johann Flesser auf dem Samstagsberg
Claus zum Appenheimer, Neukräm 7
Ort Wesseler von Bommersheim, Neukräm
Heilmann (Wolfolt) zum alten Gulden-
schaf, Markt 27
Hans Goldschmidt zum Ulner auf dem
Samstagsberg (No. 30)
Henne Erwin (Erwein) des Rats im roten
Haus, 1401 Bürgermeister
Wigel von Peterweil im goldnen Hut in
der Krämergasse (Markt 26)
Contze Galander in der Paulsgasse neben
Eppstein; seine Gesellschafter und
Schwäger Peter 1. eidermann in der
Fahrgasse (108) und Siegfried Leider-
mann zu Eisenherg, Römerberg 7
Spezereien
Pferde
Pfd. hl.
16
( ladenmann
Krämer
Wein
7000
10000
Krämer
26
3800
Krämer
Krämer
25
3700
102
17
15000
3000
Geld-
wechsel
22
3300
3
450
Gadenmann
6
000
11
1600
Bei ihnen ist es jedoch nicht bloß bei dem Zwischenhandel geblieben, sondern
zu einer eigenen, zeitweilig sehr bedeutenden Exportindustrie gekommen. Die
hier verfertigten Wollentücher waren im 14. und 15. Jahrhundert in den oberen
Rhein- und Donauländern und im Osten des Reichs begehrte Handelsartikel
und sind von da auch nach Polen, Ungarn und Italien ausgeführt worden; und
die gegen Ende des 16. Jahrhunderts von den eingewanderten Südbelgiern hier
eingeführte Seidenbandindustrie mit Färberei lieferte eine im Norden und Osten
Deutschlands vielbegehrte Ware, welche unter dem Namen der „Frankfurter
Seide" ebenso bekannt war wie früher die „köllische Seide." Im Laufe des
dreißigjährigen Krieges hat diese Industrie wieder ihre Bedeutung verloren.
Frankfurt ist bis zur Einführung der Gewerbefreiheit und der Freizügigkeit
in Ermangelung einer Arbeiterbevölkerung kein geeigneter Boden für eine
industrielle Entwickelung gewesen. Dieser Tatsache widerspricht auch nicht
die blühende, mittelalterliche Wollweberei unserer Stadt; denn sie hat nicht
auf einigen wenigen Großbetrieben von kapitalkräftigen Unternehmern mit un-
selbständigen Arbeitsknechten, sondern auf der eigenen, nur durch wenig
Hilfskräfte unterstützten Tätigkeit vieler selbständiger Meister, welche ihre
Rohstoffe selbst einkauften und ihre fertigen Waren möglichst direkt an den
Verbraucher absetzten, also auf antikapitalistischer, genossenschaftlicher Grund-
lage beruht. Die Frankfurter Bevölkerung hat sich wohl nie in einer glück-
licheren sozialen Verfassung befunden, als in der Blütezeit ihrer Wollweberei
von 1350 bis etwa 1430.
Über den Umfang und die Leistungsfähigkeit dieses Gewerbezweiges sind
wir durch die Bevölkerungsstatistik von Professor Bücher und eine sorgfältige
Spezialarbeit des Rechtsanwaltes Dr. Fromm bestens unterrichtet.*) Von den
1378 zünftigen Handwerkern, welche im Jahr 1387 vorhanden waren, ent-
fielen nicht weniger wie 312, also fast ein Viertel, auf die Wollweberzunft.
Allerdings gehörten ihr auch alle diejenigen an, welche mit dem Gewerbe in
Beziehung standen, wie die Wollschläger, Färber, Walker und Scherer. Zieht
man diese ab, so bleiben nach Büchers Berechnung immerhin noch 272 ge-
werblich tätige Meister, welche in dieser höchsten Blütezeit des Handwerks
pro Kopf etwa 40 Tuche im Jahr, also zusammen gegen 11000 Stück her-
gestellt haben werden. Als infolge erheblichen Rückganges des Absatzes die
Produktion eingeschränkt und im Jahr 1432 jedem Meister die höchst zu-
lässige Zahl der Tuche vorgeschrieben wurde, durften 133 Meister zusammen
noch 3440 Tuche, also jeder durchschnittlich im Jahr 26 Tuche herstellen. In
der Leistungsfähigkeit und ganzen Lebensstellung der einzelnen Wollweber
*) Archiv für Fr. Gesch. u. Kunst, III. Folge, Bd. 6. 1899, Frankfurts Textilgewerbe im
Mittelalter, S. 1 — 161, namentlich S. 60— 68, S. 73—75 und 110; ferner Bücher, S. 103.
Aflpfnfefimfr l^iirggraOnl ßumurnrlji: I ^enfzel I Dinner ' blralenterg
Lfd.
No.
Erste 1 Letzte
Erwähnung
a. ~~
\ .i in Handelszweig
Höchste
Steuer
Ver-
mögen
Pfd. hl.
Pfd. hl.
283
1370
1385
Dielmann zu Reineck, Ecke Bleidenstr. (49)
und kl. Kornmarkt, überschuldet (2700 0)
284
1372
1398f
Lp. Schöff Laulin Lentzel zum alten Burg- | Geld-
grafen, Goldschmied von Straßburg 1 Wechsel
29
4400
285
1372
fl395
Lp.
Fritz von Ergersheim am Kornmarkt, kur- Edel-
mainzischer Münzmeister zu Miltenberg ) metalle
68
10000
286
1372
1393f
Lp.
Bernhard Nygebur des Rats, im Sandhof
in der Sandgasse Ha'ringe
70
10500
287
1372
1385 iLp.
Johann Rode (Rodechin) zum Seltzer, dann
zum Ulner auf dem Römerberg (No. 30) Wechsler
13
2000
288
1373
1380 Lp. Jeckel Stralenberg gen. Geldhaus, im Haus j
Stralenberg auf dem Römerberg (No. 9) \ Tuch
50
7500
289
1373
1390
Wenzel Kauwerzan an der Brücke Wechsler
7
1000
290
1373
1392 Fr.
Peter Petzemann gen. Apotheker, in der
alten Apotheke beim Schuhhaus Spezereien
50
7500
291
1373
1418t Lp. Brune zum Brunfels der Junge Elsäss. Wein
210
31000
292
1373
1396t1 Goldschmied Lorenz Landecken Edelmetalle
293
1373
1393t
1 Gobel Apotheker, Eidam des Conrad Spezereien
7
1000
294
1375
1410
Fr. Dulde Bart auf dem Freithof im Haus
Meyenriß Häringe
4
600
295
1375
1395
Fr. Henne Bart zur Milde in der Fahrgasse
(No. 85)
20
3000
hatten sich damals bereits große Unterschiede herausgebildet. Während die
elf bedeutendsten unter ihnen die Genehmigung zu je 72 Tuchen für die
beiden Messen erhielten, durften die 49 ärmsten nur je 8 Tuche herstellen.
Diese werden ihren Lebensunterhalt hauptsächlich als Lohnarbeiter gefunden
haben. Wie Fromm mit Recht hervorhebt, blieben sie immerhin selbständige
Existenzen und sanken nicht völlig zu Knechten herab.
Unter den Frankfurter Tüchern gab es anfänglich zwei, dann drei Sorten.
Die beste, das lange Litzentuch, unterschied sich vor den geringeren durch
die Reinheit der verwendeten Wolle, durch seine Farbe (nur blau, grün oder
rot), durch seine größte Länge und die meisten (5) Siegel.
Der ganze Verkauf war in ein besonderes Kaufhaus mit einer bestimmten
Anzahl von Ständen verwiesen, welches von dem Verkaufsplatz für fremde
Tücher ganz getrennt war. Das älteste befand sich, was Dr. Fromm übersieht,
in der Krämergasse, dem heutigen Markt (No. 30). Als die Massenherstellung
für die Ausfuhr immer mehr in den Vordergrund trat, wurde von der Zunft
in der Hauptgegend des Meßverkehrs, bei den Barfüßern (Neukräm 7), gegen
1350 ein neues großes Kaufhaus eingerichtet und in nächster Nähe ein weiteres
Haus, die Sommerwonne, zum Verkauf hinzugezogen. Trotzdem blieben noch
viele Meister ohne eigenen Verkaufsstand.
Das Frankfurter Tuch wurde im großen Verkehr zu den rheinischen Tüchern
gerechnet und war eine geschätzte Handelsware, welche in den Zollrollen von
Straßburg, Basel, Mittenwald, Leipzig, Österreich erwähnt wird.
Die Bedeutung der Tuchausschnitthändler, der sog. Gadenleute, und ihr
Verhältnis zu den alten Geschlechtern ist selbst vom seligen Herrn von Fichard
nicht voll gewürdigt worden. Die Gadenleute haben zur Zeit der Verfas-
sungsstreitigkeiten nach dem kleinen Kreis der Schöffengeschlechter in-
folge ihrer Vermögenslage und ihres Ansehens die erste Rolle gespielt
und sich mit jenen bald ganz zu einem erweiterten Geschlechterkreis
verbunden, welcher sich auch im folgenden Jahrhundert immer wieder
aus ihnen ergänzte. Die Verhältnisse lagen ähnlich wie im nördlichen
und östlichen Deutschland, wo die Gadenleute den Kern des Patriziats gebildet
haben. Die gleiche Rolle haben sie in Cöln und Basel, neben Frankfurt den
wichtigsten rheinischen Tuchhandelsplätzen, gespielt, wo sie zu besonderen
Zünften vereinigt waren. Aus ihrem großen Ansehen ist ein Rückschluß auf ihre
geschäftliche Bedeutung zu ziehen. In erster Linie schnitten sie in ihren Läden
das Tuch, fremdes und wohl auch einheimisches „mit der Elle" d. h. im Einzelnen
aus, weshalb sie auch Gewandschneider genannt wurden, und behaupteten in
der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts diese Tätigkeit sogar als ein ausschließ-
liches Recht. Hiermit verbanden sie den Einkauf und Verkauf von ganzen
Lfd.
No.
Erste j Letzte
Erwähnung
o, •*
Name Handelszweig
Höchste
Steuer
Ver-
mögen
Pld. hl.
Pld. hl.
296
1375
Fr.
Peter Zahn zum Bart auf dem Korn- Elsässer
markt (No. 6) Wein
297
1375
1420t Lp.
Ratsherr Henne Gärtner zum Eber in der
Fahrgasse, Bruder des Schöffen Gipel Gadenmann
zum Eber, 1402 und 1404 Bürgermeister und Wein
61
9100
298
1375
Hermann Heynkel (Heyne ?) in der Bock-
gasse, vermutlich Sohn des Gaden-
manns Werner Heyne oder des Krämers Gadenmann
54
8100
Heynkel von Wetzlar
299
1375
1390
Henne Werner, Sohn des Gadenmannes
Werner Heyne (Hane) Gadenmann
31
4600
300
1375
1431t
Contze von Marburg zur Eiche in der
Neugasse, von Mainz Krämer
301
1377
1424 Lp. Adolf Knoblauch im Saalhof, Eidam des
Gadenmanns Heintze Hartrad zu Wald-
eck, zuletzt überschuldet Tuch
50
7500
302
1379
1406t Fr. Henne Sickenhofen in der Krämergasse
gegenüber dem Bornfleck Krämer
21
3100
303
1380
1395 Goldschmied Henne von Bommersheim,
im Haus Bommersheim, Neukräm 2b Edelmetalle
304
1380
I412f
Peter Schäfer (Scheffer) im roten Haus Gadenmann
16
2400
305
1380
+ 1414
Lp.j Johann Monis des Rats in der Krämer-
gasse unter den Neugaden (Markt 16), Gadenmann
240
36000
der Winrichen Eidam; sein Schreiber
(Buchhalter) Gerlach Schotten
306
1380
1391t
Sifried (Sibold) Wejder IL in der Mainzer-
gasse und sein Handelsknecht Sibold
17
2500
307
1380
Wasmud Gudeler im Löherhof und sein
Geselle Werner
22
3300
308
1381
tl424
Lp.
Schöff Johann von Holzhausen IL zum roten
Mündlein bei der Fahrpforte Wein
207
31000
309
1381
tl400
Contze von Rorbach
310
1382
1430
Lp.
Johann Kempe des Rats im Haus Eisenberg
auf dem Römerberg (No. 7) Wein
34
5100
311
1382
1396t Lp. Hans Goldschmidt von Ebersberg ; dessen
Witwe Elisabeth geb. Gärtner Wein
312
1382
1404t Ff- Henne Schelm des Rats von Ortenberg,
zuerst Schneider (Gewandschneider?) Gadenmann
28'/;
4200
Stücken Tuch im Großen genau so, wie dies noch heute die große Tuchhand-
lung von Gebr. Hoff und andere tun. Die Nachkommen des reichen Gaden-
mannes Dorfelder in der alten Apotheke (Markt No. 10) betrieben den Tuch-
handel nebst Ladengeschäft mit einem erheblichen Kapital in Gesellschaftsform.
Alle Umstände weisen darauf hin. daß die hiesigen Gadenleute namentlich
auch die Erzeugnisse der zahlreichen gewerbetätigen Weberstädtchen des
hessen-naussauischen Hinterlandes, wie Oberursel, Butzbach, Montabaur, Lim-
burg, aufgekauft und hier teils „mit der Elle" ausgeschnitten, teils im Großen
weiterverkauft haben. Das deutsche Wollentuch stand im 14. Jahrhundert noch
ganz im Vordergrund. Die Konkurrenz der brabantischen Tuche aus Löwen,
Mecheln, St. Trond und der von den Cölnern eingeführten englischen (lundischen,
Iondonschen) Tuche, welche zuerst um 1340 hier erwähnt werden, wurde erst
nach Verlauf eines Jahrhunderts erdrückend. Bei einem Abkommen, welches
der Tuchhändler Heil Teschen im Jahre 1342 mit seinen jüdischen und christ-
lichen Gläubigern abschloß, werden 26 englische und 2 lundische Tücher
genannt. Im folgenden Jahr pfändete Hermann von der Lippe sechs englische
Tücher (pannos anglicos) des Henklin Low.
Der Tuchhandel wurde jedoch nicht bloß von den Gadenleuten, sondern
auch von einzelnen Großhändlern neben anderen Warengeschäften, namentlich
dem Weinhandel, spekulativ betrieben. Es waren dies namentlich Mitglieder
der alten Geschlechter von Glauburg und Knoblauch. So hatten die Gebrüder
Gerbrecht und Arnold von Glauburg 137S laut Schuldschein in Prag für ver-
kaufte Tücher tausend Gulden zu fordern, woran Herr von Fichard folgende
Betrachtung knüpft:
„Diese Brüder trieben also einen Handel mit Gewand (Tuch), welcher der
angegebenen Summe nach für jene Zeiten sehr bedeutend gewesen sein muß.
Da die Urkunde in Prag ausgestellt ist, so scheint es, daß die Brüder selbst
zum Verkauf nach Prag reisten oder jemand dahin abgesandt hatten. Der
Handel betraf wohl hiesiges Tuch, welches damals von den vielen hiesigen
Wollwebern in Menge verfertigt wurde. Dies ward nach Böhmen geschickt,
wo es damals an Manufakturen im Vergleich gegen Deutschland sehr fehlte".
Mit Augsburger Fardel (Barchent) handelte 1406 Hert von Glauburg und um
1460 der Schöffe Conrad von Glauburg; gegen 1500 bezog der ausgezeichnete
Turnierer Ambrosius von Glauburg in Gemeinschaft mit zwei anderen Patriziern
wiederholt kostbare Tücher von Gerhard von der Gruben zu Cöln. Im Jahr 1430
machte Jakob Knoblauch zum Gral, der Enkel und letzte männliche Nachkomme
des großen Schöffen und kaiserlichen Hofdieners Jakob Knoblauch im Saalhof,
mit seinem Tuchhandel bankerott und seine Augsburger Fardel kamen in seinem
Gaden auf Betreiben seiner hiesigen Hauptgläubiger, der Gebrüder Henne Weiß
Lfd.
No.
Erste | Letzte — i-
Er» ähnung £'~
Name
Handelszweig
Höchste
Steuer
Ver-
mögen
Pld. hl.
Pfd. hl.
313
1382
f!432
Fr.
Bechtold Heller (Hell) des Rats in der
Mainzergasse am Fahrtor, von Villingen,
zuerst Schuster, 1403 Bürgermeister
12
4000
314
1382
1386
Lp.
Gudchen von Ockstadt zu Fürstenberg
am Domplatz; ihr Schreiber (Buch-
halter) Johannes
315
1383
•j-1418
Lp.
Schöff Arnold Schurge zu Lichtenstein der
Jüngere; 1414 sein Schreiber Johannes
234
35000
316
1383
1412t
Lp.
Heinrich von der Oede (Ödeme) zum
Storch gegenüber dem Leinwandhaus,
1395 überschuldet
23
3400
317
1384
1406t
Fr. Herte Guldenschaf und sein
318
1384
1417
Fr. Bruder Siegfried Guldenschaf im Schwan
26
3900
am Eck der Neukräm, vermutlich Söhne
des Gottschalk Gürteler zum neuen
Guldenschaf oder Rauchfaß
319
1384
Thomas von der Wassermühle zum alten
Guldenschaf, Eidam des Heilmann
Geld-
Guldenschaf, von Mainz
wechsel
10
1500
320
1384
1424
Goldschmied Reinhard Palmstorffer im
Haus Friedberg in der Fahrgasse und sein
321
1384
1410
Bruder Johann Palmstorffer des Rats zum
Appenheimer (Quittenbaum), Neukräm
30
4500
322
1384
fl428
Fr.
Johann Prusse (Preuß) der Junge, beim
Neuhaus in der Krämergasse Gadenmann
90
13500
323
1386
1392
Fr.
Reinhard zum Schwalbächer; seine Witwe
Else Fischwerk
20
3700
324
1387
1430
Henne Hartrad, Sohn des Erwin Krämer
325
1387
1421 +
Lp. Schöff Junge (Gärtner) zum Eber in der
Fahrgasse, Bruder des Gipel und des
Henne Gadenmann
15
2000
326
1387
fl396
Fr. Herte Faut von Monsperg des Rats
40
6000
327
1389
1394
: Henne Mul, Handelsdiener
19
2S00
328
1389
1392f
Fr.
Henselin (Johann Vorkauf) von Geln-
hausen beim Bornfleck in der Krämer-
gasse Gadenmann
56
8400
329
1389
Lp.
Gipel
6*/>
1000
330
1389
Lp.
Rüdiger
vier Brüder Weiß zum Kranich Pferde
auf dem Römerberg (No. 38) T ,
331
1418t
Lp. Heinrich
332
1407t
Lp. Johann
8
1200
333
1389
Else Cölner Krämerin
zu Löwenstein und Konrad
Weiß, welche zusammen 855
Gulden zu fordern hatten und
gleich anderen Familienmit-
gliedern ebenfalls Großhandel
getrieben haben werden, zur
Versteigerung. Auch der
Edelmann Wigand Sybode
von Echzell trug keine Standes-
bedenken, sich in den Jahren
1391 — 1400 mit dem Tuch-
handel zu ernähren.
f) Der Handel mit Roh-
wolle, Flachs und Hanf.
Zu den ältesten Gegenständen
des Frühjahrsgeschäftes hat
die bei der Schafschur er-
zielte Rohwolle gehört. Gleich
dem Weine galt sie geradezu
als Zahlungsmittel anstelle
des baren Geldes. Der Abt von
Fulda, welcher ein häufiger
Gast in Frankfurts Mauern
war, bezahlte im Jahr 1324 eine
Darlehensschuld durch Ver-
pfändung und Überweisung
bestimmter Einkünfte an Wolle,
welche kurzweg als Wollgeld (pecunia lana) bezeichnet werden.*) Bei dem
großen Bedarf der hiesigen Wollweberei war die Beschaffung dieses Rohstoffes
eine sehr wichtige Angelegenheit, welche die Zunft im Interesse ihrer Mit-
glieder möglichst ohne die preissteigernden Zwischenhändler selbst in der
Hand zu behalten suchte; daher die mannigfachen Bestimmungen hierüber.
Wenngleich die bis in das 19. Jahrhundert fortbestehende Dreifelderwirtschaft
einigen großen Höfen, so dem Gutleuthof, Hellerhof, Riederhof und dem
Sandhof, das Halten von größeren Schafherden ermöglichte, so konnten deren
Wollerträgnisse und ebenso diejenigen der benachbarten, dem Körnerbau
dienenden Landstriche dem hiesigen Bedarf nicht entfernt genügen. Er mußte
nach P. Woltze.
*) U.-Bch. II No. 264.
183
Lfd.
Nn.
Erste I Letzte
Erwähnung
Name
„ , , . Höchste \ er-
Handelszweig „
Steuer mögen
334 1390 1417t Fr.
335
336
337
338
339
341
343
344
345
346
347
350
35 1
1390
1390
1390
1390
1390
1390
1390
1390
1390
1390
1390
1390
348 1390
349 1390
1390
1390
352 1390
1392t
1415t
1415t
1420t
Fr.
Lp.
1430 Lp.
■j-1420
1456
tl399
1415
1412
tUlb Lp.
1400
1398
1407
Peterchen Apotheker zum Bornfleck der
Jüngere
Henne Gipel (Gipelhenne) der Ältere
Jost von Aldenstad des Rats in der Born-
gasse, ein Färberssohn, 1399 Bürger-
meister; seine Witwe Else
Contzchen (Conrad) zum Mönch, Neukram
Henne Ritz am Krautmarkt
Clas Cremer von Zeitz, Kornmarkt; 1415
seine Witwe Dilge
Johann Frosch in der Mainzergasse im
Frosch, Eidam und Gesellschafter des
Johann Kempe
Jakob zum Rotenstein (Pletner) neben dem
alten Rathof, Markt 1, wohl Sohn des
Salman Pletner
Jeckel Knoblauch der Jüngere im Gral,
Mainzergasse 15, 1430 in Konkurs mit
3200 Gulden Schulden
Ciliax Hennekin zum weißen Becher in
der Krämergasse (Markt 4)
Goldschmied Jeckel Humbracht zu Schön-
stein, Ecke Römerberg und Fahrtor,
Sohn des Goldschmieds Martin von Spire
Bechtold Linwender von Butzbach
Henne Leydermann gen. Eisenhut, Schnur-
gasse 58
Bernhard Minner in der Sandgasse, Sohn
des Krämers Reinhard
Bernhard Nygebur der Junge im Sandhof,
kleine Sandgasse 2
Fritz Hofmann in der Sandgasse, aus Nürn-
berg, vielgenannt als Gläubiger der
Reichsstadt Metz
Peterchen zum Paradies neben dem roten
Mündlein am Fahrtor, Sohn des Stadt-
schultheißen
der Edelmann Wigand von Sibode von
Echzell
Contze Lüneburg, Sohn des Henne Lüne-
burg II im Lämmchen
Henne Lüneburg III, Sohn des t Claus
Spezereien
90
13500
Krämer
12
1800
Gadenmann
47
7000
Krämer
8
1200
Krämer
23
3500
Krämer
26
4000
Elsässer
Wein
50
7500
Krämer
96
14000
Augsburger
Barchente
24
3600
Krämer
Geldwechsel
Leinwand
Gadenmann
fraglich
Hä ringe
Geld-
geschäfte
Häringe
| Tuch und
| Häringe
19 3000
26 4000
32 4800
19 2800
1 1 1 600
durch Einfuhren aus den entfernteren, nur noch für den Weidgang geeigneten
Gebirgsgegenden in den Stiften Fulda und Hersfeld, in Ober- und Nieder-
hessen und in Thüringen gedeckt werden.
Außer den kapitalkräftigen Webermeistern waren es namentlich die Hammel-
metzger, welche mit dem Einkauf von Schlachthämmeln in jenen Gegenden
gern den Wollhandel verbanden. Auch einzelne patrizische Großhändler, welche
jeden zu Spekulationszwecken geeigneten Handelsgegenstand aufgriffen, werden
in Verbindung mit anderen Geschäften Wollsäcke gekauft und verhandelt haben.
Durch ihren Umfang bereitete die Ware dem Landtransport große Schwierig-
keiten und eignete sich vornehmlich für die Beförderung zu Wasser.
Solange sich die belgischen Niederlande für ihre großen Tuchwebereien in
ihrer Handelshauptstadt Brügge mit der dort monopolisierten englischen Wolle
ausreichend versehen konnten, bestand von dieser Seite nur eine geringe Nach-
frage nach der meist geringeren deutschen Rohwolle. Als aber jene Quelle
zu versiegen und England seine Wolle selbst zu verarbeiten begann, entwickelte
sich gegen 1500 eine starke Ausfuhr aus Hessen und Thüringen über Frankfurt
rheinabwärts nach Mastricht als Stapelplatz. Dieses Geschäft wurde dann
mit dem Einkauf belgischer Tücher und gesalzener Fische aus Deventer und
Antwerpen verknüpft.
Die hiesigen Leinweber kauften im Leinwandhaus nicht rohen, sondern
bereits zu Garn verarbeiteten Flachs, welcher im Hinterland gezogen war.
Außerdem machten fast alle mit Lübeck in Verbindung stehenden Fischhändler
Geschäfte mit dem von dort eingeführten, besonders guten Lübecker Flachs.
Der Hanf für die Seiler und Schuhmacher kam jahrhundertelang aus
dem Elsaß.
Die von den aufkommenden Barchentwebern benötigte Baumwolle wurde
zuerst von dem unternehmenden Großkaufmann Paul Fetzbrei im Haus Drachen-
fels um 1410 direkt aus Venedig eingeführt.
g) Der Handel mit nordischem Pelzwerk, Fellen und Häuten.
Zu den Handels- und Gewerbezweigen, welche bisher nicht die gebührende
Beachtung gefunden haben, gehört auch dieser. Bis zum Ende des 16. Jahr-
hunderts, zu welcher Zeit infolge der Veränderung der Mode der Verbrauch
von edlen, nordischen Pelzen auf einen kleinen Bruchteil zurückging, haben
die mit Lübeck handelnden Kaufleute und die zahlreichen Kürschner die obere
Rheingegend und das Frankenland mit Pelzen, Fellen und einzelnen Häute-
sorten versehen. Es tritt hier dieselbe Handelsverbindung hervor, wie beim
gesalzenen Fischwerk und allen anderen, in Lübeck aufgestapelten nordischen
Waren wie Wachs, Tran, Pech, Borsten usw. Aus diesem Zwischenhandel
haben zwei hiesige Handwerke, die Kürschner und die Gerber, insofern
^)mi& K^cfielm I -fraut ' CtagTäitirr ' Werfer ' Ca feien fcurg '
i f.i
Erste ! Letzte
No. Erwähnung
355
356
Höchste Ver-
Handelszweig steuer m8gen
354 1392 1444 Lp
1393
1392
357
1392
358
1393
359
1392
360
1393
36)
1394
362
1394
363
1395
364
1395
365
1395
366
1395
1416
1423
1398
1420
1418
Hans von Ergersheim zur goldnen Rose
(seit 1395) in der Kalkengasse am Eck
der Karpfengasse, 1403 und 1409 Bürger-
meister, 1422 überschuldet,
und sein Bruder Henne gen. Übelacker
Henne Eust (Eaust) im Schwan, Neu-
kräm, zuerst Handelsdiener, vermutlich
identisch mit Johann Feiste von Butz-
bach (1383), 1423 bei Hammelburg be-
raubt
Mengoz Haringmenger, wohl identisch mit
Mengos von Lindheim, 1398 Salzmesser
fl405 Fr. Johann Seidensticker des Rats, 1402 Bürger-
meister
Fr. Heilmann Armbrüster (etwa identisch mit
Hermann Malderbrod von ArweilerV)
Heil Happe am Roßmarkt
Wenzel von Fulda zum Schwalbächer in
der Neukräm, vermutlich identisch mit
Werner von Fulda (I3f>7i
Huse Haringmenger
Dietrich (irunwald, Sohn des Hans (1367);
seine Gesellen Fritz Mager (Mayer),
Jakob Mettelhäuser und sein Sohn
Johann Grünwald
Fr.
Häringe
Haringe
Krämer
Pferde
Kräuter
Hitringe
2100
3100
reichen Nutzen zu ziehen gewußt, als sie die von den Großkaufleuten ein-
geführten Pelze, Felle und Häute ankauften und verarbeiteten. Es ist kein
Zufall, daß unter den Zunft- und Verkaufshäusern der hiesigen Handwerke
die Kürschnerlauben in der Krämergasse bereits 1307 und das Lederhaus der
Loh-Gerber am Krautmarkt 1311 erwähnt werden. Prof. Bücher gibt die Zahl
der letzteren für das Jahr 1387 mit 35, darunter acht jugendliche Meistersöhne,
Herr v. Fiehard sogar mit 44 an. Da sie nach Vorschrift nur an den Ring-
mauern und nächst dem Wasser sich aufhalten durften, hatten sie in Sachsen-
hausen die längs des Maines von der Brücke bis zum Schaumaintor laufende
lange Löhergasse und auf der Frankfurter Seite die jetzige kleine Fischergasse
nebst dem anstoßenden, aus mehreren Häusern bestehenden Löherhof zwischen
dem Garküchenplatz und Roseneck inne. Die 17 Weißgerber bewohnten, ge-
trennt von den Lohgerbern, in der Unterstadt an der Stadtmauer zwischen
Kornmarkt und Hirschgraben die Schüppengasse.
Im Gegensatz zur Loh-Gerberei hat sich das Kürschnerhandwerk bis zum
Ende des 16. Jahrhunderts fast auf gleicher Höhe erhalten und in dieser langen
Zeit stets wenigstens 20 Meister aufzuweisen gehabt, eine für diesen Luxus-
artikel recht große Zahl, welche bis zum Anfang des verflossenen Jahrhunderts
bei einer fast vierfach größeren Bevölkerung auf fünf herabgesunken ist. In
den ältesten Steuer- und Gerichtsbüchern treten sie stark hervor und haben
manchen reichen Meister unter sich gehabt, dessen Nachkommen unter den
Patriziern genannt werden, so 1320 Hannemann (Johann) und Heilmann
Schnabel, Friedrich Greif, um 1440 Nikiaus Scheid und andere. Sie bereiteten
die kostbaren nordischen Pelze wie Hermelin, Zobel, Marder meistens gebrauchs-
fertig zu und verkauften sie dann auf den Messen. Zu ihren wichtigsten Ab-
nehmern zählten die Wormser und Straßburger Kürschner, welch' letztere
sogar das Recht hatten, von sich aus einen besonderen Unterkäufer zu ernennen.
Die lange Reihe von Frankfurter Großkaufleuten alten Stils, welche Pelz-
werk, Felle und Häute aus dem Norden und Osten hier eingeführt haben,
schließt mit dem 1502 verstorbenen Bürgermeister und Patrizier Hermann
Reckmann ab. welcher über Lübeck Geschäfte mit Rußland machte und zum
Häuteeinkauf die Messen zu Frankfurt a. O. besuchte.
h) Sonstige Zweige des Frankfurter Warenhandels. Es muß immer
wieder hervorgehoben werden, daß die deutschen Handwerke in ihrer Blütezeit
mit Hilfe der Obrigkeit den Einkauf der von ihnen benötigten Rohstoffe und
den Verkauf ihrer fertigen Ware möglichst selbst in der Hand behalten und
den preissteigernden Zwischenhandel auf das geringste Maß eingeschränkt
haben. Infolgedessen hat sich letzterer vielfach erst nach dem Verfall der
betreffenden Handwerke entwickeln können. Diese Erscheinung läßt sich
I Id.
No.
Erste l.c-t/t.-
Erwähnung
Name Hanüels2
Höchste Ver-
elR Steuer mögen
367 1395 1421 Lp.
Johann lncus zu Schwanau, von Gießen,
heir. die reicheWeinhändlerswitw e Drude
Schurge zu Schwanau geb. von Glauburg
Jeckel Zahn zu Freudenberg (HausBrahanti
und sein Bruder Henne Zahn
Henne Cämmerer von Fulda
Peter Forkauf von Gelnhausen zur Schmitte,
Neukräm, Sohn des Contze
Nese von Speyer
Hert Glauburg im Glauburger Hof, 1418
junger Bürgermeister
Peter Blasbalg in der Krämergasse beim
Freithof, Sohn des Henne
Anselm von Hayne (Hane) von Friedberg;
1434 sein Schreiber genannt.
Greda in der alten Apotheke
Johann Albrecht gen. Junge im Schwal-
ba'cher, Neukräm, Besitzer des Junghofes
Heinrich Schwartz zu Laderam, von Fried-
berg, und sein Gesellschafter
Schöffe Heinrich (Heinze) Herdan aus
Fulda, 1404 und 1409 Bürgermeister
Henne Eck des Rats in der Schnurgasse,
von Königstein, Sohn des Conrad
Schöff Jeckel Brune zum Brunfels, 1410
junger Bürgermeister; 1429 sein
Schreiber Jakob Kutze
1400 1500.
382 I WO +1435 Lp. Schöff Heinrich (Heintz) Weiß zum Wedel,
1415 junger Bürgermeister und sein
383 1400 +1436 Lp. Bruder Lotz Weiß zum Wedel
384 1400 +1130 Hartmann (Hartmud) Stump v. Rodenberg
385 140(1 1415 Hartmud Moller (Mollner) in der Krämer-
gasse und sein Handelsdiener
386 1400 1415 Lp. Schöff Rudolf zum Humbrecht unter den
Fischern, 1411 alter Bürgermeister, von
.Main/
387 1400 1415 Henne Schmalz im Hainerhof, Beingewänder
388 l KU 1434 Fr. Heintze (Heinrich) von Hexstadt im Schrot-
haus auf dem Römerberg (No. 13), 1434
überschuldet, und sein Bruder
389 1401 1421 Fr. Peter von Hexstadt in der Schnurgasse
368
134b
1439+
Fr
369
13%
+ 1417
Fr
370
13%
1400
Lp
371
13%
1418
Fr
372
13%
140b
373
13%
1424
Lp
374
139b
1424
Fr
375
1397
1448
Lp
37b
1398
377
1397
1450
378
139S
+ 1410
Lp
379
1398
+ 1412
Lp
380
1398
1455+
Fr
381
1399
+ 1438
Lp
Elsässer
Wein
Krämer
Samenfrau
Augsburger
Barchente
Krämer
Leinwand
Kupfer
2400
33000
3S00
18000
S300
Wein, Pferde
4S
7200
und Geld-
geschäfte
37
5400
Krämer
48
7200
Geld-
geschäfte
119
18000
Kleider
i
1000
Tuch-
4b
7(»00
bündler
12
2000
+Aimo-flRVai*
deutlich bei einer ganzen Reihe von Handelszweigen beobachten. Da der
Pelzhandel anfänglich in den Händen des blühenden Kürschnerhandwerkes,
der Lederhandel in denjenigen der Gerber und Schuster, der Einkauf von
Rohwolle und Farbstoffen in den Händen der Wollweber und Färber, der Holz-
handel in den Händen der holzverarbeitenden Handwerke wie der Zimmer-
leute, Schreiner, Faßbender lag, bestand in diesen Warenzweigen kein bedeutender
Zwischenhandel und keine größere Händlerschaft. So hören wir bis zum Ende
des 15. Jahrhunderts fast nichts von Lederhändlern und Holzhändlern. Der
erste große Farbwarenhändler, Claus Scheid der Alte zum Frauentürlein f 1501,
ging aus dem rasch verfallenden Wollweberhandwerk hervor. Wie heutzutage
haben auch damals einsichtsvollere Männer ihre Kraft nicht in dem aussichts-
losen Daseinskampf zurückgehender Handwerke vergeudet, sondern sich empor-
kommenden Handelszweigen gewidmet.
Für die Frage nach dem Vorhandensein und der Bedeutung einzelner
Handelszweige kommt aber noch die weitere, von mir wiederholt hervor-
gehobene Tatsache in Betracht, daß der mittelalterliche Großkaufmann sich
meistens nicht auf eine bestimmte Handelsware
beschränkt, sondern bald in dieser, bald in jener
Geschäfte gemacht hat, wie es die Aussichten mit
sich brachten. Er war Spekulant, welchem der mit
Hilfe seines Kapitals erzielte Gewinn die Haupt-
sache, die Warengattung dagegen Nebensache und
nur Mittel zum Zweck war. So machten Wigel zum
Würzgarten und der Wechsler Junge im Junghof
bei der raschen baulichen Entwicklung der Stadt
Geschäfte in Baumaterialien, Bamberger Floßholz
und Steinen, und mußten im Jahre 1362 bei einer
Schuldenlast von 7000 Gulden ihre Zahlungen
einstellen. Hierbei brachte Henne Melwer von
Bamberg wegen einer Forderung von 600 Gulden
gegen sie den ersten Kummer (Pfändung) auf
1 6 Floße Holz aus. Unter den Gläubigern befanden
sich fast alle größeren Kapitalisten der damaligen
Zeit, so der Gadenmann Bechtold von Fulda mit
606 Gulden, Rule Schnabel mit 400 Gulden, die
Weinhändler Wigand und Hans Dagestele mit 430
Pfd. Heller, Conrad von Glauburg mit 900 Gulden,
der patrizische Goldschmied und Geldwechsler
. . , . . ■,1r\/\r> ij ji l. u l Johann v. Holzhausen der Alte im Fürsteneck
JakobLentzel mit400Culden lindjohann VOn Holz- t 1392, und seine Hausfrau, geb. Goldstein
Erste Letzte
Erwähnung
390 1401 f'427 Lp.
301
1401
+ 1428 Fr
392
1402
+ 1443 Fr
303
1402
1440
394
1402
1424 Fr
395
1402
Fr
396
1402
1415
397
1402
1435
398
1403
1411
399
1404
1446
400
1404
1438
401
HOS
1422t Ld
402
1405
1449
403
1405
1422+
Fr
404
1406
+ 1435
Fr
405
1406
+ 1450
Fr
Im,
1406
1424
407
1406
1452
-los
1408
1424+
Fr
Conrad Freitag von Göttingen, zuerst beim
Haus Radheim, dann zu Spangenberg
in der Töngesgasse (No. 48 50)
Johann Rorbach 1. im Haus Frauenrode
hinterm Römer
Ulrich von Werstadt, auch Schelm ge-
nannt, Eidam des Gadenmannes Henne
Schelm, Gesellschafter der Neuhaus
Henne von Redeinheim der Alte, Scherer
zu Stalberg, Bleidenstraße 2, später
Kaufmann?, Stammvater der Stalburg
Matthias Apotheker und sein Bruder
Michel Apotheker der Jüngere zum Kngel
am Eck der Krämergasse
Peter Apotheker von Worms
Gilbrecht Krug des Rats
Conrad (Schmitt) von Gelnhausen der
Jüngere zur Schmitte, Neukräm, 1404
Bürgermeister
Henne Gipel (Gipelhenne), Gesellschafter
des Hans von Ergersheim
Henne von Lammsheim (Lamsheimer),
Gesellschafter des Heinz Mirre
Heinze Feldener (Veldener) von Cronberg,
zur Viole hinterm Römer, Sohn des
Walther und Eidam des Krämers Johann
Erwein des Rats, Erbpächter unterm
steinernen roten Haus
Henne Alt (Aldehenne) von Kebel, später
Eigentümer des roten Hauses
Paul Fetzbrei (Petzbry) im Drachenfels
heim Rahmhof, von Gemünden
Contze (Conrad) von Hülshofen des Rats
im Colmann am Eck der Höllgasse
Clas Becker zum Eßlinger am Freithof,
Sohn des Beckerhenne, Krämer
Claus Lemmchen zuWolkenburg am Kraut-
markt, Schreiber (Buchhalter)
Henne Meckel (Meckelhenne) neben dem
Bornfleck in der Krämergasse
Henne Bacherach der Alte, Schwager des
Arnold Herdan von Bacharach, Krämer
Handelszweig
Höchste
Steuer
Ver-
mögen
Wein-
groß-
115
17000
händler
121
18000
Tuch und
Spezereien
138
21000
22
3300
3
450
Apo-
theker
Häringe
Gadenmann
5
750
Gadenmann
311/«
4700
Baumwolle
21
3100
Krämer
46' j
7000
Tuch
50
7500
Wein und
Fische
9
1400
Baumwolle
Tuch
41
6000
190
hausen mit ebensoviel. Bei anderer Gelegenheit hören wir von größeren Ge-
schäften in Metallen, welche per Schiff vom oberen Main kamen und meistens
rheinabwärts nach Cöln verkauft wurden, und in gebrauchsfertigen Eisenwaren
wie Sensen, Sicheln und Strohmessern aus Siegen, Schmalkalden oder Suhl,
welche rheinaufwärts bis Basel gingen. Ein weiterer begehrter Spekulations-
artikel war das Wachs,, welches wie Wein und Rohwolle als Zahlungsmittel
anstelle des baren Geldes behandelt wurde. Die Spezereiwaren, südlichen
Weine, italienischen Seidenstoffe und Glaswaren kamen vornehmlich über
Nürnberg hierher. Inwieweit der Frankfurter Handel des 14. Jahrhunderts
sich auch bei der Einfuhr dieser Waren betätigt und mehr als nur Gelegenheits-
geschäfte aufzuweisen hat, ist schwer zu beurteilen. Trotz aller Nach-
forschungen können wir bei manchem rasch reichgewordenen Bürger kaum
nachweisen, auf welche Weise er dieses Ziel erreicht hat. Immerhin liegen
so viele unzweideutige Beweise für den Frankfurter Großhandel im 14. Jahr-
hundert vor, daß an seinem Vorhandensein kein ernstlicher Zweifel mehr
bestehen kann. Die angeblich fehlenden Kaufleute sind unter den regieren-
den Geschlechtern, die Quelle ihres Reichtums in ihrer umfangreichen Handels-
tätigkeit zu suchen.
9. Geld- und Kreditgeschäfte. Diese sind so alt wie aller Handels-
verkehr und Geldbesitz in unserer Stadt. Die Anschauung, als ob die Umsätze
sich anfänglich nur Zug um Zug gegen Barzahlung oder tauschweise vollzogen
hätten und daß die Kreditierung des Kaufpreises, sowie die Darlehensgewährung
erst viel später aufgekommen sei, findet in den hiesigen archivalischen Quellen
keine Bestätigung. Geld- und Kreditwirtschaft sind nicht aufeinander folgende,
sondern gleichzeitige, eng verbundene Erscheinungen eines höheren, aus den
Fesseln der Naturalwirtschaft sich loslösenden Kulturlebens.
Auf dieselbe Zeit, in welcher wir die ersten deutlichen Spuren der Frank-
furter Königsmesse und eines selbständigen Frankfurter Handels finden, gehen
auch die ältesten Nachrichten über eine königliche Münze zurück. Sie ergänzen
das Gesamtbild, welches in der geschichtlichen Einleitung über die Bedeutung
der Regierungszeit des großen Kaisers Friedrich Barbarossa gegeben worden
ist und zu seinen wesentlichen Bestandteilen eine Befestigung, Markt, Zoll,
Gericht und Münze zählt. Letztere wird zuerst urkundlich im Jahre 1194
erwähnt, hat aber damals sicherlich schon einige Zeit bestanden. Die ältesten
aus ihr hervorgegangenen Geldstücke sind silberne Denare (Pfennige) gewesen,
deren Prägung in die Jahre 1160—1170 fallen dürfte. Neben diesen werden
seit etwa 1290 die kleinen silbernen Heller erwähnt, von welchen drei auf einen
Pfennig gingen. Die Denare und Heller wurden nach Mark, Pfund und
Schillingen gerechnet, unter welchen Bezeichnungen keine geprägten Münzen,
Lfd.
No.
Erste Letzte j u
Erwähnung Lj'"3
409
1408
1 43d
410
1408
1415 Fr
411
1409
1462f Fr
412
1400
1446 Fr
413
1410
Fr.
414
1410
1448 Lp
415
1410
1415 Fr
Höchste Yer-
Handelszweig s,cuer mögen
41h 1411 |1462 Fr.
417 1410 fl452 Lp.
418 1411 142Q
419
141(1
420
1411
112'»
421
1412
144ti
422
1412
1424
423
1412
424
1412
1422
425
1413
1428
42b 1413 1438
Hans Schmidt von Miltenberg, bei den
Predigern
Henne v. Peterweil im Haus Falkenstein
in der Sandgasse (No. 22)
Ulrich Apotheker zum alten Guldenschaf
(Markt 37), Sohn des Thomas Gulden-
schaf von der Wassermühle aus Mainz
Contz (Conrad) von Sickenhofen, zuerst
Riemenschneider
Goldschmied Lotz (Ludwig) von Grünberg
Gerlach von Egersheim zum Bornfleck
Clas Neuhaus gen. Weckerlin in der
Krämergasse, Eidam des Henne Schelm,
später außerhalb, und sein Bruder
Schöff Conrad Neuhaus zum Fraß auf
dem Kornmarkt (jetzt Buchgasse 3),
Eidam des Ulrich von Werstadt gen.
Schelm, 1426 und 1441 junger Bürger-
meister, Handelsgesellschafter
Schöff Johann Monis der Jüngere im
Schwert neben der Mehlwage, 1425
junger, 1432 und 1440 alter Bürgermeister
Gerlach Schott (Schotten), Schreiber (Ge-
schäftsführer) des Johann Monis in der
Krämergasse in dem VVinrich'schen Haus
Arnold Herdan von Bacharach, Schwager
des Henne Bacherach
Henne Guldenlöw zu Cronberg am Eck
der Bendergasse, wohl Sohn des Claus
Heinz Mirre, Gesellschafter des Henne
von Lammsheim
Herbord Frauenstein, Bürgerssohn
Hermann Ulin (Ulner?l, Gesellschafter des
Johann Christian
Ort Melius
Clese (Claus) Melius zu Waldeck in der
Saalgasse (No. 10), wohl Sohn des Henne
.Meister Vois von der Winterbach von
Friedberg, kaiserlicher Münzmeister am
Kumphaus in der Fischergasse
Wein
Spezereien
6
900
und Wein
4
600
Krämer
21
3100
Edelmetalle
Häringe
21
3100
Baum-
wolle
20000
Speze-
reien
Tuch
63
10000
Krämer
115
16000
Krämer
Krämer
Geld-
wechsler
Häringe
Wein
Wachs
Edelmetalle 58
sondern nur Rechnungseinheiten zu verstehen sind. So bildeten zwölf Stück
einen Schilling (solidus), zwanzig Schillinge Heller ein Pfund, 3b Schillinge
eine Mark. Als Münzfuß wird meistens der Cölner, seltener der Aachener
und der Frankfurter angegeben. Seit der Mitte des 14. Jahrhunderts kamen
hier neben den kleinen Hellern auch zwei größere Silbermünzen: die Turnosen
(Silbergroschen) im Werte von 20 Hellern und die Englisch im Werte von
7 Hellern, sowie die bald sehr beliebten Florentiner Goldgulden auf.
Münze und Geldwechsel bildeten ursprünglich ein einheitliches Hoheitsrecht
des Kaisers, welches er durch seine Beamten ausüben ließ, aber bald auch
an dritte verlieh. Es ist hier nicht wie in Straßburg und anderen großen
Bischofstädten zur Bildung von patrizischen Hausgenossenschaften der Münzer
gekommen. Die älteste uns bekannte Münzstätte befand sich in dem Hofe des
Schöffen Volmar von Offenbach (1248 — 1292) an der Brücke, dem späteren
Brückhof, welcher zum Judenquartier gehörte, bald darauf in dem Hofe der
Ritter von Sachsenhausen (1330), dem nachmaligen Trierischen Hof. Die König-
liche Münze zu Frankfurt scheint vor dem 15. Jahrhundert nur von geringer
Bedeutung gewesen zu sein. Die Stadt hat 1346 vom Kaiser zunächst die
widerrufliche Genehmigung, 1428 das dauernde Recht zur Ausprägung von
Silbermünzen und erst 1555 das gleiche Recht für die Goldprägung erhalten.
Das königliche Recht des Geldwechsels ist schon früh von der Münz-
prägung abgetrennt und seine Ausübung regelmäßig erfahrenen Goldschmieden
übertragen worden. Es wird auch als Recht der Gold- und Silberwage be-
zeichnet. Das älteste Wechslerhaus befand sich 1274 in der Krämergasse bei
den Tuchgaden und gehörte der Witwe Adelheid und ihren drei Söhnen, den
Goldschmieden und Wechslern Hermann, Werner und Jakob zur alten Münze.
Im 14. Jahrhundert dienten diesem Zweck namentlich die Häuser zum alten
Burggrafen in der Krämergasse (Markt No. 34) und zum Appenheimer (später
Quittenbaum) in der Neukräm (No. 5) neben dem großen Kaufhaus.
Im Jahre 1355 erwarb die Stadt vom Kaiser Karl IV. das Recht, den Geld-
wechsel selbst zu bestellen und die Goldwage zu halten, und machte es durch
Verpachtung an Privatpersonen, meist Goldschmiede aus guten Geschlechtern,
für sich nutzbar. Es sind hier namentlich die Junge aus Friedberg, die Appen-
heimer, die Goldschmiede zum Burggrafen und die Lentzel zu nennen. Im
August 1402 wurde der Versuch mit Errichtung einer städtischen Bank,
genannt Stadtwechsel, gemacht, welche sich in einer Bretterbude an der
Nikolaikirche befand. Sie sollte nicht nur den Geldwechsel und das Wiegen
auf der Goldwage gegen bestimmte Gebühren besorgen, sondern auch als
Depotstelle für städtische und private Gelder dienen und zu bestimmten kauf-
männischen Geschäften, so zu Lombarddarlehen und dem Edelmetallhandel,
Lfd.
No.
Erste Letzte ~ ;-
Erwähnung £ «
Handelszweig
Höchste Ver-
Steuer mögen
43b
437
438
439
4|n
441
442
443
444
445
446
147
Pfd. hl. Pfd. hl.
428
1414
1430
429
1414
•j-1446 Fr
430
1414
1453
431
1414
1447
432
1414
1424f Fr
433
1414
•l-l 139 Lp
434
1415
1440 Lp
427 1414 1424t Fr. Johann Christian iChristean) beim Kreuz-
berg, Ecke Buch- und Mainzergasse,
Gesellschafter des Schöffen Conrad
Neuhaus,
Claus von Rückingen I von Gelnhausen,
Schwager des Wolf Blum, 1422 Bürger
Hugo Schelm des Rats in der Krämer-
gasse, Sohn des Henne
Contze (Conrad) Riegeler, auch Regeler,
beim grünen Baum auf dem Korn-
markt (No. 1), von Nürnberg, und sein
Gesellschafter Claus Salmann
Contze Apotheker in der alten Apotheke.
Markt 10
Schöff Johann von Holzhausen III zu
Lichtenstein, Römerberg 1 1, 141b junger.
1421 und 1428 alter Bürgermeister
Schöff Johann Palmstorffer zum Appen-
heimer, Neukräm, 1412 junger und 1424
alter Bürgermeister, 1436 — 1440 stell-
vertretender Stadtschultheil)
435 1415 1436 Fr. Peter Bacherach in der Kramergasse, Sohn
des Henne
1417 1441 Fr Madern von Radeheim
1417 143b Fr. Henne Kip (Kyppe) zum Eber in der
Fahrgasse
1 4 IS 1429 Fr. Johannes von Aldenstadt
1418 1444 Lorenz von Gelren (Geldern) im Neuhaus
(Markt 21), von Speyer
142(1 1440 Jakob zu Glyperg (Glipperg), Fahrgasse 104
142t» Henne Holzschuher
1421 Dietz von Hoenber (Homburg Vi
1421 1455 Fr. Wilhelm Apotheker gen. von Schönberg
zur alten Apotheke (Markt 34), Sohn
des Siegfried (Guldenschaf?)
1421 1459 Fr. Heinz Guldenlöw gen. Engelender und
1421 1450 Fr. Peter Guldenlöw zu Cronberg am Ick der
Bendergasse
1421 1440 Henrich (auch Henne) von Odernheim in
der Kramergasse, Leinwänder
1421 fl4b2 Lp. Schöff Conrad von Glauburg der Aeltere.
1441 alter Bürgermeister
Baumwolle 44
Spezereien
Tuch
Krämer 14
Gadenmann 12
J Fischwerk
Apotheker 43
Krämer
Apotheker 14
Geld-
wechsler
Leinwand 5
2b00
1800
Wolle
30
4500
Baumwolle
27' i
4000
Krämer
3410g
Wein und
.Metalle
Gadenmann
27'/s
4000
Krämer
10000
Krämer
9
1300
ermächtigt sein. Die durch
diese Gründung schwer ge-
schädigten Geldwechsler wer-
den die Ursache gewesen sein,
warum die städtische Bank
trotz guter Geschäfte nicht von
langem Bestand gewesen ist.
Die Stadt übertrug das Wech-
seln und Wiegen des Geldes
bald wieder einzelnen Privat-
personen, in Meßzeiten auch
Fremden, und gab den Geld-
wechsel seit Anfang des
Ib. Jahrhunderts schließlich
ganz frei.
Die Befriedigung des großen
Geldbedarfes der zwei Messen
hat von Anfang an zu den ein-
träglichsten Erwerbsquellen
der hiesigen Bürgerschaft ge-
zählt und alle kapitalbesitzen-
den Kreise derselben, Juden
und Lombarden, Patrizier wie
Handwerker, in Bewegung ge-
halten. Die in vielen deutschen
Städten als Kaufleute, Zollpächter und Münzer angesiedelten Italiener, welche
vorwiegend aus Asti stammten und unter dem Namen „Kawerschen" bekannt
waren, sind im mittelalterlichen Frankfurt, vielleicht wegen der Juden, niemals
zu besonderer Bedeutung gelangt.*) In der Zeit von 1320 bis 1405 werden
hier nur fünf mäßig begüterte Männer und zwei Frauen als Kawerschen
(Kauwerzan) bezeichnet. An sie erinnert das nach ihnen benannte Haus zum
Kauwerzan in der Fahrgasse (No. 86) und vermutlich auch das verschwundene
Haus zum Lamperter bei der Nikolaikirche.
Auch die Juden haben nach den erhaltenen Nachrichten im mittelalterlichen
Geldverkehr meistens nur eine untergeordnete Rolle gespielt. Vor der Mitte
des 16. Jahrhunderts werden sie bei den größeren Anleihen fast nie genannt.
Ihr Wirkungskreis war auf das Pfandleihgeschäft und den Trödelkram
beschränkt. Allerdings besitzen wir aus der Zeit vor der ersten Judenschlacht
*) Schulte, mittelalterlicher Handel, I, 311.
Salzhaus und Wedel
Ausgang des Römerbergs zur neuen-Kräm.
r^orMi I ITeuEjtuis ' J>ller I ^lum ' Tffn
)ura
&
rouitn
Lid.
No.
Erste 1 n/t
Erwähnung
a. N
N a in e Handelszweig
Höchste
Steuer
Ver-
mögen
Pfd. hl.
Pfd. hl.
448
1422
1448
Heinze von Marburg gen. Mentzerhenchen,
Sohn des Contze Leder
9
1400
149
1422
I439f
Fr.
Gelis (Gilles) Rokoch in der Krämergasse,
von Cöln, heiratet die Witwe des Clas
Neuhaus gen. Weckerlin geb. Schelm,
Großhändler
153
23000
Gesellschafter der Neuhaus
450
1422
1429 Claus von Oppenheim
Krämer
151
1423
1440
Wigel (Hans?) Märkel von Kebel, Bender
und Weinschenk im Haus Grünau am
kl. Kornmarkt, später Weinhändler
Klsässer
Wein
452
1423
f 1443
Fr. Wolf Blum des Rats auf dem Markt neben
dem Hut in Peter Bacherachs Haus,
Gärtnerssohn: seine Witwe Agnes Blum
zu Falkensteingeb. Weißzum Lämmchen
Großhändler
:o3
35000
453
1423
Wolfart von Balterdorf, Roßtäuscher
Pferde
454
1423
1462f
Heinrich Baue (Baie) gen. Heintze Apo-
theker im Schwan am Eck der Neukrätn
Apotheker
l'/4
720
455
1424
1438
Lp.
Gipel von Holzhausen, Diener seines
Bruders Johann III zu Lichtenstein
48
7200
456
1424
Johann Becker, Sohn des Beckerhenne
Krämer
2
300
457
1424
fl460 Fr. Henne Brun gen. Faut von Monsperg, aus
Fulda, Eidam des Gärtners Hartmut
Blum des Rats, zuerst Handlungsdiener
Tuch
des Heinrich Goldstein
458
1424
Fr. Henne Bacherach der Jüngere, Bruder des
Peter, in der Krämergasse
25
3800
im Jahre 1241 gar keine, und aus der Zeit vor ihrer zweiten Vertreibung im
Jahre 1349 nur recht dürftige Nachrichten. Dies ist umsomehr zu bedauern,
als im Anfang des deutschen Städtewesens die Juden neben den Geistlichen
die wichtigsten Träger des Warenhandels gewesen sind.
Bei den Darlehensgewährungen, namentlich denjenigen gegen bewegliche
oder unbewegliche Unterpfänder, wurde das kirchliche Zinsverbot durch Ein-
kleidung der Verträge in die Kaufform unbedenklich umgangen. Der von dem
Schuldner zu zahlende Zins (Rente oder Gülte) bildete den verkauften Gegen-
stand, die Darlehenssumme den von dem Gläubiger hierfür gegebenen Kaufpreis.
Je nachdem das Rückkaufsrecht seitens des Schuldners, also die Kündbarkeit
des Darlehens, ausbedungen war oder nicht, unterschied man zwischen Ewig-
gülten und Ablösungsgülten. Bei der Verpfändung von lehnbaren Gütern und
Rechten wurde der Geldgeber mit diesen unter dem Vorbehalt der Wieder-
einlösung belehnt, so 1278 der Frankfurter Schultheiß Heinrich von Herrn
Gottfried von Eppstein mit der Vogtei in Heddernheim*) unter Festsetzung
der Einlösungssumme auf 50 Mark Kölnischer Denare. Der Zins bestand hierbei
in dem gewährten Nutzungsrecht oder wurde in die vereinbarte Ablösungs-
summe einbegriffen. Wir hören alsdann nur von der letzteren, nicht von
der ursprünglichen Darlehenssumme, so daß der berechnete Zinsfuß nicht zu
ermitteln ist. Bei den Ablösungsgülten auf Liegenschaften und Städten ging
er bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts von 10 — 12 Prozent allmählich auf
5 zurück; so wurde 1336 eine jährliche Rente von 50 Pfund Hellern auf der
Judenschule (Synagoge), dem Judenkirchhof und den dazu gehörigen Häusern
für 1000 Pfund Heller verkauft.
In erschreckendem Gegensatz hierzu stand die Höhe der Judenzinsen.
1338 verordnete Kaiser Ludwig, daß die Juden bis Weihnachten über ein Jahr
das Pfund (= 180 Heller) den Bürgern um U/2 Heller, Auswärtigen aber
um 2 Heller wöchentlich leihen sollten, was einem Zinsfuß von 41,7 resp.
55'/2 Prozent entspricht.
Die ersten Anlehensschuldner der Frankfurter Kapitalisten sind die benach-
barten Dynasten von Hanau, Falkenstein, Eppstein, Cronberg, der Abt von
Fulda und bei Gelegenheit der hiesigen Reichs- und Wahltage die deutschen
Kaiser und Kurfürsten gewesen. Im Jahre 1254 verpfändet Ulrich von Münzen-
berg dem Frankfurter Schultheißen für 20 Cölnische Mark seinen Hof zu
Preungesheim, vor 1275 die Falkensteiner den Erben des hiesigen Bürgers
Siegfried von Gisenheim das Dorf Griesheim. Im Jahre 1305 ist der Erzbischof
von Mainz, 1309 — 25 wiederholt der Abt von Fulda Schuldner seines Frank-
furter Wirtes und anderer. Jakob Knoblauch und Heinrich von Holzhausen
*) U.-Bch. I No. 407.
Lfd.
No.
Erste Letzte .j. u
Erwähnung "*'K
N .i m e
„ Höchste
Handelszweig
Steuer
Ver-
mögen
Pfd. hl.
l'ld. hl.
459
1424
1460 Fr. Contze vom Stege auf dem Markt, 1446
Münzmeister
Krämer 7
1000
460
1425
1437 Jakob von Stetten (Steden) gen. Gruwel
Tuch
461
1425
fl470 Johann von Stetten, Handlungsdiener der
Meuting, 1426 nach Augsburg
462
1425
1480 Lp. Schöff Johann von Glauburg im Glauburger
(Nürnberger) Hof, 1474 junger, 1480
alter Bürgermeister
fraglich 30
4500
463
1426
1443 Fr. Clese Sossenheimer neben dem Kaufhaus
Tuch
464
1426
1440 Hans Lorber, Neukräm, Gesellschafter des
Peter von .Marburg gen. Lump
465
142h
-j-1468 Ld. Jeckel Heller I zur Viole hinter d. Römer
Gadenmann 25
6000 g
46h
1433
tl4h6 Ld. und sein Bruder Henne Heller des Rats,
genannt Hellerhenne, zur goldenen Rose,
kinderlos
21
4000 g
467
1426
1464
Wigel von Ockstadt, Handelsdiener des
Johann v. Holzhausen 111 zu Lichtenstein
468
14. h
1430
Hans Rosemann, 1430 bei Hammelburg
berauht
Krämer
46«)
1427
1468 Johannes vom Stege
Krämer
470
1427
Friedrich vom Stege
Krämer
471
1428
144h Steffan Scherff in der Weinrebe, Münz-
meister, später in Utrecht
Fidelmetalle
4 2
1429
1462 Hermann Grußer in der Krämergasse neben
der Reuß, Sohn der Katrine von Birgel
Krämer 25
4000
473
1 129
fl45l
Johann von Dorfeiden (Dorfekler) in der
alten Apotheke (Markt 36), verheiratet
mit Dinchen Fisch, von .Mainz
Gadenmann
1 2( N H Ig
474
1428
fl459
Ld. Schöff Johann Rorbach 11 im Augsburger
(Wixhäuser) Hof, kinderlos, 1448 junger
und 1458 alter Bürgermeister, und sein
Bruder
Tuch
und
Wolle
10001 Ig
475
142'»
i-1171
Ld, Schöff Heinrich Rorbach 1 im Haus zum
jungen Frosch u. I.aneck, I4(>4 junger
und 14hS alter Bürgermeister, Eidamdes
Ulrich von Werstadt gen. Schelm
104
18000g
476
1429
-j-1450
Lp.
Hcrt Weiß zum Kranich
Pferde
477
1430
Ulrich Urban von München, Roßtäuscher
Pferde
478
1430
1466
Henne Hüne (Honne) von Altheim, zum
Eber in der Fahrgasse
1
150
hatten 1331 nicht weniger wie 4000 Pfund Heller von Kaiser Ludwig zu fordern
und im Jahre 1349 ließ sich Kaiser Karl IV. von Jakob Knoblauch und Siegfried
Frosch 1200 Mark Silber als Teil der 20,000 Mark, welche er an den Gegen-
könig Günther von Schwarzburg für dessen Verzicht auf den Thron zu zahlen
hatte, gegen goldene und silberne Pfänder auf acht Wochen vorschießen.
Ende Juni 1376 betrugen die hiesigen Schulden des Kaisers Karl IV. nicht
weniger wie 10,000 Gulden.
Die größte von mir bisher ermittelte Forderung eines Frankfurters aus dem
14. Jahrhundert belief sich auf 8000 Mark Silber gleich 12000 Goldgulden,
welche Summe der aristokratische Goldschmied und Geldwechsler Jakob Lentzel
zum alten Burggrafen um 1380 von dem Markgrafen Friedrich von Meißen, der
Stadt Eisenach und den Gebrüdern Eckhard und Konrad von Elkerhausen zu
fordern hatte. Gegen das Jahr 1400 machte der von Nürnberg hierher über-
gesiedelte Kapitalist Fritz Hofmann als Gläubiger der Stadt Metz viel von
sich reden.
Während des 14. Jahrhunderts hat es in Frankfurt eine stattliche Anzahl
von Bürgern gegeben, welche über große Kapitalien verfügten und diese in zu-
nehmendem Maße bei Städten und Fürsten in Leibrenten und kündbaren Obli-
gationen angelegt hatten. In dem Nachlaß der 1336 verstorbenen Katharina
von Wanebach befanden sich 180 Mark Geldrenten und ein Barbestand von über
2000 Pfund Hellern. Der Stifter des Katharinenklosters, Wiker Frosch, erwähnt in
seinem zweiten Schenkungsbrief von 1359 unter anderem 300 Goldgulden
Jahresrenten, welche er gegen Zahlung eines Kapitals von 4500 fl. (fast 7 Prozent)
bei der Stadt und auf Bürgerhäusern erkauft hatte, und im folgenden Jahr eine
Jahresrente von 100 Goldgulden auf der Stadt Wertheim. Der große Stadt-
schultheiß Siegfried von Marburg zum Paradies, f 1386, besaß z. B. an Jahres-
renten 50 Gulden auf der Stadt Würzburg, 100 fl.
auf Marburg, 50 fl. auf Kreuznach, 50 fl. auf dem .^V-1 ^Jv_
Hanauer Land, 100 fl. Anteil an den Zollerträg- .JA
nissen zu Oppenheim und Germersheim. Aus jfiKliPiSPK
dem Vergleich, welchen die bankrotte Stadt Jp|
Wetzlar 1382 mit ihren Anlehensgläubigern ab- MMBspfiS ~di>
schloß, ist zu ersehen, daß die Frankfurter
Kapitalisten an der Gesamtschuld von 78,848 Vs fl. ng Kg .
mit 23,180 fl. beteiligt waren. Noch viel größer
war die Verschuldung der freien Stadt Mainz
bei ihnen. Johann von Holzhausen III. zu Lichten- y
stein hatte 1435 von ihr ein Kapital von 5340 fl. "^^^=-r"
zu fordern, welches mit 267 fl. zu verzinsen stadtsiegei von ia%.
199
Lfd.
No.
Erste Letzte
Erwähnung
- '- Na in e
Handelszweig
iöchste
Steuer
Ver-
mögen
l'iil.lil.
Pfd. hl.
479
1430
+ 1455 Lp. Wilhelm von Caldenburg der Jüngere zum
Affen in der Mainzergasse und sein
10
1500
480
Lp. Handelsdiener Clas Zingell
481
1431
Peter von Auwe, Roßtäuscher
Pferde
482
1431
1462 Henne Gipel (Gipelhenne) zur hohen Eiche
neben Landeck, Sohn des Siegfried von
Eschborn, Leinwänder
Leinwand
r 5
ISO
4S3
1432
1465 Henne Herdan (Herden) gen. Komelhenne
im Haus Kleinbraunfels beim Krautmarkt
Krämer
16
2403
484
1432
+ 1467 Fr.
1
Schöff Eberhard Budener (Buttener) am
Brückhof, Besitzer der alten Münze
neben dem roten Haus auf dem Markt,
1465 alter Bürgermeister, v. Friedberg(?)
Gadenmann
20
3000
485
1432
1462 Reinhard v. Rumpenheim im Sack (Neu-
gasse), Heile Scherers Eidam
Krämer
49' s
8000
486
1432
1440 Henne von Lynden im Kaufhaus
Krämer
487
1432
Bechtold Fußstad
Krämer
488
1432
Contze Gele von Marburg
Krämer
489
1432
1476+ ; Henne Scheffer (Schefferhenne) zur
hängenden Hand in der Saalgasse, von
Butzbach
Krämer
3' i
500
490
1432
Peter Knebel von Oppenheim
Krämer
491
1432
Clas Wolfard
Krämer
492
1432
Thomas von Straßburg, Roßtäuscher
Pierde
493
1432
Ulrich Schadewyn. Roßtäuscher
Pferde
494
1432
Wigel Schade, Hühnermenger
495
1432
Henne Crutzmann von Heyne, Leinwänder
Leinwand
496
1432
1475 Fr. Goldschmied Peter Dirmstein im Lands-
berg beim Liebfrauenberg
Edelmetalle
.V i
500
497
1433
Eberhard von Waldorf von Neumagen
Krämer
498
1433
1462 Henne Stedefelder zum Sperber
Wein
2'/i
380
499
1433
1474+ Peter Kreie (Kreich) gen. Wincke. von
Friedberg
500
1434
+ 1452 Fr. Contze Niclas gen. Steinmetz zum Uliner,
Römerberg 30, Schwager des Wolf Blum,
von Büdingen
Haringe
501
1434
+ 1468 Lp. Brand Knoblauch zum Bären, Töngesgasse,
Sohn des Brand K. zum Brüssel; 14bl
sein Handelsdiener Johannes genannt
502
1434
+ 1460 Ld. Schöff Johann Hane (Hayne) gen. Rauch-
fässel, 1439 und 1445 junger, 1450 alter
Bürgermeister
200
war. Sein Vater, Johann II, war so reich, daß er bei sechs Kindern jedem
eine Aussteuer von 1200 fl. geben und 2000 fl. zu frommen Zwecken stiften
konnte. Der höchste Steuerzahler des 14. Jahrhunderts, der Weinhändler Brune
zum Brunfels, welcher 1366 300 Pfund Heller zu entrichten hatte, wird ein
Vermögen von etwa 45,000 Pfund besessen haben.
§7. Der Zeitraum von 1400 — 1500. Die Ansicht, als ob sich Frank-
furt auch im 15. Jahrhundert stetig weiter entwickelt habe, ist eine irrige. Es
ist von dem allgemeinen Rückgang unseres Vaterlandes nicht verschont ge-
blieben. Von den mancherlei äußeren und inneren Ursachen sei hier nur der
Verfall der deutschen Wolltuchweberei erwähnt, welcher die Verarmung breiter
Volksschichten herbeiführte. Allerdings hatten größere Städte mit zahlreichen
gewerblichen Betriebsarten, so z. B. unsere Vaterstadt, unter diesem Verfall
nicht in dem gleichen Maße zu leiden, wie die zahlreichen kleineren Weber-
städtchen, deren Blüte dauernd vernichtet war. Welch' erschreckenden Rückgang
weist beispielsweise das Städtchen Butzbach seit der Mitte des 15. Jahrhunderts
auf! Und unsere alten Eidgenossen in der Wetterau, die Reichsstädte Friedberg,
Wetzlar und Gelnhausen traten immer mehr an Bedeutung hinter ihrem
Oberhaupt Frankfurt zurück, wohin ihre besten Familien übersiedelten. Eine
Stadt nach der anderen geriet in Zahlungsschwierigkeiten und wurde von ihren
Gläubigern bedrängt. Wetzlar, welches bereits im Jahre 1382 eine Schuldenlast
von 78,8481;,2 fl aufzuweisen hatte, kam im ganzen folgenden Jahrhundert nicht
aus der Reichsacht und aus den damit zusammenhängenden Pfändungen und Ver-
folgungen seiner Bürger heraus. Die Stadt Fulda mit ihrem Abt, Marburg
a. d. Lahn, Alsfeld, die Stadt Wertheim am Main und ihre Grafen, seit 1426 die
freie Stadt Mainz, deren Schuldenlast 450000 Pfd. Heller betrug, 1450 Mühlhausen
in Thüringen und kurz nach 1500 die alte thüringische Handelshauptstadt
Erfurt werden uns als säumige oder gar zahlungsunfähige Schuldner genannt.
Unser besonderes Interesse beansprucht das traurige Schicksal der benachbarten
freien Stadt Mainz, welche im Jahre 1462 durch Verrat in die Hände des von
ihr nicht anerkannten neuen Erzbischofs Adolf von Nassau fiel und dadurch
außer ihrem Kredit auch ihre Selbständigkeit verlor.
Frankfurt hat die ihm durch die Cronberger Niederlage und ihre Folgen
auferlegte schwere Prüfungszeit glänzend überstanden. Die Finanzkraft der
Bürger und der städtische Kredit waren derart erstarkt, daß die zu zahlenden
Sühne- und Auslösungsgelder und sonstigen Kosten im Betrage von über 100,000
Gulden ohne Zahlungsstockung aufgebracht werden konnten. Noch im Laufe
des Unglücksjahres 1389 erhielten die beiden Pfalzgrafen bei Rhein den Anteil
der Stadt an der Auslösungssumme von 60,000 Gulden für die Gefangenen und
am 1. Mai 1394 erfolgte pünktlich die letzte Ratenzahlung von 12,000 fl auf
201
Lfd.
No.
1 rste Letzte
Erwähnung
i. N
503
1434
+1484
Fr.
504
505
50b
1434
1434
1434
1445
1462
1463
Fr.
507
1434
1475t
Fr.
508
1434
+ 1480
Lp.
50g
1434
+ 1459
Fr.
>lo 1434 1 475+ Ld.
1435
1 435
14ö2 Fr.
+ 1441 Lp,
513
1 435
1440
Ld
514
1 435
515
1435
I4h2
Fr
516
1435
1462
517
1435
1455
518
1 435
1447
519
1436
520
1 I3d
+ 1473
Fr
Conrad von Hülshofen gen. Malterbrod
der Junge, Ratmann
Henne von Aldenstadt, Sohn des Jost
Peter Sure von Königstäden
Nikolaus Maselhard von Urnstadt, Hand-
lungsdiener des Johann Rorbach
Steffan Schmidt der Alte zum Einhorn,
Barfüßergasse, von Miltenberg (Würz-
burg?)
Heinrieh Weiß zum Weißen auf dem Korn-
markt, 1446, 1453, 1462 und MbS junger
Bürgermeister
Jakob Geuch oder Jeueh in der Krämer-
gasse, Eidam des Johannes Leidermann
zum eisernen Hut, Chef einer großen
Handelsgesellschaft
Schöff Johann Großjohann zu Haus Weins-
berg, große Sandgasse 11. 1460 junger
Bürgermeister, von Friedberg, und seine
Gesellschaft
Conrad Bart, verheiratet mit Christine
Lenung
Schöff Walter v. Schwarzenberg der Junge,
später der Alte, am Kornmarkt, 1440
und 1451 junger, 1459 und 1471 alter
Bürgermeister
Crafft Feldener von Cronberg zur Viole,
Sohn des Heinze
Heinrich Fürstenau
Conrad (Contze) Apotheker beim goldnen
Haupt (Kopfapotheke)
Johann Apotheker im Eckhaus zum Engel,
Sohn des Matthias
Johann Altenlotz von Biedenkopf
Heinz von llbenstadt
Rule von Münzenberg
Nikiaus Uffsteiner (Offstender i im alten
Guldenschaf und Hut auf dem Markt, von
Oppenheim, zugleich Stadtschreiber,
Eidam des Gärtners Hartmut Blum des
Rats: 1462 sein Buchhalter (Schreiher)
Johannes Heller
Höchste Ver-
Handelszweie , o*
s Steuer mögen
Pici. hl. Pfd. hl.
Krämer 15' i 2800
Krämer
Krämer
Tuch 65 10000
Tuch 31 g 5000 g
7 1000
36' , 8000 g
Gadenmann 21 ' .■ 3600
1 2a :, 2000
Apotheker
Fische
Krämer
Spezereien 65' » 26000;
202
die Kriegsentschädigung von 73,000 Fl. Eine solche Abwicklung wäre nicht
denkbar gewesen, wenn sich nicht Bürgerschaft und Rat gegenseitig großes
Vertrauen entgegengebracht und über gemeinsame Maßnahmen geeinigt hätten.
Ohne Murren wurden die fast alljährlich ausgeschriebenen direkten Steuern
und die neu eingeführten oder erhöhten Verbrauchsabgaben ertragen und ein-
mütig der Kampf mit der „Pfaffheit", das ist der Geistlichkeit, aufgenommen,
welche allein Befreiung von den allgemeinen Lasten beanspruchte. Glücklicher-
weise waren die Zeiten bis zum Jahr 1400 für Handel und Gewerbe recht
günstig, das Jahr 1397 sogar vorzüglich. Allein die Einnahmen aus der sog.
Niederlage, dem Einfuhrzoll für Wein, erbrachten 6076 Pfd. Heller.
.Mit Beginn des 15. Jahrhunderts änderte sich diese glückliche Lage wesent-
lich. Die allgemeine Unsicherheit erreichte ihren Höhepunkt, die Beraubungen
der Meßfremden und der hiesigen Kaufleute, die Fehden und Zollstreitigkeiten
nahmen kein Ende. Das Meßgeschäft wurde immer schlechter, die Einnahmen
hieraus flössen für die Bürgerschaft und den Stadtsäckel immer spärlicher.
Gerade diejenigen Reichsstädte, welche in erster Linie für den Frankfurter
Handel in Betracht kamen, Nürnberg, Cöln und Straßburg, führten mit Frank-
furt jahrelange Zollkriege und suchten ihren Forderungen durch allgemeine
Handelsverbote oder wenigstens durch Besuchsverbote der Messen Nachdruck
zu verleihen.
Auch die Verhängung der Reichsacht über einzelne Städte, wie Wetzlar.
Butzbach, Aachen, Lüneburg, und über ganze Städtegruppen, wie die braban-
tischen und holländischen, verursachte jahrelange empfindliche Störungen der
Handelsbeziehungen. Ihre Bürger erhielten kein sicheres Geleit und alle die-
jenigen, welche mit ihnen Handelsgemeinschaft pflegten, waren jeder Gewalt-
tätigkeit preisgegeben.*) Die durch diese Schwierigkeiten hervorgerufenen
Verhandlungen sind aber die wichtigsten Quellen für die Geschichte des
damaligen Frankfurter Handels. Es ist eine traurige Wahrheit, daß wir oft nur
durch die erfolgten Beraubungen über die Namen der Kaufleute und ihre
Handelswaren unterrichtet werden.
Immerhin war neben diesen mannigfachen äußeren Hindernissen, welche
in ähnlicher Weise bereits im vorhergehenden Jahrhundert bestanden hatten,
der innere wirtschaftliche Verfall das ausschlaggebende Moment. Die Zahl der
Mitglieder des Wollweberhandwerks sank von etwa 272 im Jahre 1387 auf
115 im Jahr 1440 und auf 41 im Jahr 1495.**) Die früher so geschätzten Frank-
furter Wolltuche verschwanden allmählich im deutschen Großhandel und die
zahlreichen brotlos gewordenen Wollweber mußten sich anderen Erwerbs-
*) Siehe oben beim Meßhandel S. 46—48.
**) Fromm, Textilgewerbe, Archiv, III. Folge, Bd. 6, S. 75.
Lfd.
No.
Erste Letzte .J. u
Erwähnung *'5
Höchste Ver-
Handelszweig steuer mögen
529
530
531
532
533
534
535
536
537
Pfd. hl. Pfd. hl
1436 1462
522
1436
1470
523
1438
524
1438
1 465
Ld
525
1439
fl460
Fr
526
1439
527
1439
1462f
Fr.
528 1439 f!468 Fr.
1445
1462
1439
1440
1440
1440
1440
1440
1440
1440
1440
1470
1462
1462
Lp.
1475
fl501
Fr.
538
1440
1464t
539
1 140
1468 Lp.
540
1440
541
1440
1462 Fr.
Niklas Jaeger auf dem Kornmarkt, von
Darmstadt, zuerst Schneider, 1454 Ge-
sellschafter des Heinrich Rorbach und
des Jakob Geuch
Fndres Salman, Paternostermacher
Otto von Koburg
Rudolf von Schönberg
Henne Bacherach der Jüngere, Eidam und
Gesellschafter des Steffanshenne, Ge-
wandschneider
Jost Schmaltz
Heinrich Wackerwaldt der Junge aus
Peterweil, Gewandschneider
Henne Incus zu Kleinwolkenburg auf dem
Krautmarkt, Eidam des Claus von
Rückingen, von Mainz; sein Handels-
diener Peter Steinmetz
Henne Weiß der Junge, Sohn des Henne
Clese Thomas in der Steingasse
Johannes zum Engel, siehe auch No. 516
Claus Mersefeld der Alte zu Hanau (Mohren-
kopf) hinter dem Lämmchen
Endres Paternoster auf dem Kornmarkt
Thomas StrußamFürsten eck, vonRotenburg
Johann Freitag im Geldhaus, Sohn des
Heinrich, später Schreiber im Landeck
Johannes Wolf zum Stern, Neukräm
Claus Scheid der Alte zum Frauentürlein
neben dem Braunfels, zuerst Wollweber,
Sohn des Conrad, Chef einer großen
Handelsgesellschaft (Heinrich Rorbach,
Jakob Degenhard und andere]
Johannes Becht (Bechtenhenne) auf dem
Komma rkt.Gesellse ha ter des Henne Faut
Schöff Peter von Marburg zum Paradies
gen. Lump, Sohn des Peter, 1441, 1449,
und 1455 alter Bürgermeister
Hans Baue, Sohn des Apothekers Heinz
Baue im Schwan am Eck der Neukräm
Jobannes Apotheker zum (neuen ) Gulden-
schaf, Markt 46, Sohn des Ulrich Apo-
theker (1409); siehe auch No. 614
Kölnische
Sahnen
später
Tuch
Eisenkrämer
Wollhändler
Tuch
Tuch
I9s/4 3000
Krämer
3' •_■
500
Rosenkränze
4:1 ,
700
Krämer
3'/«
500
4'/a
Farbwaren
Fischwerl«
Wein
66g
20000
9 Vs
1400
Apo-
theker
zweigen zuwenden. Manchen gelang es, sich zu Handelsleuten emporzuarbeiten,
welche dann vornehmlich- mit fremden Tuchen oder mit den bisher von der
Zunft beschafften Farbstoffen und mit Rohwolle selbständige Geschäfte machten.
So entwickelten sich aus den Trümmern absterbender Handwerke neue Handels-
zweige.
Eine Reihe von Ereignissen haben zu dem Niedergang dieses wichtigen ein-
heimischen Gewerbes zusammengewirkt. In erster Linie dürfte das Empor-
kommen der Baumwollweberei in Oberdeutschland (Augsburger Fardel) und
zugleich in Belgien und am Niederrhein, welche billige und geschmackvolle
Ware lieferte, in die Wagschale fallen. Sie bot in diesen Gegenden einigen
Ersatz für die Wollweberei und kam auch in Frankfurt in den Jahren 1420 bis
1430 rasch in Aufnahme. Ein weiterer Grund war die Masseneinfuhr von
feineren englischen (lundischen) und namentlich von südbelgischen Tuchen,
welche von dem Zeitgeschmack der gröberen deutschen Ware vorgezogen
wurden. Die Versorgung unseres Vaterlandes mit Tuch ging damals aus den
Händen seiner zahlreichen Wollweber in diejenigen weniger Großkaufleute
über, welche die fremden Tuche in großen Partien einführten und den ganzen
Handel mit ihren Kapitalien zu monopolisieren wußten. Je mehr der ge-
werbliche Mittelstand sank, desto mehr entwickelte sich ein selbständiger
reicher Handelsstand. Die glückliche wirtschaftliche Zusammensetzung der
Bevölkerung verlor sich immer mehr und neben erschreckender Armut glänzte
großer Reichtum. In der Krämergasse, der belebtesten Geschäftsstraße der Altstadt,
stand der von dem Großkaufmann Johann von Meiern erbaute steinerne Pracht-
bau gegenüber wüsten, verlassenen Häusern. Die Bevölkerung hatte erheblich
nachgelassen und wies im Jahre 1475 nur 2513 Steuerzahler gegen 3340 im
Jahr 1389, also ein Viertel weniger auf; die alten und die neuen Gaden waren
verfallen, ja selbst die zwei Eckhäuser am Eingang zur Schirn, das rote Haus
und das Neuhaus, standen zeitweise wüst und unbewohnt. Die Besitzer konnten
und wollten vielfach nicht mehr die auf ihren Häusern ruhenden, unablösbaren
Zinsen der Geistlichkeit entrichten und ließen sie lieber leer stehen. Wenngleich
der Rat 1470 strenge Vorschriften wegen Aufbauung der Häuser erließ, so stieg
doch die Zahl der leeren und verfallenen Gebäude in der Ober- und Nieder-
stadt auf beinahe zweihundert unter fünfzehnhundert.
In diesen schweren Zeiten hat sich die in den Händen der Patrizier
liegende Leitung der Stadt durch ihre Vorsicht, Sparsamkeit und Klugheit
glänzend bewährt und verdient die größte Bewunderung. Trotz der von der
Cronberger Niederlage noch zurückgebliebenen Schuldenlast wußte sie seit
1429 über dreißig Jahre lang ohne Erhebung direkter Steuern Haus zu halten
und griff nur bei besonders dringenden Anlässen, so im Jahr 1462, da infolge
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Lid.
No.
Erste j Letzte - ^
i-S.Sl Name
Erwähnung _' n
Handelszweig
Höchste
Steuer
Ver-
mögen
l'fu. hl
Pfd. hl.
542
1 WO
Siegfried Heilbacher
Krämer
543
1440
Arnold Fogel
Krämer
544
1440
1462
Peter Schaub (Scheibelin) im Colmann am
Eck der Höllgasse
Krämer
3
450
545
1 140
1462t
Johannes Mann in der Krämergasse neben
dem Colmann
Krämer
3'
500
546
1440
Sipenhenne
Krämer
547
1440
1475f 1
■r. Goldschmied Glas (Cleschen) Engelender
gen. Guldenlöw, Sohn des Peter, zum
Selzer auf dem Römerberg gegenüber
dem Engel, Wardein und Münzmeister
Edelmetalle
10' •■
1600
548
1440
1 483
Johann von Königstein zur Weinrebe,
Töngesgasse 61, Eidam des Krämers
Heinrich v. Odernheim, Gesellschafter
des Jakob Geuch und des Heinrich
Rorbach
544
1440
Leonhard Heile
1
550
1440
Jörg Halde
Roß-
551
1 110
Jost Preungesheimer
täuscher
552
1440
Hans Edelmann
553
1440
1479 1
"r. Cleßchen von Sickenhofen bei der Brücke
und sein Handelsdiener
Krämer
554
1 110
1
*r. Heintze von Sickenhofen
555
1 110
1476
Henne von Gelre (Geldern) und sein
556
1470
Bruder Lorenz von Gelre der Jüngere im
Neuhaus auf dem Markt
Krämer
7' !
1100
des Mainzer Bistumsstreites fast alle Zolleinnahmen ausgefallen waren, und im
Jahr 1475 wegen Hülfeleistung bei der Belagerung von Neuß, zu dieser Steuer
als äußerstem Mittel. Dabei brachte es die Stadtverwaltung noch fertig, die
Kriegsschulden von 1389 im Laufe der folgenden fünfzig Jahre fast ganz zu
tilgen und eine Reihe kostspieliger, öffentlicher Bauten, wie das neue Rathaus
zum Römer, das Leinwandhaus, die Stadtwage, Mehlwage, Eisenwage, den
Eschenheimer Turm und andere Festungsbauten herzustellen. Der Erfolg war
namentlich dem Umstand zu verdanken, daß man bei Geldbedarf möglichst
nicht fest verzinsliche, durch die Stadt rückzuzahlende Anlehen aufnahm,
sondern sich durch Übernahme von Leibrenten, sogenannten Leibgedingen,
die regelmäßig 10 Prozent des empfangenen Kapitals ausmachten, Geld ver-
schaffte; während so im Jahre 1407 19,276 Gulden für Leibgedinge und
1071 Gulden Anlehenszinsen zu zahlen waren, hatte sich der Betrag der
ersteren bis 1448 auf 3017 Gulden, der Betrag der letzteren auf 195 Gulden
ermäßigt. Seit dem Jahr 1500 ist der städtische Etat meist nur mit einigen
hundert Gulden für Leibgedinge und mit fast gar keinen Anleihezinsen be-
lastet gewesen. Im Unglücksjahr 154d beliefen sich letztere auf 60 Gulden!
Von da ab sollte es allerdings ganz anders werden.
Die vorzügliche Verwaltung der Stadt ist großenteils dem starken Anteil
zu verdanken, welchen erfahrene Kaufleute als Ratsmitglieder und Bürger-
meister an ihr genommen haben. Diese wichtige Tatsache ist insofern von
der bisherigen Geschichtsschreibung ganz übersehen worden, als man nicht
beachtete, daß die Patriziergesellschaft Frauenstein damals eine Kaufmanns-
gesellschaft gewesen ist und auch die vornehmere Patriziergesellschaft Alt-
Limpurg zahlreiche Großkaufleute zu ihren Mitgliedern zählte. Ich glaube
den vollen Beweis für diese Tatsache in dem nebenstehenden, genauen Ver-
zeichnis erbracht zu haben. Gleichwie in Augsburg befand sich auch hier
fast in jedem Jahr ein Kaufmann unter den Bürgermeistern. In den Jahren
1411, 1412, 1432, 1440, 1441, 1447, 1465, 1471, 1477, 1482, 1483, 1486, 1488, 1513,
1514, 1520 und ebenso wiederholt in der Folgezeit waren sogar beide Bürger-
meister Kaufleute. Im Ganzen haben sich unter den 207 Bürgermeistern des
15. Jahrhunderts wenigstens 70 Kaufleute und 7 Handwerker befunden. Der Ruf
unserer Vaterstadt in Deutschland muß im 15. Jahrhundert, da allenthalben
die Reichsstädte sich in Finanznöten befanden, ein ausgezeichneter gewesen
sein. An ihre gefüllte Kasse wurde manches Ansinnen um Gewährung von
Darlehen gestellt und manches gute Faß Naumburger oder Einbecker Bier
wanderte als Dank für die Erfüllung der Bitte an den hiesigen Rat.
Je mehr sich die allgemeine, wirtschaftliche Lage der Bevölkerung ver-
schlechterte, um so mehr mußte die hiesige Kaufmannschaft und die erhebliche
Erste Letzte
Erwähnung
Handelszweig
Höchste
Steuer
Ver-
mögen
557 1442
558
1442
559
1443
I4(.2
560
1443
1483
Lp
561
1444
1 463
Lei
562
1445
f 1 457
Fr
563
1445
1455
Fr
564
1455
1488f
Fr
565 1445 fl475 Ld.
566 1445 1462f
567
1446
1457
568
1447
|1473
Lp
569
1447
1464
570
1148
147S
571
1461
572
1448
1475
573
1448
tI4'M
Venedig
Fr
574
1 HS
1461
Lp
Contz Lieber in der Eisenwage in der
Fahrgasse und sein Bruder
Heinrich Licher
Erasmus Pyle (Pfyle, Fülle, Filius?) im
Rotenstein neben dem alten Rathof, von
Massenheim
Clas von Breidenbach am Kornmarkt, von
Gelnhausen
Peter Ugelheimer der Alte zum Ochsen
in der Fahrgasse, Eidam des Wolf
Blum des Alten, Teilhaber der Blumen-
gesellschaft ; seine Witwe Agnes
Hans Bromm I zum Wetterhahn in der
Mainzergasse; seine zweite Frau
Katharina von Gelre 1475f
Lucas Comes (Komans, Comens), und sein
Bruder
Caspar Comes der Ältere zur Kanne in der
Mainzergasse, 1460 Bürger, Söhne des
Seidenstickers Johann Comens von Neu-
magen ( 1431 )
H en n e St ef f an ( St effanshenne) zum goldenen
Kopf in der Sandgasse, von Bingen,
Eidam des Kaufmanns Johann Eck des
Rats, 1451 Bürger
Clas Rüdiger, Gewandschneider unter den
Tuchgaden
Appel Hattenbach, macht Geschäfte in Metz
Henne Stralcnberg, Sohn des Jakob
Henne Schick zum Holderbaum in der
Bendergasse (No. 25)
Johann Grünwald am Liebfrauenberg und
Heinrich Bender zum Riesen, Schnur-
g;isse 4b, auch Gebrüder Bender zum
Riesen genannt, vermutlich Schwäger
Caspar Blum, Sohn des Wolf Blum des
Alten, 1475 zu Landau, und sein Bruder
der Schöffe Georg Blum zum Lämmchen,
Eidam des Steffanshenne, 1464 junger,
1474 und 1481 alter Bürgermeister
Patd Hengsberg neben Rüstenberg in der
Mainzergasse, von Bingen
Pfd. hl. Pid. hl
2' , 400
Krämer 3 500
!4 2000
Groß-
händler
Cölnische
Salmen
28' j 4500
Tuch
723/<
15000
Tuch
l'/t
200
Wein
13'/.
2000
Stock-
17
3000
ische und
Wein
Groß-
händler
42
10000
Wein
Zunahme ihrer Geschäftsbeziehungen hervortreten. Immer weniger waren die
einzelnen Zünfte in der Lage, im Interesse ihrer Mitglieder den Einkauf ihrer
Rohstoffe und den Verkauf ihrer gebrauchsfertigen Erzeugnisse ohne den
preissteigernden Zwischenhändler selbst in der Hand zu behalten. Viele
Handelszweige begannen damals zuerst sich aus den Fesseln der verfallenden
Gewerbe zu befreien und selbständig zu machen, wie der Handel mit Roh-
wolle, Färb- und Gerbstoffen, Pelzen, Leder, Eisen, Holz, Juwelen. Wieder
andere, bereits bestehende Handelszweige nahmen derart zu, daß sich einzelne
Artikel zu neuen selbständigen Geschäftsarten abzweigten, so aus dem Tuch-
handel der Seidenhandel, aus dem Spezereihandel derjenige mit Apotheker-
waren. Neben den bequemen Nahverkehr der selbstverkaufenden Handwerker
und Krämer trat immer mehr der kostspielige, große Kapitalien beanspruchende
Fernverkehr. Die persönliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Einzel-
kaufmannes genügte hierzu nicht mehr: es bedurfte vereinter Kräfte. Die
charakteristische Handelsbetriebsform des 15. Jahrhunderts ist die Handels-
gesellschaft, in welcher die Tätigkeit und das Kapital mehrerer Personen zur
Erzielung eines gemeinschaftlichen Gewinnes vereinigt waren. Meistens,
wenngleich nicht immer, waren die Teilhaber Blutsverwandte oder Ver-
schwägerte.
In Frankfurt hat es eine stattliche Anzahl von Handelsgesellschaften gegeben,
von welchen bisher nur wenige bekannt geworden sind. Namentlich ist das von
Professor Bücher gegebene Verzeichnis*) ganz unvollständig und mit den daran
geknüpften Bemerkungen geeignet, ein ganz falsches Bild von dem Frankfurter
Handel zu geben. Wir hören nichts von dem aristokratischen Weinhändler Johann
Kempe und seinem Eidam Henne Frosch, von den Fischhändlern Heinz Mirre und
Henne von Lammsheim, von den Brüdern Lucas und Caspar Comens, der Uff steiner-
Gesellschaft, von der großen Handelsgesellschaft der Claus Scheid'schen Familien-
angehörigen, von den Gesellschaften der Schmidt, Grünberger, Wolff, Tiermeyer,
Martorff, Kellner, Niclasgen. Steinmetz, welche alle keine kleinen Kaufleute, sondern
kapitalkräftige Großkaufleute und Mitglieder der Patriziergesellschaften gewesen
sind. Alle diese hatten ihre Handelsdiener, Buchhalter (Schreiber), ständigen Ver-
treter (Faktoren) und Warenr.iederlagen an den größeren Handelsplätzen und
vielfach auch auswärtige Gesellschafter.
Was die soziale Stellung der Kaufleute betrifft, so war sie die gleiche, wie
im 14. Jahrhundert. Sie kann jetzt leichter festgestellt werden, da verschiedene
Patriziergesellschaften vorhanden sind, welchen die Mehrzahl von ihnen an-
gehört hat. Insbesondere war die Gesellschaft Frauenstein nichts anderes wie
die Standesvereinigung der Gadenleute und einiger anderer Kaufleute, ver-
*) Bevölkerungsstatistik S. 245 und 246.
Lid.
No.
Erste Letzte
Erwähnung
nt; ., u , , Höchste
~.2i \ a in e Handelszweig „,
« n Steuer
B, | |
Ver-
mögen
Pid. hl.
Pf .hl.
575
1448
Peter Blarock zum Krachbein in der
Fahrgasse; siehe auch No. 689 Krämer?
576
1448
1462 Heinrich Fronhofer
577
1448
-j-1499 Ld. Schöff Bechtold Heller im roten Haus auf
dem Markt (No. 13), spater auf dem
Kornmarkt, Sohn des Jeckel und Eidam
des Wolf Blum des Alten, 1471 junger,
Tuch-
1483 alter Bürgermeister
händler
84
13000
578
1448
-f-1465 Lp. Claus von Rückingen II. auf dem Korn-
markt zum Falken, Eidam des Gaden-
mannes Johannes Dorfelder
574
1448
1489 Ld. Münzmeister Erwin vom Stege. Nachfolger
seines Vaters Conz Edelmetalle
61
10000
580
1448
1479 Ld.
Wilhelm Apotheker gen. von Schönberg
der Junge, 1469 Oberstrichter
24'/«
4000
581
1450
1468f Fr.
Johann von Steinheim gen. Steinheimer
beim Haus Rotenstein am Eck der Höll-
Apotheker
gasse (spätere Hirschapotheke)
l'/.o
200
582
1449
+ 1473 Fr. Heinrich Degen (Tegen) zum Burggrafen
in der Krämergasse (Markt 34), Teil-
haber der Blumengesellschaft
I61 i
3000
583
1451
1482 Fr. Walter von Grünberg gen. Grünberger Großhändler
584
1451
1462+ Fr. HansForkauf von GelnhausenzurSchmitte,
Neukräm, Sohn des Peter
585
1453
1483 Johann Pferrer (Pherner) genannt Gipel-
henne
586
1453
f 1474 Lp. Claus Stalburg des Rats, der Ältere, auf
dem Kornmarkt, und sein Bruder
Groß-
händler
153
23000
587
1457
+ 1484 Ld. Crafft Stalburg des Rats im Brommschen
kd'K Haus zum Wetterhahn in der Mainzer-
ohne d.
Ge-
schult
gasse
158
24000
588
1454
1457 Wilhelm Peters Krämer
589
1454
1490 Fr. Wilhelm Leydermann in der Fahrgasse
beim Nußbaum, Sohn des Henne, und
seine Gesellschaft Gadenmann
3»/»
600
590
1454
fltS4 Fr. Johann von Meiern I zum Bornfleck (stei-
nernes Haus) auf dem Markt, aus Cöln,
Eidam des Gadenmannes Johann Dor-
felder; seine Handelsgesellschaft hier
und in Cöln Tuchhändler
88
22700
mutlich eine Fortsetzung ihrer bereits um 1360 vorhandenen Gesellschaft. Andere
Kaufleute gehörten der Patriziergesellschaft Laderam und die reichsten von
ihnen, trotz einfacher Herkunft, der Gesellschaft Alt-Limpurg an. Es herrschte
bei der Aufnahme noch kein engherziger Kastengeist und ein lebensfrischer
Zug ging durch das sich immer wieder verjüngende Patriziat. Gar mancher
Handwerkersohn war in den Reihen der Alt-Limpurger und im Schöffenstuhl
zu finden und versah mit Würde das Amt des regierenden Altbürgermeisters,
während er zuhause Häringe und Bückinge verkaufte oder kostbare Tücher
ausschnitt. Noch immer wurde mit dem Wort „Kramer" nicht nur der Klein-
kaufmann, sondern jeder Kaufmann bezeichnet, welcher einen offenen Laden,
einen Kram, besaß. Sowohl Lorenz von Gelren, welcher der Herzogin von
Luxemburg auf Pfänder die große Summe von 8000 Gulden leihen konnte,
und Johann Dorfelder, welcher seiner Witwe Dinchen geb. Fisch 12000 Gulden
hinterließ, werden regelmäßig als Krämer bezeichnet. Allmählich verlor sich
jedoch diese weitere Bedeutung des Wortes.
Fast alle großen Vermögen gehörten Kaufleuten oder waren von kaufmännischen
Eltern oder Schwiegereltern ererbt. So stammte das Vermögen von etwa 30000 fl,
welches der Patrizier Jeckel Incus zu
Schwanau größtenteils der Geistlichkeit
vermachte, von dem ersten Gatten seiner
Mutter, Johann Schurge zu Schwanau, und
von seinem Vater Johann Incus, welche
beide Weinhandel getrieben hatten. Bei
dem größten, im 15. Jahrhundert genau
nachweisbaren Vermögen, welches dem
Schöffen Wigand von Heringen im Fürsten-
eck f 1492 und seiner Frau Anna von
Breidenbach gehörte und sich auf 45000
Goldgulden, darunter 9000 fl in bar und
21000 fl in verschiedenen Stadtobligationen,
belief, ist allerdings nur von Seiten der Frau
ein kaufmännischer Ursprung möglich.
Der aristokratische Geschichtsforscher,
Herr von Fichard, welcher selbst Mitglied
des Hauses Alt-Limpurg war, ist mein
wichtigster Gewährsmann für die Wahrheit
der gegebenen Darstellung. An die Tat-
sache, daß Georff von Breidenbach den
° . Haus Fürsteneck
Tuchladen Seines verstorbenen Schwieger- Wohnsitz d. Schößen Wigandv. Heringen v. 1447-1492
Lfd.
No.
Erste Letzte
Erwähnung
■C r Höchste
S~ Name Handelszweig s,euer
"• 1 1
Ver-
mögen
Pfd. hl.
Pfd. hl.
591
1454 11481
Lp. Schöff Heinrich Rorbach der Jüngere zum
jungen Frosch hinter dem Römer, Ge-
sellschafter des Jakob Geuch, dessen
Witwe er heiratet Gad.nmann 28
5000
592
1454
1485f
Lp. Konrad Ganz des Rats, in der Fahrgasse
am Nußbaum, ebenfalls Gesellschafter
des Geuch und Schwager des Rorbach Tuchhändler 12
2000
593
1455
fl473
Lp. Ulrich Neuhaus des Rats, auf dem Korn-
markt zum Falken, 1470 junger Bürger-
meister; sein Bruder und Gesellschafter
Spezereien
und Tuch
3500
594
1460 148S Lp.
Jakob Neuhaus zum Fraas, jetzt Buch-
gasse 3, Söhne des Conrad
41
7000
595
1455
1488 Fr.
Johannes Schaffner des Rats in der Krämer-
gasse, Eidam des Hermann Grußer Tuch 44
7500
596
1456
1462
Peter Moller zum Schilder in der Fahr- Elsässer
gasse, vermutlich Sohn des Hartmut Wein 10
1800
597
1456
1462
Adam Stoltze in der Krämergasse ' Krämer
598
1457
11496
Fr.
Schöff Melchior Blum im Haus Falken-
stein in der Fahrgasse (No. 18), 1473,
61 7s
25000
1482 und 1491 junger Bürgermeister;
ohne d
Ge-
seine Brüder
Baumwolle schält
599
1459 fl495
Fr. Balthasar Blum, kinderlos, und
Spezereien
600
1459 fl500 Lp. Wolf Blum 11 beim Brückhof in der Fahr-
Pelze,Tuch
gasse, Eidam des Conrad von Holz-
50
20000
hausen, sämtlich Teilhaber der Blumen-
ohne d.
gesellschaft
Schaft
601
1457 1484
Fr. Münzmeister Friedrich Nachtrab auf dem
Markt im alten Guldenschaf und Engel,
Eidam des Caspar Comes Edelmetalle
28
5000
602
1458
Heinrich von Umstadt, Handelsdiener des
Rorbach
603
1459
fl474
Lp.
HansUffsteiner(Offstender( im Haus Helde-
berg in der Mainzergasse, Eidam des
Jakob Geuch; seine Brüder
55' ■
9000
604
1465
fl491 Fr. Nikolaus Uffsteiner der Jüngere zu Fulda
Spezereien
und
in der Kerbengasse, Ratsherr
7000
605
1 1 480 Fr. Georg Uffsteiner an Wartenberg in der
Tuch
Mainzergasse, und ihr Schwager
46
8000
606
14»>2 f 1480 Ld. Heinrich Wixhäuser im Schaubruck auf
dem Krautmarkt, als Handelsgesell-
schafter im Hut auf dem Markt (No. 26)
33
6000
vaters Johann Dorfelder übernahm, knüpft er folgende Betrachtung: „Dieser
Georg hatte also als Geschlechter eine Tuchhandlung, indeß sein Bruder als
Landedelmann lebte und seine Schwestern an Landedelleute verheuratet waren."
Und zur Verheiratung des Wolf Blum des Jüngeren mit Lieschen von Holz-
hausen und seiner Aufnahme auf Altlimpurg (1476) bemerkt er folgendes:
„Diese Verheuratung und Aufnahme erweißt:
1. was schon aus vielen anderen Datis erhellt, daß Treiben des Handels
damals mit dem Geschlechterstand nicht als unvereinbar angesehen
ward,
2. daß Familien, die durch den Handel zu Reichtum gelangt waren, selbst
von zünftischem Herkommen zu dem Geschlechterstand gelangten.
Denn dieses Wolfs Großvater war ein Gärtner."
Besondere Hervorhebung verdient die weitere, merkwürdige Tatsache, daß
aus dem Kreise der Patrizier sogar hohe städtische Beamte, wie der Stadt-
schreiber Nikolaus Uffsteiner und der später die gleiche Stellung einnehmende
Dr. iur. Siegwein, unbeanstandet Handelschaft treiben konnten. Letzterer ver-
kaufte im Laden seiner Frau Garne und anderes Kramwerk, ersterer be-
trieb zuerst für sich, dann in Gesellschaft mit seinen Kindern in der Krämer-
gasse ein so schwunghaftes Geschäft, daß er im Jahre 1474 ein Vermögen
von 26000 Gulden, darunter einen Barbestand von 8480 Gulden in den ver-
schiedensten Geldsorten und für 8241 Gulden Warenvorräte hinterließ.
a) An dem aktiven Frankfurter Warenhandel, welcher über die Bedürfnisse der
städtischen Bevölkerung hinausging, haben auch eine Reihe von Gewerbe-
treibenden und Kleinkaufleuten teilgenommen. Die ersten auswärtigen Märkte,
welche sie mit ihren Waren besuchten, waren die von Friedberg (1336) und
von Fulda (1340). Wie Archivar Kriegk hervorhebt, werden in den städtischen
Rechenbüchern seit 1352 regelmäßig Ausgaben für das Geleite der Frankfurter
Bürger nach und von dem Friedberger Markt durch fahrende Schützen oder
reitende Söldner verzeichnet. Im Jahr 1350 geleiteten die Schützen die Frank-
furter Wollweber, welche auf den Fuldaer Markt reisten, bis Gelnhausen und
holten sie wieder in Selbolt ab.*) Diese beiden Märkte wurden auch noch im
folgenden Jahrhundert besucht, so im Jahr 1461 der Friedberger und 1478
der Fuldaer.
Weiterhin werden der Johannismarkt zu Wetzlar und der Geinhäuser Markt
erwähnt. Die hiesigen Hutmacher, deren Zahl sich vom Jahr 1440 bis zum Ende
des Jahrhunderts von acht auf mehr als zwanzig gesteigert hatte,**) besuchten
*) Thomas, Oberhof, S. 522 und Kriegk, Frankfurter Bürgerzwiste, S. 527, Anm. 182.
**) Bücher, Bevölkerungsstatistik, S. 219 und 403.
Lid.
No.
Erste Letzte
Erwähnung
— « N a m e
Handelszweig
iöchste
Steuer
Ver-
mögen
Pfd. hl.
Pfd. hl
607
1458
1475
Johannes Heller, Schreiber (Buchhalter)
des alten Nikolaus Uffsteiner, später
zum Heiliggeist
33;5
700
608
1458
1475
Henne Glipperg (Glyperg) in der Fahr-
gasse, später zum Waldeck in der Saal-
gasse (No. 70), Sohn des Krämers Jakob
zu Glipperg
100
609
1451
1464
Jakob Steinmetz auf dem Kornmarkt
Gadenmann
150
610
1 495
tl516
Hartmann oder Hartmut Greiff (Gryft ) des
Rats der Alte auf dem Samstagsberg
zur Taube
Krämer
12
2000
611
1458
i 1 482
Lp.
Bernhard Rorbach in der Schnurgasse,
Sohn des Heinrich, verheiratet mit
Eilchen von Holzhausen
Tuchhändler
2h
4000
612
1459
1475
Johann von Nesen am Bornfleck in der
Krämergasse
Krämer
12
2000
613
1459
tl499Fr.
Wigel Märkel 11 zu Grünau am kleinen
Kornmarkt (No. 19), Fidam des Krämers
Conrad v. Hülshofen
Elsässer
Wein
85
1 51 K K i
614
1459
1172
Johannes König gen. Guldenschaf, zuerst
Schreiber (Buchhalter); siehe auch No.541
615
1459
1467
Jost Melius im Sack (Neugasse)
Tuch
7',
1200
616
1459
1509t Lp.
Schöff Arnold von Holzhausen der Dicke
im Nürnberger Hof, 1465 junger, 1475
und 1482 alter Bürgermeister, 1490 in
Konkurs mit 9565 fl. Schulden
Metalle
16= i
8000
617
1460
Johann Lobe von Cöln, in der Michelsgasse
Krämer
6
1000
618
1460
1480
Henne Jung (Junghenne) von Kelsch, Pla-
nierer in der Schnurgasse, Gesellschafter
des Clas von Rückingen
Tuch
3
500
614
1460
1514 Fr.
Conrad (Forkauf) von Gelnhausen der
Jüngere zur Schmitte, Neukräm
5
900
620
1460
fl493
Fr.
Jakob Degenhard von Rüdesheim, Fidam
und Gesellschafter des Claus Scheid im
Frauentürlein neben dem Braunfels
Farbwaren
13
2000
621
1460
1487t
Fr.
Johann (Heinrich?) von Aa gen. Wackerwald
an Radheim in der Schnurgasse, Sohn
des Heinrich und Eidam des l laus
Scheid
Tuch
29' ■
5000
622
l 160
ms: Lp
Schöff Conrad Glauburg der Jüngere
Tuch
214
namentlich den Grünberger Oktobermarkt und den Mitiasten- und Andreas-
markt zu Aschaffenburg, um dort außer ihren Hüten auch Hutmacherwolle zu
verkaufen, in welcher sie einen schwunghaften Handel trieben.
Den regen Verkehr mit Mainz vermittelte das täglich fahrende Marktschiff.
Namentlich der Mainzer St. Albansmarkt wurde von den hiesigen Krämern,
welche dort Häringe,' Wachs, Salpeter und andere Waren verkauften, und von
den Leinwebern und Deckenmachern regelmäßig besucht. Jahrhundertelang
fuhr außerdem ein besonderes Frankfurter Gärtnerschiff zu den Wochenmärkten
nach Mainz und Bingen, um die hiesigen Gemüsegärtner mit ihren Zwiebeln,
Kraut und Rüben dorthin zu bringen. Diese besondere Marktschiffahrt wird
zuerst im Jahr 1454 erwähnt und fand ihre genaue Regelung in den Gärtner-
artikeln von 1613. Die zahlreichen hiesigen Faßbender lieferten nach Mainz und
dem Rheingau Reifen, Dauben und fertige Fässer. Auch die Märkte von Worms,
Speyer, ja selbst die Straßburger Messen wurden von den kleinen Gewerbe-
treibenden besucht. Im Straßburger Kaufhaus werden 1477 die bildechten (ge-
musterten) und geschnürten (gerippten) Frankfurter Baumwollentuche neben
denjenigen von Cöln und Mailand genannt und im Jahr 1489 der Frankfurter
Vogelschürlitz als eine besondere kostbare Art Baumwollentuch gerühmt.*)
Der am weitesten entfernte Handelsplatz, welchen die hiesigen Wollweber
besuchten, war die dicht an der schwäbischen Grenze liegende Reichsstadt
Nördlingen. Die dort 14 Tage nach Pfingsten abgehaltene Reichsmesse war
damals neben der Frankfurter die bedeutendste und ihr Besuch besonders lohnend.
Die erste Nachricht über Frankfurter, welche dorthin zogen, wobei sie unter-
wegs bei Dinkelsbühl beraubt wurden, soll in die Zeit um 1370 fallen. Im
Jahr 1412 wurden sie mit Cölnern auf der Rückkehr durch den Grafen Johann
von Spanheim beraubt; 1426 richtete Frankfurt an Nördlingen die Bitte,
seine Bürger im dortigen Kaufhaus nebeneinander stehen zu lassen, und 1433
beschwerten sich letztere über Platzmangel.**)
Aus der obigen Aufzählung der Märkte, welche von hier aus besucht wurden,
dürfte sich zur Genüge ergeben, daß auch die Frankfurter Gewerbe damals
eine mehr als lokale Bedeutung gehabt haben.
b) Was nun den Frankfurter Großhandel betrifft, so haben die aus dem 14. Jahr-
hundert übernommenen Handelsbeziehungen eine wesentliche Ausdehnung durch
die Anknüpfung direkter Verbindungen mit Italien, den Niederlanden und dem
östlichen Deutschland erfahren. Es wäre jedoch verkehrt, wie dies in neuerer
Zeit geschehen ist, im Geschäftsverkehr mit Venedig den Schwerpunkt des
*) Geering, Handel und Industrie von Basel, S. 260, 262, 283, 303.
*) Inventare, I, S. 74, 118, 138, Bd. II, S. 152.
215
Lid.
No.
Erste ! Letzte
Erwähnung
a. ~
Name ■ Handelszweig
Höchste
Steuer
Ver-
mögen
1".
Pid.hl.
623
1460
fl482
Fr.
Hans Schott (Schotten) im Haus Wolken-
burg auf dem Krautmarkt, später auf
dem Kornmarkt im Falken, verheiratet
mit Margarethe Comens
24
4000
624
1460
1488t
Johann Seltzer zur Kanne, Neukräm Wein
20 i
3500
625
1460
1488
Ld. Henne Wolf (Wolfhenne) der Alte auf dem
Römerberg zum goldnen Rad
21 */i
3600
626
1460
1488t
Lp. Sehöff Georg von Breidenbaeh am Freithof,
von Gelnhausen, Eidam des Gaden-
mannes Johann Dorfelder, Gesell-
schafter von Claus und Johann von
Rückingen und Anderer, 1477 und
1486 alter Bürgermeister Tuch
92 ' ,
16000
627
1460
147') Fr. Conrad von Hülshofen gen. Malderbrot
der Jüngere in der Saalgasse im Haus
Katzelnbogen, 1479 des Rats Krämer
15' 3
2600
628
1461
tl473
Rabodus Krämer im Schwan am Eck der
Neukräm, der erste vereidigte Apo-
theker; seine Witwe Gretchen noch 1488
6S
1100
629
1462
1488
Wigand Foit i Faust) im goldnen Haupt in
630
1462
1495
Fr.
der Krämergasse (später Kopfapotheke) Apotheker
Johannes Steinheimer gen. Apotheker der
1 s
2
7i«)
350
Jüngere und sein Bruder
631
1462
tl502 Fr.
Nikolaus Steinheimer genannt Apotheker
am Eck der Höllgasse (später Hirsch-
apotheke)
lo' ■
1800
ganzen Frankfurter Handels zu suchen. Dieser lag vielmehr unverändert in
dem Austauschverkehr zwischen Straßburg und Lübeck, welchen die Frank-
furter Kaufmannschaft fest in der Hand hielt und mit gutem Erfolg betrieb.
Die Beraubungen, Gefangennahmen und sonstigen Beeinträchtigungen der
hiesigen Kaufleute auf der Fahrt nach Straßburg und andererseits auf der
Lübecker Straße, in Niederhessen, Münden, Göttingen, Hildesheim, im Braun-
schweigischen, in Lüneburg nehmen unter den erhaltenen Nachrichten einen
so breiten Raum ein, daß es kaum verständlich erscheint, wie diese Tatsache
bisher ganz übersehen, ja der norddeutsche Handel sogar ganz in Abrede ge-
stellt werden konnte. Der in Straßburg, Schlettstadt und anderen elsässischen
Städten eingekaufte oder von den Straßburgern hierher gebrachte Elsässerwein
wurde von hier aus nach dem Norden und Osten Deutschlands, nach Pader-
born, Bielefeld, Lüneburg, Hamburg, Lübeck, ja darüber hinaus bis nach Wismar
und Rostock, ferner nach Nordhausen, Mühlhausen, Leipzig, Breslau ausgeführt.
Seit Eröffnung der direkten Verbindungen mit Venedig gesellte sich zu diesem
Weinverkauf derjenige mit italienischen Seiden- und Sammetwaren, zwei Handels-
zweige, welche jahrhundertelang hier geblüht und den norddeutschen Handel
zu dem für Frankfurt wichtigsten gemacht haben. Auch darin änderte sich
seit 1400 nichts, daß als Rückfracht aus Lübeck Häringe, Bückinge, die kost-
baren Stockfische, Pelze, Flachs, Wachs, Tran, Werg, aus den westfälischen
Städten Münster und Osnabrück Leinwand, aus Breslau und Erfurt die viel-
begehrten Farbkräuter Roth und Waid, ferner mineralische Färb- und Gerb-
stoffe wie Alaun und Vitriol eingeführt und von hier aus nach den süddeutschen
Städten Straßburg, Heilbronn, Würzburg, Wertheim verkauft wurden. Es war
ein fortgesetztes, mühseliges Hin- und Herwandern vieler Frankfurter Kaufleute
zwischen Straßburg und Lübeck.
Der Handel mit Elsässer Wein ging allerdings seit dem Jahr 1397, in welchem
die Einfuhr in Frankfurt ihren Höhepunkt erreicht hatte, stark zurück und hörte
im Ib. Jahrhundert allmählich ganz auf. An seine Stelle traten immer mehr
die Weine aus der Pfalz, dem Speyer-, Worms- und Mainzgau und nament-
lich aus dem Rheingau, welche alle unter dem Namen der Rheinweine in den
Handel kamen. Bereits im Jahr 13S2 klagen die hiesigen Kaufleute über die
übermäßigen Zölle zu Speyer und Worms, woselbst sie sich zum Weineinkauf
aufhielten, und in den Jahren 1403 und 1427 werden die im Rheingau handel-
treibenden Frankfurter und ihre Weinschiffe erwähnt. Auch Frankenweine
kamen den Main herab.
In dieser Zeit sind die größten Händler mit Elsässer Wein Henne Rorbach,
t 1428, und in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts Wigel Märkel der Alte und
der Junge im Haus Grünau am kleinen Kornmarkt gewesen. Wie der Chronist
Lid.
No.
Erste Letzte
Erwähnung
$
Name
Handelszweig
Höchste
Steuer
Ver-
mögen
Pfd. hl.
Pfd. hl.
632
1462
1474
Heinrich (Heintz) Rode der Alte im Gaden-
eck unter den Tuchgaden, 1474 Bürger
Krämer
18S .:
3200
633
1462
1 464
Heile Rode, Sohn des Rodenhans, neben
dem Rotenstein in der Höllgasse
Krämer
1' 3
200
634
1462
1488
Johannes Heyse zum Mönch, Neukräm,
später im Rotenstein neben der Pfarr-
kirche
Krämer
5' 3
UIX»
635
141.2
Henz Holzschuher zum Dracheneck,
Markt 31
•
536
1462
1476
Johann (Jost) Salmann,
637
1462
1513t
Fr.
Augustin Schott in der Fahrgasse beim
Schwert, Eidam des Krämers Reinhard
von Rumpenheim, 1470 Bürger
14
2400
638
1462
14S3
Henne von Heusenstamm gen. Montschel-
henne der Alte zur Scheuer in der
Fahrgasse
1»/,
300
639
1462
14%
Fr.
Goldschmied Hans Dirmstein beim Flesser
auf dem Samstagsberg, Sohn des Peter
Edelmetalle
18' s
3500
640
1 463
1 487
Henne Lisemann in der Schnurgasse
641
1463
Peter Sturzeisen, Heinrich Rorbachs Han-
delsdiener
642
1464
1 1 486
Fr.
Hans Partenheimer von Nierstein gen.
Hans von Nersheim in der alten Münze,
Eidam des Henne Incus und Gesell-
schafter des Georg von Breidenbach
( iadenmann
12
2000
643
1 465
1 488
Fr
Tönges von Heynau bei St. Johann am Eck
der Fahr- u. Schnurgasse, Tuchgewän-
der, wohl identisch mit Anton Rüdiger
Tuch
14' t
2500
644
1466
1468
Fr.
Hans Thomas, wohl Sohn des Clas Thomas
in der Steingasse, und sein Schwieger-
; Häringe
645
1466
vater Konrad Kreber
1
646
1466
tl480
Lp
Albrecht Tiermayer oder Diermeyer zur
Ronneiiurg, .Mainzergasse 24, von Nürn-
berg; sein Bruder und Gesellschafter
59
IIKNH)
647
1466
tl5I0
Lp.
Hans Tiermayer zu Fulda (Buchgasse 11)
S61 ■
1 5( K X )
648
1 (66
tl521
Lp.
Schöff Claus von Rückingen III zum Falken,
Eidam des Ulrich Neuhaus, 1488, 1415
und 1502 junger Bürgermeister, und sein
Tuch-
händler
649
1466
tl509
Lp.
Bruder Johann von Rückingen /um
1 0000
kinder-
Falken, kaiserlicher Hofdiener und Ritter
os
des heiligen Grabes, Gesellschafter des
Schöffen Georg von Breidenbach
v. Lersner berichtet, hatte Rorbach allein an Leibrenten ein jährliches Ein-
kommen von über 700 Gulden und der jüngere Märkel gehörte im Jahr 1488
mit einer Steuer von 85 Gulden zu den reichsten Bürgern. Trotzdem ist er
von der Geschichtsschreibung bisher völlig übersehen worden. Die Verbindung
mit Straßburg erhielt eine wesentliche Stärkung durch das Aufkommen der
beiden dortigen Messen an Johanni und Weihnachten, welche jahrhundertelang
von fast allen Frankfurter Kaufleuten und von größeren Gewerbetreibenden
regelmäßig besucht worden sind. Zu Zeiten des Basler Konzils lockte die
große, dort versammelte Menschenmenge auch manchen Frankfurter Kaufmann
dorthin. Im Jahr 1433 wurde in der Nähe dieser Stadt Lorenz von Gelren
gefangen genommen und der Frankfurter Kaufmann Vois von der Winterbach,
ein Sohn des alten Münzmeisters, hatte dort einen Gaden (Laden) im Haus
der Schlüsselzunft gemietet.*)
Auch im oberen Moselgebiet, in Saarbrücken, Trier, Metz, St. Nikiausport
und Spinal (Epinal) in Lothringen finden wir gelegentlich hiesige Großkaufleute.
Besondere Beachtung verdienen die Beziehungen des im Jahr 1390 von Nürn-
berg nach Frankfurt übergesiedelten Kaufmannes Fritz Hofmann zur Reichs-
stadt Metz, welche er wegen einer Forderung von 2000 Mark in die Reichsacht
gebracht hatte. Während 20 Jahren hatte unsere Stadt wegen dieses Mannes
viele Ungelegenheiten, deren Darstellung hier zu weit führen würde.
c) Weitaus die meisten Nachrichten besitzen wir über die Handelsbeziehungen
unserer Stadt zu Lübeck, dem Hansahaupt, und zu den an der Lübecker
Straße gelegenen niedersächsischen und einigen westfälischen Städten. Wie
viele Frankfurter sind während des 15. Jahrhunderts allein im Herzogtum
Braunschweig beraubt und gefangen gesetzt worden und wie viele Verhandlungen
haben mit Lübeck wegen des Frankfurter Handels mit Wein, Fischen und
Pelzwerk stattgefunden! Es ist unbegreiflich, daß diese Verbindung bisher
so gänzlich übersehen werden konnte. Um aber den Beweis hierfür nicht
schuldig zu bleiben, verweise ich auf folgende Vorfälle:
1. Am 6. Mai 1393 wird der Nachlaß eines Lübeckers an die hiesigen
Patrizier Hans und Cunz Lüneburg, Heinrich Weiß zum Rebstock und
Bernhard Nygebur ausgezahlt (Inv. II, S. 8), welche seine Gläubiger
gewesen sind. Bernhard Nygebur handelte bereits 1372 tonnenweise
mit Häringen, Heinrich Weiß war Weinhändler (Inv. I, 98) und Hans
und Cunz Lüneburg waren ebenfalls Kaufleute (siehe Fichards Ge-
schlechtergeschichte).
2. Peterchen zum Paradies, ein Sohn des Stadtschultheißen, spricht 1392
von seiner Reise nach Lübeck und rechnet 1402 wegen Fischwerk und
*) Geering, Handel und Gewerbe von Basel, S. 278.
Lid.
No.
Erste Letzte
Erwähnung
£ N
Name
Handelszweig
i ochste
Steuer
Ver-
mögen
Pfd. hl.
Pfd. hl.
650
1466
tl482
Lp.
Bernhard Rohrbach im Angsburger Hof
10000
651
1466
Johann Babenhausen, vermutlich identisch
mit Johann von Steinheini
Apotheker
24 '/»
4000
652
1467
fl488
Fr.
Peter Ugelheimer der Jüngere, seit 1481
ganz in Venedig, seinj Witwe Marga-
rethe in Venedig f 1500
Tücher,
Spezereien
und Bücher
653
1467
1 1 488
Fr.
Philipp von Renßdorf (Renstori) an der
Höllgasse, Nachfolger des Komelhenne,
und sein Bruder
Krämer
18
3000
654
1467
1 1521
Fr.
Hans von Renßdorf in der Fahrgasse,
Eidam des Reinhard von Rumpenheim,
Krämer
23
3800
Söhne des Theiß
655
1468
1473
Cuntz Bolender
656
1470
fl508
Thomas von Venrode des Rats, vermutlich
identisch mit Thomas zum neuen Gulden-
schaf in der Krämergasse, Münzmeister
Edelmetalle
11(00(1
657
1470
1 1 504
Fr.
Jost Grünberger beim Brückhof, Eidam
des W inhändlers Wigel Märkel IL und
seine Gesellschaft
Krämer
10000
658
1471
tl504
Lp.
Claus Humbrachtder Aeltere inderGalgen-
gasse, Sohn des Jeckel und F.idam des
Tuchhändlers Henne Brun gen. Fant
5000
659
1471
1485
Lorenz Faut in der Krämergasse beim
Bornfleck (Kopfapotheke?), von Lübeck,
etwa Biuder des Wigand Faut
Apotheker
660
1472
Fr.
Lorenz Schott
661
1472
Fr.
Matthäus Metlinger I zum Schwan, Neukräm
662
1472
1 488
Henne Pauwels, Contzen Sohn
663
1472
tl516 Lp.
Contz (Conrad) Kellner im Haus Weißen-
fels in der Münzgasse, von Erfurt
Tücher
Tapeten
1 ii
664
1473
1500
Clas von Lundorf, Handelsdiener des
Arnold von Holzhausen, später selb-
ständig
665
1473
1507 Fr
Goldschmied Hans Engelender gen. Gulden-
löwe zum Selzer auf dem Römerberg,
Wardein, Münzmeister und Wechsler
Edelmetalle
2000
666
1474
tl485 Fr
Hans Brun gen. Faut der Junge im Stal-
burgschen Haus auf dem Kornmarkt,
Handelsdiener und Gesellschafter der
Stalburg
12 2000
667
1474
1500 Fr. Jörg Ziechlin (Zieglin) gen. Würzburger
bei den Barfüßern, von Würzburg
Tuch 3000
220
anderen Waren mit Johann von Dissel zu Warburg im westfälischen
Stift Paderborn ab (nach Fichards Geschlechtergeschichte).
3. Im Jahr 1401 führt Henne von Ergersheim gen. Ubelacker einen
Prozeß mit dem Fuhrmann Conze Rudiger und seinem Gesellen wegen
des Fuhrlohnes für seine Güter, welche diese von Lübeck nach Frankfurt
gefahren hatten (Thomas, Oberhof, S. 318 und 319); 1413 hatte er
einen Streit mit einem Lüneburger (Inv. II, S. 12).
4. Im Jahr 1402 finden Verhandlungen mit Gottfried Schenk zu Schweins-
berg und Bertold von Westerburg statt, weil Frankfurter Kaufmanns-
güter in der Schwalm geraubt worden waren (Inv. I, S. 44).
5. Im Jahr 1406 wird dem kühnen Kaufmann und Patrizier Conrad Freitag
auf der Nordsee durch Enno Hobeling zu Norden wegen seiner Feind-
schaft mit dem König von England und dem Grafen von Holland Wein
geraubt: sicherlich eine merkwürdige Nachricht! (Inv. I, S. ob). 1412
widerfährt ihm das gleiche Schicksal durch den Grafen Heinrich von
Waldeck. Freitag stammte aus Göttingen.
6. Im Jahr 1412 wird Heinz Mirre mit Braunschweiger Kaufleuten bei
Lindheim beraubt, ebenso 1419 zu Wolfhagen in Niederhessen, 1421
im Herzogtum Braunschweig, 1422 durch den Grafen von Spiegelberg
unter Beteiligung der Hildesheimer, und 1425 durch Friedrich von
Pappenheim (Inv. I, S. 75, 97, 104, 114, II, 205).
7. Im Jahr 1415 wird der Patrizier Henne Vorkauf von Gelnhausen zum
Rauchfaß wegen der Feindschaft des Herzogs Otto von Braunschweig
mit Lübeck von den Leuten des ersteren beraubt (Inv. I. S. 83). Um
1420 ist er Schuldner eines Braunschweigers (II, S. 196).
8. Im Jahr 1417 verhandelt Frankfurt mit der deutschen Hansa in Lübeck
wegen Weinfälschungen und wegen des Handels mit Fischen und
Pelzen und beschwert sich im gleichen Jahr bei Lübeck über die Zoll-
erhebung von seinen Kaufleuten (Inv. I, S. 92 u. 93).
9. Um 1420 beschlagnahmt der Graf Gottfried von Ziegenhain dem Patrizier
Henne Kempe elsässer Wein (Inv. II, S. 201). Fichard berichtet weiter-
hin, daß 1413 ihm und seinem Eidam Henne Frosch der Hildesheimer
Ernst von der Hellen 146 Gulden für Wein geschuldet habe.
10. 1421 wird Henne von Lammsheim mit seinem Gesellschafter Heinz
Mirre im Herzogtum Braunschweig, 1425 durch Friedrich von Pappen-
heim beraubt; 1433 ist er Gläubiger des Grafen Johann von Ziegen-
hain (Inv. I, S. 104 u. 114, II S. 218).
11. Im Jahr 1422 erhebt der Weinhändler Hans Molner einen Anspruch
gegen Göttingen (Inv. I, S. 106).
Erste Letzte
Erwähnung
Höchste \ ir-
Handelszweig _,
Steuer moger
668
669
670
671
672
1474 tI4«U Lp.
1474 tl4'is Kr.
1475 1486 Fr.
1475 1 iss
1475 1510
673 1475 1494t Fr.
674 1475 1504 Lp.
675 1475 fl507 Fr.
676
677
678
679
680
681
1475
[494t
Lp.
1487
•H517
Lp.
1475
fl508
Lp.
1476
11501
kinder-
los
Lp.
1476
1476
Sebastian Schmidt II zum alten Wetterhahn
in der Mainzergasse (No. 7)
Steffan Grünberger beim Rotenstein, Eidam
des Krämers Johannes Schaffner, zu-
erst Handlungsdiener der Stalburg
Eberhard Incus, Sohn des Henne in der
alten Stadtwage; sein Schwager und
Gesellschafter Philipps von Nesen beim
roten Haus in der Krä'mergasse
Philipps von Winternheim gen. Bender,
zum Hollerbaum in der Bendergasse
(No. 25), später zum Riesen
Johann Comes zur Kanne in der Mainzer-
gasse, Sohn des Lucas, verheiratet mit
Scheffers Kreinchen (Katharina Scheffer
gen. von Ostheim)
Johann Hane (Hayne) des Rats im Sack
(Neugasse), Teilhaber der Blumen-
gesellschaft
Loy Jostenhofer (Gostenhofer) in der
Fahrgasse am Brückhof, aus Dorneck
(Tournai), Eidam des Peter Ugelheimer;
ebenfalls Teilhaber der Blumengesell-
schaft
Claus Scheid der Junge und
sein Bruder der Schöffe Conrad Scheid
in der Töngesgasse zum Christofel am
Töngeshof, 1496 junger, 1504 und 1514
alter Bürgermeister. Handelsgesell-
schafter ihres Vaters
Hans Brotnm II im Wetterhahn in der
Mainzergasse (No. 4), und sein Bruder
Schöff Daniel Bromm im Schornstein
auf dem Konimarkt, 1488 und 1494
alter Bürgermeister, verheiratet mit
der Witwe des Claus Stalburg, Gesell-
schafter der Stalburg
Jakob von Lynden, Sohn des Henne
Johann Gommersheim, Gesellschafter des
Caspar Comes zur Kanne
Pfd hl. Pfd. hl.
50 10000
44- a 10000
Krämer
Häringe 10-
Fischwerk l65/e 3000
Baum-
wolle 11 7. 2000
Tuch
Pelze
Speze-
reien
Färb»
waren
Fisch-
werk
Wachs
Blei
Tuch
Pelze
Speze-
reien
6000
10000
148' i 35000
12. In demselben Jahr beschwert sich Lübeck über den von Frankfurtern
zum Verkauf gebrachten Wein (Inv. I, S. 10b).
Ich breche meine Beweisführung hier ab, um den Leser nicht zu sehr zu
ermüden. Aus einem Zeitraum von 30 Jahren sind dies nicht weniger wie
24 Nachrichten und so geht es fast Jahr für Jahr weiter. Immer wieder
finden Verhandlungen, zwischen Lübeck und Frankfurt über ihre gegenseitigen
Beschwerden wegen des schlechten Weines einerseits und der Mängel der
gelieferten Fische und Pelze andererseits statt. Aus einer Korrespondenz
unserer Stadt vom Jahr 1440 können wir ersehen, daß die Frankfurter ihre
Weine namentlich nach Lüneburg, Hamburg, Lübeck, Rostock und Wismar
brachten. Einige Jahre darauf wurde der von Johann Mengel zugeführte Wein
in Lübeck konfisziert. Viele Jahre lang war die Handelsverbindung dadurch
sehr gestört, daß die Stadt Lüneburg wegen ihrer großen Verschuldung 1450
vom Papst in den Bann und 1454 vom Kaiser in die Reichsacht getan worden
war und die Frankfurter Kaufleute wegen der Beschuldigung, mit ihr trotzdem
Handel getrieben zu haben, von dem Herzog von Braunschweig wiederholt
beraubt wurden.
Auch die mit Venedig in direkter Verbindung stehenden Großkaufleute
besuchten regelmäßig Lübeck, um ihre italienischen Seidenwaren dort zu ver-
äußern und dafür kostbare Pelze und westfälische Leinwand einzukaufen. So
verwendete sich die Stadt 1455 bei dem Bischof von Hildesheim und der
Stadt Braunschweig für die Brüder Niclas und Craft Stalburg, welchen zwischen
Lübeck und Halle Pelzwerk gestohlen worden war; 1460 stand die Witwe des
Johann Bromm mit Paderborn in Geschäftsverbindung (Inv. I, S. 213 u. 228)
und 1485 werden den Brüdern Melchior und Wolf Blum zu Cassel Güter
beschlagnahmt, weil es Lübecker Gut sei (Inv. I, S. 213, 228 u. 284). Auch
Hans Bromm und sein gleichnamiger Sohn (f 1532) wandten sich seit Lösung
ihres Gesellschaftsverhältnisses mit Glaus Stalburg und dem Rückgang ihres
Venetianer Handels ganz dem Handel mit Lübecker Pelz- und Fischwerk und
mit thüringer Waid zu, welche Waren nach den alten Absatzgebieten am Rhein,
Neckar und Main verkauft wurden. Ebenso setzten der Gesellschafter des
jüngeren Bromm, Simon Bocher, und später dessen Sohn, der Schöffe
Dominicus Bocher, diesen nordischen Handel mit großem Erfolg fort.
An dieser Stelle sei auch der Patrizierfamilie Grünberger gedacht, welche
ihre Stellung dem nordischen Handel verdankt und ebenso rasch wie die
Blum, Schmidt, Wolff, Bocher und viele andere emporkam und wieder
verschwand. Der Aufschwung begann gegen 1460 mit Walter Grünberger,
welcher zugleich mit Melchior Blum und den Gebrüdern Claus und Craft
Stalburg im Jahr 1468 vom Landgrafen von Hessen beraubt wurde, ferner
Lfd.
No.
Erste Letzte -j u
Erwähnung £'~
N a m e
Höchste \ er-
Mandels/weie;
Steuer mögen
Pfd. hl Pd.hl
682
1477 1510t Fr-
Heintz Freund, Neukräm, dann im Eichler
Hof in der Schnurgasse 67, von Butz-
hach, seit 1480 zu Tennstedt in Türingen
Farbwareu 16 3000
ÖS.}
1478
Henne Alt (Altehenne) von Friedberg
Krämer
684
1478
Hans Metzler von Preungesheim
Krämer
685
1478
1497t
Jakob Seifenmacher (Senfmacher), 1489
schuldenhalber ausgewiesen
686
1479
1491
und sein Bruder Hermann Seifenmacher,
1491 entlassen, Söhne des Adam Senff-
macher von Schierstein (1431|
687
1479
tl526
Henne von Ostheim der Junge gen.
| Wolle,
Farben
Schöfferhenne zur Weinrebe am Fck
der Töngesgasse und des Liebfrauenberg
1 Kupfer 8200
688
1479
Hartmann Köstner
Krämer
689
1479
1487
Fr.
Peter Blarock, Handlungsdiener der Blu-
mengesellschaft, 1487 hier Bürger
Krämer 3' 1 500
b90
1479
1487
Fr.
Anton Rüdiger gen. Schneider, Sohn des
Clas, wohl identisch mit dem Tuchge-
gewänder Tönges von Haynau bei
St. Johann
Tuch 14-4 3000
691
1 480
f 1 482
Lei.
Thomas Ugelheimer, Fidam des Krämers
Johann Schaftner gen. Grußer
692
1 480
t!49S Fr.
Hans Diermeyer (Tiermeyer) gen. Stock-
horner bei St. Leonhard, 1491 in Konkurs
693
1480
Fr.
sein Bruder und Gesellschafter Eber-
hard Diermeyer oder Tiermeyer
694
1480
1 499t
Ld
Henne Wolff (Wolfhenne) der Jüngere auf
dem Römerberg(No 34)zumgoldnen Rad
9000
695
1480
Conrad Blankenbach, Handlungsdienei
des Bernhard Rorbach
696
1480
flöll
Fr.
Heinrich Beyer, wohl Sohn des Henne
Beyer zum grünen Schild
Tuch 3' . 500
697
l tso
1510t
Claus Hock zum Engel, Gewandschneider
Tuch
698
1480
Heinrich Freitag, etwa Sohn des Schreibeis
Johann F'reitag an Landeck, Holzmenger
699
1480
1 1 526
Claus Stauff der Alte in der Borngasse,
Sohn des Friedrich
Wolle IIHI,MI
700
1480
1 1 493
Lp.
Hans Steffan II zum goldnen Kopf in der
Sandgasse, Sohn des Steffanshenne, ( le-
sellschafter des Jakob Heller und Clas
von Rückingen III
Tuch 7000
ml^toni]
«W*ri
II | JrW-Slfcr. |
W H!^b .frllllSiWkT.-i-i
Sfcäni
■\'i.'i l'Titn'ift]
iw^fl-iSj
1
^ M
BT ^
"^■»
d
Die ersten Verwalter des evangelischen Almosenkastens 1531,
darunter die Großkauileute Bromin, Eller. Ugelheimer n. Bocher.
mit dem Krämer Jost
Grünberger am Brück-
hof, welcher eine Tochter
des reichen Weinhändlers
Wigel Märkel zu Grünau
heiratete, und dessen
Bruder Stefan Grünber-
ger der Ältere, welcher
1474 Handlungsdiener
der Stalburgergesell-
schaft war und sich
später selbständig ge-
macht hatte. Die fünf
Söhne der beiden letzt-
genannten Brüder starben
binnen 20 Jahren, der
letzte 153S, alle ohne männliche Nachkommen. Von diesen setzte der Schöffe
Stefan Grünberger (f 1531), ein eifriger Förderer der Reformation und wieder-
holt städtischer Gesandter, den neu gegründeten, noch heute segensreich wirken-
den evangelischen Almosenkasten zum Erben ein. Dieser hervorragende Mann
hatte neben seinen städtischen Ämtern mit seinem Bruder Jakob den vom
Vater ererbten Kaufhandel mit Pelzwerk, Stockfischen, Flachs, Wein, Zwiebel-
samen, Alaun fortgesetzt und mit Lübeck, Erfurt, Straßburg, Cöln und den
Niederlanden in Handelsverbindung gestanden.
Aus verschiedenen Nachrichten wissen wir, daß für den Frankfurter Handel
Lübeck nicht die äußerste Station geblieben ist, sondern daß er sich darüber
hinaus nach Rostock, Wismar, Danzig, Reval, ja bis in das innere Rußland er-
streckt hat. Der Lübecker Handelsdiener des Wolf Blum des Jüngeren, Peter
Biß, verkaufte in Moskau an den Ratsherrn Gottschalk Remmelinkrode von
Reval einige Stück goldgewirkter und seidener Tücher, wofür er Bezahlung in
Reval erhalten sollte. Als dies nicht geschah, wandte sich 1498 der Lübecker
Rat an den Revaler mit der Bitte, dem Peter Biß zu seinem Geld zu verhelfen.*)
Der Fischhändler Johann Comes zur Kanne, f 1494, zog selbst von Lübeck mit
zum Häringsfang nach dem Wittenlager auf der damals dänischen Halbinsel
Schonen und die Gebrüder Stefan und Jakob Grünberger lieferten Wein nach
fast allen größeren Plätzen der Ostsee.
Auch im Zeitalter der Reformation blieb der nordische Handel von der
größten Wichtigkeit, obwohl der Lübecker Häring immer mehr durch den
*) Hansarezesse, Bd. IV, No. 50 und 51.
225
<> (fintier I -Srfimii) ' 3o!ff I 0rünberg '4/ciynrjnrt ' ÜFreutu)
I.ltl.
No.
Erste Letzte
Erwähnung
- «; Name
.. . , . Höchste
Handelszweig ,.
Steuer
Ver-
mögen
Gulden
Gulden
701
1480
1 1527 Lp. Johann von Meiern der Jüngere im Born-
fleck (steinernes Haus) Großhändler 65
12000
702
1481
Contze Trapp Krämer
703
1481
1 1496 Lp. Hans Schmidt zum Einhorn in der Bar-
füßergasse, Sohn des Stephan Großhändler 51
10000
704
1481
1508 Goldschmied und Münzmeister Conrad
Lengefeld, neben dem Wedel, Neukräm
705
1482
1 1528 Hartmann Greift der Junge, des Rats, auf
dem Römerberg zur Taube (No. 32) Tuchkrämer
6000
706
1482
tl522 Lp. Schöff Jakob Heller auf dem Kornmarkt.
dann im Nürnberger Hof, Sohn des
Bechtold und Eidam des Johann von
Meiern I, 1490 junger, 1501 und 1513
alter Bürgermeister, Gesellschafter des Tuch
13000
Hans Steffan II und Anderer, und seine
Brüder
707
1486
tl502 Lp.
Bechtold Heller der Jüngere am Nußbaum
auf dem Kornmarkt, Eidam des Conrad
Ganz und
5000
708
fl502 Lp.
Caspar Heller, gestorben zu Venedig
709
1482
flöK) Lp. Friedrich Brun gen. Faut im Pfuhlhof auf
dem Roßmarkt, Handlungsdiener der
Stalburgergesellschaft, dann für sich
6000
710
1483
14l»4 Fr. Matthäus Metlinger gen. Apotheker in der beeidigter
Neukräm beim Grimmvogel Apotheker 1 1 ' s
2000
Sohne (Nu 3), nach
, zwischen seinem Vater (No. 1) in
nein Gemälde im städtischen Mus
holländischen verdrängt
wurde. Jahr für Jahr
gingen für hiesige Rech-
nung schwerbeladene
Fuhrwerke nach Lübeck
und kamen von dort.
Die größeren Händler
standen regelmäßig mit
Lübeckern in Handels-
gemeinschaft, ja ver-
schiedene von den letz-
teren ließen sich sogar
dauernd in Frankfurt
nieder, so 1515 Heinrich
Lifferdes, welcher in
Handelsgesellschaft mit Konrad Wiebeking zu Lübeck stand und 1546 ein Ver-
mögen von 30000 Gulden hinterließ, 1522 der Sammet- und Weinhändler Philipps
Schrießheimer und 1562 Hermann Reckmann, welcher hier Mitglied der Patrizier-
gesellschaft Frauenstein wurde und zweimal das Amt als zweiter Bürgermeister
bekleidet hat. Letzterer hatte mit dem Lübecker Bürger Magnus Tulß von
1584 — 1591 einen „Maschopeyhandel" zwischen Frankfurt, Lübeck und Rußland,
über welchen jährlich in der Ostermesse abgerechnet wurde. Das in bar ein-
gezahlte Gesellschaftskapital betrug nur 6000 Gulden, womit jedoch die größten
Geschäfte gemacht wurden. Tulß kaufte in Lübeck Flachs, Wachs, Talg und
Felle ein und sandte sie an Reckmann, welcher sie hier, die Felle auch in
Straßburg verkaufte. Andererseits kaufte dieser Zwiebelsamen, Branntwein und
Seidenwaren ein und sandte sie nach Lübeck, wo Tulß sie durch seine Diener
nach Rußland verkaufte.
Weitere Großhändler des 16. Jahrhunderts waren der Bürgermeister Stefan
Göbel, Philipps Waibel und Heinrich Ackermann im Haus Neideneck, welch'
letzterer in Lübeck und Straßburg seine Faktoren hatte und mit Lucas Cranach zu
Wittenberg in freundschaftlichem und geschäftlichem Verkehr stand. Im Jahr
1541 wurden er und Seifried Stirn bei der Marienburg im Stift Hildesheim
beraubt und erlitten zusammen einen Schaden von 2100 Gulden. Auch die
Patrizier Niclas gen. Steinmetz erwarben sich ihr Vermögen durch den Lübecker
Handel. Im Jahr 1575 betrug das Gesellschaftsvermögen der Brüder Dominicus,
Caspar und Heinrich Niclas 30000 Gulden. Mit ihnen und dem Bürgermeister
Reckmann hat der uralte Handel mit Lübecker Häringen und Pelzen in der
Hauptsache seinen Abschluß gefunden. Der Häring wurde von jetzt ab von
I l.l.
Nu.
Erste Letzte
Erwähnung
a. N
Name
Höchste
Handelszueii'
Steuei
Ver-
mögen
Gulden
Gulden
711
1483
1515t
Fr.
Jobannes Heckmann der Ältere in der
alten Apotheke (Schönau) neben dem
Rebstock, später am Eck der Höllgasse
(Hirschapotheke), aus Steinheim, Eidam
des Herbord Bencker I
Apothekei
712
1483
1531t
Metzger Conrad Heckbächer der Altere
Vieh u.Wolle
713
1483
1488 Hans von Heilbronn in der Krämergasse
Krämer 2' i
4011
71 1
1 483
1488 Sebastian Schelhorn in der Krämergasse
Krämer 7
1200
715
1 483
tl498 Fr.
Stefan Grünberger (Gronberger) in der
Krämergasse zur Reuß (No. 23)
II '/a
8000
716
1484
Heinrich Incus
Krämer
717
1 185
1516
Georg Riegeler (Regler) der Alte, zuerst
Tuchscherer, in der Fahrgasse
Tuch
71S
14S5
1515
Lederbereiter Tielmann (Diel) Gulcher am
Krautmarkt, von Hanau
Leder
1200
710
1486
1510
Jost Moller gen. Glaser der Alte in der
Fahrgasse neben Falkenstein (No. 18)
Fischwerk
720
1486
Hans Bestryder der Junge
Blei
721
1487
tl507
Heinrich Wickstetter (Wixstetter) der Alte
Stockfische
1000
722
1487
Heinrich Rode der Junge in der Krämer-
gasse zu Ehrenberg (Markt 21)
Wolle
Krämer 1 ' i
200
723
1487
1493
Hans Heinrich von Oppenheim, Gesell-
schafter des Glas von Rückingen
Tuch
724
1487
1 196 Fr.
Wardein Daniel Engelender gen. Gulden-
|
löwe und sein Bruder
| Edel-
725
1487
1497
Fr.
Jakob Engelender gen. Guldenlöwe im Haus
Peterweil auf dem Römerberg (No. 36)
j metalle
400
726
1487
tl505
Fr.
Hans Guldenschai der Jüngere im Haus
Tuch und
Klein-Nürnberg hinter dem Lämmchen,
Spezereien
14
2500
Eidam des 1 laus Schotl des .Alten, später
in der Kürschnerlaube; 1501 in Konkurs
mit 11893 II.
727
1485
1515
Lp.
1 laus Blum im Luginsland, 1509 entmündigt,
6000
728
1485
f 1 5 1 5
Lp.
und sein Bruder Wolf Blum der Jüngere,
1500 junger Bürgermeister, Söhne des
Seid.'
Schöffen Georg Blum zum Lämmchen
Spezei iin
729
1 187
1521
Lp.
Melchior Blum der Jüngere zu Falkenstein
in der Fahrgasse (No. 18)
3400
730
731
1487
1489
1 194
1510
Lp.
Lp.
Peter Sossenheimer und sein Bruder
Thomas Sossenheimer im Haus Laderam
neben dem Römer, Söhne des Peter
| 1 Isch-
« ei In
4000
5000
228
Holland, das Pelzwerk und Leder auf Landwegen aus Rußland und Polen nach
den aufkommenden Leipziger Messen geliefert, welche nunmehr von den Frank-
furter Kaufleuten regelmäßig besucht wurden.
d) Der aktive Frankfurter Handel nach Thüringen und Meißen hat sich
lange Zeit auf den Wein- und Tuchhandel beschränkt. Die am meisten genannten
Städte waren Erfurt, der Hauptsitz des Waidhandels, Eisenach, Nordhausen,
Mühlhausen, Tennstedt an der lim mit seinen Pferde- und Vichmärkten,
Naumburg mit seiner Petri- Paulmesse und seinem berühmten Bier und
gegen 1500 auch Leipzig. Die Erfurter Waidhändler, welche die von den
Wollwebern benötigten Farbwaren hierher lieferten, wurden aber seit der Mitte
des 15. Jahrhunderts zuerst von dem unternehmenden Wollweber Claus Scheid
und seiner großen Handelsgesellschaft und bald auch von anderen Frankfurter
Kaufleuten fast ganz zurückgedrängt, so daß der hiesige Handel mit allen Farb-
und Gerbstoffen für die Tuchmacher, Färber und Gerber allmählich den Markt
beherrschte. Mit ihnen wurden regelmäßig auf der Hinreise Weingeschäfte,
auf der Rückreise Einkäufe von thüringischer Wolle verknüpft. Abnehmer
waren nicht bloß die Wollweber und Färber des hessen-nassauschen Hinter-
landes; es wurde von hier aus auch ein schwunghafter Handel mit Färb- und
Gerbstoffen und mit Rohwolle nach den linksrheinischen Landen, wie z. B.
nach Lothringen, Belgien und Holland, betrieben. Der erwähnte Wollweber
Claus Scheid der Alte im Haus Frauentürlein neben dem Braunfels kann als
der Begründer dieses Handelszweiges gelten. Nach einem langen arbeitssamen
Leben starb er hochbetagt und hochangesehen im Jahr 1501. Er, der bisher
mit keinem Worte als Kaufmann erwähnt worden ist, kann die gleiche Be-
achtung beanspruchen, wie die Blum, Bromm und Stalburg. Noch bei seinen
Lebzeiten wurde sein jüngerer Sohn und Handelsgesellschafter, Conrad Scheid,
infolge der Verheiratung mit Margarethe Humbracht in die Patriziergesellschaft
Limpurg aufgenommen und bekleidete viermal das Bürgermeisteramt.
Der alte Scheid hinterließ seinen fünf Kindern, zwei Söhnen und drei
Töchtern, ein großes Vermögen an Häusern, Gärten, Wiesen, Ackerland, an
Barschaft, Gülten, Warenvorräten und an Ausständen. In seinem Keller be-
fanden sich 62 Faß Wein, 428 Ohm haltend, und auf seinen Speichern 1452
Achtel Frucht. Von seinem Vater, dem Wollweber Contz Scheid, hatte er das
Haus zum Frauentürlein geerbt, 1469 einen Teil des Nebenhauses zum Braun-
fels, 1471 das Haus Stalburg in der Bleidenstraße, gegen 1475 das von ihm alsdann
neugebaute Haus zu St. Christoffel beim Trierischen Hof und 1491 die drei
Häuser zum alten, jungen und neuen Bären in der Töngesgasse (No. 38 40)
hinzuerworben, welche er durch einen Neubau ersetzte und mit einer Kapelle
ausstattete. Im Jahre 1487 stiftete er im Dom das nach ihm benannte Scheids-
Lfd.
No.
Erste Letzte
Erwähnung
ij. s Na in e
Handelszweig
Höchste Ver-
Steuer mögen
Gulden Gulden
732
1487
Paulus Herbstein, Tuchgewänder in der
Kürsehnerlaube (Markt 44)
Tuch
200
733
1488
t!494
Johann Pabst von Wilperfurd, Gesell-
schafter des Johann Comes
Fischwerk
734
1488
tl524
Lp.
Schöff Clas Stalburg der Reiche im Stamm-
haus auf dem Kornmarkt, Sohn des
Claus (f 1474) und Erbe des Crafft
(f 1484), 1505 und 1514 junger, 1521
alter Bürgermeister; seit 1497 Rentner
111 15000
735
1488
1508
Jörg Stalburg, unehelicher Sohn des Claus
5000
736
14S8
11529
Lp.
Schöff Jakob Neuhaus II zum Fraas, Buch-
gasse 3, Faktor des Anton Weiser zu
Augsburg, 1499 junger und 1511 alter
Bürgermeister
Seide und
Wein
6000
737
14S8
tI502
Lp.
Conrad Neuhaus in der Gallusgasse und
7000
738
14SS
tl540
Lp.
sein Bruder Ulrich Neuhaus der Jüngere
neben dem Nürnberger Hof, Gesell-
schafter ihres Onkels Jakob I.
Spezereien
und Tuch
3400
739
1489
1490
j Gottfried Seifenmacher zum Palmeneck
in der Schnurgasse, Sohn des Adam
und Bruder von Jakob und Hermann
74(i
1489
1494
Melchior Fronhofer, 1494 überschuldet
741
1489
1505
Fr.
Konrad Hul5 (auch Hußchen) von .Münzen-
berg, heiratet die Witwe des Steffan
Grünberger geb. Schaffner
10000
742
14'«)
tl516
Fr.
Wolfgang (Wolf) Schott im Rad auf dem
Römerberg, Fidam des Hans Wolff,
und seine vier Brüder:
Wachs
Barchent
4000
743
tl51S
Fr.
Hans Schott der Jüngere, Eidam des Claus
Stauff, Gesellschafter seines Schwagers
Johann Guldenschaf in Venedig
744
149(1
1 1 546
Fr.
Lucas { Laux) Schott der Alte zum Schlüssel
in der Steingasse
3600
745
1490
1539
Fr.
Caspar Schott am Falkenstein auf dem Korn-
markt, Eidam des Gewandschneiders
Anton Rüdiger
Tuch, Wolle
Stockfische
Farbstoffe
4000
746
1518
Fr.
Georg Schott zum Falken auf dem Korn-
markt. Eidam des Hans Wolff
2200
747
14'it)
15091
Ott von Bell der Ältere in der Krämer-
gasse, von Frechen bei Cöln
Fisch-
IOOO
748
1490
1525
Fr.
Hans Nielas gen. Steinmetz der Alte im
Haus Isenburg auf dem Römerberg No. 7
werk
chörlein nebst zwei Altären. Was seine geschäftliche Tätigkeit betrifft, so
war sie eine außerordentlich umfangreiche und vielseitige und dehnte sich
in demselben Maße aus, wie seine Handelsgesellschaft durch den Hinzutritt
seiner Söhne, Schwiegersöhne und Enkel an Arbeitskräften gewann. Zunächst
kam im Jahr UM) sein Eidam Jakob Degenhard aus Rüdesheim und 1477
dessen Schwager Heintz Freund aus Butzbach hinzu, welche jahrelang wegen
des Waideinkaufes zu Tennstedt in Thüringen lebten. 1475 gesellte sich sein
Sohn Claus Scheid der Jüngere, 1487 sein zweiter Sohn, der Bürgermeister
Conrad Scheid, 1494 Bartel Benker und zuletzt der Mann seiner Enkelin,
Bechtold Braumann aus Gelnhausen, hinzu. Außerdem waren 1462 die Patrizier
Heinrich Rorbach und Konrad Ganz seine Gesellschafter. Bei verschiedenen
Auswärtigen wissen wir nicht genau, ob sie nur seine Faktoren oder zugleich
seine Handelsgesellschafter gewesen sind. Der Schwerpunkt seines Geschäftes
hatte sich immer mehr nach Osten, zunächst von Tennstedt nach Leipzig
und von da nach Breslau verschoben wo er Roden, auch Röthe und Krapp
genannt, ein bekanntes, in Schlesien gezogenes Farbkraut, ferner Wachs und
Felle aus Krakau in Polen und aus Rußland einkaufte und dagegen Butzbacher
Tücher, Barchente aus Oberdeutschland, Baumwolle, Lübecker Häringe und
Bückinge, Salpeter, Pfeffer und sonstige Spezereiwaren aus Antwerpen, Zwiebel-
samen aus Straßburg und holländischen Käse verkaufte. Demgemäß bestand das
nach dem Tode des alten Scheid im Jahr 1510 inventarisierte Warenlager in erster
Linie aus 110 Säcken Roden im Durchschnittsgewicht von 4 Zentnern, in 20
Scheiben Wachs im Gewicht von 84 Zentnern, in 32 Tafeln und 30 Stück Blei, 16 Faß
Salpeter, etwa 23 Zentner haltend, in 5 Tonnen und 8 Töpfen Schmalz, 28 Stück
Butzbacher Tücher, 4 Säcken Straßburger Zwiebelsamen, 99 Pack Lübecker
Flachs usw. Als seine Faktoren werden genannt: Kaspar Rötke zu Breslau,
Nikiaus und Michel Möller zu Leipzig, Hans Schwinfurt und Hans Barß (Pars)
zu Lübeck und Jakob Humbracht zu Antorf. Ende 1490 betrug das Geschäfts-
kapital 12,315 fl, der Gewinn in den vier Jahren 1490—1493 4100 fl = 8 Prozent,
in den sechs Jahren 1495 — 1501 nur 3744 fl = 5 Prozent.
Die Scheidsche Handlung wurde bis 1510 von den zahlreichen Erben in
ungeteilter Gemeinschaft unter Leitung des Schöffen Conrad Scheid weiter-
geführt, wobei 5082 fl verdient wurden. Über die Teilung kam es dann zu
einem großen Familienstreit. Mit den Urenkeln des alten Claus Scheid, den
ehrbaren Junkern Friedrich, Conrad und Philipp Scheid, ist das Geschlecht bis
1572 ausgestorben.
Je mehr Lübeck an Bedeutung verlor und der Handel von Erfurt auf Leipzig
überging, desto lebhafter und wichtiger wurden die Verbindungen der Frankfurter
Kaufmannschaft mit dem Osten. So betrieb der Wollweber Claus Diepach in
I w
No.
Erste Letzte
Erwähnung
749 1490 1516 Jakob Diepach der Jüngere in der Krug-
gasse und seine drei Brüder
750 14<>! 1510 Heinrich (Heintz) Diepach in der Geisgasse
751 1495 150b Claus Diepach, Wollweber und Kaufmann
752 1510 Hans Diepach in der Geisgasse
753 1491 1536 Wigel Märke! III im Haus Weißenfels
am Eck der Münzgasse
754 1491 fl539 Fr. Schöffe Philipps Ugelheimer zum Ochsen
in der Fahrgasse, 1517 junger und 1533
alter Bürgermeister
755 1492 tlSll Fr. Goldschmied Barte! < Bartholme I Bencker
756 +1515 Fr. und sein Bruder Herbort Bencker der
Jüngere im neuen Guldenschaf in der
Krämergasse, Gesellschafter des Claus
Scheid; deren Schwager
Hans Steinheimer III zum goldenen Schaf
in der Krämergasse (siehe auch No. 827)
Peter von Kebel zum Fleischer auf dem
Samstagsberg, Faktor des Heinrich
Reich zu Lüneburg
Caspar Comes zur Kanne, Sohn des Johann
Rubenhenne (Henne Rüben), zuerst Gürtler
Wilhelm Rudel. Buchdrucker und Buch-
händler im Keppler Höfchen, dann
Borngasse
762 1496 +1520 Lp. Simon Uffsteiner (Offstender) des Rats,
in der Mainzergasse, von Oppenheim,
1518 junger Bürgermeister
763 1496 1529t Fr. Hans Freund im Eichler Hof in der Schnur-
gasse, Sohn des Heintz (1477), vorher
in Tennstedt, Eidam des Jakob Degen-
hard
764 1496 1537f Fr. Theirt Freund im Haus Friedberg neben
dem Eichler Hof. von Butzbach
765 1496 +1527 Lp. Schöif Ludwig Martorf zum Paradies.
Eidam des Schöffen Georg Blum zum
Lämmchen. 1515 alter Bürgermeister;
766 1496 +1514 Lp. sein Bruder und Gesellschafter .Melchior
.Martorf, später zu Leipzig
767 1496 +1531 Lp. Georg .Wartorf, Sohn des Eckard ivllTli
768 1496 1503 Hans Felber im Nürnberger Hof, von
Nördlingen oder Ulm
757
1492
1541t Fr
758
1493
1515
759
1494
t/1516 Fr
760
1495
761
1496
1525
Handelszweig
Höchste
Steuer
Ver-
mögen
Pfd
hl.
Pfd. hl
Tuch
Wachs
Wein
Wein-
händler
2500
Geld« echsel
4600
Tuch und
Farbwaren
2200
Apotheker
Seide und
Wein
1000
Fisch werk
Krämer
Bücher
Pelzwaren
Farb-
waren
und
Wolle
Wein
1800
7000
351 N ii i
14000
5000
der Geisgasse mit seinen drei Brüdern dorthin einen Handel mit Butzbacher
und belgischem Tuch, Wachs und Wein. Er war anstelle des Wolf Blum, welcher
abgewirtschaftet hatte, von Lorenz Johann zu Nürnberg und Lorenz Mordisen
zu Leipzig zu ihrem Faktor bestellt worden und verkaufte aus deren hiesigem
Lager an die Kerzenmacher, Hocken und Juden Wachs. Anstelle des Erlöses
übersandte er ihnen möglichst Waren, Tuch und Wein, machte aber 1505
Konkurs. Unter seinen Gläubigern befand sich der Frankfurter Waidhändler
Hans Freund, welcher gleich seinem Vater Heintz jahrelang zu Tennstedt an
der Um ansässig war und mit seinem Schwager Hans Degenhard daselbst
„einen fürnehmen Handel mit Waid" führte.
Auch die hiesigen Metzger verbanden mit dem Einkauf der kleinen polnischen
Ochsen Geschäfte in Wein und Tüchern, welche von ihnen auf der Hinreise
mitgenommen und dort verkauft oder gegen Vieh und Wolle umgetauscht
wurden. So zog der hiesige Metzger Johann Biß, f 1530, regelmäßig zum
Einkauf von Ochsen von hier nach Posen, um sie dann in Berlin, Leipzig, Erfurt,
Koburg, Nürnberg, Würzburg, Wertheim und auf den Frankfurter Viehmärkten
an die Metzger von Friedberg, Ingelheim, Mainz, Speyer und Worms wieder
zu verkaufen. Bei seinem Tode hatte sein Faktor Konrad Heckbächer für
etwa tausend verkaufte polnische Ochsen 8207 Gulden eingenommen. Dieser
setzte das Geschäft des Johann Biß mit seinem Bruder Rupp Heckbächer in
großartigem Maßstabe etwa 30 Jahre fort. Er lieferte polnische Schlachtochsen
und fränkische Masthämmel nach Eisenach, Nürnberg, Mainz, Worms, Straßburg
und große Posten Rohwolle an die Wollweber der Nachbarschaft, an viele
große Nürnberger Geschäftshäuser, ferner nach Augsburg, Ulm, Aachen,
Limburg, Lüttich und nach St. Nikiausport in Lothringen. Bei seinem Tode
(1561) waren 167b Stück Hammel vorhanden und seine Ausstände für geliefertes
Schlachtvieh und Wolle beliefen sich auf die hohe Summe von 2b481 Gulden.
Hiermit ist aber die Liste der Frankfurter, welche an dem zunehmenden
Handel mit dem Osten teilnahmen, keineswegs erschöpft. Der reiche Kaufmann
Stefan Schmidt zum Einhorn, 1475f, und seine beiden Söhne Sebastian der
Altere und Hans Schmidt, welche beide in die Patriziergesellschaft Limpurg
aufgenommen wurden, machten ebenfalls umfangreiche Geschäfte in Wein und
Tuch nach dem Norden und Osten Deutschlands. Im Jahr 1477 wurde gegen
den Hans in Prag eine Untersuchung wegen Lieferung gefälschter Tücher ein-
geleitet. Ein gleichnamiger Sohn des Sebastian heiratete 1500 zu Leipzig
Dorothea Bräutigam und setzte selbst als Schöffe und während seiner Amts-
tätigkeit als erster Bürgermeister seine Geschäfte fort. Ein Sohn des Hans
Schmidt, welcher ebenfalls Sebastian hieß, siedelte nach Danzig über, woselbst
er etwa 1533 in mißlichen Verhältnissen starb.
Lfd.
No.
769
Erste Letzte ■- l.
Erwähnung £ n
14% tl527 Lp.
770
1497
1511
771
1498
1519
Lp
772
1498
11524
773
1498
1518
Fr
774
1499
1518
775
1499
77b
1500
tl519
Fr
777
1500
1505
778
1500
1530t
Fr
779
1500
1521
780
1500
fl532 Lp
kinder-
los
781
1500
1531t
782
1500
1518
783
1502
1542
78 4
1502
155b
785
1505
155b
78b
1502
1541
787
1502
t!536
Lp
Stadtschreiber Dr. iur. Philipp Siegwein zu
Schönstein am Fahrtor, verheiratet mit Luise
Ulmer
Dietz von Spier (Speyer) am Fck der Weiß-
adler- und Rosengasse
Ambrosius von Glauburg, Gesellschafter von
Johann Hane und Conrad Monis
Lederschmierer Henne Füll (Fill, Filde. Phyl)
des Rats, in der Borngasse
Claus Eschborn
Conrad Bender zum Riesen und sein Bruder
Hans Bender gen. Lengle, vielleicht Söhne des
Heinrich
Jost Grünberger der Jüngere in der Mainzergasse
an der Dechanei, 1511 Bürger
Friedrich Herdan, Gesellschafter des Hans
Bromm
Georg von Ulm genannt Deublinger der Jüngere
im Gadeneck unter den Tuchgaden (No. 2)
Hans Grambs in der Saalgasse neben dem Storch,
von Schalkau
Schöff Sebastian Schmidt II. zum alten Wetter-
hahn in der Mainzergasse, 1520 und 152S
älterer Bürgermeister
Bernhard Markolf in der Kürschnerlaube neben
dem Bornfleck, Eidam des Johann Guldenschaf
Hartmann Kistener Goldschmied und städtischer
Wardein im Haus zur Kanne
Philipps Waibel der Altere in der Krämergasse
bei der ReulS, von Friedberg, Eidam des Ott
von Bell
Ambrosius Nese (Neß, Nesen, Nesenius) und
sein Bruder
Johannes Nese der Ältere, Söhne des Philipp,
beide zum goldnen Haupt in der Krämer-
gasse (Kopfapotheke)
Heinrich Becker der Jüngere, Wollweber und
G ade n mann (Tuchgewänder)
Schöff Hans Bromm III., Gesellschafter des
Simon Bocher, 1509 Bürger, 152b und 1532
älterer Bürgermeister
Handelszweig
Ver-
mögen
Fischwerk
und Garne 3000
Krämer
Leder
Getreide
( Lübecker
' Fischwerk
Spezereien
und Tuch
Tuch
Nestler und
Krämer 1500
Wolle, Tuch,
Spezereien 12000
Materialist und
Frucbtfaandler
Geldwechsel
Seide. Sammet,
Tuch. Fisch- SOOO
werk, w achs,
Spezereien
Apotheker 800
Apotheker 1800
Tuch
Tuch,
Fische und
Pelze 35000
Weiterhin sind die aus Handelsrücksichten hierher übergesiedelten Mit-
glieder der Patrizierfamilien Kellner aus Erfurt und Martorf aus Marburg zu
nennen. Aus ersterer wanderten im Jahr 1475 Georg Kellner und 1518 Hans
Kellner, beide Großkaufleute, hier ein. Der Letztgenannte heiratete die Tochter
des hiesigen Schöffen und Kaufmanns Ludwig Martorf zum Paradies, welcher
seit 1506 mit seinem in Leipzig ansässigen Bruder Melchior in Handels-
gemeinschaft stand und ein sehr großes Vermögen hinterließ. Von diesem
und anderen Frankfurter Kaufleuten wurde ein schwunghafter Tauschhandel
zwischen Leipzig, Frankfurt, dem ganzen Rheingebiet und den Niederlanden
betrieben, deren Gegenstände einerseits Färb- und Gerbstoffe des Ostens, wie
Waid, Roden, Alaun, Vitriol, Galläpfel und Weinstein, ferner Rohwolle und
Metalle, andererseits feine belgische Tücher und rheinische Weine waren.
Besondere Erwähnung verdient die Beteiligung der mit dem Osten in
Verbindung stehenden Frankfurter Kaufleute an dem aufkommenden Handel
mit Silber, Kupfer und Blei, welche Metalle seit etwa 1470 in ungeahnten
Mengen von den thüringischen und sächsischen Bergbau- und Hüttenbetrieben
zu Suhl, Schleusingen, Steinach, zu Freiberg, Schneeberg, Joachimstal und im
Mansfeldischen gewonnen und meistens durch Leipziger und Nürnberger Unter-
nehmer den Main und Rhein hinab nach Aachen und Antwerpen versandt
wurden. Das Zeitalter der Kupferkönige Fugger mit seiner wilden Jagd nach
den Metallschätzen der Erde nahte heran. Wiederum ist es ein Patrizier, von
welchem die Gründung der ersten großen Metallgesellschaft in Frankfurt aus-
gegangen ist: Arnold von Holzhausen der Dicke im Nürnberger Hof. Er
stand namentlich mit Nürnbergern in Handelsgemeinschaft und versuchte auch
in hiesiger Gegend, so am Rheingrafenstein, sein Glück mit dem Silberbergbau,
mußte aber im Jahr 1492 seine Zahlungen mit 9565 Gulden Schulden einstellen
und seine Vaterstadt verlassen.
Andere Frankfurter Kaufleute waren vorsichtiger und betrieben den Metall-
handel nur in Verbindung mit ihren sonstigen Geschäften, so Stefan Grünberger,
welcher 1494 Schleusinger Kupfer kaufte, und Claus Scheid der Alte, in dessen
Nachlaß sich große Vorräte an Blei vorfanden. Wieder andere beschränkten sich
darauf, den großen Unternehmern als hiesige Faktoren zu dienen. Die wichtigsten
Metallhändler um 1520 waren die Handelsgesellschafter Wigel Wolff und Konrad
Semmler, der Schöffe Georg Leimberger und etwas später die Gebrüder
Offenbach. Keiner von ihnen hatte glänzende Erfolge aufzuweisen.
Wie allgemein aber das Interesse an dem Bergbau war, ergibt das wieder-
holte Vorkommen von Kuxen und Salinenanteilen in Frankfurter Besitz.
e) Während brabanter Tuchhändler aus St. Trond, Mecheln, Löwen und Brüssel
schon seit etwa 1340 die Frankfurter Messen besuchten, hat sich ein aktiver
235
(9iilt>nifclmfl'\?fein
^pit^an
Lfd.
No.
Erste 1 etzte .j, t
Erwähnung LjJ'5
N a m e
Handelszweig
Ver-
mögen
Gulden
788
1502
1506
Friedrich Heyd (Heide) von Barr im Elsaß, 1504
Bürger, Handelsdiener des Bromm
789
1503
1 1 533
Stefan Göbel des Rats in der Sandgasse, dann
im Haus Wolkenburg am Krautmarkt, 1525
junger Bürgermeister, aus Würzburg
Wein
Stockfische
151 »KU
790
1503
1514
Fr.
Konrad von Gelnhausen zur Schmitte, Neukräm,
Eidam des Georg Ziechlin genannt Würzburger
Tuch-
händler
791
1503
Hans von Gelnhausen zur Schmitte
792
1503
1 1 559
Niklaus Gallitzienstein bei St. Nikolai, später
Neukräm, von Euchtersheim im Kreichgau
Spezereien
800
793
1503
fl523
Fr.
Claus Stanf f der Junge des Kais in der Schnur-
gasse
Wolle und
Tuch
12000
794
1503
1552t
Conrad Oifenbach der Altere zum Gral in der
Alainzergasse, ältester Sohn des Johannes
Tuch, Fisch-
Offenbach gen. Schnorchen, 1514 Krahnen-
werk und
schreiber und seit 1531 Kastenamtsschreiber
Metalle
(>000
795
1503
fl5I6
Lp.
Jakob Humbracht in der Gallusgasse, später
zu Antwerpen, und sein Bruder
1000
796
797
1504
1504
fl523 Lp.
1 1 53.3 Fr.
Claus Humbracht, Eidam des Weinhändlers
Wigel Märkel zu Grünau, Söhne des Claus
Humbracht (f 1504)
Heinrich Freund, Sohn des Heintz im Eichler Hof
Farbwaren
5000
1000
798
1504
Gerhard Bungitz
Gewürze
799
800
1505
1505
11557
1539
Lp.
Schöff Johann Ugelheimer im goldenen Ring,
Schnurgasse 7, 1537 jüngerer Bürgermeister
Simon Bocher (Bucher) am Krautmarkt, seit
etwa 1506 Gesellschafter des Hans Bromm
Spezereien
und Tücher
Spezereien,
Fische, Tücher,
Pelze
5000
20000
236
Handel hiesiger Kaufleute nach Belgien und Holland erst am Anfang des 15.
Jahrhunderts, etwa gleichzeitig mit demjenigen nach Venedig, entwickelt. Es
ist dies kein Zufall, sondern ein zielbewußter, notwendiger Ausbau des be-
ginnenden Großhandels gewesen. Die zwei ältesten, großen Handelsverbindungen
Straßburg-Lübeck und Straßburg- Erfurt waren nunmehr mit zwei weiteren,
ebenso wichtigen in direkte Verbindung gebracht und der Frankfurter Handel
auf eigene Füße gestellt. Hierbei verband sich der Venetianer Verkehr vor-
wiegend mit dem Lübecker, der Erfurt-Leipziger mit dem niederländischen
und umgekehrt. Seiden- und Sammtwaren aus Venedig wurden gegen west-
fälische Leinwand und Lübecker Pelzwerk, niederländische und englische Tücher
gegen thüringische Färb- und Gerbstoffe, Rohwolle und Kupfer ausgetauscht.
Die Anknüpfung direkter Handelsverbindungen mit den Niederlanden mag
in erster Linie auf die Niederlassung niederrheinischer Kaufleute zurückzu-
führen sein, welche hier schon im Mittelalter eine große Rolle gespielt haben. Es
waren hier ansässig: seit 1362 der reiche Krämer Winrich von Fochen und
seit 13S4 sein Eidam Johann Monis von Cöln oder Aachen, welcher in seinem
Todesjahr 1414 nicht weniger wie 240 Pfd. Heller als Steuer bezahlte, seit 1418
Lorenz von Geldern im Neuhaus, seit 1422 Gelis (Gilles) Rockoch von Cöln,
welcher Eischen Schelm, die Witwe des Claus Neuhaus, heiratete, seit 1431 der
Seidensticker und Kaufmann Johann Comens aus Neumagen bei Bernkastei, seit 1 454
Johann von Meiern aus Cöln, zu dessen Handelsgesellschaft die ersten Cölner Kauf-
leute,wie die Rinck und später die Kampmann,gehört haben, gegen 1480Johann Kropp
aus Aachen und Loy Jostenhöfer aus Dorneck (Tournay). Zu diesen kamen viele
Barchentweber und sonstige Handwerker vom Niederrhein und Belgien hinzu.
Die erste bestimmte Nachricht betrifft die bereits erwähnte Weinsendung
des Patriziers Konrad Freitag, welche im Jahr 1406 auf der See von dem
friesischen Häuptling Enno Hobeling wegen seiner Feindschaft mit dem
Grafen von Holland und dem König von England geraubt wurde. Die
nächste Nachricht von 1424 zeigt uns bereits vier hiesige Kaufleute, Peter
Bacherach, Clas Becker, die beiden Schwäger Gelis Rockoch und Hugo
Schelm, mit Geleitsbriefen versehen, auf der Durchreise durch das Herzogtum
Jülich. Als Kaiser Sigismund im Jahr 1434 bei seinem Streit mit dem Herzog
Philipp von Burgund an den hiesigen Rat das Ansinnen stellte, auch seinerseits
diesem einen Absagebrief zu schicken, lehnte es der Rat unter Hinweis
auf den von Alters hergebrachten Handel mit den brabantischen Städten und
mit der weiteren Begründung ab, daß hiesige Bürger soeben sich des Handels
wegen in den Niederlanden aufhielten und so schnell nicht wieder heimkommen
könnten.*) Wir haben hierbei namentlich an Conrad Neuhaus und Heinz
*) Orth, Reichsmessen, S. 6S0 u. 681.
Lfd.
No.
Erste j Letzte
Erwähnung
Handelszweig
801 1505 1 1 534 Lp.
Fr.
802
1505
1540t
803
150b
+ 1512
804
1506
1542t
805
1508
tl519
Fr.
806 1508 tl531 Fr.
807
809
1508
1508
+ 1524
1556
1504 +1545 Fr.
810
1508
1515
811
1508
S12
1500
813
1500
Fr.
814
1500
+ 1541
Fr.
815
1500
1548+
816
1510
+ 1536
Fr.
Schöff Hans Wolff zur Weinrebe am Eck der
Töngesgasse, Eidam des Hans Schmidt, und
sein Bruder
Wigel Wolff zur Weinrebe, Söhne des Hans
Wolff des Älteren, Gesellschafter des
Conrad Semler der Altere zur Weinrebe, Eidam
des Johann von Ostheim gen. Schefferhenne,
von Gelnhausen
Clas Bender von Winternheim zum Riesen, ver-
mutlich Sohn des Philipp
Johann Orth zum Esel am Johanniterhof, Schnur-
gasse, Sohn des Kuchenbäckers Peter Orth
des Rats und Eidam des Philipp Bender von
Winternheini
Schöff Steffan Grünberger II am Eck der Höll-
gasse, später im Braunfels, eifriger Förderer
der Reformation, 1520 junger und 1520 alter
Bürgermeister, und sein Bruder und Gesell-
schafter
Jakob Grünberger, Eidam des Philipp Bender
von Winternheim
Bechtold Braumann im Frauentürlein neben dem
Braunfels, später in der Töngesgasse, Eidam
des Claus Scheid jr., Tuchgewänder
Schöff Hans Eller der Alte in der Neukräm,
dreimal verheiratet, 1520 junger Bürger-
meister, von Harstein
Hans Rottelmeier (Röttelmaier) bei den Barfüßern
und sein Bruder
Wolf Rottelmeier zur alten Münze, Markt 13, Tuch-
gewänder
Thomas (von) Bell an der Katharinenpforte,
Sohn des Ott von Bell
Wigel Schott, Sohn des Hans
Johann Metlinger zum weißen Schwan am Eck
der Neukräm, Sohn des Matthäus und Eidam
des Melchior Schwartzenberger
Heinrich Wickstetter (Wixstetter) der Junge, im
|udeneck bei der Brücke, Eidam des Wigel
Wolff zur Weinrebe
Schöff Peter am Steg zu Schadeck, Ecke der
Schnur- und Borngasse, 1531 junger Bürger-
meister, von Cronberg
innren
Gulden
Kupfer 4000
Wolle
Farbwaren 5000
Fischwerk
Fischwerk
Fischwerk
und Wein 9000
Wein,
Fische,
Felle und 5858
Farbwaren
4000
Tuch 6400
Farbwaren
Fischwerk
Flachs u. Hanf 12000
Tuch
Krämer
beeidigter
Apotheker
Eisenwaren
Fischwerk
Farbwaren
Tuch
238
von Hexstadt zu denken, welche in dieser Zeit, wie feststeht, mit der
Stadt Dorneck (Tournay) in Handelsverbindurig standen. Im Jahr 1437 wird
uns von einem Darlehen von 8000 Gulden, welches der hiesige Krämer Lorenz
von Geldern der Herzogin Elisabethe von Luxemburg gegen Verpfändung
ihrer Juwelen gegeben hatte, und 1440 bis 1444 von Verhandlungen zweier
Frankfurter Kaufleute, Hans Lorber und des Patriziers Peter von Marburg, mit
ihrem Schuldner, dem Junker Adam von Siele, berichtet, welcher aus Holland
kommende Frankfurter Waren festgehalten und dann versprochen hatte, den
Handel unserer Stadt mit Holland, Seeland uud Friesland bis zur völligen
Tilgung seiner Schuld nicht zu stören. Seit 1420 befanden sich jahrzehnte-
lang infolge verschiedener Klagen die brabantischen und holländischen Städte
in der Reichsacht, was die größten Verwickelungen zur Folge hatte und nament-
lich den Besuch der Frankfurter Messen durch die Niederländer stark beein-
trächtigte. Die über die holländischen Städte verhängte Reichsacht, welche
Wilhelm von Siele, der Vater des Adam, Hans Schreiber zu Basel und Lorenz
Dubenei 1420 beim Königlichen Landgericht zu Nürnberg erwirkt hatten, fand
erst im Jahr 1457 ihre friedliche Erledigung.*)
Im Jahr 1464 wird uns von einer Zeugenvernehmung in Bergen op Zoom
wegen einer Weinlieferung des Patriziers Henne Stralenberg berichtet.
Je mehr sich die Häringsschwärme von der Ostsee nach den Küsten der
Nordsee verzogen, desto mehr trat der Deventer Häring anstelle des Lübecker
und desto häufiger hören wir von Häringstonnen, welche für Rechnung der
Frankfurter Kaufleute aus Holland über Cöln den Rhein herauf kamen. Wegen
dieses neuen Handelszweiges fanden 1470 Verhandlungen mit Antwerpen und
1476 mit der Stadt Deventer statt, welche durch die Yssel mit dem Zuyder
See verbunden und der Hauptsitz des holländischen Häringshandels war. Bis
1520 erlangte dieser eine solche Bedeutung, daß sich neben den hier ansässigen
Lübecker Häringshändlern Heinrich Lifferdes und Philipps Schrießheimer auch
verschiedene holländische Konkurrenten, wie Johann Braun aus Delft und Eber-
hard von Örtingen hier niederließen.
Wie bei allen anderen Handelsverbindungen war auch diejenige nach
Belgien eine doppelseitige, ein Austauschgeschäft zwischen ausgeführten und
eingeführten Waren. Die ersteren bestanden in Augsburger, Ulmer und
anderen oberdeutschen Baumwollenstoffen (Barchente), welche nach ihrer Ver-
packung „Fardel" genannt wurden und einen der wichtigsten und einträglichsten
Gegenstände des Frankfurter Handels im 15. Jahrhundert gebildet haben. Sie
wurden von den hiesigen Kaufleuten nach Belgien gebracht, wo eine große
Nachfrage nach ihnen bestand, und dagegen namentlich die in den industrie-
*) Inventare, IV, S. 75—100.
Lfd.
Erste
1 , i/i
Ver-
No.
Erwähnung
■-i "
N ;i in e
Handelszweig
mögen
Gulden
817
1510
1536t
Fr.
Heinrich Preglerzum goldnen Hirsch. Garküchen-
platz 7, heiratet die Witwe des Claus Hura-
bracht geb. Märkel, von Bamberg
Wolle.
Fische
818
1510
tl531
Wollweber Johann von Buchen des Rats
Tuch. Wolle
819
1510
Jost von Loer (Lohr), Handelsdiener des Jakob
Heller, dann des Hans Kellner
820
1510
1519
Copperhenchen (Henne Kupfer) im Haus Mailand
bei den Barfüßern
Tuch
400
821
1510
1518
Hans Jörg (Georger, Gerger) zum Wolf auf
dem Römerberg, heiratet die Witwe des
Ruprecht Monis, von Kaufbeuren
Tuch
822
1510
tl554
l'eter May im Haus Sonnenberg, zuerst Schuster,
von Dieburg
Leinentuch
6000
823
1510
1556
Claus (vom) Haber auf dem Markt, Vertreter
der Prechter in Straßburg
Wolle und
Faktoreien
5000
824
1511
tl548
Fr.
Johann Ziechlin (Ziegle) der Altere gen. Würz-
burger auf dem Samstagsberg zum Laubcn-
berg (No. 16 18), Sohn des Georg
Tuch
18000
825
1512
1 1 526
Hans Sachsenhäuser zum Schwert in der Fahr-
gasse
Fische und
Tücher
826
1512
tl518
Lp
Johann von Meiern III des Rats zum Bornfleck,
Gesellschafter seines Vaters, 1516 junger
Bürgermeister
Tücher und
Spezereien
827
1512
1538
Johann Schäfer (Schöffer) zum goldnen Schaf,
Markt 37, von Steinheim (siehe auch No. 757)
Apotheker
828
1515
Conrad (Cuntz) Rauch, von Friedberg, u. sein Sohn
} Vieh und
J Wolle
829
1512
1532
Fr.
Tiel Rauch, Wirt zur Krone in der Friedberger
Gasse
830
1513
fl530
Metzger Hans Biß, Eidam des Metzgers und
Ratsherrn Fndres Herden (1487)
Vieh, Wolle
und Tuch
81 H II 1
831
1513
1516
Ewald von Born, Sohn des Steffan, Tuchführer
Tuch
832
1513
15 12
Fr.
Hans Schott in der Bockenheimer Gasse, Sohn
des Hans
833
1513
f 1515
Lp.
Caspar Freund, Sohn des Theiß Freund im
Eichler Hof und Eidam des Sebastian Schmidt
831
1513
1537t
Wolfgang Beckenhub, Sohn des Kürschners
Stefan Beckenhub
Wein, Wolle
Tuch
835
836
1513
1513
1543t
1 543t
Fr.
Fr.
Heinrich Rumpf (Rump) und sein Bruder
Johann Rumpf, Eidam des Claus Stauff, von
Butzbach
| Vieh und
Wolle
837
1513
1-1530
Lp.
Hans Grünberger, Sohn des Jost und Eidam des
Hans Bromm
reichen südwestlichen Grafschaften Hennegau und Artois hergestellten Tücher
und Garne eingetauscht oder eingekauft. Neben den brabantischen Städten
traten immer mehr diese Gegenden mit ihren Hauptsitzen Dorneck (Tournay),
Bergen (Mons), Valensin (Valenciennes), Rüssel (Lille) und Arras, sowie im
Norden die mächtig emporstrebende Handelsstadt Antorf (Antwerpen) in den
Vordergrund. Wie bereits erwähnt, finden wir 1434 den Conrad Neuhaus und
Heinze von Hexstadt, 1457 den Henne Steffan in Handelsverbindung mit Dorneck,
und aus dem Jahr 1452 wird uns berichtet, daß die Familien Neuhaus, Rorbach
und Heller Kapitalien bei der ihnen wohlbekannten Stadt Antorf auf Leibrenten
angelegt hatten. Eine stattliche Reihe bedeutender Frankfurter Handelsgesell-
schaften haben sich mit dem belgischen Tuchgeschäft befaßt, so die Neuhaus,
Geuch, Steffan, Rorbach, Heller, Meiern, Seifenmacher und Tiermayer. Kein Groß-
händler konnte damals die Geschäftsbeziehungen mit Tournay, Brügge und
Antwerpen entbehren, wie sich dies bei fast jedem einzelnen von ihnen nach-
weisen läßt. Die Handlungen der Blum, Stalburg, Bromm, Scheid, Kellner,
Martorl und Bocher hatten ebenfalls ihre Faktoren in den Niederlanden.
Seitdem die deutschen Wolltücher immer mehr durch fremde verdrängt
und infolgedessen der Tuchhandel aus den Händen der zahlreichen Woll-
weber in diejenigen weniger kapitalkräftiger Großkaufleute übergegangen
war, hatte sich auch die Zahl und Bedeutung der Tuchausschnitthändler,
der sogenannten Gadenleute, stark vermindert, was erkennen läßt, daß
sie dem Vertrieb deutscher Wollentuche, namentlich der im hessen-nassauschen
Hinterland hergestellten, gedient haben. Die von dem Schöffen Volkwin
Beyer im Jahr 1290 eingerichteten 20 neuen Gaden, deren Erbpächter über
100 Jahre eine Hausgenossenschaft mit zwei Vorstehern (Baumeistern) gebildet
hatten, verfielen und die Zugänge wurden verbaut. Auch die übrigen Gaden-
leute hielten nicht mehr ausschließlich unter den alten Gaden beim säulen-
getragenen roten Haus feil, sondern zerstreuten sich über die Stadt. Es
erhielt sich nur eine beschränkte Anzahl kapitalkräftiger, meist in Handels-
gemeinschaft stehender Großhändler, welche zugleich den Tuchausschnitt in
ihren Läden betrieben und auch die Wollweber des Hinterlandes durch
Lieferung von Wolle und Farbwaren und durch Kreditgewährung in immer
größere Abhängigkeit von sich brachten. Es sind Anhaltspunkte dafür vor-
handen, daß diese ländlichen Wollweber vielfach überhaupt nicht mehr für
eigene Rechnung, sondern nur noch als Stücklohnarbeiter für die hiesigen
Tuchhändler als ihre Verleger und Brotherren gearbeitet haben.
Die Tuchausschnitthändler wurden jetzt meistens nicht mehr Gadenleute,
sondern Gewandschneider oder Tuchgewänder genannt. Die bekanntesten
unter ihnen waren um 1400 Johann Monis, Johann Preuß (Prusse) der Alte
Lfd.
No.
Erste Letzte ■£ u
Erwähnung £"S
Name
r
Handelszweig
mogeil
Gulden
83S
1514
1529
Krämer Heinrich vonYßheim (Ustheim) im Haus
Hanau (Mohrenkopf) hinter dem Lämmchen,
Gesellschafter des Hermann von Erkies oder
Erkel zu Siegen
Spezereien
839
1514
1527t
Lp.
Johann Eckell des Rats, von Wetter, Gesell-
schafter seiner Vettern Ludwig und Paul
Martorff
Wolle
Farbwaren
Tuch
840
1515
1542
Ott von Bell der Junge neben dem Marstal], Eidam
des Ratsherrn Johann von Buchen
Fischwerk
841
1515
tl546
Heinrich Lifferdes im Esel am Johanniterhof,
von Lübeck, heiratet die Witwe des Johann
Orth, Gesellschafter des Konrad Wiebeking
zu Lübeck
Wein, Felle
Stockfische
Flachs 30000
842
1515
1539
Hans Herden in der Bendergasse. 1532 in
Konkurs
Vieh und
Wolle
843
1515
Christoph Cortisella aus Como, Sohn des
Aloysius
Sa mm et
Pferde
84-1
1516
Claus Beetz von Seligenstadt
Krämer
845
1517
tl531
Lp.
Jakob von Meiern, Sohn des Johann II
5000
846
1517
1556
Tielmann von Bonn, auch von Essen gen.
Gewürze 4()
847
1517
Hartmann Heil, von Peffelkoien
Krämer
848
1517 1531
Lp.
Paul Martorff von Leipzig, Sohn des Melchior,
Farbwaren
Gesellschafter seines Vetters Ludwig Martorff
Wolle
S49
1518
1553
Jost Moller gen. Glaser der Junge, Neukräm
Fischwerk 8000
SSO
1518
fl555
Fr.
Schöff Georg Lemberger (Leimberger) der Ältere
im Eichler Hof, Eidam des Hans Bromm
Tuch, Wolle
Farbwaren 2500
851
1518
Caspar Baum
852
1518
tl532
Lp.
Stefan Schmidt der Jüngere, Sohn des Sebastian,
im alten Wetterhahn in der Mainzergasse
2000
S53
1518
Friedrich Schwartz
Krämer
854
1518
11544
Lp.
Schöff Hans Kellner (Keller) im Haus Reifenberg
am Roßmarkt, von Erfurt, Eidam des Kauf-
manns und Schöffen Ludwig Martorff, 1535
junger und 1540 alter Bürgermeister; sein
Handelsdiener Jakob Beer
Wein, Tuch,
Farbwaren 30000
855
1518
1521
Conrad Freitag, etwa Sohn des Heinrich Freitag
am Stolzenberg i. d. Fahrgasse
Apotheker
856
1519
Fr.
Johann Guldenschaf der Jüngere (s. auch No. 827)
857
1519
tl541
Fr.
Marx Guldenschaf, 1541 erstochen: und sein
Bruder und Gesellschafter
[ Wein und
858
1519
Fr.
Lucas Guldenschaf, Söhne des Hans Guldenschai
in der Kürschnerlaube
I Spezereien 1500
und der Junge, Henne Leidermann genannt Eisenhut, Henne Schelm und sein
Sohn Hugo, seit etwa 1430 Jakob Heller, Heinrich Rorbach der Ältere, welcher
den Tuchhandel dem von seinem Vater betriebenen Weingeschäft vorgezogen
hatte, der Schöffe Eberhard Budener, Heinrich Weiß und Johann Dorfelder,
welcher 1451 unter Hinterlassung eines Vermögens von 12000 Gulden starb.
Sein sehr einträgliches Geschäft wurde noch ein halbes Jahrhundert in
Gesellschaftsform von seinen aristokratischen Schwiegersöhnen Claus von
Rückingen und Georg von Breidenbach und seit 1480 von seinem Enkel
Claus von Rückingen dem Jüngeren in Gemeinschaft mit Jakob Heller und
Hans Steffan weitergeführt. Das Betriebskapital dieser „Gesellschaft des Dor-
felderschen Gewandgadens zur alten Apotheke" (Markt 10), betrug 1487 zehn-
tausend Gulden.
Ich möchte nicht versäumen, hier wiederholt darauf hinzuweisen, daß die
Barchentweberei, welche billigere Stoffe herstellte, sowohl in den schwäbischen
Städten Augsburg, Ulm, Memmingen, Biberach, wie auch am Niederrhein und
seit 1420 in bescheidenerem Maße in Frankfurt einigen Ersatz für die ver-
fallende Wolltuchweberei bot und daß unsere Stadt vermutlich der wichtigste
Platz für den Vertrieb der oberdeutschen Fardel nach Südbelgien und nach
der Hafenstadt Antwerpen gewesen ist, von wo sie dann auf dem Seeweg
nach fremden Ländern befördert wurden. Es ist kaum zu verstehen, warum
die Barchentweberei sich damals nicht stärker von Frankfurt nach den
notleidenden Weberstädtchen des hessischen Hinterlandes ausgebreitet hat,
wodurch diesen neue Nahrungsquellen eröffnet worden wären.
Die älteste unter den großen Frankfurter Handeisgesellschaften war die
Neuhaus'sche, welche im Anschluß an den Gewandgaden des Henne Schelm
etwa 1410 entstand. Aus ihr entwickelte sich etwa 1450 eine neue mitglieder-
reiche Gesellschaft, an deren Spitze Jakob Geuch (jeuch), ein Fischers-
sohn, stand. Er genoß ein solches Ansehen, daß seine beiden Söhne, Henne
und Jakob, als Schwiegersöhne der ersten Patrizierfamilien und als Mitglieder
des Hauses Limpurg willige Aufnahme fanden. Wir beobachten hier dieselbe
Erscheinung wie bei den Stalburg, Blum, Scheid, Schmidt, Grünberger und
vielen anderen aufstrebenden Familien. Nach dem frühen Tode des alten
Jakob Geuch im Jahr 1459 wurde die Handelsgesellschaft von den übrigen
Teilhabern, dem Gadenmann und Schöffen Heinrich Rorbach dem Alten,
seinem gleichnamigen Sohne, welcher die Witwe Geuch heiratete, den beiden
Schwägern des Geuch, Jost Königstein und Konrad Ganz, und von Niklas
Jaeger bis etwa 1470 weitergeführt.
Im Jahr 1452 war aus Bingen der Großkaufmann Henne Steffan, genannt
Steffanshenne, hierher zurückgekehrt, welcher einen schwunghaften Ein- und
243
Lfd.
Erste Letzte
r s-
No.
Erwähnung
£ N
859
1519 1542
Fr
860
1519 1550
Fr
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1519 154(1
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1519 155h
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1520
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867
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Fr
869
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tl563
Fr
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1551t
Fr
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1530
Fr
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1520
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Fr
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1521
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Fr
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1521
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Fr.
876
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1521
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1521
1549
879
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880
1524
SM
1522
1533
Ss2
1522
I556f
8S3 1522 1539
884
885
1523
1523
1541)
t1541
Johann Heckmann der Jüngere und
sein Bruder Conrad Heckmann bei der Piarr
am Eck der Höllgasse (Hirschapotheke)
Benedictus Pellice (Peller?) von Como
Hans von Anspach im kleinen Paradies. Markt 27,
von Cronberg
Joachim Offenbach. Visierer, und seine jüngeren
Brüder Hans Offenbach und Heinrich Offen-
bach, Söhne des Johann (von) Offenbach gen.
Schnorrehen
Hans Halmberger (Hallenberger) der Alte in der
Fahrgasse. Sohn des Claus und Eidam des
Heilmann Steinheimer d. Rats
Peter Kriebel (Krebel), Tuchgewänder im Haus
Schönau auf dem .Markt
Hartmann Greiff III zur Taube aui dem Samstags-
berg und sein Bruder
Jakob Greiff des Rats zum Dracheneck, Markt 31,
Söhne des Hartmann Greiff II
Peter Hock der Ältere in der Fahrgasse, von
Seligenstadt, und sein Vetter
Contz Hock
Johann Muß
Hans Niclas gen. Steinmetz der Junge, des Rats.
zum Schwert in der Fahrgasse
Georg Uffsteiner (Ofistender) im Haus zum
Seligen, Mainzergasse 8 10
und sein Bruder Claus Uffsteiner im Schlegel.
.Markt 2b. Markmeister. Söhne des Claus
Nikolaus Eisener von Rotenburg
Antonius de Vento von Genua
Georg i
Hans | Krafft iCrafft) von Cronberg
.Michel 1
Niklaus von Fundort. Sohn des Clas
Sebastian Clee (Kiene) auf dem Samstagsberg
neben dem Schwan
Philipp Schrießheimer von Lübeck, heir. die
Witwe des Caspar Comes
Veiten von Stetten
Heinrich Ackermann im Hause N'eideneck in der
Fahrnisse, l leschäftsfreund des Lucas Cranach
Handelszweig
} Apotheker
I
Seidenwaren,
Stockfische
Krämer 20000
( iarne
Metalle II
Flachs
Häute 5C
Tuch
Tuch 5C
Krämer
IUI
Hä ringe
Fischwerk
7 s, in
1 Wein,
) Tuch,
21 >o< i
| Spezereien
Papiermüller
Spezi i
Sammet
Papier und
Tuch
Fische. 1 Ssig
Farbwaren
1200
Sammet und
Wein
6000
Leinwand
Fische und
Sammet
8000
244
Ausfuhrhandel nach den Niederlanden in oberdeutschen Barchenten (Fardel)
und belgischen Tüchern und Garnen betrieb. Im Jahr 1457 schuldete ihm
Caspar von der Brücke (du Pont) zu Dorneck nicht weniger wie 1406 Gulden
für verkaufte Fardel und versetzte ihm hierfür ein Pack mit Tuch, Bursat,
Arras, drei Fässer mit Hauben und Barettchen und zwei Fässer mit Garnen.
Im Jahr 1473 bestanden seine Warenvorräte aus gemusterten Tuchen, Bursat,
Arras, Sammet, Barchent, Schechter, Zwilch und Leinentuch. Steffanshenne
hinterließ ein Vermögen von
etwa 15000 Gulden.
Fast gleichzeitig mit ihm
ließ sich der Kölner Großkauf-
mann Johann von Meiern
bei seiner Verheiratung mit
Gretchen Dorfelder, einer
Tochter des erwähnten reichen
Gadenmannes Johann Dor-
felder, hier nieder. Er stand
mit seinem Bruder Heinrich
und seinem Schwager Gott-
schalk von Gilß zu Köln in
Handelsgesellschaft und er-
baute 1464 anstelle der Häuser
zum Bornfleck und Rauchfaß
in der Krämergasse das große
steinerne Haus, welches noch
heute eine Zierde unserer Alt-
stadt bildet. Da wir aus
den Aufzeichnungen seines
Schwiegersohnes Jakob Heller
Wissen, daß er Seinen drei Das s^inerne Haus zum Bornileck, HM erbaut von
Johann von Meiern.
Kindern über 22 000 Gulden
hinterließ, so muß seine Handelsgesellschaft bei gleichen Anteilen der drei Teil-
haber ein Gesamtvermögen von 60 — 70 000 Gulden besessen haben. Nach seinem
Tode im Jahre 1484 wurde sie von dem Sohne Johann von Meiern dem Jüngeren
mit seinen Verwandten fortgesetzt, zu welchen im Jahr 1512 auch die bekannten
Kölner Großkaufleute Rinck gehört haben.
Die gegen Ende des 15. Jahrhunderts ausbrechende schwere Handelskrise
schnitt gleichzeitig den Frankfurter Handelsverkehr mit Venedig und den
hiesigen Tuchhandel mit Südbelgien, namentlich den Verkauf der oberdeutschen
245
^ramnann I ^ebingcr ' XVuulmcjer ' ©rambs I ©reifF ' ^lerijlin
Erste Letzte ~ i
Erwähnung £ >
886 1524 tl567 Fr.
1524 1563t
1525 tl572 Lp.
889
1525
tl553
Lp.
890
1525
11578
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1531
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1537
893
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Fr
894
1531
fl565
Fr.
895
1528
896
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897
1528
tl547
Fr
898
1528
+ 1574
Fr
899
1528
Fr
Hans Bebinger zur Blumenkrone, Schnurgasse 51,
Nachfolger des Gewandsehneiders Herbord
Bencker, von Speyer
Georg Grambs, Sohn des Hans
Sehöff Craft Stalburger im Stammhaus auf dem
Kornmarkt, bis etwa 1550 in Italien (Genua?),
seit 1554 Gesellschafter des Johann von Botz-
heim aus Straßburg, 1569 junger Bürgermeister
und sein Bruder Daniel Stalburger des Rats,
Eidam des Straßburger Seidenhändlers Conrad
Joham von Mündolsheim
Wollweber Hans Geddern des Rats
Johann Wittink v. Antwerpen, begütert zu Courtrai
Hans Semler (Stemmler) der Junge
Hans Deublinger und sein Bruder
Bartel Deublinger zum Würzgarten, Markt 28.
Söhne des Georg von Ulm genannt Deublinger
zum Gadeneck, Tuchgewänder
Vincenz von Peller aus Como, Handelsdiener
Hans von Born, Brommscher Handelsdiener
Sehöff Dominicus Bocher (Bucher) im Storch
in der Saalgasse, Sohn des Simon B. und
Eidam des Hans Freund, 1541 junger Bürger-
meister, Vertreter der lngolt zu Straßburg
Christof Staufi. spater Visierer, Eidam des Caspar
Schott zu Klein-Falkenstein
und sein Bruder Friedrich Staufi, Neukra'm, spater
in Nürnberg, Söhne des Claus Stauff (f 1526)
Tuch 5000
Krämer
Seide und
Sammet 20000
Wolle
22000
SOOO
Tuch 16000
Seide
englisches
Tuch,
Farbwaren
Wolle 36000
| Wolle und 2800
Tuch
2000
Fardel, fast ganz ab und führte den Konkurs mehrerer hierbei beteiligten
großen Handelsgesellschaften herbei. Die eine von ihnen war von dem
Patrizier Albrecht Tiermeyer aus Nürnberg errichtet worden. Er hatte zuerst
den Kaufmann Konrad Gerßperger als Handelsdiener und Faktor gegen festen
Jahresgehalt in Wien, Oberdeutschland und den Niederlanden vertreten und
war seit seiner Verheiratung mit der Witwe Barbara Normann aus Mainz von
1466 — 1475 dessen Gesellschafter gewesen, wobei er von je 1000 Gulden Ein-
lage 500 Gulden Gewinn erzielte. Seit 1471 hiesiger Bürger, betrieb er in
Gemeinschaft mit seinen Brüdern Hans und Eberhard starken Handel nach den
Niederlanden und Oberdeutschland in derselben Weise, wie Steffanshenne und
Andere. Nach seinem Tode im Jahr 14S0 führten die jüngeren Brüder das
Geschäft weiter, gerieten aber in beträchtliche Schulden, welche 1495 bei einer
Auseinandersetzung mit 11 192 Gulden angegeben werden.
Auch ein Vetter von diesen, Hans Tiermeyer gen. Stockhorn, welcher seit
1480 Mitglied der Patriziergesellschaft Frauenstein war und 1498 starb, wird
als berühmter Kaufmann bezeichnet. Er kaufte in Valenciennes, Bergen (Mons)
und Rüssel (Lille) wollene Tuche, Arras, Sey und Satin, mußte aber infolge
eines großen Unfalles seine Zahlungen einstellen. Durch Vermittlung seiner
guten Freunde kam im Juli 1491 zu Antwerpen ein Vergleich zustande, durch
welchen ihm von seiner Schuld von 5400 Gulden die eine Hälfte nachgelassen
und für die andere Ratenzahlungen bewilligt wurden. Hierbei gab er für
1200 Gulden oberdeutsche Fardel in Zahlung.
Am wenigsten unterrichtet sind wir über die Handelsgeschäfte der Ge-
brüder Jakob, Hermann und Gottfried Seifenmacher, welche von 1476 — 1498
wiederholt genannt werden. In den Jahren 1477 und 1479 wurden dem Jakob
an verschiedenen Plätzen, so zu Antwerpen, Mastricht und bei Mecheln in
Brabant Güter im Werte von 2000 Gulden geraubt, über deren Ersatz noch
nach 20 Jahren Verhandlungen geführt wurden. Im Jahr 1489 entzog der Rat
dem Jakob und dem Hermann Seifenmacher wegen ihrer vielen Schulden
das Bürgerrecht, nahm sie aber bald wieder in Gnaden auf.
Als Ersatz für den eingehenden Tuchhandel mit Südbelgien hatte sich
damals der Verkauf von Rohwolle und Farbwaren nach Mastricht im Bistum
Lüttich und nach den holländischen Städten Leyden, Delft, Deventer, Amsterdam
und umgekehrt der Einkauf von Häringen in Deventer und Antwerpen lebhaft
entwickelt. An diesem Handelsverkehr haben sich eine Reihe von Kaufleuten,
so der reiche Schöffe Ludwig Martorf zum Paradies, f 1527, und in erhöhtem
Maße sein Schwiegersohn Johann Kellner aus Erfurt beteiligt. Vor Aachen
muß Mastricht der Stapelplatz für die deutsche Wolle gewesen sein, da alle
hiesigen Wollhändler dorthin lieferten und oft große Beträge von Mastrichter
Lid.
Erste
Letzte
No.
Erwähnung
900
1529
1556
901
1529
1542t
902
1529
t!557
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f 1561
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Lp
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Fr
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910
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911 1532 tl553 Fr.
912
1532
1567f
Fr.
913
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Fr.
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Fr
915
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91h
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Fr
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1533
1551f
Fr
921 1533 tl564 Lp
922 1540 t!587 Lp
Sebastian Zip!
Philipp Seidenbender von Worms, Handelsdiener
des Philipps Waibel
Henne Burkhardt im Viehhof
Conrad Heckbächer des Rats am Garküchen-
platz und sein Bruder
Rupp Heckbächer zur Linde in der Bendergasse,
dann zum Eisenmenger unter der Neukräm,
1543 Bürger
Christian Egenolff unter der Neukräm neben
dem Kaufhaus, später im Haus Weilburg am
Eck des Kornmarktes, von Hadamar
Conrad Neuhaus, Sohn des Conrad (f 1502)
Anton Zubrodt
Johann Eck zu Klein - Falkenstein, Prediger-
straße 9, Eidam des Caspar Schott, von
Würzburg
Seifried (gen. Siepj Stirn in der Schnurgasse,
Schneiderssohn
Lorenz de Villani im Haus Wolkenburg auf dem
Krautmarkt, von Florenz, heiratet die Witwe
des Bürgermeisters Steffan Göbel, 1544 Bürger
Hans Freund im Schnabel in der Schnurgasse,
heiratet Margarethe Schott
Hans Schott des Rats, Sohn des Laux
Conrad Schott, Sohn des Caspar Schott zu Klein-
falkenstein, Predigerstraße 9
Conrad Schott, Sohn des Hans
Hans von Klingenberg
Ott Waibel (Weibel)im Haus Würzgarten, Markt 28
und sein Bruder Anton Waibel der Jüngere, Söhne
des Philipp
Johann von Gelen (Collen)
Caspar Freund, Sohn des Claus
Johann Eller, Sohn des Schöffen Eller, später
zu Antwerpen, Eidam des Jost Grünberger
Schöff Hans Bronim der Jüngere im Eckhaus
Reifenberg auf dem Rossmarkt, 1556 alter
Bürgermeister, und sein Bruder
der Schöffe Claus Bronim auf der Zeil, 1554
jüngerer Bürgermeister, kurfürstl. sächsischer
Rat, Eidam des Ulrich Rauscher zu Leipzig
Handelszweig
Ver-
mögen
Viehhändler 18000
Vieh
Wolle
25000
Tuch
Wein
7000
Buchdruck
und
Buchhandel
10000
5000
1 eile
3800
Stockfische.
Felle. W,.lle
Seide und
Sammet
Farbwaren
Wolle
Tuch
Stockfische
Tuch
Seide.
1800
Spezereien
Stockfische
7500
Krämer
Färb waren
5000
Stockfische
AU' Lille
Wolle
30000
39000
Käufern zu fordern hatten, so 1533 Heinrich Pregler 418 Gulden, 1534 Tiel Rauch
300 Gulden, 1535 Wolf Beckenhub 050 Gulden und Johann Kellner 1000 Gulden.
Eine Reihe von Frankfurtern hielten sich jahrelang Geschäfte halber in den
Niederlanden auf und sind dort auch gestorben, so 152b in Mastricht der
Gesellschafter des Schöffen Ludwig Martorf, Johann Eckell des Rats, in Deventer
Caspar Martorf, ein Neffe des Ludwig, in Antwerpen Claus Hurnbracht, 1537
zu Kampen Jakob Freund. Letzterer hatte von Claus Hydepol (Hutenpol) zu
Amsterdam 2200 Gulden und sein Schwager, der Schöffe Dominicus Bocher,
von demselben 800 Gulden und 3b Fässer Waid zu fordern, was auf einen sehr
bedeutenden Verkehr in thüringischen Farbwaren schließen läßt. Ähnlich ver-
hielt es sich mit dem Fischhandel. Im Jahr 1542 verlad Johann Braun aus
Delft, welcher sich einige Jahre vorher hier niedergelassen hatte, bei einem
Schiffer in Niederwesel 10 Last Häringe, 2 Tonnen Rheinfische und 2 Tonnen
Häringsschmalz. Im Jahr 1550 bezog er von seinen zwei Antwerpener Faktoren
viele Fässer Bückinge und verkaufte sie im Stift Mainz und im Frankenland.
f) Was den aktiven Handel der hiesigen Kaufleute nach Süddeutschland
betrifft, so ist dessen wichtigster Teil, der Verkehr mit den oberrheinischen
Landen, namentlich mit der elsässischen Hauptstadt Straßburg, bereits oben
kurz geschildert worden. Es verbleiben nur noch die zum jetzigen König-
reich Baiern gehörigen fränkischen, schwäbischen und altbairischen Lande
sowie die sich anschließenden österreichischen Gebiete. Bei der kraftvollen
Entfaltung und Handelspolitik der großen oberdeutschen Reichsstädte Nürnberg,
Ulm, Augsburg und Regensburg war ein Vordringen der hiesigen Kaufleute
in deren Bereich äußerst erschwert und beschränkte sich auf bestimmte Waren.
Es seien hier genannt: Wein, Getreide, Schlachthämmel, Samen und Metalle
aus den oberen Maingegenden, Schlachtochsen aus Nürnberg, der fränkischen
Grafschaft Hohenlohe, aus Donauwörth in Schwaben und aus Ungarn, ferner
die wichtigen Barchent-Fardel aus Augsburg, Ulm, Memmingen und Bieberach.
Andererseits wurde das ganze Frankenland von hier aus mit allen aus Lübeck
bezogenen nordischen Waren, wie Häringen, Bückingen, Stockfischen, Pelzen,
Flachs und Wachs, seit der Mitte des 15. Jahrhunderts auch mit den Farb-
und Gerbstoffen Waid, Roth, Alaun, Gallas, Vitriol, Weinstein, mit Wolle für
Hutmacher und mit kleinen polnischen Schlachtochsen versehen. Ferner gingen
große Posten hiesiger Wolltuche nach dem Süden und Osten. Ein wichtiger
Sammelplatz für den süddeutschen Warenverkehr war die Nördlinger Reichs-
messe, welche, wie bereits oben erwähnt, von den Frankfurtern im 15. Jahr-
hundert regelmäßig besucht worden ist.
Unter den hiesigen Warenbeständen stehen die schwäbischen Barchent-Fardel
ganz im Vordergrund. Im Jahr 140b wurde Hert von Glauburg wegen Lieferung
Lid.
No.
Erste
Erwät
Letzte ~ i-
nung £n
Name
Handelszweig
m ogen
Gulden
923
1533
1552t
Steffan Rottelmaier auf dem Markt in der alten
.Münze (No. 13), Tuchgewänder, Gesellschafter
des Hans Deublinger
Tuch
10000
'•21
1533
1556t
Siegfried Rottelmaier in der Fahrgasse vor dem
goldnen Herz, Handelsdiener des Hans de
Klerick (Clerc) zu Antwerpen
Faktor
925
1533
1540
Paul von Gräfenrode, Sohn des Hans
926
1533
Peter Hammann
Faktor
927
1536
1551t
Cyriacus Jakob, Buchdrucker und Buchhändler
zum Bart, gr. Kornmarkt 6
Bücher
2500
928
1534
tl546
Hans Steinmeier zum Ulner auf dem Samstags-
berg, Eidam des Apothekers Ambrosius Nese
Eisenkrämer
929
1535
1577t
Johann Nese der Jüngere zum goldenen Haupt
auf dem .Markt (Kopfapotheke), Sohn des
Ambrosius
Apotheker
4000
930
153b
1542t
Hans Rölinger, vermutlich zur Eule auf dem
Markt
931
1537
tl580 Fr.
Johann Braun (Hans Bruins) von Delft in Holland.
932
1537
1540t
Eidam des Fischhändlers Jost Moller gen.
Glaser
Cornelius Kamerling (Kemmerling), ebenfalls
von Delft; seine Kinder in Speyer
gesalzen
Fischwerk
15000
933
1537
1 1 557 Lp.
Hieronymus Mengershausen aus Nordheim,
zuerst Handelsdiener des Stratfhurger Seiden-
händlers Conrad Joham von Mündolsheim,
italienische
Seide
dann selbständig, 1539 Bürger
und Sammet
18000
934
1537
tl570 Fr.
Georg Schwarzenberger zum Schwalbächer, Neu-
kräm No. 6, Wollengewandhändler
Tuch
4000
935
1537
Lederschmierer Wendel Fill in der Borngasse,
Sohn des Fullhenne des Rats
Leder
936
1537
Michel Treudel
Krämer
937
1537
1552
Steffan Caldenbach, Eidam des Conrad Semler
zur Weinrebe
938
1538
1 1575 Fr.
Johann Combder (Kombtur, Kometer) im Roten-
stein neben dem Dom, Kidam des Tuch-
händlers Hans Deublinger. von Kaiserslautern
Moden ai en
10000
939
1534
156<Jt
( !hristofel Eger zur Weinrebe am Eck der 1 önges-
Feder-
gasse, von Neuenbürg
händler
6000
940
1539
1560t
Peter Seinler (Stemmler) im Haus Groll in der
Maiuzergasse, Eidam des Cnnrad Offenbacri
Farbwaren
Wolle
des Alteren, und sein Bruder
Sammet,
2000
von zwei unechten Augsburger Fardeln verklagt, 1462 hatte der Schöff Conrad
von Glauburg der Jüngere sieben Augsburger Fardel auf Lager, 1430 wurden
dem Jakob Knoblauch zum Gral in seinem Gaden die Vorräte an Fardeln von
den Gläubigern, unter welchen sich Ulrich Wolff, Hans Abt, Mates Rigeler und
andere Augsburger befanden, wegen 3200 fl Schulden versteigert. Um 1450
stand der hiesige Patrizier und Schöffe Eberhard Budener, welcher als Gaden-
mann unter dem roten Haus seinen Tuchladen hatte, mit der bekannten Raven-
burger Gesellschaft der Humpiß in Vertragsverhältnis. Albrecht Tiermeyer,
welcher von Nürnberg nach Frankfurt übersiedelte, führte 1476 einen Prozeß
mit Eitel Löwe und dessen Sohn Peter zu Ulm wegen zwei Fardel ä 98 fl.
Bei den bereits geschilderten Handelsbeziehungen der hiesigen Tuchgrossisten
zu Belgien ist die Bedeutung der Frankfurter Barchent-Ausfuhr dorthin ge-
bührend hervorgehoben worden.
Von bairischen Städten, welche von hier aus besucht wurden, sind Straubing,
Landshut und Ingolstadt hervorzuheben, dagegen nicht Regensburg.
Bei dem aufkommenden Frankfurter Wollhandel machten namentlich die
Metzger, wie Hans Biß, die Gebrüder Rupp und Conrad Heckbächer, ganz
erhebliche Geschäfte mit Nürnberger und Ulmer Handelshäusern. Friedrich
Stauff, ein Sohn des Wollhändlers Claus Stauff, siedelte aus diesem Grunde
um 1530 ganz nach Nürnberg über.
g) Je schwerer es für die hiesige Kaufmannschaft sein mußte, mit den
großen oberdeutschen Geschäftshäusern zu konkurrieren, um so mehr Be-
wunderung verdient die Anknüpfung direkter Beziehungen mit Venedig, dem
glänzenden Mittelpunkt des südeuropäischen Handels und Kulturlebens. Während
die Venetianer den Handel mit dem Morgenlande nahezu monopolisiert hatten
und keine Konkurrenz der Deutschen auf der Adria duldeten, verzichteten sie
auf einen aktiven Handel nach Deutschland. Es blieb unseren Landsleuten
überlassen, die von ihnen erzeugten und aus dem Norden eingeführten Waren
wie rheinische Wolltücher, westfälische Leinwand, Bernstein, Wachs und Pelze
selbst dorthin zu bringen und andererseits kauf- oder tauschweise die orien-
talischen und italienischen Erzeugnisse wie Pfeffer, Ingwer, Zucker, Saffran,
Baumwolle, Seidenstoffe, Glaswaren, Edelsteine und Perlen einzuhandeln. Aus
finanzpolitischen Gründen war den Deutschen von der venetianischen Regierung
am Canal Grande neben der Rialto-Brücke ein umfangreiches Kauf- und Logier-
haus mit 56 Wohngelassen und entsprechenden Warenräumen angewiesen
worden, worauf sie beschränkt sein sollten. In dem gemeinsamen Speisesaal
waren sie in die Regensburger und Schwabentafel (Augsburg) und in die
Nürnberger Tafel geteilt, zu welch' letzterer die Frankfurter gehört haben
werden.
Lid.
Erste
Letzte
c
No.
Erwähnung
a.
441
1539 1556
942
1540 1549t
943
1540
1557
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1540
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946
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1540
1556t
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950
1540 1587t Lp.
1540 Fr.
1541 1 1 557 Fr.
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1541
Fr
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1540
| 1554
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Fr
1540 t!59| Fr.
958
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1541
tl577
961
1541
1548
962
1541
963
1541
tl555 Fr
Conrad Semler der Jüngere, Söhne des Conrad
Anstatt Leuthold, Papiermüller zu Bonames und
zu Gengenbach, Nachfolger d. Nikolaus Eisener
|ohann Pfleger
Heilmann Stral
Heinrich Wagner und
Wendel Wagner beim Rebstock
Johann Haber zum großen Schnabel in der
Schnurgasse, Sohn des Claus, Vertreter der
Prechter in Straßhurg
Schöff Hans Steffan, Sohn des Hans. Eidam
und Gesellschafter des Mengershausen, 1550
jüngerer, 1558 und 157S alter Bürgermeister
Haus Eschborn, Sohn des Hans Eschborn des
Rats, später in Antwerpen
i laspar Eschborn, Sohn des Cunz und Eidam
des Hans Niclas gen. Steinmetz, Geschäfts-
führer des Bocher (bereits 15361, Vertreter
der Ingolt zu Straßburg
Claus Eschborn
Peter Braubach (Brubach) v<m Hagenau
Hermann Gülfferieh im Krug in der Kruggasse
Johann Ziechlin (Ziegle) II. gen. Würzburger,
Eidam des Schöffen Georg Lemberger, und
sein Bruder und Gesellschafter
Georg Ziechlin (Ziegle), später zu Basel
.Melchior Freund, Sohn des Heinrich. Neukräm,
heiratet die Witwe des Hans Eck
Schöff Anton Eller im Haus Heidelberg, Lieb-
frauenberg 33, 1548 junger, 15h2, 1569, 1577
und 15S2 alter Bürgermeister
Rudiger von Aachen beim Cronberger Hof
Hans von Kleeberg an der Schüppengasse
Conrad! Iffenbach der Jüngere, Faktor im Salzhaus
Christof Henlif (Hinlef, Renlif) von Reval in
Livland, Handelsdiener des Schöffen Bocher.
dann selbständig, 1518 Bürger
( leoi g I leidelberger
Bartholomäus Steinheimer in der Fahrgasse,
Sohn tles Apothekers Hans Steinheimer zum
goldnen Schaf
üuklci
Wein. Leder 2900
Papier
Weinhändler
Eisen
) Tuch-
i händler
Faktor
Seide
ind Sammet 15000
Flachs
Wolle
Farbwaren
5000
1 Buchdruck
1 1 I.M « 1
1 u. Handel
4900
1
1 Tuch
3500
1
3000
Wein
Farbwaren
Hanf
Schmalz
1 MiOO
Krämer
Krämer
Metalle
Fischwerk
Spezereien 10000
252
Der hiesige Handel mit Venedig*) ist nicht, wie bisher angenommen wurde,
eine vereinzelte Erscheinung des hiesigen Geschäftslebens gewesen, sondern hat
sich gleichzeitig mit dessen Ausdehnung nach Belgien und im Anschluß an
die uralte lübecker Verbindung entwickelt. Von hier aus wurden jetzt mit den
wichtigsten Handelsstädten Europas, mit Venedig, Lübeck, Brügge, Antwerpen,
direkte Beziehungen unterhalten, welche über die Kräfte des Einzelkaufmanns
hinausgingen und die Vereinigung von Personen und Kapitalien in Form von
großen Handelsgesellschaften erforderten.
Aus der Zeit vor 1400 sind keine Frankfurter in Venedig festzustellen.
Bald darauf scheint die gewaltig zunehmende Nachfrage nach Baumwolle die
erste Anknüpfung veranlaßt zu haben. Wenigstens hören wir, daß der erste
Frankfurter Kaufmann, welcher dort im Jahr 1410 nachweisbar ist, Paul
Fetzbrei, Baumwolle einkaufte und nach Augsburg und Ulm beförderte.
Es ist dies derselbe kühne Kaufmann, welcher 1417 oder 1418 zugleich mit
den reichen Konstanzer Kaufleuten Liutfried und Johann Muntprat auf der Fahrt
von Genua nach Spanien von korsischen Schiffern gefangen genommen und
beraubt wurde.**)
Auch der Baumwollhändler Henne Bacherach und sein Sohn Peter, in deren
Haus auf dem Markt wir später den Wolf Blum finden, und die Gebrüder
Neuhaus gen. Weckerlin werden bereits um 1410 im deutschen Haus zu Venedig
gewesen sein. Das Frankfurter Schreiben aus diesem Jahr an die schwäbischen
Städte wegen Verbotes der Venetianischen Wolle, die Art und Weise, wie
Kaiser Sigismund bei seinem Streit mit der Republik Venedig die Sperrung
der dorthin führenden Handelsstraßen mit Wirkung vom 5. April 1418 an-
kündigt, und die Beteiligung von Frankfurt bei den hierüber geführten Ver-
handlungen lassen ein unmittelbares Interesse an der Aufrechterhaltung des
Verkehrs erkennen.***)
Folgende Frankfurter haben an ihm im Laufe des 15. Jahrhunderts teil-
genommen oder wenigstens zu Handelsgesellschaften gehört, bei welchen dies
nachweisbar der Fall gewesen ist:
Frankfurter Kaufleute in Venedig
Höchste Ver-
Steuer mögen
1. Paul Fetzbrei 1405, 1422f 21
2. Henne Bacherach der Alte 1408, 1424t, '-117 sein Handelsdiener Blum 41
3. sein Sohn Peter Bacherach, noch 1436; Beteiligung fraglich 27'
3100
6100
4000
*) Simonsfeld, der Fondaco dei Tedeschi, 1887, S. 67—71.
**) Schulte, S. 544 u. 665.
***) Inventare, I, S. 68, III, 6S, 73, 230, IV, 95.
^ocfjer I <g[[er ' -Srmfirrgrr I Orty '^trinmebl -Offen)« I
Lfd.
No.
Erste Letzte ~ t.
Erwähnung £'3
Handelszweig
Ver-
mögen
964
965
966
967
969
970
971
972
973
1541 1554t
1541 11555
1541 1556
1541 1 1 559 Fr.
968 1542 11571
1542 1556
1542 +1575
1542 +1549
1542 1556
1542 +1563
974
1542
'»75
1543
15671
Fr.
976
1543
+ 1575
Fr.
977
1543
1577
Fr.
978
1543
1554+
Fr.
Johann Heckmann III. bei der Pfarr am Eck
der Höllgasse (Hirschapotheke)
Johann F'aust zum goldnen Rad auf dem Samstags-
berg (No. 34)
Heinrich Schmitt, Sohn des Hans
Wigel Wolff der Junge, Sohn des Wigel Wolff
zur Weinrebe
Tiburtius Braunsdorf in der Schnurgasse, dann
zu Kleinfirnberg, Neukräm IS
Peter Kämmerer
Werner Wineck (Windeck) in der goldnen Eule
(vormals Ehrenberg), .Markt 21, Eidam des
Apothekers Johann Rölinger
Hans Koler zu Klein-Freienstein, Weckmarkt 7
Hans Friedwald von Montabaur, zuerst Schustei
Herr Adrian Dionysius von Edingen im Frosch,
Ecke der .Mainzergasse, vorher in Nürnberg,
aus Gent
Adrian von Busse, Töngesgasse
Eberhard von örttngen (ördinger) im Haus
Vogelgesang auf dem Markt (No. 11)
Schöif Peter Orth, Stiefsohn des Heinricli
Lifferdes, 1560 junger, 1572 alter Bürgermeister
Laux Gerlach und
Bastian Gerlach von Ulm, Schwiegersöhne des
Apothekers Johann Metlinger II. zum Schwan
5i « ii .
200
Apotheker
.Modewaren
Krämer
Stockfische
Farbwaren.
Seide
Tuch
Krämer
Apotheker 5000
Tuch, Wein
Krämer 1600
2300
Fischwerk
Farbwaren 6800
Stockfische
Flachs, Felle 12500
6300
Hä ringe
Zucker
Frankfurter Kaufleute in Venedig
Höchste Ver-
Steuer mögen
II. folgende Teilhaber der ersten N e u ha u s - G e s e 1 1 s ch a f t :
4. Ulrich von Werstadt gen. Schelm, Eidam des Gadenmannes Henne
Schelm, 1402, + 1443, vielleicht der Begründer
5. Claus Neuhaus gen. Weckerlin, Schwager des Ulrich, 1410, 1422f
6. sein Bruder, der- Schofle Conrad Neuhaus zum Fraß am Eck der
Mainzergasse, Eidam des Ulrich, 1411, + 1462
7. Johann Christian in der Mainzergasse, 1414 mit Conrad Neuhaus auf
der Venediger Straße bei Innsbruck festgehalten, 1429+, vermutlich
auch ein Verwandter
8. Gelis Rockoch, welcher die Witwe des Claus Neuhaus heiratet, also
Schwager des Ulrich, 1422, 1439+
9. Hugo Schelm des Rats, Schwager des Ulrich, -j- 1446
10. Sehöff Heinrich Rorbach der Altere, Eidam des Ulrich, 1429, f 1474
11. Jakob Geuch (Jeuch), Eidam des Gadenmannes Johannes Leider-
mann zum eisernen Hut, 1434, + 1459
12. Fritz Digler, 1438 Handlungsdiener des Conrad Neuhaus
13. Niklas Lamprecht, 1446 und 1451 Handlungsdiener des Conrad Neuhaus
III. folgende Teilhaber der zweiten Neu h au s -G e sei 1 s c h a f t :
14. Ulrich Neuhaus des Rats, Sohn des Schöffen Conrad (+1462), 1454, |1473
15. sein Bruder Jakob Neuhaus zum Fraß 1459, + 1493
16. Conrad Neuhaus, Sohn des Ulrich, 1488, + 1502
17. sein Bruder Ulrich Neuhaus der Jüngere, 1488, + 1540
IV. folgende Teilhaber und Angestellte der verschiedenen Blumengesell-
schaften:
18. Wolf Blum des Rats in Peter Bacherachs Haus in der Krämergasse
1423, +1443; dessen Witwe Agnes im Haus Falkenstein in der Fahr-
gasse setzt das Geschäft fort, +1471
19. Peter Ugelheimer der Alte, im Nebenhaus zum Ochsen in der Fahr-
gasse, Eidam des Wolf, 1444, +1463
20. Sehöff Georg Blum zum Lämmchen, Sohn des Wolf, 1448, +1491 zu
Venedig, handelt für sich
21. Sehöff Bechtold Heller, Eidam des Wolf Blum, 1448, +1499
22. Heinrich Degen zum Burggrafen, Eidam des Wolf, 1449, +1473
23. Sehöff Melchior Blum zu Falkenstein, Sohn des Wolf, 1457, +1496, ledig
24. Wolf Blum II beim Brückhof, Sohn des Wolf, 1457, +1500
25. Balthasar Blum, Sohn des Wolf, 1459, +1495, ledig
26. Peter Ugelheimer der Jüngere, 1467, seit 1481 ganz in Venedig, +1488;
seine Witwe Margaretha setzt das Geschäft fort
27. Loy (Louis) Jostenhöfer, Eidam des Peter LIgelheimer, 1475, +1507
28. Anton (Dönges), 1478 Handelsdiener
29. Peter Blarok, Handlungsdiener, 1479, 1487
30. Thomas Ugelheimer, Sohn des Peter I, 14S0, +14S2; seine Witwe
heiratet 1483 den Steffan Grünberger und 1500 den Conrad Huß
44
153
104
21000
20000
6600
23000
6000
18000
10000
19'',
3500
41
7000
—
7000
—
3400
203
35000
28' 's
5000
42
10000
84
13000
16' ,
3000
—
25000
—
20000
Erste Letzte •£ u
Erwähnum; £"3
981
982
983
984
985
Handelszweig
979 1543 t!563
980 1 .=.44 155bt
1544
1544
1544
1544
1544
155b
1577+
1554
tl571 Fr.
986 1544 tl591 Lp.
987 1544 1549
988
1544
1 1 584
989
1544
I15S4
990
1545
155(1
991
1545
1 556
992
1547
493
154S
M570
994
1548
1577
995
154S
1577t
996
154S
11558
997
1 549
1556
498
1549
1 1 553
Fr
999
15 40
1556
000
1544
t 1 55 i
001
1544
+ 1571
002
1550
1559
Fr
003
1550
1554
Jakob Oppenheimer im weißen Schwan am Eck
der Neukräm, Eidam und Geschäftsnachfolger
des Johann Metlinger II
Johann Heglin (Höchlin, Hegle), Sohn des
Balthasar Heglin zum Drenschenkel und
Eidam des Heinrich Ackermann
Hans von Gulch genannt Gtdcher
Konrad Hörn, Gewiirzkrämer
Johann Gallitzienstein zur grünen Tür. Neukräm.
Sohn des Nikolaus
Josei Jagenhart (Jagharti von Cöln
Christof Braumann des Rats. Sohn des Bechtold,
Tuchgewänder
Schöff Christof' Kellner, Sohn des Johann, 1552
Bürgermeister, später gräfl. stolbergischer
Amtmann
Nikiaus Gerberter (Gerwarter) der Junge. Sohn
des Georg
Bartel Zink
Johann Zink des Rats
Gerhard Traut. Gewandschneider und Wollweber
Cornelius Lindemann von Aachen
Hans Goldschmid im roten Haus
Heinrich von Sittart (Sittert)
Hans HeDler von Meisenheim
Christian (Kilian) Ziegler, heiratet die Witwe
des Papiermüllers Leuthold
Conrad Heidelberger. Sohn des Goldschmieds
Heinrich H., Gesellschafter des Simon Bocher
Jakob Heidelberger beim Brückhof, späterKasten-
schreiber
Hans Halmberger (Hallenberger) der Jüngere
Hans Widmann beim Patershäuser Hof am Dom-
platz, von Karlstadt, zuerst Säckler
Christian Pellice (Bellice). Sohn des Benedict P.
von Como
Heinrich Jung des Rats aut dem Freithof. von
Reicheisheim
Georg Lemberger (Leimherger) der Jüngere zum
goldnen Ring. Eidam des Job. Ziechlin gen.
Würzburger
Eberhard Klingenberg
Apotheker
7500
Wein
Salpeter
2000
Krämer
800
Gewürze
12000
Wolle
Tuch
155( Hl
Tuch, Wolle,
Farbwaren
8000
Spezereien
und Eisen
Wein, Flachs
4500
Krämer
12000
Tuch
Spezereien
Farbwaren
1000
Tuch
Häringe
1500
Krämer
3200
Papier 15000
Stockfische 3500
Leder 2100
I I lachs 4500
Krämer
1 1 11 11 1
Krämer 250
Eisen
Spezereien 300
.Metalle
Wein
Frankfurter Kaufleute in Venedig
Höchste Ver-
Steuer mögen
31.
32.
33.
34.
V. fol
42.
43.
44.
45.
46.
47.
48.
49.
50.
51.
52.
53.
VI. di
54.
55.
56.
VII. s
57.
58.
59.
Wolf Blum der Jüngere, Sohn des Schöffen Georg Blum, 1487, -f 15 15
sein Bruder Hans Blum 1487, + 1509
Johann Hane des Rats, heiratet die Witwe des Balthasar Blum, noch 1504
Hans Freitag, Handelsdiener, um 1496
gende Teilhaber und Angestellte der Bromm- und Stalburger-
Gesellschaft:
Hans Bromm I, 1445, +1457 ; dessen zweite Frau Katharina von Gelren
setzt das Geschäft fort, + 1475
Claus Stalburg I des Rats, auf dem Kornmarkt im Haus Schornstein,
Schwager des Bromm, 1449, +1474
sein Bruder Craft Stalburg des Rats 1457, f 1484 kinderlos
Peter Greift, 1462 Handelsdiener
Steffan Grünberger, 1474 Handlungsdiener, später selbständig, heiratet
1483 die Witwe Thomas Ugelheimer geb. Schaffner
Johann Rauchfaß, 1474 Handelsdiener, seit 1476 Geschäftsführer
(Faktor), fl47S zu Venedig
Hans Brun gen. Faut, 1474 Handelsdiener und später auch Gesell-
schafter, f 1485 in Venedig
Wolf Kämmerer, 1474 Handelsdiener und seit 1478 Geschäftsführer
(Faktor) in Venedig
Clas Goy, 1474 Handelsdiener
Conrad Otterjäger, 1474 Handelsdiener
Hans Bromm II, 1475, fl508
sein Bruder der Schöff Daniel Bromm, heiratet 1476 die Witwe des
Claus Stalburg, + 1501 kinderlos
Leonhard Schorer, Handelsdiener, 1480+
Clas Scherpelin, seit 1479 Handelsdiener
Friedrich Brun gen. Faut, 1482—1485 Handelsdiener, Bruder des
Hans, +1514
Schöff Claus Stalburg der Jüngere, stiller Teilhaber bis 1487
Jörg Stalburg, unehelicher Sohn des Claus, 1488, +1517
Schöff Hans Bromm III, 1497, +1536
Friedrich Heyd, 1502—1506 Handelsdiener
e Handelsgesellschaft Guldenschaf & Schott:
Hans Guldenschaf zur Kürschnerlaube, 1487, +1505
sein Schwager Hans Schott der Jüngere 1496, 1508
Johann Heise, 1490 Handelsdiener
onstige Frankfurter Kaufleute in Venedig:
Schöff Jakob Heller im Nürnberger Hof, Enkel des Wolf Blum, 14S2,
+ 1522, und seine Brüder
Wolf Heller 1492, 1495 ermordet zu Siena
und Caspar Heller, +1502 zu Venedig
162 25000
153
158
442/s
23000
24000
2220
45 15000
US1 : 35000
6000
45000
5000
35000
13000
1004
1005
1006
1007
1008
1009
1010
1011
1012
1013
1014
Lid.
No.
Erste Letzte ■- i
Erwähnung ? '
Handelszweig
Ver-
mögen
1550
1550
1550
1550
1550
1550
1551
1551
155b
1551
1551
1 58 1
11562 Fr.
15bbf Fr.
1568-j- Fr.
I577f Fr.
fl565 Fr.
tI569 Fr.
1577-f
1586t
8000
8500
4200
3100
300
4000
ii ist Ki
1015 1551 t1580 Lp.
01b
1551
1590
017
1552
155bt
1018
1552
1 55b
1019
1552
1565t
Fr.
1020
1552
1021
1552
tl60S
Fr.
1022
1554
15561
1023
1553
1590
1024
1554
1025
1554
1026
1554
1027
1554
1028
1554
151.7
1029
1554
1030
1554
f!613
Fr
1031
1554
16081
Fr
Johann Krafft, Sohn des Georg
Paulus Renatus Wein
Hans Bocher zum Storch in der Saalgasse, Sohn Stockfische
des Schöffen Dominicus Bocher, Gesell- Farbwaren
schafter des Conrad Heidelberger Wolle
Simon Kirchner, angeblich von Blankenburg Wein
Hans Kirchner, Eidam des Cristof Stauff
u r* iu u. c u » Felle und
Hans Gelbrecht gen. Schwert Häute
Claus Kempf von Wachenbuchen Eisenkrämer
Dominicus Uffsteiner (Offstender) und |
Georg Uffsteiner der Jüngere. Söhne des Georg i V\ ein und
Uffsteiner zum großen Seligen, alte Mainzer- [ Tuch
gasse 10
Georg Scharpf der Jüngere im Haus Rodenbach Tuch
Nikolaus [gstetter gen. Klotz im kleinen Rebstock
auf dem .Markt, heiratet die Witwe Märkel Krämer 9682
Heinrich Steffan, Gesellschafter des Hieronymus Seide und
Mengershausen Sammet 15000
Hans .Martin Gerger (Jörger), Sohn des Johann Leder, Tuch 10000
Wardein Ulrich Geddern in der Töngesgasse,
Sohn des Hans Geddern des Rats
Christof Scheckenbach von Erfurt, Tuchgewänder,
heir. die Witwe des Stefan Rottelmeier
Nikolaus Bebinger im Haus Würzgarten,
Sohn des Hans und Eidam des Bartel Deub-
linger
Hans Vilmar (Fillmar) von Mainz
Johann Pithan neben dem Paradies auf dem
.Markt, heiratet die Krämerstochter Anspach,
von Siegen Krämer 20000
Hartmut am Stege von Cronberg, Eidam des
Tuchhändlers Philipp Schrießheimer
Eberhard Burkhard
Johann Winkler von Büdingen
Johann Birsch
Nikiaus Duca
Johann von Falkenburg
Bernhard Hag (Hagen i von Münster
Konrad Wild
Conrad Köler (Koler) von Crailsheim
Siegfried Deublinger im Fürsteneck an der Fahr-
gaste, Sohn des Bartel Deublinger im Würz-
garten. Tuchgewänder Tuch
Edelmetalle
1700
Tuch
15000
Tuch
5400
Krämer
150
Tuch
6000
'olle, Wein
Krämer
5000
Krämer
Krämer
60
Krämer
5(X)
Krämer
590
Krämer
500
Häute
2200
258
Frankfurter Kaufleute in Venedig
Höchste
Steuer
Ver-
mögen
Gulden
bO. Johann von Meiern der Jüngere im Bornfleck 1487, 1492
65
12000
61. Conrad Huß, 14S9 Vertreter der Witwe Peter Ugelheimer zu Venedig,
heiratet 1500 die Witwe des Steffan Grünberger, vorher verehelichten
10000
Thomas Ugelheimer, 1505
62. Ludwig Martorf, 1498, Eidam des Wolf Blum II, später Schöffe
35000
63. Conrad Rorbach. 1498
Zu vorstehendem Verzeichnis muß ich einschränkend bemerken, daß bei
den großen Handelsgesellschaften, welche in gleicher Weise nach Straßburg,
Cöln, Lille, Antwerpen, Lübeck und Nürnberg wie nach Venedig Geschäfte
machten, möglicherweise nicht alle Teilhaber dort gewesen sind, vielmehr der
eine regelmäßig die Niederlande, der andere Lübeck und nur der dritte oder
vierte den Fondaco besucht hat.
Merkwürdigerweise ist unter den großen Frankfurter Handelsgesellschaften die
älteste, welche sich durch Zahl und Reichtum ihrer Teilhaber besonders ausge-
zeichnet und fast ein halbes Jahrhundert, von etwa 1410 bis 1456, bestanden hat,
nämlich die Neuhaus-Gesellschaft, bisher ganz unbeachtet geblieben. Ihre
Teilhaber waren durch ihre Frauen, welche Töchter und Enkelinnen des Gaden-
mannes Henne Schelm waren, mit einander verschwägert, so daß die An-
nahme nahe liegt, es sei die Gesellschaftshandlung aus dem Tuchgeschäft des
Schwiegervaters hervorgegangen. Alsdann würde sie der Einfuhr venetianischer
Baumwolle für die süddeutsche Barchentweberei und der Ausfuhr von Barchent-
Fardeln nach Belgien gedient haben, woran sich von selbst noch Geschäfte in
anderen Waren, wie Wachs, Pelzen, Seidenwaren und Spezereien anschlössen.
Tatsächlich treffen wir ihre Mitglieder ebensowohl zu Dorneck (Tournai) und
Antwerpen wie in Augsburg, Landshut, Wien und Venedig.
Im Vordergrund unseres Interesses steht der Schöffe Conrad Neuhaus,*)
welcher nicht nur ein hervorragender Kaufmann gewesen, sondern auch wieder-
holt in wichtigen städtischen Angelegenheiten als Gesandter verwendet worden
ist. Im Jahre 1414 wurden ihm und seinem Gesellschafter Johann Christian
bei Innsbruck auf der großen Venediger Straße Waren festgehalten, 1421 kaufte
er Pelzwerk bei Bernhard Schwartz von Cöln, 1434 war er Mitgläubiger des
Heinrich Foys zu Dorneck (Tournai), welchem er Barchent-Fardel geliefert
haben wird; neben Conrad Paumgartner von Nürnberg und dem Baumwoll-
spekulanten Hans von Hoy (Goy) von Augsburg wird er unter denjenigen
genannt, welche im Jahr 1434 starken Kaufmannshandel nach Venedig ge-
*) Inv. I, 82, 154, 170, 207, Thomas, Oberhof, S. 336 u. 350.
259
Kellner > töarforf ' (EM" l^frÄt myrsiaufen ' V"ü™ '
Lfd.
No.
Erste Letzte
Erwähnung
a. N
Name
Handelszweig
Ver-
mögen
Gulden
1032
1554
Fr.
Johann Eller III., Handelscliener der Prechter zu
Straßburg
1033
1554
1565
Rudolf Haber, Sohn des Claus
1034
1554
1565
und sein Bruder Claus Haber d. Jüngere, Ver-
treter der Prechter zu Straßburg
Spezereien
1035
1554
1592 Fr.
Daniel Becht, Sohn des Visierers Johann Becht,
Tuchgewänder im Haus zur Ecke
Tuch
6000
1036
1554
1577 Fr.
Anton Bebinger, Sohn d.Tuchha'ndl. Hans Bebinger
Tuch
8000
1037
1554
+ 1571 Fr.
Moritz Renßfeld (Reninsfeld) auf dem Freithof,
aus Magdeburg, zuerst (1548) Nestler
Tuch, Eisen
1500
103S
1554
1573
Fr.
Claus Halmberger (Hallenberger), Sohn des Jakob,
Faktor von Gebrüder Neuinaier zu Nürnberg
Tuch
5500
1039
1554
1567
Fr.
und sein Bruder Jakob Halmberger
1040
1554
+ 1572
Hans Schilling zu Sachsenhausen in der Löher-
gasse, Schneider und Dielhändler
Holz
2 100
1041
1554
+ 1559
Hans König im goldnen Hirsch in der Schnur-
gasse, Faktor des Reichspfennigmeisters und
Einnehmer der Reichsanlagen
Faktor und
Retchskassierei
1042
1043
1044
1554
1558
1561
+ 1575
tl591
+ 1584
Fr.
Fr.
Fr.
Dominicus i Niclaus gen. Steinmetz, Söhne
Schöff Caspar des Hans Niclas genannt Stein-
Heinrich ) metz zum Schwert, Fahrgasse
| Fisch-
f handlung
45000
1045
1554
1567
Johann Cosme (Coßmann), heiratet die Witwe
des Hirschapothekers Johann Heckmann III.
Apotheker
3000
1046
1554
11475 Lp.
Johann von Botzheim aus Hagenau, Handels-
diener des Craft Stalburg und Eidam des
Hans Stalburg
Seide und
Sammet
4S00
260
trieben haben; 1438 pfändeten drei Augsburger Gläubiger des Johannes Herwart,
welchen wir auch in Venedig finden, acht im Gewahrsam des Neuhaus be-
findliche Barchent-Fardel. In demselben Jahr belangt sein Handelsdiener Fritz
Digler zu Wien den Walter Pachmeier von Nürnberg wegen einer Schuld von
100 rheinischen Gulden. 1446 verklagt sein Handelsdiener Niklas Lamprecht
von Basel den Hans Fürst (nicht Fust) von Mainz wegen einer Schuld von
I0411/s Gulden und 1451 leistet derselbe in einem Rechtsstreit einen Eid, daß
diejenigen Schulden, welche er zu Venedig und anderswo gemacht habe, nicht
für Rechnung des Conrad Neuhaus und seiner Mitgesellschaft gingen.
Ein älterer Bruder, Claus Neuhaus, war nach etwa zehnjähriger geschäft-
licher Tätigkeit jung gestorben, worauf seine Witwe, Eischen Schelm, den
reichen Gelis Rokoch aus Cöln heiratete. Nach dessen Tode errichtete sie
im Jahr 1439 ein Testament, aus welchem man mit Staunen die Größe der
Beteiligung eines von mehreren Teilhabern erfährt und einen Schluß auf das
gesamte Geschäftskapital ziehen kann. Sie bestimmt darin, daß ihr Schwager
Conrad Neuhaus die ihr gehörigen 20,000 Gulden an Kaufmannsgeld, Aus-
ständen und Waren lebenslang genießen solle; nach seinem Ableben (fl4b2)
seien 4700 Gulden zu Gottes Ehre zu verwenden, ein Betrag von 4000 Gulden
nebst mehreren Häusern und Ländereien den Kindern ihres Bruders Hugo
Schelm, 4000 Gulden den Kindern ihres erwähnten Schwagers Neuhaus als Erb-
teile zuzuweisen. Sollte dieser kundlich und erweislich Schaden leiden durch
Brand, Verlust zu Wasser und zu Lande oder sonst durch Schuldner, so solle
jeder der Bedachten seinen verhältnismäßigen Anteil an den Verlusten tragen.
Außer ihrem Geschäftsanteil von 20,000 Gulden werden drei Häuser in der
Krämergasse, das Haus zum Seligen in der Mainzergasse, Ländereien, 252
Gulden Leibrenten auf Nürnberg und 125 Gulden auf Antwerpen erwähnt,
so daß das Gesamtvermögen der Erblasserin gegen 30,000 Gulden betragen
haben muß.
Daraus, daß sie in dem Testamente ihren ersten Mann Claus Weckerlin
nennt, ist zu erkennen, daß der eigentliche Name der Familie „Weckerlin" ge-
lautet hat und daß dieser allmählich durch den Namen des Stammhauses „Zum
Neuhaus" am Eck der Schirn, welches der Ahnherr Henchen Weckerlin 1329
von Heilmann Drutmann gekauft hatte, verdrängt worden ist. Die Vorfahren
der Neuhaus sind hiernach folgende:*)
Stammvater: Krämer Hennekin (Johann) Weckerlin, auch Henne Rode ge-
nannt, 1320 vermutlich ein Sohn des Krämers und Schöffen Heinrich Rode,
welcher die beiden Eckhäuser an der Schirn, das rote Haus auf Säulen
*) Battonn III, 188—191, 56, V, 328—30, Baudenkmäler I, 340—344.
und das Neuhaus besaß, seit 1322 Erbpächter, 1329 Eigentümer des
Neuhauses, später in der Bockgasse beim Liebfrauenberg, noch 1340.
Sohn: Krämer Jakob, Weckerlins Sohn, zum Neuhaus (Jeckel zum Nuwenhus),
1343, 1357, später Geistlicher, Stifter der 1366 eingeweihten Aller-
heiligenkapelle, -j-1369 ; sein Bruder Henne, Weckerlins Sohn, zum
Neuhaus, fl369 (?).
Sohn: Krämer Jakob (Jeckel) Neuhaus der Jüngere, 1370, 1386 weltlicher
Richter im Allerheiligenhof, t'402; sein Bruder Henne Weckerlin oder
Rode, 1375 in der Allerheiligengasse, 1390 beim roten Haus gegenüber
dem Schildknecht, (Markt 19).
Söhne: 1. Claus Weckerlin gen. Neuhaus, gegenüber dem Schildknecht, 1422t.
2. Schöffe Conrad Neuhaus zum Fraß, am Eck der Mainzergasse,
jetzt Buchgasse 3, y 1 462.
Von etwa 1436 an gehörte auch der Fischerssohn Jakob Geuch oder Jeuch,
wohl zuerst als Handelsdiener, dann als Teilhaber und Leiter der Gesellschaft
an, welche er nach erfolgter Trennung von dem bejahrten Schöffen Conrad
Neuhaus seit etwa 1454 mit dessen Schwager, dem Schöffen Heinrich Rorbach
dem Älteren, und anderen Kaufleuten fortsetzte.*)
Die beiden Neuhaus'schen Söhne Ulrich und Jakob errichteten nunmehr
eine neue Handelsgesellschaft, welche von dem letzteren nach dem frühen
Tode des Ulrich im Jahr 1473 mit dessen Kindern Conrad und Ulrich II fort-
gesetzt wurde und noch 1492 bestand. Damals bezahlte Conrad Neuhaus eine
Gesellschaftsforderung von 397 Gulden und zog an der Jahresrechnung 27
Gulden für ehrliche Dienste und Arbeit ab, welche er der Gesellschaft zu
Leipzig und Venedig geleistet hatte. Dessen Sohn, Conrad der Jüngere, starb
bald nach 1551 zu Augsburg, nachdem er „durch Unfleiß und unfürsichtige
Haushaltung in Schulden geraten" und sogar vom Hofgericht zu Rotweil in
die Reichsacht erklärt worden war. Sein Vetter, der Schöffe Jakob Neuhaus II
zum Fraß, J1529, hatte den Anton Welser von Augsburg als Faktor hier ver-
treten und damit gleichfalls die alten Handelsbeziehungen seiner Familie zu
dieser großen Handelsstadt fortgesetzt. Die Familie erhielt sich in gutem An-
sehen bis zu ihrem Aussterben im Jahr 1666.
Etwa 20 Jahre nach dem ersten Auftreten der großen Frankfurter Neuhaus-
Gesellschaft in Venedig, als sie sich auf dem Höhepunkt ihrer geschäftlichen
Bedeutung befand, entstand ihr in der Person des aufstrebenden Kaufmannes
Wolf Blum ein gefährlicher Wettbewerb. Die merkwürdigen Schicksale seiner
Familie liefern der Nachwelt ein drastisches Beispiel raschen Emporkommens
und ebenso raschen Verfalles. Im Jahr 1423 wird der Gärtnerssohn Wolf Blum
*) Thomas, Oberhof, S. 350 u. 351.
aus der Vilbeler Gasse zuerst als Kaufmann erwähnt, vierzig Jahre später ist
seine Witwe Agnes bei weitem die höchste Steuerzahlerin der Stadt, 1476 wird
sein jüngster Sohn Wolf durch seine Verheiratung mit Liese von Holzhausen
in die vornehmste Familie der Stadt und in die Patriziergesellschaft Alt-Limpurg
aufgenommen und im Jahr 1500 ist durch Verschwendung, Leichtsinn und
Unglück ihr Schicksal bereits besiegelt. Ihr Reichtum und Ansehen über-
dauerten nicht einmal die zweite Generation.
Wolf Blum scheint seine geschäftliche Laufbahn 1417 als Handelsdiener
des Baumwollhändlers Bacherach begonnen zu haben, dessen Haus auf dem
Markt auch ihm und später seinem jüngsten Sohn Wolf als Wohnung diente.
Er handelte mit Spezereien, von welchen 1423 Safran, 1433 Ingwer genannt
werden und besuchte auf seinen Geschäftsreisen die Nördlinger Messe, ferner
Lothringen, woselbst er 1437 mit einem anderen Frankfurter Kaufmann, Contze
vom Stege, durch Herrn Johann von Reifferscheid ausgeplündert wurde.
Nachdem im Jahr 1428 die gegen Venedig verhängte Handelssperre nach
zehnjähriger Dauer durch einen Waffenstillstand aufgehoben worden war, nahm
auch er an dem neueröffneten italienischen Verkehr Anteil, wie wir dies aus
zwei Beraubungen auf der großen Venediger Straße zwischen Augsburg und
Innsbruck ersehen können. Die erste erfolgte im Jahr 1435 durch die räube-
rischen Burgherren von Hohenschwangau unweit Füssen, die zweite im Jahr
1440. Wie der Chronist von Lersner berichtet, ließ er 1442 im Auftrage des
hiesigen Rates aus Venedig einen großen Wagenbalken kommen, auf welchem
man ganze Fuhrwerke wiegen konnte.
Wolf Blum starb bereits im folgenden Jahr im besten Mannesalter. Aus
seiner Ehe mit Agnes Weiß zum Lämmchen, einer verarmten Patriziertochter,
hatte er fünf Söhne und drei Töchter. Die Witwe kann als das Muster einer
energischen und geschäftsgewandten Frau gelten; denn sie führte zwanzig
Jahre lang mit Hülfe ihrer beiden Schwiegersöhne Peter Ugelheimer (1444) und
Heinrich Degen (1449), sowie später ihrer Söhne das Geschäft mit glänzendem
Erfolg bis zum Tode des Ugelheimer selbst weiter. Hieran scheinen von
ihren fünf Söhnen die beiden ältesten, Caspar und Georg, welche 1448 den
Bürgereid leisteten, keinen wesentlichen Anteil genommen zu haben. Caspar
siedelte nach Landau über und Georg, welcher das von seiner Mutter stam-
mende Haus zum Lämmchen bewohnte, widmete sich vornehmlich den
städtischen Geschäften. Er wurde bereits 1461 Mitglied des Rates, 1468 Schöffe
und bekleidete viermal das Bürgermeisteramt. Wofern er überhaupt Handels-
gesellschafter seiner Brüder und nicht für sich selbständig gewesen ist, hat
er sich jedenfalls vorwiegend dem norddeutschen Geschäft gewidmet; denn
1468 wurde ihm und dem Patrizier Heinrich Weiß Tuch auf Befehl des Abtes
von Fulda festgehalten und 1473 hatte er einen Rechtsstreit mit der Ulmer
Leo-Gesellschaft wegen einer Wagenladung nordischen Wachses. Auch sein
Sohn Wolf Blum der Jüngere handelte 1496 von Lübeck aus nach Rußland
mit kostbaren Seidenstoffen und verkaufte hier für Leipziger und Nürnberger
Rechnung Wachs.
Von den drei jüngeren Söhnen der verwitweten Frau Agnes Blum waren
zwei, Melchior und Wolf, geschäftlich hervorragende Männer und unter den
zahlreichen Teilhabern während mehr als dreißig Jahren die eigentlichen Leiter
der großartigen Gesellschaftshandlung. Als Geschäfts- und Wohnhaus diente
der Mutter und sodann ihrem Sohne Melchior als Hauptleiter der große
Falkenstein am Eck der Fahrgasse (No. 18) und der Predigerstrasse, gegenüber
der Mehlwage. Im benachbarten Haus zum Ochsen wohnte Peter Ugelheimer
und nach seinem frühen Ableben die Witwe mit ihren Kindern.
Frau Agnes Blum bezahlte 1402 bei weitem den höchsten Steuerbetrag mit
203 Pfund Heller, was auf ein Vermögen von etwa 30,000 Goldgulden schließen
läßt. In weitem Abstand kommen dann als nächste Steuerzahler der Schöffe
Wigand von Heringen im Fürsteneck mit 132 Pfund, Schöff Heinrich Rorbach
der Alte mit 104 Pfund, Johann von Meiern mit 103 Pfund und ihre wichtigste
Konkurrentin im Venetianischen Handel, die verwitwete Frau Bromm mit
43 Pfund. Der alte Schöff Conrad Neuhaus zahlte sogar nur 63 Pfund.
Während dessen Handelsgesellschaft sich namentlich mit der Einfuhr Vene-
tianischer Baumwolle nach Augsburg und anderen Hauptsitzen der schwäbischen
Baumwollweberei und sodann mit der Ausfuhr der dort hergestellten Barchent-
Fardel nach Belgien befaßt hat, verband die Blumengesellschaft gleich den
Bromm und Stalburger das Venetianer Geschäft vorzugsweise mit dem nor-
dischen Handel und erzielte hierdurch außerordentliche Erfolge. In Lübeck
kaufte sie gesalzene Fische, Säcke mit Bernstein, Pelze und Felle vom Luchs,
Zobel, Marder, schottischen und schwedischen Hermelin und in den gewerbe-
tätigen westfälischen Stiftsstädten Münster und Osnabrück die im Ausland
vielbegehrte Leinwand ein, um diese Waren teils in Süddeutschland teils in
Venedig zu verkaufen. Andererseits tauschten sie dort Gewürze, Drogen und
Südfrüchte ein, wie Pfeffer, Muskatblüten (Macis) und Muskatnüsse, Nelken
(Näglein), Zirbelnüsse (Serwitz), Kalmuswurzeln (Galanga), Opium, Arsenik,
Indigo, Borax, Wurmsamen, Ingwer, Zimt (Caneel), Johannisbrot, Kapern,
Mandeln, Orangen, Weinbeeren, sodann Baumwolle (gotton) von der bekannten
Großhandlung de Prioli, italienische Tuche aus Wolle und Seide, wie Kamlots
verschiedenster Farbe, Postzendel, roter, blauer, schwarzer Damast und die
verschiedensten Seidenarten wie Ormasin, Tobi und Ardassa. Diese Waren
wurden auf der alten Venediger Straße über den Brennerpaß nach Augsburg
und von da entweder über Straßburg oder über Nürnberg nach Frankfurt und
nach Lübeck weiterbefördert. Wie ich bereits oben hervorgehoben habe,
konnte auch diese Großhandlung selbstverständlich nicht den Verkehr mit
Cöln und Antwerpen entbehren, scheint aber hierfür nur Handelsdiener oder
Faktoren verwendet zu haben. Wenigstens besitzen wir keine einzige Nach-
richt, daß Mitglieder .der Blumengesellschaft am Niederrhein oder in Belgien
beraubt oder sonst beeinträchtigt worden seien, während dies auf der Lübecker
Straße oft genug, so 1462 im Herzogtum Braunschweig, 1468 und 1485 in
Niederhessen vorgekommen ist. Aus Antwerpen, Cöln und Frankfurt bezog
die Gesellschaft die nach ihrem Herstellungsort Arras in der belgischen Graf-
schaft Artois benannten Borten (Bänder) und Garne, ferner verschiedenfarbige
Monstafeler (?), Londonsche und Cölnische Tücher.
Mit den größeren Handelsstädten Süddeutschlands stand sie in lebhafter
Verbindung. Namentlich werden uns die oberrheinischen Städte Mainz, Landau,
Speyer, woselbst sich 1496 ein besonderer Faktor, Jost Neil, befand, Straßburg
und Basel als Abnehmer von Spezereien, Drogen und Seidenwaren genannt.
An der Blumengesellschaft nahmen während dreißig Jahren meistens vier
bis sechs Familienmitglieder als tätige Gesellschafter und verschiedene Andere
mit bestimmten Einlagen als Kommanditisten teil. Der Schöffe Bechtold Heller,
welcher 1448 Katharine Blum geheiratet hatte, erwähnt im Jahr 1482 eine
Einlage von tausend Gulden in bar und 1640 Gulden an Gewand (Tuch).*)
Nach dem Tode des Schwiegersohnes Peter Ugelheimer im Jahr 1463 lag die
Leitung des Geschäftes in den Händen der genannten jüngeren Söhne, des
Schöffen Melchior Blum im Haus Falkenstein, welcher 1496 unverheiratet starb,
und des Wolf Blum, welcher den Bankrott seines Hauses nur kurz überlebte
und im Jahr 1500 starb. Der Name der Gesellschaft lautete: Melchior Blumens
Gesellschaft oder Melchior Blume und seine Gesellschaft oder auch Melchior
und Wolf Blum.
Anstelle des alten Ugelheimer waren seine Söhne Peter und Thomas sowie
der Schwiegersohn Loy Jostenhöfer zeitweilig aktive Teilhaber. Der erst-
genannte machte sich aber bald selbständig, sagte 1481 die hiesige Bürger-
schaft auf und ließ sich ganz in Venedig nieder, wo er ein eigenes, den
Deutschen wohlbekanntes Haus besaß. Im Jahr 1481 wird er als Testaments-
vollstrecker des im Fondaco verstorbenen Cölner Kaufmannes Johann von
Wangen und in gleicher Eigenschaft bei dem Nachlaß des Stalburger Geschäfts-
führers Johann Rauchfaß genannt. Vermutlich selbst ein hochgebildeter Mann,
wandte er sich dem rasch aufblühenden Buch- und Kunstverlag zu, für welchen
sich Venedig neben Lyon und der Frankfurter Messe als Hauptsitz entwickelte.
*) Bothe, Besteuerung, Beilage No. 35.
Besondere Beach-
tung verdient seine
Beteiligung an der
Herausgabe der Ar-
beiten des berühm-
ten französischen
Formschneiders
Nikolaus Jenson,
welcher dort seit
1470 tätig war.*)
Im herzoglichen
Museum zu Gotha
befinden sich ver-
schiedene, aus die-
sem gemeinschaft-
lichen Verlagsge-
schäft hervorge-
gangene Werke.
Nach dem frühen
Tode des jüngeren
Peter Ugelheimer
im Jahr 1488 setzte
seine Witwe, Madonna Margaretha Ugelheimer, das Geschäft ihres Mannes
fort. Als Gläubigerin des Buchdruckers Bernhard Stangwin (Stang) zu Venedig,
welcher ihr die hohe Summe von 520 Dukaten, gleich 728 Gulden, schuldete,
ließ sie in der Frankfurter Fastenmesse des Jahres 1489 durch ihren Vertreter
Conrad Hul5 die im Besitze des Hermann Lichtenberg von Cöln befindlichen
gedruckten Bücher ihres Schuldners beschlagnahmen.**) Aus dem folgenden
Jahre ist uns eine noch viel wertvollere Nachricht erhalten, bei welcher jetloch
Herr von Fichard versehentlich die fragliche Ware mit Tücher statt „Bücher"
angegeben hat. Hiernach hatte Hans Eisenhut zu Wien sich vertraglich ver-
pflichtet, als Faktor die Verlagswerke des Nicolaus Jenson, Peter Ugelheimer
und ihrer Gesellschaft in Oesterreich und Ungarn einzuführen und zu ver-
treiben und schuldete ihr angeblich laut Kaufvertrag für selbstgekaufte Bücher
%0 Dukaten gleich 1364 Gulden. Es kam hierauf zwischen Wolfgang Kraus
als Vertreter der Witwe Ugelheimer und dem Hans Eisenhut zu einem Rechts-
streit, welcher 14(»() durch die Räte des Kaisers Mathias zu Wien verglichen
Petei Ugelheimer stellt sich als Rechtsbeflissener der juristischen Fakultät
d i Universität Padua vor.
.Miniatur aus dem 1477 bei Jenson erschienenen Pergaraentdruck des Corpus
iuris im Gothaer Museum.
*) Kapp, Geschichte des Buchhandels, S. 141, 190, 191, 266, 371
**) Thomas. Überhof, S. 367 u. 368.
wurde. Auch in den folgenden Jahren wird diese Geschäftsfrau wiederholt zu
Venedig mit erheblichen Beträgen erwähnt. Der Oheim ihres verstorbenen
Mannes, Schöff Bechtold Heller, hatte 1492 eine Einlage von 700 Gulden zu
fordern und brachte deshalb einen Arrest gegen ihren vorerwähnten Vertreter
Wolfgang Kraus zu Neuenburg a. d. Donau aus. Das Ugelheimersche Haus
zu Venedig, welches unter den verschiedensten Namen, Deutsches Haus,
St. Georg, Flöte, Trinität, vorkommt, hat bei Überfüllung des Fondaco gar
manchem deutschen Kaufmann als willkommene Herberge gedient.
Den Sturz des Hauses Blum hat die Familie Ugelheimer überdauert. Als
Schöffen und Bürgermeister unserer Stadt werden uns Philipp f 1539, Johann
"F 1 557 und dessen Sohn Thomas Ugelheimer zu Sachsenhausen f 1564 genannt.
Der Einfluß der Familie Blum war in der zweiten Hälfte des 15. Jahr-
hunderts ein ganz außerordentlicher. Fast alle Patrizierfamilien, wie die Holz-
hausen, Steffan, Frosch, Brun, Stralenberger, Heller waren mit ihr verwandt
oder verschwägert. Auch die Familie Uffsteiner aus Oppenheim scheint ihren
erheblichen Wohlstand den verwandtschaftlichen und geschäftlichen Verbindungen
mit den Blum zu verdanken. Denn Clas Uffsteiner, welcher mit einer Base
des Wolf Blum verheiratet war, betrieb neben seinem hohen städtischen Amt
als Ratsschreiber in seinem Haus auf dem Markt zuerst für sich, dann in
Gesellschaft mit seinen vier Kindern ein glänzendes Geschäft in Spezereien
und wohl auch anderen Waren, welches eine Art Verkaufsfiliale der Blum'schen
Handlung gewesen zu sein scheint und den Inhaber zu einem der reichsten
Frankfurter Kaufleute (26,000 Goldgulden) gemacht hat.
Durch einen glücklichen Zufall sind uns in den Akten über einen Rechts-
streit zwischen der Witwe des Teilhabers Balthasar Blum und seinem Bruder
Wolf Blum von der Hand des Letzteren fünf Geschäftsbücher aus der Zeit
von August 1491 bis August 1494 erhalten, welche ein unschätzbares, groß-
artiges Dokument Frankfurter Handelstätigkeit bilden. Hiernach bestand während
dieser Zeit eine große Handelsgesellschaft mit folgenden Teilhabern: Wolf
Blum dem Älteren und vermutlich auch seinem Bruder Balthasar, welcher 1495
starb, ihrem Neffen Loi Jostenhöfer aus Tournai (1446 — 1507) und Philipp
Adler zu Augsburg (1461 — 1532), anscheinend auch einem Verwandten, welcher
später als Hofdiener des Kaisers Maximilian bezeichnet wird und der mütter-
liche Großvater der Philippine Welser gewesen ist. Sie hat 6 Jahre lang bis
zur Herbstmesse 1497 bestanden und scheint mit der alten Handelsgesellschaft
Melchior und Wolf Blum nicht identisch gewesen zu sein, da diese wiederholt
in den Büchern als Gläubigerin oder Schuldnerin genannt wird.
Die erwähnten fünf Geschäftsbücher entsprechen keineswegs unseren Be-
griffen von einer ordnungsgemäßen Buchführung. Es sind ungebundene, kaum
leserliche Hefte in Folio-Format, sogenannte Rezeßbücher, wie sie bereits im
Jahre 1476 erwähnt werden, welche die Abschlüsse für je ein halbes Jahr
von der Herbstmesse 1491 bis zur Fastenmesse 1492 und weiterlaufend bis
zur Herbstmesse 1494 mit Ausnahme des fehlenden Sommerhalbjahres 1493
bringen und vorne angefangen die Einnahmen (Activa), umgekehrt angefangen
die Ausgaben enthalten. Außer diesen Abrechnungsbüchern sind von der
Gesellschaft noch Schuldbücher, Journale und ein rotes Geheimbüchlein ge-
führt worden, in welchem geschrieben stand, wieviel jeder Teilhaber bei der
Gesellschaft zugute hatte oder schuldig war. Auch die Handelsdiener in Nürn-
berg und in den Niederlanden führten sogenannte Rechenbücher.
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S-*.h'5— -, <u$ PW >>— -n /• »~»'/»-V~ ir"*—^ h% -^'-i 1~~ •* -
Vy~ ,~,t^ ^ ,,,*., fVO. r"~"-l Y'«^v_ •)~»<~-7; ■ - 9-^ ~ * 7
Einträge über Baurowolleinkäufe.
Die Grundsätze, nach denen die Eintragungen in den erhaltenen Büchern
erfolgten, sind mir und anderen, welche ich zu Rate gezogen habe, nicht
recht verständlich geworden. Auf ihre Ergründung noch mehr Zeit zu ver-
wenden, war mir jedoch nicht möglich. Aus der folgenden Zusammenstellung
ist zu ersehen, in wieviele Rubriken die Einnahmen und die Ausgaben eingeteilt
waren und wie hoch der Gesamtbetrag und die Anzahl der gemachten Geschäfte
innerhalb einer jeden Rubrik gewesen sind. Besonders merkwürdig ist, daß
die unbezahlten Gläubiger unter den Einnahmen und die Schuldner unter den
Ausgaben stehen. Auch stimmen bei Stichproben nicht die Zahlen. Immerhin
gewähren uns die Bücher einen so genauen Einblick in die Gegenstände und
den Umfang der Geschäfte, wie er sich kaum so leicht wiederfinden läßt.
Allerdings darf nicht außer Acht gelassen werden, daß in ihnen nur die-
jenigen Geschäfte verbucht sind, welche sich auf die Venetianer Niederlassung
bezogen haben, dagegen nicht die in Frankfurt, Nürnberg, Lübeck und Antwerpen
abgeschlossenen. Wie wir noch sehen werden, überwogen in Venedig bei weitem
die Einkäufe, sodaß die dortige Niederlassung vornehmlich die Bedeutung
einer Einkaufsfiliale gehabt hat.
\- Jf
268
Einnahmen.
Rubrik
August 1491
bis8.AprilI492
S April 1492
bis9.Sep. 1402
Septemb. 14'>2
bis April 1493
Sept. 1493 bis
27. Febr. 1494
Fuhr. 1494 bis
Herbst 1494
Posten
Betrag
B
0.
m
c
o
0.
M
m
c
o
0.
CO
c
0.
M
CO
1. Restierende und neue Güter .
2. Schuldnerder letzten Rechnung
3. Bareinnahmen aus Wechsel,
4. Verkäufe auf Borg, um bar und
tauschweise (Warenausgang)
5. Gläubiger zu Beschluß der
Rechnung
b3 474S
20 5017
105 10452
62 14136
6S
21
73
51
6195
11927
9528
11890
73
34
80
45
7135
11927
13623
9858
177
25
92
50
10105
4363
12132
5451
134
26
116
11h
6847
5837
10855
3981
Ingesamt
250 35253
213 39540
232 42543
344 32051
392 27520
Ausgaben.
Rubrik
August 1491
bis8.Aprill492
8. April 1492
b's9. Sep. 1492
Septemb. 1492
bis April 149.1
Sept. 1493 bis
27. Febr. 1494
Febr. 1494 bis
Herbst 1491
1. Bezahlte Gläubiger der letzten
Rechnung
2. Barausgaben für Wechsel und
Ähnliches
3. Gekaufte und eingetauschte
Waren (Wareneingang) . .
4. Schuldner zu Beschluß der
Rechnung
5. Fuhrlohn für hinausgesandte
Güter
6. Sonstige Unkosten . . . .
Ingesamt
7. Kassenbestand
S. Unverkaufte Waren ....
40 8222
21 1276
124 16654
41 6388
656
774
62 14138
32 6849
61 10260
73 7153
687
534
50 I 11744
37 5261
121 1S167
78 6207
949
854
40 7542
52 5032
95 11208
135 6851
703
93 i
52 5595
30 3719
72 9457
128 7124
5S8
775
>2S 39621
184
26 3893
322 32-71
282 27258
' 3022
Zum ersten Male erhalten wir auch sichere Nachricht über den Wechsel-
verkehr zwischen Venedig und den deutschen Städten, namentlich Frankfurt.
Er bildete für unsere Handelsgesellschaft einen dem Warenhandel dienenden
269
wichtigen Geschäftszweig. Während die Warenverkäufe sich im Jahr auf
20—25,000 Dukaten beliefen, betrugen die Bareingänge aus dem Wechsel-
geschäft vom April 1492—1493 fast 24,000 Dukaten; vom Herbst 1493—1494
gingen sie allerdings auf 10,000 Dukaten zurück.
Der Geschäftsumfang steigerte sich außerordentlich bis Anfang 1493, um
dann bis zum Herbst 1494 um ein Drittel zurückzugehen. Der Warenverkauf
in Venedig wurde hiervon am wenigsten betroffen; in dieser ganzen Zeit
schwankte er im Halbjahr zwischen 9528 und 13623 Dukaten.
Besonders auffallend ist nach unseren heutigen Anschauungen die Höhe
des damals allgemein gewährten und beanspruchten Kredites. Wenngleich es
mir nicht möglich war, mir ein ziffernmäßig genaues Bild von dem Stand der
Gesellschaft zu machen, so kann ihr Betriebskapital, mit welchem sie so um-
fangreiche Geschäfte machte, nicht mehr wie einige tausend Dukaten betragen
haben. Ja am Anfang scheint ihre Lage eine äußerst kritische gewesen zu
sein. Denn nach der Abrechnung vom September 1492 waren an Activa
vorhanden :
1. Kassenbestand 184 Dukaten
2. Unverkaufte Waren 3893
3. Schuldner (nur für Waren?) . . .7153
Sa. 11230 Dukaten
Die Gläubiger werden mit 1 1890 Dukaten angegeben, so daß damals das eigene
Kapital ganz aufgebraucht und eine Unterbilanz von 660 Dukaten vorhanden
war, wofern man nicht aus den hohen, die Ausstände weit übersteigenden
Wechseleinnahmen des folgenden Halbjahrs auf weitere Ausstände schließen
will. Jedenfalls hat sich die Lage der Gesellschaft von April 1492 bis Herbst
1494 wesentlich gebessert. Denn die Schulden gingen bei wenig verändertem
Warenumsatz von 14136 auf 3981 Dukaten zurück, während die Ausstände sich
mit 7123 Dukaten fast auf gleicher Höhe erhalten hatten. Rechnet man einen
Warenbestand von etwa 3000 Dukaten hinzu, so würde sich für damals ein
Aktivvermögen von 6142 Dukaten oder fast 8600 Gulden bei vier Teilhabern
ergeben. Diese Berechnung wird einigermaßen durch den Umstand bestätigt,
daß Catharina Budener, die Witwe des 1495 verstorbenen Teilhabers Balthasar
Blum, von ihrem Schwager Wolf Blum dem Alteren und seiner Gesellschaft
1500 Gulden als ihren Geschäftsanteil forderte. Im Vergleichswege erhielt sie
750 Gulden in bar \uk\ eine jährliche Leibrente von 35 Gulden.
Die von der Handlung geführten Waren sind bereits oben aufgezählt worden.
Da die Deutschen den Erlös der von ihnen eingeführten und im Fondaco ver-
kauften Waren nicht heimführen, sondern zum Einkauf von Venetianer Handels-
gütern verwenden mußten, fanden viele Tauschgeschäfte statt. Man nannte
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Warenreste in der Herbstmesse 1492.
dieses Verfahren: verstechen. Demgemäß lautet die vierte Rubrik des ersten
Geschäftsbuches: „alles waß wyr verkauft hau auff borck und umb par, auch
was wir verstochen hant und wem." Als Tauschartikel werden namentlich
Damast, Kamlot und Baumwolle genannt.
Was den Warenhandel der Gesellschaft mit Italien betrifft, so stand sie mit
allen vornehmen Geschäftshäusern der Lagunenstadt in Verbindung. Ich hebe
hier folgende hervor:
Jacobo de Adorno
Jacobo & Joanno Bembo
Andrea Cappello
Nie. Bern, dell Bancho
Andrea & Jacobo Dolfin
Franc Faliero (Faller)
Antonio Grimani
Christoffalo della Gatta
Ludvigo de Ludvicis
Jacobo Malipiero
Carlo Marconi
Theodoro £ Rigo Moro
Jacobo Bapt. Morosini
Ant. & Piero Franco Negro
Bernhardo & Leonardo Ottarini
Rigo Pisani
Lorenzo & Piero de Prioli, die be-
kanntesten Baumwollhändler
Alexo Quirini
5 verschiedene Rizzo (Ricci)
Marco Augustin & Maffeo Soranzo
Piero Zeno (Zen)
ö verschiedene de Mollin
Weiterhin wird eine Reihe von Seidenhändlern aus Lucca und bei einer
Gelegenheit auch das Florentiner Haus F° & L° de Medici genannt.
Was den Warenhandel der Gesellschaft nach Deutschland betrifft, so unterhielt
sie durch die von ihr gedingten Fuhrleute nicht nur mit Augsburg, Ulm,
Nürnberg, Basel, Straßburg, Speyer und Frankfurt, sondern auch mit Ant-
werpen und Lübeck direkte Verbindungen. An allen diesen Plätzen muß sie
ihre Faktoren und Warenniederlagen gehabt haben. Im Jahr 14% wird in
Speyer bei der Einklagung einer Forderung von 16b Gulden für gelieferte
Spezereien, grünen Ingwer und schwarzen Sammet, als ihr Handelsdiener
Hans Freitag und als Faktor Jost Neil genannt. Dadurch, daß Augsburg der
Knotenpunkt des gesamten deutsch -italienischen Warenverkehrs war, woselbst
die Warenzüge aus Frankfurt, Straßburg, Nürnberg, Ulm zusammentrafen und
die große Venetianer Straße ihren Anfang nahm, und dadurch, daß daselbst
Philipp Adler, der Hauptleiter des Geschäfts, ansässig war, wird diese deutsche
Stadt und ihre Kaufmannschaft in den Geschäftsbüchern am meisten erwähnt.
Es kommen vor: Ulrich Fugger (Fucker) und seine Brüder, Siegmund
Gossembrot, Georg Herwart und sein Bruder Hans, Georg Höchstetter,
Ludwig Meuting, Hans Möller, die Gebrüder Gotthard und Heinrich Stander,
welche I ('»'» bankrott machten, Ulrich Welser, Frau Sabine Wolf. Weiterhin
werden regelmäßig genannt: aus Ulm Georg Besserer, Jakob Genger, Bar-
tholme Kobelt, Ludwig Rottengatter, Nikolaus Scheller, aus Nürnberg Franz £
Hans Paumgartner, Hans Imhoff, Selbolt Reich, Mattis Tucher, aus Salzburg
Stetfan Keiser, aus Basel der Papiermacher Hans Galliciani und Hans Perez,
aus Straßburg Christofel Ingolt, 3 Heidelberger u. A.
Von Frankfurtern, welche sich in Venedig aufgehalten haben, werden in
erster Linie als regelmäßige Geschäftsfreunde die Brüder Melchior £ Wolf Blum,
welche die von ihrem Vater gegründete Handlung daneben selbständig weiter-
geführt zu haben scheinen, Wolf Blum der Junge, welcher ein Sohn des
Schöffen Georg Blum war, Conrad Huß und Frau Margaretha Ugelheimer,
sodann vereinzelt Hans Blum, ein Bruder des jungen Wolf, Johann Grün-
berger, Johann Guldenschaf, die drei Brüder Bechtold, Jakob und Wolf Heller,
Johann von Meiern, Konrad Rohrbach, Heinrich vom Rhein, der Cantor Georg
Schwarzenberger und ein einziges Mal mit einem kleinen Betrag Claus Stal-
burg, dagegen niemals die Brüder Daniel und Hans Bromm oder die Neuhaus
erwähnt. Im Ganzen sind dies 16 Frankfurter, von welchen jedoch einige nicht
Geschäfte halber das schöne Venedig besucht, sondern bei der Gesellschaft nur
ihren Reisewechsel präsentiert haben werden.
Auffallend ist dagegen das fast vollständige Fehlen aller mittel- und
niederdeutschen Kaufleute: ein erneuter Beweis dafür, daß die oberdeutschen
Stallte den Handel mit Italien in der gleichen Weise monopolisiert hatten, wie
die Hansestädte den nordeuropäischen Handel. Frankfurt hat infolge seiner
glücklichen Lage zu beiden Gruppen gehört und bei der einen wie bei
der anderen regelmäßig die äußerste Grenze gebildet. Ich habe aus Lübeck
nur den Blum'schen Handelsdiener Peter Bynen (Biss?) und aus dem
braunschweigischen Helmstädt Hans Beck, dagegen keinen Kaufmann aus
Breslau. Erfurt, Braunschweig, Paderborn, ja nicht einmal aus Cöln, Aachen
oder Antwerpen erwähnt gefunden. Sie werden weder unter den Gläubigern
(Warenlieferanten) noch unter den Schuldnern (Käufern) genannt, obwohl die
Blumengesellschaft mit diesen Plätzen direkte Handelsbeziehungen unterhielt,
wie die Verzeichnisse der angekommenen und abgesandten Waren erweisen.
Die hieraus sich ergebenden Verbindlichkeiten und Forderungen müssen auf
den Frankfurter Messen von einem der dort weilenden Gesellschafter, also
von Wolf Blum oder seinem Neffen Lov Jostenhöfer, oder von den Handels-
dienern in Lübeck, Antwerpen, Nürnberg oder wo es sonst erforderlich war,
direkt geregelt worden sein. Die von den letzteren hierbei einkassierten oder
geliehenen Gelder sind dann durch Meßwechsel auf Frankfurt, und von
da aus durch weitere Wechsel auf die oberdeutschen Städte und Venedig
überwiesen worden. Unsere Vaterstadt hat hiernach bei dem Wechselgeschäfl
die gleich beherrschende Stellung eingenommen wie beim Warenhandel.
274
Unter den direkten Handelsverbindungen der Blumengesellschaft dürfte
unser besonderes Interesse diejenige mit der Hansehauptstadt Lübeck bean-
spruchen, woselbst Wolf Blum der Jüngere nach dem Tode seines Vaters, des
Schöffen Georg Blum zum Lämmchen, neben eigenen Geschäften auch ihre
Vertretung durch seinen wiederholt erwähnten Handelsdiener Peter Bynen
(Biss?) besorgen ließ. Es wurden von dort schwedischer Hermelin und andere
kostbare Pelze, Rollen mit grün, weiß und rot Band und in Fässer verpackte
Säcke mit großen, mittleren und kleinen Bernsteinen bezogen, dagegen dorthin
Seidenwaren, wie Damast, italienische Kamlote und Spezefeiwaren geliefert,
welche von da aus nach dem Norden und Osten Europas vertrieben wurden.
Peter Byss kam sogar bis nach der russischen Hauptstadt Moskau, woselbst
er bei einer Gelegenheit dem Ratsherrn Gottschalk Remmelinkrode von Reval
einige Stück goldene und seidene Tücher (etlich golden und syden stuck
duchere) verkaufte, wie ich bereits oben erwähnt habe.*)
Die Gesellschaft beschäftigte zur Beförderung ihrer kostbaren Waren etwa
sieben Fuhrleute, sicherlich erprobte und zuverlässige Männer, welche die zu
befahrende Strecke und ihre Schwierigkeiten genau kannten. Die Fuhrkosten
bildeten aber auch den größten Posten unter den Geschäftsspesen.
Die Waren wurden je nach ihrer Beschaffenheit verschieden verpackt, so
die Tücher in Ballen, die Leinwand in Rollen, die Pelze in Fässer (Tonnen).
Als Umschlag wurden gern gröbere Waren, wie Felle und Leder, verwendet.
Jedes Gepäckstück war mit einer bestimmten Nummer und mit der Geschäfts-
marke, dem s. g. Gemerk der Gesellschaft, versehen. Im letzten Geschäfts-
buch sind beispielsweise unterm 27. Oktober 1494 drei Ballen No. 1, 2, 3 aus
Frankfurt, ein Ballen No. 14 mit Bändern aus Antwerpen und unterm 9. Dezember
vier Gepäckstücke eingetragen, welche der Fuhrmann Eißelin aus Lübeck
gebracht hatte. Am 13. Mai 1494 kamen 3 Ballen Tuch aus Frankfurt dort an,
um welche 46 Felle geschlagen waren, und am 16. Mai brachte der Fuhrmann
Conrad Messerschmidt wiederum 5 Fässer mit Bernsteinen und Pelzwerk
aus Lübeck.
Die Geschäftsunkosten waren sehr erhebliche. Der Fuhrlohn für die nach
Deutschland gesandten Güter schwankte halbjährlich zwischen 588 und 949
Dukaten, was wenigstens zehn Prozent ihres Wertes ausmacht. Die übrigen
Unkosten beliefen sich ungefähr auf den gleichen Betrag, sodaß die Ge-
sellschaft allein in Venedig bei einem jährlichen Waren-Eingang und -Ausgang
von durchschnittlich je 25 000 Dukaten (35 000 Gulden) nicht weniger wie
3000 Dukaten (4200 Gulden) Unkosten zu tragen hatte. Hiervon entfielen,
*) Hansarezesse, Bd. IV, No. 50 und 51.
275
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Handlungsunkosten vom September 14<>2 bis April 1«3
wie bereits erwähnt, die Hälfte auf Fuhrlohn und von der anderen Hälfte
jährlich 700 Dukaten (1000 fl) auf die Umsatzsteuer (d. s. officium) von einem
Prozent, 150 Dukaten (210 fl) auf die Zehrung von 3 bis 4 Personen, 90 Du-
katen (126 fl) auf Maklerlohn, der Rest von 560 Dukaten (7S4 fl) auf Ausgaben
für Ballenbinder, Träger, Tuchscherer, Botenlohn, Schiffgeld, Wieggeld, Pich-
zettel und andere kleine Gebühren.
Hinsichtlich der Wechselgeschäfte ist zu beachten, daß damals der wirt-
schaftliche Zweck des Wechsels ein wesentlich anderer war wie heutzutage.
Er diente in erster Linie nicht als Zahlungsmittel zwecks Tilgung einer vor-
handenen Schuld, sondern als vereinfachte Geldübermittlung zwecks Ver-
meidung des gefährlichen Transportes. Der Aussteller verpflichtete sich
in dem Wechselbrief, einer bestimmten Person an einem anderen, weit
entfernten Handelsplatze zu bestimmter Zeit Geld, welches er zu diesem
Zweck ausgehändigt erhalten hatte oder bereits schuldete, zu bezahlen. Bei
der Blumengesellschaft sind demgemäß vier Fälle zu unterscheiden, je nach-
dem sie als Schuldnerin oder als Gläubigerin von Venetianer Wechseln
auf deutsche Plätze oder umgekehrt in einer der beiden Eigenschaften bei
deutschen Wechseln auf Venedig in Betracht kommt.
a) In der Mehrzahl der Fälle handelt es sich nach den Bucheintragungen
um Geldempfänge in Venedig zwecks Rückzahlung in der nächsten Frank-
furter Messe oder auch in Augsburg und Nürnberg. Andere deutsche Plätze
werden nicht genannt. Unter den deutschen Gläubigern aus diesen Venetianer
Wechseln steht die Nürnberger Gesellschaft der Brüder Franz und Hans
Paumgartner im Vordergrund, welche mithin in Venedig über viel flüssiges
Geld verfügt und dagegen in der Frankfurter Messe großen Geldbedarf
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gehabt haben muß. Aus den Büchern der Blumengesellschaft führe ich
noch folgende Beispiele an: Unterm 8. Februar 1 4V>2 ist eine Einnahme von
1000 Dukaten verzeichnet, welche Summe ihr der Salzburger Kaufmann
Stefan Keiser zu Venedig gegen ihre wechselmäßige Verpflichtung geliehen
hatte, das Geld seinetwegen in der nächsten Fastenmesse dem Hans Dürer
zu Nürnberg zu 137:;i Prozent zu zahlen. Am 13. Februar 1492 werden
300 Dukaten für Rechnung des Jakob Heller eingenommen, welche ihm in
Frankfurt zu 1371/2 Prozent zu erstatten sind. Unterm 13. August 1492 sind
nicht weniger wie sechs Einnahmeposten für Wechsel auf Frankfurt verbucht,
darunter 1000 Dukaten von Georg Herwart und Bruder zu 140" „ und eben-
soviel von Frau Sabine Wolf, wobei bemerkt ist: ist um ein wexel vor
Frankfurt soll man ihr zahlen zu 138',4 in der nechst mess zu Frankfurt.
b) Als Gläubigerin erscheint die Gesellschaft bei Venetianer Wechseln
auf Deutschland nur mit kleinen Beträgen. Es handelte sich meist um Aus-
zahlungen an durchreisende Deutsche, wie den Grafen Philipp zu Waldeck, den
Grafen Ludwig zu Isenburg, den Ritter Johann von Cronberg, und an eine Reihe
von Frankfurtern. So werden 1494 zu Rom dem Cantor Georg Schwarzen-
berger 50 Dukaten und zu Venedig dem Anton Keller für Rechnung des
Claus Stalburger 50 Dukaten gegen deren wechselmäßige Verpflichtung vor-
gestreckt, die empfangenen Beträge in Frankfurt zurückzuerstatten.
c) Während die Venetianer Wechsel nur auf drei deutsche Plätze: Frankfurt,
Augsburg und Nürnberg, ausgestellt waren, ist der Kreis der deutsehen Orte,
aus welchen Wechsel auf Venedig kamen, erheblich größer. An Zahl und
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Bezahlte Wechsel aus Deutschland.
Höhe der Beträge stehen auch hier die Frankfurter im Vordergrund; dann
schließen sich Augsburger, Nürnberger, Ulmer, verschiedene Innsbrucker und
zwei Baseler Wechsel an. Hierbei ist die Gesellschaft nur gelegentlich die
zahlungspflichtige Schuldnerin. Am 21. April 1492 verausgabte sie allerdings
an einen Rodeser Ritter für zwei Wechsel aus Frankfurt und Ulm den höchsten,
jemals gezahlten Betrag, nämlich 3586 Dukaten gleich 5000 Gulden, ferner am
25. April für Rechnung des Nürnberger Verlagsbuchhändlers Anton Koberger
210 Gulden, welche man zu Frankfurt empfangen hatte.
d) Schließlich sind in den Büchern der Gesellschaft zahlreiche Einnahmen
aus deutschen Wechseln auf Venedig verzeichnet, be; welchen sie empfangs-
berechtigte Gläubigerin gewesen ist. Die meisten Augsburger und auch manche
Frankfurter Wechsel sind von Ulrich Fugger & Bruder bezahlt worden.
Wenn hier die verschiedenen Wechselgeschäfte der Blumengesellschaft
etwas ausführlicher dargestellt worden sind, so dürfte dies bei der Neuheit
und Bedeutung des vorhandenen Stoffes wohl angebracht sein. Der Wechsel-
verkehr hat damals in erster Linie der Geldübermittlung für die Bedürfnisse
des Warenverkehrs und nur nebenher als selbständiger Geschäftszweig gedient.
Die Blumengesellschaft hat sich durch ihn die in Venedig benötigten Gelder
zur Bezahlung der dort gekauften orientalischen und italienischen Waren
beschafft, da der Erlös aus den dort abgesetzten deutschen Waren nicht ge-
nügte. Sie erreichte dieses Ziel dadurch, daß sie sich in Venedig Gelder
gegen Wechsel auf deutsche Plätze vorstrecken oder sich aus den letzteren
durch Wechsel Gelder nach Venedig überweisen ließ. Aus dein Umstand, daß
die auf diese Weise erhobenen Gelder die Ausgaben für Geldüberweisungen
erheblich überstiegen haben, erkennen wir deutlich, daß die Gesellschaft in
Venedig mehr eingekauft und geschuldet als verkauft hat und daß demnach
der Schwerpunkt ihres Warenabsatzes in Deutschland gelegen hat. In den
vorhergehenden günstigeren Zeiten mag es gerade umgekehrt gewesen sein.
Namentlich die in der Frankfurter Messe gemachten Bareinnahmen haben den
Zahlungen in Venedig als Grundlage gedient. Es ist sehr zu bedauern,
daß die erhaltenen fünf Geschäftsbücher nur den Teil des Geschäftes, welcher
sich in Venedig abgespielt hat, genau erkennen lassen und nicht dessen not-
wendige Ergänzung auf deutschem Boden.
Die zwischen dem alten Wolf Blum, seinem Neffen Loy Jostenhöfer und
Philipp Adler bestehende Handelsgesellschaft nahm nach sechsjährigem Be-
stände im Herbst 1497 vermutlich dadurch ein Eide, daß der kapitalkräftige
Adler*) bei der fortgesetzten Verschlechterung der allgemeinen Geschäftslage
*) Ehrenberg, Zeitalter der Fugger, I, 276.
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Barsendungen aus Augsburg.
sich zurückzog. Daß er selbst manches schwere Opfer gebracht hat, kann
man vielleicht ans den wiederholten großen Barsendungen ans Augsburg
schließen. Allein am 29. Mai 14f»2 wurden von ihm je 3 Posten 2147 Dukaten
abgeliefert. Einige weitere Unglücksfälle, wie die Zahlungsschwierigkeiten
ihrer Augsburger Geschäftsfreunde Gebr. Stamler, mögen dazu beigetragen
haben, daß Blum und Jostenhöfer 14(>8 ihren Verbindlichkeiten nicht mehr
nachkommen konnten und anscheinend Konkurs gemacht haben.
Wenn Simonsfeld*) dieses Ereignis bereits in das Jahr 14S3 verlegt und
dabei die Schuldenlast mit 23 000 Dukaten = 32 000 Gulden angibt, so muß
ein Irrtum in dem angegebenen, durch keine sonstige Nachricht bestätigten
Zeitpunkt obwalten oder nur eine vorübergehende Zahlungsstockung vor-
gelegen haben. Dagegen hören wir, daß sich der Doge von Venedig im
Jahr 14'»') für die Venetianischen Gläubiger des Jostenhöfer verwendet habe.
Der alte Wolf Blum starb im Jahr 1500 als der letzte von fünf Brüdern.
Seine Kinder entschlugen sich der Erbschaft, worauf eine Nachlaßkuratel ein-
gesetzt wurde. Unter den Gläubigern befand sich Ludwig Schwartz von
Wismar mit einer Forderung von 900 Gulden. Während von keiner Seite
gegen einen der Blum'schen Brüder wegen ihrer Tätigkeit als Kaufleute oder
*) a. a. ()., S. 38 und 68.
280
als Ratsmitglieder irgend welche Vorwürfe erhoben worden sind, müssen die
beiden Söhne des Schöffen Georg, Wolf Blum der Jüngere und Hans, ganz
zügellose Gesellen gewesen sein. Letzterer wurde 1492 wegen Übertretung
der Kleiderordnung — er hatte einen verbrämten Mantel mit Sammet ge-
tragen — bestraft und bald darauf wegen verbotenen Spielens und Be-
schimpfung seiner Mutter in Haft genommen. Er hielt sich eine Dirne,
zündete sein Haus an und wurde 150c) wegen Blödigkeit entmündigt. Er
besaß damals noch ein Vermögen von etwa 3000 Gulden. Sein Bruder Wolf,
welcher das väterliche Geschäft in Lübeck und Venedig fortgesetzt und noch
im Jahr 1500, als er das Amt als jüngerer Bürgermeister bekleidete, von Claus
Stalburg eine Einlage von 2000 Gulden erhalten hatte, stellte bald darauf seine
Zahlungen ein und wurde 150b wegen seiner groben und unerträglichen Schmäh-
und Lästerworte ins Gefängnis gesetzt, worin er nach neun Jahren starb. Als ein-
ziger männlicher Nachkomme verblieb nur noch Melchior Blum im Haus Falken-
stein, ein Sohn des alten Wolf und Erbe des Schöffen Melchior. Er wurde 1505
wegen seiner unschicklichen Verheiratung vom Haus Alt-Limpurg ausgeschlossen
und hinterließ einen gleichnamigen Sohn, welcher sich 1559 in Polen aufhielt. Mit
ihm schließt die reichbewegte Geschichte dieses merkwürdigen Geschlechtes.
Im Gegensatz zu ihm haben es zwei andere Familien, die Bromm und die
Stalburg, welche sich durch die gleichen Handelsgeschäfte zu großem Reichtum
und dem Patrizierstand emporgearbeitet hatten, verstanden, sich auf der er-
klommenen Höhe des Lebens lange zu erhalten. Ja, der Name der Stalburger
lebt heute noch in demjenigen der böhmischen Freiherrn von Riese-Stallburg
fort. Über die geschäftliche Entwicklung dieser beiden, durch verwandtschaft-
liche Bande eng miteinander verknüpften, später aber in großer Feindschaft
lebenden Geschlechter sind wir zwar nur oberflächlich unterrichtet, können
uns aber doch durch die Vergleichung mit der bekannten Tätigkeit der
Blum'schen Konkurrenzhandlung ein zutreffendes Bild von ihr entwerfen.
Auch sie haben den Venetianer Handel in erster Linie mit dem lübecker,
nicht mit dem belgischen, verknüpft, wie wir noch sehen werden, hierdurch
in wenigen Jahren große Reichtümer erworben und bei dem Rückgang der
Geschäftslage Klugheit genug besessen, ihre bisherige Tätigkeit, bei welcher
sie jetzt nur ihr Geld wieder verlieren konnten, rechtzeitig aufzugeben.
Gleich den Blum sind die Bromm und die Stalburg Emporkömmlinge
gewesen. Der Stammvater der letzteren war der Scherer (Bartscherer) Hans
von Redeinheim im Haus Stalburg, Bleidenstraße 2, welcher 1402 das hiesige
Bürgerrecht erwarb, wegen seines Berufes im Steuerbuch des Jahres 1406
und sonst regelmäßig: „Henne Scherer zu Stalburg" genannt wird und damals
bereits eine Vermögenssteuer von 19 Pfund, 1415 eine solche von 22 Pfund
Heller entrichtete, was einem Vermögen von etwa 3000 Gulden entspricht.
Die nachmals von seiner Familie im Wappen geführten drei Muscheln werden
weiter nichts wie drei verschönerte Barbierbecken gewesen sein, welche als
Zunftabzeichen dienten.*) Die Herkunft der Bromm ist in vollständiges
Dunkel gehüllt. Hans Bromm, welcher 1445 Bürger wurde, ist vielleicht ein
Sohn des Sackträgers Prumhenne gewesen. Aus folgendern Stammbaum,
welcher etwas von der Fichard'schen Darstellung abweicht, ist der verwandt-
schaftliche Zusammenhang zwischen den beiden Familien zu ersehen:
Henne von Redeinheim, Scherer zu Stalburg, vermutlich
Eidam des Scherers Jeckel Nase zu Stalburg, 1402, 1443 +
Ehefrau des
Bernhard Dernbach
zum Drenschenkel
1424
Stalburg,
Greda
I
Claus Stalburg 1
früh gestorben
Nachtrab, Greda,
geb. Blum (?)
heir. 1424 I
Henne Stalburg der Junge,
Eidam des Contze Niclas
und der Elisabeth Blum,
1439, + 1470
Brumm, Hans,
imWetterhahn
in d. Mainzer-
gasse
1443. -j-1457
1443 | |
von Geldern,
Katharine,
Tochter des
Lorenz, + 1475
ca. 1432 |
I
Stalburg, Claus
1 153, fl474
heir. in 1. Ehe
Greda Schelm
cop
v. Ergersheim,
Margarethe
1468, fUiö
heir. 147b
Daniel Bromm
1468 1
Stalburg,
Crat'ft
1453, f 1484
ledig
Bromm, Hans im
Wetterhahn in
d. Alainzergasse
1475, 1508f
L
Degen, Margarethe,
Tochter des Heinrich
I >egen u.derGredchen
geb. Blum
heir. 1482 |
I
Bromm, Daniel, Schuft.
1476, t1501 kinderlos,
heir. 147(i die Witwe
Margarethe Stalburg
geb. von Ergersheim
Schöff Claus Stalburg
der Reiche. 1469 1524,
heir. 14W Margarethe
vom Rhein
5 Söhne:
. I
Hans Bromm des Rats 1502, + 1536,
heir. 1508 Elisabethe von Rückingen
5 Söhne:
1. Schöff Maus Bromm im Haus Reifenberg
auf d. Roßmarkt, heir. 1555 in 3. Ehe die
Wwe. des hessischen Kanzlers Tilman
von Günderrode, + 1561
2. Schöff Claus Bromm auf der Zeil, kur-
sächs. Rat, Eidam des reichen Ulrich
Rauscher zu Leipzig, 1517 1587
3. Daniel Bromm, 1524—1554
4. Crafft im Eckhaus bei St. Leonhard, -(-1547
5. Jeremias im roten Mündlein in d. .Mainzer-
gasse, + 1563.
1. Claus, Stadtschultheiß, 1501 — 1571; sein
Sohn Christoph, Seidenhändler, ebenfalls
Stadtschultheiß, + 1607
2. Crafft, Seidenhändler. + 1572 ledig
3. Johann, +1550; von seinen Kindern der
Sohn Augustin Seidenhändler in Genua,
+ 1606; die Tochter Elisabeth heir. 1556
Hans v. Botzheim aus Straßburg
4. Christoph, +1541 kinderlos
5 Daniel, Seidenhändler. 1515 — 1553, heir.
Christine Joham von Mündolsheim; seine
Tochter Agnes heir. 155h Georg Joham
von Mündolsheim
*) Alfred Grenser, Zunftwappen und Handw crker-Insignien, 1889, S.
16.
Der Begründer der Handlung ist Hans Bromm im Haus zum Wetterhahn
in der Mainzergasse gewesen, welcher etwa 1443 Greda Stalburg heiratete.
Die Brüder Claus und Craft Stalburg, mit welchen Bromm spätestens seit
1453 und nach seinem Tode im Jahr 1457 seine zweite Frau Katharina geb.
von Geldern auf Grund vierjähriger Verträge das Geschäft in Handelsgemein-
schaft betrieb, sind .seine Schwäger gewesen. Claus soll von ihm bereits 1449
zur Führung der Geschäfte nach Venedig geschickt worden sein. An Ostern
1457 wurde der Gesellschaftsvertrag auf 4 Jahre erneuert. Gewinn und Verlust
sollten zu gleichen Teilen gehen und jeder von ihnen alle Messe zu seinem
Lebensunterhalt nicht mehr wie 50 Gulden entnehmen dürfen. Für den Fall
einer Gefangennehmung wurde das Lösegeld für Hans Bromm als Oberhaupt
auf höchstens 1000 Gulden, für Claus und Craft auf je 600 Gulden festgesetzt.*)
Nach dem frühen Tode des ersteren wurde das Geschäft wie bisher im
Hause zum Wetterhahn weitergeführt, in welchem die Witwe mit dem unver-
heirateten Craft und den Handelsdienern zusammenlebte.
Das Jahrzehnt von 1450—60 muß außerordentlich günstig gewesen sein.
Denn im Jahr 1462 zahlte die Witwe Bromm bereits eine Vermögenssteuer
von 93 Pfund Heller, Clas Stalburg 66 Pfund Heller und Craft 59 Pfund Heller,
zusammen also 218 Pfund Heller, was einem Vermögen von etwa 30,000 Gold-
gulden entspricht. Zu Geschäftszwecken wurden im Jahr 1461 von der ver-
armten Familie von Marburg für 605 Gulden der zum Haus Grimmvogel
gehörige Turm**) gegenüber dem Braunfels und ein Hof auf dem Viehmarkt,
worunter jedoch nicht die heutige Zeil, sondern ein Teil des Kornmarktes zu
verstehen ist, ferner 1465 das Haus Klein-Nürnberg beim Lämmchen angekauft.
Der Name der Handlung lautete nunmehr ,,Clas Stalberg und Gesellschaft",
und nach dessen Tode bis 1485 „Craft Stalberg und Gesellschaft".
Von ihren Handelsbeziehungen geben uns nur einige vereinzelte Nach-
richten über erfolgte Beraubungen und Zollbelästigungen sichere Kunde.
Hierbei hatten die Teilhaber wiederholt die Mitglieder der Blumengesellschaft,
welche die gleichen Wege zogen, zu Leidensgefährten. Ihr Verkehr bewegte
sich zwischen Lübeck, woselbst sie eine Warenniederlage mit einem eigenen
Handelsdiener hatten, Frankfurt, den süddeutschen Städten Straßburg, Basel,
Nürnberg, Augsburg und schließlich Venedig. Im Jahr 1455 wird ihnen auf
der Straße von Lübeck nach Halle Pelzwerk gestohlen, worauf sich der Frank-
furter Rat für sie beim Bischof von Hildesheim und der Stadt Braunschweig
verwendet. Einige Jahre später wird ein Paderborner als ihr Schuldner
genannt. Die erste Nachricht vom Jahr 1445 bezieht sich auf die Beschlag-
*) Kriegk, deutsches Bürgertum im Mittelalter, N. F., 1871, S. 435—445.
**) Siehe oben die Abbildung auf Seite 81.
nähme von Waren des Hans Bromm in Straßburg, wohin er gleich der Witwe
Blum Lübecker Häringe verkauft haben wird.*)
Der Ruf und der Reichtum der Gesellschaft hatten bis zum Tode des
Clas Stalburg (f 1474) und der Witwe Katharina Bromm (f 1475) ihren Höhe-
punkt erreicht. Ersterer hatte 1468 in zweiter Ehe die wenig bemittelte
Patriziertochter Margarethe von Ergersheim geheiratet und hierdurch unge-
achtet seiner bescheidenen Herkunft Aufnahme im Haus Alt-Limpurg gefunden.
Zwischen den Teilhabern fand, offenbar zur Beilegung vorausgegangener
Streitigkeiten, im Jahr 1473 eine Verständigung darüber statt, daß das bisher
von ihnen geführte Abrechnungsbuch, in welches ihre Abschlüsse und die
Anteile der einzelnen Gesellschafter eingeschrieben waren, fortgeführt und
nur die letzte Schlußrechnung maßgebend, dagegen alle früheren kraftlos sein
sollten.
Das Gesamtvermögen der Teilhaber hatte sich seit 1462 mehr als ver-
doppelt, indem die von ihnen zusammen gezahlte Vermögenssteuer von
218 Pfund Heller oder 181- .: Gulden auf 472' i Gulden gestiegen war, was
einem Vermögen von etwa 70 000 Gulden entspricht. Hiervon entfielen nicht
weniger als 4351 i fl auf das Geschäft, welches damals kaum von einem
anderen in Deutschland an Kapitalkraft übertroffen worden ist. In 20 Jahren
war dieser glänzende Erfolg erzielt worden.
Claus Stalburg erreichte nur ein Alter von etwa 46 Jahren. Er war die
Seele des Geschäfts gewesen, dessen Weiterführung nunmehr hauptsächlich
von Angestellten besorgt wurde. Er erwähnt in seinem Testamente nicht
weniger wie sieben Handelsdiener, darunter drei Frankfurter, Hans Faut, Hans
Rauchfaß und Steffan Grünberger, welchen er Vermächtnisse von 10 bis 100
Gulden aussetzt, und bestimmt weiterhin 200 Gulden an barem Gelde für die
Gesellschaft mit dem Bemerken: „obe ich mich ie da inne vergessen hette,
davon myr doch nyt wissen ist," wie Herr von Fichard hinzufügt, ein Zug
der Rechtlichkeit, der unseren merkantilischen Zeitgenossen ebenso fremd ist
als lächerlich erscheinen wird. Er hinterließ einen ehelichen Sohn, den nach-
maligen Schöffen Claus Stalburg den Reichen, und einen außerehelichen Sohn
Georg, welcher nach der milden Auffassung der Zeit ebenfalls den Namen
Stalburg führen durfte und in der Familie großgezogen wurde.
Die Witwe des Claus Stalburg heiratete nach zwei Jahren den blutjungen
Daniel Bromm, welcher hierdurch ein außerordentlich großes Vermögen in
seiner Hand vereinigte und bei seinem Tode im Jahr 1501 der reichste Mann
Frankfurts gewesen sein wird. Er und sein älterer Bruder Hans waren nach
dem Tode ihrer Mutter als Gesellschafter in die Handlung eingetreten, scheinen
*) Inventare, I, 1809, S. 180 u. 213.
jedoch keine besondere Tätigkeit entfaltet zu haben. Die Leitung der Geschäfte
in Venedig wurde erprobten Handelsdienern, so 1476 dem Johann Rauchfaß,
nach dessen Tode im Jahr 1478 dem Wolf Kämmerer von Augsburg und 1480
einem Vetter, Hans Brun genannt Faut (von Monsperg), übertragen, welcher
1485 starb. Der mit Rauchfaß abgeschlossene dreijährige Vertrag ist noch
erhalten. Dadurch, "daß ihm ein Kapitalanteil von 6000 Gulden leihweise zu-
gestanden und der darauf entfallende Gewinn als Entgelt für seine Ansprüche
auf Lohn, Kleidung und Kost gewährt wurde, war er zugleich ihr Gesell-
schafter. Durch diese Beteiligung sollte ihm zugleich die Möglichkeit ge-
boten werden, die Gesellschaft von einer Bürgschaftsschuld von 1400
Dukaten oder fast 2000 Gulden, welche er zu Unrecht für deren Rechnung
übernommen hatte, wieder zu befreien. Man wollte den Kredit des Geschäfts-
führers und damit das eigene Ansehen nicht in Frage stellen. Es war vor-
gesehen, daß von den drei Jahren das letzte nicht zu neuen Geschäften, sondern
zur Einziehung der Ausstände und Versilberung der noch vorhandenen Waren-
bestände verwendet werde. Abgesehen von seiner Beteiligung blieb Rauchfaß
der den Weisungen der Gesellschaft unterworfene Handelsdiener.*)
Im Gegensatz zu den Blum haben die Teilhaber bereits damals den
veränderten Zeitverhältnissen Rechnung getragen und kluger Weise mit der
Verschlechterung der Geschäftslage den Umfang ihres Betriebes allmählich
eingeschränkt. Ihr Vermögen vermehrte sich jetzt nur wenig. Während es
1475 fast ganz im Geschäft gesteckt hatte, wurde bis 1484 der größere Teil
flüssig gemacht und zum Ankauf fest verzinslicher Anlagewerte und gut
rentierender Liegenschaften verwendet. Im Nachlaß des jungen Claus Stalburg
werden 1000 Gulden Mühlhausener, 3000 Gulden Erfurter und 5000 Gulden
Ulmer Stadtobligationen (Gültbriefe) erwähnt, welche in den Jahren 1480 — 1483
angeschafft worden waren. Es war dies sehr klug gehandelt.
Das Jahr 1483 brachte dem Geschäft keinen Gewinn, sondern schloß mit
Verlust ab. Als kurz hintereinander der Senior des Hauses, Craft Stalburg,
und der Geschäftsführer in Venedig, Hans Faut, starben, wurde liquidiert. Die
Lübecker Filiale ging ein. Ihr bisheriger Leiter Friedrich Faut, ein Bruder des
Hans, erhielt wegen seiner Bemühungen um die Einziehung der dortigen Aus-
stände eine besondere Vergütung von 145 Gulden und übernahm zwecks
Begründung eines eigenen Geschäftes alle noch vorhandenen Waren und guten
Ausstände für 625 Gulden. Hans Guldenschaf aus Frankfurt, vermutlich ein
Verwandter des Johann Rauchfaß, kaufte den Brüdern Daniel und Hans Bromm,
welche nunmehr allein die Leitung führten, spätestens 1487 das Warenlager zu
Venedig für etwa 6000 Gulden ab, sodaß von diesem Zeitpunkt ab nur noch
*) Kriegk, a. a. O., S. 439—442.
von einer gemeinschaftlichen Vermögensverwaltung oder von vereinzelten
Geschäften die Rede sein kann. Die Stalburger-Gesellschaft wird seitdem
nicht mehr genannt, namentlich nicht in den fünf Blum'schen Geschäftsbüchern.
Zuletzt (1497) wurden die ihr in Frankfurt gehörigen Liegenschaften geteilt.
Der Schöffe Daniel Bromm machte gelegentlich für eigene Rechnung
Geschäfte. Im Herbst 1491 übernahm er eine Lieferung von 60 Zentner
Salpeter an den Kaiser Maximilian, zögerte jedoch mit der Ablieferung bis zur
Bezahlung, weshalb verschiedene Verhandlungen zwischen Frankfurt, dem
Kaiser und Augsburg stattfanden Nach fünf Jahren scheint er noch nicht
sein Geld erhalten zu haben.*)
Dadurch, daß der im Jahre 1469 geborene Claus Stalburg der Jüngere nicht
nur das einzige Kind seines gleichnamigen Vaters, sondern auch der einzige F'be
seines ledigen Oheims Craft und der Miterbe seines kinderlosen Stiefvaters
Daniel Bromm gewesen ist, vereinigte er zu seiner Zeit das größte Frankfurter
Vermögen in seiner Hand und hieß mit Recht „der Reiche". Wenn er aber
in einer kürzlich erschienenen Arbeit als Großkaufmann verherrlicht worden
ist, so ist ihm eine unverdiente Ehre widerfahren. Als solcher hätte er damals
nur sein schönes Vermögen in Venedig wieder verlieren können. In seinem
reichhaltigen Nachlaß, über welchen ein genaues Inventar vorhanden ist, haben
sich keine Handelsbücher, keine Geschäftsverträge
und Briefe nach dem Jahr 1485, keine Warenvorräte
und keine Verzeichnisse von Ausständen vor-
gefunden. Ein einziges Mal scheint er mit seinem
Schwager Bechtold vom Rhein einen kleinen spekula-
tiven Kauf gemacht zu haben.
Seit dem Jahr 1488 lebte er als Rentner in
Frankfurt, errichtete 1497 auf dem Kornmarkt ein
palastartiges Gebäude, welches leider nach drei
Jahrhunderten dem Neubau der reformierten Kirche
zum Opfer gefallen ist, heiratete 1499 die Patrizier-
tochter Margarethe vom Rhein und widmete sich
als Ratsmitglied öffentlichen Angelegenheiten. Sein
Nachlaß belief sich auf etwa 45,000 Goldgulden.
Vor ihm haben nur der Schöffe Wigand von Heringen
im Fürsteneck fl481 und vielleicht der reiche Wein-
händler Brune zum Brimfels f 1372 ein gleich
großes Vermögen besessen, jedoch keiner mehr
Haus GroßsUilhurR aul dem Kornmarkt.
►) Inventare III, S. 141 u. 144.
2S6
Claus Stalburg der Reiche f 1524
Mit Genehmigung des Städelschen Kunstinstituts
Vierfarbenaufnahme nach einem Originalgemälde
wie er. Erst von den eingewanderten Belgiern ist Staiburg weit übertroffen
worden.
Es würde mich hier zu weit führen, die Bestandteile seines großen Vermögens
genauer zu besprechen, zumal da dessen Inventar inzwischen veröffentlicht
worden ist.*) Es wäre jedoch irrig anzunehmen, daß die vorhandenen Schätze
an barem Geld, silbernen und goldenen Geräten, Juwelen und kostbaren Ge-
wändern damals in Frankfurt vereinzelt dagestanden hätten. Der in demselben
Jahr verstorbene Schöffe Blasius von Holzhausen, die Kaufleute und Schöffen
Ludwig Martorf zum Paradies (fl527), Hans Bromm (fl53b) und Andere
reichten mit ihrem Besitz sehr nahe an Claus Staiburg heran. Mit den Reich-
tümern der Fugger, Welser, Herwart, Paumgärtner halten sie allerdings keinen
Vergleich aus.
Von den fünf Söhnen des Claus Staiburg beteiligten sich zwei, Craft und
Daniel, auf ganz veränderter Grundlage an der emporblühenden Einfuhr ita-
lienischer Seide, für welche jetzt nicht mehr Venedig, sondern Mailand, Genua
und Lucca die tonangebenden Plätze waren. Ein Enkel, Augustin Stalburger,
ließ sich seit 1554 ganz in Genua nieder und ein zweiter, der Stadtschultheiß
Christoph Stalburger, war noch um 1590 als Seidenhändler tätig.**)
Die Mitglieder der Familie Bromm standen den Staiburg, mit welchen sie
wohl infolge des Testamentes des kinderlosen Schöffen Daniel Bromm (-j-1501)
in bitterer Feindschaft lebten, an Reichtum und Ansehen wenig nach. Ja, sie
schienen diese um 1550 noch überstrahlen zu wollen, als sie durch ihre wag-
halsigen Bergwerksspekulationen in Schulden und zahllose Prozesse verwickelt
wurden, von deren Folgen sie sich nie wieder erholt haben.
Nach dem Tode des Daniel entschlossen sich sein Bruder Hans Bromm
und sein gleichnamiger jugendlicher Sohn, welcher der Haupterbe des Daniel
geworden war, die früheren Geschäftsverbindungen mit Venedig, Nürnberg,
Lübeck und Antwerpen wieder aufzunehmen. Das Geschäftskapital wurde
auf 8000 Gulden festgesetzt und Friedrich Heydt aus Barr vom St. Georgstag
1503 ab auf fünf Jahre gegen ein Viertel Gewinnanteil zum Geschäftsführer
bestellt.*"*) Im April 1506 kam es jedoch vorzeitig zur Aufhebung dieses Ver-
trages. Der junge Bromm anscheinend ein tüchtiger Geschäftsmann, nahm
bald darauf den Simon Bocher als Handelsdiener oder sofoit als Gesellschafter
an. Die nicht mehr gewinnbringende direkte Geschäftsverbindung mit Venedig
wurde allmählich aufgegeben und mit großem Erfolg der Handel mit Lübecker
Fisch- und Pelzwerk nach Süddeutschland und mit thüringischen Färb- und
*) Bothe, Frankfurter Patrizier vermögen, 1908.
**) Siehe auch Kriegk a. a. O., S. 451 — 453.
***) Kriegk, a. a. O., S. 446-431.
287
Gerbstoffen und Wolle nach den Niederlanden betrieben. Ich werde hierauf
noch zurückkommen.
Wie bereits erwähnt, hatte Johann Guldenschaf aus Frankfurt, ein Sohn des
vermögenden Apothekers Johann zum Guldenschaf, spätestens 1487 das Vene-
tianer Geschäft der Stalburger-Gesellschaft käuflich übernommen und bewohnte
auch 14S8 deren Geschäftshaus Klein-Nürnberg neben dem Lämmchen. Es
wurde damals in Frankfurt allgemein erzählt, daß nach dem Tode des Craft
Stalburg (1484) Hans und Daniel Bromm dem Guldenschaf die Waren und
Ausstände aufgehängt und den unehelichen Georg Stalburg mit seinem Erb-
teil von 1000 Gulden in die Gesellschaft hineingeritten hätten. Guldenschaf
betrieb das Geschäft in großem Umfang und galt als ein geachteter, erfahrener
Kaufmann. Im Jahr 1490 stand ein Sohn des Chronisten Johann Heise in
seinen Diensten. Seit 1496 war sein Schwager Johann Schott sein Bevoll-
mächtigter im Fondaco. Dieser empfing 1501 von Nikolaus Reineck, dem Handels-
diener des Hans Thumer zu Nürnberg, 300 Dukaten gegen seine wechsel-
mäßige Verpflichtung, den Betrag zu 140 Prozent, also 420 rheinische Gold-
gulden in der Frankfurter Herbstmesse zurückzuzahlen. Als Guldenschaf den
Wechsel nicht einlöste, beschlagnahmte Reineck und nach ihm auch andere
Gläubiger zu Venedig die aus Stücken Sammet, Seide, Gewürzen, Drogen,
Zinober bestehenden Warenvorräte im Werte von 1300 Dukaten. Guldenschaf
stellte nunmehr seine Zahlungen ein und war infolge dieses Schicksals einige
Monate geisteskrank. Es kam dann ein Zwangsvergleich zustande, nach welchem
die Gläubiger auf 50 Prozent zugunsten der Frau und Kinder verzichteten.
Seine deutschen Gläubiger hatten für englisches Tuch und andere Waren 1 1893
Gulden zu fordern. Darunter befanden sich sechs Cölner Kaufleute, Johann und
Hermann Rinck, Johann Biß, Arnold von Westerburg, Hans Starkenberg, Peter
Kannengießer und Johann von Stral mit 4564 Gulden, Ulrich Fugger mit
3156 Gulden, Hans Humpiß und Gesellschaft zu Ravensburg mit 871 Gulden
und der uns wohlbekannte Loy Jostenhöfer mit 301'* Gulden. Hans Schott
saß auf Betreiben der Venetianer Gläubiger 21 2 Jahre im Schuldgefängnis.
Nachdem die kriegerischen Ereignisse des Jahres 1504 jeden Verkehr unmög-
lich gemacht hatten und nachdem im Januar 1505 der Fondaco abgebrannt
war, werden in einem Verzeichnis von 1508 nur zwei Frankfurter, Hans Schott
und der junge Johann Bromm, als Gäste im neugebauten deutschen Haus
neben der Rialto-Brücke zu Venedig genannt.
>j 8, Der Zeitraum von 1500 — 1554. Die geschilderten Schicksalen der
Frankfurter Großkaufleute lassen deutlieh erkennen, daß sich gegen Ende des
fünfzehnten Jahrhunderts wesentliche Veränderungen in den alten Handels-
verbindungen zum Nachteil des deutschen Handels vollzogen hatten. Die
Gerichtssiegel
großen Bankrotte der Tiermaier, Seifenmacher, Blum und Guldenschaf sind
nicht vereinzelte Erscheinungen gewesen. Venedig, die wichtigste Quelle des
oberdeutschen Handels, wurde im Weltverkehr immer mehr von Antwerpen
und in Italien selbst von den alten Rivalen Mailand und Genua überflügelt ;
dazu befreiten sich in der Nord- und Ostsee mit zunehmendem Erfolg die
Nachbarreiche England, Dänemark und Polen von der alten Vorherrschaft der
Hanseaten. Der große europäische Warenzug,
welcher bisher von Venedig und von Lübeck aus
durch Deutschland und die Hände der deutschen
Kaufleute gegangen war, schlug andere, kürzere
Wege ein. Antwerpen wurde der glänzende Ver-
einigungspunkt des Welthandels, woselbst die großen
Kaufleute aller europäischen Staaten zusammen-
strömten und wohin aller Augen gerichtet waren.
Von dort aus gelangten jetzt nicht nur die englischen
und belgischen Stoffe, sondern auch die ostindischen
Spezereien, wie Pfeffer und Zucker, durch Vermitt-
lung der Cölner Kaufleute nach dem Rhein, dessen
Verkehr damals seinen größten Umfang erreichte, und auf die Frankfurter Messen,
welche hierdurch einen erneuten, glänzenden Aufschwung nahmen.
Obgleich alle bedeutenderen Frankfurter Kaufleute schon längst ihre Faktoren
in Antwerpen gehabt hatten, so ist es ihnen doch nicht geglückt, dort gleich
manchen Augsburger und Nürnberger Kaufleuten eine größere Rolle zu
spielen und sich dadurch einen Ersatz für die verlorenen wichtigen Handels-
beziehungen zu schaffen. Zu diesen letzteren gehörten aber nicht nur der
Venetianer Handel und der Export schwäbischer Barchentfardel nach Belgien,
sondern auch die Ausfuhr des früher so viel begehrten, jetzt fast ganz aus der
Mode gekommenen elsässer Weines. Nach dem Tode des jüngeren Wigel
Märkel um's Jahr 1500 hat sich mit dem Vertrieb dieser Marke nur noch der
Schöff Stefan Grünberger, welcher 1531 starb, in größerem Maßstabe befaßt. An
seine Stelle trat der Rheinwein. Obgleich sich an dessen Ausfuhr nach
dem Norden und Osten eine Reihe Frankfurter Kaufleute beteiligten, so geschah
dies doch nur in mäßigem Umfang und meistens in Verbindung mit sonstigen
Warengeschäften. Auch Handwerker suchten sich hierdurch einen Neben-
verdienst zu schaffen, wie der Hutmacher Claus Bauer, einige Metzger, Wein-
schröder und Faßbender. Der mitgeführte Wein diente dem Zweck, Einkaufs-
reisen auch auf dem Hinweg nutzbar zu gestalten.
Der Frankfurter Aktivhandel entbehrte in dieser Zeit des großen Zuschnittes
und bewegte sich mit einigen wenigen Ausnahmen in engen Grenzen. Von
dem Geiste der mächtigen Kupferspekulanten Fugger, nach welchen neuerdings
dieses ganze Zeitalter benannt worden ist, war hier und wohl auch anderwärts
nichts zu verspüren. Die berühmten Augsburger und Nürnberger Großkauf-
leute sind nur ganz vereinzelte, blendende Erscheinungen gewesen, welche
nicht verallgemeinert werden dürfen.
Der Handelsstand der deutschen Reichsstädte vermochte nicht mehr seine alte
Stellung zu behaupten und erlag immer mehr den von Süden und Norden vor-
dringenden italienischen und belgischen Kauf leuten.*) Die Patrizier, bisher die Träger
des Großhandels, begannen sich unter dem Einfluß falscher Standesbegriffe, welche
vielleicht mit den neuen Anschauungen der Renaissance zusammenhängen, der
Handelstätigkeit zu schämen und die Stadtjunkerzu spielen. Die Zahl der Kaufleute
aus dem Kreise der hiesigen Patriziergesellschaft Alten-Limpurg ließ langsam nach.
Bald galt nur noch der Seidenhandel als standesgemäß und schließlich auch dieser
nicht mehr. Neu hinzugekommen sind nur die aristokratischen Großkauf leuteMartorf
aus Marburg und Kellner aus Erfurt, welche mit Wein, Tuch und thüringischen Farb-
waren handelten, und der Seidenhändler HieronymusMengershausen aus Nordheim
Die weniger vornehme Patriziergesellschaft Frauenstein, als die eigentliche
Standesvereinigung der Kaufleute, behielt dagegen ihren ursprünglichen Charakter
vorerst noch unverändert bei.
Unter den Gegenständen des hiesigen Großhandels verdient derjenige mit Roh-
wolle, Färb- und Gerbstoffen, welche aus Hessen, Thüringen und Schlesien bezogen
wurden, die meiste Beachtung. Wie früher, wurden auch jetzt noch regelmäßig die
verschiedenartigsten Geschäfte miteinander vereinigt. Ein ganz neuer, wichtiger Ge-
schäftszweig nahm im Jahr 1530 mit der Niederlassung des BuchdruckersChristian
Egenolff seinen Anfang, welchem bald drei weitere, Cyriakus Jakob, Peter Braubach
und Hermann Gülfferich gefolgt sind. Alle vier gelangten hier zu Ansehen und Ver-
mögen. In einem späteren, der Geschichte des Buchhandels gewidmeten Ab-
schnitte dieses Werkes soll ihre Tätigkeit eingehend geschildert werden.
Unter den Kaufleuten dieses Zeitraumes wendet sich unser Interesse nament-
lich den wenigen tatkräftigen Emporkömmlingen zu, unter welchen der Schöffe
Dominicus Bocher im Storch und Heinrich Lifferdes im Haus Dormeister in
der Schnurgasse (No. 21) die bedeutendsten gewesen sind. Letzterer hinterließ
ein Vermögen von 30000 Gulden, ersterer seinen sechs Kindern 36000 Gulden,
während z. B. der Nachlaß des als Kunstfreund so bekannt gewordenen Kauf-
mannes Jakob Heller nicht mehr wie etwa 13,000 Gulden betragen hat.**) Der
*) siehe oben S. 69.
**) Jakob Heller stiftete bekanntlich 1509 den berühmten, von Albrecht Dürer für 200 fl
gemalten Flügelaltar im Dominikanerkloster und ließ in demselben Jahre die von dem
Mainzer Bildhauer Hans Backofen ausgeführte Kreuzigunjjs^ruppe auf dem Domkirchhof
errichten. Seine kaufmännische Bedeutung entsprach nicht seiner künstlerischen.
Schof! Jakob Heller
Nürnberger Hof t 15
Schöffe Bocher ist nicht nur der
reichste Mann der Stadt gewesen,
sondern auch wegen seines vorzüg-
lichen Charakters und seiner patrioti-
schen Gesinnung hochgeschätzt wor-
den. Während des schmalkaldischen
Krieges hat er der hartbedrängten
Stadt viele wertvolle Dienste mit Rat
und Tat geleistet und ihr von den
9000 Gulden, welche der Kurfürst
Johann Friedrich von Sachsen im
Dezember 1546 erpreßte, allein 7000
Gulden zinslos vorgestreckt. In dem-
selben Jahre ging er außerdem seinen
Straßburger Geschäftsfreunden, Georg
und Philipp Ingolt, mit einem Darlehen
von 6000 Gulden zu 5 Prozent an die
Hand. Trotz dieser großen Ausgaben fand sich bei seinem frühen Tode noch
ein Kassenbestand von über 2000 Gulden in den verschiedensten Münzsorten
vor, womit die Erben Göttinger Stadtobligationen kauften.
Der Grund zu diesem großen Vermögen war etwa 1506 durch die Auf-
nahme seines Vaters Simon Bocher in das altberühmte Bromm'sche Geschäft
gelegt worden, welches Dominicus Bocher nach dem Tode seines Vaters und
des Hans Bromm mit Hülfe verschiedener Handelsdiener allein weiterführte.
Es bestand in einer äußerst erfolgreichen Verbindung des uralten Tausch-
verkehrs zwischen Lübeck und Süddeutschland*) mit dem neueren Ausfuhr-
handel thüringischer Erzeugnisse nach den Niederlanden. In Lübeck wurden
durch Hans Bars, welcher bereits den alten Claus Scheid vertreten hatte,
Spezereien, englisches Tuch und italienische Seide verkauft und dagegen die
kostbaren Stockfische, von denen das Stück 20 — 25 Gulden kostete, Bückinge,
Flachs, Pelze und Häute eingekauft und durch die Faktoren an die süddeutsche
Kundschaft in Hessen, Franken, Württemberg und im Elsaß abgesetzt. Die
wichtigsten Abnehmer der nordischen Pelze waren die oberrheinischen Kürsch-
ner zu Worms, Speyer und Straßburg. Der Humanist NiKlaus Reiffenstein zu
Wittenberg, ein Freund und Gesinnungsgenosse des Teilhabers Hans Bromm,
bezog von dem Geschäft große Posten Londoner Tuch.
In Hessen und Thüringen wurden Rohwolle und Färb- und Gerbstoffe, wie
Waid und Alaun, gekauft und teils an die Wollweber, Färber und Gerber der
*) siehe oben S. 139, 219—23.
Umgegend, teils rheinabwärts nach Mastricht, Leiden, Amsterdam, ja bis nach
Mons (Bergen) im Hennegau geliefert. Hierzu gesellten sich Geschälte in thürin-
gischem Kupier und in Blei. Die mit diesem ausgedehnten Warenhandel ver-
knüpften Erhebungen und Auszahlungen von Geldern erfolgten durch Wechsel,
welche ausdrücklich für den Verkehr mit Lübeck, Basel, Cöln und Antwerpen
bezeugt sind.
Die Gesellschafter Bromm & Bocher waren auch die Vertreter verschiedener
großer Geschäftshäuser, wie der Seidenhändler Martin Scheller & Daniel
Schleicher in Ulm, Jakob Herbrot & Gesellschaft in Augsburg und namentlich von
Philipp & Georg Ingolt zu Straßburg, von welchen sie Spezereien bezogen.
Die Zahl ihrer Handelsdiener und Faktoren muß eine ganz erhebliche ge-
wesen sein. In Holland wurden sie durch Jakob Freund, einen Schwager des
Dominicus Bocher, in Lübeck durch den bereits erwähnten Hans Bars und
in ihren übrigen Geschäften um 1540 durch Caspar Eschborn, Johann Kämmerer
und Christof Henlif aus Reval vertreten.
Dominicus Bocher, welcher 1537 in den Rat gekommen, 1541 jüngerer
Bürgermeister und 1545 Schöff geworden war, starb am 14. August 1547 in einem
Alter von etwa 42 Jahren, allgemein betrauert. Zu seinem Nachlaß gehörten
die drei, gegenüber dem Leinwandhaus am Eck der Saalgasse neben einander
gelegenen Häuser zum Storch, Buchsbaum und Katzenelnbogen, zwei Höfe
innerhalb der Stadtmauern, ein Weingut in Hochheim, ungefähr 100 Morgen
Land im Hessischen, ein reicher Hausrat und etwa 25000 Gulden an Obligationen,
Ausständen, Geschäftskapital und barem Gelde. Er hinterließ sechs Kinder,
darunter fünf Töchter, welche sich mit Ausnahme der jüngsten an hiesige
Patrizier verheirateten. Die Witwe setzte mit Hülfe des bewährten Handels-
dieners Caspar Eschborn das Geschäft noch eine Reihe von Jahren fort, bis
ihr einziger Sohn Hans Bocher, welcher zu seiner Ausbildung in Reval, Lübeck
und Frankreich gewesen war, zurückkehrte. Dieser errichtete im Jahr 1555 mit
seinem Vetter Conrad Heidelberger einen neuen Gesellschaftsvertrag, worin
von der Bocher'schen Handelsmarke (Gemerk) rühmend gesagt wird, daß sie
„in vielen Landen lange Zeit kundig gewesen und noch ist."
Heinrich Lifferdes aus Lübeck, welcher dem Schöffen Bocher an Ver-
mögen kaum nachstand, unterschied sich von ihm in seiner kaufmännischen
Tätigkeit nur dadurch, daß er ausschließlich Geschäfte zwischen Lübeck und
Süddeutschland, dagegen nicht nach Thüringen oder den Niederlanden machte.
Er lieferte namentlich Wein, sodann auch Tuch und Seidenwaren nach Lübeck
und den dazwischen liegenden Handelsstädten Lüneburg, Hildesheim und
Göttingen, wo er überall seine Faktoren und Warenlager hatte, und bezog
dagegen von dort Stockfische, Häringe und Bückinge, Flachs, Pelzwerk und
Häute, welche Waren nach Worms, Speyer,
Straßburg, Pforzheim, Heilbronn, Reut-
lingen, Nürnberg und Bamberg verkauft
wurden. Seine wichtigsten Geschäftsfreunde
und Gesellschafter waren Conrad Wiebekink
(Webenkingk) und später der Ratsherr Paul
Wiebekink zu Lübeck. Er selbst war 1515
von dort hie, her gezogen, hatte sich bald
mit Johann Orth, einem Sohn des Kuchen-
bäckers Peter Orth am Töngeshof, als Ge-
sellschaftervereinigt und nach dessen frühem
Tode die Witwe geheiratet, welche ihn in
seinen Geschäften kräftig unterstützte und
für sich noch einen besonderen Eisenhandel
betrieb. Obgleich er kurz vor seinem Tode
seinen drei Stiefkindern ihr elterliches Ver-
mögen mit 9000 Gulden herausgezahlt hatte,
belief sich sein Nachlaß doch noch auf
30000 Gulden, darunter in einer eisernen
Truhe in seinem Haus zum Dormeister eine
Barschaft von 13 567 Gulden, ferner 12 514
Gulden Ausstände, sechs Häuser, Silber-
geräte im Gewicht von fast 100 Mark usw.
Stiefsohne, dem Schöffen Peter Orth, ohne besonderen Erfolg weitergeführt.
Der Rückgang der deutschen aktiven Handelstätigkeit zeigt sich in keiner
Tatsache so deutlich, wie in dem Erscheinen einer Reihe vornehmer italienischer
Kauileute, meist Seidenhändler, aus Florenz, Lucca, Genua, Mailand und Como
auf deutschem Boden und in deren dauernder Niederlassung in den großen
deutschen Handelsstädten. Von Nürnberg ist dies wohl bekannt, wo wir die
italienischen Familien Torisani aus Florenz, Odescalcho und Peller aus Como,
di Francki aus Genua und Viatis aus Venedig finden; dagegen weiß man nicht, daß
solche auch in Frankfurt ihren Wohnsitz genommen und das hiesige Bürgerrecht
erworben haben, nämlich um 1520 Benedict Pellice (Peller?) aus Como, Antonius
de Vento aus Genua und der vornehme Florentiner Lorenz de Villani.
Dieser ist der erste, in ganz Deutschland bekannte, große italienische Seiden-
händler gewesen. Als Vertreter der berühmten Florentiner Seidenhandlung
Petrus Saliti & Comp, besuchte er bereits im Jahr 1516 die Frankfurter und
Leipziger Messen, ließ sich am 25. Januar 1535 in der Barfüßerkirche mit der
Witwe des hiesigen Bürgermeisters und Kaufmannes Stefan Göbel trauen und
lelier'sche Kreuzigungsgruppe vom Jahr 1509
Die Handlung wurde von seinem
293
betrieb in deren Haus zur Wolkenburg auf dem Krautmarkt seine Seidenhand-
lung nebst mancherlei Geldgeschäften. Das hiesige Bürgerrecht erwarb er
sich erst 1544. Er weilte viel am Hofe des Kurfürsten von Mainz, seines be-
sonderen Gönners, welcher ihm an seinem hochzeitlichen Ehrentag über Tisch
durch zwei besondere Abgesandte eine silberne Doppelschnur im Gewicht von
7 Mark 11 Lot überreichen ließ. Von Karl V. hatte er im Jahr 1530 einen be-
sonderen kaiserlichen Schutzbrief erhalten. Sein ältester und wichtigster deutscher
Geschäftsfreund war der bekannte Straßburger Seidenhändler Conrad Joham
von Mündelsheim.
Villani machte Geschäfte nach Lübeck, Leipzig, Böhmen und Polen und
war der Lieferant und Geldgeber vieler Fürsten und Herren. Als sich durch
deren Zahlungssäumigkeit seine Verhältnisse verschlechterten, verlangten seine
beiden Stiefkinder die Sicherstellung ihres väterlichen Vermögens und ver-
fochten ihre Ansprüche mit der größten Erbitterung. Sein aristokratischer
Schwiegersohn Christof Völcker vergaß sich in seinem Haß soweit, daß er
gegen ihn nach eingeläuteter Messe auf offener Straße Tätlichkeiten beging, das
Haus Wolkenburg erbrach und ihm dieses mit dem Warengewölbe verschloß.
Villani siedelte bald darauf nach Speyer über, woselbst er, mit der Führung
seines Prozesses beschäftigt, nach längerem Kranksein im Jahr 1559 starb.
§ 9. Die verunglückte Kupferspekulation der Stadt vom Jahr
1554. Eine Geschichte des Frankfurter Handels wäre nicht vollständig, wenn
sie nicht dieser merkwürdigen, aus der städtischen Finanznot entsprungenen
Spekulation des Frankfurter Rates gedächte. Ihr Mißerfolg hat der Stadt
schwere Opfer auferlegt und der unzufriedenen Bürgerschaft noch nach sechs
Jahrzehnten im Fettmilch-Aufstand als wichtige Angriffswaffe gegen die Herr-
schaft des städtischen Patriziates gedient. In dem Umstand, daß dieses sich
immer mehr der früheren kaufmännischen Ausbildung und Tätigkeit ent-
fremdete und einem bequemen Herrenleben hingegeben hat, finde ich den
wichtigsten Grund für dessen sittlichen und geistigen Rückgang.
Die in seinen Händen liegende Finanzverwaltung war viele Menschenalter
hindurch eine kluge und sparsame gewesen, so daß selbst in den Unruhen
des Jahres 1525 keine begründeten Vorwürfe gegen sie erhoben werden konnten
und sich die Gemüter bald wieder beruhigten. Die erheblichen Schulden
waren längst getilgt, welche einstens die Folge des unglücklichen Städte-
krieges und der Niederlage von Cronberg (14. Mai 1389) gewesen waren.
Seit dem Jahr 1500 ist der städtische Etat meist nur mit einigen hundert
Gulden für Leibrenten und mit fast gar keinen Anleihezinsen belastet gewesen.
In der Stadtkasse befand sich unausgesetzt ein Reservefond von 30 — 40000
Gulden. Infolgedessen blieb die Bevölkerung mit Ausnahme der Juden seit
294
1510 von der Vermögenssteuer, die früher regelmäßig erhoben worden war,
verschont und hatte eine solche erst wieder im Steuerjahr 155b 57 zu zahlen.
Anstelle dieser glücklichen Finanzverhältnisse ist vom Jahr 1546 ab, welches
man als das Geburtsjahr der neueren städtischen Verschuldung betrachten
kann, bis 1556 eine Schuldenlast von einer halben Million Gulden getreten.
Der einfache Jahresbeitrag von 3000 fl zu den Kosten des schmalkaldischen
Bundes, welchem die Stadt 1536 beigetreten war, der vom Reich während der
Türkenkriege erhobene Monatsbeitrag von je 800 fl und andere Ausgaben
konnten bis 1545 ohne nennenswerte Schulden bezahlt werden. Dagegen
hatten die von den eigenen Bundesgenossen im Jahr 1546 erpreßten Sold-
vorlagen und Darlehen, die im folgenden Jahr an den erzürnten Kaiser zu
zahlenden 80,000 fl Strafgelder und 105,000 fl Soldvorlagen und die Kosten
der Belagerung im Jahr 1552 die Stadt gezwungen, in den beiden ersten
Jahren bis Mai 1548 1SO,000 Gulden und in den folgenden sechs Jahren
weitere 150,000 Gulden, insgesamt also 330,000 Gulden gegen Ausgabe von
Stadtobligationen, sogenannten Gültbriefen, als dauernde Schuld zu 4 bis
5 Prozent aufzunehmen. Mit deren Erlös waren allmählich die bei dringendem
Geldbedarf zunächst aufgenommenen kurzfristigen (schwebenden) Anlehen
zurückbezahlt worden. Damals wie heute bestand der Kreis der Geldgeber
bei den letzteren in den großen kapitalkräftigen Geschäftshäusern, bei den
Stadtobligationen in dem anlagesuchenden Publikum.
Trotz der größten Opferwilligkeit der gesamten Bürgerschaft konnte hier nur
ein verhältnismäßig kleiner Betrag zusammengebracht werden. Um die der Stadt
auferlegte Strafsumme von 80,000 fl. aufzubringen, mußten Anfangs 1547 in Er-
mangelung von barem Geld Silbergeschirre der Bürger und Kirchengerätschaften
im Metallwerte von 20,829 Gulden gegen Ausgabe von Gültbriefen in den
Schmelztiegel wandern.*) Welche Kunstschätze mögen damals unserer Stadt
verloren gegangen sein! Allein der Ratsherr Adam Stralenberg lieferte für
537 fl Silbergerät, das Domstift für 3250 fl Monstranzen, Kelche, Patene und
dergl. Bei dem ungetrübten Ruf der Frankfurter Finanzverwaltung gelang es
den christlichen und jüdischen Agenten der Stadt, die erforderlichen Summen
auf ihren Reisen aufzubringen, wofür sie eine bestimmte Provision erhielten.
Die Bürger der ober- und niederrheinischen, hessischen, fränkischen und
schwäbischen Städte,- Cölner Ratsherrn, Darmstädter Beamte, die Beisitzer und
Advokaten des Reichskammergerichts zu Speyer, die Stiftskirchen und Klöster
zu Cöln, Mainz, Worms, Speyer, Aschaffenburg, viele Landadelige, die Uni-
versität Marburg, ja selbst viele Stadtverwaltungen waren Abnehmer unserer
Gültbriefe. Folgende Beispiele seien hier hervorgehoben:
*) Bothe, Patriziervermögen, S. 22.
295
11. Mai 1547 Markgraf Ernst zu Baden und Hochberg 30,000 fl zu 5°/o
14,000 fl zu 4°/o
6000 fl zu 5" o
5000 fl zu 5° o
7000 fl zu 5° o
3000 fl zu 5° o
7000 fl zu 5° o
26. März 1548 das Domstift zu Basel ....
Rat der Stadt Freiburg ...
20. Juli 1552 der Deutschordenskomthur von Baben-
hausen .......
7. Mai 1553 der Stiftsabt Crafft zu rlersfeld
7. September 1554 der Jude Saul Bing ....
Dezember 1554 Konrad Koet zu Mainz
Die kurzfristigen Darlehen wurden zu einem doppelt hohen Zinsfuß meistens
von Messe zu Messe, gelegentlich auch auf ein Jahr gegeben. Die Augsburger
Handelsgesellschaft des Anton Haug lieh zusammen mit Matthias Manlich der
Stadt am 20. September 1547 auf ein Jahr 24,000 fl, Jakob Heibrot bis zur
nächsten Fastenmesse 10,000 fl zu 12°/o.
Im Steuerjahre 1553,54 waren 13,834 fl für Anlehenszinsen und 3336 fl für
Leibrenten (meist 10"..) zu verwenden.
Im Sommer des Jahres 1554 machte der jüngere Bürgermeister Claus Bromm
den Rat auf die Steinacher Metallgesellschaft*) zu Eisleben in der Grafschaft
Mansfeld aufmerksam, welche eine glänzende Gelegenheit zur Erzielung großer
Gewinne biete:
„dergleichen nützlicher Handel werde, wenn bares Geld zu erhalten
sei, in ganz Germanien nit sein; ja der Fugger Handel würde diesem
nit zu vergleichen sein."
In diesem Manne tritt uns eine der merkwürdigsten Persönlichkeiten, eine
Wallenstein-Natur, entgegen, welche reichlichen Stoff für ein Drama liefern würde.
Unter Melanchthons Leitung hatte er zu Wittenberg mit seinen Brüdern und
den Söhnen des gräflich stolbergischen Rentmeisters Wilhelm Reiffenstein eine
vorzügliche humanistische Bildung genossen, im Jahr 1540 Anna Rauscher,
eine Tochter des reichen Leipziger Kaufmanns und Bürgermeisters Ulrich Rauscher,
geheiratet und auf der Zeil ein weitläufiges, prächtiges Wohnhaus erbaut, welches
später unter dem Namen „Darmstädter Hof" bekannt gewesen ist.**) Er kam 1546
in den Rat, zeichnete sich in den Jahren 1548—50 als städtischer Gesandter
durch seine Geschicklichkeit bei dL'n Verhandlungen mit dem Kaiser wegen
Rückzahlung der vorgestreckten 105,000 Gulden Soldgelder aus und galt unbe-
stritten als der reichste Mann der Stadt und als einer der fähigsten und ein-
flußreichsten Mitglieder des Frankfurter Rates. Durch die große Erbschaft
seines Schwiegervaters war er auch Teilhaber der Steinacher Metallgesellschaft
*) Die Quellen sprechen von „Saigerhandlung", da das Ausscheiden und Reinigen des
Kupfers mit „Saigern" bezeichnet wird.
**) Baudenkmäler, l. Lieferung, S. 155 66.
geworden, welche 1522 von Wilhelm Reiffenstein und Hans Reineck gegründet
und im Laufe der Zeit wesentlich vergrößert worden war. Da sie ausdrücklich
als Saigerhandlung bezeichnet wird, hat sie nicht selbst durch Bergbaubetrieb
die Kupferschiefer zutage befördert, auch nicht die Ausscheidung und erste
Reinigung des Kupfers besorgt, sondern nur das ihr gelieferte sogenannte
Schwarzkupfer auf Feuerherden durch Saigerung gereinigt, das darin enthaltene
Silber ausgeschieden und das sich dann ergebende Produkt zu Garkupfer ver-
arbeitet. Jedenfalls handelte es sich um hüttenmännische, nicht bergmännische
Operationen.
Die Grafschaft Mansfeld war im Jahr 1501 von den damals lebenden fünf
Grafen in ebensoviele Teile geteilt und 1536 der s. g. vorderortischen Haupt-
r^linie drei Fünftel mit 57 Saiger-
hütten(:; 5 von 95)zugewiesen
worden.
Graf Albrecht von Mans-
feld, bekannt als Freund der
Lutherschen Sache, und sein
Bruder Hans Jörg hatten die
ihnen zustehenden Anteile an
verschiedene Unternehmer,
darunter die Steinacher Ge-
sellschaft, verpachtet. Seit
Ostern 1554 hatte letztere
auf weitere zwölf Jahre ein
Fünftel und zwei Drittel eines
weiteren Fünftel, was zu-
sammenein Drittel ergibt,*) als
Verlegerin übernommen. Da
von ihr in den folgenden drei
Jahren durchschnittlich je 10,000 Zentner Garkupfer und 15- s Zentner Silber ge-
wonnen wurden, so hat das gesamte Jahreserträgnis aller Teile des Mansfelder Berg-
bau und Hüttenbetriebes damals in 30,000 Zentnern Kupfer im Preise von je 10 bis
12 fl und in fast 47 Zentnern Silber im Preise von je 2000 fl bestanden, was
eine Summe von 400,000—450,000 fl ergibt. An die Grafen war der Kupfer-
zehnte (10" n der Produktion) und für jeden gelieferten Zentner Schwarzkupfer
l1/« Gulden zu entrichten. Die gesamten Unkosten werden mit 31/« Gulden
Wohnhaus des Claus Brumm auf der Zeil um 1550.
*) Nach anderen Angaben drei Fünftel, wonach dann die Gesamtproduktion nur 16667
Zentner Kupfer und 26 Zentner Silber im Gesamtwert von wenigstens 220,000 fl betragen
haben würde; siehe auch Geschichte des Mansfeld'schen Kupferschieferbergbaues, 1W0.
angegeben, so daß dem Unternehmer ein Reingewinn von 61 2 — S1 2 Gulden
verblieb. Hierzu kam noch der Silbergehalt von 5 — 6 Lot im Werte von
wenigstens 3 Gulden.
Ulrich Rauscher hatte auf seine Einlage in den Jahren 1534 bis 1536 als
Dividende 14 bis 23 Prozent und seit dem Jahr 1542 meist 12 bis 15 Prozent
erhalten.
Nach dem Tode der Gründer spielten in der Steinacher Gesellschaft der
Bürgermeister Michael Mayenburg zu Nordhausen und Christoph Moßhauer zu
Eisleben die Hauptrolle. So gewinnbringend der Geschäftsbetrieb an sich
gewesen sein mochte, so war er doch bereits damals durch die unfreiwillige
Hingabe gewaltiger Vorschüsse an die verschwenderischen Grafen von Mans-
feld der erforderlichen flüssigen Betriebsmittel entblößt, so daß zur Fortführung
fortgesetzt Gelder zu hohem Zinsfuß aufgenommen und große Wechselver-
bindlichkeiten eingegangen werden mußten. Die Gewinnung neuer kapital-
kräftiger Teilhaber war hiernach für die Gesellschaft eine Lebensfrage geworden.
Über den Vorschlag des Bürgermeisters Claus Bromm wurde am 3. August
1554 im Römer bei vollem Rat nach geleistetem Eid der Verschwiegenheit
beratschlagt, Bromm nochmals zu Michael Mayenburg geschickt und schließlich
der verhängnisvolle Beschluß gefaßt, sich bei dem Mansfelder Kupferhandel
der Steinacher Gesellschaft mit 70,000 Gulden einzulassen, welche Summe
am 11. September 1554 eingezahlt wurde. Da der Rat durchaus nicht wollte,
daß er selbst als Gesellschafter genannt würde, so wurden vier Ratsmitglieder,
der ältere Bürgermeister Johann von Glauburg, Claus Bromm, der Schöffe Claus
Stalburger und Hans Geddern des Rats als die sogenannten Frankfurter Gesell-
schafter hierzu bevollmächtigt. Zwischen diesen und den alten Steinacher Gesell-
schaftern wurde ein Vertrag abgeschlossen, wonach die Frankfurter in den Metall-
handel der Steinacher Hüttenwerke als unterbeteiligte Gesellschafter auf 12 Jahre
aufgenommen wurden. Die Hauptsumme sollte 300,000 fl betragen und ein unteil-
bares Ganze bilden. Die Haftung der Gesellschafter war auf ihre Einlage beschränkt,
ihre Beteiligung an einer Konkurrenzhandlung, sowie eine Übertragung ihrer Anteile
verboten, für Streitigkeiten ein Schiedsgericht vorgeschrieben und ausdrücklich be-
stimmt, daß „aus dem Handel nichts verliehen, auch keine große beschwerlichen
Wechsel aufgenommen werden" dürften.
Das neue Kapital sollte insbesondere dem Zwecke dienen, zwei Konkurrenz-
gesellschaften, die Eisfeldische und Schwarzische, an welche für die Abtretung
ihrer Rechte zusammen 126,000 fl zu zahlen war, in Halbjahrsraten zu befriedigen.
Bei Abschluß dieses Vertrages wurde der Frankfurter Rat insofern betrogen,
als ihm die Festlegung von etwa 200,000 Gulden in Vorschüssen an die beiden
Grafen und das Vorhandensein von mehr als 100,000 Gulden Schulden arg-
298
listig verschwiegen und das Hauptgeld der alten Gesellschafter mit 230,000 11
vorgespiegelt wurde. Tatsächlich betrug es nach der ersten Abrechnung nur
118,500 fl, wovon 90,000 fl auf die Reineck'schen und Reiffenstein'schen Erben
entfielen.
Außer dem Frankfurter Rat beteiligten sich persönlich Claus Bromm mit
20,000 fl, sein Bruder Hans mit 6000 fl, Bürgermeister Johann von Glauburg
der Ältere und sein Halbbruder Georg Frosch mit 22,000 fl an dem Unter-
nehmen, sodaß das eingeschossene Kapital der neuen Frankfurter Gesell-
schafter zusammen ebenfalls 118,000 Gulden ausmachte. Der bisherige Haupt-
faktor, wir würden sagen: Generaldirektor Christoph Moßhauer verblieb in
seiner leitenden Stellung zu Eisleben; ein Vetter des Claus Bromm, der junge
Philipp Leimberger, hatte als Faktor und Buchhalter auf der Steinacher Hütte
das Kupfer und Silber in Empfang zu nehmen und zu verschicken, Claus
Bromm besorgte die Geschäfte auf den Frankfurter Messen, sein Schwager
Hieronymus Rauscher auf den Leipziger Messen und ein weiterer Verkaufs-
faktor war in Nürnberg. Die wichtigsten Abnehmer waren die Aachener, welche
nicht nur als Großhändler den deutschen Kupfermarkt beherrschten, sondern
selbst große Mengen dieses Metalls in ihren zahlreichen Kupferhämmern ver-
arbeiteten.
Das Geschäft entwickelte sich anscheinend glänzend. Die erste, am 3.
Dezember 1555 auf der Hütte gelegte Abrechnung für das Betriebsjahr 1554/5
ergab einen Gewinn von zwölf Prozent, welcher in der Fastenmesse 1556 aus-
gezahlt werden sollte. Es waren 8000 Zentner Kupfer und 121/a Zentner Silber
im Gesamtwert von 100—120,000 fl gewonnen worden. Die Aktiva beliefen
sich auf 429,303 Gulden, von welchen jedoch nicht weniger wie 354,967 fl, also
fünf Sechstel, in Ausständen zu Eisleben bestanden, worunter fast ausschließ-
lich die Darlehensforderungen gegen die verschiedenen Grafen von Mansfeld,
namentlich gegen den alten Grafen Johann Albrecht zu verstehen sind. Die
Passiva betrugen, abgesehen von 236,000 fl Gesellschaftskapital, 140,156 fl
Darlehens- und Wechselschulden zu 8—12 Prozent, wonach sich ein buch-
mäßiger Überschuß von 34,145 Gulden ergab.
Die verschiedenen Mitglieder der Familien Bromm und Rauscher waren
mit 32,110 Gulden Kapitaleinlage und 31,000 Darlehensforderungen, also ins-
gesamt mit 63,110 Gulden an dem Unternehmen beteiligt.
Der Frankfurter Rat war von dem Ergebnisse des ersten Geschäftsjahres
derart geblendet, daß er nicht nur die Dividende von 12 Prozent nicht erhob,
sondern beschloß, sein Einlagekapital um weitere 30,000 fl auf 100,000 fl zu
erhöhen, wozu später noch 10,000 fl kamen. Wofern er überhaupt die einzelnen
Posten der Abrechnung erfahren hat, hielt er offenbar die riesige Darlehens-
299
forderung gegen den Grafen Albrecht von Mansfeld, welcher sich durch sein
tatkräftiges Eintreten für sein Landeskind Martin Luther den Dank aller Prote-
stanten erworben hatte, für gesichert und erkannte nicht, daß die grätliche
Privatkasse der Schlund war, in welchem alle Barmittel der Gesellschaft ver-
schwanden. Auch die zweite Abrechnung für die Zeit von Ostern 1 555 5b,
welche Christoph Moßhauer und Hans Mayenburg im August 1556 auf der
Hütte ablegten, schien günstig zu sein, da die Verteilung einer Dividende von
81 t Prozent beantragt war. Die Produktion hatte sich auf 10,000 Zentner
Kupfer und 15- 3 Zentner Silber gesteigert. Die von Hieronvmus Rauscher
als Sachverständigem vorgenommene Prüfung der Rechnung ergab jedoch
nicht nur keinen Gewinn, sondern über 20,000 fl Verlust. Es fanden nunmehr
in der hiesigen Herbstmesse 1556 Beratungen statt, ob man die vorhandenen
Kupfervorräte den Aachenern, welche unter sich einen Preissturz des Kupfers
verabredet hatten, ihres Gefallens zu geringen Preisen überlassen oder lieber
die fehlenden 20,000 fl aufbringen solle. Auf Anraten der vier Verordneten
entschloß sich der Rat zu letzterem und händigte dem Moßhauer die genannte
Summe gegen Bürgschaft der beiden Schwäger Rauscher und Bromm ein.
Die Zinsen für ein halbes Jahr mit 1000 fl (10".,) wurden hierbei zum Kapital
geschlagen.
Zu derselben Zeit drohte dem Unternehmen noch eine weit größere Gefahr
seitens der Grafen von Mansfeld. Obwohl diese aus dir Gesellschaft bereits
über 350,000 fl an Vorschüssen herausgepreßt hatten, verlangten sie in der
Herbstmesse 1556 weiterhin die Bezahlung großer Schulden und die Über-
nahme von Bürgschaften, trugen kein Bedenken, die Ablehnung ihrer
Forderungen als Kündigung des Pachtvertrages zu behandeln und setzten sich
mit der bekannten großen Firma der Vettern Matthias und Christoph Alanlich
in Augsburg als neuen Pächtern ihrer Bergbauproduktion in Verbindung.
In der Fastenmesse 1557 beschied der Graf Hans Jörg alle Gesellschafter
nach Frankfurt und erklärte ihnen kategorisch, daß er und seine gräflichen
Brüder die ihnen in der Herrschaft Mansfeld überwiesene Kupferausbeute
den neuen Händlern zukommen lassen und den Frankfurtern außer Bromm
und Rauscher, welche er im Handel behalten wolle, ihr Hauptgeld und ihre
Darlehen zurückzahlen werde, und verwies sie trotz aller Proteste wegen ihrer
Einlage von 151,000 fl an die Manlich. Diese zahlten 1000 fl ab und ver-
pflichteten sich in einer Schuldverschreibung vom 20. September 1557, die
Schuld von 150,000 fl anstelle der Grafen zu übernehmen, mit 8 Prozent zu
verzinsen und 15(>2 — <>8 in sechs Jahresraten von je 25,000 f! abzutragen.
Die weiteren Verhandlungen bezogen sich nunmehr auf die Bezahlung der
Schulden der Gesellschaft, darunter 144,172(1 Wechsel, welche in der hiesigen
Fastenmesse und im Leipziger Ostermarkte fallig waren, und auf die Wieder-
erlangung der an die Grafen Mansfeld geleisteten Vorschüsse. Graf Hans Jörg
verhielt sich ganz ablehnend, ließ sich jedoch schließlich herbei, 23,000 fl zu
erlegen und bei seinen gräflichen Ehren zu versprechen, das, was er bei der
Schlußrechnung restlich schuldig sei, sofort bar zu bezahlen. Der Rat be-
ruhigte sich nunmehr einigermaßen über die Sache, schenkte dem Claus
Bromm und dem Hauptfaktor Moßhauer weiterhin volles Vertrauen und er-
teilte seinen vier Verordneten uneingeschränkte Vollmacht, alles bestens zu
ordnen, „damit ja nicht ausbreche, daß er, der Rat, im Handel wäre." Sein Dar-
lehen von 20,000 fl verlängerte er bis zur Herbstmesse und bewilligte im Juni
zur Bezahlung von Antwerpener Wechseln weitere 8000 Taler, die in einen
eisernen Stock geschlagen, per Schiff nach Köln an den angesehenen Faktor
Johann Pastor und von diesem nach Antwerpen an Leonhard Doppengiesser
geschickt wurden. In der Herbstmesse 1557 gab er nochmals eine Darlehens-
summe von 30,000 fl zu 10 Prozent.
Der Rat hatte schließlich an Geschäfts-
kapital 110,000 fl und an Darlehen
5C),200 fl, die übrigen vier Gesell-
schafter, Claus und Hans Bromm,
Johann von Glaub urg und Georg
Frosch 51,000 fl an Einlagen und
23,800 fl aus Darlehen zu fordern.
Auf dieses gewagte Unternehmen war
mithin die für die damalige Zeit un-
erhört hohe Summe von einer Vier-
telmillion Gulden an Frankfurter Kapi-
tal verwendet worden.
Die hiesigen Gesellschafter be-
schlossen nun, an einem bestimmten
Tag im August 1557 zu Eisleben die
Schlußrechnung des Hauptfaktors Moßhauer entgegenzunehmen und dele-
gierten hierzu den Johann von Glauburg und Claus Bromm. Nachdem
diese dort über 14 Tage hingehalten worden waren, stellten sie schließlich
fest, daß Moßhauer unredlicherweise den Grafen vor Regelung ihrer Schuld die
Hüttenwerke auf der Steinach mit ihren 39 Feuern und den ganzen Vorrat an
Silber, Kupfer und Blei übergeben hatte. Die Gesellschafter hatten das Nach-
sehen und den größten Schaden, „da sie sonsten, wo sie den Rappen im
Stall behalten, die Grafen wohl zu billiger Vergleichung hätten bringen und
zwingen mögen."
Galgenpforte im Jahre 1552
Hiermit begann der erste Kon fli kt. welcher sich vorerst noch nicht gegen
Bromm sondern gegen die alten Steinadler Gesellschafter, sowie gegen die
Grafen von Mansfeld richtete. Die ersteren wurden beschuldigt, ihre Einlagen
in der Gesellschaft wahrheitswidrig angegeben und den Frankfurtern aufgehängt,
sodann viele Jahre hiervon Gewinn genommen und große Summen zu ihrem
Nutzen verwendet, dagegen ungescheut fremde Kapitalien und Wechselgelder
aufgenommen zu hab.'n. Rauscher und Leimberger stellten allein bei der vor-
liegenden Rechnung vom August 1557 einen Fehlbetrag von 1 15,000 fl an
Vorräten und barem Geld fest, wovon die Grafen Mansfeld über 48,000 fl
und Moßhauer mit den alten Gesellschaftern 34,000 fl eingesteckt hatten.
Trotzdem Claus Bromm sich an den Kurfürsten von Sachsen wandte
und dieser den Grafen von Mansfeld befahl, in eigener Person wegen Regelung
ihrer Schulden in Dresden zu erscheinen und den Moßhauer zur Rechnungs-
legung zu veranlassen, unterblieb beides.
Die noch vorhandenen Abrechnungen gewähren uns einen vorzüglichen
Einblick in den Geldverkehr der damaligen Zeit. In der Frankfurter Herbst-
messe 1557 wurden 87,826 fl, darunter 21,200 fl an den in Leipzig lebenden
Antwerpener Kapitalisten Martin Mertens und 4593 fl an den Engländer Richard
Springham gezahlt und dagegen durch Vermittlung von drei Maklern der
gleiche Betrag zu 10—12 Prozent aufgenommen. Unter den Geldgebern be-
fanden sich die Straßburger Kaufleute Nikiaus Mieg mit 10,000 fl, Sebastian
Mieg mit 1500 fl und Martin Haug mit 2000 fl.
Die Verbindlichkeiten für die nächste Zeit wurden wie folgt festgestellt:
1. Vier Antwerpener Wechsel per Ultimo November 1557 . 25,245' s fl
darunter Johann Demolin mit 1 7,400 fl
2. Leipziger Neujahrsmarkt 1558 9400 fl
darunter Caspar König mit 7300 fl
3. Frankfurter Fastenmesse 1558 113,974'- fl
darunter der Rat mit 61,700 fl, Claus Bromm mit 10,000 fl
und sein Schwager Hieronymus Rauscher mit 10,251 fl
4. Leipziger Ostermarkt 1558 34,622 fl
5. Zinsgelder, welche länger stehen bleiben können . 49,102' s fl
Sa. 232,344' ■■ fl
Diese ungeheuerliehe Schuldenlast, welche sich in zwei Jahren um 100,000
Gulden gesteigert hatte, war um so auffälliger, als das Unternehmen an sich
vorzügliche Ergebnisse lieferte und die auf es gesetzten Erwartungen glänzend
rechtfertigte. Wie der Rat mit Recht ausführt, hätte man ohne Schulden reich-
lich auskommen können: denn Kupfer und Silber seien so gut wie bares Geld
gewesen. Nicht viel weniger als 30,000 Zentner Kupfer seien zubereitet und
zu hohen Preisen (10 — 12 fl) verkauft, auch aus dem Kupfer viele Zentner
Silber ausgeschieden und um bar Geld in die Münzen geliefert worden; der
gesamte Erlös betrage 421,000 fl; wohin sei diese überschwänglich große
Summe gekommen, so einem Kurfürsten zu erlegen überbeschwerlich sein
würde? Die erwähnten Zahlen sind nicht übertrieben; denn wenn man den
Preis des Zentners Kupfer mit 1 1 Gulden, des Zentners Silber mit 2000 Gulden
und die Unkosten mit je 3^2 fl berechnet, ergeben sich folgende Zahlen:
Jahr
Kupfer
Preis
Silber
Preis
Gesamt-
preis
Kosten
Rein-
gewinn
1554/5
1555/6
1556 7
8,000
10,000
12,000
88,000
110,000
132,000
127s
15»/,
I83/4
25,000
31,500
37,500
113,000
141,500
169,500
28,000
35,000
42,000
85,000
106,500
127,500
Summa
30,000
330,000
47
94,000
4-24,000
105,000
319,000
Bei einem Gesellschaftskapital von 300,000 Gulden wäre hiernach die Ver-
teilung einer Dividende von wenigstens 30 Prozent sehr wohl möglich ge-
wesen.
Es folgten jetzt eine Reihe von Tagfahrten zur Regelung der Sache. Bei
der Kaiserwahl zu Frankfurt wurden durch sechs kurfürstliche Deputierte am
lc). März 155S die Schulden der Grafen einschließlich der angewiesenen 150,000 fl
mit 350,000 Gulden festgestellt und von ihnen einige Zugeständnisse erzielt;
am 11. Mai 155S kam es zu einem teilweisen Vergleich zwischen der alten
Steinacher und der Frankfurter Gesellschaft und auf dem Tag zu Dresden am
29. Juli 1558 folgte eine weitere Verständigung mit den Grafen, die sich gegen
Ermäßigung der Zinsen auf 5 Prozent verpflichteten, ihre Schuld in Raten von
12,000 Gulden abzutragen.
Dr. Humbracht, welcher diesen Tag ebenfalls als Vertreter des Rats
besucht hatte und sich durch das Verhalten des Bromm verletzt fühlte, gab
bei seiner Rückkehr dem Rat zu verstehen, daß er in Dresden gespürt habe,
daß Bromm und sein Schwager Rauscher nicht mit aufrichtigen Dingen um-
gingen, sich drückten und den Rat in die Lücken stecken möchten. Der ganze
Zorn des Rats über seine verunglückte Spekulation wandte sich nun gegen
Claus Bromm, der schonungslos behandelt wurde. Am 28. August 1558 beschloß
man, ihm 23 Fragepunkte vorzulegen, und in der Ratssitzung vom 23. September
richtete der älteste Schöff v. Stalburg, der von seinen Voreltern her allerwegen
dem Bromm feind war, einen scharfen Angriff gegen ihn. Bromm verwahrte
sich sehr energisch hiergegen und ritt am 27. September zunächst zum Kur-
fürsten von Sachsen und dann nach Wien zum Kaiser, der zur Untersuchung
der Sache eine kaiserliche Kommission, bestehend aus dem Grafen Friedrich
Magnus zu Solms und dem kurmainzischen Hofmeister Eberhard Rud, ein-
setzte. Als keine Verständigung erzielt wurde, gelang es dem Bromm auf
seine persönlichen Vorstellungen in Wien, nacheinander noch drei weitere
kaiserliche Kommissionen auszubringen, die jedoch ebenso resultatlos verliefen
wie die erste. Schließlich wurden beide Teile durch kaiserliches Dekret an
das Reichskammergericht zu Wetzlar verwiesen. Der Konflikt hatte inzwischen
noch dadurch weiteren Umfang angenommen, daß die Manlich in Augsburg
sich auf Betreiben der alten Steinacher Gesellschafter seit 1561 weigerten, die
vereinbarten Zinsen und Kapitalraten zu bezahlen, und beim Augsburger
Stadtgericht verklagt werden mußten, ein Prozeß, der infolge parteiischer
Behandlung kein Ende nahm, daß ferner Claus Bromm sowohl seiner Rats-
stelle vorläufig entsetzt als auch mit seinem Bruder Hans von dem Besuche
der Patrizierstube Limburg ausgeschlossen wurde, wogegen die Hülfe des
Kaisers und der Gerichte in Anspruch genommen wurde. Ein bei der Kaiser-
wahl auf den 26. Oktober 1562 ausgeschriebener gütlicher Tag zur Regelung
aller Streitigkeiten verlief ebenso resultatlos wie ein im folgenden Jahr zu
Würzburg unter dem Bischof als kaiserlichem Kommissar abgehaltener Tag.
Der allgemeine Streit wurde immer verhängnisvoller. Hans Bromm starb
völlig verschuldet, sodaß über seinen Nachlaß der Konkurs verhängt wurde.
Im Jahr 1570 kam die Grafschaft Mansfeld unter Zwangsverwaltung. Hierbei
erhielt die Steinacher Gesellschaft pfandweise die Herrschaft Heldrungen ein-
geräumt. Hieronymus Rauscher wurde zahlungsunfähig und von den Manlich
verdarb einer heute, der andere morgen, sodaß an eine Bezahlung ihrer
Schuldverschreibung nicht mehr zu denken war.
Wie der Geschichtsforscher v. Fichard mit Recht hervorhebt, zeigte sich
der Rat bei dieser ganzen Sache leidenschaftlich und unklug. Er wollte nichts
verlieren und verlor alles. Bromm aber wurde aus beleidigtem Ehrgeiz der
erbittertste Feind seiner Vaterstadt. Er hatte sich der wärmsten Unterstützung
des Kurfürsten von Sachsen und seiner Gemahlin zu erfreuen, und erreichte
es beim Kaiser, daß ihm im Jahre 1574 die freigewordene Stadtschultheißen-
stelle übertragen wurde, wogegen sich der Rat mit allen Mitteln zu wider-
setzen suchte. Es begannen nunmehr von neuem die Streitigkeiten vor dem
Kaiser, dem Reichshofrat, dem Regensburger Reichstag und vor besonderen
Kommissionen. Am 26. Oktober 1576 erteilte der Kaiser dem Bromm und
den Seinigen einen speziellen Schutz- und Schirmbrief gegen den hiesigen
Rat und alle Private und nahm ihn drei Tage später zu sehnen Hofdiener an,
was etwa unserem Kammerherrn entspricht. Der Kurfürst von Sachsen er-
nannte ihn zu seinem Rat.
Claus Bromm starb im Jahre 1587 kinderlos. Sein schönes Besitztum auf
der Zeil wurde vom Rat eingezogen und gelangte später durch Tausch in
den Besitz des Landgrafen von Hessen-Darmstadt. Das vordem so stolze und
reiche Patriziergeschleeht der Bromm hat sich von den geschilderten schweren
Schicksalsschlägen nicht wieder erholt und verschwindet bald ganz. Auch das
uralte Geschlecht der Frosch scheidet infolge der schweren Verluste aus
seiner bisherigen sozialen Stellung aus. Die Stadt Frankfurt aber, welche seit
dem Jahr 1 54b die Anlehenszinsen nicht aus ihren Steuereinnahmen, sondern
durch Eingehung neuer Schulden gedeckt hatte und im Jahre 1575,76 etwa
eine Million mit 44,600 Gulden verzinsen mußte, stand vor dem Staatsbankerott.
Erst die im folgenden Jahre beschlossene Erhebung einer regelmäßigen jähr-
lichen Vermögenssteuer hat unsere Stadt vor diesem Schicksal bewahrt. Es
gereicht ihr zur besonderen Ehre, daß sie sowohl damals wie auch in den
schwersten Zeiten des dreißigjährigen Krieges in rühmlichem Gegensatz zu
vielen anderen deutschen Städten ihre Zahlungen niemals eingestellt und sich
ihren Kredit erhalten hat. Die in den Jahren 1546 bis 1576 gemachten Schulden
im Betrage von einer Million Gulden haben sich, abgesehen von einer vorüber-
gehenden Erhöhung um eine halbe Million, unverändert erhalten und unsere
Finanzen dauernd belastet. Die Zinsen betrugen im Steuerjahr 1575 bei etwa
15,000 Einwohnern, wie bereits erwähnt, 44,600 Gulden, im Jahre 1792 bei etwa
35,000 Einwohnern 44,648 Gulden, also fast das Gleiche.
Die alten Pergamentobligationen aus den Jahren 1546 bis 1576 haben sich
zum größten Teil noch zu Zeiten des Fürsten Dalberg in den Händen der
Kapitalisten befunden und sind erst seit 1814 mit Hülfe neuer Anleihen, in
welchen sie heute noch fortleben, eingelöst worden.
Wenn in dem Fettmilchischen Aufstande der unglückliche Ausgang der
Kupferspekulation von den Revolutionären als wichtigster Beweis für die
Mißwirtschaft des herrschenden Patriziats ausgebeutet worden ist, so darf man
nicht übersehen, daß das Unternehmen an sich gut und gewinnbringend ge-
wesen ist, und daß der entstandene Verlust die Stadtschulden nicht um mehr
wie etwa ein Drittel vermehrt hat.
§ 10. Der Frankfurter Handelsstand im Jahre 1554. Die Geschichte
des mittelalterlichen Handels unserer Stadt kann mit dem genannten Jahre als
abgeschlossen betrachtet werden. Eine neue, ganz veränderte Zeit brach jetzt
an, welche selbst den Geschichtsforscher so blendete, daß er die vorher-
gehenden Zeiten völlig verkennen konnte. Es ist nicht zu bestreiten, daß
der hiesige Aktivhandel seit Jahrzehnten stark zurückgegangen und im Jahr
1554 auf seinem tiefsten
Stand angelangt war.
Aber selbst jetzt nahm
er durch die Zahl und
Bedeutung seiner Kauf-
leute in unserem Vater-
land immer noch eine
beachtenswerte Stellung
ein. Wie sich jeder Leser
an der Hand des oben ge-
gebenen Verzeichnisses
selbst leicht berechnen
kann, waren in dem frag-
lichen Jahre achtzig Kauf-
leute und zwanzig Krä-
mer vorhanden. Unter
den ersteren bildeten die
Patrizier noch immer den
eigentlichen Stamm. Ihre
Zahl betrug nicht weniger
wie vierzig, 9 Limpurger
und 31 Frauensteiner.
Unter den letzteren spiel-
ten immer noch die
Gadenleute, welche jetzt
Tuchgewänder oder Ge-
wandschneider genannt
wurden und fast alle den
mitgliederreichen Fami-
lien Bebinger, Braumann
und Deublinger angehör-
ten, eine große Rolle. Bei
den vierzig Kaufleuten, welche nicht Mitglieder einer Patrizier-Gesellschaft waren,
sind vier Buchdrucker, fünf Apotheker (zum Schwan, Hirsch, Kopf, Schaf, Fule)
und vier Viehhändler mitgerechnet.
Die Tätigkeit der hiesigen Kaufmannschaft verteilt sich auf die einzelnen
Handelszweige wie folgt:
1. Tuch, Seide, Sammet . . . .30 Prozent
2. Rohwolle, Färb- und Gerbstoffe . .20
Johann Pithan gen. D ieff en bach, f 1608,
seil 1552 Spezerci- und Tiichhändler im Haus zum i;.ildnen Rößl
Krämergasse, jetzt Markt 25. Nach dem Original im städtischen
3. Gesalzen Fischwerk, Flachs, Schmalz . 15 Prozent
4. Wein 10
5. Spezereien und Apothekerwaren 8 „
6. Pelze, Häute, Leder 5 „
7. Bücher und Papier 5 „
8. Metalle (Kupfer, Silber, Blei) . 4
9. Viehhandel (Ochsen und Hammel) 3
Von den Handelsgeschäften, mit welchen sich die Patrizier des Hauses
Limpurg befaßten, galt auf die Dauer nur noch der Seidenhandel als standes-
gemäß. Die zwei letzten großen Geschäfte dieser Art sind die Seidenhand-
lungen der Stalburger und der Mengershausen gewesen, welche noch mehrere
Jahrzehnte bestanden haben.
Von den fünf Söhnen des reichen Schöffen Claus Stalburg auf dem Korn-
markt hatten sich zwei, Claus und Daniel, dem emporblühenden italienischen
Seidenhandel gewidmet und einer großen Handelsgesellschaft angehört, deren
weitere Teilhaber der Schwiegervater des Daniel, der bekannte Straßburger
Seidenhändler Conrad Joham von Mündolsheim, und dessen Vettern, die
Hagenauer Patrizier von Botzheim, waren. Die geschäftlichen Beziehungen
zwischen diesen drei Familien wurden noch durch eine Reihe von Heiraten
unter einander befestigt.
Nach dem Tode des Daniel erneuerte sein Bruder Craft im Jahr 1558 den
Gesellschaftsvertrag*) mit Jakob von Botzheim, woraus wir ersehen, daß jeder
Teilhaber bis 14,000 Gulden Einlage haben durfte und jährlich einmal nach
Italien zur Besichtigung der Warenlager reisen mußte.
Ihre Kammer im deutschen Hause zu Venedig wurde damals nicht mehr
benutzt. Stalburg führte die Geschäfte mit den Hauptbüchern in Frankfurt,
von Botzheim in Straßburg. Ein Bruder des letzteren, Hans von Botzheim,
war seit seiner Verheiratung mit Elisabetha Stalburg gegen einen Gehalt von
150 Gulden als Handelsdiener angestellt.
Ihr wichtigstes Absatzgebiet für die aus Italien eingeführte Seide war der
Norden und Osten unseres Vaterlandes, Göttingen, Osnabrück, Stade, Lemgo,
Hamburg, Flensburg, Lübeck, Leipzig, ferner Cöln, Aachen, Metz, Nürnberg
und die hiesigen Messen.
Während ein Neffe des Craft Stalburg, Christoph, bald in das Frankfurter
Geschäft eintrat und dieses nach dem Tode seines kinderlosen Oheims im
Jahre 1572 mit Jakob von Botzheim weiterführte, verblieb ein zweiter Neffe,
Augustin Stalburger, in Genua, erwarb sich dort ein großes Vermögen und
*) Kriegk, Deutsches Bürgertum im Mittelalter, S. 451—453.
verheiratete seine sechs Töchter an Männer aus den vornehmsten Genueser
Familien, wie Doria, Spinola, Lomellino, di Negro. Der jüngste von seinen
drei Söhnen starb 1626 zu Rom als Prälat.
Christoph Stalburger, welcher 1583 seinen Teilhaber Jakob von Botzheim
durch den Tod verloren hatte und 1592 Stadtschultheiß geworden war, ließ
die Handlung allmählich eingehen.
Das Konkurrenzgeschäft der Patrizier Mengershausen ist ebenso be-
deutend gewesen. Der Begründer, Hieronymus Mengershausen aus Nordheim,
welcher bisher Handelsdiener des Conrad Joham zu Straßburg gewesen war,
machte sich vermutlich 1537 bei seiner Niederlassung in Frankfurt selbständig.
Nach seinem Tode im Jahr 1557 wurde das Geschäft von zwei Schwieger-
söhnen, Hans Steffan und Johann von Meiern, und seinem einzigen Sohne Georg
Mengershausen weitergeführt, welcher bereits 1582 auf einer Geschäftsreise
nach Italien zu Basel starb. Während 30 Jahren war Hans Eißvogel zu Venedig
ihr ständiger Vertreter in Italien. Die meisten Lieferungen gingen auch bei
dieser Handlung nach dem Norden, so nach Cöln, wo sie 1584 von Heinrich
Hufschläger mehrere tausend Gulden zu fordern hatte, ferner nach Göttingen,
Minden, Münster, Herford, Einbeck, Lüneburg, Magdeburg und namentlich
nach Lübeck.
Seit 1592 übernahmen die herangewachsenen Sühne des Georg, Hieronymus
und Johann Mengershausen, die Leitung der Seidenhandlung, gerieten aber
infolge ihrer unachtsamen Geschäftsführung und ihrer zu stattlichen Haus-
haltung allmählich in Zahlungsschwierigkeiten. Kurz nach dem Tode des
Hieronymus kam es in der Fastenmesse 1609 zum Konkurs, bei welchem die
Passiva mit 60,000 fl, die Activa mit 50,000 fl, angegeben wurden. Johann Mengers-
hausen starb 1628. Sein Sohn verließ Frankfurt. Neben ihm sind Christof von
Stetten, Johann Jakob Jeckel, Johann Schober der Jüngere und Philipp Jakob
Fleckhamer die letzten Patrizier des Hauses Alten-Limpurg gewesen, welche
Handel getrieben haben.
k
üfm
Das neue Kaufhaus von 15% und da
tidhaus von 1391).
FÜNFTER ABSCHNITT.
zölle und handels
Einrichtungen
§ 1. Allgemeines.
ie Unübersichtlichkeit des Frankfurter Zollwesens, welche dem
Forscher so viele Schwierigkeiten bereitet, erklärt sich aus der
verschiedenartigen und unzusammenhängenden Entstehungsweise
der einzelnen Zölle und aus dem Mangel durchgreifender Finanz-
reformen. Die durch den Fettmilch-Aufstand veranlaßte Visi-
tationsordnung von 1614 und deren Erneuerung im Jahre 1726 haben nur die
Zollsätze geregelt, an den alten Zöllen selbst kaum etwas geändert, so daß
diese sich bis ins 19. Jahrhundert erhalten haben.
Dem Ursprünge nach ist unter ihnen zwischen ursprünglichen Reichszöllen,
welche dem Kaiser als Inhaber der Reichsgewalt zugestanden hatten und von
ihm auf die sich selbständig machende Stadt durch Schenkung, Verpfändung
oder Verkauf übertragen worden waren, und neueren, vom Kaiser der Stadt
bewilligten oder der eigenen Finanzhoheit entsprungenen, eigentlichen Stadt-
zöllen zu unterscheiden.*) Als Grundlagen dieser Finanzhoheit dienen nament-
lich die wiederholt bestätigten Privilegien des Kaisers Ludwig des Bayern von
1329 und 1333,**) wonach die Stadt ermächtigt wurde, die zu Frankfurt oder in
der Nähe verpfändeten Reichsgüter, wie Zölle, Wage, Juden, Ungeld, Bornheimer
Gericht, Schultheißenamt oder was es sei, einzulösen und für den ihr gestatteten
Erweiterungsbau der Stadt ihr Ungeld, Mahlgeld und weiteren Gefälle zu ver-
mehren.
Abgesehen von ihrem Ursprünge unterscheiden sich die Frankfurter Zölle
nach folgenden weiteren Gesichtspunkten: Da es außerhalb der Handelsfreiheit
der Wochenmärkte und der Reichsmessen keinen Fremdhandel gab, waren die
meisten ursprünglich Markt- und Meßzölle, ferner mit Rücksicht darauf, daß
der Bürger grundsätzlich zollfrei war, nicht Bürger- sondern Fremdenzölle
und schließlich nach dem Wege, auf welchem die Güter kamen, vorzugsweise
Wasserzölle am Main, nicht Landzölle. Deshalb befand sich auch die älteste
und wichtigste Zollstätte mit der Rentkiste (Rentamt) am Fahrtor, dem Anlände-
platz der Schiffe und der Wechselstelle des Leinpfades.
Die verschiedenen, anscheinend ganz unzusammenhängend nebeneinander
bestehenden Zölle werden aus folgenden geschichtlichen Gesichtspunkten
einigermaßen verständlich:
Nach altdeutscher Auffassung wurde jeder Fremde als Feind betrachtet,
welcher mit seiner Person und seinem Gut „sonder Schutz und Friede" war
und sich aus diesem Zustand der Rechtlosigkeit erst loslösen mußte. Am
längsten hat sich diese barbarische Anschauung bei dem Strandrecht (Grund-
ruhr, Schiffbruchzoll) erhalten, wonach ein fremdes Schiff, welches durch
Strandung den Grund und Boden berührte, anfänglich dem Grundherrn mit
Menschen und Gütern verfallen war, bis es im Jahre 1112 hinsichtlich der
Menschen abgeschafft und 1336 auf dem Main und Rhein hinsichtlich der Güter
durch eine Abgabe ersetzt wurde.***) Die Erlaubnis, zu Wasser und zu Land
in der Fremde zu reisen (transire), zu Schiff die Wasserstraßen mit ihren
*) Dr. Orth, Reichsmessen, 4., 5., <). und 10. Abschnitt, S 141—242, 278—323. — J. A
Moritz, Staatsverfassung, Th. II, S. 360—404. — Die Zollurkunden im Bohmerschen Urkunden-
buch und im Privilegienbuch. — Christoph Sigismund Müller, Kaiserliche Resolutionen,
2. Abt., 1777, enthaltend die verbesserte Visitationsordnung von 1726. — Dr. Karl Hummel,
die Mainzölle von Wertheim bis Mainz, Westdeutsche Zeitschrift, Jahrgang XI, 1892, S. 109
bis 145, S. 320—398. — Dr. Bothe, Beiträge, 29-34.
**) U.-Bch. II., No. 350 und No. 467.
***) Orth, S. 651—652. — U.-Bch. II., No. 563.
310
Furten, Ufern und dem darauf befindlichen Leinpfad, zu Land die Wege und Brücken
mit Pferden und Geschirr zu benutzen, seine Waren auf dem fremden Boden
niederzulegen, die auf demselben vorhandenen fremden Handelseinrichtungen
wie Kaufhäuser, Wagen und Kranen zu benutzen, auf der allgemeinen Straße
zu Markt zu stehen, mußte erkauft werden. Dabei erstreckte sich diese Er-
laubnis oder Freiheit nur auf die Zeit der Wochenmärkte und Reichsmessen,
auf welchen sich allein der Fremdhandel betätigen konnte. Hiermit ergibt sich
das Verständnis für Ursprung und Bedeutung der meisten Abgaben.
1. Der gewöhnliche Zoll (theloneum) hat sich mit dem zunehmenden
Handelsverkehr in verschiedenen Formen geäußert. Anfänglich, da sich dieser
fast nur auf dem Wasserweg vollzog, kein Markt die Fremden fesselte und
noch keine Brücke vorhanden war, wurde er nur als Schiffs- oder Wasser-
zoll (theloneum navium, naulum) von den vorbeigehenden (transeuntibus)
Schiffen erhoben. Es ist dies der bereits im Jahr 1034 angedeutete, im Jahr
1074 zuerst ausdrücklich erwähnte kaiserliche Mainzoll, von welchem eine
Reihe benachbarter Klöster und mehrere Handelsstädte befreit waren und
welcher zeitweise dem wetterauschen Kloster Ilbenstadt zustand. Wenngleich
ursprünglich Transitzoll, wäre es doch verkehrt, ihn auch später nur als solchen
zu betrachten. Er wurde nicht nur von den zu Wasser durchgehenden, sondern
von allen Gütern erhoben, welche auf den hiesigen Wasser- und Landstraßen
bewegt wurden. Er war mithin eine Art Weggeld. Als später sowohl die
Güter wie deren Transportmittel, die Schiffe, Wagen, Pferde, gesondert be-
steuert wurden, teilte er sich in Warenzoll und Weggeld.
2. Als die Brücke über den Main enstand (1222 zuerst erwähnt), wurde
der Zoll auch am Brückenturm als Abgabe für die Benutzung des Brücken-
weges, als Brückenzoll, und als bei der Erweiterung der Stadtbefestigung
große Pfortentürme entstanden, das Weggeld auch an diesen erhoben. Jede
dieser Ausdehnungen des gewöhnlichen Zolles wurde als ein selbständiger
Zoll behandelt, auf welchen feste Renten vom Kaiser lehensweise angewiesen
und von welchem einzelne Klöster und Städte befreit wurden. So ist im
Jahr 1310 von dem Reichszoll am Brückentor und einer Anweisung von 3 Mark
auf denselben die Rede.
3. Von den zu den Feldpforten hereinkommenden Landgütern wurde im
Mittelalter zwischen den Messen weder Zoll noch Weggeld erhoben, von den
ausgehenden nur letzteres. Diese für uns auffällige Erscheinung erklärt sich
damit, daß auf dem Landwege zu den Feldpforten in ältester Zeit keine fremden
Handelsgüter, sondern nur die zollfreien Eigengüter der königlichen Domäne
und der Bürger, wie Frucht, Wolle und selbstgezogener Wein hereingekommen
sind. Erst im Jahr 1590 wurde ein Einfuhrzoll auf die Landgüter eingeführt,
311
welcher jedoch nicht an den Pforten, sondern im städtischen Wag- und Kaufhaus
zu entrichten war und daher während der ersten hundert Jahre neues Kauf-
haus, seit 1690 Niederlage in der Stadtwage hieß.
4. Zu Zeiten der alten Messe wurden Zoll- und Weggeld als großer Zoll
(Doppelzoll, Meßzoll) von den Fremden in doppelter Höhe und von den
sonst zollfreien Bürgern während acht Tagen nach dem einfachen Tarif erhoben
(Bürgerzoll oder Heusenstammer Zoll). Gerade auf diese Zeiten, welche weitaus
die meisten Erträgnisse lieferten, wurden von den Kaisern häufig Zollgülten
angewiesen. Je nachdem dieser große Meßzoll am Wasser oder auf der Brücke
zur Erhebung kam, wurde auch er als Schiffszoll oder als Brückenzoll bezeichnet.
Er war weiter nichts wie ein in Meßzeiten erhöhter Tarif des gewöhnlichen Zolles.
5. Gleich diesem Meßzoll waren auch die späteren Zölle regelmäßig nur
Erhöhungen und Erweiterungen der ältesten Zölle, so das Niederlagegeld vom
Wein eine solche des Mainzolles, das Mahlgeld und die Steinfuhr vom Wein
solche des Brückentorzolles.
6. Einer ähnlichen Auffassung wie die verschiedenen Formen des gewöhn-
lichen Zolles entsprangen auch die gebührenartigen Abgaben für die Benutzung
der öffentlichen Marktstraße (Marktrecht, Standgeld, Leißzoll), für das Nieder-
legen und Verkaufen fremder Waren in den öffentlichen und privaten Kaufhäusern
(Niederlage und Hausgeld) und schließlich für die vorgeschriebene Benutzung
der städtischen Wage, Mainkranen und sonstiger öffentlicher Handelseinrichtungen.
Marktrecht und Leißzoll (parvum theloneum) scheinen gemeinschaftlichen Ur-
sprungs zu sein. Ersteres war eine Art Standgeld oder Bodenzins für die
Benutzung der öffentlichen Marktstraße durch aufgestellte Bretterbuden, Wagen,
Tische, Bänke, der kleine Meßzoll eine Abgabe von allen in den Häusern be-
findlichen offenen Kramen, also von den fest ausgebauten ehemaligen Marktbuden.
Die Niederlagegebühr in den öffentlichen Wag- und Kaufhäusern wurde
dann erhoben, sobald der Boden berührt war.*) Dies galt namentlich für durch-
gehende Güter. Nach der Zollrolle von 1329 gab das, was ein Mann auf seinem
Rücken durch die Stadt trägt, keinen Zoll. Von den Verkäufen, welche unter
Benutzung der privaten und öffentlichen Verkaufshäuser stattfanden, war das
Hausgeld zu entrichten. Alle diese Abgaben beruhten auf dem gemeinschaft-
lichen Gedanken, daß die Erlaubnis zur Benutzung des fremden Bodens und
der darauf befindlichen Handelseinrichtungen erkauft werden müsse.
7. Von ganz anderem Gesichtspunkt ist das anfänglich nur als Getränke-
steuer vorkommende Ungeld zu beurteilen, welches im Jahr 1 28f> zuerst erwähnt
wird und der Stadt vermutlich nicht lange vorher für ihre Erweiterungsbauten
vom Kaiser gegen Abgabe des halben Ertrages verliehen worden ist.
*) U.-Bch. I, No. 254, Landfriedenszoll von 1 265 : priusquam super domos aliquas reponatur,
8. Eine eigentümliche Abgabe ist der Unterkauf gewesen, welcher nicht
vor dem kaiserlichen Zollprivileg von 1329 erwähnt wird und teils Zoll
(Verkaufsabgabe, Marktzoll), teils Gebühr für die beaufsichtigende und ver-
mittelnde Tätigkeit der beeidigten Unterkäufer war.
9. Was die Personen der Zollzahler betrifft, so sollten nach altem Her-
kommen die Bürger zollfrei und nur die Fremden (Gäste) zur Zahlung verpflichtet
sein. Dies bestätigt ausdrücklich das Frankfurter Stadtrecht von 1297, Punkt 13.*).
Dieser Grundsatz wurde im Laufe der Zeit aber vielfach durchbrochen. Die
Bürger waren zwar vom Weggeld und Brückenzoll, von der Niederlage in der
Stadtwage, vom Marktrecht (Budenzins) und von der Steinfuhr auf der Brücke,
befreit, dagegen nicht von den hohen Lebensmittelsteuern (Ungekl, Akzisen).
Verschiedenen benachbarten Klöstern, wie denjenigen zu Thron, Ilbenstadt,
Arnsburg und Altenberg, und den Bürgern mehrerer Handelsstädte, wie Worms
(1074), Aachen, Nürnberg, Gelnhausen (1273), Straßburg (1280) war in ver-
schiedenen Abstufungen Zollfreiheit erteilt worden, was jedoch nicht mehr
heißen will, als daß sie den Bürgern ganz oder teilweise gleichgestellt waren.
In diesem Sinne ist auch z. B. die Urkunde von 1228 zu verstehen, in welcher
die Stadtvertretung jedermann ersucht, die Mönche von Arnsburg als Frankfurter
Bürger zu behandeln. Die Zollbefreiten hatten hiernach nicht mehr Rechte,
wie die Bürger, mußten also die diesen obliegenden Zölle bezahlen. Es kam
im Laufe der Zeit zu vielen Zollstreitigkeiten und zum Abschluß einer Reihe
von Zollverträgen, so 1407 mit den drei hiesigen Stiftern, am 18. Juni 1410
mit der Reichsstadt Köln, am 19. Juli 1412 mit Straßburg, 1579 mit dem Grafen
Solms, am 22. August 1 625 und 24. August 1658 mit Nürnberg.**) Jeder Bürger
einer solchen zollbefreiten Stadt mußte sich Freizeichen für die hinausgehenden
Waren geben lassen. Gegen ein Einschreibegeld von je einem Gulden konnte
er sich in ein besonderes Buch bei der Stadtkanzlei, beim Fahrtorzoll und in der
Stadtwage einschreiben lassen, wogegen er lebenslänglich seine Freizeichen
erhielt. Im Jahr 1567 wurde ein besonderes Freizeichenamt bei der Stadtkanzlei
errichtet und eine Freizeichenordnung erlassen. Mit welchen Feierlichkeiten
die drei Städte Worms, Nürnberg und die Altstadt Bamberg alljährlich in der
Herbstmesse ihre Zollfreiheiten einholen mußten, ist bereits oben geschildert
worden. Die wichtigsten zollfreien Städte waren die drei Wetterauschen Bundes-
genossen Friedberg, Wetzlar und Gelnhausen, sodann die niederrheinische Stadt
Aachen, die sieben oberrheinischen Städte Oppenheim, Worms, Speyer, Hagenau,
Straßburg, Kolmar und Schlettstadt, die zwei fränkischen Städte Nürnberg und
*) U.-Bch. I, S. 349: Item nullus civium solvet theolonuim in nostra ci vitale, sed alii
hospites advene solvere tenentur.
**) Dr. Orth, S. 175-179, 627—630. — Dr. Hummel, Mainzölle, S. 344.
Bamberg, die böhmische Stadt Eger und andere.
Den Städten Köln und Würzburg wurde die be-
anspruchte Zollfreiheit nicht zugestanden, der bis
14o2 freien Stadt Mainz nur in beschranktem Maße.
Unter den Klöstern sind die zu Haina, Arnsburg,
Ilbenstadt, Thron und Erbach am Rhein, sowie die
Karthause zu Mainz, zu nennen. Hierzu kamen alle
Fürsten und Grafen, die Erzstifter, Prälaten, der
Deutschorden, Johanniterorden und andere.
10. Unter den Zollgegenständen wurdestreng
unterschieden, ob sie Eigengut, eigenes Gewächs,
eigenes Vieh der Bürger und Zollbefreiten oder
fremdes Handelsgut derselben waren, da nach altem
I Herkommen nur letzteres zollpflichtig, ersteres da-
gegen zollfrei sein sollte, ferner ob sie Wassergüter
oder Landgüter, ob sie. wie beim Wein, zum eigenen
Verbrauch als Haustrunk, oder zum Verkauf im
Großen oder im Kleinen, zum Verzapfen, bestimmt
seien, ob sie zu den unentbehrlichen Lebensmitteln
oder zu den Luxuswaren gehörten. Alle diese
Unterschiede sind sehr alt und finden sich bereits in
dem interessanten Landfriedenszoll von 1267.
1 1. Hinsichtlich der Zollerhebung beschränke
ich mich auf folgende kurze Hinweise. Der Berech-
nungsmalistab wurde im Laufe der Zeit immer
genauer. Er begann mit dem Lastentarif, welcher sich mit der Verzollung nach
der Schiffslast, Wagenlast, Pferdelast, Manneslast begnügte, ging dann zu den
etwas genaueren Maßen nach Fuder, Tonne, Saum, Ballen, Fardel, Pack, Rolle,
nach Stückzahl oder Gewicht über und endigte schließlich bei den neuzeit-
lichen Werttarifen. Die Zollentrichtung erfolgte, soweit wir unterrichtet sind,
auch in den ältesten Zeiten regelmäßig in Geld und nur bei Nebenabgaben
bestimmter Handelsgüter wie Wein, Salz, Fischen, Viktualien, Holzkohlen
zugleich in kleinen Warenanteilen. Insbesondere waren die besonderen Gefälle
des Marktmeisters, die Gebühren der Unterkäufer und die von den Zöllnern
für sich erhobenen Akzidentalgebühren, wie die Zollflasche vom Wein, großen-
teils in natura zu entrichten. Auch in der Stadtwage nahm man in der Herbstmesse
von jeglichem Zentner Garn, Hanf und Flachs zu Zoll ein Pfund dieser Ware.
Bei der Getränkesteuer, dem Ungeld, dagegen darf man aus der Bezeichnung
der Abgabe mit „zwölfter, achter oder vierter Maß" nicht auf eine tatsächliche Wein-
II ;-,haus mit Laden
in der Bleidenstraße
nächst der Liebfrauenkircht
Zahlung schließen. Der Zollsatz wurde vielmehr unter Zugrundelegung der
obrigkeitlichen Taxe in Geld erhoben.
12. Obgleich die Erhebung von Schutzzöllen der mittelalterlichen Gesetz-
gebung noch ferne lag, lassen sich doch in einzelnen Bestimmungen die ersten
Anläuier hierzu erkennen. So hatte das im Jahr 1317 zuerst eingeführte Mahl-
geld den Erfolg, daß " es die Ausfuhr von Frucht im Interesse des hiesigen
Verbrauchs und der hiesigen Müllerei erschwerte. Während die Wolleinfuhr
für die Bedürfnisse der Bürgerschaft
zollfrei war, wurde die Ausfuhr 1585
besteuert. Am Fahrtor wurden ferner
keine Freizeichen für Stockfische,
Häringe, Bolche und Lachse und eben-
so nicht für Farbhölzer ausgegeben.
13. DieZollämterbefandensich
in den größeren Tortürmen. Hierbei
unterschied man zwischen Wasser-
toren, Brücken- und Landtoren. Ent-
sprechend der geschichtlichen Ent-
wicklung befand sich das älteste und
wichtigste Zollamt, das Hauptzollamt
mit dem Oberzöllner, welches das
Rentamt genannt wurde und außer den
Wasserzöllen auch das Ungeld zu er-
heben hatte, im Fahrtoram Main neben
dem alten Kaiserpalast, angesichts der
Fähre und der uralten Anländestelle
der Schiffe. Die dorthin gehörigen
Abgaben hießen daher auch Renten-
gebühren. In Meßzeiten wurden von
den Maintoren auch das Leonhards-
tor und das Metzgertor als Zollstellen
geöffnet, ersteres namentlich für Wein
und Frucht. Nach dem Rentamt am
Fahrtor war der Brückenzoll im
Brückenturm der wichtigste. Von Das Fahrtor mit dem Hauptzollamt.
den Feldpforten (Landtoren) waren
nur folgende drei mit Zöllnern und Torschreibern besetzt: das Friedbergertor,
welches den stärksten Fuhrverkehr hatte, das Allerheiligentor (Rieder -Pforte)
und das Rödelheimer- später Bockenheimertor.
Der Zöllner am Affentor in Sachsenhausen war nur zur Kontrolle da. An
den übrigen Landtoren und Pforten, so namentlich am Galgen- und Eschen-
heimertor, war später kein Fuhr- und Wagenverkehr gestattet. Nur das Brot
der Dorfbäcker wurde hier hereingelassen. Die fremden Fuhrleute erhielten
an dem Tor, zu welchem sie hereinkamen, einen gedruckten Zettel, auf
welchem nach den Frachtbriefen die geladenen Güter verzeichnet und die
gezahlten Abgaben mit Siegel oder Stempel bescheinigt werden mußten.
Dieser Torzettel wurde dann mit etwaigen Freizeichenzettel bei der Wegfahrt
wieder dem betreffenden Torschreiber ausgehändigt.
Neben den Zollämtern an den Wasser- und Landpforten befand sich weiterhin
seit 1590 eine wichtige Zollstätte für Landgüter in dem neben der Stadt-
wage errichteten neuen Kaufhaus, welches später als Bestätterstube diente.
Jedem der drei Bestatter waren besondere Landtore zugewiesen, weshalb der
eine von ihnen der oberländische, der zweite der niederländische und der
dritte der niedersächsische genannt wurde. Die ankommenden Fuhrleute hatten
sich bei ihnen zu melden und durften nicht eher abladen, bis die Frachtbriefe
mit den Torzetteln geprüft und ihnen eine Abladungskarte ausgehändigt war.
§ 2. Verkehrszölle und Weggelder.
Die im Folgenden aufgezählten Zölle und Weggelder sind sämtlich Er-
scheinungsformen des ältesten Reichszolles (theloneum imperiale), welcher zuerst
als Schiffszoll von den vorüberfahrenden Schiffen und dann, mit der zunehmenden
Entwicklung der Stadt und ihres Meßverkehrs, auch von den zu Wasser in die
Stadt und zu Land aus der Stadt geführten, sowie von den in der Stadt nieder-
gelegten Gütern erhoben wurde. Wenn im Folgenden zwischen Eingangs-,
Ausgangs- und Durchgangszöllen unterschieden wird, so soll damit nur die vor-
wiegende, nicht die ausschließliche Bedeutung derselben hervorgehoben werden.
A. Eingangszölle.
1. Fahrtorzoll als der wichtigste, außer der Meßzeit sogar einzige
Mainzoll oder Wasserzoll, welcher sowohl von den zu Wasser eingehenden,
wie von den ausgehenden Waren erhoben wurde. Er war stets der Stadt
Hauptzoll, sein Tarif der ausführlichste. Nach demjenigen von 1430 — 35*)
betrug er von jedem Stück, sei es Achtel, Fuder, Ballen, Fardel, wenigstens
drei Heller, in der Herbstmesse in die Stadt und aus ihr das Doppelte. Im Jahr I43S
wurden sowohl für den Mainzoll wie für den Pfortenzoll übereinstimmende
Rollen erlassen, welche durch die darin aufgezählten Waren von Interesse sind.
*) Hummel, S. 345—347 — siehe auch Mainzollrollen von 143S und Ostern 1450. — Müller,
Resolutionen, IL, S. 32 — 44 (Verzeichnis von 400 Waren).
2. Anf urt oder Observanz, eine Abgabe von zwei Kreuzern, welche die von
dem gewöhnlichen Mainzoll befreiten Bürger und Fremden für jedes ankommende
eigene Wassergut zu zahlen hatten.
3. Niederlage vom Wein als Wasserzoll am Fahrtor, woselbst sich das
Rentamt befand, daher auch Rentenniederlage genannt; sie war ein auf die
Einfuhr von Wein und einigen anderen Waren gelegter Aufschlag des gewöhn-
lichen Zolles. Durch Freiheitsbrief vom 6. Februar 1377 ermächtigte nämlich
Kaiser Karl IV. die Stadt in Anerkennung ihrer treu geleisteten Dienste, zum
Brückenbau von allem, vom Main an das Land geführten und auf dem Main
auf- und abgehenden Gute Zoll zu nehmen und zwar von jedem Fuder Wein
— als dem wichtigsten Handelsgut — einen Gulden und von anderen Kauf-
mannswaren denselben Geldbetrag, wie man ihn auf dem Rheinstrome zu
Mainz oder zu Oppenheim nimmt.*) Der Ausdruck „Niederlage" kommt in der
Urkunde nicht vor, bezeichnet jedoch die Auffassung von diesem Zoll. Das
zu Wasser ankommende Gut hatte ihn nur dann zu zahlen, wenn es ausgeladen
wurde und den städtischen Boden bei der Niederlegung auf dem Mainstaden
oder bei der Einkellerung in der Stadt berührte. Hierdurch besaß er die
Bedeutung eines Bodenzinses und bildete das Gegenstück zu den Abgaben der
Krambuden für die Benutzung der Marktslraße.
Im lS.Jahrhundert wurde ergleich derSteinfuhr(Ausfuhrzoll) nicht nur von Wein,
Essig, Branntwein, Apfelwein und Bier, also von Getränken, sondern auch von Salz,
öl, Honig, Tran, Wachs und Wachslichtern erhoben.
Die Stadt Frankfurt hat das ihr 1377 erteilte Privileg erst nach Ablauf von
10 Jahren und zwar zunächst nur bei dem eingeführten Wein angewendet. Im
städtischen Rechenbuch wird wenigstens zuerst vom Mai 1387 ab anderthalb
Jahre lang eine neue Abgabe von einem Schilling (9 Heller) von der Ohm,
welche im ersten Jahr 1318 Pfund Heller erbrachte, und seit November 1388
eine solche von vier Schilling (' .-, Gulden) genannt. Nach dem Erträgnis
wären im Steuerjahr 13S7S8 26368, 1388 89 30226 und 138990 28527 Ohm
Wein eingeführt worden. Dieser Einfuhrzoll hatte neben dem Ungeld und der
Steinfuhr die Bedeutung einer weiteren erheblichen Weinakzise.
Niemand war von ihm befreit, weder die Bürger noch die gleichgestellten
Städte, wie Straßburg, Worms, Speyer. Im Jahr 1491 wurde dieser Zoll auf
11 2 Gulden erhöht und 1494 eine besondere Ordnung für ihn erlassen. 1726
betrug die Rcntenniederlage einen Gulden von der Ohm (J .; Fuder) Wein, Essig
und fremd Bier, P/s Gulden vom Branntwein und süßen Wein.
4. Neues Kaufhausgeld von 1590, seit 1690 Niederlage in der Stadt=
wage genannt, ein nach längeren Verhandlungen zuerst im Februar 1590
*) Privilegienbuch S. 193. — Müllers Resolutionen II, S. 22.
erhobener neuer Einfuhrzoll von allen auf der Achse durch die Feldpforten zum
Verkauf gebrachten fremden Waren.*) Bisher war für ihre Einfuhr als solche
zwischen den Messen weder an den Landtoren noch in der Stadt ein Zoll zu
bezahlen gewesen, was wohl zu beachten ist.
Seine Bezeichnung als neues Kaufhaus rührt daher, daß alle ankommenden
Fuhrleute ihre Wagen zuerst unabgeladen nach der Stadtwage fahren mußten,
um dort den Zoll zu bezahlen, und daß ferner die Stadtwage regelmäßig als
Kaufhaus, das neben ihr eingerichtete neue Zollamtsgebäude aber als neues Kauf-
haus und die darin angestellten Zollbeamten als neue Kaufhausverwalter bezeichnet
wurden. Von Wassergütern, welche am Fahrtor ihren Zoll bezahlt hatten und
in die Stadtwage kamen, war die Niederlage nicht zu entrichten. Auch kam
sie zu Zeiten der Herbstmesse nicht doppelt zur Erhebung.
Von diesem Einfuhrzoll waren die Bürger und die ihnen gleichgestellten
Fremden befreit. In der Wagen- und Karrenbinderordnung vom 11. Febr. 1595
und erneut durch Dekret vom 20. September 1608 wurde den ankommenden
Fuhrleuten die Pflicht eingeschärft, sich vor dem Abladen der Waren im Kauf-
haus neben der Stadtwage zur Steuerentrichtung anzumelden.
Die Zollrolle des neuen Kaufhauses gibt uns ein anschauliches Bild von
den damals gehandelten Waren, namentlich im Vergleich mit der alten Zollrolle
des Kaufhauses von 1410. Eine Kiste Sammt aus Lucca, ein Ballen roher Seide,
ein Ballen englisch Tuch, Bursat, Arras oder Macheyer, sowie Safran zahlte acht
Schillinge (' :; Gulden = 20 Kreuzer) Zoll, ein Zuckerfaß sechs Schillinge, ein
Sack Wolle vier Schillinge oder 10 Kreuzer (Wollgeld), ein Ballen Spezereiwaren
drei Schillinge, ein Fardel Baumwolle zwei Schillinge.
Aus den Erträgnissen dieses Einfuhrzolles läßt sich sehr gut das Steigen
und Fallen des hiesigen Handelsverkehrs erkennen; sie erreichten im Jahr 1592
mit 1831 Gulden ihren höchsten Stand, schwankten in den ersten 20 Jahren
des folgenden Jahrhunderts zwischen 1250 und 1400 Gulden (' i weniger) und
fielen dann im Jahr 1623, während des dreißigjährigen Krieges, auf 600 Gulden ;
ihren niedrigsten Stand erreichten sie im Jahr 1634 mit 350 Gulden. Seit
Anfang 1651 scheinen die Gebühren erhöht worden zu sein.
Im Jahr 1661 gingen 2168 Gulden, 1685 3150 ein. Seit 1690 wurde der Zoll
unter der veränderten Bezeichnung „Niederlage auf der Stadtwage",
seit 1717 als „Niederlage der Güterbestätterei" erhoben, während die alte Be-
zeichnung als neues Kaufhaus ganz aufhörte. Die Einnahmen beliefen sich im
Steuerjahr 1717/18 auf 6040 Gulden. Erst durch diesen Einfuhrzoll haben die Be-
*) Ratschlagungsprotokolle vom 4. Juni 1585, 24. Mai 15S7, 27. Nov. 15S9 und 8. Jan. 1590.
— Müllers Resolutionen II, S. 220—226 mit dem Verzeichnis von etwa 220 Waren. —
Bothe, Beiträge, S. 32 und 33.
stätter seit 1590 allmählich ihre große Bedeutung
für das ganze Handels- und Zollwesen erlangt.
Ursprünglich nicht mehr wie Vermittler (Unter-
käufer) für das Frachtgeschäft der Fuhrleute
hatten sie seit 1657 anstelle der neuen Kaufhaus-
verwalter als Zollbeamte die Niederlagegebühr
nebst Zoll und Weggeld von den ankommenden
Fuhrleuten auf Grund der Frachtbriefe einzu-
fordern, denselben den Empfang auf den Tor-
zetteln zu bescheinigen, den Abladeschein aus-
zustellen und ihre Einnahmen jeden Samstag
früh auf der Rechenei abzuliefern. Außerdem er-
hoben sie von den Kaufleuten die Frachten.
Das neue Kaufhausgeld darf nicht mit der ein-
prozentigen Warensteuer verwechselt werden,
welche von 1632 bis 1654 erhoben worden ist.
Hinterbau des neuen Kaufhauses
(später Bestätterstube) am Metzgertor.
B. Ausgangszölle.
5. Pfortenzoll (de Portis) oder Landtorzoll, eine von den hinaus-
geführten Gütern an den Pforten, namentlich am Brückentor, zu entrichtende
Unterart des gewöhnlichen Zolles. In weiterem Sinne wurde unter Pfortenzoll
auch das von den Wagen und Karren zu zahlende Weggeld einbegriffen.
Nach dem Tarif vom 23. März 1438*) betrug der Zoll beim Hinausgehen der
Güter von jedem Stück meist 3 Heller, so von der Tonne Häring, einem
Ballen oder Pack mit Wolle, Hopfen oder Färberröt. Vom schweren Zentner-
gut zahlte jeder Zentner 1 1,a Heller, ein Wagen voll Mais dagegen einen
Groschen. In der Herbstmesse wurde der Pfortenzoll doppelt genommen und
zwar nicht bloß beim Hinausgehen, sondern auch beim Hineingehen; er
gehörte in dieser Zeit zu den Gefällen des Schultheißenamtes. In dem vor-
erwähnten Tarif heißt es: „zu wissen, daß dieser Zoll, in der alten Messe
zwiefältig ist, aus und ein, also, daß man 6 Heller aus und 6 Heller herein
nehmen soll, als das Herkommen ist; und fällt zum Schultheißenamt in der
alten Messe, und durch das (übrige) Jahr der Stadt". Mit den Wetzlarern
wurde hinsichtlich desselben 1277 vereinbart, daß ihre Eisenfuhren einen
leichten Denar (Pfennig = l'/i Heller), in der Messe aber das Doppelte zahlen
sollten. Auch die im Jahr 1228 erfolgte Befreiung der Wägen und anderen
Sachen des Klosters Arnsburg von allen Abgaben und Zöllen bezog sich auf
*) Dr. Hummel, Mainzölle, S. 347. — Müllers Resolutionen, II, S. 59—80, enthaltend die
Zollrollen vom Friedberger-, Allerheiligen- und Bockenheimertor.
den Pfortenzoll.*) Auf diesem besaßen die Edelknechte von Sachsenhausen
eine Gülte von 2 Pfund 15 Seh., welche im Jahr 1420 von der Stadt erworben
wurde. Im Jahr 172b betrug er nur einige Kreuzer vom Faß, Ballen, Sack.
(j. Pfortengeld oder Torgeld, ein Weggeld, zahlbar an den Feldpforten von
den hinausgehenden Pferden und Geschirr, also von den Transportmitteln.
Nach dem Tarif von 143S betrug es von jedem Wagen mit viel oder wenig
Pferden 3 Heller, von einem Karren mit einem Pferde 1 Heller, mit mehr
Pferden 2 Heller. In der alten Messe war das Weggeld ebenfalls doppelt so
hoch, also vom Wagen 6 Heller, und zwiefältig, das heißt, aus und ein zu
zahlen. Später betrug es von jedem ziehenden Pferd 2 Kreuzer, von einem
Wagen 4, einem Karren 2 Kreuzer. Zoll und Weggeld wurden stets zusammen
erhoben und später als einheitliche Abgabe behandelt.
Die Bewohner der zum alten königlichen Krongut gehörigen Dörfer, etwa
80 an der Zahl, welche Burgrecht, d. h. den Anspruch auf Schutz in Frank-
furts Mauern be-
saßen, waren, so-
weitsiediesesRecht
nicht verwirkt hat-
ten, als Freidörfer
entweder ganz von
dem Weggeld be-
freit, wie die Bona-
meser, Bornheimer
und Häuser, die
Kasteier Kutscher,
oder wenigstens
zur Hälfte.**)
7. Brückenzoll
als der wichtigste
Pfortenzoll, eine
Unterart des beim
Hinausfahren an
den Landtoren zu erhebenden gewöhnlichen Zolles. Von ihm gilt dasselbe,
was soeben beim Pfortenzoll gesagt worden ist, namentlich, daß er zur Zeit
der Herbstmesse doppelt und zwiefältig,***) also auch beim Hereinfahren erhoben
auf das obere Mainuler und die Brücke mit Torturm nach Merian.
*) U.-Bch I, No. 87 (1228) und 386 H277».
*•) Dr. Orth, S. 195— 1"7
***) Lersners Chronik II. S. 551. — U.-Bch. I. No.933.
Resolutionen II. S. öl -57 (Zollrollc an der Brücke).
Dr. Hummel. S. 348.
Müllers
wurde und zu den Einkünften des Stadtschultheißen gehörte. Nach dem
Fahrtorzoll dürfte es der älteste Landtorzoll sein. Denn die Brücke wird bereits
im Jahr 1222 erwähnt, während die Pfortentürme der ersten Stadterweiterung
erst ein halbes Jahrhundert später entstanden sind.
Auf diese Weise wird auch verständlich, warum der Brückenzoll ent-
sprechend der älteren Zeit nach Pferdslasten (pferdsweise), der Zoll an den
Feldpforten dagegen nach dem jüngeren Stücktarif erhoben wurde. Im Jahr
1310 wird er als Reichszoll am Brückentor über dem Main bezeichnet, von
dessen Einkünften der Kaiser 3 Mark dem Schultheißen Volrad von Seligenstadt
als Erblehen verlieh.
Bei der Erhebung wurde die Pferdslast zu 8 — 10 Zentner gerechnet und
mit 15 Kreuzer, in der Herbstmesse mit 30 Kreuzer verzollt. Die Eingänge
hießen nach dieser Erhebungsweise auch Pferdsgelder. Später zahlte ein mit
trockenem Gut beladener Wagen 40 Kreuzer, während naß Gut, Wollsäcke und
Eisen stückweise berechnet wurden. Die Erhebung erfolgte nicht mehr am
Brückentor, sondern in der Bestätterstube neben der Stadtwage.
Sowohl der im Jahr 1317 der Stadt verliehene Fruchtausfuhrzoll (Mahlgeld),
wie der ihr 1358 verliehene Weinausfuhrzoll (Steinfuhr) sind als selbstständige
Aufschläge des alten kaiserlichen Brückenzolls oder genauer des Pfortenzolls
zu betrachten. Ein Gleiches gilt von der als Brückengeld bezeichneten Abgabe
von allerlei Früchten, wie geschälter Gerste, Hirse, Reis und Mehl.
Im Jahr 1358 erkaufte Kaiser Karl IV. seinen vier Städten Breslau in Schlesien,
Prag und Kotten in Böhmen und Sulzbach in Bayern Befreiung vom Frankfurter
Brückenzoll.
8. Brückengeld, die wichtigste Art des Tor- oder Weggeldes, auf welches
hiermit verwiesen sei. Als bei der großen Überschwemmung des Jahres 1342
die Brücke auf der Sachsenhäuser Seite einstürzte, erhöhte Kaiser Ludwig zu
ihrem Aufbau die Abgabe von drei auf vier Heller von jedem Pferd und last-
tragenden Vieh. Später zahlte jedes ziehende Pferd zwei Kreuzer, ein Wagen
vier, ein Karren zwei Kreuzer, ein zu Pferde sitzender Christ nichts, ein Jude
zwei Kreuzer. In der Herbstmesse trat der doppelte Tarif in Kraft.
In den städtischen Rechenbüchern erscheint zuerst 1352 das Brückengeld
gesondert von dem Pfortengeld mit einem erheblichen Betrag; 1369 tritt an
Stelle beider das Weggeld und seit 1376 ist es mit dem Zoll dauernd zu dem
gemeinschaftlichen Einnahmeposten: „Zoll- und Weggeld" vereinigt.
9. Brückengeld im uneigentlichen Sinne als Zoll für dfe Ausfuhr von Mehl,
Gerste, Hirse, Reis, Erbsen, Linsen, verschiedenen Samen und Früchten; bei
der Einfuhr wurde es nicht von Mehl, Erbsen, Linsen und Früchten, dagegen von
den übrigen vorerwähnten Waren erhoben. (Müllers Resolutionen II, S. 23.)
10. Pflastergeld, ebenfalls ein Weggeld, das, wie in vielen anderen Städten,
von den Fuhrleuten und allen denjenigen, welche vier Pferde hielten, mit einem
halben Gulden zu zahlen war. Hierdurch wurde anscheinend die noch im
Bürgervertrag von 1613, § 64, wiederholte alte Verpflichtung der Fuhrleute
abgelöst, zum Stadtpflaster Steine zu fahren.
1 1. Vilbeler, Bonameser und Nieder Brückengeld (Zoll und Weggeld),
welches bereits 1354 von den Niddabrücken zu Eschersheim und Vilbel, 1361
auch zuerst von derjenigen zu Nied bei Höchst als städtische Einnahme ver-
zeichnet ist. Im Jahr 1428 bestätigte König Sigismund der Stadt das Recht,
dafür, daß sie seit Alters von Reichswegen die über die Nidda führenden sechs
Brücken und Stege zu Nied, Rödelheim, Eschersheim, Bonames, Harheim und
Vilbel unterhielt und schirmte, das Wegegeld zu erheben.*) Im Jahr 1342 soll bereits
den vier Gemeinden Vilbel, Eschersheim, Rödelheim und Nied das Recht erteilt
worden sein, von jedem geladenen Pferde zwei Heller Brückenzoll zu nehmen.
12. Steinfuhr, ursprünglich
ein zu Gunsten des Stadtbaues ver-
iehener Weinausfuhrzoll, welcher
von dem zuLand auf derAxe hinaus-
geführten Wein am Brückenturm
ij VI oc'er ^en Landtoren zu zahlen war
also ein Aufschlag auf den bis-
lerigen Brücken- oder Pfortenzoll.*)
^^r<^'YA%'^^^^^^2t^L-^\ Seit alten Zeiten hatten die mit ver-
''*&*&?&- -\ ■^-Z&&f^^& kauftem Wein beladenen Fuhrwerke
für jedes auszuführende Faß als
Zwangsleistung (Fronfuhr) vor-
her ein Fuder Steine zum Stadtbau
zu fahren. Ich vermute, daß nament-
lich von diesen Fuhren (ab omnibus
vecturibus curruum) die Höfe des
Klosters Arnsburg im Jahr 1226
von König Ludwig in den wetter-
auschen Reichsstätten und außerdem noch besonders im Jahr 1228 von der Frank-
furter Stadtverwaltung für alle Zeiten befreit worden sind. Durch Privileg vom
25. Dezember 1358 verwandelte Kaiser Karl IV. diese Fronfuhren ..zu der
Kaufleute Bestes, damit sie schneller fortkommen" in eine Abgabe von einem
großen alten Turnos (Silbergroschen) von jedem Faß Wein. Dieser Zoll wurde
*) Privilegienbuch S. 270. — Müllers Resolutionen II, 23.
**) Botlu\ Beiträge, S. 13b u. 137. - U.-Bch. I, No. 87 u. 88.
Dr. Orth, S. t>31.
in der Weise abgestuft, daß von jeder Ohm Wein in einem Faß ein Englisch,
von 21 !• bis 41 2 Ohm ein Turnos und von 8V2 zwei Turnosen genommen wurden.
Die Bürger und zollbefreiten Fremden hatten diesen Weinausfuhrzoll nicht zu
zahlen. Im städtischen Rechenbuche von 1358 59 erscheint er zuerst mit einem
Betrage von 174 Pfund, was auf etwa 2000 zu Land ausgeführte Fässer Wein
schließen läßt. Später wurde die Steinfuhr nicht nur von Wein, Essig, Brannt-
wein, Äpfelwein und Bier, also von Getränken, sondern auch von Salz, Stock-
fischen, öl, Honig, Tran, Wachs, Wachslichtern, seit 1585 unter dem Namen
„Wollgeld" auch von der ausgeführten Wolle und zuletzt vom Tabak erhoben.
Die Ohm Wein oder Essig zahlte 1726 20 Kreuzer, die Ohm Apfelwein die
Hälfte, ein Zentner Wolle 8 Kreuzer.
13. Akzidentalzoll, eine früher von den Zöllnern für sich erhobene Ge-
bühr*), welche nach der Akzidentalrolle am Fahrtor von allen, auch den Bürgern
und sonstigen Zollbefreiten, wie den Nürnbergern und Bambergern, vornehmlich
bei der Ausfuhr gewisser Waren bezahlt werden mußte. Es wurden also hierfür
keine Freizeichen hinausgegeben. Aus der Rolle hebe ich folgende nicht in
Geld, sondern in Ware zu entrichtende Gebühren hervor:
von 100 Bamberger Setzbäumlein
vom Malter Kastanien
vom Fäßlein Cervelatwurst
von einem Nachen mit 20 — 25 Zentner Fisch
von einem Nachen Kohlen
von einem Wagen Kraut
von einem Nachen Obst
von einem ganzen Schiff Pfähle
von 1000 Reifen
von 100 Gebund weiße oder gelbe Rüben
von jedem Stand Krüge
4 Bäumlein
1 Mäßlein voll
1 Wurst
die übliche Zahl Zollfische
1 Bütte
6 Häupter
1 Mäßlein
2—300 Stück
25 Stück
1 Gebund
3 — 4 Kriitre
von 7 Fuder Wein entweder die Zollflasche in natura oder 2 Rtlr. Flaschengeld.
C. Durchgangszölle.
14. Schiffszoll (theloneum navium, naulum), ein Wasserdurchfuhr-
zoll von den auf dem Main auf- und abfahrenden Schiffen und Flößen, seit
1461 auch von den darauf geladenen Waren, der älteste bekannte Reichszoll,
von welchem die Wormser Juden bereits im Jahr 1074 befreit worden sind.
in der Urkunde des Kaisers Friedrichs I. vom 6. April 1157 sind als Zoll-
zahler diejenigen Kaufleute bezeichnet, welche mainaufwärts ihre Schiffe auf
dem Flußufer, welches als königliche Straße zu gelten hat, mit Seilern ziehen.
*) Müllers Resolutionen II., S. 46—50.
Dieser Schiffszoll war von Kaiser Lothar (11 25 — 37) dem wetterauschen Kloster
Ilbenstadt geschenkt worden, was 1139 Papst Innocenz II. und 1158 Kaiser
Friedrich I. bestätigte. Später gehörte er wieder dem Reich.*) Durch den
bereits erwähnten kaiserlichen Freiheitsbrief vom 6. Februar 1377 wurde er der
Stadt überlassen und wesentlich erhöht. Er betrug vorher je nach der Größe
der Schiffe (Dreibort, Bock, Lauwerdan, große Nachen, Mule) 6 oder 3 Heller,
seitdem einen Gulden vom geladenen Fuder Wein und in entsprechendem
Verhältnis von anderen Gütern. Die Schiffleute durften ohne Bezahlung dieses
Zolles mit ihren Schiffen oder Nachen, sie seien ledig oder geladen, nicht
vorüberfahren. Zu mehr waren sie aber nicht verpflichtet. Namentlich mußten
sie nicht, wie vielfach angenommen worden ist, das Stapelrecht beobachten,
d. h. anlanden, ausladen und gewisse Zeit ihre Ladung feilhalten. Im Jahr
1275 hatte der Kaiser den Peter von Bechtoldsheim und seinen gleichnamigen
Sohn mit 6 Mark = 9 Goldgulden auf dem Schiffszoll belehnt, welche Gülte
später der Familie von Landsberg zustand und erst 1674 mit 120 Reichstalern
abgelöst wurde. Von vorübergehenden Früchten hieß dieser Schiffszoll:
Schatzgeld.
15. Überschlagsgeld der Wassergüter, ebenfalls ein Durchfuhrzoll,
welcher bezahlt wurde, wenn die Ladung aus einem Schiff ins andere gehoben
und überschlagen wurde oder wenn Wassergüter aus dem Schiff auf die Axe
geladen und zu den Toren hinausgeführt wurden. Den Weinvisierern war
besonders anbefohlen, auf die Entrichtung dieses Zolles zu achten. Zu seiner
Regelung erging am 20. März 1610 eine besondere Ordnung, welche am
27. März 1617 erneuert wurde. Er betrug die Hälfte der sonstigen Taxe.
16. Rudergeld, zu zahlen von allen Schiffen, welche Leute mainaufwärts
und mainabwärts führen und anfahren, also namentlich von den Marktschiffern;
es betrug 1447 je 3 Heller, später 4 Kreuzer.
17. Durchgangszoll der Landgüter. Die nur durchgehenden, auf
der Axe bleibenden Landgüter mußten seit 1590 am Tor, wo sie hereinkamen,
als Zoll die halbe Niederlage mit 10 Kreuzern und beim Hinausfahren das
Weggeld bezahlen. Sobald sie aber, wie vielfach die Speditionsgüter, beim
Umladen auf ein ander Geschirr die Erde berührten, wurde der ganze Betrag
der Niederlage fällig. Auch bei diesen bestand kein Stapelrecht, d. h. kein
Zwang zum Niederlegen, Feilhalten und Umladen, wie Dr. Orth zutreffend aus-
führt. Nach der ältesten Zollordnung von 1329**) hatte das, was ein Mann auf
seinem Rücken durch die Stadt trug, keinen Zoll zu geben.
") U.-Bch. 1, No. 17 (1157), 429, 358. — Müllers Resolutionen II, S. 30 u. 31.
») U.-Bch. II, No. 374.
§ 3. Besondere Markt= und Meßzölle.
I. Marktrecht und Fußgeld, auch Marktgeld und Standgeld genannt, ein
dem Stadtschultheißen als höchstem kaiserlichen Beamten und seinem Gehilfen,
dem Oberstrichter, zustehender Marktzoll, welcher von allen auf freier Markt-
straße „des Reichs Straße" stehenden Krambuden, Vorstandladen (Fürkrämen,
Schrägen), Bauerswägen, Karren, Tischen,
Bänken und von den regelmäßigen Wochen-
marktverkäufern, einheimischen wie frem-
den, meist an Martini zu bezahlen war:
„wer auf der Gasse feil hält, muß Markt-
geld geben als von Alters". Es wird aus-
drücklich hervorgehoben, daß es in keinem
Hause oder Hofe erhoben wurde. Im Jahr 130b
erhielt der Stadtschultheiß Volrad aus den
Einkünften als Lehen eine Jahresrente von
2x/s Mark kölnischer Pfennige angewiesen,
welche seine Nachkommen 1 428 an die Stadt
verkauften. Das Marktgeld betrug noch 1418
nicht mehr wie einen leichten Pfennig,
steigerte sich aber bald in Abstufungen auf
wenigstens 6 und 1472 auf 9 Heller. Als
diejenigen, welche ihn zu zahlen hatten,
werden insbesondere alle Hocken, die
Karren und Brotschreine der Dorfbäcker,
welche zu Wege stehen, jeder Obstkarren
und Käsekarren, jeglicher Wagen mit
Rüben, die Käse-, Branntwein- und Gläser-
tische, die Feigentische (1540), die Gärtner,
Hausierer, Salmenschnitter und namentlich alle Fremden, welche auf dem
Wochenmarkt feilhielten, genannt.
Nach dem Marktrechtbüchlein von 1472 gab, was auf des Reiches Straße
stand, an Marktrecht 9 Heller und von jedem Geviertfuß der Krambuden oder
Tische je 12 Heller. Auch die an den Häusern hängenden, in die Straße
gehenden Türen, Läden und Fenster gaben 9 Heller Vorstandsgeld. Es bestand
jedoch Streit darüber, ob dieses zum Marktrecht oder zu dem Leißzoll gehörte,
wie dessen Inhaber, der Ritter von Sachsenhausen, behauptete. Auch die Stadt,
welche beide Zölle erwarb, rechnete das Vorstandsgeld zu letzterem.
*) Dr. Orth, Reichsmessen, S. 202—204, 646. — U.-Bch. I, 879 — siehe auch oben bei den
Wochenmärkten S. 120—121. — Müllers Resolutionen 11, S. 137, 147—48.
Alter Meßladen im Nürnberger Hof
aus der Karl Abt'schen Sammlung.
Unter Marktrecht wurde jedoch nicht nur das von den Marktverkäufern und
ihren Verkaufsständen zu entrichtende Straßengeld, sondern auch die von den
Marktwaren erhobene Verkaufsabgabe, die Marktmeistergebühr, verstanden.
Beide Abgaben haben zusammen den uralten Marktzoll gebildet und bei dem
Wochenmarktsverkehr und Kleinhandel dieselbe Rolle gespielt wie im Großhandel
Zoll und Weggeld. Später verwischte sich vollständig der ursprüngliche Charakter
des Marktrechtes. Man kannte nur noch das Standgeld, welches in Meßzeiten
in zwei verschiedenen Formen erhoben wurde: erstens als öffentlicher Grundzins
(ius superficiarium) von den im freien Eigentum der Kaufleute stehenden Meß-
läden und -Ständen, welche verkauft, verpfändet und vererbt werden konnten;
zweitens als Bestandgeld, welches der Rat für die Verleihung der ihm gehörigen
Kramen (Rechneistände), Hütten und Tische in den Römergängen, im Haus Löwen-
stein, bei den Barfüßern, an der Nikolaikirche und sonst auf freier Straße erhob. Zu
diesen gehörten in erster Linie einige hundert Meßbuden, welche oben auf Seite
80 — 82 und Seite 108 genau angegeben sind, ferner etwa 20 Kramen bei den Bar-
füßern und anderen Kirchen, eine Reihe von Käseständen, 8 Obststände der Äpfel-
hocken, 5 Lapphütten der Kleiderhocken, () Garküchen (Kochhütten) auf dem
Samstagsberg, später bei der Mehlwage, 5 Häringshütten am Platz bei der
Heiliggeistkirche und später auch die Branntweinhütten. Namentlich die Stadt-
wage als Hauptverkehrsplatz war dicht von diesen Ständen umgeben.
Seit 1590 gab es eine aus drei Ratsherrn bestehende Standmeisterei, welche
in einem Standbuch alle Meßstände und deren Besitzveränderungen eintrug.
Müller gibt in seinen Resolutionen als Beispiel die Einträge der drei ersten
Meßstände auf dem Römerberg aus der Zeit von 1633 bis 1777. Das Stand-
geld wurde von dem jüngsten
Ratsherrn der dritten Bank mit
dem Keller (Verwalter) im Römer
erhoben und machte einen erheb-
lichen Einnahmeposten aus.
2. Leißzoll oder kleiner
Meßzoll (parvum theloneum) der
Bürger, ebenfalls ein alter Reichs-
zoll, welcher jährlich in der Herbst-
messe von allen, in den Häusern be-
findlichen offenen Kramen (Läden)
der Bürger erhoben wurde.*) Er
bildete ebenfalls eine Besteuerung
des Kleinhandels und war das
itc des Rttmerbergs
Vorständen.
*) Dr. Orth, S. 198/99. — U.-Bch. I, S. 663. — Hummel, S. 393— 395. — Müller I, 48.
326
Gegenstück zu dem Marktrecht; ja dieses scheint ursprünglich mit dem Leiß-
zoll insofern eine einheitliche Abgabe gebildet zu haben, als dieser das in der
Herbstmesse von den fest ausgebauten Kramen erhobene Marktgeld gewesen ist.
Während der große oder Doppelzoll (magnum theloneum) in der Messe
beim Verkauf im Großen erhoben wurde, wäre dann der kleine oder Leißzoll
(parvum theloneum) von den Marktleuten und Krämern, welche teils auf der
Straße unter freiem Himmel, teils in festen Krambuden verkauften, erhoben
worden. Bereits im Jahr 1294 bestanden über diesen Zoll Zweifel, welche
damals zwischen dem Ritter Dietrich von Kepler, dessen Familie seit Alters
ihn zu Lehen getragen hatte, und der Stadtverwaltung mit Hülfe der Zoll-
erheber durch gemeinschaftliche Anerkennung eines Zolltarifs beseitigt
wurden. Hiernach war er in der Herbstmesse mit einem Denar (Pfennig) von
jedem Krämer, Salzverkäufer, Birn- und Äpfelverkäufer, Altkleiderhändler,
Kürschner, Schuhmacher, Gerber und Bäcker, sowie von den stückweise ver-
kauften Fellen und der Wolle unter einem Klude zu bezahlen. Im Jahr 1450
hatte sich hieran noch nichts geändert. Nach dem Bürgervertrag von 1613
schwankte der Zoll, je nach der Größe der Läden, zwischen 4 und 20 Kreuzern.
1765 mußte auch der kleinste 10 Kreuzer zahlen. Von den vorstehenden
Läden (Vorständger, am Haus aufgeschlagene Bretterhütten) wurde, soweit sie
der Trauf berührte, nichts, darüber hinaus 30 Kreuzer Vorstandsgeld genommen.
Im Jahr 1420 wurde der kleine Meßzoll von den Rittern von Sachsen-
hausen als Lehensträgern für 300 Pfund Heller an die Stadt verkauft.
3. Doppelzoü oder großer Meßzoll (magnum theloneum) der Fremden,
daher benannt, weil nach uralter Gewohnheit in der Herbstmesse von Maria
Himmelfahrt (15. August) bis zum Ausgang der Messe am Samstag der dritten
Woche um 3 Uhr, wann der letzte Schuß auf dem Mainknöpfchen beim Abzug
des Darmstädters Geleites abgefeuert war, Zoll und Weggeld von allen fremden
Waren doppelt und außerdem zwiefältig, von den eingehenden wie ausgehenden,
bezahlt werden mußte. Hiervon waren nur befreit: eiserne Öfen, Käse und
Wollsäcke. Bereits im Jahr 1277 wurde#der Zoll von den Wetzlarer Eisen-
fuhren in der Messe mit dem doppelten Betrag (2 Denare) erhoben.*)
Der Doppelzoll ist der einzige bedeutendere Meßzoll gewesen, welcher von den
Fremden zu entrichten war. Genau genommen war er kein selbständiger Zoll,
sondern nur eine Tariferhöhung des gewöhlichen Zolles und Weggeldes.
4. Heusenstammer oder großer /Heßzoll (magnum theloneum)
der Bürger, gelegentlich auch Doppelzoll, Bartholomäuszoll, Ägidiizoll auf
dem Main und Schiffszoll genannt; es war ein Reichszoll, welcher in der
Herbstmesse vom St. Bartholomäustage (24. August) mittags, wenn man im
»MJ^Bch. I, S. 386.
327
Deutschen Haus läutete, später
von 10 Uhr an acht Tage lang
bis auf St. Ägidii (1. September)
um dieselbe Zeit nur von den
Hiesigen und den ihnen durch
Zollbefreiung gleichgestellten
Fremden, wie den Straßburgern,
Nürnbergern, dagegen nicht
von den sonstigen Meßfremden
zu zahlen war. Er führte seinen
Namen daher, daß er als Reichs-
lehen den Rittern von Heusen-
stamm zustand; von diesen
wurde er 1375 an den Schöfien
Adolf Weiß für 350 Pfund Heller
(fast 300 Gulden) und schließlich für 400 Pfund an die Stadt verkauft, was
Kaiser Sigismund 1422 bestätigte.
In den erwähnten acht Tagen hatten die sonst zollfreien Bürger und die ihnen
.^loichgestellten Fremden den gewöhnlichen Zoll, aus und ein, in die Büchse
und das Weggeld in den Stock zu werfen. Alle Übrigen zahlten den gewöhn-
lichen Zoll doppelt.
Kiambuden au! dem Pfarreisen (Domplatz)
nach Reillenstein.
§ 4. Verbrauchszölle oder Akzisen.
A. Lebens mittelzölle, sog. Rentengebühren.
Allgemeines: In diesem Abschnitt sollen alle Verbrauchssteuern (Kon-
sumtionsakzisen) zusammengestellt werden. In erster Linie umfassen sie die
Steuern von den Lebensmitteln, wie Getränken, Brot und Fleisch, sodann auch
diejenigen Abgaben, welche von anderen Gebrauchsartikeln bei ihrer Verarbeitung
oder ihrem Verkauf zu entrichten waren. Im Verhältnis zu den Zöllen waren
die hiesigen Lebensmittelsteuern sehr hoch. Sie richteten sich vornehmlich
gegen den Wein, dessen Handel und Verbrauch in seinen verschiedenen Stadien
mit einer Reihe besonderer Zölle schwer belastet war. Soweit sie bei der
Einfuhr als Rentenniederlage und bei der Ausfuhr als Steinfuhr zur Erhebung
kamen, sind sie bereits dargestellt worden. Da alle Steuern von den Lebens-
mitteln an das Rentamt auf der Fahrpforte zu zahlen waren, nannte man sie
regelmäßig Rentengebühren.
1. Ungeld, die alte Bezeichnung für die Zapfgebiihr oder Getränke-
akzise, namentlich vom Wein, daher auch Weinsteuer genannt, der älteste Lebens-
mittelzoll, welcher zuerst im Jahr 128b erwähnt wird.*). Die Hälfte seiner
Erträgnisse stand damals dem Reich, die andere der Stadt zu, welcher das
Ungeld vom Kaiser gegen die Abgabe der Hälfte zum Stadtbau verliehen
worden sein wird. Es ist dies ein weiterer wichtiger Beweis dafür, daß die
erste große Stadterweiterung erst in dieser Zeit zur Ausführung gekommen
ist, und nicht hundert Jahre
früher, wo zu einer solchen
Ausdehnung weder ein Be-
dürfnis noch Geld vorhanden
war. Das Ungeld bildete bei
weitem die wichtigste Ein-
nahmequelle des Rates. Nach
dem ältesten städtischen
Rechenbuche, welches diejahre
1348 bis 1351 umfaßt, ertrug
es fast drei Viertel aller Ein-
nahmen, rund 3800 — 4200
Pfund Heller, wovon die Aus-
gaben beinahe allein bestritten
werden konnten. Im Jahr 1358
belief es sich auf 5070 Pfund,
also in der Woche durch-
schnittlich auf lOOPfund. Hier-
von entfielen auf die beiden
Wochen der Frühjahrsmesse 600 Pfund, auf diejenigen der Herbstmesse
1140 Pfund, mithin auf die gesamte Meßzeit ein Drittel der ganzen Jahresein-
nahme. Das Ungeld scheint von Anfang an 10 Viertel = ' 2 Ohm von jedem Fuder
Wein (zu 6 Ohm), also ein Zwölftel (Zwölfter Pfennig, Zwölfte Maß) betragen
zu haben, welche Abgabe jedoch nicht in Wein, sondern nach der obrigkeit-
lichen Taxe in barem Geld bezahlt wurde.
Der Kaiser hatte die dem Reich zustehende Hälfte 1286 dem Ulrich von Hanau,
später dem Erzbischof Gerhard von Mainz pfandweise übertragen, welcher
wiederum verschiedene Unterverpfändungen vornahm. Aus diesem Zustand
ergaben sich viele Unzuträglichkeiten für die Stadt, welche die einzelnen Pfand-
rechte durch Einlösung an sich zu bringen suchte. Im Jahr 1331 übernahm
sie von dem Ritter Johann von Bellersheim genannt von Rockenberg und von
Bäckerladen, große Friedbergerstraße 9
aus der Abt'schen Sammlung.
*) U.-Bch. I, No. 520 (12S6), No. 576 (1290), No. 712 (1297), No. 797 (1301), No. 855 (1305).
Bd. II, No. 406 (1331). — Dr. Orth, Reichsmessen, S. 215—231, S. 652—661. — Müllers
Resolutionen II, S. 25.
329
dessen Sohne Werner das halbe Getränkeungeld, das diese als Lehen des
Mainzer Erzstiftes besaßen, gegen eine jährliche, am St. Georgstag (23. April)
zahlbare Entschädigung von 560 Pfund Heller (= 466 2J3 Goldgulden) und
stellte für die Einhaltung der Zahlungsbedingungen 20 Bürgen. Hiermit war
jedoch die Sache noch nicht erledigt. Der Erzbischof muß seine Hälfte bald
wieder zurückerworben haben. Denn im Jahr 1341 überiieß er der Stadt,
welche ihm 2000 Pfund geliehen hatte, sein Recht am Ungeld auf drei Jahre
für je 900 Pfund Heller, zahlbar auf St. Ur-
banstag (25. Mai), womit in erster Linie
das Darlehen zu tilgen war. In den nächsten
30 Jahren wies er folgende Gläubiger auf die
Erträgnisse des Ungeldes an: um 1350
Gerlach zum Hohenhaus mit 100 Pfund
Zinsen aus 1000 Pfund Kapital; 1364 Brtme
zum Brunfels mit 108 Pfund (90 Gulden)
aus 10S0 Pfund (900 Gulden); Konrad von
Glauburg mit 108 Pfund (90 Gulden) aus
1080 Pfund (900 Gulden); Kanonikus Wiker
Frosch, an dessen Stelle später das von ihm
gestiftete Katarinenklostertrat, mit wechseln-
den Beträgen, so 1357 mit 330 Pfund (275
Gulden), später nur mit 228 Pfund (190
Gulden) Zinsen aus 1900 Gulden Kapital,
1351 Hartmut von Cronberg mit 200 Pfund
Heller, 1365 Frank von Cronberg mit 144
Pfund (120 Gulden) und Gottfried von Stock-
heim seit 135«) mit 120 Pfund (100 Gulden).
Der Zinsfuß betrug mithin bei all diesen Dar-
lehen zehn Prozent.
Nachdem die Stadt bereits im Jahr 134'» von Kaiser Karl IV. das Recht
erlangt hatte, die von Reichswegen dem Erzstift Mainz versetzte Hälfte des
Ungeldes durch Einlösung an sich zu bringen, kaufte sie schließlich im Jahr
1372 den kurmainzischen Anteil mit den darauf ruhenden Anweisungen für
5500 Gulden. I>;\ sich aber das Erzstift ein Rückkaufsrecht nach Ablauf von
zehn Jahren ausbedungen hatte und tatsächlich hiervon durch Kündigungs-
schreiben in den Jahren 1397, 1425 und 153«) Gebrauch zu macheu suchte,
kam die Stadt erst im Jahre 1540 durch Zahlung einer weiteren Abfindungs-
summe von 8000 Gulden in den unwiderruflichen Besitz des ganzen Ungeldes.
Seit Herbst 1395 erhob die Stadt zur Bezahlung ihrer Kriegsschulden neben
Vorstehender Bai i.e. laden, Elisabethenstr
Tuctaladun Markt Nu. 31, mit vorgesetzten Schaufenster
aus der Abt'schen Sammlung.
dem am Freitag erhobenen
alten Ungeld ('12) von
den Getränken unter dem
Namen „Schatzgeld" am
Dienstag eine weitere Steu-
er im doppelten Betrage
('/;), welche auch Diens-
tagsgeld hieß und die Ge-
tränkakzise nunmehr von
einem Zwölftel auf drei
Zwölftel = ein Viertel er-
höhte. Dieser Zollsatz
ist wenigstens daraus zu
schließen, daß im Rech-
nungsjahr 1 396, 97 das neue
Dienstagsgeld mit 5772
Pfund fast das Doppelte des alten Freitagsungeides (3015 Pfund) erbrachte.
In den Jahren 1423 — 27 entbrannte ein lebhafter Streit zwischen dem Erz-
stift und unserer Stadt darüber, ob auch dieses neue Dienstagsgeld als ein
Bestandteil des Ungeldes zu betrachten sei oder nicht. Letzteres betrug, wie
bereits erwähnt, von jedem Fuder Weins zehn Viertel (V2 Ohm), wovon fünf
der Stadt und ebensoviel dem Erzstift — im Falle des Rückkaufs — zustanden.
Der als oberster Zollherr angerufene Kaiser entschied zu Gunsten der Stadt,
indem er ihr zugleich das alte, im Jahr 1333 und erneut 1349 erteilte Recht
bestätigte, ihre Renten und Gefälle an Wein, Früchten, Salz und woran es
wäre, zu mehren. Demgemäß erkannte der Erzbischof durch Brief von 1427
auf ewig und unwiderruflich an, daß sein Anteil am Ungeld nicht mehr betrage,
wie von jeglichem Fuder Weines, das zum Zapfen verschenkt wird, so viel
Geldes, als sich gebühret von fünf Viertel jungen Maßes. Nach der Frank-
furter Eiche*) waren die Weinmaße folgende: ein Fuder (carrata) zu 960 Liter =:
6 Ohm faraa) zu 160 Liter = 12 Eimer zu je 80 Liter = 120 Viertel (quartale)
zu je 8 Liter = 480 alte Maß (mensura) zu je 2 Liter oder 540 junge Maß zu
je 1,78 Liter. Letzteres diente als Schenkmaß, ersteres kam beim eigentlichen
Weinhandel zur Anwendung. Das Ungeld hat in den folgenden Jahrhunderten, je
nach der Finanzlage, die vierte Maß (25 Prozent) oder die achte Maß ( 1 726) betragen.
Die im Frankfurter Zollwesen gemachten Unterschiede lassen sich bei keiner
Ware deutlicher erkennen wie bei dem Wein. Zunächst kam die Person des
*) Über die verschiedenen Trinkmaße in Deutschland siehe Kriegk, Deutsches Bürger-
tum im Mittelalter, 1868, S. 288—297, S. 559 und Visierbüchlein von 1553.
Eigentümers, ob Bürger oder Meßfremder, in Betracht, sodann die Herkunft
des Weines, ob eigenes Gewächs der Bürger oder fremdes, und die Art der
Verwendung, ob zum eigenen Gebrauch als Trinkwein oder zum Verkauf,
schließlich ob zum Verkauf im Großen oder zum Verkauf oder Ausschank
im Kleinen.
Die Bürger hatten von ihrem eigenen Gewächs, welches sie in ihrem Haus-
halte als Trinkwein verwendeten, kein Ungeld zu zahlen. Von den Meßfremden,
welche auf ihren Schiffen ihren eigenen Trinkwein mitbringen durften, waren
nur die Bürger der zollbefreiten Städte, wie die Straßburger, gleich den hiesigen
befreit; alle übrigen mußten nach den
Verordnungen von 1508 und 1561 das
Ungeld bezahlen. Hierüber kam es zu
vielen Streitigkeiten.
Das Ungeld war eine Belastung des
Kleinverkaufes. Die Weine, welche von
hiesigen oder fremden Weinhändlern im
Großen, d. h. faßweise verkauft wurden,
zahlten kein Ungeld. Hierbei war der
Großhandel vom Kleinhandel in der Weise
abgegrenzt, daß die hiesigen Händler ihre
Weine nicht unter fünf Viertel (40 Liter),
die fremden auf dem Weinmarkte am Main
nicht unter anderthalb Ohm (240 Liter)
und nicht länger als vier Wochen verkaufen
durften. Früher war es anders. Im Jahr
1441 war den Straßburgern und im folgen-
den Jahr auch allen anderen Fremden ge-
stattet worden, das ganze Jahr hindurch,
also auch zwischen den Messen, Wein an
andere Fremde, gleich den Bürgern, zu
verkaufen. Der Handel im Großen, d. h.
Faßweise, war der denkbar freieste. Die-
jenigen, welche das Ungeld zu zahlen hatten, waren folgende:
I. Die Baumwirte oder eigentlichen Weinschenken, meist Faß-
bender, für welche eine Reihe von Weinschanksordnungen ergangen sind.*)
Ihr Abzeichen war ein herausgesteckter Tannenbaum, daher ihr Name.
Jedem Bender war ausdrücklich erlaubt, neben seinem Handwerk Wein zu
schenken. Noch im Jahr 1713 durften unter 70 Weinschenken 50 Bender sein.
*) 1499, 1561, 23. August 1610, 4. Januar 1625, 10. Januar 1693 (erneuert 1763).
Vorgesetzter Bäckerladen, Bendergasse 34
ans der Aht'schen Sammlung.
Grundsätzlich sollten sie Frankfurter Lanchvein und fremden als besseren
Trunk — meist Elsässer Wein — nur mit obrigkeitlicher Erlaubnis, im ganzen
aber nicht mehr wie zwei, zur Meßzeit auch drei Sorten, ausschenken. Zum
Ausrufen, Zapfen und Austragen mußten sie stadtische Weinknechte in Dienst
nehmen. Im Jahr 1692 schlössen die damaligen 54 Baumwirte mit dem
Rechneiamt einen Vergleich ab, wonach sie zusammen eine jährliche Pauschal-
summe von 8986 Gulden erlegten, welche sie dann unter sich verteilten.
2. Busch- oder Straußwirte, auch Heckenwirte, welche nur ihren selbst-
gezogenen Landwein nach eingeholter Erlaubnis nicht über vier Wochen hinter-
einander ausschenken durften; ihr Wein wurde durch den Weinknecht aus-
gerufen und als Abzeichen ein grüner Busch oder Zweig (Maien) herausgesteckt.
Ihre Abgabe (vierte oder achte Maß) hieß eigen Gewächsgeld.
3. Alle Gastwirte und Schildwirte, welche den Fremden namentlich fran-
zösische, spanische und andere süße Weine ausschenkten.
4. Alle Bürger, welche in Meßzeiten Kostgänger und Gasttische hielten
(Verordnungen von 1534 und 10. Juli 1561).
5. Alle Fremden von ihrem mitgebrachten oder gekauften Tischwein, sofern
sie nicht zu den Zollbefreiten gehörten, wie z. B. die Straßburger. Später
zahlten sie anstelle der vierten Maß von jedem Viertel (8 Liter) 15 Kreuzer.
Ihre Abgabe hieß der Gästepfennig.
6. Alle fremden Weinhändler, solange ihnen gestattet war, während der
Meßzeit am Lagerplatz ihrer Getränke, also in ihren Weinschiffen oder an
deren Abladeplatz auf dem Weinmarkt, in Kammern, Häusern und Höfen im
Kleinen auszuschenken. Dies war während des ganzen Mittelalters der Fall.
Allmählich wurde ihnen dieses Zapfrecht entzogen und nur noch der faßweise
Verkauf gestattet, worüber es zu lebhaften Streitigkeiten mit den Marktschiffern
von Wertheim (1692 und 1739), Mainz,
Aschafienburg und Miltenberg (1692),
Bacharach und Koblenz (1752 und
1759) kam. Schließlich erlaubte man
ihnen den Weinzapf in ihren Schiffen
nur an ihre eigenen Landsleute, nicht
an Fremde, was aber nicht eingehalten
wurde; denn im Jahre 1808 hören
wir von einem Verbot des Weinzapfes
und der Tanzmusik auf den fremden
Meßschiffen. Zwecks Sicherung des
Ungeldes durfte nach alter Vorschrift*)
*) Erneuert 1534 und 10. Juli 1564. —
Fabrgasse No.26, mit vorstehenden Verkaufsfenstern
ans der Abt'schen Sammlung.
Müllers Resolutionen II, 21, 22, 24.
niemand ein zum Verzapfen bestimmtes Faß selbst anstechen. Dies mußte vielmehr
durch einen städtischen Beamten, den Visierer oder Ungelder, geschehen.
Man nannte dies: „Wein auf das Ungeld anmachen". Ihre Zahl betrug vier
bis fünf. Im Herbst hatten sie die Mengen des geernteten eigenen Gewächses
der Bürger und im ganzen Jahre die Mengen der ein- und ausgeführten fremden
Weine in ein Buch einzuschreiben, ferner in den Häusern derer, welche zapfen
wollten, die betreffenden Fässer festzustellen, einzuschreiben, zu versiegeln,
mit ihrer Visierrute auszumessen und den Zapfen einzustecken. Bereits im
ältesten Rechenbuche wird 1 348 eine Einnahme von ihnen mit 34 Pfund angegeben.
Der Amtssitz der Visierer befand sich oben in der Leonhardspforte beim
Weinmarkt, woselbst sie verbotswidrig viel zechten und fremde Weinhändler
beherbergten. Im Jahr 1554 erging für sie eine besondere Ordnung.
Auch die zahlreichen Weinknechte, welche teils als Weinrufer den Wein
anzusagen oder zum Versuchen an der Haustüre darzureichen hatten, teils als
Weinknechte (Kellner) das Abzapfen und Auf-
tragen der Weine besorgten, waren zugleich
als städtische Zollaufseher verpflichtet und
mußten jeden Samstag ein Drittel dessen, was
sie die Woche hindurch verdienten, an die
Stadtkasse abgeben. Es war dies ein nicht
unerheblicher Einnahmeposten, welcher zuerst
1372 besonders erwähnt wird.
Als Ungeld wurde auch der im Jahr 1377
verliehene Einfuhrzoll, gen. Niederlage, von
jedem fremden Fuder Wein bezeichnet, welches
vom Wasser ans Land geführt wurde. Ein
Gleiches gilt hinsichtlich des 1342 verliehenen
Ausfuhrzolles vom Wein, genannt Steinfuhr.
Hiermit waren aber die Belastungen dieser
wichtigen Ware noch nicht erschöpft.
b) Lagergeld auf dem Weinmarkt, daher
auch Weinmarktsgebühr, welche nach der Ord-
nung von 1587 von dem Wein, sei es, daß er zum Verkauf auf den Weinmarkt
gelebt oder sei es, daß er zu Schilf am Gestade feil gehalten wurde, in Meß-
zeiten nach drei, sonst nach sechs Tagen mit 12 Schillingen (','-> Gulden) zu
entrichten war. In den Rechenbüchern des Rates erscheint es zuerst im Jahr 1603
als selbständige Einnahmerubrik. 1726 wurde das Lagergeld von der Ohm mit
10 Kreuzern bezahlt. Außerdem hatte jedes auf diese Weise verkaufte Faß Wein,
Branntwein oder Essig für die Mithilfe des Mainbenders das Sparren- oder
stehendes Verkaufsfe
Unterlagergeld mit 2 — 4 Kreuzern zu zahlen. Das Lagergeld von Branntwein
und Essig am Main, auch Essiggeld genannt, wird bereits 1510 erwähnt.
c) Flaschengeld, eine vor dem Fettmilch-Aufstand von dem Zöllner am
Weinmarkt für sich erhobene Gebühr vom Wein, welche bei 7 oder mehr Fuder
entweder im Füllen der Zollflasche oder in Zahlung von 2 Reichstaler, bei
geringeren Mengen in weniger bestand. Die Bürger waren hiervon befreit.
Seit 1614 floß es der Stadtkasse zu. Näheres hierüber in Müllers Resolutionen
Bd. II, S. 50.
d) Visier= oder Faßgelder, die an den Visierer vom Verkäufer zu zahlende
Gebühr von jedem Faß Wein, Essig, Branntwein, Bier, öl, Tran und Honig.
2. Äpfelwein = Akzise oder Zapfgebühr vom Äpfelwein.*) Die ersten
sicheren Nachrichten über das Frankfurter Nationalgetränk verdanken wir den
gegen ihn gerichteten Anfeindungen seitens der Bierbrauer und sodann seiner
Heranziehung zum Ungeld. Hiernach hat der Äpfelwein sich erst seit Anfang
des 18. Jahrhunderts allmählich eingebürgert. Vorher wird er nur ganz gelegent-
lich genannt. Im Jahr 1515 kommt ein kleiner Einnahmeposten vom Äpfelwein
vor, 1638 wird auf Vorstellung des Ärztekollegiums die Vermischung von
Äpfelwein unter anderen guten Wein verboten und 1677 das Ungeld von dem-
selben angeführt. Im Jahr 1713 beschwerten sich die Bierbrauer über den
stark zunehmenden Ausschank von Äpfelwein durch die Baumwirte; jedoch
führte erst im Jahre 1733 eine erneute Beschwerde zu einer Regelung der
Äpfelwein-Akzise durch das Rentamt. Hiernach verblieb es bei der bisher
erhobenen Zapfgebühr von einem Gulden von der Ohm. Das eigene Gewächs
zu des Bürgers Hausgebrauch blieb frei. Durch Ordnung vom 4. Oktober 1764
wurde diese Gebühr abgelöst durch einen Aufschlag auf die hereingebrachten
Äpfelsäcke, indem vier Malter oder Säcke Äpfel für eine Ohm gerechnet wurden.
3. Bier=Akzise, Ungeld vom Bier, später iHalzgeld genannt, seitdem es
vom Sack Malz erhoben wurde.**) Es sind drei verschiedene Steuern zu
unterscheiden:
a) das vom Sack (Achtel) Malz, wie von jeder Frucht auf der Mehlwage zu
entrichtende Mahlgeld, welches im Jahr 1559 mit 4 Schillingen (10 Kreuzer),
1602 nur mit der Hälfte bezahlt wurde. Da es aber regelmäßig zusammen
mit dem Ungeld zur Erhebung kam, wurden beide Steuern oft mit ein-
ander verwechselt oder für dasselbe gehalten.
*) Dr. Orth, Reichsmessen, S. 217 und 691. — Ratschlüsse vom 14. Okt. 1749, 20. Auf;. 1750,
und 4. Okt. 1764.
**) Bothe, Beiträge, S. 142. — Bierbrauer-Artikel von 1594 und vom 23. Februar 1630.
— Dr. Orth, Reichsmessen, S. 220 und 221. — Müllers Resolutionen II, 25.
b) Das eigent-
liche Ungeld,
welches in gleicher
^ Weise vom Bier
wie vom Wein er-
hoben wurde und
für welches das-
selbe gilt wie bei
diesem. Nachdem
ältesten Gesetz-
buch, Kapitel 39,
durfte 1356 kein
Bierbrauer sein
Bier zum Weg-
tragen oder Weg-
führen aus dem
Haus verkaufen,
ohne das Ungeld
bezahlt zu haben.
Nach einer Be-
stimmungvon 1548
hatten die Visierer
einem jeden Bierbrauer, so oft er ein Gebräu gemacht, das Bier aufzu-
zeichnen „damit man wissen möge, was man von ihnen zu fordern
habe". Dieses betrug im 16. Jahrhundert die vierte Maß (25 Prozent).
Auf Bitten der Bierbrauer wurde es dann in einen Aufschlag von einem
Gulden auf jeden Malzsack umgewandelt, sodaß es mit dem Mahlgeld
zur Zeit des Bürgervertrages von 1613 (§ 35) 1 Gulden 2 Schilling
(l'/is Gulden) betrug. Hierbei war der Sack zu sieben gestrichenen
Simmern gerechnet. Seitdem hieß das Ungeld vom Bier „Malzgeld".
1616 wurde es auf 1 Gulden 4 Schilling (1»/b Gulden), 1642 auf 2 Gulden
vom Sack zu 6 Simmern oder 3 Gulden vom Sack zu 9 Simmern, später
sogar auf 2 Gulden vom Sack Malz zu 3 Simmern erhöht.
c) Das Ohm- oder Faßgeld, eine Zapfgebühr, welche im Jahr 1664
zur Zeit des Türkenkrieges von jeder Ohm gebrauten Bieres, welches
von den Bierbrauern verzapft wurde, mit 2 Kopfstücken (40 Kreu-
zern oder '-' s Gulden) und, soweit es an die Bürgerschaft zu ihrer
häuslichen Notdurft verkauft wurde, mit einem Kopfstück zu ent-
richten war.
Jahr 1552.
Bereits im ältesten bekannten Rechenbuch des Rates vom Jahre 1348 findet
sich als selbständiger Einnahmeposten das Ohmgeld (Ama), welches bis 1560
jährlich wiederkehrt. Wenn man bedenkt, daß außer dem hohen Malzgeld und
dem Ohmgeld auch noch die Niederlage mit l1 2 Gulden zu bezahlen war, so
ist wohl zu verstehen, daß bei den bürgerlichen Unruhen am Anfang des
18. Jahrhunderts lebhafte Verhandlungen wegen der Herabsetzung der Bier-
steuern stattfanden. Nach der kaiserlichen Verordnung und dem entsprechenden
Ratsschluß von 1727 wurden sie wie folgt festgesetzt:
a) Das Malzgeld vom Sack Malz zu 305 Pfund, vom Bierbrauer mit
2 Gulden, vom Bürger mit 1 Gulden 40 Kreuzer zu bezahlen.
b) Bierakzise oder Ohmgeld, vom Gastwirt mit 1 Gulden, vom Bier-
brauer für jede verzapfte Ohm mit 40 Kreuzern, vom Bürger für jede
getrunkene Ohm mit der Hälfte zu zahlen. Im Jahr 1752 wurde diese
Akzise wieder abgeschafft.
Das hereinkommende fremde Bier sparte das Malzgeld, mußte aber einen
Gulden Niederlage und das Ohmgeld entrichten. Obwohl seine Einfuhr am
30. Juni 1696 und 31. Juli 1704 auf Betreiben der hiesigen Bierbrauer verboten
wurde, kam es doch massenweise hierher.
Von allen Ordnungen, welche die hiesige Bierbrauerei betreffen, ist diejenige
vom 23. Februar 1630 am wichtigsten. Jeder Bürger, mochte er sein was er wollte,
durfte an Bier brauen, was er zu seiner eigenen Haushaltung vonnöten hatte;
dagegen war der Betrieb einer Bierbrauerei nur in den Häusern mit Braugerechtig-
keit, für deren Verleihung um 1700 2000 Gulden bezahlt wurden, und das Zapfen
nur Mitgliedern des Bierbrauerhandwerks und Gastwirten für ihre Gäste gestattet.
4. Mahlgeld (MehU oder Brotakzise, anno na), ursprünglich ein Aus-
fuhrzoll, welcher am 24. Oktober 1318 der Stadt von ihrem besonderen Gönner,
Kaiser Ludwig dem Bayern, als einer seiner ersten Gnadenakte ver-
liehen wurde: hiernach sollte sie das Recht haben, von jedem Achtel Korn
oder anderer Frucht, welches aus der Stadt (extra muros) zum Vermählen
geführt wurde, einen Denar (kölnischen Pfennig = 3 hallischen) zu erheben
und für die städtischen Bedürfnisse zu verwenden; jedoch sollten die Geist-
lichen und die Edlen hiervon befreit sein. Also ein Schutzzoll im Interesse
der hiesigen Bevölkerung und insbesondere der städtischen Müller.*) Die
wichtigste Ausfuhrpforte für Korn war damals die Leonhardspforte. In den
Jahren 1333 und 1336 ergänzte derselbe Kaiser dieses Privileg dahin, daß die
Stadt zu ihrer baulichen Erweiterung die Gefälle, welche man Mahlgeld nennt,
nach Belieben mehren und niemand hiervon befreit sein sollte. Nachdem
*) U.-Bch. II, No. 116 ( 1318), 467 (1333), 565 (1336). — Bothe, Beiträge, S. 141, 142, 166. —
Privilegienbuch S. 20—22, S. 175. — Müllers Resolutionen II, S. 26.
Kaiser Karl IV. im Jahr 1349 zunächst diesen Zoll bestätigt hatte, erweiterte
er ihn im Jahr 1366 dahin, daß das Mahlgeld auch von jeglichem Achtel Frucht,
das in die Stadt zum Vermählen geführt werde, erhoben und von sechs au?
zwölf alte Heller erhöht werden solle. Es war nunmehr aus einem Ausfuhr-
zoll zu einer allgemeinen Mahlsteuer geworden. Seine Erträgnisse haben im
städtischen Etat von Anfang an einen wichtigen Einnahmeposten gebildet.
Anfänglich unter den Pfortengeldern verbucht, erscheint das Mahlgeld zuerst im
Rechenbuch von 1354 als selbständiger Posten.
Die Erträgnisse sind großen Schwankungen unterworfen gewesen. Meistens
haben sie im Mittelalter 3 — 4000 Pfund Heller betragen, selten weniger (1378:
2822 Pfund, 1432:
2S10 Pfund, 1465
sogar nur 2693
Pfund, 1485: 2 727
Pfund), wiederholt
mehr, so als höchste
Beträge im Jahre
1388: 5151 Pfund,
1396: 4977 Pfund,
1435: 4690 Pfund.
1478: 5 118 Pfund,
1501: 4546 Pfund.
Da auf das Pfund
180 alte Heller ent-
fielen, hat das Mahl-
geld vom Achtel
Getreide l/i« Pfund
betragen, was im
Durchschnitt auf
45000-60000Achtel,
bei der geringsten
Einnahme im Jahr
1378 auf 42330 Ach-
tel, bei der höchsten im Jahre 1 388 auf 77 260 Achtel, also fast das Doppelte, schließen
läßt. Aus diesen Zahlen ist jedoch nur der gesamte Fruchtverkehr der Stadt, nicht
der erheblich geringere Mehl- und Brotverbrauch der städtischen Bevölkerung
zu erkennen, für welchen die Einnahmen der Mehlwage maßgebend sind.
Soweit sich nach Lersners Chronik die wohlfeilen und teuren Jahre fest-
stellen lassen, ist das Mahlgeld in sehr guten Erntejahren bei Wohlfeilheit des
Die städtische Brückenmühle von ins
rekonstruiert von Otto Ltndheimer.
Getreides am niedrigsten, in teuren Jahren bei schlechter Ernte am höchsten
gewesen. Es müssen jedoch außerdem besondere Umstände, wie Krönungs-
und Kriegsjahre mit ihrem erheblichen Bedarf, berücksichtigt werden.
Der Steuersatz von 12 alten Hellern = 'is Pfund Heller => i« Gulden ist
im 15. Jahrhundert auf 20 Heller, in der Mitte des 16. Jahrhunderts auf 4 Schillinge
= 1/s Gulden erhöht worden. Von 1613 — 1627 betrug das Mahlgeld nur
2 Schillinge = : i2 Gulden, von 1628 — 1641 wieder 4 Schilling und seit 1642
8 Schillinge = '/» Gulden = 20 Kreuzer, wobei es dauernd verblieb. Während das
Mahlgeld vor 1520 selten mehr wie 4000 Pfund Heller ertragen hatte, stieg
es 1551 52 auf 5070 Gulden, 1570 71 auf 6565 Gulden (von 39390 Achtel),
1589/90 auf 8000 Gulden, im Krönungsjahr 1657 auf 13477 Gulden (von
40431 Achtel) und zurzeit der Reichskriege gegen Frankreich im Jahr 1695
durch die großen Proviantlieferungen bis auf 20000 Gulden (von 60000 Achtel).
Für das Vermählen
der Frucht war durch eine
Reihe von städtischen
und privaten Mühlen
am Main und auf den
Dorfschaften Bonames,
Hausen, Niedererlenbach
und Niederursel gesorgt,
welche an dem Flüßchen
Nidda und seinen Neben-
bächen lagen. Das Mühl-
recht gehörte ursprüng-
lich zu den kaiserlichen
Hoheitsrechten.*) Im
Jahre 1274 ermächtigte
König Rudolf den Schul-
theißen Heinrich von
Praunheim, in seinem Namen die Frankfurter Mühlwasser zu verpachten. Unter
dieser Bezeichnung sind nicht etwa die Mühlen selbst, sondern die im Wasser
abgegrenzten Mühlgänge zu verstehen. Im Jahr 1284 ist von Müllern und
Mühlenbesitzern, im Jahr 1306 von fünf verkauften Mühlwassern die Rede;
1325 kauft Starkerat vom Deutschordenshaus 3 Mühlen (wohl Schiffsmühlen)
auf dem Main und in Erbleihe das nötige Mühlwasser. Neben einer Reihe
von privaten Schiffsmühlen oberhalb und unterhalb der Brücke befanden
sich im vierzehnten Jahrhundert die drei ersten, von der Stadt erbauten, festen
*) U.-Bch. I, No. 340 (1274), No. 492 (1284), Bd. II, No. 279 (1325).
Die Sachsenhäuser Mühle
Hintergrund dii
Brückenmühlen.
Mühlen unterhalb der Leonhardskirche beim Mainzer Turm (Schneidwall), an
dem schmalen Mainkanal, welcher durch die davorliegende lange Mainlustinsel
gebildet wurde. Eine von diesen Mühlen war den Wollwebern als Walkmühle,
eine zweite den Harnischmachern und anderen Feuerhandwerkern als Schleif-
und Poliermühle in Erbbestand gegeben. Die alte große Brückenmühle wurde
erst 1410 errichtet und nach einem Brande im Jahr 1414 als ein quer über die
Brücke gehender, sie auf beiden Seiten umfassender malerischer Bau auf
städtische Kosten wiederhergestellt. Seit Herbst 1418 werden die regelmäßigen
Einnahmen aus dieser neuen Stadtmühle verzeichnet. Auf den erwähnten
Dorfschaften befanden sich etwa ein Dutzend Mühlen, von denen die Hälfte von
dem städtischen Kornamt als Fruchtmühlen, die anderen zu den verschiedensten
gewerblichen Zwecken als Schleif-, Walk-, Papiermühlen verwendet wurden.
Für die Zeiten der Wassernot waren zwei städtische Roßmühlen am Eck der
Bockenheimer- und Meisengasse (bereits 1350) und auf dem Zimmergraben, sowie
zwei Windmühlen vor dem Mainzer Tor und auf dem Affenstein vorhanden.
Von den drei städtischen Mühlen am Schneidwall wurde die große Neumühle,
welche 1528 abbrannte, seitdem zugleich als Pieffer- oder Würzmühle zum
Mahlen und Stoßen der Gewürze und als Sägemühle für feine Hölzer, eine
zweite seit 1530 als Pulvermühle verwendet.
5. Brotgeld von dem außerhalb der Stadt gebackenen Brot der Dorfbäcker,
welches nur an zwei bestimmten Toren, dem Affentor und dem Eschenheimer-
tor, hereingebracht werden durfte und vom Simmer 6 — 7 Kreuzer abzugeben
hatte. Das Brückengeld,*) welches bei der Ausfuhr von jedem an Fremde ver-
kauften Achtel Frucht, Mehl, Erbsen oder Linsen sowie bei der Einfuhr und
Ausfuhr von Reis, Gries, Spelz, Hafermehl, Hirse, Gerste und gewissen
Samen zu entrichten war, habe ich bereits oben erwähnt. Es wurde auch
Kornakzise und Ungeld von Früchten genannt und bildete mit dem Brotgeld
seit 101-4 in dem städtischen Etat die besondere Rubrik: Brot- und Brückengeld.
6. Fleisch »Akzise oder Herrengeld, die Abgabe vom geschlachteten
Fleisch, welche wöchentlich von den Metzgern erhoben wurde.**) Von ihr war
jedoch die gesamte übrige Bürgerschaft während der Hausschlachtzeit, welche
für Ochsen von St. Gallentag (16. Oktober) bis Martini (11. November) und
für Schweine von Martini bis Fastnacht dauerte und mit der Zeit der alten
Viehmärkte zusammenfiel, und weiterhin die Gärtner beim Schlachten ihrer
Kühe von jeher befreit. Wie für den Einkauf von Vieh der Marktzwang, so
bestand für dessen Schlachtung der Schlachthauszwang, wodurch die Aufsicht
über die richtige Erstattung der Steuer sehr vereinfacht war. Seit 1541 war
*) Müllers Resolutionen, II., S. 23 u. 2b.
**) Müllers Resolutionen, IL, S. 137 u. 138.
340
„ Kalb
den Hammel
das Lamm
nur eine kleine Abgabe von mehreren Hellern unter dem Namen „Schatz-
geld" in den alten und neuen Schirnen erhoben worden. Seit September 1628
wurde durch das neu errichtete Fleischamt von jedem Pfund Fleisch eine Steuer
von 2 Hellern (' 2 Kreuzer) und bei Einführung der neuen Zollauflage im Jahr
1632 bis 1654 durch die beiden Viehschreiber eine Verkaufsabgabe von einem
Batzen ('(i.> fl) von jedem Gulden erhoben, der sich auf dem Viehmarkt beim
Verkauf von Ochsen und Schweinen ergab. Die Fleischakzis wurde seit Oktober
1642 auf vier Heller erhöht, nach einigen Jahren wieder auf 2 Heller ermäßigt,
aber schließlich auf 4 Heller oder 1 Kreuzer wie folgt festgesetzt:
für den Ochsen auf 2 Taler (3 fl) 1 1 Kr. 1 Pf.
., das Schwein ,. 42 Kreuzer 3 Pfennig
15 Kreuzer 2 Pfennig
13 Kreuzer 2 Pfennig
4 Kreuzer.
Es war dies eine ganz außerordentlich hohe Belastung des Fleisches, wenn
mau in Betracht zieht, daß damals das Pfund Hammelfleisch 18 Heller (41 2
Kreuzer), das Pfund Rindfleisch und alles andere Fleisch 16 Heller (4 Kreuzer)
kostete. Diese von jedem Stück Schlachtvieh erhobene Abgabe blieb
bis zum 1. August 1813 unverändert in Kraft. Da jedoch vom Stück
Schlachtvieh tatsächlich mehr Fleisch erzielt wurde, wie bei der Berechnung
des Herrengeldes angenommen worden war, betrug die Belastung des Pfundes
Fleisch nach einer Berechnung vom Jahr 1813 nicht mehr wie drei Achtel
Kreuzer per Pfund. Die Berechnung und Ablieferung des Herrengeldes er-
folgte auf Grund der wöchentlichen Schlachtzettel, von welchen leider nur
vereinzelte auf uns gekommen sind, so aus den Jahren 1694 — 1698, 1724 — 1725
und 1835 — 1837. Da die Zahl der Melzger bekannt ist und da ferner diesen
nur eine gewisse Schlachtzahl gestattet war, kann man hieraus in Verbindung
mit den Erträgnissen des Herrengeldes annähernd den Fleischverbrauch der Stadt
berechnen. Allerdings wissen wir nicht, wieviel Vieh in der Freischlachtzeit von der
Bürgerschaft geschlachtet worden ist. Ich gebe folgende Zusammenstellung:
Jahrcs-
Durchschnilt
Herrengeld
Zentni r
Fleisch-
verbrauch
i Kopfzahl d.
Christi. Be-
völkerung
Ochsen
Schweine
Hammel
Lämmer
Kälber
1629/30
10709
17000
14000
—
—
—
—
1654 55
10688
| 17000
9000
1800
1800
10400
5400
5300
1665/66
12779
20700
100OO
—
—
—
—
—
1695/96
19310
1 30900
20000
3300
3000
17300
9300
8200
1724/25
26251'/*
42000
25000
mit d. Juden:
4800
6600
25000
weniger
9000
1813
36000
57600
40000
—
—
—
—
—
1835 37
—
—
53000
5957
11774
16265
fast nichts
18003
1842
47672
762S4
55000
—
—
—
—
Als in Gemäßheit der Visitationsordnung von 1726 auch die Fleischamts-
gefälle in öffentlicher Versteigerung an den Meistbietenden verpachtet wurden,
übernahm das Metzgerhandwerk selbst diese Pachtung, und zwar bis 1. Juli 1746
zum Preise von 22500 Gulden, bis 1763 für 22900 Gulden, bis 1781 für
24 000 Gulden, bis 1790
für 24 336 Gulden, bis
1798 für 24 400 Gulden,
bis 1802 für 25000 Gul-
den, bis 1808 für 26000
Gulden, bis 1813 für
28000 Gulden.
Laut Vertrag mit der
großherzoglichen Akzis-
verwaltung wurde in dem
Konsumtionssteuertarif
vom 26. Juni 1813 mit
Wirkung vom 1. August
das Herrengeld auf 36000
Gulden (pro Pfund s/s
Kreuzer) festgesetzt, wo-
zu noch ein Additional-
Akzis von 24000 Gulden
(= 2/8 Kreuzer per Pfund) hinzukam, sodaß insgesamt 60000 Gulden in wöchent-
lichen Raten von 1150 Gulden zu entrichten waren. Das Pfund Fleisch war
hierbei mit 5/s Kreuzer besteuert.
Die Pachtsumme wurde von der Meisterschaft wie folgt repartiert:
der Ochse mit 6J/4 Gulden
das Schwein mit I Gulden 8 Kreuzer 3 Heller
das Kalb mit 28 Kreuzer
der Hammel mit 26 Kreuzer 1 Heller
das Lamm mit 7 Kreuzer
Seit Oktober 1841 wurde die Pachtsumme auf 70000 Gulden erhöht. Tat-
sächlich gingen aber in dem folgenden Jahr 79 453 l/s Gulden ein.
7. Fisch = Ungeld von gesalzenen und gedörrten Meer- und Rheinfischen,
wie Stockfischen, Häringen, Bückingen, Aalen, Rheinsalmen, Platteisen, Lachs,
welche im Kleinen an der Nikolaikirche von zehn Häringshocken verkauft
wurden.*) Den Rheinsalm schnitt ein besonderer Beamter, der Salmen-
schnitter, pfundweise aus. Dieses Fischungeid wird mit dem Häringszoll
*) Bothe, Beiträge, S. 137 — 39. — Gesalzenes Fischwerk im Rentkistenbuch von 1435.
Der Mühlgraben am (Mainzer) Schneidwall.
identisch sein, welcher 1356 für jährlich 19 Pfund Heller an Henne von
Limpurg, Sohn des Lotz, verpachtet war. Er wurde fällig, sobald eine Tonne
zum Einzelverkauf angebrochen wurde. Um 1500 verbuchte man die Einnahmen
von Stockfischen, als die weitaus größten, getrennt von denjenigen der übrigen
gesalzenen Fische. Sowohl das Rentamt wie die Unterkäufer führten
eine Liste, in welche alles an die Hocken gelieferte gesalzene Fischwerk ein-
getragen wurde; von einer Tonne Häringe betrug die Abgabe 1435 2 Groschen
oder 4 Schillinge (10 Kreuzer), von einer Tonne Salmen, Hechte, Lachs das
Doppelte. Die Eingänge mußten alle 4 Wochen, in der Fastenzeit jeden
Samstag abgeliefert werden. Im Jahr 1496 wurden die Bestimmungen ver-
schärft; 1726 zahlte nur noch der Zentner ausgeführter Stockfische einen Zoll
von 8 Kreuzern. Im Übrigen war dieses Ungeld in Vergessenheit geraten.
8. Salzakzise, auch Salzmaß und Salzgeld, bestehend aus verschiedenen
Abgaben:*)
a) Zunächst ist hervorzuheben, daß in Frankfurt kein Salzmonopol bestand.
Die Stadt sorgte jedoch insofern für einen genügenden Vorrat, als jeder herein-
kommende Wagen mit Salz in das städtische Magazin gegen Schein ein
gehäuftes Simmer, ein Karren die Hälfte abzuliefern hatte. Dieses Magazin
befand sich zeitweise in dem großen steinernen Haus neben der Leonhards-
kirche, dessen Salzvorrat, bestehend aus 194 Achtel, im Jahr 1389 für je
2 Pfund Heller verkauft wurde, dann im Leinwandhaus und bis 1867 in
einem besonderen Bau im Holzgraben hinter der Katharinenkirche.
b) Außerdem war von jedem zu Land ankommenden Achtel Salz in bar
16 Kreuzer Akzis, von jedem zu Wasser ankommenden 12 Kreuzer zu zahlen.
c) Das Schreib-, Meß- und Wartgeld, welches den Namen Kaufmannsteil
führte und 20 Pfennige oder 5 Kreuzer betragen hatte, wurde im Bürgervertrag
von 1613 auf die Hälfte herabgesetzt, aber 1726 bereits wieder mit 8 Kreuzern
erhoben. Hiervon waren jedoch diejenigen Bürger befreit, welche für sich
selbst von Köln oder aus Holland Salz einkaufen und herbringen ließen. Im
Jahr 1377 wurde das Meßgeld mit je 3 Hellern vom Käufer und Verkäufer für
das Achtel Salz erhoben.
d) Anstelle der unter b) erwähnten Akzise wird früher eine Verkaufsabgabe
erwähnt, welche 1435 vom Käufer mit 5 Englisch (30 Heller), vom Verkäufer mit
1 Englisch, und vor dem Bürgervertrag von dem Käufer mit 5 Schilling
1 Pfennig zu zahlen war; der Betrag wurde damals auf die Hälfte herabgesetzt.
Es gab ein besonderes Salzmesser- oder Salzschreiberamt, welches aus
mehreren Salzmessern, die anfänglich Selzer genannt wurden, aus Salzträgern
*) Salzgeld im Rentkistenbuch von 1435. — Dr. Orth, Reichsmessen, S. 321. — Müllers
Resolutionen, I, 24 u. 25; II, S. 219. - Battonn, IV, S. 4 u. 5. Bd. V, S. 14.
343
und später einem Salzschreiber als Amtsvorsteher bestand. Zuerst wird im Jahr
1300 ein Werner Selzer neben dem Römer, seit 1320 ein Heilmann Selzer auf
dem Samstagsberg genannt. 1351 war das Amt für 8 Pfund Heller jährlich,
1382 für 36 fl verpachtet. Die Salzstube mit der Salzwage befand sich in
einem kleinen Häuschen hinter der Stadtwage.
9. Tabak= und Kaffee =Akzise. Während von dem Tabak, welcher um
1635 hier zuerst in den Handel kam, nur von 1651 an etwa 60 Jahre lang
unter dem Namen „Tabakgeld" eine erhebliche Akzise zu entrichten war,
welche im Jahr 1654 55 etwa 1000 Gulden abwarf, und während der Tee
fast nur als Hausgetränk, nicht in Wirtschaften, genossen wurde, hatten die
drei Kaffeewirte des 18. Jahrhunderts dauernd eine Getränkesteuer (Ungeld)
zu zahlen, welche im Jahr 1713 nicht weniger wie 2000 Gulden betrug. Das
erste Kaffeehaus war hier im Jahr 1689 von Jakob Thomae, das zweite 1694
auf dem Markt im alten Burggrafen von Konstantin Breyting und das dritte 1699
in der Fahrgasse zum Neideck von Jeremias Scheller errichtet worden. Der
Kaffeeausschank war nicht freigegeben, sondern konzessionspflichtig, daher
ein ausschließliches Recht der Kaffeewirte.
Außer den aufgeführten Akzisen werden noch verschiedene kleinere erwähnt,
so von Honig, Speck und Oel.
B. Sonstige Verbrauchs= und Handelszölle.
Außer den Lebensmitteln wurden noch folgende für den menschlichen
Gebrauch bestimmte Waren, entweder bei dem Verkauf oder schon vorher
bei ihrer Verarbeitung, versteuert:
1. Seiden=Akzise von den Seiden-Ballen und Posamentieren, eine in
der Blütezeit der hiesigen Seidenbandindustrie im Jahre 1584 zuerst erhobene
Verbrauchsabgabe, welche von jedem Webstuhl mit ' > Gulden, von jeder Seiden-
mühle mit 8 Gulden und von jedem verarbeiteten Pfund Seide mit 8 Heller,
später von jedem in der Stadtwage gewogenen und hier durch die Posamentiere
verarbeiteten oder gefärbten Seidenballen mit 4 Gulden zu zahlen war. Im
Bürgervertrag wurde der Betrag auf die Hälfte ermäßigt.*) Im ersten Jahre
ertrug diese Akzise 1278 Gulden 15 Schilling 1591 sogar 2439 Gulden, fiel dann in
den nächsten 10 Jahren auf den dritten Teil, hob sich wieder in den Jahren
1606—1608, um dann bis 1612 auf 11 P/z Gulden und 1616 auf 37 Gulden, 1637
auf 341 l> Gulden zurückzugehen. Bei der Zollrevision des Jahres 1726 wurde
diese unbedeutende Einnahme dem Tuchschauamt zugeteilt.
2. Färberei» Akzise von Tripp und (irobgrün, eine 1588 in der Blütezeit
der hiesigen Tuchfärberei eingeführte Verbrauchsabgabe von 4 Hellern = einem
*) Müllers Resolutionen, I, S. 24, 4S; II, S- 91. — Dr. Bothe, Beiträge, 85, 119, welcher andere
Zahlen für die Ertragnisse gibt.
Kreuzer, welche von jedem, in den zahl-
reichen hiesigen Färbereien gefärbten
Stück Tripp oder Grobgrün, den belieb-
testen belgischen Tuchsorten, erhoben
wurde.*)
Der Ertrag der Färbereiakzise belief
sich 1588/89 auf 186 f! von 10042 Stück,
15^5 auf 263 Gulden 4 Schilling 4 Heller.
Im November 1606 gingen von 26933
Stück 498 Gulden und im Mai 1607 von
18327 Stück 339 Gulden ein; es waren
also in einem Jahr 45620 Stück ge-
färbt worden. Seit 1610 sanken rasch
die Einnahmen auf 108 '/s Gulden im
Jahr 1612 und 23 Vi Gulden im Jahr
1621. Am 3. April 1623 wurde die Steuer
dadurch auf vier Jahre erheblich ge-
steigert, daß statt einem Kreuzer von
jedem Stück ein Reichstaler (90 Kreuzer)
von 20 Stück zu zahlen war. Außer
dieser Akzise von gefärbtem Tripp und
Grobgrün wird seit 1580 eine vom Haus-
meister des Leinwandhauses abgelieferte
Abgabe der Schwarzfärber für das Siegeln
und Zeichnen des gefärbten Leinentuchs
und seit 1612 auch eine Abgabe von
den gefärbten Seidenballen erwähnt.
3. Halbprozentige Faktorei=Akzise
von allen zwischen den Messen durch hie-
sige Bürger als Faktoren (Agenten, Kom-
missionäre) verkauften fremden Waren;
sie wurde durch die Ratsschlüsse vom 26.
Maiund24.Juni 1591 angeordnet, erscheint
aber erst im folgenden Jahr im städtischen
Rechenbuch.**) Die Erhebung erfolgte
durch vier Ratsverordnete. Nürnberg und
Augsburg erlangten von ihr Befreiung.
*) Dr. Bothe, Beiträge, S. S9 und 119.
**) Dr. Bothe, Beiträge, S. 33.
Durch Edikt vom 20. Mai 1628 wurde erneut eingeschärft, daß alle diejenigen,
welche außer der Meßzeit in Kommission oder sonst als Faktoren Handel
treiben, es sei mit Waren oder Wechseln, alle Halbjahr binnen 6 Wochen nach
der Messe bei den 4 Deputierten auf dem Römer erscheinen und von den ver-
kauften fremden Waren das halbe Prozent entrichten sollen. Die Erträgnisse
dieser Faktoreiakzise stieg von 606 Gulden im Jahr 1594 auf 1012 Gulden im
Jahr 1595, betrug 1600 noch 930 Gulden, schwankte dann 6 Jahre lang zwischen
500 und 600 Gulden, um dann erheblich zurückzugehen. Seit September 1632
wurde sie neben dem einprozentigen Zoll der Fremden von allen verkauften
Waren erhoben, weshalb in den Rechenbüchern des Rates seitdem von einer
I' .prozentigen Auflage die Rede ist.
4. Einprozentiger Warenzoll. In ihren Finanznöten erweiterte die Stadt
am 5. Juni 1632 die halbprozentige Faktoreiakzisc dahin, daß außerdem von
allen Kaufmannsgütern, welche von fremden Orten in die Stadt gebracht und
hier verkauft wurden, in und außer den Messen ein Prozent durch die Verkäufer
oder ihre Faktoren zu erlegen sei.*) Dieser neue Warenzoll ist anscheinend
in der Weise gehandhabt worden, daß die fremden Kaufleute und ihre hiesigen
Faktoren von allen eingeführten Waren beim Verkauf ein Prozent, die hiesigen
Kaufleute dagegen von allen verkauften eigenen Waren ohne Rücksicht auf deren
Herkunft ein Halbprozent zu entrichten hatten. Zu den Zollgütern gehörten
auch eingeführte Ochsen und Schweine. Diese Verkaufsabgabe darf nicht,
wie regelmäßig geschehen ist, mit dem seit 1590 erhobenen, neuen Kauf-
haus- oder Niederlagegeld in der Stadtwage, einem Einfuhrzoll der Landgüter,
verwechselt werden. Beide Abgaben wurden nebeneinander von denselben
Zolldeputierten erhoben, welche in dem neuen Kaufhaus, der späteren Güter-
bestätterei, zwischen der Stadtwage und dem Leinwandhaus, ihren Amtssitz
hatten. Alle Kaufleute, fremde wie einheimische. Prinzipale und Vertreter,
hatten vor ihrer Abreise dort zu erscheinen und ihre Verkäufe anzuzeigen.
Da viele Betrügereien vorkamen, indem feinere Güter für geringere, andere
ganz verschwiegen wurden, fand am 1. September 1640 eine Verschärfung der
Kontrolle durch die weitere Vorschrift statt, daß alle ankommende Waren vor
dem Abladen von den Wagen oder vor dem Hereinbringen aus den Schiffen
nach Stückzahl und Gewicht spezifiziert anzugeben und das Versandte erst
nach der Zollentrichtung abzuschreiben sei.
Die Erträgnisse dieser Zollauflage waren anfänglich sehr bedeutende. Da
sie nach dem Preis der verkauften Handelsswaren erhoben wurden, geben
sie uns einen wichtigen Maßstab für die Berechnung des damaligen Waren-
umsatzes; sie waren folgende:
*) Dr. Orth, S. 313. — Dr. Bothe, Beiträge, S. 32.
Jahr
Betrag
Jahr
Betrag
Jahr
Betrag
Jahr
Betrag
1632
(»1* Jahr)
1633
24158
1642
20153
1652
16055
1662
990
43934
1643
20549
1653
12887
1663
875
1634
1635
16184
20020
1644
1645
17714
23591
1654
S864
1664
1665
630
1125
1655
1211
1636
1637
31298
19049
1646
1647
20916
20859
1656
1657
1322
1146
1666
4S4
1667
27
163S
16988
1648
18694
1658
1510
1668
31
1639
21020
1649
21253
1659
1142
1669
43
1640
21020
1650
17772
1660
1047
1670
28
1641
19185
1651
17384
1661
1108
1671
31
1632—41
232S56
1642 -51
198885
1652—61
46292
1662—71
4264
Nach dem westfälischen Frieden wurde diese Handelssteuer auf Drängen
der fremden und hiesigen Kaufleute 1655 auf einen kleinen Bruchteil herabgesetzt
und im Frühjahr 16b7 so gut wie aufgehoben. Insgesamt hatte sie in den
23 Jahren von 1632—1655 rund 470000 Gulden dem Stadtsäckel eingebracht
und wesentlich zur Aufrechterhaltung des Kredits und Ansehens der hiesigen
Stadt in den schweren Kriegszeiten beigetragen.
Durch Senatsbeschluß vom 20. März 1677 sollte mit Rücksicht auf die
hohen Kosten der großen Garnison und der in Kaiserslautern beim ober-
rheinischen Kreisregiment zu unterhaltenden zwei Kompagnien diese Handels-
steuer erneuert werden. Ihre Erhebung stieß aber bei den fremden Kaufleuten
auf solchen Widerstand, daß in aller Stille von ihrer Durchführung abge-
sehen wurde.
§ 5. Gebührenzölle.
Allgemeines. Von jeher galt die in den Reichspolizeiverordnungen von
1548 und 1577 und insbesondere in der Frankfurter (Gesetz-)Reformation von
1578, Tl. IF, tit. 9, § 3 enthaltene Vorschrift: „daß der Verkäufer von Rechts
wegen schuldig sei, dem Käufer gute, gerechte und unverfälschte Ware zu
liefern". Die Befolgung dieser Vorschrift war in weitgehendem Maße durch
Zwangsmaßregeln aller Art gesichert, für welche bestimmte Gebühren zu zahlen
waren. Der dem Gemeinwesen höchst schädliche Vor- und Aufkauf aller zum
Lebensunterhalt nötigen Waren durch gewinnsüchtige Händler war streng ver-
boten und je nach der Beschaffenheit der Ware das Wiegen, Ausmessen,
Probieren, Beschauen und Schätzen derselben angeordnet. Die Maße und
Gewichte waren genau festgesetzt. In den Messen hielten Recheneiamtsbeamte
oft Umgänge in der Stadt, um die von den Kaufleuten und Krämern gebrauchten
Gewichte untl Maße zu besichtigen. Übertretungen wurden streng bestraft.*)
A. Wag = oder Wieggelder.
Das sind die für das vorgeschriebene Wiegen von bestimmten Waren in
einer der städtischen Wagen zu zahlende Gebühren. Zu den ältesten und
wichtigsten Einrichtungen des Handelsverkehrs gehört die öffentliche Stadt-
wage,**) deren Benutzung bei einem bestimmten Kreis von schwereren sog.
,iuf den Weckmarkt mit den neuen Fleischschirnen,
dei Stadtwage, dem neuen Kaulhaus und Leinwandhaus.
wagmäßigen Gütern, namentlich Rohprodukten, ein Zwang war: es durfte keine
Ware, bei welcher es auf das Gewicht ankam, ungewogen verkauft werden.
Zu diesem Zweck war vorgeschrieben, daß alle Waren, welche über ein gewisses
*) Orth, Reichsmessen, achter Abschnitt, S. 263—268. — Derselbe, Reformation, 1. Forts.,
S. 21 27.
**) Orth. Reichsmessen, S. 296—304. — U.-Bch. !, No. 646 (1294), No. 718 (1297), No. 704
(1297). — Wagordnungen von 1432, 30. Januar 1640, 7. August 1684, 3. Juli 1739.
348
Gewicht, im Mittelalter ein Viertelzentner, seit etwa 1530 ein halber Zentner,
schwer waren, nicht in den Bürgerhäusern, sondern nur in der dazu bestellten
öffentlichen Wage gewogen werden durften, damit niemand am Gewicht verkürzt
werde; das Gewicht war auf allen, aus der Stadt gehenden Fässern und Ballen
zu vermerken. Dieser Zwang wurde schlecht befolgt, sodaß er oft, so am
22. August 1616, 30. August 1631, 1640, 7. August 1688 und noch 1752 erneuert
werden mußte. Schließlich wurde er in der Weise gehandhabt, daß die wag-
mäßigen Güter nur beim Verkauf in ganzen Stücken, Fässern und Ballen in
der Stadtwage, dagegen beim Verkauf aus den zerteilten und angebrochenen
Stücken, Fässern und Ballen
auch in den Häusern und Ge-
wölben gewogen werden durf-
ten; sie hatten aber trotzdem
das volle Waggeld, wie einen
Zoll, an die Stadt zu zahlen.
Die fremden Kauf leute hatten vor
ihrer Abreise in der ersten Woche
nach der Messe die betreffenden
Warenmengen zu diesem Zweck
anzuzeigen. Die hiesigen Kauf-
leute rechneten einmal im Jahr
wegen der Wagegelder ab.
Die wichtigsten wagmäßigen,
also dem Wagzwang unterliegen-
den Güter waren folgende:
alle Metalle, wie Eisen, Kupfer, Blei, Zinn, Messing, Draht, sodann Wolle,
Werg, Hanf, Flachs, Garn, Seiler, Fleisch, Butter, Unschlitt, Schmier, Wachs,
Farbhölzer, Leder, alle Spezereien wie Lorbeer, Pfeffer. Ingwer, Näglein,
Muskaten, Blumen, Pariskörner, Zucker, Safran, Süßholz, Seife,
dagegen nicht solche Güter, welche nach Inhalt oder Länge gemessen wurden,
also alle nasse Ware, wie Wein, und alle Textilwaren. Diese unterlagen dem
Maßzwang. Das Recht zum Halten der Wage war anfänglich ein Bestandteil
der Markthoheit des Kaisers, welcher verschiedene Ritter mit bestimmten Geld-
beträgen aus den Einkünften der Stadtwage belehnte. Bei ihrer ersten Er-
wähnung im Jahr 1294 wird sie ausdrücklich als kaiserliche Reichswage (pondus
seu libra nostra et imperii publica) bezeichnet, welche von einem kaiserlichen
Beamten (per officiatum nostrum) bedient wurde. In dem genannten Jahr
verpfändete König Adolf dem Schultheißen Volrad von Seligenstadt bis zur
völligen Zahlung einer Schenkung von 30 Mark 3 Mark jährlicher Einkünfte
nach Reiffenstein.
von der Wage und verlieh ihm 1297 die noch übrigen, ihm zustehenden 4 Mark
zu Erblehen. Hiernach hatte sich der Kaiser bei Überlassung der Wage an
die Stadt eine feste Rente vorbehalten.
Vermutlich hat es seit der Zeit, da es hier einen Marktverkehr gab, bereits
zwei Wagen, eine allgemeine Güterwage und eine Gold- und Silberwage,
gegeben. Letztere war sicherlich und erstere vielleicht auch im Anfang dem
königlichen Münzmeister anvertraut, welcher dauernd die Aufsicht über die
Gewichte (das Eichamt) führte und die Original-Eich- oder Muttergewichte
aufbewahrte. Bei der Zunahme des Handelsverkehrs ergab sich bald die
Notwendigkeit zur Errichtung weiterer Wagen für besonders bedeutende Waren-
zweige wie Wolle, Heu, Eisen, Mehl. In einer Urkunde vom Jahr 1297 werden
bereits zwei besondere Wagen, die Wollwage und die vermutlich für leichtere
Waren bestimmte Schnellwage, genannt. Die Gebäude, in welchem sie sich
befanden, waren zum Teil so geräumig gebaut, daß sie zugleich als Waren-
lager und Kaufhäuser benutzt werden konnten. Die Stadtwage ist das erste
öffentliche Lager- und Kaufhaus, namentlich für die zu Land hereingeführten
Waren, die Eisenwage in der Fahrgasse mit ihren darin und davor befind-
lichen Verkaufsständen der Eisenmarkt, in dessen Nähe noch vor hundert
Jahren fast alle Eisenhändler wohnten, die Mehlwage und später die Leder-
wage der Markt für Mehl und Leder gewesen. Es ließen sich für diese
wichtige Tatsache viele Beweise anführen. Im Jahr 1368 zahlte die Wage unter
den Verkaufshäusern, welche das Hausgeld zu entrichten hatten, mit 19 Pfund
einen der höchsten Beträge. Die fremden Fleischwaren, wie Schinken, Speck
und Dörrfleisch, wurden das ganze Jahr in den Verkaufsständen der Stadtwage
feilgehalten. Im Jahr 1770 wurde den Metzgern befohlen, ihr Unschlitt drei
Tage lang in die Stadtwage zu legen und den hiesigen Seifen- und Lichter-
machern den Vorkauf zu lassen. Die Unterkaufsgelder von diesen und anderen
Waren, wie Käse und Butter, flössen nur deshalb der Stadtwage zu, weil sie
dort zum Verkauf kamen.
Eine sehr wichtige und oft gewinnbringende Stellung nahmen die Wag-
meister ein, welche zugleich als Unterkäufer (Makler) der anwesenden Parteien,
zwischen den Messen auch als Faktoren der abwesenden Kaufleute und trotz
aller Verbote vielfach für eigene Rechnung tätig waren; daher der Reichtum
mancher Wagmeister. Fortgesetzt kehren die Klagen der Kaufleute über deren
Handel wieder, daß sie die beste Ware im Leinwandhaus, in der Stadtwage und
Eisenwage vorweg kauften und nur das Geringere der Bürgerschaft über-
ließen. In den für die einzelnen Wagen erlassenen Ordnungen wird deshalb
regelmäßig den Wagmeistern streng verboten, an den in der betreffenden
Wage gehandelten Gütern teil oder gemein zu haben. Wie in vielen anderen
Städten, in denen
das Eichamt als ein
Teil des Marktwe-
sens mit dem Amt
des Münzmeisters
verbunden war, ge-
hörte die Lieferung
und Aufsicht über
die Gewichte zu den
Obliegenheiten des
Münzwardeins; er
hatte sie nach dem
bei ihm aufbewahr-
ten Eicher(Normal-
gewicht) zu verfer-
tigen und mit dem
Frankfurter Adler
zu stempeln. Nach
der Verordnung
vom31. August 1762
mußten alle Kauf-
leute und Handwer-
ker ihre Gewichte
vier Wochen vor
Beginn jeder Messe in der Münze durch den Wardein gegen eine bestimmte
Gebühr abziehen lassen.
Seit alten Zeiten gab es in der Stadtwage zweierlei Gewichte, nämlich das
schwere Krämergewicht für die nach dem Zentner verkauften Waren und
das leichte Gewicht für die meist pfundweise verkauften Waren. Schon in
der ältesten Zoll- und Gewichtsordnung von 1329 wird zwischen dem Zentner
Schwergewicht zu 100 Pfund und dem Zentner Leichtgewicht zu 108 Pfund
unterschieden. Zu ersterem gehörten alle Gewürze (Spezereiwaren), geschmelzt
Butter und Halbfabrikate wie geschmolzen Zinn, geschlagen Kupfer, Bleitafeln,
gehechelt Flachs und Garn, zum Leichtgewicht dagegen Fleisch- und Fett-
waren, Lorbeeren, ungeschmelzt Butter, unbearbeitete Klötze oder Klumpen
Blei, Zinn und Kupfer, rauh Flachs usw.
Im Laufe der Zeit entstanden folgende verschiedene Wagen:
1. Die eigentliche Stadtwage. Hinsichtlich der Lage der kaiser-
lichen Frohnwage von 1294 sind wir nur auf Vermutungen angewiesen.
*-on derStadtwa
Aus einer Vergleichung verschiedener Urkunden*) habe ich den Eindruck
gewonnen, daß sie sich auf der Ostseite der Höllgasse neben dem alten Rat-
haus und Dom in dem zuerst 1268 genannten, ursprünglich viel größeren
Haus zum schwarzen Hermann (Lit. M No. 204 und 205) befunden hat, welches
1323 auch das Kaufhaus genannt wird. Es scheint von dem Münzer Hermann
erbaut und nach ihm benannt worden zu sein; ferner scheint Frau Irmengard,
welche von 1350 — 1356 die Stadtwage gepachtet hatte, mit der zuerst 1338
genannten Frau Irmengard zum schwarzen Hermann identisch zu sein. Etwa
1365 wurde dicht dabei, am Pfarrkirchhof gegenüber dem Leinwandhaus, süd-
lich vom Pfarrturm, an dessen Stelle damals noch das Rathaus stand, ein
neues Stadtwagehaus erbaut. Es hieß auch die städtische Fleischwage.
Als alte Wage wird außerdem ein Haus hinter dem Römer, unweit der
Goldsteinecke, in der nach dem Kornmarkt führenden Barfüßergasse be-
zeichnet. Auch das Haus zur Eiche zwischen Saalhof und Nikolaikirche
könnte wegen seiner Lage in Betracht kommen. Im Jahr 1503, als die Stadt
das Waghaus am Pfarrturm nebst dem Nebenhaus Kleinwolkenburg nieder-
reißen und an deren Stelle einen großen Neubau errichten wollte, widersetzte
sich das Bartholomäusstift und übernahm beide Häuser auf Abbruch zur
Erweiterung des Pfarrkirchhofes, wogegen es der Stadt zum Neubau der Wage
tauschweise sein Kornhaus gegenüber der Metzgerpforte, wohl das ehemalige
Tanz- oder Spielhaus der Juden, überließ. Dieses sowohl wie die alte, seit
1462 verlassene Judenschule (Synagoge) wurden niedergerissen und an deren
Stelle ein neues großes Wag- und Kaufhaus gebaut, welches 1874 abgebrochen
und durch das 1878 vollendete Gebäude des Stadtarchivs ersetzt wurde.
Vom Zentner gab 1432 der Käufer 3 Heller und der Verkäufer l1 2 Heller
an Wieggeld; später betrug es vom Zentner Gut im Werte bis zu 6 Gulden
6 Pfennige, bei höherem Wert 12 Pfennige, wovon der Verkäufer wie früher
ein Drittel, der Käufer zwei Drittel zu zahlen hatte. In den städtischen Ein-
nahmen hat das Waggeld einen erheblichen Posten ausgemacht. Im Jahr 1358
betrug es bereits 1110 Pfund Heller, 1730 13100 Gulden, 1810 38239 Gulden.
In und an der Stadtwage werden folgende besondere Wagen genannt. Ent-
sprechend den zwei verschiedenen Gewichten gab es im vierzehnten Jahrhundert
zunächst zwei Wagen:
a) die schwere Krämer- oder Mittelwage, bei welcher der Zentner
zu 100 Pfund ä 33 Lot, und
b) die Schmeer- oder Speck wage, bei welcher der Zentner zu 108 Pfund
ä 32 Lot gerechnet wurde. Letztere diente zum Wiegen von Speck, Unschlitt
*) l .-Bell. I, No. 283, 329, 621, 659, 682, 796, Bd. II, No. 233, 400, 643. — Battonn III.
S. 262—265. — Müllers Resolutionen, II, S. 100 und 101.
und anderen Fettvvaren, von Harz, Pech, Terpentin, geräucherten und ge-
dörrten Fleischwaren, rauhem Flachs, Seilerhanf;
c) die Salzwage, auch Salzstube, in einem kleinen Häuschen hinter
dem Hauptbau;
d) die Fuhr wage, angeblich bereits 1425, von welcher 1739 gesagt wird,
daß sie seither wenig gebraucht worden sei;
e) die Kupferwage, welche im Dezember 1571, zu einer Zeit, da Frankfurt
ein wichtiger Zwischenhandelsplatz für sächsisches und anderes Kupfer geworden
war, anstelle der früheren Judenschule, dem Hinterhaus der Stadtwage nach
der Metzgerpforte zu, errichtet wurde.
Außerdem werden im 18. Jahrhundert noch die Spezerei- und Butterwage, die
Mittel- oder Lederwage und die Tabak-, Käse- und Federwage genannt.
2. Heuwage, später Heu= und Güterwage, in einem besonderen Ge-
bäude zuerst auf dem Liebfrauenberg, dem ältesten Pferdemarkt, neben dem
Stift, seit 1578 an der äußeren Katha-
rinenpforte neben dem Marstall. Sie
diente möglicherweise schon seit 1425
zugleich als Fuhr- oder Güterwage
zum Wiegen von Vieh und schweren
Kaufmannsgütern, wie Wolle, Wein
und Leder, die in Ballen und Fässern
aus der Stadt geführt wurden. Aus
dem Jahre 1442 wird uns berichtet,
daß der hiesige Handelsmann Wolf
Blum im Auftrage der Stadt einen
Wagenbalken zum Wiegen von Fuhr-
werk aus Venedig kommen ließ. Die
Heu- und Güterwage war seit 1717
verpachtet; 1752 wurde sie abgerissen
und an ihrer Stelle das große Belli'sche
Haus erbaut. Seitdem wurde vor-
nehmlich die zweite, seit 1654 er-
wähnte Heu- und Güterwage auf
dem Roßmarkt am Eck der Töpfer-
gasse (jetzt Steglehner) benutzt. Das Wieggeld betrug sowohl vom Heu wie
von Kaufmannsgütern einen Kreuzer vom Zentner.*)
Heu- und Güterwage von 1578,
ischen Katharinenpforte und Marstall.
*) Dr. Dietz, Geschichte des Frankfurter Pierdemarktes, 1910, S. 100. — Müllers Reso-
lutionen, II., S. 212 betr. Heu- und Güterwage, S. 218 betr. Taxrolle der Wollenwage.
353
3. Wollwage, eine sehr alte, im Jahr 1329 zuerst erwähnte Wage, welche
nach dem ersten städtischen Rechenbuch der Jahre 1348 — 51 an vier Woll-
wieger im Haus zum Raben in der Schnurgasse, der Hauptstraße der zahl-
reichen Wollweber, auf vier Jahre für 40 Mark (60 Gulden) verpachtet war.
Die Einnahmen aus ihr bildeten seitdem eine regelmäßig wiederkehrende Rubrik.
Das Wieggeld vom Zentner Wolle betrug 6 Kreuzer. Die Wieger erhielten
hiervon ein Drittel. Seit 1717 war sie verpachtet.
4. Fischwagen, welche auf dem Römerberg während des wöchentlichen
Fischmarktes am Freitag und Samstag zum Auswiegen der frischen Flußfische,
welche nur nach dem Gewicht verkauft werden durften, aufgestellt wurden.
Im [ahr 1688 ist von einer vierten Fischwage die Rede.
5. Flachs= und Butterwage, welche sich in einer Bretterbude auf dem
Hühnermarkt befand und alle Verlegungen des Wochenmarktes mitmachte
(.Müller, II, S. 213); sie wurde 1628 angeordnet.
6. Mehl= und Brotwagen. Unter dem Namen der Mehlwage oder wie
sie später amtlich hieß, der Spelz-, Mehl- und Malzwage wird gewöhnlich
nur das Gebäude in der Fahrgasse verstanden, welches im Jahr 1438 neben
dem großen Pfarrkirchhof errichtet und 1716 in seiner jetzigen Gestalt als
freistehendes Haus neugebaut wurde.*) Eine zweite, kleinere Mehlwage befand
sich seit etwa 1554 am Bockenheimer Tor.
Alles Mehl, sowohl das in den hiesigen Mühlen vermahlene, wie auch das
fremde, mußte in die Stadtwage und seit Errichtung besonderer Mehlwagen
in eine von diesen gebracht, auf seine Güte untersucht und zwecks Fest-
stellung des richtigen Gewichtes durch die Mehlwieger gewogen werden. Bei
der Größe des Wagebaues in der Fahrgasse konnten die zugeiührten Mehl-
vorräte bis zu ihrem Verkauf oder wenigstens bis zu ihrer Abholung dort
auch aufbewahrt werden, sodaß die Mehlwage zugleich die Bedeutung
eines Lager- und Kaufhauses für Mehl hatte. Hier trafen sich regelmäßig die
Händler, Müller und als Abnehmer die Bäcker. Die zur Bedienung angestellten
Beamten waren die Mehlwieger, welche das Wiegegeld im Betrag von 4 Hellern
(1 Kreuzer) vom Achtel Landmehl und 2 Kreuzern vom Achtel Mehl, das zu
Wasser ankam, erhoben. Die Einnahmen des Rates aus demselben schwankten
bis 1525 zwischen 92 Pfund Heller (14S5 und 1525) und 147 Pfund als Höchst-
betrag im Jahr 1482. Im Gegensatz zum Mahlgeld veranschaulicht es den
eigenen Mehlverbrauch der Bevölkerung; mit seinen Schwankungen läuft es
durchaus nicht parallel mit jenem.
Die Bäcker, welche grundsätzlich nach dem Gewicht backen mußten und
nur in Zeiten der Not mit obrigkeitlicher Erlaubnis hiervon absehen konnten,
*)~BaUonn II, S. 68, III. S. 112. VI, S. 246. - Müllers Resolutionen II, S. 124 und 125.
durften ihre eigenen Wagen halten. Dagegen gab es zwei öffentliche Brot-
wagen am Affentor und am Eschenheimer Tor für alle fremden Backwaren,
namentlich der Dorfbäcker, welche nur an diesen beiden Toren eingelassen
wurden und eine nach dem Gewicht bestimmte Abgabe, den Brotzoll, zu
entrichten hatten.
7. Eisenwage, welche sich in der Fahrgasse neben dem Brückhof in
einem 1442 durch die Stadt erworbenen Hause befand und mit ihren Verkaufs-
ständen ein Eisenkaufhaus bildete.*) Jahrhunderte lang wohnten fast alle
Die Mehlwage von Nordosten. Kolorierte Lithographie aus dem Jahr 1809.
Aus Alt-Frankfurt, Jahrgang I, Heft 1.
Eisenhändler, so im 18. Jahrhundert die Herrn Cleynmann, Zickwolff, Scharf!,
Willemer, Hasenclever, Trost in der Nachbarschaft; nach der Bornheimer
Pforte zu schlössen sich die Kanngießer, Schmiede und andere Feuerhand-
werke an, weshalb die Fahrgasse auch die Schmiedegasse hieß. Die Händler
hatten entweder in der Wage für je 3 Gulden messentlich einen oder mehrere
Stände gemietet oder sie hielten für das halbe Geld vor der Eisenwage unter
*) Dr. Orth, Reichsmessen, S. 306—308. — Eisentaxrolle und Ordnung vom S. März 1627
als Grundlage. — Müllers Resolutionen II, S. 125. — Battonn II, S. 54.
dem Schuppen oder vorm Brückhof ihre Waren wie Schippen, Pflugscharen,
Stürzen, Gabeln, Pfannen, Nägel, Öfen und anderes feil. Die Fuhrleute mußten
alle fremden Eisenwaren, welche sie namentlich aus der Lahngegend und
Schmalkalden hierher brachten, zunächst in die Eisenwage führen und hiervon
Wiege- und Niederlagegeld bezahlen, bevor sie abladen oder gar die Stadt
wieder verlassen durften. Es fanden jedoch trotz aller Verordnungen viele
Unterschleife statt. Der Wagenmeister trieb eigenen Handel, die fremden
Eisenwaren wurden vorweg verkauft oder kamen erst in zweiter Hand in
die Wage. Seit 1726 war sie für 700 Gulden verpachtet. Wegen der Frage,
ob nur das zu Land eingeführte Eisen oder auch der seit 1683 zu Wasser
ankommende steirische Stahl die Gebühren in die Eisenwage zu zahlen habe,
kam es im Jahr 1741 zwischen dem Pächter Johann Ludwig Bück und den
Händlern zu einem großen Prozeß, welcher erst nach einem halben Jahr-
hundert durch einen Vergleich beendet wurde. Ein gleicher Streit entbrannte
seit 1774 mit den Eisenhändlern aus den bergischen Städten Remscheid,
Solingen, Ronsdorf und Velbert. Bei Anlegung der Brückhofstraße wurde die
Eisenwage beseitigt.
7. Gold= und Silberwage zum Wiegen von gemünzten und ungemünzten
Edelmetallen, Perlen, Korallen und Achatsteinen, welche der Kaiser im Jahr 1355
wegen der herrschenden Unordnung der Stadt übertrug. Sie war untrennbar
mit dem Geldwechsel verknüpft, welcher der Stadt schon 9 Jahre vorher über-
lassen, aber ohne das Recht, die Gold- und Silberwage zu halten, wertlos gewesen
war.*) Das Amt des Wagemeisters war anfänglich mit demjenigen des Münz-
meisters und Geldwechslers verbunden gewesen. Hierzu wurden meistens ange-
sehene Goldschmiede genommen, von welchen die ältesten im 13. Jahrhundert
auf dem Markt im Haus zum alten Burggrafen und in der alten Münze (1274)
wohnten. Ihre Namen finden sich in dem Verzeichnis der Kaufleute. Im Jahr
1366 erhielt die Stadt die kaiserliche Erlaubnis, das Wiegegeld für je 100 Gold-
gulden von acht alten Hellern auf zwölf und für eine Mark Silber auf zwei
alte Heller zu erhöhen.
Selbstverständlich gab es nicht nur eine Gold- und Silberwage, sondern
jeder geschworene Geldwechsler und Goldschmied hatte eine solche. Anfangs
1368 lieferten nicht weniger wie 16 Wechsler, darunter 7 Frauen, das Wieg-
geld ab. Das bedeutendste Geschäft hatte hierbei Frau Cunne Goldschmidt
geborene Dagestele im alten Burggrafen gemacht. Außer ihr und ihrem
zweiten Manne Jeckel Lentzel waren im 14. Jahrhundert die bekanntesten
*) Privilegienbuch S. 30 u. 41. — Dr. Orth, Reichsmessen, S. 336—338, 709—712. — Kriegk,
Krankfurier Bürgerzwiste, 1862, S. 330—343. — Dr. Otto Speyer, Die ältesten Credit- und
Wechselbanken, 1883. — Gesetzbuch von 1352, cap. 79 und 84.
356
Wechsler die Palmstorffer im Haus zum Appenheimer oder Quittenbaum in
der Neukräm, die Junge von Friedberg, die Goldschmiede Humbracht im Haus
Schönstein und die Guldenschaf. In Meßzeiten hatten die meisten von ihnen
ihre Wechselhütten an der St. Nikolaikirche.
Nachdem König Ruprecht in dem Münzgesetz vom 23. Juni 1402 verordnet
hatte, daß in allen freien Reichsstädten der Rat durch Beamte den Wechsel
der Goldgulden (zu 22 's Karat) selbst vorzunehmen und zu beaufsichtigen
hätte, machte die hiesige Stadt sofort den Versuch, das Wiegegeschäft auf
der Gold- und Silberwage durch die Verbindung mit dem Geldwechsel und
anderen Geldgeschäften, wie Hinterlegungen, Ausleihen auf goldene und silberne
Pfänder, Kaufen und Verkaufen von Gold und Silber, zu einer städtischen
Bank auszuge-
stalten und in
eigene Verwal-
tung zu nehmen.
Infolgedessen
wurden im Au-
gust eine Gold-
wage, mehrere
Wagen für ge-
münztes und un-
gemünztes Silber
(Granalien, Blant-
schen),fürPerlen
und Anderes an-
geschafft, hier-
für bei allen
Kaufgeschäften
der Wiegezwang
eingeführt, und 14 Personen angestellt. Auf diesen Wagen gab es folgende
Gewichte: die feine kölnische Mark Gold oder Silber zu 24 Karat oder 16 Lot,
= 96 Gran = 288 Grän, mithin das Karat zu 12 Grän, das Lot zu 18, beim
Juwelen- und Perlengewicht das Lot zu 71 Karat ä 4 Grän. Die drei größten,
hierdurch schwer geschädigten Geldwechsler Siegfried Guldenschaf, Johann
Palmstorifer und Jeckel Humbracht setzten es aber bereits im folgenden Jahr
durch, daß ihnen neben der städtischen Bank ebenfalls die Konzession zur
Führung von Banken erteilt wurde, an welchen sich die Stadt gegen Abgabe
eines Gewinnanteils (meist 3a) mit Kapital beteiligte. Die Bank-Einnahmen des
Rates waren ziemlich erhebliche; 1403: 738 Gulden, 1409: 991 und 1410: 874
Die alte Mainbrücke mit den 2 Tortürmen und der Stadtmühle
nach der Grav'schen Ansicht von 1550.
Gulden. Nach etwa 15 Jahren ließ man die ganze Einrichtung wieder
fallen. Der Rat ermächtigte seitdem nicht mehr wie drei beeidigte Per-
sonen, meistens Goldschmiede, welche die geschworenen Wechsler genannt
wurden, gegen Abgabe von zwei Drittel des Wieggeldes zum Halten der
Gold- und Silberwage und zum Geldwechsel. Seine Einnahmen vom Wieg-
geld waren gering, zwischen 15 und 20 Pfund Heller im Jahr; nur in der
Zeit von 1468 bis 1475 steigerten sie sich bis auf etwa 100 Gulden. Nach
dem Tode des Jeckel Humbracht im Jahr 1420 standen während mehrerer
Generationen an der Spitze der geschworenen Wechsler verschiedene Mitglieder
der Familie Engländer genannt Guldenlöwe, bei welcher dieses Amt geradezu
erblich wurde.*) Sie besaßen an der Nikolaikirche ihr Wohnhaus nebst einer
Wechselhütte und in der Blauhandgasse, unweit der Münzgasse, ein Haus
mit Schmelzhütte (1432, 1505). In der Zeit von 1421 — 1450 wird Peter Gulden-
löwe, seitdem sein Sohn Claus und von etwa 1473 bis 1510 seine Enkel Hans,
Daniel und Jakob Engländer genannt Guldenlöwe erwähnt; sie bekleideten
meistens auch das Amt als städtische Münzmeister und Wardeine.
Seit 1494 besaß auch der Tuchhändler Bartholme Benker die Genehmiguug
zum Betrieb des Geldwechsels im Haus zum Engel am Eck der Krämergasse.
Bei seinem Tode im Jahr 1511 fanden sich in seinem Wechselkram eine Gold-
wage mit Gewichten, ein Wechselkäfig, zwei Wechselbretter, Säckel mit unge-
münztem Gold und den verschiedenartigsten Goldstücken, sowie viele
Edelsteine und Ringe vor.
Dadurch, daß auch die rheinischen Kurfürsten, namentlich Kurmainz, das
Recht besaßen, auf der Messe Geldwechsler mit ihren Wagen zu bestellen,
verlor die Einrichtung der geschworenen Wechsler immer mehr an Bedeutung
und hörte am Anfang des 16. Jahrhunderts ganz auf. Seitdem stand der
Geldwechsel und das Recht zum Halten einer Goldwage jedermann frei. Nur
den Juden war nach ihrer Stättigkeit (§ 80) verboten, Gold, Silber, Perlen,
Granalien (Blantschen), Korallen, Achatsteine in ihren Häusern zu wiegen.
Auf Begehren des Käufers mußten sie sich der städtischen Silberwage bedienen.
Das Wieggeld kam in die Silberbüchse. Im Dezember 1629 wurde sie nach
dem Tode des Wardeins Peter Binder wieder einmal geöffnet.
B. Kranengeld.
Es war eine Art Main- oder Wasserzoll, welcher von allen kranbaren, das heißt
schweren Schilfsgütern, die man nicht tragen kann, bezahlt werden mußte,
auch wenn sie sich des Kranens nicht bedienten; es bestand also für diese
ein Kranenzwang.**) Am Maingestade waren zwei große starke Kranen
*) Siehe Verzeichnis der Kaufleute No. 420, 444, 445, 547, 665, 724, 725. — Battonn V, S. 220.
**) Dr. Orth,S. 226,663. — Dr. Bothe, Beiträge, S. 132- 13h. — Müllers Resolutionen II, S. 106-109.
358
Der obere Kr
vorhanden, der obere un-
terhalb der Anländestelle
am Fahrtor, der untere
am Weinmarkt vor der
Leonhardspiorte. Der
ältere von ihnen soll im
Jahre 1331 wegen des auf-
blühenden elsässischen
Weinhandels zum Heben
der sehr schweren Fuder-
fässer aus den Straßbur-
ger Weinschiffen erbaut
worden sein, was wohl
der Wahrheit entspricht.
Im städtischen Rechen-
buch von 1350 werden
zuerst die Kranen, 1354
der alte und der neue,
1362 einmal der oberste, mittelste und niederste Kranen, 1366 der obere und
der niedere (untere) erwähnt; sie waren anfänglich aus Holz gebaut.
Als Beamte waren ein Kranenmeister und verschiedene Knechte vorhanden.
Die Heinzler hatten nach ihrer Ordnung vom 25. Juni 1593 in den Messen
des Kranens fleißig zu warten und den Leuten ihre Ballen und Gut nach
Bescheid treulichst zu liefern, wobei ihnen die zahlreichen Schröter auch beim
Abladen helfen sollten. Letztere, schon 1310 erwähnt, waren in zwei Gesell-
schaften mit eigenen Häusern auf dem Römerberg eingeteilt.
Im Jahr 1366 erteilte Kaiser Karl IV. der Stadt das Recht, vom Verkäufer
wie Käufer 6 alte Heller Kranengeld für jedes aus dem Schiff gehobene
Fuder Wein zu fordern; 1430 betrug es je nach Größe 6, 8 oder 12 Heller.
Die Eingänge waren alle Samstag auf die Rechnei abzuliefern. Mit Nürnberg
wurden 1625 und 1658 hierüber besondere Verträge abgeschlossen, welche
durch die darin verzeichneten Waren von besonderem Interesse sind. Vom
Kranengeld waren nur leichtere Wassergüter im Gewicht bis zu 3 Zentnern,
sogenannte unkranbare Mannslasten oder Drey- Knechts-Gut, befreit. Im
Jahr 1628 erging eine neue Kranenordnung, worin nicht nur das Kran-
geld von 3 Zentner aufwärts, sondern auch der Fuhrlohn der Heinzler
für die aufgeladenen Fuhren (ungefähr 18 bis 20 Zentner) und der Lohn
der Schröter für das Ausheben, Aufladen und Abstoßen einer vollen Fuhre
festgesetzt war.
C) Maß= oder Meßgelder.
In Deutschland gab es bekanntlich vor der allgemeinen Einführung des
Metermaßes zahllose verschiedene Hohl-, Längen- und Flächenmaße. Man
sehe sich nur einmal hinsichtlich der Weinmaße das Visierbüchlein von 1553
an. In Frankfurt unterschied man namentlich zwischen Ellenmaß, Trinkmaß
oder Kanneneiche (Kanteneiche), Fruchtmaß, Waidmaß und Holzmaß. Während
die obrigkeitliche Aufsicht über die Gewichte dem vormals kaiserlichen Münz-
meister zustand, welcher demnach auch die Mutter- oder Normalgewichte auf-
bewahrt haben muß, soll diejenige über die Maße nach den alten Statuten des
Bartholomäusstiftes zu den Gerechtsamen des Probstes gehört haben.*) Jeden-
falls befand sich in alten Zeiten an den Seitenquadern des großen Torbogens,
durch welchen man vom Markt aus zwischen der Michelskapelle und dem
Kreuzgang auf das Pfarreisen, den heutigen Domplatz, gelangte, eine im
Stein befestigte eiserne Elle; sie war oben und unten mit eisernen Haken
versehen, damit die Prüfung der Ellen beim Hineinschieben erleichtert würde.
Auch an dem Chor der Domkirche zu Worms befand sich ein solches Ellenmaß.
Wir haben jedoch keine weiteren Nachweise dafür, daß der Domprobst auf
Grund kaiserlicher Ermächtigung die Aufsicht über alle Maße geführt habe;
nur das Fruchtmaß jeder Art mußte im Frohnhof geeicht werden, woselbst das
Normalmaß aufbewahrt wurde. Im Gegenteil ersehen wir aus zwei Straf-
bestimmungen (No. 16 und 30) des Frankfurter Stadtrechtes vom 24. Januar
1297, daß die Maße für Wein, öl und Sonstiges, also sicherlich für alle nasse
Ware, schon damals der städtischen Aufsicht unterstanden. Später befand sich
das Normal-Ellenmaß am örtlichen Tor des 1396 vollendeten städtischen Lein-
wandhauses. Im fünfzehnten Jahrhundert, so 1446, ließ der Rat zu Meßzeiten
durch die Rechenmeister in Begleitung von Schreiber, Wieger, Richter und
Kiezenträger, der das Gewicht trug, öfters Umgänge in der Stadt halten, um
die Gewichte und Ellenmaße der Bürger und fremden Meßbesucher überall
zu besichtigen. Die Übertreter wurden schwer bestraft.
1. Kornmötter oder Fruchtmesser, welche die ankommende Frucht zu
messen und zu tragen hatten. Ihre Stube befand sich zuletzt vor der Katha-
rinenpforte bei der Heuwage, woselbst der Kornmarkt abgehalten wurde. Im
Jahr 1500 waren 7 Fruchtmesser und Sackträger vorhanden, 1550 doppelt soviel.
Das Fruchtmaß war folgendes: das Malter oder Achtel = 4 Simmer
= 8 Metzen = 16 Sechter = 64 Gescheid = 256 Mäßchen oder Viertel. Das
Gewicht von einem Malter Weizen schwankte um 1800 zwischen 175 bis 190,
*) Baitonn, III., S. 242—244: Praepositus niensur.is examinat et corrigit. — Dr. Orth,
RL'idismessen S. 265.
360
Korn zwischen 165—180, Gerste 1 50 — Ib5 und Hafer 95—110 Pfund (Mahl-
gewicht) einschließlich des Sackes, der mit drei Pfund gerechnet wurde.*)
Nach der Mötter- und Sackträgerordnung vom 25. April 1581 hatten diese
die Frucht zu messen, zu tragen, auf den Speichern zu wenden und zu ver-
teilen. Alle Vierteljahr mußten sie ihre Simmermaße im Frohnhofe nach der
rechten Eiche eichen und mit Eisen beschlagen lassen, damit nichts abgehe.
Sie erhielten einen Pfennig Meßlohn von jedem Achtel Frucht und sollten
fleißig acht geben, daß kein Bürger über drei bis vier Achtel Korn ohne des
Rats Genehmigung aus der Stadt verkaufe. Dies Ausfuhrverbot bestand bereits 1 357.
Nach der Ordnung vom 31. Mai 1593 hatten drei von ihnen in Gemeinschaft
mit dem Mainzöllner die auf dem Main vorübergeführte Frucht zu überschlagen
und Samstags auf dem Rechneiamt anzuzeigen. Als Schätzgeld hatten sie
von einem vollen Nachen zwei Batzen und von einem Schiff, worin 400 — 500
Achtel geladen waren, vier bis fünf Batzen zu erheben.
Nach der Taxrolle von 172b erhielt der Fruchtmesser von jedem Malter
für das Messen einen Kreuzer, für das Tragen aus dem Schiff auf den Wagen
und vom Wagen auf einen Speicher zwei Kreuzer, für das Stürzen (Umdrehen)
auf dem Speicher einen Kreuzer.
2. Obstmaß, bereits 1377, wozu seit April 1589 ein besonderes Hopfen=
und Kesten= (Kastanien-) maß auf der Heiliggeistpforte hinzukam.
3. Weinsticher und Visierer als Weinmesser. Dadurch daß die Wein-
fässer nach einem bestimmten Maß als Stückfässer, Fuderiässer angefertigt
wurden, war das Weinmaß wesentlich vereinfacht. Die größten Weinfässer bis
zu 81 ■> Ohm kamen auf den Straßburger Schiffen aus dem Elsaß. Von den
städtischen Beamten, welche die ankommenden Weinmengen festzustellen
hatten, nahmen die vier bis fünf Visierer das Ausmessen der Fässer mit ihrer
Visierrute wegen Berechnung der Zapfgebühr (Ungeldes), die lb Weinsticher
als amtlich bestellte Weinmakler wegen richtiger Erhebung ihrer Gebühr, des
Stich- oder Strichgeldes, vor. Bekanntlich mußten beide, gleichwie die Wein-
knechte, einen Teil ihres Lohnes an die Stadtkasse abliefern, weshalb unter den
städtischen Einnahmen die Visierer bereits im Jahr 1348, die Weinsticher unter
dem Namen Weinverdinger seit 1373 erscheinen.
Die Weinrnaße sind bereits oben bei dem Ungeld angegeben worden.
Das Jungmaß des Kleinverkaufs verhielt sich zum Altmaß des Großhandels
wie 9:8. Im Jahr 1390 hatte König Wenzel der Stadt ausdrücklich die Frei-
heit verliehen, ihr Trinkmaß zu mehren und zu mindern, so oft sie das für
gut und nutzbar finde. Auf dem Rechneiamt befand sich ein altes, messingnes
*) J. C. N'elkenbrechers Taschenbuch der Münz-, Maß- und Gewichtskunde. — Müllers
Resolutionen, II., S. 124. — Gesetzbuch von 1352, cap. VI.
Normalmaß, womit alle Geschirre, in welchen Flüssigkeiten, wie Wein, Bier,
Essig oder Branntwein ausgemessen wurden, von einem Diener gegen eine
Gebühr von 4 Kreuzern auf alt oder neu Maß geeicht und mit dem Stadt-
zeichen gestempelt wurden.
4. Salzmesser oder Selzer, von welchen als erster im Jahre 1300
Werner Selzer neben dem Römer erwähnt wird. 1350 war das „Salzmaß"
für 8 Pfund Heller, 1372 für 60 Gulden, 1377 für 120 Gulden verpachtet.
Der Salzmötter sollte von jedem Achtel Salz 3 Heller Meßgeld vom Käufer
und vom Verkäufer nehmen. Seit dem Jahr 1394 erscheint das Salz-
maß im städtischen Etat als besondere Einnahmerubrik mit ganz erheblichen
Beträgen, so 1395 mit 430 Pfund, 1396 mit 458 Pfund. Mehr als 150 Jahre
schwankten dann seine Erträgnisse zwischen 200 und 300 Pfund und steigerten
sich gegen Ende des 16. Jahrhunderts im Jahr 1595 bis auf 623 Gulden.
Einschränkend ist jedoch zu bemerken, daß unter dem Ausdruck Salzmaß
anscheinend nicht nur das eigentliche Meßgeld, sondern die sämtlichen Ein-
nahmen vom Salz verstanden worden sind.
5. Leinwandmesser, die Beamten, welchen das Ellenmaß für die Lein-
wand anvertraut war. Ihr Amt war nach dem ältesten Rechenbuch von 1348 51
auf vier Jahre für je 8 Pfund Heller verliehen. Alle fremde Leinwand durfte
zwischen und bald auch in den Messen (bereits 1462) nirgends anderswo ver-
kauft werden, wie in dem 1396 eröffneten großen städtischen Leinwandhaus
am Weckmarkt; sie hatte die im Jahr 1360 der Stadt verliehene Handelssteuer,
das sogenannte Hausgeld, und für das Messen das Meßgeld zu zahlen. Beide
Abgaben wurden miteinander erhoben und als eine einzige behandelt; diese
mußte sogar von der fremden Leinwand ohne Rücksicht darauf bezahlt werden,
ob sie im oder außer dem Leinwandhaus verkauft wurde. Dieser Zwang war jedoch
nicht durchführbar, wie die vielen zu seiner Durchführung erlassenen Anordnungen
(I5()5, 1595) zeigen. Die Zöllner, namentlich die am Fahrtor, sollten sogar
von den fremden Händlern vor dem Ausladen ein Pfand nehmen und keine
Leinwand, Garn, Zwillich in die Stadt oder aus derselben lassen ohne Vorlage
einer Quittung des Hausmeisters über die Bezahlung des Haus- und Meßgeldes.*)
Ursprünglich wurde vor dem Donnerstag der ersten Woche, an welchem
das Leinwandhaus aufgemacht wurde, alle im Haus auf Lager befindliche
Leinwand aufgezeichnet und davon das Haus- und Meßgeld genommen. Nach
der wichtigen Ordnung vom 5. August 1595 hatte jeder Kaufmann seine her-
gebrachte Ware dein Hausmeister anzuzeigen, welcher sie mit dessen Handels-
marke in seine Bücher einschrieb. Den hiesigen Einwohnern wurde erneut
*) Dr. Orth, Reichsmessen, S. 302—306. — Müllers Resolutionen, II, S. 102—105. —
Bjttonn, IV, S. 3—5. — Baudenkmäler, II, S. 321—327.
362
anbefohlen, fremde Leinwand nicht in ihren Hausern zu beherbergen, sondern
ins Kaufhaus zu verweisen. Bei dem groben Hessentuch, welches stückweise
verkauft wurde, mußte das Stück 50 Ellen lang sein, bei dem feinen nieder-
rheinischen Tuch, welches in Bolzen hierher kam, wurde die jeweilige Länge
mit Rötelstein vermerkt.
Nach einer Verordnung von 1487 erhob man vom Verkäufer und Käufer
je 9 Heller Meßgeld; später gab der letztere für je 100 Ellen !2 alte
Heller, wobei vermutlich das Hausgeld mit 3 Hellern inbegriffen war. 1726
betrugen die Gebühren von 100 Ellen Hessentuch je 6 Kreuzer, bei der
holländischen, westfälischen und anderen reinen Leinwand von einem Reichs-
taler Wert 1 Kreuzer. Die Kaufleute durften nur bis zu 100 Meter selbst
messen, darüber hinaus war es Sache der geschworenen Messer. Die ersteren
mußten sich der gestempelten Frankfurter Elle bedienen, welche an beiden
Enden mit dem eingeschlagenen Adler versehen war und vom Hausmeister
gegen 4 Heller Leihgebühr geliefert wurde. Auch war das Stück 1763 zu 16
Kreuzern auf der Rechnei zu kaufen.
Seitdem das eiserne Ellenmaß 1537 mit der Domeinfriedigung entfernt worden
war, hatte man als Normalmaß am östlichen Tor des Leinwandhauses, nach dem
Töpferhofe zu, drei Ellenmaße mit Eisen in der Mauer festgemacht, von welchen
das mittlere, mit dem Frankfurter Adler, das genaueste war. Hiernach ver-
fertigte auch der Ratsschreiner im Brückhof die hiesigen Ellen.
Später wurde nicht mehr alle im Haus befindliche Leinwand gemessen,
sondern beim Aufmachen derselben probeweise von jedem Verkaufsstand nur
ein Stück oder eine Rolle. Trotzdem war die volle Meßgebühr, wie ein Zoll,
immer zu entrichten.
Über die eigenen Geschäfte des Hausmeisters wurde vielfach Klage geführt,
weshalb ihm wiederholt alle Faktorei und Kommission verboten wurde.
Von den mancherlei Ordnungen, welche für das Leinwandhaus ergingen,
sind diejenigen vom 8. März 1575, 5. August 1595 und 14. September 1695
hervorzuheben.
6. Tuchstreicher, welche die amtlichen Messer und zugleich Unterkäufer
der fremden Tuche waren und eine besondere Gesellschaft bildeten. Im Jahr
1503 erging für sie eine ausführliche Ordnung; sie hatten zu schwören: alle
Tuche recht zu streichen, jedermann die rechte Länge zu sagen und Recht zu
tun den Käufern und Verkäufern. Ihre Tätigkeit erstreckte sich nur auf die
Zeit der Messen. Alle hatten sich morgens 6 Uhr am Saalhof, dem hiesigen
Gewandhaus, bei den Kloben einzufinden und während des Tages dort aufzu-
halten. Ihre zwei Vorsteher hießen Klobenmeister; sie hatten die von den
Tuchstreichern benutzte Meßschnur zu prüfen und die richtigen Maße nach der
363
öffentlichen Stadtreuffe
(Normalelle) bei der Pfarr-
kirche zu nehmen. Der
Strichlohn betrug bei lon-
donschem oder sonstigem
Tuch zu 40 Ellen 4 alte
Heller, bei anderem drei
Heller und bei der Kotze
zu 60 Ellen 4 Heller.*)
1550 waren 14 Tuch-
streicher vorhanden.
Bei dem Frankfurter
Wollwebertuch war die
Länge jedes Stückes von
der Zunft aus genau vor-
geschrieben.
7. Waidmesser,welche
das von den Wollwebern
zum Blaufärben verwen-
dete, thüringische Waid-
kraut zu messen hatten.**)
Der Einkauf wurde nicht
von den einzelnen Woll-
webern, sondern von der
Zunft besorgt; der Verkauf
durch die fremden Waidhändler (Waidgäste), meist Erfurter, fand nur auf dem
großen Kaufhaus der Zunft in der Neukräm statt. Als Beamte waren hierbei
angestellt: die Waidmesser mit ihren Knechten, die geschworenen Waidschätzer
und ein Schreiber aus der Zunft, welcher beim Messen zugegen sein mußte.
Der Waid wurde vor dem Verkauf von dem angesehendsten Färber als Prüf-
herrn geprüft und der Preis, je nach dem Ausfall der Probe, von den Waid-
schätzern festgesetzt. Das Waidmaß wurde nach dem auf dem Rathaus
aufbewahrten Normalmaß öfters geprüft und geeicht. Es unterschied zwischen
Haufen und Gesetz. Nach der Abgabenordnung von 1423 hatte der verkaufende
Waidgast an die Zunft das Hausgeld (Niederlage) und an die Messer von jedem
Wagen fürs Messen und Mengen je 3 Turnosen, der fremde Käufer von jedem
Gesetz 1 Turnos, der kaufende Zunftgenosse dagegen nur 3 Heller zu zahlen.
*) Dr. Fromm in Archiv für Frankfurts Geschichte, 3. Folge, Bd. VI, S. 47, 103 und 132.
**) Dr. Fromm, Textilgewerbe, S. 56, 103—107.
Die Stadtwage vor ihrem Abb
Jabr 1X74.
364
Nach der Ordnung von 1495 zahlten die Fremden für jedes Gesetz Waid den
Messern 12 Heller, ihren Knechten 6 Heller, die Wollwebermeister dagegen
den Messern nur 3 Heller. Hiervon erhielt der Rat die Hälfte.
Der hiesige Waidbedarf ging mit dem Verfall der Wollweberei seit 1430
stark zurück. Später wurde dieses wichtige Farbkraut fast ganz durch den
Indigo verdrängt.
8. Holzmesser als Gehilfen des Holzschreibers, mit welchem sie als
Angestellte das durch die Brennholzordnung vom 22. Februar 1571 errichtete
Holzamt am Main und das von diesem im Jahr 1739 geschaffene Holzmagazin
am Gänsgraben zu bedienen hatten.*) Nur durch sie durfte das in Schiffen
ankommende Brennholz ans Land gebracht und an die Käufer zu dem von
den drei Ratsdeputierten festgesetzten Preis ausgemessen werden. Als Maß
dienten der Stecken von 3x/2 Fuß im Viereck, der Gilbert = 2, auch 3 Stecken
und die Klafter von 6 Fuß Breite, 7 Fuß Höhe und 3 Fuß Scheitlänge oder
126 Kubikfuß. Die Holzmesser erhielten an Meßgeld von jedem Gilbert 4 — 5
Kreuzer und ein Scheit.
9. Kohlenmesser, welche zuerst ausdrücklich im Jahr 1373 erwähnt werden,
aber sicher schon früher vorhanden waren. Der Rat kaufte große Mengen
eichene und buchene Holzkohlen aus den Meilern des Odenwaldes, so am
27. Mai 1546 660 Buden (Bütten) zu 20 Heller, am 20. November 1546 600 Buden,
ließ sie durch die Kohienmesser den Wächtern zumessen oder auf den Römer
tragen und durch den Keller (Verwalter) an die Bürger, namentlich die Schmiede
verkaufen. Die Kohlenbütte wurde zu 5'/i Kubikfuß gerechnet. Der Kohlen-
messer erhielt von ihr für das Messen lx/g Kreuzer, für das Tragen in die
Stadt 2—4 Kreuzer.
10. Kalkmesser, seit 1377 regelmäßig genannt; die Kalkbütte war 6,157
Kubikfuß groß.
D. Haus= auch Kaufhausgelder.
a) Das alte Kaufhausgeld von 1360 von den Kauf- und Waghäusern,
daher auch nur Kaufhaus und Niederlage genannt, namentlich seit 1396 in dem
Leinwandhaus, von den darin verkauften, später von allen zum Verkauf nieder-
gelegten Waren erhoben.
Das am 13. Juli 1360 der Stadt verliehene Hausgeld und das hierbei erwähnte
private Hausgeld (Althausgeld, auch Halbhausgeld) der Bürger waren Ver-
kaufsabgaben.**) Kaiser Karl IV. verlieh damals der Stadt zum Brückenbau das
*) Dr. Orth, Reichsmessen, S. 280. — Müllers Resolutionen, II, S. 150, 217, III, S. 99—103.
**) Dr. Orth, Reichsmessen, S. 303, 668—1670. — Bothe, Beiträge, S. 101 und Patrizier-
vermögen, S. 119 — 126.
365
Recht, vom Käufer jedes verkauften Stückes Tuch 3 alte Heller und als Haus-
geld von allen Waren, welche in den Verkaufshäusern verkauft würden, zwei
weitere alte Heller zu nehmen. Auf allgemeine Beschwerde wurde letztere
Belastung 1361 widerrufen, aber alsbald erneuert. In den städtischen Rechen-
büchern finden sich von 1360 an jahrelang alle öffentlichen und privaten Kauf-
häuser verzeichnet, von welchen diese Abgabe gezahlt wurde. Darunter werden
die Wage, die beiden Kaufhäuser der Wollweber in der Neukräm, der Saalhof,
der Römer, Braunfels, Nürnberger Hof und andere genannt, welche ich bereits
oben erwähnt habe.
Diese Verkaufsabgabe kam allmählich bei den meisten privaten Verkaufs-
häusern außer Übung. Nach dem Jahr 1400 habe ich sie nur bei den zwei
Kaufhäusern der Wollweberzunft und beim Glauburger (Nürnberger) Hof, da-
gegen bei allen städtischen Verkaufs- und Waghäusern, wie dem Römer, dem
Waghaus und namentlich in dem 13% fertiggestellten Leinwandhaus festgestellt.
Sie verwandelte sich aber allmählich in eine Stand- oder Platzgebühr für alle
dort niedergelegten Waren. Hierbei erhielt sich der Ausdruck „Hausgeld",
schließlich nur beim Leinwandhaus.
An dem Tage, an welchem es in der Messe zum Verkauf geöffnet wurde
— es war dies am Donnerstag der Vor- oder Geleitswoche — wurde alle im
Haus niedergelegte Leinwand zwecks Berechnung des Hausgeldes aufgezeichnet
und von jeder vorgefundenen Rolle 10 Kreuzer, sowie von jedem Taler Wert
der reinen Leinwand und Garne vom Niederrhein, Westfalen und Holland ein
Kreuzer bezahlt. Damit der Rat in seinen Gefällen nicht geschädigt würde,
ergingen viele Verordnungen,*) worin immer wieder eingeschärft wurde, daß
alle hierher kommende fremde Leinwand nur im Leinwandhaus, nicht in der
Stadt verkauft werden dürfe. Über die Frage, ob unter Leinwand auch die
niederrheinischen Battiste und Kammertücher zu verstehen seien und das
Hausgeld zu entrichten hätten, kam es seit 1673 zu lebhaften Streitigkeiten mit
den niederrheinischen und seit 1750 auch mit den westfälischen Garn- und
Leinwandhändlern. Im Jahr 1722 begann hierüber ein großer Prozeß beim
Reichshofrat in Wien, welcher nach vielen Jahren mit einer Niederlage der
Stadt endete.**)
Das Hausgeld im Leinwandhaus war stets von dem Verkäufer ohne Rück-
sicht darauf zu zahlen, ob und wo in der Stadt seine Leinwand verkauft wurde.
Damit hatte es sich aus einer Gebühr in einen Warenzoll verwandelt.
*) 1399, 1462, 1487, 1505, 3. Juli 1561, 18. März 1575, 18. März 16o2, H>82, 1701. 18. Mär/
1728, 18. März 1732.
**! Orth, Reichsmessen, S. 699— 709. — Müllers Resolutionen, II, S. 109—116.
b) Das seit dem Jahr 1590 erhobene neue Kaufhausgeld führt zu
Unrecht seinen Namen, da es kein Hausgeld, sondern ein von den bisher
zollfrei zu den Toren hereinkommenden Landgütern zu entrichtender Einfuhr-
zoll war, welcher in dem neuen Kaufhausgebäude neben der Stadtwage abge-
liefert werden mußte: daher die irreführende Bezeichnung!
E. Schau = Gelder.
1. Brotschau durch die zwei Brotbeseher aus dem Rat,*) später aus
dem Bäckerhandwerk, welches nunmehr selbst die Aufsicht über seine eigenen
Mitglieder, sowie über die zum Affentor und Eschenheimertor hereingebrachten
fremden Backwaren der Dorfbäcker und über das in die Mehlwage gebrachte
Mehl ausüben durfte. Das Bäckerhandwerk unterstand wiederum dem Rechnei-
amt und dem aus einem Kornschreiber und zwei Ratsverordneten, den Korn-
meistern, zusammengesetzten Kornamt, welches die städtischen Feldgüter ver-
waltete und für die Aufspeicherung der nötigen Mengen Frucht und Mehl, sowie
für die genügende Versorgung der Bürgerschaft mit guten, vollgewichtigen
Backwaren zu sorgen hatte. In Zeiten der Teuerung kam es wiederholt zu
schweren Bestrafungen der Bäckermeister durch den Frankfurter Rat.
2. Fleischschau, durch die zwei Fleischbeseher aus dem Rat, dann aus
dem Metzgerhandwerk selbst, ohne daß sich im Laufe der Jahrhunderte
hieraus irgend welche Mißstände ergeben hätten. (Gesetzbuch von 1352,
Kap. IV.)
3. Fischschau, welche bei den frischen Flußfischen dem Fischerhand-
werk, dagegen bei den gesalzenen und gedörrten Meerfischen aus Lübeck
und Holland und bei den aus Köln kommenden Rheinsalmen besonderen
Fischbesehern oblag, wofür ein Fischbeschaugeld zu zahlen war. In der, das
gesalzene Fischwerk betreffenden Ordnung § 11 war vorgeschrieben, daß es
zuvor durch die geschworenen Unterkäufer besichtigt und erkannt werden solle,
ob es Kaufmannsgut sei oder nicht. Die Unterkäufer waren gleichzeitig Fisch-
beseher und außerdem Fischschätzer. Auch der Salmenschnitter kann hierher
gerechnet werden.
4. Wein=, Branntwein= und Bierschau (Getränkeschau.) Bei den
zahlreichen Getränkesteuern und den zu ihrer Sicherung erlassenen Vor-
schriften wurden die Getränke so oft gemessen und besichtigt, daß daneben
keine besondere Schau bestand.**) Infolgedessen war sie in dem Amte der
Visierer, welche die Weinfässer wegen des Ungeldes anmachten, und demjenigen
*) Gesetzbuch von 1352, Kap. II und Kap. XIII.
**) Kriegk, Deutsches Bürgertum, 1868, die geistigen Getränke, S. 298—346.
S. 92, 165. — Dr. Orth, Reichsmessen, S. 275—278.
Inventare
der Weinsticher oder Weinunterkäufer mit enthalten. Wie nötig aber eine
solche Schau war, zeigen die vielen Nachrichten über die Weinverfälschungen
und die vielen kaiserlichen und städtischen Verordnungen gegen dieselben.
Die deutsche Hanse beschwerte sich wiederholt in den Jahren 1417, 1440 und
1447 durch ihr Oberhaupt Lübeck bei Frankfurt als wichtigem Weinhandels-
platz über die Verfälschungen des Elsässer und Rheinweins. Fremde Wein-
händler, welche zum ersten Male zum Verkauf kamen, hatten zu beschwören,
daß der Wein, den sie verkauften, nicht anders gemacht sei, als wie ihn Gott
an den Reben habe wachsen lassen. Namentlich die Straßburger mußten be-
schwören, daß ihr Elsässer Wein unvermengt Gut sei.
Das eigene Gewächs der Bürger durfte erst dann von den Heckenwirten
verzapft werden, wenn von den Visierern vorher die Probe genommen und
auf die Rechnei zur Schau geliefert worden war. Diese Anordnung mag
aber ebensowenig beobachtet worden sein wie die 1590 angeordnete Bierschau,
wonach die Bierbrauer ihr Bier, welches sie verzapfen wollten, auf die Schau zur
Probe liefern sollten.
Die Branntweinschau war insofern von besonderer Bedeutung, als im Jahr
1589 das Verbot erging, Branntwein aus Bierhefen und Waizen zu machen,
weil man dies für gesundheitsschädlich hielt. Im Jahr 1601 wurde zu diesem
Zweck die Verordnung erlassen und 1693 und 1698 erneuert, daß alle, welche
Branntwein zum ersten Male verkaufen, beschwören müssen, daß er nicht mit
schädlichen Dingen oder Zusätzen zubereitet, weder aus Früchten, wie die
genannt wären, noch aus französischen oder welschen Weinhefen gebrannt,
sondern aufrecht, unverfälscht Kaufmannsgut sei. Der Eid und das ganze
Verbot kamen bald darauf in Wegfall, als man zur Überzeugung gelangte, daß
der Branntwein aus Früchten oder Weinhefen nicht gesundheitsschädlicher sei
wie der andere.
5. Gewürz- und Safranschau. Mit Rücksicht auf die vielen Be-
trügereien im Handel mit Spezereiwaren, namentlich mit Safran, waren im
Anschluß an die Bestimmungen der Reichspolizeiordnungen von 1548 und 1577
vom Frankfurter Rat am 16. November 1570, 15. August 1583 und wegen des
Safrans 1591 (erneut 1699 und 1709) Verordnungen erlassen worden. In
letzterer wurde ein besonderes Safran- und Gewürzschauamt mit Schauherren
eingerichtet und allen denjenigen, welche mit Safran und Gewürzen handeln,
anbefohlen, sich mit unverfälschtem Kaufmannsgut zu versehen und nichts zu
verkaufen und zuzuwiegen, es sei denn zuvor in der städtischen Gewürzmühle
gestoßen, von den Schauherren besichtigt und auf der Stadtwage zugewogen
worden. Hierfür waren bestimmte Gebühren unter dem Namen: „Schau-,
Wieg- und Stoßgeld" zu zahlen.
Zum Stoßen der Gewürze mußte die schon lange bestehende städtische
Pfeffer- oder Würzmühle am Schneidwall benutzt werden.*) Der selige Kanonikus
Battonn gibt uns im dritten Heftchen S. 126 — 129 seiner Ortsbeschreibung ein
sehr wertvolles Verzeichnis der stark wachsenden Erträgnisse der Würzmühle
seit 1550. Hiernach betrug das Stoßgeld von 3554 Pfund Spezereien zu des
Rats Anteil (2/s) von Januar 1575 bis Mai 1576 189 Gulden S Seh. und schwankte
von 1584 bis 1622 meist zwischen 270 und 370 Gulden; 1623 wurde die
Gebühr wesentlich erhöht, weshalb
die Einnahmen bis 1636 sich auf
707 bis 985 Gulden beliefen. 1640
betrug sie nur 389 Gulden 14 Seh.
Die Safranschau erbrachte von 1594
bis 1616 1—200 Gulden, 1631 nur
2 Gulden und 1651 5x/s Gulden.
Von der Schau wurden nur ge-
wisse Sorten Safran zum Stoßen zu-
gelassen. Nach der Gewürzordnung
von 1583 hatten die hiesigen Ge-
würzkrämer darauf zu achten, daß
die Fremden kein Gewürz ver-
kauften, welches nicht vorher be-
sichtigt und durch die geschworenen
Stößergestoßen worden sei.**) Außer-
dem wurde nur derjenige zum
Spezereihandel zugelassen, welcher
ihn ordnungsgemäß gelernt hatte;
zuvor mußte er den Gewürzeid
leisten.
6. Gold= und Silberschau
(Probe). Alle Gold- und Silber-
arbeiten durften nicht eher als tüchtige
Ware verkauft werden, bis sie von den zwei Probier- oder Schaumeistern
des Goldschmiedehandwerks probiert und mit dem in der Stadtkanzlei be-
findlichen Stempel, bestehend aus dem Adler als Stadtwappen, gezeichnet
waren. Hierfür waren als Probegeld V2 Ort (45 Heller) und Stempelgeld zu
bezahlen. Der Feingehalt des Goldes und Silbers hat zeitweise gewechselt. Im
*) Dr. Orth, Reichsmessen, S. 272—274. — Müllers Resolutionen, II, S. 116 u. 117.
**) Erneuert 2. September 1617, 24. Februar und 2. September 161S, 21. März 1626,
20. März 1704, 23. Juni 1716 und 19. Oktober 1758.
Die Lutherherberge vom April 1521.
n Straub1 genannt nach dem 1577 gezeigten und
Haus abgebildeten großen Vogel Strauß.
Jahr 1428 hatte Kaiser Sigismund den Feingehalt des rheinischen Goldes auf
19 Karat (Grad), der Frankfurter Rat in der Goldschmiedeordnung von 1511
(erneuert 1565) den Feingehalt des Goldes auf 18 Karat, der Mark Silber auf
14 Lot festgesetzt.*) Während an letzterem nach der Reichs- und Augsburger
Probe festgehalten wurde, gestattete die Frankfurter Ordnung von 1614 den
Gold- und Silberschmieden, das Silber zu 13 Lot, das Gold aber nicht
unter 181/-' Karat zu verarbeiten. Diese Bestimmung wurde namentlich den
Juden eingeschärft. Hierbei verblieb es auch in den späteren Dekreten von
1696, 1768, 1779 und 1784.
Das Schmelzen und Probieren von Stücken Gold oder Silber war grund-
sätzlich nur den Münzmeistern erlaubt oder wenigstens an deren Genehmigung
gebunden. Als Kaiser Ludwig 1339 dem Konrad Groß und Jakob Knoblauch
die hiesige Hellermünze überließ, bestimmte er zugleich in deren Interesse,
daß Goldschmiede nur mit vorheriger Genehmigung der Münzmeister soviel
Silber kaufen und wechseln dürften, als sie zum Hammer benötigten. 1418 ver-
ordnete Kaiser Sigismund, daß nur seine zwei Münzmeister und die bestellten
städtischen Wechsler befugt seien, Gold und Silber zu kaufen, zu wechseln und
zu schmelzen; die Wechsler mußten es aber in die kaiserliche Münze liefern.
7. Zinnschau durch die zwei Ratsherren der Schmiedezunft, welche zeit-
weilig in den Werkstätten und Läden der Zinngießer Besichtigungen und
Proben abzuhalten hatten, ob das verwendete Zinn der im Jahr 1514 bestätigten
Frankfurter Mischung (Probe) entspräche, wonach vier Pfund Zinn nicht mehr
wie ein Pfund Blei beigemischt werden durfte.**) Die probemäßigen Arbeiten
wurden gestempelt.
8. Tuchschau und Siegelung. Für die Güte der Frankfurter Wolltücher
übernahm die Zunft durch eine weitgehende Beaufsichtigung derselben in den
verschiedenen Stadien ihrer Herstellung volle Gewähr. Durch ihre sechs
Besichtiger oder Siegler ließ sie vier Besichtigungen vornehmen: zuerst zählte
sie die auf dem Kamm (Werftrahmen) nebeneinander aufgehängten Fäden, die
Werfte, und hängte ein Wachssiegel an, sodann besichtigte sie das ausgewebte
Tuch auf dem Webstuhl, hierauf im Rahmhof das gewalkte Tuch am Rahmen
und zuletzt im Hause des Webers nach dem Karden und Scheren. Erst wenn
der Siegler sein Bleisiegel angehängt hatte, wurde es seitens der Zunft zum
Verkauf in dem großen Wollweberkaufhaus in der Neukräm zugelassen.***) Zuvor
aber erhielt es noch als fünftes Siegel das Ratssiegel, sodaß die besten Tuche
*) Dr. Örth, Reichsmessen, S. 266—268, 672 -- voller Feingehalt: 24 Karat, 16 Lot (S. 357).
**) Dr. Dietz, das Frankfurter Zinngießergewerbe in der Festschrift des historischen
Vereins, 1903, S. 163.
***) Dr. Fromm, Textilgewerbe, S. 57—60, 62, 114—116. — Dr. Orth, Reichsmessen,
S. 268—72. — Müllers Resolution II, 117.
im Ganzen fünf Siegel aufweisen mußten; die mittelguten Tuche trugen nur vier, die
geringsten drei Siegel, jedoch alle drei Sorten das Ratssiegel, gegen Zahlung des Sie-
gelgeldes von 9, 6 oder 4 Hellern, welches von drei Ratsverordneten erhoben wurde;
zwei von diesen dienten als Siegelmeister, der dritte als Schreiber. Das Siegelblei
wurde vom Rat gekauft und gegossen, so 1 547 elf Bleitafeln im Gewichte von 1 473 Pfd.
Zwischen den Messen war der Verkauf der hiesigen Wolltücher nur in
einem der zwei Kaufhäuser der Wollweberzunft, dem großen Kaufhaus und
der benachbarten Sommerwonne, gestattet.
Die Bestimmungen der Reichspolizeiordnungen von 1548, 1577, 1594 und
1603 betrafen vornehmlich die anstelle der einheimischen Erzeugnisse einge-
führten englischen, belgischen und sonstigen fremden Tücher. Durch sie war
verordnet, daß im heiligen Reiche deutscher Nation kein Tuch verkauft werden
solle, es sei denn zuvor genetzt und geschoren; ganze Tücher brauchten nur
genetzt, nicht gereckt zu sein; die einheimischen sollten durch geschworene
Zeugmeister am Rahmen besichtigt,
die tauglichen gesiegelt, gestempelt
und am eisernen Maß überschlagen
werden. Am 11. September 1578
erließ der Rat eine vielfach er-
neuerte Verordnung*) gegen die
auf dem Rahmen übermäßig ge-
reckten Tücher. Im Jahr 1649
verbot er zugleich die mit Kai-
oder Teufelsfarbe gefärbten Tücher.
In Meßzeiten herrschte jedoch
große Freiheit, wofern die Stücke
nur zur Nadel bereitet waren.
Unmittelbar nach Beendigung
des dreißigjährigen Krieges wurde
der Markt derart durch geringe
wollene Landtücher aus dem Voigt-
land und Meißen, namentlich aus
Reichenbach, überschwemmt, daß
der Rat zu energischeren Maß-
regelngreifen mußte.**) 1650und er-
neut 1654 Verbot er die allein auf den Die Lutherherberge von der Nordseite.
*) So 1581, 1601, 1610, 1613, 15. November 1649, II. März 1700.
**) Verordnungen vom 15. November 1649, 19. September 1650, 18. April 1654, 1663,
6. August 1668, 6. Mai 1669, 19. August 1675, 11. März 1700.
Schein bereiteten und mit heißen kupfernen Platten gepreßten gemeinen
wollenen Landtücher. 1663 wurde dem Tuchschauamt eine besondere Schau-
und Siegelordnung gegeben; das Amt bestand aus den zur Rechenei verordneten
Ratsmitgliedern und drei Tuchgeschworenen: einem Tuchkrämer, Wollweber-
meister und Tuchbereitermeister. Wer zwischen den Messen mit geringen
Tüchern und Kleidern handeln wollte, mußte sich auf dem Tuchschauamt
einschreiben lassen und eine Gebühr von 3 Gulden hierfür wie für das Streichen
bezahlen. Die Tücher, namentlich die meißnischen, mußten vor dem Verkauf
besichtigt, gestempelt und gesiegelt werden; für diese Bleiung war halbjährlich
eine Tuchschaugebühr zu entrichten.
Gegen die geringen und übel zubereiteten Tücher aus Reichenbach i. V.
richteten sich insbesondere die Verordnungen von 1668 und 1675. In letzterer
wurde schließlich zwischen den Messen nur der Handel mit dem hier her-
gestellten und ordnungsgemäß besichtigten gewöhnlichen Tuch gestattet.
9. Barchentschau und Siegelung. Nachdem sich seit 1420 neben der
Wolltuchweberei auch die Barchentweberei rasch eingebürgert hatte, traf die für
sie im Jahr 1430 erlassene Ordnung auch Bestimmungen über die Besichtigung
und Siegelung der Barchente (Artikel 8 und 9). Hiernach wurden vom Hand-
werk zwei ehrbare Männer als Siegelmeister und zwei als Messer ernannt;
die ersteren hatten mit 2 Ratsmitgliedern das Barchent zu besehen und zu
siegeln, wofür von jedem Stück 6 Heller Siegelgeld zu zahlen war. Die Be-
siegelung erfolgte Mittwochs und Samstags 12 Uhr im Rathaus. Die besten
Stücke wurden mit 2 Adlern, die geringeren mit 1 Adler versehen, und welche
des Siegeins nicht wert waren, in 3 Stücke zerschnitten.
Wie beim Wollentuch, so war auch der Verkauf des Barchenttuches zwischen
den Messen nur in dem um 1450 erworbenen Zunft- und Kaufhaus zum roten
Bär in der Neugasse gestattet.
10. Siegelung der schwarz gefärbten Leinwand, wofür von den
Schwarzfärbern seit etwa 1580 ein nicht unerhebliches Siegelgeld an den Ver-
walter im Leinwandhaus zu zahlen war; es war eine Art Färberei-Akzise.
11. Garn= und Seidenschau. Alle Garne, Bänder, Schnüren und Spitzen
sollten nur verkauft werden, wenn sie an Farbe, Maß und Gewicht als richtig
erkannt waren. Seit der Einführung der Seidenbandindustrie durch die Belgier
gingen von Zeit zu Zeit einige Verordnete der neuen Schnürmacherzunft herum,
um durch Nachwiegen in den Läden festzustellen, ob Garn und Seide ihr
richtiges Gewicht hätten und letztere beim Färben nicht zu sehr beschwert
worden sei. Hierüber wurde viel geklagt. Da die Verbote der Reichsabschiede
von 15(M und 1603 nichts nützten, schickte der Kaiser in der Ostermesse 1624
eine besondere Untersuchungskommission nach Frankiurt. Das damals erlassene
372
Edikt gegen das betrügerische Beschweren der Seide beim Färben wurde
1681, 1686 und zuletzt 1702 erneuert.
12. Holzschau. Vom Schreinerhandwerk wurden Holzmeister oder Holz-
einkäufer gewählt, welche die hergebrachten fremden Holzwaren, wie Baubretter,
Rahmholz, Fournierspähne bei ihrer Ankunft besichtigten, ob es Kaufmannsgut
sei, dann den Einkauf für das ganze Handwerk besorgten und die Hölzer unter
die Genossen verteilten, wofür sie von jedem Gulden einen Kreuzer Gebühr
erhielten. Das Brennholz wurde von den Beamten des im Jahr 1571 errichteten
Holzamtes besichtigt und geschätzt.
13. Reifschau. Zur Verhütung allen Betruges wurden durch Edikt vom
April 1707 die Geschworenen des Benderhandwerks als Schaumeister oder Reif-
meister bestellt, um alle auf Schiffen und Flößen ankommenden Reifen und
Weiden auf Qualität, Länge, Stärke und Zahl zu besichtigen. Das Gut, welches
sich hierbei als mangelhaft erwies, durfte jedoch verkauft werden.
14. Lederschau, welche sowohl für das Leder der hiesigen Lohgerber,
wie für das hergebrachte fremde Leder eingeführt war. Nach der Löherordnung
vom 29. März 1614, Artikel 34, war der Verkauf des hiesigen Leders der Löher
(Lohgerber) erst dann gestattet, wenn es vorher durch einen Löher und Schuh-
machermeister als Schaumeister besehen und, falls es als gar und wohlbereitet
befunden wurde, gestempelt worden war; übel bereitetes zerschnitt man hinten
am Rücken. Das Verkaufshaus der Löher in der Höllgasse wird unter der
Bezeichnung Lederhaus bereits 1310 genannt.
Die Aufsicht über das fremde Leder stand den vier Geschworenen des
Schuhmacherhandwerks zu; hierfür war eine bestimmte Stempelgebühr an die
Schuhmacherstempelbüchse zu entrichten. Nach dem Edikt vom 17. November
1558 sollten die Geschworenen das in und außer den Messen hierhergebrachte
Leder (Sohlen- und Brandsohlenleder) besehen, ob es Kaufmannsgut sei, nämlich
trocken und gar bereitet, und bei Gutbefund die Haut mit ihren 4 Hämmern,
darauf der Stadtadler, stempeln. Vorher sollte laut Edikten vom 15. Januar 1628
und 4. April 1644 von den Lederhändlern kein Sohlenleder verkauft werden.
F. Schätzgelder und Taxen.
Im Mittelalter wurde die Preisbildung der Lebensmittel und anderer
notwendiger Waren nicht der Willkür der Parteien überlassen, sondern im
Interesse der kaufenden Bürgerschaft von der Obrigkeit durch verschiedene
Maßnahmen geregelt. Insbesondere sollte jede Preissteigerung durch die
Zwischenhändler verhindert und dem Bürger ein Kauf aus erster Hand ermöglicht
werden. Bei manchen wichtigen Waren, wie Frucht, Salz und Holz, nahm
sogar die Stadtverwaltung zeitweise den Einkauf selbst in die Hand und stapelte
für die Zeiten der Not in besonderen Magazinen die erforderlichen Vorräte
auf; bei anderen Waren wie Wolle, Baumwolle, Garn, Waid war es wenigstens
die gesamte Zunft, welche für ihre Angehörigen den Einkauf besorgte.
Besondere Hervorhebung verdienen folgende drei wichtige Maßnahmen:
1) die amtlichen Preisfestsetzungen (Taxen),
2) das meist dreitägige Marktrecht oder Vorkaufsrecht der Bürgerschaft,
3) das Verbot des Vorkaufs und aller Monopolien der Kaufleute.
Unter verbotenem Vorkauf verstand man den Ankauf von Waren, bevor
sie auf den für sie angeordneten öffentlichen Markt gebracht und dem
Konsumenten zum Kauf aus erster Hand angeboten waren.*) Hierüber sind
zahllose Verordnungen ergangen. Der Vorkauf war verboten: den Hocken
und Händlern bei den für den Wochenmarkt bestimmten Viktualien, den Mehl-
und Fruchthändlern, den Weinhändlern, den Pferde- und Viehhändlern, den
Holzhändlern sowohl hinsichtlich des Brennholzes wie des Bauholzes und der
fertigen Holzwaren, den Lederhändlern und den Eisenhändlern. Der Bezirk,
innerhalb dessen dieses Vorkaufverbot galt, war nicht auf das städtische Land-
gebiet beschränkt, sondern umfaßte als ein Überbleibsel älterer Zeiten einen
weit größeren Umkreis, die sogenannte Bannmeile.
Ihre Bedeutung wird im Jahr 1527 wie folgt erklärt:
„Das, was an Kaufmannsgut zwischen den folgenden Flecken herein zu
Markt kompt und nit ausgeladen ist, soll nit von den Vorkäufern gekauft
werden: nämlich zwischen Höchst, Cronberg, Oberursel, Peterweil,
Windecken, Hanau, Steinheim, Dreieichenhain, Höchst".
Gegen den Aufkauf und die Monopolien der allgemein gehaßten großen
Handelsgesellschaften waren auch von Reichswegen Verbote erlassen worden,
welche in den wichtigen Reichspolizeiordnungen von 1548 und 1577 erneuert
wurden.
Was sodann das Marktrecht der Bürgerschaft betrifft, so bestand es darin,
daß die notwendigsten Waren, wie Viktualien, Wein und Brennholz vor Ablauf
von zwei oder drei Tagen oder vor einer bestimmten Tagesstunde nur der
Bürgerschaft für ihre Bedürfnisse und erst dann den Händlern und Hocken
feilgeboten werden durften. Hierüber enthalten die verschiedenen Markt- und
Hockenordnungen, die Stadtwagordnungen, die Holzordnungen und viele
besondere Edikte, namentlich dasjenige vom 27. August 1650, ausführliche
Vorschriften. So sollten beim Weinhandel die Straßburger und andere Wein-
händler nach der Ordnung von 1585 ihre, zu Schiff hergebrachten Weine nach
*) Dr. Orth, Reichsmessen, IX. Abschnitt, S. 278—308, XIV. Abschnitt, S. 511— 5 M. —
Dr. A. Dietz, Geschichte des Frankfurter Pferdemarktes, 1910, in der Festschrift des Land-
wirtschaftlichen Vereins. — Gesetzbuch von 1352, Kap. 9, 32, 43, 53, 66, § 4.
dem Ausladen drei Tage nur den Bürgern feilhalten; ebenso hatten nach
einer Vorschrift vom 4. Juli 1719 alle, auf der Axe aus der Pfalz, Bergstraße
oder sonsten angefahrenen ^Veine dieses dreitägige Marktrecht zu beobachten.
Beim Holzhandel genoß die Stadt für ihre Bauzwecke ein solches Vorrecht.
Die dritte und wohl wichtigste Maßnahme gegen die willkürliche Preis-
bildung war die amtliche Festsetzung der Preise für die wichtigsten Lebens-
mittel wie Frucht, Brot, Wein, Bier, Fleisch, Fische und Holz. Über die Frage,
ob diese Waren richtig geschätzt und die Taxpreise beizubehalten oder zu
erhöhen seien, sind zahllose Streitigkeiten zwischen der Behörde und den
Verkäufern entstanden. Der Chronist von Lersner widmet den amtlichen
Preisfestsetzungen der genannten Waren unter dem Titel: „Wolfeile und
Theuerung" ein besonderes Kapitel seiner Chronik. Ich gebe nun ein kurzes
Verzeichnis der wichtigsten Taxen und der für ihre Festsetzung zu zahlenden
Gebühren:
1. Frucht» und Brottaxen, bereits in den Kapiteln 2, 43, 66 § 4 des
1. Gesetzbuches erwähnt; sie wurden von den Ratsverordneten des Rechnei-
amtes oder des zu diesem gehörigen Kornamtes nach Anhörung der Zunft-
meister des Bäckerhandwerks festgesetzt. Zwischen diesen beiden Faktoren
kam es zu besonders heftigen Streitigkeiten, welche wiederholt zu Bäcker-
streiks und energischen Gegenmaßregeln des Rats führten.
2. Fleischtaxe. Die Fleischpreise sind von jeher im öffentlichen Interesse
durch den Rat oder die Zunft gegen eine kleine Abgabe, das Schätz-
geld oder die Viehschatz, festgesetzt worden. Aus der großen Anzahl von
Ordnungen oder Taxen sind die zwei ältesten, welche auf uns gekommen sind,
diejenigen von 1411 und vom Oswaldstag 1423. Durch sie waren im Jahre
zwei Fleischverkaufszeiten festgesetzt:
a) von Ostern bis auf den Heilig Kreuzestag (14. September), also die
Frühjahrs- und Sommerszeit, in welcher das Fleisch 's bis 1 Heller teurer war,
b) vom Heilig Kreuzestag bis auf Fastnacht, also im Herbst und Winter,
wo es ebensoviel wieder abschlug.
Am teuersten war das Schweinefleisch; das Pfund hiervon kostete durch-
schnittlich 5 — 7 Heller, das Rind- und das Hammelfleisch 41/-' Heller. Durch
die Fleischordnung von 1541 wurde der Unterschied der Fleischpreise nach der
Zeit aufgehoben und „gemeiniglich durch das ganze Jahr ein Preis" festgesetzt.
Glaubte jedoch ein Metzger, daß sein Fleisch mehr wert sei, so konnte er es
durch besondere Fleischschätzer aus dem Handwerke gegen eine Abgabe,
das Schätzgeld, schätzen lassen. Das geschätzte Fleisch kostete 1 — 2 Heller
mehr wie das ungeschätzte, so der geschätzte Schweinebraten 7 Heller, das
ungeschätzte Schweinefleisch 5 Heller. Im Ganzen waren die Preise gegen
1423 kaum gestiegen. Allmählich wurde der Unterschied zwischen zwei Sorten
Fleisch und Fleischpreisen aufgegeben. Um das Jahr 1700 kostete das Pfund
ebensoviele Kreuzer (5 — 51 2) wie 1423 Heller, also, das Vierfache.
Eine besonders wichtige und umfassende Verordnung war diejenige vom
1. Oktober 1771, worin die Aushängung einer schwarzen Tafel mit den Fleisch-
preisen angeordnet und nur ein halb Pfund Zugabe auf 5 Pfund gutes Fleisch
gestattet war.
Wiederholt kam es wegen erheblicher Meinungsverschiedenheiten zwischen
dem Metzgerhandwerk und dem Rat über die Höhe der Fleischtaxen zu Fleisch-
verweigerungen und Metzgeraufständen, so z. B. im Jahr 1797.
3. Fischtaxe, wobei zwischen den frischen Flußfischen des hiesigen Fischer-
handwerks und dem eingeführten gesalzenen Fischwerk der Händler und Härings-
hocken zu unterscheiden ist.*)
Die ersteren unterlagen, wie
bereits erwähnt, der Aufsicht
der eigenen Handwerksge-
schworenen; sie durften auf
dem gewöhnlichen Fisch-
markt und am Main bei Strafe
nur nach dem Gewicht und
der amtlichen Taxe verkauft
werden; aus den erlassenen
Taxordnungen, namentlich
denjenigen von H>04, lb22
und 1688, können wir die
große Zahl der damals auf
den Markt gebrachten Fluß-
fischen ersehen. Es haben
viele Verhandlungen wegen
Erhöhung der Taxe, nament-
lich bei den Karpfen, und
manche Bestrafungen wegen
taxwidrigen Verkaufs statt-
gefunden. Im Jahr 1777 wurde das Schätzeramt dem Fischermeister Schauermann
übertragen.
Zur Aufsicht über den Verkauf der gesalzenen und gedörrten Meerfische
und Rheinfische, namentlich Salmen, deren Verbrauch im Mittelalter ein viel
größerer war, wie seit der Reformation, war dagegen ein besonderes Fischamt
*) v. Lersners Chronik 1, S. 434, 523, 529, II, Kapitel XXXVI. — Bothe, Beiträge, S. 102.
alte und die neue Häringshock in de
gegenüber der Heiliggeisikircht
S.i tlt^isse
eingesetzt, bestehend aus Fischunterkäufern, Fischbeschauern, Fischschätzern
und einem besonderen Salmenschnitter. Außer dem Letzteren waren es meist
nur zwei Personen, welche die verschiedenen Ämter zugleich versahen. In
ihrer Eigenschaft als Fischschätzer hatten sie die unter den fünf Häringshocken
in der Saalgasse verkauften, eingewässerten Stockfische und andere Meerfische
zu besichtigen. Durch den Salmenschnitter wurde nach alter Verordnung der
zum Verkauf gebrachte Salm auf dem Fischmarkt ausgeschnitten, wofür die
Salmenschnittsabgabe zu zahlen war. Der Chronist von Lersner berichtet
hierüber wie folgt: „kommen Salmen an, so werden solche auf dem Samstags-
berg durch einen dazu bestellten Salmschnitter ausgeschnitten, wenn zuvor der
Bürgermeister geschätzt hat, wie hoch das Pfund solle verkauft werden; wo
sie nicht gut sein, schmeißt man sie in den Main". (Chronik I, S. 4.^4.)
Durch diese Aufsicht sollte die Einschleifung gesundheitsschädlicher Ware
verhindert werden.
4. Wein= und Biertaxen; diese waren so alt wie das Ungeld (Zapfgebühr),
da es nicht in natura, sondern auf Grund der obrigkeitlichen Taxe in Geld
entrichtet werden mußte. Die Festsetzung erfolgte durch die Ratsverordneten
auf dem Recheneiamt in Gemeinschaft mit den Visierern, welche auch die
Weinungelder genannt wurden. Später hatte auf obrigkeitlichen Befehl bei der
Weinschätzung der Ratsbender mitzuwirken, welcher eine Weinprobe auf die
Rechnei liefern mußte. Die zumeist aus Bendermeistern bestehenden
Weinschenken durften die ihnen regelmäßig gestatteten zwei Weinsorten,
den Landwein und den feineren Elsässerwein, nur zu den amtlichen Preisen
verzapfen.
5. Holztaxe, eingeführt für das zu Wasser ankommende Brennholz durch
die Ordnung vom 22. Februar 1571 und für das aus den benachbarten Waldungen
zu Land ankommende durch die Ordnung vom 2. Februar 1609.*) Nach Kirchners
Bericht (Bd. II, S. 494) ist für letzteres die Holzschätzung zum ersten Male
am Samstag den 4. März 1609 von den drei Holzherren aus dem Rat, Hermann
Reckmann, Philipp Weiß und Anton Eppstein, vorgenommen und der Stecken
Buchenholz auf l1 » Gulden, der Stecken Eichenholz aber auf 18 Batzen ge-
schätzt worden.
Das auf Schiffen hergeführte Brennholz wurde im Holzpförtchen auf-
geschrieben und der Preis nach Zeit und Güte festgesetzt. Die Bürger, welche
Holz verlangten, mußten den amtlichen Preis im Voraus bezahlen und erhielten
dann eine Anweisung, worauf die Holzmesser das Holz ans Land warfen und
es ihnen ausmaßen.
*) Lersners Chronik, I, S. 530 u. 531, II, S. 772. — Orth, Reichsmessen, S. 280.
§ 5. Das Unterkauf= und Maklerwesen.
A. Der mittelalterliche Unterkauf.
Unter dieser Bezeichnung ist eine städtische Verkaufsabgabe zu verstehen,
welche die beiden Eigenschaften als Zoll und als Gebühr für die beaufsichtigende
und helfende Tätigkeit der Unterkäufer besaß.*) Die Stadt beanspruchte aus
finanziellen Gründen das Recht und hielt es aus polizeilichen und wirtschaft-
lichen Gründen für ihre Pflicht, den Abschluß von Kaufgeschäften nicht den
Parteien zu überlassen, sondern nur unter Zuziehung der Unterkäufer zu ge-
statten. Ein solcher Zwang entsprach auch durchaus den damaligen, un-
entwickelten Verkehrsverhältnissen. Demgemäß waren für alle Handelszweige
geschworene Unterkäufer bestellt und von jedem Kaufgeschäft, selbst demjenigen
ohne Unterkäufer, das Unterkaufgeld zu bezahlen, welches dann zwischen
diesen und der Stadtkasse geteilt wurde. Die Unterkäufer versahen hierbei
zugleich das Amt von Zollerhebern.
Am deutlichsten tritt diese doppelte Eigenschaft des Unterkaufes bei den
Marktmeistergebühren (genannt Marktrecht) hervor, in welchen der in einer
Verkaufsabgabe bestehende, sonst nicht nachzuweisende uralte Marktzoll mit
enthalten ist; er wurde auf alle neuen Handelswaren ausgedehnt, war aber
bei seiner eigentümlichen Erhebungsweise nicht mehr zu erkennen.
Später erlangte das Unterkaufgeld wieder in zunehmendem Maße die Be-
deutung eines Zolles, weshalb beide Ausdrücke oft ohne Unterschied gebraucht
worden sind.**)
Der Wirkungskreis der Unterkäufer war ein erheblich größerer wie bei den
Maklern der neueren Zeit; denn sie versahen bei der Erhebung der Abgabe
zugleich die bereits hervorgehobene Rolle von Zollbeamten und auf Grund
ihrer beaufsichtigenden Tätigkeit diejenige von polizeilichen Hilfsorganen. Je
nach der Warengattung trat bei ihnen mehr die eine oder die andere Seite
hervor. Die Unterkäufer waren zugleich Kaufzeugen, Schreiber, Schätzer,
Beschauer, Wieger, Messer, Streicher und verstecken sich daher oft unter
diesen anderen Bezeichnungen, so die Unterkäufer von gesalzenem Fischwerk
unter den Fischbeschauern, die Tuchunterkäufer unter den Tuchstreichern, die
Weinunterkäufer unter den Weinstichern, die Wollunterkäufer unter den Woll-
wiegern. Da die städtischen Wagen meistens mit größeren Verkaufsräumen
*) Goldschmidt, Handelsrecht, 3. Aufl., S. 251—254. — Bücher, Bevölkerungsstatistik,
S. 251—254. — Orth, Reichsmessen, S. 212—215, 490— 4')S. 677 u. 67S. — Derselbe, Refor-
mation, Bd. VI, S. 325 f. — Bothe, Patriziervermögen, S. 117.
**) Orth, Messen, S. 213 (bei Wein), S. 215 (bei gesalzenem Fischwerk, ferner beim Pferde-
und Viehhandel).
verbunden waren, versahen auch die Wagmeister zugleich das Amt als Unter-
käufer. Auf dem Wochenmarkt war es der Marktmeister.
Das Frankfurter Urkundenbuch gibt, abgesehen von einigen Namen aus den
Jahren 1317, 1326 und 1335, keine Aufklärung über den Unterkauf, sodaß wir
erst aus dem ältesten Gesetzbuch, welches die Zeit von 1350 bis 1370 umfaßt,
einen Einblick in diese Einrichtung gewinnen können; sie war damals bereits
voll entwickelt. In den Kapiteln 5 und 78 finden sich für die Stellung und die
wirtschaftlichen Pflichten des Unterkäufers im wesentlichen die gleichen all-
gemeinen Bestimmungen, wie in den Maklerordnungen von 1616, 1739 und
1799. Der Unterkäufer soll grundsätzlich die amtliche Erlaubnis zu seinem
Gewerbebetrieb einholen und sich auf seine Pflichten beeidigen lassen, wogegen
er ein ausschließliches Recht für die Geschäftsvermittlung in einem gewissen
Handelszweig erhält. Er soll einem Jeglichen recht tun, dem Armen und dem
Reichen, dem Käufer und dem Verkäufer, dem Heimischen wie dem Gast,
ohne Arglist und Gefährde, auch keinen eigenen Handel treiben oder Anteil
haben bei dem Gut, für welches er als Unterkäufer bestellt ist. In den späteren
Ordnungen wurde der Kreis der aus diesen allgemeinen Grundsätzen sich
ergebenden Pflichten immer genauer angegeben. In derjenigen von 1406 wurde
hinzugefügt, daß er ankommendes Kaufmannsgut ansage, gerecht schätze und
nichts verwerfe, was gut sei, und daß er keinen Kaufmann als reich oder sicher
bezeichnen solle, der es nicht sei; in derjenigen von 1616 wurde zur Ver-
meidung von Irrtum und Streit die Führung eines Buches über alle von ihm
abgeschlossenen Kauf- und Tauschverträge und im Gesetz von 1739 die Aus-
händigung eines gedruckten Billets (Schlußscheines) vorgeschrieben und anderes
mehr.
Es gab zwei Arten von Unterkäufern, welche wohl zu unterscheiden sind,
die Meßunterkäufer, darunter viele Fremde, welche sich nur je für eine Messe
bestellen ließen und das Amt als Nebenbeschäftigung versahen, und eine
erheblich kleinere Zahl von ständigen Unterkäufern. Im 14. Jahrhundert ver-
sahen viele Patrizier dieses Amt, wie die Weinunterkäufer Hermann Niger,
Heile Starkerad und andere.
Das älteste Gesetzbuch von 1352 erwähnt den Unterkauf bei vier Handels-
gegenständen: bei Vieh, Pferden, Häringen und Wein, während in den
Rechenbüchern des Rats vor 1372 das Wort „Unterkauf" überhaupt nicht vor-
kommt, sondern nur Einnahmen vom Pferdezoll, Viehzoll, Häringzoll und
anderen Ämtern, welche auf ein oder mehrere Jahre zu festen Pachtpreisen
verliehen waren. Im Jahr 1372 erscheinen zuerst genauere Angaben über die
Pachtgelder für die verschiedensten Arten von Unterkauf. Im Laufe des
15. Jahrhunderts gab der Rat allmählich das System der Verpachtung auf und
bedang sich von dem Unterkauf, welcher auf Grund von Taxrollen erhoben
wurde, als Abgabe einen bestimmten Anteil aus, meistens ein Drittel oder die
Hälfte. Hierbei verblieb es im wesentlichen bis zur Finanzreform des Jahres
1726, durch welche beim Pferdeunterkauf, Viehunterkauf, und anderen Arten
wieder die Verpachtung eingeführt wurde.
Die Tätigkeit der Unterkäufer als handelspolizeilicher, beaufsichtigender
Organe war von größter Wichtigkeit für den Meßverkehr. Als im Jahr 140b
wegen der Ursachen seines Rückganges und der dagegen zu ergreifenden
Mittel Beratungen stattfanden, verlangten die schwäbischen Kaufleute in erster
Linie, daß für den Tuchhandel nur geschworene Unterkäufer zugelassen würden,
welche allein befugt sein sollten, die Tücher mit richtigen Maßen zu be-
streichen, damit der Käufer auch die rechte Länge bekomme.
Die Unterkaufsgelder waren teils an das Rentamt am Fahrtor abzuliefern,
wie diejenigen vom Wein und Branntwein (nasser Ware), teils an die Stadt-
wage von denjenigen Waren, welche dorthin zum Verkauf gebracht wurden,
wie Unschlitt, Speck, Schinken, Dörrfleisch, Käse und Butter. Die hiernach
verbleibenden Unterkäufe von Pferden, Vieh, Rauchwaren, weißem Leder,
Nachen und Schiffen kamen direkt dem Rechneiamt zu.
Bei folgenden Handelsgegenständen lassen sich in der Zeit von 1350 bis
1550 Unterkäufer nachweisen:
1. Viktualien verkehr auf dem Wochenmarkt, bei welchem der
städtische Marktmeister gleichzeitig die Marktpolizei handhabte und als Unter-
käufer mitwirkte, wofür er unter dem Namen Marktrecht (gleich Marktzoll)
von den verkauften Waren bestimmte Abgaben, zum Teil in natura, erhielt.*)
2. Vieh=Unterkauf, auch Viehzoll, bereits im ältesten Rechenbuch von
1348 — 1351 und im ersten Gesetzbuch, Kapitel 69, erwähnt, welches nicht
weniger wie 18 Unterkäufer unter den Metzgern namhaft macht; diese ver-
sahen zugleich das Amt als Viehschreiber, ohne welche kein Vertrag ab-
geschlossen werden durfte. Sie hatten zur Sicherung der meist schreib-
unkundigen Verkäufer die abgeschlossenen Kauf- und Tauschverträge in ein
Buch einzuschreiben, den Kaufpreis für den Verkäufer zu erheben und den
Unterkauf einzuziehen. Hinsichtlich aller Verträge bestand mithin die Anzeige-
und Einschreibepflicht, sowie der Maklerzwang.
Den Metzgern war bereits in ihren ältesten Artikeln von 1377 und wiederholt
im Jahr 1621 verboten, als Unterkäufer bei ihrem eigenen oder bei demjenigen
Gut mitzuwirken, woran sie teil hatten.
*) Näheres oben bei den Wochenmärkten, S. 120. — Müllers Resolutionen, Taxrolle der
Mnrktmeistergebühren, II, S. 235. — Dr. Bothe, Beiträge, S. 12.
Der große Viehhof auf der Zeil war durch seine weitläufigen Stallungen
sowie als Gasthaus und als Sitz der Viehschreiberei, von 1529 bis 1784 der
Mittelpunkt des Viehmarktes. Nach den Ordnungen vom 10. März 1614 und
8. Dezember 1618 war zur Sicherung des Unterkaufsgeldes verkauft Vieh
dem Besitzer des Viehhofes, damals Johann Daniel Weitz, einem Bruder des
rebellischen Stadtschültheißen Dr. iur. Nikolaus Weitz, anzuzeigen und an ihn
der Unterkauf zu entrichten. Dieser betrug für den Bürger damals 10 Pfennige
vom Ochsen oder 1 Paar Schweinen. Der Verkäufer durfte selbst kein Geld
erheben, sondern die vier geschworenen Viehschreiber hatten dies zu tun. Die
Verkäufer waren hierbei einzuschreiben, wofür eine weitere Abgabe: das Schreib-
geld, erhoben wurde. Unter diesem Ausdruck verstand man auch den Kaufpreis.
Zu den Einkünften der Viehschreiberei gehörten auch das Stallgeld im
Betrage von 3—4 Kreuzern, und die Gebühr für Ausstellung der Abtrieb-
scheine (Müllers Resolutionen, II, S. 97 u. 98). Als dieses Amt 1726 verpachtet
wurde, gelang es dem damaligen Besitzer des Viehhofes, Georg Bernhard List,
sich die Pacht gegenübern den Metzgern zu sichern. Der Unterkauf und die
Viehschreibergebühren wurden zuletzt im Jahr 1838 geregelt.
Im Jahr 1373 wird neben dem Vieh-Unterkauf als Unterart der Schweine-
Unterkauf genannt.
3. Pferde=Unterkauf, ebenfalls im ältesten Gesetzbuch, Kapitel 70, er-
wähnt, woselbst 23 Unterkäufer (Roßtäuscher) genannt werden.*) Auch hier
bestand in Verbindung mit dem Handelszwang auf dem öffentlichen Roßmarkt
der Maklerzwang. Die richtige Bezahlung des Unterkaufs und die zu diesem
Zweck vorgeschriebene Pflicht zur Anzeige aller Pferdehändel ist sowohl in
den allgemeinen Roßhandelsordnungen vom 30. Mai 1626 und 16. März 1706
wie in besonderen Erlassen oft eingeschärft worden. Die Abgabe betrug in
der Messe zwei Kreuzer, außer derselben einen Kreuzer vom Taler des Ver-
kaufspreises.
Im Jahr 1565 vereinbarten die neun Pferdeunterkäufer eine gemeinschaft-
liche Teilung ihres Verdienstes. Als sich der Pferdehandel zum Schaden des
hiesigen Pferdemarktes nach den Ortschaften der Umgegend zu verziehen
begann, geriet der Rat wegen des Unterkaufsgeldes, welches er von allen
Pferdehändeln innerhalb der Bannmeile, also auch außerhalb seines eigenen
Landgebietes, beanspruchte, mit den benachbarten Landesherrn in heftigen
Streit. Der uralte Unterkauf beim Pferde- und Viehhandel ist erst durch das
Gesetz vom 20. Dezember 1859 aufgehoben worden.
*) Dr. A. Dietz, Geschichte des Frankfurter Pferdehandels in der Festschrift des land-
wirtschaftlichen Vereins, 1910. — Müllers Resolutionen, I, S. 61, II, S. 95.
4. Gesalzen Fischwerk, wie Häringe, Bückinge, Stockfische;*) in Kapitel 72
des ältesten Gesetzbuches werden sechs Häringsunterkäufer genannt, welche
zugleich Fischbeschauer und Fischschätzer waren; von ihrem Verdienst hatten
sie alle Samstag der Stadt die Hälfte abzuliefern. Hinsichtlich dieses
Unterkaufs ergingen verschiedene Ordnungen. Im Jahr 1410 hatte jeder Teil
von einer verkauften Tonne oder Korb gesalzener Fische 2 — 6 Heller, 1726
4 — 8 Kreuzer zu zahlen; außerdem waren von einer Tonne ausgezählter Häringe
oder Bückinge zwei Stück von Einheimischen und Fremden abzugeben; der
Unterkauf wurde seit 1726 verpachtet.
5. Weinunterkauf, über welchen das älteste Gesetzbuch in den Kapiteln
3, 53 und 58 ganz ausführliche Bestimmungen enthält. Im Kapitel 53 werden
32, im Kapitel 58 sogar 35 geschworene Weinunterkäufer, „die Weine verdingen",
sogenannte Weinsticher, aufgezählt, über deren Verhältnisse wir durch das
Weinsticherbuch von 1381 genau unterrichtet sind. Ihre Zahl wurde auf 16
herabgesetzt; sie durften nicht selbst Weinhandel treiben, auch keinen Wein-
händler bei sich beherbergen und hatten darauf zu achten, daß bei der Wein-
probe kein Betrug vorkomme und daß diese nur am Faß gegeben werde.
Auch beim Wein bestand der Maklerzwang. Ohne Weinsticher war den Fremden
kein Weinkauf gestattet und der Unterkauf von jedem Kaufgeschäft zu ent-
richten. Die Abgabe führte den Namen „Stichgeld" und betrug im 14. Jahr-
hundert 3 Schilling (= 36) alter Heller vom verkauften Fuder. Ein Drittel
(also ein Schilling) war an die Stadtkasse abzuführen, welche seit 1373 regel-
mäßig in ihren Rechenbüchern diesen Einnahmeposten anführt. Im Jahr 1376
belief sich dieses Drittel auf 262 Pfund Heller 8 Schilling, was auf den Verkauf
von 3936 Fuder fremden Weins schließen läßt, wenn man 15 Schillinge zu
12 Hellern auf das Pfund alter Heller rechnet.
6. Faß=Unterkauf, seit 1373 einige Zeit erwähnt.
7. Unterkauf an Hockenwerk, wie Obst, Käse, Kleider, 1383 an Dulde
Barth und Gilbrecht Holzheimer auf 2 Jahre für 40 fl. verpachtet.
8. Viktualien in der Stadtwage, wie Eier, Butter, Käse, welche dort
außer den Wochenmarktstagen zum Verkauf kamen. Es war dies auch ein
Unterkauf an Hockenwerk. Der Wagmeister in der Stadtwage sollte insbe-
sondere niemand Käse wiegen und ausliefern, wofern ihm nicht der Verkäufer
eine Quittung des Unterkäufers über die Bezahlung des gebührlichen Unter-
kaufes beigebracht hatte. Er betrug vom Zentner 2 Kreuzer. Der Käse wurde
in dem städtischen Waghaus auf einer besonderen Wage gewogen.
Unter Standgeld oder Käsgeld wurde nicht der Unterkauf, sondern die von jedem
Käsestand als Standgeld abzugebenden Käse, später deren Geldwert verstanden.
*} Dr. Bothe, Beiträge, S. 101. — Müllers Resolutionen, II, S. 216.
9. Fett= und Fleischwaren, wie Speck, Unschlitt, Schmalz, Schinken
und Dörrfleisch, welche nicht unter den Schirnen oder auf dem Wochenmarkt,
sondern in besonderen Ständen der Stadtwage verkauft wurden. Der Unter-
käufer durfte den Verkauf von untauglichem Gut nicht gestatten. Die Schinken-
verkäufer hatten ihm vor dem Verkauf die vorhandene Zentnerzahl anzuzeigen.
Das Unterkaufsgeld betrug 6 Heller vom Zentner, wovon die Stadt zwei
Drittel erhielt. Es wird zuerst 1373 erwähnt.
10. Öl, Honig, Pech, Tran oder Häringsschmalz, Harz, zuerst 1385
erwähnt. Der Unterkauf wurde 1544 45 auf 12 Heller (3 Kreuzer) von jeder
Tonne resp. Lägel öl festgesetzt und später in die Öl-, Tran- und Honig-
büchse (Olibüchse) geworfen. Der Rat erhielt hiervon zwei Drittel.
11. Spezerei=Unterkauf, von dessen Erträgnissen die Unterkäufer 1373
alle Samstag den dritten Pfennig (ein Drittel) abzuliefern hatten. Im Jahr 1500
wird der Zuckerbäcker Hans Key als Unterkäufer genannt. Im Laufe des
16. Jahrhunderts wurde der Unterkauf in Spezereien mit demjenigen in Tuch
(Gewand, Fardeln) und Wechselgeschäften verbunden.
12. Heu=Unterkauf, 1382 an zwei Heumenger (Händler) verpachtet,
bei dem Rückgang des Pferdemarktes bis 1500 allmählich verschwindend.
13. Eisen=Unterkauf, zuerst im Rechenbuch von 1377 ausdrücklich
erwähnt, vermutlich aber schon vorher bestehend, seit Einrichtung einer Eisen-
wage zu deren Einkünften gehörend; der Rat erhielt ein Drittel.
14. Sensen und Sicheln als besonders wichtige Eisenwaren, zuerst 1382
erwähnt, 1425 an Mengos Lindheimer für 8 Gulden verpachtet, um 1500
verschwindend.
15. Kupfer, Zinn, Blei, Kernstahl, Salpeter, Schwefel, 1379 für
30 Gulden verpachtet; der Unterkauf war von jeder Seite mit 3 Hellern vom
Zentner zu zahlen; er verschwindet seit 1475 allmählich.
16. Wolle, eine sehr wichtige Ware, welche sowohl in der Blütezeit der
hiesigen Wollweberei (1350 — 1450) wie auch später als Ausfuhrartikel nach
den Niederlanden in großen Posten verhandelt wurde. Die einheimischen
Wollunterkäufer hießen Wollwieger, da nur ihnen, nicht den fremden Meß-
unterkäufern, das Wiegen gestattet war.*) Außerdem durften nur sie außer
der Meßzeit als Wollmakler tätig sein.
Sie hatten die Wolle auf ihren Wert zu schätzen, sie dem Käufer auszu-
suchen (zu kiesen) und vorzuwiegen, wofür sie insgesamt 6 Heller erhielten.
Im städtischen Rechenbuch von 1361 sind die Abgaben von vier Wollwiegern
im Haus zum Raben in der Schnurgasse gebucht. Später stieg ihre Zahl
*) Dr. Fromm, Archiv für Frankfurts Geschichte, Bd. 16, S. 53, 54, 128—130.
zeitweise bis zu sieben, wozu noch ebensoviele fremde Meßunterkäufer kamen.
Im Jahr 1373 wurde ihre Stellung geregelt. Von jedem Klud Wolle durften
sie von jeder Partei 1 Heller nehmen und hatten der Stadt alle Samstag von
ihrem Verdienst den vierten Pfennig (l i), später zwei Drittel abzuliefern. Im
Jahr 1425 hatten sie den Unterkauf von der Sladt für jährlich 80 Gulden
gepachtet. Ihr Verdienst kam in eine gemeinsame Kasse. Auch sie durften
nicht selbst am Wollhandel teilnehmen. Später gab es stets nur 2 Wollwieger.
17. Gewand (Tuch) und Spitzen, wobei zwischen dem Frankfurter
Wollwebertuch und dem fremden Tuch wohl zu unterscheiden ist.*) Der Ver-
kauf des ersteren zur Zeit der zwei Messen wurde lediglich durch die Gewand-
unterkäufer aus der Zunft vermittelt; sie hatten die fremden Kaufliebhaber in
das Kaufhaus, nicht in die Arbeitsstätten der Weber, zu führen und erhielten
für jedes verkaufte Stück 9 Heller. Durch das Statut von 1355 war ihnen verboten,
selbst Tuch zu weben. Ihre Vermittlertätigkeit erstreckte sich nur auf die Zeit der
Messen. Im Jahr 1372 ist von Unterkauf an Gewand, Röt und Alaun die Rede.
Bei dem Handel mit fremdem Tuch hatten nur die hierverb ürgerten Unter-
käufer das Recht zum Streichen, d. h. Messen mit der Schnur, weshalb sie den
Namen „Tuchstreicher" führten.
Im Jahr 1406 wurde von den süddeutschen Kaufleuten als wichtigster Grund
für den Rückgang der Messen der Mangel zuverlässiger beeidigter Tuchunter-
käufer bezeichnet. Hierauf wurden nicht weniger wie 169, darunter 95
Fremde, angenommen, was wohl genügt haben dürfte. In den Jahren 1430
bis 1465 erbrachte der Unterkauf an Gewand und Spitzen zu des Rats Anteil
regelmäßig 230—250 Pfund Heller, 1460 sogar 314 Pfund, ging aber bis 1500
auf einen kleinen Betrag zurück.
Die Tuchstreicher bildeten gleich den Weinstichern und Wollwiegern eine
besondere Gesellschaft, für welche noch 1503 eine ausführliche Ordnung erging.
Der Tuchunterkauf wurde bis 1550 mit demjenigen für Spezerei waren und
Wechseln vereinigt. Damals waren 14 Tuchstreicher vorhanden. Von großer
Wichtigkeit ist das Unterkäufer- und Streicherbuch vom Jahr 1580.
18. Waid, Röt (Krapp) und Alaun, also Färb- und Gerbstoffe, deren
Unterkauf seit 1372 einige Zeit erwähnt wird.
19. Leder und rauhe Ochsenhäute, auch nur Ochsenhaut-Unterkauf
genannt, zuerst 1373 erwähnt, 1431 für jährlich 6 Gulden verpachtet, zu den
Einkünften der Stadtwage gehörend, da sich in ihr der Lederhandel abspielte.
Später gehörten zu diesem Unterkauf die Ochsenhäute, Kuhhäute, Roßhäute,
Schaffelle, Kalbfelle, Geißfelle und Sohlenlederhäute; von einer Ochsenhaut
betrug der Unterkauf einen Pfennig. (Müllers Resolutionen II, S. 214.)
*) Dr. Fromm, S. 47, 61, 101. — Gesetze der Wollweber von 1377, Art. 65 bis 67.
20. Weißes Leder, zuerst in der Mitte des 15. Jahrhunderts erwähnt, 1726
an den Meistbietenden verpachtet. Hierzu gehörten Schweine-, Hirsch-, Elends-
und Büffelhäute, Bockleder, Geißleder, Rehfelle usw.
21. Rauchwaren, (Pelzwerk) und Felle, wie Marder, Zobel, Luchs,
Iltis, Hermelin, Fuchs, Eichhörnchen, erst gegen 1400 erwähnt, regelmäßig
zwei Kürschnern übertragen; 1596 bemühte sich deren Zunft vergeblich
um die Pachtung dieses Unterkaufs. Die Straßburger Kürschner, welche die
wichtigsten Abnehmer des hiesigen Pelzwerkes waren, besaßen bereits 1468
das Recht, einen der Ihrigen zum Pelzwarenunterkäufer in den hiesigen Messen
zu ernennen. Ich bemerke noch, daß seit 1372 ein Zoll an Buntwerk er-
wähnt wird, worunter vielleicht der Unterkauf zu verstehen ist.
22. Schiffe und Nachen, auch Nachenzoll genannt, zuerst 1374 erwähnt,
seit 1726 ebenfalls verpachtet; der Unterkäufer mußte drei Viertel seiner Ein-
nahmen abliefern.
23. Güterfrachten und Fuhrwerk (Wagen -Verdingung), das Fracht-
vermittlungsgeschäft der Güterbesteller oder Güterschaffner, zuerst 1385 er-
wähnt. Dieser Unterkauf unterscheidet sich dadurch wesentlich von allen
anderen Arten, daß von ihm nichts an die Stadtkasse abzugeben war, weshalb
er auch nicht in den Rechenbüchern des Rats zu finden ist; dementsprechend
bestand für die Fuhrleute auch kein Maklerzwang. Nach einer Ratsverordnung
von 1765 war bei schwerer Strafe nur den amtlich zugelassenen Personen das
Güterfrachtmakeln gestattet; ihre Zahl betrug damals sieben, hiervon drei für
die sächsische und die nordische Route und je einer für die Aachener, Nürn-
berger, schwäbische und Züricher Route.
Von diesen Gütermaklern sind die drei Güterbestätter zu unterscheiden,
welche als Zollbeamte im neuen Kaufhaus neben der Stadtwage ihre Amtsstube
hatten und zugleich für die Fuhrleute der ihnen zugewiesenen Route die Fracht-
gelder von den Kaufleuten einzogen.
24. Eigen und Erbe, das sind die liegenden Güter, zuerst gegen 1500
erwähnt. Dieser Unterkauf scheint von Anfang an die Bedeutung einer zoll-
artigen Verkaufsabgabe gehabt zu haben. Im Jahr 1575 wird er als Unter-
kauf an Währschaften aus der Schreiberei mit einem Betrag von 519 Gulden
erwähnt; er ist hiernach mit dem Währschaftsgeld der liegenden Güter identisch.
Im Jahr 1714 betrug es 2 Heller vom Gulden, mithin 50 Kreuzer von 100 Gulden
(r' 6 Prozent).
25. Hausrat und altes Gerät, namentlich Betten und Kleider, wohl
identisch mit den geringen Dingen, welche 1400 mit dem Heu, oder mit der
gemeinen Kaufmannschaft, welche 1406 als Unterkaufsgegenstand genannt wird.
Hieraus entwickelte sich allmählich das wichtige Vergantungsamt, welches
durch seine geschworenen Unterkäufer oder Ausrufer die Schätzungen und
öffentlichen Versteigerungen fahrender Habe bei Zwangsvollstreckungen und
Teilungen ausschließlich zu besorgen hatte.*)
Am 23. November 1608 wurde eine neue Rolle und Ordnung erlassen, deren
sich die Unterkäufer des Hausrates, sowohl Deutsche als Welsche, gemäß verhalten
sollen, und diese Rolle
am 22. Mai 1708 und 21.
Februar 1743 erneuert.
Die Unterkäufer hatten
nicht bloß die freihändi-
gen und Zwangsverkäufe
zu besorgen, sondern
auch zu schätzen und bei
Teilungen mitzuwirken.
Über alle Verkäufe war
ein besonderes Buch zu
führen. Das Unterkauf-
geld kam in eine ge-
schlossene Büchse, wel-
che alle Halbjahr auf die
Das städtische Verguitungsamt m der Hasmgasse. Rechenei getragen wurde.
B. Das Maklerwesen seit 1580.
Seit der Mitte des 1<>. Jahrhunderts erfuhr die bisherige, zersplitterte Ein-
richtung des Unterkaufs eine wesentliche Umgestaltung und Vereinfachung
nach ausländischem Muster. Bei den alten Unterkäufern war immer mehr
ihre wirtschaftliche Tätigkeit als Vermittler vor ihrer fiskalischen und polizei-
lichen zurückgetreten; sie waren tatsächlich kaum mehr wie Zollbeamte, Wieger,
Messer, Beschauer, das Unterkaufgeld eine stets zu zahlende Abgabe, ein Zoll.
Nunmehr entstand aus den gesteigerten Bedürfnissen des großartigen Meß-
handels und des von den Belgiern hierher verpflanzten Waren- und Geldverkehrs
das rein wirtschaftlichen Zwecken dienende moderne Maklerwesen, welches
nicht die Beschränkung auf einzelne Handelszweige, wie Leder, Tuch, Eisen,
Spezereiwaren kannte, sondern allmählich nur zwischen Warenmaklern, Wechsel-
oder Börsenmaklern und Immobilienmaklern unterschied. Die Entwicklung
*) Dr. Orth, Reichsmessen, S. 485— 4S7 und Reformation I, S. 214 f. und 693 f. -
Müllers Resolutionen II, S. 234.
**) Festsehrift der Handelskammer, S. 29—35. — Marperger, Messen, 1710, Bd. II,
S. 229—231. — Beyerbach, Gesetz- und Statutensammlung.
vollzog sich ganz allmählich. Der Unterkauf für Tuch (Gewand) wurde mit
demjenigen für Spezereien verschmolzen und dann auch auf die Vermittlung
von Wechsel- und Geldgeschäften ausgedehnt. Bereits im Jahre 1550 wird
aus der Vereinigung dieser drei wichtigsten Handelszweige eine kleine Abgabe (lj:i)
an die Stadtkasse mit 13 Gulden 5 Schillingen 3 Hellern abgeführt, welche
sich bis Ende des Jahrhunderts auf 400 und mehr Gulden steigerte und Makler-
geld genannt wurde. Ein die Zeit von 1580 — 1610 umfassendes Buch im
Stadtarchiv gibt uns genaue Auskunft über die Zahl, Herkunft und Abgaben
dieser neuen allgemeinen Makler. Ihre Zahl steigerte sich von neun im
Jahr 1580 auf 48 im Jahr 1589; unter den ersteren befand sich kein Frankfurter,
unter den letzteren sechs. Im Laufe von hundert Jahren trat das umgekehrte
Verhältnis ein, sodaß schließlich fast keine Fremden mehr als Makler in den
Messen zugelassen wurden. Am Anfang des erwähnten Buches von 1580
befindet sich ein Unterkäufer-Edikt, welches die alten Vorschriften von 1352
und 1400 wiederholt, aber dadurch von besonderer Bedeutung ist, daß es nicht
nur den Unterkauf in Wechseln, sondern auch zum ersten Male mit den Worten:
„Stich machen" den kaufmännischen Verrechnungs-(Skontrier-)Verkehr erwähnt.
Eine Reihe von Beschwerden über die niederländischen und Kölner Makler,
welche heimlich und unbeeidigt ihre Geschäfte trieben und keine Gebühr ent-
richteten, führte zum Erlaß der grundlegenden Ordnung vom 5. September 1616,
welche mit geringen Zusätzen am 31. Mai 1685 erneuert wurde. Die einzelnen
Arten von Maklern werden hierin noch nicht unterschieden. Alles heimliche
Makeln ist streng verboten. Der Fremde soll sich bei seiner Ankunft in der
Stadtkanzlei einschreiben und beeidigen lassen, worauf er einen Erlaubnisschein
erhält, welchen er nach beendigter Messe zurückzugeben hat. Er soll sich
strengster Unparteilichkeit befleißigen, eigene Geschäfte unterlassen und über
alle von ihm vermittelte Kauf- und Tauschverträge ein Maklerbuch führen.
Von seinem Verdienst hatte er den vierten Teil, abzüglich der notwendigen
Zehrungs- und Reisekosten, an die Stadtkasse abzugeben. Später zahlte er
alle Messe eine Maklerabgabe von 5, später 10 Gulden, seit 1799 alljährlich
eine solche von 50 und seit 1864 von 55 Gulden.
Besondere Beachtung verdienen die Wechselmakler und die jüdischen Makler.
Die ersteren sollen an anderer Stelle im Zusammenhang mit der Börse und
der Kursfeststellung behandelt werden.
Die Unterscheidung zwischen Waren- und Wechselmaklern vollzog sich nur
allmählich. Der erneuten Ordnung von 1685 ist sie noch unbekannt. Dies
geschieht zuerst in der allgemeinen Kaufmanns- und Wechselordnung vom
26. Mai 1739, welche im Anhang für jede der beiden Arten eine gesonderte
Taxrolle enthält. In den Jahren 1747 und 1772 wurden wieder Versuche wegen
ihrer erneuten Gleichstellung gemacht. Eine völlige Trennung der beiderseitigen
Geschäftskreise erfolgte erst durch das Maklergesetz vom 26. November 1799,
welches bestimmte, daß sich die Warenmakler der Wechselsgeschäfte und um-
gekehrt die Wechselmakler der Warengeschäfte zu enthalten haben. Zwei Jahre
vorher hatten die ersteren das wichtige Privileg erlangt, daß außer ihnen sich
niemand mit Makeln irgend einer Ware abgeben dürfe.*)
Wie Dr. Orth berichtet, pflegten die Warenmakler fast wöchentlich die
kurrenten Preise von allerhand Waren, wie Spezereien, Zucker, Fischen, Fetten,
Farben, Mandeln, Rosinen, Reis, Kaffee, Tee, Mineralien aufzuzeichnen und diese
Preiskurante an die betreffenden Händler auszuteilen.
Unter den christlichen Maklern, deren Zahl .seit 1706 grundsätzlich nicht
mehr wie zehn betragen sollte, befanden sich im achtzehnten Jahrhundert
regelmäßig nur vier geschworene Warenmakler.
Der erste Jude, welcher für seine amtliche Zulassung als Makler in Wein,
Frucht und sonstigen Waren messentlich die Gebühr von 5 Gulden bezahlte,
ist seit 1655 Jakob Hirschhorn gewesen. Als die Zahl der Judenmakler bis
1677 auf vier gestiegen war, wandten sich sämtliche christliche Makler beschwerde-
führend an den Rat und erreichten auch, daß die Juden auf den Warenhandel
und auf ihre dermalige Zahl beschränkt bleiben sollten. Nach langer Pause
wurde zuerst wieder im Jahre 1736 Wolf Fulda als Warenmakler zugelassen.
Der Vollständigkeit halber sei hier noch erwähnt, daß im Anschluß an das
deutsche Handelsgesetzbuch am 9. Dezember 1864 ein neues Gesetz, be-
treffend alle Handelsmakler, erging, welches die alten Ordnungen von 1739
und 1799 aufhob und den beeidigten Handelsmaklern kein ausschließliches
Recht zur Vermittlung mehr zugestand.
Die taxmäßigen Gebühren der Warenmakler sind im Laufe der Zeit folgende
gewesen:
Gegenstand
1685
1739
1799
1864
2. Hypothekengelder
7*7«
7*7«
7» 7«
7t 7»
7*7»
1°/«
7*7«
7*°/»
Sie hatten hiernach im Verlaufe von fast zwei Jahrhunderten kaum eine
Veränderung erfahren; bei Warenverkäufen waren sie allein von dem Verkäufer,
bei den übrigen Vermittlungen von jedem Auftraggeber zu entrichten.
*) Beyerbach, S 668-703, 1859—1864, 3173—3174.
Uebersicht der Zölle und Handels-Einrichtungen.
§ 1. Allgemeines 300
1. Gewöhnlicher Zoll
2. Brückenzoll
3. Pfortenzoll und Weggeld . . .
4. Meßzölle, Doppelzoll
5. Niederlage, Mahlgeld, Steinfuhr .
6. Gebührenzölle
7. Ungeld oder Akzise
8. Unterkauf
9. Zollzahler, Freizeichenamt . . .
10. Zollgegenstände
11. Zollerhebung
12. Schutzzölle
13. Zollämter
§ 2. Verkehrszölle und Weg=
gelder 316-
A. Eingangszölle 316
1. Fahrtorzoll als Mainzoll ....
2. Anfurt oder Observanz ....
3. Niederlage vom Wein
4. Niederlage in der Stadtwage, vor-
her neues Kaufhausgeld . . .
B. Alisgangszölle 319
5. Pforten- oder Landtorzoll . . .
6. Pfortengeld oder Torgeld . . .
7. Brückenzoll
8. Brückengeld
9. Brückengeld von Früchten . . .
10. Pflastergeld
11. Vilbeler, Bonameser und Nieder
Brückengeld
12. Steinfuhr
13. Akzidentalzoll
C. Durchgangszölle 323-
14. Schiffszoll
15. Überschlagsgeld der Wassergüter
16. Rudergeld
17. Durchgangszoll der Landgüter
§ 3. Besondere Markt- und
Meßzölle 325
1. Marktrecht und Fußgeld . . 325-
2. Leißzoll oder kleiner Meßzoll
der Bürger 326-
Seite
-316
3
311
311
4
311
312
312
312
312
313
1.
313
314
314
315
2.
315
3.
4.
-324
-318
5.
6.
316
'■
317
317
317
-323
1.
319
320
3.
320
4.
321
321
322
1.
322
322
323
2.
-324
3.
323
4.
324
5.
324
6.
324
7.
8.
-328
-326
-327
2.
Doppelzoll oder großer Meßzoll
der Fremden 327
Heusenstammer oder großer Meß-
zoll der Bürger 327
§ 4. Verbrauchszölle oder
Akzisen 328—347
A. Lebensmittelzölle, sog. Renten-
gebühren 328—344
a) Wein-Ungeld 328—334
b) Lagergeld auf dem Weinmarkt 334
c) Flaschengeld 334
d) Visier- oder Faßgelder . . . 334
Äpfelweinakzise 334
Bierakzise, später Malzgeld . 334 — 337
Mahlgeld (Brotakzise . . . 337—340
Brotgeld 340
Fleischakzise oder Herrengeld 340 — 342
Fischungeid 342
Salzakzise, Salzgeld 343
Tabak- und Kaffeeakzise .... 344
B. Sonstige Verbrauchs- und Handels-
zolle 344—347
Seidenakzise 344
Färbereiakzise v. Tripp u. Grobgrün 344
Halbprozentige Faktoreiakzise . . 345
Finprozentiger Warenzoll . 346 — 347
§ 5. Gebührenzölle 347—378
A. Wag- oder Wieggelder 348—358
Stadtwage 348—353
a) schwere Krämerwage,
b) Schmeerwage, c) Salzwage,
d) Fuhrwage, e) Kupferwage
Heu- und Güterwage 353
Wollwage 354
Fischwagen 354
Flachs- und Butterwage .... 354
Mehl- und Brotwagen 354
Eisenwage 355
Gold- und Silberwage 356
B. Kranengeld 358—359
C. Maß- oder Meßgelder 360—365
Kornmötter od. Fruchtmesser 360—361
Obstmaß, Hopfen- und Kastenmaß 361
Seite
3. Weinsticher und Visierer . . . 361
4. Salzmesser 362
5. Leinwandmesser 362-363
6. Tuchstreicher ........ 363
7. Waidmesser 364
8. Holzmesser 365
9. Kohlenmesser 365
10. Kalkmesser 365
D. Haus- oder Kaufhausgelder 365 — 367
1. Das alte Kaufhausgeld v. 1360 365 — 366
2. Das neue Kaulhausgeld von 1590 . 367
E. Schaugelder 367—373
1. Brotschau 367
2. Fleischschau 367
3. Fischschau 367
4. Wein-, Branntwein- und Bierschau 367
5. Gewürz- und Safranschau . . . 368
6. Gold- und Silberschau 369
7. Zinnschau 370
8. Tuchschau und Siegelung . 370 — 372
9. Barchentschau und Siegelung . . 372
10. Siegelung der gefärbten Leinwand 372
11. Garn- und Seidenschau .... 372
12. Holzschau 373
13. Reifschau 373
14. Lederschau 373
F. Schätzgelder u. Taxen 373-377
1. Frucht- und Brottaxen 375
2. Fleischtaxe 375
3. Fischtaxe 376
4. Wein- und Biertaxen 377
5. Holztaxe 377
Seite
§ 6. Das Unterkaui- und
Maklerwesen 378-388
A. Der mittelalterliche Unter-
kaui 378—386
1. Wochenmarktsverkehr 380
2. Yieh-Unterkauf 380
3. Pferde-Unterkauf 381
4. Gesalzen Fischwerk 382
5. Wein-Unterkauf 382
6. Faß-Unterkauf 382
7. Unterkaui an Hockenwerk . . . 382
8. Viktualien in der Stadtwage . . 382
9. Fett- und Fleischwaren .... 383
10. öl, Honig. Tran 383
11. Spezerei-Unterkauf 383
12. Heu-Unterkauf 383
13. Eisen-Unterkauf 383
14. Sensen und Sicheln 383
15. Kupfer, Zinn. Blei 383
16. Wolle 383
17. Gewand (Tuch) und Spitzen . . 384
18. Waid, Röt und Alaun 384
19. Leder und rauhe Ochsenhäute . 3S4
20. Weißes Leder 384
21. Rauchwaren und Felle 384
22. Schiffe und Nachen 3S4
23. Güterfrachten und Fuhrwerk . . 384
24. Eigen und Erbe (liegende Güter) . 384
25. Hausrat und altes Gerät, später
Vergantungsamt 384
B. Das Maklerwesen seit 1580
386—388
390
REGISTER.
Aa, Johann von, gen. Wackervvald 214.
Aachen 7, 19, 27, 28, 46, 56, 60, 69, 89, 93,
97, 100, 101, 102, 106 (Tücher) 146, 109,
203, 223, 235, 237, 247, 256, 274, 299, 307, 3 1 3.
- Rudiger von 252, — Thomas von 146,
— Wollweber von 34.
Aar, Fluß in der Schweiz 31.
Abenteurer 73, 79.
Abrechnungsbücher 268.
Abrechnungsverkehr (Skontro, Rescontro)
19, 74.
Abt, Hans, von Augsburg 251.
Acht, siehe Reichsacht.
Ackermann, Heinrich 227, 244, 256.
Adam, Krämer 158.
Adler, Philipps, von Augsburg 267, 272, 279.
Adorno, Jacobo de, zu Venedig 272.
Affen, Haus zum 200.
Affenstein, Henkin, Handelsdiener 162.
Affentor 127, 316, 340. — Afrika S7.
Akzisen 328—44. — Akzidentalzoll 323.
Alaun 28, 217, 225, 249, 291, 3S4.
Albansmarkt, St., zu Mainz 215.
Albrecht auf der Hofstatt (Bockgasse),
Gadenmann 152.
- gen. Junge, Johann 188.
Aldendorf, Conrad von, Münzer 158,
Aldenstadt, Henne von, Krämer 202.
Aldenstadt, Jost von, des Rats, Gaden-
mann 184.
Alencon 106. — Allerheiligentor 315.
Allerheiligenhof 262. — Kapelle 145, 262.
Allesina, Silvestro, Seiden- und Modewaren-
handlung 99.
Allgäu 31.
Almosenkasten, evangelischer 225.
Alpenpässe 32, 64, 84.
Aisbacher Schloß 52.
Alsfeld 27, 156, 201.
Altenberg, Abtei 22, 313.
Alten-Limpurg, Patriziergesellschaft 3, 132,
157, 159, 207, 211, 213, 229, 233, 236,
243, 281, 284, 290, 304, 306, 308.
Altenlotz, Johann 202.
Altgewender, Fritze 172, — Henne 154.
Altkleiderhändler 326, 327.
Altheim 19S.
Alt-Heldenberg (Frauenrode), Haus 164.
Alt, Henne 190. 224.
Amberg 22.
Amerbach, Johann 60, 63.
Amerika 66, 87, 97.
Amsterdam 85, 91, 98, 247, 249, 292.
Andernach 27, 47. — Anfurt (Observanz) 317.
Anhalt, Wilhelm von 87.
Anlehen 197, 199, 207, 295, 296, 300, 305.
Anröchte b. Arnsburg 158.
Atispach 258, — Hans von 244.
Antoniterniederlassung 15.
Antwerpen (Antorf) 64, 65, 66, 70, 73, 185,
231, 235, 236. 239, 241, 243. 246. 247. 248.
249, 250, 252, 253, 259, 261, 265, 268, 272,
274. 275, 287, 2S9, 292, 301, 302.
Apfel 129, — haken 326, 327. — wein 335.
Apolda 97.
Apotheca = Kram, offener Laden 135, 136.
Apothekarins = Ladenbesitzer 136.
Apotheke, Haus zur alten 139, 142, 166, 178,
181, 1SS, 194, 19S, 228, 243.
Apotheker 136, 157, 190, 19t. 196, 202, 204,
210, 216, 220, 226, 22S, 232, 234, 238, 240,
242. 244. 250, 254. 256, 260. 306.
— Conrad 202, — Contze 166, 194, — Gobel
178, — Johann 202, — Johannes 154, 204,
- Matthias 190, -- Metze 155, 166,
— Michel 176, 190, — Peter 154, 166, 190,
— Peterchen 184. — Ulrich 192,204, —
Wilhelm 164, 194, 210.
Apothekerwaren 209, 307,
Appenheimer, später Quittenbaum, Haus 27,
166, 170, 178, 182, 193, 194. 357.
- Claus 176.
Araber 20.
Ardassa, Seidenart 264.
Armbrüster, Heilmann 186.
Armentieres 64.
Arnold, der Krämer 144, — der Kellermeister
142, — der Schreiber 164.
Arnsburg, Kloster 15, 22, 313, 319, 322.
Arnsburgerhof 13, 16.
Arnulf, deutscher Kaiser 11.
Arras 65, 72, 241, 245, 265, 318.
Arsenik 264.
Artaria. Mannheimer Kunsthändler 104.
Artois, Grafschaft 211, 265.
Arweiler 176, 186.
Aschaffenburg 42. 100, 215 (Andreasmarkt l.
295, 333 (Marktschiffer).
Asien S7.
Asti 195.
Asylrecht 35.
Atlas 64, 71 (Brügger), 72.
Augerau, französischer General 105.
Aufseß, Freiherr von 112, 113, 114.
Augsburg 20, 38, 39, 56, 64, 69, 71, 73, 75,
91, 93, 97, 100, 101, 109, 110, 132, 181,
198, 205. 207, 230, 233, 239, 243, 249, 251,
253. 259, 261, 263, 264, 267, 272, 277, 278,
279, 280, 283, 285, 289, 290, 292, 296, 304.
- Haus 158. — Lotze zu 172.
Augsburger Hof 34, 198, 220, — Barchent-
Fardel 62, 184, 205, 230, 239, — Silber-
waren 110.
Augsburg-Ulmer Meßgeleit 43, 85.
Ausfuhrverbote 102.
Ausfuhrzölle 33, 49, 50, 59, 68, 76, 88, 94, 95,
319—323.
Aus'änderverkehr auf den Messen 32, 64,65.
Auwe, Peter von 200.
B.
Babenhausen 1 1, 42, 43, 1 19, 152, — Deutsch-
ordenskomthur Johann von 220.
Bacharach, Stadt a. Rhein 190, 192, 333.
Bacherach, Henne 190, 192, 196, 204, 253,
263, — Peter 194, 196, 237 253, 255.
Bäcker 10, 81, 140, 161, — Dorf- 127.
Bäcker, Wigand gen. Darender, Schöffe 134.
Backhaus, altes, am Römerberg 130.
Backofen Hans, .Mainzer Bildhauer 290.
Backwaren 129.
Baden, Markgraf von 87, — Markgraf Bern-
hard 55, - Markgraf Ernst, — Mark-
grafschaft 96, 98.
Baden-Baden 78.
Baiern 111, 249, — Wilhelm von 56.
Balkanländer 31.
Balterdorf. Wolfart von, Roßtäuscher 196.
Bamberg 5, 6, 22, 28. 31. 50, 51. 61, 72, 98,
189, 240, 293, 313. 314.
Bamberger Hütten am Mainufer 107.
Bandhandel 64, 99, 101, 109, 241. 265, 275.
Bank, städtische 195, 356—358.
Bänke 121, 129. — Bankhäuser 89, 131, 356.
Bankerotte 28'».
Bannmeile 374, 3SI.
Bar, Meßstadt in der Champagne 19, 32.
Bär (Ber, Bern) Peter. Krämer 138, 146. 156.
Bär, Haus zum 200. 22".
Barchentfardel, schwäbische 62, 184, 205,
230, 239, 243. 249, 251, 259.
Barchenthandel 62, 184, 205, 230, 231, 239,
245, 249, 251, 259, 289, — weberei 185,
243, 259. — Schau £ Siegelung 372.
Barfüßer 220, 238, — kirche 107, 293, -
kloster 16, 67, 179.
Barmen 90, 97, 100, 101.
Barr, elsässische Stadt 236, 287.
Barsendungen 280.
Barß, Hans 231, 291, 292.
Bart, Haus zum 180, 250.
- Conrad 202, — Dulde 178, — Henne 178.
Bartholomäuskirche (Dom) 15, 23, 229, 295,
Kirchweihfest 23, — zoll 327.
Bary, Johann de 81.
Basel 24, 27, 46, 56, 58, 60, 62, 63, 69, 70,
74, 84, 89, 91, 98, 101, 109, 135, 151, 153,
179, 191, 219, 239, 252, 261, 272, 274, 279,
283, 292, 308.
- Domstift zu 296.
— Fritz von 168.
Basler Hof 34, — Konzil 219.
Battiste 89, 101, 106, 366.
Batton 122, 123, 138, 261.
Baue, Hans 204, — Heinrich, gen. Apotheker
196, — Heinz 204.
Bauer 61, — Claus 289.
Baum, Caspar 242, — grüner, Haus 194.
Baumaterialien 189.
Baumeister, Arnold, Schöffe 16.
Baumwirte (Weinschenken) 332.
Baumwollhandel 20, 105, 112, 185, 190, 194,
205, 212, 215, 222, 231, 239, 251, 253,
264, 268 (siehe auch Barchenthandel).
Baumwollweber 28, 205.
Beaucaire, Magdalenenmesse zu 23.
Bebinger 306, — Anton 260, — Hans 246,
260, — Nicolaus 258, — Wappen 246.
Becher, zum weißen, Haus 184.
Becht, Daniel 260, — Johann 204, 260.
Bechtenhaus (Bettenhäuser), Henne 172.
Beck, Hans 274.— Bechtoldsheim, Peter v.324.
Beckenhub, Stefan 240, — Wolfgang 240, 249.
Becker 186, — Clas 190, 237, — Dr. Gustav
73, — Heinrich 234, — Johann 196, —
Wappen 186.
Beckerhenne 190, 196.
Beer, Jakob, Handelsdiener 242.
Beetz, Claus, von Seligenstadt 242.
Befestigungen 13, 16.
Behaim, Magdalena 71.
Belgien 64, 65, 71, 87, 97, 98, 102, 106, 153,
177, 205, 229, 237, 239, 243, 245, 247, 251,
253, 259, 264, 265, 281, 287, 289, 290, 297
(siehe auch Niederlande).
Bell, Ott von 230, 234, 238, 242, — Thomas 238.
Bellersheim v., gen. v. Rockenburg 329.
Bembo, Jacobo und Joanno, zu Venedig 272.
Bender, Clas 238, - Conrad 234, — Hans,
gen. Lengle 234, — Heinrich 208, -
Philipp 238. — Benderhandwerk 332,
373, 377.
Benker, Bartel 231, 232, 358, — Herbord 22S,
232 246.
Bensheim 43.
Ber, siehe Bär.
Beraubungen 42, 52, 139, 161, 167, 203,215,
217, 219, 221.
Berg, Herzog von 56.
Bergamo 79.
Bergbau 66, 235, 287, 300.
Bergell, Tal in Graubünden 64.
Bergen bei Frankfurt 15, 44. 126, 127.
- (Mons) in Belgien 241, 247.
- op Zoom in Holland 239.
— in Norwegen 171.
Bergstraße 43.
Bergwerkbesitzer 66, 235, 294.
Bergwerksspekulation 66, 235, 287, 294 f.
Berlekin, Haus zum 150.
Berlin, Stadt 233, — Peter 146.
Bermann, Hans.
Bern, schweizer Stadt 31, 50, — Peter 146.
Bernkastei, Stadt an der Mosel 237.
Bernstein 251, 264, 275.
Berthold, Erzbischof von Mainz 57.
Besancon (Bisanz), Stadt in Burgund 69.
Besserer, Georg, von Ulm 272.
Bestatter 316, 319, 385.
Bestryder, Hans 228.
Besuchsverbote 53—58, 203.
Betten 385, — umhänge 72.
Beyer, Heinrich 224, — Volkwin 138, 142,
146, 241.
Biberach in Schwaben 243, 249.
Bickenbach, Schloß an der Bergstraße 52.
Biedenkopf 202.
Bielefeld in Westfalen 90, 98, 217.
Bierbrauer 10, — akzis 335 — 337, — schau 367.
Bijouteriewaren 89, 101, 106, 109.
Bildhauerarbeiten 76.
Bing, Saul. 296.
Bingen 24, 27, 208, 215, 243.
Birgel 164, - Katrine von 198.
Birnen 129, — Birnverkäufer 327.
Birsch, Johann 258.
Bischvveiler im Elsaß 98.
Bismarck, von 137.
Biß, Johann (Hans) Metzger 175, 233, 240,
251, 288, — Peter 225.
Blankenbach, Conrad 224.
Blankenburg 258.
Blarock, Peter 210, 224, 255.
Blasbalg, Henne 176, — Peter 188.
Bleidenstadt 21.
Blei 26, 222, 228, 231, 292, 351, 371, 383.
Blendefisch, Cuntz 160.
Blum 153, 196, 229, 241, 243, 267, 284—289.
- Agnes, geb. Weiß 196, 255, 263, 264.
- Balthasar 212, 255, 257, 267, 270.
- Caspar 208, 263, — Elisabeth 282, — Georg
208, 228, 232, 255, 257, 263, 274, 275,281,
— Gredchen 282, — Hans 228, 257, 274,
281, — Hartmut 196—202, — Katharina
265, — Melchior 212, 223, 228, 255,264,
265, 274, 281, — Wolf 194, 196, 200, 208
f., 213, 223, 225, 228, 233, 253 f., 262 f.,
270, 274, 275, 279 f., — Wappen 196.
Blum'sche Geschäftsbücher 267—280.
Blumengesellschaft 60, 62, 208, 210, 212, 222,
224, 255, 264, 265, 274, 275—283.
Blumenkrone, Haus zur 246.
Bocher 225, 241, 252, 254, — Dominicus 246,
249, 258, 290, 291, 292.
- Hans 258, 291, 292, — Simon 223, 234,
236, 246, 256, 287, 291, — Wappen 254.
Bockenheim 88, 126, 140.
Bockenheimer Warte 43, — tor 315.
Bodensee 31.
Böhmen 30, 31, 56, 65, 66, 91, 97, 98, 106, 294.
Bohrschmiede 107.
Bolchen, eine Fischart 26.
Bolender, Contz 220.
Bologna 28, 71.
Bomgart, Wald bei Sachsenhausen 13.
Bommersheim 141, 176, — Henne von 180.
Bonames 4, 126, 252, 320, 322, 339.
Bonifacius IX., Papst 47, 48.
Bonn 47, — Bertold von 169, — Heinrich von
169, — Johann von 174, — Tilmann von
242, siehe auch Bune.
Bononia 64.
Borax 264.
Born, Ewald von 240, — Hans von 246.
Bornfleck, zum, steinernes Haus 139, 141,
142, 146, 154, 155, 166, 170, 180, 184, 190,
192, 210, 214, 220, 226, 234, 240, 245, 259.
— Conrad zum 150.
Bornheim 13, 88, 120, 126, 127.
Bornheimer Berg 9, 16, — Pforte 16, 127.
Börse 73, 74, 387, — Warenbörsen 19, 115.
Borsten 91, 1S5.
Botzheim, Jakob von 307, 308, — Johann
(Hansi von 246, 260, 307.
Brabant 20, 56, 77, 101, 241, 247, — Haus
am Fahrthor 23, 34, 150, 163, 188.
Brackel, Werner von 172.
Bräutigam, Dorothea 233.
Brandenburg 20, — Preußen 96, -- Friedrich
von 55.
Branntwein 129, 227, 325, 335, 368.
Braubach, Stadt 7, 13, — Peter, Buchdrucker
252, 290.
Braumann 246, 306, — Bechtold 231, 238,
256, — Christoph 256, — Wappen 246.
Braun, Johann, aus Delft 239, 249, 250.
Braunau 60.
Braunfels, großer, Haus am Liebfrauenberg
27, 34, 47, 104, 133, 155, 162, 165, 166,
168, 18S, 204, 214, 229, 238, 283, 366.
Braunschweig 75, 84, 90, 112, 113, 115, 116,
167, 168, 171, 217, 219, 221, 223, 265,
274, 283.
Herzog Otto von 221, 223.
Braunsdorf, Tiburtius 254.
Breidenbach 216, — Anna von 211, — Clas
von 208, — Georg von 211, 216, 218,
243, - Wappen 216.
Breisgau 96.
Bremen S4, 85, 175.
Brennerpaß 264. — Brennholz 373.
Breslau 12, 20, 28, 30, 50, 61, 66, 73, 167,
217, 231, 274, 321.
Bresto, auch Presto, Familie 16, 137.
Brillanten 115.
Bromm 196, 210, 225, 229; 236, 241, 246, 264,
282, 300, — Claus 67, 24S, 2S2, 296—305,
— Crafit 282, — Daniel 222, 257, 274,
282—288, — Hans 208, 222, 223, 234, 240,
242, 248, 257, 274, 281—304, — Johann
288, — Katharina 2S4, — Stammbaum
282, — Wappen 196.
Bromm & Bocher, Handelsgesellschaft 284,
292. — Bromm & Stalburger 257.
Bronzen 75, 106.
Brot 129, — akzise 337, — bänke 10, 141, —
hallen 124, — schau 367, — verbrauch
354, — wage 354, — Taxe 375.
Bruchschneider 78.
Brücke, Caspar von der 245.
Brückengeld 321, 323, — zoll 311, 320.
Brückenmühle 340.
Brückhof 193, 200, 212, 220, 222, 225, 255, 256.
Brügge in Flandern 32, 64, 71, 72, 185, 241, 253.
Brun oder Brune zum Brunfels 133, 147, 155,
157, 159, 160, 164, 165, 178, 201, 267, 286,
330, — Jeckel 188, — zur Weinrebe 162,
— Wappen 160.
Brun gen. Faut von Monsperg, Friedrich
226, 257, - Hans 220, 257, 285.
- Henne 196, 220.
— Haus zum alten 14b.
Brune, Goldschmied 172. — Brunn 32.
Brunfels 155, 18S, siehe Braunfels.
Brüssel 26, 27, 28, 56, 64, 235.
- Haus 34, 139, 144, 150, 162, 163, 168, 169,
176, 200.
Bubensammet 71, 72.
Buchdrucker 74, 290, 306.
Buchen, Johann von 240, 242.
Bücherzensur 90.
Buchhandel 18, 62 63, 66, 70, 90, 220, 232,
24S, 252, 265, 266, 290, 307.
Buchhalter (Schreiber) 164, 172, 176, 180,
202, 209.
Buchhändlermesse IS, 64, 70, 76, 90, 93.
Buchsbaum, Haus 292.
Buchwald, Wäldchen bei Bornheim 13.
Budener, Eberhard 200, 243, 251.
Bücher, Prof. Karl 27, 83, 131, 137, 149, 161,
171, 177, 1S7, 209, 213.
Bückinge 26, 2S, 171, 211, 217, 231, 249, 312.
Buden 80, 81, 121, 129.
Büdingen 87, 98, 200, 258.
Bulle, goldene 143.
Bune, Berthold 166, Heinrich 166, -
Hennekin 156, — Johann 164, 166.
Bungitz, Gerhard 236.
Buntschuh, Haus zum 166.
Burg (castellum, urbs) 6, 13.
Büren, General Graf 67.
Bürgel 126.
Bürgerbuch, Frankfurter 142.
Bürgermeister, kaufmännische 207.
Bürgervertrag von 1613, 125, 327.
Burggrafen, Haus zum alten 141, 142, 150,
152, 174, 17S, 193,199,210,255,344,356.
- Heilmann (Heintze) 150, — Hermann 152.
Burgrecht 16, 320.
Burgund 31, 58, — Philipp von 237.
Burkhardt, Metzgerfamilie 175, — Eberhard
258, — Henne 248.
Bürstenbinder 81. 99. — Burtscheid 97.
Busch- oder Straußwirte 333.
Busse, Adrian von 254.
Butter 26 118, 120, 126, 129, 135.
— Markt 124, — Wage 354.
Butzbach 27, 28, 46, 51, 181, 184, 186, 200,
201, 203, 224, 231, 232, 233, 240.
Bynen (Biß ?), Peter, Handelsdiener 274. 275.
Byzanz 19, 20.
Cämmerer, Henne 1SS
Caesar, Jakob 67.
Caldenbach, Steffan 250.
Caldenburg 186, — Wilhelm von 200,
Wappen 186.
Cambrai (Kammerich) 65.
Cambridge 76.
Camlot 101, 264, 275.
Canevas 101.
Cappello, Andrea, zu Venedig 272.
Carben, von Metzger 175.
Cassel 98.
Castel, Gräfin von 87.
Champagne 19, 102.
Chaux de Fond 98, 101.
Christian, Johann 192, 194, 255, 259.
Christoffel, Haus zum 222, 229.
Cirksena, Edgard, friesischer Graf 73.
Clee (Klehe), Sebastian 244.
Clerc, Hans de 250.
Cleve, Herzog von 56, — Stadt 90.
Coblenz 97, 333 (Marktschiffer).
Coburg 97.
Cöln (Köln) 4, 12, 19, 24, 27, 28, 30, 31, 50,
52, 53, 54, 56, 60, 61, 64, 66, 69, 70, 73,
74, 81, 82, 97, 151, 153, 173, 177, 179,
181, 193, 196, 203, 210, 214, 215, 225,
237, 239, 245, 256, 259, 261, 265, 266,
274, 289, 292, 295, 307, 308, 313, 3S7,
— Kurfürst von 56, — Bruno von 146,
— Synode zu 136.
Cölner, Contzchen 174, — Else 182, — Meß-
geleit 43.
Colbert'scher Zolltarif 84.
Collen (Köln), Haus 146.
Colmann, Haus zum 14<>, 148, 158, 190,206.
— Hermann, zum 172.
Comder (Kombtur, Kometer), Johann 250.
Comes (auch Comens), Caspar 208, 209,
212, 222, 232, 244, — Johann 171, 208,
222, 225, 230, 237, — Lucas 208, 209, —
Margarethe 216, — Wappen 236.
Como 64, 106, 242, 244, 246, 256, 293.
Copperhenchen 240.
Cortisella, Aloysius 242, — Christoph 242.
Coryat, Thomas 73, 79.
Cosme (Cosmann), Johann 260.
Courtrai (Kortrich) 246.
Crailsheim 258.
Cranach, Lucas, zu Wittenberg 227, 244.
Crefeld 90, 97, 100, 101, 109.
Cremer, Clas 1S4, - Claus 172, — Ewald
172, — Gerlach 154, — Hennekin 156,
— Hcnselin 176, — Hermann 154, —
Peter 162, 164, — Petzemann 150, -
Walther 154, Wiglo 158.
Cronberg 27, 33, 44, 87, 126, 129, 157, 190,
192, 194, 197, 201, 202, 205, 238, 244,
258, 330, 374, — Johann von 278, —
Schlacht bei 50, 157, 201, 294.
Cronberger Hof 252.
Crul, Nikolaus 166, — Siegfried 158, 166.
Crutzmann, Henne 200.
Custine, französischer General 96.
D.
Dachsburg, Haus 130, 154, 172.
Dagestele, 157, -- Götze 164, 166, — Hans
189, — Henne 169, 172, — Kune 174,
— Wiegand 169, 172, 189.
Dalberg, Carl von, Fürstprimas 105, 305.
Dalmatien 75.
Damast, 64, 71, 72, 264.
Dänemark 32, 64, 73, 75, 289.
Danzig 47, 66, 69, 73, 225, 233.
Darender, Jeckel 162, 168.
Darlehen 163, 197, 199, 300.
Darmstadt 4, 100, 295.
Darmstädter, Dr. Paul 105.
Darmstädter Hof 296.
Dechanei 234.
Decklakenmacher Sl.
Degen, Heinrich 210, 255, 263, 282, — Mar-
garethe 282.
Degenhard, 231, — Hans 233, — Jakob 204,
214, 231, 232, - Wappen 226.
Deidesheim 158.
Delft in Holland 239, 247, 249, 250.
Demolin, Johann, zu Antwerpen 302.
Denare (Pfennige) 191, 337.
Denis, St., Dionysiusmesse zu 19.
Dep sitogeschäft 163.
Dembach zum Drenschenkel, Bernhard 282.
Deublinger 234, 306, — Bartel 246, 258, —
Hans 246, 250, - Siegfried 258, -
Wappen 246.
Deutsches Haus (Fondaco dei Tedeschi)
zu Venedig 251 f., 267, 288, 307.
Deutschordenshaus 13, 41, 339.
Deutschordensherrn 13, 15, 141.
Deventer 173, 185, 239, 247, 249.
Dieburg 170, 240.
Dieffenbach 306.
Diemar, Heile 145.
Diepach, Claus 231, 232, — Heinrich 232,
— Jakob 232.
Diermeyer, Eberhard 224, — Hans 224.
Dietz, Henkin von 1 64, — Hille von 164, —
von Hoember 194, — von Speyer 234.
Dietz- Weisel'sches Haus auf dem Markt 126.
Digler, Fritz 255, 261.
Dinkelsbühl 215.
Dirmstein, Hans 218 — Peter 200.
Dison bei Verviers 98, 101.
Dissel, Johann von, zu Warburg 221.
Döffingen, Niederlage bei 32, 33.
Dolfin, Andrea, zuVenedig 272, — Jacobo 272.
Domänenbezirk, kgl. 9, 22, 23, 117, 311.
Dominikanerkirche 15, — kloster 16, 290.
Donauwörth 21, 175, 249.
Doppelzoll 49, 111, 312, 327.
Doppengießer, Leonhard 301.
Dorlbäcker 127, 325, 340.
Dorfelder, Gretchen 245, — Johann, Gaden-
mann 181, 198, 210, 211,213, 216, 243, 245.
Doria zu Genua 308.
Dormeister, Haus 290, 293.
Dorneck (Tournay) 60, 64, 65, 72, 222, 237,
239, 241, 245, 256, 259, 267, - Caspar
von 60.
Dörnigheim 139.
Dortmund 12.
Dracheneck, Haus zum 218, 244.
Drachenfels, Haus zum 190.
Drechsler 12.
Dreieich, Reichsforst 9, 11, 13, 16.
Dreikönigskirche zu Sachsenhausen 145.
Dreißigjähriger Krieg 74, 102, 305.
Drenschenkel (3 Schinken), Haus zum 256.
Dresden 303.
Drogen 264, 288.
Drutmann 152, 157, — Diel 166, — Heil-
mann 261, — Henrich 156, — Rule 170,
— Wappen 152.
Dubenei, Lorenz 239.
Duca, Nikiaus 258.
Durchgangszoll 22, 49, 323—324.
Düren 27, 28.
Dürer, Albrecht 290, — Hans 278.
Dürrwangen 97.
Eber, zum 154, 155, 159, 164, 174, 176, 180,
182, 19S.
Eberbach, Kloster 142.
Eberhard, der Schreiber 172, — der Kauf-
mann 144.
Ebersberg 180.
Eberwinen, Haus zum 162.
Ebner 28.
Echen (Echer), Fritz von 172, — Siegfried 172.
Echzell 1S3, 1S4.
Eck, Hans 252, — Henne 188, — Johann
208, 248.
Ecke, Haus an der 137, 14S, 153, 162, 260.
Eckell 260, — Johann 242, 249, — Wappen 260.
Eckenheim 126, 174.
Edelmann, Hans 206.
Edelmetallhandel 144, 146, 14S, 152, 158, 160,
168, 178, 180, 192, 193, 198, 200, 206, 210,
212, 218, 220, 228, 258.
Edelsteine 251.
Edingen, Adrian Dionysius von 254.
Egelsbach 16.
Egenolff, Christian, Buchdrucker 248, 290.
Eger, Christofel 250. - Stadt 314.
Ehrenberg, Haus zum 154, 22S, 254.
Eiche 331, 351, — Haus zur 180, 2».
Eichler Hof 224, 232, 236, 240, 242.
Eichwald bei Bornheim 13.
Eier 118, 120, 129, 135.
Einhorn. Haus zum 202, 226, 233.
Einbeck, 207, 308.
Einfuhrverbot 103.
Einfuhrzölle 50, 59, 68, 76, 79, 88, 94, 95,
316-319.
Einitz, Peter 160.
Einläuten und Ausläuten 35, 37, 41. 53.
Einziehung der geistlichen Güter 67.
Einzug der Kurfürsten 133.
Eisenach 97, 101, 167, 172, 199, 229, 233.
Eisenberg, Haus 27, 123, 169, 176, 180.
Eisener, Nikolaus 244.
Eisenhandel 26, 100, 101, 106, 150, 156, 158,
162, 166, 191, 204, 208, 238, 252, 257, 258,
260, 356, — Krämer 146, 148, 150, 250.
Eisenhut, Henne 243, — Hans 266.
Eisenmann, Heinrich der 146.
Eisenmenger, Haus 15S, 248, — Berthold 166,
— Jakob 166.
Eisenwage 207, 208, 255—256.
Eisfeldische Gesellschaft 298.
Eisleben 296, 298, 299, 301.
Eißelin. Fuhrmann aus Lübeck 275.
Eißvogel, Hans 308.
Eizinger, Michael, Zeitungsschreiber 72.
Ekkehard, Mönch 45.
Elba 109.
Elbing 47.
Elbenrod in Hessen 98.
Elberfeld 90, 97, 100. 101.
Elisabeth (von Hagen?) 15.
Elkerhausen, Eckhard von 199.
Elle, Ellenmaß 360, 362—364.
Eller 225, 254, — Anton 252, — Hans 238,
Johann 248, 260, — Wappen 254.
Elsaß 29, 89, 97, 98, 101, 139, 159, 165, 169,
185, 217, 236, 291.
Elsäßer Wein 165— 169, 172, 180, 1S4, 214,217.
Else, Heinrich von 14S.
Emden 73, 104.
Endres Paternoster 60.
Engel, Haus zum 124, 130, 142, 162, 176, 190,
202, 204, 206. 212, 214.
Engelbert, Kawersche, der Altere 154.
der Jüngere 156.
Engelbrechtin, Witwe 170.
Engeländer, gen. Guldenlöw 358, — Clas 206,
— Daniel 228, — Hans 220, — Henselin
176, — Jakob 228, - Wappen 186.
Engelhart, siehe Engelbert 156.
England 31, 32, 61, 64, 69, 73, S4, 91, 94, 96,
97, 104—106, 167, 237, 289, — König von
221, 237.
Englischer Hof 107, — Tücher 51, 60, 73,
181, 246, 291.
Enkheim 126.
Enns a. d. Donau 19.
Epidemien 87.
Epinal (Spinal) 32, 219.
Eppstein 16. 24, 43, 44, 197, — Gottfried von
197, Graf von 42, — Haus 176.
Erbach 87, — Kloster 314.
Erfurt 28,30,97, 101, 165. 167,201.217,220,225,
229, 231, 233, 235, 237,242, 247. 25S, 274, 285, 290
Ergersheim von 170, — Fritz 178, — Gerlach
192, — Hans 186, 190, — Henne 171, 221.
— Margarethe 282, 284. — Wappen 170.
Erkies, Hermann von 242.
Erlangen 98.
Erle, Haus 35.
Erwein (Erwin), Henne 176, 190.
Eschbach (Eschenbach), Arnold von 167, 168.
Eschborn 175, — Caspar 252, 292, — Claus
234, 252, — Hans 252, — Siegfried 200.
Eschenheimer Tor 127, — Turm 207.
Eschersheim 126, 150, 322 (Brückengeld).
Esel, zum (Turniergesellschaft) 77.
- Haus zum 238, 242.
Eskoli 24.
Essen, Tielmann von 242.
Essighandel 129, 244, 335.
Essigmenger, Peter 162, — Tina 162.
Estienne (Stephanus), Henri 49, 74. 75, 76.
Eßlingen, Albert zu 154, — Haus 154.
Stadt 190.
Euchtersheim 236.
Eule, zur goldnen, Haus 250, 254, 306.
Eupen 97.
Ewiger Landfriede 52.
Exportindustrie 177 — 182.
F.
Faktoren 209, 227, 241, 250, 252, 260, 289,
291, 292, 299, 301, — Faktoreiakzise 345.
Faliero, Franc, zu Venedig 272.
Falken, Haus zum 210, 212, 216, 218, 230.
Falkenburg, Johann von 258.
Falkenstein 16, 24, 43, 44, 196, 197, 255, -
Haus 192, 212. 218, 228, 230, 255, 264,
265, 2S1.
Famulus (Handelsdiener) 139, 146, 148, 162,
173.
Färberei 177, 189, 291, 373, — Akzise 344. 345.
Farbwaren 26, 28, 156, 161, 167, 173. 204,
209, 214, 217, 222, 229—32, 235—38, 242,
246. 247. 248—250, 252, 254, 257, 258,
290 (thüringische), 306, 364. 384.
Fardcl. Augsburger 1205, 239. 243, 249, 251,
259, siehe Barchentfardel.
Faßbender 99, 215, — Faßgelder 335.
Faust, Henne 186, 204, — Johann 254, -
Lorenz 220, - Wigand 216, 220.
Faut (von Monsperg), Brun gen., Friedrich
257, 285, — Hans 257, 284, 285, — Herte
182, — Wappen 186.
Favolius, Hugo 63.
Fechenheim 126.
Fechter 77.
Federhandel 81, 250.
Federmenger, Henkin 162.
Federvieh 129, 130. — Federwage 353.
Feingehalt von Gold und Silber 356, 370.
Feiste, Johann 186. — Felber, Hans 232.
Feldener, Crafft 202, — Heinze 190, 202.
Fellhandel 185, 227, 231, 238, 242, 248, 254,
258, 264, 275, 385. — Fenster 325.
Fermond, Paul und Peter 70.
St. Ferrutiuskloster zu Bleidenstadt 21.
Fettmilch-Aufstand 153, 294, 305, 309, 335.
Fettwaren 120, 349-352, 382, 383.
Fetzbrei, Paul 167, 1S5, 190, 253.
Feuerfunke, Clas 175, — Heinrich 172.
Fichard, von 3, 27, 28, 131, 132, 159, 179,
181, 187, 211, 219,221,266,282,284,304.
Fill, Wendel 250, 290.
Finanzen, städtische 201 f., 294 f., 305, 309 f.
Finanzkrisis 103.
Fincke, Hermann 139.
Fisch, Dinchen 198.
Fischer 10, 129, 140, 141.
Fischhandel 25, 28, 81, 124, 129, 139, 14t>,
162, 167, 169—173, 178, 182, 184, 186,
190, 192, 194, 200, 202, 204, 208, 209, 215,
217, 218, 219, 222, 223, 225, 227, 228, 230,
231, 232, 234, 236, 238, 239, 240, 242, 244,
247, 248, 249, 250, 252, 254, 258, 260, 264,
291, 292, 307, — schau 367, — taxe 376.
Fischhändler, Lübecker 173, — Cölner 173.
Fischmarkt 121,124, — ungeld342, — wage 354.
Fischwerk, gesalzenes 169 — 173, 342, 367.
Flachs 26, 129, 161, 183 (Lübecker), 185,
217, 225, 227, 231, 238. 244, 249, 252, 254,
257, 291, 292, 307, 349, — wage 354.
Flandern 20, 31, 56. — Flaschengeld 335.
Fleckhamer, Philipp Jakob 30S.
Fleischer (Flesser), Haus zum 218, 232.
Fleisch 26, 344, — akzis 340—42, — markt 127,
— schirnen 10, 124, 141, — waren 129,
350, 382, — taxe 375.
Flensburg 307.
Flesser, Johann 176, — Syple 162.
Florentiner Goldgulden 193.
Florenz 64, 68, 71, 248, 272, 293.
Flößer 81.
Floßholz, Bamberger 189.
Flöte, Haus zur, in Venedig 267.
Fochen, Winrich von 174, 237.
Fogel, Arnold 206.
Foit, Wigand 216.
Fondaco dei Tedeschi (Deutsches Haus)
in Venedig 265, 267, 270, 288.
Forchtlieb (Foitlieb) zum alten Burggrafen
144, — Hermann 168, — Lilius 148, 152.
Forkauf (Vorkauf), Hans 210, — Peter 188.
Forum, (Markt) 23, 119.
Foys, Heinrich 259.
Frachtmakler (Güterschaffner) 385.
Franck, Jacob 72.
di Francki aus Genua 293.
Franken 4, 5, 6, 30, 96, 98, 249, 291, 295.
Frankenthal 98.
Frankfurt a. Oder 19, 112, 113, 115.
Frankreich 31, 58, 64, 65, 75, S4, 85, 87, 89,
91, 94, 96, 97, 98, 100, 101, 102, 103, 105,
106, 292, 339.
Franzien, rheinisches 4.
Franzosenzeit 102.
Fraß, Haus zum 192, 212, 230, 255, 2 >2.
Fraßkeller, Hartmut zum 169.
Frauenrode, Eckehard von 135, 138, 139,
146, 167, 171, — Friderun von 139, 150,
— Hannemann gen. Ubelin 139, -
Kusa 139.
Frauenrode, Haus 164, 190.
Frauenstein, Patriziergesellschaft, 157, 159,
207, 209, 227, 247, 290, 306, — Haus zum
35, 174, — Harbord 192.
Frauentürlein, Johannes 166 — Haus zum
189, 204, 214, 229, 238.
Frechen bei Cöln 230.
Freiberg in Sachsen 233.
Freiburg i. Br. 12, 296, — im Uchtland 31
Freiheitsbriefe (Privilegien) 21.
Freitag 170, — Conrad 167—169, 190, 221,
237, 242, — Hans 272, — Heinrich 224,
242, — Johann 204, 224, — Wappen 170.
Freithof, jetzt Hühnermarkt, 81, 124, 156,
168, 178, 188, 190, 216, 256, 260.
Fremdenrecht (Gästerecht) 45, — zolle 327.
Freizeichenamt 313, — Freßgelder 42.
Freudenberg, auch Brabant, Haus 188.
Freund 226, 231, — Caspar 240, 248, — Hans
232, 233, 246, 248, — Heinrich 236, 252,
Heintz 224, 231, — Jakob 249, 292,
- Melchior 252, — Teiß 232, 240, -
Wappen 226.
Friedberg 23, 24, 27, 28, 31, 37, 43, 46, 49,
1 00, 1 27, 1 38, 1 46, 1 54, 1 58, 1 88, 1 92, 200, 20 1 ,
202, 213, 224, 233,234, 240, 313 — Haus 182,
232, — Heintze gen. Wesseler 170.
Friedberger Warte 43, 44, -- Tor 315.
Friedrich Barbarossa 21, 191, — I., Kaiser
136, 323, — II., Kaiser 14, 24, 38, 132, —
III., Kaiser 48, 57.
Friedrichsdorf 98.
Friedwald, Hans 254.
Fries, Hermann 17, — Pfeifergericht 51, 54.
Fronhof 9, — Fronfuhren 322.
Fromm, Dr. 27, 177, 170, 203.
Fronhofer, Heinrich 210, — Melchior 230.
Frosch 144, 153, 267, 305, — Georg 299, —
Heile 155, — Henne 169, 209, 221, —
Johann 184, — Siegfried 156, — Wicker
27, 143, 199, 330, — Wigel 140, 143, 148,
— Wappen 144.
- Haus zum 184, 254, — Haus zum jungen
198, 212.
Fruchthandel 28, 134, 158, 234, 338, — markt
22, 23, 25, — messer 360, — Mühle 340, —
Taxe 375.
Fuchs, Pater 4.
Fugger 63, 64, 66, 235, 287, 290, 296, —
Ulrich 272, 279, 288.
Fuhrlolm 276, — wage 353, — werk.
Fulda 10, 27, 28, 31, 154, 164, 185, 188, 196,
201, 212, 213, 218.
- Abt von 135, 146, I4<>, 1S3, 197, 264, —
Bechtold von 172, 189, — Conrad von
155, 158, 172, — Wenzel von 186, -
Werner von 186.
Füll, Henne 234, 250.
Fürst, Hans 67, 68, 261.
Fiirstenau, Heinrich 202.
Fürstenberg, Haus 1S2.
Fürsteneck, Haus 166, 189, 204, 211, 258,
264, 286.
Fürstprimas von Frankfurt 105.
Fürth 98.
Füssen 263.
Fußstadt, Bechtold 200.
Fust, siehe Faust und Faut.
G.
Gadebold, Conrad 164, — Emmerich I4t>,
150, 164.
Gaden 205, — alte 142, — neue 142.
Gadeneck, Haus 218, 234, 246.
Gadenleute 14, 134, 136, 144, 146, US, 150,
152, 154, 155, 158, 160, 162, 164, 166, 168,
170, 172, 174, 176, 179, 182. 184, 190, 194,
198, 200 202, 210, 212, 214, 218, 241, 306.
Galander, Contze 176.
Galanteriewaren 94.
Galgenpforte 43, 301, — -warte 43.
Galizien 31, 96.
Gallas (Galläpfel) 28, 249.
St. Gallen 28, 62, 89, 93, 98, 101, — Kloster
10, 45.
Galliciani, Hans, zu Basel 274.
Gallitzienstein, Johann 256, — Nikiaus 236, 256.
Galmei 26.
Gambach 170.
Gambecher, Henkin 170, - Wasmud 170.
Gänse 129.
Ganz, Conrad212, 226, 231, 243, — Wappen216.
Garnbleicher 89.
Garnhandel 26, 28, 29, 72, 90, 234, 211, 215,
251, 265, — schau 372.
Garküchen 326, — platz 128.
Gartenerzeugnisse 118.
Gärtner 118—129, — Ordnung der 118, 123,
125. 12'», schiff 215.
Gärtner zum h'ber, Harbort 146, — Heilmann
154, — Johann 164, — Jakob 174, — Gipel
176, — Henne 180, — Junge 182,
Wappen 152.
Gästerecht ( Fremdenrecht l 45 — 47.
Gasthäuser 100, 103, 107, — tische 333.
Gatta, Christoffalo della, zu Venedig 272.
Gaukler 78, 82. — Gebührenzölle 347—377.
Geddern, Hans 246, 258, 298, — Ulrich 258.
Geering, Dr. 135, 215, 219.
Geflügelhandel 120, 124, 129.
Geistliche 136, 137.
Geißelbrecht, Mechaniker 103.
Geiseler, Haus zum 35.
Geldern, auch Gelren, Gelre, Katharina von
208, 257, 2?2, 283, — Henne von 206,
— Lorenz von 194, 206, 211, 219, 237,
239, 2S2.
Geld 70, 103 (Geldmangel), 131, 146, 150, 162,
163, 168, 174, 1S3 (Wollgeld), 184, \8\
191 f. (Sorten), 198, 294.
Geldhaus, siehe Stralenberg 178, 204.
Geld- und Kreditgeschäfte 191.
Geld- und Wechselgeschäfte 14, 73, 142, 144,
14S, 152, 156, 158, 160, 164, 174, 176, 178,
1S9, 192—195, 199, 232, 357.
Geldwechsler 142, 193, siehe auch Wechsler.
Geldwirtschaft 30.
Gele, Contze 200.
Geleitswesen 35, 41—45, 61, 93, — brief 87,
— herrn 42, 55, — tag 44, — woche 40.
Gelen (Collen), Johann von 248.
Gelnhausen 11, 23, 24, 27, 31, 42, 49, 100,
155, 166, 176, 188, 190, 194, 201, 208, 210,
213, 214, 216. 221, 231, 238, 313.
— Conrad von 214, 236, — Hans 206, 236,
— Henselin 182, — Johann 119.
Gelren (Gelre) von, siehe Geldern.
Gemäldehandel 76.
Gemärt, Jakob 81.
Gemerk (Handelszeichen) 292.
Gemünden in Schwaben 190.
Gemüsehandel 118, 119, 124—126, 128, 129,
135, 215.
Genf 56, 70, 91, 98, 101, 254, — See 20.
Gengenbach im Schwarzwald 252.
Genger, Jakob 272.
Gent 254.
Genua 64, 68, 71, S4, 244, 246, 253, 282, 287,
289, 293, 308.
St. Georgskapelle (Leonhardskirche) 35, 143
Gerber 10, 14, 28, 90, 141, 187, 291, 327.
Gerberter, Nikiaus 256.
Gerbstoffe 28, 167, 173, 209, 230, 235, 237, 248,
290, 291, 304, 306.
Gerechtigkeitsbrunnen 123.
Gerger, Johann 258, — Hans Martin 258.
Gerichtsschutz der Meßgäste 46 — 48.
Gerhard von Mainz, Erzbischof 144, 146.
Gerlach (Mumpilir) 152, — Bastian 254, —
Laux 254.
Germersheim 199.
Gerßperger, Conrad 247.
Gerung, Haus zu 172.
Geschäftsbücher IS, 28, 60, 267-276.
Geschäftshäuser 23, 27, 35, 142, 149.
Geschlechterkreis 157, 179, — stand 213.
Getränkeakzise (Ungeld) 328-337, -schau 367.
Getreidehandel 162, 249.
Geuch 206, 241, 243, — Jakob 202, 204, 206,
212, 243, 255, 262, — Wappen 206.
Gewandhaus 34, 363.
Gewandschneider 136, 155, 179, 306.
Gewichte 351, 357.
Gewürz 26, 251, 256, 264, — schau 368.
Gießen 27, 43, 44, 46, 100. 174. 1S8.
Gilß, Gottschalk von 245.
Ginnheim 126, 140.
Gipel, Henne 184, 190, 200, 210.
Gisenheim, Siegfried von 197.
Gisübel, Conrad 156.
Glarus 9S.
Glaser 228, 250, — Johannes 14S.
Gla:handel 20, 26, 28, 29, 81, 82, 106, 148,
150, 191, 251, 325 (Gläsertische).
Glauburg, von 12, 137, 148, 153, 155, 172,
181, 188.
— Ambrosius 234, — Arnold 144, — Conrad
189, 194,214,251, 330, — Henzelo 140, —
Hert 18S, 249, — Johann 198, 298, 299,
301, — Wappen 144.
Glauburger Hof 35, 148, 158, 172, 183, 188, 198.
Glipperg, Henne 214, — Jakob 194, 204.
Glismud (Glismund) 148, — Gudchen 150,
— Haus 158, — Peter 150, 154.
Gmünd 89.
Göbel, Stefan 227, 236, 248, 293.
Gold- und Silberarbeiten 28, 73, 75, 173.
Goldene Bulle 147, — Scheere, Haus 126,
Wage, Haus 126, 127.
Goldgulden 193, 195.
Goldprägung 193, — Goldprobe 369.
Goldschmid, Antonius 164, — Hans 176,
ISO, 256.
Goldschmiede 73 (fremde), 79, 142, 144, 148,
152, 160, 164, 172. 174, 178, 182, 184, 189,
192, 193, 200, 356.
Goldstein an der Ecke 137, 153, — Heinrich
162, 196, — Johann 155, — Wortwin
148, 162.
Goldwage 193, 356—358, — schau 369.
Goethe 51, — Haus 124.
Gommersheim, Johann 222.
Gontard 99.
Görlitz 20, 66.
Goslar 15, 24, 66, 84, — Goslarer Urkunde 132.
Gossembrot, Siegmund 62, 272.
Gotha 266.
Gottesthal, Kloster 22.
St. Gotthard 31, 272, — straße 84.
Göttingen 167, 171, 172, 190, 217, 221, 292,
307, 30S, — Stadtobligationen 291.
Goy 259, — Clas 257.
Gräfrath 97, — Grafenwald 13.
Gräfenrode, Paul von 250.
Granalien (Blantschen) 356—358.
Gral, Haus zum 181, 184, 236, 251.
Grambs, Georg 246, — Hans 234, — Wappen
246.
Gravel, de, französischer Gesandter S7.
Greift" 246, — Friedrich 187, — Hartmann
226, 244, — Hartmut 214, — Jakob 244,
— Peter 257, — Wappen 246.
Grenser, Alfred 282.
Griechenland 96, 97.
Griesheim 197.
Grimani, Antonio, zu Venedig 272.
Grimmvogel, Haus 157, 159, 226, 283.
Grobgrün (.4, 72, 314. 345.
Groll, Haus 250.
Gronberger 228, siehe Griinberger.
Groß-Gerau 43.
Großhändler 51, 171, 196, 208, 226, 299, —
-messe 51, siehe auch Großkaufleute.
Großhandel 138, 159 201, 215.
Großjohann, Heinrich 16S, — Johann 202.
Großkaufleute 219, 223, 241, 290.
Groß, Konrad 145.
Großstalburg, Haus 286.
Gruben, Gerhard von der 181.
Grünau, Haus 169, 196, 214, 217, 225, 236.
Grünberg 27, 44, 150, 192, 215.
Griinberger 209, 223, 226, 243, - Hans 240,
— Jakob 225, — Johann 162, 274, -
Jost 220, 225, 234, 248, — Lotz 192, -
Nikolaus 164, — Steffan 222, 225, 228,
230, 235, 238, 255-257, 259, 284, 289,
— Walter 210, 223, — Wappen 226.
Grünwald, Johann 186, 208, — Dietrich 186.
Grußer, Hermann 198, 212.
Grütze 129.
Gudeler, Wasmud 180.
Gülfferich, Hermann, Buchdrucker 252, 290.
Gülten 197, — Gültbriefe 295.
Günderrode, Tilmann von 282.
Günthersburg 4.
Gürteler, Goitschalk 182.
Gulch, Hans von 256, - Gulcher,Tielmann 228.
Guldenlöwe gen. Engländer 206, 220, 228,
— Claus 164, — Heinz 194, — Henne
192, — Peter 194, — Wappen 186.
Guldenschaf, Haus zum alten 150, 176, 182,
192, 202, 212, - Haus zum neuen 154,
170, 174, 182, 204, 232.
Guldenschaf, Familie 289, 357, — Hans 228,
212, 257, 2S5, — Herte 182, — Johann
230, 234, 242, 274 288, — Lucas 242,
— Marx 242, — Siegfried 1S2, 357, -
Thomas von der Wassermühle 182, 192,
220, — Wappen 236.
Guldenschaf & Schott, Handelsgesellschaft
257.
Gurteier, Engelbrecht 170, — Gottschalk
170, 174.
Guntram der Münzer 144.
Gustav Adolf von Schweden 83, 85, 86.
Güterwage 353, — bestätter 319, 385.
H.
Johann 252,
Haber, Claus 240, 252, 260,
— Rudolf 260.
Habermarkt 124, 126.
Habermenger 162.
Hachenbach, Dielmann von 158, — Haus 158.
Hachenberg, Haus 158.
Hadamar 248.
Hadwig, Herzogin von Schwaben 45.
Hafermehl 129.
Hafner 127.
Hag, Bernhard 25S.
Hagen, Jan, von Aachen 60.
Hagen und Münzenberg, Dynasten 11, 15.
Hagenau 24, 50, 252, 260, 307.
Haina, Kloster 15, 119.
Hainerhof 13, 188.
Haitbach 139.
Halde, Jörg, Roßtäuscher 206.
Halle 223, 283.
Halmberger (Hallenberger) 256, 260, —
Claus 260, — Hans 244, 256, — Jakob 260.
Hamburg 69, 73, 84, S5, 91, 92, 93, 98, 104,
105, 109, 167, 217, 223, 307.
Hainmann, Peter 250.
Hammel 175,233,341,— fleisch 176,341,375.
Hammelburg 186, 198.
Hanau, Stadt 24, 38, 9S, 100, 101, 106, 119,
126, 127, 171, 197, 199, 204, 228, -
Haus 242, — Graf von 44, 168 — Hart-
mut von 16S, — Ulrich II. von 11, 329.
Hanausches Meßgeleit 44.
Hand, Haus zur hängenden, 200.
Handelsdiener (famulus) 99, 139, 146, 148,
156, 162, 164, 166, 173, 182, 200, 209,
255.
Handelsfreiheit 17, 18, 35, 45, 95, 120.
Handelsgebiet von Frankfurt 31.
Handelsgesellschaften 52, 209, 229 f., 247,
251—259, 267, 284, 292.
Handelskrisen 193, 245.
Handelssperre 53, 73, 87, 263.
Handelsstraßen 20, 24.
Handelstechnik 18.
Handelsverein, mitteldeutscher 111.
Handschuhe 101.
Handwerker 62, Sl, 97, 99, 127, 133, 134, 149,
289, — Messe IS, 26, 51, 62, — Stände 81.
Handlungsunkosten 276.
Hane, Han, Hayne, Anselm von 188, —
Johann 200, 222, 234, 257, — Werner
155, 160, 180, — Wappen 216.
Hanihandel 26, 183 (Lübecker) 238, 252..
Hansa 24, 30, 61, 73, 167, 221, — Rezesse
47, 225, 275.
Hanseaten 32, 289.
Hansgraf von Regensburg 19.
Happe, Contze 174, — Heil 175, 1S6.
Happel von Alsfeld 156.
Harheim, Contze v. 174, — Brückengeld 322.
Häringe, Lübecker 26, 28, 139, 167, 171 — 173,
17S, 184, 190, 217, 219—223, 227, 231,
247, 249, 342, 377, — Deventer 239,
Häringmenger Huse 186, — Mengoz 186,
— Lotze 160, 171.
Harnische 67.
Harstein 238.
Hartrad, Erwin 170, — Heinzchen 170, ISO.
— Henne 182.
Hase, Philipp, von Metz 65.
Hasse, Dr. 17, 70, 82, 90, 91, 95, 103.
Hasselt, belgische Stadt 64.
Hattenbach, Appel 208.
Hattingen 90.
Hauben- und Kappenhandel 245.
Haug, Anton 296, — Martin 302.
Haupt, Haus zum goldenen 202, 216, 234,
250, siehe auch Kopfapotheke.
Hauptwache S2.
Hausen 13, 126, 320, 339.
Hausgenossenschaften 193, 241.
Hausgeld 23, 33, 49, 54, 362, 365—367.
Hausrat und altes Gerät 385.
Häute 90, 91, 185, 244,258, 291, 293, 307, 3S4.
Haynau (Heynau), Tönges von 21S, 224.
Hayne, Anselm von 188, siehe auch Hane.
Heckbächer 175, — Conrad 22S, 233, 24S. 251,
— Rupp 233, 248, 251.
Heckergesellschaft 125, — Heckenwirte 333.
Heckmann, Conrad 244, — Johann 244, 254.
260, — Johannes 22S.
Heddernheim 4. 127, 197.
Heglin, Balthasar 256, — Johann 256.
Heidelberg 76, 87, — Haus 252.
Heidelberger 274, — Conrad 256, 258, 292,
— Georg 252, — Jakob 256.
Heil, Hartmann 242.
Heile, Leonhard, Roßtäuscher 206.
Heilbacher, Siegfried 206.
Heilbronn 173, 217, 293, — Hans von 228.
Heilgeist 133, 214.
Heiligenstock 43, 44.
Heiliggeist, Haus zum 214.
Heilkünstler 78, Heinzler 359.
Heinrich IV., Kaiser 136, —VII., Kaiser 21,
— Schultheiß 197.
Heise, Johann 257, 288.
Heißenstein, Spielhaus 77.
Heideberg, Haus 212.
HeldetR-rger, Heinrich 162.
Heldrungen 304.
Hellen, Ernst von der 221.
Heller, silberne 191.
Heller 196, 241, — Bechtold 182, 210, 226,
255, 565, 267, — Caspar 226, 257, —
Henne 198, — Jakob 38, 224, 226, 240,
243, 245, 257, 274, 278, 290, 291, — Jeckel
198, 210, — Johannes 202, 214, — Wolf
257, 274, — Wappen 196.
HellerscheKreuzigungsgruppe( Ansicht) 293.
Hellerhof 183.
Helmstädt 274.
Helwig, Leinenhändler 154.
Hengsberg, Paul 208, — Wappen 216.
Henlif (Hinlef), Christoph 252, 292.
Hennegau, (Hainaut) 241, 292.
Hennekin, Handelsdiener 164, — Ciliax 184.
Herbord, Gadenmann 158.
Herford 308.
Herbrot, Jakob & Gesellschaft 292, 296.
Herbstein, Paulus 230.
Herdan (Herden), Arnold 190, 192, — Endres
240, — Friedrich 234, — Hans 242, —
Heinrich 188, — Henne 200.
Heringen, Wigand von 211, 264, 286.
Heringmenger, Lotze 160, 171.
Hermann, Haus zum schwarzen 146, 154,
158, 170, 352.
Hermelin 187, 264, 385.
Hersfeld 10, 185, 296.
Hertwin der Tuchmacher 144.
Herwart 287, - Georg 272, 278, — Hans
272, — Johannes 261.
Herz, Haus zum goldeneti 250.
Hessen 68, 84, 96, 98, 185, 290, 291, 292, 295,
— Cassel, Landgraf von S7, — Darm-
stadt, Landgraf von 44, 87, 111, 223,
305.
Hessen-Nassau 26.
Hessischer Hof 70, 150.
Hessler, Hans 256.
Heubach 72.
Heuhandel 150, 166.
Heumarkt 22.
Heumenger, Konrad 150, — Hartmud 166,
— Heuwagel29,353,— Heuunterkauf 3S3.
Heusenstamm, Henne von 218, — Zoll 327.
Hexstadt, Heintze von 188, 239, 241, — Peter
von 188.
Heyd, Friedrich 236, 257, 287
Heyne,Werner 155, 160, 180, siehe auch Hane.
Heynkel, Hermann 180.
Heynlin, Johannes 63.
Heyse, Johannes 218.
Hildesheim 167, 171, 217, 221, 292, — Stift
227, — Bischof von 223, 283.
Hirsch, Haus zum 306.
Hirsch, Haus zum goldenen 240, 260.
Hirschapotheke 126, 210, 228, 244, 254.
Hirschfeld in Hessen 98.
Hirschgraben 124.
Hobeling, Enno, friesischer Häuptling 167,
221, 237.
Hochheim 16, 29, 292.
Hock, Claus 224, — Contz 244, — Peter
244.
Hocken 122, 123, 127, 129, 130, 325, 3S2.
Hodimont bei Verviers 98, 101, 106.
Höchst a. M. 9, 12, 16, 43, 374.
Höchstetter, Georg 272.
Hoember, Dietz von 194.
Hof 98.
Hoff, Gebrüder 181.
Hofhaltungen 70, 87, 100.
Hofmann, Eritz 46. 184, 199, 219.
Hohenfels, Haus zum 162.
Hohenhaus 137, 148, 153, 330, — Hartwig von
140, 146, — Johann von 155, — Katha-
rina von 143, — Rilinda zum 146.
Hohenlohe 175, 249.
Hohenschwangau 263.
Hohen-Solms 87.
Hohenstaufen II, 19, 21.
Höllenstein 97.
Hoherad, Dorf 131.
Holderbaum, Haus zum 208, 222.
Holl, Georg von, Oberst 67.
Holland 5b, 84, 87, 91, 9b, 97, 98, 100, 102,
105, 220, 231, 237, 239, 250, 3bb, — Grai
von 167, 221, 237, 272.
Holz 28, 164, 170, 189, 209, 260, 365, 373, 377.
Holzhausen, von 13, 133, 137, 13S, 153. 155,
267, — Arnold 214, 220, 235, — Blasius
287, — Conrad 212, — Eilchen 214, —
Gipel 139, 144, 146, 196, — Heinrich von
145, 197, — Johann I. 166, 189, — Jo-
hann II 169, ISO, 201, — Johann III.
194, 198, 199, — Lieschen von 213,263,
— Wappen 144.
Holzheimer 157, — Conrad 152, — Heyne
152, — Emmerich 164, — Wappen 152,
Holzmesser 365, — schau 375.
Holzschuher, Carl 69, — Henne 194, 218.
Homburg 16, 28, 98, 194.
Honig 129, 135, 323, 383, — menger 15S.
Hopfen 319, — maß 361.
Hörn, Haus zum 16S, — Conrad 256.
Hornau im Taunus 142.
Horneck 85.
Hosen- und Haubenmacher 81.
Hospites (Meßgäste) 31.
Hoy, Hans von 259.
Hückeswagen 97.
Hühnermarkt (früher Freithof) 3, 124,126, 128.
Hülshofen b. Friedberg 13S, 146, — Conrad
von, gen.Malderbrod 17b, 186, 190, 202,
214, 216.
Hülß, Dr. aus Bamberg 72.
Hüttenbesitzer 66.
Hufschläger, Heinrich 308.
Hug zu Maienberg 156, 162.
Hühner 129, — hocken 121, 124.
Humbracht, von 138, 178, 229, 303, 357, —
Claus 220, 236, 240, 249, — Jakob 231, 23b,
317, — Jeckel 1S4, 357, — Wappen 178,
- Martin 174.
Humbrecht, Rudolf zum 188.
Humpiß, Handelsgesellschaft 52, 251, 288.
Hüne, Henne 198.
Huß, Konrad 230, 255, 259, 266, 274.
Hut, Haus zum 196, 212, — zum eisernen
202, 255, — zum goldnen 176.
Huthandel 215, — macher 2S, 79, 121.
Hydepol (Hutenpol), Claus 249.
Idstein 16.
Igstetter gen. Klotz, Nikolaus 258.
Ilbenstadt, Kloster 21, 324, — Heinz v. 202.
Imhoff 63, — Hans 274.
Incus, Eberhard 222, — Heinrich 228, —
Henne 204, 218, — Jeckel 21 1, — Johann
zu Schwanau 18S, — Wappen 160.
Indienne 101.
Indigo 264.
Ingelheim 142, 233.
Ingolstadt 172, 251.
Ingolt zu Straßburg 246, 252, — Christofe!
274, — Georg 291,292,— Philipp 291,292.
Ingwer 28, 63, 251, 263, 264, 272, 349.
Innocenz IL, Papst 21.
Innsbruck 32, 255, 259, 263, 279.
Instrumentenhandel 75.
Isenburg 87, 98, — Graf Ludwig zu 27S.
— Haus 230.
Iserlohn 97, 100, 101, 109.
Isny 32.
Italien 2S, 29, 31, 32, 50, 56, 65, 68, 71, 72,
91, 97, 98, 102, 177, 251—288, 30S.
J.
Jaeger, Niklas 204, 243,
Jagenhart, Josef 256.
Jakob, Cyriakus 250, 290.
Jahrmärkte (mercatus) 36.
Jena, Schlacht bei 102.
Jenson, Nikolaus, zu Venedig 266.
Jeremias, 282.
Joachimstal 235.
Jodeck, Thomas, zu Danzig 47.
Joham von Mündolsheim zu Straßburg,
Christine 2S2, — Conrad 246, 250, 294,
307, — Georg 2S2.
St. Johann, Kirche zu 21S, 224.
Johann, Lorenz 233.
Johannisbrot 264.
Johanniterhof 238, 242, — orden 139.
Jörger (Jörg, Gerger), Hans 240, — Hans
Martin 25S.
Josef, deutscher Kaiser 39.
Jostenhöfer 280, — Loy (Louis) 222, 237,
255, 265, 267, 274, 279, 2SS.
Judeneck, Haus zum 238.
Jülich, 237, — Herzog von 56.
Jubilatemesse, Leipziger 39.
Juden 10, 65, 78, 136, 137, 195—197, — kirch-
hof 197, — markt 124, — Schlacht 137,
195, — schule (Synagoge) 197.
Julius IL, Pabst 4').
Jung, Heinrich 256, — Henne 214.
Junge von Friedberg 182, 189, 193, 357, —
Catharina, gen. Wesselern 158, — Henne
158, — Heintze 166, — Wesseler 164.
Junghof 164, 188, 189.
Juwelenhandel 28, 70, 73, 79, 173, 209.
Kaffeeakzise 344, — Wirte 344.
Kahlbach 140.
Kaichen 140, — Kaiserley 7.
Kaiserpfalz 11, 21, 145, — wählen 124.
Kaiserslautern 250.
Kälber, Kalbfleisch 341, 375.
Kalmuthwurzel 264, — Kalkmesser 365.
Kamelhaar 99.
Kamlots 101, 264, 275.
Kämmerer, Johann 292, — Peter 254, —
Wolf 257, 285.
Kammergerichtsordnung 48.
Kampen 24'».
Kampmann zu Cöln 237.
Kanne zur, Jakob 65, — Haus zur 208, 216,
222, 225, 232, 234.
Kannengießer, Peter 288.
Kanngieser 14, 99.
Kapern 264.
Kapitalisten 145, 199, 211, 261, 2S4, 291.
Kapp, Friedrich 63, 266.
Kappen 101.
Karawellen, spanische 63,
Karben 158, 166.
Karl der Große 5—10, — IV. 26, 37, 39, 4<>,
50, 157, 193, 199, 317, 321, 322, 330, 338,
- V. 40. 294, VI. 147.
Karlstadt 256, Karmeliterkloster 15.
Karolinger 3, 15, 16, IIS.
Karolingische Stadtmauer 13.
Karolingisches System 6.
Karren 121, 129. — Karpfen 376.
Kartoffeln 129.
Käse 81, 118, 120, 124, 126, 129, 325, 382.
Kassenau, Giselbert 154.
Kastanien (Kasten) 129, 323, — maß 361.
Kastell (Burg) 4—7, 13, 16.
St. Katharinenkloster 143, 199, — pforte 29,
77, 127, 129.
Kattune 85, 101.
Katzenellenbogen, Graf von 42, 43. — Haus
216, 292.
Kaufbeuren 97, 240.
Kaufhaus S5, 141, 198, 200, 248, 350, 365, -
zum großen 193, 370, — zu Venedig 26,
251, - neues 49, 312, 317, 367, — der
Wollweber 141, 179, — Straßburger 215.
Kaufmann, Begriff 133—135, Kaufmanns-
gesellschaft Frauenstein 207.
Kauwerzan (Kawerschen), Lberhard 158,
— Engelbert 14S, 156, — Haus zum 158,
195, — Wenzel 178.
Kebel 190, 196, — Lugardis von 119, -
Peter von 232.
Keiser, Steffan, zu Innsbruck 274, 278.
Kelchner, Dr. 41.
Keller im Römer 121, — Anton 278.
Kellner aus Erfurt 209, 235, 241, 290, —
Christof 256, — Contz 220, - Hans 240,
242, 247, 249, — Wappen 260.
Kelsch 214.
Kelsterbach 11, 16
Kelsterbacher, Peter 166.
Kemmerling (Kamerling), Cornelius 250.
Kempe, Johann 169, 180, 184, 209, 221, —
Wappen 170.
Kempf, Claus 25S.
Kepler (Keppeler). Dylo 164, — Hof 13.
I(>4, 232.
Keppler, Ritter von 23, — Dietrich v. 327.
Kerzenmacher 233.
Kesselstadt 4, 13.
Keßler Sl.
Kip (Kyppe), Henne 194.
Kirchberg 87.
Kirchenbann 17.
Kirchen- und Klostergründungen 4, 5, 9, 15,
— Stiftungen 143, 145.
Kirchner, Pfarrer Anton 110, 159, — Hans
25S, — Simon 258.
Kistener, Hartmann 234, — Peter 168.
Kleeberg, Hans von 252.
Kleider 119, 145, 18S, 385, — Ordnung 281.
Kleinbasel 63.
Kleinbraunfels, Haus 200.
Kleiner, Salomon 128.
Klein-Falkenstein, Haus 246, 24S.
Klein-Firnberg, Haus 254.
Klein-Freienstein, Haus 254.
Klein-Hohenfels, Haus 176.
Klein-Köln, Haus 166.
Klein-Nürnberg, Haus 228, 2S3, 28S.
Klein-Wolkenburg, Haus 204, 352.
Klerick, Hans de 250.
Klingenberg 72, — Eberhard 256, — Hans
von 248.
Klotz (Igstetter gen.i, Nikolaus 258.
Knebel, Hans 62, — Peter 200.
Knoblauch 137, 144, 153, 155, 159, 169, 181,
— Adolf 180, — Brand 200, — Drude 34,
— Jakob 140, 145, 146, 147, 150, 151, 157,
163, 168, 197, 199, — Jeckel 184, -
Konrad 139, — Wappen 144.
Knopfhandel 99.
Kobelt, Bartholme, zu Ulm 274.
Koberger, Anton IS, 60, 63, 279.
Koburg 233, — Otto von 204.
Kohl 126.
Köln, siehe Cöln. — Kolmar 313.
Kolonialwaren 105, 173.
Koet, Konrad 296.
Kolenhaus, Wigel 170, — Kohlenmesser 365.
Koler (Köler), Conrad 258, — Hans 254.
Kolin in Böhmen 50, — Kotten 321.
Kolmar in Elsaß 24.
Kolmann, Haus zum 142.
Kolonisierung der Slavenländer 20.
Komelhenne 200, 220.
Kommissionsgeschäft 163, 345, — gut S8, S9.
Kommissionshäuser 89.
Komödianten 7S, 87,
Konföderation der Städte 24.
Konfiskation englischer Fabrikate 106.
Konkurrenzmessen 57, 58, 111.
König, Caspar 302, — Hans 260, — Johannes
214.
Königsberg 66.
Königsforst 12, — hof (villa regia) 7 — 9, —
Kamp 6, — markt 23, 29, 117, — messen
21,41, 191, — palastö, — pfalz (palatium)
7, 8, 11, 21, 137. 145.
Königstäden 202.
Königstein II. 16, 27, 43, 46, 1SS. — Johann
von 206, — Jost 243.
Königsteiner Meßgeleit 43.
Konstantinopel 19.
Konstanz 20, 28, 55, 84, 141, 253, — Heinrich
von 156, 169.
Kontinentalsperre 106.
Kopenhagen 73.
Kopf, Haus zum 306, — zum goldnen 208, 224,
Kopfapotheke 216, 234, 250, siehe auch Haupt.
Korallen 29, 356— 35S.
Korb, Haus zum großen 164.
Kornkaufer, Heinrich 158.
Kornmarkt S, 15, 22, 35, 60, — mötter 360.
Korsika 167.
Korvey, Abtei 10.
Köstner, Hartmann 224
Krachbein, Haus S7, 210.
Kramen (Läden) 133-136, 325—327.
Krämer 133- 136 (Begriff), 21 1, — gesellschaft
135, — Rabodus 216, — wage 352.
Krafft, Georg 244, — Hans 244, — Johann
258, — Michel 244.
Krahnengeld 32, 33, 50, 53, 59, 68, 76, 88,
91, 95, 358—359.
Krakau, 32, 61, 69, 73, 231.
Krammetsvögel 129, — Kranich 182, 198.
Krapp (Roth), Breslauer 2S, 167, 217, 231.
Kraus, Wolfgang 266, 267.
Kraut 118, 226, 323, — markt 3, 124, 125, 126.
Kräutermarkt 124.
Kreber, Konrad 218.
Kreditwesen 60, 71,201,241, — Wirtschaft 30.
Kreichgau 236.
Krempelmarkt 124, 127.
Krems 60.
Kreie gen. Wincke, Peter 200.
Kreuzberg, Haus 194.
Kreuzigungsgruppe, Hellersche 293.
Kreuznach 199.
Kreuzzüge 20.
Kriebel, Peter 244.
Kriegk, Professor 17, 42, 77, 213, 283, 285, 287,
Kriegsmaterialien 67, 75, — schulden 201,
207, — Unruhen 85.
Kriftel 172.
Kronberg 16, 32 siehe Cronberg.
Krone, Haus zur 240.
Krongut 12.
Kropp, Johann 237.
Krug, Gilbrecht 190, — Haus zum 252.
Krugmänner 79, 99, — Krüge 323.
Krychener, Paul 172.
Kuchen 129.
Kumphaus (Färbhaus) 192.
Kunst- und Luxusartikel 28.
Kupfer, Handel und Bergbau 65, 66, 188,
224, 235, 237, 238, 292, 296, 300, 302, 351,
383, — hämmer 299, — Mansfeldische 66,
294—306, — produktion 303, — schiefer
297, — Schleusinger 235, — Spekulation
294, 305, — wage 353, — unterkauf 3S3.
Kupferstiche und Zeichnungen 104.
Kurmainz, siehe Mainz, — Kurland 92.
Kurhessen 111, siehe auch Hessen.
Kurpfalz, Erbprinz von 87, siehe Pfalz.
Kurzwarenhandel 99, 112.
Kursachsen 96, 101, siehe Sachsen.
Kürschner 58, 185—189,291 (oberrheinische).
Kürschnerlaube, Haus 140, 141, 187, 228, 230,
234, 242, 257.
Kutz, Jakob, Schreiber 188.
L.
Läden (Kramen) 133—136, 325—327.
Laderam, Haus 27, 35, 188, 211, 228.
Lämmchen (auch Lemmchen), Claus 190, —
Conrad 226, — Heintze 172, — Johannes
158, — Haus zum 141, 150, 153, 158,
164, 172, 184, 196,204,208,228,232,255,
263, 275, 283,288,— Lammfleisch 344, 375.
Lagergeld 334, — Lagny sur Aube 19.
Lahn 31, — gegend 119.
Lammsheim, Henne von 190, 192, 209, 221.
Lamperter, Heinrich 168, — Haus zum 156,
168, 195.
Lamprecht, Niklas 255. 261.
Landau 29, 20S, 263, 265.
Landeck, Haus 200, 204, 224, — Else zu 164.
Landecken, Lorenz 178.
Landfriedensbündnis 24, 25, — vertrag 134,
— zoll 25, 314.
Landgraf, Hentzel oder Hennekin 166, 169,
— Herbord 150, 166.
Landsberg, Haus zum 200.
Landserge 101.
Landshut 61, 251, 259.
Landskrone, Haus zur 156, 174.
Landstraßen 30, 31, — wein, 333, — Wirt-
schaft 149, — zolle 310, 318.
Laneck, Haus 198.
Langen 16, 43.
Langenburg 90.
Langhaus 146.
Laubach 87.
Laubenberg, Haus 130, 240.
Lausitz 20. — Lauterbach 98.
Lebensmittelzölle 32S— 344.
Leder 90, 100, 112, 115, 134, 187, 189, 196,
209, 228, 129, 234, 252, 257, 258, 275, 307,
384, — schau 373, — wage 353.
Lederhaus 141, 187,373,— messe 100, 115.
Legad, Ludwig 162.
Leibrenten 207, 219, 296.
Leidermann (Leydermann), Johannes 202,
255, — Henne 164, 184, 243, — Heile
174, — Irmengard 164, — Peter 176, —
Siegfried 176, — Wilhelm 210.
Leimberger ( Lemberger), Georg 235, 242, 252,
256, — Philipp 299, 302, — Wappen 254.
Leine, Flüßchen 31.
Leinenfutter 70.
Leinpfad 8, 22, 29, 310.
Leinwandhandel 26, 62, 70, 79, 85, 89, 90, 92,
93, 101, 112, 119, 154, 160, 184,200,217,
223, 237, 244, 251, 275, — St. Galler 62,
89, — westfälische 62, 223, 362.
Leinwandhaus 49, 54, 59, 68, 79, 88, 90, 91,
108, 127. 128, 182, 185, 207, 292, — Ge-
bühren 50, 68, 88, 90, — messer 362.
Leinweber 99, 128.
Leipziger Kommerzdeputation 49, 90.
408
Leipziger Messen 19, 20, 39, 58, 59, 66, 69,
70, 74, 76, 82, 85, 86, 88, 90, 91, 92, 93,
94, 95, 96, 97, 99, 100, 102, 104, 105, 110,
112, 113, 115, 135,179,217,229,231,232,
233, 235, 237, 242, 248, 262, 264, 282, 293,
294, 296, 299, 302, 307.
Leißzoll 312, 326—327..
Lemberg 32. — Lemgo 307.
Lemmchen, Claus 190, — Conrad 226, —
Heintze 172, siehe auch Lämmehen.
Lentzel von Straßburg 193, — Jakob (Jeckel)
174, 199, — Laulin 193.
Lenung, Christine 202.
Leo-Gesellschaft zu Ulm 264, siehe auch
Löwe.
Leonhardskirche 7, 8, 15, 22, 23, 35, 76, 143,
162, 224, — pforte 23, 25, 29, 315. 337.
Leopold, Kaiser 83.
Lersner, von, Chronist 4, 17, 38, 43, 77, 107,
219, 236.
Leuthold, Anstatt 252, 256.
Leyden 85, 247, 292.
Lieh 46, 87.
Licher, Contz 208, — Heinrich 208.
Lichtenberg 141, — Culmann von 152, —
Hermann von 2ö6.
Lichtenstein, Haus 34, 141, 156, 159, 164,
166, 168, 194, — Arnold Schurge zu 34,
156, 159, 168, 182, — Wappen 160.
Liebfrauenkirche 22, 35, 132, 140, 143.
Liederbücher, Henn 172.
Lifferdes, Heinrich 227, 239, 242, 254, 290,
292, — Wappen 254.
Lilius (Lylius) zum alten Burggrafen 148,
152, siehe Forchtlieb.
Lille (Rüssel) 64, 65, 72, 241, 259.
Limburg, Stadt 27, 28, 33, 43, 181, 233, —
Wollweber von 42, — Haus 27, 34.
Limpurg, Patriziergesellschaft, siehe Alten-
Limpurg.
Lindau, Reichsvvald 13.
Linde, Haus zur 248.
Lindemann, Cornelius 256.
Lindheim 221.
Lindheimer, Familie 175, — Mengoz 186.
Lindner, Porphyrius 71.
Linwender, Bechtold 184, — Wenzel 160.
Linz 47.
Lippe, Hermann von der 181.
Lisemann, Henne 218.
Lissabon 66.
Loer, Jost von 240.
Löffel 69.
Logier- und Verkaufsräume 33, 78, 107.
Lohgerber (Löher) 10, 373.
Löherhof 166, 180, 187.
Lombarddarlehen 193.
Lomellino zu Genua 308.
London 32, 60, 61, 65, 72, 73, 74, 85, 103,
265, 291.
Loradour von Paris 103.
Lorbeeren 28, 349.
Lorber, Hans 198, 239.
Lothar, Kaiser 21, 324.
Lothringen 20, 30—32, 64, 65, 83, 97, 229,
233, 263.
Low, Henklin 181.
Löwe (Leo), Eitel 251, — Peter 251.
Löwen (Louvain) 26—28, 56, 64, 76, 181, 235.
Löwenburg, Haus zur 141, 142.
Löwenstein, Haus 81, 107, 155, 162, 183.
Lübeck 12, 28, 30, 31, 64, 65, 69, 73, S2, 132,
139, 151, 165, 167, 171, 173, 1S5, 217,
219—221, 223, 225, 227, 231, 237, 239, 242,
244, 249, 253, 259, 264, 265, 268, 272, 274,
275, 281, 283, 285, 287, 289, 291-294,
307, 308, siehe auch Flachs, Häringe,
Pelze.
Lucca 28, 64, 6S, 70, 71, 272, 287, 293, 318.
Luchspelze 214, 385.
Lucius Dr., Beigeordneter 108.
Ludolf, Culmann 156.
Ludvicis, Ludvigo de, zu Venedig 272.
Ludwig der Baier 26, 36, 1 19, 142, 145, 147, 197,
199, 310, 321, 337, 370, — der Deutsche
9, 142, — der Fromme 7, 11, —XIV. von
Frankreich 83, 87, 88, 94, — Handels-
diener 148.
Ludwig, auch Lotz gen., Schöff 144.
Lüneburg, Stadt 47, 167, 171. 203, 217, 221,
223, 232, 292, 308, — Familie 153, 159,
— Claus 172, — Cuntz 1S4, 219, -
Johann I. 155, 164, 219, — Henne IL 172,
184, - Wappen 160.
Luneville 102.
Lütlich 89, 102, 233, 247.
Luginsland 228.
Lund 60.
Lundorf, Clas von 220, — Niklaus 244.
Lustbarkeiten 76—78, 86.
Luther, Martin 62, 66, 297, 300.
Luxemburg 27, 28, 90, — Herzogin Elisabethe
von 211, 239.
Luxuswaren 62, 64, 89, 102.
Lynden, Henne von 200, — Jakob 222.
Lyon 69, 70, 73, 85, 92, 98, 105, 106, 137, 265.
M.
Maas, Fluß, 31.
Mähren 31, 36, 56.
Märkel 219, 258, — Wigel, zu Grünau 169,
214, 217, 220, 225, 232, 236, 289.
Magdalenenmesse von Beaucaire 23.
Magdeburg 12, 82, 83, 151, 167, 260, 308.
— Erzbischof von 48, — Synode von 136.
Mager, Fritz 186, — Mahlgeld 337—340.
Maienberg. Hugo von 147, 156, 162.
Mailand 64, 84, 98, 101, 109, 215, 287, 289, 293.
- Haus 154, 240.
Main 223, — brücke 10, 321, —fürten 4, 5,
— gau 5, — insel 7, 13, 29, — kanal 29,
— knöpfchen 44, 327, — kranen 68, 358,
— zoll 21, 23, 311, 323.
Mainz 3, 4, 8, 10, 12, 23, 24, 27, 28, 31, 36,
37, 42—44, 47, 50, 52—55, 57, 67, 68, 98,
100, 103, 104, 110, 141, 143, 154, 158, 160,
166, 173, 176, 180, 182, 188, 192, 198, 199,
201, 204, 215, 233, 247, 249, 258, 261, 265,
295, 296, 313, — Bistumsstreit 59, 157,
207, — Erzbischof (Kurfürst) von 42, 43,
55—57, 63, 84, 197, 294, 330, — Gau 29.
Mainzer Pforte 13, — straße 13.
Makler (Unterkäufer) 120, 163, 378-388.
Malderbrod 202, 216, — Hermann, gen. von
Arvveiler 176, 186, siehe auch von Hüls-
hofen.
Malipiero, Jacobo, zu Venedig 272.
Malmedy 90, 97, 100, 101.
Mandeln 264, Malzgeld ,335—337.
Mangold, Marx 74.
Manlich 304, — Christof 300, - Matthias
296, 300.
Mannheim 98, 99, 104.
Mansfeld 66, 235, 296, 297, 298, 304, - Graf
Albrecht von 297, 299, 300,— Graf Hans
Jörg von 297, 300, 301.
Mansfelder Kupferschieferbergbau 297, —
Kupferhandel 297.
Manufakturwaren 92, 103, 104 (englische).
Marburg 27, 28, 31, 167, 170, 199, 200, 201,
235, 290, 295, — Contze von 180, -
Heinze 196.
Marburg zum Paradies, Familie von 283,
— gen. Lump, Peter 19S, — Peter 171,
184, 204, 219,239,— Siegfried 157, 159,
168, 171, 199, — Wappen 170.
Marconi, Carlo, zu Venedig 272.
Marder 187, 264, 385.
Marienburg 227.
Mark, Cölnische 193, 197.
Markolf, Bernhard 234.
Marktfreiheit 1 19, — frieden 120, — gemeinde
137, — gerichtsbarkeit 120, — halle 124,
- hügel 4, 6, — meister 120, 122, 123,
— Ordnung 123, 125, — platz 123, 124,
- polizei 119—122, — recht 119-122,
325, 374, — rechtbüchlein 121, — richter
120, — straße 14, — waren HS, 120, 128, —
Zeiten 122, 124, — zoll 1 19—122, 325, 37S.
Marktschiff, Mainzer 43, 74, 215.
Marperger, Paul Jakob 49, 89, 90.
Marseille 19.
Marstall 242, 353.
Martorff zum Paradies 209, 235, 241, 260,
290, — Caspar 249, — Georg 232, —
Ludwig 232, 235, 242, 247, 249, 259,287,
— Melchior 232, 235, — Paul 242, —
Wappen 260.
Marxbrüder 77.
Marxheimer, Metzgerfamilie 175.
Maschopeyhandel 227.
Maselhard, Nikolaus 202.
Maße, Maßgelder 360-365.
Massenheim 208.
Masthämmel 14'», 175, 233.
Mastricht 19, 26, 56, 64, 185, 247, 249, 292.
Matalon von Besancon 69.
Materialisten 233, — Materialwaren 94, 235.
Maternuskapelle am Dom.
Matthias, Gadenmann 152, — Kaiser 266.
Mathematische Instrumente 75.
Maulbeerbaum 20.
Maximilian, Kaiser 45, 46, 47, 52, 64, 267, 286.
May, Peter 240.
Mayenburg, Hans 300, — Michael 298.
Mecheln 26, 27, 28, 56, .64, 181, 235, 247.
Meckel, Henne 167, 190.
Mecklenburg 20.
Medici zu Florenz 272.
Mehlwage 192, 207, 264, 335, 354—355.
Meisenheim 256.
Meißen 127, 229,371, — Friedrich von 199.
Melanchton 296.
Meiern von 206, 241, — Jakob 242, — Johann
205, 210, 226, 237, 240, 245, 259, 264,
274, 308, — Wappen 206.
Melius, Clese, 192, — Jost 314, - Ort 192.
Melwer (Milwer), Henne 189, — Ulrich 172.
Memmingen 243, 249.
Mengel, Johann 223.
Mengershausen 252, 260, 308, — Georg 308,
- Hieronymus 250, 258, 290, 308, -
Johann 308, — Wappen 260.
Merchant Adventurers 73.
Mentzerhennchen 196.
Mersefeld, Claus 204.
Mentzel, Elisabeth 78.
Meppen 104.
Mercator 134, 144.
Merceria in Venedig 74.
Merovinger 4.
Mertens (Martins), Martin 308.
Messen 16—108, — besucher 30, 82, 96—100,
— besuchsverbote 53 — 56, — buden 80,
108, — börse 163, — darlehensgeschäft
163, — ireiheit 45, 46, — fremden 45—47,
163, — fremdengeschäft 163, — geleite
43, 45, 61, — gericht 35, 48, — logier-
häuser 34, — Privilegien 21, 24, 37, 41,
— recht 35, — relationen 74, — Schau-
buden 77, 78, 103, — stände 80, 108,
zeiten 37—41, 91—93, — zolle 49—51,
68, 88, 90, 94, 95, 325—328.
Messer 72, 99, 360—365.
Metallarbeiter 14, 2S, — Arbeiten 75.
Metallgesellschaften 235, 297—305.
Metallhandel 25, 66, 109, 173, 194, 214, 235,
236, 244, 248, 252, 257, 297—305.
Metallwaren 101.
Metlinger, Johann 238, 254, 256, — Matthaus
220, 226, — Wappen 236.
Mettelhäuser, Jakob 186.
Metz 27, 30, 31, 65, 82, 92, 184, 199, 208,
219, 307.
Metzger 10, 14, 127, — fremde 134, 140,
161, 175, 233, — pforte 79, 315.
Metzger gen. Lange, Ulrich 134.
Metzler, Hans 224.
Meurthe 31.
Meuting 198, — Ludwig 272.
Meyenriß, Contze 168, — Haus 17S.
Meyer, Georg Jonas 110.
Michaelskapelle 123, 360.
Mieg, Nikiaus 302, — Sebastian 302.
Milch 118, 126, 129.
Milde, Haus zur 178.
Mildenberg, Haus zum 172.
Miltenberg 43, 72, 178, 192, 202, 333.
Milwer (Melwer), Ulrich 172.
Minden 167, 30S.
Mineralien 61, 217.
Minner, Bernhard 184, — Reinhard 135, 176,
— Wappen 17S.
Mirre, Heinz 190, 192, 209, 221.
Mitteldeutscher Handelsverein 111.
Mittelländisches Meer 167.
Mittelstandspolitik 52, 133.
Mittenwald 179.
Modewaren 62, 64, 85, S9, 99, 104, 115, 250,
254.
Möller, Hans 272, — Michel 231.
Mönch, Contzchen zum 184, — Haus 218.
Mörfelden 43.
Mötelli 52.
Mohrenkopf, Haus 126, 242.
Moller, Hartmud 188, — Jost 228, 242, 250,
— Peter 212.
Mollin, de, zu Venedig 272.
Molner, Hans 221.
Montbeliard (Mümpelgart) 32.
Monetarius (Münzer) 144, 146, 150.
Monis, Conrad 234, — Johann 135, 159, 174,
180, 192, 237, 241. — Ruprecht 240, -
Winrich 159, — Wappen 160.
Monjoie 97, 106.
Monopolisierung 66.
Mons (Bergen) 64, 65, 292.
Monsperg von, siehe Faut 182, 196, 257, 285.
Monstafel 265.
Montabaur 27, 28, 181, 25 .
Montschelhenne 218.
Mordisen, Lorenz 233.
Moreau, Modehändlerin 104.
Morgenland 251.
Moriin, Hans 172.
Moro, Theodoro u. Rigo, zu Venedig 272.
Morosini, Jacobo Bapt., zu Venedig 272.
Mosel 31, — gegend 119.
Moser, Staatsrechtslehrer 36.
Moßhauer 301, 302, — Christoph 298, 299,
300.
Moskau 275.
Motorwagen 87.
Mottet von Lyon 105, 106.
Mühlen 339—340, — wasser 339.
Mühlhausen i. Th. 97, 201, 217, 229, 2S5.
Mul, Henne 182, — Mühlheim am Rhein 97.
Müller, Johannes 61.
München 198.
Münden 167, 217.
Mündlein (Männchen), Haus zum roten 169,
176, ISO, 184, 282.
Mündolsheim, siehe Joham.
Münster 28, 62, 217, 258, 264, 308.
Muntprat 52, — Johann 253, — Liutfried 253.
Münze, Haus zur alten 142, 144, 152, 154,
166, 174, 200, 238, 250,356,- Adelheid
zur 144, 193,- Königliche 191, 193, -
Hermann zur alten 144, 193, — Jakob
193, — Werner 144, 193.
Münzen 193.
Münzenberg 1 1, 46, 230, — Heilmann von 148,
— Rule 202, Ulrich 197, - Werner 22.
Münzer 142, 144, 193, 195, — Conrad der
146, 150, — Friedrich der 144, — Gun-
tram der 144, — Siegfried 158.
Münzfußl93, meisterl98,219,370, - prägung
145, 193, — recht 145, - wardein 351.
Museum, städtisches 227.
Musik 78.
Muskatblüten 264, - nüsse 28, 264, 349.
Musseline 101.
Musterlager 19, 115.
Musterreiter (Geschäftsreisende) 110.
Muß, Johann 244.
Nachsteuer 112. — Nachenzoll 385.
Nachtrab, Friedrich 212, — Greda 282.
Nadler 81.
Näglein 63, 264.
Nancy 101.
Napoleon 104, 109, 153.
Nase, Jeckel 282.
Nassau 96, 1 1 1, — Adolf von 201, — Heinrich
von 33, 42.
Nastätten 27.
Naumburg 22, 97, 167, 207, 229.
Neckar 31, 323, — tal 43.
Neapel 64.
Negro, di, zu Venedig 308, — Ant. u. Piero
Franco 272.
Neideneck (Neideck), Haus 227, 244, 344.
Nelken 264.
Neil, Jost 265, 272.
Nersheim, Hans von 218.
Nese von Speyer 188.
Nesen (Nees), Ambrosius 234, 250, — Johann
214, 250, — Philipp 222.
Neuenburg 250, 267.
Neuenrode 97.
Neufchätel 101.
Neugaden 170, ISO.
Neugasse 16.
Neuhaus gen. Weckerlin 138, 145, 146, 150,
154, 157, 166, 174, 1S2, 190, 194, 196,
205, 206, 237, 243, 253, 255, 259-262,
274, — Claus 192, 196, 237, 255, 261, —
Conrad 192, 194, 230, 237, 241, 248,
255, 259, 261, 262, 264, — Jakob 159,
212, 230, 255, 262, — Ulrich 212, 218,
230, 255, 262, — Stammbaum 261, 262,
— Wappen 196.
N'cuhaus-Gesellschaft 243, 255, 259, 262.
Neukirchen 97.
Neumagen 200* 20s, 237.
Neumaier, Gebr., zu Nürnberg 260.
Neuß 62, 207.
Neustadt, Kloster 22.
Neuwied 97.
Niclas gen. Steinmetz 227, — Caspar 227, 260,
— Contze 200, 282, — Hans 230, 244, 252,
260, — Dominicus 227, 260, — Heinrich
227, 260, — Wappen.
Nicolaus, Pabst 47.
Nida 4.
Nidda 44, — brücken 322.
Nied 4, 322 (Brückengeld), — Jakob von 142.
Nieden, Conrad zur, von Mannheim 99.
Niederdeutschland 76.- Niedernalenbach339.
Niederhessen 217, 265.
Niederlage 33, 49, 68, 203, 312, 317.
Niederlande 32, 33, 64, 65, 68, 69, 72, 82, 89,
100, 103, 104, 235, 237, 241, 245, 247, 249,
259, 288, 291, 292.
Niederliederbach 160.
Niederrhein 96, 205, 237, 243, 265, 295.
Niederrheinische Kaufleute 237.
Niedersachsen 30, 96, 98. — Niederursel 339.
Niederwesel 69, 90, 249.
Niederwald 12.
Niedgau 5, 16.
Nierstein 142, 218.
Niger (Schwarz), Familie 137
Nikolaikirche 78, 107, 124, 168, 193, 195, 236.
St. Nikiausport in Lothringen 65, 83, 219, 233.
Nikolaus zum Kranich 150.
Nischni-Nowgorod 19.
Nördlinger Reichsmesse 28, 56, 58, 161, 215,
232, 249, 263.
Nordhausen 217, 229, 298.
Nordheim 250, 290, 308.
Nordsee 31, 221, 239.
Normann, Barbara 247.
Norwegen 32.
Novalfelder 13.
Nürnberg 18, 20, 22, 28, 30, 31, 33, 38, 39,
42, 47, 50, 51, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60,
61, 62, 63, 64, 65, 67, 69, 70, 71, 72, 73,
74, 75, 78, 79, 82, 84, 85, 86, 91, 98, 100,
132, 145, 149, 151, 173, 175, 184, 191, 194,
199, 203, 218, 233, 235, 239, 246, 247, 249,
251, 254, 259, 260, 261, 264, 265, 268, 272,
274, 277, 278, 279, 283, 287, 288, 289, 290,
293,299,307,313, — Burggraf Friedrich 53.
Nürnberger Hof 34, 44, 79, 86, 87, 141, 183,
214, 226, 230, 232, 235, 257, 291, 366. —
Meßgeleit 343.
Nußbaum, Haus zum 210, 212, 226.
Nygebur (Niegebur), Bernhard 171, 178, 184,
219, — Wappen 170.
Nymwegen 87.
Oberhessen 28.
Oberrad 43, 44, 120. 126, 127.
Oberrheingau 5, — Oberrhein 295.
Oberstein 97.
Oberursel 27, 81, 120, 126, 127, 181, 374.
Oberwesel 27, 28.
Obst 119, 126, 129, 135, 323, — maß 361.
Obstbau 119, 126,— Handel 129,— Hocken 121.
Ochs von Ochsenstein 125.
Ochsen 175, 233, 249, 341, 375.
Ochsen, Haus zum 68, 208, 232, 255, 264.
Ochsenfurt 47. — Ochsenfleisch 375.
Ockstadt, Gudchen von 182, — Wigel 198.
Odenwald 43.
Odernheim, Henrich von 194, 206.
Odescalcho aus Como 293.
Oede (Ödeme) v. d. 170, Heinrich 182, —
Wappen 170.
Ofen 32.
Offenbach 87, 98, 100, 101, 104, 111, 112, 126,
153, — Conrad 236, 250, 252, — Gebrüder
235, — Hans 236, 244, — Heinrich 244,
— Joachim 244, — Johannes 236, —
Vollmar 193, — Wieker von 155.
Offstender 258, siehe Uffsteiner.
Oel 129, 317, 323, 383.
Oldenburg 175. — v. Olenschlager 6.
Ohmgeld (Faßgeld) 336, 337.
Opilio 150, siehe Schefer.
Opium 264.
Oppen, Hans von 168, 176.
Oppenheim 27, 42, 43, 49, 199,200,202,232,
267, 313, 317, — Claus von 196, — Hans
Heinrich 228, - Jakob 256.
Orangen 264.
Ordensniederlassungen 15.
Orient 20, 32.
Ormasin, Seidenart 264.
Ortenberg 162, 172, 180.
Orth, Dr. Johann 17, 18, 42, 48, 54, 67, 121,
165, 237, — Johann 238, 242, 293, — Peter
238, 254, 293, — Wappen 254.
Ortingen (Ördinger), Eberhard von 239, 254.
Oesterreich 56, 87, 96, 102, 105, 106, 179,
249, 266.
Oesterreicher, Hans 71.
Osnabrück 28, 62, 217, 264, 307.
Ostfriesland, Herzogin von 87, 167.
Ostheim 222, — Henne von, gen. Schöffer-
henne 224, — Johann 238.
Ostsee 31, 239.
Ostindien 94.
Ott, Karl 69.
Ottarini, Bernhardo u. Leonardo, zu Venedig
272.
Otterjäger, Conrad 257.
Otto III., Kaiser 6, 10, 140, 156.
Otzberg 139.
l'Ourthe 106.
Oxford 76.
P.
Papst, Johann 171 — Innocenz II. 21, -
Bonifacius IX. 47, 4S, — Sixtus IV. 48.
Pachmeier, Waller, von Nürnberg 261.
Paderborn 217, 221, 223, 274, 2S3.
Padua 76, 266.
Palmeneck, Haus 230.
Palmstorffer 152,357, — Heinrich 148, 157, 194,
— Johann 159, 182, — Reinhard 182, —
Wappen 152.
Panzer 67.
Papierhandel 20, 252, 257, 307, — müller 244.
Pappenheim, Friedrich von 221.
Paradies, Haus zum 168, 199, 204, 232, 235,
247, 258, 287, — zum kleinen 244.
Paradies (Paradeis), Familie, siehe v. Mar-
burg, zum Paradies.
Paris 49, 65, 70, 73, 74, 75, 85, 92, 98, 103,
104, 106, — Pariskörner 349.
Partenheimer, Hans 218.
Passau 61.
Pastor, Johann 301.
Paternoster 28, 60, 204, — Endres 204.
Patershäuserhof 13, 256.
Patrizier 132, 133, 137, 306, — gesellschaft
135, 209, 211, siehe auch Alten-Limpurg
und Frauenstein.
St. Pauls Churchyard zu London 74.
Paumgartner 40, 72, 287, — Balthasar 70,
71, 78, — Conrad 259, — Franz 274,
277, — Hans 274, 277, — Sebastian 18.
Pauwels, Henne 220.
Pech 26, 185.
Peffelkofen 242.
Pegnitz 31.
Peller 293, — Vincenz von 246.
Pellice, Benedict 244, 293, — Christian 256.
Pelzhandel 28, 58, 79, 115, 134, 139, -
Lübecker 161, 167, 185, 1S7, 209, 212,
217, 222, 223, 225, 227, 229, 232, 234, 236,
237, 249, 251, 259, 264, 275, 291, 292, 307,
— werk 167, 185, 385.
Pelzmacher, Johannes 134.
Perez, Hans 274.
Pergamentdruck 206, — Obligationen 305.
Perlen 251, 356—358.
Personenverkehr 9b, 99, 100, 125.
Peters, Wilhelm 210.
Petersilie 129.
Peterweil, 141, 204,374, — Henne von 192,
— Haus 174, 228, — Wigel von 176.
Petri- und Paulsmesse zu Naumburg 22, 229.
Petzemann, Peter 176, 178.
Pfalz, rheinische (Kurpfalz) 43, 54, 55, 59, 201.
Pfandleihgeschäft 195.
Pfarr (Bartholomäuskirche, Dom) 137, 244,
254, — eisen 119, 123, 124, 156, 328, 360,
— kirche 123, 124, — türm 14.
Pfeffer 28, 51, 63, 231, 251, 264, 2S9, 369.
Pfeifergericht 17, 49, 51, 54, 85, 87, 104.
Pfennige (Denare), silberne 191.
Pferdehandel 26, 29, 30, 75, 156, 166, 172 bis
176, 182, 186, 188, 196, 198, 200, 206, 229,
242, — markt 22, 30, 35, 75, — unterkauf
381, siehe auch Roßtäuscher.
Pferrer, Johann 210, — Pflastergeld 322.
Pfleger, Johann 252.
Pforten(Landtor)zoll 319—323.
Pforzheim 89, 98, 101, 106.
Pfuhlhof S7,
Philipp der Großmütige S4.
Pinguis, Heilmann 148, — Jutta 150, siehe
auch Palmstorfier.
Pisa 64.
Pisani, Rigo, zu Venedig 272.
Pithan, Johann 258, 306, — Wappen 236.
Placentia 64.
Platten in Böhmen 98. ■
Plauen 97, — Platteisen 342.
Pletener, Contzchen 160, — Salman 184.
Plurs im Bergell 64.
St. Polten 60.
Polen 31, 32, 65, 75, 92, 95, 96, 175, 177, 229,
231, 281, 289, 294, — Pommern 20.
Porzellanhändler 81, 82.
Posamentiere 344.
Posen 32, 65, 66, 233.
Postzendell 264.
Prag 20, 30, 50, 56, 61, 65, 66, 70, 73, 181,
233, 321, — Kunstfechter von 77.
Praun, Paulus 71.
Praunheim, Rudolf von 1 19, — Heinrich v.339.
Praunheimer Hof 13.
Prechter zu Straßburg 240, 252, 260.
Predigerkloster 168, 192.
Pregler 240, — Heinrich 249.
Presto (Bresto) Berthold 16, 137.
Preungesheim 15, 126, 197, 224, — Jost 206.
Preungesheimer Pforte 16.
Preuß(Prusse), Johann I. 159, 174,— Johann II.
182, 241, — Wappen 186.
Preußen 20, 94, 106, 111.
Prioli, de, zu Venedig 264, — Lorenzo u. Piero
de 272.
Privilegien 36, 47, 56, 58, 67.
Provins, Meßstadt in der Champagne 19.
Probier- und Schaumeister 369.
Prumhenne 282, — Prozesse 46, 221.
Pule, Arnold zum 144.
Pulver 67, 68.
Puppentheater S7.
Pyle, Erasmus, 208.
Quacksalber 78, 82.
Quaranlaine 88.
Quincailleriewaren (kurze Waren) 109.
Quirini, Alexo, zu Venedig 272.
Quitten 129.
Quittenbaum, Haus zum 27, 182, 193, 357;
siehe auch Appenheimer.
R.
Rad, Haus zum 230, — Haus zum goldenen
216, 224, 254.
Radeheim 152, — Madern von 194.
Radheim, Haus 190.
Rahmhof 190.
Ranen (Frosch), Haus zum 162.
Raritäten S7.
Rasch 101.
Rathaus (Rathof) 14, 23, 124, 138, — altes
1S4, 208.
Ratzeburg, Bischof Ludolf von 13.
Raubanfälle 42, 52, 139, 161, 167, 203, 215,
217, 219, 221.
Raubritter 42, 221, — Schlösser 42.
Rauch, Conrad 240, — Tiel 240, 249.
Rauchfaß, Haus zum 170, 182,200,221,245,
— Johann 257, 265, 284, 285.
Rauchwaren 91, 152, 385, siehe Pelzhandel.
Rauscher 202, — Anna 296, — Hieronymus
299, 300, 302, 303, 304, — Ulrich 248,
282, 296, 29S.
Ravensburger Gesellschaft 52, 251, 288.
Rebstock 13, 144, 145, 153, 155, 219, 228,
252, — zum kleinen 258.
Rechenbücher 33, 268, 309—388.
Reckmarin, Hermann 187, 227, — Wappen 260.
Redeinheim, Henne 190, 281, 282.
Regensburg 11, 12, 18,19,21,28,60,61,141,
249, 251, — Reichstag 301.
Reich, Heinrich 232, — Sebold 274.
Reicheisheim 139, 256.
Reichenbach 127, 371 (Voigtland).
Reichsacht 46, 47, 48, 54, 201, 203, 219, —
forst 159, — hof 7, — kammergericht
21, 67, — kassierer 260, — tag 73, —
Versammlung 38, — zoll 121, 122,309,316.
Reifenberg, Haus 242, 248, 282, — Reifschau
373.
Reiffenstein 125, 141, 157, 260, 299, — Nikiaus
291, — Wilhelm 296, 297, — Wappen 260.
Reifferscheid, Johann von 263.
Reineck 299, — Dielmann zu 178, — Hans
297, — Nikolaus 288.
v. Reineck'scher Garten 124.
Reiß, Bürgermeister 49.
Remelinkrode, Gottschalk von 225, 275.
Renaissance 290.
Renatus, Paulus 258.
Rendel 156, 162.
Renßdorf, Hans von 220, — Philipp von
220, — Teiß 220.
Renßfeld, Moritz 260.
Renten (Gülten) 197—199, amt 315, 328.
Rettich 118, 126, 129.
Reuß, Haus zur 138, 146, 150, 154, 198,228,
234, — Hennekin zur 158.
Reutlingen 84, 293.
Reval 20, 66 225, 252, 275, 292.
Rezeßbücher 268, 271, 273, 274, 276.
Rhein 223, 289.
Rhein, Bechtold vom 286, — Heinrich vom
274, — Margarethe vom 282, 286.
Rheinbundsakte 105.
Rheinfels 24.
Rheinfische 26, 173, 204, 208, 342.
Rheingau 29, 43, 217.
Rheingrafenstein 235.
Rheinischer Städtebund 24, 52, 64.
Rheinlande 19, 103,— Rheinsalmen 342, 367.
Rhonetal 31.
Rialto 74, — Brücke 251, 288.
Riederhöfe 13, 44, 88, 183, — pforte 315.
Riederwald 13.
Riedhof 43, 133.
Riegeler, Contze 194, — Georg 228, —
Mates 251.
Riese-Stallburg, Frhr. von 281.
Riesen, Haus zum 152, 208, 222, 234, 238.
Riga 66.
Rinck, 237, 245, — Hermann 288.
Ring, Haus zum goldenen 236, 256.
Ritz, Henne 184.
Rizzo (Ricci) zu Venedig 272.
Rode (Roth, Rufus), Conrad 138, 146,
Heile 218, — Heinrich 135, 138, 139, 146,
150, 154, 156, 160, 218, 228, 261, — Henne
150, 154, 261, 262, — Johann 178.
Rodenbach, Haus 258.
Rodenberg 188.
Rodenhans 218.
Rodeser Ritter 279.
Rödelheim 87, 126, 140, 322 (Brückengeld).
Röderbruch 13.
Rohstoffe 209.
Rohprodukte 25.
Rohwolle 173, 183—185, 191, 235, 237, 247,
290, 291, 304, siehe auch Wollhandel.
Rokoch, Gelis 196, 237, 255, 261.
Rölinger, Johann 250, 254.
Römer Haus, 7, 27, 34, 73, 79, 81, 107, 109,
110, 121, 140, 143, 168, 366.
Rom 64, 308.
Rommel 70.
Rommersdorf, Kloster 22.
Ronneburg, zur 218.
Rorbach 219, 241, — Bernhard 214, 220, 224,
— Conrad 259, 274, — Contze von 180,
— Heinrich 198, 204, 206, 212, 218,231,
243, 255, 262, 264, — Henne 169, 217, —
Johann 190, 198, 202, — Wappen 196.
Rosemann, Hermann 172, — Hans 198.
Rosenbusch, Emmerich von 146, 150.
Roseneck, Haus zum 156, 170, 187.
Rose, Haus zur goldnen 186, 198.
Rosengasse 16.
Rosinen 264.
Rosenkränze (Paternoster) 204.
Rossbach 41, — Rossmühlen 340.
Rossebühel 16, 29, 140, 148, 173.
Roßtäuscher 136, 166, 172, 174, 182, 186, 188,
196, 198, 200, 206, 381, — Conrad 156,
— Frentzel 176.
Rost, Conrad 152.
Rostock 217, 223, 225.
Rotenburg 204, 244.
Rotenstein, Haus 208, 210, 218, 222, 250, —
Jakob zum 184.
Roter Kopf, Haus 35, 166.
Rotes Haus 103, 107, 135, 13S, 146, 155, 166,
172, 174, 176, 180, 190,200,205,210,222,
241, 251, 256, 261, 262.
Roth (Krapp) Breslauer 28. 384.
Rötke, Caspar 231.
Roth, siehe Rode, — Pfarrer 83.
Rottelmeier, Hans 238, — Siegfried 250, —
Steffan 250, 258, — Wolf 23S.
Rottengatter, Ludwig 274.
Rottweil, Hofgericht 47, 262.
Rouen 69.
Rubel, Dr., Archivar 5, 6.
Rüben, Henne 232.
Rüben 118, 12b, 129, 323, 325.
Rückingen 206, — Clas von 214, 224, 228,
— Claus 135, 194, 204, 210, 218,243,—
Elisabeth von 2S2, — Johann von 216,
218, — Wappen 206.
Rud, Eberhard 304.
Rudel, Wilhelm 232. - Rudergeld 324.
Rüdesheim 214, 231.
Rudiger, Conze 221.
Rüdiger, Anton 21S, 224, 230, — Clas 208,
— Conze 221.
Riidigheim, Schloß 52.
Rudolf, König 25, 339.
Rufus (Roth), siehe Rode, Roth.
Ruhla 97.
Ruland, Hans 60, — Ott 18, 60, 62.
Rumänien 96.
Rumpenheim 126, — Reinhard von 200, 218.
Rumpf, Heinrich 240, — Johann 240, -
Siegfried 156.
Runtinger, Wilhelm und Matthäus 18, 28, 60.
Ruprecht, Kaiser 46, 52, 53, 141.
Russe, Hennekin 158.
Rüssel (Lille) 241, 247.
Rüsselsheim 42.
Russland 31, 32, 95, 96, 187, 225, 229, 231, 264.
Ryswyk, Friede zu SS, 94.
S.
Saalburg 4.
Saale, fränkische 31.
Saale, Henchen in dem 156, 162, — Hennekin
147, — Ulrich 147, — Heintze 147.
Saalhof 7, S, 10, 23, 30, 33, 31, 35, 79, 140,
146, 147, 149, 150, 154, 155, 157, 163, 169,
176, ISO, 181, 363, 366.
Saarbrücken 219.
Saargegend 119.
Sachsen 11, 66, 68, 8S, 92, 101, 106, 109, —
Johann Friedrich 291, — Kurfürst von
11, 93, 302, 304.
Sachsenhausen 7, 8, 13, 15, 118, 126, 127,
149, 151, 260, 267, — Ritter von 193, —
Heinrich von 13.
Sachsenhäuser Berg 13, — Hans 240, —
Meßgeleit 43, — Warte 43, — Wein-
gärtnerzunft 125, 127.
Sack, Haus zum 200, 214, 222.
Sackträger 360, 361.
Saffran 251, 263, 3 IS, — schau 368—369.
Saigerhandlung, Steinadler 29b, 297.
Salat 129, — Sägemühle 340.
Salfeld, Rabbiner 137.
Salinen 235.
Salisch, Graf von 103.
Salisches Herrscherhaus 11.
Saliti, Petrus & Comp. 293.
Salmann 147, — Claus 194, — Endres 204,
— Johann 218.
Salmen, Cölner 173, 204, 208, 367, 377.
Salmenstein, Gerhard 162.
Salpeter 215, 231, 383.
Salvatorstift (Domstift) 15, 142.
Salzburg 60, 274, 278.
Salz 164, — geld 343, — haus 27, 164, 16S,
195, 312, — messer 312, 362, — wage 353.
Samen 173, 321, 340.
Sammethandel 51, 71, 100, 109, 242, 244, 304,
31S, siehe auch Seidenhandel.-
Samstagsberg 123, — Ansicht der Ostseite
130.
Sandgasse 16.
Sandhof 64, 73, 171, 172, 178, 184, 247.
Sängerei 166.
Satin 71.
Savoyen 97.
Schade, Wigel 200.
Schadeck, Haus 238.
Schadewyn, Ulrich, Roßtäuscher 200.
Schäfer (Schefer), Johann 240, — Peter 180,
siehe Schefer.
Schaf, Haus zum 306, — Haus, zum goldenen
232, 240, 252.
Schaffner, 230, 257, — Johannes 212, 222, —
Johann gen. Grußer 224, — Lotz 176.
Schafhof 43.
Schaffhausen 91.
Schalkau 234, — Scharpf, Georg 25S,
Schätzgelder 373—377.
Schaub, Peter 206, — Schaubuden 78, —
Schaugelder 367 — 373.
Schaubruck, Haus, 134, 166, 175, 212.
Schauspielhaus 78.
Schechter 245.
Scheckenbach, Christof 258.
Scheere, Haus zur goldnen 126.
Schefer (Schäfer, Opilio), Conrad 164, —
Culmann 150, — Henne 164, 200, 238,
240, — Katharina 222, — Peter 180.
Scheid 206, 229, 241, 243, — Claus 187, 189,
204, 209, 214, 222, 229—231, 232, 235,
238, 291, — Conrad 222, 229, 231, -
Heinrich 214, — Chörlein 229, — Wald 13,
— Wappen 206.
Schelhorn, Henne 170, — Sebastian 228.
Scheller zu Ulm, Martin 292, — Nikolaus 274.
Schellhas, Professor 157.
Schelm 186, 190, 196, — Eischen 237, 261,
— Greda 282, — Henne 180, 190, 192, 243,
255, 259, — Hugo 194, 237, 243, 261, —
Ulrich von Werstadt gen. 190, 192, 198,
255, — Wappen 1S6.
Schenk zu Schweinsberg, Gottfried 221.
Scherer, Heile 200, — Henne 281.
Scherff, Steffan 198.
Scherpelin 257.
Scheuer, Haus zur 218.
Schick, Henne 208.
Schiedsgericht 298.
Schieferstein, Haus 130.
Schierstein 224.
Schiffmühlen 83, 339, — zoll 311, 316, 323.
Schild, Haus zum grünen 224.
Schildknecht, zum 126, 154, 155, 262, -
Wappen 160, siehe auch v. Soden.
Schilling (solidus) 193,.— Hans 260.
Schildwirte 333.
Schirnen 138, 141, 205, 261.
Schilder, Fritzo 148.
Schilderer 12.
Schlachthaus 10, 141, 340—342.
Schledorn, Conrad 174.
Schlegel, Haus zum 244.
Schleicher, Daniel 292.
Schleierfehde, Straßburger, 54.
Schlesien 20, 30, 56, 87, 91, 92, 96, 231, 290.
Schlettstadt 24, 50, 217.
Schleusingen 235.
Schlosser 99.
Schlüssel, zum 230, — zunft zu Basel 219.
Schmalkalden 28, 68, 90, 97, 101.
Schmalkaldischer Bund 295, — Krieg 67, 291.
Schmalz 120, 129, 231, 350, 352, 383.
Schmalz, Contz 172,— Henne 188, — Jost 204.
Schmidt (Schmitt), Handelsgesellschaft 209,
223, 226, 233, 243, — Hans 192, 226, 233,
238, — Sebastian 47, 233, 234, 240, 242,
— Stefan 202, 233, 242, — Wappen 226.
Schmiede 10, 14, 28.
Schmidtstube 78, 87.
Schmier (Schmer) 120, 349, — wage 352.
Schmitt, Heinrich 254, — Joh. Franz 110.
Schmitte, Haus zur 188, 190, 210, 214, 236.
Schnabel, Familie 152, 157, — Haus zum
großen 169, 248, 252, - Conrad 148, —
Hannemann 187, — Heilmann 139, 150,
152, 155, 187, — Hermann 164, — Kuntzela
139, — Rule 159, 174, 189, — Wappen 152.
Schnallen 99.
Schneeberg in Sachsen 235.
Schneider, Vollrad 160.
Schnepfen 129, — Schneidwall 369.
Schnorrchen 236, 244, siehe v. Offenbach.
Schnurgasse 16.
Schnürhandel 64, 71, 72,99, 109,241,265,275.
Schöffenfamilien (Patrizier) 135, 155.
Schöffengerichtsbücher (Protokolle) 30, 31,
161, 167, 1S7.
Schöfferhenne 224, siehe v. Ostheim.
Schönau, Haus 144, 228, 244.
Schönberg, Rudolf von 204.
Schönstein, Haus 174, 184, 234, 357.
Scholier, Johann 308.
Schonen 171, 225.
Schorer, Leonhard 257.
Schornstein, Haus zum 222, 257.
Schott 236, — Augustin 218, — Caspar 230,
246, 248, — Conrad 248, — Georg 230,
Gerlach 192, — Hans 216, 228, 230, 240,
248, 257, — Johann 288, — Laux 248, —
Lorenz 220,— Lucas 230, — Margarethe
24S, - Wigel 238, — Wolfgang 230
— Wappen 236.
Schotten, Gerlach, Schreiber 180.
Schottland 264.
Schreiber, siehe Buchhalter
Schreiner 28, 99.
Schrießheimer, Philipp 227, 239, 244, 258.
Schrothaus 141, 188. — Schröter 359.
Schütz, Maler 81, 121.
Schuhaus 141, 166, 176.
Schuhmacher 10, 12, 14, 28, 81, 99, 121, 373.
— Stefian 65. — Stempelbüchse 373.
Schuhwerk 118.
Schuldbriefe 60.
Schulte, Prof. 20, 31, 195, 253.
Schurge 157, — Arnold zu Lichtenstein 34,
156, 159, 168, 182, — Drude 188, -
Else 166, — Hannemann 156, — Rein-
hard 162, — Wigand zu Schwanau 155,
159, 168.
Schutzbrief 36, 49, 304, — bullen 48, -
zolle 110, 315, 337.
Schwaben 30, 60, 96, 249, 289, 295.
Schwabentafel 251.
Schwäbischer Bund 38.
Schwäbisch Gmünd 97, 101, — Hall 147.
Schwalbach 27, — Haus 34, 35, 168, 186,
188, 250.
Schwalbächer, Heintze zum 160, 166, —
Reinhard 166, 182.
Schwalm 221.
Schwan, Haus zum 103, 107, 124, 127, 182, 186,
196, 216, 220, 244, 254, 306, — Haus zum
weißen 238, 256.
Schwanau, Haus 155, 159, 168, — Johann
Inkus zu 188, — Wigand Schurge zu
155, 159, 168.
Schwarz (Niger) 153. — Schwarzfärber 345.
Schwartz, Bernhard 259, — Friedrich 242,
— Heinrich 188, — Ludwig 280.
Schwarzburg, Günther von 199.
Schwarzenberger(v. Seh warzenberg), Georg
250, 274, 278, — Walter 56, 202.
Schwarzische Gesellschaft 298.
Schweden 32, 64, 83, 86, 264.
Schweine, Schweinefleisch 341, 375.
Schweitzer, Berchtold 158.
Schweiz 31, 32, 33, 82, 84, 89, 91, 97, 98, 100,
101, 102, 103, 104, — französische 89,
— Eidgenossenschaft 24, 64,
Schwert, beim 154, 192, 218, 240, 244, 260,
— Haus zum alten 174.
Schwinfurt, Hans 231.
Sconto (Rescontro) 18, 19, 74, 387.
Seckbach 126, 149.
Seekrieg 104.
Seeland 74, 239.
Seelenzahl 151.
Sehenswürdigkeiten 77, 78, 87, 103.
Seidenbänder, Philipp 248.
Seidenbandindustrie 177, — schau 372.
Seidenhandel 20, 62, 64, 65, 66, 70, 71, 85,
89, 101, 106, 112, 175, 191,209,223, 227,
228, 230, 232, 244, 251, 254, 259, ?64, 265,
275, 290-294, 304, 306, 308, — akzise 344.
Seiden- und Sammetwaren 28, 52, 70, 72,
217, 246, 248, 250, 252, 258, 260, 288.
Seidensticker, Jost 60, — Johann 186.
Seifenmacher 241, 289, — Adam 224, —
Gottfried 230, 247, — Hermann 224, 247,
— Jakob 224, 247.
Seiler 81, 99. — Seiltänzer 78.
Selbolt 213.
Seligen, Haus zum244, 261, — zumgroßen258.
Seligenstadt 27, 152, 244. — Volrad v. 349.
Selzer (Seltzer), zum 178, 206, 220, — Jo-
hann 216.
Semler (Semmler), Conrad 235, 238, 250,
252, — Hans 246, — Peter 250.
Senffmacher, Adam 224, siehe Seifenmacher.
Sensen und Sicheln 383.
Sey 247.
Shakespeare 73.
Sibode, Wigand von 183, 184.
Sickenhofen, Cleßchen von 206, — Contz
von 192, — Henne 180.
Siebenjähriger Krieg 94.
Sieg, Fluß, 31. — Siena 257.
Siegen 28, 31, 90, 150, 162, 242, 258.
— Conrad von 158.
Siegwein, Dr. jur. 213, 234.
Siele, Adam von 239, — Wilhelm 239.
Siegelung des Tuches 370—372.
Sigismund, Kaiser 46, 56, 57, 237, 253, 322,
328, 370.
Silber 297, 299, 302, — bergbau 235, -
gerätschaften 75, 1 10, — produktion 303,
— probe 369, — wage 356 — 358.
Sindlingen 9, 140.
Sipenhenne 206, — Sittart, Heinrich von 256.
Skontrierverkehr 387.
Soden 9, — von Soden, zum Schildknecht,
Heinrich 147, — Heintze von 154, 155,
160, — Wappen 160.
Soldgeld 296, — Sohlenleder 373.
Solingen 97, 100, 101.
Solms, Graf von 44, — Friedrich Magnus zu
304, — zu Braunfels 87.
Sommerwonne, Haus 179, 366, 371.
Sondermärkte 124.
Sonneberg, Stadt 97.
Sonnenberg, Haus 240.
Sonntagsmarkt 123, 125.
Soranzo zu Venedig, Marco Augustin und
Maffeo 272.
Sossenheimer, Clese 198, — Peter 228, —
Thomas 228.
Spangenberg, Haus zum 190.
Spanheim, Johann von 215.
Spanien 64, 102, 167, 253.
Spanischer Erbfolgekrieg 92, 94.
Spargel 20, 129, — Speditionsgüter 324.
Speck 120, 350, 383, — Speckwage 352.
Sperber, Haus zum 200.
Sperrung der Handelsstraßen 253.
Sperrzölle 84, — Spessart, Haus 164.
Speyer, Stadt 23, 27, 29, 43, 49, 52, 54, 58, 174,
194, 215, 233, 246, 250, 265, 272, 291, 293,
294, 295, 313, 317, — Nese von 188.
Spezereien 28, 62, 64, 65, 66, 139, 154, 164,
166, 176, 178, 184, 190, 191, 192, 194, 202,
209, 212, 220, 222, 228, 230, 231, 234, 236,
240, 242, 244, 248, 252, 257, 259, 260, 265,
275, 291, 306, 307, 383, — ostindische 289.
Spiegel 102.
Spiegelberg 156, — Graf von 221.
Spielbank 77.
Spielleute 78.
Spier(Spire, Speyer), Dietz von 234, —Martin
von 174, 184.
Spieße 67.
Spinal (Epinal) 31, 219.
Spinola zu Genua 308.
Spitzen 89, 101.
Spon, Mathes, zu Lyon 69.
Sprendlingen 16, 127.
Springham, Richard 302.
Staatsschulden 205, 305.
Stade 73, 307.
Stadtanerkennungsurkunde 15.
Stadterweiterung 16, 141, 143, 173.
Stadtobligationen 295.
Stadtrecht von 1297, 120.
Stadtsiegel 14, 134, 136, 199, 289.
Stadtverwaltung 121.
Stadtwage 49, 81, 94, 95, 107, 122, 127, 207,
318, 348— 353, 3S2, — Haus, zur alten 222.
Stadtwechsel 193.
Städtebund 55, — rheinischer 24, 52, 64, —
wetterauscher 25.
Stahlwaren 100, 3S3 (Unterkauf).
Stalburg (Stalburger) 190,222,229,241,243,
264, 265, — Haus 220, 229, 281, 282, —
Agnes 282, — Augustin, 282, 287, 307,
— Christoph 282, 287, 307, — Clas 230,
2S3, 284, — Claus 210, 222, 223, 257, 274,
278, 281, 282— 2S7, 298, 307, — Craft 210,
223, 257, 260, 282-2S8, 307, — Daniel 246,
287, 307, — Elisabetha 307, — Georg
284, 288, — Greda 2S2, - Hans 260, —
Henne 282, — Johann 282, — Jörg 230,
— Margarethe 282, — Niclas 223, —
Stammbaum 282, — Wappen 196.
Stalburger Gesellschaft 165, 225, 226, 282
bis 287.
Statuier, Gotthard und Heinrich 272, 280.
Stammbäume der Bromm u. Stalburg 282,
der Neuhaus 261.
Stände 80, 10S.
Standgebühr 121, geld 107, 122, 326.
Stangewin, Bernhard 266.
Stapelrecht 49, 324.
Starkenberg, Hans 288. — Starkerat 339.
Stauff, Christof 246, 258, — Claus 224, 230,
236, 240, 246, 251, — Friedrich 246, 251,
— Wappen 216.
Stavelot 9S, 100, 101.
Stedefelder, Henne 200.
Steffan 206, 267, — Hans 224, 226, 243, 252,
— Heinrich 25S, — Henne 208, 241, 243,
245, 247, — Wappen 206.
Steg, Peter am 238.
Stege, Contze vom 198, 263, — Erwin 210,
- Friedrich 198, — Hartmut 258, -
Johannes 198.
Steinach 235.
Steinadler Metallgesellschaft 296, 297, 298,
302, 304, — Hütte 299, 301.
Steinernes Haus(Bornfleck), 124, 126,226,245,
Steinfuhr (Ausfuhrzoll)' 33, 49, 68, 76, 88, 322.
Steinheil, Resident 39.
Steinheimer, Haus 169, 175 (Ansichten).
Steinheimer (von Steinheim), Familie 43.
152, 228, 236, 240, — Bartholomäus 252, —
Hans 210, 220, 232, 252, — Heilmann
244, — Johannes 216, — Nikolaus 216,
— Wappen 236.
Steinmeier, Hans 250.
Steinmetz, Niclas gen. 209, 227, 230, 244,
254, 260, —Jakob 214, - Peter 204, —
Wappen 254, siehe auch Niclas.
Stendal 137. — Stempelgeld 369.
Stephanus (Estienne), Heinrich 49, 74—76.
Stern, Haus zum 201.
Stetten, Christof von 308, — Jakob 198, —
Johann 198, — Veiten 244.
Steuerzahler 151, 155, 201.
Steuerverhältnisse 151, 155, 264.
Stiftungen 145.
Stiftsfrohnhof 13, 16, — kirche 13, 14,23, 124.
Stirn, Seifried 173, 227, 248.
Stockar, Hantzel 172, — Wolfram 150.
Stocker, Natmette 103.
Stockfische 28, 208, 217, 228, 230, 236, 248, 343.
Stockheim, von 330.
Stockholm 73, 247.
Stockhorner, Hans 224.
Stolberg 256, 296.
Stolzenberg, Haus 154, 242.
Stoltze, Adam 212.
Storch, Haus zum 234, 246, 258, 290, 292.
Storcher 78.
Stral, Heilmann 252, — Johann von 288.
Stralenberg, gen. Geldhaus 267, — Adam
295, — Henne 208, 239, — Jeckel 178,
- Witze 164, — Wappen 178.
Straßburg 4, 23, 24, 25, 27, 29, 38, 47, 50, 52,
53, 54 (Schleierfehde) 55, 58, 65, 67, 68,
70, 73, 75, 76, 82, 88, 100, 109, 139, 141,
149, 151, 165, 167, 169, 171, 173, 178, 179,
187, 195, 203, 215, 217, 225, 227, 231, 233,
237, 240, 246, 249, 250, 252, 259, 260, 265,
272, 274, 282, 283, 284, 291, 292, 293, 294,
302, 307, 313, 317, 328, 332, 374, 385, —
Thomas 200, — Lamprecht 169.
Straßburger Hof 34, — Kaufhausordnung 27,
— Weinschiffe 25, 29.
Straßenschutz 25, — Sicherheit 17, 24, 35, 51.
Straubing 28, 251.
Strümpfe 101.
Struß, Thomas 204.
Stump, Hartmann 188.
Sturzeisen, Peter 218.
Süddeutschland 249, 291.
Südfrüchte 29, 264.
Suhl 28, 235.
Sulzbach 9, 50, 321.
Sure, Peter 202.
Sytze 170.
Tachon, Peter 46.
Tabak 112, — akzise 344, — wage 353.
Tafft 64, — Doppeltafft 70.
Talghandel 91, 227.
Tannenberg, Burg 52.
Tapetenhandel 220.
Taube, Haus zur 214, 226, 244.
Tauben 129.
Tauber 31.
Taunuslande 9, — provinz 4.
Tauschhandel 235, 291.
Taxen 373-377. — Taxordnung 122.
Tennstedt i. Th. 175, 224, 229, 231, 232, 233.
Teppiche 69.
Tesche, Heilmann 154, 181.
Teufel, Haus zum 174.
Textilwaren 101, siehe Tuchhandel
Thomas 119, 121, 213, 221, 259, 262, 266,—
Clas 204, 218, — Hans 218.
Thorn 69.
Thron, Kloster 33, 42, 314.
Thüringen 30, 87, 92, 96, 175, 185, 229, 237,
287, 290, 291, 292.
421
Thumer, Hans 288.
Tiermaier (Diermeyer) 206, 209, 241, 247, 289,
— Albrecht 218, 247, 251, — Eberhard
224, 247, — Hans 224, — Wappen 206.
Tirol 28, 31, 66, 97.
Tische 121, 129.
Tobi, Seidenart 264.
Tönges (Antonius) Hi4, 222.
Töngesgasse 16.
Töngeshof 124, 127, 293.
Töpfer 4, 28, — hof 124, — waren 76, 119.
Topfkrämer 82.
Torisani 65, 71, 293, — Rafael 64, — Rudolf 64.
Tournay (Dorneck), 60, 64, 65, 72, 222, 237,
239, 241, 245, 256, 259, 267.
Tran 185, 217, 317, 323, 383.
Trapp, Contze 226.
Trauben 129.
Treudel, Michel 250.
Trier 10, 27, 28, 38, 90, 141, 219, — Erz-
bischof Balduin von 162.
Trierischer Hof 40, 100, 115, 175, 193, 229.
Trinität, Haus zur 267.
Tripp 344.
Trödelkram 195.
St. Trond (Truden) 26, 28, 56, 64, 181, 235.
Trone, Herbord 156, 167.
Troyes in der Champagne 19.
Tübingen 87.
Tuchausschnitthändler siehe Gadenleute,
Gewandschneider und Tuchgewänder.
Tucher, Mattis 274.
Tücher, Brabantische 181.
- Butzbacher 231.
- Cölnische 265.
- Englische 51, 60, 73, 181, 246, 291.
- Flandrische 51.
- Frankfurter 179, 20S.
- Leydener 85.
- Londonsche (Lundische) 51, 60, 181,
246, 291. — Meißmer 371.
- Monstafeler 265. — Reichenbacher 371.
- Rheinische 60.
- Wetterauer 60.
Tuchgaden 208, 234.
Tuchhandel 19, 28, 30, 60, 61 (Nürnber-
ger), 62, 64, 65, 70, 72, 73, 81, 85, 89, 100,
101, 109, 127, 134, 135, 138, 139, 146, 155,
157, 172, 175 bis 183, 188, 190, 192, 194,
196, 198, 202, 204, 205, 208, 210, 212, 213,
214, 216, 218, 220, 222, 224, 226, 228, 229,
230—237, 240, 241, 242, 244 248, 250,
251, 252, 254, 256, 258, 260, 264, 265, 275,
288, 290, 291, 292, 304, 306, 363. 384.
Tuchmacher, Ludwig 124. — Tuchstreicher
363, — Tuchschau u. Siegelung 370 — 372.
Tuchweber 28, 185, siehe Wollweber.
Tür, Haus zur grünen 256.
Türkenkrieg 295. — Tulß, Magnus 227.
Turnosen (Silbergroschen) 1-15, 193, 322.
U.
Ubelin, Hannemann 139, 150, 168.
Uebelacker, siehe v. Ergersheim.
Überschlagsgeld (Zoll) 49, 321.
Uffenbachisches Manuskript 54.
Uffsteiner, Claus 244, 267, — Dominicus
258, — Georg 212, 244, 258, — Hans 212,
— Nikolaus 202, 212, 213, 214, - Simon
232, — Wappen 226.
Uffsteiner Gesellschaft 209.
Ugelheimer 216, 225, 265, — Johann 236, —
Margaretha 255, 266, 274, — Peter 208,
220, 222, 255, 259, 263, 264, 265, 266, 267,
— Philipp 232, — Thomas 224, 255, 257,
259, 265, — Wappen 216.
Uhrenhandel 89, 101.
Ulin (Ulner?), Hermann 192.
Ulm 18, 20, 28, 39, 60, 69, 75, 149, 232, 233,
239, 243, 246, 249, 251, 253, 254, 264, 272,
279, 285 292, — Georg von, gen. Deub-
linger 234.
Ulmer Hof 34.
Ulner, Haus zum 164, 176, 17S, 234, 250.
Umstadt 193, 202, — Heinrich von 212.
Ungarn 31, 75, 91, 92, 96, 177, 249, 266.
Ungeld (Zapfgebühr) 328—337.
Unschlitt 26, 120, 129, 340.
Unterkäufer (Makler) 120, 163, 378—388.
Urban, Ulrich 198.
Urbruch 160.
Usingen 16, 27, 28, 46.
Utrecht 94, 198.
Valenciennes 64, 65, 241, 247.
Velbert 97.
Venedig 28, 32, 60, 61, 62, 64, 66, 69, 70, 73,
74, 84, 163, 185, 215, 217, 220, 223, 226,
230, 237, 245, 293, 307, 308, — Straße
nach 255, 272.
Venrode, Thomas von'220.
Vento, Antonius de 244, 293.
Verfassungsstreitigkeiten 37, 153, 157.
Vergantungsamt 388.
Verkaufsabgaben 120, — häuser 35, 366.
Verkehrszölle 316—328.
Verlegung der Meßzeit 38, 39.
Vermögen, große 145, 199, 211, 245, 261, 284.
286, 292.
Vermögenssteuer 52, 147, 295.
Verpfändungen 139, — Verona 64.
Versammlungen und Lustbarkeiten 76.
Verviers 89, 98, 100, 101, 102, 106.
Viatis aus Venedig 293.
Vicenzia, Seide von 106.
Viehhandel 26, 134, 135, 149, 161, 166, 167,
173, 175, 185, 228, 229, 233, 240, 242, 24S.
249, 306, 307, — unterkauf 3S0
Viehhof 19,248,381,— mästung 175,— markte
19, — zucht 149, — weide 149, 1S3.
Viktualien 72, 87, 118, 122, 125, 126, 129, 380.
Vilbel 4, 322 (Brückengeld), — hof 13.
Villani, de, Lorenz 64, 248, 293, 294.
Villingen 182.
Vilmar, Hans 258.
Virneburg, Gilbrecht zu 172.
Viole, Haus zur 190, 198, 202.
Visierer (Ungelder) 334, 361, 367.
Visitationsordnung 51, 309.
Vitriol 28, 217, 249.
Völcker, Christof 294.
Vogelschürlitz 215.
Vogeler, Peter 174.
Vogelgesang, Haus 254.
Voigtland 101, 109, 127, 371.
Vorkauf (Forkauf), Contze 166, — Henne 221.
Vorkauf 374, — Vorstandsgeld 325.
Vorschußgeschäft 163.
W.
Wachenbuchen 258.
Wachholder 126.
Wachshandel 28, 167, 185, 191, 192,217, 222,
227, 230—233, 249, 250, 259, 264.
Wackerwaldt, Heinrich 204, — Johann von
Aa gen. 214.
Waffenhandel 28, 75, — schmiede 120, 127,
— stillstand 105.
Wage, goldene, Haus 126, 127.
Wagen 121, 129, 207, 347—358.
Wagner, Heinrich 252, — Wendel 252.
Waibel, Anton 248, — Ott 24S, — Philipp
227, 234, 248.
Waid, Erfurter 28, 167, 217, 229—231, 249,
251, 291, 384, — Waidmesser 364.
Waldeck, Haus zum 170. 180, 192, 214. -
Heinrich von 221, — Graf Philipp zu 278.
Waldorf, Eberhard von 200.
Walker 177, — Walkmühle 340.
Wallstraßen 143.
Walther, Schreiber 162.
Wandertruppen 78.
Wanebach 137, 144, — Catharina von 140,
148, 199, — Gisela 143, 199, — Wigel
von 132, 140, 143, 148, — Wappen 144.
Wangen, Johann von 265, — Warburg 221.
Wardein 351, 358.
Warenbörsen 19, 115, — gewölbe 294.
Warenlager 271, 292, — makler 386, — trans-
port 17, — verkehr IS, — zoll 346.
Währschaftsgeld 385.
Wartenberg, Haus zum 154, 166, 212, —
Agnes zu 168.
Wassermühle, Thomas Guldenschaf von der
182, 192.
Wassertransport 31, — zolle 310, 316, 318.
Weber 12, — schlacht 151.
Wechselgeschäfte 69, 73, 89, 166, 170, 182,
232, 269, 277—279, 288, 292, 299—302, —
recht 48, — Zahlung 85.
Wechsler 154. 156, 158, 164, 16S, 170, 174,
182, 192, 357, 370, — häuser 193, 356.
Wecken 129, — Wechselmakler 3S7.
Weckerlin gen. Neuhaus 145, 192, 196, 253,
255, — Claus 261, 262, — Hennekin 150,
154, 261, 262, — Jakob 262, — Stamm-
baum 261, — Wappen 196.
Weckmarkt 81, 127.
Wedel, Haus 27, 150, 168, 188, 195, 226, —
Wicker zum 148.
Wegegeld 33, 49, 50, 59, 68, 76, 85, 88, 90,
94, 95, 316, 319 322.
Weidenbusch 103, [07.
Weidplätze 149, 183.
Weilburg 6, 119, 248.
Weilnau 24, 27, 46.
Weinbau 110, — maß 331, 361.
Weinbeeren 264.
Weingärtnerzunft, Sachsenhäuser 125.
Weinhandel 25, 26, 29, 30, 54, 61, 70, 72
(fränkischer), 105, 138, 139, 142, 146, 148,
150, 154, 155, 156, 158, 159, 160", 162, 163,
164, 165—169 (Elsässer), 171, 172, 173,
174, 176, 177, 178, 180, 181, 184, 188, 191,
194, 196, 200, 204, 209, 212, 214, 215, 216,
217, 219, 221, 223, 225, 229, 230, 236, 237,
238, 239, 242, 244, 248, 252, 254, 256, 258,
289, 290, 307, — knechte 334.
Weinmarkt, 23, 29, 334, — taxe 377.
Weinrebe, Haus zur 198,206,224,238,250,254.
Weinsberg, Haus 202, — Reichskämmerer
von 52, 55.
Weinschiffe 29, 217, — schenken 332—334.
Weinstein 26, 28, 249, sticher 361.
Weiß 137, 153, — Adolf 328, — Agnes 263,
— Conrad 162, — Gipel 175, 182, —
Heinrich 182, 1S8, 202, 219, 243, 263, —
Heinz 160, — Henne 181, 204, — Hert 198,
— Johann 175, 182, — Konrad 155, 1S3,
— Lotz 188, — Rüdiger 182, — Rule 170,
Wappen 144.
Weißen, Haus zum 202.
Weißenfels, Haus 220, 232.
Weißfrauenkloster 15.
Weißkirchen 126.
Weitz, Dr. Nikolaus 157, 381, — Daniel 381.
Weider, Sifrid ISO.
Welser, 63, 71, 287, — Anton 2,30, 262, —
Philippine 267, - Ulrich 272.
Wenszler, Michael 63.
Wenzel, König 33, 37, 4S, 58, 147.
Werner, Henne 180, — zur alten Münze 144.
Werstadt, Ulrich von 190, 192, 19S, 255.
Wertheim 31, 47, 87, 199, 201, 217, 233.
Wesseler, Junge 154, 170, — Götze 174, —
Ort 176.
Westerburg, Arnold von 288, — Berthold
von 221.
Westfalen 30, 56, 62, 96, 98, 167, 264, 366.
Westfälischer Friede 45, 86.
Westindien 94.
Wetterau 5, 9, 11, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 37,
43, 46, 52, 56, 60, 117, 175, 201.
Wetterauer Meßgeleit 43.
Wetterhahn, Haus zum 208, 210, 222, 282,
— zum alten 222, 234, 242.
Wetzlar 23, 24, 31, 43, 46, 47, 49, 54, !00, 136,
146, 156, 164, 180,199,201,203,213,304,
Heinkel von 158.
Wickstetter, Heinrich 228, 238.
Widmann, Hans 256.
Wiebekink 293, — Conrad 242, 293.
Wied, Graf von 42.
Wien 20, 27, 28, 60, 61, 69, 73, 91, 103, 106,
247, 259, 261, 266, 304.
Wiener Kongreß 109.
Wiesbaden 78.
Wild, Konrad 258.
Wilder Mann, Haus 130.
Wildprethandel 129.
Wilperfurd 230.
Windecken 27, 374. — Windmühlen 340.
Wineck (Windecker), Werner 254.
Winkler, Johann 258.
Winrich vonFochen 174, 192, Grede 174, 192.
Winterbach, Vois von der 192, 2i9.
Winternheim 23S, — Philipps von 222, siehe
auch Bender.
Wirtschaftshof, königlicher (curtis regia) 5,6.
Wismar 217, 223, 225, 280.
Wittenberg 76, 227, 291, 296.
Wittink, Johann 246.
Wixhäuser Metzger 157, — Heinrich 134,
159, 166, 175, — Heinrich 212.
Wobelin, Haus 160.
Wochenmärkte 19, 36, 117-130, 380.
Wohnräume 33-35, 78— S3, 107—109.
Wolfard, Clas 200.
Wolf (Wolff) 209, 223, 226, — Hans 230, 238,
— Heinrich 62, 162, — Henne 2I<>, 224,
— Johannes 204, — Sabine 272, 278, —
Ulrich 251, — Wigel 235, 238, 254, —
Haus 123, 162, 240, — Wappen 226.
Wolfhagen 221.
Wolkenburg, Haus 138, 146, 158, 162, 172,
190, 216, 236, 248, 294.
Wollgeld (pecunia lana) 74, 183, 318, 365.
Wollhandel 25, 26, 92, 105, 112, 167, 190,
194, 198, 204, 224, 228, 234, 236, 240, 242,
247, 248, 249, 250, 251, 253, 256, 258, 264,
315, 318, 365, 383, — Schläger 177, -
unterkauf 383, — wage 354, 383.
Wollweber 26, 27, 28, 51, 52, 60, 62, 161, 177
(Blütezeit), 189, 203 (Verfall) 213, 229,
241, 291.
Worms 4, 6, 12, 21, 23, 27, 31, 33, 43, 47, 49,
51, 52, 58, 67, 100, 136, 141, 176, 187,
190, 233, 248, 291, 293, 295, 313, 317, 323,
328, — Landfriede 45.
Wormsgau 29.
Würfel 69.
Wupper 31, — tal 89.
Wurmsamen 129, 264.
Würtemberg 111, 291, — Herzog von 87.
Würzburg 10, 12, 21, 31, 36, 47, 55, 98, 199,
217, 220, 233, 236, 24S, 314, — Bischof v. 55.
Würzburger 240, 256, siehe Ziechlin.
Würzgarten, Haus 142, 170, 246, 248, 258,
— Wigel zum 164, 1S9.
Wysen, Contzchen von der 174.
Y.
Ypern 32, 64
Ysenburg 87, 98, 278.
Yssel 239.
Yssheim (Ustheiml, Heinrich von 242.
Zahlungsschwierigkeiten 201, 280, 30S.
Zahlwoche 40.
Zahn (Zan) 152, 157, — Agnes zu Warten-
berg 168, — Conrad 154, 168, 174, -
Contzchen 166, — Henne 188, — Jeckel
188, — Peter 180, - Wappen 152.
Zahnbrecher 78, — Zeilsheim 140.
Zapfgebühr (Ungeld) 328—337.
Zeitz 1S4.
Zeno, Piero, zu Venedig 272.
Ziechlin (Ziegle) 246, 252, — Georg 220,
236, 252, — Johann 240, 252, 256, -
Wappen 246.
Ziegenhain 167, — Gottfried von 139, 221,
— Johann von 221.
Ziegler, Christian 256.
Zimmerleute 10.
Zimmt 264.
Zingell, Clas 200.
Zink, Bartel 256, — Johann 256.
Zinngießer 26, 28, — handel 351, 370.
Zinober 286.
Zins (Rente, Gülte), 197, 330.
Zipf, Sebastian 248.
Zirbelnüsse 264.
Zitz 101.
Zobel 187, 264, 385.
Zölle 49-51, 53, 59, 68, 88, 94, 309—388.
Zollbefreiung 21, 22, 24, 32, 33, 49, 59, 66, —
amt 315, — erhebung 314, — erträgnisse
33, 50, 68, 76, 88, 94, 95, — freiheiten
21, 25, 49, 50, 71, 86, 165, — gegenstände
26, 314, — hof 113, — kaiserlicher 21,
121, — kriege 203, — Ordnung 25, —
pächter 195, — politik 1 1 1, — Privilegien
65, — rollen 27, — Schiffs- 21, 323, —
schranken 103, — statte 21, 315, —
Streitigkeiten 53, — verein 36, 111, 112,
— zahler 313.
Zubrodt, Anton 248.
Zünfte 151, 153, 157.
Zucker 63, 72, 251, 289, 349. — röhr 20, -
bäcker Hans Key 383.
Zürich 6, 56, S4, S9, 91, 93, 9S, 101, 135, 385.
Zurzach 22, 92.
Zunftverfassung 17.
Zuyder See 239.
Zwiebeln 126.
Zwiebelsamen 225, 227, 231.
Zwilch 245.
Zwischenhandel 187.
33/7
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