Skip to main content

Full text of "Frankfurter Handelsgeschichte"

See other formats


UNJVERSJTY 

Cr 

'''.AiOvrrr- 

LIBRARY 


'■%, 


Digitized  by  the  Internet  Archive 

in  2010  with  funding  from 

University  of  Toronto 


http://www.archive.org/details/frankfurterhande01diet 


ÜSG&& 


\ 


FRANKFURTER 
HANDELSGESCHICHTE 


VON 


Dr.  ALEXANDER  DIETZ 


DRUCK  UND  VERLAG  VON  HERMANN  MINJON 
FRANKFURT  AM  MAIN 

l'IIU 


Gennany 


INHALTS-ANGABE 

ERSTER  ABSCHNITT:  GESCHICHTLICHE  EINLEITUNG     3—16 
ZWEITER  ABSCHNITT:  DER  MESSHANDEL 17-116 


§     I.  Wirtschaftliche  Bedeutung    .    .     . 

§     2.  Entstehung 

§    3.  Die  Herbstmesse  bis  1330     .    .     . 

§  4.  Aufschwung  und  erste  Blütezeit 
1330—1400 

§    5.  Die  Meßbesucher 

§     6.  Geschäftsumfang 

§  7.  Wohn- und  Verkaufsräume  der  Meß- 
fremden       

§     8.  Meßrecht  im  Allgemeinen      .     .     . 

§    9.  Rechtsstellung  der  Messen    .     .    . 

§   10.  Meßanfang  und  Ende 

§  11.  Einteilung  der  Meßzeit 

§  12.  Ein-  und  Ausläuten 

§  13.  Geleitswesen 

§   14.  Fremdenrecht 

§  15.  Meßfreiheit 

§  16.  Gerichtsschutz 

§   17.  Päpstliche  Schutzbullen     .... 

§  IS.  Meßzölle, Zollfreiheiten  undPfeifer- 
gericht 

§  19.  Schwere  Zeiten  1400—1520    .    .    . 

§  20.  Anfeindungen  und  Besuchsverbote 


17 

§  21. 

19 

23 

§  22. 

§  23. 

26 

§  24. 

30 

§25. 

32 

§  26. 

§27. 

33 

35 

§  28. 

36 

37 

§  29. 

40 

41 

§  30. 

41 

§31. 

45 

§32. 

45 

§33. 

46 

48 

§  34. 

§35. 

49 

51 

§  36. 

53 

§37. 

Verhältnis  zu  anderen  Reichs- 
messen   

Warenverkehr 

Übergangszeit  1520 — 1560  .... 
Die  einzelnen  Geschäftsjahre  .  . 
Zweite  Blütezeit  von  1560—1630  . 
Die  einzelnen  Geschäftsjahre  .  . 
Versammlungen,  Lustbarkeiten  und 

Sehenswürdigkeiten 

Unterkunft,     Verkaufsräume     und 

Zahl  der  Meßfremden 

Schwere,  wechselvolle  Zeiten   1630 

bis  1690      

Die  einzelnen  Geschäftsjahre  .  . 
Der  Zeitraum  von  1690  —  1792  .  . 
Die  einzelnen  Geschäftsjahre  .  . 
Personenverkehr  und  Warenum- 
satz     

Die  Franzosenzeit  von  1792 — 1813 
Wohn-     und    Verkaufsräume     der 

Meßfremden 

Schwere  Zeiten  1814—1836  .  .  . 
Zollvereinszeit   1836 — 1866     .     .     . 


DRITTERABSCHNITT:  DIE  WOCHENMARKTE   117—130 


1.  Allgemeines 117 

2.  Ursprung 119 


§  3.  Marktrecht,  Marktpolizei  und  Markt- 
zoll   11 


Seite 
§  4.  .Marktzeiten 122 

§  5.  .Marktplatz 123 

§  6.  Der  Judenmarkt 124 

VIERTER  ABSCHNITT:  DER 

Seite 
ij   1.  Einleitung 131 

§  2.  Die  Begriffe  Kaufmann  und  Krämer  133 
§  3.  Die    ersten   Kaufleute    von  1180  bis 

1320 136 

J;  4.  Aufschwung     unter     Ludwig     dem 

Bayern   1320—1347 142 

§  5.  Erste  Blütezeit  1349—1400  ....  147 
§  6.  Der  aktive  Frankfurter  Großhandel. 

seine  Gegenstände  und  Richtungen  159 

a)  Meßfremdengeschäft 163 

bl  Elsässer  Wein 165 

c)  Gesalzenes  Fischwerk     ....  169 

d)  Vieh-  und  Pferdehandei      .     .     .173 

e)  Tuchhandel 175 

t)  Rohwolle,  Flachs  und  Hanf     .     .  183 

g)  Nordisches  Pelzwerk,  Felle  und 
Häute 185 

FÜNFTER  ABSCHNITT:  ZÖLLE  UND 

Seite 

§  1.  Allgemeines 309 

v?  2.   Verkehrszölle   und  Weggelder     .     .  316 

a)  Eingangszölle 316 

b)  Ausgangszölle 319 

c)  Durchgangszölle 523 

§  3.  .Markt-  und  Meßzölle 325 

S    I.  Verbrauchszölle  oder  Akzisen     .     .  32S 

a)  Lebensmittelzölle 32S 

b)  Sonstige  Verbrauchs-  und  Han- 
delszölle      344 


Seite 
§  7.  Personenverkehr  und  Standorte  .     .   125 

§  8.  Marktwaren 12S 

§  9.  Schutz  gegen  die  Hocken  ....  129 

STÄNDIGE  HANDEL   131—308 

Seite 
h)  Sonstige  Zweige  des  Frankfurter 

Warenhandels       187 

i)  Geld-  und  Kreditgeschäfte  .     .     .191 
§  7.  Der  Zeitraum  von   1400—1500     .     .  201 

a)  Außenhandel  der  Gewerbetreiben- 
den und  Kleinkaufleute    ....  213 

b)  Handel  mit  Straßburg 215 

c)  Handel  mit  Lübeck 219 

di  Handel  mit  Thüringen  und  Meißen  229 

e)  Handel  mit  Belgien  und  Holland   .  236 

f)  Handel  mit  Franken  u.  Schwaben  249 
g)  Handelsbeziehungen  zu   Venedig  251 

§  S.  Der  Zeitraum  von   1500—1554      .     .  28S 
§  9.  Die  verunglückte  Kupierspekulation 

der  Stadt  vom  Jahr  1554     ...     .  294 
§   10.  Der  Frankfurter   Handelsstand    im 

Jahr  1554 $05 

HANDELSEINRICHTUNGEN  309—388 

Seite 

§  5.  Gebührenzölle 347 

a)  Waggelder       J4S 

b)  Kranengeld J58 

c)  Maß-  oder  Meßgelder     ....  360 

d)  Haus-  oder  Kaufhausgelder    .     .  365 

e)  Schaugelder 367 

f)  Schätzgelder  und  Taxen    .    .    .  373 
§  6    Das    Unterkauf-    und    Maklerwesen  378 

a)  Der  mittelalterliche  Unterkauf    .  378 

b)  Das   Maklerwesen   seit   15S0   .    .  3S6 


Vorrede. 


Der  Öffentlichkeit  wird  hiermit  ein  Werk  übergeben,  welches  in  mehr  denn 
einer  Hinsicht  einiger  einleitenden  Worte  bedarf. 

Seinem  Gegenstand  und  Umfang  nach  geht  es  weit  über  den  Rahmen 
einer  gewöhnlichen  ortsgeschichtlichen  Arbeit  hinaus.  Es  wendet  sich  zwar 
in  erster  Linie  an  die  Frankfurter  Bürgerschaft,  welche  den  Verfasser  von  ver- 
schiedenen früheren  Werken  kennt,  wird  aber  voraussichtlich  auch  einem 
weiteren  Kreise  von  fremden  Lesern  in  die  Hände  kommen,  welche  nicht  ge- 
wöhnt sind,  ein  Geschichtswerk  aus  der  Feder  eines  Juristen,  also  eines  nicht 
berufsmäßigen  Vertreters  der  Geschichtswissenschaft,  vor  sich  zu  sehen.  Ja, 
eine  Liebhaberarbeit  ist  es  in  vollstem  Sinne  des  Wortes,  entstanden  aus  der 
reinsten  Freude  des  Verfassers  an  der  Erforschung  seiner  vaterstädtischen 
Geschichte  und  vollendet  unter  den  mannigfachen  Opfern,  welche  ein  in  vollem 
Geschäftsleben  stehender,  durch  die  Pflichten  seines  Berufes  und  seines  Haus- 
standes gef  sselter  Mann  hierbei  bringen   muß. 

In  früheren  Zeiten  sind  die  Träger  der  Frankfurter  Geschichtsforschung 
regelmäßig  Liebhaber  gewesen,  welche  aus  dem  Schöße  der  Bürgerschaft 
hervorgingen  oder,  wenn  ursprünglich  fremd,  ganz  in  ihrem  Geiste  aufgegangen 
sind:  hochgebildete,  edle  und  bescheidene  Männer,  wie  der  Chronist  Achilles 
August  von  Lersner  (f  1732),  Dr.  Johann  Philipp  Orth  (f  1783),  der  geistliche 
Rat  Johann  Georg  Battonn  (f  1827),  Johann  Carl  von  Fichard  (f  1829),  Pfarrer 
Anton  Kirchner  (f  1S35),  Justizrat  Dr.  Euler  und  andere,  bei  welchen  wir 
nicht  nur  ihre  bedeutenden  Leistungen,  sondern  auch  ihre  große  Liebe  zur 
Vaterstadt  zu  bewundern  haben.  Es  waren  Lokalpatrioten  im  besten  Sinne 
des  Wortes,  welchen  ihre  Arbeit  zugleich  eine  Herzenssache  war.  Battonn 
und  Fichard  haben  über  ihren  Studien  das  Augenlicht  eingebüßt!  Mag  auch 
die  Frankfurter  Geschichte  von  Pfarrer  Kirchner  vor  den  Blicken  des  heutigen 
Berufshistorikers  keine  Gnade  mehr  finden,  sie  wird  doch  dem  Publikum  stets 


VII 


durch  eine  Eigenschaft  viel  näher  stehen,  als  manche  gepriesene,  wissen- 
schaftliche Arbeit  der  Neuzeit:  durch  die  Wärme  der  Empfindung  und  die 
Freude  an  dem  Stoff.  Der  richtige  Geschichtsforscher  muß  nicht  nur  ein 
scharfer  Verstandesmensch,  sondern  auch  ein  warm  empfindender  Künstler  sein, 
wenn  er  vergangene  Zeiten  und  Menschen  mit  ihrem  Glück  und  ihren  Schmerzen 
wieder  hervorzaubern  soll!  Hierzu  genügen  nicht  die  kalten  Zahlen  und  die 
nackten  Tatsachen,  auch  nicht  die  gepriesenen  wissenschaftlichen  Forscher- 
methoden, welche  von  einem  Geschlecht  zum  anderen  wechseln:  zu  dem  Lichte 
der  Wissenschaft  muß  sich  auch  die  Wärme  der  Empfindung  gesellen. 

Wie  sehr  hing  das  Herz  des  alten  Frankfurters  an  seiner  stolzen  Vater- 
stadt und  ihrer  Unabhängigkeit!  und  wie  gründlich  hat  sich  dies  geändert! 

Der  heutzutage  nach  der  Provinzialstadt  Frankfurt  berufene  fremde  Historiker 
kann  nicht  mehr  empfinden,  was  die  Brust  der  dahingegangenen  freien  Bürger- 
geschlechter erfüllt  hat.  Die  moderne  Riesenstadt  mit  ihrer  Fabrikbevölkerung 
ist  auch  nicht  mehr  danach  angetan  und  der  Reiz  der  Selbständigkeit  und 
Eigenart  des  kleinen  Staatsgebildes  ist  dem  großzügigen  Deutschen  fremd,  ja 
geradezu  lächerlich  geworden. 

Aus  denselben  Gründen,  welche  den  seligen  Archivar  Kriegk  bestimmt 
haben,  in  der  Vorrede  zu  seinem  Werke  über  das  Deutsche  Bürgertum  im 
•Mittelalter  seine  persönlichen  Beziehungen  zu  Frankfurt  zu  schildern,  möchte  auch 
ich  dies  mit  einigen  Worten  tun.  Meine  Familie  ist  im  Jahre  1652  durch  die  Verhei- 
ratung des  Tuchhändlers  Hans  Georg  Dietz  aus  Worms  mit  Anna  Sibylla  Weisel, 
einer  Tochter  des  Senators  Johann  Weisel  aus  seiner  Ehe  mit  Anna  Margarethe 
Weitz,  nach  Frankfurt  gekommen  und  hat  ihr  Bürgerrecht  als  ein  kostbares  Gut  bis 
zum  heutigen  Tag  ununterbrochen  beibehalten,  obwohl  eine  Reihe  ihrer  Mitglieder 
als  Beamte,  Gelehrte  und  Kaufleute  in  den  benachbarten  hessischen  Landen  und 
in  Holland  gelebt  haben. 

In  dieser  langen  Zeit  lassen  sich  bei  ihnen  in  zunehmendem  Maße  künst- 
lerische und  gelehrte  Neigungen  beobachten,  bis  schließlich  mein  Vater  sich 
ganz  der  Künstlerlaufbahn  als  Musiker  gewidmet  hat.  Unter  den  Arbeiten  aus 
ihrer  Feder  befinden  sich  auch  zwei,  welche  auf  Frankfurts  Geschichte  Bezug 
haben. 

Mein  Urgroßvater,  der  Advokat  Dr.  Johann  Nikolaus  Hektor  Dietz,  welcher 
am  1.  Januar  1811  das  Amt  als  Erster  Beigeordneter  seiner  Vaterstadt  antreten 
sollte,  wurde  einen  Tag  vorher  zur  ewigen  Ruhe  bestattet.  Die  fortgesetzten 
Aufregungen  als  Verleger  des  Frankfurter  Journals  hatten  frühzeitig  seine 
Lebenskraft  erschöpft. 

Mein  Großvater,  welcher  durch  das  Schicksal  als  Kaufmann  nach  Mar- 
burg a.  d.  Lahn    verschlagen    worden   war,  veranlaßte   seine   drei    Söhne,   sich 


wieder  in  seiner  Geburtsstadt  niederzulassen,  und  starb  selbst  auf  heimischer 
Erde.  Hier  bin  auch  ich  noch  in  freistädtischer  Zeit  geboren  und  in  der  Liebe 
zur  alten  Heimat  meiner  Familie  erzogen  worden.    Soviel  von  meiner  Person! 

Was  nun  den  Stand  der  deutschen  handelsgeschichtlichen  Forschung  betrifft, 
so  besitzen  wir  zwar  über  einzelne  Abschnitte  derselben  Meisterwerke,  wie  z.  B. 
das  Zeitalter  der  Fugger  von  Professor  Richard  Ehrenberg  und  die  Geschichte 
des  mittelalterlichen  Handels  zwischen  Westdeutschland  und  Italien  von  Pro- 
fessor Aloys  Schulte.  Aber  eine  große,  deutsche  Handelsgeschichte,  aufgebaut 
auf  den  vielen,  zerstreuten  Einzelforschungen  der  letzten  Jahrzehnte,  muß  noch 
geschrieben  werden.  Noch  immer  ist  der,  vor  einem  halben  Jahrhundert  in 
zwei  Bündchen  erschienene  Abriß  von  Dr.  Johannes  Falke  das  Beste  seiner  Art, 
und  selbst  die  vor  120  Jahren  erschienene  Handelsgeschichte  von  Friedrich 
Christoph  Jonathan  Fischer  und  die  Geschichte  des  Nürnberger  Handels  von 
Pfarrer  Roth  sind  heute  noch  unentbehrliche  Hilfsmittel. 

Eine  Frankfurter  Handelsgeschichte  gibt  es  vollends  nicht,  ja  nicht  einmal 
den  Versuch  zu  einer  solchen,  gerade  als  ob  der  Handel  nicht  ebenso  der 
Lebensnerv  unserer  Stadt  gewesen  wäre,  wie  bei  anderen  deutschen  Reichs- 
städten! Wie  in  der  deutschen  Geschichtschreibung  überhaupt,  stand  auch  hier 
das  Interesse  an  der  politischen  Geschichte  ganz  im  Vordergrund.  Weiterhin 
mag  der  Umstand  mitgewirkt  haben,  daß  die  alten  Frankfurter  Geschichtsforscher 
meistens  nicht  aus  den  Kreisen  der  Kaufleute  hervorgegangen  sind:  sie  waren  stolze 
Patrizier  oder  gelehrte  Juristen  und  Geistliche,  keine  dem  Erwerbsleben  nahe- 
stehende Persönlichkeiten.  Und  doch,  wieviel  wertvolle  handelsgeschichtliche 
Nachrichten  liegen  zerstreut  und  versteckt  in  ihren  Arbeiten!  Wieviel  Namen 
von  hiesigen  Großkaufleuten  ersehen  wir  z.  B.  aus  den  in  der  Lersner'schen 
Chronik  mitgeteilten  Grabinschriften  des  Peterskirchhofs! 

Eine  rühmliche  Ausnahme  macht  nur  der  hochgelehrte,  unermüdliche  Forscher 
Dr.  Johannes  Philipp  Orth,  ein  Mitglied  der  Patriziergesellschaft  Frauenstein, 
welcher  uns  in  seinen  sechsbändigen  Anmerkungen  zur  Frankfurter  Reformation, 
dem  hiesigen  Gesetzbuch,  und  namentlich  in  seiner  Abhandlung  von  den  zwei 
Reichsmessen  ein  reiches  handelsgeschichtliches  Material  hinterlassen  hat. 
Sein  Satzbau  und  seine  Ausdrucksweise  sind  aber  so  schwerfällig,  daß  ein 
längeres  Lesen  in  seinen  dickleibigen  Bänden  eine  qualvolle  Anstrengung  bildet. 
Daraus  erklärt  sich  auch  wohl  die  Tatsache,  daß  der  Verfasser  neben  Lersner 
und  Fichard  nicht  die  Beachtung  gefunden  hat,  welche  er  wohl  verdiente. 
Sein  Fleiß  und  seine  Gründlichkeit  sind  bewunderungswürdig.  Der  erste  Forscher, 
welcher  in  neuerer  Zeit  seine  besondere  Aufmerksamkeit  der  Kultur-  und  Wirt- 
schaftsgeschichte unserer  Stadt  gewidmet  und  eine  Reihe  hervorragender  Arbeiten 
auf   diesem    Gebiet   verfaßt   hat,    ist   und   bleibt   der   Stadtarchivar   Dr.  Kriegk. 


IX 


Trotz  dieser  Vorarbeiten  besitzen  wir  jedoch  für  Frankfurt  keine,  diese 
Einzelforschungen  zusammenfassende  neuere  Darstellung  von  Handel  und  Ge- 
werbe wie  sie  z.  B.  Ernst  Hasse  für  die  Leipziger  Messen,  Dr.  Geering  für 
Basel  oder  Otto  Nübling  für  Ulm  bietet.  Die  wenigen  Worte,  mit  welchen 
Professor  Bücher  in  seinem  bevölkerungsstatistischen  Werke  den  mittelalterlichen 
Handel  unserer  Stadt  abfertigt,  können  den  Frankfurter  Geschichtsfreund  nur 
mit  aufrichtigem  Bedauern  erfüllen.  Bücher  hat  der  Versuchung  nicht  wider- 
standen, von  seinem  Thema  in  dieses  ihm  fremde  Gebiet  abzuschweifen,  und 
infolgedessen  ein  Urteil  über  das  mittelalterliche  Frankfurt  in  Umlauf  gesetzt, 
welches  von  der  Wahrheit  weit  entfernt  ist  und  das  geschichtliche  Ansehen  der 
von  ihm  wenig  geliebten  Stadt  schwer  schädigt.  Weitere  Ausführungen  muß 
ich   mir  für  die  folgende  Darstellung  vorbehalten. 

Das  vorliegende  Werk  beruht  ganz  auf  urkundlicher  Grundlage.  Über  die 
Methode,  nach  welcher  der  Stoff  gesammelt  und  verarbeitet  worden  ist,  be- 
merke ich  folgendes: 

Jedes  Geschichtswerk  empfängt  unwillkürlich  sein  Gepräge  durch  die  vor- 
handenen Quellen  und  falls  diese  sehr  mannigfaltig  sind,  durch  die  unter  ihnen 
getroffene  Auswahl;  so  läßt  jede  Seite  der  Basler  Handels-  und  Gewerbe- 
geschichte von  Dr.  Geering  den  fast  erdrückenden  Reichtum  an  Zunftnachrichten 
und  den  in  dieser  Stadt  herrschenden  Zunftgeist  erkennen;  der  freie  Waren- 
handel ringt  sich  unter  diesem  Druck  nur  mühsam  durch.  In  starkem  Gegensatz 
hierzu  hat  in  Frankfurt  infolge  der  beiden  großen  Reichsmessen  mit  ihrer  weit- 
gehenden Handelsfreiheit  ein  ganz  anderer  Geist  geherrscht.  Die  Kaufleute  waren 
hier  nicht  dem  Zunftzwang  unterworfen,  sondern  verschwinden  im  Mittelalter 
m  der  freien  Gemeinde  oder  in  den  Patriziergesellschaften,  ohne  daß  sie  durch 
eine  berufliche  Bezeichnung  als  solche  erkennbar  gewesen  wären.  Aus  dieser 
Eigentümlichkeit  ergab  sich  für  mich  die  erste,  äußerst  schwierige  Aufgabe, 
die  vorhandenen  Kaufleute  auf  Umwegen  nach  Namen  und  Zahl  allmählich 
ieslzu  teilen. 

Aus  den  Waren,  welche  auf  Reisen  geraubt,  auf  der  Stadtwage  gewogen, 
in  Läden  und  Gewölben  aufgespeichert,  bei  Gericht  ausgeklagt,  inventarisiert 
oder  bei  der  Behörde  versteuert  wurden,  vermochte  ich  deren  Besitzer  als 
Kaufleute  zu  erkennen.  Hierbei  blieb  ich  aber  nicht  stehen,  sondern  ergänzte 
das  Bild  des  einzelnen  Individuums  zu  einer  abgerundeten,  wirtschaftlichen 
Einheit  durch  Erforschung  seiner  Familie,  seines  Wohnsitzes,  seines  Vermögens 
und  seiner  gesamten  Handelstätigkeit.  Zur  Erreichung  dieses  Zieles  mußte 
eine  mühselige  Kleinarbeit  verrichtet  und  alle  diejenigen  Quellen  durchgearbeitet 
werden,  welche  geeignet  waren,  über  das  Einzelwesen  in  wirtschaftlicher  Hin- 
sicht volles  Lieht  zu  verbreiten. 


An  gedrucktem  Stoff  kamen  für  das  Mittelalter  kaum  mehr  wie  das  von 
Dr.  Lau  neubearbeitete  Böhmer'sche  Urkundenbuch  und  die  vier  Bände  Inventare 
in  Betracht,  unter  welcher  Bezeichnung  die  von  dem  Stadtarchivar  Dr.  Kriegk 
mit  unendlichem  Fleiß  angefertigten  Urkundenauszüge  von  seinen  Amtsnach- 
folgern Dr.  Groteiend  und  Dr.  Jung  veröffentlicht  worden  sind.  Das  namentlich 
in  den  letzteren  enthaltene  reiche  handelsgeschichtliche  Material  ist  zum  ersten- 
mal von  mir  zusammengesucht  und  verarbeitet  worden. 

Was  die  ungedruckten  Quellen  betrifft,  so  bot  namentlich  Fichards  Ge- 
schlechtergeschichte für  das  Mittelalter  eine  ungeahnte  Fülle  von  handelsge- 
schichtlichen Nachrichten.  So  viel  sie  im  einzelnen  benutzt  wird,  so  scheint 
sie  bisher  niemals  als  Ganzes  durchgearbeitet  worden  zu  sein.  Auf  ihrer 
Grundlage  wurde  meine  Ansicht  zur  Gewißheit,  daß  die  bisher  abgeleugneten 
mittelalterlichen  Kaufleute  in  den  Kreisen  der  Patrizier  zu  suchen  sind,  ja  daß  die 
Patriziergesellschaft  des  Hauses  Frauenstein  ursprünglich  eine  Standesver- 
einigung von  Kaufleuten,  eine  Kaufleutegesellschaft,  gewesen  ist.  Dieses  Bild 
wird  durch  den  Inhalt  der  alten  Schöffengerichtsprotokolle  vervollständigt,  welche 
auf  jeder  Seite  die  wichtigsten  Beiträge  nicht  nur  zur  Frankfurter,  sondern 
auch  zur  allgemeinen  deutschen  Handelsgeschichte  liefern. 

Um  das  Jahr  1500  beginnen  die  Quellen,  meist  gerichtlichen  Ursprungs, 
viel  reicher  zu  fließen.  Von  dieser  Zeit  an  kommen  insbesondere  die 
vollständigen  Prozeßakten  des  Schöffengerichts  aus  dem  16.  Jahrhundert, 
alle  auf  Frankfurt  bezüglichen  Akten  des  Reichskammergerichts,  die  Gewalt- 
bücher, in  welche  Vollmachtserteilungen,  Rechtshilfegesuche  und  andere 
Erklärungen  protokolliert  wurden,  und  sodann  als  wichtigste,  unerschöpf- 
liche Quelle  die  bei  Todesfällen,  Konkurseröffnungen  und  sonstigen  Gelegen- 
heiten vom  Gericht  aufgenommenen  Vermögensinventare,  etwa  achtzehn- 
tausend an  Zahl,  hinzu.  Abgesehen  von  vereinzelten  Stücken  sind  alle  diese 
zuerst  von  mir  seit  dem  Jahre  1896  zusammenhängend  durchgearbeitet 
worden.  Die  verstaubten  und  vergilbten  Prozeßakten  befanden  sich  noch 
unangetastet  in  ihren  ursprünglicnen  Verschnürungen,  die  so  inhaltrei 
Gewaltbücher,  aus  welchen  wir  so  viele  Namen  und  Geschäfte  hiesiger  und 
fremder  Kaufleute  ersehen  können,  sind  bis  zum  heutigen  Tage  noch  nicht 
beachtet  worden  und  die  zahllosen  Vermögensinventare,  auf  deren  Durchsicht 
ich  mehrere  Jahre  verwenden  mußte,  haben  erst  später  die  allgemeine  Auf- 
merksamkeit der  Forscher  auf  sich  gelenkt.  Die  in  ihnen  enthaltenen  genauen 
Nachrichten  über  die  Warenvorräte,  Kapitalien,  Forderungen  und  Schulden  der 
Frankfurter  Kaufleute  haben  mich  sogar  zuerst  auf  den  Gedanken  gebracht, 
auf  dieser  sicheren  Grundlage  eine  Frankfurter  Handelsgeschichte  aufzubauen. 
Durch    die   Inventare    war    ich    insbesondere   auch   in    den   Stand   gesetzt,    die 


\i 


Kapitalkraft  der  hiesigen  Kaufieute  zu  ermitteln  und  am  Schlüsse  dieses  Werkes 
das  wichtige  Verzeichnis  der  großen  Frankfurter  Vermögen  seit  1500  zu  bringen. 

Gerade  dadurch,  daß  ich  mich  bei  meinen  Forschungen  auf  dem  hiesigen 
Archiv,  welches  ich  seit  23  Jahren  besuche,  nicht  auf  die  als  Handelssachen 
bezeichneten  Akten  beschränkt,  sondern  insbesondere  auch  die  Gerichts-, 
Handwerker-,  Münz-,  Zoll-  und  andere  Akten  durchsucht  habe,  ist  es  mir 
geglückt,  viele  versteckt  liegende,  sonst  verlorene  Nachrichten  über  den 
Frankfurter  Handel  ans  Tageslicht  zu  ziehen. 

Einen  besonderen  Wert  dürfte  das  Werk  dadurch  erlangt  haben,  daß  es 
mir  auf  Grund  persönlicher  Verbindungen  geglückt  ist,  alles,  was  an  Geschäfts- 
büchern, Teilungsabschieden,  Verträgen,  Aufzeichnungen  und  Bildern  in  Privat- 
besitz noch  vorhanden  ist  und  vielfach  versteckt  und  unbeachtet  seinem  Unter- 
gang entgegensah,  ausfindig  zu  machen  und  zur  Verwertung  zu  erhalten, 
sodaß  manche  Abschnitte  nur  diesem  gütigen  Zusammenwirken  der  Alt- 
frankfurter Familien  zu  verdanken  sind.  Herr  Baron  Simon  Moritz  von  Bethmann 
hatte  die  Freundlichkeit,  für  mich  aus  seinen  alten  Geschäftsbüchern  ein  Ver- 
zeichnis der  Anleihen  und  sonstigen  Beteiligungen  seines  Bankhauses  seit 
1748  anfertigen  zu  lassen.  Ein  Gleiches  taten  für  die  neuere  Zeit  die 
Bankiers  Sulzbach  und  Seligmann;  der  Handelskammerpräsident  Geheimrat 
Petsch-Goll  gestattete  mir,  bei  unseren  regelmäßigen  Zusammenkünften  im 
Garten  seiner  Villa  auf  dem  Mühlberg  dasjenige  aus  seinen  Erzählungen,  was 
ich  für  beachtenswert  hielt,  aufzuschreiben.  Die  alten  Geschäftspapiere  der 
erloschenen  Familien  von  Barckhausen  und  von  Wiesenhütten  entdeckte  ich 
bei  Herrn  Oberstleutnant  von  Kummer  in  Trier  und  konnte  sie  während  eines 
Besuches  in  diesem  gastlichen  Hause  in  aller  Ruhe  verarbeiten.  Leider  lebt 
keiner  von  den  genannten  Gönnern  des  Werkes  mehr.  Die  Geschäftsbücher 
der  zwei  ältesten  und  größten  Schnupftabakfabriken  der  Gebrüder  Bolongaro 
in  Höchst  und  der  Gebrüder  Bernard  in  Offenbach,  der  Weinhandlungen 
Mappes  &  Schulz  und  Manskopf-Sarrasin  standen  mir  durch  die  Güte  ihrer 
jetzigen  Inhaber  zur  Verfügung.  Mein  lieber,  väterlicher  Freund,  Freiherr 
Allesina  von  Schweitzer  in  Jugenheim,  Herr  Heinrich  de  Bary-Jeanrenaud  und 
sein  Basler  Vetter,  der  k.  k.  Feldmarschall-Leutnant  von  Bonn  in  Graz,  Herr 
Dr.  Delosea,  Herr  August  von  Doerr  zu  Smilkau,  General  von  Herff  zu  Seeheim, 
Kammerherr  Baron  von  Leonhardi  in  Großkarben,  Kapitänleutnant  Freiherr  Fritz 
von  Malapert  zu  Dornheim,  die  Herren  Stadtrat  von  Metzler,  Meyer-Petsch, 
Müller-Stern,  Pfeiffer-Belli,  Otto  Zickwolff  in  Mainz  und  viele  Andere  gestatteten 
mir  bereitwilligst  die  Verwertung  ihrer  Familienbilder  und  Geschäftspapiere; 
Herr  Baron  Emil  von  Erlanger  in  Paris  arbeitete  für  meine  Zwecke  eine  Lebens- 
geschichte seines  Vaters  aus  und  Frau  Tilla  Schwert  geb.  von  Guaita  scheute 


XII 


nicht  einmal  die  Mühe  einer  Reise  nach  Frankreich,  um  ein  Bildnis  des  hiesigen 
Großkaufmannes  Anton  Maria  Guaita  ausfindig  zu  machen.  Allen  diesen  sei 
mein  aufrichtiger  Dank  für  ihre  gütige  Unterstützung  ausgesprochen. 

Nur  von  dem  größten  Frankfurter  Geschäftshaus,  M.  A.  Rothschild  &  Söhne, 
dessen  Geschäftsbücher  sich  in  Brüssel  befinden,  waren  trotz  aller  Bemühungen 
keine  Mitteilungen  zu  erlangen.  Diesen  Mangel  konnte  ich  jedoch  insofern 
etwas  ersetzen,  als  ich  das  Nachlaßinventar  des  Begründers,  Mayer  Amschel 
Rothschild,  aus  dem.  Jahre   1812  fand. 

Bei  der  Ausarbeitung  des  Werkes  ist  mein  Augenmerk  stets  darauf  ge- 
richtet gewesen,  der  Frankfurter  Handelsgeschichte  für  alle  Zeiten  eine  feste, 
tatsächliche  Grundlage  zu  geben  und  hierbei  in  erster  Linie  die  inneren  wirt- 
schaftsgeschichtlichen Vorgänge,  wie  die  Personen  der  Kaufleute,  die  Art  ihrer 
Warengeschäfte,  ihre  Handelstechnik,  Handelsbeziehungen  und  Kapitalkraft 
festzustellen.  Diese  Arbeit  ist  eine  wichtigere  und  auch  unendlich  schwierigere, 
wie  die  heutzutage  so  stark  betonte  Erforschung  der  politischen  und  der  ver- 
fassungsrechtlichen Seiten  des  Handels.  Letztere  bilden  gewissermaßen  nur 
den  Rahmen  zu  dem  eigentlichen  Bilde.  Die  Handelspolitik  unserer  Stadt- 
verwaltung ist  stets  darauf  gerichtet  gewesen,  „den  Commerzien  ihren  freien 
Lauf  zu  lassen",  ihnen  möglichst  wenig  innere  Schranken  aufzuerlegen  und 
nur  nach  außen  in  vorsichtiger  Weise  Schutz  angedeihen  zu  lassen.  Die 
Rücksicht  auf  den  hier  vereinigten  Handel  der  Meßfremden  verbot  jede  kräftigere 
Sonderpolitik  der  Stadt. 

Von  dem  Bestreben  ausgehend,  die  Vorgänge  in  Frankfurt  nicht  als  ver- 
einzelte Erscheinungen  zu  betrachten,  sondern  stets  mit  denjenigen  anderer 
Städte  und  Zeiten  zu  vergleichen  und  diese  Forschungen  möglichst  an  Ort 
und  Stelle  zu  machen,  habe  ich  viele  Reisen  in  Deutschland  und  im  Ausland 
unternommen  und  in  fremden  Archiven  manche  wertvolle  Nachricht  über 
Frankfurts  Handel  gefunden.  Auf  diese  Weise  habe  ich  namentlich  die  belgi- 
schen, französischen,  italienischen,  österreichischen  und  schweizer  Städte  kennen 
gelernt  und  manchen  Tag  in  den  Archiven  zu  Cöln,  Straßburg,  Basel,  Nürn- 
berg, Wien,  Leipzig  zugebracht. 

Bei  der  Begründung  meiner  Ansichten  über  die  handelsgeschichtlichen 
Vorgänge  habe  ich  mir  weitgehende  Zurückhaltung  auferlegt  und  es  möglichst 
vermieden,  mich  auf  wissenschaftliche  Streitfragen  oder  gar  auf  persönliche 
Auseinandersetzungen  mit  Gegnern  einzulassen  und  den  sonst  üblichen  Ballast 
von  Anmerkungen  und  gelehrten  Zitaten  zu  bringen. 

Die  Frankfurter  Handelskammer  hat  die  Veröffentlichung  dieses  Werkes 
dadurch  wesentlich  gefördert,  daß  sie  sich  verpflichtete,  eine  größere  Anzahl 
Exemplare  fest  zu  übernehmen.     Gegenüber  ihrer  eigenen  Festschrift,   welche 


XIII 


sie  bei  ihrer  Jahrhundertfeier  im  Mai  1908  herausgab,  wurde  der  Stoft  vertrag- 
lich dahin  abgegrenzt,  daß  ich  die  geschichtliche  Entwickelung  Frankfurts 
bis  zum  Jahre  1815  mit  Ausläufern  bis  zum  Jahre  1866  zu  behandeln  habe. 
In  dem  Werk  wollte  ich  möglichst  der  Einteilung  der  preußischen  Handels- 
kammerberichte folgen,  und  es  demgemäß  in  folgende  Abschnitte  einteilen: 

I.  Allgemeiner  Teil 
enthaltend: 


1.  Geschichtliche  Einleitung 

2.  Meßhandel 

3.  Wochenmärkte 

4.  Ständiger  Handel 

5.  Handelspolitik 

6.  öffentliche  Handelseinrich- 
tungen, wie  Kaufhäuser, 
Wagen,  Kranen,  Makler 

7.  Handelspolizei  und  Handels- 
recht 

8.  Zollwesen 


'».  Münz-,  Maß-  und  Gewichts- 
wesen 

10.  Handelsstand,  in  seiner 
Zusammensetzung,  Vereini- 
gung, Vertretung 

1 1 .  Handelsbetrieb,  wie  Handels- 
gesellschaften, Buchführung, 
Personal,  Geschäftszeit 

12.  Handelsverkehr,  wie  Ver- 
kehrswege, Verkehrsmittel  u. 
Verkehrsumfang  (Handels- 
beziehungen). 


II.  Besonderer  Teil 

enthaltend: 

die  Geschichte  der  einzelnen  Handelszweige. 

Dieser  erschöpfende  Plan,  welcher  neben  der  allgemeinen  Darstellung  jeden 
einzelnen  Gegenstand  in  selbständiger,  abgerundeter  Form  gebracht  hätte,  er- 
wies sich  vorerst  nicht  als  durchführbar,  wenngleich  ich  gerade  die  Geschichte 
einzelner  Handelszweige,  wie  des  Vieh-  und  Fleischhandels,  des  Pferdemarktes, 
des  Weinhandels,  längst  fertiggestellt  hatte.  Um  trotzdem  ein  einheitliches 
Werk  zu  liefern,  verarbeitete  ich  das  Wesentlichste  der  vorgesehenen  einzelnen 
Abschnitte  an  einer  geeigneten  Stelle  der  Gesamtdarstellung,  namentlich  in  dem 
grundlegenden  Zeitraum  von  1585 — 1630.  Eine  Fortsetzung  und  Vollendung 
des  Werkes  nach  dem  ursprünglichen  Plane  war  auf  diese  Weise  immer  noch 
möglich  und  wird,    wie  ich  bestimmt  hoffe,  auch  noch  zustande  kommen. 

Bei  der  ausschlaggebenden  Bedeutung,  welche  der  Handel  stets  für  unsere 
Stadt  gehabt  hat,  bietet  dessen  Geschichte  das  Wesentlichste  aus  der  ganzen 
Frankfurter  Geschichte  oder  beleuchtet  sie  wenigstens  aus  diesem  Gesichts- 
punkte. Ich  hohe  hierbei  zuversichtlich,  meiner  Vaterstadt  den  ihr  nicht  immer 
zuerkannten  Ehrenplatz  unter  den  großen  Handelsstädten  des  deutschen  Reiches 
dauernd   gesichert   zu   haben.     Frankfurt   war   zwar  klein,   aber  nicht  kleinlich; 


XIV 


als  Reichsstadt  gehörte  es  zu  den  vielen  kleinen  staatlichen  Lebewesen,  deren 
Kraftentfaltung  und  kunstvollen  inneren  Ausbau  wir  aufs  höchste  bewundern 
müssen.  Bis  zur  Erstarkung  und  wirtschaftlichen  Ausbildung  der  Landes- 
herrschaften waren  nicht  diese,  sondern  die  Reichsstädte  und  deren  Bürger- 
schaft die  wichtigsten  Träger  der  deutschen  Kultur.  Unter  diesen  ist  Frankfurt 
in  zunehmendem  Maße  neben  Nürnberg  eine  Hauptstütze  des  deutschen  Kaiser- 
tums außerhalb  der  österreichischen  Erblande  gewesen  und  hat  diesem  auch 
nach  der  Auflösung  des  Reiches  im  Jahre  1806  noch  lange  Zeit  eine  große 
persönliche  Anhänglichkeit  bewahrt. 

Frankfurt  hat  sein  inneres  Gepräge  durch  seine  Eigenschaft  als  wirtschaft- 
liche Hauptstadt  der  Wetterau,  durch  die  zwei  großen  Reichsmessen  und  seit 
der  Reformation  durch  die  starken  Bevölkerungsbestandteile  der  Juden  und 
Ausländer  erhalten.  Seine  Handelspolitik  war  in  erster  Linie  eine  Meßhandels- 
politik, gerichtet  auf  den  Fremdenschutz,  die  Straßensicherheit,  die  Wahrung 
der  Handelsfreiheit  und  die  Pflege  guter  Beziehungen  zu  den  Regierungen 
der  Meßfremden.  Die  größte  Vorsicht  und  Zurückhaltung  war  geboten  und 
eine  stärkere  politische  Betätigung,  wie  wir  sie  bei  Nürnberg  finden,  nicht  am 
Platze.  Namentlich  mußte  man  auf  Frieden  mit  den  benachbarten  Landesfürsten 
als  den  Geleitsherren  derMeßfremden,  sehen  und  alle  Reibungspunkte  vermeiden. 
Daher  hat  sich  auch  die  Frankfurter  Territorialpolitik  in  den  engsten  Grenzen 
bewegt  und  keine  Versuche  gemacht,  sich  durch  einen  Kampf  mit  dem  Dynasten 
von  Hanau  den  Besitz  aller  19  Ortschaften  der  unsere  Stadt  umschließenden 
Reichsgrafschaft  des  Bornheimer  Berges  oder  im  Jahre  1418  nach  dem  Aus- 
sterben des  Falkensteiner  Dynastengeschlechtes  den  größten  Teil  des  Reichs- 
forstes Dreieich  zu  verschaffen.  Infolgedessen  war  das  der  Stadt  gehörige 
Landgebiet  verhältnismäßig  viel  kleiner  wie  bei  den  meisten  deutschen  oder 
gar  bei  den  schweizer  Städten. 

Frankfurt  war  im  inneren  Deutschland  der  Berührungspunkt  zwischen  den 
Handelsgebieten  der  Hanseaten  und  der  Oberdeutschen.  Der  Frankfurter 
Kaufmann  wurde  demgemäß  in  Lübeck  als  Hanseat  behandelt  und  im  Deutschen 
Haus  zu  Venedig  an  der  Frankentafel  zugelassen.  Cöln  und  Lübeck  im  Norden, 
Straßburg,  Ulm,  Augsburg  und  Nürnberg  im  Süden  sind  diejenigen  Städte  gewesen, 
welche  mit  ihren  Kaufleuten  und  Waren  den  hiesigen  Meßverkehr  beherrscht  haben. 
Unter  allen  diesen  ist  aber  Straßburg,  die  Hauptstadt  des  weinreichen  Elsass,  seit 
dem  Jahre  1280  vier  Jahrhunderte  lang  unsere  beste  und  treueste  Freundin 
gewesen,  bei  welcher  wir  uns  in   allen   schwierigen   Fällen   Rats  erholt  haben. 

Bei  einer  Vergleichung  von  Einstens  und  Jetzt  können  wir  aus  der  Ge- 
schichte sehr  wichtige,  lehrreiche  Gesichtspunkte  gewinnen.  In  politischer 
Hinsicht  war  Frankfurt  eine  freie  Reichsstadt,  die  alte  Wahlstadt  der  deutschen 


XV 


Kaiser,  der  Sitz  der  oberrheinischen  und  der  kurrheinischen  Kreisregierungen 
und  seit  1815  der  Bundesregierung,  in  wirtschaftlicher  Hinsicht  von  1300  bis 
1700  unbestritten  der  erste  deutsche  Meßhandelsplatz,  seit  15S5  durch  drei  Jahr- 
hunderte der  erste  deutsche  Geld-  und  Börsenplatz  und  im  achtzehnten  Jahr- 
hundert neben  Hamburg  überhaupt  der  erste  deutsche  Handelsplatz.  Keiner 
dieser  Ruhmestitel  steht  Frankfurt  heute  trotz  seiner  Menschenmenge  zur  Seite. 
Eine  Anzahl  deutscher  Städte  haben  uns  seit  einem  halben  Jahrhundert  den 
Rang  abgelaufen  oder  halten  mit  uns  gleichen  Schritt. 

Wenngleich  wir  Frankfurter  uns  längst  an  den  Gedanken  gewöhnt  haben, 
daß  der  Verlust  unserer  Selbständigkeit  unvermeidlich  gewesen  sei,  so  wäre 
es  doch  verkehrt,  diese  Frage  lediglich  von  großdeutschem  oder  gar  preußischem 
Standpunkt  aus  zu  beurteilen.  Mit  dem  kostbaren  Gute  unserer  Selbständig- 
keit haben  wir  unendlich  viel  verloren.  Außerhalb  der  Stadt  wird  das  viel 
eher  eingesehen  wie  in  ihr  selbst.  Die  Börse  büßte  mit  der  Verlegung  des 
Sitzes  der  deutschen  Zentralregierung  nach  Berlin  die  für  sie  unentbehrliche, 
nahe  Fühlung  mit  der  hohen  Politik  ein.  Von  den  vielen  Millionen  Staats- 
steuern, welche  die  Bürgerschaft  seit  1866  Jahr  aus  Jahr  ein  aufbringen  mußte, 
fand  nur  ein  kleiner  Bruchteil  Verwendung  für  die  Stadt.  Während  früher  die 
besten  Kräfte  durch  die  eigenen  Bedürfnisse  der  Stadt  nach  Verwaltungs-  und 
Justizbeamten  sowie  nach  leitenden  Männern  hier  meistens  festgehalten  wurden, 
vers<  Invatulen  und  verteilten  sie  sich  in  dem  großen  preußischen  Staatsgebiete 
und  fremde  Elemente  wurden  dafür  zur  Leitung  der  städtischen  Angelegen- 
heiten hierher  berufen.  Seit  dem  Tode  des  Herrn  von  Mumm  im  Jahre  1880 
ist  kein  Frankfurter  mehr  Oberbürgermeister  gewesen.  In  Sitte  und  Anschauungs- 
weise der  Bürgerschaft  vollzogen  sich  ebenso  große  Wandlungen,  wie  in  dem 
äußeren  Ansehen  der  Stadt,  und  die  größten  Anstrengungen  wurden  und  werden 
noch  gemacht,  der  Stadt  Ersatz  für  verlorene  Güter  zu  schaffen  und  das  alte 
Ansehen  derselben  in  der  Kulturwelt  zu  erhalten.  Hierbei  tritt  die  Bedeutung 
des  jüdischen  Bevölkerungsbestandteiles  immer  mehr  in  den  Vordergrund. 

Die  eigentliche  Frankfurter  Geschichte  hat  mit  dem  Jahre  1866  ihr  Ende  erreicht. 
Durch  den  Wert  der  über  sie  geschriebenen  Werke  wird  das  geschichtliche 
Ansehen  unserer  Stadt  bedingt  sein.  Es  ist  zu  befürchten,  daß  unser  früheres 
kleines  Staatsgebilde  zu  viel  von  dem  heutigen  nationalen  Standpunkt  und  zu 
wenig  aus  seiner  Zeit  und  aus  sich  heraus  beurteilt  und  auch  in  dieser  Hin- 
sieht von  Verlusten  bedroht  sein  wird.  Ich  würde  mich  glücklich  schätzen, 
wenn  ich  dazu  beigetragen  hätte,  dies  hinsichtlich  der  Handelsgeschichte  ver- 
hütet zu  haben. 

Wie  bereits  erwähnt,  verdanke  ich  die  glückliche  Vollendung  des  Werkes 
in  seiner  vorliegenden  Gestalt  der  gütigen  Mitwirkung  zahlreicher  altfrankfurter 


XVI 


Familien.  Außer  den  bereits  genannten  Personen  sind  es  noch  viele  Andere, 
welchen  ich  zu  Dank  verpflichtet  bin.  Der  vom  Schicksal  schwer  geprüfte 
Verlagsbuchhändler  Wilhelm  Rommel  fertigte  in  den  letzten  Jahren  seines 
Lebens  unverdrossen  tausende  von  Abschriften  und  Auszügen  aus  den  reichen 
Beständen  des  Stadtarchivs  für  mich  an,  bei  welcher  Arbeit  ihn  später  Herr 
Gustav  Mori  ablöste,  Herr  Heinrich  Stiebel  und  Herr  Carl  Abt  stellten  mir 
bereitwilligst  ihre  Schätze  an  Frankfurter  Ansichten  und  Bildnissen  zur  Ver- 
fügung, Frau  Knocke  geb.  Schwedes  nahm  mir  die  mühevolle  Arbeit  des  Registers 
ab  und  Herr  Emil  Padjera  ließ  sich  keine  Mühe  verdrießen,  alle  Korrekturbogen 
durchzusehen.  Die  Wappen  sind  mit  Ausnahme  der  belgischen  und  franzö- 
sischen, welche  ich  der  kunstfertigen  Hand  des  Herrn  Adolf  von  den  Velden 
zu  Weimar  verdanke,  von  Herrn  Karl  Kiefer  gezeichnet,  die  photographischen 
Aufnahmen  mit  gewohnter  Sorgfalt  von  Herrn  Hermann  Maas  und  von  Herrn 
C.  Böttcher,  die  meisten  Cliches  von  der  Kunstanstalt  F.  Guhl  &  Co.  ge- 
liefert worden. 

Auch  die  Vorstände  der  hiesigen  und  fremden  Archive,  Bibliotheken  und 
Museen  sind  mir  nach  Kräften  behülflich  gewesen.  Den  größten  Dank  schulde 
ich  aber  der  Frankfurter  Handelskammer  und  ihrem  Präsidenten,  Herrn  Ge- 
heimen Kommerzienrat  Jean  Andreae. 

So  wandere  denn  dieses  neueste  Kind  meiner  Muse  in  die  Welt  und  lege 
Zeugnis  von  dem  ab,  was  die  Kaufmannschaft  der  freien  Reichsstadt  Frank- 
furt a.  M.  einstens  geleistet  hat. 

Jugenheim  a.  d.  Bergstraße  im  Septemper  1Q10. 

Dr.  iur.  Alexander  Dietz 

Rechtsanwalt. 


XVII 


ERSTER  ABSCHNITT 

Geschichtliche  Einleitung 


Ser  bekannte  Frankfurter  Geschichtsforscher  und  Patrizier  Johann  Karl 
von  Fichard  hat  sein  grundlegendes  Werk  über  die  Entstehung  von 
Frankfurt  mit  den  Worten  eingeleitet,  daß  es  wohl  keine  deutsche 
Stadt  gebe,  deren  Geschichte  durch  altere  und  neuere  Beschreiber 
so  sehr  verwirrt  und  verdunkelt  worden  sei,  wie  die  von  Frankfurt 
am  Main.  Da  aber  sein  Werk  in  der  Hauptsache  als  Streitschrift  den 
Ursprung' und  die  Vorrechte  der  Patrizieajesellschaft  Alt-Limpurg  im  Lichte  der. 
Entstehungsgeschichte  und  verfassungsrechtlichen  Entwicklung  der  Stadt  darlegen 
sollte  und  nur  in  diesem  Zusammenhang  die  volkswirtschaftliche  Seite  behandelte, 
so  blieb  die  Frage  nach  den  Anfängen  des  Frankfurter  Handels  und  insbesondere 
der  berühmten  Reichsmessen  immer  noch  recht  dunkel.  Ich  möchte  nur  darauf 
hinweisen,  daß  in  neuerer  Zeit  das  erste  Kaiserliche  Meßprivileg  vom  Jahr  1240  als 
Verleihungsakt  in  Erwägung  gezogen  und  andererseits  die  ersten  Anfän 
Herbstmesse  bis. zur  Karolingerzeit  zurückverlegt  worden  sind.  Bei  dem  Manuel 
unmittelbarer  Nachrichten  kann  eine  einigermaßen  sichere  Grundlage  nur  durch  ein 
Eingehen  auf  die  allgemeine  Entwicklungsgeschichte  der  Stadt  und  durch  die  Ver- 
gleichung  mit  anderen  alten  Handelsstädten  gewonnen  werden.  Die  seit  den  Tagen 
Fichards  gemachten  Forschungen  führen  hierbei  zu  ganz  neuen,  ungeahnten  Er- 
gebnissen. So  wissen  wir  jetzt  aus  Funden  in  der  Höllgasse  und  auf  dem  Hühner- 
markt, daß  sich  zu  Zeiten  der  Römerherrschaft  von  etwa  70  bis  250  n.  Chr.  auf  dem 
Markthügel  eine  römische  Anlage  befunden  hat,  welche  eine  geschützte  Zwischen- 
station auf  der  Heeresstraße  von  der  Römerstadt  Mainz  nachdem  großen  Standla.^er 
zu  Kesselstadt  bildete.  "Hiernach  hat  der  gelehrte  Pater  Fuchs  in  .Mainz  \wn\  andere 


Forscher,  welche  ein  römisches  Frankfurt  behauptet  hatten,  schließlich  doch  Recht 
behalten  und  andere  vorrömische  Funde  lassen  mit  Bestimmtheit  erkennen,  daß 
sich  schon  vor  den  römischen  Eroberern  in  vorchristlicher  Zeit  auf  dem  Stadt- 
boden Ansiedelungen  von  Menschen  befunden  haben,  wenngleich  diese  nicht,  wie 
der  Chronist  von  Lersner  meint,  von  den  Trojanern  ausgegangen  sind. 

Ehe  weitere  Funde  mehr  Klarheit  bringen,  läßt  sich  schwer  bestimmen,  welcher 
Anteil  der  Ansiedelung  auf  dem  Markthügel  an  dem  wirtschaftlichen  Leben  der  mili- 
tärischen und  bürgerlichen  Bevölkerung  der  römischen  Taunusprovinz  zukommt. 
In  militärischer  Hinsicht  haben  die  an  den  inneren  Verbindungsstraßen  liegenden 
Kastelle  gegenüber  der  Saalburg  und  anderen  großen  Grenzfestungen  nur  eine 
untergeordnete  Bedeutung  besessen  und  seitHadrian  war  die  bei  weitem  wichtigste 
bürgerliche  Niederlassung  und  Hauptstadt  der  Provinz,  welche  alle  wirtschaftlichen 
Kräfte  vereinigte,  Nida  bei  Heddernheim.  Die  bisher  dort  aufgedeckten  8  Töpfer- 
öfen  geben  uns  Kunde  von  der  blühenden  gewerblichen  Tätigkeit  der  in  dieser 
Römerstadt  ansässigen  Töpferkolonie,  welche  die  ganze  Gegend  mit  Krügen, 
Töpfen,  Näpfen  und  anderen  Erzeugnissen  versah,  wie  sie  in  den  Museen  zu 
Frankfurt,  Darmstadt  und  Mainz  zu  sehen  sind.  Gleich  Nida  befanden  sich  auch 
die  kleineren  bürgerlichen  Anlagen  und  die  Villen  möglichst  in  der  Nähe  des  Flüß- 
chens  Nidda,  wie  Bonames,  Vilbel  mit  seinen  Steinbrüchen  und  Nied  mit  seinen 
großen  Ziegeleien.  Unserer  Stadt  und  dem  Main  kam  am  nächsten  eine  bei  der 
Gi'üithersburg  gelegene  Villa  mit  Fischteich.  Dagegen  werden  die  durch  ver- 
schiedene Flußarme  gebildeten,  von  sumpfigem  Waldland  umgebenen  Maininseln. 
von  welchen  die  größte  den  Markthügel  bildete,  zunächst  nur  für  einen  reichlich 
lohnenden  Fischfang  und  wegen  der  zwei  Furten  als  Uebergangsstelle  für 
Menschen  und  Tiere  und  als  Halteplatz  von  Schiffen  und  Fährnachen  in  Betracht  ge- 
kommen sein.  Die  Lage  von  Frankfurt  sollte  erst  in  viel  späterer  Zeit  zur  Geltung 
kommen. 

Nach  der  Vertreibung  der  Römer,  welche  zum  letzten  Male  im  Jahre  374  im 
Taunuslande  genannt  werden,  und  nach  der  dauernden  Besetzung  des  Landes  durch 
die  Franken  gegen  500  sind  Jahrhunderte  verstrichen,  bis  die  militärische  Sicherung, 
die  Abgrenzung,  Besiedelung  und  Urbarmachung  des  Landes,  die  Errichtung  von 
Verwaltungs-  und  Gerichtsbezirken,  die  Erbauung  von  Kirchen,  Königshöfen  und 
Kastellen  zu  einem  gewissen  Abschluß  gelangt  sind.  In  dieser  langen  Zeit  war 
das  Dasein  des  Germanen  ein  rein  ländliches  und  nur  auf  den  Trümmern  der 
alten  Römerstädte  wie  Straßburg,  Worms.  Mainz,  Köln,  welche  jetzt  Bischofssitze 
waren,  bestanden  stadtähnliche  Anlagen. 

Die  zuletzt  ganz  entarteten  Merovinger  haben  anscheinend  der  durch  das 
untere  Mainland  gebildeten  Provinz,  dem  sogenannten  rheinischen  Franzien, 
keine  wesentliche  Förderune  zuteil  werden  lassen.     Wir  hören  nur  von  mehreren 


fiskalischen  Kirchenbauten  aus  Holz,  da- 
gegen nichts  von  Besuchen  und  eigenen 
Palastbauten  der  Könige.  In  der  hiesigen 
Gegend  trafen  vier  Gaue  zusammen,  zu- 
nächst nordwestlich  der  das  römische 
Taunusland  umfassende  Niedgau,  zu 
welchem  auch  Frankfurt  gehörte,  mehr 
nördlich  und  nordöstlich  die  Wetterau, 
unter  welcher  Bezeichnung  allmählich 
auch  der  Niedgau  inbegriffen  wurde,  und 
südlich  des  Flusses  in  dem  meist  von  Ur- 
wald bedeckten,  von  dem  Main,  dem  Oden- 
wald und  dem  Rhein  gebildeten  Viereck, 
westlich  der  Oberrheingau  und  östlich 
der  Maingau.  Erst  unter  Karl  dem  Großen 
(768—814),  welcher  bei  seinen  Kriegs- 
zügen gegen  die  Sachsen  die  Mainfurten 
als  wichtige  Verkehrsstelle  für  seine 
Truppen  und  das  untere  Mainland  als 
günstigen  Ausgangspunkt  schätzen  lernte, 
erhielt  die  hiesige  Gegend  bei  der  Durch- 
führung des  militärischen  Verwaltungs- 
und Befestigungssystems  seine  feste 
Ausgestaltung. 

Nach  den  grundlegenden  Forschungen 
des  Archivars  Dr.  Rubel  zu  Dortmund*) 
hat  unter  dem  genannten  Herrscher  eine 
planmäßige  Einteilung  und  Abgrenzung 
des  Frankenlandes  in  Marken,  eine  all- 
mähliche AusscheidungdesKronguk.  und 
die  Errichtung  von  zahlreichen  Kastellen, 
von  befestigten  Wirtschaftshöfen  und 
von  Palästen  stattgefunden,  in  welchen 
er  sich  abwechselnd  zu  Regierungs-  und 
Jagdzwecken  aufhielt. 


Elfenbeinbuchdeckel  aus 
ältestes  kunstgewerbliches 


*)  Rubel,  die  Franken,  ihr  Eroberungs-  und 
Siedelungssystem,  1902,  ferner  dessen  Vor- 
trag auf  dem  Historikertag  zu  Bamberg,  26. 
September  1905. 


Hierbei  ist  namentlich  die  wichtige  Tatsache  zu  beachten,  daß  das  spätrömische 
Befestigungs-  und  Ansiedelungssystem  den  Franken  als  Vorbild  gedient  hat.  Alte 
Befestigungsanlagen,  welche  man  sich  nur  als  römische  erklären  konnte,  sind  nun- 
mehr als  fränkische  erkannt  worden  und  die  erste  bauliche  Anlage  von  Frankfurt 
wird  man  nur  dann  richtig  beurteilen,  wenn  man  sie  als  eine  oft  wiederkehrende 
Einzelerscheinung  des  erwähnten  karolingischen  Systems  behandelt.  Wenngleich 
hier  schon  vorher  ein  königlicher  Gutshof  gestanden  und  die  Mainfurt  als  Über- 
gangsstelle gedient  haben  mag,  so  hat  doch  erst  Karl  der  Große  im  Zusammen- 
hang mit  seiner  großartigen  organisatorischen  Tätigkeit  Frankfurt  zum  Verwaltungs- 
sitz eines  grolien  Forst-  und  Domänenbezirks  bestimmt  und  wird  daher  mit  Recht 
als  der  Begründer  Frankfurts  gefeiert. 

Die  älteste  Urkunde,  welche  den  Ort  Frankfurt  mit  dem  Königspalast  nennt, 
ist  vom  22.  Februar  794  datiert.  Die  damals  vorhandene  bauliche  Anlage  kann 
erst  kurz  vorher  durch  Kaiser  Karl  angeordnet  und  vollendet  worden  sein,  da 
Frankfurt  in  älteren,  die  hiesige  Gegend  betreffenden  Urkunden  nicht  erwähnt 
wird.  Der  hessische  Geschichtsschreiber  Wenck  mag  mit  seiner  Vermutung  recht 
haben,  daß  Karl  den  Frankfurter  Palast  als  Ersatz  für  den  im  Jahre  791  durch 
Brand  zerstörten  Hauptpalast  zu  Worms  errichtet  habe. 

Der  alte  Streit  um  Ort  und  Art  der  karolingischen  Bauten  dürfte  durch  die 
Forschungen  des  Archivars  Rubel  eine  wesentliche  Klärung  erfahren.  Nach  ihm 
ist  genau  zu  unterscheiden  zwischen  einer  Burg  (castellum,  urbs),  welche  eine 
ständige  Besatzungstruppe  unter  einem  Burggrafen  (praefectus)  als  Oberbefehls- 
haber hatte,  und  einem  großen  Wirtschaftshof  (curtis,  curia),  welcher  als  feste 
militärische  Verpflegungsstation  diente  und  möglichst  die  Form  eines  länglichen 
Viereckes  einnahm.  Seine  Länge  betrug  1 22 bis  höchstens 260 Meter,  seine  Breite  80 
bis  17o  .Meter,  der  Flächengehalt  hiernach  zwischen  9760  und  44200  Quadratmeter 
rankfurter  Morgen).  An  diesen  Wirtschaftshof  schloß  sich  zur 
Lagerung  durchziehender  Truppen  ein  weiter  Platz,  der  Königskamp  (haribergum, 
auch  pomerium). 

An  einer  Reihe  von  Plätzen  waren  beide  Anlagen,  Burg  und  Wirtschaftshof. 
nebeneinander  zu  finden,  so  in  Weilburg,  Bamberg  und  in  Zürich.  Auch  für  Frank- 
furt könnte  man  geneigt  sein,  ein  Gleiches  anzunehmen,  da  Otto  III.  in  einer  Ur- 
kunde vom  'i.  Mai  994  von  dem  Kastell  redet  und  eine  uralte  Zweiteilung  unserer 
Stadt  in  die  östliche  Oberstadt  auf  dem  Markthügel  und  die  westliche  Unterstadt 
unbestreitbar  ist.  Da  aber  weder  vorher  noch  nachher  von  einem  Kastell  oder 
Burgbau  noch  von  einer  Besatzungstruppe  und  einem  Burggrafen  als  ihrem  Be- 
fehlshaber die  Rede  ist.  so  mag  diese  einmalige  Bezeichnung  eine  ungenaue 
gewesen  sein.  Sie  läßt  höchstens  auf  einen  bald  wieder  verschwundenen  Burg- 
bau schließen.      Dieser  würde  sich  nach  der  Ansicht  von  Olensehlager  an  der 


Stelle  des  auf  einer  leichten  Bodenerhöhung  stehenden  geschlossenen  Häuser- 
komplexes,  welcher  nachmals  mit  dem  Römer  in  der  Mitte  als  Rathaus  diente, 
befunden  haben.  Hiermit  fände  auch  die  Bezeichnung  des  dicht  dabei  befindlichen 
Stadttores  und  anschließenden  Stadtgrabens  als  Burgtor  und  Burggraben  seine 
befriedigende  Erklärung. 

Bei  der  technischen  Bedeutung  des  Wortes  Kastell  ist  es  jedenfalls  unrichtig, 
hieraus  auf  das  Vorhandensein  von  steinernen  Festungsmauern  um  die,  viele 
Morgen  große  Königpfalz  zu  schließen  und  die  gefundenen  Mauerreste  hiermit  in 
Zusammenhang  zu  bringen. 

Frankfurt  wird  in  den  Urkunden,  welche  hier  ausgestellt  sind  oder  es  erwäh- 
nen,*) meistens  ohne  irgend  welchen  Zusatz  als  Franconofurt,  sodann  in  der  ältesten 
Urkunde  von  794  als  Ort,  Platz  (locus),  814  und  823  als  Königsgut  (fiscus),  833, 
860,  861,  873,  also  in  der  ersten  Zeit  nach  Erbauung  des  neuen  Palastes  durch 
Ludwig  den  Frommen  als  königliche  Pfalz  (palatium  regium),  882,  ()12  und  015 
als  Königshof  (villa  regia),  im  Jahre  882  auch  einmal  als  Reichshof  (curtis  imperi- 
alis)  und  in  den  Jahren  977,  979  und  l()74  wieder  wie  bei  der  ersten  Erwähnung 
nur  als  Ort  (locus)  bezeichnet.  Frankfurt  war  damals  weder  eine  Stadt  noch  eine 
Burg  noch  auch  anders  befestigt  wie  die  übrigen  Königshöfe,  nämlich  mit  Holz- 
pallisaden,  Lehmwerk  und  Erdwällen.  Selbst  die  Kirchen  und  königlichen  Paläste 
waren  damals  aus  Holz  erbaut.  Die  steinerne  Grabkapelle  Karls  des  Großen  in 
Aachen  und  die  mit  den  Trümmern  der  alten  Römerstädte  errichteten  Steinbauten 
der  Bischofsstädte  bildeten  große  Ausnahmen. 

Der  Name  unserer  Stadt  als  Frankenfurt  bezeichnet  ihre  von  Anfang  an  vor- 
handene Bedeutung  als  Verkehrsplatz,  als  Übergangsstelle  über  den  Mainfluß  auf 
einer  der  beiden  Furten.  Während  man  bisher  regelmäßig  nur  die  untere,  von  der 
Leonhardskirche  mainabwärtsgehende  berücksichtigt  und  deshalb  auch  den 
ältesten  Palastbau  Karls  des  Großen  als  Ausgangspunkt  an  die  Stelle  dieser  Kirche 
verlegt  hat,  sprechen  nach  meiner  Ansicht  alle  örtlichen  Gründe  für  die  durch 
eine  Felsbank  gebildete  obere  Furt,  die  sogenannte  Kaiserley. 

Sie  lief  —  jetzt  ist  sie  als  Verkehrshindernis  gesprengt  —  von  Sachsenhausen, 
welches  als  Ausgangs-  und  Ruhepunkt  gerade  hier  entstand,  etwas  stromabwärts 
nach  der  Spitze  der  jetzt  verschwundenen  großen  Maininsel  und  dem  Saalhof 
zu.  Nicht  hinter  dieser  Inse!  in  sumpfigem  Ueberschwemmungsgebiet,  sondern 
vor  ihr  und  vor  dem  von  der  Braubach  und  dem  Römerberg  herkommenden  Main- 
arm, mit  freiem  Ausblick  auf  den  Strom  und  den  ganzen  Verkehr  hat  der  erste 


*)  Frankfurter  Urkundenbuch,  welches  keineswegs  alle  Frankfurt  erwähnenden  Urkunden 
enthält;  Monumenta  Germaniae  historica;  Regesta  Episeoporum  Constantium;  Fontes  rerum 
Bernensium;  Schweizerisches  Urkundenregister;  Lacomblet,  Niederrheinisches  Urkundenbuch; 
Günther,  Codex  Diplomaticus  Rheno-Mosellanus. 


Palast  Karls  des  Großen  gestanden.  Wenn  die  kaiserliche  Hofstätte  am  Kornmarkt 
im  Jahre  1219  als  curtis  bezeichnet  wird  und  deshalb  als  Platz  des  ersten  Palastes 
Karls  des  Großen  betrachtet  worden  ist,*)  so  hat  man  dem  Worte  curtis  Gewalt 
angetan.  Es  war  damals  nicht  mehr  die  ausschließliche  technische  Bezeichnung 
für  den  karolingischen  Königshof,  sondern  für  eine  von  vielen  Hofstätten.  Wie 
Archivar  Rubel  ebenfalls  nachweist,  bildete  fernerhin  die  Königspfalz  nicht  eine 
von  dem  Wirtschaftshof  abgesonderte  Anlage,  sondern  war  der  mit  einem  Palast 
ausgestattete  königliche  Wirtschaftshof.  Diejenige  Stelle,  um  welche  sich  als 
Sammelpunkt  aller  Verkehr   am  Mainufer  gedreht  hat,  war  von  Anfang  an  der 


Frankfurt  mit  der  langen  Maininsel  um  1550. 

durch  den  Saalhofbau  gegen  die  starke  Strömung  und  gegen  Treibeis  geschützte 
Anlande-  und  Fährplatz  am  Fahrtor.  Hiermit  dürfte  auch  das  starke  Zurücktreten 
der  Stadtmauer  vom  Fahrtor  bis  zur  Leonhardskirche  zu  erklären  sein.  Audi  der 
uralte  Leinpfad,  auf  welchem  vielleicht  schon  das  Kammerschiff  Karls  des  Großen 
im  Jahr  790  auf  der  Fahrt  von  Mainz  nachdem  Palaste  Salz  an  der  fränkischen  Saale 
gezogen  worden  ist,  verließ  bei  Sachsenhausen  das  südliche  Mainufer  und  setzte 
*)  Siehe  Battonn,  örtliche  Beschreibung,  Band  I,  S. 


sich  von  Frankfurt  aus  auf  dem   Nordufer  fort.    Er 
hatte  hier  seine  Wechselstelle. 

Die  hiesige  Pfalz  war  der  Verwaltungssitz  eines 
ausgedehnten  königlichen  Domänen-  und  Forst- 
besitzes, welcher  nicht  nur  aus  dem  großen  Reichs- 
forst Dreieich  und  den  19 Ortschaften  der  nachmaligen 
Reichsgrafschaft  des  Bornheimer  Berges,  sondern 
auch  aus  großen  Teilen  der  Taunuslande  und  der 
Wetterau  mit  zahlreichen  Orten  (villae  vegiae)  wie 
Höchst,  Sindlingen,  Sulzbach  und  Soden  bestand, 
durch  Karl  den  Großen  aus  dem  von  Grafen  ver- 
walteten Volksland  als  Krongut  ausgeschieden  und 
besonderen  königlichen  Beamten  unterstellt  worden 
war.  Frankenfurt  war  von  jetzt  ab  die  verfassungs- 
rechtliche und  wirtschaftliche  Hauptstadt  der  Wetterau 
und  der  gesamten,  am  unteren  Main  gelegenen 
fränkisch-hessischen  Lande. 

Als  zweiter  gleichwichtiger  Kulturfaktor  ist  das 
Salvatorstift  zu  betrachten,  welches  am  1.  September 
852*)  durch  Ludwig 
den  Deutschen  ein- 
geweiht und  mit  12 
Geistlichen  ausge- 
stattet worden  war, 
gleich    dem    Krongut 


Immunität  von  der  Grafengewalt  besaß  und  getrennt 
von  dem  Königshof  am  Main  die  Anhöhe  im  Osten 
zum  Kirchenbau  erhalten  hatte.  Welche  Bedeutung 
diesem  Stift  beizulegen  ist,  ergeben  zur  Genüge  die 
in  dem  Frankfurter  Urkundenbuch  bis  1219  ent- 
haltenen Urkunden,  welche  sich  fast  nur  mit  dem 
umfangreichen,  weitzerstreuten  weltlichen  Besitz 
der  Kirche  befassen. 

Der  Königshof  am  Main  und  das  Salvatorstift  mit 
seinem  Fronhof  haben  Jahrhunderte  lang  die  zwei 
maßgebenden  Grundherrschaften  auf  der  Maininsel 
gebildet.  Als  ihre  Begründer  und  Schutzpatrone 
wurden  Karl  der  Große  und  der  heilige  Bartholomäus 
*)  Nach  Ansicht  des  früheren  Stadtarchivars  Dr.  Grotefend. 


Der  heilige  Bartholo 


in  Bild  und  Volksglauben  gefeiert.  Jede  von  diesen  zwei  Grundherrschaften  hatte 
hier  ihren  Verwaltungs-  und  Gerichtssitz  und  ihre  eigenen  hofhörigen  Arbeiter  und 
Handwerker,  welche  in  besonderen,  an  den  Herrenhof  sich  anschließenden  gemein- 
schaftlichen Arbeits-  und  Wohnhäusern  sich  aufhielten  und  gleich  Sklaven  ihre 
ganze  Arbeitskraft  in  den  Dienst  der  Grundherrschaft  zu  stellen  hatten.  Mit  Hülfe 
des  noch  erhaltenen  Baurisses  des  berühmten  Klosters  St.  Gallen  und  einzelner 
Nachrichten  über  die  Handwerker  der  Abtei  Gorvey  und  über  die  bischöflichen 
Handwerker  zu  Trier,  sowie  auf  Grund  des  von  Karl  dem  Großen  für  seine  Höfe 
erlassenen,  bekannten  Kapitulars  können  wir  uns  ein  ziemlich  deutliches  Bild  von 
der  Verfassung  und  Einrichtung  dieser  Herrschaftshöfe  machen.  Es  gab  auf  ihnen 
in  gesonderten  Arbeitskammern  herrschaftliche  Fischer,  Bäcker,  Bierbrauer, 
Schmiede  verschiedener  Art,  Zimmerleute,  Gerber,  Schuster  und  andere  Hand- 
werker. Wir  können  nunmehr  auch  verstehen,  warum  sich  im  Anschluß  an  den 
Saalhof  nach  Osten  zu  auf  königlichem  Boden  die  Brotbänke  der  Bäcker,  die  Fleisch- 
schirnen  und  das  Schlachthaus  der  Metzger,  die  Lohgerber,  die  Juden  als  kaiser- 
liche Kammerknechte  und  die  Fischer  befunden  haben.  Letztere  sind  bei  weitem 
die  ältesten,  ausdrücklich  bezeugten  Handwerker.  Sie  hatten  in  dem  fisch- 
reichen Main  mit  seinen  verschiedenen  Armen  und  in  den  vielen  stehenden  Ge- 
wässern der  Gegend  ein  besonders  reiches  Feld  ihrer  Tätigkeit.  Otto  III.  schenkte 
laut  Urkunde  vom  9.  Mai  (>'*4  auf  Grund  seines  königlichen  Fischereirechtes  den 
Chorbrüdern  des  Salvatorstiftes  alle  Fische,  welche  Freitags  im  Main  von  seinen 
eigenen,  hofhörigen  Fischern  oder  anderen  •  gefangen  wurden.  Unter  den  ersten 
Bürgern  der  späteren  Stadtgemeinde  wird  im  Jahr  1219  als  Urkundszeuge  Wigand 
der  bischer  und  im  Jahr  1222  die  bei  der  Mainbrücke  befindliche  Fischerschaft 
(summi  piscatores)  genannt,  worunter  nur  eine  damals  bereits  bestehende  Ver- 
einigung  derselben  verstanden  werden  kann.  Auch  die  in  den  Jahren  1310  und 
1317  zuerst  genannten  Schrotämter  mögen  Überbleibsel  dieser  alten  hofrechtlichen 
Handwerksämter  gewesen  sein. 

Zum  Glück  für  die  weitere  freie  Entwicklung  der  Stadt  hat  sich  aus  keiner  der 
beiden  hiesigen  Grundherrschaften  eine  selbständige  Landesherrschaft  neben 
Kaiser  und  Reich  entwickelt.  Das  Salvatorstift  hat  niemals  eine  solche  Bedeutung 
erlangt,  daß  es  gleich  den  mächtigen  Abteien  zu  Hersfeld  und  Fulda  sich  der 
kirchlichen  Oberherrschaft  des  Mainzer  Erzbischofs  oder  der  weltlichen  des  Kaisers 
hätte  entziehen  und  selbständig  machen  können.  Gleichwie  die  im  Jahre  1007  hier 
beschlossene  Errichtung  eines  selbständigen  Bistums  in  Bamberg  auf  den  leb- 
haftesten Widerstand  des  Bischofs  von  Würzburg  gestoßen  war,  hätte  jede  Selb- 
ständigkeitsbestrebung des  hiesigen  Stiftes  die  ganze  Feindschaft  des  mächtigen 
Mainzer  <  »berhirten  hervorgerufen. 

Weit  gefährlicher  ist  der  Stadt  die  hohe  kaiserliche  Beamtenschaft  des  Krön- 


gutes,  an  ihrer  Spitze  das  Dynastengeschlecht  von  Hagen  und  Münzenberg  ge- 
wesen. Nachdem  König  Arnulph  um  890  seinen  Hauptsitz  von  Frankfurt  nach 
Regensburg  verlegt  hatte,  war  das  hiesige  fränkische  Krongut  unter  dem  sächsischen 
(919 — 1024)  wie  unter  dem  salischen  Herrscherhaus  (1024 — 1125)  der  Beamten- 
schaft überlassen  und  von  dem  ersten  Pfalzbeamten,  dem  Reichsministerialen  von 
Hagen  in  weitem  Umfang  aus  königlichem  Amtsgut  zu  erblichem  Eigengut  gemacht 
worden,  so  daß  Konrad  von  Hagen  am  Ende  dieses  Zeitraumes  einen  großen  Teil 
des  seiner  Verwaltung  unterstellten  Reichsforstes  Dreieich  von  Babenhausen  bis 
Kelsterbach  und  der  fruchtbaren  Wetterau  von  Königstein  bis  Münzenberg  und 
Arnsburg  als  Grundherr  besaß  und  auf  seinem  neuerbauten,  teilweise  noch  er- 
haltenen Burgschloß  Münzenberg  wie  ein  Landesfürst  thronte.  Er  wird  als  Reichs- 
vogt des  Wildbannes  Dreieich,  als  Reichserbkämmer  und  Graf  der  Wetterau  be- 
zeichnet und  muß  auch  mit  dem  in  einer  Urkunde  des  Jahres  1140  ge- 
nannten „Konrad  von  Frankfurt"  identisch  sein.  Nur  dadurch,  daß  die  Hohen- 
staufen  (1138—1254)  der  alten  Kaiserpfalz  wieder  mehr  Beachtung  schenkten, 
ihre  Entwicklung  zur  selbständigen  Stadtgemeinde  durch  Privilegien  unterstützten 
und  daß  Ulrich  II.  von  Hagen  und  Münzenberg  1255  als  letzter  seines  Geschlechtes 
starb,  entging  Frankfurt  dem  Schicksal,  zu  einer  Landstadt  herabzusinken  oder 
gleich  Gelnhausen  an  einen  der  benachbarten  Herren  verpfändet  zu  werden.  In 
ihrer  großen  Besorgnis  hat  sich  die  Bürgerschaft  in  einem  besonderen  Privileg 
von  1254  das  kaiserliche  Versprechen  geben  lassen,  sie  nicht  an  die  Edlen  der 
dortigen  Gegend  zu  verpfänden,  sondern  allezeit  dem  Reich  zu  erhalten,  und  in 
einem  weiteren  Privileg  von  1257  das  ebenfalls  sehr  wichtige  Versprechen,  keinen 
Burgbau  innerhalb  der  Stadt  anzulegen.  Hundert  Jahre  später  hat  der  tatkräftige 
Ulrich  von  Hanau,  ein  Nachkomme  der  Herren  von  Hagen  und  Münzenberg,  in  seiner 
Stellung  als  kaiserlicher  Landvogt  der  Wetterau  und  als  Inhaber  des  ihm  ver- 
pfändeten Schultheißenamtes  den  vergeblichen  Versuch  gemacht,  mit  Hülfe  der 
aufrührerischen  Zünfte  und  eines  Teiles  der  Geschlechter  sich  der  Herrschaft  über 
die  Stadt  zu  bemächtigen. 

Vor  der  Hohenstaufenzeit  dürfen  wir  uns  Frankfurt  nicht  als  eine  Stadt  mit 
Befestigungen,  freier  Bürgerschaft  und  erheblichem  Markt-  oder  Meßverkehr 
denken.  Bei  Beurteilung  dieser  wichtigen  Frage  ist  regelmäßig  übersehen  worden, 
daß  die  allgemeinen  Voraussetzungen  zu  einer  solchen  Kulturstufe  noch  gefehlt 
haben.  Das  Dasein  des  Deutschen  war  ein  rein  ländliches,  bäuerliches,  wozu  noch 
seine  ausgesprochene  Abneigung  gegen  das  enge  Zusammenwohnen  an  abge- 
schlossenen Plätzen  kam.  Die  ganze  Volkskraft  war  vollauf  durch  die  Abgrenzung 
und  Einteilung  der  Marken,  durch  die  Ausrodung  der  Wälder,  Trockenlegung  von 
Sümpfen  und  Bearbeitung  der  Felder  in  Anspruch  genommen.  Diese  Tätigkeit 
vollzog  sich  um  so  langsamer,  als  bereits  unter  Ludwig  dem  Frommen  eine  allge- 


meine  Verwilderung  im  Reich  eingerissen  war  und  die  rohsten  Zustande  herrschten. 
Sie  bedurfte  mehrerer  Jahrhunderte  und  war  erst  gegen  1 100  so  weit  fortgeschritten, 
daß  sie  für  höhere  Kulturziele  wie  Städtebildungen,  Gewerbetätigkeit  und  Handel 
freigewordene  Kräfte  und  Überschüsse  an  landwirtschaftlichen  und  gewerblichen 
Erzeugnissen  liefern  konnte.  Jetzt  entwickelten  sich  viele  Plätze  zu  wohlbefestigten 
Städten  mit  gewerbetreibender  Bürgerschaft,  Marktverkehr,  eigener  Gerichtsbarkeit 
und  Verwaltung  und  diesem  Vorgang  schließt  sich  die  lange  Reihe  von  Stadt- 
rechtsverleihungen und  Städtegründungen  sowohl  auf  altdeutschem  Boden  wie 
im  slavischen  Eroberungsgebiet  des  Ostens  an. 

Die  Gründungsstädte  wie  z.  B.  Freiburg  i.  Br.  (1 120),  Breslau,  Lübeck  (1 18S) 
haben  sich  „aus  freier  Wurzel"  rasch  entwickeln  können  und  lassen  sich  in  bau- 
licher, wirtschaftlicher  und  politischer  Hinsicht  am  klarsten  erkennen.  Bei  den 
schon  längst  bestehenden  Wohnplätzen  wie  Frankfurt  war  die  Entwicklung  zur 
Stadt  durch  die  Gebundenheit  der  gegebenen  Verhältnisse  stark  gehemmt.  Eine 
große  Ausnahme  hiervon  machen  nur  die  an  den  alten  Bischofssitzen  als 
wichtigsten  Kulturzentren  schon  sehr  früher  entstandenen  Stadtgemeinden. 
Frankfurt  ist  ganz  erheblich,  hundert  und  mehr  Jahre,  hinter  vielen  anderen  Städten 
wie  Regensburg,  Worms,  Mainz,  Köln,  Dortmund,  Magdeburg  zurückgeblieben 
und  erscheint  zuerst  im  Jahre  1219  als  eine  Stadt  mit  selbständiger  Bürger- 
schaft. In  Mainz  werden  bereits  1099  die  Weber,  in  Köln  1149  die  Bettziechen- 
weber und  Gewandweber,  1180  die  Zunft  der  Drechsler,  zu  Würzburg  1128  die 
Bruderschaft  der  Schuhmacher,  in  Magdeburg  1 157  die  Schuhmacher  und  1 197  die 
Schilderer  erwähnt.  In  Worms  waren  bereits  1106  von  dem  Bischof  23  Fisch- 
händler zu  einer  Art  von  Zunft  vereinigt  worden.  In  Frankfurt  wird  uns  im 
12.  Jahrhundert  kein  einziges  Gewerbe  genannt.  Die  Gründe  für  dieses  Zurück- 
stehen sind  namentlich  in  dem  großen  Übergewichte  der  benachbarten,  früh  ent- 
wickelten Sitze  der  mächtigen  Kirchenfürsten  zu  Worms,  Mainz  und  Würzburg 
und  in  dem  bisherigen  Mangel  jeder  landesherrlichen  Förderung  zu  erblicken. 
Eingeengt  zwischen  den  kurmainzischen  Besitzungen  und  den  erstarkenden 
Dynasten,  welche  sich  auf  Kosten  des  Krongutes  bereicherten,  war  die  alte  Kaiser- 
pfalz sich  selbst  überlassen. 

Die  landwirtschaftliche  Kulturarbeit  war  innerhalb  der  Frankfurter  Gemarkung 
noch  lange  nicht  zum  Abschluß  gekommen  und  erforderte  noch  viele  Kräfte.  In 
einer  Urkunde  vom  Jahr  1219  werden  uns  nicht  weniger  wie  6  Feldmesser  (duc- 
lores  in  distinctione  locorum)  genannt,  welchen  die  Trockenlegung  von  Sumpf- 
land, die  Ausrodung  und  Urbarmachung  der  Wälder  zu  neuen  Feldern  noch  hin- 
reichende Beschäftigung  gab.  Von  dem  großen,  unsere  Stadt  auch  nördlich  des 
Mains  umfassenden  Königsforst  waren  noch  erhebliche  Teile  vorhanden,  so  nach 
Hoechst  zu  der  Niederwald,  von  welchem  1279  Herr  Arnold  von  Glauburg  und  Herr 


Giselbert  von  Holzhausen  253  Morgen  kauften,  nördlich  von  der  Bockenheimer  Land- 
straße der  Reichswald  Lindau,  welcher  1251  erst  teilweise  abgeholzt  und  zu  Garten- 
land gemacht  wurde,  bei  Hausen  der  Grafenwald,  nach  Bornheim  zu  der  Eichwald, 
der  Buchwald  und  der  Scheidswald,  im  Osten  bei  den  Riederhöfen  der  Riederwald. 
Auf  der  Sachsenhäuser  Seite  war  noch  fast  alles  bewaldet  und  die  dort  ansässigen 
Reichsritter  von  Sachsenhausen  als  die  maßgebende  weltliche  Grundherrschaft  und 
die  Deutschordensherrn  als  die  kirchliche  mußten  sich  die  ihnen  vom  Reich  ver- 
liehenen Waldbezirke  erst  urbar  machen.  Die  für  den  Feldbau  hierdurch  gewon- 
nenen Felder  hießen  Novalfelder,  die  für  sie  an  die  Stiftskirche  zu  zahlenden 
Zehnten  die  Novalzehnten.  In  einer  Urkunde  des  Jahres  1273  werden  die  Noval- 
felder des  Deutschordenshauses  im  Röderbruch  und  im  Walde  Dreieich,  1278  der 
vom  Schultheißen  Heinrich  von  Sachsenhausen  urbar  gemachte  Lehenswald 
Bomgart.  12%  die  8  Hufen  (240  Morgen)  großen  Novalfelder  des  Stiftes  erwähnt. 
Diese  Tätigkeit  fand  erst  um  1400  mit  der  Abholzung  und  Urbarmachung  des 
Sachsenhäuser  Berges  im  wesentlichen  ihren  Abschluß. 

Von  der  Geschichtsschreibung  ist  unsere  Stadt  viel  zu  früh  als  Stadt  behandelt 
worden;  zu  dem  Begriff  einer  solchen  gehört  das  Zusammentreffen  verschiedener 
Faktoren,  so  das  Vorhandensein  von  Befestigungen  und  eines  Marktes.  Wenn  auch 
im  Jahr  994  ein  einzigesmal  die  Bezeichnung  Kastell  (Burg)  vorkommt,  so  läßt 
sich,  wie  bereits  oben  ausgeführt,  daraus  noch  nicht  auf  eine  große  karolingische 
Stadtmauer  schließen,  welche  längs  der  Braubach  die  ganze  langgestreckte  Maininsel 
bis  zur  Mainzer  Pforte  umfaßt  habe.  Die  mit  Pallisaden,  Lehmwerk  und  Erdwällen 
befestigten  königlichen  Haupthöfe  waren  gewöhnlich  nicht  größer  wie  der  obere,  vom 
Römerberg  abgegrenzte  Inselteil  (etwa  2  [h  Hektar),  welcher  ohnedies  in  dem  ihn 
umgebenden  Mainarm  einen  guten  natürlichen  Schutz  besaß.  An  der  uralten,  mit  dem 
Main  parallel  laufenden  Mainzerstraße,  vermutlich  derselben,  welche  zu  Römerzeiten 
von  dem  großen  Standlager  zu  Kesselstadt  kommend,  als  militärische  Heeres- 
straße nach  Mainz  führte,  befand  sich  der  Königshof  mit  den  Arbeits-  und  Wohn- 
häusern der  hofhörigen  Leute,  auf  der  Höhe  der  Insel  ragte  das  Salvatorstift  empor 
und  am  östlichen  und  nördlichen  Rand  längs  der  Braubach  lagen  die  großen 
kirchlichen  und  weltlichen  Höfe  (curtesodercuriae),  so  als  ältester  der  Stiftsfronhof, 
der  Arnsburger,  der  Hainer,  der  Keppeler,  Praunheimer,  Vilbeler,  Patershäuserhof, 
die  Probstei,  der  Rebstock  und  andere  Höfe  der  Pfalzministerialen  und  Schöffen- 
familien. Wie  man  heute  noch  überall  bei  alten  Ortschaften  und  großen  Gutshöfen 
beobachten  kann,  werden  auch  in  Frankfurt  die  Rückwände  der  hinteren  Wirtschafts- 
gebäude längs  der  Braubach  in  Ansehen  und  Zweck  eine  zusammenhängende 
Schutzmauer  gegen  äußere  Angriffe  gebildet  haben.  Der  ganze  Raum  zwischen 
der  Stiftskirche  und  dem  Römerberg  bildete  einen  einzigen  großen  freien  Platz. 
In  demselben  Maße,  wie  freie    und   unfreie  Leute  vom  Lande  hereinzogen,  Ge- 


Das  älteste  Stadtsiegel 


werbe  betrieben  und  an  einem  Marktver- 
kehr teilnahmen,  wurden  von  allen  Seiten 
Neubauten  in  diesen  freien  Platz  hinein- 
geschoben und  die  langen  Budenreihen 
und  Bänke  der  verschiedenen  feilhalten- 
den Handwerker  zu  schmalen  Gassen  mit 
Geschäftshäusern  ausgestaltet.  Dies  läßt 
sich  noch  heute  deutlich  aus  dem  städti- 
schen Grundriß  erkennen  und  entspricht 
gleichen  Erscheinungen  in  zahlreichen 
anderen  Handelsstädten. 

So  entstand  im  unmittelbaren  Anschluß 
an  die  Stiftskirche  das  enge  Marktviertel, 
die  eigentliche  bürgerliche  Ansiedelung, 
gebildet  von  der  Marktstraße  und  neun 
schmalen,  von  ihr  rechtwinklig  aus- 
gehenden Quergassen.  In  ihrem  Bau  und  Namen  erkennen  wir  deutlich  die  Buden- 
reihen und  Tische  der  Geldwechsler,  Gadenleute.  der  Metzger,  der  Gerher,  der 
Schuhmacher,  Schwertfeger,  Leinweber  und  Seiler  wieder.  Die  Krämergasse  wurde 
namentlich  von  den  Spezereihändlern,  Goldschmieden,  Geldwechslern,  Wollwebern 
und  Schuhmachern,  der  im  Osten  der  Kirche  gelegene  Stadtteil  von  den  Metall- 
handwerkern, Schmieden,  Kanngießern  und  anderen  bevölkert.  Der  städtische 
Markt  wird  zuerst  im  Jahre  12.>S,  das  direkt  neben  der  Stiftskirche  anstelle  des  jetzi- 
gen Kreuzganges  und  Pfarrturms  gelegene  älteste  Rathaus  (Rathof,  Gemeinde- 
haus), das  Wahrzeichen 
städtischer  Selbständig- 
keit, in  einer  Urkunde 
vom  24. September  1 2b4 
erwähnt. 

Als  Ausgangspunkt 
dieser  städtischen  Ent- 
wicklung ist  das  Jahr 
121')  zu  betrachten.  In 
der  grundlegenden  Ur- 
kunde von  Maria  Him- 
melfahrt (15.  August) 
dieses  Jahres  erkennt 
Kaiser  Friedrich  II.  die 
hiesige        Bürgerschaft 


' 

xäJuHK' 

S&IF 

ä£_  1 

•• 

%  -'■■' 

«Sg^^^sl          ?>*"' 

durch  Schenkung  einer  dem  Reich  gehörigen  Hof- 
stätte als  selbständiges  Rechtssubjekt  an,  er  erwähnt 
hierbei  den  bei  dieser  Hofstätte  befindlichen  Platz 
für  den  Kornmarkt,  welcher  wahrscheinlich  an  diesem 
Tage,  nach  Beendigung  der  Ernte,  seinen  Anfang 
zu  nehmen  pflegte,  und  eröffnet  durch  den  mit  dieser 
Schenkung  bezweckten  Bau  einer  Kapelle,  der 
späteren  Leonhardskirche,  für  Frankfurt  die  Zeit  der 
Kirchen-  und  Klostergründungen.  Die  Urkunde  hat 
ihrem  Inhalte  nach  für  Frankfurt  die  hohe  Bedeutung 
einer  kaiserlichen  Anerkennung  und  Privilegierung 
als  Stadt.  In  demselben  Jahr  1219  anerkannte  und 
bestätigte  der  Kaiser  in  einer  Urkunde  für  Goslar 
den  allgemeinen  Grundsatz,  daß  jeder  Fremde, 
welcher  Jahr  und  Tag  in  der  Stadt  gewohnt  hatte, 
ohne  wegen  Hörigkeit  angesprochen  worden  zu  sein, 
Teil  an  der  Freiheit  der  übrigen  Bürger  haben  und 
auch  nach  seinem  Tode  nicht  für  einen  Knecht  ge- 
achtet werden  solle:  daß  Stadtluft  frei  mache.  Wenn 
man  in  Erwägung  zieht,  daß  bei  dem  damaligen 
frommen  und  opferfreudigen  Sinn  der  Menschen  die 
Zahl  und  Größe  der  Kirchen-  und  Klosterbauten  wie 

ein  Spiegelbild  die  Bedeutung  der  Bewohnerschaft  wiedergab,  daß  in  Frank- 
furt seit  den  Tagen  der  Karolinger  bis  zum  Jahr  121()  zu  dem  alten  Salvatorstift 
keine  einzige  neue  kirchliche  Schöpfung  hinzugetreten  war,  dagegen  in  den 
folgenden  27  Jahren  in  rascher  Aufeinanderfolge  acht  Kirchen-  und  Klosterbauten 
und  Ordensniederlassungen*)  hier  entstanden  sind,  so  wird  man  nicht  im  Zweifel 
sein,  was  Frankfurt  vor  und  nach  diesem  Jahr  gewesen  ist.  Von  all  diesen  neuen 
kirchlichen  Stiftungen  steht  der  Deutschherrenorden  mit  den  ihn  betreff« 
Güterschenkungen  und  Güterkäufen  im  Vordergrund  und  hat  selbst  das  Bartholo- 
mäusstift weit  in  den  Schatten  gestellt.  Im  Jahr  1222  schenkte  ihm  die  Witwe 
Elisabeth  (von  Hagen?)  einen  Hof  in  Frankfurt  mit  7  Hufen  Land  (210  Morgen), 
einen  Hof  in  Bergen,  ebenfalls  mit  7  Hufen,  und  in  Preungesheim  einen  Hof, 
4  Hufen  Land  und  5  Morgen  Weinberge,  zusammen  also  3  Höfe  mit  IS  Hufen 
Land  (540  Morgen)  und  den  Weinbergen. 


Frankfurter  Adler 


*)  1 2 IQ  die  Leonhardskirche  und  die  Deutschordensniederlassung  in  Sachsenhausen,  122,? 
Kloster  Arnsburg,  1228  Weißfrauen-,  1236  Antoniterniederlassunjr,  123S  Kloster  Haina,  1239  Neu- 
bau und  Einweihung  der  Bartholomäuskirche,  1243  Dominikaner-,  124«»  Karmeliterkloster. 


Für  die  umfangreichen  Klosterbauten  der  Weißfrauen,  Karmeliter  und  der 
Barfüßer  war  in  der  Unterstadt  reichlich  Platz  vorhanden;  sie  befanden  sich  inner- 
halb des  Schutzes  der  ältesten  Stadtmauer,  ein  Beweis  dafür,  daß  noch  kein  zweiter, 
weiter  hinaus  geschobener  Befestigungsgürtel  vorhanden  war,  wie  bisher  ohnv 
zwingenden  Grund  angenommen  worden  ist.  Die  Neustadt  der  damaligen  Zeit 
war  eben  die  Unterstadt,  welche  nicht  lange  vor  dem  Jahr  1219  entweder  zusammen 
mit  der  Altstadt  oder  etwas  nach  ihr  durch  eine  Mauer  geschützt  worden  sein  mag. 
Es  ist  die  Zeit,  in  der  auch  manche  andere  königliche  Stadt  ihre  erste  steinerne 
Befestigungsmauer  erhalten  hat.  Außerhalb  der  Stadtbefestigung  lagen  noch  im 
Jahr  1223  der  alte  Stiftsfronhof  und  der  Arnsburgerhof,  ferner  123b  der  den 
Brüdern  des  heiligen  Antonius  geschenkte  Hof  des  Berthold  Presto  vor  der 
Preungesheimer  Pforte  und  der  1243  begonnene  Klosterbau  der  Dominikaner. 

Die  städtische  Bevölkerung  und  ihre  Gewerbetätigkeit  entwickelten  sich  aber 
so  rasch,  daß  si?  innerhalb  der  ältesten  Stadtmauer  nicht  mehr  genügenden  Platz 
fanden  und  zum  Schutze  der  Vorstadtbewohner  ein  zweiter,  weit  ausgedehnter 
Mauergürtel  von  etwa  1260  an  erbaut  werden  mußte,  deren  Schöpfer  der  bis 
1273  vorkommende  Schöffe  Arnold  Baumeister  gewesen  sein  mag.  Der  Bau 
scheint  am  Ende  der  Fahrgasse  mit  der  Borpheimer  Pforte  begonnen  worden  zu 
sein,  da  diese  1267  zuerst  genannt  wird.  Vorher  findet  sich  kein  Straßen-  oder 
Häusername  dieser  Neustadt.  Dann  folgen  1270  die  Töngesgasse,  1277  die 
Schnurgasse,  1280  der  Rossebühel  (Liebfrauenberg),  1290  die  Neugasse,  1306  die 
Sandgasse  und  1311  die  Rosengasse.  Der  gewaltige  Festungsbau  hat  Jahrzehnte  in 
Anspruch  genommen.  Er  war  kaum  vollendet,  als  Frankfurt  sieh  im  Jahr  1 333  durch 
ein  besonderes  kaiserliches  Privileg  ermächtigen  ließ,  die  Stadt  mit  ihren  Gärten 
und  Höfen  in  weitem  Bogen  mit  einem  dritten  und  letzten  Befestigungsring  zu  um- 
geben, welcher  fast  ein  halbes  Jahrtausend  genügt  hat  und  noch  heute  an  unseren 
Wallstraßen  erkenntlich  ist.  Wie  zur  Karolingerzeit  der  Saalhof  der  militärische 
Stützpunkt  und  Sammelpunkt  der  angesiedelten  Königsleute  (trustis,  milites  agrarii) 
gewesen  war,  so  hatte  die  Stadt  die  Pflicht,  die  zum  alten  königlichen  Krongut 
gehörigen  Dorfbewohner  in  ihren  sicheren  Mauern  aufzunehmen  und  zu  schirmen. 
Diese  mußten  dagegen  am  Gertrudsfest  (17.  März)  einen  kleinen  Jahreszins  be- 
zahlen und  bei  Anlage  der  Mauern  und  Gräben  Dienste  leisten.  Ihre  Zahl  betrug 
etwa  80.  Fs  haben  dazu  die  19  Dörfer  des  Bornheimer  Berges,  die  im  Gebiete  des 
Reichsforstes  Dreieichenhain  gelegenen  Ortschaften  wie  Langen,  Sprendlingen, 
Egelsbach  und  Kelsterbach  und  die  zum  alten  Niedgau  gehörigen  wie  Höchst, 
Hochheim.  Kastell,  ferner  die  Dörfer  der  Herrschaften  Epstein,  Idstein,  Falken- 
stein-Königstein, Kronberg,  Homburg  und  Usingen  gehört. 


ZWEITER 


ABSCHNITT 


DER  MESSHANDEL 


)irtschaftliche  Bedeutung.  Die  zwei  Frankfurter  Reichsmessen 
■  sind  jahrhundertelang  von  einer  ganz  außerordentlichen  wirtschaft- 
lichen Bedeutung  gewesen,  welche  nicht  hoch  genug  angeschlagen 
(werden  kann.*)  Getreulich  spiegeln  sie  den  jeweiligen  Stand  des 
deutschen  Gewerbefleißes  und  Handels,  ja  auch  der  deutschen 
Landwirtschaft  wieder.  Sie  bilden  einen  sicheren  Prüfstein  der  ver- 
schiedenen deutschen  Kulturperioden  und  sind  ein  hochbedeutsames  Beförderungs- 
mittel der  allgemeinen  Zivilisation  auf  deutschem  Boden  gewesen.  Da  sie  aber  nur 
unentwickelten,  gefesselten  Lebensverhältnissen  ihren  Ursprung  und  ihre  Blüte 
verdankten,  mußten  sie  mit  deren  Verdrängung  durch  freiere,  fortgeschrittenere 
Zustände  allmählich  wieder  ihre  wirtschaftlichen  Grundlagen  verlieren.  Bei  der 
Abschließungspolitik  und  der  Zunftverfassung  der  deutschen  Städte,  welche  alle 
gewerbliche  und  Handelstätigkeit  in  ihren  Mauern  vereinigten,  und  bei  der  Un- 


*)  Orth,  Abhandlung  von  den  zwei  Reichsmessen,  1765,  als  die  bei  weitem  wichtigste,  sehr 
zuverlässige  Quelle;  Fries,  Abhandlung  vom  Pfeifergericht,  1752;  v.Lersner,  Chronik,  Cap.  XX  V II. 
Bd.  I,  424—435,  Bd.  II,  551—572;  Kriegk,  Frankfurter  Bürgerzwiste,  1862,  294—329;  Hasse, 
Geschichte  der  Leipziger  Messen,   1885,  und  anderes. 


Sicherheit  und  Schwierigkeit  derWaren- 
beförderung  konnte  sich  der  mittelalter- 
liche Handelsverkehr  unter  Fremden 
nur  auf  den  Märkten  und  Messen  mit 
ihrer  Handelsfreiheit  und  Straßen- 
sicherung vollziehen.  Das  heutige 
Geschlecht  kann  sich  kaum  mehr  vor- 
stellen, daß  es  eine  Zeit  gegeben  hat,  in 
welcher  nur  der  verbürgerte  Gewerbe- 
treibende an  seinem  Wohnsitz,  dagegen 
kein  Fremder  an  Einheimische  oder 
gar  an  einen  zweiten  Fremden  ver- 
kaufen durfte. 

Nur  auf  dem  Markt  hörte  diese  Be- 
schränkung auf;  hier  galt  Handels- 
freiheit für  Fremde  wie  Einheimische, 
für  Kaufleute  wie  Handwerker,  für 
Laden-  und  Budeninhaber  wie  für 
Hausierer.  Er  war  die  wichtigste  Form, 
in  welcher  sich  der  mittelalterliche 
Verkehr  vollzog.  Jeder  Grundbesitzer, 
welcher  über  seinen  eigenen  Bedarf 
hinaus  Vorräte  an  Frucht,  Heu,  Stroh,  Gartenerzeugnissen,  Wein  und  Holz  besaß, 
und  jeder  Handwerker,  welcher  über  seine  Lohn-  oder  feste  Kundenarbeit  hinaus 
„zu  feilem  Kauf"  Waren  herstellte,  war  genötigt,  regelmäßig  auf  die  Märkte  zu 
ziehen  und  dort  seine  Käufer  zu  suchen.  Auch  die  großen  Frankfurter  Messen 
sind  stets  zugleich  Handwerkermessen  gewesen.  Dieselbe  Notwendigkeit  be- 
stand in  erhöhtem  Maße  für  den  Großhändler.  Um  verkaufen  und  einkassieren,  um 
kaufen  und  bezahlen  zu  können,  mußte  er  die  hiesigen  Messen  besuchen.  Es  geht 
dies  in  gleicherweise  aus  den  alten  Geschäftsbüchern  der  Handelsherren  Wilhelm 
und  Matthäus  Runtinger  zu  Regensburg  um  1390  und  des  Ott  Ruland  zu  Ulm  um  1450 
wie  aus  den  brieflichen  und  biographischen  Aufzeichnungen  des  Nürnberger  Buch- 
händlers Anton  Koberger  um  1500  und  des  Nürnberger  Seidenhändlers  Sebastian 
Paumgartner  um  1590  hervor.  Die  Handelstechnik  jenerTage  bestand  in  dem  persön- 
lichen Besuch  mögliehst  vieler  Messen.  Sie  waren  das  unumgängliche  Stelldichein 
allerKaufleute  und  der  unumgängliche  Verkaufsplatz  für  alle  in  denHandel  gebrachten 
Gewerbeerzeugnisse.  Diese  Notwendigkeit  ist  auch  derGrund,  warum  z.B.  der  Buch- 
handel von  Anfang  an  sich  geradein  den  Frankfurter  Messen  als  Buchhändlermesse 
konzentriert  hat.  DieMessen  haben  jedoch  nicht  bloß  denWarenverkehr,  sondern  auch 


Dr.  Johann    Philipp  Ortli.   der   gelehrte   Verfasser  der 
Abhandlung  von  den  zwei  Reichsmessen.     1698     1783. 


von  Anfang  an  den  durch  diesen  hervorgerufenenZahlungs-  und  Abrechnungsverkehr 
in  sich  vereinigt.  Jaletztererwarbei  dem  stärkeren  Hervortreten  des  reinen  Geldge- 
schäftes oft  bedeutender  wie  ersterer.  VieleKaufleute  kamen  um  1600  nicht  zum  Waren- 
verkauf oder  Einkauf,  sondern  nur  zur  Abrechnung,  dem  sog.  Skontrieren,  hierher. 

Es  ist  einleuchtend,  daß  der  Meßverkehr  in  demselben  Maße  verfallen  mußte, 
als  die  Ursachen  seiner  Bedeutung  infolge  der  Hebung  des  Verkehrswesens  und 
der  zunehmenden  Handels-  und  Gewerbefreiheit  in  Wegfall  kamen.  Anstelle  des 
nur  in  bestimmten  Zwischenräumen  wiederkehrenden  Meßhandels  ist  der  ständige 
Handelsverkehr  getreten,  bei  welchem  alle  Werktage  des  Jahres  Markttage  sind. 
So  sind  anstelle  der  Viehmärkte  ständige  Viehhöfe,  anstelle  der  Wochenmärkte 
ständige  Markthallen,  anstelle  des  periodischen  Meßhandels  ständige  Musterlager 
und  Warenbörsen  getreten. 

Die  Meßplätze  können  mit  festen  Stationen  der  nach  Osten  vorrückenden  Kultur 
verglichen  werden.  Wie  sie  in  ihrem  Rücken  einen  gewissen  Kulturabschluß  voraus- 
setzen, müssen  sie  vor  sich  jüngere,  in  frischer  Entwickelung  begriffene  Lande 
haben,  welche  gegen  ihre  Naturprodukte  fehlende  Gewerbeerzeugnisse  einhandeln 
und  für  diese  eine  starke  Aufnahmefähigkeit  besitzen.  So  schließen  sich  an  die 
schon  im  siebten  Jahrhundert  bestehende  Dionysiusmesse  zu  St.  Denis  bei  Paris 
(foire  du  Lendit),  welche  753  auch  von  friesischen  Tuchhändlern  besucht  worden 
sein  soll,  und  an  die  über  das  ganze  Jahr  verteilten  6  Messen  von  Provins,  Troyes, 
Bar  und  Lagny  in  der  Champagne  diejenigen  von  Frankfurt  am  Main  und  an  diese 
mit  der  nach  Osten  fortschreitenden  Kultur  die  von  Leipzig,  Frankfurt  a.  0.  und 
Nischni-Nowgorod  in  Rußland  an. 

§2.  Entstehung.  Eine  Reihe  von  Voraussetzungen  waren  zu  erfüllen,  ehe 
Frankfurt  als  Meßort  Bedeutung  erlangen  konnte.  In  erster  Linie  mußten  die 
Rhein-  und  Mainlande  den  Ausbau  ihres  Bodens  und  ihre  gewerbliche  Ent- 
wicklung zu  einem  gewissen  Abschluß  gebracht  haben,  so  daß  verkäufliche 
Überschüsse  und  höhere  Bedürfnisse  nach  fremden  Waren  vorhanden  waren. 
Namentlich  mußten  sich  die  Gewerbe  aus  der  bäuerlichen  Hauswirtschan 
der  grundherrlichen  Gebundenheit  zu  selbständiger  freier  Arbeit  für  die  All- 
gemeinheit herausgeschält  haben.  Sodann  bedurfte  es  der  Erschließung  weiter 
Absatzgebiete  und  großartiger  Verkehrsbeziehungen.  Bis  zur  Hohenstaufenzeit 
war  Konstantinopel  (Byzanz)  die  Beherrscherin  des  europäischen  Handels  und 
Geschmackes,  die  Bezugsquelle  aller  Luxus-  und  Modeartikel,  das  Ideal  des 
Germanen  gewesen.  Von  hier  gingen  die  Warenzüge  teils  über  Marseille 
das  Rhonetal  hinauf  nach  den  Messen  der  Champagne  und  nach  dem  Rhein,  teils 
die  Donau  hinauf  nach  Regensburg,  der  wichtigsten  deutschen  Königs-  und 
Handelsstadt,  welche  diesen  Handelsweg  beherrschte  und  durch  den  Vertreter 
ihrer  Kaufmannschaft,  den  Hansgraf,  beaufsichtigen  ließ.  Zu  Enns  an  der  Donau 


entstand  im  zwölften  Jahrhundert  auch  der  erste  größere  deutsche  Jahrmarkt, 
welcher  sogar  von  Kaufleuten  aus  Cöln,  Aachen  und  Mastricht  besucht  wurde.*) 
Die  Alpen  wurden  von  den  byzantinischen  Warenzügen  wie  ein  undurchdringlicher 
Wall  gemieden  und  umgangen.  Zwei  Ereignisse  haben  eine  vollständige  Ver- 
schiebung der  bisherigen  Handelswege  und  eine  ungeahnte  Entwicklung  der 
deutschen  Kultur  und  wirtschaftlichen  Verhältnisse  herbeigeführt:  die  Kreuzzüge 
nach  dem  geheiligten  Lande  und  die  Kolonisierung  der  Slavenländer  östlich  der 
Elbe.  Die  ersteren  vermittelten  die  genaue  Bekanntschaft  mit  den  Schätzen  des 
Orients  und  insbesondere  mit  der  hohen  Kultur  der  Araber,  welchen  wir  viele 
bis  dahin  in  Europa  kaum  bekannte  Erzeugnisse  ihres  Bodens  und  ihrer  Luxus- 
industrien, wie  die  Spargel,  den  Maulbeerbaum,  die  Baumwolle,  das  Zuckerrohr 
und  den  Kaffee,  goldene  und  silberne  Seidenbrokatstoffe,  Damast,  Mousselin,  Gaze, 
Taffet,  Schleier,  Glas,  Papier,  Sirup  und  feine  Zuckerwaren  verdanken.  Den 
Schlußstein  in  dieser  Entwicklung  hat  die  Eroberung  und  Ausplünderung  von 
Byzanz  in  den  Jahren  1202 — 1204  gebildet.  Welthandel  und  Gewerbetätigkeit 
gingen  auf  Venedig  und  andere  Städte  Italiens  über  und  mit  diesem  italienisch- 
orientalischen Handel  beginnt  auch  die  Zeit  des  italienischen  Handels  der  Ober- 
deutschen. Während  der  Verkehr  auf  der  Donau  verfiel,  wurden  eine  Reihe  von 
Handelsstraßen  über  die  tiroler  und  die  schweizer  Alpenpässe  nach  den  auf- 
blühenden Handelsstädten  Italiens,  den  neuen  Beherrschern  des  Mittelmeers 
und  des  asiatischen  Handels,  erschlossen  und  gangbar  gemacht.**)  Die  Städte 
Konstanz,  Augsburg,  Ulm  und  Nürnberg,  welche  diesen  direkten  Handelsverkehr 
über  die  unwirtlichen  Alpen  eröffneten  und  beherrschten,  kamen  rasch  empor. 

Andererseits  hatte  die  großartige  deutsche  Kolonisationstätigkeit  jenseits  der 
Elbe  im  slavischen  Osten,  in  Schlesien,  der  Lausitz,  Brandenburg,  Mecklenburg, 
Pommern,  Preußen,  eine  außerordentlich  rasche  Entwicklung  genommen.  Eine 
Reihe  bedeutender  Handelsstädte  waren  sowohl  an  der  Meeresküste,  von  Lübeck 
als  Haupt  der  deutschen  Hansestädte  bis  Reval,  wie  im  Inneren  des  Landes  im 
Elbe-  und  Odergebiet,  so  Leipzig,  Görlitz  und  namentlich  Breslau,  entstanden. 
Erst  bei  dieser  weit  fortgeschrittenen  Entwicklung  kamen  die  Vorzüge  der  Lage 
der  Stadt  Frankfurt  zur  vollen  Geltung.  Außer  seiner  alten  Bedeutung  als  wirt- 
schaftliche Hauptstadt  der  Wetterau  und  der  ganzen  hessisch-fränkischen  Lande 
wurde  sie  jetzt  der  Vereinigungspunkt  der  Handel-  und  Gewerbetreibenden  von 
Nord  und  Süd,  von  Ost  und  West,  von  der  Nord-  und  Ostsee  bis  an  den  Genfer- 
see,  von  Breslau,  Prag  und  Wien  bis  nach  den  Städten  in  Lothringen,  Brabant 
und  Flandern. 


*)  Franz   Kur/,  Ocstcrreichs  Handel   1822,  S.  202  u.  203. 
**)  Schulte,  mittelalterlicher  Handel  zwischen   Westdeutschland    u:id   Italien,   1900. 


Die  alte  Frankfurter  Herbstmesse,  welche  bis  1330  allein  bestand,  verdankt 
ihre  Entstehung  nicht  einem  bestimmten  Verleihungsakt,  zu  welchem  nur  der 
Kaiser  auf  Grund  des  ihm  zustehenden  Hoheitsrechtes  befugt  gewesen  wäre,  sie 
ist  nicht  gegründet  worden,  sondern  sie  hat  sich  als  eine  von  Alters  bestehende 
aus  den  Bedürfnissen  der  Gegend  allmählich  entwickelt.  Die  kaiserlichen  Freiheits- 
briefe sind  allerdings  für  sie  von  größter  Bedeutung  gewesen  und  verdienen  zu- 
gleich als  Merksteine  ihrer  zunehmenden  Bedeutung  besondere  Beachtung.  Daß 
die  Herbstmesse  schon. vor  dem  ersten  Privileg  von  1240  in  bescheidenem  Umfang 
bestanden  hat,  kann  nicht  mehr  ernsthaft  bezweifelt  werden.  Ihre  erste  aus- 
drückliche Erwähnung  erfolgt  in  einem  Schreiben  des  Königs  Heinrich  VII.  vom 
21.  Dezember  1227  an  die  Stadt  Regensburg.  Er  benachrichtigt  sie  hierin,  daß 
er  dem  Bischof  Hermann  von  Würzburg  die  Errichtung  einer  Allerheiligen-Messe 
(1.  November)  gestattet  habe,  und  fordert  sie  zu  deren  Besuch  auf*)  „unter  dem  Ge- 
leit, das  er  den  Königsmessen  zu  Frankfurt  und  Donauwörth  zugesagt  habe  (ad 
modum  nundinarum  regiarum  apud  Franckenfurt  et  Werde)".  Die  Art  dieses  Hin- 
weises läßt  bestimmt  erkennen,  daß  die  beiden  genannten  Messen  und  der  ihren 
Besuchern  gewährte  königliche  Schutz  der  Stadt  Regensburg  bereits  wohl  bekannt 
gewesen  sein  und  insbesondere  die  Frankfurter  Königsmesse  schon  eine  gewisse 
Zeit  bestanden  haben  muß.  Eine  Reihe  von  indirekten  Nachrichten  lassen  es  fast  als 
sicher  erscheinen,  daß  sie  gegen  1150  zu  Beginn  der  Hohenstaufenzeit  alljährlich 
um  Maria  Himmelfahrt  (15.  August)  abgehalten  wurde,  und  geben  die  fernere 
Möglichkeit  an  die  Hand,  daß  dies  bereits  in  den  Jahren  1034  und  1074  der 
Fall  war.  Ein  Privileg  des  Kaisers  Friedrich  Barbarossa  vom  Jahr  1165  ist  zwar 
nicht  vorhanden,  wäre  aber  wohl  denkbar.  Die  in  Betracht  kommenden  indirekten 
Nachrichten,  elf  an  der  Zahl,**)  gründen  sich  alle  auf  einzelne  erhaltene  Verfügungs- 
akte über  den  königlichen  Mainzoll  zu  Frankfurt.***)  Wenngleich  in  der  ersten,  im 
Jahr  1034  dem  St.  Ferrutiuskloster  zu  Bleidenstadt  verliehenen  Zollfreiheitsurkunde 
die  Rhein-  und  Mainzollplätze  nicht  mit  Namen  genannt  werden,  so  kann  man 
aus  dem  zweiten,  den  Einwohnern  von  Worms  im  Jahr  1074  zuerteilten  Zollprivileg 
und  der  kaiserlichen  Verfügung  vom  6.  April  1157  ersehen,  daß  es  anfänglich  nur 
eine  einzige,  von  Kaiser  und  Reich  errichtete  Zollstätte  (theloneum  imperiale)  am 
Mainstrom  gegeben  hat,  die  zu  Frankfurt  bei  der  alten  Kaiserpfalz.  Nach  den  Be- 
stätigungsurkunden des  Papstes  Innocenz  II.  vom  Jahr  1139  und  des  Kaisers 
Friedrich  Barbarossa  vom  Jahr  1158  hatte  der  geliebte  Sohn  der  Kirche,  Kaiser 
Lothar  (1125—1137),  diesen  Zoll  für  sein  Seelenheil  dem  Kloster  Ilbenstadt  in  der 


*)  U.-B.  No.  83 

**)  U.-B.  No.  15  (1034),  No.  (7(1074),  No.  18  (1 1 12),  No.  20(1 139),  No.  23  (1157),  No.  24  (1158), 
No.  25(1163),  No.  27(1184),  No.  28  (1186),  No.  35  (1209),  No.  41  (1215). 
***)  auch  Wasserzoll,  Schiffszoll,  theloneum  navium,  naulum. 


Wetterau  geschenkt.  Zoll,  Markt  und  Münze  sind  aber  regelmäßig  untrennbare 
Bestandteile  eines  einheitlichen  Ganzen.  Ob  aber  bereits  aus  den  ersten  Nach- 
richten über  den  Frankfurter  Mainzoll  von  1034,  1074  und  1139  auf  das  Bestehen 
der  Reichsmesse  geschlossen  werden  kann,  halte  ich  für  recht  gewagt.  DieWormser 
Urkunde  von  1074  bezeichnet  ihn  ausdrücklich  als  einen  Durchgangszoll,  von 
welchem  die  vorüberkommenden  Juden  und  sonstigen  Einwohner  von  Worms 
befreit  sein  sollten.*)  Dagegen  enthält  die  in  der  kaiserlichen  Verfügung  vom  Jahr 
1 157  enthaltene  Zeitangabe,  daß  der  Zoll  zu  Kloster  Neustadt  immer  im  Monat 
August  während  sieben  Tagen  vor  und  sieben  Tagen  nach  Maria  Himmelfahrt, 
also  vom  S.  —  22.  August,  von  allen  neuen  Schiffen  erhoben  werden  dürfe, 
und  die  Rücksichtnahme  auf  die  den  Main  stromaufwärts  fahrenden  und 
den  Leinpfad  auf  dem  Flußufer  benutzenden  Kaufleute  einen  deutlichen  Hinweis 
auf  die  im  August  abgehaltene  Herbstmesse.  Alsdann  erhalten  nicht  nur  die  Zoll- 
befreiungen der  Kaufleute  von  Nürnberg,  Bamberg  und  Amberg  von  1163,  der 
Klöster  Gottesthal  von  11S6,  Rommersdorf  von  1209,  Arnsburg  von  1226,  1228 
und  1234,  sowie  der  Abtei  Altenberg  von  1215,  sondern  auch  die  wichtige  Stadt- 
anerkennungsurkunde vom  15.  August  1219  mit  der  ersten  Erwähnung  eines 
Marktes,  und  zwar  des  Kornmarktes,  ihre  besondere  zusammenhängende  Be- 
deutung. Die  Frankfurter  Messe  ist  in  ihren  ersten  Anfängen  im  elften,  spätestens 
gegen  die  Mitte  des  12.  Jahrhunderts,  da  die  Landwirtschaft  zu  einem  gewissen 
Abschluß  gelangt  war  und  Oberschüsse  zu  liefern  begann,  der  Fruchtmarkt  des 
großen  königlichen  Domänenbezirkes  in  der  Wetterau  gewesen  und  nach  be- 
endeter Ernte  um  Maria  Himmelfahrt  (15.  August)  abgehalten  worden.  Auch 
das  Bartholomäusstift  und  die  anderen,  in  den  Zollprivilegien  erwähnten  Klöster 
und  Abteien  und  die  weltlichen  Grundbesitzer,  welche  außer  ihren  eigenen 
Gutserträgnissen  zahlreiche,  um  diese  Zeit  fällige  Zehnten,  Gülten  und  Zinsen 
in  ihrem  Besitz  angehäuft  hatten,  brachten  auf  den  hiesigen  Kornmarkt  die 
überflüssigen  Getreidemengen  und  sonstigen  landwirtschaftlichen  und  gewerb- 
lichen Erzeugnisse,  wie  Wein,  Holz,  Federvieh,  Wolle,  Wachs  und  Seife  zum  Ver- 
kauf. Bei  einer  Wiese,  welche  Werner  von  Münzenberg  dem  Heiliggeisthospital 
1285  in  Erbleihe  gab,  wird  ausdrücklich  bestimmt,  daß  der  in  zwölf  Pfund  guten 
Wachses  bestehende  Zins  in  der  Frankfurter  Messe  (in  nundinis  Frankenfurdensibus) 
fällig  sei.**) 

Bei  dem  frommen,  mildtätigen  Geiste  der  Zeit  befand  sich  neben  diesem  ersten 
Markt  auch  das  älteste  Hospital  und  seit  1219  eine  Kapelle,  die  spätere  Lcon- 
hardskirche.  In  gleicher  Weise  entstand  bei  dem  ältesten  Pferde-  und  Heu- 
markt die  Liebfrauenkirche  und  an  dem  neuen  Roßmarkt  „vor  die  Kaufleuth,  so  da 


*)  quod  Judaei  et  ceteri  Wormatienses  solvere  praetereuntes  debiti  erant. 
"*i  U.-B.  No.  496. 


22 


herumb  mit  vielen  Pferden  handeln"  die  Maternuskapelle.  Dieser  innige  Zusammen- 
hang zwischen  Kirche  und  Jahrmarkt  findet  in  der  doppelten  Bedeutung  des  Wortes 
„Messe"  seinen  prägnanten  Ausdruck.  Dementsprechend  hängen  die  Namen  und 
Zeiten  vieler  Messen  mit  den  Namen  und  Festen  bestimmter  Schutzheiligen  zu- 
sammen, wie  die  französische  Magdalenenmesse  von  Beaucaire,  die  Petri-  und 
Paulsmesse  zu  Naumburg,  der  schweizer  Verenämarkt  zu  Zurzach  und  andere. 

Mit  dem  Aufblühen  von  Handel  und  Gewerbe  hat  sich  der  alte  Fruchtmarkt 
an  der  Leonhardskirche  immer  mehr  zu  einer  allgemeinen  Reichsmesse  für  alle 
Handelsgegenstände  entwickelt.  Zunächst  schloß  sich  an  ihn  auf  königlichem  Boden 
vor  der  Leonhardspforte  am  Mainufer  der  Weinmarkt  an,  für  dessen  Besuch  bereits 
1280  die  Straßburger  ein  kaiserliches  Zollprivileg  erhielten,  und  seit  etwa  1340  am 
Saalhof  der  fremde  Tüchermarkt,  an  welchen  noch  die  Häusernamen  Brabant  und 
Brüssel  erinnern. 

Mit  diesem  Königsmarkt  hat  sich  der  örtlich  davon  getrennte,  an  der  Stifts- 
kirche und  dem  alten  Rathaus  aufkommende  Marktverkehr  der  Bürgerschaft,  soweit 
er  nicht  Wochenmarktsverkehr  blieb,  allmählich  verschmolzen.  Auch  dieser  kann 
sich  nicht,  wie  oft  angenommen  worden  ist,  aus  dem  Kirchweihfest  der  Stiftskirche 
entwickelt  haben,  da  der  Markt  (forum)  bereits  1238  genannt  wird,  die  Einweihung 
der  neuen  Bartholomäuskirche  aber  erst  am  24.  August  des  folgenden  Jahres  durch 
den  Bischof  Ludolf  von  Ratzeburg  stattgefunden  hat.  Die  jährliche  Feier  der  Ein- 
weihung sollte  wohl  mit  Rücksicht  auf  den  Beginn  der  Messe  auf  den  Sonntag  vor 
Mariae  Himmelfahrt  verlegt  werden,  was  aber  nicht  befolgt  worden  ist.  Die 
kirchlichen  Festtage  waren  zugleich  die  wichtigsten  Geschäftstage.  Der  kaiser- 
liche Mainzoll  war  nach  einer  Nachricht  von  1276  an  Bartholomäi,  der  kleine  Zoll, 
welchen  die  Ritter  von  Keppler  vom  Reich  zu  Lehen  hatten,  im  Jahre  1310  an 
Mariae  Geburt  fällig. 

Der  Meßverkehr  hat  sich  auf  der  breiten  Schiedslinie  zwischen  der  Ober-  und 
Unterstadt  von  der  Fahrpforte  nordwärts  bis  zum  Liebfrauenberg  entfaltet  und  die 
Bebauung  des  Römerbergs,  der  Neukräm  und  des  Liebfrauenbergs  zur  Folge 
gehabt.  Es  ergibt  sich  diese  Tatsache  aus  den  Verzeichnissen  der  Häuser,  welche 
seit  1361  das  Hausgeld  für  verkaufte  Waren  bezahlt  haben.  Ich  fasse  meine  An- 
sicht über  den  Ursprung  der  Frankfurter  Herbstmesse  dahin  zusammen,  daß  sie 
aus  dem  Bedürfnis  des  großen  königlichen  Domänenbezirkes  und  Hinterlandes  als 
landwirtschaftlicher  Markt  im  August  entstanden,  dem  Bartholomäuskirchweihfest 
angegliedert,  mit  der  Gewerbe-  und  Handelstätigkeit  der  zunehmenden  Bürger- 
schaft in  engste  Verbindung  getreten  und  durch  die  kaiserliche  Gunst  empor- 
gehoben worden  ist. 

§  3.  Die  Herbstmesse  bis  1330.  Die  durch  die  Lage  gegebene  Bedeutung  von 
Frankfurt  als  wirtschaftliche  Hauptstadt  der  Wetterau  brachte  es  mit  sich,  daß  sie 


auch  der  Vorort  und  die  Führerin  des  mit  den  drei  anderen,  in  der  Wetterau  empor- 
kommenden Reichsstädten  Friedberg,  Gelnhausen  und  Wetzlar  abgeschlossenen 
Bundes  gewesen  ist.  Er  scheint  mit  den  zwei  erstgenannten  Städten  schon  im 
Jahre  1219  bestanden  zu  haben,  während  das  an  der  Lahn  gelegene  Wetzlar 
nicht  vor  1232  bei  Aufhebung  des  Ehezwanges  mit  ihnen  zusammen  erwähnt  wird. 
Die  drei  alten  rheinischen  Reichsstädte  Mainz,  Worms  und  Speyer,  wozu  noch  die 
kurmainzische  Landstadt  Bingen  kam,  schlössen  im  Jahre  1226  oder  kurz  vorher 
mit  den  Wetterauschen  Städten  eine  Konföderation  oder  Eidgenossenschaft  ab,  deren 
Ziele  zwar  nicht  ausdrücklich  angegeben  werden,  aber  zweifellos  in  der  Erhaltung 
des  Landfriedens  und  der  Straßensicherheit  gegenüber  der  Raubritterschaft  sowie 
inder  Abwehr  landesherrlicherZollbelästigungen  und  anderer  Übergriffe  bestanden 
haben  werden.  Kaiser  Friedrich  II.,  welcher  auch  in  Goslar  und  an  anderen  Plätzen 
Maßnahmen  zur  Unterdrückung  städtischer  Selbständigkeit  erlassen  hatte,  hob 
auf  Vorstellung  des  Mainzer  Kirchenfürsten  diesen  eigenmächtigen  Städtebund 
auf,  erkannte  aber  bereits  in  dem  Privileg  von  1232,  welches  er  den  vier  Wetterau- 
schen Städten  gemeinschaftlich  erteilte,  wenigstens  die  zwischen  diesen  vier  fort- 
bestehende Interessengemeinschaft  wieder  an.  Der  vorerst  erfolglose  Versuch 
der  an  dem  Frankfurter  Handel  am  meisten  beteiligten  Wetterauschen  Städte  von 
1226  kann  als  Vorläufer  des  ersten  kaiserlichen  Meßprivilegs  vom  II.  Juli  1240 
gelten.  In  diesem  nahm  Kaiser  Friedrich  II.  von  seinem  Feldlager  zu  Eskoü,  einem 
Neapolitanischen  Landstädtchen,  durch  öffentliche  Bekanntmachung  alle  nach 
der  Frankfurter  Messe  (nundinae)  Reisende  in  seinen  und  des  Reiches  besonderen 
Schutz  und  Schirm  und  befahl,  daß  niemand  sich  bei  Meidung  kaiserlicher 
Ungnade  unterstehen  solle,  sie  im  Hin-  und  Herreisen  auf  einige  Weise  zu 
beschweren  oder  hindern.  Die  Verwirklichung  dieses  sicheren  Geleites  erfolgte 
aber  nicht  durch  den  Kaiser,  sondern  wiederum  im  Wege  der  Selbsthülfe  durch 
die  von  den  Städten  allenthalben  im  Reicheabgeschlossenen  Landfriedensbündnisse, 
deren  bekannteste  der  rheinische  Städtebund  von  1254/55,  im  Norden  die  deutsche 
Hanse,  im  Süden  die  schweizer  Eidgenossenschaft  und  später  der  so  unglücklich 
verlaufene  große  rheinisch-schwäbische  Städtebund  von  1381  — 1391  gewesen  sind. 
Nicht  das  herumfahrende  Gesindel,  sondern  die  zahlreiche,  auf  ihren  Burgen  oft 
dicht  zusammensitzende,  unbemittelte  Ritterschaft,  welche  aus  den  Erträgnissen 
ihrer  Güter  kaum  den  dürftigsten  Lebensunterhalt  bestreiten  konnte  und  der  ge- 
schworene Feind  der  emporstrebenden  bürgerlichen  Kultur  und  Wohlhabenheit 
in  den  Städten  war,  bildete  den  Schrecken  und  die  Plage  der  Handelsstraßen. 
Zu  diesen  Räubereien  der  Ritterschaft  kam  die  schamlose  Ausbeutung  des  Handels- 
verkehrs durch  die  Zollplackereien  der  Landesherren.  Die  Errichtung  des  rheini- 
schen Städtebundes  von  1 254,  welchem  auch  die  vier  elsässischen  Städte  Straßburg, 
Schlettstadt,  Kolmar  und  Hagenau,  ferner  Basel  und  Cöln  angehörten,  führt  sich 


auf  die  Zollerpressungen  zurück,  welche  Graf  Dietrich  von  Katzenellenbogen  von 
seinem  1246  erbauten  Schlosse  Rheinfels  an  vorüberfahrenden  Schiffern  und 
Kaufleuten  verübte.  Nach  Ablauf  seiner  zehnjährigen  Dauer  schlössen  im  engeren 
Kreise  Frankfurt,  Friedberg,  Wetzlar  und  Gelnhausen  mit  dem  Erzbischof  von 
Mainz  und  den  Grafen  und  Herren  von  Eppstein,  Falkenstein,  Weilnau  und  Hanau 
für  die  Gebiete  zwischen  Rhein,  Lahn  und  Main  am  15.  Mai  1 265  einen  neuen 
Landfriedensbund  ab  und  erhoben  zu  dessen  Durchführung  einen  Landfriedens- 
zoll. In  diesen  Herren' erkennen  wir  die  wichtigsten  Geleitsherren  der  Frankfurter 
Meßfremden  und  in  dem  Zoll  den  Vorläufer  des  für  die  gewährte  Hülfe  zu  ent- 
richtenden Geleitsgeldes  wieder. 

Die  Eidgenossenschaft  der  Wetterauschen  Städte  ist  teils  für  sich  allein,  teils 
als  Glied  größerer  Landfriedensverbände  immer  wieder  erneuert  worden  und  hat 
sich  auch  an  einer  Reihe  von  Fehden  und  an  der  Zerstörung  von  Raubnestern 
kriegerisch  betätigt,  wie  bei  den  späteren  Kapiteln  über  die  Handelspolitik  und 
den  Straßenschutz  noch  näher  ausgeführt  werden  soll.  Im  Jahre  1444  erwirkte 
die  Stadt  die  ausdrückliche  kaiserliche  Genehmigung  zur  Anwendung  von  Selbst- 
hülfe und  1459  auch  zum  Angriff  gegen  ihre  Feinde. 

Aus  dem  Zolltarif  des  Landfriedensbundes  von  1265  ist  deutlich  zu  ersehen, 
daß  landwirtschaftliche  Erzeugnisse,  Getreide,  Wein  und  Vieh,  noch  die  bei  weitem 
wichtigsten  Handelsartikel  waren,  während  alle  übrigen  unterschiedlos  als 
„Waren"  (mercimonia)  zusammengefaßt  werden.*) 

Im  Anschluß  an  den  hiesigen  Fruchtmarkt  hat  sich  zunächst  der  Handel  mit 
rotem  und  weißem  Wein,  namentlich  dem  Elsässer,  zu  selbständiger  Bedeutung 
entwickelt.  Jahrhundertelang  haben  an  dem  Flußgestade  unterhalb  der  Leonhards- 
pforte  die  Straßburger  Weinschiffe  gelegen.  Im  Jahr  1280  bestätigt  König  Rudolf 
die  nach  alter  Gewohnheit  zwischen  den  Straßburgern  und  Frankfurtern  be- 
stehende Zollfreiheit  und  befiehlt  den  hiesigen  Zöllnern  deren  Beachtung. 

Da  aber  für  den  Weinhandel,  für  den  Verkauf  der  frischen  Schafwolle  und  an- 
derer Rohstoffe  und  gewerblichen  Wintererzeugnisse  die  Zeit  unmittelbar  vor  dem 
Wiedererwachen  der  Natur  die  einzig  richtige,  notwendige  ist,  so  wird  sich  auch 
um  die  Fastenzeit  ein  immer  lebhafterer  Handelsverkehr  entwickelt  haben,  welcher 
in  der  kaiserlichen  Verleihung  der  Fastenmesse  vom  Jahr  1330  seine  Anerkennung 
gefunden  hat.  In  welcherWeise  sich  bis  zu  diesem  Zeitpunkt  die  Zahl  der  einzelnen 
Handelsgegenstände  vermehrt  und  die  Beziehungen  zu  anderen  Handelsstädten 
erweitert  hatten,  ersehen  wir  aus  einer  Zollordnung  vom  vorhergehenden  Jahr 
1329.  Hierin  werden  aufgezählt:**) 


*)  U.-B.  No.  253. 
*)  U.-B.  II  No.  374. 


Schlachtvieh,  Fleisch,  Pferde,  Butter,  Schmierfett  und  Unschlitt,  Rheinfische, 
Bolchen,  Häringe  und  Bückinge,  Gewürze  wie  Lorbeer,  Eisen  verschiedener  Art, 
Blei  und  Zinn  in  Klumpen  oder  geschmolzen,  Glas  und  Trinkbecher,  Kreide, 
Galmei,  Weinstein,  Schleifsteine,  Pech,  Hanf,  Werg,  rauh  und  gehechelt  Flachs 
und  Garn,  Wolle  und  Leinwand.  Außerdem  ist  ganz  allgemein  von  Fässern  und 
Ballen  die  Rede,  unter  welchen  Weinfässer  und  Tuchballen  verstanden  sein  dürften. 

Der  unserer  Stadt  sehr  gewogene  Kaiser  Ludwig  der  Baier  erteilte  ihr  am 
25.  April  1330  das  wichtige  Privileg,  außerdem  nach  alter  Gewohnheit  abgehaltenen 
Markt  in  der  Fasten-  oder  einer  anderen  Zeit  im  Jahr,  wie  es  ihr  am  besten  passe, 
einen  neuen  Markt  während  vierzehn  Tagen  einzurichten;  er  solle  alle  Rechte  und 
Freiheiten  des  alten  haben  und  alle  Besucher  acht  Tage  vorher  und  acht  Tage 
nachher  in  dem  kaiserlichen  und  des  Reiches  Friede  und  Sicherheit  sein  bei  Meidung 
schwerer  Folgen.  Im  Jahr  1357  wiederholte  Kaiser  Karl  IV.  nochmals  ausdrücklich, 
daß  diese  neue  Messe  gleiche  Freiheiten  wie  die  Herbstmesse  genießen  solle. 
Fs  ist  zu  vermuten,  daß  sie  nur  allmählich  der  letzteren  an  Bedeutung  nahe  ge- 
kommen ist  und  sich  vorwiegend  auf  den  Weinhandel,  Wollverkauf  und  einige 
andere  Frühjahrsartikel  beschränkt  hat. 

§4.  AufschwungundersteBlütezeit  1330 —  1400.  Das  vierzehnte  Jahr- 
hundert bedeutet  unter  der  Herrschaft  der  zwei  Bürgerkönige  Ludwig  der  Baier 
und  Karl  IV.  für  das  gesamte  reichsstädtische  Bürgertum  und  demgemäß  auch 
für  die  Frankfurter  Messen  als  wichtigste  Vereinigungspunkte  deutscher  Be- 
triebsamkeit die  wahre,  nie  wieder  erreichte  Glanzzeit.  Die  Meßstadt  Frankfurt 
erwarb  sich  zu  dieser  Zeit  den  Ruf  als  „Kaufhaus  der  Deutschen",  als  eines  der 
sieben  Wunder  Deutschlands.  Gegen  Ende  des  16.  Jahrhunderts  mag  ihr  Handels- 
verkehr vielleicht  noch  größer  gewesen  sein;  er  beruhte  aber  damals  nicht  mehr 
auf  rein  nationaler,  urdeutscher  Kraft  wie  zwei  Jahrhunderte  früher.  Es  hat  sich 
damals  ein  reiches,  wunderbares  Bild  der  Gewerbe-  und  Handelstätigkeit  der 
(kutschen  Städte  entfaltet.  Diese  Herrlichkeit  hat  aber  nicht,  wie  wir  anzunehmen 
versucht  sind,  auf  politischer  Größe  und  kriegerischem  Ruhm  beruht,  sondern  ihre 
Wurzel  allein  in  der  selbständigen  Kraftentfaltung  der  städtischen,  zünftigen  Hand- 
werkerschaft und  patrizischen  Kaufmannschaft  gehabt.  Die  ganze  Kultur  unseres 
Vaterlandes  war  damals  in  der  Frankfurter  Messe  wie  in  einem  Spiegelbilde  zu 
erkennen.  Ihr  Charakter  war  jedoch  ein  wesentlich  anderer,  in  sozialer  Hinsicht 
glücklicherer,  wie  in  späterer  Zeit.  Nicht  der  kapitalkräftige  Großkaufmann  mit 
seinen  verhaßten  Monopolbestrebungen  und  Preistreibereien,  sondern  der  in 
blühenden,  mächtigen  Zünften  organisierte  deutsche  Handwerker,  der  gewerbliche 
Mittelstand,  beherrschte  den  Meßverkehr.  Die  Frankfurter  Messen  sind,  soweit 
gewerbliche  Erzeugnisse  in  Betracht  kamen,  damals  in  erster  Linie  Handwerker- 
messen gewesen,  auf  welchen  namentlich  die  Wollweber  aus  dem  ganzen  hessen- 


nassauischen  Hinterland  und  vom  Mittel-  und  Niederrhein  ihre  Tücher  verkauft  und 
andererseits  die  erforderliche  Rohwolle  und  Farhstoffe  eingekauft  haben.  Wenn- 
gleich auch  die  aus  englischer  Wolle  angefertigten  feineren  niederländischen  Tücher 
aus  Löwen  (Louvain),  Mecheln  (Malines),  Mastricht,  Brüssel  und  St.  Trond  gleich- 
zeitig auf  die  hiesigen  Messen  kamen,  so  bildeten  sie  zwar  eine  gefährliche,  aber 
nicht  erdrückende  Konkurrenz.  Die  Wollweberei  ist  in  der  Blütezeit  des  deutschen 
Städtetums  das  charakteristische, bedeutendste  Handwerk,  die  Wollweber  nach  den 
Patriziern  und  Kaufleuten  die  angesehensten  Bürger  gewesen.  Aus  den  Städten 
kamen  aber  nicht  nur  einzelne  Wollweber,  sondern  die  gesamten  Handwerke  mit 
ihren  Vorständen  und  ihrem  Zunftsiegel  hierher.  Sie  mieteten  gemeinschaftliche 
Wohn-  und  Verkaufsräume,  führten  einen  gemeinschaftlichen  Haushalt  mit  eigener 
Küche  und  eigenen  Getränken  und  machten  gemeinschaftliche  Einkäufe  von  Roh- 
stoffen. Hierbei  trat  das  mittelalterliche  Solidaritätsprinzip  insofern  deutlich  hervor, 
als  das  ganze  Handwerk  für  sein  einzelnes  Mitglied  und  dieses  wieder  für  das  ganze 
Handwerk  eintrat.  Wir  finden  hier  während  zwei  Jahrhunderten  bis  zum  Verfall 
der  deutschen  Tuchmacherei  die  Wollweber  aus  Schwalbach,  Königstein,  Weilnau, 
Cronberg,  Oberursel,  Usingen,  Limburg,  Montabaur,  aus  Friedberg,  Butzbach, 
Marburg,  Gießen,  Nastätten,  Grünberg,  Alsfeld,  Windecken,  Gelnhausen,  Fulda, 
Seligenstadt,  ferner  aus  Mainz,  Speyer,  Worms,  Oppenheim,  Bingen,  Oberwesel, 
Andernach,  Köln,  Düren  und  Aachen,  aus  Trier,  Luxemburg  und  Metz.  Ob  die 
niederländischen  Tücher  aus  Löwen,  Mecheln  und  Brüssel  von  Zwischenhändlern 
oder  von  den  Wollwebern  selbst  hierher  gebracht  wurden,  läßt  sich  nicht  mit 
Bestimmtheit  entscheiden.  Im  Jahr  1383  befanden  sich  die  Wohn-  und  Verkaufs- 
räume der  Aachener  im  Haus  Braunfels,  diejenigen  der  Seligenstädter  1470  im 
Haus  Wedel  gegenüber  dem  alten  Salzhaus,  der  Limburger,  Schwalbacher  und 
Oberweseler  im  Haus  Limburg  neben  dem  Römer,  der  Geinhäuser  14%  im  Haus 
Laderam  auf  der  anderen  Seite  des  Römers,  der  Butzbacher  und  Gießener  um  1540 
im  Haus  zum  Quittenbaum. 

Aus  dieser  langen  Aufzählung  ist  zu  ersehen,  daß  die  Wollweber  seit 
Zeiten  die  besten  Geschäftshäuser  für  sich  gemietet  hatten,  wie  z.  B.  die  Limburger 
das  nach  ihnen  benannte  Haus  neben  dem  Römer.  Im  Jahr  1434  mieteten  die 
Woll  weber  von  Düren  im  Herzogtum  Jülich  von  Wiker  Frosch  auf  3  Jahre  während 
der  Messen  das  Haus  Eisenburg  am  Eck  der  Neuen  Krame  und  Großen  Sandgasse, 
um  mit  ihrem  Gewand  darin  „zu  stehen",  nebst  einer  Schlafkammer  mit  14  Betten, 
Heizung,  Licht  und  einer  Magd,  die  ihnen  zu  kochen  hatte,  alles  messentlich  für 
22  Gulden.  Wikerübernahm  1457fürdieMeisterund  Gesellen  dieses  Dürener  Woll- 
weberhandwerks wegen  einer  von  ihnen  besiegelten  Schuldurkunde  über  1  12  Gulden 
die  Bürgschaft,  v.  Fichard  bezeichnet  es  als  eine  Merkwürdigkeit,  daß  sie  dieses 
Handwerkssiegel  zur  Schließung  ihrer  Kontrakte  mit  hierher  auf  die  Messe  nahmen. 


Die  hier  verkauften  Tücher  wurden  als  rheinische  Tücher  weithin  ausgeführt,  wie  aus 
einer  Reihe  alter  Zollrollen  von  Straßburg,  Basel,  Wien  und  anderen  Handels- 
plätzen zu  ersehen  ist.  Auch  die  in  Frankfurt  selbst  hergestellten  Tücher  haben 
an  diesem  Export  teilgenommen,  was  bereits  Dr.  Fromm  im  Gegensatz  zu  Professor 
Bücher  richtig  hervorgehoben  hat.*)  In  der  Straßburger  Kaufhausordnung  vom 
Jahr  1401  werden  als  Zollgegenstände  einfache  und  gestreifte  Tücher  aus  Mainz, 
Köln,  Limburg,  Montabaur  und  Frankfurt,  in  der  Ordnung  von  1461  solche  aus 
Butzbach,  Friedberg,  Homburg,  Usingen,  Wetzlar,  Limburg,  Oberwesel,  Cöln, 
Düren,  Trier,  Luxemburg,  Aachen  erwähnt.  Zu  den  vielen  hundert  Wollwebern 
gesellten  sich  später  auch  Baumwollweber  aus  Ulm,  Nördlingen  und  anderen 
süddeutschen  Städten  hinzu.  Die  Leinwand,  welche  mehr  Gegenstand  des  länd- 
lichen Hausfleißes  geblieben  und  sich  langsamer  zu  einem  selbständigen  städtischen 
Gewerbe  entwickelt  hatte,  kam  teils  als  grobes  Hessentuch  aus  Oberhessen  und 
dem  Stift  Fulda,  teils  aus  den  westfälischen  Städten  Münster  und  Osnabrück,  aus 
Konstanz  und  aus  St.  Gallen  hierher.  Von  sonstigen  fremden  Handwerkern  sind 
nach  den  Tuchmachern  noch  die  Gerber,  Schuhmacher,  Schreiner,  Hutmacher, 
Töpfer  und  die  verschiedenen  Metallarbeiter  wie  die  Zinngießer,  Harnischmacher, 
Waffenschmiede  aus  Nürnberg,  die  Sensen-,  Sichel-,  Strohmesser-  und  Nagel- 
schmiede aus  Siegen,  Schmalkalden  und  Suhl  zu  nennen.  Der  Charakter  der 
Messen  als  ein  für  den  deutschen  Handwerker  ebenso  wichtigen  Verkehrsplatz  wie 
für  den  eigentlichen  Kaufmann  kann  nicht  stark  genug  hervorgehoben  werden 
und  hat  bisher  nicht  die  ihm  gebührende  Beachtung  gefunden.  Er  hat  sich  in  ab- 
geschwächtem Maße  durch  die  Jahrhunderte  erhalten  und  ist  mit  dem  Nachlassen 
des  Großhandels  im  19.  Jahrhundert  wieder  in  den  Vordergrund  getreten. 

Zu  den  Erzeugnissen  der  selbstverkaufenden  Manufakturisten,  wie  sie  Fichard 
nennt,  kamen  die  nur  durch  den  Handel  zu  beschaffenden  fremden  Waren,  wie  die 
Lübecker  Häringe,  Bückinge  und  Stockfische,  die  nordischen  Pelze  und  Felle, 
Wachs,  an  Färbe-  und  Gerbestoffen  Erfurter  Waid  (blau),  Breslauer  Krapp  (rot), 
Alaun,  Galläpfel,  Vitriol  und  Weinstein,  edle  und  unedle  Metalle,  Spezereien  wie 
Pfeffer,  Ingwer,  Lorbeer,  Muskatnüsse,  Saffran,  von  Bamberg  Buchen-  und  Eichen- 
holzstämme zum  Bauen,  und  dann  die  lange  Reihe  von  Mode-,  Kunst-  und  sonstigen 
Luxusartikeln,  wie  italienische  Sammet-  und  Seidenstoffe,  Glaswaren  aus  Venedig, 
Juwelen,  Gold-  und  Silberarbeiten,  tiroler  Paternoster  (Rosenkränze),  gemalte 
Tafeln  und  anderes. 

Aus  den  Geschäftsbüchern  (Chaufmannschaft  und  Wegselpuch)  der  vornehmen 
Regensburger  Handelsherren  Wilhelm  und  Matthäus  Runtinger**)  ist  zu  ersehen. 


*)  Archiv,  dritte  Folge,  Bd.  VI,  1899. 
**)  Ebner,  Verh.  d.  histor.  Vereins  der  Oberpfalz,  Bd.  45. 


28 


daß  sie  in  den  Jahren  1383  bis  1407  auf  die  Frankfurter  Messen  die  in 
Venedig,  Bologna  und  Lucca  eingekauften  italienischen  Waren  wie  Sammet  und 
Seidenstoffe,  Baumwolle  und  Barchente,  Gewürze,  Südfrüchte,  Korallen  und  Glas 
brachten  und  dagegen  hier  brabantische,  niederrheinische  und  hessische  Tücher 
aus  Löwen,  Mecheln,  Mastricht,  Brüssel,  St.  Trond,  Cöln  und  Marburg  einkauften, 
um  sie  dann  donauabwärts  nach  Wien  und  nach  Italien  zu  spedieren. 

Neben  diesem  Meßverkehr  mit  fremden  gewerblichen  Erzeugnissen  haben  sich 
unter  den  Handelsgegenständen  des  alten  landwirtschaftlichen  Königsmarktes 
namentlich  der  Weinhandel  vor  dem  Leonhardstor  und  der  Pferdehandel  vor  der 
Katharinenpforte  glänzend  entwickelt.  Wegen  des  von  ihnen  beanspruchten  er- 
heblichen Raumes  spielten  sie  sich  auf  besonderen  Marktplätzen  ab.  Der  Wein- 
markt befand  sich  unterhalb  des  Leonhardstores  am  Maingestade,  wo  in  langen 
Reihen  die  Fässer  mit  elsässischem  und  Rheinwein  lagerten;  die  Weinschiffe  der 


Der  Weinmarkt  am  Leonhardstor. 


Straßburger  hielten  dichtgedrängt  in  dem  durch  die  vorliegende  Maininsel  ge- 
bildeten geschützten  Mainkanal  und  harrten  ihrer  Entladung  mit  Hülfe  des  großen, 
für  die  schweren  Fässer  erbauten  unteren  Krahnens.  Der  durch  seinen  Schwefel- 
gehalt zum  Versand  besonders  geeignete  Elsässerwein  galt  damals  für  den 
feinsten  und  fand  einen  ungeheuren  Absatz.  Er  ist  für  das  ganze  Elsaß  und 
seine  Hauptstadt  Straßburg  jahrhundertelang  die  Quelle  großen  Wohlstandes 
gewesen.  Auch  rheinische  Weine,  zu  welchen  nicht  nur  der  Hochheimer  und  die 
eigentlichen  Rheingauer  Weine,  sondern  auch  die   von  Landau   abwärts   in   der 


Pfalz,  dem  Speyergau,  Wormsgau,  Mainzgau  gewachsenen  linksrheinischen  Weine 
gerechnet  wurden,  kamen  zu  Schiff  auf  die  hiesigen  Messen,  um  von  hier  aus  auf 
der  Achse  nach  den  weinärmeren  Gegenden  im  Norden  und  Osten  befördert  zu 
werden.  Wohl  in  keiner  Zollrolle  des  Elbe-  oder  Ostseegebietes  fehlt  die  Rubrik 
des  Rheinweines.  Zur  Bewältigung  dieses  Riesenverkehrs  waren  neben  zahl- 
reichen menschlichen  Hülfskräften  auch  große  Mengen  von  Zug-  und  Reit- 
pferden erforderlich,  in  welchen  sich  bald  ein  lebhafter  Markthandel  ent- 
wickelte. Denn  die  zu  Land  kommenden  Meßgäste  begleiteten  ihre  meist 
zweiräderigen  Frachtfuhrwerke  zu  Pferd  und  die  zu  Schiff  ankommenden 
bedurften  je  nach  der  Gegend,  aus  welcher  sie  kamen,  auf  der  Her-  oder 
Rückreise  stromaufwärts  vieler  Pferde  zum  Ziehen  ihrer  Schiffe  auf  dem  Lein- 
pfad. Der  Platz,  auf  welchem  der  älteste  Pferdemarkt  abgehalten  wurde,  befand 
sich  auf  dem  nachmaligen  Liebfrauenberg  und  wird  bereits  im  Jahr  1280  als 
„Rossebühel"  bezeichnet.  Außer  den  gewöhnlichen  Landpferden  waren  es 
meistens  ungarische  Pferde,  welche  über  Nürnberg  hierher  zum  Verkauf  kamen 
und  von  linksrheinischen  Händlern  aufgekauft  wurden.  Tuch,  Wein  und  Pferde 
sind  die  vorherrschenden  Gegenstände  des  Frankfurter  Meßhandels  im  vier- 
zehnten Jahrhundert  gewesen.  Bedürfte  es  noch  eines  Beweises,  so  würde  ein 
Blick  in  die  damaligen  Schöffengerichtsbücher  genügen,  welche  bei  Schuldsachen 
der  Meßgäste  die  ihnen  gepfändeten  Gegenstände  angeben;  es  sind  immer  wieder 
Tücher,  Weinvorräte  und  Pferde  mit  Wagen  und  Geschirr. 

Die  von  Gelehrten  wiederholt  geäußerte,  etwas  naive  Anschauung,  als  ob  sich  aus 
der  Naturalwirtschaft  zeitlich  zunächst  die  Geld  Wirtschaft  ohne  Kreditgewährung  und 
dann  erst  die  Kreditwirtschaft  entwickelt  habe,  bestätigt  sich  für  den  großen  Frank- 
furter Meßhandel  keineswegs.  Die  Kreditwirtschaft  ist  eine  Zwillingsschwester 
und  unzertrennliche  Gefährtin  der  Geldwirtschaft.  Die  ältesten  Gerichtsbücher 
sind  voll  von  Kreditvereinbarungen  bis  zur  nächsten  Frankfurter  oder  Friedberger 
Messe.  Diese  entsprangen  dem  äußerst  einfachen  Umstand,  daß  der  Käufer  einer 
Ware  sich  vielfach  erst  durch  deren  Weiterverkauf  das  damals  noch  sehr  knappe 
Geld  beschaffen  konnte,  und  ferner  dem  unbegrenzten,  gegenseitigen  Vertrauen  der 
Geschäftsfreunde,  welche  hier  in  Frankfurt  zweimal  im  Jahr  wochenlang  zusammen 
kamen.  Auch  alle  erhaltenen  alten  Geschäftsbücher  bestätigen  die  Wahrheit  dieses 
Sachverhalts.   Sie  bestehen  meistens  in  den  Verzeichnissen  der  Warenschuldner. 

Ich  schließe  meine  Darstellung  des  damaligen  Meßhandels  mit  dem  Bemerken, 
daß  er  alle  erdenklichen,  in  Deutschland  erzeugten  oder  eingeführten  Waren  um- 
faßt, mithin  kein  Handelszweig  gefehlt  hat. 

§5.  Die  Meßbesucher.  Frankfurt  war  durch  seine  Lage  inmitten  der  alten 
rheinischen  Kulturlande,  dicht  vor  der  Einmündung  des  schiffbaren,  das  östliche 
Binnenland  erschließenden  Mainstromes,  an  dem  Knotenpunkt  der  wichtigen,  von 


Westfalen,  Niedersachsen  und  Thüringen,  von  Franken  und  Schwaben  kommenden 
Landstraßen,  und  als  natürliche  Hauptstadt  eines  fruchtbaren,  dichtbevölkerten  und 
hochentwickelten  Hinterlands  für  den  großen  deutschen  Meßverkehr  wie  ge- 
schaffen. Hier  trafen  sich  die  mit  Italien  in  Verbindung  stehenden  oberrheinischen, 
fränkischen  und  schwäbischen  Kaufleute  mit  den  zwei  großen  Gruppen  der 
deutschen  Hanse,  der  niederrheinischen  unter  Cölns  Führung  und  der  nieder- 
deutschen mit  Lübeck  als  Vorort.  Zwischen  diese  zwei  großen  Handelskreise  schob 
sich  ohne  inneren  Zusammenhang  rein  örtlich  wie  ein  Querstreifen  eine  mittlere 
Gruppe,  welche  im  Westen  aus  Lothringen  mit  Metz  als  Hauptstadt,  im  Osten 
aus  den  thüringisch -obersächsischen  Städten  mit  Erfurt,  aus  Schlesien  mit 
Breslau  und  aus  Böhmen  mit  Prag  als  wirtschaftlichem  Mittelpunkt  bestand.  Diese 
mittlere  Gruppe  darf  um  so  weniger  übersehen  werden,  als  auch  Frankfurt  zu  ihr 
gerechnet  werden  muß.  Aus  diesen  allgemeineren  Ausführungen  ergibt  sich  die 
Zusammensetzung  der  Meßbesucher  nach  ihrer  Herkunft.  Das  durch  die  Natur 
von  selbst  gegebene  dauernde  Handelsgebiet  von  Frankfurt  war  das  weite  Fluß- 
becken des  Rheines  vom  St.  Gotthard  und  dem  Bodensee  bis  an  die  Nordsee 
einschließlich  seiner  Nebenflüsse,  des  Neckars,  des  Maines  mit  der  Pegnitz, 
fränkischen  Saale  und  der  Tauber,  der  Lahn,  der  Mosel  mit  der  Meurthe,  der  Sieg, 
W upper  und  der  Maas.  Die  Bedeutung  dieser  Flußverbindung  wurde  im  Mittelalter 
durch  die  unglaubliche  Beschaffenheit  und  Unsicherheit  der  Landstraßen  außer- 
ordentlich gesteigert,  so  daß  die  Wasserbeförderung  stets  bevorzugt  und  selbst 
kleine  Flüsse,  wie  die  Aar  in  der  Schweiz,  die  Tauber  und  die  Saale  in  Franken,  an 
deren  Befahren  heutzutage  niemand  mehr  denkt,  hierzu  benutzt  wurden.  Man 
setzte  sich  lieber  den  Gefahren  des  Wassers  als  der  Raubsucht  seiner  Mitmenschen 
aus.  Wie  Professor  Schulte  treffend  hervorhebt,  bildete  das  Transportwesen  die 
größte  Schwierigkeit  des  mittelalterlichen  Handels. 

Nur  allmählich  haben  sich  die  Gewerbe-  und  Handeltreibenden  aus  diesem 
weiten  Gebiete  auf  den  Frankfurter  Messen  zusammengefunden.  Die  ersten  Meß- 
gäste kamen  aus  den  nahe  gelegenen  alten  mittelrheinischen  Bischofsstädten 
Worms  und  Mainz,  dann  aus  den  zahlreichen  emporkommenden  Städten  und 
Städtchen  des  hessen-nassauischen  Hinterlandes,  wie  Wetzlar  (1 180),  Gelnhausen, 
Friedberg,  Siegen,  Marburg,  Fulda  und  mainaufwärts  aus  Wertheim,  Würzburg, 
Bamberg  und  aus  Nürnberg  an  der  Pegnitz.  In  dem  ältesten  Schöffengerichtsbuch 
von  1333—35  stehen  unter  den  genannten  Meßfremden  (hospites)  die  Mainzer  und 
Nürnberger  ganz  im  Vordergrund.  Bis  zum  Jahr  1340  hatte  der  Meßverkehr 
diejenige  weite  Ausdehnung  erreicht,  welche  er  ein  halbes  Jahrtausend  beibehalten 
hat.  In  einer  überraschenden  Weise  werden  von  diesem  Jahre  an  ebensowohl  Gäste 
aus  der  Schweiz  wie  aus  Flandern,  aus  Böhmen  wie  aus  Lothringen,  vom  Boden- 
see, dem  schwäbischen  Meer,  wie  vom  Strande  der  Ostsee  genannt.  Die  äußersten 


Grenzen  dieser  Handelsbeziehungen  werden  durch  Lübeck,  Posen  und  Krakan  in 
Polen,  Lemberg  in  Galizien,  Brunn  in  Mähren,  Ofen  in  Ungarn,  Innsbruck  in 
Tirol,  Isny  im  Allgäu,  Bern  und  Freiburg  in  der  Schweiz,  Mümpelgart  (Mont- 
beliard)  und  Bisanz  (Besancon)  in  Burgund,  Spinal  (Epinal)  und  Metz  in  Loth- 
ringen, Ypern  und  Brügge  in  Flandern  bezeichnet.  Durch  Cöln  und  Brügge 
waren  die  Verbindungen  mit  England,  durch  Lübeck  mit  den  Ostseeländern,  durch 
Posen  und  Krakau  mit  Rußland,  durch  Ofen  mit  den  Balkanländern,  durch  die 
oberdeutschen  Städte  mit  Italien  und  dem  Orient  und  durch  Mümpelgart  mit 
Frankreich  und  dem  Rhonetal  hergestellt.  Wenn  man  dem  Frankfurter  Meßverkehr 
im  14.  Jahrhundert  deshalb  eine  internationale  Bedeutung  abgesprochen  hat,  weil 
sich  unter  den  Besuchern  nur  wenig  Ausländer  befunden  haben,  so  übersieht  man 
hierbei  vollständig,  daß  die  deutschen  Kaufleute  damals  neben  den  Italienern  den 
europäischen  Handel  beherrscht  und  die  Erzeugnisse  des  Auslandes  sich  selbst 
geholt  haben.  Die  auf  den  Frankfurter  Messen  aufgestapelten  Erzeugnisse  des 
Orientes  und  Italiens  sind  nicht  durch  die  Italiener,  sondern  von  den  Oberdeutschen 
über  die  schweizer  und  tiroler  Alpenpässe  aus  dem  Kaufhaus  der  Deutschen 
in  Venedig,  die  Londoner  Tücher  nicht  durch  die  Engländer,  sondern  durch  die 
Cölner  und  Niederländer,  die  Häringe  nicht  durch  die  Dänen,  Schweden  und 
Norweger,  auch  nicht  die  kostbaren  Pelze  und  das  vielbegehrte  Wachs  durch  die 
Polen  und  Russen,  sondern  dies  alles  durch  die  tatkräftigen  Hanseaten  hierher 
gebracht  worden.  Trotz  aller  politischen  Zersplitterung  seines  eigenen  Vaterlandes 
und  ohne  irgend  welche  staatliche  Unterstützung  hat  der  deutsche  Kaufmann 
jahrhundertelang  den  Handel  dieser  Nachbarländer  beherrscht. 

Die  internationale  Bedeutung  der  Frankfurter  Messe  hat  hiernach  nicht  in  den 
sie  besuchenden  Ausländern,  sondern  in  den  vom  Ausland  hierher  gebrachten 
oder  von  hier  ins  Ausland  geführten  Waren  bestanden.  Der  damalige  aktive  Handel 
der  Deutschen  bedurfte  in  seiner  Glanzzeit  keiner  fremden  Hände.  Durch  die  Be- 
achtung dieser  Tatsache  erhalten  wir  auch  den  richtigen  Maßstab  zur  Beurteilung 
des  anwachsenden  Ausländerverkehrs  auf  den  Frankfurter  Messen  des  16.  Jahr- 
hunderts. Deutschlands  Handel  begann  damals  passiv  zu  werden  und  den  Ita- 
lienern, Niederländern  und  Engländern  anheimzufallen. 

Aus  dem  geschilderten  Umfange  des  Geschäftskreises  der  Frankfurter  Messen 
ist  deutlich  zu  ersehen,  daß  durch  die  natürliche  Verbindung  des  Rheines  und 
seiner  Nebenflüsse  ein  einheitliches,  ebensowohl  die  Schweiz,  wie  die  Herzog- 
tümer Lothringen  und  Bar  und  die  Niederlande  umfassendes  Wirtschafts-  und 
Interessengebiet  vorhanden  war.  Nationale  Absonderungsgedanken  sind  damals 
noch  nicht  störend  hervorgetreten. 

§  <).  Der  Geschäfts  umfang.  Die  einzige  sichere  Grundlage  zur  Feststellung 
des  Geschäftsumfangs  der  Messen  ist  uns  durch  die  Angabe  der  Zollerträgnisse  in 


den  Rechenbüchern  des  Rates  gegeben.  Diese  fangen  zwar  mit  dem  Jahr  134S  an, 
enthalten  aber  erst  von  137b  ab  regelmäßige,  übersichtliche  Zusammenstellungen 
der  Einnahmen  und  Ausgaben  des  in  drei,  dann  in  vier  Teile  zerlegten  Rechnungs- 
jahres. Es  ist  hieraus  deutlich  die  außerordentliche  Steigerung  des  Meßverkehrs 
bis  zum  Jahre  1383  zu  ersehen,  in  welchem  er  seinen  Höhepunkt  erreicht  hat.  Die 
Einnahmen  an  Zoll  und  Weggeld  betrugen  damals  2252  Pfund  Heller  ( 5 ,,  Gulden),*) 
an  Krahnengeld580  tb  und  an  Rentengebühr  für  die  ausgehendenWaren  (sog.  Stein- 
fuhr) 010  a  Es  waren  dies  Beträge,  welche  weder  vorher  noch  im  ganzen  folgenden 
Jahrhundert  nur  annähernd  erreicht  worden  sind.  Außer  dem  Krahnengeld  betrugen 
sie  fast  das  Doppelte  von  1376.  Die  Niederlagen  der  schwäbischen  Bundesgenossen 
bei  Döifingen  und  der  rheinischen  bei  Worms  machten  das  Jahr  13SS  zu  einem 
schlechten,  während  die  eigene  schwere  Schlappe  vor  Cronberg  im  Mai  des  fol- 
genden Jahres  den  Meßbesuch  wenig  beeinträchtigt  hat.  Der  Zoll  von  den  in 
die  Stadt  hereingebrachten  Waren  (sog.  Niederlage)  steigerte  sich  sogar  auf  6150 
Pfund  im  Jahr  1397,  um  dann  bis  1400  auf  knapp  die  Hälfte  zurückzugehen.  Der 
Höhepunkt  des  mittelalterlichen  Meßverkehrs  fällt  mithin  in  die  Jahre  1383 — 1397 
und  macht  es  verständlich,  warum  König  Wenzel  damals  die  Dauer  der  beiden 
Messen  um  14  Tage,  also  für  beide  auf  neun  Wochen  verlängert  hat.  Rechnet  man 
noch  die  Zeit  der  Hin-  und  Herreise  hinzu,  welche  z.  B.  für  die  Nürnberger  je  6 
Tage  betrug,  dann  mußten  sie  auf  den  hiesigen  Meßbesuch  ein  volles  Vierteljahr, 
die  Niederländer  und  Schweizer  wegen  der  längeren  Reisezeit  sogar  ein  Drittel- 
jahr verwenden. 

Auch  die  seit  1361  in  den  Rechenbüchern  unter  dem  Namen  „Hausgeld"  ver- 
zeichnete Verkaufsabgabe  kann  zur  ungefähren  Schätzung  des  Warenumsatzes  auf 
den  Frankfurter  Messen  verwendet  werden.  Wenn  man  davon  ausgeht,  daß  sie 
für  jede  verkaufte  Kiste,  Sack,  Korb.  Tonne  und  ganzes  Stück  Tuch  2  alte  Heller 
betragen  und  im  Steuerjahr  1361  62  gut  400  Pfund  Heller  eingebracht  hat.  so  würde 
dies  auf  einen  Verkauf  von  36,000  Stück  Gut  (Kolli)  schließen  lassen.  Hiervon 
würden  auf  den  Saalhof  als  Tuchverkaufshaus  in  Anbetracht  seiner  Abtrabe  von 
34  Pfd.  3  seh  3173  ganze  Tücher  entfallen  sein.  Flüssige  Ware,  wie  Wein  und 
Branntwein,  war  dem  Hausgeld  anscheinend  nicht  mitunterworfen,  wäre  also  noch 
hinzuzurechnen. 

Weitere  gelegentliche  Anhaltspunkte  für  die  Bemessung  des  Geschäftsumfanges 
geben  die  Nachrichten  über  die  verübten  Raubanfälle.  So  wird  berichtet,  daß 
Graf  Heinrich  von  Nassau  1367  bei  Kloster  Thron  den  Li.nburger  Wollwebern 
über  300  Stück  Tuch  geraubt  habe. 

tj  7.  Die  Wohn-  und  Verkaufsräume  der  .Meßfremden.  Die  Vermietung 
dieser  Räume  hat  jahrhundertelang  einen  besonderen,  äußerst  bequemen  Erwerbs 
*)  Das  Pfund  Heller  hatte  20  Schillinge  zu  je  9  Heller,  also  ISO  Heller,  der  Gulden  24  Schillinge. 


zweig  der  gesamten  Frankfurter  Bürgerschaft  gebildet.  Der  Wert  der  Meßlogier- 
hauser  wurde  geradezu  durch  die  Zahl  der  Betten  bezeichnet  und  rechtlich  fand 
dieser  merkwürdige  Geschäftszweig  dadurch  seine  Ausgestaltung,  daß  die  Betten 
und  sonstigen  Logiereinrichtungen  als  unbewegliches  Gut  Bestandteile  des  Hauses 
bildeten.  In  den  Kaufverträgen  wird  daher  regelmäßig  die  Zahl  der  vorhandenen 
Betten  genau  mit  angegeben.  Die  Meßfremden  mieteten  Verkaufs-  und  Wohn- 
räume möglichst  in  demselben  Haus  zusammen;  sie  verköstigten  sich  selbst  und 
brachten  ihren  eigenen  Trinkwein  mit.  Der  Hausherr  hatte  die  Betten,  Hausrat, 
Heizung,  Licht  und  die  erforderlichen  Mägde  zum  Kochen  und  Reinhalten  zu 
stellen  und  erhielt  hierfür  messentlich  pro  Bett  1 — 2  Gulden.  Zwischen  den  Messen 
standen  die  Logierhäuser  wie  in  einem  heutigen  Badeort  außerhalb  der  Saison 
verlassen  und  öde  da,  was  zu  mancher  falschen  Beurteilung  der  mittelalterlichen 
Stadt  geführt  hat.  Entsprechend  dem  genossenschaftlichen  Zuge  der  Zeit  hielten 
sich  die  Meßfremden  wie  Landsmannschaften  nach  ihrer  Herkunft  und  vielfach 
auch  gewerbsweise  zusammen,  daher  die  Namen  des  Nürnberger,  Augsburger, 
Ulmer,  Basler,  Straßburger  Hofes,  der  Häuser  Limpurg,  Schwalbach,  Brabant  und 
Brüssel.  Jede  Warengattung  hatte  aus  geschäftlichen  und  polizeilichen  Gründen  von 
alters  her  ihre  bestimmten  Gassen,  Plätze  und  Läden.  So  hieß  der  Saalhof  nach 
den  darin  feilhaltenden  fremden  Tuchhändlern  das  „Gewandhaus",  die  Gasse  davor 
die  „Tüchergasse".  Welche  Rolle  die  Wollweber  auf  den  Messen  gespielt  haben,  geht 
daraus  hervor,  daß  gerade  die  feinsten  und  besten  Geschäftshäuser,  wie  das  Haus 
Limpurg  neben  dem  Römer  von  den  Limburgern  und  das  Haus  Braunfels  von  den 
Aachener  Wollwebern  während  mehr  als  zweihundert  Jahren  Messe  für  Messe 
gemietet  waren.  Für  diese  Mietverträge  hat  ein  ganz  bestimmtes  Formular  bestanden. 
Allen  Einwohnern  war  es  gestattet,  Meßfremde  zu  logieren  und  zu  beköstigen:  ein 
Recht,  welches  ihnen  selbst  dann  nicht  entzogen  wurde,  als  im  Laufe  der  Zeit  immer 
mehr  eigentliche  Gasthäuser  mit  Berufswirten  aufkamen.  Die  Verkaufsplätze 
bestanden  teils  aus  Läden  in  den  Häusern,  deren  Unterstock  sich  in  großen  Bogen 

nach  der  Straße  öffnete,  teils  in  aufgeschlagenen 
Meßbuden  und  in  Tischen,  Bänken  und  Karren.  In 
dem  Rechenbuch  des  Jahresl361  werden  zur  Zeit 
der  Herbstmesse  1 1  7  Häuser,  zur  Zeit  der  Fasten- 
messe 13b2  93  Häuser  genannt,  von  welchen  das 
Hausgeld,  eine  Abgabe  für  die  in  ihnen  erfolgten 
Warenverkäufe,  bezahlt  wurde.  An  der  Spitze  steht 
derSaalhof  der  Witwe  Drude  Knoblauch  mit  34  Pfd. 
3  Schilling,  dann  folgen  der  Römer  mit  dem  Haus 
Limpurg  (32  Pfd.),  der  Braunfels  (20  Pfd.  3  seh)  und  das  Paradies  (13'/s  Pfd.) 
auf  dem  Liehfrauenberg,  der  alte  Lichtenstein  des  Arnold  Schurge(  1 1  Pfd.  30  Heller), 


der  Frauenstein  (9'/s  Pfd.)  und  Lateran  (8  Pfd.  9  seh)  auf  dem  Römerberg,  zum 
Schwalbächer  (lO'/a  Pfd.),  Geiseler  (9  Pfd.  6  seh)  und  roter  Kopf  (6  Pfd.  18  Heller) 
unter  der  Neukram,  Glauburger  (nachmals  Nürnberger)  Hof  (8'/s  Pfd.  3'_>  seh), 
und  das  Haus  Erle  auf  dem  Kleinen  Kornmarkt  mit  7  Pfd.  h  weniger  4  seh.  In  den 
Jahren  1369 — 72  wird  die  Zahl  dieser  privaten  Verkaufshäuser  nur  mit  54  bis 
66  angegeben. 

Die  Verzeichnisse  sind  insofern  von  erheblichem  Wert,  als  aus  ihnen  genau  zu 
ersehen  ist,  in  welchen  Stadtteilen  sich  der  Meßhandel  vorzugsweise  bewegt  hat. 
Die  aufgezählten  Häuser  lagen  zunächst  auf  beiden  Seiten  des  Fahrtors,  in  der 
Saalgasse  beim  Saalhof  und  in  der  Alten  Mainzergasse  bis  zur  Leonhardskirche; 
sodann  folgten  sie  ihrer  Mehrzahl  nach  der  breiten  Schiedslinie,  welche  vom  Fahr- 
tor nordwärts  über  den  Römerberg  und  die  Neukräm  bis  zur  Liebfrauenkirche 
läuft  und  den  oberen  und  unteren  Teil  der  Altstadt  trennt.  Je  mehr  sie  sich  von 
dieser  Linie  entfernten,  um  so  geringer  wurde  ihre  Zahl,  so  daß  auf  die  Marktgegend 
noch  acht,  auf  die  lange  Fahrgasse  im  Osten  nur  drei  entfielen.  Der  an  die  Leon- 
hardskirche sich  anschließende  uralte  Kornmarkt  wies  acht  solcher  Häuser  auf. 

Die  stattlichen  Häuserreihen  längs  dieser  Schiedslinie  auf  dem  Römerberg,  in 
der  Neukräm  und  am  Liebfrauenberg  sind  offenbar  aus  den  Bedürfnissen  des  sich 
dort  abspielenden  Meßverkehrs,  ja  vielleicht  aus  alten  Budenreihen  hervorgegangen 
und  von  Anfang  an  dementsprechend  mit  bogenförmig  gewölbten  Untergeschossen, 
großen  Logierstuben,  Lagerräumen  und  Stallungen  gebaut  worden.  Der  Lieb- 
frauenberg mit  dem  anstoßenden  nördlichen  Teil  der  Neukräm  hat  bei  diesem  Meß- 
verkehr bereits  1280  als  Pferdemarkt  gedient  und  die  Stiftung  der  Liebfrauen- 
kirche gerade  an  dieser  Stelle  dürfte  zu  demselben  Zweck  erfolgt  sein,  wie  ein 
Jahrhundert  vorher  die  Erbauung  der  St.  Georgskapelle  beim  Kornmarkt:  den 
Marktbesuchern  den  regelmäßigen  Kirchgang  zur  Erflehung  dos  göttlichen  Segens 
zu  ermöglichen  und  dem  ganzen  Verkehr  die  erforderliche  kirchliche  Weihe  zu 
verleihen. 

§8.  DasMeßrechtimAllgemeinLU.  Diebeiden  Frankfurter  Messen  könnt 
in  rechtlicher  Hinsicht  von  vier  verschiedenen  Gesichtspunkten  betrachtet  werden  : 

a)  vom  staatsrechtlichen(allgemeine  Rechtsstellung  der  Messen,  Geleits- 
wesen und  Straßensicherung  in  den  zahlreichen  fremden  Landesherr- 
schaften); 

b)  vom  verfassungsrechtlichen  (unbedingte  Handels-  und  Gewerbe- 
freiheit, besonderer  Meßgerichtsstand  und  Rechtsschutz  der  Meßgäste, 
selbst  der  Geächteten,  Asylrecht); 

c)  vom  verwaltungsrechtlichen  (Regelung  der  Meßzeiten,  des  Ein- 
und  Auslaufens,  und  alle  anderen  polizeilichen  Ordnungsmaßregeln  und 
Einrichtungen); 


d)  vom  z  i  vi  1  rechtliche  n  Gesichtspunkt  (namentlich  Handels-  und 
Wechselrecht). 

Ich  gedenke  nicht  den  umfangreichen  Stoff  nach  diesen  vier  Richtungen 
durchzupeitschen,  sondern  greife  nur  das  eine  oder  andere  heraus.  Der  Frank- 
furter Rat  hat  bei  Behandlung  seiner  Messen  stets  die  weise  Politik  befolgt  „den 
Commercien  ihren  freien  Lauf  zu  lassen"  und  nur  da  eingegriffen,  wo  es  unbedingt 
nötig  erschien.  Infolgedessen  hat  er  bis  zum  Anschluß  an  den  deutschen  Zollverein 
im  Jahr  1836  keine  besondere  Meßordnung  erlassen,  obwohl  im  Jahr  1803  eine 
solche  angeregt  worden  war,  und  sich  dadurch  vor  dem  schweren  Schaden  bewahrt, 
wie  er  den  Messen  zu  Frankfurt  a.  0.  durch  die  landesherrlichen  Ordnungen  von 
1 766  und  1 787  erwachsen  ist.  Trotzdem  hat  es  nicht  an  einem  festen,  auf  uraltem  Her- 
kommen beruhenden  Gefüge  gefehlt.  Das  ganze  Meßwesen  beruhte  auf  einem  recht- 
lich begründeten  und  gesichertenAusnahmezustand,  aufPrivilegien,  welche  die  sonst 
geltenden  mittelalterlichen  Grundsätze  für  die  Meßzeit  außer  Kraft  gesetzt  haben. 

§  9.  Was  die  Rechtsstellung  der  Messen  gegenüber  anderen  kaiserlichen 
.Marktrechtsverleihungen  betrifft,  so  bestimmte  Kaiser  Ludwig  im  Jahr  1335,  daß 
die  den  anderen  Städten  verliehenen  Märkte  nur  als  Wochenmärkte  zu 
verstehen  seien,  und  gab  im  Jahr  1337  das  Versprechen,  weder  Mainz  noch  sonst 
einer  Stadt  Messen,  die  den  hiesigen  schädlich  sein  könnten,  zu  verleihen  und 
wenn  dies  trotzdem  geschehe,  sie  auf  Frankfurts  Begehren  zu  widerrufen.  Dieser 
Schutzbrief  sollte  die  Entfaltung  der  neuen  wie  der  alten  Reichsmesse  gegen  tue 
wachsende  Eifersucht  des  mächtigen  Mainz  schützen,  welches  der  hiesigen  Stadt 
bisher  weit  überlegen  war  und  in  dem  zunehmenden  Frankfurter  Meßhandel  eine 
große  Gefährdung  seines  eigenen  Handels  befürchtete.  Man  wird  in  der  Annahme 
nicht  fehl  gehen,  daß  gerade  diese  so  früh  entwickelte,  bedeutende  Stadt,  das  stolze 
Haupt  der  mittelrheinischen  Städte,  und  in  zweiter  Linie  auch  Würzburg,  in  ihrer 
doppelten  Eigenschaft  als  alte  Bischofssitze  und  als  freie  Städte  der  früheren 
Entwicklung  von  Frankfurt  hindernd  im  Wege  gestanden  haben.  Seit  dieser  Zeit 
haben  sich  auch  tatsächlich  die  Versuche  von  Mainz  immer  wiederholt,  die  Messen 
von  Frankfurt  an  sich  zu  ziehen. 

Wenngleich  beide  Messen  regelmäßig  als  Märkte  oder  Jahrmärkte  (mereatus)  be- 
zeichnet werden,  so  läßt  doch  das  besondere  kaiserliche  Privileg  vom  Jahr  1332 
keinen  Zweifel  darüber,  daß  sie  gegenüber  anderen  Märkten  als  öffentliche  allge- 
meine Reichsmessen  anzusehen  seien.  Mit  Recht  hat  der  Staatsrechtslehrer  Moser 
betont,  daß  die  Kaiser  und  Könige  selbst  immer  einen  großen  Unterschied  zwischen 
beiden  Arten  gemacht  und  niemals  geduldet  hätten,  daß  die  anderen  Märkte  ihnen 
gleichgeachtet  würden.  Diese  Vorrangstellung  haben  die  Frankfurter  Messen  je- 
doch nicht  bloß  der  kaiserlichen  Gunst  und  Anerkennung,  sondern  ihrer  im  Mittel- 
alter  einzig   dastehenden   wirtschaftlichen    Bedeutung   für   Deutschland    zu   ver- 


danken.  Daß  eine  solche  Ueberlegenheit  nur  unter  schweren  Kämpfen  behauptet 
werden  konnte,  liegt  auf  der  Hand.  Außer  der  Feindschaft  von  Mainz  waren  es 
namentlich  die  zwei  großen  Jahrmärkte  der  verbündeten  Reichsstadt  Friedberg  in 
der  Wetterau,  welche  1355  und  1376  kaiserliche  Bestätigungen  erhalten  und  zeit- 
weise den  hiesigen  Messen  an  Bedeutung  wenig  nachgestanden  haben.  Im  Jahr  1380 
wurde  durch  den  Kaiser  ein  nach  seinem  Inhalte  nicht  näher  bekannter  Streit 
zwischen  beiden  rivalisierenden  Städten  abgetan  und  bestimmt,  daß  jede  von 
ihnen  bei  ihren  beiden  Messen  und  Jahrmärkten  bleiben  solle,  wie  sie  diese 
von  alters  gewöhnlich  und  redlich  hergebracht  hätten. 

§  10.  Meßanfang  und  Ende:  Wenngleich  dem  Frankfurter  Rat  in  der  Ver- 
leihungsurkunde  von  1330  freier  Spielraum  wegen  der  Abhaltung  des  neuen  vier- 
zehntägigen Marktes  gelassen  worden  war,  so  ließ  er  sich  doch  sofort  nach  dem 
Einzug  des  Kaisers  Karl  IV.  im  Juni  1349  seine  zwei  Jahrmessen  mit  folgenden 
Zeiten  bestätigen:  die  eine  zwischen  den  zwei  Frauentagen,  da  sie  gen  Himmel 
fuhr  (15.  August)  und  geboren  ward  (8.  September),  und  die  andere  zu  Mittfasten. 
Ende  1366,  nach  Unterdrückung  der  Verfassungsstreitigkeiten,  gibt  derselbe  Kaiser 
unter  erneuter  Bestätigung  der  Meßprivilegien  als  Zeit  der  Fastenmesse  die  vier- 
zehn Tage  zwischen  den  Sonntagen  Oculi  und  Judica,  also  vom  vierten  bis  zum 
zweiten  Sonntag  vor  Ostern  an.  Seit  dieser  Zeit  haben  bis  zum  Jahr  1727  Anfang 
und  Ende  der  Messen  vielfach  gewechselt.  Bei  ihrem  außerordentlichen  Auf- 
schwung erstreckte  Kaiser  Wenzel  1384  ihre  Dauer  über  die  sonst  gewöhnliche 
Zeit  um  weitere  14  Tage,  so  daß  bei  der  Fastenmesse  auch  noch  die  Karwoche  hin- 
zukam, nahm  jedoch  wegen  der  sich  hierdurch  ergebenden  kirchlichen  Bedenken 
und  Unzuträglichkeiten  diese  Vergünstigung  1394  wieder  zurück  und  bestimmte, 
daß  die  Herbstmesse  8  Tage  nach  Maria  Geburt,  also  am  15.  September,  und  die 
Fastenmesse  am  Freitag  vor  Palmsonntag,  also  10  Tage  vor  Ostern,  ausgehen  und 
nicht  länger  hinausgezogen  werden  solle.  Diese  Vorschrift  wurde  aber  von  vielen 
Kaufleuten  nicht  beobachtet  und  war  außerdem  bei  der  Fastenmesse  dann  nicht 
durchführbar,  wenn  Ostern  sehr  früh  fiel  und  Frost,  Treibeis  oder  Hochwasser  die 
Schiffahrt  und  das  Reisen  verhinderten.  Es  wurde  weder  rechtzeitig  Anfang  noch 
Schluß  gemacht,  so  daß  allmählich  große  Unordnung  und  Ungewißheit  einriß 
und  viele  Streitigkeiten  zwischen  den  Städten  hierüber  entstanden.  Im  Herbst 
1 399  kam  man  mit  Rat  vieler  ehrbarer  Gäste  aus  den  Ober-  und  Niederlanden  über- 
ein, daß  die  nächstkommende  Fastenmesse  also  zu  halten  sei.  daß  sie  wieder  auf 
den  Sonntag  Oculi  angehen  und  auf  den  Freitag  vor  dem  Palmtag  ausgehen  solle, 
aufdaß  in  der  heiligen  Karwoche  ein  jeglicher  Christenmensch  sich  desto  besser 
zu  unserem  Herrgott  bereiten  möge.  Bereits  im  Jahr  1406  mußten  diese  Bestim- 
mungen zur  Verhütung  eines  weiteren  Rückganges  des  Meßverkehrs  erneuert 
werden.    Hiernach  wurde  wie  früher  Anfang  und  Ende  vom  Dom  durch  Ein-  und 


Ausläuten  mit  der  Sturmglocke  angezeigt,  nach  Schluß  jeder  Handel  bei  Strafe 
verboten  und  angeordnet,  am  folgenden  Tag  die  Kramläden  geschlossen  zu  halten 
und  die  Meßbuden  abzuschlagen.  Diese  Vorschriften  wurden  21  Städten  mitgeteilt, 
aber  von  den  Kaufleuten  nicht  befolgt.  Namentlich  die  Straßburger,  welche  den 
ganzen  Wassertransport  vom  Oberrhein  in  Händen  hatten  und  von  den  Witterungs- 
verhältnissen abhängig  waren,  scheinen  Schwierigkeiten  bereitet  zu  haben.  Im 
Jahr  142S  erließ  der  Rat  eine  erneute  Erinnerung  wegen  rechtzeitigen  Erscheinens 
an  die  Städte  des  schwäbischen  Bundes  und  1450  suchte  Kaiser  Friedrich  wieder 
die  alte  Zeit  einzuführen,  damit  vor  der  Karwoche  aller  Handel  aufhöre  und  die 
Andachten  des  Leidens  Christi  nicht  gestört  würden;  mit  welchem  Erfolg,  ist  dar- 
aus zu  ersehen,  daß  die  Fastenmesse  des  Jahres  1502  gerade  dann  anfing,  wann 
sie  beendet  sein  sollte,  nämlich  mit  der  Karwoche,  und  erst  14  Tage  nach  Ostern 
schloß.  Es  fanden  bereits  damals  Beratschlagungen  statt,  ob  es  nicht  besser  sei, 
die  ganze  Messe  nach  Ostern  zu  verlegen. 

Auf  der  Reichsversammlung  zu  Trier  im  August  1512  wurde  dem  Frankfurter 
Bürgermeister  Jakob  Heller  befohlen,  auf  dem  nächsten  Reichstag  zu  berichten, 
wie  die  Fastenmesse  „Gott  dem  Allmächtigen  zu  Lob"  aus  der  Karwoche  auf  eine 
gelegenere  Zeit  zu  verlegen  sei,  und  demgemäß  durch  Ratsbeschluß  von  1513  die 
alten  Zeiten  wieder  festgesetzt.  Die  Verschiebungen  und  Verlängerungen  er- 
wiesen sich  aber  immer  wieder  als  unvermeidbar.  Im  Jahr  1636  mußte  die  Fasten- 
messe wegen  der  Unsicherheit  der  Straßen  und  der  zu  Hanau  liegenden  Kriegs- 
völker und  im  Jahr  1649  wegen  der  Kälte  und  zugefrorenen  Flüsse  auf  den  Oster- 
montag verlegt  werden.  Namentlich  baten  die  im  Nürnberger  und  Augsburg- 
Ulmer  Geleite  reisenden  Kaufleute,  wie  v.  Lersner  ausführlich  angibt,  von  1652 
bis  zur  Fastenmesse  1670  fast  in  jeder  Messe  um  Verschiebung  der  Geleits- 
abführung auf  3  bis  8  Tage,  womit  ihnen  stets  willfahrt  wurde.  Wir  sehen  hieraus, 
daß  die  Fastenmesse  im  17.  Jahrhundert  gewöhnlich  von  Sonntag  Judica  bis  Oster- 
dienstag,  und  die  Herbstmesse  vom  Bartholomäustag  (24.  August)  bis  Mitte 
September  gedauert  hat.  Diese  Zeiten  sind  für  das  Ein-  und  Ausläuten  maßgebend 
gelilieben.  Im  Jahr  1670  erließ  endlich  der  Rat  ein  scharfes  Verbot  gegen  alle  Er- 
streckung  der  Messen  wie  der  Abführung  des  Geleites.  Bei  diesen  fortgesetzten 
Veränderungen  war  es  schon  längst  Brauch  geworden,  die  Zeit  der  Messen  durch 
öffentliche  Ausschreiben  bekannt  zu  machen.  Gegen  die  ungebührliche  Aus- 
dehnung der  Meßzeit  und  die  nicht  rechtzeitige  Schließung  der  Kramen,  Hütten 
und  Behausungen  wurden  eine  Reihe  obrigkeitlicher  Vorschriften  mit  Strafandrohung 
erlassen.  Durch  Edikte  vom  7.  August  1738  und  16.  Februar  1741  wurde  den 
fremden  Kaufleuten,  welche  französische,  kurze  und  Galanteriewaren  hierher 
brachten,  verboten,  vor  dem  Geleitstage  solche  auszupacken  und  zu  verkaufen, 
und  1 755  von  dem  Kaufmannsausschuß  gebeten,  diese  Edikte  auf  alle  Sorten  Waren 


auszudehnen.  Wohl  auf  Betreiben  der  stets  auf  Hinausschiebung  drängenden 
Nürnberger,  Augsburger  und  Ulmer  Kaufleute  entschloß  sich  der  Rat,  der  Macht 
der  Verhältnisse  nachzugeben  und  das,  was  er  im  Jahr  1502  bereits  erwogen  hatte, 
gesetzlich  einzuführen.  Am  26.  August  1710  erwirkte  er  bei  Kaiser  Josef  einen 
Bewilligungsbrief  wegen  Verlegung  der  Fastenmesse  auf  die  Zeit  nach  Ostern  und 
faßte  dann  am  17.  September  den  Beschluß,  die  kommende  Fastenmesse  statt  wie 
bisher  am  Sonntag  Judica,  also  vierzehn  Tage  vor  Ostern,  am  ersten  Sonntag 
nach  Ostern  (Quasimodogeniti)  beginnen  zu  lassen  und  demgemäß  das  Geleit  am 
Donnerstag  nach  Ostern  einzuholen;  die  Kramen  durften  erst  Montags  nach 
Quasimodogeniti  geöffnet  werden,  da  seit  1668  der  alte  Mißbrauch,  in  Meßzeiten 
auf  den  Sonntagen  feilzuhalten,  abgeschafft  worden  war.  In  Leipzig  wie  in  Frank- 
furt war  dies  jahrhundertelang  als  ein  Bestandteil  der  Meßfieiheit  unbedenklich 
gestattet  gewesen.  Dieses  Hinausschieben  um  drei  Wochen  rief  aber  den  leb- 
haftesten Widerspruch  der  konkurrierenden  Meßstadt  Leipzig,  welche  sich  in  ihrer 
Jubilatemesse  bedroht  fühlte,  und  vieler  Meßbesucher  hervor;  sie  wiesen  darauf 
hin,  daß  die  Frankfurter  Messe  ein  Glied  in  der  Kette  aufeinanderfolgender  Messen 
sei  und  daß  diese  feste  Organisation  nicht  willkürlich  gestört  werden  könne. 
Ernst  Hasse,  der  Verfasser  der  Geschichte  der  Leipziger  Messen  (1885),  berichtet 
eingehend  über  die  bei  diesen  Streitigkeiten  gemachten  Eingaben  und  Verhand- 
lungen.*) Der  mit  der  Verlegung  erhoffte  Erfolg  blieb  aber  aus.  Der  kursächsische 
Resident  Steinheil  berichtete  1721  seinem  Landesherrn,  daß  hierdurch  der  Handel 
der  Stadt  Frankfurt  mehr  Schaden  als  Nutzen  gehabt  habe  und  deshalb  Beratungen 
stattfänden,  ob  es  nicht  besser  sei,  die  Ostermesse  wieder  auf  den  ehemals  ge- 
wöhnlichen Termin  zu  setzen.  Auf  Grund  der  kaiserlichen  Resolution  vom  4.  April 
1726  wurde  durch  Edikt  vom  19.  September  bestimmt,  daß  die  Frühjahrsmesse 
hinfüro  am  Dienstag  den  3.  Ostertag  ihren  Anfang  nehmen  und  das  übliche  Geleit 
am  Donnerstag  in  der  Karwoche  eingeführt  werden  solle. 

Auch  die  H  e  r b s t  m e s se ,  welche  anfänglich  um  Maria  Himmelfahrt  ( 1 5.  August) 
abgehalten  worden  war,  erstreckte  sich  bald  über  den  Bartholomäustag  (24.  August) 
hinaus  bis  zu  Maria  Geburt  (S.September).  Kaiser  Karl  IV.  bestätigte  demgemäß 
im  Jahr  1 349  ihre  Abhaltung  zwischen  den  beiden  Frauentagen,  als  sie  gen  Himmel 
fuhr  und  geboren  ward.  Nach  ihrer  vorübergehenden  Verlängerung  um  14  Tage 
(bis  22.  September)  wurde  ihr  Ausgang  1394  auf  den  achten  Tag  nach  Maria 
Geburt,  also  auf  den  15.  September  festgesetzt. 

Wenngleich  der  Beginn  der  Herbstmesse  schon  bald  nach  1349  nicht  mehr  an 
Marien  Himmelfahrt  erfolgte  und  oft  hinausgeschoben  wurde,  so  glaubte  man 
doch  der  vorgeschriebenen  Zeit  insofern  Genüge  geleistet  zu  haben  und  hielt  mög- 


*)  S.  67—72  und  S.  474—77  (Anlagen  XIV— XVIII). 


39 


liehst  daran  fest,  daß  die  Eröffnung  noch  in  die  Zeit  zwischen  den  beiden  Frauen- 
tagen fiel,  öftere  Verlegungen  waren  aber  kaum  zu  vermeiden.  Wegen  der  Be- 
lagerung der  Stadt  im  Jahr  1552  schrieb  Kaiser  Karl  V.  die  Herbstmesse  auf 
Martini  (11.  November)  aus.  Während  des  dreißigjährigen  Krieges  mußte  sie  1632 
auf  Verlangen  des  Schwedenkönigs  und  der  Kaufleute  acht  Tage  zuriickverlegt, 
1646  auf  den  25.  September  verschoben  werden.  Nach  festem  Brauch  fiel 
schließlich  ihr  Anfang  stets  nach  dem  Egidiustag  (1.  September)  auf  einen  Mon- 
tag in  der  Zeit  vom  6.  bis  12.  September,  wobei  der  Tag,  auf  welchen  Maria  Ge- 
burt fiel,  maßgebend  war.  Wenn  dieses  Fest  auf  die  drei  ersten  Tage  der  Woche 
fiel,  so  begann  die  Messe  an  diesem  Montag  (6.  bis  8.  September),  wenn  auf  die 
drei  letzten  Wochentage  oder  auf  einen  Sonntag  am  folgenden  Montag  (9.  bis 
12.  September).  Stets  fiel  also  ihr  Anfang  auf  einen  Montag  und  die  Geleitsab- 
holun„  auf  den  vorhergehenden  Donnerstag  (2.  bis  8.  September).  Aus  dem  Brief- 
wechsel des  Nürnberger  Seidenhändlers  Paumgartner  ist  zu  ersehen,  daß  dies 
schon  am  Ende  des  Ib.  Jahrhunderts  so  gewesen  ist. 

Durch  Frankfurter  Gesetz  vom  26.  Februar  1850  wurde  schließlich  der  Anfang 
der  Ostermesse  auf  den  zweiten  Mittwoch  vor  Ostern,  derjenige  der  Herbstmesse 
auf  den  zweiten  Mittwoch  vor  Maria  Himmelfahrt  (25.  bis  31.  August),  und  ihre 
Dauer  gleichmäßig  auf  drei  Wochen  festgesetzt,  so  daß  ihr  Schluß  am  Abend  des 
dritten  Dienstag  erfolgte.    Hierbei  ist  es  bis  zum  heutigen  Tag  geblieben. 

c?  11.  Einteilung  der  Meßzeit.  Dadurch,  daß  die  Meßgeleite  schon  eine 
halbe  Woche  vor  dem  offiziellen  Meßanfang  hier  eintrafen  und  selbst  in  der  Fasten- 
messe  erst  am  Anfang  der  dritten  Woche  wieder  abgeführt  wurden,  erstreckte 
sich  der  hiesige  Aufenthalt  des  Besuchers  in  der  Fastenmesse  auf  beinahe  drei,  in 
der  Herbstmesse  auf  dreieinhalb  Wochen.  Diese  lange  Zeit  wurde  wie  folgt  ein- 
geteilt: 

1.  in  die  Geleits  woche,  das  ist  die  halbe  Vorwoche,  in  welcher  die  Geleite  ein- 
geholt, die  Waren  ausgepackt  und  vor  Öffnung  der  Läden  schon  viele  Engros- 
geschäfte gemacht  wurden; 

2.  d  i  e  e  i  g  e  n  1 1  i  c  h  e  G  e  s  c  h  ä  f  t  s  w  o  c  h  e ,  in  welcher  sich  der  Hauptverkehr 
abspielte,  namentlich  später  im  Trierischen  Hof  im  Lederhandel,  weshalb  sie 
auch  die  Lederwoche  hieß; 

3  die  Zahl  woche,  in  welcher  Abrechnung  gepflogen,  die  Warenschuklen 
der  vorhergehenden  Messe  bezahlt,  die  in  ihr  fälligen  Gülten  und  Zinsen  ent- 
richtet, Geld  gewechselt,  seit  dem  15.  Jahrhundert  auch  Wechsel  präsentiert 
und  protestiert  wurden ; 

4.  die  dritte  Woche,  in  welcher  von  Dienstag  an  die  Geleite  mit  den  meisten 
Großkaufleuten  wieder  abzogen  und  außerdem  in  der  Herbstmesse  bis  Samstag 


40 


drei  Uhr  der  Geschäftsverkehr  für  den  Restverkauf  mit  der  meist  ländlichen 
Kleinkundschaft  fortgesetzt  wurde. 
In  dem   Discurs  von  der  Frankfurter  Messe,*)  einem   Gedicht  aus  dem  Jahr 
1615,  heißt  es: 

Die  erste  woch  gehets  Als  wol  hin, 
Ein  jeder  sucht  nach  seim  gewin, 
Man  ist  lustig  und  guter  Ding, 
.  Und  acht  die  Schuldleuht  gar  gering, 
Man  isst  und  drinckt  von  dem  besten, 
Sie  sind  dem  Wirdt  willkom  Gesten, 
Bisz  dasz  die  ander  woch  geht  an 
Jeder  kombt,  der  Gelt  wil  han  .  .  . 
Desz  ist  die  rechte  Martter  Wochen  .  .  . 
Denn  es  ist  ein  gar  grosse  Pein, 
Kein  Gelt  han  und  viel  schuldig  sein. 

In  der  Zahlwochc  mußte  sich  mancher  Kaufmann  für  zahlungsunfähigbekennen 
und  seine  Zuflucht  in  die  Freistätte  des  deutschen  Hauses  nehmen. 

§  12.  Das  Ein-  und  Ausläuten.  Von  alters  bestand  der  Gebrauch,  den  An- 
fang einer  jeden  Messe  und  ihrer  Handels-  und  Gewerbefreiheit  durch  die  Sturm- 
glocke des  Domes  einzuläuten  und  ihr  Ende  auszuläuten.  Im  Jahr  1406  wurde  diese 
Vorschrift  ausdrücklich  erneuert.  Nach  der  Ausläutung  hatten  die  fremden  Kauf- 
leute ihre  Läden  und  Gewölbe  zu  schließen  und  jeden  weiteren  Verkauf  zu  unter- 
lassen, die  Bürger  aber  die  von  ihnen  aufgeschlagenen  Hütten  und  Schreine  abzu- 
brechen, bei  Meidung  schwerer  Strafe.  Wenngleich  im  Laufe  der  Jahre  die  Meß- 
zeiten immer  weiter  hinausgeschoben  wurden,  verblieb  es  mit  dem  Ein-  und  Aus- 
läuten aus  Gewohnheit  bei  den  alten  Terminen.  Es  verlor  hierdurch  seine  ur- 
sprüngliche praktische  Bedeutung  und  war  nichts  mehr  als  wie  eine  Erinnerung 
an  längst  vergangene  Zeiten.  Die  Herbstmesse  wurde  im  18.  Jahrhundert  an  Maria 
Himmelfahrt  ein  und  auf  Maria  Geburt  ausgeläutet.  Bei  der  Ostermesse  scheint 
das  Ein-  und  Ausläuten  länger  seine  ursprüngliche  Bedeutung  beibehalten  zu 
haben,  da  es  im  17.  Jahrhundert  mit  dem  Anfang  der  Messe  am  Sonntag  Judika 
und  dem  Ende  am  Osterdienstag  zusammenfiel.  Der  im  Jahre  1710  angeordneten 
Verlegung  der  Messe  auf  die  Zeit  nach  Ostern  folgte  es  aber  nicht,  so  daß  nunmehr 
auch  das  Ein-  und  Ausläuten  der  Fastenmesse  weiter  nichts  wie  ein  alter  Brauch 
war,  welcher  bis  auf  den  heutigen  Tag  beibehalten  worden  ist. 

§  13.  Das  Geleitswesen.  Für  die  mittelalterlichen  Verkehrsverhältnisse  ist 
es  bezeichnend,  daß  sowohl  in  der  ersten  Urkunde  vom  Jahr  1227,  welche  die 
Königsmesse  zu  Frankfurt  erwähnt,  wie  auch  in  dem  ersten  kaiserlichen  Meß- 
privileg von   1240  von  dem  Geleit  und  besonderen  Schutz  der  Meßbesucher  die 

*)  Kelchner,  6  Gedichte  auf  die  Frankfurter  Messe,  in  Mitteilungen,  Bd.  VI,  S.  b. 


Rede  ist.  Wie  Orth  mit  Recht  hervorhebt,  war  Deutschland  „ein  Kampfplatz  von 
Befehdungen  und  ein  Inbegriff  von  Raubschlössern".  Viele  adelige  Geschlechter 
ernährten  sich  vom  Stegreif  und  verursachten  dem  Reich  großes  Elend  und  un- 
säglichen Schaden.  Die  Durchführung  des  Reiseschutzes  war  aber  bei  dem  Ver- 
sagen der  kaiserlichen  Macht  den  Reichsständen  überlassen.  Der  große  rheinische 
Städtebund  von  1254  und  viele  andere  Landfriedensbündnisse  haben  den  vergeb- 
lichen Versuch  gemacht,  größere  Straßensicherheit  zu  schaffen.  Der  adelige 
Heckenreiter  betrachtete  nach  wie  vor  den  kapitalkräftigen  Stadtbürger  als  seinen 
geborenen  Feind,  seine  Ware  als  gute  Prise.  Kriegk*)  giebt  aus  den  Jahren  1362 
bis  1374  ein  Sündenregister  von  12  schweren  Raubanfällen.  Das  Unglaubliche  dabei 
war,  daß  gerade  die  Geleitsherren,  wie  die  Grafen  von  Nassau,  von  Wied,  Eppstein, 
Katzenelnbogen  die  Räubereien  verübt  haben.  Besonders  empörend  ist  der  Über- 
fall, welchen  der  kölnische  Domherr  Graf  Heinrich  von  Nassau,  der  den  Spitz- 
namen „Schindleder"  führte,  beim  Kloster  Thron  auf  die  Limburger  Wollweber 
ausführte:  einige  von  ihnen  wurden  hierbei  getötet,  andere  gefangen  genommen 
und  ihnen  mehr  als  300  Stück  Tuch  geraubt.  Der  kaiserliche  Geleitsschutz  wurde 
den  Meßbesuchern  in  der  Weise  gewährt,  daß  im  ganzen  Reiche  die  Landesherren, 
durch  deren  Gebiet  die  Fremden  reisten,  verpflichtet  waren,  diesen  zum  Schutz 
ihrer  Person  und  Waren  gegen  ein  gewisses  Entgeld,  das  Geleitsgeld,  Geleits- 
briefe auszustellen  und  eine  militärische  Begleitung  mitzugeben.  Diese  Beglei- 
tungen folgten  sich  in  den  verschiedenen  Gebieten  wie  eine  zusammenhängende 
Kette.  Allein  von  Nürnberg  bis  Frankfurt  betrug  ihre  Zahl  um  1400  nicht  weniger 
wie  neun. 

Wenngleich  die  Stadt  schon  im  Jahr  13S5  mit  dem  wichtigsten  Geleitsherrn 
der  Umgegend,  dem  Kurfürsten  von  Mainz,  eine  besondere  Einigung  getroffen 
hatte,  worin  er  die  Straßen  5  Meilen  um  die  Stadt  zu  schützen  versprach,  so  nahm 
das  Geleitswesen  doch  erst  feste  Formen  zu  einer  Zeit  an,  da  es  bei  der  zu- 
nehmenden Straßensicherheit  nicht  mehr  nötig  war  und  sich  aus  einer  Geleits- 
pflicht  zu  einer  Zollgerechtigkeit  entwickelt  hatte.  Vor  dieser  Zeit  ist  nur  die  tat- 
kräftige Stadt  Nürnberg  im  Jahr  1422  mit  der  Festsetzung  einer  festen  Ordnung 
vorangegangen.  In  ihr  war  die  Geleitswerbung  bei  den  in  Betracht  kommenden 
Landesherren,  die  Bezahlung  des  Geleitsgeldes,  dieVerrechnungderZehrkosten  der 
Begleitung,  der  sog.  Freßgelder,  und  alles  Sonstige  genau  bestimmt.  Das  Geleit 
bestand  aus  20,  30,  ja  100  und  mehr  Schützen  und  reisigen  Dienern.  Man  hat 
bei  Frankfurt  zwischen  dem  fremden  und  dem  städtischen  Geleit  zu  unterscheiden. 
Während  seit  dem  16.  Jahrhundert  letzteres  niemals  über  das  städtische  Gebiet 
hinausging,  war  es  früher  zur  Abholung  der  Meßfremden  oft  bis  Rüsselsheim, 
Mainz  oder  gar  bis  Oppenheim,  bis  Aschaffenburg  und  Babenhausen,  bis  Geln- 

*)  Bürgerzwiste,  Anm.   183. 


42 


hausen,  Gießen,  Wetzlar,  Friedberg  und  Königstein  gezogen,  v.  Lersner  teilt  in 
seiner  Chronik  eine  Reihe  von  Schreiben  mit,  worin  der  Rat  um  Übernahme  des 
Geleites  durch  die  Wetterau  gebeten  wird.  Im  Mittelalter  war  die  Einholung  des 
Geleites  nicht  mit  besonderen  Feierlichkeiten  verknüpft.  Zuerst  im  Jahre  14(t4 
ordnete  der  Stadthauptmann  eine  besondere  Kleidung  seiner  1 1 1  Berittenen  an. 
Im  Mittelalter  sind  die  Geleite  teils  nach  der  Herkunft  der  Reisenden,  teils  nach 
den  betreffenden  Geleitsherren  bezeichnet  worden.    Es  werden  hiernach  genannt: 

1.  Das  Nürnberger  Meßgeleit,  dem  Kurfürsten  von  Mainz  in  seinem 
Obererzstift  von  Miltenberg  über  Steinheim  bis  zum  Oberräder  Schlag  zustehend, 
1584  durch  einen  Vertrag  geregelt;  bei  ihm  eine  große  Geleitskutsche. 

2.  Das  Augsburg-Ulmer  Meßgeleit,  vom  Neckartal  und  der  Bergstraße 
entlang  bis  Bensheim  und  von  da  früher  durch  den  nördlichen  Odenwald  und 
über  Babenhausen,  später  geradeaus  über  Langen  bis  zum  Schlagbaum  an  der 
Sachsenhäuser  Warte  gehend,  woselbst  es  feierlich  von  einem  Ratsverordneten 
und  seinem  Reitertrupp  übernommen  wurde,  dem  Kurfürsten  von  der  Pfalz,  dem 
Grafen  von  Katzenelnbogen  und  Kurmainz  zustehend. 

3.  Das  Kurpfälzische  Meßgeleit,  aus  der  Pfalz,  Speyer,  Worms  und 
Oppenheim  über  Groß-Gerau  und  Mörfelden  auf  zwei  Straßen,  der  oberen  am 
Schafhof,  der  unteren  am  Schlag  beim  Riedhof  ankommend,  geregelt  durch  Ver- 
trag vom  1.  Mai  1581  mit  dem  Landgrafen  Georg  von  Hessen  als  Rechtsnachfolger 
der  Grafen  von  Katzenelnbogen. 

4.  Das  Kölnische  Meßgeleit,  vom  Rheingau,  Mainz  und  Höchst  bis  zum 
Heiligenstock  an  derGal- 
genwarte,späterbisan  die 
Galgenpforte  kommend, 
Kurmainz  zustehend. 

5.  DasKönigsteiner 
Meßgeleit,  über  die  hohe 
Straße  von  Limburg  und 
Königstein  bis  zurBocken- 
heimer  Warte  kommend, 
den  Falkensteinern,  dann 
den  Eppsteinern  und  zu- 
letzt Kurmainz  zustehend. 

b.  Das  Wetterau  er 
oder  Hessen -Darm- 
städtische Meßgeleit 
durch  alle  Wetterauschen 

.  ,  t     ,      ■    c>,      o  Die  Friedberger  Warte  mit  Schlagbau 

Lande,    auf    drei    Mraßen  auf  der  Landstraße  ein  vierspänniger  Reis 


von  Gießen,  Grünberg  und  Nidda,  welche  sich  in  Oberroßbach  zum  Hauptgeleit 
vereinigten,  bis  zur  Friedberger  Warte  kommend,  woselbst  es  mit  besonderen 
Feierlichkeiten  empfangen  wurde,  zuerst  den  Falkensteinern,  dann  den  Eppsteinern 
und  zuletzt  dem  Landgrafen  von  Hessen-Darmstadt  nach  vielen  Streitigkeiten  und 
Vergleichen  mit  den  Grafen  zu  Solms,  Hanau  und  mit  Kurmainz  zustehend. 

7)  Das  Hanau  sehe  Meßgeleit,  ohne  Feierlichkeit  an  den  Riederhöfen 
empfangen. 

Ein  weiteres  im  Mittelalter  erwähntes  Geleit  war  dasjenige  auf  dem  Main  von 
Mainz  bis  Frankfurt,  über  dessen  Berechtigung  und  Ausübung  Streit  geherrscht 
zu  haben  scheint.  Auf  der  einen  Seite  hören  wir  von  zahlreichen  Schützen,  welche 
Frankfurt  den  täglich  verkehrenden  zwei  Marktschiffen  zum  Schutz  gegen  Raub- 
anfälle mitgeben  mußte,  auf  der  anderen  Seite  in  den  Jahren  1393 — 1397  von  kur- 
mainzischen  und  Cronberger  Geleitsansprüchen. 

Die  Stelle,  bis  zu  welchem  ein  fremdes  Geleit  gehen  durfte,  war  an  einem  Ge- 
leits- oder  Heiligenstock  erkenntlich,  welcher  mit  einem  G  gezeichnet  war.  An 
diese  bis  zum  Frankfurter  Gebiet  herankommenden  Meßgeleite  schlössen  sich 
durch  das  ganze  Reich  zahllose  andere  an,  so  das  nassausche  über  den  Taunus, 
das  kurpfälzische,  gräflich  württembergische,  markgräflich  brandenburgische,  her- 
zoglich bairische,  markgräflich  badische,  das  kurkölnische,  kurtrierische,  sächsi- 
sche und  braunschweigische.  Die  Meßgeleite  kamen  bereits  am  Mittwoch  oder 
Donnerstag  vor  Meßanfang  hier  an  und  wurden  in  der  dritten  Woche,  in  der 
Herbstmesse  also  vor  deren  Schluß,  großenteils  schon  am  Dienstag  abgeführt.  Als 
letztes  zog  am  Samstag  Nachmittag  gegen  drei  Uhr  das  hessen-darmstädtische 
ab,  worauf  zum  Zeichen,  daß  die  Messe  beendet  sei,  das  auf  dem  Mainknöpfchen 
(der  Spitze  der  langen  Insel)  befindliche  Gestück  gelöst  wurde. 

Die  Meßgeleite  wurden  an  den  Grenzen  unter  Anführung  von  Senatoren  durch 
die  Bürgerkavallerie  feierlich  eingeholt  und  unter  Paradierung  des  Garnisons- 
kommandos an  den  Toren  und  unter  Kanonendonner  in  die  Stadt  hereingebracht. 
Dieser  Tay  hieß  der  Geleitstag,  die  Woche  die  Geleitswoche. 

An  der  Friedberger  Warte  bestand  die  Feierlichkeit  in  folgendem  Hergang: 
Zunächst  erschienen  von  Bergen  her  zwei  Reiter,  ein  hessischer  Schultheiß  und 
sein  Diener,  letzterer  mit  zwei  schönen  Jagdhunden  am  Stricke,  dann  kam  von 
Roßbach  her  ein  darmstädtischer  Kavalier  mit  14  Berittenen,  alle  mit  entblößtem 
Degen,  an  den  Schlag  geritten,  redete  zuerst  ein  paar  Worte  mit  dem  Schultheißen 
und  meldete  sieh  dann  beim  Wartmann  namens  Ihrer  hochiürstlichen  Durch- 
laucht von  Darmstadt. 

Das  Nürnberger  Geleit  wurde  am  Schlag  zu  Oberrad  von  einem  Ratsherrn 
mit  20  blaugekleideten  Reitern  abgeholt  und  unter  Lösung  von  drei  Kanonen  in 
den  Nürnberger  Hof  geführt. 


Nachdem  der  in  dem  Wormser  ewigen  Landfrieden  des  Kaisers  Maximilian 
von  1495  und  in  dem  westfälischen  Friedensschluß  anerkannte  Grundsatz,  daß 
jeder  Landesherr  des  anderen  Untertanen,  geistliche  und  weltliche,  frei  und  un- 
gehindert ziehen  lassen  solle,  sich  immer  mehr  verwirklicht  hatte,  war  das  Geleits- 
wesen aus  einer  bezahlten  Schutzpflicht  zu  einer  Zollgerechtigkeit  geworden, 
welche  als  Bestandteil  der  landesherrlichen  Einkünfte  beibehalten  wurde. 

Jeder  Meßbesucher,  welcher  durch  das  Mainzer  oder  Darmstädter  Gebiet  reiste, 
mußte  einen  Mainzer  oder  Darmstädter  Geleitszettel  lösen.  Die  Taxe  schwankte 
zwischen  zwei  Kreuzern  für  ein  Schaf,  Hammel  oder  Schwein  und  einem  Gulden 
für  einen  Frachtwagen. 

Das  Geleit  ist  im  Jahr  1802  zum  letztenmal  feierlich  eingeholt  und  abgeführt 
worden;  die  Reichsfriedensdeputation  bestimmte  im  Frühjahr  des  folgenden  Jahres 
ausdrücklich,  d  iß  der  Frankfurter  Handel  von  allen  Geleitsrechten,  die  von  irgend 
einem  Reichsstand  ausgeübt  oder  beansprucht  werden  möchten,  gänzlich  befreit 
sei,  womit  auch  die  bisher  entrichteten  Geleitsgelder  ihr  Ende  erreichten. 

§.  14.  Fre  m  den  recht.  So  sehr  die  einzelnen  Städte  und  Stände  des  Reiches 
für  ihre  Angehörigen  sich  Rechte  und  Freiheiten  zu  verschaffen  suchten,  so  sehr 
schlössen  sie  sich  nach  außen  ab  und  behandelten  jeden  Fremden,  den  sog.  Gast, 
wie  einen  Rechtlosen.  Zu  Wasser  und  zu  Land,  mit  Hab  und  Gut,  mit  Leib  und 
Leben  war  er  fremder  Willkür  preisgegeben;  er  durfte  wederGewerbe  noch  Handel 
treiben  noch  sich  als  Taglöhner  verdingen.  Die  zu  seinem  Schutz  erforderlichen 
Rechte,  welche  das  sog.  Gästerecht  (Fremdenrecht)  bildeten,  mußte  er  sich  im 
einzelnen  vom  Kaiser  oder  dem  betreffenden  Landesherrn  erkaufen.  Der  Dichter 
Scheffel  verwertet  diese  Tatsache  in  seinem  Ekkehard  sehr  geschickt  zu  einer 
kleinen  Episode:  Als  die  Herzogin  Hadwig  von  Schwaben  dem  Kloster  St.  Gallen 
einen  Besuch  abstattete,  wurde  sie  von  den  Klosterschülern  gefangen  genommen 
und  als  sie  lächelnd  die  schlimmen  Knaben  frug,  was  das  alles  solle,  trat  einer 
der  Anführer  vor,  beugte  sein  Knie  und  sagte  demütig:  Wer  als  Fremder  kommt, 
ist  sonder  Schutz  und  Friede,  und  friedlose  Leute  hält  man  gefangen,  bis  sie  sich 
der  Unfreiheit  lösen:  das  ist  deutscher  Brauch. 

Bei  diesen  rohen  Zuständen  hat  die  Meßzeit  mit  ihrem  sicheren  kaiserlichen 
Geleit  auf  den  Reichsstraßen,  mit  ihren  Zoll-  und  Verkehrserleichterungen,  mit 
ihrem  besonderen  Gerichtsschutz,  ihrer  Gewerbe-  und  Handelsfreiheit  als  ein 
Vorbote  besserer  Zeiten  eine  einzig  dastehende  glänzende  Ausnahme  für  den 
Fremdenverkehr  gebildet. 

§  15.  Meßfreiheit.  Nach  dem  Reiseschutz  bildete  in  den  Meßzeiten  die 
unbedingte  Handels-  und  Gewerbefreiheit  den  bei  weitem  wichtigsten  Bestandteil 
des  Fremdenrechtes.  In  einem  kleinen  Büchlein  von  1776  wird  sie  wie  folgt  ge- 
schildert: Mit  dem  Geleitstage  (Mittwoch  oder  Donnerstag  der  Vorwoche)  fängt 


die  Meßfreiheit  an  und  endigt  Samstag  in  der  dritten  Woche  nachmittags  um  drei 
Uhr,  zu  welcher  Zeit  mit  drei  Schüssen  das  Zeichen  gegeben  wird,  daß  die  Messe 
zu  Ende  sei.  Die  Meßfreiheit  haben  nicht  allein  die  hiesigen  Bürger  und  Einwohner, 
sondern  auch  alle  fremden,  hierher  kommenden  Personen  zu  genießen.  Sie  be- 
steht vorzüglich  darin,  daß  ein  jeder,  er  mag  vom  Handelsstand  sein  oder  nicht, 
Handel  treiben  darf.  Alle  fremden  Kaufleute,  Krämer,  Hausierer  und  Handwerks- 
leute dürfen  ihre  Waren  frei  und  öffentlich,  so  lange  die  Messe  währt,  feiltragen 
und  verkaufen;  die  Einheimischen  können  jedermann  logieren  und  bewirten; 
jedermann,  auch  selbst  Personen,  welche  in  gerichtlicher  Acht  sind,  haben  freies 
Geleit  und  Sicherheit. 

§  1(>.  Gerichtsschutz.  Der  den  Meßgästen  gewährte  besondere  Gerichts- 
schutz beruhte  auf  den  kaiserlichen  Privilegien  vom  1360,  1376  und  1465.  In  dem 
ersten  erteilte  Kaiser  Karl  IV.  den  Meßgästen  die  Freiheit,  daß,  solange  die  zwei 
Messen  dauern,  niemand  einen  anderen  in  Rechtssachen,  die  vor  dem  kaiserlichen 
Hofgericht  oder  vor  irgend  einem  Reichsgericht  bereits  anhängig  gemacht  waren, 
hier  verklagen,  kümmern,  anfallen  oder  hindern  solle:  der  Meßgast  soll  vielmehr 
Schutz  vor  allen  derartigen  gerichtlichen  Maßnahmen  genießen  und  alle  ehrlichen 
und  redlichen  Personen  freien  Zutritt  zu  den  Reichsmessen  haben.  Im  Jahr  1407 
erhielt  der  verschuldete  Kaufmann  Fritz  Hofmann  auf  Verlangen  des  Käsers 
Ruprecht  freies  Geleit  zur  Messe  und  behielt  es  auch  trotz  der  Einsprache  seiner 
Gläubiger  und  im  Jahr  1 475  mußte  dem  Genfer  Kaufmannn  Peter  Tachon,  welcher 
schuldenhalber  zu  Basel  verhaftet  worden  war,  die  Weiterreise  gestattet  werden, 
da  Messe  sei  und  er  Geleit  habe.  Im  Jahr  1376  dehnte  der  Kaiser  diese  Ver- 
günstigung sogar  auf  diejenigen  Fremden  aus,  welche  von  den  kaiserlichen 
Gerichten  schuldenhalber  in  die  Reichsacht  getan  worden  waren.  Während  jeder- 
mann auf  Grund  dieser  furchtbaren  Vollstreckungsmaßregel  des  Geächteten  Leib 
und  Gut,  wo  er  es  antraf,  mit  und  ohne  Gericht  angreifen  konnte,  so  sollte  er 
nunmehr  in  den  Messen  und  acht  Tage  vorher  und  nachher  in  des  Kaisers  und 
Reiches  Schirm,  Friede  und  Geleite  in  als  außer  der  Stadt,  soweit  ihr  Gericht 
gehet,  eine  Meile  Wegs  um  selbige  sein  und  bleiben.  Dieses  Privileg  wurde  1424 
von  Kaiser  Sigismund  und  1516  von  Kaiser  Maximilian  bestätigt.  Die  hierdurch 
erteilte  Vergünstigung  war  um  so  wichtiger,  als  die  gegen  verschuldete  Städte 
ausgesprochene  Reiehsacht  sämtliche  Stadtbewohner  als  Solidarschuldner  umfaßte. 
So  wurde  Frankfurt  durch  ein  Schreiben  des  kaiserlichen  Hofrichters  vom  2.  Mai 
1402  davon  in  Kenntnis  gesetzt,  daß  gegen  alle  Bürger  der  Stadt  Aachen  die 
Reiehsacht  bis  zur  Bezahlung  einer  Schuld  von  10000  Mark  Goldes  ausgesprochen 
worden  sei.  In  der  Zeit  von  1430  — 1460  befanden  sich  ganze  Gruppen  von  Städten 
jähre-,  ja  jahrzehntelang  in  der  Reichsacht,  so  in  der  Wetterau  Wetzlar,  Gießen, 
Friedberg,  Butzbach,  Münzenberg,  Lieh,  Königstein,  Usingen,  Weilnau,  in  Frauken 


Wertheim,  Würzburg  und  Ochsenfurth,  am  Rhein  die  bankerotte  Reichsstadt  Mainz, 
Andernach,  Linz,  Bonn,  die  niederländischen  Städte  und  in  Niedersachsen  Lüne- 
burg. Namentlich  die  Wetzlarer,  welche  sich  schon  1382  mit  ihren  zahlreichen 
Gläubigern  verglichen  hatten,  konnten  die  Acht  nicht  los  werden  und  wurden 
noch  1492  als  friedlos  verfolgt.  Ihretwegen  hatte  Frankfurt  viele  Streitigkeiten  und 
Anfeindungen  durchzumachen  und  wurde  wiederholt  beim  Reichshofgericht  wegen 
Beherbergung  der  geächteten  Wetzlarer  verklagt.  Ein  im  Jahr  1431  erwirkter,  das 
Privileg  bestätigender  Urteilsbrief  des  kaiserlichen  Hofrichters  zu  Nürnberg  wurde 
von  dem  Reichshofgericht  zu  Rottweil  bei  einem  erneuten  Prozeß  in  den  Jahren 
1450 — 61  nur  widerstrebend  berücksichtigt.  Im  Jahr  1492  wurde  die  Stadt  von 
der  erhobenen  Beschuldigung,  die  von  Wetzlar  auch  außer  den  Messen  beherbergt 
zu  haben,  losgesprochen,  nachdem  ihre  Vertreter  den  ihnen  hierüber  auferlegten 
Eid  geschworen  hatten.  Den  wiederholten  Verwarnungsschreiben  des  kaiserlichen 
Hofrichters  setzte  sie  jedoch  im  Interesse  ihrer  geächteten  Meßgäste  stets 
energischen  Widerspruch  entgegen  und  verweigerte  den  Abgesandten  des  Hof- 
richters den  Einlaß  in  die  Stadt. 

Neben  der  vom  kaiserlichen  Hofgericht  ausgesprochenen  Reichsacht  bereiteten 
auch  die  von  den  westfälischen  Gerichten  verfügte  Acht,  in  welche  1468  die  Straß- 
burger getan,  und  der  Kirchenbann,  mit  welchem  1507  die  Wormser  Bürger  be- 
legt worden  waren,  dem  Meßhandel  und  der  Stadt  manche  Schwierigkeiten.  Papst 
Bonifacius  hatte  jedoch  durch  eine  Bulle  von  1396,  welche  auf  seinen  Befehl  hier 
angeschlagen  und  1451  von  Papst  Nicolaus  bestätigt  wurde,  ausdrücklich  verfügt, 
daß  keine  Provinz,  Stadt  oder  Bezirk  künftig  mehr  schuldenhalber  mit  dem  geist- 
lichen Verbot  belegt  werden  solle.  Das  neue  Reichskammergericht,  welches  am 
31.  Oktober  1495  von  Kaiser  Maximilian  zu  Frankfurt  a.  M.  im  Haus  Braunfels 
eröffnet  wurde,  machte  einen  Unterschied  zwischen  der  Person  der  Reichsgeäch- 
teten und  denjenigen,  welche  mit  ihnen  Gemeinschaft  gehabt  hatten. 

Der  letzte  Achtprozeß,  in  welchen  Frankfurt  verwickelt  war,  betraf  die  Hanse- 
städte Danzig  und  Elbing,  welche  1498  auf  Betreiben  des  Thomas  Jodeck  „mit 
großer  Ungerechtigkeit"  in  die  Acht  gekommen  waren.*)  Jodeck  legte  1503  dem 
Bürgermeister  Reiß  das  Ächtungsurteil  vor,  worauf  er  den  Bescheid  erhielt,  daß 
die  Stadt  gefreit  sei  und  daß  außerdem  die  von  Danzig  und  Elbing  in  vielen  Jahren 
die  Frankfurter  Messen  nicht  aufgesucht  hätten.  Er  veranlaßte  hierauf  wegen  an- 
geblichen Verkaufs  von  Danziger  Waren  als  der  Achter  Gut  eine  Untersuchung. 
Auch  gegen  den  hiesigen  Schöffen  und  Patrizier  Bastian  Schmitt  wurde  1516 
eine  Anklage  wegen  Handels  mit  den  genannten  Ostseestädten  erhoben. 

Noch  in  diesem  Jahr  erwirkte  der  Rat  von  Kaiser  Maximilian  eine  erneute  Be- 
stätigung des  Privilegs  von  1376  und  zugleich  eine  authentische  Erklärung,  wie 

*)  Hansa-Rezesse,  Band  IV,  S.  12S. 


in  Anbetracht  der  neuen  Kammergerichtsordnung  von  1 4(>ö  in  Meßzeiten  das 
sichere  Geleit  der  in  die  Reichsacht  Erklärten  zu  verstehen  sei;  danach  solle  der 
Achtprozeß  in  bürgerlichen  Sachen  ganz  aufgehoben  und  nur  die  in  die  Reichs- 
acht verfallenen  Landfriedensbrecher  selbst  nicht  mehr  geschützt  sein,  dagegen  aber 
diejenigen,  welche  nicht  selbst  Täter  sondern  nur  insgemein  in  die  Acht  getan  waren. 

Im  Jahr  14(>5  erhielt  Frankfurt  weiterhin  von  Kaiser  Friedrich  III.  durch  zwei 
aufeinanderfolgende  Privilegien  einen  besonderen  Meßgerichtsstand,  wonach 
für  persönliche  und  dingliche  Arreste  gegen  alle  Meßbesucher  nicht  deren  oft  weit 
entfernter  Wohnsitz,  sondern  der  hiesige  Gerichtsstand  gegeben  war.  Orth  be- 
merkt hierzu,  daß  dadurch  die  Handlung  sehr  befördert  worden  sei,  weil  die 
Gläubiger  viel  leichter  zum  Ihrigen  kommen  konnten.  Zur  Errichtung  eines  be- 
sonderen Meßhandelsgerichts  ist  es  jedoch  weder  damals  noch  später  gekommen. 
Dagegen  wurde  stets  von  dem  ordentlichen  Schöffengericht  der  Grundsatz  befolgt, 
daß  die  streitigen  Angelegenheiten  der  Kaufleute  zu  beschleunigen  und  am  nächsten 
Gerichtstage,  nicht  14  Tage  später  zu  verhandeln  seien.  Die  abreisenden  Meß- 
gäste erteilten  zu  ihrer  Vertretung  teils  ihren  Wirten  oder  sonstigen  Geschäfts- 
freunden, teils  den  hiesigen  Prokuratoren,  deren  Zahl  im  Jahr  1305  vier  betrug, 
Vertretungsvollmacht.  In  der  erneuerten  Reformation  von  157S,  Teil  I,  tit.  5,  §  33 
wurde  der  uralte  Brauch  bestätigt,  daß,  wenn  ein  Prokurator  fremde  Parteien 
vertritt,  er  sich  die  Zwangsvollstreckung  gegen  seine  eigene  Person  und  Güter 
gefallen  lassen  muß.  Er  hatte  daher  von  vornherein  für  Rückbürgschaft  oder 
sonstige  Sicherheit  zu  sorgen.  Auch  das  hiesige  Wechselrecht  verdankt  seine  erste 
Gestaltung  dem  Meßverkehr  der  fremden  Kaufleute. 

§  17.  Päpstliche  Schutzbulle n.  Die  Stadt  erwirkte  für  ihre  Meßbesucher 
bei  den  Päpsten  auch  verschiedene  kirchliche  Vergünstigungen  und  ließ  sich 
von  diesen  eine  Reihe  kaiserlicher  Privilegien  durch  besondere  Bullen  bestätigen. 
Das  gesunkene  kaiserliche  Ansehen  ließ  eine  solche  Bekräftigung  durch  den  geist- 
lichen Arm  als  wichtig  erscheinen.  Zunächst  erteilte  Papst  Bonifacius  IX.  in  einer 
Bulle  von  1 3*>S  die  Erlaubnis,  in  Meßzeiten  und  14  Tage  vorher  und  nachher  die 
Meßopfer  und  Gesänge  fortzuhalten,  obgleich  unter  den  Kaufleuten  mit  dem 
Kirchenbann  belegte  Personen  gegenwärtig  wären.  Im  folgenden  Jahr  bestätigte 
er  eleu  Freiheitsbrief  Wenzels  von  1 37*>,  wonach  zu  Meßzeiten  auch  die  in  der 
Reichsacht  befindliehen  Meßgäste  die  Meßfreiheit  genießen  sollten,  und  befahl 
kurz  darauf  dem  Erzbischof  von  Magdeburg,  die  Stadt  bei  allen  ihren  Freiheiten  zu 
schützen  und  tue  Übertreter  mit  dem  Banne  und  anderen  Kirchenstrafen  zu  belegen. 

Im  Jahr  1478  erlaubte  weiterhin  Papst  Sixtus  IV.  den  Frankfurtern  und  den 
Meßgästen,  in  der  Fastenzeit  und  an  anderen  Fasttagen  Eier,  Milch,  Butter,  Käse 
und  andere  Milchspeisen  gegen  Zahlung  einer  Abgabe  von  4  bis  12  Hellern  zu 
genießen,  den  Alten  und  Kranken,  auch  Fleisch  zu  essen.  Die  Stadt  ließ  sich  diese 


Rechte  zum  letztenmal  im  Jahr  1508  durch  den  Papst  Julius  II.  bestätigen.  Auch 
bei  dem  Erzbischof  von  Mainz,  ihrem  unmittelbaren  geistlichen  Oberhirten  und 
machtigsten  Nachbar,  hat  sie  sich  eine  Reihe  von  Schutzbriefen  gegen  klingende 
Münze  und  sonstige  erhebliche  Zugeständnisse  verschafft. 

§  IS.  Meßzölle,  Zollfreiheiten  und  Pfeifergericht.  In  dem  Frank- 
furter Zollwesen  hat  keine  Klarheit  und  kein  innerer  Zusammenhang  geherrscht. 
Es  bildete  einen  wirren  Haufen  ehemaliger  Reichszölle  und  städtischer  Zölle  und 
wird  nur  durch  die  geschichtliche  Betrachtung  seiner  Einzelheiten  einigermaßen 
verständlich.  Ich  beabsichtige  ihm  ein  besonderes  Kapitel  zu  widmen  und  beschränke 
mich  an  dieser  Stelle  nur  auf  einige  allgemeine  Bemerkungen.  Zu  den  ver- 
schiedensten Zeiten,  so  1574  von  Henri  Estienne  aus  Paris,  1711  von  dem  Handels- 
schriftsteller Marperger  und  1781  von  der  Leipziger  Kommerzdeputation,  ist 
übereinstimmend  die  geringe  Belastung  des  Frankfurter  Meßverkehrs  mit  Abgaben 
rühmend  hervorgehoben  worden.  Die  Stadt  hat  sich  mit  bescheidenen  Erträgnissen 
begnügt  und  nur  bei  eigenen  Finanznöten,  wie  am  Anfang  des  15.  Jahrhunderts 
und  im  17.  Jahrhundert,  wo  sie  einzelne  Abgaben  erhöhte  oder  neu  einführte,  mit 
den  Regierungen  ihrer  Meßbesucher  Zollstreitigkeiten  gehabt.  Weiterhin  hat 
Frankfurt  nicht  den  freien  Durchgangsverkehr  durch  Stapelrechte  gehemmt,  welche 
den  fremden  Kaufmann  zur  Niederlegung,  Feilhaltung  und  Umladung  seiner 
Waren  zwangen.  Im  allgemeinen  zahlten  die  Meßfremden  von  ihren  ein-  und 
ausgehenden  Gütern  dieselben  Abgaben  wie  die  Bürger.  Es  wurde  von  Pferden 
und  Geschirr  an  den  Landtoren  und  auf  der  Brücke  das  Wegegeld,  am  Fahrtor, 
auf  der  Brücke,  in  der  Stadtwage  und  im  Leinwandhaus  ein  Einfuhrzoll  unter  der 
Bezeichnung  „Niederlage",  an  den  Landtoren  ein  Ausfuhrzoll  unter  dem  Namen 
„Steinfuhr"  und  ferner  von  durchgehenden  Gütern  in  halber  Höhe  ein  Durchgangs- 
und  Überschlagsgeld  erhoben.  Hierzu  kamen  noch  zeitweilig  einzelne  Umsatz- 
steuern, wie  das  sog.  Hausgeld  seit  1361,  die  neue  Kaufhausabgabe  seit  1590,  und 
schließlich  einige  geringe  Abgaben  von  den  offenen  Läden  und  den  Verkaufs- 
ständen auf  freier  Straße. 

Der  einzige  wirkliche  Meßzoll  wurde  unter  dem  Namen  „Doppelzoll"  in  der 
Herbstmesse  vom  15.  August,  wann  die  Messe  eingeläutet  war,  bis  Samstag  in 
der  dritten  Woche  nachmittags  3  Uhr  an  allen  Wasser-  und  Landtoren  von  den 
Meßfremden,  nicht  von  den  Bürgern,  erhoben.  Verschiedene  Städte,  Klöster  und 
Standespersonen  hatten  im  Laufe  der  Zeit  in  Frankfurt  Zollfreiheiten  erlangt, 
welche  jedoch  niemals  in  der  Entbindung  von  allen  Zöllen,  sondern  gewöhnlieh 
nur  in  dem  Erlaß  der  besonderen  Fremdenzölle  und  der  Gleichstellung  mit  den 
Bürgern  bestanden.  In  der  Zollrolle  des  Fahrtors  waren  folgende  gefreite  Städte 
verzeichnet:  Die  mittelrheinischen  Städte  Worms  (seit  1074),  Speyer  und  Oppen- 
heim, die  wetterauschen  Eidgenossen  (1226)   Gelnhausen,  Friedberg  und  Wetzlar, 


die  fränkischen  Städte  Bamberg  und' Nürnberg,  die  elsässischen  Städte  Straßburg 
(1280),  Schlettstadt  und  Hagenau,  die  niederrheinische  Stadt  Aachen  und  seit  1358 
auf  Veranlassung  des  Kaisers  Karl  IV.  Sulzbach  in  Baiern,  Prag  und  Kolin  in 
Böhmen  und  Breslau  in  Schlesien.  Auch  Mainz  genoß,  solange  es  Reichsstadt 
war,  Zollvergünstigungen.  Die  zwischen  der  Schweizerstadt  Bern  und  Frankfurt 
nach  altem  Herkommen  bestehende  gegenseitige  Befreiung  von  Zoll  und  Markt- 
geld war  dagegen  außer  Übung  gekommen  und  mit  Cöln  konnte  man  sich  trotz 
aller  Streitigkeiten  nicht  einigen. 


Einzelne 

Zollerträgnisse 

2. 

3. 

1—3 

4. 

5. 

1—5 

Jahr 

Zoll  und 

Krahnen- 

Stein- 

Zu- 

Nieder- 

Lein- 
wand- 
haus 

Zu- 

Bemerkungen 

Weggeld 

geld 

fuhr 

sammen 

lage 

sammen 

Mai 

Bis  1389  sind  die  mit  dem  .Mai  be- 

1354/55 

— 

299 

— 

ginnenden  Rechnungsjahre  bei- 
behalten, von  1397  ab  das  vierte 

1358/59 

603 

100 

174 

877 

— 

— 

Quartal       des      vorhergehenden 

1369/70 

873 

363 

68 

1304 

— 

— 

Steuerjahres  und  die  3  ersten 
Quartale    des    laufenden    Jahres 

1371/72 

918 

177 

51 

1146 

— 

- 

zusammengerechnet. 

1376/77 

1240 

765 

187 

2192 



— 

1383/84 

2252 

580 

610 

3442 

— 

— 

das  beste  Geschäftsjahr  im  Mittel- 

1388/89 

1157 

340 

343 

1840 

— 

— 

Städtekrieg. 

1389/90 

1796 

264 

456 

2516 

— 

" 

nach  der  Cronberger  Schlacht. 

1397 

1498 

892 

481 

2871 

6076 

410 

9357 

das    zweitbeste    Geschäftsjahr    im 

1400 

1  15  1 

506 

298 

225S 

3236 

562 

6056 

1406 

1052 

207 

77 

1336 

1535 

364 

3235 

Nürnberger      Handelssperre,      das 

142S 

1249 

195 

146 

1590 

1948 

669 

4061 

drittschlechteste  Jahr  im  15. Jahr- 

1438 

1057 

249 

228 

1534 

1084 

386 

3004 

das  zweitschlechteste  Jahr. 

144S 

1672 

264 

230 

2166 

2907 

527 

5600 

eines  der  besten  Jahre. 

1451 

1500 

228 

153 

1881 

2412 

450 

4743 

Nürnberger  Krieg. 

1462 

868 

24 

77 

969 

1845 

78 

2892 

Mainzer  Bistumsstreit,  das  schlech- 

1463 

1438 

110 

121 

1669 

2254 

144 

4067 

teste    Geschäftsjahr    im    15.  Jahr- 

1474 

1188 

157 

82 

1427 

2398 

240 

4065 

1500 

1420 

364 

98 

1882 

2090 

269 

4241 

Wenn  der  Bürger  einer  solchen  gefreiten  Stadt  sich  seines  Rechtes  bedienen 
wollte,  mußte  er  sich  zuvor  in  der  Stadtkanzlei  einschreiben  lassen,  ein  Freizeichen 
lösen  und  geloben,  daß  er  diese  Zollfreiheit  nur  für  sich  selbst  gebrauchen  wolle. 
Es  wurde  mit  der  eingeräumten  Freiheit  viel  Mißbrauch  getrieben.  Den  großen 
italienischen  Seidenhändlern,  welche  sich  das  Bürgerrecht  zu  Nürnberg  erworben 
hatten,  sagt  man  nach,  daß  sie  dies  nur  deshalb  getan  hätten,  um  sich  die  Nürn- 
berger Zollvergünstigungen  in  Frankfurt  zu  sichern.    Sie  brachten  um  1577  zu 


jeder  Messe  für  einige  hunderttausend  Gulden  Seide  und  Sammet  zum  Verkauf 
und  zahlten  für  eine  kostbare  Sammetkiste  nicht  mehr  als  6  Pfennige.  Die  drei  ge- 
freiten Städte  Worms,  Bamberg  und  Nürnberg  mußten  alle  Jahre  an  dem  ersten 
Sitzimgstag  des  Schöffengerichts  vor  Maria  Geburt  (S.  September)  in  einem 
feierlichen  Aufzug  mit  blasenden  Pfeifern  und  unter  Überreichung  gewisser  Ge- 
schenke, welche  in  einem  gedrehten  Becher  mit  einem  Pfund  Pfeffer,  einem  Paar 
Handschuhen,  einem  alten  Geldstück  und  einem  zierlichen  weißen  Stäbchen  be- 
standen, um  die  Erneuerung  ihrer  Zollfreiheit  einkommen.  Diese  merkwürdige, 
aus  dem  Mittelalter  überkommene  Feierlichkeit  hieß  das  Pfeifergericht  und  bildete 
eine  große  Sehenswürdigkeit  der  Messen.  J.  H.  Hermann  Fries  hat  ihr  1752  eine 
besondere  Abhandlung  gewidmet  und  Goethe  ihr  Andenken  durch  seine  Schilde- 
rung in  „Wahrheit  und  Dichtung"  verewigt. 

Die  alten  Zölle  sind  durch  die  Visitationsordnungen  von  1614  und  1726  ihrem 
Betrage  nach  geregelt,  aber  erst  im  Anfang  des  19.  Jahrhunderts  beseitigt  worden. 

§  19.  Schwere  Zeiten  1400—1520.  Frankfurt  hat  seit  Ende  des  14.  Jahr- 
hunderts den  Meßverkehr,  welchen  es  durch  die  Gunst  seiner  Lage  und  der  Zeiten 
mühelos  erhalten  hatte,  nur  unter  vielen  Anstrengungen  und  Sorgen  einigermaßen 
behaupten  können.  Glänzende  Zeiten  wie  die  von  1383 — 1397  sind  erst  nach  bei- 
nahe zwei  Jahrhunderten  wiedergekehrt  und  im  ganzen  fünfzehnten  Jahrhundert 
nicht  zu  finden.  Frankfurt  hat  aber  hierin  nur  das  allgemeine  Schicksal  aller 
deutschen  Städte  geteilt  und  den  überall  eingetretenen  Stillstand  und  sogar  Rück- 
schritt auch  an  dem  erheblichen  Rückgang  seiner  Meßeinkünfte  deutlich  genug 
empfunden.  Die  wichtigsten  Momente,  welche  bei  den  hiesigen  Messen  zu  diesem 
Ergebnis  geführt  haben,  waren:  die  allmähliche  Verdrängung  der  zahllose  fleißige 
Hände  beschäftigenden  deutschen  Wolltuchweberei  durch  die  von  wenigen  kapital- 
kräftigen Großhändlern  spekulativ  betriebene  Masseneinfuhr  flandrischer  und 
londoner  Tücher,  die  völlige  Untergrabung  der  Straßensicherheit  durch  das  wüste 
Faust-  und  Kolbenrecht  der  beutegierigen  Raubritterschaft,  die  Erschwerung 
jedes  Handelsverkehrs  durch  die  schamlose  Vermehrung  der  Zollstätten  und  durch 
die  Münzverschlechterung,  die  zahlreichen  kaiserlichen  Achtserklärungen  ganzer 
Städtegruppen,  Zollstreitigkeiten  und  Besuchsverbote  und  schließlich  die  Schikanen 
mißgünstiger  Nachbarn.  Die  Messen  haben  gegen  Ende  dieses  Zeitraumes  ein 
ganz  anderes  Aussehen  gewonnen.  Der  bisher  stark  vorherrschende  Mittel- 
stand der  zahlreich  vertretenen  Wollweber  und  anderer  Handwerker  mußte  immer 
mehr  vor  dem  Großhändler,  welcher  die  Erzeugnisse  ganzer  Gegenden  mit  sich 
führte,  zurücktreten  und  in  dem  beginnenden  schweren  Konkurrenzkampf  unter- 
liegen. Aus  der  Handwerkermesse  auf  breitester  kleingewerblicher  Grundlage 
wurde  allmählich  eineGroßhändlermesse  auf  kapitalistischerGrundlage.  Ein  drasti- 
sches Beispiel  für  diese  Wandlung  gibt  uns  das  Wollweberstädtchen  Butzbach  in 


der  Wetterau,  über  dessen  innere  Angelegenheiten  wir  genau  unterrichtet  sind.*) 
Die  Vermögenssteuer  erbrachte  daselbst  bis  1440  steigende  Erträgnisse,  war  aber 
von  da  ab  in  erschreckendem  Rückgang.  Während  sie  sich  im  Rechnungsjahr 
1434/35  auf  421  Gulden  belief,  sank  sie  bis  1463/64  auf  220  Gulden  und  1497  98  auf 
150  Gulden  herab.  Diese  Zahlen  sind  bezeichnend  für  viele  andere  Kleinstädte, 
welche  ihr  Emporkommen  der  Wollweberei  verdankt  hatten.  In  den  Großstädten 
Frankfurt,  Straßburg,  Cöln  machte  sich  der  gewaltige  Rückgang  dieses  einen  Ge- 
werbes weniger  fühlbar. 

Anstelle  des  selbstverkaufenden  Handwerkers  trat  auf  den  Messen  immer  mehr 
der  eigentliche  Kaufmann,  dessen  Kapitalkraft  und  Unternehmungsgeist  sich  trotz 
der  schwierigen  Zeitläufe  immer  mehr  steigerte.  Insofern  kann  man  mit  Recht  von 
einem  Aufschwung  des  deutschen  Handels  und  namentlich  des  deutschen  Handels- 
standes reden.  Die  Verbindungen  mit  dem  Ausland  wurden  lebhafter,  die  Einfuhr 
und  damit  auch  die  Konkurrenz  kostbarer  ausländischer  Waren  wie  der  Seiden- 
und  Sammetstoffe  immer  größer.  Die  eigene  Tätigkeit  des  Einzelkaufmanns  ge- 
nügte nicht  mehr.  Es  wurden  allenthalben  Handelsgesellschaften  mit  großen 
Kapitalien  und  Angestellten  gebildet,  als  deren  bekannteste  die  große  Ravensburger 
Gesellschaft  der  Humpiß,  Muntprat  und  Mötelli  gelten  kann.  Sie  liefen  der  bisherigen 
reichsstädtischen  Gewerbe-  und  Mittelstandspolitik  schnurstracks  zuwider  und 
riefen  in  den  durch  sie  geschädigten  Kreisen  den  lebhaftesten  Widerspruch  hervor. 

Die  Niederlagen  des  rheinisch -schwäbischen  Städtebundes  hatten  der  Fehde- 
und  Raublust  der  deutschen  Ritterschaft  noch  mehr  Spielraum  wie  bisher  verschafft. 
Das  Kolben-  und  Faustrecht  hat  im  15.  Jahrhundert  seine  höchsten,  aber  auch 
seine  letzten  Triumphe  gefeiert  und  im  Wesentlichen  mit  dem  ewigen  Landfrieden 
des  Kaiser  Maximilian  von  1495  seinen  Abschluß  erreicht.  Das  Frankfurter  Archiv 
ist  voll  von  Nachrichten  über  Fehden  und  Beraubungen  der  Meßfremden  durch 
die  kleinen  und  die  großen  Herren.  Diesen  Nachrichten  verdanken  wir  jetloch 
manche  Belehrung  über  die  Meßbesucher  und  die  von  ihnen  hierher  geführten 
Waren.  Unsere  Stadt  hat  in  dieser  schweren  Zeit  manches  Raubnest  brechen  helfen. 
Im  Jahr  1405  zerstörte  König  Ruprecht  mit  Hülfe  der  vier  wetterauschen  und  der 
drei  rheinischen  Städte  Mainz,  Worms  und  Speyer,  Schloß  Rüdigheim  und  3  andere 
Raubnester.  Im  Jahr  1399  wurde  die  Burg  Tannenberg  und  1463  Schloß  Bickenbach 
(jetzt  Aisbacher  Schloß  genannt)  von  den  Frankfurter  Söldnern  erstiegen  und 
verbraunt.  Die  Zahl  der  Beraubungen  und  Fehden  ist  endlos.  Von  besonders 
schwerwiegenden  Folgen  für  den  Frankfurter  Meßbesuch  wurde  die  am  27.  August 
I  128erfolgte  Beraubung  einer  oberdeutschen  zahlreichen  Reisegesellschaft,  welche 
große  Partien  Baumwollentücher  und  Spezereien  mit  sich  führte,  durch  den 
Reichserbkämmerer  von  Weinsberg,  einen  der  Geleitsherren. 

*)  Dr.  Eduard  Otto,  Archiv  t.  hessische  Gesch.  N.  F.,  Bd.  I   1S93,  S.  329—44'). 


§  20.  Anfeindungen  und  Besuchsverbote.  Abgesehen  von  der  all- 
gemeinen UngunstderZeiten  hat  Frankfurt  im  vierzehnten  Jahrhundert  viele  schwere 
Sorgen  wegen  Aufrechterhaltung  seiner  Messen  gegenüber  den  vielen  gegen  sie 
gerichteten  Feindschaften  gehabt.  Diese  bestanden  vornehmlich  in  wiederholten 
rücksichtslosen  Versuchen  von  Mainz,  die  Meßfremden  an  sich  zu  ziehen,  in 
Zollstreitigkeiten  und  damit  zusammenhängenden  Besuchsverboten  seitens  der 
tonangebenden  Städte  Nürnberg,  Cöln  und  Straßburg,  in  Streitigkeiten  wegen 
der  Beherbergung  von  Meßfremden  aus  den  geächteten  Städten  und  in  dem  nur 
mit  vieler  Mühe  unterdrückten  Versuch  von  Nürnberg,  eigene  Reichsmessen  zu 
erhalten.  Der  Kampf  mit  dieser  stolzen  Reichsstadt  wurde  im  Jahr  1406  durch 
eine  gegenseitige  Handelssperre  eröffnet.  Nürnberg  verbot  seinen  Kaufleuten,  in 
die  Frankfurter  Messen  zu  ziehen  oder  binnen  8  Meilen  darum  zu  kaufen  und  zu 
verkaufen,  worauf  Frankfurt  mit  dem  gleichen  Handelsverbot  antwortete.  Infolge- 
dessen war  dieses  Jahr  neben  .1462  das  schlechteste  des  ganzen  Jahrhunderts. 
Die  Einnahmen  an  Zoll-  und  Weggeldern  sanken  auf  1052  B>  (1383:2252  Tb), 
an  Einfuhrgebühren  auf  1535  Ib  (1397:6076  &),  an  Krahnengeld  auf  207  1b 
(1376:765  ft>)  und  an  Ausfuhrgebühren  auf  77  Uj  (1383:  610  fr)  herab.  Für  den 
Stadtsäckel  bedeutete  dies  einen  Ausfall  von  vielen  Tausend  Pfund  Hellern.  Die  Ur- 
sache dieser  Handelssperre  scheint  in  Streitigkeiten  über  Anfang  und  Ende  der  Meß- 
zeit gelegen  zu  haben.  Die  in  diesem  Jahr  erlassene  scharfe  Ratsordnung  setzte  mit 
dem  Hinweis,  daß  die  Messen  und  Märkte  sich  bei  ihnen  fast  verzogen  hätten, 
wieder  die  alten  Termine  und  deren  Ein-  und  Ausläuten  fest  und  bedrohte  die- 
jenigen Bürger,  welche  nicht  nach  Schluß  die  Hütten,  Kramen  und  Schreine  ab- 
brechen und  die  Häuser  zutun  würden,  mit  schwerster  Strafe.  Dieser  erste  Streit 
zwischen  Nürnberg  und  Frankfurt  hat  trotz  aller  Bemühungen  des  Kaisers 
Ruprecht  und  des  Burggrafen  Friedrich  zu  Nürnberg  um  eine  gütliche  Beilegung  Jahr 
und  Tag  gedauert.  Auf  kaiserliches  Verlangen  hob  schließlich  Frankfurt  zuerst 
sein  Handelsverbot  wieder  auf. 

Wegen  Zollstreitigkeiten  erließ  im  Jahr  1410  das  mächtige  Cöln  ein  Besui 
verbot  der  Frankfurter  Messen,  1412  Straßburg  und  1429und  1431  erneut  Nürnberg. 
Die  schwierige  Lage,  in  welche  Frankfurt  hierdurch  geriet,  wurde  regelmäßig  durch 
die  Eifersucht  der  benachbarten  Reichsstadt  Mainz  und  durch  die  Schikanen  ihres 
Erzbischofs  vergrößert.  Erstere  versuchte,  die  Meßbesucher  an  sich  zu  locken, 
und  letzterer  ließ  sich  die  Erneuerung  seiner  Freundschaft  teuer  abkaufen.  Die 
Geschichte  dieser  gespannten  Beziehungen  würde  einen  ganzen  Band  ausfüllen. 
Bereits  im  Jahr  13S4  hatte  die  Stadt  Mainz  ihren  Bürgern  den  Besuch  der  Frank- 
furter Messen  verboten  und  wieviel  Freundschaftsverträge  sind  wegen  des  sicheren 
Geleites  mit  den  Erzbischöfen  abgeschlossen,  von  diesen  aufgekündigt  und  dann 
wieder  erneuert  worden  ?  So  erwirkte  Frankfurt  im  Jahr  nach  dem  ersten  Nürnberger 


53 


Besuchsverbot  von  dem  Erzbischof  einen  Sühne-  und  Vereinigungsbrief,  worin 
dieser  unter  anderem  feierlich  versprach,  die  hiesigen  Messen  und  Märkte  bei  ihren 
Freiheiten  zu  schützen  und  zu  schirmen.  Im  Jahr  nach  dem  Cölner  Besuchsverbot 
kam  es  zu  einem  neuen  Vergleich  mit  dem  Erzbischof  und  die  seit  Jahren 
schwebenden  zahlreichen  Streitigkeiten  mit  der  Reichsstadt  Straßburg,  welche 
schließlich  ihren  Bürgern  den  Besuch  der  Frankfurter  Fastenmesse  des  Jahres  1412 
verbot,  wurden  von  den  Mainzern  benutzt,  den  Meßverkehr  an  sich  zu  ziehen. 
Wohl  deshalb,  weil  einer  der  Streitpunkte  das  von  den  Straßburger  Schleier- 
verkäufern erhobene  Hausgeld  im  Leinwandhaus  betraf,  wurde  der  ganze  Streit 
auch  die  „Schleierfehde"  genannt.  Am  5.  März  1412  fanden  auf  dem  Rathaus  zu 
Mainz  Verhandlungen  statt,  über  welche  Dr.  Orth  auf  Grund  eines  Uffen- 
bachischen  Manuskriptes  wie  folgt  berichtet:  Die  Straßburger  hätten  wegen  vieler 
Späne  und  Irrungen  den  Ihrigen  verboten,  die  Frankfurter  Messe  (Fastenmesse 
1412)  zu  besuchen,  und  angefangen,  zu  Mainz  eine  Kaufmannschaft  an  Schleiern 
und  anderen  Sachen  aufzurichten,  wozu  ihnen  die  von  Mainz  ihr  Kaufhaus  ge- 
liehen hatten;  als  hierauf  Frankfurt  drei  Freunde  an  den  Mainzer  Rat  geschickt 
und  ihm  Vorhaltungen  gemacht,  hätte  dieser  sich  entschuldigt  und  unter  anderem 
darauf  hingewiesen,  daß  sie  eine  freie  Stadt  hätten,  woselbst  von  allen  und  jeglichen 
Landen,  oberen  und  niederen,  die  Kaufleute  ihre  Kaufmannschaft  zu  treiben 
pflegten. 

Die  zahlreichen  Streitpunkte  und  Irrungen  zwischen  Frankfurt  und  Straßburg 
wegen  gegenseitiger  Zollübernahme  wurden  schließlich  durch  Vermittlung  des 
Kurfürsten  Ludwig  von  der  Pfalz  auf  einem  gütlichen  Tage  zu  Speyer  am  19.  Juli 
1412  beigelegt.*)  Straßburg  hatte  hierzu  sechs,  Frankfurt  sieben  Abgeordnete  ge- 
schickt. Es  wurden  beiderseits  bestimmte  Zollbefreiungen  und  Erleichterungen 
zugestanden,  welche  uns  ein  deutliches  Bild  über  die  damaligen  Handelsbezie- 
hungen der  beiden  Städte  geben.  Die  Größe  der  Straßburger  Schiffslast  wurde  von 
18  auf  14  Fuder  Weines  ermäßigt,  der  von  den  Straßburgern  mitgeführte  Trinkwein 
für  abgabenfrei  erklärt,  das  Aufbewahren  des  Weines  in  Kammern,  nicht  in  Kellern 
vorgeschrieben,  die  Frankfurter  in  Straßburg  von  den  neuen  Zöllen,  namentlich 
dem  Pfundzoll,  gänzlich  befreit. 

Die  bereits  erwähnte  schwere  Beraubung  der  Oberdeutschen  durch  den  Weins- 
berger  diente  den  Nürnbergern  und  die  angeblich  rechtswidrige  Beherbergung  der 
in  der  Reichsacht  befindlichen  Wetzlarern  1431  der  Stadt  Mainz  erneut  als  Vor- 
Frankfurter Messen  an  sich  zu  ziehen.**)  Diese  standen  damals  in  höchster  Gefahr 
und  alles  schien  sich  gegen  sie  verschworen  zu  haben. 


*)  Orth,  Reichsmessen,  Beilage  54,  S.  627— 630;  Inventare  III,  198. 
**)  Orth,  S.  15,  S.  68—72,  Beilagen  7—11  (S.  564—568);  Fries,  Pfeifergericht,  S.  70— 89. 


54 


Zunächst  verbot  Nürnberg  seinen  Bürgern  bei  Leib  und  Gut,  mit  Kaufmann- 
schaft oder  Habe  zu  der  nächsten  Fasten messe(  1429)zu  kommen,  und  suchte  auf  dem 
Städtetag  zu  Konstanz  mit  den  oberdeutschen  und  ferner  auch  mit  den  niederländi- 
schen Städten  eine  Einigung  herbeizuführen,  daß  keine  von  ihnen  während  einerReihe 
von  Jahren  die  Frankfurter  Messen  besuchen  und  um  Geleitvon  diesen  bitten  solle, 
bis  die  Geleitsherren  genügende  Gewähr  für  ein  sicheres  Geleit  und  hinreichenden 
Schutz  gegen  die  auf  allen  Straßen  herrschende  Unsicherheit  geben  würden.  Außer 
dem  Weinsberger  hatteauch  der  Markgraf  Bernhard  von  Baden  bei  seiner  Fehde 
mit  Straßburg  auf  dem  Rhein  Tätlichkeiten  und  sonstige  Plackereien  gegen  die 
reisenden  Kaufleute  verübt.  Wenngleich  dieser  gegen  die  Geleitsherren  gerichtete 
Städtebund  nicht  zustande  kam,  so  hatte  doch  das  energische  Vorgehen  von  Nürn- 
berg und  der  im  Jahr  1429  von  seinen  Kaufleuten  unterlassene  Besuch  der  beiden 
Frankfurter  Messen  zur  Folge,  daß  die  Geleitsherren  zwecks  Erhaltung  ihrer  Geleits- 
geldeinnahmen Unterhandlungen  einleiteten  und  auf  Anregung  des  Kurfürsten  von 
Mainz  zu  Würzburg  einen  gütlichen  Tag  abhielten.  Zuerst  richtete  der  Erz- 
bischof Konrad  von  Mainz  ein  Schreiben  an  den  Pfalzgrafen  Ludwig  bei  Rhein, 
worin  er  mit  Rücksicht  auf  das  scharfe  Nürnberger  Besuchsverbot  und  die  Ab- 
rede der  Städte  die  Besorgnis  aussprach,  daß,  wenn  die  Messe  erst  einmal  zu- 
rückginge, sie  künftig  auch  unterbleiben  und  in  langen  Jahren  nicht  wieder  in  Gang 
kommen  würde.  Dadurch  würde  aber  ihnen,  den  Fürsten,  die  dahin  zu  geleiten 
hätten,  eine  große  Herrlichkeit  abgehen  und  auch  allen  anderen  gemeinen  Landen 
und  Leuten  ein  schwerer  und  unwiederbringlicher  Schaden  entstehen  und  er- 
wachsen; es  wäre  ihm  herzlich  leid,  daß  solche  Messen,  die  so  bedächtlich, 
ordentlich  und  redlich  vom  heiligen  römischen  Reiche  zu  dessen  Ehren  und  allen 
gemeinen  Landen  zur  Seligkeit,  Nutzen  und  Frommen  gesetzt  und  bedacht  worden 
seien,  also  abgehen  sollten.  Der  Kurfürst  lad  alsdann  den  Pfalzgrafen,  seinen  lieben 
Oheim  den  Markgrafen  Friedrich  von  Brandenburg,  seinen  Freund  den  Bischof 
von  Würzburg  und  die  Städte  Nürnberg  und  Frankfurt  auf  Sonntag  den  2b.  Januar 
1430  nach  Würzburg  zu  einer  gütlichen  Unterredung  und  Besprechung  ein,  auf 
welche  Weise  ähnlichen  Vorkommnissen  vorzubeugen  und  die  Kaufleute  mit  ihrem 
Leib  und  Gut  künftig  besser  zu  geleiten  wären  und  die  Straßen  sicher  bereisen 
könnten.  Der  Frankfurter  Rat  richtete  im  Anschluß  hieran  am  17.  Januar  1430 
noch  ein  besonderes  Schreiben  an  Nürnberg  mit  der  Bitte,  ebenfalls  seine  Freunde 
dorthin  zu  schicken,  damit  sie  erzählen  könnten,  worin  ihr  und  der  Ihrigen 
Gebresten  bestehe. 

In  dieser  kritischen  Zeit  machte  sowohl  Mainz  wie  Nürnberg  den  Versuch, 
den  in  Frage  gestellten  Frankfurter  Meßverkehr  an  sich  zu  ziehen.  Er  ist  vor- 
nehmlich an  dem  von  selbst  gegebenen  Gegensatz  der  beiden  auf  das  gleiche  Ziel 
gerichteten  Bestrebungen  gescheitert.    Nürnberg  erstrebte  und  erwirkte  auch  an- 


scheinend  ein  Privileg  des  Kaisers  Sigismund  zu  einer  eigenen,  großen  Reichs- 
messe, welche  vier  Tage  nach  Ostern  beginnen,  24  Tage  dauern  und  so  gehalten 
werden  solle,  wie  vor  Jahren  die  zu  Prag  bei  Vorzeigung  des  dortigen  Heiligtums. 
In  seiner  energischen  Weise  verbot  es  zugleich  seinen  Kaufleuten  für  das  Jahr 
1431  erneut  den  Besuch  der  Frankfurter  und  während  vieler  Jahre  auch  den  Besuch 
der  Messen  zu  Nördlingen,  welche  nach  den  hiesigen  die  bedeutendsten  waren. 
Frankfurt  setzte  sich  zunächst  mit  dieser  mitbedrohten  Reichsstadt  in  Verbindung 
und  schickte  Ende  1432  seinen  bedeutendsten  Staatsmann,  Walter  Schwarzen- 
berger,  zum  König  Sigismund  nach  Siena  in  Italien,  um  ihn  an  die  von  seinen 
Vorfahren  im  Reich  gegebenen  Versprechen  zu  erinnern.  Der  König  hatte 
anseheinend  schon  im  Januar  1432  dem  Herzog  Wilhelm  von  Bayern,  als 
seinem  Statthalter  und  Beschirmer  des  damaligen  Konzils  zu  Basel,  die  Kom- 
mission übertragen,  die  drei  Städte  Nürnberg,  Frankfurt  und  Nördlingen  vor- 
zuladen und  zu  hören.  In  dem  auf  den  Sonntag  Judica  anberaumten  Baseler 
Verhandlungstag  führte  Nürnberg  aus,  daß  seine  Messe  nach  der  Frankfurter  und 
vor  der  Nördlinger  Frühjahrsinesse  stattfinden  solle,  legte  für  deren  Nützlichkeit 
die  Atteste  von  20  Grafen  und  Herren  der  Umgegend  vor  und  verlangte  von  Frankfurt 
den  Nachweis  des  Schadens,  welcher  ihm  durch  die  neue  Messe  entstehen  könne. 
Dieses  brachte  hierauf  folgende  30  Atteste  bei :  die  der  Kurfürsten  von  Mainz,  Cöln 
und  der  Pfalz,  der  Grafen  und  Städte  der  Wetterau,  am  Oberrhein  und  im  Elsaß, 
der  Herzöge  zu  Jülich,  Cleve  und  Berg,  der  Reichsstädte  Augsburg,  Cöln  und 
Aachen,  der  schweizer  Städte  Zürich  und  Genf  und  der  niederländischen  Städte 
Mecheln,  Löwen,  Brüssel,  St.  Trond  im  Stift  Lüttich,  Mastricht  und  anderer.  In 
diesen  Attesten  wird  die  Schädigung  und  andererseits  der  Nutzen  der  hiesigen 
Messen  in  folgenden  drei  Hauptpunkten  erblickt:  erstens,  weil  alle  Kaufleute  von 
Böhmen,  Mähren,  Schlesien  und  Oesterreieh  und  sonst  vom  Oberland  ihr  Gewerb 
zu  Nürnberg  und  nicht  mehr  zu  Frankfurt  treiben  würden,  zweitens,  weil  ein 
merklicher  Schaden  für  alle  Niederländer  aus  Brabant,  Flandern,  Holland,  aus 
Westfalen,  dem  Bergischen,  Clevischen  und  anderen  an  den  Rheinstraßen  gelegenen 
Landen  durch  die  Reise  bis  Nürnberg  entstehen  würde  und  Frankfurt  für  sie  besser 
gelegen  sei.  drittens,  weil  die  Stadt  allen  deutschen  Kaufleuten  zu  Wasser  und  zu 
Land  am  allcrgelegensten  sei. 

Der  Pfalzgraf  drückte  sich  von  einer  Entscheidung  der  Streitfrage  durch  (\v\) 
weisen  Spruch  herum,  daß  die  Erklärung  des  Kaisers  einzuholen  sei.  Ob  diese  jemals 
erfolgt  ist,  habe  ich  nicht  feststellen  können.  Aus  dem  Jahr  1  434  ist  ein  Schreiben  des 
Walter  Schwarzenberger  vorhanden,  worin  er  berichtet,  daß  die  Nürnberger  Messe 
der  Frankfurter  unschädlich  sein  solle  und  daß  er  die  Sache  nicht,  wie  er  gern  wolle, 
abmachen  könne;  es  sei  nötig,  daß  der  Senat  eine  Botschaft  an  den  Kaiser  schicke. 
So  viel  ist  sieher,  daß  die  der  Stadt  Nürnberg  verliehene  Messe  unterblieben  ist. 


Außer  Nürnberg  machte,  wie  bereits  erwähnt,  in  dieser  schwierigen  Zeit  auch 
die  Stadt  Mainz  den  erneuten  Versuch,  den  Meßverkehr  an  sich  zu  fesseln.  Sie 
hielt  die  zur  Fastenmesse  des  Jahres  1431  ziehenden  Kaufleute  und  Schiffer  auf 
und  versuchte  sie  zu  nötigen,  mit  ihren  Gütern  und  Waren  bei  ihr  Markt  zu  halten. 
Auf  Beschwerde  des  Rates  erließ  Kaiser  Sigismund  im  März  von  Nürnberg  aus 
zwei  scharfe  Verwarnungsschreiben  an  die  Stadt  Mainz  und  an  die  Meßkaufleute. 
In  dem  ersteren  befahl  er,  die  Stadt  Frankfurt  bei  ihren  von  alters  wohlhergebrachteri 
und  von  den  Kaisern  stattlich  privilegierten  Reichsmessen  unbeeinträchtigt  zu 
lassen,  ihre  Neuerung  von  Stund  an  gänzlich  abzutun  und  die  Kaufleute  un- 
gehindert die  Frankfurter  Messe  besuchen  zu  lassen;  in  dem  zweiten  aber  verbot 
er  den  Kaufleuten,  weder  zu  Mainz  noch  anderswo  ihren  Markt  zu  halten,  sondern 
selbigen  in  Frankfurt  fortzusetzen.  Die  Stadt  Mainz,  welche  wohl  von  den  Nürn- 
berger Meßgelüsten  Kenntnis  hatte  und  sich  den  Raub  sichern  wollte,  behandelte 
diese  kaiserlichen  Befehle  wie  Luft,  fuhr  in  ihrem  Vorhaben  unbeirrt  fort  und  schickte 
sogar  an  alle  damals  in  der  Fastenmesse  versammelten  Kaufleute  einen  offenen  unter- 
siegelten Einladungsbrief  zum  Besuch  der  zwei  Jahrmärkte,  welche  sie  fürderhin 
in  ihrer  Stadt  in  der  Fastenzeit  vier  Wochen  lang  von  Sonntag  Invocavit  bis  Judica 
(6.  bis  2.  Sonntag  vor  Ostern)  und  im  Herbst  14  Tage  vor  Maria  Himmelfahrt 
(1.  bis  15.  August)  abzuhalten  vorhätte.  Auf  Beschwerde  von  Frankfurt  erneuerte 
Kaiser  Sigismund  Ende  Juni  von  Nürnberg  aus  in  verschärfter  Form  sein  Ver- 
warnungsschreiben an  Mainz  und  ersuchte  zugleich  in  einem  offenen  Brief  mit 
aufgedrucktem  kaiserlichen  Insiegel  die  Kaufleute  und  alle  andern  Besucher 
der  Messe,  sich  an  die  Mainzer  Einladung  nicht  zu  kehren,  sondern  die  Frank- 
furter Reichsmessen  wie  von  alters  herkömmlich  zu  besuchen. 

Die  Mainzer  Versuche  wurden  nach  einer  Reihe  von  Jahren  erneuert.  Im  Jahr 
1458  erließ  Kaiser  Friedrich  auf  die  Vorstellungen  des  Rates  wiederum  ein  scharfes 
Schreiben  an  die  Stadt  Mainz,  einen  offenen  Brief  an  die  Kaufleute  und  zugleich 
zwei  Schreiben  an  die  Kurfürsten  zu  Mainz  und  von  der  Pfalz.  In  letzterem  wird 
gesagt,  daß  etliche  um  Frankfurt  gelegene  Städte  sich  unterstanden  hätten,  ohne 
kaiserliche  Vergünstigung  Jahrmessen  und  Märkte  zu  errichten.  Nachdem  die 
Freistadt  Mainz  bei  dem  Streite  zwischen  Diether  von  Isenburg  und  Adolf  von 
Nassau  um  das  Erzbistum  am  28.  Oktober  1462  durch  Verrat  in  die  Hände  des 
letzteren  gefallen  war,  gab  dieser  1463  den  Kaufleuten  die  Abhaltung  von 
neuen  Jahrmärkten  bekannt  und  ersuchte  sogar  den  Kaiser  um  deren  Privi- 
legierung. Zur  Abwendung  dieser  großen  Gefahr  mußte  der  Rat  besondere 
Gesandtschaften  nach  Mainz  und  an  den  kaiserlichen  Hof  schicken,  welche  auch 
den  gewünschten  Erfolg  hatten.  Daß  in  Mainz  vier  landesherrliche  Märkte 
abgehalten  worden  sind,  ist  aus  einer  Verfügung  des  Erzbischofs  Berthold  vom 
Jahr  1488  zu  ersehen. 


§21.  Verhältnis  zu  an  deren  Reichsmessen.  Im  Mittelalter  hat  es  nur 
eine  einzige,  allgemeine  große  deutsche  Reichsmesse  gegeben:  die  Frankfurter. 
Alle  übrigen  sind  nur  von  vorübergehender  Bedeutung  oder  auf  erheblich  engere 
Kreise  beschränkt  gewesen.  In  erster  Linie  verdient  die  Nördlinger  Reichsmesse 
der  Vergessenheit  entrissen  zu  werden. 

Sie  hat  von  alters  her  neben  der  Frankfurter  bestanden,  wurde  14  Tage  nach 
Pfingsten  abgehalten  und  während  ihrer  Blütezeit  im  15.  Jahrhundert  von  allen 
fränkischen  und  schwäbischen,  ferner  von  Straßburger,  Basler,  Frankfurter  und 
einzelnen  Cölner  Kaufleuten  besucht.  Mit  ihr  hat  keine  Rivalität  bestanden.  Da- 
gegen scheinen  die  zwei  Straßburger  Messen  an  Johanni  und  an  Weihnachten, 
welche  1379  durch  Privileg  des  Kaisers  Wenzel  verliehen,  aber  erst  nach  den  Be- 
stätigungen des  Kaisers  Sigismund  von  1414  und  1436  allmählich  mehr  in  Auf- 
nahme gekommen  waren,  ausgesprochenen  Konkurrenzzwecken  gedient  zu  haben. 
Sie  vermittelten  namentlich  den  Verkehr  mit  Lothringen,  Burgund  und  Frankreich 
und  entzogen  diesen  zum  guten  Teil  den  Frankfurter  Messen.  Auch  die  Reichs- 
städte Speyer  und  Worms  erlangten  Meßfreiheiten,  welche  der  Frankfurter  Rat 
als  schädlich  betrachtete.  Im  Jahr  14S0  trug  er  daher  Bedenken,  dem  Begehren  von 
Speyer  entsprechend  deren  neues  Meß-Privileg  hier  anzuschlagen,  und  Worms  hat 
zu  den  benachbarten  Städten  gehört,  welche  den  hiesigen  Meßverkehr  wiederholt 
an  sich  zu  ziehen  versucht  haben. 

Die  größte  und  gefährlichste  Konkurrenz  ist  Frankfurt  aber  bald  nach  1500  im 
Elbegebiet  in  den  Leipziger  Messen  entstanden.  Je  mehr  die  Kultur  in  dem  deut- 
schen Kolonisationsgebiet  und  in  den  slavischen  Landen  nach  Osten  vordrang, 
desto  größere  Bedeutung  mußten  sie  als  Absatzgebiete  für  den  Frankfurter  Meß- 
handel gewinnen.  Die  hierher  gebrachten  Spezereiwaren  und  Seidenstoffe,  die 
englischen,  flandrischen  und  rheinischen  Tücher,  der  Elsässer  und  Rheinwein 
wurden  von  hier  meistens  nach  Norden  und  Osten  verkauft.  In  diesen  Beziehungen 
hat  von  Anfang  an  der  Schwerpunkt  des  Frankfurter  Handels  beruht.  Durch  das 
Emporkommen  der  drei  Leipziger  Messen  an  Neujahr,  nach  Ostern  (Jubilate)  und 
Lude  September  (Michaeli),  welche  durch  die  kaiserlichen  Privilegien  von  1497 
und  1507  ihre  Bestätigung  erhielten  und  von  den  meisten  sächsischen  Landesherren 
kräftig  unterstützt  wurden,  ist  den  hiesigen  Messen  der  direkte  Verkehr  mit  dem 
östlichen  Deutschland  und  dem  europäischen  Osten  allmählich  abgeschnitten 
und  dieser  aufnahmefähige  große  Kundenkreis  weggenommen  worden.  Der  be- 
deutende Pelzhandel,  welcher  die  Meßstadt  Frankfurt  zum  wichtigsten  Einkaufs- 
platz der  rheinischen  Kürschner  gemacht  hatte,  setzte  sich  allmählich  in  dem 
nähergelegenen  Leipzig  fest  und  unter  den  ersten  Leipziger  Meßbesuchern  befanden 
sich  die  Nürnberger  Kaufleute,  welche  ihre  wichtigsten  Absatzgebiete  im  Osten 
hatten  und  sich  nunmehr  den  Umweg  über  Frankfurt  ersparen  konnten.    Unsere 


58 


Stadt  hat  sich  jedoch  trotz  dieser  gefährlichen  Konkurrenz  noch  zwei  Jahrhunderte 
lang  ihre  Stellung  als  erste  deutsche,  ja  als  erste  mitteleuropäische  Meßstadt  er- 
halten und  erst  am  Anfang  des  achtzehnten  Jahrhunderts  ihre  vierhundertjährige 
Vorherrschaft  an  Leipzig  abgetreten.  Die  kaiserliche  Privilegierung  der  drei 
Leipziger  Messen,  welche  hierdurch  zu  Reichsmessen  erhoben  wurden,  muß  von 
dem  Frankfurter  Rat  nicht  als  eine  gefährliche  Schädigung  seiner  eigenen  Messen 
betrachtet  worden  sein,  da  er,  soviel  bisher  bekannt,  dagegen  keine  Schritte  beim 
Kaiser,  dem  Kurfürsten  von  Sachsen  oder  dem  Rate  der  Stadt  Leipzig  unter- 
nommen hat. 

§  22.  Warenverkehr.  In  dem  langen  Zeitraum  von  1400 — 1520  war  der 
aus  den  Zolleingängen  ersichtliche  Warenumsatz  erheblichen  Schwankungen 
unterworfen  und  durch  die  schweren  Zeiten  stark  gedrückt.  Von  einer  Blütezeit 
kann  keine  Rede  sein,  wie  dies  wiederholt  behauptet  worden  ist.  Die  durch  die 
verschiedenen  Besuchsverbote  und  durch  die  Mainzer  Schikanen  verursachten 
großen  Ausfälle  der  Jahre  140h,  1410,  1412,  142')  und  1431  habe  ich  bereits  er- 
wähnt. Auch  während  des  für  die  Reichsstädte  günstig  verlaufenden  Nürnberger 
Krieges  von  1449 — 1453  blieben  viele  oberdeutsche  Kaufleute  aus  und  es  bestanden 
lebhafte  Besorgnisse  wegen  des  schwächeren  Besuchs.  Der  Verkehr  hat  niemals 
nur  annähernd  den  Umfang  der  Glanzjahre  1383 — 1397  gehabt  und  im  Jahr  1462 
zur  Zeit  des  Mainzer  Bistumsstreites  bei  vollständiger  Geschäftsstille  seinen 
niedrigsten  Stand  erreicht.  Die  Einnahmen  im  Leinwandhaus  sanken  damals 
auf  78  Tb  (1448:  527  11, ),  an  Krahnengeld  auf  24  lt.  (1409:  240  Tb),  an  Ausfuhrzöllen 
auf  77  tb  (1448:  230  Tb).  In  der  Ostermesse  1463  war  das  Leinwandhaus  ge- 
schlossen und  an  den  Krahnen  wurde  nicht  ein  einziges  Stück  Gut  gehoben.  Die 
politischen  Ereignisse  und  die  verschiedenen  Handelsverbote  spiegeln  sich  in 
ihren  unheilvollen  Wirkungen  getreulich  in  den  Zollausfällen  wieder.  Das  erste 
Nürnberger  Verbot  vom  Jahr  1406  drückte  den  Umsatz  fast  auf  die  Hälfte  her- 
ab, infolge  des  zweiten  Verbotes  sank  die  Warenzufuhr  um  ein  gutes  Drittel. 
Im  Jahr  1438  erbrachten  die  Zoll-  und  Weggelder  nur  1057  11,,  im  Jahr  i47l 
sogar  nur  800  \h.  Am  besten  waren  die  Jahre  1447—1449.  Auffallend  ist  der 
fortgesetzte  Rückgang  der  Einfuhrzölle  (Niederlage).  Von  6076  Tfc  im  Jahr  1397 
gingen  sie  binnen  drei  Jahren  auf  etwa  3000  IL,  bis  1428  auf  2000  IL  und  1438 
sogar  bis  auf  1100  ib  zurück.  Im  Jahr  1520  ertrugen  sie  1400  Tb.  Nur  in  den 
siebziger  Jahren  stiegen  sie  auf  3300—3700  Ib.  Den  größten  Schwankungen 
waren  die  Leinwandhausgebühren  unterworfen.  Von  1397 — 1419  steigerten  sie 
sich  von  410  auf  757  Tb,  gingen  dann  bis  1438  auf  386  ir.  zurück  und  schwankten 
dann  fast  100  Jahre  zwischen  200—470  Ib  (1481).  Im  Jahr  1504  war  infolge  der 
kriegerischen  Unternehmung  gegen  den  in  die  Reichsacht  erklärten  Pfalzgrafen 
Ruprecht  bei  Rhein,  bei  welcher  die  schwäbischen  Städte  den  Kaiser  unterstützten, 


und  bei  der  herrschenden  Unsicherheit  der  Straßen  kein  Gast  aus  Schwaben  ge- 
kommen und  die  Messe  so  schlecht  und  armselig,  wie  man  es  nie  in  diesen 
Landen  gesellen  hatte. 

Trotz  des  unleugbaren  Rückganges  oder  wenigstens  Stillstandes  hat  die  hiesige 
Messe  ihre  herrschende  Stellung  behauptet.  Ihr  Besuch  war  für  jeden  größeren 
deutschen  Kaufmann  nach  wie  vor  eine  unabweisbare  Notwendigkeit,  wie  wir  dies 
zur  Genüge  aus  den  bereits  erwähnten  Geschäftsbüchern  der  Regensburger 
Handelsherren  Wilhelm  und  Matthäus  Runtinger  (1383 — 1407),  denjenigen  des 
Ulmers  Ott  Ruland  (1444 — 14b4),  der  Frankfurter  Blumengesellschaft  in  Venedig 
(I4')2 — 1 404)  und  aus  dem  Briefwechsel  zwischen  dem  großen  Nürnberger  Buch- 
händler Anton  Koberger  und  seinem  Basler  Berufsgenossen  Johann  Amerbach 
(1493 — 1504)  ersehen  können.  Keiner  von  ihnen  konnte  sich  dem  Frankfurter 
Meßbesuch  entziehen.  Ott  Ruland*)  brachte  auf  die  hiesigen  Messen  faßweise 
Paternoster  (Rosenkränze),  von  welchen  er  in  der  Fastenmesse  1447  auf  Kredit 
10  Posten  im  Gesamtbetrag  von  850  fl.,  darunter  sieben  an  Cölner  und  einen  an 
Endres  Paternoster  zu  Frankfurt  für  130  fl.  verkaufte,  und  weiterhin  viele  tausend 
Dutzend  Salzburger  Tafeln,  welche  er  zu  Salzburg  und  zu  Braunau  durch  drei  nur 
für  ihn  auf  feste  Rechnung  arbeitende  Handwerker  herstellen  ließ  und  hier  an 
Kaufleute  aus  Cöln,  Aachen  und  Dorneck  (Tournai)  verkaufte.  Im  Jahr  144')  gibt 
er  die  Größe  seines  hiesigen  Lagers  mit  3t>55  Dutzend  guter  Arbeit,  931  Dutzend 
Ausschuß  und  55  Dutzend  Wagtafeln  an.  Andererseits  kaufte  er  hier  von  dem 
Aachener  Tuchhändler  Jan  Hagen  für  mehrere  tausend  Gulden  hunderte  von 
grünen,  roten,  lichtblauen,  kornblumigen  und  hellfarbigen  Tuchen  und  von  Kaspar 
von  Dorneck  50  bis  100  geringere  Arrastuche.  Seine  größte  Bestellung  machte 
Ott  Ruland  in  den  Messen  des  Jahres  1450,  wo  er  für  fast  600  fl.  100  Arrastuche 
und  für  etwa  6400  fl.  576  Aachener  Tuche  einkaufte.  Er  verkaufte  sie  meistens 
wieder  an  zwei  Geschäftsleute  zu  Braunau,  den  Rest  in  Krems,  St.  Polten  und  in 
Wien,  wo  er  durch  einen  Vetter,  Hans  Ruland,  vertreten  wurde.  Auch  dieser 
besuchte  die  Frankfurter  Messen.  Die  Verkäufe  erfolgten  oft  ohne  irgendwelche 
Anzahlung  auf  Kredit  bis  zur  nächsten  Messe  und  machten  den  regelmäßigen 
Besuch  der  Messen  für  Gläubiger  wie  Schuldner  zur  Notwendigkeit.  Die  über 
die  Schuld  ausgestellten,  besiegelten  Briefe  und  die  Geschäftsbücher  des  Ruland 
blieben  daher  auch  in  seiner  hiesigen  Herberge  bei  dem  Hauswirt,  dem  Meister 
Jost  Seidensticker  auf  dem  Kornmarkt,  zur  Aufbewahrung  liegen. 

Das  Tuchgeschäft  hatte  noch  die  gleiche  Bedeutung  wie  im  vierzehnten  Jahr- 
hundert; es  war  aber  ein  anderes  geworden.  Die  gemeinen  deutschen  Wollweber- 
tuche viiin  Rhein  und  der  Wetterau  waren  mehr  und  mehr  durch  die  in  Stoff  und 
Färbung   feineren    niederländischen    und    englischen    (londonschen,   lundiseheii) 

*)  Ott  Rulands  Handlungsbuch,  herausgegeben  vom  literarischen  Verein  1843. 


Tücher  verdrängt  worden.  Ich  habe  die  letzteren  zuerst  im  Jahr  1343  erwähnt 
gefunden.  Ihr  Import  lag  in  den  Händen  der  Cölner  Großkaufleute,  welche  sie 
von  dem  großen  hansischen  Komtor  in  London,  dem  Stahlhof,  direkt  auf  die  hiesigen 
Messen  brachten  und  ein  fortgesetztes  Wanderlebenzwischen  diesen  beiden  Plätzen 
führten.  Jede  Störung  in  dem  Handelsverkehr  zwischen  England  und  der  deutschen 
Hanse  mußte  sich  sofort  bei  dem  Frankfurter  Meßverkehr  fühlbar  machen.  Von  hier 
aus  wurden  diese  ausländischen  Tücher  namentlich  durch  die  Nürnberger  Kauf- 
leute nach  Breslau,  Prag,  Krakau,  Wien  und  Venedig  befördert.  Über  den  wach- 
senden Anteil  des  Gewandhandels  an  dem  Güterverkehr  zwischen  Frankfurt  und 
Nürnberg  erhalten  wir  durch  eine  neuere  Arbeit  von  Johannes  Müller  wertvolle 
Aufklärungen.*)  Gestützt  auf  den  Umstand,  daß  seit  1422  das  ganze  Nürnberger 
Geleitswesen  fest  geregelt  und  namentlich  die  als  Freßgelder  bezeichneten  Ge- 
leitskosten im  Verhältnis  zu  dem  Gewicht  und  der  Warengattung  auf  die  Mit- 
reisenden umgelegt  wurden,  war  es  dem  Verfasser  möglich,  für  den  Güterverkehr 
und  insbesondere  für  den  Gewandhandel  bestimmte  Zahlen  zu  ermitteln.  Das 
Nürnberger  Meßgeleit  bildete  meist  lange  Karawanen  von  berittenen  Kaufleuten, 
vierspännigen  Frachtwagen  und  zahlreichen  Geleitsleuten.  Zur  Herbstmesse  des 
Jahres  1446  waren  lediglich  86  Reiter  von  Nürnberg,  Regensburg,  Straubing  und 
Landshut  in  vier  Abteilungen  ohne  Wagen  nach  Frankfurt  geleitet  worden;  und 
obgleich  bei  der  Rückkehr  nur  ein  kleiner  Teil  von  diesen  wieder  mitreiste,  setzte 
sich  die  Meßkarawane  aus  51  berittenen  Nürnberger,  Regensburger  und  Passauer 
Kaufleuten,  69  vierspännigen  Frachtwagen  mit  ihrer  Bedienung  und  dem  Gefolge 
der  Geleitsreiter,  mithin  im  Ganzen  aus  etwa  250  Menschen,  450  Pferden  und  69 
Wagen  zusammen.  Hierdurch  werden  andere  Angaben  über  die  Größe  des  Nürn- 
berger Meßgeleites  vollauf  bestätigt.  Der  Güterverkehr  dieser  Herbstmesse  war 
hiermit  keineswegs  erschöpft,  da  ein  großer  Teil  der  schweren  Massengüter, 
welche  die  Fuhrkosten  auf  der  Achse  nicht  vertrugen,  bis  Bamberg  zu  Wasser  gingen. 
Im  Jahr  1476  wurden  nach  der  Freßgelderberechnung  7828  Zentner  im  Nürnberger 
Meßgeleit  zu  Land  befördert,  in  weniger  guten  Jahren  nur  5 — 6000  Zentner.  u 
nach  einer  Berechnung  des  Nürnberger  Rates  aus  dem  ersten  Drittel  des  folgenden 
Jahrhunderts  noch  rund  30000  Zentner  (10000  zu  Tal,  20000  zu  Berg)  schwerer 
Güter  wie  Wein,  Getreide,  Schwefel,  Eisen,  Blei,  auf  dem  Wasserweg  bis  Bamberg 
hinzukamen.  Hiernach  schätzt  Johannes  Müller  den  gesamten  Güterverkehr 
zwischen  Frankfurt  und  Nürnberg  am  Ende  des  15.  Jahrhunderts  auf  35000  Zentner 
im  Jahr.  Auf  den  Gewandhandel  entfielen  im  Jahr  1476  1834  Zentner,  was  158'  ■ 
Saum  zu  4  Zentner  oder  1 1  004  Tuche  (der  Saum  zu  24  Tuchen  gerechnet)  ergeben 


*)  Johannes  Müller,  Geleitswesen  und  Güterverkehr  zwischen  Nürnberg  und  Frankfurt 
am  Main  im  15.  Jahrhundert,  in  der  Vierteljahrsschrift  für  Sozial- und  Wirtschaftsgeschichte 
von  Bauer,  Bd.  V,   1907.     S.  172—196. 


würde.  An  diesem  Quantum  war  Heinrich  Wolf  von  Nürnberg  um  diese  Zeit  mit 
etwa  60  Saum,  Siegmund  Gossembrot  mit  etwa  50,  andere  mit  18 — 20  beteiligt. 
Ott  Ruland  hatte  um  1450  10  bis  höchstens  24  Saum  Aachener  und  2 — 4  Saum 
Arrastücher  von  Frankfurt  bezogen.  Nimmt  man  die  von  diesem  gezahlten  Preise 
von  200 — 240  Gulden  in  Gold  für  den  Saum  oder  8 — 10  Gulden  für  das  Stück  Tuch 
an,  so  hat  im  Jahr  1470  allein  der  Tuchverkauf  von  Frankfurt  nach  Nürnberg  einen 
Wert  von  rund  100000  Gulden  in  Gold  gehabt.  Allerdings  war  gerade  die  Herbst- 
messe 1476  nach  Beendigung  der  Belagerung  von  Neuß  eine  besonders  glänzende 
gewesen.  Der  Kaplan  am  Münster  zu  Basel,  Hans  Knebel,  erzählt  in  seinem  Tage- 
buch, daß  lange  Zeit  nicht  so  viel  Waren  wie  in  dieser  Messe  gewesen  seien,  da 
die  geldbedürftigen  Fürsten  wegen  des  Geleitsgeldes  die  Kaufleute  sicher  dorthin 
geleitet  hätten.*) 

Besonders  hervorheben  möchte  ich  noch,  daß  auch  zahlreiche  Nürnberger 
Handwerksmeister  wie  Rotschmiede,  Flaschner,  Plattharnischmacher,  Gürtler, 
Spengler,  Kürschner  und  Meßschmiede  an  dem  Frankfurter  Meßgüterverkehr 
beteiligt  gewesen  sind. 

Mit  der  zunehmenden  Einfuhr  der  Baumwolle  kamen  auch  die  im  Schwaben- 
land verfertigten  billigen  Baumwollenstoffe  (Barchente)  und  sodann  nach  wie  vor 
die  westfälische  und  die  St.  Galler  Leinwand  massenweise  zum  Verkauf.  Die 
deutsche  Barchent-  und  Leinweberei  hat  sich  lebenskräftiger  und  leistungsfähiger 
erwiesen  wie  die  Wollweberei.  Die  Frankfurter  Blumengesellschaft  exportierte  große 
Mengen  von  Münsterscher  und  Osnabrücker  Leinwand  nach  Venedig,  um  dagegen 
italienische  Seidenstoffe  und  Spezereiwaren  einzuhandeln.  Die  Nachfrage  nach 
Luxus-  und  Modeartikeln  hatte  sich  gewaltig  gesteigert  und  für  alle  diese  war  die 
Frankfurter  Messe  der  Marktplatz.  Luther  nennt  in  seiner  Schrift  vom  Kaufhandel 
und  Wucher  Frankfurt  „das  Silber-  und  Goldloch,  dadurch  aus  deutschen  Landen 
fließt,  was  nur  quillt  und  wächst  bei  uns  und  gemünzt  und  geschlagen  wird.  Wenn 
es  zugestopft  würde,  dürfte  man  jetzt  die  Klage  nicht  hören,  wie  allenthalben  eitel 
Schulden  und  kein  Geld,  alle  Lande,  Städte  mit  Zinsen  beschwert  und  ausge- 
wuchert sind." 

Ein  ganz  neuer,  äußerst  wichtiger  Handelszweig  entwickelte  sich  seit  der  Er- 
findung der  Buchdruckerkunst  in  dem  beginnenden  Buchhandel.  Er  bildet  ein 
Ruhmesblatt  in  der  Frankfurter  Handelsgeschichte.  Von  dem  Zeitpunkt  an,  da 
zuerst  von  einem  regelrechten  Handel  mit  gedruckten  Büchern  die  Rede  sein 
kann,  also  gegen  das  Jahr  1480  hat  die  Frankfurter  Buchhändlermesse  als  ein  neuer 
selbständiger  Bestandteil  des  großen  Meßverkehrs  ihren  Anfang  genommen.  Alle 
großen  Buchdrucker  und  Händler  mußten  sie  alljährlich  besuchen  und  trafen  sich 
zugleich  mit  den  gelehrtesten  Schriftstellern  der  Zeit.  Im  Jahr  1484  finden  wir  hier 

*)  Basler  Chroniken.     Bd.  IM,  S.  50. 


den  berühmten  Vertreter  des  Realismus  Johannes  Heynlin  von  Stein  (de  Lapide),*) 
welcher  seinem  Kloster,  dem  Karthaus  zu  Kleinbasel,  als  Geschenk  4  Pfd.  Zucker, 
1  Pfd.  Ingwer,  1  Pfd.  Pfeffer  und  1  Pfd.  Näglein  mitbrachte. 

Nachdem  bereits  im  Jahr  1478  die  zwei  Basler  Drucker  Johann  Amerbach  und 
Michael  Wenszler  die  hiesigen  Messen  besucht  hatten,  entwickelte  sich  der  buch- 
händlerische Verkehr  binnen  weniger  Jahre  so  rasch,  daß  bereits  in  der  Fasten- 
messe des  Jahres  1485  der  Mainzer  Erzbischof  den  Versuch  machte,  den  Rat  zu 
einer  Bücherzensur  zu  bestimmen.  In  das  neue  Jahrhundert  tritt  Frankfurt  als  der 
allgemein  anerkannte  Mittelpunkt  des  deutschen,  ja  des  europäischen  Buchhandels 
ein  und  der  größte  deutsche  Buchhändler,  Anton  Koberger  von  Nürnberg,  spricht 
von  dieser  seiner  Bedeutung  als  einer  sich  ganz  von  selbst  verstehenden  Tatsache ; 
von  dem  Ausfall  der  Frankfurter  Messe  hing  das  Geschäft  überhaupt  ab.**) 

„So  wird  kein  Buch  wohl  in  der  Welt 

„Gedruckt,  man  find  es  da  um  Geld, 

„Wodurch  ihr  wächst  ein  Nam'  sehr  werth 

„Auf  weitem  Meer  und  gantzer  Erd." 

Hugo  Favolius. 
§  23.  Übergangszeit  von  1520 — 1560.  Der  hier  zu  einem  besonderen 
Kapitel  zusammengefaßte  kurze  Zeitraum  von  vierzig  Jahren  ist  durch  schroffe 
Gegensätze,  leidenschaftliche  Kämpfe,  kirchliche,  soziale  und  wirtschaftliche  Um- 
wälzungen gekennzeichnet.  Die  alten  Grundlagen  und  Formen  im  Betriebe  der 
Gewerbe  und  des  Handels  hatten  sich  überlebt  und  neue  waren  noch  nicht  durch- 
gedrungen oder  wurden  nicht  verstanden.  Deutschland  war  alt  geworden  und  be- 
gann, dem  zunehmenden  Einfluß  des  emporstrebenden  Auslandes  anheimzufallen. 
Der  große  Frankfurter  Meßhandel  wurde  nicht  nur  hinsichtlich  des  Warenverkehrs 
sondern  auch  hinsichtlich  der  Träger  dieses  Verkehrs  international;  seine  Bilanz 
wandelte  sich  aus  einer  aktiven  immer  mehr  zu  einer  passiven  um.  Diese  Tat- 
sache wird  auch  nicht  durch  die  erhebliche  Steigerung  der  Zahlen  und  durch  die 
damals  lebenden,  glänzendsten  Vertreter  des  deutschen  Handels,  die  Fugger, 
Welser,  Imhoff,  erschüttert.  Mit  den  großen  ausländischen  Staatsbankerotten  um 
1560  brach  ihre  überschwängliche  Herrlichkeit  rasch  zusammen  und  Deutschland 
verlor  hierbei  an  Sparkapitalien  mehr,  als  während  des  ganzen  16.  Jahrhunderts 
die  spanischen  Karawellen  an  Gold  und  Silber  aus  dem  westindischen  Märchen- 
land nach  Europa  gebracht  hatten.  Der  dreißigjährige  Krieg  hat  nur  mit  grau- 
samer Hand  dasjenige  vollendet,  was  sich  schon  hundert  Jahre  vorher  im  wirt- 
schaftlichen Leben  angebahnt  hatte. 

Frankfurt  hat  infolge  seiner  hervorragenden  Lage  das  seltene  Glück  gehabt, 
nicht  nur  zur  Glanzzeit  des  deutschen  Aktivhandels  sondern  auch  bei  dem  vor- 


*)  Basler  Chroniken,  Bd.  I,  1872,  S.  345,  Anm.   1. 
"*)  Friedrich  Kapp,  Geschichte  des  deutschen  Buchhandels  1886,  S.  342—359,  448  ff. 


dringenden  Handel  der  Ausländer  der  erste  deutsche  Meßhandelsplatz  gewesen 
zu  sein.  Bezeichnend  ist,  daß  sich  nach  dem  Tode  Kaiser  Maximilians  die  Könige 
von  Spanien  und  von  Frankreich  um  die  deutsche  Kaiserkrone  beworben  haben 
und  daß  das  Geld  des  deutschen  Kaufmanns  Fugger  für  den  Spanier  entschieden 
hat.  Ringsum  machte  sich  das  Ausland  von  der  deutschen  Handelsherrschaft  frei. 
1535  siegten  die  Dänen  und  Schweden  über  Lübeck  und  1558  hob  die  Königin 
Maria  von  England  alle  Handelsvorrechte  der  hanseatischen  Kaufleute  auf.  Das 
deutsche  Reich  zerbröckelte  immer  mehr.  Die  schweizer  Eidgenossen,  welche  1385 
dem  großen  rheinisch-schwäbischen  Städtebund  beigetreten  waren,  Lothringen 
und  die  Niederlande  waren  dem  Reich  verloren  und  können  in  diesem  Zeitraum 
nicht  mehr  zu  Deutschland  gerechnet  werden. 

Der  Kreis  der  die  Frankfurter  Messen  besuchenden  Ausländer  erweiterte  sich 
immer  mehr  und  hat  gegen  1600  seine  größte  Ausdehnung  erreicht.  Die  Menge  der 
italienischen  und  niederländischen  Mode-,  Luxus-  und  Kunstgegenstände  ver- 
größerte sich  fortgesetzt.  Die  Buchhändlermesse  wurde  von  allen  europäischen 
Buchhändlern  besucht.  Die  Einfuhr  von  ostindischen  Spezerei-,  Material-  und  Farb- 
waren, von  italienischen  und  niederländischen  Seiden- und  Halbseidenstoffen  nahm 
eine  ungeahnte  Ausdehnung.  Hierbei  verloren  die  altbekannten  Cölner  und  Nürn- 
berger Geschäftshäuser  immer  mehr  ihre  Vorherrschaft  als  Zwischenhändler. 
Während  die  Oberdeutschen  im  Mittelalter  die  schweizer  und  tiroler  Alpenpässe 
und  durch  sie  die  Wareneinfuhr  aus  Italien  ausschließlich  beherrscht  hatten,  er- 
scheinen allmählich  immer  mehr  italienische  Kaufleute  diesseits  der  Alpen,  besuchen 
zunächst  die  Frankfurter  Messen  und  setzen  sich  dann  vielfach  als  Spezerei-  und 
Seidenhändler  in  den  großen  deutschen  Handelsstädten  wie  Augsburg,  Nürnberg 
und  Cöln  fest.  Als  Herkunftsorte  der  italienischen  Meßgäste  werden  genannt: 
1490  Mailand,  1516  Como  und  Plurs  im  Bergeil,  1520  Florenz  und  Rom,  1521 
Genua,  1528  Pisa,  später  auch  Venedig,  Bononia,  Lucca,  Neapel,  Placentia,  Verona 
und  Vincenza.  In  Frankfurt  finden  wir  den  vornehmen  Florentiner  de  Villani  und 
den  Genuesen  de  Vento,  welcher  auf  den  hiesigen  Messen  viele  italienische  Firmen 
vertrat,  in  Nürnberg  die  Brüder  Rudolf  und  Rafael  Torisani  und  viele  andere. 

Andererseits  drangen  von  Nordwesten  immer  mehr  die  Großkaufleute  aus 
der  Welthandelsstadt  Antwerpen  und  die  französisch  sprechenden  Belgier  aus  den 
Industriebezirken  von  Valenciennes,  Armentieres,  Lille  (Ryssel),  Tournai  (Dorneck) 
und  Mons  (Bergen)  im  deutschen  Handel  und  auf  den  Messen  vor.  Erstere  führten 
namentlich  Kolonialwaren  und  englische  Tücher,  letztere  die  bei  ihnen  fabrizierten 
seidenen  und  halbseidenen  Bänder,  Schnüren,  Taffet,  Atlas,  Damast,  Satin,  Camlot, 
Grobgrün  ein.  Während  die  niederländischen  Tuchhändler  aus  St.  Trond,  Löwen, 
Mecheln,  Mastricht,  Hasselt,  Brüssel,  Brügge  und  Ypern  schon  seit  1340  regel- 
mäßige Meßgäste  waren,  werden  nunmehr  noch  folgende  Herkunftsorte  regelmäßig 


genannt:  1 509 Tournai  (vereinzelt  bereits  um  1450),  1517  Valenciennes,  1521  Mons, 
Lille  und  Cambrai,  1532  Arras  u.  a.  Wie  Spinnen  haben  von  Süden  her  die  Italiener 
und  von  Nordwesten  die  Belgier  die  Netze  ihrer  Handelsverbindungen  über  das 
widerstandslose  Deutschland  gezogen  und  unmerklich  die  Vorherrschaft  im 
deutschen  Handel  erlangt.  Unser  Vaterland  war  schon  lange  vor  dem  Ausbruch 
des  dreißigjährigen  Krieges  dem  Ausland  Untertan  geworden.  Hierbei  darf  aller- 
dings nicht  übersehen,  werden,  daß  diese  überlegenen  Ausländer  meistens  in 
Deutschland  geblieben  und  allmählich  in  dem  Deutschtum  aufgegangen  sind. 
Ich  erinnere  nur  an  den  reichen  Nürnberger  Kaufmann  Torisani.  Unter  den 
Lothringer  Kaufleuten,  welche  von  jeher  zu  den  regelmäßigen  Meßgästen  gehört 
haben,  traten  neben  den  Metzern  die  Tuchhändler  aus  St.  Nikiausport  (St.  Nicolas 
du  Port)  stark  hervor.  Da  diese  Handelsstadt  im  dreißigjährigen  Kriege 
zerstört  wurde  und  aus  der  Handelsgeschichte  ausschied,  ist  sie  vergessen  oder 
mit  dem  gleichnamigen  Platz  bei  Antwerpen  verwechselt  worden.  Sie  vermittelte 
den  Verkehr  mit  Frankreich.  So  trieb  Hans  Bermann  aus  St.  Nikiausport  mit 
Philipp  Hase  von  Metz  152.3  einen  gemeinschaftlichen  Kupferhandel  sowohl  nach 
Frankfurt,  wo  ein  Hüttenvertreter  sich  befand,  wie  nach  Paris.  Steffan  Schuhmacher 
von  St.  Nikiausport,  welcher  Weihnachten  1525  Schulden  halber  in  Paris  verhaftet 
wurde,  machte  Geschäfte  in  Tüchern,  Salpeter  und  Spezereiwaren  mit  Frankfurt, 
Straßburg  und  Paris.  In  hiesiger  Stadt  hatte  er  dem  Juden  Jakob  zur  Kanne  die  statt- 
liche Anzahl  von  2bl  Nikiausporter  Tüchern  im  Werte  von  7  Gulden  pro  Stück  und 
1(>  Mark  vergoldeten  Silbers  ä  12  Gulden  gegen  ein  Darlehen  von  1530  Gulden, 
verzinslich  zu  b  Prozent  von  Messe  zu  Messe,  verpfändet. 

Von  besonderem  Interesse  ist  die  Feststellung  des  Anteils  der  Juden  an  dem 
Frankfurter  Meßhandel.  Während  sie  vor  dem  Aufkommen  eines  deutschen  Handels- 
standes mit  den  Geistlichen  die  Träger  des  Handels  gewesen  waren  und  in  dem 
Wormser  Zollprivileg  von  1074  in  erster  Linie  genannt  werden,  waren  sie  durch 
grausame  Verfolgungen  immer  mehr  zurückgedrängt  und  auf  das  Pfandleihgeschäft 
beschränkt  worden.  Seit  1500  wurde  jedoch  ihr  Anteil  an  dem  Warenhandel  wieder 
erheblich  größer  und  seit  1540  ist  ein  starkes  Hervortreten  von  Frankfurter,  Prager 
und  Posener  Juden  im  Meßgeschäft  zu  beobachten.  In  Frankfurt  nahm  die  Zahl  der 
Juden,  welche  in  eine  besondere  Gasse  eingeschlossen  waren,  seit  einiger  Zeit 
durch  Zuzug  und  eigne  Vermehrung  stark  zu,  und  das  Erscheinen  bedeutender 
jüdischer  Händler  aus  Böhmen  und  Polen  hing  mit  der  bedeutenden  Zunahme 
direkter  Beziehungen  zwischen  dem  Osten  und  Frankfurt  zusammen.  Als  Ursache 
ist  der  Rückgang  von  Lübeck  und  die  Störung  seines  englischen  Handels  zu  be- 
trachten. Die  begehrten  londoner  und  niederländischen  Tücher,  die  Seidenstoffe  und 
die  Spezereiwaren  wurden  immer  weniger  durch  die  wendische  Handelshauptstadt 
Lübeck  sondern  auf  den  innerdeutschen,  viel  sicherer  gewordenen  Landwegen  von 


Frankfurt  bezogen.  Das  Übergewicht  über  die  Leipziger  Messen  war  damals  noch  so 
bedeutend,  daß  in  zunehmendem  Maße  die  Kaufleute  aus  Prag,  Breslau,  Görlitz, 
Posen,  ja  selbst  aus  Danzig,  Königsberg,  Riga  und  Reval  hierherkamen.  Die  Leipziger 
Kaufleute  stellten  sich  selbst  ebenso  vollzählich  auf  den  Frankfurter  Messen  ein  wie 
ein  Vierteljahrtausend  später  die  Frankfurter  auf  den  Leipziger  Messen.  Frankfurt 
war,  um  mit  Luther  zu  reden,  das  Loch,  durch  welches  sich  der  Strom  aus- 
ländischer Waren  über  die  aufnahmefähigen  Gebiete  von  Mittel-,  Nord-  und  Ost- 
deutschland ergoß.  Sie  waren  die  großen,  die  wichtigsten  Absatzgebiete  derauf  die 
Messen  gebrachten  Waren.  Unter  den  deutschen  Kaufleuten  haben  die  Cölner  als 
die  bedeutendsten  Zwischenhändler  und  Verkäufer  im  Vordergrund  gestanden. 
Durch  ihre  Hände  ging  jetzt  auch  vielfach  der  Spezereiwarenhandel,  welcher  sich 
durch  die  Verschiebung  der  Handelswege  immer  mehr  von  Venedig  nach  Lissabon 
und  Antwerpen  verzogen  hatte.  Aber  auch  in  der  Fabrikation  und  dem  Handel 
mit  der  „köllisehen"  Seide,  einem  bekannten  Artikel,  wie  auch  im  Metall-,  Leder- 
und  Buchhandel  haben  sich  die  Cölner  hervorgetan. 

Zu  den  vielen  großen  Umwälzungen  des  Zeitraums  von  1520 — 1560  hat  als 
eine  der  wichtigsten  die  außerordentliche  Preissteigerung  gehört.  Sie  tritt  ganz 
unvermittelt  mit  dem  Jahr  1530  in  die  Erscheinung.  Während  vorher  die  im 
gewöhnlichen  Geschäftsleben  eingegangenen  Verbindlichkeiten  durchschnittlich 
unter  dem  Betrag  von  hundert  Gulden  geblieben  waren,  übersteigen  sie  plötzlich 
diese  Grenze  und  sind  bedeutend  höher,  200 — 300  Gulden.  Man  greife  nur  in 
den  Frankfurter  Gerichtsbüchern  beliebige  Forderungsposten  aus  der  unmittelbar 
vorhergehenden  und  aus  der  folgenden  Zeit  heraus,  um  sich  von  der  Wahrheit 
dieser  erstaunlichen  Umwälzung  der  Preise  zu  überzeugen.  Von  den  mancherlei 
Ursachen  dieser  merkwürdigen  Erscheinung  ist  die  große  Vermehrung  des  Edel- 
metallvorrats durch  die  gewaltig  gestiegene  Ausbeute  der  Goslarer,  Mansfeldischen, 
Sächsischen,  böhmischen  und  tiroler  Bergwerke  und  durch  die  amerikanischen 
Einfuhren  besonders  einleuchtend.  Der  märchenhafte  Reichtum  der  Fugger  beruhte 
auf  der  Monopolisierung  des  Kupferbergbaues  und  des  Kupferhandels.  In  ihrer  im 
Jahr  154i.  mit  7100000  fl.  abschließenden  Bilanz  machten  die  Kupfervorräte  einen 
Posten  von  über  1  Million  Gulden  aus.  Eine  unsinnige  Geldgier  beherrschte  die 
Zeitgenossen,  und  die  Jagd  nach  bequemen  Riesengewinnen  durch  die  Ausbeutung 
von  ertragreichen  Bergwerken  war  eine  allgemeine.  Hiermit  wird  auch  die  speku- 
lative Beteiligung  des  Frankfurter  Rates  an  dem  Mansfeldischen  Kupferbergbau  im 
Jahr  1 551  verständlich  und  entschuldbar.  Der  Handel  in  Bergbauprodukten  hat  seit 
Ende  des  15.  Jahrhunderts  auf  den  Frankfurter  Messen  demgemäß  erheblich  zuge- 
nommen und  alle  größeren  Bergwerks-  und  Hüttenbesitzer  hatten  hier  ihre  Faktoren. 

§24.  Die  einzelnen  Geschäftsjahre.  Die  an  den  Zolleinnahmen  deutlich 
wahrnehmbare  Besserung  war  wiederholt  durch  kriegerische  Ereignisse  und  durch 


Handelsstreitigkeiten  stark  unterbrochen.  Die  Einführung  der  Reformation  in  der 
Stadt  und  die  Einziehung  der  geistlichen  Güter  gab  dem  Erzbischof  von  Main/ 
erneute  Gelegenheit,  eine  Verlegung  der  Messen  nach  Mainz  zu  versuchen.  Im 
Jahr  1535  war  die  Stadt  in  großer  Besorgnis,  sie  zu  verlieren,  wenn  das  Kammer- 
gericht die  angedrohte  Acht  wegen  nicht  erfolgter  Restituierung  der  geistlichen 
Güter  wirklich  verhängen  würde.  Die  seit  alters  eng  befreundete  Stadt  Straßburg 
mahnte  damals  zur  Statthaftigkeit  und  riet  dringend  von  der  Wiederherstellung 
des  katholischen  Gottesdienstes  im  Dom  ab.  Wahrend  des  schmalkaldischen 
Krieges  soll  sich  Frankfurt  im  Jahr  1546  dem  kaiserlichen  General  Graf  Büren  nur 
aus  Furcht  ergeben  haben,  ihrer  Messen  beraubt  zu  werden.  Diese  Furcht  ist  wohl 
begründet  gewesen.*)  Es  waren  wieder  die  alten,  längst  bekannten  Nebenbuhler, 
Mainz,  Nürnberg  und  Worms,  welche  in  Betracht  kamen.  Auf  die  Beschwerde- 
schreiben des  Rates  verwahrte  sich  sowohl  Nürnberg  in  seiner  Antwort  vom 
12.  Januar  1547  wie  auch  Worms  energisch  gegen  den  Vorwurf,  als  wollten  sie 
Frankfurt  die  Messe  abpraktizieren.  Nur  Mainz  rechtfertigte  sich  nicht.  An  die 
Kaufleute,  welche  aus  Besorgnis  vor  dem  Kriegsvolk  nicht  zur  Herbstmesse  nach 
Frankfurt  gekommen  sondern  sich  in  Mainz  versammelt  hatten,  wurde  am 
10.  September  1547  ein  offenes  Mahnschreiben  abgelassen.  Darin  wird  ausgeführt, 
daß  wegen  der  beschwerlichen  Kriegsläufe  die  letzten  Messen  nicht  so  stattlich 
wie  zuvor  besucht  und  gehalten  worden  seien,  daß  die  Kaufleute  jedoch  in  der 
Stadt  trotz  des  darin  liegenden  Kriegsvolkes  ihres  Leibes  und  Gutes  sicher  sein 
und  ihren  Hantierungen  ohne  Gefahr  obliegen  könnten;  auch  sei  der  Oberst  des 
kaiserlichen  Kriegsvolkes,  Georg  von  Holl,  erbötig,  die  Meßbesucher  zu  schützen 
und  sie  vom  Rhein  bis  in  die  Stadt  mit  Geleit  zu  versehen,  wie  dies  durch 
beorderte  Hauptleute  am  6.  September  zu  Mainz  und  hier  im  Barfüßerkloster 
öffentlich  angezeigt  worden  sei.  An  derselben  Stelle  hatte  der  Rat  den  Kaufleuten 
soi^ar  die  kaiserlichen  Privilegien  aus  den  besiegelten  Originalbriefen  vorlesen 
lassen.  Es  steht  fest,  daß  während  des  Krieges  am  Kaiserlichen  Hof  allgemein 
von  der  Verlegung  der  Messen  und  zwar  nach  Worms  die  Rede  war  und  daß  Frank- 
furt herzlich  froh  sein  konnte,  ohne  Entziehung  seiner  Freiheiten  durchzukommen. 
Der  Schöffe  Claus  Bromm  soll  mit  großer  Mühe  und  Vorsicht  den  Kaiser  gnädig 
gestimmt  haben. 

Folgende  kleinere,  gegen  den  Kaiser  gerichtete  Maßnahme  mag  seinen  be- 
sonderen Zorn  hervorgerufen  haben:  Da  die  Frankfurter  Messe  ein  wichtiger 
Platz  für  den  Handel  mit  Kriegsmaterialien  war,  hatten  die  Gesellschafter  Hans 
Fürst  und  Jakob  Caesar  zur  Fastenmesse  1546  400  Zentner  Schlangen-  und 
Hackenpulver  in  44  Tonnen,  600  Mannharnische,  400  Mannpanzer  mit  Kragen  und 
Armein,    2000    niederländische    Reiterspieße,    6000    lange     Landsknechtsspieße, 

*  Orth,  Beilagen  No.   16—18,   S.  569-574. 


67 


600  Hellebarden,  900  lange  spanische  und  400  deutsche  Haken  (Schießrohre) 
nebst  Zubehör,  das  Ganze  im  Werte  von  16  000  Gulden,  hergebracht  und  am  neuen 
Mainkrahnen  gelagert.  Als  dieses  Kriegsmaterial  vom  Kaiser  gekauft  und  nach 
Mainz  beordert  wurde,  verhinderte  es  der  Rat,  hielt  den  Hans  Fürst  in  der 
Herberge  zum  Ochsen  fest  und  zwang  ihn,  das  Pulver  für  5326',,;  fl.  und  400  lange 
Rohre  für  1000  fl.,  den  Rest  an  die  schmalkaldischen  Bundesgenossen  nach  Straß- 
burg zu  verkaufen.  Fürst  erhob  laute  Klage  über  diesen  Gewaltakt,  nannte  die 
Käufer  Rebellen  und  machte  einen  Schaden  von  5000  fl.  geltend. 

Im  Jahr  1552  gestattete  der  Kaiser  der  Stadt  aus  Erkenntlichkeit  für  die  Be- 
lagerung, welche  sie  seinetwegen  gegen  die  Sachsen  und  Hessen  auszustehen  hatte, 
die  Herbstmesse  nachträglich  im  November  bis  14  Tage  nach  Martini  abzuhalten. 
Einzelne  Zollerträgnisse: 


l. 

2. 

3. 

4. 

5. 

6. 

Jahr 

Zell  und 
Weggeld 

Krahnen- 
geld 

Nieder- 
lage 

Lein- 
wand- 
haus 

Stein- 
iuhr 

Zusammen 

Bemerkungen 

1504 

1240 

263 

2396 

201 

100 

4200  11  =  3500  fl. 

Pfund  Heller  gleich  5  ,;  Gulden 

1520 
1533 

2098 
1745 

353 
293 

1589 
1493 

475 
695 

218 
249 

4733  Ib  =  3944  fl. 
4475  IV)  =  3729  fl. 

das  letzte  Quartal  de;  vorfiel 
gehenden  Rechnungsjahres  ist 
mit  den  drei  ersten  Quartalen 

1545 

2743 

333 

1477 

858 

174 

5585  IT,  =  4654  fl. 

des     laufenden     Rechnungs- 

1550 
1554 

2225 
2459 

222 
219 

1679 
2161 

919 
756 

125 
90 

5170  fl. 
5685  fl. 

jahres  zusammengerechnet 
Gulden  gleich  »  -,  Pfund  Heller 
zur  Zeit  d.  ersten  Einwanderung 

1560 

3658 

404 

2041 

997 

541 

7641  fl. 

vnn  belgischen  Protestanter 

1563 

2873 

410 

1884 

859 

414 

6440  fl. 

1564 

3930 

346 

6093 

979 

256 

11  (.04  fl. 

1573 

5460 

597 

3250 

904 

501 

10712  fl. 

1580 

3887 

613 

5240 

1786 

830 

12356  fl. 

1586 

5592 

681 

4355 

1671 

13(2 

13644  fl. 

na<  h  dem  Fall  von  Antwerpen 

1595 

567 1 

642 

4199 

1092 

631 

12235  fl. 

1608 

6701 

773 

5282 

1149 

988 

14893  fl. 

1612 

6708 

853 

5496 

721 

684 

14462  fl. 

zur  Zeit  der  bürgert.  Unruhen 

§25.  Zweite  Blütezeit  von  1560  bis  1630.  Dasjenige,  was  sieh  in  den 
vorhergehenden  vierzig  Jahren  angebahnt  hatte,  kam  nunmehr  zur  Vollendung. 
Im  (nlande  wie  im  Auslände  konnte  der  bisherige  Aktivhandel  Deutschlands  nicht 
mehr  der  Konkurrenz  der  Italiener  und  Niederländer  standleisten:  die  Handels- 
bilanz war  überwiegend  passiv  geworden.  In  allen  größeren  deutschen  Städten 
nisteten  sich  die  betriebsamen,  an  freiere  Verhältnisse  gewöhnten  belgischen 
Niederländer,  welche  der  evangelischen  Lehre  wegen  ihre  Heimat  verlassen  hatten, 
und  Italiener  aus  Florenz,  Lucca  und  Genua  ein  und  verpflanzten  mit  großer 
Rücksichtslosigkeit  ihre  Gewohnheiten,  ihre  fortgeschritteneren  gewerblichen  Be- 
triebsformen und  ihren   Luxus   nach   dem  veralteten,  in  Zunftformen  erstarrten 


68 


Deutschland.  Eine  tiefe  nationale,  wirtschaftliehe  und  vielfach  auch  religiöse  Kluft 
trennte  diese  Scharen  von  Fremdlingen  von  der  einheimischen  Bevölkerung  und 
nur  widerwillig  gewährte  man  ihnen  Einlaß.  In  den  katholisch  gebliebenen  Reichs- 
städten, wie  Aachen  und  Cöln,  wurden  sie  nach  einiger  Zeit  wieder  abgeschoben, 
und  in  manchen  protestantischen  Städten,  wie  Nürnberg,  Augsburg,  Ulm,  Lübeck, 
fanden  sie  nicht  den  nötigen  Spielraum  zur  Entfaltung  einer  freieren  Tätigkeit. 
Diejenigen  Städte  aber,  welche  sich  mit  ihnen  dauernd  vertragen  haben,  sind  durch 
sie,  die  neuen  Herren  des  deutsehen  Handels,  emporgekommen  und  in  den 
folgenden  Zeiten  die  ersten  deutschen  Handelsstädte  geworden:  ich  meine 
Frankfurt,  Hamburg  und  Leipzig. 

Die  deutsehen  Kaufleute  schienen  verschwunden  zu  sein.  Derjenige  Lebens- 
kreis, aus  welchem  sie  bisher  hervorgegangen  waren,  das  städtische  Patriziat 
hatte  unter  völliger  Veränderung  seiner  Anschauungen  aufgehört,  den  Handel  als 
eine  standesgemäße  Beschäftigung  zu  betrachten  und  suchte  sich  mit  dem  Land- 
adel und  der  landesherrlichen  Beamtenschaft  zu  verschmelzen.  Der  tatkräftige, 
erwerbsfrohe  Sinn  der  städtischen  Bürgerschaft  ging  immer  mehr  verloren.  An 
die  frei  gewordene  Stelle  rückten  namentlich  die  Niederländer,  welche  trotz 
ihrer  großen  Ausbreitung  von  Niederwesel  bis  Wien  und  Krakau,  von  Basel  bis 
Danzig  und  Thorn  ihren  Zusammenhang  nicht  verloren.  Da  viele  von  ihnen 
auch  nach  England,  nach  Ronen,  der  Hauptstadt  der  Normandie,  nach  Venedig 
und  anderen  ausländischen  Plätzen  ausgewandert  waren,  erstreckten  sich  ihre  Ver- 
bindungen auch  auf  diese.  In  den  losgetrennten  sieben  nördlichen  Provinzen  ihrer 
Heimatlande  erstand  für  sie  ein  neuer,  unabhängiger  Staat  mit  Amsterdam  an 
der  Spitze.  Der  Mittelpunkt  ihrer  Tätigkeit  in  Deutschland  ist  Frankfurt,  ihr  wich- 
tigster Handels-  und  Geldmarkt  die  Frankfurter  Messe  gewesen.  Erheblich  ge- 
ringer war  die  Zahl  der  meistens  in  Augsburg,  Nürnberg  und  Cöln  ansässigen, 
teilweise  protestantischen  italienischen  Seiden-  und  Spezereihändler.  Sie  sowohl 
wie  die  Niederländer  haben,  von  einigen  Ausnahmen  abgesehen,  aus  ihrer  Heimat 
nicht  große  Reichtümer  mitgebracht,  sondern  diese  auf  deutschem  Boden 
sehr  rasch  erworben.  Diese  Tatsache  läßt  sich  in  Frankfurt  genau  zahlenmäßig 
feststellen. 

Für  die  großartigen  internationalen  Handelsverbindungen  der  Frankfurter 
Messen  ließen  sich  viele  Beispiele  anführen,  von  welchen  ich  nur  folgende  zwei  er- 
wähne: In  der  Herbstmesse  des  Jahres  1592  fallierte  hier  Karl  Ott  von  Venedig, 
welcher  als  Faktor  des  Mathes  Spon  zu  Lyon  allmessentlich  hierher  gekommen 
war  und  seinem  Herrn  durch  Wechsel  aus  Venedig  eine  von  Karl  Holzschuer 
erlegte  Summe  von  1800  Dukaten  hierher  remittiert,  d.  h.  zur  Rückzahlung  über- 
wiesen hatte.  In  dem  anderen  Fall  verkaufte  zu  Lyon  Edmaeus  Matalon  von 
Besancon  (Bisanz)  sein  ganzes,  aus  Teppichen,  Würfeln,  messingnen  und  silbernen 


69 


Löffeln  bestehendes  Geschäft  nebst  seinen  Verkaufsbuden  zu  Frankfurt,  Prag  und 
Leipzig  an  Paul  und  Peter  Fermond  zu  Nürnberg  und  verpflichtete  sich,  die  Waren- 
vorräte und  Ausstände  den  Käufern  in  der  kommenden  Frankfurter  Messe  zu  über- 
liefern, wogegen  diese  den  Kaufpreis  von  etwa  6000  fl.  in  drei  Frankfurter  Oster- 
messen zu  bezahlen  versprachen. 

Alle  Zweige  des  deutschen  Warenhandels  waren  glänzend  vertreten.  Die  Buch- 
händlermesse  feierte  wahre  Triumphe  und  lockte  die  ganze  literarische  Welt  hier- 
her. Kein  größerer  Buchhändler  des  In-  und  Auslandes  konnte  ohne  ihren  Besuch 
auskommen.  Auf  eine  Vorladung  des  Frankfurter  Rates  erschienen  am  U.September 
1569  neunzig  Buchdrucker  und  Buchhändler,*)  12  aus  Cöln,  9  aus  Basel,  7  aus 
Nürnberg,  je  5  aus  Antwerpen  und  aus  Straßburg,  4  aus  Lyon,  je  3  aus  Genf  und 
Venedig,  1  aus  Leipzig  usw.  Alle  großen  Bibliotheken  machten  hier  allmessent- 
lich  ihre  Einkäufe,  eine  Tatsache,  die  am  Eingang  zur  Cölner  Stadtbibliothek  durch 
eine  Gedenktafel  verewigt  worden  ist.  Frankfurt  war  zur  Zeit  der  Messe  die  erste 
Sehenswürdigkeit  Deutschlands  und  fand  in  dem  Pariser  Buchhändler  Heinrich 
Stephanus  einen  begeisterten  Lobredner.  Zu  diesem  Glanz  der  Messen  trugen 
wesentlich  vier  Geschäftszweige  bei,  welche  damals  zu  voller  Entfaltung 
kamen:  der  Buchhandel,  der  Seidenhandel,  der  Juwelen  handel  und  das 
G  e  I  d  ge  seh  äf  t. 

.Man  lese  nur  den  Briefwechsel  des  vornehmen  Nürnberger  Kaufmanns 
Balthasar  Paumgartner  von  1583  — 1597,  welcher  in  Lucca  ausschließlich  für  die 
Frankfurter  Messen  seine  Einkäufe  in  Seidenwaren  machte,  und  man  lese  in  der 
hessischen  Geschichte  von  Rommel  die  Ausgaben  des  hessischen  Hofes  vom  Jahr 
1585  für  hier  gekaufte  Seidenwaren  nach,  um  sich  von  der  Bedeutung  dieses 
Handelszweiges  zu  überzeugen.**)  Von  den  gesamten  Ausgaben  des  hessischen 
Fürstenhauses  für  seine  Hofhaltung  und  für  Besoldungen  des  Hofstaates  im  Ge- 
samtbetrag von  45051  fl.  entfiel  eine  Summe  von  10448  fl.  allein  auf  die  Meßausgaben 
für  seidene  und  andere  feine  und  ausländische  Tücher,  für  Möbel  in  die  Schlösser  und 
in  die  Jagdhäuser,  für  Gewürze  in  die  Hofküchc  und  für  die  Apotheke.  Auch  die 
Anschaffung  von  50  Fuder  Wein  für  die  Hofkellerei  im  Betrage  von  3000  fl.,  von 
76  Stück  londischen  Tuches,  107  Stück  Barchent,  366  Ellen  Leinenfutter  wird 
hauptsächlich  in  Frankfurt  erfolgt  sein,  so  daß  diese  fürstliche  Hofhaltung  etwa  ein 
Drittel  ihrer  gesamten  Ausgaben  auf  Einkäufe  in  hiesiger  Stadt  verw  endet  hat.  In  dem 
fürstlichen  Hofetat  war  auch  ein  Voranschlag  der  Einkaufspreise  der  seidenen  und 
anderen  feinen  Waren  und  eine  genaue  Angabe  derselben  aufgenommen.  An  erster 
Stelle  werden  die  „Guldenstücke"  im  Preise  von  4 — 16 fl.  pro  Elle,  dann  Sammet  im 
Preise   von  3  —  b  fl.,  Seidenatlas   zu   24   und   30  Batzen.   Doppeltaffct  und  andere 


*)  I  lasse,  a.  a  O.,  S.  772—774. 
**)  Romnii-1.  Geschichte  von  Hessen,  Band  V,  S.  749,  753—755. 


seidene  und  halbseidene  Stoffe  im  Preise  von  4  —  24  Batzen  pro  Elle  angegeben. 
Alle  Sorten  von  roher  und  gefärbter  Seide,  von  seidenen  Bändern,  Schnüren, 
Fransen  und  anderen  Posamenterien,  von Floretseide,  Nähseide,  Strickseide,  Stepp- 
seide, von  Satin. Bruckischem(  Brügger) Atlas, Bubensani met,  wurden  von  deutschen, 
italienischen  und  belgischen  Großkaufleuten  in  größter  Auswahl  auf  der  Messe  feil- 
geboten. Ungeahnte  Werte  waren  hier  zum  Erstaunen  der  Meßbesucher  auf- 
gestapelt. Man  sagte,  wie  erwähnt,  den  großen  italienischen  Seidenhändlern,  welche 
um  1577  zu  jeder  Messe  für  mehrere  hunderttausend  Gulden  Seide  und  Sammet 
zum  Verkauf  brachten,  nach,  daß  sie  nur  deshalb  Bürger  zu  Nürnberg  geworden 
seien,  um  deren  Zollfreiheit  in  Frankfurt  zu  genießen.  Einer  von  ihnen,  wohl  der 
Torisani,  empfing  Freizeichen  für  1000  Stück  Ware  und  hatte  für  eine  wertvolle 
Sammetkiste  nicht  mehr  wie  (>  Pfennige  zu  zahlen.  Ein  klassisches  Zeugnis  für 
die  Größe  des  Seidenhandels  von  Italien  nach  Frankfurt  besitzen  wir  in  dem  wieder- 
holt erwähnten  Briefwechsel  des  Nürnberger  Patriziers  Balthasar  Paumgartner 
mit  seiner  Gattin  Magdalena  geb.  Behaim.*)  Die  ganze  geschäftliche  Tätigkeit 
dieses  vornehmen  Handelsherrn  dreht  sich  um  den  Einkauf  von  italienischen  Seiden- 
und  Sammetwaren  in  Lucca  für  die  Frankfurter  Messe,  um  deren  persönlichen 
Besuch  und  um  den  Verkauf  auf  diesen.  So  sagt  er  in  einem  Brief  aus  Lucca  vom 
25.  Dezember  1591,  daß  eben  Befehl  aus  Nürnberg  hereingekommen  sei,  etwas 
mehr  für  die  Messe  einzukaufen,  und  in  einem  anderen  Brief  vom  3.  August  1594: 
„Das  einkhauffen  für  die  khünfftige  herbstmeß  hab  ich  nun  Gott  lob  auch 
verrichtt,  wie  dann  verschienen  sambstag  die  letztten  güetter  allhin  versand 
hab:  uniiser  herr  Gott  wölls  sonder  schaden  gnedig  allhin  gelangen  unnd 
wiederumb  ein  nützle  tnitt  schaffen  lasen!" 
Außer  dem  Paumgartner  saßen  allenthalben  in  den  italienischen  Handelsstädten 
Nürnberger  Kaufleute,  so  zu  Bologna  Paulus  Praun  und  Porphyrius  Lindner,  zu 
Florenz  Hans  Oesterreicher,  zu  Genua  ein  Welser,  und  viele  andere,  von  welchen 
namentlich  der  Lindner  mit  auf  die  hiesigen  Messen  zog.  Paumgartner  ließ  seine 
Waren  zu  Lucca  bei  Seidenwebern  anfertigen,  unter  welchen  mehrere  vermutlich 
nur  für  ihn  als  Verleger  arbeiteten,  und  von  da  über  Augsburg  nach  Frankfurt 
spedieren.  Wenn  er  nicht  gerade  in  Nürnberg  bei  seiner  Familie  war,  befand  er 
sich  entweder  in  Lucca  oder  auf  einer  der  Frankfurter  Messen,  deren  Besuch  mit 
Hin-  und  Herreise  ihm  regelmäßig  je  zwei  Monat-Zeit  im  Frühjahr  und  Herbst 
kostete. 

Von  den  in  die  Zeit  von  Oktober  1582  bis  März  1597  fallenden  29  Messen  hat 
er  nur  eine  wegen  einer  Badekur  nicht  besucht  und  über  eine  zweite  fehlen  Nach- 
richten.  Ihr  regelmäßiger  Besuch  in  Person  oder  wenigstens  durch  einen  Vertreter 
war  durch  die  übliche  Kreditierung  von  einer  Messe  zur  anderen  und  durch  die 
*)  Herausgegeben  v.  Dr.  Georg  Steinhausen,  204.  Publikation  des  Literarischen  Vereins,  1895. 


Abrechnungen  in  der  Zahlwoche  eine  Notwendigkeit,  über  welche  er  sich  wiederholt 
sehr  unmutig  äußert.  Er  fürchtet  sich  geradezu  vor  ihr  und  schreibt  am  26.  März 
1580  seiner  Gattin  wörtlich  Folgendes: 

„Wann  mir  nun  der  lieb  Gott  bald  wiederumb  aus  diesem  Franckforttischem 
fegfeür  zu  dir  heimb  nach  hauß  verhüllte,  wan  ich  ditz  Franckfortts  abermals 
schon  so  gnueg,  alls  wann  mitt  löfeln  darvon  geessen  hett". 
Von  Waren,  welche  er  in  Italien  einkaufte,  nennt  er  rot  cremasin  und  grün 
Sammet,  gut  safranfarben  Atlas,  grünen  Taffet  für  Bettvorhänge,  schwarzen  Damast, 
langhaarigen  Pelzsammet,  Bettumhänge  aus  gestreiftem   Seidenzeug.    Dagegen 
kaufte  er   für  seinen  Haushalt  in  Frankfurt  holländischen  Käs,  Leinwand,  Zucker 
und  Messer,  ferner  einmal  einen  Salm,  welcher  über  17  Pfund  wog,  und  1584  einen 
niederländischen  Tischteppich  aus  zartem,  schwarz  und  grünem  Arrasgarn,  wie 
man  sie  zu  Nürnberg  nicht  bekommen  konnte.   Auch  die  Meßrelationen  des  Michael 
Eizinger,  welche  Frau  Paumgartner  als  Eizingerische  Lügen  bezeichnet,  und  die- 
jenigen des  Jakob  Franck  werden  nebst  anderen  gedruckten  Zeitungen  nach  Nürn- 
berg gesandt. 

Paumgartner  hat  wie  die  Mehrzahl  seiner  Berufsgenossen  neben  seinem  eigent- 
lichen Handel  noch  Nebengeschäfte  in  Wein  und  in  Pferden  gemacht.  In  den 
Mainorten  Miltenberg,  Heubach  und  Klingenberg  kaufte  er  wiederholt  Wagen- 
ladungen von  5  bis  7  Faß  Wein,  im  März  1 58'»  sogar  17  Laß,  das  Fuder  zu  80 — 90 
Reichstalern,  welche  er  in  drei  Wagen  nach  Nürnberg  hinaufschickte.  Der  Fuhr- 
lohn betrug  vom  Fuder  20  Reichstaler.  Der  Wein  war  noch  auf  lange  Zeit  hinaus 
ein  beliebter  Spekulationsartikel.  Paumgartner  erzählt,  daß  im  Herbst  15'><>,  da 
fast  gar  keine  Trauben  vorhanden  gewesen  seien,  das  Fuder,  so  man  noch  Ostern 
um  60— 80  Reichstaler  hätte  haben  können,  jetzt  willig  mit  100— 120  Reichstaler 
bezahlt  würde  und  dazu  nur  wenig  zu  bekommen  sei. 

In  der  Herbstmesse  15%  und  der  Fastenmessc  1597  führt  er  lebhafte  Klage 
über  tue  kaiserliche  Kommission  und  namentlich  den  Doctor  Hülß  aus  Bamberg, 
welcher  die  Münze  niederer  setzen  wollte  und  hierdurch  eine  unbeschreibliche 
Zerrüttung  und  Unordnung  in  die  Meßzahlung  gebracht  hätte:  „Unnser  herr  Gott 
verzeihe  es  ihm,  soviel  betrüblter  hertzen  machtt.  Fsist  keins  doctors  werck  allein; 
verstendige  und  geschicktte  khauffleül  auch  in  solcher  rahtt  gehöertt  betten." 

Die  Gründe  für  den  außerordentlichen  Aufschwung  des  italienischen  Seiden- 
handels sind  seit  der  Aufhebung  der  Hauseprivilegien  zu  London  im  Jahr  1558 
und  dem  niederländischen  Einfuhrverbot  von  1563  in  dem  Ausbleiben  der  beliebten 
englischen  Tücher,  welche  im  Preis  um  das  Doppelte  stiegen,  und  seit  Beginn 
der  niederländischen  Religionskämpfe  in  dem  starken  Rückgang  der  großen  Seiden- 
und  Wolltuchindustrien  dieser  Laude  zu  suchen.  Stoffe  wie  Garne  und  Schnüren 
aus  Anas,  Grobgrün  aus  Lille,  Bubensammet  aus  Tournai,  Atlas  aus  Brügge,  Taffet 


und  Satin  kamen  nur  unter  großen  Schwierigkeiten  hierher.  Die  aus  Antwerpen 
vertriebene  englische  Gesellschaft  der  Merchant  Adventurers,  welche  ein  staatliches 
Monopol  für  die  Ausfuhr  englischer  Tücher  hatte,  setzte  sich  zwar  unter  dem 
Schutze  des  friesischen  Grafen  Edgard  Cirksena  1563  in  Emden  fest  und  eröffnete 
auf  einige  Jahre  von  hier  aus  einen  lebhaften  Handel  mit  Kerscy,  Worstedt  und 
anderen  englischen  Stoffen  nach  Frankfurt.  Bereits  1569  verlegte  sie  aber  ihren 
Sitz  nach  Hamburg  und  von  da  nach  Stade,  allenthalben  von  der  Hanse  verfolgt, 
welche  England  durch  eine  Handelssperre  zur  Nachgiebigkeit  zu  zwingen  suchte. 
Nachdem  in  der  hiesigen  Fastenmesse  des  Jahres  1581  Zeugenvernehmungen 
über  die  Einfuhr  und  die  hohen  Preise  der  englischen  Tücher  stattgefunden 
hatten,  wurden  sie  auf  dem  Reichstage  des  folgenden  Jahres  ganz  verboten.  Bei 
dem  geringen  Erfolg  dieser  Maßnahme  setzte  die  unermüdliche  Hanse  am 
1.  August  1597  ein  erneutes  kaiserliches  Mandat  durch,  welches  alle  Engländer 
und  alle  englischen  Waren  aus  dem  ganzen  Umfange  des  Reiches  verbannte  und 
von  dem  kaiserlichen  Fiskal  dem  hiesigen  Rat  durch  den  Kammergerichtsboten 
übersandt  wurde.  Im  folgenden  Jahr  beschwerte  sich  Lübeck  über  die  Nicht- 
einhaltung dieses  Gebotes  durch  Frankfurt  und  verlangte,  daß  in  der  kommenden 
Messe  eine  besondere  Persönlichkeit  dazu  bestellt  würde,  auf  den  verbotenen 
englischen  Handel  aufzumerken. 

Ein  weiterer  glänzender  Handelszweig  war  der  Juwelenhandel,  welcher  nament- 
lich durch  die  Antwerpener  ins  Leben  gerufen  und  seit  dem  Falle  ihrer  Stadt  hierher 
verpflanzt  worden  war.  Mit  den  Buchhändlern  aus  London,  Paris,  Lyon,  Venedig, 
aus  Wien,  Krakau,  Prag,  Breslau.  Danzig,  Kopenhagen  und  Stockholm  kamen  auch 
die  Gold-  und  Silberschmiede  aus  diesen  entfernten  Städten  zum  Einkauf  hierher. 
Die  kostbarsten  Arbeiten  der  Nürnberger,  Augsburger,  Cölner  und  Straßburger 
Goldschmiede  waren  in  ihren  Verkaufsständen  im  Römer  ausgebreitet. 

Der  für  das  heutige  Frankfurt  besonders  interessante  Geschäftszweig  ist  das 
Geld-  und  Wechselgeschäft  gewesen.  Im  Jahr  1585  hat  es  seine  feste  Gestalt  durch 
die  Festsetzung  der  Wechsel-  und  Geldkurse  erhalten,  womit  ein  regeln 
Börsenverkehr  eröffnet  war.  Von  jetzt  ab  wurde  hier  in  Wechseln  auf  alle  deutschen 
und  großen  ausländischen  Handelsplätze  gehandelt.  Der  englische  Reiseschrift- 
steller Thomas  Coryat,  ein  Zeitgenosse  von  Shakespeare,  gibt  uns  in  seinem  dick- 
leibigen Werke  aus  dem  Jahr  1611  folgende  Schilderung*):  ..Diese  Herbstmesse  ge- 
sehen zu  haben  war  mein  Glück.  Der  Reichtum,  den  ich  hier  antraf,  war  höchsl 
unermeßlich,  besonders  an  einem  Platz,  genannt  Unter  den  Römer,  wo  Gold- 
schmiede ihre  Läden  haben,  die  den  großartigsten  Anblick  boten,  den  ich  je  in 
meinem  Leben  hatte,  besonders  einige  aus  der  Stadt  Nürnberg. 


*)  Artikel  von   Dr.  Gustav  Becker  im   Intelligenz-Blatt  vom  9.  Sept.  1900  (No.249). 


Danach  ging  ich  in  die  Buchhändlergasse,  wo  ich  solch  unermeßlichen  Reich- 
tum an  Büchern  sah,  daß  ich  ihn  höchst  bewundern  mußte.  Denn  diese  Straße 
übertrifft  bei  weitem  St.  Pauls  Churchyard  in  London,  die  hl.  Jakobsstraße  in  Paris, 
die  Merceria  in  Venedig,  alles  was  ich  auf  meinen  Reisen  sah,  und  zwar  insofern, 
als  hier  ein  wirklicher  Auszug  aus  allen  hauptsächlichen  Bibliotheken  Europas  zu 
sein  scheint.  Und  doch  ist  diese  Stadt  nicht  nur  ihres  Buchhandels  wegen  be- 
rühmt, sondern  auch  wegen  ihres  Buchdrucks.  Denn  diese  Stadt  ist  in  den  letzten 
Jahren  in  der  Buchdruckerkunst  so  aufgeblüht,  daß  sie  keiner  Stadt  in  der  Christen- 
heit nachsteht,  auch  nicht  Basel.  Ferner  sah  ich  die  Börse  nahe  dem  Platze,  den 
ich  vorhin  erwähnte,  Unter  dem  Römer.  Diese  ist  nichts  im  Vergleich  mit  unserer 
Börse  in  London,  dem  Rialto  von  Venedig  oder  der,  die  ich  später  auf  Seeland 
sah.  Denn  es  ist  nichts  als  ein  Teil  der  Straße  unter  dem  freien  Himmel.  Hier 
beobachtete  ich  einen  häufigen  Verkehr  wohlhabender  Kaufleute  aus  all  den  be- 
rühmtesten Gegenden  der  Christenheit." 

Bis  in  die  Mitte  des  dreißigjährigen  Krieges  hat  sich  der  gesamte  Abrechnungs- 
verkehr (Scontro,  Rescontro)  der  Deutschen  und  der  mit  ihnen  handelnden  Aus- 
länder auf  der  hiesigen  Meßbörse  abgespielt  und  auch  solche  Kaufleute,  welche 
an  dem  hiesigen  Warenhandel  nicht  teilnahmen,  genötigt,  zwecks  Regelung  ihrer 
Ausstände  und  Schulden  hierher  zu  kommen.  Selbst  die  Kaufleute  derselben 
Stadt,  wie  die  Nürnberger  und  Cölner,  rechneten  damals  auf  der  hiesigen  Meß- 
börse unter  einander  ab. 

Der  Meßhandel  hat  sich  trotz  mancher  Störungen  durch  die  bürgerlichen 
Unruhen  (161 2 — 1616)  und  durch  die  1618  beginnenden  Kriegsereignisse  merk- 
würdig gut  behauptet  und  erst  gegen  1630  das  allgemeine  Schicksal  Deutsehlands 
geteilt.  Der  Glanz  der  damals  dahingegangenen  Periode  ist  nie  wiedergekehrt. 
Waren  die  Frankfurter  Messen  auch  noch  bis  zum  Anfang  des  18.  Jahrhunderts  den 
Leipzigern  überlegen,  so  haben  sie  bei  der  zunehmenden  Handelsfreiheit  nicht 
mehr  ihre  alte  Rolle  als  die  unumgänglichen  Vereinigungspunkte  des  gesamten 
deutschen  Warenverkehrs  spielen  können.    Ihre  beste  Zeit  war  für  immer  vorüber. 

Es  sind  uns  eine  Reihe  von  Verherrlichungen  des  damaligen  Glanzes  der 
Messen  erhalten,*)  von  welchen  tue  erste  und  bei  weitem  bedeutendste  aus  dem 
Jahr  I  ,i74  von  keinem  Geringeren  als  dem  berühmten  Pariser  Gelehrten  und  Verleger 
Henri  Estienne  (Henricus  Stephanus)  herrührt  und  in  Latein  geschrieben  ist.  Dieser 
sind  zwei  andere  in  deutschen  Versen  unter  dem  Titel:  das  Marktschili  1596  und 
dir  Marktschiffsnachen  1597,  als  deren  Verfasser  sich  Marx  Mangold  angibt,  in  derber 
Hans  Sächsischer  Manier  nachgebildet.  Eine  weitere  dichterische  Lobpreisung  in 
Gesprächsform  erschien  1615  unter  dem  Namen  :  „Ein  Discurß  von  der  I'ranckfurtcr 

*)  Henricus  Stephanus,  Francofordiense  I  mporium  sive  Francofordienses  Nundinae,  1574. 
Ernst  Kelchner,  6  Gedichte  über  die  Frankfurter  Messen,  Mitt.  Bd.  Vi,  S.  317— 396. 


Messe".  Trotz  aller  Überschwenglichkeiten  gibt  uns  namentlich  die  erstgenannte 
lateinische  Schrift  recht  wertvolle  sachliche  Mitteilungen.  Der  Pariser  Gelehrte 
hebt  zunächst  die  wünschenswert  beste  Lage  der  Stadt  für  alle  Meßbesucher  hervor 
und  bezeichnet  sie  als  ein  Zentrum  inmitten  der  Städte.  Als  weitere  natürliche 
Vorzüge  erwähnt  er  den  Fischreichtum  der  Gewässer,  die  Fruchtbarkeit  der  Um- 
gegend und  den  guten  Rheinwein  für  die  Tische  der  Marktbesucher.  Das  Wohl- 
wollen und  Entgegenkommen  der  Bevölkerung  gegen  die  Meßfremden  sei  außer- 
ordentlich groß,  die  Fremdeneigenschaft  nicht  wie  sonst  schädlich,  sondern  eine 
Prärogative  (philoxenia  in  pere<*rinos);  namentlich  würde  bei  der  Rechtspflege 
besondere  Rücksicht  auf  die  fremden  Kaufleute  genommen;  es  gäbe  in  Meßzeiten 
trotz  des  großen  Andranges  gute  Logis  für  Alle  und  die  Lebensmittel  seien  kaum 
erhöht;  während  man  sonst  nichts  wie  Klagen  über  drückende  Abgaben  höre, 
bestehe  hier  nur  ein  geringer  Zoll  auf  die  eingeführten  Waren  :  ein  Vorzug,  welcher 
auch  später  wiederholt  anerkannt  worden  ist.  Nach  diesen  allgemeinen  Bemerkungen 
kommt  Estienne  auf  die  einzelnen  Warensorten  zu  sprechen,  bei  welchen  er  nicht 
weiß,  wo  er  anfangen  soll. 

Tot  tibi  nostra  dabit  pulchras  Francfordia  merces, 

Haec  habet  ut  dicas  quidquid  in  orbe  fuit. 
Gargara  quot  segetes,  quod  habet  Methymna  racemos, 

Aequore  quot  pisces,  fronde  teguntur  aves, 
Quod  coelum  Stellas,  tot  habet  Francfordia  merces 

Mercuriusque  suo  prostat  in  emporio. 
Seu  caperis  nostram  peregre  advenientibus  urbem, 

Ante  oculos  veniet  merx  numerosa  tuos: 
Sive  petis  merces  patrias.  tibi  mille  placebunt 

Cogeris  voti  nescius  esse  tui. 

Was  ihm,  dem  Franzosen,  den  größten  Eindruck  macht,  ist  die  wunderbare 
Vereinigung  zwischen  dem  Kriegsgott  Mars  und  den  Musen,  zwischen  den  reichen 
Vorräten  des  kostbarsten  Kriegsmaterials  an  Waffen,  Rüstungen  und  Streitrossen 
auf  der  einen  Seite  und  den  herrlichen  Schätzen  der  Kunst  und  Wissenschaft  auf 
der  anderen  Seite.  Indem  er  bemerkt,  daß  jede  einzelne  Warensorte  in  großer 
Fülle  vertreten  sei,  beginnt  er  mit  dem  Wein  und  den  zahllosen  westfälischen 
Schinken  und  schildert  dann  den  Reichtum  des  Pferdemarktes  in  der  Neustadt  an 
Ungarischen,  Dalmatinischen,  Polnischen  und  Dänischen  Rossen  und  unter  diesen 
namentlich  an  brauchbaren  Streitrossen.  Die  vorzüglichen  Arbeiten  aus  edelem 
und  unedelem  Metall,  aus  Gold,  Silber,  Bronze,  Eisen,  machen  ihm  einen  großen 
Eindruck:  Nürnbergs  Läden  seien  auf  den  Frankfurter  Marktplatz  übertragen, 
Augsburg,  Ulm,  Straßbury  und  Braunschweig  reich  vertreten;  hier  seien  künst- 
lerisch verarbeitete  Gold-  und  Silbergefäße,  vorzügliche,  mit  Skulpturen  ge- 
schmückte  Arbeiten   aus   Eisen,   mathematische   Instrumente   und   die  neuesten 


technischen  Erfindungen,  wie  eine  wunderbare  neue  Handmühle  zu  sehen,  welche 
den  Armen  eines  einzigen  Menschen  die  ganze  Gewalt  einer  wirklichen  Mühle 
verleihe. 

Estienne  bewundert  sodann  die  Gemälde  aus  Niederdeutschland,  die  Bikl- 
hauerarbeiten  und  die  gemalten  Töpferwaren  und  hebt  lobend  hervor,  daß  beim 
Handel  keine  Eifersucht,  kein  Vorfordern  bestehe,  sondern  Zutrauen  und  Zu- 
verlässigkeit vorherrsche  und  daß  selbst  die  Juden  für  den  Geldwechsel  gut  seien. 

Seine  höchste  Bewunderung  erregt  aber  die  Buchhändlermesse,  welche  be- 
kanntlich ein  besonderes  Straßenquartier  an  der  Leonhardskirche  eingenommen 
hat:  Frankfurt  sei  eine  Weltausstellung  der  Musen,  ein  zweites  Athen.  Denn 
nicht  nur  seien  die  Häuser  mit  allen  Arten  von  Büchern  erfüllt  und  die  herrlichste 
Gelegenheit  geboten,  sich  die  reichsten  Bibliotheken  zu  erwerben,  sondern  es 
bestehe  noch  der  besondere  Vorteil,  daß  den  Buchhändlern  die  Schriftsteller  selbst, 
die  Dichter,  Redner,  Geschichtsschreiber  und  Philosophen  von  den  deutschen 
Akademien  zu  Wien,  Wittenberg,  Leipzig.  Heidelberg,  Straßburg  und  von  den 
ausländischen  zu  Löwen,  Padua,  Oxford  und  Cambridge  gefolgt  seien. 

§.  26.  Die  einzelnen  Geschäftsjahre.  Der  große  Aufschwung  der 
Frankfurter  Messen  begann  mit  dem  Jahr  1560,  brachte  die  besonders  vorzüglichen 
Jahre  1567  und  1573  und  erreichte  im  Jahr  1586  seinen  höchsten  Stand,  welcher 
sich  noch  1595,  also  über  ein  Jahrzehnt  behauptet  hat.  Die  inneren  Unruhen  der 
Jahre  1612 — 1616  übten  nicht  den  störenden  Einfluß  aus,  welchen  man  vermuten 
könnte.  Trotz  aller  Streitigkeiten  waren  Rat  und  Bürgerschaft  einmütig  besorgt, 
daß  ilie  Messen  ihren  ungehinderten  Fortgang  nehmen  möchten.  Wir  hören  denn 
auch  nichts  von  einer  Belästigung  der  Meßfremden  durch  die  aufrührerische  Volks- 
menge. Das  Jahr  1615  brachte  wieder  einen  sehr  erheblichen  Verkehr  und  die 
Messen  von  162324  überstiegen  alle  Erwartungen.  Die  Zoll-  und  Weggelder 
brachten  13495  fl.,  die  Einfuhrzölle  (Niederlage)  8499  fl.,  die  Ausfuhrzölle  (Stein- 
fuhr) 2163  fl.  und  das  Krahnengeld  855  fl.  ein.  Die  besonders  auffällige  Steigerung 
des  Zoll- und  Weggeldes  seit  etwa  60  Jahren  entspricht  der  zunehmenden  Bevor- 
zugung des  Landtransportes  vor  dem  durch  die  Zölle  fast  unmöglich  gemachten 
Wassertransport. 

vj.  27.  Versa  m  m  1  u  n  gen,  Lustbarkeiten  u  n  d  S  e  h  e  n  s  w  ü  r d i gke iten. 
Frankfurt  ist  zur  Zeit  der  Messen  nicht  bloß  der  wichtigste  Geschäftsplatz 
sondern  zugleich  der  beliebteste  Zusammenkunftsort,  Schau-  und  Vergnügimgs- 
platz  des  mittleren  Deutschlands,  gewesen.  Zahlreiche  Vereinigungen  hielten  hier 
ihre  Jahresversammlungen  ab  und  zahllose  Menschen  kamen  lediglich  zu  ihrem 
Vergnügen  hierher.  Die  tausend  Fesseln,  in  welche  das  Mittelalter  die  Menschen 
geschlagen  hatte,  schienen  dann  gesprengt  zu  sein.  Jedermann  durfte  sich  kleiden, 
bewaffnen,  gehen  und  treiben,  wie  er  wollte,  und  die  Weinglocke,  welche  sonst 


die  Trinker  abends  aus  der  Weinstube  nach  Hause  jagte,  war  nicht  zu  hören. 
Selbst  an  Sonntagen  waren  die  Läden  und  Buden  geöffnet  und  Handelsgeschäfte 
wie  Handwerkerarbeiten  gestattet.  Von  1 37')  an,  vielleicht  auch  schon  früher  hat  bis 
zum  Jahr  1432  zur  Unterhaltung  der  Meßgäste  eine  besondere  öffentliche  Spielbank*) 
bestanden,  welche  nach  ihrem  ersten  Heim  am  Steinweg  dauernd  den  Namen 
„Heißenstein"  erhalten  hatte.  Bis  zum  Jahr  1396  war  sie  an  hervorragende 
Bürger  für  einen  halbjährlichen  Zins,  welcher  anfänglich  100  fl.,  dann  200  und  in 
einem  Jahr  sogar  240  fl.  betrug,  verpachtet  und  seitdem  von  der  Stadt  in  eigenen 
Betrieb  genommen  worden.  Sie  erbrachte  ihr  in  den  nächsten  Jahren  durchschnitt- 
lich das  schöne  Sümmchen  von  891  fl.  Reingewinn.  Im  Jahr  1410  wurde  die  Bank 
in  ein  zu  diesem  Zweck  erbautes  Haus  neben  der  Katharinenpforte  verlegt  und 
noch  22  Jahre  in  diesem  fortgesetzt.  Es  wurden  Speisen  und  Getränke  verab- 
reicht, um  die  Meßgäste  an  das  Haus  zu  fesseln.  Das  Spiel  selbst  muß  ein,  uns 
nicht  näher  bekanntes  Würfelspiel  gewesen  sein,  da  jedes  Jahr  durchschnittlich 
10000  Würfel  verbraucht  wurden. 

In  den  Jahren  1394  bis  1423  hielt  die  alte  Turniergesellschaft  „zum  Esel"  stets 
zu  Frankfurt  a.  M.  in  den  Messen  ihre  zwei  halbjährlichen  Kapitel  und  gelegentlich 
auch  Turniere  ab.  Unter  den  ver- 
schiedenen Kunstfechtern,  den 
Marxbrüdem  und  den  Prager 
Federfechtern,  durfte  nur  der- 
jenige den  Namen  eines  Meisters 
des  langen  Schwertes  führen, 
welcher  ihn  in  den  Frankfurter 
Messen  bei  den  hiesigen  Fecht- 
meistern nach  bestandener  Probe 
erworben    hatte.     In    der    Lers- 

ner'schen  Chronik  wird  uns  eine  Kunstfechter  auf  dun  Messen 

lange   Liste  von   Sehenswürdigkeiten  aller  Art  gegeben  und   die  verschu  n 

Lobgedichte  auf  die  Messen  sind  ebenfalls  voll  von  deren  Schilderungen.  Die 
Fiedeler  und  Spielleute,  also  die  ersten  Meßmusikanten,  werden  nach  Professor 
Kriegk  bereits  1348  erwähnt.  Nach  Lersner  wurde  im  Jahr  1443  der  erste  Elefant 
hier  angestaunt,  1532  war  ein  Pelikan  und  1577  ein  Vogel  Strauß  auf  dem  Korn- 
markt zu  sehen,  dessen  Andenken  durch  ein  großes  Wandgemälde  noch  heute  wach- 
gehalten wird.  Auerochsen,  Stachelschweine,  Tiger  und  Lövven,  menschliche  und 
tierische  Abnormitäten,  händelose  Mund-  und  Fußkünstler,  Riesen  und  Zwerge 
dienten  der  Neugierde  des  Publikums.  Im  Jahr  1656  kommt  ein  großer  Brabanter 
hierher :  Kein  sonderlicher  Esser  aber  ein  guter  Trinker,  1 655  eine  holländische  Jung- 
*)  Kriegk,  Bürgerzwiste,  1862,  S.  344— 353. 


Iran  mit  einem  großen  Bart  und  von  stillem  melancholischem  Gemüt;  1545  und  15S8 
fuhren  Seiltänzer  au!  einem  langen  Seil  vom  St.  Nikolausturm  herab.  Die  Schau- 
buden und  die  Plätze  für  die  Gaukler  und  Seiltänzer,  für  die  Okulisten,  Bruch- 
Schneider,  Quacksalber,  Storchcr,  Zahnbrecher  und  sonstige  Heilkünstler  und 
Wunderdoktoren  befanden  sich  am  Main  bei  der  Schmidtstube  und  in  der  Gegend 
des  Garküchenplatzes.  Während  die  theatralischen  Spiele  bisher  von  der 
Geistlichkeit,  der  Schule  und  einzelnen  Teilen  der  Bürgerschaft  veranstaltet  worden 
waren,  erschienen  in  der  Herbstmesse  1592  als  erste  Berufungsschauspieler  eine 
Wandertruppe  englischer  Komödianten,  welche  großes  Aufsehen  erregten.  Der 
Nürnberger  Handelsherr  Balthasar  Paumgartner  berichtet  hierüber  seiner  Frau 
wie  Folgt : 

„Die  habenn  so  ein  herrliche  guette  musicha,  unnd  sinnd  sie  so  perfeet  mitt 
springen,  tantzen,  deren  gleichen  ich  noch  nve  gehöertt  noch  gesehen  hab. 
Sind  10  in  12  personen,  auch  khöstlich  und  herrlieh  wol  geklayded." 
Seit  dieser  Zeit  bis  zur  Errichtung  eines  festen  Schauspielhauses  haben  neben  den 
Tänzern,  Gauklern,  Mimen  und  Spielleuten,  bei  welchen  der  Pickelhering  mit 
seinen  derben  Spässen  die  Hauptrolle  spielte,  fast  in  jeder  Frankfurter  Messe  die 
damals  hervorragendsten  Wandertruppen  von  englischen,  französischen  und 
deutschen  Komödianten  hier  Theatervorstellungen  gegeben,  wie  uns  Frau  Elisabeth 
Mentzel  in  ihrer  ausgezeichneten  Geschichte  der  Schauspielkunst  ausführlich 
schildert. 

§28.  Unterkunft,  Verkaufsräume  und  Zahl  der  Meßfremden.  Gegen 
das  14.  Jahrhundert  hatte  sich  hierin  nur  insofern  eine  Änderung  vollzogen,  als 
es  jetzt  auch  eine  größere  Anzahl  gut  eingerichteter  Gasthäuser  zur  Aufnahme 
der  vielen  vornehmen  Besucher  gab.  Denn  in  den  Meßzeiten  Fand  sich  das  lehens- 
lustige und  galante  Deutschland  hier  zusammen  und  amüsierte  sieh  etwa  so,  wie 
heutzutage  in  den  Festwochen  der  großen  Badeorte  Wiesbaden  und  Baden-Baden. 
Die  Meßbesucher  aus  ein  und  derselben  Stadt  und  unter  diesen  wiederum 
die  gleichen  Gewerbsgenossen  hielten  sich  möglichst  zusammen  und  mieteten 
gemeinschaftlich  ihre  erforderlichen  Logier-  und  Verkaufsräume.  Während  sonst 
das  Beherbergen  von  Fremden  nur  den  offenen  Gasthaltern  gestattet  war, 
durfte  in  Meßzeiten  jeder  Einwohner  die  Meßgäste,  Kaufleute  oder  Andere  beher- 
bergen und  speisen.*)  Die  Logierung  fremder  luden  war  nur  in  der  Judengasse 
gegen  eine  Nachtgebühr  zulässig  und  in  den  Christenhäusern  noch  1746  verboten, 
aber  1763  bis  auf  Weiteres  in  Meßzeiten  gestattet  worden.  Das  Ycrmictgcschäft 
brachte  der  Frankfurter  Einwohnerschaft  mühelosen  und  reichlichen  Gewinn.    Im 


*)  Neuere  Ratsedikte  vom    7.  März    1643,    I.  August   1608,  25.  Oktober   1711,  29.  Oktob( 
1746  und  S.  Miirz   1763. 


Rück  in  den  Nürnberger  Hof. 


Nürnberger  Hof  befanden  sich  57  numerierteGe wölbe, 
Kramstuben,  Kammern,  Fruchtböden,  Stallungen  und 
Keller,  welche  1629  an  24  Partien  gegen  etwa  800  fl. 
Zins  vermietet  waren,  dann  1631 — 37  meist  leer  ge- 
standen hatten,  aber  bereits  1639  wieder  1000  fl.  ein- 
brachten. Im  Jahr  1556  hatten  sieben  Nürnberger  und 
andere  oberdeutsche  Kaufleute  für  ihre  gemeinschaft- 
lichen Mahlzeiten  im  Nürnberger  Hof  einen  beson- 
deren Tischklub  mit  festgesetzter  Ordnung  errichtet, 
welcher  nach  dreißig  Jahren  erneuert  wurde  und  nach 
den  erhaltenen  Einschreibungen  neuer  Mitglieder 
noch  1620  bestanden  hat.  Manche  Kaufleute,  welche 
längs  des  Maines  ihre  Meßladen  hatten,  blieben  des 
Nachts  darin.  Wir  ersehen  dies  daraus,  daß  sie  17<>1 
angewiesen  wurden,  sich  nach  dem  gewöhnlichen 
Ausläuten  nicht  mehr  am  Mainufer  aufzuhalten. 

Was  die  Verkaufsstände  betrifft,  so  hatte  auch 
jetzt  noch  jede  Gattung  von  Waren  ihr  eigenes  Quartier.  Der  mittelalterliche, 
handelspolizeiliche  Gedanke,  daß  aller  gleichartige  Verkehr  zur  besseren  Übersicht 
und  Prüfung  marktartig  vereinigt  sein  solle,  kam  voll  zur  Geltung.  Infolgedessen 
standen  die  Händler  mit  Leinwand  und  Spitzen  im  Leinwandhaus,  die  Tuch-  und 

Zeughändler  am  Saalhof,  die  Goldschmiede 
und  Juweliere  (die  sog.  Abenteurer)  im 
Römer,  die  Krugmänner  bei  der  Metzger- 
pforte, die  Pelzhändler,  die  Hutmacher  und 
andere  Handwerker  ebenfalls  zusammen 
an  den  ihnen  angewiesenen  Plätzen.  Alle 
weiteren  Ausführungen  muß  ich  mir  für  ein 
besonderes  Kapitel  vorbehalten. 

Der  englische  Reiseschriftler  Coryat 
hebt  es  als  eine  große  Eigentümlichkeit 
des  hiesigen  Meßverkehrs  hervor,  daß  es 
keinen  gemeinsamen  Platz  in  der  Stadt 
oder  auf  offenem  Feld  gebe,  wie  er  es 
beim  Jahrmarkt  zu  Bergamo  und  an  allen 
anderen  Orten  beobachtet  habe,  sondern 

Das  Leinwandhaus. 

daß  die  Waren  im  Bereich  der  Häuser 
verkauft  würden.  Es  ist  dies  insofern  eine  ganz  richtige  Beobachtung,  als  die 
Untergeschosse  der  Häuser  zu  großen  bogenförmigen,  nach  der  Straße  offenen 


Gewölben  ausgebaut  waren,  von  welchen  jedes  einzelne  als  Laden  (Kram)  vermietet 
werden  konnte.  Infolgedessen  befanden  sich  die  Warenlager  der  meisten  Meß- 
besucher überall  zerstreut  in  den  Häusern  der  Alten  Mainzergasse,  der  Saalgasse, 

des  Römerbergs, 
des  Alten  Marktes, 
der  Neukräm, 

Schnurgasse, 
Töngesgasse  und 
Fahrgasse.  Die 
Zahl  dieser  Ge- 
wölbe, Kramen 
und  Kramstuben 
dürfte  in  Anbe- 
tracht der  Häuser- 
zahl dieser  Quar- 
tiere mit  500— 600 
nicht  zu  hoch  ge- 
griffen sein.  Hier- 
zu kamen  die  zu 
jeder  Messe  auf- 
geschlagenen 

Die  Römerhallen  füi   Meßstände.  Holzstände      oder 

Meßbuden,  deren 
Zahl  nach  dem  Standbuch  des  Jahres  1<><>4  rund  460  betragen  hat.  Sie  setzen  sich 
wie  folgt  zusammen : 

1.  72  Stande  im  Römer 

2.  28  im  Haus  Löwenstein  und  dem  dazu  gehörigen  Hof 

3.  5  hinterm  Römer  nach  den  Barfüßern  zu 

4.  14  sogenannte  Goldschmiedladen  bei  den  Barfüßern  unter  der  Neukräm, 

welche  fast  alle  ihre  besonderen  Namen  hatten  wie:  zur  Sackpfeife. 
zum  Elefant,  zum  Drachen,  zum  Wolf,  zum  Hirsch,  zur  Atzel,  zum 
Narren,  zum  Ochsen,  zum  Pfau 
1S1  Kramen  auf  dem  Römerberg,  davon  170  numeriert 
(>  an  der  St.  Nikiauskirche 
7  am  Völkereck  und  der  Fahrpforte 

11  an  der  Leonhardskirche,  anscheinend  nur  für  Buchhändler 
9.    103  am  Main,  teilweise  numeriert,  darunter  6  Bamberger,  mehrere  Siegel- 
gräber und  4  Krugmänner  von  Cöln  und  Meiern 
in.       4  bei  den  alten  Garküchen 


11.  4  an  der  Stadtwage  für  Händler  mit  eisernen  Ofen 

12.  4  am  Weckmarkt  für  Schinkenhändler 

13.  3  Stände  auf  dem  Freithof  (Hühnermarkt) 

14.  (>  Stände  auf  dem  Liebfrauenberg. 

Außerdem  hielten  in  Buden,  auf  Tischen  und  Karren  eine  Reihe  von  Hand- 
werkern feil,  so  22  Schuhmacher,  18  Bäcker,  4  Kessler  von  Oberursel,  5  Bürsten- 
binder, Flößer  mit  ihren  Dielen,  Kübeln  und  Zubern,  Seiler,  Nadler,  gestrickte 
Hosen-  und  Haubenmacher,  Federmänner  auf  dem  Liebfrauenberg,  Kölnische  und 
andere  Händler  mit  gesalzenem  Fischwerk,  Verkäufer  von  holländischen  und  Kreuz- 
käsen in  Kellern  auf  dem  Römerberg.  Die  aufgezählten  Stände  waren  von  der  Stadt 
meistens  auf  4 — 12  Jahre  fest  vermietet  und  ertrugen  an  Standgeld  durchschnittlich 
pro  Messe  10  fl.  Die  Tuchhändler  Johann  de  Barv  und  Jakob  Gemärt  zahlten  von 
der  Ostermesse  1599  an  für  einen  langen  Kram  im  Hofe  des  Hausen  Löwenstein 
jede  Messe  75  Goldgulden. 

Von  dem  Römerberg  war  namentlich  die  östliche  Seite,  welche  den  Namen 
Samstagsberg  führte,  wegen  der  zwei  großen,  jeden  Mittwoch  und  Samstag  dort 
abgehaltenen  Wochenmärkte  von  Meßbuden  lange  Zeit  freigehalten  worden.  Auf 
der  anderen  Seite  scheinen  dagegen  an  dem  Römer  schon  bald  nach  seiner  Er- 
bauung einzelne  Buden  für  die  sog.  Abenteurer,  welche  mit  Gold,  Silber  und 
anderen  kostbaren  Waren  handelten,  errichtet  worden  zu  sein.  Ob  auf  dem  Sams- 
tagsberg das  Auf- 
schlagen vonStän- 
den  allgemein  be- 
reits 1483  oder  zu- 
erst 154(i  gestattet 
worden  ist,  bedarf 
noch  der  Aufklä- 
rung. Jedenfalls 
brachte  das  Jahr 
1573  wesentliche 
Veränderungen. 
Auf  dem  Lieb- 
Frauenberg,  wel- 
cher bereits  1451 
14  Decklaken- 
machern alsStand- 
ort  gedient  hatte, 
wurden  51  Buden 

.  Der  Liebfrauenberg  mit  den  Porzellan-  und  Glashändlern  in  Meßzeiten, 

errichtet,       WClche  Häuser  zum  Paradies  und  Grimmvogel;  nach  einem  (jemälde  von  Schütz. 


aber  keine  Mieter  fanden.  Im  Jahr  1604  waren  dort  nur  6  Stände  von  Kaufleuten, 
verschiedene  andere  von  Topfkrämern  und  Handwerkern  besetzt. 

Im  18.  Jahrhundert  hatten  die  Glas-  und  Porzellanhändler  ihre  Stände  auf  dem 
Liebfrauenberg.  Im  Jahr  17S4  wurde  Weisung  gegeben,  den  24  Händlern  andere 
Plätze  in  der  Gegend  der  Hasengasse  und  der  Hauptwache  anzuweisen,  da  die 
Bestellung  eines  so  schönen  Platzes  inmitten  der  Stadt  mit  geringen  Porzellan- 
und  Glaswaren  zu  bedauern  sei. 

Außer  den  Meßständen  waren  noch  eine  Reihe  von  Tischen,  Schreinen  (Kisten), 
Bänken  und  Karren  vorhanden,  auf  welchen  feilgehalten  wurde.  Die  Gesamtzahl 
aller  dieser  Verkaufsplätze  dürfte  sich  auf  1500  bis  1600  belaufen  haben.  Die 
Größenverhältnisse  der  in  Betracht  kommenden  Teile  der  Altstadt  stimmen  mit 
dieser  gemäßigten  Berechnung  überein  und  machen  die  Angabe,  als  ob  hier  40  000 
Meßbesucher  zusammengeströmt  seien,  zur  Unmöglichkeit. 

Einen  weiteren  Berechnungsmaßstab  ergibt  die  Zahl  der  Städte  und  Städtchen, 
ausweichen  regelmäßigKaufleute  und  Handwerker  zum  Besuch  derhicsigen  Messen 
gekommen  sind.  Sie  betrug  für  Deutschland  etwa  150,  für  das  Ausland,  einschließ- 
lich der  Niederlande  und  der  Schweiz,  etwa  50.  Wenn  man  berücksichtigt,  daß  selbst 
aus  den  größten  Städten  wie  Nürnberg,  Straßburg  und  Cöln  höchstens  50  Verkäufer, 
dagegen  aus  vielen  entlegenen  oder  kleineren  Plätzen  nur  einige  wenige  erschienen 
sein  dürften,  so  wird  man  für  jede  der  200  Herkunftsorte  die  Durchschnittszahl 
nicht  mit  mehr  als  zehn  annehmen  dürfen.  Zu  den  Verkäufern  kamen  noch  ihre 
Handlungsdiener  und  Reitknechte,  die  zahlreichen  Fuhrleute,  Schiffer  und  Makler, 
sodann  die  .Masse  der  Einkäufer  aus  dem  Kaufmanns-  und  Handwerkerstände,  von 
Fürstenhöfen  und  kauflustigen  Stadt-  und  Landkreisen,  die  Vergnügungssüchtigen 
und  Neugierigen,  die  Schriftsteller,  die  Quacksalber,  Gaukler,  .Meßmusikanten, 
Komödianten  und  die  galanten  Damen  hinzu,  so  daß  die  Gesamtzahl  der  um  1600 
zu  Meßzeiten  hier  einquartierten  Fremden  ohne  die  Landbevölkerung  wenigstens 
viertausend,  ja  möglicherweise  bis  zu  fünftausend  betragen  haben  mag.  Hierunter 
haben  sieh  schwerlich  mehr  wie  zweitausend  eigentliche  Kaufleute  befunden.  Mit 
diesem  Resultat  stimmen  auch  die  ältesten  Angaben  über  die  Leipziger  Mcß- 
besucher*)  überein.  Ihre  Zahl  schwankte  in  den  Jahren  1747  bis  1754  zwischen 
2366  und  3091,  in  den  Jahren  1766  und  1800  zwischen  3269  und  5320  und  erreichte 
nur  im  Jahr  1  7(»5  den  Höchststand  mit  6365  Meßbesuchern.  Diese  nach  unseren 
Anschauungen  so  erstaunlich  geringen  Zahlen  werden  verständlich  durch  die  in 
neiuier  Zeit  ermittelte  Bevölkerungsgröße  der  deutschen  Städte  vor  dem  dreißig- 
jährigen Kriege.  Cöln  stand  mit  etwa  37000  Seelen  an  der  Spitze,  dann  folgten 
mit  20000  30000  Seelen  Straßburg,  Lübeck.  Nürnberg,  Metz  und  Magdeburg. 
Frankfurt  hatte  vor  der  Masseneinwanderung  der  Juden  und  Niederländer  höchstens 

*)  Hasse,  Geschichte  der  Leipziger  Messen,  S.  301. 


1 1  000  Einwohner*)  und  näherte  sich  erst  am  Ende  des  16.  Jahrhunderts  der  Zahl 
20000.  Pfarrer  Roth  hebt  in  seiner  Geschichte  des  Nürnberger  Handels  als  eine 
besonders  beachtenswerte  Tatsache  hervor,  daß  sich  im  Jahr  1519  nicht  weniger 
wie  160  Kaufleute  versammelt  hatten.  Frankfurt  hatte  vor  der  Niederlassung  der 
Niederländer  zu  keiner  Zeit  mehr  wie  70 — 80  größere  und  kleinere  Kaufleute  und 
die  Landstädte  meist  nur  Krämer  und  einzelne  Kaufhandwerker. 

§29.  1630— 1690  seh  were,wechsel  volle  Zeiten.  Die  zerstörenden  Wirkungen 
des  dreißigjährigen  Krieges  kamen  erst  seit  dem  Jahr  1631,  in  welchem  der  König 
Gustav  Adolf  von  Schweden  hier  seinen  Einzug  hielt,  zur  vollen  Geltung.  Aller 
Handel  und  Wandel  stockte.  Manche  Handelsstädte,  wie  St.  Niklasport  in  Loth- 
ringen und  Magdeburg,  fielen 
der  Zerstörung  anheim,  andere 
wiederum  büßten  ihre  Stellung 
im  Handelsverkehr  ein  und  ver- 
schwanden ganz  vom  Schau- 
platz. Die  alten  Grundlagen 
des  deutschen  Handels  waren 
zerfallen,  die  neuen  noch  nicht 
ausgebaut.  Die  letzte  Kraft 
der  deutschen  Reichsstädte  und 
ihrer  Bürgerschaft  war  ge- 
brochen. Der  Schwerpunkt 
des  aus  den  Trümmern  er- 
wachsenden neuen  Lebens 
beruhte  nicht  mehr  in  ihnen, 
sondern  in  den  sich  mächtig 

entwickelnden  Landesherr- 
schaften und  ihren  Landes- 
hauptstädten. Der  seit  Jahr- 
hunderten bestehende  Gegen- 
satz zwischen  der  reichs- 
städtischen ,  bürgerlichen 
Kultur    und     dem    ländlichen 

Herrenstand  näherte  sich 
seinem  Ende,  der  alte  Bürger- 
stolz erstarb  unter  den  Lockungen  der  Fürstengunst  und  der  Hofluft.  Das  Zeitalter 
Ludwig  des  Vierzehnten  mit  seinen  weittragenden  politischen  und  wirtschaftlichen 
Umwälzungen  war  gekommen;  nicht  unvermittelt,  sondern  wohl  erkennbar  an 
*)  Karl  Bücher,  Bevölkerungsstatistik  des  mittelalterlichen  Frankfurt,   1886. 


Der  Römerberg  im  Krönungsjahr  1658 
Bildnisse  des  Kaisers  Leopold  und  der 


manchen  gewichtigen  Vorläufern.  Konstanz,  Reutlingen  und  Goslar  hatten  längst 
ihre  Selbständigkeit  verloren  und  waren  einfache  Landstädte  geworden.  Und 
selbst  die  Hansestädte  Hamburg  und  Bremen,  welche  in  der  neuen  Zeit  eine  Haupt- 
rolle spielen  sollten,  hatten  ihre  liebe  Not,  sich  der  Begehrlichkeit  der  benach- 
barten Fürsten  zu  erwehren.  Frankfurt,  neben  Nürnberg  eine  Hauptstütze  des 
deutschen  Kaiserhauses  außerhalb  der  österreichischen  Erblande,  war  in  seinem 
Bestand  als  Reichsstadt  bei  der  großen  politischen  Zersplitterung  der  umliegenden 
Lande  nicht  gefährdet.  Ohne  das  folgenschwere  Testament  Philipps  des  Groß- 
mütigen von  Hessen,  welches  eine  Teilung  seiner  ausgedehnten  Lande  unter  seinen 
Söhnen  anordnete,  hätte  die  Stadt  vielleicht  bei  der  Ausbildung  dieser  landesherr- 
lichen Macht  die  hessische  Hauptstadt  werden  können,  wozu  sie  durch  ihre  Lage 
im  Mittelpunkt  der  rechts-  und  linksrheinischen  Hessenlande  geschaffen  zu  sein 
schien.  So  blieb  sie  selbständig  und  hatte  nur  unter  den  vielen  Schikanen  und 
Ligenmächtigkeiten  der  hohen  Nachbarn  zu  leiden,  welchen  sie  weiter  nichts 
wie  die  ohnmächtige  Berufung  auf  ihr  „Stark  im  Recht"  und  Klagen  beim  Reichs- 
kammergericht entgegensetzen  konnte.  Der  Kurfürst  von  Mainz  legte  sieh  die 
frühere  kaiserliche  Oberhoheit  und  Polizeigewalt  über  den  Mainstrom  auch  inner- 
halb des  Frankfurter  Gebietes  bei,  verlangte  die  Entfernung  von  Schiffmühlen  und 
anderes  mehr. 

Außer  der  unbeschreiblichen  Verwüstung  der  deutschen  Lande  durch  den 
dreißigjährigen  Krieg  kamen  für  den  Handelsverkehr  drei  neue,  umwälzende 
Momente  hinzu:  die  in  Frankreich  mit  dem  Colbert'schen  Zolltarif  beginnende 
und  von  Oesterreich  bald  übernommene  merkantilistische  Handelspolitik,  das 
Übergewicht  der  zu  nationalen  Staaten  sich  entwickelnden  Nachbarreiche  und  die 
\  erschiebung  der  alten  Handelswege  durch  den  Übergang  der  Vorherrschaft  im 
Welthandel  auf  Holland  und  England.  Das  Schicksal  von  Venedig  war  besiegelt 
und  die  auf  dieser  Grundlage  beruhende  Macht  der  Oberdeutschen  zum  unhalt- 
baren Rückgang  verdammt.  Durch  Sperrzölle  wurden  die  östlichen  Lande,  welche 
seit  vielen  Menschenaltern  mit  Nürnberger  Gewerbeerzeugnissen  überschwemmt 
worden  waren,  und  die  Absatzgebiete  in  Frankreich  verschlossen.  Die  sich  neu 
erschließenden  Handelsstraßen  gingen  nicht  mehr  über  Nürnberg.  Immer  mehr 
verzog  sich  der  verbleibende  italienische  Handel  von  Venedig  nach  Genua  und 
Mailand;  die  tiroler  Alpenpässe  verödeten  in  demselben  Maß,  wie  die  Gotthardt- 
straße  und  andere  schweizerische  und  Graubündener  Pässe  in  Aufnahme  kamen. 
I  Iber  Zürich  ging  es  dann  nach  der  emporblühenden  1  landelsstadt  Basel,  woselbst 
auch  die  Warenstraße  aus  dem  Rhonetal  einmündete,  und  von  da  nach  Frank- 
furt. In  dieser  Zeit  erfuhren  die  uralten  Handelsbeziehungen  mit  den  schweizer 
Städten  eine  erhebliche  Kräftigung.  Die  schon  am  Ende  des  16.  Jahrhunderts 
durch   die  hier  ansässigen  Belgier   mit   Frankreich    angeknüpften    Verbindungen 


nahmen  einen  großen  Aufschwung  und  die  französischen  Seidenwaren  ans  Lyon, 
Galanterie-und  Modewaren  aus  Paris,  Battiste  und  feine  Stoffe  aus  Nordfrankreich 
wurden  massenweise  hierhergeführt.  Der  österreichische  Patriot  P.W.  von  Horneck 
führt  laute  Klage  über  die  pestilenzialischen  französischen  Modewaren  und  andere 
fremde  unnötige  Dinge.  An  der  Rheinmündung  trat  Amsterdam  als  Herrseherin 
in  i\vn  Vordergrund.  Von  dort  kamen  wahrend  zwei  Jahrhunderten  die  Haupt- 
massen von  Spezerei-,  Färb-  und  Materialwaren,  ferner  die  Erzeugnisse  des  hollän- 
dischen Gewerbefleißes,  Leydener  Tücher,  Leinwand  und  Kattune  nach  Frankfurt. 
Unverändert  blieben  die  alten  Beziehungen  zu  den  belgischen  Niederlanden  be- 
stehen. Der  Handelsverkehr  mit  der  emporstrebenden  englischen  Hauptstadt 
London  erfolgte  über  die  Hansestädte  Bremen  und  Hamburg,  welche  erst  jetzt  im 
Großhandel  Bedeutung  erlangten.  Aber  für  den  Frankfurter  Meßhandel,  dessen 
Bezugsquellen  wir  hiermit  im  wesentlichen  kennen  gelernt  haben,  war  das  große 
aufnahmefähige  Absatzgebiet  im  Osten  und  Norden  durch  das  günstiger  gelegene 
Leipzig,  seine  glücklichere  Nebenbuhlerin,  abgeschnitten.  Die  Messen  dieser  Stadt 
hatten  bei  Beginn  des  18.  Jahrhunderts  die  Frankfurter  überflügelt  und  sind  noch 
heute  unter  den  alten  Reichsmessen  die  einzigen,  welche  eine  große  Bedeutung 
besitzen.  Zu  diesem  Übergewicht  hat  die  kräftige  Entwicklung  der  sächsischen 
Industrie,  deren  natürlicher  Verkaufsplatz  Leipzig  war,  wesentlich  beigetragen. 

Bei  der  rückläufigen  Bewegung  des  hiesigen  Meßverkehrs  verdient  umsomehr 
die  Tatsache  hervorgehoben  zu  werden,  daß  die  Frankfurter  Kaufleute  durch  ihren 
Unternehmungsgeist  und  ihre  Tätigkeit  den  periodischen,  passiven  Fremdhandel 
durch  einen  ständigen  aktiven  Eigenhandel  zu  ersetzen  gewußt  haben.  Das  Nähere 
soll  in  einem  besonderen  Abschnitt  dargestellt  werden. 

sj.  30.  Einzelne  Geschäftsjahre.  Bereits  in  der  Ostermesse  des  Jahres 
1629  hatte  fast  kein  Geschäft  stattgefunden,  da  Frankfurt  blockiert  und  keine 
Kaufmannsgüter  von  den  Soldaten  ein-  noch  ausgelassen  wurden.  Trotz  der 
Kriegsunruhen  suchte  der  König  Gustav  Adolf  von  Schweden  den  Frankfurter  Meß 
handel  möglichst  aufrecht  zu  erhalten  und  stellte  1632  den  Meßbesuchern  einen 
besonderen  Schutz-  und  Geleitsbrief  aus.  Die  Herbstmesse  dieses  Jahres  mußte 
um  S  Tage  verlängert  werden,  da  das  Nürnberger  und  das  Augsburg-Ulmer  Geleit 
nicht  angekommen  war.  Auch  das  Pfeifergericht  fiel  aus.  Der  Verkehr  stockte 
immer  mehr  und  erreichte  im  Jahr  11)35  seinen  tiefsten  Stand.  Wegen  des  um- 
liegenden spanischen  Kriegsvolkes  konnte  die  Fastenmesse  überhaupt  nicht  abge- 
halten werden.  Sie  wurde  zwar  eingeläutet  und  die  Wechselzahlun^  durch  ein 
Edikt  auf  14  Tage  nach  Ostern  hinausgeschoben,  aber  keine  Meßbude  aufge- 
schlagen. Im  Jahr  1023  betrugen  die  Einnahmen  an  Zoll-  und  Weggeldern  nur 
noch  1890  gegen  13438  fl.  Das  neue  Kaufhaus,  an  welches  eine  Verkaufsabgabe 
von  allen  fremden  Gütern  zu  zahlen  war,  nahm  an  Ostern   12a/a  Gulden  und  im 


85 


HoycUStudej       , 

,«:  uUB.^iM-  di  tut*,  .v,  /.-/c->'~io.-*  .»-7.-^ 


■II  Krit 


Sommerhalbjahr  über- 
haupt nichts  ein.  Im  Nürn- 
berger Hof  standen  fast  alle 
Gewölbe  und  Kammern  in 
den  Jahren  1631— 16371eer. 
Der  Verkehr  stellte  sieh 
seitdem  in  einem  für  die 
Zeit  Verhältnisse  erstaun- 
lichen Umfang  wieder  her. 
Auch  die  Kriege  bringen 
unternehmenden,  kapital- 
kräftigen Kaufleuten  Vor- 
teile und  an  den  Militär- 
lieferungen ist  hier  stets 
viel  verdient  worden.  Die 
Stadt  selbst  hatte  das 
selteneGlück,  in  der  langen 
Leidenszeit  glimpflich  da- 
von zu  kommen,  und  war 
die  wichtigste  Zufluchts- 
stätte der  Überbleibsel  des 
innerdeutschen  Handels. 
LeideristeineVergleichung 
mit  Leipzig  nach  dieser 
Richtung  nicht  möglich. 
Im  Jahr  1639  war  der  Nürn- 
berger Hof  wieder  voll 
vermietet  und  warf  bessere 
i      Irtrayuisseab  wie  10  Jahre 

Hl  vorher.  Nürnberg  mußte 
im  1  lerbst  ll>4(>  wiederum 

efahr  und  Unsicherheit  der  Straßen 


die-  Aufholung  seiner  Zollfreiheit  we; . 
unterlassen. 

Der  Westfälische  Friede  brachte  nicht  sofort  <.\v\t  erhofften  Aufschwung  und 
die  fünf  Geschäftsjahre  1648  bis  einschließlich  1652  fielen  recht  schlecht  aus. 
Deutschland  war  vollständig  erschöpft.  Erst  vom  Jahr  1653  an  zeigte  sich  eine 
erhebliche  Besserung  und  im  Wahl-  und  Krönungsjahr  1657  58  schien  aller  Jammer 
vergessen  zu  sein.  Überall  ging  es  lustig  her  und  an  Sehenswürdigkeiten  und 
Lustbarkeiten  war  kein  Mangel.    Wegen  der  /ahlreich  eingetroffenen  Gesandten 


wurden  während  der  Herbstmesse  1657  die  Verkaufsplätze  rürViktualien  undandere 
Waren  aus  der  Marktgegend  mehr  nach  außen  in  die  Hasengasse,  Fahrgasse  und 
obere  Zeil  verlegt.  In  den  Schaubuden  am  Main  waren  redende  Papageien,  kunst- 
fertige Affen  und  Fabiane,  ein  Pelikan,  ein  junger  Strauß,  sieben  indianische  Zwerg- 
pferde, von  denen  das  größte  anderthalb  Ellen  hoch  war,  ein  Motorwagen,  welcher 
durch  ein  Rädlein  von  selbst  vorwärts  ging,  und  ein  zwölfjähriges  Mägdlein  im 
Gewicht  von  216  Pfund  zu  schauen.  Im  Nürnberger  Hof  wurden  Raritäten  aus 
Asien,  Afrika  und  Amerika  gezeigt,  in  der  Schmidtstube  von  einem  italienischen 
Puppentheater  vortreffliche  Vorstellungen  gegeben,  im  Pfuhlhof  auf  dem  Roß- 
markt spielten  die  Heidelberger  Komödianten  und  im  Krachbein  die  holländischen. 
Vor  der  Katharinenpforte  war  in  einer  Bude  eine  Lotterie  mit  wertvollen  Gewinnen 
eingerichtet  und  auf  der  Eschenheimergasse  hielt  ein  Franzose  eine  Tanz-,  Fecht- 
und  Voltigierschule,  ein  Tübinger  eine  vielbesuchte  Reitschule  ab. 

Seit  dem  Sommer  1666  hatte  der  Meßverkehr  schwer  unter  den  am  Niederrhein 
herrschenden  Epidemien  zu  leiden,  da  wegen  der  Ansteckungsgefahr  keine 
Geleitsbriefe  und  Pässe  für  Personen  und  Waren  erteilt  wurden.  In  der  Herbstmesse 
dieses  Jahres  war  nur  das  hessen-darmstädtische  Geleit  eingetroffen,  alle  anderen 
hatten  abgeschrieben.    Auch  das  Pfeifergericht  unterblieb. 

In  der  Ostermesse  des  Jahres  1671  hatten  sich  wiederum  viele  fürstliche  und 
gräfliche  Besucher  zum  Einkauf  und  zu  ihrer  Belustigung  zusammengefunden: 
der  kurpfälzische  Erbprinz  aus  Heidelberg,  der  Herzog  von  Württemberg  mit  seiner 
Schwester,  die  Herzogin  von  Ostfriesland,  vier  Landgrafen  von  Hessen,  drei  Mark- 
grafen von  Baden,  Fürst  Wilhelm  von  Anhalt,  die  Gräfinnen  von  Solms  zu  Braun- 
fels, Rödelheim,  Laubach,  Hohen-Solms  und  Lieh,  die  Gräfinnen  von  Isenburg  zu 
Büdingen  und  Offenbach,  die  Gräfinnen  von  Cronberg,  Castel,  Erbach,  Wertheim, 
Kirchberg,  der  frühere  portugiesische  Generalleutnant  mit  seinem  Sohne,  der  hier 
seit  1657  wohlbekannte  französische  Resident  und  Oberst  Monsieur  de  Gravel  und 
viele  andere  Herren. 

Wie  bereits  oben  bei  den  Ausgaben  der  Hofhaltung  des  Landgrafen  von  Hessen- 
Cassel  nachgewiesen  worden  ist,  haben  die  mittel-  und  süddeutschen  Fürsten  und 
Grafen  unter  den  Einkäufern  der  Frankfurter  Messen  eine  große  Rolle  gespielt, 
jahrhundertelang  viel  Geld  hier  gelassen  und  dem  ganzen  Verkehr  einen  aristo- 
kratischen Anstrich  gegeben. 

Die  Kriege  Ludwigs  XIV.  gegen  Belgien  und  Holland  störten  ungemein  den 
wichtigen  Handelsverkehr  mit  diesen  Landen  und  die  1676  gegen  Frankreich  an- 
geordnete Handelssperre  machte  dieses  Jahr  bei  der  Bedeutung  der  französischen 
Wareneinfuhr  zu  einem  sehr  niedergedrückten.  Kaum  war  der  Friede  zu  Nym- 
wegen  wiederhergestellt,  als  im  Jahre  1 680  schwere  Epidemien  in  Thüringen,  Meißen, 
Schlesien,  Oesterreich  und  anderen  kaiserlichen  Erblanden  ausbrachen.  Niemand 


wurde  in  der  Herbstmesse  an  den  Turin  ohne  Gesundheitspaß  oder  Genehmigung 
des  Sanitätsamtes  eingelassen,  die  aus  Sachsen  und  den  verseuchten  Gegenden 
herkommenden  Waren  mußten  am  Riederhoi  abgeladen  werden  und  in  Holz- 
baracken Quarantäne  halten;  Bornheim  und  Bockenheim  waren  voll  Mensehen. 
Im  September  1681,  als  die  Straßburger  Kaufleute  auf  der  Frankfurter  Herbstmesse 
weilten,  wurde  ihre  herrliehe  Stadt,  die  größte  und  schönste  am  Oberrhein,  von  den 
Franzosen  besetzt  und  hierdurch  der  seit  vierhundert  Jahren  bestehende  wichtige 
Handelsverkehr  mit  Frankfurt  außerordentlich  beeinträchtigt.  Die  Jahre  1684  bis  K>SS 
brachten  günstige  Geschäftsergebnisse,  der  erneute  Krieg  mit  Ludwig  XIV.  und  die 
Zerstörung  der  Pfalz  dagegen  einen  sofortigen  erheblichen  Rückschlag  im  Jahre  !<>S(). 

Zollerträgnisse: 


Jahr 

i. 
Zull-und 

Krahncn- 

3. 
Nieder- 

4. 
Lein- 

5. 

Summa 

Bemerkungen 

Weggeid 

g  ld 

lage 

wandbaus 

Stt  inftihr 

IMS 

9455 

901 

761! 

899 

1(112 

_ 

1623 

I.U.W 

iiöi 

'»516 

103') 

2712 

— 

1632 

8377 

968 

29170 

1205 

4045 

1635 

1890 

232 

14635 

138 

1525 

18420 

schreckliches  Pestjahr 

1644 

7254 

'i.,., 

18012 

654 

2166 

2404 1 

1649 

8133 

630 

9082 

453 

4424 

22722 

nach  demWestlälischenl 

1  *iö7 

7137 

545 

12533 

637 

2S93 

2  in  15 

Krönungsjahr 

1665 

9    IM 

868 

14084 

1073 

4301 

29345 

1666 

831  is 

662 

13759 

1156 

1035 

27620 

Epidemie  am  Niederrhein 

1(>7I 

8513 

627 

12271 

1094 

3991 

26496 

1680 

7746 

166 

25459 

1023 

3S65 

38559 

1686 

669 

15112 

1666 

23S6 

29389 

1696 

8180 

767 

lo2S4 

2071 

3325 

21627 

1698 

1861  i 

II  11 

1 2858 

1990 

3845 

38 1 1 5 

nach  dem  Frieden  zu  Ryswyk 

1 705 

16669 

1  150 

15349 

4172 

2526 

40160 

1716 

19195 

1 31 15 

17186 

2591 

1874 

45151 

§  31.  Zeitraum  von  1690 — 17()2.  Auch  aus  dieser  Zeit  sind  keine  zu- 
sammenhängenden Statistiken  oder  Berichte  irgend  welcher  Aufsichtsbehörde  über 
den  Verlauf  des  Meßverkehrs  vorhanden,  so  daß  wiederum  nur  mühsam  ein  einiger- 
maßen zutreffendes  Bild  auf  Grund  der  Zolleingänge,  gelegentlicher  Nachrichten 
und  auf  Grund  von  Vergleichungen  mit  den  Leipziger  Messen  entworfen  werden 
kann.  Immer  mehr  wurden  die  rührigen  Frankfurter  Großkaufleute  auf  den 
Messen  die  wichtigsten  Verkäufer.  Selbst  die  bedeutendsten  von  ihnen  beschränkten 
sich  nicht  nur  auf  den  Verkauf  in  ihren  Häusern,  sondern  besaßen  eine  oder  mehrere 
Meßbuden.  Sie  hielten  ferner  nicht  nur  ihre  eigenen,  auf  feste  Rechnung  über- 
nommenen Waren  feil,  sondern  auch  viel  fremdes  Kommissionsgut,  dessen  Eigen- 


ss 


tiimer    sich  den 

Besuch  der 
Messe  ersparen 
wollten  und  sich 
vielfach  von  den 
FrankfurterKom- 
missionshäusern 

auf  die  über- 
sandte  WareVor- 
schüsse  geben 
ließen.     Es    war 
dies  ein  wesent- 
licher, einträg- 
licher Geschäfts- 
zweig der  Frank- 
iurter   Bankhäu- 
ser, weicher  jetzt 

kaum  noch  besteht.  Der  fruchtbare  Handelsschriftsteller  Paul  Jakob  Marperger 
hebt  in  seiner  1711  erschienenen  Beschreibung  der  Messen  und  Jahrmärkte 
ganz  besonders  hervor,  daß  die  Einwohner  mit  Hülfe  ihrer  stattlichen  Kapitalien 
und  großen  Warenbestände  den  größten  Teil  ihrer  Messen  selbst  machen  und 
dasjenige,  was  noch  durch  die  Fremden  geschieht,  doch  dergestalt  mit  durch  ihre 
Hand  gehen  lassen,  daß  Manchen  durch  Provision,  Faktoreigebühr,  Vorschuß- 
zinsen,  Wechsel-Agio  und  dergleichen  ebenso  viel  und  oft  mehr  von  den  fremden 
Waren  an  Gewinn  in  Händen  bleibe,  als  der  Fremde  selbst  davon  zu  haben  sieh 
rühmen  könne. 

Die  uralten  Beziehungen  zur  Schweiz  und  zu  den  Niederlanden  blieben 
unverändert  bestehen.  Mit  der  Entwicklung  der  Industrie  in  diesen  Ländern 
wurde  Frankfurt  ein  äußerst  wichtiger  Absatzplatz  ihrer  Erzeugnisse.  Die  Leinwand- 
händler aus  St.  Gallen,  die  Seidenhändler  aus  Zürich  und  Basel  und  die  Uhren- 
und  Bijouteriewarenhändler  aus  der  französischen  Schweiz  wie  die  Tuchhändler 
ausVerviers  und  Lüttich  waren  regelmäßige  Meßgäste.  Fürdie französischen  Mode- 
und  Luxuswaren  galt  Frankfurt  als  wichtiger  Stapelplatz.  Selbst  aus  den  westlichen 
und  nördlichen  Landesteilen  Frankreichs  kamen  zahlreiche  Verkäufer  mit  ihren 
Battisten,  Spitzen  und  feinen  Leinenwaren  hierher.  Auf  deutschem  Boden  hatten  die 
im  oberen  wie  unteren  Rheingebiet  emporkommenden  Industrien  in  Frankfurt  ihre 
wichtigsteVerkaufsstelle  und  Kapitalgeberin.  Die  elsässischen  Kattunfabrikanten,  die 
Pforzheimer  und  Gmünder  Bijoutiers,  die  Aachener  Tuchfabrikanten  und  die  Färber 
und  Garnbleicher  des  Wuppertals  fehlten  auf  keiner  Messe.    Aus  einem  Rechts- 


89 


streit,  welchen  die  kleveschen  Garn-  und  Leinwandhändler  aus  Niederwesel  und  die 
Elberfelder  und  Banner  Garnhandelsgenossen  wegen  einer  Abgabe  im  Leinwand- 
haus seit  171 7  führten,  ersehen  wir,  daß  diese  damals  schon  längere  Zeit  regelmäßige 
Meßbesucher  waren.  Bis  1750  kommen  noch  Garn-  und  Lein  wandhändler  aus  Crefeld, 
Hattingen,  Langenburg  und  Bielefeld  dazu.  Aus  Siegen  und  aus  Schmalkaldcn 
erschienen  nach  wie  vor  die  Eisenhändler.  Einen  großen  Aufschwung  nahm  das 
Ledergeschäft.  Zu  den  Gerbern  der  hessischen  und  nassauschen  Lande  gesellten 
sich  in  immer  größerer  Zahl  die  Gerber  aus  der  Gegend  von  Trier,  Luxemburg 
und  Malmedy,  dem  sog.  Gerberland.  Marperger  erzählt  uns  im  Jahr  1711,  daß  von 
diesen  tausende  roher  ungarischer  Ochsenhäute  hier  eingekauft  worden  seien. 
Dagegen  ging  seit  dem  Ende  des  17.  Jahrhunderts  unter  dem  Druck  der  katho- 
lischen kaiserlichen  Bücherzensur  die  Buchhändlermesse  immer  mehr  zurück  und 
wurde  dauernd  nach  Leipzig  verlegt.  Wir  hören  nicht,  daß  von  Seiten  der  Stadt 
oder  der  Buchhändlerschaft  irgendwelche  Anstrengungen  gemacht  worden  sind, 
diesen  Verlust  zu  verhüten.  Offenbar  war  man  von  der  Überlegenheit  Leipzigs 
hinreichend  überzeugt.  Außer  den  rheinischen  Manufakturerzeugnissen  kamen 
auch  die  sächsischen,  schlesischen  und  böhmischen  in  großen  Partien  auf  den 
hiesigen  Markt  und  erwiesen  sich  immer  mehr  neben  den  ausländischen  Waren 
als  konkurrenzfähig. 

Dadurch  daß  in  den  Berichten  der  seit  172()  tätigen  Leipziger  Kommerzicn- 
deputation  und  in  den  Meßberichten  der  auf  die  Leipziger  Messen  abge- 
sandten Geheimen  Finanzräte  von  1786 — 1830  oft  Vergleiche  mit  den  zeitlich 
vorhergehenden  Frankfurter  Messen  angestellt  werden,  erhalten  wir  manch  wert- 
volle Nachricht.  Während  Leipzig  bei  seinem  gemeinschaftlichen  Vorgehengegen 
die  im  Jahr  1675  vom  Kaiser  privilegierten  und  nach  einigen  Jahren  tatsächlich  ins 
Leben  getretenen  Braunschweiger  Messen  seinen  älteren  Frankfurter  Rivalen 
durchaus  als  gleichstehend  anerkennt  und  namentlich  beim  Buchhandel  ihr 
freundschaftliches  Zusammenarbeiten  hervorhebt,  spielt  es  in  den  Jahren  170i>  bis 
1721)  bei  seinen  Streitigkeiten  mit  Frankfurt  wegen  Verschiebung  der  Fastenmesse 
durchaus  den  Überlegenen.*)  Wenn  in  der  Geschichte  der  Leipziger  Messen 
von  Hasse  das  Herabsinken  der  Frankfurter  Messen  von  ihrer  herrsehenden 
Stellung  als  die  wahre  Ursache  des  Streites  bezeichnet  und  die  beabsichtigte 
Verlegung  als  ein  Hebungsversuch  bezeichnet  wird,  so  läßt  sich  von  Frankfurter 
Seite  gegenüber  dieser  Auffassung  nur  darauf  hinweisen,  daß  nach  den  Zoll- 
eingängen die  Messen  seit  den  Zeiten  des  Brauuschweiger  Konfliktes  nicht 
nachgelassen,  sondern  fast  den  doppelten  Umfang  erreicht  haben.  Im  Jahr  I7H> 
betrugen  die  Eingänge  an  Zoll-  i\\\<.\  Weggeld   19195  fl.  gegen  7746  II.  im  Jahr 


*)  Hasse,  a.  a.  i),  S.  66     72,  Anlagen  N<>.  XVI— XVIII,  S.   174  —  77. 


1 6S0,  an  Krahnengeld  1305  fl.  gegen  466  fl.,  an  Ausfuhrzöllen  487411.  gegen  3865  fl. 
und  an  Leinwandhausgebühren  25'U  fl.  gegen  1023  fl. 

Der  Aufschwung  ist  unbestreitbar.  Allerdings  wissen  wir  nicht,  wie  groß  der 
Anteil  des  ständigen  Frankfurter  Handels  an  dem  Gesamtverkehr  gewesen  ist. 
Letzterer  war  zweifellos  dem  Leipziger  weit  überlegen  und  ersetzte  reichlieh  einen 
etwaigen  Rückgang  der  Messen.  Mit  der  nach  Osten  fortschreitenden  Entwicklung 
mußte  Frankfurt  durch  seine  westliche  Lage  immer  mehr  in  den  Hintergrund,  Leipzig 
in  den  Vordergrund  treten.  Letzteres  bildete  weiterhin  den  wirtschaftlichen  Mittel- 
punkt des  einheitlichen,  sächsischen  Industrielandes  und  vermochte  unter  Um- 
gehung von  Frankfurt  direkte  Handelsverbindungen  mit  den  ausländischen  Indu- 
striestaaten anzuknüpfen,  so  über  Wien  mit  Italien,  über  Nürnberg  mit  der  Schweiz, 
und  über  Hamburg  mit  England,  Holland  und  Frankreich.  Andererseits  stand  ihm 
ein  unendliches  Absatzgebiet  im  östlichen  Deutschland  und  im  Osten  Europas 
genau  so  offen  wie  vom  14.  bis  16.  Jahrhundert  dem  Frankfurter  Meßplatz.  Die 
polnischen  Juden  und  Russen,  welche  die  nordischen  Produkte  wie  Rauchwaren, 
Häute,  Borsten,  Talg  mitbrachten,  die  Schlesier,  Ungarn  und  Böhmen  bildeten 
den  Hauptstamm  der  Leipziger  Meßbesucher.  Frankfurt  war  durch  seine  Lage 
nicht  mehr  konkurrenzfähig,  die  Messe  eine  für  diesen  fortgeschrittenen  Platz  nicht 
mehr  lebensfähige,  überwundene  Handelsbetriebsform.  Selbstverständlich  vollzog 
sich  diese  unvermeidliche  rückläufige  Bewegung  nur  allmählich. 

Dadurch  daß  Frankfurt  wegen  Veränderung  des  alten  Kalenders  und  der  Witte- 
rungsverhältnisse  auf  Grund  kaiserlicher  Ermächtigung  von  1711  bis  einschließlich 
172b  seine  Ostermessen  statt  am  Sonntag  Judica  (14  Tagen  vor  Ostern)  an  Quasi- 
modogeniti  (8  Tage  nach  Ostern)  begann  und  Leipzig  der  zuerst  mit  Schreiben  vom 
20.  Juli  1706  vorgetragenen  Bitte  um  entsprechende  Hinausschiebung  seiner  am 
Sonntag  Jubilate  (dem  dritten  nach  Ostern)  beginnenden  Frühjahrsmesse  hart- 
näckigen Widerstand  entgegensetzte,  fiel  die  dritte  Frankfurter  Ostermeßwoche  zeit- 
lich mit  der  ersten  Leipziger  zusammen.  Es  war  dies  ein  gefährliches  Experimei 
welches  zu  Ungunsten  von  Frankfurt  ausgefallen  zu  sein  scheint,  da  viele  Kaufleute 
sich  bei  der  gestellten  Wahl  für  die  etwas  spätere  Leipziger  Jubilatemesse  ent- 
schieden haben  mögen.  Wenigstens  vertritt  dasGutachten  der  Leipziger  Kaufmann- 
schaft vom  22.  Juli  1711  che  Ansieht,  daß  die  Leipziger  Messe  eine  größere  An- 
ziehungskraft habe  als  die  Frankfurter  und  daß  bei  fast  gleichzeitiger  Abhaltung 
beider  Messen  viele  Kaufleute  gezwungen  würden,  nur  Leipzig  und  nicht  mehr  wie 
früher  erst  Frankfurt  und  dann  Leipzig  zu  besuchen.  Hasse  datiert  demgemäß  von 
diesem  Jahre  an  die  Überlegenheit  der  Leipziger  über  die  Frankfurter  Messen. 
Eine  große  Anzahl  von  Kaufleuten  aus  Hamburg,  Amsterdam,  Augsburg,  aus 
den  Schweizerstädten  Genf  (II),  Zürich  (12),  Basel  (6),  Schaffhausen  (3)  und 
anderen  Orten  richteten  im  Jahr  1710  eine  Vorstellung  an  den  Frankfurter  Rat,  worin 


sie  die  durch  die  Verlegung  entstehenden  Schädigungen  der  Meßbesucher  und 
des  Meßverkehrs  ausführlich  darlegten.  Hieraus  hebe  ich  Folgendes  hervor: 
Die  Kaufleute  aus  Hamburg,  Bremen  und  anderen  niedersächsischen  Städten,  wie 
auch  diejenigen  aus  Thüringen,  welche  unter  allen  Umständen  die  Leipziger  Messen 
besuchen  müßten,  würden  Frankfurt  fern  bleiben;  die  Kaufleute,  welche  die 
Sommerzeuge  und  Sommermoden  in  seidenen  und  wollenen  Waren  zur  Frank- 
furter .Messe  zu  bringen  pflegten,  würden  zu  spät  damit  kommen;  die  Schweizer, 
welche  hier  schwere  Waren  einkauften  und  sie  zu  Wasser  auf  dem  Rhein  gehen 
ließen,  könnten  nicht  rechtzeitig  zum  Zurzacher  Pfingstmarkt  eintreffen;  bei  der 
Verringerung  des  Zwischenraumes  zwischen  der  Oster-  und  Herbstmesse  würde 
die  Zeit  nicht  mehr  ausreichen,  für  letztere  rechtzeitig  die  Bestellungen  im  Ausland 
zu  machen  und  die  eingekauften  Waren  wieder  zu  vertreiben  und  in  der  Herbst- 
messe die  Osterschulden  zu  bezahlen.  Schließlich  werde  das  Wechselgeschäft 
auf  Leipzig  zugrunde  gerichtet,  da  die  Zahlwoche  hier  erst  zu  Ende  sei,  wenn  die 
Leipziger  anfange.  Auch  die  Leipziger  Kaufmannschaft  übergab  am  24.  Oktober 
1710  ihrem  Rat  eine  Denkschrift  und  nach  Abhaltung  der  ersten  Frankfurter 
Fastenmesse  eine  zweite  am  22.  Juni  1711.  In  der  ersten  äußerte  sie  ziemlich  zu- 
versichtlich, daß  die  Leipziger  Ostermesse  wegen  des  viel  stärkeren  Zusammen- 
strömens  der  Einkäufer  aus  Sachsen  und  aus  weit  entlegenen  Landein,  wie  Polen, 
Livland,  Kurland,  Schlesien,  Ungarn,  weit  bedeutender  wie  die  Frankfurter  sei. 
daß  ferner  die  Einkäufer  in  letzterer  nicht  so  wie  in  der  Leipziger  alle  Sorten  von 
schlesischen  und  sächsischen  Leinen,  Tüchern  und  allerhand  anderen  Fabrikaten 
dieser  Länder  beisammen  finden  könnten  und  daher  die  Frankfurter  Fastenmesse 
künftigfahren  lassen  und  lieber  bei  der  Leipziger  Jubilatemesse  bleiben  würden.  Im 
Anschluß  daran  wurde  als  großer  Mißstand  in  Leipzig  der  zu  geringe  Kurs  der 
Französischen  Taler  bezeichnet,  welcher  viele  Kaufleute  abhalte,  sich  von  Leipzig 
aus  mit  Waren  zu  versehen.  In  der  zweiten  Denkschrift  erhalten  wir  durch  die 
Gegenüberstellung  und  Begutachtung  von  fünf  Fragen  über  den  damaligen  Meß- 
verkehr besonders  wertvolle  Aufschlüsse.  Zunächst  wird  über  die  miserable  Zeit 
und  die  geringen  Negozien  geklagt  und  auf  ein  baldiges  Ende  des  spanischen 
Erbfolgekrieges  gerechnet,  welcher  infolge  der  Handelssperre  die  Pariser,  Lyoner 
und  Metzer  Kaufleute  an  dem  Besuche  der  deutschen  Messen  hindere.  In 
früheren  Friedenszeiten  waren  diese  mit  ihren  Galanterie-  und  sonstigen  kost- 
baren Waren  nicht  nur  zuerst  nach  Frankfurt  und  dann  von  da  mit  ihren  übrig- 
gebliebenen Waren  auf  die  spätere  Leipziger  Jubilatemesse  gekommen,  sondern 
hatten  sofort  ein  besonderes  frisch.es  Sortiment  auch  nach  Leipzig  geschickt,  wo- 
selbst der  Konsum  in  diesen  Waren  „von  weit  größerer  Importanz"  als  in  Frank- 
furt gewesen  sein  soll.  Die  in  Kursachsen  fabrizierten  einfachen  Wollen-  und 
Leinenwaren  wurden  nur  wenig  hierher  geführt,  weil  sie  stark  ins  Gewicht  fielen 


und  daher  viel  Fracht  erforderten,  insonderheit  im  Frühjahr  wegen  des  bösen 
Weges  und  weil  an  dem  schlechten  Frankfurter  Geld  im  Verhältnis  zum  sächsischen 
5  bis  6  Prozent  verloren  gingen.  Es  war  nicht  profitabel  genug,  diese  Manufaktur- 
waren aufs  ungewisse  hin  so  weit  zu  Markt  zu  führen.  Was  die  Kaufleute  von 
diesen  und  von  schlesischer  Leinwand  auf  den  Frankfurter  Messen  gehrauchten, 
kauften  sie  andererseits  auch  nicht  in  eigener  Person  in  Leipzig  ein,  sondern  be- 
stellten es  schriftlich. 

Die  Frankfurter  Buchhändlermesse  behauptete  damals  immer  noch  eine  be- 
deutende Stellung  und  wurde  auch  von  allen  sächsischen  Buchhändlern  besucht. 
Seit  einigen  Jahren  waren  aber  in  Leipzig  selbst  viel  mehr  Bücher  verlegt  und  ge- 
druckt worden  als  bisher  und  dadurch  der  Buchhandel  in  den  dortigen  Messen  viel 
bedeutender  geworden. 

Trotz  der  zuversichtlichen  Ansicht  der  Leipziger  Kaufmannschaft  über  die  Folgen 
der  Frankfurter  Meßverschiebung  wurden  von  seiten  des  Rates  und  des  Kurfürsten 
von  Sachsen  alle  Hebel  in  Bewegung  gesetzt,  den  Frankfurter  Rat  zum  Nachgeben 
zu  zwingen:  die  Organisation  der  Messen  bestehe  in  einem  glücklichen  „Hinter- 
einander", was  nicht  willkürlich  gestört  werden  könne;  es  dürfe  Frankfurt  nicht 
erlaubt  sein,  „auch  mit  eigenem  Ruin  anderen  Handelsplätzen  Schaden  zuzu- 
kehren"; es  sei  nicht  zu  begreifen,  wie  die  Herren  Frankfurter  und  einige  andere 
Fremde  prätendiren  können,  daß  sich  so  viele  Oerter  nach  einem  einzigen  Orte 
richten  und  wir  bloß  um  Ihrer  Veränderung  willen  unseren  wohleingerichteten 
Jubilatemarkt  prorogiret  sehn  sollen." 

Eine  Reihe  fremder  Kaufleute  von  Hamburg,  Aachen,  Frankfurt,  AiiL,rsbur^. 
Zürich  und  St.  Gallen  richteten  in  der  Michaelismesse  des  Jahres  1713  und  erneut 
im  März  171b  eine  Eingabe  an  den  Kurfürsten  von  Sachsen  wegen  Verschiebung 
der  Jubilatemesse,  worauf  sie  jedoch  eine  abschlägige  Antwort  erhielten:  „Es 
werden  demnach  supplicirende  Kauf-  und  Hantleisleute  besser  thun,  ihre  !'■  - 
mühung  dahin  möglichst  anzuwenden,  daß  der  Frankfurter  Markt  auf  die  alte 
Zeit  und  gute  Ordnung  reduciret  und  die  Connexion  des  gesammten  Handels  wieder 
hergestellt  und  erhalten  werde".  Während  16  Jahren  hat  keiner  der  beiden  rivali- 
sierenden Meßstädte  nachgegeben.  Am  kaiserlichen  Hof  wurde  schließlich  der 
Streit  dadurch  entschieden,  daß  die  Frankfurter  Messe  am  Osterdienstag  ihren  An- 
fang nehmen  und  das  gewöhnliche  Geleit  in  der  Karwoche  am  Donnerstag  vorher 
hereingeführt  werden  solle.  Von  Ostern  1727  ab  ist  es  bis  zum  Jahr  1850  hierbei 
verblieben. 

Bei  all  diesen  Verhandlungen  darf  nicht  übersehen  werden,  daß  sie  sich  nur  auf 
die  Frankfurter  Ostermesse  und  ihr  Verhältnis  zur  Leipziger  Jubilatemesse.  da- 
gegen nicht  auf  die  Frankfurter  Herbstmesse  bezogen  haben.  Von  letzterer  ist 
nicht  die  Rede.  Sie  war  aber  von  alters  wie  auch  in  der  Folgezeit  die  bedeutendere. 


93 


Die  durch  sie  erzielten  Zolleingänge  überstiegen  regelmäßig  diejenigen  der  Oster 
messe  um  50  —  100  Prozent,  wie  die  folgenden  Zahlen  zeigen: 


Zoll  u  ii  d  W  egge  1  d 

St  ad 

w  age 

Nieder 

1  a  g  e 

Febr.-April       Aug.-Okt. 

Febr. -April 

Aug.-Okt. 

Febr.-April 

Aug.-Okt. 

1690 

2975                  5505 

463 

2095 

3898 

8192 

1700 

3273                   6327 

426 

1674 

3926 

5462 

1710 

43S7                   7074 

586 

1313 

3402 

5667 

1715 

4286                   8042 

637 

3499 

3011 

5910 

§32.  Die  einzelnen  Geschäftsjahre.  Der  Meßverkehr  ging  seit  dem 
Jahr  1690  infolge  der  fortgesetzten  Kriege  mit  Ludwig  XIV.  stark  zurück  und  er- 
reichte im  Jahre  1696  seinen  Tiefstand.  Sofort  nach  dem  Frieden  von  Ryßwyck  im 
Jahr  lb'17  hob  er  sich  außerordentlich,  da  mit  der  Aufhebung  der  gegen- 
seitigen Handelssperre  die  Franzosen  wieder  mit  ihren  Galanterie-  und  Modewaren 
die  Messen  besuchen  und  hier  zugleich  Einkäufe  machen  konnten.  Während  des 
spanischen  Erbfolgekrieges  und  des  erneuten  Handelsverbotes  von  1701  — 1714 
war  nur  die  Herbstmesse  des  Jahres  1705  eine  gute.  Auf  den  Friedensabschluß 
zu  Utrecht  war  sofort  die  Herbstmesse  des  Jahres  1714  und  die  Messen  der  drei 
folgenden  Jahre  recht  gut  besucht.  Seit  1718  ließ  der  Verkehr  wieder  nach  und 
erlebte  mit  der  Herbstmesse  des  Jahres  1725  seinen  niedrigsten  Stand.  Kaum 
hatten  sich  die  Geschäfte  gebessert,  als  die  kaiserliche  Kriegserklärung  gegen 
Frankreich  vom  13.  März  1734  und  das  damit  verbundene  erneute  Einfuhrverbot 
französischer  Waren  wieder  zwei  schwache  Jahre  brachte,  auf  welche  1731) 
ein  gutes  folgte.  Damals  nahm  die  Einfuhr  von  den  in  England  verfertigten 
Manufaktur-  und  Galanteriewaren  wie  auch  von  den  aus  ihren  Kolonien  in  ( »st- 
und Westindien  eingeführten  Kolonial-,  Färb-  und  Materialwaren  außerordentlich 
zu;  erstere  machten  durch  ihre  Güte  und  größere  Wohlfeilheit  ^\vn  holländischen 
[]\m\    französischen  Waren  erhebliche  Konkurrenz. 

Die  Zeit  des  siebenjährigen  Krieges  von  1756 — 1763  bedeutet  für  Frankfurt, 
trotzdem  es  volle  fünf  Jahre  von  denFranzosen  besetztwar,  eine  wahre  Glanzperiode, 
wie  die  folgenden  Zahlen  zur  Genüge  beweisen.  Leipzig  muß  durch  die  Nähe  des 
Kriegsschauplatzes  stark  in  Mitleidenschaft  gezogen  und  von  vielen  Meßkunden  ge- 
mieden worden  sein,  welche  dafür  ihre  Geschäfte  in  dem  friedlicheren  Frankfurt  er- 
ledigten. Sofort  nach  dem  Abzüge  der  Franzosen  setzte  aber  eine  rückläufige  Be- 
wegung ein,  welche  durch  eine  schwere  Geldkrisis  verstärkt  wurde  und  bis  zum  Jahr 
177  1  angehalten  hat.  Die  strengen  Einfuhrverbote  ausländischerWaren  und  die  hohen 
Zölle  der  zwei  rivalisierenden  deutschen  Großmächte  Österreich  und  Preußen  trugen 
hierzu  bei.    In  einem   Berichte  des  Jahres   1769  wird  Leipzig  als  eine  zusehends 


verarmende  Stadt  bezeichnet,  worinnen  die  Kommerzien  von  Monat  zu  Monat  mehr 
erliegen  und  der  ganze  Nahrungsstand  fällt,  und  1771  die  Frage  nach  den  Ursachen 
des  zunehmenden  Verfalles  erörtert.  Die  Frankfurter  Herbstmesse  des  Jahres  1772 
war  zwar  ziemlich  gut  ausgefallen,  besonders  in  Tuchen  und  baumwollenen  Waren, 
die  folgende  Herbstmesse  aber  wieder  sehr  schlecht.  Die  Unterschiede  zwischen 
den  Zollerträgnissen  der  Jahre  17b2  und  1772  sind  ganz  außerordentlich. 


Güter- 

bestätterei 

Krahnen- 
geld 

Stadtwage 

Rentamt 

zusammen 

1757 

12773 

1446 

13940 

100115 

128274 

175S 

13740 

1081 

13674 

104302 

133697 

1759 

147S1 

2220 

15003 

139205 

171209 

1760 

15069 

2512 

16556 

151229 

185366 

1761 

15181 

2686 

10957 

163606 

192430 

1762 

15464 

2984 

26177 

175367 

219922 

1763 

14134 

2570 

1S292 

128259 

I632M 

1764 

1491S 

26 1 9 

17529 

122167 

157233 

17bö 

14651 

21 N 13 

1  7675 

112666 

146995 

1770 

13262 

1 736 

15761 

102208 

132967 

1772 

12135 

1888 

15224 

85041 

114288 

1774 

134S5 

1761 

156S5 

96587 

127518 

Mit  dem  Jahr  1775  hob  sich  wieder  einigermaßen  der  Verkehr.  Die  Leipziger 
Kommerzdeputation  stellt  bei  ihrem  Bericht  über  die  Ostermesse  1780  folgenden 
Vergleich  an.*)  „Bei  der  jetzigen  Beschaffenheit  der  Handlung  könnte  Frankfurt 
a.  0.  dem  hiesigen  Platz  in  Absicht  auf  den  nordischen  Handel  wirklich  gefährlich 
werden,  wenn  dortige  Zoll-  und  Accise-Einnahmen  nicht  mehr  zur  Entfernung  als 
zur  Herbeiziehung  des  auswärtigen  Handels  geschickt  wären.  Frankfurt  a.  M.  da- 
gegen tut  gegen  Mittag  und  gegen  Abend  vielleicht  schon  jetzt  Leipzig  Eintrag 
und  würde  auch  im  nordischen  Handel  mit  diesem  Platz  rivalisiren,  wenn  es  von 
Polen  und  Rußland  nicht  noch  um  40  Meilen  weiter  als  dasselbe  entfernt  wäre. 
Die  geringen  Commerzialabgaben  zu  Frankfurt  a.  M.,  da  von  jedem  Colli  fremden 
Meßguts,  es  enthalte  solches  was  es  wolle,  nicht  mehr  als  45  Kreuzer  Reichsgeld 
(ungefähr  10  gr.  conventionsmäßig)  beim  Eingang  entrichtet  wird,  die  uneinge- 
schränkte Handelsfreiheit,  die  gute  und  wohlfeile  Zehrung  bei  dem  zum  Teil 
aus  dem  24  fl.  Fuß  entstehenden  mäßigen  Preis  der  Lebensmittel,  Meßquartiere 
und  Meßgewölbe,  die  Lage  der  Stadt  an  einem  in  den  Rheinstrom  fallenden  schiff- 
baren Fluß  und  im  Mittelpunkt  von  Deutschland:  all  diese  so  günstigen  Umstände 
ziehen  viel  Käufer  herbei  und  der  Handel  in  Frankfurt  a.  M.  scheint  in  der  Tat 
zuzunehmen." 
*)  Hasse,  S.  343. 


Während  die  Frankfurter  Messe  sowohl  hinsichtlich  des  Einkaufs  wie  des  Ver- 
kaufs in  erster  Linie  auf  dem  Verkehr  der  deutschen  Meßbesucher  beruhte,  hing 
der  Ausfall  der  Leipziger  Messen  von  den  ausländischen  Einkäufern  aus  dem 
Osten  Europas,  von  den  polnischen  Juden,  den  Russen,  Ungarn.  Galiziern,  Rumänen 
und  ( »riechen  ab. 

Seit  dem  Ausbruch  des  Krieges  zwischen  Holland  und  England  fiel  der  Frank- 
furter Meßhandel  ungemein  infolge  des  Ausbleibens  der  Holländer,  nahm  aber  seit 
Wiederherstellung  des  Friedens  bis  zur  französischen  Kriegserklärung  und  der 
Besetzung  Frankfurts  durch  den  General  Custine  im  Jahr  1  7U2  einen  erheblichen 
Aufschwung.  Die  Herbstmesse  des  Jahres  17(U  war  seit  30  Jahren  die  beste  gewesen 
und  fast  doppelt  so  stark  besucht  wie  diejenige  von  1783.  Ihr  Verkehr  ist  später 
niemals  wieder  erreicht  worden.  Nur  über  den  schwachen  Einkauf  der  Holländer 
und  Franzosen  und  die  Stockung  im  Handel  nach  Biesen  Ländern  wurde  fort- 
gesetzt geklagt. 

ij  33.  Personenverkehr  und  Warenumsatz.  Durch  einen  glücklichen  Zu- 
fallsind uns  drei,  allerdings  nichtamtliche  gedruckte  Verzeichnisse  der  Meßfremden 
unter  Angabe  ihrer  Wohnsitze  und  ihrer  Waren  aus  den  Jahren  1 77<>,  I  783  und  1791 
erhalten,  wodurch  wir  uns  ein  ziemlieh  klares  Bild  von  dem  damaligen  Meßverkehr 
machen  können.   Ich  verweise  auf  die  folgenden  drei    Tabellen  : 


Vertretene  Geschäftshäuse  r 


Wieviel  Herkunfts 

irte? 

1. 

Wieviel  Firmen? 

I77<) 

17*)1 

ISIS 

Deutsch  e  Landesteil  e 

177i> 

171>1 

ISIS 
185 

15 

55 

in 

Niederrheingebiel 

275 

231 1 

7(1 

75 

Sil 

Thüringen  und  Kursachsen 

175 

ISI) 

195 

15 

.Ml 

hl) 

Hessen  und  X;ivsm 

1  15 

190 

2iin 

25 

25 

25 

Frankenland 

.im 

90 

75 

23 

23 

2u 

Schwaben 

SU 

75 

(.5 

in 

li) 

7 

Kurmainz  und  Kurpfalz 

60 

5.5 

30 

12 

12 

in 

Westfalen  und  Niedersachsen 

35 

2d 

25 

5 

8 

II) 

Baden  und  Breisgau 

10 

20 

27 

2 

3 

1 

Brandenburg-Preußen 

5 

5 

2 

3 

3 

1 

Schlesien 

5 

3 

3 

1 

1 

Ober-  und  Niederösterreich 
Herkunft  nicht  angegeben 

— 

1 

125 

3 

2lu 

265 

25n 

890 

1  i  li  li  l 

810 

Wieviel 

Herkunftsorte  ? 

11. 

Wieviel   Firmen? 

177h 

1791             ISIS 

Au ss erdeutsche   Länder 

1776            1791              ISIS 

15 

20 

20 

Schweiz 

50                7(.                 58 

15 

12 

15 

Belgien 

50                40                 55 

3 

6 

3    ' 

Eisati  (französisch) 

30               30                  7 

5 

10 

5 

Italien  mit  Savoyen 

22                16                 10 

7 

4 

8 

Frankreich 

20               12                20 

6 

5 

3 

Holland 

20                12                  S 

5 

3 

1 

Tirol 

10                 5                   1 

2 

2                  4 

Lothringen  (französisch ) 

5                  2                   8 

2 

5                  14 

Böhmen 

3                10                20 

— 

2                  2 

England 

6                     3 

von 

Zeit  zu   Zeit 

Amerika 

unbekannt  wieviel 

1 

Griechenland 

ausserdeutsche  Länder 

1 

60 

70                 75 

210             210               190 

240 

265              250 

deutsche   Landesteile 
insgesamt 

89(1              1000              SKI 

300 

335               325 

1100             1210            looo 

Die  wichtigsten  deutschen  Herkunftsorte: 


Wieviel 

Woher?                  Geschäftshäuser? 

1776 

1791 

ISIS 

Niederrheinische 

1.  Aachen     ....        20 

17 

7 

2.  Barmen 

22 

16 

II 

3.  Elberfeld  . 

28 

19 

25 

4.  Burtscheid 

14 

5 

6 

5.  Coblenz    . 

7 

5 

2 

6.  Colin     .     . 

14 

19 

II 

7.  Crefeld 

6 

5 

8.  Eupen  .     . 

7 

5 

— 

9.  Gräfrath    . 

6 

3 

— 

10.  Hückeswage 

n 

1 

— 

6 

11.  Iserlohn    . 

25 

16 

;t 

12.   Malmedv  . 

7 

3 

1. 

13.  Monjoie    . 

1 

1 

5 

14.  Mühlheim 

5 

2 

1 

15.  Neuwied   . 

7 

9 

3 

16.  Neuenrade 

4 

1 

.i 

17.  Oberstein 

— 

3 

6 

18.  Solingen  . 

16 

15 

13 

im.  Velbert     . 

5 

3 

3 

Summa        195 

153 

115 

Wievie 

Woher? 

Geschäftshäuser? 

1776 

1791 

ISIS 

Thür.-Sächsisc 

le 

1.  Apolda      .     . 

2 

7 

3 

2.  Coburg     .     . 

5 

2 

2 

3.  Eisenach  .    . 

7 

7 

2 

4.  Erfurt    .     .     . 

5 

9 

5 

5.  Höllenstein   . 

2 

3 

0 

6.   Leipzig      .     . 

7 

4 

2 

7.  Mühlhausen 

7 

4 

3 

8.  Naumburg    . 

5 

3 

4 

9.  Neukirchen  . 

— 

1 

,i 

10.  Plauen      .     . 

5 

6 

4 

11.  Ruhla    .     .     . 

1 

9 

S 

12.  Schmalkalden 

20 

11 

6 

13.  Sonneberg     . 

4 

5 

5 

Sumt 

na         70 

73 

54 

Schwäbische 

1.  Augsburg 

27 

20 

12 

2.  Dürrwangen 

0 

1 

— 

3.  Schw.  Gmünd 

11 

14 

17 

4.  Kaufbeuren  . 

10 

4 

3 

Sumt 

na          53 

39 

32 

Woher? 


Wieviel 
Geschäftshäuser '- 
1776      1791       1818 


Hessische 

1.  Büdingen      .    .    . 

ö 

/ 

1 

2.  Cassel       .... 

(1 

,T 

2 

3.  Elbenrod       .    .    . 

7 

s 

4 

4.  Friedrichsdorf 

- 

5 

8 

5.  Hanau 

39 

38 

24 

6.  1  lomburg  .... 

2 

9 

(i 

7.  Hirschfeld     .    .    . 

S 

11 

11 

s.  Isenburg       .    .    . 

5 

3 

2 

9.  Lauterbach  .    .    . 

2 

o 

13 

10.  Offenbach     .     .     . 

20 

20 

24 

Summa 


I    i  .i  n  k  i  -  e  h  e 

1.  Bamberg  .    . 

2.  Hof  .... 
1.  Fürth    ... 

I.  Erlangen  .    .    . 

5.  Nürnberg.     . 

6.  Würzburg 


Summa 
Die  w 

S  e  h  «ei/ 

1.  Basel    .... 

2.  Chaux  de  Fond 

...   Cent       .... 

I.  St.  Gallen     .    . 

5.  Glarus  .... 

6.  Zürich       ... 


Woher  ? 


K  u  rmainzis  c  h  e  u. 
K urpfätzische 

1.  Frankenthal .     .     . 

2.  Alain/ 

3.  Mannheim    .    .    . 


Summa 

B  a  d  i  s  c  h  e  u  n  d 
E 1  s  ä  s  s  i  s  c  li  e 

1.  Bischweiler  .    .    . 

2.  Pforzheim     .     .     . 

3.  Straßburg     .    .     . 


Summa 

Niedersäch  s.- 
W  estfälische 

1.  Bielefeld  .    .    .    . 

2.  Hamburg      .     .     . 


ichtigsten  ausländischen  H e rku nf ts o 
Frankreich 


IM 

r  t  e : 


Summa 

B  e  I  g  i  e  n 
7.  Dison  b.  Verviers 
s.  I  lodimont  b.  Verv. 
9.  Stavelot      ..     .. 
10.  \"er\  iers   .... 


(. 

3 

12 

6 

8 

3 

3 

7 

.i 

Summa 

Niederrheinische   .    . 
Thüring.-Sächsische 
Schwäbische      .    .    , 

Hessische 

Fränkische     .     .     .     , 


27 


32 


Summa 
Italien 
Mailand    ... 


Summa 
H  olla  n d 
1  I.   Amsterdam  .     .     . 


Summa 
B  o  h  m  e  n 
Platten     .    .    .    . 


Zusammenstellung: 


insgesamt 
i  bertrag 


195 

153 

115 

7.1 

73 

54 

53 

39 

32 

94 

III 

95 

5  s 

54 

39 

Kurmainz.  u.Kurpfälz. 
Badische  u.  Elsäss. 
Niedersächs.-Westfäl. 


470 
36 
30 
19 


Ausländische 


106 


130 

39 
35 

II 


5 1 5 

'IS 


84 
335 


384 

si 


insgesamt 


Im  Jahr  177<>  werden  elfhundert,  17S3  nur  sechshundert  und  fünfzig  und  17M1 
zwölfhundert  Namen  angegeben.  Hiermit  ist  aber  der  Personenverkehr  keines- 
wegs erschöpft.  Zunächst  ist  zu  beachten,  daß  ein  solches  Meßschema  nicht,  wie 
es  auf  dem  Titelblatt  besagt,  die  Personen  der  Meßfremden,  sonde'rn  die  ver- 
tretenen fremden  Geschäftshäuser  verzeichnet.  Die  meisten  italienischen,  viele 
schweizer,  ober-  und  niederrheinische  und  vereinzelte  sächsische  und  thüringische 
Firmen  waren  Handelsgesellschaften  mit  zwei  und  mehrTeilhabern,  durchschnittlich 
von  hundert  Firmen  etwa  ein  Drittel,  so  daß,  wenn  von  jeder  Handelsgesellschaft  nur 
ein  zweiter  Teilhaber  mitkam,  sich  die  Personenzahl  um  ein  Drittel  erhöht.  Ferner 
kommen  die  zahlreichen,  zur  Hülfeleistung  miterschienenen  Handlungsdiener  hinzu, 
welche,  gering  gerechnet,  ein  weiteres  Drittel  ausmachen.  Wie  wollte  sonst  die  Mann- 
heimer Firma  Conrad  Zur  Mieden  und  Sohn,  welche  alle  Sorten  englischer  kurzer 
Waren,  Knöpfe,  Schnallen,  Messer,  schweizer,  französische  und  holländische  Bänder, 
auch  loses  und  gezwirntes  Kameelhaar  führte,  die  großen  Boutiquen  am  Main,  rechter 
Hand No. 22 und 23,  und  linker  Hand  No.  120,  121  und  122  bedienen?  In  dem  Meß- 
schema fehlen  ferner  die  vielen  kleinen  Krämer  und  Handwerker  der  Umgegend, 
wie  die  Krugmänner,  welche  damals  17  Läden  am  Main  inne  hatten,  die  Schreiner, 
Schlosser,  Leinweber,  Schuhmacher,  Seiler,  Faßbender,  welchen  allen  in  den 
Messen  der  sonst  strenge  verbotene  Verkauf  ihrer  Handwerkserzeugnisse  gestattet 
war.  Auch  die  hiesigen  Handwerker  hatten  in  den  Messen  ihre  gemeinschaftlichen 
Verkaufsstände,  wie  die  Kanngießer,  Bürstenbinder,  Schuhmacher,  Schreiner. 
Schließlich  lag  ein  großer,  noch  fortgesetzt  zunehmender  Teil  des  Meßverkehrs 
in  den  Händen  der  hiesigen  verbrüderten  Kaufmannschaft,  deren  reiche  Waren- 
sortimente eine  Hauptanziehungskraft  für  die  Meßfremden  gebildet  haben.  Die 
großen  Seiden-  und  Modewarenhandlungen  von  Allesina  und  von  Gontard  konnten 
Warenlager  im  Werte  von  mehreren  hunderttausend  Gulden  aufweisen. 

Der  Personenverkehr  berechnete  sich  für  das  Jahr  1791  etwa  wie  folgt: 

1.  Verkaufende  Firmen 1200 

2.  Teilhaber  von  Handelsgesellschaften,  '  3  mehr     400 

3.  Handlungsdiener,  '/a  mehr    .     .     .     .     .     .     .     400 

was  insgesamt  2000  verkaufende 
Personen  ausmacht,  ohne  die  fremden  Juden,  die  fremden  Krämer,  Handwerker 
und  Hausierer  und  ohne  Berücksichtigung  des  Anteils  der  verbürgerten  Kaufleute 
und  Handwerker  und  der  zahlreichen  hiesigen  Juden. 

Ist  auf  diese  Weise  der  Kreis  der  Verkäufer  vervollständigt,  so  läßt  uns  das 
Meßschema  über  die  Personenzahl  der  Einkäufer  ganz  im  Unklaren.  Dasjenige 
vom  Jahr  1800  zählt  ein  Dutzend  auf.  Der  Bericht  der  Leipziger  Kommerzien- 
deputation  über  die  Herbstmesse  1747  geht  davon  aus,  daß  man  „die  sich  selten 
alterierende  Anzahl  der  Verkäufer  auf  800  zu  rechnen  pflegt"  und  mithin  unter 


den  zur  Messe  gekommenen  2858  Kaufleuten  2058  Einkäufer  gewesen  seien, 
wonach  auf  je  zwei  Verkäufer  fünf  Einkäufer  zu  rechnen  seien.  Wenngleich  die 
Verhältnisse  in  Frankfurt  wesentlich  anders  lagen  und  viele  Verkäufer  zugleich 
Einkäufer  gewesen  sein  mögen,  so  muß  doch  ein  großer  ungenannter  Kreis  von 
Einkäufern  vorhanden  gewesen  sein.  Er  wurde  von  den  vielen  Hofhaltungen  der 
mittel-  und  süddeutschen  Fürsten  und  Grafen,  von  den  Bewohnern  der  zahlreichen 
Städte  der  Umgegend,  von  Offenbach,  Darmstadt,  Worms,  Mainz,  Friedberg,  Wetzlar, 
Gießen,  Gelnhausen,  Hanau,  Aschaffenburg  und  weiterhin  von  Holländern  und 
Franzosen  gebildet,  über  deren  Ausbleiben  seit  17S1  immer  lebhaftere  Klage  ge- 
führt wird.  Letztere  bildeten  die  Engroseinkäufer,  die  Nachbarschaft  die  Detail- 
einkäufer. 

Man  denke  ferner  an  die  zahlreichen  hessischen  und  nassauschen  Gerber  und 
Lederhändler,  welche  regelmäßig  die  hiesige  Ledermesse  imTrierischen  Hof  besucht 
haben,  ohne  in  dem  Meßschema  verzeichnet  worden  zu  sein.  Wenn  die  Zahl  der 
fremden  christlichen  wie  jüdischen  Besucher  der  Leipziger  Ostermesse  des  Jahres 
17'M  mit  5320  und  der  Michaelismesse  mit  4080  angegeben  wird,  so  mag  wohl 
erstere,  aber  nicht  letztere  der  entsprechenden  Frankfurter  Messe  an  Personenzahl 
überlegen  gewesen  sein.  Wenngleich  in  Meßzeiten  jedermann  das  Recht  hatte, 
Meßfremde  zu  logieren  und  zu  verköstigen  und  wenngleich  fast  alle  Verkäufer 
jahraus  jahrein  ihre  festen  Quartiere  in  bestimmten  Bürgerhäusern  hatten,  waren 
bereits  im  Jahr  1704  nicht  weniger  wie  (>5  Gasthäuser  vorhanden,  welche  20,  30 
bis  zu  mehreren  hundert  Personen  aufnehmen  konnten  und  oft  überfüllt  waren. 
Hiernach  wird  der  gesamte  Personenverkehr  nicht  unter  5000,  vielleicht  sogar 
noch  viel  mehr  betragen  haben. 

Die  Frankfurter  Messe  trug  im  Gegensatz  zu  Leipzig  einen  überwiegend 
deutschnationalen  Charakter.  Die  Ausländer  machten  nur  knapp  ein  Fünftel  aus. 
Unter  diesen  stellten  die  ehemals  deutschen  Bewohner  am  Oberlauf  und  an  der 
Mündung  des  Rheines,  die  Schweizer  und  die  Niederländer,  das  Hauptkontingent. 
Frankfurt  bildete  infolge  seiner  Lage  den  Mittelpunkt  in  den  gegenseitigen 
Handelsbeziehungen  zwischen  den  Bewohnern  des  ganzen  weiten  Stromgebiets 
des  Rheines.  Innerhalb  dieses  Gebietes  standen  che  aufblühenden  niederrheinischen 
Industriegegenden  von  Aachen  und  Verviers  (Tuch),  von  Malmedy  und  Stavelot 
(Leder),  von  Crefeld  (Sammet),  von  Elberfeld  und  Barmen  (Garne  und  Schnüren) 
und  von  Solingen  und  Iserlohn  (Eisen  und  Stahlwaren)  ganz  im  Vordergrund. 
Die  fränkischen,  schwäbischen  und  elsässischen  Städte  traten  stark  hinter  ihnen 
zurück,  wenngleich  im  Jahr  1776  immer  noch  2(>  Nürnberger,  27  Augsburger  und 
27  Straßburger  Häuser  hier  vertreten  waren. 

Was  die  nicht  im  Rheingebiet  wohnenden  deutschen  Meßbesucher  betrifft,  so 
kamen  in  zunehmendem  Maße  zu  den  alten  Geschäftsfreunden  aus  Schmalkalden 


(Eisenwaren),  Eisenach  und  Erfurt  zahlreiche  Tuchfabrikanten  aus  dem  Voigtland 

und  Kursachsen  hinzu.  Sie  stellten  alle  englischen,  französischen,  niederländischen 
und  schweizer  Gewebearten  in  wohlfeileren,  geringeren  Sorten  her,  hatten  einen 
großen  Absatz  ins  Ausland  und  gewannen  auf  den  Frankfurter  Messen  immer 
mehr  an  Bedeutung.  Es  sind  unter  ihnen  viele  kleine  Fabrikanten  gewesen,  welche 
bis  zur  Einführung  mechanischer  Großbetriebe  hier  lohnenden  Absatz  für  ihre 
Gewebe,  wie  Rasch,  Landserge,  Camelot,  Canevas,  Strümpfe  gefunden  haben. 

Das  früher  so  bedeutende  Geschäft  in  französischen  Seidenstoffen  war  schon 
1776  fast  eingeschlafen  und  dasjenige  mit  mailänder  seidenen  Tüchern  teilte  im 
Lauf  der  nächsten  20  Jahren  das  gleiche  Schicksal.  Im  Jahr  17(ll  waren  nur  sieben 
mailander  Hauser  vertreten  gegen  zwanzig  im  Jahre  1776.  Die  schweizer  Fabri- 
kanten und  Händler  haben  auch  in  dieser  Zeit  mit  großer  Zähigkeit  an  ihren 
Jahrhunderte  alten  Beziehungen  zu  Frankfurt  festgehalten.  Die  bisherigen 
schweizer  Waren,  Leinwand  aus  St.  Gallen,  Floret-  und  Seidenband  sowie  Papier 
aus  Basel,  Seidenstoffe  aus  Zürich  wurden  durch  feine  Mousseline,  Indienne, 
Battiste,  Spitzen,  Kattune  und  durch  Uhren  und  Bijouteriewaren  aus  den  Städten 
der  französischen  Schweiz,  Locle,  Genf,  Chaux  de  Fonds  und  Neufchätel 
vermehrt. 

Im  Warenverkehr  der  Frankfurter  Messen  hat  der  Handel  mit  Geweben  trotz 
seines  beginnenden  Verfalls  noch  ganz  im  Vordergrund  gestanden  und480  bis  90 
Prozent  ausgemacht.  Die  bekanntesten  Sorten  waren:  sog.  holländische  Tücher 
aus  Aachen,  Verviers  und  den  benachbarten  Industrieorten  Dison  und  Hodimont, 
hessische,  westfälische,  schlesische  und  schweizer  Leinwand,  Garne  und  Zwirn 
aus  Flberfeld-Barmen,  schweizer  und  sächsische  Mousseline  und  Battiste,  brabanter 
und  sächsische  Spitzen,  Crefelder  Sammet,  holländische,  augsburger,  schweizer 
und  elsässische  Zitze  und  Kattune,  von  welchen  die  gedruckten  als  beliebte  Mode- 
waren vielbegehrt  waren  und  in  großen  Partien  von  Frankfurt  aus  über  Nancy  nach 
Frankreich  eingeschmuggelt  wurden,  schließlich  unendliche  Vorräte  von  Strümpfen, 
Handschuhen  und  wollenen  und  baumwollenen  Kappen:  die  Erzeugnisse  tausend 
fleißiger  Hände  auf  dem  Land. 

Neben  den  Textilwaren  können  nur  noch  drei  Handelszweige  Anspruch  auf 
besondere  Beachtung  machen  :  der  Metallwarenhandel  von  Schmalkalden,  Solingen 
und  Iserlohn,  welcher  1776  durch  60  Firmen,  1791  nur  noch  durch  40  vertreten 
war,  der  Lederhandel  und  der  Bijouterie-  und  Uhrenhandel.  Die  beiden  letztge- 
nannten sind  die  zwei  einzigen,  aufstrebenden  Bestandteile  des  alten  Meßverkehrs 
gewesen.  Die  Lederhändler  aus  Stavelot  und  Malmedy  brachten  das  sog.  Lücker 
lohgare  Sohlleder  zur  Messe.  Die  Bijouteriewaren  und  Uhren  wurden  von  Hanau, 
Offenbach,  Pforzheim,  Schwäbisch-Gmünd,  Locle,  Neufchätel,  Chaux  de  Fonds  und 
Genf  hierher  zum  Verkauf  gebracht. 


i^ 34.  Die  Franzosenzeit  von  1792 — 1813.  Frankfurt  hat  einen  Handelsverkehr 
wie  auf  der  Herbstmesse  des  Jahres  1791  nicht  wieder  erlebt.  Es  brach  für  die  Stadt 
und  die  gesamten,  an  Frankreich  angrenzenden  Rheinlande  eine  schwere  Zeit  an, 
welche  mit  dem  Feldzuge  des  Jahres  1792  in  der  Champagne  begann  und  erst  nach 
fast  22  Jahren  mit  der  Schlacht  bei  Leipzig  ihr  Ende  nahm.  Der  Meßhandel  bot 
während  dieser  langen  Zeit  „in  allen  seinen  Zweigen  ein  ödes,  stilles  und  trauriges 
Aussehen"  und  schien  seinem  völligen  Ruin  entgegenzugehen.  Auch  die  auf  den 
Lüneviller  Frieden  vom  9.  Februar  1801  folgende,  äußerlich  glänzend  verlaufende 
Herbstmesse,  die  auf  den  Waffenstillstand  zwischen  Österreich  und  Frankreich 
folgende  Herbstmesse  des  Jahres  1809  und  die  Ostermesse  1810  können  an  dem 
Gesamtbild  nichts  ändern.  Diese  drei  guten  Messen  vermochten  für  den  Ausfall  von 
2 1  schlechten  nicht  zu  entschädigen.  Durch  die  langen  Kriegsjahre,  die  Verschiebung 
der  politischen  und  der  Zollgrenzen  Frankreichs  bis  an  den  Rhein  und  durch  die 
Ausfuhrverbote  waren  die  seit  Jahrhunderten  für  eleu  hiesigen  Meßhandel  bestehen- 
den alten  wirtschaftlichen  Grundlagen  zerstört,  ein  Ersatz  nicht  zu  finden.  Die 
Tuchmanufakturen  zu  Lüttich,  Verviers  und  Aachen  waren  zerrüttet  und  der  so 
wichtige  Einkauf  deutscher  Waren  für  Frankreich,  Belgien  und  Holland  ins  Stocken 
geraten.  Auch  die  sämtlichen,  durch  den  Krieg  hart  mitgenommenen  und  zu- 
sehendsverarmenden Rheingegenden  beschränkten  ihre  Einkäufe  auf  das  Äußerste 
oder  stellten  sie  ganz  ein.  Die  Schweiz  aber,  welche  wie  seinerzeit  im  dreißig- 
jährigen Kriege  verhältnismäßig  gut  davonkam,  mied  das  wenig  kaufkräftige  Frank- 
furt und  zog  mit  seinen  Waren  lieber  direkt  nach  Leipzig,  welches  bis  zur  Schlacht 
bei  Jena  im  Jahr  1806  in  vollem  Frieden  gelebt  und  aus  dem  Krieg  an  der  Reichs- 
grenze nur  Vorteil  gezogen  hatte.  Viele  Fabrikanten  und  Grossisten  hatten  sich  im 
Verlaufe  der  Jahre  des  Frankfurter  Meßbesuches  entwöhnt  und  sind  nie  wieder 
zurückgekehrt.  Wiederholt  wird  uns  berichtet,  daß  sie  die  Beziehung  der  hiesigen 
Messen  nicht  mehr  gewagt  oder,  wenn  sie  es  doch  taten,  sich  mit  ihren  Waren 
nach  Leipzig  hätten  flüchten  müssen.  Zu  einer  Zeit,  da  Frankfurt  unter  Beschießung, 
Brandschatzungen,  Truppendurchzügen  und  Einquartierungslasten  furchtbar  zu 
leiden  hatte  und  aller  Handel  daniederlag,  waren  in  dvn  kursächsischen  Landen 
alle  Zweige  der  Industrie  und  des  Handels  so  blühend  wie  noch  nie  und  die  Stadl 
Leipzig  konnte  kaum  die  Masse  der  Fremden  beherbergen.  Ihre  Zahl  stieg  von 
4318  in  der  Ostermesse  1499  auf  <ö77  in  der  gleichen  Messe  des  Jahres  1802. 

In  einem  Berichte  des  Jahres  1806  wird  Folgendes  gesagt:  Alle  Waaren, 
die  zu  den  Genüssen  des  Luxus  und  des  Überflusses  gehören:  als  feine 
Tücher,  Spitzen,  Bänder,  Ouincaillerien,  Juwelen,  Porzellan,  Spiegel  und  der- 
gleichen mehr  empfinden  eine  fortwährende  Stockung.  Hiernächst  ist  der 
Handel  mit  Deutschland,  mit  den  österreichischen  Staaten,  mit  Italien,  der  Schweiz, 
Holland,  Frankreich  und  Spanien  in  einer  Lage,  die  dem  gänzlichen  Stillstände 


gleicht,  woran  Geldmangel,  Waarenverbote  und  die  Anwesenheit  zahlreicher  Kriegs- 
heere wie  auch  der  niedrige  und  schwankende  Cours  der  Wiener  Papiere  und  Bauk- 
noten die  näheren  und  entfernteren  Ursachen  sind.*) 

In  den  Jahren  1792  bis  1801  war  eine  Messe  immer  schlechter  wie  die  andere 
und  für  den  hiesigen  Meßhandel  Alles  zu  befürchten.  „Auch  die  zu  Mainz  von  der 
französischen  Regierung  errichtete  neue  Messe  war  gänzlich  fehlgeschlagen,  Fs 
waren  zwar  einige  Verkäufer  dahin  gekommen.  Sie  hatten  aber  wegen  Mangels 
der  Käufer  und  des  wenigen  Schutzes,  den  noch  zur  Zeit  das  Eigenthum  unter  der 
französischen  Botmäßigkeit  genießt,  keine  Geschäfte  gemacht." 

Im  Jahre  1798  verschlimmerten  sich  die  Verhältnisse  zusehends.  Der  Waren- 
vertrieb nach  der  Schweiz  war  durch  diedortigen  Unruhen  und  nach  dvi\  jenseitigen 
Rheinlanden,  den  Niederlanden  und  Frankreich  durch  die  seit  dem  Monat  Juli  er- 
folgte Ausdehnung  der  französischen  Wareneinfuhrverbote  und  Zollschranken  bis 
an  das  linke  deutsche  Rheinufer  gänzlich  unterbrochen;  hierzu  kam  die  drückende 
Last  der  unausgesetzten  französischen  Requisitionen  und  die  Furcht  vor  dem 
baldigen  Wiederanfang  des  Krieges.  Das  Jahr  1799  wird  durch  die  schwere  von 
London  und  Hamburg  ausgehende  Handels-  und  Finanzkrisis  gekennzeichnet, 
welcher  zahlreiche  altangesehene  Hamburger  Firmen  zum  Opfer  fielen.  Die 
Leipziger  Berichte,  welche  gerade  in  dieser  Zeit  regelmäßig  Nachrichten  über  die 
vorhergegangene  Frankfurter  Messe  enthalten,  sprechen  immer  nur  von  deren 
schlechtem  Ausfall,  von  Störungen  und  größten  Besorgnissen  für  die  Zukunft. 

Der  Friede  zu  Lünevillevom  9.  Februar  1801  übte  zwar  auf  die  nächsten  Messen 
einen  sehr  belebenden  Einfluß  aus,  änderte  aber  nichts  an  den  hohen  Zöllen  und 
den  strengen  Einfuhrverboten,  womit  die  französische  Republik  alle  aus  anderen 
Landesteilen  nach  dem  linken  Rheinufer  kommenden  Manufakturwaren  belegt  hatte. 
Hierzu  kam  die  auf  Grund  des  Friedensvertrages  erfolgende  neue  Länderverteilung, 
so  daß  eine  vollständige  Umwälzung  aller  politischen  und  wirtschaftlichen  Ver- 
hältnisse eintrat. 

Über  die  Herbstmesse  des  Jahres  1801,  welche  seit  neun  Jahren  zum  ersten- 
mal wieder  leidlich  besucht  war,  sind  uns  eine  Reihe  von  glänzenden  Schilderungen 
erhalten,**)  so  namentlich  in  dem  Tagebuch  des  sächsischen  Prinzenbegleiters  und 
Hofmarschalls  Grafen  Salisch.  Diese  Schilderungen  berichten  uns  aber  fast  nur  von 
dem  Wachsfigurenkabinett  des  Pariser  Bürgers  Loradour,  dem  Marionettentheater 
des  Mechanikers  Geißelbrecht,  der  musikalischen  Zwergin  Nannette  Stockeriu, 
dem  Panorama  von  London  und  den  Theatervorstellungen.  Die  bekannten  großen 
Gasthäuser  wie  das  rote  Haus  und  der  römische  Kaiser  auf  der  Zeil,  der  Weiden- 
busch und  Schwan  auf  dem  Steinwegwaren  mit  Fürsten  und  Diplomaten  überfüllt, 

*)  Hasse,  S.  408,  3S8. 
**)  siehe  die  2  Artikel  in  der  Frankfurter  Zeitung  vom  Dezember  1900. 


welche  sich  hier  nach  ge- 
wohnter Weise  amüsieren  und 
mit  den  Banquiers  wegen  Ge- 
währung von  Darlehen  ver- 
handelnwollten. Zu  derPariser 
Modehändlerin  Moreau  in 
Offenbach  fuhren  die  Frank- 
furter feinen  Damen  in  ihren 
Karossen,  um  sich  teure  Hüte 
und  Hauben  einzukaufen.  Der 
bekannte  Mannheimer  Kunst- 
händler Artaria  hatte  in  seinem 
Laden  im  Haus  Braunfels  eine 
reiche  Auswahl  von  Zeich- 
nungen und  Kupferstichen  aus- 
gebreitet und  die  Feierlichkeit  des  Pfeifergerichtes  fand  seit  Jahren  zum  ersten- 
mal wieder  statt.  Über  die  kaufmännischen  Ergebnisse  der  Messe  weiß  der  Herr 
Hofmarschall  nichts  zu  berichten.  Daß  die  Franzosen  an  Zahl  am  geringsten 
vertreten  waren,  nimmt  nicht  Wunder.  Sic  konnten  nichts  über  die  Zollgrenzen 
einführen. 

In  demselben  Maße  wie  der  niederländische  Handel  zurückging,  traten  die 
schweizer  und  namentlich  die  englischen  Manufakturwaren  in  den  Vordergrund 
und  lenkten  das  ganze  kaufmännische  Interesse  der  Deutschen  auf  sich.  Der 
Versuch  Frankfurts,  einen  Teil  dieses  wichtigen  Verkehrs  neben  Hamburg  und 
Leipzig  an  sich  zu  ziehen,  schlug  fehl  und  brachte  ihm  nur  die  Ungunst  Napoleons 
ein.  Seit  Ausbruch  des  neuen  Seekriegs  war  zwar  ein  großer  Handelszug  mit 
englischen  Waren  über  den  preußischen  Hafen  Emden  in  Ostfriesland  auf  der  Ems 
und  dann  zu  Lande  nach  Frankfurt  eingeleitet  worden,  wandte  sich  aber  „wegen  des 
daselbst  immer  mehr  sinkenden  Handels"  bald  mehr  nach  Leipzig.  Die  Besetzung 
von  Meppen  durch  die  Franzosen  hat  diese  neue  Verbindung  wieder  abgeschnitten. 
In  dem  Leipziger  Bericht  über  die  Herbstmesse  des  Jahres  1804  heißt  es,  daß 
die  Zufuhr  der  englischen  Manufakturen  abermals  beträchtlich  gestiegen  sei. 
Es  ist  zu  vermuten,  so  fährt  er  fort,  daß  der  englische  Warenhandel  sich  mehr 
und  mehr  nach  Leipzig  ziehen  werde,  weil  selbiger  vielleicht  in  Frankfurt  a.  M.  in 
kurzem  ganz  aufhören  dürfte.  Denn  man  erzählt  hier  mit  ziemlicher  Glaubwürdigkeit, 
daß  der  Kaiser  der  Franzosen  bei  seinem  jetzigen  Aufenthalte  in  Mainz  eine 
vorzügliche  Aufmerksamkeit  auf  den  Handel  dieser  Reichsstadt  richte,  und  ihre 
dahin  gekommenen  Deputierten  bei  der  verstatteten  Audienz  persönlich  mit  harten 
Maßregeln  bedroht  habe,  wenn  die  Obrigkeit  zu  Frankfurt  a.  M.  noch  länger  den 


104 


englischen  Handel  begünstigen  werde.  Fr  soll  hinzugefügt  haben,  daß  er  ähnliche 
Maßregeln  in  gleichem  Falle  auch  gegen  die  Stadt  Hamburg  zu  gebrauchen 
gedächte,  und  mit  einer  Abtretung  dieser  Städte  an  gewisse  deutsche  Reichsfürsten 
gedroht  haben. 

Während  mau  in  den  früheren  guten  Zeiten  nicht  an  den  Erlaß  einer  besonderen 
Meßordnung  gedacht  hatte,  glaubte  der  Ausschub  der  Kaufmannschaft  dem  Handel 
dadurch  aufhelfen  zu  können,  daß  er  die  Abfassung  und  Veröffentlichung  einer 
solchen  im  Jahr  1803  beantragte. 

Am  18.  Januar  18(H>  wurde  Frankfurt  erneut  von  den  französischen 
Truppen  unter  dem  Befehl  des  Generals  Augerau  besetzt,  wegen  der  Handels- 
beziehungen mit  England  mit  einem  Strafgeld  von  vier  Millionen  Franken 
belegt,  auf  Grund  der  Rheinbundsakte  seiner  Selbständigkeit  beraubt  und  am 
6.  September  180b  dem  bisherigen  Reichserzkanzler  Karl  von  Dalberg  überwiesen, 
welcher  zuerst  unter  dem  Titel  eines  Fürstprimas,  dann  als  Großherzog  sieben 
Jahre  lang  die  Geschicke  der  Stadt  geleitet  hat.  Von  den  Messen  dieser  Zeit 
waren  nur  die  Herbstmesse  1809  infolge  des  Waffenstillstandes  zwischen  Frank- 
reich und  Oesterreich  und  die  Ostermesse  1810  erheblich  besser.  Der  Güte  des 
Herrn  Professor  Dr.  Paul  Darmstädter,  des  Verfassers  der  vortrefflichen  Geschichte 
des  Großherzogtums  Frankfurt,  verdanke  ich  folgende  Auszüge  aus  dem  Bericht, 
welchen  der  Handelskammersekretär  Mottet  von  Lyon  dem  französischen  Minister 
des  Inneren  über  den  ihm  aufgetragenen  Besuch  der  Messen  zu  Frankfurt  und 
Leipzig  im  September  und  Oktober  1810  erstattet  hat.*)  Er  betont  darin,  daß  die 
Frankfurter  Messe  weniger  wichtig  sei  als  die  Leipziger;  sie  sei  herabgekommen: 

1.  wegen  des  Verfalls  des  Holländischen  Handels  seit  der  Warensperre, 

2.  wegen  der  Annexion  der  linksrheinischen  Departements  durch  Frankreich, 

3.  wegen  des  Verfalls  des  englischen  Baumwollenhandels. 

Mottet  hebt  hervor,  daß  alle  diese  Momente  für  Frankreich  vorteilhaft  seien. 
Der  Frankfurter  Handel,  so  fährt  er  fort,  habe  indes  neue  Quellen  des  Reich- 
tums gefunden: 

1.  Francfort  est  devenu  le  depot  naturel  des  denrees  coloniales  depuis 
que  les  approvisionnements  destine'es  meine  pour  le  midi  du  continent  sont  arrivees 
en  grande  partie  par  les  mers  du  Nord. 

2.  Les  laines  d'Allemagne.  dont  la  quantite  semble  aecroitre  chaque 
annee.  sont  portees  ä  Francfort,  ou  les  fabricants  de  nos  departements  reunis 
vont  en  faire  leurs  achats. 

3.  Der  französische  Wein,  der  ehemals  den  Seeweg  nahm,  geht  nun  über 
Frankfurt. 

Es  folgt   nun  ein  Bericht   über  die  Herbstmesse   1810.    Das   Geld  sei  knapp 
gewesen,  der  Diskont  7 — 9  Prozent,  woran  die  umfangreichen  Spekulationen  in 
*)  Archives  Nationales  zu  Paris,  A  F  IV,   lObl. 


Kolonialwaren  schuld  wären.  Ehemals,  als  der  Zinsfuß  in  Frankreich  hoher  war 
als  in  Deutschland,  hätten  Frankfurter  Kaufleute  viele  Geschäfte  in  Frankreich 
gemacht;  durch  die  Kontributionen  Preußens  und  Oesterreichs  sei  der  Wechsel- 
kurs auf  Paris  gestiegen.  Mottet  bespricht  nunmehr  die  einzelnen  Warensorten 
unter  Vertdeichung  mit  Frankreichs  Leistungen: 

Die  Seiden  waren  seien  ein  Hauptartikel  der  Messe;  Frankreich  steht  oben- 
an durch  Schönheit,  Solidität  und  Geschmack;  doch  machten  die  Schweiz  und 
Italien  Konkurrenz.  Der  Taffet  von  Como  sei  um  20  Prozent  billiger  als  der  Lyoner. 
Auch  die  Vizentiner  Seide  sei  infolge  des  geringen  Preises  der  Arbeitskraft  in 
Italien  billiger.  Von  den  Tuch  waren  aus  Frankreich,  Böhmen  und  Sachsen  seien 
die  französischen  am  besten,  doch  auch  am  teuersten;  die  wichtigsten  Produktions- 
orte  seien  Aachen,  Montjoie,  Eupen,  Hodimont  und  Verviers  (damals  alle  zu  Frank- 
reich gehörig!);  die  deutsche  Fabrikation  habe  sich  seit  10  Jahren  verdoppelt;  her- 
vorzuheben seien  die  mousselines,  toiles  de  coton  peintes  et  blanches  et  cotonna- 
des,  besonders  aus  Sachsen. 

Dentelles,  gazes  et  batistes,  besonders  aus  Alencon,  seien  für  Deutsch- 
land zu  teuer,  die  billigeren  schweizer  Spitzen  bevorzugt.  Hinsichtlich  des  Leders 
stehen  die  Fabriken  des  neuen  Departement  de  l'Ourthe  an  der  Spitze. 

Bei  den  Toiles  schlüge  die  deutsche  Industrie  die  französische. 

Fers  et  cuivres:  die  Quincaillerie  (kurze  Ware)  Frankreichs  werde  vor  der 
deutschen  bevorzugt:  „La  fabrication  francaise  est  plus  soign£e.  C'est  une  remar- 
que  qui  s'applique  ä  presque  tout  ce  que  la  France  fournit  en  concurrence  avec 
l'Allemagne."  Dagegen  behaupte  Deutschland  in  Sicheln  und  landwirtschaftlichen 
Werkzeugen  die  überhand,  besonders  die  steierische  Industrie.  In  der  Bijouterie 
zeichne  sich  Frankreich  (die  französische  Schweiz?)  durch  Geschmack  und  schöne 
Fabrikation  aus;  Pforzheim  und  Hanau  machten  aber  Konkurrenz;  die  Franzosen 
kauften  in  Frankfurt  Diamanten  ein.  Französische  vergoldete  Bronzen 
würden  in  Wien  imitiert. 

In  der  Glasindustrie  steht  Böhmen  obenan,  hinsichtlich  der  Modewaren 
und  Parfüm  er  ien  bemerkt  Mottet  zum  Schluß  folgendes:  I'empire  des  modes 
et  de  tout  ce  qui  entre  dans  la  toilette,  appartient  exclusivement  ä  la  France. 

An  diesem  französischen  Bericht  dürfte  manches  auszusetzen  sein.  Mau  darf 
nicht  übersehen,  daß  damals  unter  Frankreich  auch  das  ganze  linke  Rheinufer  und 
Belgien  mitzuverstehen  sind.  Viele  Bemerkungen  beziehen  sich  auf  den  ständigen 
Frankfurter  Handel,  nicht  den  Mebhandel. 

Ende  Oktober  1810  erfolgte  die  Konfiskation  und  öffentliche  Verbrennung  aller 
aufgefundenen  englischen  Fabrikwaren  und  bald  darauf  die  zwangsweise  Versteige- 
rung von  Kolonialwaren.  Die  Fortdauer  der  Kontinentalsperre  übte  auf  die  deutsche, 
namentlich  die  sächsische  und  voigtländische  und  auf  die  mit  ihr  stark  konkur- 


rierende  schweizer  Industrie  einen  äußerst  belebenden  Einfluß  aus.  In  der  Oster- 
messe 1811  ging  aber  das  Geschäft  so  schlecht,  daß  eine  ungeheure  Menge  von 
schweizerischen  Baumwollwaren  nicht  abgesetzt  werden  konnte  und  dann  zur 
Leipziger  Messe  gebracht  wurde.  Die  allgemeine  Verarmung  Deutschlands  machte 
sich  auch  darin  geltend,  daß  nicht  bloß  im  Kleinhandel,  sondern  auch  im  Handel 
en  gros  die  Nachfrage,  meistens  auf  wohlfeile,  zur  gemeinen  Notdurft  dienende 
Waren,  hingegen  selten  oder  gar  nicht  auf  teuere  Luxusartikel  gerichtet  war. 

i;  35.  Logier-  und  Verkaufsräume  der  Meß  fremden.  Im  Laufe  der  Zeiten 
war  die  Beherbergung  von  Meßfremden  immer  mehr  berufsmäßigen  Gasthaltern 
überlassen  worden.  Während  der  Chronist  von  Lersner  im  Jahr  1705  65  Gasthäuser 
aufzählt.gab  es  einJahrhundert  später  über  lOOHäuser  mit  Gastherbergsgerechtigkeit 
und  weitere  15  mit  sog.  Fußherbergsgerechtigkeit,  im  Ganzen  also  etwa  120. 
Manche  von  ihnen,  wie  das  rote  Haus  und  der  römische  Kaiser  auf  der  Zeil,  der 
Weidenbusch  und  Schwan  auf  dem  Steinweg  und  der  englische  Hof  auf  dem  Roß- 
markt hatten  in  Deutschland  kaum  ihresgleichen.  Hinsichtlich  der  Verkaufsräume 
hatte  sich  insofern  eine  kleine  Wandelung  vollzogen,  als  zur  Unterbringung  der 
Musterlager  vielfach  einfache  Zimmer  anstelle  von  Läden  genügten.  Die  Zahl  und 
der  Standort  der  Meßbuden  hatte  sich  im  Lauf  der  letzten  zwei  Jahrhunderte  kaum 
geändert.  Es  ist  nach  wie  vor  zwischen  den  städtischen,  welche  im  Römer,  Leinwand- 
haus und  an  anderen  Orten  aufgeschlagen  wurden,  und  denjenigen  zu  unter- 
scheiden, welche  hiesigen  und  fremden  Meßbesuchern  gehörten  und  von  diesen 
gleich  liegenden  Gütern  verpfändet  und  verkauft  werden  konnten.  Die  Zahl  der 
ersteren  hat  169,  die  Zahl  der  letzteren  347  betragen,  so  daß  insgesamt  504  Meß- 
buden vorhanden  waren.  Von  den  städtischen  befanden  sich  unverändert  72  im 
Römer,  etwa  28  im  Nebenhaus  Löwenstein,  6  unter  der  Neukräm,  welche  zusammen 
das  hohe  Standgeld  von  952  Gulden  zahlten,  11  auf  dem  Liebfrauenberg,  17  im 
Leinwandhaus,  6  Buden,  17  Krugläden  und  5  Stände  der  sog.  Bohrschmiede  am 
Main  und  einige  wenige  an  der  Nikolaikirche,  am  Fahrtor,  Metzgertor,  dem  Gar- 
küchenplatz und  an  der  Stadtwage.  Das  Standgeld  stieg  von  einigen  Gulden  Ins 
zu  160  und  mehr.  In  den  20  Jahren  von  1793  bis  1812  betrugen  die  Einnahmen 
durchschnittlich  fast  10000  fl.  und  nach  Abzug  der  Unkosten  für  Auf-  und  Ab- 
schlagung, Unterhaltung  und  Neubau  fast  9000  fl.  In  Leipzig  gab  es  noch  im  Jahr  1864 
2000  Buden,  darunter  650  städtische,  welche  22000  Taler  einbrachten.  Von  den 
privaten  Meßläden  befanden  sich  etwa  150  am  Main,  darunter  die  sog.  Bamberger 
Hütten  No.  120  — 132,  um  weiche  jahrelang  ein  Rechtsstreit  geführt  worden  war, 
und  16  Läden  der  sog.  Bohrschmiede.  Auf  dem  Samstagsberg  standen  72.  darunter 
1 1  Bürstenbinderläden,  und  44  auf  dem  eigentlichen  Römerberg,  auf  dem  Lieh- 
frauenberg 16,  im  Kreuzgang  der  Barfüßerkirche  10  Meßläden  usw.,  wie  dies  aus 
der  beigefügten  Tabelle  im  einzelnen  zur  ersehen  ist. 


Verzeichnis  de r  M e  ß I a d e  n  u  in  d  a s  J a h  r  1 81 II I. 


Lfd. 
No. 


10. 

II. 

12. 
13. 
14. 
15. 
16. 
17. 
18. 
1'). 
2ii. 
21. 


Standort 


im  Haus  Löwenstein  nebenan  .  .  . 
im  Kreuzgang  des  Barfüßerklosters    . 

unter  den  Neuen  Kramen 

auf  dem  Liebfrauenberg 

auf  dem  Römerberg  (Westseite)  .  . 
auf  dem  Samstagsberg  (Ostseite)  .  . 
amSpringbrunnenaufdemSamstagsberg 

an  der  Nikolaikirche 

Bendergasse 

am  Fahrtor 

Meßläden 

die  sog.    Bambergerhütten 

die  sog.  Bohrschmiede  .    . 

die  Krugmänner     .... 

am  Metzgertor 

am  Metzgertor  in  der  Stadt  .... 
am  Kienrusplatz  an  der  Stadtwage 

auf  dem  Garküchenplatz 

bei  der  Häringshocke 

im  Leinwandhaus 

auf  dein  Weckmarkt 

auf  dem  Hühnermarkt  (das  Häuschen) 
auf  tleni  Markt  am  Brunnen  .... 
an  der  Hauptwache     


städtische    private 


28 


am   .Main 


1 

121 

13 

16 


Summa 

Bemerkungen 

72 

u.  5  Anliangtische 

28 

10 

6 

27 

undetliclK  1'l.it/L 

14 

73 

2 

ferner  l  Plätze 

2 

ferner  etlichePläti 

130 

und  Vorstände 

13 

21 

3 

und  2  Plätze 

21 

und  4  Standplätze 

13 

und  3  Plätze 

0 

4 

17 

insgesamt  an  Meßläden 


ingelähr 


u.  etwa  30  Stand- 
plätze,     Anhang- 
lind  Vor- 
stände, 


Der  Beigeordnete  Dr.  Lucius  machte  in  einem  Bericht  vom  22.  November  1812 
folgende  allgemeinere  Ausführungen  :  daß  der  Zinsbetrag  der  Meßläden  in  neuerer 
Zeit  weniger  ist.  kommt  daher,  dal»  I.  durch  die  Zeitumstände  und  Handlungs- 
verhältnisse seit  vielen  Jahren  der  Zusammenfluß  von  Fremden,  sowohl  von  Käufern 
als  von  Verkäufern,  zu  Meßzeiten  sich  vermindert  hat,  2.  daß  die  hiesigen  Handels- 
leute seit  in  und  mehr  Jahren  ihre  Läden  weiter  in  die  Stadt  in  ihre  Wohnhäuser 
mitverlegl  haben  und  auch  die  Fremden  während  der  Messe  mehr  denn  sonst  auf 
(W\\  Zimmern  feil  halten,  3.  daß  durch  die  seit  1796  im  Braunfels  neu  erbauten 


Magazine  und  Läden  viele  andere,  besonders  die  Laden  im  Römer,  nicht  mehr  so 
gesucht  wurden  und  leer  blieben.  Dieses  zusammen  hat  bis  jetzt  den  Wert  der 
Meßläden  allgemein  sehr  verringert.  Am  häufigsten  sieht  man  dies  bei  Erbteilungen, 
wo  öfters  dergleichen,  Privatpersonen  zustehende  Läden  um  die  Hälfte  des 
Ankaufspreises,  auch  noch  darunter  verkauft  werden.  Indessen  sind  von  den 
städtischen  Meßläden  die  Hauptläden  gegenwärtig  wiederum  alle  vermietet. 

§  36.  Schwere  Übergangszeit  von  1814 — 1836.  Die  Zeit  von  dem  Sturze 
Napoleons  bis  zum  Anschluß  der  Stadt  an  den  deutschen  Zollverein  gehört  zu  den 
schwersten,  welche  der  Frankfurter  Warenhandel  in  und  außer  den  Messen  durch- 
gemacht hat.  Die  erhoffte  Wiederkehr  der  alten  Zustände,  unter  welchen  man  sich 
wohl  gefühlt  hatte,  blieb,  abgesehen  von  der  Wiedererlangung  der  politischen 
Selbständigkeit,  aus.  Die  von  dem  Wiener  Kongreß  vorgenommene  Neuordnung 
der  politischen  Verhältnisse  brachte  für  den  ganzen  Handelsverkehr  ebenso 
einschneidende  Veränderungen  wie  seinerzeit  die  Napoleonischen  Grenzver- 
schiebungen und  Länderverteilungen.  Anstelle  der  zahlreichen  kleinen  Landes- 
herrschaften traten  jetzt  einige  wenige  Großstaaten  mit  einheitlichen,  durch  Schutz- 
zölle gesicherten  Wirtschaftsgebieten,  welchen  die  kleine  selbständige  Stadt  ohn- 
mächtig gegenüberstand.  In  den  Jahren  1814  bis  1818  machte  sich  diese  Sachlage 
zunächst  noch  nicht  fühlbar.  Es  setzte  eine  erhebliche  Zunahme  des  tief  herab- 
gekommenen Meßhandels  ein  und  bewirkte  einen  ungemein  guten  Ausfall  der 
Herbstmesse  1814.  Infolge  derRückkehrNapoleons  vonElba  am  l.März  I815wurden 
die  Besucher  der  im  Gang  befindlichen  Ostermesse  verscheucht.  Das  Jahr  1818 
brachte  nach  einer  reichlichen  Ernte  eine  gute  Herbstmesse.  Aus  dem  vorhandenen 
Meßkalender  ersehen  wir,  daß  damals  tausend  Geschäftshäuser  vertreten  waren. 
Die  oben,  Seite  98  abgedruckte  vergleichende  Tabelle  ergiebt  deutlich,  daß  die 
Zahl  der  vom  Niederrhein  kommenden  großen  Fabrikanten  wesentlich  nach- 
gelassen, dagegen  diejenigen  der  kleinen  Industriellen  aus  Sachsen  und  dem  Vogt- 
land zugenommen  hatte.  Nur  in  Bijouterie-  und  Quincailleriewaren  sowie  in  Led<  i 
behauptete  sich  der  Großhandel.  Eine  Vergleichung  der  von  mir  nebeneinander 
gestellten  Zahlen  von  1776,  1791  und  1818  läßt  deutlich  den  Rückgang  des  Engros- 
geschäfts und  den  Übergang  zum  Demigrosgeschäit  erkennen.  Die  Besucherzahl 
aus  den  großen  Handelsplätzen  war  erschreckend  zurückgegangen,  so  die  der 
Aachener  Tuchhändler  von  20  auf  7,  der  Iserlohner  Metallwarenhändler  von  25  auf  3, 
der  Augsburger  von  27  auf  12,  der  Straßburger  von  27  auf  4,  der  Basler  Band- 
fabrikanten von  12  auf  1,  der  Hamburger  von  15  auf  1.  Von  den  zwanzig  Mailänder 
Seidentuchhandlungen  und  von  den  sechs  Grefelder  Sammethandlungen  war  über- 
haupt keine  mehr  erschienen.  Die  Zunahme  der  direkten  Beziehungen  zwischen 
den  Produzenten  und  Konsumenten,  die  Kaufabschlüsse  nach  Mustern  und  die 
ständigen  Warenausstellungen  kapitalkräftiger  Kapitalisten  machten  den  Meßbe- 


am  Mainufer 

lits  das  Weinschilf. 


such  zunächst  für  den 
Großverkehr  über- 
flüssig. Folgende  Ge- 
schäftsanzeige vom  Jahr 
1776  kann  als  charakte- 
ristisches Beispiel 
gelten: 

„Johann  Frantz  Schmitt 
und  Compagnie  von 
Mayntz  sind  während 
den  Messen  zu  Frank- 
furt im  Römerhoi  bei 
Georg  Jonas  Meyer  und 
Compagnie  von  Augs- 
purg,  mit  welchen  sie 
in  Societät  stehen,  an- 
zutreffen: bei  selbigen 
sind  in  Mayntz  die  Augspurger  Silber-Waaren  das  ganze  Jahr  hindurch  in  Vor- 
rath  und  um  den  nemlichen  Preiß,  wie  solche  auf  den  Frankfurter  Messen  verkauft 
werden,  zu  haben;  auch  werden  von  ihnen  Bestellungen  angenommen,  welches 
besonders  denen  in  hiesigen  Gegenden  und  an  dem  Rhein,  Mayn  und  Moselstrohm 
wohnenden  Liebhahern  zur  gefälligen  Nachricht  angemerkt  wird."  Wozu  war 
nach  dieser  Anzeige  noch  der  Meßbesuch  erforderlich? 

Bereits  im  Jahr  ISIS  wird  viel  über  den  Schaden  geklagt,  welchen  neuerdings 
die  Reisediener  oder  sog.  Musterreiter,  das  sind  unsere  heutigen  Handlungs- 
reisenden, dem  Meßhandel  durch  die  Aufsuchung  der  Kundschaft  und  Entgegen- 
nahme von  Bestellungen  verursachten.  Während  in  den  Leipziger  Meßberichten 
bis  zu  dieser  Zeit  regelmäßig  Vergleiche  mit  den  unmittelbar  vorhergehenden 
Frankfurter  Messen  angestellt  wurden,  da  erfahrungsgemäß  das  Gelingen  oder 
Mißlingen  der  letzteren  auf  die  zunächst  darauf  folgende  Leipziger  Messe  eine 
ähnliche  günstige  oder  ungünstige  Rückwirkung  zu  äußern  pflegte,  werden  diese 
Vergleiche  seit  dem  Jahr  ISIS  unterlassen:  ein  Beweis,  daß  der  Frankfurter  Mcß- 
handel  für  Leipzig  kein  beachtenswerter  Faktor  mehr  gewesen  ist. 

Über  den  damaligen  Warenverkehr  gibt  uns  der  bekannte  Frankfurter  Geschichts- 
schreiber, Pfarrer  Anton  Kirchner,  in  dem  zweiten,  ISIS  erschienenen  Bande  seiner 
Ansichten  von  Frankfurt  auf  Seite  30—  3  l  einen  guten  Überblick,  welcher  ihm  offen- 
bar von  sachkundiger  Freundeshand  geliefert  worden  ist  und  auf  welchen  ich  wegen 
seines  Umfanges  hier  nur  verweisen  kann.  In  dem  genannten  Jahr  gab  Preußen 
durch  die  1  infuhrung  von  Schutzzöllen  für  sein  Wirtschaftsgebiet  das  Signal  zu 


umfassenden  zollpolitischen  Veränderungen  in  ganz  Deutschland,  welche  unsere 
freihändlerisch  gesinnte  Stadt  in  schwere  Bedrängnis  brachten  und  einen  fort- 
gesetzten Rückgang  des  hiesigen  Warenverkehrs  verursachten.  Bei  den  vielen  Be- 
ratschlagungen,*) ob  man  einem  der  Handelsvereine  oder  Zollverbände  beitreten 
solle,  sind  mannigfache  statistische  Aufzeichnungen  über  den  Handelsverkehr  ge- 
macht worden,  welche  jedoch  den  Meßhandel  meistens  nicht  von  dem  Gesamt- 
verkehr ausscheiden  und  für  sich  erkenntlich  machen.  Auch  sind  sie  nur  mit 
Vorsicht  zu  gebrauchen.  Dies  gilt  namentlich  von  derZusammenstellung  oderviel- 
mehrSchätzung,  welche  von  einem  Senator  über  eine  Messe  des  Jahres  1 81. "ige  macht 
und  von  Dr.  Kanter  als  bare  Münze  hingenommen  worden  ist.  Sie  nimmt  den 
ganzen  Meßverkehr  nur  mit  etwas  über  20000  Zentnern  an.  was  wenigstens  um 
die  Hälfte  zu  gering  gegriffen  ist  und  keiner  weiteren  Widerlegung  bedarf.  Hier- 
bei waren  von  gebrauchsfertigen  Waren  die  Tücher  mit  2400  Zentner,  die  Baum- 
wollfabrikate mit  1800,  Leinenwaren  mit  460 Zentnern,  von  Halbfabrikaten  das  Leder 
nur  mit  8000  Zentner  angenommen. 

Nach  dem  Vorbilde  der  übrigen  Staaten  ging  auch  Frankfurt  seit  1818  an  eine 
Reform  seines  Zollwesens,  indem  es  manche  veraltete  Abgaben,  wie  den  Doppel- 
zoll in  der  Herbstmesse  aufhob  und  andere  neue  regelte.  Dadurch  daß  es  sich 
aber  nicht  wie  Hessen-Darmstadt  (1828),  Baiern  und  Württemberg  dem  preußischen 
Zollverband  anschloß,  sondern  gleich  Nassau  und  Kurhessen  dem  mitteldeutschen 
Handelsverein  beitrat,  geriet  es  in  die  schwerste  Bedrängnis.  Der  Nachbarstaat 
Hessen-Darmstadt  benutzte  diese  Sachlage,  um  in  dem  nahegelegenen  Offenbach 
Konkurrenzmessen  einzurichten,  welche  tatsächlich  wahrend  sieben  Jahren  den 
Meßverkehr  mit  den  dem  preußischen  Zollsystem  angeschlo>senen  Ländern  an 
sich  gezogen  und  unserer  Stadt  schweren  Abbruch  getan  haben. 

§  37.  Die  Zoll  vereinszeit  1836— rl866.  Nachdem  in  den  Jahren  1834  und  1835 
bereits  sämtliche  süddeutsche  Staaten  mit  Preußen  und  seinen  Verbündeten  Zoll- 
und  Handelsverträge  abgeschlossen  hatten  und  durch  diese  dem  großen  deutschen 
Zollverein  beigetreten  waren,  entschloß  sich  zuletzt  Frankfurt  zu  diesem  wichtigen 
Schritt.  Es  hatte  sich,  so  lange  es  anging,  im  Genüsse  möglichst  allgemeiner  Handels- 
freiheit zu  erhalten  und  diese  sogar  durch  einen  Handelsvertrag  mit  England  zu 
befestigen  gesucht.  Gewichtige  Stimmen  hatten  sich  gegen  jeden  Anschluß  an  <.\c\\ 
Zollverein  erhoben  und  mit  diesem  den  Ruin  des  Frankfurter  Handels,  der  Frank- 
furter Gewerbtätigkeit  und  Unabhängigkeit  prophezeit.  Aber  die  vollständige  Ab- 
schließung  durch  die  bereits  dem  Zollverein  angehörigen  benachbarten  Staaten, 
der  hierdurch  vollständig  gehinderte  Verkehr  und  das  Autblühen  der  Messen  haben 
schließlich  die  schweren  Bedenken  von  Frankfurt  überwunden  und  seinen  Beitritt 


*)  Hugo   Kanter,    Entwicklung   des  Frankfurter   Handels   mit  gebrauchsfertigen  Waren. 
1902,  eine  mit  Vorsicht  zu  gebrauchende  Arbeit. 


herbeigeführt.  Mit  Recht  hebt  der  bairische  Zollinspektor  Freiherr  von  Aufseß 
hervor,  daß  der  mit  dem  6.  Februar  1836  in  Wirksamkeit  getretene  Anschluß  der 
freien  Stadt  Frankfurt  an  den  Zollverein  für  beide  Teile  ein  epochemachendes 
Ereignis  gewesen  sei.*)  Welche  hervorragende  Rolle  sie  in  diesem  gespielt  hat, 
geht  daraus  hervor,  daß,  während  ihre  Bevölkerung  nur  0,23  —  0,24  Prozent  gegen 
die  desZollvereins  und  ihr  Revenüenanteil  0,63  Prozent  der  ganzen  Einnahmen 
betrug,  das  hiesige  Hauptsteueramt  drei  und  einhalb  Prozent  der  Gesamtein- 
nahmen, mithin  das  Vierzehnfache  ihres  Bevölkerungsanteils  einbrachte. 

Der  Zollverein  hat  nur  die  vier  Messen  zu  Leipzig,  Frankfurt  a.  d.  Oder,  Frank- 
Furt  a.  M.  und  Braunschweig  als  solche  anerkannt  und  durch  die  Einrichtung  von 
Meßkonti  für  den  Zwischenhandel  der  Großkaufleute  mit  ausländischen  Waren 
besonders  begünstigt.  In  Ausführung  des  Anschlußvertrages  wurden  in  einer  Meß- 
ordnung vom  5.  März  183b  und  in  einem  Senatsbeschluß  vom  28.  Februar  1837  die 
Meßabgaben  und  die  Anlegung  und  Benutzung  der  (Conti  geregelt.  In  Leipzig 
hatte  man  mit  einiger  Unruhe  den  Folgen  des  Frankfurter  Anschlusses  entgegen 
gesehen.  In  dem  amtlichen  Leipziger  Bericht  heißt  es  wie  folgt: 

„Die  von  Einigen  gehegte  Besorgnis,  daß  die  unmittelbar  vorangegangene 
(Oster-)  Messe  in  Frankfurt  a.  M.,  die  erste  nach  dem  Zollabschlusse  dieser  Handels- 
stadt, der  Leipziger  Messe  Abbruch  thun  werde,  bewährte  sich  keineswegs  und 
bei  der  Strenge,  mit  welcher  die  Nachsteuer  (von  den  beim  Eintritt  vorhandenen 
unverzollten  Warenbeständen)  in  jener  Stadt  erhoben  worden  ist,  konnte  sieh  auch 
die  Vermutung,  als  werde  ausländische  Manufakturware  zu  niedrigen  Preisen 
zu  erlangen  sein,  nicht  bestätigen.  Überhaupt  dürfte  der  gedachte  Zollanschluß 
für  die  Stadt  Frankfurt  a.  M.  nur  die  Wirkung  haben,  daß  tue  bisher  in  Offenbach 
und  über  Offenbach  betriebenen  Meßgeschäfte  dahin  zurückkehren,  ohne  den 
letzteren  selbst  einen  merklichen  Aufschwung  zu  geben,  jedenfalls  aber,  ohne  mit 
den,  auf  ganz  verschiedenen  Basen  beruhenden,  weit  mehr  in  den  Welthandel 
eingreifenden  Leipziger  Messen  in  unmittelbar  Konkurrenz  zu  treten." 

Die  an  den  Zollanschluß  geknüpften  Bedenken  sind  durch  die  glänzenden 
Erfolge  gründlich  widerlegt  worden.  Der  Meßhandel  mit  Baumwoll-  und  Seiden- 
waren, mit  Leder,  roher  Schafwolle,  kurzen  Waren,  Leinen,  Tabak  steigerte  sieh 
in  den  folgenden  Jahren  ganz  außerordentlich  und  erreichte  in  fast  allen  Artikeln 
in  der  Zeit  von  1842  bis  einschließlich  1847  seinen  Höhepunkt.  Namentlich  die 
Jahre  1811  und  1846  brachten  vorzügliche  Resultate.  Noch  mehr  aber  wie  der 
Meßhandel  zog  der  ständige  Handel  der  Bürgerschaft  reichen  Nutzen  aus  dem 
Zollanschluß  und      aus  der  langen,  noch  nie  dagewesenen  Friedenszeit.  Er  ersetzte 


*)  Beiträge  zur  Statistik  der  Stadt  Frankfurt,  IUI.  I,  Heft   I,    1862, 


reichlich  alle  Ausfälle  des  seit  dem  Revolutionsjahr  stark  zurückgehenden  Meß- 
handels und  erreichte  mit  dem  Jahr  1858  seinen  Höhepunkt.  Der  Meßverkehr  spielte 
damals  in  dem  Gesamtwarenumsatz  der  Stadt  nur  noch  eine  untergeordnete,  be- 
scheidene Rolle. 

Auch  die  anderen  deutschen  Meßplätze  hatten  reichen  Anteil  an  dem  allgemeinen 
Aufschwung.  Diejenigen  von  Frankfurt  a.  0.  erreichten  im  Jahr  1855  ihren  Höhe- 
punkt mit  305 031  Zentnern  und 9080 Meßfremden  und  standen  den  Leipzigern  nur  um 
etwa  ein  Viertel  nach.*)  Der  Anteil  der  ausländischen  Waren,  welcher  1832  dort  noch 
fast  die  Hälfte  ausgemacht  hatte,  war  hierbei  auf  '  oo  zusammengeschrumpft,  alles  an- 
dere vereinsländische  Ware:  ein  wahrerTriumph  der  deutschen  wirtschaftlichen  Ent- 
wicklung. Heutzutage  sind  auch  diese  namensgleichen  Messen  an  der  Oder  stark  zu- 
rückgegangen und  kommen  fast  nurnoch  für  den  märkischen  Tuchhandel  in  Betracht. 

An  dem  Warenverkehr  der  14  Jahre  von  1S41  — 1854  waren  nach  Philippi  beteiligt : 

Leipzig  mit  44,3  °/o 

Frankfurt  a.  ().   „   34.7     . 
Frankfurt  a.M-   „    15,1     r,|  '/7) 
Braunschweig    „     5,9 

Über  den  Frankfurter 
Handelsverkehrvon  1836 
bis  1866  sind  wir  imGegen- 
satz  zur  früheren  Zeit  in- 
sofern gut  unterrichtet,  als 
die  oberste  Zollbehörde 
Berichte  über  die  einzel- 
nen Jahre  an  den  Senat 
erstattete.  Feh  sehe  davon 
ab,  deren  Inhalt  hierauch 
nur  auszugsweise  wieder- 
zugeben, und  beschränke  Der  z""bof  am  Main- 
mich  auf  die  von  verschiedenen  Seiten  gegebenen  statistischen  Mitteilungen  über  den 
jährlichen  Meßverkehr.  Sie  stehen  in  auffallendem  Widerspruch  zu  einander,  da  es 
keinem  Bearbeiter  möglich  war,  aus  dem  Frankfurter  Gesamthandel  den  Anteil  der 
Messen  sicher  auszuscheiden.  Regierungsrat  Philippi  gibt  infolgedessen  bei  den 
außervereinsländischen  Waren  für  die  Jahre  1S41  — 1854  ganz  andereZahlen  an  wie- 
der hiesige  Oberzolldirektor  Freiherr  von  Aufseß,  und  die  Handelskammer  in  ihrem 
Jahresbericht  von  1868  wieder  andere  Gesamtzahlen  wie  diese  beiden.    Auch  der 


*)  Eduard  Philippi.  die  Messen  der  Stadt  Frankfurt  a.  d.  Oder,  1877.    Derselbe,  Beiträge 
zur  Geschichte  und  Statistik  der  deutschen  Messen,   1857. 


Ertrag  der  Meßabgaben  kann  keinen  sicheren  Maßstab  abgeben,  da  sie  nur  von 
Jen  Waren  der  Meßfremden,  der  sog.  Fieranten,  erhoben  wurden. 

II.  Gesamtzufuhr 

in  Meßzeiten: 


I.  Zufu hr  von  Meßhandels«  aren: 


Jahr 

vereins- 
lHndische 

na 
a)  Philippi 

ständische 

L-h: 

ivi  AufseB 

Zusammen  nach: 

c)  Handels- 
a)  Philippi  b)  Aufseß   kammer 

Darunter 
abgaben- 

pflichtige 

v  1  remden 

Meß- 
handels- 
waren und 

sonstige 

1836 

76861 



15516 



'0377 

103724 

44318 

337073 

88592 

— 

101Q2 

— 

"8784 

105676 

57468 

28 1 950 

- 

103473 

— 

16189 

— 

119660 

""17" 

58749 

303840 

1889 

105834 

— 

17502 

— 

123336 

"-7(0 

50092 

301010 

1840 

"834o 

21294 

nQS.vi 

101634 

62706 

2"17S2 

IStl 

102532 

13698 

21555 

116230 

• 

98448 

63256 

341682 

1842 

100443 

13494 

222o" 

119937 

128712 

102082 

07384 

313334 

1843 

117537 

1 2434 

::  85 

129971 

141572 

99163 

66797 

307946 

184-1 

117252 

100S2 

18376 

127334 

135  i28 

95t>70 

00330 

317172 

1845 

1 1 1 185 

9518 

19657 

124003 

134142 

9 1 1 2" 

272025 

1-40 

I20S10 

8919 

17851 

135738 

144070 

99887 

76.SS9 

297409 

isr: 

111114 

7400 

17557 

121844 

131999 

87975 

68569 

305906 

1848 

89404 

1452 

15116 

89856 

104  MO 

6523 1 

54860 

187424 

1849 

96040 

6840 

17165 

102252 

113203 

73:02 

«i  1770 

243048 

1850 

94210 

7042 

22872 

101252 

117082 

(,8810 

50732 

238400 

1851 

96423 

6289 

25159 

102712 

121582 

74662 

58362 

245072 

1852 

92233 

5008 

2272" 

97241 

114962 

72599 

59635 

223140 

1 853 

84140 

1581 

22250 

88721 

106390 

64923 

57969 

2283" 1 

1854 

3S06 

19628 

82829 

98651 

69267 

01714 

262225 

1855 

— 

— 

- 

— 

63976 

63657 

229591 

1 856 

— 

— 

— 

— 

56510 

49202 

190663 

1857 

— 

— 

— 

— 

5S936 

52649 

244662 

1858 

— 

- 

— 

— 

— 

63S35 

5S030 

207662 

— 

— 

— 

— 

— 

62146 

55920 

[71676 

- 

- 

64515 

58752 

1602S9 

1861 

— 

01783 

101303 

1862 

— 

— 

— 

— 

— 

03783 

175306 

- 

— 

— 

— 

— 

652S7 

60163 

171400 

1864 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

154139 

— 

— 

— 

63430 

— 

130811 

— 

— 

— 

44626 

126023 

— 

— 

— 

51065 

51065 

110695 

— 

— 

— 

— 

43747 

— 

— 

— 

— 

— 

4240" 

— 

— 

1870 

34323 

Von  dem  Groß 
handel   der  Frank- 
furter  Messen    hat 
sich  nur  die  Leder- 
messe    im     Trier- 
ischen Hof  bis  auf 
den   heutigen   Tag 
erhalten.     Bei    ihr 
kann    die    Vorlage 
und     Besichtigung 
der  zu  Kauf  ange- 
botenen Ware  nicht  I 
durchMusterkollek-  | 
tionen    von   Ge- 
schäftsreisenden 
ersetzt  werden.  Sie  I 
hat  nicht  nur  in  dem 
Meßverkehr  von 
Frankfurt,   sondern  I 
auch  in  demjenigen 
des    ganzen    Zoll- 
vereins eine  große  Rolle  gespielt.   Denn  von  den  in  den  Jahren  1841  bis  1854  zu 
den  vier  deutschen  Meßplätzen  gebrachten  1347395  Zentner  Leder  entfielen  auf: 

Leipzig  606605  Zentner, 

Frankfurt  a.  M.  496964         „       also  nur  '/«  weniger 

Frankfurt  a.  0.  136838 

Braunschweig    106988 

Die  Ledereinfuhr  zu  den  hiesigen  Messen  betrug  im  Jahr  1836  28585  Zentner, 
steigerte  sich  1846  auf  45552  Zentner,  ging  dann  1856  auf  31777  Zentner  zurück, 
und  erreichte  1865  ihren  Höhepunkt  mit  49400  Zentner.  An  der  Gesamteinfuhr 
meßabgabepflichtiger  Waren  war  sie  von  1841 — 1854  mit  sechzig  Prozent  beteiligt. 

Außer  dem  Leder  wird  es  immer  eine  Reihe  von  Waren,  wie  Pelze,  Brillanten, 
Mode-  und  Luxusartikel  geben,  welche  infolge  ihrer  großen  individuellen  Ver- 
schiedenheit in  natura  dem  Kaufliebhaber  vorgezeigt  werden  müssen.  Für  diese 
werden  zeitlich  gut  gelegene  Messen  eine  gewisse  Bedeutung  behalten  können. 
Sie  sind  dann  aber  nichts  weiter  wie  Spezialausstellungen.  Im  übrigen  sind  an- 
stelle der  sichtbaren  Warenvorräte  die  Muster,  anstelle  des  periodischen  Meß- 
verkehrs der  Besuch  ständiger  Musterlager  und  der  Warenbörsen  getreten.    Mit 


Blick  auf  die  Messe  am  Main  und 
auf  den  großen  Krahnen. 


einem  mitleidigen  Lächeln  hören  wir,  daß  die  braunschweigische  Regierung  dieser 
unaufhaltsamen  Entwicklung  dadurch  entgegenzutreten  suchte,  daß  sie  1  SOI  das 
Verbot  erließ,  bloß  mit  Warenproben  die  Messen  zu  beziehen,  und  noch  1844 
dieses  Verbot  erneuerte. 

Wenn  die  Frankfurter  Messen  jetzt  mit  der  genannten,  einen  Ausnahme  für  den 
Großhandel  keine  Bedeutung  mehr  besitzen,  so  sollte  man  doch  nie  vergessen, 
daß  sie  jahrhundertelang  die  glänzenden  Sammelpunkte  deutscher  Gewerbe- 
erzeugnisse und  deutscher  Handelstätigkeit  und  der  Stolz  unseres  Volkes  gewesen 
sind.  Deshalb  gönne  man  ihnen  auch  jetzt  das  Gnadenbrot  und  warte  ruhig  ab, 
bis  sie  von  selbst  ihr  Dasein  beschlossen  haben  werden. 


DRITTER  ABSCHNITT 

Die  Wochenmärkte 


i^smzz: 


Ige  meines.  Die  Frankfurter  Wochenmärkte  sind  nicht  nur 
durch  ihren  kleineren  Umfang  und  ihre  häufigere  Wiederkehr, 
sondern  auch  durch  ihren  Zweck  eine  von  den  Handelsmessen 
verschiedene  volkswirtschaftliche  Erscheinung.  Namentlich  ist  die 
alte  Herbstmesse  nicht  etwa  ein  nach  vollendeter  Ernte  ver- 
größerter, besonders  wichtiger  Wochenmarkt  gewesen.  Sie  ist  viel 
älter  und  hat  schon  lange  im  Herbst  dem  Absatz  der  reichen  landwirtschaft- 
lichen Erzeugnisse  des  königlichen  Domänenbezirkes  und  der  ganzen  Wetterau 
gedient,  als  das  Bedürfnis  nach  einem  Wochenmarkt  zur  Versorgung  der  zu- 
nehmenden Stadtbevölkerung  mit  Lebensmitteln  und  zur  Herstellung  eines 
regelmäßigen  Kleinverkehrs  mit  der  Landbevölkerung  noch  nicht  vorhanden 
war.  Wenngleich  der  Wochenmarkt,  wie  die  Messe,  zu  den  Hoheitsrechten  des 
Deutschen  Kaisers  gehörte,  so  ist  doch  die  letztere  als  der  eigentliche  Königs- 
markt (nundinae  regiae),  wie  sie  in  einer  Urkunde  vom  Jahr  1229  genannt  wird, 
der  Wochenmarkt  dagegen  als  ein  davon  zeitlich  und  örtlich  getrennter  Stadt- 
markt zu  betrachten.*) 

Solange  Frankfurt  nur  aus  den  großen  Höfen  der  königlichen  und  der  kirch- 
lichen Grundherrschaft   und   aus   einer   Reihe   von   bäuerlichen  Hofanlagen   der 
Dienstmannen  und  einiger  Altfreien  bestand,  wurden  die  erforderlichen  Lebens- 
*)  Siehe  auch  R.  Schröder,  Deutsche  Rechtsgeschichte,  5.  Aufl.  1907,  S.  638— 51. 


mittel  in  der  eigenen  Wirtschaft  gewonnen.  Erst  als  sich  diese  ländlichen 
Zustände  änderten  und  seit  Ende  des  12.  Jahrhunderts  eine  Menge  Menschen 
vom  Land  hereinströmte,  entstand  zu  deren  Versorgung  mit  Lebensmitteln  ein 
regelmäßiger  Verkehr  mit  der  Landbevölkerung  in  der  Form  des  Wochen- 
marktes. Auf  andere  Weise  wäre  er  damals  nicht  möglich  gewesen.  Aller 
mittelalterlicher  Verkehr  vollzog  sich  in  marktartiger  Weise.  Aus  verkehrs- 
politischen    Gründen     hatten 


schon  die  Karolinger  streng 
verboten,  außerhalb  der  Märkte 
zum  Kauf  und  Verkauf  zu- 
sammenzukommen; Jahrhun- 
derte lang  hat  dieser  Markt- 
zwang bestanden  und  in  einer 
Reihe  von  Bestimmungen,  so 
noch  in  den  Artikeln  der  Gärt- 
ner vom  Jahr  1613  und  in  ihrer 
Ordnung  vom  25.  Oktober  1625 
seinen  gesetzlichen  Ausdruck 
gefunden.  Alle,welcheGarten- 
erzeugnisse,  wie  Kraut,  Rüben. 
Rettich,  Zwiebel,  Gemüse,  und 
andere  Viktualien,  wie  Milch, 
Butter,  Käse,  Eier,  feilhalten 
wollten,  es  seien  Frankfurter, 
Sachsenhäuser  oder  Dorfbe- 
wohner, mußten  zu  der  ge- 
wöhnlichen Zeit  auf  dem 
Wochenmarkt  zusammen- 
kommen, all  ihren  Marktschatz 
auf  einmal  hinbringen  und  ihn 
an  ihren  festgesetzten  Plätzen 
verkaufen.  Der  unkontrollier- 
bare Verkauf  auf  freiem  Felde 
war  gänzlich  verboten  und 
derjenige  außerhalb  der  Markt- 
zeit aufs  äußerste  beschränkt. 
Die  Frankfurter  Wochenmärkte  haben  sich   aus  einem  vorwiegend  passiven 

Kleinhandel  im  Laufe  der  Zeit   immer   mehr   zu  aktiver  Bedeutung   entwickelt. 

Sie  dienten  bald    nicht    nur   der   städtischen  Bevölkerung,    sondern   einem   sich 


Dir  Woclienmarkt  mit  Blick  in  die  alte  Krämergasse. 


stetig  erweiternden  Kreis  von  fremden  Abnehmern  als  Versorgungsplatz  mit 
Lebensmitteln  und  mit  einfacheren  gewerblichen  Bedarfsartikeln,  wie  groben 
Leinen-  und  Wollenzeugen,  alten  Kleidern,  Schuhwerk,  Töpfereien.  Der  eigene 
Frankfurter  Gemüse-  und  Obstbau  trat  immer  mehr  an  die  Stelle  der  Wein- 
gärtnerei und  von  der  den  ganzen  Wochenmarktverkehr  heute  in  sich  ver- 
einigenden Frankfurter  Markthalle  wird  ein  großer  Teil  Norddeutschlands  mit 
frischen  Gemüsen  und  Obst  versehen. 

§2.  Ursprung.  Der  Frankfurter  städtische  Wochenmarkt  ist  so  wenig  wie 
die  Messe  durch  einen  königlichen  Verleihungsakt  ins  Leben  gerufen  worden, 
sondern  allmählich  beim  Vorhandensein  der  bereits  erwähnten  wirtschaftlichen 
Voraussetzungen  entstanden.  Wenn  die  Geschichtsquellen  von  dem  Markt 
(forum)  ohne  weiteren  Zusatz  reden,  so  ist  hierunter  der  Wochenmarkt  oder 
der  Platz  für  seine  Abhaltung  zu  verstehen.  Letzterer  wird  zum  erstenmal  in 
einer  städtischen  Urkunde  vom  3.  Dezember  1238  erwähnt,  wonach  die  Witwe 
Lugardis  von  Kebele  ihr  Haus  zu  Frankfurt  auf  dem  Markte  dem  Kloster  Haina 
schenkt,  und  sodann  in  einer  Urkunde  vom  24.  September  1264,  worin  von 
einem  Hause  des  Ritters  Rudolf  von  Praunheim  am  Markt  die  Rede  ist.*) 

Die  Befugnis  zur  Abhaltung  des  Wochenmarktes  bildete  einen  wesentlichen 
Bestandteil  des  Frankfurter  Rechtes,  welches  von  den  Kaisern  seit  1281  vielen 
Orten  in  der  Main-,  Lahn-,  Mosel-  und  Saargegend  verliehen  worden  ist. 
Für  alle  diese  bildete  Frankfurt  als  Mutterstadt  in  rechtlicher  Hinsicht  den 
Oberhof,  wie  dies  in  einem  besonderen  Werke  des  seligen  Bürgermeisters 
Thomas  eingehend  dargestellt  wird.  In  dem  Formularienbuch  des  Registrators 
der  Reichskanzlei  Johann  von  Gelnhausen  aus  dem  Jahr  1366  befinden  sich 
zwei  Formulare  für  die  Erhebung  eines  Dorfes  zu  einer  Stadt:  in  dem  einen 
werden  die  Erlaubnis  zu  Befestigungen  und  die  Abhaltung  eines  Wochen- 
marktes mit  Gericht,  in  dem  anderen  außerdem  noch  das  Recht  der  Stadt 
Frankfurt  erteilt.  Der  Wochenmarkt  mit  seinen  Rechten  und  Freiheiten  wird 
insbesondere  bei  den  Verleihungen  von  1295  an  Babenhausen  und  Weilburg 
und  von  1303  an  Hanau  erwähnt.  Zwecks  Klarstellung  des  Verhältnisses  der 
erteilten  Marktfreiheiten  zu  den  Reichsmessen  erläuterte  Kaiser  Ludwig  in  einer 
besonderen  Urkunde  vom  3.  März  1332  deren  Sinn  dahin,  daß  sie  sich  nur 
auf  Wochenmärkte  beziehen  und  nach  dem  Frankfurter  Stadtrecht  beurteilt 
werden  sollten. 

§.  3.  Marktrecht,  Marktpolizei  und  Marktzoll.  Gleich  der  Messe 
bildete  auch  der  Wochenmarkt  einen  durch  besondere  Freiheiten  ausgezeich- 
neten Rechtszustand.     Die  Marktfreiheit  bestand  in  der  den  fremden  Besuchern 


*)   U.-Bch.   I    No.    115   und   252.      Beide   Häuser   lagen   hinter   dem   Pfarreisen   an    dem 
jetzigen  Domplatz.     Im  Übrigen  versagen  hier  vollständig  die  Geschichtsquellen. 


gewährten  Handelsfreiheit.  Der  Marktirieden  (Marktbann)  umfaßte  den  Rechts- 
schutz der  Besucher  und  wurde  äußerlich  angezeigt  durch  eine  rote  Fahne  mit 
einem  weißen  Adler,  welche  am  Brunnen  auf  dem  Römerberg  ausgehängt  wurde. 
Anfang  und  Ende,  die  Verkaufsplätze  für  die  einzelnen  Waren  und  für  die  ver- 
schiedenen Feilhaltenden,  die  Sicherung  des  Verkehrs,  die  Reinigung  des  Markt- 
platzes, kurzum  alle  Angelegenheiten  waren  genau  geregelt.  Ihre  Leitung  war  einem 
besonderen  städtischen  Beamten,  dem  Marktmeister,  anvertraut,  welcher  weit- 
gehende Befugnisse  und  erhebliche  Einkünfte  besaß  und  daher  als  Beherrscher 
des  ganzen  Marktverkehrs  in  großer  Achtung  stand.  Während  er  im  Mittel- 
alter nur  die  polizeiliche  Oberaufsicht  und  zugleich  als  Unterkäufer  (Makler) 
das  Recht  zur  Mitwirkung  bei  den  Verkäufen  hatte,  erhielt  er  später  auch 
anstelle  des  obersten  Richters  das  Recht  zur  Entscheidung  kleinerer  Zivil-  und 
Strafsachen.  Hiermit  war  eine  besondere  Marktgerichtsbarkeit  mit  ihm  als 
Marktrichter  geschaffen.  Seine  Einkünfte  bestanden  im  Jahr  1378  in  bestimmten 
Verkaufsabgaben,  welche  als  Unterkaufgeld  oder  Maklerlohn  für  seine  vorge- 
schriebene Vermittlertätigkeit  betrachtet  und  beim  Verkauf  größerer  Mengen 
bestimmter  Marktwaren  erhoben  wurden,  so  von  100  Eiern,  von  100 — 150  Stück 
oder  einem  Karren  Käse,  vom  Zentner  Fettwaren  wie  Butter,  Schmalz,  Schmier 
und  Unschlitt.  Vom  gemessenen  Zentner  Öl  hatte  jeder  Teil  3  Heller,  von 
der  Tonne  1  Englisch  (gleich  7  Hellern)  und  vom  Saum  Öl  2  Englisch  an  den 
Marktmeister  zu  entrichten.  Von  100  verkauften  Landkäsen  erhielt  er  als 
Gebühr  einen  Käse.  Die  kleineren  Mengen  und  die  übrigen  Marktwaren,  wie 
Geflügel,  Gemüse  und  Obst  scheinen  abgabenfrei  gewesen  zu  sein.  Von  diesem 
Unterkaufgeld,  welches  Marktrecht  genannt  wurde,  erhielt  jedoch  der  Markt- 
meister nur  einen  bestimmten  Teil;  der  Rest  floß  in  die  Stadtkasse  und  bildete 
einen  nicht  unerheblichen   Einnahmeposten. 

Wie  bereits  das  älteste  Stadtrecht  von  1297  bestimmt,  waren  jedoch  dem  Markt- 
zoll nur  die  fremden  Besucher,  nicht  die  Bürger  unterworfen;*)  weiterhin  waren 
von  ihm,  laut  besonderer  Vergünstigung,  die  Oberräder  und  Bornheimer.  die 
Waffenschmiede  von  Oberursel,  die  Einkäufer  der  benachbarten  hohen  Herr- 
schaften und  die  Beamten  des  Stadtgebietes  befreit. 

Allmählich  wurde  für  die  Erhebung  der  Marktmeistergebühren  eine  Tax- 
rolle maßgebend  und  das  sehr  einträgliehe  Amt  seit  1728  nach  gesetzlicher 
Vorschrift  an  den  Meistbietenden  verpachtet. 

Außer  diesen  Marktmeistergebühren  wurde  nur  einmal  im  Jahr  zur  Zeit 
der  alten  Messe  oder  um  Martini  (11.  November)  von  den  auf  der  offenen 
Straße    feilhaltenden    Menschen    und    den   auf   ihr   stehendes    Buden  (Kramen), 


*)  U.-Bch.  I  No.  704    nullus  civium  solvet  theolonium  in  nostra  civitate,  sed  alii  hospites 
advene  solvere  tenentur. 


120 


Tischen,  Wagen,  Karren,  Kisten  und  Bänken  ein  geringes  Standgeld  erhoben, 
welches  in  erster  Linie  den  Namen  Marktrecht  führte  und  ein  alter  Reichszoll 
war.  Es  gehörte  zu  den  Gefällen  des  Reichsschultheißen,  war  aber  seinem 
Unterbeamten,  dem  obersten  Richter,  welcher  im  Mittelalter  an  seiner  Stelle 
in  Marktsachen  Recht  sprach,  und  dessen  Schreiber  überlassen  worden. 
Die  Abgabe  betrug  anfänglich  meist  6,  dann  c)  Heller,  bei  den  Kramen 
oder  Tischen  für  jeden  Geviertfuß  12  Heller.  Später  wurden  die  Kramen  nach 
Lage  und  Größe  sowie  nach  dem  Werte  der  feilgehaltenen  Waren  besteuert. 
Laut  Marktrechtbüchlein 
vom  Jahr  1472  hatte  jede 
Obsthocke  9  Heller,  jede 
Hühnerhocke,  jeder  Käse- 
karren und  ein  Schwerd- 
feger  von  jedem  verkauf- 
ten Faß  zwei  Schillinge 
(gleich  18  Hellern),  jeder 
Käsewagen  und  jeder 
hiesige  Hutmacher  oder 
Schuhmacher  vier  Schil- 
linge, der  fremde  Hut- 
macher oder  Schuh- 
macher sechs  Schillinge 
(*/4  Gulden)  zu  zahlen. 
Der  Kram  „mit  den  ge- 
malten Tuchen"  entrich- 
tete wegen  der  Köstlich- 
keit dieser  Ware  vier 
Gulden.      Später   wußte 

sich  der  Verwalter  (sog.  Keller)  im  Römer,  welcher  in  die  Schreiber- 
steile  beim  obersten  Richter  eingetreten  war.  die  Standgebühr  allein  anzueignen, 
bis  der  Rat  im  Jahr   1686  diese  Eigenmächtigkeit  beseitigte.*) 

Aus  dem  Umstand,  daß  nicht  nur  das  Standgeld  sondern  auch  die  Markt- 
meistergebühren als  Bestandteile  des  Marktrechtes  bezeichnet  wurden,  gewinnt 
man  den  Eindruck,  daß  ursprünglich  nur  ein  einziger,  nach  gewissen  allge- 
meinen Maßeinheiten  (Krame,  Wagen,  Karren,  Tisch,  Schrein)  berechneter 
Marktzoll  erhoben  worden  sei,  welcher  dem  König  als  Herren  der  Markt- 
gerechtigkeit zustand.  Als  allmählich  die  polizeiliche  Aufsicht  über  den  Markt- 
verkehr auf  die  erstarkende  Stadtverwaltung  überging  und  zur  Bestellung  eines 

»Trhomas,  Qberhof,   1840,  S.  293  und  294:  Bothe,  Beiträge,  S.  12,  Orth  202-204,  294-2%. 


Die  Nordseite  des  Sanistagsberges 
mit  dem  Fischmarkt  im  Vordergrund,  nach  Schütz 


städtischen  Marktmeisters  führte,  wurde  zu  dessen  Besoldung  im  Anschluß  an 
den  königlichen  Marktzoll  eine  erweiterte,  städtische  Verkaufsabgabe  eingeführt, 
sodaß  ersterer  nur  in  Form  eines  Standgeldes  für  die  Benutzung  der  Straße 
in  den  Händen  des  Stadtschultheißen  als  des  höchsten  kaiserlichen  Beamten 
verblieb  und  zu  dessen  Gefällen  gehörte.  Erst  mit  der  Erwerbung  dieses 
wichtigsten  Amtes  im  Jahr  1372  ist  der  alte  Reichszoll,  genannt  Marktrecht, 
ganz  in  den  Besitz  der  Stadt  übergegangen. 

Unter  Marktrecht  wurde  aber  nicht  nur  der  Marktzoll,  sondern  noch  etwas 
ganz  Anderes  verstanden,  nämlich  die  Verpflichtung  von  Bürgern  und  Fremden, 
außerhalb  des  Wochenmarktverkehrs  Viktualien  vor  dem  Verkauf  an  Händler 
und  Hocken  ein  bis  drei  Tage  in  der  Stadtwage  für  die  Bedürfnisse  der  Bürger- 
schaft feilzuhalten.     Ich  werde  hierauf  noch  später  zurückkommen. 

Bei  der  großen  Rolle,  welche  die  ständigen  Hocken,  die  täglich  feil  hielten, 
neben  dem  Wochenmarktsverkehr  spielten,  ist  es  erklärlich,  daß  sich  zahlreiche 
Verordnungen  vorzugsweise  mit  ihnen  beschäftigen.  Ich  werde  versuchen,  beide 
Erscheinungen,  Hockenwesen  und  Wochenmarkt,  getrennt  zu  behandeln.  Bereits 
im  Mittelalter  sind  hierüber  eine  Reihe  von  Verordnungen  ergangen,  so  1405, 
1423,  1443,  1482,  1488,  welchen  später  Edikte  vom  18.  Juni  1594,  1611  und 
1616  betr.  Essenspeisen,  vom  6.  Februar  1636  und  27.  August  HioO  betr.  den 
\  erkauf  der  Viktualien  und  Lebensmittel,  vom  6.  November  1663  und  9.  April  1685 
gefolgt  sind.  Im  Jahr  1690  erließ  der  Rat  abermals  eine  Ordnung,  wie  es 
hinfüro  mit  den  Hocken  gehalten  werden  solle,  worin  auch  deren  Beteiligung 
am  Wochenmarktverkehr  geregelt  wurde.  Hiernach  durften  von  ihnen  die  auf 
Karren  oder  Wagen  von  den  Bauersleuten  hereingebrachten  Viktualien  nicht 
aufgekauft  werden,  sondern  mußten  auf  den  offenen  Markt  und  den  dazu  ver- 
ordneten Stand  gebracht  werden.  Der  Marktmeister  hatte  die  Viktualien  zu 
schätzen,  damit  niemand  im  Kauf  übernommen  werde.  In  den  Jahren  1623 
und   11)54  wurden  besondere  Taxordnungen  erlassen. 

Da  durch  das  starke  Fahren  mit  Kutschen,  Wagen.  Karren  und  Schleifen 
über  den  Marktplatz  nicht  bloß  die  feilgehaltenen  Waren,  sondern  auch  die 
Menschen  in  Gefahr  gerieten,  durfte  laut  Verordnung  vom  5.  Januar  1708 
niemand  mehr  vormittags  über  den  Markt  fahren.  Mitten  in  den  Fahrweg  wurde 
ein  Pfahl  mit  einer  Warnungstafel  aufgesteckt,  und  als  dies  nichts  nutzte,  der 
Markt  mit  Ketten  geschlossen.*) 

^    1.     Marktzeiten.     Die  erste  Urkunde,  welche  uns  die  Markttage  angibt. 

datiert   vom  Jahr   1311:  Bereits   damals   waren   es   der  Mittwoch   und  Samstag. 

In  der  ältesten  Zeit  dürfte  nur  letzterer  als  einziger  Markttag  bestanden  haben. 

Da  manche  entfernter  wohnende  Bauersleute  bereits  am  Dienstag  oder  Freitag 

*)  Battonn   III.   161. 


122 


Abend  ankamen,  fand  um  diese  Zeiten  ein  kurzer  Vormarkt  statt.  Der  Markt 
fing  mit  Tagesanbruch  an  und  dauerte  bis  zur  Dunkelheit.  Bestimmte  Stunden 
waren  nicht  festgesetzt.  Es  war  Sache  des  Marktmeisters,  Anfang  und  Ende 
durch  das  Aufstecken  und  Abnehmen  der  erwähnten  roten  Fahne  auf  dem 
Gerechtigkeitsbrunnen  erkenntlich  zu  machen.  Unter  den  Besuchern  waren 
nur  die  Hocken  und  .sonstigen  Zwischenhändler  erheblichen  Beschränkungen 
unterworfen;  im  übrigen  herrschte  Handelsfreiheit.  Ein  fremder  Verkäufer  hatte 
sich  bei  seiner  Ankunft  am  Tor  beim  Schreiber  zu  melden  und  ein  Zeichen 
geben  zu  lassen,  welches  dem  Marktmeister  auszuhändigen  war.  Er  mußte 
dann  auf  dem  Markt  bis  um  1 1  Uhr  und,  wenn  er  erst  am  Mittag  ankam,  bis 
zum  Abend  unverrückt  feilhalten.  Hatte  er  alles  verkauft,  dann  erhielt  er  vom 
Marktmeister  ein  Gegenzeichen,  welches  er  beim  Hinausgehen  am  Tor  ab- 
lieferte. War  der  Markt  schlecht  und  in  der  angegebenen  Zeit  nicht  alles  ver- 
kauft, dann  blieb  ihm  unverwehrt,  sein  Glück  mit  Hausieren  zu  versuchen. 
Da  in  Meßzeiten  bei  der  weitgehenden  Handelsfreiheit  einer  Ausdehnung  des 
Samstagsmarktes  auf  den  Sonntag  keine  Hindernisse  in  den  Weg  gelegt  wurden, 
geschah  dies  namentlich  zur  Befriedigung  der  Bedürfnisse  der  stark  an- 
wachsenden jüdischen  Bevölkerung  auch  zwischen  den  Messen.  Durch  die 
Gärtnerordnung  von  1613  wurde  der  Sonntagsmarkt  wieder  auf  die  Meßzeiten 
und  acht  Tage  vorher  und  nachher  beschränkt.  In  der  übrigen  Zeit  durfte  am 
Sonntag  kein  Markt  mehr  mit  Kraut,  Rüben,  Zwiebeln,  Salat,  Rettich  und  der- 
gleichen gehalten  werden,  widrigenfalls  die  feilgehaltenen  Waren  zugunsten  des 
Hospitals  verfielen;  auch  sollte  niemand  bei  Strafe  am  Sonntag  aufs  Feld  hinaus- 
gehen, um  die  erwähnten  Viktualien  zu  holen. 

§  5.  Marktplatz.  Nach  den  ältesten  Nachrichten  von  1238  und  1264  muß 
sich  der  Marktplatz  vor  dem  Rathof  und  an  der  Pfarrkirche  befunden  haben.  Aus 
dieser  Zeit  mögen  noch  die  zwei  alten,  gewölbten  Läden  unter  der  Stiege  der 
Michaelskapelle  und  etwa  20  weitere  Kramen  gestammt  haben,  welche  sich 
auf  der  Nordseite  der  Kirche  befanden  und  dieser  gehörten.*) 

Als  der  vorhandene  Platz  nicht  mehr  ausreichte  und  der  mächtige  freie 
Raum  zwischen  der  Kirche  und  dem  Römerberg  immer  mehr  verbaut  wurde, 
diente  der  letztere  als  Marktplatz  und  erhielt  allmählich  wegen  des  am  Samstag 
abgehaltenen  Wochenmarktes  den  Namen  „Samstagsberg."  Dieser  kommt  zu- 
erst in  einer  Urkunde  des  Jahres  1323  bei  Erwähnung  der  Häuser  Wolf  (No.  5) 
und  Eisenberg  (No.  7)  vor.**)  Mit  der  Verlegung  mag  auch  das  in  den  Statuten 
von  1352  erwähnte  Verbot  zusammenhängen,  am  Pfarreisen,  dem  alten  Markt- 
platz, feilzuhalten,  weil  dies  den  Weg  zur  Kirche  störe. 

*)  Battonn  III,  22b  und  23S. 
**)  U.-Bch.  II  No.  211. 


123 


Auf  dem  neuen  Markt  standen  die  Fischverkäufer  mit  ihren  Bänken  an  der 
Nikolaikirche,  die  Hühnerverkäufer  mehr  nördlich  am  Eckhaus  zum  Engel  und 
die  fremden  Metzger  am  Anfang  der  Neukräm  vom  Haus  zum  Schwan  bis 
zur  Barfüßergasse.  Jede  Warengattung  hatte  ihre  besonderen  bei  einander 
befindlichen  Stände,  welche  kleinere  Sondermärkte  bildeten  und  die  Namen: 
Fischmarkt,  Krempelmarkt,  Hühnermarkt,  Buttermarkt  und  Krautmarkt  führten. 
Letzterer  war,  vermutlich  noch  von  der  ältesten  Zeit  her,  unweit  der  Brot- 
hallen  und  Fleischschirnen   beim    alten  Rathof  und  der  Stiftskirche  verblieben. 

Durch  den  zunehmenden  Meßverkehr  und  das  Aufschlagen  von  Buden  auf 
dem  Römerberg  wurde  jedoch  der  Wochenmarktverkehr  immer  mehr  in  die 
anstoßende  Krämergasse  gedrängt.  Bereits  1473  werden  auf  dem  Freithof 
(später  Hühnermarkt)  verschiedene  Käsekarren  und  seit  1 4S(>  7  Käsetische  er- 
erwähnt,  welche   ein  Standgeld   von   je    12  Schillingen    zahlten. 

Das  Jahr  1573  brachte  wesentliche  Veränderungen.  Der  Liebfrauenberg 
wurde  mit  neuen  Meßläden  besetzt,  der  Krempelmarkt  hinter  das  Pfarreisen, 
der  Fischmarkt  in  Meßzeiten  nach  dem  (jarküchenplatz  verlegt  und  der  ganze 
übrige  Verkehr  entweder  bereits  damals  oder  bald  darauf  vom  Samstagsberg 
in  die  Krämergasse  hineingedrängt,  welche  davon  den  Namen:  Alter  Markt 
erhielt.  Der  Platz  vor  dem  steinernen  Haus  hieß  1584  der  Habermarkt,  im 
18.  Jahrhundert  von  den  dort  verkauften  Küchenkräutern  der  Kräutermarkt. 
Der  Hühnermarkt  wanderte  vom  Eckhaus  zum  Engel  nach  dem  Freithof,  welcher 
bald  hiernach  benannt  wurde.  Der  Wochenmarkt  erstreckte  sich  nunmehr  vom 
Römerberg  über  die  Krämergasse  bis  hinter  das  Pfarreisen  und  um  die  Pfarr- 
kirche herum  über  den  Krautmarkt  und  Töpferhof  bis  zum  Garküchenplatz. 
In  Meßzeiten  und  bei  Kaiserwahlen  wurde  er  zum  Teil  auf  dem  Liebfrauenberg  und 
seit  etwa  1650  in  der  Töngesgasse  abgehalten,  im  Jahr  1765  aber  auf  die  Be- 
schwerde der  daselbst  wohnenden  Großkaufleute  nach  dem  Hirschgraben  in 
die  Gegend  des  Goetheschen  Hauses  verlegt.  Die  hierdurch  betroffenen  26 
Gärtner  suchten  vergeblich  dem  Rat  klar  zu  machen,  daß  ihnen  ein  unersetz- 
licher Schaden  durch  diese  Verlegung  ans  Ende  der  Stadt  entstünde  und  daß 
den  einkaufenden  Bürgersfrauen  und  Dienstmägden  eine  Förmliche  Reise  bis 
/um  Hirschgraben  zugemutet  würde. 

Im  Jahr  1871  wurde  der  ganze  Marktverkehr  nach  dem  großen,  vormals  von 
Reineck'schen  Garten  an  der  Ilasengasse  verpflanzt  und  an  dieser  Stelle  zehn  Jahre 
später  die  große  städtische  Markthalle  für  einen  täglichen  Markthandel  erbaut. 

$  <>.  Der  Juden  mark  t.  Bei  der  starken  Zunahme  der  jüdischen  Bevölkerung 
im  sechzehnten  Jahrhundert,  welche  schließlich  eine  Stadt  für  sich  mit  fast  drei- 
tausend Seelen  bildete,  entwickelte  sieh  für  deren  Bedürfnisse  vor  der  Juden- 
gasse  allmählich  ein  besonderer  Markt  mit  Kraut,  Rüben,  Zwiebeln,  Salat,  Rettich 


121 


und  dergleichen  und  daneben  in  der 
Gasse  selbst  ein  lebhafter  Hausierhandel 
mit  diesen  Gartenerzeugnissen.  In  den 
Artikeln  31  bis  34  der  Gärtnerordnung 
von  1613  wurde  beides  verboten  und 
den  Gärtnern  erneut  eingeschärft,  daß 
sie  alle,  es  seien  Frankfurter,  Sachsen- 
häuser oder  Auswärtige,  nur  auf  einem 
Markt  sitzen  und  ihre  Viktualien  ver- 
kaufen dürften.  Daraus,  daß  im  Zu- 
sammenhang mit  dieser  Vorschrift  das 
Markthalten  am  Sonntag  verboten 
wurde,  ist  zu  schließen,  daß  gerade 
der  Judenmarkt  an  diesem  Tage  statt- 
gefunden hat.  Trotz  des  Verbotes  hat 
er  anscheinend  bis  zur  Öffnung  der 
Judengasse  fortbestanden. 

§  7.  Personenverkehr  und 
Standorte.  Die  zwei  Wochenmärkte 
wurden  nicht  nur  von  hiesigen  Gärt- 
nern und  von  Bauern,  sondern  auch 
von  hiesigen  und  fremden  Gewerbe- 
treibenden und  Krämern  besucht.  In 
erster  Linie  nehmen  die  hiesigen  Gärt- 
ner unser  Interesse  in  Anspruch.  Zur 
Zeit  des  Bürgervertrages  von  1613 
teilten  sie  sich  in  die  alte  Frankfurter 
Gärtner- Hausgenossenschaft,  in  die 
neue  Heckergesellschaft  in  der  Neu- 
stadt (Allerheiligen-  und  Vilbeler  Gasse)  und  in  die  Sachsenhäuser  Weingärtner- 
zunft. Als  bald  darauf  alle  Zünfte  aufgehoben  wurden,  blieb  nur  die  erstere  bestehen 
und  erhielt  am  25.  Oktober  1625  eine  neue  Ordnung.  Hierin  war  bestimmt,  daß 
die  Gärtner  die  Gassen,  worauf  der  Markt  gehalten  wurde,  unter  der  alten  Kram 
wie  auf  dem  Krautmarkt  und  Samstagsberg  durchs  Jahr  über  sauber  zu  halten 
und  zu  diesem  Zweck  in  jeder  Woche  zweimal,  nämlich  Mittwoch  und  Samstag 
Nachmittag,  durch  zwei  von  ihnen  allen  Unrat  wegzuführen  hätten;  sie  sollten 
zu  gewöhnlicher  Zeit  den  Markt  bestellen  und  halten,  all  ihren  Marktschatz 
auf  einmal  herbringen  und  im  Interesse  der  hiesigen  Käufer  zunächst  nur  diesen, 
den  fremden  in  Sommerzeiten  nicht  vor  8  Uhr,  in  Winterzeiten  nicht  vor  9  Uhr 


Dei   Wochenmarkt  auf  dem  Hirschgraben  vor  d 
von  Oehsenstein'schen  Hause,    nach  Reifienstt 


verkaufen.  Alles  Grünwerk,  wie  Gemüse,  Kraut,  Kohl,  Rüben,  Zwiebeln  und 
Rettich  durfte  nirgends  anders  als  auf  dem  Krautmarkt  feilgehalten  werden; 
es  wurde  fast  ausschließlich  mit  ganzen  Lasten  von  den  alten  Frankfurter 
Gärtnern  hergebracht,  während  die  Sachsenhäuser  und  Oberräder  damals  vor- 
wiegend Weinbau  trieben  und  nur  langsam  zur  Gemüsegärtnerei  und  Obstzucht 
übergingen.  Sie  sowohl,  wie  die  übrigen  Dorfbewohner,  welche  meistens  Milch, 
Käse,  Obst,  Butter  und  dergleichen  Viktualien  mitbrachten,  durften  solche  zu- 
sammen mit  Gemüse  und  Kraut  an  ihrem  alten  Standort  in  der  Krämergasse 
oder  wo  es  sonst  war,  verkaufen.  Über  diesen  Vorzug  ist  viel  Eifersucht  und 
Streit  zwischen  den  hiesigen  Gärtnern  und  den  Dorfbewohnern  entstanden. 

Aus  folgenden  Orten  der  Umgegend  kamen  regelmäßig  Verkäufer  auf  die 
zwei  hiesigen  Wochenmärkte:  aus  Oberrad,  Offenbach,  Bürgel  und  Rumpenheim, 
aus  Bornheim,  Seckbach,  Bergen,  Enkheim,  Fechenheim  und  Hanau  (gelbe  Rüben !), 
aus  Eckenheim,  Preungesheim,  Bonames,  Eschersheim,  Ginnheim,  Bockenheim, 
Hausen  und  Rödelheim,  aus  Cronberg,  Oberursel  und  Weißkirchen. 

Je  mehr  die  hiesige  Gärtnerschaft  anwuchs,  um  so  weniger  war  sie  geneigt, 
sich  bloß  deshalb  auf  dem  etwas  abgelegenen,  kleinen  Krautmarkt  herumzu- 
drücken, weil  sie  nur  Gemüse  und  Kraut  feilhielt,  und  die  eigentliche  Markt- 
gasse den  Sachsenhäusern  und  den  Bauersleuten  zu  überlassen.  Nach  jahre- 
langen Streitigkeiten  kam  es  endlich  am  6.  November  1663  zu  einem  Vergleich, 
in  welchem  die  neuen  Standorte  der  verschiedenen  Ortsgruppen  von  Verkäufern 
genau  bestimmt  wurden.  Die  hiesigen,  in  die  60  Personen  starken  Gärtner 
verließen  dauernd  den  Krautmarkt  und  bezogen  ihre  Plätze  auf  beiden  Seiten 
des  alten  Marktes  von  der  goldenen  Wage  und  dem  gegenüberliegenden  Dietz- 
Weisel'schen  Haus  (No.  4)  bis  zum  Haus  Schildknecht  am  Eck  des  Hühner- 
marktes, die  Sachsenhäuser  von  dem  anderen  Eck  bis  zu  den  drei  Römern 
(jetzt  Jamin  gehörig);  die  Oberräder  blieben  auf  dem  Hühnermarkt  bis  zur 
goldnen  Scheere  (No.  22)  sitzen.  Die  Bornheimer  bezogen  den  Platz  der 
Offenbacher  am  Eingang  zur  Höllgasse  an  der  goldenen  Wage;  soweit  die 
letzteren  außer  Gemüse  auch  Milch  brachten,  durften  sie  ihre  alten  Plätze  am 
anderen  Eck,  der  Hirschapotheke,  behalten.  Die  übrigen  Offenbacher,  die 
Fechenheimer,  Bürgeier  und  Rumpenheimer  wurden  die  Höllgasse  hinunter 
nach  dem  Krautmarkt  verwiesen.  Die  Bonameser  und  Hausener  Bauern 
standen  vor  dem  steinernen  Haus  auf  dem  Habermarkt,  die  Cronberger,  Urseler, 
Weißkirchener,  die  Rödelheimer,  Bockenheimer,  Ginnheimer,  Eschenheimer  hinter 
dem  Lämmchen  von  dem  Mohrenkopf  bis  zur  goldenen  Scheere.  Wer  Wacholder 
zu  Markt  brachte,  sollte  seinen  Platz  bei  den  Besenverkäufern  haben. 

Im  Jahr  1747  beschwerte  sich  die  Bornheimer  Gemeinde  darüber,  daß  die 
Frankfurter  und  Sachsenhäuser  Gärtner  ihre  Leute  von  ihrem  alten  Bornheimer 


■Marktplatz  an  den  Häusern  zwischen  der  goldnen  Wage  und  dem  weißen 
Bock  in  das  Floß  getrieben  hätten  und  ihnen  auch  in  dieses  mit  Schelten, 
Schmähen,  Raufen  und  Schlagen  nachdrängten,  so  daß  sie  sich  teils  auf  dem 
Römerberg,  teils  an  der  Katharinenpforte  und  an  der  Bornheimer  Pforte  zerstreut 
hätten;  der  Rat  möge  dem  Nachdrängen  der  Sachsenhäuser  und  der  Hocken- 
weiber in  das  Floß  wehren,  letztere  auf  den  Römerberg  weisen  und  dem  Markt- 
meister am  nächsten  Markttag  zur  Unterstützung  einige  Grenadiere  mitgeben. 

Unter  den  Gewerbetreibenden  sind  die  Waffenschmiede  aus  Oberursel  und 
sonstige  fremde  Schmiede,  welche  1463  auf  dem  Krempelmarkt  in  der  Südost- 
ecke des  Samstagsberges  stehen  und  nur  selbstverfertigte  neue  Arbeit  feil- 
halten, dagegen  keine  Reparaturarbeit  liefern  durften,  ferner  1470  fremde  Töpfer, 
Metzger,  Bäcker,  Hutmacher,  Schuhmacher  und  andere  zu  erwähnen.  Alle 
diese  Verkäufer  hatten  ihre  von  alters  hergebrachten  Stände. 

Am  wichtigsten  unter  diesen  fremden  Gewerbetreibenden  waren  die  Dorf- 
bäcker, welche  von  dem  Rat  bei  der  oft  ungenügenden  Brotversorgung  der 
Stadt  durch  die  hiesigen  Bäcker  trotz  aller  Widersprüche  stets  zugelassen 
waren  und  manche  Unterstützung  durch  Lieferung  städtischen  Kornes  erhiel- 
ten. Sie  kamen  fast  nur  aus  Bornheim  und  Oberrad,  durften  mit  ihren  Karren 
keine  anderen  Tore  wie  das  Eschenheimer-  und  Affentor  benutzen  und  hatten 
ihren  Verkaufsplatz  hinter  dem  Lämmchen.  Anfänglich  mußten  sie  um  1 1  Uhr  den 
Marktplatz  räumen,  um  1650  aber  hielten  sie  während  des  ganzen  Markttages  feil. 

Die  fremden  Metzger  durften  nicht  während  des  ganzen  Jahres,  sondern 
nur  zu  zwei  Zeiten,  zwischen  Weihnachten  und  Fastnacht  und  zwischen  Ostern 
und  Pfingsten  Fleisch  von  Hanau,  Bergen,  Heddernheim,  Friedberg,  Sprend- 
lingen  gen  Frankfurt  bringen  und  mußten  am  Anfang  der  neuen  Kram  am 
Haus  zum  Schwan  und  an  der  gegenüber  einmündenden  Barfüßergasse  zu 
Markt  stehen.  Der  Verkauf  war  ihnen  nur  bis  12  Uhr  Mittags  gestattet  und 
1451  sogar  ganz  verboten  worden.  Trotzdem  ist  noch  1556  von  dem  öffentlichen 
Fleischmarkt  unter  der  neuen  Kram  die  Rede.  Bei  der  großen  Platzänderung 
des  Jahres  1573  wurden  die  fremden  Metzger  mit  den  unzünftigen  an  die 
südliche  Domeinfriedigung  gegenüber  dem  Leinwandhaus  verwiesen. 

Die  Sachsenhäuser  Hafner,  welche  ihr  irden  Geschirr  unter  freiem  Himmel 
auf  dem  Weckmarkt  aufgestapelt  hatten,  erhielten  1685  das  schmale  Gäßchen 
zwischen  dem  Leinwandhaus  und  der  Stadtwaage  angewiesen,  worin  sie  ge- 
schützt sitzen  und  ihre  Waren  das  ganze  Jahr  hindurch  wohl  verwahrt  liegen 
lassen  konnten.     Seitdem  hieß  dies  Gäßchen  der  Töpferhof. 

Aus  zwei  Verordnungen  vom  23.  Juli  1663  und  6.  August  1668,  welche  auf 
die  Beschwerden  der  hiesigen  Tuchkrämer  erlassen  wurden,  ist  zu  ersehen, 
daß  damals  auch  Tücher   aus    Meißen    und   aus  Reichenbach  im  Voigtland  auf 


die  hiesigen  Wochenmärkte  zum  Verkauf  kamen.  Nach  der  ersten  Verordnung 
durfte  jeder  dieser  Händler  außer  den  Meßzeiten  nur  an  Wochenmarktstagen 
auf  dem  Garküchenplatz  einen  mit  2  Schrägen  und  Borten  zugerichteten  Stand 
inne  haben  und  darauf  ohne  Aufziehung  der  Blähen  lediglich  seine  eigenen 
Fabrikate  bis  12  Uhr  mittags  feil  halten.  Die  Tücher  mußten  nadelfertig  zu- 
bereitet und  beim  Einbringen  gestempelt  sein  und  nach  gehaltenem  Wochen- 
markt in  dem   Leinwandhaus  zur  Aufbewahrung  niedergelegt  werden. 

Den  hiesigen  Leinwebern  war  gestattet,  dasjenige   Leinentuch,   welches   sie 
ohne  Bestellung  für  ihre  eigene  Rechnung  verfertigt  hatten,  an  den  Markttagen 


Der  HUhnermarkt,  nach  Salomon  Kleiner. 

aui  dem  Garküchenplatz  auf  einem  besonderen  Tische  zu  verkaufen.  Im  Jahr 
1755  wurde  darüber  Beschwerde  geführt,  daß  sie  diese  Erlaubnis  gröblich 
mißbrauchten  und  das  ganze  Jahr  hindurch  erkaufte  Fremde  Tuche  öffentlich 
ellenweise   ausschnitten. 

§  S.  Marktwaren.  Bei  der  vorhergehenden  Darstellung  sind  diese  meistens 
schon  genannt  worden.  Sie  bestanden  in  erster  Linie  aus  Gartenbau-  und  sonstigen 
landwirtschaftlichen  Erzeugnissen,  wie  Kraut,  Rüben,  Zwiebeln,  Salat  und  Rettich. 


welche  in  der  Gärtnerordnung  von  1613  Erwähnung  finden,  in  Bohnen,  Erbsen 
und  Küchenkräutern,  in  den  1757  zuerst  genannten  Kartoffeln  und  in  Spargeln, 
in  Milch,  Eier,  Butter,  Käse  und  Honig,  sodann  in  Obst  und  sonstigen  Früchten, 
namentlich  in  Äpfeln  und  Birnen,  Trauben,  Quitten  und  Kastanien  aus 
Cronberg,  in  Geflügel  wie  Gänsen,  Hühnern,  Tauben,  Schnepfen,  Krammets- 
vögeln, in  Wildpret,  frischen  und  gesalzenen  Fluß-  und  Meerfischen,  in  Back- 
und  Fleischwaren,  in  öl,  Schmalz,  Unschlitt,  Essig,  Branntwein,  Flachs  und 
anderem.  Ebenso  durften  gedörrte  Früchte,  Hafermehl  und  Grütze  nach  der 
Verordnung  vom  17.  März  1773  nur  an  den  gewöhnlichen  Markttagen  zum 
Verkauf  gebracht  werden.  Auch  Korn,  Hafer  und  sonstige  Frucht,  Heu  und  Stroh 
sollten,  wie  der  Rat  auf  Beschwerde  der  Bürgerschaft  1612  und  erneut  durch  Be- 
schluß vom  16.  September  1728  anordnete,  von  der  Nachbarschaft  nur  an  den  ge- 
wöhnlichen offenen  Markttagen  in  die  Stadt  gebracht  werden,  wozu  der  bequeme 
und  gepflasterte  Platz  vor  der  Katharinenpforte  an  der  Heuwage  bestimmt  sei. 

Die  Marktwaren  wurden  teils  in  Bretterbuden  (Hütten,  Kramen),  teils  unter  freiem 
Himmel  auf  Schreinen,  Kasten  und  Tischen,  wie  den  Brotschreinen,  Branntwein-  und 
Gläsertischen,  auf  Krautwagen,  Brot-  und  Obstkarren,  und  auf  einfachen  Bänken  und 
Brettern  verkauft,  auf  welchen  die  Körbe  standen.  Jeder,  der  auf  der  Straße  feilhielt, 
mußte,  wie  bereits  erwähnt,  von  alters  her  eine  kleine  Abgabe,  das  Marktrecht,  zahlen. 

§9.  Schutz  gegen  die  Hocken.  Das  Bestreben  der  Stadtver- 
waltung, die  Bürgerschaft  gegen  den  Aufkauf  und  die  Preistreiberei  des  Zwischen- 
handels zu  schützen,  tritt  vielleicht  nirgends  so  scharf  hervor  wie  bei  der 
Lebensmittelbeschaffung.  Für  diese  war  der  Wochenmarkt  seit  alters  die  her- 
gebrachte und  wohl  geregelte  Form,  welche  in  ihrem  Kampfe  gegen  das 
zunehmende,  ständige  Hockenwesen  und  Krämertum  kräftig  unterstützt  wurde. 
Mit  Erstaunen  verfolgen  wir  modernen  Menschen  diese  ausgesprochene  Feind- 
schaft gegen  das  Händlertum,  welches  nach  allgemeiner  Ansicht  durch  Aufkauf 
die  Preisgestaltung  der  Waren  in  die  Hand  zu  bekommen  suche  und  sie  dem 
kleinen  Mann  verteuere.  Es  hat  kaum  eine  den  Marktverkehr  betreffende  Ver- 
ordnung, sie  sei  aus  dem  15.  oder  18.  Jahrhundert,  gegeben,  welche  nicht  dem 
Hockenwesen  zu  Leibe  ging.  Es  wurde  als  ein  auf  das  geringste  Maß  einzu- 
schränkendes, unausrottbares  Übel  behandelt.  Bereits  im  Jahr  1405  wurde  der 
Aufkauf  von  Lebensmitteln  verboten  und  vorgeschrieben,  sie  zu  Markt  kommen  zu 
lassen.    Die  vielen  Verordnungen  lassen  jedoch  ihren  geringen  Erfolg  erkennen. 

Grundsätzlich  sollten  Hocken  und  Krämer  mit  Sachen,  die  auf  den  Markt 
gehören,  nicht  handeln.  Infolgedessen  war  die  Hockerei  mit  eigentlichen  Markt- 
waren, mit  Gemüse,  Rüben,  Rettich,  Zwiebeln,  Salat,  Petersilie  nnd  allem  sonstigen 
Gartenwerk,  mit  Obst,  Eiern,  Brot,  Wecken,  Kuchen  und  durch  Verordnung  vom 
21.  November  1695  auch  mit  Federvieh,  Wildpret  und  sonstigen  Viktualien  untersagt. 


Jede  Gemeinschaft  und  Verständigung  mit  fremden  Handlern  sollte  unterbleiben, 
auch  keiner  diesen  entgegenlaufen  und  innerhalb  drei  Meilen  Gemüse  und  Obst  auf 
dem  Feld,  den  Dörfern,  Warten  oder  Pforten  einkaufen.  Die  Beteiligung  der  Hocken 
am  Marktverkehr  war  erst  von  der  Tagesstunde  an  gestattet,  zu  welcher  erfahrungs- 
gemäß die  Bürgerschaft  ihren  Bedarf  gedeckt  hatte.  Hierbei  war  ihnen  das  Feil- 
halten regelmäßig  eine  Stunde  früher  gestattet  wie  der  Einkauf  und  außerdem  den 
fremden  Hocken  etwas  mehr  Freiheit  gewährt  wie  den  hiesigen.  Die  festgesetzten 
Stunden  haben  im  Laufe  der  Zeit  je  nach  der  feilgehaltenen  Ware  gewechselt.  Nach 
einer  Verordnung  des  Jahres  1429  war  ihnen  der  Einkauf  von  Federvieh  vor  1  Uhr, 
nach  einer  weiteren  vom  Jahr  1690  der  Einkauf  von  Obst  im  Sommer  vor  10  Uhr 
verboten.  Die  fremden  Hocken  sollten  auf  offenem  Markt  in  Sommerszeit  nicht  vor 

8  Uhr,  im  Winter  nicht  vor  9  Uhr  erscheinen.  Die  hiesigen  Hocken  sollten  abends 
am  Vormarkt  von  den  Bauern  überhaupt  nichts  und  an  den  Markttagen  nichts  vor 

9  Uhr  im  Sommer  und  vor  10  Uhr  im  Winter  kaufen.  Durch  die  Edikte  vom  13.  No- 
vember 1731  und  23.  Juli  1754  wurde  für  sie  allgemein  die  zehnte  Stunde  fest- 
gesetzt und  ihnen  streng  untersagt,  sich  vorher  auf  dem  Markt  einzufinden  und  etwas 
einzukaufen;  sie  sollten  bei  Meidung  empfindlicher  Züchtigung  sich  auch  nicht 
unterfangen,  vor  den  Toren,  auf  den  Dorfschaften  und  Landstraßen  den  zum  Markt 
kommenden  Landleuten  irgendwelche  Viktualien  abzuhandeln  und  dadurch  den 
Preis  über  Gebühr  zu  steigern,  sich  auch  still  und  friedsam  benehmen  und 
sich  nicht  mit  unbändigem  Geschrei,  Schimpfen  und  Schmähen  schon  bei  Tages- 
anbruch hören  lassen. 


Engel 


Die  Ostseite  iU 


Dacbsburg 
Samstagsbei  ges 


VIERTER  ABSCHNITT 


Der  Ständige  Handel 


f|3§^f  inleitung.  Frankfurt  am  Main  ist  von  Professor  Bücher  in  seinem 
bevölkerungsstatistischen  Werke*)  als  eine  Stadt  hingestellt 
worden,  welche  im  Mittelalter  nur  vereinzelte  Kaufleute,  keinen 
Kaufmannsstand  und  keinen  ständigen  Großhandel  besessen  und 
in  seiner  ländlichen  Ruhe  nur  zweimal  im  Jahr  während  der  Messen 


ök^sss^^S1  durch  fremden  Handel  und  fremde  Kaufleute  belebt  worden  sei 
Er  nennt  die  gegenteilige  Ansicht  sogar  eine  Fabel,  welche  durch  ihr  Alter  nicht 
ehrwürdig  geworden  sei.  So  schroff  und  siegesgewiß  dieses  abfällige  Urteil 
in  die  Welt  gesetzt  worden  ist,  so  ist  es  doch  unrichtig  und  ebenso  anfechtbar 
wie  seine  fernere  bestimmte  Angabe,  daß  der  Geldhandel  und  das  Bankgeschäft 
schon  im  späteren  Mittelalter  von  größerem  Belang  gewesen  seien  als  das 
Warengeschäft.  Gerade  die  als  Quelle  angeführten  Manuskripte  des  Herrn 
von  Fichard,  welche   ich   schon   vor   Jahren    vollständig   durchgearbeitet   habe, 

*)  Bevölkerung  in  Frankfurt  a.  M.  im  XIV.  und  XV.  Jahrhundert,   1886,  S.  244—248. 


ergeben  das  Gegenteil.  In  Verbindung  mit  den 
wertvollen  Nachrichten  der  inzwischen  gedruck- 
ten Urkundeninventare  und  den  unerschöpflichen 
Schöffengerichtsprotokollen  führen  sie  zu  dem 
bestimmten  Ergebnis,  daß  Frankfurt  schon  im 
Mittelalter  nicht  nur  ein  großer  Meßplatz,  sondern 
auch  außer  der  Meßzeit  eine  Handelsstadt  mit 
einer  der  Bevölkerung  entsprechenden  ansehn- 
lichen Kaufmannschaft  gewesen  ist.  Diese  Tat- 
sache ergibt  sich  fast  allein  aus  der  Bedeu- 
tung Frankfurts  als  natürlicher  Hauptstadt  der 
Wetterau. 

Die  Verkennung  einer  für  das  geschichtliche 
Ansehen  unserer  Vaterstadt  so  wichtigen  Tat- 
sache findet  aber  ihre  Erklärung  darin,  daß  die- 
jenigen Bürger,  welche  Handel  trieben,  in  den 
Quellen  nicht  als  Kaufleute  bezeichnet  werden, 
daß  sie  ferner  nach  altem,  schier  unausrottbarem 
Vorurteil  nicht  unter  den  städtischen  Patriziern 
gesucht  worden  sind  und  daß  schließlich  ihre 
Handelstätigkeit  in  dem  gewaltigen  Meßverkehr 
fast  spurlos  verschwunden  ist.  Gerade  der  eifrige 
Vorkämpfer  des  städtischen  Junkertums,  der 
Geschichtsschreiber  von  Fichard,  ist  es,  welcher, 
man  möchte  sagen,  mit  schmerzlichem  Bedauern  in  seiner  Geschlechtergeschichte 
immer  wieder  offen  und  ehrlich  bekennt,  daß  die  Mitglieder  der  vornehmsten 
Familien  sich  im  Mittelalter  unbedenklich  mit  dem  Handel  befaßt  und  ihn  mit 
ihrem  Stande  wohl  vereinbar  gehalten  haben.  Erst  seit  der  Mitte  des  16.  Jahr- 
hunderts begann  sich  ein  anderer  Ehrbegriff  geltend  zu  machen,  welcher  dann 
zu  Unrecht  auch  auf  die  früheren  Zeiten  mit  gesünderen  Anschauungen  über- 
tragen worden  ist.  Dasjenige,  was  man  bei  den  Patriziern  von  Augsburg,  Nürn- 
berg, Cöln,  Lübeck  stets  rühmend  anerkannt  hat,  leugnete  man  ebenso  beharrlich 
für  das  kleinere  Frankfurt  und  machte  aus  seinen  weniger  hervortretenden 
Kaufleuten  lieber  ritterbürtige  Junker.  Aber  wie  viele  Familien  der  „altadeligen" 
Gesellschaft  des  Hauses  Limpurg  sind  aus  den  Kreisen  der  Handwerker  her- 
vorgegangen und  nur  durch  ihre  kaufmännischen  Erfolge  allmählich  zu  dem 
Geschlechterstand  emporgestiegen ! 

Nachdem    Kaiser    Friedrich    II.    in    der    bekannten   Goslarer    Urkunde    vom 
Jahr  1219  den  Grundsatz  anerkannt  hatte,  daß  Stadtluft  frei  mache,  mußte  der 


Schöff  Wigel  von  Wanebach 
Mitstifter  der  Liebfrauenkirche   f  1322, 


Unterschied  zwischen  ursprünglich  freier  und  unfreier  Geburt  immer  mehr  an 
Bedeutung  verlieren  und  neuen,  geklärteren  Anschauungen  Platz  machen. 
Das  durch  Tätigkeit,  Vermögen  und  Lebensführung  erworbene  persönliche 
Ansehen  galt  als  Ersatz  der  mangelnden  Geburt  und  öffnete  dem  Träger  die 
Schranken  der  herrschenden  Klasse.  Der  Erbauer  des  stattlichen  Hauses  zum 
Braunfels,  der  reiche  Weinhändler  Brune,  ein  Emporkömmling,  wird  gleich  den 
Schöffen  „Herr"  genannt  und  seine  Kinder  heirateten  in  die  ältesten  und  vor- 
nehmsten Familien.  Professor  von  Below  findet  daher  mit  Recht  das  wesent- 
lichste Begriffsmerkmal  des  mittelalterlichen  Patriziates  in  dem  „Reichtum".*) 
Der  besitzlose  Freigeborene  verschwand  unter  den  Handwerkern.  Gute  Herkunft 
und  Vermögen  waren  damals  ebenso  oft  getrennt  wie  heutzutage  und  der  arme 
Altfreie  des  13.  Jahrhunderts  spielte  keine  größere  Rolle  wie  der  arme  Adlige 
des  20.  Jahrhunderts. 

Allgemein  ist  jezt  die  Ansicht  aufgegeben,  als  ob  die  Patrizier  nur  aus 
Altfreien,  die  Handwerker  nur  aus  ehemals  Unfreien  bestanden  hätten.  Der 
ererbte  oder  erworbene  Besitz  entschied  regelmäßig,  ob  ein  Stadtbewohner  zu 
der  einen  oder  der  anderen  Klasse  gehörte.  Die  gewerbliche  Mittelstandspolitik 
der  Städte  nötigte  geradezu  die  reichgewordenen  Handwerker  oder  wenigstens 
ihre  Kinder  zum  Austritt  aus  der  Zunft  und  zum  Anschluß  an  das  Patriziat. 
Andererseits  ergriffen  bei  der  großen  Zahl  der  Altfreien  viele  von  ihnen  ein 
Handwerk  und  wurden  kaum  noch  von  ihren  ursprünglich  unfreien  Berufs- 
genossen unterschieden.  Daß  der  Wollweber  Heilgeist  ein  Altfreier  so  gut 
wie  der  Schöffe  von  Holzhausen  gewesen  sei,  trat  erst  dadurch  in  die  Er- 
scheinung, daß  er  vom  Kaiser  den  Ried- 
hof   als  Reichslehen  erhalten  konnte. 

§2.  Die  Begriffe  Kaufmann  und 
Krämer.  Bei  der  gesunden  und 
kräftigen  Entfaltung  des  jungen  Städte- 
lebens herrschte  ein  freies,  noch  nicht 
durch  engherzigen  Zunftgeist  und 
falsche  Standesbegriffe  eingeengtes 
Spiel  der  wirtschaftlichen  Kräfte.  Die 
Ausübung  eines  Handwerkes  stand 
jedem  Stadtbürger  ebenso  frei  wie  der 
Betrieb  eines  Handelsgeschäftes.  Auch 
der  Übergang  von  dem  einen  zum  =S 
anderen  Gewerbe  vollzog  sich  spielend. 

°        .        r  Einzug  der  Kurfürsten  in  Frankfurt,  im  Vordergrund  Main- 

Unter     diesen     Umständen     ISt     es    Ver-      schiffe  u.  Schilfskrahnen,  nach  einem  Holzschnitt  von  14S5. 


")  G.  von  Below,  das  ältere  deutsche  Städtewesen,  1898,  S.  118. 


133 


ständlich,  daß  anfänglich  unter  der  Bezeichnung  „Kaufmann"  (mercator) 
nicht  nur  der  Händler,  sondern  jeder  am  Marktverkehr  teilnehmende  Gewerb- 
treibende  der  Stadt,  also  auch  der  Handwerker  und  außerdem  der  Käufer  wie 
der  Verkäufer  verstanden  wurde.  Die  Bezeichnung  bedeutete  kurzweg  den 
Stadtbewohner,  den  Bürger  (civis)  im  Gegensatz  zum  Bauer  (ruris  cultor). 
In  diesem  Sinne  wird  im  Landfriedensvertrag  von  1265  bei  der  Aufzählung  der 
sämtlichen  Bevölkerungsklassen  unmittelbar  nach  dem  Rittersmann  der  Kauf- 
mann (mercator)  als  erster  Stadtbürger  hervorgehoben.*)  Im  Gegensatz  zur  Land- 
wirtschaft genoß  der  städische  Gewerbebetrieb  ununterschiedlos  das  höchste 
Ansehen.  Der  Schwerpunkt  für  die  Wertschätzung  des  Menschen  lag  in  seiner 
wirtschaftlichen,  persönlichen  Tätigkeit,  nicht  in  seinem  Stand.  Der  hierbei 
in  Betracht  kommende  Personenkreis  war  nicht  fest  abgeschlossen,  sondern 
in  fortgesetzter  Bewegung.  Als  Urkundzeugen,  welche  aus  den  angesehensten 
Bürgern  genommen  wurden,  erscheinen  daher  nach  den  Schöffen  regelmäßig 
noch  andere  geeignete,  vertrauenswürdige  und  verschwiegene  Männer.**) 
Ich  nehme  auch  an,  daß  die  im  13.  Jahrhundert  mit  Handwerkerbezeichnungen 
vorkommenden  Schöffen  auch  tatsächlich  Handwerker  aus  altfreien  Familien 
gewesen  sind,  wie  der  in  den  Jahren  1222  —  1239  vielgenannte  Ulrich  Metzger 
gen.  Lange,  Ludwig  Tuchmacher  (1267 — 1310),  Wigand  Bäcker  gen.  Darender 
um  I2SI  und  Johannes  Pelzmacher  um  1305.  Bei  der  Bedeutung  ihrer 
Stellung  und  der  noch  nicht  vollzogenen  Trennung  von  Handwerk  und 
Handel  dürfte  der  erstgenannte  zugleich  ein  reicher 
Viehhändler,  der  zweite  Tuchhändler  (Gadenmann), 
der  dritte  Fruchthändler  und  der  vierte  Pelzhändler 
gewesen  sein.     Dies  blieb  noch  lange  so. 

Die  Wirtschaftspolitik  der  mittelalterlichen  Stadt- 
gemeinden beruhte  auf  gewerblicher  Grundlage  und 
stand  der  Entwickelung  des  Zwischenhandels  und 
eines  besonderen  Kaufmannsstandes  mißtrauisch,  ja 
oft  feindlich  gegenüber.  Die  einzelnen  Handwerke 
als  solche  sollten  nicht  "bloß  ihre  besondere  gewerb- 
liche Tätigkeit,  sondern  auch  den  Einkauf  und  Handel 
mit  den  von  ihnen  benötigten  Rohstoffen  selbst  in  der  Hand  behalten.  Die 
Metzger  waren  daher  zugleich  Viehhändler,  die  Bäcker  Fruchthändler,  die 
Schreiner  Holzhändler,  die  Schuhmacher  Lederhändler,  die  Schneider  Tuch- 
händler.     Der  Metzger  Heinrich   W'ixhäuser  der  Alte  im   Haus  Schaubruck  war 


*)  U.-Bch.  I   No.  254:  quilibet  prelatus,  clericus,  nobilis,  miles,  mercator,  burgensis,  ruris 
cultor  et  iudaeus  gaudeai  suo  iure  pariter  et  honore. 

**)  cives  idonei  quam  fiele  digni,  oder  1 207 :  alii  quan  plures  tarn   idonei   quam   discreti. 


durch  den  Vierihandel  einer  der  reichsten  und  angesehensten  Bürger  geworden 
und  136b  sogar  in  den  Schöffenrat  gekommen.  In  dem  vorher  gehenden. 
noch  unentwickelteren  Jahrhundert  müssen  solche  Fälle  noch  viel  eher  möglich 
gewesen  sein. 

Haben  wir  hiernach  einen  Teil  der  Handelsträger  unter  den  kapitalkräftigen 
Handwerkern  zu  suchen,  so  darf  weiterhin  die  Berufsbezeichnung  als  Krämer 
(institor)  nicht  in  dem  heutigen  Sinne  verstanden  werden,  wie  dies  regelmäßig 
irrtümlicherweise  geschehen  ist.  Nach  dem  nicht  nur  in  Frankfurt,  sondern 
auch  am  Oberrhein  und  anderwärts  herrschenden  Sprachgebrauch  ist  unter 
dem  Krämer  auch  der  größte  Kaufmann  zu  verstehen,  wofern  er  nur  einen 
offenen  Laden,  einen  Kram  (apotheca)  hatte.  Abgesehen  von  den  Kaufleuten, 
welche  nach  der  Beschaffenheit  ihrer  Handelsartikel,  wie  Vieh,  Wolle,  Wein, 
keinen  Laden  gebrauchten,  besaß  aber  jeder  Teilnehmer  am  Marktverkehr, 
der  Tuchmacher,  der  Spezereihändler,  der  Goldschmied  und  Geldwechsler 
seinen  Kram,  in  welchem  er  saß,  und  wurde  daher  Krämer  genannt.  Dagegen 
findet  sich  die  Bezeichnung  ..Kaufmann"  im  mittelalterlichen  Frankfurt  so  selten, 
daß  sie  kaum  in  Betracht  kommen  kann.  Es  wäre  vollständig  verkehrt,  die 
heutigen  Anschauungen  und  Unterschiede  auf  die  damalige  Zeit  zu  übertragen. 
Die  reichsten  und  vornehmsten  Kaufleute,  wie  Eckehard  von  Frauenrode,  bei 
welchem  der  Abt  Heinrich  V.  von  Fulda  um  1310  regelmäßig  abstieg,  der 
Schöffe  Heinrich  Rode  im  roten  Haus,  die  Patrizier  Reinhard  Minner,  Johann 
Monis,  Claus  von  Rückingen  und  viele  andere  werden  „Krämer"  genannt,  ob- 
wohl sie  nachweisbar  große  Kaufleute  gewesen  sind. 

Diese  Tatsache  wird  auch  nicht  durch  das  Vorhandensein  einer  Krämer- 
gesellschaft neben  den  Patriziergesellschaften  widerlegt.  An  Ansehen  stand  sie 
ihnen  zwar  nach,  zählte  aber,  worauf  es  hier  allein  ankommt,  viele  wirkliche 
Kaufleute  von  bescheidener  Herkunft,  nicht  nur  Kleinkrämer,  zu  ihren  Mitgliedern. 
In  Zürich  wurden  alle  Handeltreibende  ohne  Unterschied  Krämer  genannt  und 
in  der  Zunftstadt  Basel  gehörten  sie  mit  den  Kaufleuten  zu  den  vier  vornehmen, 
nichthandwerklichen  Herrenzünften,  welche  zu  allen  Zeiten  einen  höheren  Rang 
behauptet  haben.  Auch  die  hochangesehene  Leipziger  Kramerinnung  kann  als 
Vergleich  dienen.  In  Basel  wie  in  Frankfurt  war  die  Zugehörigkeit  zur  Krämer- 
gesellschaft die  Vorstufe  zum  Eintritt  in  das  Patriziat.*) 

Diejenigen  Waren,  welche  in  neuerer  Zeit  von  den  Krämern  geführt  werden, 
wie  Eier,  Butter,  Honig,  gesalzene  Fische,  Obst,  Gemüse,  einfachere  Tuchwaren, 
wurden  in  älterer  Zeit  teils  von  den  Handwerkern  und  den  ständigen  Hocken, 
teils  auf  den  zwei  Markttagen  feilgehalten. 

**)  Meister,  Geschichte  v.  Zürich,  1786,  und  Geering,  Handel  und  Industrie  der  Stadt  Basel, 
1886,  S.  29. 


Während  somit  unter  Krämer  jeder  Kaufmann  verstanden  wurde,  welcher  einen 
offenen  Laden,  einen  Kram  (apotheca)  besaß,  bezeichnete  man  nach  der  geführten 
Handelsware  den  Tuchhändler  als  Gadenmann,  Gewandschneider  oder  Tuch- 
gewänder, den  Spezereihändler  als  Apotheker.  Ursprünglich  war  das  Wort  „Apo- 
theke" gleichbedeutend  mit  Kram  gebraucht,  daher  unter  dem  Apothecarius  ein 
Krämer  und  unter  der  Apothekergasse  die  Krämergasse  verstanden  worden. 
Sodann  wurde  eine  Reihe  von  Händlern  als  „Menger"  bezeichnet,  wie  der  Eisen- 
menger,  Häringsmenger,  Heumenger,  Holzmenger,  Honigmenger.  Der  Pferde- 
händler hieß  Roßtäuscher. 

§  3.  Die  ersten  Kaufleute  von  1180—1320.  Die  erste  Nachricht,*) 
welche  auf  einen  ständigen  Frankfurter  Handel  schließen  läßt,  stammt  aus  dem 
Jahr   1180;  sie  fällt  ungefähr  in  dieselbe  Zeit,   in  welcher  wir  die  Anfänge  des 

Meßhandels  annehmen  können.  Diese  Tat- 
sache ist  insofern  von  Wichtigkeit,  als  wir 
daraus  ersehen,  daß  beide  Arten  des 
Handels  etwa  gleichzeitig  und  selbständig 
neben  einander  entstanden  und  nicht  eine 
durch  die  andere  hervorgerufen  worden 
ist.  In  dem  genannten  Jahr  verleiht  Kaiser 
Friedrich  I.  den  Bürgern  von  Wetzlar,  wenn 
sie  mit  ihren  Waren  reisen,  gleiches  Recht 
und  gleiche  Freiheit  wie  sie  seine  Frank- 
furter genießen.  Worin  dieses  Recht  be- 
standen hat,  wissen  wir  nicht.  Das  hierüber 
ausgestellte  Privileg,  welches  vom  Jahr  1 165 
gewesen  sein  soll,  ist  verloren  gegangen. 
Von  besonderer  Bedeutung  ist  eine  zweite  Urkunde  desselben  Kaisers  vom 
Jahr  1184.**)  In  dieser  bestätigt  er  nicht  nur  wiederholt  die  Zollfreiheit,  welche 
Heinrich  IV.  zu  Frankfurt  und  an  sämtlichen  anderen  königlichen  Zollstätten  den 
Juden  und  übrigen  Bewohnern  von  Worms  im  Jahr  1074  gewährt  hatte,  sondern 
bestimmt  auch,  daß  umgekehrt  die  Bürger  dieser  Orte  in  Worms  zollfrei  sein 
sollten.  Fs  bestand  also  damals  ein  aktiver  Handel  von  Frankfurtern  nach  Worms 
und  schon  über  ein  Jahrhundert  ein  Verkehr  von  Wormser  Juden  mit  Frankfurt. 
Zieht  man  weiterhin  die  vielen  Zollbefreiungen  der  Klöster  und  Kirchen  in  Betracht, 
so  ergibt  sich  auch  für  Frankfurt  die  Tatsache,  daß  der  Handel  dieser  Zeit  vorwiegend 
in  den  Händen  der  Juden  und  der  Geistlichen  gelegen  hat.  Den  letzteren  ist  fort- 
während, so  von  den  Synoden  zu  Köln  1260  und  von  Magdeburg  1261,  die  Be- 


StadtsieRt'l   1300 


*)  U.-Bch.  I  No.  26. 
'*)  U.-Bch.  I  No.  27. 


treibung  eines  kaufmännischen  Geschäftes  wie  die  Beteiligung  an  einem  solchen 
und  weiterhin  1274  durch  das  Lyoner  Konzil  die  Abhaltung  von  Märkten  in  den 
Kirchen  verboten  worden.  Wie  bedeutend  aber  die  jüdische  Gemeinde  in  Frank- 
furt gewesen  ist,  ersehen  wir  aus  den  verschiedenen  Nachrichten*)  über  die  sog. 
erste  Judenschlacht  vom  24.  Mai  1241,  bei  welcher  159  Menschen,  nach  einer 
anderen  Quelle  sogar  mehr  als  173  jämmerlich  ums  Leben  kamen.  Andere  sind 
dem  Blutbad  entronnen,  so  daß  ihre  Gesamtzahl  etwa  200  betragen  haben  wird. 
In  dieser  Zeit  waren  die  Juden  aber  noch  nicht  auf  das  Geldgeschäft  beschränkt, 
sondern  betrieben  neben  diesem  einen  erheblichen  Handel  mit  landwirtschaftlichen 
und  gewerblichen  Erzeugnissen  des  In-  und  Auslandes.  Wer  anders  als  sie  wird 
die  fünf  Pfund  Pfeffer,  welche  die  hiesige  Domäne  in  den  Jahren  1064 — 65  als 
Abgabe  an  den  königlichen  Tisch  zu  liefern  hatte,  beschafft  haben? 

Im  Laufe  des  13.  Jahrhunderts  ist  aber  der  Warenhandel  immer  mehr  aus 
den  Händen  der  Geistlichen  und  Juden  in  diejenigen  von  städtischen  Kaufleuten 
übergegangen.  Wer  sind  sie  aber  in  Frankfurt  gewesen?  Ich  glaube  mit  Be- 
stimmtheit sagen  zu  können,  daß  es  in  erster  Linie  die  vom  Lande  in  die 
schützenden  Stadtmauern  hereingezogenen  Altfreien  wie  die  Bresto  (1215), 
Niger  (1219),  Goldstein  (1223),  Weiß  und  Knoblauch  (1223),  Holzhausen  (1245), 
Hohenhaus  (1259),  Wanebach  (1263),  Glauburg  (1267)  und  andere  gewesen  sind, 
welche  wir  als  Patrizier  zu  bezeichnen  pflegen.  Nicht  als  reiche  Großgrund- 
besitzer, welche  tatenlos  in  der  Stadt  ihre  Renten  verzehren  wollten,  sind  sie 
hierher  gekommen,  sondern  als  lebensfrische  Menschen,  welche  an  dem  hohen 
Ansehen  der  städtischen  Gewerbetätigkeit  teilzunehmen  begehrten  und  diese 
höher  schätzten  als  ihr  bisheriges  bäuerliches  Dasein  auf  einem  kleinen  oder 
höchstens  mittelgroßen  Landbesitz.  Ja,  selbst  viele  ritterbürtige  Familien  wandten 
dem  flachen  Lande  den  Rücken  und  ernährten  sich  in  der  Stadt  durch  ein  Ge- 
werbe. Bekannt  ist,  daß  die  Herren  von  Bismarck  der  Wollweberzunft  von 
Stendal  angehört  haben.  Unserem  aufgeklärten  Zeitalter  scheint  das  Verständnis 
für  das  völlige  Zurücktreten  oder  gar  Fehlen  des  Standesbewußtseins  gegen- 
über der  wirtschaftlichen  Daseinsfrage  äußerst  schwer  zu  fallen. 

In  Frankfurt  wie  in  anderen  alten  Städten  hat  sich  die  erste  Stadtgemeinde  in 
Anlehnung  an  die  bereits  vorhandene  hofrechtliche  Gemeinde  der  Königspfalz  oder 
des  Pfarrstifts  als  besondere  Markt-  oder  Kaufmannsgemeinde  entwickelt,  deren 
Mitglieder  Gewerbetreibende,  nicht  Landwirte  gewesen  sind.  In  ihnen  haben  wir 
die  Stammväter  der  alten  Schöffenfamilien  zu  suchen. 

Zum  Beweis  meiner  vorgetragenen  Ansicht  kann  ich  auf  urkundlicher  Grund- 
lage folgende  einzelne  Fälle  anführen:   Der  seit  1285  genannte  Schöffe  Volkwin 


*)  Das  Frankfurter  Urkundenbuch  enthalt  nichts  über  dieses  wichtige  Ereignis.  Bücher, 
Bevölkerungsstatistik,  S.  529—532;   Salfeld,  Martyrologium. 


Beyer  von  Wetzlar  im  Haus  Wolkenburg  auf  dem  Krautmarkt  trieb  Tuch-  und 
Weinhandel.*)  In  dem  daneben  befindlichen  langen  Durchgang,  welcher  unter 
einem  zweiten,  ihm  gehörigen  Haus  neben  der  alten  Münze  in  der  Krämer- 
gasse, jetzt  Markt  11,  ausmündete  und  ein  besonderes,  heute  zugebautes 
Gäßchen  parallel  der  Höllgasse  und  den  alten  Tuchgaden  bildete,  richtete 
er  12(K>  in  langer  Reihe  nicht  weniger  wie  20  neue  Verkaufsstände,  die  sog. 
neuen  (laden  ein  und  gab  sie  an  Gewerbetreibende,  vorwiegend  Tuchverkäufer. 
in  Erbpacht.  Diese  schlössen  sieh  zu  einer  Art  Verkaufsgenossenschaft  zu- 
sammen und  mußten  die  Verpflichtung  übernehmen,  nirgends  anders  wie  in 
diesen  neuen  Gaden  mit  ihren  Waren  zu  stehen.  Andererseits  durfte  auch 
der  Schöffe  Volkwin  mit  seinen  Söhnen  nur  in  einem  Laden  dieses  Hauses 
seine  Tücher  feilhalten  und  hatte  sich  hinsichtlieh  des  Weinverkaufes  gewissen 
Beschränkungen  zu  unterwerfen.**) 

Unter  den   Ladenmietern  befand  sich  der  Krämer  Heinrieh  Roth  (auch  Rode, 
Rufus),  ein  Sohn  des  Ritters   Conrad    Ruins,    wie    Herr   v.    Humbracht  angibt: 

er  war  zu  Hülshofen  bei  Fried- 
berg begütert,  besaß  hier  das 
nach  ihm  benannte  rote  Haus 
auf  dem  Markt,  „so  auf  Säulen 
steht",  das  gegenüberliegende, 
wohl  von  ihm  erbaute  Neu- 
haus am  Eck  zur  langen  Schirn 
und  das  benachbarte  Haus  zur 
Reuß,  weshalb  er  auch  der 
„Ruser"  genannt  wurde.  Er 
gehörte  zum  Verwandtenkreis 
der  Holzhausen  und  wird 
später  „Herr"  genannt,  woraus 
zu  schließen  ist,  daß  er  Schöffe 
war.  Zwei  weitere,  als  Krämer 
bezeichnete  altfreie  Männer 
waren  Peter  Bär  (Bern)  beim 
Rathof,  dessen  Familienname 
auch  in  Friedberg  und  Wetzlar  vorkommt,  und  Eckehard  von  Frauenrode. 
Letzterer  ist  insofern  für  uns  von  besonderem  Interesse,  als  sich  an  seine 
Person  die  erste  genauere  Nachricht  über  einen  aktiven  Frankfurter  Groß- 
handel knüpft.     Er  kommt  im  Jahre    I2'»()  mit  seinem  Berufsgenossen  Heinrich 

*>   U.-Bch.   I   No.  570  und  Batton  111,  S.  269  u.  27o. 
**)  U.-Bch.  I  N'o.  570. 


is  in  der  alten  Krämergasse  „so  auf  Säule 
;ils  Zugang  zu  den  alten  Tuchgaden. 


Rotli  als  Urkundszeuge  vor  und  wurde  mit  anderen  Frankfurter  Kaufleuten  im 
Gebiete  des  Grafen  Gottfried  von  Ziegenhain  (1271  — 1304)  auf  der  großen 
Lübecker  Handelsstraße  beraubt.  Die  ihm  abgenommenen  Waren  bestanden 
in  vier  Tonnen  Häringen  und  in  zwei  Ballen,  welche  jedenfalls  auch  Lübecker 
Gut  und  zwar  Pelzwerk  enthalten  haben  werden.  Wenn  man  berücksichtigt, 
daß  der  norddeutsche  Handel  der  hiesigen  Kaufleute  stets  in  einem  doppelten 
Geschäft,  dem  Verkauf  von  elsässer  Wein,  von  Tüchern  und  Spezereien  nach 
Norden,  und  (.lern  Einkauf  oder  Eintausch  von  Lübecker  Häringen,  Pelzwerk 
und  sonstigen  nordischen  Waren  bestanden  hat,  und  daß  den  Frankfurtern  für 
ihren  Handel  im  Jahr  1280  Zollfreiheit  in  Straßburg  gewährt  worden  war,  so 
kann  über  den  damaligen  Frankfurter  aktiven  Zwischenhandel  zwischen  Lübeck 
und  Straßburg  kein  Zweifel  bestehen. 

Bei  dem  „ehrbaren  Manne"  Eckehard  von  Frauenrode  pflegte  auch  der  Abt 
Heinrich  V.  von  Fulda  abzusteigen  und  zugleich  die  Barmittel  seines  Wirtes  in  An- 
spruch zu  nehmen.  Im  Jahre  1309  verpfändete  er  ihm  wegen  eines  Darlehens  von 
105  Mark  die  Einkünfte  seines  Gutes  zu  Dörnigheim,  im  folgenden  Jahre  wegen 
einer  Schuld  von  200  Pfund  Heller  auf  b  Jahre  seine  Gefälle  zu  Reicheisheim  und 
bald  darauf  wegen  einer  Schuld  von  800  Pfund  Heller  auf  7  Jahre  seine  Gefälle 
an  Frucht,  Wein  und  Wald  zu  Reicheisheim,  Umstadt,  Haitbach  und  Otzberg.*) 
Wie  aus  einer  Urkunde  vom  24.  Oktober  1317  (No.  83)  hervorgeht,  nach 
welcher  zwei  Enkel  des  Eckehard  von  Frauenrode  in  den  Johanniterorden  auf- 
genommen wurden,  war  er  in  diesem  Jahr  tot.  Seine  Witwe  Friderun  setzte 
das  Geschäft  fort  und  wird  noch  im  Jahr  1333  als  Krämerin  gegenüber  der 
alten  Apotheke  auf  dem  Markt  erwähnt.  Von  Kindern  wird  eine  Tochter  Kusa 
genannt,  welche  mit  Hermann  Fincke  verheiratet  war,**)  und  ein  Sohn  Hannemann 
(Johann)  genannt  Ubelin,  welcher  als  Krämer  das  Haus  des  verstorbenen 
Schöffen  und  Gadenmannes  Ludwig  (Lotz)  in  der  Saalgasse  neben  dem  Haus 
Brüssel  bewohnte  und  mit  Kuntzela  Schnabel,  einer  Tochter  des  Heilmai  i 
Schnabel,  verheiratet  war.  Die  mitgeteilten  Einzelheiten  geben  uns  ein  klares 
Bild  von  der  geschäftlichen  Bedeutung  des  Eckehard  von  Frauenrode,  des 
Heinrich  Rode  und  anderer  Krämer  aus  dem  Geschlechterstande  und  können 
als  typische  Beispiele  gelten. 

Da  im  städtischen  Geschäftsleben  der  Handelsdiener  lateinisch  als  „famulus", 
ja  auch  als  „servus"  (Knecht)  bezeichnet  wird,  läßt  sich  auch  aus  dem  Vor- 
kommen dieser  Ausdrücke  auf  die  Handelstätigkeit  ihrer  Herren  schließen. 
Hiernach  haben  der  seit  1278  genannte  Schöffe  Konrad  Knoblauch  zum  Born- 
fleck,   der    Eidam    des  Gipel  von  Holzhausen   und  Vater  des  kaiserlichen  Hof- 

*)   U.-Buch,  alte  Ausgabe  S.  385,  neue  Ausgabe  II,  Nachträge,  No.  3—5. 
**)  deren  Vermögensverzeichnis  im   U.-Bch.  II  No.  81. 


139 


dieners  Jakob  Knoblauch  im  Saalhof,  ferner  der  Schöffe  Hedwig  vom  Hohenhaus 
und  seine  Schwiegersöhne,  der  Schöffe  Hentzelo  von  Glauburg  und  der  Schöffe 
Wigel  von  Wanebach  auf  dem  Rossebühl  f  1322,  der  reichste  Mann  seiner 
Zeit,  Handel  getrieben  und  sich  damit  ihre  großen  Vermögen  an  Grundbesitz, 
Fruchtgülten,  Geldrenten  und  barem  Geld  verdient.  Die  vielen  zerstreuten 
Ländereien  und  Höfe  waren  kein  ererbter  alter  Familienbesitz,  sondern  neuere 
Kapitalanlagen,  bei  welchen  sich  die  Zeit  des  Erwerbs  vielfach  nachweisen  läßt.*) 

Im  Vordergrund  unseres  Interesses  stehen  der 
Schöffe  Wigel  von  Wanebach  und  sein  Eidam 
Wigel  Frosch  im  Römer,  welche  kurzweg  die 
„Wigeln"  genannt  wurden  und  fortgesetzt  zu- 
sammen als  Käufer  von  Liegenschaften  und  Gülten 
erwähnt  werden.  Ihr  rasch  zunehmender  Reichtum 
in  Verbindung  mit  der  Erwähnung  ihrer  ver- 
schiedenen Handelsdiener  läßt  uns  in  ihnen  zwei 
Frankfurter  Großkaufleute  erkennen.  Ihr  Andenken 
lebt  noch  heute  in  der  von  ihnen  und  ihren  Frauen 
gestifteten  Liebfrauenkirche  fort.  Das  Gesamt- 
vermögen dieser  Personen,  welches  schließlich  in 
den  Händen  der  Witwe  Katharina  von  Wanebach 
geb.  vom  Hohenhaus  als  der  Längstlebenden  ver- 
einigt war,bestand  einschließlich  allerSchenkungen 
an  die  Liebfrauenkirche  in    vier   Häusern   in   der 

Sudlicher  Eingang  desGlauburgorHo.es.        g^     ,0    größeren     und    kleineren    Glltshöfen     bei 

Frankfurt,  Rödelheim,  Bockenheim,  Ginnheim,  Sindlingen,  Kahlbach,  Kaichen, 
Zeilsheim  mit  wenigstens  50  Hüben  (1500  Morgen)  Land  und  einem  Ertrag 
von  600—700  Achtel  Frucht,  ferner  in  ISO  Mark  jährlicher  Geldgülten,  in 
131'/,-  Achtel  Fruchtgülten  und  in  2300  Pfd.  Heller  baren  Geldes,  was  alles 
einen  Kapitalwert  von  etwa  9000  kölnische  Mark  oder  15000  Pfund  Heller 
ergibt.**) 

Die  Nachrichten  über  die  Entwicklung  der  Gewerbe-  und  Handelstätigkeit 
in  Frankfurt  fließen  in  der  Zeit  vor  1320  recht  spärlich.  Abgesehen  von  den 
Fischern,  welche  in  der  bereits  erwähnten  Urkunde  des  Kaisers  Otto  vom  Jahr  994 
vorkommen,  werden  zuerst  in  zwei  Urkunden  von  1215  und  121(»  ein  Tuchmacher. 
ein  Metzger,  ein  Gärtner,  ein  Kleidermacher,  ein  Bäcker  und  erst  nach  Verlauf 
weiterer  fünfzig  Jahre  in  rascher  Reihenfolge  fast  alle  übrigen  Gewerbe  genannt. 

*)  Siehe  z.  B.  das  Güterverzeichnis  der  Witwe  des  Schöffen  Wortwin  an  der  Ecken, 
U.-Buch  II  No.  512. 

**)  U.-Buch  II  No.  225,  291,  2VS,  425,    115,  44S,  475,  476,  517,  587. 


Von  Vereinigungen  und  sonstigen  Einrichtungen  derselben  seien  hier  erwähnt: 
1222  die    Fischerschaft   (summi    piscatores),    welcher   eine    Hofstätte    bei 

der  Brücke  gehörte, 
1267  Brotbänke  der  Bäcker  und  Fleischschirnen  der  Metzger, 
1302  das  Schlachthaus  der  Metzger, 
1305  das   Kaufhaus   der  Wollweber   neben   dem   alten   Burggrafen   in   der 

Krämergasse,  jetzt  Markt  30, 
1307  das  Kürschnerhaus,  genannt  Kürschner-Lauben,  neben  dem  Bornfleck, 

Markt  42, 
1307  das  Schuhhaus  am  gegenüberliegenden  Eck  nach  dem  Lämmchen  zu, 

vorher  zur  weiten  Tür  genannt,  12S0  von  dem  Schuhmacher  Ruprecht 

dem  Deutschorden  geschenkt, 

1310  verschiedene  Weinschrotämter  und   1326  das  Weinschröterhaus  oder 
Schrothaus    neben    dem    Lichtenstein   auf   dem  Römerberg  (No.  13), 

1311  das  Lederhaus   der  Lohgerberzunft  am  Krautmarkt,  zur  Löwenburg 
genannt. 

So  dürftig  und  lückenhaft  diese 
Nachrichten  sind,  immerhin  läßt 
sich  aus  ihnen  ersehen,  daß  sich 
Gewerbe  und  Handel  in  Frankfurt 
weit  später  wie  in  vielen  anderen 
Städten  entwickelt  haben,  wo  es 
schon  längst  Brüderschaften  und 
Zünfte  gegeben  hat.  Mit  blühenden 
Handelsplätzen  wie  Trier,  Cöln, 
Mainz,  Worms,  Straßburg,  Konstanz 
und  Regensburg  konnte  sich  unsere 
Stadt  im  13.  Jahrhundert  nicht  ver- 
gleichen. Erst  seit  etwa  1260,  in 
welcher  Zeit  mit  der  ersten  Stadt- 
erweiterung begonnen  wurde,*)  hat 
sich  eine  lebhaftere  Entwickelung 
bemerkbar  gemacht.  Daß  die 
meisten  Häuser  erst  in  der  Zeit  bis 
1350  entstanden  sind,  ergeben  ihre 
Benennungen  nach  den  damals 
lebenden  Erbauern,  deren  Namen  wie  Peterweil,  Bommersheim,  Lichtenberg 
zugleich  ihre  Herkunft,  ihre  Familie  und  ihr  hiesiges  Wohnhaus  bezeichneten. 
*)  siehe  oben  Seite  16. 


es  Nürnberger,  vormals  Glatiburger 
nach  Reiffenstein. 


Die  wichtigsten  Geschäftshäuser  lagen  fast  alle  in  der  Krämergasse,  welche 
jetzt  der  Markt  genannt  wird,  vom  alten  Rathof  an  westlich  bis  zum  Römer- 
berg. Hier  befanden  sich  außer  den  erwähnten  Verkaufshäusern  der  wichtigsten 
Gewerbe  die  alten  Gaden  und  daneben  seit  1290  die  neuen  Gaden  der  Tuch- 
händler, die  Spezereihandlungen  (Bornfleck,  Engel,  Würzgarten,  alte  Apotheke) 
und  die  Häuser  der  ersten  Goldschmiede,  Münzer  und  Geldwechsler  (alter 
Burggraf   1247,  alte  Münze    1274,  Kolmann  am  Eck  der  Höllgasse   1298). 

Von  allen  damaligen  Handelszweigen  ist  der  Weinhandel  der  bedeutendste 
gewesen.  Alle  Welt,  an  ihrer  Spitze  die  Geistlichkeit,  beteiligte  sich  an  den 
Geschäften  in  diesem  beliebtesten  Spekulationsgegenstand.  Der  Weinbau  war 
so  alt  wie  die  Kulturarbeit  der  Kirche  in  der  hiesigen  Gegend  und  wie  die 
Stadt  selbst.  Zu  den  ältesten  Besitzungen  des  Salvatorstiftes  hatten  Weinberge 
zu  Hornau  am  Taunus,  zu  Nierstein  und  Ingelheim  am  Rhein  gehört.  Zu 
einer  Zeit,  da  uns  noch  keine  Urkunde  den  NameTi  eines  Frankfurter  Bäckers 
oder  Metzgers  nennt,  hatte  das  Kloster  Eberbach  in  seinem  hiesigen  Hause 
einen  Weinkeller  und  den  Bruder  Arnold  als  Kellermeister. 

Als  der  Schöffe  und  Krämer  Volkwin  Beyer  1290  die  von  ihm  eingerichteten 
20  neuen  Gaden  in  Erbpacht  gab,  muf5te  er  sich  gegenüber  den  Pächtern 
besonderen  Beschränkungen  hinsichtlich  des  Weinverkaufs  unterwerfen  und  ein 
Gleiches  war  im  Jahr  1311  der  Fall,  als  Jakob  von  Nied  der  Lohgerberzunft 
sein  Haus  Löwenburg  am  Krautmarkt  vermietete.*) 

§  4.  Aufschwung  unter  Ludwig  dem  Bayern  1320 — 1347.  Vom 
Jahr  1320  an,  aus  welchem  uns  das  erste  Verzeichnis  der  Steuerzahler  erhalten 
ist,  haben  wir  für  die  wirtschaftliche  Geschieht 3  unserer  Stadt  festen  Boden 
unter  uns.  Das  Bürgerbuch,  in  welches  die  zu  Bürgern  aufgenommenen 
Personen  eingeschrieben  wurden,  beginnt  sogar  schon  1311,  die  für  die  Er- 
kenntnis des  inneren  Lebens  der  Bürgerschaft  so  überaus  ergiebigen  Protokolle 
des  Schöffengerichts  folgen  dann  in  nahezu  vollständiger  Erhaltung  vom  Jahr 
1333,  die  Insatzbücher  von  1330,  die  anfänglich  sehr  knappen  Rechen- 
bücher des  Rates  über  seine  Kasseneinnahmen  und  Ausgaben  vom  Jahr  1348 
an.  Alle  diese,  damals  zuerst  angelegten  wichtigen,  amtlichen  Bücher  legen 
uns  ein  beredtes  Zeugnis  von  dem  glänzenden  Aufschwung  ab,  welchen  Frank- 
furt im  Verlauf  von  30  Jahren  unter  der  Regierung  seines  hohen  Gönners 
Ludwig  des  Bayern  genommen  hat.  Mit  vollem  Recht  wird  er  nach  Ludwig 
dem  Deutschen  als  derjenige  deutsche  Kaiser  gefeiert,  welcher  am  meisten 
für  die  Entwickelung  der  Stadt  getan  und  sie  als  seinen  Lieblingsplatz  aus- 
gezeichnet hat.  Während  seiner  langen  Regierung  ist  kaum  ein  Jahr  vergangen, 
in  dem  er  sich  nicht  ein  oder  mehrere  Male  hier  wochenlang  aufgehalten  hat. 
*)  U.-Buch  II  No.  947. 


Eine  Reihe  der  wichtigsten  Privilegien, 
wie  die  Befreiung  der  Frankfurter 
Bürger  von  allen  Zöllen  zu  Wasser 
und  zu  Land  aus  dem  Jahr  1329,  die 
Verleihung  der  Fastenmesse  im  Jahr 
1330,  die  Genehmigung  zu  einer  er- 
neuten Stadterweiterun'g  bis  an  die 
jetzigen  Wallstraßen,  wichtige  Münz- 
und  Steuerrechte  sind  seiner  beson- 
deren Gunst  zu  verdanken.  Die  eigene 
Gewerbetätigkeit  und  der  Meßverkehr 
entwickelten  sich  glänzend,  die  Be- 
völkerung verdoppelte  sich  und  die 
regste  Bautätigkeit  herrschte  allent- 
halben. Auf  die,  hundert  Jahre  zurück 
liegende  erste  Periode  von  Kirchen- 
und  Klosterbauten  folgte  jetzt  eine 
zweite.  Die  städtische  St.  Georgs- 
kapelle zwischen  Kornmarkt  und  Main- 
ufer wurde  zum  Kollegiatstift  mit  12 
Kanonikern  erhoben  und  dem  heiligen 
Abt  Leonhard  als  Schirmherrn  geweiht, 
die  Liebfrauenkirche  am  damaligen 
Roßmarktplatz  von  den  beiden  Wigeln 
und  ihren  Frauen  auf  eigene  Kosten 

zunächst  als  Kapelle  erbaut  und  nach  dem  Tode  der  Männer  von  den  zwei  Witwen 
im  Jahr  1325  zu  einem  Kollegiatstift  mit  6  Präbenden  ausgestaltet.  Diese  groß- 
artige Kirchenstiftung  ist  ein  beredtes,  stolzes  Denkmal  des  ältesten  Frankfurt 
Bürgertums,  weiches  in  diesen  vier  Menschen,  dem  Schöffen  Wigel  von  Wane- 
bach,  f  IS.  Nov.  1322,  seiner  Ehefrau  Katharina  geb.  vom  Hohenhaus,  f  9.  Aug. 
1335,  der  Tochter  Gisela,  f  4.  Febr.  1326,  und  deren  Gatten,  dem  Schöffen 
Wigel  Frosch  zum  Römer,  f  1324,  seine  würdigsten,  durch  ungetrübte  Einig- 
keit, tiefe  Religiosität,  großartige  Tätigkeit  und  glänzenden  Reichtum  ausge- 
zeichneten Vertreter  gefunden  hat. 

Für  die  kirchlichen  Bedürfnisse  der  sich  rasch  entwickelnden  Neustadt  und 
des  dorthin  verlegten  Pferde-,  Vieh-  und  Fruchtmarktverkehrs  erbaute  ein 
Neffe  des  Wigel  Frosch,  der  Magister  der  Theologie  Wicker  Frosch  zu  Mainz, 
ein  äußerst  ehrgeiziger  Herr,  in  den  Jahren  1343  bis  1355  ein  Hospital  und 
ein    der   heiligen    Katharina   geweihtes   Jungfrauenkloster   mit  je   einer   Kapelle 


enpforte,  frei  rekonstruiert. 


vV)o[zf]üu!fi 


Lid. 

No. 

Erste    ;  Letzte 
Erwähnung 

Name                                                  Handelszweig 

Höchste     Ver- 
Sleuer    mögen 

Pfd.  hl. 

Pfd.  hl. 

Vor  1320. 

1 

1210  20 

Eberhard  d. Kaufmann  (mercator)  am  Kornmarkt    Kaufmann 

2 

1215 

Hertwin  der  Tuchmacher  (pannifex),  auch  = 

Gadenmann 

3 

4 

5 

1223 

1230 

1247 

1236 
1232 

1305f 

Schöff  Guntram  der  Münzer  (monetariusl  und 
sein  Bruder  Friedrich  der  Münzer 

Goldschmied    Forchtlieh   (Foitlieb)   zum    alten 

Edelmetalle 
und  Geld- 
wechsel 

Burggrafen  in  der  Krämergajse  (Markt  34)    ' 

6 

1267 

1300 

Arnold  der  Krämer  (institor),    vielleicht  iden- 
tisch   mit   Arnold   von    Glauburg,    oder    mit 
Arnold  zum  Pule  am  Kornmarkt                            Krämer 

7 

1267 

1320f 

Schöff    Ludwig    der    Tuchmacher    (pannifex), 
identisch  mit  „Herrn  Ludwig"  und  Lutz  dem 

Krämer  am  Haus  Brüssel  in    der  Saalgasse   Gadenmann 

8 

1268 

1297 

Schöff  Gipel  von  Holzhausen  im  Haus  Schönau 
neben   dem    Rebstock    in   der   Krämergasse  j 

(Markt    10),    Wirt  des   Erzbischofs   Gerhard 

fraglich 

von  Mainz 

9 

1274 

Adelheid     (Rode,    Rufus?)    zur    alten    Münze 
(Markt  13)  und  ihre  drei  Söhne: 

10 

1274 

1317 

Goldschmied  Werner  oder  Wenzel    zur    alten 

Münze,  1290  Ladenmieter  im  Langhaus           1  Edelmetalle 

1! 
12 

1274 
1274 

1301 

Jakob  zur  alten  Münze                                              (  llnd  Geld" 

Wechsel 
Goldschmied  Hermann  zur  alten  Münze              ' 

Westseite  des  Hofes 


und  sicherte  deren  dauernden  Fortbestand 
durch  eine  Schenkung  vom  Jahr  1346, 
welche  er  durch  weitere  Akte  von  1359 
und  1360  bestätigte  und  ergänzte.  Sie 
bestand  in  dem  Gutshof  Rebstock  und  ver- 
schiedenen anderen  Höfen  und  Ländereien, 
welche  etwa  600  Achtel  Frucht  eintrugen, 
und  in  etwa  660  Goldgulden  Jahresrenten. 
Heile  Diemarstiitete  mitseinenbescheidenen 
Mitteln  zu  dem  neuen  Hospital  in  Sachsen- 
hausen eine  im  Jahr  1340  eingeweihte 
Kapelle,  die  spätere  Dreikönigskirche,  und 
die  alte,  ebenfalls  wenig  bemittelte  Krämer- 
familie Weckerlin  im  Neuhaus  1366  die 
Allerheiligenkapelle. 

Nach    dem    Tode    der    beiden    Wigeln 
hat     der     Schöffe    Jakob     Knoblauch     als 

Besitzer  der  von  ihm  neuerbauten  Kaiserpfalz,  als  Geldgeber,  Wirt  und  Hof- 
diener des  Kaisers  Ludwig  des  Bayern  bis  zu  seinem  Tode  im  Jahr  1357 
die  erste  Rolle  im  geschäftlichen  und  öffentlichen  Leben  gespielt.  Er  hatte  im 
Dezember  1331  mit  Heinrich  von  Holzhausen  von  dem  Kaiser  4000  Pfund 
Heller  zu  fordern.  Im  Jahr  1339  wurde  er  mit  dem  Nürnberger  Stadtschult- 
heißen Konrad  Groß  wegen  eines  Vorschusses  auf  die  Eingänge  der  Reichssteuer 

angewiesen  und  ihnen 
beiden  auch  das  Münz- 
recht für  silberne  Heller 
übertragen.  Im  Jahr  1345 
erhielt  er  weiterhin  das 
Recht,  große  silberne 
Turnosen  (Groschen)  zu 
schlagen.  Die  Summe, 
welche  er  insgesamt  auf 
den  Erwerb  und  den  Aus- 
bau des  zerfallenen  Saal- 
hofs zu  einem  großen, 
gewinnbringenden  Kauf- 
haus für  die  fremden 
Tuchhändler  aufwendete, 
betrug  5000  Pfund  Heller 


Die  Nurdseite  des  Hofes 


Rebstock  bei  der  alte 


Lfd. 
No. 

Erste     Letzte 
Erwähnung 

Name 

ut     j  .        •      Höchste 
Handelszweig     „ 

*     Steuer 

Ver- 
mögen 

(»Id. -hl. 

Pld.-hl. 

13 

1278 

1317+  Schöff     Konrad    Knoblauch     zum     Bornfleck 

(Markt  44),  Eidam  des  Gipel  von  Holzhausen 

und  Vater  des  Jakob  Knoblauch  im  Saalhof,    Geld-  und 

Wirt   und  Geldgeber   des   Erzbischofs   Ger-  unbekannte 

hard  von  Mainz;  sein  Handelsdiener  (servus)       Waren- 

Emmerich  um  1300                                                 geschäfte 

14 

1280 

1320 

Peter    Ber    (Bär,    Bern,    Berlin)    neben    dem 
schwarzen  Hermann  in  der  Höllgasse                 Krämer 

15 

1283 

Die   Colnerman  (Cölnerin  ?)    in    der   Krämer- 
gasse  im  Eckhaus   zum  Colmann  (Markt  5) 
oder    im    Nebenhaus    Collen    (Köln),    etwa 

identisch  mit  Dina  aurifabra  (1320)                     Krämerin 

lb 

1284 

1324f 

Schöff  Hertwig  (Glauburg  ?)    zum  Hohenhaus 
(Neukräm  19/21);sein  Handelsdiener(famulus) 
Konrad;  seine  Witwe  Rilinda 

3000 

17 

1285 

1308f 

Schöff  Volkwin    Beyer    zu  Wolkenburg,    von 
Wetzlar,   zugleich  Besitzer  des  Langhauses  Gadenmann 
oder  Kaufhauses  zwischen  dem  Markt  (No.  1 1)          und 
und  dem  Krautmarkt  mit  20  neuen  Gaden     Weinhändler 

18 

1287 

1290 

Herbort  Gärtner  (ortulanus,  in  horreoi,  Laden- 
mieter im  Langhaus                                                Gadenmann 

ll» 

1290 

1317t 

Eckehard  von  Frauenrode  hinter  dem   Römer,       ^r\,mel 
Wirt    und  Gläubiger   des  Abtes  Heinrich  V    jj^j,  °nj 
von  Fulda                                                                     Heringen 

20 

1290 

1301t 

Bruno  von  Köln  zum  alten  Brun  in  derMainzer- 

und  Kerbengasse,  Ladenmieter  im  Langhaus  Gadenmann 

21 

1290 

Emmerich    vom  Rosenbusch    in   der    Krämer- 
gasse   (Markt   31),    ebenfalls    Ladenmieter, 

vermutlich  identisch  mit  Emmerich  Gadebolt  Gadenmann 

22 

1290 

1307t 

Thomas  von  Aachen,  Ladenmieter  im  Langhaus  Gadenmann 

23 

1290 

Heinrich  der  Eisenmann,  desgleichen                        Eisen 

24 

1290 

1313 

Conrad    der    Münzer    (monetariusi    der    Alte,   Edelmetalle 
desgleichen                                                            Geldwechsel 

25 

1290 

1320t 

Schöff  Heinrich  Rode  (auch  Roth,  Rufus),  be- 

filtert   zu    Hülshofen    bei    Friedberg,    Sohn 

des  Ritters  Conrad  Rufus,  Besitzer  des  Roten- 

hauses  und  des  Neuhauses  sowie  der  Reuß, 

daher  auch  Rußer  genannt,  Markt  15,  17,  19  Gadenmann 

und  23,   1290  Ladenmieter  im  Langhaus             (Krämer) 

Es  war  dies  eine  große  Bauspekulation,  welche  seine  Mittel  völlig  in  An- 
spruch genommen,  wenn  nicht  überstiegen  zu  haben  scheint.  Er  zahlte 
im  Jahr  1346  eine  Vermögenssteuer  von  25  Pfund  Heller,  während  damals  der 
Kaufmann  Heinrich  von  Soden  zum  Schildknecht  48  Pfund,  der  Weinhändler 
Brune  zur  Weinrebe  51  Pfund  und  die  Tuchhändlerswitwe  (Gadenfrau)  Gärtner 
den  höchsten  Steuerbetrag  mit  63  Pfund  entrichtete.  Bis  zu  seinem  Tode  im 
Jahr  1357  war  er  an  Vermögen  von  Dutzenden  anderer  Familien  weit  überflügelt 
darunter  von  der  gleich  ihm  auf  dem  Boden  des  alten  königlichen  Saalhofes 
in  einem  Nebengebäude  wohnenden  Familie  ..in  dem  Saale",  welche  an  [der 
Spitze  der  aufstrebenden  Kaufmannschaft  stand  und  mit  dem  alten  Jakob 
Knoblauch  an  Ansehen  in  der  Bürgerschaft  und  an  Einfluß  beim  Kaiser  wett- 
eiferte. Im  Jahr  1337  versah  der  Gadenmann  Hugo  von  Maienberg,  der  Eidam 
des  Ulrich  in  dem  Saale,  das  Amt  eines  kaiserlichen  Kassierers  und  hatte  nach 
Weisung  des  Kaisers  Ludwig  500  Pfund  von  der  an  Martini  fälligen  Reichssteuer 
zu  erhalten.  Im  Jahr  1340  entrichteten  die  Bürger  von  Schwäbisch-Hall  in  vier 
Raten  an  ihn  und  seinen  Schwager  Hannekin  (Johann)  in  dem  Saale  916  Pfund 
Heller.  Letzterer  zahlte  an  Steuer  46  Pfund,  sein  Bruder  Heintze  in  dem  Saale, 
welcher  1359  Schöffe  und  1362  Stadtschultheiß  wurde,  31  Pfund,  während  der 
alte  Knoblauch  im  Saalhof  1354  für  sich  und 
seinen  Eidam  Salmann  nur  18  Pfund  zahlte. 
Zwischen  beiden  Familien  als  den  Führern 
zweier  großen  Parteien  sollte  es  bald  zu 
offener  Feindschaft  kommen. 

§  5.  Erste  Blütezeit  1349—1400. 
Das  halbe  Jahrhundert  von  der  Kaiserwahl 
Karls  VI.  bis  zur  Absetzung  seines  Sohnes 
Wenzel  bezeichnet  für  die  Reichsstadt 
Frankfurt  den  Höhepunkt  ihrer  inneren 
und  äußeren  Entwicklung  im  Mittelalter. 
Durch  ihre  zwei  großen  Messen  war  sie 
im  Herzen  Deutschlands  der  wichtigste 
Handelsplatz  der  dort  zu  Tausenden  zu- 
sammenströmenden Gewerbetreibenden, 
durch  die  goldene  Bulle  vom  Jahr  1356, 
das  Reichsgrundgesetz,  die  gesetzliche 
Wahlstatt  der  Deutschen  Kaiser,  durch  die 
glänzende  Entwickelung  ihrer  Gewerbe, 
namentlich  der  Tuchmacherei,   durch  eine 

reiche    kaufmännische   Tätigkeit    Und    durch       i,rabdL-nkiiiald.KönigsGiintherv.Schwarzburgt<34M. 


Lid. 
No. 

Erste      Letzte 
Erwähnung 

Name                                                  Handelszweig 

Höchste 

Steuer 

Ver- 
mögen 

Pill.  hl. 

Pld.  hl. 

26 

1290 

1332 

Schöff  Wortwin   Goldstein  an  der  Ecke  hinter 
dem    Römer,    Eidam   des  Schöffen    Hertwig 

zum   Hohenhaus,  1322  alter  Bürgermeister         fraglich 

34 

5000 

27 

1297 

Conrad  Münzer  der  Sohn,  vielleicht  identisch  |       Edej_ 
mit  dem  Goldschmied  Conrad  oder  Colmann  [  metalle  u. 
beim  Rathof,    in    dem    nach  ihm  benannten  |       Geld- 
Haus  am  Eck  der  Höllgasse                              1    Wechsel 

28 

1298 

1322f 

Schöff  Hentzelo  von  Glauburg  im  Glauburger 
l  Nürnberger)  Hof,    Eidam  des  Hertwig  zum 
Hohenhaus:    sein    Handelsdiener    (famulusl 

Ludwig;  seine  Witwe  Hedwig  von  Glauburg 

40 

6000 

29 

1298 

1322t 

Schöff  Wigel  von  Wanebach,  auf  dem  Rosse- 

bühel,   ebenfalls    Eidam    des    Hertwig    zum 

39 

7000 

Hohenhaus;  seine  Handelsdiener  Conrad  am 

(139?) 

Fahrtor  und  Hartmann;    seine  Witwe  Catha- 

rina  v.  Wanebach  f   1336 

70 

toooo 

30 

1299 

1324t 

Schöff  Wigel  Frosch   zum   Römer,  Eidam  des 

Vorhergehenden,   1313  Bürgermeister                    fraglich 

8000 

31 

129S 

1320 

Wicker     zum     Wedel;      sein     Handelsdiener 

Johannes   1310 

19 

3000 

32 

1300 

Conrad  Schnabel 

33 

1300 

1317t 

Goldschmied  Lilius  zum  alten  Burggrafen  in  der 
Krämergasse  (Markt  34),  vermutlich  identisch     Wechsler 
mit    dem    Goldschmied    Forchtlieb   (Libius) 

34 

1300 

Glismud,  in  der  Krämergasse  (Markt  33)                 Krämer 

35 

1301t 

Heinrich  von  Else,  pannifex                                     Gadenmann 

3b 

1302 

Dietrich  zum  Eisenmenger  (ferrarius),  Neukräm         Eisen 

37 

1303 

132b 

Heinrich  ( Heilmann)  Palmstorffer  in  der  Schnur- 
gasse,     vielleicht     identisch     mit     Heilmann 

Pinguis   1277,  pannifex                                           Gadenmann 

39 

6000 

38 

1311 

1329 

Fritzo  Schilder,  pannieida                                       Gadenmann 

39 

1311 

Jakob     von    Nied,    im    Haus     Löwenburg    am 

Krautmarkt                                                                            Wein 

K) 

1311 

1337 

Johannes  Glaser  (Hannemann  Gleser),    in  der 

Saalgasse  (No.  36)  gegenüber  dem    Saalhof          Glas 

10 

1500 

11 

1314 

1326t  Engelbert  (Engelhart)   Kauwerzen,    von  Borß-  i 

bach  (Butzbach  ?)                                                           Geld- 

14 

2100 

12 

1314 

1333 

Goldschmied  Heilmann   von  .Münzenberg,  ver-  f  geschäfte 
mutlich  im  Colmann  am  Eck  der  Höllgasse  1 

die  Erwerbung  der  ihr  noch  fehlenden  Hoheitsrechte  eine  in  sich  gekräftigte, 
stolze  Reichsstadt. 

Nichts  wäre  verkehrter,  als  in  ihr  nur  einen  großen  Meßplatz  zu  erblicken, 
welcher  zweimal  im  Jahr  von  Menschen  und  Waren  angefüllt  war  und  in  der 
Zwischenzeit  den  öden  Eindruck  einer  Landstadt  mit  vorwiegend  landwirt- 
schaftlicher Tätigkeit  machte,  wie  dies  vielfach  infolge  schiefer  Beurteilung  der 
bevölkerungsstatistischen  Ermittelungen  des  Herrn  Professor  Bücher  ange- 
nommen worden  ist.  Im  mittelalterlichen  Frankfurt  wurde  nicht  mehr  Land- 
wirtschaft und  Viehzucht  getrieben,  wie  in  Ulm,  Nürnberg,  Straßburg  und 
Cöln,  ja  wie  noch  heutzutage  in  Städten  von  etwa  10000  Einwohnern.  Im 
Gegenteil  verbot  das  im  Verhältnis  zur  Frankfurter  Bevölkerung  recht  kleine, 
in  wenigen  Händen  befindliche  Landgebiet  von  selbst  jede  umfangreichere 
landwirtschaftliche  Tätigkeit.  Die  Weidplätze  für  das  Bürgervieh  waren  kleiner 
wie  in  manchem  Dorf  und  die  Metzger  mußten  ihre  Schlachthämmel  weit 
entfernt  in  den  Niederungen  des  Rheins  weiden  lassen.  Unter  diesen  Umständen 
konnten  nur  diejenigen  Bürger  Schweine  und  Kühe  halten,  welchen  die  Abfälle 
ihrer  Gewerbebetriebe  eine  Stallfütterung  möglich  machten,  also  die  Bäcker, 
Bierbrauer  und  Gärtner. 

Es  ist  weiterhin  zu  berücksichtigen,  daß  die  Sitze  der  gewerblichen  und 
der  landwirtschaftlichen  Tätigkeit  der  hiesigen  Bürgerschaft  damals  wie  heute 
örtlich  getrennt  waren  und  daß  der  Eindruck,  welchen  die  Stadt  auf  den 
Fremden  machte,  durch  das  innere  Geschäftsviertel  mit  seinen  Läden,  Kauf- 
häusern und  Werkstätten,  nicht  durch  die  Gärtnervorstadt  oder  durch  das 
dorfartige  Sachsenhausen  bestimmt  wurde.  Derartige  Dinge  lassen  sich  nicht 
durch  die  statistische  Methode  ergründen.  So  wenig  wie  die  heutige  Stadt 
Frankfurt  nach  dem  eingemeindeten  Dorf  Seckbach  und  seinen  anderen  bäuer- 
lichen Vororten  beurteilt  werden  kann,  so  wenig  ist  dies  bei  dem  mittelalter- 
lichen Frankfurt  zulässig.  Das  ganze  Jahr  hindurch  konnte  man  das  Schnurren 
von  vielen  hundert  Webstühlen  in  der  darnach  benannten  Schnurgasse,  das 
Klopfen  der  zahlreichen  Bender  in  der  ihnen  angewiesenen  Gasse,  das  Hämmern 
der  Schmiede  in  der  Fahrgasse  hören  und  in  der  Krämergasse  von  einem 
Laden  zum  anderen  gehen.  Dieser  Stadtteil  war  ständig  von  den  hiesigen 
Gewerbetreibenden  dicht  besetzt,  so  daß  der  Meßverkehr  hier  nur  wenig  Platz 
fand  und  sich  in  freierer  Gegend  längs  des  Maines,  im  Saalhof  und  in  anderen 
zu  diesem  Zweck  erbauten  Geschäftshäusern  auf  dem  Römerberg,  der  Neu- 
kräm  und  dem  Liebfrauenberg  entfalten  mußte,  wie  ich  dies  bereits  beim  Meß- 
handel nachgewiesen  habe. 

Dasjenige  Frankfurt,  welches  im  Reformationszeitalter  die  hierher  flüchtenden 
Belgier  vorfanden,  ist  bereits  zwei  Jahrhunderte   früher   vorhanden,   ja   damals 


Lfd. 
No. 


Erste      Letzte 
Erwähnung 


Handelszweig 


Höchste;    Ver- 
Steuer   mögen 


n 

1316 

45 

1315 

1354 

46 

1316 

1324 

43      1315     1357f  Kaiserlicher    Hofdiener    und     Schöffe    Jakob 
Knoblauch  der  Alte    im  Saalhof,    Sohn    des 
Conrad  zum  Bornfleck 
Conrad  Münzer  (monetarius),  von  Grünberg 

Culmann  Schefer  I.,  auch  Opilio   genannt,    in 

der  Schnurgasse  beim  Riesen,  pannicida 
Henn  oder  Hennekin  Rode  (Roth)  zum  Wedel 

und    zur    Reuß,     Sohn     des    Krämers    und 

Schöffen  Heinrich  Roth,  vielleicht  identisch 

mit  Hennekin  Weckerlin  zum  Neuhaus 
Herbord    Landgraf    (Landgrefe),    im    Eckhaus 

Brabant  neben  dem  Saalhof 
Heilmann  (Heinrich)  Schnabel  der  Alte,  in  der 

Krämergasse  zum  alten  Guldenschaf  (Markt 

No.  39) 
Jutta  Pinguis  (Palmstorffer),  vendens  vitra 
Wolfram  Stockar,  auf  dem  Samstagsberg  zum 

Berlekin  (No.  30),  Linwender 
Emmerich     Gadebold     (Godebold),     vielleicht 

identisch    mit    Emmerich    zum    Rosenbusch 

1290,  pannifex 
Konrad    Heumenger     von    Eschersheim,    am 

Rossebühel  (Liebfrauenberg) 
Friederun,   Witwe  des  Eckehard    von  Frauen- 

rode,  in  der  Krämergasse 
deren  Sohn  Hannemann  (Johann)  fbelin  beim 

Haus  Brüssel  in  der  Saalgasse 
Frau  Gudchen  Glismud    zum    Lämmchen,    oft 

genannt,   1343  überschuldet 
Heinrich  Wolf  der  Alte  von    Siegen   auf    dem 

Römerberg  im  Wolf   und  Eisenburg 
Peter    Glismud    gen.    Peter    oder    Pelzemann 

Cremer,  Markt  31,  1340  überschuldet. 


47 

1317 

1355 

IS 

1317 

1 336 

49 

1317 

50 

1317 

1320 

51 

1317 

1338 

52 

1317 

53 

1317 

1333 

54 

1317 

1336t 

55 

1317 

1345 

56 

1318 

1323f 

57 

1319 

1354 

Pfd.  hl.   Pfd.  hl. 

Geld- 
geschäfte      25       6000 


Gadenmann       31        4600 


Krämer  2         300 

Wein  8        1200 


58 


14        2100 


1320 


1329 


59      1320      1346 


1320—1348. 

Elsa,  Witwe  des  Nikolaus  zum  Kranich  auf 
dem  Römerberg  (No.  38),  hatte  einen 
Handelsdiener  Christian 

Heilmann  oder  Heintze  zum  allen  Burggrafen  Geldwechsel 


Glas 

Gadenmann 

mit 

Leinwand 


Gadenmann 

Heu 

Krämerin 

Krämer  7         1000 

Krämerin 

Eisen 
Krämer 


in  glücklicherer,  blühenderer  Verfassung  gewesen.  Während  sich  die  Steuer- 
zahler von  1320  bis  zum  Jahr  1389  mehr  als  verdreifacht  hatten,  was  einer 
Zunahme  der  Bevölkerung  von  etwa  4000  auf  13000  Seelen  entspricht,  so  hat  sie 
in  dem  folgenden  langen  Zeitraum  bis  1556  wieder  stark  abgenommen.*)  Als 
Beweis  hierfür  dürfte  folgende  vergleichende  Zusammenstellung  der  Steuer- 
zahler von    1320,   1354,   1389,   1475  und   1550  willkommen  sein: 

Frankfurter  Steuerzahler. 


Stadtteil 


1320 
1324 


1354 


1475 


155b 


Bemerkungen 


1.  Oberstadt  .    .    . 

2.  Unterstadt  (1324) 

3.  Neustadt  (1324) 

4.  Sachsenhausen 

mit  Hoherad 

5.  Geistliche       .     . 

6.  Juden  .... 

7.  Diverse  .  .  . 


552 
264 
76 
49 
67 
4S 
30 


1184 
660 
480 
370 
33 


1250 
750 
750 
750 


1056 
515 
546 
369 

(65) 
(16) 

27 


914 
887 
310 

95 


In  Anbetracht  der 
nebenstehenden  Zahlen 
hat  Professor  Bücher 
die  Bevölkerung  für 
das  Ende  des  14.  Jahr- 
hunderts zu  gering,  für 
die  Zeit  bis  1556  eher 
zu  hoch  angenommen. 


insgesamt        1056         272S 


2513 


2206        ohne  die  Welschen 


Das  14.  Jahrhundert  war  die  Glanzzeit  der  städtischen  Gewerbetätigkeit. 
Auf  sie  trifft  die  Auffassung,  welche  wir  heutzutage  mit  dem  Begriff  des  Zunft- 
wesens zu  verbinden  pflegen,  keineswegs  zu.  Die  zünftige  Verfassung  war 
noch  nicht  ein  Hindernis,  sondern  die  wirksamste  gewerbliche  und  soziale  Stütze 
der  emporstrebenden  Handwerke.  Im  Gefühl  ihrer  Kraft  haben  sie  allenthalben 
vollen  Anteil  an  dem  Stadtregiment  beansprucht  und  in  vielen  Städten  nach 
erbitterten  Kämpfen  auch  die  Übermacht  erlangt.  Das  vierzehnte  Jahrhundert 
ist  daher  auch  das  Zeitalter  der  Zunftkämpfe  genannt  worden.  Im  Jahr  1301 
verbrannten  in  Magdeburg  die  Geschlechter  zehn  Aldermänner  der  Zünfte  auf 
offenem  Markt,  1308  begann  der  erste  Verfassungsstreit  in  Straßburg  und  so 
ging  es  fast  Jahr  für  Jahr  bald  in  dieser  bald  in  jener  Stadt.  Im  Jahr  1371 
fand  in   Köln  die  mörderische  Weberschlacht  statt. 

Eine  geschichtliche  Vergleichung  zwischen  den  Reichsstädten  mit  ausgebildeter 
Zunftverfassung  wie  Basel  und  mit  Geschlechterregiment  wie  Lübeck  und 
Nürnberg  fällt  jedoch  entschieden  zugunsten  der  letzteren  aus.  Keine  deutsche 
Stadt  ist  jahrhundertelang  so  redlich,  verständig  und  zielbewußt  regiert  worden 
wie  Nürnberg,   die   Perle   der   deutschen  Städte,  durch  seine  handeltreibenden, 


*)  Bücher,  Bevölkerungsstatistik,  und  Bothe,  Besteuerung,  Beilagen,  S.  100—105,  113. 


(9ürhipr    '  i>l[zl)Pimrrl  ^/nlrnfforffer  I  OcWM  '  4\uf mann  I     \5ar1 


Lfd. 
No. 

Erste      Letzte 
Erwähnung 

Name                                                  Handelszweig 

Höchste 
Steuer 

Ver- 
mögen 

Pfü.  hl. 

Pld.  hl. 

60 

1320 

1346f 

Meister    Hermann    zum    alten    Burggrafen    in 

der  Krämergasse  (Markt  34),    Goldschmied, 

Edel- 
metalle 

Sohn  des  Lylius  (Foitlieb) 

und 

8 

1200 

61 

1320 

1346    Gerlach   gen.   Mumpilir,    Goldschmied   in   der 
Krämergasse  in  der  alten  Münze  (Markt  13) 

Geld- 
wechsel 

62 

1320 

1334    Ratsherr  Konrad  Holtzheimer  in   der  Schnur- 

gasse zum  Riesen  (No.  4b),  von  Radeheim 

11 

1600 

63 

1320 

1371f  Heyne  (Heinrich)  Holtzheimer  in  der  Schnur- 
i     gasse    zum    Riesen,    von    Radeheim,    daher 

auch  Radeheimer  genannt                                  Gadenmann 

14 

2100 

(.1 

1320 

1328+  Culmann    (Konrad)    von    Lichtenberg,    Saal- 

gasse  14;    1322  und   1326  Bürgermeister 

24 

3600 

65 

1320 

1339    Conrad    (Kulmann)    von    Seligenstadt,    in    der 

Krämergasse  (Markt  27 1                                        Gadenmann 

(>() 

1320 

1333    Conrad  Rost  von  Babenhausen,  in  der  Schnur- 

gasse                                                                               Krämer 

4 

600 

67 

1320 

1328+   Matthias,  Gadenmann  in  der  Schnurgasse  beim 
Steinheimer;     seine    Witwe    die    Gadenfrau 

Mia                                                                           Gadenmann 

7 

1000 

68 

1320 

1331    Albrecht  au!  der  Hofstatt  (Bockgasse),  macht 
grolle  Stiftungen  :  sein  Laden  unter  den  alten 

Gadcn;   seine  Witwe  Gertrude  noch  1354        Gadenmann 

41 

6100 

69 

1320 

1358     Heilmann  Schnabel,    in  der  Schnurgasse    zum 

Schnabel                                                                     Rauchwaren 

54 

8100 

hochgebildeten  Geschlechter. 
In  Basel  hat  dagegen  der  am 
Ruder  sitzende  kleinliche 
Zunftgeist  fast  jeden  freieren 
Aufschwung  verhindert  und 
in  Cöln  hat  sich  bald  unter 
den  herrschenden  Zunftge- 
nossen wieder  ein  engerer, 
regierender  Kreis,  ein  neues 
Patriziat  herausgebildet. 

Auch  Frankfurt  hat  schwere 
Verfassungsstreitigkeiten  in 
den  Jahren  1355  bis I3b6 durch- 
lebt; siesindanscheinendohne 
Blutvergießen  verlaufen  und 
haben  mit  einer  gemäßigten 
Geschlechtervorherrschaft  ge- 
endet, welche  trotz  mancher 
Angriffe  und  Einschränkungen 
bis  zur  Napoleonischen  Zeit 
bestanden  hat.  Der  damalige 
Aufstand  bietet  manche  Ver- 
gleichungspunkte mit  dem 
sog.  Fettmilchischen  der  Jahre 
lbl2 — 1616.  Bei  dem  einen 
wie  bei  dem  andern  sind 
die  Zünfte  nach  anfänglichen  Erfolgen  durch  das  Eingreifen  des  Kaisers  unter- 
legen und  während  des  Streites  in  ihrer  Unzufriedenheit  über  die  städtische 
Finanzverwaltung  und  ihren  ungenügenden  Anteil  am  Stadtregiment  von  einer 
Partei  ehrgeiziger,  reichgewordener  Kaufleute  unterstützt  und  mißbraucht 
worden.  Aber  während  im  Fettmilchischen  Aufstande  die  reformierten  Belgier 
so  wenig  wie  das  zünftige  Volk  etwas  erreichten,  haben  im  14.  Jahrhundert 
die  reichen  Gadenleute  mit  ihrem  Anhang  trotz  der  Vertreibung  ihres  An- 
führers, des  Schultheißen  Heintze  im  Saale,  ihre  soziale  und  politische 
Gleichstellung  mit  dem  ältesten  Geschlechterkreis  und  namentlich  ihre  Auf- 
nahme in  den  Schöffenstuhl  durchgesetzt.  Der  von  etwa  zehn  bis  zwölf 
Geschlechtern,  den  Frosch,  Glauburg,  Goldstein,  Hohenhaus,  Holzhausen,  Knob- 
lauch, Rebstock,  Offenbach,  Schwarz  und  Weiß  gebildete  enge  Kreis,  welcher 
bei  Beginn  des  Aufstandes  den  Schöffenstuhl  nur  mit  seinen  Mitgliedern  besetzt 


Links  das  Haus  zui 
sitz  der  Lüneburg 


imnichen  hinter  der  Krämergasse,  Wohn- 
1361  —  1410  und  der  Blum  von  1450-1500 
nach  P.  Woltze. 


Lfd. 

Erste 

Letzte 

H<  ^Im i 

Ver- 

No. 

Erwähnung 

Name 

Handelszweig 

Steuer 

mögen 

Pfd.  hl. 

Pld.  hl. 

70 

1320 

1328 

Heilmann  Gärtner  (hortulanus)  in  der  Schnur- 

gasse;   wohl    dessen    Witwe    die    Gärtnern   Gadenmann 

IS 

2700 

(Elsa?)    in     der    Fahrgasse     beim    Schwert 

gegenüber  Stolzenberg  (zum  Eber) 

b3 

9400 

71 

1320 

1343 

Heilmann  Tesche  (Heil  Teschen,  Deschen)  zu 
Ehrenberg    (Markt    21),    von    Fulda,    Eidam 

des  Krämers  Peter  Glismud,  oft  gepfändet     Gadenmann 

11 

1600 

72 

1320 

1339 

Hennekin  Weckerlin,  auch  Hen  Rode  genannt, 
vermutlich    ein  Sohn  des  Schöffen  Heinrich 
Rode,     seit    1322    Erbpächter    im    Neuhaus 

(Markt  19)                                                               Gadenmann 

3 

450 

73 

1320 

1333 

Hermann    Cremer    in    der  Krämergasse    unter 
den     neuen     Gaden,    vielleicht     Sohn    des 
Schöffen  und  Krämers  Heinrich  Rode             Gadenmann 

74 

1320 

1361t 

Heintze    (Henzelin)    von    Soden    zum    Schild- 

knecht (Markt  12),  gen.  Schilder,  1335  Bürger         Wein 

7  b 

11000 

75 

1320 

1340 

Walther  Cremer  beim  schwarzen  Hermann   in 
der  Höllgasse,  von  Mainz                                       Krämer 

7h 

1320 

1329 

Gerlach  Cremer    zur  alten  Münze  (Markt  13), 

dann  zur  Reuß  (Markt  23),  genannt  Rußer         Krämer 

6 

1200 

77 

1320 

1328 

Henn  (Henkin)  Altgewender    im  Haus  Dachs- 
burg auf  dem  Samstagsberg  (No.  22)               alte  Kleider 

78 

1320 

1340 

Giselbert  oder  Gyso  Kassenau,  in  der  Krämer- 
gasse gegenüber  dem  Bornfleck,  Linwender 

74 

1320 

1330 

Herr  Helwig,  Linwender 

SO 

1320 

1346f 

Rule    (Drutmann?)     am     neuen    Guldenschaf 
neben  dem  Bornfleck  (Markt  4b),  Linwender 

Leinwand 

3 

450 

81 

1320 

1346f 

Albert    zum   Eßlinger   am    Eck    der  Neugasse, 
Linwender 

37 

5500 

82 

1320 

1346t 

Peter  Apotheker  der  Alte  in  der  Krämergasse 

neben  dem  Schildknecht;  seine  Witwe  Metze    Spezereien 

20 

3000 

83 

1320 

1334 

Johannes  Apotheker  am  Bornfleck,  Eidam  des 
Vorhergehenden                                                     Spezereien 

84 

1320 

1340 

Junge   Wesseler   der    Alte     im    Haus    Mailand 
(Markt    38),   vorher    weltlicher  Richter,    von 

Friedberg                                                                  Wechsler 

7 

1000 

85 

1320 

134t) 

Conrad  Zan   der   Altere    in   der   Seimurgasse, 
später  zu  Wartenberg  gegenüber  dem  Saal- 
hof,    1335    und     1336    Bürgermeister:    seine 

Witwe  Frau  Agnes  zu  Wartenberg                    Gadenmann 

28 

4200 

hatte  und  für  sich  allein  beanspruchte,  wurde  damals  durch  die  Übermacht  des 
größeren,  rasch  reich  gewordenen  Kreises  von  Kaufleuten  und  hervorragenden 
Handwerkern  gesprengt.  Wie  sehr  letzterer  dem  ersteren  an  Vermögen  und 
Steuerleistungen  überlegen  war,  zeigt  folgende  Zusammenstellung.  Namentlich 
die  Holzhausen  und  Glauburg  waren  damals  nur  mäßig  begütert  und  konnten 
sich  nicht  mit  dem  ersten  Weinhändler  Brune  oder  den  großen  Tuchhändlern 
Konrad  von  Fulda,  Werner  Heyne,  Kontze  Vorkauf  an  Vermögen  messen. 


I.  Steuerzahler  aus  den  alten  Schöffengeschlechtern. 

Name  1346  1354  1358         1366 

1.  Heile  Frosch 9  25  28  32 

2.  Konrad  v.  Glauburg 13  25  45 

3.  Johann  Goldstein —  22 

4.  Johann  vom  Hohenhaus       13  32 

5.  Lotze  v.  Holzhausen  im  roten  Haus    .          14  IS  29 

6.  Schöff  Jakob  Knoblauch  im  Saalhoi     .  25  18  30             + 

7.  Gipel  Knoblauch  zum  Bornfleck      .     .         8  17  + 

8.  Wicker  v.  Offenbach 5  23 

9.  Hertwig  Weiß  zum  Rebstock  ....          19  39  44 
10.  Konrad   Weiß  zu  Löwenstein   ....  34  33 


II.  Steuerzahler  aus  der  Kaufmannschaft. 


Name 

1346 

1354 

1358 

1366 

1. 

Die  Krä'merin  Metze  Apothekern 

20 

42 

110 

+ 

2. 

Weinhändler  Brune  zum  Brunfels      .... 

51 

200 

— 

300 

3. 

24 

64 

100 

86 

1. 

Gadenmann  Johann  Gärtner  zum  Eber      .     . 

15 

5S 

44 

40 

5. 

->-> 

85 

88 

+ 

6. 

Wein-  u.  Eisenhändler  Johann  Lüneburg  .     . 

— 

53 

— 

127 

7. 

Gadenmann  Heilmann  Schnabel 

20 

54 

49 

— 

s. 

Gadenmann  Heintze  v.  Soden  z.  Schildknecht 

48 

76 

70 

+ 

9. 

Weinhändler   Wigand  Schurge   zu  Schwanau 

— 

40 

47 

112 

10. 

Gadenmann  Kontze  Vorkauf  von  Gelnhausen 

12 

41 

80 

77 

An  der  Spitze  der  Kaufleute  standen  die  Tuchhändler  (Gadenleute,  Ge- 
wandschneider), dreißig  bis  vierzig  an  der  Zahl,  welche  unter  der  hiesigen 
Kaufmannschaft  allein  als  geschlossene  Gruppe  auftraten  und  gleich  den  14 
Zünften  eine  gesetzliche  Anerkennung  ihrer  Gewohnheitsrechte  und  bestimmter 
Forderungen  verlangten,  während  die  ebenso  zahlreichen  Weinhändler  wohl 
wegen  ihrer  großen  Standesverschiedenheit  weder  damals  noch  später  in  einem 


Lid. 
No. 

Erste     Letzte 
Erwähnung 

Name 

Handelszweig 

Höchste 
Steuer 

Ver- 
mögen 

Pid.  hl. 

Pfd   hl. 

86 

1320 

1343 

Heinrich  von  Konstanz  hinter   dem   Pfarreisen 

Wein 

q 

1350 

S7 

1320 

134b+ 

Siegfried    Rumpf    (Rump,    Rimp)    zur    Lands- 
krone, Neukräm  14 

13 

1900 

SS 

1320 

1355  j 

Conrad    Gisübel    auf    dem    Kornmarkt;    sein 
Handelsdiener  Wiker 

50 

7500 

89 

1320 

1350f 

Culmann  Ludolf  bei  St.  Nikolaus  im  Lamperter; 
seine  Witwe  Gunderat  von  Wetzlar 

Geld- 
wechsler 

'in 

1320 

1359f 

Hannemann   (Johann)    Schurge   oder    Schorge 
in  der  Fahrgasse,  später  in  der  Schnurgasse, 

von  Rendel ;   seine  Witwe  Metze 

Wein 

50 

7500 

91 

1320 

1354 

Henrich  (Heilmann)  Drutmann  zum   Roseneck 
in  der  Sandgasse,    Eidam  des  Krämers  und 
Schöffen  Heinrich   Roth 

3S 

5700 

92 

1320 

135S 

Wigel    (Wiglo)    zum    Eiscnmenger,    Neukräm, 
Sohn  des  Dietrich  (Ditmar)  und  der  Katrine, 

1350  und   1355  junger  Bürgermeister 

Eisen 

32 

4S00 

93 

1320 

Otto,  in  der  Schnurgasse 

Krämer 

94 

1322 

1336 

Hantzel  zum  Wedel,    Neukräm  1,    Eidam   des 
Krämers  und  Schöffen  Heinrich  Roth 

95 

1322 

1340 

Hug  zu  Maienberg  in  der  Fahrgasse,  seit  1337 
kaiserlicher   Kassierer,    Schwager  des  Rats- 
herrn Henchen  in  dem  Saale 

Gadenmann 
zugleich 

Geld- 
geschäfte 

% 

1323 

1343 

Happel  von   Alsfeld  auf  dem  Kornmaikt  (jetzt 
Buchgasse  5) 

Wein 

97 

1323 

1332 

Conrad   Roßtäuscher   auf   dem  Liebfrauenberg 

Pferde 

98 

1323 

1329 

Herbord  Trone  (Tronrci 

Wein 

99 

1324 

1340 

Hennekin     i  Johann)     Bune     oder      Bone     zu 
Lichtenstein,  auf  dem  Römerberg 

Wein 

100 

1324 

1345 

Arnold    Schurge    der    Altere    auf    dem    Korn- 

markt, von  Rendel 

Gadenmann 

4 

600 

101 

1324 

135S 

Hennekin   Cremer  zum  Spiegelberg  am  Freit- 
hof (Hühnermarkt),  Sohn  des  Krämers  Peter 
Bär 

Krämer 

102 

1324 

1351f 

Schöff  Siegfried  Frosch    in   der  Mainzergasse, 
Bruder  des  Geistlichen  Wicker  Frosch;  seine 

Geld- 
geschäfte u. 

Witwe  Else  Frosch  in  der  Neustadt 

Farbwaren 

31 

4600 

103 

1324 

1 32S 

Culmann  gen.  Schneider.   Neukräm 

Gadenmann 

7 

1000 

104 

1326 

Engelbert    der   Jüngere.    Neukräm.    Sohn    des 

Geld- 

Kawerschen i  Lombarden  i  Engelhart 

geschäfte 

15 

2200 

engeren  Zusammenhang  gestanden  haben.  Zu  diesem  jüngeren  kaufmännischen 
Geschlechterkreis  haben  gehört:  Die  vier  schon  am  Ende  des  13.  Jahrhunderts 
genannten  mitgliederreichen  Familien  Gärtner,  Palmstorffer,  Schnabel  und  Zahn, 
welche  in  der  Schnurgasse  wohnten,  die  Neuhaus  gen.  Weckerlin,  die  Brune, 
Schurge,  Dagestele,  Apotheker,  Drutmann,  Holzheimer,  die  Metzgerfamilie 
Wixhäuser  und  andere,  welche  seit  dieser  Zeit  sich  rasch  mit  den  ältesten 
Geschlechtern  zu  dem  Patriziat  verschmolzen  haben,  wie  wir  es  um  1400  in  den 
Gesellschaften  Alten-Limpurg  und  Frauenstein  vereinigt  finden.  Der  dazu 
gehörige  jetzt  recht  große  Familienkreis  war  noch  auf  lange  hinaus  kein  fest 
abgeschlossener,  sondern  erhielt  sich  durch  fortgesetzte  Neuaufnahmen  ange- 
sehener und  vermögender  Kaufleute  frisch  und  lebenskräftig.  Mit  Verständnis, 
Vorsicht  und  Sparsamkeit  haben  diese  Geschlechter  die  Geschicke  unserer 
Stadt  gelenkt  und  sich  in  manchen  schwierigen  Zeiten,  so  nach  der  Schlacht 
bei  Cronberg  und  während  des  Mainzer  Bistumsstreites  von  14hl  — 1463*) 
glänzend  bewährt. 

Kaiser  Karl  IV.  hat  während  des  Verfassungsstreites  von  1355 — 1366  jahre- 
lang zwischen  den  beiden  Geschlechtergruppen  eine  schwankende  Haltung 
eingenommen  und  schließlich  nicht  gegen  eine  von  diesen,  sondern  zugunsten 
beider  als  der  vereinigten  Geschlechterklasse  gegen  die  Zünfte  und  gegen  deren 
Führer  entschieden.  Der 
Stadtschultheiß  Heinrich 
im  Saale,  welcher  bei 
dem  Streite  die  Rolle  des 
Volkstribunen  gespielt 
hatte,  genau  wie  250  Jahre 
später  der  Stadtschul- 
theiß Dr.  Nicolaus  Weitz, 
mußte  in  die  Verbannung 
gehen  und  seinen  Platz 
dem  kaiserlichen  Günst- 
ling Siegfried  von  Mar- 
burg zum  Paradies,  dem 
Eidam  des  Jakob  Knob- 
lauch im  Saalhof,  über- 
lassen. Dieser  hervor- 
ragende Mann,  welchem 
Frankfurt  die  Vollendung 
seiner   reichsstädtischen 


ck  d.  Lie 
\'on  Marburg 


heißen  Siegfried 
)  Schellhass,  im  Archiv,  dritte  Folge,  Bd.  I,  S.  302—224. 


Erste      Letzte 
Erwähnung 


Handelszweig 


Höchste     Ver- 
Steuer    mögen 


105 
106 


108 
109 


110 

III 


Pid.  hl.    Pkl.  hl 


1328      1340 
1328      1358 


1328 

1328      1354 


1326  Conrad  von  Aldendorf,  Münzer 

1326      1354    Siegfried    Crul    von    Karben,    am  Glaublirger 
(Nürnberger)  Hof 
107      1326      1359    Catliarina  Junge  gen.  Wesselern  von  Friedberg, 
in  der  Töngesgasse 

Hartmut  (Hert)  zum  Fraßkeller  (Krautmarkt  4) 

Dypold  (Dyplo)  zum  Colmann  am  Eck  der 
Höllgasse 

Herbord,  neben  dem  Eisenmenger 

Wiglo  oder  Wigand  Cremer  beim  Colmann 
in  der  Krämergasse 

Adam,  neben  dem  schwarzen  Hermann  in 
der  Höllgasse 

Conrad  von  Siegen 

Henne  Junge  von  Friedberg  gen.  Wesseler 
in  der  Krämergasse  (Markt  38),  Sohn  der 
Katharina    Junge  von  F'riedberg 

Hennekin  zur  Reuß  gen.  Rußer  (Markt  23), 
vermutlich  identisch  mit  Hennekin  Russe 
von  Deidesheim 

Conrad  von  Fulda  beim  Haus  Hachenberg  in 
der  Neugasse 

Siegfried  Münzer,  von  Friedberg 

Heinricli  Kornkaufer,  von  Friedberg 

Honigmenger 

Eberhard  Kauwerzan,  im  Haus  Kauwerzan, 
Fahrgasse  86,  von   Mainz 

Berchtold  Schweitzer  (Switzer) 

Dielmann  von  Hachenbach,  vielleicht  im  Haus 
Hachenbach  in  der  Fahrgasse  50 

Johannes  Lämmchen  in  der  Krämergasse 
beim  Haus  Glismud  (Markt  29),  von  Anröchte 
bei  Arnsburg,  1354  in  dem  nach  ihm  be- 
nannten Haus  zum  Lämmchen 

124  1333      1340    Heinkel  (Heinrich)  von  Wetzlar   in  der   Sand- 

gasse beim  Haus  Augsburg 

125  1333      1375     Lämmchen,    Henlins    Eidam,     1358     im     Haus 

Wolkenburg  am  Krautmarkt  (No.  7) 


Edelmetalle 

Wein  und 

Tuch 

Geldwechsel 

Wein 


IS        2200 
6  900 


113 

1329 

1334 

114 

1329 

1361 

115 

1331 

1354 

116 

1331 

1371 

117 

1331 

118 

1332 

119 

1332 

120 

1332 

1346 

121 

1332 

122 

1332 

123 

1332 

1358 

Gadenmann 

20 

3000 

Gadenmann 

1 

150 

Krämer 

19 

2900 

Krämer 

Eisen  ? 

Geldwechsel 

Gadenmann 

Edelmetalle 

Frucht 

Honig 

Geld- 
geschäfte 

Krämer 

Krämer 


Gadenmann 

Krämer 


100      15000 


32        4800 


Selbständigkeit  durch  die  Verschaf- 
fung des  Schultheißenamtes  und  des 
Reichsforstes  verdankt,  war  dem 
Volke  ebenso  verhaßt,  wie  den 
alten  Geschlechtern  unbequem, 
denen  er  vom  Kaiser  als  Schöffe 
aufgedrängt  worden  war.  Die 
rasche  Zunahme  seines  Vermögens 
in  Verbindung  mit  den  Nachrichten 
über  seine  Geldgeschäfte  und  mit 
der  alten  Überlieferung,  daß  er, 
gleich  dem  Brune  und  anderen, 
den  Neubau  seines  Hauses  zum 
Grimmvogel  am  Eck  desLiebfrauen- 
berges  aus  dem  reichen  Gewinn 
des  Elsässer  Weinhandels  bestritten 
habe,  reiht  ihn  unter  die  damaligen 
Großkaufleute  ein. 

Seit  Beendigung  des  Verfassungs- 
streites finden  wir  alle  die  genannten 
neueren  Geschlechter  nicht  nur 
unter  den  Ratmannen  der  zweiten 
Bank,  sondern  auch  im  Schöffen- 
stuhl, wie  wir  dies  im  einzelnen  aus  den  v.  Fichard'schen  Manuskripten  ersehen 
können.  Ich  nenne  die  beiden  steinreichen  Brüder  Wigand  Schurge  zu 
Schwanau  und  Arnold  Schurge  zu  Lichtenstein,  von  welchen  letzterer  1370, 
ersterer  1384  Schöffe  war,  Gipel  Gärtner  zum  Eber,  welcher  I3S6,  und  der 
Metzger  Heinrich  Wixhäuser,  welcher  1369  in  dieser  Eigenschaft  vorkommt. 
Aus  ihrem  Kreis  ist  nicht  nur  die  Patriziergesellschaft  auf  Frauenstein  hervor- 
gegangen, sondern  viele  ihrer  Mitglieder  fanden  auch  in  der  Gesellschaft  auf 
Alt-Limpurg  Aufnahme,  so  die  Brun  zum  Brunfels,  Lüneburg,  Schurge  zu 
Lichtenstein,  1413  der  Sohn  des  Gadenmannes  Johann  Preuß,  1426  der 
Schöffe  Johann  Palmstörfier  zum  Appenheimer,  1438  Rule  Schnabel,  1459  der 
Schöffe  Winrich  Monis,  ein  Enkel  des  reichen  Krämers  Johann  Monis,  1464 
der  Kaufmann  Jakob  Neuhaus  gen.  Weckerlin  und  viele  andere. 

§  6.  Der  aktive  Frankfurter  Großhandel,  seine  Gegenstände  und 
Richtungen.  Mit  den  Worten  des  seligen  Pfarrers  Kirchner:  „Alles 
handelt",     ist     nicht    nur    die     Richtung    unserer    Vaterstadt     im     Jahr    1818, 


abdenkmäl 
um  Paradi 


des  Stadtschultheiße 
t  1387  und  seiner  Ha 


egfried  von  Marburg 
in  geb.  Knoblauch. 


%un      I  SiineWg   'S  irgendein  KScWllMif  I  DJlcn 


^ncii5 


Lfd. 
No. 

Erste      Letzte 
Erwähnung 

\  B  in  e 

„      ,  ,               Höchste 
Handelszweig      _, 

Steuer 

Ver- 
mögen 

Pfd.  hl. 

Pfd.  Hl. 

126 

1333 

Peter  Einitz  (Ainitz)  von  Nidda 

Krämer 

127 

1333 

1361 

Werner  Heyne  (Hane)  in  der  Bockgasse;  sein 
Laden   im    Haus   Wobelin   (Weiblein)    unter 

den  alten  Tuchgaden;  seine  Witwe  Orede 

Gadenmann 

88 

13200 

128 

1333 

Wenzel      Linwender,      vielleicht      Sohn      des 
Schöffen  Heinrich   Rode 

Leinwand 

120 

1333 

Lotze  Heringmenger 

Häringe 

130 

1333 

1357 

Contzchen  (Conrad)   Pletener   der  Alte,   Neu- 
kräm  22,  von  Urbruch,  vielgenannt 

17 

3000 

131 

1333 

1361 

Cuntz    (Culmann)    Blendefisch,     von    Nieder- 
liederbach,   1347  Bürger 

132 

1333 

1346 

Goldschmied  Henne  oder  Hannemann,  identisch 

Edelmetalle 

und 

Geldwechsel 

mit  Hamann  Münzer,  in  der  Höllgasse 

14 

2100 

133 

1333 

Heintze  Schwalbächer  von  Mainz,   vermutlich 
identisch    mit    dem    bereits    1320   genannten 
Henne  Schwalbächer 

134 

1333 

1364 

Vollrad  (Folrad,    Foltzel  genannt   Schneider 

Gadenmann 

135 

1333 

1354 

Heintze,  Handlungsdiener  des  Henkin  (Johann) 
Vollrad 

136 

1334 

f!373 

Gipel   zum   Schildknecht,    Markt   12,    Sohn  des 

Heinz  von  Soden 

Gadenmann       22 

3300 

137 

1334 

1357f 

Schöff  Heinz  (Heinrich)  Weil!    auf   dem  Korn- 

markt 

Wein             90 

13500 

sondern  noch  viel  treffender  die  fast  treibhausartige  Entwicklung  des  Frank- 
furter Geschäftslebens  in  der  Zeit  von  1349  — 1400  gekennzeichnet.  Die  von 
Professor  Bücher  aufgestellte  Behauptung,*)  daß  keiner  der  Frankfurter  Gewerbe- 
zweige eine  über  den  städtischen  Markt  hinausreichende  Bedeutung  gehabt 
habe,  ist  ebensowenig  zutreffend  wie  seine,  von  mir  bereits  widerlegte  weitere 
Behauptung,  daß  ein  Frankfurter  Großhandel  in  das  Gebiet  der  Fabel  gehöre. 
Für  die  Beurteilung  dieser  Fragen  müssen  ganz  andere  Quellen  zu  Rate  gezogen 
werden  wie  die  bevölkerungsstatistischen.  Die  Feststellung  des  hiesigen 
Großhandels  ist  allerdings  insofern  mit  besonderen  Schwierigkeiten  verknüpft, 
als  er  in  dem  ungeheuren  Getriebe  des  Meßverkehrs  fast  ganz  verschwand. 
Aber  welches  reiche  Bild  eröffnet  sich  uns  aus  den  Schöffengerichtsprotokollen 
und  aus  den  jetzt  veröffentlichten  sog.  Reichssachen!  Von  wieviel  Forderungen, 
Pfändungen  und  Schuldanerkenntnissen  der  Frankfurter  Geschäftsleute  aus  allen 
Kreisen  der  Bevölkerung  und  von  wieviel  Beraubungen  und  Belästigungen  der 
Frankfurter  auf  nahen  und  fernen  Handelsstraßen  erhalten  wir  hierdurch  sichere 
Kenntnis!  Die  kühn  wagenden  Kaufleute,  welche  ebensogut  das  Schwert  zum 
Schutze  von  Leib  und  Gut,  wie  Feder,  Elle  und  Wage  zu  handhaben  wußten, 
waren  die  städtischen  Patrizier. 

Der  Handelsbetrieb  war  jedoch  durch  die  blühenden  Zünfte  und  die  diese 
begünstigende  Mittelstandspolitik  der  Stadtregierung  stark  eingeengt  oder  gerade- 
zu unmöglich  gemacht.  Auf  gemeinschaftliche  Rechnung  kauften  die  Metzger 
das  Schlachtvieh,  die  Bäcker  die  Frucht,  die  Wollweber  und  Leinweber  die 
Rohwolle,  den  Flachs  und  die  Farbstoffe  ein,  und  gemeinschaftlich  zogen  die 
letzteren  auf  die  benachbarten  Märkte  und  auf  die  Nördlinger  Messe,  um  ihre 
Tücher  ohne  Zwischenhandel  selbst  abzusetzen.  Namentlich  gegen  den  Aufkauf 
der  zum  Lebensunterhalt  nötigen  Dinge  und  gegen  deren  Verteuerung  durch 
Händler  waren  strenge  Vorschriften  erlassen.  Andererseits  war  den  Hand- 
werkern neben  ihrem  eigentlichen  Gewerbebetrieb  der  Handel  keineswegs  ver- 
boten und  diente  ihnen  vielfach  dazu,  Geschäftsreisen  durch  mehrere  mit 
einander  verbundene,  oft  ganz  verschiedenartige  Geschäfte  gewinnbringender 
zu  gestalten.  Diese  Tatsache  kann  nicht  genug  beachtet  werden  und  erklärt  uns 
das  anscheinend  Willkürliche,  Zusammengewürfelte  der  mittelalterlichen  Waren- 
geschäfte. So  beladen  Pelzhändler  zusammen  mit  Wollwebern,  welche  Wolle 
und  Farbstoffe,  und  mit  Metzgern,  welche  Vieh  für  ihre  Zunft  einkaufen  wollen, 
Frachtwagen  mit  Wein,  um  sie  gemeinschaftlich  zum  Verkauf  nach  ihrem 
östlichen  Reiseziel  zu  bringen  und  dadurch  auch  die  Hinreise  geschäftlich  zu 
verwerten.  Infolgedessen  waren  die  großen  Viehhändler  regelmäßig  zugleich 
Wein-,  Tuch-  uud  Wollhändler.    Die  heutige  Spezialisierung  und  Beschränkung 

*  Bevölkerungsstatistik,  S.  415  ff. 


Erste    i  Letzte 
Erwähnung 


138      1334      1341 


139 

1334 

1340 

140 

1334 

1344 

141 

1334 

142      1334       1375 


143 

1335 

1370 

144 

1335 

145 

1335 

146 

1335 

147 

1335 

1366 

148      1337      1366 


150 

133S 

1371 

151 

1338 

1375 

152 

1338 

1366f 

153 

1339 

1358 

154 

1339 

1374+ 

Heinrich  Heldeberger  in  der  Mainzergasse 
(No.  10),  1341  überschuldet  (1360  Pfd.) 

Ludwig  Legad,  1340  überschuldet 

Reinhard  Schurge  von  Rendel 

Syple  (Sibold)  Flesser  auf  dem  Samstags- 
berg (No.  17),  Sohn  des  Heilmann 

Conrad  Weiß  zu  Löwenstein  neben  dem  Römer, 
Wirt  des  Erzbischofs  Balduin  von  Trier; 
seine  Handelsdiener  Konrad  und  Henne  und 
1352  sein  Schreiber  Walther;  1337,  1353  und 
1356  Bürgermeister 

Johann  Grünberger  z.  Hohenfels,  Neukräm  10 

Wasmer  Habermenger  am  Kornmarkt 

Henkin  der  Federmenger 

Peter  Cremer  von  Ortenberg  in  der  Bender- 
gasse 

Ratsherr  Henchin  (Johann)  in  dem  Saale, 
Schwager  des  Hug  zu  Maienberg,  1359  junger 
Bürgermeister;  sein  Handelsknecht  Hermann 

jeckel  Darender  (Turinder),  bis  1337  im  Haus 
Brüssel  in  der  Saalgasse,  dann  zum  Ranen 
bei  St.  Leonhard  in  der  Mainzergasse  (No.24) 

Heinrich  Goldstein  an  der  Ecke  hinter  dem 
dem  Römer,  Sohn  des  Schöffen  Wortwin; 
sein  Handelsdiener  Henkin  Affenstein 

Gerhard  Salmenstein  im  Haus  Eberwänen  am 
Eck  der  Schnurgasse  (10)  und  der  Geln- 
häusergasse,  später  beim  Krautmarkt 

Peter  Essigmenger  beim  Engel  am  Eck  des 
Samstagsberges;  1373  seine  Gesellschaft 
und  1391  seine  Witwe  Tina  (Dine)  genannt 

Heinrich  Wolf  der  Junge  von  Siegen,  im  Wolf 

Heilmann  (Heintze)  zu  Wolkenburg  auf  dem 
Krautmarkt 

Brune  zur  Weinrebe  auf  dem  Liebfrauenberg 
am  Eck  der  Töngesgasse  (No.  59/61),  1354 
zum  Braunfels 


Höchste     Ver- 
Steuer   mögen 


Pfd.  ht.    Pfd   hl. 


Handelszweig 


Wein 


Geld- 
geschäfte 


Krämer 
Hafer 

Federn 

Krämer 


Gadenmann      46        7000 


5'/. 


500 


Wein 


19        3000 


Fischwerk 

18 

2700 

Essig 

13 

2000 

Eisen 

59 

9000 

Gadenmann 

7 

1000 

Elsässer 

Wein 

300 

45000 

auf  einen  Handelsgegenstand  war  damals  nur  vereinzelt  bekannt  und  kaum 
durchführbar. 

Der  Frankfurter  Großhandel  hat  in  der  deutschen  Handelsgeschichte  während 
dreier  Jahrhunderte  durch  die  Gleichmäßigkeit  seiner  Gegenstände  und  Bezie- 
hungen einen  ganz  bestimmten,  wenig  veränderten  Platz  eingenommen.  Es  ist 
merkwürdig,  daß  diese  Tatsache  nur  in  einzelnen,  besonders  auffallenden  Er- 
scheinungen, wie  in  den  Handelsbeziehungen  zu  Venedig,  dagegen  noch  niemals 
in  ihrem  gesamten  Umfang  erkannt  worden  ist. 

Zunächst  ist  vorauszuschicken,  daß  in  Frankfurt  jahrhundertelang  alles, 
Kaufmann  und  Handwerker,  Vornehm  und  Gering,  wofern  es  nur  Geld  hatte,  an 
folgenden  Geschäften  sich  spekulativ  beteiligt  hat:  dem  Meßfremdengeschäft, 
dem  Weinhandel  und  dem  Geldgeschäft. 

a)  Ich  beginne  mit  dem  vielseitigen  Meßfremdengeschäft,  welches  den 
hiesigen  Bewohnern  während  eines  halben  Jahrtausends  eine  unerschöpfliche 
Einnahmequelle  gewesen  ist;  ihm  entsprangen  und  dienten  der  von  Jakob 
Knoblauch  für  den  fremden  Tuchverkauf  errichtete  Neubau  des  Saalhofes,  die 
Nebengebäude  Brabant  und  Brüssel,  und  die  vielen  anderen,  für  Meßzwecke 
eingerichteten  Kauf-  und  Logierhäuser  längs  des  Römerberges,  unter  der 
Neukräm,  auf  dem  Liebfrauenberg  und  Kornmarkt.  Das  Vermieten  der  darin 
befindlichen  Läden,  Gewölbe,  Kammern,  Keller  und  Stallungen  an  die  zahl- 
reichen Meßfremden,  deren  Beherbergung,  Verköstigung,  Belustigung  und 
Beförderung  spielte  in  dem  hiesigen  Erwerbsleben  eine  ähnliche  Rolle,  wie 
heutzutage  die  Fremdenindustrie  in  den  großen  Badeorten.  Hierzu  gesellte 
sich  noch  die  Gelegenheit  zu  zahlreichen  einträglichen  Hilfsdiensten  und 
Nebengeschäften  als  Makler  (Unterkäufer),  als  Geldwechsler,  Gelddarleiher, 
Faktoren,  Spediteure  und  Frachtführer  zu  Wasser  und  zu  Land.  Diese  Hilfs- 
dienste erstreckten  sich  auch  vielfach  auf  die  Zeit  zwischen  den  Messen,  indem 
die  betreffenden  Hauswirte  von  den  Meßgästen  mit  der  Aufbewahrung  und 
dem  kommissionsweisen  Verkauf  liegengebliebener  Meßwaren,  mit  ihrer  Ver- 
tretung bei  gerichtlichen  und  außergerichtlichen  Schuldsachen  beauftragt  wurden. 
Das  Vorschußgeschäft  auf  unverkaufte  Meßwaren  und  deren  Versilberung  bei 
unterlassener  Einlösung  bildete  die  wichtigste  Erwerbsquelle  der  hiesigen 
Judenschaft.  Zur  Ersparung  der  hohen  Transportkosten  versetzte  mancher 
Kaufmann  lieber  seine  unverkaufte  Ware  an  den  Juden,  da  er  sich  hierdurch 
die  Möglichkeit  offen  hielt,  sie  bei  günstiger  Verkaufsgelegenheit  durch  Einlösung 
wieder  zu  erlangen;  sonst  ließ  er  sie  als  verfallenes  Pfand  dem  Juden.  Das 
Meßdarlehensgeschäft,  oder  wie  es  später  hieß,  das  Depositogeschäft,  hat  sich, 
wie  wir  noch  sehen  werden,  gegen  1600  zu  einem  wesentlichen  Bestandteil 
des    Meßbörsenverkehrs    entwickelt.      Die    Zahl     der     hiesigen     Männer     und 


Lfd. 
No. 

Erste   1  Letzte 
Erwähnung 

N  a  m  e 

Handelszweig 

Höchste 
Steuer 

Ver- 
mögen 

Pfd.  hl. 

Pfd,  hl. 

155 

1339 

1382 

Dylo    Kepler    (Thilo    Keppeler)    im    Keppeler 
Hof,    1340  Gesellschafter  des  Brune,    später      Elsässer 
oberster  Richter                                                          Wein 

156 

1340 

Peter  Cremer  von  Wetzlar.                                       Krämer 

157 

1340 

1369 

Schöff  Heilmann  (Heintze)  in    dem   Saale,   im 

Haus  Spessart,  Saalgasse  38,  1362  Schultheiß  Gadenmann 

34 

5100 

158 

1340 

1354f 

Hen   (Johann)    Leydermann    in   der    Nonnen- 

gasse, von  Birgel;  seine  Witwe  Irmengard     Gadenmann 

15 

2200 

159 

1340 

Hennekin,  ehemals  Handelsdiener  der  Else  zu 
Landeck  (bereits  1328),  Witwe  des  Hamann 

160 

1340 

1396f 

Hans    zu    Lüneburg    des    Rats,    zuerst    Neu- 
kräm,  1343  Bürger,  1361  im   Lämmchen;   1384     Wein  und 

sein  Schreiber  Arnold                                                Stahl 

126 

19000 

161 

1340 

1375 

Johann   Gärtner   zum  Eber  in   der  Fahrgasse, 

1361',  1365,   1368,   1372   junger  Bürgermeister  Gadenmann 

58 

S7IH) 

162 

1340 

Wilhelm  Apotheker  von  Fulda                                 Spezereien 

163 

1340 

1394 

Nikolaus  Grünberger   gen.  Claus  Guldenliebe       Krämer 

164 

1340 

1370 

Witze    Stralenberger    zum    Geldhaus    in    der 

Saalgasse  (No.  28)                                                Geldwechsel 

45 

6700 

165 

1340 

1355 

Hermann    Schnabel    zum    Salzhaus     auf    dem 

Römerberg                                                                    Salz 

14 

2100 

166 

1341 

1354f 

Henkin    (Henne)    von    Dietz,    in   der   Schnur- 

gasse, von  Fulda;  seine  Witwe  Hille               Gadenmann 

22 

3300 

167 

1341 

Conrad  Gadebold,  wohl  Sohn  des  Emmerich     Gadenmann 

168 

1341 

1361 

Götze    (Gottfried)     Dagestele    im    Haus    Alt- 
Heldenberg  (Frauenrode)  hinter  dem  Römer, 
Eidam    des    Johann    Bune    zu    Lichtenstein, 

von  Fulda;   seine  Witwe  Gele                                 Wein 

52 

7800 

169 

1341 

1373 

Junge    Wesseler    II,    Besitzer    des    Junghofes,  Geldwechsel 
Gesellschafter  des  Wigel   zum  Würzgarten,          und 

1361  überschuldet  (7000  fl)                                  Holzhandel 

18 

2700 

170 

1342 

1375 

Conrad  (Contze)  Schefer  oder  Opilio  auf  dem 

Kornmarkt  zum  großen  Korb  (No.  12)             Gadenmann 

24 

3600 

171 

1342 

1354 

Henne  (Hamann)  Schefer,  Sohn  des  Culmann, 

in  der  Schnurgasse                                                 Gadenmann 

172 

1342 

1358 

Antonius     (Tönges)     Goldschmied     auf     dem 

Samstagsberg  zum  Ulner  (No.  30)                   Geldwechse 

13 

2000 

173 

1342 

1373f 

Emmerich  Holtzheimer  in  der  Sandgasse            Gadenmann 

26 

4000 

Der  große  Braunfels  am  Uebfrauenberg,   das  älteste  Frankfurter  Wohnhaus, 
1.150  bis  1354  erbaut  von  dem  reichen  Weinhändler  Brune. 


Frauen,  welche  sich  in 
Meßzeiten  durch  Über- 
nahme von  Nebenämtern 
und  Nebenbeschäftigun- 
gen ein  schönes  Stück 
Geld  verdienten,  ist  sehr 
groß.  Im  Jahr  1368  finden 
nicht  weniger  als  16  Per- 
sonen, darunter  6  Frauen 
und  Jungfrauen,  beim 
Wiegen  und  Wechseln 
des  Geldes  Beschäfti- 
gung; in  dem  ältesten 
Gesetzbuch  von  1352 
cap.  53  werden  35  Weinunterkäufer,  1406  unter  169  vom  Rat  bestellten  Tuch- 
unterkäufern 74  aus  der  Bürgerschaft  genannt.*) 

b)  Diejenige  Ware,  deren  sich  der  aktive  Frankfurter  Großhandel  zuerst 
mit  glänzendem  Erfolg  bemächtigt  hat,  ist  der  Elsässer  Wein  gewesen.  Mit 
ihm  hat  sich  der  Emporkömmling  Brune  binnen  30  Jahren  ein  solches  Vermögen 
erworben,  daß  er  im  Jahr  1366  dreihundert  Pfund  Heller  als  Steuer  zu  entrichten 
hatte,  einen  Betrag,  wie  er  im  vierzehnten  Jahrhundert  einzig  dasteht  und 
auch  im  folgenden  Jahrhundert  nur  ein  einziges  Mal  (1475)  von  der  großen, 
mehrgliedrigen  Stalburgergesellschaft  durch  eine  Steuerleistung  von  435  2/a 
Gulden  übertroffen  worden  ist.  Noch  heute  steht  als  Wahrzeichen  vergangener 
Handelsherrlichkeit  das  von  Brune  aus  dem  reichen  Gewinn  seines  Weinhandels 
zwischen   1350  und   1354  erbaute  Haus  Braunfels  am  Liebfrauenberg. 

Der  Wein  war  der  beliebteste  Spekulationsartikel,  galt  als  vorzügliche 
Kapitalanlage  und  wurde  in  diesem  geldarmen  Zeitalter  vielfach  als  Zahlungs- 
mittel, so  bei  der  Entrichtung  von  Abgaben  und  Bußen,  zugelassen. 

Wenngleich  Frankfurt  mitten  im  Weinlande  lag,  so  wurde  doch  nicht  der 
in  hiesiger  Gegend  gewachsene  Wein  ausgeführt,  sondern  als  begehrteste 
Marke  der  zu  Schiff  von  Straßburg  bezogene  Elsässer  Wein.  Im  Jahre  1280 
hatte  der  Kaiser  beiden  Städten  gegenseitige  Zollfreiheit  gewährt.  Die 
Straßburger  Händler  schafften  den  Wein  nur  bis  Frankfurt,  von  wo  er  für 
Rechnung  der  hiesigen  Großhändler  nach  Norden  und  Osten  auf  zwei  großen 
Handelsstraßen,  der  Lübecker  und  der  Erfurter,  unter  der  allgemeinen  Be- 
zeichnung als  Rheinwein  weiterbefördert  wurde. 


*)  Bothe,  Beiträge,  S.  13;  Orth,  Zusätze  zur  Reformation,  1775,  S.  340;  Bücher  S.  254. 


Erste      Letzte 
Erwähnung 


Handelszweig 


Höchste     Ver- 
Sleuer    mögen 


174 
175 
176 
177 
178 


1342 

1342  1366 
1343 

1343  -j-1369 
1343   1371 


180 

1343 

1366 

181 

1345 

1368 

182 

1346 

183 

1346 

1361 

1S4 

1346 

1381t 

185 

1346 

1361f 

186 

1346 

1361 

187 

1346 

1380 

188 

1346 

1390t 

189 

1346 

1362 

190 

1346 

1358 

191 

1346 

1366 

192 

1347 

tl393 

Hartmud  Heumenger 

Bertold  Eisenmenger  auf  dem  Kornmarkt 

Jakob  Eisenmenger 

Jakob  Weckerlins  Sohn  im  Neuhaus,   Markt  19 

Johannes  Frauentürlein  neben  dem  Braunfels, 
von  Eisenach,  1371   überschuldet 

Berthold  und  Heinrich  Bune  zu  Lichtenstein 
auf  dem  Römerberg,  Söhne  des  Johann, 
überschuldet 

Hentzel  Landgraf  zum  Buntschuh  in  der  Saal- 
gasse (No.  20),  vermutlich  Sohn  des  Her- 
bord, Gesellschafter   des  Götze  Dagestele 

Peter  Kelsterbacher  beim  roten  Haus 

Reinhard  Schwalbächer  (N'eukräm  6),  wohl 
Sohn  des  Heintze  Schwalbächer  von  Mainz, 
verheiratet  mit  Else  Schurge,  welche  für 
sich  Handel  treibt 

Metze  Apothekern  bei  der  Sängerei.  Witwe 
des  Johann,  Händlerin  im  Haus  Kleinköln, 
(Markt  17) 

Peter  Apotheker  des  Rats  zur  alten  Apotheke 
(Markt  10),  seit  1374  zum  Bornfleck,  Sohn 
der  Metze,  1371  junger  Bürgermeister 

Contze  (Conrad)  Apotheker  in  der  Krämer- 
gasse beim  Schuhhaus 

Nikolaus  Crul  zu  Wartenberg  in  der  Mainzer- 
gasse,  wohl  Bruder  des  Siegfried  Crul  von 
Karben  und  Schwager  des  Contzchen  Zan 

Contze  (Conrad)  Vorkaut  von  Gelnhausen,  in 
der  Krämergasse  zur  alten  Münze 

Schöff  Heinrich  Wixhäuser  der  Alte,  im  Haus 
Schaubruckam  Krautmarkt;  seine  Witwe  Else 

Diel  (Thil)  Drutmann  zum  Rotenkopf  unter 
der  Neukräm,   1362  überschuldet 

Hennekin  zu  Sonnenberg  Saalgasse  12 

Heintze  Junge  im  Appenheimer,  Neukräm  5 

S  chöff  Johann  von  Holz  hausen  der  Alte  im  Lohe  r- 
hof  (Fürsteneck);  1364,  1366  und  1375  Bürger- 
meister; sein  Handelsdiener  Heintze  1361 


Pfd.  hl.  Pid.  hl 
Heu 

Eisen  7         1000 

Eisen 
Gadenmann       13        1900 


Wein 


Wein 
Gadenmann 


Spezereien      110     16500 


Spezerei- 

krämer 

87 

13000 

Spezereien 

2 

300 

( iadenmann 

Gadenmann 

SO 

12000 

Viehhändler 

72 

10800 

Pferde 

26 

39C0 

Tuch 

45 

6700 

Wechsler 

12 

1800 

vermutlich 

Elsässer 

Wein 

13o 

20000 

Als  wichtige  Zwischenstationen  und  Nebenplätze  auf  der  Lübecker  Straße 
werden  Marburg,  Münden,  Göttingen,  Hildesheim,  Braunschweig  und  Lüneburg 
genannt,  dagegen  nicht  Magdeburg  und  Hamburg.  Als  Rückfracht  von 
Lübeck  wurden  namentlich  Häringe  und  Pelzwerk  eingekauft  und  mitgenommen. 
So  wurden  dem  Krämer  Eckehard  von  Frauenrode  um  1300  in  der  Grafschaft 
Ziegenhain  4  Tonnen  Häringe  und  2  Warenballen  weggenommen,  was  erkennen 
läßt,  daß  er  sich  auf  der  Rückreise  von  Lübeck  befand,  und  um  1329  beschwert  sich 
der  Frankfurter  Rat  bei  der  Stadt  Hildesheim,  daß  dort  ihrem  gefangen  gesetzten 
Mitbürger  Herbord  Trone  nach  erhaltenem  Bericht  die  mitgeführten  Weine 
ausgetrunken  und  nicht  bezahlt  worden  wären.*)  Dieselbe  Handelsverbindung 
erkennen  wir  wieder,  wenn  uns  um  das  Jahr  1370  berichtet  wird,  daß  Arnold 
von  Eschenbach  der  Schuldner  eines  Straßburgers  gewesen,  und  weiterhin, 
daß  ihm  seine  Ware  in  Minden  angehalten  worden  sei. 

Die  Hansa  hatte  wiederholt  Veranlassung,  auf  ihren  Bundestagen  Stellung 
gegen  die  Lieferung  gefälschter  Weine  zu  nehmen  und  sich  deswegen  auch 
mit  Frankfurt  als  einem  der  wichtigsten  Weinverkaufsplätze  in  Verbindung  zu 
setzen.  Im  Jahr  1445  wurde  dem  Henne  Meckel  (auch  Mengel)  sogar  Wein  in 
Lübeck  konfisziert. 

Von  der  Lübecker  Straße  zweigten  sich  eine  Landstraße  durch  das  innere 
Westfalen  und  in  Münden  die  Weser  als  Wasserstraße  ab,  auf  welchen  ebenfalls 
Frankfurter  Weinsendungen  befördert  wurden.  Mit  Bewunderung  muß  uns 
geradezu  die  Nachricht  erfüllen,  daß  der  reiche  Frankfurter  Patrizier  Konrad 
Freitag  seine  Weine  sogar  zur  See  verschickte  und  daß  ihm  im  Jahr  1406  eine 
solche  Sendung  bei  Norden  in  Ostfriesland  von  dem  Häuptling  Enno  Hobeling 
wegen  dessen  Feindschaft  mit  dem  König  von  England  und  dem  Grafen  von 
Holland  geraubt  worden  sei.  Zwölf  Jahre  später  wurde  ein  anderer  Frankfurter 
Kaufmann,  Paul  Fetzbrei,  im  Mittelländischen  Meere  auf  einer  Geschäftsreise 
nach  Spanien  von  korsikanischen  Schiffern  gefangen  genommen.  Es  sin< 
unumstößliche  Marksteine  in  der  Frankfurter  Handelsgeschichte. 

Nach  der  Lübecker  Weinhandelsstraße  war  die  über  Eisenach,  Erfurt  und 
Naumburg  nach  dem  Osten  führende  die  wichtigste.  Sie  wurde  auf  der  Hin- 
reise namentlich  von  denjenigen  Händlern  benutzt,  welche  Färb-  und  Gerbstoffe 
wie  Erfurter  Waid,  Breslauer  Roth  (Krapp),  Vitriol  und  Alaun,  polnische 
Schlachtochsen,  Wachs  und  Wolle  einkaufen  wollten. 

„In  Frankfurt  ist  mehr  Wein  in  den  Kellern,  als  Wasser  in  den  Brunnen" 
sagt  ein  altes  Sprichwort.  Und  so  war  es  tatsächlich.  Jeder,  der  Geld  besaß, 
hielt  sich  ein  Weinlager  und  spekulierte  mit  Wein.  Die  Schöffengerichts- 
protokolle sind  voll  von  Nachrichten  über  Forderungen   und  Schuldanerkennt- 

U.-Bch.  II,  No.  376  und  S.  574. 


Lid. 
No. 

Erste      Letzte 
Erwähnung 

Name 

Handelszweig 

Höchste 
Steuer 

Ver- 
mögen 

Pfd.  hl. 

Pfd.  hl. 

193 

1347 

1386t 

der  kaiserliche  Hofdiener  und  Stadtschultheiß 
Siegfried    von   Marburg    zum     Paradies    am 

Geld- 
geschäfte u. 
vermutlich 

Eck  des  Liebfrauenbergs  und  der  N'eukräm, 

154 

23000 

Eidam     des     kaiserlichen     Hofdieners    und 

Elsässer 

Schöffen  Jakob  Knoblauch  im  Saalhof 

Wein 

194 

1347 

1368f 

Hans    von    Oppen    der    Alte    beim    Braunfels, 
seit  1358  im  Haus  Brüssel  in  der  Saalgasse 
(No.    9),    Eidam    des    Krämers    Hannemann 
Ubelin  in  der  Saalgasse 

66 

10000 

195 

1348 

1392 

Ditwin    Bansige    (Bansie)    zum    Hörn    in     der 
Saalgasse  (No.  3) 

60 

9000 

196 

1348 

1354 

Herr  Heinrich    Lamperter    im    Lamperter    bei 

Geld- 

St. Nikolaus  auf  dem  Samstagsberg 

wechsler 

10 

1500 

1350—1400. 

197 

1350 

1361 

Heinrich    Großjohann      in     der     Schnurgasse. 
von    Braunschweig,    13i>l    in    Konkurs    mit 
5400  fl  Schulden 

27 

4000 

198 

1350 

1369 

Lotze    (Ludwig)    zum  Wedel   gegenüber    dem 
Salzhaus,  1367  junger  Bürgermeister 

50 

7500 

199 

1350 

1390t 

Peter  Kistener,  in  der  Krämergasse 

Krämer 

20 

3000 

200 

1350 

1372t 

Hartmud  von  Hanau  zum  Römer 

Wein 

47 

7000 

201 

1380 

und  seit  1359  auch  sein  Sohn  Gottfried  (Gipel) 

202 

1353 

Fritz  von  Basel  bei  den  Predigern 

Krämer 

203 

1354 

1386 

Herr  Lotze  im  alten  Kaufhaus  in  der  Krämer- 

204 

1354 

1370 

gasse    und   sein  Bruder  Henne,    Söhne    des 
Bürgermeisters  Conrad  Zan  und  der  Agnes 
zu  Wartenberg,   1370  überschuldet 

10 

1500 

205 

1354 

1370 

Arnold  von  Eschbach  auf  dem  Kornmarkt  19  21, 
1370  Gesellschafter  des  Jeckel  Darender 

2b 

3900 

206 

1354 

tl389 

Schöff  Wigand    Schurge    zu    Schwartau  (Neu- 

Elsässer 

kräm    25);     seine    Witwe     Frau    Grede     zu 

Wein 

223 

33000 

Schwanau  geb.  Gärtner 

207 

1354 

tl386 

Schöff  Arnold  Schurge  11.  zu  Lichtenstein 

84 

12b00 

208 

1354 

1361 

Else  Schurge   zum  Schwalbächer,    N'eukräm  6. 

vermutlich  Ehefrau  des  Reinhard 

<  iadenfrau 

bl 

9100 

209 

1354 

1375 

Cuntze  Meyenriß  am  Freithof.   jetzt    Hühner- 
markt 16 

40 

6000 

210 

1354 

1375 

Goldschmied    Hermann     Foitlieb     zum     alten 

Burggrafen,  Markt  34 

Edelmetalle 

30 

4500 

nissen  aus  Weingeschäften  und  über  Pfändungen  von  Weinvorräten.  Im 
Jahr  1337  übergibt  Heinrich  von  Konstanz  einem  Gläubiger  36  Fuder  Wein, 
1340  verpfändet  Hartmut  zum  Fraßkeller  dem  Lamprecht  von  Straßburg  wegen 
einer  Weinschuld  von  220  Pfund  Heller  das  Haus  Brüssel,  1343  pfänden 
Hennekin  Landgraf  und  Gottfried  Dagestele  wegen  einer  Forderung  von  1100 
Pfund  den  Brüdern  Bertold  und  Heinrich  Bonn  (Bune)  zu  Lichtenstein 
ihre  Weinvorräte  usw.  Wie  bereits  erwähnt,  werden  im  Jahr  1352  nicht 
weniger  wie  35  Weinunterkäufer  genannt.  Die  Zahl  der  Weinschröter,  welche 
in  zwei  Häuser  geteilt  waren,  belief  sich  auf  etwa  50,  der  Faßbender  auf  60, 
der  Weinknechte  auf  30 — 40.  Aus  dem  beiliegenden  Verzeichnis  der  Frank- 
furter Kaufleute  ist  die  lange  Reihe  der 
Weinhändler  zu  ersehen.  Unter  ihnen 
verdienen  besondere  Erwähnung:  Wigand 
und  Henne  Dagestele,  welche  1380  an 
Steuer  zusammen  143  Pfund  Heller,  ersterer 
1 390  allein  sogar  1 7 1  Pfund  Heller  bezahlten, 
ferner  Johann  von  Holzhausen  der  Jüngere 
im  roten  Mündlein  am  Fahrtor,  welcher 
1415  den  hohen  Steuerbetrag  von  207  Pfund 
Heller  entrichtete  und  der  Familie  Knob- 
lauch im  Saalhof  auch  im  Vermietungs- 
geschäft an  fremde  Tuchhändler  Eintrag 
tat,  der  Patrizier  Johann  Kempe  im  Haus 
Eisenburg  auf  dem  Samstagsberg  und  sein 
Eidam  Henne  Frosch,  ferner  Henne  Rorbach 
im  großen  Schnabel  t  1428,  welcher  sich 
ganze  Schiffladungen  voll  Elsässer  Wein 
von  Straßburg  kommen  ließ  und  mit  diesem 
Handel  den  Grund  zu  dem  Reichtum  und 
der  Stellung  seiner  Familie  legte.  Des 
kühnen  Großhändlers  Konrad  Freitag  ist 
bereits  Erwähnung  geschehen.  In  der 
zweiten  Hälfte  des  15.  Jahrhunderts  war 
Wigel   Märkel    zu    Grünau    der    wichtigste 

Händler  mit  Elsässer  Wein.  Letzterer  wurde  seitdem  immer  mehr  von  den 
Rheinweinen  verdrängt,  zu  welchen  auch  die  rheinhessischen  und  pfälzer  Weine 
gezählt  wurden. 

c)    Der   Handel    mit    gesalzenem    Fisch  werk.    Wie    bereits  erwähnt, 
war   der   Frankfurter   Ausfuhrhandel    mit    Elsässer   Wein,   soweit   er   nach   dem 


Haus  zum  Steinheimer,  Schnurgasse  15  am  Eck 
der  Borngasse,  Fachwerkbau  aus  d.  14.  Jahrhundert 


HWuirci    I -Iprcier&ficim  I   KieoeDiir   '"sjDL^öc      '    v^ 


empe 


iVreilaa 


Lfd. 
No. 

Erste      Letzte 
Erwähnung 

Name 

Handelszweig 

Höchste 
Steuer 

Ver- 
mögen 

Pfd.  hl. 

Pfd.  hl. 

211 

1354 

1361 

Erwin  Hartrad   auf  dem  Kornmarkt   und 

42 

6100 

212 

1357 

1390t 

Heinzchen   Hartrad    zu    Waldeck    am    Kraut- 

markt,  aus  Dieburg 

Gadenmanu 

28 

4200 

213 

1354 

1358t 

Engelbrecht    Gurteier,    bei   den   Neugaden   in 
der    Krämergasse    (Markt    11);    1358    seine 

Krämer 

Witwe  die  Engelbrechtin 

Krämerin 

38 

5700 

214 

1359 

1375 

Gottschalk  Gurteier   zum   neuen    Guldenschaf 
(Markt  46);  fraglich,  ob   1392  im  Nebenhaus 
zum  Rauchfaß 

12 
53 

1800 
8000 

215 

1354 

1367 

Heintze    von    Friedberg    gen.  Wesseler    zum 

Appenheimer,  Neukrä'm  5 

Wechsler 

18 

3200 

21h 

1354 

1393 

Rule  Weiß  zum    Rauchfaß   neben    dem  Born- 

Heck,  später  in  der  Mainzergasse 

Gadenmann 

10 

1500 

217 

1354 

1358 

Sytze  zum  schwarzen  Herman  in  der  Höllgasse 

17 

2500 

218 

1354 

1390 

Henne  Schelhorn  in  derKrämergasse  (Markt  1 1 ) 

Gadenmanu 

11 

1600 

219 

1354 

1361 

Wigel   Kolenhaus  zum  Würzgarten  (Markt  28), 
Gesellschafter    des    Junge    Wesseler,     1361 
überschuldet  (7000  fl.) 

Holzhandel 
und  Geld- 
geschäfte 

220 

1354 

1375t 

Rule  Drutmann  zum  Roseneck  in  der  Mainzer- 

gasse (No.  22)  bei  St.  Leonhard 

Wein 

83 

12500 

221 

1354 

1375 

Wasmud    Gambecher     in     der    Mainzergasse, 
vermutlich    Sohn    des    Henkin    Gambecher 
(von  Gambach)  in  der  Fahrgasse 

52 

7800 

Hansagebiet  ging,  regelmäßig  mit  der  Einfuhr  von  Häringen  und  anderen  nor- 
dischen Waren  verknüpft.  Beide  Handelszweige  bildeten  die  zwei  Seiten  eines 
zusammenhängenden  Austauschgeschäftes  zwischen  Straßburg  und  Lübeck  als 
Endpunkten  und  zahlreichen  Städten  als  Zwischenstationen.  Die  Frankfurter 
Kaufmannschaft  hielt  dieses  Geschäft  fest  in  der  Hand.  So  wenig  wie  die 
Straßburger  ihre  Weine  über  Frankfurt  hinaus  selbst  zu  Land  nach  dem  Norden 
beförderten,  so  wenig  führten  die  Lübecker  die  auf  der  Halbinsel  Schonen  oder 
zu  Bergen  gefangenen  Häringe  und  sonstigen  Meerfische  selbst  nach  Mittel- 
oder Oberdeutschland.  Professor  Bücher  irrt  sehr,  wenn  er  glaubt,  daß  Frank- 
furt keinen  aktiven  Handel  nach  Niederdeutschland  besessen  habe.  Im  Gegenteil 
war  gerade  dieser  von  besonderer  Bedeutung.  Allerdings  lag  er  nicht  aus- 
schließlich in  den  Händen  der  hiesigen  Kaufleute,  sondern  war  auch  ein  wichtiger 
Erwerbszweig  der  dazwischen  liegenden  blühenden  Handelsstädte  Lüneburg. 
Braunschweig,  Göttingen  und  Hildesheim,  welche  gewissermaßen  eine  an- 
einandergegliederte  Verkehrskette  bildeten  und  in  engster  Verbindung  zu  einander 
standen.  So  kam  es  oft  genug  vor,  daß  die  Frankfurter  Kaufleute  ihren  Wein  nur 
bis  Göttingen  oder  Braunschweig  brachten,  von  wo  er  durch  dortige  Händler 
weiter  befördert  wurde;  und  umgekehrt  machten  sie  bereits  in  diesen  Städten 
ihre  Einkäufe  an  gesalzenem  Fischwerk.  Die  Unsicherheit  und  schlechte 
Beschaffenheit  der  Fahrwege  nötigte  zu  möglichster  Abkürzung  der  Geschäfts- 
reise und  zur  Inanspruchnahme  von  Zwischenhändlern. 

Bei  den  vielen  Fasttagen  der  katholischen  Kirche  war  die  Nachfrage  nach 
gesalzenen,  geräucherten  und  gedörrten  Meeresfischen,  namentlich  nach  dem 
billigen  Häring  als  Fastenspeise  außerordentlich  groß  und  demgemäß  der 
Handel  mit  ihnen  sehr  wichtig.  Der  Häring  ist  damals  viel  mehr  wie  heut- 
zutage eine  begehrte  Volksspeise  gewesen,  welche  im  Kleinen  von  den  sog. 
Häringsmengern  oder  Häringshocken  verkauft  wurde.  Bereits  im  Jahre  1333 
wird  ein  Lotze  Häringmenger  genannt. 

Die  Frankfurter  Großhändler  waren  durchweg  von  altfreier  oder  gar  ritter- 
bürtiger  Abkunft,  so  der  ehrbare  Krämer  Eckehard  von  Frauenrode  um  1300, 
Bernhard  Nygebur  zum  Sandhof,  welcher  1393  sein  Leben  als  Burgmann  zu 
Hanau  beschloß,  Peterchen  zum  Paradies,  ein  Sohn  des  aristokratischen  Stadt- 
schultheißen Siegfried  von  Marburg,  der  einem  vornehmen  elsässischen  Adels- 
geschlecht entstammende  Henne  von  Ergersheim  gen.  Übelacker  und  sein 
jüngerer  Bruder  Gerlach,  welche  von  etwa  1390  bis  1446  wiederholt  im  Zu- 
sammenhang mit  Lübeck,  Lüneburg,  Göttingen  und  Braunschweig  genannt 
werden.  Von  Johann  Comes,  welcher  bis  zu  seinem  Tode  im  Jahre  1494  mit 
Johann  Pabst  als  Geldeinleger  einen  Kaufhandel  mit  Häringen,  Bückingen  und 
anderem  Fischwerk  betrieb,  hören  wir  sogar,  daß  er  von  Lübeck  aus  selbst  zum 


Lfd. 
No. 


Erste     Letzte 
Erwähnung 


Handelszweig 


Höchste     Ver- 
Steuer   mögen 


Pfd.  hl.    Pfd.  hl 


222      1357      1371 


223 

1358 

1394 

224 

1358 

I379f 

225 

135S 

1387t 

22b 

1358 

1397 

227 

1358 

228 

135S 

1375 

229 

135S 

1395 

230 

1358 

231 

135S 

138b 

232 

1358 

233 

1 358 

1  368 

234 

1358 

13bS 

235 

1359 

1370 

23b 

1350 

1375 

237 

1359 

13b  2 

238 

135" 

1390 

239 

1360 

1370 

240 

1360 

1390t 

241 

1361 

242 

13bl 

1410-j- 

1362 

1375t 

243 

1361 

1398t 

244 

1370 

1390t 

Hermann  Rosemann  zu  Gerung  und  Mildenberg 
in  der  Höllgasse  (No.  9),  von  Göttingen,  1362 
überschuldet  (4000fl.);  sein  Schreiber  Eberhard 

Bertold  von  Fulda,  wohl  Sohn  des  Conrad  von 
Fulda  bei  Hachenberg,  Eidam  des  Gilbrecht 
zu  V'irneburg,  Neukräm   18 

die  Gebrüder  Gerbrecht  von  Glauburg  und 

Arnold  von  Glauburg  im  Glauburger  (Nürn- 
berger) Hof 

Fritze  Altgewender  im  Haus  Dachsburg  auf 
dem  Samstagsberg  (No.  22) 

Henne  Bechtenhaus  (Bettenhäuser)  zu  Orten- 
berg  in  der  Bendergasse 

Ewald  Cremer  zu  Ortenberg  in  der  Bendergasse 

Heintze  Lemmchen  zur  Wolkenburg 

Ulrich  Milwer  (Melwer)  unterm  Rotenhaus 

Hermann  zum  Colmann  am  hick  der  Höll- 
gasse, Sohn  des  Diple 

Hantzel  Stockar 

Lotze  zu  Augsburg  in  der  Sandgasse  (No.  8)  und 
sein  Gesellschafter  Fritz  von  Echen  (Echer), 
Sohn  des  Siegfried,  13b8  zahlungsunfähig 

Werner  von  Brackel  in  der  Schnurgasse 

Heinrich  Feuerfunke  auf  dem  Roßmarkt  am 
Eck  der  Galgengasse,  von  Eisenach 

Hans  Moriin 

Goldschmied  Brune, 

Henn  Liederbächers  Eidam,  1373  überschuldet 
(2500  fl) 

Claus  Cremer  von  Kriftel   in  der  Schnurgasse 
Paul    Krychener    von    Ingolstadt,    Erbpächter 

des  roten  Hauses  in  der  Krämergasse 
Contz  Schmalz 

Henne  (auch  Heintz)  Lüneburg  II  im  Lämmchen 
und  sein  Bruder  Claus  Lüneburg    im  Sand- 
hof, Söhne  des  Hans 
Wigand    Dagestele     und    sein    Bruder 
Henne  Dagestele,  Söhne  des  Götze 


Gadenmann 

30 

4500 

Gadenmann 

112 

lo800 

Wein  und 

25 

3700 

Tuch 

24 

3600 

Krämer 

12 

1800 

Gadenmann 

10 

1500 

Krämer 

Gadenmann 

5 

750 

Gadenmann 

Pferde 


Geldwechsel 
Krämer 


Gadenmann 
Pferde 


600 
500 


1200 
900 


32 

4800 

ilsässer 

171 

25000 

Wein 

61 

9000 

Häringsfang  mit  auszog.  Hieraus  können  wir  mit  einiger  Wahrscheinlichkeil 
schließen,  daß  auch  andere  Frankfurter  an  dem  Häringsfang  selbständigen  An- 
teil genommen  haben. 

Der  hiesige  aktive  Fischhandel  befaßte  sich  jedoch  nicht  bloß  mit  dem 
sogenannten  Lübecker  Häringshandel,  sondern  auch  mit  einem  umfangreichen 
Geschäft  in  Kölner  Salmen,  einem  vielbegehrten  Artikel,  und  anderen  Rhein- 
fischen, welche  von  den  hiesigen  Kaufleuten  an  Ort  und  Stelle  eingekauft 
wurden.  Mit  diesem  Handelszweig  verknüpften  sie  auf  der  Hinfahrt  Geschäfte 
in  Rohwolle,  Färb-  und  Gerbstoffen,  Samen,  Metallen  und  anderen  am  Nieder- 
rhein verlangten  Waren. 

Als  sich  die  Häringsschwärme  von  der  Ostsee  nach  den  Gestaden  der 
Nordsee  zu  verziehen  begannen,  kam  neben  dem  Lübecker  allmählich  auch 
der  Deventer  Häringshandel  auf. 

Die  Lübecker  und  Kölner  Fischhändler  unserer  Stadt  haben  mit  ihren  ein- 
geführten Waren  nicht  bloß  die  Bedürfnisse  des  hiesigen  Marktes  und  des 
hessischen  Hinterlandes  befriedigt,  sondern  auch  die  ganze  Rheingegend  von 
Mainz  stromaufwärts  bis  Straßburg  als  nächstem  Verteilungszentrum,  ferner 
das  Neckarland  mit  Heilbronn  als  geschäftlichem  Mittelpunkt  und  das  Franken- 
land bis  Nürnberg  versorgt.  An  dem  Absatz  des  von  den  Großhändlern  ein- 
geführten Fischwerks  haben  sich,  wie  beim  Weinhandel,  auch  viele  Handwerker 
zur  Erlangung  eines  Nebenverdienstes  beteiligt,  so  z.  B.  der  Schneidermeister 
Seifried  Stirn  um  1530,  welcher  sich  hierfür  sogar  einen  Handelsdiener  hielt, 
verschiedene  Metzgermeister  und  Andere. 

d)  Der  Vieh-  und  Pferdehandel.  An  dem  Frankfurter  Pferdemarkt, 
welcher  bis  zum  Anfang  des  18.  Jahrhunderts  vermutlich  der  bedeutendste  in 
ganz  Deutschland  gewesen  ist,  haben  hiesige  Kaufleute  nur  etwa  hundert 
Jahre  in  seiner  ersten  Blütezeit  von  etwa  1350—1450  aktiven  Anteil  genommen 
und  dann  diesen  Handelszweig  vollständig  den  Fremden  überlassen.  Es  ist 
dies  um  so  auffallender,  als  edle  Pferde  im  allgemeinen  ebenso  beliebte 
Spekulationsgegenstände  gewesen  sind,  wie  Wein,  Juwelen,  Gold-  und  Silber- 
geräte. 

Als  Platz  für  den  Roßmarkt  hat  bis  zur  zweiten  Stadterweiterung  der  nach- 
malige Liebfrauenberg  gedient,  welcher  schon  im  Jahr  1280  als  „Rossebühl" 
bezeichnet  wird.  Dort  stand  1332  das  Haus  des  ersten,  uns  genannten  Frank- 
furter Roßtäuschers  Namens  Konrad.  Wie  bedeutend  bereits  um  1350  der 
Pferdehandel  war,  ist  aus  dem  ältesten  Gesetzbuch  von  1352  zu  ersehen, 
welches  nicht  weniger  wie  35  Pferdeunterkäufer  aufzählt,  welche  jedoch  nicht 
alle  Frankfurter  waren.     Um  das  Jahr  1400  werden  im  Zusammenhang  mit  der 


I  fd 
No. 


Erste      Letzte    ~  u. 
Erwähnung!       £'3 


Handelszweig 


Höchste 
Steuer 


Vei 

mögen 


245      1361     1393t  Lp. 


Schöff  Jeckel  (Jakob)  Lentzel,  Goldschmied 
im  alten  Burggrafen  (Markt  34),  verhei- 
ratet mit  Kune  Dagestele,  1390  Bürger- 
meister 
Jakob  Gärtner  in  der  Fahrgasse  gegen- 
über dem  alten  Schwert  (zum  Eber) 
Heile    Leydermann,    Sohn    des    Henri,    in 

der  Fahrgasse  (108) 
Rolin  (Rille)  Schnabel  am  Kornmarkt 
Conrad  Schledorn  hinterm  Römer 
Contze      von     Harheim     zu     Frauenstein 

neben  dem  Römer 
Contze  Happe  von  Eckenheim 
Contzchen  von  der  Wysen  in  der  Neustadt 
Contzchen  Cölner,  seit   1380  zum  Römer 

Götze  VV'esseler,  vermutlich  identisch  mit 
Gottschalk  Gurteier  zum  neuen  Gulden- 
schaf (1357| 

Henne  Prusse  (Preuß)  von  Heimbach,  der 
Alte,  am  Krautmarkt,   1373  Bürger 

Winrich  von  Fochen  in  der  Krämergasse 
zur  alten  Münze  (Markt  13);  seine  Witwe 
Grede  Winrichen,  1390  mit  ihrem  Eidam 
Johann  Monis 

Conrad  Zahn  der  Junge,  zu  Wartenberg 
in  der  Mainzergasse 

Götze  Zahn  zum  Teufel,  Kornmarkt  4 

Johann  von  Bonn  zu  der  Landskrone,  Neu- 
krärn  14,  kaiserlicher  Münzmeister 

Reinhard   von   Gießen    unterm   Rotenhaus 

Peter  Vogeler  in  der  Krämergasse  beim 
Neuhaus;  seine   Witwe  Grede 

262  1366  1393t  Lp.  Goldschmied  Martin  Humbracht  von 
Speyer  gen.  Martin  von  Spier,  im  Haus 
Peterweii  auf  dem  Römerberg  (No.  36), 
dann  im  Eckhaus  Schönstein  an  der 
Fahrpforte;    seine  Witwe  Grede 


246 

1361 

1375 

247 

1358 

1390  Fr 

248 

1361 

1370 

249 

1361 

250 

1361 

1375  Lp 

251 

1361 

1368 

252 

1361 

1375 

253 

1361 

1390t  Lp 

254 

1361 

255 

1361 

I416J  Fr 

25h 

1361 

1390t 

257      1362       13SI     Fr. 


258 

1362 

1370  Fr 

259 

1365 

1380t  Lp 

260 

1365 

1377 

26  1 

1366 

1371t 

Pld.  hl.    Pfd.  hl 


Geld- 
geschäfte 111  16500 

Gadenmann  18  2700 

Gadenmann  4         600 


16 

2900 

21 

3100 

46 

6800 

Pierde 

Pferde 

12 

1800 

Wein 

31 

4600 

Geld- 

wechsler 

Gadenmann 

32 

4800 

Krämer 

93 

14000 

190 

28500 

Elsässer 

Wein 

Edelmetalle      100      15000 
Gadenmann       24        360) 


Gadenmann       4S        7200 


Wechsler 


1200 


ungarischen  Pferdeeinfuhr  Clas  Feuerfunke,  Heil  Happe  und  die  Gebrüder 
Gipel,  Heinrich  und  Johann  Weiß  zum  Kranich  genannt,  deren  Gehöfte  mit 
weitläufigen  Stallungen  am  neuen  Roßmarkt  lagen. 

Im  Gegensatz  zum  Pferdemarkt  hat  die  Versorgung  unserer  Stadt  mit  dem 
erforderlichen  Schlachtvieh  hauptsächlich  auf  der  aktiven  Tätigkeit  der  hiesigen 
Metzger  beruht.  Manche  von  ihnen,  wie  die  Wixhäuser  und  Biß,  die  Eschborn, 
Burkhardt  und  Heckbächer,  die  Marxheimer,  v.  Carben  und  Lindheimer  waren 
bedeutende  Händler,  welche  mit  großen  Kosten  und  Gefahren  von  Nürnberg, 
Donauwörth  und  aus  dem  Hohenloheschen,  aus  Tennstedt  in  Thüringen,  aus 
dem  Bremischen,  dem  Oldenburgischen,  ja  sogar  direkt  aus  Polen  und  den 
unteren  Donauländern  Schlachtochsen  hertrieben.  Ihre  großen  Hammelherden 
ließen  sie  zur  Mästung  in  den  grasreichen  Rheinniederungen  längs  der  heutigen 
Riedhahn  weiden. 

Die  hiesige  Gemarkung  und  die  sich  daran  anschließenden  fruchtbaren 
Landstriche  der  Wetterau  boten  für  die  Viehmästung  auf  ausgedehnten  Weide- 
plätzen keinen  Raum,  so  daß  die  Stadt  hinsichtlich  ihrer  Fleischversorgung  auf 
den  Unternehmungsgeist  ihrer  Metzger  angewiesen  war. 

Wenngleich  sich  aus  dem  14.  und  15.  Jahrhundert  nur  spärliche  Nach- 
richten über  den  Frankfurter  Viehhande!  erhalten  haben,  so  kann  man  sich 
doch  aus  diesen  im  Zusammenhang  mit 
den  später  reichlich  fließenden  Quellen 
ein  getreues  Bild  von  seiner  Bedeutung 
machen.  Wie  das  Beispiel  des,  einer  der 
ältesten  Metzgerfamilien  angehörenden 
Johann  Biß  um  1520  lehrt,  nutzten  die 
Viehhändler  ihre  weiten  Reisen  zugleich 
für  Geschäfte  mit  den  verschiedenartigsten 
sonstigen  Waren,  namentlich  mit  Rohwolle, 
Wein  und  Tuch  aus.  Der  wiederholt  er- 
wähnte Metzger  Heinrich  Wixhäuser  im 
Haus  Schraubruck  am  Krautmarkt  gelangte 
zu  solchem  Wohlstand  und  Ansehen,  daß 
er  1366  in  den  Schöffenstuhl  aufgenommen 
und  seine  Nachkommen  zu  den  Patriziern 
gezählt  wurden. 

e)  Der  Tuchhandel.  Neben  dem 
Wein  sind  von  jeher  die  Wollen-,  Leinen-, 
Baumwollen-  und  Seidentuche  die  wichtig- 
sten  Frankfurter   Handelsartikel    gewesen. 


Lfd. 
No. 


264 
265 

266 


260 
270 


Erste      Letzte    ~ 
Erwähnung      £' 


Handelszweig 


Höchste     Ver- 
Steuer   mögen 


263      1367     1392+ 


1367 
1367 
1367     13081 


267      1367       1371 


268      1367     1310t  Lp. 


1368    +  1300 
1370    +  1410   Fr. 


271 

1370 

1300 

272 

1370 

1305 

Fr 

273 

1370 

274 

1370 

1300 

Lp 

275 

1370 

276 

1370 

1392+ 

277 

1370 

1300 

278 

1370 

1416+ 

Fr 

279 

1370 

1300+ 

280 

1370 

1377 

281 

282 

1370 

Michel  Apotheker  der  Ältere  zum  Engel 
am  Eck  der  Krämergasse,  von  Worms 

Frentzel  Roßtäuscher 

Lotz  Schaffener  (Scheffener) 

Schöff  Gipel  Gärtner  zum  Eher  in  der  Fahr- 
gasse, Sohn  des  Bürgermeisters  Johann 
Gärtner  zum  Eber,  1376  junger,  1301  alter 
Bürgermeister 

Henne  Schreiber  im  Schuhhaus  in  der 
Krämergasse;  seine  Frau  Else  im 
Schuhhaus 

Reinhard  Minner  des  Rats  zum  roten 
Mündlein  in  der  Mainzergasse  bei  der 
Fahrpforte,  von  Mainz 

Hans  von  Oppen  der  Junge  im  Haus 
Brüssel  neben  dem  Saalhof 

Hermann  Malderbrod  gen.  von  Arweiler, 
am  Krautmarkt  ;  seine  Witwe  Petze 
zum  Colmann    am  Eck  der  Höllgasse 

Henselin  Cremer  von  Gelnhausen,  gen. 
Henselin  Engelender 

Henne  Blasbalg  der  Alte  zu  Klein-Hohen- 
fels,  Neukräm  12 

Johann  Flesser  auf  dem  Samstagsberg 

Claus  zum  Appenheimer,  Neukräm  7 

Ort  Wesseler  von  Bommersheim,  Neukräm 

Heilmann  (Wolfolt)  zum  alten  Gulden- 
schaf,  Markt  27 

Hans  Goldschmidt  zum  Ulner  auf  dem 
Samstagsberg  (No.  30) 

Henne  Erwin  (Erwein)  des  Rats  im  roten 
Haus,   1401    Bürgermeister 

Wigel  von  Peterweil  im  goldnen  Hut  in 
der  Krämergasse  (Markt  26) 

Contze  Galander  in  der  Paulsgasse  neben 
Eppstein;  seine  Gesellschafter  und 
Schwäger  Peter  1. eidermann  in  der 
Fahrgasse  (108)  und  Siegfried  Leider- 
mann zu   Eisenherg,  Römerberg  7 


Spezereien 
Pferde 


Pfd.  hl. 
16 


( ladenmann 


Krämer 


Wein 


7000 
10000 


Krämer 

26 

3800 

Krämer 

Krämer 

25 

3700 

102 

17 

15000 
3000 

Geld- 
wechsel 

22 

3300 

3 

450 

Gadenmann 

6 

000 

11 

1600 

Bei  ihnen  ist  es  jedoch  nicht  bloß  bei  dem  Zwischenhandel  geblieben,  sondern 
zu  einer  eigenen,  zeitweilig  sehr  bedeutenden  Exportindustrie  gekommen.  Die 
hier  verfertigten  Wollentücher  waren  im  14.  und  15.  Jahrhundert  in  den  oberen 
Rhein-  und  Donauländern  und  im  Osten  des  Reichs  begehrte  Handelsartikel 
und  sind  von  da  auch  nach  Polen,  Ungarn  und  Italien  ausgeführt  worden;  und 
die  gegen  Ende  des  16.  Jahrhunderts  von  den  eingewanderten  Südbelgiern  hier 
eingeführte  Seidenbandindustrie  mit  Färberei  lieferte  eine  im  Norden  und  Osten 
Deutschlands  vielbegehrte  Ware,  welche  unter  dem  Namen  der  „Frankfurter 
Seide"  ebenso  bekannt  war  wie  früher  die  „köllische  Seide."  Im  Laufe  des 
dreißigjährigen   Krieges   hat   diese   Industrie   wieder   ihre    Bedeutung   verloren. 

Frankfurt  ist  bis  zur  Einführung  der  Gewerbefreiheit  und  der  Freizügigkeit 
in  Ermangelung  einer  Arbeiterbevölkerung  kein  geeigneter  Boden  für  eine 
industrielle  Entwickelung  gewesen.  Dieser  Tatsache  widerspricht  auch  nicht 
die  blühende,  mittelalterliche  Wollweberei  unserer  Stadt;  denn  sie  hat  nicht 
auf  einigen  wenigen  Großbetrieben  von  kapitalkräftigen  Unternehmern  mit  un- 
selbständigen Arbeitsknechten,  sondern  auf  der  eigenen,  nur  durch  wenig 
Hilfskräfte  unterstützten  Tätigkeit  vieler  selbständiger  Meister,  welche  ihre 
Rohstoffe  selbst  einkauften  und  ihre  fertigen  Waren  möglichst  direkt  an  den 
Verbraucher  absetzten,  also  auf  antikapitalistischer,  genossenschaftlicher  Grund- 
lage beruht.  Die  Frankfurter  Bevölkerung  hat  sich  wohl  nie  in  einer  glück- 
licheren sozialen  Verfassung  befunden,  als  in  der  Blütezeit  ihrer  Wollweberei 
von   1350  bis  etwa   1430. 

Über  den  Umfang  und  die  Leistungsfähigkeit  dieses  Gewerbezweiges  sind 
wir  durch  die  Bevölkerungsstatistik  von  Professor  Bücher  und  eine  sorgfältige 
Spezialarbeit  des  Rechtsanwaltes  Dr.  Fromm  bestens  unterrichtet.*)  Von  den 
1378  zünftigen  Handwerkern,  welche  im  Jahr  1387  vorhanden  waren,  ent- 
fielen nicht  weniger  wie  312,  also  fast  ein  Viertel,  auf  die  Wollweberzunft. 
Allerdings  gehörten  ihr  auch  alle  diejenigen  an,  welche  mit  dem  Gewerbe  in 
Beziehung  standen,  wie  die  Wollschläger,  Färber,  Walker  und  Scherer.  Zieht 
man  diese  ab,  so  bleiben  nach  Büchers  Berechnung  immerhin  noch  272  ge- 
werblich tätige  Meister,  welche  in  dieser  höchsten  Blütezeit  des  Handwerks 
pro  Kopf  etwa  40  Tuche  im  Jahr,  also  zusammen  gegen  11000  Stück  her- 
gestellt haben  werden.  Als  infolge  erheblichen  Rückganges  des  Absatzes  die 
Produktion  eingeschränkt  und  im  Jahr  1432  jedem  Meister  die  höchst  zu- 
lässige Zahl  der  Tuche  vorgeschrieben  wurde,  durften  133  Meister  zusammen 
noch  3440  Tuche,  also  jeder  durchschnittlich  im  Jahr  26  Tuche  herstellen.  In 
der    Leistungsfähigkeit    und   ganzen    Lebensstellung    der    einzelnen   Wollweber 

*)  Archiv  für  Fr.  Gesch.  u.  Kunst,  III.  Folge,  Bd.  6.  1899,  Frankfurts  Textilgewerbe  im 
Mittelalter,  S.  1  —  161,  namentlich  S.  60— 68,  S.  73—75  und  110;   ferner  Bücher,  S.  103. 


Aflpfnfefimfr  l^iirggraOnl  ßumurnrlji:  I  ^enfzel     I  Dinner     '  blralenterg 


Lfd. 
No. 

Erste   1  Letzte 
Erwähnung 

a.  ~~ 

\  .i  in                                            Handelszweig 

Höchste 
Steuer 

Ver- 
mögen 

Pfd.  hl. 

Pfd.  hl. 

283 

1370 

1385 

Dielmann  zu  Reineck,  Ecke  Bleidenstr.  (49) 
und  kl.  Kornmarkt,  überschuldet  (2700  0) 

284 

1372 

1398f 

Lp.  Schöff    Laulin    Lentzel    zum    alten    Burg-   |       Geld- 

grafen,  Goldschmied  von  Straßburg          1     Wechsel 

29 

4400 

285 

1372 

fl395 

Lp. 

Fritz  von  Ergersheim  am  Kornmarkt,  kur-           Edel- 
mainzischer  Münzmeister  zu  Miltenberg  )     metalle 

68 

10000 

286 

1372 

1393f 

Lp. 

Bernhard  Nygebur  des  Rats,    im  Sandhof 

in  der  Sandgasse                                              Ha'ringe 

70 

10500 

287 

1372 

1385  iLp. 

Johann  Rode  (Rodechin)  zum  Seltzer,  dann 

zum  Ulner  auf  dem  Römerberg  (No.  30)      Wechsler 

13 

2000 

288 

1373 

1380    Lp.  Jeckel  Stralenberg  gen.  Geldhaus,  im  Haus  j 

Stralenberg  auf  dem  Römerberg  (No.  9)  \       Tuch 

50 

7500 

289 

1373 

1390 

Wenzel  Kauwerzan    an  der  Brücke                 Wechsler 

7 

1000 

290 

1373 

1392    Fr. 

Peter  Petzemann  gen.  Apotheker,    in    der 

alten  Apotheke  beim  Schuhhaus                Spezereien 

50 

7500 

291 

1373 

1418t  Lp.  Brune  zum  Brunfels  der  Junge                      Elsäss.  Wein 

210 

31000 

292 

1373 

1396t1         Goldschmied  Lorenz  Landecken                      Edelmetalle 

293 

1373 

1393t 

1  Gobel  Apotheker,  Eidam  des  Conrad            Spezereien 

7 

1000 

294 

1375 

1410 

Fr.  Dulde    Bart     auf    dem    Freithof    im    Haus 

Meyenriß                                                            Häringe 

4 

600 

295 

1375 

1395 

Fr.  Henne  Bart  zur  Milde    in    der    Fahrgasse 

(No.  85) 

20 

3000 

hatten  sich  damals  bereits  große  Unterschiede  herausgebildet.  Während  die 
elf  bedeutendsten  unter  ihnen  die  Genehmigung  zu  je  72  Tuchen  für  die 
beiden  Messen  erhielten,  durften  die  49  ärmsten  nur  je  8  Tuche  herstellen. 
Diese  werden  ihren  Lebensunterhalt  hauptsächlich  als  Lohnarbeiter  gefunden 
haben.  Wie  Fromm  mit  Recht  hervorhebt,  blieben  sie  immerhin  selbständige 
Existenzen  und  sanken  nicht  völlig  zu  Knechten  herab. 

Unter  den  Frankfurter  Tüchern  gab  es  anfänglich  zwei,  dann  drei  Sorten. 
Die  beste,  das  lange  Litzentuch,  unterschied  sich  vor  den  geringeren  durch 
die  Reinheit  der  verwendeten  Wolle,  durch  seine  Farbe  (nur  blau,  grün  oder 
rot),  durch  seine  größte  Länge  und  die  meisten  (5)  Siegel. 

Der  ganze  Verkauf  war  in  ein  besonderes  Kaufhaus  mit  einer  bestimmten 
Anzahl  von  Ständen  verwiesen,  welches  von  dem  Verkaufsplatz  für  fremde 
Tücher  ganz  getrennt  war.  Das  älteste  befand  sich,  was  Dr.  Fromm  übersieht, 
in  der  Krämergasse,  dem  heutigen  Markt  (No.  30).  Als  die  Massenherstellung 
für  die  Ausfuhr  immer  mehr  in  den  Vordergrund  trat,  wurde  von  der  Zunft 
in  der  Hauptgegend  des  Meßverkehrs,  bei  den  Barfüßern  (Neukräm  7),  gegen 
1350  ein  neues  großes  Kaufhaus  eingerichtet  und  in  nächster  Nähe  ein  weiteres 
Haus,  die  Sommerwonne,  zum  Verkauf  hinzugezogen.  Trotzdem  blieben  noch 
viele  Meister  ohne  eigenen  Verkaufsstand. 

Das  Frankfurter  Tuch  wurde  im  großen  Verkehr  zu  den  rheinischen  Tüchern 
gerechnet  und  war  eine  geschätzte  Handelsware,  welche  in  den  Zollrollen  von 
Straßburg,  Basel,  Mittenwald,  Leipzig,  Österreich  erwähnt  wird. 

Die  Bedeutung  der  Tuchausschnitthändler,  der  sog.  Gadenleute,  und  ihr 
Verhältnis  zu  den  alten  Geschlechtern  ist  selbst  vom  seligen  Herrn  von  Fichard 
nicht  voll  gewürdigt  worden.  Die  Gadenleute  haben  zur  Zeit  der  Verfas- 
sungsstreitigkeiten nach  dem  kleinen  Kreis  der  Schöffengeschlechter  in- 
folge ihrer  Vermögenslage  und  ihres  Ansehens  die  erste  Rolle  gespielt 
und  sich  mit  jenen  bald  ganz  zu  einem  erweiterten  Geschlechterkreis 
verbunden,  welcher  sich  auch  im  folgenden  Jahrhundert  immer  wieder 
aus  ihnen  ergänzte.  Die  Verhältnisse  lagen  ähnlich  wie  im  nördlichen 
und  östlichen  Deutschland,  wo  die  Gadenleute  den  Kern  des  Patriziats  gebildet 
haben.  Die  gleiche  Rolle  haben  sie  in  Cöln  und  Basel,  neben  Frankfurt  den 
wichtigsten  rheinischen  Tuchhandelsplätzen,  gespielt,  wo  sie  zu  besonderen 
Zünften  vereinigt  waren.  Aus  ihrem  großen  Ansehen  ist  ein  Rückschluß  auf  ihre 
geschäftliche  Bedeutung  zu  ziehen.  In  erster  Linie  schnitten  sie  in  ihren  Läden 
das  Tuch,  fremdes  und  wohl  auch  einheimisches  „mit  der  Elle"  d.  h.  im  Einzelnen 
aus,  weshalb  sie  auch  Gewandschneider  genannt  wurden,  und  behaupteten  in 
der  zweiten  Hälfte  des  14.  Jahrhunderts  diese  Tätigkeit  sogar  als  ein  ausschließ- 
liches  Recht.     Hiermit   verbanden   sie   den    Einkauf   und  Verkauf   von   ganzen 


Lfd. 
No. 

Erste   j  Letzte 
Erwähnung 

o,  •* 

Name                                              Handelszweig 

Höchste 
Steuer 

Ver- 
mögen 

Pld.  hl. 

Pld.  hl. 

296 

1375 

Fr. 

Peter   Zahn    zum    Bart    auf     dem     Korn-       Elsässer 
markt  (No.  6)                                                          Wein 

297 

1375 

1420t  Lp. 

Ratsherr  Henne  Gärtner  zum  Eber  in  der 

Fahrgasse,    Bruder    des  Schöffen  Gipel    Gadenmann 

zum  Eber,   1402  und  1404  Bürgermeister     und  Wein 

61 

9100 

298 

1375 

Hermann  Heynkel  (Heyne  ?)  in  der  Bock- 

gasse,     vermutlich    Sohn    des    Gaden- 

manns Werner  Heyne  oder  des  Krämers  Gadenmann 

54 

8100 

Heynkel  von  Wetzlar 

299 

1375 

1390 

Henne   Werner,    Sohn    des   Gadenmannes 

Werner  Heyne  (Hane)                                  Gadenmann 

31 

4600 

300 

1375 

1431t 

Contze   von    Marburg    zur   Eiche    in   der 

Neugasse,  von  Mainz                                       Krämer 

301 

1377 

1424    Lp.  Adolf  Knoblauch   im  Saalhof,    Eidam   des 
Gadenmanns  Heintze  Hartrad  zu  Wald- 

eck, zuletzt  überschuldet                                   Tuch 

50 

7500 

302 

1379 

1406t   Fr.  Henne  Sickenhofen    in    der  Krämergasse 

gegenüber  dem  Bornfleck                               Krämer 

21 

3100 

303 

1380 

1395            Goldschmied    Henne    von    Bommersheim, 

im  Haus  Bommersheim,  Neukräm  2b        Edelmetalle 

304 

1380 

I412f 

Peter  Schäfer  (Scheffer)  im  roten  Haus        Gadenmann 

16 

2400 

305 

1380 

+  1414 

Lp.j  Johann   Monis    des  Rats    in   der   Krämer- 

gasse    unter  den  Neugaden  (Markt   16),   Gadenmann 

240 

36000 

der  Winrichen    Eidam;    sein    Schreiber 

(Buchhalter)  Gerlach  Schotten 

306 

1380 

1391t 

Sifried  (Sibold)  Wejder  IL  in  der  Mainzer- 
gasse und  sein  Handelsknecht  Sibold 

17 

2500 

307 

1380 

Wasmud  Gudeler   im   Löherhof    und   sein 
Geselle  Werner 

22 

3300 

308 

1381 

tl424 

Lp. 

Schöff  Johann  von  Holzhausen  IL  zum  roten 

Mündlein  bei  der  Fahrpforte                              Wein 

207 

31000 

309 

1381 

tl400 

Contze  von  Rorbach 

310 

1382 

1430 

Lp. 

Johann  Kempe  des  Rats  im  Haus  Eisenberg 

auf  dem  Römerberg  (No.  7)                                 Wein 

34 

5100 

311 

1382 

1396t  Lp.  Hans  Goldschmidt  von  Ebersberg  ;  dessen 

Witwe  Elisabeth  geb.  Gärtner                            Wein 

312 

1382 

1404t   Ff-  Henne   Schelm    des  Rats    von  Ortenberg, 

zuerst  Schneider  (Gewandschneider?)      Gadenmann 

28'/; 

4200 

Stücken  Tuch  im  Großen  genau  so,  wie  dies  noch  heute  die  große  Tuchhand- 
lung von  Gebr.  Hoff  und  andere  tun.  Die  Nachkommen  des  reichen  Gaden- 
mannes  Dorfelder  in  der  alten  Apotheke  (Markt  No.  10)  betrieben  den  Tuch- 
handel nebst  Ladengeschäft  mit  einem  erheblichen  Kapital  in  Gesellschaftsform. 

Alle  Umstände  weisen  darauf  hin.  daß  die  hiesigen  Gadenleute  namentlich 
auch  die  Erzeugnisse  der  zahlreichen  gewerbetätigen  Weberstädtchen  des 
hessen-naussauischen  Hinterlandes,  wie  Oberursel,  Butzbach,  Montabaur,  Lim- 
burg, aufgekauft  und  hier  teils  „mit  der  Elle"  ausgeschnitten,  teils  im  Großen 
weiterverkauft  haben.  Das  deutsche  Wollentuch  stand  im  14.  Jahrhundert  noch 
ganz  im  Vordergrund.  Die  Konkurrenz  der  brabantischen  Tuche  aus  Löwen, 
Mecheln,  St.  Trond  und  der  von  den  Cölnern  eingeführten  englischen  (lundischen, 
Iondonschen)  Tuche,  welche  zuerst  um  1340  hier  erwähnt  werden,  wurde  erst 
nach  Verlauf  eines  Jahrhunderts  erdrückend.  Bei  einem  Abkommen,  welches 
der  Tuchhändler  Heil  Teschen  im  Jahre  1342  mit  seinen  jüdischen  und  christ- 
lichen Gläubigern  abschloß,  werden  26  englische  und  2  lundische  Tücher 
genannt.  Im  folgenden  Jahr  pfändete  Hermann  von  der  Lippe  sechs  englische 
Tücher  (pannos  anglicos)  des  Henklin  Low. 

Der  Tuchhandel  wurde  jedoch  nicht  bloß  von  den  Gadenleuten,  sondern 
auch  von  einzelnen  Großhändlern  neben  anderen  Warengeschäften,  namentlich 
dem  Weinhandel,  spekulativ  betrieben.  Es  waren  dies  namentlich  Mitglieder 
der  alten  Geschlechter  von  Glauburg  und  Knoblauch.  So  hatten  die  Gebrüder 
Gerbrecht  und  Arnold  von  Glauburg  137S  laut  Schuldschein  in  Prag  für  ver- 
kaufte Tücher  tausend  Gulden  zu  fordern,  woran  Herr  von  Fichard  folgende 
Betrachtung  knüpft: 

„Diese  Brüder  trieben  also  einen  Handel  mit  Gewand  (Tuch),  welcher  der 
angegebenen  Summe  nach  für  jene  Zeiten  sehr  bedeutend  gewesen  sein  muß. 
Da  die  Urkunde  in  Prag  ausgestellt  ist,  so  scheint  es,  daß  die  Brüder  selbst 
zum  Verkauf  nach  Prag  reisten  oder  jemand  dahin  abgesandt  hatten.  Der 
Handel  betraf  wohl  hiesiges  Tuch,  welches  damals  von  den  vielen  hiesigen 
Wollwebern  in  Menge  verfertigt  wurde.  Dies  ward  nach  Böhmen  geschickt, 
wo  es  damals  an  Manufakturen   im  Vergleich  gegen  Deutschland  sehr  fehlte". 

Mit  Augsburger  Fardel  (Barchent)  handelte  1406  Hert  von  Glauburg  und  um 
1460  der  Schöffe  Conrad  von  Glauburg;  gegen  1500  bezog  der  ausgezeichnete 
Turnierer  Ambrosius  von  Glauburg  in  Gemeinschaft  mit  zwei  anderen  Patriziern 
wiederholt  kostbare  Tücher  von  Gerhard  von  der  Gruben  zu  Cöln.  Im  Jahr  1430 
machte  Jakob  Knoblauch  zum  Gral,  der  Enkel  und  letzte  männliche  Nachkomme 
des  großen  Schöffen  und  kaiserlichen  Hofdieners  Jakob  Knoblauch  im  Saalhof, 
mit  seinem  Tuchhandel  bankerott  und  seine  Augsburger  Fardel  kamen  in  seinem 
Gaden  auf  Betreiben  seiner  hiesigen  Hauptgläubiger,  der  Gebrüder  Henne  Weiß 


Lfd. 
No. 

Erste   |  Letzte   —  i- 
Er» ähnung      £'~ 

Name 

Handelszweig 

Höchste 
Steuer 

Ver- 
mögen 

Pld.  hl. 

Pfd.  hl. 

313 

1382 

f!432 

Fr. 

Bechtold    Heller    (Hell)    des    Rats    in    der 
Mainzergasse  am  Fahrtor,  von  Villingen, 

zuerst  Schuster,  1403  Bürgermeister 

12 

4000 

314 

1382 

1386 

Lp. 

Gudchen    von    Ockstadt    zu    Fürstenberg 
am    Domplatz;     ihr    Schreiber    (Buch- 
halter) Johannes 

315 

1383 

•j-1418 

Lp. 

Schöff  Arnold  Schurge  zu  Lichtenstein  der 
Jüngere;    1414  sein  Schreiber  Johannes 

234 

35000 

316 

1383 

1412t 

Lp. 

Heinrich     von    der    Oede    (Ödeme)    zum 

Storch    gegenüber    dem  Leinwandhaus, 

1395  überschuldet 

23 

3400 

317 

1384 

1406t 

Fr.  Herte   Guldenschaf  und  sein 

318 

1384 

1417 

Fr.   Bruder  Siegfried   Guldenschaf  im  Schwan 

26 

3900 

am  Eck  der  Neukräm,  vermutlich  Söhne 

des     Gottschalk    Gürteler    zum    neuen 

Guldenschaf  oder  Rauchfaß 

319 

1384 

Thomas  von  der  Wassermühle  zum  alten 
Guldenschaf,      Eidam      des      Heilmann 

Geld- 

Guldenschaf, von  Mainz 

wechsel 

10 

1500 

320 

1384 

1424 

Goldschmied     Reinhard     Palmstorffer    im 

Haus  Friedberg  in  der  Fahrgasse  und  sein 

321 

1384 

1410 

Bruder  Johann  Palmstorffer  des  Rats  zum 

Appenheimer  (Quittenbaum),  Neukräm 

30 

4500 

322 

1384 

fl428 

Fr. 

Johann    Prusse    (Preuß)    der   Junge,    beim 

Neuhaus  in  der  Krämergasse                    Gadenmann 

90 

13500 

323 

1386 

1392 

Fr. 

Reinhard  zum  Schwalbächer;  seine  Witwe 

Else                                                                        Fischwerk 

20 

3700 

324 

1387 

1430 

Henne  Hartrad,  Sohn  des  Erwin                          Krämer 

325 

1387 

1421  + 

Lp.  Schöff   Junge  (Gärtner)   zum  Eber  in   der 

Fahrgasse,    Bruder   des  Gipel   und  des 

Henne                                                                  Gadenmann 

15 

2000 

326 

1387 

fl396 

Fr.  Herte  Faut  von  Monsperg  des  Rats 

40 

6000 

327 

1389 

1394 

:  Henne  Mul,  Handelsdiener 

19 

2S00 

328 

1389 

1392f 

Fr. 

Henselin     (Johann     Vorkauf)     von    Geln- 
hausen beim  Bornfleck  in  der  Krämer- 
gasse                                                                  Gadenmann 

56 

8400 

329 

1389 

Lp. 

Gipel 

6*/> 

1000 

330 

1389 

Lp. 

Rüdiger 

vier  Brüder  Weiß  zum  Kranich         Pferde 
auf   dem    Römerberg  (No.  38)         T     , 

331 

1418t 

Lp.  Heinrich 

332 

1407t 

Lp.  Johann 

8 

1200 

333 

1389 

Else  Cölner                                                           Krämerin 

zu  Löwenstein  und  Konrad 
Weiß,  welche  zusammen  855 
Gulden  zu  fordern  hatten  und 
gleich  anderen  Familienmit- 
gliedern ebenfalls  Großhandel 
getrieben  haben  werden,  zur 
Versteigerung.  Auch  der 
Edelmann  Wigand  Sybode 
von  Echzell  trug  keine  Standes- 
bedenken, sich  in  den  Jahren 
1391  —  1400  mit  dem  Tuch- 
handel zu  ernähren. 

f)  Der  Handel  mit  Roh- 
wolle, Flachs  und  Hanf. 
Zu  den  ältesten  Gegenständen 
des  Frühjahrsgeschäftes  hat 
die  bei  der  Schafschur  er- 
zielte Rohwolle  gehört.  Gleich 
dem  Weine  galt  sie  geradezu 
als  Zahlungsmittel  anstelle 
des  baren  Geldes.  Der  Abt  von 
Fulda,  welcher  ein  häufiger 
Gast  in  Frankfurts  Mauern 
war,  bezahlte  im  Jahr  1324  eine 
Darlehensschuld  durch  Ver- 
pfändung und  Überweisung 
bestimmter  Einkünfte  an  Wolle, 

welche  kurzweg  als  Wollgeld  (pecunia  lana)  bezeichnet  werden.*)  Bei  dem 
großen  Bedarf  der  hiesigen  Wollweberei  war  die  Beschaffung  dieses  Rohstoffes 
eine  sehr  wichtige  Angelegenheit,  welche  die  Zunft  im  Interesse  ihrer  Mit- 
glieder möglichst  ohne  die  preissteigernden  Zwischenhändler  selbst  in  der 
Hand  zu  behalten  suchte;  daher  die  mannigfachen  Bestimmungen  hierüber. 
Wenngleich  die  bis  in  das  19.  Jahrhundert  fortbestehende  Dreifelderwirtschaft 
einigen  großen  Höfen,  so  dem  Gutleuthof,  Hellerhof,  Riederhof  und  dem 
Sandhof,  das  Halten  von  größeren  Schafherden  ermöglichte,  so  konnten  deren 
Wollerträgnisse  und  ebenso  diejenigen  der  benachbarten,  dem  Körnerbau 
dienenden  Landstriche  dem  hiesigen  Bedarf  nicht  entfernt  genügen.     Er  mußte 


nach  P.  Woltze. 


*)  U.-Bch.  II  No.  264. 


183 


Lfd. 

Nn. 


Erste   I  Letzte 
Erwähnung 


Name 


„      ,  ,  .      Höchste     \  er- 

Handelszweig    „ 

Steuer     mögen 


334   1390  1417t  Fr. 


335 
336 


337 

338 
339 


341 


343 
344 


345 
346 


347 


350 


35 1 


1390 
1390 


1390 
1390 
1390 

1390 


1390 

1390 
1390 


1390 
1390 


1390 


348  1390 

349  1390 


1390 


1390 


352   1390 


1392t 
1415t 


1415t 
1420t 


Fr. 


Lp. 


1430  Lp. 


■j-1420 

1456 
tl399 
1415 
1412 


tUlb  Lp. 


1400 
1398 
1407 


Peterchen  Apotheker  zum  Bornfleck  der 
Jüngere 

Henne  Gipel  (Gipelhenne)  der  Ältere 

Jost  von  Aldenstad  des  Rats  in  der  Born- 
gasse, ein  Färberssohn,  1399  Bürger- 
meister; seine  Witwe  Else 

Contzchen  (Conrad)  zum  Mönch,  Neukram 

Henne  Ritz  am  Krautmarkt 

Clas  Cremer  von  Zeitz,  Kornmarkt;  1415 
seine  Witwe  Dilge 

Johann  Frosch  in  der  Mainzergasse  im 
Frosch,  Eidam  und  Gesellschafter  des 
Johann  Kempe 

Jakob  zum  Rotenstein  (Pletner)  neben  dem 
alten  Rathof,  Markt  1,  wohl  Sohn  des 
Salman  Pletner 

Jeckel  Knoblauch  der  Jüngere  im  Gral, 
Mainzergasse  15,  1430  in  Konkurs  mit 
3200  Gulden  Schulden 

Ciliax  Hennekin  zum  weißen  Becher  in 
der  Krämergasse  (Markt  4) 

Goldschmied  Jeckel  Humbracht  zu  Schön- 
stein, Ecke  Römerberg  und  Fahrtor, 
Sohn  des  Goldschmieds  Martin  von  Spire 

Bechtold  Linwender  von  Butzbach 

Henne  Leydermann  gen.  Eisenhut,  Schnur- 
gasse 58 

Bernhard  Minner  in  der  Sandgasse,  Sohn 
des  Krämers  Reinhard 

Bernhard  Nygebur  der  Junge  im  Sandhof, 
kleine  Sandgasse  2 

Fritz  Hofmann  in  der  Sandgasse,  aus  Nürn- 
berg, vielgenannt  als  Gläubiger  der 
Reichsstadt  Metz 

Peterchen  zum  Paradies  neben  dem  roten 
Mündlein  am  Fahrtor,  Sohn  des  Stadt- 
schultheißen 

der  Edelmann  Wigand  von  Sibode  von 
Echzell 

Contze  Lüneburg,  Sohn  des  Henne  Lüne- 
burg II  im  Lämmchen 

Henne   Lüneburg  III,  Sohn  des  t  Claus 


Spezereien 

90 

13500 

Krämer 

12 

1800 

Gadenmann 

47 

7000 

Krämer 

8 

1200 

Krämer 

23 

3500 

Krämer 

26 

4000 

Elsässer 

Wein 

50 

7500 

Krämer 

96 

14000 

Augsburger 

Barchente 

24 

3600 

Krämer 

Geldwechsel 
Leinwand 

Gadenmann 

fraglich 

Hä  ringe 

Geld- 
geschäfte 

Häringe 

|    Tuch  und 
|    Häringe 


19  3000 

26  4000 

32  4800 

19  2800 

1 1  1 600 


durch  Einfuhren  aus  den  entfernteren,  nur  noch  für  den  Weidgang  geeigneten 
Gebirgsgegenden  in  den  Stiften  Fulda  und  Hersfeld,  in  Ober-  und  Nieder- 
hessen und  in  Thüringen  gedeckt  werden. 

Außer  den  kapitalkräftigen  Webermeistern  waren  es  namentlich  die  Hammel- 
metzger, welche  mit  dem  Einkauf  von  Schlachthämmeln  in  jenen  Gegenden 
gern  den  Wollhandel  verbanden.  Auch  einzelne  patrizische  Großhändler,  welche 
jeden  zu  Spekulationszwecken  geeigneten  Handelsgegenstand  aufgriffen,  werden 
in  Verbindung  mit  anderen  Geschäften  Wollsäcke  gekauft  und  verhandelt  haben. 
Durch  ihren  Umfang  bereitete  die  Ware  dem  Landtransport  große  Schwierig- 
keiten und  eignete  sich  vornehmlich  für  die  Beförderung  zu  Wasser. 

Solange  sich  die  belgischen  Niederlande  für  ihre  großen  Tuchwebereien  in 
ihrer  Handelshauptstadt  Brügge  mit  der  dort  monopolisierten  englischen  Wolle 
ausreichend  versehen  konnten,  bestand  von  dieser  Seite  nur  eine  geringe  Nach- 
frage nach  der  meist  geringeren  deutschen  Rohwolle.  Als  aber  jene  Quelle 
zu  versiegen  und  England  seine  Wolle  selbst  zu  verarbeiten  begann,  entwickelte 
sich  gegen  1500  eine  starke  Ausfuhr  aus  Hessen  und  Thüringen  über  Frankfurt 
rheinabwärts  nach  Mastricht  als  Stapelplatz.  Dieses  Geschäft  wurde  dann 
mit  dem  Einkauf  belgischer  Tücher  und  gesalzener  Fische  aus  Deventer  und 
Antwerpen  verknüpft. 

Die  hiesigen  Leinweber  kauften  im  Leinwandhaus  nicht  rohen,  sondern 
bereits  zu  Garn  verarbeiteten  Flachs,  welcher  im  Hinterland  gezogen  war. 
Außerdem  machten  fast  alle  mit  Lübeck  in  Verbindung  stehenden  Fischhändler 
Geschäfte  mit  dem   von   dort   eingeführten,   besonders  guten  Lübecker  Flachs. 

Der  Hanf  für  die  Seiler  und  Schuhmacher  kam  jahrhundertelang  aus 
dem  Elsaß. 

Die  von  den  aufkommenden  Barchentwebern  benötigte  Baumwolle  wurde 
zuerst  von  dem  unternehmenden  Großkaufmann  Paul  Fetzbrei  im  Haus  Drachen- 
fels um   1410  direkt  aus  Venedig  eingeführt. 

g)  Der  Handel  mit  nordischem  Pelzwerk,  Fellen  und  Häuten. 
Zu  den  Handels-  und  Gewerbezweigen,  welche  bisher  nicht  die  gebührende 
Beachtung  gefunden  haben,  gehört  auch  dieser.  Bis  zum  Ende  des  16.  Jahr- 
hunderts, zu  welcher  Zeit  infolge  der  Veränderung  der  Mode  der  Verbrauch 
von  edlen,  nordischen  Pelzen  auf  einen  kleinen  Bruchteil  zurückging,  haben 
die  mit  Lübeck  handelnden  Kaufleute  und  die  zahlreichen  Kürschner  die  obere 
Rheingegend  und  das  Frankenland  mit  Pelzen,  Fellen  und  einzelnen  Häute- 
sorten versehen.  Es  tritt  hier  dieselbe  Handelsverbindung  hervor,  wie  beim 
gesalzenen  Fischwerk  und  allen  anderen,  in  Lübeck  aufgestapelten  nordischen 
Waren  wie  Wachs,  Tran,  Pech,  Borsten  usw.  Aus  diesem  Zwischenhandel 
haben    zwei    hiesige    Handwerke,    die    Kürschner    und    die    Gerber,    insofern 


^)mi&       K^cfielm    I      -fraut      '  CtagTäitirr  '    Werfer      '  Ca  feien  fcurg  ' 


i  f.i 


Erste    !  Letzte 


No.  Erwähnung 


355 
356 


Höchste     Ver- 
Handelszweig     steuer    m8gen 


354      1392      1444    Lp 


1393 
1392 


357 

1392 

358 

1393 

359 

1392 

360 

1393 

36) 

1394 

362 

1394 

363 

1395 

364 

1395 

365 

1395 

366 

1395 

1416 
1423 


1398 


1420 


1418 


Hans  von  Ergersheim  zur  goldnen  Rose 
(seit  1395)  in  der  Kalkengasse  am  Eck 
der  Karpfengasse,  1403  und  1409  Bürger- 
meister, 1422  überschuldet, 

und  sein  Bruder  Henne  gen.  Übelacker 

Henne  Eust  (Eaust)  im  Schwan,  Neu- 
kräm,  zuerst  Handelsdiener,  vermutlich 
identisch  mit  Johann  Feiste  von  Butz- 
bach (1383),  1423  bei  Hammelburg  be- 
raubt 

Mengoz  Haringmenger,  wohl  identisch  mit 
Mengos  von  Lindheim,  1398  Salzmesser 
fl405   Fr.  Johann  Seidensticker  des  Rats,  1402  Bürger- 
meister 
Fr.  Heilmann  Armbrüster  (etwa  identisch  mit 
Hermann  Malderbrod  von  ArweilerV) 

Heil  Happe  am  Roßmarkt 

Wenzel  von  Fulda  zum  Schwalbächer  in 
der  Neukräm,  vermutlich  identisch  mit 
Werner  von  Fulda  (I3f>7i 

Huse  Haringmenger 

Dietrich  (irunwald,  Sohn  des  Hans  (1367); 

seine  Gesellen  Fritz  Mager  (Mayer), 

Jakob  Mettelhäuser  und  sein  Sohn 

Johann  Grünwald 


Fr. 


Häringe 


Haringe 
Krämer 

Pferde 


Kräuter 
Hitringe 


2100 
3100 


reichen  Nutzen  zu  ziehen  gewußt,  als  sie  die  von  den  Großkaufleuten  ein- 
geführten Pelze,  Felle  und  Häute  ankauften  und  verarbeiteten.  Es  ist  kein 
Zufall,  daß  unter  den  Zunft-  und  Verkaufshäusern  der  hiesigen  Handwerke 
die  Kürschnerlauben  in  der  Krämergasse  bereits  1307  und  das  Lederhaus  der 
Loh-Gerber  am  Krautmarkt  1311  erwähnt  werden.  Prof.  Bücher  gibt  die  Zahl 
der  letzteren  für  das  Jahr  1387  mit  35,  darunter  acht  jugendliche  Meistersöhne, 
Herr  v.  Fiehard  sogar  mit  44  an.  Da  sie  nach  Vorschrift  nur  an  den  Ring- 
mauern und  nächst  dem  Wasser  sich  aufhalten  durften,  hatten  sie  in  Sachsen- 
hausen die  längs  des  Maines  von  der  Brücke  bis  zum  Schaumaintor  laufende 
lange  Löhergasse  und  auf  der  Frankfurter  Seite  die  jetzige  kleine  Fischergasse 
nebst  dem  anstoßenden,  aus  mehreren  Häusern  bestehenden  Löherhof  zwischen 
dem  Garküchenplatz  und  Roseneck  inne.  Die  17  Weißgerber  bewohnten,  ge- 
trennt von  den  Lohgerbern,  in  der  Unterstadt  an  der  Stadtmauer  zwischen 
Kornmarkt  und  Hirschgraben  die  Schüppengasse. 

Im  Gegensatz  zur  Loh-Gerberei  hat  sich  das  Kürschnerhandwerk  bis  zum 
Ende  des  16.  Jahrhunderts  fast  auf  gleicher  Höhe  erhalten  und  in  dieser  langen 
Zeit  stets  wenigstens  20  Meister  aufzuweisen  gehabt,  eine  für  diesen  Luxus- 
artikel recht  große  Zahl,  welche  bis  zum  Anfang  des  verflossenen  Jahrhunderts 
bei  einer  fast  vierfach  größeren  Bevölkerung  auf  fünf  herabgesunken  ist.  In 
den  ältesten  Steuer-  und  Gerichtsbüchern  treten  sie  stark  hervor  und  haben 
manchen  reichen  Meister  unter  sich  gehabt,  dessen  Nachkommen  unter  den 
Patriziern  genannt  werden,  so  1320  Hannemann  (Johann)  und  Heilmann 
Schnabel,  Friedrich  Greif,  um  1440  Nikiaus  Scheid  und  andere.  Sie  bereiteten 
die  kostbaren  nordischen  Pelze  wie  Hermelin,  Zobel,  Marder  meistens  gebrauchs- 
fertig zu  und  verkauften  sie  dann  auf  den  Messen.  Zu  ihren  wichtigsten  Ab- 
nehmern zählten  die  Wormser  und  Straßburger  Kürschner,  welch'  letztere 
sogar  das  Recht  hatten,  von  sich  aus  einen  besonderen  Unterkäufer  zu  ernennen. 

Die  lange  Reihe  von  Frankfurter  Großkaufleuten  alten  Stils,  welche  Pelz- 
werk, Felle  und  Häute  aus  dem  Norden  und  Osten  hier  eingeführt  haben, 
schließt  mit  dem  1502  verstorbenen  Bürgermeister  und  Patrizier  Hermann 
Reckmann  ab.  welcher  über  Lübeck  Geschäfte  mit  Rußland  machte  und  zum 
Häuteeinkauf  die  Messen  zu  Frankfurt  a.  O.  besuchte. 

h)  Sonstige  Zweige  des  Frankfurter  Warenhandels.  Es  muß  immer 
wieder  hervorgehoben  werden,  daß  die  deutschen  Handwerke  in  ihrer  Blütezeit 
mit  Hilfe  der  Obrigkeit  den  Einkauf  der  von  ihnen  benötigten  Rohstoffe  und 
den  Verkauf  ihrer  fertigen  Ware  möglichst  selbst  in  der  Hand  behalten  und 
den  preissteigernden  Zwischenhandel  auf  das  geringste  Maß  eingeschränkt 
haben.  Infolgedessen  hat  sich  letzterer  vielfach  erst  nach  dem  Verfall  der 
betreffenden    Handwerke    entwickeln    können.      Diese    Erscheinung    läßt    sich 


I  Id. 
No. 


Erste      l.c-t/t.- 
Erwähnung 


Name  Hanüels2 


Höchste     Ver- 
elR     Steuer    mögen 


367      1395      1421     Lp. 


Johann  lncus  zu  Schwanau,  von  Gießen, 
heir.  die  reicheWeinhändlerswitw  e  Drude 
Schurge  zu  Schwanau  geb.  von  Glauburg 

Jeckel  Zahn  zu  Freudenberg  (HausBrahanti 

und  sein  Bruder  Henne  Zahn 

Henne  Cämmerer  von  Fulda 

Peter  Forkauf  von  Gelnhausen  zur  Schmitte, 
Neukräm,  Sohn  des  Contze 

Nese  von  Speyer 

Hert  Glauburg  im  Glauburger  Hof,  1418 
junger  Bürgermeister 

Peter  Blasbalg  in  der  Krämergasse  beim 
Freithof,  Sohn  des  Henne 

Anselm  von  Hayne  (Hane)  von  Friedberg; 
1434  sein  Schreiber  genannt. 

Greda  in  der  alten  Apotheke 

Johann  Albrecht  gen.  Junge  im  Schwal- 
ba'cher,  Neukräm,  Besitzer  des  Junghofes 

Heinrich  Schwartz  zu  Laderam,  von  Fried- 
berg, und  sein  Gesellschafter 

Schöffe  Heinrich  (Heinze)  Herdan  aus 
Fulda,   1404  und  1409  Bürgermeister 

Henne  Eck  des  Rats  in  der  Schnurgasse, 
von  Königstein,  Sohn  des  Conrad 

Schöff    Jeckel    Brune    zum    Brunfels,    1410 
junger       Bürgermeister;       1429       sein 
Schreiber  Jakob  Kutze 
1400     1500. 

382  I  WO    +1435  Lp.  Schöff  Heinrich  (Heintz)  Weiß  zum  Wedel, 

1415    junger    Bürgermeister    und    sein 

383  1400    +1436  Lp.  Bruder  Lotz  Weiß  zum  Wedel 

384  1400    +1130  Hartmann  (Hartmud)  Stump  v.  Rodenberg 

385  140(1      1415  Hartmud  Moller  (Mollner)  in  der  Krämer- 

gasse und  sein  Handelsdiener 

386  1400      1415    Lp.  Schöff  Rudolf  zum    Humbrecht   unter  den 

Fischern,   1411   alter  Bürgermeister,  von 
.Main/ 

387  1400      1415  Henne  Schmalz  im  Hainerhof,  Beingewänder 

388  l  KU      1434    Fr.  Heintze (Heinrich)  von  Hexstadt  im  Schrot- 

haus auf  dem  Römerberg  (No.  13),   1434 
überschuldet,   und  sein  Bruder 

389  1401      1421     Fr.  Peter  von  Hexstadt  in  der  Schnurgasse 


368 

134b 

1439+ 

Fr 

369 

13% 

+  1417 

Fr 

370 

13% 

1400 

Lp 

371 

13% 

1418 

Fr 

372 

13% 

140b 

373 

13% 

1424 

Lp 

374 

139b 

1424 

Fr 

375 

1397 

1448 

Lp 

37b 

1398 

377 

1397 

1450 

378 

139S 

+  1410 

Lp 

379 

1398 

+  1412 

Lp 

380 

1398 

1455+ 

Fr 

381 

1399 

+  1438 

Lp 

Elsässer 
Wein 


Krämer 
Samenfrau 
Augsburger 
Barchente 

Krämer 


Leinwand 
Kupfer 


2400 

33000 
3S00 


18000 
S300 


Wein,  Pferde 

4S 

7200 

und  Geld- 

geschäfte 

37 

5400 

Krämer 

48 

7200 

Geld- 

geschäfte 

119 

18000 

Kleider 

i 

1000 

Tuch- 

4b 

7(»00 

bündler 

12 

2000 

+Aimo-flRVai* 


deutlich  bei  einer  ganzen  Reihe  von  Handelszweigen  beobachten.  Da  der 
Pelzhandel  anfänglich  in  den  Händen  des  blühenden  Kürschnerhandwerkes, 
der  Lederhandel  in  denjenigen  der  Gerber  und  Schuster,  der  Einkauf  von 
Rohwolle  und  Farbstoffen  in  den  Händen  der  Wollweber  und  Färber,  der  Holz- 
handel in  den  Händen  der  holzverarbeitenden  Handwerke  wie  der  Zimmer- 
leute, Schreiner,  Faßbender  lag,  bestand  in  diesen  Warenzweigen  kein  bedeutender 
Zwischenhandel  und  keine  größere  Händlerschaft.  So  hören  wir  bis  zum  Ende 
des  15.  Jahrhunderts  fast  nichts  von  Lederhändlern  und  Holzhändlern.  Der 
erste  große  Farbwarenhändler,  Claus  Scheid  der  Alte  zum  Frauentürlein  f  1501, 
ging  aus  dem  rasch  verfallenden  Wollweberhandwerk  hervor.  Wie  heutzutage 
haben  auch  damals  einsichtsvollere  Männer  ihre  Kraft  nicht  in  dem  aussichts- 
losen Daseinskampf  zurückgehender  Handwerke  vergeudet,  sondern  sich  empor- 
kommenden Handelszweigen  gewidmet. 

Für  die  Frage  nach  dem  Vorhandensein  und  der  Bedeutung  einzelner 
Handelszweige  kommt  aber  noch  die  weitere,  von  mir  wiederholt  hervor- 
gehobene Tatsache  in  Betracht,  daß  der  mittelalterliche  Großkaufmann  sich 
meistens  nicht  auf  eine  bestimmte  Handelsware 
beschränkt,  sondern  bald  in  dieser,  bald  in  jener 
Geschäfte  gemacht  hat,  wie  es  die  Aussichten  mit 
sich  brachten.  Er  war  Spekulant,  welchem  der  mit 
Hilfe  seines  Kapitals  erzielte  Gewinn  die  Haupt- 
sache, die  Warengattung  dagegen  Nebensache  und 
nur  Mittel  zum  Zweck  war.  So  machten  Wigel  zum 
Würzgarten  und  der  Wechsler  Junge  im  Junghof 
bei  der  raschen  baulichen  Entwicklung  der  Stadt 
Geschäfte  in  Baumaterialien,  Bamberger  Floßholz 
und  Steinen,  und  mußten  im  Jahre  1362  bei  einer 
Schuldenlast  von  7000  Gulden  ihre  Zahlungen 
einstellen.  Hierbei  brachte  Henne  Melwer  von 
Bamberg  wegen  einer  Forderung  von  600  Gulden 
gegen  sie  den  ersten  Kummer  (Pfändung)  auf 
1 6  Floße  Holz  aus.  Unter  den  Gläubigern  befanden 
sich  fast  alle  größeren  Kapitalisten  der  damaligen 
Zeit,  so  der  Gadenmann  Bechtold  von  Fulda  mit 
606  Gulden,  Rule  Schnabel  mit  400  Gulden,  die 
Weinhändler  Wigand  und  Hans  Dagestele  mit  430 
Pfd.  Heller,  Conrad  von  Glauburg  mit  900  Gulden, 
der  patrizische  Goldschmied   und  Geldwechsler 

.    .      ,    .  .       ■,1r\/\r>     ij  ji    l.  u    l  Johann  v.  Holzhausen  der  Alte  im  Fürsteneck 

JakobLentzel  mit400Culden  lindjohann  VOn  Holz-    t  1392,   und  seine  Hausfrau,  geb.  Goldstein 


Erste      Letzte 
Erwähnung 


390      1401     f'427  Lp. 


301 

1401 

+  1428   Fr 

392 

1402 

+  1443   Fr 

303 

1402 

1440 

394 

1402 

1424     Fr 

395 

1402 

Fr 

396 

1402 

1415 

397 

1402 

1435 

398 

1403 

1411 

399 

1404 

1446 

400 

1404 

1438 

401 

HOS 

1422t  Ld 

402 

1405 

1449 

403 

1405 

1422+ 

Fr 

404 

1406 

+  1435 

Fr 

405 

1406 

+  1450 

Fr 

Im, 

1406 

1424 

407 

1406 

1452 

-los 

1408 

1424+ 

Fr 

Conrad  Freitag  von  Göttingen,  zuerst  beim 
Haus  Radheim,  dann  zu  Spangenberg 
in  der  Töngesgasse  (No.  48  50) 

Johann  Rorbach  1.  im  Haus  Frauenrode 
hinterm  Römer 

Ulrich  von  Werstadt,  auch  Schelm  ge- 
nannt, Eidam  des  Gadenmannes  Henne 
Schelm,  Gesellschafter  der  Neuhaus 

Henne  von  Redeinheim  der  Alte,  Scherer 
zu  Stalberg,  Bleidenstraße  2,  später 
Kaufmann?,  Stammvater  der  Stalburg 

Matthias  Apotheker  und  sein  Bruder 

Michel  Apotheker  der  Jüngere  zum  Kngel 
am  Eck  der  Krämergasse 

Peter  Apotheker  von  Worms 

Gilbrecht  Krug  des  Rats 

Conrad  (Schmitt)  von  Gelnhausen  der 
Jüngere  zur  Schmitte,  Neukräm,  1404 
Bürgermeister 

Henne  Gipel  (Gipelhenne),  Gesellschafter 
des  Hans  von  Ergersheim 

Henne  von  Lammsheim  (Lamsheimer), 
Gesellschafter  des  Heinz  Mirre 

Heinze  Feldener  (Veldener)  von  Cronberg, 
zur  Viole  hinterm  Römer,  Sohn  des 
Walther  und  Eidam  des  Krämers  Johann 
Erwein  des  Rats,  Erbpächter  unterm 
steinernen  roten  Haus 

Henne  Alt  (Aldehenne)  von  Kebel,  später 
Eigentümer  des  roten  Hauses 

Paul  Fetzbrei  (Petzbry)  im  Drachenfels 
heim   Rahmhof,  von  Gemünden 

Contze  (Conrad)  von  Hülshofen  des  Rats 
im  Colmann  am   Eck  der  Höllgasse 

Clas  Becker  zum  Eßlinger  am  Freithof, 
Sohn  des  Beckerhenne,  Krämer 

Claus  Lemmchen  zuWolkenburg  am  Kraut- 
markt, Schreiber  (Buchhalter) 

Henne  Meckel  (Meckelhenne)  neben  dem 
Bornfleck  in  der  Krämergasse 

Henne  Bacherach  der  Alte,  Schwager  des 
Arnold  Herdan  von  Bacharach,  Krämer 


Handelszweig 

Höchste 
Steuer 

Ver- 
mögen 

Wein- 

groß- 

115 

17000 

händler 

121 

18000 

Tuch  und 

Spezereien 

138 

21000 

22 

3300 

3 

450 

Apo- 

theker 

Häringe 


Gadenmann 

5 

750 

Gadenmann 

311/« 

4700 

Baumwolle 

21 

3100 

Krämer 

46'  j 

7000 

Tuch 

50 

7500 

Wein  und 

Fische 

9 

1400 

Baumwolle 

Tuch 

41 

6000 

190 


hausen  mit  ebensoviel.  Bei  anderer  Gelegenheit  hören  wir  von  größeren  Ge- 
schäften in  Metallen,  welche  per  Schiff  vom  oberen  Main  kamen  und  meistens 
rheinabwärts  nach  Cöln  verkauft  wurden,  und  in  gebrauchsfertigen  Eisenwaren 
wie  Sensen,  Sicheln  und  Strohmessern  aus  Siegen,  Schmalkalden  oder  Suhl, 
welche  rheinaufwärts  bis  Basel  gingen.  Ein  weiterer  begehrter  Spekulations- 
artikel war  das  Wachs,,  welches  wie  Wein  und  Rohwolle  als  Zahlungsmittel 
anstelle  des  baren  Geldes  behandelt  wurde.  Die  Spezereiwaren,  südlichen 
Weine,  italienischen  Seidenstoffe  und  Glaswaren  kamen  vornehmlich  über 
Nürnberg  hierher.  Inwieweit  der  Frankfurter  Handel  des  14.  Jahrhunderts 
sich  auch  bei  der  Einfuhr  dieser  Waren  betätigt  und  mehr  als  nur  Gelegenheits- 
geschäfte aufzuweisen  hat,  ist  schwer  zu  beurteilen.  Trotz  aller  Nach- 
forschungen können  wir  bei  manchem  rasch  reichgewordenen  Bürger  kaum 
nachweisen,  auf  welche  Weise  er  dieses  Ziel  erreicht  hat.  Immerhin  liegen 
so  viele  unzweideutige  Beweise  für  den  Frankfurter  Großhandel  im  14.  Jahr- 
hundert vor,  daß  an  seinem  Vorhandensein  kein  ernstlicher  Zweifel  mehr 
bestehen  kann.  Die  angeblich  fehlenden  Kaufleute  sind  unter  den  regieren- 
den Geschlechtern,  die  Quelle  ihres  Reichtums  in  ihrer  umfangreichen  Handels- 
tätigkeit zu  suchen. 

9.  Geld-  und  Kreditgeschäfte.  Diese  sind  so  alt  wie  aller  Handels- 
verkehr und  Geldbesitz  in  unserer  Stadt.  Die  Anschauung,  als  ob  die  Umsätze 
sich  anfänglich  nur  Zug  um  Zug  gegen  Barzahlung  oder  tauschweise  vollzogen 
hätten  und  daß  die  Kreditierung  des  Kaufpreises,  sowie  die  Darlehensgewährung 
erst  viel  später  aufgekommen  sei,  findet  in  den  hiesigen  archivalischen  Quellen 
keine  Bestätigung.  Geld-  und  Kreditwirtschaft  sind  nicht  aufeinander  folgende, 
sondern  gleichzeitige,  eng  verbundene  Erscheinungen  eines  höheren,  aus  den 
Fesseln  der  Naturalwirtschaft  sich  loslösenden  Kulturlebens. 

Auf  dieselbe  Zeit,  in  welcher  wir  die  ersten  deutlichen  Spuren  der  Frank- 
furter Königsmesse  und  eines  selbständigen  Frankfurter  Handels  finden,  gehen 
auch  die  ältesten  Nachrichten  über  eine  königliche  Münze  zurück.  Sie  ergänzen 
das  Gesamtbild,  welches  in  der  geschichtlichen  Einleitung  über  die  Bedeutung 
der  Regierungszeit  des  großen  Kaisers  Friedrich  Barbarossa  gegeben  worden 
ist  und  zu  seinen  wesentlichen  Bestandteilen  eine  Befestigung,  Markt,  Zoll, 
Gericht  und  Münze  zählt.  Letztere  wird  zuerst  urkundlich  im  Jahre  1194 
erwähnt,  hat  aber  damals  sicherlich  schon  einige  Zeit  bestanden.  Die  ältesten 
aus  ihr  hervorgegangenen  Geldstücke  sind  silberne  Denare  (Pfennige)  gewesen, 
deren  Prägung  in  die  Jahre  1160—1170  fallen  dürfte.  Neben  diesen  werden 
seit  etwa  1290  die  kleinen  silbernen  Heller  erwähnt,  von  welchen  drei  auf  einen 
Pfennig  gingen.  Die  Denare  und  Heller  wurden  nach  Mark,  Pfund  und 
Schillingen  gerechnet,  unter  welchen  Bezeichnungen  keine  geprägten  Münzen, 


Lfd. 
No. 

Erste      Letzte  j  u 
Erwähnung      Lj'"3 

409 

1408 

1 43d 

410 

1408 

1415     Fr 

411 

1409 

1462f    Fr 

412 

1400 

1446     Fr 

413 

1410 

Fr. 

414 

1410 

1448    Lp 

415 

1410 

1415     Fr 

Höchste      Yer- 
Handelszweig     s,cuer     mögen 


41h      1411     |1462    Fr. 


417       1410     fl452  Lp. 


418      1411       142Q 


419 

141(1 

420 

1411 

112'» 

421 

1412 

144ti 

422 

1412 

1424 

423 

1412 

424 

1412 

1422 

425 

1413 

1428 

42b      1413      1438 


Hans  Schmidt  von  Miltenberg,  bei  den 
Predigern 

Henne  v.  Peterweil  im  Haus  Falkenstein 
in  der  Sandgasse  (No.  22) 

Ulrich  Apotheker  zum  alten  Guldenschaf 
(Markt  37),  Sohn  des  Thomas  Gulden- 
schaf von  der  Wassermühle  aus  Mainz 

Contz  (Conrad)  von  Sickenhofen,  zuerst 
Riemenschneider 

Goldschmied  Lotz  (Ludwig)  von  Grünberg 

Gerlach  von  Egersheim  zum  Bornfleck 

Clas  Neuhaus  gen.  Weckerlin  in  der 
Krämergasse,  Eidam  des  Henne  Schelm, 
später  außerhalb,  und  sein  Bruder 

Schöff  Conrad  Neuhaus  zum  Fraß  auf 
dem  Kornmarkt  (jetzt  Buchgasse  3), 
Eidam  des  Ulrich  von  Werstadt  gen. 
Schelm,  1426  und  1441  junger  Bürger- 
meister, Handelsgesellschafter 

Schöff  Johann  Monis  der  Jüngere  im 
Schwert  neben  der  Mehlwage,  1425 
junger,  1432  und  1440  alter  Bürgermeister 

Gerlach  Schott  (Schotten),  Schreiber  (Ge- 
schäftsführer) des  Johann  Monis  in  der 
Krämergasse  in  dem  VVinrich'schen  Haus 

Arnold  Herdan  von  Bacharach,  Schwager 
des  Henne  Bacherach 

Henne  Guldenlöw  zu  Cronberg  am  Eck 
der  Bendergasse,  wohl  Sohn  des  Claus 

Heinz  Mirre,  Gesellschafter  des  Henne 
von  Lammsheim 

Herbord  Frauenstein,  Bürgerssohn 

Hermann  Ulin  (Ulner?l,  Gesellschafter  des 
Johann  Christian 

Ort  Melius 

Clese  (Claus)  Melius  zu  Waldeck  in  der 
Saalgasse  (No.  10),  wohl  Sohn  des  Henne 

.Meister  Vois  von  der  Winterbach  von 
Friedberg,  kaiserlicher  Münzmeister  am 
Kumphaus  in  der  Fischergasse 


Wein 


Spezereien 

6 

900 

und  Wein 

4 

600 

Krämer 

21 

3100 

Edelmetalle 

Häringe 

21 

3100 

Baum- 
wolle 

20000 

Speze- 

reien 

Tuch 

63 

10000 

Krämer 

115 

16000 

Krämer 

Krämer 
Geld- 
wechsler 

Häringe 
Wein 

Wachs 


Edelmetalle       58 


sondern  nur  Rechnungseinheiten  zu  verstehen  sind.  So  bildeten  zwölf  Stück 
einen  Schilling  (solidus),  zwanzig  Schillinge  Heller  ein  Pfund,  3b  Schillinge 
eine  Mark.  Als  Münzfuß  wird  meistens  der  Cölner,  seltener  der  Aachener 
und  der  Frankfurter  angegeben.  Seit  der  Mitte  des  14.  Jahrhunderts  kamen 
hier  neben  den  kleinen  Hellern  auch  zwei  größere  Silbermünzen:  die  Turnosen 
(Silbergroschen)  im  Werte  von  20  Hellern  und  die  Englisch  im  Werte  von 
7  Hellern,  sowie  die  bald  sehr  beliebten  Florentiner  Goldgulden  auf. 

Münze  und  Geldwechsel  bildeten  ursprünglich  ein  einheitliches  Hoheitsrecht 
des  Kaisers,  welches  er  durch  seine  Beamten  ausüben  ließ,  aber  bald  auch 
an  dritte  verlieh.  Es  ist  hier  nicht  wie  in  Straßburg  und  anderen  großen 
Bischofstädten  zur  Bildung  von  patrizischen  Hausgenossenschaften  der  Münzer 
gekommen.  Die  älteste  uns  bekannte  Münzstätte  befand  sich  in  dem  Hofe  des 
Schöffen  Volmar  von  Offenbach  (1248 — 1292)  an  der  Brücke,  dem  späteren 
Brückhof,  welcher  zum  Judenquartier  gehörte,  bald  darauf  in  dem  Hofe  der 
Ritter  von  Sachsenhausen  (1330),  dem  nachmaligen  Trierischen  Hof.  Die  König- 
liche Münze  zu  Frankfurt  scheint  vor  dem  15.  Jahrhundert  nur  von  geringer 
Bedeutung  gewesen  zu  sein.  Die  Stadt  hat  1346  vom  Kaiser  zunächst  die 
widerrufliche  Genehmigung,  1428  das  dauernde  Recht  zur  Ausprägung  von 
Silbermünzen  und  erst   1555   das  gleiche   Recht  für  die  Goldprägung  erhalten. 

Das  königliche  Recht  des  Geldwechsels  ist  schon  früh  von  der  Münz- 
prägung abgetrennt  und  seine  Ausübung  regelmäßig  erfahrenen  Goldschmieden 
übertragen  worden.  Es  wird  auch  als  Recht  der  Gold-  und  Silberwage  be- 
zeichnet. Das  älteste  Wechslerhaus  befand  sich  1274  in  der  Krämergasse  bei 
den  Tuchgaden  und  gehörte  der  Witwe  Adelheid  und  ihren  drei  Söhnen,  den 
Goldschmieden  und  Wechslern  Hermann,  Werner  und  Jakob  zur  alten  Münze. 
Im  14.  Jahrhundert  dienten  diesem  Zweck  namentlich  die  Häuser  zum  alten 
Burggrafen  in  der  Krämergasse  (Markt  No.  34)  und  zum  Appenheimer  (später 
Quittenbaum)  in  der  Neukräm  (No.  5)  neben  dem  großen  Kaufhaus. 

Im  Jahre  1355  erwarb  die  Stadt  vom  Kaiser  Karl  IV.  das  Recht,  den  Geld- 
wechsel selbst  zu  bestellen  und  die  Goldwage  zu  halten,  und  machte  es  durch 
Verpachtung  an  Privatpersonen,  meist  Goldschmiede  aus  guten  Geschlechtern, 
für  sich  nutzbar.  Es  sind  hier  namentlich  die  Junge  aus  Friedberg,  die  Appen- 
heimer, die  Goldschmiede  zum  Burggrafen  und  die  Lentzel  zu  nennen.  Im 
August  1402  wurde  der  Versuch  mit  Errichtung  einer  städtischen  Bank, 
genannt  Stadtwechsel,  gemacht,  welche  sich  in  einer  Bretterbude  an  der 
Nikolaikirche  befand.  Sie  sollte  nicht  nur  den  Geldwechsel  und  das  Wiegen 
auf  der  Goldwage  gegen  bestimmte  Gebühren  besorgen,  sondern  auch  als 
Depotstelle  für  städtische  und  private  Gelder  dienen  und  zu  bestimmten  kauf- 
männischen   Geschäften,   so  zu    Lombarddarlehen    und   dem    Edelmetallhandel, 


Lfd. 

No. 


Erste      Letzte    ~  ;- 
Erwähnung      £  « 


Handelszweig 


Höchste      Ver- 
Steuer    mögen 


43b 

437 

438 
439 

4|n 
441 
442 
443 


444 
445 


446 
147 


Pfd.  hl.   Pfd.  hl. 


428 

1414 

1430 

429 

1414 

•j-1446    Fr 

430 

1414 

1453 

431 

1414 

1447 

432 

1414 

1424f   Fr 

433 

1414 

•l-l  139  Lp 

434 

1415 

1440    Lp 

427  1414  1424t  Fr.  Johann  Christian  iChristean)  beim  Kreuz- 
berg, Ecke  Buch-  und  Mainzergasse, 
Gesellschafter  des  Schöffen  Conrad 
Neuhaus, 

Claus  von  Rückingen  I  von  Gelnhausen, 
Schwager  des  Wolf  Blum,    1422  Bürger 

Hugo  Schelm  des  Rats  in  der  Krämer- 
gasse, Sohn  des  Henne 

Contze  (Conrad)  Riegeler,  auch  Regeler, 
beim  grünen  Baum  auf  dem  Korn- 
markt (No.  1),  von  Nürnberg,  und  sein 
Gesellschafter  Claus  Salmann 

Contze  Apotheker  in  der  alten  Apotheke. 
Markt   10 

Schöff  Johann  von  Holzhausen  III  zu 
Lichtenstein,  Römerberg  1 1,  141b  junger. 
1421   und   1428  alter  Bürgermeister 

Schöff  Johann  Palmstorffer  zum  Appen- 
heimer,  Neukräm,  1412  junger  und  1424 
alter  Bürgermeister,  1436 — 1440  stell- 
vertretender Stadtschultheil) 
435  1415  1436  Fr.  Peter  Bacherach  in  der  Kramergasse,  Sohn 
des  Henne 
1417      1441     Fr    Madern  von  Radeheim 

1417  143b     Fr.   Henne    Kip    (Kyppe)    zum    Eber    in     der 
Fahrgasse 

1 4 IS      1429     Fr.  Johannes  von  Aldenstadt 

1418  1444  Lorenz  von  Gelren  (Geldern)  im  Neuhaus 
(Markt  21),  von  Speyer 

142(1      1440  Jakob  zu  Glyperg  (Glipperg),  Fahrgasse  104 

142t»  Henne  Holzschuher 

1421  Dietz  von  Hoenber  (Homburg  Vi 

1421       1455     Fr.  Wilhelm    Apotheker  gen.    von  Schönberg 

zur    alten    Apotheke    (Markt   34),    Sohn 

des  Siegfried  (Guldenschaf?) 
1421       1459     Fr.  Heinz  Guldenlöw  gen.  Engelender  und 
1421      1450     Fr.  Peter  Guldenlöw  zu  Cronberg  am  Ick  der 

Bendergasse 
1421      1440  Henrich  (auch  Henne)  von  Odernheim  in 

der  Kramergasse,  Leinwänder 
1421     fl4b2  Lp.  Schöff  Conrad  von  Glauburg  der  Aeltere. 

1441  alter  Bürgermeister 


Baumwolle        44 
Spezereien 
Tuch 

Krämer  14 

Gadenmann      12 

J  Fischwerk 
Apotheker        43 


Krämer 


Apotheker        14 

Geld- 
wechsler 


Leinwand  5 


2b00 
1800 


Wolle 

30 

4500 

Baumwolle 

27'  i 

4000 

Krämer 

3410g 

Wein    und 

.Metalle 

Gadenmann 

27'/s 

4000 

Krämer 

10000 

Krämer 

9 

1300 

ermächtigt  sein.  Die  durch 
diese  Gründung  schwer  ge- 
schädigten Geldwechsler  wer- 
den die  Ursache  gewesen  sein, 
warum  die  städtische  Bank 
trotz  guter  Geschäfte  nicht  von 
langem  Bestand  gewesen  ist. 
Die  Stadt  übertrug  das  Wech- 
seln und  Wiegen  des  Geldes 
bald  wieder  einzelnen  Privat- 
personen, in  Meßzeiten  auch 
Fremden,  und  gab  den  Geld- 
wechsel seit  Anfang  des 
Ib.  Jahrhunderts  schließlich 
ganz  frei. 

Die  Befriedigung  des  großen 
Geldbedarfes  der  zwei  Messen 
hat  von  Anfang  an  zu  den  ein- 
träglichsten Erwerbsquellen 
der  hiesigen  Bürgerschaft  ge- 
zählt und  alle  kapitalbesitzen- 
den Kreise  derselben,  Juden 
und  Lombarden,  Patrizier  wie 
Handwerker,  in  Bewegung  ge- 
halten. Die  in  vielen  deutschen 
Städten  als  Kaufleute,  Zollpächter  und  Münzer  angesiedelten  Italiener,  welche 
vorwiegend  aus  Asti  stammten  und  unter  dem  Namen  „Kawerschen"  bekannt 
waren,  sind  im  mittelalterlichen  Frankfurt,  vielleicht  wegen  der  Juden,  niemals 
zu  besonderer  Bedeutung  gelangt.*)  In  der  Zeit  von  1320  bis  1405  werden 
hier  nur  fünf  mäßig  begüterte  Männer  und  zwei  Frauen  als  Kawerschen 
(Kauwerzan)  bezeichnet.  An  sie  erinnert  das  nach  ihnen  benannte  Haus  zum 
Kauwerzan  in  der  Fahrgasse  (No.  86)  und  vermutlich  auch  das  verschwundene 
Haus  zum  Lamperter  bei  der  Nikolaikirche. 

Auch  die  Juden  haben  nach  den  erhaltenen  Nachrichten  im  mittelalterlichen 
Geldverkehr  meistens  nur  eine  untergeordnete  Rolle  gespielt.  Vor  der  Mitte 
des  16.  Jahrhunderts  werden  sie  bei  den  größeren  Anleihen  fast  nie  genannt. 
Ihr  Wirkungskreis  war  auf  das  Pfandleihgeschäft  und  den  Trödelkram 
beschränkt.  Allerdings  besitzen  wir  aus  der  Zeit  vor  der  ersten  Judenschlacht 
*)  Schulte,  mittelalterlicher  Handel,  I,  311. 


Salzhaus  und  Wedel 
Ausgang  des  Römerbergs  zur  neuen-Kräm. 


r^orMi    I  ITeuEjtuis  '  J>ller     I    ^lum     '  Tffn 


)ura 


& 


rouitn 


Lid. 
No. 

Erste       1  n/t 
Erwähnung 

a.  N 

N  a  in  e                                               Handelszweig 

Höchste 
Steuer 

Ver- 
mögen 

Pfd.  hl. 

Pfd.  hl. 

448 

1422 

1448 

Heinze  von  Marburg  gen.  Mentzerhenchen, 

Sohn  des  Contze                                                 Leder 

9 

1400 

149 

1422 

I439f 

Fr. 

Gelis  (Gilles)  Rokoch  in  der  Krämergasse, 
von  Cöln,  heiratet  die  Witwe  des  Clas 

Neuhaus  gen.  Weckerlin    geb.   Schelm, 

Großhändler 

153 

23000 

Gesellschafter  der  Neuhaus 

450 

1422 

1429           Claus  von  Oppenheim 

Krämer 

151 

1423 

1440 

Wigel  (Hans?)  Märkel  von  Kebel,  Bender 
und  Weinschenk  im    Haus   Grünau  am 
kl.  Kornmarkt,  später  Weinhändler 

Klsässer 
Wein 

452 

1423 

f  1443 

Fr.  Wolf  Blum  des  Rats  auf  dem  Markt  neben 
dem    Hut    in    Peter    Bacherachs    Haus, 

Gärtnerssohn:  seine  Witwe  Agnes  Blum 

zu  Falkensteingeb.  Weißzum  Lämmchen 

Großhändler 

:o3 

35000 

453 

1423 

Wolfart  von  Balterdorf,  Roßtäuscher 

Pferde 

454 

1423 

1462f 

Heinrich  Baue   (Baie)   gen.   Heintze  Apo- 

theker im  Schwan  am  Eck  der  Neukrätn 

Apotheker 

l'/4 

720 

455 

1424 

1438 

Lp. 

Gipel     von     Holzhausen,     Diener     seines 

Bruders  Johann  III  zu  Lichtenstein 

48 

7200 

456 

1424 

Johann  Becker,  Sohn  des  Beckerhenne 

Krämer 

2 

300 

457 

1424 

fl460  Fr.   Henne  Brun  gen.  Faut  von  Monsperg,  aus 
Fulda,    Eidam     des    Gärtners    Hartmut 
Blum  des  Rats,  zuerst  Handlungsdiener 

Tuch 

des  Heinrich  Goldstein 

458 

1424 

Fr.  Henne  Bacherach  der  Jüngere,  Bruder  des 

Peter,  in  der  Krämergasse 

25 

3800 

im  Jahre  1241  gar  keine,  und  aus  der  Zeit  vor  ihrer  zweiten  Vertreibung  im 
Jahre  1349  nur  recht  dürftige  Nachrichten.  Dies  ist  umsomehr  zu  bedauern, 
als  im  Anfang  des  deutschen  Städtewesens  die  Juden  neben  den  Geistlichen 
die  wichtigsten  Träger  des  Warenhandels  gewesen  sind. 

Bei  den  Darlehensgewährungen,  namentlich  denjenigen  gegen  bewegliche 
oder  unbewegliche  Unterpfänder,  wurde  das  kirchliche  Zinsverbot  durch  Ein- 
kleidung der  Verträge  in  die  Kaufform  unbedenklich  umgangen.  Der  von  dem 
Schuldner  zu  zahlende  Zins  (Rente  oder  Gülte)  bildete  den  verkauften  Gegen- 
stand, die  Darlehenssumme  den  von  dem  Gläubiger  hierfür  gegebenen  Kaufpreis. 
Je  nachdem  das  Rückkaufsrecht  seitens  des  Schuldners,  also  die  Kündbarkeit 
des  Darlehens,  ausbedungen  war  oder  nicht,  unterschied  man  zwischen  Ewig- 
gülten und  Ablösungsgülten.  Bei  der  Verpfändung  von  lehnbaren  Gütern  und 
Rechten  wurde  der  Geldgeber  mit  diesen  unter  dem  Vorbehalt  der  Wieder- 
einlösung  belehnt,  so  1278  der  Frankfurter  Schultheiß  Heinrich  von  Herrn 
Gottfried  von  Eppstein  mit  der  Vogtei  in  Heddernheim*)  unter  Festsetzung 
der  Einlösungssumme  auf  50  Mark  Kölnischer  Denare.  Der  Zins  bestand  hierbei 
in  dem  gewährten  Nutzungsrecht  oder  wurde  in  die  vereinbarte  Ablösungs- 
summe einbegriffen.  Wir  hören  alsdann  nur  von  der  letzteren,  nicht  von 
der  ursprünglichen  Darlehenssumme,  so  daß  der  berechnete  Zinsfuß  nicht  zu 
ermitteln  ist.  Bei  den  Ablösungsgülten  auf  Liegenschaften  und  Städten  ging 
er  bis  zur  Mitte  des  14.  Jahrhunderts  von  10 — 12  Prozent  allmählich  auf 
5  zurück;  so  wurde  1336  eine  jährliche  Rente  von  50  Pfund  Hellern  auf  der 
Judenschule  (Synagoge),  dem  Judenkirchhof  und  den  dazu  gehörigen  Häusern 
für  1000  Pfund  Heller  verkauft. 

In  erschreckendem  Gegensatz  hierzu  stand  die  Höhe  der  Judenzinsen. 
1338  verordnete  Kaiser  Ludwig,  daß  die  Juden  bis  Weihnachten  über  ein  Jahr 
das  Pfund  (=  180  Heller)  den  Bürgern  um  U/2  Heller,  Auswärtigen  aber 
um  2  Heller  wöchentlich  leihen  sollten,  was  einem  Zinsfuß  von  41,7  resp. 
55'/2  Prozent  entspricht. 

Die  ersten  Anlehensschuldner  der  Frankfurter  Kapitalisten  sind  die  benach- 
barten Dynasten  von  Hanau,  Falkenstein,  Eppstein,  Cronberg,  der  Abt  von 
Fulda  und  bei  Gelegenheit  der  hiesigen  Reichs-  und  Wahltage  die  deutschen 
Kaiser  und  Kurfürsten  gewesen.  Im  Jahre  1254  verpfändet  Ulrich  von  Münzen- 
berg dem  Frankfurter  Schultheißen  für  20  Cölnische  Mark  seinen  Hof  zu 
Preungesheim,  vor  1275  die  Falkensteiner  den  Erben  des  hiesigen  Bürgers 
Siegfried  von  Gisenheim  das  Dorf  Griesheim.  Im  Jahre  1305  ist  der  Erzbischof 
von  Mainz,  1309 — 25  wiederholt  der  Abt  von  Fulda  Schuldner  seines  Frank- 
furter Wirtes   und   anderer.     Jakob    Knoblauch    und   Heinrich   von    Holzhausen 

*)  U.-Bch.  I  No.  407. 


Lfd. 
No. 

Erste      Letzte  .j.  u 
Erwähnung      "*'K 

N  .i  m  e 

„                        Höchste 

Handelszweig 

Steuer 

Ver- 
mögen 

Pfd.  hl. 

l'ld.  hl. 

459 

1424 

1460    Fr.  Contze  vom    Stege    auf   dem    Markt,    1446 

Münzmeister 

Krämer            7 

1000 

460 

1425 

1437            Jakob  von    Stetten    (Steden)    gen.    Gruwel 

Tuch 

461 

1425 

fl470         Johann  von  Stetten,  Handlungsdiener  der 
Meuting,  1426  nach  Augsburg 

462 

1425 

1480    Lp.  Schöff  Johann  von  Glauburg  im  Glauburger 
(Nürnberger)     Hof,    1474    junger,    1480 

alter  Bürgermeister 

fraglich          30 

4500 

463 

1426 

1443     Fr.  Clese  Sossenheimer  neben  dem  Kaufhaus 

Tuch 

464 

1426 

1440           Hans  Lorber,  Neukräm,  Gesellschafter  des 
Peter  von   .Marburg  gen.  Lump 

465 

142h 

-j-1468  Ld.  Jeckel  Heller  I   zur  Viole  hinter  d.  Römer 

Gadenmann       25 

6000  g 

46h 

1433 

tl4h6  Ld.  und  sein    Bruder    Henne  Heller    des  Rats, 
genannt  Hellerhenne,  zur  goldenen  Rose, 

kinderlos 

21 

4000  g 

467 

1426 

1464 

Wigel   von    Ockstadt,    Handelsdiener    des 
Johann  v.  Holzhausen  111  zu  Lichtenstein 

468 

14. h 

1430 

Hans    Rosemann,    1430    bei    Hammelburg 

berauht 

Krämer 

46«) 

1427 

1468           Johannes  vom  Stege 

Krämer 

470 

1427 

Friedrich  vom  Stege 

Krämer 

471 

1428 

144h           Steffan   Scherff    in    der    Weinrebe,    Münz- 
meister, später  in  Utrecht 

Fidelmetalle 

4  2 

1429 

1462            Hermann  Grußer  in  der  Krämergasse  neben 

der  Reuß,  Sohn  der  Katrine  von   Birgel 

Krämer          25 

4000 

473 

1  129 

fl45l 

Johann  von   Dorfeiden   (Dorfekler)    in    der 
alten  Apotheke   (Markt  36),   verheiratet 

mit  Dinchen  Fisch,  von    .Mainz 

Gadenmann 

1  2(  N  H  Ig 

474 

1428 

fl459 

Ld.  Schöff  Johann  Rorbach  11  im  Augsburger 
(Wixhäuser)  Hof,  kinderlos,    1448  junger 

und   1458  alter  Bürgermeister,  und    sein 
Bruder 

Tuch 

und 

Wolle 

10001  Ig 

475 

142'» 

i-1171 

Ld,    Schöff   Heinrich    Rorbach   1    im   Haus  zum 
jungen  Frosch  u.  I.aneck,    I4(>4    junger 

und  14hS  alter  Bürgermeister,  Eidamdes 

Ulrich   von  Werstadt  gen.  Schelm 

104 

18000g 

476 

1429 

-j-1450 

Lp. 

Hcrt  Weiß  zum  Kranich 

Pferde 

477 

1430 

Ulrich  Urban   von  München,    Roßtäuscher 

Pferde 

478 

1430 

1466 

Henne   Hüne  (Honne)    von    Altheim,   zum 
Eber  in   der   Fahrgasse 

1 

150 

hatten  1331  nicht  weniger  wie  4000  Pfund  Heller  von  Kaiser  Ludwig  zu  fordern 
und  im  Jahre  1349  ließ  sich  Kaiser  Karl  IV.  von  Jakob  Knoblauch  und  Siegfried 
Frosch  1200  Mark  Silber  als  Teil  der  20,000  Mark,  welche  er  an  den  Gegen- 
könig Günther  von  Schwarzburg  für  dessen  Verzicht  auf  den  Thron  zu  zahlen 
hatte,  gegen  goldene  und  silberne  Pfänder  auf  acht  Wochen  vorschießen. 
Ende  Juni  1376  betrugen  die  hiesigen  Schulden  des  Kaisers  Karl  IV.  nicht 
weniger  wie   10,000  Gulden. 

Die  größte  von  mir  bisher  ermittelte  Forderung  eines  Frankfurters  aus  dem 
14.  Jahrhundert  belief  sich  auf  8000  Mark  Silber  gleich  12000  Goldgulden, 
welche  Summe  der  aristokratische  Goldschmied  und  Geldwechsler  Jakob  Lentzel 
zum  alten  Burggrafen  um  1380  von  dem  Markgrafen  Friedrich  von  Meißen,  der 
Stadt  Eisenach  und  den  Gebrüdern  Eckhard  und  Konrad  von  Elkerhausen  zu 
fordern  hatte.  Gegen  das  Jahr  1400  machte  der  von  Nürnberg  hierher  über- 
gesiedelte Kapitalist  Fritz  Hofmann  als  Gläubiger  der  Stadt  Metz  viel  von 
sich  reden. 

Während  des  14.  Jahrhunderts  hat  es  in  Frankfurt  eine  stattliche  Anzahl 
von  Bürgern  gegeben,  welche  über  große  Kapitalien  verfügten  und  diese  in  zu- 
nehmendem Maße  bei  Städten  und  Fürsten  in  Leibrenten  und  kündbaren  Obli- 
gationen angelegt  hatten.  In  dem  Nachlaß  der  1336  verstorbenen  Katharina 
von  Wanebach  befanden  sich  180  Mark  Geldrenten  und  ein  Barbestand  von  über 
2000  Pfund  Hellern.  Der  Stifter  des  Katharinenklosters,  Wiker  Frosch,  erwähnt  in 
seinem  zweiten  Schenkungsbrief  von  1359  unter  anderem  300  Goldgulden 
Jahresrenten,  welche  er  gegen  Zahlung  eines  Kapitals  von  4500  fl.  (fast  7  Prozent) 
bei  der  Stadt  und  auf  Bürgerhäusern  erkauft  hatte,  und  im  folgenden  Jahr  eine 
Jahresrente  von  100  Goldgulden  auf  der  Stadt  Wertheim.  Der  große  Stadt- 
schultheiß Siegfried  von  Marburg  zum  Paradies,  f  1386,  besaß  z.  B.  an  Jahres- 
renten 50  Gulden  auf  der  Stadt  Würzburg,  100  fl.  

auf  Marburg,  50  fl.  auf  Kreuznach,  50  fl.  auf  dem  .^V-1  ^Jv_ 

Hanauer  Land,   100  fl.  Anteil  an  den  Zollerträg-  .JA 

nissen  zu  Oppenheim  und  Germersheim.     Aus        jfiKliPiSPK 

dem    Vergleich,    welchen    die    bankrotte    Stadt      Jp| 

Wetzlar   1382  mit  ihren  Anlehensgläubigern  ab-     MMBspfiS  ~di> 

schloß,    ist    zu    ersehen,    daß    die    Frankfurter 

Kapitalisten  an  der  Gesamtschuld  von  78,848  Vs  fl.     ng  Kg  . 

mit  23,180  fl.  beteiligt  waren.    Noch  viel  größer 

war   die  Verschuldung   der   freien    Stadt  Mainz 

bei  ihnen.  Johann  von  Holzhausen  III.  zu  Lichten-  y 

stein  hatte  1435  von  ihr  ein  Kapital  von  5340  fl.  "^^^=-r" 

zu   fordern,   welches   mit    267  fl.   zu    verzinsen  stadtsiegei  von  ia%. 


199 


Lfd. 
No. 

Erste      Letzte 
Erwähnung 

-  '-                                                Na  in  e 

Handelszweig 

iöchste 
Steuer 

Ver- 
mögen 

l'iil.lil. 

Pfd.  hl. 

479 

1430 

+  1455  Lp.  Wilhelm  von  Caldenburg  der  Jüngere  zum 

Affen    in    der   Mainzergasse    und    sein 

10 

1500 

480 

Lp.  Handelsdiener  Clas  Zingell 

481 

1431 

Peter  von  Auwe,  Roßtäuscher 

Pferde 

482 

1431 

1462           Henne  Gipel  (Gipelhenne)  zur  hohen  Eiche 
neben  Landeck,  Sohn  des  Siegfried  von 

Eschborn,  Leinwänder 

Leinwand 

r  5 

ISO 

4S3 

1432 

1465           Henne  Herdan  (Herden)  gen.  Komelhenne 

im  Haus  Kleinbraunfels  beim  Krautmarkt 

Krämer 

16 

2403 

484 

1432 

+  1467   Fr. 

1 

Schöff    Eberhard  Budener  (Buttener)    am 
Brückhof,    Besitzer    der    alten    Münze 
neben  dem  roten  Haus  auf  dem  Markt, 

1465  alter  Bürgermeister,  v.  Friedberg(?) 

Gadenmann 

20 

3000 

485 

1432 

1462           Reinhard    v.  Rumpenheim   im  Sack  (Neu- 

gasse),  Heile  Scherers  Eidam 

Krämer 

49'  s 

8000 

486 

1432 

1440           Henne  von  Lynden  im  Kaufhaus 

Krämer 

487 

1432 

Bechtold  Fußstad 

Krämer 

488 

1432 

Contze  Gele  von  Marburg 

Krämer 

489 

1432 

1476+ ;         Henne       Scheffer      (Schefferhenne)       zur 
hängenden  Hand  in  der  Saalgasse,  von 

Butzbach 

Krämer 

3'  i 

500 

490 

1432 

Peter  Knebel  von  Oppenheim 

Krämer 

491 

1432 

Clas  Wolfard 

Krämer 

492 

1432 

Thomas  von  Straßburg,  Roßtäuscher 

Pierde 

493 

1432 

Ulrich  Schadewyn.  Roßtäuscher 

Pferde 

494 

1432 

Wigel  Schade,  Hühnermenger 

495 

1432 

Henne  Crutzmann  von  Heyne,  Leinwänder 

Leinwand 

496 

1432 

1475    Fr.  Goldschmied   Peter  Dirmstein   im  Lands- 

berg beim  Liebfrauenberg 

Edelmetalle 

.V  i 

500 

497 

1433 

Eberhard  von  Waldorf  von  Neumagen 

Krämer 

498 

1433 

1462            Henne  Stedefelder  zum  Sperber 

Wein 

2'/i 

380 

499 

1433 

1474+          Peter    Kreie   (Kreich)    gen.    Wincke.    von 
Friedberg 

500 

1434 

+  1452   Fr.  Contze  Niclas  gen.  Steinmetz  zum  Uliner, 
Römerberg  30,  Schwager  des  Wolf  Blum, 
von  Büdingen 

Haringe 

501 

1434 

+  1468  Lp.  Brand  Knoblauch  zum  Bären,  Töngesgasse, 
Sohn  des  Brand  K.  zum  Brüssel;    14bl 
sein  Handelsdiener  Johannes  genannt 

502 

1434 

+  1460  Ld.  Schöff  Johann  Hane  (Hayne)  gen.  Rauch- 
fässel,   1439  und   1445  junger,   1450  alter 
Bürgermeister 

200 


war.  Sein  Vater,  Johann  II,  war  so  reich,  daß  er  bei  sechs  Kindern  jedem 
eine  Aussteuer  von  1200  fl.  geben  und  2000  fl.  zu  frommen  Zwecken  stiften 
konnte.  Der  höchste  Steuerzahler  des  14.  Jahrhunderts,  der  Weinhändler  Brune 
zum  Brunfels,  welcher  1366  300  Pfund  Heller  zu  entrichten  hatte,  wird  ein 
Vermögen  von  etwa  45,000  Pfund  besessen  haben. 

§7.  Der  Zeitraum  von  1400 — 1500.  Die  Ansicht,  als  ob  sich  Frank- 
furt auch  im  15.  Jahrhundert  stetig  weiter  entwickelt  habe,  ist  eine  irrige.  Es 
ist  von  dem  allgemeinen  Rückgang  unseres  Vaterlandes  nicht  verschont  ge- 
blieben. Von  den  mancherlei  äußeren  und  inneren  Ursachen  sei  hier  nur  der 
Verfall  der  deutschen  Wolltuchweberei  erwähnt,  welcher  die  Verarmung  breiter 
Volksschichten  herbeiführte.  Allerdings  hatten  größere  Städte  mit  zahlreichen 
gewerblichen  Betriebsarten,  so  z.  B.  unsere  Vaterstadt,  unter  diesem  Verfall 
nicht  in  dem  gleichen  Maße  zu  leiden,  wie  die  zahlreichen  kleineren  Weber- 
städtchen,  deren  Blüte  dauernd  vernichtet  war.  Welch'  erschreckenden  Rückgang 
weist  beispielsweise  das  Städtchen  Butzbach  seit  der  Mitte  des  15.  Jahrhunderts 
auf!  Und  unsere  alten  Eidgenossen  in  der  Wetterau,  die  Reichsstädte  Friedberg, 
Wetzlar  und  Gelnhausen  traten  immer  mehr  an  Bedeutung  hinter  ihrem 
Oberhaupt  Frankfurt  zurück,  wohin  ihre  besten  Familien  übersiedelten.  Eine 
Stadt  nach  der  anderen  geriet  in  Zahlungsschwierigkeiten  und  wurde  von  ihren 
Gläubigern  bedrängt.  Wetzlar,  welches  bereits  im  Jahre  1382  eine  Schuldenlast 
von  78,8481;,2  fl  aufzuweisen  hatte,  kam  im  ganzen  folgenden  Jahrhundert  nicht 
aus  der  Reichsacht  und  aus  den  damit  zusammenhängenden  Pfändungen  und  Ver- 
folgungen seiner  Bürger  heraus.  Die  Stadt  Fulda  mit  ihrem  Abt,  Marburg 
a.  d.  Lahn,  Alsfeld,  die  Stadt  Wertheim  am  Main  und  ihre  Grafen,  seit  1426  die 
freie  Stadt  Mainz,  deren  Schuldenlast  450000  Pfd.  Heller  betrug,  1450  Mühlhausen 
in  Thüringen  und  kurz  nach  1500  die  alte  thüringische  Handelshauptstadt 
Erfurt  werden  uns  als  säumige  oder  gar  zahlungsunfähige  Schuldner  genannt. 
Unser  besonderes  Interesse  beansprucht  das  traurige  Schicksal  der  benachbarten 
freien  Stadt  Mainz,  welche  im  Jahre  1462  durch  Verrat  in  die  Hände  des  von 
ihr  nicht  anerkannten  neuen  Erzbischofs  Adolf  von  Nassau  fiel  und  dadurch 
außer  ihrem  Kredit  auch  ihre   Selbständigkeit   verlor. 

Frankfurt  hat  die  ihm  durch  die  Cronberger  Niederlage  und  ihre  Folgen 
auferlegte  schwere  Prüfungszeit  glänzend  überstanden.  Die  Finanzkraft  der 
Bürger  und  der  städtische  Kredit  waren  derart  erstarkt,  daß  die  zu  zahlenden 
Sühne-  und  Auslösungsgelder  und  sonstigen  Kosten  im  Betrage  von  über  100,000 
Gulden  ohne  Zahlungsstockung  aufgebracht  werden  konnten.  Noch  im  Laufe 
des  Unglücksjahres  1389  erhielten  die  beiden  Pfalzgrafen  bei  Rhein  den  Anteil 
der  Stadt  an  der  Auslösungssumme  von  60,000  Gulden  für  die  Gefangenen  und 
am   1.  Mai   1394    erfolgte    pünktlich    die    letzte    Ratenzahlung  von   12,000  fl  auf 


201 


Lfd. 
No. 

1  rste   Letzte 
Erwähnung 

i.  N 

503 

1434 

+1484 

Fr. 

504 
505 
50b 

1434 
1434 
1434 

1445 
1462 

1463 

Fr. 

507 

1434 

1475t 

Fr. 

508 

1434 

+  1480 

Lp. 

50g 

1434 

+  1459 

Fr. 

>lo      1434     1 475+  Ld. 


1435 

1 435 


14ö2     Fr. 

+  1441   Lp, 


513 

1 435 

1440 

Ld 

514 

1 435 

515 

1435 

I4h2 

Fr 

516 

1435 

1462 

517 

1435 

1455 

518 

1  435 

1447 

519 

1436 

520 

1  I3d 

+  1473 

Fr 

Conrad  von  Hülshofen  gen.  Malterbrod 
der  Junge,  Ratmann 

Henne  von  Aldenstadt,  Sohn  des  Jost 

Peter  Sure  von  Königstäden 

Nikolaus  Maselhard  von  Urnstadt,  Hand- 
lungsdiener des  Johann  Rorbach 

Steffan  Schmidt  der  Alte  zum  Einhorn, 
Barfüßergasse,  von  Miltenberg  (Würz- 
burg?) 

Heinrieh  Weiß  zum  Weißen  auf  dem  Korn- 
markt, 1446,  1453,  1462  und  MbS  junger 
Bürgermeister 

Jakob  Geuch  oder  Jeueh  in  der  Krämer- 
gasse, Eidam  des  Johannes  Leidermann 
zum  eisernen  Hut,  Chef  einer  großen 
Handelsgesellschaft 

Schöff  Johann  Großjohann  zu  Haus  Weins- 
berg, große  Sandgasse  11.  1460  junger 
Bürgermeister,  von  Friedberg,  und  seine 
Gesellschaft 

Conrad  Bart,  verheiratet  mit  Christine 
Lenung 

Schöff  Walter  v.  Schwarzenberg  der  Junge, 
später  der  Alte,  am  Kornmarkt,  1440 
und  1451  junger,  1459  und  1471  alter 
Bürgermeister 

Crafft  Feldener  von  Cronberg  zur  Viole, 
Sohn  des  Heinze 

Heinrich  Fürstenau 

Conrad  (Contze)  Apotheker  beim  goldnen 
Haupt  (Kopfapotheke) 

Johann  Apotheker  im  Eckhaus  zum  Engel, 
Sohn  des  Matthias 

Johann   Altenlotz   von   Biedenkopf 

Heinz   von   llbenstadt 

Rule  von  Münzenberg 

Nikiaus  Uffsteiner  (Offstender  i  im  alten 
Guldenschaf  und  Hut  auf  dem  Markt,  von 
Oppenheim,  zugleich  Stadtschreiber, 
Eidam  des  Gärtners  Hartmut  Blum  des 
Rats:  1462  sein  Buchhalter  (Schreiher) 
Johannes  Heller 


Höchste  Ver- 
Handelszweie  ,  o* 

s      Steuer  mögen 

Pici.  hl.  Pfd.  hl. 


Krämer         15'  i      2800 

Krämer 

Krämer 


Tuch  65       10000 


Tuch  31  g    5000  g 


7  1000 


36'  ,    8000  g 
Gadenmann    21 '  .■     3600 


1 2a  :,      2000 


Apotheker 

Fische 
Krämer 


Spezereien     65'  »    26000; 


202 


die  Kriegsentschädigung  von  73,000  Fl.  Eine  solche  Abwicklung  wäre  nicht 
denkbar  gewesen,  wenn  sich  nicht  Bürgerschaft  und  Rat  gegenseitig  großes 
Vertrauen  entgegengebracht  und  über  gemeinsame  Maßnahmen  geeinigt  hätten. 
Ohne  Murren  wurden  die  fast  alljährlich  ausgeschriebenen  direkten  Steuern 
und  die  neu  eingeführten  oder  erhöhten  Verbrauchsabgaben  ertragen  und  ein- 
mütig der  Kampf  mit  der  „Pfaffheit",  das  ist  der  Geistlichkeit,  aufgenommen, 
welche  allein  Befreiung  von  den  allgemeinen  Lasten  beanspruchte.  Glücklicher- 
weise waren  die  Zeiten  bis  zum  Jahr  1400  für  Handel  und  Gewerbe  recht 
günstig,  das  Jahr  1397  sogar  vorzüglich.  Allein  die  Einnahmen  aus  der  sog. 
Niederlage,  dem  Einfuhrzoll  für  Wein,  erbrachten  6076  Pfd.  Heller. 

.Mit  Beginn  des  15.  Jahrhunderts  änderte  sich  diese  glückliche  Lage  wesent- 
lich. Die  allgemeine  Unsicherheit  erreichte  ihren  Höhepunkt,  die  Beraubungen 
der  Meßfremden  und  der  hiesigen  Kaufleute,  die  Fehden  und  Zollstreitigkeiten 
nahmen  kein  Ende.  Das  Meßgeschäft  wurde  immer  schlechter,  die  Einnahmen 
hieraus  flössen  für  die  Bürgerschaft  und  den  Stadtsäckel  immer  spärlicher. 
Gerade  diejenigen  Reichsstädte,  welche  in  erster  Linie  für  den  Frankfurter 
Handel  in  Betracht  kamen,  Nürnberg,  Cöln  und  Straßburg,  führten  mit  Frank- 
furt jahrelange  Zollkriege  und  suchten  ihren  Forderungen  durch  allgemeine 
Handelsverbote  oder  wenigstens  durch  Besuchsverbote  der  Messen  Nachdruck 
zu  verleihen. 

Auch  die  Verhängung  der  Reichsacht  über  einzelne  Städte,  wie  Wetzlar. 
Butzbach,  Aachen,  Lüneburg,  und  über  ganze  Städtegruppen,  wie  die  braban- 
tischen  und  holländischen,  verursachte  jahrelange  empfindliche  Störungen  der 
Handelsbeziehungen.  Ihre  Bürger  erhielten  kein  sicheres  Geleit  und  alle  die- 
jenigen, welche  mit  ihnen  Handelsgemeinschaft  pflegten,  waren  jeder  Gewalt- 
tätigkeit preisgegeben.*)  Die  durch  diese  Schwierigkeiten  hervorgerufenen 
Verhandlungen  sind  aber  die  wichtigsten  Quellen  für  die  Geschichte  des 
damaligen  Frankfurter  Handels.  Es  ist  eine  traurige  Wahrheit,  daß  wir  oft  nur 
durch  die  erfolgten  Beraubungen  über  die  Namen  der  Kaufleute  und  ihre 
Handelswaren  unterrichtet  werden. 

Immerhin  war  neben  diesen  mannigfachen  äußeren  Hindernissen,  welche 
in  ähnlicher  Weise  bereits  im  vorhergehenden  Jahrhundert  bestanden  hatten, 
der  innere  wirtschaftliche  Verfall  das  ausschlaggebende  Moment.  Die  Zahl  der 
Mitglieder  des  Wollweberhandwerks  sank  von  etwa  272  im  Jahre  1387  auf 
115  im  Jahr  1440  und  auf  41  im  Jahr  1495.**)  Die  früher  so  geschätzten  Frank- 
furter Wolltuche  verschwanden  allmählich  im  deutschen  Großhandel  und  die 
zahlreichen    brotlos    gewordenen    Wollweber    mußten    sich    anderen    Erwerbs- 


*)  Siehe  oben  beim  Meßhandel  S.  46—48. 
**)  Fromm,  Textilgewerbe,  Archiv,  III.  Folge,  Bd.  6,  S.  75. 


Lfd. 
No. 


Erste      Letzte   .J.  u 
Erwähnung       *'5 


Höchste     Ver- 
Handelszweig     steuer     mögen 


529 
530 
531 
532 

533 
534 
535 

536 
537 


Pfd.  hl.    Pfd.  hl 


1436      1462 


522 

1436 

1470 

523 

1438 

524 

1438 

1 465 

Ld 

525 

1439 

fl460 

Fr 

526 

1439 

527 

1439 

1462f 

Fr. 

528      1439    f!468   Fr. 


1445 
1462 


1439 
1440 
1440 
1440 


1440 
1440 
1440 


1440 
1440 


1470 

1462 

1462 

Lp. 

1475 

fl501 

Fr. 

538 

1440 

1464t 

539 

1  140 

1468  Lp. 

540 

1440 

541 

1440 

1462  Fr. 

Niklas  Jaeger  auf  dem  Kornmarkt,  von 
Darmstadt,  zuerst  Schneider,  1454  Ge- 
sellschafter des  Heinrich  Rorbach  und 
des  Jakob  Geuch 

Fndres  Salman,  Paternostermacher 

Otto  von  Koburg 

Rudolf  von  Schönberg 

Henne  Bacherach  der  Jüngere,  Eidam  und 
Gesellschafter  des  Steffanshenne,  Ge- 
wandschneider 

Jost  Schmaltz 

Heinrich  Wackerwaldt  der  Junge  aus 
Peterweil,  Gewandschneider 

Henne  Incus  zu  Kleinwolkenburg  auf  dem 
Krautmarkt,  Eidam  des  Claus  von 
Rückingen,  von  Mainz;  sein  Handels- 
diener Peter  Steinmetz 

Henne  Weiß  der  Junge,  Sohn    des  Henne 

Clese  Thomas  in  der  Steingasse 

Johannes  zum  Engel,    siehe   auch  No.  516 

Claus  Mersefeld  der  Alte  zu  Hanau  (Mohren- 
kopf) hinter  dem  Lämmchen 

Endres  Paternoster  auf  dem  Kornmarkt 

Thomas StrußamFürsten eck,  vonRotenburg 

Johann  Freitag  im  Geldhaus,  Sohn  des 
Heinrich,  später  Schreiber  im  Landeck 

Johannes  Wolf  zum  Stern,  Neukräm 

Claus  Scheid  der  Alte  zum  Frauentürlein 
neben  dem  Braunfels,  zuerst  Wollweber, 
Sohn  des  Conrad,  Chef  einer  großen 
Handelsgesellschaft  (Heinrich  Rorbach, 
Jakob  Degenhard  und  andere] 

Johannes  Becht  (Bechtenhenne)  auf  dem 
Komma rkt.Gesellse ha  ter  des  Henne  Faut 

Schöff  Peter  von  Marburg  zum  Paradies 
gen.  Lump,  Sohn  des  Peter,  1441,  1449, 
und    1455  alter  Bürgermeister 

Hans  Baue,  Sohn  des  Apothekers  Heinz 
Baue  im  Schwan  am  Eck  der  Neukräm 

Jobannes  Apotheker  zum  (neuen )  Gulden- 
schaf, Markt  46,  Sohn  des  Ulrich  Apo- 
theker (1409);   siehe   auch  No.  614 


Kölnische 

Sahnen 

später 

Tuch 

Eisenkrämer 
Wollhändler 


Tuch 


Tuch 


I9s/4      3000 


Krämer 


3'  •_■ 

500 

Rosenkränze 

4:1  , 

700 

Krämer 

3'/« 

500 

4'/a 


Farbwaren 

Fischwerl« 

Wein 

66g 

20000 

9  Vs 

1400 

Apo- 
theker 


zweigen  zuwenden.  Manchen  gelang  es,  sich  zu  Handelsleuten  emporzuarbeiten, 
welche  dann  vornehmlich-  mit  fremden  Tuchen  oder  mit  den  bisher  von  der 
Zunft  beschafften  Farbstoffen  und  mit  Rohwolle  selbständige  Geschäfte  machten. 
So  entwickelten  sich  aus  den  Trümmern  absterbender  Handwerke  neue  Handels- 
zweige. 

Eine  Reihe  von  Ereignissen  haben  zu  dem  Niedergang  dieses  wichtigen  ein- 
heimischen Gewerbes  zusammengewirkt.  In  erster  Linie  dürfte  das  Empor- 
kommen der  Baumwollweberei  in  Oberdeutschland  (Augsburger  Fardel)  und 
zugleich  in  Belgien  und  am  Niederrhein,  welche  billige  und  geschmackvolle 
Ware  lieferte,  in  die  Wagschale  fallen.  Sie  bot  in  diesen  Gegenden  einigen 
Ersatz  für  die  Wollweberei  und  kam  auch  in  Frankfurt  in  den  Jahren  1420  bis 
1430  rasch  in  Aufnahme.  Ein  weiterer  Grund  war  die  Masseneinfuhr  von 
feineren  englischen  (lundischen)  und  namentlich  von  südbelgischen  Tuchen, 
welche  von  dem  Zeitgeschmack  der  gröberen  deutschen  Ware  vorgezogen 
wurden.  Die  Versorgung  unseres  Vaterlandes  mit  Tuch  ging  damals  aus  den 
Händen  seiner  zahlreichen  Wollweber  in  diejenigen  weniger  Großkaufleute 
über,  welche  die  fremden  Tuche  in  großen  Partien  einführten  und  den  ganzen 
Handel  mit  ihren  Kapitalien  zu  monopolisieren  wußten.  Je  mehr  der  ge- 
werbliche Mittelstand  sank,  desto  mehr  entwickelte  sich  ein  selbständiger 
reicher  Handelsstand.  Die  glückliche  wirtschaftliche  Zusammensetzung  der 
Bevölkerung  verlor  sich  immer  mehr  und  neben  erschreckender  Armut  glänzte 
großer  Reichtum.  In  der  Krämergasse,  der  belebtesten  Geschäftsstraße  der  Altstadt, 
stand  der  von  dem  Großkaufmann  Johann  von  Meiern  erbaute  steinerne  Pracht- 
bau gegenüber  wüsten,  verlassenen  Häusern.  Die  Bevölkerung  hatte  erheblich 
nachgelassen  und  wies  im  Jahre  1475  nur  2513  Steuerzahler  gegen  3340  im 
Jahr  1389,  also  ein  Viertel  weniger  auf;  die  alten  und  die  neuen  Gaden  waren 
verfallen,  ja  selbst  die  zwei  Eckhäuser  am  Eingang  zur  Schirn,  das  rote  Haus 
und  das  Neuhaus,  standen  zeitweise  wüst  und  unbewohnt.  Die  Besitzer  konnten 
und  wollten  vielfach  nicht  mehr  die  auf  ihren  Häusern  ruhenden,  unablösbaren 
Zinsen  der  Geistlichkeit  entrichten  und  ließen  sie  lieber  leer  stehen.  Wenngleich 
der  Rat  1470  strenge  Vorschriften  wegen  Aufbauung  der  Häuser  erließ,  so  stieg 
doch  die  Zahl  der  leeren  und  verfallenen  Gebäude  in  der  Ober-  und  Nieder- 
stadt auf  beinahe  zweihundert     unter  fünfzehnhundert. 

In  diesen  schweren  Zeiten  hat  sich  die  in  den  Händen  der  Patrizier 
liegende  Leitung  der  Stadt  durch  ihre  Vorsicht,  Sparsamkeit  und  Klugheit 
glänzend  bewährt  und  verdient  die  größte  Bewunderung.  Trotz  der  von  der 
Cronberger  Niederlage  noch  zurückgebliebenen  Schuldenlast  wußte  sie  seit 
1429  über  dreißig  Jahre  lang  ohne  Erhebung  direkter  Steuern  Haus  zu  halten 
und  griff  nur  bei  besonders  dringenden  Anlässen,  so  im  Jahr  1462,  da  infolge 


^)%#/4 


(Peiuf)     l    tfcrieiä      I     ~$lefa\\      '  ^iicfi 


mgpn    i    nuclnu       '    vifrmrjjcr 


Lid. 

No. 

Erste    j  Letzte     -  ^ 

i-S.Sl                                                Name 
Erwähnung       _'  n 

Handelszweig 

Höchste 

Steuer 

Ver- 
mögen 

l'fu.  hl 

Pfd.  hl. 

542 

1  WO 

Siegfried  Heilbacher 

Krämer 

543 

1440 

Arnold   Fogel 

Krämer 

544 

1440 

1462 

Peter  Schaub  (Scheibelin)  im  Colmann  am 

Eck  der   Höllgasse 

Krämer 

3 

450 

545 

1  140 

1462t 

Johannes  Mann  in  der  Krämergasse  neben 

dem   Colmann 

Krämer 

3' 

500 

546 

1440 

Sipenhenne 

Krämer 

547 

1440 

1475f   1 

■r.  Goldschmied  Glas   (Cleschen)  Engelender 
gen.  Guldenlöw,   Sohn   des   Peter,   zum 
Selzer   auf    dem  Römerberg    gegenüber 

dem   Engel,  Wardein    und    Münzmeister 

Edelmetalle 

10'  •■ 

1600 

548 

1440 

1 483 

Johann     von     Königstein     zur    Weinrebe, 
Töngesgasse    61,    Eidam    des    Krämers 
Heinrich    v.  Odernheim,    Gesellschafter 
des     Jakob    Geuch     und    des     Heinrich 
Rorbach 

544 

1440 

Leonhard  Heile 

1 

550 

1440 

Jörg  Halde 

Roß- 

551 

1  110 

Jost  Preungesheimer 

täuscher 

552 

1440 

Hans   Edelmann 

553 

1440 

1479    1 

"r.  Cleßchen  von  Sickenhofen  bei  der  Brücke 
und  sein   Handelsdiener 

Krämer 

554 

1  110 

1 

*r.  Heintze  von  Sickenhofen 

555 

1  110 

1476 

Henne      von    Gelre     (Geldern)     und    sein 

556 

1470 

Bruder  Lorenz  von  Gelre  der  Jüngere  im 

Neuhaus  auf   dem   Markt 

Krämer 

7'    ! 

1100 

des  Mainzer  Bistumsstreites  fast  alle  Zolleinnahmen  ausgefallen  waren,  und  im 
Jahr  1475  wegen  Hülfeleistung  bei  der  Belagerung  von  Neuß,  zu  dieser  Steuer 
als  äußerstem  Mittel.  Dabei  brachte  es  die  Stadtverwaltung  noch  fertig,  die 
Kriegsschulden  von  1389  im  Laufe  der  folgenden  fünfzig  Jahre  fast  ganz  zu 
tilgen  und  eine  Reihe  kostspieliger,  öffentlicher  Bauten,  wie  das  neue  Rathaus 
zum  Römer,  das  Leinwandhaus,  die  Stadtwage,  Mehlwage,  Eisenwage,  den 
Eschenheimer  Turm  und  andere  Festungsbauten  herzustellen.  Der  Erfolg  war 
namentlich  dem  Umstand  zu  verdanken,  daß  man  bei  Geldbedarf  möglichst 
nicht  fest  verzinsliche,  durch  die  Stadt  rückzuzahlende  Anlehen  aufnahm, 
sondern  sich  durch  Übernahme  von  Leibrenten,  sogenannten  Leibgedingen, 
die  regelmäßig  10  Prozent  des  empfangenen  Kapitals  ausmachten,  Geld  ver- 
schaffte; während  so  im  Jahre  1407  19,276  Gulden  für  Leibgedinge  und 
1071  Gulden  Anlehenszinsen  zu  zahlen  waren,  hatte  sich  der  Betrag  der 
ersteren  bis  1448  auf  3017  Gulden,  der  Betrag  der  letzteren  auf  195  Gulden 
ermäßigt.  Seit  dem  Jahr  1500  ist  der  städtische  Etat  meist  nur  mit  einigen 
hundert  Gulden  für  Leibgedinge  und  mit  fast  gar  keinen  Anleihezinsen  be- 
lastet gewesen.  Im  Unglücksjahr  154d  beliefen  sich  letztere  auf  60  Gulden! 
Von  da  ab  sollte  es  allerdings  ganz  anders  werden. 

Die  vorzügliche  Verwaltung  der  Stadt  ist  großenteils  dem  starken  Anteil 
zu  verdanken,  welchen  erfahrene  Kaufleute  als  Ratsmitglieder  und  Bürger- 
meister an  ihr  genommen  haben.  Diese  wichtige  Tatsache  ist  insofern  von 
der  bisherigen  Geschichtsschreibung  ganz  übersehen  worden,  als  man  nicht 
beachtete,  daß  die  Patriziergesellschaft  Frauenstein  damals  eine  Kaufmanns- 
gesellschaft gewesen  ist  und  auch  die  vornehmere  Patriziergesellschaft  Alt- 
Limpurg  zahlreiche  Großkaufleute  zu  ihren  Mitgliedern  zählte.  Ich  glaube 
den  vollen  Beweis  für  diese  Tatsache  in  dem  nebenstehenden,  genauen  Ver- 
zeichnis erbracht  zu  haben.  Gleichwie  in  Augsburg  befand  sich  auch  hier 
fast  in  jedem  Jahr  ein  Kaufmann  unter  den  Bürgermeistern.  In  den  Jahren 
1411,  1412,  1432,  1440,  1441,  1447,  1465,  1471,  1477,  1482,  1483,  1486,  1488,  1513, 
1514,  1520  und  ebenso  wiederholt  in  der  Folgezeit  waren  sogar  beide  Bürger- 
meister Kaufleute.  Im  Ganzen  haben  sich  unter  den  207  Bürgermeistern  des 
15.  Jahrhunderts  wenigstens  70  Kaufleute  und  7  Handwerker  befunden.  Der  Ruf 
unserer  Vaterstadt  in  Deutschland  muß  im  15.  Jahrhundert,  da  allenthalben 
die  Reichsstädte  sich  in  Finanznöten  befanden,  ein  ausgezeichneter  gewesen 
sein.  An  ihre  gefüllte  Kasse  wurde  manches  Ansinnen  um  Gewährung  von 
Darlehen  gestellt  und  manches  gute  Faß  Naumburger  oder  Einbecker  Bier 
wanderte  als  Dank  für  die  Erfüllung  der  Bitte  an  den  hiesigen  Rat. 

Je  mehr  sich  die  allgemeine,  wirtschaftliche  Lage  der  Bevölkerung  ver- 
schlechterte, um  so  mehr  mußte  die  hiesige  Kaufmannschaft  und  die  erhebliche 


Erste      Letzte 
Erwähnung 


Handelszweig 


Höchste 
Steuer 


Ver- 
mögen 


557      1442 


558 

1442 

559 

1443 

I4(.2 

560 

1443 

1483 

Lp 

561 

1444 

1 463 

Lei 

562 

1445 

f  1 457 

Fr 

563 

1445 

1455 

Fr 

564 

1455 

1488f 

Fr 

565      1445     fl475  Ld. 


566      1445     1462f 


567 

1446 

1457 

568 

1447 

|1473 

Lp 

569 

1447 

1464 

570 

1148 

147S 

571 

1461 

572 

1448 

1475 

573 

1448 

tI4'M 
Venedig 

Fr 

574 

1  HS 

1461 

Lp 

Contz  Lieber  in  der  Eisenwage  in  der 
Fahrgasse    und     sein    Bruder 

Heinrich  Licher 

Erasmus  Pyle  (Pfyle,  Fülle,  Filius?)  im 
Rotenstein  neben  dem  alten  Rathof,  von 
Massenheim 

Clas  von  Breidenbach  am  Kornmarkt,  von 
Gelnhausen 

Peter  Ugelheimer  der  Alte  zum  Ochsen 
in  der  Fahrgasse,  Eidam  des  Wolf 
Blum  des  Alten,  Teilhaber  der  Blumen- 
gesellschaft ;  seine  Witwe  Agnes 

Hans  Bromm  I  zum  Wetterhahn  in  der 
Mainzergasse;  seine  zweite  Frau 
Katharina  von  Gelre  1475f 

Lucas  Comes  (Komans,  Comens),  und  sein 
Bruder 

Caspar  Comes  der  Ältere  zur  Kanne  in  der 
Mainzergasse,  1460  Bürger,  Söhne  des 
Seidenstickers  Johann  Comens  von  Neu- 
magen ( 1431 ) 

H en n e St ef  f an  ( St effanshenne)  zum  goldenen 
Kopf  in  der  Sandgasse,  von  Bingen, 
Eidam  des  Kaufmanns  Johann  Eck  des 
Rats,  1451   Bürger 

Clas  Rüdiger,  Gewandschneider  unter  den 
Tuchgaden 

Appel  Hattenbach,  macht  Geschäfte  in  Metz 

Henne  Stralcnberg,  Sohn  des  Jakob 

Henne  Schick  zum  Holderbaum  in  der 
Bendergasse  (No.  25) 

Johann  Grünwald  am  Liebfrauenberg  und 

Heinrich  Bender  zum  Riesen,  Schnur- 
g;isse  4b,  auch  Gebrüder  Bender  zum 
Riesen  genannt,  vermutlich  Schwäger 

Caspar  Blum,  Sohn  des  Wolf  Blum  des 
Alten,  1475  zu  Landau,  und  sein  Bruder 

der  Schöffe  Georg  Blum  zum  Lämmchen, 
Eidam  des  Steffanshenne,  1464  junger, 
1474  und   1481   alter  Bürgermeister 

Patd  Hengsberg  neben  Rüstenberg  in  der 
Mainzergasse,  von  Bingen 


Pfd.  hl.  Pid.  hl 
2'  ,        400 


Krämer  3  500 

!4        2000 


Groß- 
händler 


Cölnische 

Salmen 


28'  j     4500 


Tuch 

723/< 

15000 

Tuch 

l'/t 

200 

Wein 

13'/. 

2000 

Stock- 

17 

3000 

ische  und 

Wein 

Groß- 

händler 

42 

10000 

Wein 


Zunahme  ihrer  Geschäftsbeziehungen  hervortreten.  Immer  weniger  waren  die 
einzelnen  Zünfte  in  der  Lage,  im  Interesse  ihrer  Mitglieder  den  Einkauf  ihrer 
Rohstoffe  und  den  Verkauf  ihrer  gebrauchsfertigen  Erzeugnisse  ohne  den 
preissteigernden  Zwischenhändler  selbst  in  der  Hand  zu  behalten.  Viele 
Handelszweige  begannen  damals  zuerst  sich  aus  den  Fesseln  der  verfallenden 
Gewerbe  zu  befreien  und  selbständig  zu  machen,  wie  der  Handel  mit  Roh- 
wolle, Färb-  und  Gerbstoffen,  Pelzen,  Leder,  Eisen,  Holz,  Juwelen.  Wieder 
andere,  bereits  bestehende  Handelszweige  nahmen  derart  zu,  daß  sich  einzelne 
Artikel  zu  neuen  selbständigen  Geschäftsarten  abzweigten,  so  aus  dem  Tuch- 
handel der  Seidenhandel,  aus  dem  Spezereihandel  derjenige  mit  Apotheker- 
waren. Neben  den  bequemen  Nahverkehr  der  selbstverkaufenden  Handwerker 
und  Krämer  trat  immer  mehr  der  kostspielige,  große  Kapitalien  beanspruchende 
Fernverkehr.  Die  persönliche  und  finanzielle  Leistungsfähigkeit  des  Einzel- 
kaufmannes genügte  hierzu  nicht  mehr:  es  bedurfte  vereinter  Kräfte.  Die 
charakteristische  Handelsbetriebsform  des  15.  Jahrhunderts  ist  die  Handels- 
gesellschaft, in  welcher  die  Tätigkeit  und  das  Kapital  mehrerer  Personen  zur 
Erzielung  eines  gemeinschaftlichen  Gewinnes  vereinigt  waren.  Meistens, 
wenngleich  nicht  immer,  waren  die  Teilhaber  Blutsverwandte  oder  Ver- 
schwägerte. 

In  Frankfurt  hat  es  eine  stattliche  Anzahl  von  Handelsgesellschaften  gegeben, 
von  welchen  bisher  nur  wenige  bekannt  geworden  sind.  Namentlich  ist  das  von 
Professor  Bücher  gegebene  Verzeichnis*)  ganz  unvollständig  und  mit  den  daran 
geknüpften  Bemerkungen  geeignet,  ein  ganz  falsches  Bild  von  dem  Frankfurter 
Handel  zu  geben.  Wir  hören  nichts  von  dem  aristokratischen  Weinhändler  Johann 
Kempe  und  seinem  Eidam  Henne  Frosch,  von  den  Fischhändlern  Heinz  Mirre  und 
Henne  von  Lammsheim,  von  den  Brüdern  Lucas  und  Caspar  Comens,  der  Uff  steiner- 
Gesellschaft,  von  der  großen  Handelsgesellschaft  der  Claus  Scheid'schen  Familien- 
angehörigen, von  den  Gesellschaften  der  Schmidt,  Grünberger,  Wolff,  Tiermeyer, 
Martorff,  Kellner,  Niclasgen.  Steinmetz,  welche  alle  keine  kleinen  Kaufleute,  sondern 
kapitalkräftige  Großkaufleute  und  Mitglieder  der  Patriziergesellschaften  gewesen 
sind.  Alle  diese  hatten  ihre  Handelsdiener,  Buchhalter  (Schreiber),  ständigen  Ver- 
treter (Faktoren)  und  Warenr.iederlagen  an  den  größeren  Handelsplätzen  und 
vielfach  auch  auswärtige  Gesellschafter. 

Was  die  soziale  Stellung  der  Kaufleute  betrifft,  so  war  sie  die  gleiche,  wie 
im  14.  Jahrhundert.  Sie  kann  jetzt  leichter  festgestellt  werden,  da  verschiedene 
Patriziergesellschaften  vorhanden  sind,  welchen  die  Mehrzahl  von  ihnen  an- 
gehört hat.  Insbesondere  war  die  Gesellschaft  Frauenstein  nichts  anderes  wie 
die  Standesvereinigung    der  Gadenleute    und    einiger    anderer    Kaufleute,   ver- 

*)  Bevölkerungsstatistik  S.  245  und  246. 


Lid. 
No. 

Erste      Letzte 
Erwähnung 

nt;                                           .,                                                     u      ,  ,               Höchste 

~.2i                                                  \  a  in  e                                                  Handelszweig     „, 

«  n                                                                                                                                     Steuer 

B,       |                                                                                                                                | 

Ver- 
mögen 

Pid.  hl. 

Pf  .hl. 

575 

1448 

Peter    Blarock    zum     Krachbein    in    der 

Fahrgasse;  siehe  auch  No.  689                    Krämer? 

576 

1448 

1462            Heinrich  Fronhofer 

577 

1448 

-j-1499  Ld.  Schöff  Bechtold  Heller  im  roten  Haus  auf 
dem    Markt    (No.    13),    spater    auf    dem 
Kornmarkt,  Sohn  des  Jeckel  und  Eidam 
des  Wolf  Blum  des  Alten,  1471  junger, 

Tuch- 

1483 alter  Bürgermeister 

händler 

84 

13000 

578 

1448 

-f-1465  Lp.  Claus  von  Rückingen  II.    auf    dem    Korn- 

markt  zum  Falken,  Eidam    des  Gaden- 

mannes  Johannes  Dorfelder 

574 

1448 

1489    Ld.  Münzmeister  Erwin  vom  Stege.  Nachfolger 

seines  Vaters  Conz                                         Edelmetalle 

61 

10000 

580 

1448 

1479    Ld. 

Wilhelm    Apotheker    gen.  von   Schönberg 
der  Junge,   1469  Oberstrichter 

24'/« 

4000 

581 

1450 

1468f  Fr. 

Johann    von    Steinheim    gen.    Steinheimer 
beim  Haus  Rotenstein  am  Eck  der  Höll- 

Apotheker 

gasse  (spätere  Hirschapotheke) 

l'/.o 

200 

582 

1449 

+  1473    Fr.   Heinrich  Degen  (Tegen)   zum  Burggrafen 

in    der    Krämergasse    (Markt  34),    Teil- 

haber der  Blumengesellschaft 

I61  i 

3000 

583 

1451 

1482     Fr.  Walter  von  Grünberg  gen.  Grünberger         Großhändler 

584 

1451 

1462+   Fr.  HansForkauf  von  GelnhausenzurSchmitte, 
Neukräm,  Sohn  des  Peter 

585 

1453 

1483           Johann    Pferrer  (Pherner)    genannt   Gipel- 
henne 

586 

1453 

f  1474  Lp.  Claus  Stalburg   des  Rats,   der   Ältere,  auf 

dem  Kornmarkt,  und  sein  Bruder 

Groß- 
händler 

153 

23000 

587 

1457 

+  1484  Ld.  Crafft  Stalburg  des  Rats  im  Brommschen 
kd'K                Haus  zum  Wetterhahn  in  der  Mainzer- 

ohne  d. 
Ge- 
schult 

gasse 

158 

24000 

588 

1454 

1457            Wilhelm  Peters                                                          Krämer 

589 

1454 

1490    Fr.  Wilhelm    Leydermann    in    der    Fahrgasse 
beim   Nußbaum,   Sohn  des  Henne,  und 

seine  Gesellschaft                                         Gadenmann 

3»/» 

600 

590 

1454 

fltS4    Fr.  Johann  von  Meiern  I  zum  Bornfleck  (stei- 

nernes Haus)  auf  dem  Markt,  aus  Cöln, 

Eidam   des  Gadenmannes   Johann  Dor- 

felder;   seine    Handelsgesellschaft    hier 

und  in  Cöln                                                      Tuchhändler 

88 

22700 

mutlich  eine  Fortsetzung  ihrer  bereits  um  1360  vorhandenen  Gesellschaft.  Andere 
Kaufleute  gehörten  der  Patriziergesellschaft  Laderam  und  die  reichsten  von 
ihnen,  trotz  einfacher  Herkunft,  der  Gesellschaft  Alt-Limpurg  an.  Es  herrschte 
bei  der  Aufnahme  noch  kein  engherziger  Kastengeist  und  ein  lebensfrischer 
Zug  ging  durch  das  sich  immer  wieder  verjüngende  Patriziat.  Gar  mancher 
Handwerkersohn  war  in  den  Reihen  der  Alt-Limpurger  und  im  Schöffenstuhl 
zu  finden  und  versah  mit  Würde  das  Amt  des  regierenden  Altbürgermeisters, 
während  er  zuhause  Häringe  und  Bückinge  verkaufte  oder  kostbare  Tücher 
ausschnitt.  Noch  immer  wurde  mit  dem  Wort  „Kramer"  nicht  nur  der  Klein- 
kaufmann, sondern  jeder  Kaufmann  bezeichnet,  welcher  einen  offenen  Laden, 
einen  Kram,  besaß.  Sowohl  Lorenz  von  Gelren,  welcher  der  Herzogin  von 
Luxemburg  auf  Pfänder  die  große  Summe  von  8000  Gulden  leihen  konnte, 
und  Johann  Dorfelder,  welcher  seiner  Witwe  Dinchen  geb.  Fisch  12000  Gulden 
hinterließ,  werden  regelmäßig  als  Krämer  bezeichnet.  Allmählich  verlor  sich 
jedoch  diese  weitere  Bedeutung  des  Wortes. 

Fast  alle  großen  Vermögen  gehörten  Kaufleuten  oder  waren  von  kaufmännischen 
Eltern  oder  Schwiegereltern  ererbt.  So  stammte  das  Vermögen  von  etwa  30000  fl, 
welches  der  Patrizier  Jeckel  Incus  zu 
Schwanau  größtenteils  der  Geistlichkeit 
vermachte,  von  dem  ersten  Gatten  seiner 
Mutter,  Johann  Schurge  zu  Schwanau,  und 
von  seinem  Vater  Johann  Incus,  welche 
beide  Weinhandel  getrieben  hatten.  Bei 
dem  größten,  im  15.  Jahrhundert  genau 
nachweisbaren  Vermögen,  welches  dem 
Schöffen  Wigand  von  Heringen  im  Fürsten- 
eck f  1492  und  seiner  Frau  Anna  von 
Breidenbach  gehörte  und  sich  auf  45000 
Goldgulden,  darunter  9000  fl  in  bar  und 
21000  fl  in  verschiedenen  Stadtobligationen, 
belief,  ist  allerdings  nur  von  Seiten  der  Frau 
ein  kaufmännischer  Ursprung  möglich. 

Der  aristokratische  Geschichtsforscher, 
Herr  von  Fichard,  welcher  selbst  Mitglied 
des  Hauses  Alt-Limpurg  war,  ist  mein 
wichtigster  Gewährsmann  für  die  Wahrheit 
der  gegebenen  Darstellung.  An  die  Tat- 
sache,  daß   Georff   von    Breidenbach    den 

°  .  Haus  Fürsteneck 

Tuchladen  Seines    verstorbenen   Schwieger-     Wohnsitz d.  Schößen  Wigandv.  Heringen  v.  1447-1492 


Lfd. 
No. 

Erste      Letzte 
Erwähnung 

■C  r                                                                                                                                   Höchste 
S~                                             Name                                               Handelszweig     s,euer 

"•     1                                                                                                     1 

Ver- 
mögen 

Pfd.  hl. 

Pfd.  hl. 

591 

1454     11481 

Lp.  Schöff  Heinrich  Rorbach  der  Jüngere  zum 

jungen  Frosch   hinter  dem  Römer,  Ge- 

sellschafter  des   Jakob   Geuch,    dessen 

Witwe  er  heiratet                                          Gad.nmann      28 

5000 

592 

1454 

1485f 

Lp.  Konrad  Ganz  des  Rats,  in  der  Fahrgasse 
am   Nußbaum,  ebenfalls  Gesellschafter 
des  Geuch  und  Schwager  des  Rorbach  Tuchhändler      12 

2000 

593 

1455 

fl473 

Lp.   Ulrich  Neuhaus  des  Rats,  auf  dem  Korn- 

markt  zum  Falken,  1470  junger  Bürger- 
meister; sein  Bruder  und  Gesellschafter 

Spezereien 
und  Tuch 

3500 

594 

1460      148S    Lp. 

Jakob    Neuhaus    zum   Fraas,   jetzt    Buch- 

gasse 3,  Söhne  des  Conrad 

41 

7000 

595 

1455 

1488    Fr. 

Johannes  Schaffner  des  Rats  in  der  Krämer- 

gasse, Eidam  des  Hermann  Grußer                Tuch            44 

7500 

596 

1456 

1462 

Peter   Moller    zum   Schilder    in   der   Fahr-       Elsässer 

gasse,  vermutlich  Sohn  des  Hartmut              Wein             10 

1800 

597 

1456 

1462 

Adam  Stoltze  in  der  Krämergasse                '      Krämer 

598 

1457 

11496 

Fr. 

Schöff    Melchior    Blum    im    Haus    Falken- 

stein   in   der   Fahrgasse   (No.   18),    1473, 

61 7s 

25000 

1482    und    1491     junger    Bürgermeister; 

ohne   d 
Ge- 

seine Brüder 

Baumwolle    schält 

599 

1459     fl495 

Fr.  Balthasar  Blum,  kinderlos,  und 

Spezereien 

600 

1459    fl500  Lp.  Wolf  Blum  11  beim  Brückhof  in  der  Fahr- 

Pelze,Tuch 

gasse,   Eidam    des   Conrad    von    Holz- 

50 

20000 

hausen,  sämtlich  Teilhaber  der  Blumen- 

ohne d. 

gesellschaft 

Schaft 

601 

1457      1484 

Fr.  Münzmeister  Friedrich  Nachtrab   auf  dem 

Markt  im  alten  Guldenschaf  und  Engel, 

Eidam  des  Caspar  Comes                           Edelmetalle 

28 

5000 

602 

1458 

Heinrich  von  Umstadt,  Handelsdiener  des 
Rorbach 

603 

1459 

fl474 

Lp. 

HansUffsteiner(Offstender(  im  Haus  Helde- 

berg    in    der   Mainzergasse,    Eidam  des 

Jakob  Geuch;  seine  Brüder 

55'    ■ 

9000 

604 

1465 

fl491    Fr.  Nikolaus  Uffsteiner  der  Jüngere   zu  Fulda 

Spezereien 
und 

in  der  Kerbengasse,  Ratsherr 

7000 

605 

1 1 480    Fr.  Georg    Uffsteiner    an    Wartenberg    in    der 

Tuch 

Mainzergasse,  und  ihr  Schwager 

46 

8000 

606 

14»>2     f  1480  Ld.  Heinrich    Wixhäuser    im    Schaubruck    auf 
dem     Krautmarkt,     als     Handelsgesell- 

schafter  im  Hut  auf  dem  Markt  (No.  26) 

33 

6000 

vaters  Johann  Dorfelder  übernahm,  knüpft  er  folgende  Betrachtung:  „Dieser 
Georg  hatte  also  als  Geschlechter  eine  Tuchhandlung,  indeß  sein  Bruder  als 
Landedelmann  lebte  und  seine  Schwestern  an  Landedelleute  verheuratet  waren." 
Und  zur  Verheiratung  des  Wolf  Blum  des  Jüngeren  mit  Lieschen  von  Holz- 
hausen und  seiner  Aufnahme  auf  Altlimpurg  (1476)  bemerkt  er  folgendes: 
„Diese  Verheuratung  und  Aufnahme  erweißt: 

1.  was  schon  aus  vielen  anderen  Datis  erhellt,  daß  Treiben  des  Handels 
damals  mit  dem  Geschlechterstand  nicht  als  unvereinbar  angesehen 
ward, 

2.  daß  Familien,  die  durch  den  Handel  zu  Reichtum  gelangt  waren,  selbst 
von  zünftischem  Herkommen  zu  dem  Geschlechterstand  gelangten. 

Denn  dieses  Wolfs  Großvater  war  ein  Gärtner." 

Besondere  Hervorhebung  verdient  die  weitere,  merkwürdige  Tatsache,  daß 
aus  dem  Kreise  der  Patrizier  sogar  hohe  städtische  Beamte,  wie  der  Stadt- 
schreiber Nikolaus  Uffsteiner  und  der  später  die  gleiche  Stellung  einnehmende 
Dr.  iur.  Siegwein,  unbeanstandet  Handelschaft  treiben  konnten.  Letzterer  ver- 
kaufte im  Laden  seiner  Frau  Garne  und  anderes  Kramwerk,  ersterer  be- 
trieb zuerst  für  sich,  dann  in  Gesellschaft  mit  seinen  Kindern  in  der  Krämer- 
gasse ein  so  schwunghaftes  Geschäft,  daß  er  im  Jahre  1474  ein  Vermögen 
von  26000  Gulden,  darunter  einen  Barbestand  von  8480  Gulden  in  den  ver- 
schiedensten Geldsorten  und  für  8241   Gulden  Warenvorräte  hinterließ. 

a)  An  dem  aktiven  Frankfurter  Warenhandel,  welcher  über  die  Bedürfnisse  der 
städtischen  Bevölkerung  hinausging,  haben  auch  eine  Reihe  von  Gewerbe- 
treibenden und  Kleinkaufleuten  teilgenommen.  Die  ersten  auswärtigen  Märkte, 
welche  sie  mit  ihren  Waren  besuchten,  waren  die  von  Friedberg  (1336)  und 
von  Fulda  (1340).  Wie  Archivar  Kriegk  hervorhebt,  werden  in  den  städtischen 
Rechenbüchern  seit  1352  regelmäßig  Ausgaben  für  das  Geleite  der  Frankfurter 
Bürger  nach  und  von  dem  Friedberger  Markt  durch  fahrende  Schützen  oder 
reitende  Söldner  verzeichnet.  Im  Jahr  1350  geleiteten  die  Schützen  die  Frank- 
furter Wollweber,  welche  auf  den  Fuldaer  Markt  reisten,  bis  Gelnhausen  und 
holten  sie  wieder  in  Selbolt  ab.*)  Diese  beiden  Märkte  wurden  auch  noch  im 
folgenden  Jahrhundert  besucht,  so  im  Jahr  1461  der  Friedberger  und  1478 
der  Fuldaer. 

Weiterhin  werden  der  Johannismarkt  zu  Wetzlar  und  der  Geinhäuser  Markt 
erwähnt.  Die  hiesigen  Hutmacher,  deren  Zahl  sich  vom  Jahr  1440  bis  zum  Ende 
des  Jahrhunderts  von  acht  auf  mehr  als  zwanzig  gesteigert  hatte,**)  besuchten 


*)  Thomas,   Oberhof,    S.  522   und   Kriegk,    Frankfurter   Bürgerzwiste,   S.  527,    Anm.   182. 
**)  Bücher,  Bevölkerungsstatistik,  S.  219  und  403. 


Lid. 
No. 

Erste      Letzte 
Erwähnung 

—  «                                              N  a  m  e 

Handelszweig 

iöchste 
Steuer 

Ver- 
mögen 

Pfd.  hl. 

Pfd.  hl 

607 

1458 

1475 

Johannes   Heller,   Schreiber    (Buchhalter) 
des    alten    Nikolaus    Uffsteiner,    später 
zum  Heiliggeist 

33;5 

700 

608 

1458 

1475 

Henne   Glipperg   (Glyperg)   in   der   Fahr- 
gasse, später  zum  Waldeck  in  der  Saal- 
gasse (No.  70),  Sohn  des  Krämers  Jakob 
zu  Glipperg 

100 

609 

1451 

1464 

Jakob  Steinmetz  auf  dem  Kornmarkt 

Gadenmann 

150 

610 

1 495 

tl516 

Hartmann  oder  Hartmut  Greiff  (Gryft )  des 
Rats   der   Alte   auf   dem  Samstagsberg 

zur  Taube 

Krämer 

12 

2000 

611 

1458 

i  1 482 

Lp. 

Bernhard    Rorbach    in    der    Schnurgasse, 
Sohn    des     Heinrich,    verheiratet    mit 

Eilchen  von  Holzhausen 

Tuchhändler 

2h 

4000 

612 

1459 

1475 

Johann    von    Nesen    am    Bornfleck    in  der 
Krämergasse 

Krämer 

12 

2000 

613 

1459 

tl499Fr. 

Wigel    Märkel    11    zu   Grünau    am    kleinen 
Kornmarkt  (No.  19),  Fidam  des  Krämers 
Conrad  v.  Hülshofen 

Elsässer 
Wein 

85 

1 51 K  K  i 

614 

1459 

1172 

Johannes  König  gen.  Guldenschaf,  zuerst 
Schreiber  (Buchhalter);  siehe  auch  No.541 

615 

1459 

1467 

Jost  Melius  im  Sack  (Neugasse) 

Tuch 

7', 

1200 

616 

1459 

1509t  Lp. 

Schöff  Arnold  von  Holzhausen  der  Dicke 
im    Nürnberger   Hof,    1465  junger,    1475 
und    1482    alter    Bürgermeister,    1490  in 
Konkurs  mit  9565  fl.  Schulden 

Metalle 

16=  i 

8000 

617 

1460 

Johann  Lobe  von  Cöln,  in  der  Michelsgasse 

Krämer 

6 

1000 

618 

1460 

1480 

Henne  Jung  (Junghenne)  von  Kelsch,  Pla- 
nierer in  der  Schnurgasse,  Gesellschafter 

des  Clas  von  Rückingen 

Tuch 

3 

500 

614 

1460 

1514     Fr. 

Conrad    (Forkauf)    von    Gelnhausen    der 
Jüngere  zur  Schmitte,  Neukräm 

5 

900 

620 

1460 

fl493 

Fr. 

Jakob  Degenhard  von   Rüdesheim,   Fidam 
und  Gesellschafter  des  Claus  Scheid  im 

Frauentürlein  neben  dem  Braunfels 

Farbwaren 

13 

2000 

621 

1460 

1487t 

Fr. 

Johann  (Heinrich?)  von  Aa  gen.  Wackerwald 
an  Radheim  in  der  Schnurgasse,  Sohn 

des    Heinrich    und    Eidam    des    l  laus 
Scheid 

Tuch 

29'  ■ 

5000 

622 

l  160 

ms:  Lp 

Schöff  Conrad  Glauburg  der  Jüngere 

Tuch 

214 


namentlich  den  Grünberger  Oktobermarkt  und  den  Mitiasten-  und  Andreas- 
markt zu  Aschaffenburg,  um  dort  außer  ihren  Hüten  auch  Hutmacherwolle  zu 
verkaufen,  in  welcher  sie  einen  schwunghaften  Handel  trieben. 

Den  regen  Verkehr  mit  Mainz  vermittelte  das  täglich  fahrende  Marktschiff. 
Namentlich  der  Mainzer  St.  Albansmarkt  wurde  von  den  hiesigen  Krämern, 
welche  dort  Häringe,' Wachs,  Salpeter  und  andere  Waren  verkauften,  und  von 
den  Leinwebern  und  Deckenmachern  regelmäßig  besucht.  Jahrhundertelang 
fuhr  außerdem  ein  besonderes  Frankfurter  Gärtnerschiff  zu  den  Wochenmärkten 
nach  Mainz  und  Bingen,  um  die  hiesigen  Gemüsegärtner  mit  ihren  Zwiebeln, 
Kraut  und  Rüben  dorthin  zu  bringen.  Diese  besondere  Marktschiffahrt  wird 
zuerst  im  Jahr  1454  erwähnt  und  fand  ihre  genaue  Regelung  in  den  Gärtner- 
artikeln von  1613.  Die  zahlreichen  hiesigen  Faßbender  lieferten  nach  Mainz  und 
dem  Rheingau  Reifen,  Dauben  und  fertige  Fässer.  Auch  die  Märkte  von  Worms, 
Speyer,  ja  selbst  die  Straßburger  Messen  wurden  von  den  kleinen  Gewerbe- 
treibenden besucht.  Im  Straßburger  Kaufhaus  werden  1477  die  bildechten  (ge- 
musterten) und  geschnürten  (gerippten)  Frankfurter  Baumwollentuche  neben 
denjenigen  von  Cöln  und  Mailand  genannt  und  im  Jahr  1489  der  Frankfurter 
Vogelschürlitz   als  eine  besondere  kostbare  Art  Baumwollentuch  gerühmt.*) 

Der  am  weitesten  entfernte  Handelsplatz,  welchen  die  hiesigen  Wollweber 
besuchten,  war  die  dicht  an  der  schwäbischen  Grenze  liegende  Reichsstadt 
Nördlingen.  Die  dort  14  Tage  nach  Pfingsten  abgehaltene  Reichsmesse  war 
damals  neben  der  Frankfurter  die  bedeutendste  und  ihr  Besuch  besonders  lohnend. 
Die  erste  Nachricht  über  Frankfurter,  welche  dorthin  zogen,  wobei  sie  unter- 
wegs bei  Dinkelsbühl  beraubt  wurden,  soll  in  die  Zeit  um  1370  fallen.  Im 
Jahr  1412  wurden  sie  mit  Cölnern  auf  der  Rückkehr  durch  den  Grafen  Johann 
von  Spanheim  beraubt;  1426  richtete  Frankfurt  an  Nördlingen  die  Bitte, 
seine  Bürger  im  dortigen  Kaufhaus  nebeneinander  stehen  zu  lassen,  und  1433 
beschwerten  sich  letztere  über  Platzmangel.**) 

Aus  der  obigen  Aufzählung  der  Märkte,  welche  von  hier  aus  besucht  wurden, 
dürfte  sich  zur  Genüge  ergeben,  daß  auch  die  Frankfurter  Gewerbe  damals 
eine  mehr  als  lokale  Bedeutung  gehabt  haben. 

b)  Was  nun  den  Frankfurter  Großhandel  betrifft,  so  haben  die  aus  dem  14.  Jahr- 
hundert übernommenen  Handelsbeziehungen  eine  wesentliche  Ausdehnung  durch 
die  Anknüpfung  direkter  Verbindungen  mit  Italien,  den  Niederlanden  und  dem 
östlichen  Deutschland  erfahren.  Es  wäre  jedoch  verkehrt,  wie  dies  in  neuerer 
Zeit   geschehen    ist,    im    Geschäftsverkehr   mit  Venedig   den   Schwerpunkt   des 


*)  Geering,  Handel  und  Industrie  von  Basel,  S.  260,  262,  283,  303. 
*)  Inventare,  I,  S.  74,   118,   138,  Bd.  II,  S.   152. 


215 


Lid. 

No. 

Erste    !  Letzte 
Erwähnung 

a.  ~ 

Name                                           ■  Handelszweig 

Höchste 

Steuer 

Ver- 
mögen 

1". 

Pid.hl. 

623 

1460 

fl482 

Fr. 

Hans  Schott  (Schotten)  im  Haus  Wolken- 
burg   auf    dem  Krautmarkt,    später  auf 

dem  Kornmarkt    im  Falken,  verheiratet 

mit   Margarethe  Comens 

24 

4000 

624 

1460 

1488t 

Johann  Seltzer  zur  Kanne,  Neukräm                   Wein 

20    i 

3500 

625 

1460 

1488 

Ld.  Henne  Wolf  (Wolfhenne)  der  Alte  auf  dem 

Römerberg  zum  goldnen   Rad 

21  */i 

3600 

626 

1460 

1488t 

Lp.  Sehöff  Georg  von  Breidenbaeh  am  Freithof, 

von    Gelnhausen,    Eidam    des    Gaden- 

mannes      Johann      Dorfelder,      Gesell- 

schafter   von    Claus    und    Johann    von 

Rückingen     und     Anderer,     1477     und 

1486  alter  Bürgermeister                                     Tuch 

92 '  , 

16000 

627 

1460 

147')     Fr.   Conrad    von    Hülshofen    gen.    Malderbrot 
der  Jüngere  in  der  Saalgasse  im  Haus 

Katzelnbogen,   1479  des  Rats                           Krämer 

15'    3 

2600 

628 

1461 

tl473 

Rabodus  Krämer  im  Schwan  am   Eck  der 
Neukräm,    der    erste    vereidigte    Apo- 
theker; seine  Witwe  Gretchen  noch  1488 

6S 

1100 

629 

1462 

1488 

Wigand  Foit  i  Faust)  im  goldnen  Haupt  in 

630 

1462 

1495 

Fr. 

der  Krämergasse  (später  Kopfapotheke)       Apotheker 
Johannes  Steinheimer  gen.  Apotheker  der 

1    s 
2 

7i«) 
350 

Jüngere    und    sein  Bruder 

631 

1462 

tl502    Fr. 

Nikolaus  Steinheimer   genannt   Apotheker 
am  Eck  der  Höllgasse    (später  Hirsch- 

apotheke) 

lo'  ■ 

1800 

ganzen  Frankfurter  Handels  zu  suchen.  Dieser  lag  vielmehr  unverändert  in 
dem  Austauschverkehr  zwischen  Straßburg  und  Lübeck,  welchen  die  Frank- 
furter Kaufmannschaft  fest  in  der  Hand  hielt  und  mit  gutem  Erfolg  betrieb. 
Die  Beraubungen,  Gefangennahmen  und  sonstigen  Beeinträchtigungen  der 
hiesigen  Kaufleute  auf  der  Fahrt  nach  Straßburg  und  andererseits  auf  der 
Lübecker  Straße,  in  Niederhessen,  Münden,  Göttingen,  Hildesheim,  im  Braun- 
schweigischen, in  Lüneburg  nehmen  unter  den  erhaltenen  Nachrichten  einen 
so  breiten  Raum  ein,  daß  es  kaum  verständlich  erscheint,  wie  diese  Tatsache 
bisher  ganz  übersehen,  ja  der  norddeutsche  Handel  sogar  ganz  in  Abrede  ge- 
stellt werden  konnte.  Der  in  Straßburg,  Schlettstadt  und  anderen  elsässischen 
Städten  eingekaufte  oder  von  den  Straßburgern  hierher  gebrachte  Elsässerwein 
wurde  von  hier  aus  nach  dem  Norden  und  Osten  Deutschlands,  nach  Pader- 
born, Bielefeld,  Lüneburg,  Hamburg,  Lübeck,  ja  darüber  hinaus  bis  nach  Wismar 
und  Rostock,  ferner  nach  Nordhausen,  Mühlhausen,  Leipzig,  Breslau  ausgeführt. 
Seit  Eröffnung  der  direkten  Verbindungen  mit  Venedig  gesellte  sich  zu  diesem 
Weinverkauf  derjenige  mit  italienischen  Seiden-  und  Sammetwaren,  zwei  Handels- 
zweige, welche  jahrhundertelang  hier  geblüht  und  den  norddeutschen  Handel 
zu  dem  für  Frankfurt  wichtigsten  gemacht  haben.  Auch  darin  änderte  sich 
seit  1400  nichts,  daß  als  Rückfracht  aus  Lübeck  Häringe,  Bückinge,  die  kost- 
baren Stockfische,  Pelze,  Flachs,  Wachs,  Tran,  Werg,  aus  den  westfälischen 
Städten  Münster  und  Osnabrück  Leinwand,  aus  Breslau  und  Erfurt  die  viel- 
begehrten Farbkräuter  Roth  und  Waid,  ferner  mineralische  Färb-  und  Gerb- 
stoffe wie  Alaun  und  Vitriol  eingeführt  und  von  hier  aus  nach  den  süddeutschen 
Städten  Straßburg,  Heilbronn,  Würzburg,  Wertheim  verkauft  wurden.  Es  war 
ein  fortgesetztes,  mühseliges  Hin-  und  Herwandern  vieler  Frankfurter  Kaufleute 
zwischen  Straßburg  und  Lübeck. 

Der  Handel  mit  Elsässer  Wein  ging  allerdings  seit  dem  Jahr  1397,  in  welchem 
die  Einfuhr  in  Frankfurt  ihren  Höhepunkt  erreicht  hatte,  stark  zurück  und  hörte 
im  Ib.  Jahrhundert  allmählich  ganz  auf.  An  seine  Stelle  traten  immer  mehr 
die  Weine  aus  der  Pfalz,  dem  Speyer-,  Worms-  und  Mainzgau  und  nament- 
lich aus  dem  Rheingau,  welche  alle  unter  dem  Namen  der  Rheinweine  in  den 
Handel  kamen.  Bereits  im  Jahr  13S2  klagen  die  hiesigen  Kaufleute  über  die 
übermäßigen  Zölle  zu  Speyer  und  Worms,  woselbst  sie  sich  zum  Weineinkauf 
aufhielten,  und  in  den  Jahren  1403  und  1427  werden  die  im  Rheingau  handel- 
treibenden Frankfurter  und  ihre  Weinschiffe  erwähnt.  Auch  Frankenweine 
kamen  den  Main  herab. 

In  dieser  Zeit  sind  die  größten  Händler  mit  Elsässer  Wein  Henne  Rorbach, 
t  1428,  und  in  der  zweiten  Hälfte  des  Jahrhunderts  Wigel  Märkel  der  Alte  und 
der  Junge  im  Haus  Grünau  am  kleinen  Kornmarkt  gewesen.    Wie  der  Chronist 


Lid. 

No. 

Erste      Letzte 
Erwähnung 

$ 

Name 

Handelszweig 

Höchste 
Steuer 

Ver- 
mögen 

Pfd.  hl. 

Pfd.  hl. 

632 

1462 

1474 

Heinrich  (Heintz)  Rode  der  Alte  im  Gaden- 

eck  unter  den  Tuchgaden,  1474  Bürger 

Krämer 

18S  .: 

3200 

633 

1462 

1 464 

Heile  Rode,   Sohn  des  Rodenhans,   neben 
dem  Rotenstein  in  der  Höllgasse 

Krämer 

1'    3 

200 

634 

1462 

1488 

Johannes    Heyse    zum    Mönch,    Neukräm, 
später  im  Rotenstein    neben  der  Pfarr- 

kirche 

Krämer 

5'    3 

UIX» 

635 

141.2 

Henz      Holzschuher      zum      Dracheneck, 
Markt  31 

• 

536 

1462 

1476 

Johann  (Jost)  Salmann, 

637 

1462 

1513t 

Fr. 

Augustin  Schott    in    der    Fahrgasse    beim 
Schwert,  Eidam  des  Krämers  Reinhard 
von  Rumpenheim,   1470  Bürger 

14 

2400 

638 

1462 

14S3 

Henne  von  Heusenstamm  gen.  Montschel- 
henne    der    Alte    zur    Scheuer    in    der 
Fahrgasse 

1»/, 

300 

639 

1462 

14% 

Fr. 

Goldschmied  Hans  Dirmstein  beim  Flesser 

auf  dem  Samstagsberg,  Sohn  des  Peter 

Edelmetalle 

18'  s 

3500 

640 

1 463 

1 487 

Henne  Lisemann  in  der  Schnurgasse 

641 

1463 

Peter  Sturzeisen,  Heinrich  Rorbachs  Han- 
delsdiener 

642 

1464 

1 1 486 

Fr. 

Hans     Partenheimer    von    Nierstein    gen. 
Hans  von  Nersheim  in  der  alten  Münze, 
Eidam    des    Henne    Incus    und     Gesell- 

schafter des  Georg  von  Breidenbach 

( iadenmann 

12 

2000 

643 

1 465 

1 488 

Fr 

Tönges  von  Heynau  bei  St.  Johann  am  Eck 
der  Fahr-  u.  Schnurgasse,  Tuchgewän- 

der,   wohl  identisch  mit  Anton  Rüdiger 

Tuch 

14'  t 

2500 

644 

1466 

1468 

Fr. 

Hans  Thomas,  wohl  Sohn  des  Clas  Thomas 
in  der  Steingasse,  und  sein  Schwieger- 

;    Häringe 

645 

1466 

vater  Konrad  Kreber 

1 

646 

1466 

tl480 

Lp 

Albrecht    Tiermayer  oder    Diermeyer    zur 
Ronneiiurg,  .Mainzergasse  24,  von  Nürn- 
berg;   sein    Bruder    und    Gesellschafter 

59 

IIKNH) 

647 

1466 

tl5I0 

Lp. 

Hans  Tiermayer  zu  Fulda  (Buchgasse  11) 

S61  ■ 

1  5(  K  X ) 

648 

1  (66 

tl521 

Lp. 

Schöff  Claus  von  Rückingen  III  zum  Falken, 
Eidam   des  Ulrich  Neuhaus,    1488,    1415 
und  1502  junger  Bürgermeister,  und  sein 

Tuch- 
händler 

649 

1466 

tl509 

Lp. 

Bruder      Johann       von      Rückingen       /um 

1 0000 

kinder- 

Falken,  kaiserlicher  Hofdiener  und  Ritter 

os 

des  heiligen  Grabes,  Gesellschafter  des 

Schöffen  Georg  von   Breidenbach 

v.  Lersner  berichtet,  hatte  Rorbach  allein  an  Leibrenten  ein  jährliches  Ein- 
kommen von  über  700  Gulden  und  der  jüngere  Märkel  gehörte  im  Jahr  1488 
mit  einer  Steuer  von  85  Gulden  zu  den  reichsten  Bürgern.  Trotzdem  ist  er 
von  der  Geschichtsschreibung  bisher  völlig  übersehen  worden.  Die  Verbindung 
mit  Straßburg  erhielt  eine  wesentliche  Stärkung  durch  das  Aufkommen  der 
beiden  dortigen  Messen  an  Johanni  und  Weihnachten,  welche  jahrhundertelang 
von  fast  allen  Frankfurter  Kaufleuten  und  von  größeren  Gewerbetreibenden 
regelmäßig  besucht  worden  sind.  Zu  Zeiten  des  Basler  Konzils  lockte  die 
große,  dort  versammelte  Menschenmenge  auch  manchen  Frankfurter  Kaufmann 
dorthin.  Im  Jahr  1433  wurde  in  der  Nähe  dieser  Stadt  Lorenz  von  Gelren 
gefangen  genommen  und  der  Frankfurter  Kaufmann  Vois  von  der  Winterbach, 
ein  Sohn  des  alten  Münzmeisters,  hatte  dort  einen  Gaden  (Laden)  im  Haus 
der  Schlüsselzunft  gemietet.*) 

Auch  im  oberen  Moselgebiet,  in  Saarbrücken,  Trier,  Metz,  St.  Nikiausport 
und  Spinal  (Epinal)  in  Lothringen  finden  wir  gelegentlich  hiesige  Großkaufleute. 
Besondere  Beachtung  verdienen  die  Beziehungen  des  im  Jahr  1390  von  Nürn- 
berg nach  Frankfurt  übergesiedelten  Kaufmannes  Fritz  Hofmann  zur  Reichs- 
stadt Metz,  welche  er  wegen  einer  Forderung  von  2000  Mark  in  die  Reichsacht 
gebracht  hatte.  Während  20  Jahren  hatte  unsere  Stadt  wegen  dieses  Mannes 
viele  Ungelegenheiten,  deren  Darstellung  hier  zu  weit  führen  würde. 

c)  Weitaus  die  meisten  Nachrichten  besitzen  wir  über  die  Handelsbeziehungen 
unserer  Stadt  zu  Lübeck,  dem  Hansahaupt,  und  zu  den  an  der  Lübecker 
Straße  gelegenen  niedersächsischen  und  einigen  westfälischen  Städten.  Wie 
viele  Frankfurter  sind  während  des  15.  Jahrhunderts  allein  im  Herzogtum 
Braunschweig  beraubt  und  gefangen  gesetzt  worden  und  wie  viele  Verhandlungen 
haben  mit  Lübeck  wegen  des  Frankfurter  Handels  mit  Wein,  Fischen  und 
Pelzwerk  stattgefunden!  Es  ist  unbegreiflich,  daß  diese  Verbindung  bisher 
so  gänzlich  übersehen  werden  konnte.  Um  aber  den  Beweis  hierfür  nicht 
schuldig  zu  bleiben,  verweise  ich  auf  folgende  Vorfälle: 

1.  Am  6.  Mai  1393  wird  der  Nachlaß  eines  Lübeckers  an  die  hiesigen 
Patrizier  Hans  und  Cunz  Lüneburg,  Heinrich  Weiß  zum  Rebstock  und 
Bernhard  Nygebur  ausgezahlt  (Inv.  II,  S.  8),  welche  seine  Gläubiger 
gewesen  sind.  Bernhard  Nygebur  handelte  bereits  1372  tonnenweise 
mit  Häringen,  Heinrich  Weiß  war  Weinhändler  (Inv.  I,  98)  und  Hans 
und  Cunz  Lüneburg  waren  ebenfalls  Kaufleute  (siehe  Fichards  Ge- 
schlechtergeschichte). 

2.  Peterchen  zum  Paradies,  ein  Sohn  des  Stadtschultheißen,  spricht  1392 
von  seiner  Reise  nach  Lübeck  und  rechnet   1402  wegen  Fischwerk  und 

*)  Geering,  Handel  und  Gewerbe  von  Basel,  S.  278. 


Lid. 
No. 

Erste      Letzte 
Erwähnung 

£  N 

Name 

Handelszweig 

i  ochste 
Steuer 

Ver- 
mögen 

Pfd.  hl. 

Pfd.  hl. 

650 

1466 

tl482 

Lp. 

Bernhard  Rohrbach  im  Angsburger  Hof 

10000 

651 

1466 

Johann  Babenhausen,  vermutlich  identisch 
mit  Johann  von  Steinheini 

Apotheker 

24 '/» 

4000 

652 

1467 

fl488 

Fr. 

Peter   Ugelheimer    der   Jüngere,    seit   1481 
ganz    in  Venedig,    seinj  Witwe  Marga- 
rethe  in  Venedig  f   1500 

Tücher, 
Spezereien 
und  Bücher 

653 

1467 

1 1 488 

Fr. 

Philipp    von    Renßdorf    (Renstori)    an    der 
Höllgasse,  Nachfolger  des  Komelhenne, 

und  sein  Bruder 

Krämer 

18 

3000 

654 

1467 

1 1521 

Fr. 

Hans    von    Renßdorf     in    der    Fahrgasse, 

Eidam  des  Reinhard  von  Rumpenheim, 

Krämer 

23 

3800 

Söhne  des  Theiß 

655 

1468 

1473 

Cuntz  Bolender 

656 

1470 

fl508 

Thomas  von  Venrode  des  Rats,  vermutlich 
identisch  mit  Thomas  zum  neuen  Gulden- 
schaf  in  der  Krämergasse,  Münzmeister 

Edelmetalle 

11(00(1 

657 

1470 

1 1 504 

Fr. 

Jost    Grünberger    beim    Brückhof,    Eidam 
des  W  inhändlers  Wigel  Märkel  IL  und 
seine  Gesellschaft 

Krämer 

10000 

658 

1471 

tl504 

Lp. 

Claus  Humbrachtder  Aeltere  inderGalgen- 
gasse,  Sohn  des  Jeckel  und  F.idam  des 
Tuchhändlers  Henne  Brun  gen.  Fant 

5000 

659 

1471 

1485 

Lorenz    Faut    in    der    Krämergasse    beim 
Bornfleck  (Kopfapotheke?),  von  Lübeck, 
etwa  Biuder  des  Wigand  Faut 

Apotheker 

660 

1472 

Fr. 

Lorenz  Schott 

661 

1472 

Fr. 

Matthäus  Metlinger  I  zum  Schwan,  Neukräm 

662 

1472 

1 488 

Henne  Pauwels,  Contzen  Sohn 

663 

1472 

tl516  Lp. 

Contz  (Conrad)  Kellner  im  Haus  Weißen- 
fels in  der  Münzgasse,  von  Erfurt 

Tücher 
Tapeten 

1 ii 

664 

1473 

1500 

Clas     von     Lundorf,     Handelsdiener     des 
Arnold    von    Holzhausen,    später    selb- 
ständig 

665 

1473 

1507     Fr 

Goldschmied  Hans  Engelender  gen.  Gulden- 
löwe   zum  Selzer    auf   dem   Römerberg, 
Wardein,  Münzmeister  und  Wechsler 

Edelmetalle 

2000 

666 

1474 

tl485    Fr 

Hans  Brun    gen.  Faut  der  Junge  im  Stal- 
burgschen   Haus   auf    dem    Kornmarkt, 

Handelsdiener    und    Gesellschafter    der 

Stalburg 

12        2000 

667 

1474 

1500    Fr.  Jörg    Ziechlin    (Zieglin)  gen.  Würzburger 

bei  den  Barfüßern,  von  Würzburg 

Tuch                       3000 

220 


anderen  Waren  mit   Johann   von    Dissel   zu  Warburg   im    westfälischen 
Stift  Paderborn  ab  (nach  Fichards  Geschlechtergeschichte). 

3.  Im  Jahr  1401  führt  Henne  von  Ergersheim  gen.  Ubelacker  einen 
Prozeß  mit  dem  Fuhrmann  Conze  Rudiger  und  seinem  Gesellen  wegen 
des  Fuhrlohnes  für  seine  Güter,  welche  diese  von  Lübeck  nach  Frankfurt 
gefahren  hatten  (Thomas,  Oberhof,  S.  318  und  319);  1413  hatte  er 
einen  Streit  mit  einem  Lüneburger  (Inv.  II,  S.   12). 

4.  Im  Jahr  1402  finden  Verhandlungen  mit  Gottfried  Schenk  zu  Schweins- 
berg und  Bertold  von  Westerburg  statt,  weil  Frankfurter  Kaufmanns- 
güter in  der  Schwalm  geraubt  worden  waren  (Inv.  I,  S.  44). 

5.  Im  Jahr  1406  wird  dem  kühnen  Kaufmann  und  Patrizier  Conrad  Freitag 
auf  der  Nordsee  durch  Enno  Hobeling  zu  Norden  wegen  seiner  Feind- 
schaft mit  dem  König  von  England  und  dem  Grafen  von  Holland  Wein 
geraubt:  sicherlich  eine  merkwürdige  Nachricht!  (Inv.  I,  S.  ob).  1412 
widerfährt  ihm  das  gleiche  Schicksal  durch  den  Grafen  Heinrich  von 
Waldeck.     Freitag  stammte  aus  Göttingen. 

6.  Im  Jahr  1412  wird  Heinz  Mirre  mit  Braunschweiger  Kaufleuten  bei 
Lindheim  beraubt,  ebenso  1419  zu  Wolfhagen  in  Niederhessen,  1421 
im  Herzogtum  Braunschweig,  1422  durch  den  Grafen  von  Spiegelberg 
unter  Beteiligung  der  Hildesheimer,  und  1425  durch  Friedrich  von 
Pappenheim  (Inv.  I,  S.  75,  97,   104,   114,  II,  205). 

7.  Im  Jahr  1415  wird  der  Patrizier  Henne  Vorkauf  von  Gelnhausen  zum 
Rauchfaß  wegen  der  Feindschaft  des  Herzogs  Otto  von  Braunschweig 
mit  Lübeck  von  den  Leuten  des  ersteren  beraubt  (Inv.  I.  S.  83).  Um 
1420  ist  er  Schuldner  eines  Braunschweigers  (II,  S.   196). 

8.  Im  Jahr  1417  verhandelt  Frankfurt  mit  der  deutschen  Hansa  in  Lübeck 
wegen  Weinfälschungen  und  wegen  des  Handels  mit  Fischen  und 
Pelzen  und  beschwert  sich  im  gleichen  Jahr  bei  Lübeck  über  die  Zoll- 
erhebung von  seinen  Kaufleuten  (Inv.  I,  S.  92  u.  93). 

9.  Um  1420  beschlagnahmt  der  Graf  Gottfried  von  Ziegenhain  dem  Patrizier 
Henne  Kempe  elsässer  Wein  (Inv.  II,  S.  201).  Fichard  berichtet  weiter- 
hin, daß  1413  ihm  und  seinem  Eidam  Henne  Frosch  der  Hildesheimer 
Ernst  von  der  Hellen   146  Gulden  für  Wein  geschuldet  habe. 

10.  1421  wird  Henne  von  Lammsheim  mit  seinem  Gesellschafter  Heinz 
Mirre  im  Herzogtum  Braunschweig,  1425  durch  Friedrich  von  Pappen- 
heim beraubt;  1433  ist  er  Gläubiger  des  Grafen  Johann  von  Ziegen- 
hain (Inv.  I,  S.    104  u.    114,  II  S.  218). 

11.  Im  Jahr  1422  erhebt  der  Weinhändler  Hans  Molner  einen  Anspruch 
gegen  Göttingen  (Inv.  I,  S.   106). 


Erste      Letzte 
Erwähnung 


Höchste     \  ir- 
Handelszweig     _, 

Steuer    moger 


668 
669 

670 
671 
672 


1474  tI4«U  Lp. 

1474  tl4'is    Kr. 

1475  1486     Fr. 
1475  1  iss 
1475  1510 


673  1475     1494t    Fr. 

674  1475      1504    Lp. 

675  1475     fl507    Fr. 


676 
677 


678 
679 


680 
681 


1475 

[494t 

Lp. 

1487 

•H517 

Lp. 

1475 

fl508 

Lp. 

1476 

11501 

kinder- 
los 

Lp. 

1476 

1476 

Sebastian  Schmidt  II  zum  alten  Wetterhahn 
in  der  Mainzergasse  (No.  7) 

Steffan  Grünberger  beim  Rotenstein,  Eidam 
des  Krämers  Johannes  Schaffner,  zu- 
erst Handlungsdiener  der  Stalburg 

Eberhard  Incus,  Sohn  des  Henne  in  der 
alten    Stadtwage;     sein    Schwager    und 

Gesellschafter  Philipps  von  Nesen  beim 
roten  Haus  in  der  Krä'mergasse 

Philipps  von  Winternheim  gen.  Bender, 
zum  Hollerbaum  in  der  Bendergasse 
(No.  25),  später  zum  Riesen 

Johann  Comes  zur  Kanne  in  der  Mainzer- 
gasse, Sohn  des  Lucas,  verheiratet  mit 
Scheffers  Kreinchen  (Katharina  Scheffer 
gen.  von  Ostheim) 

Johann  Hane  (Hayne)  des  Rats  im  Sack 
(Neugasse),  Teilhaber  der  Blumen- 
gesellschaft 

Loy  Jostenhofer  (Gostenhofer)  in  der 
Fahrgasse  am  Brückhof,  aus  Dorneck 
(Tournai),  Eidam  des  Peter  Ugelheimer; 
ebenfalls  Teilhaber  der  Blumengesell- 
schaft 

Claus  Scheid  der  Junge  und 

sein  Bruder  der  Schöffe  Conrad  Scheid 
in  der  Töngesgasse  zum  Christofel  am 
Töngeshof,  1496  junger,  1504  und  1514 
alter  Bürgermeister.  Handelsgesell- 
schafter ihres  Vaters 
Hans  Brotnm  II  im  Wetterhahn  in  der 
Mainzergasse  (No.  4),  und  sein  Bruder 
Schöff  Daniel  Bromm  im  Schornstein 
auf  dem  Konimarkt,  1488  und  1494 
alter  Bürgermeister,  verheiratet  mit 
der  Witwe  des  Claus  Stalburg,  Gesell- 
schafter der  Stalburg 

Jakob  von  Lynden,  Sohn  des  Henne 

Johann  Gommersheim,  Gesellschafter  des 
Caspar  Comes  zur  Kanne 


Pfd  hl.    Pfd.  hl. 
50       10000 


44-  a     10000 


Krämer 


Häringe         10- 


Fischwerk       l65/e     3000 

Baum- 
wolle       11 7.     2000 
Tuch 
Pelze 

Speze- 
reien 


Färb» 
waren 
Fisch- 
werk 
Wachs 
Blei 


Tuch 
Pelze 
Speze- 
reien 


6000 
10000 


148'  i   35000 


12.  In  demselben  Jahr  beschwert  sich  Lübeck  über  den  von  Frankfurtern 
zum  Verkauf  gebrachten  Wein  (Inv.  I,  S.   10b). 

Ich  breche  meine  Beweisführung  hier  ab,  um  den  Leser  nicht  zu  sehr  zu 
ermüden.  Aus  einem  Zeitraum  von  30  Jahren  sind  dies  nicht  weniger  wie 
24  Nachrichten  und  so  geht  es  fast  Jahr  für  Jahr  weiter.  Immer  wieder 
finden  Verhandlungen,  zwischen  Lübeck  und  Frankfurt  über  ihre  gegenseitigen 
Beschwerden  wegen  des  schlechten  Weines  einerseits  und  der  Mängel  der 
gelieferten  Fische  und  Pelze  andererseits  statt.  Aus  einer  Korrespondenz 
unserer  Stadt  vom  Jahr  1440  können  wir  ersehen,  daß  die  Frankfurter  ihre 
Weine  namentlich  nach  Lüneburg,  Hamburg,  Lübeck,  Rostock  und  Wismar 
brachten.  Einige  Jahre  darauf  wurde  der  von  Johann  Mengel  zugeführte  Wein 
in  Lübeck  konfisziert.  Viele  Jahre  lang  war  die  Handelsverbindung  dadurch 
sehr  gestört,  daß  die  Stadt  Lüneburg  wegen  ihrer  großen  Verschuldung  1450 
vom  Papst  in  den  Bann  und  1454  vom  Kaiser  in  die  Reichsacht  getan  worden 
war  und  die  Frankfurter  Kaufleute  wegen  der  Beschuldigung,  mit  ihr  trotzdem 
Handel  getrieben  zu  haben,  von  dem  Herzog  von  Braunschweig  wiederholt 
beraubt  wurden. 

Auch  die  mit  Venedig  in  direkter  Verbindung  stehenden  Großkaufleute 
besuchten  regelmäßig  Lübeck,  um  ihre  italienischen  Seidenwaren  dort  zu  ver- 
äußern und  dafür  kostbare  Pelze  und  westfälische  Leinwand  einzukaufen.  So 
verwendete  sich  die  Stadt  1455  bei  dem  Bischof  von  Hildesheim  und  der 
Stadt  Braunschweig  für  die  Brüder  Niclas  und  Craft  Stalburg,  welchen  zwischen 
Lübeck  und  Halle  Pelzwerk  gestohlen  worden  war;  1460  stand  die  Witwe  des 
Johann  Bromm  mit  Paderborn  in  Geschäftsverbindung  (Inv.  I,  S.  213  u.  228) 
und  1485  werden  den  Brüdern  Melchior  und  Wolf  Blum  zu  Cassel  Güter 
beschlagnahmt,  weil  es  Lübecker  Gut  sei  (Inv.  I,  S.  213,  228  u.  284).  Auch 
Hans  Bromm  und  sein  gleichnamiger  Sohn  (f  1532)  wandten  sich  seit  Lösung 
ihres  Gesellschaftsverhältnisses  mit  Glaus  Stalburg  und  dem  Rückgang  ihres 
Venetianer  Handels  ganz  dem  Handel  mit  Lübecker  Pelz-  und  Fischwerk  und 
mit  thüringer  Waid  zu,  welche  Waren  nach  den  alten  Absatzgebieten  am  Rhein, 
Neckar  und  Main  verkauft  wurden.  Ebenso  setzten  der  Gesellschafter  des 
jüngeren  Bromm,  Simon  Bocher,  und  später  dessen  Sohn,  der  Schöffe 
Dominicus  Bocher,  diesen  nordischen  Handel  mit  großem   Erfolg  fort. 

An  dieser  Stelle  sei  auch  der  Patrizierfamilie  Grünberger  gedacht,  welche 
ihre  Stellung  dem  nordischen  Handel  verdankt  und  ebenso  rasch  wie  die 
Blum,  Schmidt,  Wolff,  Bocher  und  viele  andere  emporkam  und  wieder 
verschwand.  Der  Aufschwung  begann  gegen  1460  mit  Walter  Grünberger, 
welcher  zugleich  mit  Melchior  Blum  und  den  Gebrüdern  Claus  und  Craft 
Stalburg   im   Jahr    1468   vom    Landgrafen   von  Hessen    beraubt    wurde,    ferner 


Lfd. 

No. 

Erste      Letzte    -j  u 
Erwähnung      £'~ 

N  a  m  e 

Höchste     \  er- 
Mandels/weie; 

Steuer     mögen 

Pfd.  hl     Pd.hl 

682 

1477     1510t    Fr- 

Heintz  Freund,  Neukräm,  dann  im  Eichler 

Hof  in   der  Schnurgasse  67,   von  Butz- 

hach,  seit  1480  zu  Tennstedt  in  Türingen 

Farbwareu        16       3000 

ÖS.} 

1478 

Henne   Alt  (Altehenne)   von   Friedberg 

Krämer 

684 

1478 

Hans  Metzler  von  Preungesheim 

Krämer 

685 

1478 

1497t 

Jakob     Seifenmacher    (Senfmacher),     1489 
schuldenhalber  ausgewiesen 

686 

1479 

1491 

und    sein  Bruder    Hermann   Seifenmacher, 
1491  entlassen,  Söhne  des  Adam  Senff- 
macher  von  Schierstein   (1431| 

687 

1479 

tl526 

Henne      von      Ostheim     der     Junge     gen. 

|     Wolle, 
Farben 

Schöfferhenne    zur   Weinrebe   am    Fck 

der  Töngesgasse  und  des  Liebfrauenberg 

1     Kupfer                     8200 

688 

1479 

Hartmann  Köstner 

Krämer 

689 

1479 

1487 

Fr. 

Peter  Blarock,    Handlungsdiener   der  Blu- 
mengesellschaft,  1487  hier  Bürger 

Krämer         3'  1        500 

b90 

1479 

1487 

Fr. 

Anton   Rüdiger  gen.   Schneider,  Sohn  des 
Clas,  wohl  identisch   mit  dem  Tuchge- 
gewänder     Tönges     von     Haynau      bei 

St.  Johann 

Tuch           14-4      3000 

691 

1 480 

f  1 482 

Lei. 

Thomas  Ugelheimer,  Fidam    des  Krämers 
Johann  Schaftner  gen.  Grußer 

692 

1 480 

t!49S   Fr. 

Hans  Diermeyer  (Tiermeyer)  gen.  Stock- 

horner  bei  St.  Leonhard,  1491  in  Konkurs 

693 

1480 

Fr. 

sein     Bruder    und     Gesellschafter     Eber- 
hard Diermeyer  oder  Tiermeyer 

694 

1480 

1 499t 

Ld 

Henne  Wolff  (Wolfhenne)  der  Jüngere  auf 
dem  Römerberg(No  34)zumgoldnen  Rad 

9000 

695 

1480 

Conrad     Blankenbach,      Handlungsdienei 

des  Bernhard  Rorbach 

696 

1480 

flöll 

Fr. 

Heinrich    Beyer,    wohl    Sohn    des    Henne 
Beyer  zum  grünen   Schild 

Tuch            3'  .       500 

697 

l  tso 

1510t 

Claus  Hock  zum  Engel,  Gewandschneider 

Tuch 

698 

1480 

Heinrich  Freitag,  etwa  Sohn  des  Schreibeis 

Johann  F'reitag  an  Landeck,  Holzmenger 

699 

1480 

1 1 526 

Claus    Stauff    der    Alte  in   der  Borngasse, 
Sohn  des  Friedrich 

Wolle                   IIHI,MI 

700 

1480 

1 1 493 

Lp. 

Hans  Steffan  II  zum  goldnen  Kopf  in  der 
Sandgasse,  Sohn  des  Steffanshenne,  ( le- 
sellschafter  des  Jakob  Heller  und  Clas 
von   Rückingen  III 

Tuch                       7000 

ml^toni] 

«W*ri 

II  |        JrW-Slfcr.  | 

W  H!^b      .frllllSiWkT.-i-i 

Sfcäni 

■\'i.'i l'Titn'ift] 

iw^fl-iSj 

1 

^  M 

BT   ^ 

"^■» 

d 

Die  ersten  Verwalter  des  evangelischen  Almosenkastens  1531, 
darunter  die  Großkauileute  Bromin,  Eller.  Ugelheimer  n.  Bocher. 


mit  dem  Krämer  Jost 
Grünberger  am  Brück- 
hof, welcher  eine  Tochter 
des  reichen  Weinhändlers 
Wigel  Märkel  zu  Grünau 
heiratete,  und  dessen 
Bruder  Stefan  Grünber- 
ger  der  Ältere,  welcher 
1474  Handlungsdiener 
der  Stalburgergesell- 
schaft  war  und  sich 
später  selbständig  ge- 
macht hatte.  Die  fünf 
Söhne  der  beiden  letzt- 
genannten Brüder  starben 
binnen  20  Jahren,  der 
letzte  153S,  alle  ohne  männliche  Nachkommen.  Von  diesen  setzte  der  Schöffe 
Stefan  Grünberger  (f  1531),  ein  eifriger  Förderer  der  Reformation  und  wieder- 
holt städtischer  Gesandter,  den  neu  gegründeten,  noch  heute  segensreich  wirken- 
den evangelischen  Almosenkasten  zum  Erben  ein.  Dieser  hervorragende  Mann 
hatte  neben  seinen  städtischen  Ämtern  mit  seinem  Bruder  Jakob  den  vom 
Vater  ererbten  Kaufhandel  mit  Pelzwerk,  Stockfischen,  Flachs,  Wein,  Zwiebel- 
samen, Alaun  fortgesetzt  und  mit  Lübeck,  Erfurt,  Straßburg,  Cöln  und  den 
Niederlanden  in  Handelsverbindung  gestanden. 

Aus  verschiedenen  Nachrichten  wissen  wir,  daß  für  den  Frankfurter  Handel 
Lübeck  nicht  die  äußerste  Station  geblieben  ist,  sondern  daß  er  sich  darüber 
hinaus  nach  Rostock,  Wismar,  Danzig,  Reval,  ja  bis  in  das  innere  Rußland  er- 
streckt hat.  Der  Lübecker  Handelsdiener  des  Wolf  Blum  des  Jüngeren,  Peter 
Biß,  verkaufte  in  Moskau  an  den  Ratsherrn  Gottschalk  Remmelinkrode  von 
Reval  einige  Stück  goldgewirkter  und  seidener  Tücher,  wofür  er  Bezahlung  in 
Reval  erhalten  sollte.  Als  dies  nicht  geschah,  wandte  sich  1498  der  Lübecker 
Rat  an  den  Revaler  mit  der  Bitte,  dem  Peter  Biß  zu  seinem  Geld  zu  verhelfen.*) 
Der  Fischhändler  Johann  Comes  zur  Kanne,  f  1494,  zog  selbst  von  Lübeck  mit 
zum  Häringsfang  nach  dem  Wittenlager  auf  der  damals  dänischen  Halbinsel 
Schonen  und  die  Gebrüder  Stefan  und  Jakob  Grünberger  lieferten  Wein  nach 
fast  allen  größeren  Plätzen  der  Ostsee. 

Auch  im  Zeitalter  der  Reformation  blieb  der  nordische  Handel  von  der 
größten    Wichtigkeit,    obwohl    der    Lübecker    Häring    immer    mehr    durch    den 

*)  Hansarezesse,  Bd.  IV,  No.  50  und  51. 


225 


<>  (fintier    I     -Srfimii)    '    3o!ff     I  0rünberg  '4/ciynrjnrt  '     ÜFreutu) 


I.ltl. 

No. 

Erste     Letzte 
Erwähnung 

-  «;                                              Name 

..       .  ,          .      Höchste 
Handelszweig     ,. 

Steuer 

Ver- 
mögen 

Gulden 

Gulden 

701 

1480 

1 1527  Lp.  Johann  von  Meiern  der  Jüngere  im  Born- 

fleck (steinernes  Haus)                                Großhändler     65 

12000 

702 

1481 

Contze  Trapp                                                          Krämer 

703 

1481 

1 1496  Lp.  Hans   Schmidt   zum  Einhorn    in    der  Bar- 

füßergasse, Sohn  des  Stephan                  Großhändler     51 

10000 

704 

1481 

1508            Goldschmied     und     Münzmeister    Conrad 
Lengefeld,  neben  dem  Wedel,  Neukräm 

705 

1482 

1 1528          Hartmann  Greift  der  Junge,  des  Rats,  auf 

dem  Römerberg  zur  Taube  (No.  32)        Tuchkrämer 

6000 

706 

1482 

tl522  Lp.  Schöff  Jakob  Heller  auf   dem   Kornmarkt. 

dann    im    Nürnberger    Hof,    Sohn    des 

Bechtold    und    Eidam   des   Johann   von 

Meiern    I,    1490   junger,    1501    und    1513 

alter  Bürgermeister,  Gesellschafter  des         Tuch 

13000 

Hans  Steffan  II  und  Anderer,  und  seine 

Brüder 

707 

1486 

tl502  Lp. 

Bechtold  Heller  der  Jüngere  am  Nußbaum 
auf  dem  Kornmarkt,  Eidam  des  Conrad 
Ganz  und 

5000 

708 

fl502  Lp. 

Caspar  Heller,  gestorben  zu  Venedig 

709 

1482 

flöK)  Lp.  Friedrich  Brun  gen.  Faut  im  Pfuhlhof  auf 
dem    Roßmarkt,    Handlungsdiener    der 

Stalburgergesellschaft,  dann  für  sich 

6000 

710 

1483 

14l»4     Fr.  Matthäus  Metlinger  gen.  Apotheker  in  der     beeidigter 

Neukräm  beim  Grimmvogel                         Apotheker      1 1 '  s 

2000 

Sohne  (Nu    3),  nach 


,  zwischen  seinem  Vater  (No.  1)  in 
nein  Gemälde  im  städtischen  Mus 


holländischen  verdrängt 
wurde.  Jahr  für  Jahr 
gingen  für  hiesige  Rech- 
nung schwerbeladene 
Fuhrwerke  nach  Lübeck 
und  kamen  von  dort. 
Die  größeren  Händler 
standen  regelmäßig  mit 
Lübeckern  in  Handels- 
gemeinschaft, ja  ver- 
schiedene von  den  letz- 
teren ließen  sich  sogar 
dauernd  in  Frankfurt 
nieder,  so  1515  Heinrich 
Lifferdes,  welcher  in 
Handelsgesellschaft  mit  Konrad  Wiebeking  zu  Lübeck  stand  und  1546  ein  Ver- 
mögen von  30000  Gulden  hinterließ,  1522  der  Sammet-  und  Weinhändler  Philipps 
Schrießheimer  und  1562  Hermann  Reckmann,  welcher  hier  Mitglied  der  Patrizier- 
gesellschaft Frauenstein  wurde  und  zweimal  das  Amt  als  zweiter  Bürgermeister 
bekleidet  hat.  Letzterer  hatte  mit  dem  Lübecker  Bürger  Magnus  Tulß  von 
1584 — 1591  einen  „Maschopeyhandel"  zwischen  Frankfurt,  Lübeck  und  Rußland, 
über  welchen  jährlich  in  der  Ostermesse  abgerechnet  wurde.  Das  in  bar  ein- 
gezahlte Gesellschaftskapital  betrug  nur  6000  Gulden,  womit  jedoch  die  größten 
Geschäfte  gemacht  wurden.  Tulß  kaufte  in  Lübeck  Flachs,  Wachs,  Talg  und 
Felle  ein  und  sandte  sie  an  Reckmann,  welcher  sie  hier,  die  Felle  auch  in 
Straßburg  verkaufte.  Andererseits  kaufte  dieser  Zwiebelsamen,  Branntwein  und 
Seidenwaren  ein  und  sandte  sie  nach  Lübeck,  wo  Tulß  sie  durch  seine  Diener 
nach  Rußland  verkaufte. 

Weitere  Großhändler  des  16.  Jahrhunderts  waren  der  Bürgermeister  Stefan 
Göbel,  Philipps  Waibel  und  Heinrich  Ackermann  im  Haus  Neideneck,  welch' 
letzterer  in  Lübeck  und  Straßburg  seine  Faktoren  hatte  und  mit  Lucas  Cranach  zu 
Wittenberg  in  freundschaftlichem  und  geschäftlichem  Verkehr  stand.  Im  Jahr 
1541  wurden  er  und  Seifried  Stirn  bei  der  Marienburg  im  Stift  Hildesheim 
beraubt  und  erlitten  zusammen  einen  Schaden  von  2100  Gulden.  Auch  die 
Patrizier  Niclas  gen.  Steinmetz  erwarben  sich  ihr  Vermögen  durch  den  Lübecker 
Handel.  Im  Jahr  1575  betrug  das  Gesellschaftsvermögen  der  Brüder  Dominicus, 
Caspar  und  Heinrich  Niclas  30000  Gulden.  Mit  ihnen  und  dem  Bürgermeister 
Reckmann  hat  der  uralte  Handel  mit  Lübecker  Häringen  und  Pelzen  in  der 
Hauptsache   seinen  Abschluß   gefunden.     Der  Häring  wurde   von  jetzt  ab  von 


I  l.l. 

Nu. 

Erste       Letzte 
Erwähnung 

a.  N 

Name 

Höchste 

Handelszueii' 

Steuei 

Ver- 
mögen 

Gulden 

Gulden 

711 

1483 

1515t 

Fr. 

Jobannes    Heckmann    der    Ältere    in    der 
alten    Apotheke    (Schönau)   neben   dem 

Rebstock,  später  am  Eck  der  Höllgasse 

(Hirschapotheke),  aus  Steinheim,  Eidam 

des  Herbord  Bencker  I 

Apothekei 

712 

1483 

1531t 

Metzger  Conrad  Heckbächer  der  Altere 

Vieh  u.Wolle 

713 

1483 

1488            Hans  von  Heilbronn    in   der  Krämergasse 

Krämer         2'  i 

4011 

71  1 

1  483 

1488           Sebastian  Schelhorn   in   der  Krämergasse 

Krämer           7 

1200 

715 

1 483 

tl498   Fr. 

Stefan    Grünberger    (Gronberger)    in    der 

Krämergasse  zur  Reuß  (No.  23) 

II  '/a 

8000 

716 

1484 

Heinrich  Incus 

Krämer 

717 

1  185 

1516 

Georg   Riegeler  (Regler)   der  Alte,  zuerst 
Tuchscherer,  in  der  Fahrgasse 

Tuch 

71S 

14S5 

1515 

Lederbereiter  Tielmann  (Diel)  Gulcher  am 

Krautmarkt,  von  Hanau 

Leder 

1200 

710 

1486 

1510 

Jost    Moller   gen.  Glaser    der    Alte    in  der 
Fahrgasse  neben  Falkenstein  (No.  18) 

Fischwerk 

720 

1486 

Hans  Bestryder  der  Junge 

Blei 

721 

1487 

tl507 

Heinrich  Wickstetter  (Wixstetter)  der  Alte 

Stockfische 

1000 

722 

1487 

Heinrich  Rode  der  Junge    in  der  Krämer- 
gasse zu  Ehrenberg  (Markt  21) 

Wolle 

Krämer         1 '  i 

200 

723 

1487 

1493 

Hans    Heinrich    von    Oppenheim,    Gesell- 

schafter des  Glas  von   Rückingen 

Tuch 

724 

1487 

1 196    Fr. 

Wardein  Daniel  Engelender  gen.  Gulden- 

| 

löwe  und  sein  Bruder 

|      Edel- 

725 

1487 

1497 

Fr. 

Jakob  Engelender  gen.  Guldenlöwe  im  Haus 
Peterweil  auf  dem  Römerberg  (No.  36) 

j     metalle 

400 

726 

1487 

tl505 

Fr. 

Hans   Guldenschai   der  Jüngere   im  Haus 

Tuch  und 

Klein-Nürnberg  hinter  dem  Lämmchen, 

Spezereien 

14 

2500 

Eidam  des  1  laus  Schotl  des  .Alten,  später 

in  der  Kürschnerlaube;  1501  in  Konkurs 

mit   11893  II. 

727 

1485 

1515 

Lp. 

1  laus  Blum  im  Luginsland,  1509  entmündigt, 

6000 

728 

1485 

f  1 5 1 5 

Lp. 

und  sein   Bruder  Wolf    Blum  der  Jüngere, 

1500  junger   Bürgermeister,   Söhne  des 

Seid.' 

Schöffen   Georg  Blum   zum  Lämmchen 

Spezei   iin 

729 

1  187 

1521 

Lp. 

Melchior  Blum  der  Jüngere  zu  Falkenstein 
in  der  Fahrgasse   (No.  18) 

3400 

730 
731 

1487 

1489 

1  194 
1510 

Lp. 
Lp. 

Peter  Sossenheimer  und  sein  Bruder 
Thomas  Sossenheimer  im  Haus  Laderam 
neben  dem   Römer,  Söhne  des  Peter 

|     1  Isch- 

«  ei  In 

4000 

5000 

228 


Holland,  das  Pelzwerk  und  Leder  auf  Landwegen  aus  Rußland  und  Polen  nach 
den  aufkommenden  Leipziger  Messen  geliefert,  welche  nunmehr  von  den  Frank- 
furter Kaufleuten  regelmäßig  besucht  wurden. 

d)  Der  aktive  Frankfurter  Handel  nach  Thüringen  und  Meißen  hat  sich 
lange  Zeit  auf  den  Wein-  und  Tuchhandel  beschränkt.  Die  am  meisten  genannten 
Städte  waren  Erfurt,  der  Hauptsitz  des  Waidhandels,  Eisenach,  Nordhausen, 
Mühlhausen,  Tennstedt  an  der  lim  mit  seinen  Pferde-  und  Vichmärkten, 
Naumburg  mit  seiner  Petri- Paulmesse  und  seinem  berühmten  Bier  und 
gegen  1500  auch  Leipzig.  Die  Erfurter  Waidhändler,  welche  die  von  den 
Wollwebern  benötigten  Farbwaren  hierher  lieferten,  wurden  aber  seit  der  Mitte 
des  15.  Jahrhunderts  zuerst  von  dem  unternehmenden  Wollweber  Claus  Scheid 
und  seiner  großen  Handelsgesellschaft  und  bald  auch  von  anderen  Frankfurter 
Kaufleuten  fast  ganz  zurückgedrängt,  so  daß  der  hiesige  Handel  mit  allen  Farb- 
und  Gerbstoffen  für  die  Tuchmacher,  Färber  und  Gerber  allmählich  den  Markt 
beherrschte.  Mit  ihnen  wurden  regelmäßig  auf  der  Hinreise  Weingeschäfte, 
auf  der  Rückreise  Einkäufe  von  thüringischer  Wolle  verknüpft.  Abnehmer 
waren  nicht  bloß  die  Wollweber  und  Färber  des  hessen-nassauschen  Hinter- 
landes; es  wurde  von  hier  aus  auch  ein  schwunghafter  Handel  mit  Färb-  und 
Gerbstoffen  und  mit  Rohwolle  nach  den  linksrheinischen  Landen,  wie  z.  B. 
nach  Lothringen,  Belgien  und  Holland,  betrieben.  Der  erwähnte  Wollweber 
Claus  Scheid  der  Alte  im  Haus  Frauentürlein  neben  dem  Braunfels  kann  als 
der  Begründer  dieses  Handelszweiges  gelten.  Nach  einem  langen  arbeitssamen 
Leben  starb  er  hochbetagt  und  hochangesehen  im  Jahr  1501.  Er,  der  bisher 
mit  keinem  Worte  als  Kaufmann  erwähnt  worden  ist,  kann  die  gleiche  Be- 
achtung beanspruchen,  wie  die  Blum,  Bromm  und  Stalburg.  Noch  bei  seinen 
Lebzeiten  wurde  sein  jüngerer  Sohn  und  Handelsgesellschafter,  Conrad  Scheid, 
infolge  der  Verheiratung  mit  Margarethe  Humbracht  in  die  Patriziergesellschaft 
Limpurg  aufgenommen  und  bekleidete  viermal  das  Bürgermeisteramt. 

Der  alte  Scheid  hinterließ  seinen  fünf  Kindern,  zwei  Söhnen  und  drei 
Töchtern,  ein  großes  Vermögen  an  Häusern,  Gärten,  Wiesen,  Ackerland,  an 
Barschaft,  Gülten,  Warenvorräten  und  an  Ausständen.  In  seinem  Keller  be- 
fanden sich  62  Faß  Wein,  428  Ohm  haltend,  und  auf  seinen  Speichern  1452 
Achtel  Frucht.  Von  seinem  Vater,  dem  Wollweber  Contz  Scheid,  hatte  er  das 
Haus  zum  Frauentürlein  geerbt,  1469  einen  Teil  des  Nebenhauses  zum  Braun- 
fels, 1471  das  Haus  Stalburg  in  der  Bleidenstraße,  gegen  1475  das  von  ihm  alsdann 
neugebaute  Haus  zu  St.  Christoffel  beim  Trierischen  Hof  und  1491  die  drei 
Häuser  zum  alten,  jungen  und  neuen  Bären  in  der  Töngesgasse  (No.  38  40) 
hinzuerworben,  welche  er  durch  einen  Neubau  ersetzte  und  mit  einer  Kapelle 
ausstattete.     Im  Jahre  1487  stiftete  er  im  Dom  das  nach  ihm  benannte  Scheids- 


Lfd. 
No. 

Erste      Letzte 
Erwähnung 

ij. s                                           Na  in  e 

Handelszweig 

Höchste     Ver- 
Steuer   mögen 

Gulden  Gulden 

732 

1487 

Paulus    Herbstein,    Tuchgewänder    in   der 

Kürsehnerlaube  (Markt  44) 

Tuch 

200 

733 

1488 

t!494 

Johann     Pabst     von    Wilperfurd,     Gesell- 

schafter  des  Johann  Comes 

Fischwerk 

734 

1488 

tl524 

Lp. 

Schöff  Clas  Stalburg  der  Reiche  im  Stamm- 
haus   auf    dem     Kornmarkt,    Sohn    des 
Claus    (f   1474)    und    Erbe    des    Crafft 
(f   1484),    1505    und     1514   junger,    1521 
alter  Bürgermeister;   seit   1497  Rentner 

111      15000 

735 

1488 

1508 

Jörg  Stalburg,  unehelicher  Sohn  des  Claus 

5000 

736 

14S8 

11529 

Lp. 

Schöff  Jakob  Neuhaus  II  zum  Fraas,  Buch- 
gasse 3,    Faktor    des  Anton    Weiser  zu 
Augsburg,    1499    junger    und   1511   alter 
Bürgermeister 

Seide  und 
Wein 

6000 

737 

14S8 

tI502 

Lp. 

Conrad   Neuhaus  in  der  Gallusgasse  und 

7000 

738 

14SS 

tl540 

Lp. 

sein  Bruder  Ulrich   Neuhaus   der  Jüngere 
neben    dem     Nürnberger   Hof,    Gesell- 
schafter ihres  Onkels  Jakob  I. 

Spezereien 

und  Tuch 

3400 

739 

1489 

1490 

j  Gottfried    Seifenmacher   zum    Palmeneck 

in    der    Schnurgasse,    Sohn    des    Adam 

und   Bruder  von  Jakob  und  Hermann 

74(i 

1489 

1494 

Melchior  Fronhofer,   1494  überschuldet 

741 

1489 

1505 

Fr. 

Konrad  Hul5  (auch  Hußchen)  von  .Münzen- 
berg,   heiratet    die    Witwe    des    Steffan 
Grünberger  geb.  Schaffner 

10000 

742 

14'«) 

tl516 

Fr. 

Wolfgang  (Wolf)    Schott  im   Rad  auf  dem 
Römerberg,     Fidam     des     Hans     Wolff, 
und   seine  vier  Brüder: 

Wachs 
Barchent 

4000 

743 

tl51S 

Fr. 

Hans  Schott  der  Jüngere,  Eidam  des  Claus 
Stauff,  Gesellschafter  seines  Schwagers 
Johann  Guldenschaf  in   Venedig 

744 

149(1 

1 1 546 

Fr. 

Lucas  {  Laux)  Schott  der  Alte  zum  Schlüssel 
in  der  Steingasse 

3600 

745 

1490 

1539 

Fr. 

Caspar  Schott  am  Falkenstein  auf  dem  Korn- 
markt,   Eidam     des     Gewandschneiders 
Anton  Rüdiger 

Tuch,  Wolle 
Stockfische 
Farbstoffe 

4000 

746 

1518 

Fr. 

Georg  Schott  zum  Falken   auf  dem  Korn- 
markt. Eidam  des  Hans  Wolff 

2200 

747 

14'it) 

15091 

Ott  von    Bell    der  Ältere    in    der  Krämer- 
gasse, von  Frechen  bei  Cöln 

Fisch- 

IOOO 

748 

1490 

1525 

Fr. 

Hans  Nielas    gen.  Steinmetz    der  Alte    im 
Haus  Isenburg  auf  dem  Römerberg  No.  7 

werk 

chörlein  nebst  zwei  Altären.  Was  seine  geschäftliche  Tätigkeit  betrifft,  so 
war  sie  eine  außerordentlich  umfangreiche  und  vielseitige  und  dehnte  sich 
in  demselben  Maße  aus,  wie  seine  Handelsgesellschaft  durch  den  Hinzutritt 
seiner  Söhne,  Schwiegersöhne  und  Enkel  an  Arbeitskräften  gewann.  Zunächst 
kam  im  Jahr  UM)  sein  Eidam  Jakob  Degenhard  aus  Rüdesheim  und  1477 
dessen  Schwager  Heintz  Freund  aus  Butzbach  hinzu,  welche  jahrelang  wegen 
des  Waideinkaufes  zu  Tennstedt  in  Thüringen  lebten.  1475  gesellte  sich  sein 
Sohn  Claus  Scheid  der  Jüngere,  1487  sein  zweiter  Sohn,  der  Bürgermeister 
Conrad  Scheid,  1494  Bartel  Benker  und  zuletzt  der  Mann  seiner  Enkelin, 
Bechtold  Braumann  aus  Gelnhausen,  hinzu.  Außerdem  waren  1462  die  Patrizier 
Heinrich  Rorbach  und  Konrad  Ganz  seine  Gesellschafter.  Bei  verschiedenen 
Auswärtigen  wissen  wir  nicht  genau,  ob  sie  nur  seine  Faktoren  oder  zugleich 
seine  Handelsgesellschafter  gewesen  sind.  Der  Schwerpunkt  seines  Geschäftes 
hatte  sich  immer  mehr  nach  Osten,  zunächst  von  Tennstedt  nach  Leipzig 
und  von  da  nach  Breslau  verschoben  wo  er  Roden,  auch  Röthe  und  Krapp 
genannt,  ein  bekanntes,  in  Schlesien  gezogenes  Farbkraut,  ferner  Wachs  und 
Felle  aus  Krakau  in  Polen  und  aus  Rußland  einkaufte  und  dagegen  Butzbacher 
Tücher,  Barchente  aus  Oberdeutschland,  Baumwolle,  Lübecker  Häringe  und 
Bückinge,  Salpeter,  Pfeffer  und  sonstige  Spezereiwaren  aus  Antwerpen,  Zwiebel- 
samen aus  Straßburg  und  holländischen  Käse  verkaufte.  Demgemäß  bestand  das 
nach  dem  Tode  des  alten  Scheid  im  Jahr  1510  inventarisierte  Warenlager  in  erster 
Linie  aus  110  Säcken  Roden  im  Durchschnittsgewicht  von  4  Zentnern,  in  20 
Scheiben  Wachs  im  Gewicht  von  84  Zentnern,  in  32  Tafeln  und  30  Stück  Blei,  16  Faß 
Salpeter,  etwa  23  Zentner  haltend,  in  5  Tonnen  und  8  Töpfen  Schmalz,  28  Stück 
Butzbacher  Tücher,  4  Säcken  Straßburger  Zwiebelsamen,  99  Pack  Lübecker 
Flachs  usw.  Als  seine  Faktoren  werden  genannt:  Kaspar  Rötke  zu  Breslau, 
Nikiaus  und  Michel  Möller  zu  Leipzig,  Hans  Schwinfurt  und  Hans  Barß  (Pars) 
zu  Lübeck  und  Jakob  Humbracht  zu  Antorf.  Ende  1490  betrug  das  Geschäfts- 
kapital 12,315  fl,  der  Gewinn  in  den  vier  Jahren  1490—1493  4100  fl  =  8  Prozent, 
in  den  sechs  Jahren  1495 — 1501  nur    3744  fl  =  5  Prozent. 

Die  Scheidsche  Handlung  wurde  bis  1510  von  den  zahlreichen  Erben  in 
ungeteilter  Gemeinschaft  unter  Leitung  des  Schöffen  Conrad  Scheid  weiter- 
geführt, wobei  5082  fl  verdient  wurden.  Über  die  Teilung  kam  es  dann  zu 
einem  großen  Familienstreit.  Mit  den  Urenkeln  des  alten  Claus  Scheid,  den 
ehrbaren  Junkern  Friedrich,  Conrad  und  Philipp  Scheid,  ist  das  Geschlecht  bis 
1572  ausgestorben. 

Je  mehr  Lübeck  an  Bedeutung  verlor  und  der  Handel  von  Erfurt  auf  Leipzig 
überging,  desto  lebhafter  und  wichtiger  wurden  die  Verbindungen  der  Frankfurter 
Kaufmannschaft  mit  dem  Osten.     So  betrieb  der  Wollweber  Claus  Diepach   in 


I  w 

No. 


Erste      Letzte 
Erwähnung 


749  1490      1516  Jakob    Diepach  der  Jüngere   in  der  Krug- 

gasse und  seine  drei  Brüder 

750  14<>!      1510  Heinrich  (Heintz)  Diepach  in  der  Geisgasse 

751  1495      150b  Claus  Diepach,  Wollweber  und  Kaufmann 

752  1510  Hans  Diepach  in  der  Geisgasse 

753  1491      1536  Wigel    Märke!   III     im    Haus    Weißenfels 

am  Eck  der  Münzgasse 

754  1491     fl539    Fr.  Schöffe  Philipps  Ugelheimer  zum  Ochsen 

in  der  Fahrgasse,  1517  junger  und  1533 
alter  Bürgermeister 

755  1492     tlSll    Fr.  Goldschmied    Barte!  <  Bartholme  I   Bencker 

756  +1515   Fr.  und    sein    Bruder    Herbort    Bencker    der 

Jüngere  im  neuen  Guldenschaf  in  der 
Krämergasse,  Gesellschafter  des  Claus 
Scheid;  deren  Schwager 
Hans  Steinheimer  III  zum  goldenen  Schaf 
in  der  Krämergasse  (siehe  auch  No.  827) 
Peter  von  Kebel  zum  Fleischer  auf  dem 
Samstagsberg,  Faktor  des  Heinrich 
Reich  zu  Lüneburg 
Caspar  Comes  zur  Kanne,  Sohn  des  Johann 
Rubenhenne  (Henne  Rüben), zuerst  Gürtler 
Wilhelm  Rudel.  Buchdrucker  und  Buch- 
händler im  Keppler  Höfchen,  dann 
Borngasse 

762  1496    +1520  Lp.  Simon    Uffsteiner    (Offstender)    des    Rats, 

in  der  Mainzergasse,  von  Oppenheim, 
1518   junger    Bürgermeister 

763  1496     1529t    Fr.  Hans  Freund  im  Eichler  Hof  in  der  Schnur- 

gasse, Sohn  des  Heintz  (1477),  vorher 
in  Tennstedt,  Eidam  des  Jakob  Degen- 
hard 

764  1496     1537f   Fr.  Theirt    Freund  im    Haus    Friedberg  neben 

dem  Eichler  Hof.  von  Butzbach 

765  1496    +1527  Lp.  Schöif     Ludwig     Martorf    zum    Paradies. 

Eidam  des  Schöffen  Georg  Blum  zum 
Lämmchen.  1515  alter  Bürgermeister; 

766  1496     +1514   Lp.  sein  Bruder    und   Gesellschafter    .Melchior 

.Martorf,  später  zu   Leipzig 

767  1496     +1531   Lp.  Georg  .Wartorf,  Sohn  des  Eckard  ivllTli 

768  1496      1503  Hans    Felber    im    Nürnberger     Hof,    von 

Nördlingen  oder  Ulm 


757 

1492 

1541t    Fr 

758 

1493 

1515 

759 

1494 

t/1516    Fr 

760 

1495 

761 

1496 

1525 

Handelszweig 

Höchste 
Steuer 

Ver- 
mögen 

Pfd 

hl. 

Pfd.  hl 

Tuch 

Wachs 

Wein 

Wein- 

händler 

2500 

Geld«  echsel 

4600 

Tuch  und 

Farbwaren 

2200 

Apotheker 

Seide  und 

Wein 

1000 

Fisch  werk 

Krämer 

Bücher 


Pelzwaren 


Farb- 
waren 
und 
Wolle 


Wein 


1800 

7000 

351 N  ii  i 

14000 
5000 


der  Geisgasse  mit  seinen  drei  Brüdern  dorthin  einen  Handel  mit  Butzbacher 
und  belgischem  Tuch,  Wachs  und  Wein.  Er  war  anstelle  des  Wolf  Blum,  welcher 
abgewirtschaftet  hatte,  von  Lorenz  Johann  zu  Nürnberg  und  Lorenz  Mordisen 
zu  Leipzig  zu  ihrem  Faktor  bestellt  worden  und  verkaufte  aus  deren  hiesigem 
Lager  an  die  Kerzenmacher,  Hocken  und  Juden  Wachs.  Anstelle  des  Erlöses 
übersandte  er  ihnen  möglichst  Waren,  Tuch  und  Wein,  machte  aber  1505 
Konkurs.  Unter  seinen  Gläubigern  befand  sich  der  Frankfurter  Waidhändler 
Hans  Freund,  welcher  gleich  seinem  Vater  Heintz  jahrelang  zu  Tennstedt  an 
der  Um  ansässig  war  und  mit  seinem  Schwager  Hans  Degenhard  daselbst 
„einen  fürnehmen   Handel  mit  Waid"   führte. 

Auch  die  hiesigen  Metzger  verbanden  mit  dem  Einkauf  der  kleinen  polnischen 
Ochsen  Geschäfte  in  Wein  und  Tüchern,  welche  von  ihnen  auf  der  Hinreise 
mitgenommen  und  dort  verkauft  oder  gegen  Vieh  und  Wolle  umgetauscht 
wurden.  So  zog  der  hiesige  Metzger  Johann  Biß,  f  1530,  regelmäßig  zum 
Einkauf  von  Ochsen  von  hier  nach  Posen,  um  sie  dann  in  Berlin,  Leipzig,  Erfurt, 
Koburg,  Nürnberg,  Würzburg,  Wertheim  und  auf  den  Frankfurter  Viehmärkten 
an  die  Metzger  von  Friedberg,  Ingelheim,  Mainz,  Speyer  und  Worms  wieder 
zu  verkaufen.  Bei  seinem  Tode  hatte  sein  Faktor  Konrad  Heckbächer  für 
etwa  tausend  verkaufte  polnische  Ochsen  8207  Gulden  eingenommen.  Dieser 
setzte  das  Geschäft  des  Johann  Biß  mit  seinem  Bruder  Rupp  Heckbächer  in 
großartigem  Maßstabe  etwa  30  Jahre  fort.  Er  lieferte  polnische  Schlachtochsen 
und  fränkische  Masthämmel  nach  Eisenach,  Nürnberg,  Mainz,  Worms,  Straßburg 
und  große  Posten  Rohwolle  an  die  Wollweber  der  Nachbarschaft,  an  viele 
große  Nürnberger  Geschäftshäuser,  ferner  nach  Augsburg,  Ulm,  Aachen, 
Limburg,  Lüttich  und  nach  St.  Nikiausport  in  Lothringen.  Bei  seinem  Tode 
(1561)  waren  167b  Stück  Hammel  vorhanden  und  seine  Ausstände  für  geliefertes 
Schlachtvieh  und  Wolle  beliefen  sich  auf  die  hohe  Summe  von  2b481   Gulden. 

Hiermit  ist  aber  die  Liste  der  Frankfurter,  welche  an  dem  zunehmenden 
Handel  mit  dem  Osten  teilnahmen,  keineswegs  erschöpft.  Der  reiche  Kaufmann 
Stefan  Schmidt  zum  Einhorn,  1475f,  und  seine  beiden  Söhne  Sebastian  der 
Altere  und  Hans  Schmidt,  welche  beide  in  die  Patriziergesellschaft  Limpurg 
aufgenommen  wurden,  machten  ebenfalls  umfangreiche  Geschäfte  in  Wein  und 
Tuch  nach  dem  Norden  und  Osten  Deutschlands.  Im  Jahr  1477  wurde  gegen 
den  Hans  in  Prag  eine  Untersuchung  wegen  Lieferung  gefälschter  Tücher  ein- 
geleitet. Ein  gleichnamiger  Sohn  des  Sebastian  heiratete  1500  zu  Leipzig 
Dorothea  Bräutigam  und  setzte  selbst  als  Schöffe  und  während  seiner  Amts- 
tätigkeit als  erster  Bürgermeister  seine  Geschäfte  fort.  Ein  Sohn  des  Hans 
Schmidt,  welcher  ebenfalls  Sebastian  hieß,  siedelte  nach  Danzig  über,  woselbst 
er  etwa  1533  in  mißlichen  Verhältnissen  starb. 


Lfd. 
No. 


769 


Erste      Letzte    ■-  l. 
Erwähnung       £  n 

14%     tl527  Lp. 


770 

1497 

1511 

771 

1498 

1519 

Lp 

772 

1498 

11524 

773 

1498 

1518 

Fr 

774 

1499 

1518 

775 

1499 

77b 

1500 

tl519 

Fr 

777 

1500 

1505 

778 

1500 

1530t 

Fr 

779 

1500 

1521 

780 

1500 

fl532  Lp 
kinder- 

los 

781 

1500 

1531t 

782 

1500 

1518 

783 

1502 

1542 

78  4 

1502 

155b 

785 

1505 

155b 

78b 

1502 

1541 

787 

1502 

t!536 

Lp 

Stadtschreiber  Dr.  iur.  Philipp  Siegwein  zu 
Schönstein  am  Fahrtor,  verheiratet  mit  Luise 
Ulmer 

Dietz  von  Spier  (Speyer)  am  Fck  der  Weiß- 
adler- und  Rosengasse 

Ambrosius  von  Glauburg,  Gesellschafter  von 
Johann  Hane  und  Conrad  Monis 

Lederschmierer  Henne  Füll  (Fill,  Filde.  Phyl) 
des  Rats,  in  der  Borngasse 

Claus  Eschborn 

Conrad  Bender  zum  Riesen  und  sein  Bruder 

Hans  Bender  gen.  Lengle,  vielleicht  Söhne  des 
Heinrich 

Jost  Grünberger  der  Jüngere  in  der  Mainzergasse 
an  der  Dechanei,   1511   Bürger 

Friedrich  Herdan,  Gesellschafter  des  Hans 
Bromm 

Georg  von  Ulm  genannt  Deublinger  der  Jüngere 
im  Gadeneck   unter  den  Tuchgaden  (No.  2) 

Hans  Grambs  in  der  Saalgasse  neben  dem  Storch, 
von  Schalkau 

Schöff  Sebastian  Schmidt  II.  zum  alten  Wetter- 
hahn in  der  Mainzergasse,  1520  und  152S 
älterer  Bürgermeister 

Bernhard  Markolf  in  der  Kürschnerlaube  neben 
dem  Bornfleck,  Eidam  des  Johann  Guldenschaf 

Hartmann  Kistener  Goldschmied  und  städtischer 
Wardein  im  Haus  zur  Kanne 

Philipps  Waibel  der  Altere  in  der  Krämergasse 
bei  der  ReulS,  von  Friedberg,  Eidam  des  Ott 
von  Bell 

Ambrosius  Nese  (Neß,  Nesen,  Nesenius)  und 
sein  Bruder 

Johannes  Nese  der  Ältere,  Söhne  des  Philipp, 
beide  zum  goldnen  Haupt  in  der  Krämer- 
gasse (Kopfapotheke) 

Heinrich  Becker  der  Jüngere,  Wollweber  und 
G ade n mann  (Tuchgewänder) 

Schöff  Hans  Bromm  III.,  Gesellschafter  des 
Simon  Bocher,  1509  Bürger,  152b  und  1532 
älterer  Bürgermeister 


Handelszweig 


Ver- 
mögen 


Fischwerk 

und   Garne     3000 


Krämer 


Leder 
Getreide 


(    Lübecker 
'   Fischwerk 


Spezereien 
und  Tuch 

Tuch 
Nestler  und 

Krämer         1500 

Wolle,  Tuch, 
Spezereien     12000 
Materialist  und 
Frucbtfaandler 

Geldwechsel 
Seide.  Sammet, 

Tuch.  Fisch-      SOOO 

werk,   w  achs, 

Spezereien 

Apotheker       800 


Apotheker      1800 

Tuch 

Tuch, 

Fische   und 

Pelze  35000 


Weiterhin  sind  die  aus  Handelsrücksichten  hierher  übergesiedelten  Mit- 
glieder der  Patrizierfamilien  Kellner  aus  Erfurt  und  Martorf  aus  Marburg  zu 
nennen.  Aus  ersterer  wanderten  im  Jahr  1475  Georg  Kellner  und  1518  Hans 
Kellner,  beide  Großkaufleute,  hier  ein.  Der  Letztgenannte  heiratete  die  Tochter 
des  hiesigen  Schöffen  und  Kaufmanns  Ludwig  Martorf  zum  Paradies,  welcher 
seit  1506  mit  seinem  in  Leipzig  ansässigen  Bruder  Melchior  in  Handels- 
gemeinschaft stand  und  ein  sehr  großes  Vermögen  hinterließ.  Von  diesem 
und  anderen  Frankfurter  Kaufleuten  wurde  ein  schwunghafter  Tauschhandel 
zwischen  Leipzig,  Frankfurt,  dem  ganzen  Rheingebiet  und  den  Niederlanden 
betrieben,  deren  Gegenstände  einerseits  Färb-  und  Gerbstoffe  des  Ostens,  wie 
Waid,  Roden,  Alaun,  Vitriol,  Galläpfel  und  Weinstein,  ferner  Rohwolle  und 
Metalle,  andererseits  feine  belgische  Tücher  und  rheinische  Weine  waren. 

Besondere  Erwähnung  verdient  die  Beteiligung  der  mit  dem  Osten  in 
Verbindung  stehenden  Frankfurter  Kaufleute  an  dem  aufkommenden  Handel 
mit  Silber,  Kupfer  und  Blei,  welche  Metalle  seit  etwa  1470  in  ungeahnten 
Mengen  von  den  thüringischen  und  sächsischen  Bergbau-  und  Hüttenbetrieben 
zu  Suhl,  Schleusingen,  Steinach,  zu  Freiberg,  Schneeberg,  Joachimstal  und  im 
Mansfeldischen  gewonnen  und  meistens  durch  Leipziger  und  Nürnberger  Unter- 
nehmer den  Main  und  Rhein  hinab  nach  Aachen  und  Antwerpen  versandt 
wurden.  Das  Zeitalter  der  Kupferkönige  Fugger  mit  seiner  wilden  Jagd  nach 
den  Metallschätzen  der  Erde  nahte  heran.  Wiederum  ist  es  ein  Patrizier,  von 
welchem  die  Gründung  der  ersten  großen  Metallgesellschaft  in  Frankfurt  aus- 
gegangen ist:  Arnold  von  Holzhausen  der  Dicke  im  Nürnberger  Hof.  Er 
stand  namentlich  mit  Nürnbergern  in  Handelsgemeinschaft  und  versuchte  auch 
in  hiesiger  Gegend,  so  am  Rheingrafenstein,  sein  Glück  mit  dem  Silberbergbau, 
mußte  aber  im  Jahr  1492  seine  Zahlungen  mit  9565  Gulden  Schulden  einstellen 
und  seine  Vaterstadt  verlassen. 

Andere  Frankfurter  Kaufleute  waren  vorsichtiger  und  betrieben  den  Metall- 
handel nur  in  Verbindung  mit  ihren  sonstigen  Geschäften,  so  Stefan  Grünberger, 
welcher  1494  Schleusinger  Kupfer  kaufte,  und  Claus  Scheid  der  Alte,  in  dessen 
Nachlaß  sich  große  Vorräte  an  Blei  vorfanden.  Wieder  andere  beschränkten  sich 
darauf,  den  großen  Unternehmern  als  hiesige  Faktoren  zu  dienen.  Die  wichtigsten 
Metallhändler  um  1520  waren  die  Handelsgesellschafter  Wigel  Wolff  und  Konrad 
Semmler,  der  Schöffe  Georg  Leimberger  und  etwas  später  die  Gebrüder 
Offenbach.     Keiner  von  ihnen  hatte  glänzende  Erfolge  aufzuweisen. 

Wie  allgemein  aber  das  Interesse  an  dem  Bergbau  war,  ergibt  das  wieder- 
holte   Vorkommen  von  Kuxen    und  Salinenanteilen  in   Frankfurter  Besitz. 

e)  Während  brabanter  Tuchhändler  aus  St.  Trond,  Mecheln,  Löwen  und  Brüssel 
schon   seit   etwa   1340   die  Frankfurter  Messen   besuchten,   hat   sich   ein   aktiver 


235 


(9iilt>nifclmfl'\?fein 


^pit^an 


Lfd. 
No. 

Erste      1  etzte  .j,  t 

Erwähnung     LjJ'5 

N  a  m  e 

Handelszweig 

Ver- 
mögen 

Gulden 

788 

1502 

1506 

Friedrich  Heyd  (Heide)  von  Barr  im  Elsaß,  1504 
Bürger,  Handelsdiener  des  Bromm 

789 

1503 

1 1  533 

Stefan  Göbel  des  Rats   in  der  Sandgasse,  dann 
im    Haus    Wolkenburg    am  Krautmarkt,    1525 
junger  Bürgermeister,  aus  Würzburg 

Wein 
Stockfische 

151  »KU 

790 

1503 

1514 

Fr. 

Konrad  von  Gelnhausen  zur  Schmitte,  Neukräm, 
Eidam  des  Georg  Ziechlin  genannt  Würzburger 

Tuch- 
händler 

791 

1503 

Hans  von  Gelnhausen  zur  Schmitte 

792 

1503 

1 1 559 

Niklaus    Gallitzienstein  bei    St.    Nikolai,    später 
Neukräm,   von  Euchtersheim  im  Kreichgau 

Spezereien 

800 

793 

1503 

fl523 

Fr. 

Claus  Stanf f  der  Junge  des  Kais  in  der  Schnur- 
gasse 

Wolle  und 
Tuch 

12000 

794 

1503 

1552t 

Conrad  Oifenbach    der    Altere    zum   Gral  in  der 

Alainzergasse,    ältester    Sohn    des    Johannes 

Tuch,  Fisch- 

Offenbach   gen.    Schnorchen,    1514    Krahnen- 

werk  und 

schreiber   und  seit  1531   Kastenamtsschreiber 

Metalle 

(>000 

795 

1503 

fl5I6 

Lp. 

Jakob    Humbracht    in    der    Gallusgasse,    später 
zu  Antwerpen,  und  sein  Bruder 

1000 

796 
797 

1504 
1504 

fl523  Lp. 

1 1 53.3    Fr. 

Claus     Humbracht,     Eidam     des     Weinhändlers 
Wigel    Märkel    zu  Grünau,   Söhne   des  Claus 
Humbracht  (f  1504) 

Heinrich  Freund,  Sohn  des  Heintz  im  Eichler  Hof 

Farbwaren 

5000 
1000 

798 

1504 

Gerhard  Bungitz 

Gewürze 

799 

800 

1505 
1505 

11557 
1539 

Lp. 

Schöff    Johann    Ugelheimer    im    goldenen   Ring, 
Schnurgasse  7,    1537  jüngerer    Bürgermeister 

Simon    Bocher    (Bucher)    am    Krautmarkt,    seit 
etwa   1506  Gesellschafter  des  Hans  Bromm 

Spezereien 
und  Tücher 

Spezereien, 

Fische,  Tücher, 

Pelze 

5000 
20000 

236 


Handel  hiesiger  Kaufleute  nach  Belgien  und  Holland  erst  am  Anfang  des  15. 
Jahrhunderts,  etwa  gleichzeitig  mit  demjenigen  nach  Venedig,  entwickelt.  Es 
ist  dies  kein  Zufall,  sondern  ein  zielbewußter,  notwendiger  Ausbau  des  be- 
ginnenden Großhandels  gewesen.  Die  zwei  ältesten,  großen  Handelsverbindungen 
Straßburg-Lübeck  und  Straßburg- Erfurt  waren  nunmehr  mit  zwei  weiteren, 
ebenso  wichtigen  in  direkte  Verbindung  gebracht  und  der  Frankfurter  Handel 
auf  eigene  Füße  gestellt.  Hierbei  verband  sich  der  Venetianer  Verkehr  vor- 
wiegend mit  dem  Lübecker,  der  Erfurt-Leipziger  mit  dem  niederländischen 
und  umgekehrt.  Seiden-  und  Sammtwaren  aus  Venedig  wurden  gegen  west- 
fälische Leinwand  und  Lübecker  Pelzwerk,  niederländische  und  englische  Tücher 
gegen   thüringische  Färb-   und  Gerbstoffe,  Rohwolle  und   Kupfer   ausgetauscht. 

Die  Anknüpfung  direkter  Handelsverbindungen  mit  den  Niederlanden  mag 
in  erster  Linie  auf  die  Niederlassung  niederrheinischer  Kaufleute  zurückzu- 
führen sein,  welche  hier  schon  im  Mittelalter  eine  große  Rolle  gespielt  haben.  Es 
waren  hier  ansässig:  seit  1362  der  reiche  Krämer  Winrich  von  Fochen  und 
seit  13S4  sein  Eidam  Johann  Monis  von  Cöln  oder  Aachen,  welcher  in  seinem 
Todesjahr  1414  nicht  weniger  wie  240  Pfd.  Heller  als  Steuer  bezahlte,  seit  1418 
Lorenz  von  Geldern  im  Neuhaus,  seit  1422  Gelis  (Gilles)  Rockoch  von  Cöln, 
welcher  Eischen  Schelm,  die  Witwe  des  Claus  Neuhaus,  heiratete,  seit  1431  der 
Seidensticker  und  Kaufmann  Johann  Comens  aus  Neumagen  bei  Bernkastei,  seit  1 454 
Johann  von  Meiern  aus  Cöln,  zu  dessen  Handelsgesellschaft  die  ersten  Cölner  Kauf- 
leute,wie  die  Rinck  und  später  die  Kampmann,gehört  haben,  gegen  1480Johann  Kropp 
aus  Aachen  und  Loy  Jostenhöfer  aus  Dorneck  (Tournay).  Zu  diesen  kamen  viele 
Barchentweber  und  sonstige  Handwerker  vom  Niederrhein  und  Belgien  hinzu. 

Die  erste  bestimmte  Nachricht  betrifft  die  bereits  erwähnte  Weinsendung 
des  Patriziers  Konrad  Freitag,  welche  im  Jahr  1406  auf  der  See  von  dem 
friesischen  Häuptling  Enno  Hobeling  wegen  seiner  Feindschaft  mit  dem 
Grafen  von  Holland  und  dem  König  von  England  geraubt  wurde.  Die 
nächste  Nachricht  von  1424  zeigt  uns  bereits  vier  hiesige  Kaufleute,  Peter 
Bacherach,  Clas  Becker,  die  beiden  Schwäger  Gelis  Rockoch  und  Hugo 
Schelm,  mit  Geleitsbriefen  versehen,  auf  der  Durchreise  durch  das  Herzogtum 
Jülich.  Als  Kaiser  Sigismund  im  Jahr  1434  bei  seinem  Streit  mit  dem  Herzog 
Philipp  von  Burgund  an  den  hiesigen  Rat  das  Ansinnen  stellte,  auch  seinerseits 
diesem  einen  Absagebrief  zu  schicken,  lehnte  es  der  Rat  unter  Hinweis 
auf  den  von  Alters  hergebrachten  Handel  mit  den  brabantischen  Städten  und 
mit  der  weiteren  Begründung  ab,  daß  hiesige  Bürger  soeben  sich  des  Handels 
wegen  in  den  Niederlanden  aufhielten  und  so  schnell  nicht  wieder  heimkommen 
könnten.*)     Wir    haben    hierbei    namentlich    an    Conrad    Neuhaus    und    Heinz 

*)  Orth,  Reichsmessen,  S.  6S0  u.  681. 


Lfd. 
No. 


Erste    j  Letzte 
Erwähnung 


Handelszweig 


801       1505     1 1 534  Lp. 


Fr. 


802 

1505 

1540t 

803 

150b 

+  1512 

804 

1506 

1542t 

805 

1508 

tl519 

Fr. 


806      1508     tl531    Fr. 


807 


809 


1508 
1508 


+  1524 
1556 


1504    +1545    Fr. 


810 

1508 

1515 

811 

1508 

S12 

1500 

813 

1500 

Fr. 

814 

1500 

+  1541 

Fr. 

815 

1500 

1548+ 

816 

1510 

+  1536 

Fr. 

Schöff  Hans  Wolff  zur  Weinrebe  am  Eck  der 
Töngesgasse,  Eidam  des  Hans  Schmidt,  und 
sein  Bruder 

Wigel  Wolff  zur  Weinrebe,  Söhne  des  Hans 
Wolff  des  Älteren,  Gesellschafter  des 

Conrad  Semler  der  Altere  zur  Weinrebe,  Eidam 
des  Johann  von  Ostheim  gen.  Schefferhenne, 
von  Gelnhausen 

Clas  Bender  von  Winternheim  zum  Riesen,  ver- 
mutlich Sohn  des  Philipp 

Johann  Orth  zum  Esel  am  Johanniterhof,  Schnur- 
gasse, Sohn  des  Kuchenbäckers  Peter  Orth 
des  Rats  und  Eidam  des  Philipp  Bender  von 
Winternheini 

Schöff  Steffan  Grünberger  II  am  Eck  der  Höll- 
gasse, später  im  Braunfels,  eifriger  Förderer 
der  Reformation,  1520  junger  und  1520  alter 
Bürgermeister,  und  sein  Bruder  und  Gesell- 
schafter 

Jakob  Grünberger,  Eidam  des  Philipp  Bender 
von  Winternheim 

Bechtold  Braumann  im  Frauentürlein  neben  dem 
Braunfels,  später  in  der  Töngesgasse,  Eidam 
des  Claus  Scheid  jr.,  Tuchgewänder 

Schöff  Hans  Eller  der  Alte  in  der  Neukräm, 
dreimal  verheiratet,  1520  junger  Bürger- 
meister, von  Harstein 

Hans  Rottelmeier  (Röttelmaier)  bei  den  Barfüßern 
und  sein  Bruder 

Wolf  Rottelmeier  zur  alten  Münze,  Markt  13,  Tuch- 
gewänder 

Thomas  (von)  Bell  an  der  Katharinenpforte, 
Sohn  des  Ott    von  Bell 

Wigel  Schott,  Sohn  des  Hans 

Johann  Metlinger  zum  weißen  Schwan  am  Eck 
der  Neukräm,  Sohn  des  Matthäus  und  Eidam 
des  Melchior  Schwartzenberger 

Heinrich  Wickstetter  (Wixstetter)  der  Junge,  im 
|udeneck  bei  der  Brücke,  Eidam  des  Wigel 
Wolff  zur  Weinrebe 

Schöff  Peter  am  Steg  zu  Schadeck,  Ecke  der 
Schnur-  und  Borngasse,  1531  junger  Bürger- 
meister, von  Cronberg 


innren 
Gulden 


Kupfer       4000 

Wolle 
Farbwaren    5000 
Fischwerk 


Fischwerk 


Fischwerk 

und    Wein      9000 


Wein, 
Fische, 
Felle  und     5858 
Farbwaren 

4000 


Tuch  6400 

Farbwaren 
Fischwerk 
Flachs  u.  Hanf     12000 


Tuch 


Krämer 


beeidigter 
Apotheker 
Eisenwaren 
Fischwerk 
Farbwaren 


Tuch 


238 


von  Hexstadt  zu  denken,  welche  in  dieser  Zeit,  wie  feststeht,  mit  der 
Stadt  Dorneck  (Tournay)  in  Handelsverbindurig  standen.  Im  Jahr  1437  wird 
uns  von  einem  Darlehen  von  8000  Gulden,  welches  der  hiesige  Krämer  Lorenz 
von  Geldern  der  Herzogin  Elisabethe  von  Luxemburg  gegen  Verpfändung 
ihrer  Juwelen  gegeben  hatte,  und  1440  bis  1444  von  Verhandlungen  zweier 
Frankfurter  Kaufleute,  Hans  Lorber  und  des  Patriziers  Peter  von  Marburg,  mit 
ihrem  Schuldner,  dem  Junker  Adam  von  Siele,  berichtet,  welcher  aus  Holland 
kommende  Frankfurter  Waren  festgehalten  und  dann  versprochen  hatte,  den 
Handel  unserer  Stadt  mit  Holland,  Seeland  uud  Friesland  bis  zur  völligen 
Tilgung  seiner  Schuld  nicht  zu  stören.  Seit  1420  befanden  sich  jahrzehnte- 
lang infolge  verschiedener  Klagen  die  brabantischen  und  holländischen  Städte 
in  der  Reichsacht,  was  die  größten  Verwickelungen  zur  Folge  hatte  und  nament- 
lich den  Besuch  der  Frankfurter  Messen  durch  die  Niederländer  stark  beein- 
trächtigte. Die  über  die  holländischen  Städte  verhängte  Reichsacht,  welche 
Wilhelm  von  Siele,  der  Vater  des  Adam,  Hans  Schreiber  zu  Basel  und  Lorenz 
Dubenei  1420  beim  Königlichen  Landgericht  zu  Nürnberg  erwirkt  hatten,  fand 
erst  im  Jahr  1457  ihre  friedliche  Erledigung.*) 

Im  Jahr  1464  wird  uns  von  einer  Zeugenvernehmung  in  Bergen  op  Zoom 
wegen  einer  Weinlieferung  des  Patriziers  Henne  Stralenberg  berichtet. 

Je  mehr  sich  die  Häringsschwärme  von  der  Ostsee  nach  den  Küsten  der 
Nordsee  verzogen,  desto  mehr  trat  der  Deventer  Häring  anstelle  des  Lübecker 
und  desto  häufiger  hören  wir  von  Häringstonnen,  welche  für  Rechnung  der 
Frankfurter  Kaufleute  aus  Holland  über  Cöln  den  Rhein  herauf  kamen.  Wegen 
dieses  neuen  Handelszweiges  fanden  1470  Verhandlungen  mit  Antwerpen  und 
1476  mit  der  Stadt  Deventer  statt,  welche  durch  die  Yssel  mit  dem  Zuyder 
See  verbunden  und  der  Hauptsitz  des  holländischen  Häringshandels  war.  Bis 
1520  erlangte  dieser  eine  solche  Bedeutung,  daß  sich  neben  den  hier  ansässigen 
Lübecker  Häringshändlern  Heinrich  Lifferdes  und  Philipps  Schrießheimer  auch 
verschiedene  holländische  Konkurrenten,  wie  Johann  Braun  aus  Delft  und  Eber- 
hard von  Örtingen  hier  niederließen. 

Wie  bei  allen  anderen  Handelsverbindungen  war  auch  diejenige  nach 
Belgien  eine  doppelseitige,  ein  Austauschgeschäft  zwischen  ausgeführten  und 
eingeführten  Waren.  Die  ersteren  bestanden  in  Augsburger,  Ulmer  und 
anderen  oberdeutschen  Baumwollenstoffen  (Barchente),  welche  nach  ihrer  Ver- 
packung „Fardel"  genannt  wurden  und  einen  der  wichtigsten  und  einträglichsten 
Gegenstände  des  Frankfurter  Handels  im  15.  Jahrhundert  gebildet  haben.  Sie 
wurden  von  den  hiesigen  Kaufleuten  nach  Belgien  gebracht,  wo  eine  große 
Nachfrage  nach  ihnen  bestand,   und   dagegen  namentlich  die  in  den  industrie- 

*)  Inventare,  IV,  S.  75—100. 


Lfd. 

Erste 

1  ,  i/i 

Ver- 

No. 

Erwähnung 

■-i  " 

N  ;i  in  e 

Handelszweig 

mögen 

Gulden 

817 

1510 

1536t 

Fr. 

Heinrich  Preglerzum  goldnen  Hirsch.  Garküchen- 
platz 7,  heiratet  die  Witwe    des    Claus  Hura- 
bracht  geb.  Märkel,  von  Bamberg 

Wolle. 
Fische 

818 

1510 

tl531 

Wollweber  Johann  von  Buchen  des  Rats 

Tuch.  Wolle 

819 

1510 

Jost  von  Loer  (Lohr),    Handelsdiener  des  Jakob 
Heller,  dann  des  Hans  Kellner 

820 

1510 

1519 

Copperhenchen  (Henne  Kupfer)  im  Haus  Mailand 
bei  den  Barfüßern 

Tuch 

400 

821 

1510 

1518 

Hans    Jörg    (Georger,    Gerger)    zum    Wolf    auf 
dem    Römerberg,     heiratet     die    Witwe     des 
Ruprecht  Monis,  von  Kaufbeuren 

Tuch 

822 

1510 

tl554 

l'eter  May  im  Haus  Sonnenberg,  zuerst  Schuster, 
von  Dieburg 

Leinentuch 

6000 

823 

1510 

1556 

Claus    (vom)    Haber    auf   dem    Markt,   Vertreter 
der  Prechter  in  Straßburg 

Wolle  und 

Faktoreien 

5000 

824 

1511 

tl548 

Fr. 

Johann  Ziechlin  (Ziegle)  der  Altere  gen.  Würz- 
burger auf   dem  Samstagsberg    zum   Laubcn- 
berg  (No.   16  18),  Sohn  des  Georg 

Tuch 

18000 

825 

1512 

1 1 526 

Hans  Sachsenhäuser  zum  Schwert  in  der  Fahr- 
gasse 

Fische  und 
Tücher 

826 

1512 

tl518 

Lp 

Johann  von  Meiern  III  des  Rats  zum  Bornfleck, 
Gesellschafter     seines     Vaters,     1516    junger 
Bürgermeister 

Tücher  und 
Spezereien 

827 

1512 

1538 

Johann   Schäfer   (Schöffer)   zum  goldnen  Schaf, 
Markt  37,  von  Steinheim  (siehe  auch  No.  757) 

Apotheker 

828 

1515 

Conrad  (Cuntz)  Rauch,  von  Friedberg,  u.  sein  Sohn 

}   Vieh  und 
J       Wolle 

829 

1512 

1532 

Fr. 

Tiel   Rauch,    Wirt  zur  Krone  in  der  Friedberger 
Gasse 

830 

1513 

fl530 

Metzger   Hans   Biß,    Eidam    des    Metzgers    und 
Ratsherrn   Fndres  Herden  (1487) 

Vieh,   Wolle 
und  Tuch 

81  H  II 1 

831 

1513 

1516 

Ewald  von  Born,  Sohn  des    Steffan,  Tuchführer 

Tuch 

832 

1513 

15  12 

Fr. 

Hans  Schott  in   der  Bockenheimer  Gasse,  Sohn 
des  Hans 

833 

1513 

f  1515 

Lp. 

Caspar    Freund,    Sohn    des    Theiß    Freund    im 
Eichler  Hof  und  Eidam  des  Sebastian  Schmidt 

831 

1513 

1537t 

Wolfgang     Beckenhub,    Sohn    des    Kürschners 
Stefan  Beckenhub 

Wein,   Wolle 
Tuch 

835 
836 

1513 
1513 

1543t 

1 543t 

Fr. 
Fr. 

Heinrich   Rumpf  (Rump)   und  sein   Bruder 
Johann    Rumpf,    Eidam    des     Claus     Stauff,    von 
Butzbach 

|  Vieh  und 
Wolle 

837 

1513 

1-1530 

Lp. 

Hans  Grünberger,  Sohn  des  Jost  und  Eidam  des 
Hans  Bromm 

reichen  südwestlichen  Grafschaften  Hennegau  und  Artois  hergestellten  Tücher 
und  Garne  eingetauscht  oder  eingekauft.  Neben  den  brabantischen  Städten 
traten  immer  mehr  diese  Gegenden  mit  ihren  Hauptsitzen  Dorneck  (Tournay), 
Bergen  (Mons),  Valensin  (Valenciennes),  Rüssel  (Lille)  und  Arras,  sowie  im 
Norden  die  mächtig  emporstrebende  Handelsstadt  Antorf  (Antwerpen)  in  den 
Vordergrund.  Wie  bereits  erwähnt,  finden  wir  1434  den  Conrad  Neuhaus  und 
Heinze  von  Hexstadt,  1457  den  Henne  Steffan  in  Handelsverbindung  mit  Dorneck, 
und  aus  dem  Jahr  1452  wird  uns  berichtet,  daß  die  Familien  Neuhaus,  Rorbach 
und  Heller  Kapitalien  bei  der  ihnen  wohlbekannten  Stadt  Antorf  auf  Leibrenten 
angelegt  hatten.  Eine  stattliche  Reihe  bedeutender  Frankfurter  Handelsgesell- 
schaften haben  sich  mit  dem  belgischen  Tuchgeschäft  befaßt,  so  die  Neuhaus, 
Geuch,  Steffan,  Rorbach,  Heller,  Meiern,  Seifenmacher  und  Tiermayer.  Kein  Groß- 
händler konnte  damals  die  Geschäftsbeziehungen  mit  Tournay,  Brügge  und 
Antwerpen  entbehren,  wie  sich  dies  bei  fast  jedem  einzelnen  von  ihnen  nach- 
weisen läßt.  Die  Handlungen  der  Blum,  Stalburg,  Bromm,  Scheid,  Kellner, 
Martorl  und  Bocher  hatten  ebenfalls  ihre  Faktoren  in  den  Niederlanden. 

Seitdem  die  deutschen  Wolltücher  immer  mehr  durch  fremde  verdrängt 
und  infolgedessen  der  Tuchhandel  aus  den  Händen  der  zahlreichen  Woll- 
weber in  diejenigen  weniger  kapitalkräftiger  Großkaufleute  übergegangen 
war,  hatte  sich  auch  die  Zahl  und  Bedeutung  der  Tuchausschnitthändler, 
der  sogenannten  Gadenleute,  stark  vermindert,  was  erkennen  läßt,  daß 
sie  dem  Vertrieb  deutscher  Wollentuche,  namentlich  der  im  hessen-nassauschen 
Hinterland  hergestellten,  gedient  haben.  Die  von  dem  Schöffen  Volkwin 
Beyer  im  Jahr  1290  eingerichteten  20  neuen  Gaden,  deren  Erbpächter  über 
100  Jahre  eine  Hausgenossenschaft  mit  zwei  Vorstehern  (Baumeistern)  gebildet 
hatten,  verfielen  und  die  Zugänge  wurden  verbaut.  Auch  die  übrigen  Gaden- 
leute hielten  nicht  mehr  ausschließlich  unter  den  alten  Gaden  beim  säulen- 
getragenen roten  Haus  feil,  sondern  zerstreuten  sich  über  die  Stadt.  Es 
erhielt  sich  nur  eine  beschränkte  Anzahl  kapitalkräftiger,  meist  in  Handels- 
gemeinschaft  stehender  Großhändler,  welche  zugleich  den  Tuchausschnitt  in 
ihren  Läden  betrieben  und  auch  die  Wollweber  des  Hinterlandes  durch 
Lieferung  von  Wolle  und  Farbwaren  und  durch  Kreditgewährung  in  immer 
größere  Abhängigkeit  von  sich  brachten.  Es  sind  Anhaltspunkte  dafür  vor- 
handen, daß  diese  ländlichen  Wollweber  vielfach  überhaupt  nicht  mehr  für 
eigene  Rechnung,  sondern  nur  noch  als  Stücklohnarbeiter  für  die  hiesigen 
Tuchhändler  als  ihre  Verleger  und  Brotherren   gearbeitet  haben. 

Die  Tuchausschnitthändler  wurden  jetzt  meistens  nicht  mehr  Gadenleute, 
sondern  Gewandschneider  oder  Tuchgewänder  genannt.  Die  bekanntesten 
unter  ihnen  waren  um   1400  Johann    Monis,   Johann   Preuß   (Prusse)   der   Alte 


Lfd. 

No. 

Erste      Letzte    ■£  u 
Erwähnung       £"S 

Name 

r 

Handelszweig 

mogeil 

Gulden 

83S 

1514 

1529 

Krämer  Heinrich  vonYßheim  (Ustheim)  im  Haus 
Hanau  (Mohrenkopf)   hinter   dem   Lämmchen, 

Gesellschafter  des  Hermann  von  Erkies  oder 

Erkel  zu  Siegen 

Spezereien 

839 

1514 

1527t 

Lp. 

Johann    Eckell    des    Rats,    von    Wetter,    Gesell- 
schafter    seiner     Vettern    Ludwig    und    Paul 
Martorff 

Wolle 

Farbwaren 

Tuch 

840 

1515 

1542 

Ott  von  Bell  der  Junge  neben  dem  Marstal],  Eidam 
des  Ratsherrn  Johann  von  Buchen 

Fischwerk 

841 

1515 

tl546 

Heinrich    Lifferdes    im    Esel    am    Johanniterhof, 
von    Lübeck,   heiratet   die  Witwe   des  Johann 
Orth,    Gesellschafter   des   Konrad  Wiebeking 
zu  Lübeck 

Wein,  Felle 
Stockfische 

Flachs        30000 

842 

1515 

1539 

Hans     Herden     in     der    Bendergasse.     1532     in 
Konkurs 

Vieh  und 

Wolle 

843 

1515 

Christoph     Cortisella     aus     Como,     Sohn     des 
Aloysius 

Sa  mm  et 
Pferde 

84-1 

1516 

Claus  Beetz  von  Seligenstadt 

Krämer 

845 

1517 

tl531 

Lp. 

Jakob  von  Meiern,  Sohn  des  Johann   II 

5000 

846 

1517 

1556 

Tielmann  von  Bonn,  auch  von  Essen  gen. 

Gewürze         4() 

847 

1517 

Hartmann  Heil,  von  Peffelkoien 

Krämer 

848 

1517       1531 

Lp. 

Paul  Martorff  von   Leipzig,   Sohn    des  Melchior, 

Farbwaren 

Gesellschafter  seines  Vetters  Ludwig  Martorff 

Wolle 

S49 

1518 

1553 

Jost  Moller  gen.  Glaser  der  Junge,  Neukräm 

Fischwerk      8000 

SSO 

1518 

fl555 

Fr. 

Schöff  Georg  Lemberger  (Leimberger)  der  Ältere 
im  Eichler  Hof,  Eidam  des  Hans  Bromm 

Tuch,  Wolle 
Farbwaren      2500 

851 

1518 

Caspar  Baum 

852 

1518 

tl532 

Lp. 

Stefan  Schmidt  der  Jüngere,  Sohn  des  Sebastian, 
im  alten  Wetterhahn  in  der  Mainzergasse 

2000 

S53 

1518 

Friedrich  Schwartz 

Krämer 

854 

1518 

11544 

Lp. 

Schöff  Hans  Kellner  (Keller)  im  Haus  Reifenberg 
am   Roßmarkt,    von   Erfurt,    Eidam    des    Kauf- 
manns   und    Schöffen    Ludwig    Martorff,    1535 
junger    und     1540    alter    Bürgermeister;    sein 
Handelsdiener  Jakob  Beer 

Wein,    Tuch, 
Farbwaren     30000 

855 

1518 

1521 

Conrad  Freitag,  etwa  Sohn  des  Heinrich  Freitag 
am  Stolzenberg  i.  d.  Fahrgasse 

Apotheker 

856 

1519 

Fr. 

Johann  Guldenschaf  der  Jüngere  (s.  auch  No.  827) 

857 

1519 

tl541 

Fr. 

Marx    Guldenschaf,     1541     erstochen:  und     sein 
Bruder  und   Gesellschafter 

[    Wein    und 

858 

1519 

Fr. 

Lucas  Guldenschaf,  Söhne  des  Hans  Guldenschai 
in  der  Kürschnerlaube 

I  Spezereien    1500 

und  der  Junge,  Henne  Leidermann  genannt  Eisenhut,  Henne  Schelm  und  sein 
Sohn  Hugo,  seit  etwa  1430  Jakob  Heller,  Heinrich  Rorbach  der  Ältere,  welcher 
den  Tuchhandel  dem  von  seinem  Vater  betriebenen  Weingeschäft  vorgezogen 
hatte,  der  Schöffe  Eberhard  Budener,  Heinrich  Weiß  und  Johann  Dorfelder, 
welcher  1451  unter  Hinterlassung  eines  Vermögens  von  12000  Gulden  starb. 
Sein  sehr  einträgliches  Geschäft  wurde  noch  ein  halbes  Jahrhundert  in 
Gesellschaftsform  von  seinen  aristokratischen  Schwiegersöhnen  Claus  von 
Rückingen  und  Georg  von  Breidenbach  und  seit  1480  von  seinem  Enkel 
Claus  von  Rückingen  dem  Jüngeren  in  Gemeinschaft  mit  Jakob  Heller  und 
Hans  Steffan  weitergeführt.  Das  Betriebskapital  dieser  „Gesellschaft  des  Dor- 
felderschen  Gewandgadens  zur  alten  Apotheke"  (Markt  10),  betrug  1487  zehn- 
tausend Gulden. 

Ich  möchte  nicht  versäumen,  hier  wiederholt  darauf  hinzuweisen,  daß  die 
Barchentweberei,  welche  billigere  Stoffe  herstellte,  sowohl  in  den  schwäbischen 
Städten  Augsburg,  Ulm,  Memmingen,  Biberach,  wie  auch  am  Niederrhein  und 
seit  1420  in  bescheidenerem  Maße  in  Frankfurt  einigen  Ersatz  für  die  ver- 
fallende Wolltuchweberei  bot  und  daß  unsere  Stadt  vermutlich  der  wichtigste 
Platz  für  den  Vertrieb  der  oberdeutschen  Fardel  nach  Südbelgien  und  nach 
der  Hafenstadt  Antwerpen  gewesen  ist,  von  wo  sie  dann  auf  dem  Seeweg 
nach  fremden  Ländern  befördert  wurden.  Es  ist  kaum  zu  verstehen,  warum 
die  Barchentweberei  sich  damals  nicht  stärker  von  Frankfurt  nach  den 
notleidenden  Weberstädtchen  des  hessischen  Hinterlandes  ausgebreitet  hat, 
wodurch  diesen  neue  Nahrungsquellen  eröffnet  worden  wären. 

Die  älteste  unter  den  großen  Frankfurter  Handeisgesellschaften  war  die 
Neuhaus'sche,  welche  im  Anschluß  an  den  Gewandgaden  des  Henne  Schelm 
etwa  1410  entstand.  Aus  ihr  entwickelte  sich  etwa  1450  eine  neue  mitglieder- 
reiche Gesellschaft,  an  deren  Spitze  Jakob  Geuch  (jeuch),  ein  Fischers- 
sohn, stand.  Er  genoß  ein  solches  Ansehen,  daß  seine  beiden  Söhne,  Henne 
und  Jakob,  als  Schwiegersöhne  der  ersten  Patrizierfamilien  und  als  Mitglieder 
des  Hauses  Limpurg  willige  Aufnahme  fanden.  Wir  beobachten  hier  dieselbe 
Erscheinung  wie  bei  den  Stalburg,  Blum,  Scheid,  Schmidt,  Grünberger  und 
vielen  anderen  aufstrebenden  Familien.  Nach  dem  frühen  Tode  des  alten 
Jakob  Geuch  im  Jahr  1459  wurde  die  Handelsgesellschaft  von  den  übrigen 
Teilhabern,  dem  Gadenmann  und  Schöffen  Heinrich  Rorbach  dem  Alten, 
seinem  gleichnamigen  Sohne,  welcher  die  Witwe  Geuch  heiratete,  den  beiden 
Schwägern  des  Geuch,  Jost  Königstein  und  Konrad  Ganz,  und  von  Niklas 
Jaeger  bis  etwa   1470  weitergeführt. 

Im  Jahr  1452  war  aus  Bingen  der  Großkaufmann  Henne  Steffan,  genannt 
Steffanshenne,  hierher  zurückgekehrt,    welcher   einen   schwunghaften   Ein-   und 


243 


Lfd. 

Erste      Letzte 

r  s- 

No. 

Erwähnung 

£  N 

859 

1519       1542 

Fr 

860 

1519      1550 

Fr 

861 

1519      154(1 

862 

1519     tl546 

863 

1519       155h 

864 

1520 

865 

1520 

866      152n      1544     Fr. 


867 

152ii 

1542 

868 

1520 

11551 

Fr 

869 

1520 

tl563 

Fr 

870 

[520 

1551t 

Fr 

871 

1520 

1530 

Fr 

872 

1520 

1527 

873 

1520 

tl561 

Fr 

s74 

1521 

tl55l 

Fr 

S75 

1521 

f  1 56 1 

Fr. 

876 

1521 

1540t 

877 

1521 

s;> 

1521 

1549 

879 

1523 

880 

1524 

SM 

1522 

1533 

Ss2 

1522 

I556f 

8S3      1522      1539 


884 

885 


1523 
1523 


1541) 
t1541 


Johann  Heckmann  der  Jüngere  und 

sein    Bruder    Conrad    Heckmann    bei    der    Piarr 

am  Eck  der  Höllgasse  (Hirschapotheke) 
Benedictus  Pellice  (Peller?)  von  Como 
Hans  von  Anspach  im  kleinen  Paradies.  Markt  27, 

von  Cronberg 
Joachim  Offenbach.  Visierer,  und  seine  jüngeren 

Brüder  Hans  Offenbach    und   Heinrich  Offen- 
bach, Söhne  des  Johann  (von)  Offenbach  gen. 

Schnorrehen 
Hans  Halmberger  (Hallenberger)  der  Alte  in  der 

Fahrgasse.   Sohn   des    Claus    und    Eidam    des 

Heilmann  Steinheimer  d.  Rats 
Peter  Kriebel  (Krebel),    Tuchgewänder  im  Haus 

Schönau  auf  dem  .Markt 
Hartmann  Greiff  III  zur  Taube  aui  dem  Samstags- 
berg und  sein  Bruder 
Jakob  Greiff  des  Rats  zum  Dracheneck,  Markt  31, 

Söhne  des  Hartmann  Greiff  II 
Peter    Hock    der    Ältere    in   der    Fahrgasse,  von 

Seligenstadt,  und  sein  Vetter 
Contz  Hock 
Johann  Muß 
Hans  Niclas  gen.  Steinmetz  der  Junge,  des  Rats. 

zum  Schwert  in  der  Fahrgasse 
Georg     Uffsteiner     (Ofistender)    im    Haus    zum 

Seligen,  Mainzergasse  8  10 
und  sein  Bruder   Claus    Uffsteiner   im    Schlegel. 

.Markt  2b.  Markmeister.  Söhne  des  Claus 
Nikolaus  Eisener  von  Rotenburg 
Antonius  de   Vento  von   Genua 
Georg      i 

Hans        |     Krafft  iCrafft)  von   Cronberg 
.Michel      1 

Niklaus   von   Fundort.   Sohn   des  Clas 
Sebastian  Clee  (Kiene)    auf    dem   Samstagsberg 

neben  dem   Schwan 
Philipp    Schrießheimer    von     Lübeck,    heir.    die 

Witwe  des  Caspar  Comes 
Veiten  von  Stetten 
Heinrich   Ackermann  im  Hause  N'eideneck  in  der 

Fahrnisse,  l  leschäftsfreund  des  Lucas  Cranach 


Handelszweig 


}  Apotheker 
I 
Seidenwaren, 

Stockfische 


Krämer       20000 

( iarne 
Metalle         II 

Flachs 
Häute  5C 

Tuch 

Tuch  5C 

Krämer 

IUI 

Hä  ringe 


Fischwerk 

7  s,  in 

1       Wein, 
)      Tuch, 

21  >o<  i 

|  Spezereien 

Papiermüller 
Spezi  i 
Sammet 

Papier  und 

Tuch 

Fische. 1  Ssig 

Farbwaren 

1200 

Sammet  und 

Wein 

6000 

Leinwand 

Fische  und 
Sammet 

8000 

244 


Ausfuhrhandel  nach  den  Niederlanden  in  oberdeutschen  Barchenten  (Fardel) 
und  belgischen  Tüchern  und  Garnen  betrieb.  Im  Jahr  1457  schuldete  ihm 
Caspar  von  der  Brücke  (du  Pont)  zu  Dorneck  nicht  weniger  wie  1406  Gulden 
für  verkaufte  Fardel  und  versetzte  ihm  hierfür  ein  Pack  mit  Tuch,  Bursat, 
Arras,  drei  Fässer  mit  Hauben  und  Barettchen  und  zwei  Fässer  mit  Garnen. 
Im  Jahr  1473  bestanden  seine  Warenvorräte  aus  gemusterten  Tuchen,  Bursat, 
Arras,  Sammet,  Barchent,  Schechter,  Zwilch  und  Leinentuch.  Steffanshenne 
hinterließ  ein  Vermögen  von 
etwa   15000  Gulden. 

Fast  gleichzeitig  mit  ihm 
ließ  sich  der  Kölner  Großkauf- 
mann Johann  von  Meiern 
bei  seiner  Verheiratung  mit 
Gretchen  Dorfelder,  einer 
Tochter  des  erwähnten  reichen 
Gadenmannes  Johann  Dor- 
felder, hier  nieder.  Er  stand 
mit  seinem  Bruder  Heinrich 
und  seinem  Schwager  Gott- 
schalk von  Gilß  zu  Köln  in 
Handelsgesellschaft  und  er- 
baute 1464  anstelle  der  Häuser 
zum  Bornfleck  und  Rauchfaß 
in  der  Krämergasse  das  große 
steinerne  Haus,  welches  noch 
heute  eine  Zierde  unserer  Alt- 
stadt bildet.  Da  wir  aus 
den  Aufzeichnungen  seines 
Schwiegersohnes  Jakob  Heller 

Wissen,      daß      er     Seinen      drei  Das  s^inerne  Haus  zum  Bornileck,  HM  erbaut  von 

Johann  von  Meiern. 

Kindern    über    22  000   Gulden 

hinterließ,  so  muß  seine  Handelsgesellschaft  bei  gleichen  Anteilen  der  drei  Teil- 
haber ein  Gesamtvermögen  von  60 — 70  000  Gulden  besessen  haben.  Nach  seinem 
Tode  im  Jahre  1484  wurde  sie  von  dem  Sohne  Johann  von  Meiern  dem  Jüngeren 
mit  seinen  Verwandten  fortgesetzt,  zu  welchen  im  Jahr  1512  auch  die  bekannten 
Kölner  Großkaufleute  Rinck  gehört  haben. 

Die  gegen  Ende  des  15.  Jahrhunderts  ausbrechende  schwere  Handelskrise 
schnitt  gleichzeitig  den  Frankfurter  Handelsverkehr  mit  Venedig  und  den 
hiesigen  Tuchhandel  mit  Südbelgien,  namentlich  den  Verkauf  der  oberdeutschen 


245 


^ramnann  I  ^ebingcr  '  XVuulmcjer '    ©rambs  I    ©reifF     '    ^lerijlin 


Erste      Letzte    ~  i 
Erwähnung      £  > 


886      1524     tl567    Fr. 


1524  1563t 

1525  tl572  Lp. 


889 

1525 

tl553 

Lp. 

890 

1525 

11578 

891 

1527 

1531 

892 

1528 

1537 

893 

1528 

1559 

Fr 

894 

1531 

fl565 

Fr. 

895 

1528 

896 

1528 

897 

1528 

tl547 

Fr 

898 

1528 

+  1574 

Fr 

899 

1528 

Fr 

Hans  Bebinger  zur  Blumenkrone,  Schnurgasse  51, 
Nachfolger  des  Gewandsehneiders  Herbord 
Bencker,  von  Speyer 

Georg  Grambs,  Sohn  des  Hans 

Sehöff  Craft  Stalburger  im  Stammhaus  auf  dem 
Kornmarkt,  bis  etwa  1550  in  Italien  (Genua?), 
seit  1554  Gesellschafter  des  Johann  von  Botz- 
heim  aus  Straßburg,  1569  junger  Bürgermeister 

und  sein  Bruder  Daniel  Stalburger  des  Rats, 
Eidam  des  Straßburger  Seidenhändlers  Conrad 
Joham  von  Mündolsheim 

Wollweber  Hans  Geddern  des  Rats 

Johann  Wittink  v.  Antwerpen,  begütert  zu  Courtrai 

Hans  Semler  (Stemmler)  der  Junge 

Hans  Deublinger  und  sein  Bruder 

Bartel  Deublinger  zum  Würzgarten,  Markt  28. 
Söhne  des  Georg  von  Ulm  genannt  Deublinger 
zum  Gadeneck,  Tuchgewänder 

Vincenz  von  Peller  aus  Como,  Handelsdiener 

Hans  von  Born,  Brommscher  Handelsdiener 

Sehöff  Dominicus  Bocher  (Bucher)  im  Storch 
in  der  Saalgasse,  Sohn  des  Simon  B.  und 
Eidam  des  Hans  Freund,  1541  junger  Bürger- 
meister, Vertreter  der  lngolt  zu  Straßburg 

Christof  Staufi.  spater  Visierer,  Eidam  des  Caspar 
Schott  zu  Klein-Falkenstein 

und  sein  Bruder  Friedrich  Staufi,  Neukra'm,  spater 
in  Nürnberg,   Söhne  des  Claus  Stauff  (f  1526) 


Tuch  5000 

Krämer 


Seide    und 
Sammet     20000 


Wolle 


22000 
SOOO 


Tuch         16000 

Seide 

englisches 

Tuch, 
Farbwaren 

Wolle         36000 

|   Wolle  und    2800 
Tuch 

2000 


Fardel,  fast  ganz  ab  und  führte  den  Konkurs  mehrerer  hierbei  beteiligten 
großen  Handelsgesellschaften  herbei.  Die  eine  von  ihnen  war  von  dem 
Patrizier  Albrecht  Tiermeyer  aus  Nürnberg  errichtet  worden.  Er  hatte  zuerst 
den  Kaufmann  Konrad  Gerßperger  als  Handelsdiener  und  Faktor  gegen  festen 
Jahresgehalt  in  Wien,  Oberdeutschland  und  den  Niederlanden  vertreten  und 
war  seit  seiner  Verheiratung  mit  der  Witwe  Barbara  Normann  aus  Mainz  von 
1466 — 1475  dessen  Gesellschafter  gewesen,  wobei  er  von  je  1000  Gulden  Ein- 
lage 500  Gulden  Gewinn  erzielte.  Seit  1471  hiesiger  Bürger,  betrieb  er  in 
Gemeinschaft  mit  seinen  Brüdern  Hans  und  Eberhard  starken  Handel  nach  den 
Niederlanden  und  Oberdeutschland  in  derselben  Weise,  wie  Steffanshenne  und 
Andere.  Nach  seinem  Tode  im  Jahr  14S0  führten  die  jüngeren  Brüder  das 
Geschäft  weiter,  gerieten  aber  in  beträchtliche  Schulden,  welche  1495  bei  einer 
Auseinandersetzung  mit    11  192  Gulden  angegeben  werden. 

Auch  ein  Vetter  von  diesen,  Hans  Tiermeyer  gen.  Stockhorn,  welcher  seit 
1480  Mitglied  der  Patriziergesellschaft  Frauenstein  war  und  1498  starb,  wird 
als  berühmter  Kaufmann  bezeichnet.  Er  kaufte  in  Valenciennes,  Bergen  (Mons) 
und  Rüssel  (Lille)  wollene  Tuche,  Arras,  Sey  und  Satin,  mußte  aber  infolge 
eines  großen  Unfalles  seine  Zahlungen  einstellen.  Durch  Vermittlung  seiner 
guten  Freunde  kam  im  Juli  1491  zu  Antwerpen  ein  Vergleich  zustande,  durch 
welchen  ihm  von  seiner  Schuld  von  5400  Gulden  die  eine  Hälfte  nachgelassen 
und  für  die  andere  Ratenzahlungen  bewilligt  wurden.  Hierbei  gab  er  für 
1200  Gulden  oberdeutsche  Fardel  in  Zahlung. 

Am  wenigsten  unterrichtet  sind  wir  über  die  Handelsgeschäfte  der  Ge- 
brüder Jakob,  Hermann  und  Gottfried  Seifenmacher,  welche  von  1476 — 1498 
wiederholt  genannt  werden.  In  den  Jahren  1477  und  1479  wurden  dem  Jakob 
an  verschiedenen  Plätzen,  so  zu  Antwerpen,  Mastricht  und  bei  Mecheln  in 
Brabant  Güter  im  Werte  von  2000  Gulden  geraubt,  über  deren  Ersatz  noch 
nach  20  Jahren  Verhandlungen  geführt  wurden.  Im  Jahr  1489  entzog  der  Rat 
dem  Jakob  und  dem  Hermann  Seifenmacher  wegen  ihrer  vielen  Schulden 
das    Bürgerrecht,  nahm  sie  aber  bald  wieder  in  Gnaden  auf. 

Als  Ersatz  für  den  eingehenden  Tuchhandel  mit  Südbelgien  hatte  sich 
damals  der  Verkauf  von  Rohwolle  und  Farbwaren  nach  Mastricht  im  Bistum 
Lüttich  und  nach  den  holländischen  Städten  Leyden,  Delft,  Deventer,  Amsterdam 
und  umgekehrt  der  Einkauf  von  Häringen  in  Deventer  und  Antwerpen  lebhaft 
entwickelt.  An  diesem  Handelsverkehr  haben  sich  eine  Reihe  von  Kaufleuten, 
so  der  reiche  Schöffe  Ludwig  Martorf  zum  Paradies,  f  1527,  und  in  erhöhtem 
Maße  sein  Schwiegersohn  Johann  Kellner  aus  Erfurt  beteiligt.  Vor  Aachen 
muß  Mastricht  der  Stapelplatz  für  die  deutsche  Wolle  gewesen  sein,  da  alle 
hiesigen  Wollhändler  dorthin  lieferten   und   oft   große  Beträge  von  Mastrichter 


Lid. 

Erste 

Letzte 

No. 

Erwähnung 

900 

1529 

1556 

901 

1529 

1542t 

902 

1529 

t!557 

903 

1530 

f  1561 

11556 


905 

1530 

11555 

906 

1530 

1551 

Lp 

907 

1530 

tl565 

908 

1530 

tl539 

Fr 

909 

1530 

1553 

910 

1530 

1559 

911       1532     tl553    Fr. 


912 

1532 

1567f 

Fr. 

913 

1535 

1542 

Fr. 

914 

1539 

Fr 

915 

1532 

91h 

1532 

11544 

917 

1539 

1587 

918 

1533 

1556 

919 

1533 

Fr 

920 

1533 

1551f 

Fr 

921       1533     tl564  Lp 


922      1540     t!587  Lp 


Sebastian  Zip! 

Philipp  Seidenbender  von  Worms,  Handelsdiener 

des  Philipps  Waibel 
Henne  Burkhardt  im   Viehhof 
Conrad    Heckbächer    des    Rats    am  Garküchen- 

platz  und  sein  Bruder 
Rupp  Heckbächer  zur  Linde  in  der  Bendergasse, 

dann    zum   Eisenmenger   unter  der  Neukräm, 

1543  Bürger 
Christian    Egenolff    unter    der    Neukräm    neben 

dem  Kaufhaus,  später  im  Haus  Weilburg  am 

Eck  des  Kornmarktes,  von  Hadamar 
Conrad  Neuhaus,  Sohn  des  Conrad  (f   1502) 
Anton  Zubrodt 
Johann     Eck     zu     Klein  -  Falkenstein,    Prediger- 

straße    9,     Eidam     des     Caspar     Schott,    von 

Würzburg 
Seifried  (gen.    Siepj   Stirn    in    der   Schnurgasse, 

Schneiderssohn 
Lorenz  de  Villani  im  Haus  Wolkenburg  auf  dem 

Krautmarkt,  von  Florenz,  heiratet   die  Witwe 

des  Bürgermeisters  Steffan  Göbel,  1544  Bürger 
Hans  Freund  im  Schnabel    in    der  Schnurgasse, 

heiratet  Margarethe  Schott 
Hans  Schott  des  Rats,  Sohn  des  Laux 
Conrad  Schott,  Sohn  des  Caspar  Schott  zu  Klein- 

falkenstein,  Predigerstraße  9 
Conrad  Schott,  Sohn  des  Hans 
Hans  von  Klingenberg 

Ott  Waibel  (Weibel)im  Haus  Würzgarten,  Markt  28 
und  sein  Bruder  Anton  Waibel  der  Jüngere,  Söhne 

des  Philipp 
Johann  von  Gelen  (Collen) 
Caspar  Freund,  Sohn  des  Claus 
Johann    Eller,   Sohn   des    Schöffen    Eller,    später 

zu    Antwerpen,    Eidam    des   Jost   Grünberger 
Schöff    Hans    Bronim    der   Jüngere    im    Eckhaus 

Reifenberg    auf    dem    Rossmarkt,     1556    alter 

Bürgermeister,   und  sein  Bruder 
der    Schöffe    Claus    Bronim    auf    der    Zeil,    1554 

jüngerer  Bürgermeister,  kurfürstl.  sächsischer 

Rat,  Eidam  des    Ulrich    Rauscher   zu    Leipzig 


Handelszweig 


Ver- 
mögen 


Viehhändler    18000 


Vieh 
Wolle 

25000 

Tuch 

Wein 

7000 

Buchdruck 

und 

Buchhandel 

10000 

5000 

1  eile 

3800 

Stockfische. 
Felle.    W,.lle 

Seide  und 

Sammet 

Farbwaren 

Wolle 

Tuch 

Stockfische 


Tuch 

Seide. 

1800 

Spezereien 

Stockfische 

7500 

Krämer 

Färb  waren 

5000 

Stockfische 

AU' Lille 

Wolle 

30000 

39000 

Käufern  zu  fordern  hatten,  so  1533  Heinrich  Pregler  418  Gulden,  1534  Tiel  Rauch 
300  Gulden,   1535  Wolf  Beckenhub  050  Gulden  und  Johann  Kellner  1000  Gulden. 

Eine  Reihe  von  Frankfurtern  hielten  sich  jahrelang  Geschäfte  halber  in  den 
Niederlanden  auf  und  sind  dort  auch  gestorben,  so  152b  in  Mastricht  der 
Gesellschafter  des  Schöffen  Ludwig  Martorf,  Johann  Eckell  des  Rats,  in  Deventer 
Caspar  Martorf,  ein  Neffe  des  Ludwig,  in  Antwerpen  Claus  Hurnbracht,  1537 
zu  Kampen  Jakob  Freund.  Letzterer  hatte  von  Claus  Hydepol  (Hutenpol)  zu 
Amsterdam  2200  Gulden  und  sein  Schwager,  der  Schöffe  Dominicus  Bocher, 
von  demselben  800  Gulden  und  3b  Fässer  Waid  zu  fordern,  was  auf  einen  sehr 
bedeutenden  Verkehr  in  thüringischen  Farbwaren  schließen  läßt.  Ähnlich  ver- 
hielt es  sich  mit  dem  Fischhandel.  Im  Jahr  1542  verlad  Johann  Braun  aus 
Delft,  welcher  sich  einige  Jahre  vorher  hier  niedergelassen  hatte,  bei  einem 
Schiffer  in  Niederwesel  10  Last  Häringe,  2  Tonnen  Rheinfische  und  2  Tonnen 
Häringsschmalz.  Im  Jahr  1550  bezog  er  von  seinen  zwei  Antwerpener  Faktoren 
viele  Fässer  Bückinge    und  verkaufte    sie   im  Stift  Mainz  und  im  Frankenland. 

f)  Was  den  aktiven  Handel  der  hiesigen  Kaufleute  nach  Süddeutschland 
betrifft,  so  ist  dessen  wichtigster  Teil,  der  Verkehr  mit  den  oberrheinischen 
Landen,  namentlich  mit  der  elsässischen  Hauptstadt  Straßburg,  bereits  oben 
kurz  geschildert  worden.  Es  verbleiben  nur  noch  die  zum  jetzigen  König- 
reich Baiern  gehörigen  fränkischen,  schwäbischen  und  altbairischen  Lande 
sowie  die  sich  anschließenden  österreichischen  Gebiete.  Bei  der  kraftvollen 
Entfaltung  und  Handelspolitik  der  großen  oberdeutschen  Reichsstädte  Nürnberg, 
Ulm,  Augsburg  und  Regensburg  war  ein  Vordringen  der  hiesigen  Kaufleute 
in  deren  Bereich  äußerst  erschwert  und  beschränkte  sich  auf  bestimmte  Waren. 
Es  seien  hier  genannt:  Wein,  Getreide,  Schlachthämmel,  Samen  und  Metalle 
aus  den  oberen  Maingegenden,  Schlachtochsen  aus  Nürnberg,  der  fränkischen 
Grafschaft  Hohenlohe,  aus  Donauwörth  in  Schwaben  und  aus  Ungarn,  ferner 
die  wichtigen  Barchent-Fardel  aus  Augsburg,  Ulm,  Memmingen  und  Bieberach. 
Andererseits  wurde  das  ganze  Frankenland  von  hier  aus  mit  allen  aus  Lübeck 
bezogenen  nordischen  Waren,  wie  Häringen,  Bückingen,  Stockfischen,  Pelzen, 
Flachs  und  Wachs,  seit  der  Mitte  des  15.  Jahrhunderts  auch  mit  den  Farb- 
und  Gerbstoffen  Waid,  Roth,  Alaun,  Gallas,  Vitriol,  Weinstein,  mit  Wolle  für 
Hutmacher  und  mit  kleinen  polnischen  Schlachtochsen  versehen.  Ferner  gingen 
große  Posten  hiesiger  Wolltuche  nach  dem  Süden  und  Osten.  Ein  wichtiger 
Sammelplatz  für  den  süddeutschen  Warenverkehr  war  die  Nördlinger  Reichs- 
messe, welche,  wie  bereits  oben  erwähnt,  von  den  Frankfurtern  im  15.  Jahr- 
hundert regelmäßig  besucht  worden  ist. 

Unter  den  hiesigen  Warenbeständen  stehen  die  schwäbischen  Barchent-Fardel 
ganz  im  Vordergrund.    Im  Jahr  140b  wurde  Hert  von  Glauburg  wegen  Lieferung 


Lid. 
No. 

Erste 
Erwät 

Letzte    ~  i- 
nung      £n 

Name 

Handelszweig 

m  ogen 

Gulden 

923 

1533 

1552t 

Steffan  Rottelmaier  auf  dem   Markt  in  der  alten 

.Münze  (No.  13),  Tuchgewänder,  Gesellschafter 

des  Hans  Deublinger 

Tuch 

10000 

'•21 

1533 

1556t 

Siegfried  Rottelmaier  in  der  Fahrgasse  vor  dem 
goldnen    Herz,    Handelsdiener    des    Hans    de 

Klerick  (Clerc)  zu  Antwerpen 

Faktor 

925 

1533 

1540 

Paul  von  Gräfenrode,  Sohn  des  Hans 

926 

1533 

Peter  Hammann 

Faktor 

927 

1536 

1551t 

Cyriacus  Jakob,   Buchdrucker   und  Buchhändler 

zum  Bart,  gr.  Kornmarkt  6 

Bücher 

2500 

928 

1534 

tl546 

Hans  Steinmeier  zum  Ulner  auf  dem  Samstags- 
berg, Eidam  des  Apothekers  Ambrosius  Nese 

Eisenkrämer 

929 

1535 

1577t 

Johann  Nese  der  Jüngere   zum  goldenen  Haupt 
auf    dem    .Markt    (Kopfapotheke),     Sohn    des 

Ambrosius 

Apotheker 

4000 

930 

153b 

1542t 

Hans    Rölinger,    vermutlich    zur    Eule    auf    dem 
Markt 

931 

1537 

tl580   Fr. 

Johann  Braun  (Hans  Bruins)  von  Delft  in  Holland. 

932 

1537 

1540t 

Eidam    des    Fischhändlers    Jost    Moller    gen. 
Glaser 
Cornelius     Kamerling    (Kemmerling),    ebenfalls 
von  Delft;  seine  Kinder  in  Speyer 

gesalzen 
Fischwerk 

15000 

933 

1537 

1 1 557  Lp. 

Hieronymus     Mengershausen      aus     Nordheim, 

zuerst  Handelsdiener  des  Stratfhurger  Seiden- 
händlers   Conrad    Joham    von     Mündolsheim, 

italienische 
Seide 

dann  selbständig,   1539  Bürger 

und  Sammet 

18000 

934 

1537 

tl570    Fr. 

Georg  Schwarzenberger  zum  Schwalbächer,  Neu- 

kräm  No.  6,  Wollengewandhändler 

Tuch 

4000 

935 

1537 

Lederschmierer  Wendel    Fill  in   der  Borngasse, 

Sohn  des  Fullhenne  des  Rats 

Leder 

936 

1537 

Michel  Treudel 

Krämer 

937 

1537 

1552 

Steffan  Caldenbach,  Eidam   des  Conrad   Semler 
zur  Weinrebe 

938 

1538 

1 1575    Fr. 

Johann  Combder  (Kombtur,  Kometer)  im  Roten- 
stein    neben    dem    Dom,    Kidam    des    Tuch- 

händlers  Hans  Deublinger.  von  Kaiserslautern 

Moden  ai  en 

10000 

939 

1534 

156<Jt 

( !hristofel  Eger  zur  Weinrebe  am  Eck  der  1  önges- 

Feder- 

gasse,  von   Neuenbürg 

händler 

6000 

940 

1539 

1560t 

Peter  Seinler  (Stemmler)   im    Haus  Groll  in  der 
Maiuzergasse,    Eidam    des    Cnnrad  Offenbacri 

Farbwaren 
Wolle 

des  Alteren,   und  sein  Bruder 

Sammet, 

2000 

von  zwei  unechten  Augsburger  Fardeln  verklagt,  1462  hatte  der  Schöff  Conrad 
von  Glauburg  der  Jüngere  sieben  Augsburger  Fardel  auf  Lager,  1430  wurden 
dem  Jakob  Knoblauch  zum  Gral  in  seinem  Gaden  die  Vorräte  an  Fardeln  von 
den  Gläubigern,  unter  welchen  sich  Ulrich  Wolff,  Hans  Abt,  Mates  Rigeler  und 
andere  Augsburger  befanden,  wegen  3200  fl  Schulden  versteigert.  Um  1450 
stand  der  hiesige  Patrizier  und  Schöffe  Eberhard  Budener,  welcher  als  Gaden- 
mann  unter  dem  roten  Haus  seinen  Tuchladen  hatte,  mit  der  bekannten  Raven- 
burger  Gesellschaft  der  Humpiß  in  Vertragsverhältnis.  Albrecht  Tiermeyer, 
welcher  von  Nürnberg  nach  Frankfurt  übersiedelte,  führte  1476  einen  Prozeß 
mit  Eitel  Löwe  und  dessen  Sohn  Peter  zu  Ulm  wegen  zwei  Fardel  ä  98  fl. 
Bei  den  bereits  geschilderten  Handelsbeziehungen  der  hiesigen  Tuchgrossisten 
zu  Belgien  ist  die  Bedeutung  der  Frankfurter  Barchent-Ausfuhr  dorthin  ge- 
bührend hervorgehoben  worden. 

Von  bairischen  Städten,  welche  von  hier  aus  besucht  wurden,  sind  Straubing, 
Landshut  und  Ingolstadt  hervorzuheben,  dagegen  nicht  Regensburg. 

Bei  dem  aufkommenden  Frankfurter  Wollhandel  machten  namentlich  die 
Metzger,  wie  Hans  Biß,  die  Gebrüder  Rupp  und  Conrad  Heckbächer,  ganz 
erhebliche  Geschäfte  mit  Nürnberger  und  Ulmer  Handelshäusern.  Friedrich 
Stauff,  ein  Sohn  des  Wollhändlers  Claus  Stauff,  siedelte  aus  diesem  Grunde 
um   1530  ganz  nach  Nürnberg  über. 

g)  Je  schwerer  es  für  die  hiesige  Kaufmannschaft  sein  mußte,  mit  den 
großen  oberdeutschen  Geschäftshäusern  zu  konkurrieren,  um  so  mehr  Be- 
wunderung verdient  die  Anknüpfung  direkter  Beziehungen  mit  Venedig,  dem 
glänzenden  Mittelpunkt  des  südeuropäischen  Handels  und  Kulturlebens.  Während 
die  Venetianer  den  Handel  mit  dem  Morgenlande  nahezu  monopolisiert  hatten 
und  keine  Konkurrenz  der  Deutschen  auf  der  Adria  duldeten,  verzichteten  sie 
auf  einen  aktiven  Handel  nach  Deutschland.  Es  blieb  unseren  Landsleuten 
überlassen,  die  von  ihnen  erzeugten  und  aus  dem  Norden  eingeführten  Waren 
wie  rheinische  Wolltücher,  westfälische  Leinwand,  Bernstein,  Wachs  und  Pelze 
selbst  dorthin  zu  bringen  und  andererseits  kauf-  oder  tauschweise  die  orien- 
talischen und  italienischen  Erzeugnisse  wie  Pfeffer,  Ingwer,  Zucker,  Saffran, 
Baumwolle,  Seidenstoffe,  Glaswaren,  Edelsteine  und  Perlen  einzuhandeln.  Aus 
finanzpolitischen  Gründen  war  den  Deutschen  von  der  venetianischen  Regierung 
am  Canal  Grande  neben  der  Rialto-Brücke  ein  umfangreiches  Kauf-  und  Logier- 
haus mit  56  Wohngelassen  und  entsprechenden  Warenräumen  angewiesen 
worden,  worauf  sie  beschränkt  sein  sollten.  In  dem  gemeinsamen  Speisesaal 
waren  sie  in  die  Regensburger  und  Schwabentafel  (Augsburg)  und  in  die 
Nürnberger  Tafel  geteilt,  zu  welch'  letzterer  die  Frankfurter  gehört  haben 
werden. 


Lid. 

Erste 

Letzte 

c 

No. 

Erwähnung 

a. 

441 

1539      1556 

942 

1540     1549t 

943 

1540 

1557 

(»14 

1540 

945 

1540 

1550t 

946 

1540 

1550 

<M7 

1540 

1556t 

949 
950 


1540     1587t  Lp. 

1540  Fr. 

1541  1 1 557    Fr. 


95J 

1541 

Fr 

952 

1540 

15b8f 

953 

1540 

|  1554 

954 

1540 

fl578 

Fr 

955 

154(1 

1550 

Fr 

956 

1540 

tl558 

Fr 

1540     t!59|     Fr. 


958 

1540 

959 

1 540 

960 

1541 

tl577 

961 

1541 

1548 

962 

1541 

963 

1541 

tl555    Fr 

Conrad  Semler  der  Jüngere,   Söhne  des  Conrad 
Anstatt  Leuthold,  Papiermüller  zu  Bonames  und 

zu  Gengenbach,  Nachfolger  d.  Nikolaus  Eisener 
|ohann  Pfleger 
Heilmann  Stral 
Heinrich  Wagner  und 
Wendel  Wagner  beim  Rebstock 
Johann    Haber    zum    großen     Schnabel    in    der 

Schnurgasse,  Sohn    des  Claus,    Vertreter    der 

Prechter  in  Straßhurg 
Schöff    Hans    Steffan,    Sohn   des    Hans.    Eidam 

und  Gesellschafter   des  Mengershausen,    1550 

jüngerer,   1558  und   157S  alter  Bürgermeister 
Haus  Eschborn,    Sohn   des    Hans   Eschborn  des 

Rats,  später  in  Antwerpen 
i  laspar    Eschborn,   Sohn   des   Cunz    und   Eidam 

des  Hans  Niclas   gen.   Steinmetz,   Geschäfts- 
führer  des    Bocher    (bereits    15361,    Vertreter 

der  Ingolt  zu  Straßburg 
Claus  Eschborn 

Peter  Braubach  (Brubach)  v<m  Hagenau 
Hermann  Gülfferieh    im  Krug  in  der  Kruggasse 
Johann   Ziechlin    (Ziegle)    II.   gen.    Würzburger, 

Eidam    des   Schöffen  Georg  Lemberger,  und 

sein   Bruder  und  Gesellschafter 
Georg   Ziechlin  (Ziegle),  später  zu  Basel 
.Melchior  Freund,  Sohn  des  Heinrich.    Neukräm, 

heiratet  die  Witwe  des  Hans  Eck 
Schöff  Anton    Eller    im    Haus  Heidelberg,  Lieb- 

frauenberg   33,    1548   junger,    15h2,   1569,    1577 

und   15S2  alter  Bürgermeister 
Rudiger  von  Aachen  beim  Cronberger  Hof 
Hans  von  Kleeberg  an  der  Schüppengasse 
Conrad!  Iffenbach  der  Jüngere,  Faktor  im  Salzhaus 
Christof    Henlif    (Hinlef,   Renlif)     von   Reval    in 

Livland,  Handelsdiener  des  Schöffen    Bocher. 

dann  selbständig,   1518   Bürger 
( leoi  g  I  leidelberger 
Bartholomäus     Steinheimer     in    der     Fahrgasse, 

Sohn  tles  Apothekers  Hans  Steinheimer  zum 

goldnen  Schaf 


üuklci 

Wein.  Leder    2900 

Papier 
Weinhändler 

Eisen 
)  Tuch- 
i      händler 


Faktor 


Seide 
ind  Sammet  15000 


Flachs 

Wolle 

Farbwaren 

5000 

1  Buchdruck 

1 1 I.M  «  1 

1    u.  Handel 

4900 

1 

1        Tuch 

3500 

1 

3000 

Wein 

Farbwaren 

Hanf 

Schmalz 

1  MiOO 

Krämer 

Krämer 

Metalle 

Fischwerk 


Spezereien    10000 


252 


Der  hiesige  Handel  mit  Venedig*)  ist  nicht,  wie  bisher  angenommen  wurde, 
eine  vereinzelte  Erscheinung  des  hiesigen  Geschäftslebens  gewesen,  sondern  hat 
sich  gleichzeitig  mit  dessen  Ausdehnung  nach  Belgien  und  im  Anschluß  an 
die  uralte  lübecker  Verbindung  entwickelt.  Von  hier  aus  wurden  jetzt  mit  den 
wichtigsten  Handelsstädten  Europas,  mit  Venedig,  Lübeck,  Brügge,  Antwerpen, 
direkte  Beziehungen  unterhalten,  welche  über  die  Kräfte  des  Einzelkaufmanns 
hinausgingen  und  die  Vereinigung  von  Personen  und  Kapitalien  in  Form  von 
großen  Handelsgesellschaften  erforderten. 

Aus  der  Zeit  vor  1400  sind  keine  Frankfurter  in  Venedig  festzustellen. 
Bald  darauf  scheint  die  gewaltig  zunehmende  Nachfrage  nach  Baumwolle  die 
erste  Anknüpfung  veranlaßt  zu  haben.  Wenigstens  hören  wir,  daß  der  erste 
Frankfurter  Kaufmann,  welcher  dort  im  Jahr  1410  nachweisbar  ist,  Paul 
Fetzbrei,  Baumwolle  einkaufte  und  nach  Augsburg  und  Ulm  beförderte. 
Es  ist  dies  derselbe  kühne  Kaufmann,  welcher  1417  oder  1418  zugleich  mit 
den  reichen  Konstanzer  Kaufleuten  Liutfried  und  Johann  Muntprat  auf  der  Fahrt 
von  Genua  nach  Spanien  von  korsischen  Schiffern  gefangen  genommen  und 
beraubt  wurde.**) 

Auch  der  Baumwollhändler  Henne  Bacherach  und  sein  Sohn  Peter,  in  deren 
Haus  auf  dem  Markt  wir  später  den  Wolf  Blum  finden,  und  die  Gebrüder 
Neuhaus  gen.  Weckerlin  werden  bereits  um  1410  im  deutschen  Haus  zu  Venedig 
gewesen  sein.  Das  Frankfurter  Schreiben  aus  diesem  Jahr  an  die  schwäbischen 
Städte  wegen  Verbotes  der  Venetianischen  Wolle,  die  Art  und  Weise,  wie 
Kaiser  Sigismund  bei  seinem  Streit  mit  der  Republik  Venedig  die  Sperrung 
der  dorthin  führenden  Handelsstraßen  mit  Wirkung  vom  5.  April  1418  an- 
kündigt, und  die  Beteiligung  von  Frankfurt  bei  den  hierüber  geführten  Ver- 
handlungen lassen  ein  unmittelbares  Interesse  an  der  Aufrechterhaltung  des 
Verkehrs  erkennen.***) 

Folgende  Frankfurter  haben  an  ihm  im  Laufe  des  15.  Jahrhunderts  teil- 
genommen oder  wenigstens  zu  Handelsgesellschaften  gehört,  bei  welchen  dies 
nachweisbar  der  Fall  gewesen  ist: 


Frankfurter  Kaufleute    in  Venedig 


Höchste     Ver- 
Steuer   mögen 


1.  Paul  Fetzbrei   1405,   1422f  21 

2.  Henne  Bacherach  der  Alte   1408,   1424t,   '-117  sein  Handelsdiener  Blum       41 

3.  sein  Sohn  Peter  Bacherach,  noch   1436;  Beteiligung  fraglich  27' 


3100 
6100 

4000 


*)  Simonsfeld,  der  Fondaco  dei  Tedeschi,  1887,  S.  67—71. 
**)  Schulte,  S.  544  u.  665. 
***)  Inventare,  I,  S.  68,  III,  6S,  73,  230,  IV,  95. 


^ocfjer    I    <g[[er     '  -Srmfirrgrr  I    Orty    '^trinmebl -Offen)«   I 


Lfd. 
No. 


Erste      Letzte    ~  t. 
Erwähnung      £'3 


Handelszweig 


Ver- 
mögen 


964 

965 

966 
967 


969 
970 


971 

972 
973 


1541  1554t 

1541  11555 

1541       1556 

1541  1 1 559    Fr. 


968      1542     11571 


1542      1556 
1542     +1575 


1542  +1549 
1542  1556 
1542     +1563 


974 

1542 

'»75 

1543 

15671 

Fr. 

976 

1543 

+  1575 

Fr. 

977 

1543 

1577 

Fr. 

978 

1543 

1554+ 

Fr. 

Johann  Heckmann  III.  bei  der  Pfarr  am  Eck 
der  Höllgasse  (Hirschapotheke) 

Johann  F'aust  zum  goldnen  Rad  auf  dem  Samstags- 
berg (No.  34) 

Heinrich  Schmitt,  Sohn  des  Hans 

Wigel    Wolff   der  Junge,   Sohn  des  Wigel  Wolff 

zur  Weinrebe 
Tiburtius  Braunsdorf  in  der  Schnurgasse,    dann 

zu  Kleinfirnberg,  Neukräm    IS 
Peter  Kämmerer 
Werner  Wineck  (Windeck)  in  der  goldnen  Eule 

(vormals    Ehrenberg),    .Markt    21,    Eidam    des 

Apothekers  Johann  Rölinger 
Hans  Koler  zu  Klein-Freienstein,   Weckmarkt    7 
Hans  Friedwald  von  Montabaur,  zuerst  Schustei 
Herr  Adrian  Dionysius  von  Edingen  im  Frosch, 

Ecke  der  .Mainzergasse,  vorher    in  Nürnberg, 

aus  Gent 
Adrian  von  Busse,  Töngesgasse 
Eberhard    von    örttngen    (ördinger)     im    Haus 

Vogelgesang  auf  dem  Markt  (No.  11) 
Schöif     Peter     Orth,      Stiefsohn     des     Heinricli 

Lifferdes,  1560  junger,  1572  alter  Bürgermeister 
Laux  Gerlach  und 
Bastian  Gerlach  von    Ulm,    Schwiegersöhne  des 

Apothekers  Johann  Metlinger  II.  zum  Schwan 


5i « ii . 
200 


Apotheker 

.Modewaren 

Krämer 

Stockfische 

Farbwaren. 

Seide 

Tuch 
Krämer 


Apotheker      5000 
Tuch,  Wein 

Krämer         1600 


2300 

Fischwerk 
Farbwaren      6800 
Stockfische 
Flachs,  Felle    12500 
6300 
Hä  ringe 
Zucker 


Frankfurter  Kaufleute  in  Venedig 


Höchste     Ver- 
Steuer     mögen 


II.  folgende  Teilhaber  der  ersten  N  e  u  ha  u  s  -  G  e  s  e  1 1  s  ch  a  f  t : 

4.  Ulrich  von  Werstadt  gen.  Schelm,  Eidam  des  Gadenmannes  Henne 
Schelm,   1402,  +  1443,  vielleicht  der  Begründer 

5.  Claus  Neuhaus  gen.  Weckerlin,  Schwager  des  Ulrich,  1410,  1422f 

6.  sein  Bruder,  der-  Schofle  Conrad  Neuhaus  zum  Fraß  am  Eck  der 
Mainzergasse,  Eidam  des  Ulrich,  1411,  + 1462 

7.  Johann  Christian  in  der  Mainzergasse,  1414  mit  Conrad  Neuhaus  auf 
der  Venediger  Straße  bei  Innsbruck  festgehalten,  1429+,  vermutlich 
auch  ein  Verwandter 

8.  Gelis  Rockoch,  welcher  die  Witwe  des  Claus  Neuhaus  heiratet,  also 
Schwager  des  Ulrich,  1422,  1439+ 

9.  Hugo  Schelm  des  Rats,  Schwager  des  Ulrich,  -j- 1446 

10.  Sehöff  Heinrich   Rorbach  der  Altere,  Eidam  des  Ulrich,   1429,  f  1474 

11.  Jakob  Geuch  (Jeuch),  Eidam  des  Gadenmannes  Johannes  Leider- 
mann zum  eisernen  Hut,   1434,  +  1459 

12.  Fritz  Digler,   1438  Handlungsdiener  des  Conrad  Neuhaus 

13.  Niklas  Lamprecht,  1446  und  1451  Handlungsdiener  des  Conrad  Neuhaus 

III.  folgende  Teilhaber  der  zweiten  Neu  h  au  s -G  e  sei  1  s  c  h  a  f  t : 

14.  Ulrich  Neuhaus  des  Rats,  Sohn  des  Schöffen  Conrad  (+1462),  1454,  |1473 

15.  sein  Bruder  Jakob  Neuhaus  zum  Fraß   1459,  +  1493 

16.  Conrad  Neuhaus,  Sohn  des  Ulrich,   1488,  +  1502 

17.  sein  Bruder  Ulrich  Neuhaus  der  Jüngere,   1488,  +  1540 

IV.  folgende  Teilhaber  und  Angestellte  der  verschiedenen  Blumengesell- 

schaften: 

18.  Wolf  Blum  des  Rats  in  Peter  Bacherachs  Haus  in  der  Krämergasse 
1423,  +1443;  dessen  Witwe  Agnes  im  Haus  Falkenstein  in  der  Fahr- 
gasse setzt  das  Geschäft  fort,  +1471 

19.  Peter  Ugelheimer  der  Alte,  im  Nebenhaus  zum  Ochsen  in  der  Fahr- 
gasse, Eidam  des  Wolf,   1444,  +1463 

20.  Sehöff  Georg  Blum  zum  Lämmchen,  Sohn  des  Wolf,  1448,  +1491  zu 
Venedig,  handelt  für  sich 

21.  Sehöff  Bechtold  Heller,  Eidam  des  Wolf  Blum,   1448,  +1499 

22.  Heinrich  Degen  zum  Burggrafen,  Eidam  des  Wolf,   1449,  +1473 

23.  Sehöff  Melchior  Blum  zu  Falkenstein,  Sohn  des  Wolf,  1457,  +1496,  ledig 

24.  Wolf  Blum  II  beim  Brückhof,  Sohn  des  Wolf,   1457,  +1500 

25.  Balthasar  Blum,  Sohn  des  Wolf,   1459,  +1495,  ledig 

26.  Peter  Ugelheimer  der  Jüngere,  1467,  seit  1481  ganz  in  Venedig, +1488; 
seine  Witwe  Margaretha  setzt  das  Geschäft  fort 

27.  Loy  (Louis)  Jostenhöfer,  Eidam  des  Peter  LIgelheimer,   1475,  +1507 

28.  Anton  (Dönges),   1478  Handelsdiener 

29.  Peter  Blarok,  Handlungsdiener,   1479,   1487 

30.  Thomas  Ugelheimer,  Sohn  des  Peter  I,  14S0,  +14S2;  seine  Witwe 
heiratet  1483  den  Steffan  Grünberger  und   1500  den  Conrad  Huß 


44 
153 
104 


21000 
20000 


6600 

23000 
6000 
18000 

10000 


19'', 

3500 

41 

7000 

— 

7000 

— 

3400 

203 

35000 

28'  's 

5000 

42 

10000 

84 

13000 

16'  , 

3000 

— 

25000 

— 

20000 

Erste      Letzte  •£  u 
Erwähnum;       £"3 


981 
982 
983 

984 

985 


Handelszweig 


979   1543  t!563 


980   1  .=.44  155bt 


1544 
1544 
1544 

1544 
1544 


155b 
1577+ 


1554 
tl571  Fr. 


986   1544  tl591  Lp. 


987       1544      1549 


988 

1544 

1 1 584 

989 

1544 

I15S4 

990 

1545 

155(1 

991 

1545 

1 556 

992 

1547 

493 

154S 

M570 

994 

1548 

1577 

995 

154S 

1577t 

996 

154S 

11558 

997 

1 549 

1556 

498 

1549 

1 1 553 

Fr 

999 

15  40 

1556 

000 

1544 

t  1 55  i 

001 

1544 

+  1571 

002 

1550 

1559 

Fr 

003 

1550 

1554 

Jakob  Oppenheimer  im  weißen  Schwan  am  Eck 

der  Neukräm,  Eidam  und  Geschäftsnachfolger 

des  Johann  Metlinger  II 
Johann     Heglin     (Höchlin,     Hegle),     Sohn     des 

Balthasar     Heglin     zum     Drenschenkel     und 

Eidam  des  Heinrich  Ackermann 
Hans  von  Gulch  genannt  Gtdcher 
Konrad  Hörn,  Gewiirzkrämer 
Johann  Gallitzienstein  zur  grünen  Tür.  Neukräm. 

Sohn  des  Nikolaus 
Josei  Jagenhart  (Jagharti  von  Cöln 
Christof  Braumann  des  Rats.  Sohn  des  Bechtold, 

Tuchgewänder 
Schöff  Christof'  Kellner,  Sohn  des   Johann,    1552 

Bürgermeister,     später     gräfl.    stolbergischer 

Amtmann 
Nikiaus  Gerberter  (Gerwarter)  der  Junge.   Sohn 

des  Georg 
Bartel  Zink 
Johann  Zink  des  Rats 

Gerhard  Traut.  Gewandschneider  und  Wollweber 
Cornelius  Lindemann  von  Aachen 
Hans  Goldschmid  im  roten  Haus 
Heinrich  von  Sittart  (Sittert) 
Hans  HeDler  von   Meisenheim 
Christian   (Kilian)    Ziegler,    heiratet    die   Witwe 

des  Papiermüllers  Leuthold 
Conrad    Heidelberger.    Sohn    des   Goldschmieds 

Heinrich  H.,  Gesellschafter  des  Simon  Bocher 
Jakob  Heidelberger  beim  Brückhof,  späterKasten- 

schreiber 
Hans  Halmberger  (Hallenberger)  der  Jüngere 
Hans  Widmann  beim  Patershäuser  Hof  am  Dom- 
platz, von  Karlstadt,  zuerst  Säckler 
Christian  Pellice  (Bellice).  Sohn  des  Benedict   P. 

von  Como 
Heinrich    Jung    des    Rats   aut   dem   Freithof.   von 

Reicheisheim 
Georg  Lemberger  (Leimherger)  der  Jüngere  zum 

goldnen  Ring.   Eidam   des   Job.   Ziechlin   gen. 

Würzburger 
Eberhard  Klingenberg 


Apotheker 

7500 

Wein 

Salpeter 

2000 

Krämer 

800 

Gewürze 

12000 

Wolle 


Tuch 

155(  Hl 

Tuch,  Wolle, 

Farbwaren 

8000 

Spezereien 

und    Eisen 

Wein,  Flachs 

4500 

Krämer 

12000 

Tuch 

Spezereien 

Farbwaren 

1000 

Tuch 

Häringe 

1500 

Krämer 

3200 

Papier  15000 

Stockfische  3500 

Leder  2100 

I      I  lachs  4500 


Krämer 


1  1  11  11  1 


Krämer  250 

Eisen 
Spezereien      300 


.Metalle 
Wein 


Frankfurter  Kaufleute  in  Venedig 


Höchste     Ver- 
Steuer   mögen 


31. 

32. 
33. 
34. 

V.  fol 


42. 

43. 
44. 
45. 
46. 

47. 
48. 
49. 

50. 
51. 
52. 

53. 

VI.  di 
54. 
55. 
56. 

VII.  s 
57. 

58. 
59. 


Wolf  Blum  der  Jüngere,  Sohn  des  Schöffen  Georg  Blum,  1487,  -f  15 15 
sein  Bruder  Hans  Blum   1487,  +  1509 

Johann  Hane  des  Rats,  heiratet  die  Witwe  des  Balthasar  Blum,  noch  1504 
Hans  Freitag,  Handelsdiener,  um   1496 

gende  Teilhaber   und  Angestellte    der   Bromm-    und  Stalburger- 
Gesellschaft: 

Hans  Bromm  I,  1445,  +1457 ;  dessen  zweite  Frau  Katharina  von  Gelren 
setzt  das  Geschäft  fort,  +  1475 

Claus  Stalburg  I  des  Rats,  auf  dem  Kornmarkt  im  Haus  Schornstein, 
Schwager  des  Bromm,   1449,  +1474 

sein  Bruder  Craft  Stalburg  des  Rats  1457,  f  1484  kinderlos 
Peter  Greift,  1462  Handelsdiener 

Steffan  Grünberger,  1474  Handlungsdiener,  später  selbständig,  heiratet 
1483  die  Witwe  Thomas  Ugelheimer  geb.  Schaffner 
Johann     Rauchfaß,     1474    Handelsdiener,     seit     1476     Geschäftsführer 
(Faktor),  fl47S  zu  Venedig 

Hans  Brun  gen.  Faut,  1474   Handelsdiener   und    später    auch    Gesell- 
schafter, f  1485  in  Venedig 

Wolf  Kämmerer,    1474   Handelsdiener    und    seit    1478    Geschäftsführer 
(Faktor)  in  Venedig 
Clas  Goy,  1474  Handelsdiener 
Conrad  Otterjäger,   1474  Handelsdiener 
Hans  Bromm  II,   1475,  fl508 

sein  Bruder  der  Schöff  Daniel    Bromm,   heiratet  1476   die  Witwe   des 
Claus  Stalburg,  +  1501   kinderlos 
Leonhard  Schorer,  Handelsdiener,  1480+ 
Clas  Scherpelin,  seit  1479  Handelsdiener 

Friedrich    Brun    gen.    Faut,    1482—1485    Handelsdiener,    Bruder    des 
Hans,  +1514 

Schöff  Claus  Stalburg  der  Jüngere,  stiller  Teilhaber  bis  1487 
Jörg  Stalburg,  unehelicher  Sohn  des  Claus,  1488,  +1517 
Schöff  Hans  Bromm  III,   1497,  +1536 
Friedrich  Heyd,   1502—1506  Handelsdiener 

e  Handelsgesellschaft  Guldenschaf  &  Schott: 

Hans  Guldenschaf  zur  Kürschnerlaube,  1487,  +1505 

sein  Schwager  Hans  Schott  der  Jüngere  1496,  1508 

Johann  Heise,  1490  Handelsdiener 
onstige  Frankfurter  Kaufleute  in  Venedig: 

Schöff  Jakob  Heller  im  Nürnberger  Hof,    Enkel  des  Wolf  Blum,   14S2, 

+  1522,  und  seine  Brüder 

Wolf  Heller  1492,  1495  ermordet  zu  Siena 

und  Caspar  Heller,  +1502  zu  Venedig 


162      25000 


153 
158 


442/s 


23000 
24000 


2220 


45       15000 
US1  :    35000 


6000 
45000 
5000 
35000 


13000 


1004 
1005 
1006 


1007 
1008 
1009 

1010 
1011 
1012 


1013 
1014 


Lid. 
No. 


Erste      Letzte    ■-  i 
Erwähnung       ?  ' 


Handelszweig 


Ver- 
mögen 


1550 
1550 

1550 


1550 
1550 
1550 

1551 
1551 
155b 


1551 
1551 


1 58 1 

11562  Fr. 

15bbf  Fr. 

1568-j-  Fr. 

I577f  Fr. 

fl565  Fr. 

tI569  Fr. 


1577-f 
1586t 


8000 
8500 
4200 
3100 

300 
4000 


ii  ist Ki 


1015      1551     t1580  Lp. 


01b 

1551 

1590 

017 

1552 

155bt 

1018 

1552 

1 55b 

1019 

1552 

1565t 

Fr. 

1020 

1552 

1021 

1552 

tl60S 

Fr. 

1022 

1554 

15561 

1023 

1553 

1590 

1024 

1554 

1025 

1554 

1026 

1554 

1027 

1554 

1028 

1554 

151.7 

1029 

1554 

1030 

1554 

f!613 

Fr 

1031 

1554 

16081 

Fr 

Johann  Krafft,  Sohn  des  Georg 

Paulus  Renatus  Wein 

Hans  Bocher  zum  Storch  in  der  Saalgasse,  Sohn  Stockfische 

des     Schöffen    Dominicus     Bocher,     Gesell-  Farbwaren 

schafter  des  Conrad  Heidelberger  Wolle 

Simon  Kirchner,  angeblich  von  Blankenburg  Wein 

Hans  Kirchner,  Eidam  des  Cristof  Stauff 

u         r*  iu       u.             c   u        »  Felle  und 

Hans  Gelbrecht  gen.  Schwert  Häute 

Claus  Kempf  von  Wachenbuchen  Eisenkrämer 

Dominicus  Uffsteiner  (Offstender)  und  | 

Georg  Uffsteiner  der  Jüngere.  Söhne  des  Georg    i   V\  ein    und 
Uffsteiner  zum  großen  Seligen,  alte  Mainzer-    [        Tuch 
gasse   10 

Georg  Scharpf  der  Jüngere  im  Haus  Rodenbach  Tuch 

Nikolaus  [gstetter gen.  Klotz  im  kleinen  Rebstock 

auf    dem    .Markt,    heiratet    die    Witwe    Märkel         Krämer        9682 

Heinrich  Steffan,  Gesellschafter  des  Hieronymus     Seide   und 

Mengershausen  Sammet       15000 

Hans  .Martin  Gerger  (Jörger),    Sohn  des  Johann    Leder,   Tuch   10000 

Wardein  Ulrich  Geddern  in  der  Töngesgasse, 
Sohn  des  Hans  Geddern    des  Rats 

Christof  Scheckenbach  von  Erfurt, Tuchgewänder, 
heir.  die  Witwe  des  Stefan  Rottelmeier 

Nikolaus  Bebinger  im  Haus  Würzgarten, 
Sohn  des  Hans  und  Eidam  des  Bartel  Deub- 
linger 

Hans  Vilmar  (Fillmar)  von  Mainz 

Johann  Pithan  neben  dem  Paradies  auf  dem 
.Markt,  heiratet  die  Krämerstochter  Anspach, 
von  Siegen  Krämer       20000 

Hartmut  am  Stege  von  Cronberg,  Eidam  des 
Tuchhändlers  Philipp  Schrießheimer 

Eberhard  Burkhard 

Johann  Winkler  von  Büdingen 

Johann  Birsch 

Nikiaus  Duca 

Johann  von  Falkenburg 

Bernhard  Hag  (Hagen  i  von  Münster 

Konrad  Wild 

Conrad  Köler  (Koler)  von  Crailsheim 

Siegfried  Deublinger  im  Fürsteneck  an  der  Fahr- 
gaste, Sohn  des  Bartel  Deublinger  im  Würz- 
garten. Tuchgewänder  Tuch 


Edelmetalle 

1700 

Tuch 

15000 

Tuch 

5400 

Krämer 

150 

Tuch 

6000 

'olle,  Wein 

Krämer 

5000 

Krämer 

Krämer 

60 

Krämer 

5(X) 

Krämer 

590 

Krämer 

500 

Häute 

2200 

258 


Frankfurter  Kaufleute  in  Venedig 

Höchste 
Steuer 

Ver- 
mögen 

Gulden 

bO.  Johann  von  Meiern  der  Jüngere  im  Bornfleck   1487,   1492 

65 

12000 

61.  Conrad  Huß,   14S9  Vertreter  der  Witwe  Peter  Ugelheimer  zu  Venedig, 

heiratet   1500  die  Witwe  des  Steffan  Grünberger,  vorher  verehelichten 

10000 

Thomas   Ugelheimer,  1505 

62.  Ludwig  Martorf,  1498,  Eidam  des  Wolf  Blum  II,  später  Schöffe 

35000 

63.  Conrad  Rorbach.   1498 

Zu  vorstehendem  Verzeichnis  muß  ich  einschränkend  bemerken,  daß  bei 
den  großen  Handelsgesellschaften,  welche  in  gleicher  Weise  nach  Straßburg, 
Cöln,  Lille,  Antwerpen,  Lübeck  und  Nürnberg  wie  nach  Venedig  Geschäfte 
machten,  möglicherweise  nicht  alle  Teilhaber  dort  gewesen  sind,  vielmehr  der 
eine  regelmäßig  die  Niederlande,  der  andere  Lübeck  und  nur  der  dritte  oder 
vierte  den  Fondaco  besucht  hat. 

Merkwürdigerweise  ist  unter  den  großen  Frankfurter  Handelsgesellschaften  die 
älteste,  welche  sich  durch  Zahl  und  Reichtum  ihrer  Teilhaber  besonders  ausge- 
zeichnet und  fast  ein  halbes  Jahrhundert,  von  etwa  1410  bis  1456,  bestanden  hat, 
nämlich  die  Neuhaus-Gesellschaft,  bisher  ganz  unbeachtet  geblieben.  Ihre 
Teilhaber  waren  durch  ihre  Frauen,  welche  Töchter  und  Enkelinnen  des  Gaden- 
mannes  Henne  Schelm  waren,  mit  einander  verschwägert,  so  daß  die  An- 
nahme nahe  liegt,  es  sei  die  Gesellschaftshandlung  aus  dem  Tuchgeschäft  des 
Schwiegervaters  hervorgegangen.  Alsdann  würde  sie  der  Einfuhr  venetianischer 
Baumwolle  für  die  süddeutsche  Barchentweberei  und  der  Ausfuhr  von  Barchent- 
Fardeln  nach  Belgien  gedient  haben,  woran  sich  von  selbst  noch  Geschäfte  in 
anderen  Waren,  wie  Wachs,  Pelzen,  Seidenwaren  und  Spezereien  anschlössen. 
Tatsächlich  treffen  wir  ihre  Mitglieder  ebensowohl  zu  Dorneck  (Tournai)  und 
Antwerpen  wie  in  Augsburg,  Landshut,  Wien  und  Venedig. 

Im  Vordergrund  unseres  Interesses  steht  der  Schöffe  Conrad  Neuhaus,*) 
welcher  nicht  nur  ein  hervorragender  Kaufmann  gewesen,  sondern  auch  wieder- 
holt in  wichtigen  städtischen  Angelegenheiten  als  Gesandter  verwendet  worden 
ist.  Im  Jahre  1414  wurden  ihm  und  seinem  Gesellschafter  Johann  Christian 
bei  Innsbruck  auf  der  großen  Venediger  Straße  Waren  festgehalten,  1421  kaufte 
er  Pelzwerk  bei  Bernhard  Schwartz  von  Cöln,  1434  war  er  Mitgläubiger  des 
Heinrich  Foys  zu  Dorneck  (Tournai),  welchem  er  Barchent-Fardel  geliefert 
haben  wird;  neben  Conrad  Paumgartner  von  Nürnberg  und  dem  Baumwoll- 
spekulanten  Hans  von  Hoy  (Goy)  von  Augsburg  wird  er  unter  denjenigen 
genannt,   welche    im   Jahr    1434    starken    Kaufmannshandel    nach   Venedig   ge- 

*)  Inv.  I,  82,  154,  170,  207,  Thomas,  Oberhof,  S.  336  u.  350. 


259 


Kellner     >  töarforf   '    (EM"  l^frÄt  myrsiaufen '  V"ü™  ' 


Lfd. 
No. 

Erste      Letzte 
Erwähnung 

a.  N 

Name 

Handelszweig 

Ver- 
mögen 

Gulden 

1032 

1554 

Fr. 

Johann  Eller  III.,  Handelscliener  der  Prechter  zu 

Straßburg 

1033 

1554 

1565 

Rudolf  Haber,  Sohn  des  Claus 

1034 

1554 

1565 

und  sein  Bruder  Claus    Haber   d.  Jüngere,  Ver- 
treter der  Prechter  zu  Straßburg 

Spezereien 

1035 

1554 

1592    Fr. 

Daniel  Becht,  Sohn  des  Visierers  Johann  Becht, 

Tuchgewänder  im  Haus  zur  Ecke 

Tuch 

6000 

1036 

1554 

1577    Fr. 

Anton  Bebinger,  Sohn  d.Tuchha'ndl.  Hans  Bebinger 

Tuch 

8000 

1037 

1554 

+  1571    Fr. 

Moritz  Renßfeld   (Reninsfeld)    auf   dem  Freithof, 

aus  Magdeburg,  zuerst  (1548)  Nestler 

Tuch,  Eisen 

1500 

103S 

1554 

1573 

Fr. 

Claus  Halmberger  (Hallenberger),  Sohn  des  Jakob, 
Faktor  von  Gebrüder  Neuinaier  zu  Nürnberg 

Tuch 

5500 

1039 

1554 

1567 

Fr. 

und  sein  Bruder  Jakob  Halmberger 

1040 

1554 

+  1572 

Hans  Schilling  zu  Sachsenhausen  in  der  Löher- 
gasse,  Schneider  und  Dielhändler 

Holz 

2  100 

1041 

1554 

+  1559 

Hans  König  im   goldnen  Hirsch    in  der  Schnur- 
gasse, Faktor  des  Reichspfennigmeisters  und 
Einnehmer  der  Reichsanlagen 

Faktor    und 
Retchskassierei 

1042 
1043 
1044 

1554 

1558 
1561 

+  1575 
tl591 
+  1584 

Fr. 
Fr. 
Fr. 

Dominicus     i  Niclaus   gen.   Steinmetz,  Söhne 
Schöff  Caspar         des  Hans  Niclas  genannt  Stein- 
Heinrich       )      metz  zum  Schwert,  Fahrgasse 

|      Fisch- 

f    handlung 

45000 

1045 

1554 

1567 

Johann  Cosme  (Coßmann),    heiratet    die  Witwe 

des    Hirschapothekers  Johann    Heckmann  III. 

Apotheker 

3000 

1046 

1554 

11475   Lp. 

Johann    von  Botzheim    aus    Hagenau,   Handels- 
diener   des    Craft   Stalburg    und     Eidam    des 
Hans  Stalburg 

Seide   und 
Sammet 

4S00 

260 


trieben  haben;  1438  pfändeten  drei  Augsburger  Gläubiger  des  Johannes  Herwart, 
welchen  wir  auch  in  Venedig  finden,  acht  im  Gewahrsam  des  Neuhaus  be- 
findliche Barchent-Fardel.  In  demselben  Jahr  belangt  sein  Handelsdiener  Fritz 
Digler  zu  Wien  den  Walter  Pachmeier  von  Nürnberg  wegen  einer  Schuld  von 
100  rheinischen  Gulden.  1446  verklagt  sein  Handelsdiener  Niklas  Lamprecht 
von  Basel  den  Hans  Fürst  (nicht  Fust)  von  Mainz  wegen  einer  Schuld  von 
I0411/s  Gulden  und  1451  leistet  derselbe  in  einem  Rechtsstreit  einen  Eid,  daß 
diejenigen  Schulden,  welche  er  zu  Venedig  und  anderswo  gemacht  habe,  nicht 
für  Rechnung  des  Conrad  Neuhaus   und  seiner  Mitgesellschaft  gingen. 

Ein  älterer  Bruder,  Claus  Neuhaus,  war  nach  etwa  zehnjähriger  geschäft- 
licher Tätigkeit  jung  gestorben,  worauf  seine  Witwe,  Eischen  Schelm,  den 
reichen  Gelis  Rokoch  aus  Cöln  heiratete.  Nach  dessen  Tode  errichtete  sie 
im  Jahr  1439  ein  Testament,  aus  welchem  man  mit  Staunen  die  Größe  der 
Beteiligung  eines  von  mehreren  Teilhabern  erfährt  und  einen  Schluß  auf  das 
gesamte  Geschäftskapital  ziehen  kann.  Sie  bestimmt  darin,  daß  ihr  Schwager 
Conrad  Neuhaus  die  ihr  gehörigen  20,000  Gulden  an  Kaufmannsgeld,  Aus- 
ständen und  Waren  lebenslang  genießen  solle;  nach  seinem  Ableben  (fl4b2) 
seien  4700  Gulden  zu  Gottes  Ehre  zu  verwenden,  ein  Betrag  von  4000  Gulden 
nebst  mehreren  Häusern  und  Ländereien  den  Kindern  ihres  Bruders  Hugo 
Schelm,  4000  Gulden  den  Kindern  ihres  erwähnten  Schwagers  Neuhaus  als  Erb- 
teile zuzuweisen.  Sollte  dieser  kundlich  und  erweislich  Schaden  leiden  durch 
Brand,  Verlust  zu  Wasser  und  zu  Lande  oder  sonst  durch  Schuldner,  so  solle 
jeder  der  Bedachten  seinen  verhältnismäßigen  Anteil  an  den  Verlusten  tragen. 
Außer  ihrem  Geschäftsanteil  von  20,000  Gulden  werden  drei  Häuser  in  der 
Krämergasse,  das  Haus  zum  Seligen  in  der  Mainzergasse,  Ländereien,  252 
Gulden  Leibrenten  auf  Nürnberg  und  125  Gulden  auf  Antwerpen  erwähnt, 
so  daß  das  Gesamtvermögen  der  Erblasserin  gegen  30,000  Gulden  betragen 
haben  muß. 

Daraus,  daß  sie  in  dem  Testamente  ihren  ersten  Mann  Claus  Weckerlin 
nennt,  ist  zu  erkennen,  daß  der  eigentliche  Name  der  Familie  „Weckerlin"  ge- 
lautet hat  und  daß  dieser  allmählich  durch  den  Namen  des  Stammhauses  „Zum 
Neuhaus"  am  Eck  der  Schirn,  welches  der  Ahnherr  Henchen  Weckerlin  1329 
von  Heilmann  Drutmann  gekauft  hatte,  verdrängt  worden  ist.  Die  Vorfahren 
der  Neuhaus  sind  hiernach  folgende:*) 

Stammvater:  Krämer  Hennekin  (Johann)  Weckerlin,  auch  Henne  Rode  ge- 
nannt, 1320  vermutlich  ein  Sohn  des  Krämers  und  Schöffen  Heinrich  Rode, 
welcher  die  beiden  Eckhäuser  an  der  Schirn,  das  rote  Haus  auf  Säulen 


*)  Battonn  III,   188—191,  56,  V,  328—30,  Baudenkmäler  I,  340—344. 


und  das   Neuhaus   besaß,   seit    1322    Erbpächter,   1329  Eigentümer   des 
Neuhauses,  später  in   der  Bockgasse  beim   Liebfrauenberg,  noch  1340. 
Sohn:     Krämer  Jakob,  Weckerlins  Sohn,  zum  Neuhaus  (Jeckel  zum  Nuwenhus), 
1343,    1357,    später    Geistlicher,    Stifter    der    1366    eingeweihten    Aller- 
heiligenkapelle,   -j-1369 ;    sein    Bruder    Henne,    Weckerlins    Sohn,    zum 
Neuhaus,  fl369  (?). 
Sohn:     Krämer   Jakob    (Jeckel)    Neuhaus    der   Jüngere,    1370,    1386    weltlicher 
Richter  im  Allerheiligenhof,  t'402;  sein  Bruder  Henne  Weckerlin  oder 
Rode,   1375  in  der  Allerheiligengasse,   1390  beim  roten  Haus  gegenüber 
dem  Schildknecht,  (Markt   19). 
Söhne:  1.  Claus  Weckerlin  gen.  Neuhaus,  gegenüber  dem  Schildknecht,  1422t. 
2.  Schöffe    Conrad    Neuhaus    zum    Fraß,    am    Eck    der    Mainzergasse, 
jetzt  Buchgasse  3,  y  1 462. 
Von  etwa   1436  an  gehörte  auch  der  Fischerssohn  Jakob  Geuch  oder  Jeuch, 
wohl  zuerst  als  Handelsdiener,  dann  als  Teilhaber  und  Leiter  der  Gesellschaft 
an,  welche  er   nach    erfolgter  Trennung   von    dem    bejahrten    Schöffen  Conrad 
Neuhaus  seit  etwa   1454  mit  dessen  Schwager,  dem  Schöffen  Heinrich  Rorbach 
dem  Älteren,  und  anderen  Kaufleuten  fortsetzte.*) 

Die  beiden  Neuhaus'schen  Söhne  Ulrich  und  Jakob  errichteten  nunmehr 
eine  neue  Handelsgesellschaft,  welche  von  dem  letzteren  nach  dem  frühen 
Tode  des  Ulrich  im  Jahr  1473  mit  dessen  Kindern  Conrad  und  Ulrich  II  fort- 
gesetzt wurde  und  noch  1492  bestand.  Damals  bezahlte  Conrad  Neuhaus  eine 
Gesellschaftsforderung  von  397  Gulden  und  zog  an  der  Jahresrechnung  27 
Gulden  für  ehrliche  Dienste  und  Arbeit  ab,  welche  er  der  Gesellschaft  zu 
Leipzig  und  Venedig  geleistet  hatte.  Dessen  Sohn,  Conrad  der  Jüngere,  starb 
bald  nach  1551  zu  Augsburg,  nachdem  er  „durch  Unfleiß  und  unfürsichtige 
Haushaltung  in  Schulden  geraten"  und  sogar  vom  Hofgericht  zu  Rotweil  in 
die  Reichsacht  erklärt  worden  war.  Sein  Vetter,  der  Schöffe  Jakob  Neuhaus  II 
zum  Fraß,  J1529,  hatte  den  Anton  Welser  von  Augsburg  als  Faktor  hier  ver- 
treten und  damit  gleichfalls  die  alten  Handelsbeziehungen  seiner  Familie  zu 
dieser  großen  Handelsstadt  fortgesetzt.  Die  Familie  erhielt  sich  in  gutem  An- 
sehen bis  zu  ihrem  Aussterben  im  Jahr   1666. 

Etwa  20  Jahre  nach  dem  ersten  Auftreten  der  großen  Frankfurter  Neuhaus- 
Gesellschaft  in  Venedig,  als  sie  sich  auf  dem  Höhepunkt  ihrer  geschäftlichen 
Bedeutung  befand,  entstand  ihr  in  der  Person  des  aufstrebenden  Kaufmannes 
Wolf  Blum  ein  gefährlicher  Wettbewerb.  Die  merkwürdigen  Schicksale  seiner 
Familie  liefern  der  Nachwelt  ein  drastisches  Beispiel  raschen  Emporkommens 
und  ebenso  raschen  Verfalles.    Im  Jahr   1423  wird  der  Gärtnerssohn  Wolf  Blum 

*)  Thomas,  Oberhof,  S.  350  u.  351. 


aus  der  Vilbeler  Gasse  zuerst  als  Kaufmann  erwähnt,  vierzig  Jahre  später  ist 
seine  Witwe  Agnes  bei  weitem  die  höchste  Steuerzahlerin  der  Stadt,  1476  wird 
sein  jüngster  Sohn  Wolf  durch  seine  Verheiratung  mit  Liese  von  Holzhausen 
in  die  vornehmste  Familie  der  Stadt  und  in  die  Patriziergesellschaft  Alt-Limpurg 
aufgenommen  und  im  Jahr  1500  ist  durch  Verschwendung,  Leichtsinn  und 
Unglück  ihr  Schicksal  bereits  besiegelt.  Ihr  Reichtum  und  Ansehen  über- 
dauerten nicht  einmal  die  zweite  Generation. 

Wolf  Blum  scheint  seine  geschäftliche  Laufbahn  1417  als  Handelsdiener 
des  Baumwollhändlers  Bacherach  begonnen  zu  haben,  dessen  Haus  auf  dem 
Markt  auch  ihm  und  später  seinem  jüngsten  Sohn  Wolf  als  Wohnung  diente. 
Er  handelte  mit  Spezereien,  von  welchen  1423  Safran,  1433  Ingwer  genannt 
werden  und  besuchte  auf  seinen  Geschäftsreisen  die  Nördlinger  Messe,  ferner 
Lothringen,  woselbst  er  1437  mit  einem  anderen  Frankfurter  Kaufmann,  Contze 
vom  Stege,  durch  Herrn  Johann  von  Reifferscheid  ausgeplündert  wurde. 

Nachdem  im  Jahr  1428  die  gegen  Venedig  verhängte  Handelssperre  nach 
zehnjähriger  Dauer  durch  einen  Waffenstillstand  aufgehoben  worden  war,  nahm 
auch  er  an  dem  neueröffneten  italienischen  Verkehr  Anteil,  wie  wir  dies  aus 
zwei  Beraubungen  auf  der  großen  Venediger  Straße  zwischen  Augsburg  und 
Innsbruck  ersehen  können.  Die  erste  erfolgte  im  Jahr  1435  durch  die  räube- 
rischen Burgherren  von  Hohenschwangau  unweit  Füssen,  die  zweite  im  Jahr 
1440.  Wie  der  Chronist  von  Lersner  berichtet,  ließ  er  1442  im  Auftrage  des 
hiesigen  Rates  aus  Venedig  einen  großen  Wagenbalken  kommen,  auf  welchem 
man  ganze  Fuhrwerke  wiegen  konnte. 

Wolf  Blum  starb  bereits  im  folgenden  Jahr  im  besten  Mannesalter.  Aus 
seiner  Ehe  mit  Agnes  Weiß  zum  Lämmchen,  einer  verarmten  Patriziertochter, 
hatte  er  fünf  Söhne  und  drei  Töchter.  Die  Witwe  kann  als  das  Muster  einer 
energischen  und  geschäftsgewandten  Frau  gelten;  denn  sie  führte  zwanzig 
Jahre  lang  mit  Hülfe  ihrer  beiden  Schwiegersöhne  Peter  Ugelheimer  (1444)  und 
Heinrich  Degen  (1449),  sowie  später  ihrer  Söhne  das  Geschäft  mit  glänzendem 
Erfolg  bis  zum  Tode  des  Ugelheimer  selbst  weiter.  Hieran  scheinen  von 
ihren  fünf  Söhnen  die  beiden  ältesten,  Caspar  und  Georg,  welche  1448  den 
Bürgereid  leisteten,  keinen  wesentlichen  Anteil  genommen  zu  haben.  Caspar 
siedelte  nach  Landau  über  und  Georg,  welcher  das  von  seiner  Mutter  stam- 
mende Haus  zum  Lämmchen  bewohnte,  widmete  sich  vornehmlich  den 
städtischen  Geschäften.  Er  wurde  bereits  1461  Mitglied  des  Rates,  1468  Schöffe 
und  bekleidete  viermal  das  Bürgermeisteramt.  Wofern  er  überhaupt  Handels- 
gesellschafter seiner  Brüder  und  nicht  für  sich  selbständig  gewesen  ist,  hat 
er  sich  jedenfalls  vorwiegend  dem  norddeutschen  Geschäft  gewidmet;  denn 
1468  wurde  ihm  und  dem  Patrizier  Heinrich  Weiß  Tuch  auf  Befehl  des  Abtes 


von  Fulda  festgehalten  und  1473  hatte  er  einen  Rechtsstreit  mit  der  Ulmer 
Leo-Gesellschaft  wegen  einer  Wagenladung  nordischen  Wachses.  Auch  sein 
Sohn  Wolf  Blum  der  Jüngere  handelte  1496  von  Lübeck  aus  nach  Rußland 
mit  kostbaren  Seidenstoffen  und  verkaufte  hier  für  Leipziger  und  Nürnberger 
Rechnung  Wachs. 

Von  den  drei  jüngeren  Söhnen  der  verwitweten  Frau  Agnes  Blum  waren 
zwei,  Melchior  und  Wolf,  geschäftlich  hervorragende  Männer  und  unter  den 
zahlreichen  Teilhabern  während  mehr  als  dreißig  Jahren  die  eigentlichen  Leiter 
der  großartigen  Gesellschaftshandlung.  Als  Geschäfts-  und  Wohnhaus  diente 
der  Mutter  und  sodann  ihrem  Sohne  Melchior  als  Hauptleiter  der  große 
Falkenstein  am  Eck  der  Fahrgasse  (No.  18)  und  der  Predigerstrasse,  gegenüber 
der  Mehlwage.  Im  benachbarten  Haus  zum  Ochsen  wohnte  Peter  Ugelheimer 
und  nach  seinem  frühen  Ableben  die  Witwe  mit  ihren  Kindern. 

Frau  Agnes  Blum  bezahlte  1402  bei  weitem  den  höchsten  Steuerbetrag  mit 
203  Pfund  Heller,  was  auf  ein  Vermögen  von  etwa  30,000  Goldgulden  schließen 
läßt.  In  weitem  Abstand  kommen  dann  als  nächste  Steuerzahler  der  Schöffe 
Wigand  von  Heringen  im  Fürsteneck  mit  132  Pfund,  Schöff  Heinrich  Rorbach 
der  Alte  mit  104  Pfund,  Johann  von  Meiern  mit  103  Pfund  und  ihre  wichtigste 
Konkurrentin  im  Venetianischen  Handel,  die  verwitwete  Frau  Bromm  mit 
43  Pfund.     Der  alte  Schöff  Conrad  Neuhaus  zahlte  sogar  nur  63  Pfund. 

Während  dessen  Handelsgesellschaft  sich  namentlich  mit  der  Einfuhr  Vene- 
tianischer  Baumwolle  nach  Augsburg  und  anderen  Hauptsitzen  der  schwäbischen 
Baumwollweberei  und  sodann  mit  der  Ausfuhr  der  dort  hergestellten  Barchent- 
Fardel  nach  Belgien  befaßt  hat,  verband  die  Blumengesellschaft  gleich  den 
Bromm  und  Stalburger  das  Venetianer  Geschäft  vorzugsweise  mit  dem  nor- 
dischen Handel  und  erzielte  hierdurch  außerordentliche  Erfolge.  In  Lübeck 
kaufte  sie  gesalzene  Fische,  Säcke  mit  Bernstein,  Pelze  und  Felle  vom  Luchs, 
Zobel,  Marder,  schottischen  und  schwedischen  Hermelin  und  in  den  gewerbe- 
tätigen westfälischen  Stiftsstädten  Münster  und  Osnabrück  die  im  Ausland 
vielbegehrte  Leinwand  ein,  um  diese  Waren  teils  in  Süddeutschland  teils  in 
Venedig  zu  verkaufen.  Andererseits  tauschten  sie  dort  Gewürze,  Drogen  und 
Südfrüchte  ein,  wie  Pfeffer,  Muskatblüten  (Macis)  und  Muskatnüsse,  Nelken 
(Näglein),  Zirbelnüsse  (Serwitz),  Kalmuswurzeln  (Galanga),  Opium,  Arsenik, 
Indigo,  Borax,  Wurmsamen,  Ingwer,  Zimt  (Caneel),  Johannisbrot,  Kapern, 
Mandeln,  Orangen,  Weinbeeren,  sodann  Baumwolle  (gotton)  von  der  bekannten 
Großhandlung  de  Prioli,  italienische  Tuche  aus  Wolle  und  Seide,  wie  Kamlots 
verschiedenster  Farbe,  Postzendel,  roter,  blauer,  schwarzer  Damast  und  die 
verschiedensten  Seidenarten  wie  Ormasin,  Tobi  und  Ardassa.  Diese  Waren 
wurden  auf  der  alten  Venediger  Straße  über   den  Brennerpaß   nach  Augsburg 


und  von  da  entweder  über  Straßburg  oder  über  Nürnberg  nach  Frankfurt  und 
nach  Lübeck  weiterbefördert.  Wie  ich  bereits  oben  hervorgehoben  habe, 
konnte  auch  diese  Großhandlung  selbstverständlich  nicht  den  Verkehr  mit 
Cöln  und  Antwerpen  entbehren,  scheint  aber  hierfür  nur  Handelsdiener  oder 
Faktoren  verwendet  zu  haben.  Wenigstens  besitzen  wir  keine  einzige  Nach- 
richt, daß  Mitglieder  .der  Blumengesellschaft  am  Niederrhein  oder  in  Belgien 
beraubt  oder  sonst  beeinträchtigt  worden  seien,  während  dies  auf  der  Lübecker 
Straße  oft  genug,  so  1462  im  Herzogtum  Braunschweig,  1468  und  1485  in 
Niederhessen  vorgekommen  ist.  Aus  Antwerpen,  Cöln  und  Frankfurt  bezog 
die  Gesellschaft  die  nach  ihrem  Herstellungsort  Arras  in  der  belgischen  Graf- 
schaft Artois  benannten  Borten  (Bänder)  und  Garne,  ferner  verschiedenfarbige 
Monstafeler  (?),  Londonsche  und  Cölnische  Tücher. 

Mit  den  größeren  Handelsstädten  Süddeutschlands  stand  sie  in  lebhafter 
Verbindung.  Namentlich  werden  uns  die  oberrheinischen  Städte  Mainz,  Landau, 
Speyer,  woselbst  sich  1496  ein  besonderer  Faktor,  Jost  Neil,  befand,  Straßburg 
und  Basel  als  Abnehmer   von   Spezereien,  Drogen   und  Seidenwaren   genannt. 

An  der  Blumengesellschaft  nahmen  während  dreißig  Jahren  meistens  vier 
bis  sechs  Familienmitglieder  als  tätige  Gesellschafter  und  verschiedene  Andere 
mit  bestimmten  Einlagen  als  Kommanditisten  teil.  Der  Schöffe  Bechtold  Heller, 
welcher  1448  Katharine  Blum  geheiratet  hatte,  erwähnt  im  Jahr  1482  eine 
Einlage  von  tausend  Gulden  in  bar  und  1640  Gulden  an  Gewand  (Tuch).*) 
Nach  dem  Tode  des  Schwiegersohnes  Peter  Ugelheimer  im  Jahr  1463  lag  die 
Leitung  des  Geschäftes  in  den  Händen  der  genannten  jüngeren  Söhne,  des 
Schöffen  Melchior  Blum  im  Haus  Falkenstein,  welcher  1496  unverheiratet  starb, 
und  des  Wolf  Blum,  welcher  den  Bankrott  seines  Hauses  nur  kurz  überlebte 
und  im  Jahr  1500  starb.  Der  Name  der  Gesellschaft  lautete:  Melchior  Blumens 
Gesellschaft  oder  Melchior  Blume  und  seine  Gesellschaft  oder  auch  Melchior 
und  Wolf  Blum. 

Anstelle  des  alten  Ugelheimer  waren  seine  Söhne  Peter  und  Thomas  sowie 
der  Schwiegersohn  Loy  Jostenhöfer  zeitweilig  aktive  Teilhaber.  Der  erst- 
genannte machte  sich  aber  bald  selbständig,  sagte  1481  die  hiesige  Bürger- 
schaft auf  und  ließ  sich  ganz  in  Venedig  nieder,  wo  er  ein  eigenes,  den 
Deutschen  wohlbekanntes  Haus  besaß.  Im  Jahr  1481  wird  er  als  Testaments- 
vollstrecker des  im  Fondaco  verstorbenen  Cölner  Kaufmannes  Johann  von 
Wangen  und  in  gleicher  Eigenschaft  bei  dem  Nachlaß  des  Stalburger  Geschäfts- 
führers Johann  Rauchfaß  genannt.  Vermutlich  selbst  ein  hochgebildeter  Mann, 
wandte  er  sich  dem  rasch  aufblühenden  Buch-  und  Kunstverlag  zu,  für  welchen 
sich  Venedig  neben  Lyon  und  der  Frankfurter  Messe  als  Hauptsitz  entwickelte. 

*)  Bothe,  Besteuerung,  Beilage  No.  35. 


Besondere  Beach- 
tung verdient  seine 
Beteiligung  an  der 
Herausgabe  der  Ar- 
beiten des  berühm- 
ten    französischen 

Formschneiders 
Nikolaus  Jenson, 
welcher  dort  seit 
1470  tätig  war.*) 
Im  herzoglichen 
Museum  zu  Gotha 
befinden  sich  ver- 
schiedene, aus  die- 
sem gemeinschaft- 
lichen Verlagsge- 
schäft hervorge- 
gangene Werke. 
Nach  dem  frühen 
Tode  des  jüngeren 
Peter  Ugelheimer 
im  Jahr  1488  setzte 

seine  Witwe,  Madonna  Margaretha  Ugelheimer,  das  Geschäft  ihres  Mannes 
fort.  Als  Gläubigerin  des  Buchdruckers  Bernhard  Stangwin  (Stang)  zu  Venedig, 
welcher  ihr  die  hohe  Summe  von  520  Dukaten,  gleich  728  Gulden,  schuldete, 
ließ  sie  in  der  Frankfurter  Fastenmesse  des  Jahres  1489  durch  ihren  Vertreter 
Conrad  Hul5  die  im  Besitze  des  Hermann  Lichtenberg  von  Cöln  befindlichen 
gedruckten  Bücher  ihres  Schuldners  beschlagnahmen.**)  Aus  dem  folgenden 
Jahre  ist  uns  eine  noch  viel  wertvollere  Nachricht  erhalten,  bei  welcher  jetloch 
Herr  von  Fichard  versehentlich  die  fragliche  Ware  mit  Tücher  statt  „Bücher" 
angegeben  hat.  Hiernach  hatte  Hans  Eisenhut  zu  Wien  sich  vertraglich  ver- 
pflichtet, als  Faktor  die  Verlagswerke  des  Nicolaus  Jenson,  Peter  Ugelheimer 
und  ihrer  Gesellschaft  in  Oesterreich  und  Ungarn  einzuführen  und  zu  ver- 
treiben und  schuldete  ihr  angeblich  laut  Kaufvertrag  für  selbstgekaufte  Bücher 
%0  Dukaten  gleich  1364  Gulden.  Es  kam  hierauf  zwischen  Wolfgang  Kraus 
als  Vertreter  der  Witwe  Ugelheimer  und  dem  Hans  Eisenhut  zu  einem  Rechts- 
streit, welcher   14(»()  durch    die  Räte    des    Kaisers    Mathias    zu  Wien    verglichen 


Petei   Ugelheimer  stellt  sich   als  Rechtsbeflissener   der  juristischen  Fakultät 

d   i    Universität  Padua  vor. 
.Miniatur  aus  dem  1477  bei  Jenson  erschienenen Pergaraentdruck  des  Corpus 

iuris  im  Gothaer  Museum. 


*)  Kapp,  Geschichte  des  Buchhandels,  S.   141,   190,   191,  266,  371 
**)  Thomas.  Überhof,  S.  367  u.  368. 


wurde.  Auch  in  den  folgenden  Jahren  wird  diese  Geschäftsfrau  wiederholt  zu 
Venedig  mit  erheblichen  Beträgen  erwähnt.  Der  Oheim  ihres  verstorbenen 
Mannes,  Schöff  Bechtold  Heller,  hatte  1492  eine  Einlage  von  700  Gulden  zu 
fordern  und  brachte  deshalb  einen  Arrest  gegen  ihren  vorerwähnten  Vertreter 
Wolfgang  Kraus  zu  Neuenburg  a.  d.  Donau  aus.  Das  Ugelheimersche  Haus 
zu  Venedig,  welches  unter  den  verschiedensten  Namen,  Deutsches  Haus, 
St.  Georg,  Flöte,  Trinität,  vorkommt,  hat  bei  Überfüllung  des  Fondaco  gar 
manchem  deutschen  Kaufmann  als  willkommene  Herberge  gedient. 

Den  Sturz  des  Hauses  Blum  hat  die  Familie  Ugelheimer  überdauert.  Als 
Schöffen  und  Bürgermeister  unserer  Stadt  werden  uns  Philipp  f  1539,  Johann 
"F 1 557  und  dessen  Sohn  Thomas  Ugelheimer  zu  Sachsenhausen  f  1564  genannt. 

Der  Einfluß  der  Familie  Blum  war  in  der  zweiten  Hälfte  des  15.  Jahr- 
hunderts ein  ganz  außerordentlicher.  Fast  alle  Patrizierfamilien,  wie  die  Holz- 
hausen, Steffan,  Frosch,  Brun,  Stralenberger,  Heller  waren  mit  ihr  verwandt 
oder  verschwägert.  Auch  die  Familie  Uffsteiner  aus  Oppenheim  scheint  ihren 
erheblichen  Wohlstand  den  verwandtschaftlichen  und  geschäftlichen  Verbindungen 
mit  den  Blum  zu  verdanken.  Denn  Clas  Uffsteiner,  welcher  mit  einer  Base 
des  Wolf  Blum  verheiratet  war,  betrieb  neben  seinem  hohen  städtischen  Amt 
als  Ratsschreiber  in  seinem  Haus  auf  dem  Markt  zuerst  für  sich,  dann  in 
Gesellschaft  mit  seinen  vier  Kindern  ein  glänzendes  Geschäft  in  Spezereien 
und  wohl  auch  anderen  Waren,  welches  eine  Art  Verkaufsfiliale  der  Blum'schen 
Handlung  gewesen  zu  sein  scheint  und  den  Inhaber  zu  einem  der  reichsten 
Frankfurter  Kaufleute  (26,000  Goldgulden)  gemacht  hat. 

Durch  einen  glücklichen  Zufall  sind  uns  in  den  Akten  über  einen  Rechts- 
streit zwischen  der  Witwe  des  Teilhabers  Balthasar  Blum  und  seinem  Bruder 
Wolf  Blum  von  der  Hand  des  Letzteren  fünf  Geschäftsbücher  aus  der  Zeit 
von  August  1491  bis  August  1494  erhalten,  welche  ein  unschätzbares,  groß- 
artiges Dokument  Frankfurter  Handelstätigkeit  bilden.  Hiernach  bestand  während 
dieser  Zeit  eine  große  Handelsgesellschaft  mit  folgenden  Teilhabern:  Wolf 
Blum  dem  Älteren  und  vermutlich  auch  seinem  Bruder  Balthasar,  welcher  1495 
starb,  ihrem  Neffen  Loi  Jostenhöfer  aus  Tournai  (1446 — 1507)  und  Philipp 
Adler  zu  Augsburg  (1461  — 1532),  anscheinend  auch  einem  Verwandten,  welcher 
später  als  Hofdiener  des  Kaisers  Maximilian  bezeichnet  wird  und  der  mütter- 
liche Großvater  der  Philippine  Welser  gewesen  ist.  Sie  hat  6  Jahre  lang  bis 
zur  Herbstmesse  1497  bestanden  und  scheint  mit  der  alten  Handelsgesellschaft 
Melchior  und  Wolf  Blum  nicht  identisch  gewesen  zu  sein,  da  diese  wiederholt 
in  den   Büchern  als  Gläubigerin  oder  Schuldnerin  genannt  wird. 

Die  erwähnten  fünf  Geschäftsbücher  entsprechen  keineswegs  unseren  Be- 
griffen von  einer  ordnungsgemäßen  Buchführung.   Es  sind  ungebundene,  kaum 


leserliche  Hefte  in  Folio-Format,  sogenannte  Rezeßbücher,  wie  sie  bereits  im 
Jahre  1476  erwähnt  werden,  welche  die  Abschlüsse  für  je  ein  halbes  Jahr 
von  der  Herbstmesse  1491  bis  zur  Fastenmesse  1492  und  weiterlaufend  bis 
zur  Herbstmesse  1494  mit  Ausnahme  des  fehlenden  Sommerhalbjahres  1493 
bringen  und  vorne  angefangen  die  Einnahmen  (Activa),  umgekehrt  angefangen 
die  Ausgaben  enthalten.  Außer  diesen  Abrechnungsbüchern  sind  von  der 
Gesellschaft  noch  Schuldbücher,  Journale  und  ein  rotes  Geheimbüchlein  ge- 
führt worden,  in  welchem  geschrieben  stand,  wieviel  jeder  Teilhaber  bei  der 
Gesellschaft  zugute  hatte  oder  schuldig  war.  Auch  die  Handelsdiener  in  Nürn- 
berg und  in  den  Niederlanden  führten  sogenannte  Rechenbücher. 

£*■  .-v^-ij«,',,.«-  ,r~—^t»~\ ^e*4r*—^-  .'     - 

S-*.h'5— -,  <u$  PW    >>— -n  /•   »~»'/»-V~  ir"*—^  h%  -^'-i  1~~ •*     - 

Vy~    ,~,t^     ^  ,,,*.,    fVO.    r"~"-l    Y'«^v_  •)~»<~-7;       ■     -  9-^ ~  *  7 

Einträge  über  Baurowolleinkäufe. 

Die  Grundsätze,  nach  denen  die  Eintragungen  in  den  erhaltenen  Büchern 
erfolgten,  sind  mir  und  anderen,  welche  ich  zu  Rate  gezogen  habe,  nicht 
recht  verständlich  geworden.  Auf  ihre  Ergründung  noch  mehr  Zeit  zu  ver- 
wenden, war  mir  jedoch  nicht  möglich.  Aus  der  folgenden  Zusammenstellung 
ist  zu  ersehen,  in  wieviele  Rubriken  die  Einnahmen  und  die  Ausgaben  eingeteilt 
waren  und  wie  hoch  der  Gesamtbetrag  und  die  Anzahl  der  gemachten  Geschäfte 
innerhalb  einer  jeden  Rubrik  gewesen  sind.  Besonders  merkwürdig  ist,  daß 
die  unbezahlten  Gläubiger  unter  den  Einnahmen  und  die  Schuldner  unter  den 
Ausgaben  stehen.  Auch  stimmen  bei  Stichproben  nicht  die  Zahlen.  Immerhin 
gewähren  uns  die  Bücher  einen  so  genauen  Einblick  in  die  Gegenstände  und 
den  Umfang  der  Geschäfte,  wie  er  sich  kaum  so  leicht  wiederfinden  läßt. 

Allerdings  darf  nicht  außer  Acht  gelassen  werden,  daß  in  ihnen  nur  die- 
jenigen Geschäfte  verbucht  sind,  welche  sich  auf  die  Venetianer  Niederlassung 
bezogen  haben,  dagegen  nicht  die  in  Frankfurt,  Nürnberg,  Lübeck  und  Antwerpen 
abgeschlossenen.  Wie  wir  noch  sehen  werden,  überwogen  in  Venedig  bei  weitem 
die  Einkäufe,  sodaß  die  dortige  Niederlassung  vornehmlich  die  Bedeutung 
einer  Einkaufsfiliale  gehabt  hat. 


\-  Jf 


268 


Einnahmen. 

Rubrik 

August   1491 
bis8.AprilI492 

S    April  1492 
bis9.Sep.  1402 

Septemb.  14'>2 
bis  April  1493 

Sept.  1493  bis 
27.  Febr.  1494 

Fuhr.   1494  bis 
Herbst   1494 

Posten 
Betrag 

B 
0. 

m 

c 
o 

0. 

M 

m 

c 

o 
0. 

CO 

c 

0. 

M 
CO 

1.  Restierende  und  neue  Güter  . 

2.  Schuldnerder  letzten  Rechnung 

3.  Bareinnahmen    aus     Wechsel, 

4.  Verkäufe  auf  Borg,  um  bar  und 

tauschweise  (Warenausgang) 

5.  Gläubiger    zu     Beschluß    der 

Rechnung      

b3      474S 
20     5017 
105    10452 
62    14136 

6S 
21 

73 
51 

6195 
11927 

9528 
11890 

73 
34 

80 
45 

7135 
11927 
13623 

9858 

177 
25 
92 
50 

10105 
4363 

12132 
5451 

134 
26 
116 
11h 

6847 
5837 
10855 
3981 

Ingesamt 

250   35253 

213    39540 

232    42543 

344    32051 

392    27520 

Ausgaben. 


Rubrik 


August  1491 
bis8.Aprill492 


8.  April  1492 
b's9.  Sep.  1492 


Septemb.  1492 
bis  April  149.1 


Sept.  1493  bis 
27.  Febr.  1494 


Febr.  1494  bis 
Herbst  1491 


1.  Bezahlte  Gläubiger  der  letzten 

Rechnung      

2.  Barausgaben  für  Wechsel  und 

Ähnliches 

3.  Gekaufte     und     eingetauschte 

Waren  (Wareneingang)     .     . 

4.  Schuldner     zu    Beschluß     der 

Rechnung      

5.  Fuhrlohn    für    hinausgesandte 

Güter 

6.  Sonstige  Unkosten       .     .     .     . 

Ingesamt 

7.  Kassenbestand 

S.  Unverkaufte  Waren   .... 


40  8222 
21  1276 

124  16654 

41  6388 

656 
774 


62  14138 

32  6849 

61  10260 

73  7153 

687 
534 


50  I  11744 

37   5261 

121  1S167 

78   6207 

949 
854 


40  7542 

52  5032 

95  11208 

135  6851 

703 
93  i 


52  5595 

30  3719 

72  9457 

128  7124 

5S8 
775 


>2S  39621 

184 

26  3893 


322  32-71 


282  27258 
'  3022 


Zum  ersten  Male  erhalten  wir  auch  sichere  Nachricht  über  den  Wechsel- 
verkehr zwischen  Venedig  und  den  deutschen  Städten,  namentlich  Frankfurt. 
Er  bildete  für   unsere    Handelsgesellschaft   einen    dem  Warenhandel   dienenden 


269 


wichtigen  Geschäftszweig.  Während  die  Warenverkäufe  sich  im  Jahr  auf 
20—25,000  Dukaten  beliefen,  betrugen  die  Bareingänge  aus  dem  Wechsel- 
geschäft vom  April  1492—1493  fast  24,000  Dukaten;  vom  Herbst  1493—1494 
gingen  sie  allerdings  auf   10,000  Dukaten  zurück. 

Der  Geschäftsumfang  steigerte  sich  außerordentlich  bis  Anfang  1493,  um 
dann  bis  zum  Herbst  1494  um  ein  Drittel  zurückzugehen.  Der  Warenverkauf 
in  Venedig  wurde  hiervon  am  wenigsten  betroffen;  in  dieser  ganzen  Zeit 
schwankte  er  im   Halbjahr  zwischen  9528  und   13623  Dukaten. 

Besonders  auffallend  ist  nach  unseren  heutigen  Anschauungen  die  Höhe 
des  damals  allgemein  gewährten  und  beanspruchten  Kredites.  Wenngleich  es 
mir  nicht  möglich  war,  mir  ein  ziffernmäßig  genaues  Bild  von  dem  Stand  der 
Gesellschaft  zu  machen,  so  kann  ihr  Betriebskapital,  mit  welchem  sie  so  um- 
fangreiche Geschäfte  machte,  nicht  mehr  wie  einige  tausend  Dukaten  betragen 
haben.  Ja  am  Anfang  scheint  ihre  Lage  eine  äußerst  kritische  gewesen  zu 
sein.  Denn  nach  der  Abrechnung  vom  September  1492  waren  an  Activa 
vorhanden : 

1.  Kassenbestand 184  Dukaten 

2.  Unverkaufte  Waren 3893 

3.  Schuldner  (nur  für  Waren?)  .     .     .7153 

Sa.  11230  Dukaten 
Die  Gläubiger  werden  mit  1 1890  Dukaten  angegeben,  so  daß  damals  das  eigene 
Kapital  ganz  aufgebraucht  und  eine  Unterbilanz  von  660  Dukaten  vorhanden 
war,  wofern  man  nicht  aus  den  hohen,  die  Ausstände  weit  übersteigenden 
Wechseleinnahmen  des  folgenden  Halbjahrs  auf  weitere  Ausstände  schließen 
will.  Jedenfalls  hat  sich  die  Lage  der  Gesellschaft  von  April  1492  bis  Herbst 
1494  wesentlich  gebessert.  Denn  die  Schulden  gingen  bei  wenig  verändertem 
Warenumsatz  von  14136  auf  3981  Dukaten  zurück,  während  die  Ausstände  sich 
mit  7123  Dukaten  fast  auf  gleicher  Höhe  erhalten  hatten.  Rechnet  man  einen 
Warenbestand  von  etwa  3000  Dukaten  hinzu,  so  würde  sich  für  damals  ein 
Aktivvermögen  von  6142  Dukaten  oder  fast  8600  Gulden  bei  vier  Teilhabern 
ergeben.  Diese  Berechnung  wird  einigermaßen  durch  den  Umstand  bestätigt, 
daß  Catharina  Budener,  die  Witwe  des  1495  verstorbenen  Teilhabers  Balthasar 
Blum,  von  ihrem  Schwager  Wolf  Blum  dem  Alteren  und  seiner  Gesellschaft 
1500  Gulden  als  ihren  Geschäftsanteil  forderte.  Im  Vergleichswege  erhielt  sie 
750  Gulden  in  bar  \uk\  eine  jährliche  Leibrente  von  35  Gulden. 

Die  von  der  Handlung  geführten  Waren  sind  bereits  oben  aufgezählt  worden. 
Da  die  Deutschen  den  Erlös  der  von  ihnen  eingeführten  und  im  Fondaco  ver- 
kauften Waren  nicht  heimführen,  sondern  zum  Einkauf  von  Venetianer  Handels- 
gütern  verwenden    mußten,    fanden   viele   Tauschgeschäfte   statt.     Man    nannte 


__#..  y,.^.  ^,^«    <^a;  -<p-  -zy  cTv-y 


-.-fr?  "A 
-4f  ** c >  -A 

-^>*  «  •  4 

-^    «>-^« -^  -^r-z'-^-r-.*-^        -- vy>  S"  »  <»  4 
■  /-r  t-1-  ' "-»  "  -^  V  i'-*-  -  *  v-^  -^f  ;  f  °  -^ 
V  —j?.--  5-  «?  1  -**■  ^-r "'  -#  ~  '   T-^fi  *f  5"  «   0  -*> 

^Uf  .  ■,   ^^    -e-^r-  i  y^—^   1  -C-f  •?  )~^  fr     ^  •>'  A, 

&a. —  4-  *--±/~1.^  *f-tt4*r  opv>'<rj^g    -  ^f     <y  SA 

»—• — ^-i   ~- <T y-^t.  f~ ■■    — <-    ~  >/<l^r-  —    _jy  a   x 

•j-~?*Zf  J- "  r^-  -$-"-?  -^  — ^f      <r  x 

.-^r*  *-  <*+<<;—  , , . r— -41^ *-~  ^  __Jr^(rv^ 

ä.j  •  Äy*  <  —  -  «"--*■  5  *-3--  ,•«  ^  -^  j>  <$>  x  , 

^~* ,•  Ay'  <~  ~  -r-4*  3--  .  7  w^   .       r  v;  ;  a, 

£~l  <  (~*  <~  **-+-*■  <r*rr+-o  *±g    -  -^;0  c-x 

-5  -,  5  J  -?  -*-  L-r-y"  S  <r  jZ&  -*f    $1  A  •' 

~a<>*  ^, (-J,  << h  <*-  c-s-^l.   }^  +-  j^g    ^   ^Tt-  ^,- 

-jLfKO^A 

#7»~>  i  a,  ; 

jf   -7  *~A\ 

-jf    •—   ^"-^ 


^.y.-  -.  »*~  qT^»-  s-  oT  er  jZg 

f,  <■ — ^*>  4-  r  -<P-  *r  i-f 'V  yv^^ 

I 
4Z±  -efi  ;  „  ' 


5/« 
^/. 

a    ■/  a 

o  /  o 

^  /  ° 

>  /ö 

'  ■ 


Warenreste  in  der  Herbstmesse  1492. 


dieses  Verfahren:  verstechen.  Demgemäß  lautet  die  vierte  Rubrik  des  ersten 
Geschäftsbuches:  „alles  waß  wyr  verkauft  hau  auff  borck  und  umb  par,  auch 
was  wir  verstochen  hant  und  wem."  Als  Tauschartikel  werden  namentlich 
Damast,  Kamlot  und  Baumwolle   genannt. 

Was  den  Warenhandel  der  Gesellschaft  mit  Italien  betrifft,  so  stand  sie  mit 
allen  vornehmen  Geschäftshäusern  der  Lagunenstadt  in  Verbindung.  Ich  hebe 
hier  folgende  hervor: 


Jacobo  de  Adorno 
Jacobo  &  Joanno  Bembo 
Andrea  Cappello 
Nie.   Bern,  dell   Bancho 
Andrea  &  Jacobo  Dolfin 
Franc  Faliero  (Faller) 
Antonio  Grimani 
Christoffalo  della  Gatta 
Ludvigo  de  Ludvicis 
Jacobo  Malipiero 
Carlo  Marconi 


Theodoro  £  Rigo  Moro 
Jacobo  Bapt.  Morosini 
Ant.  &  Piero  Franco  Negro 
Bernhardo  &  Leonardo  Ottarini 
Rigo  Pisani 

Lorenzo  &  Piero  de  Prioli,  die  be- 
kanntesten Baumwollhändler 
Alexo  Quirini 

5  verschiedene  Rizzo  (Ricci) 
Marco  Augustin  &  Maffeo  Soranzo 
Piero  Zeno  (Zen) 


ö  verschiedene  de  Mollin 
Weiterhin    wird    eine    Reihe    von    Seidenhändlern    aus    Lucca    und     bei     einer 
Gelegenheit  auch  das  Florentiner  Haus  F°  &  L°   de  Medici  genannt. 

Was  den  Warenhandel  der  Gesellschaft  nach  Deutschland  betrifft,  so  unterhielt 
sie  durch  die  von  ihr  gedingten  Fuhrleute  nicht  nur  mit  Augsburg,  Ulm, 
Nürnberg,  Basel,  Straßburg,  Speyer  und  Frankfurt,  sondern  auch  mit  Ant- 
werpen und  Lübeck  direkte  Verbindungen.  An  allen  diesen  Plätzen  muß  sie 
ihre  Faktoren  und  Warenniederlagen  gehabt  haben.  Im  Jahr  14%  wird  in 
Speyer  bei  der  Einklagung  einer  Forderung  von  16b  Gulden  für  gelieferte 
Spezereien,  grünen  Ingwer  und  schwarzen  Sammet,  als  ihr  Handelsdiener 
Hans  Freitag  und  als  Faktor  Jost  Neil  genannt.  Dadurch,  daß  Augsburg  der 
Knotenpunkt  des  gesamten  deutsch -italienischen  Warenverkehrs  war,  woselbst 
die  Warenzüge  aus  Frankfurt,  Straßburg,  Nürnberg,  Ulm  zusammentrafen  und 
die  große  Venetianer  Straße  ihren  Anfang  nahm,  und  dadurch,  daß  daselbst 
Philipp  Adler,  der  Hauptleiter  des  Geschäfts,  ansässig  war,  wird  diese  deutsche 
Stadt  und  ihre  Kaufmannschaft  in  den  Geschäftsbüchern  am  meisten  erwähnt. 
Es  kommen  vor:  Ulrich  Fugger  (Fucker)  und  seine  Brüder,  Siegmund 
Gossembrot,  Georg  Herwart  und  sein  Bruder  Hans,  Georg  Höchstetter, 
Ludwig  Meuting,  Hans  Möller,  die  Gebrüder  Gotthard  und  Heinrich  Stander, 
welche  I  ('»'»  bankrott  machten,  Ulrich  Welser,  Frau  Sabine  Wolf.  Weiterhin 
werden    regelmäßig    genannt:    aus   Ulm    Georg    Besserer,   Jakob    Genger,    Bar- 


tholme  Kobelt,  Ludwig  Rottengatter,  Nikolaus  Scheller,  aus  Nürnberg  Franz  £ 
Hans  Paumgartner,  Hans  Imhoff,  Selbolt  Reich,  Mattis  Tucher,  aus  Salzburg 
Stetfan  Keiser,  aus  Basel  der  Papiermacher  Hans  Galliciani  und  Hans  Perez, 
aus  Straßburg  Christofel  Ingolt,  3  Heidelberger  u.  A. 

Von  Frankfurtern,  welche  sich  in  Venedig  aufgehalten  haben,  werden  in 
erster  Linie  als  regelmäßige  Geschäftsfreunde  die  Brüder  Melchior  £  Wolf  Blum, 
welche  die  von  ihrem  Vater  gegründete  Handlung  daneben  selbständig  weiter- 
geführt zu  haben  scheinen,  Wolf  Blum  der  Junge,  welcher  ein  Sohn  des 
Schöffen  Georg  Blum  war,  Conrad  Huß  und  Frau  Margaretha  Ugelheimer, 
sodann  vereinzelt  Hans  Blum,  ein  Bruder  des  jungen  Wolf,  Johann  Grün- 
berger,  Johann  Guldenschaf,  die  drei  Brüder  Bechtold,  Jakob  und  Wolf  Heller, 
Johann  von  Meiern,  Konrad  Rohrbach,  Heinrich  vom  Rhein,  der  Cantor  Georg 
Schwarzenberger  und  ein  einziges  Mal  mit  einem  kleinen  Betrag  Claus  Stal- 
burg,  dagegen  niemals  die  Brüder  Daniel  und  Hans  Bromm  oder  die  Neuhaus 
erwähnt.  Im  Ganzen  sind  dies  16  Frankfurter,  von  welchen  jedoch  einige  nicht 
Geschäfte  halber  das  schöne  Venedig  besucht,  sondern  bei  der  Gesellschaft  nur 
ihren  Reisewechsel  präsentiert  haben  werden. 

Auffallend  ist  dagegen  das  fast  vollständige  Fehlen  aller  mittel-  und 
niederdeutschen  Kaufleute:  ein  erneuter  Beweis  dafür,  daß  die  oberdeutschen 
Stallte  den  Handel  mit  Italien  in  der  gleichen  Weise  monopolisiert  hatten,  wie 
die  Hansestädte  den  nordeuropäischen  Handel.  Frankfurt  hat  infolge  seiner 
glücklichen  Lage  zu  beiden  Gruppen  gehört  und  bei  der  einen  wie  bei 
der  anderen  regelmäßig  die  äußerste  Grenze  gebildet.  Ich  habe  aus  Lübeck 
nur  den  Blum'schen  Handelsdiener  Peter  Bynen  (Biss?)  und  aus  dem 
braunschweigischen  Helmstädt  Hans  Beck,  dagegen  keinen  Kaufmann  aus 
Breslau.  Erfurt,  Braunschweig,  Paderborn,  ja  nicht  einmal  aus  Cöln,  Aachen 
oder  Antwerpen  erwähnt  gefunden.  Sie  werden  weder  unter  den  Gläubigern 
(Warenlieferanten)  noch  unter  den  Schuldnern  (Käufern)  genannt,  obwohl  die 
Blumengesellschaft  mit  diesen  Plätzen  direkte  Handelsbeziehungen  unterhielt, 
wie  die  Verzeichnisse  der  angekommenen  und  abgesandten  Waren  erweisen. 
Die  hieraus  sich  ergebenden  Verbindlichkeiten  und  Forderungen  müssen  auf 
den  Frankfurter  Messen  von  einem  der  dort  weilenden  Gesellschafter,  also 
von  Wolf  Blum  oder  seinem  Neffen  Lov  Jostenhöfer,  oder  von  den  Handels- 
dienern in  Lübeck,  Antwerpen,  Nürnberg  oder  wo  es  sonst  erforderlich  war, 
direkt  geregelt  worden  sein.  Die  von  den  letzteren  hierbei  einkassierten  oder 
geliehenen  Gelder  sind  dann  durch  Meßwechsel  auf  Frankfurt,  und  von 
da  aus  durch  weitere  Wechsel  auf  die  oberdeutschen  Städte  und  Venedig 
überwiesen  worden.  Unsere  Vaterstadt  hat  hiernach  bei  dem  Wechselgeschäfl 
die  gleich  beherrschende  Stellung  eingenommen  wie  beim  Warenhandel. 


274 


Unter  den  direkten  Handelsverbindungen  der  Blumengesellschaft  dürfte 
unser  besonderes  Interesse  diejenige  mit  der  Hansehauptstadt  Lübeck  bean- 
spruchen, woselbst  Wolf  Blum  der  Jüngere  nach  dem  Tode  seines  Vaters,  des 
Schöffen  Georg  Blum  zum  Lämmchen,  neben  eigenen  Geschäften  auch  ihre 
Vertretung  durch  seinen  wiederholt  erwähnten  Handelsdiener  Peter  Bynen 
(Biss?)  besorgen  ließ.  Es  wurden  von  dort  schwedischer  Hermelin  und  andere 
kostbare  Pelze,  Rollen  mit  grün,  weiß  und  rot  Band  und  in  Fässer  verpackte 
Säcke  mit  großen,  mittleren  und  kleinen  Bernsteinen  bezogen,  dagegen  dorthin 
Seidenwaren,  wie  Damast,  italienische  Kamlote  und  Spezefeiwaren  geliefert, 
welche  von  da  aus  nach  dem  Norden  und  Osten  Europas  vertrieben  wurden. 
Peter  Byss  kam  sogar  bis  nach  der  russischen  Hauptstadt  Moskau,  woselbst 
er  bei  einer  Gelegenheit  dem  Ratsherrn  Gottschalk  Remmelinkrode  von  Reval 
einige  Stück  goldene  und  seidene  Tücher  (etlich  golden  und  syden  stuck 
duchere)  verkaufte,  wie  ich  bereits  oben  erwähnt  habe.*) 

Die  Gesellschaft  beschäftigte  zur  Beförderung  ihrer  kostbaren  Waren  etwa 
sieben  Fuhrleute,  sicherlich  erprobte  und  zuverlässige  Männer,  welche  die  zu 
befahrende  Strecke  und  ihre  Schwierigkeiten  genau  kannten.  Die  Fuhrkosten 
bildeten  aber  auch  den  größten  Posten  unter  den  Geschäftsspesen. 

Die  Waren  wurden  je  nach  ihrer  Beschaffenheit  verschieden  verpackt,  so 
die  Tücher  in  Ballen,  die  Leinwand  in  Rollen,  die  Pelze  in  Fässer  (Tonnen). 
Als  Umschlag  wurden  gern  gröbere  Waren,  wie  Felle  und  Leder,  verwendet. 
Jedes  Gepäckstück  war  mit  einer  bestimmten  Nummer  und  mit  der  Geschäfts- 
marke, dem  s.  g.  Gemerk  der  Gesellschaft,  versehen.  Im  letzten  Geschäfts- 
buch sind  beispielsweise  unterm  27.  Oktober  1494  drei  Ballen  No.  1,  2,  3  aus 
Frankfurt,  ein  Ballen  No.  14  mit  Bändern  aus  Antwerpen  und  unterm  9.  Dezember 
vier  Gepäckstücke  eingetragen,  welche  der  Fuhrmann  Eißelin  aus  Lübeck 
gebracht  hatte.  Am  13.  Mai  1494  kamen  3  Ballen  Tuch  aus  Frankfurt  dort  an, 
um  welche  46  Felle  geschlagen  waren,  und  am  16.  Mai  brachte  der  Fuhrmann 
Conrad  Messerschmidt  wiederum  5  Fässer  mit  Bernsteinen  und  Pelzwerk 
aus  Lübeck. 

Die  Geschäftsunkosten  waren  sehr  erhebliche.  Der  Fuhrlohn  für  die  nach 
Deutschland  gesandten  Güter  schwankte  halbjährlich  zwischen  588  und  949 
Dukaten,  was  wenigstens  zehn  Prozent  ihres  Wertes  ausmacht.  Die  übrigen 
Unkosten  beliefen  sich  ungefähr  auf  den  gleichen  Betrag,  sodaß  die  Ge- 
sellschaft allein  in  Venedig  bei  einem  jährlichen  Waren-Eingang  und  -Ausgang 
von  durchschnittlich  je  25  000  Dukaten  (35  000  Gulden)  nicht  weniger  wie 
3000    Dukaten    (4200    Gulden)    Unkosten    zu    tragen    hatte.      Hiervon    entfielen, 

*)  Hansarezesse,  Bd.  IV,  No.  50  und  51. 


275 


■-Tfv- 


«*-« — r~>~ 

"^"Y  ^/7^"*  ?~**lT  t-ff'tfT" 

-1^^/ — 
r n  — ^ri r- - ^4 vf -^  &gr 


"f^. 


-r.  - 

-    8... 


-nr 


V7 


t  ? 


Handlungsunkosten  vom  September  14<>2  bis  April  1«3 

wie  bereits  erwähnt,  die  Hälfte  auf  Fuhrlohn  und  von  der  anderen  Hälfte 
jährlich  700  Dukaten  (1000  fl)  auf  die  Umsatzsteuer  (d.  s.  officium)  von  einem 
Prozent,  150  Dukaten  (210  fl)  auf  die  Zehrung  von  3  bis  4  Personen,  90  Du- 
katen (126  fl)  auf  Maklerlohn,  der  Rest  von  560  Dukaten  (7S4  fl)  auf  Ausgaben 


für  Ballenbinder,  Träger,  Tuchscherer,  Botenlohn,  Schiffgeld,  Wieggeld,  Pich- 
zettel und  andere  kleine  Gebühren. 

Hinsichtlich  der  Wechselgeschäfte  ist  zu  beachten,  daß  damals  der  wirt- 
schaftliche Zweck  des  Wechsels  ein  wesentlich  anderer  war  wie  heutzutage. 
Er  diente  in  erster  Linie  nicht  als  Zahlungsmittel  zwecks  Tilgung  einer  vor- 
handenen Schuld,  sondern  als  vereinfachte  Geldübermittlung  zwecks  Ver- 
meidung des  gefährlichen  Transportes.  Der  Aussteller  verpflichtete  sich 
in  dem  Wechselbrief,  einer  bestimmten  Person  an  einem  anderen,  weit 
entfernten  Handelsplatze  zu  bestimmter  Zeit  Geld,  welches  er  zu  diesem 
Zweck  ausgehändigt  erhalten  hatte  oder  bereits  schuldete,  zu  bezahlen.  Bei 
der  Blumengesellschaft  sind  demgemäß  vier  Fälle  zu  unterscheiden,  je  nach- 
dem sie  als  Schuldnerin  oder  als  Gläubigerin  von  Venetianer  Wechseln 
auf  deutsche  Plätze  oder  umgekehrt  in  einer  der  beiden  Eigenschaften  bei 
deutschen  Wechseln  auf  Venedig  in  Betracht  kommt. 

a)  In  der  Mehrzahl  der  Fälle  handelt  es  sich  nach  den  Bucheintragungen 
um  Geldempfänge  in  Venedig  zwecks  Rückzahlung  in  der  nächsten  Frank- 
furter Messe  oder  auch  in  Augsburg  und  Nürnberg.  Andere  deutsche  Plätze 
werden  nicht  genannt.  Unter  den  deutschen  Gläubigern  aus  diesen  Venetianer 
Wechseln  steht  die  Nürnberger  Gesellschaft  der  Brüder  Franz  und  Hans 
Paumgartner  im  Vordergrund,  welche  mithin  in  Venedig  über  viel  flüssiges 
Geld    verfügt    und    dagegen     in     der    Frankfurter    Messe    großen    Geldbedarf 


I 


fe7  ir   •>*  r  -** 


.^t^.*-^  «"•    <J-i    -7f  =S 

O—T».-.»"  *V—    •/►"     ri«-     -; 


7? 


ir 


«y 


sai 


,-• 


gehabt  haben  muß.  Aus  den  Büchern  der  Blumengesellschaft  führe  ich 
noch  folgende  Beispiele  an:  Unterm  8.  Februar  1 4V>2  ist  eine  Einnahme  von 
1000  Dukaten  verzeichnet,  welche  Summe  ihr  der  Salzburger  Kaufmann 
Stefan  Keiser  zu  Venedig  gegen  ihre  wechselmäßige  Verpflichtung  geliehen 
hatte,  das  Geld  seinetwegen  in  der  nächsten  Fastenmesse  dem  Hans  Dürer 
zu  Nürnberg  zu  137:;i  Prozent  zu  zahlen.  Am  13.  Februar  1492  werden 
300  Dukaten  für  Rechnung  des  Jakob  Heller  eingenommen,  welche  ihm  in 
Frankfurt  zu  1371/2  Prozent  zu  erstatten  sind.  Unterm  13.  August  1492  sind 
nicht  weniger  wie  sechs  Einnahmeposten  für  Wechsel  auf  Frankfurt  verbucht, 
darunter  1000  Dukaten  von  Georg  Herwart  und  Bruder  zu  140"  „  und  eben- 
soviel von  Frau  Sabine  Wolf,  wobei  bemerkt  ist:  ist  um  ein  wexel  vor 
Frankfurt  soll  man  ihr  zahlen  zu   138',4  in  der  nechst  mess  zu  Frankfurt. 

b)  Als  Gläubigerin  erscheint  die  Gesellschaft  bei  Venetianer  Wechseln 
auf  Deutschland  nur  mit  kleinen  Beträgen.  Es  handelte  sich  meist  um  Aus- 
zahlungen an  durchreisende  Deutsche,  wie  den  Grafen  Philipp  zu  Waldeck,  den 
Grafen  Ludwig  zu  Isenburg,  den  Ritter  Johann  von  Cronberg,  und  an  eine  Reihe 
von  Frankfurtern.  So  werden  1494  zu  Rom  dem  Cantor  Georg  Schwarzen- 
berger  50  Dukaten  und  zu  Venedig  dem  Anton  Keller  für  Rechnung  des 
Claus  Stalburger  50  Dukaten  gegen  deren  wechselmäßige  Verpflichtung  vor- 
gestreckt, die  empfangenen   Beträge  in   Frankfurt  zurückzuerstatten. 

c)  Während  die  Venetianer  Wechsel  nur  auf  drei  deutsche  Plätze:  Frankfurt, 
Augsburg  und  Nürnberg,  ausgestellt  waren,  ist  der  Kreis  der  deutsehen  Orte, 
aus    welchen    Wechsel    auf    Venedig    kamen,    erheblich    größer.      An    Zahl    und 


V    -vr 


.0    >>«  0- 


f  r 


•-  f<7  -*-  ~rk 


'i- 


:    <r-  <K   Vf  (Te3    -k>    -% 


•■'■• 


—  -^ 


nt.\ 


+-  •*- 


-jj  ji*-* 


Bezahlte  Wechsel  aus  Deutschland. 


Höhe  der  Beträge  stehen  auch  hier  die  Frankfurter  im  Vordergrund;  dann 
schließen  sich  Augsburger,  Nürnberger,  Ulmer,  verschiedene  Innsbrucker  und 
zwei  Baseler  Wechsel  an.  Hierbei  ist  die  Gesellschaft  nur  gelegentlich  die 
zahlungspflichtige  Schuldnerin.  Am  21.  April  1492  verausgabte  sie  allerdings 
an  einen  Rodeser  Ritter  für  zwei  Wechsel  aus  Frankfurt  und  Ulm  den  höchsten, 
jemals  gezahlten  Betrag,  nämlich  3586  Dukaten  gleich  5000  Gulden,  ferner  am 
25.  April  für  Rechnung  des  Nürnberger  Verlagsbuchhändlers  Anton  Koberger 
210  Gulden,  welche  man  zu  Frankfurt  empfangen  hatte. 

d)  Schließlich  sind  in  den  Büchern  der  Gesellschaft  zahlreiche  Einnahmen 
aus  deutschen  Wechseln  auf  Venedig  verzeichnet,  be;  welchen  sie  empfangs- 
berechtigte Gläubigerin  gewesen  ist.  Die  meisten  Augsburger  und  auch  manche 
Frankfurter  Wechsel  sind  von  Ulrich  Fugger  &  Bruder  bezahlt  worden. 

Wenn  hier  die  verschiedenen  Wechselgeschäfte  der  Blumengesellschaft 
etwas  ausführlicher  dargestellt  worden  sind,  so  dürfte  dies  bei  der  Neuheit 
und  Bedeutung  des  vorhandenen  Stoffes  wohl  angebracht  sein.  Der  Wechsel- 
verkehr hat  damals  in  erster  Linie  der  Geldübermittlung  für  die  Bedürfnisse 
des  Warenverkehrs  und  nur  nebenher  als  selbständiger  Geschäftszweig  gedient. 
Die  Blumengesellschaft  hat  sich  durch  ihn  die  in  Venedig  benötigten  Gelder 
zur  Bezahlung  der  dort  gekauften  orientalischen  und  italienischen  Waren 
beschafft,  da  der  Erlös  aus  den  dort  abgesetzten  deutschen  Waren  nicht  ge- 
nügte. Sie  erreichte  dieses  Ziel  dadurch,  daß  sie  sich  in  Venedig  Gelder 
gegen  Wechsel  auf  deutsche  Plätze  vorstrecken  oder  sich  aus  den  letzteren 
durch  Wechsel  Gelder  nach  Venedig  überweisen  ließ.  Aus  dein  Umstand,  daß 
die  auf  diese  Weise  erhobenen  Gelder  die  Ausgaben  für  Geldüberweisungen 
erheblich  überstiegen  haben,  erkennen  wir  deutlich,  daß  die  Gesellschaft  in 
Venedig  mehr  eingekauft  und  geschuldet  als  verkauft  hat  und  daß  demnach 
der  Schwerpunkt  ihres  Warenabsatzes  in  Deutschland  gelegen  hat.  In  den 
vorhergehenden  günstigeren  Zeiten  mag  es  gerade  umgekehrt  gewesen  sein. 
Namentlich  die  in  der  Frankfurter  Messe  gemachten  Bareinnahmen  haben  den 
Zahlungen  in  Venedig  als  Grundlage  gedient.  Es  ist  sehr  zu  bedauern, 
daß  die  erhaltenen  fünf  Geschäftsbücher  nur  den  Teil  des  Geschäftes,  welcher 
sich  in  Venedig  abgespielt  hat,  genau  erkennen  lassen  und  nicht  dessen  not- 
wendige Ergänzung  auf  deutschem  Boden. 

Die  zwischen  dem  alten  Wolf  Blum,  seinem  Neffen  Loy  Jostenhöfer  und 
Philipp  Adler  bestehende  Handelsgesellschaft  nahm  nach  sechsjährigem  Be- 
stände im  Herbst  1497  vermutlich  dadurch  ein  Eide,  daß  der  kapitalkräftige 
Adler*)   bei  der  fortgesetzten  Verschlechterung   der   allgemeinen  Geschäftslage 


*)  Ehrenberg,  Zeitalter  der  Fugger,  I,  276. 


-X~ 


^  ^trfytZT^r?  fi*r  **'  -vij"-?-?'^ 


i        J<r..   fr-fr-  <r*  r^f'  ""  <w-fa'f "\ 7"  ~^ 


k\,f    <M.     (w~-    gT"™*-^- 


0^~rf>—  rm*c 


+~/SL 


q*  <~vlr~i  im :__ — ~^f)    4£i 


8  f7    5 ' 

*   .'    c  ^    — 

i .  *-  3  —   ' 
7«.    ^  — .' c 


Barsendungen  aus  Augsburg. 


sich  zurückzog.  Daß  er  selbst  manches  schwere  Opfer  gebracht  hat,  kann 
man  vielleicht  ans  den  wiederholten  großen  Barsendungen  ans  Augsburg 
schließen.  Allein  am  29.  Mai  14f»2  wurden  von  ihm  je  3  Posten  2147  Dukaten 
abgeliefert.  Einige  weitere  Unglücksfälle,  wie  die  Zahlungsschwierigkeiten 
ihrer  Augsburger  Geschäftsfreunde  Gebr.  Stamler,  mögen  dazu  beigetragen 
haben,  daß  Blum  und  Jostenhöfer  14(>8  ihren  Verbindlichkeiten  nicht  mehr 
nachkommen  konnten  und  anscheinend  Konkurs  gemacht  haben. 

Wenn  Simonsfeld*)  dieses  Ereignis  bereits  in  das  Jahr  14S3  verlegt  und 
dabei  die  Schuldenlast  mit  23  000  Dukaten  =  32  000  Gulden  angibt,  so  muß 
ein  Irrtum  in  dem  angegebenen,  durch  keine  sonstige  Nachricht  bestätigten 
Zeitpunkt  obwalten  oder  nur  eine  vorübergehende  Zahlungsstockung  vor- 
gelegen haben.  Dagegen  hören  wir,  daß  sich  der  Doge  von  Venedig  im 
Jahr    14'»')   für   die    Venetianischen    Gläubiger   des  Jostenhöfer   verwendet   habe. 

Der  alte  Wolf  Blum  starb  im  Jahr  1500  als  der  letzte  von  fünf  Brüdern. 
Seine  Kinder  entschlugen  sich  der  Erbschaft,  worauf  eine  Nachlaßkuratel  ein- 
gesetzt wurde.  Unter  den  Gläubigern  befand  sich  Ludwig  Schwartz  von 
Wismar  mit  einer  Forderung  von  900  Gulden.  Während  von  keiner  Seite 
gegen  einen  der  Blum'schen  Brüder  wegen  ihrer  Tätigkeit   als  Kaufleute  oder 

*)  a.  a.  ().,  S.  38  und  68. 


280 


als  Ratsmitglieder  irgend  welche  Vorwürfe  erhoben  worden  sind,  müssen  die 
beiden  Söhne  des  Schöffen  Georg,  Wolf  Blum  der  Jüngere  und  Hans,  ganz 
zügellose  Gesellen  gewesen  sein.  Letzterer  wurde  1492  wegen  Übertretung 
der  Kleiderordnung  —  er  hatte  einen  verbrämten  Mantel  mit  Sammet  ge- 
tragen —  bestraft  und  bald  darauf  wegen  verbotenen  Spielens  und  Be- 
schimpfung seiner  Mutter  in  Haft  genommen.  Er  hielt  sich  eine  Dirne, 
zündete  sein  Haus  an  und  wurde  150c)  wegen  Blödigkeit  entmündigt.  Er 
besaß  damals  noch  ein  Vermögen  von  etwa  3000  Gulden.  Sein  Bruder  Wolf, 
welcher  das  väterliche  Geschäft  in  Lübeck  und  Venedig  fortgesetzt  und  noch 
im  Jahr  1500,  als  er  das  Amt  als  jüngerer  Bürgermeister  bekleidete,  von  Claus 
Stalburg  eine  Einlage  von  2000  Gulden  erhalten  hatte,  stellte  bald  darauf  seine 
Zahlungen  ein  und  wurde  150b  wegen  seiner  groben  und  unerträglichen  Schmäh- 
und  Lästerworte  ins  Gefängnis  gesetzt,  worin  er  nach  neun  Jahren  starb.  Als  ein- 
ziger männlicher  Nachkomme  verblieb  nur  noch  Melchior  Blum  im  Haus  Falken- 
stein, ein  Sohn  des  alten  Wolf  und  Erbe  des  Schöffen  Melchior.  Er  wurde  1505 
wegen  seiner  unschicklichen  Verheiratung  vom  Haus  Alt-Limpurg  ausgeschlossen 
und  hinterließ  einen  gleichnamigen  Sohn,  welcher  sich  1559  in  Polen  aufhielt.  Mit 
ihm  schließt  die  reichbewegte   Geschichte   dieses    merkwürdigen  Geschlechtes. 

Im  Gegensatz  zu  ihm  haben  es  zwei  andere  Familien,  die  Bromm  und  die 
Stalburg,  welche  sich  durch  die  gleichen  Handelsgeschäfte  zu  großem  Reichtum 
und  dem  Patrizierstand  emporgearbeitet  hatten,  verstanden,  sich  auf  der  er- 
klommenen Höhe  des  Lebens  lange  zu  erhalten.  Ja,  der  Name  der  Stalburger 
lebt  heute  noch  in  demjenigen  der  böhmischen  Freiherrn  von  Riese-Stallburg 
fort.  Über  die  geschäftliche  Entwicklung  dieser  beiden,  durch  verwandtschaft- 
liche Bande  eng  miteinander  verknüpften,  später  aber  in  großer  Feindschaft 
lebenden  Geschlechter  sind  wir  zwar  nur  oberflächlich  unterrichtet,  können 
uns  aber  doch  durch  die  Vergleichung  mit  der  bekannten  Tätigkeit  der 
Blum'schen  Konkurrenzhandlung  ein  zutreffendes  Bild  von  ihr  entwerfen. 
Auch  sie  haben  den  Venetianer  Handel  in  erster  Linie  mit  dem  lübecker, 
nicht  mit  dem  belgischen,  verknüpft,  wie  wir  noch  sehen  werden,  hierdurch 
in  wenigen  Jahren  große  Reichtümer  erworben  und  bei  dem  Rückgang  der 
Geschäftslage  Klugheit  genug  besessen,  ihre  bisherige  Tätigkeit,  bei  welcher 
sie  jetzt  nur  ihr  Geld  wieder  verlieren  konnten,  rechtzeitig  aufzugeben. 

Gleich  den  Blum  sind  die  Bromm  und  die  Stalburg  Emporkömmlinge 
gewesen.  Der  Stammvater  der  letzteren  war  der  Scherer  (Bartscherer)  Hans 
von  Redeinheim  im  Haus  Stalburg,  Bleidenstraße  2,  welcher  1402  das  hiesige 
Bürgerrecht  erwarb,  wegen  seines  Berufes  im  Steuerbuch  des  Jahres  1406 
und  sonst  regelmäßig:  „Henne  Scherer  zu  Stalburg"  genannt  wird  und  damals 
bereits   eine  Vermögenssteuer   von   19  Pfund,    1415   eine   solche   von  22  Pfund 


Heller  entrichtete,  was  einem  Vermögen  von  etwa  3000  Gulden  entspricht. 
Die  nachmals  von  seiner  Familie  im  Wappen  geführten  drei  Muscheln  werden 
weiter  nichts  wie  drei  verschönerte  Barbierbecken  gewesen  sein,  welche  als 
Zunftabzeichen  dienten.*)  Die  Herkunft  der  Bromm  ist  in  vollständiges 
Dunkel  gehüllt.  Hans  Bromm,  welcher  1445  Bürger  wurde,  ist  vielleicht  ein 
Sohn  des  Sackträgers  Prumhenne  gewesen.  Aus  folgendern  Stammbaum, 
welcher  etwas  von  der  Fichard'schen  Darstellung  abweicht,  ist  der  verwandt- 
schaftliche Zusammenhang  zwischen  den  beiden  Familien  zu  ersehen: 
Henne  von  Redeinheim,  Scherer  zu  Stalburg,  vermutlich 
Eidam   des   Scherers  Jeckel  Nase    zu    Stalburg,    1402,  1443  + 


Ehefrau  des 
Bernhard   Dernbach 
zum  Drenschenkel 

1424 


Stalburg, 

Greda 


I 
Claus  Stalburg  1 

früh  gestorben 


Nachtrab,  Greda, 
geb.  Blum  (?) 

heir.   1424  I 


Henne  Stalburg  der  Junge, 

Eidam   des    Contze  Niclas 

und    der    Elisabeth    Blum, 

1439,  +  1470 


Brumm,  Hans, 
imWetterhahn 
in  d.  Mainzer- 
gasse 
1443.  -j-1457 
1443       |  | 


von  Geldern, 
Katharine, 

Tochter  des 
Lorenz,  +  1475 

ca.   1432     | 


I 
Stalburg,  Claus 

1  153,  fl474 

heir.   in   1.  Ehe 
Greda  Schelm 


cop 


v.  Ergersheim, 
Margarethe 
1468,   fUiö 
heir.   147b 

Daniel  Bromm 
1468         1 


Stalburg, 

Crat'ft 

1453,  f 1484 

ledig 


Bromm, Hans  im 

Wetterhahn     in 

d.  Alainzergasse 

1475,   1508f 

L 


Degen,  Margarethe, 

Tochter  des   Heinrich 

I  >egen  u.derGredchen 

geb.  Blum 

heir.   1482      | 


I 

Bromm,  Daniel,  Schuft. 

1476,    t1501     kinderlos, 
heir.  147(i  die  Witwe 
Margarethe  Stalburg 
geb.  von  Ergersheim 


Schöff  Claus  Stalburg 
der  Reiche.  1469  1524, 
heir.  14W  Margarethe 

vom   Rhein 

5  Söhne: 
. I 


Hans  Bromm  des  Rats   1502,  +  1536, 

heir.  1508  Elisabethe  von  Rückingen 

5  Söhne: 

1.  Schöff  Maus  Bromm  im  Haus  Reifenberg 
auf  d.  Roßmarkt,  heir.  1555  in  3.  Ehe  die 
Wwe.  des  hessischen  Kanzlers  Tilman 
von  Günderrode,  +  1561 

2.  Schöff  Claus  Bromm  auf  der  Zeil,  kur- 
sächs.  Rat,  Eidam  des  reichen  Ulrich 
Rauscher  zu   Leipzig,    1517      1587 

3.  Daniel  Bromm,   1524—1554 

4.  Crafft  im  Eckhaus  bei  St.  Leonhard,  -(-1547 

5.  Jeremias  im  roten  Mündlein  in  d.  .Mainzer- 
gasse, +  1563. 


1.  Claus,  Stadtschultheiß,  1501  —  1571;  sein 
Sohn  Christoph,  Seidenhändler,  ebenfalls 
Stadtschultheiß,  +  1607 

2.  Crafft,  Seidenhändler.  +  1572  ledig 

3.  Johann,  +1550;  von  seinen  Kindern  der 
Sohn  Augustin  Seidenhändler  in  Genua, 
+  1606;  die  Tochter  Elisabeth  heir.  1556 
Hans  v.  Botzheim  aus  Straßburg 

4.  Christoph,  +1541   kinderlos 

5  Daniel,  Seidenhändler.  1515  —  1553,  heir. 
Christine  Joham  von  Mündolsheim;  seine 
Tochter  Agnes  heir.  155h  Georg  Joham 
von  Mündolsheim 


*)  Alfred  Grenser,  Zunftwappen  und  Handw  crker-Insignien,   1889,  S. 


16. 


Der  Begründer  der  Handlung  ist  Hans  Bromm  im  Haus  zum  Wetterhahn 
in  der  Mainzergasse  gewesen,  welcher  etwa  1443  Greda  Stalburg  heiratete. 
Die  Brüder  Claus  und  Craft  Stalburg,  mit  welchen  Bromm  spätestens  seit 
1453  und  nach  seinem  Tode  im  Jahr  1457  seine  zweite  Frau  Katharina  geb. 
von  Geldern  auf  Grund  vierjähriger  Verträge  das  Geschäft  in  Handelsgemein- 
schaft betrieb,  sind  .seine  Schwäger  gewesen.  Claus  soll  von  ihm  bereits  1449 
zur  Führung  der  Geschäfte  nach  Venedig  geschickt  worden  sein.  An  Ostern 
1457  wurde  der  Gesellschaftsvertrag  auf  4  Jahre  erneuert.  Gewinn  und  Verlust 
sollten  zu  gleichen  Teilen  gehen  und  jeder  von  ihnen  alle  Messe  zu  seinem 
Lebensunterhalt  nicht  mehr  wie  50  Gulden  entnehmen  dürfen.  Für  den  Fall 
einer  Gefangennehmung  wurde  das  Lösegeld  für  Hans  Bromm  als  Oberhaupt 
auf  höchstens   1000  Gulden,  für  Claus  und  Craft  auf  je  600  Gulden  festgesetzt.*) 

Nach  dem  frühen  Tode  des  ersteren  wurde  das  Geschäft  wie  bisher  im 
Hause  zum  Wetterhahn  weitergeführt,  in  welchem  die  Witwe  mit  dem  unver- 
heirateten Craft  und  den  Handelsdienern  zusammenlebte. 

Das  Jahrzehnt  von  1450—60  muß  außerordentlich  günstig  gewesen  sein. 
Denn  im  Jahr  1462  zahlte  die  Witwe  Bromm  bereits  eine  Vermögenssteuer 
von  93  Pfund  Heller,  Clas  Stalburg  66  Pfund  Heller  und  Craft  59  Pfund  Heller, 
zusammen  also  218  Pfund  Heller,  was  einem  Vermögen  von  etwa  30,000  Gold- 
gulden entspricht.  Zu  Geschäftszwecken  wurden  im  Jahr  1461  von  der  ver- 
armten Familie  von  Marburg  für  605  Gulden  der  zum  Haus  Grimmvogel 
gehörige  Turm**)  gegenüber  dem  Braunfels  und  ein  Hof  auf  dem  Viehmarkt, 
worunter  jedoch  nicht  die  heutige  Zeil,  sondern  ein  Teil  des  Kornmarktes  zu 
verstehen  ist,  ferner  1465  das  Haus  Klein-Nürnberg  beim  Lämmchen  angekauft. 
Der  Name  der  Handlung  lautete  nunmehr  ,,Clas  Stalberg  und  Gesellschaft", 
und  nach  dessen  Tode  bis   1485  „Craft  Stalberg  und  Gesellschaft". 

Von  ihren  Handelsbeziehungen  geben  uns  nur  einige  vereinzelte  Nach- 
richten über  erfolgte  Beraubungen  und  Zollbelästigungen  sichere  Kunde. 
Hierbei  hatten  die  Teilhaber  wiederholt  die  Mitglieder  der  Blumengesellschaft, 
welche  die  gleichen  Wege  zogen,  zu  Leidensgefährten.  Ihr  Verkehr  bewegte 
sich  zwischen  Lübeck,  woselbst  sie  eine  Warenniederlage  mit  einem  eigenen 
Handelsdiener  hatten,  Frankfurt,  den  süddeutschen  Städten  Straßburg,  Basel, 
Nürnberg,  Augsburg  und  schließlich  Venedig.  Im  Jahr  1455  wird  ihnen  auf 
der  Straße  von  Lübeck  nach  Halle  Pelzwerk  gestohlen,  worauf  sich  der  Frank- 
furter Rat  für  sie  beim  Bischof  von  Hildesheim  und  der  Stadt  Braunschweig 
verwendet.  Einige  Jahre  später  wird  ein  Paderborner  als  ihr  Schuldner 
genannt.     Die  erste  Nachricht  vom   Jahr  1445   bezieht   sich   auf  die  Beschlag- 


*)  Kriegk,  deutsches  Bürgertum  im  Mittelalter,  N.  F.,   1871,  S.  435—445. 
**)  Siehe  oben  die  Abbildung  auf   Seite  81. 


nähme  von  Waren  des  Hans  Bromm  in  Straßburg,  wohin  er  gleich  der  Witwe 
Blum  Lübecker  Häringe  verkauft  haben  wird.*) 

Der  Ruf  und  der  Reichtum  der  Gesellschaft  hatten  bis  zum  Tode  des 
Clas  Stalburg  (f  1474)  und  der  Witwe  Katharina  Bromm  (f  1475)  ihren  Höhe- 
punkt erreicht.  Ersterer  hatte  1468  in  zweiter  Ehe  die  wenig  bemittelte 
Patriziertochter  Margarethe  von  Ergersheim  geheiratet  und  hierdurch  unge- 
achtet seiner  bescheidenen  Herkunft  Aufnahme  im  Haus  Alt-Limpurg  gefunden. 

Zwischen  den  Teilhabern  fand,  offenbar  zur  Beilegung  vorausgegangener 
Streitigkeiten,  im  Jahr  1473  eine  Verständigung  darüber  statt,  daß  das  bisher 
von  ihnen  geführte  Abrechnungsbuch,  in  welches  ihre  Abschlüsse  und  die 
Anteile  der  einzelnen  Gesellschafter  eingeschrieben  waren,  fortgeführt  und 
nur  die  letzte  Schlußrechnung  maßgebend,  dagegen  alle  früheren  kraftlos  sein 
sollten. 

Das  Gesamtvermögen  der  Teilhaber  hatte  sich  seit  1462  mehr  als  ver- 
doppelt, indem  die  von  ihnen  zusammen  gezahlte  Vermögenssteuer  von 
218  Pfund  Heller  oder  181-  .:  Gulden  auf  472'  i  Gulden  gestiegen  war,  was 
einem  Vermögen  von  etwa  70  000  Gulden  entspricht.  Hiervon  entfielen  nicht 
weniger  als  4351  i  fl  auf  das  Geschäft,  welches  damals  kaum  von  einem 
anderen  in  Deutschland  an  Kapitalkraft  übertroffen  worden  ist.  In  20  Jahren 
war  dieser  glänzende  Erfolg  erzielt  worden. 

Claus  Stalburg  erreichte  nur  ein  Alter  von  etwa  46  Jahren.  Er  war  die 
Seele  des  Geschäfts  gewesen,  dessen  Weiterführung  nunmehr  hauptsächlich 
von  Angestellten  besorgt  wurde.  Er  erwähnt  in  seinem  Testamente  nicht 
weniger  wie  sieben  Handelsdiener,  darunter  drei  Frankfurter,  Hans  Faut,  Hans 
Rauchfaß  und  Steffan  Grünberger,  welchen  er  Vermächtnisse  von  10  bis  100 
Gulden  aussetzt,  und  bestimmt  weiterhin  200  Gulden  an  barem  Gelde  für  die 
Gesellschaft  mit  dem  Bemerken:  „obe  ich  mich  ie  da  inne  vergessen  hette, 
davon  myr  doch  nyt  wissen  ist,"  wie  Herr  von  Fichard  hinzufügt,  ein  Zug 
der  Rechtlichkeit,  der  unseren  merkantilischen  Zeitgenossen  ebenso  fremd  ist 
als  lächerlich  erscheinen  wird.  Er  hinterließ  einen  ehelichen  Sohn,  den  nach- 
maligen Schöffen  Claus  Stalburg  den  Reichen,  und  einen  außerehelichen  Sohn 
Georg,  welcher  nach  der  milden  Auffassung  der  Zeit  ebenfalls  den  Namen 
Stalburg  führen  durfte  und  in  der  Familie  großgezogen  wurde. 

Die  Witwe  des  Claus  Stalburg  heiratete  nach  zwei  Jahren  den  blutjungen 
Daniel  Bromm,  welcher  hierdurch  ein  außerordentlich  großes  Vermögen  in 
seiner  Hand  vereinigte  und  bei  seinem  Tode  im  Jahr  1501  der  reichste  Mann 
Frankfurts  gewesen  sein  wird.  Er  und  sein  älterer  Bruder  Hans  waren  nach 
dem  Tode  ihrer  Mutter  als  Gesellschafter  in  die  Handlung  eingetreten,  scheinen 

*)  Inventare,  I,  1809,  S.  180  u.  213. 


jedoch  keine  besondere  Tätigkeit  entfaltet  zu  haben.  Die  Leitung  der  Geschäfte 
in  Venedig  wurde  erprobten  Handelsdienern,  so  1476  dem  Johann  Rauchfaß, 
nach  dessen  Tode  im  Jahr  1478  dem  Wolf  Kämmerer  von  Augsburg  und  1480 
einem  Vetter,  Hans  Brun  genannt  Faut  (von  Monsperg),  übertragen,  welcher 
1485  starb.  Der  mit  Rauchfaß  abgeschlossene  dreijährige  Vertrag  ist  noch 
erhalten.  Dadurch,  "daß  ihm  ein  Kapitalanteil  von  6000  Gulden  leihweise  zu- 
gestanden und  der  darauf  entfallende  Gewinn  als  Entgelt  für  seine  Ansprüche 
auf  Lohn,  Kleidung  und  Kost  gewährt  wurde,  war  er  zugleich  ihr  Gesell- 
schafter. Durch  diese  Beteiligung  sollte  ihm  zugleich  die  Möglichkeit  ge- 
boten werden,  die  Gesellschaft  von  einer  Bürgschaftsschuld  von  1400 
Dukaten  oder  fast  2000  Gulden,  welche  er  zu  Unrecht  für  deren  Rechnung 
übernommen  hatte,  wieder  zu  befreien.  Man  wollte  den  Kredit  des  Geschäfts- 
führers und  damit  das  eigene  Ansehen  nicht  in  Frage  stellen.  Es  war  vor- 
gesehen, daß  von  den  drei  Jahren  das  letzte  nicht  zu  neuen  Geschäften,  sondern 
zur  Einziehung  der  Ausstände  und  Versilberung  der  noch  vorhandenen  Waren- 
bestände verwendet  werde.  Abgesehen  von  seiner  Beteiligung  blieb  Rauchfaß 
der  den  Weisungen  der  Gesellschaft  unterworfene  Handelsdiener.*) 

Im  Gegensatz  zu  den  Blum  haben  die  Teilhaber  bereits  damals  den 
veränderten  Zeitverhältnissen  Rechnung  getragen  und  kluger  Weise  mit  der 
Verschlechterung  der  Geschäftslage  den  Umfang  ihres  Betriebes  allmählich 
eingeschränkt.  Ihr  Vermögen  vermehrte  sich  jetzt  nur  wenig.  Während  es 
1475  fast  ganz  im  Geschäft  gesteckt  hatte,  wurde  bis  1484  der  größere  Teil 
flüssig  gemacht  und  zum  Ankauf  fest  verzinslicher  Anlagewerte  und  gut 
rentierender  Liegenschaften  verwendet.  Im  Nachlaß  des  jungen  Claus  Stalburg 
werden  1000  Gulden  Mühlhausener,  3000  Gulden  Erfurter  und  5000  Gulden 
Ulmer  Stadtobligationen  (Gültbriefe)  erwähnt,  welche  in  den  Jahren  1480 — 1483 
angeschafft  worden  waren.     Es  war  dies  sehr  klug  gehandelt. 

Das  Jahr  1483  brachte  dem  Geschäft  keinen  Gewinn,  sondern  schloß  mit 
Verlust  ab.  Als  kurz  hintereinander  der  Senior  des  Hauses,  Craft  Stalburg, 
und  der  Geschäftsführer  in  Venedig,  Hans  Faut,  starben,  wurde  liquidiert.  Die 
Lübecker  Filiale  ging  ein.  Ihr  bisheriger  Leiter  Friedrich  Faut,  ein  Bruder  des 
Hans,  erhielt  wegen  seiner  Bemühungen  um  die  Einziehung  der  dortigen  Aus- 
stände eine  besondere  Vergütung  von  145  Gulden  und  übernahm  zwecks 
Begründung  eines  eigenen  Geschäftes  alle  noch  vorhandenen  Waren  und  guten 
Ausstände  für  625  Gulden.  Hans  Guldenschaf  aus  Frankfurt,  vermutlich  ein 
Verwandter  des  Johann  Rauchfaß,  kaufte  den  Brüdern  Daniel  und  Hans  Bromm, 
welche  nunmehr  allein  die  Leitung  führten,  spätestens  1487  das  Warenlager  zu 
Venedig  für  etwa  6000  Gulden   ab,   sodaß  von  diesem  Zeitpunkt   ab   nur  noch 

*)  Kriegk,  a.  a.  O.,  S.  439—442. 


von  einer  gemeinschaftlichen  Vermögensverwaltung  oder  von  vereinzelten 
Geschäften  die  Rede  sein  kann.  Die  Stalburger-Gesellschaft  wird  seitdem 
nicht  mehr  genannt,  namentlich  nicht  in  den  fünf  Blum'schen  Geschäftsbüchern. 
Zuletzt  (1497)  wurden  die  ihr  in  Frankfurt  gehörigen  Liegenschaften  geteilt. 
Der  Schöffe  Daniel  Bromm  machte  gelegentlich  für  eigene  Rechnung 
Geschäfte.  Im  Herbst  1491  übernahm  er  eine  Lieferung  von  60  Zentner 
Salpeter  an  den  Kaiser  Maximilian,  zögerte  jedoch  mit  der  Ablieferung  bis  zur 
Bezahlung,  weshalb  verschiedene  Verhandlungen  zwischen  Frankfurt,  dem 
Kaiser  und  Augsburg  stattfanden  Nach  fünf  Jahren  scheint  er  noch  nicht 
sein  Geld  erhalten  zu  haben.*) 

Dadurch,  daß  der  im  Jahre  1469  geborene  Claus  Stalburg  der  Jüngere  nicht 
nur  das  einzige  Kind  seines  gleichnamigen  Vaters,  sondern  auch  der  einzige  F'be 
seines  ledigen  Oheims  Craft  und  der  Miterbe  seines  kinderlosen  Stiefvaters 
Daniel  Bromm  gewesen  ist,  vereinigte  er  zu  seiner  Zeit  das  größte  Frankfurter 
Vermögen  in  seiner  Hand  und  hieß  mit  Recht  „der  Reiche".  Wenn  er  aber 
in  einer  kürzlich  erschienenen  Arbeit  als  Großkaufmann  verherrlicht  worden 
ist,  so  ist  ihm  eine  unverdiente  Ehre  widerfahren.  Als  solcher  hätte  er  damals 
nur  sein  schönes  Vermögen  in  Venedig  wieder  verlieren  können.  In  seinem 
reichhaltigen  Nachlaß,  über  welchen  ein  genaues  Inventar  vorhanden  ist,  haben 
sich  keine  Handelsbücher,  keine  Geschäftsverträge 
und  Briefe  nach  dem  Jahr  1485,  keine  Warenvorräte 
und  keine  Verzeichnisse  von  Ausständen  vor- 
gefunden. Ein  einziges  Mal  scheint  er  mit  seinem 
Schwager  Bechtold  vom  Rhein  einen  kleinen  spekula- 
tiven  Kauf  gemacht  zu  haben. 

Seit  dem  Jahr  1488  lebte  er  als  Rentner  in 
Frankfurt,  errichtete  1497  auf  dem  Kornmarkt  ein 
palastartiges  Gebäude,  welches  leider  nach  drei 
Jahrhunderten  dem  Neubau  der  reformierten  Kirche 
zum  Opfer  gefallen  ist,  heiratete  1499  die  Patrizier- 
tochter Margarethe  vom  Rhein  und  widmete  sich 
als  Ratsmitglied  öffentlichen  Angelegenheiten.  Sein 
Nachlaß  belief  sich  auf  etwa  45,000  Goldgulden. 
Vor  ihm  haben  nur  der  Schöffe  Wigand  von  Heringen 
im  Fürsteneck  fl481  und  vielleicht  der  reiche  Wein- 
händler Brune  zum  Brimfels  f  1372  ein  gleich 
großes  Vermögen    besessen,   jedoch    keiner   mehr 


Haus  GroßsUilhurR  aul  dem  Kornmarkt. 


►)  Inventare  III,  S.   141   u.   144. 


2S6 


Claus  Stalburg  der  Reiche  f   1524 


Mit  Genehmigung  des  Städelschen  Kunstinstituts 


Vierfarbenaufnahme  nach  einem  Originalgemälde 


wie  er.  Erst  von  den  eingewanderten  Belgiern  ist  Staiburg  weit  übertroffen 
worden. 

Es  würde  mich  hier  zu  weit  führen,  die  Bestandteile  seines  großen  Vermögens 
genauer  zu  besprechen,  zumal  da  dessen  Inventar  inzwischen  veröffentlicht 
worden  ist.*)  Es  wäre  jedoch  irrig  anzunehmen,  daß  die  vorhandenen  Schätze 
an  barem  Geld,  silbernen  und  goldenen  Geräten,  Juwelen  und  kostbaren  Ge- 
wändern damals  in  Frankfurt  vereinzelt  dagestanden  hätten.  Der  in  demselben 
Jahr  verstorbene  Schöffe  Blasius  von  Holzhausen,  die  Kaufleute  und  Schöffen 
Ludwig  Martorf  zum  Paradies  (fl527),  Hans  Bromm  (fl53b)  und  Andere 
reichten  mit  ihrem  Besitz  sehr  nahe  an  Claus  Staiburg  heran.  Mit  den  Reich- 
tümern der  Fugger,  Welser,  Herwart,  Paumgärtner  halten  sie  allerdings  keinen 
Vergleich  aus. 

Von  den  fünf  Söhnen  des  Claus  Staiburg  beteiligten  sich  zwei,  Craft  und 
Daniel,  auf  ganz  veränderter  Grundlage  an  der  emporblühenden  Einfuhr  ita- 
lienischer Seide,  für  welche  jetzt  nicht  mehr  Venedig,  sondern  Mailand,  Genua 
und  Lucca  die  tonangebenden  Plätze  waren.  Ein  Enkel,  Augustin  Stalburger, 
ließ  sich  seit  1554  ganz  in  Genua  nieder  und  ein  zweiter,  der  Stadtschultheiß 
Christoph  Stalburger,  war  noch  um    1590  als  Seidenhändler  tätig.**) 

Die  Mitglieder  der  Familie  Bromm  standen  den  Staiburg,  mit  welchen  sie 
wohl  infolge  des  Testamentes  des  kinderlosen  Schöffen  Daniel  Bromm  (-j-1501) 
in  bitterer  Feindschaft  lebten,  an  Reichtum  und  Ansehen  wenig  nach.  Ja,  sie 
schienen  diese  um  1550  noch  überstrahlen  zu  wollen,  als  sie  durch  ihre  wag- 
halsigen Bergwerksspekulationen  in  Schulden  und  zahllose  Prozesse  verwickelt 
wurden,  von  deren  Folgen  sie  sich  nie  wieder  erholt  haben. 

Nach  dem  Tode  des  Daniel  entschlossen  sich  sein  Bruder  Hans  Bromm 
und  sein  gleichnamiger  jugendlicher  Sohn,  welcher  der  Haupterbe  des  Daniel 
geworden  war,  die  früheren  Geschäftsverbindungen  mit  Venedig,  Nürnberg, 
Lübeck  und  Antwerpen  wieder  aufzunehmen.  Das  Geschäftskapital  wurde 
auf  8000  Gulden  festgesetzt  und  Friedrich  Heydt  aus  Barr  vom  St.  Georgstag 
1503  ab  auf  fünf  Jahre  gegen  ein  Viertel  Gewinnanteil  zum  Geschäftsführer 
bestellt.*"*)  Im  April  1506  kam  es  jedoch  vorzeitig  zur  Aufhebung  dieses  Ver- 
trages. Der  junge  Bromm  anscheinend  ein  tüchtiger  Geschäftsmann,  nahm 
bald  darauf  den  Simon  Bocher  als  Handelsdiener  oder  sofoit  als  Gesellschafter 
an.  Die  nicht  mehr  gewinnbringende  direkte  Geschäftsverbindung  mit  Venedig 
wurde  allmählich  aufgegeben  und  mit  großem  Erfolg  der  Handel  mit  Lübecker 
Fisch-  und    Pelzwerk    nach  Süddeutschland  und    mit   thüringischen    Färb-   und 


*)  Bothe,  Frankfurter  Patrizier  vermögen,   1908. 
**)  Siehe  auch  Kriegk  a.  a.  O.,  S.  451  —  453. 
***)  Kriegk,  a.  a.  O.,  S.  446-431. 


287 


Gerbstoffen  und  Wolle  nach  den  Niederlanden  betrieben.  Ich  werde  hierauf 
noch  zurückkommen. 

Wie  bereits  erwähnt,  hatte  Johann  Guldenschaf  aus  Frankfurt,  ein  Sohn  des 
vermögenden  Apothekers  Johann  zum  Guldenschaf,  spätestens  1487  das  Vene- 
tianer  Geschäft  der  Stalburger-Gesellschaft  käuflich  übernommen  und  bewohnte 
auch  14S8  deren  Geschäftshaus  Klein-Nürnberg  neben  dem  Lämmchen.  Es 
wurde  damals  in  Frankfurt  allgemein  erzählt,  daß  nach  dem  Tode  des  Craft 
Stalburg  (1484)  Hans  und  Daniel  Bromm  dem  Guldenschaf  die  Waren  und 
Ausstände  aufgehängt  und  den  unehelichen  Georg  Stalburg  mit  seinem  Erb- 
teil von  1000  Gulden  in  die  Gesellschaft  hineingeritten  hätten.  Guldenschaf 
betrieb  das  Geschäft  in  großem  Umfang  und  galt  als  ein  geachteter,  erfahrener 
Kaufmann.  Im  Jahr  1490  stand  ein  Sohn  des  Chronisten  Johann  Heise  in 
seinen  Diensten.  Seit  1496  war  sein  Schwager  Johann  Schott  sein  Bevoll- 
mächtigter im  Fondaco.  Dieser  empfing  1501  von  Nikolaus  Reineck,  dem  Handels- 
diener des  Hans  Thumer  zu  Nürnberg,  300  Dukaten  gegen  seine  wechsel- 
mäßige Verpflichtung,  den  Betrag  zu  140  Prozent,  also  420  rheinische  Gold- 
gulden in  der  Frankfurter  Herbstmesse  zurückzuzahlen.  Als  Guldenschaf  den 
Wechsel  nicht  einlöste,  beschlagnahmte  Reineck  und  nach  ihm  auch  andere 
Gläubiger  zu  Venedig  die  aus  Stücken  Sammet,  Seide,  Gewürzen,  Drogen, 
Zinober  bestehenden  Warenvorräte  im  Werte  von  1300  Dukaten.  Guldenschaf 
stellte  nunmehr  seine  Zahlungen  ein  und  war  infolge  dieses  Schicksals  einige 
Monate  geisteskrank.  Es  kam  dann  ein  Zwangsvergleich  zustande,  nach  welchem 
die  Gläubiger  auf  50  Prozent  zugunsten  der  Frau  und  Kinder  verzichteten. 
Seine  deutschen  Gläubiger  hatten  für  englisches  Tuch  und  andere  Waren  1 1893 
Gulden  zu  fordern.  Darunter  befanden  sich  sechs  Cölner  Kaufleute,  Johann  und 
Hermann  Rinck,  Johann  Biß,  Arnold  von  Westerburg,  Hans  Starkenberg,  Peter 
Kannengießer  und  Johann  von  Stral  mit  4564  Gulden,  Ulrich  Fugger  mit 
3156  Gulden,  Hans  Humpiß  und  Gesellschaft  zu  Ravensburg  mit  871  Gulden 
und  der  uns  wohlbekannte  Loy  Jostenhöfer  mit  301'*  Gulden.  Hans  Schott 
saß  auf  Betreiben  der  Venetianer  Gläubiger  21  2  Jahre  im  Schuldgefängnis. 
Nachdem  die  kriegerischen  Ereignisse  des  Jahres  1504  jeden  Verkehr  unmög- 
lich gemacht  hatten  und  nachdem  im  Januar  1505  der  Fondaco  abgebrannt 
war,  werden  in  einem  Verzeichnis  von  1508  nur  zwei  Frankfurter,  Hans  Schott 
und  der  junge  Johann  Bromm,  als  Gäste  im  neugebauten  deutschen  Haus 
neben  der  Rialto-Brücke  zu  Venedig  genannt. 

>j  8,  Der  Zeitraum  von  1500 — 1554.  Die  geschilderten  Schicksalen  der 
Frankfurter  Großkaufleute  lassen  deutlieh  erkennen,  daß  sich  gegen  Ende  des 
fünfzehnten  Jahrhunderts  wesentliche  Veränderungen  in  den  alten  Handels- 
verbindungen   zum    Nachteil    des    deutschen    Handels    vollzogen    hatten.      Die 


Gerichtssiegel 


großen  Bankrotte  der  Tiermaier,  Seifenmacher,  Blum  und  Guldenschaf  sind 
nicht  vereinzelte  Erscheinungen  gewesen.  Venedig,  die  wichtigste  Quelle  des 
oberdeutschen  Handels,  wurde  im  Weltverkehr  immer  mehr  von  Antwerpen 
und  in  Italien  selbst  von  den  alten  Rivalen  Mailand  und  Genua  überflügelt ; 
dazu  befreiten  sich  in  der  Nord-  und  Ostsee  mit  zunehmendem  Erfolg  die 
Nachbarreiche  England,  Dänemark  und  Polen  von  der  alten  Vorherrschaft  der 
Hanseaten.  Der  große  europäische  Warenzug, 
welcher  bisher  von  Venedig  und  von  Lübeck  aus 
durch  Deutschland  und  die  Hände  der  deutschen 
Kaufleute  gegangen  war,  schlug  andere,  kürzere 
Wege  ein.  Antwerpen  wurde  der  glänzende  Ver- 
einigungspunkt des  Welthandels,  woselbst  die  großen 
Kaufleute  aller  europäischen  Staaten  zusammen- 
strömten und  wohin  aller  Augen  gerichtet  waren. 
Von  dort  aus  gelangten  jetzt  nicht  nur  die  englischen 
und  belgischen  Stoffe,  sondern  auch  die  ostindischen 
Spezereien,  wie  Pfeffer  und  Zucker,  durch  Vermitt- 
lung der  Cölner  Kaufleute  nach  dem  Rhein,  dessen 
Verkehr  damals  seinen  größten  Umfang  erreichte,  und  auf  die  Frankfurter  Messen, 
welche  hierdurch  einen  erneuten,  glänzenden  Aufschwung  nahmen. 

Obgleich  alle  bedeutenderen  Frankfurter  Kaufleute  schon  längst  ihre  Faktoren 
in  Antwerpen  gehabt  hatten,  so  ist  es  ihnen  doch  nicht  geglückt,  dort  gleich 
manchen  Augsburger  und  Nürnberger  Kaufleuten  eine  größere  Rolle  zu 
spielen  und  sich  dadurch  einen  Ersatz  für  die  verlorenen  wichtigen  Handels- 
beziehungen zu  schaffen.  Zu  diesen  letzteren  gehörten  aber  nicht  nur  der 
Venetianer  Handel  und  der  Export  schwäbischer  Barchentfardel  nach  Belgien, 
sondern  auch  die  Ausfuhr  des  früher  so  viel  begehrten,  jetzt  fast  ganz  aus  der 
Mode  gekommenen  elsässer  Weines.  Nach  dem  Tode  des  jüngeren  Wigel 
Märkel  um's  Jahr  1500  hat  sich  mit  dem  Vertrieb  dieser  Marke  nur  noch  der 
Schöff  Stefan  Grünberger,  welcher  1531  starb,  in  größerem  Maßstabe  befaßt.  An 
seine  Stelle  trat  der  Rheinwein.  Obgleich  sich  an  dessen  Ausfuhr  nach 
dem  Norden  und  Osten  eine  Reihe  Frankfurter  Kaufleute  beteiligten,  so  geschah 
dies  doch  nur  in  mäßigem  Umfang  und  meistens  in  Verbindung  mit  sonstigen 
Warengeschäften.  Auch  Handwerker  suchten  sich  hierdurch  einen  Neben- 
verdienst zu  schaffen,  wie  der  Hutmacher  Claus  Bauer,  einige  Metzger,  Wein- 
schröder und  Faßbender.  Der  mitgeführte  Wein  diente  dem  Zweck,  Einkaufs- 
reisen auch  auf  dem  Hinweg  nutzbar  zu  gestalten. 

Der  Frankfurter  Aktivhandel  entbehrte  in  dieser  Zeit  des  großen  Zuschnittes 
und  bewegte   sich    mit   einigen  wenigen  Ausnahmen    in    engen  Grenzen.     Von 


dem  Geiste  der  mächtigen  Kupferspekulanten  Fugger,  nach  welchen  neuerdings 
dieses  ganze  Zeitalter  benannt  worden  ist,  war  hier  und  wohl  auch  anderwärts 
nichts  zu  verspüren.  Die  berühmten  Augsburger  und  Nürnberger  Großkauf- 
leute sind  nur  ganz  vereinzelte,  blendende  Erscheinungen  gewesen,  welche 
nicht  verallgemeinert  werden  dürfen. 

Der  Handelsstand  der  deutschen  Reichsstädte  vermochte  nicht  mehr  seine  alte 
Stellung  zu  behaupten  und  erlag  immer  mehr  den  von  Süden  und  Norden  vor- 
dringenden italienischen  und  belgischen  Kauf  leuten.*)  Die  Patrizier,  bisher  die  Träger 
des  Großhandels,  begannen  sich  unter  dem  Einfluß  falscher  Standesbegriffe,  welche 
vielleicht  mit  den  neuen  Anschauungen  der  Renaissance  zusammenhängen,  der 
Handelstätigkeit  zu  schämen  und  die  Stadtjunkerzu  spielen.  Die  Zahl  der  Kaufleute 
aus  dem  Kreise  der  hiesigen  Patriziergesellschaft  Alten-Limpurg  ließ  langsam  nach. 
Bald  galt  nur  noch  der  Seidenhandel  als  standesgemäß  und  schließlich  auch  dieser 
nicht  mehr.  Neu  hinzugekommen  sind  nur  die  aristokratischen  Großkauf  leuteMartorf 
aus  Marburg  und  Kellner  aus  Erfurt,  welche  mit  Wein,  Tuch  und  thüringischen  Farb- 
waren handelten,  und  der  Seidenhändler  HieronymusMengershausen  aus  Nordheim 

Die  weniger  vornehme  Patriziergesellschaft  Frauenstein,  als  die  eigentliche 
Standesvereinigung  der  Kaufleute,  behielt  dagegen  ihren  ursprünglichen  Charakter 
vorerst  noch  unverändert  bei. 

Unter  den  Gegenständen  des  hiesigen  Großhandels  verdient  derjenige  mit  Roh- 
wolle, Färb-  und  Gerbstoffen,  welche  aus  Hessen,  Thüringen  und  Schlesien  bezogen 
wurden,  die  meiste  Beachtung.  Wie  früher,  wurden  auch  jetzt  noch  regelmäßig  die 
verschiedenartigsten  Geschäfte  miteinander  vereinigt.  Ein  ganz  neuer,  wichtiger  Ge- 
schäftszweig nahm  im  Jahr  1530  mit  der  Niederlassung  des  BuchdruckersChristian 
Egenolff  seinen  Anfang,  welchem  bald  drei  weitere,  Cyriakus  Jakob,  Peter  Braubach 
und  Hermann  Gülfferich  gefolgt  sind.  Alle  vier  gelangten  hier  zu  Ansehen  und  Ver- 
mögen. In  einem  späteren,  der  Geschichte  des  Buchhandels  gewidmeten  Ab- 
schnitte dieses  Werkes  soll  ihre  Tätigkeit  eingehend  geschildert  werden. 

Unter  den  Kaufleuten  dieses  Zeitraumes  wendet  sich  unser  Interesse  nament- 
lich den  wenigen  tatkräftigen  Emporkömmlingen  zu,  unter  welchen  der  Schöffe 
Dominicus  Bocher  im  Storch  und  Heinrich  Lifferdes  im  Haus  Dormeister  in 
der  Schnurgasse  (No.  21)  die  bedeutendsten  gewesen  sind.  Letzterer  hinterließ 
ein  Vermögen  von  30000  Gulden,  ersterer  seinen  sechs  Kindern  36000  Gulden, 
während  z.  B.  der  Nachlaß  des  als  Kunstfreund  so  bekannt  gewordenen  Kauf- 
mannes Jakob  Heller  nicht  mehr  wie  etwa   13,000  Gulden  betragen  hat.**)   Der 

*)  siehe  oben  S.  69. 
**)  Jakob  Heller  stiftete  bekanntlich  1509  den  berühmten,  von  Albrecht  Dürer  für  200  fl 
gemalten   Flügelaltar   im   Dominikanerkloster   und   ließ   in   demselben  Jahre   die    von   dem 
Mainzer   Bildhauer  Hans  Backofen   ausgeführte   Kreuzigunjjs^ruppe   auf   dem   Domkirchhof 
errichten.     Seine  kaufmännische  Bedeutung  entsprach  nicht  seiner  künstlerischen. 


Schof!  Jakob  Heller 
Nürnberger  Hof    t  15 


Schöffe  Bocher  ist  nicht  nur  der 
reichste  Mann  der  Stadt  gewesen, 
sondern  auch  wegen  seines  vorzüg- 
lichen Charakters  und  seiner  patrioti- 
schen Gesinnung  hochgeschätzt  wor- 
den. Während  des  schmalkaldischen 
Krieges  hat  er  der  hartbedrängten 
Stadt  viele  wertvolle  Dienste  mit  Rat 
und  Tat  geleistet  und  ihr  von  den 
9000  Gulden,  welche  der  Kurfürst 
Johann  Friedrich  von  Sachsen  im 
Dezember  1546  erpreßte,  allein  7000 
Gulden  zinslos  vorgestreckt.  In  dem- 
selben Jahre  ging  er  außerdem  seinen 
Straßburger  Geschäftsfreunden,  Georg 
und  Philipp  Ingolt,  mit  einem  Darlehen 
von  6000  Gulden  zu  5  Prozent  an  die 

Hand.  Trotz  dieser  großen  Ausgaben  fand  sich  bei  seinem  frühen  Tode  noch 
ein  Kassenbestand  von  über  2000  Gulden  in  den  verschiedensten  Münzsorten 
vor,  womit  die  Erben  Göttinger  Stadtobligationen  kauften. 

Der  Grund  zu  diesem  großen  Vermögen  war  etwa  1506  durch  die  Auf- 
nahme seines  Vaters  Simon  Bocher  in  das  altberühmte  Bromm'sche  Geschäft 
gelegt  worden,  welches  Dominicus  Bocher  nach  dem  Tode  seines  Vaters  und 
des  Hans  Bromm  mit  Hülfe  verschiedener  Handelsdiener  allein  weiterführte. 
Es  bestand  in  einer  äußerst  erfolgreichen  Verbindung  des  uralten  Tausch- 
verkehrs zwischen  Lübeck  und  Süddeutschland*)  mit  dem  neueren  Ausfuhr- 
handel thüringischer  Erzeugnisse  nach  den  Niederlanden.  In  Lübeck  wurden 
durch  Hans  Bars,  welcher  bereits  den  alten  Claus  Scheid  vertreten  hatte, 
Spezereien,  englisches  Tuch  und  italienische  Seide  verkauft  und  dagegen  die 
kostbaren  Stockfische,  von  denen  das  Stück  20 — 25  Gulden  kostete,  Bückinge, 
Flachs,  Pelze  und  Häute  eingekauft  und  durch  die  Faktoren  an  die  süddeutsche 
Kundschaft  in  Hessen,  Franken,  Württemberg  und  im  Elsaß  abgesetzt.  Die 
wichtigsten  Abnehmer  der  nordischen  Pelze  waren  die  oberrheinischen  Kürsch- 
ner zu  Worms,  Speyer  und  Straßburg.  Der  Humanist  NiKlaus  Reiffenstein  zu 
Wittenberg,  ein  Freund  und  Gesinnungsgenosse  des  Teilhabers  Hans  Bromm, 
bezog  von  dem  Geschäft  große  Posten  Londoner  Tuch. 

In  Hessen  und  Thüringen  wurden  Rohwolle  und  Färb-  und  Gerbstoffe,  wie 
Waid  und  Alaun,  gekauft  und  teils  an  die  Wollweber,  Färber   und  Gerber  der 

*)  siehe  oben  S.  139,  219—23. 


Umgegend,  teils  rheinabwärts  nach  Mastricht,  Leiden,  Amsterdam,  ja  bis  nach 
Mons  (Bergen)  im  Hennegau  geliefert.  Hierzu  gesellten  sich  Geschälte  in  thürin- 
gischem Kupier  und  in  Blei.  Die  mit  diesem  ausgedehnten  Warenhandel  ver- 
knüpften Erhebungen  und  Auszahlungen  von  Geldern  erfolgten  durch  Wechsel, 
welche  ausdrücklich  für  den  Verkehr  mit  Lübeck,  Basel,  Cöln  und  Antwerpen 
bezeugt  sind. 

Die  Gesellschafter  Bromm  &  Bocher  waren  auch  die  Vertreter  verschiedener 
großer  Geschäftshäuser,  wie  der  Seidenhändler  Martin  Scheller  &  Daniel 
Schleicher  in  Ulm,  Jakob  Herbrot  &  Gesellschaft  in  Augsburg  und  namentlich  von 
Philipp  &  Georg  Ingolt    zu    Straßburg,   von   welchen    sie    Spezereien   bezogen. 

Die  Zahl  ihrer  Handelsdiener  und  Faktoren  muß  eine  ganz  erhebliche  ge- 
wesen sein.  In  Holland  wurden  sie  durch  Jakob  Freund,  einen  Schwager  des 
Dominicus  Bocher,  in  Lübeck  durch  den  bereits  erwähnten  Hans  Bars  und 
in  ihren  übrigen  Geschäften  um  1540  durch  Caspar  Eschborn,  Johann  Kämmerer 
und  Christof  Henlif  aus  Reval  vertreten. 

Dominicus  Bocher,  welcher  1537  in  den  Rat  gekommen,  1541  jüngerer 
Bürgermeister  und  1545  Schöff  geworden  war,  starb  am  14.  August  1547  in  einem 
Alter  von  etwa  42  Jahren,  allgemein  betrauert.  Zu  seinem  Nachlaß  gehörten 
die  drei,  gegenüber  dem  Leinwandhaus  am  Eck  der  Saalgasse  neben  einander 
gelegenen  Häuser  zum  Storch,  Buchsbaum  und  Katzenelnbogen,  zwei  Höfe 
innerhalb  der  Stadtmauern,  ein  Weingut  in  Hochheim,  ungefähr  100  Morgen 
Land  im  Hessischen,  ein  reicher  Hausrat  und  etwa  25000  Gulden  an  Obligationen, 
Ausständen,  Geschäftskapital  und  barem  Gelde.  Er  hinterließ  sechs  Kinder, 
darunter  fünf  Töchter,  welche  sich  mit  Ausnahme  der  jüngsten  an  hiesige 
Patrizier  verheirateten.  Die  Witwe  setzte  mit  Hülfe  des  bewährten  Handels- 
dieners Caspar  Eschborn  das  Geschäft  noch  eine  Reihe  von  Jahren  fort,  bis 
ihr  einziger  Sohn  Hans  Bocher,  welcher  zu  seiner  Ausbildung  in  Reval,  Lübeck 
und  Frankreich  gewesen  war,  zurückkehrte.  Dieser  errichtete  im  Jahr  1555  mit 
seinem  Vetter  Conrad  Heidelberger  einen  neuen  Gesellschaftsvertrag,  worin 
von  der  Bocher'schen  Handelsmarke  (Gemerk)  rühmend  gesagt  wird,  daß  sie 
„in  vielen  Landen  lange  Zeit  kundig  gewesen  und  noch  ist." 

Heinrich  Lifferdes  aus  Lübeck,  welcher  dem  Schöffen  Bocher  an  Ver- 
mögen kaum  nachstand,  unterschied  sich  von  ihm  in  seiner  kaufmännischen 
Tätigkeit  nur  dadurch,  daß  er  ausschließlich  Geschäfte  zwischen  Lübeck  und 
Süddeutschland,  dagegen  nicht  nach  Thüringen  oder  den  Niederlanden  machte. 
Er  lieferte  namentlich  Wein,  sodann  auch  Tuch  und  Seidenwaren  nach  Lübeck 
und  den  dazwischen  liegenden  Handelsstädten  Lüneburg,  Hildesheim  und 
Göttingen,  wo  er  überall  seine  Faktoren  und  Warenlager  hatte,  und  bezog 
dagegen   von    dort  Stockfische,   Häringe    und  Bückinge,   Flachs,  Pelzwerk  und 


Häute,  welche  Waren  nach  Worms,  Speyer, 
Straßburg,  Pforzheim,  Heilbronn,  Reut- 
lingen, Nürnberg  und  Bamberg  verkauft 
wurden.  Seine  wichtigsten  Geschäftsfreunde 
und  Gesellschafter  waren  Conrad  Wiebekink 
(Webenkingk)  und  später  der  Ratsherr  Paul 
Wiebekink  zu  Lübeck.  Er  selbst  war  1515 
von  dort  hie,  her  gezogen,  hatte  sich  bald 
mit  Johann  Orth,  einem  Sohn  des  Kuchen- 
bäckers Peter  Orth  am  Töngeshof,  als  Ge- 
sellschaftervereinigt und  nach  dessen  frühem 
Tode  die  Witwe  geheiratet,  welche  ihn  in 
seinen  Geschäften  kräftig  unterstützte  und 
für  sich  noch  einen  besonderen  Eisenhandel 
betrieb.  Obgleich  er  kurz  vor  seinem  Tode 
seinen  drei  Stiefkindern  ihr  elterliches  Ver- 
mögen mit  9000  Gulden  herausgezahlt  hatte, 
belief  sich  sein  Nachlaß  doch  noch  auf 
30000  Gulden,  darunter  in  einer  eisernen 
Truhe  in  seinem  Haus  zum  Dormeister  eine 
Barschaft  von  13  567  Gulden,  ferner  12  514 
Gulden  Ausstände,  sechs  Häuser,  Silber- 
geräte im  Gewicht  von  fast  100  Mark  usw. 
Stiefsohne,  dem  Schöffen  Peter  Orth,  ohne  besonderen  Erfolg  weitergeführt. 
Der  Rückgang  der  deutschen  aktiven  Handelstätigkeit  zeigt  sich  in  keiner 
Tatsache  so  deutlich,  wie  in  dem  Erscheinen  einer  Reihe  vornehmer  italienischer 
Kauileute,  meist  Seidenhändler,  aus  Florenz,  Lucca,  Genua,  Mailand  und  Como 
auf  deutschem  Boden  und  in  deren  dauernder  Niederlassung  in  den  großen 
deutschen  Handelsstädten.  Von  Nürnberg  ist  dies  wohl  bekannt,  wo  wir  die 
italienischen  Familien  Torisani  aus  Florenz,  Odescalcho  und  Peller  aus  Como, 
di  Francki  aus  Genua  und  Viatis  aus  Venedig  finden;  dagegen  weiß  man  nicht,  daß 
solche  auch  in  Frankfurt  ihren  Wohnsitz  genommen  und  das  hiesige  Bürgerrecht 
erworben  haben,  nämlich  um  1520  Benedict  Pellice  (Peller?)  aus  Como,  Antonius 
de  Vento  aus  Genua  und  der  vornehme  Florentiner  Lorenz  de  Villani. 
Dieser  ist  der  erste,  in  ganz  Deutschland  bekannte,  große  italienische  Seiden- 
händler gewesen.  Als  Vertreter  der  berühmten  Florentiner  Seidenhandlung 
Petrus  Saliti  &  Comp,  besuchte  er  bereits  im  Jahr  1516  die  Frankfurter  und 
Leipziger  Messen,  ließ  sich  am  25.  Januar  1535  in  der  Barfüßerkirche  mit  der 
Witwe  des  hiesigen  Bürgermeisters  und  Kaufmannes  Stefan  Göbel  trauen  und 


lelier'sche  Kreuzigungsgruppe  vom  Jahr  1509 

Die  Handlung  wurde  von  seinem 


293 


betrieb  in  deren  Haus  zur  Wolkenburg  auf  dem  Krautmarkt  seine  Seidenhand- 
lung nebst  mancherlei  Geldgeschäften.  Das  hiesige  Bürgerrecht  erwarb  er 
sich  erst  1544.  Er  weilte  viel  am  Hofe  des  Kurfürsten  von  Mainz,  seines  be- 
sonderen Gönners,  welcher  ihm  an  seinem  hochzeitlichen  Ehrentag  über  Tisch 
durch  zwei  besondere  Abgesandte  eine  silberne  Doppelschnur  im  Gewicht  von 
7  Mark  11  Lot  überreichen  ließ.  Von  Karl  V.  hatte  er  im  Jahr  1530  einen  be- 
sonderen kaiserlichen  Schutzbrief  erhalten.  Sein  ältester  und  wichtigster  deutscher 
Geschäftsfreund  war  der  bekannte  Straßburger  Seidenhändler  Conrad  Joham 
von  Mündelsheim. 

Villani  machte  Geschäfte  nach  Lübeck,  Leipzig,  Böhmen  und  Polen  und 
war  der  Lieferant  und  Geldgeber  vieler  Fürsten  und  Herren.  Als  sich  durch 
deren  Zahlungssäumigkeit  seine  Verhältnisse  verschlechterten,  verlangten  seine 
beiden  Stiefkinder  die  Sicherstellung  ihres  väterlichen  Vermögens  und  ver- 
fochten ihre  Ansprüche  mit  der  größten  Erbitterung.  Sein  aristokratischer 
Schwiegersohn  Christof  Völcker  vergaß  sich  in  seinem  Haß  soweit,  daß  er 
gegen  ihn  nach  eingeläuteter  Messe  auf  offener  Straße  Tätlichkeiten  beging,  das 
Haus  Wolkenburg  erbrach   und  ihm  dieses  mit  dem  Warengewölbe   verschloß. 

Villani  siedelte  bald  darauf  nach  Speyer  über,  woselbst  er,  mit  der  Führung 
seines  Prozesses  beschäftigt,  nach  längerem  Kranksein  im  Jahr  1559  starb. 

§  9.  Die  verunglückte  Kupferspekulation  der  Stadt  vom  Jahr 
1554.  Eine  Geschichte  des  Frankfurter  Handels  wäre  nicht  vollständig,  wenn 
sie  nicht  dieser  merkwürdigen,  aus  der  städtischen  Finanznot  entsprungenen 
Spekulation  des  Frankfurter  Rates  gedächte.  Ihr  Mißerfolg  hat  der  Stadt 
schwere  Opfer  auferlegt  und  der  unzufriedenen  Bürgerschaft  noch  nach  sechs 
Jahrzehnten  im  Fettmilch-Aufstand  als  wichtige  Angriffswaffe  gegen  die  Herr- 
schaft des  städtischen  Patriziates  gedient.  In  dem  Umstand,  daß  dieses  sich 
immer  mehr  der  früheren  kaufmännischen  Ausbildung  und  Tätigkeit  ent- 
fremdete und  einem  bequemen  Herrenleben  hingegeben  hat,  finde  ich  den 
wichtigsten  Grund  für  dessen  sittlichen  und  geistigen  Rückgang. 

Die  in  seinen  Händen  liegende  Finanzverwaltung  war  viele  Menschenalter 
hindurch  eine  kluge  und  sparsame  gewesen,  so  daß  selbst  in  den  Unruhen 
des  Jahres  1525  keine  begründeten  Vorwürfe  gegen  sie  erhoben  werden  konnten 
und  sich  die  Gemüter  bald  wieder  beruhigten.  Die  erheblichen  Schulden 
waren  längst  getilgt,  welche  einstens  die  Folge  des  unglücklichen  Städte- 
krieges und  der  Niederlage  von  Cronberg  (14.  Mai  1389)  gewesen  waren. 
Seit  dem  Jahr  1500  ist  der  städtische  Etat  meist  nur  mit  einigen  hundert 
Gulden  für  Leibrenten  und  mit  fast  gar  keinen  Anleihezinsen  belastet  gewesen. 
In  der  Stadtkasse  befand  sich  unausgesetzt  ein  Reservefond  von  30 — 40000 
Gulden.     Infolgedessen  blieb   die    Bevölkerung   mit    Ausnahme    der   Juden    seit 


294 


1510  von  der  Vermögenssteuer,  die  früher  regelmäßig  erhoben  worden  war, 
verschont  und  hatte  eine  solche  erst  wieder  im  Steuerjahr   155b  57   zu  zahlen. 

Anstelle  dieser  glücklichen  Finanzverhältnisse  ist  vom  Jahr  1546  ab,  welches 
man  als  das  Geburtsjahr  der  neueren  städtischen  Verschuldung  betrachten 
kann,   bis    1556   eine  Schuldenlast   von    einer    halben  Million  Gulden   getreten. 

Der  einfache  Jahresbeitrag  von  3000  fl  zu  den  Kosten  des  schmalkaldischen 
Bundes,  welchem  die  Stadt  1536  beigetreten  war,  der  vom  Reich  während  der 
Türkenkriege  erhobene  Monatsbeitrag  von  je  800  fl  und  andere  Ausgaben 
konnten  bis  1545  ohne  nennenswerte  Schulden  bezahlt  werden.  Dagegen 
hatten  die  von  den  eigenen  Bundesgenossen  im  Jahr  1546  erpreßten  Sold- 
vorlagen und  Darlehen,  die  im  folgenden  Jahr  an  den  erzürnten  Kaiser  zu 
zahlenden  80,000  fl  Strafgelder  und  105,000  fl  Soldvorlagen  und  die  Kosten 
der  Belagerung  im  Jahr  1552  die  Stadt  gezwungen,  in  den  beiden  ersten 
Jahren  bis  Mai  1548  1SO,000  Gulden  und  in  den  folgenden  sechs  Jahren 
weitere  150,000  Gulden,  insgesamt  also  330,000  Gulden  gegen  Ausgabe  von 
Stadtobligationen,  sogenannten  Gültbriefen,  als  dauernde  Schuld  zu  4  bis 
5  Prozent  aufzunehmen.  Mit  deren  Erlös  waren  allmählich  die  bei  dringendem 
Geldbedarf  zunächst  aufgenommenen  kurzfristigen  (schwebenden)  Anlehen 
zurückbezahlt  worden.  Damals  wie  heute  bestand  der  Kreis  der  Geldgeber 
bei  den  letzteren  in  den  großen  kapitalkräftigen  Geschäftshäusern,  bei  den 
Stadtobligationen  in  dem  anlagesuchenden  Publikum. 

Trotz  der  größten  Opferwilligkeit  der  gesamten  Bürgerschaft  konnte  hier  nur 
ein  verhältnismäßig  kleiner  Betrag  zusammengebracht  werden.  Um  die  der  Stadt 
auferlegte  Strafsumme  von  80,000  fl.  aufzubringen,  mußten  Anfangs  1547  in  Er- 
mangelung von  barem  Geld  Silbergeschirre  der  Bürger  und  Kirchengerätschaften 
im  Metallwerte  von  20,829  Gulden  gegen  Ausgabe  von  Gültbriefen  in  den 
Schmelztiegel  wandern.*)  Welche  Kunstschätze  mögen  damals  unserer  Stadt 
verloren  gegangen  sein!  Allein  der  Ratsherr  Adam  Stralenberg  lieferte  für 
537  fl  Silbergerät,  das  Domstift  für  3250  fl  Monstranzen,  Kelche,  Patene  und 
dergl.  Bei  dem  ungetrübten  Ruf  der  Frankfurter  Finanzverwaltung  gelang  es 
den  christlichen  und  jüdischen  Agenten  der  Stadt,  die  erforderlichen  Summen 
auf  ihren  Reisen  aufzubringen,  wofür  sie  eine  bestimmte  Provision  erhielten. 
Die  Bürger  der  ober-  und  niederrheinischen,  hessischen,  fränkischen  und 
schwäbischen  Städte,-  Cölner  Ratsherrn,  Darmstädter  Beamte,  die  Beisitzer  und 
Advokaten  des  Reichskammergerichts  zu  Speyer,  die  Stiftskirchen  und  Klöster 
zu  Cöln,  Mainz,  Worms,  Speyer,  Aschaffenburg,  viele  Landadelige,  die  Uni- 
versität Marburg,  ja  selbst  viele  Stadtverwaltungen  waren  Abnehmer  unserer 
Gültbriefe.     Folgende  Beispiele  seien  hier  hervorgehoben: 

*)  Bothe,  Patriziervermögen,  S.  22. 


295 


11.  Mai   1547   Markgraf    Ernst   zu    Baden   und    Hochberg  30,000  fl  zu  5°/o 


14,000  fl  zu  4°/o 

6000  fl  zu  5"  o 

5000  fl  zu  5°  o 

7000  fl  zu  5°  o 

3000  fl  zu  5°  o 

7000  fl  zu  5°  o 


26.  März   1548  das  Domstift  zu  Basel       .... 

Rat  der   Stadt   Freiburg      ... 
20.  Juli    1552    der    Deutschordenskomthur    von     Baben- 
hausen  ....... 

7.  Mai   1553  der  Stiftsabt  Crafft  zu   rlersfeld 

7.  September   1554  der  Jude  Saul  Bing  .... 

Dezember  1554  Konrad  Koet  zu  Mainz 

Die  kurzfristigen  Darlehen  wurden  zu  einem  doppelt  hohen  Zinsfuß  meistens 
von  Messe  zu  Messe,  gelegentlich  auch  auf  ein  Jahr  gegeben.  Die  Augsburger 
Handelsgesellschaft  des  Anton  Haug  lieh  zusammen  mit  Matthias  Manlich  der 
Stadt  am  20.  September  1547  auf  ein  Jahr  24,000  fl,  Jakob  Heibrot  bis  zur 
nächsten  Fastenmesse   10,000  fl  zu   12°/o. 

Im  Steuerjahre  1553,54  waren  13,834  fl  für  Anlehenszinsen  und  3336  fl  für 
Leibrenten  (meist   10"..)  zu  verwenden. 

Im  Sommer  des  Jahres  1554  machte  der  jüngere  Bürgermeister  Claus  Bromm 
den  Rat  auf  die  Steinacher  Metallgesellschaft*)  zu  Eisleben  in  der  Grafschaft 
Mansfeld  aufmerksam,  welche  eine  glänzende  Gelegenheit  zur  Erzielung  großer 
Gewinne  biete: 

„dergleichen  nützlicher  Handel  werde,  wenn  bares  Geld  zu  erhalten 
sei,  in  ganz  Germanien  nit  sein;  ja  der  Fugger  Handel  würde  diesem 
nit  zu  vergleichen  sein." 

In  diesem  Manne  tritt  uns  eine  der  merkwürdigsten  Persönlichkeiten,  eine 
Wallenstein-Natur,  entgegen,  welche  reichlichen  Stoff  für  ein  Drama  liefern  würde. 
Unter  Melanchthons  Leitung  hatte  er  zu  Wittenberg  mit  seinen  Brüdern  und 
den  Söhnen  des  gräflich  stolbergischen  Rentmeisters  Wilhelm  Reiffenstein  eine 
vorzügliche  humanistische  Bildung  genossen,  im  Jahr  1540  Anna  Rauscher, 
eine  Tochter  des  reichen  Leipziger  Kaufmanns  und  Bürgermeisters  Ulrich  Rauscher, 
geheiratet  und  auf  der  Zeil  ein  weitläufiges,  prächtiges  Wohnhaus  erbaut,  welches 
später  unter  dem  Namen  „Darmstädter  Hof"  bekannt  gewesen  ist.**)  Er  kam  1546 
in  den  Rat,  zeichnete  sich  in  den  Jahren  1548—50  als  städtischer  Gesandter 
durch  seine  Geschicklichkeit  bei  dL'n  Verhandlungen  mit  dem  Kaiser  wegen 
Rückzahlung  der  vorgestreckten  105,000  Gulden  Soldgelder  aus  und  galt  unbe- 
stritten als  der  reichste  Mann  der  Stadt  und  als  einer  der  fähigsten  und  ein- 
flußreichsten Mitglieder  des  Frankfurter  Rates.  Durch  die  große  Erbschaft 
seines  Schwiegervaters  war  er  auch   Teilhaber  der  Steinacher  Metallgesellschaft 

*)  Die  Quellen  sprechen  von  „Saigerhandlung",  da  das  Ausscheiden  und  Reinigen  des 
Kupfers  mit  „Saigern"  bezeichnet  wird. 

**)  Baudenkmäler,   l.  Lieferung,  S.  155    66. 


geworden,  welche  1522  von  Wilhelm  Reiffenstein  und  Hans  Reineck  gegründet 
und  im  Laufe  der  Zeit  wesentlich  vergrößert  worden  war.  Da  sie  ausdrücklich 
als  Saigerhandlung  bezeichnet  wird,  hat  sie  nicht  selbst  durch  Bergbaubetrieb 
die  Kupferschiefer  zutage  befördert,  auch  nicht  die  Ausscheidung  und  erste 
Reinigung  des  Kupfers  besorgt,  sondern  nur  das  ihr  gelieferte  sogenannte 
Schwarzkupfer  auf  Feuerherden  durch  Saigerung  gereinigt,  das  darin  enthaltene 
Silber  ausgeschieden  und  das  sich  dann  ergebende  Produkt  zu  Garkupfer  ver- 
arbeitet. Jedenfalls  handelte  es  sich  um  hüttenmännische,  nicht  bergmännische 
Operationen. 

Die  Grafschaft  Mansfeld  war  im    Jahr   1501    von   den   damals   lebenden  fünf 
Grafen  in  ebensoviele  Teile  geteilt  und   1536  der  s.  g.  vorderortischen   Haupt- 

r^linie  drei  Fünftel  mit  57  Saiger- 
hütten(:;  5  von  95)zugewiesen 
worden. 

Graf  Albrecht  von  Mans- 
feld, bekannt  als  Freund  der 
Lutherschen  Sache,  und  sein 
Bruder  Hans  Jörg  hatten  die 
ihnen  zustehenden  Anteile  an 
verschiedene  Unternehmer, 
darunter  die  Steinacher  Ge- 
sellschaft, verpachtet.  Seit 
Ostern  1554  hatte  letztere 
auf  weitere  zwölf  Jahre  ein 
Fünftel  und  zwei  Drittel  eines 
weiteren  Fünftel,  was  zu- 
sammenein Drittel  ergibt,*)  als 
Verlegerin  übernommen.  Da 
von  ihr  in  den  folgenden  drei 
Jahren  durchschnittlich  je  10,000  Zentner  Garkupfer  und  15-  s  Zentner  Silber  ge- 
wonnen wurden,  so  hat  das  gesamte  Jahreserträgnis  aller  Teile  des  Mansfelder  Berg- 
bau und  Hüttenbetriebes  damals  in  30,000  Zentnern  Kupfer  im  Preise  von  je  10  bis 
12  fl  und  in  fast  47  Zentnern  Silber  im  Preise  von  je  2000  fl  bestanden,  was 
eine  Summe  von  400,000—450,000  fl  ergibt.  An  die  Grafen  war  der  Kupfer- 
zehnte (10"  n  der  Produktion)  und  für  jeden  gelieferten  Zentner  Schwarzkupfer 
l1/«  Gulden   zu  entrichten.     Die   gesamten    Unkosten  werden    mit   31/«   Gulden 


Wohnhaus  des  Claus  Brumm  auf  der  Zeil  um  1550. 


*)  Nach  anderen  Angaben  drei  Fünftel,  wonach  dann  die  Gesamtproduktion  nur  16667 
Zentner  Kupfer  und  26  Zentner  Silber  im  Gesamtwert  von  wenigstens  220,000  fl  betragen 
haben  würde;  siehe  auch  Geschichte  des  Mansfeld'schen  Kupferschieferbergbaues,  1W0. 


angegeben,  so  daß  dem  Unternehmer  ein  Reingewinn  von  61  2 — S1  2  Gulden 
verblieb.  Hierzu  kam  noch  der  Silbergehalt  von  5 — 6  Lot  im  Werte  von 
wenigstens  3  Gulden. 

Ulrich  Rauscher  hatte  auf  seine  Einlage  in  den  Jahren  1534  bis  1536  als 
Dividende  14  bis  23  Prozent  und  seit  dem  Jahr  1542  meist  12  bis  15  Prozent 
erhalten. 

Nach  dem  Tode  der  Gründer  spielten  in  der  Steinacher  Gesellschaft  der 
Bürgermeister  Michael  Mayenburg  zu  Nordhausen  und  Christoph  Moßhauer  zu 
Eisleben  die  Hauptrolle.  So  gewinnbringend  der  Geschäftsbetrieb  an  sich 
gewesen  sein  mochte,  so  war  er  doch  bereits  damals  durch  die  unfreiwillige 
Hingabe  gewaltiger  Vorschüsse  an  die  verschwenderischen  Grafen  von  Mans- 
feld  der  erforderlichen  flüssigen  Betriebsmittel  entblößt,  so  daß  zur  Fortführung 
fortgesetzt  Gelder  zu  hohem  Zinsfuß  aufgenommen  und  große  Wechselver- 
bindlichkeiten eingegangen  werden  mußten.  Die  Gewinnung  neuer  kapital- 
kräftiger Teilhaber  war  hiernach  für  die  Gesellschaft  eine  Lebensfrage  geworden. 

Über  den  Vorschlag  des  Bürgermeisters  Claus  Bromm  wurde  am  3.  August 
1554  im  Römer  bei  vollem  Rat  nach  geleistetem  Eid  der  Verschwiegenheit 
beratschlagt,  Bromm  nochmals  zu  Michael  Mayenburg  geschickt  und  schließlich 
der  verhängnisvolle  Beschluß  gefaßt,  sich  bei  dem  Mansfelder  Kupferhandel 
der  Steinacher  Gesellschaft  mit  70,000  Gulden  einzulassen,  welche  Summe 
am  11.  September  1554  eingezahlt  wurde.  Da  der  Rat  durchaus  nicht  wollte, 
daß  er  selbst  als  Gesellschafter  genannt  würde,  so  wurden  vier  Ratsmitglieder, 
der  ältere  Bürgermeister  Johann  von  Glauburg,  Claus  Bromm,  der  Schöffe  Claus 
Stalburger  und  Hans  Geddern  des  Rats  als  die  sogenannten  Frankfurter  Gesell- 
schafter hierzu  bevollmächtigt.  Zwischen  diesen  und  den  alten  Steinacher  Gesell- 
schaftern wurde  ein  Vertrag  abgeschlossen,  wonach  die  Frankfurter  in  den  Metall- 
handel der  Steinacher  Hüttenwerke  als  unterbeteiligte  Gesellschafter  auf  12  Jahre 
aufgenommen  wurden.  Die  Hauptsumme  sollte  300,000  fl  betragen  und  ein  unteil- 
bares Ganze  bilden.  Die  Haftung  der  Gesellschafter  war  auf  ihre  Einlage  beschränkt, 
ihre  Beteiligung  an  einer  Konkurrenzhandlung,  sowie  eine  Übertragung  ihrer  Anteile 
verboten,  für  Streitigkeiten  ein  Schiedsgericht  vorgeschrieben  und  ausdrücklich  be- 
stimmt, daß  „aus  dem  Handel  nichts  verliehen,  auch  keine  große  beschwerlichen 
Wechsel   aufgenommen   werden"    dürften. 

Das  neue  Kapital  sollte  insbesondere  dem  Zwecke  dienen,  zwei  Konkurrenz- 
gesellschaften, die  Eisfeldische  und  Schwarzische,  an  welche  für  die  Abtretung 
ihrer  Rechte  zusammen  126,000  fl  zu  zahlen  war,  in  Halbjahrsraten  zu  befriedigen. 

Bei  Abschluß  dieses  Vertrages  wurde  der  Frankfurter  Rat  insofern  betrogen, 
als  ihm  die  Festlegung  von  etwa  200,000  Gulden  in  Vorschüssen  an  die  beiden 
Grafen    und   das  Vorhandensein    von    mehr   als    100,000  Gulden    Schulden    arg- 


298 


listig  verschwiegen  und  das  Hauptgeld  der  alten  Gesellschafter  mit  230,000  11 
vorgespiegelt  wurde.  Tatsächlich  betrug  es  nach  der  ersten  Abrechnung  nur 
118,500  fl,  wovon  90,000  fl  auf  die  Reineck'schen  und  Reiffenstein'schen  Erben 
entfielen. 

Außer  dem  Frankfurter  Rat  beteiligten  sich  persönlich  Claus  Bromm  mit 
20,000  fl,  sein  Bruder  Hans  mit  6000  fl,  Bürgermeister  Johann  von  Glauburg 
der  Ältere  und  sein  Halbbruder  Georg  Frosch  mit  22,000  fl  an  dem  Unter- 
nehmen, sodaß  das  eingeschossene  Kapital  der  neuen  Frankfurter  Gesell- 
schafter zusammen  ebenfalls  118,000  Gulden  ausmachte.  Der  bisherige  Haupt- 
faktor, wir  würden  sagen:  Generaldirektor  Christoph  Moßhauer  verblieb  in 
seiner  leitenden  Stellung  zu  Eisleben;  ein  Vetter  des  Claus  Bromm,  der  junge 
Philipp  Leimberger,  hatte  als  Faktor  und  Buchhalter  auf  der  Steinacher  Hütte 
das  Kupfer  und  Silber  in  Empfang  zu  nehmen  und  zu  verschicken,  Claus 
Bromm  besorgte  die  Geschäfte  auf  den  Frankfurter  Messen,  sein  Schwager 
Hieronymus  Rauscher  auf  den  Leipziger  Messen  und  ein  weiterer  Verkaufs- 
faktor war  in  Nürnberg.  Die  wichtigsten  Abnehmer  waren  die  Aachener,  welche 
nicht  nur  als  Großhändler  den  deutschen  Kupfermarkt  beherrschten,  sondern 
selbst  große  Mengen  dieses  Metalls  in  ihren  zahlreichen  Kupferhämmern  ver- 
arbeiteten. 

Das  Geschäft  entwickelte  sich  anscheinend  glänzend.  Die  erste,  am  3. 
Dezember  1555  auf  der  Hütte  gelegte  Abrechnung  für  das  Betriebsjahr  1554/5 
ergab  einen  Gewinn  von  zwölf  Prozent,  welcher  in  der  Fastenmesse  1556  aus- 
gezahlt werden  sollte.  Es  waren  8000  Zentner  Kupfer  und  121/a  Zentner  Silber 
im  Gesamtwert  von  100—120,000  fl  gewonnen  worden.  Die  Aktiva  beliefen 
sich  auf  429,303  Gulden,  von  welchen  jedoch  nicht  weniger  wie  354,967  fl,  also 
fünf  Sechstel,  in  Ausständen  zu  Eisleben  bestanden,  worunter  fast  ausschließ- 
lich die  Darlehensforderungen  gegen  die  verschiedenen  Grafen  von  Mansfeld, 
namentlich  gegen  den  alten  Grafen  Johann  Albrecht  zu  verstehen  sind.  Die 
Passiva  betrugen,  abgesehen  von  236,000  fl  Gesellschaftskapital,  140,156  fl 
Darlehens-  und  Wechselschulden  zu  8—12  Prozent,  wonach  sich  ein  buch- 
mäßiger Überschuß  von  34,145  Gulden  ergab. 

Die  verschiedenen  Mitglieder  der  Familien  Bromm  und  Rauscher  waren 
mit  32,110  Gulden  Kapitaleinlage  und  31,000  Darlehensforderungen,  also  ins- 
gesamt mit  63,110  Gulden  an  dem  Unternehmen  beteiligt. 

Der  Frankfurter  Rat  war  von  dem  Ergebnisse  des  ersten  Geschäftsjahres 
derart  geblendet,  daß  er  nicht  nur  die  Dividende  von  12  Prozent  nicht  erhob, 
sondern  beschloß,  sein  Einlagekapital  um  weitere  30,000  fl  auf  100,000  fl  zu 
erhöhen,  wozu  später  noch  10,000  fl  kamen.  Wofern  er  überhaupt  die  einzelnen 
Posten  der  Abrechnung  erfahren  hat,    hielt  er   offenbar   die   riesige  Darlehens- 


299 


forderung  gegen  den  Grafen  Albrecht  von  Mansfeld,  welcher  sich  durch  sein 
tatkräftiges  Eintreten  für  sein  Landeskind  Martin  Luther  den  Dank  aller  Prote- 
stanten erworben  hatte,  für  gesichert  und  erkannte  nicht,  daß  die  grätliche 
Privatkasse  der  Schlund  war,  in  welchem  alle  Barmittel  der  Gesellschaft  ver- 
schwanden. Auch  die  zweite  Abrechnung  für  die  Zeit  von  Ostern  1 555  5b, 
welche  Christoph  Moßhauer  und  Hans  Mayenburg  im  August  1556  auf  der 
Hütte  ablegten,  schien  günstig  zu  sein,  da  die  Verteilung  einer  Dividende  von 
81  t  Prozent  beantragt  war.  Die  Produktion  hatte  sich  auf  10,000  Zentner 
Kupfer  und  15-  3  Zentner  Silber  gesteigert.  Die  von  Hieronvmus  Rauscher 
als  Sachverständigem  vorgenommene  Prüfung  der  Rechnung  ergab  jedoch 
nicht  nur  keinen  Gewinn,  sondern  über  20,000  fl  Verlust.  Es  fanden  nunmehr 
in  der  hiesigen  Herbstmesse  1556  Beratungen  statt,  ob  man  die  vorhandenen 
Kupfervorräte  den  Aachenern,  welche  unter  sich  einen  Preissturz  des  Kupfers 
verabredet  hatten,  ihres  Gefallens  zu  geringen  Preisen  überlassen  oder  lieber 
die  fehlenden  20,000  fl  aufbringen  solle.  Auf  Anraten  der  vier  Verordneten 
entschloß  sich  der  Rat  zu  letzterem  und  händigte  dem  Moßhauer  die  genannte 
Summe  gegen  Bürgschaft  der  beiden  Schwäger  Rauscher  und  Bromm  ein. 
Die  Zinsen  für  ein  halbes  Jahr  mit  1000  fl  (10".,)  wurden  hierbei  zum  Kapital 
geschlagen. 

Zu  derselben  Zeit  drohte  dem  Unternehmen  noch  eine  weit  größere  Gefahr 
seitens  der  Grafen  von  Mansfeld.  Obwohl  diese  aus  dir  Gesellschaft  bereits 
über  350,000  fl  an  Vorschüssen  herausgepreßt  hatten,  verlangten  sie  in  der 
Herbstmesse  1556  weiterhin  die  Bezahlung  großer  Schulden  und  die  Über- 
nahme von  Bürgschaften,  trugen  kein  Bedenken,  die  Ablehnung  ihrer 
Forderungen  als  Kündigung  des  Pachtvertrages  zu  behandeln  und  setzten  sich 
mit  der  bekannten  großen  Firma  der  Vettern  Matthias  und  Christoph  Alanlich 
in  Augsburg  als  neuen  Pächtern  ihrer  Bergbauproduktion  in  Verbindung. 

In  der  Fastenmesse  1557  beschied  der  Graf  Hans  Jörg  alle  Gesellschafter 
nach  Frankfurt  und  erklärte  ihnen  kategorisch,  daß  er  und  seine  gräflichen 
Brüder  die  ihnen  in  der  Herrschaft  Mansfeld  überwiesene  Kupferausbeute 
den  neuen  Händlern  zukommen  lassen  und  den  Frankfurtern  außer  Bromm 
und  Rauscher,  welche  er  im  Handel  behalten  wolle,  ihr  Hauptgeld  und  ihre 
Darlehen  zurückzahlen  werde,  und  verwies  sie  trotz  aller  Proteste  wegen  ihrer 
Einlage  von  151,000  fl  an  die  Manlich.  Diese  zahlten  1000  fl  ab  und  ver- 
pflichteten sich  in  einer  Schuldverschreibung  vom  20.  September  1557,  die 
Schuld  von  150,000  fl  anstelle  der  Grafen  zu  übernehmen,  mit  8  Prozent  zu 
verzinsen  und   15(>2 — <>8  in  sechs  Jahresraten  von  je  25,000  f!  abzutragen. 

Die  weiteren  Verhandlungen  bezogen  sich  nunmehr  auf  die  Bezahlung  der 
Schulden  der  Gesellschaft,  darunter  144,172(1  Wechsel,  welche  in  der  hiesigen 


Fastenmesse  und  im  Leipziger  Ostermarkte  fallig  waren,  und  auf  die  Wieder- 
erlangung der  an  die  Grafen  Mansfeld  geleisteten  Vorschüsse.  Graf  Hans  Jörg 
verhielt  sich  ganz  ablehnend,  ließ  sich  jedoch  schließlich  herbei,  23,000  fl  zu 
erlegen  und  bei  seinen  gräflichen  Ehren  zu  versprechen,  das,  was  er  bei  der 
Schlußrechnung  restlich  schuldig  sei,  sofort  bar  zu  bezahlen.  Der  Rat  be- 
ruhigte sich  nunmehr  einigermaßen  über  die  Sache,  schenkte  dem  Claus 
Bromm  und  dem  Hauptfaktor  Moßhauer  weiterhin  volles  Vertrauen  und  er- 
teilte seinen  vier  Verordneten  uneingeschränkte  Vollmacht,  alles  bestens  zu 
ordnen,  „damit  ja  nicht  ausbreche,  daß  er,  der  Rat,  im  Handel  wäre."  Sein  Dar- 
lehen von  20,000  fl  verlängerte  er  bis  zur  Herbstmesse  und  bewilligte  im  Juni 
zur  Bezahlung  von  Antwerpener  Wechseln  weitere  8000  Taler,  die  in  einen 
eisernen  Stock  geschlagen,  per  Schiff  nach  Köln  an  den  angesehenen  Faktor 
Johann  Pastor  und  von  diesem  nach  Antwerpen  an  Leonhard  Doppengiesser 
geschickt  wurden.  In  der  Herbstmesse  1557  gab  er  nochmals  eine  Darlehens- 
summe von  30,000  fl  zu  10  Prozent. 
Der  Rat  hatte  schließlich  an  Geschäfts- 
kapital 110,000  fl  und  an  Darlehen 
5C),200  fl,  die  übrigen  vier  Gesell- 
schafter, Claus  und  Hans  Bromm, 
Johann  von  Glaub urg  und  Georg 
Frosch  51,000  fl  an  Einlagen  und 
23,800  fl  aus  Darlehen  zu  fordern. 
Auf  dieses  gewagte  Unternehmen  war 
mithin  die  für  die  damalige  Zeit  un- 
erhört hohe  Summe  von  einer  Vier- 
telmillion Gulden  an  Frankfurter  Kapi- 
tal verwendet  worden. 

Die  hiesigen  Gesellschafter  be- 
schlossen nun,  an  einem  bestimmten 
Tag  im  August  1557  zu  Eisleben  die 

Schlußrechnung  des  Hauptfaktors  Moßhauer  entgegenzunehmen  und  dele- 
gierten hierzu  den  Johann  von  Glauburg  und  Claus  Bromm.  Nachdem 
diese  dort  über  14  Tage  hingehalten  worden  waren,  stellten  sie  schließlich 
fest,  daß  Moßhauer  unredlicherweise  den  Grafen  vor  Regelung  ihrer  Schuld  die 
Hüttenwerke  auf  der  Steinach  mit  ihren  39  Feuern  und  den  ganzen  Vorrat  an 
Silber,  Kupfer  und  Blei  übergeben  hatte.  Die  Gesellschafter  hatten  das  Nach- 
sehen und  den  größten  Schaden,  „da  sie  sonsten,  wo  sie  den  Rappen  im 
Stall  behalten,  die  Grafen  wohl  zu  billiger  Vergleichung  hätten  bringen  und 
zwingen  mögen." 


Galgenpforte  im  Jahre  1552 


Hiermit  begann  der  erste  Kon  fli  kt.  welcher  sich  vorerst  noch  nicht  gegen 
Bromm  sondern  gegen  die  alten  Steinadler  Gesellschafter,  sowie  gegen  die 
Grafen  von  Mansfeld  richtete.  Die  ersteren  wurden  beschuldigt,  ihre  Einlagen 
in  der  Gesellschaft  wahrheitswidrig  angegeben  und  den  Frankfurtern  aufgehängt, 
sodann  viele  Jahre  hiervon  Gewinn  genommen  und  große  Summen  zu  ihrem 
Nutzen  verwendet,  dagegen  ungescheut  fremde  Kapitalien  und  Wechselgelder 
aufgenommen  zu  hab.'n.  Rauscher  und  Leimberger  stellten  allein  bei  der  vor- 
liegenden Rechnung  vom  August  1557  einen  Fehlbetrag  von  1 15,000  fl  an 
Vorräten  und  barem  Geld  fest,  wovon  die  Grafen  Mansfeld  über  48,000  fl 
und  Moßhauer  mit  den  alten  Gesellschaftern  34,000  fl  eingesteckt  hatten. 

Trotzdem  Claus  Bromm  sich  an  den  Kurfürsten  von  Sachsen  wandte 
und  dieser  den  Grafen  von  Mansfeld  befahl,  in  eigener  Person  wegen  Regelung 
ihrer  Schulden  in  Dresden  zu  erscheinen  und  den  Moßhauer  zur  Rechnungs- 
legung zu  veranlassen,  unterblieb  beides. 

Die  noch  vorhandenen  Abrechnungen  gewähren  uns  einen  vorzüglichen 
Einblick  in  den  Geldverkehr  der  damaligen  Zeit.  In  der  Frankfurter  Herbst- 
messe 1557  wurden  87,826  fl,  darunter  21,200  fl  an  den  in  Leipzig  lebenden 
Antwerpener  Kapitalisten  Martin  Mertens  und  4593  fl  an  den  Engländer  Richard 
Springham  gezahlt  und  dagegen  durch  Vermittlung  von  drei  Maklern  der 
gleiche  Betrag  zu  10—12  Prozent  aufgenommen.  Unter  den  Geldgebern  be- 
fanden sich  die  Straßburger  Kaufleute  Nikiaus  Mieg  mit  10,000  fl,  Sebastian 
Mieg  mit   1500  fl  und  Martin  Haug   mit  2000  fl. 

Die  Verbindlichkeiten    für    die    nächste    Zeit  wurden  wie  folgt  festgestellt: 

1.  Vier  Antwerpener  Wechsel  per  Ultimo  November   1557    .       25,245'  s  fl 

darunter  Johann  Demolin  mit   1 7,400  fl 

2.  Leipziger  Neujahrsmarkt   1558 9400       fl 

darunter  Caspar  König  mit  7300  fl 

3.  Frankfurter  Fastenmesse   1558 113,974'-  fl 

darunter  der  Rat  mit  61,700  fl,  Claus  Bromm  mit  10,000  fl 
und    sein  Schwager    Hieronymus   Rauscher  mit   10,251  fl 

4.  Leipziger  Ostermarkt  1558 34,622       fl 

5.  Zinsgelder,  welche  länger  stehen  bleiben   können     .  49,102'  s  fl 

Sa.   232,344'  ■■  fl 

Diese  ungeheuerliehe  Schuldenlast,  welche  sich  in  zwei  Jahren  um  100,000 
Gulden  gesteigert  hatte,  war  um  so  auffälliger,  als  das  Unternehmen  an  sich 
vorzügliche  Ergebnisse  lieferte  und  die  auf  es  gesetzten  Erwartungen  glänzend 
rechtfertigte.  Wie  der  Rat  mit  Recht  ausführt,  hätte  man  ohne  Schulden  reich- 
lich auskommen  können:  denn  Kupfer  und  Silber  seien  so  gut  wie  bares  Geld 


gewesen.  Nicht  viel  weniger  als  30,000  Zentner  Kupfer  seien  zubereitet  und 
zu  hohen  Preisen  (10 — 12  fl)  verkauft,  auch  aus  dem  Kupfer  viele  Zentner 
Silber  ausgeschieden  und  um  bar  Geld  in  die  Münzen  geliefert  worden;  der 
gesamte  Erlös  betrage  421,000  fl;  wohin  sei  diese  überschwänglich  große 
Summe  gekommen,  so  einem  Kurfürsten  zu  erlegen  überbeschwerlich  sein 
würde?  Die  erwähnten  Zahlen  sind  nicht  übertrieben;  denn  wenn  man  den 
Preis  des  Zentners  Kupfer  mit  1 1  Gulden,  des  Zentners  Silber  mit  2000  Gulden 
und  die  Unkosten  mit  je  3^2  fl  berechnet,  ergeben  sich  folgende  Zahlen: 


Jahr 

Kupfer 

Preis 

Silber 

Preis 

Gesamt- 
preis 

Kosten 

Rein- 
gewinn 

1554/5 
1555/6 
1556  7 

8,000 
10,000 
12,000 

88,000 
110,000 
132,000 

127s 
15»/, 

I83/4 

25,000 
31,500 
37,500 

113,000 
141,500 
169,500 

28,000 
35,000 
42,000 

85,000 
106,500 
127,500 

Summa 

30,000 

330,000 

47 

94,000 

4-24,000 

105,000 

319,000 

Bei  einem  Gesellschaftskapital  von  300,000  Gulden  wäre  hiernach  die  Ver- 
teilung einer  Dividende  von  wenigstens  30  Prozent  sehr  wohl  möglich  ge- 
wesen. 

Es  folgten  jetzt  eine  Reihe  von  Tagfahrten  zur  Regelung  der  Sache.  Bei 
der  Kaiserwahl  zu  Frankfurt  wurden  durch  sechs  kurfürstliche  Deputierte  am 
lc).  März  155S  die  Schulden  der  Grafen  einschließlich  der  angewiesenen  150,000  fl 
mit  350,000  Gulden  festgestellt  und  von  ihnen  einige  Zugeständnisse  erzielt; 
am  11.  Mai  155S  kam  es  zu  einem  teilweisen  Vergleich  zwischen  der  alten 
Steinacher  und  der  Frankfurter  Gesellschaft  und  auf  dem  Tag  zu  Dresden  am 
29.  Juli  1558  folgte  eine  weitere  Verständigung  mit  den  Grafen,  die  sich  gegen 
Ermäßigung  der  Zinsen  auf  5  Prozent  verpflichteten,  ihre  Schuld  in  Raten  von 
12,000  Gulden  abzutragen. 

Dr.  Humbracht,  welcher  diesen  Tag  ebenfalls  als  Vertreter  des  Rats 
besucht  hatte  und  sich  durch  das  Verhalten  des  Bromm  verletzt  fühlte,  gab 
bei  seiner  Rückkehr  dem  Rat  zu  verstehen,  daß  er  in  Dresden  gespürt  habe, 
daß  Bromm  und  sein  Schwager  Rauscher  nicht  mit  aufrichtigen  Dingen  um- 
gingen, sich  drückten  und  den  Rat  in  die  Lücken  stecken  möchten.  Der  ganze 
Zorn  des  Rats  über  seine  verunglückte  Spekulation  wandte  sich  nun  gegen 
Claus  Bromm,  der  schonungslos  behandelt  wurde.  Am  28.  August  1558  beschloß 
man,  ihm  23  Fragepunkte  vorzulegen,  und  in  der  Ratssitzung  vom  23.  September 
richtete  der  älteste  Schöff  v.  Stalburg,  der  von  seinen  Voreltern  her  allerwegen 
dem  Bromm  feind  war,  einen  scharfen  Angriff  gegen  ihn.     Bromm  verwahrte 


sich  sehr  energisch  hiergegen  und  ritt  am  27.  September  zunächst  zum  Kur- 
fürsten von  Sachsen  und  dann  nach  Wien  zum  Kaiser,  der  zur  Untersuchung 
der  Sache  eine  kaiserliche  Kommission,  bestehend  aus  dem  Grafen  Friedrich 
Magnus  zu  Solms  und  dem  kurmainzischen  Hofmeister  Eberhard  Rud,  ein- 
setzte. Als  keine  Verständigung  erzielt  wurde,  gelang  es  dem  Bromm  auf 
seine  persönlichen  Vorstellungen  in  Wien,  nacheinander  noch  drei  weitere 
kaiserliche  Kommissionen  auszubringen,  die  jedoch  ebenso  resultatlos  verliefen 
wie  die  erste.  Schließlich  wurden  beide  Teile  durch  kaiserliches  Dekret  an 
das  Reichskammergericht  zu  Wetzlar  verwiesen.  Der  Konflikt  hatte  inzwischen 
noch  dadurch  weiteren  Umfang  angenommen,  daß  die  Manlich  in  Augsburg 
sich  auf  Betreiben  der  alten  Steinacher  Gesellschafter  seit  1561  weigerten,  die 
vereinbarten  Zinsen  und  Kapitalraten  zu  bezahlen,  und  beim  Augsburger 
Stadtgericht  verklagt  werden  mußten,  ein  Prozeß,  der  infolge  parteiischer 
Behandlung  kein  Ende  nahm,  daß  ferner  Claus  Bromm  sowohl  seiner  Rats- 
stelle vorläufig  entsetzt  als  auch  mit  seinem  Bruder  Hans  von  dem  Besuche 
der  Patrizierstube  Limburg  ausgeschlossen  wurde,  wogegen  die  Hülfe  des 
Kaisers  und  der  Gerichte  in  Anspruch  genommen  wurde.  Ein  bei  der  Kaiser- 
wahl auf  den  26.  Oktober  1562  ausgeschriebener  gütlicher  Tag  zur  Regelung 
aller  Streitigkeiten  verlief  ebenso  resultatlos  wie  ein  im  folgenden  Jahr  zu 
Würzburg  unter  dem  Bischof  als  kaiserlichem  Kommissar  abgehaltener  Tag. 
Der  allgemeine  Streit  wurde  immer  verhängnisvoller.  Hans  Bromm  starb 
völlig  verschuldet,  sodaß  über  seinen  Nachlaß  der  Konkurs  verhängt  wurde. 
Im  Jahr  1570  kam  die  Grafschaft  Mansfeld  unter  Zwangsverwaltung.  Hierbei 
erhielt  die  Steinacher  Gesellschaft  pfandweise  die  Herrschaft  Heldrungen  ein- 
geräumt. Hieronymus  Rauscher  wurde  zahlungsunfähig  und  von  den  Manlich 
verdarb  einer  heute,  der  andere  morgen,  sodaß  an  eine  Bezahlung  ihrer 
Schuldverschreibung  nicht  mehr  zu  denken  war. 

Wie  der  Geschichtsforscher  v.  Fichard  mit  Recht  hervorhebt,  zeigte  sich 
der  Rat  bei  dieser  ganzen  Sache  leidenschaftlich  und  unklug.  Er  wollte  nichts 
verlieren  und  verlor  alles.  Bromm  aber  wurde  aus  beleidigtem  Ehrgeiz  der 
erbittertste  Feind  seiner  Vaterstadt.  Er  hatte  sich  der  wärmsten  Unterstützung 
des  Kurfürsten  von  Sachsen  und  seiner  Gemahlin  zu  erfreuen,  und  erreichte 
es  beim  Kaiser,  daß  ihm  im  Jahre  1574  die  freigewordene  Stadtschultheißen- 
stelle übertragen  wurde,  wogegen  sich  der  Rat  mit  allen  Mitteln  zu  wider- 
setzen suchte.  Es  begannen  nunmehr  von  neuem  die  Streitigkeiten  vor  dem 
Kaiser,  dem  Reichshofrat,  dem  Regensburger  Reichstag  und  vor  besonderen 
Kommissionen.  Am  26.  Oktober  1576  erteilte  der  Kaiser  dem  Bromm  und 
den  Seinigen  einen  speziellen  Schutz-  und  Schirmbrief  gegen  den  hiesigen 
Rat  und  alle  Private  und  nahm  ihn  drei  Tage  später  zu  sehnen  Hofdiener  an, 


was  etwa  unserem  Kammerherrn  entspricht.  Der  Kurfürst  von  Sachsen  er- 
nannte ihn  zu  seinem  Rat. 

Claus  Bromm  starb  im  Jahre  1587  kinderlos.  Sein  schönes  Besitztum  auf 
der  Zeil  wurde  vom  Rat  eingezogen  und  gelangte  später  durch  Tausch  in 
den  Besitz  des  Landgrafen  von  Hessen-Darmstadt.  Das  vordem  so  stolze  und 
reiche  Patriziergeschleeht  der  Bromm  hat  sich  von  den  geschilderten  schweren 
Schicksalsschlägen  nicht  wieder  erholt  und  verschwindet  bald  ganz.  Auch  das 
uralte  Geschlecht  der  Frosch  scheidet  infolge  der  schweren  Verluste  aus 
seiner  bisherigen  sozialen  Stellung  aus.  Die  Stadt  Frankfurt  aber,  welche  seit 
dem  Jahr  1 54b  die  Anlehenszinsen  nicht  aus  ihren  Steuereinnahmen,  sondern 
durch  Eingehung  neuer  Schulden  gedeckt  hatte  und  im  Jahre  1575,76  etwa 
eine  Million  mit  44,600  Gulden  verzinsen  mußte,  stand  vor  dem  Staatsbankerott. 
Erst  die  im  folgenden  Jahre  beschlossene  Erhebung  einer  regelmäßigen  jähr- 
lichen Vermögenssteuer  hat  unsere  Stadt  vor  diesem  Schicksal  bewahrt.  Es 
gereicht  ihr  zur  besonderen  Ehre,  daß  sie  sowohl  damals  wie  auch  in  den 
schwersten  Zeiten  des  dreißigjährigen  Krieges  in  rühmlichem  Gegensatz  zu 
vielen  anderen  deutschen  Städten  ihre  Zahlungen  niemals  eingestellt  und  sich 
ihren  Kredit  erhalten  hat.  Die  in  den  Jahren  1546  bis  1576  gemachten  Schulden 
im  Betrage  von  einer  Million  Gulden  haben  sich,  abgesehen  von  einer  vorüber- 
gehenden Erhöhung  um  eine  halbe  Million,  unverändert  erhalten  und  unsere 
Finanzen  dauernd  belastet.  Die  Zinsen  betrugen  im  Steuerjahr  1575  bei  etwa 
15,000  Einwohnern,  wie  bereits  erwähnt,  44,600  Gulden,  im  Jahre  1792  bei  etwa 
35,000  Einwohnern  44,648  Gulden,  also  fast  das  Gleiche. 

Die  alten  Pergamentobligationen  aus  den  Jahren  1546  bis  1576  haben  sich 
zum  größten  Teil  noch  zu  Zeiten  des  Fürsten  Dalberg  in  den  Händen  der 
Kapitalisten  befunden  und  sind  erst  seit  1814  mit  Hülfe  neuer  Anleihen,  in 
welchen  sie  heute  noch  fortleben,  eingelöst  worden. 

Wenn  in  dem  Fettmilchischen  Aufstande  der  unglückliche  Ausgang  der 
Kupferspekulation  von  den  Revolutionären  als  wichtigster  Beweis  für  die 
Mißwirtschaft  des  herrschenden  Patriziats  ausgebeutet  worden  ist,  so  darf  man 
nicht  übersehen,  daß  das  Unternehmen  an  sich  gut  und  gewinnbringend  ge- 
wesen ist,  und  daß  der  entstandene  Verlust  die  Stadtschulden  nicht  um  mehr 
wie   etwa   ein   Drittel  vermehrt  hat. 

§  10.  Der  Frankfurter  Handelsstand  im  Jahre  1554.  Die  Geschichte 
des  mittelalterlichen  Handels  unserer  Stadt  kann  mit  dem  genannten  Jahre  als 
abgeschlossen  betrachtet  werden.  Eine  neue,  ganz  veränderte  Zeit  brach  jetzt 
an,  welche  selbst  den  Geschichtsforscher  so  blendete,  daß  er  die  vorher- 
gehenden Zeiten  völlig  verkennen  konnte.  Es  ist  nicht  zu  bestreiten,  daß 
der  hiesige  Aktivhandel   seit  Jahrzehnten   stark   zurückgegangen  und   im   Jahr 


1554  auf  seinem  tiefsten 
Stand  angelangt  war. 
Aber  selbst  jetzt  nahm 
er  durch  die  Zahl  und 
Bedeutung  seiner  Kauf- 
leute in  unserem  Vater- 
land immer  noch  eine 
beachtenswerte  Stellung 
ein.  Wie  sich  jeder  Leser 
an  der  Hand  des  oben  ge- 
gebenen Verzeichnisses 
selbst  leicht  berechnen 
kann,  waren  in  dem  frag- 
lichen Jahre  achtzig  Kauf- 
leute und  zwanzig  Krä- 
mer vorhanden.  Unter 
den  ersteren  bildeten  die 
Patrizier  noch  immer  den 
eigentlichen  Stamm.  Ihre 
Zahl  betrug  nicht  weniger 
wie  vierzig,  9  Limpurger 
und  31  Frauensteiner. 
Unter  den  letzteren  spiel- 
ten immer  noch  die 
Gadenleute,  welche  jetzt 
Tuchgewänder  oder  Ge- 
wandschneider genannt 
wurden  und  fast  alle  den 
mitgliederreichen  Fami- 
lien Bebinger,  Braumann 
und  Deublinger angehör- 
ten, eine  große  Rolle.  Bei 

den  vierzig  Kaufleuten,  welche  nicht  Mitglieder  einer  Patrizier-Gesellschaft  waren, 

sind  vier  Buchdrucker,  fünf  Apotheker  (zum  Schwan,  Hirsch,  Kopf,  Schaf,  Fule) 

und  vier  Viehhändler  mitgerechnet. 

Die  Tätigkeit   der   hiesigen    Kaufmannschaft    verteilt   sich   auf  die  einzelnen 

Handelszweige  wie  folgt: 

1.  Tuch,  Seide,   Sammet  .         .         .         .30  Prozent 

2.  Rohwolle,  Färb-  und  Gerbstoffe  .         .20 


Johann   Pithan   gen.  D ieff en bach,  f  1608, 

seil  1552  Spezerci-  und  Tiichhändler  im  Haus  zum  i;.ildnen  Rößl 
Krämergasse,  jetzt  Markt  25.     Nach  dem  Original  im  städtischen 


3.  Gesalzen    Fischwerk,    Flachs,    Schmalz     .  15   Prozent 

4.  Wein 10 

5.  Spezereien  und  Apothekerwaren  8         „ 

6.  Pelze,  Häute,  Leder 5         „ 

7.  Bücher  und   Papier 5         „ 

8.  Metalle  (Kupfer,  Silber,  Blei)  .       4 

9.  Viehhandel  (Ochsen  und  Hammel)  3 

Von  den  Handelsgeschäften,  mit  welchen  sich  die  Patrizier  des  Hauses 
Limpurg  befaßten,  galt  auf  die  Dauer  nur  noch  der  Seidenhandel  als  standes- 
gemäß. Die  zwei  letzten  großen  Geschäfte  dieser  Art  sind  die  Seidenhand- 
lungen der  Stalburger  und  der  Mengershausen  gewesen,  welche  noch  mehrere 
Jahrzehnte  bestanden   haben. 

Von  den  fünf  Söhnen  des  reichen  Schöffen  Claus  Stalburg  auf  dem  Korn- 
markt hatten  sich  zwei,  Claus  und  Daniel,  dem  emporblühenden  italienischen 
Seidenhandel  gewidmet  und  einer  großen  Handelsgesellschaft  angehört,  deren 
weitere  Teilhaber  der  Schwiegervater  des  Daniel,  der  bekannte  Straßburger 
Seidenhändler  Conrad  Joham  von  Mündolsheim,  und  dessen  Vettern,  die 
Hagenauer  Patrizier  von  Botzheim,  waren.  Die  geschäftlichen  Beziehungen 
zwischen  diesen  drei  Familien  wurden  noch  durch  eine  Reihe  von  Heiraten 
unter  einander  befestigt. 

Nach  dem  Tode  des  Daniel  erneuerte  sein  Bruder  Craft  im  Jahr  1558  den 
Gesellschaftsvertrag*)  mit  Jakob  von  Botzheim,  woraus  wir  ersehen,  daß  jeder 
Teilhaber  bis  14,000  Gulden  Einlage  haben  durfte  und  jährlich  einmal  nach 
Italien  zur  Besichtigung  der  Warenlager  reisen  mußte. 

Ihre  Kammer  im  deutschen  Hause  zu  Venedig  wurde  damals  nicht  mehr 
benutzt.  Stalburg  führte  die  Geschäfte  mit  den  Hauptbüchern  in  Frankfurt, 
von  Botzheim  in  Straßburg.  Ein  Bruder  des  letzteren,  Hans  von  Botzheim, 
war  seit  seiner  Verheiratung  mit  Elisabetha  Stalburg  gegen  einen  Gehalt  von 
150  Gulden  als  Handelsdiener  angestellt. 

Ihr  wichtigstes  Absatzgebiet  für  die  aus  Italien  eingeführte  Seide  war  der 
Norden  und  Osten  unseres  Vaterlandes,  Göttingen,  Osnabrück,  Stade,  Lemgo, 
Hamburg,  Flensburg,  Lübeck,  Leipzig,  ferner  Cöln,  Aachen,  Metz,  Nürnberg 
und  die  hiesigen  Messen. 

Während  ein  Neffe  des  Craft  Stalburg,  Christoph,  bald  in  das  Frankfurter 
Geschäft  eintrat  und  dieses  nach  dem  Tode  seines  kinderlosen  Oheims  im 
Jahre  1572  mit  Jakob  von  Botzheim  weiterführte,  verblieb  ein  zweiter  Neffe, 
Augustin    Stalburger,   in  Genua,   erwarb   sich   dort    ein  großes  Vermögen   und 


*)  Kriegk,  Deutsches  Bürgertum  im  Mittelalter,  S.  451—453. 


verheiratete  seine  sechs  Töchter  an  Männer  aus  den  vornehmsten  Genueser 
Familien,  wie  Doria,  Spinola,  Lomellino,  di  Negro.  Der  jüngste  von  seinen 
drei  Söhnen  starb   1626  zu  Rom  als  Prälat. 

Christoph  Stalburger,  welcher  1583  seinen  Teilhaber  Jakob  von  Botzheim 
durch  den  Tod  verloren  hatte  und  1592  Stadtschultheiß  geworden  war,  ließ 
die  Handlung  allmählich  eingehen. 

Das  Konkurrenzgeschäft  der  Patrizier  Mengershausen  ist  ebenso  be- 
deutend gewesen.  Der  Begründer,  Hieronymus  Mengershausen  aus  Nordheim, 
welcher  bisher  Handelsdiener  des  Conrad  Joham  zu  Straßburg  gewesen  war, 
machte  sich  vermutlich  1537  bei  seiner  Niederlassung  in  Frankfurt  selbständig. 
Nach  seinem  Tode  im  Jahr  1557  wurde  das  Geschäft  von  zwei  Schwieger- 
söhnen, Hans  Steffan  und  Johann  von  Meiern,  und  seinem  einzigen  Sohne  Georg 
Mengershausen  weitergeführt,  welcher  bereits  1582  auf  einer  Geschäftsreise 
nach  Italien  zu  Basel  starb.  Während  30  Jahren  war  Hans  Eißvogel  zu  Venedig 
ihr  ständiger  Vertreter  in  Italien.  Die  meisten  Lieferungen  gingen  auch  bei 
dieser  Handlung  nach  dem  Norden,  so  nach  Cöln,  wo  sie  1584  von  Heinrich 
Hufschläger  mehrere  tausend  Gulden  zu  fordern  hatte,  ferner  nach  Göttingen, 
Minden,  Münster,  Herford,  Einbeck,  Lüneburg,  Magdeburg  und  namentlich 
nach  Lübeck. 

Seit  1592  übernahmen  die  herangewachsenen  Sühne  des  Georg,  Hieronymus 
und  Johann  Mengershausen,  die  Leitung  der  Seidenhandlung,  gerieten  aber 
infolge  ihrer  unachtsamen  Geschäftsführung  und  ihrer  zu  stattlichen  Haus- 
haltung allmählich  in  Zahlungsschwierigkeiten.  Kurz  nach  dem  Tode  des 
Hieronymus  kam  es  in  der  Fastenmesse  1609  zum  Konkurs,  bei  welchem  die 
Passiva  mit  60,000  fl,  die  Activa  mit  50,000  fl,  angegeben  wurden.  Johann  Mengers- 
hausen starb  1628.  Sein  Sohn  verließ  Frankfurt.  Neben  ihm  sind  Christof  von 
Stetten,  Johann  Jakob  Jeckel,  Johann  Schober  der  Jüngere  und  Philipp  Jakob 
Fleckhamer  die  letzten  Patrizier  des  Hauses  Alten-Limpurg  gewesen,  welche 
Handel  getrieben  haben. 


k 


üfm 


Das  neue  Kaufhaus  von  15%  und  da 


tidhaus  von  1391). 


FÜNFTER  ABSCHNITT. 

zölle  und  handels 
Einrichtungen 

§  1.    Allgemeines. 

ie  Unübersichtlichkeit  des  Frankfurter  Zollwesens,  welche  dem 
Forscher  so  viele  Schwierigkeiten  bereitet,  erklärt  sich  aus  der 
verschiedenartigen  und  unzusammenhängenden  Entstehungsweise 
der  einzelnen  Zölle  und  aus  dem  Mangel  durchgreifender  Finanz- 
reformen. Die  durch  den  Fettmilch-Aufstand  veranlaßte  Visi- 
tationsordnung von  1614  und  deren  Erneuerung  im  Jahre  1726  haben  nur  die 
Zollsätze  geregelt,  an  den  alten  Zöllen  selbst  kaum  etwas  geändert,  so  daß 
diese  sich  bis  ins   19.  Jahrhundert  erhalten  haben. 

Dem  Ursprünge  nach  ist  unter  ihnen  zwischen  ursprünglichen  Reichszöllen, 
welche  dem  Kaiser  als  Inhaber  der  Reichsgewalt  zugestanden   hatten  und  von 


ihm  auf  die  sich  selbständig  machende  Stadt  durch  Schenkung,  Verpfändung 
oder  Verkauf  übertragen  worden  waren,  und  neueren,  vom  Kaiser  der  Stadt 
bewilligten  oder  der  eigenen  Finanzhoheit  entsprungenen,  eigentlichen  Stadt- 
zöllen zu  unterscheiden.*)  Als  Grundlagen  dieser  Finanzhoheit  dienen  nament- 
lich die  wiederholt  bestätigten  Privilegien  des  Kaisers  Ludwig  des  Bayern  von 
1329  und  1333,**)  wonach  die  Stadt  ermächtigt  wurde,  die  zu  Frankfurt  oder  in 
der  Nähe  verpfändeten  Reichsgüter,  wie  Zölle,  Wage,  Juden,  Ungeld,  Bornheimer 
Gericht,  Schultheißenamt  oder  was  es  sei,  einzulösen  und  für  den  ihr  gestatteten 
Erweiterungsbau  der  Stadt  ihr  Ungeld,  Mahlgeld  und  weiteren  Gefälle  zu  ver- 
mehren. 

Abgesehen  von  ihrem  Ursprünge  unterscheiden  sich  die  Frankfurter  Zölle 
nach  folgenden  weiteren  Gesichtspunkten:  Da  es  außerhalb  der  Handelsfreiheit 
der  Wochenmärkte  und  der  Reichsmessen  keinen  Fremdhandel  gab,  waren  die 
meisten  ursprünglich  Markt-  und  Meßzölle,  ferner  mit  Rücksicht  darauf,  daß 
der  Bürger  grundsätzlich  zollfrei  war,  nicht  Bürger-  sondern  Fremdenzölle 
und  schließlich  nach  dem  Wege,  auf  welchem  die  Güter  kamen,  vorzugsweise 
Wasserzölle  am  Main,  nicht  Landzölle.  Deshalb  befand  sich  auch  die  älteste 
und  wichtigste  Zollstätte  mit  der  Rentkiste  (Rentamt)  am  Fahrtor,  dem  Anlände- 
platz  der  Schiffe  und  der  Wechselstelle  des  Leinpfades. 

Die  verschiedenen,  anscheinend  ganz  unzusammenhängend  nebeneinander 
bestehenden  Zölle  werden  aus  folgenden  geschichtlichen  Gesichtspunkten 
einigermaßen  verständlich: 

Nach  altdeutscher  Auffassung  wurde  jeder  Fremde  als  Feind  betrachtet, 
welcher  mit  seiner  Person  und  seinem  Gut  „sonder  Schutz  und  Friede"  war 
und  sich  aus  diesem  Zustand  der  Rechtlosigkeit  erst  loslösen  mußte.  Am 
längsten  hat  sich  diese  barbarische  Anschauung  bei  dem  Strandrecht  (Grund- 
ruhr,  Schiffbruchzoll)  erhalten,  wonach  ein  fremdes  Schiff,  welches  durch 
Strandung  den  Grund  und  Boden  berührte,  anfänglich  dem  Grundherrn  mit 
Menschen  und  Gütern  verfallen  war,  bis  es  im  Jahre  1112  hinsichtlich  der 
Menschen  abgeschafft  und  1336  auf  dem  Main  und  Rhein  hinsichtlich  der  Güter 
durch  eine  Abgabe  ersetzt  wurde.***)  Die  Erlaubnis,  zu  Wasser  und  zu  Land 
in    der   Fremde   zu   reisen   (transire),    zu    Schiff    die   Wasserstraßen    mit   ihren 

*)  Dr.  Orth,  Reichsmessen,  4.,  5.,  <).  und  10.  Abschnitt,  S  141—242,  278—323.  —  J.  A 
Moritz,  Staatsverfassung,  Th.  II,  S.  360—404.  —  Die  Zollurkunden  im  Bohmerschen  Urkunden- 
buch  und  im  Privilegienbuch.  —  Christoph  Sigismund  Müller,  Kaiserliche  Resolutionen, 
2.  Abt.,  1777,  enthaltend  die  verbesserte  Visitationsordnung  von  1726.  —  Dr.  Karl  Hummel, 
die  Mainzölle  von  Wertheim  bis  Mainz,  Westdeutsche  Zeitschrift,  Jahrgang  XI,  1892,  S.  109 
bis  145,  S.  320—398.  —  Dr.  Bothe,  Beiträge,  29-34. 
**)  U.-Bch.  II.,  No.  350  und  No.  467. 
***)  Orth,  S.  651—652.  —  U.-Bch.  II.,  No.  563. 


310 


Furten,  Ufern  und  dem  darauf  befindlichen  Leinpfad,  zu  Land  die  Wege  und  Brücken 
mit  Pferden  und  Geschirr  zu  benutzen,  seine  Waren  auf  dem  fremden  Boden 
niederzulegen,  die  auf  demselben  vorhandenen  fremden  Handelseinrichtungen 
wie  Kaufhäuser,  Wagen  und  Kranen  zu  benutzen,  auf  der  allgemeinen  Straße 
zu  Markt  zu  stehen,  mußte  erkauft  werden.  Dabei  erstreckte  sich  diese  Er- 
laubnis oder  Freiheit  nur  auf  die  Zeit  der  Wochenmärkte  und  Reichsmessen, 
auf  welchen  sich  allein  der  Fremdhandel  betätigen  konnte.  Hiermit  ergibt  sich 
das  Verständnis  für  Ursprung  und  Bedeutung  der  meisten  Abgaben. 

1.  Der  gewöhnliche  Zoll  (theloneum)  hat  sich  mit  dem  zunehmenden 
Handelsverkehr  in  verschiedenen  Formen  geäußert.  Anfänglich,  da  sich  dieser 
fast  nur  auf  dem  Wasserweg  vollzog,  kein  Markt  die  Fremden  fesselte  und 
noch  keine  Brücke  vorhanden  war,  wurde  er  nur  als  Schiffs-  oder  Wasser- 
zoll (theloneum  navium,  naulum)  von  den  vorbeigehenden  (transeuntibus) 
Schiffen  erhoben.  Es  ist  dies  der  bereits  im  Jahr  1034  angedeutete,  im  Jahr 
1074  zuerst  ausdrücklich  erwähnte  kaiserliche  Mainzoll,  von  welchem  eine 
Reihe  benachbarter  Klöster  und  mehrere  Handelsstädte  befreit  waren  und 
welcher  zeitweise  dem  wetterauschen  Kloster  Ilbenstadt  zustand.  Wenngleich 
ursprünglich  Transitzoll,  wäre  es  doch  verkehrt,  ihn  auch  später  nur  als  solchen 
zu  betrachten.  Er  wurde  nicht  nur  von  den  zu  Wasser  durchgehenden,  sondern 
von  allen  Gütern  erhoben,  welche  auf  den  hiesigen  Wasser-  und  Landstraßen 
bewegt  wurden.  Er  war  mithin  eine  Art  Weggeld.  Als  später  sowohl  die 
Güter  wie  deren  Transportmittel,  die  Schiffe,  Wagen,  Pferde,  gesondert  be- 
steuert wurden,  teilte  er  sich  in  Warenzoll  und  Weggeld. 

2.  Als  die  Brücke  über  den  Main  enstand  (1222  zuerst  erwähnt),  wurde 
der  Zoll  auch  am  Brückenturm  als  Abgabe  für  die  Benutzung  des  Brücken- 
weges, als  Brückenzoll,  und  als  bei  der  Erweiterung  der  Stadtbefestigung 
große  Pfortentürme  entstanden,  das  Weggeld  auch  an  diesen  erhoben.  Jede 
dieser  Ausdehnungen  des  gewöhnlichen  Zolles  wurde  als  ein  selbständiger 
Zoll  behandelt,  auf  welchen  feste  Renten  vom  Kaiser  lehensweise  angewiesen 
und  von  welchem  einzelne  Klöster  und  Städte  befreit  wurden.  So  ist  im 
Jahr  1310  von  dem  Reichszoll  am  Brückentor  und  einer  Anweisung  von  3  Mark 
auf  denselben  die  Rede. 

3.  Von  den  zu  den  Feldpforten  hereinkommenden  Landgütern  wurde  im 
Mittelalter  zwischen  den  Messen  weder  Zoll  noch  Weggeld  erhoben,  von  den 
ausgehenden  nur  letzteres.  Diese  für  uns  auffällige  Erscheinung  erklärt  sich 
damit,  daß  auf  dem  Landwege  zu  den  Feldpforten  in  ältester  Zeit  keine  fremden 
Handelsgüter,  sondern  nur  die  zollfreien  Eigengüter  der  königlichen  Domäne 
und  der  Bürger,  wie  Frucht,  Wolle  und  selbstgezogener  Wein  hereingekommen 
sind.     Erst   im   Jahr  1590  wurde   ein  Einfuhrzoll  auf  die  Landgüter  eingeführt, 


311 


welcher  jedoch  nicht  an  den  Pforten,  sondern  im  städtischen  Wag-  und  Kaufhaus 
zu  entrichten  war  und  daher  während  der  ersten  hundert  Jahre  neues  Kauf- 
haus, seit  1690  Niederlage  in  der  Stadtwage  hieß. 

4.  Zu  Zeiten  der  alten  Messe  wurden  Zoll-  und  Weggeld  als  großer  Zoll 
(Doppelzoll,  Meßzoll)  von  den  Fremden  in  doppelter  Höhe  und  von  den 
sonst  zollfreien  Bürgern  während  acht  Tagen  nach  dem  einfachen  Tarif  erhoben 
(Bürgerzoll  oder  Heusenstammer  Zoll).  Gerade  auf  diese  Zeiten,  welche  weitaus 
die  meisten  Erträgnisse  lieferten,  wurden  von  den  Kaisern  häufig  Zollgülten 
angewiesen.  Je  nachdem  dieser  große  Meßzoll  am  Wasser  oder  auf  der  Brücke 
zur  Erhebung  kam,  wurde  auch  er  als  Schiffszoll  oder  als  Brückenzoll  bezeichnet. 
Er  war  weiter  nichts  wie  ein  in  Meßzeiten  erhöhter  Tarif  des  gewöhnlichen  Zolles. 

5.  Gleich  diesem  Meßzoll  waren  auch  die  späteren  Zölle  regelmäßig  nur 
Erhöhungen  und  Erweiterungen  der  ältesten  Zölle,  so  das  Niederlagegeld  vom 
Wein  eine  solche  des  Mainzolles,  das  Mahlgeld  und  die  Steinfuhr  vom  Wein 
solche  des  Brückentorzolles. 

6.  Einer  ähnlichen  Auffassung  wie  die  verschiedenen  Formen  des  gewöhn- 
lichen Zolles  entsprangen  auch  die  gebührenartigen  Abgaben  für  die  Benutzung 
der  öffentlichen  Marktstraße  (Marktrecht,  Standgeld,  Leißzoll),  für  das  Nieder- 
legen und  Verkaufen  fremder  Waren  in  den  öffentlichen  und  privaten  Kaufhäusern 
(Niederlage  und  Hausgeld)  und  schließlich  für  die  vorgeschriebene  Benutzung 
der  städtischen  Wage,  Mainkranen  und  sonstiger  öffentlicher  Handelseinrichtungen. 
Marktrecht  und  Leißzoll  (parvum  theloneum)  scheinen  gemeinschaftlichen  Ur- 
sprungs zu  sein.  Ersteres  war  eine  Art  Standgeld  oder  Bodenzins  für  die 
Benutzung  der  öffentlichen  Marktstraße  durch  aufgestellte  Bretterbuden,  Wagen, 
Tische,  Bänke,  der  kleine  Meßzoll  eine  Abgabe  von  allen  in  den  Häusern  be- 
findlichen offenen  Kramen,  also  von  den  fest  ausgebauten  ehemaligen  Marktbuden. 

Die  Niederlagegebühr  in  den  öffentlichen  Wag-  und  Kaufhäusern  wurde 
dann  erhoben,  sobald  der  Boden  berührt  war.*)  Dies  galt  namentlich  für  durch- 
gehende Güter.  Nach  der  Zollrolle  von  1329  gab  das,  was  ein  Mann  auf  seinem 
Rücken  durch  die  Stadt  trägt,  keinen  Zoll.  Von  den  Verkäufen,  welche  unter 
Benutzung  der  privaten  und  öffentlichen  Verkaufshäuser  stattfanden,  war  das 
Hausgeld  zu  entrichten.  Alle  diese  Abgaben  beruhten  auf  dem  gemeinschaft- 
lichen Gedanken,  daß  die  Erlaubnis  zur  Benutzung  des  fremden  Bodens  und 
der  darauf  befindlichen  Handelseinrichtungen  erkauft  werden  müsse. 

7.  Von  ganz  anderem  Gesichtspunkt  ist  das  anfänglich  nur  als  Getränke- 
steuer vorkommende  Ungeld  zu  beurteilen,  welches  im  Jahr  1 28f>  zuerst  erwähnt 
wird  und  der  Stadt  vermutlich  nicht  lange  vorher  für  ihre  Erweiterungsbauten 
vom  Kaiser  gegen  Abgabe  des  halben  Ertrages  verliehen  worden  ist. 

*)  U.-Bch.  I,  No.  254,  Landfriedenszoll  von  1 265 :  priusquam  super  domos  aliquas  reponatur, 


8.  Eine  eigentümliche  Abgabe  ist  der  Unterkauf  gewesen,  welcher  nicht 
vor  dem  kaiserlichen  Zollprivileg  von  1329  erwähnt  wird  und  teils  Zoll 
(Verkaufsabgabe,  Marktzoll),  teils  Gebühr  für  die  beaufsichtigende  und  ver- 
mittelnde Tätigkeit  der  beeidigten  Unterkäufer  war. 

9.  Was  die  Personen  der  Zollzahler  betrifft,  so  sollten  nach  altem  Her- 
kommen die  Bürger  zollfrei  und  nur  die  Fremden  (Gäste)  zur  Zahlung  verpflichtet 
sein.  Dies  bestätigt  ausdrücklich  das  Frankfurter  Stadtrecht  von  1297,  Punkt  13.*). 
Dieser  Grundsatz  wurde  im  Laufe  der  Zeit  aber  vielfach  durchbrochen.  Die 
Bürger  waren  zwar  vom  Weggeld  und  Brückenzoll,  von  der  Niederlage  in  der 
Stadtwage,  vom  Marktrecht  (Budenzins)  und  von  der  Steinfuhr  auf  der  Brücke, 
befreit,  dagegen  nicht  von  den  hohen  Lebensmittelsteuern  (Ungekl,  Akzisen). 
Verschiedenen  benachbarten  Klöstern,  wie  denjenigen  zu  Thron,  Ilbenstadt, 
Arnsburg  und  Altenberg,  und  den  Bürgern  mehrerer  Handelsstädte,  wie  Worms 
(1074),  Aachen,  Nürnberg,  Gelnhausen  (1273),  Straßburg  (1280)  war  in  ver- 
schiedenen Abstufungen  Zollfreiheit  erteilt  worden,  was  jedoch  nicht  mehr 
heißen  will,  als  daß  sie  den  Bürgern  ganz  oder  teilweise  gleichgestellt  waren. 
In  diesem  Sinne  ist  auch  z.  B.  die  Urkunde  von  1228  zu  verstehen,  in  welcher 
die  Stadtvertretung  jedermann  ersucht,  die  Mönche  von  Arnsburg  als  Frankfurter 
Bürger  zu  behandeln.  Die  Zollbefreiten  hatten  hiernach  nicht  mehr  Rechte, 
wie  die  Bürger,  mußten  also  die  diesen  obliegenden  Zölle  bezahlen.  Es  kam 
im  Laufe  der  Zeit  zu  vielen  Zollstreitigkeiten  und  zum  Abschluß  einer  Reihe 
von  Zollverträgen,  so  1407  mit  den  drei  hiesigen  Stiftern,  am  18.  Juni  1410 
mit  der  Reichsstadt  Köln,  am  19.  Juli  1412  mit  Straßburg,  1579  mit  dem  Grafen 
Solms,  am  22.  August  1 625  und  24.  August  1658  mit  Nürnberg.**)  Jeder  Bürger 
einer  solchen  zollbefreiten  Stadt  mußte  sich  Freizeichen  für  die  hinausgehenden 
Waren  geben  lassen.  Gegen  ein  Einschreibegeld  von  je  einem  Gulden  konnte 
er  sich  in  ein  besonderes  Buch  bei  der  Stadtkanzlei,  beim  Fahrtorzoll  und  in  der 
Stadtwage  einschreiben  lassen,  wogegen  er  lebenslänglich  seine  Freizeichen 
erhielt.  Im  Jahr  1567  wurde  ein  besonderes  Freizeichenamt  bei  der  Stadtkanzlei 
errichtet  und  eine  Freizeichenordnung  erlassen.  Mit  welchen  Feierlichkeiten 
die  drei  Städte  Worms,  Nürnberg  und  die  Altstadt  Bamberg  alljährlich  in  der 
Herbstmesse  ihre  Zollfreiheiten  einholen  mußten,  ist  bereits  oben  geschildert 
worden.  Die  wichtigsten  zollfreien  Städte  waren  die  drei  Wetterauschen  Bundes- 
genossen Friedberg,  Wetzlar  und  Gelnhausen,  sodann  die  niederrheinische  Stadt 
Aachen,  die  sieben  oberrheinischen  Städte  Oppenheim,  Worms,  Speyer,  Hagenau, 
Straßburg,  Kolmar  und  Schlettstadt,  die  zwei  fränkischen  Städte  Nürnberg  und 


*)  U.-Bch.  I,  S.  349:  Item  nullus  civium  solvet  theolonuim    in    nostra    ci vitale,    sed    alii 
hospites  advene  solvere  tenentur. 

**)  Dr.  Orth,  S.   175-179,  627—630.  —  Dr.  Hummel,  Mainzölle,  S.  344. 


Bamberg,  die  böhmische  Stadt  Eger  und  andere. 
Den  Städten  Köln  und  Würzburg  wurde  die  be- 
anspruchte Zollfreiheit  nicht  zugestanden,  der  bis 
14o2  freien  Stadt  Mainz  nur  in  beschranktem  Maße. 
Unter  den  Klöstern  sind  die  zu  Haina,  Arnsburg, 
Ilbenstadt,  Thron  und  Erbach  am  Rhein,  sowie  die 
Karthause  zu  Mainz,  zu  nennen.  Hierzu  kamen  alle 
Fürsten  und  Grafen,  die  Erzstifter,  Prälaten,  der 
Deutschorden,  Johanniterorden  und  andere. 

10.  Unter  den  Zollgegenständen  wurdestreng 
unterschieden,  ob  sie  Eigengut,  eigenes  Gewächs, 
eigenes  Vieh  der  Bürger  und  Zollbefreiten  oder 
fremdes  Handelsgut  derselben  waren,  da  nach  altem 

I  Herkommen  nur  letzteres  zollpflichtig,  ersteres  da- 

gegen zollfrei  sein  sollte,  ferner  ob  sie  Wassergüter 
oder  Landgüter,  ob  sie.  wie  beim  Wein,  zum  eigenen 
Verbrauch  als  Haustrunk,  oder  zum  Verkauf  im 
Großen  oder  im  Kleinen,  zum  Verzapfen,  bestimmt 
seien,  ob  sie  zu  den  unentbehrlichen  Lebensmitteln 
oder  zu  den  Luxuswaren  gehörten.  Alle  diese 
Unterschiede  sind  sehr  alt  und  finden  sich  bereits  in 
dem  interessanten  Landfriedenszoll  von   1267. 

1  1.  Hinsichtlich  der  Zollerhebung  beschränke 
ich  mich  auf  folgende  kurze  Hinweise.  Der  Berech- 
nungsmalistab wurde  im  Laufe  der  Zeit  immer 
genauer.  Er  begann  mit  dem  Lastentarif,  welcher  sich  mit  der  Verzollung  nach 
der  Schiffslast,  Wagenlast,  Pferdelast,  Manneslast  begnügte,  ging  dann  zu  den 
etwas  genaueren  Maßen  nach  Fuder,  Tonne,  Saum,  Ballen,  Fardel,  Pack,  Rolle, 
nach  Stückzahl  oder  Gewicht  über  und  endigte  schließlich  bei  den  neuzeit- 
lichen Werttarifen.  Die  Zollentrichtung  erfolgte,  soweit  wir  unterrichtet  sind, 
auch  in  den  ältesten  Zeiten  regelmäßig  in  Geld  und  nur  bei  Nebenabgaben 
bestimmter  Handelsgüter  wie  Wein,  Salz,  Fischen,  Viktualien,  Holzkohlen 
zugleich  in  kleinen  Warenanteilen.  Insbesondere  waren  die  besonderen  Gefälle 
des  Marktmeisters,  die  Gebühren  der  Unterkäufer  und  die  von  den  Zöllnern 
für  sich  erhobenen  Akzidentalgebühren,  wie  die  Zollflasche  vom  Wein,  großen- 
teils in  natura  zu  entrichten.  Auch  in  der  Stadtwage  nahm  man  in  der  Herbstmesse 
von  jeglichem  Zentner  Garn,  Hanf  und  Flachs  zu  Zoll  ein  Pfund  dieser  Ware. 
Bei  der  Getränkesteuer,  dem  Ungeld,  dagegen  darf  man  aus  der  Bezeichnung 
der  Abgabe  mit  „zwölfter,  achter  oder  vierter  Maß"  nicht  auf  eine  tatsächliche  Wein- 


II  ;-,haus  mit  Laden 
in  der  Bleidenstraße 
nächst  der  Liebfrauenkircht 


Zahlung  schließen.  Der  Zollsatz  wurde  vielmehr  unter  Zugrundelegung  der 
obrigkeitlichen  Taxe  in  Geld  erhoben. 

12.  Obgleich  die  Erhebung  von  Schutzzöllen  der  mittelalterlichen  Gesetz- 
gebung noch  ferne  lag,  lassen  sich  doch  in  einzelnen  Bestimmungen  die  ersten 
Anläuier  hierzu  erkennen.  So  hatte  das  im  Jahr  1317  zuerst  eingeführte  Mahl- 
geld den  Erfolg,  daß " es  die  Ausfuhr  von  Frucht  im  Interesse  des  hiesigen 
Verbrauchs  und  der  hiesigen  Müllerei  erschwerte.  Während  die  Wolleinfuhr 
für  die  Bedürfnisse  der  Bürgerschaft 

zollfrei  war,  wurde  die  Ausfuhr  1585 
besteuert.  Am  Fahrtor  wurden  ferner 
keine  Freizeichen  für  Stockfische, 
Häringe,  Bolche  und  Lachse  und  eben- 
so nicht  für  Farbhölzer  ausgegeben. 

13.  DieZollämterbefandensich 
in  den  größeren  Tortürmen.  Hierbei 
unterschied  man  zwischen  Wasser- 
toren, Brücken-  und  Landtoren.  Ent- 
sprechend der  geschichtlichen  Ent- 
wicklung befand  sich  das  älteste  und 
wichtigste  Zollamt,  das  Hauptzollamt 
mit  dem  Oberzöllner,  welches  das 
Rentamt  genannt  wurde  und  außer  den 
Wasserzöllen  auch  das  Ungeld  zu  er- 
heben hatte, im  Fahrtoram  Main  neben 
dem  alten  Kaiserpalast,  angesichts  der 
Fähre  und  der  uralten  Anländestelle 
der  Schiffe.  Die  dorthin  gehörigen 
Abgaben  hießen  daher  auch  Renten- 
gebühren. In  Meßzeiten  wurden  von 
den  Maintoren  auch  das  Leonhards- 
tor  und  das  Metzgertor  als  Zollstellen 
geöffnet,  ersteres  namentlich  für  Wein 
und  Frucht.  Nach  dem  Rentamt  am 
Fahrtor    war    der    Brückenzoll    im 

Brückenturm     der    wichtigste.        Von  Das  Fahrtor  mit  dem  Hauptzollamt. 

den  Feldpforten  (Landtoren)   waren 

nur  folgende  drei  mit  Zöllnern  und  Torschreibern  besetzt:  das  Friedbergertor, 
welches  den  stärksten  Fuhrverkehr  hatte,  das  Allerheiligentor  (Rieder -Pforte) 
und  das  Rödelheimer-  später  Bockenheimertor. 


Der  Zöllner  am  Affentor  in  Sachsenhausen  war  nur  zur  Kontrolle  da.  An 
den  übrigen  Landtoren  und  Pforten,  so  namentlich  am  Galgen-  und  Eschen- 
heimertor,  war  später  kein  Fuhr-  und  Wagenverkehr  gestattet.  Nur  das  Brot 
der  Dorfbäcker  wurde  hier  hereingelassen.  Die  fremden  Fuhrleute  erhielten 
an  dem  Tor,  zu  welchem  sie  hereinkamen,  einen  gedruckten  Zettel,  auf 
welchem  nach  den  Frachtbriefen  die  geladenen  Güter  verzeichnet  und  die 
gezahlten  Abgaben  mit  Siegel  oder  Stempel  bescheinigt  werden  mußten. 
Dieser  Torzettel  wurde  dann  mit  etwaigen  Freizeichenzettel  bei  der  Wegfahrt 
wieder   dem   betreffenden  Torschreiber  ausgehändigt. 

Neben  den  Zollämtern  an  den  Wasser-  und  Landpforten  befand  sich  weiterhin 
seit  1590  eine  wichtige  Zollstätte  für  Landgüter  in  dem  neben  der  Stadt- 
wage errichteten  neuen  Kaufhaus,  welches  später  als  Bestätterstube  diente. 
Jedem  der  drei  Bestatter  waren  besondere  Landtore  zugewiesen,  weshalb  der 
eine  von  ihnen  der  oberländische,  der  zweite  der  niederländische  und  der 
dritte  der  niedersächsische  genannt  wurde.  Die  ankommenden  Fuhrleute  hatten 
sich  bei  ihnen  zu  melden  und  durften  nicht  eher  abladen,  bis  die  Frachtbriefe 
mit  den  Torzetteln  geprüft  und  ihnen   eine  Abladungskarte   ausgehändigt  war. 

§  2.  Verkehrszölle  und  Weggelder. 

Die  im  Folgenden  aufgezählten  Zölle  und  Weggelder  sind  sämtlich  Er- 
scheinungsformen des  ältesten  Reichszolles  (theloneum  imperiale),  welcher  zuerst 
als  Schiffszoll  von  den  vorüberfahrenden  Schiffen  und  dann,  mit  der  zunehmenden 
Entwicklung  der  Stadt  und  ihres  Meßverkehrs,  auch  von  den  zu  Wasser  in  die 
Stadt  und  zu  Land  aus  der  Stadt  geführten,  sowie  von  den  in  der  Stadt  nieder- 
gelegten Gütern  erhoben  wurde.  Wenn  im  Folgenden  zwischen  Eingangs-, 
Ausgangs-  und  Durchgangszöllen  unterschieden  wird,  so  soll  damit  nur  die  vor- 
wiegende, nicht  die  ausschließliche  Bedeutung  derselben  hervorgehoben  werden. 

A.   Eingangszölle. 

1.  Fahrtorzoll  als  der  wichtigste,  außer  der  Meßzeit  sogar  einzige 
Mainzoll  oder  Wasserzoll,  welcher  sowohl  von  den  zu  Wasser  eingehenden, 
wie  von  den  ausgehenden  Waren  erhoben  wurde.  Er  war  stets  der  Stadt 
Hauptzoll,  sein  Tarif  der  ausführlichste.  Nach  demjenigen  von  1430 — 35*) 
betrug  er  von  jedem  Stück,  sei  es  Achtel,  Fuder,  Ballen,  Fardel,  wenigstens 
drei  Heller,  in  der  Herbstmesse  in  die  Stadt  und  aus  ihr  das  Doppelte.  Im  Jahr  I43S 
wurden  sowohl  für  den  Mainzoll  wie  für  den  Pfortenzoll  übereinstimmende 
Rollen  erlassen,  welche  durch  die  darin  aufgezählten  Waren  von  Interesse  sind. 

*)  Hummel,  S.  345—347  —  siehe  auch  Mainzollrollen  von  143S  und  Ostern  1450.  —  Müller, 
Resolutionen,  IL,  S.  32 — 44  (Verzeichnis  von  400  Waren). 


2.  Anf  urt  oder  Observanz,  eine  Abgabe  von  zwei  Kreuzern,  welche  die  von 
dem  gewöhnlichen  Mainzoll  befreiten  Bürger  und  Fremden  für  jedes  ankommende 
eigene  Wassergut  zu  zahlen  hatten. 

3.  Niederlage  vom  Wein  als  Wasserzoll  am  Fahrtor,  woselbst  sich  das 
Rentamt  befand,  daher  auch  Rentenniederlage  genannt;  sie  war  ein  auf  die 
Einfuhr  von  Wein  und  einigen  anderen  Waren  gelegter  Aufschlag  des  gewöhn- 
lichen Zolles.  Durch  Freiheitsbrief  vom  6.  Februar  1377  ermächtigte  nämlich 
Kaiser  Karl  IV.  die  Stadt  in  Anerkennung  ihrer  treu  geleisteten  Dienste,  zum 
Brückenbau  von  allem,  vom  Main  an  das  Land  geführten  und  auf  dem  Main 
auf-  und  abgehenden  Gute  Zoll  zu  nehmen  und  zwar  von  jedem  Fuder  Wein 
—  als  dem  wichtigsten  Handelsgut  —  einen  Gulden  und  von  anderen  Kauf- 
mannswaren denselben  Geldbetrag,  wie  man  ihn  auf  dem  Rheinstrome  zu 
Mainz  oder  zu  Oppenheim  nimmt.*)  Der  Ausdruck  „Niederlage"  kommt  in  der 
Urkunde  nicht  vor,  bezeichnet  jedoch  die  Auffassung  von  diesem  Zoll.  Das 
zu  Wasser  ankommende  Gut  hatte  ihn  nur  dann  zu  zahlen,  wenn  es  ausgeladen 
wurde  und  den  städtischen  Boden  bei  der  Niederlegung  auf  dem  Mainstaden 
oder  bei  der  Einkellerung  in  der  Stadt  berührte.  Hierdurch  besaß  er  die 
Bedeutung  eines  Bodenzinses  und  bildete  das  Gegenstück  zu  den  Abgaben  der 
Krambuden  für  die  Benutzung  der  Marktslraße. 

Im  lS.Jahrhundert  wurde  ergleich  derSteinfuhr(Ausfuhrzoll)  nicht  nur  von  Wein, 
Essig,  Branntwein,  Apfelwein  und  Bier,  also  von  Getränken,  sondern  auch  von  Salz, 
öl,  Honig,  Tran,  Wachs  und  Wachslichtern  erhoben. 

Die  Stadt  Frankfurt  hat     das  ihr   1377  erteilte  Privileg  erst  nach  Ablauf  von 

10  Jahren  und  zwar  zunächst  nur  bei  dem  eingeführten  Wein  angewendet.  Im 
städtischen  Rechenbuch  wird  wenigstens  zuerst  vom  Mai  1387  ab  anderthalb 
Jahre  lang  eine  neue  Abgabe  von  einem  Schilling  (9  Heller)  von  der  Ohm, 
welche  im  ersten  Jahr  1318  Pfund  Heller  erbrachte,  und  seit  November  1388 
eine  solche  von  vier  Schilling  ('  .-,  Gulden)  genannt.  Nach  dem  Erträgnis 
wären  im  Steuerjahr  13S7S8  26368,  1388  89  30226  und  138990  28527  Ohm 
Wein  eingeführt  worden.  Dieser  Einfuhrzoll  hatte  neben  dem  Ungeld  und  der 
Steinfuhr  die  Bedeutung  einer  weiteren  erheblichen  Weinakzise. 

Niemand  war  von  ihm  befreit,  weder  die  Bürger  noch  die  gleichgestellten 
Städte,   wie   Straßburg,  Worms,  Speyer.     Im  Jahr    1491    wurde   dieser  Zoll   auf 

11  2  Gulden  erhöht  und  1494  eine  besondere  Ordnung  für  ihn  erlassen.  1726 
betrug  die  Rcntenniederlage  einen  Gulden  von  der  Ohm  (J  .;  Fuder)  Wein,  Essig 
und  fremd  Bier,   P/s  Gulden  vom  Branntwein  und  süßen  Wein. 

4.  Neues  Kaufhausgeld  von  1590,  seit  1690  Niederlage  in  der  Stadt= 
wage    genannt,    ein    nach    längeren   Verhandlungen    zuerst   im    Februar   1590 

*)  Privilegienbuch  S.  193.  —  Müllers  Resolutionen  II,  S.  22. 


erhobener  neuer  Einfuhrzoll  von  allen  auf  der  Achse  durch  die  Feldpforten  zum 
Verkauf  gebrachten  fremden  Waren.*)  Bisher  war  für  ihre  Einfuhr  als  solche 
zwischen  den  Messen  weder  an  den  Landtoren  noch  in  der  Stadt  ein  Zoll  zu 
bezahlen  gewesen,  was  wohl  zu  beachten  ist. 

Seine  Bezeichnung  als  neues  Kaufhaus  rührt  daher,  daß  alle  ankommenden 
Fuhrleute  ihre  Wagen  zuerst  unabgeladen  nach  der  Stadtwage  fahren  mußten, 
um  dort  den  Zoll  zu  bezahlen,  und  daß  ferner  die  Stadtwage  regelmäßig  als 
Kaufhaus,  das  neben  ihr  eingerichtete  neue  Zollamtsgebäude  aber  als  neues  Kauf- 
haus und  die  darin  angestellten  Zollbeamten  als  neue  Kaufhausverwalter  bezeichnet 
wurden.  Von  Wassergütern,  welche  am  Fahrtor  ihren  Zoll  bezahlt  hatten  und 
in  die  Stadtwage  kamen,  war  die  Niederlage  nicht  zu  entrichten.  Auch  kam 
sie  zu  Zeiten  der  Herbstmesse  nicht  doppelt  zur  Erhebung. 

Von  diesem  Einfuhrzoll  waren  die  Bürger  und  die  ihnen  gleichgestellten 
Fremden  befreit.  In  der  Wagen-  und  Karrenbinderordnung  vom  11.  Febr.  1595 
und  erneut  durch  Dekret  vom  20.  September  1608  wurde  den  ankommenden 
Fuhrleuten  die  Pflicht  eingeschärft,  sich  vor  dem  Abladen  der  Waren  im  Kauf- 
haus neben  der  Stadtwage  zur  Steuerentrichtung  anzumelden. 

Die  Zollrolle  des  neuen  Kaufhauses  gibt  uns  ein  anschauliches  Bild  von 
den  damals  gehandelten  Waren,  namentlich  im  Vergleich  mit  der  alten  Zollrolle 
des  Kaufhauses  von  1410.  Eine  Kiste  Sammt  aus  Lucca,  ein  Ballen  roher  Seide, 
ein  Ballen  englisch  Tuch,  Bursat,  Arras  oder  Macheyer,  sowie  Safran  zahlte  acht 
Schillinge  ('  :;  Gulden  =  20  Kreuzer)  Zoll,  ein  Zuckerfaß  sechs  Schillinge,  ein 
Sack  Wolle  vier  Schillinge  oder  10  Kreuzer  (Wollgeld),  ein  Ballen  Spezereiwaren 
drei  Schillinge,  ein  Fardel  Baumwolle  zwei  Schillinge. 

Aus  den  Erträgnissen  dieses  Einfuhrzolles  läßt  sich  sehr  gut  das  Steigen 
und  Fallen  des  hiesigen  Handelsverkehrs  erkennen;  sie  erreichten  im  Jahr  1592 
mit  1831  Gulden  ihren  höchsten  Stand,  schwankten  in  den  ersten  20  Jahren 
des  folgenden  Jahrhunderts  zwischen  1250  und  1400  Gulden  ('  i  weniger)  und 
fielen  dann  im  Jahr  1623,  während  des  dreißigjährigen  Krieges,  auf  600  Gulden ; 
ihren  niedrigsten  Stand  erreichten  sie  im  Jahr  1634  mit  350  Gulden.  Seit 
Anfang  1651   scheinen  die  Gebühren  erhöht  worden  zu  sein. 

Im  Jahr  1661  gingen  2168  Gulden,  1685  3150  ein.  Seit  1690  wurde  der  Zoll 
unter  der  veränderten  Bezeichnung  „Niederlage  auf  der  Stadtwage", 
seit  1717  als  „Niederlage  der  Güterbestätterei"  erhoben,  während  die  alte  Be- 
zeichnung als  neues  Kaufhaus  ganz  aufhörte.  Die  Einnahmen  beliefen  sich  im 
Steuerjahr  1717/18  auf  6040  Gulden.    Erst  durch  diesen  Einfuhrzoll  haben  die  Be- 

*)  Ratschlagungsprotokolle  vom  4.  Juni  1585,  24.  Mai  15S7,  27.  Nov.  15S9  und  8.  Jan.  1590. 
—  Müllers  Resolutionen  II,  S.  220—226  mit  dem  Verzeichnis  von  etwa  220  Waren.  — 
Bothe,  Beiträge,  S.  32  und  33. 


stätter  seit  1590  allmählich  ihre  große  Bedeutung 
für  das  ganze  Handels-  und  Zollwesen  erlangt. 
Ursprünglich  nicht  mehr  wie  Vermittler  (Unter- 
käufer) für  das  Frachtgeschäft  der  Fuhrleute 
hatten  sie  seit  1657  anstelle  der  neuen  Kaufhaus- 
verwalter als  Zollbeamte  die  Niederlagegebühr 
nebst  Zoll  und  Weggeld  von  den  ankommenden 
Fuhrleuten  auf  Grund  der  Frachtbriefe  einzu- 
fordern, denselben  den  Empfang  auf  den  Tor- 
zetteln zu  bescheinigen,  den  Abladeschein  aus- 
zustellen und  ihre  Einnahmen  jeden  Samstag 
früh  auf  der  Rechenei  abzuliefern.  Außerdem  er- 
hoben sie  von  den   Kaufleuten  die  Frachten. 

Das  neue  Kaufhausgeld  darf  nicht  mit  der  ein- 
prozentigen  Warensteuer  verwechselt  werden, 
welche  von   1632  bis   1654  erhoben  worden   ist. 


Hinterbau  des  neuen  Kaufhauses 
(später  Bestätterstube)  am  Metzgertor. 


B.    Ausgangszölle. 

5.  Pfortenzoll  (de  Portis)  oder  Landtorzoll,  eine  von  den  hinaus- 
geführten Gütern  an  den  Pforten,  namentlich  am  Brückentor,  zu  entrichtende 
Unterart  des  gewöhnlichen  Zolles.  In  weiterem  Sinne  wurde  unter  Pfortenzoll 
auch  das  von  den  Wagen  und  Karren  zu  zahlende  Weggeld  einbegriffen. 
Nach  dem  Tarif  vom  23.  März  1438*)  betrug  der  Zoll  beim  Hinausgehen  der 
Güter  von  jedem  Stück  meist  3  Heller,  so  von  der  Tonne  Häring,  einem 
Ballen  oder  Pack  mit  Wolle,  Hopfen  oder  Färberröt.  Vom  schweren  Zentner- 
gut zahlte  jeder  Zentner  1 1,a  Heller,  ein  Wagen  voll  Mais  dagegen  einen 
Groschen.  In  der  Herbstmesse  wurde  der  Pfortenzoll  doppelt  genommen  und 
zwar  nicht  bloß  beim  Hinausgehen,  sondern  auch  beim  Hineingehen;  er 
gehörte  in  dieser  Zeit  zu  den  Gefällen  des  Schultheißenamtes.  In  dem  vor- 
erwähnten Tarif  heißt  es:  „zu  wissen,  daß  dieser  Zoll,  in  der  alten  Messe 
zwiefältig  ist,  aus  und  ein,  also,  daß  man  6  Heller  aus  und  6  Heller  herein 
nehmen  soll,  als  das  Herkommen  ist;  und  fällt  zum  Schultheißenamt  in  der 
alten  Messe,  und  durch  das  (übrige)  Jahr  der  Stadt".  Mit  den  Wetzlarern 
wurde  hinsichtlich  desselben  1277  vereinbart,  daß  ihre  Eisenfuhren  einen 
leichten  Denar  (Pfennig  =  l'/i  Heller),  in  der  Messe  aber  das  Doppelte  zahlen 
sollten.  Auch  die  im  Jahr  1228  erfolgte  Befreiung  der  Wägen  und  anderen 
Sachen  des  Klosters  Arnsburg  von  allen  Abgaben  und  Zöllen   bezog  sich  auf 

*)  Dr.  Hummel,  Mainzölle,  S.  347.  —  Müllers  Resolutionen,  II,  S.  59—80,  enthaltend  die 
Zollrollen  vom  Friedberger-,  Allerheiligen-  und  Bockenheimertor. 


den  Pfortenzoll.*)  Auf  diesem  besaßen  die  Edelknechte  von  Sachsenhausen 
eine  Gülte  von  2  Pfund  15  Seh.,  welche  im  Jahr  1420  von  der  Stadt  erworben 
wurde.  Im  Jahr  172b  betrug  er  nur  einige  Kreuzer  vom  Faß,  Ballen,  Sack. 
(j.  Pfortengeld  oder  Torgeld,  ein  Weggeld,  zahlbar  an  den  Feldpforten  von 
den  hinausgehenden  Pferden  und  Geschirr,  also  von  den  Transportmitteln. 
Nach  dem  Tarif  von  143S  betrug  es  von  jedem  Wagen  mit  viel  oder  wenig 
Pferden  3  Heller,  von  einem  Karren  mit  einem  Pferde  1  Heller,  mit  mehr 
Pferden  2  Heller.  In  der  alten  Messe  war  das  Weggeld  ebenfalls  doppelt  so 
hoch,  also  vom  Wagen  6  Heller,  und  zwiefältig,  das  heißt,  aus  und  ein  zu 
zahlen.  Später  betrug  es  von  jedem  ziehenden  Pferd  2  Kreuzer,  von  einem 
Wagen  4,  einem  Karren  2  Kreuzer.  Zoll  und  Weggeld  wurden  stets  zusammen 
erhoben  und  später  als  einheitliche  Abgabe  behandelt. 

Die  Bewohner  der  zum  alten  königlichen  Krongut  gehörigen  Dörfer,  etwa 
80  an  der  Zahl,  welche  Burgrecht,  d.  h.  den  Anspruch  auf  Schutz  in  Frank- 
furts Mauern  be- 
saßen, waren,  so- 
weitsiediesesRecht 
nicht  verwirkt  hat- 
ten, als  Freidörfer 
entweder  ganz  von 
dem  Weggeld  be- 
freit, wie  die  Bona- 
meser,  Bornheimer 
und  Häuser,  die 
Kasteier  Kutscher, 
oder  wenigstens 
zur  Hälfte.**) 

7.  Brückenzoll 

als    der    wichtigste 

Pfortenzoll,    eine 

Unterart  des  beim 

Hinausfahren    an 

den  Landtoren  zu  erhebenden  gewöhnlichen  Zolles.  Von  ihm  gilt  dasselbe, 
was  soeben  beim  Pfortenzoll  gesagt  worden  ist,  namentlich,  daß  er  zur  Zeit 
der  Herbstmesse  doppelt  und  zwiefältig,***)  also  auch  beim  Hereinfahren  erhoben 


auf  das  obere  Mainuler  und  die  Brücke  mit  Torturm  nach  Merian. 


*)  U.-Bch  I,  No.  87  (1228)  und  386  H277». 
*•)  Dr.  Orth,  S.   195— 1"7 
***)  Lersners  Chronik  II.  S.  551.  —  U.-Bch.  I.  No.933. 
Resolutionen   II.  S.  öl  -57  (Zollrollc  an  der  Brücke). 


Dr.  Hummel.  S.  348. 


Müllers 


wurde  und  zu  den  Einkünften  des  Stadtschultheißen  gehörte.  Nach  dem 
Fahrtorzoll  dürfte  es  der  älteste  Landtorzoll  sein.  Denn  die  Brücke  wird  bereits 
im  Jahr  1222  erwähnt,  während  die  Pfortentürme  der  ersten  Stadterweiterung 
erst  ein  halbes  Jahrhundert  später  entstanden  sind. 

Auf  diese  Weise  wird  auch  verständlich,  warum  der  Brückenzoll  ent- 
sprechend der  älteren  Zeit  nach  Pferdslasten  (pferdsweise),  der  Zoll  an  den 
Feldpforten  dagegen  nach  dem  jüngeren  Stücktarif  erhoben  wurde.  Im  Jahr 
1310  wird  er  als  Reichszoll  am  Brückentor  über  dem  Main  bezeichnet,  von 
dessen  Einkünften  der  Kaiser  3  Mark  dem  Schultheißen  Volrad  von  Seligenstadt 
als  Erblehen  verlieh. 

Bei  der  Erhebung  wurde  die  Pferdslast  zu  8 — 10  Zentner  gerechnet  und 
mit  15  Kreuzer,  in  der  Herbstmesse  mit  30  Kreuzer  verzollt.  Die  Eingänge 
hießen  nach  dieser  Erhebungsweise  auch  Pferdsgelder.  Später  zahlte  ein  mit 
trockenem  Gut  beladener  Wagen  40  Kreuzer,  während  naß  Gut,  Wollsäcke  und 
Eisen  stückweise  berechnet  wurden.  Die  Erhebung  erfolgte  nicht  mehr  am 
Brückentor,  sondern  in  der  Bestätterstube  neben  der  Stadtwage. 

Sowohl  der  im  Jahr  1317  der  Stadt  verliehene  Fruchtausfuhrzoll  (Mahlgeld), 
wie  der  ihr  1358  verliehene  Weinausfuhrzoll  (Steinfuhr)  sind  als  selbstständige 
Aufschläge  des  alten  kaiserlichen  Brückenzolls  oder  genauer  des  Pfortenzolls 
zu  betrachten.  Ein  Gleiches  gilt  von  der  als  Brückengeld  bezeichneten  Abgabe 
von  allerlei  Früchten,  wie  geschälter  Gerste,  Hirse,  Reis  und  Mehl. 

Im  Jahr  1358  erkaufte  Kaiser  Karl  IV.  seinen  vier  Städten  Breslau  in  Schlesien, 
Prag  und  Kotten  in  Böhmen  und  Sulzbach  in  Bayern  Befreiung  vom  Frankfurter 
Brückenzoll. 

8.  Brückengeld,  die  wichtigste  Art  des  Tor-  oder  Weggeldes,  auf  welches 
hiermit  verwiesen  sei.  Als  bei  der  großen  Überschwemmung  des  Jahres  1342 
die  Brücke  auf  der  Sachsenhäuser  Seite  einstürzte,  erhöhte  Kaiser  Ludwig  zu 
ihrem  Aufbau  die  Abgabe  von  drei  auf  vier  Heller  von  jedem  Pferd  und  last- 
tragenden Vieh.  Später  zahlte  jedes  ziehende  Pferd  zwei  Kreuzer,  ein  Wagen 
vier,  ein  Karren  zwei  Kreuzer,  ein  zu  Pferde  sitzender  Christ  nichts,  ein  Jude 
zwei  Kreuzer.     In  der  Herbstmesse  trat  der  doppelte  Tarif  in  Kraft. 

In  den  städtischen  Rechenbüchern  erscheint  zuerst  1352  das  Brückengeld 
gesondert  von  dem  Pfortengeld  mit  einem  erheblichen  Betrag;  1369  tritt  an 
Stelle  beider  das  Weggeld  und  seit  1376  ist  es  mit  dem  Zoll  dauernd  zu  dem 
gemeinschaftlichen  Einnahmeposten:    „Zoll-  und  Weggeld"  vereinigt. 

9.  Brückengeld  im  uneigentlichen  Sinne  als  Zoll  für  dfe  Ausfuhr  von  Mehl, 
Gerste,  Hirse,  Reis,  Erbsen,  Linsen,  verschiedenen  Samen  und  Früchten;  bei 
der  Einfuhr  wurde  es  nicht  von  Mehl,  Erbsen,  Linsen  und  Früchten,  dagegen  von 
den   übrigen   vorerwähnten  Waren   erhoben.     (Müllers   Resolutionen   II,   S.  23.) 


10.  Pflastergeld,  ebenfalls  ein  Weggeld,  das,  wie  in  vielen  anderen  Städten, 
von  den  Fuhrleuten  und  allen  denjenigen,  welche  vier  Pferde  hielten,  mit  einem 
halben  Gulden  zu  zahlen  war.  Hierdurch  wurde  anscheinend  die  noch  im 
Bürgervertrag  von  1613,  §  64,  wiederholte  alte  Verpflichtung  der  Fuhrleute 
abgelöst,  zum  Stadtpflaster  Steine  zu  fahren. 

1 1.  Vilbeler,  Bonameser  und  Nieder  Brückengeld  (Zoll  und  Weggeld), 
welches  bereits  1354  von  den  Niddabrücken  zu  Eschersheim  und  Vilbel,  1361 
auch  zuerst  von  derjenigen  zu  Nied  bei  Höchst  als  städtische  Einnahme  ver- 
zeichnet ist.  Im  Jahr  1428  bestätigte  König  Sigismund  der  Stadt  das  Recht, 
dafür,  daß  sie  seit  Alters  von  Reichswegen  die  über  die  Nidda  führenden  sechs 
Brücken  und  Stege  zu  Nied,  Rödelheim,  Eschersheim,  Bonames,  Harheim  und 
Vilbel  unterhielt  und  schirmte,  das  Wegegeld  zu  erheben.*)  Im  Jahr  1342  soll  bereits 
den  vier  Gemeinden  Vilbel,  Eschersheim,  Rödelheim  und  Nied  das  Recht  erteilt 
worden  sein,  von  jedem  geladenen  Pferde  zwei  Heller  Brückenzoll  zu  nehmen. 

12.     Steinfuhr,     ursprünglich 


ein  zu  Gunsten  des  Stadtbaues  ver- 
iehener  Weinausfuhrzoll,  welcher 
von  dem  zuLand  auf  derAxe  hinaus- 
geführten   Wein    am    Brückenturm 


ij VI  oc'er  ^en  Landtoren  zu  zahlen  war 
also  ein  Aufschlag  auf  den  bis- 
lerigen  Brücken-  oder  Pfortenzoll.*) 


^^r<^'YA%'^^^^^^2t^L-^\  Seit  alten  Zeiten  hatten  die  mit  ver- 
''*&*&?&- -\  ■^-Z&&f^^&  kauftem  Wein  beladenen  Fuhrwerke 


für  jedes  auszuführende  Faß  als 
Zwangsleistung  (Fronfuhr)  vor- 
her ein  Fuder  Steine  zum  Stadtbau 
zu  fahren.  Ich  vermute,  daß  nament- 
lich von  diesen  Fuhren  (ab  omnibus 
vecturibus  curruum)  die  Höfe  des 
Klosters  Arnsburg  im  Jahr  1226 
von  König  Ludwig  in  den  wetter- 
auschen Reichsstätten  und  außerdem  noch  besonders  im  Jahr  1228  von  der  Frank- 
furter Stadtverwaltung  für  alle  Zeiten  befreit  worden  sind.  Durch  Privileg  vom 
25.  Dezember  1358  verwandelte  Kaiser  Karl  IV.  diese  Fronfuhren  ..zu  der 
Kaufleute  Bestes,  damit  sie  schneller  fortkommen"  in  eine  Abgabe  von  einem 
großen  alten  Turnos  (Silbergroschen)  von  jedem  Faß  Wein.    Dieser  Zoll  wurde 


*)  Privilegienbuch  S.  270.  —  Müllers  Resolutionen  II,  23. 
**)  Botlu\  Beiträge,  S.  13b  u.  137.  -  U.-Bch.  I,  No.  87  u.  88. 


Dr.  Orth,  S.  t>31. 


in  der  Weise  abgestuft,  daß  von  jeder  Ohm  Wein  in  einem  Faß  ein  Englisch, 
von  21  !•  bis  41  2  Ohm  ein  Turnos  und  von  8V2  zwei  Turnosen  genommen  wurden. 
Die  Bürger  und  zollbefreiten  Fremden  hatten  diesen  Weinausfuhrzoll  nicht  zu 
zahlen.  Im  städtischen  Rechenbuche  von  1358  59  erscheint  er  zuerst  mit  einem 
Betrage  von  174  Pfund,  was  auf  etwa  2000  zu  Land  ausgeführte  Fässer  Wein 
schließen  läßt.  Später  wurde  die  Steinfuhr  nicht  nur  von  Wein,  Essig,  Brannt- 
wein, Äpfelwein  und  Bier,  also  von  Getränken,  sondern  auch  von  Salz,  Stock- 
fischen, öl,  Honig,  Tran,  Wachs,  Wachslichtern,  seit  1585  unter  dem  Namen 
„Wollgeld"  auch  von  der  ausgeführten  Wolle  und  zuletzt  vom  Tabak  erhoben. 
Die  Ohm  Wein  oder  Essig  zahlte  1726  20  Kreuzer,  die  Ohm  Apfelwein  die 
Hälfte,  ein  Zentner  Wolle  8  Kreuzer. 

13.  Akzidentalzoll,  eine  früher  von  den  Zöllnern  für  sich  erhobene  Ge- 
bühr*), welche  nach  der  Akzidentalrolle  am  Fahrtor  von  allen,  auch  den  Bürgern 
und  sonstigen  Zollbefreiten,  wie  den  Nürnbergern  und  Bambergern,  vornehmlich 
bei  der  Ausfuhr  gewisser  Waren  bezahlt  werden  mußte.  Es  wurden  also  hierfür 
keine  Freizeichen  hinausgegeben.  Aus  der  Rolle  hebe  ich  folgende  nicht  in 
Geld,  sondern  in  Ware  zu  entrichtende  Gebühren  hervor: 


von   100  Bamberger  Setzbäumlein 

vom  Malter  Kastanien 

vom  Fäßlein  Cervelatwurst 

von  einem  Nachen  mit  20 — 25  Zentner  Fisch 

von  einem  Nachen  Kohlen 

von  einem  Wagen  Kraut 

von  einem  Nachen  Obst 

von  einem  ganzen  Schiff  Pfähle 

von   1000  Reifen 

von   100  Gebund  weiße  oder  gelbe  Rüben 

von  jedem  Stand  Krüge 


4  Bäumlein 

1   Mäßlein  voll 

1    Wurst 

die  übliche  Zahl  Zollfische 

1  Bütte 

6  Häupter 

1   Mäßlein 

2—300  Stück 

25  Stück 

1  Gebund 

3 — 4  Kriitre 


von  7  Fuder  Wein  entweder  die  Zollflasche  in  natura  oder  2  Rtlr.  Flaschengeld. 


C.   Durchgangszölle. 

14.  Schiffszoll  (theloneum  navium,  naulum),  ein  Wasserdurchfuhr- 
zoll von  den  auf  dem  Main  auf-  und  abfahrenden  Schiffen  und  Flößen,  seit 
1461  auch  von  den  darauf  geladenen  Waren,  der  älteste  bekannte  Reichszoll, 
von  welchem  die  Wormser  Juden  bereits  im  Jahr  1074  befreit  worden  sind. 
in  der  Urkunde  des  Kaisers  Friedrichs  I.  vom  6.  April  1157  sind  als  Zoll- 
zahler diejenigen  Kaufleute  bezeichnet,  welche  mainaufwärts  ihre  Schiffe  auf 
dem  Flußufer,  welches  als  königliche  Straße  zu  gelten  hat,  mit  Seilern  ziehen. 

*)  Müllers  Resolutionen  II.,  S.  46—50. 


Dieser  Schiffszoll  war  von  Kaiser  Lothar  (11 25 — 37)  dem  wetterauschen  Kloster 
Ilbenstadt  geschenkt  worden,  was  1139  Papst  Innocenz  II.  und  1158  Kaiser 
Friedrich  I.  bestätigte.  Später  gehörte  er  wieder  dem  Reich.*)  Durch  den 
bereits  erwähnten  kaiserlichen  Freiheitsbrief  vom  6.  Februar  1377  wurde  er  der 
Stadt  überlassen  und  wesentlich  erhöht.  Er  betrug  vorher  je  nach  der  Größe 
der  Schiffe  (Dreibort,  Bock,  Lauwerdan,  große  Nachen,  Mule)  6  oder  3  Heller, 
seitdem  einen  Gulden  vom  geladenen  Fuder  Wein  und  in  entsprechendem 
Verhältnis  von  anderen  Gütern.  Die  Schiffleute  durften  ohne  Bezahlung  dieses 
Zolles  mit  ihren  Schiffen  oder  Nachen,  sie  seien  ledig  oder  geladen,  nicht 
vorüberfahren.  Zu  mehr  waren  sie  aber  nicht  verpflichtet.  Namentlich  mußten 
sie  nicht,  wie  vielfach  angenommen  worden  ist,  das  Stapelrecht  beobachten, 
d.  h.  anlanden,  ausladen  und  gewisse  Zeit  ihre  Ladung  feilhalten.  Im  Jahr 
1275  hatte  der  Kaiser  den  Peter  von  Bechtoldsheim  und  seinen  gleichnamigen 
Sohn  mit  6  Mark  =  9  Goldgulden  auf  dem  Schiffszoll  belehnt,  welche  Gülte 
später  der  Familie  von  Landsberg  zustand  und  erst  1674  mit  120  Reichstalern 
abgelöst  wurde.  Von  vorübergehenden  Früchten  hieß  dieser  Schiffszoll: 
Schatzgeld. 

15.  Überschlagsgeld  der  Wassergüter,  ebenfalls  ein  Durchfuhrzoll, 
welcher  bezahlt  wurde,  wenn  die  Ladung  aus  einem  Schiff  ins  andere  gehoben 
und  überschlagen  wurde  oder  wenn  Wassergüter  aus  dem  Schiff  auf  die  Axe 
geladen  und  zu  den  Toren  hinausgeführt  wurden.  Den  Weinvisierern  war 
besonders  anbefohlen,  auf  die  Entrichtung  dieses  Zolles  zu  achten.  Zu  seiner 
Regelung  erging  am  20.  März  1610  eine  besondere  Ordnung,  welche  am 
27.  März   1617  erneuert  wurde.     Er  betrug  die  Hälfte  der  sonstigen  Taxe. 

16.  Rudergeld,  zu  zahlen  von  allen  Schiffen,  welche  Leute  mainaufwärts 
und  mainabwärts  führen  und  anfahren,  also  namentlich  von  den  Marktschiffern; 
es  betrug  1447  je  3  Heller,  später  4  Kreuzer. 

17.  Durchgangszoll  der  Landgüter.  Die  nur  durchgehenden,  auf 
der  Axe  bleibenden  Landgüter  mußten  seit  1590  am  Tor,  wo  sie  hereinkamen, 
als  Zoll  die  halbe  Niederlage  mit  10  Kreuzern  und  beim  Hinausfahren  das 
Weggeld  bezahlen.  Sobald  sie  aber,  wie  vielfach  die  Speditionsgüter,  beim 
Umladen  auf  ein  ander  Geschirr  die  Erde  berührten,  wurde  der  ganze  Betrag 
der  Niederlage  fällig.  Auch  bei  diesen  bestand  kein  Stapelrecht,  d.  h.  kein 
Zwang  zum  Niederlegen,  Feilhalten  und  Umladen,  wie  Dr.  Orth  zutreffend  aus- 
führt. Nach  der  ältesten  Zollordnung  von  1329**)  hatte  das,  was  ein  Mann  auf 
seinem  Rücken  durch  die  Stadt  trug,  keinen  Zoll  zu  geben. 


")  U.-Bch.  1,  No.   17  (1157),  429,  358.  —  Müllers  Resolutionen  II,  S.  30  u.  31. 
»)  U.-Bch.  II,  No.  374. 


§  3.    Besondere  Markt=  und  Meßzölle. 

I.  Marktrecht  und  Fußgeld,  auch  Marktgeld  und  Standgeld  genannt,  ein 
dem  Stadtschultheißen  als  höchstem  kaiserlichen  Beamten  und  seinem  Gehilfen, 
dem  Oberstrichter,  zustehender  Marktzoll,  welcher  von  allen  auf  freier  Markt- 
straße „des  Reichs  Straße"  stehenden  Krambuden,  Vorstandladen  (Fürkrämen, 
Schrägen),  Bauerswägen,  Karren,  Tischen, 
Bänken  und  von  den  regelmäßigen  Wochen- 
marktverkäufern,  einheimischen  wie  frem- 
den, meist  an  Martini  zu  bezahlen  war: 
„wer  auf  der  Gasse  feil  hält,  muß  Markt- 
geld geben  als  von  Alters".  Es  wird  aus- 
drücklich hervorgehoben,  daß  es  in  keinem 
Hause  oder  Hofe  erhoben  wurde.  Im  Jahr  130b 
erhielt  der  Stadtschultheiß  Volrad  aus  den 
Einkünften  als  Lehen  eine  Jahresrente  von 
2x/s  Mark  kölnischer  Pfennige  angewiesen, 
welche  seine  Nachkommen  1 428  an  die  Stadt 
verkauften.  Das  Marktgeld  betrug  noch  1418 
nicht  mehr  wie  einen  leichten  Pfennig, 
steigerte  sich  aber  bald  in  Abstufungen  auf 
wenigstens  6  und  1472  auf  9  Heller.  Als 
diejenigen,  welche  ihn  zu  zahlen  hatten, 
werden  insbesondere  alle  Hocken,  die 
Karren  und  Brotschreine  der  Dorfbäcker, 
welche  zu  Wege  stehen,  jeder  Obstkarren 
und  Käsekarren,  jeglicher  Wagen  mit 
Rüben,  die  Käse-,  Branntwein-  und  Gläser- 
tische, die  Feigentische  (1540),  die  Gärtner, 
Hausierer,  Salmenschnitter  und  namentlich  alle  Fremden,  welche  auf  dem 
Wochenmarkt  feilhielten,  genannt. 

Nach  dem  Marktrechtbüchlein  von  1472  gab,  was  auf  des  Reiches  Straße 
stand,  an  Marktrecht  9  Heller  und  von  jedem  Geviertfuß  der  Krambuden  oder 
Tische  je  12  Heller.  Auch  die  an  den  Häusern  hängenden,  in  die  Straße 
gehenden  Türen,  Läden  und  Fenster  gaben  9  Heller  Vorstandsgeld.  Es  bestand 
jedoch  Streit  darüber,  ob  dieses  zum  Marktrecht  oder  zu  dem  Leißzoll  gehörte, 
wie  dessen  Inhaber,  der  Ritter  von  Sachsenhausen,  behauptete.  Auch  die  Stadt, 
welche  beide  Zölle  erwarb,  rechnete  das  Vorstandsgeld  zu  letzterem. 

*)  Dr.  Orth,  Reichsmessen,  S.  202—204,  646.  —  U.-Bch.  I,  879  —  siehe  auch  oben  bei  den 
Wochenmärkten  S.  120—121.  —   Müllers  Resolutionen  11,  S.  137,  147—48. 


Alter  Meßladen  im  Nürnberger  Hof 
aus  der  Karl  Abt'schen  Sammlung. 


Unter  Marktrecht  wurde  jedoch  nicht  nur  das  von  den  Marktverkäufern  und 
ihren  Verkaufsständen  zu  entrichtende  Straßengeld,  sondern  auch  die  von  den 
Marktwaren  erhobene  Verkaufsabgabe,  die  Marktmeistergebühr,  verstanden. 
Beide  Abgaben  haben  zusammen  den  uralten  Marktzoll  gebildet  und  bei  dem 
Wochenmarktsverkehr  und  Kleinhandel  dieselbe  Rolle  gespielt  wie  im  Großhandel 
Zoll  und  Weggeld.  Später  verwischte  sich  vollständig  der  ursprüngliche  Charakter 
des  Marktrechtes.  Man  kannte  nur  noch  das  Standgeld,  welches  in  Meßzeiten 
in  zwei  verschiedenen  Formen  erhoben  wurde:  erstens  als  öffentlicher  Grundzins 
(ius  superficiarium)  von  den  im  freien  Eigentum  der  Kaufleute  stehenden  Meß- 
läden und  -Ständen,  welche  verkauft,  verpfändet  und  vererbt  werden  konnten; 
zweitens  als  Bestandgeld,  welches  der  Rat  für  die  Verleihung  der  ihm  gehörigen 
Kramen  (Rechneistände),  Hütten  und  Tische  in  den  Römergängen,  im  Haus  Löwen- 
stein, bei  den  Barfüßern,  an  der  Nikolaikirche  und  sonst  auf  freier  Straße  erhob.  Zu 
diesen  gehörten  in  erster  Linie  einige  hundert  Meßbuden,  welche  oben  auf  Seite 
80 — 82  und  Seite  108  genau  angegeben  sind,  ferner  etwa  20  Kramen  bei  den  Bar- 
füßern und  anderen  Kirchen,  eine  Reihe  von  Käseständen,  8  Obststände  der  Äpfel- 
hocken, 5  Lapphütten  der  Kleiderhocken,  ()  Garküchen  (Kochhütten)  auf  dem 
Samstagsberg,  später  bei  der  Mehlwage,  5  Häringshütten  am  Platz  bei  der 
Heiliggeistkirche  und  später  auch  die  Branntweinhütten.  Namentlich  die  Stadt- 
wage als  Hauptverkehrsplatz  war  dicht  von  diesen  Ständen  umgeben. 

Seit  1590  gab  es  eine  aus  drei  Ratsherrn  bestehende  Standmeisterei,  welche 
in  einem  Standbuch  alle  Meßstände  und  deren  Besitzveränderungen  eintrug. 
Müller  gibt  in  seinen  Resolutionen  als  Beispiel  die  Einträge  der  drei  ersten 
Meßstände  auf  dem  Römerberg  aus  der  Zeit  von  1633  bis  1777.  Das  Stand- 
geld wurde  von  dem  jüngsten 
Ratsherrn  der  dritten  Bank  mit 
dem  Keller  (Verwalter)  im  Römer 
erhoben  und  machte  einen  erheb- 
lichen Einnahmeposten  aus. 

2.  Leißzoll  oder  kleiner 
Meßzoll  (parvum  theloneum)  der 
Bürger,  ebenfalls  ein  alter  Reichs- 
zoll, welcher  jährlich  in  der  Herbst- 
messe von  allen,  in  den  Häusern  be- 
findlichen offenen  Kramen  (Läden) 
der  Bürger  erhoben  wurde.*)  Er 
bildete  ebenfalls  eine  Besteuerung 
des   Kleinhandels    und    war    das 


itc  des  Rttmerbergs 

Vorständen. 


*)  Dr.  Orth,  S.  198/99.  —  U.-Bch.  I,  S.  663.  —  Hummel,  S.  393— 395.  —  Müller  I,  48. 


326 


Gegenstück  zu  dem  Marktrecht;  ja  dieses  scheint  ursprünglich  mit  dem  Leiß- 
zoll  insofern  eine  einheitliche  Abgabe  gebildet  zu  haben,  als  dieser  das  in  der 
Herbstmesse  von  den  fest  ausgebauten  Kramen  erhobene  Marktgeld  gewesen  ist. 

Während  der  große  oder  Doppelzoll  (magnum  theloneum)  in  der  Messe 
beim  Verkauf  im  Großen  erhoben  wurde,  wäre  dann  der  kleine  oder  Leißzoll 
(parvum  theloneum)  von  den  Marktleuten  und  Krämern,  welche  teils  auf  der 
Straße  unter  freiem  Himmel,  teils  in  festen  Krambuden  verkauften,  erhoben 
worden.  Bereits  im  Jahr  1294  bestanden  über  diesen  Zoll  Zweifel,  welche 
damals  zwischen  dem  Ritter  Dietrich  von  Kepler,  dessen  Familie  seit  Alters 
ihn  zu  Lehen  getragen  hatte,  und  der  Stadtverwaltung  mit  Hülfe  der  Zoll- 
erheber durch  gemeinschaftliche  Anerkennung  eines  Zolltarifs  beseitigt 
wurden.  Hiernach  war  er  in  der  Herbstmesse  mit  einem  Denar  (Pfennig)  von 
jedem  Krämer,  Salzverkäufer,  Birn-  und  Äpfelverkäufer,  Altkleiderhändler, 
Kürschner,  Schuhmacher,  Gerber  und  Bäcker,  sowie  von  den  stückweise  ver- 
kauften Fellen  und  der  Wolle  unter  einem  Klude  zu  bezahlen.  Im  Jahr  1450 
hatte  sich  hieran  noch  nichts  geändert.  Nach  dem  Bürgervertrag  von  1613 
schwankte  der  Zoll,  je  nach  der  Größe  der  Läden,  zwischen  4  und  20  Kreuzern. 
1765  mußte  auch  der  kleinste  10  Kreuzer  zahlen.  Von  den  vorstehenden 
Läden  (Vorständger,  am  Haus  aufgeschlagene  Bretterhütten)  wurde,  soweit  sie 
der  Trauf  berührte,  nichts,  darüber  hinaus  30  Kreuzer  Vorstandsgeld  genommen. 

Im  Jahr  1420  wurde  der  kleine  Meßzoll  von  den  Rittern  von  Sachsen- 
hausen als  Lehensträgern  für  300  Pfund  Heller  an  die  Stadt  verkauft. 

3.  Doppelzoü  oder  großer  Meßzoll  (magnum  theloneum)  der  Fremden, 
daher  benannt,  weil  nach  uralter  Gewohnheit  in  der  Herbstmesse  von  Maria 
Himmelfahrt  (15.  August)  bis  zum  Ausgang  der  Messe  am  Samstag  der  dritten 
Woche  um  3  Uhr,  wann  der  letzte  Schuß  auf  dem  Mainknöpfchen  beim  Abzug 
des  Darmstädters  Geleites  abgefeuert  war,  Zoll  und  Weggeld  von  allen  fremden 
Waren  doppelt  und  außerdem  zwiefältig,  von  den  eingehenden  wie  ausgehenden, 
bezahlt  werden  mußte.  Hiervon  waren  nur  befreit:  eiserne  Öfen,  Käse  und 
Wollsäcke.  Bereits  im  Jahr  1277  wurde#der  Zoll  von  den  Wetzlarer  Eisen- 
fuhren in  der  Messe  mit  dem  doppelten  Betrag  (2  Denare)  erhoben.*) 

Der  Doppelzoll  ist  der  einzige  bedeutendere  Meßzoll  gewesen,  welcher  von  den 
Fremden  zu  entrichten  war.  Genau  genommen  war  er  kein  selbständiger  Zoll, 
sondern  nur  eine  Tariferhöhung  des  gewöhlichen  Zolles  und  Weggeldes. 

4.  Heusenstammer  oder  großer  /Heßzoll  (magnum  theloneum) 
der  Bürger,  gelegentlich  auch  Doppelzoll,  Bartholomäuszoll,  Ägidiizoll  auf 
dem  Main  und  Schiffszoll  genannt;  es  war  ein  Reichszoll,  welcher  in  der 
Herbstmesse   vom  St.  Bartholomäustage  (24.  August)   mittags,   wenn    man    im 

»MJ^Bch.  I,  S.  386. 


327 


Deutschen  Haus  läutete,  später 
von  10  Uhr  an  acht  Tage  lang 
bis  auf  St.  Ägidii  (1.  September) 
um  dieselbe  Zeit  nur  von  den 
Hiesigen  und  den  ihnen  durch 
Zollbefreiung  gleichgestellten 
Fremden,  wie  den  Straßburgern, 
Nürnbergern,  dagegen  nicht 
von  den  sonstigen  Meßfremden 
zu  zahlen  war.  Er  führte  seinen 
Namen  daher,  daß  er  als  Reichs- 
lehen den  Rittern  von  Heusen- 
stamm zustand;  von  diesen 
wurde  er  1375  an  den  Schöfien 
Adolf  Weiß  für  350  Pfund  Heller 
(fast  300  Gulden)  und  schließlich  für  400  Pfund  an  die  Stadt  verkauft,  was 
Kaiser  Sigismund   1422  bestätigte. 

In  den  erwähnten  acht  Tagen  hatten  die  sonst  zollfreien  Bürger  und  die  ihnen 
.^loichgestellten  Fremden  den  gewöhnlichen  Zoll,  aus  und  ein,  in  die  Büchse 
und  das  Weggeld  in  den  Stock  zu  werfen.  Alle  Übrigen  zahlten  den  gewöhn- 
lichen Zoll  doppelt. 


Kiambuden  au!  dem  Pfarreisen  (Domplatz) 
nach  Reillenstein. 


§  4.    Verbrauchszölle  oder  Akzisen. 
A.    Lebens mittelzölle,  sog.  Rentengebühren. 

Allgemeines:  In  diesem  Abschnitt  sollen  alle  Verbrauchssteuern  (Kon- 
sumtionsakzisen)  zusammengestellt  werden.  In  erster  Linie  umfassen  sie  die 
Steuern  von  den  Lebensmitteln,  wie  Getränken,  Brot  und  Fleisch,  sodann  auch 
diejenigen  Abgaben,  welche  von  anderen  Gebrauchsartikeln  bei  ihrer  Verarbeitung 
oder  ihrem  Verkauf  zu  entrichten  waren.  Im  Verhältnis  zu  den  Zöllen  waren 
die  hiesigen  Lebensmittelsteuern  sehr  hoch.  Sie  richteten  sich  vornehmlich 
gegen  den  Wein,  dessen  Handel  und  Verbrauch  in  seinen  verschiedenen  Stadien 
mit  einer  Reihe  besonderer  Zölle  schwer  belastet  war.  Soweit  sie  bei  der 
Einfuhr  als  Rentenniederlage  und  bei  der  Ausfuhr  als  Steinfuhr  zur  Erhebung 
kamen,  sind  sie  bereits  dargestellt  worden.  Da  alle  Steuern  von  den  Lebens- 
mitteln an  das  Rentamt  auf  der  Fahrpforte  zu  zahlen  waren,  nannte  man  sie 
regelmäßig  Rentengebühren. 

1.  Ungeld,  die  alte  Bezeichnung  für  die  Zapfgebiihr  oder  Getränke- 
akzise,  namentlich  vom  Wein,  daher  auch  Weinsteuer  genannt,  der  älteste  Lebens- 


mittelzoll,  welcher  zuerst  im  Jahr  128b  erwähnt  wird.*).  Die  Hälfte  seiner 
Erträgnisse  stand  damals  dem  Reich,  die  andere  der  Stadt  zu,  welcher  das 
Ungeld  vom  Kaiser  gegen  die  Abgabe  der  Hälfte  zum  Stadtbau  verliehen 
worden  sein  wird.  Es  ist  dies  ein  weiterer  wichtiger  Beweis  dafür,  daß  die 
erste  große  Stadterweiterung  erst  in  dieser  Zeit  zur  Ausführung  gekommen 
ist,  und  nicht  hundert  Jahre 
früher,  wo  zu  einer  solchen 
Ausdehnung  weder  ein  Be- 
dürfnis noch  Geld  vorhanden 
war.  Das  Ungeld  bildete  bei 
weitem  die  wichtigste  Ein- 
nahmequelle des  Rates.  Nach 
dem  ältesten  städtischen 
Rechenbuche, welches  diejahre 
1348  bis  1351  umfaßt,  ertrug 
es  fast  drei  Viertel  aller  Ein- 
nahmen, rund  3800  —  4200 
Pfund  Heller,  wovon  die  Aus- 
gaben beinahe  allein  bestritten 
werden  konnten.  Im  Jahr  1358 
belief  es  sich  auf  5070  Pfund, 
also  in  der  Woche  durch- 
schnittlich auf  lOOPfund.  Hier- 
von entfielen  auf  die  beiden 
Wochen  der  Frühjahrsmesse  600  Pfund,  auf  diejenigen  der  Herbstmesse 
1140  Pfund,  mithin  auf  die  gesamte  Meßzeit  ein  Drittel  der  ganzen  Jahresein- 
nahme. Das  Ungeld  scheint  von  Anfang  an  10  Viertel  =  '  2  Ohm  von  jedem  Fuder 
Wein  (zu  6  Ohm),  also  ein  Zwölftel  (Zwölfter  Pfennig,  Zwölfte  Maß)  betragen 
zu  haben,  welche  Abgabe  jedoch  nicht  in  Wein,  sondern  nach  der  obrigkeit- 
lichen Taxe  in  barem  Geld  bezahlt  wurde. 

Der  Kaiser  hatte  die  dem  Reich  zustehende  Hälfte  1286  dem  Ulrich  von  Hanau, 
später  dem  Erzbischof  Gerhard  von  Mainz  pfandweise  übertragen,  welcher 
wiederum  verschiedene  Unterverpfändungen  vornahm.  Aus  diesem  Zustand 
ergaben  sich  viele  Unzuträglichkeiten  für  die  Stadt,  welche  die  einzelnen  Pfand- 
rechte durch  Einlösung  an  sich  zu  bringen  suchte.  Im  Jahr  1331  übernahm 
sie  von  dem  Ritter  Johann  von  Bellersheim   genannt  von  Rockenberg  und  von 


Bäckerladen,  große  Friedbergerstraße  9 
aus  der  Abt'schen  Sammlung. 


*)  U.-Bch.  I,  No.  520  (12S6),  No.  576  (1290),  No.  712  (1297),  No.  797  (1301),  No.  855  (1305). 
Bd.  II,  No.  406  (1331).  —  Dr.  Orth,  Reichsmessen,  S.  215—231,  S.  652—661.  —  Müllers 
Resolutionen  II,  S.  25. 


329 


dessen  Sohne  Werner  das  halbe  Getränkeungeld,  das  diese  als  Lehen  des 
Mainzer  Erzstiftes  besaßen,  gegen  eine  jährliche,  am  St.  Georgstag  (23.  April) 
zahlbare  Entschädigung  von  560  Pfund  Heller  (=  466 2J3  Goldgulden)  und 
stellte  für  die  Einhaltung  der  Zahlungsbedingungen  20  Bürgen.  Hiermit  war 
jedoch  die  Sache  noch  nicht  erledigt.  Der  Erzbischof  muß  seine  Hälfte  bald 
wieder  zurückerworben  haben.  Denn  im  Jahr  1341  überiieß  er  der  Stadt, 
welche  ihm  2000  Pfund  geliehen  hatte,  sein  Recht   am    Ungeld   auf   drei  Jahre 

für  je  900  Pfund  Heller,  zahlbar  auf  St.  Ur- 
banstag  (25.  Mai),  womit  in  erster  Linie 
das  Darlehen  zu  tilgen  war.  In  den  nächsten 
30  Jahren  wies  er  folgende  Gläubiger  auf  die 
Erträgnisse  des  Ungeldes  an:  um  1350 
Gerlach  zum  Hohenhaus  mit  100  Pfund 
Zinsen  aus  1000  Pfund  Kapital;  1364  Brtme 
zum  Brunfels  mit  108  Pfund  (90  Gulden) 
aus  10S0  Pfund  (900  Gulden);  Konrad  von 
Glauburg  mit  108  Pfund  (90  Gulden)  aus 
1080  Pfund  (900  Gulden);  Kanonikus  Wiker 
Frosch,  an  dessen  Stelle  später  das  von  ihm 
gestiftete  Katarinenklostertrat,  mit  wechseln- 
den Beträgen,  so  1357  mit  330  Pfund  (275 
Gulden),  später  nur  mit  228  Pfund  (190 
Gulden)  Zinsen  aus  1900  Gulden  Kapital, 
1351  Hartmut  von  Cronberg  mit  200  Pfund 
Heller,  1365  Frank  von  Cronberg  mit  144 
Pfund  (120  Gulden)  und  Gottfried  von  Stock- 
heim seit  135«)  mit  120  Pfund  (100  Gulden). 
Der  Zinsfuß  betrug  mithin  bei  all  diesen  Dar- 
lehen zehn  Prozent. 
Nachdem  die  Stadt  bereits  im  Jahr  134'»  von  Kaiser  Karl  IV.  das  Recht 
erlangt  hatte,  die  von  Reichswegen  dem  Erzstift  Mainz  versetzte  Hälfte  des 
Ungeldes  durch  Einlösung  an  sich  zu  bringen,  kaufte  sie  schließlich  im  Jahr 
1372  den  kurmainzischen  Anteil  mit  den  darauf  ruhenden  Anweisungen  für 
5500  Gulden.  I>;\  sich  aber  das  Erzstift  ein  Rückkaufsrecht  nach  Ablauf  von 
zehn  Jahren  ausbedungen  hatte  und  tatsächlich  hiervon  durch  Kündigungs- 
schreiben in  den  Jahren  1397,  1425  und  153«)  Gebrauch  zu  macheu  suchte, 
kam  die  Stadt  erst  im  Jahre  1540  durch  Zahlung  einer  weiteren  Abfindungs- 
summe von  8000  Gulden  in  den  unwiderruflichen  Besitz  des  ganzen  Ungeldes. 
Seit  Herbst    1395   erhob  die   Stadt  zur   Bezahlung   ihrer   Kriegsschulden    neben 


Vorstehender  Bai  i.e.  laden,  Elisabethenstr 


Tuctaladun  Markt  Nu.  31,  mit  vorgesetzten  Schaufenster 
aus  der  Abt'schen  Sammlung. 


dem  am  Freitag  erhobenen 
alten  Ungeld  ('12)  von 
den  Getränken  unter  dem 
Namen  „Schatzgeld"  am 
Dienstag  eine  weitere  Steu- 
er im  doppelten  Betrage 
('/;),  welche  auch  Diens- 
tagsgeld hieß  und  die  Ge- 
tränkakzise nunmehr  von 
einem  Zwölftel  auf  drei 
Zwölftel  =  ein  Viertel  er- 
höhte. Dieser  Zollsatz 
ist  wenigstens  daraus  zu 
schließen,  daß  im  Rech- 
nungsjahr 1 396, 97  das  neue 
Dienstagsgeld  mit  5772 
Pfund    fast  das  Doppelte   des    alten  Freitagsungeides    (3015   Pfund)   erbrachte. 

In  den  Jahren  1423 — 27  entbrannte  ein  lebhafter  Streit  zwischen  dem  Erz- 
stift und  unserer  Stadt  darüber,  ob  auch  dieses  neue  Dienstagsgeld  als  ein 
Bestandteil  des  Ungeldes  zu  betrachten  sei  oder  nicht.  Letzteres  betrug,  wie 
bereits  erwähnt,  von  jedem  Fuder  Weins  zehn  Viertel  (V2  Ohm),  wovon  fünf 
der  Stadt  und  ebensoviel  dem  Erzstift  —  im  Falle  des  Rückkaufs  —  zustanden. 
Der  als  oberster  Zollherr  angerufene  Kaiser  entschied  zu  Gunsten  der  Stadt, 
indem  er  ihr  zugleich  das  alte,  im  Jahr  1333  und  erneut  1349  erteilte  Recht 
bestätigte,  ihre  Renten  und  Gefälle  an  Wein,  Früchten,  Salz  und  woran  es 
wäre,  zu  mehren.  Demgemäß  erkannte  der  Erzbischof  durch  Brief  von  1427 
auf  ewig  und  unwiderruflich  an,  daß  sein  Anteil  am  Ungeld  nicht  mehr  betrage, 
wie  von  jeglichem  Fuder  Weines,  das  zum  Zapfen  verschenkt  wird,  so  viel 
Geldes,  als  sich  gebühret  von  fünf  Viertel  jungen  Maßes.  Nach  der  Frank- 
furter Eiche*)  waren  die  Weinmaße  folgende:  ein  Fuder  (carrata)  zu  960  Liter  =: 
6  Ohm  faraa)  zu  160  Liter  =  12  Eimer  zu  je  80  Liter  =  120  Viertel  (quartale) 
zu  je  8  Liter  =  480  alte  Maß  (mensura)  zu  je  2  Liter  oder  540  junge  Maß  zu 
je  1,78  Liter.  Letzteres  diente  als  Schenkmaß,  ersteres  kam  beim  eigentlichen 
Weinhandel  zur  Anwendung.  Das  Ungeld  hat  in  den  folgenden  Jahrhunderten,  je 
nach  der  Finanzlage,  die  vierte  Maß  (25  Prozent)  oder  die  achte  Maß  ( 1 726)  betragen. 

Die  im  Frankfurter  Zollwesen  gemachten  Unterschiede  lassen  sich  bei  keiner 
Ware  deutlicher  erkennen  wie  bei  dem  Wein.     Zunächst   kam   die  Person   des 

*)  Über  die  verschiedenen  Trinkmaße  in  Deutschland  siehe  Kriegk,  Deutsches  Bürger- 
tum im  Mittelalter,   1868,  S.  288—297,  S.  559  und  Visierbüchlein  von   1553. 


Eigentümers,  ob  Bürger  oder  Meßfremder,  in  Betracht,  sodann  die  Herkunft 
des  Weines,  ob  eigenes  Gewächs  der  Bürger  oder  fremdes,  und  die  Art  der 
Verwendung,  ob  zum  eigenen  Gebrauch  als  Trinkwein  oder  zum  Verkauf, 
schließlich  ob  zum  Verkauf  im  Großen  oder  zum  Verkauf  oder  Ausschank 
im  Kleinen. 

Die  Bürger  hatten  von  ihrem  eigenen  Gewächs,  welches  sie  in  ihrem  Haus- 
halte als  Trinkwein  verwendeten,  kein  Ungeld  zu  zahlen.  Von  den  Meßfremden, 
welche  auf  ihren  Schiffen  ihren  eigenen  Trinkwein  mitbringen  durften,  waren 
nur  die  Bürger  der  zollbefreiten  Städte,  wie  die  Straßburger,  gleich  den  hiesigen 

befreit;  alle  übrigen  mußten  nach  den 
Verordnungen  von  1508  und  1561  das 
Ungeld  bezahlen.  Hierüber  kam  es  zu 
vielen  Streitigkeiten. 

Das  Ungeld  war  eine  Belastung  des 
Kleinverkaufes.  Die  Weine,  welche  von 
hiesigen  oder  fremden  Weinhändlern  im 
Großen,  d.  h.  faßweise  verkauft  wurden, 
zahlten  kein  Ungeld.  Hierbei  war  der 
Großhandel  vom  Kleinhandel  in  der  Weise 
abgegrenzt,  daß  die  hiesigen  Händler  ihre 
Weine  nicht  unter  fünf  Viertel  (40  Liter), 
die  fremden  auf  dem  Weinmarkte  am  Main 
nicht  unter  anderthalb  Ohm  (240  Liter) 
und  nicht  länger  als  vier  Wochen  verkaufen 
durften.  Früher  war  es  anders.  Im  Jahr 
1441  war  den  Straßburgern  und  im  folgen- 
den Jahr  auch  allen  anderen  Fremden  ge- 
stattet worden,  das  ganze  Jahr  hindurch, 
also  auch  zwischen  den  Messen,  Wein  an 
andere  Fremde,  gleich  den  Bürgern,  zu 
verkaufen.  Der  Handel  im  Großen,  d.  h. 
Faßweise,  war  der  denkbar  freieste.  Die- 
jenigen, welche  das  Ungeld  zu  zahlen  hatten,  waren  folgende: 

I.  Die  Baumwirte  oder  eigentlichen  Weinschenken,  meist  Faß- 
bender, für  welche  eine  Reihe  von  Weinschanksordnungen  ergangen  sind.*) 
Ihr  Abzeichen  war  ein  herausgesteckter  Tannenbaum,  daher  ihr  Name. 

Jedem   Bender  war  ausdrücklich  erlaubt,  neben  seinem  Handwerk  Wein  zu 
schenken.    Noch  im  Jahr  1713  durften  unter  70  Weinschenken  50  Bender  sein. 
*)   1499,   1561,  23.  August  1610,  4.  Januar   1625,   10.  Januar  1693  (erneuert   1763). 


Vorgesetzter  Bäckerladen,  Bendergasse  34 
ans  der  Aht'schen  Sammlung. 


Grundsätzlich  sollten  sie  Frankfurter  Lanchvein  und  fremden  als  besseren 
Trunk  —  meist  Elsässer  Wein  —  nur  mit  obrigkeitlicher  Erlaubnis,  im  ganzen 
aber  nicht  mehr  wie  zwei,  zur  Meßzeit  auch  drei  Sorten,  ausschenken.  Zum 
Ausrufen,  Zapfen  und  Austragen  mußten  sie  stadtische  Weinknechte  in  Dienst 
nehmen.  Im  Jahr  1692  schlössen  die  damaligen  54  Baumwirte  mit  dem 
Rechneiamt  einen  Vergleich  ab,  wonach  sie  zusammen  eine  jährliche  Pauschal- 
summe von  8986  Gulden  erlegten,  welche  sie  dann  unter  sich  verteilten. 

2.  Busch-  oder  Straußwirte,  auch  Heckenwirte,  welche  nur  ihren  selbst- 
gezogenen Landwein  nach  eingeholter  Erlaubnis  nicht  über  vier  Wochen  hinter- 
einander ausschenken  durften;  ihr  Wein  wurde  durch  den  Weinknecht  aus- 
gerufen und  als  Abzeichen  ein  grüner  Busch  oder  Zweig  (Maien)  herausgesteckt. 
Ihre  Abgabe  (vierte  oder  achte  Maß)  hieß  eigen  Gewächsgeld. 

3.  Alle  Gastwirte  und  Schildwirte,  welche  den  Fremden  namentlich  fran- 
zösische, spanische  und  andere  süße  Weine  ausschenkten. 

4.  Alle  Bürger,  welche  in  Meßzeiten  Kostgänger  und  Gasttische  hielten 
(Verordnungen  von   1534  und   10.  Juli   1561). 

5.  Alle  Fremden  von  ihrem  mitgebrachten  oder  gekauften  Tischwein,  sofern 
sie  nicht  zu  den  Zollbefreiten  gehörten,  wie  z.  B.  die  Straßburger.  Später 
zahlten  sie  anstelle  der  vierten  Maß  von  jedem  Viertel  (8  Liter)  15  Kreuzer. 
Ihre  Abgabe  hieß  der  Gästepfennig. 

6.  Alle  fremden  Weinhändler,  solange  ihnen  gestattet  war,  während  der 
Meßzeit  am  Lagerplatz  ihrer  Getränke,  also  in  ihren  Weinschiffen  oder  an 
deren  Abladeplatz  auf  dem  Weinmarkt,  in  Kammern,  Häusern  und  Höfen  im 
Kleinen  auszuschenken.  Dies  war  während  des  ganzen  Mittelalters  der  Fall. 
Allmählich  wurde  ihnen  dieses  Zapfrecht  entzogen  und  nur  noch  der  faßweise 
Verkauf  gestattet,  worüber  es  zu  lebhaften  Streitigkeiten  mit  den  Marktschiffern 
von  Wertheim  (1692  und  1739),  Mainz, 
Aschafienburg  und  Miltenberg  (1692), 
Bacharach  und  Koblenz  (1752  und 
1759)  kam.  Schließlich  erlaubte  man 
ihnen  den  Weinzapf  in  ihren  Schiffen 
nur  an  ihre  eigenen  Landsleute,  nicht 
an  Fremde,  was  aber  nicht  eingehalten 
wurde;  denn  im  Jahre  1808  hören 
wir  von  einem  Verbot  des  Weinzapfes 
und  der  Tanzmusik  auf  den  fremden 
Meßschiffen.  Zwecks  Sicherung  des 
Ungeldes  durfte  nach  alter  Vorschrift*) 

*)  Erneuert  1534  und   10.  Juli   1564.  — 


Fabrgasse  No.26,  mit  vorstehenden  Verkaufsfenstern 

ans  der  Abt'schen  Sammlung. 

Müllers  Resolutionen  II,  21,  22,  24. 


niemand  ein  zum  Verzapfen  bestimmtes  Faß  selbst  anstechen.  Dies  mußte  vielmehr 
durch  einen  städtischen  Beamten,  den  Visierer  oder  Ungelder,  geschehen. 
Man  nannte  dies:  „Wein  auf  das  Ungeld  anmachen".  Ihre  Zahl  betrug  vier 
bis  fünf.  Im  Herbst  hatten  sie  die  Mengen  des  geernteten  eigenen  Gewächses 
der  Bürger  und  im  ganzen  Jahre  die  Mengen  der  ein-  und  ausgeführten  fremden 
Weine  in  ein  Buch  einzuschreiben,  ferner  in  den  Häusern  derer,  welche  zapfen 
wollten,  die  betreffenden  Fässer  festzustellen,  einzuschreiben,  zu  versiegeln, 
mit  ihrer  Visierrute  auszumessen  und  den  Zapfen  einzustecken.  Bereits  im 
ältesten  Rechenbuche  wird  1 348  eine  Einnahme  von  ihnen  mit  34  Pfund  angegeben. 
Der  Amtssitz  der  Visierer  befand  sich  oben  in  der  Leonhardspforte  beim 
Weinmarkt,  woselbst  sie  verbotswidrig  viel  zechten  und  fremde  Weinhändler 
beherbergten.     Im  Jahr   1554  erging  für  sie  eine  besondere  Ordnung. 

Auch  die  zahlreichen  Weinknechte,  welche  teils  als  Weinrufer  den  Wein 
anzusagen  oder  zum  Versuchen  an  der  Haustüre  darzureichen  hatten,  teils  als 

Weinknechte  (Kellner)  das  Abzapfen  und  Auf- 
tragen der  Weine  besorgten,  waren  zugleich 
als  städtische  Zollaufseher  verpflichtet  und 
mußten  jeden  Samstag  ein  Drittel  dessen,  was 
sie  die  Woche  hindurch  verdienten,  an  die 
Stadtkasse  abgeben.  Es  war  dies  ein  nicht 
unerheblicher  Einnahmeposten,  welcher  zuerst 
1372  besonders  erwähnt  wird. 

Als  Ungeld  wurde  auch  der  im  Jahr  1377 
verliehene  Einfuhrzoll,  gen.  Niederlage,  von 
jedem  fremden  Fuder  Wein  bezeichnet,  welches 
vom  Wasser  ans  Land  geführt  wurde.  Ein 
Gleiches  gilt  hinsichtlich  des  1342  verliehenen 
Ausfuhrzolles  vom  Wein,  genannt  Steinfuhr. 
Hiermit  waren  aber  die  Belastungen  dieser 
wichtigen  Ware  noch  nicht  erschöpft. 

b)  Lagergeld  auf  dem  Weinmarkt,  daher 
auch  Weinmarktsgebühr,  welche  nach  der  Ord- 
nung von  1587  von  dem  Wein,  sei  es,  daß  er  zum  Verkauf  auf  den  Weinmarkt 
gelebt  oder  sei  es,  daß  er  zu  Schilf  am  Gestade  feil  gehalten  wurde,  in  Meß- 
zeiten nach  drei,  sonst  nach  sechs  Tagen  mit  12  Schillingen  (','->  Gulden)  zu 
entrichten  war.  In  den  Rechenbüchern  des  Rates  erscheint  es  zuerst  im  Jahr  1603 
als  selbständige  Einnahmerubrik.  1726  wurde  das  Lagergeld  von  der  Ohm  mit 
10  Kreuzern  bezahlt.  Außerdem  hatte  jedes  auf  diese  Weise  verkaufte  Faß  Wein, 
Branntwein   oder   Essig   für   die   Mithilfe    des  Mainbenders   das  Sparren-   oder 


stehendes  Verkaufsfe 


Unterlagergeld  mit  2 — 4  Kreuzern  zu  zahlen.      Das  Lagergeld  von  Branntwein 
und  Essig  am  Main,  auch  Essiggeld  genannt,  wird  bereits   1510  erwähnt. 

c)  Flaschengeld,  eine  vor  dem  Fettmilch-Aufstand  von  dem  Zöllner  am 
Weinmarkt  für  sich  erhobene  Gebühr  vom  Wein,  welche  bei  7  oder  mehr  Fuder 
entweder  im  Füllen  der  Zollflasche  oder  in  Zahlung  von  2  Reichstaler,  bei 
geringeren  Mengen  in  weniger  bestand.  Die  Bürger  waren  hiervon  befreit. 
Seit  1614  floß  es  der  Stadtkasse  zu.  Näheres  hierüber  in  Müllers  Resolutionen 
Bd.  II,  S.  50. 

d)  Visier=  oder  Faßgelder,  die  an  den  Visierer  vom  Verkäufer  zu  zahlende 
Gebühr    von  jedem   Faß  Wein,    Essig,    Branntwein,  Bier,  öl,  Tran  und   Honig. 

2.  Äpfelwein  =  Akzise  oder  Zapfgebühr  vom  Äpfelwein.*)  Die  ersten 
sicheren  Nachrichten  über  das  Frankfurter  Nationalgetränk  verdanken  wir  den 
gegen  ihn  gerichteten  Anfeindungen  seitens  der  Bierbrauer  und  sodann  seiner 
Heranziehung  zum  Ungeld.  Hiernach  hat  der  Äpfelwein  sich  erst  seit  Anfang 
des  18.  Jahrhunderts  allmählich  eingebürgert.  Vorher  wird  er  nur  ganz  gelegent- 
lich genannt.  Im  Jahr  1515  kommt  ein  kleiner  Einnahmeposten  vom  Äpfelwein 
vor,  1638  wird  auf  Vorstellung  des  Ärztekollegiums  die  Vermischung  von 
Äpfelwein  unter  anderen  guten  Wein  verboten  und  1677  das  Ungeld  von  dem- 
selben angeführt.  Im  Jahr  1713  beschwerten  sich  die  Bierbrauer  über  den 
stark  zunehmenden  Ausschank  von  Äpfelwein  durch  die  Baumwirte;  jedoch 
führte  erst  im  Jahre  1733  eine  erneute  Beschwerde  zu  einer  Regelung  der 
Äpfelwein-Akzise  durch  das  Rentamt.  Hiernach  verblieb  es  bei  der  bisher 
erhobenen  Zapfgebühr  von  einem  Gulden  von  der  Ohm.  Das  eigene  Gewächs 
zu  des  Bürgers  Hausgebrauch  blieb  frei.  Durch  Ordnung  vom  4.  Oktober  1764 
wurde  diese  Gebühr  abgelöst  durch  einen  Aufschlag  auf  die  hereingebrachten 
Äpfelsäcke,  indem  vier  Malter  oder  Säcke  Äpfel  für  eine  Ohm  gerechnet  wurden. 

3.  Bier=Akzise,  Ungeld  vom  Bier,  später  iHalzgeld  genannt,  seitdem  es 
vom  Sack  Malz  erhoben  wurde.**)  Es  sind  drei  verschiedene  Steuern  zu 
unterscheiden: 

a)  das  vom  Sack  (Achtel)  Malz,  wie  von  jeder  Frucht  auf  der  Mehlwage  zu 
entrichtende  Mahlgeld,  welches  im  Jahr  1559  mit  4  Schillingen  (10  Kreuzer), 
1602  nur  mit  der  Hälfte  bezahlt  wurde.  Da  es  aber  regelmäßig  zusammen 
mit  dem  Ungeld  zur  Erhebung  kam,  wurden  beide  Steuern  oft  mit  ein- 
ander verwechselt  oder  für  dasselbe  gehalten. 


*)  Dr.  Orth,  Reichsmessen,  S.  217  und  691.  —  Ratschlüsse  vom  14.  Okt.  1749,  20.  Auf;.  1750, 
und  4.  Okt.  1764. 

**)  Bothe,   Beiträge,   S.  142.  —  Bierbrauer-Artikel   von    1594   und    vom   23.  Februar  1630. 
—  Dr.  Orth,  Reichsmessen,  S.  220  und  221.  —  Müllers  Resolutionen  II,  25. 


b)  Das  eigent- 
liche Ungeld, 
welches  in  gleicher 
^  Weise  vom  Bier 
wie  vom  Wein  er- 
hoben wurde  und 
für  welches  das- 
selbe gilt  wie  bei 
diesem.  Nachdem 
ältesten  Gesetz- 
buch, Kapitel  39, 
durfte  1356  kein 
Bierbrauer  sein 
Bier  zum  Weg- 
tragen oder  Weg- 
führen aus  dem 
Haus  verkaufen, 
ohne  das  Ungeld 
bezahlt  zu  haben. 
Nach  einer  Be- 
stimmungvon  1548 
hatten  die  Visierer 
einem  jeden  Bierbrauer,  so  oft  er  ein  Gebräu  gemacht,  das  Bier  aufzu- 
zeichnen „damit  man  wissen  möge,  was  man  von  ihnen  zu  fordern 
habe".  Dieses  betrug  im  16.  Jahrhundert  die  vierte  Maß  (25  Prozent). 
Auf  Bitten  der  Bierbrauer  wurde  es  dann  in  einen  Aufschlag  von  einem 
Gulden  auf  jeden  Malzsack  umgewandelt,  sodaß  es  mit  dem  Mahlgeld 
zur  Zeit  des  Bürgervertrages  von  1613  (§  35)  1  Gulden  2  Schilling 
(l'/is  Gulden)  betrug.  Hierbei  war  der  Sack  zu  sieben  gestrichenen 
Simmern  gerechnet.  Seitdem  hieß  das  Ungeld  vom  Bier  „Malzgeld". 
1616  wurde  es  auf  1  Gulden  4  Schilling  (1»/b  Gulden),  1642  auf  2  Gulden 
vom  Sack  zu  6  Simmern  oder  3  Gulden  vom  Sack  zu  9  Simmern,  später 
sogar  auf  2  Gulden  vom  Sack  Malz  zu  3  Simmern  erhöht. 
c)  Das  Ohm-  oder  Faßgeld,  eine  Zapfgebühr,  welche  im  Jahr  1664 
zur  Zeit  des  Türkenkrieges  von  jeder  Ohm  gebrauten  Bieres,  welches 
von  den  Bierbrauern  verzapft  wurde,  mit  2  Kopfstücken  (40  Kreu- 
zern oder  '-'  s  Gulden)  und,  soweit  es  an  die  Bürgerschaft  zu  ihrer 
häuslichen  Notdurft  verkauft  wurde,  mit  einem  Kopfstück  zu  ent- 
richten war. 


Jahr    1552. 


Bereits  im  ältesten  bekannten  Rechenbuch  des  Rates  vom  Jahre  1348  findet 
sich  als  selbständiger  Einnahmeposten  das  Ohmgeld  (Ama),  welches  bis  1560 
jährlich  wiederkehrt.  Wenn  man  bedenkt,  daß  außer  dem  hohen  Malzgeld  und 
dem  Ohmgeld  auch  noch  die  Niederlage  mit  l1  2  Gulden  zu  bezahlen  war,  so 
ist  wohl  zu  verstehen,  daß  bei  den  bürgerlichen  Unruhen  am  Anfang  des 
18.  Jahrhunderts  lebhafte  Verhandlungen  wegen  der  Herabsetzung  der  Bier- 
steuern stattfanden.  Nach  der  kaiserlichen  Verordnung  und  dem  entsprechenden 
Ratsschluß  von   1727  wurden  sie  wie  folgt  festgesetzt: 

a)  Das  Malzgeld  vom  Sack  Malz  zu  305  Pfund,  vom  Bierbrauer  mit 
2  Gulden,  vom  Bürger  mit   1   Gulden  40  Kreuzer  zu  bezahlen. 

b)  Bierakzise  oder  Ohmgeld,  vom  Gastwirt  mit  1  Gulden,  vom  Bier- 
brauer für  jede  verzapfte  Ohm  mit  40  Kreuzern,  vom  Bürger  für  jede 
getrunkene  Ohm  mit  der  Hälfte  zu  zahlen.  Im  Jahr  1752  wurde  diese 
Akzise  wieder  abgeschafft. 

Das  hereinkommende  fremde  Bier  sparte  das  Malzgeld,  mußte  aber  einen 
Gulden  Niederlage  und  das  Ohmgeld  entrichten.  Obwohl  seine  Einfuhr  am 
30.  Juni  1696  und  31.  Juli  1704  auf  Betreiben  der  hiesigen  Bierbrauer  verboten 
wurde,  kam  es  doch  massenweise  hierher. 

Von  allen  Ordnungen,  welche  die  hiesige  Bierbrauerei  betreffen,  ist  diejenige 
vom  23.  Februar  1630  am  wichtigsten.  Jeder  Bürger,  mochte  er  sein  was  er  wollte, 
durfte  an  Bier  brauen,  was  er  zu  seiner  eigenen  Haushaltung  vonnöten  hatte; 
dagegen  war  der  Betrieb  einer  Bierbrauerei  nur  in  den  Häusern  mit  Braugerechtig- 
keit, für  deren  Verleihung  um  1700  2000  Gulden  bezahlt  wurden,  und  das  Zapfen 
nur  Mitgliedern  des  Bierbrauerhandwerks  und  Gastwirten  für  ihre  Gäste  gestattet. 

4.  Mahlgeld  (MehU  oder  Brotakzise,  anno  na),  ursprünglich  ein  Aus- 
fuhrzoll, welcher  am  24.  Oktober  1318  der  Stadt  von  ihrem  besonderen  Gönner, 
Kaiser  Ludwig  dem  Bayern,  als  einer  seiner  ersten  Gnadenakte  ver- 
liehen wurde:  hiernach  sollte  sie  das  Recht  haben,  von  jedem  Achtel  Korn 
oder  anderer  Frucht,  welches  aus  der  Stadt  (extra  muros)  zum  Vermählen 
geführt  wurde,  einen  Denar  (kölnischen  Pfennig  =  3  hallischen)  zu  erheben 
und  für  die  städtischen  Bedürfnisse  zu  verwenden;  jedoch  sollten  die  Geist- 
lichen und  die  Edlen  hiervon  befreit  sein.  Also  ein  Schutzzoll  im  Interesse 
der  hiesigen  Bevölkerung  und  insbesondere  der  städtischen  Müller.*)  Die 
wichtigste  Ausfuhrpforte  für  Korn  war  damals  die  Leonhardspforte.  In  den 
Jahren  1333  und  1336  ergänzte  derselbe  Kaiser  dieses  Privileg  dahin,  daß  die 
Stadt  zu  ihrer  baulichen  Erweiterung  die  Gefälle,  welche  man  Mahlgeld  nennt, 
nach   Belieben    mehren    und    niemand    hiervon    befreit    sein    sollte.     Nachdem 

*)  U.-Bch.  II,  No.  116  ( 1318),  467  (1333),  565  (1336).  —  Bothe,  Beiträge,  S.  141,  142,  166.  — 
Privilegienbuch  S.  20—22,  S.  175.  —  Müllers  Resolutionen  II,  S.  26. 


Kaiser  Karl  IV.  im  Jahr  1349  zunächst  diesen  Zoll  bestätigt  hatte,  erweiterte 
er  ihn  im  Jahr  1366  dahin,  daß  das  Mahlgeld  auch  von  jeglichem  Achtel  Frucht, 
das  in  die  Stadt  zum  Vermählen  geführt  werde,  erhoben  und  von  sechs  au? 
zwölf  alte  Heller  erhöht  werden  solle.  Es  war  nunmehr  aus  einem  Ausfuhr- 
zoll zu  einer  allgemeinen  Mahlsteuer  geworden.  Seine  Erträgnisse  haben  im 
städtischen  Etat  von  Anfang  an  einen  wichtigen  Einnahmeposten  gebildet. 
Anfänglich  unter  den  Pfortengeldern  verbucht,  erscheint  das  Mahlgeld  zuerst  im 
Rechenbuch  von   1354  als  selbständiger  Posten. 

Die  Erträgnisse  sind  großen  Schwankungen  unterworfen  gewesen.    Meistens 
haben  sie  im  Mittelalter  3 — 4000  Pfund  Heller  betragen,  selten  weniger  (1378: 

2822  Pfund,  1432: 
2S10  Pfund,  1465 
sogar  nur  2693 
Pfund,  1485:  2  727 
Pfund),  wiederholt 
mehr,  so  als  höchste 
Beträge  im  Jahre 
1388:  5151  Pfund, 
1396:  4977  Pfund, 
1435:  4690  Pfund. 
1478:  5  118  Pfund, 
1501:  4546  Pfund. 
Da  auf  das  Pfund 
180  alte  Heller  ent- 
fielen, hat  das  Mahl- 
geld vom  Achtel 
Getreide  l/i«  Pfund 
betragen,  was  im 
Durchschnitt  auf 
45000-60000Achtel, 
bei  der  geringsten 
Einnahme  im  Jahr 
1378  auf  42330  Ach- 
tel, bei  der  höchsten  im  Jahre  1 388  auf  77  260  Achtel,  also  fast  das  Doppelte,  schließen 
läßt.  Aus  diesen  Zahlen  ist  jedoch  nur  der  gesamte  Fruchtverkehr  der  Stadt,  nicht 
der  erheblich  geringere  Mehl-  und  Brotverbrauch  der  städtischen  Bevölkerung 
zu  erkennen,  für  welchen  die  Einnahmen  der  Mehlwage  maßgebend  sind. 

Soweit    sich    nach  Lersners  Chronik   die   wohlfeilen   und   teuren  Jahre   fest- 
stellen lassen,  ist  das  Mahlgeld  in  sehr  guten  Erntejahren  bei  Wohlfeilheit  des 


Die  städtische  Brückenmühle  von  ins 
rekonstruiert  von  Otto  Ltndheimer. 


Getreides  am  niedrigsten,  in  teuren  Jahren  bei  schlechter  Ernte  am  höchsten 
gewesen.  Es  müssen  jedoch  außerdem  besondere  Umstände,  wie  Krönungs- 
und Kriegsjahre  mit  ihrem  erheblichen  Bedarf,  berücksichtigt  werden. 

Der  Steuersatz  von  12  alten  Hellern  = 'is  Pfund  Heller  =>  i«  Gulden  ist 
im  15.  Jahrhundert  auf  20  Heller,  in  der  Mitte  des  16.  Jahrhunderts  auf  4  Schillinge 
=  1/s  Gulden  erhöht  worden.  Von  1613  —  1627  betrug  das  Mahlgeld  nur 
2  Schillinge  =  :  i2  Gulden,  von  1628  —  1641  wieder  4  Schilling  und  seit  1642 
8  Schillinge  =  '/»  Gulden  =  20  Kreuzer,  wobei  es  dauernd  verblieb.  Während  das 
Mahlgeld  vor  1520  selten  mehr  wie  4000  Pfund  Heller  ertragen  hatte,  stieg 
es  1551  52  auf  5070  Gulden,  1570  71  auf  6565  Gulden  (von  39390  Achtel), 
1589/90  auf  8000  Gulden,  im  Krönungsjahr  1657  auf  13477  Gulden  (von 
40431  Achtel)  und  zurzeit  der  Reichskriege  gegen  Frankreich  im  Jahr  1695 
durch  die  großen  Proviantlieferungen  bis  auf  20000  Gulden  (von  60000  Achtel). 

Für  das  Vermählen 
der  Frucht  war  durch  eine 
Reihe  von  städtischen 
und  privaten  Mühlen 
am  Main  und  auf  den 
Dorfschaften  Bonames, 
Hausen,  Niedererlenbach 
und  Niederursel  gesorgt, 
welche  an  dem  Flüßchen 
Nidda  und  seinen  Neben- 
bächen lagen.  Das  Mühl- 
recht gehörte  ursprüng- 
lich zu  den  kaiserlichen 
Hoheitsrechten.*)  Im 
Jahre  1274  ermächtigte 
König  Rudolf  den  Schul- 
theißen    Heinrich      von 

Praunheim,  in  seinem  Namen  die  Frankfurter  Mühlwasser  zu  verpachten.  Unter 
dieser  Bezeichnung  sind  nicht  etwa  die  Mühlen  selbst,  sondern  die  im  Wasser 
abgegrenzten  Mühlgänge  zu  verstehen.  Im  Jahr  1284  ist  von  Müllern  und 
Mühlenbesitzern,  im  Jahr  1306  von  fünf  verkauften  Mühlwassern  die  Rede; 
1325  kauft  Starkerat  vom  Deutschordenshaus  3  Mühlen  (wohl  Schiffsmühlen) 
auf  dem  Main  und  in  Erbleihe  das  nötige  Mühlwasser.  Neben  einer  Reihe 
von  privaten  Schiffsmühlen  oberhalb  und  unterhalb  der  Brücke  befanden 
sich  im  vierzehnten  Jahrhundert  die  drei  ersten,  von  der  Stadt  erbauten,  festen 

*)  U.-Bch.  I,  No.  340  (1274),  No.  492  (1284),  Bd.  II,  No.  279  (1325). 


Die  Sachsenhäuser  Mühle 


Hintergrund  dii 


Brückenmühlen. 


Mühlen  unterhalb  der  Leonhardskirche  beim  Mainzer  Turm  (Schneidwall),  an 
dem  schmalen  Mainkanal,  welcher  durch  die  davorliegende  lange  Mainlustinsel 
gebildet  wurde.  Eine  von  diesen  Mühlen  war  den  Wollwebern  als  Walkmühle, 
eine  zweite  den  Harnischmachern  und  anderen  Feuerhandwerkern  als  Schleif- 
und Poliermühle  in  Erbbestand  gegeben.  Die  alte  große  Brückenmühle  wurde 
erst  1410  errichtet  und  nach  einem  Brande  im  Jahr  1414  als  ein  quer  über  die 
Brücke  gehender,  sie  auf  beiden  Seiten  umfassender  malerischer  Bau  auf 
städtische  Kosten  wiederhergestellt.  Seit  Herbst  1418  werden  die  regelmäßigen 
Einnahmen  aus  dieser  neuen  Stadtmühle  verzeichnet.  Auf  den  erwähnten 
Dorfschaften  befanden  sich  etwa  ein  Dutzend  Mühlen,  von  denen  die  Hälfte  von 
dem  städtischen  Kornamt  als  Fruchtmühlen,  die  anderen  zu  den  verschiedensten 
gewerblichen  Zwecken  als  Schleif-,  Walk-,  Papiermühlen  verwendet  wurden. 
Für  die  Zeiten  der  Wassernot  waren  zwei  städtische  Roßmühlen  am  Eck  der 
Bockenheimer-  und  Meisengasse  (bereits  1350)  und  auf  dem  Zimmergraben,  sowie 
zwei  Windmühlen  vor  dem  Mainzer  Tor  und  auf  dem  Affenstein  vorhanden. 
Von  den  drei  städtischen  Mühlen  am  Schneidwall  wurde  die  große  Neumühle, 
welche  1528  abbrannte,  seitdem  zugleich  als  Pieffer-  oder  Würzmühle  zum 
Mahlen  und  Stoßen  der  Gewürze  und  als  Sägemühle  für  feine  Hölzer,  eine 
zweite  seit   1530  als  Pulvermühle  verwendet. 

5.  Brotgeld  von  dem  außerhalb  der  Stadt  gebackenen  Brot  der  Dorfbäcker, 
welches  nur  an  zwei  bestimmten  Toren,  dem  Affentor  und  dem  Eschenheimer- 
tor,  hereingebracht  werden  durfte  und  vom  Simmer  6 — 7  Kreuzer  abzugeben 
hatte.  Das  Brückengeld,*)  welches  bei  der  Ausfuhr  von  jedem  an  Fremde  ver- 
kauften Achtel  Frucht,  Mehl,  Erbsen  oder  Linsen  sowie  bei  der  Einfuhr  und 
Ausfuhr  von  Reis,  Gries,  Spelz,  Hafermehl,  Hirse,  Gerste  und  gewissen 
Samen  zu  entrichten  war,  habe  ich  bereits  oben  erwähnt.  Es  wurde  auch 
Kornakzise  und  Ungeld  von  Früchten  genannt  und  bildete  mit  dem  Brotgeld 
seit  101-4  in  dem  städtischen  Etat  die  besondere  Rubrik:  Brot-  und  Brückengeld. 

6.  Fleisch  »Akzise  oder  Herrengeld,  die  Abgabe  vom  geschlachteten 
Fleisch,  welche  wöchentlich  von  den  Metzgern  erhoben  wurde.**)  Von  ihr  war 
jedoch  die  gesamte  übrige  Bürgerschaft  während  der  Hausschlachtzeit,  welche 
für  Ochsen  von  St.  Gallentag  (16.  Oktober)  bis  Martini  (11.  November)  und 
für  Schweine  von  Martini  bis  Fastnacht  dauerte  und  mit  der  Zeit  der  alten 
Viehmärkte  zusammenfiel,  und  weiterhin  die  Gärtner  beim  Schlachten  ihrer 
Kühe  von  jeher  befreit.  Wie  für  den  Einkauf  von  Vieh  der  Marktzwang,  so 
bestand  für  dessen  Schlachtung  der  Schlachthauszwang,  wodurch  die  Aufsicht 
über  die   richtige    Erstattung   der   Steuer  sehr  vereinfacht  war.    Seit  1541   war 


*)  Müllers  Resolutionen,  II.,  S.  23  u.  2b. 
**)  Müllers  Resolutionen,  IL,  S.  137  u.  138. 


340 


„     Kalb 
den  Hammel 
das   Lamm 


nur  eine  kleine  Abgabe  von  mehreren  Hellern  unter  dem  Namen  „Schatz- 
geld" in  den  alten  und  neuen  Schirnen  erhoben  worden.  Seit  September  1628 
wurde  durch  das  neu  errichtete  Fleischamt  von  jedem  Pfund  Fleisch  eine  Steuer 
von  2  Hellern  ('  2  Kreuzer)  und  bei  Einführung  der  neuen  Zollauflage  im  Jahr 
1632  bis  1654  durch  die  beiden  Viehschreiber  eine  Verkaufsabgabe  von  einem 
Batzen  ('(i.>  fl)  von  jedem  Gulden  erhoben,  der  sich  auf  dem  Viehmarkt  beim 
Verkauf  von  Ochsen  und  Schweinen  ergab.  Die  Fleischakzis  wurde  seit  Oktober 
1642  auf  vier  Heller  erhöht,  nach  einigen  Jahren  wieder  auf  2  Heller  ermäßigt, 
aber  schließlich  auf  4  Heller  oder  1  Kreuzer  wie  folgt  festgesetzt: 
für  den  Ochsen  auf  2  Taler  (3  fl)  1 1  Kr.  1  Pf. 
.,    das   Schwein     ,.    42  Kreuzer  3  Pfennig 

15  Kreuzer  2  Pfennig 

13  Kreuzer  2  Pfennig 
4  Kreuzer. 

Es  war  dies  eine  ganz  außerordentlich  hohe  Belastung  des  Fleisches,  wenn 
mau  in  Betracht  zieht,  daß  damals  das  Pfund  Hammelfleisch  18  Heller  (41  2 
Kreuzer),  das  Pfund  Rindfleisch  und  alles  andere  Fleisch  16  Heller  (4  Kreuzer) 
kostete.  Diese  von  jedem  Stück  Schlachtvieh  erhobene  Abgabe  blieb 
bis  zum  1.  August  1813  unverändert  in  Kraft.  Da  jedoch  vom  Stück 
Schlachtvieh  tatsächlich  mehr  Fleisch  erzielt  wurde,  wie  bei  der  Berechnung 
des  Herrengeldes  angenommen  worden  war,  betrug  die  Belastung  des  Pfundes 
Fleisch  nach  einer  Berechnung  vom  Jahr  1813  nicht  mehr  wie  drei  Achtel 
Kreuzer  per  Pfund.  Die  Berechnung  und  Ablieferung  des  Herrengeldes  er- 
folgte auf  Grund  der  wöchentlichen  Schlachtzettel,  von  welchen  leider  nur 
vereinzelte  auf  uns  gekommen  sind,  so  aus  den  Jahren  1694 — 1698,  1724 — 1725 
und  1835 — 1837.  Da  die  Zahl  der  Melzger  bekannt  ist  und  da  ferner  diesen 
nur  eine  gewisse  Schlachtzahl  gestattet  war,  kann  man  hieraus  in  Verbindung 
mit  den  Erträgnissen  des  Herrengeldes  annähernd  den  Fleischverbrauch  der  Stadt 
berechnen.  Allerdings  wissen  wir  nicht,  wieviel  Vieh  in  der  Freischlachtzeit  von  der 
Bürgerschaft  geschlachtet   worden   ist.     Ich   gebe   folgende   Zusammenstellung: 


Jahrcs- 
Durchschnilt 

Herrengeld 

Zentni  r 
Fleisch- 
verbrauch 

i  Kopfzahl  d. 
Christi.  Be- 
völkerung 

Ochsen 

Schweine 

Hammel 

Lämmer 

Kälber 

1629/30 

10709 

17000 

14000 

— 

— 

— 

— 

1654  55 

10688 

|     17000 

9000 

1800 

1800 

10400 

5400 

5300 

1665/66 

12779 

20700 

100OO 

— 

— 

— 

— 

— 

1695/96 

19310 

1     30900 

20000 

3300 

3000 

17300 

9300 

8200 

1724/25 

26251'/* 

42000 

25000 

mit  d. Juden: 

4800 

6600 

25000 

weniger 

9000 

1813 

36000 

57600 

40000 

— 

— 

— 

— 

— 

1835  37 

— 

— 

53000 

5957 

11774 

16265 

fast  nichts 

18003 

1842 

47672 

762S4 

55000 

— 

— 

— 

— 

Als  in  Gemäßheit  der  Visitationsordnung  von  1726  auch  die  Fleischamts- 
gefälle  in  öffentlicher  Versteigerung  an  den  Meistbietenden  verpachtet  wurden, 
übernahm  das  Metzgerhandwerk  selbst  diese  Pachtung,  und  zwar  bis  1.  Juli  1746 
zum    Preise    von    22500    Gulden,    bis    1763    für   22900    Gulden,    bis    1781    für 

24  000  Gulden,  bis  1790 
für  24  336  Gulden,  bis 
1798  für  24  400  Gulden, 
bis  1802  für  25000  Gul- 
den, bis  1808  für  26000 
Gulden,  bis  1813  für 
28000  Gulden. 

Laut  Vertrag  mit  der 
großherzoglichen  Akzis- 
verwaltung wurde  in  dem 
Konsumtionssteuertarif 
vom    26.  Juni   1813    mit 
Wirkung  vom  1.  August 
das  Herrengeld  auf  36000 
Gulden    (pro    Pfund    s/s 
Kreuzer)  festgesetzt,  wo- 
zu noch  ein  Additional- 
Akzis  von  24000  Gulden 
(=  2/8  Kreuzer  per  Pfund)  hinzukam,  sodaß  insgesamt  60000  Gulden  in  wöchent- 
lichen Raten  von   1150  Gulden  zu  entrichten  waren.      Das   Pfund   Fleisch   war 
hierbei  mit  5/s  Kreuzer  besteuert. 

Die  Pachtsumme  wurde  von  der  Meisterschaft  wie  folgt  repartiert: 
der  Ochse       mit  6J/4  Gulden 
das  Schwein  mit  I  Gulden  8  Kreuzer  3  Heller 
das  Kalb  mit  28  Kreuzer 

der  Hammel  mit  26  Kreuzer   1   Heller 
das  Lamm       mit     7  Kreuzer 
Seit  Oktober  1841   wurde  die  Pachtsumme  auf  70000  Gulden  erhöht.    Tat- 
sächlich gingen  aber  in  dem  folgenden  Jahr  79  453  l/s  Gulden  ein. 

7.  Fisch  =  Ungeld  von  gesalzenen  und  gedörrten  Meer-  und  Rheinfischen, 
wie  Stockfischen,  Häringen,  Bückingen,  Aalen,  Rheinsalmen,  Platteisen,  Lachs, 
welche  im  Kleinen  an  der  Nikolaikirche  von  zehn  Häringshocken  verkauft 
wurden.*)  Den  Rheinsalm  schnitt  ein  besonderer  Beamter,  der  Salmen- 
schnitter,    pfundweise    aus.      Dieses    Fischungeid    wird    mit    dem    Häringszoll 

*)  Bothe,  Beiträge,   S.  137 — 39.  —   Gesalzenes  Fischwerk   im  Rentkistenbuch   von  1435. 


Der  Mühlgraben  am  (Mainzer)  Schneidwall. 


identisch  sein,  welcher  1356  für  jährlich  19  Pfund  Heller  an  Henne  von 
Limpurg,  Sohn  des  Lotz,  verpachtet  war.  Er  wurde  fällig,  sobald  eine  Tonne 
zum  Einzelverkauf  angebrochen  wurde.  Um  1500  verbuchte  man  die  Einnahmen 
von  Stockfischen,  als  die  weitaus  größten,  getrennt  von  denjenigen  der  übrigen 
gesalzenen  Fische.  Sowohl  das  Rentamt  wie  die  Unterkäufer  führten 
eine  Liste,  in  welche  alles  an  die  Hocken  gelieferte  gesalzene  Fischwerk  ein- 
getragen wurde;  von  einer  Tonne  Häringe  betrug  die  Abgabe  1435  2  Groschen 
oder  4  Schillinge  (10  Kreuzer),  von  einer  Tonne  Salmen,  Hechte,  Lachs  das 
Doppelte.  Die  Eingänge  mußten  alle  4  Wochen,  in  der  Fastenzeit  jeden 
Samstag  abgeliefert  werden.  Im  Jahr  1496  wurden  die  Bestimmungen  ver- 
schärft; 1726  zahlte  nur  noch  der  Zentner  ausgeführter  Stockfische  einen  Zoll 
von  8  Kreuzern.  Im  Übrigen  war  dieses  Ungeld  in  Vergessenheit  geraten. 
8.  Salzakzise,  auch  Salzmaß  und  Salzgeld,  bestehend  aus  verschiedenen 
Abgaben:*) 

a)  Zunächst  ist  hervorzuheben,  daß  in  Frankfurt  kein  Salzmonopol  bestand. 
Die  Stadt  sorgte  jedoch  insofern  für  einen  genügenden  Vorrat,  als  jeder  herein- 
kommende Wagen  mit  Salz  in  das  städtische  Magazin  gegen  Schein  ein 
gehäuftes  Simmer,  ein  Karren  die  Hälfte  abzuliefern  hatte.  Dieses  Magazin 
befand  sich  zeitweise  in  dem  großen  steinernen  Haus  neben  der  Leonhards- 
kirche,  dessen  Salzvorrat,  bestehend  aus  194  Achtel,  im  Jahr  1389  für  je 
2  Pfund  Heller  verkauft  wurde,  dann  im  Leinwandhaus  und  bis  1867  in 
einem  besonderen  Bau  im  Holzgraben  hinter  der  Katharinenkirche. 

b)  Außerdem  war  von  jedem  zu  Land  ankommenden  Achtel  Salz  in  bar 
16  Kreuzer  Akzis,  von  jedem  zu  Wasser  ankommenden   12  Kreuzer  zu  zahlen. 

c)  Das  Schreib-,  Meß-  und  Wartgeld,  welches  den  Namen  Kaufmannsteil 
führte  und  20  Pfennige  oder  5  Kreuzer  betragen  hatte,  wurde  im  Bürgervertrag 
von  1613  auf  die  Hälfte  herabgesetzt,  aber  1726  bereits  wieder  mit  8  Kreuzern 
erhoben.  Hiervon  waren  jedoch  diejenigen  Bürger  befreit,  welche  für  sich 
selbst  von  Köln  oder  aus  Holland  Salz  einkaufen  und  herbringen  ließen.  Im 
Jahr  1377  wurde  das  Meßgeld  mit  je  3  Hellern  vom  Käufer  und  Verkäufer  für 
das  Achtel  Salz  erhoben. 

d)  Anstelle  der  unter  b)  erwähnten  Akzise  wird  früher  eine  Verkaufsabgabe 
erwähnt,  welche  1435  vom  Käufer  mit  5  Englisch  (30  Heller),  vom  Verkäufer  mit 
1  Englisch,  und  vor  dem  Bürgervertrag  von  dem  Käufer  mit  5  Schilling 
1  Pfennig  zu  zahlen  war;  der  Betrag  wurde  damals  auf  die  Hälfte  herabgesetzt. 

Es  gab  ein  besonderes  Salzmesser-  oder  Salzschreiberamt,  welches  aus 
mehreren  Salzmessern,  die  anfänglich  Selzer  genannt  wurden,  aus  Salzträgern 

*)  Salzgeld  im  Rentkistenbuch  von  1435.  —  Dr.  Orth,  Reichsmessen,  S.  321.  —  Müllers 
Resolutionen,  I,  24  u.  25;  II,  S.  219.  -  Battonn,  IV,  S.  4  u.  5.     Bd.  V,  S.   14. 


343 


und  später  einem  Salzschreiber  als  Amtsvorsteher  bestand.  Zuerst  wird  im  Jahr 
1300  ein  Werner  Selzer  neben  dem  Römer,  seit  1320  ein  Heilmann  Selzer  auf 
dem  Samstagsberg  genannt.  1351  war  das  Amt  für  8  Pfund  Heller  jährlich, 
1382  für  36  fl  verpachtet.  Die  Salzstube  mit  der  Salzwage  befand  sich  in 
einem  kleinen   Häuschen  hinter  der  Stadtwage. 

9.  Tabak=  und  Kaffee  =Akzise.  Während  von  dem  Tabak,  welcher  um 
1635  hier  zuerst  in  den  Handel  kam,  nur  von  1651  an  etwa  60  Jahre  lang 
unter  dem  Namen  „Tabakgeld"  eine  erhebliche  Akzise  zu  entrichten  war, 
welche  im  Jahr  1654  55  etwa  1000  Gulden  abwarf,  und  während  der  Tee 
fast  nur  als  Hausgetränk,  nicht  in  Wirtschaften,  genossen  wurde,  hatten  die 
drei  Kaffeewirte  des  18.  Jahrhunderts  dauernd  eine  Getränkesteuer  (Ungeld) 
zu  zahlen,  welche  im  Jahr  1713  nicht  weniger  wie  2000  Gulden  betrug.  Das 
erste  Kaffeehaus  war  hier  im  Jahr  1689  von  Jakob  Thomae,  das  zweite  1694 
auf  dem  Markt  im  alten  Burggrafen  von  Konstantin  Breyting  und  das  dritte  1699 
in  der  Fahrgasse  zum  Neideck  von  Jeremias  Scheller  errichtet  worden.  Der 
Kaffeeausschank  war  nicht  freigegeben,  sondern  konzessionspflichtig,  daher 
ein  ausschließliches  Recht  der  Kaffeewirte. 

Außer  den  aufgeführten  Akzisen  werden  noch  verschiedene  kleinere  erwähnt, 
so  von  Honig,  Speck  und  Oel. 

B.    Sonstige  Verbrauchs=  und  Handelszölle. 

Außer  den  Lebensmitteln  wurden  noch  folgende  für  den  menschlichen 
Gebrauch  bestimmte  Waren,  entweder  bei  dem  Verkauf  oder  schon  vorher 
bei  ihrer  Verarbeitung,  versteuert: 

1.  Seiden=Akzise  von  den  Seiden-Ballen  und  Posamentieren,  eine  in 
der  Blütezeit  der  hiesigen  Seidenbandindustrie  im  Jahre  1584  zuerst  erhobene 
Verbrauchsabgabe,  welche  von  jedem  Webstuhl  mit  '  >  Gulden,  von  jeder  Seiden- 
mühle mit  8  Gulden  und  von  jedem  verarbeiteten  Pfund  Seide  mit  8  Heller, 
später  von  jedem  in  der  Stadtwage  gewogenen  und  hier  durch  die  Posamentiere 
verarbeiteten  oder  gefärbten  Seidenballen  mit  4  Gulden  zu  zahlen  war.  Im 
Bürgervertrag  wurde  der  Betrag  auf  die  Hälfte  ermäßigt.*)  Im  ersten  Jahre 
ertrug  diese  Akzise  1278  Gulden  15  Schilling  1591  sogar  2439  Gulden,  fiel  dann  in 
den  nächsten  10  Jahren  auf  den  dritten  Teil,  hob  sich  wieder  in  den  Jahren 
1606—1608,  um  dann  bis  1612  auf  11  P/z  Gulden  und  1616  auf  37  Gulden,  1637 
auf  341  l>  Gulden  zurückzugehen.  Bei  der  Zollrevision  des  Jahres  1726  wurde 
diese  unbedeutende  Einnahme  dem  Tuchschauamt  zugeteilt. 

2.  Färberei» Akzise  von  Tripp  und  (irobgrün,  eine  1588  in  der  Blütezeit 
der  hiesigen  Tuchfärberei  eingeführte  Verbrauchsabgabe  von  4  Hellern  =  einem 

*)  Müllers  Resolutionen,  I,  S.  24,  4S;  II,  S-  91.  —  Dr.  Bothe,  Beiträge,  85,  119,  welcher  andere 
Zahlen  für  die  Ertragnisse  gibt. 


Kreuzer,  welche  von  jedem,  in  den  zahl- 
reichen hiesigen  Färbereien  gefärbten 
Stück  Tripp  oder  Grobgrün,  den  belieb- 
testen belgischen  Tuchsorten,  erhoben 
wurde.*) 

Der  Ertrag  der  Färbereiakzise  belief 
sich  1588/89  auf  186  f!  von  10042  Stück, 
15^5  auf  263  Gulden  4  Schilling  4  Heller. 
Im  November  1606  gingen  von  26933 
Stück  498  Gulden  und  im  Mai  1607  von 
18327  Stück  339  Gulden  ein;  es  waren 
also  in  einem  Jahr  45620  Stück  ge- 
färbt worden.  Seit  1610  sanken  rasch 
die  Einnahmen  auf  108 '/s  Gulden  im 
Jahr  1612  und  23 Vi  Gulden  im  Jahr 
1621.  Am  3.  April  1623  wurde  die  Steuer 
dadurch  auf  vier  Jahre  erheblich  ge- 
steigert, daß  statt  einem  Kreuzer  von 
jedem  Stück  ein  Reichstaler  (90  Kreuzer) 
von  20  Stück  zu  zahlen  war.  Außer 
dieser  Akzise  von  gefärbtem  Tripp  und 
Grobgrün  wird  seit  1580  eine  vom  Haus- 
meister des  Leinwandhauses  abgelieferte 
Abgabe  der  Schwarzfärber  für  das  Siegeln 
und  Zeichnen  des  gefärbten  Leinentuchs 
und  seit  1612  auch  eine  Abgabe  von 
den  gefärbten  Seidenballen  erwähnt. 
3.  Halbprozentige  Faktorei=Akzise 
von  allen  zwischen  den  Messen  durch  hie- 
sige Bürger  als  Faktoren  (Agenten,  Kom- 
missionäre) verkauften  fremden  Waren; 
sie  wurde  durch  die  Ratsschlüsse  vom  26. 
Maiund24.Juni  1591  angeordnet,  erscheint 
aber  erst  im  folgenden  Jahr  im  städtischen 
Rechenbuch.**)  Die  Erhebung  erfolgte 
durch  vier  Ratsverordnete.  Nürnberg  und 
Augsburg    erlangten  von  ihr  Befreiung. 

*)  Dr.  Bothe,  Beiträge,  S.  S9  und  119. 
**)  Dr.  Bothe,  Beiträge,  S.  33. 


Durch  Edikt  vom  20.  Mai  1628  wurde  erneut  eingeschärft,  daß  alle  diejenigen, 
welche  außer  der  Meßzeit  in  Kommission  oder  sonst  als  Faktoren  Handel 
treiben,  es  sei  mit  Waren  oder  Wechseln,  alle  Halbjahr  binnen  6  Wochen  nach 
der  Messe  bei  den  4  Deputierten  auf  dem  Römer  erscheinen  und  von  den  ver- 
kauften fremden  Waren  das  halbe  Prozent  entrichten  sollen.  Die  Erträgnisse 
dieser  Faktoreiakzise  stieg  von  606  Gulden  im  Jahr  1594  auf  1012  Gulden  im 
Jahr  1595,  betrug  1600  noch  930  Gulden,  schwankte  dann  6  Jahre  lang  zwischen 
500  und  600  Gulden,  um  dann  erheblich  zurückzugehen.  Seit  September  1632 
wurde  sie  neben  dem  einprozentigen  Zoll  der  Fremden  von  allen  verkauften 
Waren  erhoben,  weshalb  in  den  Rechenbüchern  des  Rates  seitdem  von  einer 
I'  .prozentigen  Auflage  die  Rede  ist. 

4.  Einprozentiger  Warenzoll.  In  ihren  Finanznöten  erweiterte  die  Stadt 
am  5.  Juni  1632  die  halbprozentige  Faktoreiakzisc  dahin,  daß  außerdem  von 
allen  Kaufmannsgütern,  welche  von  fremden  Orten  in  die  Stadt  gebracht  und 
hier  verkauft  wurden,  in  und  außer  den  Messen  ein  Prozent  durch  die  Verkäufer 
oder  ihre  Faktoren  zu  erlegen  sei.*)  Dieser  neue  Warenzoll  ist  anscheinend 
in  der  Weise  gehandhabt  worden,  daß  die  fremden  Kaufleute  und  ihre  hiesigen 
Faktoren  von  allen  eingeführten  Waren  beim  Verkauf  ein  Prozent,  die  hiesigen 
Kaufleute  dagegen  von  allen  verkauften  eigenen  Waren  ohne  Rücksicht  auf  deren 
Herkunft  ein  Halbprozent  zu  entrichten  hatten.  Zu  den  Zollgütern  gehörten 
auch  eingeführte  Ochsen  und  Schweine.  Diese  Verkaufsabgabe  darf  nicht, 
wie  regelmäßig  geschehen  ist,  mit  dem  seit  1590  erhobenen,  neuen  Kauf- 
haus- oder  Niederlagegeld  in  der  Stadtwage,  einem  Einfuhrzoll  der  Landgüter, 
verwechselt  werden.  Beide  Abgaben  wurden  nebeneinander  von  denselben 
Zolldeputierten  erhoben,  welche  in  dem  neuen  Kaufhaus,  der  späteren  Güter- 
bestätterei,  zwischen  der  Stadtwage  und  dem  Leinwandhaus,  ihren  Amtssitz 
hatten.  Alle  Kaufleute,  fremde  wie  einheimische.  Prinzipale  und  Vertreter, 
hatten  vor  ihrer  Abreise  dort  zu  erscheinen  und  ihre  Verkäufe  anzuzeigen. 
Da  viele  Betrügereien  vorkamen,  indem  feinere  Güter  für  geringere,  andere 
ganz  verschwiegen  wurden,  fand  am  1.  September  1640  eine  Verschärfung  der 
Kontrolle  durch  die  weitere  Vorschrift  statt,  daß  alle  ankommende  Waren  vor 
dem  Abladen  von  den  Wagen  oder  vor  dem  Hereinbringen  aus  den  Schiffen 
nach  Stückzahl  und  Gewicht  spezifiziert  anzugeben  und  das  Versandte  erst 
nach  der  Zollentrichtung  abzuschreiben  sei. 

Die  Erträgnisse  dieser  Zollauflage  waren  anfänglich  sehr  bedeutende.  Da 
sie  nach  dem  Preis  der  verkauften  Handelsswaren  erhoben  wurden,  geben 
sie  uns  einen  wichtigen  Maßstab  für  die  Berechnung  des  damaligen  Waren- 
umsatzes; sie  waren  folgende: 

*)  Dr.  Orth,  S.  313.  —  Dr.  Bothe,  Beiträge,  S.  32. 


Jahr 

Betrag 

Jahr 

Betrag 

Jahr 

Betrag 

Jahr 

Betrag 

1632 

(»1*  Jahr) 

1633 

24158 

1642 

20153 

1652 

16055 

1662 

990 

43934 

1643 

20549 

1653 

12887 

1663 

875 

1634 
1635 

16184 

20020 

1644 
1645 

17714 
23591 

1654 

S864 

1664 
1665 

630 
1125 

1655 

1211 

1636 
1637 

31298 
19049 

1646 
1647 

20916 
20859 

1656 
1657 

1322 
1146 

1666 

4S4 

1667 

27 

163S 

16988 

1648 

18694 

1658 

1510 

1668 

31 

1639 

21020 

1649 

21253 

1659 

1142 

1669 

43 

1640 

21020 

1650 

17772 

1660 

1047 

1670 

28 

1641 

19185 

1651 

17384 

1661 

1108 

1671 

31 

1632—41 

232S56 

1642  -51 

198885 

1652—61 

46292 

1662—71 

4264 

Nach  dem  westfälischen  Frieden  wurde  diese  Handelssteuer  auf  Drängen 
der  fremden  und  hiesigen  Kaufleute  1655  auf  einen  kleinen  Bruchteil  herabgesetzt 
und  im  Frühjahr  16b7  so  gut  wie  aufgehoben.  Insgesamt  hatte  sie  in  den 
23  Jahren  von  1632—1655  rund  470000  Gulden  dem  Stadtsäckel  eingebracht 
und  wesentlich  zur  Aufrechterhaltung  des  Kredits  und  Ansehens  der  hiesigen 
Stadt  in  den  schweren  Kriegszeiten  beigetragen. 

Durch  Senatsbeschluß  vom  20.  März  1677  sollte  mit  Rücksicht  auf  die 
hohen  Kosten  der  großen  Garnison  und  der  in  Kaiserslautern  beim  ober- 
rheinischen Kreisregiment  zu  unterhaltenden  zwei  Kompagnien  diese  Handels- 
steuer erneuert  werden.  Ihre  Erhebung  stieß  aber  bei  den  fremden  Kaufleuten 
auf  solchen  Widerstand,  daß  in  aller  Stille  von  ihrer  Durchführung  abge- 
sehen wurde. 


§  5.  Gebührenzölle. 

Allgemeines.  Von  jeher  galt  die  in  den  Reichspolizeiverordnungen  von 
1548  und  1577  und  insbesondere  in  der  Frankfurter  (Gesetz-)Reformation  von 
1578,  Tl.  IF,  tit.  9,  §  3  enthaltene  Vorschrift:  „daß  der  Verkäufer  von  Rechts 
wegen  schuldig  sei,  dem  Käufer  gute,  gerechte  und  unverfälschte  Ware  zu 
liefern".  Die  Befolgung  dieser  Vorschrift  war  in  weitgehendem  Maße  durch 
Zwangsmaßregeln  aller  Art  gesichert,  für  welche  bestimmte  Gebühren  zu  zahlen 
waren.  Der  dem  Gemeinwesen  höchst  schädliche  Vor-  und  Aufkauf  aller  zum 
Lebensunterhalt  nötigen  Waren  durch  gewinnsüchtige  Händler  war  streng  ver- 
boten und  je  nach  der  Beschaffenheit  der  Ware  das  Wiegen,  Ausmessen, 
Probieren,  Beschauen  und  Schätzen  derselben  angeordnet.  Die  Maße  und 
Gewichte  waren  genau  festgesetzt.    In  den  Messen  hielten  Recheneiamtsbeamte 


oft  Umgänge  in  der  Stadt,  um  die  von  den  Kaufleuten  und  Krämern  gebrauchten 
Gewichte    untl    Maße  zu  besichtigen.     Übertretungen  wurden  streng  bestraft.*) 

A.  Wag  =  oder  Wieggelder. 

Das  sind  die  für  das  vorgeschriebene  Wiegen  von  bestimmten  Waren  in 
einer  der  städtischen  Wagen  zu  zahlende  Gebühren.  Zu  den  ältesten  und 
wichtigsten  Einrichtungen  des  Handelsverkehrs  gehört  die  öffentliche  Stadt- 
wage,**) deren    Benutzung  bei  einem   bestimmten   Kreis  von   schwereren   sog. 


,iuf  den  Weckmarkt  mit  den  neuen  Fleischschirnen, 
dei    Stadtwage,   dem  neuen   Kaulhaus    und  Leinwandhaus. 

wagmäßigen  Gütern,  namentlich  Rohprodukten,  ein  Zwang  war:  es  durfte  keine 
Ware,  bei  welcher  es  auf  das  Gewicht  ankam,  ungewogen  verkauft  werden. 
Zu  diesem  Zweck  war  vorgeschrieben,  daß  alle  Waren,  welche  über  ein  gewisses 

*)  Orth,  Reichsmessen,  achter  Abschnitt,  S.  263—268.  —  Derselbe,  Reformation,  1.  Forts., 
S.  21     27. 

**)  Orth.  Reichsmessen,  S.  296—304.  —  U.-Bch.  !,   No.  646  (1294),  No.  718  (1297),  No.  704 
(1297).  —  Wagordnungen  von   1432,  30.  Januar   1640,  7.  August  1684,  3.  Juli   1739. 


348 


Gewicht,  im  Mittelalter  ein  Viertelzentner,  seit  etwa  1530  ein  halber  Zentner, 
schwer  waren,  nicht  in  den  Bürgerhäusern,  sondern  nur  in  der  dazu  bestellten 
öffentlichen  Wage  gewogen  werden  durften,  damit  niemand  am  Gewicht  verkürzt 
werde;  das  Gewicht  war  auf  allen,  aus  der  Stadt  gehenden  Fässern  und  Ballen 
zu  vermerken.  Dieser  Zwang  wurde  schlecht  befolgt,  sodaß  er  oft,  so  am 
22.  August  1616,  30.  August  1631,  1640,  7.  August  1688  und  noch  1752  erneuert 
werden  mußte.  Schließlich  wurde  er  in  der  Weise  gehandhabt,  daß  die  wag- 
mäßigen Güter  nur  beim  Verkauf  in  ganzen  Stücken,  Fässern  und  Ballen  in 
der  Stadtwage,  dagegen  beim  Verkauf  aus  den  zerteilten  und  angebrochenen 
Stücken,  Fässern  und  Ballen 
auch  in  den  Häusern  und  Ge- 
wölben gewogen  werden  durf- 
ten; sie  hatten  aber  trotzdem 
das  volle  Waggeld,  wie  einen 
Zoll,  an  die  Stadt  zu  zahlen. 
Die  fremden  Kauf leute  hatten  vor 
ihrer  Abreise  in  der  ersten  Woche 
nach  der  Messe  die  betreffenden 
Warenmengen  zu  diesem  Zweck 
anzuzeigen.  Die  hiesigen  Kauf- 
leute rechneten  einmal  im  Jahr 
wegen  der  Wagegelder  ab. 

Die  wichtigsten  wagmäßigen, 
also  dem  Wagzwang  unterliegen- 
den Güter  waren  folgende: 

alle  Metalle,  wie  Eisen,  Kupfer,  Blei,  Zinn,  Messing,  Draht,  sodann  Wolle, 
Werg,  Hanf,  Flachs,  Garn,  Seiler,  Fleisch,  Butter,  Unschlitt,  Schmier,  Wachs, 
Farbhölzer,  Leder,  alle   Spezereien  wie  Lorbeer,  Pfeffer.  Ingwer,  Näglein, 
Muskaten,  Blumen,  Pariskörner,  Zucker,  Safran,  Süßholz,  Seife, 
dagegen  nicht  solche  Güter,  welche  nach  Inhalt  oder  Länge  gemessen  wurden, 
also  alle  nasse  Ware,  wie  Wein,   und  alle  Textilwaren.     Diese   unterlagen  dem 
Maßzwang.     Das  Recht  zum  Halten   der  Wage   war  anfänglich  ein  Bestandteil 
der  Markthoheit  des  Kaisers,  welcher  verschiedene  Ritter  mit  bestimmten  Geld- 
beträgen  aus   den   Einkünften    der   Stadtwage   belehnte.     Bei   ihrer   ersten   Er- 
wähnung im  Jahr   1294  wird  sie  ausdrücklich  als  kaiserliche  Reichswage  (pondus 
seu  libra  nostra  et  imperii  publica)  bezeichnet,  welche  von  einem  kaiserlichen 
Beamten    (per    officiatum    nostrum)   bedient   wurde.      In    dem   genannten   Jahr 
verpfändete   König  Adolf   dem   Schultheißen   Volrad   von  Seligenstadt   bis   zur 
völligen   Zahlung   einer  Schenkung   von   30  Mark  3  Mark  jährlicher  Einkünfte 


nach  Reiffenstein. 


von  der  Wage  und  verlieh  ihm  1297  die  noch  übrigen,  ihm  zustehenden  4  Mark 
zu  Erblehen.  Hiernach  hatte  sich  der  Kaiser  bei  Überlassung  der  Wage  an 
die  Stadt  eine  feste  Rente  vorbehalten. 

Vermutlich  hat  es  seit  der  Zeit,  da  es  hier  einen  Marktverkehr  gab,  bereits 
zwei  Wagen,  eine  allgemeine  Güterwage  und  eine  Gold-  und  Silberwage, 
gegeben.  Letztere  war  sicherlich  und  erstere  vielleicht  auch  im  Anfang  dem 
königlichen  Münzmeister  anvertraut,  welcher  dauernd  die  Aufsicht  über  die 
Gewichte  (das  Eichamt)  führte  und  die  Original-Eich-  oder  Muttergewichte 
aufbewahrte.  Bei  der  Zunahme  des  Handelsverkehrs  ergab  sich  bald  die 
Notwendigkeit  zur  Errichtung  weiterer  Wagen  für  besonders  bedeutende  Waren- 
zweige wie  Wolle,  Heu,  Eisen,  Mehl.  In  einer  Urkunde  vom  Jahr  1297  werden 
bereits  zwei  besondere  Wagen,  die  Wollwage  und  die  vermutlich  für  leichtere 
Waren  bestimmte  Schnellwage,  genannt.  Die  Gebäude,  in  welchem  sie  sich 
befanden,  waren  zum  Teil  so  geräumig  gebaut,  daß  sie  zugleich  als  Waren- 
lager und  Kaufhäuser  benutzt  werden  konnten.  Die  Stadtwage  ist  das  erste 
öffentliche  Lager-  und  Kaufhaus,  namentlich  für  die  zu  Land  hereingeführten 
Waren,  die  Eisenwage  in  der  Fahrgasse  mit  ihren  darin  und  davor  befind- 
lichen Verkaufsständen  der  Eisenmarkt,  in  dessen  Nähe  noch  vor  hundert 
Jahren  fast  alle  Eisenhändler  wohnten,  die  Mehlwage  und  später  die  Leder- 
wage der  Markt  für  Mehl  und  Leder  gewesen.  Es  ließen  sich  für  diese 
wichtige  Tatsache  viele  Beweise  anführen.  Im  Jahr  1368  zahlte  die  Wage  unter 
den  Verkaufshäusern,  welche  das  Hausgeld  zu  entrichten  hatten,  mit  19  Pfund 
einen  der  höchsten  Beträge.  Die  fremden  Fleischwaren,  wie  Schinken,  Speck 
und  Dörrfleisch,  wurden  das  ganze  Jahr  in  den  Verkaufsständen  der  Stadtwage 
feilgehalten.  Im  Jahr  1770  wurde  den  Metzgern  befohlen,  ihr  Unschlitt  drei 
Tage  lang  in  die  Stadtwage  zu  legen  und  den  hiesigen  Seifen-  und  Lichter- 
machern den  Vorkauf  zu  lassen.  Die  Unterkaufsgelder  von  diesen  und  anderen 
Waren,  wie  Käse  und  Butter,  flössen  nur  deshalb  der  Stadtwage  zu,  weil  sie 
dort  zum  Verkauf  kamen. 

Eine  sehr  wichtige  und  oft  gewinnbringende  Stellung  nahmen  die  Wag- 
meister ein,  welche  zugleich  als  Unterkäufer  (Makler)  der  anwesenden  Parteien, 
zwischen  den  Messen  auch  als  Faktoren  der  abwesenden  Kaufleute  und  trotz 
aller  Verbote  vielfach  für  eigene  Rechnung  tätig  waren;  daher  der  Reichtum 
mancher  Wagmeister.  Fortgesetzt  kehren  die  Klagen  der  Kaufleute  über  deren 
Handel  wieder,  daß  sie  die  beste  Ware  im  Leinwandhaus,  in  der  Stadtwage  und 
Eisenwage  vorweg  kauften  und  nur  das  Geringere  der  Bürgerschaft  über- 
ließen. In  den  für  die  einzelnen  Wagen  erlassenen  Ordnungen  wird  deshalb 
regelmäßig  den  Wagmeistern  streng  verboten,  an  den  in  der  betreffenden 
Wage  gehandelten  Gütern  teil  oder  gemein  zu  haben.     Wie  in  vielen  anderen 


Städten,  in  denen 
das  Eichamt  als  ein 
Teil  des  Marktwe- 
sens mit  dem  Amt 
des  Münzmeisters 
verbunden  war,  ge- 
hörte die  Lieferung 
und  Aufsicht  über 
die  Gewichte  zu  den 
Obliegenheiten  des 
Münzwardeins;  er 
hatte  sie  nach  dem 
bei  ihm  aufbewahr- 
ten Eicher(Normal- 
gewicht)  zu  verfer- 
tigen und  mit  dem 
Frankfurter  Adler 
zu  stempeln.  Nach 
der  Verordnung 
vom31. August  1762 
mußten  alle  Kauf- 
leute und  Handwer- 
ker ihre  Gewichte 
vier    Wochen     vor 

Beginn  jeder  Messe  in   der  Münze   durch   den  Wardein   gegen  eine  bestimmte 
Gebühr  abziehen  lassen. 

Seit  alten  Zeiten  gab  es  in  der  Stadtwage  zweierlei  Gewichte,  nämlich  das 
schwere  Krämergewicht  für  die  nach  dem  Zentner  verkauften  Waren  und 
das  leichte  Gewicht  für  die  meist  pfundweise  verkauften  Waren.  Schon  in 
der  ältesten  Zoll-  und  Gewichtsordnung  von  1329  wird  zwischen  dem  Zentner 
Schwergewicht  zu  100  Pfund  und  dem  Zentner  Leichtgewicht  zu  108  Pfund 
unterschieden.  Zu  ersterem  gehörten  alle  Gewürze  (Spezereiwaren),  geschmelzt 
Butter  und  Halbfabrikate  wie  geschmolzen  Zinn,  geschlagen  Kupfer,  Bleitafeln, 
gehechelt  Flachs  und  Garn,  zum  Leichtgewicht  dagegen  Fleisch-  und  Fett- 
waren, Lorbeeren,  ungeschmelzt  Butter,  unbearbeitete  Klötze  oder  Klumpen 
Blei,  Zinn  und  Kupfer,  rauh  Flachs  usw. 

Im  Laufe  der  Zeit  entstanden  folgende  verschiedene  Wagen: 
1.     Die    eigentliche    Stadtwage.      Hinsichtlich    der   Lage   der   kaiser- 
lichen Frohnwage  von   1294  sind  wir  nur  auf  Vermutungen  angewiesen. 


*-on  derStadtwa 


Aus  einer  Vergleichung  verschiedener  Urkunden*)  habe  ich  den  Eindruck 
gewonnen,  daß  sie  sich  auf  der  Ostseite  der  Höllgasse  neben  dem  alten  Rat- 
haus und  Dom  in  dem  zuerst  1268  genannten,  ursprünglich  viel  größeren 
Haus  zum  schwarzen  Hermann  (Lit.  M  No.  204  und  205)  befunden  hat,  welches 
1323  auch  das  Kaufhaus  genannt  wird.  Es  scheint  von  dem  Münzer  Hermann 
erbaut  und  nach  ihm  benannt  worden  zu  sein;  ferner  scheint  Frau  Irmengard, 
welche  von  1350 — 1356  die  Stadtwage  gepachtet  hatte,  mit  der  zuerst  1338 
genannten  Frau  Irmengard  zum  schwarzen  Hermann  identisch  zu  sein.  Etwa 
1365  wurde  dicht  dabei,  am  Pfarrkirchhof  gegenüber  dem  Leinwandhaus,  süd- 
lich vom  Pfarrturm,  an  dessen  Stelle  damals  noch  das  Rathaus  stand,  ein 
neues  Stadtwagehaus  erbaut.  Es  hieß  auch  die  städtische  Fleischwage. 
Als  alte  Wage  wird  außerdem  ein  Haus  hinter  dem  Römer,  unweit  der 
Goldsteinecke,  in  der  nach  dem  Kornmarkt  führenden  Barfüßergasse  be- 
zeichnet. Auch  das  Haus  zur  Eiche  zwischen  Saalhof  und  Nikolaikirche 
könnte  wegen  seiner  Lage  in  Betracht  kommen.  Im  Jahr  1503,  als  die  Stadt 
das  Waghaus  am  Pfarrturm  nebst  dem  Nebenhaus  Kleinwolkenburg  nieder- 
reißen und  an  deren  Stelle  einen  großen  Neubau  errichten  wollte,  widersetzte 
sich  das  Bartholomäusstift  und  übernahm  beide  Häuser  auf  Abbruch  zur 
Erweiterung  des  Pfarrkirchhofes,  wogegen  es  der  Stadt  zum  Neubau  der  Wage 
tauschweise  sein  Kornhaus  gegenüber  der  Metzgerpforte,  wohl  das  ehemalige 
Tanz-  oder  Spielhaus  der  Juden,  überließ.  Dieses  sowohl  wie  die  alte,  seit 
1462  verlassene  Judenschule  (Synagoge)  wurden  niedergerissen  und  an  deren 
Stelle  ein  neues  großes  Wag- und  Kaufhaus  gebaut,  welches  1874  abgebrochen 
und  durch  das   1878  vollendete  Gebäude  des  Stadtarchivs  ersetzt  wurde. 

Vom  Zentner  gab  1432  der  Käufer  3  Heller  und  der  Verkäufer  l1  2  Heller 
an  Wieggeld;  später  betrug  es  vom  Zentner  Gut  im  Werte  bis  zu  6  Gulden 
6  Pfennige,  bei  höherem  Wert  12  Pfennige,  wovon  der  Verkäufer  wie  früher 
ein  Drittel,  der  Käufer  zwei  Drittel  zu  zahlen  hatte.  In  den  städtischen  Ein- 
nahmen hat  das  Waggeld  einen  erheblichen  Posten  ausgemacht.  Im  Jahr  1358 
betrug  es  bereits   1110  Pfund  Heller,   1730   13100  Gulden,    1810  38239  Gulden. 

In  und  an  der  Stadtwage  werden  folgende  besondere  Wagen  genannt.  Ent- 
sprechend den  zwei  verschiedenen  Gewichten  gab  es  im  vierzehnten  Jahrhundert 
zunächst  zwei  Wagen: 

a)  die  schwere  Krämer-  oder  Mittelwage,  bei  welcher  der  Zentner 
zu    100  Pfund  ä  33  Lot,  und 

b)  die  Schmeer-  oder  Speck  wage,  bei  welcher  der  Zentner  zu  108  Pfund 
ä  32  Lot  gerechnet  wurde.    Letztere  diente  zum  Wiegen  von  Speck,  Unschlitt 

*)  l  .-Bell.  I,  No.  283,  329,  621,  659,  682,  796,  Bd.  II,  No.  233,  400,  643.  —  Battonn  III. 
S.  262—265.  —  Müllers  Resolutionen,  II,  S.   100  und   101. 


und   anderen    Fettvvaren,   von    Harz,   Pech,    Terpentin,    geräucherten    und    ge- 
dörrten Fleischwaren,  rauhem  Flachs,  Seilerhanf; 

c)  die  Salzwage,  auch  Salzstube,  in  einem  kleinen  Häuschen  hinter 
dem  Hauptbau; 

d)  die  Fuhr  wage,  angeblich  bereits  1425,  von  welcher  1739  gesagt  wird, 
daß  sie  seither  wenig  gebraucht  worden  sei; 

e)  die  Kupferwage,  welche  im  Dezember  1571,  zu  einer  Zeit,  da  Frankfurt 
ein  wichtiger  Zwischenhandelsplatz  für  sächsisches  und  anderes  Kupfer  geworden 
war,  anstelle  der  früheren  Judenschule,  dem  Hinterhaus  der  Stadtwage  nach 
der  Metzgerpforte  zu,  errichtet  wurde. 

Außerdem  werden  im  18.  Jahrhundert  noch  die  Spezerei-  und  Butterwage,  die 
Mittel-  oder  Lederwage  und  die  Tabak-,  Käse-  und  Federwage  genannt. 

2.  Heuwage,  später  Heu=  und  Güterwage,  in  einem  besonderen  Ge- 
bäude zuerst  auf  dem  Liebfrauenberg,  dem  ältesten  Pferdemarkt,  neben  dem 
Stift,  seit  1578  an  der  äußeren  Katha- 
rinenpforte  neben  dem  Marstall.  Sie 
diente  möglicherweise  schon  seit  1425 
zugleich  als  Fuhr-  oder  Güterwage 
zum  Wiegen  von  Vieh  und  schweren 
Kaufmannsgütern,  wie  Wolle,  Wein 
und  Leder,  die  in  Ballen  und  Fässern 
aus  der  Stadt  geführt  wurden.  Aus 
dem  Jahre  1442  wird  uns  berichtet, 
daß  der  hiesige  Handelsmann  Wolf 
Blum  im  Auftrage  der  Stadt  einen 
Wagenbalken  zum  Wiegen  von  Fuhr- 
werk aus  Venedig  kommen  ließ.  Die 
Heu-  und  Güterwage  war  seit  1717 
verpachtet;  1752  wurde  sie  abgerissen 
und  an  ihrer  Stelle  das  große  Belli'sche 
Haus  erbaut.  Seitdem  wurde  vor- 
nehmlich die  zweite,  seit  1654  er- 
wähnte Heu-  und  Güterwage  auf 
dem  Roßmarkt  am  Eck  der  Töpfer- 
gasse (jetzt  Steglehner)  benutzt.  Das  Wieggeld  betrug  sowohl  vom  Heu  wie 
von  Kaufmannsgütern  einen  Kreuzer  vom  Zentner.*) 


Heu-  und  Güterwage  von  1578, 
ischen  Katharinenpforte  und  Marstall. 


*)  Dr.  Dietz,  Geschichte  des  Frankfurter  Pierdemarktes,  1910,  S.   100.  —  Müllers  Reso- 
lutionen, II.,  S.  212  betr.  Heu-  und  Güterwage,  S.  218  betr.  Taxrolle  der  Wollenwage. 


353 


3.  Wollwage,  eine  sehr  alte,  im  Jahr  1329  zuerst  erwähnte  Wage,  welche 
nach  dem  ersten  städtischen  Rechenbuch  der  Jahre  1348 — 51  an  vier  Woll- 
wieger im  Haus  zum  Raben  in  der  Schnurgasse,  der  Hauptstraße  der  zahl- 
reichen Wollweber,  auf  vier  Jahre  für  40  Mark  (60  Gulden)  verpachtet  war. 
Die  Einnahmen  aus  ihr  bildeten  seitdem  eine  regelmäßig  wiederkehrende  Rubrik. 
Das  Wieggeld  vom  Zentner  Wolle  betrug  6  Kreuzer.  Die  Wieger  erhielten 
hiervon  ein  Drittel.     Seit   1717  war  sie  verpachtet. 

4.  Fischwagen,  welche  auf  dem  Römerberg  während  des  wöchentlichen 
Fischmarktes  am  Freitag  und  Samstag  zum  Auswiegen  der  frischen  Flußfische, 
welche  nur  nach  dem  Gewicht  verkauft  werden  durften,  aufgestellt  wurden. 
Im   [ahr  1688  ist  von  einer  vierten  Fischwage  die  Rede. 

5.  Flachs=  und  Butterwage,  welche  sich  in  einer  Bretterbude  auf  dem 
Hühnermarkt  befand  und  alle  Verlegungen  des  Wochenmarktes  mitmachte 
(.Müller,  II,   S.  213);  sie  wurde   1628  angeordnet. 

6.  Mehl=  und  Brotwagen.  Unter  dem  Namen  der  Mehlwage  oder  wie 
sie  später  amtlich  hieß,  der  Spelz-,  Mehl-  und  Malzwage  wird  gewöhnlich 
nur  das  Gebäude  in  der  Fahrgasse  verstanden,  welches  im  Jahr  1438  neben 
dem  großen  Pfarrkirchhof  errichtet  und  1716  in  seiner  jetzigen  Gestalt  als 
freistehendes  Haus  neugebaut  wurde.*)  Eine  zweite,  kleinere  Mehlwage  befand 
sich  seit  etwa   1554  am  Bockenheimer  Tor. 

Alles  Mehl,  sowohl  das  in  den  hiesigen  Mühlen  vermahlene,  wie  auch  das 
fremde,  mußte  in  die  Stadtwage  und  seit  Errichtung  besonderer  Mehlwagen 
in  eine  von  diesen  gebracht,  auf  seine  Güte  untersucht  und  zwecks  Fest- 
stellung des  richtigen  Gewichtes  durch  die  Mehlwieger  gewogen  werden.  Bei 
der  Größe  des  Wagebaues  in  der  Fahrgasse  konnten  die  zugeiührten  Mehl- 
vorräte  bis  zu  ihrem  Verkauf  oder  wenigstens  bis  zu  ihrer  Abholung  dort 
auch  aufbewahrt  werden,  sodaß  die  Mehlwage  zugleich  die  Bedeutung 
eines  Lager-  und  Kaufhauses  für  Mehl  hatte.  Hier  trafen  sich  regelmäßig  die 
Händler,  Müller  und  als  Abnehmer  die  Bäcker.  Die  zur  Bedienung  angestellten 
Beamten  waren  die  Mehlwieger,  welche  das  Wiegegeld  im  Betrag  von  4  Hellern 
(1  Kreuzer)  vom  Achtel  Landmehl  und  2  Kreuzern  vom  Achtel  Mehl,  das  zu 
Wasser  ankam,  erhoben.  Die  Einnahmen  des  Rates  aus  demselben  schwankten 
bis  1525  zwischen  92  Pfund  Heller  (14S5  und  1525)  und  147  Pfund  als  Höchst- 
betrag im  Jahr  1482.  Im  Gegensatz  zum  Mahlgeld  veranschaulicht  es  den 
eigenen  Mehlverbrauch  der  Bevölkerung;  mit  seinen  Schwankungen  läuft  es 
durchaus  nicht  parallel  mit  jenem. 

Die  Bäcker,  welche  grundsätzlich  nach  dem  Gewicht  backen  mußten  und 
nur  in  Zeiten  der  Not  mit  obrigkeitlicher  Erlaubnis  hiervon    absehen    konnten, 

*)~BaUonn  II,  S.  68,  III.  S.   112.  VI,  S.  246.    -  Müllers  Resolutionen  II,  S.   124  und   125. 


durften  ihre  eigenen  Wagen  halten.  Dagegen  gab  es  zwei  öffentliche  Brot- 
wagen am  Affentor  und  am  Eschenheimer  Tor  für  alle  fremden  Backwaren, 
namentlich  der  Dorfbäcker,  welche  nur  an  diesen  beiden  Toren  eingelassen 
wurden  und  eine  nach  dem  Gewicht  bestimmte  Abgabe,  den  Brotzoll,  zu 
entrichten  hatten. 

7.  Eisenwage,  welche  sich  in  der  Fahrgasse  neben  dem  Brückhof  in 
einem  1442  durch  die  Stadt  erworbenen  Hause  befand  und  mit  ihren  Verkaufs- 
ständen    ein    Eisenkaufhaus    bildete.*)     Jahrhunderte    lang    wohnten    fast    alle 


Die  Mehlwage  von  Nordosten.    Kolorierte  Lithographie  aus  dem  Jahr  1809. 
Aus  Alt-Frankfurt,  Jahrgang  I,  Heft  1. 

Eisenhändler,  so  im  18.  Jahrhundert  die  Herrn  Cleynmann,  Zickwolff,  Scharf!, 
Willemer,  Hasenclever,  Trost  in  der  Nachbarschaft;  nach  der  Bornheimer 
Pforte  zu  schlössen  sich  die  Kanngießer,  Schmiede  und  andere  Feuerhand- 
werke an,  weshalb  die  Fahrgasse  auch  die  Schmiedegasse  hieß.  Die  Händler 
hatten  entweder  in  der  Wage  für  je  3  Gulden  messentlich  einen  oder  mehrere 
Stände  gemietet  oder  sie  hielten  für  das  halbe  Geld  vor  der  Eisenwage   unter 

*)  Dr.  Orth,  Reichsmessen,  S.  306—308.  —  Eisentaxrolle  und  Ordnung  vom  S.  März  1627 
als  Grundlage.  —  Müllers  Resolutionen  II,  S.   125.  —  Battonn  II,  S.  54. 


dem  Schuppen  oder  vorm  Brückhof  ihre  Waren  wie  Schippen,  Pflugscharen, 
Stürzen,  Gabeln,  Pfannen,  Nägel,  Öfen  und  anderes  feil.  Die  Fuhrleute  mußten 
alle  fremden  Eisenwaren,  welche  sie  namentlich  aus  der  Lahngegend  und 
Schmalkalden  hierher  brachten,  zunächst  in  die  Eisenwage  führen  und  hiervon 
Wiege-  und  Niederlagegeld  bezahlen,  bevor  sie  abladen  oder  gar  die  Stadt 
wieder  verlassen  durften.  Es  fanden  jedoch  trotz  aller  Verordnungen  viele 
Unterschleife  statt.  Der  Wagenmeister  trieb  eigenen  Handel,  die  fremden 
Eisenwaren  wurden  vorweg  verkauft  oder  kamen  erst  in  zweiter  Hand  in 
die  Wage.  Seit  1726  war  sie  für  700  Gulden  verpachtet.  Wegen  der  Frage, 
ob  nur  das  zu  Land  eingeführte  Eisen  oder  auch  der  seit  1683  zu  Wasser 
ankommende  steirische  Stahl  die  Gebühren  in  die  Eisenwage  zu  zahlen  habe, 
kam  es  im  Jahr  1741  zwischen  dem  Pächter  Johann  Ludwig  Bück  und  den 
Händlern  zu  einem  großen  Prozeß,  welcher  erst  nach  einem  halben  Jahr- 
hundert durch  einen  Vergleich  beendet  wurde.  Ein  gleicher  Streit  entbrannte 
seit  1774  mit  den  Eisenhändlern  aus  den  bergischen  Städten  Remscheid, 
Solingen,  Ronsdorf  und  Velbert.  Bei  Anlegung  der  Brückhofstraße  wurde  die 
Eisenwage  beseitigt. 

7.  Gold=  und  Silberwage  zum  Wiegen  von  gemünzten  und  ungemünzten 
Edelmetallen,  Perlen,  Korallen  und  Achatsteinen,  welche  der  Kaiser  im  Jahr  1355 
wegen  der  herrschenden  Unordnung  der  Stadt  übertrug.  Sie  war  untrennbar 
mit  dem  Geldwechsel  verknüpft,  welcher  der  Stadt  schon  9  Jahre  vorher  über- 
lassen, aber  ohne  das  Recht,  die  Gold-  und  Silberwage  zu  halten,  wertlos  gewesen 
war.*)  Das  Amt  des  Wagemeisters  war  anfänglich  mit  demjenigen  des  Münz- 
meisters  und  Geldwechslers  verbunden  gewesen.  Hierzu  wurden  meistens  ange- 
sehene Goldschmiede  genommen,  von  welchen  die  ältesten  im  13.  Jahrhundert 
auf  dem  Markt  im  Haus  zum  alten  Burggrafen  und  in  der  alten  Münze  (1274) 
wohnten.  Ihre  Namen  finden  sich  in  dem  Verzeichnis  der  Kaufleute.  Im  Jahr 
1366  erhielt  die  Stadt  die  kaiserliche  Erlaubnis,  das  Wiegegeld  für  je  100  Gold- 
gulden von  acht  alten  Hellern  auf  zwölf  und  für  eine  Mark  Silber  auf  zwei 
alte  Heller  zu  erhöhen. 

Selbstverständlich  gab  es  nicht  nur  eine  Gold-  und  Silberwage,  sondern 
jeder  geschworene  Geldwechsler  und  Goldschmied  hatte  eine  solche.  Anfangs 
1368  lieferten  nicht  weniger  wie  16  Wechsler,  darunter  7  Frauen,  das  Wieg- 
geld ab.  Das  bedeutendste  Geschäft  hatte  hierbei  Frau  Cunne  Goldschmidt 
geborene  Dagestele  im  alten  Burggrafen  gemacht.  Außer  ihr  und  ihrem 
zweiten    Manne   Jeckel    Lentzel    waren    im    14.  Jahrhundert    die    bekanntesten 

*)  Privilegienbuch  S.  30  u.  41.  —  Dr.  Orth,  Reichsmessen,  S.  336—338,  709—712.  —  Kriegk, 
Krankfurier  Bürgerzwiste,  1862,  S.  330—343.  —  Dr.  Otto  Speyer,  Die  ältesten  Credit-  und 
Wechselbanken,  1883.  —  Gesetzbuch  von  1352,  cap.  79  und  84. 


356 


Wechsler  die  Palmstorffer  im  Haus  zum  Appenheimer  oder  Quittenbaum  in 
der  Neukräm,  die  Junge  von  Friedberg,  die  Goldschmiede  Humbracht  im  Haus 
Schönstein  und  die  Guldenschaf.  In  Meßzeiten  hatten  die  meisten  von  ihnen 
ihre  Wechselhütten  an  der  St.  Nikolaikirche. 

Nachdem  König  Ruprecht  in  dem  Münzgesetz  vom  23.  Juni  1402  verordnet 
hatte,  daß  in  allen  freien  Reichsstädten  der  Rat  durch  Beamte  den  Wechsel 
der  Goldgulden  (zu  22 's  Karat)  selbst  vorzunehmen  und  zu  beaufsichtigen 
hätte,  machte  die  hiesige  Stadt  sofort  den  Versuch,  das  Wiegegeschäft  auf 
der  Gold-  und  Silberwage  durch  die  Verbindung  mit  dem  Geldwechsel  und 
anderen  Geldgeschäften,  wie  Hinterlegungen,  Ausleihen  auf  goldene  und  silberne 
Pfänder,  Kaufen  und  Verkaufen  von  Gold  und  Silber,  zu  einer  städtischen 
Bank  auszuge- 
stalten und  in 
eigene  Verwal- 
tung zu  nehmen. 

Infolgedessen 
wurden  im  Au- 
gust eine  Gold- 
wage, mehrere 
Wagen  für  ge- 
münztes und  un- 
gemünztes  Silber 
(Granalien, Blant- 
schen),fürPerlen 
und  Anderes  an- 
geschafft, hier- 
für     bei      allen 

Kaufgeschäften 
der  Wiegezwang 

eingeführt,  und  14  Personen  angestellt.  Auf  diesen  Wagen  gab  es  folgende 
Gewichte:  die  feine  kölnische  Mark  Gold  oder  Silber  zu  24  Karat  oder  16  Lot, 
=  96  Gran  =  288  Grän,  mithin  das  Karat  zu  12  Grän,  das  Lot  zu  18,  beim 
Juwelen-  und  Perlengewicht  das  Lot  zu  71  Karat  ä  4  Grän.  Die  drei  größten, 
hierdurch  schwer  geschädigten  Geldwechsler  Siegfried  Guldenschaf,  Johann 
Palmstorifer  und  Jeckel  Humbracht  setzten  es  aber  bereits  im  folgenden  Jahr 
durch,  daß  ihnen  neben  der  städtischen  Bank  ebenfalls  die  Konzession  zur 
Führung  von  Banken  erteilt  wurde,  an  welchen  sich  die  Stadt  gegen  Abgabe 
eines  Gewinnanteils  (meist  3a)  mit  Kapital  beteiligte.  Die  Bank-Einnahmen  des 
Rates  waren  ziemlich  erhebliche;    1403:  738  Gulden,   1409:  991   und   1410:  874 


Die  alte  Mainbrücke  mit  den  2  Tortürmen  und  der  Stadtmühle 
nach  der  Grav'schen  Ansicht  von  1550. 


Gulden.  Nach  etwa  15  Jahren  ließ  man  die  ganze  Einrichtung  wieder 
fallen.  Der  Rat  ermächtigte  seitdem  nicht  mehr  wie  drei  beeidigte  Per- 
sonen, meistens  Goldschmiede,  welche  die  geschworenen  Wechsler  genannt 
wurden,  gegen  Abgabe  von  zwei  Drittel  des  Wieggeldes  zum  Halten  der 
Gold-  und  Silberwage  und  zum  Geldwechsel.  Seine  Einnahmen  vom  Wieg- 
geld waren  gering,  zwischen  15  und  20  Pfund  Heller  im  Jahr;  nur  in  der 
Zeit  von  1468  bis  1475  steigerten  sie  sich  bis  auf  etwa  100  Gulden.  Nach 
dem  Tode  des  Jeckel  Humbracht  im  Jahr  1420  standen  während  mehrerer 
Generationen  an  der  Spitze  der  geschworenen  Wechsler  verschiedene  Mitglieder 
der  Familie  Engländer  genannt  Guldenlöwe,  bei  welcher  dieses  Amt  geradezu 
erblich  wurde.*)  Sie  besaßen  an  der  Nikolaikirche  ihr  Wohnhaus  nebst  einer 
Wechselhütte  und  in  der  Blauhandgasse,  unweit  der  Münzgasse,  ein  Haus 
mit  Schmelzhütte  (1432,  1505).  In  der  Zeit  von  1421  —  1450  wird  Peter  Gulden- 
löwe, seitdem  sein  Sohn  Claus  und  von  etwa  1473  bis  1510  seine  Enkel  Hans, 
Daniel  und  Jakob  Engländer  genannt  Guldenlöwe  erwähnt;  sie  bekleideten 
meistens  auch  das  Amt  als  städtische  Münzmeister  und  Wardeine. 

Seit  1494  besaß  auch  der  Tuchhändler  Bartholme  Benker  die  Genehmiguug 
zum  Betrieb  des  Geldwechsels  im  Haus  zum  Engel  am  Eck  der  Krämergasse. 
Bei  seinem  Tode  im  Jahr  1511  fanden  sich  in  seinem  Wechselkram  eine  Gold- 
wage mit  Gewichten,  ein  Wechselkäfig,  zwei  Wechselbretter,  Säckel  mit  unge- 
münztem  Gold  und  den  verschiedenartigsten  Goldstücken,  sowie  viele 
Edelsteine   und  Ringe   vor. 

Dadurch,  daß  auch  die  rheinischen  Kurfürsten,  namentlich  Kurmainz,  das 
Recht  besaßen,  auf  der  Messe  Geldwechsler  mit  ihren  Wagen  zu  bestellen, 
verlor  die  Einrichtung  der  geschworenen  Wechsler  immer  mehr  an  Bedeutung 
und  hörte  am  Anfang  des  16.  Jahrhunderts  ganz  auf.  Seitdem  stand  der 
Geldwechsel  und  das  Recht  zum  Halten  einer  Goldwage  jedermann  frei.  Nur 
den  Juden  war  nach  ihrer  Stättigkeit  (§  80)  verboten,  Gold,  Silber,  Perlen, 
Granalien  (Blantschen),  Korallen,  Achatsteine  in  ihren  Häusern  zu  wiegen. 
Auf  Begehren  des  Käufers  mußten  sie  sich  der  städtischen  Silberwage  bedienen. 
Das  Wieggeld  kam  in  die  Silberbüchse.  Im  Dezember  1629  wurde  sie  nach 
dem  Tode  des  Wardeins  Peter  Binder  wieder  einmal  geöffnet. 

B.   Kranengeld. 

Es  war  eine  Art  Main-  oder  Wasserzoll,  welcher  von  allen  kranbaren,  das  heißt 
schweren  Schilfsgütern,  die  man  nicht  tragen  kann,  bezahlt  werden  mußte, 
auch  wenn  sie  sich  des  Kranens  nicht  bedienten;  es  bestand  also  für  diese 
ein    Kranenzwang.**)      Am    Maingestade    waren    zwei    große    starke    Kranen 

*)  Siehe  Verzeichnis  der  Kaufleute  No.  420,  444,  445,  547,  665,  724,  725.  —  Battonn  V,  S.  220. 
**)  Dr.  Orth,S.  226,663.  —  Dr.  Bothe,  Beiträge,  S.  132- 13h.  —  Müllers  Resolutionen  II,  S.  106-109. 


358 


Der  obere  Kr 


vorhanden,  der  obere  un- 
terhalb der  Anländestelle 
am  Fahrtor,  der  untere 
am  Weinmarkt  vor  der 
Leonhardspiorte.  Der 
ältere  von  ihnen  soll  im 
Jahre  1331  wegen  des  auf- 
blühenden elsässischen 
Weinhandels  zum  Heben 
der  sehr  schweren  Fuder- 
fässer aus  den  Straßbur- 
ger Weinschiffen  erbaut 
worden  sein,  was  wohl 
der  Wahrheit  entspricht. 
Im  städtischen  Rechen- 
buch von  1350  werden 
zuerst  die  Kranen,  1354 
der  alte   und   der  neue, 

1362  einmal  der  oberste,  mittelste  und  niederste  Kranen,   1366   der  obere   und 
der  niedere  (untere)  erwähnt;  sie  waren  anfänglich  aus  Holz  gebaut. 

Als  Beamte  waren  ein  Kranenmeister  und  verschiedene  Knechte  vorhanden. 
Die  Heinzler  hatten  nach  ihrer  Ordnung  vom  25.  Juni  1593  in  den  Messen 
des  Kranens  fleißig  zu  warten  und  den  Leuten  ihre  Ballen  und  Gut  nach 
Bescheid  treulichst  zu  liefern,  wobei  ihnen  die  zahlreichen  Schröter  auch  beim 
Abladen  helfen  sollten.  Letztere,  schon  1310  erwähnt,  waren  in  zwei  Gesell- 
schaften mit  eigenen  Häusern  auf  dem  Römerberg  eingeteilt. 

Im  Jahr  1366  erteilte  Kaiser  Karl  IV.  der  Stadt  das  Recht,  vom  Verkäufer 
wie  Käufer  6  alte  Heller  Kranengeld  für  jedes  aus  dem  Schiff  gehobene 
Fuder  Wein  zu  fordern;  1430  betrug  es  je  nach  Größe  6,  8  oder  12  Heller. 
Die  Eingänge  waren  alle  Samstag  auf  die  Rechnei  abzuliefern.  Mit  Nürnberg 
wurden  1625  und  1658  hierüber  besondere  Verträge  abgeschlossen,  welche 
durch  die  darin  verzeichneten  Waren  von  besonderem  Interesse  sind.  Vom 
Kranengeld  waren  nur  leichtere  Wassergüter  im  Gewicht  bis  zu  3  Zentnern, 
sogenannte  unkranbare  Mannslasten  oder  Drey- Knechts-Gut,  befreit.  Im 
Jahr  1628  erging  eine  neue  Kranenordnung,  worin  nicht  nur  das  Kran- 
geld von  3  Zentner  aufwärts,  sondern  auch  der  Fuhrlohn  der  Heinzler 
für  die  aufgeladenen  Fuhren  (ungefähr  18  bis  20  Zentner)  und  der  Lohn 
der  Schröter  für  das  Ausheben,  Aufladen  und  Abstoßen  einer  vollen  Fuhre 
festgesetzt  war. 


C)  Maß=  oder  Meßgelder. 

In  Deutschland  gab  es  bekanntlich  vor  der  allgemeinen  Einführung  des 
Metermaßes  zahllose  verschiedene  Hohl-,  Längen-  und  Flächenmaße.  Man 
sehe  sich  nur  einmal  hinsichtlich  der  Weinmaße  das  Visierbüchlein  von  1553 
an.  In  Frankfurt  unterschied  man  namentlich  zwischen  Ellenmaß,  Trinkmaß 
oder  Kanneneiche  (Kanteneiche),  Fruchtmaß,  Waidmaß  und  Holzmaß.  Während 
die  obrigkeitliche  Aufsicht  über  die  Gewichte  dem  vormals  kaiserlichen  Münz- 
meister zustand,  welcher  demnach  auch  die  Mutter-  oder  Normalgewichte  auf- 
bewahrt haben  muß,  soll  diejenige  über  die  Maße  nach  den  alten  Statuten  des 
Bartholomäusstiftes  zu  den  Gerechtsamen  des  Probstes  gehört  haben.*)  Jeden- 
falls befand  sich  in  alten  Zeiten  an  den  Seitenquadern  des  großen  Torbogens, 
durch  welchen  man  vom  Markt  aus  zwischen  der  Michelskapelle  und  dem 
Kreuzgang  auf  das  Pfarreisen,  den  heutigen  Domplatz,  gelangte,  eine  im 
Stein  befestigte  eiserne  Elle;  sie  war  oben  und  unten  mit  eisernen  Haken 
versehen,  damit  die  Prüfung  der  Ellen  beim  Hineinschieben  erleichtert  würde. 
Auch  an  dem  Chor  der  Domkirche  zu  Worms  befand  sich  ein  solches  Ellenmaß. 

Wir  haben  jedoch  keine  weiteren  Nachweise  dafür,  daß  der  Domprobst  auf 
Grund  kaiserlicher  Ermächtigung  die  Aufsicht  über  alle  Maße  geführt  habe; 
nur  das  Fruchtmaß  jeder  Art  mußte  im  Frohnhof  geeicht  werden,  woselbst  das 
Normalmaß  aufbewahrt  wurde.  Im  Gegenteil  ersehen  wir  aus  zwei  Straf- 
bestimmungen (No.  16  und  30)  des  Frankfurter  Stadtrechtes  vom  24.  Januar 
1297,  daß  die  Maße  für  Wein,  öl  und  Sonstiges,  also  sicherlich  für  alle  nasse 
Ware,  schon  damals  der  städtischen  Aufsicht  unterstanden.  Später  befand  sich 
das  Normal-Ellenmaß  am  örtlichen  Tor  des  1396  vollendeten  städtischen  Lein- 
wandhauses. Im  fünfzehnten  Jahrhundert,  so  1446,  ließ  der  Rat  zu  Meßzeiten 
durch  die  Rechenmeister  in  Begleitung  von  Schreiber,  Wieger,  Richter  und 
Kiezenträger,  der  das  Gewicht  trug,  öfters  Umgänge  in  der  Stadt  halten,  um 
die  Gewichte  und  Ellenmaße  der  Bürger  und  fremden  Meßbesucher  überall 
zu  besichtigen.     Die  Übertreter  wurden  schwer  bestraft. 

1.  Kornmötter  oder  Fruchtmesser,  welche  die  ankommende  Frucht  zu 
messen  und  zu  tragen  hatten.  Ihre  Stube  befand  sich  zuletzt  vor  der  Katha- 
rinenpforte  bei  der  Heuwage,  woselbst  der  Kornmarkt  abgehalten  wurde.  Im 
Jahr   1500  waren  7  Fruchtmesser  und  Sackträger  vorhanden,  1550  doppelt  soviel. 

Das  Fruchtmaß  war  folgendes:  das  Malter  oder  Achtel  =  4  Simmer 
=  8  Metzen  =  16  Sechter  =  64  Gescheid  =  256  Mäßchen  oder  Viertel.  Das 
Gewicht  von  einem  Malter  Weizen    schwankte    um    1800  zwischen   175  bis  190, 


*)  Baitonn,  III.,   S.  242—244:    Praepositus   niensur.is    examinat    et    corrigit.  —  Dr.  Orth, 
RL'idismessen  S.  265. 


360 


Korn  zwischen  165—180,  Gerste  1 50 — Ib5  und  Hafer  95—110  Pfund  (Mahl- 
gewicht) einschließlich  des  Sackes,  der  mit  drei   Pfund  gerechnet  wurde.*) 

Nach  der  Mötter-  und  Sackträgerordnung  vom  25.  April  1581  hatten  diese 
die  Frucht  zu  messen,  zu  tragen,  auf  den  Speichern  zu  wenden  und  zu  ver- 
teilen. Alle  Vierteljahr  mußten  sie  ihre  Simmermaße  im  Frohnhofe  nach  der 
rechten  Eiche  eichen  und  mit  Eisen  beschlagen  lassen,  damit  nichts  abgehe. 
Sie  erhielten  einen  Pfennig  Meßlohn  von  jedem  Achtel  Frucht  und  sollten 
fleißig  acht  geben,  daß  kein  Bürger  über  drei  bis  vier  Achtel  Korn  ohne  des 
Rats  Genehmigung  aus  der  Stadt  verkaufe.  Dies  Ausfuhrverbot  bestand  bereits  1 357. 

Nach  der  Ordnung  vom  31.  Mai  1593  hatten  drei  von  ihnen  in  Gemeinschaft 
mit  dem  Mainzöllner  die  auf  dem  Main  vorübergeführte  Frucht  zu  überschlagen 
und  Samstags  auf  dem  Rechneiamt  anzuzeigen.  Als  Schätzgeld  hatten  sie 
von  einem  vollen  Nachen  zwei  Batzen  und  von  einem  Schiff,  worin  400 — 500 
Achtel  geladen  waren,  vier  bis  fünf  Batzen  zu  erheben. 

Nach  der  Taxrolle  von  172b  erhielt  der  Fruchtmesser  von  jedem  Malter 
für  das  Messen  einen  Kreuzer,  für  das  Tragen  aus  dem  Schiff  auf  den  Wagen 
und  vom  Wagen  auf  einen  Speicher  zwei  Kreuzer,  für  das  Stürzen  (Umdrehen) 
auf  dem  Speicher  einen  Kreuzer. 

2.  Obstmaß,  bereits  1377,  wozu  seit  April  1589  ein  besonderes  Hopfen= 
und  Kesten=  (Kastanien-)  maß  auf  der  Heiliggeistpforte  hinzukam. 

3.  Weinsticher  und  Visierer  als  Weinmesser.  Dadurch  daß  die  Wein- 
fässer nach  einem  bestimmten  Maß  als  Stückfässer,  Fuderiässer  angefertigt 
wurden,  war  das  Weinmaß  wesentlich  vereinfacht.  Die  größten  Weinfässer  bis 
zu  81  ■>  Ohm  kamen  auf  den  Straßburger  Schiffen  aus  dem  Elsaß.  Von  den 
städtischen  Beamten,  welche  die  ankommenden  Weinmengen  festzustellen 
hatten,  nahmen  die  vier  bis  fünf  Visierer  das  Ausmessen  der  Fässer  mit  ihrer 
Visierrute  wegen  Berechnung  der  Zapfgebühr  (Ungeldes),  die  lb  Weinsticher 
als  amtlich  bestellte  Weinmakler  wegen  richtiger  Erhebung  ihrer  Gebühr,  des 
Stich-  oder  Strichgeldes,  vor.  Bekanntlich  mußten  beide,  gleichwie  die  Wein- 
knechte, einen  Teil  ihres  Lohnes  an  die  Stadtkasse  abliefern,  weshalb  unter  den 
städtischen  Einnahmen  die  Visierer  bereits  im  Jahr  1348,  die  Weinsticher  unter 
dem  Namen  Weinverdinger  seit  1373  erscheinen. 

Die  Weinrnaße  sind  bereits  oben  bei  dem  Ungeld  angegeben  worden. 
Das  Jungmaß  des  Kleinverkaufs  verhielt  sich  zum  Altmaß  des  Großhandels 
wie  9:8.  Im  Jahr  1390  hatte  König  Wenzel  der  Stadt  ausdrücklich  die  Frei- 
heit verliehen,  ihr  Trinkmaß  zu  mehren  und  zu  mindern,  so  oft  sie  das  für 
gut  und  nutzbar  finde.    Auf  dem  Rechneiamt  befand  sich  ein  altes,  messingnes 

*)  J.  C.  N'elkenbrechers  Taschenbuch  der  Münz-,  Maß-  und  Gewichtskunde.  —  Müllers 
Resolutionen,  II.,  S.  124.  —  Gesetzbuch  von  1352,  cap.  VI. 


Normalmaß,  womit  alle  Geschirre,  in  welchen  Flüssigkeiten,  wie  Wein,  Bier, 
Essig  oder  Branntwein  ausgemessen  wurden,  von  einem  Diener  gegen  eine 
Gebühr  von  4  Kreuzern  auf  alt  oder  neu  Maß  geeicht  und  mit  dem  Stadt- 
zeichen gestempelt  wurden. 

4.  Salzmesser  oder  Selzer,  von  welchen  als  erster  im  Jahre  1300 
Werner  Selzer  neben  dem  Römer  erwähnt  wird.  1350  war  das  „Salzmaß" 
für  8  Pfund  Heller,  1372  für  60  Gulden,  1377  für  120  Gulden  verpachtet. 
Der  Salzmötter  sollte  von  jedem  Achtel  Salz  3  Heller  Meßgeld  vom  Käufer 
und  vom  Verkäufer  nehmen.  Seit  dem  Jahr  1394  erscheint  das  Salz- 
maß im  städtischen  Etat  als  besondere  Einnahmerubrik  mit  ganz  erheblichen 
Beträgen,  so  1395  mit  430  Pfund,  1396  mit  458  Pfund.  Mehr  als  150  Jahre 
schwankten  dann  seine  Erträgnisse  zwischen  200  und  300  Pfund  und  steigerten 
sich  gegen  Ende  des  16.  Jahrhunderts  im  Jahr  1595  bis  auf  623  Gulden. 
Einschränkend  ist  jedoch  zu  bemerken,  daß  unter  dem  Ausdruck  Salzmaß 
anscheinend  nicht  nur  das  eigentliche  Meßgeld,  sondern  die  sämtlichen  Ein- 
nahmen vom  Salz  verstanden  worden  sind. 

5.  Leinwandmesser,  die  Beamten,  welchen  das  Ellenmaß  für  die  Lein- 
wand anvertraut  war.  Ihr  Amt  war  nach  dem  ältesten  Rechenbuch  von  1348  51 
auf  vier  Jahre  für  je  8  Pfund  Heller  verliehen.  Alle  fremde  Leinwand  durfte 
zwischen  und  bald  auch  in  den  Messen  (bereits  1462)  nirgends  anderswo  ver- 
kauft werden,  wie  in  dem  1396  eröffneten  großen  städtischen  Leinwandhaus 
am  Weckmarkt;  sie  hatte  die  im  Jahr  1360  der  Stadt  verliehene  Handelssteuer, 
das  sogenannte  Hausgeld,  und  für  das  Messen  das  Meßgeld  zu  zahlen.  Beide 
Abgaben  wurden  miteinander  erhoben  und  als  eine  einzige  behandelt;  diese 
mußte  sogar  von  der  fremden  Leinwand  ohne  Rücksicht  darauf  bezahlt  werden, 
ob  sie  im  oder  außer  dem  Leinwandhaus  verkauft  wurde.  Dieser  Zwang  war  jedoch 
nicht  durchführbar,  wie  die  vielen  zu  seiner  Durchführung  erlassenen  Anordnungen 
(I5()5,  1595)  zeigen.  Die  Zöllner,  namentlich  die  am  Fahrtor,  sollten  sogar 
von  den  fremden  Händlern  vor  dem  Ausladen  ein  Pfand  nehmen  und  keine 
Leinwand,  Garn,  Zwillich  in  die  Stadt  oder  aus  derselben  lassen  ohne  Vorlage 
einer  Quittung  des  Hausmeisters  über  die  Bezahlung  des  Haus- und  Meßgeldes.*) 

Ursprünglich  wurde  vor  dem  Donnerstag  der  ersten  Woche,  an  welchem 
das  Leinwandhaus  aufgemacht  wurde,  alle  im  Haus  auf  Lager  befindliche 
Leinwand  aufgezeichnet  und  davon  das  Haus-  und  Meßgeld  genommen.  Nach 
der  wichtigen  Ordnung  vom  5.  August  1595  hatte  jeder  Kaufmann  seine  her- 
gebrachte Ware  dein  Hausmeister  anzuzeigen,  welcher  sie  mit  dessen  Handels- 
marke   in    seine   Bücher    einschrieb.      Den    hiesigen    Einwohnern    wurde    erneut 

*)  Dr.  Orth,  Reichsmessen,  S.  302—306.  —  Müllers  Resolutionen,  II,  S.  102—105.  — 
Bjttonn,  IV,  S.  3—5.  —  Baudenkmäler,  II,  S.  321—327. 


362 


anbefohlen,  fremde  Leinwand  nicht  in  ihren  Hausern  zu  beherbergen,  sondern 
ins  Kaufhaus  zu  verweisen.  Bei  dem  groben  Hessentuch,  welches  stückweise 
verkauft  wurde,  mußte  das  Stück  50  Ellen  lang  sein,  bei  dem  feinen  nieder- 
rheinischen Tuch,  welches  in  Bolzen  hierher  kam,  wurde  die  jeweilige  Länge 
mit  Rötelstein  vermerkt. 

Nach  einer  Verordnung  von  1487  erhob  man  vom  Verkäufer  und  Käufer 
je  9  Heller  Meßgeld;  später  gab  der  letztere  für  je  100  Ellen  !2  alte 
Heller,  wobei  vermutlich  das  Hausgeld  mit  3  Hellern  inbegriffen  war.  1726 
betrugen  die  Gebühren  von  100  Ellen  Hessentuch  je  6  Kreuzer,  bei  der 
holländischen,  westfälischen  und  anderen  reinen  Leinwand  von  einem  Reichs- 
taler Wert  1  Kreuzer.  Die  Kaufleute  durften  nur  bis  zu  100  Meter  selbst 
messen,  darüber  hinaus  war  es  Sache  der  geschworenen  Messer.  Die  ersteren 
mußten  sich  der  gestempelten  Frankfurter  Elle  bedienen,  welche  an  beiden 
Enden  mit  dem  eingeschlagenen  Adler  versehen  war  und  vom  Hausmeister 
gegen  4  Heller  Leihgebühr  geliefert  wurde.  Auch  war  das  Stück  1763  zu  16 
Kreuzern  auf  der  Rechnei  zu  kaufen. 

Seitdem  das  eiserne  Ellenmaß  1537  mit  der  Domeinfriedigung  entfernt  worden 
war,  hatte  man  als  Normalmaß  am  östlichen  Tor  des  Leinwandhauses,  nach  dem 
Töpferhofe  zu,  drei  Ellenmaße  mit  Eisen  in  der  Mauer  festgemacht,  von  welchen 
das  mittlere,  mit  dem  Frankfurter  Adler,  das  genaueste  war.  Hiernach  ver- 
fertigte auch  der  Ratsschreiner  im  Brückhof  die  hiesigen  Ellen. 

Später  wurde  nicht  mehr  alle  im  Haus  befindliche  Leinwand  gemessen, 
sondern  beim  Aufmachen  derselben  probeweise  von  jedem  Verkaufsstand  nur 
ein  Stück  oder  eine  Rolle.  Trotzdem  war  die  volle  Meßgebühr,  wie  ein  Zoll, 
immer  zu  entrichten. 

Über  die  eigenen  Geschäfte  des  Hausmeisters  wurde  vielfach  Klage  geführt, 
weshalb  ihm  wiederholt  alle  Faktorei  und  Kommission  verboten  wurde. 

Von  den  mancherlei  Ordnungen,  welche  für  das  Leinwandhaus  ergingen, 
sind  diejenigen  vom  8.  März  1575,  5.  August  1595  und  14.  September  1695 
hervorzuheben. 

6.  Tuchstreicher,  welche  die  amtlichen  Messer  und  zugleich  Unterkäufer 
der  fremden  Tuche  waren  und  eine  besondere  Gesellschaft  bildeten.  Im  Jahr 
1503  erging  für  sie  eine  ausführliche  Ordnung;  sie  hatten  zu  schwören:  alle 
Tuche  recht  zu  streichen,  jedermann  die  rechte  Länge  zu  sagen  und  Recht  zu 
tun  den  Käufern  und  Verkäufern.  Ihre  Tätigkeit  erstreckte  sich  nur  auf  die 
Zeit  der  Messen.  Alle  hatten  sich  morgens  6  Uhr  am  Saalhof,  dem  hiesigen 
Gewandhaus,  bei  den  Kloben  einzufinden  und  während  des  Tages  dort  aufzu- 
halten. Ihre  zwei  Vorsteher  hießen  Klobenmeister;  sie  hatten  die  von  den 
Tuchstreichern  benutzte  Meßschnur  zu  prüfen  und  die  richtigen  Maße  nach  der 


363 


öffentlichen  Stadtreuffe 
(Normalelle)  bei  der  Pfarr- 
kirche zu  nehmen.  Der 
Strichlohn  betrug  bei  lon- 
donschem  oder  sonstigem 
Tuch  zu  40  Ellen  4  alte 
Heller,  bei  anderem  drei 
Heller  und  bei  der  Kotze 
zu  60  Ellen  4  Heller.*) 
1550  waren  14  Tuch- 
streicher vorhanden. 

Bei  dem  Frankfurter 
Wollwebertuch  war  die 
Länge  jedes  Stückes  von 
der  Zunft  aus  genau  vor- 
geschrieben. 
7.  Waidmesser,welche 
das  von  den  Wollwebern 
zum  Blaufärben  verwen- 
dete, thüringische  Waid- 
kraut zu  messen  hatten.**) 
Der  Einkauf  wurde  nicht 
von  den  einzelnen  Woll- 
webern, sondern  von  der 
Zunft  besorgt;  der  Verkauf 
durch  die  fremden  Waidhändler  (Waidgäste),  meist  Erfurter,  fand  nur  auf  dem 
großen  Kaufhaus  der  Zunft  in  der  Neukräm  statt.  Als  Beamte  waren  hierbei 
angestellt:  die  Waidmesser  mit  ihren  Knechten,  die  geschworenen  Waidschätzer 
und  ein  Schreiber  aus  der  Zunft,  welcher  beim  Messen  zugegen  sein  mußte. 
Der  Waid  wurde  vor  dem  Verkauf  von  dem  angesehendsten  Färber  als  Prüf- 
herrn geprüft  und  der  Preis,  je  nach  dem  Ausfall  der  Probe,  von  den  Waid- 
schätzern festgesetzt.  Das  Waidmaß  wurde  nach  dem  auf  dem  Rathaus 
aufbewahrten  Normalmaß  öfters  geprüft  und  geeicht.  Es  unterschied  zwischen 
Haufen  und  Gesetz.  Nach  der  Abgabenordnung  von  1423  hatte  der  verkaufende 
Waidgast  an  die  Zunft  das  Hausgeld  (Niederlage)  und  an  die  Messer  von  jedem 
Wagen  fürs  Messen  und  Mengen  je  3  Turnosen,  der  fremde  Käufer  von  jedem 
Gesetz   1   Turnos,  der  kaufende  Zunftgenosse  dagegen  nur  3  Heller  zu  zahlen. 

*)  Dr.  Fromm  in  Archiv  für  Frankfurts  Geschichte,  3.  Folge,  Bd.  VI,  S.  47,  103  und  132. 
**)  Dr.  Fromm,  Textilgewerbe,  S.  56,   103—107. 


Die  Stadtwage  vor  ihrem  Abb 


Jabr  1X74. 


364 


Nach  der  Ordnung  von  1495  zahlten  die  Fremden  für  jedes  Gesetz  Waid  den 
Messern  12  Heller,  ihren  Knechten  6  Heller,  die  Wollwebermeister  dagegen 
den  Messern  nur  3  Heller.     Hiervon  erhielt  der  Rat  die  Hälfte. 

Der  hiesige  Waidbedarf  ging  mit  dem  Verfall  der  Wollweberei  seit  1430 
stark  zurück.  Später  wurde  dieses  wichtige  Farbkraut  fast  ganz  durch  den 
Indigo  verdrängt. 

8.  Holzmesser  als  Gehilfen  des  Holzschreibers,  mit  welchem  sie  als 
Angestellte  das  durch  die  Brennholzordnung  vom  22.  Februar  1571  errichtete 
Holzamt  am  Main  und  das  von  diesem  im  Jahr  1739  geschaffene  Holzmagazin 
am  Gänsgraben  zu  bedienen  hatten.*)  Nur  durch  sie  durfte  das  in  Schiffen 
ankommende  Brennholz  ans  Land  gebracht  und  an  die  Käufer  zu  dem  von 
den  drei  Ratsdeputierten  festgesetzten  Preis  ausgemessen  werden.  Als  Maß 
dienten  der  Stecken  von  3x/2  Fuß  im  Viereck,  der  Gilbert  =  2,  auch  3  Stecken 
und  die  Klafter  von  6  Fuß  Breite,  7  Fuß  Höhe  und  3  Fuß  Scheitlänge  oder 
126  Kubikfuß.  Die  Holzmesser  erhielten  an  Meßgeld  von  jedem  Gilbert  4 — 5 
Kreuzer  und  ein  Scheit. 

9.  Kohlenmesser,  welche  zuerst  ausdrücklich  im  Jahr  1373  erwähnt  werden, 
aber  sicher  schon  früher  vorhanden  waren.  Der  Rat  kaufte  große  Mengen 
eichene  und  buchene  Holzkohlen  aus  den  Meilern  des  Odenwaldes,  so  am 
27.  Mai  1546  660  Buden  (Bütten)  zu  20  Heller,  am  20.  November  1546  600  Buden, 
ließ  sie  durch  die  Kohienmesser  den  Wächtern  zumessen  oder  auf  den  Römer 
tragen  und  durch  den  Keller  (Verwalter)  an  die  Bürger,  namentlich  die  Schmiede 
verkaufen.  Die  Kohlenbütte  wurde  zu  5'/i  Kubikfuß  gerechnet.  Der  Kohlen- 
messer erhielt  von  ihr  für  das  Messen  lx/g  Kreuzer,  für  das  Tragen  in  die 
Stadt  2—4  Kreuzer. 

10.  Kalkmesser,  seit  1377  regelmäßig  genannt;  die  Kalkbütte  war  6,157 
Kubikfuß  groß. 

D.   Haus=  auch   Kaufhausgelder. 

a)  Das  alte  Kaufhausgeld  von  1360  von  den  Kauf-  und  Waghäusern, 
daher  auch  nur  Kaufhaus  und  Niederlage  genannt,  namentlich  seit  1396  in  dem 
Leinwandhaus,  von  den  darin  verkauften,  später  von  allen  zum  Verkauf  nieder- 
gelegten Waren  erhoben. 

Das  am  13.  Juli  1360  der  Stadt  verliehene  Hausgeld  und  das  hierbei  erwähnte 
private  Hausgeld  (Althausgeld,  auch  Halbhausgeld)  der  Bürger  waren  Ver- 
kaufsabgaben.**)   Kaiser  Karl  IV.  verlieh  damals  der  Stadt  zum  Brückenbau  das 


*)  Dr.  Orth,  Reichsmessen,  S.  280.  —  Müllers  Resolutionen,  II,  S.  150,  217,  III,  S.  99—103. 
**)  Dr.  Orth,  Reichsmessen,   S.  303,  668—1670.  —  Bothe,  Beiträge,  S.  101  und  Patrizier- 
vermögen, S.  119 — 126. 


365 


Recht,  vom  Käufer  jedes  verkauften  Stückes  Tuch  3  alte  Heller  und  als  Haus- 
geld von  allen  Waren,  welche  in  den  Verkaufshäusern  verkauft  würden,  zwei 
weitere  alte  Heller  zu  nehmen.  Auf  allgemeine  Beschwerde  wurde  letztere 
Belastung  1361  widerrufen,  aber  alsbald  erneuert.  In  den  städtischen  Rechen- 
büchern finden  sich  von  1360  an  jahrelang  alle  öffentlichen  und  privaten  Kauf- 
häuser verzeichnet,  von  welchen  diese  Abgabe  gezahlt  wurde.  Darunter  werden 
die  Wage,  die  beiden  Kaufhäuser  der  Wollweber  in  der  Neukräm,  der  Saalhof, 
der  Römer,  Braunfels,  Nürnberger  Hof  und  andere  genannt,  welche  ich  bereits 
oben  erwähnt  habe. 

Diese  Verkaufsabgabe  kam  allmählich  bei  den  meisten  privaten  Verkaufs- 
häusern außer  Übung.  Nach  dem  Jahr  1400  habe  ich  sie  nur  bei  den  zwei 
Kaufhäusern  der  Wollweberzunft  und  beim  Glauburger  (Nürnberger)  Hof,  da- 
gegen bei  allen  städtischen  Verkaufs-  und  Waghäusern,  wie  dem  Römer,  dem 
Waghaus  und  namentlich  in  dem  13%  fertiggestellten  Leinwandhaus  festgestellt. 
Sie  verwandelte  sich  aber  allmählich  in  eine  Stand-  oder  Platzgebühr  für  alle 
dort  niedergelegten  Waren.  Hierbei  erhielt  sich  der  Ausdruck  „Hausgeld", 
schließlich  nur  beim  Leinwandhaus. 

An  dem  Tage,  an  welchem  es  in  der  Messe  zum  Verkauf  geöffnet  wurde 
—  es  war  dies  am  Donnerstag  der  Vor-  oder  Geleitswoche  —  wurde  alle  im 
Haus  niedergelegte  Leinwand  zwecks  Berechnung  des  Hausgeldes  aufgezeichnet 
und  von  jeder  vorgefundenen  Rolle  10  Kreuzer,  sowie  von  jedem  Taler  Wert 
der  reinen  Leinwand  und  Garne  vom  Niederrhein,  Westfalen  und  Holland  ein 
Kreuzer  bezahlt.  Damit  der  Rat  in  seinen  Gefällen  nicht  geschädigt  würde, 
ergingen  viele  Verordnungen,*)  worin  immer  wieder  eingeschärft  wurde,  daß 
alle  hierher  kommende  fremde  Leinwand  nur  im  Leinwandhaus,  nicht  in  der 
Stadt  verkauft  werden  dürfe.  Über  die  Frage,  ob  unter  Leinwand  auch  die 
niederrheinischen  Battiste  und  Kammertücher  zu  verstehen  seien  und  das 
Hausgeld  zu  entrichten  hätten,  kam  es  seit  1673  zu  lebhaften  Streitigkeiten  mit 
den  niederrheinischen  und  seit  1750  auch  mit  den  westfälischen  Garn-  und 
Leinwandhändlern.  Im  Jahr  1722  begann  hierüber  ein  großer  Prozeß  beim 
Reichshofrat  in  Wien,  welcher  nach  vielen  Jahren  mit  einer  Niederlage  der 
Stadt  endete.**) 

Das  Hausgeld  im  Leinwandhaus  war  stets  von  dem  Verkäufer  ohne  Rück- 
sicht darauf  zu  zahlen,  ob  und  wo  in  der  Stadt  seine  Leinwand  verkauft  wurde. 
Damit  hatte  es  sich  aus  einer  Gebühr  in  einen  Warenzoll  verwandelt. 


*)  1399,    1462,    1487,    1505,  3.  Juli   1561,   18.  März   1575,   18.  März   16o2,   H>82,   1701.   18.  Mär/ 
1728,  18.  März   1732. 

**!  Orth,  Reichsmessen,  S.  699— 709.  —  Müllers  Resolutionen,  II,  S.  109—116. 


b)  Das  seit  dem  Jahr  1590  erhobene  neue  Kaufhausgeld  führt  zu 
Unrecht  seinen  Namen,  da  es  kein  Hausgeld,  sondern  ein  von  den  bisher 
zollfrei  zu  den  Toren  hereinkommenden  Landgütern  zu  entrichtender  Einfuhr- 
zoll war,  welcher  in  dem  neuen  Kaufhausgebäude  neben  der  Stadtwage  abge- 
liefert werden  mußte:  daher  die  irreführende  Bezeichnung! 

E.   Schau  =  Gelder. 

1.  Brotschau  durch  die  zwei  Brotbeseher  aus  dem  Rat,*)  später  aus 
dem  Bäckerhandwerk,  welches  nunmehr  selbst  die  Aufsicht  über  seine  eigenen 
Mitglieder,  sowie  über  die  zum  Affentor  und  Eschenheimertor  hereingebrachten 
fremden  Backwaren  der  Dorfbäcker  und  über  das  in  die  Mehlwage  gebrachte 
Mehl  ausüben  durfte.  Das  Bäckerhandwerk  unterstand  wiederum  dem  Rechnei- 
amt  und  dem  aus  einem  Kornschreiber  und  zwei  Ratsverordneten,  den  Korn- 
meistern, zusammengesetzten  Kornamt,  welches  die  städtischen  Feldgüter  ver- 
waltete und  für  die  Aufspeicherung  der  nötigen  Mengen  Frucht  und  Mehl,  sowie 
für  die  genügende  Versorgung  der  Bürgerschaft  mit  guten,  vollgewichtigen 
Backwaren  zu  sorgen  hatte.  In  Zeiten  der  Teuerung  kam  es  wiederholt  zu 
schweren  Bestrafungen  der  Bäckermeister  durch  den  Frankfurter  Rat. 

2.  Fleischschau,  durch  die  zwei  Fleischbeseher  aus  dem  Rat,  dann  aus 
dem  Metzgerhandwerk  selbst,  ohne  daß  sich  im  Laufe  der  Jahrhunderte 
hieraus  irgend  welche  Mißstände  ergeben  hätten.  (Gesetzbuch  von  1352, 
Kap.  IV.) 

3.  Fischschau,  welche  bei  den  frischen  Flußfischen  dem  Fischerhand- 
werk, dagegen  bei  den  gesalzenen  und  gedörrten  Meerfischen  aus  Lübeck 
und  Holland  und  bei  den  aus  Köln  kommenden  Rheinsalmen  besonderen 
Fischbesehern  oblag,  wofür  ein  Fischbeschaugeld  zu  zahlen  war.  In  der,  das 
gesalzene  Fischwerk  betreffenden  Ordnung  §  11  war  vorgeschrieben,  daß  es 
zuvor  durch  die  geschworenen  Unterkäufer  besichtigt  und  erkannt  werden  solle, 
ob  es  Kaufmannsgut  sei  oder  nicht.  Die  Unterkäufer  waren  gleichzeitig  Fisch- 
beseher und  außerdem  Fischschätzer.  Auch  der  Salmenschnitter  kann  hierher 
gerechnet  werden. 

4.  Wein=,  Branntwein=  und  Bierschau  (Getränkeschau.)  Bei  den 
zahlreichen  Getränkesteuern  und  den  zu  ihrer  Sicherung  erlassenen  Vor- 
schriften wurden  die  Getränke  so  oft  gemessen  und  besichtigt,  daß  daneben 
keine  besondere  Schau  bestand.**)  Infolgedessen  war  sie  in  dem  Amte  der 
Visierer,  welche  die  Weinfässer  wegen  des  Ungeldes  anmachten,  und  demjenigen 


*)  Gesetzbuch  von  1352,  Kap.  II  und  Kap.  XIII. 
**)  Kriegk,  Deutsches  Bürgertum,  1868,  die  geistigen  Getränke,  S.  298—346. 
S.  92,   165.  —  Dr.  Orth,  Reichsmessen,  S.  275—278. 


Inventare 


der  Weinsticher  oder  Weinunterkäufer  mit  enthalten.  Wie  nötig  aber  eine 
solche  Schau  war,  zeigen  die  vielen  Nachrichten  über  die  Weinverfälschungen 
und  die  vielen  kaiserlichen  und  städtischen  Verordnungen  gegen  dieselben. 
Die  deutsche  Hanse  beschwerte  sich  wiederholt  in  den  Jahren  1417,  1440  und 
1447  durch  ihr  Oberhaupt  Lübeck  bei  Frankfurt  als  wichtigem  Weinhandels- 
platz über  die  Verfälschungen  des  Elsässer  und  Rheinweins.  Fremde  Wein- 
händler, welche  zum  ersten  Male  zum  Verkauf  kamen,  hatten  zu  beschwören, 
daß  der  Wein,  den  sie  verkauften,  nicht  anders  gemacht  sei,  als  wie  ihn  Gott 
an  den  Reben  habe  wachsen  lassen.  Namentlich  die  Straßburger  mußten  be- 
schwören, daß  ihr  Elsässer  Wein  unvermengt  Gut  sei. 

Das  eigene  Gewächs  der  Bürger  durfte  erst  dann  von  den  Heckenwirten 
verzapft  werden,  wenn  von  den  Visierern  vorher  die  Probe  genommen  und 
auf  die  Rechnei  zur  Schau  geliefert  worden  war.  Diese  Anordnung  mag 
aber  ebensowenig  beobachtet  worden  sein  wie  die  1590  angeordnete  Bierschau, 
wonach  die  Bierbrauer  ihr  Bier,  welches  sie  verzapfen  wollten,  auf  die  Schau  zur 
Probe  liefern  sollten. 

Die  Branntweinschau  war  insofern  von  besonderer  Bedeutung,  als  im  Jahr 
1589  das  Verbot  erging,  Branntwein  aus  Bierhefen  und  Waizen  zu  machen, 
weil  man  dies  für  gesundheitsschädlich  hielt.  Im  Jahr  1601  wurde  zu  diesem 
Zweck  die  Verordnung  erlassen  und  1693  und  1698  erneuert,  daß  alle,  welche 
Branntwein  zum  ersten  Male  verkaufen,  beschwören  müssen,  daß  er  nicht  mit 
schädlichen  Dingen  oder  Zusätzen  zubereitet,  weder  aus  Früchten,  wie  die 
genannt  wären,  noch  aus  französischen  oder  welschen  Weinhefen  gebrannt, 
sondern  aufrecht,  unverfälscht  Kaufmannsgut  sei.  Der  Eid  und  das  ganze 
Verbot  kamen  bald  darauf  in  Wegfall,  als  man  zur  Überzeugung  gelangte,  daß 
der  Branntwein  aus  Früchten  oder  Weinhefen  nicht  gesundheitsschädlicher  sei 
wie  der  andere. 

5.  Gewürz-  und  Safranschau.  Mit  Rücksicht  auf  die  vielen  Be- 
trügereien im  Handel  mit  Spezereiwaren,  namentlich  mit  Safran,  waren  im 
Anschluß  an  die  Bestimmungen  der  Reichspolizeiordnungen  von  1548  und  1577 
vom  Frankfurter  Rat  am  16.  November  1570,  15.  August  1583  und  wegen  des 
Safrans  1591  (erneut  1699  und  1709)  Verordnungen  erlassen  worden.  In 
letzterer  wurde  ein  besonderes  Safran-  und  Gewürzschauamt  mit  Schauherren 
eingerichtet  und  allen  denjenigen,  welche  mit  Safran  und  Gewürzen  handeln, 
anbefohlen,  sich  mit  unverfälschtem  Kaufmannsgut  zu  versehen  und  nichts  zu 
verkaufen  und  zuzuwiegen,  es  sei  denn  zuvor  in  der  städtischen  Gewürzmühle 
gestoßen,  von  den  Schauherren  besichtigt  und  auf  der  Stadtwage  zugewogen 
worden.  Hierfür  waren  bestimmte  Gebühren  unter  dem  Namen:  „Schau-, 
Wieg-  und  Stoßgeld"  zu  zahlen. 


Zum  Stoßen  der  Gewürze  mußte  die  schon  lange  bestehende  städtische 
Pfeffer-  oder  Würzmühle  am  Schneidwall  benutzt  werden.*)  Der  selige  Kanonikus 
Battonn  gibt  uns  im  dritten  Heftchen  S.  126  —  129  seiner  Ortsbeschreibung  ein 
sehr  wertvolles  Verzeichnis  der  stark  wachsenden  Erträgnisse  der  Würzmühle 
seit  1550.  Hiernach  betrug  das  Stoßgeld  von  3554  Pfund  Spezereien  zu  des 
Rats  Anteil  (2/s)  von  Januar  1575  bis  Mai  1576  189  Gulden  S  Seh.  und  schwankte 
von  1584  bis  1622  meist  zwischen  270  und  370  Gulden;  1623  wurde  die 
Gebühr  wesentlich  erhöht,  weshalb 
die  Einnahmen  bis  1636  sich  auf 
707  bis  985  Gulden  beliefen.  1640 
betrug  sie  nur  389  Gulden  14  Seh. 
Die  Safranschau  erbrachte  von  1594 
bis  1616  1—200  Gulden,  1631  nur 
2  Gulden  und   1651   5x/s  Gulden. 

Von  der  Schau  wurden  nur  ge- 
wisse Sorten  Safran  zum  Stoßen  zu- 
gelassen. Nach  der  Gewürzordnung 
von  1583  hatten  die  hiesigen  Ge- 
würzkrämer darauf  zu  achten,  daß 
die  Fremden  kein  Gewürz  ver- 
kauften, welches  nicht  vorher  be- 
sichtigt und  durch  die  geschworenen 
Stößergestoßen  worden  sei.**)  Außer- 
dem wurde  nur  derjenige  zum 
Spezereihandel  zugelassen,  welcher 
ihn  ordnungsgemäß  gelernt  hatte; 
zuvor  mußte  er  den  Gewürzeid 
leisten. 

6.  Gold=  und  Silberschau 
(Probe).  Alle  Gold-  und  Silber- 
arbeiten durften  nicht  eher  als  tüchtige 
Ware  verkauft  werden,  bis  sie  von  den  zwei  Probier-  oder  Schaumeistern 
des  Goldschmiedehandwerks  probiert  und  mit  dem  in  der  Stadtkanzlei  be- 
findlichen Stempel,  bestehend  aus  dem  Adler  als  Stadtwappen,  gezeichnet 
waren.  Hierfür  waren  als  Probegeld  V2  Ort  (45  Heller)  und  Stempelgeld  zu 
bezahlen.    Der  Feingehalt  des  Goldes  und  Silbers  hat  zeitweise  gewechselt.    Im 

*)  Dr.  Orth,  Reichsmessen,  S.  272—274.  —  Müllers  Resolutionen,  II,  S.  116  u.  117. 
**)  Erneuert    2.    September    1617,    24.    Februar    und    2.    September  161S,    21.  März    1626, 
20.  März   1704,  23.  Juni   1716  und   19.  Oktober  1758. 


Die  Lutherherberge  vom  April  1521. 
n  Straub1  genannt   nach   dem    1577  gezeigten  und 
Haus  abgebildeten  großen  Vogel  Strauß. 


Jahr  1428  hatte  Kaiser  Sigismund  den  Feingehalt  des  rheinischen  Goldes  auf 
19  Karat  (Grad),  der  Frankfurter  Rat  in  der  Goldschmiedeordnung  von  1511 
(erneuert  1565)  den  Feingehalt  des  Goldes  auf  18  Karat,  der  Mark  Silber  auf 
14  Lot  festgesetzt.*)  Während  an  letzterem  nach  der  Reichs-  und  Augsburger 
Probe  festgehalten  wurde,  gestattete  die  Frankfurter  Ordnung  von  1614  den 
Gold-  und  Silberschmieden,  das  Silber  zu  13  Lot,  das  Gold  aber  nicht 
unter  181/-'  Karat  zu  verarbeiten.  Diese  Bestimmung  wurde  namentlich  den 
Juden  eingeschärft.  Hierbei  verblieb  es  auch  in  den  späteren  Dekreten  von 
1696,   1768,   1779  und   1784. 

Das  Schmelzen  und  Probieren  von  Stücken  Gold  oder  Silber  war  grund- 
sätzlich nur  den  Münzmeistern  erlaubt  oder  wenigstens  an  deren  Genehmigung 
gebunden.  Als  Kaiser  Ludwig  1339  dem  Konrad  Groß  und  Jakob  Knoblauch 
die  hiesige  Hellermünze  überließ,  bestimmte  er  zugleich  in  deren  Interesse, 
daß  Goldschmiede  nur  mit  vorheriger  Genehmigung  der  Münzmeister  soviel 
Silber  kaufen  und  wechseln  dürften,  als  sie  zum  Hammer  benötigten.  1418  ver- 
ordnete Kaiser  Sigismund,  daß  nur  seine  zwei  Münzmeister  und  die  bestellten 
städtischen  Wechsler  befugt  seien,  Gold  und  Silber  zu  kaufen,  zu  wechseln  und 
zu  schmelzen;   die   Wechsler  mußten  es  aber  in  die  kaiserliche  Münze  liefern. 

7.  Zinnschau  durch  die  zwei  Ratsherren  der  Schmiedezunft,  welche  zeit- 
weilig in  den  Werkstätten  und  Läden  der  Zinngießer  Besichtigungen  und 
Proben  abzuhalten  hatten,  ob  das  verwendete  Zinn  der  im  Jahr  1514  bestätigten 
Frankfurter  Mischung  (Probe)  entspräche,  wonach  vier  Pfund  Zinn  nicht  mehr 
wie  ein  Pfund  Blei  beigemischt  werden  durfte.**)  Die  probemäßigen  Arbeiten 
wurden  gestempelt. 

8.  Tuchschau  und  Siegelung.  Für  die  Güte  der  Frankfurter  Wolltücher 
übernahm  die  Zunft  durch  eine  weitgehende  Beaufsichtigung  derselben  in  den 
verschiedenen  Stadien  ihrer  Herstellung  volle  Gewähr.  Durch  ihre  sechs 
Besichtiger  oder  Siegler  ließ  sie  vier  Besichtigungen  vornehmen:  zuerst  zählte 
sie  die  auf  dem  Kamm  (Werftrahmen)  nebeneinander  aufgehängten  Fäden,  die 
Werfte,  und  hängte  ein  Wachssiegel  an,  sodann  besichtigte  sie  das  ausgewebte 
Tuch  auf  dem  Webstuhl,  hierauf  im  Rahmhof  das  gewalkte  Tuch  am  Rahmen 
und  zuletzt  im  Hause  des  Webers  nach  dem  Karden  und  Scheren.  Erst  wenn 
der  Siegler  sein  Bleisiegel  angehängt  hatte,  wurde  es  seitens  der  Zunft  zum 
Verkauf  in  dem  großen  Wollweberkaufhaus  in  der  Neukräm  zugelassen.***)  Zuvor 
aber  erhielt  es  noch  als  fünftes  Siegel  das  Ratssiegel,  sodaß  die  besten  Tuche 

*)  Dr.  Örth,  Reichsmessen,  S.  266—268,  672  --  voller  Feingehalt:  24  Karat,  16  Lot  (S.  357). 
**)  Dr.  Dietz,  das   Frankfurter  Zinngießergewerbe    in    der   Festschrift   des   historischen 
Vereins,  1903,  S.   163. 

***)  Dr.   Fromm,    Textilgewerbe,    S.    57—60,   62,    114—116.    —    Dr.   Orth,    Reichsmessen, 
S.  268—72.  —  Müllers  Resolution  II,  117. 


im  Ganzen  fünf  Siegel  aufweisen  mußten;  die  mittelguten  Tuche  trugen  nur  vier,  die 
geringsten  drei  Siegel,  jedoch  alle  drei  Sorten  das  Ratssiegel,  gegen  Zahlung  des  Sie- 
gelgeldes von  9, 6  oder  4  Hellern,  welches  von  drei  Ratsverordneten  erhoben  wurde; 
zwei  von  diesen  dienten  als  Siegelmeister,  der  dritte  als  Schreiber.  Das  Siegelblei 
wurde  vom  Rat  gekauft  und  gegossen,  so  1 547  elf  Bleitafeln  im  Gewichte  von  1 473  Pfd. 

Zwischen  den  Messen  war  der  Verkauf  der  hiesigen  Wolltücher  nur  in 
einem  der  zwei  Kaufhäuser  der  Wollweberzunft,  dem  großen  Kaufhaus  und 
der  benachbarten  Sommerwonne,  gestattet. 

Die  Bestimmungen  der  Reichspolizeiordnungen  von  1548,  1577,  1594  und 
1603  betrafen  vornehmlich  die  anstelle  der  einheimischen  Erzeugnisse  einge- 
führten englischen,  belgischen  und  sonstigen  fremden  Tücher.  Durch  sie  war 
verordnet,  daß  im  heiligen  Reiche  deutscher  Nation  kein  Tuch  verkauft  werden 
solle,  es  sei  denn  zuvor  genetzt  und  geschoren;  ganze  Tücher  brauchten  nur 
genetzt,  nicht  gereckt  zu  sein;  die  einheimischen  sollten  durch  geschworene 
Zeugmeister  am  Rahmen  besichtigt, 
die  tauglichen  gesiegelt,  gestempelt 
und  am  eisernen  Maß  überschlagen 
werden.  Am  11.  September  1578 
erließ  der  Rat  eine  vielfach  er- 
neuerte Verordnung*)  gegen  die 
auf  dem  Rahmen  übermäßig  ge- 
reckten Tücher.  Im  Jahr  1649 
verbot  er  zugleich  die  mit  Kai- 
oder Teufelsfarbe  gefärbten  Tücher. 

In  Meßzeiten  herrschte  jedoch 
große  Freiheit,  wofern  die  Stücke 
nur  zur  Nadel  bereitet  waren. 

Unmittelbar  nach  Beendigung 
des  dreißigjährigen  Krieges  wurde 
der  Markt  derart  durch  geringe 
wollene  Landtücher  aus  dem  Voigt- 
land und  Meißen,  namentlich  aus 
Reichenbach,  überschwemmt,  daß 
der  Rat  zu  energischeren  Maß- 
regelngreifen mußte.**)  1650und  er- 
neut 1654  Verbot  er  die  allein  auf  den  Die  Lutherherberge  von  der  Nordseite. 

*)  So  1581,   1601,   1610,   1613,   15.  November   1649,  II.  März   1700. 
**)  Verordnungen    vom    15.  November   1649,    19.   September    1650,    18.  April    1654,    1663, 
6.  August  1668,  6.  Mai  1669,  19.  August  1675,  11.  März  1700. 


Schein  bereiteten  und  mit  heißen  kupfernen  Platten  gepreßten  gemeinen 
wollenen  Landtücher.  1663  wurde  dem  Tuchschauamt  eine  besondere  Schau- 
und  Siegelordnung  gegeben;  das  Amt  bestand  aus  den  zur  Rechenei  verordneten 
Ratsmitgliedern  und  drei  Tuchgeschworenen:  einem  Tuchkrämer,  Wollweber- 
meister und  Tuchbereitermeister.  Wer  zwischen  den  Messen  mit  geringen 
Tüchern  und  Kleidern  handeln  wollte,  mußte  sich  auf  dem  Tuchschauamt 
einschreiben  lassen  und  eine  Gebühr  von  3  Gulden  hierfür  wie  für  das  Streichen 
bezahlen.  Die  Tücher,  namentlich  die  meißnischen,  mußten  vor  dem  Verkauf 
besichtigt,  gestempelt  und  gesiegelt  werden;  für  diese  Bleiung  war  halbjährlich 
eine  Tuchschaugebühr  zu  entrichten. 

Gegen  die  geringen  und  übel  zubereiteten  Tücher  aus  Reichenbach  i.  V. 
richteten  sich  insbesondere  die  Verordnungen  von  1668  und  1675.  In  letzterer 
wurde  schließlich  zwischen  den  Messen  nur  der  Handel  mit  dem  hier  her- 
gestellten und  ordnungsgemäß  besichtigten  gewöhnlichen  Tuch  gestattet. 

9.  Barchentschau  und  Siegelung.  Nachdem  sich  seit  1420  neben  der 
Wolltuchweberei  auch  die  Barchentweberei  rasch  eingebürgert  hatte,  traf  die  für 
sie  im  Jahr  1430  erlassene  Ordnung  auch  Bestimmungen  über  die  Besichtigung 
und  Siegelung  der  Barchente  (Artikel  8  und  9).  Hiernach  wurden  vom  Hand- 
werk zwei  ehrbare  Männer  als  Siegelmeister  und  zwei  als  Messer  ernannt; 
die  ersteren  hatten  mit  2  Ratsmitgliedern  das  Barchent  zu  besehen  und  zu 
siegeln,  wofür  von  jedem  Stück  6  Heller  Siegelgeld  zu  zahlen  war.  Die  Be- 
siegelung  erfolgte  Mittwochs  und  Samstags  12  Uhr  im  Rathaus.  Die  besten 
Stücke  wurden  mit  2  Adlern,  die  geringeren  mit  1  Adler  versehen,  und  welche 
des  Siegeins  nicht  wert  waren,  in  3  Stücke  zerschnitten. 

Wie  beim  Wollentuch,  so  war  auch  der  Verkauf  des  Barchenttuches  zwischen 
den  Messen  nur  in  dem  um  1450  erworbenen  Zunft-  und  Kaufhaus  zum  roten 
Bär  in  der  Neugasse  gestattet. 

10.  Siegelung  der  schwarz  gefärbten  Leinwand,  wofür  von  den 
Schwarzfärbern  seit  etwa  1580  ein  nicht  unerhebliches  Siegelgeld  an  den  Ver- 
walter im  Leinwandhaus  zu  zahlen  war;  es  war  eine  Art  Färberei-Akzise. 

11.  Garn=  und  Seidenschau.  Alle  Garne,  Bänder,  Schnüren  und  Spitzen 
sollten  nur  verkauft  werden,  wenn  sie  an  Farbe,  Maß  und  Gewicht  als  richtig 
erkannt  waren.  Seit  der  Einführung  der  Seidenbandindustrie  durch  die  Belgier 
gingen  von  Zeit  zu  Zeit  einige  Verordnete  der  neuen  Schnürmacherzunft  herum, 
um  durch  Nachwiegen  in  den  Läden  festzustellen,  ob  Garn  und  Seide  ihr 
richtiges  Gewicht  hätten  und  letztere  beim  Färben  nicht  zu  sehr  beschwert 
worden  sei.  Hierüber  wurde  viel  geklagt.  Da  die  Verbote  der  Reichsabschiede 
von  15(M  und  1603  nichts  nützten,  schickte  der  Kaiser  in  der  Ostermesse  1624 
eine  besondere  Untersuchungskommission  nach  Frankiurt.   Das  damals  erlassene 


372 


Edikt    gegen    das    betrügerische    Beschweren    der   Seide    beim   Färben   wurde 
1681,   1686  und  zuletzt   1702  erneuert. 

12.  Holzschau.  Vom  Schreinerhandwerk  wurden  Holzmeister  oder  Holz- 
einkäufer gewählt,  welche  die  hergebrachten  fremden  Holzwaren,  wie  Baubretter, 
Rahmholz,  Fournierspähne  bei  ihrer  Ankunft  besichtigten,  ob  es  Kaufmannsgut 
sei,  dann  den  Einkauf  für  das  ganze  Handwerk  besorgten  und  die  Hölzer  unter 
die  Genossen  verteilten,  wofür  sie  von  jedem  Gulden  einen  Kreuzer  Gebühr 
erhielten.  Das  Brennholz  wurde  von  den  Beamten  des  im  Jahr  1571  errichteten 
Holzamtes  besichtigt  und  geschätzt. 

13.  Reifschau.  Zur  Verhütung  allen  Betruges  wurden  durch  Edikt  vom 
April  1707  die  Geschworenen  des  Benderhandwerks  als  Schaumeister  oder  Reif- 
meister bestellt,  um  alle  auf  Schiffen  und  Flößen  ankommenden  Reifen  und 
Weiden  auf  Qualität,  Länge,  Stärke  und  Zahl  zu  besichtigen.  Das  Gut,  welches 
sich  hierbei  als  mangelhaft  erwies,  durfte  jedoch  verkauft  werden. 

14.  Lederschau,  welche  sowohl  für  das  Leder  der  hiesigen  Lohgerber, 
wie  für  das  hergebrachte  fremde  Leder  eingeführt  war.  Nach  der  Löherordnung 
vom  29.  März  1614,  Artikel  34,  war  der  Verkauf  des  hiesigen  Leders  der  Löher 
(Lohgerber)  erst  dann  gestattet,  wenn  es  vorher  durch  einen  Löher  und  Schuh- 
machermeister als  Schaumeister  besehen  und,  falls  es  als  gar  und  wohlbereitet 
befunden  wurde,  gestempelt  worden  war;  übel  bereitetes  zerschnitt  man  hinten 
am  Rücken.  Das  Verkaufshaus  der  Löher  in  der  Höllgasse  wird  unter  der 
Bezeichnung  Lederhaus  bereits   1310  genannt. 

Die  Aufsicht  über  das  fremde  Leder  stand  den  vier  Geschworenen  des 
Schuhmacherhandwerks  zu;  hierfür  war  eine  bestimmte  Stempelgebühr  an  die 
Schuhmacherstempelbüchse  zu  entrichten.  Nach  dem  Edikt  vom  17.  November 
1558  sollten  die  Geschworenen  das  in  und  außer  den  Messen  hierhergebrachte 
Leder  (Sohlen-  und  Brandsohlenleder)  besehen,  ob  es  Kaufmannsgut  sei,  nämlich 
trocken  und  gar  bereitet,  und  bei  Gutbefund  die  Haut  mit  ihren  4  Hämmern, 
darauf  der  Stadtadler,  stempeln.  Vorher  sollte  laut  Edikten  vom  15.  Januar  1628 
und   4.  April    1644   von   den  Lederhändlern   kein  Sohlenleder  verkauft  werden. 

F.    Schätzgelder  und  Taxen. 

Im  Mittelalter  wurde  die  Preisbildung  der  Lebensmittel  und  anderer 
notwendiger  Waren  nicht  der  Willkür  der  Parteien  überlassen,  sondern  im 
Interesse  der  kaufenden  Bürgerschaft  von  der  Obrigkeit  durch  verschiedene 
Maßnahmen  geregelt.  Insbesondere  sollte  jede  Preissteigerung  durch  die 
Zwischenhändler  verhindert  und  dem  Bürger  ein  Kauf  aus  erster  Hand  ermöglicht 
werden.  Bei  manchen  wichtigen  Waren,  wie  Frucht,  Salz  und  Holz,  nahm 
sogar  die  Stadtverwaltung  zeitweise  den  Einkauf  selbst  in  die  Hand  und  stapelte 


für  die  Zeiten  der  Not  in  besonderen  Magazinen  die  erforderlichen  Vorräte 
auf;  bei  anderen  Waren  wie  Wolle,  Baumwolle,  Garn,  Waid  war  es  wenigstens 
die  gesamte  Zunft,  welche  für  ihre  Angehörigen  den  Einkauf  besorgte. 
Besondere  Hervorhebung  verdienen  folgende  drei  wichtige  Maßnahmen: 

1)  die  amtlichen  Preisfestsetzungen  (Taxen), 

2)  das  meist   dreitägige  Marktrecht   oder  Vorkaufsrecht   der  Bürgerschaft, 

3)  das  Verbot  des  Vorkaufs  und  aller  Monopolien  der  Kaufleute. 

Unter  verbotenem  Vorkauf  verstand  man  den  Ankauf  von  Waren,  bevor 
sie  auf  den  für  sie  angeordneten  öffentlichen  Markt  gebracht  und  dem 
Konsumenten  zum  Kauf  aus  erster  Hand  angeboten  waren.*)  Hierüber  sind 
zahllose  Verordnungen  ergangen.  Der  Vorkauf  war  verboten:  den  Hocken 
und  Händlern  bei  den  für  den  Wochenmarkt  bestimmten  Viktualien,  den  Mehl- 
und  Fruchthändlern,  den  Weinhändlern,  den  Pferde-  und  Viehhändlern,  den 
Holzhändlern  sowohl  hinsichtlich  des  Brennholzes  wie  des  Bauholzes  und  der 
fertigen  Holzwaren,  den  Lederhändlern  und  den  Eisenhändlern.  Der  Bezirk, 
innerhalb  dessen  dieses  Vorkaufverbot  galt,  war  nicht  auf  das  städtische  Land- 
gebiet beschränkt,  sondern  umfaßte  als  ein  Überbleibsel  älterer  Zeiten  einen 
weit  größeren  Umkreis,  die  sogenannte  Bannmeile. 

Ihre  Bedeutung  wird  im  Jahr   1527  wie  folgt  erklärt: 
„Das,  was  an  Kaufmannsgut   zwischen   den  folgenden  Flecken   herein   zu 
Markt  kompt  und  nit  ausgeladen  ist,  soll  nit  von  den  Vorkäufern  gekauft 
werden:     nämlich    zwischen     Höchst,    Cronberg,     Oberursel,     Peterweil, 
Windecken,  Hanau,  Steinheim,  Dreieichenhain,  Höchst". 

Gegen  den  Aufkauf  und  die  Monopolien  der  allgemein  gehaßten  großen 
Handelsgesellschaften  waren  auch  von  Reichswegen  Verbote  erlassen  worden, 
welche  in  den  wichtigen  Reichspolizeiordnungen  von  1548  und  1577  erneuert 
wurden. 

Was  sodann  das  Marktrecht  der  Bürgerschaft  betrifft,  so  bestand  es  darin, 
daß  die  notwendigsten  Waren,  wie  Viktualien,  Wein  und  Brennholz  vor  Ablauf 
von  zwei  oder  drei  Tagen  oder  vor  einer  bestimmten  Tagesstunde  nur  der 
Bürgerschaft  für  ihre  Bedürfnisse  und  erst  dann  den  Händlern  und  Hocken 
feilgeboten  werden  durften.  Hierüber  enthalten  die  verschiedenen  Markt-  und 
Hockenordnungen,  die  Stadtwagordnungen,  die  Holzordnungen  und  viele 
besondere  Edikte,  namentlich  dasjenige  vom  27.  August  1650,  ausführliche 
Vorschriften.  So  sollten  beim  Weinhandel  die  Straßburger  und  andere  Wein- 
händler nach  der  Ordnung  von   1585  ihre,  zu  Schiff  hergebrachten  Weine  nach 

*)  Dr.  Orth,  Reichsmessen,  IX.  Abschnitt,  S.  278—308,  XIV.  Abschnitt,  S.  511— 5 M.  — 
Dr.  A.  Dietz,  Geschichte  des  Frankfurter  Pferdemarktes,  1910,  in  der  Festschrift  des  Land- 
wirtschaftlichen Vereins.  —  Gesetzbuch  von  1352,  Kap.  9,  32,  43,  53,  66,  §  4. 


dem  Ausladen  drei  Tage  nur  den  Bürgern  feilhalten;  ebenso  hatten  nach 
einer  Vorschrift  vom  4.  Juli  1719  alle,  auf  der  Axe  aus  der  Pfalz,  Bergstraße 
oder  sonsten  angefahrenen  ^Veine  dieses  dreitägige  Marktrecht  zu  beobachten. 
Beim  Holzhandel  genoß  die  Stadt  für  ihre  Bauzwecke  ein  solches  Vorrecht. 
Die  dritte  und  wohl  wichtigste  Maßnahme  gegen  die  willkürliche  Preis- 
bildung war  die  amtliche  Festsetzung  der  Preise  für  die  wichtigsten  Lebens- 
mittel wie  Frucht,  Brot,  Wein,  Bier,  Fleisch,  Fische  und  Holz.  Über  die  Frage, 
ob  diese  Waren  richtig  geschätzt  und  die  Taxpreise  beizubehalten  oder  zu 
erhöhen  seien,  sind  zahllose  Streitigkeiten  zwischen  der  Behörde  und  den 
Verkäufern  entstanden.  Der  Chronist  von  Lersner  widmet  den  amtlichen 
Preisfestsetzungen  der  genannten  Waren  unter  dem  Titel:  „Wolfeile  und 
Theuerung"  ein  besonderes  Kapitel  seiner  Chronik.  Ich  gebe  nun  ein  kurzes 
Verzeichnis  der  wichtigsten  Taxen  und  der  für  ihre  Festsetzung  zu  zahlenden 
Gebühren: 

1.  Frucht»  und  Brottaxen,  bereits  in  den  Kapiteln  2,  43,  66  §  4  des 
1.  Gesetzbuches  erwähnt;  sie  wurden  von  den  Ratsverordneten  des  Rechnei- 
amtes  oder  des  zu  diesem  gehörigen  Kornamtes  nach  Anhörung  der  Zunft- 
meister des  Bäckerhandwerks  festgesetzt.  Zwischen  diesen  beiden  Faktoren 
kam  es  zu  besonders  heftigen  Streitigkeiten,  welche  wiederholt  zu  Bäcker- 
streiks und  energischen  Gegenmaßregeln  des  Rats  führten. 

2.  Fleischtaxe.  Die  Fleischpreise  sind  von  jeher  im  öffentlichen  Interesse 
durch  den  Rat  oder  die  Zunft  gegen  eine  kleine  Abgabe,  das  Schätz- 
geld oder  die  Viehschatz,  festgesetzt  worden.  Aus  der  großen  Anzahl  von 
Ordnungen  oder  Taxen  sind  die  zwei  ältesten,  welche  auf  uns  gekommen  sind, 
diejenigen  von  1411  und  vom  Oswaldstag  1423.  Durch  sie  waren  im  Jahre 
zwei  Fleischverkaufszeiten  festgesetzt: 

a)  von  Ostern  bis  auf  den  Heilig  Kreuzestag  (14.  September),  also  die 
Frühjahrs-  und  Sommerszeit,  in  welcher  das  Fleisch  's  bis  1  Heller  teurer  war, 

b)  vom  Heilig  Kreuzestag  bis  auf  Fastnacht,  also  im  Herbst  und  Winter, 
wo  es  ebensoviel  wieder  abschlug. 

Am  teuersten  war  das  Schweinefleisch;  das  Pfund  hiervon  kostete  durch- 
schnittlich 5 — 7  Heller,  das  Rind-  und  das  Hammelfleisch  41/-'  Heller.  Durch 
die  Fleischordnung  von  1541  wurde  der  Unterschied  der  Fleischpreise  nach  der 
Zeit  aufgehoben  und  „gemeiniglich  durch  das  ganze  Jahr  ein  Preis"  festgesetzt. 
Glaubte  jedoch  ein  Metzger,  daß  sein  Fleisch  mehr  wert  sei,  so  konnte  er  es 
durch  besondere  Fleischschätzer  aus  dem  Handwerke  gegen  eine  Abgabe, 
das  Schätzgeld,  schätzen  lassen.  Das  geschätzte  Fleisch  kostete  1 — 2  Heller 
mehr  wie  das  ungeschätzte,  so  der  geschätzte  Schweinebraten  7  Heller,  das 
ungeschätzte  Schweinefleisch   5   Heller.     Im  Ganzen   waren   die    Preise    gegen 


1423  kaum  gestiegen.  Allmählich  wurde  der  Unterschied  zwischen  zwei  Sorten 
Fleisch  und  Fleischpreisen  aufgegeben.  Um  das  Jahr  1700  kostete  das  Pfund 
ebensoviele  Kreuzer  (5 — 51  2)  wie   1423  Heller,  also,  das  Vierfache. 

Eine  besonders  wichtige  und  umfassende  Verordnung  war  diejenige  vom 
1.  Oktober  1771,  worin  die  Aushängung  einer  schwarzen  Tafel  mit  den  Fleisch- 
preisen angeordnet  und  nur  ein  halb  Pfund  Zugabe  auf  5  Pfund  gutes  Fleisch 
gestattet  war. 

Wiederholt  kam  es  wegen  erheblicher  Meinungsverschiedenheiten  zwischen 
dem  Metzgerhandwerk  und  dem  Rat  über  die  Höhe  der  Fleischtaxen  zu  Fleisch- 
verweigerungen und  Metzgeraufständen,  so  z.  B.  im  Jahr  1797. 

3.  Fischtaxe,  wobei  zwischen  den  frischen  Flußfischen  des  hiesigen  Fischer- 
handwerks und  dem  eingeführten  gesalzenen  Fischwerk  der  Händler  und  Härings- 

hocken  zu  unterscheiden  ist.*) 
Die  ersteren  unterlagen,  wie 
bereits  erwähnt,  der  Aufsicht 
der  eigenen  Handwerksge- 
schworenen; sie  durften  auf 
dem  gewöhnlichen  Fisch- 
markt und  am  Main  bei  Strafe 
nur  nach  dem  Gewicht  und 
der  amtlichen  Taxe  verkauft 
werden;  aus  den  erlassenen 
Taxordnungen,  namentlich 
denjenigen  von  H>04,  lb22 
und  1688,  können  wir  die 
große  Zahl  der  damals  auf 
den  Markt  gebrachten  Fluß- 
fischen ersehen.  Es  haben 
viele  Verhandlungen  wegen 
Erhöhung  der  Taxe,  nament- 
lich bei  den  Karpfen,  und 
manche  Bestrafungen  wegen 
taxwidrigen  Verkaufs  statt- 
gefunden. Im  Jahr  1777  wurde  das  Schätzeramt  dem  Fischermeister  Schauermann 
übertragen. 

Zur   Aufsicht   über  den  Verkauf   der  gesalzenen   und   gedörrten  Meerfische 

und   Rheinfische,   namentlich   Salmen,   deren  Verbrauch   im  Mittelalter  ein   viel 

größerer  war,  wie  seit  der  Reformation,  war  dagegen  ein  besonderes  Fischamt 

*)  v.  Lersners  Chronik  1,  S.  434,  523,  529,  II,  Kapitel  XXXVI.  —  Bothe,  Beiträge,  S.  102. 


alte  und  die  neue  Häringshock  in  de 
gegenüber  der  Heiliggeisikircht 


S.i  tlt^isse 


eingesetzt,  bestehend  aus  Fischunterkäufern,  Fischbeschauern,  Fischschätzern 
und  einem  besonderen  Salmenschnitter.  Außer  dem  Letzteren  waren  es  meist 
nur  zwei  Personen,  welche  die  verschiedenen  Ämter  zugleich  versahen.  In 
ihrer  Eigenschaft  als  Fischschätzer  hatten  sie  die  unter  den  fünf  Häringshocken 
in  der  Saalgasse  verkauften,  eingewässerten  Stockfische  und  andere  Meerfische 
zu  besichtigen.  Durch  den  Salmenschnitter  wurde  nach  alter  Verordnung  der 
zum  Verkauf  gebrachte  Salm  auf  dem  Fischmarkt  ausgeschnitten,  wofür  die 
Salmenschnittsabgabe  zu  zahlen  war.  Der  Chronist  von  Lersner  berichtet 
hierüber  wie  folgt:  „kommen  Salmen  an,  so  werden  solche  auf  dem  Samstags- 
berg durch  einen  dazu  bestellten  Salmschnitter  ausgeschnitten,  wenn  zuvor  der 
Bürgermeister  geschätzt  hat,  wie  hoch  das  Pfund  solle  verkauft  werden;  wo 
sie  nicht  gut  sein,  schmeißt  man  sie  in  den  Main".     (Chronik  I,  S.  4.^4.) 

Durch  diese  Aufsicht  sollte  die  Einschleifung  gesundheitsschädlicher  Ware 
verhindert  werden. 

4.  Wein=  und  Biertaxen;  diese  waren  so  alt  wie  das  Ungeld  (Zapfgebühr), 
da  es  nicht  in  natura,  sondern  auf  Grund  der  obrigkeitlichen  Taxe  in  Geld 
entrichtet  werden  mußte.  Die  Festsetzung  erfolgte  durch  die  Ratsverordneten 
auf  dem  Recheneiamt  in  Gemeinschaft  mit  den  Visierern,  welche  auch  die 
Weinungelder  genannt  wurden.  Später  hatte  auf  obrigkeitlichen  Befehl  bei  der 
Weinschätzung  der  Ratsbender  mitzuwirken,  welcher  eine  Weinprobe  auf  die 
Rechnei  liefern  mußte.  Die  zumeist  aus  Bendermeistern  bestehenden 
Weinschenken  durften  die  ihnen  regelmäßig  gestatteten  zwei  Weinsorten, 
den  Landwein  und  den  feineren  Elsässerwein,  nur  zu  den  amtlichen  Preisen 
verzapfen. 

5.  Holztaxe,  eingeführt  für  das  zu  Wasser  ankommende  Brennholz  durch 
die  Ordnung  vom  22.  Februar  1571  und  für  das  aus  den  benachbarten  Waldungen 
zu  Land  ankommende  durch  die  Ordnung  vom  2.  Februar  1609.*)  Nach  Kirchners 
Bericht  (Bd.  II,  S.  494)  ist  für  letzteres  die  Holzschätzung  zum  ersten  Male 
am  Samstag  den  4.  März  1609  von  den  drei  Holzherren  aus  dem  Rat,  Hermann 
Reckmann,  Philipp  Weiß  und  Anton  Eppstein,  vorgenommen  und  der  Stecken 
Buchenholz  auf  l1  »  Gulden,  der  Stecken  Eichenholz  aber  auf  18  Batzen  ge- 
schätzt worden. 

Das  auf  Schiffen  hergeführte  Brennholz  wurde  im  Holzpförtchen  auf- 
geschrieben und  der  Preis  nach  Zeit  und  Güte  festgesetzt.  Die  Bürger,  welche 
Holz  verlangten,  mußten  den  amtlichen  Preis  im  Voraus  bezahlen  und  erhielten 
dann  eine  Anweisung,  worauf  die  Holzmesser  das  Holz  ans  Land  warfen  und 
es  ihnen  ausmaßen. 

*)  Lersners  Chronik,  I,  S.  530  u.  531,  II,  S.  772.  —  Orth,  Reichsmessen,  S.  280. 


§  5.    Das  Unterkauf=  und  Maklerwesen. 

A.  Der  mittelalterliche  Unterkauf. 

Unter  dieser  Bezeichnung  ist  eine  städtische  Verkaufsabgabe  zu  verstehen, 
welche  die  beiden  Eigenschaften  als  Zoll  und  als  Gebühr  für  die  beaufsichtigende 
und  helfende  Tätigkeit  der  Unterkäufer  besaß.*)  Die  Stadt  beanspruchte  aus 
finanziellen  Gründen  das  Recht  und  hielt  es  aus  polizeilichen  und  wirtschaft- 
lichen Gründen  für  ihre  Pflicht,  den  Abschluß  von  Kaufgeschäften  nicht  den 
Parteien  zu  überlassen,  sondern  nur  unter  Zuziehung  der  Unterkäufer  zu  ge- 
statten. Ein  solcher  Zwang  entsprach  auch  durchaus  den  damaligen,  un- 
entwickelten Verkehrsverhältnissen.  Demgemäß  waren  für  alle  Handelszweige 
geschworene  Unterkäufer  bestellt  und  von  jedem  Kaufgeschäft,  selbst  demjenigen 
ohne  Unterkäufer,  das  Unterkaufgeld  zu  bezahlen,  welches  dann  zwischen 
diesen  und  der  Stadtkasse  geteilt  wurde.  Die  Unterkäufer  versahen  hierbei 
zugleich  das  Amt  von  Zollerhebern. 

Am  deutlichsten  tritt  diese  doppelte  Eigenschaft  des  Unterkaufes  bei  den 
Marktmeistergebühren  (genannt  Marktrecht)  hervor,  in  welchen  der  in  einer 
Verkaufsabgabe  bestehende,  sonst  nicht  nachzuweisende  uralte  Marktzoll  mit 
enthalten  ist;  er  wurde  auf  alle  neuen  Handelswaren  ausgedehnt,  war  aber 
bei  seiner  eigentümlichen  Erhebungsweise  nicht  mehr  zu  erkennen. 

Später  erlangte  das  Unterkaufgeld  wieder  in  zunehmendem  Maße  die  Be- 
deutung eines  Zolles,  weshalb  beide  Ausdrücke  oft  ohne  Unterschied  gebraucht 
worden  sind.**) 

Der  Wirkungskreis  der  Unterkäufer  war  ein  erheblich  größerer  wie  bei  den 
Maklern  der  neueren  Zeit;  denn  sie  versahen  bei  der  Erhebung  der  Abgabe 
zugleich  die  bereits  hervorgehobene  Rolle  von  Zollbeamten  und  auf  Grund 
ihrer  beaufsichtigenden  Tätigkeit  diejenige  von  polizeilichen  Hilfsorganen.  Je 
nach  der  Warengattung  trat  bei  ihnen  mehr  die  eine  oder  die  andere  Seite 
hervor.  Die  Unterkäufer  waren  zugleich  Kaufzeugen,  Schreiber,  Schätzer, 
Beschauer,  Wieger,  Messer,  Streicher  und  verstecken  sich  daher  oft  unter 
diesen  anderen  Bezeichnungen,  so  die  Unterkäufer  von  gesalzenem  Fischwerk 
unter  den  Fischbeschauern,  die  Tuchunterkäufer  unter  den  Tuchstreichern,  die 
Weinunterkäufer  unter  den  Weinstichern,  die  Wollunterkäufer  unter  den  Woll- 
wiegern.     Da  die   städtischen   Wagen   meistens   mit  größeren   Verkaufsräumen 

*)  Goldschmidt,  Handelsrecht,  3.  Aufl.,  S.  251—254.  —  Bücher,  Bevölkerungsstatistik, 
S.  251—254.  —  Orth,  Reichsmessen,  S.  212—215,  490— 4')S.  677  u.  67S.  —  Derselbe,  Refor- 
mation, Bd.  VI,  S.  325  f.  —  Bothe,  Patriziervermögen,  S.  117. 

**)  Orth,  Messen,  S.  213  (bei  Wein),  S.  215  (bei  gesalzenem  Fischwerk,  ferner  beim  Pferde- 
und  Viehhandel). 


verbunden  waren,  versahen  auch  die  Wagmeister  zugleich  das  Amt  als  Unter- 
käufer.    Auf  dem  Wochenmarkt  war  es  der  Marktmeister. 

Das  Frankfurter  Urkundenbuch  gibt,  abgesehen  von  einigen  Namen  aus  den 
Jahren  1317,  1326  und  1335,  keine  Aufklärung  über  den  Unterkauf,  sodaß  wir 
erst  aus  dem  ältesten  Gesetzbuch,  welches  die  Zeit  von  1350  bis  1370  umfaßt, 
einen  Einblick  in  diese  Einrichtung  gewinnen  können;  sie  war  damals  bereits 
voll  entwickelt.  In  den  Kapiteln  5  und  78  finden  sich  für  die  Stellung  und  die 
wirtschaftlichen  Pflichten  des  Unterkäufers  im  wesentlichen  die  gleichen  all- 
gemeinen Bestimmungen,  wie  in  den  Maklerordnungen  von  1616,  1739  und 
1799.  Der  Unterkäufer  soll  grundsätzlich  die  amtliche  Erlaubnis  zu  seinem 
Gewerbebetrieb  einholen  und  sich  auf  seine  Pflichten  beeidigen  lassen,  wogegen 
er  ein  ausschließliches  Recht  für  die  Geschäftsvermittlung  in  einem  gewissen 
Handelszweig  erhält.  Er  soll  einem  Jeglichen  recht  tun,  dem  Armen  und  dem 
Reichen,  dem  Käufer  und  dem  Verkäufer,  dem  Heimischen  wie  dem  Gast, 
ohne  Arglist  und  Gefährde,  auch  keinen  eigenen  Handel  treiben  oder  Anteil 
haben  bei  dem  Gut,  für  welches  er  als  Unterkäufer  bestellt  ist.  In  den  späteren 
Ordnungen  wurde  der  Kreis  der  aus  diesen  allgemeinen  Grundsätzen  sich 
ergebenden  Pflichten  immer  genauer  angegeben.  In  derjenigen  von  1406  wurde 
hinzugefügt,  daß  er  ankommendes  Kaufmannsgut  ansage,  gerecht  schätze  und 
nichts  verwerfe,  was  gut  sei,  und  daß  er  keinen  Kaufmann  als  reich  oder  sicher 
bezeichnen  solle,  der  es  nicht  sei;  in  derjenigen  von  1616  wurde  zur  Ver- 
meidung von  Irrtum  und  Streit  die  Führung  eines  Buches  über  alle  von  ihm 
abgeschlossenen  Kauf-  und  Tauschverträge  und  im  Gesetz  von  1739  die  Aus- 
händigung eines  gedruckten  Billets  (Schlußscheines)  vorgeschrieben  und  anderes 
mehr. 

Es  gab  zwei  Arten  von  Unterkäufern,  welche  wohl  zu  unterscheiden  sind, 
die  Meßunterkäufer,  darunter  viele  Fremde,  welche  sich  nur  je  für  eine  Messe 
bestellen  ließen  und  das  Amt  als  Nebenbeschäftigung  versahen,  und  eine 
erheblich  kleinere  Zahl  von  ständigen  Unterkäufern.  Im  14.  Jahrhundert  ver- 
sahen viele  Patrizier  dieses  Amt,  wie  die  Weinunterkäufer  Hermann  Niger, 
Heile  Starkerad  und  andere. 

Das  älteste  Gesetzbuch  von  1352  erwähnt  den  Unterkauf  bei  vier  Handels- 
gegenständen: bei  Vieh,  Pferden,  Häringen  und  Wein,  während  in  den 
Rechenbüchern  des  Rats  vor  1372  das  Wort  „Unterkauf"  überhaupt  nicht  vor- 
kommt, sondern  nur  Einnahmen  vom  Pferdezoll,  Viehzoll,  Häringzoll  und 
anderen  Ämtern,  welche  auf  ein  oder  mehrere  Jahre  zu  festen  Pachtpreisen 
verliehen  waren.  Im  Jahr  1372  erscheinen  zuerst  genauere  Angaben  über  die 
Pachtgelder  für  die  verschiedensten  Arten  von  Unterkauf.  Im  Laufe  des 
15.  Jahrhunderts  gab  der  Rat  allmählich  das  System  der  Verpachtung  auf  und 


bedang  sich  von  dem  Unterkauf,  welcher  auf  Grund  von  Taxrollen  erhoben 
wurde,  als  Abgabe  einen  bestimmten  Anteil  aus,  meistens  ein  Drittel  oder  die 
Hälfte.  Hierbei  verblieb  es  im  wesentlichen  bis  zur  Finanzreform  des  Jahres 
1726,  durch  welche  beim  Pferdeunterkauf,  Viehunterkauf,  und  anderen  Arten 
wieder  die  Verpachtung  eingeführt  wurde. 

Die  Tätigkeit  der  Unterkäufer  als  handelspolizeilicher,  beaufsichtigender 
Organe  war  von  größter  Wichtigkeit  für  den  Meßverkehr.  Als  im  Jahr  140b 
wegen  der  Ursachen  seines  Rückganges  und  der  dagegen  zu  ergreifenden 
Mittel  Beratungen  stattfanden,  verlangten  die  schwäbischen  Kaufleute  in  erster 
Linie,  daß  für  den  Tuchhandel  nur  geschworene  Unterkäufer  zugelassen  würden, 
welche  allein  befugt  sein  sollten,  die  Tücher  mit  richtigen  Maßen  zu  be- 
streichen, damit  der  Käufer  auch  die  rechte  Länge  bekomme. 

Die  Unterkaufsgelder  waren  teils  an  das  Rentamt  am  Fahrtor  abzuliefern, 
wie  diejenigen  vom  Wein  und  Branntwein  (nasser  Ware),  teils  an  die  Stadt- 
wage von  denjenigen  Waren,  welche  dorthin  zum  Verkauf  gebracht  wurden, 
wie  Unschlitt,  Speck,  Schinken,  Dörrfleisch,  Käse  und  Butter.  Die  hiernach 
verbleibenden  Unterkäufe  von  Pferden,  Vieh,  Rauchwaren,  weißem  Leder, 
Nachen  und  Schiffen  kamen  direkt  dem  Rechneiamt  zu. 

Bei  folgenden  Handelsgegenständen  lassen  sich  in  der  Zeit  von  1350  bis 
1550  Unterkäufer  nachweisen: 

1.  Viktualien verkehr  auf  dem  Wochenmarkt,  bei  welchem  der 
städtische  Marktmeister  gleichzeitig  die  Marktpolizei  handhabte  und  als  Unter- 
käufer mitwirkte,  wofür  er  unter  dem  Namen  Marktrecht  (gleich  Marktzoll) 
von  den  verkauften  Waren  bestimmte  Abgaben,  zum  Teil    in    natura,  erhielt.*) 

2.  Vieh=Unterkauf,  auch  Viehzoll,  bereits  im  ältesten  Rechenbuch  von 
1348 — 1351  und  im  ersten  Gesetzbuch,  Kapitel  69,  erwähnt,  welches  nicht 
weniger  wie  18  Unterkäufer  unter  den  Metzgern  namhaft  macht;  diese  ver- 
sahen zugleich  das  Amt  als  Viehschreiber,  ohne  welche  kein  Vertrag  ab- 
geschlossen werden  durfte.  Sie  hatten  zur  Sicherung  der  meist  schreib- 
unkundigen Verkäufer  die  abgeschlossenen  Kauf-  und  Tauschverträge  in  ein 
Buch  einzuschreiben,  den  Kaufpreis  für  den  Verkäufer  zu  erheben  und  den 
Unterkauf  einzuziehen.  Hinsichtlich  aller  Verträge  bestand  mithin  die  Anzeige- 
und  Einschreibepflicht,  sowie  der  Maklerzwang. 

Den  Metzgern  war  bereits  in  ihren  ältesten  Artikeln  von  1377  und  wiederholt 
im  Jahr  1621  verboten,  als  Unterkäufer  bei  ihrem  eigenen  oder  bei  demjenigen 
Gut  mitzuwirken,  woran  sie  teil  hatten. 

*)  Näheres  oben  bei  den  Wochenmärkten,  S.  120.  —  Müllers  Resolutionen,  Taxrolle  der 
Mnrktmeistergebühren,  II,  S.  235.  —  Dr.  Bothe,  Beiträge,  S.   12. 


Der  große  Viehhof  auf  der  Zeil  war  durch  seine  weitläufigen  Stallungen 
sowie  als  Gasthaus  und  als  Sitz  der  Viehschreiberei,  von  1529  bis  1784  der 
Mittelpunkt  des  Viehmarktes.  Nach  den  Ordnungen  vom  10.  März  1614  und 
8.  Dezember  1618  war  zur  Sicherung  des  Unterkaufsgeldes  verkauft  Vieh 
dem  Besitzer  des  Viehhofes,  damals  Johann  Daniel  Weitz,  einem  Bruder  des 
rebellischen  Stadtschültheißen  Dr.  iur.  Nikolaus  Weitz,  anzuzeigen  und  an  ihn 
der  Unterkauf  zu  entrichten.  Dieser  betrug  für  den  Bürger  damals  10  Pfennige 
vom  Ochsen  oder  1  Paar  Schweinen.  Der  Verkäufer  durfte  selbst  kein  Geld 
erheben,  sondern  die  vier  geschworenen  Viehschreiber  hatten  dies  zu  tun.  Die 
Verkäufer  waren  hierbei  einzuschreiben,  wofür  eine  weitere  Abgabe:  das  Schreib- 
geld, erhoben  wurde.    Unter  diesem  Ausdruck  verstand  man  auch  den  Kaufpreis. 

Zu  den  Einkünften  der  Viehschreiberei  gehörten  auch  das  Stallgeld  im 
Betrage  von  3—4  Kreuzern,  und  die  Gebühr  für  Ausstellung  der  Abtrieb- 
scheine (Müllers  Resolutionen,  II,  S.  97  u.  98).  Als  dieses  Amt  1726  verpachtet 
wurde,  gelang  es  dem  damaligen  Besitzer  des  Viehhofes,  Georg  Bernhard  List, 
sich  die  Pacht  gegenübern  den  Metzgern  zu  sichern.  Der  Unterkauf  und  die 
Viehschreibergebühren  wurden  zuletzt  im  Jahr   1838  geregelt. 

Im  Jahr  1373  wird  neben  dem  Vieh-Unterkauf  als  Unterart  der  Schweine- 
Unterkauf  genannt. 

3.  Pferde=Unterkauf,  ebenfalls  im  ältesten  Gesetzbuch,  Kapitel  70,  er- 
wähnt, woselbst  23  Unterkäufer  (Roßtäuscher)  genannt  werden.*)  Auch  hier 
bestand  in  Verbindung  mit  dem  Handelszwang  auf  dem  öffentlichen  Roßmarkt 
der  Maklerzwang.  Die  richtige  Bezahlung  des  Unterkaufs  und  die  zu  diesem 
Zweck  vorgeschriebene  Pflicht  zur  Anzeige  aller  Pferdehändel  ist  sowohl  in 
den  allgemeinen  Roßhandelsordnungen  vom  30.  Mai  1626  und  16.  März  1706 
wie  in  besonderen  Erlassen  oft  eingeschärft  worden.  Die  Abgabe  betrug  in 
der  Messe  zwei  Kreuzer,  außer  derselben  einen  Kreuzer  vom  Taler  des  Ver- 
kaufspreises. 

Im  Jahr  1565  vereinbarten  die  neun  Pferdeunterkäufer  eine  gemeinschaft- 
liche Teilung  ihres  Verdienstes.  Als  sich  der  Pferdehandel  zum  Schaden  des 
hiesigen  Pferdemarktes  nach  den  Ortschaften  der  Umgegend  zu  verziehen 
begann,  geriet  der  Rat  wegen  des  Unterkaufsgeldes,  welches  er  von  allen 
Pferdehändeln  innerhalb  der  Bannmeile,  also  auch  außerhalb  seines  eigenen 
Landgebietes,  beanspruchte,  mit  den  benachbarten  Landesherrn  in  heftigen 
Streit.  Der  uralte  Unterkauf  beim  Pferde-  und  Viehhandel  ist  erst  durch  das 
Gesetz  vom  20.  Dezember   1859  aufgehoben  worden. 


*)  Dr.  A.  Dietz,  Geschichte  des  Frankfurter  Pferdehandels  in  der  Festschrift  des  land- 
wirtschaftlichen Vereins,  1910.  —   Müllers  Resolutionen,  I,  S.  61,  II,  S.  95. 


4.  Gesalzen  Fischwerk,  wie  Häringe,  Bückinge,  Stockfische;*)  in  Kapitel  72 
des  ältesten  Gesetzbuches  werden  sechs  Häringsunterkäufer  genannt,  welche 
zugleich  Fischbeschauer  und  Fischschätzer  waren;  von  ihrem  Verdienst  hatten 
sie  alle  Samstag  der  Stadt  die  Hälfte  abzuliefern.  Hinsichtlich  dieses 
Unterkaufs  ergingen  verschiedene  Ordnungen.  Im  Jahr  1410  hatte  jeder  Teil 
von  einer  verkauften  Tonne  oder  Korb  gesalzener  Fische  2 — 6  Heller,  1726 
4 — 8  Kreuzer  zu  zahlen;  außerdem  waren  von  einer  Tonne  ausgezählter  Häringe 
oder  Bückinge  zwei  Stück  von  Einheimischen  und  Fremden  abzugeben;  der 
Unterkauf  wurde  seit  1726  verpachtet. 

5.  Weinunterkauf,  über  welchen  das  älteste  Gesetzbuch  in  den  Kapiteln 
3,  53  und  58  ganz  ausführliche  Bestimmungen  enthält.  Im  Kapitel  53  werden 
32,  im  Kapitel  58  sogar  35  geschworene  Weinunterkäufer,  „die  Weine  verdingen", 
sogenannte  Weinsticher,  aufgezählt,  über  deren  Verhältnisse  wir  durch  das 
Weinsticherbuch  von  1381  genau  unterrichtet  sind.  Ihre  Zahl  wurde  auf  16 
herabgesetzt;  sie  durften  nicht  selbst  Weinhandel  treiben,  auch  keinen  Wein- 
händler bei  sich  beherbergen  und  hatten  darauf  zu  achten,  daß  bei  der  Wein- 
probe kein  Betrug  vorkomme  und  daß  diese  nur  am  Faß  gegeben  werde. 
Auch  beim  Wein  bestand  der  Maklerzwang.  Ohne  Weinsticher  war  den  Fremden 
kein  Weinkauf  gestattet  und  der  Unterkauf  von  jedem  Kaufgeschäft  zu  ent- 
richten. Die  Abgabe  führte  den  Namen  „Stichgeld"  und  betrug  im  14.  Jahr- 
hundert 3  Schilling  (=  36)  alter  Heller  vom  verkauften  Fuder.  Ein  Drittel 
(also  ein  Schilling)  war  an  die  Stadtkasse  abzuführen,  welche  seit  1373  regel- 
mäßig in  ihren  Rechenbüchern  diesen  Einnahmeposten  anführt.  Im  Jahr  1376 
belief  sich  dieses  Drittel  auf  262  Pfund  Heller  8  Schilling,  was  auf  den  Verkauf 
von  3936  Fuder  fremden  Weins  schließen  läßt,  wenn  man  15  Schillinge  zu 
12  Hellern  auf  das  Pfund  alter  Heller   rechnet. 

6.  Faß=Unterkauf,  seit   1373  einige  Zeit  erwähnt. 

7.  Unterkauf  an  Hockenwerk,  wie  Obst,  Käse,  Kleider,  1383  an  Dulde 
Barth  und  Gilbrecht  Holzheimer  auf  2  Jahre  für  40  fl.  verpachtet. 

8.  Viktualien  in  der  Stadtwage,  wie  Eier,  Butter,  Käse,  welche  dort 
außer  den  Wochenmarktstagen  zum  Verkauf  kamen.  Es  war  dies  auch  ein 
Unterkauf  an  Hockenwerk.  Der  Wagmeister  in  der  Stadtwage  sollte  insbe- 
sondere niemand  Käse  wiegen  und  ausliefern,  wofern  ihm  nicht  der  Verkäufer 
eine  Quittung  des  Unterkäufers  über  die  Bezahlung  des  gebührlichen  Unter- 
kaufes beigebracht  hatte.  Er  betrug  vom  Zentner  2  Kreuzer.  Der  Käse  wurde 
in  dem  städtischen  Waghaus  auf  einer  besonderen  Wage  gewogen. 

Unter  Standgeld  oder  Käsgeld  wurde  nicht  der  Unterkauf,  sondern  die  von  jedem 
Käsestand  als  Standgeld  abzugebenden  Käse,  später  deren  Geldwert  verstanden. 
*}  Dr.  Bothe,  Beiträge,  S.  101.  —  Müllers  Resolutionen,  II,  S.  216. 


9.  Fett=  und  Fleischwaren,  wie  Speck,  Unschlitt,  Schmalz,  Schinken 
und  Dörrfleisch,  welche  nicht  unter  den  Schirnen  oder  auf  dem  Wochenmarkt, 
sondern  in  besonderen  Ständen  der  Stadtwage  verkauft  wurden.  Der  Unter- 
käufer durfte  den  Verkauf  von  untauglichem  Gut  nicht  gestatten.  Die  Schinken- 
verkäufer hatten  ihm  vor  dem  Verkauf  die  vorhandene  Zentnerzahl  anzuzeigen. 
Das  Unterkaufsgeld  betrug  6  Heller  vom  Zentner,  wovon  die  Stadt  zwei 
Drittel  erhielt.     Es  wird  zuerst  1373  erwähnt. 

10.  Öl,  Honig,  Pech,  Tran  oder  Häringsschmalz,  Harz,  zuerst  1385 
erwähnt.  Der  Unterkauf  wurde  1544  45  auf  12  Heller  (3  Kreuzer)  von  jeder 
Tonne  resp.  Lägel  öl  festgesetzt  und  später  in  die  Öl-,  Tran-  und  Honig- 
büchse (Olibüchse)  geworfen.     Der  Rat  erhielt  hiervon  zwei  Drittel. 

11.  Spezerei=Unterkauf,  von  dessen  Erträgnissen  die  Unterkäufer  1373 
alle  Samstag  den  dritten  Pfennig  (ein  Drittel)  abzuliefern  hatten.  Im  Jahr  1500 
wird  der  Zuckerbäcker  Hans  Key  als  Unterkäufer  genannt.  Im  Laufe  des 
16.  Jahrhunderts  wurde  der  Unterkauf  in  Spezereien  mit  demjenigen  in  Tuch 
(Gewand,  Fardeln)  und  Wechselgeschäften  verbunden. 

12.  Heu=Unterkauf,  1382  an  zwei  Heumenger  (Händler)  verpachtet, 
bei  dem  Rückgang  des  Pferdemarktes  bis   1500  allmählich  verschwindend. 

13.  Eisen=Unterkauf,  zuerst  im  Rechenbuch  von  1377  ausdrücklich 
erwähnt,  vermutlich  aber  schon  vorher  bestehend,  seit  Einrichtung  einer  Eisen- 
wage zu  deren  Einkünften  gehörend;  der  Rat  erhielt  ein  Drittel. 

14.  Sensen  und  Sicheln  als  besonders  wichtige  Eisenwaren,  zuerst  1382 
erwähnt,  1425  an  Mengos  Lindheimer  für  8  Gulden  verpachtet,  um  1500 
verschwindend. 

15.  Kupfer,  Zinn,  Blei,  Kernstahl,  Salpeter,  Schwefel,  1379  für 
30  Gulden  verpachtet;  der  Unterkauf  war  von  jeder  Seite  mit  3  Hellern  vom 
Zentner  zu  zahlen;  er  verschwindet  seit  1475  allmählich. 

16.  Wolle,  eine  sehr  wichtige  Ware,  welche  sowohl  in  der  Blütezeit  der 
hiesigen  Wollweberei  (1350 — 1450)  wie  auch  später  als  Ausfuhrartikel  nach 
den  Niederlanden  in  großen  Posten  verhandelt  wurde.  Die  einheimischen 
Wollunterkäufer  hießen  Wollwieger,  da  nur  ihnen,  nicht  den  fremden  Meß- 
unterkäufern, das  Wiegen  gestattet  war.*)  Außerdem  durften  nur  sie  außer 
der  Meßzeit  als  Wollmakler  tätig  sein. 

Sie  hatten  die  Wolle  auf  ihren  Wert  zu  schätzen,  sie  dem  Käufer  auszu- 
suchen (zu  kiesen)  und  vorzuwiegen,  wofür  sie  insgesamt  6  Heller  erhielten. 
Im  städtischen  Rechenbuch  von  1361  sind  die  Abgaben  von  vier  Wollwiegern 
im    Haus    zum    Raben    in    der   Schnurgasse   gebucht.     Später   stieg   ihre   Zahl 

*)  Dr.  Fromm,  Archiv  für  Frankfurts  Geschichte,  Bd.   16,  S.  53,  54,  128—130. 


zeitweise  bis  zu  sieben,  wozu  noch  ebensoviele  fremde  Meßunterkäufer  kamen. 
Im  Jahr  1373  wurde  ihre  Stellung  geregelt.  Von  jedem  Klud  Wolle  durften 
sie  von  jeder  Partei  1  Heller  nehmen  und  hatten  der  Stadt  alle  Samstag  von 
ihrem  Verdienst  den  vierten  Pfennig  (l  i),  später  zwei  Drittel  abzuliefern.  Im 
Jahr  1425  hatten  sie  den  Unterkauf  von  der  Sladt  für  jährlich  80  Gulden 
gepachtet.  Ihr  Verdienst  kam  in  eine  gemeinsame  Kasse.  Auch  sie  durften 
nicht  selbst  am  Wollhandel  teilnehmen.     Später  gab  es  stets  nur  2  Wollwieger. 

17.  Gewand  (Tuch)  und  Spitzen,  wobei  zwischen  dem  Frankfurter 
Wollwebertuch  und  dem  fremden  Tuch  wohl  zu  unterscheiden  ist.*)  Der  Ver- 
kauf des  ersteren  zur  Zeit  der  zwei  Messen  wurde  lediglich  durch  die  Gewand- 
unterkäufer aus  der  Zunft  vermittelt;  sie  hatten  die  fremden  Kaufliebhaber  in 
das  Kaufhaus,  nicht  in  die  Arbeitsstätten  der  Weber,  zu  führen  und  erhielten 
für  jedes  verkaufte  Stück  9  Heller.  Durch  das  Statut  von  1355  war  ihnen  verboten, 
selbst  Tuch  zu  weben.  Ihre  Vermittlertätigkeit  erstreckte  sich  nur  auf  die  Zeit  der 
Messen.    Im  Jahr  1372  ist  von  Unterkauf  an  Gewand,  Röt  und  Alaun  die  Rede. 

Bei  dem  Handel  mit  fremdem  Tuch  hatten  nur  die  hierverb  ürgerten  Unter- 
käufer das  Recht  zum  Streichen,  d.  h.  Messen  mit  der  Schnur,  weshalb  sie  den 
Namen  „Tuchstreicher"  führten. 

Im  Jahr  1406  wurde  von  den  süddeutschen  Kaufleuten  als  wichtigster  Grund 
für  den  Rückgang  der  Messen  der  Mangel  zuverlässiger  beeidigter  Tuchunter- 
käufer bezeichnet.  Hierauf  wurden  nicht  weniger  wie  169,  darunter  95 
Fremde,  angenommen,  was  wohl  genügt  haben  dürfte.  In  den  Jahren  1430 
bis  1465  erbrachte  der  Unterkauf  an  Gewand  und  Spitzen  zu  des  Rats  Anteil 
regelmäßig  230—250  Pfund  Heller,  1460  sogar  314  Pfund,  ging  aber  bis  1500 
auf  einen  kleinen   Betrag  zurück. 

Die  Tuchstreicher  bildeten  gleich  den  Weinstichern  und  Wollwiegern  eine 
besondere  Gesellschaft,  für  welche  noch  1503  eine  ausführliche  Ordnung  erging. 
Der  Tuchunterkauf  wurde  bis  1550  mit  demjenigen  für  Spezerei waren  und 
Wechseln  vereinigt.  Damals  waren  14  Tuchstreicher  vorhanden.  Von  großer 
Wichtigkeit  ist  das  Unterkäufer-  und  Streicherbuch  vom  Jahr   1580. 

18.  Waid,  Röt  (Krapp)  und  Alaun,  also  Färb-  und  Gerbstoffe,  deren 
Unterkauf  seit   1372  einige  Zeit  erwähnt  wird. 

19.  Leder  und  rauhe  Ochsenhäute,  auch  nur  Ochsenhaut-Unterkauf 
genannt,  zuerst  1373  erwähnt,  1431  für  jährlich  6  Gulden  verpachtet,  zu  den 
Einkünften  der  Stadtwage  gehörend,  da  sich  in  ihr  der  Lederhandel  abspielte. 
Später  gehörten  zu  diesem  Unterkauf  die  Ochsenhäute,  Kuhhäute,  Roßhäute, 
Schaffelle,  Kalbfelle,  Geißfelle  und  Sohlenlederhäute;  von  einer  Ochsenhaut 
betrug  der  Unterkauf  einen  Pfennig.     (Müllers  Resolutionen  II,  S.  214.) 

*)  Dr.  Fromm,  S.  47,  61,  101.  —  Gesetze  der  Wollweber  von  1377,  Art.  65  bis  67. 


20.  Weißes  Leder,  zuerst  in  der  Mitte  des  15.  Jahrhunderts  erwähnt,  1726 
an  den  Meistbietenden  verpachtet.  Hierzu  gehörten  Schweine-,  Hirsch-,  Elends- 
und Büffelhäute,  Bockleder,  Geißleder,  Rehfelle  usw. 

21.  Rauchwaren,  (Pelzwerk)  und  Felle,  wie  Marder,  Zobel,  Luchs, 
Iltis,  Hermelin,  Fuchs,  Eichhörnchen,  erst  gegen  1400  erwähnt,  regelmäßig 
zwei  Kürschnern  übertragen;  1596  bemühte  sich  deren  Zunft  vergeblich 
um  die  Pachtung  dieses  Unterkaufs.  Die  Straßburger  Kürschner,  welche  die 
wichtigsten  Abnehmer  des  hiesigen  Pelzwerkes  waren,  besaßen  bereits  1468 
das  Recht,  einen  der  Ihrigen  zum  Pelzwarenunterkäufer  in  den  hiesigen  Messen 
zu  ernennen.  Ich  bemerke  noch,  daß  seit  1372  ein  Zoll  an  Buntwerk  er- 
wähnt wird,  worunter  vielleicht  der  Unterkauf  zu  verstehen  ist. 

22.  Schiffe  und  Nachen,  auch  Nachenzoll  genannt,  zuerst  1374  erwähnt, 
seit  1726  ebenfalls  verpachtet;  der  Unterkäufer  mußte  drei  Viertel  seiner  Ein- 
nahmen abliefern. 

23.  Güterfrachten  und  Fuhrwerk  (Wagen -Verdingung),  das  Fracht- 
vermittlungsgeschäft der  Güterbesteller  oder  Güterschaffner,  zuerst  1385  er- 
wähnt. Dieser  Unterkauf  unterscheidet  sich  dadurch  wesentlich  von  allen 
anderen  Arten,  daß  von  ihm  nichts  an  die  Stadtkasse  abzugeben  war,  weshalb 
er  auch  nicht  in  den  Rechenbüchern  des  Rats  zu  finden  ist;  dementsprechend 
bestand  für  die  Fuhrleute  auch  kein  Maklerzwang.  Nach  einer  Ratsverordnung 
von  1765  war  bei  schwerer  Strafe  nur  den  amtlich  zugelassenen  Personen  das 
Güterfrachtmakeln  gestattet;  ihre  Zahl  betrug  damals  sieben,  hiervon  drei  für 
die  sächsische  und  die  nordische  Route  und  je  einer  für  die  Aachener,  Nürn- 
berger, schwäbische  und  Züricher  Route. 

Von  diesen  Gütermaklern  sind  die  drei  Güterbestätter  zu  unterscheiden, 
welche  als  Zollbeamte  im  neuen  Kaufhaus  neben  der  Stadtwage  ihre  Amtsstube 
hatten  und  zugleich  für  die  Fuhrleute  der  ihnen  zugewiesenen  Route  die  Fracht- 
gelder von  den  Kaufleuten  einzogen. 

24.  Eigen  und  Erbe,  das  sind  die  liegenden  Güter,  zuerst  gegen  1500 
erwähnt.  Dieser  Unterkauf  scheint  von  Anfang  an  die  Bedeutung  einer  zoll- 
artigen Verkaufsabgabe  gehabt  zu  haben.  Im  Jahr  1575  wird  er  als  Unter- 
kauf an  Währschaften  aus  der  Schreiberei  mit  einem  Betrag  von  519  Gulden 
erwähnt;  er  ist  hiernach  mit  dem  Währschaftsgeld  der  liegenden  Güter  identisch. 
Im  Jahr  1714  betrug  es  2  Heller  vom  Gulden,  mithin  50  Kreuzer  von  100  Gulden 
(r'  6  Prozent). 

25.  Hausrat  und  altes  Gerät,  namentlich  Betten  und  Kleider,  wohl 
identisch  mit  den  geringen  Dingen,  welche  1400  mit  dem  Heu,  oder  mit  der 
gemeinen  Kaufmannschaft,  welche  1406  als  Unterkaufsgegenstand  genannt  wird. 


Hieraus  entwickelte  sich  allmählich  das  wichtige  Vergantungsamt,  welches 
durch  seine  geschworenen  Unterkäufer  oder  Ausrufer  die  Schätzungen  und 
öffentlichen  Versteigerungen  fahrender  Habe  bei  Zwangsvollstreckungen  und 
Teilungen  ausschließlich  zu  besorgen  hatte.*) 

Am  23.  November  1608  wurde  eine  neue  Rolle  und  Ordnung  erlassen,  deren 
sich  die  Unterkäufer  des  Hausrates,  sowohl  Deutsche  als  Welsche,  gemäß  verhalten 

sollen,  und  diese  Rolle 
am  22.  Mai  1708  und  21. 
Februar  1743  erneuert. 
Die  Unterkäufer  hatten 
nicht  bloß  die  freihändi- 
gen und  Zwangsverkäufe 
zu  besorgen,  sondern 
auch  zu  schätzen  und  bei 
Teilungen  mitzuwirken. 
Über  alle  Verkäufe  war 
ein  besonderes  Buch  zu 
führen.  Das  Unterkauf- 
geld kam  in  eine  ge- 
schlossene Büchse,  wel- 
che alle  Halbjahr  auf  die 
Das  städtische  Verguitungsamt  m  der  Hasmgasse.  Rechenei  getragen  wurde. 

B.   Das  Maklerwesen  seit  1580. 

Seit  der  Mitte  des  1<>.  Jahrhunderts  erfuhr  die  bisherige,  zersplitterte  Ein- 
richtung des  Unterkaufs  eine  wesentliche  Umgestaltung  und  Vereinfachung 
nach  ausländischem  Muster.  Bei  den  alten  Unterkäufern  war  immer  mehr 
ihre  wirtschaftliche  Tätigkeit  als  Vermittler  vor  ihrer  fiskalischen  und  polizei- 
lichen zurückgetreten;  sie  waren  tatsächlich  kaum  mehr  wie  Zollbeamte,  Wieger, 
Messer,  Beschauer,  das  Unterkaufgeld  eine  stets  zu  zahlende  Abgabe,  ein  Zoll. 
Nunmehr  entstand  aus  den  gesteigerten  Bedürfnissen  des  großartigen  Meß- 
handels und  des  von  den  Belgiern  hierher  verpflanzten  Waren-  und  Geldverkehrs 
das  rein  wirtschaftlichen  Zwecken  dienende  moderne  Maklerwesen,  welches 
nicht  die  Beschränkung  auf  einzelne  Handelszweige,  wie  Leder,  Tuch,  Eisen, 
Spezereiwaren  kannte,  sondern  allmählich  nur  zwischen  Warenmaklern,  Wechsel- 
oder   Börsenmaklern    und    Immobilienmaklern    unterschied.     Die    Entwicklung 

*)  Dr.  Orth,  Reichsmessen,  S.  485— 4S7  und  Reformation  I,  S.  214  f.  und  693  f.  - 
Müllers  Resolutionen  II,  S.  234. 

**)  Festsehrift  der  Handelskammer,  S.  29—35.  —  Marperger,  Messen,  1710,  Bd.  II, 
S.  229—231.  —  Beyerbach,  Gesetz-  und  Statutensammlung. 


vollzog  sich  ganz  allmählich.  Der  Unterkauf  für  Tuch  (Gewand)  wurde  mit 
demjenigen  für  Spezereien  verschmolzen  und  dann  auch  auf  die  Vermittlung 
von  Wechsel-  und  Geldgeschäften  ausgedehnt.  Bereits  im  Jahre  1550  wird 
aus  der  Vereinigung  dieser  drei  wichtigsten  Handelszweige  eine  kleine  Abgabe  (lj:i) 
an  die  Stadtkasse  mit  13  Gulden  5  Schillingen  3  Hellern  abgeführt,  welche 
sich  bis  Ende  des  Jahrhunderts  auf  400  und  mehr  Gulden  steigerte  und  Makler- 
geld genannt  wurde.  Ein  die  Zeit  von  1580 — 1610  umfassendes  Buch  im 
Stadtarchiv  gibt  uns  genaue  Auskunft  über  die  Zahl,  Herkunft  und  Abgaben 
dieser  neuen  allgemeinen  Makler.  Ihre  Zahl  steigerte  sich  von  neun  im 
Jahr  1580  auf  48  im  Jahr  1589;  unter  den  ersteren  befand  sich  kein  Frankfurter, 
unter  den  letzteren  sechs.  Im  Laufe  von  hundert  Jahren  trat  das  umgekehrte 
Verhältnis  ein,  sodaß  schließlich  fast  keine  Fremden  mehr  als  Makler  in  den 
Messen  zugelassen  wurden.  Am  Anfang  des  erwähnten  Buches  von  1580 
befindet  sich  ein  Unterkäufer-Edikt,  welches  die  alten  Vorschriften  von  1352 
und  1400  wiederholt,  aber  dadurch  von  besonderer  Bedeutung  ist,  daß  es  nicht 
nur  den  Unterkauf  in  Wechseln,  sondern  auch  zum  ersten  Male  mit  den  Worten: 
„Stich  machen"  den  kaufmännischen  Verrechnungs-(Skontrier-)Verkehr  erwähnt. 

Eine  Reihe  von  Beschwerden  über  die  niederländischen  und  Kölner  Makler, 
welche  heimlich  und  unbeeidigt  ihre  Geschäfte  trieben  und  keine  Gebühr  ent- 
richteten, führte  zum  Erlaß  der  grundlegenden  Ordnung  vom  5.  September  1616, 
welche  mit  geringen  Zusätzen  am  31.  Mai  1685  erneuert  wurde.  Die  einzelnen 
Arten  von  Maklern  werden  hierin  noch  nicht  unterschieden.  Alles  heimliche 
Makeln  ist  streng  verboten.  Der  Fremde  soll  sich  bei  seiner  Ankunft  in  der 
Stadtkanzlei  einschreiben  und  beeidigen  lassen,  worauf  er  einen  Erlaubnisschein 
erhält,  welchen  er  nach  beendigter  Messe  zurückzugeben  hat.  Er  soll  sich 
strengster  Unparteilichkeit  befleißigen,  eigene  Geschäfte  unterlassen  und  über 
alle  von  ihm  vermittelte  Kauf-  und  Tauschverträge  ein  Maklerbuch  führen. 
Von  seinem  Verdienst  hatte  er  den  vierten  Teil,  abzüglich  der  notwendigen 
Zehrungs-  und  Reisekosten,  an  die  Stadtkasse  abzugeben.  Später  zahlte  er 
alle  Messe  eine  Maklerabgabe  von  5,  später  10  Gulden,  seit  1799  alljährlich 
eine  solche  von  50  und  seit  1864  von  55  Gulden. 

Besondere  Beachtung  verdienen  die  Wechselmakler  und  die  jüdischen  Makler. 
Die  ersteren  sollen  an  anderer  Stelle  im  Zusammenhang  mit  der  Börse  und 
der  Kursfeststellung  behandelt  werden. 

Die  Unterscheidung  zwischen  Waren-  und  Wechselmaklern  vollzog  sich  nur 
allmählich.  Der  erneuten  Ordnung  von  1685  ist  sie  noch  unbekannt.  Dies 
geschieht  zuerst  in  der  allgemeinen  Kaufmanns-  und  Wechselordnung  vom 
26.  Mai  1739,  welche  im  Anhang  für  jede  der  beiden  Arten  eine  gesonderte 
Taxrolle  enthält.    In  den  Jahren   1747  und   1772  wurden  wieder  Versuche  wegen 


ihrer  erneuten  Gleichstellung  gemacht.  Eine  völlige  Trennung  der  beiderseitigen 
Geschäftskreise  erfolgte  erst  durch  das  Maklergesetz  vom  26.  November  1799, 
welches  bestimmte,  daß  sich  die  Warenmakler  der  Wechselsgeschäfte  und  um- 
gekehrt die  Wechselmakler  der  Warengeschäfte  zu  enthalten  haben.  Zwei  Jahre 
vorher  hatten  die  ersteren  das  wichtige  Privileg  erlangt,  daß  außer  ihnen  sich 
niemand  mit  Makeln  irgend  einer  Ware  abgeben  dürfe.*) 

Wie  Dr.  Orth  berichtet,  pflegten  die  Warenmakler  fast  wöchentlich  die 
kurrenten  Preise  von  allerhand  Waren,  wie  Spezereien,  Zucker,  Fischen,  Fetten, 
Farben,  Mandeln,  Rosinen,  Reis,  Kaffee,  Tee,  Mineralien  aufzuzeichnen  und  diese 
Preiskurante  an  die  betreffenden  Händler  auszuteilen. 

Unter  den  christlichen  Maklern,  deren  Zahl  .seit  1706  grundsätzlich  nicht 
mehr  wie  zehn  betragen  sollte,  befanden  sich  im  achtzehnten  Jahrhundert 
regelmäßig  nur  vier  geschworene  Warenmakler. 

Der  erste  Jude,  welcher  für  seine  amtliche  Zulassung  als  Makler  in  Wein, 
Frucht  und  sonstigen  Waren  messentlich  die  Gebühr  von  5  Gulden  bezahlte, 
ist  seit  1655  Jakob  Hirschhorn  gewesen.  Als  die  Zahl  der  Judenmakler  bis 
1677  auf  vier  gestiegen  war,  wandten  sich  sämtliche  christliche  Makler  beschwerde- 
führend an  den  Rat  und  erreichten  auch,  daß  die  Juden  auf  den  Warenhandel 
und  auf  ihre  dermalige  Zahl  beschränkt  bleiben  sollten.  Nach  langer  Pause 
wurde   zuerst   wieder  im  Jahre    1736  Wolf  Fulda  als  Warenmakler   zugelassen. 

Der  Vollständigkeit  halber  sei  hier  noch  erwähnt,  daß  im  Anschluß  an  das 
deutsche  Handelsgesetzbuch  am  9.  Dezember  1864  ein  neues  Gesetz,  be- 
treffend alle  Handelsmakler,  erging,  welches  die  alten  Ordnungen  von  1739 
und  1799  aufhob  und  den  beeidigten  Handelsmaklern  kein  ausschließliches 
Recht  zur  Vermittlung  mehr  zugestand. 

Die  taxmäßigen  Gebühren  der  Warenmakler  sind  im  Laufe  der  Zeit  folgende 
gewesen: 


Gegenstand 

1685 

1739 

1799 

1864 

2.  Hypothekengelder 

7*7« 
7*7« 

7»  7« 

7t  7» 

7*7» 

1°/« 

7*7« 
7*°/» 

Sie  hatten  hiernach  im  Verlaufe  von  fast  zwei  Jahrhunderten  kaum  eine 
Veränderung  erfahren;  bei  Warenverkäufen  waren  sie  allein  von  dem  Verkäufer, 
bei  den  übrigen  Vermittlungen  von  jedem  Auftraggeber  zu  entrichten. 

*)  Beyerbach,  S  668-703,  1859—1864,  3173—3174. 


Uebersicht  der  Zölle  und  Handels-Einrichtungen. 


§   1.  Allgemeines      300 

1.  Gewöhnlicher  Zoll 

2.  Brückenzoll 

3.  Pfortenzoll  und  Weggeld       .     .     . 

4.  Meßzölle,  Doppelzoll 

5.  Niederlage,  Mahlgeld,  Steinfuhr    . 

6.  Gebührenzölle 

7.  Ungeld  oder  Akzise       

8.  Unterkauf 

9.  Zollzahler,  Freizeichenamt     .     .     . 

10.  Zollgegenstände 

11.  Zollerhebung 

12.  Schutzzölle 

13.  Zollämter 

§  2.  Verkehrszölle  und  Weg= 
gelder  316- 

A.  Eingangszölle  316 

1.  Fahrtorzoll  als  Mainzoll     .... 

2.  Anfurt  oder  Observanz      .... 

3.  Niederlage  vom  Wein 

4.  Niederlage  in  der  Stadtwage,  vor- 

her neues  Kaufhausgeld    .     .     . 

B.  Alisgangszölle  319 

5.  Pforten-  oder  Landtorzoll      .     .    . 

6.  Pfortengeld  oder  Torgeld      .     .     . 

7.  Brückenzoll 

8.  Brückengeld       

9.  Brückengeld  von  Früchten    .    .    . 

10.  Pflastergeld 

11.  Vilbeler,    Bonameser    und    Nieder 

Brückengeld 

12.  Steinfuhr 

13.  Akzidentalzoll 

C.  Durchgangszölle        323- 

14.  Schiffszoll 

15.  Überschlagsgeld  der  Wassergüter 

16.  Rudergeld 

17.  Durchgangszoll  der  Landgüter 

§  3.  Besondere  Markt-  und 
Meßzölle  325 

1.  Marktrecht  und  Fußgeld    .     .     325- 

2.  Leißzoll  oder  kleiner  Meßzoll 

der  Bürger 326- 


Seite 

-316 

3 

311 

311 

4 

311 

312 

312 

312 

312 

313 

1. 

313 

314 

314 

315 

2. 

315 

3. 

4. 

-324 
-318 

5. 
6. 

316 

'■ 

317 

317 

317 

-323 

1. 

319 

320 

3. 

320 

4. 

321 

321 

322 

1. 

322 

322 

323 

2. 

-324 

3. 

323 

4. 

324 

5. 

324 

6. 

324 

7. 

8. 

-328 

-326 

-327 

2. 

Doppelzoll  oder  großer  Meßzoll 
der  Fremden 327 

Heusenstammer  oder  großer  Meß- 
zoll der  Bürger 327 

§  4.  Verbrauchszölle  oder 

Akzisen  328—347 

A.  Lebensmittelzölle,  sog.  Renten- 
gebühren 328—344 

a)  Wein-Ungeld 328—334 

b)  Lagergeld   auf   dem  Weinmarkt     334 

c)  Flaschengeld 334 

d)  Visier-  oder  Faßgelder       .     .     .     334 

Äpfelweinakzise 334 

Bierakzise,  später  Malzgeld  .  334 — 337 
Mahlgeld  (Brotakzise     .     .     .     337—340 

Brotgeld 340 

Fleischakzise  oder  Herrengeld     340 — 342 

Fischungeid 342 

Salzakzise,  Salzgeld       343 

Tabak-  und  Kaffeeakzise   ....     344 

B.  Sonstige  Verbrauchs-  und  Handels- 

zolle  344—347 

Seidenakzise 344 

Färbereiakzise  v.  Tripp  u.  Grobgrün  344 
Halbprozentige  Faktoreiakzise  .  .  345 
Finprozentiger  Warenzoll       .     346 — 347 

§  5.  Gebührenzölle     347—378 

A.  Wag-  oder  Wieggelder    348—358 

Stadtwage 348—353 

a)  schwere  Krämerwage, 

b)  Schmeerwage,  c)  Salzwage, 
d)  Fuhrwage,    e)    Kupferwage 

Heu-  und  Güterwage 353 

Wollwage 354 

Fischwagen 354 

Flachs-  und  Butterwage    ....     354 

Mehl-  und  Brotwagen 354 

Eisenwage 355 

Gold-  und  Silberwage 356 

B.  Kranengeld  358—359 

C.  Maß-  oder  Meßgelder    360—365 

Kornmötter  od.  Fruchtmesser    360—361 

Obstmaß,  Hopfen-  und  Kastenmaß     361 


Seite 

3.  Weinsticher  und  Visierer       .     .     .     361 

4.  Salzmesser 362 

5.  Leinwandmesser 362-363 

6.  Tuchstreicher     ........     363 

7.  Waidmesser 364 

8.  Holzmesser 365 

9.  Kohlenmesser 365 

10.  Kalkmesser 365 

D.  Haus-  oder  Kaufhausgelder  365 — 367 

1.  Das  alte  Kaufhausgeld  v.  1360    365 — 366 

2.  Das  neue  Kaulhausgeld  von  1590  .     367 

E.  Schaugelder  367—373 

1.  Brotschau 367 

2.  Fleischschau 367 

3.  Fischschau 367 

4.  Wein-,  Branntwein-  und  Bierschau    367 

5.  Gewürz-  und  Safranschau      .     .     .     368 

6.  Gold-  und  Silberschau 369 

7.  Zinnschau 370 

8.  Tuchschau  und  Siegelung     .     370 — 372 

9.  Barchentschau  und  Siegelung  .     .     372 

10.  Siegelung  der  gefärbten  Leinwand  372 

11.  Garn-  und  Seidenschau     ....  372 

12.  Holzschau 373 

13.  Reifschau 373 

14.  Lederschau 373 

F.  Schätzgelder  u.  Taxen    373-377 

1.  Frucht-  und  Brottaxen 375 

2.  Fleischtaxe 375 

3.  Fischtaxe 376 

4.  Wein-  und  Biertaxen 377 

5.  Holztaxe 377 


Seite 

§  6.  Das  Unterkaui-  und 

Maklerwesen  378-388 

A.  Der  mittelalterliche  Unter- 

kaui 378—386 

1.  Wochenmarktsverkehr 380 

2.  Yieh-Unterkauf 380 

3.  Pferde-Unterkauf 381 

4.  Gesalzen  Fischwerk       382 

5.  Wein-Unterkauf 382 

6.  Faß-Unterkauf 382 

7.  Unterkaui  an  Hockenwerk     .    .    .  382 

8.  Viktualien  in  der  Stadtwage      .    .  382 

9.  Fett-  und  Fleischwaren      ....  383 

10.  öl,  Honig.  Tran 383 

11.  Spezerei-Unterkauf 383 

12.  Heu-Unterkauf 383 

13.  Eisen-Unterkauf 383 

14.  Sensen  und  Sicheln 383 

15.  Kupfer,  Zinn.  Blei 383 

16.  Wolle 383 

17.  Gewand  (Tuch)  und  Spitzen      .     .  384 

18.  Waid,  Röt  und  Alaun 384 

19.  Leder  und  rauhe  Ochsenhäute       .  3S4 

20.  Weißes  Leder 384 

21.  Rauchwaren  und  Felle 384 

22.  Schiffe  und  Nachen 3S4 

23.  Güterfrachten  und  Fuhrwerk      .     .  384 

24.  Eigen  und  Erbe  (liegende  Güter)  .  384 

25.  Hausrat    und    altes    Gerät,    später 

Vergantungsamt 384 

B.  Das  Maklerwesen  seit  1580 
386—388 


390 


REGISTER. 


Aa,  Johann  von,  gen.  Wackervvald  214. 

Aachen  7,  19,  27,  28,  46,  56,  60,  69,  89,  93, 
97,  100,  101,  102,  106  (Tücher)  146,  109, 
203, 223, 235, 237,  247, 256, 274, 299, 307, 3 1 3. 

-  Rudiger  von  252,   —   Thomas  von  146, 
—    Wollweber  von  34. 

Aar,  Fluß  in  der  Schweiz  31. 
Abenteurer  73,  79. 
Abrechnungsbücher  268. 
Abrechnungsverkehr    (Skontro,   Rescontro) 

19,  74. 
Abt,  Hans,  von  Augsburg  251. 
Acht,  siehe  Reichsacht. 
Ackermann,  Heinrich  227,  244,  256. 
Adam,  Krämer  158. 

Adler,  Philipps,  von  Augsburg  267,  272,  279. 
Adorno,  Jacobo  de,  zu  Venedig  272. 
Affen,  Haus  zum  200. 
Affenstein,  Henkin,  Handelsdiener  162. 
Affentor  127,  316,  340.  —  Afrika  S7. 
Akzisen  328—44.  —  Akzidentalzoll  323. 
Alaun  28,  217,  225,  249,  291,  3S4. 
Albansmarkt,  St.,  zu  Mainz  215. 
Albrecht    auf    der    Hofstatt    (Bockgasse), 

Gadenmann   152. 

-  gen.  Junge,  Johann   188. 
Aldendorf,  Conrad  von,  Münzer  158, 
Aldenstadt,  Henne  von,  Krämer  202. 


Aldenstadt,  Jost  von,  des  Rats,  Gaden- 
mann 184. 

Alencon  106.  —  Allerheiligentor  315. 

Allerheiligenhof  262.  —  Kapelle   145,  262. 

Allesina,  Silvestro,  Seiden-  und  Modewaren- 
handlung 99. 

Allgäu  31. 

Almosenkasten,  evangelischer  225. 

Alpenpässe  32,  64,  84. 

Aisbacher  Schloß  52. 

Alsfeld  27,  156,  201. 

Altenberg,  Abtei  22,  313. 

Alten-Limpurg,  Patriziergesellschaft  3,  132, 
157,  159,  207,  211,  213,  229,  233,  236, 
243,  281,  284,  290,  304,  306,  308. 

Altenlotz,  Johann  202. 

Altgewender,  Fritze  172,  —  Henne  154. 

Altkleiderhändler  326,  327. 

Altheim   19S. 

Alt-Heldenberg  (Frauenrode),  Haus  164. 

Alt,  Henne   190.  224. 

Amberg  22. 

Amerbach,  Johann  60,  63. 

Amerika  66,  87,  97. 

Amsterdam  85,  91,  98,  247,  249,  292. 

Andernach  27,  47.  —  Anfurt  (Observanz)  317. 

Anhalt,  Wilhelm  von  87. 

Anlehen  197,  199,  207,  295,  296,  300,  305. 

Anröchte  b.  Arnsburg  158. 


Atispach  258,  —  Hans  von  244. 

Antoniterniederlassung   15. 

Antwerpen  (Antorf)  64,  65,  66,  70,  73,  185, 
231,  235,  236.  239,  241,  243.  246.  247.  248. 
249,  250,  252,  253,  259,  261,  265,  268,  272, 
274.  275,  287,  2S9,  292,  301,  302. 

Apfel   129,  —  haken  326,  327.    —  wein  335. 

Apolda  97. 

Apotheca  =  Kram,  offener  Laden   135,   136. 

Apothekarins  =   Ladenbesitzer   136. 

Apotheke,  Haus  zur  alten  139,  142,  166,  178, 
181,   1SS,   194,   19S,  228,  243. 

Apotheker  136,  157,  190,  19t.  196,  202,  204, 
210,  216,  220,  226,  22S,  232,  234,  238,  240, 
242.  244.  250,  254.  256,  260.  306. 

—  Conrad  202,  —  Contze  166,  194,  —  Gobel 

178,  —  Johann  202,  —  Johannes  154,  204, 
-    Matthias    190,     --    Metze    155,     166, 

—  Michel  176,  190,  —  Peter  154,  166,  190, 

—  Peterchen   184.  —  Ulrich  192,204,  — 
Wilhelm   164,   194,  210. 

Apothekerwaren  209,  307, 
Appenheimer,  später  Quittenbaum,  Haus  27, 
166,  170,  178,  182,  193,  194.  357. 

-  Claus   176. 
Araber  20. 

Ardassa,  Seidenart  264. 

Armbrüster,  Heilmann   186. 

Armentieres  64. 

Arnold,  der  Krämer  144,  —  der  Kellermeister 

142,  —  der  Schreiber  164. 
Arnsburg,  Kloster  15,  22,  313,  319,  322. 
Arnsburgerhof   13,   16. 
Arnulf,  deutscher  Kaiser   11. 
Arras  65,  72,  241,  245,  265,  318. 
Arsenik  264. 

Artaria.   Mannheimer  Kunsthändler   104. 
Artois,  Grafschaft  211,  265. 
Arweiler  176,  186. 
Aschaffenburg  42.   100,  215  (Andreasmarkt  l. 

295,  333  (Marktschiffer). 
Asien  S7. 
Asti   195. 
Asylrecht  35. 

Atlas  64,  71  (Brügger),  72. 
Augerau,  französischer  General   105. 
Aufseß,  Freiherr  von   112,   113,   114. 


Augsburg  20,  38,  39,  56,  64,  69,  71,  73,  75, 
91,  93,  97,  100,  101,  109,  110,  132,  181, 
198,  205.  207,  230,  233,  239,  243,  249,  251, 
253.  259,  261,  263,  264,  267,  272,  277,  278, 
279,  280,  283,  285,  289,  290,  292,  296,  304. 
-     Haus   158.  —  Lotze  zu   172. 

Augsburger  Hof  34,  198,  220,  —  Barchent- 
Fardel  62,  184,  205,  230,  239,  —  Silber- 
waren   110. 

Augsburg-Ulmer  Meßgeleit  43,  85. 

Ausfuhrverbote   102. 

Ausfuhrzölle  33,  49,  50,  59,  68,  76,  88,  94,  95, 
319—323. 

Aus'änderverkehr  auf  den  Messen  32,  64,65. 

Auwe,  Peter  von  200. 

B. 

Babenhausen  1 1,  42,  43,  1 19,  152,  —  Deutsch- 
ordenskomthur  Johann  von  220. 

Bacharach,  Stadt  a.  Rhein   190,   192,  333. 

Bacherach,  Henne  190,  192,  196,  204,  253, 
263,  —  Peter  194,   196,  237  253,  255. 

Bäcker  10,  81,  140,   161,  —  Dorf-   127. 

Bäcker,  Wigand  gen.  Darender,  Schöffe  134. 

Backhaus,  altes,  am  Römerberg   130. 

Backofen  Hans,  .Mainzer  Bildhauer  290. 

Backwaren   129. 

Baden,  Markgraf  von  87,  —  Markgraf  Bern- 
hard 55,  -  Markgraf  Ernst,  —  Mark- 
grafschaft 96,  98. 

Baden-Baden  78. 

Baiern  111,  249,  —  Wilhelm  von  56. 

Balkanländer  31. 

Balterdorf.  Wolfart  von,  Roßtäuscher  196. 

Bamberg  5,  6,  22,  28.  31.  50,  51.  61,  72,  98, 
189,  240,  293,  313.  314. 

Bamberger  Hütten  am  Mainufer  107. 

Bandhandel  64,  99,   101,   109,  241.  265,  275. 

Bank,  städtische   195,  356—358. 

Bänke  121,  129.  —  Bankhäuser  89,  131,  356. 

Bankerotte  28'». 

Bannmeile  374,  3SI. 

Bar,  Meßstadt  in  der  Champagne   19,  32. 

Bär  (Ber,  Bern)  Peter.  Krämer  138,  146.  156. 

Bär,  Haus  zum  200.  22". 

Barchentfardel,  schwäbische  62,  184,  205, 
230,  239,  243.  249,  251,  259. 


Barchenthandel  62,  184,  205,  230,  231,  239, 
245,  249,  251,  259,  289,  —  weberei  185, 
243,  259.  —  Schau  £  Siegelung  372. 

Barfüßer  220,  238,  —  kirche  107,  293,  - 
kloster  16,  67,   179. 

Barmen  90,  97,   100,   101. 

Barr,  elsässische  Stadt  236,  287. 

Barsendungen  280. 

Barß,  Hans  231,  291,  292. 

Bart,  Haus  zum  180,  250. 

-  Conrad  202,  —  Dulde  178,  —  Henne  178. 
Bartholomäuskirche  (Dom)  15,  23,  229,  295, 

Kirchweihfest  23,  —  zoll  327. 
Bary,  Johann  de  81. 
Basel   24,   27,   46,   56,   58,   60,  62,  63,  69,  70, 

74,  84,  89,  91,  98,  101,  109,  135,  151,  153, 

179,  191,  219,  239,  252,  261,  272,  274,  279, 

283,  292,  308. 

-  Domstift  zu  296. 
—     Fritz  von  168. 

Basler  Hof  34,  —  Konzil  219. 

Battiste  89,   101,  106,  366. 

Batton   122,  123,  138,  261. 

Baue,  Hans  204,  —  Heinrich,  gen.  Apotheker 

196,  —  Heinz  204. 
Bauer  61,  —  Claus  289. 
Baum,  Caspar  242,  —  grüner,  Haus   194. 
Baumaterialien   189. 
Baumeister,  Arnold,  Schöffe   16. 
Baumwirte  (Weinschenken)  332. 
Baumwollhandel  20,  105,   112,  185,   190,  194, 

205,    212,    215,   222,   231,    239,    251,    253, 

264,  268  (siehe  auch  Barchenthandel). 
Baumwollweber  28,  205. 
Beaucaire,  Magdalenenmesse  zu  23. 
Bebinger  306,  —   Anton  260,   —  Hans  246, 

260,  —  Nicolaus  258,  —  Wappen  246. 
Becher,  zum  weißen,   Haus   184. 
Becht,  Daniel  260,  —  Johann  204,  260. 
Bechtenhaus  (Bettenhäuser),  Henne   172. 
Beck,  Hans  274.— Bechtoldsheim,  Peter  v.324. 
Beckenhub,  Stefan  240,  —  Wolfgang  240,  249. 
Becker  186,  —  Clas  190,  237,  —  Dr.  Gustav 

73,   —  Heinrich  234,  —  Johann   196,  — 

Wappen   186. 
Beckerhenne   190,  196. 
Beer,  Jakob,  Handelsdiener  242. 


Beetz,  Claus,  von  Seligenstadt  242. 

Befestigungen  13,   16. 

Behaim,  Magdalena  71. 

Belgien  64,  65,  71,  87,  97,  98,   102,   106,  153, 

177,  205,  229,  237,  239,  243,  245,  247,  251, 

253,  259,  264,  265,  281,  287,  289,  290,  297 

(siehe  auch  Niederlande). 
Bell,  Ott  von  230, 234,  238,  242,  —  Thomas  238. 
Bellersheim  v.,  gen.  v.  Rockenburg  329. 
Bembo,  Jacobo  und  Joanno,  zu  Venedig  272. 
Bender,  Clas  238,  -   Conrad  234,  —  Hans, 

gen.   Lengle   234,   —   Heinrich   208,   - 

Philipp    238.    —    Benderhandwerk    332, 

373,  377. 
Benker,  Bartel  231,  232,  358,  —  Herbord  22S, 

232    246. 
Bensheim  43. 
Ber,  siehe  Bär. 
Beraubungen  42,  52,   139,   161,   167,  203,215, 

217,  219,  221. 
Berg,  Herzog  von  56. 
Bergamo  79. 

Bergbau  66,  235,  287,  300. 
Bergell,  Tal  in  Graubünden  64. 
Bergen  bei  Frankfurt  15,  44.   126,   127. 

-  (Mons)  in  Belgien  241,  247. 

-  op  Zoom  in  Holland  239. 
—    in  Norwegen  171. 
Bergstraße  43. 

Bergwerkbesitzer  66,  235,  294. 
Bergwerksspekulation  66,  235,  287,  294  f. 
Berlekin,  Haus  zum   150. 

Berlin,  Stadt  233,  —  Peter  146. 

Bermann,  Hans. 

Bern,  schweizer  Stadt  31,  50,  —  Peter  146. 

Bernkastei,  Stadt  an  der  Mosel  237. 

Bernstein  251,  264,  275. 

Berthold,  Erzbischof  von  Mainz  57. 

Besancon  (Bisanz),   Stadt    in  Burgund  69. 

Besserer,  Georg,  von  Ulm  272. 

Bestatter  316,  319,  385. 

Bestryder,  Hans  228. 

Besuchsverbote  53—58,  203. 

Betten  385,  —  umhänge  72. 

Beyer,   Heinrich   224,   —  Volkwin    138,   142, 

146,  241. 
Biberach  in  Schwaben  243,  249. 


Bickenbach,  Schloß  an  der  Bergstraße  52. 

Biedenkopf  202. 

Bielefeld  in  Westfalen  90,  98,  217. 

Bierbrauer  10,  —  akzis  335 — 337,  —  schau  367. 

Bijouteriewaren  89,   101,  106,   109. 

Bildhauerarbeiten  76. 

Bing,  Saul.  296. 

Bingen  24,  27,  208,  215,  243. 

Birgel   164,   -  Katrine  von   198. 

Birnen  129,  —  Birnverkäufer  327. 

Birsch,  Johann  258. 

Bischvveiler  im  Elsaß  98. 

Bismarck,  von   137. 

Biß,  Johann   (Hans)  Metzger   175,  233,  240, 

251,  288,  —  Peter  225. 
Blankenbach,  Conrad  224. 
Blankenburg  258. 
Blarock,  Peter  210,  224,  255. 
Blasbalg,  Henne  176,  —  Peter  188. 
Bleidenstadt  21. 

Blei  26,  222,  228,  231,  292,  351,  371,  383. 
Blendefisch,  Cuntz   160. 
Blum    153,  196,  229,  241,  243,  267,  284—289. 

-  Agnes,  geb.  Weiß  196,  255,  263,  264. 

-  Balthasar  212,  255,  257,  267,  270. 

-  Caspar  208, 263,  —  Elisabeth  282,  —  Georg 
208,  228,  232,  255,  257,  263,  274,  275,281, 
—  Gredchen  282,  —  Hans  228,  257,  274, 
281,  —  Hartmut  196—202,  —  Katharina 
265,  —  Melchior  212,  223,  228,  255,264, 
265,  274,  281,  —  Wolf  194,  196,  200,  208 
f.,  213,  223,  225,  228,  233,  253  f.,  262  f., 
270,  274,  275,  279  f.,  —  Wappen   196. 

Blum'sche  Geschäftsbücher  267—280. 
Blumengesellschaft  60,  62,  208,  210,  212,  222, 

224,  255,  264,  265,  274,  275—283. 
Blumenkrone,  Haus  zur  246. 
Bocher  225,  241,  252,  254,  —  Dominicus  246, 

249,  258,  290,  291,  292. 

-  Hans  258,  291,  292,  —  Simon  223,  234, 
236,  246,  256,  287,  291,  —  Wappen  254. 

Bockenheim  88,   126,   140. 

Bockenheimer  Warte  43,   —  tor  315. 

Bodensee  31. 

Böhmen  30,  31,  56,  65,  66,  91,  97,  98,  106,  294. 

Bohrschmiede  107. 

Bolchen,  eine  Fischart  26. 


Bolender,  Contz  220. 
Bologna  28,  71. 

Bomgart,  Wald  bei  Sachsenhausen   13. 
Bommersheim  141,   176,  —  Henne  von   180. 
Bonames  4,   126,  252,  320,  322,  339. 
Bonifacius  IX.,  Papst  47,  48. 
Bonn  47,  —  Bertold  von  169,  —  Heinrich  von 
169,  —  Johann  von  174,  —  Tilmann  von 

242,  siehe  auch  Bune. 
Bononia  64. 

Borax  264. 

Born,  Ewald  von  240,  —  Hans  von  246. 

Bornfleck,  zum,  steinernes  Haus   139,   141, 

142,  146,  154,  155,  166,  170,  180,  184,  190, 

192,  210,  214,  220,  226,  234,  240,  245,  259. 
—     Conrad  zum   150. 
Bornheim   13,  88,  120,   126,   127. 
Bornheimer  Berg  9,  16,  —  Pforte  16,  127. 
Börse  73,  74,  387,  —  Warenbörsen  19,  115. 
Borsten  91,   1S5. 
Botzheim,   Jakob    von    307,   308,   —   Johann 

(Hansi  von  246,  260,  307. 
Brabant   20,   56,   77,    101,   241,  247,    —  Haus 

am  Fahrthor  23,  34,  150,  163,   188. 
Brackel,  Werner  von   172. 
Bräutigam,  Dorothea  233. 
Brandenburg  20,  —  Preußen  96,  --  Friedrich 

von  55. 
Branntwein   129,  227,  325,  335,  368. 
Braubach,  Stadt  7,  13,  —  Peter,  Buchdrucker 

252,  290. 
Braumann  246,  306,   —  Bechtold  231,  238, 

256,  —  Christoph  256,   —  Wappen  246. 
Braun,  Johann,  aus  Delft  239,  249,  250. 
Braunau  60. 
Braunfels,  großer,  Haus  am  Liebfrauenberg 

27,   34,   47,    104,    133,    155,   162,   165,   166, 

168,  18S,  204,  214,  229,  238,  283,  366. 
Braunschweig  75,  84,  90,   112,   113,   115,   116, 

167,    168,    171,    217,   219,   221,   223,   265, 

274,  283. 

Herzog  Otto  von   221,  223. 
Braunsdorf,  Tiburtius  254. 
Breidenbach  216,  —  Anna  von  211,  —  Clas 

von   208,   —   Georg   von   211,   216,   218, 

243,  -  Wappen  216. 
Breisgau  96. 


Bremen  S4,  85,  175. 

Brennerpaß  264.  —  Brennholz  373. 

Breslau    12,   20,   28,   30,   50,   61,   66,   73,   167, 

217,  231,  274,  321. 
Bresto,  auch  Presto,  Familie   16,   137. 
Brillanten   115. 
Bromm   196,  210,  225,  229;  236,  241,  246,  264, 

282,  300,  —  Claus  67,  24S,  2S2,  296—305, 

—  Crafit  282,  —  Daniel  222,  257,  274, 
282—288,  —  Hans  208,  222,  223,  234,  240, 
242,  248,  257,  274,  281—304,  —  Johann 
288,  —  Katharina  2S4,  —  Stammbaum 
282,  —  Wappen  196. 

Bromm  &  Bocher,  Handelsgesellschaft  284, 
292.  —  Bromm  &  Stalburger  257. 

Bronzen  75,   106. 

Brot  129,  —  akzise  337,  —  bänke  10,  141,  — 
hallen  124,  —  schau  367,  —  verbrauch 
354,  —  wage  354,  —  Taxe  375. 

Bruchschneider  78. 

Brücke,  Caspar  von  der  245. 

Brückengeld  321,  323,  —  zoll  311,  320. 

Brückenmühle  340. 

Brückhof  193,  200,  212,  220,  222,  225,  255,  256. 

Brügge  in  Flandern  32,  64,  71,  72,  185, 241, 253. 

Brun  oder  Brune  zum  Brunfels  133,  147,  155, 
157,  159,  160,  164,  165,  178,  201,  267,  286, 
330,  —  Jeckel  188,  —  zur  Weinrebe  162, 

—  Wappen  160. 

Brun  gen.  Faut  von  Monsperg,  Friedrich 
226,  257,   -  Hans  220,  257,  285. 

-  Henne   196,  220. 

—    Haus  zum  alten  14b. 
Brune,  Goldschmied   172.  —  Brunn  32. 
Brunfels  155,   18S,  siehe  Braunfels. 
Brüssel  26,  27,  28,  56,  64,  235. 

-  Haus  34,  139,  144,  150,  162,  163,  168,  169, 
176,  200. 

Bubensammet  71,  72. 

Buchdrucker  74,  290,  306. 

Buchen,  Johann  von  240,  242. 

Bücherzensur  90. 

Buchhandel    18,   62    63,  66,  70,  90,  220,  232, 

24S,  252,  265,  266,  290,  307. 
Buchhalter   (Schreiber)    164,    172,    176,    180, 

202,  209. 
Buchhändlermesse   IS,  64,  70,  76,  90,  93. 


Buchsbaum,  Haus  292. 

Buchwald,  Wäldchen  bei  Bornheim  13. 

Budener,  Eberhard  200,  243,  251. 

Bücher,  Prof.  Karl  27,  83,   131,   137,  149,  161, 

171,  177,   1S7,  209,  213. 
Bückinge  26,  2S,  171,  211,  217,  231,  249,  312. 
Buden  80,  81,  121,  129. 
Büdingen  87,  98,  200,  258. 
Bulle,  goldene  143. 
Bune,    Berthold    166,  Heinrich    166,    - 

Hennekin   156,  —  Johann   164,   166. 
Bungitz,  Gerhard  236. 
Buntschuh,  Haus  zum   166. 
Burg  (castellum,  urbs)  6,  13. 
Büren,  General  Graf  67. 
Bürgel  126. 

Bürgerbuch,  Frankfurter  142. 
Bürgermeister,  kaufmännische  207. 
Bürgervertrag  von   1613,  125,  327. 
Burggrafen,   Haus  zum  alten    141,   142,  150, 

152,   174,   17S,  193,199,210,255,344,356. 
-     Heilmann  (Heintze)  150,  —  Hermann  152. 
Burgrecht   16,  320. 

Burgund  31,  58,  —  Philipp  von  237. 
Burkhardt,  Metzgerfamilie  175,  —  Eberhard 

258,  —  Henne  248. 
Bürstenbinder  81.  99.  —  Burtscheid  97. 
Busch-  oder  Straußwirte  333. 
Busse,  Adrian  von  254. 
Butter  26    118,   120,  126,   129,  135. 
—    Markt  124,  —  Wage  354. 
Butzbach   27,   28,   46,  51,  181,  184,   186,  200, 

201,  203,  224,  231,  232,  233,  240. 
Bynen  (Biß  ?),  Peter,  Handelsdiener  274.  275. 
Byzanz   19,  20. 


Cämmerer,  Henne  1SS 

Caesar,  Jakob  67. 

Caldenbach,  Steffan  250. 

Caldenburg    186,    —    Wilhelm    von   200, 

Wappen   186. 
Cambrai  (Kammerich)  65. 
Cambridge  76. 
Camlot   101,  264,  275. 
Canevas   101. 
Cappello,  Andrea,  zu  Venedig  272. 


Carben,  von  Metzger  175. 

Cassel  98. 

Castel,  Gräfin  von  87. 

Champagne   19,   102. 

Chaux  de  Fond  98,  101. 

Christian,  Johann   192,   194,  255,  259. 

Christoffel,  Haus  zum  222,  229. 

Cirksena,  Edgard,  friesischer  Graf  73. 

Clee  (Klehe),  Sebastian  244. 

Clerc,  Hans  de  250. 

Cleve,  Herzog  von  56,  —  Stadt  90. 

Coblenz  97,  333  (Marktschiffer). 

Coburg  97. 

Cöln  (Köln)  4,  12,  19,  24,  27,  28,  30,  31,  50, 
52,  53,  54,  56,  60,  61,  64,  66,  69,  70,  73, 
74,  81,  82,  97,  151,  153,  173,  177,  179, 
181,  193,  196,  203,  210,  214,  215,  225, 
237,  239,  245,  256,  259,  261,  265,  266, 
274,    289,   292,   295,   307,    308,    313,    3S7, 

—  Kurfürst  von  56,  —  Bruno   von  146, 

—  Synode  zu  136. 

Cölner,  Contzchen  174,  —  Else  182,  —  Meß- 
geleit  43. 

Colbert'scher  Zolltarif  84. 

Collen  (Köln),  Haus   146. 

Colmann,  Haus  zum   14<>,   148,   158,  190,206. 

—     Hermann,  zum   172. 

Comder  (Kombtur,  Kometer),  Johann  250. 

Comes  (auch  Comens),  Caspar  208,  209, 
212,  222,  232,  244,  —  Johann  171,  208, 
222,  225,  230,  237,  —  Lucas  208,  209,  — 
Margarethe  216,  —  Wappen  236. 

Como  64,  106,  242,  244,  246,  256,  293. 

Copperhenchen  240. 

Cortisella,  Aloysius  242,  —  Christoph   242. 

Coryat,  Thomas  73,  79. 

Cosme  (Cosmann),  Johann  260. 

Courtrai  (Kortrich)  246. 

Crailsheim   258. 

Cranach,  Lucas,  zu  Wittenberg  227,  244. 

Crefeld  90,  97,  100,   101,   109. 

Cremer,  Clas  1S4,  -  Claus  172,  —  Ewald 
172,  —  Gerlach    154,  —  Hennekin    156, 

—  Hcnselin  176,  —  Hermann  154,  — 
Peter  162,  164,  —  Petzemann  150,  - 
Walther  154,         Wiglo  158. 


Cronberg  27,  33,  44,  87,  126,  129,  157,  190, 
192,  194,  197,  201,  202,  205,  238,  244, 
258,  330,  374,  —  Johann  von  278,  — 
Schlacht  bei  50,   157,  201,  294. 

Cronberger  Hof  252. 

Crul,  Nikolaus  166,  —  Siegfried  158,  166. 

Crutzmann,  Henne  200. 

Custine,  französischer  General  96. 

D. 

Dachsburg,  Haus   130,   154,   172. 
Dagestele,  157,  --  Götze  164,  166,  —  Hans 

189,  —  Henne    169,    172,   —   Kune    174, 

—  Wiegand   169,   172,   189. 
Dalberg,  Carl  von,  Fürstprimas   105,  305. 
Dalmatien  75. 
Damast,  64,  71,  72,  264. 
Dänemark  32,  64,  73,  75,  289. 
Danzig  47,  66,  69,  73,  225,  233. 
Darender,  Jeckel   162,   168. 
Darlehen   163,   197,   199,  300. 
Darmstadt  4,   100,  295. 
Darmstädter,  Dr.  Paul   105. 
Darmstädter  Hof  296. 
Dechanei  234. 
Decklakenmacher  Sl. 

Degen,  Heinrich  210,  255,  263,  282,  —  Mar- 
garethe 282. 
Degenhard,  231,  —  Hans  233,  —  Jakob  204, 

214,  231,  232,   -  Wappen  226. 
Deidesheim   158. 

Delft  in  Holland  239,  247,  249,  250. 
Demolin,  Johann,  zu  Antwerpen  302. 
Denare  (Pfennige)   191,  337. 
Denis,  St.,  Dionysiusmesse  zu   19. 
Dep  sitogeschäft  163. 

Dembach  zum  Drenschenkel,  Bernhard  282. 
Deublinger  234,  306,  —  Bartel   246,    258,  — 

Hans    246,    250,     -    Siegfried    258,    - 

Wappen  246. 
Deutsches   Haus    (Fondaco   dei    Tedeschi) 

zu  Venedig  251   f.,  267,  288,  307. 
Deutschordenshaus   13,  41,  339. 
Deutschordensherrn   13,   15,   141. 
Deventer  173,  185,  239,  247,  249. 
Dieburg  170,  240. 
Dieffenbach  306. 


Diemar,  Heile   145. 

Diepach,    Claus    231,  232,  —  Heinrich    232, 

—  Jakob  232. 

Diermeyer,  Eberhard  224,  —  Hans  224. 

Dietz,  Henkin  von  1 64,  —  Hille  von  164, — 
von  Hoember  194,  —  von  Speyer  234. 

Dietz- Weisel'sches  Haus  auf  dem  Markt  126. 

Digler,  Fritz  255,  261. 

Dinkelsbühl  215. 

Dirmstein,  Hans  218    —  Peter  200. 

Dison  bei  Verviers  98,  101. 

Dissel,  Johann  von,  zu  Warburg  221. 

Döffingen,  Niederlage  bei  32,  33. 

Dolfin,  Andrea,  zuVenedig  272,  —  Jacobo  272. 

Domänenbezirk,  kgl.  9,  22,  23,   117,  311. 

Dominikanerkirche   15,    —    kloster    16,   290. 

Donauwörth  21,   175,  249. 

Doppelzoll  49,   111,  312,  327. 

Doppengießer,  Leonhard  301. 

Dorlbäcker  127,  325,  340. 

Dorfelder,  Gretchen  245,  —  Johann,  Gaden- 
mann  181,  198,  210,  211,213,  216,  243,  245. 

Doria  zu  Genua  308. 

Dormeister,  Haus  290,  293. 

Dorneck  (Tournay)  60,  64,  65,  72,  222,  237, 
239,  241,  245,  256,  259,  267,  -  Caspar 
von  60. 

Dörnigheim   139. 

Dortmund   12. 

Dracheneck,  Haus  zum  218,  244. 

Drachenfels,  Haus  zum  190. 

Drechsler  12. 

Dreieich,  Reichsforst  9,  11,  13,  16. 

Dreikönigskirche  zu  Sachsenhausen   145. 

Dreißigjähriger  Krieg  74,  102,  305. 

Drenschenkel  (3  Schinken),    Haus  zum  256. 

Dresden  303. 

Drogen  264,  288. 

Drutmann  152,  157,  —  Diel  166,  —  Heil- 
mann 261,  —  Henrich   156,  —  Rule  170, 

—  Wappen   152. 
Dubenei,  Lorenz  239. 
Duca,  Nikiaus  258. 
Durchgangszoll  22,  49,  323—324. 
Düren  27,  28. 

Dürer,  Albrecht  290,  —  Hans  278. 
Dürrwangen  97. 


Eber,  zum  154,  155,  159,  164,  174,  176,  180, 
182,   19S. 

Eberbach,  Kloster   142. 

Eberhard,  der  Schreiber  172,  —  der  Kauf- 
mann  144. 

Ebersberg  180. 

Eberwinen,  Haus  zum   162. 

Ebner  28. 

Echen  (Echer),  Fritz  von  172,  —  Siegfried  172. 

Echzell   1S3,   1S4. 

Eck,  Hans  252,  —  Henne  188,  —  Johann 
208,  248. 

Ecke,  Haus  an  der  137,   14S,   153,   162,  260. 

Eckell  260,  —  Johann  242, 249,  —  Wappen  260. 

Eckenheim   126,   174. 

Edelmann,  Hans  206. 

Edelmetallhandel  144,  146,  14S,  152,  158,  160, 
168,  178,  180,  192,  193,  198,  200,  206,  210, 
212,  218,  220,  228,  258. 

Edelsteine  251. 

Edingen,  Adrian  Dionysius  von  254. 

Egelsbach   16. 

Egenolff,  Christian,  Buchdrucker  248,  290. 

Eger,  Christofel  250.  -  Stadt  314. 

Ehrenberg,  Haus  zum   154,  22S,  254. 

Eiche  331,  351,  —  Haus  zur  180,  2». 

Eichler  Hof  224,  232,  236,  240,  242. 

Eichwald  bei  Bornheim   13. 

Eier   118,   120,  129,   135. 

Einhorn.  Haus  zum  202,  226,  233. 

Einbeck,  207,  308. 

Einfuhrverbot  103. 

Einfuhrzölle  50,  59,  68,  76,  79,  88,  94,  95, 
316-319. 

Einitz,  Peter  160. 

Einläuten  und  Ausläuten  35,  37,  41.  53. 

Einziehung  der  geistlichen  Güter  67. 

Einzug  der  Kurfürsten   133. 

Eisenach  97,   101,   167,   172,   199,  229,  233. 

Eisenberg,  Haus  27,   123,  169,   176,   180. 

Eisener,  Nikolaus  244. 

Eisenhandel  26,  100,  101,  106,  150,  156,  158, 
162,  166,  191,  204,  208,  238,  252,  257,  258, 
260,  356,  —  Krämer    146,    148,  150,  250. 

Eisenhut,  Henne  243,  —  Hans  266. 

Eisenmann,  Heinrich  der  146. 


Eisenmenger,  Haus  15S,  248,  —  Berthold  166, 

—  Jakob   166. 
Eisenwage  207,  208,  255—256. 
Eisfeldische  Gesellschaft  298. 
Eisleben  296,  298,  299,  301. 
Eißelin.  Fuhrmann  aus  Lübeck  275. 
Eißvogel,  Hans  308. 

Eizinger,  Michael,  Zeitungsschreiber  72. 

Ekkehard,  Mönch  45. 

Elba  109. 

Elbing  47. 

Elbenrod  in  Hessen  98. 

Elberfeld  90,  97,  100.  101. 

Elisabeth  (von  Hagen?)   15. 

Elkerhausen,  Eckhard  von   199. 

Elle,  Ellenmaß  360,  362—364. 

Eller  225,  254,  —  Anton  252,  —  Hans    238, 

Johann  248,  260,  —  Wappen  254. 
Elsaß  29,  89,  97,  98,  101,  139,  159,    165,   169, 

185,  217,  236,  291. 
Elsäßer  Wein  165— 169,  172,  180,  1S4,  214,217. 
Else,  Heinrich  von  14S. 
Emden  73,   104. 
Endres  Paternoster  60. 
Engel,  Haus  zum  124,  130,  142,  162,  176,  190, 

202,  204,  206.  212,  214. 
Engelbert,   Kawersche,    der    Altere   154. 

der  Jüngere  156. 
Engelbrechtin,  Witwe   170. 
Engeländer,  gen.  Guldenlöw  358,  —  Clas  206, 

—  Daniel  228,  —  Hans  220,  —  Henselin 
176,  —  Jakob  228,   -  Wappen    186. 

Engelhart,  siehe  Engelbert   156. 

England  31,  32,  61,  64,  69,  73,  S4,  91,  94,  96, 

97,  104—106,  167,  237,  289,  —  König  von 

221,  237. 
Englischer   Hof    107,   —  Tücher   51,  60,  73, 

181,  246,  291. 
Enkheim  126. 
Enns  a.  d.  Donau   19. 
Epidemien  87. 
Epinal  (Spinal)  32,  219. 
Eppstein   16.  24,  43,  44,  197,  —  Gottfried  von 

197,         Graf  von  42,  —  Haus   176. 
Erbach  87,  —  Kloster  314. 
Erfurt  28,30,97,  101,  165.  167,201.217,220,225, 
229, 231, 233, 235, 237,242, 247. 25S,  274, 285, 290 


Ergersheim  von  170,  —  Fritz  178,  —  Gerlach 

192,  —  Hans  186,  190,  —  Henne  171,  221. 

—  Margarethe  282,  284.  —  Wappen  170. 
Erkies,  Hermann  von  242. 
Erlangen  98. 
Erle,  Haus  35. 

Erwein  (Erwin),  Henne   176,   190. 
Eschbach  (Eschenbach),  Arnold  von  167,  168. 
Eschborn   175,  —  Caspar  252,  292,  —  Claus 

234,  252,  —  Hans  252,  —  Siegfried  200. 
Eschenheimer  Tor  127,  —  Turm  207. 
Eschersheim   126,   150,  322  (Brückengeld). 
Esel,  zum  (Turniergesellschaft)  77. 
-    Haus  zum  238,  242. 
Eskoli  24. 

Essen,  Tielmann  von  242. 
Essighandel   129,  244,  335. 
Essigmenger,  Peter  162,  —  Tina   162. 
Estienne  (Stephanus),    Henri  49,  74.  75,  76. 
Eßlingen,    Albert  zu    154,   —    Haus   154. 

Stadt   190. 
Euchtersheim  236. 

Eule,  zur  goldnen,  Haus  250,  254,  306. 
Eupen  97. 

Ewiger  Landfriede  52. 
Exportindustrie  177 — 182. 

F. 

Faktoren  209,  227,  241,  250,  252,  260,  289, 
291,  292,  299,  301,  —  Faktoreiakzise  345. 

Faliero,  Franc,  zu  Venedig  272. 

Falken,  Haus  zum  210,    212,  216,    218,    230. 

Falkenburg,  Johann  von  258. 

Falkenstein  16,  24,  43,  44,  196,  197,  255,  - 
Haus  192,  212.  218,  228,  230,  255,  264, 
265,  2S1. 

Famulus  (Handelsdiener)  139,  146,  148,  162, 
173. 

Färberei  177,  189,  291,  373,  —  Akzise  344.  345. 

Farbwaren  26,  28,  156,  161,  167,  173.  204, 
209,  214,  217,  222,  229—32,  235—38,  242, 
246.  247.  248—250,  252,  254,  257,  258, 
290  (thüringische),  306,  364.  384. 

Fardcl.  Augsburger  1205,  239.  243,  249,  251, 
259,  siehe  Barchentfardel. 

Faßbender  99,  215,  —  Faßgelder  335. 


Faust,    Henne   186,   204,   —   Johann  254,   - 

Lorenz  220,  -   Wigand  216,  220. 
Faut  (von  Monsperg),   Brun  gen.,  Friedrich 

257,  285,  —  Hans  257,  284,  285,  —  Herte 
182,  —  Wappen  186. 

Favolius,  Hugo  63. 

Fechenheim   126. 

Fechter  77. 

Federhandel  81,  250. 

Federmenger,  Henkin   162. 

Federvieh  129,  130.  —  Federwage  353. 

Feingehalt  von  Gold  und  Silber  356,  370. 

Feiste,  Johann  186.  —  Felber,  Hans  232. 

Feldener,  Crafft  202,   —  Heinze   190,  202. 

Fellhandel    185,  227,  231,  238,  242,  248,  254, 

258,  264,  275,  385.  —  Fenster  325. 
Fermond,  Paul  und  Peter  70. 

St.  Ferrutiuskloster  zu  Bleidenstadt  21. 

Fettmilch-Aufstand   153,  294,  305,  309,  335. 

Fettwaren   120,  349-352,  382,  383. 

Fetzbrei,  Paul   167,   1S5,   190,  253. 

Feuerfunke,  Clas  175,  —  Heinrich  172. 

Fichard,  von  3,  27,  28,  131,  132,  159,  179, 
181,   187,  211,  219,221,266,282,284,304. 

Fill,  Wendel  250,  290. 

Finanzen,  städtische  201  f.,  294  f.,  305,  309  f. 

Finanzkrisis  103. 

Fincke,  Hermann   139. 

Fisch,  Dinchen   198. 

Fischer  10,   129,  140,   141. 

Fischhandel  25,  28,  81,  124,  129,  139,  14t>, 
162,  167,  169—173,  178,  182,  184,  186, 
190,  192,  194,  200,  202,  204,  208,  209,  215, 
217,  218,  219,  222,  223,  225,  227,  228,  230, 
231,  232,  234,  236,  238,  239,  240,  242,  244, 
247,  248,  249,  250,  252,  254,  258,  260,  264, 
291,  292,  307,  —  schau  367,  —  taxe  376. 

Fischhändler,  Lübecker  173,  —  Cölner  173. 

Fischmarkt  121,124,  —  ungeld342, —  wage  354. 

Fischwerk,  gesalzenes   169 — 173,  342,  367. 

Flachs  26,  129,  161,  183  (Lübecker),  185, 
217,  225,  227,  231,  238.  244,  249,  252,  254, 
257,  291,  292,  307,  349,  —  wage  354. 

Flandern  20,  31,  56.  —  Flaschengeld  335. 

Fleckhamer,  Philipp  Jakob  30S. 

Fleischer  (Flesser),  Haus  zum  218,  232. 


Fleisch  26,  344,  —  akzis  340—42,  —  markt  127, 

—  schirnen  10,  124,  141,  —  waren  129, 
350,  382,  —  taxe  375. 

Flensburg  307. 

Flesser,  Johann  176,  —  Syple  162. 

Florentiner  Goldgulden   193. 

Florenz  64,  68,  71,  248,  272,  293. 

Flößer  81. 

Floßholz,  Bamberger  189. 

Flöte,  Haus  zur,  in  Venedig  267. 

Fochen,  Winrich  von   174,  237. 

Fogel,  Arnold  206. 

Foit,  Wigand  216. 

Fondaco    dei    Tedeschi    (Deutsches   Haus) 

in  Venedig  265,  267,  270,  288. 
Forchtlieb  (Foitlieb)  zum  alten  Burggrafen 

144,  —  Hermann   168,  —  Lilius  148,  152. 
Forkauf  (Vorkauf),  Hans  210,  —  Peter  188. 
Forum,  (Markt)  23,  119. 
Foys,  Heinrich  259. 
Frachtmakler  (Güterschaffner)  385. 
Franck,  Jacob  72. 
di  Francki  aus  Genua  293. 
Franken  4,  5,  6,  30,  96,  98,  249,  291,  295. 
Frankenthal  98. 

Frankfurt  a.  Oder  19,   112,   113,   115. 
Frankreich  31,  58,  64,  65,  75,  S4,  85,  87,  89, 

91,  94,  96,  97,  98,   100,  101,  102,  103,  105, 

106,  292,  339. 
Franzien,  rheinisches  4. 
Franzosenzeit  102. 

Fraß,  Haus  zum   192,  212,  230,  255,  2  >2. 
Fraßkeller,  Hartmut  zum   169. 
Frauenrode,    Eckehard   von    135,    138,    139, 

146,  167,  171,  —  Friderun  von   139,  150, 

—  Hannemann    gen.    Ubelin     139,    - 
Kusa   139. 

Frauenrode,  Haus   164,  190. 

Frauenstein,  Patriziergesellschaft,   157,   159, 

207,  209,  227,  247,  290,  306,  —  Haus  zum 

35,  174,  —  Harbord  192. 
Frauentürlein,   Johannes    166  —    Haus  zum 

189,  204,  214,  229,  238. 
Frechen  bei  Cöln  230. 
Freiberg  in  Sachsen  233. 
Freiburg  i.  Br.  12,  296,  —  im  Uchtland  31 
Freiheitsbriefe  (Privilegien)  21. 


Freitag  170,  —  Conrad  167—169,  190,  221, 
237,  242,  —  Hans  272,  —  Heinrich  224, 
242,  —  Johann  204,  224,  —  Wappen  170. 

Freithof,  jetzt  Hühnermarkt,  81,  124,  156, 
168,   178,   188,  190,  216,  256,  260. 

Fremdenrecht  (Gästerecht)  45,  —  zolle  327. 

Freizeichenamt  313,  —  Freßgelder  42. 

Freudenberg,  auch  Brabant,  Haus   188. 

Freund  226,  231,  —  Caspar  240,  248,  —  Hans 
232,  233,  246,  248,  —  Heinrich  236,  252, 
Heintz  224,  231,  —  Jakob  249,  292, 
-  Melchior  252,  —  Teiß  232,  240,  - 
Wappen  226. 

Friedberg  23,  24,  27,  28,  31,  37,  43,  46,  49, 
1 00, 1 27, 1 38, 1 46,  1 54,  1 58,  1 88, 1 92, 200, 20 1 , 
202,  213,  224, 233,234,  240,  313  —  Haus  182, 
232,  —   Heintze  gen.  Wesseler  170. 

Friedberger  Warte  43,  44,  --  Tor  315. 

Friedrich  Barbarossa  21,  191,  —  I.,  Kaiser 
136,  323,  —  II.,  Kaiser  14,  24,  38,  132,  — 
III.,  Kaiser  48,  57. 

Friedrichsdorf  98. 

Friedwald,  Hans  254. 

Fries,  Hermann   17,  —  Pfeifergericht  51,  54. 

Fronhof  9,  —  Fronfuhren  322. 

Fromm,  Dr.  27,   177,   170,  203. 

Fronhofer,  Heinrich  210,  —  Melchior  230. 

Frosch  144,  153,  267,  305,  —  Georg  299,  — 
Heile  155,  —  Henne  169,  209,  221,  — 
Johann  184,  —  Siegfried  156,  —  Wicker 
27,  143,  199,  330,  —  Wigel  140,  143,  148, 
—  Wappen   144. 

-  Haus  zum  184,  254,  —  Haus  zum  jungen 
198,  212. 

Fruchthandel  28,   134,  158,  234,  338,  —  markt 

22,  23,  25,  —  messer  360,  —  Mühle  340,  — 

Taxe  375. 
Fuchs,  Pater  4. 
Fugger    63,    64,    66,    235,    287,    290,    296,  — 

Ulrich  272,  279,  288. 
Fuhrlolm  276,  —  wage  353,  —  werk. 
Fulda   10,  27,  28,  31,   154,   164,   185,  188,  196, 

201,  212,  213,  218. 

-  Abt  von  135,  146,  I4<>,  1S3,  197,  264,  — 
Bechtold  von  172,  189,  —  Conrad  von 
155,  158,  172,  —  Wenzel  von  186,  - 
Werner  von   186. 


Füll,  Henne  234,  250. 

Fürst,  Hans  67,  68,  261. 

Fiirstenau,  Heinrich  202. 

Fürstenberg,  Haus   1S2. 

Fürsteneck,    Haus    166,    189,    204,   211,  258, 

264,  286. 
Fürstprimas  von  Frankfurt   105. 
Fürth  98. 
Füssen  263. 

Fußstadt,  Bechtold  200. 
Fust,  siehe  Faust  und  Faut. 

G. 

Gadebold,  Conrad  164,  —  Emmerich  I4t>, 
150,   164. 

Gaden  205,  —  alte   142,  —   neue   142. 

Gadeneck,  Haus  218,  234,  246. 

Gadenleute  14,  134,  136,  144,  146,  US,  150, 
152,  154,  155,  158,  160,  162,  164,  166,  168, 
170,  172,  174,  176,  179,  182.  184,  190,  194, 
198,  200    202,  210,  212,  214,  218,  241,  306. 

Galander,  Contze  176. 

Galanteriewaren  94. 

Galgenpforte  43,  301,  —  -warte  43. 

Galizien  31,  96. 

Gallas  (Galläpfel)  28,  249. 

St.  Gallen  28,  62,  89,  93,  98,  101,  —  Kloster 
10,  45. 

Galliciani,  Hans,  zu  Basel  274. 

Gallitzienstein,  Johann  256,  — Nikiaus  236, 256. 

Galmei  26. 

Gambach    170. 

Gambecher,  Henkin  170,   -  Wasmud   170. 

Gänse  129. 

Ganz,  Conrad212, 226, 231, 243,  —  Wappen216. 

Garnbleicher  89. 

Garnhandel  26,  28,  29,  72,  90,  234,  211,  215, 
251,  265,  —  schau  372. 

Garküchen  326,  —  platz  128. 

Gartenerzeugnisse   118. 

Gärtner  118—129,  —  Ordnung  der  118,  123, 
125.    12'»,         schiff  215. 

Gärtner  zum  h'ber,  Harbort  146,  —  Heilmann 
154,  —  Johann  164,  —  Jakob  174,  —  Gipel 
176,    —    Henne    180,    —    Junge    182, 
Wappen   152. 

Gästerecht  ( Fremdenrecht l  45 — 47. 


Gasthäuser  100,  103,  107,  —  tische  333. 
Gatta,  Christoffalo  della,  zu  Venedig  272. 
Gaukler  78,  82.  —  Gebührenzölle  347—377. 
Geddern,  Hans  246,  258,  298,  —  Ulrich  258. 
Geering,  Dr.  135,  215,  219. 
Geflügelhandel   120,  124,  129. 
Geistliche  136,   137. 
Geißelbrecht,  Mechaniker  103. 
Geiseler,  Haus  zum  35. 
Geldern,  auch  Gelren,  Gelre,  Katharina  von 
208,   257,   2?2,   283,   —   Henne  von   206, 

—  Lorenz  von   194,   206,   211,   219,  237, 
239,  2S2. 

Geld  70,  103  (Geldmangel),  131,  146,  150,  162, 

163,   168,   174,    1S3  (Wollgeld),    184,  \8\ 

191   f.  (Sorten),   198,  294. 
Geldhaus,  siehe  Stralenberg  178,  204. 
Geld-   und    Kreditgeschäfte    191. 
Geld-  und  Wechselgeschäfte  14,  73,  142,  144, 

14S,   152,   156,  158,  160,  164,  174,  176,  178, 

1S9,  192—195,  199,  232,  357. 
Geldwechsler  142,  193,  siehe  auch  Wechsler. 
Geldwirtschaft  30. 
Gele,  Contze  200. 
Geleitswesen  35,  41—45,  61,  93,  —  brief  87, 

—  herrn  42,  55,  —  tag  44,  —  woche  40. 
Gelen  (Collen),  Johann  von  248. 
Gelnhausen    11,   23,   24,   27,   31,   42,  49,  100, 

155,   166,   176,  188,  190,  194,  201,  208,  210, 
213,  214,  216.  221,  231,  238,  313. 
—     Conrad  von  214,  236,  —  Hans  206,  236, 

—  Henselin  182,  —  Johann  119. 
Gelren  (Gelre)  von,  siehe  Geldern. 
Gemäldehandel  76. 

Gemärt,  Jakob  81. 
Gemerk  (Handelszeichen)  292. 
Gemünden  in  Schwaben   190. 
Gemüsehandel  118,    119,  124—126,   128,  129, 

135,  215. 
Genf  56,  70,  91,  98,  101,  254,  —  See  20. 
Gengenbach  im  Schwarzwald  252. 
Genger,  Jakob  272. 
Gent  254. 
Genua  64,  68,  71,  S4,  244,  246,  253,  282,  287, 

289,  293,  308. 
St.  Georgskapelle  (Leonhardskirche)  35,  143 
Gerber  10,  14,  28,  90,   141,  187,  291,  327. 


Gerberter,  Nikiaus  256. 

Gerbstoffe  28,  167,  173,  209,  230,  235,  237,  248, 

290,  291,  304,  306. 
Gerechtigkeitsbrunnen   123. 
Gerger,  Johann  258,  —  Hans  Martin  258. 
Gerichtsschutz  der  Meßgäste  46 — 48. 
Gerhard  von  Mainz,  Erzbischof  144,   146. 
Gerlach  (Mumpilir)   152,   —  Bastian  254,  — 

Laux  254. 
Germersheim   199. 
Gerßperger,  Conrad  247. 
Gerung,  Haus  zu   172. 
Geschäftsbücher    IS,   28,   60,   267-276. 
Geschäftshäuser  23,  27,  35,  142,  149. 
Geschlechterkreis   157,  179,  —  stand  213. 
Getränkeakzise  (Ungeld)  328-337, -schau  367. 
Getreidehandel  162,  249. 
Geuch  206,  241,  243,  —  Jakob  202,  204,  206, 

212,  243,  255,  262,  —  Wappen  206. 
Gewandhaus  34,  363. 
Gewandschneider  136,  155,  179,  306. 
Gewichte  351,  357. 

Gewürz  26,  251,  256,  264,  —  schau  368. 
Gießen  27,  43,  44,  46,   100.   174.   1S8. 
Gilß,  Gottschalk  von  245. 
Ginnheim  126,   140. 
Gipel,  Henne   184,   190,  200,  210. 
Gisenheim,  Siegfried  von  197. 
Gisübel,  Conrad  156. 
Glarus  9S. 

Glaser  228,  250,  —  Johannes  14S. 
Gla:handel   20,   26,   28,  29,  81,  82,   106,  148, 

150,  191,  251,  325  (Gläsertische). 
Glauburg,  von    12,    137,    148,    153,    155,  172, 

181,  188. 
—     Ambrosius  234,  —  Arnold  144,  —  Conrad 

189,  194,214,251,  330,  —  Henzelo  140,  — 

Hert  18S,  249,  —  Johann    198,  298,  299, 

301,  —  Wappen    144. 
Glauburger  Hof  35,  148,  158,  172,  183,  188,  198. 
Glipperg,  Henne  214,  —  Jakob  194,  204. 
Glismud  (Glismund)    148,  —  Gudchen    150, 

—  Haus   158,  —  Peter  150,   154. 
Gmünd  89. 

Göbel,  Stefan  227,  236,  248,  293. 
Gold-  und  Silberarbeiten  28,  73,  75,   173. 


Goldene  Bulle    147,   —   Scheere,  Haus  126, 

Wage,  Haus  126,  127. 
Goldgulden   193,   195. 
Goldprägung   193,  —  Goldprobe  369. 
Goldschmid,    Antonius    164,    —    Hans    176, 

ISO,  256. 
Goldschmiede  73  (fremde),  79,  142,  144,  148, 

152,  160,   164,   172.  174,  178,  182,  184,  189, 

192,   193,  200,  356. 
Goldstein  an  der  Ecke  137,  153,  —  Heinrich 

162,    196,    —    Johann    155,    —   Wortwin 

148,  162. 
Goldwage   193,  356—358,  —  schau  369. 
Goethe  51,  —  Haus  124. 
Gommersheim,  Johann  222. 
Gontard  99. 
Görlitz  20,  66. 

Goslar  15, 24,  66,  84,  —  Goslarer  Urkunde  132. 
Gossembrot,  Siegmund  62,  272. 
Gotha  266. 

Gottesthal,  Kloster  22. 
St.  Gotthard  31,  272,  —  straße  84. 
Göttingen    167,    171,    172,  190,  217,  221,  292, 

307,  30S,  —  Stadtobligationen  291. 
Goy  259,  —  Clas  257. 
Gräfrath  97,  —  Grafenwald   13. 
Gräfenrode,  Paul   von  250. 
Granalien  (Blantschen)  356—358. 
Gral,  Haus  zum   181,   184,  236,  251. 
Grambs,  Georg  246,  —  Hans  234,  —  Wappen 

246. 
Gravel,  de,  französischer  Gesandter  S7. 
Greift"   246,   —   Friedrich    187,  —  Hartmann 

226,  244,  —  Hartmut  214,  —  Jakob  244, 

—  Peter  257,  —  Wappen  246. 
Grenser,  Alfred  282. 
Griechenland  96,  97. 
Griesheim    197. 

Grimani,  Antonio,  zu  Venedig  272. 
Grimmvogel,  Haus   157,   159,  226,  283. 
Grobgrün  (.4,  72,  314.  345. 
Groll,  Haus  250. 

Gronberger  228,  siehe  Griinberger. 
Groß-Gerau  43. 
Großhändler    51,    171,    196,  208,  226,  299,  — 

-messe  51,  siehe  auch  Großkaufleute. 
Großhandel   138,  159     201,  215. 


Großjohann,  Heinrich   16S,  —  Johann  202. 

Großkaufleute  219,  223,  241,  290. 

Groß,  Konrad   145. 

Großstalburg,  Haus  286. 

Gruben,  Gerhard  von  der  181. 

Grünau,  Haus   169,   196,  214,  217,  225,  236. 

Grünberg  27,  44,   150,   192,  215. 

Griinberger  209,  223,  226,  243,    -  Hans  240, 

—  Jakob  225,  —  Johann  162,  274,  - 
Jost  220,  225,  234,  248,  —  Lotz  192,  - 
Nikolaus  164,  —  Steffan  222,  225,  228, 
230,   235,   238,   255-257,    259,   284,   289, 

—  Walter  210,  223,  —  Wappen  226. 
Grünwald,  Johann  186,  208,  —  Dietrich  186. 
Grußer,  Hermann  198,  212. 

Grütze  129. 

Gudeler,  Wasmud  180. 

Gülfferich,  Hermann,  Buchdrucker  252,  290. 

Gülten   197,  —  Gültbriefe  295. 

Günderrode,  Tilmann  von  282. 

Günthersburg  4. 

Gürteler,  Goitschalk  182. 

Gulch,  Hans  von  256,  -  Gulcher,Tielmann  228. 

Guldenlöwe   gen.  Engländer  206,   220,   228, 

—  Claus  164,  —  Heinz  194,  —  Henne 
192,  —  Peter  194,  —  Wappen   186. 

Guldenschaf,  Haus  zum  alten  150,  176,  182, 
192,  202,  212,  -  Haus  zum  neuen  154, 
170,   174,   182,  204,  232. 

Guldenschaf,  Familie  289,  357,  —  Hans  228, 
212,  257,  2S5,  —  Herte  182,  —  Johann 
230,   234,   242,   274    288,    —    Lucas  242, 

—  Marx  242,  —  Siegfried  1S2,  357,  - 
Thomas  von  der  Wassermühle  182,  192, 
220,  —  Wappen  236. 

Guldenschaf  &  Schott,  Handelsgesellschaft 

257. 
Gurteier,    Engelbrecht    170,    —    Gottschalk 

170,    174. 
Guntram  der  Münzer  144. 
Gustav  Adolf  von  Schweden  83,  85,  86. 
Güterwage  353,  —  bestätter  319,  385. 


H. 


Johann  252, 


Haber,  Claus  240,  252,  260, 

—  Rudolf  260. 
Habermarkt   124,   126. 
Habermenger  162. 
Hachenbach,  Dielmann  von  158,  —  Haus  158. 


Hachenberg,  Haus   158. 

Hadamar  248. 

Hadwig,  Herzogin  von  Schwaben  45. 

Hafermehl  129. 

Hafner  127. 

Hag,  Bernhard   25S. 

Hagen,  Jan,  von  Aachen  60. 

Hagen  und  Münzenberg,    Dynasten   11,   15. 

Hagenau  24,  50,  252,  260,  307. 

Haina,  Kloster  15,  119. 

Hainerhof   13,   188. 

Haitbach  139. 

Halde,  Jörg,  Roßtäuscher  206. 

Halle  223,  283. 

Halmberger    (Hallenberger)    256,    260,    — 

Claus  260,  —  Hans  244,  256,  —  Jakob  260. 
Hamburg   69,  73,  84,  S5,  91,  92,  93,  98,  104, 

105,   109,  167,  217,  223,  307. 
Hainmann,  Peter  250. 

Hammel   175,233,341,—  fleisch  176,341,375. 
Hammelburg  186,  198. 
Hanau,    Stadt   24,  38,  9S,  100,   101,   106,   119, 

126,    127,     171,     197,     199,    204,   228,    - 

Haus  242,  —  Graf  von  44,  168    —  Hart- 

mut  von  16S,  —  Ulrich  II.  von   11,  329. 
Hanausches  Meßgeleit  44. 
Hand,  Haus  zur  hängenden,  200. 
Handelsdiener  (famulus)   99,    139,    146,    148, 

156,    162,    164,    166,    173,    182,   200,    209, 

255. 
Handelsfreiheit   17,   18,  35,  45,  95,   120. 
Handelsgebiet  von  Frankfurt  31. 
Handelsgesellschaften    52,    209,    229  f.,  247, 

251—259,  267,  284,  292. 
Handelskrisen   193,  245. 
Handelssperre  53,  73,  87,  263. 
Handelsstraßen  20,  24. 
Handelstechnik   18. 
Handelsverein,  mitteldeutscher   111. 
Handschuhe   101. 
Handwerker  62,  Sl,  97,  99,  127,  133,  134,  149, 

289,  —  Messe  IS,  26,  51,  62,  —  Stände  81. 
Handlungsunkosten  276. 
Hane,    Han,    Hayne,    Anselm    von    188,    — 

Johann   200,    222,    234,    257,    —  Werner 

155,   160,   180,  —  Wappen  216. 
Hanihandel  26,  183  (Lübecker)  238,  252.. 


Hansa  24,  30,  61,  73,  167,  221,  —  Rezesse 
47,  225,  275. 

Hanseaten  32,  289. 

Hansgraf  von  Regensburg  19. 

Happe,  Contze  174,  —  Heil  175,  1S6. 

Happel  von  Alsfeld   156. 

Harheim,  Contze  v.  174,  —  Brückengeld  322. 

Häringe,  Lübecker  26,  28,  139,  167,  171  —  173, 
17S,  184,  190,  217,  219—223,  227,  231, 
247,  249,  342,  377,  —  Deventer  239, 

Häringmenger  Huse    186,  —   Mengoz    186, 

—  Lotze   160,   171. 
Harnische  67. 
Harstein  238. 

Hartrad,  Erwin  170,  —  Heinzchen  170,  ISO. 

—  Henne   182. 

Hase,  Philipp,  von  Metz  65. 

Hasse,  Dr.  17,  70,  82,  90,  91,  95,  103. 

Hasselt,  belgische  Stadt  64. 

Hattenbach,  Appel  208. 

Hattingen  90. 

Hauben-  und  Kappenhandel  245. 

Haug,  Anton  296,  —  Martin  302. 

Haupt,   Haus   zum  goldenen   202,   216,   234, 

250,  siehe  auch  Kopfapotheke. 
Hauptwache  S2. 
Hausen   13,   126,  320,  339. 
Hausgenossenschaften  193,  241. 
Hausgeld  23,  33,  49,  54,  362,  365—367. 
Hausrat  und  altes  Gerät  385. 
Häute  90,  91,  185,  244,258,  291,  293,  307,  3S4. 
Haynau  (Heynau),  Tönges  von  21S,  224. 
Hayne,  Anselm  von   188,  siehe  auch  Hane. 
Heckbächer  175,  —  Conrad  22S,  233,  24S.  251, 

—  Rupp  233,  248,  251. 
Heckergesellschaft  125,  —  Heckenwirte  333. 
Heckmann,  Conrad  244,  —  Johann  244,  254. 

260,  —  Johannes  22S. 
Heddernheim  4.  127,  197. 
Heglin,  Balthasar  256,  —   Johann  256. 
Heidelberg  76,  87,  —  Haus  252. 
Heidelberger  274,   —  Conrad  256,   258,  292, 

—  Georg  252,  —  Jakob  256. 
Heil,  Hartmann  242. 

Heile,  Leonhard,  Roßtäuscher  206. 

Heilbacher,  Siegfried  206. 

Heilbronn   173,  217,  293,  —  Hans  von  228. 


Heilgeist  133,  214. 

Heiligenstock  43,  44. 

Heiliggeist,  Haus  zum  214. 

Heilkünstler  78,  Heinzler  359. 

Heinrich  IV.,  Kaiser  136,  —VII.,  Kaiser  21, 

—  Schultheiß  197. 
Heise,  Johann  257,  288. 
Heißenstein,  Spielhaus  77. 
Heideberg,  Haus  212. 
HeldetR-rger,  Heinrich   162. 
Heldrungen  304. 

Hellen,  Ernst  von  der  221. 

Heller,  silberne  191. 

Heller  196,  241,  —  Bechtold  182,  210,  226, 
255,  565,  267,  —  Caspar  226,  257,  — 
Henne  198,  —  Jakob  38,  224,  226,  240, 
243,  245,  257,  274,  278,  290,  291,  —  Jeckel 
198,  210,  —  Johannes  202,  214,  —  Wolf 
257,  274,  —  Wappen   196. 

HellerscheKreuzigungsgruppe(  Ansicht)  293. 

Hellerhof  183. 

Helmstädt  274. 

Helwig,  Leinenhändler  154. 

Hengsberg,  Paul  208,  —  Wappen  216. 

Henlif  (Hinlef),  Christoph  252,  292. 

Hennegau,  (Hainaut)  241,  292. 

Hennekin,  Handelsdiener  164,  —  Ciliax  184. 

Herbord,  Gadenmann   158. 

Herford  308. 

Herbrot,  Jakob  &  Gesellschaft  292,  296. 

Herbstein,  Paulus  230. 

Herdan  (Herden),  Arnold  190,  192,  —  Endres 
240,  —  Friedrich  234,  —  Hans  242,  — 
Heinrich  188,  —  Henne  200. 

Heringen,  Wigand  von  211,  264,  286. 

Heringmenger,  Lotze   160,   171. 

Hermann,  Haus  zum  schwarzen  146,  154, 
158,  170,  352. 

Hermelin   187,  264,  385. 

Hersfeld  10,  185,  296. 

Hertwin  der  Tuchmacher  144. 

Herwart  287,  -  Georg  272,  278,  —  Hans 
272,  —  Johannes  261. 

Herz,  Haus  zum  goldeneti  250. 

Hessen  68,  84,  96,  98,   185,  290,  291,  292,  295, 

—  Cassel,  Landgraf  von  S7,  —  Darm- 
stadt, Landgraf  von  44,  87,  111,  223, 
305. 


Hessen-Nassau  26. 

Hessischer  Hof  70,  150. 

Hessler,  Hans  256. 

Heubach   72. 

Heuhandel   150,   166. 

Heumarkt  22. 

Heumenger,  Konrad  150,  —  Hartmud  166, 
—  Heuwagel29,353,—  Heuunterkauf  3S3. 

Heusenstamm,  Henne  von  218,  —  Zoll  327. 

Hexstadt,  Heintze  von  188,  239,  241,  —  Peter 
von   188. 

Heyd,  Friedrich  236,  257,  287 

Heyne,Werner  155,  160,  180,  siehe  auch  Hane. 

Heynkel,  Hermann  180. 

Heynlin,  Johannes  63. 

Heyse,  Johannes  218. 

Hildesheim  167,  171,  217,  221,  292,  —  Stift 
227,  —  Bischof  von  223,  283. 

Hirsch,  Haus  zum  306. 

Hirsch,  Haus  zum  goldenen  240,  260. 

Hirschapotheke    126,  210,  228,  244,  254. 

Hirschfeld  in  Hessen  98. 

Hirschgraben   124. 

Hobeling,  Enno,  friesischer  Häuptling  167, 
221,  237. 

Hochheim   16,  29,  292. 

Hock,  Claus  224,  —  Contz  244,  —  Peter 
244. 

Hocken   122,  123,  127,  129,   130,  325,  3S2. 

Hodimont  bei  Verviers  98,  101,  106. 

Höchst  a.  M.  9,   12,   16,  43,  374. 

Höchstetter,  Georg  272. 

Hoember,  Dietz  von   194. 

Hof  98. 

Hoff,  Gebrüder  181. 

Hofhaltungen  70,  87,  100. 

Hofmann,   Eritz  46.   184,   199,  219. 

Hohenfels,  Haus  zum   162. 

Hohenhaus  137,  148,  153,  330,  —  Hartwig  von 
140,  146,  —  Johann  von  155,  —  Katha- 
rina von   143,  —  Rilinda  zum   146. 

Hohenlohe   175,  249. 

Hohenschwangau  263. 

Hohen-Solms  87. 

Hohenstaufen   II,   19,  21. 

Höllenstein  97. 

Hoherad,  Dorf   131. 


Holderbaum,  Haus  zum  208,  222. 

Holl,  Georg  von,  Oberst  67. 

Holland  5b,  84,  87,  91,  9b,  97,  98,  100,  102, 
105,  220,  231,  237,  239,  250,  3bb,  —  Grai 
von   167,  221,  237,  272. 

Holz  28,  164,  170,  189,  209,  260,  365,  373,  377. 

Holzhausen,  von  13,  133,  137,  13S,  153.  155, 
267,  —  Arnold  214,  220,  235,  —  Blasius 
287,  —  Conrad  212,  —  Eilchen  214,  — 
Gipel  139,  144,  146,  196,  —  Heinrich  von 
145,  197,  —  Johann  I.  166,  189,  —  Jo- 
hann II  169,  ISO,  201,  —  Johann  III. 
194,  198,  199,  —  Lieschen  von  213,263, 

—  Wappen   144. 

Holzheimer  157,  —  Conrad  152,  —  Heyne 
152,  —  Emmerich   164,  —  Wappen  152, 

Holzmesser  365,  —  schau  375. 

Holzschuher,   Carl  69,    —    Henne    194,   218. 

Homburg  16,  28,  98,  194. 

Honig   129,   135,  323,  383,  —  menger  15S. 

Hopfen  319,  —  maß  361. 

Hörn,  Haus  zum  16S,  —  Conrad  256. 

Hornau  im  Taunus   142. 

Horneck  85. 

Hosen-  und  Haubenmacher  81. 

Hospites  (Meßgäste)  31. 

Hoy,  Hans  von  259. 

Hückeswagen  97. 

Hühnermarkt  (früher  Freithof)  3,  124,126,  128. 

Hülshofen  b.  Friedberg  13S,  146,  —  Conrad 
von,  gen.Malderbrod  17b,  186,  190,  202, 
214,  216. 

Hülß,  Dr.  aus  Bamberg  72. 

Hüttenbesitzer  66. 

Hufschläger,  Heinrich  308. 

Hug  zu  Maienberg   156,   162. 

Hühner   129,  —  hocken   121,   124. 

Humbracht,  von  138,  178,  229,  303,  357,  — 
Claus  220,  236,  240,  249,  —  Jakob  231,  23b, 
317,  —  Jeckel   1S4,  357,  —  Wappen   178, 

-  Martin   174. 
Humbrecht,  Rudolf  zum   188. 

Humpiß,    Handelsgesellschaft  52,    251,   288. 
Hüne,  Henne  198. 

Huß,  Konrad  230,  255,  259,  266,  274. 
Hut,  Haus   zum    196,  212,  —  zum    eisernen 
202,  255,  —  zum  goldnen   176. 


Huthandel  215,  —   macher  2S,  79,  121. 
Hydepol  (Hutenpol),  Claus  249. 


Idstein   16. 

Igstetter  gen.  Klotz,  Nikolaus  258. 

Ilbenstadt,  Kloster  21,  324,  —  Heinz  v.  202. 

Imhoff  63,  —  Hans  274. 

Incus,    Eberhard    222,    —    Heinrich  228,  — 

Henne  204,  218,  —  Jeckel  21 1,  —  Johann 

zu  Schwanau   18S,  —  Wappen  160. 
Indienne   101. 
Indigo  264. 
Ingelheim  142,  233. 
Ingolstadt   172,  251. 
Ingolt  zu  Straßburg  246,  252,  —  Christofe! 

274,  — Georg  291,292,—  Philipp  291,292. 
Ingwer  28,  63,  251,  263,  264,  272,  349. 
Innocenz  IL,  Papst  21. 
Innsbruck  32,  255,  259,  263,  279. 
Instrumentenhandel  75. 
Isenburg  87,  98,  —  Graf  Ludwig  zu  27S. 
—     Haus  230. 
Iserlohn  97,   100,   101,   109. 
Isny  32. 
Italien   2S,   29,  31,  32,  50,  56,  65,  68,  71,  72, 

91,  97,  98,  102,  177,  251—288,  30S. 

J. 

Jaeger,  Niklas  204,  243, 

Jagenhart,  Josef  256. 

Jakob,  Cyriakus  250,  290. 

Jahrmärkte  (mercatus)  36. 

Jena,  Schlacht  bei   102. 

Jenson,  Nikolaus,  zu  Venedig  266. 

Jeremias,  282. 

Joachimstal  235. 

Jodeck,  Thomas,  zu  Danzig  47. 

Joham     von    Mündolsheim     zu    Straßburg, 

Christine  2S2,   —  Conrad  246,  250,  294, 

307,  —  Georg  2S2. 
St.  Johann,  Kirche  zu  21S,  224. 
Johann,  Lorenz  233. 
Johannisbrot  264. 

Johanniterhof  238,  242,  —  orden   139. 
Jörger  (Jörg,  Gerger),    Hans  240,    —    Hans 

Martin  25S. 


Josef,  deutscher  Kaiser  39. 

Jostenhöfer  280,  —  Loy  (Louis)  222,  237, 
255,  265,  267,  274,  279,  2SS. 

Judeneck,  Haus  zum  238. 

Jülich,  237,  —  Herzog  von  56. 

Jubilatemesse,  Leipziger  39. 

Juden  10,  65,  78,  136,  137,  195—197,  —  kirch- 
hof  197,  —  markt  124,  —  Schlacht  137, 
195,  —  schule  (Synagoge)   197. 

Julius  IL,  Pabst  4'). 

Jung,  Heinrich  256,  —  Henne  214. 

Junge  von  Friedberg  182,  189,  193,  357,  — 
Catharina,  gen.  Wesselern  158,  —  Henne 
158,  —  Heintze  166,  —  Wesseler  164. 

Junghof  164,  188,   189. 

Juwelenhandel  28,  70,  73,  79,  173,  209. 


Kaffeeakzise  344,  —  Wirte  344. 

Kahlbach   140. 

Kaichen   140,  —  Kaiserley  7. 

Kaiserpfalz  11,  21,  145,  —  wählen  124. 

Kaiserslautern  250. 

Kälber,  Kalbfleisch  341,  375. 

Kalmuthwurzel  264,  —  Kalkmesser  365. 

Kamelhaar  99. 

Kamlots   101,  264,  275. 

Kämmerer,   Johann    292,    —    Peter   254,    — 

Wolf  257,  285. 
Kammergerichtsordnung  48. 
Kampen  24'». 
Kampmann  zu  Cöln  237. 
Kanne  zur,  Jakob  65,  —  Haus  zur  208,  216, 

222,  225,  232,  234. 
Kannengießer,  Peter  288. 
Kanngieser  14,  99. 
Kapern  264. 

Kapitalisten   145,   199,  211,  261,  2S4,  291. 
Kapp,  Friedrich  63,  266. 
Kappen   101. 

Karawellen,  spanische  63, 
Karben  158,  166. 
Karl  der  Große  5—10,  —  IV.  26,  37,  39,  4<>, 

50,  157,  193,   199,  317,  321,  322,  330,  338, 

-  V.  40.  294,         VI.   147. 
Karlstadt  256,        Karmeliterkloster  15. 
Karolinger  3,  15,  16,  IIS. 


Karolingische  Stadtmauer   13. 

Karolingisches  System  6. 

Karren  121,  129.  —  Karpfen  376. 

Kartoffeln  129. 

Käse  81,  118,  120,   124,   126,   129,  325,  382. 

Kassenau,  Giselbert  154. 

Kastanien  (Kasten)  129,  323,  —  maß  361. 

Kastell  (Burg)  4—7,  13,  16. 

St.  Katharinenkloster  143,  199,  —  pforte  29, 
77,   127,   129. 

Kattune  85,  101. 

Katzenellenbogen,  Graf  von  42,  43.  —  Haus 
216,  292. 

Kaufbeuren  97,  240. 

Kaufhaus  S5,  141,  198,  200,  248,  350,  365,  - 
zum  großen  193,  370,  —  zu  Venedig  26, 
251,  -  neues  49,  312,  317,  367,  —  der 
Wollweber  141,  179,  —  Straßburger  215. 

Kaufmann,  Begriff  133—135,  Kaufmanns- 
gesellschaft Frauenstein  207. 

Kauwerzan  (Kawerschen),  Lberhard  158, 
—  Engelbert  14S,  156,  —  Haus  zum  158, 
195,  —  Wenzel  178. 

Kebel  190,  196,  —  Lugardis  von  119,  - 
Peter  von  232. 

Keiser,  Steffan,  zu  Innsbruck  274,  278. 

Kelchner,  Dr.  41. 

Keller  im  Römer  121,  —  Anton  278. 

Kellner  aus  Erfurt  209,  235,  241,  290,  — 
Christof  256,  —  Contz  220,  -  Hans  240, 
242,  247,  249,  —  Wappen  260. 

Kelsch  214. 

Kelsterbach   11,   16 

Kelsterbacher,  Peter  166. 

Kemmerling  (Kamerling),  Cornelius  250. 

Kempe,  Johann  169,  180,  184,  209,  221,  — 
Wappen   170. 

Kempf,  Claus  25S. 

Kepler  (Keppeler).  Dylo  164,  —  Hof  13. 
I(>4,  232. 

Keppler,  Ritter  von  23,  —   Dietrich  v.  327. 

Kerzenmacher  233. 

Kesselstadt  4,  13. 

Keßler  Sl. 

Kip  (Kyppe),  Henne   194. 

Kirchberg  87. 

Kirchenbann    17. 


Kirchen-  und  Klostergründungen  4,  5,  9,  15, 

—  Stiftungen   143,   145. 

Kirchner,    Pfarrer  Anton    110,   159,  —  Hans 

25S,  —  Simon  258. 
Kistener,  Hartmann  234,  —  Peter  168. 
Kleeberg,  Hans  von  252. 
Kleider  119,  145,  18S,  385,  —  Ordnung  281. 
Kleinbasel  63. 
Kleinbraunfels,  Haus  200. 
Kleiner,  Salomon  128. 
Klein-Falkenstein,  Haus  246,  24S. 
Klein-Firnberg,  Haus  254. 
Klein-Freienstein,  Haus  254. 
Klein-Hohenfels,  Haus   176. 
Klein-Köln,  Haus   166. 
Klein-Nürnberg,  Haus  228,  2S3,  28S. 
Klein-Wolkenburg,  Haus  204,  352. 
Klerick,  Hans  de  250. 
Klingenberg  72,  —  Eberhard    256,  —  Hans 

von  248. 
Klotz  (Igstetter  gen.i,  Nikolaus  258. 
Knebel,  Hans  62,  —  Peter  200. 
Knoblauch   137,   144,   153,   155,   159,   169,   181, 

—  Adolf  180,  —  Brand  200,  —  Drude  34, 

—  Jakob  140,  145,  146,  147,  150,  151,  157, 
163,  168,  197,  199,  —  Jeckel  184,  - 
Konrad   139,  —  Wappen   144. 

Knopfhandel  99. 

Kobelt,  Bartholme,  zu  Ulm  274. 

Koberger,  Anton   IS,  60,  63,  279. 

Koburg  233,  —  Otto  von  204. 

Kohl   126. 

Köln,  siehe  Cöln.  —  Kolmar  313. 

Kolonialwaren  105,  173. 

Koet,  Konrad  296. 

Kolenhaus,  Wigel  170,  —  Kohlenmesser  365. 

Koler  (Köler),  Conrad  258,  —  Hans  254. 

Kolin  in  Böhmen  50,  —  Kotten  321. 

Kolmar  in  Elsaß  24. 

Kolmann,  Haus  zum   142. 

Kolonisierung  der  Slavenländer  20. 

Komelhenne  200,  220. 

Kommissionsgeschäft  163,  345,  —  gut  S8,  S9. 

Kommissionshäuser  89. 

Komödianten  7S,  87, 

Konföderation  der  Städte  24. 

Konfiskation  englischer  Fabrikate   106. 


Konkurrenzmessen  57,  58,   111. 

König,  Caspar  302,  —  Hans  260,  —  Johannes 

214. 
Königsberg  66. 
Königsforst   12,  —  hof  (villa  regia)  7 — 9, — 

Kamp  6,  —  markt  23,  29,  117,  —  messen 

21,41,  191,  —  palastö,  —  pfalz  (palatium) 

7,  8,   11,  21,   137.   145. 
Königstäden  202. 
Königstein   II.   16,  27,  43,  46,  1SS.  —  Johann 

von  206,  —  Jost  243. 
Königsteiner  Meßgeleit  43. 
Konstantinopel   19. 
Konstanz  20,  28,  55,  84,  141,  253,  —  Heinrich 

von   156,  169. 
Kontinentalsperre   106. 
Kopenhagen  73. 

Kopf,  Haus  zum  306,  —  zum  goldnen  208,  224, 
Kopfapotheke  216, 234, 250,  siehe  auch  Haupt. 
Korallen  29,  356— 35S. 
Korb,  Haus  zum  großen   164. 
Kornkaufer,  Heinrich   158. 
Kornmarkt  S,   15,  22,  35,  60,  —  mötter  360. 
Korsika   167. 
Korvey,  Abtei  10. 
Köstner,  Hartmann  224 
Krachbein,  Haus  S7,  210. 
Kramen  (Läden)  133-136,  325—327. 
Krämer  133-  136  (Begriff),  21 1,  —  gesellschaft 

135,  —  Rabodus  216,  —  wage  352. 
Krafft,  Georg  244,  —  Hans   244,  —  Johann 

258,  —  Michel  244. 
Krahnengeld   32,   33,   50,   53,  59,  68,  76,  88, 

91,  95,  358—359. 
Krakau,  32,  61,  69,  73,  231. 
Krammetsvögel  129,  —  Kranich   182,   198. 
Krapp  (Roth),  Breslauer  2S,  167,  217,  231. 
Kraus,  Wolfgang  266,  267. 
Kraut  118,  226,  323,  —  markt  3,  124,  125,  126. 
Kräutermarkt  124. 
Kreber,  Konrad  218. 

Kreditwesen  60,  71,201,241,  —  Wirtschaft  30. 
Kreichgau  236. 
Krempelmarkt  124,  127. 
Krems  60. 

Kreie  gen.  Wincke,  Peter  200. 
Kreuzberg,  Haus   194. 


Kreuzigungsgruppe,  Hellersche  293. 

Kreuznach  199. 

Kreuzzüge  20. 

Kriebel,  Peter  244. 

Kriegk,  Professor  17,  42,  77,  213,  283,  285,  287, 

Kriegsmaterialien  67,  75,  —  schulden  201, 
207,  —  Unruhen  85. 

Kriftel   172. 

Kronberg  16,  32  siehe  Cronberg. 

Krone,  Haus  zur  240. 

Krongut   12. 

Kropp,  Johann  237. 

Krug,  Gilbrecht  190,  —  Haus  zum  252. 

Krugmänner  79,  99,  —  Krüge  323. 

Krychener,  Paul  172. 

Kuchen    129. 

Kumphaus  (Färbhaus)  192. 

Kunst-  und  Luxusartikel  28. 

Kupfer,  Handel  und  Bergbau  65,  66,  188, 
224,  235,  237,  238,  292,  296,  300,  302,  351, 
383,  —  hämmer  299,  —  Mansfeldische  66, 
294—306,  —  produktion  303,  —  schiefer 
297,  —  Schleusinger  235,  —  Spekulation 
294,  305,  —  wage  353,  —  unterkauf  3S3. 

Kupferstiche  und  Zeichnungen  104. 

Kurmainz,  siehe  Mainz,   —  Kurland  92. 

Kurhessen  111,  siehe  auch  Hessen. 

Kurpfalz,  Erbprinz  von  87,  siehe  Pfalz. 

Kurzwarenhandel  99,  112. 

Kursachsen  96,  101,  siehe  Sachsen. 

Kürschner  58, 185—189,291  (oberrheinische). 

Kürschnerlaube,  Haus  140,  141,  187,  228,  230, 
234,  242,  257. 

Kutz,  Jakob,  Schreiber  188. 

L. 

Läden  (Kramen)  133—136,  325—327. 

Laderam,  Haus  27,  35,  188,  211,  228. 

Lämmchen  (auch  Lemmchen),  Claus  190,  — 
Conrad  226,  —  Heintze  172,  —  Johannes 
158,  —  Haus  zum  141,  150,  153,  158, 
164,  172,  184,  196,204,208,228,232,255, 
263,  275,  283,288,— Lammfleisch  344,  375. 

Lagergeld  334,  —  Lagny  sur  Aube  19. 

Lahn  31,  —  gegend   119. 

Lammsheim,  Henne  von   190,   192,  209,  221. 

Lamperter,  Heinrich  168,  —  Haus  zum  156, 
168,   195. 


Lamprecht,  Niklas  255.  261. 

Landau  29,  20S,  263,  265. 

Landeck,  Haus  200,  204,  224,  —  Else  zu  164. 

Landecken,  Lorenz   178. 

Landfriedensbündnis  24,  25,   —  vertrag  134, 

—  zoll  25,  314. 

Landgraf,  Hentzel  oder  Hennekin  166,  169, 

—  Herbord   150,   166. 

Landsberg,  Haus  zum  200. 

Landserge   101. 

Landshut  61,  251,  259. 

Landskrone,  Haus  zur  156,  174. 

Landstraßen  30,  31,  —  wein,  333,  —  Wirt- 
schaft 149,  —  zolle  310,  318. 

Laneck,  Haus   198. 

Langen  16,  43. 

Langenburg  90. 

Langhaus   146. 

Laubach  87. 

Laubenberg,  Haus   130,  240. 

Lausitz  20.  —  Lauterbach  98. 

Lebensmittelzölle  32S— 344. 

Leder  90,  100,  112,  115,  134,  187,  189,  196, 
209,  228,  129,  234,  252,  257,  258,  275,  307, 
384,  —  schau  373,  —  wage  353. 

Lederhaus  141,  187,373,—  messe  100,  115. 

Legad,  Ludwig  162. 

Leibrenten  207,  219,  296. 

Leidermann    (Leydermann),    Johannes    202, 

255,  —  Henne  164,  184,  243,  —  Heile 
174,  —  Irmengard  164,  —  Peter  176,  — 
Siegfried  176,  —  Wilhelm  210. 

Leimberger  ( Lemberger),  Georg  235, 242, 252, 

256,  —  Philipp  299,  302,  —  Wappen  254. 
Leine,  Flüßchen  31. 

Leinenfutter  70. 

Leinpfad  8,  22,  29,  310. 

Leinwandhandel  26,  62,  70,  79,  85,  89,  90,  92, 
93,  101,  112,  119,  154,  160,  184,200,217, 
223,  237,  244,  251,  275,  —  St.  Galler  62, 
89,  —  westfälische  62,  223,  362. 

Leinwandhaus  49,  54,  59,  68,  79,  88,  90,  91, 
108,  127.  128,  182,  185,  207,  292,  —  Ge- 
bühren 50,  68,  88,  90,  —  messer  362. 

Leinweber  99,  128. 

Leipziger  Kommerzdeputation  49,  90. 


408 


Leipziger  Messen   19,  20,  39,  58,  59,  66,  69, 

70,  74,  76,  82,  85,    86,  88,  90,  91,  92,  93, 

94,  95,  96,  97,  99,   100,  102,  104,  105,  110, 

112,  113,  115,   135,179,217,229,231,232, 

233,  235,  237,  242,  248,  262,  264,  282,  293, 

294,  296,  299,  302,  307. 
Leißzoll  312,  326—327.. 
Lemberg  32.  —  Lemgo  307. 
Lemmchen,   Claus    190,   —   Conrad  226,  — 

Heintze  172,  siehe  auch  Lämmehen. 
Lentzel  von  Straßburg  193,  —  Jakob  (Jeckel) 

174,   199,  —  Laulin   193. 
Lenung,  Christine  202. 
Leo-Gesellschaft   zu   Ulm   264,  siehe  auch 

Löwe. 
Leonhardskirche  7,  8,   15,  22,  23,  35,  76,  143, 

162,  224,  —   pforte  23,  25,  29,  315.  337. 
Leopold,  Kaiser  83. 
Lersner,  von,  Chronist  4,  17,  38,  43,  77,  107, 

219,  236. 
Leuthold,  Anstatt  252,  256. 
Leyden  85,  247,  292. 
Lieh  46,  87. 

Licher,  Contz  208,  —  Heinrich  208. 
Lichtenberg    141,    —    Culmann  von   152,  — 

Hermann  von  2ö6. 
Lichtenstein,    Haus    34,    141,    156,    159,   164, 

166,  168,   194,  —  Arnold  Schurge  zu  34, 

156,   159,  168,  182,  —  Wappen   160. 
Liebfrauenkirche  22,  35,   132,   140,   143. 
Liederbücher,  Henn   172. 
Lifferdes,  Heinrich   227,   239,   242,  254,  290, 

292,  —  Wappen  254. 
Lilius   (Lylius)    zum  alten  Burggrafen   148, 

152,  siehe  Forchtlieb. 
Lille  (Rüssel)  64,  65,  72,  241,  259. 
Limburg,    Stadt    27,    28,  33,  43,   181,  233,  — 

Wollweber  von  42,  —  Haus  27,  34. 
Limpurg,  Patriziergesellschaft,  siehe  Alten- 

Limpurg. 
Lindau,  Reichsvvald   13. 
Linde,  Haus  zur  248. 
Lindemann,  Cornelius  256. 
Lindheim  221. 

Lindheimer,  Familie  175,  —  Mengoz   186. 
Lindner,  Porphyrius  71. 
Linwender,  Bechtold   184,  —  Wenzel   160. 


Linz  47. 

Lippe,  Hermann  von  der  181. 

Lisemann,  Henne  218. 

Lissabon  66. 

Loer,  Jost  von  240. 

Löffel  69. 

Logier-  und  Verkaufsräume  33,  78,  107. 

Lohgerber  (Löher)   10,  373. 

Löherhof  166,  180,  187. 

Lombarddarlehen   193. 

Lomellino  zu  Genua  308. 

London  32,  60,  61,  65,  72,  73,  74,  85,  103, 
265,  291. 

Loradour  von  Paris   103. 

Lorbeeren  28,  349. 

Lorber,  Hans  198,  239. 

Lothar,  Kaiser  21,  324. 

Lothringen  20,  30—32,  64,  65,  83,  97,  229, 
233,  263. 

Low,  Henklin   181. 

Löwe  (Leo),  Eitel  251,  —  Peter  251. 

Löwen  (Louvain)  26—28,  56,  64,  76,  181,  235. 

Löwenburg,  Haus  zur  141,   142. 

Löwenstein,  Haus  81,  107,  155,  162,  183. 

Lübeck  12,  28,  30,  31,  64,  65,  69,  73,  S2,  132, 
139,  151,  165,  167,  171,  173,  1S5,  217, 
219—221,  223,  225,  227,  231,  237,  239,  242, 
244,  249,  253,  259,  264,  265,  268,  272,  274, 
275,  281,  283,  285,  287,  289,  291-294, 
307,  308,  siehe  auch  Flachs,  Häringe, 
Pelze. 

Lucca  28,   64,  6S,  70,  71,  272,  287,  293,  318. 

Luchspelze  214,  385. 

Lucius  Dr.,  Beigeordneter  108. 

Ludolf,  Culmann   156. 

Ludvicis,  Ludvigo  de,  zu  Venedig  272. 

Ludwig  der  Baier  26, 36, 1 19,  142, 145, 147, 197, 
199,  310,  321,  337,  370,  —  der  Deutsche 
9,  142,  —  der  Fromme  7,  11,  —XIV.  von 
Frankreich  83,  87,  88,  94,  —  Handels- 
diener 148. 

Ludwig,  auch  Lotz  gen.,  Schöff   144. 

Lüneburg,  Stadt  47,  167,  171.  203,  217,  221, 
223,  232,  292,  308,  —  Familie  153,  159, 
—  Claus  172,  —  Cuntz  1S4,  219,  - 
Johann  I.  155,  164,  219,  —  Henne  IL  172, 
184,    -  Wappen   160. 


Luneville   102. 

Lütlich  89,  102,  233,  247. 

Luginsland  228. 

Lund  60. 

Lundorf,  Clas  von  220,  —  Niklaus  244. 

Lustbarkeiten  76—78,  86. 

Luther,  Martin  62,  66,  297,  300. 

Luxemburg  27,  28,  90,  —  Herzogin  Elisabethe 

von  211,  239. 
Luxuswaren  62,  64,  89,   102. 
Lynden,  Henne  von  200,  —  Jakob  222. 
Lyon  69,  70,  73,  85,  92,  98,  105,  106,  137,  265. 

M. 

Maas,  Fluß,  31. 

Mähren  31,  36,  56. 

Märkel  219,   258,  —  Wigel,  zu  Grünau    169, 

214,  217,  220,  225,  232,  236,  289. 
Magdalenenmesse  von  Beaucaire  23. 
Magdeburg  12,  82,  83,   151,   167,  260,  308. 
—     Erzbischof  von  48,  —  Synode  von  136. 
Mager,  Fritz   186,  —  Mahlgeld  337—340. 
Maienberg.  Hugo  von   147,   156,  162. 
Mailand  64,  84,  98,  101,  109,  215,  287,  289,  293. 

-     Haus  154,  240. 
Main  223,  —  brücke   10,  321,  —fürten  4,  5, 

—  gau  5,  —  insel  7,  13,  29,  —  kanal  29, 

—  knöpfchen  44,  327,  —  kranen  68,  358, 

—  zoll  21,  23,  311,  323. 

Mainz  3,  4,  8,  10,  12,  23,  24,  27,  28,  31,  36, 
37,  42—44,  47,  50,  52—55,  57,  67,  68,  98, 
100,  103,  104,  110,  141,  143,  154,  158,  160, 
166,  173,  176,  180,  182,  188,  192,  198,  199, 
201,  204,  215,  233,  247,  249,  258,  261,  265, 

295,  296,  313,  —  Bistumsstreit  59,  157, 
207,  —  Erzbischof  (Kurfürst)  von  42,  43, 
55—57,  63,  84,  197,  294,  330,  —  Gau  29. 

Mainzer  Pforte  13,  —  straße  13. 
Makler  (Unterkäufer)   120,  163,  378-388. 
Malderbrod  202,  216,  —  Hermann,  gen.  von 

Arvveiler  176,  186,  siehe  auch  von  Hüls- 

hofen. 
Malipiero,  Jacobo,  zu  Venedig  272. 
Malmedy  90,  97,  100,   101. 
Mandeln  264,         Malzgeld  ,335—337. 
Mangold,  Marx  74. 
Manlich    304,  —  Christof    300,    -     Matthias 

296,  300. 


Mannheim  98,  99,   104. 

Mansfeld  66,  235,  296,  297,  298,  304,  -  Graf 

Albrecht  von  297,  299,  300,—  Graf  Hans 

Jörg  von  297,  300,  301. 
Mansfelder    Kupferschieferbergbau   297,  — 

Kupferhandel  297. 
Manufakturwaren  92,  103,  104  (englische). 
Marburg   27,  28,   31,   167,  170,   199,  200,  201, 

235,    290,   295,   —    Contze    von    180,   - 

Heinze   196. 
Marburg   zum    Paradies,    Familie    von   283, 

—  gen.  Lump,  Peter  19S,  —  Peter  171, 
184,  204,  219,239,—  Siegfried  157,  159, 
168,  171,   199,  —  Wappen   170. 

Marconi,  Carlo,  zu  Venedig  272. 
Marder  187,  264,  385. 
Marienburg  227. 
Mark,  Cölnische   193,   197. 
Markolf,  Bernhard  234. 

Marktfreiheit  1 19,  —  frieden  120,  —  gemeinde 
137,  —  gerichtsbarkeit  120,  —  halle  124, 

-  hügel  4,  6,  —  meister  120,  122,  123, 

—  Ordnung   123,   125,   —  platz   123,  124, 

-  polizei  119—122,  —  recht  119-122, 
325,  374,  —  rechtbüchlein  121,  —  richter 
120, —  straße  14, —  waren  HS,  120,  128,  — 
Zeiten  122,  124,  —  zoll  1 19—122,  325,  37S. 

Marktschiff,  Mainzer  43,  74,  215. 

Marperger,  Paul  Jakob  49,  89,  90. 

Marseille  19. 

Marstall  242,  353. 

Martorff  zum  Paradies  209,  235,  241,  260, 
290,  —  Caspar  249,  —  Georg  232,  — 
Ludwig  232,  235,  242,  247,  249,  259,287, 
—  Melchior  232,  235,  —  Paul  242,  — 
Wappen  260. 

Marxbrüder  77. 

Marxheimer,  Metzgerfamilie   175. 

Maschopeyhandel  227. 

Maselhard,  Nikolaus  202. 

Maße,  Maßgelder  360-365. 

Massenheim  208. 

Masthämmel  14'»,  175,  233. 

Mastricht  19,  26,  56,  64,  185,  247,  249,  292. 

Matalon  von  Besancon  69. 

Materialisten  233,  —  Materialwaren  94,  235. 

Maternuskapelle  am  Dom. 


Matthias,  Gadenmann   152,  —  Kaiser  266. 

Mathematische  Instrumente  75. 

Maulbeerbaum  20. 

Maximilian,  Kaiser  45,  46,  47,  52,  64,  267,  286. 

May,  Peter  240. 

Mayenburg,  Hans  300,  —  Michael  298. 

Mecheln  26,  27,  28,  56,  .64,  181,  235,  247. 

Meckel,  Henne   167,  190. 

Mecklenburg  20. 

Medici  zu  Florenz  272. 

Mehlwage   192,  207,  264,  335,  354—355. 

Meisenheim  256. 

Meißen   127,  229,371,  —  Friedrich  von   199. 

Melanchton  296. 

Meiern  von  206,  241,  —  Jakob  242,  —  Johann 

205,    210,    226,   237,    240,   245,    259,    264, 

274,  308,  —  Wappen  206. 
Melius,  Clese,  192,  —  Jost  314,  -  Ort  192. 
Melwer  (Milwer),  Henne   189,  —  Ulrich   172. 
Memmingen  243,  249. 
Mengel,  Johann  223. 
Mengershausen  252,  260,  308,  —  Georg  308, 

-    Hieronymus   250,   258,    290,   308,   - 

Johann  308,  —  Wappen  260. 
Merchant  Adventurers  73. 
Mentzerhennchen  196. 
Mersefeld,  Claus  204. 
Mentzel,  Elisabeth  78. 
Meppen   104. 
Mercator   134,   144. 
Merceria  in  Venedig  74. 
Merovinger  4. 

Mertens  (Martins),  Martin  308. 
Messen  16—108,  —  besucher  30,  82,  96—100, 

—  besuchsverbote  53 — 56,  —  buden  80, 
108,  —  börse  163,  —  darlehensgeschäft 
163,  —  ireiheit  45,  46,  —  fremden  45—47, 
163,  —  fremdengeschäft  163,  —  geleite 
43,  45,  61,  —  gericht  35,  48,  —  logier- 
häuser  34,  —  Privilegien  21,  24,  37,  41, 

—  recht  35,  —  relationen  74,  —  Schau- 
buden 77,  78,  103,  —  stände  80,  108, 
zeiten  37—41,  91—93,  —  zolle  49—51, 
68,  88,  90,  94,  95,  325—328. 

Messer  72,  99,  360—365. 
Metallarbeiter  14,  2S,  —  Arbeiten  75. 
Metallgesellschaften  235,  297—305. 


Metallhandel  25,  66,   109,  173,   194,  214,  235, 

236,  244,  248,  252,  257,  297—305. 
Metallwaren   101. 
Metlinger,  Johann  238,  254,  256,  —  Matthaus 

220,  226,  —  Wappen  236. 
Mettelhäuser,  Jakob  186. 
Metz  27,  30,   31,   65,   82,   92,    184,    199,   208, 

219,  307. 
Metzger    10,    14,    127,   —    fremde    134,    140, 

161,  175,    233,  —  pforte  79,  315. 
Metzger  gen.  Lange,  Ulrich   134. 
Metzler,  Hans  224. 
Meurthe  31. 

Meuting  198,  —  Ludwig  272. 
Meyenriß,  Contze  168,  —  Haus  17S. 
Meyer,  Georg  Jonas  110. 
Michaelskapelle   123,  360. 
Mieg,  Nikiaus  302,  —  Sebastian  302. 
Milch  118,  126,   129. 
Milde,  Haus  zur  178. 
Mildenberg,  Haus  zum   172. 
Miltenberg  43,  72,  178,   192,  202,  333. 
Milwer  (Melwer),  Ulrich  172. 
Minden   167,  30S. 
Mineralien  61,  217. 
Minner,  Bernhard  184,  —  Reinhard  135,  176, 

—  Wappen   17S. 

Mirre,  Heinz  190,  192,  209,  221. 

Mitteldeutscher  Handelsverein  111. 

Mittelländisches  Meer  167. 

Mittelstandspolitik  52,  133. 

Mittenwald   179. 

Modewaren  62,  64,  85,  S9,  99,  104,   115,  250, 

254. 
Möller,  Hans  272,  —  Michel  231. 
Mönch,  Contzchen  zum   184,   —    Haus  218. 
Mörfelden  43. 
Mötelli  52. 

Mohrenkopf,   Haus  126,  242. 
Moller,  Hartmud   188,  —   Jost  228,  242,  250, 

—  Peter  212. 

Mollin,  de,  zu  Venedig  272. 

Molner,  Hans  221. 

Montbeliard  (Mümpelgart)  32. 

Monetarius  (Münzer)  144,   146,  150. 

Monis,  Conrad  234,  —  Johann  135,  159,  174, 
180,  192,  237,  241.  —  Ruprecht  240,  - 
Winrich   159,  —  Wappen  160. 


Monjoie  97,   106. 

Monopolisierung  66. 

Mons  (Bergen)  64,  65,  292. 

Monsperg  von,  siehe  Faut  182,  196,  257,  285. 

Monstafel  265. 

Montabaur  27,  28,   181,  25  . 

Montschelhenne  218. 

Mordisen,  Lorenz  233. 

Moreau,  Modehändlerin   104. 

Morgenland  251. 

Moriin,  Hans   172. 

Moro,    Theodoro   u.  Rigo,   zu  Venedig  272. 

Morosini,  Jacobo  Bapt.,  zu  Venedig  272. 

Mosel  31,  —  gegend  119. 

Moser,  Staatsrechtslehrer  36. 

Moßhauer  301,  302,   —   Christoph  298,   299, 

300. 
Moskau   275. 
Motorwagen  87. 
Mottet  von  Lyon   105,  106. 
Mühlen  339—340,  —  wasser  339. 
Mühlhausen  i.  Th.  97,  201,  217,  229,  2S5. 
Mul,  Henne  182,  —  Mühlheim  am  Rhein  97. 
Müller,  Johannes  61. 
München  198. 
Münden   167,  217. 
Mündlein  (Männchen),  Haus  zum  roten  169, 

176,   ISO,   184,  282. 
Mündolsheim,  siehe  Joham. 
Münster  28,  62,  217,  258,  264,  308. 
Muntprat  52,  —  Johann  253,  —  Liutfried  253. 
Münze,    Haus  zur  alten    142,   144,    152,    154, 

166,  174,  200,  238,  250,356,-    Adelheid 

zur  144,   193,-    Königliche   191,   193,  - 

Hermann  zur   alten   144,   193,    —   Jakob 

193,  —  Werner   144,   193. 
Münzen    193. 
Münzenberg  1 1,  46,  230,  —  Heilmann  von  148, 

—  Rule  202,       Ulrich  197,  -   Werner  22. 
Münzer  142,    144,    193,    195,   —   Conrad  der 

146,  150,  —  Friedrich  der  144,  —  Gun- 

tram  der  144,  —  Siegfried   158. 
Münzfußl93,     meisterl98,219,370,  -  prägung 

145,   193,  —   recht   145,  -    wardein  351. 
Museum,  städtisches  227. 
Musik  78. 
Muskatblüten  264,     -  nüsse  28,  264,  349. 


Musseline  101. 

Musterlager  19,  115. 

Musterreiter  (Geschäftsreisende)  110. 

Muß,  Johann  244. 


Nachsteuer  112.  —  Nachenzoll  385. 

Nachtrab,  Friedrich  212,  —  Greda  282. 

Nadler  81. 

Näglein  63,  264. 

Nancy   101. 

Napoleon   104,   109,   153. 

Nase,  Jeckel  282. 

Nassau  96,  1 1 1,  —  Adolf  von  201,  —  Heinrich 
von  33,  42. 

Nastätten  27. 

Naumburg  22,  97,   167,  207,  229. 

Neckar  31,  323,  —  tal  43. 

Neapel  64. 

Negro,  di,  zu  Venedig  308,  —  Ant.  u.  Piero 
Franco  272. 

Neideneck  (Neideck),  Haus  227,  244,  344. 

Nelken  264. 

Neil,  Jost  265,  272. 

Nersheim,  Hans  von  218. 

Nese  von  Speyer  188. 

Nesen  (Nees),  Ambrosius  234,  250,  —  Johann 
214,  250,  —  Philipp  222. 

Neuenburg  250,  267. 

Neuenrode  97. 

Neufchätel  101. 

Neugaden  170,  ISO. 

Neugasse  16. 

Neuhaus  gen.  Weckerlin  138,  145,  146,  150, 
154,  157,  166,  174,  1S2,  190,  194,  196, 
205,  206,  237,  243,  253,  255,  259-262, 
274,  —  Claus  192,  196,  237,  255,  261,  — 
Conrad  192,  194,  230,  237,  241,  248, 
255,  259,  261,  262,  264,  —  Jakob  159, 
212,  230,  255,  262,  —  Ulrich  212,  218, 
230,  255,  262,  —  Stammbaum  261,  262, 
—  Wappen   196. 

N'cuhaus-Gesellschaft  243,  255,  259,  262. 

Neukirchen  97. 

Neumagen  200*  20s,  237. 

Neumaier,  Gebr.,  zu  Nürnberg  260. 

Neuß  62,  207. 


Neustadt,  Kloster  22. 

Neuwied  97. 

Niclas  gen.  Steinmetz  227,  —  Caspar  227,  260, 
—  Contze  200,  282,  —  Hans  230,  244,  252, 
260,  —  Dominicus  227,  260,  —  Heinrich 
227,  260,  —  Wappen. 

Nicolaus,  Pabst  47. 

Nida  4. 

Nidda  44,  —  brücken  322. 

Nied  4,  322  (Brückengeld),  —  Jakob  von  142. 

Nieden,  Conrad  zur,  von  Mannheim  99. 

Niederdeutschland  76.-  Niedernalenbach339. 

Niederhessen  217,  265. 

Niederlage  33,  49,  68,  203,  312,  317. 

Niederlande  32,  33,  64,  65,  68,  69,  72,  82,  89, 
100,  103,  104,  235,  237,  241,  245,  247,  249, 
259,  288,  291,  292. 

Niederliederbach  160. 

Niederrhein  96,  205,  237,  243,  265,  295. 

Niederrheinische  Kaufleute  237. 

Niedersachsen  30,  96,  98.  —  Niederursel  339. 

Niederwesel  69,  90,  249. 

Niederwald  12. 

Niedgau  5,   16. 

Nierstein   142,  218. 

Niger  (Schwarz),  Familie   137 

Nikolaikirche  78,  107,  124,  168,  193,  195,  236. 

St.  Nikiausport  in  Lothringen  65,  83,  219,  233. 

Nikolaus  zum  Kranich  150. 

Nischni-Nowgorod   19. 

Nördlinger  Reichsmesse  28,  56,  58,  161,  215, 
232,  249,  263. 

Nordhausen  217,  229,  298. 

Nordheim  250,  290,  308. 

Nordsee  31,  221,  239. 

Normann,  Barbara  247. 

Norwegen  32. 

Novalfelder  13. 

Nürnberg  18,  20,  22,  28,  30,  31,  33,  38,  39, 
42,  47,  50,  51,  53,  54,  55,  56,  57,  58,  60, 
61,  62,  63,  64,  65,  67,  69,  70,  71,  72,  73, 
74,  75,  78,  79,  82,  84,  85,  86,  91,  98,  100, 
132,  145,  149,  151,  173,  175,  184,  191,  194, 
199,  203,  218,  233,  235,  239,  246,  247,  249, 
251,  254,  259,  260,  261,  264,  265,  268,  272, 
274,  277,  278,  279,  283,  287,  288,  289,  290, 
293,299,307,313,  — Burggraf  Friedrich  53. 


Nürnberger  Hof  34,  44,  79,  86,  87,  141,  183, 
214,  226,  230,  232,  235,  257,  291,  366.  — 
Meßgeleit  343. 

Nußbaum,  Haus  zum  210,  212,  226. 

Nygebur  (Niegebur),  Bernhard  171,  178,  184, 
219,  —  Wappen   170. 

Nymwegen  87. 


Oberhessen  28. 

Oberrad  43,  44,   120.   126,   127. 

Oberrheingau  5,  —  Oberrhein  295. 

Oberstein  97. 

Oberursel  27,  81,   120,  126,  127,  181,  374. 

Oberwesel  27,  28. 

Obst  119,   126,  129,  135,  323,  —  maß  361. 

Obstbau  119, 126,— Handel  129,—  Hocken  121. 

Ochs  von  Ochsenstein  125. 

Ochsen  175,  233,  249,  341,  375. 

Ochsen,  Haus  zum  68,  208,  232,  255,  264. 

Ochsenfurt  47.  —  Ochsenfleisch  375. 

Ockstadt,  Gudchen  von  182,  —  Wigel  198. 

Odenwald  43. 

Odernheim,  Henrich  von   194,  206. 

Odescalcho  aus  Como  293. 

Oede  (Ödeme)  v.  d.  170,  Heinrich  182,  — 
Wappen   170. 

Ofen  32. 

Offenbach  87,  98,  100,  101,  104,  111,  112,  126, 
153,  —  Conrad  236,  250,  252,  —  Gebrüder 
235,  —  Hans  236,  244,  —  Heinrich  244, 
—  Joachim  244,  —  Johannes  236,  — 
Vollmar  193,  —  Wieker  von   155. 

Offstender  258,  siehe  Uffsteiner. 

Oel  129,  317,  323,  383. 

Oldenburg  175.  —  v.  Olenschlager  6. 

Ohmgeld  (Faßgeld)  336,  337. 

Opilio  150,  siehe  Schefer. 

Opium  264. 

Oppen,  Hans  von   168,  176. 

Oppenheim  27,  42,  43,  49,  199,200,202,232, 
267,  313,  317,  —  Claus  von  196,  —  Hans 
Heinrich  228,  -   Jakob  256. 

Orangen  264. 

Ordensniederlassungen   15. 

Orient  20,  32. 

Ormasin,  Seidenart  264. 


Ortenberg   162,  172,  180. 

Orth,  Dr.  Johann   17,  18,  42,  48,  54,  67,  121, 

165,  237,  —  Johann  238,  242,  293,  —  Peter 

238,  254,  293,  —  Wappen  254. 
Ortingen  (Ördinger),  Eberhard  von  239,  254. 
Oesterreich    56,   87,   96,    102,    105,    106,  179, 

249,  266. 
Oesterreicher,  Hans  71. 
Osnabrück  28,  62,  217,  264,  307. 
Ostfriesland,  Herzogin  von  87,  167. 
Ostheim  222,  —  Henne  von,  gen.  Schöffer- 

henne  224,  —  Johann  238. 
Ostsee  31,  239. 
Ostindien  94. 
Ott,  Karl  69. 
Ottarini,  Bernhardo  u.  Leonardo,  zu  Venedig 

272. 
Otterjäger,  Conrad  257. 
Otto  III.,  Kaiser  6,  10,  140,  156. 
Otzberg   139. 
l'Ourthe  106. 
Oxford  76. 

P. 

Papst,  Johann  171  —  Innocenz  II.  21,  - 
Bonifacius  IX.  47,  4S,  —  Sixtus  IV.  48. 

Pachmeier,  Waller,  von  Nürnberg  261. 

Paderborn  217,  221,  223,  274,  2S3. 

Padua  76,  266. 

Palmeneck,  Haus  230. 

Palmstorffer  152,357,  — Heinrich  148,  157,  194, 
—  Johann  159,  182,  —  Reinhard  182,  — 
Wappen  152. 

Panzer  67. 

Papierhandel  20,  252,  257,  307,  —  müller  244. 

Pappenheim,  Friedrich  von  221. 

Paradies,  Haus  zum  168,  199,  204,  232,  235, 
247,  258,  287,  —  zum  kleinen  244. 

Paradies  (Paradeis),  Familie,  siehe  v.  Mar- 
burg, zum  Paradies. 

Paris  49,  65,  70,  73,  74,  75,  85,  92,  98,  103, 
104,  106,  —  Pariskörner  349. 

Partenheimer,   Hans  218. 

Passau  61. 

Pastor,  Johann  301. 

Paternoster  28,  60,  204,  —  Endres  204. 

Patershäuserhof   13,  256. 


Patrizier  132,  133,  137,  306,  —  gesellschaft 
135,  209,  211,  siehe  auch  Alten-Limpurg 
und  Frauenstein. 

St.  Pauls  Churchyard  zu  London  74. 

Paumgartner  40,  72,  287,  —  Balthasar  70, 
71,  78,  —  Conrad  259,  —  Franz  274, 
277,  —  Hans  274,  277,  —  Sebastian  18. 

Pauwels,  Henne  220. 

Pech  26,  185. 

Peffelkofen  242. 

Pegnitz  31. 

Peller  293,  —  Vincenz  von  246. 

Pellice,  Benedict  244,  293,  —  Christian  256. 

Pelzhandel  28,  58,  79,  115,  134,  139,  - 
Lübecker  161,  167,  185,  1S7,  209,  212, 
217,  222,  223,  225,  227,  229,  232,  234,  236, 
237,  249,  251,  259,  264,  275,  291,  292,  307, 

—  werk  167,  185,  385. 
Pelzmacher,  Johannes  134. 
Perez,  Hans  274. 

Pergamentdruck  206,   —    Obligationen  305. 

Perlen  251,  356—358. 

Personenverkehr  9b,  99,   100,   125. 

Peters,  Wilhelm  210. 

Petersilie  129. 

Peterweil,   141,  204,374,  —  Henne  von   192, 

—  Haus  174,  228,  —  Wigel  von  176. 
Petri-  und  Paulsmesse  zu  Naumburg  22,  229. 
Petzemann,  Peter   176,  178. 

Pfalz,  rheinische  (Kurpfalz)  43,  54,  55,  59,  201. 
Pfandleihgeschäft   195. 

Pfarr  (Bartholomäuskirche,  Dom)  137,  244, 
254,  —  eisen  119,  123,  124,  156,  328,  360, 

—  kirche   123,   124,  —  türm   14. 
Pfeffer  28,  51,  63,  231,  251,  264,  2S9,  369. 
Pfeifergericht   17,  49,  51,  54,  85,  87,  104. 
Pfennige  (Denare),  silberne  191. 
Pferdehandel  26,  29,  30,  75,  156,  166,  172  bis 

176,  182,  186,  188,  196,  198,  200,  206,  229, 
242,  —  markt  22,  30,  35,  75,  —  unterkauf 
381,  siehe  auch  Roßtäuscher. 

Pferrer,  Johann  210,  —  Pflastergeld  322. 

Pfleger,  Johann  252. 

Pforten(Landtor)zoll  319—323. 

Pforzheim  89,  98,   101,  106. 

Pfuhlhof  S7, 

Philipp  der  Großmütige  S4. 


Pinguis,  Heilmann   148,  —  Jutta   150,    siehe 

auch  Palmstorfier. 
Pisa  64. 

Pisani,  Rigo,  zu  Venedig  272. 
Pithan,  Johann  258,  306,  —  Wappen  236. 
Placentia  64. 
Platten  in  Böhmen  98.  ■ 
Plauen  97,  —  Platteisen  342. 
Pletener,  Contzchen   160,  —  Salman   184. 
Plurs  im  Bergell  64. 
St.  Polten  60. 
Polen  31,  32,  65,  75,  92,  95,  96,  175,  177,  229, 

231,  281,  289,  294,  —  Pommern  20. 
Porzellanhändler  81,  82. 
Posamentiere  344. 
Posen  32,  65,  66,  233. 
Postzendell  264. 
Prag   20,   30,   50,   56,   61,  65,  66,  70,  73,   181, 

233,  321,  —  Kunstfechter  von  77. 
Praun,  Paulus  71. 

Praunheim,  Rudolf  von  1 19,  —  Heinrich  v.339. 
Praunheimer  Hof   13. 
Prechter  zu  Straßburg  240,  252,  260. 
Predigerkloster  168,  192. 
Pregler  240,  —  Heinrich  249. 
Presto  (Bresto)  Berthold  16,  137. 
Preungesheim   15,   126,  197,  224,  —  Jost  206. 
Preungesheimer  Pforte  16. 
Preuß(Prusse),  Johann  I.  159,  174,— Johann  II. 

182,  241,  —  Wappen   186. 
Preußen  20,  94,  106,  111. 
Prioli,  de,  zu  Venedig  264,  —  Lorenzo  u.  Piero 

de  272. 
Privilegien  36,  47,  56,  58,  67. 
Provins,  Meßstadt  in  der  Champagne   19. 
Probier-  und  Schaumeister  369. 
Prumhenne  282,  —  Prozesse  46,  221. 
Pule,  Arnold  zum   144. 
Pulver  67,  68. 
Puppentheater  S7. 
Pyle,  Erasmus,  208. 


Quacksalber  78,  82. 

Quaranlaine  88. 

Quincailleriewaren  (kurze  Waren)   109. 

Quirini,  Alexo,  zu  Venedig  272. 


Quitten   129. 

Quittenbaum,   Haus  zum    27,   182,   193,   357; 
siehe  auch  Appenheimer. 

R. 

Rad,  Haus  zum  230,  —  Haus  zum  goldenen 

216,  224,  254. 

Radeheim  152,  —  Madern  von   194. 

Radheim,  Haus   190. 

Rahmhof  190. 

Ranen  (Frosch),  Haus  zum  162. 

Raritäten  S7. 

Rasch  101. 

Rathaus  (Rathof)  14,  23,  124,    138,   —   altes 

1S4,  208. 
Ratzeburg,  Bischof  Ludolf  von  13. 
Raubanfälle   42,   52,    139,    161,    167,  203,  215, 

217,  219,  221. 

Raubritter  42,  221,  —  Schlösser  42. 
Rauch,   Conrad  240,  —  Tiel  240,  249. 
Rauchfaß,  Haus  zum   170,   182,200,221,245, 

—  Johann  257,  265,  284,  285. 
Rauchwaren  91,  152,  385,  siehe  Pelzhandel. 
Rauscher  202,  —  Anna  296,  —  Hieronymus 

299,  300,   302,   303,   304,   —    Ulrich   248, 

282,  296,  29S. 
Ravensburger  Gesellschaft  52,  251,  288. 
Rebstock    13,    144,    145,    153,    155,   219,  228, 

252,  —  zum  kleinen  258. 
Rechenbücher  33,  268,  309—388. 
Reckmarin,  Hermann  187, 227,  —  Wappen  260. 
Redeinheim,  Henne  190,  281,  282. 
Regensburg  11,  12,   18,19,21,28,60,61,141, 

249,  251,  —  Reichstag  301. 
Reich,  Heinrich  232,  —  Sebold  274. 
Reicheisheim  139,  256. 
Reichenbach   127,  371  (Voigtland). 
Reichsacht   46,  47,  48,  54,  201,   203,   219,  — 

forst  159,   —   hof  7,  —   kammergericht 

21,  67,  —   kassierer  260,   —   tag  73,  — 

Versammlung  38,  — zoll  121,  122,309,316. 
Reifenberg,  Haus  242,  248,  282,  —  Reifschau 

373. 
Reiffenstein  125,  141,  157,  260,  299,  —  Nikiaus 

291,  —  Wilhelm  296,  297,  —  Wappen  260. 
Reifferscheid,  Johann  von  263. 
Reineck  299,  —  Dielmann  zu   178,  —  Hans 

297,  —  Nikolaus  288. 


v.  Reineck'scher  Garten   124. 

Reiß,  Bürgermeister  49. 

Remelinkrode,  Gottschalk  von  225,  275. 

Renaissance  290. 

Renatus,  Paulus  258. 

Rendel   156,   162. 

Renßdorf,    Hans    von  220,    —    Philipp    von 

220,  —  Teiß  220. 
Renßfeld,  Moritz  260. 
Renten  (Gülten)   197—199,  amt  315,  328. 
Rettich   118,   126,   129. 
Reuß,  Haus  zur  138,   146,  150,   154,  198,228, 

234,  —  Hennekin  zur  158. 
Reutlingen  84,  293. 
Reval  20,  66    225,  252,  275,  292. 
Rezeßbücher  268,  271,  273,  274,  276. 
Rhein  223,  289. 
Rhein,  Bechtold  vom  286,  —  Heinrich  vom 

274,  —  Margarethe  vom  282,  286. 
Rheinbundsakte  105. 
Rheinfels  24. 

Rheinfische  26,  173,  204,  208,  342. 
Rheingau  29,  43,  217. 
Rheingrafenstein  235. 
Rheinischer  Städtebund  24,  52,  64. 
Rheinlande  19,  103,—  Rheinsalmen  342,  367. 
Rhonetal  31. 

Rialto  74,  —  Brücke  251,  288. 
Riederhöfe  13,  44,  88,  183,  —  pforte  315. 
Riederwald   13. 
Riedhof  43,  133. 
Riegeler,     Contze    194,    —    Georg  228,    — 

Mates  251. 
Riese-Stallburg,  Frhr.  von  281. 
Riesen,  Haus  zum  152,  208,  222,  234,  238. 
Riga  66. 

Rinck,  237,  245,  —  Hermann  288. 
Ring,  Haus  zum  goldenen  236,  256. 
Ritz,  Henne  184. 
Rizzo  (Ricci)  zu  Venedig  272. 
Rode    (Roth,    Rufus),    Conrad    138,    146, 

Heile  218,  —  Heinrich  135,  138,  139,  146, 

150,  154,  156,  160,  218,  228,  261,  —  Henne 

150,  154,  261,  262,  —  Johann   178. 
Rodenbach,  Haus  258. 
Rodenberg  188. 
Rodenhans  218. 


Rodeser  Ritter  279. 

Rödelheim  87,  126,  140,  322  (Brückengeld). 

Röderbruch    13. 

Rohstoffe  209. 

Rohprodukte  25. 

Rohwolle    173,    183—185,    191,  235,  237,  247, 

290,  291,  304,  siehe  auch  Wollhandel. 
Rokoch,  Gelis  196,  237,  255,  261. 
Rölinger,  Johann  250,  254. 
Römer  Haus,  7,   27,  34,  73,  79,  81,   107,   109, 

110,  121,   140,  143,  168,  366. 
Rom  64,  308. 
Rommel  70. 

Rommersdorf,  Kloster  22. 
Ronneburg,  zur  218. 
Rorbach  219,  241,  —  Bernhard  214,  220,  224, 

—  Conrad  259,  274,  —  Contze  von  180, 

—  Heinrich  198,  204,  206,  212,  218,231, 
243,  255,  262,  264,  —  Henne  169,  217,  — 
Johann   190,  198,  202,  —  Wappen   196. 

Rosemann,  Hermann   172,  —  Hans   198. 
Rosenbusch,  Emmerich  von  146,   150. 
Roseneck,  Haus  zum   156,  170,  187. 
Rose,  Haus  zur  goldnen  186,  198. 
Rosengasse  16. 
Rosinen  264. 

Rosenkränze  (Paternoster)  204. 
Rossbach  41,  —  Rossmühlen  340. 
Rossebühel  16,  29,  140,  148,  173. 
Roßtäuscher  136,   166,   172,   174,  182,  186,  188, 
196,    198,   200,  206,  381,  —  Conrad  156, 

—  Frentzel   176. 
Rost,  Conrad  152. 
Rostock  217,  223,  225. 
Rotenburg  204,  244. 

Rotenstein,  Haus  208,  210,  218,  222,  250,  — 

Jakob  zum   184. 
Roter  Kopf,  Haus  35,  166. 
Rotes  Haus  103,   107,   135,   13S,   146,   155,  166, 

172,  174,  176,  180,  190,200,205,210,222, 

241,  251,  256,  261,  262. 
Roth  (Krapp)  Breslauer  28.  384. 
Rötke,  Caspar  231. 
Roth,  siehe  Rode,  —  Pfarrer  83. 
Rottelmeier,  Hans  238,  —  Siegfried  250,  — 

Steffan  250,  258,  —  Wolf  23S. 
Rottengatter,  Ludwig  274. 


Rottweil,  Hofgericht  47,  262. 

Rouen  69. 

Rubel,  Dr.,  Archivar  5,  6. 

Rüben,  Henne  232. 

Rüben   118,   12b,   129,  323,  325. 

Rückingen  206,  —  Clas   von    214,   224,  228, 

—  Claus  135,  194,  204,  210,  218,243,— 
Elisabeth  von  2S2,  —  Johann  von  216, 
218,  —  Wappen  206. 

Rud,  Eberhard  304. 

Rudel,  Wilhelm  232.  -  Rudergeld  324. 

Rüdesheim  214,  231. 

Rudiger,  Conze  221. 

Rüdiger,  Anton    21S,   224,  230,  —  Clas  208, 

—  Conze  221. 
Riidigheim,  Schloß  52. 
Rudolf,  König  25,  339. 

Rufus  (Roth),  siehe  Rode,  Roth. 

Ruhla  97. 

Ruland,  Hans  60,  —  Ott  18,  60,  62. 

Rumänien  96. 

Rumpenheim   126,  —  Reinhard  von  200,  218. 

Rumpf,    Heinrich    240,    —    Johann    240,    - 

Siegfried   156. 
Runtinger,  Wilhelm  und  Matthäus  18,  28,  60. 
Ruprecht,  Kaiser  46,  52,  53,   141. 
Russe,  Hennekin   158. 
Rüssel  (Lille)  241,  247. 
Rüsselsheim  42. 

Russland  31,  32,  95,  96,  187,  225,  229,  231,  264. 
Ryswyk,  Friede  zu  SS,  94. 

S. 

Saalburg  4. 

Saale,  fränkische  31. 

Saale,  Henchen  in  dem  156,  162,  —  Hennekin 

147,  —  Ulrich   147,  —  Heintze   147. 
Saalhof    7,   S,   10,  23,  30,  33,  31,  35,  79,  140, 

146,  147,   149,   150,  154,  155,  157,  163,  169, 

176,   ISO,  181,  363,  366. 
Saarbrücken  219. 
Saargegend   119. 
Sachsen  11,  66,  68,  8S,  92,   101,   106,  109,  — 

Johann    Friedrich  291,  —  Kurfürst  von 

11,  93,  302,  304. 
Sachsenhausen    7,   8,    13,    15,    118,  126,   127, 

149,  151,  260,  267,  —  Ritter  von   193,  — 

Heinrich  von   13. 


Sachsenhäuser   Berg    13,  —   Hans   240,  — 

Meßgeleit    43,    —  Warte    43,   —   Wein- 
gärtnerzunft  125,   127. 
Sack,  Haus  zum  200,  214,  222. 
Sackträger  360,  361. 

Saffran  251,  263,  3 IS,  —  schau  368—369. 
Saigerhandlung,   Steinadler  29b,  297. 
Salat  129,  —  Sägemühle  340. 
Salfeld,  Rabbiner  137. 
Salinen  235. 
Salisch,  Graf  von   103. 
Salisches  Herrscherhaus   11. 
Saliti,  Petrus  &  Comp.  293. 
Salmann   147,  —  Claus   194,  —  Endres  204, 

—  Johann  218. 
Salmen,  Cölner  173,  204,  208,  367,  377. 
Salmenstein,  Gerhard   162. 
Salpeter  215,  231,  383. 
Salvatorstift  (Domstift)   15,  142. 
Salzburg  60,  274,  278. 
Salz   164,  —  geld  343,  —  haus  27,   164,   16S, 

195,  312,  —  messer  312,  362,  —  wage  353. 
Samen  173,  321,  340. 
Sammethandel  51,  71,  100,  109,  242,  244,  304, 

31S,  siehe  auch  Seidenhandel.- 
Samstagsberg  123,  —  Ansicht  der  Ostseite 

130. 
Sandgasse   16. 

Sandhof  64,  73,  171,   172,  178,  184,  247. 
Sängerei   166. 
Satin  71. 
Savoyen  97. 
Schade,  Wigel  200. 
Schadeck,  Haus  238. 
Schadewyn,  Ulrich,  Roßtäuscher  200. 
Schäfer  (Schefer),  Johann  240,  —  Peter  180, 

siehe  Schefer. 
Schaf,  Haus  zum  306,  —  Haus,  zum  goldenen 

232,  240,  252. 
Schaffner,  230,  257,  —  Johannes  212,  222,  — 

Johann  gen.  Grußer  224,  —  Lotz  176. 
Schafhof  43. 
Schaffhausen  91. 
Schalkau   234,   —    Scharpf,    Georg    25S, 

Schätzgelder  373—377. 
Schaub,  Peter  206,   —   Schaubuden   78,  — 

Schaugelder  367 — 373. 


Schaubruck,  Haus,  134,  166,  175,  212. 

Schauspielhaus  78. 

Schechter  245. 

Scheckenbach,  Christof  258. 

Scheere,  Haus  zur  goldnen   126. 

Schefer  (Schäfer,  Opilio),  Conrad  164,  — 
Culmann  150,  —  Henne  164,  200,  238, 
240,  —   Katharina  222,  —  Peter  180. 

Scheid  206,  229,  241,  243,  —  Claus  187,  189, 
204,  209,  214,  222,  229—231,  232,  235, 
238,  291,  —  Conrad  222,  229,  231,  - 
Heinrich  214,  —  Chörlein  229,  — Wald  13, 

—  Wappen  206. 

Schelhorn,  Henne  170,  —  Sebastian  228. 
Scheller  zu  Ulm,  Martin  292,  —  Nikolaus  274. 
Schellhas,  Professor  157. 
Schelm   186,    190,    196,  —  Eischen  237,  261, 

—  Greda  282,  —  Henne  180,  190,  192,  243, 
255,  259,  —  Hugo  194,  237,  243,  261,  — 
Ulrich  von  Werstadt  gen.  190,  192,  198, 
255,  —  Wappen   1S6. 

Schenk  zu  Schweinsberg,  Gottfried  221. 

Scherer,  Heile  200,  —  Henne  281. 

Scherff,  Steffan  198. 

Scherpelin  257. 

Scheuer,  Haus  zur  218. 

Schick,  Henne  208. 

Schiedsgericht  298. 

Schieferstein,  Haus   130. 

Schierstein  224. 

Schiffmühlen  83,  339,  —    zoll  311,  316,  323. 

Schild,  Haus  zum  grünen  224. 

Schildknecht,    zum    126,    154,    155,   262,   - 

Wappen  160,  siehe  auch  v.  Soden. 
Schilling  (solidus)  193,.—  Hans  260. 
Schildwirte  333. 
Schirnen  138,  141,  205,  261. 
Schilder,  Fritzo  148. 
Schilderer  12. 

Schlachthaus   10,  141,  340—342. 
Schledorn,  Conrad   174. 
Schlegel,  Haus  zum  244. 
Schleicher,  Daniel  292. 
Schleierfehde,  Straßburger,  54. 
Schlesien  20,  30,  56,  87,  91,  92,  96,  231,  290. 
Schlettstadt  24,  50,  217. 
Schleusingen  235. 


Schlosser  99. 

Schlüssel,  zum  230,  —  zunft  zu  Basel  219. 

Schmalkalden  28,  68,  90,  97,  101. 

Schmalkaldischer  Bund  295,  —  Krieg  67,  291. 

Schmalz   120,   129,  231,  350,  352,  383. 

Schmalz,  Contz  172,— Henne  188,  —  Jost  204. 

Schmidt  (Schmitt),  Handelsgesellschaft  209, 
223,  226,  233,  243,  —  Hans  192,  226,  233, 
238,  —  Sebastian  47,  233,  234,  240,  242, 

—  Stefan  202,  233,  242,  —  Wappen  226. 
Schmiede   10,  14,  28. 

Schmidtstube  78,  87. 

Schmier  (Schmer)  120,  349,  —  wage  352. 

Schmitt,   Heinrich   254,   —   Joh.   Franz    110. 

Schmitte,   Haus  zur  188,  190,  210,  214,  236. 

Schnabel,  Familie  152,  157,  —  Haus  zum 
großen  169,  248,  252,  -  Conrad  148, — 
Hannemann  187,  —  Heilmann  139,  150, 
152,  155,  187,  —  Hermann  164,  —  Kuntzela 
139,  —  Rule  159, 174,  189,  —  Wappen  152. 

Schnallen  99. 

Schneeberg  in  Sachsen  235. 

Schneider,  Vollrad  160. 

Schnepfen  129,  —  Schneidwall  369. 

Schnorrchen   236,   244,   siehe  v.  Offenbach. 

Schnurgasse   16. 

Schnürhandel  64,  71,  72,99,  109,241,265,275. 

Schöffenfamilien  (Patrizier)   135,  155. 

Schöffengerichtsbücher  (Protokolle)  30,  31, 
161,   167,   1S7. 

Schöfferhenne  224,  siehe  v.  Ostheim. 

Schönau,  Haus   144,  228,  244. 

Schönberg,  Rudolf  von  204. 

Schönstein,  Haus  174,  184,  234,  357. 

Scholier,  Johann  308. 

Schonen   171,  225. 

Schorer,  Leonhard  257. 

Schornstein,  Haus  zum  222,  257. 

Schott  236,  —  Augustin  218,  —  Caspar  230, 
246,  248,  —  Conrad  248,  —  Georg  230, 
Gerlach  192,  —  Hans  216,  228,  230,  240, 
248,  257,  —  Johann  288,  —  Laux  248,  — 
Lorenz  220,—  Lucas  230, —  Margarethe 
24S,   -    Wigel   238,   —   Wolfgang    230 

—  Wappen  236. 

Schotten,  Gerlach,  Schreiber  180. 
Schottland  264. 


Schreiber,  siehe  Buchhalter 

Schreiner  28,  99. 

Schrießheimer,  Philipp  227,  239,  244,  258. 

Schrothaus   141,  188.  —  Schröter  359. 

Schütz,  Maler  81,  121. 

Schuhaus   141,  166,   176. 

Schuhmacher  10,   12,   14,  28,  81,  99,  121,  373. 

—  Stefian  65.  —  Stempelbüchse  373. 
Schuhwerk  118. 

Schuldbriefe  60. 

Schulte,  Prof.  20,  31,  195,  253. 

Schurge  157,  —  Arnold  zu  Lichtenstein  34, 
156,  159,  168,  182,  —  Drude  188,  - 
Else  166,  —  Hannemann  156,  —  Rein- 
hard 162,  —  Wigand  zu  Schwanau  155, 
159,  168. 

Schutzbrief  36,  49,  304,  —  bullen  48,  - 
zolle  110,  315,  337. 

Schwaben  30,  60,  96,  249,  289,  295. 

Schwabentafel  251. 

Schwäbischer  Bund  38. 

Schwäbisch  Gmünd  97,  101,  —  Hall  147. 

Schwalbach  27,  —  Haus  34,  35,  168,  186, 
188,  250. 

Schwalbächer,  Heintze  zum  160,  166,  — 
Reinhard   166,  182. 

Schwalm  221. 

Schwan,  Haus  zum  103,  107,  124,  127,  182,  186, 
196,  216,  220,  244,  254,  306,  —  Haus  zum 
weißen  238,  256. 

Schwanau,  Haus  155,  159,  168,  —  Johann 
Inkus  zu  188,  —  Wigand  Schurge  zu 
155,  159,  168. 

Schwarz  (Niger)  153.  —  Schwarzfärber  345. 

Schwartz,   Bernhard   259,  —  Friedrich   242, 

—  Heinrich   188,  —  Ludwig  280. 
Schwarzburg,  Günther  von   199. 
Schwarzenberger(v.  Seh warzenberg), Georg 

250,  274,  278,  —  Walter  56,  202. 
Schwarzische  Gesellschaft  298. 
Schweden  32,  64,  83,  86,  264. 
Schweine,  Schweinefleisch  341,  375. 
Schweitzer,  Berchtold   158. 
Schweiz  31,  32,  33,  82,  84,  89,  91,  97,  98,  100, 

101,    102,    103,    104,   —   französische  89, 

—  Eidgenossenschaft  24,  64, 


Schwert,  beim    154,    192,  218,  240,  244,  260, 

—  Haus  zum  alten  174. 
Schwinfurt,  Hans  231. 

Sconto  (Rescontro)  18,  19,  74,  387. 
Seckbach  126,  149. 
Seekrieg  104. 
Seeland  74,  239. 
Seelenzahl    151. 

Sehenswürdigkeiten  77,  78,  87,   103. 
Seidenbänder,  Philipp  248. 
Seidenbandindustrie  177,  —  schau  372. 

Seidenhandel  20,  62,  64,  65,  66,  70,  71,  85, 
89,  101,  106,  112,  175,  191,209,223,  227, 
228,  230,  232,  244,  251,  254,  259,  ?64,  265, 
275,  290-294,  304,  306,  308,  —  akzise  344. 

Seiden-  und  Sammetwaren  28,  52,  70,  72, 
217,  246,  248,  250,  252,  258,  260,  288. 

Seidensticker,  Jost  60,  —  Johann   186. 

Seifenmacher  241,  289,  —  Adam  224,  — 
Gottfried  230,  247,  —  Hermann  224,  247, 

—  Jakob  224,  247. 

Seiler  81,  99.  —  Seiltänzer  78. 

Selbolt  213. 

Seligen,  Haus  zum244, 261,  —  zumgroßen258. 

Seligenstadt  27,   152,  244.  —  Volrad  v.  349. 

Selzer  (Seltzer),  zum  178,  206,  220,  —  Jo- 
hann 216. 

Semler  (Semmler),  Conrad  235,  238,  250, 
252,  —  Hans  246,  —  Peter  250. 

Senffmacher,  Adam  224,  siehe  Seifenmacher. 

Sensen  und  Sicheln  383. 

Sey  247. 

Shakespeare  73. 

Sibode,  Wigand  von   183,  184. 

Sickenhofen,  Cleßchen  von  206,  —  Contz 
von   192,  —   Henne   180. 

Siebenjähriger  Krieg  94. 

Sieg,  Fluß,  31.  —  Siena  257. 

Siegen  28,  31,  90,   150,  162,  242,  258. 

—  Conrad  von   158. 
Siegwein,  Dr.  jur.  213,  234. 

Siele,  Adam  von  239,  —  Wilhelm  239. 
Siegelung  des  Tuches  370—372. 
Sigismund,  Kaiser  46,  56,  57,  237,  253,  322, 

328,  370. 
Silber   297,    299,   302,    —    bergbau   235,    - 

gerätschaften  75,  1 10,  —  produktion  303, 

—  probe  369,  —  wage  356 — 358. 


Sindlingen  9,   140. 

Sipenhenne  206, —  Sittart,  Heinrich  von  256. 

Skontrierverkehr  387. 

Soden  9,  —  von  Soden,  zum  Schildknecht, 
Heinrich  147,  —  Heintze  von  154,  155, 
160,  —  Wappen   160. 

Soldgeld  296,  —  Sohlenleder  373. 

Solingen  97,   100,   101. 

Solms,  Graf  von  44,  —  Friedrich  Magnus  zu 
304,  —  zu  Braunfels  87. 

Sommerwonne,  Haus  179,  366,  371. 

Sondermärkte   124. 

Sonneberg,  Stadt  97. 

Sonnenberg,  Haus  240. 

Sonntagsmarkt   123,   125. 

Soranzo  zu  Venedig,  Marco  Augustin  und 
Maffeo  272. 

Sossenheimer,  Clese  198,  —  Peter  228,  — 
Thomas  228. 

Spangenberg,  Haus  zum   190. 

Spanheim,  Johann  von  215. 

Spanien  64,   102,   167,  253. 

Spanischer  Erbfolgekrieg  92,  94. 

Spargel  20,  129,  —  Speditionsgüter  324. 

Speck  120,  350,  383,  —  Speckwage  352. 

Sperber,  Haus  zum  200. 

Sperrung  der  Handelsstraßen  253. 

Sperrzölle  84,  —  Spessart,  Haus   164. 

Speyer,  Stadt  23,  27,  29,  43,  49,  52,  54,  58,  174, 
194,  215,  233,  246,  250,  265,  272,  291,  293, 
294,  295,  313,  317,  —  Nese  von    188. 

Spezereien  28,  62,  64,  65,  66,  139,  154,  164, 
166,  176,  178,  184,  190,  191,  192,  194,  202, 
209,  212,  220,  222,  228,  230,  231,  234,  236, 
240,  242,  244,  248,  252,  257,  259,  260,  265, 
275,  291,  306,  307,  383,  —  ostindische  289. 

Spiegel  102. 

Spiegelberg  156,  —  Graf  von  221. 

Spielbank  77. 

Spielleute  78. 

Spier(Spire,  Speyer),  Dietz  von  234,  —Martin 
von   174,   184. 

Spieße  67. 

Spinal  (Epinal)  31,  219. 

Spinola  zu  Genua  308. 

Spitzen  89,  101. 

Spon,  Mathes,  zu  Lyon  69. 


Sprendlingen   16,   127. 

Springham,  Richard  302. 

Staatsschulden  205,  305. 

Stade  73,  307. 

Stadtanerkennungsurkunde  15. 

Stadterweiterung  16,  141,  143,  173. 

Stadtobligationen  295. 

Stadtrecht  von   1297,   120. 

Stadtsiegel   14,   134,   136,   199,  289. 

Stadtverwaltung  121. 

Stadtwage  49,  81,  94,  95,   107,  122,   127,  207, 

318,  348— 353,  3S2,  —  Haus,  zur  alten  222. 
Stadtwechsel  193. 
Städtebund  55,  —  rheinischer  24,  52,  64,  — 

wetterauscher  25. 
Stahlwaren   100,  3S3  (Unterkauf). 
Stalburg  (Stalburger)  190,222,229,241,243, 

264,  265,  —  Haus  220,  229,  281,  282,  — 

Agnes    282,  —  Augustin,  282,  287,  307, 

—  Christoph  282,  287,  307,  —  Clas  230, 
2S3,  284,  —  Claus  210,  222,  223,  257,  274, 
278,  281,  282— 2S7,  298,  307,  —  Craft  210, 
223,  257,  260,  282-2S8,  307,  —  Daniel  246, 
287,  307,  —  Elisabetha  307,  —  Georg 
284,  288,  —  Greda  2S2,  -  Hans  260,  — 
Henne  282,  —  Johann  282,  —  Jörg  230, 

—  Margarethe  282,  —  Niclas  223,  — 
Stammbaum  282,  —  Wappen   196. 

Stalburger    Gesellschaft    165,    225,   226,  282 

bis  287. 
Statuier,  Gotthard  und  Heinrich  272,  280. 
Stammbäume   der  Bromm  u.  Stalburg   282, 

der  Neuhaus  261. 
Stände  80,  10S. 

Standgebühr  121,  geld  107,  122,  326. 
Stangewin,  Bernhard  266. 
Stapelrecht  49,  324. 

Starkenberg,  Hans  288.  —  Starkerat  339. 
Stauff,  Christof  246,  258,  —  Claus  224,  230, 

236,  240,  246,  251,  —  Friedrich  246,  251, 

—  Wappen  216. 
Stavelot  9S,  100,  101. 
Stedefelder,  Henne  200. 

Steffan  206,  267,  —  Hans  224,  226,  243,  252, 

—  Heinrich  25S,  —  Henne  208,  241,  243, 
245,  247,  —  Wappen  206. 

Steg,  Peter  am  238. 


Stege,  Contze  vom  198,  263,  —  Erwin  210, 

-  Friedrich    198,    —   Hartmut   258,   - 
Johannes  198. 

Steinach  235. 

Steinadler  Metallgesellschaft  296,  297,  298, 
302,  304,  —  Hütte  299,  301. 

Steinernes  Haus(Bornfleck),  124, 126,226,245, 

Steinfuhr  (Ausfuhrzoll)' 33,  49,  68,  76,  88,  322. 

Steinheil,  Resident  39. 

Steinheimer,  Haus  169,  175  (Ansichten). 

Steinheimer  (von  Steinheim),  Familie  43. 
152,  228,  236,  240,  —  Bartholomäus  252,  — 
Hans  210,  220,  232,  252,  —  Heilmann 
244,  —  Johannes  216,  —  Nikolaus  216, 
—  Wappen  236. 

Steinmeier,  Hans  250. 

Steinmetz,  Niclas  gen.  209,  227,  230,  244, 
254,  260,  —Jakob  214,  -  Peter  204,  — 
Wappen  254,  siehe  auch  Niclas. 

Stendal   137.  —  Stempelgeld  369. 

Stephanus  (Estienne),   Heinrich    49,  74—76. 

Stern,  Haus  zum  201. 

Stetten,  Christof  von  308,  —  Jakob  198,  — 
Johann  198,  —  Veiten  244. 

Steuerzahler  151,  155,  201. 

Steuerverhältnisse   151,   155,  264. 

Stiftungen   145. 

Stiftsfrohnhof  13,  16,  —  kirche  13,  14,23,  124. 

Stirn,  Seifried   173,  227,  248. 

Stockar,  Hantzel   172,  —  Wolfram   150. 

Stocker,  Natmette   103. 

Stockfische  28,  208,  217,  228,  230, 236,  248,  343. 

Stockheim,  von  330. 

Stockholm  73,  247. 

Stockhorner,  Hans  224. 

Stolberg  256,  296. 

Stolzenberg,  Haus   154,  242. 

Stoltze,  Adam  212. 

Storch,  Haus  zum  234,  246,  258,  290,  292. 

Storcher  78. 

Stral,  Heilmann  252,  —  Johann  von  288. 

Stralenberg,  gen.  Geldhaus  267,  —  Adam 
295,   —   Henne  208,  239,  —  Jeckel  178, 

-  Witze  164,  —  Wappen  178. 


Straßburg  4,  23,  24,  25,  27,  29,  38,  47,  50,  52, 
53,  54  (Schleierfehde)  55,  58,  65,  67,  68, 
70,  73,  75,  76,  82,  88,  100,  109,  139,  141, 
149,  151,  165,  167,  169,  171,  173,  178,  179, 
187,  195,  203,  215,  217,  225,  227,  231,  233, 
237,  240,  246,  249,  250,  252,  259,  260,  265, 
272,  274,  282,  283,  284,  291,  292,  293,  294, 
302,  307,  313,  317,  328,  332,  374,  385,  — 
Thomas  200,  —  Lamprecht  169. 

Straßburger  Hof  34,  —  Kaufhausordnung  27, 
—  Weinschiffe  25,  29. 

Straßenschutz  25,  —  Sicherheit  17,  24,  35,  51. 

Straubing  28,  251. 

Strümpfe   101. 

Struß,  Thomas  204. 

Stump,  Hartmann   188. 

Sturzeisen,  Peter  218. 

Süddeutschland  249,  291. 

Südfrüchte  29,  264. 

Suhl  28,  235. 

Sulzbach  9,  50,  321. 

Sure,  Peter  202. 

Sytze   170. 


Tachon,  Peter  46. 

Tabak  112,  —  akzise  344,  —  wage  353. 

Tafft  64,  —  Doppeltafft  70. 

Talghandel  91,  227. 

Tannenberg,  Burg  52. 

Tapetenhandel  220. 

Taube,  Haus  zur  214,  226,  244. 

Tauben   129. 

Tauber  31. 

Taunuslande  9,  —  provinz  4. 

Tauschhandel  235,  291. 

Taxen  373-377.  —  Taxordnung  122. 

Tennstedt  i.  Th.  175,  224,  229,  231,  232,  233. 

Teppiche  69. 

Tesche,  Heilmann   154,   181. 

Teufel,  Haus  zum   174. 

Textilwaren  101,  siehe  Tuchhandel 

Thomas   119,  121,  213,  221,  259,  262,  266,— 

Clas  204,  218,  —  Hans  218. 
Thorn  69. 

Thron,  Kloster  33,  42,  314. 
Thüringen  30,  87,  92,  96,   175,  185,  229,  237, 

287,  290,  291,  292. 


421 


Thumer,  Hans  288. 

Tiermaier  (Diermeyer)  206,  209,  241,  247,  289, 
—  Albrecht  218,  247,  251,  —  Eberhard 
224,  247,   —  Hans  224,  —  Wappen  206. 

Tirol  28,  31,  66,  97. 

Tische   121,   129. 

Tobi,  Seidenart  264. 

Tönges  (Antonius)   Hi4,  222. 

Töngesgasse   16. 

Töngeshof   124,   127,  293. 

Töpfer  4,  28,  —    hof  124,  —  waren  76,  119. 

Topfkrämer  82. 

Torisani  65,  71,  293,  —  Rafael  64,  —  Rudolf  64. 

Tournay  (Dorneck),  60,  64,  65,  72,  222,  237, 
239,  241,  245,  256,  259,  267. 

Tran   185,  217,  317,  323,  383. 

Trapp,  Contze  226. 

Trauben   129. 

Treudel,  Michel  250. 

Trier  10,  27,  28,  38,  90,  141,  219,  —  Erz- 
bischof Balduin  von   162. 

Trierischer  Hof  40,  100,    115,   175,   193,  229. 

Trinität,  Haus  zur  267. 

Tripp  344. 

Trödelkram   195. 

St.  Trond  (Truden)    26,  28,  56,  64,   181,  235. 

Trone,  Herbord   156,  167. 

Troyes  in  der  Champagne   19. 

Tübingen  87. 

Tuchausschnitthändler  siehe  Gadenleute, 
Gewandschneider    und   Tuchgewänder. 

Tucher,  Mattis  274. 

Tücher,  Brabantische   181. 

-  Butzbacher  231. 

-  Cölnische  265. 

-  Englische  51,  60,  73,   181,  246,  291. 

-  Flandrische  51. 

-  Frankfurter   179,  20S. 

-  Leydener  85. 

-  Londonsche    (Lundische)    51,    60,    181, 
246,  291.  —  Meißmer  371. 

-  Monstafeler  265.  —  Reichenbacher  371. 

-  Rheinische  60. 

-  Wetterauer  60. 
Tuchgaden  208,  234. 


Tuchhandel  19,  28,  30,  60,  61  (Nürnber- 
ger), 62,  64,  65,  70,  72,  73,  81,  85,  89,  100, 
101,  109,  127,  134,  135,  138,  139,  146,  155, 
157,  172,  175  bis  183,  188,  190,  192,  194, 
196,  198,  202,  204,  205,  208,  210,  212,  213, 
214,  216,  218,  220,  222,  224,  226,  228,  229, 
230—237,  240,  241,  242,  244  248,  250, 
251,  252,  254,  256,  258,  260,  264,  265,  275, 
288,  290,  291,  292,  304,  306,  363.  384. 

Tuchmacher,  Ludwig  124.  —  Tuchstreicher 
363,  —  Tuchschau  u.  Siegelung  370 — 372. 

Tuchweber  28,  185,  siehe  Wollweber. 

Tür,  Haus  zur  grünen  256. 

Türkenkrieg  295.  —  Tulß,  Magnus  227. 

Turnosen  (Silbergroschen)    1-15,  193,  322. 

U. 

Ubelin,    Hannemann  139,  150,   168. 
Uebelacker,  siehe  v.  Ergersheim. 
Überschlagsgeld  (Zoll)  49,  321. 
Uffenbachisches  Manuskript  54. 
Uffsteiner,    Claus   244,    267,   —   Dominicus 

258,  —  Georg  212,  244,  258,  —  Hans  212, 

—  Nikolaus  202,  212,  213,  214,  -  Simon 
232,  —  Wappen  226. 

Uffsteiner  Gesellschaft  209. 

Ugelheimer  216,  225,  265,  —  Johann  236,  — 
Margaretha  255,  266,  274,  —  Peter  208, 
220,  222,  255,  259,  263,  264,  265,  266,  267, 

—  Philipp  232,  —  Thomas  224,  255,  257, 

259,  265,  —  Wappen  216. 
Uhrenhandel  89,  101. 

Ulin  (Ulner?),  Hermann   192. 

Ulm  18,  20,  28,  39,  60,  69,  75,  149,  232,  233, 
239,  243,  246,  249,  251,  253,  254,  264,  272, 
279,  285  292,  —  Georg  von,  gen.  Deub- 
linger  234. 

Ulmer  Hof  34. 

Ulner,    Haus    zum    164,    176,    17S,    234,   250. 

Umstadt  193,  202,  —  Heinrich  von  212. 

Ungarn  31,  75,  91,  92,  96,   177,  249,  266. 

Ungeld  (Zapfgebühr)  328—337. 

Unschlitt  26,  120,  129,  340. 

Unterkäufer  (Makler)  120,  163,  378—388. 

Urban,  Ulrich  198. 

Urbruch  160. 

Usingen   16,  27,  28,  46. 

Utrecht  94,   198. 


Valenciennes  64,  65,  241,  247. 

Velbert  97. 

Venedig  28,  32,  60,  61,  62,  64,  66,  69,  70,  73, 

74,   84,  163,  185,  215,  217,  220,  223,  226, 

230,  237,   245,  293,  307,  308,   —   Straße 

nach  255,  272. 
Venrode,  Thomas  von'220. 
Vento,  Antonius  de  244,  293. 
Verfassungsstreitigkeiten  37,  153,  157. 
Vergantungsamt  388. 
Verkaufsabgaben   120,  —  häuser  35,  366. 
Verkehrszölle  316—328. 
Verlegung  der  Meßzeit  38,  39. 
Vermögen,  große  145,  199,  211,  245,  261,  284. 

286,  292. 
Vermögenssteuer  52,  147,  295. 
Verpfändungen  139,  —  Verona  64. 
Versammlungen  und  Lustbarkeiten  76. 
Verviers  89,  98,  100,  101,  102,  106. 
Viatis  aus  Venedig  293. 
Vicenzia,  Seide  von   106. 
Viehhandel    26,   134,   135,   149,   161,   166,   167, 

173,   175,   185,  228,  229,  233,  240,  242,  24S. 

249,  306,  307,  —  unterkauf  3S0 
Viehhof  19,248,381,— mästung  175,— markte 

19,  —  zucht  149,  —  weide  149,  1S3. 
Viktualien  72,  87,  118,  122,  125,  126,  129,  380. 
Vilbel  4,  322  (Brückengeld),  —  hof  13. 
Villani,  de,  Lorenz  64,  248,  293,  294. 
Villingen  182. 
Vilmar,  Hans  258. 
Virneburg,  Gilbrecht  zu  172. 
Viole,  Haus  zur  190,   198,  202. 
Visierer  (Ungelder)  334,  361,  367. 
Visitationsordnung  51,  309. 
Vitriol  28,  217,  249. 
Völcker,  Christof  294. 
Vogelschürlitz  215. 
Vogeler,  Peter   174. 
Vogelgesang,  Haus  254. 
Voigtland   101,  109,   127,  371. 
Vorkauf  (Forkauf),  Contze  166,  —  Henne  221. 
Vorkauf  374,  —  Vorstandsgeld  325. 
Vorschußgeschäft   163. 


W. 

Wachenbuchen  258. 

Wachholder  126. 

Wachshandel  28,   167,  185,  191,  192,217,  222, 

227,  230—233,  249,  250,  259,  264. 
Wackerwaldt,   Heinrich  204,  —  Johann  von 

Aa  gen.  214. 
Waffenhandel  28,  75,  —   schmiede   120,  127, 

—  stillstand   105. 
Wage,  goldene,  Haus  126,  127. 
Wagen   121,  129,  207,  347—358. 
Wagner,  Heinrich  252,  —  Wendel  252. 
Waibel,    Anton   248,   —  Ott  24S,  —  Philipp 

227,  234,  248. 
Waid,    Erfurter   28,    167,  217,  229—231,  249, 

251,  291,  384,  —  Waidmesser  364. 
Waldeck,    Haus    zum    170.   180,   192,  214.  - 

Heinrich  von  221,  —  Graf  Philipp  zu  278. 
Waldorf,  Eberhard  von  200. 
Walker  177,  —  Walkmühle  340. 
Wallstraßen  143. 
Walther,  Schreiber  162. 
Wandertruppen  78. 
Wanebach    137,   144,  —  Catharina  von  140, 

148,    199,  —  Gisela    143,   199,  —  Wigel 

von  132,  140,  143,  148,  —  Wappen  144. 
Wangen,  Johann  von  265,  —  Warburg  221. 
Wardein  351,  358. 

Warenbörsen  19,  115,  —  gewölbe  294. 
Warenlager  271,  292,  —  makler  386,  —  trans- 

port  17,  —  verkehr  IS,  —  zoll  346. 
Währschaftsgeld  385. 
Wartenberg,    Haus    zum    154,    166,   212,   — 

Agnes  zu   168. 
Wassermühle,  Thomas  Guldenschaf  von  der 

182,   192. 
Wassertransport  31,  —  zolle  310,  316,  318. 
Weber  12,  —  schlacht  151. 
Wechselgeschäfte   69,  73,  89,   166,  170,  182, 

232,  269,  277—279,  288,  292,  299—302,  — 

recht  48,  —  Zahlung  85. 
Wechsler    154.    156,    158,   164,    16S,   170,   174, 

182,   192,  357,  370,  —  häuser  193,  356. 
Wecken   129,  —  Wechselmakler  3S7. 
Weckerlin  gen.  Neuhaus   145,   192,   196,  253, 

255,  —  Claus  261,  262,  —  Hennekin  150, 

154,  261,  262,  —  Jakob  262,  —  Stamm- 
baum 261,  —  Wappen   196. 


Weckmarkt  81,   127. 

Wedel,  Haus  27,  150,  168,  188,  195,  226,  — 
Wicker  zum   148. 

Wegegeld  33,  49,  50,  59,  68,  76,  85,  88,  90, 
94,  95,  316,  319     322. 

Weidenbusch   103,   [07. 

Weidplätze  149,  183. 

Weilburg  6,  119,  248. 

Weilnau  24,  27,  46. 

Weinbau   110,  —  maß  331,  361. 

Weinbeeren  264. 

Weingärtnerzunft,  Sachsenhäuser  125. 

Weinhandel  25,  26,  29,  30,  54,  61,  70,  72 
(fränkischer),  105,  138,  139,  142,  146,  148, 
150,  154,  155,  156,  158,  159,  160",  162,  163, 
164,  165—169  (Elsässer),  171,  172,  173, 
174,  176,  177,  178,  180,  181,  184,  188,  191, 
194,  196,  200,  204,  209,  212,  214,  215,  216, 
217,  219,  221,  223,  225,  229,  230,  236,  237, 
238,  239,  242,  244,  248,  252,  254,  256,  258, 
289,  290,  307,  —  knechte  334. 

Weinmarkt,  23,  29,  334,  —  taxe  377. 

Weinrebe,  Haus  zur  198,206,224,238,250,254. 

Weinsberg,  Haus  202,  —  Reichskämmerer 
von  52,  55. 

Weinschiffe  29,  217,  —  schenken  332—334. 

Weinstein  26,  28,  249,  sticher  361. 

Weiß  137,  153,  —  Adolf  328,  —  Agnes  263, 

—  Conrad  162,  —  Gipel  175,  182,  — 
Heinrich  182,  1S8,  202,  219,  243,  263,  — 
Heinz  160,  —  Henne  181,  204,  —  Hert  198, 

—  Johann   175,  182,  —  Konrad  155,  1S3, 

—  Lotz  188,  —  Rüdiger  182,  —  Rule  170, 
Wappen   144. 

Weißen,  Haus  zum  202. 

Weißenfels,  Haus  220,  232. 

Weißfrauenkloster  15. 

Weißkirchen   126. 

Weitz,  Dr.  Nikolaus  157,  381,  —  Daniel  381. 

Weider,  Sifrid   ISO. 

Welser,   63,   71,   287,  —  Anton   2,30,  262,  — 

Philippine  267,     -  Ulrich  272. 
Wenszler,  Michael  63. 
Wenzel,  König  33,  37,  4S,  58,   147. 
Werner,  Henne  180,  —  zur  alten  Münze  144. 
Werstadt,  Ulrich  von   190,  192,   19S,  255. 
Wertheim  31,  47,  87,   199,  201,  217,  233. 


Wesseler,  Junge   154,  170,  —  Götze  174,  — 

Ort   176. 
Westerburg,    Arnold    von    288,  —  Berthold 

von  221. 
Westfalen  30,  56,  62,  96,  98,   167,  264,  366. 
Westfälischer  Friede  45,  86. 
Westindien  94. 
Wetterau   5,  9,  11,  20,  21,  22,  23,  24,  25,  37, 

43,  46,  52,  56,  60,   117,  175,  201. 
Wetterauer  Meßgeleit  43. 
Wetterhahn,   Haus   zum   208,   210,  222,  282, 

—  zum  alten  222,  234,  242. 

Wetzlar  23,  24,  31,  43,  46,  47,  49,  54,  !00,  136, 

146,   156,  164,  180,199,201,203,213,304, 
Heinkel  von  158. 
Wickstetter,  Heinrich  228,  238. 
Widmann,  Hans  256. 
Wiebekink  293,  —  Conrad  242,  293. 
Wied,  Graf  von  42. 
Wien  20,  27,  28,  60,  61,  69,  73,  91,   103,  106, 

247,  259,  261,  266,  304. 
Wiener  Kongreß  109. 
Wiesbaden  78. 
Wild,  Konrad  258. 
Wilder  Mann,  Haus  130. 
Wildprethandel  129. 
Wilperfurd  230. 

Windecken  27,  374.  —  Windmühlen  340. 
Wineck  (Windecker),  Werner  254. 
Winkler,  Johann  258. 

Winrich  vonFochen  174, 192,     Grede  174, 192. 
Winterbach,  Vois  von  der  192,  2i9. 
Winternheim  23S,  —  Philipps  von  222,  siehe 

auch  Bender. 
Wirtschaftshof,  königlicher  (curtis  regia)  5,6. 
Wismar  217,  223,  225,  280. 
Wittenberg  76,  227,  291,  296. 
Wittink,  Johann  246. 
Wixhäuser   Metzger    157,  —   Heinrich  134, 

159,  166,   175,  —  Heinrich  212. 
Wobelin,  Haus  160. 
Wochenmärkte   19,  36,  117-130,  380. 
Wohnräume  33-35,  78— S3,  107—109. 
Wolfard,  Clas  200. 
Wolf  (Wolff)  209,  223,  226,  —  Hans  230,  238, 

—  Heinrich  62,  162,  —  Henne  2I<>,  224, 

—  Johannes  204,  —  Sabine  272,  278,  — 
Ulrich  251,  —  Wigel  235,  238,  254,  — 
Haus   123,   162,  240,  —  Wappen  226. 


Wolfhagen  221. 

Wolkenburg,  Haus  138,  146,  158,  162,  172, 
190,  216,  236,  248,  294. 

Wollgeld  (pecunia  lana)  74,  183,  318,  365. 

Wollhandel  25,  26,  92,  105,  112,  167,  190, 
194,  198,  204,  224,  228,  234,  236,  240,  242, 
247,  248,  249,  250,  251,  253,  256,  258,  264, 
315,  318,  365,  383,  —  Schläger  177,  - 
unterkauf  383,  —  wage  354,  383. 

Wollweber  26,  27,  28,  51,  52,  60,  62,  161,  177 
(Blütezeit),  189,  203  (Verfall)  213,  229, 
241,  291. 

Worms  4,  6,  12,  21,  23,  27,  31,  33,  43,  47,  49, 
51,  52,  58,  67,  100,  136,  141,  176,  187, 
190,  233,  248,  291,  293,  295,  313,  317,  323, 
328,  —  Landfriede  45. 

Wormsgau  29. 

Würfel  69. 

Wupper  31,  —  tal  89. 

Wurmsamen   129,  264. 

Würtemberg    111,   291,   —    Herzog   von   87. 

Würzburg  10,  12,  21,  31,  36,  47,  55,  98,  199, 
217, 220, 233, 236, 24S,  314,  —  Bischof  v.  55. 

Würzburger  240,  256,   siehe  Ziechlin. 

Würzgarten,  Haus  142,  170,  246,  248,  258, 
—  Wigel  zum   164,   1S9. 

Wysen,  Contzchen  von  der  174. 

Y. 

Ypern  32,  64 

Ysenburg  87,  98,  278. 

Yssel  239. 

Yssheim  (Ustheiml,  Heinrich  von  242. 


Zahlungsschwierigkeiten  201,  280,  30S. 

Zahlwoche  40. 

Zahn  (Zan)  152,  157,  —  Agnes  zu  Warten- 
berg 168,  —  Conrad  154,  168,  174,  - 
Contzchen  166,  —  Henne  188,  —  Jeckel 
188,  —  Peter  180,  -   Wappen   152. 

Zahnbrecher  78,  —  Zeilsheim   140. 

Zapfgebühr  (Ungeld)  328—337. 


Zeitz   1S4. 

Zeno,  Piero,  zu  Venedig  272. 

Ziechlin   (Ziegle)   246,   252,   —    Georg  220, 

236,    252,    —   Johann    240,   252,   256,   - 

Wappen  246. 
Ziegenhain    167,  —  Gottfried  von   139,  221, 

—  Johann  von  221. 
Ziegler,  Christian  256. 
Zimmerleute   10. 
Zimmt  264. 

Zingell,  Clas  200. 

Zink,  Bartel  256,  —  Johann  256. 

Zinngießer  26,  28,  —  handel  351,  370. 

Zinober  286. 

Zins  (Rente,  Gülte),  197,  330. 

Zipf,  Sebastian  248. 

Zirbelnüsse  264. 

Zitz   101. 

Zobel  187,  264,  385. 

Zölle  49-51,  53,  59,  68,  88,  94,  309—388. 

Zollbefreiung  21,  22,  24,  32,  33,  49,  59,  66,  — 
amt  315,  —  erhebung  314,  —  erträgnisse 
33,  50,  68,  76,  88,  94,  95,  —  freiheiten 
21,  25,  49,  50,  71,  86,  165,  —  gegenstände 
26,  314,  —  hof  113,  —  kaiserlicher  21, 
121,  —  kriege  203,  —  Ordnung  25,  — 
pächter  195,  —  politik  1 1 1,  —  Privilegien 
65,  —  rollen  27,  —  Schiffs-  21,  323,  — 
schranken  103,  —  statte  21,  315,  — 
Streitigkeiten  53,  —  verein  36,  111,  112, 

—  zahler  313. 
Zubrodt,  Anton  248. 
Zünfte  151,  153,  157. 

Zucker  63,  72,  251,  289,  349.  —  röhr  20,   - 

bäcker  Hans  Key  383. 
Zürich  6,  56,  S4,  S9,  91,  93,  9S,  101,  135,  385. 
Zurzach  22,  92. 
Zunftverfassung  17. 
Zuyder  See  239. 
Zwiebeln   126. 

Zwiebelsamen  225,  227,  231. 
Zwilch  245. 
Zwischenhandel   187. 


33/7 


Dir  Krimtr. 


Aus  Hans  Holbeins  Totentanz 


DIE  REICHSSTADT  FRANKFURT  AM  MAIN  IN  DEN  JAHREN    1620—28 

NACH  MERIAN. 


AT^   1MPERAT0RUM    CONSECRATA    EMPORJl^NON  J^^ANIÄ.,    SED      TOT1US     RUllPPAL    CEI.CBE.RR1  Ml,   ACCüIÜiTa'TfT  .TNT  ATIO 


DIE  REICHSSTADT  FRANKFURT  AM  MAIN  IN  DEN  JAHREN    1620—28 

NACH  MERIAN. 


%    Verlag  Hermann  Minjon,  Frankfurt  am  Main    f 


S 


3(lt^ranffuvt 


1 $ierteljaf)rfcf)rift  für  feine  ©efd)icl)te  | 
unf>  ^unj! 


s 
% 
i 

% 
s 

i 

%  5>tef« 

| 

% 

s 
1 


Jfperftusgegeben  »on  bem  herein  für  (Sefdndue  nnb  2Clters 
mmsfnnbe,  bem  herein  für  baö  J>ifterifd)c  SÜhifeum  unb 
ber  DhimismatifdKn  (BefeUfd>aft  in  granffurt  am  SQfoun. 

©dbriftleitung:  '2lrdni>birefti>r  ^rofeffor  £>r.  Dt.  3ung, 
SEKufcnmebueftor  ^rofcffor  £>r.  03.  SWüUcr,  SMrefrortal* 

Hffiftcnt   Dt.   SBelcfer.  g 

"Preis  eines  ^aljcgange«  »on  4  heften  SOtt.  4.  - ,  eines  ein»  | 

»einen  £eftee  2Dtf .  1.20.  « 

v  rc 

— — = — = —  s 

im  2.  3abre  erfebeinenbe  3cttfdntft  »vibmer  ftd>  gani  bem  ©ienfie  ber  S 
biftorifeben  gorfebung  nnb  ttüfl  bic  Jfjeimatttebe  pflegen  nnb  förbern. 

3«bes  J&eft  ift  reich,  iütiftricrt. 


Verlag  Hermann  Minjon  ■  Frankfurt  am  Main 


Frankfurter  Bildnisse. 

Eine  Sammlung  von  Porträts 
Frankfurter  Persönlichkeiten. 

Band  I,    16  Blatt  Bildnisse   mit  biographischen  Notizen  auf 
Matt-Kunstdruck  in  eleganter  Mappe  mit  Schnur  Preis  Mk.  5.— 

Die   Reproduktionen    meist   nach   Original -Aufnahmen    von   Hofphotograph 
Ad.  Krauth,  Text   von  Hans   Lafrenz,  Bibliothekar  der  Frankfurter  Stadtbibliothek. 

Jedem   Bildnisse   steht   der   Text  gegenüber.     Der   erste    Band   enthält   die 
Porträts  folgender  Persönlichkeiten: 


Oberbürgermeister  Dr.  FR.  ADICKES 
t Exzellenz  Generalleutnant  VON  CHAPPUIS 

Intendant  EMIL  CLAAR 

Prolessor  Dr.  LUDWIG  EDINGER 

Professor  Dr.  PAUL  EHRLICH 

Stadtrat  Dr.  KARL  FLESCH 

Exz.Oberlandesßerichtspräs.  Dr.  VON  H AGENS 
iCHARLES  HALLGARTEN 


Prolessor  FR.  HAUSMANN 
fFrciherr  GEORG  VON  HOLZHAUSEN 

Justizrat  Dr.  HD.  HUMSER 
t LEOPOLD  SONNEMANN 
fFrau  FRANZISKA  SPEYER 

Professor  WILH.  STEINHAUSEN 

Direktor  Dr.  G.  SWARZENSKI 

Professor  HANS  THOMA. 


Das  Werk  bringt  nur  Persönlichkeiten  in  Wort  und  Bild,  die  für  die  Stadt 
Frankfurt  von  hervorragender  Bedeutung  geworden  sind.  Es  dient  der  Förderung 
vaterstädtischen  Geistes,  der  Ehrung  verdienstvoller  Zeitgenossen  und  der  bleiben- 
den Erinnerung  an  heimgegangene  Mitbürger  und  Mitbürgerinnen  und  soll  sich 
zu  einem  bedeutenden   Quellenwerk  für  die   Geschichte  Frankfurts  auswachsen. 


Beiträge  zur  Frankfurter  Finanzgeschichte 

1 .  Geschichte  d.  Frankfurter  Stadtsteuer.  2.  Die  Beiträge  Frankfurts 
zum  Reichskammergericht.  Aus  dem  Nachlaß  von  Dr.  Gottlieb  Schnapper- 
Arndt,  herausgegeben  von  Dr.  Karl  Bräuer.     Preis  broschiert  IVIk.  2.25 


Durch  alle  Buchhandlungen  zu  beziehen. 


r 

i st — a i 

CO 

1 

1  UnWer|t|  of  Toronto  ||| 

CO 
ü    CO 
-  V    IQ 
1»  Q 

wary             ! 

* 

H 

£ 

DO  NOT        /A 

3 

> 

o 
o 

REMOVE     ff m 

o 

THE            II  1 

CARD         |1 

n 

CD 

FROM          \\^ 

h       H 

Q>          CD 

$    'S 

THIS             V^ 

1 

3        ctf 

5    p 

1 

POCKET          X 

-p     <u 
1        o      x 

1        O       <tf; 

w 

H 

-5 
C 

Acme  Library  Card  Pocket       , 

Und«  Pat  "Rel  Inda  FOe" 

Made  by  LIBRARY  BUREAU