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GESAMMELTE
REDEN UND
SCHRIFTEN
EX LIBRJ/ DR ALFRED. PLATZ.
Li
FERDINAND LASSALLE
GESAMMELTE REDEN
UND SCHRIFTEN
HERAUSGEGEBEN
UND EINGELEITET
VON
EDUARD BERNSTEIN
VOLLSTÄNDIGE AUSGABE
IN ZWÖLF BÄNDEN
VERLEGT BEI PAUL CASSIRER, BERLIN
1919
FERDINAND LASSALLE
GESAMMELTE REDEN
UND SCHRIFTEN
HERAUSGEGEBEN
UND EINGELEITET
VON
EDUARD BERNSTEIN
ZWEITER BAND:
DIE VERFASSUNGSREDEN
DAS ARBEITERPROGRAMM
UND DIE ANSCHLIESSENDEN
VERTEIDIGUNGSREDEN
VERLEGT BEI PAUL CASSIRER, BERLIN
1919
ALLE RECHTE VORBEHALTEN
DRUCK VON OSCAR BRANDSTETTER, LEIPZIG
INHALT
Seit
ÜBER VERFASSUNGSWESEN. Ein Vortrag ge-
halten in einem Bürger-Bezirksverein 7
WAS NUN ? Zweiter Vortrag über Verfassungswesen . 63
MACHT UND RECHT. Offenes Sendschreiben ... 125
DAS ARBEITERPROGRAMM. Über den besonderen
Zusammenhang der gegenwärtigen Geschichtspenode mit
der Idee des Arbeiterstandes 139
DIE WISSENSCHAFT UND DIE ARBEITER. Eine
Verteidigungsrede vor dem Berliner Kriminalgericht gegen
die Anklage, die besitzlosen Klassen zum Haß und zur
Verachtung gegen die Besitzenden öffentlich angereizt zu
haben 203
DIE INDIREKTE STEUER UND DIE LAGE
DER ARBEITENDEN KLASSEN. Eine Vertei-
digungsrede vor dem Kgl. Kammergericht zu Berlin
gegen die Anklage, die besitzlosen Klassen zum Haß
und zur Verachtung gegen die Besitzenden öffentlich
angereizt zu haben 285
ÜBER VERFASSUNGSWESEN
EIN VORTRAG
GEHALTEN IN EINEM
BERLINER BÜRGER -BEZIRKS -VEREIN
VON
FERDINAND LASSALLE
DER ERSTE ABDRUCK ERSCHIEN
IM VERLAG VON G. JANSEN, BERLIN 1862
VORBEMERKUNG
Die mit der Regentschaft des Prinzen Wilhelm, des
späteren Königs Wilhelm I., eingeleitete „Neue Ära" war
bereits gegen Ende des Jahres 1860 arg in die Brüche
gegangen. Der Prinzregent hatte sich gegenüber der im
Herrenhaus tonangebenden Junkerpartei ungemein zaghaft
erwiesen und in der Italienischen Frage plötzlich das Legi-
timitätsprinzip mit einer Schärfe betont, die allen Illu-
sionen über seinen „Liberalismus" ein Ende machen
mußte. Doch hatte weder die schwachmütige liberale
Kammermajorität, noch die Regierung selbst es zu einem
offenen Bruch kommen lassen. Immerhin sonderte sich
in der Kammer die Fraktion „Jung-Litauen" mit einem
etwas radikaleren Programm von der altliberalen Partei
ab, und im Sommer 1861 bildete sich aus ihr die „deutsche
Fortschrittspartei", die bald überall im Lande Boden
faßte. Verstärkt wurde ihr Einfluß noch, als im Oktober
1861 Wilhelm, inzwischen König geworden, sich in Kö-
nigsberg krönen ließ und dabei mit demonstrativem Nach-
druck das Gottesgnadentum der Hohenzollernschen Dyna-
stie betonte. So hatte er sich einer Deputation des Land-
tags gegenüber wie folgt ausgelassen: „Die Herrscher
Preußens empfangen ihre Krone von Gott. Ich werde
deshalb morgen die Krone vom Tisch des Herrn nehmen
und auf mein Haupt setzen. Dies ist die Bedeutung des
Königtums von Gottes Gnaden, und darin liegt die Hei-
ligkeit der Krone, welche unantastbar ist. Die Krone ist
mit neuen Institutionen umgeben. Sie sind nach denselben
berufen, der Krone zu raten ; Sie werden mir raten und
auf Ihren Rat werde ich hören." Das war eine unzwei-
deutige Zurückweisung aller etwaigen Ansprüche der
Kammer, maßgebenden Einfluß auf die Regierung des
Landes auszuüben ; es war die tatsächliche Einleitung des
Verfassungskonfliktes, denn die preußische Verfassung
räumte dem Abgeordnetenhause etwas mehr Befugnisse
ein, als nur dem Könige ,,zu raten". Den Konfliktsstoff
selbst lieferte die Reorganisation des Heeres, die der
König auf Grund der dreijährigen, das Abgeordnetenhaus
aber auf Grund der zweijährigen Dienstzeit durchgeführt
wissen wollte. Ehe noch der Streit um sie ausgefochten
war, nahm die Regierung sie unter Benutzung der Voll-
machten und Kredite in Angriff, die ihr für die Mobil-
machung aus Anlaß des italienischen Krieges bewilligt
worden waren. Die Wählerschaft antwortete damit, daß
sie bei der am 6. Dezember 1861 erfolgenden Neuwahl
die Fortschrittspartei in solcher Stärke in das Abgeord-
netenhaus schickte, daß diese dort sofort zur ausschlag-
gebenden Partei wurde. Einen Augenblick stutzte die Re-
gierung. Die Minister suchten zu vermitteln, aber ein am
6. März 1862 von der Kammer angenommener Antrag
des Fortschrittlers Ad. Hagen, worin verlangt wurde, daß
die Regierung das Ausgabenbudget in größerer Speziali-
sierung einbringen solle, führte zum offenen Konflikt. Die
Minister reichten ihre Entlassung ein, und der König löste
die Kammer auf. Ein neues Ministerium, durch Angehö-
rige der reaktionären Junker- und Muckerpartei — Lippe,
10
Mühler, Itzenplitz — verstärkt, wurde gebildet mit dem
Auftrage, „den Verdächtigungen der Absichten der Re-
gierung und der dadurch hervorgerufenen Irreführung der
öffentlichen Meinung, wie dieselbe sich bei den letzten
Wahlen gezeigt habe", energisch entgegenzuwirken, was
die Minister logischerweise dahin verstanden, den ganzen
Beamtenapparat zur Wahlmache in Bewegung zu setzen.
Die Neuwahlen selbst wurden auf den 6. Mai 1862 aus-
geschrieben.
In die Zeit des nun entfachten Wahlkampfes fällt die
erste Versammlung, in der Lassalle seinen Vortrag „Über
Verfassungswesen" hielt. Sie fand in Berlin am 16. April
1862 im fortschrittlich-liberalen Bezirksverein der Fried-
richstadt statt, und in den folgenden Wochen wiederholte
Lassalle den Vortrag in noch einigen solcher Bezirks-
vereine. Er ist von Lassalles Bestem — ja, man kann
ohne Übertreibung von ihm sagen, daß er zu den besten
politischen Vorträgen gehört, die überhaupt je gehalten
wurden : er ist eines der Meisterwerke politischer Vor-
tragskunst. Schon seine mehr formellen Vorzüge, die
klassisch gedrungene, überaus klare Sprache, sowie die so
künstlerisch vollendete und gerade deshalb sich so natür-
lich gebende Gliederung des gedanklichen Inhalts reißen
den Leser zur Bewunderung hin. Was aber dem Vortrag
vor allem seine Bedeutung gibt und ihn weit über eine
Gelegenheitsrede erhebt, ist die geschichtsphilosophische
Auffassung, mit der Lassalle an die gestellte Aufgabe —
die Darlegung des wesentlichen Moments einer politi-
schen Verfassung — herantritt und sie löst. Wir sehen
Lassalle, der eben noch in seinem System der erworbenen
Rechte sich als Meister der spekulativ aus dem Begriff
entwickelnden Rechtsphilosophie gezeigt hatte, hier so
greifbar-realistisch die Abhängigkeit politischer Einrich-
11
tungen von gesellschaftlichen Entwickehmgszuständen nach-
weisen, wie es der geschulteste Anhänger der materialisti-
schen Geschichtsauffassung kaum anders und schwerlich
besser zustande gebracht hätte. In der Tat darf man sagen,
daß, was die Anwendung der materialistischen Geschichts-
auffassung auf die Fragen der politischen Entwickelung
der Völker anbetrifft, es keine Schrift gibt, die jenes Ab-
hängigkeitsverhältnis in klarerer Anschaulichkeit zeigt als
wie dieser Vortrag ,,Über Verfassungswesen". Er hat
seinesgleichen nur in den Kapiteln „Die Gewalts -
theorie" in Friedrich Engels' Anti-Dühring. Und wie
der Vortrag ein Muster schönster Volkstümlichkeit ist, so
ist er zugleich auch ein Muster wissenschaftlicher Selbst-
beschränkung : so, wie die materialistische Geschichts-
auffassung hier zur Anwendung gebracht wird, ist sie über
jeden Streit erhaben, ist sie von jeder wesentlich speku-
lativen Beimischung frei, ist sie auf folgerichtige Durch-
arbeitung von erfahrungsgemäß Festgestelltem aufgebaute
positivistische Wissenschaft.
Lassalle zeigt, wie die in Gesetzesform gebrachten poli-
tischen Verfassungen nur dann und nur in dem Maße prak-
tisch unangefochten bleiben, als sie der Ausdruck der in
der Gesellschaft tatsächlich bestehenden Machtverhält-
nisse sind. Er analysiert den Begriff „tatsächliche Macht-
verhältnisse" oder „gesellschaftliche Machtverhältnisse ,
den in neuerer Zeit Anton Menger so gern als Deckungs-
mittel dafür benutzt hat, eine klare, unzweideutige Stel-
lungnahme zur materialistischen Geschichtsauffassung zu
vermeiden, gerade in solcher Weise, daß er sowohl
auf die Produktionsweise als bestimmenden Faktor
der Klassengliederung und Klassenentwickelung, zu-
gleich aber auch auf die Grenzen der ökonomisti-
schen Betrachtungsweise hinweist. Und das ist das Größte
12
an diesem Vortrage : er zeigt die verschiedenen Kräfte
der Gesellschaft zugleich in den Möglichkeiten, wie in den
Grenzen ihres Könnens. Dem Leser wird der ungeheuere
Vorteil der administrativ, militärisch usw. organisierten
Staatsmacht gegenüber den unorganisierten Kräften der
Gesellschaft aufgedeckt ; es wird aber auch gezeigt, über
welchen Punkt hinaus selbst die organisierte Staatsmacht
die — damals — unorganisierten, rein gesellschaftlichen
Kräfte nicht ungestraft ignorieren darf, wie nicht nur der
König mit Heer und Kanonen, wie nicht nur der Adel, die
Großindustriellen, die Bankiers, das Bürgertum, sondern
wie ferner das kleine Bürgertum, wie die Arbeiter und wie
schließlich auch das allgemeine Bewußtsein, das
über die Klassen- und Parteiinteressen hinausgreifende
Kulturempfinden des Volkes reale Machtfaktoren,
,,ein Stück Verfassung" sind. Ein geradezu unübertroffe-
nes Betrachtungsschema, aus dem unter anderem hervor-
geht, daß, wenn Lassalle in seinen rechtstheoretischen
Werken dem ,, allgemeinen Bewußtsein" eine so große
Rolle zuweist, er als Gesellschaftstheoretiker und Ge-
schichtsphilosoph doch dies Bewußtsein durchaus nicht als
etwas absolut Selbständiges auffaßt, sondern sich seines
Zusammenhanges mit, und seiner Abhängigkeit von den
materiellen Faktoren des Gesellschaftslebens wohl bewußt
war. So wenig aber, wie das Bewußtsein, erscheinen bei
ihm die materiellen Faktoren als ein für allemal in ihren
Beziehungen zueinander bestimmte Größen, es wird viel-
mehr das revolutionierende Moment in der Entwickelung
von Wirtschaft und Klassen deutlich hervorgehoben. Und
wenn Lassalle hierbei auch nicht auf das letzte Llement
der Gesellschaftsentwickelung, die Entwickelung des
Werkzeugs und seine Rolle, zu sprechen kommt, was er
aber in dem gleichzeitig mit diesem Vortrag ausgearbeiteten
13
und vier Tage vor ihm vorgetragenen Arbeiterprogramm
getan hat, so finden wir hier dafür in dem kleinen Ab-
schnitt, der mit den Worten eingeleitet wird: „Wie tritt
nun diese Änderung in den wirklichen Machtverhältnissen
ein?", die Rückwirkung der Siedelungsweise und des
Dichtigkeitsgrades der Bevölkerung auf die Klassen-
verhältnisse und die politischen Gestaltungen in wenigen
Strichen so lichtvoll gekennzeichnet, wie dies bis dahin
noch in keiner Populärschrift geschehen war. Selbst heute
noch wird dieser, für die politischen Entwickelungen so
wichtige Wirtschaftsfaktor in den Abhandlungen über die
materialistische Geschichtsauffassung entweder gar nicht
oder doch ganz ungenügend gewürdigt.
Mit einem Wort, als Staats- und gesellschaftswissen-
schaftliche Aufklärungsschrift ist Lassalles „Über Ver-
fassungswesen" noch ganz und gar nicht überlebt. Es liest
sich noch heute so frisch und anregend wie zur Zeit, wo
Lassalle mit ihm seine politische Agitation einleitete, und
ist für jeden angehenden Politiker eine vorzügliche Ge-
leitschrift. Aber auch als politische Kampfschrift hat es
seine Aktualität noch nicht eingebüßt. Noch besteht die
preußische Verfassung 1 ), von der in ihm die Rede ist
und von der Lassalle damals schrieb, sie könne wohl nach
rechts oder links hin abgeändert werden, aber bleiben
könne sie nicht. Es ist keine Widerlegung der Lassalle-
schen Ausführungen, daß sie bis auf den heutigen Tag
formell unverändert gebheben ist, denn materiell hat sie
durch die Kriege von 1866 und 1871, beziehungsweise
durch die Gründung des Norddeutschen Bundes und dann
des Deutschen Reiches eine sehr bedeutende Abänderung
*) Das Vorwort ist im Februar 1907 geschrieben.
14
erfahren. Die Entscheidung über die den Trägern der
preußischen Krone so am Herzen liegende Militärfrage
wurde mit anderen Fragen vom preußischen Landtag in
den deutschen Reichstag verlegt, die Einführung des all-
gemeinen, gleichen, geheimen und direkten Wahlrechts für
die Wahlen zum Reichstage zog das Interesse der demo-
kratischen Massen vom Landtage ab, und so konnte der
faule Kompromiß, der nach 1866 zwischen Krone und
Bürgertum in Preußen geschlossen worden ist, für Jahr-
zehnte um so mehr ohne neue Verfassungskrisen fort-
bestehen, als auf der einen Seite die Bildung der Zentrums-
partei und auf der anderen die immer stärkere Entfaltung
der sozialdemokratischen Arbeiterbewegung dem liberalen
Bürgertum Preußens teils die Macht und teils die Lust
nahmen, ernsthaft mit der Krone anzubinden. Eine neue
Verschiebung der tatsächlichen Machtverhältnisse im
Lande mußte erst eintreten, um aufs neue die Verfassungs-
frage auf die Tagesordnung zu setzen, und für diese Ver-
schiebung hat die große ökonomische Umwälzung gesorgt,
die sich seit den sechziger Jahren des 19. Jahrhunderts
vollzogen hat und noch vollzieht. Indem sie die Städte zu
einem Wachstum gebracht hat, daß heute die große Mehr-
heit der Bevölkerung in den Städten wohnt, während zu
Lassalles Zeiten noch drei Viertel der Bevölkerung dem
platten Lande angehörten, und indem sie in den Städten
der industriellen Arbeiterschaft neben dem Übergewicht in
der Zahl auch immer mehr das Übergewicht als organi-
sierte und geistig wirkende soziale Kraft zuspielt, trieb
sie immer sichtbarer dem Moment zu, wo, sofern Bürger-
tum und Krone im Verein nicht vorher einlenkten, die
Arbeiterklasse im Gefühl des klaffenden Gegensatzes
zwischen der wirtschaftlich-sozialen Wirklichkeit und dem
geschriebenen Recht ihrerseits die Verfassungsfrage stel-
15
len würde. Darin lag aber schon eingeschlossen, daß es
sich dann auf der Volksseite nicht um „Rettung", sondern
um Abänderung, und zwar wahrscheinlich um sehr
gründliche Abänderung der geschriebenen Verfas-
sung handeln mußte. Der Moment mußte eintreten, ob
das Reichstagswahlrecht in seiner bisherigen Gestalt fort-
bestand oder nicht. Es liegt aber auf der Hand, daß
jeder Eingriff in das Reichstagswahlrecht sein Eintreten
notwendig beschleunigt hätte.
Als Lassalle den Verfassungsvortrag niederschrieb, war
noch nicht mit Sicherheit vorauszusehen, welche Entwicke-
lung die Verfassungsfrage nehmen würde. So wenig, wie
das liberale Bürgertum, hatte der Träger der Krone große
Neigung, die Dinge auf die äußerste Spitze zu treiben.
Wilhelm I. hielt sich vorläufig noch im Rahmen der ihm
nach dem Buchstaben der Verfassung zustehenden Rechte,
er hoffte auf eine zugängliche Kammer. Was sollte aber
geschehen, wenn er eine solche nicht fand ? Darüber muß-
ten sich diejenigen klar werden, die nicht wollten, daß die
Kammer das Fundamentalrecht jeder Volksvertretung auf
genaue Spezialisierung der ihr abverlangten Ausgaben fallen
lasse. Sie mußten sich alle Konsequenzen eines Verfas-
sungsstreites vor Augen halten, um geistig auf das Äußerste
gerüstet zu sein, da nur solche Vorbereitung die genügende
Kampfesenergie und die Auswahl der wirksamsten Kampf-
mittel verbürgt. Seinen Hörern, meist kleinbürgerliche De-
mokraten, mit den letzten Ursachen jedes Verfassungs-
streites auch die wahre Natur des ausgebrochenen Ver-
fassungskonfliktes zu enthüllen, ihnen zu zeigen, wieso es
kam, daß dieser Konflikt in der gegebenen Gestalt mög-
lich wurde, das war die Aufgabe, die sich Lassalle stellte.
Denn ihm, dem Revolutionär, der, wie wir nun auch aus
den Briefen an seine Eltern wissen, für den Sommer 1862
16
einen neuen europäischen Krieg und allerhand Aufstände
in Österreich erwartete, die Preußen nicht unberührt
lassen konnten, mußte ganz besonders daran liegen, daß
der preußische Verfassungskampf von den demokratischen
Volkselementen dieses Staates als eine Angelegenheit auf-
gefaßt und behandelt wurde, bei der zuletzt die reale,
auf mehr als Verfassungsbuchstaben gegründete Macht
den Entscheid geben werde.
Daß es sich im Verfassungskonflikt um eine Macht-
frage handelte, wußten allerdings die liberalen Parteiführer
auch, aber sie glaubten besonders klug zu tun, wenn sie es
nicht offen aussprachen. Sie wollten die faktische Macht
mit Hilfe der Verfassung „konstitutionell" der Regierung
abhandeln und rechneten dabei ausschließlich auf die
Zaubergewalt dessen, was Lassalle in der vorliegenden
Rede ,,das allgemeine Bewußtsein" nennt und von dem er
sehr richtig sagt, daß es „in gewissen Grenzen" auch ein
Stück Verfassung sei : die öffentliche Meinung. Diese
sollte alles für sie machen, und darum wurde die Ver-
fassungsfrage als eine reine Rechtsfrage hingestellt, als
ein Streit um das formale Recht, das allerdings auf Seiten
der Kammer war.
Unter diesen Umständen konnte ein Vortrag, der mit
haarscharfer Logik die letzten Konsequenzen des aus-
gebrochenen Konflikts bloßlegte, den leitenden Persön-
lichkeiten der liberalen Partei nicht sehr angenehm sein.
Lassalle hatte sich zwar klugerweise enthalten, vorzeitig
irgendeine spezielle Nutzanwendung aus seinen Aus-
einandersetzungen zu ziehen, aber ihre revolutionäre Trag-
weite lag auf der Hand. Besser paßte die Rede den Re-
aktionären in den Kram, die ihr Organ in der junkerlich
feudalen „Kreuzzeitung" hatten. Vertuschten die Libe-
ralen die Machtfrage, die hinter der Rechtsfrage steckte,
2 Lssealle. Ge;. Schriften. Band II. 17
so lag den Kreuzzeitungsleuten um so mehr daran, die
Forderungen der Linken als ein revolutionäres Attentat
auf die Machtsphäre der Krone darzustellen. Außerdem
hatten die Macher der „Kreuzzeitung" sicher Wind da-
von, wie es zwischen Lassalle und den Fortschrittsführern
stand, soweit es nicht schon aus verschiedenen Stellen des
Vortrages zwischen den Zeilen herauszulesen war. Und
auch das paßte in ihre Pläne. Schon bei den Wahlen des
Jahres 1861 hatte die „Kreuzzeitung" ihrer Partei emp-
fohlen, Verbindungen mit den Vertretern der konsequen-
ten Demokratie gegen die Liberalen zu schließen, und als
die Wahlmännerwahlen im April 1862 die Fortschritts-
partei auf der ganzen Linie siegreich zeigten, befürwortete
die Korrespondenz der Konservativen Partei das allge-
meine Wahlrecht, da ja das Dreiklassen Wahlsystem —
gar nicht ,,zu Recht" bestehe ! Wie man die Gebrüder
Bauer eingefangen hatte, so hoffte man auch andere an-
zufangen .
Der Artikel, den die „Kreuzzeitung" Lassalles Vortrag
widmete, ist so bezeichnend für die damalige Situation,
daß es mir gerechtfertigt erscheint, ihn hier seinem vollen
Wortlaut nach folgen zu lassen :
„Das zweite (Symptom) ist die von uns (Nr. 122)
skizzierte Rede des Dr. Lassalle, eines seiner Zeit viel-
genannten revolutionären Juden, der mit richtigem In-
stinkt den Nagel auf den Kopf getroffen und uns noch
nicht alles gesagt hat, was er weiß und denkt. Tiefe Ver-
achtung gegen die geschriebene Verfassung ; das klare Be-
wußtsein, daß die tatsächlichen Zustände und die realen
Machtverhältnisse die wirkliche und alleinige Verfassung
eines Landes sind, in welcher Verfassung er den Soldaten
und sogar den Kanonen eine sehr wichtige und entschei-
18
elende Stellung anweist — und aus beiden Vordersätzen
kombiniert die Schlußfolgerung, daß es um deswillen zu-
nächst und vor allem darauf ankomme, die tatsächlichen
Zustände und Machtverhältnisse umzugestalten und ins-
besondere die Besiegten zu entwaffnen.
„Der Fehler in seiner Rechnung liegt nur darin, daß
die Demokratie im Jahre 1848 eben nicht gesiegt,
sondern sich selbst und das Volk mit dieser Lüge einfach
hinter das Licht geführt hatte, und daß um deswillen, so-
bald jener Schwindel verflog, die realen Machtverhält-
nisse einfach wieder in ihre Rechte traten. Überdies aber
ist Dr. Lassalle ein zu klarer Kopf, um nicht zu wissen,
daß man die .realen Machtverhältnisse' erst dann um-
gestalten kann, wenn man der Stärkere ist, oder daß
mit anderen Worten jede Regierung, die über die realen
Mächte des Landes — Armee, Finanzen und den ganzen
Verwaltungsorganismus — gebietet, nur durch sich
selbst ruiniert und gestürzt werden kann. Um deswillen
ist der Liberalismus, ,der die Fürsten mit Biederkeit und
Loyalität um ihre Gewalt betrügt', der gefährlichste Mi-
neur der Demokratie und Revolution; um deswillen er-
freuen wir uns auch jetzt des interessanten Schauspiels,
daß die Umsturzpartei von Versicherungen der Ehrfurcht
und Loyalität gegen die Krone überfließt.
„Die Krone ,von Gottes Gnaden' sitzt so fest auf dem
Haupte ihrer Träger, daß keine andere Hand als ihre
eigene dieselbe abzunehmen vermag ! — Die eigentliche
Gefahr für die Krone liegt deshalb auch allein in der
Lüge, in jener heuchlerischen Aktion, welche die Fürsten
zu verführen trachtet, sich selbst freiwillig ihrer Macht
zu entäußern." („Neue Preußische Zeitung", Leitartikel
vom 8. Juni 1862.)
2* • 19
Die Nutzanwendung dieses Artikels geht an die Adresse
des Königs, der noch immer zauderte, sich der Kreuz-
zeitungspartei mit Haut und Haaren zu überliefern. Da-
her namentlich der Satz, daß jede Regierung „nur durch
sich selbst ruiniert und gestürzt werden kann". Das hieß
auf deutsch : „Kein Kompromiß, kein Zugeständnis an
die Kammer, Majestät ! Jedes Zugeständnis ist ein Be-
weis von Schwäche, führt zu weiteren Zugeständnissen
und schließlich zum Ruin des Gottesgnadentums. Darum :
König werde hart!" Welcher fortgesetzte Ruf, wie man
weiß, nicht auf unfruchtbaren Boden fiel.
Die Redensart, daß die „Demokratie" im März 1848
nicht gesiegt habe, ist natürlich reaktionärer Schwindel.
Tatsächlich lag das absolute Gottesgnadentum am 19. März
1848 am Boden und erholte sich nur deshalb so schnell,
weil das liberale Bürgertum, dem der Sieg zufiel, ihn nicht
auszunutzen verstand. Statt sich so schnell als möglich der
faktischen Macht zu versichern, stritt man solange um
Formalitäten, bis die Zeit zur Schaffung der materiellen
Grundlage für die geschriebene Verfassung verstrichen
war. Das Nähere darüber im Text des Vortrages selbst.
Was dessen Aufnahme bei den Hörern anbetrifft, so
liegt darüber nur ein Zeitungsbericht der demokratischen
„Berliner Reform" vom 11. Mai 1862 vor. Lassalle wird
darin „der bekannte geistreiche Autor" genannt, und nach
einem gedrängten Referat über den Inhalt des Vortrages
heißt es : „Wir wünschen, daß Dr. Lassalle, dem Wunsche
der großen Mehrheit der Versammlung folgend, seinen so
ideenreichen und anregenden Vortrag recht bald drucken
lassen möge, damit er auch in weiteren Kreisen bekannt
werde." Das bezog sich freilich schon auf eine andere
Versammlung als die, wo Lassalle den Vortrag zuerst ge-
halten hatte. Aber die bloße Tatsache, daß man Lassalle
20
ersucht hatte, den Vortrag in anderen Bezirksvereinen zu
wiederholen, läßt mindestens so viel erkennen, daß er auf
die ersten Hörer tieferen Eindruck gemacht haben muß.
Die Presse der Fortschrittspartei ignorierte ihn zunächst,
da er der Partei aus den oben dargelegten Gründen nichts
weniger als genehm war. Außerdem nahm der Wahlkampf
ihr ganzes Interesse in Anspruch. Erst als der Vortrag
Anfang Juni 1862 im Druck erschien, beschäftigten sich
weitere Kreise mit ihm. Neben der „Kreuzzeitung", deren
Auslassungen oben wiedergegeben sind, nahm ihn auch die
ministerielle ,, Sternzeitung' vor, allerdings mit etwas we-
niger Genugtuung, wie das Organ der unverhüllten Reak-
tion. Die Wahlen waren gegen die Regierang ausgefallen,
die Fortschrittspartei hatte auf Kosten aller übrigen Par-
teien ihre Mandate wesentlich vermehrt, und so hatte die
Verworrenheit der Lage noch zugenommen. „Die politi-
sche Situation hier ist ebenso lächerlich wie interessant.
Kretins von allen Seiten", schreibt Lassalle im Juli 1862
an seinen Vater. Keine der beiden streitenden Parteien
hatte den Mut zu radikalem Vorgehen, beide, der König
wie die fortschrittliche liberale Kammerrnehrheit, beriefen
sich auf die Verfassung, die aber keinen Ausweg aus dem
Konflikt darbot, wenn nicht eine der Parteien freiwillig
nachgab, d. h., wenn nicht entweder der König die von ihm
auf Grund wiederholter außerordentlicher Bewilli-
gungen ins Werk gesetzte Heeresreorganisation wieder
fallen ließ, oder das Abgeordnetenhaus sie endgültig in
der vom König gewählten Gestalt guthieß, die es aber ge-
rade für unannehmbar erklärt hatte. Unter diesen Um-
ständen konnte Lassalle seinem Vater in dem besagten
Brief weiterhin schreiben : „Meine Broschüre über Ver-
fassungswesen kommt jetzt zu immer größerer und
größerer Anerkennung, weil natürlich die inzwischen ein-
21
getretenen Ereignisse auch den Dümmsten die Augen auf-
gerissen und gezeigt haben, wie richtig ich prophezeite."
(Intime Briefe Ferdinand Lassalles. Berlin, Verlag Vor-
wärts, S. 132.) Wie die Dinge lagen, konnte die Ver-
fassung Preußens in der Tat ,, nicht so bleiben, wie sie
<<
war .
Ed. Bernstein.
22
ÜBER VERFASSUNGSWESEN
Meine Herren
Es ist die Aufforderung an mich ergangen, dieser ge-
ehrten Versammlung einen Vortrag zu halten, und ich habe
für denselben einen Gegenstand gewählt, der sich wohl
von selbst empfiehlt, weil er vor allen an der Zeit ist. Ich
werde nämlich sprechen über Verfassungswesen.
Ich bemerke von vornherein, meine Herren, daß mein
Vortrag ein streng wissenschaftlicher sein wird.
Nichtsdestoweniger oder richtiger eben deswegen wird
keiner unter Ihnen sein, der diesem Vortrag nicht von An-
fang bis Ende folgen und ihn ganz begreifen können wird.
Denn wahre Wissenschaftlichkeit, meine Her-
ren — es ist gut, immer hieran zu erinnern — besteht
eben in gar nichts anderem als in jener Klarheit des
Denkens, welche, ohne irgendeine Voraussetzung zu
machen, Schritt für Schritt alles aus sich selbst ableitet,
sich aber eben deshalb auch mit zwingender Gewalt des
Verstandes jedes nur aufmerksamen Zuhörers bemächtigt.
Diese Klarheit des Denkens bedarf daher bei ihren Zu-
hörern gar keiner besonderen Voraussetzung. Im
Gegenteil, da sie, wie bereits bemerkt, in nichts anderem
als in jener Voraussetzungslosigkeit des Denkens besteht,
welche alles aus sich selbst ableitet, so duldet sie nicht
einmal Voraussetzungen. Sie duldet und fordert nichts
anderes, als daß die Zuhörer keine Voraussetzungen
25
irgendeiner Art, keine festen Vorurteile mitbringen, son-
dern den Gegenstand, wie oft sie auch bereits über ihn ge-
dacht oder gesprochen haben mögen, von neuem unter-
suchen, so, als wüßten sie noch gar nichts Feststehendes
von ihm, und sich also mindestens für die Zeit der Unter-
suchung alles dessen entschlagen, was sie bisher über den
Gegenstand anzunehmen gewohnt waren.
Ich beginne also meinen Vortrag mit der Frage : Was
ist eine Verfassung ? worin besteht das Wesen einer Ver-
fassung ?
Jeder Mensch, meine Herren, spricht heutzutage von
früh bis abends über Verfassung. In allen Zeitungen, in
allen Gesellschaften, in allen Wirtshäusern ist unablässig
von Verfassung die Rede.
Und doch, wenn ich diese Frage ernstlich stelle : was
ist das Wesen, der Begriff einer Verfassung, so fürchte
ich, daß von allen diesen so Sprechenden sehr wenige
imstande sein dürften, eine befriedigende Antwort zu er-
teilen.
Viele würden sich offenbar versucht fühlen, bei dieser
Frage nach dem Bande der preußischen Gesetzsammlung
pro 1850 zu greifen und da die preußische Verfassung
herauszulangen.
Aber Sie sehen sofort, das ist keine Antwort auf meine
Frage. Denn was darin steht, das ist nur der besondere
Inhalt einer bestimmten, nämlich der preußischen Ver-
fassung, und ist also keineswegs imstande, die Frage zu
beantworten : was ist das Wesen, der Begriff einer Ver-
fassung überhaupt.
Wenn ich diese Frage einem Juristen stelle, so wird er
mir hierauf etwa eine Antwort geben, wie folgt: „Eine
Verfassung ist ein zwischen König und Volk beschworener
Pakt, welcher die Grundprinzipien der Gesetzgebung und
26
Regierung in einem Lande feststellt." Oder er wird viel-
leicht noch allgemeiner, weil es ja auch republikanische
Verfassungen gegeben hat, sagen : „Eine Verfassung ist
das in einem Lande proklamierte Grundgesetz, welches die
Organisation des öffentlichen Rechts in dieser Nation
feststellt."
Aber alle diese und ähnliche formelle juristische De-
finitionen sind eben so weit entfernt, wie die vorige Ant-
wort, eine wirkliche Antwort auf meine Frage zu bilden.
Denn alle diese Antworten enthalten immer nur eine äußer-
liche Beschreibung dessen, wie eine Verfassung zustande
kommt, und was eine Verfassung tut, aber nicht die An-
gabe: was eine Verfassung ist. Sie geben Kriterien, Er-
kennungszeichen an, an denen man äußerlich und juristisch
eine Verfassung erkennt. Aber sie sagen uns durchaus
nicht, was der Begriff, das Wesen einer Verfassung
sei. Sie lassen uns deshalb auch in völliger Unklarheit
darüber, ob und wann eine bestimmte Verfassung gut oder
schlecht, möglich oder unmöglich, dauerhaft oder nicht
dauerhaft sein wird. Denn dies alles könnte nur erst aus
dem Begriff einer Verfassung hervorgehen. Man muß
erst das Wesen einer Verfassung überhaupt kennen, um
zu wissen, ob eine bestimmte Verfassung ihm ent-
spricht und wie es mit ihr steht. Hierüber läßt uns aber
eben jene juristische, äußerliche Art des Definierens, die
sich gleichmäßig auf jedes beliebige Blatt Papier an-
wendet, welches von einer Nation, oder von einer Nation
und ihrem Könige unterschrieben und als Verfassung aus-
gerufen wird, gleichviel, wie beschaffen der Inhalt dieses
Blattes Papier sei, in vollständiger Unklarheit. Erst der
Begriff der Verfassung — Sie werden sich davon selbst
überzeugen, wenn wir erst zu diesem Begriffe gelangt
sein werden — ist der Quell aller Verfassungskunst und
27
Verfassungs Weisheit, die sich dann aber auch spielend
und wie von selbst aus diesem Begriffe entwickeln.
Ich wiederhole also meine Frage: was ist eine Ver-
fassung, was ist das Wesen, der Begriff einer Ver-
fassung ?
Da wir dies noch nicht wissen — ' wir müssen es erst
gemeinschaftlich suchend finden, meine Herren — so
v/ollen wir eine Methode anwenden, die man überhaupt
immer gut tun wird anzuwenden, wenn es sich darum han-
delt, den klaren Begriff von einer Sache zu erlangen.
Diese Methode ist einfach, meine Herren. Sie besteht
darin, daß man die Sache, deren Begriff man sucht, mit
einer anderen ihr gleichartigen vergleicht, und nun sucht,
den Unterschied klar und scharf zu durchdenken, der beide
doch noch voneinander trennt.
Indem ich also jetzt diese Methode anwende, frage ich :
wie unterscheiden sich Verfassung und Gesetz von-
einander ?
Beide, Verfassung und Gesetz, haben offenbar ein
gleichartiges Wesen miteinander. Eine Verfassung soll
Gesetzeskraft haben; sie soll also auch Gesetz sein. Aber
sie soll nicht bloß Gesetz, sie soll noch mehr als Ge-
setz sein. Es ist also auch ein Unterschied da. Daß ein
solcher Unterschied da ist, daß eine Verfassung nicht ein
bloßes Gesetz sein soll, sondern noch mehr als das, ließe
sich an hundert Tatsachen zeigen.
So nehmen Sie es nicht übel, meine Herren, wenn neue
Gesetze erscheinen. Im Gegenteil, Sie wissen, daß es not-
wendig ist, daß fast alle Jahre mehr oder weniger neue
Gesetze erlassen werden. Und doch kann kein neues Ge-
setz erlassen werden, ohne das bis dahin bestandene ge-
setzliche Verhältnis abzuändern. Denn brächte das neue
Gesetz keine Änderung in dem bis dahin bestehenden ge-
28
setzlichen Zustand hervor, so würde es überhaupt über-
flüssig sein und gar nicht erlassen werden. Die Verän-
derung der Gesetze nehmen Sie also nicht übel, Sie be-
trachten sie vielmehr im allgemeinen als die regelmäßige
Aufgabe der Regierungskörper. So wie man Ihnen aber
an die Verfassung rührt, so nehmen Sie es übel und
schreien : Man tastet uns die Verfassung an. Woher kommt
dieser Unterschied ? Dieser Unterschied ist so unleugbar
da, daß in manchen Verfassungen sogar festgesetzt wurde :
die Verfassung solle gar nicht abgeändert werden kön-
nen ; in andern, sie solle nur mit zwei Drittel der Stimmen
der gesetzgebenden Körper, statt mit einfacher Majorität
abgeändert werden können ; wieder in andern : der gesetz-
gebende Körper könne gar nicht, auch nicht im Verein mit
den sonstigen Regierungsgewalten die Abänderung der
Verfassung ausführen, sondern, wenn er eine Abänderung
beschlösse, so müsse extra ad hoc, zu diesem Zwecke,
eine neue Versammlung vom Lande gewählt werden, um
nun über die Abänderung zu entscheiden.
In allen diesen Tatsachen spricht sich somit aus, daß
nach dem gesamten Gefühl der Völker eine Verfassung
etwas noch viel Heiligeres, Festeres, Unveränderlicheres
sein soll als ein gewöhnliches Gesetz.
Ich nehme also meine Frage wieder auf : worin unter-
scheidet sich eine Verfassung von einem gewöhnlichen
Gesetz ?
Auf diese Frage wird man in der Regel die Antwort
erhalten : eine Verfassung ist nicht bloß ein Gesetz, wie
ein anderes auch, sie ist das Grundgesetz des Landes.
Und es ist ganz möglich, meine Herren, daß in dieser
Antwort vielleicht das Richtige in unklarer Weise ver-
borgen liegt. Aber in dieser unklaren Weise, welche diese
Antwort noch hat, ist mit ihr ebenso wenig gedient. Denn
29
es erhebt sich nun wieder die Frage: wie unterscheidet
sich ein Gesetz von einem Grundgesetz? Wir sind
also wieder nur soweit wie zuvor. Wir haben nur einen
neuen Namen gewonnen, Grundgesetz, der uns aber
zu gar nichts hilft, so lange wir wieder nicht zu sagen
wissen, welches der Unterschied eines Grundgesetzes
und eines anderen Gesetzes sei.
Suchen wir also uns der Sache in der Weise zu nähern,
daß wir untersuchen, was für Vorstellungen etwa in dem
Namen „Grundgesetz" enthalten seien, mit anderen
Worten: wie sich etwa ein Grundgesetz und ein an-
deres Gesetz voneinander unterscheiden müßten, wenn
das erstere seinen Namen Grundgesetz wirklich recht-
fertigen soll.
Ein Grundgesetz müßte also:
1. ein solches Gesetz sein, das tiefer liegt als ein
anderes gewöhnliches Gesetz ; dies zeigt der Name
Grund; es müßte aber auch
2. um ein Grundgesetz zu sein, eben den Grund
der andern Gesetze bilden, d.h. also das Grund-
gesetz müßte in den andern gewöhnlichen Gesetzen
fortzeugend tätig sein, wenn es eben ihren Grund
bilden soll. Das Grundgesetz muß also in den
andern gewöhnlichen Gesetzen fortwirken ; —
3. aber eine Sache, die einen Grund hat, kann nicht
mehr beliebig so oder anders sein; sondern sie
muß eben so sein, wie sie ist. Daß sie anders
sei, leidet ihr Grund nicht. Nur das Unbegrün-
dete und darum auch Zufällige kann so sein, wie es
ist, und auch anders. Was aber einen Grund hat,
das ist notwendig, so wie es ist. Die Planeten
haben z. B. eine gewisse Bewegung. Diese Bewe-
gung hat entweder einen Grund, der sie bestimmt,
30
oder sie hat keinen solchen. Wenn sie keinen hätte,
so ist diese Bewegung zufällig und könnte auch jeden
Moment eine andere sein. Wenn sie aber einen
Grund hat, nämlich, wie die Naturforscher sagen,
die Anziehungskraft der Sonne, so ist dadurch schon
gegeben, daß diese Bewegung der Planeten durch
den Grund, die Anziehungskraft der Sonne, bestimmt
und geregelt wird, derart, daß sie nicht anders
sein kann, als sie ist. In der Vorstellung des
Grundes liegt also der Gedanke einer tätigen Not-
wendigkeit, einer wirkenden Kraft, welche mit
Notwendigkeit das von ihr Begründete zu dem
macht, was es eben ist.
Wenn also die Verfassung das Grundgesetz eines
Landes bildet, so wäre sie — und hier dämmert uns das
erste Licht, meine Herren — ein bald noch näher zu be-
stimmendes Etwas oder, wie wir vorläufig gefunden
haben, eine tätige Kraft, welche alle andern Gesetze
und rechtlichen Einrichtungen, die in diesem Lande er-
lassen werden, mit Notwendigkeit zu dem macht,
was sie eben sind, so daß von nun ab gar keine andern
Gesetze als eben diese in diesem Lande erlassen werden
können.
Gibt es denn nun aber etwas in einem Lande, meine
Herren, — und bei dieser Frage beginnt nun allmählich
das volle Licht hereinzubrechen — gibt es denn etwas
in einem Lande, eine bestimmende tätige Kraft, welche
auf alle Gesetze, die in diesem Lande erlassen werden,
derart einwirkt, daß sie in einem gewissen Umfange not-
wendig so und nicht anders werden, wie sie
eben sind ?
Ei freilich, meine Herren, gibt es so etwas, und dies
Etwas ist nichts anders als — die tatsächlichen
31
Machtverhältnisse, die in einer gegebenen Gesell-
schaft bestehen.
Die tatsächlichen Machtverhältnisse, die in
einer jeden Gesellschaft bestehen, sind jene tätig wirkende
Kraft, welche alle Gesetze und rechtlichen Einrichtungen
dieser Gesellschaft so bestimmt, daß sie im wesentlichen
gar nicht anders sein können, als sie eben sind.
Ich eile, mich durch ein sinnliches Beispiel ganz ver-
ständlich zu machen. Dies Beispiel wird zwar in der Form,
in der ich es setze, durchaus nicht möglich sein. Aber
abgesehen davon, daß sich später vielleicht zeigen wird,
wie dasselbe Beispiel in einer andern Form allerdings ganz
möglich ist, so kommt überhaupt gar nichts darauf an,
ob das Beispiel eintreten kann, sondern bloß darauf,
was wir an ihm lernen wollen, auf die Natur der Dinge,
die sich enthüllen würde, wenn es einträte.
Sie wissen, meine Herren, daß in Preußen nur das
Gesetzeskraft hat, was durch die Gesetzsammlung publi-
ziert wird. Die Gesetzsammlung wird gedruckt in der
Deckerschen Oberhofbuchdruckerei. Die Originale der
Gesetze selbst werden in gewissen Staatsarchiven ver-
wahrt, in andern Archiven, Bibliotheken und Magazinen
die gedruckten Gesetzsammlungen.
Setzen Sie nun den Fall, daß eine große Feuersbrunst
entstände, etwa wie der Hamburger Brand, und daß nun
alle diese Staatsarchive, Bibliotheken, Magazine und die
Deckersche Oberhofbuchdruckerei abbrennen und daß
dies durch ein merkwürdiges Zusammentreffen der Um-
stände auch in den andern Städten der Monarchie statt-
fände und auch in bezug auf die Bibliotheken der Privat-
leute, in denen sich Gesetzsammlungen vorfinden, so daß
nun in ganz Preußen kein einziges Gesetz in beglaubigter
Form mehr existierte.
32
Das Land wäre dann durch dieses Unglück um alle
seine Gesetze gekommen, und es bliebe ihm gar nichts
übrig, als sich neue Gesetze zu machen.
Glauben Sie denn nun, meine Herren, daß man in
diesem Fall ganz beliebig zu Werke gehen, ganz be-
liebige neue Gesetze machen könnte, wie einem das eben
konveniert? Wir wollen sehen.
Ich setze also den Fall, Sie sagten: die Gesetze sind
untergegangen, wir machen jetzt neue Gesetze, und
wir wollen hierbei dem Königtum nicht mehr diejenige
Stellung gönnen, die es bisher einnahm, oder sogar : wir
wollen ihm gar keine Stellung mehr gönnen.
Da würde der König einfach sagen : die Gesetze mögen
untergegangen sein; aber tatsächlich gehorcht mir die
Armee, marschiert auf meinen Befehl, tatsächlich geben
auf meine Ordre die Kommandanten der Zeughäuser und
Kasernen die Kanonen heraus, und die Artillerie rückt
damit in die Straße, und auf diese tatsächliche Macht
gestützt leide ich nicht, daß Ihr mir eine andere Stellung
macht, als ich will.
Sie sehen, meine Herren, ein König, dem das Heer
gehorcht und die Kanonen, — das ist ein Stück Ver-
fassung !
Oder ich setze den Fall, Sie sagten: Wir sind 18
Millionen Preußen. Unter diesen 18 Millionen gibt es
nur eine verschwindend kleine Anzahl großer adliger
Grundbesitzer. Wir sehen nicht ein, warum diese ver-
schwindend kleine Anzahl großer Grundbesitzer einen
solchen Einfluß üben soll, wie die ganzen 18 Millionen
zusammen, indem sie aus sich ein Herrenhaus bilden,
welches die Beschlüsse des von der gesamten Nation ge-
wählten Abgeordnetenhauses aufwiegt und verwirft, wenn
3 Lassalli. Ges. Schritten. Baad II. 33
sie etwas taugen. Ich setze den Fall, Sie sprächen so und
sagten: wir sind alle „Herren" und wollen gar kein
besonderes Herrenhaus mehr.
Nun, meine Herren, die großen adligen Grundbesitzer
könnten dann freilich ihre Bauern nicht gegen Sie mar-
schieren lassen ! Ganz im Gegenteil, sie würden wahr-
scheinlich alle Hände voll zu tun haben, sich vor ihren
Bauern zuerst zu retten.
Aber die großen adligen Grundbesitzer haben immer
einen großen Einfluß bei Hof und König gehabt, und
durch diesen Einfluß können sie nun das Heer und die
Kanonen ebenso gut für sich in Bewegung setzen, als wenn
diese Machtmittel zu ihrer direkten Verfügung ständen.
Sie sehen also, meine Herren, ein Adel, der Einfluß
bei Hof und König hat, — das ist ein Stück Verfassung.
Oder ich setze den umgekehrten Fall, König und Adel
einigten sich unter sich, die mittelalterliche Zunftver-
fassung wieder einführen zu wollen, und zwar nicht nur
für das kleine Handwerk, wie man dies vor einigen Jah-
ren wirklich zum Teil versucht hat, sondern sie in der
Weise einzuführen, wie sie im Mittelalter bestand, näm-
lich für die gesamte Produktion in der Gesellschaft, also
auch für den Groß- und Fabrikationsbetrieb und für die
Produktion mit Maschinen. Es wird Ihnen bekannt sein,
meine Herren, daß das große Kapital unmöglich unter
dem mittelalterlichen Zunftsystem produzieren könnte, daß
der eigentliche Groß- und Fabrikationsbetrieb, die Pro-
duktion mit Maschinen, unter dem mittelalterlichen Zunft-
system durchaus nicht vor sich gehen könnte. Denn nach
diesem Zunftsystem bestanden z. B. überall gesetzliche
Abgrenzungen der verschiedenen, auch der am nächsten
miteinander verwandten Arbeitszweige, und kein Gewerbe-
treibender durfte zwei derselben mit einander verbinden.
34
Der Tüncher dürfte kein Loch verstreichen, zwischen den
Nagelschmieden und den Schlossern wurden damals end-
lose Prozesse über die Grenzen ihrer beiderseitigen Ge-
werbe geführt, der Kattundrucker würde keine Färber
beschäftigen können. Ebenso war unter dem Zunftsystem
das Quantum gesetzlich genau geregelt, das ein Gewerbe-
treibender produzieren konnte, indem nämlich an jedem
Ort in jedem Gewerbszweige jeder Meister nur eine
gleiche, gesetzlich bestimmte Anzahl von Arbeitskräften
beschäftigen durfte.
Sie sehen, daß schon aus diesen beiden Gründen die
große Produktion, die Produktion mit Maschinen und
einem System von Maschinen, unter der Zunftverfassung
nicht einen Tag vorwärts gehen könnte. Denn diese große
Produktion erfordert erstens als ihre Lebensluft die Ver-
bindung der verschiedenartigsten Arbeitszweige unter den
Händen desselben großen Kapitals; zweitens die mas-
senhafte Produktion und die freie Konkurrenz, das heißt
also die unbeschränkte beliebige Anwendung von Ar-
beitskräften.
Wenn man also nun dennoch die Zunftverfassung heut
einführen wollte — was würde entstehen ?
Die Herren Borsig, Egels usw., die großen Kattun-
fabrikanten, Seidenfabrikanten usw. würden ihre Fabriken
schließen und ihre Arbeiter entlassen, sogar die Eisen-
bahn-Direktionen würden dasselbe tun müssen, Handel
und Gewerbe würden stocken, eine große Anzahl Hand-
werksmeister würde hierdurch wiederum, teils gezwungen,
teils freiwillig, ihre Gesellen entlassen, diese ganze un-
endliche Volksmasse würde nach Brot und Arbeit rufend
durch die Straßen wogen, hinter ihr stände anfeuernd
durch ihren Einfluß, ermutigend durch ihr Ansehen, Vor-
schub leistend durch ihre Geldmittel die große Bour-
3 - 35
geoisie, und es würde so ein Kampf ausbrechen, in wel-
chem keineswegs der Sieg dem Heere verbleiben könnte.
Sie sehen also, meine Herren, die Herren Borsig und
Egels, die großen Industriellen überhaupt — die sind
ein Stück Verfassung.
Oder ich setze den Fall, die Regierung wollte eine
jener Maßregeln ergreifen, welche das Interesse der gro-
ßen Bankiers entschieden kränken. Die Regierung wollte
z. B. sagen, die Königliche Bank soll nicht dazu da sein,
wie sie es gegenwärtig ist, den großen Bankiers und Ka-
pitalisten, die ohnehin schon über alles Geld und allen
Kredit verfügen, und die heutzutage allein auf ihre Unter-
schriften bei der Bank diskontieren können, das heißt
Kredit erhalten, den Kredit noch billiger zu machen,
sondern sie soll gerade dazu sein, dem kleinen und
Mittelmann den Kredit zugänglich zu machen — und
man gäbe nun der Königlichen Bank eine solche Organi-
sation, die dieses Resultat nach sich zöge — würde das
gehen, meine Herren ?
Nun, meine Herren, einen Aufstand würde das freilich
nicht nach sich ziehen. Aber für die heutige Regierung
ginge das auch nicht.
Denn von Zeit zu Zeit, meine Herren, kommt die Re-
gierung in die Lage, solche Geldmittel, solche Massen
von Geldmitteln zu gebrauchen, daß sie sie nicht in der
Form von Steuern aufzubringen wagt. In diesem Falle
greift sie zu dem Ausweg, das Geld der Zukunft aufzu-
essen, das heißt Anleihen zu machen und Staatspapiere
dafür auszugeben. Hierzu braucht sie die Bankiers. Zwar
geht auf die Länge der Zeit der größere Teil der Staats-
papiere doch wieder in die Hände der gesamten besitzen-
den Klasse der Nation und der kleinen Rentiers über.
36
Aber hierzu ist Zeit, oft viel Zeit erforderlich. Die Re-
gierung aber braucht das Geld schnell und auf einen
Tisch, oder in wenigen Terminen, darum braucht sie Zwi-
schenpersonen, Vermittler, die ihr einstweilen das ge-
samte Geld geben und es auf ihre eigene Kappe nehmen,
die Staatspapiere, die sie dafür erhalten, im Laufe der
Zeit an das große Publikum, noch dazu mit dem Gewinn
der Kurssteigerung, welche den Papieren auf der Börse
künstlich gegeben wird, abzusetzen. Diese Zwischenper-
sonen sind die großen Bankiers, und darum darf es die
Regierung heutzutage mit ihnen nicht verderben.
Sie sehen also, meine Herren, die Bankiers Mendels-
sohn, Schickler, die Börse überhaupt — das ist ein Stück
Verfassung.
Oder ich setze den Fall, die Regierung wollte z. B.
ein Strafgesetz erlassen, welches, wie es deren in China
gibt, wenn einer einen Diebstahl begeht, seinen Vater da-
für bestraft. Das würde ebenso wenig gehen, denn da-
gegen würde sich die allgemeine Bildung, das allgemeine
Bewußtsein zu mächtig auflehnen. Alle Staatsbeamten
und Geheimräte sogar würden die Hände über den Kopf
zusammenschlagen, sogar die Mitglieder des Herrenhau-
ses würden dagegen Einsprache tun, und Sie sehen also,
meine Herren, in gewissen Grenzen ist das allge-
meine Bewußtsein, die allgemeine Bildung gleichfalls ein
Stück Verfassung.
Oder ich setze den Fall, die Regierung entschlösse
sich zwar, den Adel, die Bankiers, die großen Indu-
striellen und großen Kapitalisten überhaupt zufrieden zu
stellen, dagegen aber dem Kleinbürger und Arbeiter seine
politische Freiheit zu entziehen. Würde das denn
gehen, meine Herren? Ei freilich, meine Herren, das
geht eine Zeitlang ; das hat sich ja schon gezeigt, daß
37
das geht, und wir werden später noch Gelegenheit haben,
einen Blick darauf zu werfen.
Jetzt setze ich aber den Fall so : man wolle dem Klein-
bürger und Arbeiter nicht nur seine politische, sondern
auch seine persönliche Freiheit entziehen, das heißt,
man wolle ihn für persönlich unfrei, für leibeigen oder
hörig erklären, wie er dies im fernen, fernen Jahrhundert
des Mittelalters in vielen Ländern in der Tat war. Würde
das gehen, meine Herren? Nein, und wenn sich hier-
über auch König, Adel und die ganze Bourgeoisie einten
— das ginge doch nicht! Denn in diesem Falle würden
Sie sagen : wir wollen uns lieber totschlagen lassen, ehe
dies erdulden. Die Arbeiter würden, auch ohne daß
Borsig und Egels ihre Fabriken schlössen, auf die Straßen
eilen, der ganze kleine Bürgerstand ihnen zu Hilfe, und
da Ihr vereinter Widerstand sehr schwer zu besiegen sein
möchte, so sehen Sie, meine Herren, daß in gewissen
alleräußersten Fällen Sie alle ein Stück Verfassung
sind. —
Wir haben jetzt also gesehen, meine Herren, was die
Verfassung eines Landes ist, nämlich : die in einem Lande
bestehenden tatsächlichen Machtverhältnisse.
Wie verhält es sich denn nun aber mit dem, was man
gewöhnlich Verfassung nennt, mit der rechtlichen Ver-
fassung ? Nun, meine Herren, Sie sehen jetzt sofort von
selbst, wie es damit steht!
Diese tatsächliche n Machtverhältnisse schreibt man
auf ein Blatt Papier nieder, gibt ihnen schriftlichen
Ausdruck, und wenn sie nun niedergeschrieben wor-
den sind, so sind sie nicht nur tatsächliche Machtver-
hältnisse mehr, sondern jetzt sind sie auch zum Recht
geworden, zu rechtlichen Einrichtungen, und wer da-
gegen angeht, wird bestraft !
38
Ebenso, meine Herren, wird Ihnen jetzt von selbst
klar sein, wie man bei diesem Niederschreiben jener tat-
sächlichen Machtverhältnisse, wodurch sie nun auch zu
rechtlichen werden, zu Werke geht.
Man schreibt da nicht hinein : der Herr Borsig ist ein
Stück der Verfassung, der Herr Mendelssohn ist ein
Stück der Verfassung usw., sondern man drückt dies auf
eine viel gebildetere Art und Weise aus.
Will man also z. B. feststellen : die wenigen großen
Industriellen und großen Kapitalisten in der Monarchie
sollen so viel Macht haben und mehr als alle Bürger,
Arbeiter und Bauern zusammengenommen, so wird man
sich hüten, das in dieser offenen und unverhüllten Form
niederzuschreiben. Aber man erläßt ein Gesetz, wie z. B.
das oktroyierte Dreiklassenwahlgesetz vom Jahre 1849,
durch welches man das Land in drei Wählerklassen ein-
teilt, gemäß der Höhe des Steuerbeitrages, den die Wähler
entrichten und der sich natürlich nach ihrem Kapitalbesitz
bestimmt.
Nach den amtlichen Listen, meine Herren, die im
Jahre 1849 von der Regierung nach dem Erlaß dieses
Dreiklassenwahlgesetzes aufgenommen wurden, gab es da-
mals in ganz Preußen
3255600 Urwähler,
die in folgender Weise in die drei Wahlklassen zerfallen :
Zur ersten Wählerklasse gehörten
in ganz Preußen 153 808 Wähler
zur zweiten 409945
„ dritten 2691950 „
Ich wiederhole Ihnen, meine Herren, daß diese Zahlen
aus amtlichen Listen genommen sind'.
Wir sehen hieraus, daß hiernach 153808 sehr reiche
Leute so viel politische Macht in Preußen haben, wie
3Q
2691 950 Bürger, Bauern und Arbeiter zusammengenom-
men, und ferner diese 153808 sehr reichen Leute und
die 409945 mäßig reichen Leute, welche die zweite
Wählerklasse bilden, gerade noch einmal so viel poli-
tische Macht haben als die ganze andere Nation zusam-
mengenommen, ja daß die 153808 sehr Reichen und die
bloße Hälfte der 409945 Wähler der zweiten Klasse
schon mehr politische Macht haben, als die andere Hälfte
der mäßig reichen zweiten Klasse und die 2691950
der dritten zusammengenommen.
Sie sehen hieraus, meine Herren, daß man auf diese
Weise genau dasselbe Resultat erzielt, als wenn man mit
plumpen Worten in die Verfassung schriebe : ein Reicher
soll siebzehnmal so viel politische Macht haben als ein
anderer Bürger oder ebensoviel als siebzehn andere.
Ehe dieses Dreiklassenwahlgesetz erlassen wurde, be-
stand bereits gesetzlich, durch das Gesetz vom 8. April
1848, das allgemeine Wahlrecht, welches jedem Bür-
ger, gleichviel ob reich ob arm, dasselbe Wahlrecht
und also dieselbe politische Macht, an der Bestimmung
des Staatswillens und des Staatszweckes teilzunehmen,
zusprach. Sie sehen also, meine Herren, daß sich durch
diesen Beleg rechtfertigt, was ich vorhin sagte, daß es
nämlich leider leicht genug ist, Ihnen, dem Kleinbürger
und Arbeiter, Ihre politische Freiheit zu nehmen,
wenn man Ihnen nur Ihre persönlichen Güter, Körper
und Eigentum nicht unmittelbar und radikal ent-
zieht. Denn Sie haben sich damals das Wahlrecht mit
leichter Mühe entziehen lassen, und noch bis jetzt ist mir
nichts bekannt geworden von einer Agitation zur Wieder-
erlangung desselben.
Will man ferner in der Verfassung feststellen : eine
kleine Anzahl adliger Grundbesitzer soll für sich allein
40
wieder so viel Macht besitzen wie Reiche, Wohlhabende
und Nichtbesitzende, wie die Wähler aller drei Klassen,
die ganze Nation zusammengenommen, so wird man sich
wieder hüten, dies mit so ungebildeten Worten zu sagen
— denn bemerken Sie wohl, meine Herren, ein für alle-
mal, alles Deutliche ist ungebildet — sondern man setzt
in die Verfassung : es solle mit einigen unwesentlichen
Zutaten aus den Vertretern des alten und befestigten
Grundbesitzes ein Herrenhaus gebildet werden,
dessen Zustimmung zu den die ganze Nation vertretenden
Beschlüssen des Abgeordnetenhauses erforderlich ist und
das somit einer Handvoll alter Grundbesitzer die poli-
tische Macht gibt, auch den einstimmigen Willen der
Nation und aller ihrer Klassen aufzuwiegen.
Und will man nun weiter, daß der König für sich
allein wieder eben so viel und noch weit mehr politische
Macht haben soll als alle drei Wählerklassen, als die ge-
samte Nation und die adligen Grundbesitzer noch dazu
genommen, so macht man das so :
Man setzt in den Artikel 47 der Verfassung : „Der
König besetzt alle Stellen im Heer," und in dem Ar-
tikel 108 der Verfassung sagt man: „Eine Vereidigung
des Heeres auf die Verfassung findet nicht statt."
Und diesem Artikel stellt man die Theorie zur Seite,
die in der Tat in ihm einen prinzipiellen Boden hat,
die Theorie nämlich, daß der König zu dem Heer eine
ganz andere Stellung habe als zu jeder andern Staats-
institution, daß er in bezug auf das Heer nicht nur Kö-
nig, sondern auch noch etwas ganz anderes, ganz Be-
sonderes, Geheimnisvolles und Unbekanntes sei, wofür
man das Wort „Kriegsherr" erfindet, und daß in-
folgedessen das Abgeordnetenhaus oder die Nation sich
um das Heer gar nicht zu bekümmern, und in dessen An-
41
gelegenheiten und Organisation nicht hinein zu sprechen,
sondern nur die Gelder für dasselbe zu votieren habe.
Und man muß, wie gesagt, zugestehen, meine Herren —
Wahrheit vor allem, — daß diese Theorie allerdings eine
gewisse Grundlage in dem Artikel 108 der Verlassung
hat. Denn wenn einmal die Verfassung bestimmt, daß
das Heer nicht, wie doch alle Staatsdiener und der König
selbst, auf die Verfassung beeidet werden solle, so ist
damit allerdings im Prinzip erklärt, daß das
Heer außerhalb der Verfassung stehen und
nichts mit ihr zu tun haben, daß es lediglich und
ausschließlich ein Verhältnis zu der Person des Kö-
nigs und nicht zum Lande haben solle.
Sowie dies nun erreicht ist, daß der König alle Stellen
im Heer besetzt und das Heer eine besondere Stellung
zu ihm einnimmt, sowie dies erreicht ist, hat der König
ganz allein nicht nur ebenso viel, sondern zehnmal mehr
politische Macht als das ganze Land zusammen genom-
men und zwar selbst dann, wenn in Wahrheit die wirkliche
Macht des Landes zehn, zwanzig und fünfzig mal so groß
wäre als die des Heeres. Der Grund dieses scheinbaren
Widerspruchs ist ein sehr einfacher.
Das politische Machtmittel des Königs, das Heer, ist
organisiert, ist in jeder Stunde beisammen, ist treff-
lich diszipliniert und in jedem Augenblick bereit, auszu-
rücken ; die in der Nation ruhende Macht dagegen, meine
Herren, wenn sie auch in Wirklichkeit eine unendlich
größere ist, ist nicht organisiert; der Wille der Nation
und besonders der Grad von Entschlossenheit, den dieser
Wille bereits erlangt hat oder nicht, ist ihren Mitgliedern
nicht immer leicht erkennbar ; keiner weiß also genau,
wieviel Nebenmänner er finden würde. Zudem mangeln
der Nation jene Instrumente einer organisierten Macht,
42
jene so wichtigen Verfassungsgrundlagen, von denen wir
bereits gesprochen haben: die Kanonen. Zwar werden
diese für bürgerliches Geld angeschafft; zwar werden
sie auch nur vermöge der Wissenschaften, welche die
bürgerliche Gesellschaft in sich entwickelt, die Physik,
Technik usw. verfertigt und in einem fort verbessert. Ihr
bloßes Dasein ist somit selbst schon ein Beweis, wie weit
es die Macht der bürgerlichen Gesellschaft, die Fort-
schritte der Wissenschaften, der technischen Künste, Fa-
brikations- und Arbeitszweige aller Art bereits gebracht
haben. Aber es trifft hier der Vers des Virgil zu : sie vos
non vobis ! Du erzeugst es, aber nicht für dich ! Da die
Kanonen immer nur für die organisierte Macht ver-
fertigt werden, so weiß das Land, daß es diese Kinder
und Zeugen seiner Macht in einem Konflikte nur sich
gegenüber finden würde. Diese Gründe sind es, welche
es hervorbringen, daß die geringere, aber organisierte
Macht häufig längere Zeit hindurch selbst die weit grö-
ßere, aber nicht organisierte Macht der Nation überwiegen
kann, bis dann, bei fortgesetzter Leitung und Verwaltung
der nationalen Angelegenheiten in einem dem Willen und
Interesse der Nation entgegengesetzten Sinne, diese sich
entschließt, der organisierten Macht ihre unorganisierte
Übermacht entgegenzusetzen.
Wir haben bisher gesehen, meine Herren, wie es sich
mit den beiden Verfassungen eines Landes verhält, mit
der wirklichen Verfassung, den realen tatsächlichen
Machtverhältnissen, die in einer Gesellschaft bestehen,
und mit der geschriebenen Verfassung, die wir im
Unterschied von der ersteren etwa das Blatt Papier
nennen können.
Eine wirkliche Verfassung, eine wirkliche Kon-
stitution hat nun, wie Ihnen sofort von selbst klar sein
43
wird, jedes Land und zu jeder Zeit gehabt, und es ist
nichts schiefer und zu verkehrteren Folgesätzen führend
als die weitverbreitete, herrschende Ansicht, es sei eine
Eigentümlichkeit der modernen Zeit, Verfassungen oder
Konstitutionen zu haben. Vielmehr hat notwendig, und
ebenso notwendig wie jeder Körper irgend eine Konsti-
tution, eine gute oder schlechte, eine so oder so be-
schaffene hat, auch jedes Land eine reale Verfassung
oder Konstitution. Denn in jedem Land müssen ja irgend
welche tatsächlichen Machtverhältnisse bestehen.
Als lange vor der französischen Revolution des vori-
gen Jahrhunderts unter der absoluten legitimen Monarchie
in Frankreich Louis XVI. durch Dekret vom 3. Februar
1776 die Straßenbaufronden aufhob, durch welche die
Bauern verpflichtet waren, unentgeltlich den Wege- und
Straßenbau zu verrichten und nun statt dessen zur Be-
streitung der Straßenbaukosten eine Steuer einführte,
welche auch die Grundstücke der Adligen treffen sollte,
da rief das französische Parlament sich hiergegen wider-
setzend : Le peuple de France est taillable et corveable
ä volonte, c'est une partie de la Constitution que le roi ne
peut changer, zu deutsch: das Volk von Frankreich,
nämlich das nicht privilegierte, niedere Volk ist mit
Steuern und Fronden zu belegen nach Willkür; dies ist
ein Teil der Konstitution, die der König nicht ändern
kann.
Sie sehen, meine Herren, man sprach damals von einer
Konstitution, und sogar von einer solchen, die der König
nicht ändern könne, so gut wie heute. Was hier als Kon-
stitution geltend gemacht wurde, daß nämlich das niedere
Volk nach Belieben und Willkür mit Steuern und Fronden
belegt werden könne, das stand damals freilich nicht in
einer besonderen Urkunde, in welcher alle Rechte des
44
Landes und alle wichtigsten Regierungsprinzipien zusam-
mengestellt gewesen wären, sondern es war zunächst ein-
fach der Ausdruck der tatsächlichen Machtver-
hältnisse in dem mittelalterlichen Frankreich. Das nie-
dere Volk war im Mittelalter wirklich so machtlos ge-
wesen, daß es ganz beliebig mit Steuern und Fronden be-
lastet werden konnte; nach diesem tatsächlichen Macht-
verhältnis wurde nun immer verfahren, das Volk wurde
immer so belastet. Dieser tatsächliche Hergang
gab die sogenannten Präzedenzfälle, die noch heut-
zutage in England und im Mittelalter überall in den Ver-
fassungsfragen eine so große Rolle spielen. Bei diesem
tatsächlichen Belasten wurde nun häufig auch, wie
dies nicht anders sein konnte, die Tatsache, daß das Volk
so belastet werden könne, ausgesprochen. Dies Aus-
sprechen gab den staatsrechtlichen Grundsatz, auf
den dann in ähnlichen Fällen wieder rekurriert wurde.
Häufig wurde auch irgend einem besonderen Umstände,
welcher in den tatsächlichen Machtverhältnissen wurzelte,
auf einem Pergament besonderer Ausdruck und An-
erkennung gegeben. Dies gab die sogenannten franchises,
Freiheiten, Rechte, Privilegien, Statuten eines Standes,
eines Gewerbes, eines Ortes usw.
Alle diese Tatsachen, Präzedenzfälle, staatsrechtlichen
Grundsätze, Pergamente, Franchises, Statuten, Privile-
gien zusammen bildeten die Konstitution des Landes,
und alle zusammen bildeten wieder weiter nichts als den
einfachen unbefangenen Ausdruck der realen Machtver-
hältnisse, die in dem Lande bestanden.
Eine wirkliche Verfassung oder Konstitution also
hat jedes Land und zu jeder Zeit gehabt. Was also der
modernen Zeit wirklich eigentümlich ist, das sind —
es ist sehr wichtig, dies stets aufs Schärfste festzuhalten
45
— nicht die wirklichen Verfassungen sondern die ge-
schriebenen Verfassungen oder das Blatt Papier.
In der modernen Zeit sehen wir nämlich in den meisten
Staaten das Bestreben ausbrechen, sich eine geschrie-
bene Verfassung zu geben, die nun in einer Urkunde,
auf einem Blatt Papier alle Institutionen und Regierungs-
prinzipien des Landes zusammenfaßt und feststellen soll.
Woher kommt dies eigentümliche Bestreben der mo-
dernen Zeiten ?
Dies ist wieder eine sehr wichtige Frage, und nur aus
ihrer Beantwortung kann sich ergeben, wie man sich bei
diesem Werke des Verfassungsmachens zu benehmen, wie
man in bezug auf bereits gemachte Verfassungen zu denken
und sich zu ihnen zu verhalten hat ; kurz nur aus ihr er-
gibt sich alle Verfassungskunst und Verfassungs-
weisheit.
Ich frage also : woher kommt das eigentümliche Be-
streben der modernen Zeit, geschriebene Verfassungen
zu errichten ?
Nun, meine Herren, woher kann es kommen?
Offenbar nur daher, daß in den wirklichen
Machtverhältnissen, die innerhalb der betreffenden
Länder bestehen, eine Änderung eingetreten ist.
Wäre keine solche Veränderung in den tatsächlichen
Machtverhältnissen einer bestehenden Gesellschaft ein-
getreten, wären diese Machtverhältnisse noch die alten,
so wäre es gar nicht denkbar und möglich, daß diese
Gesellschaft ein Bedürfnis nach einer neuen Verfas-
sung hätte. Sie würde bei der alten bleiben ; höchstens die
zerstreuten Teile derselben auf einer einzigen Urkunde
zusammenstellen.
Wie tritt nun diese Änderung in den wirklichen Macht-
verhältnissen einer Gesellschaft ein ?
46
Denken Sie sich beispielsweise im Mittelalter einen
dünn bevölkerten Staat, wie dies damals fast alle Staaten
waren, unter einem Fürsten stehend, und mit einem Adel,
welchem der größere Teil des Grund und Bodens gehört.
Infolge der dünnen Bevölkerung ist nur ein sehr gering-
fügiger Teil derselben für Industrie und Handel verwend-
bar, der bei weitem größte Teil der Bevölkerung ist noch
erforderlich, den Boden zu bebauen, um die notwendigen
Ackerbauprodukfe zu erzeugen. Da der Grund und Boden
zum größten Teil in den Händen des Adels ist, findet
daselbst diese Bevölkerung in mannigfachen Abstufungen
und Verhältnissen, teils als Lehnsleute, Hintersassen, Erb-
pächter dieses Adels usw. Verwendung und Beschäfti-
gung ; aber alle diese Verhältnisse treffen in dem einen
überein, diese Bevölkerung vom Adel abhängig zu machen
und sie zu nötigen, sein Lehnsgefolge zu bilden und seine
Fehden mitzuschlagen. Mit dem Überschuß der Acker-
bauprodukte, die er von seinen Gütern erlöst, hält sich
der Adlige auf seinen Burgen noch Reisige und Knappen,
Kriegsleute aller Art.
Der Fürst seinerseits hat dieser Macht des Adels
gegenüber im wesentlichen keine andere tatsächliche
Macht als den Beistand derjenigen Adligen, welche den
guten Willen haben — denn zwingen kann er sie schwer
— seinem Heeresaufgebot Folge zu leisten und die noch
gar nicht der Rede werte Hilfe der wenigen und äußerst
dünn bevölkerten Städte.
Wie, meine Herren, wird wohl die Verfassung eines
solchen Staates beschaffen sein ?
Nun, dies folgt ja mit Notwendigkeit aus den realen
Machtverhältnissen dieses Landes, die wir soeben be-
trachtet haben.
Die Verfassung wird eine ständische, der Adel der
47
erste und in jeder Hinsicht herrschende Stand sein. Der
Fürst wird ohne seine Zustimmung nicht einen Kreuzer
Steuern ausschreiben können, ja, er wird zu den Adligen
keine andere Stellung haben als der primus inter pares,
als der erste unter seinesgleichen.
Und, meine Herren, genau so ist die Verfassung Preu-
ßens und der meisten anderen Staaten im Mittelalter ge-
wesen.
Jetzt setzen Sie aber den Fall : Die Bevölkerung ver-
mehrt sich immer mehr, Industrie und Gewerbe fangen
an zu blühen und geben dadurch die notwendigen Sub-
sistenzmittel her für ein neues Steigen der Bevölkerung,
welche die Städte zu füllen anfängt. Kapital und Geld-
reichtum fangen an, sich in den Händen des Bürgertums
und der städtischen Gilden zu entwickeln. Was wird jetzt
eintreten ?
Nun, das Wachsen der städtischen Bevölkerung, die
nicht vom Adel abhängig ist, deren Interessen diesem viel-
mehr gegenüberstehen, kommt zunächst dem Fürsten zu-
gut ; sie vermehrt die waffenfähigen Mannschaften, die
ihm zu Gebote stehen; mit den Subsidien der Bürger und
Gewerke, die von den beständigen adligen Fehden viel
zu leiden haben und im Interesse von Handel und Pro-
duktion bürgerliche Ruhe und Sicherheit und eine ge-
ordnete Justiz im Lande wünschen müssen, also auch
mit Geld und Mannschaften den Fürsten gern unterstützen,
kann der Fürst, so oft er dessen benötigt ist, jetzt eine
ständige und den ihm widerstrebenden Adligen weit über-
legene Heermacht werben. Diese Fürsten werden daher
jetzt die Macht des Adels immer mehr beschränken, ihm
das Fehderecht entziehen ; wenn er die Landesgesetze
verletzt, seine Burgen brechen und nachdem endlich im
Lauf der Zeiten durch die Industrie der Geldreichtum
48
und die Bevölkerung des Landes sich hinreichend ent-
wickelt hat, um den Fürsten in den Stand zu setzen, ein
stehendes Heer zu bilden, wird dieser Fürst die Regi-
menter gegen das Ständehaus rücken lassen wie der Große
Kurfürst oder wie Friedrich Wilhelm I. mit dem Aus-
ruf : je stabilirai die Souveränetät wie einen rocher de
bronze, die Taxenfreiheit des Adels aufheben und dem
Steuerbewilligungsrecht des Adels ein Ende machen.
Sie sehen, meine Herren, wie hier wieder mit der
Änderung der realen Machtverhältnisse eine Än-
derung der Verfassung eingetreten ist; es ist jetzt das
absolute Fürsten- oder Königtum entstanden.
Der Fürst hat nun nicht nötig, die neue Verfassung
zu schreiben; dazu ist das Fürstentum ein viel zu prak-
tisches Ding. Der Fürst hat in den Händen das reale
tatsächliche Machtmittel, das stehende Heer, welches die
wirkliche Verfassung dieser Gesellschaft bildet, und
der Fürst und sein Anhang spricht dies im Laufe der
Zeit selbst aus, indem er das Land einen „Militärstaat"
nennt.
Der Adel, der entfernt nicht mehr imstande ist, mit
dem Fürsten zu konkurrieren, hat es nun seit lange auf-
geben müssen, ein eigenes Waffengefolge zu haben. Er
hat seinen alten Gegensatz zum Fürsten und daß er seines-
gleichen war, vergessen, hat sich von seinen früheren Bur-
gen großenteils an die Residenz begeben, dort Pensionen
beziehend und den Glanz und das Ansehen des Fürsten
vermehrend.
Industrie und Gewerbe entwickeln sich aber immer
mehr und mehr; mit dieser Blüte steigt und steigt die
Bevölkerung.
Es scheint, daß dieser Fortschritt immer nur dem
Fürsten zugute kommen muß, der sein stehendes Heer
4 Laseall,:. Geä. Schriften. Band IL 49
dadurch beständig vergrößern kann und dazu kommt, eine
Weltstellung einzunehmen.
Aber endlich tritt eine so ungeheure, so riesenhafte
Entwicklung der bürgerlichen Gesellschaft ein, daß der
Fürst jetzt nicht mehr vermag, auch nicht durch das Mittel
des stehenden Heeres, im gleichen Verhältnis an
diesem Machtfortschritt des Bürgertums teilzunehmen.
Einige wenige Zahlen, meine Herren, werden Ihnen
das recht sinnlich klar machen.
Im Jahre 1657 hatte Berlin 20000 Einwohner. Un-
gefähr in derselben Zeitperiode, beim Tode des Großen
Kurfürsten, betrug die Armee zwischen 24- und 30000
Mann.
Im Jahre 1803 hat Berlin bereits 153070 Einwohner.
Im Jahre 1819, sechzehn Jahre später, hat Berlin be-
reits 192646 Einwohner.
In diesem Jahre 1819 betrug das stehende Heer —
Sie wissen, daß nach dem zurzeit noch bestehenden Gesetz
vom September 1814, das man uns jetzt entreißen will,
die Landwehr nicht zum stehenden Heere gehört — im
Jahre 1819 also betrug das stehende Heer ,137639 Mann.
Wie Sie sehen, war das stehende Heer jetzt über
viermal so groß geworden als zur Zeit des Großen Kur-
fürsten.
Die Einwohnerzahl von Berlin aber war über neun-
mal so groß geworden als damals.
Eine noch ganz andere Entwicklung aber beginnt
jetzt.
Im Jahre 1846 beträgt — die Zahlen sind überall aus
amtlichen Listen genommen — die Bevölkerung von Berlin
389 308 Einwohner, also beinahe 400 000, also noch ein-
mal so viel als im Jahre 1819. In 27 Jahren hatte sich
die Einwohnerzahl der Stadt — jetzt beträgt sie, wie
50
Sie wissen, schon zirka 550000 Einwohner — mehr
als verdoppelt.
Das stehende Heer betrug dagegen im Jahre 1846
wieder nur 138810 Mann, gegen die 137639 von 1819.
Es war also stehen geblieben, weit entfernt, diese riesen-
hafte Entwicklung des Bürgertums mitmachen zu können.
Mit einer so riesenhaften Entwicklung des Bürgertums
beginnt dasselbe, sich als eine selbständige politische Macht
zu fühlen. Hand in Hand mit dieser Entwicklung der
Bevölkerung geht eine noch großartigere Entwicklung des
gesellschaftlichen Reichtums, geht ferner eine ebenso
großartige Entwicklung der Wissenschaften und der all-
gemeinen Bildung, des allgemeinen Bewußtseins vor sich,
dieses anderen Stückes Verfassung, von dem wir gleich-
falls bereits gesprochen haben. Die Bürger sagen sich
jetzt : wir wollen nicht länger eine willenlos beherrschte
Menge sein ; wir wollen selbst herrschen, und der Fürst
selbst soll nur nach unserem Willen uns beherrschen und
unsere Angelegenheiten leiten.
Kurz, meine Herren, die realen tatsächlichen Macht-
verhältnisse, die in diesem Lande bestehen, haben sich
wieder verändert. Oder mit anderen Worten: in einer
solchen Gesellschaft tritt — der 18. März 1848 ein!
Sie sehen, meine Herren, daß hiermit in der Tat ganz
das geschehen ist, was wir am Anfang unserer Entwicklung
als ein unmögliches Beispiel unterstellten. Wir unter-
stellten damals den Fall, die Gesellschaft verlöre ihre
Gesetze durch eine Feuersbrunst. Nun, sind sie nicht
durch Feuer untergegangen, so sind sie durch den Sturm-
wind untergegangen.
,,Das Volk stand auf,
Der Sturm brach los."
4" 51
Wenn in einer Gesellschaft eine siegreiche Revolution
eingetreten ist, so dauert zwar das Privatrecht fort, aber
alle Gesetze des öffentlichen Rechts liegen am
Boden oder haben nur provisorische Bedeutung und sind
neu zu machen.
Jetzt trat also die Notwendigkeit ein, eine neue ge-
schriebene Verfassung zu machen, und der König
selbst berief nun die Nationalversammlung nach Berlin,
um die neue geschriebene Verfassung festzustellen,
wie es zuerst hieß oder wie es später hieß, um sie mit
ihm zu vereinbaren.
Wann ist nun eine geschriebene Verfassung eine
gute und dauerhafte?
Nun offenbar nur in dem einen Falle, meine Herren,
wie jetzt aus unserer ganzen Entwicklung von selbst folgt,
wenn sie der wirklichen Verfassung, den realen,
im Lande bestehenden Machtverhältnissen ent-
spricht. Wo die geschr iebene Verfassung nicht der
wirklichen entspricht, da findet ein Konflikt statt, dem
nicht zu helfen ist und bei dem unbedingt auf die Dauer
die geschriebene Verfassung, das bloße Blatt Papier, der
wirklichen Verfassung, den tatsächlich im Lande bestehen-
den Machtverhältnissen, erliegen muß.
Was hätte also damals geschehen müssen ?
Nun, man hätte vor allen Dingen nicht geschriebene,
sondern wirkliche Verfassung machen müssen, das heißt
also die im Lande bestehenden realen Machtverhältnisse
hätten geändert, zugunsten der Bürger geändert wer-
den müssen.
Zwar hatte sich soeben am 18. März gezeigt, daß die
Macht der Nation allerdings schon jetzt größer sei als
die Macht des stehenden Heeres. Nach einem langen und
52
blutigen Kampf hatten sich die Truppen zurückziehen
müssen.
Allein ich habe Sie bereits früher auf den wichtigen
Umstand aufmerksam gemacht, der zwischen der Macht
der Nation und der Macht des stehenden Heeres besteht
und welcher zur Folge hat, daß die, wenn auch in Wahr-
heit kleinere Macht des stehenden Heeres auf die
Dauer dennoch wirksamer ist als die — wenn auch in
Wahrheit — größere Macht der Nation.
Dieser Unterschied besteht, wenn Sie sich erinnern,
darin, daß die Macht der Nation eine unorganisierte
ist, die Macht des stehenden Heeres aber eine organi-
sierte, welche täglich parat steht, den Kampf wie-
der aufzunehmen, und auf die Dauer daher wirksamer
sein und das Feld behaupten muß gegen die wenn
auch größere aber unorganisierte Macht der Nation,
welche nur in seltenen Augenblicken großer Erregung
sich zusammenballt.
Sollte also der am 18. März erfochtene Sieg nicht
notwendig wieder resultatlos werden für das Volk, so
mußte der siegreiche Augenblick benutzt werden, um die
organisierte Macht des stehenden Heeres derart umzu-
gestalten, daß sie nicht wieder als ein bloßes Macht-
mittel des Fürsten gegen die Nation verwendet werden
konnte.
Es mußte z.B. die Dienstzeit des Soldaten auf sechs
Monate beschränkt werden, eine Zeit, welche einerseits
nach dem Ausspruch der größten militärischen Autori-
täten vollkommen hinreicht, um dem Soldaten die voll-
kommenste militärische Ausbildung beizubringen, und
welche andererseits zu kurz ist, um dem Soldaten einen
besonderen Kastengeist einflößen zu können ; eine Zeit-
dauer, deren Kürze vielmehr eine solche beständige Er-
53
neuerung des Heeres aus dem Volke nach sich zieht, daß
dadurch das Heer erst aus einem Fürstenheer zu
einem Volksheere wird.
Man mußte ferner bestimmen, daß alle niederen Offi-
ziere, bis mindestens zum Major inklusive, nicht von oben
herab ernannt, sondern von den Truppenkörpern selbst ge-
wählt würden, damit auch die Offiziersstellen nicht in
einem volksfeindlichen Sinne besetzt werden und hierdurch
dazu beitragen könnten, das Heer in ein blindes Instru-
ment der Fürstenmacht zu verwandeln.
Man mußte ferner das Heer für alle nicht speziell mili-
tärischen Vergehen unter die gewöhnlichen bürgerlichen
Gerichte stellen, damit es auch hierdurch sich als ein Ge-
meinsames mit dem Volke und nicht als etwas Apartes,
als eine besondere Kaste betrachten lerne.
Man mußte ferner alles Geschütz, die Kanonen, die ja
nur zur Landesverteidigung dienen sollen, soweit sie nicht
unumgänglich zu militärischen Übungen nötig, in den Ver-
wahr der städtischen vom Volke gewählten Behörden
stellen. Mit einem Teile dieser Artillerie mußte man
ferner Artillerie- Sektionen der Bürger wehr bilden, um
so auch die Kanonen, dieses so wichtige Stück Verfassung,
in die Macht des Volkes zu bringen.
Von allem diesen, meine Herren, ist im Frühjahr, im
Sommer 1848 nichts geschehen, und können Sie sich da-
her wundern, wenn die Märzrevolution im November 1848
wieder rückgängig gemacht wurde und resultatlos blieb ?
Gewiß nicht, es war dies eben eine notwendige Folge da-
von, daß jede Änderung der realen tatsächlichen Macht-
verhältnisse unterblieben war.
Die Fürsten, meine Herren, sind viel besser bedient
als Sie ! Die Diener des Fürsten sind keine Schönredner,
wie es die Diener des Volkes oft sind. Aber es sind
54
praktische Leute, die den Instinkt haben, worauf es
ankommt. Herr von Manteuffel war gewiß kein großer
Redner. Aber er war ein praktischer Mann ! Als er im
November 1848 die Nationalversammlung gesprengt und
die Kanonen auf den Straßen aufgefahren hatte — womit
fing er da an ? Mit dem Niederschreiben einer reaktio-
nären Verfassung etwa ? O Gott behüte, dazu nahm er
sich Zeit! Er gab Ihnen sogar selbst im Dezember 1848
eine ziemlich liberale geschriebene Verfassung. Womit
fing er aber damals im November sofort an, welches war
seine erste Maßregel ? Nun, meine Herren, Sie erinnern
sich dessen ja : er begann damit, die Bürger zu entwaff-
ne n, ihnen die Waffen abzunehmen. Sehen Sie, meine
Herren, den Besiegten entwaffnen, das ist die
Hauptaufgabe für den Sieger, wenn er nicht will, daß
.sich der Kampf jeden Augenblick wieder erneuern soll.
Im Anfang unserer Untersuchung, meine Herren, sind
wir sehr langsam zu Werke gegangen, um erst den Begriff
der Verfassung zu haben. Vielleicht schien es selbst da-
mals manchen zu langsam. Dafür aber werden Sie bereits
seit langem selbst bemerkt haben, wie sich, seit wir diesen
Begriff hatten, Schlag auf Schlag die überraschendsten
Konsequenzen entrollten, und wie wir jetzt die Dinge viel
besser, viel klarer und ganz anders wußten als die an-
deren, ja, daß wir eigentlich zu Konsequenzen gekommen
sind, die dem, was man in der öffentlichen Meinung hier-
über anzunehmen pflegt, meistens ganz entgegengesetzt
sind.
Wir wollen rasch noch einige dieser Konsequenzen be-
trachten.
Ich habe soeben gezeigt, daß im Jahre 1848 keine von
jenen Maßregeln ergriffen wurden, welche notwendig ge-
wesen wären, die tatsächlichen im Lande bestehenden
55
Machtverhältnisse zu ändern, das Heer aus einem Fürsten-
heer zu einem Volksheer zu machen.
Ein hierauf hinzielender, und den ersten Schritt auf
dieser Bahn bildender Antrag wurde in der Tat gestellt,
der Steinsche Antrag, der dahin ging, das Ministerium zu
einem Armeebefehl zu drängen, welcher den Zweck hatte,
daß alle reaktionären Offiziere ihre Entlassung nehmen
sollten.
Aber Sie erinnern sich, meine Herren, kaum hatte die
Nationalversammlung in Berlin diesen Antrag genehmigt,
als die ganze Bourgeoisie und das halbe Land schrie: die
Nationalversammlung solle die Verfassung machen,
nicht das Ministerium quängeln, nicht mit Interpella-
tionen die Zeit verlieren, nicht mit Sachen, welche die
Exekutive angingen ; Verfassung machen, nur Verfassung
machen, schrie man, als ob es brennte !
Sie sehen, meine Herren, die ganze Bourgeoisie, das
halbe Land, das so schrie, verstand ganz und gar
nichts von dem Wesen einer Verfassung !
Eine geschriebene Verfassung machen, das war das
wenigste, das ist, wenn es sein muß, in dreimal vierund-
zwanzig Stunden getan, das war das letzte von allem;
damit war, wenn sie vorzeitig kam, auch nicht das
allergeringste getan.
Die wirklichen, tatsächlichen Machtverhältnisse
im Lande umgestalten, in die Exekutive ein-
greifen, so sehr eingreifen und sie tatsächlich so sehr
umformen, daß sie sich nie wieder selbständig dem Willen
der Nation entgegenstellen konnte — das war es, worauf
es damals ankam und was voraus gehen mußte, damit eine
geschriebene Verfassung von Dauer sein konnte.
Da es nicht zeitig genug geschah, ließ man der Na-
tionalversammlung nicht einmal Zeit, eine Verfassung zu
56
machen, man jagte sie fort mit den ungebrochenen Macht-
mitteln jener Exekutive.
Zweite Konsequenz. Setzen Sie den Fall, man hätte
die Nationalversammlung damals nicht fortgejagt und
diese wäre wirklich dazu gelangt, eine Verfassung aus-
zuarbeiten und zu beschließen.
Hätte das am Lauf der Dinge etwas Wesentliches
geändert ?
Gott behüte, meine Herren, und der Beweis dafür liegt
ja in den Tatsachen selbst. Die Nationalversammlung
wurde zwar fortgejagt, aber der König selbst prokla-
mierte aus den hinterlassenen Papieren der National-
versammlung am 5. Dezember 1848 eine Verfassung, die
in den meisten Punkten in der Tat ganz der Verfassung
entspricht, die wir von der Nationalversammlung zu er-
warten gehabt hätten.
Jetzt also wurde diese Verfassung vom König selbst
proklamiert, nicht ihm aufgedrungen, sondern von ihm,
wie er als Sieger dastand, freiwillig erlassen. Jetzt also,
scheint es, hätte diese Verfassung doch um so mehr auf
Lebensfähigkeit rechnen sollen !
Gott behüte, meine Herren ! Ganz unmöglich ! Wenn
Sie in Ihrem Garten einen Apfelbaum haben und hängen
nun an denselben einen Zettel, auf den Sie schreiben:
dies ist ein Feigenbaum, ist denn dadurch der Baum zum
Feigenbaum geworden ? Nein, und wenn Sie Ihr ganzes
Hausgesinde, ja alle Einwohner des Landes herum ver-
sammelten und laut und feierlich beschwören ließen : dies
ist ein Feigenbaum — der Baum bleibt, was er war, und
im nächsten Jahr da wird sich's zeigen, da wird er Äpfel
tragen und keine Feigen.
Ebenso wie wir gesehen haben mit der Verfassung.
Was auf das Blatt Papier geschrieben wird, ist ganz
57
gleichgültig, wenn es der realen Lage der Dinge, den tat-
sächlichen Machtverhältnissen widerspricht.
Der König hatte sich auf dem Blatt Papier vom 5. De-
zember 1848 von selbst zu einer großen Anzahl Konzes-
sionen verstanden, die aber alle der wirklichen Ver-
fassung widersprachen, nämlich den realen tatsächlichen
Machtmitteln, die der König ungeschwächt in seiner Hand
behielt. Mit derselben Notwendigkeit, die im Gesetze
der Schwerkraft liegt, mußte daher die wirkliche Ver-
fassung es Schritt für Schritt über die geschriebene
Verfassung durchsetzen.
So mußte der König, obgleich die Verfassung vom
5. Dezember 1848 von der Revisionsversammlung ange-
nommen war, sofort die erste Umänderung, das oktroyierte
Dreiklassenwahlgesetz von 1849, vornehmen. Mit Hilfe
der durch dieses Wahlgesetz erzeugten Kammer mußten
weiter die wesentlichsten Verfassungsänderungen vor-
genommen werden, damit sie nur im Jahre 1850 vom
König beschworen werden konnte, und nachdem sie be-
schworen war, begann das Umändern erst recht! Jedes
Jahr ist auch seit 1850 mit solchen Umänderungen be-
zeichnet. Keine Fahne, die 100 Schlachten mitgemacht
hat, kann so zerfetzt und durchlöchert sein wie unsere
Verfassung !
Dritte Konsequenz. Sie wissen, meine Herren, es gibt
in unserer Stadt eine Partei, deren Organ die Volkszeitung
ist — eine Partei, sage ich, die sich dennoch mit fieber-
hafter Angst um diesen Fahnenstummel, um unsere durch-
löcherte Verfassung, schart, eine Partei, die sich daher
die „Verfassungstreuen" nennt und deren Feldgeschrei
ist : „Laßt uns an der Verfassung halten, um Gottes
willen die Verfassung, die Verfassung, Hilfe, Rettung,
es brennt, es brennt!"
58
Meine Herren, so oft Sie, gleichviel wo und wann,
sehen, daß eine Partei auftritt, welche zu ihrem Feld-
geschrei den Angstruf macht ,,sich um die Verfassung
scharen" — was werden Sie hieraus schließen können?
Ich frage Sie, meine Herren, hier nicht als wollende
Menschen ; ich richte meine Frage nicht an Ihren Willen.
Ich frage Sie lediglich als denkende Menschen: was
werden Sie aus dieser Erscheinung schließen müssen?
Nun, meine Herren, Sie werden sich, ohne Propheten
zu sein, in einem solchen Falle immer mit größter Sicher-
heit sagen können : diese Verfassung liegt in ihren letzten
Zügen; sie ist schon so gut wie tot, einige Jahre noch,
und sie existiert nicht mehr.
Die Gründe sind einfach. Wenn eine geschriebene Ver-
fassung den tatsächlichen im Lande bestehenden Macht-
verhältnissen entspricht, da wird dieser Schrei nie
ausgestoßen werden. Einer solchen Verfassung bleibt
jeder von selbst drei Schritte vom Leibe und hütet sich,
ihr zu nahe zu treten. Mit einer solchen Verfassung fällt
es keinem Menschen ein, anzubinden ; er würde anderen-
falls sehr schlecht wegkommen. Wo die geschriebene Ver-
fassung den realen tatsächlichen Machtverhältnissen ent-
spricht, da wird die Erscheinung gar nicht vorkommen
können, daß eine Partei ihren besondern Feldruf aus dem
Festhalten an der Verfassung macht. Wo dieser Ruf aus-
gestoßen wird, ist dies ein sicheres und untrügliches
Zeichen, daß er ein Angstruf ist ; mit anderen Worten:
daß in der geschriebenen Verfassung immer noch etwas
ist, was der wirklichen Verfassung, den tatsächlichen
Machtverhältnissen, widerspricht. Und wo dieser
Widerspruch einmal da ist, da ist die geschriebene
Verfassung — kein Gott und kein Schreien kann hier
helfen — immer unrettbar verloren !
59
Sie kann auf entgegengesetzte Weise abgeändert
werden, nach rechts oder links hin, aber bleiben kann
sie nicht. Der Ruf gerade, sie festzuhalten, beweist
es für den klarer denkenden Menschen. Sie kann nach
rechts hin abgeändert werden, indem die Regierung diese
Änderung vornimmt, um die geschriebene Verfassung in
Übereinstimmung mit den tatsächlichen Machtverhältnissen
der organisierten Macht der Gesellschaft zu setzen.
Oder aber es tritt die unorganisierte Macht der Ge-
sellschaft auf und beweist von neuem, daß sie größer ist
als die organisierte. In diesem Falle wird die Verfassung
wieder eben so weit nach links hin abgeändert und auf-
gehoben wie vorhin nach rechts. Aber verloren ist sie
in jedem Falle.
Wenn Sie, meine Herren, den Vortrag, den ich Ihnen
zu halten die Ehre hatte, nicht nur festhalten und sorgfältig
durchdenken, sondern ihn zu allen seinen Konsequenzen
fortdenkend entwickeln, so werden Sie zum Besitz aller
Verfassungskunst und aller Verfassungsweisheit gelangen.
Verfassungsfragen sind ursprünglich nicht Rechts-
fragen sondern Machtfragen; die wirkliche Ver-
fassung eines Landes existiert nur in den reellen tatsäch-
lichen Machtverhältnissen, die in einem Lande bestehen;
geschriebene Verfassungen sind nur dann von Wert und
Dauer, wenn sie der genaue Ausdruck der wirklichen
in der Gesellschaft bestehenden Machtverhältnisse sind
— das sind die Grundsätze, die Sie festhalten wollen.
Ich habe Ihnen diese Grundsätze heute nur mit besonderer
Beleuchtung der Heeresmacht entwickelt — einmal,
weil die Kürze der Zeit nicht mehr erlaubte, zweitens
weil das Heer das entscheidendste und wichtigste aller
organisierten Machtmittel ist. Sie begreifen aber von
selbst, daß es sich nur ganz ähnlich mit der Organisation
60
der Justizbeamten, der Verwaltungsbeamten usw. verhält ;
diese sind gleichfalls die organisierten Machtmittel einer
Gesellschaft. Halten Sie diesen Vortrag fest, so werden
Sie, meine Herren, wenn Sie je wieder in die Lage kom-
men, sich selbst eine Verfassung zu geben, wissen, wie
man da zu verfahren hat und wie nicht mit dem Voll-
schreiben eines Blattes Papier, sondern nur damit etwas
getan ist, wenn man an den tatsächlichen Machtverhält-
nissen ändert.
Bis dahin und einstweilen, zum Tagesgebrauch, werden
Sie aber aus diesem Vortrag auch von selbst erfahren
haben, meine Herren, ohne daß ich mit einem Worte da-
von gesprochen, aus welchem Bedürfnis die neuen Mi-
litärvorlagen hervorgegangen sind, die Heeresvermehrung,
die man von Ihnen fordert. Sie werden von selbst dazu
gekommen sein, den Finger auf den innersten Quellpunkt
zu legen, aus welchem diese Vorlagen entsprungen sind.
Das Fürstentum, meine Herren, hat praktische Diener,
nicht Schönredner, aber praktische Diener, wie sie Ihnen
zu wünschen wären.
61
WAS NUN?
ZWEITER VORTRAG ÜBER VERFASSUNGSWESEN
GEHALTEN VON
FERDINAND LASSALLE
DER ERSTE ABDRUCK ERSCHIEN
IM VERLAG VON MEYER & ZELLER, ZÜRICH 1863
VORBEMERKUNG
Auch dieser zweite Vortrag über Verfassungswesen ist
von Lassalle in verschiedenen Berliner fortschrittlich-
liberalen Bezirksvereinen gehalten worden. Zuerst am
17. November 1862 im Mundtschen Saale in der Köpe-
nickerstraße, dann am 10. Dezember desselben Jahres in
der „Fürstenhalle", Wassertorstraße 54, und schließlich
am 12. Januar 1863 im Leyschen Lokal, Schönhauser
Allee 162. Das Erscheinen der Druckausgabe fällt eben-
falls in die erste Hälfte des Januar 1863.
Im Sommer 1862 waren allerhand Versuche unter-
nommen worden, eine Verständigung zwischen König und
Abgeordnetenhaus herbeizuführen, ohne jedoch zu dem ge-
wünschten Resultat zu führen. Die vom König ins Werk
gesetzte Reorganisation des Heeres bestand im wesent-
lichen darin, daß die gesetzliche Dienstzeit auf drei Jahre
normiert und die zwei jüngsten Jahrgänge der damaligen
Landwehr der Reserve zuerteilt werden sollten, womit
diese von zwei auf vier Jahrgänge ausgedehnt wurde.
Dafür sollte die Entlassung aus der Landwehr zum Land-
sturm statt mit dem vierzigsten schon mit dem dreiund-
dreißigsten Lebensjahre erfolgen. Unter rein militärischem
Gesichtspunkte bedeuteten die beiden letzteren Bestim-
mungen sicher große Verbesserungen : die Linienregimen-
ter konnten vermehrt werden, und die Schlagfertigkeit des
Heeres wurde dadurch bedeutend gesteigert, daß, wo bis-
her im Mobilisierungsfail sofort zum umständlichen, ze^t-
5 Lassalle. Ges. Schriften. Band II 65
raubenden Aufgebot der Landwehr gegriffen werden
mußte, nun zunächst nur Reserven meist noch unverhei-
rateter Leute zur Einstellung in die fertigen Kadres ein-
gezogen zu werden brauchten, die verheirateten Leute
aber in höherem Grade als bisher geschont werden konn-
ten. Anders unter politischem Gesichtspunkt. Die Re-
serve war, wenn eingezogen, Bestandteil der stehenden
Armee und deren Disziplinarvorschriften unterworfen,
während die Landwehr damals noch in hohem Grade den
Charakter des Volksheeres trug. Die Zuweisung der
jüngsten und energischsten Jahrgänge der Landwehr an
die Reserve bedeutete also eine Vermehrung der Macht-
mittel der Krone und des mit ihr innerlich verbundenen
Junkertums. Bis zu welchem Grade, das hing freilich
immer noch von der jeweiligen Disposition der ein-
gezogenen Truppen ab, die im Kriegsfall sich bekanntlich
leicht zu ändern pflegt. Aber wenn Lassalle letzteres
außer Betracht ließ, so war die Bemerkung, die er im
März 1860 beim ersten Bekanntwerden des den Kammern
vorgelegten Reorganisationsentwurfs an Friedrich Engels
schrieb, das neue Militärgesetz bedeute in verkappter
Form die „völlige Aufhebung der Landwehr als letzten
demokratischen Restes der Zeit von 1810", darum doch
durchaus richtig.
Unter diesem Gesichtspunkt behandelt Lassalle das
Militärgesetz nun auch im vorliegenden Vortrage. Die
Fortschrittspartei dagegen hatte im September 1862 in
voreiliger Freude über eine hingeworfene Andeutung des
Kriegsministers von Roon erklärt, wenn die Regierung
auf die gesetzliche Einführung der zweijährigen Dienst-
zeit eingehe, ihrerseits der Umgestaltung der Armee zu-
stimmen zu wollen. Roon und der König wollten sich je-
doch auf die gesetzliche Festlegung der zweijährigen
66
Dienstzeit nicht einlassen, und so verweigerte am 23. Sep-
tember 1862 das Abgeordnetenhaus mit 308 gegen nur
11 Stimmen die Kosten der Heeresumwandlung, worauf
die vermittelnden Minister, Fürst Hohenlohe-Ingelfingen
und Freiherr von der Heydt, zurücktraten und Otto von
Bismarck das Ministerpräsidium übernahm, der breiten
Masse von den Revolutions jähren her als einer der rück-
sichtslosesten Vertreter des Junkertums bekannt. Ver-
schiedene seiner ersten Erklärungen, wie z. B. der Aus-
spruch, daß Deutschlands Einheit nicht durch Reden,
sondern „nur durch Blut und Eisen" hergestellt werden
könne, wurden denn auch als der Ausfluß solchen Geistes
aufgefaßt und verschärften den Konflikt noch. Er war
dadurch akut geworden, daß die Regierung nunmehr ihre
Geschäfte ohne ein von der Volksvertretung genehmigtes
Budget weiterführte. Das Walten der geschriebenen, vom
König und den Ministern beschworenen Verfassung Preu-
ßens war unterbrochen, das Verfassungsleben auf einen
toten Punkt angelangt. Am 13. Oktober 1862 schickte der
König den Landtag nach Hause.
Diese Situation fand Lassalle vor, als er am 4. No-
vember 1862 von Breslau, wohin er an das Sterbebett des
Vaters geeilt war, nach Berlin zurückkehrte. Sie war der
von ihm angebahnten Agitation überaus günstig, denn nun
mußte, wenn die Fortschrittler nicht feige zu Kreuze
krochen, der Streit in der Tat zu einem ernsten Kampf
um die Macht werden. Hatte doch auch Bismarck am
30. September den Abgeordneten drohend erklärt, eine
Verfassung erhalte ihr Leben erst durch die Praxis, unter-
drücke man diese, so werde „die Rechtsfrage leicht zu
einer Machtfrage". Als solche aber mußte der Ver-
fassungsstreit revolutionären Charakter annehmen und die
radikalsten Elemente der Demokratie in die Aktion rufen.
f 67
Es galt also, im Volk für diese Auffassung Stimmung
zu machen. Gern nahm Lassalie daher die Einladung des
Bezirksvereins Alt- Colin an, auch bei ihm seinen Exkurs
über Verfassungswesen vorzutragen. Die betreffende Ver-
sammlung fand am 14. November im Mundtschen Saal,
Köpenickerstraße 100, statt, und ein L. gezeichneter Be-
richt der „Berliner Reform" vom 18. November 1862,
dessen Verfasser zweifelsohne der damalige Kaufmann
und spätere Fabrikant Ludwig Löwe war, erklärte von
Lassalles Vorträgen, es könnte „nicht oft genug auf den
Wert dieser bedeutsamen Arbeiten hingewiesen werden",
es sei „unmöglich, den Eindruck zu schildern, den diese
gewaltigen, wuchtigen Gedanken auf den Hörer ausüben".
Lassalle habe erklärt, in einem zweiten Vortrag die Nutz-
anwendung des ersten Vortrages klar machen zu wollen,
und der Bezirksverein Alt-Cölln habe deshalb auch sofort
eine neue Versammlung zur Entgegennahme der Fort-
setzung anberaumt. Danach muß in der Tat der Eindruck
der Rede ein ungewöhnlich starker gewesen sein — und
wie hätte dieser Vortrag in solcher Situation nicht ein-
schlagen sollen ? — denn die zweite Versammlung fand
schon fünf Tage nach der ersten, am 19. November 1862,
statt.
Über ihn lautet der Bericht der „Reform" erheblich
kühler, wenn er auch von großem Beifall zu melden weiß,
den Lassalles Ausführungen gefunden hätten. Selbst dem
demokratischen Blatt flößte der Vorschlag Lassalles, die
fortgesetzte Verletzung des Budgetrechts der Kammer
mit einem parlamentarischen Streik zu beantworten, Schau-
der ein. Das ließ schon erkennen, welche Aufnahme er
bei den maßgebenden Führern der Fortschrittspartei zu
gewärtigen hatte. Anfangs schwieg man ihn tot, welche
Taktik jedoch nicht aufrechtzuerhalten war und dann auch
68
verlassen wurde, als der Vortrag gedruckt vorlag und die
konservative Presse sich über ihn hermachte.
Wenige Tage, nachdem die ersten Exemplare der
Schrift aus der Schweiz in Berlin eingetroffen waren,
brachte das damals verbreitetste Organ der Fortschritts-
partei in Berlin, die „Volkszeitung", zwei fulminante Ar-
tikel gegen die Idee, durch Aussetzung der Beratungen in
der Kammer die Regierung zur Nachgiebigkeit zwingen zu
wollen. In diesen Artikeln — der erste ,, Überspanntheit
und Abspannung", der zweite „Schmollen" überschrieben
— wurde mit einer bei dem genannten Blatt außergewöhn-
lichen Heftigkeit auseinandergesetzt, die Volksvertretung
besitze noch gar keine wirkliche Macht, sie habe dieselbe
erst im Rechtsbewußtsein des Volkes zu „erstreben".
Es leiste daher „ein jeder, der in seiner Überspanntheit
nach sogenannter Machtpolitik für die Volksvertretung
hascht, bewußt oder unbewußt, der Reaktion sehr kost-
bare Dienste". Der größte Fehler dieses Haschens aber
bestehe darin, daß man „im Bewußtsein der Vergeblich-
keit desselben in das absolute Gegenteil, in die Abspan-
nung" verfalle und „als kühnsten Rat höchster Taten die
Weisheit der Vertagungskunst empfiehlt, von deren im-
posantem Schweigen man sich vergeblich den höchsten
Effekt verspricht". Das „Schmollen" sei „der Vorläufer
politischer Erschlaffung". Sobald eine Volksvertretung zu
schmollen anfange und „imponierendes Schweigen" spiele,
weil ihr Reden doch nichts helfe, dann sage der Ur-
wähler seinerseits : „das Wählen hilft doch nichts" und
erleichtere die Maßregel, die „gutgesinnte Majoritäten
schafft". Wenn daher ein „enragierter Pessimist" nach
Machtpolitik jage und sich dann „echauffiert auf den
Bauch legt und Nichtstun empfiehlt", so könne man ihn
ruhig der „Kreuzzeitung" zur Glorifizierung als den
69
„wahren Musterdemokraten" überlassen. „Ist es klug,
ist es recht, ist es logisch, ist es erfolgreich, im
budgetlosen Zustand, den die Regierung verschuldet, noch
budgetlosen Zustand durch Vertagung und Nichtberatung
machen helfen ?"
Lassalle ist in diesen Artikeln nirgends genannt, aber
es liegt auf der Hand, daß ihre schärfsten Pfeile auf ihn
zielten. Er hatte die Verfassungsfrage als eine Macht-
frage hingestellt, ihm hatte die „Kreuzzeitung", wie nach
dem ersten, so auch nach dem zweiten Verfassungsvortrage
auf ihre Art Beifall geklatscht 1 ), wer sollte also anders
mit dem „enragierten Pessimisten" gemeint sein? Aber
die Artikel gingen nicht nur gegen Lassalle. Unterm
14. Januar 1863 findet sich die Redaktion der „Volks-
zeitung" „auf Anfrage einiger aufmerksamer Leser" zu
der Erklärung veranlaßt, „daß der Plan, das Abgeord-
netenhaus zur Fassung einer Resolution und zur wieder-
holten Vertagung der Sitzungen auf 14 Tage zu veran-
lassen, von sehr achtbarer und einflußreicher Seite auf-
gestellt" worden sei. „Obwohl er noch nicht in die Öffent-
lichkeit getreten war", heißt es weiter, „hielten wir es
doch für geeignet, ihn in einigen Artikeln unserer Zeitung
zu bekämpfen, und freuen uns, die Hoffnung aussprechen
zu dürfen, daß derselbe nunmehr nicht weiter in Kreisen
der Abgeordneten werde geltend gemacht werden." Folgt
dann, wieder ohne Namensnennung, ein ingrimmiger Hieb
auf Lassalle. Nur dieser Angelegenheit hätten ihre Ar-
tikel gegolten. „Ein Gefühl geistiger Sauberkeit, die Ach-
*) „Diesen Phrasen", schrieb sie in ihrer Nummer vom 18. No-
vember 1862, im Anschluß an einen Bericht über Lassalles
Vortrag, „diesen Phrasen, die wenigstens die Offenheit radi-
kaler Anschauung gegenüber den demokratischen Schleichern für
sich haben, wurde nach Kräften applaudiert."
70
tung vor unsern Lesern und die Würde dieser Zeitung
aber hätten die Redaktion davor bewahrt, ,,in Leitartikeln
gegen unschädliche Phantasmen eines hohlen Pessimismus
zu Felde zu ziehen."
Diese Worte zeigen, wie gespannt die persönlichen Be-
ziehungen Lassalles zu den maßgebenden Vertretern der
Fortschrittspartei in Berlin bereits zu einer Zeit waren,
wo eben dieselbe „Volkszeitung", die so voller Haß und
Hohn auf Lassalle losschlug, ein Zusammenstehen aller
Elemente der Opposition „vom Abgeordneten Becker )
bis zum Grafen Schwerin" predigte. Andererseits aber
berechtigt die Gereiztheit, mit der die „Volkszeitung
überhaupt gegen den Vorschlag der Aussetzung der Kam-
beratungen zu Felde zog, zu dem Schluß, daß derselbe
in den Reihen der Fortschrittsabgeordneten ursprünglich
erheblich mehr Anklang gefunden haben muß, als nur bei
dem Abgeordneten Martiny, der bekanntlich einen dahin-
gehenden Antrag in der Fraktion stellte. Es mögen sich
noch andere für ihn ins Zeug gelegt haben, die durch die
„Volkszeitung" veranlaßt werden sollten, von ihm ab-
zustehen. Gegen einen einzelnen und, wie sich später
zeigte, obendrein nicht einmal sehr tatkräftigen Fraktions-
genossen würde man es wohl kaum der Mühe wert be-
funden haben, mit so schwerem Geschütz ins Feld zu
ziehen. Daß unter den Berliner Hörern Lassalles ein gut
Teil den von ihm in so überzeugender Weise vorgetragenen
Ideen zustimmte, hatte ja der ihm gezollte Beifall ge-
zeigt. Da galt es also, zu verhindern, daß sich aus den
eigenen Reihen der Partei heraus Stimmen in größerer
*) Der „rote", einst mit Marx und Lassalle befreundete
Becker, der später Oberbürgermeister von Köln wurde, damals
aber noch als Ultraradikaler galt.
71
Zahl erhoben, welche die parlamentarische Aktion der
Partei zu kompromittieren geeignet waren.
Lassalle seinerseits antwortete der „Volkszeitung" so-
wohl auf die ersten Artikel als auch auf die so persönlich
zugespitzte Redaktions - Erklärung in nicht minder ge-
pfefferten Erklärungen, die er der radikalen Berliner „Re-
form" und der liberalen ,, Vossischen Zeitung" einsandte.
Beide Blätter nahmen diese Einsendungen ruhig auf — ein
Beweis mehr, daß in jenem Zeitpunkt die Frage des
Forttagens der Kammer noch nicht als entschieden galt.
Da die beiden Erklärungen Lassalles in ihrem sachlichen
Teil Ergänzungen der vorliegenden Schrift bilden, so
schien es zweckmäßig, sie ihr am Schluß in Form eines
Nachtrages anzufügen. Sie füllen eine nicht unwesentliche
Lücke dieser ganzen Verfassungskontroverse aus, bleibeü
aber mehr beim Formellen.
Was den materiellen Gegenstand des Streits, die Frage,
ob die Kammer forttagen oder ihre Beratungen aussetzen
solle, anbetrifft, so handelte es sich auf beiden Seiten im
Grunde doch nur um eine Zweckmäßigkeitsfrage, mit der
die Frage der Beziehungen von Macht und Recht als
Prinzipfrage wenig zu tun hatte. Die Fortschrittsführer
hielten es für zweckmäßiger, den Rechtsstandpunkt heraus-
zukehren, weil sie in ihm eine festere Basis für ihren
Kampf gegen die Regierung zu haben meinten, als durch
Provozierung des Abmessens der positiven Machtfaktoren
hüben und drüben. Sie waren nicht sicher, wie weit ihnen
im andern Falle das Gros ihrer Wähler folgen würde
— die Reaktion nach 1848 steckte ihnen noch in den
Knochen. Es fehlte ihnen, was bei der Buntscheckigkeit
und dem überwiegend bürgerlichen Charakter der Partei
auch weiter kein Wunder war, das zu einer revolutionären
Taktik unerläßliche Selbstvertrauen. Das Aussetzen der
72
Beratungen hatte aber nur einen Sinn, wenn man dazu
entschlossen und in der Lage war, den Kampf eventuell
mit revolutionären Mitteln zu führen, alle Konsequenzen
auf sich zu nehmen, die dieser Schritt nach sich ziehen
mochte. Lassalle als Revolutionär war natürlich dazu ent-
schlossen, die große Mehrheit der Fortschrittler aber
nicht — das war das ganze Geheimnis des Gegensatzes,
die „Rechts- und Machtfrage" hatte in Wirklichkeit da-
mit ebensowenig zu tun wie die Theorie vom „Aus-
sprechen dessen, v/as ist". Die Fortschrittler sprachen
in ihrer Art auch aus, was war ; sie verweigerten das Bud-
get und denunzierten die Regierung, daß sie verfassungs-
widrig regiere. Damit hatten sie von Wahl zu Wahl ihre
Position gestärkt, und daß der Regierung durchaus nicht
sehr behaglich dabei war, bewies das Schimpfen der reak-
tionären Presse, die fortgesetzt nach „Taten" drängte,
von „Verschwörungen usw." fabelte und bereits kräftig
den „roten Lappen" zu schwenken begann.
Der Beifall, mit dem Blätter wie die „Kreuzzeitung"
Lassalles Vorschlag begrüßten, hatte denn auch die Wir-
kung, daß selbst bei den Bezirksvereinsdemokraten die
Agitation für ihn schnell einschlief. Auch Lassalles Inter-
esse an ihm erkaltete bald. Durch die Vermittelung Lud-
wig Lowes war er mit dem Leipziger Arbeiterkomitee in
Verbindung gekommen, dem die Einberufung eines All-
gemeinen deutschen Arbeiterkongresses übertragen worden
war, und hatte zu seiner Freude bei ihm eine entschieden
sozialistische Gesinnung und geistige Unabhängigkeit von
der Fortschrittspartei angetroffen. Nicht ob, sondern wie
man sich von der Fortschrittspartei unabhängig machen
sollte, war die Frage, und die Antwort auf sie ward im
„Offenen Antwortschreiben" gegeben.
Auf die Vorgänge des Tages haben neben den großen
73
Triebkräften der Geschichte so viele Faktoren zweiten
und dritten Ranges Einfluß, daß sich nie mit Sicherheit
bestimmen läßt, welchen Verlauf sie etwa genommen
hätten, wenn gewisse Vorschläge befolgt oder nicht be-
folgt worden wären. Immerhin wird man hinsichtlich des
in dieser Schrift entwickelten Lassallschen Vorschlages
soviel als wahrscheinlich bezeichnen dürfen, daß, wenn
er im Rat der Fortschrittsführer eine Mehrheit gefunden
hätte, die Proklamierung des parlamentarischen Streiks
auf diese Partei selbst als Sprengpulver gewirkt, in ihrer
Folge zur Trennung der eigentlichen Bourgeoisie- Elemente
der Partei von deren kleinbürgerlich-demokratischem Flü-
gel geführt hätte. Dafür hätte u. a. schon das Dreiklassen-
wahlsystem gesorgt. Auch unter diesem Gesichtspunkt wird
es begreiflich, daß die Fortschrittsführer nichts von ihm
wissen wollten. Aber die spätere Geschichte hat gezeigt,
daß die gemischte Gesellschaft, die ein Tageskonflikt zu-
sammengeführt hatte, sich doch nicht zusammenhalten ließ.
Die Abweisung des Lassalleschen Vorschlages konnte den
Zersetzungsprozeß der Fortschrittspartei nur vertagen, ihn
aber nicht verhindern.
Ed. Bernstein.
74
WAS NUN?
In meinem letzten Vortrage habe ich Ihnen, meine
Herren, das Wesen der Verfassungen, und speziell auch
der preußischen, entwickelt. Ich zeigte Ihnen, wie zu
unterscheiden ist zwischen der wirklichen und der nur
geschriebenen Verfassung oder dem Blatt Papier, wie
die wirkliche Verfassung eines Landes immer nur in den
realen tatsächlichen Machtverhältnissen besteht, die
sich in einer gegebenen Gesellschaft vorfinden. Ich zeigte
Ihnen, wie die geschriebene Verfassung, wenn sie den tat-
sächlichen Machtverhältnissen der organisierten Macht der
Gesellschaft nicht entspricht, wenn sie also nur das ist,
was ich das ,, Blatt Papier" nannte, der Überwucht der
organisierten Machtverhältnisse gegenüber rettungslos ver-
loren ist, und zwar wie sie das notwendig und jeden-
falls sein muß. Denn es nimmt dann, sage ich, entweder
die Regierung die Änderung der Verfassung vor, um die
geschriebene Verfassung in Übereinstimmung mit den tat-
sächlichen Machtverhältnissen der organisierten Macht der
Gesellschaft zu setzen. Oder aber es tritt die unorgani-
sierte Macht der Gesellschaft auf, beweist von neuem,
daß sie größer ist als die organisierte und ändert dann not-
wendig die organisierten Machtverhältnisse der Gesell-
schaft, also die Verfassungspfeiler selbst, wieder ebenso
weit nach links hin ab, als die Regierung es bei ihrem
77
Siege nach rechts hin in dieser oder jener Form getan
hätte.
Ich resümierte am Schlüsse meines Vortrages denselben
in folgenden Worten : „Wenn Sie, meine Herren, den
Vortrag, den ich Ihnen zu halten die Ehre hatte, nicht nur
festhalten und sorgfältig durchdenken, sondern ihn zu allen
seinen Konsequenzen fortdenkend entwickeln, so werden
sie zum Besitz aller Verfassungsweisheit gelangen. Ver-
fassungsfragen sind ursprünglich nicht Rechts fragen
sondern Macht fragen; die wirkliche Verfassung eines
Landes existiert nur in den reellen tatsächlichen Macht-
verhältnissen, die in einem Lande bestehen ; geschriebene
Verfassungen sind nur dann von Wert und Dauer, wenn
sie der genaue Ausdruck der wirklichen in der Gesell-
schaft bestehenden Machtverhältnisse sind — das sind
die Grundsätze, die Sie ' festhalten wollen."
Wenn dies nun wahr sein soll, daß die Durchdenkung
und Fortentwicklung dieses Vortrages zu allen seinen Kon-
sequenzen Sie in den Besitz aller Verfassungskunst und
Verfassungsweisheit setzen würde, so müßte dieser Vor-
trag, wenn Sie ihn zu seinen Konsequenzen fortentwickeln,
auch imstande sein, den Weg, den sicheren und allei-
nigen Weg anzugeben, auf welchem der gegenwärtig im
Lande bestehende Konflikt einem für die Nation ge-
deihlichen und siegreichen Ausgang zuzuführen sei. Und
in der Tat ist es eben dies, was ich heut leisten will.
Ich will aus der Theorie heraus, die ich Ihnen entwickelt
habe, das Mittel bestimmen, welches notwendig und allein
zu einer siegreichen Beendigung des zwischen der Re-
gierung und der Kammer eingetretenen Konflikts führen
muß.
Ehe ich dazu übergehe, lassen Sie uns noch einen
Blick darauf werfen, wie unbedingt wahr die Theorie ist,
78
die ich damals über das Wesen der Verfassungen auf-
gestellt habe, und die ich meiner heutigen Untersuchung
überall als die Seele derselben zugrunde lege. Sie wissen,
meine Herren, wie überaus streitig jede politische Be-
hauptung zwischen den entgegengesetzten politischen Par-
teien ist ! Da ist nichts von dem, was von der einen poli-
tischen Partei als unbestreitbar wahr anerkannt wird, was
nicht von der anderen mit ebenso großer Bestimmtheit
als durchaus falsch verworfen würde. Fast sollte man
manchmal meinen — und schwache, skeptische Gemüter
meinen dies daher wirklich — es gäbe keine Wahrheit,
keine einheitliche menschliche Vernunft mehr, wenn man
sieht, wie grundsätzlich, mit welcher Verachtung und Er-
bitterung bei der einen Partei als absolut falsch betrach-
tet wird, was bei der anderen ebenso entschieden als ab-
solut erwiesen, als Axiom gilt. Nur der Wissenschaft
ist es gegeben, in dieser grellen Dissonanz von Meinungen,
in diesem unharmonischen, greulichen Konzert von ein-
ander lügenstrafenden Behauptungen hin und wieder eine
Wahrheit zutage zu fördern von einem so klaren und
schlagenden Lichte, daß sich auch die entgegengesetztesten
politischen Parteien ihrer Anerkennung nicht entziehen
können. Solche Fälle bilden daher immer einen wahren
Triumph der Wissenschaft und einen äußerst mächtigen
Beweis für die Wahrheit einer Theorie. In der Tat
aber ist einer dieser seltenen Ausnahmefälle gerade in
bezug auf die Verfassungstheorie eingetreten, die ich Ihnen
in einem damaligen Vortrage entwickelt habe.
Ich gehöre, meine Herren, wie Ihnen bekannt ist, der
Partei der reinen und entschiedenen Demokratie an.
Nichtsdestoweniger hat selbst ein meinen Parteiansichten
so sehr entgegengesetztes politisches Organ wie die
,, Kreuzzeitung" nicht umhin gekonnt, die unbedingte Wahr-
79
heit der von mir aufgestellten Verfassungstheorie unum-
wunden einzuräumen. Sie widmet ihr in Nr. 132 (vom
S.Juni 1862) einen Leitartikel und nennt sie daselbst
in ihrer Sprache : „Die Rede eines seinerzeit vielgenann-
ten revolutionären Juden, der mit richtigem Instinkt den
Nagel auf den Kopf getroffen und uns noch nicht alles
gesagt hat, was er weiß und denkt." Letzteren Fehler,
wenn es einer sein soll, werde ich immer mehr und mehr
ablegen. Die ,, Kreuzzeitung" kann sicher sein, daß ich
ihre Ahnung erfüllen und sukzessive, je nachdem es an
der Zeit sein wird, immer mehr alles sagen werde, was
ich weiß und denke. Von ihrem Eingeständnis aber, mit
meiner Verfassungstheorie den Nagel auf den Kopf ge-
troffen zu haben, nehme ich hiermit Akt. Aber nicht nur
die ,, Kreuzzeitung", auch die Minister haben die Wahr-
heit der von mir entwickelten Theorie vollständig an-
erkannt. Der Kriegsminister Herr v. Roon erklärte in
der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 12. September
1862, seine Auffassung der Geschichte gehe dahin, daß
der Hauptinhalt der Geschichte nicht nur zwischen den
einzelnen Staaten, sondern auch innerhalb eines jeden
Staates selbst, nichts anderes sei als der Kampf um
Macht und Macht er Weiterung zwischen den ein-
zelnen Faktoren. Sie sehen, meine Herren, das ist genau,
das ist mit denselben Worten eben die Theorie, die ich
in diesem Frühjahr in meinem damaligen Vortrag in den
Bezirksvereinen unter genauer historischer Entwicklung
aufgestellt und als Broschüre veröffentlicht hatte. Merk-
würdigerweise sagt der Kriegsminister allerdings in der-
selben Auslassung und wenige Zeilen nach der eben zitier-
ten Stelle, es existierten in Berlin außerhalb des Ab-
geordnetenhauses Parteigänger, welche — ich zitiere jetzt
seine eigenen Worte — „schriftlich und mündlich in Be-
80
zirksversammlungen und in der Presse die allerwunder-
barsten und nach meiner Auffassung destruktivsten Ten-
denzen kundgegeben haben." Da in den hiesigen Bezirks-
vereinen bis dahin, soweit irgend bekannt geworden, kern
anderer Vortrag gehalten worden war, auf welchen jene
Bezeichnung,, destruktive Tendenzen" irgend hätte bezogen
werden können, und da ferner die ministerielle Sternzei-
tung damals meinen Vortrag, den ich in drei bis vier Be-
zirksversammlungen gehalten, zu wiederholten Malen de-
struktiver Tendenzen beschuldigt hatte, so erblicke ich
hierin, verbunden mit dem Umstände, daß der Kriegs-
minister soeben den Grundgedanken jenes Vortrages als
seine Geschichtsauffassung ausgesprochen hatte, zwingende
Gründe, jene Beschuldigung des Kriegsministers, soweit
sie die Bezirks Versammlungen betrifft, eben auf
diesen meinen in den Bezirksversammlungen gehaltenen
Vortrag über Verfassungswesen zu beziehen.
Nun muß ich es allerdings meinerseits als sehr wunder-
bar und merkwürdig bezeichnen, daß der Herr Kriegs-
minister genau dieselbe Geschichtsauffassung, genau die-
selben Worte, die er in seinem Munde konservativ hält,
in meinem Munde destruktiv findet. Ja noch etwas Wun-
derbareres und Merkwürdigeres ist geschehen. Der
Kriegsminiscer macht nämlich bei derselben Gelegenheit
der Kammer den Vorwurf, daß sie nicht jene Tendenzen,
die sich in den Bezirksversammlungen und in der Presse
kundgegeben, desavouiert habe. Es ist nun überhaupt nicht
Sache der Kammer, mich zu desavouieren. Aber das
Urkomische dabei ist, daß der Kriegsminister nicht
sieht, wie er, indem er die Kammer auffordert, eine Ge-
schichtsauffassung zu desavouieren, zu der er sich soeben
selbst bekannt hat, dadurch geradezu auffordert, ihn selbst
und seine eigenen Ansichten zu desavouieren ! Inzwischen-
6 LasäaUe. Ges. Sckriften. Band II. 81
dies sind Ergötzlichkeiten, weiche der Kriegsminister mit
der Logik abzumachen hat und die nichts zur Sache ver-
schlagen ; was zur Sache gehört, ist nur, zu konstatieren,
daß der Kriegsminister sich genau zu derselben Theorie
über das Wesen der Verfassungen bekannt hat, die ich
in meinem damaligen Vortrage aufgestellt habe.
Nicht weniger ist der gegenwärtige Ministerpräsident,
Herr v. Bismarck, so freundlich gewesen, und zwar im
Namen des gesamten Staatsministeriums, Zeugnis für die
Wahrheit meiner Geschichtsanschauungen abzulegen. Sie
wissen alle, daß es das in der Verfassung geschriebene
unbestreitbare und unbestrittene Recht der Kammer ist,
dem Staatshaushaltetat die Genehmigung zu erteilen oder
zu verweigern. Die Kammer hat nun von diesem Recht
Gebrauch gemacht. Herr v. Bismarck bestreitet auch nicht
eigentlich, daß dies das Recht der Kammer sei. Aber er
sagt in der Sitzung vom 7. Oktober wörtlich: „Rechts-
fragen der Art pflegen nicht durch Gegenüberstellung
widerstreitender Theorien, sondern nur allmählich durch
die staatsrechtliche Praxis erledigt zu werden." Sehen
Sie ein wenig genauer zu, meine Herren, so finden Sie,
daß hier, nur in etwas verschleierten, verschämten Aus-
drücken, wie es sich für einen Minister schickt, ganz meine
Theorie entwickelt ist. Das Recht der Kammer übersetzt
Herr v. Bismarck mildernd in den Ausdruck Rechts-
frage. Er leugnet nicht — wie könnte er auch ? — daß
diese Rechtsfrage oder dieses Recht auf dem Blatt Pa-
pier oder in der Verfassung steht. Aber, sagt er, es steht
nur auf dem Blatt Papier, das wirklich Entscheidende
dagegen sei die staatsrechtliche Praxis. Mit dem mil-
deren Ausdruck „staatsrechtliche Praxis", mit dem, was
wirklich geschieht und vor sich geht im Gegensatz zum
bloßen Recht oder zu der Rechtstheorie, ist hier, wie Sie
82
sehen, nur der Druck dessen bezeichnet, was ich deutlicher
die realen tatsächlichen Machtverhältnisse genannt habe.
Ihr mögt, sagt Herr v. Bismarck also, aus dem Ministe-
riellen ins Unverblümte übersetzt, das Blatt Papier
für Euch haben. Aber ich habe die realen tatsächlichen
Machtverhältnisse der organisierten Macht, Heer, Finan-
zen, Gerichte, unter mir, und diese realen tatsächlichen
Machtverhältnisse sind es, die in letzter Instanz doch das
Entscheidende sind und die staatsrechtliche Praxis be-
stimmen.
Der Einspruch dieser realen tatsächlichen Machtver-
hältnisse, sagt Herr v. Bismarck zu den Abgeordneten,
setzt Euer Recht zu einer bloßen Rechtsfrage herab,
und diese selben Machtverhältnisse bürgen mir auch 3chon,
daß die Sache nicht im Sinne Eures bloß theoretischen,
bloß papiernen Rechts zu Ende gehen wird. „Allmäh-
lich," sagt Herr v. Bismarck, „wird die staatsrechtliche
Praxis diese Rechtsfrage, das heißt diesen Konflikt zwi-
schen nur geschriebenem Recht und in Erz gegrabenen
Machtverhältnissen in einem ganz anderen Sinne er-
ledigen." Hierin liegt noch eine weitere Einsicht des
Herrn v. Bismarck. Sie erinnern sich, daß ich Ihnen in
meinem letzten Vortrag auseinandersetzte, was ein kon-
stitutioneller Präzedenzfall sei. Wenn ich ein-
mal die Macht zu etwas habe, so habe ich das zweite Mal
auch schon das Recht dazu. Ich zeigte Ihnen dies bei-
spielsweise das letzte Mal an dem mittelalterlichen fran-
zösischen staatsrechtlichen Grundsatz : „das niedere Volk
ist nach Willkür mit Steuern und Fronden zu belegen".
Dieser Grundsatz, sagte ich, war zunächst nichts anderes
als der einfache Ausdruck der tatsächlichen Machtver-
hältnisse in dem mittelalterlichen Frankreich. Das nie-
dere Volk war im Mittelalter wirklich so machtlos ge-
t*
83
wesen, daß es ganz beliebig mit Steuern und Fronden be-
lastet werden konnte ; nach diesem tatsächlichen Macht-
verhältnis wurde nun auch immer verfahren. Das Volk
wurde immer so belastet. Dieser tatsächliche Hergang
gab die sogenannten Präzedenzfälle, die noch heutzutage
in England in den Verfassungsfragen eine so große Rolle
spielen. Bei diesem tatsächlichen Belasten wurde nun häu-
fig auch, wie dies nicht anders sein konnte, die Tatsache,
daß das Volk so belastet werden könne, ausgesprochen.
Dies Aussprechen gab den staatsrechtlichen Grund-
satz, auf den dann in ähnlichen Fällen wieder rekurriert
wurde.
Sie sehen, meine Herren, es ist offenbar dieselbe Ideen-
reihe, die Herr v. Bismarck im Sinne hat, wenn er be-
hauptet, es werde allmählich durch die staatsrecht-
liche Praxis die Sache in einem ganz anderen Sinne
erledigt werden.
Wenn ich diesmal, 1862, will Herr v. Bismarck an-
deuten, die Macht habe, es durchzusetzen, so werde ich
1866, falls ich wieder gegen den Willen der Kammer das
stehende Heer vermehren, falls ich wieder von der Kam-
mer nicht genehmigte Ausgaben machen will, auch das
Recht dazu für mich haben, denn dann werde ich mich
schon auf einen Präzedenzfall berufen können. Und wenn
ich 1870 das Heer von neuem vergrößern und Ausgaben
gegen die Kammerentscheidung machen will, so werde
ich dann schon ein ganz unbestreitbares Recht für
mich haben. Denn dann werde ich mich schon auf zwei
Präzedenzfälle, auf eine vollständige „staatsrechtliche
Praxis" berufen können.
Diese angenehme Hinweisung darauf, daß er nicht
jetzt zum letztenmal, daß er auch künftig das stehende
Heer gegen den Beschluß der Kammer vergrößern oder
84
sonstige Ausgaben, die von ihr verworfen wurden, be-
streiten will, diese trostreiche Versicherung, daß er es
allmählich zur unbestrittenen staatsrechtlichen Praxis bei
uns erheben wolle, Heer wie Ausgaben gegen die Be-
schlüsse der Kammer zu vermehren — diese reizende
Fernsicht ist es, durch welche Herr v. Bismarck die
Kammer und das Land für den Eingriff in die papierne
Verfassung oder die bloße Rechtstheorie trösten und
schadlos halten will.
Zwar könnten Sie finden, daß dies ein wunderlicher
Trost sei. Denn es ist gerade so, als ob ich Sie für
jetzige Prügel, die Sie zu empfangen sich sträuben, da-
durch geneigter machen wollte, daß ich Ihnen verspreche,
Ihnen auch noch künftighin solche reichlich und in Menge
erteilen zu wollen.
Allein bei alledem werden Sie aus dieser Betrach-
tung der Worte des Herrn Ministerpräsidenten dennoch
ersehen haben, daß derselbe ein tiefer und feiner Kenner
des Verfassungswesens ist, daß er ganz und gar auf dem
Boden meiner Theorie steht, daß er vortrefflich weiß,
wie die wirkliche Verfassung eines Landes nicht in dem
Blatt Papier, sondern in den tatsächlichen Machtverhält-
nissen besteht, und nur aus diesen, nicht aus dem papiernen
Recht, die staatsrechtliche Praxis, das, was wirklich ge-
schieht, bestimmt wird, und daß er sich ausgezeichnet klar
darüber ist, was Präzedenzfälle sind, wie sie entstehen
und wie sie nachher verwertet werden.
Ich kann also Sie alle, meine Herren, und ganz be-
sonders die hier anwesenden Vertreter der Polizeigewalt,
darauf aufmerksam machen, daß ich mich auf einem von
allen obersten Behörden im Staat anerkannten und durch-
aus unangreifbaren Boden befinde.
Sie dürfen sich übrigens nicht wundern, meine Herren,
85
diese Klarheit gerade bei den Männern der Regierung zu
finden. Ich habe Sie schon das letzte Mal darauf auf-
merksam gemacht, daß die Fürsten sehr gut bedient sind,
daß die Diener der Fürsten keine Schönredner, aber doch
praktische Männer sind, die gleichviel ob mit mehr oder
weniger ausgearbeitetem theoretischen Bewußtsein doch
den Instinkt haben, worauf es ankomme. Aber nicht
nur die Ansichten der Männer der Regierung kann ich
als Beleg für die Wahrheit meiner Theorie anführen,
sondern, was noch von weit größerem Gewicht ist, die
Ereignisse selbst haben, und zwar in der auffällig-
sten Weise, für sie entschieden. Sie erinnern sich der
Prophezeiung, die als dritte Konsequenz in meinem in
diesem Frühjahr gehaltenen Vortrage entwickelt war. Ich
entwickelte Ihnen dort, wie und warum notwendig unsere
jetzt bestehende Verfassung in ihrem Todeskampfe be-
griffen sei und warum sie schlechterdings in kürzester
Frist entweder nach rechts hin von der Regierung oder
nach links hin von dem Volke werde geändert werden
müssen, aber als diese jetzt bestehende bestimmte Ver-
fassung unmöglich länger fortbestehen könne. Ich sagte
damals wörtlich: „Diese Verfassung liegt in ihren letzten
Zügen ; sie ist schon so gut wie tot ; einige Jahre noch
— und sie existiert nicht mehr." Ich wollte nicht zu sehr
erschrecken und sagte darum: „einige Jahre noch". Wie
die Ereignisse zeigen, hätte ich sagen können: einige Mo-
nate noch, und sie existiert nicht mehr.
Der Präsident des Abgeordnetenhauses selbst, Herr
Grabow, hat jetzt in seiner Rede beim Kammerschluß
konstatiert, daß die Verfassung „schwer beschädigt* wor-
den sei. Das Herrenhaus — ein selbst dieser Verfassung
angehöriger Körper — hat durch sein Votum, welches
den von der zweiten Kammer verworfenen Staatshaus-
86
haltsetat genehmigt, einen Verfassungsbruch begangen.
Und noch viel ernster und schwerer ist der Eingriff, den
die Regierung selbst in die Verfassung getan hat. Die
Kammer hat die Ausgaben für die neue Militärorganisation
verworfen — und die Regierung setzt dieselben dennoch
auch seit dem Tage dieses Kammerbeschlusses nach wie
vor fort, wie sie dies selbst erklärt hat.
Die Logik hat also Recht behalten, meine Herren, die
bestehende Verfassung ist eine, zurzeit wenigstens und
vorläufig, in der Wirklichkeit nicht mehr bestehende
Verfassung, und die Geschichte hat meine Prophezeiung
in bezug auf die Kürze der Zeit noch weit übertroffen.
Sie können also vollständiges Zutrauen haben in die un-
angreifbare Wahrheit der Verfassungstheorie, die ich
Ihnen entwickelt. Und wenn sich nun aus einer so von
allen Seiten und durch die Ereignisse selbst betätigten
Theorie mit logischer Konsequenz ein Mittel sollte ab-
leiten lassen, wie in dem gegenwärtigen Konflikt der Sieg
erlangt werden kann, so würden Sie getrosten Mutes sein
können, meine Herren. Denn Sie würden dann mit der-
selben vollständigen Zuversicht überzeugt sein können, daß
dieses Mittel, als aus dieser Theorie heraus geboren, auch
das unbedingt zutreffende, das mit Sicherheit zum Siege
führende sein muß.
Ein solches Mittel läßt sich nun aber allerdings aus
dieser Theorie mit Evidenz entwickeln, und dies ist es,
wa3 den Gegenstand meines heutigen Vortrages bildet.
Stellen wir zunächst die Frage, wie sie gestellt werden
muß. Bei allen Untersuchungen kommt es vor allen Dingen
auf die Fragestellung an, und das falsche Resultat ist sehr
häufig nur die Folge der falschen Fragestellung. Diese
Frage lautet also nicht so: wie ist dieser Verfassung,
das heißt dieser ganz bestimmten Verfassung vom Januar
87
1850 mit Haut und Haar, wie sie eben ist, zur dauern-
den Fortexistenz zu verhelfen ? Wenn Sie die Frage so
stellen wollten, meine Herren, so könnte allerdings ich
so wenig wie irgend ein anderer eine wahrhafte, eine
andere als scheinbare Lösung geben, ebensowenig wie
man durch Galvanisierung in einen Leichnam mehr als
ein Scheinleben hineinbringen kann. So wird es, um nur
ein Beispiel anzuführen, jedem von Ihnen klar sein, daß
mindestens das Herrenhaus — welches ja auch einen
Teil der Verfassung von 1850 bildet und welches seine
Stellung dazu braucht, allen Beschlüssen des Abgeord-
netenhauses systematisch entgegenzutreten — auf die
Dauer nicht fortbestehen kann. Damit wäre aber immer-
hin schon die gegenwärtige Verfassung in einer ihrer we-
sentlichen Grundlagen aufgehoben. Inzwischen, so steht
die Frage auch ja gar nicht für Sie. So interessiert Sie
dieselbe nicht. Was interessiert Sie die Forterhaltung
aller für Sie schädlichen Bestimmungen in der Verfas-
sung ? Was interessiert Sie z. B. der Fortbestand des
Artikel 108 : „Eine Vereidigung des Heeres auf die
Verfassung findet nicht statt?" Oder was interessiert Sie
der Fortbestand des Artikels 111, welcher die Regie-
rung ermächtigt, in gewissen Fällen den Belagerungs-
zustand zu erklären und über ein halbes Dutzend gerade
der wichtigsten Artikel der Verfassung außer Kraft zu
setzen und die unverletzlichsten Rechte des Menschen und
Bürgers zu verletzen ? Oder was interessiert S i e die
Forterhaltung des Artikel 106, welcher den Richtern die
Prüfung der Rechtsgültigkeit königlicher Verordnungen
verbietet? Oder was interessiert Sie die Forterhaltung
des Artikels 109, welcher die Regierung in bezug auf
die Vereinnahmung aller einmal bestehenden Steuern von
der Genehmigung der Kammer entbindet ? Alles dies sind
aber nur einzelne kurze Belege dafür, daß die Forter-
haltung dieser Verfassung mit Haut und Haar Sie eben-
sowenig interessiert, als sie auf die Dauer möglich wäre.
Was Sie wirklich bei dem jetzigen Konflikt interessiert,
ist vielmehr nur das eine : das absolute Recht des Volkes,
das selbst in dieser Verfassung anerkannte Budgetbe-
willigungsrecht Ihrer Abgeordneten, ein Recht, das für
alle Zeiten auch in alle künftige Verfassungen würde auf-
genommen werden müssen, zur Geltung zu bringen.
Die Frage also, wie sie wirklich für Sie steht, lautet
demnach : Wie ist das Recht des Volkes, durch seine Ab-
geordneten Ausgabeposten des Staatshaushaltsetats zu ver-
weigern, die ihm ungerechtfertigt erscheinen, durchzu-
setzen, zur Geltung und Wirklichkeit zu bringen ? Ich
werde mich wieder, wie das letztemal, der indirekten Me-
thode zur Entscheidung dieser Frage bedienen ; d. h. ich
werde zunächst zeigen, welche Mittel, wie plausibel sie
auch scheinen möchten, nicht die angemessenen zu dem
angegebenen Ziele sind.
Wenn ich nicht irre, so ist vielleicht von manchem
daran gedacht worden, die Kammer müsse in der nächsten
Session zu einer Steuerv er Weigerung greifen, um
die Regierung zum Einlenken in die gesetzliche Bahn zu
zwingen. Allein dieses Mittel, so klangvoll es in die Ohren
tönen möchte, würde gleichwohl ein entschieden falsches,
seinen Zweck vollständig verfehlendes sein.
Zunächst muß eingestanden werden, daß angesichts des
§ 109 unserer Verfassung es mehr als zweifelhaft ist, ob
unserer Kammer überhaupt eine Verweigerung der zur-
zeit einmal bestehenden Steuern zusteht.
Angenommen aber auch, daß dies umgekehrt stände,
angenommen selbst, daß unsere Verfassung mit dürren
Worten der Kammer das Recht der Steuerverweigerung
89
zuspräche, so würde dennoch dieses Mittel ganz ebenso
unpraktisch und machtlos sein. Die Steuerverweigerung,
die an und für sich noch nicht zu verwechseln ist mit
einem Aufstand, ist ein besonders von England her sehr
akkreditiertes, dort bestehendes legales Mittel, die Re-
gierung zu zwingen, in irgend einem Punkte dem Willen
der Nation nachzukommen. Die bloße Androhung der
Steuerverweigerung durch die Aldermänner der City hat
bei Gelegenheit der Reformbill von 1830 genügt, die Krone
dazu zu bestimmen, nachzugeben und einen Pairsschub
vorzunehmen, um den Widerstand des Oberhauses zu
brechen. Da also dies Mittel in England so bewährt ist,
so kann es nicht wunder nehmen, daß manche auch jetzt
wieder die Augen darauf richten, wie man es ähnlich schon
im Novemberkonflikt des Jahres 1848 bei uns anzuwenden
gesucht hat. Allein schon die von der Nationalversammlung
1848 beschlossene Steuerverweigerung — und die Na-
tionalversammlung besaß, als konstituierende Ver-
sammlung, doch das unbedingte und unbestreitbare Recht
zu einem solchen Beschluß — ist ohne allen reellen Erfolg
geblieben, und ganz denselben und einen noch kläglicheren
Ausgang müßte gegenwärtig jede gänzliche oder teilweise
Wiederholung jenes Beschlusses nehmen.
Woher kommt dieser Unterschied, meine Herren, daß
dieselbe Maßregel, die so effektvoll ist in England, so
effektlos bleiben muß bei uns ? An der Hand unserer
Theorie wird Ihnen dies sofort durchsichtig werden. Sie
werden bei dieser Gelegenheit sich zugleich ein wichtiges
Stück unserer vergangenen Geschichte — den Ausgang
des Novemberkonflikts von 1848 — zur Klarheit bringen
und sich ebenso vor Mißgriffen in der Gegenwart sichern.
Diejenigen nämlich, welche im November 1848 in der
Steuerverweigerung als solche eine wirksame Maßregel
90
erblickten, und diejenigen, welche jetzt wieder die Augen
hierauf richten, übersehen nichts Geringeres als den in
unserer Theorie auseinandergesetzten Fundamentalunter-
schied einer wirklichen und einer nur geschriebenen
Verfassung.
England ist ein Land, in welchem die wirkliche
Verfassung konstitutionell ist, d. h. ein Land, in welchem
sich demnach das Übergewicht der realen tatsäch-
lichen Machtmittel, auch der organisierten
Macht, auf Seiten der Nation befindet.
In einem solchen Lande muß es daher leicht sein, eine
Steuerverweigerung durchzuführen. In einem solchen
Lande kann die Regierung es nicht einmal auf die Probe
ankommen lassen ; sie muß schon bei der Drohung nach-
geben. In einem solchen Lande wird die Steuerverweige-
rung auch gar nicht bloß dazu gebraucht, um Angriffe auf
die bestehende Verfassung abzuwehren, sondern im
Gegenteil, wie dies 1830 bei der Reformbill der Fall
war, um dem Volke günstige Angriffe auf die Ver-
fassung durchzusetzen. Sie ist das organisierte legale,
friedliche Mittel, um die Regierung unter den Willen des
Volkes zu beugen.
Ganz anders bei uns in Preußen, wo jetzt, wie im
November 1848, immer nur eine geschriebene Verfassung
oder Verfassungsbruchstücke bestehen und bestanden, alle
tatsächlichen Machtmittel der organisierten Macht aber
sich ausschließlich in den Händen der Regierung befinden.
Um sich dieses Unterschiedes ganz bewußt zu werden,
brauchen Sie nur den realen Verlauf sich vorzustellen,
den eine Steuerverweigerung in England und den eine
solche in Preußen nehmen würde. Ich setze also den
Fall, das englische Unterhaus beschlösse eine Steuerver-
weigerung, und die Regierung wollte dennoch gewaltsam
91
die Steuer erheben. Der englische Steuerexekutor kommt
zu mir und will exequieren. Ich widersetze mich, ich werfe
ihn zur Tür hinaus. Ich werde vor Gericht gestellt. Der
englische Richter aber spricht mich frei oder belobt mich
noch, daß ich ungesetzliche Gewalt nicht geduldet habe.
Der Steuerexekutor kommt wieder, verstärkt durch Sol-
daten. Ich widersetze mich weiter mit meinen Freunden
und Hausleuten. Die Soldaten geben Feuer; sie ver-
wunden und töten. Ich stelle sie vor Gericht, und obgleich
sie sich auf den Befehl ihrer Vorgesetzten berufen, so
werden sie, da ein solcher in England bei Handlungen
gegen das Gesetz nicht deckt, einfach wegen Totschlags
zum Tode verurteilt. Ich setze aber den Fall, ich habe
mit meinen Freunden das Feuer der Soldaten erwidert und
gleichfalls verwundet und getötet. Ich werde vor Gericht
gestellt. Ich werde immer nach wie vor wegen Widerstand
gegen ungesetzliche Gewalt freigesprochen.
Aber ferner. Weil diesen ganzen Verlauf jedermann
in England kennt, weil somit von vornherein alle Chancen
des Sieges auf Seite des Volkes sind, verweigert jeder
die Steuern ; alle tun es, auch solche, die indifferent wären
oder lieber zahlen möchten ; aber sie verweigern, um sich
bei ihren Mitbürgern, die doch voraussichtlich Sieger blei-
ben werden, nicht verhaßt zu machen, um sich nicht als
schlechte Bürger zu zeigen.
Aber weiter, welches Mittel hätte die Regierung, den
Widerstand des englischen Unterhauses und Volkes zu
brechen ? Das Heer. Aber in England muß seit der bill
of Rights 1 ) die Regierung jedes Jahr von neuem von dem
1 ) Die Bill of Rights — Aufstellung der Rechte — ist das
Anfang Februar 1689 von dem als freier Konvent konsti-
tuierten englischen Parlament beschlossene Grundgesetz, das
Wilhelm von Oranien bei Übernahme der Krone — 13. Fe-
92
Parlament die Erlaubnis erbitten, ein Heer zu halten.
Diese Erlaubnis wird ihr jedes Jahr und immer nur auf
die Dauer eines Jahres bewilligt durch die sogenannte
mutiny-Akte 1 ), durch welche die Regierung zugleich für
die Dauer dieses Jahres mit einer Disziplinargewalt gegen-
über den Soldaten, die sonst nur unter den gewöhnlichen
Landesgesetzen stehen würden, zur Bestrafung von In-
subordination und Meuterei ausgerüstet wird. In derselben
Akte wird zugleich die genaue Zahl der Truppen, welche
der Regierung zu halten erlaubt wird, und ihre Bezahlung
festgesetzt. Was würde also die Folge sein, wenn sich
die englische Regierung mit dem Unterhause in einem
Kampfe befände ? Das englische Unterhaus würde ein-
fach beim Jahresschluß die Erneuerung der mutmy-Akte
verweigern und von Stund' an könnte die Regierung kein
Heer halten, dasselbe nicht zahlen, keine Meuterei mehr
unterdrücken, keine Disziplinargewalt gegen die Soldaten
anwenden, die beliebig auseinanderlaufen könnten und
würden. Aber noch mehr. Ich sagte Ihnen, daß jährlich
die Zahl der Truppen, welche der Regierung zu halten
erlaubt wird, durch die mutiny-Akte festgestellt wird.
Diese Zahl betrug im letzten Jahre (1861 bis 1862) für
Großbritannien und sämtliche Kolonien, mit Ausnahme
Indiens, nicht mehr als 99000 Mann. Es kämen also,
da die vielen und besonders einer Truppenmacht bedürf-
tigen Kolonien Englands mindestens die Hälfte dieser
bruar 1689 — zu bestätigen hatte und das seitdem jeder eng-
lische König beim Regierungsantritt beschwören muß. Artikel
4 dieses Grundgesetzes erklärt es für gesetzwidrig, in Friedens-
zeiten ein stehendes Heer ohne Zustimmung des Parlaments zu
halten. Ein englischer König, der sich dagegen verginge, würde
als Hochverräter vor Gericht gestellt und hätte Absetzung und
schwere sonstige Strafen zu gewärtigen. D. H.
x ) Wörtlich : Meuterei gesetz.
93
Anzahl erfordern werden, nicht mehr als 50000 Mann
auf Großbritannien, das heißt auf eine Bevölkerung von
25 Millionen Einwohnern, und Sie werden hegreifen, daß
man bei solchem Zahlenverhältnis keinen Kampf mit der
Nation wagen kann.
Und nun immer weiter von Wechselwirkung zu Wech-
selwirkung.
Weil es klar ist, daß fast alle sich der Steuerzahlung
widersetzen werden, und weil hierdurch die Chancen, die
schon von vornherein durchaus zugunsten des Volkes ste-
hen, noch unendlich vermehrt werden, weil endlich die
englische Regierung in England selbst nur ein Heer von
so geringfügiger Zahl halten darf, kann die Regierung
dort auch nicht einmal auf ihre eigenen Beamten, nicht
einmal auf die Machtmittel, die sie wirklich hat, rechnen.
Denn Sie begreifen, meine Herren, daß sich bei der
Masse der Beamten ihr Verhalten in einem solchen Kon-
flikt hauptsächlich nach der Meinung richtet, die sie dar-
über haben, wer von beiden, Regierung oder Volk, wohl
Sieger bleiben werde. Wie auf der Börse hausse und
baisse sich zum großen Teil darnach bestimmt, welche
Meinung die meisten schon beim Beginn der Börse dar-
über haben, ob hausse oder baisse triumphieren werde, so
richtet sich zu einem guten Teil das Verhalten der Beamten
und somit ein bedeutendes Element des wirklichen Sieges
nach der Meinung, die sie darüber haben, wem der Sieg
schließlich verbleiben Werde. Glauben die Beamten, die
Regierung werde Sieger bleiben, so sind sie eifrig, uner-
schütterlich, energisch. Sind die Verhältnisse der Art,
daß sie die entgegengesetzte Ansicht haben müssen, so
sind sie schwankend, wankend, protestieren, fallen ab,
gehen über. Dies ist nur zu natürlich. Der eine will seine
Knochen, der andere sein Amt und Gehalt, der dritte
94
seine soziale Achtung nicht aufs Spiel setzen. Da nun die
reale Position des englischen Volkes, wenn das Unter-
haus eine Steuerverweigerung beschlösse, von vornherein
so stark ist, daß jeder an seinen Sieg glauben muß, so
würden die englischen Beamten in Masse von der Re-
gierung abfallen, und es bliebe zuletzt der dortige Minister-
präsident, etwa mit einer Handvoll katilinarischer Exi-
stenzen, die nichts zu verlieren haben, allein übrig, um
die Steuer einzutreiben, die Kanonen abzufeuern und die
Leute einzusperren. Und weil der casus dort realiter so
stehen würde, würde eine vom englischen Unterhaus be-
schlossene Steuerverweigerung überhaupt schwerlich dazu
gelangen, ausgeführt werden zu müssen. Die Regierung
würde nachgeben, und alles liefe auf dem Wege einer
friedlichen Demonstration ab.
Nun denken Sie sich aber einmal den Fall, eine preu-
ßische Kammer beschlösse, und wenn sie noch so sehr
dazu berechtigt wäre, wie das im November 1848 der
Fall war, eine Steuerverweigerung.
Niemand wird darüber zweifelhaft sein, daß die Re-
gierung dennoch auf das allerernsteste an die Eintreibung
der Steuern gehen würde. Ich werfe jetzt wieder den
Steuerdiener hinaus. Ich werde vor Gericht gestellt und
von unseren Richtern unbedenklich und trotz der schönsten
Reden zu so und so viel Monaten Gefängnis wegen Wider-
stand gegen die Regierungsgewalt verurteilt. Der Steuer-
diener kommt wieder mit Soldaten, die auf mich und
meine mich unterstützenden Freunde Feuer geben, ver-
wunden und töten. Kein Mensch kann bei uns diese Sol-
daten und Steuerdiener vor Gericht stellen. Sie haben
einfach auf Befehl ihrer vorgesetzten Behörde gehandelt
und sind dadurch gedeckt. Ich feuere aber zurück auf den
Steuerdiener und die Agenten der bewaffneten Macht,
95
ich verwunde und töte. Ich werde vor Gericht gestellt,
einfach verurteilt und geköpft.
Und weil dies so ist, und weil also von vornherein alle
Chancen gegen die Steuerverweigerer sind, wird überhaupt
nur eine Minderzahl prinzipfester Charaktere die Steuer-
zahlung verweigern ; und wiederum, weil dies so ist, wach-
sen um so mehr die Chancen der Regierung, die Steuer-
eintreibung durchzusetzen, und wiederum, weil dies so
ist und weil die Regierung auch bei uns nicht nötig hat,
jährlich die Erlaubnis des Parlaments, um ein Heer von
bestimmter Anzahl zu halten, und zur Bewilligung einer
Disziplinargewalt gegen dasselbe nachzusuchen, und weil
endlich unsere Regierung nicht, wie die englische, ein
Heer von etwa 50 000 Mann auf 25 Millionen Einwohner,
sondern ein stehendes Heer von über 140000 Mann
auf bloß 18 Millionen Einwohner zur Durchsetzung ihrer
Maßregeln zur Hand hat ( — nach der neuen Armee-
organisation hat sie sogar ein stehendes Heer von etwa
200000 Mann — ) so wird ihr auch die ungeheure Majo-
rität ihrer Beamten in einem solchen Konflikt treu bleiben,
und so vice versa immer im Kreise herum, und die Steuer-
verweigerung würde zu nichts anderem dienen, als gericht-
liche Verfolgungen über unsere tapfersten Mitbürger zu
bringen, wie das alles 1848 der Fall gewesen ist.
Sie ersehen hieraus, meine Herren, daß eine Steuer-
verweigerung als solche nur ein wirksames Mittel ist in
den Händen eines solchen Volkes, welches bereits die
realen Machtmittel der organisierten Macht auf seiner Seite
hat, eines solchen Volkes, welches bereits in der Festung
ist ; daß sie aber ein ganz unwirksames Mittel ist für ein
solches Volk, welches erst eine bloß geschriebene Ver-
fassung hat und die Festung der realen Machtmittel erst
erobern will.
96
An der theoretischen Unklarheit hierüber ist die 48 er
Nationalversammlung untergegangen. Bei einem Volke,
welches erst in jene Festung eindringen soll, hätte die
Steuerverweigerung nur dann überhaupt einen Sinn, wenn
sie dazu dienen sollte, einen allgemeinen Aufstand zu ent-
flammen.
Aber hieran, meine Herren, an eine Insurrektion wird
unter den jetzigen Umständen hoffentlich wohl niemand
denken. Aus Gründen, deren Entwicklung Sie mir er-
lassen werden, wäre sie in der momentanen Situation eine
völlige Unmöglichkeit.
Anders stand die Sache bei der Steuerverweigerung
vom November 1848. Bei der damals bestehenden all-
gemeinen Aufregung hätte eine siegreiche Insurrektion
sehr wohl erfolgen können, und die damals von der Na-
tionalversammlung dekretierte Steuerverweigerung hätte
dann allerdings einen verständigen Sinn gehabt, wenn die
Nationalversammlung konsequent weiter gegangen wäre
und den nationalen Aufstand dekretiert hätte. Das wurde
inzwischen, wie Sie wissen, durch den von Herrn von
Unruh erfundenen passiven Widerstand, traurigen An-
gedenkens, verhindert.
Heute aber, wo, ich wiederhole es, der Gedanke an
einen Aufstand in der momentanen Situation vollständig
sinnlos wäre, und ein solcher Versuch nur der Regierung
den Sieg in die Hände spielen würde — heute würde
auch jeder Gedanke an eine Steuerverweigerung durch-
aus zweckwidrig sein. Mit der Steuerverweigerung also
ist es nichts ; mit dem Aufstand ist es momentan auch
nichts. Was bleibt übrig ? Sind wir wirklich wehr- und
mittellos ?
Nein, meine Herren ! Die Kammer besitzt vielmehr ein
Mittel von unwiderstehlicher Macht und Wirksamkeit,
7 Lassalle, Ges. Schriften. Band II. 7/
ein Mittel, welches den Widerstand der Regierung unbe-
dingt überwinden muß.
Dieses Mittel, welches in der Formel, in der ich es
vorschlagen werde, gerade um der Einfachheit dieser For-
mel, willen, Ihnen zunächst vielleicht völlig unverständlich
erscheinen wird, besteht einfach darin: Die Kammer
muß aussprechen das, was ist! —
Um zu wissen, was das heißt, um die Tiefe kennen zu
lernen, welche durch diese einfache Formel bedeckt wird,
müssen wir auf die Frage zurückgehen :
Was ist der Scheinkonstitutionalismus und
wie entsteht er ?
Die Beantwortung dieser Frage aber ist es eben, welche
Ihnen aus meinem letzten Vortrage vollkommen klar sein
muß.
Ich zeigte Ihnen damals, wie, so lange der Grundbesitz
und die Agrikulturproduktion die hauptsächlichste Quelle
des gesellschaftlichen Reichtums ist, und diese vorwiegende
Macht sich tatsächlich in den Händen des grundbesitzen-
den Adels befindet, die Verfassung eine ständische und
das Fürstentum ein sehr beschränktes sein muß. Ich
zeigte Ihnen ferner, meine Deduktionen Schritt für Schritt
an der Hand der Historie belegend, wie mit dem Steigen
der Bevölkerung und dem damit verbundenen Überhand-
nehmen der industriellen, bürgerlichen Produktion eine
Verschiebung der gegenseitigen Machtverhältnisse zu-
gunsten des Fürstentums beginnt, so daß, wenn die indu-
strielle, bürgerliche Produktion zur vorwiegenden Quelle
des gesellschaftlichen Reichtums geworden ist, das ab-
solute Fürsten- oder Königtum eintreten und der Adel
zu einem machtlosen Zierat des Thrones zusammen-
schrumpfen muß. Ich zeigte Ihnen endlich drittens, wie
bei der immer weiter und bis ins Riesenhafte fortschrei-
98
tenden Entwickelung der Industrie und der Gewerbe, wie
bei dem dadurch bedingten, immer gewaltigeren An-
wachsen der Bevölkerung endlich ein Punkt eintreten
muß, wo das Fürstentum auch nicht durch das Mittel des
stehenden Heeres an diesem Machtfortschritt des Bürger-
tums in irgend gleichem Verhältnis teilzunehmen vermag,
wie jetzt das Bürgertum, sich fühlend als den wahren In-
haber der gesellschaftlichen Macht, dieselbe auch nach
seinem Willen verwendet und geleitet zu sehen fordern,
und wie also in einer Gesellschaft, deren reale Macht-
verhältnisse sich allmählich so sehr verändert haben, der
18. März 1848 eintreten muß.
Aber ich habe Ihnen in jenem Vortrage auch gezeigt,
meine Herren, daß und warum mit der noch so sehr über-
wiegenden gesellschaftlichen Macht des Bürgertums und
selbst mit dem siegreichen Durchbruch desselben vom
18. März 1848 der Kampf noch durchaus nicht zu Ende
ist und sein kann. Ich zeigte Ihnen nämlich, wie die in
den Händen des Bürgertums befindliche gesellschaftliche
Übermacht, so groß sie sei, eine unorganisierte ist, die
in den Händen der Regierung aber befindliche Macht,
wenn auch eine um noch so viel geringere, eine organi-
sierte ist, welche also diszipliniert und täglich parat steht,
den Kampf wieder aufzunehmen, und wie deshalb, wenn
das Bürgertum seinen siegreichen Durchbruch nicht sofort
und schnell benutzt, um auch die organisierte Macht in
seine Hände zu bringen, der Absolutismus notwendig den
günstigen Augenblick finden muß, den Kampf siegreich
wieder aufzunehmen, und dann die obwohl größere Macht
des Bürgertums auf lange Zeit niederzuhalten.
Auch ist dies bei uns wirklich eingetreten, und Sie alle
erinnern sich des Datums dieses Ereignisses : die Konter-
revolution vom November 1848. —
99
Was wird denn nun aber der Absolutismus tun, wenn
er eine solche siegreiche Konterrevolution gemacht hat ?
Der Absolutismus will sich fortsetzen. Das ist wahr.
Wird er sich aber deswegen in seiner alten Form, als
nackter, unverhüllter Absolutismus fortsetzen wollen ?
Wird er die Verfassung kassieren und ohne jede Ver-
fassung in der früheren absoluten Weise fortregieren !
Gott behüte ! so dumm ist er nicht ! Der Absolutismus hat
nämlich notwendig durch seine einmalige Niederlage, bei
uns also durch den 18. März, die Einsicht erlangt, daß
ihm die unorganisierte gesellschaftliche Macht des Bürger-
tums im Grunde bei weitem überlegen ist, daß er es zwar
in einer günstigen Stunde durch die Diszipliniertheit der
organisierten Macht momentan geschlagen hat, daß aber
das Bürgertum nichtsdestoweniger nach wie vor die zwar
unorganisierte aber immerhin gesellschaftliche Übermacht
darstellt; daß also jede Stunde ein neuer Konflikt ein-
treten könne, bei welchem er, der Absolutismus, von
neuem unterläge, und wenn dies Unterliegen dann besser
benutzt wird, für immer unterlegen wäre.
Der Absolutismus hat, nachdem er sich einmal der ge-
sellschaftlichen Übermacht des Bürgertums bewußt ge-
worden ist, irgend eine dunkle Ahnung davon, daß, wie
ein Mensch nur einen Menschen, ein Affe nur einen Affen,
ein jedes Wesen also nur ein ihm gleiches und nach
seinem Ebenbilde zeugen kann, so auch auf die Länge
der Zeit unvermeidlich die unorganisierte in der Gesell-
schaft herrschende elementarische Macht die organisierte
Macht — oder die Regierungsform — als ein ihr Gleiches
und nach ihrem Ebenbilde erzeugt.
Der Absolutismus hat von allediesem eine mehr oder
weniger unklare Ahnung, denn die Männer der Regierung
sind, wie ich Ihnen sagte, praktische Männer und haben
100
den Instinkt, worauf es ankommt. Das weiß schon ein
altes überaus wahres Volkssprichwort, welches lautet :
Wem Gott ein Amt gibt, dem gibt er auch Verstand.
In der Tat, ein Amt erzeugt gewisse Einsichten in
einem Menschen durch die Lage, in die es ihn bringt, wenn
er diese Einsichten auch nicht hatte, ehe er in das Amt
kam. Dies ist wahr und notwendig, wie wenig Ahnung
auch die Schwätzer von dieser Notwendigkeit haben.
Der alte Diplomat Talleyrand hat schon gesagt: pn
peut tout faire avec les bayonnettes excepte s'y asseoir
— „man kann alles machen mit den Bajonetten, nur nicht
sich darauf setzen." Sie wissen, warum, meine Herren.
Die Bajonette würden einem in das Sitzfleisch dringen.
Talleyrand wollte in dieser witzigen Form ausdrücken,
daß man wohl momentan alles mit den Bajonetten durch-
setzen, sie aber nicht zu einer soliden dauernden Unter-
lage machen könne.
Der Absolutismus also, wie ungebärdig er sich auch
stelle, hat durchaus kein Wohlgefallen an der prekären
Existenz, sich in einem ausgesprochenen und erklärten
Widerspruch mit den gesellschaftlichen Machtverhält-
nissen zu befinden und daher jeden Augenblick zu ris-
kieren, daß ihm diese wie eine Lawine auf die Brust
fallen und ihn zerschmettern.
Er hat daher nur ein einziges Mittel, um sich möglich
lange fortzusetzen: den Scheinkonstitutionalis -
mus.
Sie wissen, worin dieser besteht.
Der Absolutismus erläßt eine Verfassung, in welcher
er die Rechte des Volkes und seiner Vertreter auf ein
winziges von keiner reellen Garantie gesichertes Minimum
reduziert und durch welche er also von vornherein den
Volksvertretern teils die Möglichkeit, teils die Lust be-
101
nimmt, eine selbständige Stellung gegen ihn einzunehmen.
Jeden Versuch der Abgeordneten, den Willen des Volkes
gegen die Regierung zur Geltung zu bringen, brandmarkt
er unter dem Namen: „parlamentarisches Regime" —
als ob nicht in der Tat im parlamentarischen Regime und
nur in ihm das Wesen einer jeden wahrhaft konstitutio-
nellen Regierung bestände. Endlich behält er sich inner-
lich vor, falls dennoch einmal die Volksvertretung zu
einem unabhängigen, mit dem Willen der Regierung nicht
übereinstimmenden Votum sich entschließen sollte, das-
selbe wie nicht ergangen zu betrachten, gleichwohl aber
immer das äußere Schaugepränge konstitutioneller Formen
ruhig beizubehalten.
Sowie der Absolutismus diesen Schritt getan hat, sich
als Scheinkonstitutionalismus zu konstatieren, hat
er einen großen Vorteil erreicht und seine Existenz
auf unbestimmte Zeit verlängert.
Wenn der Absolutismus in seiner alten, unverhüllten
Weise fortexistieren wollte, würde er nicht auf eine lange
Lebensdauer rechnen können. Der ausgesprochene, an-
erkannte Widerspruch zwischen ihm und dem gesellschaft-
lichen Zustande würde seinen Sturz zur unausgesetzten,
fortwährenden Parole der Gesellschaft machen. Die ganze
Gesellschaft würde, ohne das anders zu können, durch
die Natur der Sache selbst, gleichsam nichts anderes als
eine große Verschwörung zum Sturze ihrer Regierungs-
form sein. Eine solche Situation kann keine Regierung
auf gar lange Zeit aushalten! Eine Regierung kann mit
Erfolg in einem ihr günstigen Moment ihr Heer zusammen-
raffen und einen siegreichen Angriff, eine siegreiche
Konterrevolution vornehmen. Schwieriger schon ist ihre
Stellung, wenn s i e der angegriffene, in der Defensive be-
findliche Teil und das Volk der Angreifer ist. Der Vor-
102
teil bei dieser Art von Kämpfen ist nämlich im allge-
meinen stets auf seiten des Angreifers und zwar deshalb,
weil er es ist, der sich den ihm günstigen Moment aus-
sucht. Dies ist der Grund, weshalb in diesem Jahrhundert
meistens die Staatsstreiche der Regierung geglückt sind,
aber ebenso auch meistens die Revolutionen des Volkes.
Inzwischen kann eine Regierung auch noch den An-
griff des Volkes, den sie für einen bestimmten Zeitraum,
z. B. innerhalb eines oder einiger Monate, zu erwarten
hat, mit Erfolg abwehren. Was aber für eine Regierung
von der äußersten Schwierigkeit ist, ist, ganze Zeitperio-
den hindurch beständig gerüstet und auf dem Kriegsfuß
zu stehen, um einen Angriff, der sie vielleicht gerade im
mißlichsten Momente, im Augenblicke größter sonstiger
Verwicklungen treffen kann, abzuwehren. Eine solche Si-
tuation ist für die Regierung auf die Länge der Zeit un-
haltbar und daher auch unannehmbar.
Sowie dagegen eine absolutistische Regierung sich mit
dem leeren Schein konstitutioneller Formen umgeben hat
und nun innerhalb derselben den alten Absolutismus fort-
setzt, hat sie einen entschiedenen Vorteil davongetragen.
Denn jetzt ist durch die scheinbar glücklich erlangte
Gleichartigkeit zwischen der Regierungsform und dem in
der Gesellschaft herrschenden Stand der letztere in den
Schlaf gelullt und befriedigt. Das, was erreicht werden
soll, scheint ein schon Erreichtes zu sein. Diese Täu-
schung beschwichtigt den Kampf, lähmt ihn und stumpft
ihn ab, macht Massen des Volkes teils zufrieden, teils
gleichgültig und indifferent. Von jetzt ab drängen im gan-
zen nur noch die unbewußt in der Gesellschaft wirken-
den Kräfte, nicht mehr das eigene Bewußtsein dieser Ge-
sellschaft auf den Umsturz der Regierung.
Der Scheinkonstitutionalismus ist also — es ist sehr
103
wichtig, meine Herren, dies festzuhalten — durchaus nicht
eine Errungenschaft des Volkes, sondern im Gegenteil
nur eine Errungenschaft des Absolutismus und die
erheblichste Verlängerung seiner Lebensdauer.
Der Scheinkonstitutionalismus besteht hiemach, wie Sie
gesehen haben, darin, daß die Regierung das aus-
spricht, was nicht ist; daß sie den Staat für einen
konstitutionellen erklärt, während er in der Tat ein ab-
soluter ist; er besteht in der Lüge.
Dieser Lüge und ihrer Macht gegenüber besteht das
absolute, das schlechthin siegreiche Mittel notwendig in
der Aufdeckung dieser Lüge; es besteht einfach darin,
daß dieser Schein zerstört, die Fortsetzung der betörenden
Form unmöglich gemacht und hierdurch ihre irreführende
Wirkung auf Krethi und Plethi abgeschnitten wird. Es
besteht darin, die Regierung zu zwingen, der Verhüllung
zu entsagen und sich auch formell vor aller Welt als
das zu zeigen, was sie ist: als absolute Regierung.
Die Kammer, sagte ich, muß. und dies ist das unbe-
dingte Siegesmittel, aussprechen das, was ist.
Das heißt, die Kammer muß unmittelbar nach ihrem
Zusammentritt einen Beschluß erlassen, den ich Ihnen,
größerer Deutlichkeit halber, gleich beispielsweise for-
muliert vortragen will.
Die Kammer müßte also gleich nach ihrem Zusammen-
tritt folgenden Beschluß erlassen:
„In Erwägung, daß die Kammer die Genehmigung
der Ausgaben für die neue Militärorganisation ver-
weigert hat ; in Erwägung, daß nichtsdestoweniger auch
seit dem Tage dieses Beschlusses die Regierung ein-
gestandenermaßen diese Ausgaben nach wie vor fort-
setzt ; in Erwägung, daß so lange dies geschieht, die
104
preußische Verfassung, nach welcher keine von der
Kammer verweigerten Ausgaben gemacht werden dür-
fen, eine Lüge ist; in Erwägung, daß es unter diesen
Umständen und so lange dieser Zustand dauert, der
Vertreter des Volks unwürdig sein und sogar eine
direkte Teilnahme derselben an dem Verfassungsbruch
der Regierung in sich einschließen würde, durch wei-
teres Forttagen und Fortbeschließen mit der Regierung
derselben behilflich zu sein, den Schein eines verfas-
sungsmäßigen Zustandes aufrecht zu halten, — aus
diesen Erwägungen beschließt die Kammer, ihre Sit-
zungen auf unbestimmte Zeit, und zwar auf so lange
auszusetzen, bis die Regierung den Nachweis antritt,
daß die verweigerten Ausgaben nicht länger fortge-
setzt werden."
Sowie die Kammer diesen Beschluß erläßt, ist die Re-
gierung unbedingt besiegt. Die Gründe sind einfach und
liegen in dem Vorigen. Dieser Beschluß der Kammer liegt
durchaus in den Grenzen ihrer Rechtsbefugnisse ; es ist
ihm weder mit Staatsanwalt noch Gerichten beizukommen.
Die Regierung hat also nur eine einfache Alternative.
Entweder sie gibt nach, oder sie gibt nicht nach. Gibt
sie nicht nach, so muß sie sich also entschließen, ohne
Kammer als nackte absolute Regierung zu regieren. Die
Regierung hätte zwar ein drittes Auskunftsmittel, die
Kammer aufzulösen. Aber dieses verdient kaum der Er-
wähnung, so flüchtig vorübergerauscht wäre es. Denn
die neuen Abgeordneten würden sofort mit derselben Pa-
role gewählt werden. Die neue Kammer würde sofort
dieselbe Erklärung abgeben. Es bliebe also dabei, daß
die Regierung sich entschließen müßte, entweder nach-
zugeben oder für ewige Zeiten ohne Kammer zu regieren.
Letzteres, meine Herren, kann sie schlechterdings nicht.
105
Tausend Gründe können Ihnen dies beweisen. Werfen
Sie Ihren Blick auf Europa, meine Herren. Wo sie hin-
sehen, mit einziger Ausnahme Rußlands, das aber eben
auch ganz andere gesellschaftliche Verhältnisse hat als
die anderen Länder, Staaten mit konstitutionellen Formen !
Selbst Napoleon hat der konstitutionellen Scheinform nicht
entbehren können. Er hat sich eine Deputiertenkammer
gegeben. Diese allgemeine Übereinstimmung zeigt Ihnen
bereits als bloßes Faktum, daß — wovon Ihnen meine
Theorie den klaren Grund in den gesellschaftlichen Be-
völkerungs- und Produktionsverhältnissen aufgezeigt hat
— in den heutigen Verhältnissen der europäischen Staaten
eine Notwendigkeit vorliegt, vermöge deren schlech-
terdings nicht mehr ohne konstitutionelle Form regiert
werden kann. Sehen Sie auf Österreich, welches den
schlagendsten Beweis für das bildet, was ich Ihnen heute
entwickelt habe. Nach der bewaffneten Konterrevolution
des Jahres 1849 wurde in Österreich die Verfassung
kassiert. Nicht daß man in Österreich schlimmer und
konterrevolutionärer gewesen wäre als bei uns ! Durch-
aus nicht ! Die österreichische Regierung war nur naiver,
weniger ausgewitzt als die unsrige. Wenige Jahre ge-
nügten daher — und die österreichische Regierung stellte
ganz von selbst, ohne jeden Aufstand, ohne jedes
Andrängen von seiten des Volkes, die konstitutionelle
Form wieder her. Das Amt hatte der österreichischen
Regierung den Verstand gegeben, einzusehen, daß sie
ohne konstitutionelle Scheinform, daß sie als erklärte
absolute Regierung die prekärste Existenz von der Welt
haben und sehr bald in Stücke brechen müsse.
Sagen Sie sich hiernach, wie unmöglich es wäre, daß
gerade Preußen, gerade Preußen allein in dem ganzen
Europa, Preußen gerade bei seinem kräftigen Bürger-
106
stand, ohne konstitutionelle Form existierte ! Bedenken
Sie ferner, wie schwach die preußische Regierung nach
außen, wie unmöglich und unhaltbar ihre auswärtige dip-
lomatische Stellung wäre, wie sie sich bei jeder Verwick-
lung die übermütigsten und unerträglichsten Fußtritte von
seiten der anderen Regierungen gefallen lassen müßte,
wenn sie in diesem offen erklärten und permanenten Wider-
spruch mit ihrem eigenen Volke stände und also ihre
Schwäche vor niemandem mehr verbergen könnte.
Daß keiner von Ihnen, meine Herren, glaube, dies
sei ein unpatriotisches Raisonnement. Einmal hat der Poli-
tiker wie der Naturforscher alles zu betrachten, was ist,
und also alle wirkenden Kräfte in Erwägung zu ziehen.
Der Antagonismus der Staaten untereinander, der Gegen-
satz, die Eifersucht, der Konflikt in den diplomatischen
Beziehungen ist einmal eine wirkende Kraft, und gleich-
viel, ob gut oder schlimm, müßte sie hiernach schon un-
bedingt in Rechnung gezogen werden. Überdies aber, meine
Herren, wie oft habe ich Gelegenheit gehabt, in der Stille
meines Zimmers bei historischen Studien mir die große
Wahrheit auf das Genaueste zu vergegenwärtigen, daß fast
gar nicht abzusehen wäre, auf welcher Stufe der Bar-
barei wir, und die Welt im allgemeinen, noch stehen
würden, wenn nicht seit je die Eifersucht und der Gegen-
satz der Regierungen untereinander ein wirksames Mittel
gewesen wäre, die Regierung zu Fortschritten im Innern
zu zwingen ! Endlich aber, meine Herren, ist die Existenz
der Deutschen nicht von so prekärer Natur, daß bei ihnen
eine Niederlage ihrer Regierungen eine wirkliche Gefahr
für die Existenz der Nation in sich schlösse. Wenn Sie,
meine Herren, die Geschichte genau und mit innerem
Verständnis betrachten, so werden Sie sehen, daß die
Kulturarbeiten, die unser Volk vollbracht hat, so riesen-
107
hafte und gewaltige, so bahnbrechende und dem übrigen
Europa vorleuchtend sind, daß an der Notwendigkeit und
Unverwüstlichkeit unserer nationalen Existenz gar nicht
gezweifelt werden kann. Geraten wir also in einen großen
äußeren Krieg, so können in demselben wohl unsere ein-
zelnen Regierungen, die sächsische, preußische, baye-
rische, zusammenbrechen, aber wie ein Phönix würde sich
aus der Asche derselben unzerstörbar erheben das, wo-
rauf es u n s allein ankommen kann — das deutsche Volk !
Richten Sie ferner den Blick, meine Herren, von den
auswärtigen Beziehungen auf die inneren Verhältnisse,
auf die Finanzlage. Vor 20 Jahren, im Jahre 1841, im
absoluten Staat, betrug der öffentliche preußische Etat
55 Millionen.
Jetzt für das Jahr 63 betrug das Budget der Regie-
rung nicht weniger als 144 Millionen. In nicht mehr als
20 Jahren hat sich das Budget, hat sich die Steuerlast ver-
dreifacht.
Eine Regierung, die ein solches Budget aufbringen
muß, eine Regierung, die so dasteht, unablässig mit der
Hand in jedermanns Tasche, muß auch mindestens den
Schein annehmen, jedermanns Zustimmung dabei zu haben.
Wenn für die alten einfachen, patriarchalisch beschränk-
ten Verhältnisse, wenn für ein Budget von 55 Millionen,
von welchen noch über ein Fünftel durch den Domänen-
ertrag geliefert wurde, der patriarchialische Absolutis-
mus genügte, so kann ein Budget von 144 Millionen in
Preußen nicht mehr auf die Dauer durch einen einfachen
Regierungsukas beigetrieben werden.
Vor allem aber, meine Herren, werfen Sie das Auge
auf die oben aus unserer Theorie entwickelten Sätze,
von welchen die soeben betrachteten Umstände nur ein-
zelne reale Folgen sind, und wonach die Regierung sich
108
unmöglich in den unverschleierten und offen zugestandenen
Widerspruch mit dem gesellschaftlichen Zustand begeben
kann. Wollte die Regierung dies dennoch tun, regierte sie
in absoluter Weise ohne Kammern fort, — nun, so würde
durch dies von der Kammer ausgegangene Aussprechen
dessen, was ist, durch den von der Regierung offen ak-
zeptierten Absolutismus die Illusion getötet, der
Schleier fortgerissen, die Unklaren zur Erkenntnis
gebracht, die für feinere Unterschiede Indifferenten er-
bittert, die gesamte Bourgeoisie wäre von Stund' an in
den latenten, unausgesetzt wühlenden Kampf gegen die
Regierung gerissen, die gesamte Gesellschaft wäre eine
organisierte Verschwörung gegen sie, und die Regierung
hätte von diesem Augenblicke an nichts anderes mehr zu
tun, als Astrologie zu treiben, um die bestimmte Stunde
ihres Unterganges am Sternenhimmel zu lesen.
Dies ist die Macht des Aussprechens dessen,
was ist. Es ist das gewaltigste politische Mittel! Fichte
konstatiert in seinen Werken, daß „das Aussprechen
dessen, was ist," ein Lieblingsmittel des alten Napoleon
gewesen, und in" der Tat hat er ihm einen großen Teil
seiner Erfolge verdankt.
Alle große politische Aktion besteht in dem Ausspre-
chen dessen, was ist, und beginnt damit.
Alle politische Kleingeisterei besteht in dem Ver-
schweigen und Bemänteln dessen, was ist.
In der Tat, meine Herren, könnte und müßte ich fast
hier schwere politische Anklagen erheben, wenn ich sie
nicht der Einigkeit zuliebe, so weit es irgend möglich ist,
lieber unterdrücken wollte. Jahrelang haben in der letzten
Zeit — seit und mit der neuen Ära — Führer der Volks-
partei in der Presse — Sie würden auch, wenn ich die
Rücksicht so weit triebe, keinen Namen zu nennen, doch
109
wissen, daß ich die sogenannte „Volkszeitung" meine —
ein System befolgt, welches geradezu in nichts anderem
bestand, als in dem Aussprechen dessen, was nicht ist!
Sie gingen von der Ansicht aus, man müsse vertuschen,
verheimlichen und bemänteln ; man müsse — meinten sie
— der Regierung so lange einreden, daß sie eine kon-
stitutionelle sei, bis sie wirklich selbst daran glaube ! Sie
wollten also die Regierung umlügen. Aber alle reellen
Erfolge im Leben wie in der Geschichte lassen sich nur
erzielen durch reelles Umarbeiten und Umackern,
nie durch Umlügen! Diese Geistesärmsten sahen nicht,
daß sie, ohne es zu wollen, Regierungsmenschen ge-
worden waren, in bezug auf ihr Mittel sowohl, wie in bezug
auf die Wirkung desselben. In bezug auf ihr Mittel, denn
dieses war genau dasselbe, was wir als das Mittel des
sich in Scheinkonstitutionalismus verhüllenden Absolutis-
mus kennen gelernt haben — das Aussprechen dessen,
was nicht ist. In bezug auf die Wirkung dasselbe —
denn diese Geistesärmsten sahen nicht, daß sie, um der
Regierung in ihren Blättern vorzulügen, daß sie konsti-
tutionell sei, dieselbe Lüge täglich dem Volke vorpre-
digen und ihr so endlich bei ihm wirklichen Eingang ver-
schaffen mußten. Diese Geistesärmsten sahen nicht, daß
sie ferner die Regierung durch diese Lügen nur ermutig-
ten, fast selber staunend über den Kredit und den Nimbus,
den man ihr bereitete, über die Aureole einer ,, neuen
Ära", die man ihr aufs Haupt drückte, Schritt für Schritt
auf der ihr so leicht gemachten Bahn des Scheinkonsti-
tutionalismus weiter zu gehen und sich endlich bis zu den
Militärforderungen zu entwickeln. Diese Geistesärmsten,
welche täglich in ihren Leitartikeln gegen Unsittlichkeit
predigten, sahen nicht, daß die Lüge ein tief unsittliches
Mittel ist, welches im politischen Kampfe wohl einer
110
mäcchiavellistischen Regierungskunst, niemals aber dem
Volke zugute kommen kann.
Diese Geistesärmsten sind es, welche einen sehr großen
Teil der Verantwortlichkeit dafür tragen, .daß die Dinge
so kamen, wie sie gekommen sind.
Sie waren es, welche unter dem Ausruf: „Ehren-
männer! die Minister sind Ehrenmänner! Vertrauen den
Ministern !" in ihren Leitartikeln die Kammern dazu trie-
ben, dem scheinkonstitutionellen Ministerium Schwerin-
Patow die provisorischen Geldforderungen für die Ar-
meeorganisation zu bewilligen, die damals viel leichter
zu verweigern waren. Sie waren es, die somit die Schuld
tragen, daß, was ohne die provisorische Geldbewilligung
unmöglich war, die Armeeorganisation überhaupt einge-
führt werden konnte und daß wir jetzt an diesem schweren
Konflikte stehen.
Friede, meine Herren, der Vergangenheit !
Aber um so unerbittlicher, um so eifersüchtiger lassen
Sie uns in dem schweren Kampfe der Gegenwart darauf
halten, daß nicht wiederum durch eine Politik verlogener
Bemäntelung das Volk um sein Recht betrogen werde.
Ich habe ihnen das Mittel entwickelt, welches den un-
bedingten und sicheren Sieg des Volkes nach sich ziehen
muß. Wirken Sie dafür. Es soll eine Wechselwirkung
bestehen zwischen den Abgeordneten und der öffentlichen
Meinung. Erheben Sie das Mittel, das wir gefunden haben,
zur Agitationsparole. Verbreiten Sie dieselbe, streiten Sie
für dieselbe in dem gesamten Kreise Ihrer Bekannten,
an öffentlichen und Privatorten, im ganzen Bereiche Ihres
Einflusses. Betrachten Sie jeden als einen sei es bewußten,
sei es unbewußten Gegner der guten Sache, der dieses
Mittel nicht ergreifen will. Das entwickelte Mittel ist
das einzige, welches die Kammer hat. Welches andere
111
Mittel hätte sie ? Es wäre, wie auf der Hand liegt, die
kläglichste und absurdeste Illusion, wenn die Kammer
glaubte, dadurch, daß sie forttagt und fortfährt, andere,
etwa alle Forderungen des Ministeriums zu verweigern,
dieses zwingen zu können. Wenn man die erste unbestrit-
tene verfassungsmäßige Weigerung der Kammer mit
Füßen tritt und darüber hinweggeht, als existierte sie
nicht, wie ist es möglich, daß die zweite oder dritte oder
vierte Verweigerung der Kammer eine größere Wirkung
hätte? Vielmehr würde man sich nur gewöhnen, un-
bequeme Beschlüsse der Kammern wie nicht ergangen
zu betrachten. Regierung wie Volk würde sich daran
gewöhnen. Die süße Gewohnheit der Verachtung der
Kammerbeschlüsse würde sich festsetzen und beim Volke
— und zwar mit Recht — fast in noch höherem Grade
als bei der Regierung. Eine Kammer, die einwilligte, wenn
man ihre verfassungsmäßigen Beschlüsse mit Füßen tritt,
weiter zu raten und zu taten mit der Regierung, ihre Rolle
fortzuspielen in dieser Komödie des Scheinkonstitutio-
nalismus, würde dadurch der schlimmste Komplize der
Regierung sein. Denn sie würde eben dadurch der Re-
gierung ermöglichen, unter dem fortdauernden Scheine der
konstitutionellen Form die konstitutionellen Rechte des
Volkes zu vernichten. Die Kammer wäre dann aber noch
viel strafbarer als die Regierung. Demi viel strafbarer
noch als mein Gegner ist der eigene Vertreter meiner
Rechte, wenn er meine Rechte verrät.
Noch schlimmer womöglich wäre es, wenn die Kammer
sich in dieser Frage auf einen sogenannten Kompromiß,
wie z. B. den der zweijährigen Dienstzeit, einlassen wollte.
Besonders dagegen, meine Herren, erheben Sie laut Ihre
Stimme. Es gibt überhaupt keinen Kompromiß in dieser
Frage. Würde z. B. von der Regierung der Kompromiß
112
der zweijährigen Dienstzeit angeboten, und die Kammer
ginge hierauf ein, so wäre um eines zwar an sich nicht
unwichtigen, aber im Verhältnis zur ganzen Frage doch
nur überaus unbedeutenden Punktes willen das Interesse
des Landes preisgegeben und verraten. Denn wenn die
Armeeorganisation mit der Beschränkung auf zweijährige
Dienstzeit angenommen würde, so wäre immerhin die
Landwehr — das ganze erste Aufgebot, welches die
wirkliche Wehrkraft des Landes bildet — forteskamo-
tiert, sie wäre zur Kriegsreserve gezogen, unter Linien-
offiziere gestellt. Wir hätten keine Landwehr mehr.
Neben dieser Kapitalfrage aber, ob das Land seine Land-
wehr behalten soll oder nicht, schwindet die andere Frage,
ob der Dienstpflichtige zwei oder drei Jahre zu dienen
hat, und ebenso die Kostenfrage in ein Nichts zusammen.
Aber endlich sogar die Landwehrfrage kommt jetzt
nur in zweiter Linie in Betracht.
Was durch den Verlauf, den die Sache genommen,
jetzt in erster Linie steht, das ist die konstitutionelle
Grundfrage: Ist die Regierung gezwungen, Ausgaben
einzustellen, deren Genehmigung von der Kammer ver-
weigert ist ? Die Regierung hat trotz dieser verweigerten
Genehmigung, als existierte dieselbe gar nicht, die Aus-
gaben fortzusetzen erklärt. Wenn in dieser Lage der
Sache die Kammer sich zu irgend einem Kompromiß her-
beiließe, wie zu dem der zweijährigen Dienstzeit, so wäre
das nicht mehr ein Kompromiß, ein Vergleich; es
wäre ein gänzliches Preisgeben des öffentlichen Rechts.
Es würde dann die Bismarcksche staatsrechtliche Praxis
glücklich Platz gegriffen haben, welche lautet : wenn die
Regierung sich in einem Konflikt mit dem verfassungs-
mäßigen Recht der Kammern befindet, so müssen diese
nachgeben. Dies wäre es, was durch diesen Präzedenz-
8 La.salle. Ge.. Schriften. Band U. 113
fall festgestellt wäre. Betrachten Sie daher jeden gerade-
zu als einen bewußten oder als einen unbewußten und
dann noch viel gefährlicheren Feind der guten Sache, der
hier von einem Kompromiß spricht.
Unser Mittel, meine Herren, ist aber auch jedenfalls
unschädlich. Es kann nichts verderben, denn das wird
jeder von Ihnen einsehen : Ist die Regierung so fest zum
Absolutismus entschlossen, daß sie sogar, falls die Kam-
mer jene obige Erklärung erläßt, nicht nachgibt und
ohne Kammer in unverhüllt absoluter Form weiter re-
giert — nun, dann würde die Kammer auch ebensowenig
und noch viel weniger durch nachgiebiges Forttagen mit
der Regierung dieselbe von dem absolutistischen Schein-
konstitutionalismus herunterdrängen und zu einem Ein-
gehen auf wahrhaften Konstitutionalismus be-
wegen können; sie würde der Regierung nur das Mittel
geben, die Komödie des Scheinkonstitutionalismus fort-
zuspielen. Diese ist aber noch weit verderblicher als der
offene Absolutismus. Denn sie verwirrt die Volksintelli-
genz und depraviert, wie jedes auf Lüge beruhende Re-
gierungssystem, die Sittlichkeit des Volkes.
Das Mittel ist also auch in jedem Falle für das Land
unschädlich. Es ist selbst ungefährlich für die Abge-
ordneten, und es gehört nur Klarheit und Energie, aber
kein großer Mut dazu, sich dazu zu entschließen. Das
einzige Opfer, welches es den Abgeordneten auferlegt,
ist : schlimmstenfalls auf einige Zeit der Wichtigkeit einer
offiziellen Stellung zu entsagen !
Das Mittel ist endlich, wie ich Ihnen früher gezeigt,
schlechterdings notwendig und in allen Fällen siegreich.
Eben deshalb ist anzunehmen, daß die Regierung, wenn es
angewendet wird, von selbst vor demselben zurückweicht.
Vielleicht aber — und dies wäre gar sehr zu Ihrem
114
Vorteil, meine Herren, — vielleicht gibt sie nicht augen-
blicklich nach, sondern bleibt einige Zeit hartnäckig, ohne
Kammern fortregierend. Es wäre dies gar sehr zu Ihrem
Vorteil, sage ich. Denn um so mehr demütigt sich dann
die Regierung vor der Majorität des Volkes, wenn sie
später umzukehren sich gezwungen sieht. Um so mehr
erkennt sie dann die gesellschaftliche Macht des Bürger-
tums als die ihr überlegene Macht an, wenn sie erst
später umkehrend sich vor Volk und Kammer beugen muß.
Dann werden Sie, meine Herren, in der Lage sein,
Ihrerseits und siegreich Ihre Bedingungen zu stellen. Dann
werden Sie in der Lage sein, das parlamentarische Regi-
ment, ohne welches nur Scheinkonstitutionalismus bestehen
kann, zu fordern und durchzusetzen. Dann also kein Ver-
söhnungsdusel, meine Herren. Sie haben jetzt hinreichende
Erfahrungen gesammelt, um zu sehen, was der alte Ab-
solutismus ist. Dann also kein neuer Kompromiß mit
ihm, sondern: den Daumen aufs Auge und das Knie
auf die Brust!
115
NACHTRAG.
Folgendes sind die Antworten Lassalles auf die in
der „Einleitung" erwähnten Artikel der „Berliner Volks-
zeitung" :
I.
„Vossische Zeitung" vom 13. Januar 1863:
Von Herrn F. Lassalle geht uns nachstehendes
Schreiben mit dem Ersuchen um Abdruck desselben zu:
Geehrter Herr Redakteur !
Die Nr. 8 der „Volkszeitung" vom 10. Januar bringt
unter der Überschrift „Überspanntheit und Abspannung"
einen Leitartikel, in welchem sie, wenn auch ohne mich
zu nennen, den von mir in meiner Broschüre: „Was nun"
entwickelten Vorschlag : die Kammer müsse beschließen :
„ihre Sitzungen auf unbestimmte Zeit und zwar auf so-
lange auszusetzen, bis die Regierung den Nachweis an-
tritt, daß die verweigerten Ausgaben nicht länger fort-
gesetzt werden," kritisiert. Daß sie sich gegen denselben
ausspricht, ist in der Ordnung und war von ihr nicht
anders zu erwarten. Weniger notwendig aber war es,
daß sie, um diesen Vorschlag zu bekämpfen, zu einer
plumpen Unwahrheit greift, die jenen Vorschlag aller-
dings vollständig in sein lächerlichstes Gegenteil ver-
kehrt. —
116
Die ,, Volkszeitung" sagt nämlich, das Abgeordneten-
haus werde viel Besseres zu tun haben, als :
„von dem überspannten Wahn der Macht einer ein-
zigen Resolution in die Abgespanntheit des schweigen-
den Verzehrens der Vertagungsdiäten durch volle
„14 Tage ( ? ?) zu verfallen, um sodann das Reso-
„lutionsschauspiel noch einmal durchzuführen
,,( ? ?), und auf neue 14 Tage ( ? ?) imposant unter-
zutauchen. Zur dritten Wiederholung dieser
„Szene ( ? ?), fürchten wir, werden die unfehlbarsten
„Berater den Mut nicht haben. Denn 14 Tage ( ! !)
„imposantes Schweigen" liest sich sehr imposant, ist
„aber, wiederholt in der Wirklichkeit ausgeführt, eine
, .Abspannung, wie sie nur von der Überspanntheit je-
„mals wider Willen herbeigeführt worden ist."
Die „Volkszeitung" nimmt also den Anschein an, als
wäre in jenem Vorschlag von einer „Vertagung auf vier-
zehn Tage" gesprochen, die dann nach 14 Tagen zu
wiederholen wäre und so fort. Dies wäre allerdings ein
so lächerlicher Gedanke, daß er schwerlich in dem Ge-
hirne irgend eines anderen, als in dem des Redakteurs der
„Volkszeitung", entstehen könnte. In der Tat ist aber ein
solcher Vorschlag weder von irgend einem anderen,
noch von mir in jener Broschüre gemacht worden. Ich
verlange vielmehr ausdrücklich, wie mein oben angeführ-
ter Vorschlag zeigt, daß sich die Kammer ein für alle-
mal auf so lange vertagt, bis die Regierung den artiku-
lierten Nachweis antritt.
Die „Volkszeitung" setzt sogar die Worte „imposantes
Schweigen" in Anführungsstriche und erregt hierdurch den
Schein, als seien diese aus der in Rede stehenden Bro-
schüre herausgegriffen. In der Tat finden sie sich aber
117
ebensowenig in dieser wie in einem gestrigen Artikel der
„Nationalzeitung", auf welchen man die Kritik der
„ Volkszeitung", außer auf meine Broschüre, noch be-
ziehen könnte. Sie liegen ebenso von dem Gedankengang
derselben hundert Meilen ab.
Diese Manier, bei allen, welche jene Broschüre nicht
gelesen haben, den Schein zu erregen, als sei in derselben
eine stets neu zu wiederholende Vertagung auf vier-
zehn Tage vorgeschlagen worden — mag geschickt, mag
besonders rabbinisch sein — ehrlich ist sie aber durch-
aus nicht! Die ,, Volkszeitung" hätte sich hierin die
„Kreuzzeitung" zum Muster nehmen können, welche
meine Broschüre natürlich bekämpft, aber den in der-
selben entwickelten Vorschlag doch in treuer, wörtlicher
Fassung wiedergibt.
Bei einer so wichtigen, das ganze Land betreffenden
Angelegenheit, in welcher die „Volkszeitung" doch jedem
freilassen müßte, sich nach seiner eigenen Einsicht über
die verschiedenen Vorschläge zu entscheiden, stellt jene
Fälschung eine Handlungsweise dar, welche sich um des
Preßgesetzes und des Anstandes willen jeder Qualifizie-
rung entzieht.
Eine einzige Vermutung bleibt noch übrig, um sich
möglicherweise das zu erklären, was die „Volkszeitung '
von der vierzehntägigen Vertagung fabelt. — Viel-
leicht — vermute ich — bestimmt die Geschäftsord-
nung des Hauses, die ich nicht kenne, daß sich das Haus
nur auf vierzehn Tage vertagen könne, so daß dann also
der Redakteur der „Volkszeitung" — was freilich wie-
derum nur bei seiner Intelligenz und Ehrlichkeit mög-
lich war — meinen Vorschlag gleich geschäftsordnungs-
gemäß verbessert mitteilt.
Freilich konnte eine solche aus der Geschäftsordnung
118
abgeleitete Schwierigkeit wiederum für niemand anders
als den Redakteur der „Volkszeitung" existieren! Denn
abgesehen davon, daß das Haus stets alleiniger Herr
ist, seine Geschäftsordnung aufzuheben oder zu ändern,
— setzt sich das Haus in jenem Beschlüsse erst über sein
ganzes Dasein hinweg, so wird es sich wohl auch über
die Geschäftsordnung hinwegsetzen können! Die ,, Volks-
zeitung" kann unbesorgt sein! Wer übers Pferd springt,
springt auch über den Esel !
Noch habe ich mit einigen Worten des schon oben an-
gezogenen Artikels der „Nationalzeitung" (Nr. 13 vom
9. Januar) Erwähnung zu tun, weil derselbe scheinbar
meinem Vorschlage ganz nahe liegt, in der Tat aber
ein ganz entgegengesetztes Resultat hervorbrin-
gen würde.
In jenem Artikel und in einer Berichtigung zu dem-
selben (in der Beilage zu Nr. 15 in der „Nationalzeitung"
vom 10. Januar) macht die „Nationalzeitung" nämlich
den Vorschlag : „die Abgeordneten müssen vor der Hand
jede Beratung eines Budgets für 1863 ableh-
nen, weil die Regierung ihnen die verfassungsmäßige
Beratung und Beschlußfassung verwehrt."
Die Ablehnung der Beratung soll also nach der „Natio-
nalzeitung" nur in bezug auf die Budgetberatung statt-
finden, eine Ablehnung aller Beratungen, und folglich
eine Vertagung des Hauses bis zur Wiederherstellung
des verfassungsmäßigen Rechts soll nicht eintreten; viel-
mehr sollen, wie sich aus dem ganzen Artikel von selbst
ergibt, die anderen Beratungen, Gesetzbeschlüsse usw.
vom Hause fortgesetzt werden.
Es muß auf der Hand liegen, daß, träte dies ein, die
Regierung genau das, und mehr als das erreicht
hätte, was sie nur irgend hoffen kann! —
119
Bei der Ablehnung der Budgetberatung würde sich
die Regierung um so eher das Recht eines Notbudgets
konstruieren, und im übrigen hätte sie in der Fortdauer
der Kammersitzungen und Kammerberatungen auch noch
den fortdauernden Schein und Apparat eines
konstitutionellen Zustandes, und also die Vor-
teile desselben.
Der in meiner Broschüre entwickelte, hier aus Mangel
an Raum nicht weiter auszuführende Gedanke ist vielmehr
gerade der entgegengesetzte, ist gerade der : die Regierung
zu zwingen, entweder dem verfassungsmäßigen Recht
der Kammern nachzugeben, oder sich allen konsti-
tutionellen Scheins und Apparates und aller dar-
aus entspringenden Vorteile zu begeben, also durch
eine unverhüllte absolute Regierung — oder, was ganz
dasselbe wäre, durch Oktroyierung einer ständischen
Verfassung — im Laufe der Zeit eine solche Entwicklung
herbeizuführen, welche die Regierung unmöglich herbei-
führen wollen kann und wird.
In der Tat steht und fällt ja mit dem verfassungs-
mäßigen Budgetbewilligungsrecht die ganze Verfassung,
und ist sie gefallen, so ist es sicher für das Land nicht
vorteilhaft, daß noch ihr Schein fortexistiere!
Nur Klarheit und Entschiedenheit, nur diese
entschiedene Alternative kann in dieser schweren
Krise helfen! Das dem Wahren Naheliegende ist
aber hier, wie häufig, gerade das Falscheste von
allem.
Mit vorzüglicher Hochachtung
F. Lassalle.
Berlin, 10. Januar 1863.
120
II.
„Vossische Zeitung" Nr. 12 vom 15. Januar 1863:
Erwiderung.
Zwei Negationen bilden eine Bejahung, zwei Lügen
aber darum noch durchaus keine Wahrheit !
Durch meine gestrige Erklärung in Verlegenheit ge-
setzt, erklärt heut (in Nr. 11) die „Volkszeitung", daß
der Plan einer wiederholten, immer auf vierzehn Tage
auszusprechenden Vertagung des Abgeordnetenhauses von
„sehr achtbarer und einflußreicher Seite" aufgestellt wor-
den. Freilich sei er „noch nicht in die Öffentlichkeit ge-
treten" und werde nunmehr (plötzlich!) auch gar
nicht weiter geltend gemacht werden. Keineswegs aber
habe sie irgendwie an meine Broschüre : „Was nun ? '
gedacht. Es sei eine irrtümliche Voraussetzung, sagt die
„Volkszeitung" : „daß wir in Leitartikeln gegen unschäd-
liche Phantasmen eines hohlen Pessimismus zu Felde
ziehen." Vor dergleichen bewahre sie schon ein Gefühl
„geistiger Sauberkeit" und die Würde der Zeitung.
Wenn nun auch mein Hauptzweck hiernach bereits er-
reicht ist, und wenn auch diejenigen, welche jene Bro-
schüre und die Leitartikel in Nr. 8 und 9 der „Volks-
zeitung" gelesen haben, nicht einen Augenblick im Zwei-
fel, sondern nur in sprachloser Verwunderung über so
dreiste Unwahrheit sein werden, so erfordert doch so
pfäffisch freches Lügen, schon um den allgemeinen Cha-
rakter dieses Blattes und die Art seiner „geistigen Sauber-
keit" auch für andere näher darzulegen, die Beschämung
einer kurzen tatsächlichen Widerlegung.
Im Leitartikel der Nr. 8 der „Volkszeitung" ist die
Grundlage desselben, die geistreiche Unterscheidung : „Die
Volksvertretung ist eine Macht, aber hat keine Macht,"
121
gegen die von mir meiner Broschüre zugrunde gelegte
Theorie gerichtet : Die wirkliche Verfassung eines Landes
bestehe in den realen tatsächlichen Machtver-
hältnissen in demselben, die geschriebene Verfassung
sei nur der Ausdruck dieser Machtverhältnisse und
ohne diese reale Grundlage von keinem Wert, Verfas-
sungsfragen seien daher ursprünglich und in letzter In-
stanz nicht sowohl Rechtsfragen als Macht fragen.
Die polemische Bezugnahme auf diese von mir in jener
Broschüre historisch entwickelte und von der „Volks-
zeitung" natürlich durchaus nicht verstandene Theorie
durchdringt jeden Satz in den beiden Leitartikeln der Nr. 8
und 9. Einige Beispiele mögen genügen. So in Nr. 8 :
,,. . . Wer, mit einem Worte gesagt, die Geschichte der
Entwicklung des Staats- und Völkerlebens nicht vom
Standpunkte der bloßen Agitation nach Macht,
sondern vom Standpunkt des wachsenden R e c h t s bewußt-
seins aus betrachtet usw." Oder: „Darum behaupten wir:
es leistet ein jeder, der in seiner Überspanntheit nach
sogenannter Machtpolitik (?) für die Volksver-
tretung hascht, bewußt oder unbewußt der Reaktion sehr
kostbare Dienste. Der größte Fehler dieses Haschens
aber besteht nun darin, daß man im Bewußtsein der Ver-
geblichkeit desselben in das absolute Gegenteil, in die
Abspannung verfällt und als kühnsten Rat höchster
Taten ( — welches Deutsch! welcher Unsinn! wie un-
angenehm ist es, so etwas abschreiben zu müssen!) die
Weisheit der Vertagungs k u n s t ( ? ?) empfiehlt, von
deren imposantem Schweigen man sich vergeblich den
höchsten Effekt verspricht." Und am Ende dieses Ar-
tikels : „Zur dritten Wiederholung dieser Szene fürchten
wir, werden die unfehlbarsten Berater den Mut nicht
haben. Denn vierzehn Tage imposantes Schweigen liest
122
sich sehr imposant, ist aber usw." Liest sich sehr im-
posant! Die „Volkszeitung" zeigt hier also, daß ihr
eine Broschüre im Kopfe schwirrt, daß sie von etwas
spricht, das sie gelesen haben will, nicht von einer,
wie sie jetzt sagt, „noch nicht in die Öffentlichkeit ge-
tretenen" Ansicht, die sie dann wohl nur gehört haben
könnte.
Und noch deutlicher wieder in Nr. 9 : Wenn ein en-
ragierter Pessimist nach Machtpolitik jagt —
(hier spricht sie also geradezu von dem enragierten „Pes-
simismus", an welchen zu denken nach ihrer heutigen
Erklärung ihre geistige „Sauberkeit" und „Würde" sie
ganz unfähig macht) und sich dann sehr echauffiert
auf den Bauch legt (??!!) und imponierendes Nichts-
tunempfiehlt, so können wir ihn ruhig der,,Kreuz-
zeitung" zur Glorifizierung als den „„wahren
Musterdemokraten"" überlassen.
Hier werden ich und meine Broschüre also auf das
deutlichste bezeichnet, denn die „Kreuzzeitung" hatte eben
über diese neulich zwei Leitartikel gebracht, auf welche
hier angespielt ist. Freilich kann auch hierbei wieder die
„Volkszeitung", aus purer „geistiger Sauberkeit", das
perfideste Lügen nicht lassen. Sie will nämlich, indem sie
die Worte „den wahren Musterdemokraten" in Anfüh-
rungsstriche setzt, bei ihren Lesern echt pfäf fisch
den verdächtigen Schein erregen, als habe die „Kreuz-
zeitung" mich so bezeichnet, während dies der ,, Kreuz-
zeitung" weder mit diesen noch mit anderen Worten auch
nur in den Sinn gekommen ist, sie vielmehr jene Broschüre
auf das entschiedenste bekämpft und sie nur als klar und
konsequent gedacht anerkennt — ein Lob, das man auch
dem erbittertsten Gegner erteilen kann und das überhaupt
gar kein Lob wäre, als in einer Zeit, in welcher man
123
bereits anfängt, sich an den Stil und Gedankengang der
„Volkszeitung" gewöhnt zu haben.
Wenn nun nach so deutlicher Bezeichnung die ,, Volks-
zeitung", stolz auf ihre Abonnenten und Sprachfehler
— sie hat deren 34000, nämlich Abonnenten, denn an
Sprachfehlern würden ohne Mühe in jedem Quartal weit
mehr zusammengezählt werden können — es unter ihrer
„Sauberkeit" erklärt, an mich und meine Broschüre, in
welcher ich freilich die Geistesarmut und politische Schäd-
lichkeit der „Volkszeitung" hinreichend, wenn auch in
Kürze, darlege, in jenen Leitartikeln irgend gedacht zu
haben, so zeigt sie hierdurch nur, daß sie in bezug auf
einfache Tatsachen nicht weniger pfäffisch verlogen ist,
als in ihren politischen Ratschlägen, und es läßt sich ihr
hierauf nur erwidern :
Non audet Stygius Pluto tentare quod audet
Ef frenus monachus plenaque f raudis anus ! *)
was sich der Redakteur der „Volkszeitung" übersetzen
lassen möge.
Berlin, 14. Januar 1863.
F. Lassalle.
*) Deutsch etwa:
Selbst der höllische Pluto wagt nicht zu versuchen, was kecklich
Wagen der schamlose Mönch und die verlogene Vettel.
D.H.
124
MACHT UND RECHT
OFFENES SENDSCHREIBEN
VON
FERDINAND LASSALLE
DER ERSTE ABDRUCK ERSCHIEN
IM VERLAG VON MEYER & ZELLER, ZÜRICH 1863
VORBEMERKUNG.
„Friede, meine Herren, der Vergangenheit," hatte
Lassalle im zweiten Verfassungsvortrag ausgerufen, und
den Fortschrittlern, nach Aufzählung ihrer politischen
Sünden — Sünden, die sie zumeist gegen sich selbst be-
gangen hatten — für den Fall, daß sie nunmehr wenigstens
die radikale Konsequenz der geschaffenen Situation ziehen
wollten, die Waffenbrüderschaft der „reinen und ent-
schiedenen Demokratie" für die Erkämpf ung der vollen
Rechte der Volksvertretung angeboten. Die Aufnahme,
die man seinem Vorschlag zuteil werden ließ, zeigte je-
doch, daß zwischen ihm und jener Partei nur noch Krieg
möglich war. Diesen Krieg verkündet der Sache nach
in aller Schärfe der Artikel „Macht und Recht", den
Lassalle, nachdem sowohl die „Berliner Reform" wie
die „Vossische Zeitung" seine Aufnahme abgelehnt hatten,
als „Offenes Sendschreiben" im Verlage von Meyer und
Zeller in Zürich erscheinen ließ. Beide Blätter begrün-
deten die Ablehnung mit dem Hinweis auf den Staats-
anwalt, und so schwer es ist, herauszufinden, was eigent-
lich in dem Artikel preßgesetzlich anfechtbar sein sollte,
so muß man doch annehmen, daß in der Tat Furcht vor
einem Prozeß die Zurückweisung verursachte, und nicht,
wie Lassalle meinte, die Absicht des Totschweigens. Denn
die „Vossische" hatte erst einige Tage vorher über Las-
salles großen Kriminalprozeß einen sehr ausführlichen
127
und Lassalle durchaus günstigen Bericht gebracht, und
der „Reform", die wiederholt erklärte, daß nur preß-
gesetzliche Bedenken sie zur Zurückweisung veranlaßt
hätten, war das um so mehr zu glauben, als sie auch
fernerhin Einsendungen Lassalles aufnahm und sich über-
haupt zu seiner Agitation weniger gehässig verhielt als
die „Volkszeitung" und andere Fortschrittsblätter. Es
ist durchaus unrichtig zu sagen, daß sie fortan in bezug
auf Verleumdungen Lassalles obenan gestanden hätte ; sie
nahm nicht für ihn Partei, aber sie bewahrte ihm gegenüber
eine gewisse Objektivität.
Ließ sich Lassalle in diesem Punkt zu einer Unge-
rechtigkeit hinreißen, so trafen seine politischen Vor-
halte um so mehr den Kern der Sache. Aber die Fort-
schrittler wollten es nicht zugeben, weil sie den Mut
nicht hatten, im Kampfe die äußersten Konsequenzen zu
ziehen.
Ed. Bernstein.
12S
VORBEMERKUNG.
Am 7. Februar d. J. erschien ein Leitartikel in der
„Berliner Reform", welcher mich veranlaßte, das fol-
gende Schreiben an die „Berliner Reform" mit der Bitte
um Aufnahme desselben zu richten.
Die angeblich „radikale" „Berliner Reform" verwei-
gerte mir dieselbe.
Ich sandte nunmehr den Brief an die „Vossische Zei-
tung" mit dem ausdrücklichen Hinzufügen, daß, falls die
Redaktion wider Erwarten und Verhoffen Anstand neh-
men sollte, den Artikel als solchen aufzunehmen, ich sie
ersuche, denselben als Inserat zu bringen und mir die
Rechnung über die Insertionsgebühren zuzuschicken ; hier-
auf erhielt ich von der Redaktion der ,, Vossischen Zei-
tung" die Antwort:
„Geehrter Herr !
Die Unterzeichnete bedauert, den von Ihnen übersand-
ten anbei zurückfolgenden Artikel in keiner der von Ihnen
gewünschten Formen zum Abdruck bringen zu können, da
ihrer Meinung nach erhebliche preßgesetzliche ( !) Be-
denken gegen mehrere Stellen des Inhaltes entgegen-
stehen."
Die vorgeschützten preßgesetzlichen Bedenken
waren natürlich nur vorgeschützt! Ein gesetzlicher
Grund zu einer Verfolgung des Artikels — die übrigens
nur mich als den namentlichen Unterzeichner getroffen
hätte — liegt keinesfalls vor, und jedenfalls konnte die
„Vossische Zeitung" ruhig darüber hinwegsehen, wenn
irgend eine ihrer unpolitischen Beilagen, in die sie den
Artikel als Inserat relegieren konnte, mit Beschlag be-
legt wurde oder nicht.
Aber das ist die Preßfreiheit, welche die Ber-
9 Luaatte. Gc<. Sckrif ten. Band II. 1 29
liner Organe der Fortschrittspartei der Demokratie ge-
währen, sobald es sich um irgend ein nicht in den Ge-
dankengang der Fortschrittspartei passendes Wort han-
delt! —
Mundtot machen, totschweigen, unter-
drücken, alles was über den Gedankenkram der Fort-
schrittspartei hinausgeht — das ist die Taktik der Fort-
schrittspartei und ihrer Organe.
Wurde doch dieser Tage die motivierte Erklärung, mit
welcher der Abgeordnete Martiny sein Mandat nie-
dergelegt hatte, von keinem dieser Blätter — ebenso-
wenig auch von der fortschrittlichen „Rheinischen Zei-
tung" — abgedruckt, weil sie unangenehm in das Ohr der
Fortschrittspartei getönt hätte. —
An der Tür des Herrn Zabel — ,, Nationalzeitung"
— noch anklopfen, wäre mehr als überflüssig gewesen.
Denn mehr als irgend ein anderer ist, wie ich aus frü-
heren Erfahrungen sattsam weiß, er ein Meister, ein
unerreichter Meister in dieser Kunst des Tot-
schweigens und Unterdrückens!
Einen Moment lang schwankte ich — dahin ist die
Demokratie in Preußen durch die Verschwörung der Fort-
schrittskoterie gekommen ! — ob ich den Brief nicht der
,, Kreuzzeitung" zusenden und von der Courtoisie
eines Feindes die Möglichkeit, zu Worte zu kommen,
in Anspruch nehmen sollte, die mir die Fortschrittsblätter
verweigern.
Dann aber fiel es mir ein, daß es unnötig wäre, der
Verleumdungskunst der „Volkszeitung" diesen Gefallen
zu tun. Es blieb mir noch der Weg der Veröffentlichung
als Flugblatt, den ich hierdurch ergreife.
Berlin, den 13. Februar 1863.
F. Lassalle.
130
MACHT UND RECHT
Geehrter Herr Redakteur!
In dem Leitartikel der „Berliner Reform" vom 7. Fe-
bruar über die Adresse des Herrenhauses befindet sich
folgender Satz :
„Graf Krassow stimmte Lassalle bei, daß der
Konflikt eine Machtfrage sei."
Bekanntlich ging von der „Volkszeitung" das Miß-
verständnis aus, als hätte ich in meinen Verfassungsbro-
schüren die Theorie aufgestellt, daß Macht vor Recht
gehen solle. Auch im Publikum haben einige unklare
Köpfe sich dieser geistreichen Auffassung hingegeben und
dem Vernehmen nach bei Gelegenheit die Ansicht aus-
gesprochen, daß Herr v. Bismarck nur als mein Zögling
handle.
Der obige Satz kann durch die Form seiner Fassung
dazu Anlaß geben, bei anderen dies Mißverständnis
zu bestärken. Und obgleich es schwer ist, auf dasselbe
etwas anderes zu tun, als darüber zu lächeln, so will ich
doch diese Gelegenheit zu folgenden flüchtigen Bemer-
kungen benutzen :
Wenn ich die Welt geschaffen hätte, so ist es höchst
wahrscheinlich, daß ich sie ausnahmsweise in dieser Hin-
sicht nach den Wünschen der „Volkszeitung" und des
133
Grafen Schwerin und also so eingerichtet hätte, daß
Recht vor Macht geht. Denn es entspricht dies ganz
meinem eigenen ethischen Standpunkt und meinen
Wünschen.
Leider aber bin ich nicht in der Lage gewesen, die
Welt zu schaffen, und muß jede Verantwortlichkeit, so
Lob wie Tadel, für ihre wirkliche Einrichtung ablehnen.
Jene Broschüren haben nun nicht zum Gegenstand, zu
entwickeln, was sein sollte, sondern was wirklich ist;
sie sind nicht eine ethische Abhandlung, sondern eine
historische Untersuchung.
Und so zeigen sie denn, daß, während es ganz feststeht,
daß Recht vor Macht gehen sollte, in der Wirk-
lichkeit doch immer Macht vor Recht geht und
allemal und solange geht, bis das Recht nun auch seiner-
seits eine hinreichendere Macht hinter sich gesammelt
hat, um die Macht des Unrechts zu zerschmet-
tern. —
In jenen Broschüren ist nun einmal gezeigt, daß dies
historisch so ist, zweitens al>er — wie dies für eine
Theorie erforderlich — sind daselbst auch die inneren
Gründe entwickelt, welche es hervorbringen, daß
in der Wirklichkeit Macht vor bloßem Recht geht; mit
keinem Worte aber ist die für eine historische Unter-
suchung, deren Zweck nur darin besteht, aufzuzeigen,
was ist, wildfremde Frage berührt, was nach meinem
subjektiven Bewußtsein sein sollte! — Jene
tiefergehenden theoretischen Gründe müssen hier aus dem
Spiele bleiben. Aber in bezug auf den durch historische
Tatsachen gegebenen Beweis erlauben Sie mir wohl,
da wir uns gerade in der Woche der „vaterländischen Er-
eignisse" befinden, einige vaterländische Erinnerungen und
Fragen.
134
Ging Recht vor Macht oder Macht vor Recht,
als die preußische Nationalversammlung im November
1848 mit Bajonetten auseinandergesprengt wurde ?
Ging Recht vor Macht oder Macht vor Recht, als die
zur Revision einberufene Kammer trotz des Artikels 112
der oktroyierten Verfassung im Jahre 1849 von neuem
aufgelöst wurde ?
Ging Recht vor Macht oder Macht vor Recht, als im
Juli 1849 das gesetzlich zu Recht bestehende allgemeine
Wahlrecht aufgehoben und das Dreiklassenwahlgesetz ok-
troyiert wurde ?
Ging Recht vor Macht oder Macht vor Recht, als nun
dieses oktroyierte Dreiklassenwahlrecht von einer auf
Grund desselben einberufenen Versammlung genehmigt
wurde, während dasselbe rechtlich und gesetzlich nur von
einer auf Grund des bis dahin gesetzlich bestehen-
den allgemeinen Wahlrechts gewählten Kammer
hätte genehmigt werden können ?
Ging Recht vor Macht oder Macht vor Recht, als nun
eine auf den Grund dieses illegalen Dreiklassenwahlge-
setzes gewählte Versammlung, die nichts als etwa ein
Haufe von Notabein, aber keine gesetzliche Landesver-
tretung war, sich herausnahm, jenes Wahlgesetz und eine
Verfassung zu genehmigen, wozu ihr nicht die geringste
rechtliche Kompetenz innewohnte ?
Und geht jetzt Recht vor Macht oder Macht vor Recht,
wenn jetzt von neuem, wie die Kammer erklärt hat, die
Verfassung von der Regierung gebrochen wird, die Re-
gierung mit ruhigem Lächeln ihre Maßregeln aufrecht
hält und die Kammer trotzdem sich hierin ergibt und der
Regierung durch ihr Forttagen den Schein einer konsti-
tutionellen leiht?
135
Ich denke, jetzt sollte doch ein jeder den Glauben in
die Hand bekommen haben, daß in der Wirklichkeit Macht
vor bloßem Recht geht!
Aber selbst die Ehre, daß Herr von Bismarck oder
Graf Krassow als meine Eleven handeln, muß ich zurück-
weisen.
Der Handelnde trägt die volle Verantwortlichkeit für
die sittliche und rechtliche Natur seiner Handlungen. Den
theoretischen Untersucher der Geschichte aber kümmert
nur, was o b j e k t i v ist und die Entdeckung der Gesetze,
die dies bestimmen, nicht, was sein soll. Es tritt also
bei ihm nicht eine Identifizierung seines subjektiven, ethi-
schen Standpunktes mit dem Inhalt seiner Erkenntnis
ein, wie bei dem Handelnden mit dem Inhalte seiner
Handlungen. Herr v. Bismarck bestätigt das, was
ich historisch als die Natur der Wirklichkeit auf-
gezeigt habe. Aber ich habe keine ethische Vorschrift
für das Handeln hierin gegeben, der Herr v. Bismarck
folgen könnte.
Was bedeutet aber nach dem obigen der fromme Jubel,
mit welchem die Kammer die Erklärung des Grafen v.
Schwerin aufnahm, daß im preußischen Staate „Recht
vor Macht" gehe? Fromme Kinderwünsche und weiter
nichts ! Denn eine feierlichere Bedeutung würde er nur
bei Männern haben, die entschlossen wären, auch die
Macht hinter das Recht zu setzen!
Was bedeutet es, wenn der Graf Schwerin davon nur
zu sprechen wagt, daß ,, Recht vor Macht" gehe, er, der
als Abgeordneter wie als Minister an den mei-
sten der oben aufgeführten Rechtsbrüche po-
sitiven Teil nahm?
Es hat kein Mensch im preußischen Staate das
Recht, vom „Recht" zu sprechen, als die Demokra-
136
tie, die alte und wahre Demokratie! Denn sie
allein ist es, die stets am Recht festgehalten und sich
zu keinem Kompromiß mit der Macht erniedrigt hat.
Graf von Schwerin hat nicht das Recht, vom Recht zu
sprechen, denn er hat sich an den meisten jener Rechts-
brüche beteiligt.
Die „Volkszeitung" hat nicht das Recht, vom Recht
zu sprechen, denn sie hat lange die Notabein- Verfassung
und alle oben aufgezählten Rechtsbrüche akzeptiert und
oft sogar beschönigt und verherrlicht.
Herr von Unruh hat nicht das Recht, vom Recht zu
sprechen, denn es befindet sich noch in den Schlußakten
der Nationalversammlung von 1848 ein von ihm nieder-
gelegter Protest, worin er feierlich gegen alles das als
null und nichtig und illegal protestiert, was er jetzt selbst
tut. —
Die Fortschrittspartei hat nicht das Recht, vom Recht
zu sprechen, da sie die offenbarste Vergewaltigung des-
selben hinnimmt.
Die Demokratie — und das ist ihr Stolz! — hat
allein das Recht, vom Recht zu sprechen, da sie
allein den Bruch desselben niemals sanktioniert hat.
Wie oft haben uns nicht eben deshalb die „Volkszei-
tung" und ähnliche Blätter vorgeworfen, daß wir ab-
strakte Rechts jäger seien ! Jetzt kehren sie den Spieß
um und werfen uns vor, Macht jäger zu sein, nach
„Machtpolitik zu jagen!" Umgekehrt! Die Demo-
kratie ist stets unerbittlich beim Recht stehen geblieben.
Aber die „Volkszeitung", Graf Schwerin, Herr von Un-
ruh und die Fortschrittspartei sind es, die alle das Recht
aufgegeben haben, um ein Stück Macht in diesem
Handel zu erlangen. Und indem sie das Recht auf-
gaben, haben sie natürlich von der Macht, die sie für
137
dasselbe eintauschen wollten, nichts anderes bekommen,
als — wie sich gebührt, die Fußtritte !
Bei der Demokratie allein ist alles Recht —
und bei ihr allein wird die Macht sein!
Zur Orientierung vieler sehr verwirrter Köpfe in dieser
verwirrten Zeit ersuche ich Sie, geehrter Herr, das Gegen-
wärtige aufzunehmen, und alle Blätter, bei denen man
sich solcher Billigkeit versehen kann, dasselbe gefälligst
abzudrucken.
Berlin, 7. Februar 1863.
Mit vorzüglichster Hochachtung
F. Lassalle.
138
ARBEITER-PROGRAMM
OBER DEN BESONDEREN ZUSAMMENHANG
DER GEGENWÄRTIGEN GESCHICHTSPERIODE
MIT DER IDEE DES ARBEITERSTANDES
VON
FERDINAND LASSALLE
DER ERSTE ABDRUCK ERSCHIEN
IM VERLAG VON CARL NÖHRING, BERLIN 1862
VORBEMERKUNG.
Der Vortrag über den „Zusammenhang usw.", der
später unter dem Titel ,, Arbeiterprogramm" eine so große
Popularität erlangt hat, ist von Lassalle am 12. April
1862 in Berlin im Handwerkerverein der Oranienburger
Vorstadt gehalten worden. Das Lokal dieses Vereins be-
fand sich in der Borsigstraße, in nächster Umgebung der
damals florierenden Borsigschen und anderer großer Ma-
schinenfabriken, und es werden wohl auch vorzugsweise
Borsigsche, Pflugsche usw. Arbeiter gewesen sein, welche
die Mitgliedschaft des Vereins bildeten. Daß dieser
trotzdem „Handwerker" -Verein genannt wurde, ent-
sprach ganz der kleinbürgerlichen Denkweise der Fort-
schrittspartei, die bei seiner Gründung Taufe gestanden.
Die Maschinenbauarbeiter waren eben die feste Garde der
Fortschrittspartei, was sie bekanntlich auch noch lange
Jahre blieben, nachdem Lassalle bereits die Fahne seiner
Agitation erhoben hatte.
Wer heute das ,, Arbeiterprogramm" liest, dem mag es
fast unglaublich erscheinen, daß dieser mit so großem
Geschick ausgearbeitete Vortrag, gehalten von einem so
begabten Redner wie Lassalle, nicht den größten Ein-
druck auf ein Arbeiterpublikum ausgeübt haben sollte.
Indes braucht man nur Zeit und Umstände, unter denen
der Vortrag gehalten wurde, zu berücksichtigen, sowie
die Tatsache, daß Lassalle sich in demselben noch jeder
141
speziellen Nutzanwendung enthält, um zu begreifen,
warum er ihm zunächst nichts einbrachte als den üb-
lichen Dank der Zuhörerschaft. Die politischen Tages-
fragen nahmen die Gemüter viel zu sehr in Anspruch, um
einem noch vorwiegend akademisch gehaltenen Vortrag
mehr zu erlauben als eine vorübergehende Anregung. Es
war ein spröder Boden, den Lassalle zu bearbeiten unter-
nommen, und ohne rhetorische Übertreibung durfte er
daher am Schluß des Vortrages ausrufen :
„Wenn unter Ihnen, meine Herren, die Sie mir heute
zuhören, nur zwei oder drei wären, in welchen es mir
geglückt wäre, die sittliche Glut dieses Gedankens zu
entzünden, in jener Vertiefung, die ich meine und Ihnen
geschildert habe, so würde ich das bereits für einen großen
Gewinn und mich für meinen Vortrag reich belohnt be-
trachten."
Es mögen in der Tat nicht mehr Personen gewesen
sein, in deren Köpfen der an jenem Abend ausgestreute
Samen Boden gefaßt.
Auch den die Versammlung überwachenden Polizisten
entging die revolutionäre Tragweite des Vortrages. Schnel-
ler begriff dieselbe dagegen die Berliner Staatsanwalt-
schaft. Lassalle hatte das Manuskript des Vortrages so-
fort, nachdem derselbe gehalten, in Druck gegeben, aber
kaum war das Pflichtexemplar der fertigen Broschüre bei
der Berliner Polizei eingereicht, als diese auch sofort die
ganze Auflage konfiszieren und gegen Lassalle Straf-
untersuchung einleiten ließ. Nur 50 Exemplare dieses
ersten Abdrucks, die der Drucker vorher an Lassalle
übersandt, entgingen den Griffen der Allgewaltigen; sie
konnten selbst bei einer am 28. Juni 1862 in Lassalles
Wohnung vorgenommenen Haussuchung nicht ausgekund-
schaftet werden. Lassalle unterließ übrigens nicht, gegen
142
die Haussuchung als gesetzlich unzulässig Protest einzu-
reichen, und der Gerichtshof in der ersten Instanz schloß
sich diesem Protest wenigstens insofern an, als er im
mündlichen Erkenntnis die gesetzliche Zulässigkeit dieser
Haussuchung als „höchst zweifelhaft" bezeichnete. Indes
scheint den betreffenden Richtern der „Zweifel" sehr
bald geschwunden zu sein, denn im wenige Tage hinterher
schriftlich ausgefertigten Urteil fehlt jene Stelle. Alles
nähere über den Prozeß findet man in der Schrift „Der
Lassallesche Kriminalprozeß" 1 ). Hier nur noch soviel,
daß der Paragraph, auf Grund dessen Strafverfolgung und
Verurteilung dieses rein akademischen Vortrages erfolg-
ten — der berüchtigte Haß- und Verachtungsparagraph
des alten preußischen Strafgesetzbuches — , zwar durch
die Schaffung des Strafgesetzbuches des Deutschen
Reiches, das einen etwas moderneren Geist atmet, aus
der Welt geschafft worden, aber noch bis zum heutigen
Tage das Ideal der auf die Staatsmannschaft Bismarcks
schwörenden reaktionären Sippschaft ist.
Über die Schrift selbst sei wiederholt, daß sie eine der
besten der Lassalleschen Agitationsschriften — von einigen
theoretischen Mißgriffen abgesehen, eine ganz vortreff-
liche Einleitung in die Gedankenwelt des Sozialismus ist.
In ihrem geschichtlichen Teil finden wir die wesentlichen
Grundgedanken der materialistischen Geschichtsauffassung
in sehr verständlicher und von allen Übertreibungen freier
Darstellung angewendet, und ebenso frei von Übertrei-
bung in der Sache wie zugleich hinreißend in der wahr-
haft klassisch schönen Sprache sind die Ausführungen
über den Klassenkampf in der modernen Gesellschaft
*) Sie findet sich mit Ausnahme desjenigen Teils, der unter
dem Titel „Die Wissenschaft und die Arbeiter" veröffentlicht
wurde, im XI. Bande dieser Ausgabe.
143
und die geschichtliche Mission der Arbeiterklasse. Sie
machen das „Arbeiterprogramm" zu einem unvergäng-
lichen Dokument in der Literatur des Sozialismus. Für
die Geschichte der Sozialdemokratie hat es dadurch eine
noch erhöhte Bedeutung erhalten, daß seine Lektüre es
war, die Anfang 1862 das Leipziger Arbeiterkomitee be-
stimmte, Lassalle zur Abfassung eines offenen Briefes
über die Aufgaben des zu berufenden Arbeiterkongresses
aufzufordern. Die Schrift bahnte dem „Offenen Antwort-
schreiben" den Weg, und wenn dieses sie an unmittel-
barer Wirkung erheblich übertreffen sollte, so hat dafür
das ,, Arbeiterprogramm" — unter welchem Titel Las-
salle die in Preußen konfiszierte Broschüre Anfang 1863
in Zürich neu auflegen ließ — noch heute hohen agitato-
rischen Wert, während das „Antwortschreiben" inhalt-
lich zum großen Teil veraltet ist.
Ed. Bernstein.
Lassalle selbst hat der Druckausgabe des „Arbeiter-
programms" folgende Vorbemerkung vorausgeschickt:
VORBEMERKUNG.
Bei der nachfolgenden Ausführung ist nicht außer
Augen zu lassen, daß sie ursprünglich nicht für den Druck
bestimmt, sondern zum Zweck eines Vortrages in einem
hiesigen Handwerkerverein geschrieben war. Ähnliche
Gründe wie die, welche den Druck meines Vortrages
„Über Verfassungswesen" veranlaßt haben, bestimmen
mich, auch den gegenwärtigen Vortrag der Öffentlichkeit
zu übergeben.
F. Lassalle.
144
ARBEITER-PROGRAMM
Meine Herren
Aufgefordert, Ihnen einen Vortrag zu halten, habe ich
geglaubt, am besten zu tun, wenn ich für denselben ein
Thema wähle und auf streng wissenschaftliche
Weise behandle, welches Sie seiner Natur nach beson-
ders interessieren muß. Ich werde nämlich sprechen über
den speziellen Zusammenhang, welcher stattfindet zwi-
schen dem Charakter der gegenwärtigen Geschichtsperiode,
in der wir uns befinden, und der Idee des Arbeiter-
standes.
Ich habe bereits bemerkt, daß meine Behandlung des
Themas eine rein wissenschaftliche sein wird.
Wahre Wissenschaftlichkeit aber besteht eben
in nichts anderem als in einer völligen Klarheit und
deshalb in einer völligen Voraussetzungslosigkeit
des Denkens.
Wegen dieser gänzlichen Voraussetzungslosigkeit, in
welcher wir an unseren Gegenstand zu gehen haben, wird
es im Verlauf sogar nötig sein, uns klar zu werden über
das, was wir denn eigentlich unter „Arbeiter" oder „Ar-
beiterstand" verstehen. Denn nicht einmal hierüber dürfen
wir uns einer Voraussetzung, als sei das etwas ganz Be-
kanntes, hingeben. Durchaus nicht ! Die Sprache des ge-
wöhnlichen Lebens verbindet sehr häufig das eine Mal
ganz andere und verschiedene Begriffe mit den Worten
„Arbeiter" und „Arbeiterstand" als das andere Mal, und
10'
147
wir werden uns daher an seinem Ort zuvor darüber klar
werden müssen, in welchem Sinne wir diese Benennung
gebrauchen wollen.
Indes, hierzu ist in diesem Augenblick noch nicht der
Ort. Wir werden vielmehr zuvörderst diesen Vortrag mit
einer anderen Frage beginnen müssen.
Mit folgender Frage nämlich : Der Arbeiterstand ist
nur ein Stand unter den mehreren Ständen, welche die
bürgerliche Gesellschaft zusammensetzen. Auch hat es
zu jeder Zeit Arbeiter gegeben. Wie ist es hiernach nur
möglich und welchen Sinn hat es, daß ein besonderer
Zusammenhang stattfinden soll zwischen der Idee dieses
einzelnen, bestimmten Standes und dem Prinzip der be-
sonderen Geschichtsperiode, in der wir leben ?
Um dies zu verstehen, ist es erforderlich, einen Blick
in die Geschichte zu werfen, in die Vergangenheit,
meine Herren, welche, richtig verstanden, hier wie immer
die Bedeutung der Gegenwart aufschließt und die Um-
risse der Zukunft vorauszeigt.
Wir werden uns bei diesem Rückblick möglichst kurz
fassen müssen, meine Herren, denn wir würden sonst Ge-
fahr laufen, gar nicht zu dem eigentlichen Thema der Be-
trachtung in der kurzen Zeit, die uns zugemessen ist, zu
gelangen.
Aber selbst auf diese Gefahr hin werden wir wenig-
stens irgend einen solchen, wenn auch auf die allgemein-
sten Umstände beschränkten Rückblick, wie flüchtig er
auch sei, auf die Vergangenheit werfen müssen, um dar-
aus den Sinn unserer Frage und unseres Themas zu ver-
stehen.
Gehen wir also auf das Mittelalter zurück, 30 finden
wir, daß in demselben sich auch damals bereits, wenn auch
freilich lange nicht so ausgebildet wie heute, im ganzen
148
dieselben Stände und Klassen der Bevölkerung vorfinden,
welche heute die bürgerliche Gesellschaft zusammensetzen.
Aber wir finden ferner, daß ein Stand und ein Element
damals das herrschende ist — nämlich der Grund-
besitz.
Der Grundbesitz ist es, meine Herren, welcher im
Mittelalter in jeder Hinsicht das Zepter führt, welcher
sein spezifisches besonderes Gepräge allen Einrich-
tungen und dem ganzen Leben jener Zeit aufge-
drückt hat ; er ist es, der als das herrschendePrinzip
jener Zeit ausgesprochen werden muß.
Der Grund davon, daß der Grundbesitz das herr-
schende Prinzip jener Zeit ist, ist ein sehr einfacher. Er
hegt — wenigstens kann uns hier dieser Grund völlig
genügen — in der ökonomischen, wirtschaftlichen Be-
schaffenheit des Mittelalters : in dem Zustand seiner Pro-
duktion. Der Handel war damals noch sehr wenig ent-
wickelt ; noch viel weniger die Industrie. Der Haupt-
reichtum jener Gesellschaft bestand vielmehr unendlich
überwiegend in der Ackerbauproduktion.
Der bewegliche Besitz kam damals neben dem Be-
sitz des Grund und Bodens sehr wenig in Betracht, und
wie sehr dies der Fall war, kann Ihnen selbst das Privat-
recht, welches immer einen sehr hellen Einblick in die
ökonomischen Verhältnisse der Epochen gewährt, in denen
es entstanden ist, sehr deutlich zeigen 1 ). So erklärte z. B.
das mittelalterliche Privatrecht in der Absicht, das Ver-
mögen der Familien von Geschlecht zu Geschlecht fort-
1 ) Vergleiche auch das Vorwort zum „System der erworbe-
nen Rechte" : „Und wo sich das Juristische als das Privatrecht-
liche völlig von dem Politischen abzulösen scheint, da ist es
noch viel politischer, als das Politische selbst, denn da ist es
das soziale Element". D.H.
149
zuerhalten und gegen Verschwendung zu schützen, das
Familienvermögen oder „Eigen" für unveräußerlich ohne
die Zustimmung der Erben. Aber unter diesem Familien-
vermögen oder dem „Eigen" v/erden ausdrücklich nur
Grundstücke verstanden. Die Fahrnis dagegen, wie
man damals das bewegliche Eigentum nannte, ist ohne Ein-
willigung der Erben veräußerlich. Und überhaupt wird im
allgemeinen die Fahrnis oder das bewegliche Eigentum
vom altdeutschen Privatrecht nicht behandelt wie ein selb-
ständiger, fortzeugender Vermögensstock, Kapital, son-
dern immer nur wie Früchte von Grund und Boden,
also z. B. wie die Jahresrente vom Boden, und dieser
gleichgestellt. Als selbständiger, fortzeugender Vermö-
gensstock wird damals regelmäßig nur der Grundbe-
sitz behandelt. Es war daher diesem Zustand der Dinge
nur höchst entsprechend und eine einfache Folge davon,
daß der Grundbesitz — und diejenigen, welche ihn
weit überwiegend in Händen hatten, also wie Ihnen be-
kannt sein wird, Adel und Geistlichkeit — den beherr-
schenden Faktor jener Gesellschaft in jeder Hinsicht
bildete.
Welche Institution des Mittelalters Sie auch betrachten
mögen, tritt Ihnen immer von neuem diese Erscheinung
entgegen.
Wir wollen uns begnügen, den Blick auf einige der
wesentlichsten dieser Einrichtungen zu werfen, in welchen
der Grundbesitz als das herrschende Prinzip zutage tritt.
So zuerst die durch ihn gegebene Organisation der
öffentlichen Macht, oder die Lehnsverfassung.
Sie wissen, meine Herren, daß diese darin bestand, daß
Könige, Fürsten und Herren anderen Herren und Rittern
Grundstücke zur Benutzung abtraten, wogegen ihnen die
Empfänger, besonders die Heergefolge, das heißt:
150
die Unterstützung ihrer Lehnsherren in den Kriegen oder
Fehden derselben, sowohl persönlich als mit ihren Mann-
schaften angeloben mußten.
So zweitens die Organisation des öffentlichen
Rechts oder die Reichsverfassung. Auf den deut-
schen Reichstagen war der Fürstenstand und der große
Grundbesitz der Reichsgrafenschaft und der Geistlichkeit
vertreten. Die Städte selbst genossen nur dann dort Sitz
und Stimme, wenn es ihnen gelungen war, das Privi-
legium einer freien Reichsstadt zu erwerben.
So drittens die Steuerfreiheit des großen Grund-
besitzes. Es ist nämlich eine charakteristische und stets
wiederkehrende Erscheinung, meine Herren, daß jeder
herrschende privilegierte Stand stets die Lasten zur
Aufrechterhaltung des öffentlichen Wesens auf die unter-
drückten und nicht besitzenden Klassen zurückzuwälzen
sucht, in offener oder verschleierter, in direkter oder
indirekter Form. Als Richelieu im Jahre 1641 6 Mil-
lionen Franken von der Geistlichkeit als eine außerordent-
liche Steuer forderte, um den Bedürfnissen des Staates
zu Hilfe zu kommen, gab diese durch den Mund des Erz-
bischofs von Sens die charakteristische Antwort : ,,L'usage
ancien de l'eglise pendant sa vigueur etait que le peuple
contribuait ses biens, la noblesse son sang, le clerge
ses prieres aux necessites de l'Etat" : „Der alte Brauch
der Kirche während ihrer Blüte war, daß das Volk bei-
steuerte für die Bedürfnisse des Staates seine Güter, der
Adel sein Blut, die Geistlichkeit ihre Gebete.
So viertens die soziale Geringschätzung, welche
auf jeder anderen Arbeit, als etwa auf der Beschäftigung
mit dem Grund und Boden lastete.
Industrielle Unternehmungen zu leiten, im Handel und
den Gewerben Geld zu verdienen, galt für schimpflich
151
und entehrend für die bevorrechtigten, herrschenden beiden
Stände, Adel und Geistlichkeit, für welche nur aus dem
Grundeigentum ihr Einkommen zu beziehen, ehrenhaft er-
schien.
Diese vier großen und maßgebenden, den Grundcha-
rakter einer Epoche bestimmenden Tatsachen reichen für
unsere Betrachtung vollkommen aus, um zu zeigen, wie
es in jener Zeitperiode der Grundbesitz war, welcher
derselben überall sein Gepräge aufdrückte und das herr-
schende Prinzip derselben bildete.
Dies war so sehr der Fall, daß selbst die scheinbar
vollständig revolutionäre Bewegung der Bauern-
kriege, die 1524 in Deutschland ausbrach und ganz
Schwaben, Franken, den Elsaß, Westfalen und noch an-
dere Teile Deutschlands umfaßte, innerlich noch durch
und durch an diesem selben Prinzip hing, in der Tat also
eine reaktionäre Bewegung war, trotz ihres revo-
lutionären Gebarens. Sie wissen, meine Herren, daß die
Bauern damals die Burgen der Adligen niederbrannten,
die Adligen selbst töteten, sie, was die damals übliche
Form war, durch die Spieße laufen ließen. Und nichts-
destoweniger, trotz dieses äußeren revolutionären An-
striches, war die Bewegung innerlich von Grund aus re-
aktionär.
Denn die Wiedergeburt der staatlichen Verhältnisse,
die deutsche Freiheit, welche die Bauern herstellen
wollten, sollte nach ihnen darin bestehen, daß die be-
sondere und bevorrechtete Zwischenstellung, welche die
Fürsten zwischen Kaiser und Reich einnahmen, fort-
fallen und statt ihrer auf den deutschen Reichstagen nichts
als der freie und unabhängige Grundbesitz, und
zwar der bäuerliche und ritterliche — die beide
bis dahin nicht vertreten waren — ebensogut, wie der
152
eigene, unabhängige Grundbesitz der Adligen aller Art,
also der Ritter, Grafen und der bisherigen Fürsten, ohne
Rücksicht auf diese früheren Unterschiede, und wieder
der adelige Grundbesitz seinerseits so gut wie der
bäuerliche vertreten sein sollte.
Sie sehen also sofort, meine Herren, daß dieser Plan
in letzter Instanz auf nichts anderes hinausläuft, als auf
eine nur konsequentere und gerechtere Durchführung des
Prinzips, welches der damals eben sich zu Ende nei-
genden Epoche zugrunde gelegen hatte, auf eine nur kon-
sequentere, reinere und gerechtere Durchführung des Prin-
zips nämlich: der Grundbesitz solle das herrschende
Element und die Bedingung sein, welche allein einen
jeden zu einem Anteil an der Herrschaft über den Staat
berechtige. Daß jeder einen solchen Anteil schon des-
halb fordern könne, weil er Mensch, weil er ein ver-
nünftiges Wesen sei, auch ohne jeden Grundbesitz,
— das fiel den Bauern nicht entfernt ein ! Dazu waren
die damaligen Verhältnisse noch nicht entwickelt, die da-
malige Gedankenbildung noch nicht revolutionär genug.
So war denn diese äußerlich mit so revolutionärer
Entschiedenheit auftretende Bauernbewegung innerlich
vollkommen reaktionär; d. h. sie stand, statt auf einem
neuen revolutionären Prinzip zu stehen, ohne es zu
wissen, innerlich vielmehr durchaus auf dem Prinzip des
Alten, des Bestehenden, auf dem Prinzip der damals ge-
rade untergehenden Periode, und nur gerade deshalb,
weil sie, während sie sich für revolutionär hielt, in
der Tat reaktionär war, ging die Bauernbewegung
zugrunde.
Es war hiernach damals sowohl der Bauern- als
der Adelserhebung (Franz von Sickingen) gegenüber
— welchen beiden das Prinzip gemeinschaftlich war,
153
den Anteil an der Staatsherrschaft, noch konsequenter, als
bis dahin der Fall, auf den Grundbesitz zu gründen —
das emporstrebende Landesfürstentum als von der
Idee einer vom Grundeigentum unabhängigen Staats -
Souveränität getragen, als Vertreter einer von den
Privatbesitzverhältnissen unabhängigen Staats-
idee ein immerhin relativ berechtigtes und revolutionäres
Moment — und dies eben war es, was ihm die Kraft zu
seiner siegreichen Entwicklung und zur Unterdrückung
der Bauern- und Adelsbewegung gab 1 ).
*) Wenngleich die Auffassung, welche Lassalle hier in bezug
auf die Bauern- und Adelserhebung der Reformationszeit ent-
wickelt, insofern einen Fortschritt gegenüber der seinem „Franz
von Sickingen" zugrunde liegenden Anschauung darstellt, als die
Sickingensche Erhebung jetzt nicht mehr über die Bauern-
bewegung gestellt wird, wird Lassalle doch immer noch nicht
der letzteren gerecht. Selbst wenn sie keine revolutionäre Be-
wegung im großen historischen Sinne war, war sie doch
darum noch lange nicht „reaktionär". Die eigentlichen Forde-
rungen der Bauern konnten erfüllt werden, ohne den gesell-
schaftlichen Fortschritt irgendwie aufzuhalten. Und was die
Entwickelung des staatlichen Lebens anbetrifft, so vertrat das
Landesfürstentum in jenem Moment auch nicht einen Gedanken,
der der Bauernbewegung gegenüber revolutionär zu nennen war.
Zunächst leitete vielmehr sein Sieg und die totale Niederlage
der Bauern eine Reaktion ein, die Deutschland auf nahezu zwei
Jahrhunderte in der Entwickelung zurückwarf. Erst sehr all-
mählich und gerade infolge der Schwächung der Reichszentral-
gewalt erhielt das Landesfürstentum Gelegenheit, sich zum Ver-
treter eines relativ modernen Gedankens zu entwickeln, den es
im großen und ganzen auch sogar noch schlecht genug vertreten
hat. Andere Länder haben es ohne diesen recht kostspieligen
Notbehelf auch und besser zu modernen Institutionen gebracht.
Indes, wir haben es hier und in ähnlichen Stellen dieser
Schrift mit dem Ergebnis einer Begriffsbestimmung zu tun, die
tief in Lassalles philosophischer Denkweise wurzelte und durch
154
Ich habe bei diesem Punkt etwas nachdrücklich ver-
weilt, meine Herren, einmal um Ihnen die Vernünftigkeit
und den Fortschritt der Freiheit in der geschichtlichen
Entwicklung sogar an einem Beispiele, an welchem dies
bei oberflächlicherer Betrachtung keineswegs einleuchtet,
nachzuweisen : zweitens weil die Geschichtsschreiber noch
weit davon entfernt sind, diesen reaktionären Charakter
der Bauernbewegung und den lediglich in ihm liegenden
Grund ihres Mißlingens zu erkennen, vielmehr, durch den
äußeren Anschein getäuscht, die Bauernkriege für eine
wirklich revolutionäre Bewegung halten.
Drittens endlich deshalb, weil sich zu allen Zeiten dies
Schauspiel häufig wiederholt, daß gedankenunklare Men-
schen — und hierzu, meine Herren, können die scheinbar
Allergebildetsten, können Professoren gehören und ge-
hören, wie uns die Paulskirche traurigen Angedenkens
gezeigt hat, vorzüglich häufig dazu — in die unge-
heure Täuschung verfallen, das, was nur der konse-
quentere und reinere Gedankenausdruck der eben
untergehenden Zeitperiode und Welteinrichtung ist,
für ein neues revolutionäres Prinzip zu halten.
Vor solchen nur in ihrer eigenen Einbildung revo-
lutionären Männern und Richtungen möchte ich — denn
es wird uns in der Zukunft daran ebenso wenig fehlen,
als es uns bisher in der Vergangenheit daran gefehlt hat
— Sie warnen, meine Herren !
Es läßt sich daran zugleich der Trost knüpfen, daß di?
zahlreichen sofort oder binnen kurzer Zeit nach momen-
tanem Gelingen wieder verunglückten Bewegungen, welche
fast alle seine Schriften wie ein roter Faden sich durchzieht.
Sie erklärt namentlich auch seinen Staatskultus, der sich weiter-
hin gerade im „Arbeiter-Programm" so energisch ausspricht.
D.H.
155
wir in der Geschichte finden und welche den wohlmeinen-
den, aber oberflächlichen Blick manchen Volksfreundes
mit trüber Besorgnis erfüllen können, immer nur solche
bloß in ihrer Einbildung revolutionäre Bewegungen
waren.
Eine wirklich revolutionäre Bewegung, eine solche,
die auf einem wahrhaft neuen Gedankenprinzip steht, ist,
wie sich der tiefere Denker zu seinem Tröste aus der Ge-
schichte zu beweisen vermag, noch niemals unterge-
gangen, mindestens nicht auf die Dauer.
Ich kehre zu meinem Faden zurück.
Wenn die Bauernkriege nur in ihrer Einbildung revo-
lutionär waren, so war dagegen damals wirklich und
wahrhaft revolutionär der Fortschritt der Industrie,
der bürgerlichen Produktion, der sich immer weiter ent-
wickelnden Teilung der Arbeit und der hierdurch ent-
standene Kapitalreichtum, der sich ausschließlich in
den Händen der Bourgeoisie aufhäufte, weil sie eben der
Stand war, welcher sich der Produktion unterzog und
deren Vorteile sich aneignete.
Man pflegt mit der Reformation, also mit dem Jahre
1517, das Ende des Mittelalters und den Anbruch der
neueren Geschichte zu datieren.
In der Tat ist das in dem Sinne richtig, daß in den
unmittelbar auf die Reformation folgenden zwei Jahr-
hunderten langsam, allmählich und unmerklich ein Um-
schwung eintritt, welcher das Aussehen der Gesellschaft
von Grund aus verändert und in ihrem Herzen eine Um-
wälzung vollzieht, welche später im Jahre 1789 durch
die französische Revolution nur proklamiert, nicht aber
eigentlich geschaffen wird.
Worin dieser Umschwung bestand, fragen Sie ?
In der rechtlichen Stellung des Adels hatte sich
156
nichts geändert. Rechtlich waren Adel und Geistlichkeit
die beiden herrschenden Stände, die Bourgeoisie der über-
all zurückgesetzte und unterdrückte Stand geblieben. Aber
wenn sich rechtlich nichts geändert hatte, so war fak-
tisch, war tatsächlich die Umänderung der Verhält-
nisse eine um so ungeheurere gewesen.
Durch die Erzeugung und Aufhäufung des Kapital-
reichtums des, im Gegensatz zum Grundeigentum, beweg-
lichen Besitzes in den Händen der Bourgeoisie, war der
Adel in eine vollkommene Unbedeutenheit, ja bereits in
wahre Abhängigkeit von dieser reich gewordenen Bour-
geoisie herabgesunken. Bereits mußte er, wollte er sich
irgend neben ihr halten, allen seinen Standesprinzipien
abtrünnig werden und zu denselben Mitteln des indu-
striellen Erwerbs zu greifen anfangen, welchen die Bour-
geoisie ihren Reichtum und somit ihre tatsächliche Macht
verdankte.
Schon die Komödien Molieres, der zur Zeit Lud-
wigs XIV. lebte, zeigen uns — eine höchst interessante
Erscheinung — den damaligen Adel die reiche Bourgeoisie
verachtend und bei ihr schmarotzend zu gleicher Zeit.
Louis XIV. selbst, dieser stolzeste König, zieht bereits
in seinem Schlosse zu Versailles den Hut und erniedrigt
sich vor dem Juden Samuel Bernard, dem Rotschild der
damaligen Epoche, um ihn zu einem Anlehen geneigt zu
machen.
Als Law, der berühmte schottische Finanzmann, in
Frankreich im Anfang des 18. Jahrhunderts die Han-
delskompagnien gebildet hatte, eine auf Aktien ge-
gründete Gesellschaft, welche zur kommerziellen Aus-
beutung der Mississippiufer, der Louisiana, Ostindiens usw.
zusammengetreten war, war der Regent von Frankreich
selbst unter ihren Direktoren — Mitglied einer Kauf-
157
mannsgesellschaft ! Ja, der Regent sah sich genötigt, im
August 1717 Edikte zu erlassen, in welchen verordnet
wurde, daß die Adligen, ohne sich etwas zu vergeben,
in den See- und Kriegsdienst dieser Handelskompagnien
treten könnten ! Dahin war also bereits damals der krie-
gerische und stolze Feudaladel Frankreichs gekommen,
den bewaffneten Kommis für die industriellen und kom-
merziellen Unternehmungen der alle Weltteile durchein-
anderwühlenden Bourgeoisie zu machen.
Ganz entsprechend diesem Umschwünge hatte sich be-
reits damals ein Materialismus entwickelt, ein heiß-
hungriges, gieriges Ringen nach Geld und Gut, dem alle
sittlichen Ideen, ja, was bei den bevorrechteten Ständen
leider in der Regel noch mehr sagen will, selbst alle
Standesvorteile 1 ) feil waren. Unter demselben Regenten
von Frankreich wird Graf Hörn, einer der vornehmsten
mit den ersten Familien Frankreichs, ja mit dem Regenten
selbst verwandten Adligen, als gemeiner Raubmörder
gerädert, und die Herzogin von Orleans, eine deutsche
Prinzeß, schreibt in einem Briefe vom 29. November
1719, sechs der vornehmsten Damen hätten eines Tages
dem vorhin erwähnten Law, der damals der gefeiertste
und auch der beschäftigtste Mann in Frankreich war und
dessen es sich infolgedessen sehr schwer war, zu bemäch-
tigen, in dem Hofe eines Gebäudes aufgepaßt, um ihn
zu bewegen, ihnen von jenen von ihm gestifteten Aktien
abzulassen, um die sich damals ganz Frankreich riß und
die auf der Börse sechs- und achtmal so hoch und höher
standen, als der Nominalpreis betrug, zu denen sie von
Law ausgegeben worden waren. Law sei sehr beeilt ge-
*) So auch in der ersten Auflage. Es muß jedoch unzweifel-
haft „Standesvorurteile" heißen. D. H.
158
wesen, habe nicht hören wollen und habe endlich zu den
Damen, die ihn nicht von der Stelle ließen, gesagt : „Meine
Damen, ich bitte tausendmal um Verzeihung, aber wenn
Sie mich nicht loslassen, so muß ich platzen, denn ich habe
ein Bedürfnis, zu pissen, welches mir unmöglich ist, länger
anzuhalten." Worauf ihm die sechs vornehmen Damen
geantwortet: „Eh bien, monsieur, pissez pourvu que vous
nous ecoutiez" („Nun wohl, mein Herr, pissen Sie immer-
hin, wenn Sie uns nur anhören." Und sieltfieben in der
Tat während dieses Aktes bei ihm stehen und trugen ihm
ihr Anliegen vor.
Fragen Sie mich wiederum, welche Ursachen es ge-
wesen waren, welche diese Entwicklung der Industrie und
den dadurch hervorgerufenen Reichtum der Bourgeoisie
ermöglicht hatten, so würde ich durch ein genaueres Ein-
gehen auf dieselben weitaus den Zeitraum, den ich mir
gestatten kann, überschreiten müssen. Nur kurz aufzählen
kann ich Ihnen die allerwesentlichsten derselben : die Ent-
deckung Amerikas und der hierdurch auf die Produktion
geübte unermeßliche Einfluß ; der durch die Umschiffung
des Kaps der guten Hoffnung entdeckte Seeweg nach
Ostindien, während früher aller Handel mit dem Orient
und Indien den Landweg über Suez nehmen mußte; die
Erfindung der Magnetnadel und des Kompasses, die hier-
durch für allen Seehandel herbeigeführte größere Sicher-
heit, Schnelligkeit und Verminderung der Assekuranz-
prämie ; die im Innern der Länder angelegten Wasser-
straßen, die Kanäle und auch die Chausseen, welche durch
die Verminderung der Transportkosten zahlreichen Pro-
dukten, die früher ihre Verteuerung durch den Transport
nicht ertragen konnten, erst die Möglichkeit entfernteren
Absatzes erschließen ; die größere bürgerliche Sicherheit
des Besitzes, die geordnete Justiz, die Erfindung des
159
Pulvers und das infolge dieser Erfindung eingetretene
Brechen der kriegerischen Feudalmacht des Adels durch
das Königtum ; die durch die Zerstörung der adligen Bur-
gen und der selbständigen adligen Kriegsmacht wieder
eingetretene Entlassung ihrer Landsknechte und Reisigen,
denen nun nichts übrig bleibt, als Aufnahme im mittel-
alterlichen Arbeitsateher zu suchen — alle diese Er-
eignisse ziehen an dem Triumphwagen der Bourgeoisie !
Alle diese Ereignisse und noch viele andere, die man
Ihnen aufzählen könnte, fassen sich inzwischen in die
eine Wirkung zusammen : durch die Eröffnung großer
debouches, d. h. großer Absatzgebiete, und die damit ver-
bundene Verminderung der Produktions- und Transport-
kosten, die Produktion in Masse, die Produktion für den
Weltmarkt hervorzurufen; hierdurch wieder das Be-
dürfnis der billigen Produktion zu schaffen, welches
wiederum nur durch eine immer weiter getriebene Tei-
lung der Arbeit, das heißt durch eins immer vollständiger
ausgeführte Zerlegung der Arbeit in ihre einfachsten me-
chanischen Operationen, befriedigt werden kann, und hier-
durch wiederum seinerseits eine Produktion in immer grö-
ßerem Maßstabe hervorruft.
Wir stehen hier auf dem Boden der Wechselwirkungen,
meine Herren. Jede dieser Tatsachen ruft die andere her-
vor und diese andere wirkt wieder auf die erste zurück,
erweitert und vergrößert ihren Umfang.
So wird es Ihnen klar sein, daß die Produktion eines
Artikels in ungeheuren Massen, seine Produktion für den
Weltmarkt, nur dann im allgemeinen leicht möglich ist,
wenn sich die Produktionskosten dieses Artikels billig
stellen und wenn auch der Transport desselben billig
genug ist, um seinen Preis nicht erheblich zu verteuern.
Denn die Produktion in ungeheuren Massen erfordert den
160
Absatz en masse, und der massenhafte Absatz einer Ware
läßt sich nur hervorrufen durch ihren billigen Preis, der
sie einer sehr großen Anzahl von Käufern zugänglich
macht. Die billigen Produktions- und Transportkosten einer
Ware rufen also ihre Produktion auf großem Fuße, in
großen Massen hervor. Umgekehrt wird Ihnen aber auch
wieder sofort klar sein, daß die Produktion eines Artikels
in großen Massen die Billigkeit desselben erzeugt und
vermehrt. Ein Fabrikant, welcher z. B. zweimalhundert-
tausend Stück Kattun im Jahre absetzt, kann sowohl wegen
der billigeren Beschaffung des Rohmaterials im großen,
als weil sich sein Kapitalprofit und die Zinsen seiner
gewerblichen Anlagen, Gebäude, Maschinen über eine so
große Anzahl von Stücken verteilen, innerhalb gewisser
Grenzen jedes Stück weit billiger geben, als ein Fabrikant,
der nur fünftausend solcher Stücke jährlich produziert.
Die größere Billigkeit der Produktion führt also zur Pro-
duktion im großen, diese führt im allgemeinen wieder
größere Billigkeit herbei, diese ruft wieder eine noch
massenhaftere Produktion hervor, die wiederum eine noch
größere Billigkeit erzeugt und so fort.
Es verhält sich ganz ebenso in bezug auf die Tei-
lung der Arbeit, welche ihrerseits wieder die not-
wendige Voraussetzung der Produktion in Masse und der
Billigkeit ist. und ohne welche weder Billigkeit noch Pro-
duktion in Masse möglich wäre.
Die Teilung der Arbeit, welche die Herstellung eines
Produkts in eine große Anzahl ganz einfacher, oft rein
mechanischer und verstandloser Operationen zerlegt und
für jede einzelne dieser Teiloperationen besondere Ar-
beiter anstellt, wäre gar nicht möglich ohne massenhafte
Produktion dieser Artikel, wird also durch diese erst her-
vorgerufen und entwickelt. Umgekehrt führt diese Zer-
11 La«alle. Ge». ScLritten. BauJ II. 161
legung der Arbeit in solche ganz einfache Operationen
und Handgriffe weiter 1. zu einer immer größeren Bil-
ligkeit, 2. deshalb zu einer Produktion in immer größeren,
riesenhaften Massen, zu einer immer mehr nicht auf diese
und jene nahegelegene Absatzkreise, sondern auf den
ganzen Weltmarkt berechneten Produktion und 3. hier-
durch und durch die neuen Zerlegungen, die sich hier-
durch bei den einzelnen Arbeitsoperationen anbringen
lassen, wieder zu immer größeren Fortschritten in der
Teilung der Arbeit selbst.
Durch die Reihe dieser Wechselwirkungen war allmäh-
lich eine totale Umänderung in der gesellschaftlichen Ar-
beit und somit in allen Lebensverhältnissen der Gesell-
schaft eingetreten.
Dieser Umschwung läßt sich in der Kürze am besten
auf folgenden Gegensatz reduzieren :
Im früheren Mittelalter hatte man, da nur eine sehr
geringe Anzahl von kostbaren Produkten die Teuerkeit
des Iransportes ertrug, produziert für das Bedürfnis der
eigenen Lokalität und sehr beschränkter nahe gelegener
Absatzkreise, deren Bedürfnis eben deshalb ein bekann-
tes, festes und umschwankendes 1 ) war. Das Bedürfnis
oder die Nachfrage war der Produktion oder dem An-
gebot vorausgegangen und bildete die bekannte
Richtschnur dafür. Oder mit anderen Worten: Die
gesellschaftliche • Produktion war vorherrschend eine
handwerksmäßige gewesen. Denn dies ist eben im
Unterschied von dem Fabrikations- oder Großbetrieb der
Charakter des kleinen oder Handwerksbetriebes, daß ent-
weder das Bedürfnis abgewartet wird, um zu produzieren,
A ) Unzweifelhaft ein Druckfehler. Vielleicht soll es , .um-
schriebenes" heißen. D. H.
162
wie z. B. der Schneider meine Bestellung abwartet, um
mir einen Rock zu machen, der Schlosser, um mir ein
Schloß zu verfertigen, oder daß doch, wenn auch manche
Gegenstände im voraus gearbeitet werden, sich im ganzen
diese Vorausarbeit beschränkt auf ein Minimum des er-
fahrungsmäßig genau bekannten Bedürfnisses in der eige-
nen Lokalität und ihrer nächsten Nachbarschaft, wie z. B.,
wenn ein Klempner eine gewisse Anzahl von Lampen im
voraus arbeitet, von denen er weiß, daß der städtische
Bedarf sie bald absorbiert haben muß.
Die charakteristischen Eigenschaften einer vorherr-
schend in dieser Weise produzierenden Gesellschaft, meine
Herren, sind Armut oder doch nur eine bescheidene Wohl-
habenheit und dagegen eine gewisse Festigkeit und Stabili-
tät aller Verhältnisse.
Jetzt dagegen war allmählich durch die unablässige
Wechselwirkung, die ich Ihnen geschildert habe, ein total
entgegengesetzter Charakter der gesellschaftlichen Arbeit
und damit aller Lebensverhältnisse eingetreten, der heute
in einer freilich ganz anders ausgebildeten, in einer riesen-
haft entwickelten Weise die gesellschaftliche Arbeit kenn-
zeichnet. In dieser riesenhaften Entwicklung, die er heute
hat, läßt sich dieser Charakter im Gegensatz zu dem früher
geschilderten also kennzeichnen. Wenn früher das Be-
dürfnis vorausging dem Angebot, der Produktion, diese
nach sich zog und bestimmte, ihre Richtschnur und ihr
bekanntes Maß bildete, so geht jetzt die Produktion,
das Angebot, dem Bedürfnis voraus und sucht dieses zu
erzwingen. Es wird produziert nicht mehr für die Loka-
lität, nicht mehr für das bekannte Bedürfnis nahegelegener
Absatzkreise, sondern für den Weltmarkt. Es wird
produziert ins Weite und Allgemeine hinein, für alle Welt-
teile, für ein schlechthin unbekanntes und nicht zu be-
11* 163
stimmendes Bedürfnis, und damit das Produkt sich das
Bedürfnis nach ihm erzwingen kann, wird ihm eine
Waffe mitgegeben, die Billigkeit. Die Billigkeit ist
die Waffe des Produktes, mit der sich es einerseits den
Käufer erobert und mit der es andererseits alle an-
deren Waren derselben Art aus dem Felde schlägt, die
gleichfalls auf den Käufer eindringen wollen, so daß in
der Tat unter dem System der freien Konkurrenz ein
jeder Produzent hoffen kann, wie riesenhafte Massen
er auch produziere, für alle diese Absatz zu gewinnen,
wenn es ihm nur gelingt, durch bessere Bewaffnung seiner
Ware mit Billigkeit die Waren seiner Mitproduzenten
kampfunfähig zu machen.
Der hervorstechende Charakter einer solchen Gesell-
schaft ist großer, unermeßlicher Reichtum, andererseits
ein großes Schwanken aller Verhältnisse, eine fast be-
ständige sorgenvolle Unsicherheit in der Lage der ein-
zelnen, verbunden mit einer sehr verschiedenartigen Be-
teiligung der zur Produktion Mitwirkenden an dem Ge-
winn der Produktion.
So groß also, meine Herren, war der Umschwung ge-
wesen, welchen die stille, revolutionäre, unterwühlende
Tätigkeit der Industrie schon vor dem Ende des vorigen
Jahrhunderts unmerklich in dem Herzen der Gesellschaft
herbeigeführt hatte.
Wenn die Männer der Bauernkriege noch nicht gewagt
hatten, auch nur einen anderen Gedanken zu fassen, als
den, den Staat auf den Grundbesitz zu gründen, wenn
sie noch nicht einmal im Gedanken sich von der Anschau-
ung loszuwinden vermocht hatten, daß der Grundbesitz
das notwendig die Herrschaft über den Staat führende
Element, und die Teilnahme an diesem Besitz die Be-
dingung für die Teilnahme an dieser Herrschaft sei, so
164
hatte es der stille, unmerklich revolutionierende Fortschritt
der Industrie dahin gebracht, daß bereits lange vor Ende
des vorigen Jahrhunderts der Grundbesitz zu einem seiner
früheren Wichtigkeit verhältnismäßig völlig ent^eideten
Element geworden und neben der Entwicklung der neuen
Produktionsweisen und der Reichtümer, die sie in ihrem
Schöße barg und täglich aufhäufte, des immensen Ein-
flusses, den sie dadurch über die ganze Bevölkerung und
ihre Verhältnisse, sogar auf den zum großen Teil arm
gewordenen Adel selbst ausübte, zu einer untergeordneten
Stelle herabgesunken war.
Die Revolution war somit bereits in dem Innern der
Gesellschaft, in den tatsächlichen Verhältnissen der-
selben eingetreten, lange ehe sie in Frankreich ausbrach,
und es war nur noch erforderlich, diesen Umschwung auch
zur äußeren Anerkennung zu bringen, ihm recht-
liche Sanktion zu geben.
Dies ist überhaupt bei allen Revolutionen der
Fall, meine Herren! Man kann nie eine Revolution
machen ; man kann immer nur einer Revolution, die schon
in den tatsächlichen Verhältnisen einer Gesellschaft ein-
getreten ist, auch äußere rechtliche Anerkennung
und konsequente Durchführung geben.
Eine Revolution machen wollen, ist eine Torheit un-
reifer Menschen, die von den Gesetzen der Geschichte
keine Ahnung haben.
Eben deshalb ist es eben so unreif und ebenso kin-
disch, eine Revolution, die sich bereits einmal in den Ein-
geweiden einer Gesellschaft vollzogen hat, zurückdämmen
und sich ihrer rechtlichen Anerkennung widersetzen oder
einer solchen Gesellschaft oder einzelnen, die sich bei
diesem Hebammendienst beteiligen, den Vorwurf machen
zu wollen, daß sie revolutionär seien. Ist die Revolution
165
drin in der Gesellschaft, in ihren tatsächlichen Verhält-
nissen, so muß sie, da hilft nichts, auch herauskommen
und in die Gesetzsammlung übergehen.
Wie sich dies verhält und wie weit es hierin in der
Zeit, von der ich spreche, bereits gekommen war, sehen
Sie am besten an einer Tatsache, die ich noch erwähnen
will. —
Ich habe Ihnen vorhin von der Teilung der Arbeit
gesprochen, deren Entwicklung darin besteht, jede Pro-
duktion in eine Reihe ganz einfacher, mechanischer und
verstandsloser Operationen zu zerlegen.
Indem diese Zerlegung immer weiter fortschreitet, ent-
deckt man endlich, daß sich diese einzelnen Operationen,
da sie ganz einfach und verstandslos sind, ebensogut und
besser auch von verstandslosen Faktoren vollbringen
lassen, und so erfindet im Jahre 1775, also 14 Jahre
vor der französischen Revolution, Arkwright in England
die erste Maschine, seine berühmte Baumwollenspinn-
maschine.
Man kann sagen, daß diese Maschine an und für sich
schon die Revolution nicht hervorbrachte, dazu geht ihr
diese Erfindung, die überdies auch nicht augenblicklich in
Frankreich eingeführt wurde, viel zu kurze Zeit vorher,
sondern daß sie die bereits tatsächlich eingetretene, be-
reits vollzogene Revolution in sich verkörperte. Sie war
selbst schon, so unschuldig sie aussah, diese Maschine,
die lebendig gewordene Revolution.
Die Gründe hierfür sind einfach.
Sie werden von der Zunftverfassung gehört haben, in
welcher sich die mittelalterliche Produktion bewegte.
Ich kann hier auf das Wesen der mittelalterlichen
Zünfte so wenig eingehen, wie auf dasjenige der seit der
französischen Revolution überall an die Stelle der Zünfte
166
getretenen freien Konkurrenz. Ich kann hier nur in Weise
einer Versicherung die Tatsache feststellen, das das mittel-
alterliche Zunftwesen untrennbar mit den anderweitigen
Einrichtungen des Mittelalters verbunden war. Kann ich
Ihnen aber auch heut die Gründe dieser untrennbaren
Verbindungen nicht klar legen, so läßt sich die Tatsache
selbst doch schon geschichtlich beweisen. Die Zünfte
haben das ganze Mittelalter hindurch bis zur französi-
schen Revolution gedauert. Schon im Jahre 1672 wird
über ihre Aufhebung auf dem deutschen Reichstag ver-
handelt — aber vergeblich. Ja schon im Jahre 1614
wird auf den französischen Etats generaux, den franzö-
sischen Reichsständen, von der Bourgeoisie die Abschaf-
fung der Zünfte, welche sie in der Produktion bereits
überall beengten, verlangt. Ebenso vergeblich. Ja noch
mehr, dreizehn Jahre vor der Revolution, im Jahre 1776,
hebt ein reformierender Minister in Frankreich, der be-
rühmte Turgot, die Zünfte auf. Aber die feudale pri-
vilegierte Welt des Mittelalters erblickte sich, und mit
vollkommenem Recht, in Todesgefahr, wenn ihr Lebens-
prinzip, das Privileg, nicht alle Klassen der Gesellschaft
durchdränge, und so wird denn der König sechs Monate
nach Aufhebung der Zünfte vermocht, sein Edikt zu
widerrufen und die Zünfte wieder herzustellen. Erst die
Revolution stürzte — diese aber auch an einem Tage
durch den Bastillesturm — was in Deutschland seit 1672,
in Frankreich seit 1614, also seit fast zwei Jahrhun-
derten, auf legalem Wege vergeblich erstrebt worden
war.
Sie ersehen daraus, meine Herren, daß, welche große
Vorteile auch dem Reformieren auf legalem Wege zu-
kommen, dieser doch wieder bei allen wichtigeren Punk-
ten den einen großen Nachteil hat, von einer sich über
167
ganze Jahrhunderte hin erstreckenden Ohnmacht zu sein,
und andererseits, daß der revolutionäre Weg, mit wie
unleugbaren Nachteilen er auch verbunden ist, dafür den
einen Vorteil hat, schnell und energisch zu einem prak-
tischen Ziele zu führen.
Halten Sie nun, meine Herren, mit mir einen Augen-
blick die Tatsache fest, daß die Zünfte in einer untrenn-
baren Weise mit der gesamten gesellschaftlichen Ein-
richtung des Mittelalters verbunden waren, so ersehen
Sie sofort, wie die erste Maschine, jene Baumwollen-
spinnmaschine, die Arkwright erfand, eine vollständige
Umwälzung jener gesellschaftlichen Zustände bereits in
sich enthielt.
Denn wie sollte die Produktion mit Maschine möglich
sein unter der Zunftverfassung, bei welcher die Anzahl
von Gesellen und Lehrlingen, welche ein Meister halten
durfte, in jeder Lokalität gesetzlich bestimmt war ? Oder
wie sollte unter der Zunftverfassung, bei welcher die
verschiedenen Arbeitszweige auf das genaueste gesetz-
lich voneinander abgegrenzt waren und jeder Meister nur
einen derselben betreiben durfte, so daß z. B. die Schnei-
der von Paris mit den Flickschneidern, die Nagelschmiede
mit den Schlossern hundertjährige Prozesse führten, um
die Grenzen zwischen ihren Gewerben festzustellen —
wie sollte unter einer solchen Zunftverfassung die Pro-
duktion mit einem System von Maschinen möglich sein,
welche vielmehr die Verbindung der verschiedenartigsten
Arbeitsgattungen unter der Hand eines und desselben
Kapitals erfordert ?
Es war also dahin gekommen, daß die Produktion
selbst durch ihre beständige schrittweise Vervollkomm-
nung Produktionsinstrumente hervorgebracht hatte, welche
den bestehenden Zustand der Dinge in die Luft sprengen
168
mußten, Produktionsinstrumente und Produktionsweisen,
welche in diesem Zustand keinen Platz und Entwicke-
lungsraum mehr finden konnten.
In diesem Sinne, sagte ich, war die erste Maschine
bereits an und für sich eine Revolution, denn sie trug in
ihren Kämmen und Rädern, so wenig ihr dies auch bei
der äußerlichen Betrachtung anzusehen gewesen wäre,
bereits im Keime den ganzen auf die freie Konkurrenz
gebauten neuen Zustand der Gesellschaft in sich, der
sich mit der Kraft und Notwendigkeit des Lebens aus
diesem Keime entwickeln mußte.
Und so mag es, wenn ich nicht sehr irre, auch heute
sein, meine Herren, daß bereits mehrfache Erscheinungen
existieren, welche einen neuen Zustand der Dinge in sich
tragen und ihn mit Notwendigkeit aus sich entwickeln
müssen, Erscheinungen, denen man dies gleichwohl auf
den äußerlichen Blick durchaus nicht ansieht, so daß an
ihnen, während man unbedeutende Agitatoren verfolgt,
selbst die Behörden nicht nur unbefangen vorübergehen,
sondern sie sogar als notwendige Träger unserer Kultur
gelten lassen, als Blüten und Höhepunkte derselben be-
grüßen und ihnen bei Gelegenheit anerkennende und
preisende Festreden halten.
Nach allen diesen Erörterungen, meine Herren, wer-
den Sie nun ganz begreifen die wahre Bedeutung der be-
rühmten Broschüre, welche 1788, ein Jahr vor der fran-
zösischen Revolution, der Abbe Sieyes veröffentlichte,
und welche sich in die Worte resümiert : qu'est-ce que
c'est que le tiers etat ? rien ! qu'est ce qu'il doit etre ? tout !
Tiers etat, oder dritter Stand, wurde nämlich in Frank-
reich die Bourgeoisie deshalb genannt, weil sie auf den
französischen Reichsständen den beiden bevorrechteten
Ständen, dem Adel und der Geistlichkeit, gegenüber den
169
dritten Stand bildete, der das ganze nicht privilegierte
Volk bedeutete.
Jene Broschüre faßt sich also in die beiden von Sieyes
daselbst aufgestellten Fragen und erteilten Antworten zu-
sammen : „Was ist der dritte Stand ? Nichts ! Was sollte
er sein ? Alles !"
So formuliert Sieyes diese beiden Fragen und Ant-
worten. Schärfer und richtiger ausgedrückt war aber, wie
aus allem Früheren folgt, die wahre Bedeutung dieser
Fragen und Antworten vielmehr folgende :
„Was ist der dritte Stand faktisch, tatsächlich?
Alles.
Was aber ist er rechtlich? Nichts!"
Es handelte sich also darum, die rechtliche Stel-
lung des dritten Standes seiner tatsächlichen Bedeu-
tung gleich zu machen'; es handelte sich darum, seine
tatsächlich schon vorhandene Bedeutung auch zur
rechtlichen Sanktion und Anerkennung zu bringen —
und dies eben ist das Werk und die Bedeutung der sieg-
reichen Revolution, die 1789 in Frankreich ausbrach und
ihren umgestaltenden Einfluß auch auf die anderen
Länder Europas ausübte.
Ich habe Ihnen hier nicht, meine Herren, die Geschichte
der französischen Revolution zu geben. Nur die wichtig-
sten und entscheidendsten Übergangspunkte der gesell-
schaftlichen Perioden können wir hier betrachten, und
auch diese nur wegen der sonst dazu erforderlichen Zeit-
dauer, ganz kurz und flüchtig.
Es ist daher hier die Frage aufzuwerfen, wer war
dieser dritte Stand oder die Bourgeoisie, welche durch
die französische Revolution den Sieg über die privile-
gierten Stände und die Herrschaft über den Staat er-
langt ?
170
Da dieser dritte Stand den privilegierten, gesetzlich
bevorrechteten Ständen der Gesellschaft gegenüberstand,
so faßte er damals im ersten Augenblick sich selbst als
gleichbedeutend mit dem gesamten Volke, seine Sache
als die Sache der ganzen Menschheit auf. Daher die
erhebende und gewaltige Begeisterung, die in jener Peri-
ode herrscht. Die Menschenrechte werden erklärt
und es scheint, als habe mit der Befreiung und Herr-
schaft des dritten Standes alle gesetzliche Bevorrechtung
in der Gesellschaft aufgehört, und als sei jede recht-
liche, privilegierte Unterscheidung in die eine Frei-
heit des Menschen untergegangen.
Zwar schreibt schon damals, ganz im Anfang der Be-
wegung, im April 1789 bei Gelegenheit der Wahlen zu
den Reichsständen, die vom König mit der Bestimmung
zusammengerufen waren, daß der dritte Stand diesmal
allein ebenso viele Vertreter schicken solle, wie Adel und
Geistlichkeit zusammengenommen, zwar schreibt schon da-
mals ein durchaus nicht revolutionäres Blatt 1 ) wie folgt:
,,qui peut nous dire, si le despotisme de la bourgeoisie
ne succedera pas ä la pretendue aristocratie des nobles ?
zu deutsch: „Wer kann uns sagen, ob der Despotismus
der Bourgeoisie nicht folgen wird auf die angebliche Ari-
stokratie der Adligen?"
Aber solche Rufe wurden in der allgemeinen Be-
geisterung damals noch völlig überhört.
Nichtsdestoweniger müssen wir zu jener Frage zurück-
kehren ; wir müssen die Frage bestimmt aufwerfen : War
die Sache des dritten Standes wirklich die Sache der
ganzen Menschheit, oder trug dieser dritte Stand,
1 ) Der Ami du roi, siehe Buchez et Roux, Hist. Parlament.
f.I. P . 310.
171
die Bourgeoisie, innerlich noch einen vierten Stand in
seinem Herzen, von welchem er sich seinerseits rechtlich
abscheiden und ihn seiner Herrschaft unterwerfen wollte ?
Es ist hier an der Zeit, meine Herren, wenn ich nicht
Gefahr laufen will, daß mein Vortrag vielleicht großen
Mißverständnissen ausgesetzt sei, mich über die Bedeu-
tung, des Wortes Bourgeoisie oder große Bourgeoisie
als politischer Parteibezeichnung, mich über die
Bedeutung, die das Wort Bourgeoisie in m e i n e m Munde
hat, auszusprechen.
In die deutsche Sprache würde das Wort : Bourgeoisie
mit Bürgertum zu übersetzen sein. Diese Bedeutung
aber hat es bei mir nicht; Bürger sind wir alle, der
Arbeiter, der Kleinbürger, der Großbürger usw. Das
Wort Bourgeoisie hat vielmehr im Laufe der Geschichte
die Bedeutung angenommen, eine ganz bestimmte po-
litische Richtung zu bezeichnen, die ich nun sofort
darlegen will.
Die gesamte nicht adlige bürgerliche Klasse zerfiel,
als die französische Revolution eintrat, und zerfällt noch
heute im großen und ganzen wieder in zwei Unterklassen ;
nämlich erstens die Klasse derer, welche ganz oder
hauptsächlich aus ihrer Arbeit ihr Einkommen be-
ziehen und hierin durch gar kein oder nur durch ein be-
scheidenes Kapital unterstützt werden, welches ihnen eben
die Möglichkeit gibt, eine produktive, sie und ihre Fa-
milie ernährende Tätigkeit auszuüben ; in diese Klasse
gehören also die Arbeiter, die Kleinbürger und Hand-
werker und im ganzen die Bauern. Und zweitens die
Klasse derer, welche über einen großen bürgerlichen Be-
sitz, über das große Kapital verfügen und auf Grund
einer solchen großen Kapitalbasis produzieren oder
Renteneinkommen daraus beziehen. Man könnte diese die
172
Großbürger nennen. Aber auch ein Großbürger,
meine Herren, ist darum an und für sich noch durchaus
kein Bourgeois !
Kein Bürgerlicher hat etwas dagegen, wenn ein Ad-
liger sich in seinem Zimmer über seine Ahnen und seinen
Grundbesitz freut. Aber wenn der Adlige diese Ahnen
oder diesen Grundbesitz zur Bedingung einer besonderen
Geltung und Berechtigung im Staat, zur Bedingung einer
Herrschaft über den Staatswillen machen will, — dann
beginnt der Zorn des Bürgerlichen gegen den Adligen,
und er nennt ihn einen Feudalen.
Es verhält sich nur ganz entsprechend mit den tatsäch-
lichen Unterschieden des Besitzes innerhalb der bürger-
lichen Welt.
Daß sich der Großbürger in seinem Zimmer der
großen Annehmlichkeit und des großen Vorteils erfreue,
welche ein großer bürgerlicher Besitz für den Besitzen-
den in sich schließt, — nichts einfacher, nichts natür-
licher und nichts rechtmäßiger als das !
So sehr der Arbeiter und der Kleinbürger, mit einem
Worte die ganze nicht Kapital besitzende Klasse, berech-
tigt ist, vom Staate zu verlangen, daß er sein ganzes
Sinnen und Trachten darauf richte, wie die kummervolle
und notbeladene materielle Lage der arbeitenden Klassen
zu verbessern, und wie auch ihnen, durch deren Hände
alle die Reichtümer produziert worden, mit denen unsere
Zivilisation prunkt, deren Händen alle die Produkte ihre
Entstehung verdanken, ohne welche die gesamte Gesell-
schaft keinen Tag existieren könnte, zu einem reich-
licheren und gesicherten Erwerbe und damit wieder zu
der Möglichkeit geistiger Bildung und somit erst zu
einem wahrhaft menschenwürdigen Dasein zu verhelfen
sei — wie sehr, sage ich, die arbeitenden Klassen auch
173
berechtigt sind, dies vom Staate zu fordern und dies als
seinen wahrhaften Zweck hinzustellen, so darf und wird
dennoch der Arbeiter niemals vergessen, daß alles ein-
mal erworbene gesetzliche Eigentum vollständig unantast-
bar und rechtmäßig ist.
Wenn aber der Großbürger, nicht zufrieden mit der
tatsächlichen Annehmlichkeit eines großen Besitzes,
den bürgerlichen Besitz, das Kapital, auch noch
als die Bedingung hinstellen will, an der Herrschaft
über den Staat, an der Bestimmung des Staatswillens
und Staatszweckes teilzunehmen, dann erst wird der
Großbürger zum Bourgeois, dann macht er die Tatsache
des Besitzes zur rechtlichen Bedingung der politischen
Herrschaft, dann charakterisiert er sich als einen neuen
privilegierten Stand im Volke, der nun das herr-
schende Gepräge seines Privilegiums allen gesellschaft-
lichen Einrichtungen ebensogut aufdrücken will, wie dies
der Adel im Mittelalter, wie wir gesehen haben, mit dem
Privilegium des Grundbesitzes getan 1 ).
*) Das ist eine für die sozialtheoretische Begriffsbestim-
mung unhaltbare Einschränkung. Es unterscheidet gerade den
Bourgeois vom Feudalen, daß seine politische und soziale
Machtstellung auch ohne formalrechtliche Privilegien besteht,
eine bloße Wirkung seiner ökonomischen Übermacht ist.
Lassalle zwingt sich, indem er dem Begriff des Bourgeois diese
enge Grenze zieht, in der Folge zu Behauptungen, die durchaus
nicht mit dem tatsächlichen Verlauf der Dinge übereinstimmen,
und verwickelt sich in allerhand Widersprüche. So z. B. in dem,
was er in bezug auf die Einführung des Dreiklassen-Wahl-
systems in Preußen, in bezug auf die Zeitungsstempelsteuer usw.
sagt. Das sind, wie Lassalle in ,,Die Wissenschaft und die Ar-
beiter" auch anerkennt, Regierungsmittel halbfeudaler, polizei-
absolutistischer Staaten, aber keine der entwickelten Bourgeoisie-
staaten. D. H.
174
Die Frage, die wir also in bezug auf die französische
Revolution und die von ihr eingeleitete Geschichtsperiode
zu erheben haben, ist somit die : hat sich der dritte
Stand, der durch die französische Revolution zur Herr-
schaft kam, in diesem Sinne als Bourgeoisie aufgefaßt
und das Volk seiner privilegierten politischen Herrschaft
unterwerfen wollen und unterworfen ?
Die Antwort hierauf haben die großen Tatsachen der
Geschichte zu erteilen, und diese Antwort ist eine ent-
schieden bejahende.
Wir können nur einen rapiden Blick auf die aller-
wichtigsten dieser Tatsachen werfen, die aber zur Ent-
scheidung der Frage hinreichen.
Schon in der ersten Verfassung, welche die Folge der
französischen Revolution war, in der Verfassung vom
3. September 1791, wird (Kap. I Sekt. I und II) der
Unterschied zwischen citoyen activ und citoyen passiv,
zwischen aktiven Bürgern und passiven Bürgern auf-
gestellt. Nur die aktiven Bürger erhalten das Wahlrecht,
und ein aktiver Bürger ist, dieser Verfassung zufolge,
nur derjenige, der eine direkte Steuer von einer ge-
wissen näher bestimmten Höhe zahlt.
Dieser Steuerbetrag war damals seinem Umfange nach
noch mäßig bestimmt ; er sollte nur den Wert dreier
Arbeitstage, also wenn wir den Arbeitstag z. B. auf
10 Sgr. schätzen, den Wert von 1 Taler betragen. Aber
noch wichtiger war, daß alle diejenigen für nicht aktive
Bürger erklärt wurden, welche serviteurs ä gages waren,
um Lohn dienten, durch welche Bestimmung der Ar-
beiterstand ausdrücklich vom Wahlrecht ausgeschlossen
wurde. Endlich kommt es bei solchen Fragen nicht ein-
mal auf den Umfang an, sondern auf das Prinzip.
Es war ein Zensus eingeführt; d.h. ein bestimmter
175
bürgerlicher Besitz als die Bedingung hingestellt,
durch das Wahlrecht — dieses erste und wichtigste aller
politischen Rechte — an der Bestimmung des Staats-
willens und Staatszweckes teilnehmen zu können.
Alle diejenigen, welche überhaupt keine direkte Steuer
oder keine von diesem Betrage zahlten, oder Lohn-
arbeiter waren, waren von der Herrschaft über den
Staat ausgeschlossen und zu einer beherrschten unter-
worfenen Masse gemacht. Der bürgerliche Besitz
oder der Kapitalbesitz war die Bedingung zur Herr-
schaft über den Staat geworden, wie im Mittelalter der
adlige Besitz oder der Grundbesitz.
Dies Prinzip des Zensus bleibt — mit Ausnahme einer
sehr kurzen Periode, der französischen Republik von
1793, die an ihrer eigenen Unklarheit und an der ganzen
Lage der damaligen Verhältnisse zugrunde ging, und auf
die ich hier nicht näher eingehen kann — das leitende
Prinzip aller Verfassungen, die aus der französischen
Revolution hervorgingen.
Ja, mit jener Konsequenz, die allen Prinzipien eigen
ist, mußte sich dasselbe gar bald auch. zu einem ganz
anderen quantitativen Umfang entwickeln.
In der Verfassung von 1814 wurde von der oktroyier-
ten Charte, die Louis XVIII. erließ, ein direkter Steuer-
betrag von 300 Frank, also von 80 Taler, an Stelle
jenes früheren vom Werte dreier Arbeitstage als Be-
dingung des Wahlrechts festgestellt. Die Julirevolution
von 1830 bricht aus, und nichtsdestoweniger wird durch
das Gesetz vom 19. April 1831 ein direkter Steuerbetrag
von 200 Frank, also von zirka 53 Taler, als Bedingung
des Wahlrechts gefordert.
Was unter Louis Philipp und Guizot das pays legal,
das gesetzliche Land, nämlich das „gesetzlich in Betracht
176
kommende Land" genannt wurde, bestand aus 200000
Männern. Es gab nicht mehr als 200000 mit jenem
bürgerlichen Besitz ausgerüstete Wähler in Frankreich,
welche die Herrschaft führten über ein Land von über
30 Millionen Einwohnern.
Es muß hier beiläufig bemerkt werden, daß es selbst-
redend ganz gleichgültig ist, ob das Prinzip des Zensus,
die Ausschließung der Nichtbesitzenden vom Wahlrecht
auftritt, wie in den angeführten Verfassungen, in direk-
ter und offener, oder in einer irgendwie verkappten
Form. Die Wirkung ist immer dieselbe.
So konnte die zweite französische Republik im Jahre
1850 das einmal erklärte allgemeine und direkte Wahl-
recht, das wir im Verlauf noch betrachten werden, un-
möglich offen widerrufen. Aber sie half sich damit, daß
sie durch das Gesetz vom 31. Mai 1850 nur solche Bür-
ger zum Wahlrecht in einem Orte zuließ, welche an dem-
selben Ort schon seit mindestens drei Jahren ununter-
brochen domiziliert waren. Weil nämlich die Arbeiter in
Frankreich durch ihre Lage häufig gezwungen sind, den
Ort zu wechseln und in einer anderen Gemeinde Arbeit
und Beschäftigung zu suchen, hoffte man, und mit gutem
Grunde, überaus große Massen von Arbeitern, die den
Nachweis eines dreijährigen ununterbrochenen Domizils
an demselben Ort nicht führen konnten, von dem Wahl-
rechte auszuschließen.
Hier haben Sie also einen Zensus in verkappter Form.
Noch viel schlimmer ist es bei uns seit dem oktroyierten
Dreiklassen- Wahlgesetz, wo also, je nach den Verhält-
nissen der Lokalität, 3, 10, 30 und mehr nichtbesitzende
Wähler der dritten Klasse nur dasselbe Wahlrecht aus-
üben, wie ein einziger Kapitalbesitzer, ein Großbürger,
welcher der ersten Wählerklasse angehört, so daß also
13 L.t.aUc Gm Schrift« . Band II. 177
in Wahrheit, wäre das Verhältnis z. B. im Durchschnitt
wie 1:10, immer je neun Männer von zehn solchen,
welche im Jahre 1848 Wahlrecht besaßen, es durch das
oktroyierte Dreiklassen- Wahlgesetz des Jahres 1849 ver-
loren haben und es nur noch zum Schein ausüben.
Um Ihnen aber zu zeigen, wie sich dies nun wirklich
im Durchschnitt verhält, brauche ich Ihnen bloß einige
auf offiziellen amtlichen Listen beruhende Zahlen mit-
zuteilen.
Im Jahre 1848 hatten wir infolge des damals ein-
geführten allgemeinen Wahlrechts 3661993 Urwähler.
Durch das oktroyierte Dreiklassen-Wahlgesetz vom
30. Mai 1849 wurde nun zuvörderst dadurch, daß man
denjenigen, welche keinen festen Wohnsitz hatten, oder
Armenunterstützung empfingen, das Wahlrecht entzog, die
Zahl der Wähler auf 3255703 herabgesetzt. 406000
Männern wurde also schon hierdurch das Wahlrecht ent-
zogen. Dies war jedoch noch das wenigste.
Die übrig bleibenden 3255000 Urwähler zerfielen
nun nach dem oktroyierten Wahlgesetz in drei Klassen,
und zwar gehörten laut den amtlichen Listen, die nach
Erlaß des oktroyierten Wahlgesetzes im Jahre 1849 auf-
genommen wurden :
1 . zur ersten Wählerklasse . . . 153808 Mann
2. zur zweiten Wählerklasse . . . 409 949 Mann
3. zur dritten Wählerklasse . . .2691950 Mann
Lassen wir nun selbst die zweite Wählerklasse ganz
aus dem Spiel und vergleichen nur die erste und die dritte
Wählerklasse, die Großbürger und die Nichtbesitzenden,
miteinander, so üben also 153800 Reiche dasselbe Wahl-
recht aus, wie 2691950, die zur Arbeiter-, Kleinbürger-
und Bauernklasse gehören, d.h. ein Reicher übt das-
178
selbe Wahlrecht aus, das siebzehn Nichtbesitzende aus-
üben. Und gehen wir nun von der tatsächlichen Grund-
lage aus, daß im Jahre 1848 durch das Gesetz vom
8. April 1848 bereits das allgemeine Wahlrecht gesetz-
lich bestand, daß damals also 153800 Arbeiter oder
Kleinbürger beim Wählen 153800 Reiche aufwogen,
also ein Nichtbesitzender einen Reichen aufwog, so
zeigt sich, daß jetzt, wo erst siebzehn Ärmere das
Wahlrecht eines Reichen aufwiegen, immer 16 Arbeitern
und Kleinbürgern unter 17 ihr gesetzliches Wahlrecht
entrissen worden ist.
Aber auch dies, meine Herren, ist nur das Durch-
schnitts Verhältnis. In der Wirklichkeit gestaltet sich die
Sache, wegen der verschiedenen Verhältnisse der Loka-
litäten, noch ganz anders, noch viel ungünstiger, am un-
günstigsten überall da, wo die Ungleichheiten des Besitzes
am entwickeltsten sind. So hat der Regierungsbezirk Düs-
seldorf 6356 Wähler erster Klasse und 166300 Wähler
dritter Klasse; es üben also dort erst 26 Wähler dritter
Klasse dasselbe Wahlrecht aus, wie ein Reicher.
Kehren wir von dieser Ausführung zu unserem Haupt-
faden zurück, so haben wir also gezeigt und haben weiter
zu zeigen, wie, seitdem durch die französische Revolution
die Bourgeoisie zur Herrschaft gelangte, jetzt ihr Element,
der bürgerliche Besitz, zum herrschenden Prinzip aller
gesellschaftlichen Einrichtungen gemacht wird; wie die
Bourgeoisie, ganz so verfahrend, wie der Adel im Mittel-
alter mit dem Grundbesitz, jetzt das herrschende und
ausschließende Gepräge ihres besonderen Prinzips, des
bürgerlichen oder Kapitalbesitzes, das Gepräge ihres
Privilegiums allen Einrichtungen der Gesellschaft auf-
drückt. Die Parallele zwischen Adel und Bourgeoisie ist
darin eine vollständige.
»• 170
In bezug auf den wichtigsten Fundamentalpunkt, auf
die Reichsverfassung, haben wir dies bereits betrachtet.
Wie im Mittelalter der Grundbesitz das herrschende Prin-
zip der Vertretung auf den deutschen Reichstagen war,
so ist jetzt im direkten oder verkappten Zensus der Steuer-
betrag und somit, da dieser durch das Kapitalvermögen
eines Mannes bedingt wird, in letzter Instanz der Kapi-
talbesitz dasjenige, was das Wahlrecht zu den Kam-
mern und somit den Anteil an der Herrschaft über den
Staat, bestimmt.
Ebenso in bezug auf alle anderen Einrichtungen, bei
denen ich Ihnen im Mittelalter den Grundbesitz als
das herrschende Prinzip nachgewiesen habe.
Ich hatte Sie damals auf die Steuerfreiheit des
adligen Grundbesitzes im Mittelalter aufmerksam gemacht
und hatte Ihnen gesagt, daß jeder herrschende privile-
gierte Stand die Lasten zur Aufrechterhaltung des öf-
fentlichen Wohles auf die unterdrückten, nicht besitzen-
den Klassen abzuwälzen sucht.
Ganz ebenso die Bourgeoisie. Zwar kann sie freilich
nicht offen erklären, daß sie steuerfrei sein will. Ihr aus-
gesprochenes Prinzip ist vielmehr in der Regel, daß jeder
im Verhältnis zu seinem Einkommen steuern solle. Aber
sie erreicht wiederum, mindestens so gut es geht, dasselbe
Resultat in verkappter Form durch die Unterscheidung
von direkten und indirekten Steuern.
Direkte Steuern, meine Herren, sind solche, welche,
wie die klassifizierte Einkommensteuer oder die Klassen-
steuer, vom Einkommen erhoben werden und sich daher
nach der Größe des Einkommens und Kapitalbesitzes
bestimmen. Indirekte Steuern aber sind solche, die auf
irgendwelche Bedürfnisse, z. B. auf Salz, Getreide, Bier,
Fleisch, Heizungsmaterial, oder z. B. auf Bedürfnis nach
180
Rechtsschutz, Justizkosten, Stempelbogen usw. gelegt wer-
den, und die sehr häufig der einzelne in dem Preise der
Dinge bezahlt, ohne zu wissen und zu merken, daß er
jetzt steuert, daß es die Steuer ist, welche ihm den
Preis der Dinge verteuert.
Nun wird Ihnen bekannt sein, meine Herren, daß je-
mand, der 20-, 50-, 100 mal so reich ist, als ein anderer,
deshalb durchaus nicht 20-, 50-, 100 mal so viel Salz,
Brot, Fleisch, 50- oder 100 mal so viel Bier oder Wein
trinkt, 50- oder 100 mal so viel Bedürfnis nach Ofen-
wärme und also nach Heizungsmaterial hat, wie ein Ar-
beiter oder Kleinbürger.
Hierdurch kommt es, daß der Betrag aller indirekten
Steuern, statt die Individuen nach Verhältnis ihres Kapi-
tals und Einkommens zu treffen, seinem bei weitem größ-
ten Teile nach von den Unbemittelten, von den ärmeren
Klassen der Nation gezahlt wird. Nun hat zwar die Bour-
geoisie die indirekten Steuern nicht eigentlich erfunden ;
sie existierten schon früher. Aber die Bourgeoisie hat sie
erst zu einem unerhörten Systeme entwickelt und ihnen
beinahe den gesamten Betrag der Staatsbedürfnisse auf-
gebürdet.
Ich werfe, um Ihnen dies zu zeigen, z. B. einen Blick
auf den preußischen Staatshaushalt des Jahres 1855.
Die Gesamteinnahmen des Staates in diesem Jahre
betrugen in runder Summe 108930000 Taler. Davon
gehen ab, aus den Domänen und Forsten fließend, also
ein Staatseinkommen aus Besitzungen, das hier nicht in
Betracht kommen kann, 1 1 967 000 Taler. Es bleiben
also etwa 97 Millionen anderweitiger Staatseinnahmen
übrig. Von diesen Einnahmen würden der Einteilung des
Budgets zufolge etwa 26 Millionen aus direkten Steuern
erhoben. Dies ist aber auch nicht wahr und scheint bloß
181
so, weil unser Budget dabei nirgends nach wissenschaft-
lichen Grundsätzen verfährt, sondern sich nur danach rich-
tet, in welcher Weise äußerlich die Steuern eingetrieben
werden. Von diesen 26 Millionen gehen vielmehr ab
10 Millionen Grundsteuer, die zwar von dem Grund-
besitzer direkt erhoben, von ihm aber wieder auf den
Getreidepreis abgewälzt und somit definitiv von den Ge-
treidekonsumenten bezahlt werden, daher eine indirekte
Steuer bilden. Es gehen aus denselben Gründen ab
2900000 Taler Gewerbesteuer.
An Einnahmen aus wirklich direkten Steuern bleiben
nur übrig :
2 928 000 Taler aus der klassifizierten Einkommen-
steuer,
7884000 ,, aus der Klassensteuer und
2036000 ,, aus dem Zuschlag,
zus.T284800ÖTaler.
Also 12 800000 Taler, meine Herren, fließen in
Wahrheit aus direkten Steuern auf 97 Millionen Staats-
einnahmen. Was über diese 12 800000 Taler hinausgeht,
das wird — man muß hier wieder nicht der unwissen-
schaftlichen Rubrizierung des Budgets folgen, welches
z. B. den Ertrag des Salzmonopols von 8300000 Taler
oder die Einnahmen aus dem Justizdienst von 8849000
Taler nicht zu den indirekten Steuern rechnet — was
über diese 12800000 Taler hinausgeht, das wird, sage
ich, mit Ausnahme weniger und sehr unbedeutender Posten,
mit denen es eine besondere Bewandtnis hat, samt und
sonders aus Einnahmequellen aufgebracht, welche die Na-
tur von indirekten Steuern haben, das wird also durch
indirekte Steuern aufgebracht.
Die indirekte Steuer, meine Herren, ist somit das In-
182
stitut, durch welches die Bourgeoisie das Privilegium
der Steuerfreiheit für das große Kapital ver-
wirklicht und die Kosten des Staatswesens den ärmeren
Klassen der Gesellschaft aufbürdet.
Bemerken Sie zugleich, meine Herren, den eigentüm-
lichen Widerspruch und die eigentümliche Gerechtigkeit
des Verfahrens, die gesamten Staatshaushaltsbedürfnisse
den indirekten Steuern und somit dem armen Vo 1 k e
aufzubürden, zum Maßstabe aber und zur Bedingung des
Wahlrechts und somit des politischen Herrschaftsrechts,
die direkten Steuern zu machen, welche zu dem
Gesamtbedürfnis des Staates von 108 Millionen nur den
verschwindend kleinen Beitrag von 12 Millionen liefern!
Ich sagte Ihnen ferner, meine Herren, von dem Adel
des Mittelalters, daß alle bürgerliche Tätigkeit und Indu-
strie in sozialer Mißachtung bei ihm stand.
Ganz analog heute. Zwar jede Art von Arbeit ist
heute gleich geachtet, und wenn einer beim Lumpensam-
meln oder Abtrittfegen zum Millionär würde, so würde
er gewiß sein können, eine große Achtung in der Gesell-
schaft zu finden.
Aber mit welcher sozialen Mißachtung denen begegnet
wird, welche, gleichviel worin und wie sehr sie arbeiten,
keinen bürgerlichen Besitz hinter sich haben, — nun, das
ist eine Tatsache, die Sie nicht aus meinem Vortrage zu
erfahren brauchen, sondern der Sie leider oft genug im
täglichen Leben begegnen können.
Ja, in gar mancher Hinsicht führt die Bourgeoisie die
Herrschaft ihres besonderen Privilegiums und Elements
mit noch strengerer Konsequenz durch, als dies der Adel
im Mittelalter mit dem Grundbesitz getan hatte.
Der Volksunterricht — ich spreche hier von dem Un-
terricht der Erwachsenen — war im Mittelalter der Geist -
183
lichkeit überlassen. Seitdem haben die Zeitungen dies
Amt übernommen. Durch che Kautionen aber, welche
die Zeitungen stellen müssen, und noch viel mehr durch
die Stempelsteuer, welche bei uns wie in Frankreich
und anderwärts auf die Zeitungen gelegt wird, wird eine
täglich erscheinende Zeitung zu einem sehr kostspieligen,
nur bei sehr erheblichen Kapitalmitteln in das Leben zu
rufenden Institut, so daß dadurch jetzt selbst die Fähig-
keit auf die Volksm einung wirken, sie aufklären und
leiten zu können, ein Privilegium des großen Kapitalbe-
sitzes geworden ist.
Wäre dies nicht, meine Herren, so würden Sie ganz
andere und viel bessere Zeitungen besitzen !
Es ist von Interesse, zu sehen, meine Herren, wie früh
dies Bestreben der großen Bourgeoisie, aus der Presse
ein Privilegium des Kapitals zu machen, bereits auftritt,
und in welcher naiven, unverhüllten Form. Am 24. Juli
1789, wenige Tage nach dem Bastillensturm, also schon
in den ersten Tagen, in welchen die Bourgeoisie die poli-
tische Herrschaft eroberte, erließen die städtischen Re-
präsentanten der Gemeinde von Paris einen Beschluß,
durch welchen sie die Drucker für verantwortlich erklären,
wenn sie Broschüren oder Flugblätter veröffentlichen von
Schriftstellern ,,sans existence connue", „ohne notorisch
bekannte Existenzmittel" 1 ). Die soeben erst eroberte
Preßfreiheit sollte also nur für Schriftsteller von ,, noto-
risch bekannten Existenzmitteln" da sein. Das Eigen-
tum erscheint hier als Bedingung für die Preßfreiheit,
ja eigentlich sogar für die Moralität eines Schriftstellers !
Diese Naivität der ersten Tage der Bourgeoisherrschaft
spricht nur in kindlich offener Weise aus, was heut in
1 ) S. den Arrete bei Buchez et Roux, Hist. pari. T. II. p. 192.
184
künstlicher Form durch Kautionen und Stempelsteuer er-
reicht wird.
Mit diesen großen charakteristischen Tatsachen, ent-
sprechend unserer Betrachtung des Mittelalters, meine
Herren, wollen wir uns auch hier begnügen.
Was wir bisher gesehen haben, meine Herren, sind
zwei Weltperioden, die jede unter der herrschenden Idee
eines bestimmten Standes der Gesellschaft stehen, wel-
cher sein Prinzip allen Einrichtungen dieser Zeit auf-
drückt.
Zuerst die Idee des Adels oder der Grundbesitz,
welche das herrschende Prinzip des Mittelalters bildet
und alle seine Institutionen durchdringt.
Diese Periode lief ab mit der französischen Revo-
lution, wenn Sie auch begreifen werden, daß besonders
in Deutschland, wo jene Umwälzung nicht durch das
Volk, sondern auf dem Wege sehr langsamer und unvoll-
kommener Reformen durch seine Regierungen eingeführt
wurde, noch sehr zahlreiche und bedeutende Ausläufer
jener ersten Geschichtsperiode existieren, zum großen Teil
heute noch die Bourgeoisie auf Schritt und Tritt hemmend.
Wir sahen zweitens die mit der französischen Revo-
lution am Ende des vorigen Jahrhunderts beginnende Ge-
schichtsperiode, welche den großenbürgerlichenBe-
sitz oder das Kapital zu ihrem Prinzip hat und diesen als
das Privilegium gestaltet, welches alle gesellschaftlichen
Einrichtungen durchdringt und die Teilnahme an der Be-
stimmung des Staatswillens und Staatszwecks bedingt.
Auch diese Periode, meine Herren, so wenig dies
äußerlich den Anschein hat, ist innerlich bereits abge-
laufen.
Am 24. Februar 1848 brach die erste Morgenröte
einer neuen Geschichtsperiode an.
185
An diesem Tage brach nämlich in Frankreich, in diesem
Lande, in dessen gewaltigen inneren Kämpfen die Siege
wie die Niederlagen der Freiheit, Siege und Niederlagen
für die gesamte Menschheit bedeuten, eine Revolution
aus, die einen Arbeiter in die provisorische Regierung be-
rief, als den Zweck des Staates die Verbesserung des
Loses der arbeitenden Klassen aussprach, und das allge-
meine und direkte Wahlrecht proklamierte, durch welches
jeder Bürger, der sein 21. Jahr erreicht hatte, ohne alle
Rücksicht auf seine Besitzverhältnisse einen gleichmäßigen
Anteil an der Herrschaft über den Staat, an der Be-
stimmung des Staatswillens und Staatszweckes empfing.
Sie sehen, meine Herren, wenn die Revolution von
1789 die Revolution des Tiers etat, des dritten Standes
war, so ist es diesmal der vierte Stand, der 1789 noch
in den Falten des dritten Standes verborgen war und mit
ihm zusammenzufallen schien, welcher jetzt sein Prinzip
zum herrschenden Prinzip der Gesellschaft erheben und
alle ihre Einrichtungen mit demselben durchdringen will.
Aber hier bei der Herrschaft des vierten Standes fin-
det sofort der immense Unterschied statt, daß der vierte
Stand der letzte und äußerste, der enterbte Stand der
Gesellschaft ist, welcher keine ausschließende Bedin-
gung weder rechtlicher noch tatsächlicher Art, weder Adel
noch Grundbesitz, noch Kapitalbesitz, mehr aufstellt und
aufstellen kann, die er als ein neues Privilegium ge-
stalten und durch die Einrichtungen der Gesellschaft hin-
durchführen könnte.
Arbeiter sind wir alle, insofern wir nur eben den
Willen haben, uns in irgend einer Weise der mensch-
lichen Gesellschaft nützlich zu machen.
Dieser vierte Stand, in dessen Herzfalten daher kein
Keim einer neuen Bevorrechtung mehr enthalten ist, ist
186
eben deshalb gleichbedeutend mit dem ganzen Men-
schengeschlecht. Seine Sache ist daher in Wahr-
heit die Sache der gesamten Menschheit, seine
Freiheit ist die Freiheit der Menschheit selbst, seine
Herrschaft ist die Herrschaft aller.
Wer also die Idee des Arbeiterstandes als das herr-
schende Prinzip der Gesellschaft anruft, in dem Sinne,
wie ich Ihnen dies entwickelt, der stößt nicht einen die
Klassen der Gesellschaft spaltenden und trennenden Schrei
aus; der stößt vielmehr einen Schrei der Versöhnung
aus, einen Schrei, der die ganze Gesellschaft umfaßt,
einen Schrei der Ausgleichung für alle Gegensätze in den
gesellschaftlichen Kreisen, einen Schrei der Einigung,
in den alle einstimmen sollten, welche Bevorrechtung und
Unterdrückung des Volkes durch privilegierte Stände nicht
wollen, einen Schrei der Liebe, der, seitdem er sich zum
ersten Male aus dem Herzen des Volkes emporgerungen,
für immer der wahre Schrei des Volkes "blei-
be n , und um seines Inhalts willen selbst dann noch ein
Schrei der Liebe sein wird, wenn er als Schlachtruf
des Volkes ertönt.
Das Prinzip des Arbeiterstandes als das herrschende
Prinzip der Gesellschaft soll jetzt von uns nur noch in
dreierlei Beziehung betrachtet werden :
1. in bezug auf das formelle Mittel seiner Verwirk-
lichung ;
2. in bezug auf seinen sittlichen Inhalt und
3. in bezug auf die politische Auffassung des Staats -
Zweckes, die ihm innewohnt.
Auf andere Seiten desselben können wir heut nicht
mehr eingehen, und auch die angegebenen Beziehungen
können bei der so vorgeschrittenen Zeit nur noch ganz
flüchtig beleuchtet werden.
187
Das formelle Mittel der Durchführung dieses Prin-
zips ist das bereits betrachtete allgemeine und direkte
Wahlrecht. Ich sage, das allgemeine und direkte Wahl-
recht, meine Herren, nicht das bloß allgemeine Wahlrecht,
wie wir es im Jahre 1848 gehabt haben. Die Einführung
von zwei Abstufungen bei dem Wahlakt, von Urwählern
und Wahlmännern, ist nichts als ein künstliches Mittel,
absichtlich zu dem Zweck eingeführt, den Volkswillen
beim Wahlakt möglichst zu verfälschen.
Zwar wird auch das allgemeine und direkte Wahlrecht
keine Wünschelrute sein, meine Herren, die Sie vor mo-
mentanen Mißgriffen schützen kann.
Wir haben in Frankreich in den Jahren 1848 und 1849
zwei schlechte Wahlen hintereinander gesehen. Aber das
allgemeine und direkte Wahlrecht ist das einzige Mittel,
welches auf die Dauer von selbst wieder die Mißgriffe
ausgleicht, zu denen sein momentan irriger Gebrauch füh-
ren kann. Es ist jene Lanze, welche selbst die Wunden
wieder heilt, die sie schlägt. Es ist auf die Länge der
Zeit bei dem allgemeinen und direkten Wahlrecht nicht
anders möglich, als daß der gewählte Körper das genaue
treue Ebenbild sei des Volkes, das ihn gewählt hat.
Das Volk wird daher jederzeit das allgemeine und
direkte Wahlrecht als sein unerläßlich politisches Kampf-
mittel, als die allerfundamentalste und wichtigste seiner
Forderungen betrachten müssen.
Ich werfe jetzt einen Blick auf den sittlichen Inhalt
jenes Gesellschaftsprinzips, das wir betrachten.
Vielleicht kann der Gedanke, das Prinzip der unter-
sten Klassen der Gesellschaft zu dem herrschenden
Prinzip des Staates und der Gesellschaft zu machen, als
ein sehr gefährlicher und unsittlicher erscheinen, als ein
188
solcher, der Sittigung und Bildung dem Untergange in ein
„modernes Barbarentum" auszusetzen droht.
Und es wäre gar kein Wunder, wenn dieser Gedanke
heute so erschiene, denn auch die öffentliche Meinung,
meine Herren — ich habe Ihnen bereits angedeutet, durch
welche Vermittlung, nämlich durch die Zeitungen — emp-
fängt heutzutage ihr Gepräge von dem Prägstock des
Kapitals und aus den Händen der privilegierten großen
Bourgeoisie.
Dennoch ist diese Furcht nur ein Vorurteil und es
läßt sich im Gegenteil nachweisen, daß dieser Gedanke
den höchsten Fortschritt und Triumph der Sittlichkeit
darstellen würde, welchen die Weltgeschichte bis heute
kennt.
Jene Ansicht ist ein Vorurteil, sage ich, und sie ist
eben nur das Vorurteil der heutigen, noch vom Privi-
legium beherrschten Zeit.
In einer andern Zeit, nämlich in jener ersten fran-
zösischen Republik des Jahres 1793, von der ich Ihnen
bereits gesagt habe, daß ich sie heute nicht näher betrach-
ten kann, daß sie aber an ihrer eigenen Unklarheit not-
wendig zugrunde gehen mußte, herrschte sogar bereits das
entgegengesetzte Vorurteil. Damals galt es als ein
Dogma, daß alle höheren Stände unsittlich und verderbt,
nur das niedrige Volk gut und sittlich sei. Diese Ansicht
war von Rousseau ausgegangen. In der neuen Erklärung
der Menschenrechte, welche der französische Konvent,
jene gewaltige konstituierende Versammlung Frankreichs,
erließ, wird sie sogar durch einen besonderen Artikel
festgestellt, durch den Artikel 19, welcher lautet: ,,toute
institution qui ne suppose le peuple bon et le magistrat
corruptible est vicieuse" — ,,Jede Institution, welche nicht
voraussetzt, daß das Volk gut und die Obrigkeit be-
189
stech lieh sei, ist fehlerhaft." Sie sehen, das ist gerade
das Gegenteil von der Vertrauensseligkeit, welche man
heutzutage fordert und nach welcher es kein größeres
Vergehen gibt, als an dem guten Willen und der Tugend-
haftigkeit der Behörde zu zweifeln, während das Volk
grundsätzlich als eine Art von Tiger und als der Sitz der
Verderbtheit betrachtet wird.
Damals steigerte sich das entgegengesetzte Dogma so-
gar so weit, daß fast jeder, der einen ganzen Rock hatte,
eben dadurch verderbt und verdächtig erschien, und Tu-
gend, Reinheit und patriotische Sittlichkeit nur solchen
innezuwohnen schien, die keinen guten Rock besaßen.
Es war die Periode des Sansculottismus.
Diese Anschauung, meine Herren, hat in der Tat zu
ihrer Grundlage eine Wahrheit, die aber in unwahrer
und verkehrter Form auftritt. Nun gibt es aber gar
nichts Gefährlicheres, als eine Wahrheit, die in unwahrer
verkehrter Form auftritt. Denn wie man sich zu ihr ver-
halte, wird man gleich schlecht fahren. Adoptiert man jene
Wahrheit in ihrer unwahren, verkehrten Form, so wird
dies zu gewissen Zeiten die schädlichsten Verwüstungen
anrichten, wie dies im Sansculottismus der Fall war. Wirft
man um der unwahren, verkehrten Form willen den ganzen
Satz als unwahr fort, so fährt man noch schlechter. Denn
man hat eine Wahrheit fortgeworfen, und zwar im vor-
liegenden Fall gerade eine solche, ohne deren Erkenntnis
gar kein gesunder Schritt im heutigen Staatsleben mög-
lich ist.
Es bleibt also kein anderes Verhalten übrig, als daß
man die unwahre und verkehrte Form jenes Satzes zu
besiegen und sich ihren wahrhaftigen Inhalt zur Klarheit
zu bringen sucht.
Die öffentliche Meinung heutzutage wird, wie gesagt,
190
geneigt sein, den ganzen Satz selbst als vollkommen un-
wahr und als eine Deklamation der französischen Revo-
lution und Rousseaus zu bezeichnen. Indes wenn dies
wegwerfende Verhalten Rousseau und der französischen
Revolution gegenüber auch noch möglich wäre, so wird
es doch vollkommen unmöglich sein in bezug auf einen
der größten deutschen Philosophen, dessen hundertjährigen
Geburtstag diese Stadt im nächsten Monat feiern wird,
nämlich dem Philosophen Fichte gegenüber, einem der
gewaltigsten Denker aller Völker und Zeiten.
Auch Fichte erklärt ausdrücklich und wörtlich, daß mit
dem steigenden Stande eine immer steigende Zunahme der
sittlichen Verschlimmerung entstehe, daß — es sind dies
alles seine eigenen Worte — „die Schlechtigkeit nach
Verhältnis des höheren Standes zunehme .
Den letzten Grund dieser Sätze hat indes auch Fichte
nicht entwickelt. Er führt als den Grund dieser Verderbt-
heit die Selbstsucht, den Egoismus der höheren Stände
an. Dabei muß aber sofort die Frage entstehen, ob denn
nicht auch in den untersten Klassen Selbstsucht herrsche,
oder warum hier weniger. Ja, es muß zunächst als ein
überraschender Widerspruch erscheinen, daß in den un-
teren Ständen eine geringere Selbstsucht herrschen soll
als in den höheren, welche vor ihnen Bildung und Er-
ziehung, diese anerkannt sittigenden Elemente, in einem
erheblichen Grade voraus haben.
Der wahrhafte Grund und die Auflösung dieses zu-
nächst so überraschend erscheinenden Widerspruches ist
der folgende :
Seit lange geht, wie wir gesehen haben, die Entwick-
lung der Völker, der Atemzug der Geschichte auf eine
immer steigende Abschaffung der Privilegien, welche den
höheren Ständen diese ihre Stellung als höhere und herr-
191
sehende Stände garantieren. Der Wunsch nach Forter-
haltung derselben oder das persönliche Interesse
bringt daher jedes Mitglied der höheren Stände, das sich
nicht ein für allemal durch einen großen Blick über sein
ganzes persönliches Dasein erhoben und hinweggesetzt
hat — und Sie werden begreifen, meine Herren, daß dies
nur immer sehr wenig zahlreiche Ausnahmen sein können
— von vornherein in eine prinzipiell feindliche Stel-
lung zu der Entwicklung des Volkes, zu dem Umsich-
greifen der Bildung und Wissenschaft, zu den Fortschrit-
ten der Kultur, zu allen Atemzügen und Siegen des ge-
schichtlichen Lebens.
Dieser Gegensatz des persönlichen Interesses der höhe-
ren Stände und der Kulturentwicklung der Nation ist es,
welcher die hohe und notwendige Unsittlichkeit der höhe-
ren Stände hervorruft. Es ist ein Leben, dessen tägliche
Bedingungen Sie sich nur zu vergegenwärtigen brauchen,
um den tiefen inneren Verfall zu fühlen, zu dem es führen
muß. Sich täglich widersetzen müssen allem Großen
und Guten, sich betrüben müssen über sein Gelingen,
über sein Mißlingen sich freuen, seine weiteren Fort-
schritte aufhalten, seine bereits geschehenen rückgängig
machen oder verwünschen zu müssen. Es ist ein fort-
gesetztes Leben wie in Feindes Land — und dieser
Feind ist die sittliche Gemeinschaft des eigenen Vol-
kes, in der man lebt, und für welche zu streben alle
wahre Sittlichkeit ausmacht. Es ist ein fortgesetztes Le-
ben, sage ich, wie in Feindesland, dieser Feind ist das
eigene Volk, und daß es als der Feind angesehen und
behandelt wird, muß noch wenigstens auf die Dauer listig
verheimlicht und diese Feindschaft mit mehr oder weniger
künstlichen Vorhängen bekleidet werden.
Dazu die Notwendigkeit, dies alles entweder gegen
192
die eigene Stimme des Gewissens und der Intelligenz zu
tun, oder aber diese Stimme schon gewohnheitsmäßig in
sich ausgerottet zu haben, um nicht von ihr belästigt zu
werden, oder endlich diese Stimme nie gekannt, nie etwas
Besseres und anderes gekannt zu haben als die Religion
des eigenen Vorteils !
Dieses Leben, meine Herren, führt also notwendig zu
einer gänzlichen Geringschätzung und Verachtung alles
ideellen Strebens, zu einem mitleidigen Lächeln, so oft
der große Name der Idee nur ausgesprochen wird, zu
einer tiefen Unempfänglichkeit und Widenvilligkeit gegen
alles Schöne und Große, zu einem vollständigen Unter-
gang aller sittlichen Elemente in uns in die eine Leiden-
schaft des selbstsüchtigen Vorurteils und der Genußsucht.
Dieser Gegensatz, meine Herren, des persönlichen
Interesses und der Kulturentwicklung der Nation ist es,
der bei den unteren Klassen der Gesellschaft zu ihrem
Glücke fehlt.
Zwar ist auch in den unteren Klassen leider immer
noch Selbstsucht genug vorhanden, viel mehr als vor-
handen sein sollte. Aber hier ist diese Selbstsucht, wo
sie vorhanden ist, der Fehler der Individuen, der ein-
zelnen, und nicht der notwendige Fehler der Klasse.
Schon ein sehr mäßiger Instinkt sagt den Gliedern der
unteren Klassen, daß, sofern sich jeder von ihnen bloß auf
sich bezieht und jeder bloß an sich denkt, er keine er-
hebliche Verbesserung seiner Lage für sich hoffen kann.
Insofern aber und insoweit die unteren Klassen de?
Gesellschaft die Verbesserung ihrer Lage als Klasse,
die Verbesserung ihres Klassenloses erstreben, inso-
fern und insoweit fällt dieses persönliche Interesse,
statt sich der geschichtlichen Bewegung entgegenzustellen
und dadurch zu jener Unsittlichkeit verdammt zu werden,
13 Lassalle. Ges Sckriften. Band II. 193
seiner Richtung nach vielmehr durchaus zusammen mit
der Entwicklung des gesamten Volkes, mit dem Siege
der Idee, mit den Fortschritten der Kultur, mit dem
Lebensprinzip der Geschichte selbst, welche nichts an-
deres als die Entwicklung der Freiheit ist. Oder, wie
wir schon oben sahen, Ihre Sache ist die Sache der ge-
samten Menschheit.
Sie sind somit in der glücklichen Lage, meine Herren,
daß Sie, statt abgestorben sein zu können für die Idee,
vielmehr durch Ihr persönliches Interesse selbst
zur höchsten Empfänglichkeit für dieselbe bestimmt sind.
Sie sind in der glücklichen Lage, daß dasjenige, was Ihr
wahres persönliches Interesse bildet, zusammenfällt mit
dem zuckenden Pulsschlag der Geschichte, mit dem trei-
benden Lebensprinzip der sittlichen Entwicklung. Sie
können daher sich der geschichtlichen Entwicklung mit
persönlicher Leidenschaft hingeben und gewiß sein,
daß Sie um so sittlicher dastehen, je glühender und ver-
zehrender diese Leidenschaft in ihrem hier entwickelten
reinen Sinne ist.
Dies sind die Gründe, meine Herren, weshalb die
Herrschaft des vierten Standes über den Staat eine Blüte
der Sittlichkeit, der Kultur und Wissenschaft herbeiführen
muß, wie sie in der Geschichte noch nicht dagewesen.
Hierzu führt aber auch noch ein anderer Grund, der
selbst wieder auf das innigste mit allen von uns ange-
stellten Betrachtungen zusammenhängt und ihren Schluß-
stein bildet.
Der vierte Stand hat nicht nur ein anderes formelles,
politisches Prinzip als die Bourgeoisie, nämlich das allge-
meine direkte Wahlrecht an Stelle des Zensus der Bour-
geoisie, er hat ferner nicht nur durch seine Lebensstellung
ein anderes Verhältnis zu den sittlichen Potenzen als die
194
höheren Stände, sondern er hat auch — zum Teil infolge
hiervon — eine ganz andere, ganz verschiedene Auffassung
von dem sittlichen Zweck des Staates als die
Bourgeoisie.
Die sittliche Idee der Bourgeoisie ist diese, daß aus-
schließend nichts anderes als die ungehinderte Selbst-
betätigung seiner Kräfte jedem einzelnen zu garan-
tieren sei.
Wären wir alle gleich stark, gleich gescheit, gleich ge-
bildet und gleich reich, so würde diese Idee als eine aus-
reichende und sittliche angesehen werden können.
Da wir dies aber nicht sind und nicht sein können,
so ist dieser Gedanke nicht ausreichend und führt des-
halb in seinen Konsequenzen notwendig zu einer tiefen
Unsittlichkeit. Denn er führt dazu, daß der Stärkere,
Gescheitere, Reichere den Schwächeren ausbeutet und
in seine Tasche steckt.
Die sittliche Idee des Arbeiterstandes dagegen ist die,
daß die ungehinderte und freie Betätigung der individu-
ellen Kräfte durch das Individuum noch nicht ausreiche,
sondern daß zu ihr in einem sittlich geordneten Gemein-
wesen noch hinzutreten müsse: die Solidarität
der Interessen, die Gemeinsamkeit und die Gegen-
seitigkeit in der Entwicklung.
Entsprechend diesem Unterschiede, faßt die Bourgeoi-
sie den sittlichen Staatszweck so auf : er bestehe aus-
schließend und allein darin, die persönliche Freiheit des
einzelnen und sein Eigentum zu schützen.
Dies ist eine Nachtwächteridee, meine Herren, eine
Nachtwächteridee deshalb, weil sie sich den Staat selbst
nur unter dem Bilde eines Nachtwächters denken kann,
dessen ganze Funktion darin besteht, Raub und Einbruch
«• 195
zu verhüten. Leider ist diese Nachtwächteridee nicht nur
bei den eigentlichen Liberalen zu Hause, sondern selbst
bei vielen angeblichen Demokraten, infolge mangelnder
Gedankenbildung, oft genug anzutreffen. Wollte die Bour-
geoisie konsequent ihr letztes Wort aussprechen, so müßte
sie gestehen, daß nach diesen ihren Gedanken, wenn es
keine Räuber und Diebe gebe, der Staat überhaupt ganz
überflüssig sei 1 ).
Ganz anders, meine Herren, faßt der vierte Stand den
Staatszweck auf, und zwar faßt er ihn so auf, wie er in
Wahrheit beschaffen ist.
Die Geschichte, meine Herren, ist ein Kampf mit der
Natur ; mit dem Elende, der Unwissenheit, der Armut,
der Machtlosigkeit und somit der Unfreiheit aller Art,
in der wir uns befanden, als das Menschengeschlecht im
Anfang der Geschichte auftrat. Die fortschreitende Be-
siegung dieser Machtlosigkeit — das ist die Entwick-
lung der Freiheit, welche die Geschichte darstellt.
- 1 ) Diese Staatsidee, welche den Staat eigentlich ganz auf-
hebt und ihn in die bloße bürgerliche Gesellschaft der egoisti-
schen Interessen umwandelt, ist die Staatsidee des Liberalis-
mus und von ihm historisch produziert worden. Sie bildet bei
der Macht, die sie notwendig erlangt hat und die im direkten
Verhältnis mit ihrer Oberflächlichkeit steht, die wahrhafte Ge-
fahr geistiger und sittlicher Versumpfung, die wahrhafte Gefahr
einer „modernen Barbarei", welche heute besteht. In Deutsch-
land kämpft ihr zum Glück mächtig entgegen die antike Bildung,
welche nun einmal die unverlierbare Grundlage des deutschen
Geistes geworden ist. Von ihr aus erzeugt sich die Ansicht,
„der Begriff des Staates sei vielmehr notwendig dahin zu er-
weitern, bis wohin er meines Erachtens zu erweitern ist, daß
der Staat die Einrichtung sei, in welcher die ganze
Tugend der Menschheit sich verwirklichen solle".
(Worte August Boeckhs in seiner Universitätsfestrede vom
22. März 1862.)
196
In diesem Kampfe würden wir niemals einen Schritt
vorwärts gemacht haben oder jemals weiter machen, wenn
wir ihn als einzelne jeder für sich, jeder allein,
geführt hätten oder führen wollten.
Der Staat ist es, welcher die Funktion hat, diese
Entwicklung der Freiheit, diese Entwicklung
des Menschengeschlechts zur Freiheit zu voll-
bringen 1 ).
Der Staat ist diese Einheit der Individuen in einem
sittlichen Ganzen, eine Einheit, welche die Kräfte aller
einzelnen, welche in diese Vereinigung eingeschlossen sind,
millionenfach vermehrt, die Kräfte, welche ihnen allen
als einzelnen zu Gebote stehen würden, millionenfach ver-
vielfältigt.
Der Zweck des Staates ist also nicht der, dem ein-
zelnen nur die persönliche Freiheit und das Eigentum zu
schützen, mit welchen er nach der Idee der Bourgeoisie
angeblich schon in den Staat eintritt ; der Zweck des
Staates ist vielmehr gerade der, durch diese Vereinigung
die einzelnen in den Stand zu setzen, solche Zwecke,
eine solche Stufe des Daseins zu erreichen, die sie
als einzelne nie erreichen könnten, sie zu befähigen, eine
x ) Wie vorher in bezug auf das allgemeine, gleiche und di-
rekte Wahlrecht, so entwickelt Lassalle hier in bezug auf den
Staat Anschauungen, die vor der genaueren, auf die geschicht-
liche Erfahrung gestützten Kritik nicht standhalten. Die Sozial-
demokratie steht denn auch heute beiden Institutionen wesent-
lich kühler gegenüber. Aber sie verkennt darum ebenso wenig
deren zeitweilige historische Berechtigung, wie das Verdienst
Lassalles, von links her dem Geheul der Nichts als Freihandels-
apostel gegenüber energisch darauf hingewiesen zu haben, daß
die Staatsmaschinerie auch noch zu etwas Besserem da ist, als
das bürgerliche Eigentum zu schützen. D. H.
197
Summe von Bildung, Macht und Freiheit zu er-
langen, die ihnen sämtlich als einzelnen schlechthin uner-
steiglich wäre.
Der Zweck des Staates ist somit der, das menschliche
Wesen zur positiven Entfaltung und fortschrei-
tenden Entwicklung zu bringen, mit anderen Worten,
die menschliche Bestimmung, d. h. die Kultur, deren
das Menschengeschlecht fähig ist, zum wirklichen
Dasein zu gestalten; er ist die Erziehung und Ent-
wicklung des Menschengeschlechts zur Freiheit.
Dies ist die eigentliche sittliche Natur des Staates,
meine Herren, seine wahre und höhere Aufgabe. Sie ist
es so sehr, daß sie deshalb seit allen Zeiten durch den
Zwang der Dinge selbst von dem Staat, auch ohne
seinen Willen, auch unbewußt, auch gegen den Willen
seiner Leiter, mehr oder weniger ausgeführt wurde.
Der Arbeiterstand aber, meine Herren, die unteren
Klassen der Gesellschaft überhaupt haben schon durch
die hilflose Lage, in welcher sich ihre Mitglieder als
einzelne befinden, den tiefen Instinkt, daß eben dies die
Bestimmung des Staates sei und sein müsse, dem einzelnen
durch die Vereinigung aller zu einer solchen Entwicke-
lung zu verhelfen, zu der er als einzelner nicht befähigt
wäre.
Ein Staat also, welcher unter die Herrschaft der Idee
des Arbeiterstandes gesetzt wird, würde nicht mehr, wie
freilich auch alle Staaten bisher schon getan, durch die
Natur der Dinge und den Zwang der Umstände un-
bewußt und oft sogar widerwillig getrieben, sondern er
würde mit höchster Klarheit und völligem Bewußtsein
diese sittliche Natur des Staates zu seiner Aufgabe
machen. Er würde mit freier Lust und vollkommenster
Konsequenz vollbringen, was bisher nur stückweise in
198
den dürftigsten Umrissen dem widerstrebenden Willen
abgerungen worden ist, und er würde somit eben hier-
durch notwendig — wenn mir die Zeit auch nicht mehr
erlaubt, Ihnen die detailliertere Natur dieses notwendigen
Zusammenhanges auseinanderzusetzen — einen Auf-
schwung des Geistes, die Entwickelung einer Summe von
Glück, Bildung, Wohlsein und Freiheit herbeiführen, wie
sie ohne Beispiel dasteht in der Weltgeschichte und gegen
welche selbst die gerühmtesten Zustände in früheren
Zeiten in ein verblassendes Schattenbild zurücktreten.
Das ist es, meine Herren, was die Staatsidee des
Arbeiterstandes genannt werden muß, seine Auffassung
des Staatszweckes, die, wie Sie sehen, eben so sehr, und
genau entsprechend von der Auffassung des Staats-
z weck es bei der Bourgeoisie verschieden ist, wie das
Prinzip des Arbeiterstandes von dem Anteil aller an der
Bestimmung des Staats willens oder das allgemeine
Wahlrecht, von dem betreffenden Prinzip der Bourgeoisie,
dem Zensus.
Die Ihnen hier entwickelte Ideenreihe ist es also, die
als die Idee des Arbeiterstandes ausgesprochen werden
muß. Sie ist es, die ich im Auge hatte, als ich Ihnen im
Eingang von dem Zusammenhange der besonderen Ge-
schichtsperiode, in der wir leben, und der Idee des Ar-
beiterstandes sprach. Es ist diese mit dem Februar
1848 beginnende Geschichtsperiode, welcher die Auf-
gabe zugefallen ist, diese Staatsidee zur Verwirklichung
zu bringen und wir können uns beglückwünschen, meine
Herren, daß wir in einer Zeit geboren sind, welche be-
stimmt ist, diese glorreichste Arbeit der Geschichte zu
erleben, und in welcher es uns vergönnt ist, fördernd an
ihr teilzunehmen.
Für alle aber, welche zum Arbeiterstande gehören,
199
folgt aus dem Gesagten die Pflicht einer ganz neuen
Haltung.
Nichts ist mehr geeignet, einem Stande ein würde-
volles und tiefsittliches Gepräge aufzudrücken, als das
Bewußtsein, daß er zum herrschenden Stande bestimmt,
daß er berufen ist, das Prinzip seines Standes zum Prin-
zip des gesamten Zeitalters zu erheben, seine Idee zur
leitenden Idee der ganzen Gesellschaft zu machen und
so diese wiederum zu einem Abbilde seines eigenen Ge-
präges zu gestalten.
Die hohe weltgeschichtliche Ehre dieser Bestimmung
muß alle Ihre Gedanken in Anspruch nehmen. Es ziemen
Ihnen nicht mehr die Laster der Unterdrückten, noch die
müßigen Zerstreuungen der Gedankenlosen, noch selbst
der harmlose Leichtsinn der Unbedeutenden. Sie sind
der Fels, auf welchen die Kirche der Gegenwart gebaut
werden soll !
Der hohe sittliche Ernst dieses Gedankens ist es,
der sich mit einer verzehrenden Ausschließlichkeit Ihres
Geistes bemächtigen, Ihr Gemüt erfüllen und Ihr ge-
samtes Leben als ein seiner würdiges, ihm angemessenes
und immer auf ihn bezogenes gestalten muß. Der sittliche
Ernst dieses Gedankens ist es, der, ohne Sie je zu ver-
lassen, vor Ihrem Innern stehen muß in Ihrem Atelier
während der Arbeit, in Ihren Mußestunden, Ihren Spa-
ziergängen, Ihren Zusammenkünften; und selbst, wenn
Sie sich auf Ihr hartes Lager zur Ruhe strecken, ist es
dieser Gedanke, welcher Ihre Seele erfüllen und be-
schäftigen muß, bis sie in die Arme des Traumgottes
hinübergleitet. Je ausschließender Sie sich vertiefen in
den sittlichen Ernst dieses Gedankens, je ungeteilter Sie
sich der Glut desselben hingeben, um so mehr werden
Sie wiederum — dessen seien Sie sicher — die Zeit b e -
200
schleunigen, innerhalb welcher unsere gegenwärtige
Geschichtsperiode ihre Aufgabe zu vollziehen hat, um so
schneller werden Sie die Erfüllung dieser Aufgabe
herbeiführen.
Wenn unter Ihnen, meine Herren, die Sie mir heute
zuhören, nur zwei oder drei wären, in welchen es
mir geglückt wäre, die sittliche Glut dieses Gedankens
zu entzünden, in jener Vertiefung, die ich meine und
Ihnen geschildert habe, so würde ich das bereits für
einen großen Gewinn und mich für meinen Vortrag reich
belohnt betrachten.
Vor allem, meine Herren, müssen Ihrer Seele fremd
bleiben Mutlosigkeit und Zweifel, zu denen eine des Ge-
dankens nicht hinreichend mächtige Betrachtung geschicht-
licher Ereignisse leicht führen kann.
So ist es z.B. geradezu nicht wahr, daß in Frank-
reich die Republik durch den Staatsstreich des Dezembers
1851 gestürzt wurde.
Was sich in Frankreich nicht halten konnte, was da-
mals wahrhaft unterging, das war nicht die Republik,
sondern jene Republik, welche durch das Wahlgesetz vom
30. Mai 1850, wie ich Ihnen bereits gezeigt habe, das
allgemeine Wahlrecht aufhob und einen verkappten Zen-
sus zur Ausschließung der Arbeiter einrührte ; das war
also die Bourgeois-Republik, welche das Gepräge der
Bourgeoisie, die Herrschaft des Kapitals, auch dem re-
publikanisierten Staate aufdrücken wollte. Dies war es,
was dem französischen Usurpator die Möglichkeit gab,
unter einer scheinbaren Wiederherstellung des allgemeinen
Wahlrechts die Republik zu stürzen, welche sonst an
der Brust der französischen Arbeiter einen unübersteig-
lichen Wall gefunden hätte.
Was also damals in Frankreich wirklich sich nicht
201
halten konnte und gestürzt wurde, das war nicht die
Republik, sondern die Bourgeois -Republik, und so be-
stätigt es sich denn bei der wahrhaften Betrachtung ge-
rade auch an diesem Beispiel, daß die Geschichtsperiode,
in die wir mit dem Februar 1848 eingetreten sind, keinen
Staat mehr erträgt, welcher, gleichviel ob in monar-
chischer oder republikanischer Form, das
herrschende politische Gepräge des dritten Standes der
Gesellschaft aufdrücken oder in ihr erhalten will.
Von den hohen Bergspitzen der Wissenschaft aus,
meine Herren, sieht man das Morgenrot des neuen Tages
früher als unten in dem Gewühle des täglichen Lebens.
Haben Sie bereits einmal, meine Herren, einen Sonnen-
aufgang von einem hohen Berge aus mit angesehen ?
Ein Purpursaum färbt rot und blutig den äußersten
Horizont, das neue Licht, verkündend, Nebel und Wolken
raffen sich auf, ballen sich zusammen und werfen sich
dem Morgenrot entgegen, seine Strahlen momentan ver-
hüllend, — aber keine Macht der Erde vermag das lang-
same und majestätische Aufsteigen der Sonne selbst zu
hindern, die eine Stunde später aller Welt sichtbar, hell
leuchtend und erwärmend am Firmamente steht.
Was eine Stunde ist in dem Naturschauspiel eines
jeden Tages, das sind ein und zwei Jahrzehnte in dem
noch weit imposanteren Schauspiel eines weltgeschicht-
lichen Sonnenaufgangs.
202
DIE WISSENSCHAFT
UND DIE ARBEITER
EINE VERTEIDIGUNGSREDE
VOR DEM BERLINER KRIMINALGERICHT GEGEN
DIE ANKLAGE, DIE BESITZLOSEN KLASSEN ZUM
HASS UND ZUR VERACHTUNG GEGEN DIE BE-
SITZENDEN ÖFFENTLICH ANGEREIZT ZU HABEN
VON
FERDINAND LASSALLE
DER ERSTE ABDRUCK ERSCHIEN
IM VERLAG VON MEYER & ZELLER, ZÜRICH 1863
VORBEMERKUNG.
Wie schon der Titel „Die Wissenschaft und die Ar-
beiter" anzeigt, ist diese von Lassalle am 16. Januar 1863
gehaltene Verteidigungsrede mehr als eine Abwehr der
Anklage, durch den Vortrag „Das Arbeiterprogramm"
den § 100 des alten preußischen Strafgesetzbuches ver-
letzt zu haben. Sie war von Lassalle dazu bestimmt, seine
Gedanken über die Bedeutung der Wissenschaft für die
Arbeiterklasse der Neuzeit und die Bedeutung dieser für
die Wissenschaft in programmatischen Sätzen niederzu-
legen, die geeignet waren, das Verständnis für die von
ihm erstrebte Arbeiterpartei bei den gebildeten Elemen-
ten der Nation wie bei den Arbeitern selbst zu fördern.
Sie ist mindestens ebenso sehr eine sachliche Fort-
setzung und Erweiterung wie eine strafrechtliche
Verteidigung des Arbeiterprogramms, und wenn sie
in beiden Eigenschaften Anspruch darauf hat, un-
vergessen zu bleiben, so ist es doch vor allem die
erstere Eigenschaft, die ihr ein Recht auf unvergäng-
liches Leben in den Köpfen der Arbeiter und aller, die
zu ihnen stehen, verbürgt. Das Stück der Rede, welches
in die Erklärung ausläuft, daß für Lassalle das unaus-
löschliche Ziel seines Lebens „die Allianz der
Wissenschaft und der Arbeiter" bildet, enthält
Sätze von unübertroffener Tiefe des Gedankens und
Schönheit des Ausdrucks.
In bezug auf das äußere Schicksal der Rede sei fol-
gendes vorausgeschickt :
Wie Lassalle seinerzeit die Rede, die er vor den rhei-
nischen Geschworenen zu halten gedachte, schon vor der
205
Verhandlung in Druck gegeben hatte, so verfuhr er auch
mit der Rede, die er behufs Zurückweisung der unsäg-
lich albernen Anklage ausgearbeitet hatte, durch das
„Arbeiterprogramm" die besitzlosen Klassen in den
öffentlichen Frieden gefährender Weise zu Haß und
Verachtung gegen die Besitzenden angereizt zu haben.
Und es fehlte nicht viel, so wäre auch diese Rede, gleich
ihrer Vorgängerin, eine bloß geschriebene geblieben.
Wiederholt wurde Lassalle im Laufe der Gerichtsver-
handlung, die am 16. Januar 1863 stattfand, vom Vor-
sitzenden mit Entziehung des Wortes bedroht, wenn er
in der begonnenen Weise zu sprechen fortfahre. Aber
Lassalle seinerseits verfehlte nicht, als Antwort den
Richtern zu drohen, er werde auf jede Verteidigung ver-
zichten und mit seinem Verteidiger den Gerichtshof ver-
lassen, wenn man ihm in seiner Kritik der Anklage Be-
schränkungen auferlege. Und seine Drohung hatte Er-
folg. Selbst als ihm, nach einer formell durchaus un-
anstößigen, wenngleich sachlich freilich um so schärferen
Bemerkung in bezug auf den Staatsanwalt, der Vor-
sitzende tatsächlich das Wort entzog, gelang es Lassalle,
indem er eine Beschlußfassung des ganzen Gerichtshofs
über die Maßregel verlangte und bei der Begründung
seines Antrags mit der ganzen Schärfe seiner Dialektik
den Mangel eines genügend motivierten Anlasses zur
Wortentziehung nachwies, die Zurücknahme der Maß-
regel durchzusetzen. Er konnte die Rede, wie er sie aus-
gearbeitet hatte, zu Ende führen. So überzeugend er je-
doch darin die Anklageschrift als ein klägliches Tendenz-
machwerk bloßgelegt hat, und mit wie großem Geschick
und Witz er auch ihren Verfasser, den damaligen Staats-
anwalt Schelling und späteren Justizminister v. Schelling,
durch dessen eigenen Vater, den Philosophen Schel-
206
ling, hatte widerlegen — nein ohrfeigen lassen, wurde er
dennoch des Verstoßes gegen den von der Staatsanwalt-
schaft angerufenen Gesetzesparagraphen — den berüch-
tigten Haß- und Verachtungsparagraphen des damaligen
Preußischen Strafgesetzbuches — für schuldig erkannt
und zu vier Monaten Gefängnis verurteilt. Die Staats-
anwaltschaft selbst hatte nicht weniger als neun Monate
Gefängnis beantragt.
Die Vorgänge während der so bewegten Gerichts-
verhandlung und die aller Logik ins Gesicht schlagende
Urteilsbegründung, die außerdem in der schriftlichen Aus-
fertigung ganz anders ausfiel als in der mündlichen, sind
in zwei Broschüren geschildert bzw. kritisiert, die Las-
salle der Druckausgabe der Rede ,,Die Wissenschaft und
die Arbeiter" folgen ließ und als zweites und drittes
Heft einer Sammelschrift „Der Lassallesche Kriminal-
prozeß" bezeichnete. Als ihr erstes Heft ist, obwohl sie
diesen Nebentitel nicht trägt, die vorliegende Rede zu
betrachten.
Es war eine sehr lebhafte Verhandlung, in der Las-
salle diese klassische Verteidigungsrede vortrug. Neben
einigen politischen Freunden, darunter die Delegierten
des Leipziger Arbeitervereins, die nach Berlin gekommen
waren, mit Lassalle über die Gründung des ihnen und
ihm am Herzen liegenden Arbeiterverbandes zu beraten,
hatten sich auch eine Anzahl seiner Freunde aus der
wissenschaftlichen und literarischen Welt im Zuhörerraum
eingefunden. Denn schon war es ruchbar geworden, daß
Lassalle Schelling den Vater an Schelling dem Sohn ein
Exempel statuieren lassen werde ; man durfte also ein
ergötzliches geistiges Duell gewärtigen. Zu einem solchen
sollte es nun freilich in der erwarteten Gestalt nicht
kommen. Herr Schelling, an den die Kunde von Lassalles
207
Vorhaben wohl ebenfalls herangelangt sein wird, zog es
vor, der Verhandlung fern zu bleiben und die Vertretung
der Anklage einem seiner Assistenten, namens Goltz, zu
übertragen. Dieser Unglückliche führte indes in begreif-
lichem Übereifer, aber unbegreiflichem Ungeschick gerade
das herbei, was er hatte verhindern sollen ; er gab Lassalle
Gelegenheit, mit dem Ankläger wie die Katze mit der
Maus zu spielen und seine Spitzen gegen den Urheber
der Anklage noch zu verschärfen. Selten dürfte ein An-
geklagter seine Ankläger so sehr die Überlegenheit seines
Geistes haben fühlen lassen und seinen Hörern ein so
glänzendes geistiges Schauspiel bereitet haben wie Las-
salle in dieser denkwürdigen Verhandlung.
Dabei soll nicht verschwiegen werden, daß die Rede
Lassalles auch hier und da den Dingen etwas Gewalt an-
tut. Zwar ist es entschieden zurückzuweisen, wenn Oncken
in seinem Werk über Lassalle die Rede als eine Kette
von Sophismen und von Unwahrheiten im Sinne von Las-
salle selbst bezeichnet. Denn das, was Oncken als solche
Unwahrheiten bezeichnet, wie die angebliche „Ableug-
nung jeden politischen Hintergedankens" durch Lassalle,
findet sich gar nicht in der Rede. Vielmehr heißt es in
ihr ausdrücklich : „Ich hatte in der Tat die ausnehmend
praktische Tendenz, meine Leser zum Verständnis ihrer
Zeit zu bringen und dadurch für immer bestimmend auf
alle Handlungen einzuwirken, die sie in der ganzen Dauer
ihres Lebens vornehmen." (S. 245.) Es ist Lassalle gar
nicht eingefallen, seinen Vortrag als von jeder politischen
Absicht frei auszugeben, er verwahrt sich nur, und mit
Recht, gegen den Vorwurf, die Arbeiter zu „Haß und
Verachtung" gegen die Besitzenden aufgehetzt zu haben.
Davon enthält der Vortrag keine Silbe. Ebenso war es
durchaus nicht erheuchelt, wenn Lassalle am Schluß der
208
Rede ausruft: „Bourgeoisie und Arbeiter sind wir die
Glieder eines Volkes und ganz einig gegen unsere Unter-
drücker." Das sollte nicht heißen, daß nicht starke Gegen-
sätze zwischen Bourgeoisie und Arbeitern beständen, son-
dern nur die vorher von Lassalle gekennzeichnete Ab-
sicht zurückweisen, im Verf assungskampf, den Bourgeoisie
und Regierung führten, den Gegensatz zwischen ersterer
und den Arbeitern zugunsten der letzteren auszuspielen.
Wie weit Lassalle aber in jenem Moment von solcher
Absicht entfernt war, beweist seine Verfassungsbroschüre :
„Was nun ?", die zur selben Zeit herauskam, wo Lassalle
die vorliegende Verteidigungsrede ausarbeitete und die
gleichfalls den gemeinsamen Kampf gegen die Regierung
predigte. Erst die schroffe Abweisung des von ihm vor-
geschlagenen parlamentarischen Streiks brachte Lassalle
in stärkeren Gegensatz zur bürgerlichen Demokratie.
Wo Lassalle jedoch mit den Tatsachen etwas gewalt-
sam umspringt, das ist seine Beweisführung für die Frei-
heit der Wissenschaft im Mittelalter und Spätmittelalter.
Daß die Universität Paris zu einer Zeit, wo das Papst-
tum zu Avignon ein verachtetes Dasein als Werkzeug
Frankreichs führte, in einer Sache dem Papst entgegen-
trat, und daß sie zur Zeit, wo Karl VI. längst in Blöd-
sinn verfallen war und in Paris die Zünfte — die ,,Ca-
bochiens" — vollständig souverän regierten, als Mund-
stück dieser Zünfte dem machtlosen König gegenüber eine
derbe Sprache führte, hat mit der Freiheit der Wissen-
schaft, selbst wenn man sie nur als Freiheit von Korpora-
tionen auffaßt, recht wenig zu tun. Lassalle treibt hier
wirklich ein dialektisches Spiel mit Ankläger und Rich-
tern. Man wird ihm indes das um so eher verzeihen, als
der Gesetzesparagraph, der gegen ihn angerufen wurde,
selbst einen nach Belieben zu dehnenden juristischen Be-
14 Lastille, Ges. Schriften. Band II. 2QQ
griff zum Strafkriterium erhob. Das heutige deutsche
Reichsstrafgesetzbuch ist gewiß nicht übertrieben liberal.
Aber auf Grund seiner hätte kein Gerichtshof es zuge-
lassen, Lassalle auch nur unter Anklage zu stellen.
Indes selbst dem verrufenen § 100 des alten preußi-
schen Strafgesetzes gegenüber waren Anklage und Ver-
urteilung eine Ungeheuerlichkeit. Sie gaben dem späteren
bitteren Gegner Lassalles, Schulze-Delitzsch, Gelegen-
heit, von der Tribüne des preußischen Abgeordneten-
hauses herab für Lassalle eine Lanze einzulegen. Der
Anlaß, bei dem dies geschah, ist insofern nicht uninter-
esant, weil er die Art bloßstellt, wie damals die preu-
ßische Regierung bereits die Arbeiter gegen die liberale
Bourgeoisie auszuspielen suchte.
Der Krieg zwischen den Nord- und Südstaaten der
amerikanischen Union hatte im Jahre 1862 eine große
Stockung in der Baumwollenindustrie zur Folge gehabt,
die meisten Fabriken mußten ihren Betrieb ganz oder
teilweise einstellen. Was das für die Arbeiter bedeutete,
liegt auf der Hand : in allen Baumwolldistrikten herrsch-
ten Arbeitslosigkeit und Elend, die in einen völligen Not- ,
stand auszuarten drohten. Im August 1862 wandten sich
daher die Fabrikanten des Kreises Reichenbach in Schle-
sien, wo die Not besonders groß war, an den Landrat des
Kreises mit einer Eingabe, in der sie ihn auf die „bedenk-
liche Situation" aufmerksam machten und ihn ersuchten,
Vorkehrungen zu treffen. Auf diese Eingabe nun ant-
wortete der Landrat : „Jedenfalls werden zu allererst
sämtliche Herren Fabrikanten das möglichste gewiß auf-
bieten, um aus eigenen Mitteln die notleidenden Weber
zu unterstützen ; es darf mit um so größerer Gewißheit
hierauf gerechnet werden, als im allgemeinen seit Jahren
die Verhältnisse der Fabrikanten sich bessern, während
210
die Lage der Arbeiter in derselben traurigen Beschaffen-
heit bleibt." Der Landrat erwarte also, hieß es weiter,
zunächst die Vorschläge der Herren Fabrikanten.
Diese blieben nicht aus, und unter ihnen befand sich
unter anderem auch der allerdings die Kritik herausfor-
dernde Vorschlag, ein Arbeitshaus für die Beschäftigungs-
losen bauen zu lassen. Darauf erhielten die Herren fol-
gende zweite Antwort :
„Ich fürchte, daß mit einem solchen Vorschlage die
Herren Fabrikanten sich nicht mit Unrecht den Haß der
Arbeiterbevölkerung zuziehen werden. Es handelt sich
lediglich darum, eine ohne Verschuldung in Not geratene
zahlreiche Bevölkerung, die kaum je in der Lage ge-
wesen ist, sich einen Notpfennig zu erübrigen, und mit
deren Tätigkeit andere reich geworden sind,
vor Hunger zu schützen. Dazu ein Arbeitshaus ?
Die Kritik wäre vortrefflich gewesen, wenn der Land-
rat seinerseits bessere Vorschläge gemacht hätte. Aber
davon stand nichts in seinem Register. Es kam ihm nur
darauf an, den Fabrikanten, die durchgängig Liberale
waren und deren Hauptwortführer, Leonor Reichenheim,
obendrein fortschrittlicher Abgeordneter war, gründlich
eins auszuwischen. Beiläufig bemerkt, war dies derselbe
Landrat, der später die famose Weberdeputation an Wil-
helm I. in Szene setzte und der bald darauf eine Weber-
genossenschaft ins Leben rief, die nach und nach 6000
Taler Staatshilfe zugewendet erhielt, ohne daß damit
mehr erreicht worden wäre, als daß eine Handvoll Ar-
beiter eine Zeitlang sich in Illusionen wiegen durften.
Beide Antworten waren in der „Provinzialzeitung für
Schlesien" veröffentlicht worden und hatten natürlich nicht
geringes Aufsehen erregt. Die Fortschrittler, deren Ver-
druß sich leicht begreifen läßt, brachten die Sache im
14« 211
preußischen Abgeordnetenhaus in Form einer Interpella-
tion zur Sprache. Die Verhandlung fand am 22. Januar
1863 statt — gerade sechs Tage, nachdem Lassalle
wegen eines Vortrags, der sich den zitierten Sätzen gegen-
über beinahe noch zahm ausnimmt, vor Gericht gestanden
und eine viermonatliche Gefängnisstrale zudiktiert erhal-
ten hatte. Bei Gelegenheit dieser Interpellation nun war
es, daß Schulze- Delitzsch dem Minister, der den Land-
rat in Schutz nahm, vorwarf, wie man bei Billigung sol-
cher Sprache eines Beamten wider die Fabrikanten Las-
salle habe vor Gericht stellen können, dessen Vortrag
doch rein wissenschaftlicher Natur gewesen sei. Er,
Schulze-Delitzsch, müsse das ausdrücklich betonen, ob-
wohl er durchaus nicht auf dem Standpunkt Lassalles
stehe.
Soviel hierüber. Ferner ist noch zu erwähnen, daß
der racheschnaubende Staatsanwalt Scheliing sich nicht
mit der erzielten Verurteilung Lassalles begnügte, son-
dern ihn wirklich noch wegen ,, Beleidigung der Staats-
anwaltschaft", begangen in der Verteidigungsrede, unter
besondere Anklage stellen ließ. Sie kam am 20. April
1863 zur Verhandlung und trug Lassalle eine Verur-
teilung zu einem Monat Gefängnis ein. Wer wagt es nun,
noch zu bezweifeln, daß Herr Scheliing eine bessere
Klinge schlug als sein Gegner?
Indes, unter einem Gesichtspunkt kann die Nachwelt
Scheliing dem Sohn Indemnität erteilen. Sie verdankt
seinem Vorgehen gegen Lassalle eine Rede, die Tausende
und Abertausende von Arbeitern zur höchsten Begeiste-
rung für die Kulturmission ihrer Klasse aufgerüttelt hat.
Ed. Bernstein.
212
DIE WISSENSCHAFT UND DIE ARBEITER
Meine Herren Präsident und Räte !
Ich muß damit beginnen, Ihre Nachsicht in Anspruch
zu nehmen. Meine Verteidigung wird eine eingehende
sein. Sie wird eben deshalb eine nicht gerade kurze sein
müssen. Aber ich halte mich hierzu berechtigt, einmal
durch die Höhe des Strafmaßes, mit welchem mich der
§100 des Strafgesetzbuchs bedroht, ein Strafmaß, das
in seinem Maximum nicht weniger als zwei Jahre Ge-
fängnis beträgt, zweitens aber und besonders dadurch,
daß es sich heute um noch ganz etwas anderes handelt
als um eine Strafe und um einen Mann !
Erlauben Sie, daß ich sofort die Debatte aus dem
Bereiche gewöhnlicher Prozeßroutine auf die Höhe und
zu der Würde erhebe, welche ihr zukommen.
Die Anklage, die gegen mich erhoben worden ist, ist
ein schlimmes und trauriges Zeichen der gegenwärtigen
Lage der Dinge.
Sie verletzt nicht nur die gewöhnlichen Gesetze ; sie
bildet sogar einen entschiedenen Eingriff in die Ver-
fassung, und dies ist das erste Verteidigungsmittel, das
ich hier entgegenstelle.
I. Der Artikel 20 der Verfassung lautet:
„Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei."
Was kann und soll dieses in der Verfassung prokla-
mierte „ist frei" bedeuten, wenn nicht dies, daß die
Wissenschaft und ihre Lehre nicht an das allgemeine
Strafgesetz gebunden sein soll ?
Soll dies „die Wissenschaft und ihre Lehre frei"
vielleicht bedeuten, frei innerhalb der Grenzen des all-
gemeinen Strafgesetzbuches?" Aber innerhalb dieser
215
Grenzen ist jede Meinungsäußerung, durchaus nicht bloß
die Wissenschaft und ihre Lehre, vollkommen frei. Inner-
halb der Grenzen des allgemeinen Strafgesetzbuches ist
jeder Zeitungsschreiber und selbst jedes Hökerweib voll-
kommen frei, zu schreiben und zu sprechen, was sie
wollen. Diese Freiheit, die jeder Art von Meinungs-
äußerung zusteht, brauchte und konnte dann nicht für
,,die Wissenschaft und ihre Lehre" durch einen
besonderen Verfassungsartikel verkündet werden.
Jenen Verfassungsartikel in diesem Sinne auslegen,
hieße also nichts anderes, als ihn einfach fortleugnen, ihn
dahinein interpretieren, daß er überhaupt nicht dastehe,
— was freilich eine in unserer Zeit nicht unbeliebte Weise
ist, die Verfassung in aller Stille zu beseitigen.
Kein Zweifel also, daß, da die erste Regel juristi-
scher Interpretation die ist, eine Gesetzesbestimmung,
geschweige denn einen Verfassungsartikel, nicht ins Über-
flüssige und Absurde, nicht ins Nichtdastehen zu
interpretieren — kein Zweifel also, sage ich, daß dieser
Verfassungsartikel besagt, was er eben besagt: daß die
Wissenschaft und ihre Lehre frei, an die Grenzen des
gemeinen Strafgesetzes nicht gebunden sein sollen.
Und kein Zweifel auch, meine Herren, daß dies eben
die Absicht dieser Verfassungsbestimmung war, der
Wissenschaft das Vorrecht einzuräumen, nicht an die
Beschränkungen, welche das gemeine Strafrecht der ge-
wöhnlichen Meinungsäußerung auferlegt, gebunden zu sein.
Es ist begreiflich, wenn die Gesetzgebung die Institu-
tionen eines Landes zu schützen sucht. Es ist natürlich,
wenn die Gesetze es verbieten, die Bürger dazu aufzu-
fordern, sich gewaltsam gegen die bestehenden Einrich-
tungen zu erheben.
Es ist bei Unterstellung gewisser Rechtsansichten auch
216
noch erklärlich, wenn die Gesetze es verbieten, sich an
die gedankenlose Leidenschaft zu wenden, Schmähung
und Verhöhnung gegen die bestehenden Einrichtungen zu
verbreiten, durch einen Appell an das leichtbewegliche
unmittelbare Empfindungsvermögen der Menge die
Gefühle des Hasses und der Verachtung zu entzünden.
Aber was ewig urfrei und in keine Schranken ge-
schlagen dastehen muß, was für den Staat selbst wich-
tiger als jedes einzelne Gesetz, an kein einzelnes Ge-
setz als Grenze seiner freien Tätigkeit gebunden sein
darf — das ist der Trieb wissenschaftlicher Er-
kenntnis !
Alle Zustände sind unvollkommen. Es kann sich tref-
fen, daß Institutionen, welche wir für die unantastbarsten
und notwendigsten halten, die verderblichsten und ver-
änderungsbedürftigsten sind.
Wer, dessen Blick die Veränderungen der Geschichte
seit den Zeiten der Inder und Ägypter, wer, dessen Blick
auch nur den beschränkten Zeitraum eines Jahrhunderts
genau umfaßt, leugnete dies ?
Der ägyptische Fellah heizt den Herd seiner elenden
Lehmhütte mit den Mumien der ägyptischen Pharaonen,
den allmächtigen Erbauern der ewigen Pyramiden. Sitten,
Einrichtungen, Gesetzbücher, Königsgeschiechter, Staaten,
Völker — sind im regen Wechsel verschwunden. Aber
was mächtiger als sie alle, nie verschwunden, immer nur
gewachsen ist, was sich seit den ältesten Zeiten joni-
scher Philosophie, alles andere überdauernd, immer nur
in beständiger Zunahme entfaltet hat, von einem Staate
dem andern, von einem Volke dem andern, von einer
Zeit der andern in heiliger Ehrfurcht überliefert, das
ist der stolz ragende Baum wissenschaftlicher Er-
kenntnis !
217
Und welches ist die Quelle aller unablässig fortschrei-
tenden, aller unausgesetzt und unmerklich sich vermeh-
renden, aller friedlich sich vollziehenden Verbesserung
in der Geschichte, wenn nicht die wissenschaftliche
Erkenntnis? Sie muß darum walten ohne Schranken,
für sie darf es kein Festes, das sie nicht in den Prozeß
ihrer chemischen Untersuchungen zöge, kein Unberühr-
bares, kein noli me tangere geben. Ohne die Freiheit der
wissenschaftlichen Erkenntnis daher nur Stagnation, Ver-
sumpfung, Barbarei ! Und wie sie die unausgesetzt flie-
ßende Quelle aller Vervollkommnung menschlicher Zu-
stände ist, so ist sie und ihre die Überzeugungen langsam
gewinnende Macht zugleich auch die einzige Garantie für
eine friedliche Entwickelung. Wer daher diese Quelle
verstopft, wer ihr in bezug auf irgendwelche Zustände,
wer ihr an irgendwelchen Punkten zu fließen verbietet,
der hat nicht nur den Quell der Vervollkommnung ab-
geschnitten und Nacht und Barbarei heraufbeschworen —
er hat den öffentlichen Frieden eingerissen und den
Staat auf gewaltsamen Umsturz und Ruin gestellt ! Denn
er hat jenes Sicherheitsventil verschlossen, durch welches
die Gesellschaft allmählich in sich aufnimmt, was ihrer
unmerklich sich ändernden Lage entsprechend, durch die
Kraft der Wissenschaft langsam herausgeboren, sicher,
wenngleich allmählich, in Köpfe und Zustände übergeht.
Er hat das Sicherheitsventil geschlossen und den Staat auf
die Explosion gestellt! Er hat der Wissenschaft ver-
boten, Wunde und Heilmittel aufzuzeigen, und die aus der
verborgen gehaltenen Wunde sich endlich ergebenden Kon-
vulsionen des Todeskampfes an die Stelle der Krankheits-
erforschung und ihrer Heilung gesetzt.
Die unbeschränkte Freiheit der wissenschaftlichen
Lehre ist daher nicht nur ein unnehmbares Recht des
218
Individuums, sie ist vor allem und in noch höherem Grade
die Lebensbedingung des Ganzen, das Lebensinteresse
des Staates selbst.
Darum verkündet die Gesellschaft den Satz: ,,die
Wissenschaft und ihre Lehre ist frei," frei ohne Zusatz,
ohne Bedingung, ohne Schranke, und darum setzt sie
diesen Satz, um zu zeigen, daß er selbst dem Gesetzgeber
unantastbar sein solle, selbst von ihm in keinem Momente
verkannt und verletzt werden dürfe, weit über alle Gesetz-
gebung hinaus in die Verfassung, als das fröhliche
Unterpfand der friedlichen Fortentwicklung des gesell"
schaftlichen Lebens bis in die spätesten Zeiten !
Aber wie, meine Herren ? Stelle ich vielleicht hier
eine nagelneue und unerhörte Theorie auf ? Mißbrauche
ich vielleicht den Wortlaut der Verfassung, um mir aus
einer prozessualischen Verlegenheit zu helfen ?
Nichts leichter statt dessen, als Ihnen den historischen
Nachweis zu erbringen, daß diese Bestimmung der Ver-
fassung nie anders aufgefaßt worden ist, daß diese Theorie
seit je und Jahrhunderte lang vor der Verfassung durch
Usus und Praxis unbestrittene Geltung bei uns hatte, daß
sie ein traditioneller und charakteristischer Grundzug aller
germanischen Nationen seit der frühesten Zeit ist.
Zur Zeit des Sokrates konnte man noch angeklagt
werden, xtwovg deovz neue Götter, gelehrt zu haben, und
Sokrates trank den Giftbecher unter dieser Anklage.
Im Altertum war dies natürlich. Der antike Geist war
so durch und durch identisch mit seinen staatlichen Zu-
ständen — und die Religion gehörte zu den Grundlagen
des Staates — , daß er sich in keiner Weise von denselben
losschälen, sich nicht häuten konnte. Er mußte mit
diesen Staatseinrichtungen stehen und fallen, und er fiel
mit denselben ! In einem solchen Volksgeiste war jede
219
wissenschaftliche Lehre, welche eine Verneinung einer der
Grundlagen des Staates enthielt, ein Angriff auf das
Lebensprinzip dieses Volkes selbst und konnte als solcher
behandelt werden.
Eine ganz andere Erscheinung tritt nach dem Unter-
gang der antiken Welt mit den germanischen Nationen auf.
Es sind dies Nationen, die sich schälen und häuten
können, die in der Entwicklungsfähigkeit ihres Lebens-
prinzips, des subjektiven Geistes, die Biegsamkeit in sich
tragen, die verschiedenartigsten Wandlungen in sich selbst
durchzumachen; Nationen, welche die zahlreichsten und
gewaltigsten dieser Wandlungen bereits durchgemacht
haben und in ihnen, statt Tod und Untergang, immer nur
die Grundlage höherer Entwicklung und höherer Blüte
fanden 1 ).
*) Die hier angeführten Kriterien für den Unterschied zwi-
schen der geistigen Verfassung der sogenannten germanischen
Nationen und der der antiken Welt werden heute vielfach auf
Widerspruch stoßen. Und nicht mit Unrecht. Als Nation waren
die Griechen und Römer kaum weniger entwickelungsfähig wie
die germanischen Völker — daß ihre Staaten mit dem Verfall
einer Reihe von Einrichtungen des gesellschaftlichen Lebens
der Epoche zusammenbrachen, ist ein Schicksal, das sie mit den
verschiedenen Staaten der germanischen Welt durchaus gemein
haben. Staatswesen sind überhaupt nur bis zu einem gewissen
Grade entwickelungsfähig, geht die Entwickelung über diesen
Punkt hinweg, so tritt früher oder später die geschichtliche
Katastrophe ein, die an die Stelle des alten Staates eine andere
Gesellschaftsform mit neuen Grundlagen setzt. Zu diesen mögen
alsdann auch neue Religionen oder Moralbegriffe gehören, im
allgemeinen ist jedoch die Rolle der Religion, außer natürlich
in theokratischen Staaten, selbst in der antiken Welt nur eine
sekundäre. Sokrates war nicht der erste und nicht der einzige,
der in Griechenland „neue Götter" gelehrt hatte — wenn ge-
rade er den Schierlingsbecher trinken mußte, so waren poli-
220
Das Mittel zur Vorbereitung und Durchführung dieser
zu immer höherer Blüte führenden Wandlungen, deren
Element sie in sich tragen, haben diese Völker an dem
Prinzip der unbeschränkten Freiheit der wissenschaftlichen
Forschung und Lehre.
Früher daher, und weit früher, als man in der heutigen,
gebildeten Welt, welche die Freiheit der Wissenschaft zu
den modernen Errungenschaften zu zählen pflegt, in der
Regel ahnt, weit früher, sage ich, bricht in diesen Völkern
der Instinkt durch, daß die Freiheit der Wissenschaft
weder an die Autorität einer Person, noch einer mensch-
lichen Satzung gebunden sein dürfe, daß sie vielmehr die
allen menschlichen Einrichtungen überlegene und ihnen
vorgehende, sich auf ein göttliches Recht stützende Kraft
sei. —
„Quasi lignum vitae," sagt Papst Alexander IV. in
einer im Jahre 1255 an die Pariser Universität gerichteten
Konstitution — denn wie im Mittelalter alles nur korpora-
tive Existenz hat, so auch damals die' Wissenschaft nur
als Universität — „quasi lignum vitae in Paradiso Dei
et quasi lucerna fulgoris in Domo Domini, est in Sancta
Ecclesia Parisiensis Studii disciplina." „Wie der Baum
des Lebens im Paradiese Gottes und wie das Leuchten
tische Gründe dafür maßgebend, die mit der von ihm angeblich
begangenen Religionsstörung nur sehr äußerlich zu tun hatten.
Außerdem stehen dem griechischen Verkünder „neuer Götter"
bei den germanischen Nationen Huß und tausend andere Opfer
religiöser Verfolgung gegenüber.
Lassalle irrt darin, daß er einseitig im ,, Geist" der Völker
die Ursache ihrer Entwickelung erblickt, statt in den besonderen
Umständen ihrer Entwickelung die Erklärung für ihre geistige
Verfassung zu suchen. Dies hindert übrigens nicht, daß er trotz-
dem schließlich meist zu richtigen Schlußfolgerungen in bezug
auf die Gegenwart kommt. D. H.
221
des göttlichen Glanzes im Hause des Herrn, so ist in
der heiligen Kirche das Institut des Pariser Studiums."
Und man würde sehr irren, zu glauben, daß auf diese
und ähnliche päpstliche oder kaiserliche und königliche
Konstitutionen die Universitäten des Mittelalters das Recht
der wissenschaftlichen Zensur — der censura doctrinalis
— stützen, das sie in einer merkwürdigen Ausdehnung in
Anspruch nehmen. Nicht ex jure humano, sagt Petrus
Alliacensis — ein Mann, den, 1381 zum Magnus Magister
der Pariser Universität gewählt, der erzbischöfliche und
dann der Kardinalshut bedeckte — , nicht ex jure humano,
sagt Petrus Alliacensis, und alle späteren Scholastiker
stimmen ihm bei, nicht aus menschlichem Recht, sondern
ex jure divino, aus göttlichem Recht stamme der Wis-
senschaft die Befugnis, ihre Zensur zu üben, und die
von Päpsten, Kaisern und Königen erteilten Privilegien
und Konstitutionen seien nur die Anerkennung des
ex jure divino oder, wie sie sich gleichfalls ausdrücken,
ex jure naturali, aus dem Naturrecht für die Wissen-
schaft herfließenden Rechtes.
Wir sind gewohnt, meine Herren, auf das Mittelalter
vornehm als auf eine Zeit der Nacht und Barbarei herab-
zublicken.
Aber in vielen Stücken mit hohem Unrecht, und in
keiner Hinsicht mit größerem Unrecht, als in bezug auf
das damals durch die wiederholtesten und solennesten
Fälle anerkannte Recht der Wissenschaft, ohne alle Rück-
sicht und gegen König und Papst ihre feierliche Stimme
zu erheben.
Wir haben neulich einen Konflikt erlebt zwischen der
Regierung und dem Abgeordnetenhause über die Bestrei-
tung von Ausgaben, die von der Kammer nicht bewilligt
worden. Man hat versucht, im Lande, ich weiß nicht
222
welche Meinung zu verbreiten über die maßlose Kühnheit
und die wühlerischen Tendenzen des Abgeordnetenhauses,
und gewiß hat es sogar Abgeordnete genug gegeben, die
selbst über ihre eigene Kühnheit erstaunt und stolz auf
sie waren.
Aber, meine Herren, im Februar 1412 erlaubte sich
die Universität von Paris, welche keineswegs irgendwie
mit der Finanzverwaltung des Landes oder mit ihrer Kon-
trolle betraut war, eine Adresse an den König von Frank-
reich, Karl VI., zu richten, wie sie selbst sagt, ,,pour la
chose publique de vostre royaume," ,,für die öffentliche
Sache des Königreichs," in der sie ganz besonders die
Finanzverwaltung des Landes, dann aber auch alle andern
Zweige der Verwaltung der schärfsten Kritik unterwirft,
das vernichtendste Verdammungsurteil darüber ausspricht.
Und zu welcher ganz anderen Kühnheit der Sprache und
der Forderungen, als die ist, zu der sich unser Abge-
ordnetenhaus erhoben hat oder erheben würde, schwingt
sich in dieser Remonstrance die Pariser Universität
empor !
Sie weist dem König nach, daß die Staatseinkünfte
nicht nach ihrer Bestimmung verwendet würden (,,on
appert clairement, que les dictes finances ne sont point
employees ä choses dessus dictes" usw.) und schließt
diese Nachweisungen mit dem peremtorischen Ausruf:
,,Item, et il fault savoir, oü est cette finance." „Item,
und man muß wissen, wo dieses Geld geblieben ist." Sie
schildert ihm seine gesamte Finanzverwaltung, und zwar
seine höchsten Beamten, die Finanzminister, Gouverneurs
und Schatzmeister der Krone vor allen, als eine Bande
gesetzloser Missetäter, als eine Bande von miteinander
zum Ruin des Landes verschworenen Spitzbuben ohne
alle Ausnahme ! Sie wirft dem König vor, wie er den
223
obersten Gerichtshof, das Parlament von Paris besetzt
und den Namen des Rechts dadurch entweiht habe ! Sie
hält ihm vor, mit wie viel geringeren Summen seine Vor-
gänger regiert, „au quel temps estoit le royaume bien
gouverne, autrement que maintenant," ,,zu welcher Zeit
gleichwohl das Land gut regiert war, ganz anders als
jetzt."
Sie schildert ihm den Druck, der auf den Armen laste,
dem durchaus abzuhelfen sei und zu dessen Abhilfe sie
eine Zwangsanleihe auf die Reichen verlangt, und sie er-
klärt ihm, daß alles, was sie in ihrer langen Remonstrance
sage, doch nur höchst ungenügend sei ; denn mehrere Tage
würden nicht hinreichen, die Mißregierung des Landes
wahrhaft auseinanderzusetzen.
Ihr Recht zu dieser sanglanten Remonstrance stützt die
Universität ausdrücklich auf nichts anderes als darauf,
daß sie die Wissenschaft sei, von der jedermann
wisse, daß sie vollkommen uneigennützig sei, daß es nicht
ihre Gewohnheit sei, die Ämter unter sich zu haben und
die Profite, noch sich in irgend anderer Weise darum zu
bekümmern als mit ihrem Studium, eben deshalb aber sei
es ihre Pflicht, zu sprechen, wo der Fall es erheische.
Und sie konkludiert nun auf nichts Geringeres als da-
hin: der König müsse ohne jeden Verzug (sans quelque
dilacion) alle Gouverneure der Finanzen ohne alle Aus-
nahme (sans nul excepter) ihrer Ämter entsetzen, sie ver-
haften und ihre Güter vorläufig mit Sequester belegen
lassen, und unter der Strafe des Todes und der Ver-
mögenskonfiskation verbieten, daß nicht einer der unteren
Finanzbeamten mit diesen Gouverneurs Rücksprache
nehme.
Wenn Sie diese lange Remonstrance lesen, meine
Herren — Sie finden sie in der Chronik jener Zeit von
224
Enguerrand de Monstrelet (liv. I. c. 99 T. II. pag. 307
sq. Ed. Douet-D'aroy) — so werden Sie sich nicht
verhehlen können, daß, wenn diese Adresse in unseren
Tagen, z. B. von der Berliner Universität erlassen worden
wäre, es kaum ein Verbrechen des Strafkodex gäbe, wel-
ches der Staatsanwalt nicht darin gefunden hätte !
Verleumdung und Beleidigung von Beamten in bezug
auf ihr Amt, Schmähung und Verhöhnung der Einrich-
tungen des Staates und der Anordnungen der Obrigkeit,
Majestätsbeleidigung, Anreizung der Angehörigen des
Staates zum Haß und zur Verachtung — und ich weiß
nicht wie viel Verbrechen noch würden unsere Staats-
anwälte darin gefunden haben !
Hat man doch vor weniger als einem Jahre, wie die
Zeitungen erzählen, eine Disziplinaruntersuchung wegen
einer Adresse ganz anderer Art eingeleitet, mit welcher
eine unserer Universitäten das an sie ergangene Wahlauf-
forderungsschreiben des Ministers ablehnte.
Aber damals, in der Nacht der Zeiten, war dies noch
nicht üblich. Vielmehr wird, ganz wie es die Universität
verlangt hatte, der Schatzmeister der Krone, Audry Grif-
fart, mit vielen anderen der höchsten Finanzbeamten ge-
fangen genommen, und andere entgingen diesem Schicksal
nur dadurch, daß sie in eine Kirche flohen, der das Asyl-
recht zustand.
Das war 1412. Aber schon achtzig Jahre vorher trug
sich ein anderer vielleicht noch bedeutenderer Fall zu,
den ich in größerer Kürze berühren kann.
Der Papst Johann XXII. stellt eine neue Auffassung
des Dogma von der visio beatifica auf und läßt sie in den
Kirchen predigen. Die Universität von Paris — nee
Pontificis reverentia prohibuit, sagt der Berichterstatter,
quominus veritati insisterent; „nicht hielt sie die Ehr-
15 Lassalle, G<6. Sckrifr«a. Band II- 225
furcht vor dem heiligen Vater zurück, der Wahrheit bei-
zustehen" — die Universität, und obgleich es sich hier
um einen Glaubensartikel handelte, ein Gebiet, in welchem
die Kompetenz des Papstes nicht bezweifelt werden
konnte, erläßt am 2. Januar 1332 ein Dekret, worin sie
diese Auffassung des Dogma für einen Irrtum erklärt.
Der König Philipp VI. insinuiert dies Dekret dem zu
Avignon befindlichen Papste mit der Erklärung, wenn er
infolge desselben nicht widerrufe, werde er ihn als einen
Ketzer verbrennen lassen, und der Papst wider-
ruft wirklich, obwohl ohnehin auf dem Totenbette liegend,
wie Sie dies alles bei Bulaeus in der Historia Universi-
tatis Parisiensis, Paris 1668 fol. To. IV. p. 335 sq.
ausführlicher erzählt finden können.
Diese Beispiele, die übrigens beliebig vermehrt werden
könnten, werden genügen, um zu zeigen, wie unbeschränkt
und an keine strafrechtlichen Grenzen gebunden schon im
frühen Mittelalter, sogar Papst und König gegenüber, die
Freiheit der Wissenschaft war, die, ich wiederhole es,
freilich im Mittelalter nur eine korporative Existenz
hatte.
Die Theorie, die ich aufstelle, sie hat schon seit mehr
als 500 Jahren selbst in katholischen Zeiten und bei
romanischen Völkern ihre Praxis gehabt.
Kommt der Protestantismus und errichtet die Staats-
gebäude selbst, die er schafft, auf dem Prinzip der freien
Forschung ! Dies Prinzip ist seitdem die Grundlage un-
serer ganzen staatlichen Existenz. Die protestantischen
Staaten haben kein Recht zu existieren ohne das-
selbe, haben keine Möglichkeit dazu! Wann wäre seit-
dem eine strafrechtliche Anklage wegen einer wissen-
schaftlichen Lehre in Preußen erhört gewesen ?
Als Christian Wolf die Leibnizsche Philosophie in
226
Halle popularisierte, insinuierte man dem damaligen Sol-
datenkönig Friedrich Wilhelm I., daß nach Wolfs Lehre
von der prästabilierten Harmonie die Soldaten nicht aus
freiem Willen desertierten, sondern vermöge dieser be-
sonderen Einrichtung Gottes, der prästabilierten Har-
monie 1 ), und daß diese Lehre also, in das Militär ver-
breitet, höchst gefährlich wirken müßte. Es ist wahr, daß
dieser Soldatenkönig, der den Staat in seinen Regimentern
sah, hierdurch aufs äußerste aufgebracht, sofort eine Ka-
binettsorder an Wolf erließ, im November 1723, in der
er ihm befahl, bei Strafe des Stranges binnen zweimal
24 Stunden die preußischen Staaten zu verlassen — und
Wolf mußte fliehen. Aber wenn die lettres de cachet der
Könige ohne Appell sind in der Zeit, so sind sie dafür
ohne Ansehen und ohne Bedeutung in der Geschichte.
Überdies hatte jener Soldatenkönig nur eine offene freie
Gewalttat begangen und nicht die Formen des Rechtes
entweiht. Er drohte, er werde Wolf hängen lassen, und
er hätte dies durch seine Soldaten ausführen lassen können.
Auch die Gewalt hat noch eine gewisse Würde, wenn sie
offen auftritt. Aber er beleidigte nicht seine Richter-
kollegien durch das Ansinnen, daß sie die Wissen-
schaft verurteilen sollten! Es fiel ihm nicht ein,
die Gewalt in Recht zu verkleiden!
Zudem, kaum besteigt Friedrich der Große, er, der
*•) Der (von Gott bei Erschaffung der Welt) in der Weise
vorherbestimmte gesetzmüßige Zusammenhang aller Bewegungen
der „Monaden" — der beseelt gedachten Einheiten, aus denen
die organische wie die unorganische Welt bestehe — daß diese
Bewegungen insgesamt eine harmonische Reihe darstellen. So
daß also alles, was geschieht, nach dieser Lehre notwendiges
Ergebnis der Beschaffenheit der anscheinend selbständig sich
betätigenden Monaden ist. D. H.
15« 227
zwar gewiß Soldaten brauchte, aber deshalb doch ein
Staatskönig und kein Soldatenkönig war, am 31.
Mai 1740 den Thron, als er sechs Tage darauf, am
6. Juni 1740, wegen Wolfs, an den übrigens auch schon
Friedrich Wilhelm I., seine Gewalttat bereuend, später
sehr ehrenvolle aber vergebliche Rückberufungsschreiben
erlassen hatte, folgendes Handschreiben an den Konsi-
storialrat Reinbeck richtet:
„Ich bitte ihn, sich umb des Wolfen mühe zu geben,
ein Mensch, der die Wahrheit sucht und sie liebet, mus
unter aller menschlichen Gesellschaft werth gehalten wer-
den und glaube ich, daß er eine Conquete im Land der
Wahrheit gemacht hat, wehn er den Wolf hierher per-
suadiret."
So trug denn also auch dieser Konflikt nur dazu bei,
den alten Grundsatz, daß die wissenschaftliche Erfor-
schung und Verkündung der Wahrheit an keine Grenze und
Rücksicht gebunden sei und nur sich selber zur höchsten
und einzigen Rücksicht habe, mit neuem Glänze zu um-
geben und vom Throne selbst herunter anerkennen zu
lassen.
Selbst das Dasein Gottes war vor der Lehre der
Wissenschaft nicht geschützt ! Sie konnte frei, sie kann
noch heute frei, selbst nach dem neuen Strafgesetzbuch,
welches nur die Lästerung, die für den Andersgläubigen
kränkende Beschimpfung Gottes, nicht aber die Leugnung
seines Daseins verbietet, ihre Beweise gegen seine Exi-
stenz führen.
Dezennienlang vor der Verfassung war die unbedingte
Freiheit der Wissenschaft in Preußen der letzte Zu-
fluchtswinkel, in den sich Preußens Lobredner retteten,
der letzte Stolz, mit dem sie prunkten.
Sie alle erinnern sich noch des immensen Aufsehens,
228
welches der Fall Bruno Bauers erregte, des Privatdozen-
ten an der theologischen Fakultät zu Bonn, welchem unter
dem absolutistisch-pietistischen Ministerium Eichhorn omi-
nösen Angedenkens die licentia docendi 1 ) wegen seiner
Evangelienlehre, entzogen werden sollte ; der erste Fall
in diesem Jahrhundert, in welchem eine — und doch wie
unendlich geringe — Antastung der Freiheit der Wissen-
schaft gewagt wurde. Die Fakultäten kamen in Auf-
regung, die Gutachten schwirrten monatelang hin und her,
Männer von den ruhmreichsten Namen, wie Marheinecke
und andere, erklärten Protestantismus und In^li^enz für
in ihren Grundfesten bedroht, wenn solche in Preußen
unerhörte Anmaßung Erfolg haben könne, und selbst
solche Gutachten, welche gehorsam nach dem ministeri-
ellen Wunsche ausfielen, basierten ihre Konklusion doch
nur darauf, daß es sich hier um eine licentia docendi in
der theologischen Fakultät handele, mit deren Grund-
prinzipien jene Bauersche Evangelienlehre in Widerspruch
stehe, und erklärten ausdrücklich, daß, hätte es sich hier
um eine licentia docendi in einer nichttheologischen, in
einer philosophischen Fakultät gehandelt, die Entschei-
dung die entgegengesetzte hätte sein müssen. Niemandem
aber, und Eichhorn selbst nicht, war der Gedanke in den
Sinn gekommen, jene Lehre vor das Forum des Straf-
rechts zu ziehen! Einen theologischen Lehrstuhl ent-
zog man dem Verkünder untheologischer wissenschaft-
licher Resultate, — dieselben mit dem Büttel zu be-
kämpfen — so weit war man unter dem Absolutismus
noch nicht gediehen!
Warum hat Eichhorn, der Vielgeschmähte, diesen Tag
nicht erlebt!
Mit welcher Bewunderung und mit welcher höhnischen
*) Erlaubnis zur Lehrtätigkeit. D. H.
229
Genugtuung zugleich würde er auf seine konstitutionellen
Nachfolger blicken !
Selbst unter dem pietistischen Absolutismus Eichhorns,
unter dieser ecclesia militans der Verfinsterung, bewahrte
man doch noch einen solchen Rest von. Scham vor den
uralten Traditionen, daß man in jener Zeit, wo die Re-
pressivgesetze durch die Präventiv-Zensur überflüssig ge-
macht waren, auch vor dem Drucke dieser die Würde und
Freiheit der Wissenschaft bewahren wollte. Nach irgend
einem äußeren Kriterium der Wissenschaftlichkeit eines
Buches haschend, suchte man ein solches, wie ungeschickt
die getroffene Wahl auch war, in dem äußeren Umfange
eines Werkes und verordnete : Bücher über 20 Bogen sind
zensurfrei.
Diese mehr als fünfhundertjährigen Traditionen, dieser
Satz, der lange, ehe er Gesetz war, durch Praxis und Usus
bei allen modernen Nationen in Geltung war, diese uralte
Überlieferung des geistigen Lebensprozesses der germa-
nischen Nationen ist es, welche die Gesellschaft endlich
im Artikel 20 der Verfassung zusammenfaßt, jedem spä-
teren Gesetzgeber selbst als Norm zurufend : ,,Die Wis-
senschaft und ihre Lehre ist frei."
Ist frei ohne Schranken, frei ohne Grenze, frei ohne
Riegel ! Alles hat in gesetzlichen Zuständen seine Grenze ;
jede Macht, jede Funktion, jede Befugnis. Das einzige,
was selber grenzenlos und unendlich, auch in grenzenloser
und unendlicher Freiheit wie die Sonne im Äther über
allen festen Zuständen schweben soll, das ist das Sonnen -
äuge theoretischer Erkenntnis!
Frei soll sie sein, selbst bis zum Mißbrauch frei!
Denn wenn selbst bei der Wissenschaft und ihrer Lehre
von einem Mißbrauch die Rede sein könnte — was auf
das allerernsthafteste bestritten werden kann, meine
230
Herren — hier wäre der Punkt, wo die Verhütung des
Mißbrauchs in einem Falle die Segnungen des Ge-
brauchs in Millionen Fällen verhindern könnte. Wenn
irgendwelche Klasseneinrichtungen gegen die Wissenschaft
geschützt wären, so daß diese nicht lehren dürfte, diese
Einrichtungen sind mangelhaft oder schädlich, ungerecht
oder verderblich — wessen Geist wäre dann so allum-
fassend, so überschauend die Geister aller seiner Zeit-
genossen und der nachfolgenden Generationen, daß er
auch nur eine Ahnung zu haben vermöchte, welche segens-
reiche Entdeckungen, welche fruchtbringendsten Ent-
wicklungen, welche Bereicherungen des Geistes durch
diese eine feste Grenze gegen Mißbrauch im Keime er-
stickt werden, welche gewalttätige Erschütterungen oder
welcher Verfall dadurch über den Staat heraufbeschworen
werden könnten ?
Zudem, was ist Gebrauch und was Mißbrauch in der
Wissenschaft, wo scheiden sich beide, und wer be-
stimmt dies? Dies müßte — so erleuchtet Sie ohne
allen Zweifel sein mögen, meine Herren Präsident und
Räte, und gerade je erleuchteter Sie sind, desto lebhafter
werden Sie dies selbst fühlen — nicht ein Gerichtshof
sein, sondern ein Hof, zusammengesetzt aus der Blüte
aller wissenschaftlichen Kapazitäten der Zeit in allen
Fächern und Zweigen der Wissenschaft. Was sage ich ?
Aus der Blüte aller Kapazitäten der Zeit ? Nein, auch
noch aus der aller Folgezeiten ! Denn wie oft zeigt uns
nicht die Geschichte gerade die bahnbrechenden Geister
der Wissenschaft im feindlichsten Gegensatz mit der Wis-
senschaft ihrer Tage !
Nach 50-, nach 100 jährigen Debatten oft ist in der
Wissenschaft erst festgestellt, was Gebrauch, was Miß-
brauch war. —
231
In der Tat ist auch seit der Verfassung 1 noch niemals
eine Anklage gegen eine wissenschaftliche Lehre versucht
worden.
Wir haben in Preußen, meine Herren, seit 1848, seit
1850 Hartes und Schweres getragen, und müde und
wund vom Tragen sind unsere Schultern!
Aber selbst unter Manteuffel-Westphalen und bis auf
den heutigen Ta<* ist uns dies eine erspart geblieben,
eine wissenschaftliche Lehre unter Anklage gestellt zu
sehen.
Angriffe der schärfsten Natur, Angriffe, die an und
für sich auf das leichteste hätten strafrechtlicher Ver-
folgung ausgesetzt werden können, sie b-ieben unverfolgt,
wenn sie in einem wissenschaftlichen Werk, wenn sie als
wissenschaftliche Lehre auftraten.
Ich bin selbst in der Lage, hiervon Zeugnis ablegen zu
können.
Vor nicht ganz zwei Jahren veröffentlichte ich ein
Werk, in welchem es mir vielleicht gelungen ist, Ihre
eigene Wissenschaft, meine Herren, die Wissenschaft,
aus welcher die Rechtsprechung herfließt, einige Fort-
schritte machen zu lassen, mein Svstem der erworbenen
Rechte. Ich sage in demselben (Bd. I, S. 238) : „Die
Wissenschaft, deren erste Pflicht schärfstes Denken ist,
kann deshalb auch gar nicht auf das Recht verzichten,
die Schärfe der Begriffsbestimmungen in der ihr allein
entsprechenden Schärfe und Bestimmtheit der Ausdrücke
niederzulegen." Und hierauf gestützt, trete ich in dem
Werke den Nachweis an, daß die preußische Agrargesetz-
gebung seit 1850 nichts anderes sei, als — ich bediene
mich dort wörtlich dieser Worte — ein widerrechtlich
und wider das eigene Rechtsbewußtsein am
232
armen Mann zugunsten der reichen Grundaristokratie be-
gangener Raub!
Wie leicht wäre es gewesen, in diesen Worten, wenn
sie anderwärts gestanden hätten, öffentliche Schwächung
der Einrichtungen des Staates oder Anreizung zu Haß
und Verachtung gegen die Anordnungen der Obrigkeit zu
finden !
Aber sie standen in einem wissenschaftlichen
Werk, sie waren ein Resultat sorgfältig ausgeführter wis-
senschaftlicher Lehre — und so blieben sie unverfolgt !
Aber freilich, das war noch vor zwei Jahren !
Der Anklage, welche gegen mich erhoben wird, schleu-
dere ich meinerseits die Anklage entgegen, durch den
heutigen Tag über Preußen die Schmach gebracht zu
haben, daß zum ersten Male, seitdem dieser Staat besteht,
die Lehre der Wissenschaft vor das Forum des Straf-
rechts gezogen wird !
Oder was wird mir der Staatsanwalt antworten,
wenn er in thesi *) meine Ausführungen zugeben, wenn
er anerkennen muß, die Wissenschaft und ihre Lehre sei
frei, und also frei von jeder strafrechtlichen Beschrän-
kung?
Wird er mir vielleicht bestreiten wollen, daß ich ein
Vertreter der Wissenschaft sei ? Oder wird er vielleicht
leugnen wollen, daß das Werk, um das es sich in dieser
Anklage handelt, ein wissenschaftliches Produkt
sei ? —
Der Staatsanwalt scheint selbst sich dadurch beengt
zu fühlen, daß er es hier mit einer wissenschaftlichen
Produktion zu tun hat, denn er beginnt in der Anklage-
schrift mit dem Satze: „Obgleich sich der Angeklagte
x ) Als Grundsatz. D. H.
233
den Schein der Wissenschaftlichkeit gegeben hat, so
hat derselbe doch eine durch und durch praktische Ten-
denz."
Den Schein der Wissenschaftlichkeit? Und warum
nur den Schein? Ich fordere den Staatsanwalt auf, mir
zu erweisen, warum dieser wissenschaftlichen Leistung
nur der Schein der Wissenschaftlichkeit zukommen soll!
Ich glaube, ich bin, wenn es sich um die Frage handelt :
was Wissenschaft ist oder nicht, besser befugt mitzu-
sprechen als der Staatsanwalt.
In verschiedenen und schwierigen Gebieten der Wissen-
schaft habe ich umfangreiche Werke zutage gefördert,
keine Mühen und keine Nachtwachen gescheut, um die
Grenzen der Wissenschaft selbst zu erweitern, und ich
kann vielleicht mit Horaz sagen : militavi non sine gloria 1 ).
Aber ich selbst erkläre Ihnen : Niemals, nicht in meinen
umfangreichsten Werken, habe ich eine Zeile geschrie-
ben, die strenger wissenschaftlich gedacht wäre als diese
Produktion von ihrer ersten Seite bis zur letzten.
Ich behaupte ferner, daß diese Broschüre nicht nur ein
wissenschaftliches Werk wie so manches andere ist, wel-
ches bereits bekannte Resultate zusammenfaßt, sondern
daß sie sogar in der vielfachsten Hinsicht eine wissen-
schaftliche Tat, eine Entwicklung von neuen wissen-
schaftlichen Gedanken ist.
Welches ist das Kriterium für die Wissenschaftlichkeit
eines Buches? Doch kein anderes als sein Inhalt.
Werfen Sie also einen Blick auf den Inhalt dieser
Broschüre.
Dieser Inhalt ist nichts anderes als eine auf 44 Seiten
zusammengedrängte Philosophie der Geschichte,
- 1 ) Ich habe nicht ruhmlos gestritten. D. H.
534
beginnend mit dem Mittelalter und gehend bis auf die
heutige Zeit.
Es ist eine Entwicklung des objektiven vernünftigen
Gedankenprozesses, welcher der europäischen Geschichte
seit länger denn ein Jahrtausend zugrunde liegt ; eine Ent-
faltung der inneren Seele, welche der scheinbar nur tat-
sächlichen, scheinbar nur empirischen historischen Realität
innewohnt und sie als ihre sie bewegende und zeugende
Macht aus sich herausgesetzt hat. Es ist der trotz der
Kürze der Broschüre genau entwickelte Nachweis, daß
die Geschichte nichts anderes ist als eine mit innerer Not-
wendigkeit und unter der Larve scheinbar rein äußerlicher
und materieller Verhältnisse sich vollbringende stetige
Fortentwicklung der Vernunft und der Freiheit.
Drei große Weltperioden führe ich in dem kurzen
Rahmen dieser Broschüre an dem Leser vorüber, von
jeder einzelnen zeigend, daß sie auf einem einheitlichen
Gedanken beruht, der alle noch so sehr auseinanderliegen-
den Gebiete, alle noch so verschiedenen und zerstreuten
Erscheinungen dieser Periode beherrscht ; von allen drei
Perioden untereinander wiederum zeigend, daß jede vor-
hergehende nur die notwendige Anbahnung und Vorberei-
tung der nachfolgenden, jede nachfolgende nur die eigene
immanente Fortentwicklung, die konsequente Folge und
Vollendung der vorhergehenden sei, alle drei also wieder-
um untereinander eine höhere Einheit und vernünftige
Notwendigkeit bilden.
Zuerst die Periode der Feudalität oder des Lehns-
wesens. Ich zeige, daß diese in allen ihren Erscheinungen
auf dem einen Prinzip der Herrschaft des Grundbe-
sitzes beruht, und zeige zugleich, warum in jener Zeit,
nämlich infolge der noch unendlich überwiegend im Acker-
bau bestehenden Produktion der Gesellschaft, der Grund-
235
besitz notwendig das herrschende Element, d. h.
die Bedingung aller staatlichen und gesellschaftlichen Gel-
tung sein muß.
Und bemerken Sie. meine Herren, mit welcher strengen
wissenschaftlichen Objektivität und wie fern von aller
Tendenzmacherei ich verfahre.
Wenn es ein Faktum gibt, welches geeignet war, jene
Tendenz daran anzuknüpfen, welche der Staatsanwalt
dieser Broschüre insinuieren will, die besitzlosen Klassen
zum Haß gegen die Besitzenden zu erregen, so sind es
die Bauernkriege!
Wenn es ein Faktum gibt, welches bisher in der Wis-
senschaft wie in der Volksmeinung, zumal bei den be-
sitzlosen Klassen der Gesellschaft, mit der höchsten Gunst
der Erinnerung an eine nationale und ungerecht mit Gewalt
unterdrückte Erhebung ausgestattet war, so sind es die
Bauernkriege !
Nun wohl, unbekümmert um diese Gunst und diesen
Schimmer, mit welchem bisher Wissenschaft und populäre
Meinung die Bauernkriege umgeben hatten, entreiße ich
ihnen diesen falschen Schein und zeige, daß sie eine in,
innersten Grunde reaktionäre Bewegung waren, die
im Interesse der Freiheitsentwicklung verunglücken
mußte.
Ferner :
Wenn es ein Institut in Deutschland gibt, welchem
ich für die Gegenwart aus tiefster Seele feind bin
und welches ich als die Ursache unseres nationalen Ver-
falls, unserer Schande und unserer Ohnmacht betrachte,
so ist es das Institut des Territorialfürstentums!
Nun wohl, jene Broschüre ist so streng und objektiv
wissenschaftlich, so durchaus entfernt von jeder persön-
lichen Tendenz, daß ich darin selbst zeige, wie für jene
236
Zeit die Entstehung des Territorialfürstentums ein histo-
risch berechtigtes und revolutionäres Moment, wie es ein
ideeller Fortschritt war, indem es den Gedanken
einer von den Eigentumsverhältnissen unabhängigen
Staatsidee darstellt und entwickelt, während auch noch
die Bauernkriege den Staat und die staatliche Berechti-
gung auf das Prinzip des Grundeigentums gründen wollten.
Ich zeige nun ferner, wie auf die Periode des Lehns-
wesens eine zweite Weltperiode folgt ; ich zeige, wie,
während die Bauernkriege nur in ihrer Einbildung revo-
lutionär waren, ungefähr gleichzeitig mit ihnen eine wirk-
liche Revolution einzutreten beginnt, nämlich der durch
die Entwickelung der Industrie und der bürgerlichen Pro-
duktion entstehende Kapitalreichtum, welcher einen
vollständigen Umschwung aller Verhältnisse vollbringt, der
in der französischen Revolution von 1789 nur seinen letz-
ten Akt, seine rechtliche Sanktion feiert, tatsäch-
lich aber sich bereits seit drei Jahrhunderten allmählich
vollzogen hatte.
Ich weise durch genaueres Eingehen, mit dessen Re-
kapitulation ich Sie nicht behelligen will, die national-
ökonomischen Faktoren, die durch neue Produktions-
instrumente und dadurch bedingte neue Produktionsweisen
vor sich gehende Entwickelung nach, welche allmählich
aus der industriellen Produktion den weit überwiegenden
Hebel und Träger des gesellschaftlichen Reichtums
machen, der den Grundbesitz in tiefen Schatten stellen
und zu einer verhältnismäßigen Machtlosigkeit herab-
drücken muß.
Ich weise nach, wie jetzt infolgedessen das Kapital
als das herrschende Element dieser zweiten Weltperiode
sich ebenso notwendig im öffentlichen Recht zur privi-
legierten Bedingung der staatlichen Berechtigung, zur Be-
237
dingung der Teilnahme an der Bestimmung des Staats-
willens und Staatszweckes machen muß, wie dies früher
mit dem Grundbesitz im öffentlichen Recht der Feudal-
zeit der Fall gewesen war. Ich weise nach, wie im direk-
ten Zensus, in den Kautions- und Stempelgesetzen für
die Presse, in der indirekten Steuer usw. das Kapital als
Bedingung zur Teilnahme an der gesellschaftlichen Herr-
schaft mit derselben Konsequenz und historischen Not-
wendigkeit sich entwickeln muß, wie früher der Grund-
besitz.
Auch diese zweite Weltperiode, die 350 Jahre an-
gefüllt hat, sage ich ferner, ist innerlich bereits abge-
laufen, und mit der französischen Revolution des Jahres
1848 ist die Morgendämmerung einer neuen und dritten
Weltperiode angebrochen, die durch das von ihr prokla-
mierte allgemeine gleiche Wahlrecht jedem ohne alle
Rücksicht auf irgendwelche Besitzverhältnisse einen
gleichmäßigen Anteil an der Herrschaft über den Staat,
an der Bestimmung des Staatswillens und des Staats-
zweckes sichert und somit die weder an die Bedingung
des Grundbesitzes, noch des Kapitalbesitzes gebundene
freie Arbeit als das herrschende Prinzip der Gesell-
schaft einsetzt.
Ich entwickle nun den Unterschied in der sittlichen Idee
der Bourgeoisie und der sittlichen Idee des Arbeiter-
standes und ferner den sich hieraus wieder ergebenden
Unterschied in der Auffassung des Staatszweckes in
beiden Klassen. Wenn die Adelsidee die Geltung des
Individuums an eine bestimmte natürliche Abstammung
und gesellschaftliche Lage band, so ist es die sittliche
Idee der Bourgeoisie, daß jede solche rechtliche Be-
schränkung ein Unrecht sei, das Individuum vielmehr
gelten müsse rein als solches, und ihm nicht anderes als
238
die ungehinderte Selbstbetätigung seiner Kräfte als ein-
zelner zu garantieren sei. Wären wir nun, sage ich, alle
von Natur gleich reich, gleich gescheit, gleich gebildet, so
möchte diese sittliche Idee eine ausreichende sein. Da
aber diese Gleichheit nicht stattfinde, noch stattfinden
könne, da war nicht als Individuen schlechtweg, sondern
mit bestimmten Unterschieden des Besitzes und der An-
lagen in die Welt treten, die dann auch wieder ent-
scheidend werden über die Unterschiede der Bildung, so
sei diese sittliche Idee noch keine ausreichende. Denn
wäre nun dennoch in der Gesellschaft nichts zu garan-
tieren als die ungehinderte Selbstbetätigung des Individu-
ums, so müsse das in seinen Konsequenzen zu einer Aus-
beutung des Schwächeren durch den Stärkeren führen.
Die sittliche Idee des Arbeiterstandes sei daher die, daß
die ungehinderte freie Betätigung der individuellen
Kräfte durch das Individuum für sich allein noch nicht
ausreiche, sondern daß zu ihr in einem sittlich geord-
neten Gemeinwesen noch hinzutreten müsse : die
Solidarität der Interessen, die Gemeinsamkeit
und Gegenseitigkeit in der Ent wickelung.
Aus diesem Unterschiede der sittlichen Idee ergebe
sich sofort auch der Unterschied in der Auffassung des
Staatszweckes bei beiden Ständen.
Die Bourgeoisie habe die Doktrin produziert : die Auf-
gabe des Staats bestehe darin, die persönliche Freiheit
des einzelnen und sein Eigentum zu schützen ! Dies sei
die Doktrin der wissenschaftlichen Vertreter der Bour-
geoisie, dies die Doktrin ihrer politischen Führer oder
des Liberalismus.
Aber dies sei eine höchst dürftige, unwissenschaftliche
und der wahren Natur des Staates nicht entsprechende
Theorie.
239
Die Geschichte sei ein Kampf mit der Natur, mit dem
Elend, der Unwissenheit, der Machtlosigkeit und somit
der Unfreiheit aller Art, in der wir uns im Naturstande,
am Anfang der Geschichte, befinden. Die fortschreitende
Besiegung dieser Machtlosigkeit, das sei die Entwicke-
lung der Freiheit, welche die Geschichte darstelle. In
diesem Kampfe würden wir niemals einen Schritt vor-
wärts gemacht haben oder jemals weiter machen, wenn
wir ihn als einzelne, jeder für sich, jeder allein
geführt hätten oder führen wollten.
Der Staat sei nun gerade diese Einheit und Ver-
bindung der Individuen zu einem sittlichen Ganzen, welche
die Funktion habe, diesen Kampf zu führen, eine Ver-
einigung, welche die Kräfte aller einzelnen, die in sie ein-
geschlossen sind, millionenfach vermehrt, die Kräfte,
welche ihnen allen als einzelnen zu Gebote stehen wür-
den, millionenfach vervielfältigt.
Der Zweck des Staates sei also nicht der, dem ein-
zelnen nur die persönliche Freiheit und das Eigentum zu
schützen, mit welchen er nach der Idee der Bourgeoisie
angeblich schon in den Staat eintritt, während er in Wahr-
heit beide, Freiheit und Eigentum, erst im Staate und
durch den Staat produziert. Der Zweck des Staates
könne vielmehr kein anderer sein, als das zu vollbringen,
was von Haus aus schon seine natürliche Funktion sei,
also formell ausgesprochen : durch die Staatsvereinigung
die einzelnen in den Stand zu setzen, solche Zwecke und
eine solche Stufe des Daseins zu erreichen, die sie als
einzelne niemals erreichen könnten.
Der letzte und inhaltliche Zweck des Staates sei somit
der: das menschliche Wesen zur positiven Entfal-
tung und fortschreitenden Entwickelung zu
bringen, mit anderen Worten: die menschliche Bestim-
240
mung, d.h. alle Kultur, deren das Menschengeschlecht
fähig sei, zum wirklichen Dasein herauszuringen
und zu gestalten. Er sei die Erziehung und Entwickelung
des Menschengeschlechts zur Freiheit.
In der Tat arbeite auf diese Auffassung des Staats
unter uns schon die antike Bildung, welche nun einmal
die unverlierbare Grundlage des deutschen Geistes ge-
worden sei, mächtig hin, wofür ich die Worte des großen
Hauptes unserer Wissenschaft, August Böckhs, anführe :
„Der Begriff des Staates sei nach ihm notwendig dahin
zu erweitern, daß der Staat die Einrichtung sei, in wel-
cher die ganze Tugend der Menschheit sich verwirklichen
solle."
Vor allem aber sei die entwickelte Staatsidee die Idee
des Arbeiterstandes zu nennen. Denn wenn auch jeder
andere durch Einsicht und Bildung sich zu dieser Er-
kenntnis erheben könne, so liege sie dem Arbeiterstande
durch die hilflose Lage, in welcher sich seine Mit-
glieder als einzelne befinden, schon instinktmäßig, schon
materiell und ökonomisch nahe.
Diese ökonomische Lage erzeuge notwendig in d.esem
Stande den tiefen Instinkt, daß es die Bestimmung des
Staates sei und sein müsse, dem einzelnen durch die Ver-
einigung aller zu einer solchen Entwickelung zu verhelfen,
zu der er als einzelner nicht befähigt wäre.
In der Tat aber stelle diese sittliche Staatsidee nicht
eine solche dar, die nicht auch bisher schon die treibende
Idee des Staates gewesen. Sondern im Gegenteil, dies
sei, wie schon aus dem Vorigen folge, seit je die nur
unbewußte Natur des Staates gewesen, die sich durch
den vernünftigen Zwang der Dinge auch ohne den
Willen des Staates, auch gegen den Willen seiner Leiter
mehr oder weniger immer ausgeführt habe.
16 Laasalle. Gee. Sckriften. Band II. 241
Indem die Idee des Arbeiterstandes als die herrschende
Idee des Staates aufgestellt werde, werde also nur, was
auch bisher schon seit je die dunkle organische Natur
des Staates gewesen, zur Erkenntnis gebracht und zum
bewußten Zwecke der Gesellschaft herausgerungen.
Dies ist die große Kontinuität und Einheit aller
menschlichen Entwickelung, daß nichts Neues in sie hinein-
schneit, daß in ihr nur immer zur bewußten Erkenntnis
gebracht und nun mit Willensfreiheit verwirklicht
wird, was seit je schon an sich die unbewußt wirkende
organische Natur der Dinge gewesen ist.
Mit der französischen Februarrevolution des Jahres
1848 sei nun aber dieses Bewußtsein eingetreten und ver-
kündet worden. Denn man habe dies erst symbolisch dar-
gestellt, indem man einen Arbeiter in die provisorische
Regierung berufen, und man habe ferner das allgemeine
gleiche und direkte Wahlrecht proklamiert, welches das
formelle Mittel zur Verwirklichung dieser Idee sei. Mit
dem Februar 1848 sei somit die Geschichtsperiode an-
gebrochen, in welcher mit Bewußtsein die sittliche
Idee des Arbeiterstandes als die herrschende Idee der
Gesellschaft verkündet wird.
Wir könnten uns Glück wünschen, in einer Geschichts-
periode zu leben, welche der Verwirklichung dieses
hohen Zieles geweiht sei. Vor allem aber folge daraus
für den Arbeiterstand, da es die Bestimmung dieser Ge-
schichtsperiode sei, die Idee seines Standes zur herr-
schenden Idee der Gesellschaft zu machen, die Pflicht
der sittlichsten, feierlichsten und in den Ernst des Ge-
dankens vertieften Haltung.
Dies ist in konzentriertester Kürze der Inhalt und Ge-
dankengang jenes gedruckten Vortrages.
Was ich darin erstrebt habe, ist nichts anderes, als
242
dem Hörer das innere philosophische Verständnis der
Geschichte, dieser schwersten aller Wissenschaften, zu
eröffnen, sie ihm als ein sich nach notwendigen Gesetzen
stufenweise entwickelndes vernünftiges Ganze zum Be-
wußtsein zu bringen.
Ein in eine solche Aufgabe Vertiefter hat sicher das
Recht, dem Staatsanwalt zuzurufen, was bei der Einnahme
von Syrakus der mathematische Figuren im Sande ent-
werfende und in tiefes Sinnen darüber verlorene Archi-
medes dem ihn mit dem Schwert anfallenden rohen Söld-
ner zurief: ,,Noli turbare circulos meos." „Wolle meine
Zirkel nicht stören ! ' '
Fünf Wissenschaften und mehr, Geschichte im engeren
Sinn, die Wissenschaft des Rechts und der Rechts-
geschichte, Nationalökonomie, Statistik, Finanz, und end-
lich die letzte und schwierigste der Wissenschaften, die
Gedankenwissenschaft oder Philosophie, haben sich die
Hand reichen, haben beherrscht werden müssen, um mich
in den Stand zu setzen, diese Broschüre zu verfassen.
Welch ein Ausbund von Wissenschaft muß der
Staatsanwalt sein, wenn dies alles noch nicht hinreicht,
um vor seinen Augen einem Werke das Attribut eines
wissenschaftlichen zu verdienen !
Aber die Anklageschrift gibt bei genauerer Betrach-
tung selbst an, warum diesem Werke das Requisit eines
wissenschaftlichen nicht zukomme.
Sie sagt : „Obgleich sich der Angeklagte Lassalle bei
diesem Vortrage den Schein der Wissenschaftlichkeit ge-
geben hat, so hat derselbe doch — eine durch und durch
praktische Tendenz."
Also, weil der Vortrag angeblich eine praktische Ten-
denz hat, deshalb ist er nach dem Staatsanwalt nicht
wissenschaftlich! Das Requisit, die Bedingung derWissen-
W 243
Schädlichkeit ist nach dem Staatsanwalt, keine prak-
tische Tendenz zu haben ! Ich möchte den Staatsanwalt
— ein Sehe Hing hat die Anklageakte gegen mich unter-
zeichnet ! — fragen: Wo hat er das gelernt? Bei
seinem Vater — sicher nicht! Schelling der Vater gibt
als den Zweck der Philosophie keinen geringeren an als
den: die gesamte Zeit umzuformen. ,,Es heißt
sich zuviel — sagt er 1 ), werde man ihm vielleicht ent-
gegnen — von der Philosophie versprechen, wenn man
eine Wiederherstellung der Zeit durch sie für möglich
hält." „Aber wenn ich — antwortet er hierauf — in der
Philosophie das Mittel der Heilung für die Zerrissen-
heit unserer Zeit sehe, so meine ich damit natürlich nicht
eine schwächliche Philosophie, nicht ein bloßes Artefakt,
ich meine eine starke Philosophie, die mit dem Leben
sich messen kann, die weit entfernt, dem Leben und
seiner ungeheuren Realität gegenüber sich ohnmächtig zu
fühlen oder auf das traurige Geschäft der bloßen Ne-
gation und Zerstörung beschränkt zu sein, ihre Kraft aus
der Wirklichkeit selbst nimmt und darum auch wieder
Wirkendes und Dauerndes hervorbringt."
Und sicher wird der Staatsanwalt auch wenig Glück
bei den anderen Männern der Wissenschaft mit dieser
seiner nagelneuen und merkwürdigen Entdeckung machen !
„Was wollen denn zuletzt" — sagt Fichte in seinen
Reden an die deutsche Nation 2 ) — „alle unsere Be-
mühungen um die abgezogensten Wissenschaften ? Lasset
sein, der nächste Zweck dieser Bemühungen sei der,
die Wissenschaft fortzupflanzen von Geschlecht zu Ge-
schlecht und in der Welt zu erhalten, warum sollen sie
*) Philosophie der Offenbarung, Bd. III, p. 11.
2 ) Ges. Werke, Bd. VII, p. 394.
244
denn auch erhalten werden? Offenbar nur, um zu rech-
ter Zeit das allgemeine Leben und die ganze mensch-
liche Ordnung der Dinge zu gestalten. — Dies
ist ihr letzter Zweck ; mittelbar dient sonach, sei es auch
erst in einer späteren Zukunft, jede wissenschaftliche
Bestrebung dem Staate."
Soweit Fichte !
Meine Herren Präsident und Räte ! Es würde eine
Geringschätzung gegen Ihren eigenen erleuchteten Blick
in sich schließen, wenn ich diese staatsanwaltliche Ent-
deckung, nicht praktische Tendenz zu haben, sei ein
notwendiges Requisit der Wissenschaft, auch nur eines
einzigen weiteren Wortes der Widerlegung würdigen
wollte.
Ich hatte in der Tat bei dieser Broschüre die aus-
nehmend praktische Tendenz, meine Leser zum Ver-
ständnis ihrer Zeit zu bringen und damit für immer be-
stimmend auf alle Handlungen einzuwirken, die sie in
der ganzen Dauer ihres Lebens vornehmen.
Welches ist nun aber das Requisit der Wissenschaft,
welches der Staatsanwalt hier vermissen kann ?
Ist es vielleicht der ihm etwa erforderlich scheinende
äußere Umfang des Werkes ? Der Umstand, daß diese
Produktion nur in einer Broschüre von drei Bogen und
nicht in einem in-folio von drei dicken Bänden besteht ?
Seit wann aber wäre der Umfang statt des Inhaltes
der Maßstab für die Wissenschaftlichkeit eines Werkes
gewesen ?
Wird der Staatsanwalt vielleicht bestreiten wollen, daß
die Vorträge, welche die Mitglieder der k. Akademie der
Wissenschaften in ihren Sitzungen halten, und welche fast
alle weit kürzer sind als der meinige, wissenschaft-
liche Elaborate seien?
245
Im vorigen Jahre hielt ich bei der Feier von Fichtes
Geburt als Redner der philosophischen Gesellschaft eine
Festrede, in welcher ich die innere Geschichte der deut-
schen Metaphysik zu geben hatte. Diese Broschüre um-
faßt sogar nur 35 Seiten, während die gegenwärtige
44 Seiten zählt.
Wird der Staatsanwalt, um dieser Kürze halber, leug-
nen wollen, daß sie eine wissenschaftliche Produktion
war?
Wer sieht nicht vielmehr, daß die hier in Rede
stehende wissenschaftliche Leistung gerade eine um so
vollere und schwierigere war, als ich einerseits genötigt
war, meine Ausfuhrungen auf einen zweistündigen Vor-
trag, auf den Raum einer Broschüre von 44 Seiten zu-
sammenzudrängen, als ich andererseits zu einem Publikum
sprach, bei welchem ich keine wissenschaftlichen Voraus-
setzungen machen konnte. Die Besiegung dieser Schwierig-
keiten erfordert, wenn, wie hier, der wissenschaftlichen
Tiefe nichts vergeben v/erden soll, eine Präzision, eine
Konzentrierung und eine Klarheit des Gedankens,
welche bei weitem den Grad der wissenschaftlichen An-
strengung überschreitet, die in der Regel für umfangreiche
Werke gemacht zu werden braucht.
Welches ist also, ich frage nochmals, das Requisit der
Wissenschaftlichkeit, welches diesem Vortrage fehlt ?
Sollte es vielleicht der Ort sein, wo ich ihn gehalten
habe ?
Und hier berühre ich in der Tat den innersten
Kern, aber auch den wundesten Fleck dieser An-
klage.
Möchte doch — so sagt sich offenbar der Staats-
anwalt — dieser Vortrag immerhin gehalten worden sein,
wo er wollte, von dem Katheder herab oder in der Sing-
246
akademie vor der sogenannten Elite eines gebildeten
Publikums ; aber daß dieser Vortrag vor dem eigent-
lichen Volke, daß er vor Arbeitern gehalten und an
Arbeiter gerichtet ist — das macht ihn zu einem nicht-
wissenschaftlichen, das macht ihn zu einem Verbrechen!
Crimen novum atque inauditum !
Ich könnte mich darauf beschränken, Ihnen zu er-
widern, daß es für den Inhalt eines Vortrags, und so-
mit für seine Wissenschaftlichkeit, vollkommen gleich-
gültig sei, an welchem Orte er gehalten worden, ob in
der k. Akademie der Wissenschaften vor der Blüte der
Gelehrten oder in einem Saale der Vorstadt vor den
Maschinenbauarbeitern.
Aber ich bin Ihnen, meine Herren, eine vollere Ant-
wort schuldig. — Zuerst muß ich Ihnen mein Erstaunen
ausdrücken, daß hier in Berlin, in der Stadt, wo Fichte
seine unsterblichen popularphilosophischen Vorträge,
seine Reden über die Grundzüge des gegenwärtigen Zeit-
alters und seine Reden an die deutsche Nation vor allem
Publikum gehalten hat, eine solche, die Wissenschaft-
lichkeit an den Ort knüpfende Ansicht auch nur bei
irgend jemand noch möglich ist !
Dies gerade ist die Größe der Bestimmung dieser
Zeit, auszuführen, was finstere Jahrhunderte nicht
einmal zu denken für möglich gehalten haben, die
Wissenschaft an das Volk zu bringen !
Mag man sich die Schwierigkeiten dieser Aufgabe vor-
stellen, so groß man will, — unsere Anstrengungen sind
bereit, mit ihnen zu ringen, unsere Nachtwachen sind da,
sie zu überwinden!
Zwei Dinge allein sind groß geblieben in dem all-
gemeinen Verfall, der für den tieferen Kenner der Ge-
schichte alle Zustände des europäischen Lsbens ergriffen
247
hat, zwei Dinge allein sind frisch geblieben und fort-
zeugend mitten in der schleichenden Auszehrung der
Selbstsucht, welche alle Adern des europäischen Lebens
durchdrungen hat: die Wissenschaft und das Volk,
die Wissenschaft und die Arbeiter!
Die Vereinigung beider allein kann den Schoß euro-
päischer Zustände mit neuem Leben befruchten.
Die Alliance der Wissenschaft und der Arbei-
ter, dieser beiden entgegengesetzten Pole der Gesell-
schaft, die, wenn sie sich umarmen, alle Kulturhinder-
nisse in ihren ehernen Armen erdrücken werden —
das ist das Ziel, dem ich, so lange ich atme, mein Leben
zu weihen beschlossen habe !
Wie aber, meine Herren, ist diese Lehre vielleicht
eine ganz neue und unerhörte in den Annalen der Wissen-
schaft ?
Hören Sie, was Fichte selbst in seinen Reden an die
deutsche Nation zu den gebildeten Ständen sagt, an die
er seine Vorträge richtet : „Insbesondere nun wendet sich
mit diesem Vortrage meine Rede an die gebildeten Stände
Deutschlands, indem sie diesen noch am ersten verständ-
lich zu werden hofft, und trägt sich zu allernächst ihnen
an, sich zu den Urhebern dieser neuen Schöpfung zu
machen, und dadurch teils mit ihrer bisherigen Wirksam-
keit die Welt auszusöhnen, teils ihre Fortdauer in der
Zukunft zu verdienen. Wir werden im Fortgange dieser
Reden ersehen, daß bisher alle Fortentwickelung
der Menschheit in der deutschen Nation vomVolke
ausgegangen, und daß an dieses immer zuerst die großen
Nationalangelegenheiten gebracht und von ihm besorgt und
weiter befördert worden, und daß es somit jetzt zum
ersten Male geschieht, daß den gebildeten Ständen
die ursprüngliche Fortbildung der Nation angetragen wird,
248
und daß, wenn sie diesen Antrag wirklich ergriffen, auch
dies das erstemal geschehen würde. Wir werden ersehen,
daß diese Stände nicht berechnen können, auf wie lange
Zeit es noch in ihrer Gewalt stehen werde, sich an die
Spitze dieser Angelegenheit zu stellen, indem dieselbe
bis zum Vortrag an das Volk schon beinahe
vorbereitet und reif sei und an Gliedern aus dem
Volke geübt werde, und dieses nach kurzer Zeit ohne alle
unsere Beihilfe sich selbst werde helfen können." 1 )
Das also wußte und verkündete auch Fichte, daß die
großen Nationalangelegenheiten immer nur vom Volke,
nie von den gebildeten Ständen in die Hand ge-
nommen werden.
Wenn er sich noch trotzdem an die gebildeten Stände
wandte, so geschah dies deshalb, weil er, wie er selbst
sagt, ihnen noch am ersten verständlich zu werden hofft ;
weil er den Vortrag der Wissenschaft an das Volk nur
für „schon beinahe vorbereitet und reif", noch nicht
für wirklich vorbereitet und reif hielt.
Daß man heute wirklich tut, was man schon zu
Fichtes Zeit als das einzig Fruchtbare eingesehen,
damals aber noch nicht für hinlänglich vorbereitet und
reif, für noch allzu schwierig hielt — das bezeichnet
eben das ganze bißchen Fortschritt, das seit
Fichte — denn in den deutschen Regierungen werden
Sie irgendwelchen Fortschritt vergeblich suchen — das
also seit fünfzig Jahren in Deutschland eingetreten
ist!
Fichte selbst verkündet in jener Stelle, daß dieser
Fortschritt „nach kurzer Zeit" eintreten werde. Diese
kurze Zeit hat fünfzig Jahre gedauert, und ich hoffe,
*) Ges. Werke, Bd. VII, p. 278.
249
meine Herren Präsident und Räte, daß Ihnen allen dies
lang genug für eine kurze Zeit erscheinen wird.
Die Männer aber, die sich unbekümmert um alle
Schwierigkeiten und ringend aus allen Kräften ihres
Geistes der Riesenaufgabe unterziehen, Wissenschaft und
wissenschaftliches Denken in das Volk zu bringen, —
verdienen sie wirklich dadurch die Anklage, die Besitz-
losen zum Hasse gegen die Besitzenden aufstacheln zu
wollen, oder verdienen sie dadurch nicht vielmehr den
Dank und die Liebe gerade der besitzenden Klassen,
gerade der Bourgeoisie vor allen ?
Woher kommt alle politische Furcht der Bourgeoisie
vor dem Volke ?
Werfen Sie einen Blick der Erinnerung in die Monate
März, April und Mai des Jahres 1848.
Haben Sie vergessen, . wie es damals hier aussah ?
Die Polizeimacht war gebrochen, das Volk füllte alle
Gassen und öffentlichen Plätze. Und alle Gassen, alle
öffentlichen Plätze und alles Volk — ausschließlich in
der Hand eines Karbe, eines Lindenmüller und ähnlicher
gedankenloser Agitatoren, Männer ohne Wissen, ohne Bil-
dung, ohne Einsicht, aufgewirbelt vom Sturm, der das
politische Leben bis in seine Tiefen peitschte ! Die Bour-
geoisie, scheu und furchtsam das Zimmer hütend, jeden
Augenblick zitternd für ihr Eigentum und Leben, das sie
in der Hand roher Agitatoren sah, die nur zu gutmütig
waren, um von ihrer Macht den gefürchteten Gebrauch
zu machen. Die Bourgeoisie, heimlich betend für die
Rückkehr des Polizeizwanges, unter einer Furcht bebend,
die sie noch bis heute nicht vergessen hat, und deren An-
gedenken sie noch bis heute unfähig zum politischen
Kampfe macht!
Woher kam es, daß in einer Stadt, die sich stolz die
250
Metropole der Intelligenz nennt, in einer so großen Stadt,
dem Sitz der leuchtendsten Geister, das Volk monate-
lang einem Karbe und Lindenmüller gehören und Sie für
Leben und Eigentum zittern konnten ?
Wo waren die Intelligenz Berlins, die Männer der
Wissenschaft und des Gedankens, wo waren Sie alle,
meine Herren ?
Eine ganze Stadt ist nicht feige.
Aber Sie sagten sich : das Volk versteht unsere Ge-
danken, versteht selbst unsere Sprache nicht. Ein Ab-
grund besteht zwischen unserem wissenschaftlichen
Denken und der Bildung der Menge, zwischen der
Sprache des wissenschaftlichen Gedankens und den Vor-
stellungen des Volks. Es würde uns nicht begreifen.
Darum gehört dem Rohesten die Tribüne !
Das sagten Sie sich und schwiegen! — Nun,
meine Herren, sind Sie so sicher, daß nie wieder eine
politische Erschütterung zurückkehren wird ? Wollen Sie
schwören, daß Sie am Ende der geschichtlichen Be-
wegungen stehen ?
Wollen Sie dann wieder Ihr Leben und Eigentum
in die Hand eines Karbe und Lindenmüller wissen ?
Wenn nicht, so danken Sie den Männern, die sich
der Arbeit gewidmet haben, jenen Abgrund auszufüllen,
welcher wissenschaftliches Denken und wissenschaftliche
Sprache von dem Volke trennt, und so die Barriere ein-
zureißen, welche Bourgeoisie und Volk auseinanderhält.
Danken Sie jenen Männern, welche auf Kosten ihrer
eigenen geistigen Anstrengungen eine Arbeit übernommen
haben, deren Resultate dann Ihnen allen und jedem ein-
zelnen von Ihnen zugute kommen !
Speisen Sie diese Männer auf dem Prytaneion — und
stellen Sie sie nicht unter Anklage!
251
Der Ort also, an welchem dieser Vortrag gehalten
worden ist, kann ebensowenig einen Einwurf gegen seine
Wissenschaftlichkeit begründen.
Ich habe nunmehr erschöpfend nachgewiesen, daß diese
Produktion eine wissenschaftliche ist.
Sollte man dies gleichwohl wider alles Erwarten noch
bestreiten wollen, obgleich ich dies von so erleuchteten
Männern wie Sie, meine Herren Präsident und Räte,
im Ernste auch nicht einen Augenblick für möglich halte,
nun so nehme ich zu dem Rechte meine Zuflucht, das
jeder Schuster hat und das Sie umsoweniger mir ver-
weigern können : durch eine Expertise der Leute vom
Metier das Dasein einer metiermäßigen Arbeit zu er-
weisen.
Zuletzt ist die Frage, ob eine Produktion eine wissen-
schaftliche sei, eine Frage des Metier, über welche die
allgemeine Bildung nicht entscheiden kann, und hier auch
ein Richterkollegium nicht, weil es sich hier nicht um
die Rechtswissenschaft handelt, in welcher Sie unter-
richtet sein müssen, sondern um andere Wissenschaften,
in denen Sie auch unbewandert sein dürfen und nur zu-
fällig und in Ihrer Privateigenschaft, nicht in Ihrer rich-
terlichen Qualität darin erfahren sind, wenn Sie es sind.
Bejahen können Sie diese Frage, dazu sind Sie kom-
petent. Denn das Dasein der Wissenschaft kann in den
häufigsten Fällen selbst für die allgemeine Bildung mit
Sicherheit in einem Werke zu erkennen sein.
Verneinen können Sie diese Frage gegenüber dem
Expertenbeweis, auf den ich subsidiarisch antrage, nicht.
Denn ob nicht unter einer zum Zwecke der größeren
Faßlichkeit ganz leichten und populären Form das tiefste
Sinnen der Wissenschaft herausgerungen sei, ob nicht
gerade, dadurch eine um so vollere Leistung des wissen-
252
schaftlichen Gedankens vorliege, als es diesem gelungen
ist, jede Spur des Ringens mit sich selbst, jede Schwie-
rigkeit, jede Sprödigkeit des Stoffes abzutilgen und sich
zur klarsten Durchsichtigkeit zu bringen, zu einem wissen-
schaftlichen Kunstwerk, welches, wie Schiller sagt, aus-
gestoßen hat jeden Zeugen menschlicher Bedürftigkeit
und sich frei und leicht, gleichsam spielend und von selbst,
als das eigene Denken des Hörers zu entfalten scheint
— ob irgendwo eine solche schwierigste Leistung der
Wissenschaft vorliege, das wird mit Sicherheit, mit jener
Sicherheit vor allem, die zu einer Verurteilung gehört,
nur dem wissenschaftlichen Auge klar sein können.
Ich trage also subsidiarisch darauf an, die nachbenann-
ten Herren:
den Geheimen Rat August Böckh,
den Wirklichen Geheimen Rat Johannes Schulze,
früheren Direktor des Kultusministeriums,
den Professor Adolph Trendelenburg,
den Geheimen Rat und Oberbibliothekar Dr. Pertz,
den Professor Leopold Ranke,
den Professor Theodor Mommsen,
den Geheimen Rat Professor Hanssen,
sämtliche Genannte Mitglieder der königl. Akademie der
Wissenschaften, als Sachverständige darüber zu verneh-
men, ob das in Rede stehende Werk nicht eine streng
wissenschaftliche Produktion sei.
In diesem Falle aber hat sie, wie ich vorher ausgeführt,
mit dem Strafgesetze nichts zu schaffen.
Ich habe mich zu einer so erschöpfenden Ausführung
dieses meines ersten Verteidigungsmittels herbeigelassen,
weil ich im Interesse des Landes, im Interesse der Würde
und Freiheit der Wissenschaft und um ein für allemal
einen prinzipiellen Präzedenzfall gegen alle zukünftigen
253
Bestrebungen der Staatsanwaltschaft festzustellen, vor
allem den Antrag an Sie richten muß, mich auf Grund
des Art. 20 der Verfassung freizusprechen.
Nicht aber, als ob ich dessen zu meiner persönlichen
Deckung bedürftig wäre.
Denn könnte selbst das Strafgesetz überhaupt hier an-
gerufen werden, so ist doch dasselbe in keiner Weise
verletzt, und der vom Staatsanwalt angezogene Paragraph
trifft in keiner Weise zu.
Schon diese eine Einrede würde hinreichen müssen,
diese Anklage zu beseitigen, daß hier auch nicht eine
einzige Stelle, nicht ein einziger Satz inkriminiert
ist, in welchem das Vergehen vorhegen soll, daß hier
vielmehr lediglich ein Tendenzprozeß in unverhüll-
tester Form vorhegt. Eine Tendenz ist angeklagt, nichts
weiter. Und Tendenzen können nie strafbar sein.
Aber es ist mir nicht gestattet, mir meine Verteidigung
so leicht zu machen. Die Anklage, die Besitzlosen zum
Haß gegen die Besitzenden haben aufreizen wollen, ist
eine solche, die, selbst abgesehen von der Strafe, auch
den Namen und Leumund des Bürgers bedroht. Sie ist
eine solche, die, selbst aus rein juristisch formellen Grün-
den abgewiesen, noch immer einen Verdacht auf dem An-
geklagten zurücklassen könnte. Sie werden daher, meine
Herren Präsident und Räte, nur einen Beweis meiner
Achtung vor Ihnen darin erblicken, wenn ich meine Ehre
vor Ihnen ebenso sorgsam wahre wie meine Freiheit,
und deshalb sorgfältig die tatsächlichen wie die
rechtlichen Gründe entwickele, welche die Anklage
widerlegen, und Sie werden daher, ich bin dessen ge-
wiß, es mit derselben Nachsicht hinnehmen, daß auch
dieser zweite Teil meiner Verteidigung nicht viel kürzer
ausfallen kann als der erste.
254
Ich bin angeklagt, gegen den § 100 des Strafgesetz-
buches verstoßen zu haben. Derselbe lautet :
„Wer den öffentlichen Frieden dadurch gefähr-
det, daß er die Angehörigen des Staats zum Haß
oder zur Verachtung gegen einander öffentlich an-
reizt, wird mit Geldbuße von 20 bis zu 200 Talern
oder mit Gefängnis von einem Monat bis zu zwei
Jahren bestraft."
Dieser Gesetzartikel bietet also drei Requisite dar,
welche zusammentreffen müssen, um denselben anwend-
bar zu machen.
Es muß
I. zu Haß oder zu Verachtung aufgereizt worden
sein;
es muß
II. diese Anreizung gegen Klassen der Staatsange-
hörigen gerichtet sein, wie ich in der Tat auch vom
Staatsanwalt angeklagt werde, die Klasse der Be-
sitzlosen gegen die Klasse der Besitzenden auf-
gereizt zu haben ;
und es muß
III. diese Anreizung eine derartige sein, daß sie ge-
eignet ist, den öffentlichen Frieden zu gefährden.
Alle diese drei Requisite müssen zusammentreffen,
müssen sich vereinigen, damit der Gesetzesartikel an-
wendbar sei — und von allen drei Requisiten trifft auch
nicht ein einziges zu!
Ad. I. Es muß zu Haß und Verachtung angereizt sein.
Hiervon kann aber im vorliegenden Fall gar nicht die
Rede sein, und zwar wieder aus mehrfachen Gründen :
1. kann das Vergehen des § 100 nicht vorliegen, ohne
die Absicht, zu Haß und Verachtung anzureizen. Eine
kulpose Anreizung zu Haß und Verachtung ist nicht
255
denkbar. Wäre eine kulpose, eine unabsichtliche Anrei-
zung zu Haß und Verachtung denkbar — welche Konse-
quenzen würden dann eintreten müssen ? Wir alle z. B.
haben neulich gewisse Reden aus dem Herrenhause ge-
lesen, welche vielleicht mich — und vielleicht nicht mich
allein, meine Herren, sondern mit mir einen sehr großen
Teil der Nation mit Haß und Verachtung erfüllt haben
bis zur Berauschung ! Folgt daraus, daß der Staatsan-
walt gegen jene Redner einschreiten könnte ? Er könnte
es nicht, auch abgesehen von ihrem politischen Privi-
legium ; denn wenn dies auch die Wirkung jener Reden
war, so war doch die Absicht jener Herren gewiß nicht
darauf gerichtet, Haß und Verachtung hervorzubringen.
Ebensowenig aber wird irgend jemand von meinem Vor-
trage leugnen können, daß seine Absicht darauf gerichtet
gewesen ist, Erkenntnis hervorzubringen. Höchstens
könnte der Staatsanwalt hiernach noch behaupten, es sei
mir gleichgültig gewesen, ob sich aus dieser Erkennt-
nis auch Haß und Verachtung entzünde, eine Behauptung,
die selber gleichgültig wäre, da es eine fahrlässige
Anreizung zu Haß oder Verachtung nicht gibt.
In der Tat ist aber die Absicht zu einer solchen An-
reizung hier absolut ausgeschlossen durch einen anderen
Grund, welcher zugleich hervorbringt, daß auch die Wir-
kung von Haß und Verachtung durch diesen Vortrag
gar nicht herbeigeführt sein kann, und welchen ich daher,
um Wiederholungen zu vermeiden, zugleich mit diesem
zweiten Moment behandeln werde.
Ich sage also zweitens, dieser Vortrag kann unmöglich
die Wirkung, zu Haß und Verachtung anzureizen, und
ebenso unmöglich die Absicht dazu gehabt haben.
Wodurch könnten Haß und Verachtung allein verdient
werden ?
256
Durch Schlechtigkeit, welche wieder nur bestehen
kann in willkürlich-freien Handlungen der Men-
schen. . ! ; ? : j ^jfrgaj
Ich aber zeige in meinem Vortrage, daß die Herrschaft
des Prinzips der Bourgeoisie, gegen welche ich nach dem
Staatsanwalt zum Hasse anreizen soll, eine welthistorisch-
notwendige, ökonomische und sittliche Entwicklungsstufe
ist, daß sie garnicht nicht sein konnte und mit der-
selben Naturnotwendigkeit bekleidet ist wie die physi-
schen Entwicklungsprozesse der Erde.
Haßt man auch die Natur, weil man mit ihr ringt,
ihre Prozesse zu leiten, ihre Produktionen zu veroessern
strebt ? I
Aber ferner : Wi e hat der Staatsanwalt meine Lehre
begriffen !
Es ist der Grundgedanke meines Vortrags, daß keines-
wegs die Besitzenden als Personen, bewußt und frei, ab-
sichtlich und verantwortlich, die Herrschaft der Bour-
geoisie produziert haben, sondern daß umgekehrt sie, die
Bourgeois, nur die unbewußten, willenlosen und darum
unverantwortlichen Produkte, nicht Produzenten,
dieser Weltlage sind, die sich aus ganz anderen Gesetzen
als aus dem subjektiven Willen entwickelt habe. Sogar
den Widerstand, diese Herrschaft aufzugeben, führe ich
auf das Gesetz der menschlichen Natur zurück, in der
es liege, bei dem Gegebenen zu verharren und dies tür
das Notwendige zu erachten. Und eine Lehre, welche
den Besitzenden sogar die Verantwortlichkeit für den
bestehenden Zustand entzieht, sie aus Produzenten des-
selben zu seinen Produkten macht, will der Staatsanwalt
beschuldigen, zu Haß und Verachtung gegen diese Per-
sonen angereizt zu haben ?
Denn mit Personen und Klassen von Personen haben
17 Lassalle. Ges. Schritten. Bcrnl II. ZD i
wir es nach § 100 zu tun, nicht mit Institutionen des
Staates, wie nach § 101.
Kein Arbeitsmann hat meinen Vortrag so schlecht ver-
standen wie der Staatsanwalt, und ich überlasse ihm die
Wahl, ob seine Fähigkeit zu verstehen oder sein Wille
dazu so gering ist.
Aber noch mehr: ich zeige, daß die Herrschaft der
Idee der Bourgeoisie eine weltbefreiende, historische
Tat, daß sie der gewaltigste sittliche und kulturhistorische
Fortschritt war, daß sie sogar die unerläßliche weltge-
schichtliche Vorbedingung und Durchgangsstufe war, um
zu der Entwicklung der Idee des Arbeiterstandes zu führen.
Ich versöhne so den Arbeiterstand mit der Herr-
schaft der Bourgeoisie in der Geschichte, indem ich die
objektive Vernünftigkeit dieser Herrschaft aufzeige.
Ich versöhne ihn damit, denn das ist die höchste Ver-
söhnung, daß wir die Vernünftigkeit von dem begreifen
was uns beengt.
Und wenn ich nun weiter zeige, daß auch die Idee der
Bourgeoisie noch nicht die höchste Stufe der geschicht-
lichen Entwicklung, noch nicht die letzte Blüte der Ver-
vollkommnung ist — daß hinter ihr eine noch höhere
Manifestation des Menschlichen steht, zu welcher jene
frühere Stufe den Grund gelegt hat, heißt dies zu Haß
und Verachtung gegen diese anreizen ?
Ebensogut müßten die Arbeiter dann sich selber,
die gesamte menschliche Natur, in sich wie in anderen
hassen und verachten, weil es eben das Gesetz der
menschlichen Natur ist, nur schrittweise sich zu ent-
falten und in jeder früheren Entwicklung die unumgäng-
liche Bedingung der folgenden zu haben.
Wenn ich den pastoralen Stil liebte, meine Herren,
den ich nicht liebe, so könnte ich vollkommen wohl sagen,
25S
ich habe durch den Nachweis, daß die Herrschaft der
Bourgeoisie die unerläßliche Durchgangsstufe und welt-
geschichtliche Vorbedingung war, aus der sich erst die
Idee des Arbeiterstandes überhaupt erzeugen konnte, die
Arbeiter vielmehr zur historischen Pietät gegen die Bour-
geoisie aufgefordert. Denn wenn der Sohn auch vermöge
einer freieren und reicheren Bildung und eines kräftigeren
Wesens über den Vater hinausstrebt, so vergißt er doch
nie, den Quell seines Blutes und den Produzenten seines
Daseins in ihm zu sehen. In welchen Kot will man also
die höchste aller Wissenschaften hineinziehen, daß man
die Lehre von der Geschichte als einer sich stufenweise
vollbringenden Entwicklung der Vernunft und der Frei-
heit verbrecherischer Anreizung anklagt ?
Lange ist mir unbegreiflich geblieben, wie hier der
Staatsanwalt von Haß und Verachtung auch nur sprechen
kann. Endlich habe ich mir dies nur durch eine Voraus-
setzung zu erklären vermocht. Der Staatsanwalt muß ver-
sucht haben, sich beim Lesen der Schrift in die Seele eines
Arbeiters hineinzuversetzen, und nun gefühlt haben: er,
der Staatsanwalt, würde — hassen!
Der Staatsanwalt also fühlt, er würde hassen!
Nun, meine Herren, ich könnte sagen, daß dies an
seiner singulären Gemütsart liegen und er sich also
an diese halten müsse. Aber ich will dem Staatsanwalt
zu Hilfe kommen ! Ich will die Anklage gegen mich
schärfer führen, als er sie zu führen vermocht hat ; ich
will sie so begründen, wie sie, wenn sie einmal geführt
werden soll, in Wahrheit geführt werden müßte. Je
schärfer ich dadurch die innere Natur dieser Anklage
zum Vorschein bringe, um so schärfer werde ich sie
vernichten können.
Der Staatsanwalt müßte also sagen :
ir 259
Es ist wahr, daß der Vortrag, den Lassalle gehalten
hat, sich an das theoretische Erkenntnisvermögen, nicht
an den praktischen Willen und die Empfindungen der
Zuhörer richtet. Es ist somit wahr, daß hiernach dieser
Vortrag nicht in die Sphäre des Strafgesetzes hineinfällt.
Aber in einem normal fühlenden Menschen sind Er-
kenntnis, Wi 1 1 e und Empfindung nicht getrennte
Rocktaschen, die nichts miteinander zu tun haben. Sondern
wovon das eine Gefäß voll ist, das quillt notwendig in das
andere über. Wille und Empfindung stehen im Dienste
der Erkenntnis und werden von ihr beherrscht.
Lassalle spricht nun zwar in seinem Vortrag kein Wort
von Haß und Verachtung ; er weist nur theoretisch nach,
daß gewisse Einrichtungen, wie z. B. das Dreiklassen-
wahlgesetz usw., schädlich und verderblich sind. Wider-
legen kann ich diese Lehre nicht. Aber das muß ich
ihr um jenes notwendigen Zusammenhanges in der Men-
schennatur willen bezeugen: ist sie wahr, so muß
jeder Arbeiter als normal fühlender Mensch diese Ein-
richtungen nicht nur, sondern auch diejenigen, denen sie
zugute kommen, hassen und verachten!
Das ist das logische Gerippe, welches dieser Anklage
zugrunde liegt, das ist die Deduktion, die, mit ausdrück-
lichen Worten oder nicht, unrettbar und logisch unver-
meidlich durch diese Anklage ausgesprochen wird !
Nicht ich, der Staatsanwalt also ruft von seinem
kurulischen Sessel herab den arbeitenden Klassen die fürch-
terliche Lehre zu : Ihr müßt hassen und verachten !
Nicht ich, der Staatsanwalt mag sich darüber mit der
Bourgeoisie auseinandersetzen !
Welche Antwort aber werde ich dem Staatsanwalt auf
diese Anklage zu erteilen haben, die mich dessen be-
schuldigt, was er selbst vollbringt ?
260
Eine vierfache.
Die erste ist die, daß die einmal erlangte Erkenntnis
von der Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit einer be-
stehenden Einrichtung allerdings notwendig in jedem nor-
mal fühlenden Menschen für sein ganzes Leben den Willen
hervorbringen muß, diese Einrichtung, wenn möglich, zu
ändern, und daß diesen Willen in meinen Hörern für ihr
ganzes Leben hindurch hervorzubringen, notwendig der
Zweck meiner wie jeder wissenschaftlichen Tätigkeit war ;
daß aber dieser Wille, wenn er sich nicht in staatlich
unerlaubten Handlungen äußert, vollkommen staatlich frei
ist ; und ebenso die Aufforderung zu diesem Willen, wenn
sie nicht auf unerlaubte Handlungen gerichtet ist; daß
dagegen der Wille, einer erkannten Mangelhaftigkeit ab-
zuhelfen, noch durchaus nicht zusammenfällt mit den Emp-
findungen des Hasses und der Verachtung gegen dieselbe,
da diese Mangelhaftigkeit eine historisch berechtigte, eine
historisch notwendige, ja eine historisch befreiende und
im höchsten Grade kulturhistorisch fördernde gewesen
sein kann, sowie aus den anderen bereits entwickelten
Gründen, mit deren Wiederholung und weiterer Aus-
führung ich Sie nicht aufhalten will; so daß also hier
der erste Sprung des Staatsanwalts vorliegt.
Die zweite Antwort wird die sein, daß, wenn wirklich
in irgend einem Falle Haß und Verachtung in einem nor-
mal fühlenden Menschen die notwendige Folge der
theoretischen wissenschaftlichen Erkenntnis
wäre — dieser Haß und diese Verachtung dann vom
Gesetzgeber keineswegs verpönt sein würden !
Was so schlecht ist, daß es, erkannt, Haß und Ver-
achtung entzünden muß — das sollen wir hassen und
verachten !
Der Gesetzgeber verpönt den Haß und die Ver-
261
achtung, welche die Folge von Aufstachelung bloßer Emp-
findungen und Leidenschaften ist. Aber er verpönt nicht
die Vernunft und die sittliche Natur des Men-
schen! Er verpönt somit nicht einen Haß und eine
Verachtung, welche nur der notwendige Ausfluß von bei-
den wäre. Der Staatsanwalt faßt den §100 so auf, als
habe der Gesetzgeber dadurch die Vernunft verboten
und die Sittlichkeit des Menschen geächtet! Das
ist aber dem Gesetzgeber nicht in den Sinn gekommen.
Kein Richter wird das Gesetz so auslegen, daß er den
Gesetzgeber dadurch zu einem erklärten Verächter von
Vernunft und Wissenschaft macht, und hier kehren denn
alle Ausführungen zurück, die ich Ihnen in meinem ersten
Verteidigungsmittel über den Artikel 20 der Verfassung
gemacht habe. Sie haben hier den Sinn, daß, wären selbst
die Wissenschaft und ihre Lehre durch jenen Artikel nicht
überhaupt außerhalb des Strafgesetzes gestellt, der § 100
desselben doch, ohne von Grund aus die mensch-
liche Natur ruinieren zu wollen, niemals einen
solchen Haß und eine solche Verachtung im Auge haben
kann, die nur der notwendige Ausfluß der Wissenschaft
und ihrer Erkenntnis wären.
Die dritte Antwort wird die sein, daß Haß und Ver-
achtung gegen eine objektive Einrichtung noch durchaus
nicht zusammenfällt mit Haß und Verachtung gegen die
Personen, denen diese Einrichtung zugute kommt, der
§ 100 aber nur von einem solchen Hasse gegen Per-
sonen spricht, so daß hier also der dritte Sprung des
Staatsanwalts — ein wahrer Saltomortale ! — vorliegt.
Die vierte Antwort, die ich dem Staatsanwälte geben
werde, ist ihrer Grundlage nach tatsächlicher Natur. Sie
besteht darin, daß diese Anklage das merkwürdigste quid
pro quo vornimmt, das mir jemals in judiciären Debatten
262
vorgekommen ist. Sie bildet den Übergang zu dem Nach-
weis, daß auch das zweite Requisit dieser Anklage
fehlt, daß nämlich, könnte selbst hier von Haß und Ver-
achtung irgend die Rede sein, doch niemals zu Haß und
Verachtung dagegen angereizt worden ist, wogegen ich
angereizt zu haben angeklagt bin.
Ad II. Ich bin angeklagt, die Besitzlosen zum Hasse
und zur Verachtung gegen die besitzenden Klassen auf-
gereizt zu haben.
Durch diese Darstellung — sagt die Anklage in ihrer
Begründung — werden aber offenbar die Arbeiter zum
Haß und zur Verachtung gegen die Bourgeoisie, d. h.
die besitzlosen Klassen gegen die besitzenden Klas-
sen aufgereizt." Und nachdem die Anklage diese Defi-
nition des Wortes „Bourgeoisie" an dieser Stelle sachte
und unmerklich eingeführt hat, konkludiert sie am Schlüsse
formell dahin :
„Der Privatmann F. L. wird hiernach angeklagt:
1. durch seinen Vortrag usw., 2. durch die Veröffent-
lichung der diesen Vortrag enthaltenden Broschüre die
besitzlosen Klassen der Angehörigen des Staates gegen
die Besitzenden zum Hasse und zur Verachtung öffent-
lich angereizt zu haben."
Ich spreche allerdings in meinem Vortrage von der
„Bourgeoisie". Wie aber definiere ich dieses Wort? Es
wird hinreichen, eine einzige Stelle, die ausdrückliche De-
finition des Wortes Bourgeoisie, die ich in jener Broschüre
gebe, anzuführen, um zu zeigen, welches unbegreifliche,
welches unerhörte, welches gar nicht zu qualifizierende
quid pro quo mir der Staatsanwalt unterzuschieben ver-
sucht, indem er mich beschuldigt, die besitzlosen Klassen
zum Haß und zur Verachtung gegen die Besitzenden an-
gereizt zu nar>en.
263
icii sage o. ^u jener oroschurej wörtlich:
„Es ist hier an der Zeit, meine Herren, wenn ich
nicht Gefahr laufen will, daß mein Vortrag vielleicht
großen Mißverständnissen ausgesetzt sei, mich
über die Bedeutung des Wortes Bourgeoisie oder große
Bourgeoisie als politischer Parteibezeichnung, mich
über die Bedeutung, die das Wort Bourgeoisie in mei-
nem Munde hat, auszusprechen. —
In die deutsche Sprache würde das Wort Bour-
geoisie mit Bürgertum zu übersetzen sein. Diese
Bedeutung aber hat es bei mir nicht. Bürger sind
wir alle, der Arbeiter, der Kleinbürger, der Groß-
bürger usw. Das Wort Bourgeoisie hat vielmehr im
Laufe der Geschichte die Bedeutung angenommen, eine
ganz bestimmte politische Richtung zu bezeichnen, die
ich nun sofort darlegen will.
Die gesamte nichtadelige bürgerliche Klasse zer-
fiel, als die französische Revolution eintrat, und zer-
fällt noch heute im großen und ganzen wieder in zwei
Unterklassen ; nämlich erstens die Klasse derer, welche
ganz oder hauptsächlich aus ihrer Arbeit ihr Ein-
kommen beziehen und hierin durch gar kein oder nur
durch ein bescheidenes Kapital unterstützt werden,
welches ihnen eben die Möglichkeit gibt, eine produk-
tive, sie und ihre Familie ernährende Tätigkeit aus-
zuüben ; in diese Klasse gehören also die Arbeiter,
die Kleinbürger und Handwerker und im ganzen auch
aie Bauern. Und zweitens die Klasse derer, welche
über einen großen bürgerlichen Besitz, über das große
Kapital verfügen und auf Grund einer solchen
großen Kapitalbasis produzieren oder Rentenein-
kommen daraus beziehen. Man könnte diese die Groß -
*) Seite 172 des gleichen Bandes.
264
b ü r g e r nennen. Aber aucheinGroßbürger, meine
Herren, ist darum an und für sich noch durchaus
kein Bourgeois! Kein Bürgerlicher hat etwas da-
gegen, wenn ein Adliger sich in seinem Zimmer über
seine Ahnen und seinen Grundbesitz freut. Aber wenn
der Adlige diese Ahnen oder diesen Grundbesitz zur
Bedingung einer besonderen Geltung und Berechtigung
im Staat, zur Bedingung einer Herrschaft über den
Staatswillen machen will, dann beginnt der Zorn des
Bürgerlichen gegen den Adligen, und er nennt ihn einen
Feudalen.
Es verhält sich nun ganz entsprechend mit den tat-
sächlichen Unterschieden des Besitzes innerhalb der
bürgerlichen Welt.
Daß sich der Großbürger in seinem Zimmer der
großen Annehmlichkeit und des großen Vorteils er-
freue, welche ein großer, bürgerlicher Besitz für den
Besitzenden in sich schließt — nichts einlacher, nichts
natürlicher und nichts rechtmäßiger als das !'
Beiläufig also, meine Herren, so sehr reize ich in dieser
Broschüre die besitzlosen Klassen zum Haß gegen die Be-
sitzenden auf, daß ich ausdrücklich für die Recht-
mäßigkeit dieses Besitzes eintrete, die Freude
über die Vorteile und Annehmlichkeit, die er gewährt,
für die natürlichste und rechtmäßigste Sache von der Welt
erkläre !
Ich fahre unmittelbar in jener Definition fort :
„So sehr der Arbeiter und der Kleinbürger, mit
einem Worte die ganze nicht Kapital besitzende Klasse,
berechtigt ist, vom Staate zu verlangen, daß er sein
ganzes Sinnen und Trachten darauf richte, wie die
kummervolle und notbeladene materielle Lage der
arbeitenden Klasse zu verbessern und wie auch ihnen,
265
durch deren Hände alle die Reichtümer produziert
werden, mit denen unsere Zivilisation prunkt, deren
Händen alle die Produkte ihre Entstehung verdanken,
ohne welche die gesamte Gesellschaft keinen Tag
existieren könnte, zu einem reichlichen und gesicherten
Erwerbe und damit wieder zu der Möglichkeit
geistiger Bildung und somit erst zu einem wahr-
haft menschenwürdigen Dasein zu verhelfen sei — wie
sehr, sage ich, die arbeitenden Klassen auch berechtigt
sind, dies vom Staate zu fordern und dies als seinen
wahrhaften Zweck hinzustellen, so darf und wird
dennoch der Arbeiter niemals vergessen,
daß alles einmal erworbene gesetzliche Eigentum voll-
ständig unantastbar und rechtmäßig ist. '
So sehr also reize ich die besitzlosen Klassen zum
Hasse gegen die Besitzenden auf, daß ich ihnen in einem-
fort die Unantastbarkeit und Heiligkeit alles einmal er-
worbenen gesetzlichen Eigentums der besitzenden Klasse
predige und sie zur Achtung desselben ermahne !
„Wenn aber — fahre ich in jener Broschüre fort
— der Großbürger, nicht zufrieden mit der tatsäch-
lichen Annehmlichkeit eines großen Besitzes, den bür-
gerlichen Besitz, das Kapital, auch noch als
die Bedingung hinstellen will, an der Herrschaft
über den Staat, an der Bestimmung des
Staats willens und Staatszweckes teilzu-
nehmen, dann erst wird der Großbürgerzum
Bourgeois, dann macht er die Tatsache des Besitzes
zur rechtlichen Bedingung der politischen
Herrschaft, dann charakterisiert er sich als einen
privilegierten Stand im Volke, der nun das herr-
schende Gepräge seines Privilegiums allen gesellschaft-
lichen Einrichtungen ebensogut aufdrücken will, wie
266
dies der Adel im Mittelalter, wie wir gesehen haben,
mit dem Privilegium des Grundbesitzes getan."
Dann also gilt mir, wie ich ausdrücklich und sorg-
sam definiere, der Besitzende, der Großbürger erst als
Bourgeois, wenn er dazu übergeht, die ganz unver-
fängliche und unanstößige Tatsache seines größeren Be-
sitzes als rechtliche Bedingung für die Teilnahme an der
Bestimmung des Staatswillens hinzustellen ; kurz, wenn
er dazu übergeht, den Kapitalbesitz zum rechtlichen Privi-
legium zu gestalten, die Rechtsgleichheit zwischen
Besitzenden und Nichtbesitzenden aufzuheben und die
Freiheit des Volkes und seiner Entwicklung dadurch zu-
gunsten des größeren Besitzes und seiner festen Herr-
schaft zu konfiszieren. Erst dadurch wird die Bourgeoisie,
wie ich ausdrücklich hervorhebe, überhaupt zu einem pri-
vilegierten Stand, was sie bis dahin trotz aller bloß
tatsächlichen Ungleichheit des Besitzes nicht ist.
Ich zeige in der Broschüre, wie dies alles eintritt im
Zensus, durch welchen eben die Bedingung, an der Be-
stimmung des Staatswillens und Staatszweckes durch die
Wahl zu den gesetzgebenden Körpern teilzunehmen, an
einen bestimmten Kapitalbesitz gebunden wird. Ich zeige
ferner, daß dies ganz ebenso sehr der Fall ist beim
direkten unverhüllten wie beim verkappt auftretenden Zen-
sus, und endlich, daß unser gegenwärtiges oktroyiertes
Dreiklassenwahlgesetz vom Jahre 1849 einen solchen ver-
kappten Zensus darstellt.
Der obwohl rein theoretische Angriff, welchen jene
Broschüre enthält, ist somit gegen das Dreiklassen-
wahlgesetz gerichtet, niemals aber gegen die besitzenden
Klassen, deren tatsächlichen Besitz ich vielmehr auf das
wiederholteste als durchaus unanfechtbar, unanstößig, un-
antastbar und vollkommen rechtmäßig verteidige.
267
Das Dreiklassenwatilgesetz ist eine Institution unseres
Staates.
Warum klagt mich also der Staatsanwalt nicht lieber
auf § 101 des Strafgesetzbuches an, „die Einrichtungen
des Staates dem Hasse oder der Verachtung ausgesetzt
zu haben"? Sicher, hätte der Staatsanwalt diese An-
klage gewählt, ich würde ihm zu antworten gewußt haben !
Heute hierauf einzugehen, wäre überflüssig, denn ich bin
dessen nicht angeklagt und diese Verteidigung würde ins
Unendliche wachsen, wenn ich mich auch noch gegen
die Vergehen verteidigen wollte, deren ich nicht ange-
klagt bin.
Warum wählt aber der Staatsanwalt von allen un-
möglichen Anklagen gerade die unmöglichste ? Warum ver-
tauscht er nur das Objekt meines Angriffes ? Es weist
jemand nach, daß das Dreiklassenwahlgesetz ein Unrecht
sei, weil es die von ihm für völlig unverfänglich erklärten
Unterschiede des tatsächlichen Besitzes zur rechtlichen
Bedingung der politischen Herrschaft über den Staat
macht — und es wird gegen ihn die vergiftete Beschul-
digung geschleudert : die besitzlosen Klassen zum Hasse
gegen die Besitzenden angereizt zu haben !
Gibt es kein Mittel, meine Herren, gegen solche Ver-
unglimpfung des Namens und Leumunds vor allem Volke ?
Kann man bei uns selbst nur sagen, daß die Ein-
führung des Dreiklassenwahlgesetzes den besitzenden
Klassen, daß sie dem deutschen Bürgertum zur Last
falle ? Von der französischen Bourgeoisie kann man ärm-
liches sagen. Dort hat schon die revolutionäre Assemblee
Constituante den Zensus eingeführt. Nicht aber bis jetzt
von der deutschen.
Als durch die Märzrevolution des Jahres 1843 die
preußische Bourgeoisie bei uns zur Herrschaft kam, führte
268
sie durch Gesetz vom 8. April 1848 das allgemeine gleiche
Wahlrecht ein !
Die deutsche Bourgeoisie in der Paulskirche zu Frank-
furt dekretierte das allgemeine gleiche Wahlrecht!
Die preußische Revisionskammer von 1849 bestätigte
das allgemeine gleiche Wahlrecht !
Oktroyiert, von der Regierung oktroyiert
wurde das Dreiklassenwahlgesetz, das wir jetzt
haben !
Warum deckt der Staatsanwalt die Regierung mit
dem Rücken der preußischen Bourgeoisie?
A tout seigneur tout honneur !
Die preußische Regierung ist es, nicht die be-
sitzenden Klassen in Preußen, welche für alle Zeiten
und vor allem Volk die Schuld und Verantwort-
lichkeit des oktroyierten Dreiklassen Wahl-
gesetzes tragen wird!
Welches aber auch die Gründe gewesen sein mögen,
welche den Staatsanwalt zu dieser seltsamen Verwechs-
lung veranlaßt haben — vielleicht ergeben sie sich uns
noch späterhin — jedenfalls fehlt auch dies zweite Re-
quisit der Anklage. Es ist nicht gegen die besitzenden
Klassen der Nation, es ist nicht gegen das angereizt
worden, wogegen die Anklage angereizt zu haben mich
beschuldigt.
Es fehlt aber auch endlich das dritte Requisit, die
Gefährdung des öffentlichen Friedens.
Ad. III. Der §100 sagt: Wer den öffentlichen
Frieden dadurch gefährdet, daß er die Angehörigen des
Staates zum Hasse oder zur Verachtung gegeneinander
öffentlich anreizt, wird bestraft.
Wenn der Staat vom öffentlichen Frieden spricht,
269
so meint er nicht den Frieden in den Gemütern,
denn der Staat ist kein pietistischer Superintendent, den
der Friede in den Gemütern und die Sphäre der inneren
Erbauung etwas anginge. Sondern er meint den Frieden
in den Straßen. Er legt dies auch auf das deutlichste
durch das Beiwort: „den öffentlichen Frieden" an
den Tag.
Dasselbe fordern aber auch alle Rechtsprinzipien. Die
reine Gemütsinnerlichkeit geht den Staat nichts an, den
nur Handlungen kümmern dürfen. Ihn gehen also auch
Haß und Verachtung und die Anreizung dazu nichts an,
insofern sie rein im Kreise der inneren Empfindung sich
halten, sondern nur dann ist diese Anreizung verpönt,
wenn sie die Natur hat, zu äußeren Handlungen zu
führen. Dies legt endlich der Gesetzgeber noch dadurch
entscheidend an den Tag,' daß er den Ausdruck braucht :
wer den öffentlichen Frieden gefährdet. Der Gesetz-
geber sagt nicht stört, sondern gefährdet.
Wenn im Sinne des Gesetzes jede Anreizung zu Haß
und Verachtung strafbar wäre, wenn im Sinne des Ge-
setzes schon durch die bloße Anreizung zu diesen bloßen
inneren Empfindungen der öffentliche Friede gestört wäre,
so würde der Gesetzgeber eben sagen müssen : wer den
öffentlichen Frieden dadurch stört, daß er anreizt. Dann
würde es vielleicht scheinen können, daß diese Störung
jedesmal eingetreten wäre, wenn zu Haß und Ver-
achtung angereizt worden ist.
Gefährden aber heißt: die Möglichkeit einer
Störung herbeiführen, und durch diesen Ausdruck zeigt
also der Gesetzgeber, daß er unter dem öffentlichen Frie-
den nicht die Eintracht der Gemüter — die ja schon ge-
stört, nicht bloß gefährdet wäre — sondern den
Frieden in den Straßen versteht, daß er sich die Stö-
270
rung des öffentlichen Friedens noch nicht notwendig da-
durch eingetreten denkt, daß zu den inneren Empfindungen
des Hasses und der Verachtung angereizt ist, und daß
also nicht jede solche Anreizung strafbar sein solle, son-
dern nur dann, wenn sie den Frieden in den Stra-
ßen der Gefahr einer Störung aussetzt; mit anderen
Worten : wenn sie, die Anreizung zu Haß und Verach-
tung, einen solchen Grad von Gefährlichkeit
hat, daß sie gefährdet, d.h. zu äußeren unerlaubten
Handlungen führen kann. Der § 100 ist also nicht so zu
verstehen : Wer zu Haß und Verachtung anreizt, der ge-
fährdet den öffentlichen Frieden und soll bestraft wer-
den. Dies wäre eine ebenso juristisch wie schon gram-
matisch bodenlos falsche Auslegung. Sondern er ist so
zu verstehen: wenn jemand den öffentlichen Frieden
dadurch in Gefahr bringt, daß er zu Haß oder Ver-
achtung anreizt, wenn also die Anreizung von der Art ist,
daß sie eine Gefahr für den öffentlichen Frieden in sich
einschließt, so soll er bestraft werden. Das Gesetz
stellt also in dem Wort „gefährdet" ein Requisit für
die Anreizung auf ; sie muß der Art sein, daß sie wenig-
stens möglicherweise zu äußeren Handlungen, zu
einer Gefährdung des Friedens in den Straßen führen
kann, um strafbar zu sein.
Wie wenig nun dies dritte Requisit hier zutrifft,
wie wenig meine angebliche Anreizung der Art war, auch
nur denkbarerweise zu aktuellen Handlungen führen, den
staatlichen Frieden, den Straßenfrieden gefährden zu
können, dafür lassen Sie mich einfach darauf hin-
verweisen, daß ich in meinem ganzen Vortrage mich nur
mit hundertjährigen Geschichtsperioden beschäftige und
noch am Schlüsse desselben ausdrücklich hervorhebe : für
einen weltgeschichtlichen Sonnenaufgang seien ein und
271
zwei Jahrzehnte das, was eine Stunde in dem Natur-
schauspiel eines Tages !
So liegt denn hier eine Anklage vor, von deren sämt-
lichen Requisiten, die vereinigt sein müssen, um sie zu be-
gründen, auch nicht ein einziges zutrifft !
Daß Anklagen erhoben werden, denen das eine oder
andere Requisit gebricht, ist häufig vorgekommen.
Eine Anklage aber, bei der von allen erforderlichen
Requisiten auch nicht ein einziges zutrifft — eine
solche Anklage verdient einen eigenen und in jedem
Sinne des Wortes eigentümlichen Ehrenplatz im
Tempel der Jurisprudenz.
Inzwischen — audiatur et altera pars ! x ) Werfen wir
noch einen letzten Blick auf das, was der Anklageakt
selbst zu seiner Begründung sagt. Vielleicht zeigt sich
dabei, daß ich nur, ich' weiß nicht durch welche künst-
liche Darstellung das Dasein und die Requisite des Ver-
gehens versteckt habe — oder aber vielleicht zeigt sich
auch dabei die gänzliche Nichtigkeit dieser Anklage in
einer noch härteren Weise sogar, als sie selbst bisher
schon, zum Vorschein gekommen ist.
Einen einzigen Satz enthält die Anklage, der ihren
Tragebalken bilden soll. Dafür wird aber dieser Satz
wahrscheinlich auch aus Kernholz gezimmert sein ! Die
Anklageschrift sagt im Eingang : ,,die leitenden Gedanken
dieses Vortrages sind folgende" und nachdem sie nun
ein seinsollendes Resümee dieser Gedanken gegeben, fährt
sie folgendermaßen fort: „Durch diese Darstellungen
und durch die mehrfach wiederkehrenden Hinweisungen
auf eine demnächst bevorstehende soziale Revolution wer-
den aber offenbar die Arbeiter zum Hasse und zur V e r -
x ) Hören wir auch die andere Seite. D. H.
272
achtung gegen die Bourgeoisie, d. h. die besitzlosen
Klassen gegen die Besitzenden aufgereizt, und hierdurch
der öffentliche Friede gefährdet, namentlich da darin die
direkte Aufforderung enthalten ist, mit der glühendsten
und verzehrendsten Leidenschaft das Ziel einer Herr-
schaft der arbeitenden Klassen über die anderen Klassen
der Gesellschaft zu verfolgen."
Dies ist der einzige Satz rechtlicher Begründung, den
die Anklageschrift enthält. Wenn wir diesen Satz, der
einem nicht mit robusten Lungenflügeln Begabten das
Asthma zuziehen könnte und der gerade so geschrieben
ist, daß er unter der flimmernden Undeutlichkeit des
Gedankenwirrwarrs, den er anregt, der oberflächlichen
Betrachtung seine gänzliche Inhaltlosigkeit verbergen kann
- — wenn wir diesen Satz näher untersuchen, so werden
Sie staunen, meine Herren, über die Masse juristischer
Ungeheuerlichkeiten, tatsächlicher Unwahrheiten und Ent-
stellungen und endlich schreiender Sinnwidrigkeiten, die
er enthält !
Wodurch soll ich also diesem Satz zufolge zu Haß
und Verachtung angereizt haben? „Durch diese Dar-
stellungen", sagt der Satz ; also durch rein theoretische,
durch rein objektiv-historische Darstellung, durch das,
was der Anklageakt selbst die Darstellung meiner leiten-
tenden Gedanken nennt, durch nichts anderes als durch
die wissenschaftliche Lehre selbst, soll ich zu
Haß und Verachtung angereizt haben ! Der Anklageakt
mag sich also winden wie er will — er kann sich nicht
dem Geständnis entziehen, daß er nichts anderes als rein
wissenschaftliche Entwickelungen, daß er die Wissen-
schaft und ihre Lehre in Anklage stellt!
Aber der Satz fügt noch ein „und" hinzu. Durch dies©
Darstellungen „und durch die mehrfach wiederkehrenden
18 La.»Uc. Ge«. Sckriftea. Band II. 273
Hinweisungen auf eine demnächst bevorstehende soziale
Revolution" soll die Anreizung vollbracht worden sein.
Welches sind die Hinweisungen auf eine ,, demnächst
bevorstehende soziale Revolution"? Wo stehen
sie ? Warum zitiert sie der Staatsanwalt nicht ? Ich for-
dere ihn dazu auf! Er kann sie nicht zitieren. Es exi-
stieren in dieser Broschüre keine Stellen, welche seine
Insinuationen unterstützen würden.
Allerdings gebrauche ich, wenn ich auch nicht von einer
„demnächst bevorstehenden sozialen Revolution" spreche,
wie der Staatsanwalt behauptet — ich spreche vielmehr
nur von einer mit dem Februar 1848 bereits eingetretenen
sozialen Revolution — allerdings gebrauche ich sehr häu-
fig im Laufe dieser ganzen Broschüre das Wort „revo-
lutionär" und „Revolution". Mit diesem Wort will mich
der Staatsanwalt zu Boden schlagen ! Denn er, dasselbe
immer nur in seiner engen juristischen Bedeutung nehmend,
vermag das Wort „Revolution" nicht zu lesen, ohne ge-
schwungene Heugabeln vor seiner Phantasie zu sehen !
Das ist aber nicht die wissenschaftliche Bedeutung dieses
Wortes, und schon der konstante Sprachgebrauch in
meiner Schrift hätte den Staatsanwalt darüber belehren
können, daß hier das Wort in seinem anderen, wissen-
schaftlichen Sinne genommen ist. So nenne ich darin die
Entwickelung des Landesfürstentums eine revolutio-
näre Erscheinung.
So erkläre ich ausdrücklich die Bauernkriege, die doch
wahrhaftig hinreichend mit Gewalt und Blutvergießen ins
Leben traten, für eine nur in ihrer Einbildung revolu-
tionäre Bewegung, für eine in Wahrheit durchaus nicht
revolutionäre, für eine reaktionäre Bewegung.
Den Fortschritt der Industrie dagegen, der sich im
16. Jahrhundert entwickelt, nenne ich, obgleich dabei doch
274
kein Schwert aus der Scheide gezogen wurde, wiederholt
und fortlaufend ein „wirklich und wahrhaft revo-
lutionäres Faktum" (p. 7) 1 ), ebenso nenne ich
p. 17 1 ) die Erfindung der Baumwollenspinnmaschine von
1775 eine vollständige, eine tatsächlich eingetretene Re-
volution.
Mißbrauche ich vielleicht die Sprache, oder führe ich
auch nur einen neuen Sprachgebrauch ein, indem ich das
Wort „Revolution" in diesem Sinne nehme ? indem ich
es auf die friedlichsten Erscheinungen anwende und den
blutigsten Aufständen verweigere ?
Schelling, der Vater, sagt (Untersuchungen über das
Wesen der menschlichen Freiheit, Bd. VII. p. 351):
„Der Gedanke, die Freiheit einmal zum eins und alles
der Philosophie zu machen, hat den menschlichen Geist
überhaupt nicht bloß in bezug auf sich selbst in Freiheit
gesetzt und der Wissenschaft in allen ihren Teilen einen
kräftigeren Umschwung gegeben, als irgendeine frühere
Revolution". Schelling, der Vater, sieht also gleich-
falls nicht, wie die Phantasie des Staatsanwalts, bei dem
Worte „Revolution" Heugabeln vor seinen Augen blitzen.
Er nimmt dies Wort, indem er es auf die Einwirkung des
philosophischen Grundprinzips anwendet, gleich mir in
einem mit materieller Gewalt durchaus nicht zusammen-
fallenden Sinne.
Welches ist dieser wissenschaftliche Sinn des Wortes
„Revolution", und wie unterscheidet sich Revolution von
Reform ?
Revolution heißt Umwälzung, und eine Revolution ist
somit stets dann eingetreten, wenn, gleichviel ob mit oder
ohne Gewalt — auf die Mittel kommt es dabei gar nicht
x ) Seite 156 und Seite 168 des gleichen Bandes.
18- 275
an — ein ganz neues Prinzip an die Stelle des be-
stehenden Zustandes gesetzt wird. Reform dagegen tritt
dann ein, wenn das Prinzip des bestehenden Zustandes
beibehalten und nur zu milderen oder konsequenteren und
gerechteren Folgerungen entwickelt wird. Auf die Mittel
kommt es wiederum dabei nicht an. Eine Reform kann
sich durch Insurrektion und Blutvergießen durchsetzen
und eine Revolution im größten Frieden. Die Bauern-
kriege waren der Versuch einer durch Waffengewalt zu
erzwingenden Reform. Die Entwicklung der Industrie
war eine in der friedlichsten Weise sich vollziehende
totale Revolution, denn ein ganz neues Prinzip wurde
dadurch an Stelle des bis dahin bestehenden Zustandes
gesetzt. Beide Gedanken werden gerade in dieser Bro-
schüre sorgfältig und lang entwickelt.
Warum hat mich der Staatsanwalt allein nicht ver-
standen ? Warum ist ihm allein unverständlich geblieben,
was jeder Arbeitsmann verstand ?
Wenn ich also selbst von einer „demnächst bevor-
stehenden sozialen Revolution" gesprochen hätte, obgleich
dies nicht der Fall ist, hätte ich deshalb notwendig an
gewaltsamen Umsturz an Heugabeln und Bajonnette
denken müssen ?
Professor Huber, ein durchaus konservativer Mann,
ein strenger Royalist, ein Mann, der den Lehrstuhl, den
er an der Berliner Universität einnahm, freiwillig auf-
gab, als die Verfassung von 1850 eingeführt wurde, weil
er, wenn ich recht berichtet bin, Anstand nahm, sie zu
beschwören, aber ein Mann, der mit rührender Liebe dem
Wohle der arbeitenden Klasse zugetan ist, ihre Entwicke-
lung mit der größten Sorgfalt studiert und über dieselbe,
besonders über die Geschichte der kooperativen Bewegung
oder der industriellen Assoziation unter den Arbeitern die
276
trefflichsten Werke geschrieben hat, sagt in dem neuesten
derselben (Concordia p. 24), nachdem er nachgewiesen,
daß die Arbeiterassoziationen in England, Frankreich und
Deutschland bereits ein Kapital von fünfzig Millionen
Talern umsetzen, wörtlich folgendes :
„Unter diesen Umständen und Einflüssen und an-
gesichts der oben im allgemeinen angedeuteten Er-
fahrungen, wird es hoffentlich keiner Verwahrung
gegen den Vorwurf utopischer Träumereien allge-
meiner Weltbeglückung bedürfen, wenn wir eine sehr
wesentliche und einer gänzlichen sozialen und volks-
wirtschaftlichen Reform gleichkommende Hebung der
bisherigen wesentlich proletarischen Zustände der
Fabrikbevölkerung nicht nur als eine praktisch mög-
liche, sondern als eine im gewöhnlichen Lauf
der Dinge sichere Folge der kooperativen
Entwickelung in Aussicht stellen."
Hier wird also ein gänzlicher sozialer Umschwung als
vollständig sicher und im gewöhnlichen friedlichen Lauf
der Dinge eintretend infolge der Assoziationsbewegung
vorausgesagt. Wie nun, wenn ich umsomehr von der ver-
einigten Macht beider Faktoren, von der Assoziations-
bewegung und von dem allgemeinen Stimmrecht, einen
solchen erwartet hätte ?
Was kann ich für die literarische Unbelesenheit des
Staatsanwalts ? für seine Unbekanntschaft mit dem, was
sich in allen Richtungen der Gegenwart bereits vollbringt
und von der Wissenschaft bereits anerkannt und einregi-
striert worden ist ? Bin ich der wissenschaftliche Prügel-
junge des Staatsanwalts? Ja, wenn ich das wäre, wenn
ich einzustehen hätte für diese seine Unbekanntschaft mit
alle dem, was auf den verschiedenartigsten Gebieten der
Wissenschaft bereits Ausdruck und Anerkennung gefunden
277
hat — die Strafen, die Sie mir dann in Ihrer Indigna-
tion zudiktieren dürften, meine Herren Präsident und
Räte, könnten enorm sein!
Aber selbst abgesehen von alledem — wie kann die
Hinweisung auf eine demnächst bevorstehende soziale Re-
volution — selbst im Heugabelsinne — zu Haß und
Verachtung gegen die Bourgeoisie anreizen?
Und das ist es doch, was der Staatsanwalt behaupten
muß und in jedem Satz wirklich behauptet. Haß und Ver-
achtung kann gegen jemand nur durch seine eigenen Hand-
lungen und deren Bekanntmachung hervorgerufen werden.
Wie kann aber das, was Christoph tut, gegen Peter Haß
und Verachtung erzeugen? Wenn also jemand sagte: „Die
Arbeiter werden eine soziale Revolution machen", wie
kann diese Hinweisung gegen die Bourgeoisie Haß
und Verachtung erregen ? Es fehlt dem Satze also sogar
an jedem grammatisch-logischen Sinn. Er ist nicht nur
dreimal nicht wahr, er ist selbst sinnwidrig und sinnlos.
Mindestens bleibt er für mich unverständlich. Ich ver-
stehe die Sprache des Staatsanwalts ebensowenig, als er
die meinige versteht. Im Griechischen nannte man den-
jenigen barbaros, einen Barbar, der unsere Sprache nicht
verstand und dessen Sprache wir nicht verstanden. Und
so sind wir beide, der Staatsanwalt und ich, Barbaren
für einander !
Aber endlich weist jener Satz der Anklageschrift, mit
dessen Analyse ich mich befasse, noch ein drittes Moment
nach, wodurch ich zu Haß und Verachtung gegen die
Bourgeoisie angereizt haben soll. Er leitet dies mit einem
„namentlich" ein. Es soll durch diese Darstellungen und
diese Hinweisungen zu Haß und Verachtung angereizt
worden sein, „namentlich da darin auch die direkte
Aufforderung enthalten ist, mit der glühendsten und ver-
278
zehrendsten Leidenschaft das Ziel einer Herrschaft der
arbeitenden Klassen über die anderen Klassen der Ge-
sellschaft zu verfolgen." Gesetzt, dem wäre so — die
Aufforderung an eine Klasse der Gesellschaft, das ehr-
geizige Ziel einer Herrschaft über die anderen Klassen
zu verfolgen, würde mannigfachen Tadel verdienen
müssen, aber gesetzlich wäre sie immer noch ganz
erlaubter Natur, wenn sie nicht zu strafbaren Handlungen
zu schreiten anreizt. Jede Klasse der Gesellschaft kann
nach der Herrschaft über den Staat streben, solange
sie nicht zu unerlaubten Mitteln zur Verwirklichung
dieses Zieles greift. Kein Ziel ist staatlich strafbar,
immer nur die Mittel sind es. Der reine Tendenzprozeß,
mit dem wir es hier zu tun haben, muß naturgemäß in
jeder Zeile der Anklageschrift zum Vorschein kommen,
indem sie immer nur anklagt, zu Zielen aufzufordern,
nie strafbare Mittel oder die Aufforderung dazu in
meinem Vortrage nachzuweisen versucht. Und wäre
selbst von mir aufgefordert worden, durch strafbare
Mittel das Ziel einer Herrschaft der arbeitenden Klassen
über die anderen Klassen der Gesellschaft zu verfolgen,
so würde ich dann unter Umständen auf Grund des Ar-
tikel 61 x ) oder auf andere Artikel des Strafgesetzes hin
angeklagt werden können, niemals aber auf § 100, nie-
mals auf Grund dessen: die Arbeiter zu HaßundVer-
achtung angereizt zu haben. Denn durch die Aufforde-
rung, nach einer Herrschaft über die anderen Klassen der
Gesellschaft zu trachten, würden die Arbeiter zum Ehr-
geiz, aber niemals zum Haß und zur Verachtung
gegen Dritte aufgefordert sein. Der Ehrgeiz der Ar-
beiter ließe sich doch nicht der Bourgeoisie impu-
L ) d. h. Hochverrat.
270
tieren, und weil ihr nicht einmal imputabel, kann doch
auch nicht Haß und Verachtung gegen sie dadurch er-
regt werden ! Dieser Satz entbehrt also wiederum eines
jeden grammatisch-logischen Sinnes. Das „namentlich",
mit welchem die Anklageschrift diesen letzten Beweis
für die Anreizung zum Haß einleitet, ist vielmehr ein
„namenlos", nämlich eine namenlos sinnwidrige
Behauptung. Wo aber hat endlich der Staatsanwalt
aus meiner Schrift herausgelesen, daß ich dazu aufge-
fordert habe, das Ziel einer „Herrschaft der arbeiten-
den Klassen über die anderen Klassen der Gesell-
schaft zu verfolgen?"
Ich spreche in meiner ganzen Broschüre nur davon,
daß es die Bestimmung der mit dem Februar 1848 be-
gonnenen Weltperiode sei, das sittliche Prinzip des
Arbeiterstandes, die in meiner Broschüre entwickelte und
Ihnen im Eingang dieser Rede rekapitulierte Idee des
Arbeiterstandes, zum herrschenden Prinzip der Gesell-
schaft zu machen, diese Idee zur leitenden Staatsidee
zu machen.
Ich drücke mich wiederholt auf das schärfste und be-
stimmteste so aus. Ich sage p. 31 1 ), wie 1789 die Revo-
lution des dritten Standes war, so sei es diesmal der vierte
Stand, „welcher sein Prinzip zum herrschenden Prin-
zip der Gesellschaft erheben und alle ihre Einrichtungen
mit ihm durchdringen will." Oder p. 32 2 ): „Wer also
die Idee des Arbeiterstandes als das herrschende Prin-
zip der Gesellschaft anruft" und auf derselben Seite:
„Das Prinzip des Arbeiterstandes als das herr-
schende Prinzip der Gesellschaft soll jetzt von uns
noch in dreierlei Beziehung betrachtet werden." Und
*) Seite 186 des gleichen Bandes.
2 ) Seite 187 des gleichen Bandes.
280
p. 33 1 ): „Vielleicht kann der Gedanke, das Prinzip
der untersten Klassen der Gesellschaft zu dem herr-
schenden Prinzip des Staates und der Gesellschaft
zu machen, als ein sehr gefährlicher erscheinen." Ich
entwickle dann von p. 39 2 ) ab den Unterschied der sitt-
lichen und politischen Idee der Bourgeoisie und der sitt-
lichen und politischen Idee des Arbeiterstandes und
schließe p. 42 3 ) mit den Worten: „Das ist es, meine
Herren, was die Staatsidee des Arbeiterstandes
genannt werden muß" usw.
Und hieraus, daß ich eine hohe, sittliche Idee als be-
rufen darstelle, leitende Staatsidee in der jetzigen Ge-
schichtsperiode zu werden, die höchste sittliche Idee,
welche meine Intelligenz fassen kann, die höchste sitt-
liche Idee, welche bis jetzt von der Staatsphilosophie
herausgerungen worden ist, und daraus, daß ich den Nach-
weis führe, diese Idee sei, als dem natürlichen Instinkt
und der ökonomischen Lage des Arbeiterstandes natur-
gemäß entsprechend, die Idee des Arbeiterstandes
zu nennen — hieraus macht mir der Staatsanwalt die
Ungeheuerlichkeit, ich hätte die arbeitenden Klassen auf-
gefordert, das Ziel einer Klassenherrschaft über
die anderen Klassen der Gesellschaft zu ver-
folgen.
Der Staatsanwalt scheint zu glauben, daß ich die be-
sitzenden Klassen von den arbeitenden Klassen unter-
jocht wissen, daß ich die Geschichte umkehren und etwa
die Gutsbesitzer und Fabrikanten zu den Hörigen und
Handlangern der Arbeiter machen will.
War denn aber, eine wie verschiedene Sprache wir
*) Seite 188 des gleichen Bandes.
2 ) Seite 195 des gleichen Bandes.
3 ) Seite 199 des gleichen Bandes.
281
beide auch sprechen, und welche Barbaren wir für ein-
ander auch sein mögen, irgendein solches oder ähnliches
Mißverständnis nur möglich?
Ich entwickle p. 32 *) ausführlich : gerade dadurch
unterscheide sich der vierte Stand, daß in seinem Prinzip
keine ausschließende Bedingung weder rechtlicher noch
tatsächlicher Art enthalten ist, die er als herrschendes
Privilegium gestalten und durch die Einrichtungen der
Gesellschaft hindurchführen könnte. Ich sage wörtlich
(p. 32) 2 ): „Arbeiter sind wir alle, insofern wir nur
eben den Willen haben, uns in irgendeiner Weise der
menschlichen Gesellschaft nützlich zu machen. Dieser
vierte Stand, in dessen Herzfalten daher kein Keim
einer neuen Bevorrechtigung mehr enthalten ist, ist eben
deshalb gleichbedeutend mit dem ganzen Menschen-
geschlecht. Seine Sache ist daher in Wahrheit die
Sache der gesamten Menschheit ; Seine Freiheit ist die
Freiheit der Menschheit selbst, Seine Herrschaft ist die
Herrschaft aller." Und ich fahre darauf fort: ,,Wer also
die Idee des Arbeiterstandes als das herrschende Prin-
zip der Gesellschaft anruft in dem Sinne, wie ich Ihnen
dies entwickelt, der stößt nicht einen die Klassen der
Gesellschaft spaltenden und trennenden Schrei aus ; der
stößt vielmehr einen Schrei der Versöhnung aus, einen
Schrei, der die ganze Gesellschaft umfaßt, einen
Schrei der Ausgleichung für alle Gegensätze in
den gesellschaftlichen Kreisen" usw. Und während ich
aus tiefster Seele und aus vollster Brust nach der Be-
endigung aller Klassenherrschaft und aller Klassen-
gegensätze rufe, beschuldigt mich der Staatsanwalt, die
*) Seite 186 ff. des gleichen Bandes.
2 ) Seite 186 des gleichen Bandes.
282
Arbeiter zur Klassenherrschaft über die besitzenden
Klassen aufgefordert zu haben !
Noch einmal, wie ist ein so erstaunliches Mißverständ-
nis erklärlich ? Lassen Sie mich wieder den Vater gegen
den Sohn anfuhren :
„Das Medium — sagt Schelling (Bd. I p. 443) in
seinen Abhandlungen zur Erläuterung des Idealismus
der Wissenschaftslehre — das Medium, wodurch
Geister sich verstehen, ist nicht die umgebende Luft,
sondern die gemeinschaftliche Freiheit, deren Er-
schütterungen bis ins Innerste der Seele sich fort-
pflanzen. Wo der Geist eines Menschen nicht vom
Bewußtsein der Freiheit erfüllt ist, ist alle
geistige Ve rbindung unterbrochen, nicht nur
mit anderen, sondern sogar mit ihm selbst. Kein
Wunder, daß er sich selbst ebensogut als anderen un-
verständlich bleibt und in seiner fürchterlichen Einöde
nur mit eiteln Worten sich ermüdet, denen kein freund-
licher Widerhall aus eigner oder aus fremder Brust
antwortet. Einem solchen unverständlich
bleiben, ist Ruhm und Ehre vor Gott und
den Menschen !" . . .
So Schelling der Vater !
Ich stehe jetzt am Schlüsse, meine Herren. Umsonst
frage ich mich, ob es möglich war, sich einen Erfolg von
dieser Anklage bei Ihnen, meine Herren Präsident und
Räte, zu versprechen. Aber vielleicht lag eine andere
Berechnung zugrunde. Der politische Kampf zwi-
schen der Bourgeoisie und der Regierung hat eine ge-
wisse matte Lebhaftigkeit angenommen. Vielleicht sagte
man sich, daß unter diesen Umständen die Anklage auf
Anreizung der nichtbesitzenden Klassen zum Haß und
zur Verachtung gegen die Besitzenden als ein treffliches
283
Ableitungsmittel dienen könne ; vielleicht hoffte man, daß
eine solche Anklage, wenn auch abgewiesen von Ihnen
— Sie kennen den alten Grundsatz : calumniare audacter,
semper aliquid haeret (verleumde kühn, es bleibt doch
stets was hängen) — immer noch wirken würde wie ein
nasses Handtuch um das in leiser Röte erglühende Ge-
sicht unserer Bourgeoisie geworfen, und ich sollte der
hierfür in die Wüste gestoßene Sühnbock sein ! Aber
auch diese Absicht, meine Herren, wird nicht erreicht
werden.
Sie wird zuschanden werden vor der einfachen Lek-
türe jener Broschüre, zu der ich die Bourgeoisie vor
allem auffordere. Sie wird zuschanden werden vor der
Macht meiner Stimme, und gerade deshalb habe ich auch
das Tatsächliche in meinen Verteidigungsmitteln so ein-
gehend entwickeln müssen. Bourgeoisie und Arbeiter
sind v/ir die Glieder eines Volkes und ganz einig
gegen unsere Unterdrücker! — Ich schließe. Ein
Mann, welcher, wie ich Ihnen dies erklärt habe, sein
Leben dem Wahlspruche gewidmet hat, „die Wissen-
schaft und die Arbeiter" dem würde auch eine Ver-
urteilung, die er auf seinem Wege findet, keinen anderen
Eindruck machen können, als etwa das Springen einer
Retorte dem in seine wissenschaftlichen Experimente ver-
tieften Chemiker. Mit einem leisen Stirnrunzeln über den
Widerstand der Materie setzt er, sowie die Störung be-
seitigt ist, ruhig seine Forschungen und Arbeiten fort.
Aber um der Nation und ihrer Ehre willen, um der
Wissenschaft und Ihrer Würde, um des Landes und seiner
gesetzlichen Freiheit, um des Angedenkens willen, das
die Geschichte Ihren eigenen Namen, meine Herren Prä-
sident und Räte, bewahren wird, rufe ich Ihnen zu :
Sprechen Sie mich frei !
284
DIE INDIREKTE STEUER
UND DIE LAGE
DER ARBEITENDEN KLASSEN
EINE VERTEIDIGUNGSREDE
VOR DEM KÖNIGL. KAMMERGERICHT ZU BERLIN
GEGEN DIE ANKLAGE, DIE BESITZLOSEN KLASSEN
ZUM HASS UND ZUR VERACHTUNG GEGEN DIE
BESITZENDEN ÖFFENTLICH ANGEREIZT ZU HABEN
VON
FERDINAND LASSALLE
DER ERSTE ABDRUCK ERSCHIEN
IM VERLAG VON MEYER & ZELLER, ZÜRICH 1863
VORBEMERKUNG.
Gegen das Erkenntnis des Berliner Stadtgerichts, das
Lassalle zwar von der Anklage der Verbreitung der
Broschüre „Über den Zusammenhang usw." freisprach,
ihn aber auf Grund des ebenso betitelten Vortrages zu
vier Monaten Gefängnis verurteilte, legten sowohl die
Staatsanwaltschaft als auch Lassalle selbst bei der zu-
ständigen Berufungsinstanz, dem Berliner Kammer-
gericht, Berufung ein. Die schriftliche Rechtfertigung
Lassalles stützte sich im wesentlichen auf die kritischen
Randglossen, die das Heft 3 der Broschürenfolge „der Las-
sallesche Kriminalprozeß" 1 ) bilden, für die mündliche
Verteidigung vor dem Kammergericht dagegen arbeitete
Lassalle die hier folgende Rede „Die indirekte Steuer
und die Lage der arbeitenden Klassen" aus und ließ
sie bereits im Sommer 1863 im Druck erscheinen, wäh-
rend die Gerichtsverhandlung, für die sie der Form nach
bestimmt war, erst am 12. Oktober des genannten Jahres
stattfand.
In der Verhandlung selbst ist dagegen die Rede in der
vorliegenden Gestalt nicht gehalten oder verlesen worden.
Lassalle beschränkte sich vielmehr dort darauf, eine
längere Stelle aus der Rede „Die Wissenschaft und die
L ) S.Band 11 dieser Ausgabe.
287
Arbeiter" : die Sätze von „Ich bin angeklagt (S. 255 un-
serer Ausgabe) bis „was eine Stunde in dem Naturschau-
spiel eines Tages" (S. 272 unserer Ausgabe) zu wieder-
holen, sowie verschiedene Auszüge aus der schriftlich
ausgearbeiteten Rede vorzutragen, die aber zusammen
nicht ganz den vierten Teil derselben ausmachen. Wie
aus dieser Zusammenstellung hervorgeht, welche die
„Vossische Zeitung" vom 20. Oktober 1863 darüber
veröffentlichte, und die ihrem Berichterstatter unzweifel-
haft von Lassalle selbst oder seinem Verteidiger, dem
Rechtsanwalt Holthoff, geliefert worden war, waren
dies folgende Stücke:
„Welche Autorität also..." bis: „Drucksachen der
Zweiten Kammer", Bd. II, Jahrgang 1849 (S. 440
dieser Ausgabe). — „Zwar ruft das Ministerium..."
bis: „nicht zu brechen vermöge" (S. 449). — „Und
die Staats regierung erklärt..." bis: „hinlänglich vor-
bereitet zu finden" S. 450). — „Ich suche dieser Tat-
sache abzuhelfen..." bis: „von Unwahrheit und So-
phismen" (S. 452). — „Gleichsam intuitiv habe ich..."
bis: „und bin verurteilt" (S. 454 bis 458). — „Und noch
mehr, meine Herren ..." bis : „den Arbeitern vorgetragen
habe" (S. 458 bis 466). — „Meine Antwort in jure. . ."
bis: „gegen die Verfassung des Staates vorliegt" (S. 466
bis 469). — „Noch auf zwei Punkte habe ich. . ." bis:
„gegen jene modernen Barbaren" (S. 474 bis 485). —
Welche Gründe Lassalle veranlaßten, auf den Vor-
trag der ganzen Rede zu verzichten, ist in keinem der uns
zugängigen Berichte über den Prozeß angedeutet. Man
wird aber kaum fehlgehen, wenn man annimmt, daß die
Erkrankung seiner Sprachorgane, infolge deren er die
Ende September am Rhein begonnene Agitationstour
288
nicht hatte zu Ende führen können 1 ), noch nicht so weit
gehoben war, daß Lassalle es hätte unternehmen dürfen,
die acht Druckbogen umfassende Schrift von Anfang bis
zu Ende vorzutragen. Möglich auch, daß die Richter
ihm auf Umwegen zu verstehen gegeben hatten, daß eine
erhebliche Kürzung der Rede seiner Sache nicht zum
Schaden gereichen würde. Wie dem jedoch nun gewesen
sein mag, tatsächlich scheint die Beschränkung, die Las-
salle sich auferlegte, die Herren Kammergerichtsräte
ziemlich günstig gestimmt zu haben, denn wenn sie auch
die vom Stadtgericht ausgesprochene Verurteilung des
unter Anklage gestellten Vortrages aufrecht erhielten, so
wandelten sie doch die Strafe in eine, für einen Mann in
Lassalles Vermögensverhältnissen fast minimale Geld-
strafe — 100 Taler — um. Eine so winzige Strafe
einer solchen Anklage gegenüber kam beinahe einer Frei-
sprechung gleich, die vielleicht auch erfolgt wäre, wenn
dies nicht die Aufhebung der Konfiskation der Bro-
schüre bedeutet hätte.
Die Verhandlung selbst verlief ohne bemerkenswerten
Zwischenfall. Die Staatsanwaltschaft hatte zwar für ein
Stück sensationellen Anstrichs dadurch gesorgt, daß sie
als Belastungszeugen, neben dem Professor Adolph Stahr,
den Abgeordneten Schultze- Delitzsch vorlud, als dessen
Rivale Lassalle damals beim großen Publikum galt ; aber
da es sich nicht um ein sogenanntes Sachverständigen-
urteil über den Inhalt des inkriminierten Vortrages, son-
dern nur um Abpressung einer Aussage über die Ver-
*) Er konnte bekanntlich infolge totaler Heiserkeit in Düssel-
dorf seine Rede „Die Feste, die Presse usw." nur noch in ab-
gekürzter Form halten und mußte die Reise nach Hamburg
ganz aufgeben.
19 Lassalle, Ges. Schriften. Band II. 289
breitung der den Vortrag wiedergebenden Broschüre han-
delte, wofür natürlich Schultze- Delitzsch so wenig wie
Stahr zu haben war, so kam es auch nicht zu der er-
warteten ,, Szene" zwischen den beiden Männern, deren
Namen draußen das Kriegsgeschrei zweier sich bitter be-
fehdender Parteien geworden waren.
Das Urteil des Kammergerichts wurde erst acht Tage
nach der Verhandlung, am 19. Oktober, bekannt gegeben.
Aus ihm ist nur soviel hervorzuheben, daß es die Her-
absetzung der Strafe damit motiviert, das Gesetz selbst
stelle für das Vergehen gegen den in Frage kommenden
Paragraphen die Abstufung von mäßiger Geldstrafe bis
zu längerer Gefängnisstrafe frei, die Vorstrafe Lassalles
aber, welche das Strafgericht als Verschärfungsgrund an-
geführt habe, gehe bis auf das Jahr 1849 zurück, sei
also sozusagen moralisch verjährt.
Über den Inhalt der Rede oder richtiger wohl Ab-
handlung : „Die indirekte Steuer usw." sei hier nur so
viel gesagt, daß derjenige Teil, der dem Nachweis ge-
widmet ist — und es ist der bei weitem größere Teil der
Schrift — daß die indirekten Steuern das Mittel waren,
die Steuerlast von den besitzenden Klassen der Gesell-
schaft auf die Schultern der Nichtbesitzenden abzuwälzen,
von geradezu zwingender Beweiskraft ist. Ein erdrücken-
des, mit großem Fleiß zusammengestelltes und höchst
anschaulich geordnetes Material macht die Rede zu einer
der lehrreichsten, die Lassalle verfaßt hat. Was dagegen
den Nachweis dafür anbetrifft, daß es speziell die Bour-
geoisie gewesen sein soll, welche das System der indirek-
ten Steuern in der unerhörtesten Weise entwickelt habe,
so leidet er an dem Fehler, daß der Begriff Bourgeoisie
einmal in seinem weitesten geschichtlichen Sinne genom-
290
men, das andere Mal aber auf die kleine Zahl der Finanz -
und Industriekönige beschränkt wird. Bei diesem Neben-
einanderlaufen zweier so wesentlich verschiedener Auf-
fassungen wäre es geradezu ein Wunder, wenn nicht hier
und da Sätze vorkämen, die mit der einen oder der anderen
im strikten Widerspruch ständen. Kein Zweifel, daß Las-
salle in letzter Instanz recht hat. Aber er legt sich eine
unmöglich zu erbringende Beweislast auf, wenn er von
der Bourgeoisie im engeren Sinne ableiten will, was gleich-
zeitig auch in bezug auf den zugleich mit der Bourgeoisie
aufkommenden, aber keineswegs von ihr stets beherrsch-
ten modernen Staat gilt. Speziell die Geschichte Preu-
ßens liefert z. B. den Beweis, daß es neben der Bour-
geoisie noch andere Mächte gibt, die das System der
indirekten Steuern trefflich zu kultivieren wußten und
wissen. Indes hier wurde Lassalle durch seinen Staats-
kultus, der ja gerade auch in dieser Schrift so markant
zum Ausdruck kommt, daran verhindert, alle Konsequen-
zen zu ziehen, die sich aus seinen im einzelnen trefflichen
Nachweisen ergeben. Ihm und dem oben geschilderten
Widerspruch ist es zuzuschreiben, daß Lassalle in einer
der wirkungsvollsten Anklagen, die je gegen das System
der indirekten Steuern erhoben worden sind, am Schluß
den Richtern zurufen konnte, mit ihm das „uralte Vesta-
feuer aller Zivilisation, den Staat" zu verteidigen gegen
„Barbaren", von denen die meisten mindestens theoretisch
zehnmal größere Gegner der indirekten Steuern waren
als der Staat, in dessen Namen dieselben Richter Recht
sprachen.
Mit diesen allgemeinen Bemerkungen mag es hier ge-
nügen. In einer Sonderausgabe der Rede, die im Jahre
1912 erschien, habe ich sie, da sie tatsächlich eine Ab-
19* 291
Handlung bildet, der besseren Übersichtlichkeit halber in
kleine Abschnitte eingeteilt. Hier folgt sie jedoch in der
Form, in der Lassalle sie veröffentlicht hat. Ebenso ver-
bietet sich für diese Ausgabe die Wiedergabe des ihr
dort beigegebenen besonderen Personen- und Sachregi-
sters. Die Noten des Herausgebers zu Einzelheiten er-
scheinen, um einige vermehrt, in der Form wieder, die
sie in der ersten Gesamtausgabe hatten.
Ed. Bernstein.
292
DIE INDIREKTE STEUER
UND DIE LAGE DER ARBEITENDEN KLASSEN
Meine Herren !
Die aufgeregten Debatten, welche in erster Instanz in
diesem Prozesse stattgefunden haben, werden, wie ich
hoffe, heute einer größeren Ruhe Platz machen. Ich kann
meinerseits die Hand hierzu reichen, weil ich mich aus
mannigfachen Gründen heute in einer weit besseren Lage
befinde als in der ersten Instanz.
Ich brauche die Verteidigungseinreden erster Instanz
heute nicht zu entwickeln, und ich habe sie in meiner ge-
druckten Verteidigungsrede Ihnen als pars integra 1 ) mei-
ner Appellationsrechtfertigung überreicht, und diese Ein-
reden schützen mich daher hier und würden zu wider-
legen sein — falls Sie, ein Verdacht, den ich sehr
fern bin, zu hegen, dem ersten Urteil beitreten wollten
— auch ohne daß ich sie wiederhole. Der erste Richter
hat eine solche Widerlegung nicht einmal versucht!
Ein zweiter Vorteil meiner heutigen Lage ist der, daß
durch das Urteil erster Instanz das Feld beschränkter
geworden ist. In erster Instanz mußte ich noch meinen
gesamten Vortrag verteidigen, alles decken, da der
gesamte Vortrag von der Staatsanwaltschaft angeklagt
war. Durch die Motive des ersten Urteils ist naturgemäß
das Feld des Streites begrenzt worden. Ich habe jetzt
nicht mehr nötig, alles zu verteidigen wie damals, son-
dern nur noch die vom Urteil für strafbar befundenen
Punkte.
L ) Wesentliches Bruchstück.
295
Ganz besonders ist diese Beschränkung dadurch ein-
getreten, daß das Urteil selbst anerkannt hat, mein Vor-
trag sei im wesentlichen rein wissenschaftlicher Natur,
und ferner, er sei insoweit durch den Artikel 20 der
Verfassung gedeckt. Hierdurch beschränkt sich die De-
batte der Strafbarkeit auf das, was angeblich außer jenem
wissenschaftlichen Inhalt noch in meinem Vortrag ent-
halten gewesen sein soll. Zwar, daß das Urteil selbst
solche Punkte nicht bezeichnet hat, noch hat bezeichnen
können, habe ich Ihnen bereits in meiner Appellations-
rechtfertigung in den kritischen Randnoten zum Urteil
nachgewiesen. Ich habe Ihnen dort außer der Widerlegung
aller einzelnen Gründe, welche das Urteil geltend macht,
drei große Nachweise geführt :
1. den Nachweis, daß das Urteil selbst mit seinen
eigenen Worten alles das für rein wissenschaftlich und
erlaubt erklärt, was er später wieder ebenso mit seinen
eigenen Worten für strafbar erklärt ; daß sich das Urteil
somit in einem fortgesetzten Widerspruch Zeile für Zeile
selbst aufißt.
2. daß das Urteil, statt einen verbrecherischen Tat-
bestand von Worten in meinem Vortrag aufzeigen zu
können, vielmehr nur die unerhörteste Gesinnungsinqui-
sition treibt; daß es in Ermangelung eines solchen ver-
brecherischen Tatbestandes Schlüsse auf von mir nicht
ausgesprochene Gesinnungen macht und in diesen
auf dem Grunde meiner Seele ruhenden, nicht ausgespro-
chenen Gesinnungen den objektiven Tatbestand zur Ver-
urteilung finden will ; ja daß dies Urteil, wie ich Ihnen,
die Momente der Geschichte an der Hand, Punkt für
Punkt bewiesen habe, in dieser Gesinnungsinquisition noch
v/eit alle Greuel überschreitet, durch welche die
heilige Inquisition, die mittelalterlichen Glaubensprozesse
296
und die Schrecken der römischen Kaiserzeit die Mit-
und Nachwelt mit Entsetzen erfüllt haben.
3. habe ich Ihnen endlich nachgewiesen, daß auch so
noch, auch noch in dieser Verwechslung von Gesinnungs-
inquisition und kriminalistischem Tatbestand, das Urteil,
selbst nach seiner eigenen Ansicht, immer noch nichts
fand, worauf es eine Verurteilung basieren konnte,
und daß es deshalb dazu übergeht, mir Worte unterzu-
legen, die ich in meinem Vortrag gar nicht gesagt habe,
und Sätze zu verurteilen, die in meiner Bro-
schüre gar nicht stehen.
Ich erinnere nur an diese Nachweisungen, die ich
in meiner Appellationsrechtfertigung geführt habe, ohne
näher auf dieselben zurückzukommen. Ich will sie hier
nicht wiederholen, denn mein Zweck ist nicht der, wie
man irrig von meiner Verteidigung in erster Instanz an-
genommen hat, Aufregung hervorzubringen. Son-
dern ich gehe darin nur eben so weit, daß ich mich auch
durch die Rücksicht auf Aufregung, die dadurch hervor-
gebracht werden könnte, nicht abhalten lassen will,
alles das zu sagen und zu entwickeln, was zu meiner
Verteidigung nötig oder dienlich ist.
Was ich also in meiner Appellationsrechtfertigung ge-
sagt habe, die furchtbaren Nachweise, die ich Ihnen dort
geführt, lege ich Ihnen hierdurch nur nochmals warm,
aber gleichsam stumm ans Herz, ohne darauf zurückzu-
kommen.
Ich rechne diesen Umstand, nicht genötigt zu sein,
auf die aufregenden Erörterungen meiner Verteidigungs-
rede und meiner Appellationsrechtfertigungsschrift zurück-
kommen zu müssen, gleichfalls unter die Vorteile meiner
heutigen Situation.
Worin ich aber den größten Vorteil derselben finde,
297
ist dies: daß ich heute vor einem höheren Hofe und
somit vor einer höheren Intelligenz plaidiere. Wir
sind alle ganz in unserer Rolle, meine Herren ! Der Hof
erster Instanz, wenn er ein der Reform bedürftiges Urteil
fällt — denn wozu wären sonst die höheren Höfe da,
wenn nicht, um die Urteile der unteren zu reformieren?
— ich, wenn ich es schlecht finde, Sie, wenn Sie mir
beistimmen und es aufheben !
Endlich aber ist ein letzter Vorteil für die heutige
Verhandlung eingetreten, der dieselbe weniger aufregend
zu halten verspricht, ein Umschlag in meiner eigenen
Stimmung.
Es ist mir in erster Instanz von der Staatsanwaltschaft
nicht würdig begegnet worden, und ich hoffe, daß sich das
heute nicht wiederholen wird. Es wurde behauptet, daß ich
in doloser Weise, um Polizei und Gericht zu täuschen,
den Schein der Wissenschaftlichkeit über meinen Vortrag
gebreitet habe.
Meine Herren, ich habe es ganz unter meiner Würde
gehalten, dem Staatsanwalt hierauf eine andere Antwort
zu geben als diejenige, die in der Tat lag. Der Hof
erster Instanz und ebenso Sie selbst werden aus meiner
ersten Verteidigung hinreichend die Überzeugung geschöpft
haben, wie wenig solche Täuschungen und solche
Vorwände in meinem Charakter liegen. Ich bin vielmehr,
wie das bei solcher Provokation auch nicht anders sein
konnte, in meiner Verteidigungsrede viel weiter gegangen,
viel schonungsloser gegen die Einrichtungen des Staates
aufgetreten als in meinem Vortrag. Es liegt in der Weise
tapferer Männer, stärker aufzutreten, wenn sie provo-
ziert werden, nicht sich hinter Täuschungen zu verbergen,
und das war die tatsächliche Antwort und die tatsächliche
Widerlegung, die ich dem Staatsanwalt auf jene Impu-
298
tation einer feigen Handlungsweise schuldete. Es ist
mir in dieser Hinsicht sogar durch das verurteilende Ge-
richt selbst, durch die Anerkennung, daß der Vortrag
allerdings und wesentlich ein rein wissenschaftlicher war,
aber trotzdem strafbar sein soll, hier also jedenfalls von
keinem dolosen Schein die Rede ist, bereits die erforder-
liche Genugtuung gegeben worden.
Aber selbst abgesehen von dieser besonders unpassen-
den Weise, in welcher die Staatsanwaltschaft damals und
zwar schon in der Anklageakte ihren Angriff zu moti-
vieren versuchte, befand ich mich damals in der Tat, und
wohl mit vollem Recht, in einer erregten Stimmung. Ver-
setzen Sie sich einen Augenblick in meine Lage, meine
Herren, in die Lage eines Gelehrten. Die Zeit, welche
andere dem Genüsse und der Sucht nach Bereicherung
widmen, wird von ihm mühsamen Studien geweiht. In den
langen, bei dem Scheine seiner Lampe verbrachten Näch-
ten hält seinen Körper das eine wach : der Durst nach
Wahrheit und das Bewußtsein, seinen Mitmenschen einen
Dienst zu erweisen. Dieser Dienst vergilt sich nicht ;
weder durch äußere Vorteile, noch durch Anerkennung.
Er rechnet auch nicht auf solche und begehrt sie nicht.
Er hat aus der Geschichte gelernt, daß die Anerkennung
eine Pflanze ist, welche nur auf Gräbern wuchert ! Aber
während er eben in angestrengte Meditationen verloren,
wird er durch den Ruf geweckt und aus seinen Arbeiten
aufgeschreckt, daß er vor die Tribunale gerissen ist, daß
er für eben das, woran er uneigennützig seine beste Kraft
gesetzt, und wodurch er — der einzige Lohn, der ihm
wird — in seinem stillen Bewußtsein, der Gesellschaft
einen Dienst erwiesen zu haben 1 ) weiß, jetzt als Ver-
1 ) Hier sind unzweifelhaft beim Druck einige Worte aus-
gelassen. Wahrscheinlich hat im Manuskript ein Zwischensatz
299
brecher bestraft werden soll! Können Sie sich da wun-
dern, meine Herren, daß der so Aufgeschreckte ent-
rüstet auffährt, die Wissenschaft zu einem blanken Stahle
schmiedet und erbittert um sich schlägt ?
Das war also die naturgemäße und notwendige Wir-
kung jener Anklage. Durch das verurteilende Urteil sollte,
scheint es, diese Entrüstung sich nur noch gesteigert haben.
Statt dessen ist sie gerade dadurch umgeschlagen, umge-
schlagen in eine andere Stimmung, die hier näher dar-
zulegen überflüssig ist, da sie, wenn ich anders nicht ein
zu großes Vertrauen auf die Macht der Wahrheit setze,
noch im Laufe dieses Plaidoyers Sie selbst ergreifen
soll, meine Herren !
Wie aus dem Vorhergesagten hervorgeht, werde ich
also heute nur solche Punkte und Einreden ausfuhren,
welche ich mir in meiner Appellationsrechtfertigung noch
übrig gelassen habe, und hierzu gehe ich jetzt über.
Den Haupttragebalken des Urteils bildet das, was ich
in meinem Vortrag über die indirekten Steuern ge-
sagt habe. Hierdurch soll ich, wie das Urteil zu wieder-
holten Malen als sein wahres Fundament hinstellt, zu
Haß und Verachtung gegen die besitzenden Klassen an-
gereizt haben.
Sehen wir also zunächst, was ich in meinem Vortrage
über die indirekten Steuern gesagt habe. Ich entwickle
daselbst die philosophische Tatsache, daß jeder herr-
schende Stand das Prinzip, auf welchem er selbst be-
ruht, zum herrschenden Prinzip aller gesellschaftlichen
Einrichtungen macht, ihnen allen das ausschließliche Ge-
im Sinne von „sich für seine Mühe allein entschädigt" (weiß)
oder „sich gegen jede böswillige Verdächtigung gesichert"
(weiß) gestanden. D. H.
300
präge seines besonderen Prinzips aufdrückt. Ich hatte
dies S. 6 usw. meines Vortrages *) bei der Betrachtung
der Weltperiode des Adels oder des Mittelalters durch
vier große Tatsachen nachgewiesen. Ich gehe infolge-
dessen S. 19 usw. meines Vortrages 2 ) bei der Betrachtung
der zweiten, auf den Kapitalbesitz basierten Weltperiode,
oder der Herrschaft der Bourgeoisie, daran, zu zeigen,
daß jenes große, alle historische Epochen beherrschende
Gesetz sich auch hier nicht verleugnet und jetzt die Bour-
geoisie genau, und zwar unter Betrachtung derselben vier
Tatsachen, an denen ich dies früher von dem Adel nach-
gewiesen, den Kapitalbesitz mit derselben Konsequenz
zum herrschenden Gepräge und Privilegium der Gesell-
schaft macht, wie der Adel früher den Grundbesitz.
Ich zeige dies zuvörderst an dem auf einen Zensus
basierten Wahlrecht, entsprechend der auf den Grund-
besitz basierten Reichsverfassung des Mittelalters.
Ich gehe hierauf zur Parallelisierung des zweiten Punk-
tes, der Steuereinrichtung über und sage darüber wörtlich,
wie folgt (S.26) 3 ):
„Ebenso in bezug auf alle anderen Erscheinungen, bei
denen ich Ihnen im Mittelalter den Grundbesitz als
das herrschende Prinzip nachgewiesen habe.
Ich hatte Sie damals auf die Steuerfreiheit des
adligen Grundbesitzes im Mittelalter aufmerksam gemacht
und hatte Ihnen gesagt, daß jeder herrschende, privi-
legierte Stand die Lasten zur Aufrechterhaltung des
öffentlichen Wohles auf die unterdrückten, nicht besitzen-
den Klassen abzuwälzen sucht.
*) Seite 149 ff. des gleichen Bandes.
2 ) Seite 170 ff. des gleichen Bandes.
3 ) Seite 180 des gleichen Bandes.
301
Ganz ebenso die Bourgeoisie. Zwar kann sie freilich
nicht offen erklären, daß sie steuerfrei sein will. Ihr aus-
gesprochenes Prinzip ist vielmehr in der Regel, daß ein
jeder im Verhältnis zu seinem Einkommen steuern solle.
Aber sie erreicht wiederum, mindestens so gut es geht,
dasselbe Resultat in verkappter Form durch die Unter-
scheidung von direkten und indirekten Steuern.
Direkte Steuern, meine Herren, sind solche, welche,
wie die klassifizierte Einkommensteuer oder die Klassen-
steuer, vom Einkommen erhoben werden und sich daher
nach der Größe des Einkommens und Kapitalbesitzes
bestimmen. Indirekte Steuern aber sind solche, die auf
irgend welche Bedürfnisse, z. B. auf Salz, Getreide,
Bier, Fleisch, Heizungsmaterial,- oder z. B. auf Bedürf-
nis nach Rechtsschutz, Justizkosten, Stempelbogen 1 ) usw.
gelegt werden, und die sehr häufig der einzelne in dem
Preise der Dinge bezahlt, ohne zu wissen und zu merken,
daß er jetzt steuert, daß es die Steuer ist, welche ihm
den Preis der Dinge verteuert.
Nun wird Ihnen bekannt sein, meine Herren, daß je-
mand, der 20-, 50-, 100 mal so reich ist als ein anderer,
deshalb durchaus nicht 20-, 50-, 100 mal so viel Salz,
Brot, Fleisch, 50- oder 100 mal so viel Bier oder Wein
trinkt, 50- oder 100 mal so viel Bedürfnis nach Ofen-
wärme und also nach Heizungsmaterial hat wie ein Ar-
beiter oder Kleinbürger.
Hierdurch kommt es, daß der Betrag aller indirekten
1 ) Ob Gebühren für Rechtsschutz und Justizkosten als in-
direkte Steuern zu bezeichnen sind, wird bestritten werden kön-
nen oder von Art und Höhe der Gebührensätze abhängen. Da-
gegen hat der Zwang zur Benutzung von Stempelbogen für Ein-
gaben an Behörden usw. unzweifelhaft die Bedeutung einer in-
direkten Steuer. D. H.
302
Steuern, statt die Individuen nach Verhältnis ihres Kapi-
tals und Einkommens zu treffen, seinem bei weitem größ-
ten Teile nach von den Unbemittelten, von den ärmeren
Klassen der Nation gezahlt wird. Nun hat zwar die Bour-
geoisie die indirekten Steuern nicht eigentlich erfunden ;
sie existierten schon früher. Aber die Bourgeoisie hat
sie erst zu einem unerhörten Systeme entwickelt und
ihnen beinahe den gesamten Betrag der Staatsbedürfnisse
aufgebürdet.
Ich werfe, um Ihnen dies zu zeigen, z. B. einen Blick
auf den preußischen Staatshaushalt des Jahres 1855.
Die Gesamteinnahmen des Staates in diesem Jahre
betrugen in runder Summe 108930000 Taler. Davon
gehen ab, aus den Domänen und Forsten fließend, also
ein Staatseinkommen aus Besitzungen, das hier nicht in
Betracht kommen kann, 11967000 Taler. Es bleiben
also etwa 97 Millionen anderweitiger Staatseinnahmen
übrig. Von diesen Einnahmen würden der Einteilung des
Budgets zufolge etwa 26 Millionen aus direkten Steuern
erhoben. Dies ist aber auch nicht wahr und scheint bloß
so, weil unser Budget dabei nirgends nach wissenschaft-
lichen Grundsätzen verfährt, sondern sich nur danach rich-
tet, in welcher Weise äußerlich die Steuern eingetrieben
werden. Von diesen 26 Millionen gehen vielmehr ab 10
Millionen Grundsteuern, die zwar von dem Grundbesitzer
direkt erhoben, von ihm aber wieder auf den Getreidepreis
abgewälzt und somit definitiv von den Getreidekonsumen-
ten bezahlt werden, daher eine indirekte Steuer bilden 1 ).
Es gehen aus denselben Gründen ab 2900000 Taler
Gewerbesteuer.
x ) Im Jahre 1855 war der adlige Grundbesitz in Preußen
noch von der Grundsteuer befreit. Über die Wirkung der Grund-
steuer vergl. die Note S. 429. D. H.
303
An Einnahmen aus wirklich direkten Steuern bleiben
nur übrig :
2 928 000 Taler aus der klassifizierten Einkommen-
steuer,
7 884 000 Taler aus der Klassensteuer und
2 036 000 Taler aus dem Zuschlag,
zus. 12848000 Taler.
Also 12 800 000 Taler, meine Herren, fließen in Wahr-
heit aus direkten Steuern auf 97 Millionen Staatsein-
nahmen. Was über diese 12800000 Taler hinaus geht,
das wird — man muß hier wieder nicht der unwissen-
schaftlichen Rubrizierung des Budgets folgen, welches
z. B. den Ertrag des Salzmonopols von 8300000 Taler
oder die Einnahmen aus dem Justizdienst von 8849000
Taler nicht zu den indirekten Steuern rechnet 1 ), — was
über diese 12800000 Taler hinausgeht, das wird, sage
ich, mit Ausnahme weniger und sehr unbedeutender Posten,
mit denen es eine besondere Bewandtnis hat, samt und
sonders aus Einnahmequellen aufgebracht, welche die Na-
tur von indirekten Steuern haben, das wird also durch
indirekte Steuern aufgebracht.
Die indirekte Steuer, meine Herren, ist somit das
Institut, durch welches die Bourgeoisie das Privilegium
der Steuerfreiheit für das große Kapital ver-
w i r k 1 i c h t und die Kosten des Staatswesens den ärmeren
Klassen der Gesellschaft aufbürdet."
In dem Gesagten sind also wörtlich folgende Thesen
enthalten :
*) Den 8849000 Taler Einnahmen aus dem Justizdienst
standen natürlich Kosten in Gestalt von Gehältern an Richter
usw. als Ausgaben gegenüber.
304
1. daß die indirekten Steuern die Individuen nicht im
Verhältnis ihres Kapitals und Einkommens treffen, son-
dern, zum Unterschiede von den direkten Steuern, welche
dies Verhältnis innehalten, die ärmeren Klassen über Ge-
bühr belasten ;
2. daß der Betrag der indirekten Steuern daher seinem
bei weitem größeren Teile nach von den ärmeren Klassen
der Nation aufgebracht wird;
3. daß zu den indirekten Steuern nicht bloß diejenigen
gehören, welche das Budget, das sich bloß an den äußeren
Erhebungsmodus hält und halten kann, unter den indirekten
Steuern aufführt, sondern alle solche Steuern, die den
einzelnen nicht auf Grund seines Besitzes, sondern durch
die Vermittlung irgend eines besonderen Bedürfnisses
treffen ;
4. daß daher zu den indirekten Steuern, in Wahrheit
und wissenschaftlich gesprochen, auch die Gewerbesteuern
und die Grundsteuern gehören, welche das Budget unter
die direkten Steuern stellt ;
5. daß infolge alles dessen das von mir in meinem
Vortrage betrachtete Budget von 1855 im Betrage von
108930000 Talern sich aus drei Einnahmequellen zu-
sammensetzt : a) aus einem Einkommen von 1 1 967 000
Talern, aus Staatsbesitzungen, b) aus einem Einkommen
von 12848000 Talern, aus der direkten Steuer und c)
aus den den gesamten Überrest, also etwa 85 Millionen
ergebenden indirekten Steuern.
Diese Darstellung war es, welche der Staatsanwalt in
erster Instanz in folgender Weise angriff. Die Richtigkeit
der mitgeteilten Zahlen bestritt er nicht und konnte sie frei-
lich nicht bestreiten. Denn sie sind aus dem offiziellen
Staatshaushaltsetat abgeschrieben. Ich überreichte damals
20 La 6 «ille. Ges. Sekrirten. Band II. 305
ein finanzstatistisches Werk, in welchem derselbe abge-
druckt war. Ich überreiche heute zu den Akten des Ge-
richtes den Staatshaushaltsetat selbst in seiner offiziellen
Form.
Aber, sagte der Staatsanwalt, diese Darstellung beruhe
auf einem bloßen Sophisma. „Allerdings — sagt er wört-
lich (S. 20 des stenographischen Berichtes) x ) — ge-
braucht der Reiche mehr Salz, Brot, Fleisch, Heizungs-
material, denn er nährt so und so viel Leute gerade aus
den unteren Ständen teils an seinem Tisch, teils aber
auch durch den Lohn, dessen Höhe nach demselben Ver-
hältnis bemessen ist. Der Angeklagte übersieht außerdem
absichtlich, daß die indirekten Steuern nicht bloß Salz,
Fleisch, Brot und Heizungsmaterial treffen, sondern daß
sie auch auf anderen Gegenständen liegen, vor allem
auf Luxusartikeln. Die Steuern hierauf, z. B. auf
Seide und selbst auf Zucker, treffen nicht den Armen.
Ebenso kommt der Arme selten in die Lage, Stempel,
namentlich hohe, zu lösen, partizipiert also auch an dieser
— indirekten ! — (wie der Staatsanwalt mit ironischer
Ausrufung anführt) Steuer nicht. Ich glaube, daß in dieser
Beziehung die Sophistik des Angeklagten klar liegt und
daß, wenn er in solcher Weise vor Arbeitern spricht, hierin
eine Anreizung der Zuhörer zur Störung des öffentlichen
Friedens in unerhörtester Art vorliegt."
Ich hielt, meine Herren, dies Raisonnement nicht für
geeignet, irgend eine Antwort zu verdienen. Ich überging
diesen Punkt in meiner Verteidigung mit Schweigen. Der
Staatsanwalt aber kommt in seiner Replik auf denselben
zurück : „In betreff des anderen Grundes — sagt er
(S. 31 des stenographischen Berichts) — daß in der
*) Im 11. Band dieser Ausgabe.
306
Tat der Inhalt der Rede rein wissenschaftlich sei, so
erlaube ich mir, besonders hervorzuheben, in wie wenig
wissenschaftlicher Weise Angeklagter zu Werke gegangen
ist. Er hat es auch nicht für gut gefunden, auf diese meine
Behauptung zu erwidern. Ich sagte ihm, daß in dem
Vortrage unwahre Tatsachen vorgebracht sind. Ich habe
beispielsweise darauf hingewiesen, daß darin ausdrücklich
behauptet worden ist, daß die Bourgeoisie die ganze Last
der Steuern auf die Schultern des Volkes gewälzt habe,
indem sie, wie es wörtlich heißt, das System der indirekten
Steuern zu einem unerhörten entwickelte, obgleich es
schon früher existiert habe. Wie wunderbar ist es, be-
haupten zu wollen, daß die indirekten Steuern lediglich
vom vierten Stande, von den Armen aufgebracht werden !
Der Arme ist faktisch nicht in der Lage, solche Beiträge
zur indirekten Steuer zu bezahlen. In ausgedehnter Weise
bezieht der vierte Stand die der indirekten Steuer unter-
worfenen Gegenstände von der Bourgeoisie, als der Klasse
der Bemittelten, hat also insoweit gar keine Steuer zu
entrichten."
Hierauf antwortete ich in meiner Duplik — Sie finden
dieselbe S. 34 usw. des stenographischen Berichts —
mit wenigen schlagenden Bemerkungen : Was ich über
die indirekten Steuern sage, zerfalle in Fakta und De-
duktion. Die Fakta — die mitgeteilten Zahlen — greife
der Staatsanwalt nicht an ; noch weniger aber könne er die
Deduktion angreifen. Daß die direkten Steuern nur einen
höchst geringen Teil zu der Einnahme des Staates lie-
fern, stünde ja nach dem offiziellen Staatshaushaltsetat
selbst fest, da sie nach diesem immerhin nur einen Betrag
von 26 Millionen zu der Gesamteinnahme von 108 Mil-
lionen Hefern. Daß auch die in diesen 26 Millionen ent-
haltenen Summen für Grundsteuer und Gewerbesteuer
2o» 307
auf den Konsumenten übergewälzt würden und somit eine
indirekte Steuer darstellten, sei ja eine ganz bekannte
Tatsache, und überhaupt sei in der Wissenschaft gar kein
Streit darüber, daß alle durch ein besonderes Bedürfnis
vermittelten, statt auf den Besitz gelegten, Steuern die
Natur von indirekten Steuern haben. Es blieben somit in
Wahrheit nur 12 — 13 Millionen aus den direkten Steuern
übrig gegen 84 Millionen indirekter Steuern. Daß die
indirekten Steuern bloß und lediglich von der ärmeren
Klasse bestritten würden, hätte ich nicht gesagt und würde
auch ein reiner Unsinn sein, da ja jedermann konsumiere.
Sodann nur das hätte ich gesagt, daß die indirekten Steuern
in einem weit überwiegenden Maße, daß sie
ihrem bei weitem größten Teile nach von den
ärmeren Klassen getragen werden.
Dies aber folge ja mit Sonnenklarheit schon daraus,
daß die indirekten Steuern, was eben das Unverhältnis-
mäßige bei ihnen sei, den einzelnen nicht treffen im Ver-
hältnis zu seinem Einkommen, sondern zu dem sich
keineswegs nach Einkommen richtenden Bedürfnis nach
dem Gegenstande, auf welchen die Steuer gelegt sei.
Sowie aber erst feststünde, daß die indirekten Steuern
den einzelnen nicht im Verhältnis zu seinem Vermögen
und Einkommen belasten, daß also jemand, der 20-, 50-,
100 mal so reich sei wie ein anderer, deshalb durchaus
nicht 20-, 50-, 100 mal so viel Salz, Brot, Fleisch usw.
konsumiere wie ein Arbeiter oder Kleinbürger, so folge
ja schon für die bloße rationelle Betrachtung aus der
bei weitem größeren Zahl ärmerer Leute mit Notwendig-
keit, daß der größte Teil der indirekten Steuern durch
diese gezahlt werde. Überdies stünde dies und alles, was
ich hierüber gesagt, durch Wissenschaft und Statistik ja
seit länger denn 100 Jahren vollkommen fest und es sei
308
also mehr als überflüssig, über seit so langer Zeit in
der Wissenschaft feststehende Tatsachen erst weiter zu
dozieren. —
Mit diesen kurzen und schlagenden Bemerkungen, mit
diesem Hinweis auf das konstante und einmütige Zeugnis
der Wissenschaft begnügte ich mich. Ich hätte es für Un-
recht, für meiner nicht angemessen erachtet, mich meiner
natürlichen Überlegenheit in einer Wissenschaft, in der
ich seit langen Jahren zu Hause bin, zu bedienen, um
durch detaillierteres Eingehen dem Staatsanwalt peinlich
fühlbar zu machen, wie wenig der von ihm zum Zweck
einer Anklage etwa gemachte dilettantische Ausflug auf
ein ihm fremdes fachwissenschaftliches Gebiet ausreicht,
um jemand in den Stand zu setzen, ein Urteil in demselben
zu haben.
Besonders aber : fast hätte es mir geschienen, eine Art
von moralischer Beleidigung gegen das Richterkollegium
in sich zu schließen, wenn ich demselben erst eingehendere
Beweise über Dinge vortragen wollte, die seit mehr als
100 Jahren in allen Kompendien zu lesen sind.
Zwar hatte ich kein Recht, bei dem Kollegium eine
fachwissenschaftliche Kenntnis der Nationalökonomie und
Statistik vorauszusetzen. Aber Dinge, die seit undenklichen
Zeiten so allgemein anerkannt sind wie das, was ich über
die indirekten Steuern sage, die schienen mir notwendig,
mindestens zu ihrem allgemeinen Resultat, durch äußer-
liches Vernehmen zur Kenntnis des Richterkollegiums ge-
kommen sein zu müssen und ich hielt es daher für ebenso
überflüssig als absurd, für so triviale Dinge, die längst
Gemeingut aller Kompendien geworden, erst einen ernst-
haften Beweis antreten zu sollen.
Ich hatte unrecht, meine Herren, und es ist nichts
natürlicher, als daß ich unrecht hatte. Wir, die wir unser
309
Leben den Studien geweiht haben, wissen manches und
vieles. Aber in einem Punkte bleiben wir gerade da-
durch ewig unwissend wie Kinder : wir haben niemals
eine Ahnung davon, wie viel die andern nicht wissen!
In der Tat trat das publizierte Urteil durchaus
den Ausführungen des Staatsanwalts bei, indem es aus-
drücklich das, was ich über die indirekten Steuern sagte,
■für nicht wahr erklärte; ausdrücklich erklärte, daß die
Last der indirekten Steuern nicht in der Weise die
ärmere Klasse treffe, wie ich aufgestellt.
Dies ist zugleich auch der Grund, aus welchem das
publizierte Urteil meinen Vortrag zwar für im wesent-
lichen rein wissenschaftlich, aber für nicht durchweg
rein wissenschaftlich erklärt, weil er nämlich in dem,
was ich über die indirekten Steuern sage, Beweise ent-
halte, die nicht „wissenschaftlich logisch" seien. (Steno-
graphischer Bericht, S. 51).
In dem mir ausgefertigten Urteil ist allerdings auf-
fälligerweise dieser Widerspruch gegen die Wahrheit
dessen, was ich über die indirekten Steuern sage, völlig
zurückgenommen. Es steht hier kein Wort mehr, in wel-
chem diese meine Lehre als unwahr oder auch nur un-
genau bezeichnet wird.
An und für sich, meine Herren, hat nun schon, wie
Sie begreifen werden, das publizierte Urteil eine größere
Wichtigkeit für mich als das ausgefertigte Urteil ; denn
das in der Sitzung sofort publizierte Urteil zeigt
mir die wirklichen, psychologischen Gründe,
aus denen ich verurteilt wurde. Das ausgefertigte Urteil
zeigt mir nur die Gründe, mit welchen diese Verurteilung
hinterher verteidigt wird! Aber selbst abgesehen hier-
von : auch in dem ausgefertigten Urteil ist meine Aus-
führung über die indirekte Steuer, und obgleich jeder Ein-
310
spruch gegen die Wahrheit derselben hier fehlt, als das
überall wiederkehrende wahrhafte Fundament der
Verurteilung, als das, wodurch zu Haß und Ver-
achtung angereizt worden sein soll, stehen geblieben!
Es läßt sich also nur annehmen, daß das Urteil seinen
Widerspruch gegen die Wahrheit meiner Ausführung nur
äußerlich zurückgezogen hat, innerlich aber nach wie
vor an ihm festhält.
Denn von zwei Dingen eins. Ist meine Lehre über die
indirekten Steuern wissenschaftlich wahr — so wird
sie auch nicht strafrechtlich angreifbar sein. Ist sie wissen-
schaftlich wahr, so ist und bleibt sie durch den Artikel 20
der Verfassung gedeckt : „Die Wissenschaft und ihre
Lehre ist frei." Ist sie wahr, so bleibt sie selbst abge-
sehen von diesem Artikel vollkommen unangreifbar, denn
wir leben nicht in einer Zeit, in welcher man die Finanz-
statistik und Nationalökonomie, gleichviel wo und wann
sie gepredigt würden, für ein Verbrechen erklären
kann.
Das hat selbst der Staatsanwalt in erster Instanz an-
erkannt. Denn sein ganzer Angriff beruhte darauf, daß
diese meine Lehre nach ihm „unwahre Tatsachen ,
daß sie ein „Sophisma" enthalte.
Ein anderer würde Ihnen vielleicht sagen : selbst wenn
diese Lehre irrig wäre, so bleibt sie immer noch eine
wissenschaftlich irrige Lehre. Seit wann wäre ein wissen-
schaftlicher Irrtum strafbar ? Aber so schlüssig diese Ein-
rede in jure wäre, ich schleudere sie weit von rrür. Mögen
Sie immerhin annehmen — ich fordere Sie selbst dazu
auf — wenn ich Ihnen die Wahrheit des von mir Ge-
sagten nicht erweise, daß ich dasselbe nur dolose 1 ), seine
x ) In strafbarer Absichtlichkeit.
311
Unwahrheit kennend und also in der Absicht, aufzu-
reizen, gesagt habe. Aber je liberaler ich hierin bin, je
freigebiger ich mich jeder auf irgend welche Schwäch-
lichkeit hinauslaufenden Verteidigung entäußere, desto
ernster muß ich bei dem Satze stehen bleiben : ist das,
was ich sagte, wissenschaftlich wahr, so ist nicht die
Verkündung dieser wissenschaftlichen Lehre, sondern
nur ihre Verfolgung ein Verbrechen!
Diesen Beweis der Wahrheit werde ich Ihnen jetzt
erbringen, und verschlungen mit ihm werde ich Ihnen in
demselben Material zugleich einen anderen Beweis er-
bringen, nämlich den, wie erstaunlich fern von jeder auf-
reizenden Absicht ich bei meinem Vortrag war. Ich werde
Ihnen nämlich zeigen, daß das, was ich über die indirekten
Steuern sagte, nicht nur wahr, sondern nur ein sehr ge-
ringer Teil der Wahrheit, daß es nur noch viel zu
milde war; daß ich weit schärfere, weit aufregen-
dere Dinge über die Steuern hätte sagen können ; daß ich
somit keineswegs den Zweck verfolgte, aufzuregen, son-
dern im Gegenteil nur so wenig als möglich, nur so
viel zu sagen, als zur Durchführung des den Vortrag
beherrschenden philosophischen Grundgedankens unerläß-
lich notwendig war.
Und bemerken Sie wohl, meine Herren, wie und durch
wen ich Ihnen diesen wissenschaftlichen Nachweis er-
bringen werde. Ich werde ihn führen, nicht durch Autoren,
welche meiner Richtung in der Nationalökonomie an-
gehören, sondern gerade nur durch diejenigen Männer
der Wissenschaft, welche die Bourgeoisie in der Na-
tionalökonomie vertreten ; durch die Chefs der herrschen-
den Schulen, durch die Geständnisse der gefeiertsten und
berühmtesten Namen der Bourgeoisökonomen werde ich
Ihnen diesen Nachweis führen.
312 .
Noch eine letzte Vorbemerkung habe ich voraus-
zuschicken : Die Autoren, die ich anfuhren werde, zer-
fallen unter sich in zwei Reihen. In solche, welche die
indirekten Steuern um jener Nachteile willen abgeschafft
wissen möchten, und in solche, welche dies nicht wollen.
Die indirekten Steuern haben nämlich vom Standpunkt
der praktischen Routine aus gewisse große Vorteile. Sie
werden entrichtet, ohne daß der Zahlende es merkt und
in kleinen Raten. Und besonders : sie bringen erstaun-
lich große Summen in die Staatskassen, und man weiß
nicht, wie man ohne ganz radikale Reformen ihren Er-
trag ersetzen sollte. Aus diesen Gründen sind auch viele
der anzuführenden Schriftsteller für die Beibehaltung der
indirekten Steuern. Alle aber, auch diese letzteren, er-
kennen alle die Tatsachen an, welche ich in meinem Vor-
trag über die indirekten Steuern ausgesagt habe. Hier-
über herrscht, wie Sie sehen werden, Übereinstimmung
aller !
Da mir der Hof erster Instanz auf meine einfache
Versicherung nicht hat glauben wollen und es deshalb
mein Grundsatz ist, heut schlechterdings nichts zu sagen,
was ich nicht sofort in beweisfähiger Form belege, so
will ich zuvörderst den meiner Kritik der indirekten
Steuern zugrunde liegenden Satz, daß jede Steuer un-
gleich und somit ungerecht sei, welche den einzelnen
nicht im Verhältnis zu seinen Einkünften trifft, daß also
nur die verhältnismäßige Steuer eine gleiche
Steuer sei, durch eine Autorität belegen, welche Sie
nicht abweisen können, durch die des preußischen Ge-
setzgebers. Schon im Edikt vom 28. April 1743 ist aus-
gesprochen : „daß in einem Staate, in welchem alle eines
gleichen Schutzes genießen, auch zu den Abgaben, welche
darauf verwendet werden, alle Ihren Beitrag zu geben
313
schuldig seien, und zwar ein jeder nach Beschaf-
fenheit seiner Einkünfte. 1 )
Ich bin in meinem Vortrag, weil ich da ja gar keine
Abhandlung der Steuermaterie gebe, sondern diesen
Gegenstand nur gelegentlich auf zwei Seiten berühre, —
weshalb ich auch viele andere große Nachteile der in-
direkten Steuern, z. B. die bei weitem größeren Kosten
ihrer Erhebung, mit Stillschweigen übergangen — so
milde, anzunehmen, als ob die proportionellen direkten
Steuern, die in einem gleichen Prozentsatz vom Ein-
kommen erhoben werden, diesem Grundsätze entsprächen.
Selbst dies ist nicht einmal der Fall. Hören Sie Say,
den Chef der französischen Bourgeoisökonomie, unter
Louis Philippe Professor der Nationalökonomie am
College de France, den berühmtesten und beliebtesten
Namen, welchen die rechtgläubige Bourgeoisökonomie in
Frankreich aufzuweisen hat. Er sagt in seinem Cours
complet d'economie politique, VIII, Partie IV. Chap.
über die Steuer, ihre Rechtmäßigkeit und ihre Grenzen,
p. 495 der Brüsseler Ausgabe von 1844, wie folgt:
,,D'un autre cote, une contribution simplement propor-
tionnelle n'est eile pas plus lourde pour le pauvre que
pour le riche ? L'homme que ne produit que la quantite
de pain necessaire pour nourrir sa famille, doit-il con-
tribuer exactement dans la meme proportion que celui
qui gräce ä ses talents distingues, ä ses immenses biens-
fonds, ä ses capitaux considerables, non seulement jouit
et procure aux siens toutes les jouissances du luxe le plus
somptueux, mais de plus accroit chaque annee son tresor ?
*) Vergleiche die schon 1741 den Ständen des eroberten
Schlesiens gemachte Regierungsproposition, s. Ranke, Neue
Bücher preußischer Geschichte II, 467. D. H.
314
Ne trouvez-vous pas dans cette pretention, messieurs,
quelque chose qui choque l'equite?" Zu deutsch: „Ist
eine bloß proportionelle Steuer nicht schwerer für den
Armen als für den Reichen ? Derjenige, welcher nur die
Quantität Brot verdient, die erforderlich ist, um ihn und
seine Familie zu ernähren, soll er genau in demselben
Verhältnis steuern, wie derjenige, welcher dank seinen
ausgezeichneten Talenten, seinen ausgedehnten Be-
sitzungen, seinen beträchtlichen Kapitalien nicht nur alle
Genüsse des Luxus sich und den Seinigen gewährt, son-
dern auch noch jedes Jahr seinen Reichtum vermehrt ?
Findet man nicht in einer solchen Behauptung etwas,
was die Billigkeit empört?"
Say also — und wie viele andre mit ihm ! — findet
selbst die proportionelle direkte Steuer für unverhältnis-
mäßig belastend für die ärmeren Klassen und verlangt
auch von der direkten Steuer, daß sie, um gerecht zu
sein, eine progressive Steuer sei, d.h. eine solche,
welche von dem höheren Einkommen auch einen höheren
Prozentsatz zu entrichten nötige, wovon ich — so wenig
war mein Zweck auf Aufregung und Erbitterung ge-
richtet — meinem Publikum auch nicht ein Wort gesagt
habe !
Was aber sagt er gar von der indirekten Steuer ?
Wörtlich folgendes (p. 496 das.) :
„L'impot sur les consommations est necessairement
proportionnel ä la quantite de la marchandise consommee,
et comme la quantite de la chose consommee ne peut
suivre la proportion de la fortune, il s'ensuit que ce
genre d'impot, qui joue le principal role dans les pays
fortement imposes, tombe sur les conlnbuables d'autant
plus, qu'ils sont moins riches. En effet, un homme qui
jouit de trois cent mille francs de revenu, ne saurait con-
315
sommer trois cents fois plus de sucre ou de vin que
lihomme qui n'a que mille francs. Les petites fortunes
supportent donc sous ce rapport un impot veritablement
progressif ; c'est-ä-dire d'autant plus fort proportionnelle-
ment que les facultes du contribuable sont moindres. C'est
un des grands defauts des contributions indirectes. et dont
une progression croissante dans l'impot direct, ne serait
qu'une juste, mais imparfaite compensation."
Zu deutsch : „Die auf die Konsumtionen gelegte Steuer
ist notwendig proportionell der Quantität der konsumierten
Ware ; und da die Quantität der konsumierten Ware der
Proportion des Vermögens nicht folgen kann, so folgt
daraus, daß diese Art der Besteuerung, welche in den
stark besteuerten Ländern die Hauptrolle spielt, auf die
Steuerpflichtigen gerade um so mehr fällt, je
weniger reich sie sind. In der Tat, ein Mann, der
300 000 Fr. Einkommen hat, wird nicht 300 mal mehr
Zucker oder Wein konsumieren können, als ein solcher,
der nur 1000 Fr. Einkommen hat. Die wenig Bemit-
telten sind es also, die in dieser Hinsicht eine wahr-
haft progressive Steuer aushalten, d. h. eine solche, die
gerade um so stärker wird in demselben Verhältnis,
in welchem die Kräfte der Steuerpflichtigen geringer
sind. Dies ist einer der großen Fehler der indirekten
Steuern, ein Fehler, für welchen eine steigende Pro-
gression bei der direkten Steuer nur eine gerechte, aber
noch unvollkommene Kompensation bilden würde.
So Say ! Und in dem folgenden Kapitel sagt er, die
Vorteile und Nachteile der indirekten Steuer einander
gegenüberstellend (p. 499) : ,,On a dit que les contribu-
tions indirectes etaient moins vexatoires et moins penibles
ä acquitter que les autres ; on a meme dit que le contri-
buable les payait sans s'en apercevoir et qu'il con-
316
fondait leur montant avec le sacrifice, auquel il se resout
pour jouir des consommations atteintes par les droits. II
semble pouvoir s'y soustraire, en s'interdisant les actes
(les consommations) qui donnent lieu ä les exiger. Mais
elles sont accompagnees de beaucoup d'inconvenients.
C'en est d'abord un tres grand detnment que de pro-
duire et de ne pas consommer ses produits, ou les pro-
duits qu'on pourrait acquerir au moyen des pr emiers. Par
la raison meme qu'elles ne sont pas susceptibles de re-
clamations personnelles et que les agents du fisc peuvent
repondre ä ceux qui s'en plaignent : Vous etes libres de
vous y soustraire, le fisc a pu leur donner une extension
scandaleuse, comme dans les droits d'accise en Angleterre
et dans la regie des contributions indirectes en France.
Elles ne sont proportionnees aux facultes des contri-
buables. Le riche et le pauvre consomment du sei ; mais
le riche, qui jouit dune fortune cent mil fois plus conside-
rable que celle du pauvre, ne consomme pas cent mille
fois plus de sei que lui. L'impot sur les boissons fer-
mentees oblige les sept huitiemes des habitants de la
France ä se priver dans leur vie ordinaire de via, dune
boisson fortifiante, que leur sol produit en abondance ;
or c'est une inegalite de repartition que celle que permet
aux uns l'usage d'un produit qu'elle interdit aux autres.
Cet impot n'est point non plus en proportion des prix.
II ne peut se proportionner ni aux recoltes, ni aux qua-
lites. Trente francs qui sont une taxe dun dixieme sur
un tonneau de trois cents francs, sont une taxe de trois
cents pour cent sur un tonneau de dix francs ; et ce qu il
y a de pis, c'est que la plus forte taxe est payee par
l'indigent et la plus faible par le riche.
On peut affirmer que les impots sur les consommations
sont les plus inegalement repartis de tous ; et que dans
317
les nations oü ils dominent, les familles les plus indigentes
sont sacrifiees. C'est une des plaies de l'Angleterre."
Zu deutsch: „Man hat gesagt, daß die indirekten
Steuern weniger vexatorisch und weniger peinlich zu ent-
richten wären als die andern ; man hat selbst gesagt, daß
der Steuerpflichtige sie bezahle, ohne es zu merken, und
ihren Betrag verwechsle mit dem Opfer, zu dem er sich
entschließt, um die Konsumtionen zu machen, welche
durch die Gebühren getroffen sind. Er scheint sich selbst
ihnen entziehen zu können, indem er sich die Handlungen,
die Konsumtionen, untersagt, die zu ihrer Erhebung An-
laß geben. Aber sie sind von großen Nachteilen be-
gleitet.
Es ist zunächst schon ein sehr großer Nachteil, zu
produzieren und seine Produkte, oder die Produkte, die
man vermittelst ihrer eintauschen könnte, nicht zu kon-
sumieren. Und gerade aus dem Grunde, daß diese Steuern
persönlicher Reklamationen nicht fähig sind, und die
Agenten des Fiskus denen, die sich darüber beklagen,
antworten können : Ihr seid ja frei, euch ihnen zu ent-
ziehen, hat der Fiskus ihnen eine skandalöse Aus-
dehnung geben können, wie in den Akziserechten Eng-
lands und in der Regie der indirekten Steuern in Frank-
reich. 1 )
*) In Frankreich haben bis in die neueste Zeit hinein in-
direkte Steuern den übergroßen Teil der Staatseinnahmen auf-
bringen müssen. So ergaben im Budget für 1910:
Zölle und Verbrauchsabgaben . . 1832,9 Millionen Mark,
Monopole des Staats 729,5 Millionen Mark,
Direkte Steuern 466,4 Millionen Mark.
Dabei waren aber Abgaben wie Patentsteuer, Tür- und
Fenstersteuer noch als direkte Steuern gerechnet, ebenso,
trotz Schutzzöllen, die Grundsteuer. In England wurden
318
Sie stehen ferner in keinem Verhältnis zu den Kräften
der Steuerpflichtigen. Der Reiche und der Arme ver-
zehren Salz ; aber der Reiche, der ein hunderttausend-
mal beträchtlicheres Vermögen hat als dasjenige des
Armen, verzehrt deshalb nicht hunderttausendmal mehr
Salz als er. Die Steuer auf die Getränke nötigt sieben
Achtel der Einwohner Frankreichs sich für das gewöhn-
liche Leben des Weines zu berauben, eines stärkenden
Getränkes, welches ihr Boden in Überfluß hervorbringt ;
und es ist eine ungleiche Steuerverteilung, welche den
einen den Gebrauch eines Produkts erlaubt, den sie den
andern untersagt.
Diese Steuer steht ferner in keinem Verhältnis zu den
Preisen. Sie kann sich nicht anpassen weder den ver-
schiedenen Jahresernten, noch den verschiedenen Quali-
täten. Dreißig Franken, die eine Taxe von 10 Prozent
darstellen auf ein Faß Wein von 300 Fr., bilden eine
Taxe von 300 Prozent auf ein Faß Wein von 10 Fr. ;
und was das schlimmste ist, ist, daß die stärkste Taxe
gerade von dem Bedürftigen bezahlt wird und die
schwächste von dem Reichen.
Man kann versichern, daß die Steuern auf die Kon-
sumtionen, die am allerungleichsten verteilten von allen
sind, und daß in den Nationen, wo sie vorherrschen, die
bedürftigsten Familien aufgeopfert werden. Es ist eine
der Wunden Englands."
So Say ! Ich stehe erst am Anfang, meine Herren,
einer endlosen Reihe von Zitationen, so endlos, daß ich,
wenn ich wollte, vierzehn volle Tage und mehr hier mit
Zitationen zubringen könnte, ich stehe erst am Anfang
zur Zeit, wo Say schrieb, über 70 Prozent der Staatseinnahmen
durch indirekte Steuern aufgebracht. D. H.
319
derselben und schon wird es Ihnen vielleicht scheinen,
als sei durch die bloße Anführung dieses einen Chefs
der herrschenden Bourgeoisökonomie das zu Beweisende
bewiesen. Denn, wie Sie gesehen haben, sagt Say ganz
dasselbe, was ich, nur noch weit schärfer, nur noch weit
stärker in dem quantitativen Umfang der Äußerungen.
Ich sage, die indirekten Steuern treffen die Individuen
nicht nach Verhältnis ihres Kapitals und Einkommens ;
Say sagt, die indirekten Steuern sind sogar eine im um-
gekehrten Sinne progressive Steuer, die jeden gerade um
so stärker trifft, je ärmer er ist. Ich sage, die armen
Klassen werden dadurch überbürdet. Nein, sagt Say, sie
werden dadurch sacrifiees, aufgeopfert, zum Opfer
geschlachtet. Ich sage, die europäische Bourgeoisie hat
die indirekte Steuer nicht erfunden, sie bestand vor ihr,
aber sie hat sie zu einem unerhörten System ent-
wickelt. Nein, sagt Say, sie hat ihr eine skandalöse
Ausdehnung gegeben !
Ich sage, es ist ein eigentümlicher Widerspruch und
eine eigentümliche Gerechtigkeit, fast die gesamten Staats-
haushaltsbedürfnisse den indirekten Steuern aufzubür-
den, und zum Maßstab des Wahlrechts, d. h. des poli-
tischen Herrschaftsrechts dagegen die direkten Steuern
zu machen, die nur 12 Millionen zu jenem Gesamtbudget
von 108 Millionen liefern. Diese direkten Steuern
lasse ich also mindestens als gerecht und verhältnismäßig
erscheinen, denn ich war hundert Meilen weit davon ent-
fernt, eine Aufreizung wegen der Steuereinrichtungen zu
beabsichtigen. Behüte ! sagt Say, die direkte Steuer ist
gleichfalls ungerecht, wenn sie nicht progressiv ist, und
die steigende Progression ihres Prozentsatzes wäre nur
eine gerechte, aber noch unvollständige Kompensation der
hohen Unbill, welche die gleichfalls eine progressive
320
Steuer aber nach unten hin darstellenden indirekten
Steuern den ärmeren Klassen zufügen !
Aber alles das wußte man nicht, meine Herren,
und so wurde ich wegen einer in der Wissenschaft fest-
stehenden Tatsache verurteilt !
Hören wir einen andern der berühmtesten Gewährs-
männer, die angeführt werden können. Ein Mann, ebenso
groß als Nationalökonom wie als Historiker, der be-
rühmte Geschichtsschreiber Frankreichs und Italiens,
Simon de Sismondi, Mitglied des Instituts von Frank-
reich, der kaiserlichen Akademie zu Petersburg, der
königlichen Akademie der Wissenschaften zu Berlin und
so vieler andern gelehrten Gesellschaften, daß ich meh-
rere Minuten brauchen würde, sie Ihnen alle aufzuzählen.
,,Si Ton se donne la peine — sagt er in seinen Nou-
veaux Principes d'economie politique, T. II. p. 207 der
Pariser Ausgabe von 1819 in dem Kapitel über die
Steuer — si Ton se donne la peine de recapituler les
differentes parties du revenu du riche qui sont ainsi sous-
traites ä l'impot, on trouvera que c'est tout au plus sur
le dixieme de sa depense qu'il paie quelques droits de
consommation ; que ces droits s'elevent toujours plus dans
leur proportion avec les revenus ä mesure qu'on descend
vers les classes plus indigentes, et que la plus malheureuse
de toutes, celle des ouvriers manufacturiers, dont la de-
pense se compose presque uniquement de denrees achetees
et introduites dans les villes, n'y echappe pour aucune
partie de son revenu."
Zu deutsch: „Wenn man sich die Mühe gibt, die ver-
schiedenen Teile der Einkünfte des Reichen zu rekapitu-
lieren, die auf diese Weise der Steuer entzogen sind, so
wird man finden, daß allerhöchstens auf dem
zehnten Teil seiner Ausgaben irgendwelche
21 Lwsall«. Ge«. Sckriften. Band II. 321
Konsumtionssteuern ruhen, daß diese Steuern immer
mehr steigen im Verhältnis zu den Revenuen, je mehr
man zu den ärmeren Klassen herabsteigt, und
daß die unglücklichste von allen, diejenige der
Fabrikarbeiter, deren Verzehr sich fast ausschließlich aus
Lebensmitteln zusammensetzt, die in den Städten gekauft
und eingeführt werden, der Steuer auch nicht für
irgendwelchen Teil ihres Einkommens entgeht."
Und Sismondi fährt unmittelbar also fort: ,,C'est donc
une proposition tres-injuste et tres-inhumaine que celle
qu'on a souvent repetee, de supprimer toutes les imposi-
tions directes et de lever la totalite des revenus de l'Etat
par des impots sur la consommation, car eile equivaut ä
peu pres ä celle-ci de dispenser presque de tout impot
tous les riches et de ne lever les taxes que sur les
pauvres. A plusieurs egards ce serait rentrer dans lancier
Systeme feodal oü le noble ne payait rien ; mais il y
aurait encore dans cette innovation un perfectionnement
d'aristocratie, c'est qu'il suffirait de devenir riche, pour
etre par le fait meme, dispense de payer."
Zu deutsch: ,,Es ist also ein sehr oingerechter und sehr
unmenschlicher Vorschlag, jener oft wiederholte Vor-;
schlag, alle direkten Steuern aufzuheben und die ge-
samten Staatseinnahmen durch indirekte Konsumtions-
steuern zu erheben, denn er läuft beinahe auf den Vor-
schlag hinaus, alle Reichen von aller Steuer zu
entbinden und die Taxen nur von den Armen zu
erheben. In mehrfacher Hinsicht würde das heißen, in
das alte Feudalsystem zurückkehren, wo der Adlige nichts
bezahlte ; aber es würde in dieser neuen Weise noch
eine Steigerung von Aristokratie liegen, diese nämlich,
daß es genügen würde, reich zu werden, um durch dies
Faktum selbst von der Steuer entbunden zu sein."
322
Sie sehen also, auch dieser große Gelehrte, Sismondi
wie Say, begeht ganz dasselbe „Sophisma", erklärt ganz
dieselben „unwahren Tatsachen", nur noch in weit ge-
steigerter Weise, welche der Staatsanwalt mir vorwirft
und für welche mich das Urteil verurteilt. Ich sage wört-
lich : „der Betrag der indirekten Steuern wird, statt
die Individuen nach Verhältnis ihres Kapitals und Ein-
kommens zu treffen, seinem bei weitem größten
Teile nach von den ärmeren Klassen der Nation ge-
zahlt." Nicht seinem bei weitem größten Teile
nach, sondern fast nur von den Armen wird er gezahlt
und fast von jedem Beitrag sind die Reichen dis-
pensiert bei den Konsumtionssteuern, sagt Sismondi.
Dies stand also schon 1819 in der Wissenschaft fest.
Und weil sich ein Staatsanwalt und ein Gerichtshof in
der glücklichsten Unbekanntschaft mit den ersten Ele-
menten der Staatswissenschaften erhalten haben, werde
ich noch fast fünfzig Jahre später dafür angeklagt, ver-
urteilt und bestraft !
Es gibt einen Namen in der Nationalökonomie, be-
rühmter noch als derjenige der beiden Vorerwähnten und
ihnen zugleich lange vorhergehend in der Zeit. Ich
spreche von dem großen Begründer der modernen Na-
tionalökonomie, dem Schotten Adam Smith, geboren
1723, dessen epochemachendes Werk über den Reich-
tum der Nationen 1 775 x ) erschien. Hören wir also Adam
Smith über die in Rede stehenden Punkte.
,,Les impots, sagt er — ■ ich zitiere hier nach der fran-
zösischen Ausgabe seiner Werke vom Marquis Garnier,
Paris 1822, T. III. p. 82 — les impots sur les choses
x ) Ein Schreib- oder Druckfehler. Das Buch erschien zu-
erst 1776. D. H.
2i- 323
necessaires ä la vie ont sur le sort du peuple, ä peu pres
le meme effet qu'un sol ingrat ou un 'mauvais climat.
Ces impots rencherissent les denrees de la meme maniere
que si elles coutaient plus de travail et de depense qu'ä
lordinaire pour etre produites." „Ces sortes d'im-
pots quand ils sont montes ä un certain point, ,sont une
calamite aussi fächeuse que la sterilite du sol ou l'in-
clemence des Saisons et cependant c'est dans les pays
les plus riches et les plus industrieux qu'en general on
les trouve etablis. Aucun autre pays ne serait en etat de
supporter une aussi forte maladie. De meme qu'il n'y a
que les corps les plus vigoureux qui puissent se maintenir
en vie et meme en sante avec le regime le plus mal-sain,
de meme il n'y a que les nations qui sont les plus fa-
vorisees dans toute espece d'industrie par des avantages
naturels ou acquis, qui puissent subsister et meme pros-
perer sous les poids de ces sortes d impots."
Zu deutsch : „Die Steuern auf die notwendigen Lebens-
mittel haben auf das Los des Volkes fast denselben Ein-
fluß wie ein unfruchtbarer Boden oder ein schlechtes
Klima. Diese Steuern verteuern die Lebensmittel in der-
selben Weise, als wenn sie mehr Arbeit und Ausgaben
als sonst kosteten, um produziert zu werden." — —
„Diese Arten von Steuern, wenn sie zu einem gewissen
Punkte steigen, sind also eine ebenso traurige Kalamität,
wie die Unfruchtbarkeit des Bodens oder die Ungunst
der Witterung, und dennoch sind es gerade die reichsten
und industriellsten Länder, wo man sie im allgemeinen
vorfindet. Auch würde kein andres Land imstande sein,
eine so starke Krankheit zu ertragen. Ebenso wie es
nur die kräftigsten Körper sind, welche sich am Leben
und selbst bei Gesundheit erhalten können selbst bei der
ungesundesten Lebensweise, ebenso sind es nur die in
324
jeder Art von Industrie durch natürliche oder erworbene
Vorteile am meisten bevorzugten Nationen, die be-
stehen und selbst gedeihen können unter dem Druck
dieser Arten von Steuern.'
Und näher zu der Untersuchung der indirekten Steuern
im allgemeinen und ihrer Einwirkung auf die Lage der
arbeitenden Klassen übergehend, sagt Adam Smith (lib.
V. eh. II. T. IV. p. 377) : ,,Une hausse dans le prix
des denrees imposees n'entrainera pas necessairement une
hausse dans le salaire du travail. Un impot sur le tabac,
par exemple, quoique ce soit une chose de luxe ä l'usage
du pauvre aussi bien que du riche, ne fera pas hausser
les salaires. Quoi-qu'il soit impose, en Angleterre, ä trois
fois son prix originaire et en France ä quinze fois ce
prix, cependant il ne parait pas que ces droits enormes
aient produit aueun effet sur les salaires du travail. On
ne peut dire autant des impots sur le the et sur le sucre
qui sont devenus en Angleterre et en Hollande des choses
de luxe ä l'usage des dernieres classes du peuple et de
ceux sur le chocolat, qui est devenu la meme chose, ä
ce qu'on dit, en Espagne. Les differents impots qu'on a
etablis en Grande Bretagne, dans le cours de ce siecle,
sur les liqueurs spiritueuses, ne passent pas pour avoir
produit quelque effet sur les salaires du travail. La hausse
occasionnee dans le prix du porter par un impot additionnel
de 3 s. par baril de biere forte, n'a pas fait monter a
Londres les salaires du travail de manoeuvre."
Zu deutsch: „Die Erhöhung des Preises der be-
steuerten Lebensmittel wird deshalb nicht notwen-
dig eine Erhöhung des Arbeitslohnes nach
sich ziehen. Eine Steuer auf den Tabak zum Bei-
spiel, obgleich derselbe ein Luxusgegenstand ist, welcher
ebenso stark vom Armen wie vom Reichen gebraucht
325
wird, wird den Arbeitslohn nicht steigern. Obgleich er
in England zum dreifachen Betrage seines ursprünglichen
Preises besteuert ist und in Frankreich zum fünfzehn-
fachen Betrag dieses Preises, scheint es gleichwohl nicht,
daß diese enormen Gebühren irgendeine Einwirkung auf
die Arbeitslöhne gehabt haben. Man kann dasselbe sagen
von den Steuern auf Tee und Zucker, die in England
und Holland — (Sie wissen beiläufig, meine Herren,
daß der Tee ebenso in England allgemein gebräuchliches
Lebensmittel des Arbeiters ist wie bei uns der Kaffee)
— Luxusgegenstände im gewohnten Gebrauch der un-
tersten Volksklassen geworden sind oder von denjenigen
auf Schokolade in Spanien, welche dort ebenso allge-
meines Bedürfnis geworden ist. Die verschiedenen Steuern
auf Spirituosa, welche man in Großbritannien im Laufe
dieses Jahrhunderts eingeführt hat, gelten nicht dafür,
irgendeine Wirkung auf den Arbeitslohn hervorgebracht
zu haben. Die Steigerung, welche durch eine Zusatz-
steuer von 3 Schilling per Barrel im Porter verursacht
worden ist — (Sie wissen, meine Herren, daß dies in
England ein in den untersten Volksklassen zum allgemein
üblichen und gewohnheitlichen Bedürfnis gewordenes Ge-
tränk ist, welches auch von den porte-faix 1 ), den Last-
trägern, seinen Namen bekommen hat) — hat gleich-
wohl in London die Arbeitslöhne nicht zu steigern ver-
mocht."
Und ebenso sagt er an einer andern Stelle von den
arbeitenden Klassen (libr. I. eh. XI. T. II. p. 147) : ,,Ils
souffrent bien plus peut-etre de cette hausse artificielle
qu'ont occasionnee les impots dans le prix de quelques
x ) Das ist der französische Name, der englische lautet eben
„porter ". D, H.
326
denrees manufacturees, tel que celui du sei, du savon,
du cuir, des chandelles, de la dreche, de la biere et de
l'huile etc."
„Sie leiden weit mehr vielleicht — nämlich weit mehr
noch als von den Getreidepreisen — von der künstlichen
Preiserhöhung, welche die Steuern im Preise einiger
Manufakturwaren verursacht haben, wie z. B. beim Salz,
der Seife, dem Leder, den Lichtern, dem Malz, dem
Biere, dem Öl usw."
Sie sehen also schon hier, meine Herren, aus diesen
unumwundenen Erklärungen Adam Smiths, es verhält sich
nicht so, wie der Staatsanwalt glaubt, daß die arbeiten-
den Klassen im Arbeitslohn die Steuer, welche auf den
Gegenständen ihren Konsums liegt, vergütet bekommen ;
ein Punkt, auf welchen ich übrigens später noch näher
eingehen werde.
Wie aber denkt Adam Smith über jenen andern Punkt,
darüber nämlich, ob in der Tat, wie ich in meinem Vor-
trag behaupte, der Betrag der indirekten Steuern zu
seinem bei weitem größten Teile von den ärmeren
Klassen aufgebracht wird ? Zur Zeit von Adam Smith
gab es noch keine Statistik, und hiernach könnte es
möglich scheinen, daß er sich in diesem Punkte noch
geirrt haben könnte. Aber nein, meine Herren. Dies war
doch nicht möglich. Die bloße rationelle Betrachtung
mußte, wie ich in meiner Duplik in erster Instanz hervor-
hob, schon aus apriorischen Gründen ihm hinreichend das
wirkliche Sachverhältnis enthüllen, wenn ihm auch noch
keine Kolonnen statistischer Tatsachen zu Gebote standen.
Er sagt darüber, wie folgt (ib. libr. V. eh. II. T. IV.
p. 413) : ,,11 faut observer que la somme totale de la
consommation que fönt les classes inferieures du peuple,
ou celle qui sont au-dessous de la classe mitoyenne, est
327
par tout pays beaucoup plus grande, non seulement en
quantite, mais en valeur, que la consommation de la classe
mitoyenne et de celle qui sont au-dessus de cette classe.
La somme totale de la depense des classes inferieures est
beaucoup plus forte que celle des classes superieures."
Zu deutsch: „Man muß bemerken, daß die Total-
summe des Konsums, welchen die unteren Klassen des
Volkes machen, oder diejenigen, welche unter der Mittel-
klasse stehen, in jedem Lande bei weitem größer ist,
nicht nur der Quantität, sondern auch dem Werte nach,
als die Konsumtion der Mittelklasse und der noch über
ihr stehenden Klassen. Die Totalsumme der Ausgabe der
unteren Klassen ist bei weitem stärker, als die der oberen
Klassen."
Und er konkludiert hierauf in wörtlicher Übereinstim-
mung mit mir (ib. p. 414) : ,,Ainsi, entre les impots etablis
sur les depenses, ceux qui portent principalement sur la
depense des classes superieures, sur la portion la plus
petite du produit annuel, promettent un revenu public
beaucoup moindre que ceux qui portent indistinctement
sur les depenses communes ä toutes les classes du peuple
ou meme que ceux qui portent principalement sur la de-
pense des classes inferieures."
Zu deutsch: ,,Also unter den Steuern, welche auf Aus-
gaben gelegt werden, versprechen diejenigen, welche
hauptsächlich die Ausgaben der höheren Klassen, den
kleinsten Teil der Jahresproduktion treffen, ein weit ge-
ringeres Staatseinkommen als diejenigen, welche ohne
Unterschied auf die allen Klassen des Volkes gemein-
schaftlichen Ausgaben, oder selbst als diejenigen, welche
hauptsächlich nur auf die Ausgaben der unteren Klassen
gelegt werden." . s ;
Die Sophismen also, die ich aufgestellt, die unwahren
328
Tatsachen, die ich behauptet, sie sind mir in allen ihren
Punkten auch mit Adam Smith gemeinschaftlich ! Sie
stehen schon seit 1770, also seit hundert Jahren in der
Wissenschaft fest !
Wollen Sie aber vielleicht statt der Engländer und
Franzosen lieber die Vertreter der deutschen Wissen-
schaft vernehmen ? Ich stehe zu Ihren Diensten, meine
Herren !
Hören wir also z. B. den herzoglich Sachsen-Koburg-
schen Regierungsrat Lotz, der 1822 ein dreibändiges
Handbuch der Staatswirtschaftslehre publizierte.
Der Mann weist, wie schon andere vor ihm, nach,
daß — wovon ich gleichfalls meinem Publikum, weil mir
jede Absicht, aufzureizen, fern lag, nichts gesagt habe
— die indirekten Steuern den Konsum der ärmeren Klas-
sen nicht nur um den ganzen Betrag der Steuern selbst
verteuern, auch nicht bloß um die immensen Kosten ihrer
Erhebung, die zehnmal so groß sind, wie bei den direkten
Steuern, sondern noch weit darüber hinaus, da die Ge-
werbsunternehmer sich jetzt auch auf den von ihnen zu-
vörderst vorgeschossenen Betrag der Steuersumme den
üblichen Profitsatz im Preise der Dinge vergüten
lassen. Er sagt Bd. III, p. 185: „Vorzüglich dieses ist
es, was alle indirekten Konsumtionsausgaben für den är-
meren und größeren Teil des Volkes stets so drückend
macht. Die erhöhten Preise unserer Lebensbedürfnisse,
die stets die unausbleibliche Folge eines solchen Abgaben-
erhebungssystems sind, drücken schon die ärmere und
niedere Volksklasse unendlich; noch mehr, oder we-
nigstens ebenso stark aber drücken sie die Vorteile, welche
sie der reicheren Volksklasse für ihre gemachten Vor-
schüsse zugestehen muß — und beides zusammen kann
denn keine andere Folge haben, als daß bei einem solchen
329
Abgabenerhebungssystem ein Aufschwung der Betrieb-
samkeit der ärmeren und niederen Volksklassen und ihres
Wohlstandes beinahe ganz unmöglich wird."
Welche aufreizende Stärke der Ausdrücke, meine
Herren ! Wie milde, verschleiernd, beschönigend erscheint
daneben alles, was ich sagte ! Derselbe Beamte und Natio-
nalökonom fährt fort (ib. p. 186) : „Mit einem Worte,
die Konsumtionssteuer wälzt die Abgabe gerade auf die-
jenige Volksklasse, welche zu ihrer Entrichtung am we-
nigsten Kraft und Fähigkeit hat, und erschüttert dadurch
nicht bloß die Gleichmäßigkeit der Verteilung der öffent-
lichen Abgaben, sondern selbst auch die Elemente des
allgemeinen Wohlstandes bis auf seine äußerste
Grundlage hinaus."
Und gleich darauf: „Wohl mag der Wohlhabende und
Reiche ein solches Abgabesystem etwa ohne auffallende
Nachteile für ihn ertragen können. Aber für die niedere
und ärmere Volksklasse kann es nie ohne offenbaren
Verderb bleiben. Schon ist es drückend genug an sich.
Aber zu diesem Druck an sich gesellt sich noch der
zweite Druck, der aus dem Übergewicht entspringt, das
es dem Reicheren über den Ärmeren gibt. Der Haupt-
grund dieses zweiten Druckes und seiner Verderblichkeit
für den Ärmeren liegt in dem bei weitem stärkeren Ge-
wicht, den das Bedürfnis auf den Ärmeren hat, als auf
den Reicheren ; vorzüglich darin, daß dieses Gewicht für
den Ärmeren zugleich den Preis seiner Arbeit und seiner
dem Reichen zu machenden Leistungen ebenso sehr herab-
setzt, als es dem Reichen Gelegenheit gibt, für seine
Reichnisse (Darreichungen) für den Bedarf des Armen
von diesem die höchsten Preise zu erzwingen. Denn je
drückender die Lage des ärmeren Volkes ist und um so
empfindlicher sie durch die Abgabe für den Ärmeren
330
verschlimmert wird, um so dringender muß dieser stets
fremde Arbeit suchen und um so drückender wird für
ihn stets das Übergewicht des Reicheren. Nur dazu, um
dieses schon in der Natur der Sache begründete Über-
gewicht widernatürlich zu verstärken und dadurch das
nötige Gleichmaß des öffentlichen Abgabewesens durchaus
und bis auf das Innerste zu zerrütten — dazu nur
können die Konsumtionsabgaben dienen, und werden sie
besonders da dienen, wo sie auf dem indirekten Wege er-
hoben werden."
Und p. 188 : „Und so kann es denn sehr leicht kommen,
daß die eben bemerkte Abgabe, die für jeden auf 25 Pro-
zent ihres reinen Einkommens veranschlagt ist, den Armen
zu 40 und mehr Prozent treffen kann, während vielleicht
der Reiche 10 oder weniger oder gar nichts zahlt,
oder vielleicht durch den niedrigen Arbeitslohn, zu
dem sich der Arme jetzt Verstehen muß, gegen früher
gar noch gewinnt."
Aber wozu, meine Herren, Ihnen einzelne Stellen der
Nationalökonomen anführen ? Ich müßte Ihnen eigentlich
ganze Schriften, ganze Bibliotheken vorlesen. Lesen Sie
z. B. die 1813 erschienene Spezialschrift des ordentlichen
Professors der Staatswirtschaft an der Universität zu
Heidelberg, Dr. Eschenmaier, ,,über die Konsumtions-
steuer", worin er unter den elf Gründen, die er 'gegen sie
geltend macht, als zweiten Grund (p. 36) folgenden an-
führt : „Weil sie das gerechte und gleiche Verhältnis der
Besteuerung zwischen dem Reichen und Armen nie treffen
kann" und als vierten Grund wörtlich folgenden: „weil
sie gerade die ärmere Klasse der Nationalglieder als die
größeste im Staate am meisten und härtesten trifft, wenn
sie auch auf die absoluten Bedürfnisse gelegt ist." Oder
hören Sie den großherzogl. hessischen Hofkammerrat
331
Krönke im 4. Teile seiner „Abhandlungen über staats-
wirtschaftliche Gegenstände" p. 141 etc. Es heißt da-
selbst in seinem Aufsatz über indirekte Steuern : „Indirekte
Steuern nenne ich nach § 10 solche Abgaben, deren Er-
trag nicht gegeben ist und die nicht notwendig und nach
Vorherbestimmungen, sondern nur dann zu entrichten sind,
wenn gewisse, meistens der Wahl der Pflichtigen über-
lassene Bedingungen und Umstände eintreten, woran die
Bezahlung der Steuern geknüpft ist." „Die vorzüglichsten
sind die Zoll- und Mautabgaben, Konsumtionssteuern,
das Stempelpapier und die mancherlei Konzessionsgel-
der." „Es ist klar — sagt er daselbst p. 146 — daß,
man mag das positive oder relative Vermögen verhältnis-
mäßig besteuern wollen, die Abgaben von absoluten Le-
bensbedürfnissen oder von Gegenständen, die durch die
Gewohnheit auch bei der großen Volksmasse zu Lebens-
bedürfnissen geworden sind, nicht rechtlich sein können,
indem diese Bedürfnisse im allgemeinen nach der Kopf-
zahl sich richten, und bei den Ärmeren wenigstens nicht
geringer, oft aber größer als bei den Reichen sind. Da
nun die Bedürfnisse nicht entbehrt werden können, so
wirken Abgaben dieser Art wie Kopfsteuern. Ja,
sie sind hinsichtlich der Ärmeren wohl gar
nachteiliger als Kopfsteuern, indem diese Klasse
von Menschen meistens schwer arbeiten muß, dadurch
jene Bedürfnisse in größerer Menge gebraucht und sonach
zu der aus dieser Abgabe erfolgenden Staatseinnahme
mehr als nach der Kopfzahl beitragen muß."
Er zeigt nun, daß Kaffee, Tabak, Branntwein usw.
durch die Gewohnheit gleichfalls zu den unentbehrlichsten
Lebensbedürfnissen gehören und konkludiert (p. 151):
„Die Kaffee-, Tabaks- und Branntweinakzisen wirken
also ebenfalls wie Kopfsteuern etc."
332
Oder aber lesen Sie von Ulmenstein, über die Vor-
züge und Mängel der indirekten Besteuerung, Düsseldorf
1831. Oder aber von Liechtenstern, Aphorismen und
Notizen über wichtige Zweige des Finanzwesens, Alten-
berg 1821. Oder aber die 1822 in Leipzig erschienene
„Lehre von der Wirtschaft des Staates" von Dr. Behr,
welcher sich p. 151 in folgenden zum Teil übertriebenen
Wutausbruch ergießt : „Wohl mag hierdurch gerechtfertigt
sein, was ich bereits im Jahre 1810 öffentlich gesagt
und seitdem immer mehr bestätigt gefunden habe, nämlich :
„Indirekte Steuern sind entweder von grober Ignoranz
oder von bübischer Tücke erfunden, durch Superklug-
heit und Sophisterei verteidigt, von der Gemächlichkeit
gepflegt, durch Not vervielfältigt und aus Furcht vor
der Mühe der Einführung des Rechten bis zur Stunde
noch nicht abgeschafft." Nein, meine Herren, erfunden
sind die indirekten Steuern nicht auf diese Weise, wie
Dr. Behr meint. Dr. Behr übersieht gänzlich die innere
historische und organische Notwendigkeit, vermöge wel-
cher die indirekten Steuern entstehen und um sich greifen
mußten, eine organische Notwendigkeit, die ich in mei-
nem Vortrage hinreichend im allgemeinen dargelegt habe.
Aber das wirklich berechtigte Fundament, welches diesem
Wutausbruch des Dr. Behr zugrunde liegt, wird Ihnen
jetzt aus den früheren Ausführungen jener übereinstim-
menden Zeugnisse der ruhmvollsten Namen der Wissen-
schaft bereits klar sein.
Ich habe Ihnen aber absichtlich diese Stelle des Dr.
Behr angeführt, um Ihnen zu zeigen, welche Preß- und
öffentliche Redefreiheit man früher unter dem Absolutis-
mus in Deutschland genoß.
Denn wenn ich auf meine so ruhigen, gemäßigten und
streng objektiven Äußerungen hin : die indirekte Steuer
333
treffe die Individuen nicht nach Verhältnis ihres Kapitals
und Einkommens und sie bewirke daher, daß der Betrag
der indirekten Steuern seinem bei weitem größten Teile
nach von den Unbemittelten, von den ärmeren Klassen
der Nation getragen werde ; sie gebe sich also als das
Institut zu erkennen, durch welches das große Kapital, so
gut es eben geht, sich die Steuerfreiheit sichere, die
wir früher in der Adelszeit beim adligen Grundbesitz an-
getroffen — wenn ich für diese objektiven und unan-
greiflichen Explikationen mit vier Monaten Gefängnis be-
straft werde, — nun, so hätte ja jener staatswirtschaftliche
Schriftsteller für jenen leidenschaftlichen Ausfall, den
er nicht nur in jener Schrift, sondern, wie er selbst kon-
statiert, auch in einer öffentlichen Rede auf die indirekte
Steuer vornahm, augenblicklich geköpft werden müssen !
Aber alle die Autoritäten, die ich bisher angeführt habe,
sind später als Adam Smith. Sollte die Wissenschaft
wirklich der neuen Begründung, welche dieser der Natio-
nalökonomie gab, benötigt gewesen sein, um so klare und
einfache Dinge einzusehen wie diejenigen, von denen es
sich hier handelt ? Keineswegs, meine Herren !
Lesen Sie das berühmte Werk „Recherches et Con-
siderations sur les Finances de France", welches 1758
in Basel zuerst anonym in zwei großen Quartbänden er-
schien, aber von Forbonnais, dem Generalinspektor
der königlichen Münzen von Frankreich, herrührt. Er
gesteht T. I. p. 260, daß die Abschaffung der indirekten
Steuern und das Aufbringen der Bedürfnisse des Staates
durch eine direkte Einkommensteuer das Ziel sein muß,
nach welchem um der Gerechtigkeit, des allgemeinen
Wohlstandes und um der Vermehrung der Macht des
Staates willen alle Finanzmänner streben müssen.
Er beklagt mit Wärme und Wehmut die Unmöglich-
334
keit, zu konsumieren, in welche die ärmeren Klassen durch
die indirekten Steuern und die durch sie bewirkte Preis-
steigerung der Waren versetzt werden. Er sagt, beispiels-
weise die Provinz Languedoc betrachtend (T. I. p. 319) :
,,11 est un autre vice interieur en Languedoc, dont les
riches gardent le secret et qui doit ä la longue porter
un grand prejudice ä cette Province." „Es gibt einen
anderen Krebsschaden in Languedoc, von welchem die
Reichen das Geheimnis bewahren, und welcher
auf die Länge dieser Provinz einen großen Schaden zu-
fügen muß." Dieser Krebsschaden, sagt er, bestünde dar-
in, daß die Güter und die Preise aller Waren gesteigert
worden seien, während sich die Handwerker, die Pächter,
die ländlichen Arbeiter sogar m einer noch unvorteil-
hafteren Lage als anderwärts befänden. „Quelle est la
raison dun fait si extraordinaire en apparence ?" Welches
ist der Grund eines scheinbar so befremdlichen Faktums ?"
fragt er. Und er antwortet hierauf: „Cest que le prix
des journees, des corvees, n'y a point hausse propor-
tionnellement avec les denrees ; il n'est en beaucoup d'en-
droits de cette province que de six sols, comme il y a
ete cent ans et plus ; voilä la source veritable du desordre
qu'un interet personnel tres mal entendu se dissimule."
„Der Grund ist, daß der Tagelohn, der Preis der länd-
lichen Arbeiten durchaus nicht proportionell mit dem der
Waren gestiegen ist; er steht in vielen Orten dieser Pro-
vinz nur auf sechs Sous, wie er vor 100 Jahren und
länger stand; das ist die wahre Quelle einer Unordnung,
welche ein sehr schlecht verstandenes persönliches Inter-
esse sich verheimlicht." In wie vieler Hinsicht wären
diese hochherzigen Worte Forbonnais' dem Gedächtnisse
einzuprägen ! Er erklärt geradezu, sogar vom Kriegsfalle
sprechend (T. I. p. 485) : „En quelque Situation que
335
les choses se trouvent, ils est toujours possible, dans un
pays opulent, d'etablir dans le cas d'une guerre, un fonds
d'imposition considerable, qui n'affectera point la classe
des citoyens les plus pauvres." „In jeder Lage der Dinge
ist es in einem reichen Lande immer möglich, im Falle
des Krieges einen Steuerfonds zu finden, welcher die
ärmste Klasse der Bürger nicht trifft." Und mit einer
edlen Bitterkeit ruft er T. II. p. 83 aus : Manche Steuer,
welche nicht mehr als zehn Goldstücke dem Spiele oder
den frivolsten Ausgaben der wohlhabenden Familien ent-
ziehen würde, würde auf diese Weise haben aufgebracht
werden können, ohne daß der Arbeiter von ihr anders
als vom Hörensagen wüßte. Aber, fügt er hinzu : ,,Si
l'Edit dun tel impöt paraissait, on n'entendrait que cla-
meurs, que murmures de la part de deux ou trois millions
d'hommes environ ; ne leur demandez rien, epuisez les
campagnes ; ces memes hommes diront froidement : le
Peuple souffre, il est vrai ; mais l'interet general l'emporte
sur l'interet particulier; il ne faut pas que cette espece
d'hommes soit ä son aise." „Wenn ein solches Steuer-
gesetz erschiene, so würde man nur Geschrei und Murren
von zwei oder drei Millionen Menschen hören ; man ver-
lange nichts von ihnen, man erschöpfe das Land — und
diese selben Menschen werden kalt sagen : das Volk lei-
det, es ist wahr ; aber das allgemeine Interesse muß dem
besonderen Interesse vorgehen, und es ist nicht notwen-
dig, daß diese Klasse von Menschen — die untere näm-
lich — sich wohl befinde!"
Oder gehen Sie noch weiter zurück in der Zeit, werfen
Sie einen Blick auf ein noch berühmteres, 1697 erschie-
nenes Werk : Le detail de la France, von Boisguillebert,
lieutenant general au bailliage de Ronen, den man den
Christoph Columbus der Nationalökonomie genannt hat.
336
Dies Werk ist von Anfang bis zu Ende ein ununter-
brochener, mit der edelsten Wärme beredter Leidenschaft
geschriebener Nachweis von der unheilvollen und unge-
rechten Wirkung der indirekten Steuern.
Boisguillebert weist nach, wie die damaligen indirekten
Steuern Frankreichs, die taille oder die auf dem Ackerbau
lastenden Steuern, die aides oder die Weinsteuer, und die
Douanen durch die Verteuerung der Produkte dem Volk,
zumal den ärmeren Klassen, die Konsumtion unmöglich
machen, wie sie dasselbe erdrücken, aber eben dadurch
gerade auch den reicheren Klassen, ohne daß diese frei-
lich eine Ahnung davon haben, rückwirkend nachteilig
sind ; wie endlich das Land mit Leichtigkeit dem König
einen doppelten Steuerbeitrag und mehr aufbringen könnte,
wenn nicht der bei jenen indirekten Steuern stattfindende
Repartitionsmodus ein so unheilvoller wäre.
La consommation a cesse, parcequ'elle est devenue ab-
solument defendue et absolument impossible", ruft er aus,
chap. 2 T. I. p. 184 der großen französischen Collection
des economistes. „Die Konsumtion hat aufgehört, weil
sie absolut gehindert, absolut unmöglich gemacht worden
ist." „II s'est trouve — sagt er chap. 10. T. I. p. 194
— en effet des annees, oü les droits ont ete vingt fois
plus forts dans le detail que le prix en gros de la denree,
ce qui aneantit si fort la consommation, qu'il faut que
les pauvres ouvriers boivent de l'eau, les liqueurs etant en
un prix exorbitant." „Es hat Jahre gegeben, wo die Steuer
im Detailhandel zwanzigmal so viel betrug als der Engros-
preis der Ware, was so sehr die Konsumtion vernichtet,
daß die armen Arbeiter Wasser trinken müssen, da der
Wein im Debit von einem unerschwinglichen Preise ist."
Er zeigt (chap. 19 p. 200), wie diese Vernichtung der
Weinkonsumtion seitens des Arbeiters wieder zehn andere
22 La.salle. Ges. Schriften. Band II. 337
Gewerbe ruinieren muß : „II en va de meine des autres
denrees, ruft er aus, n'y ayant aucune dont l'aneantisse-
ment de consommation cause par les desordres marques
ci-devant ne fasse d'abord cesser dix ou douze sortes des
metiers, qui roulaient tous sur le meme principe et ne
rejaillise ensuite par contre-coup sur le roi et sur tout
le reste des professions du corps de l'Etat. " „Es geht
ebenso zu bei allen anderen Waren. Es gibt keine, bei
welcher nicht die Verhinderung des Konsums, welche
durch jene Mißbräuche verursacht wird, zehn oder zwölf
andere Gewerbe außer Tätigkeit setzt, die auf demselben
Prinzip roulierten, und folglich nicht in ihrer Wirkung
auf den König zurückfiele und auf alle anderen Pro-
fessionen des Staatskörpers." Er qualifiziert jene aides
(VI. Part. eh. IV. p. 212) geradezu als droits effroya-
bles, er beschuldigt sie (eh. XIII. p. 188) de ruiner la
consommation et par consequent le pays, pour une utilite
particuliere qui ne va pas ä la millieme partie du mal
qu'elles fönt au corps de l'Etat, qui est la source generale
dont le roi tire tous ses revenus," „die Konsumtion und
folglich das Land zu ruinieren wegen eines Sonderinter-
esses, welches sich nicht auf den tausendsten Teil des
Schadens beläuft, den diese Steuern dem Staatskörper
zufügen, welcher die allgemeine Quelle ist, aus der der
König alle seine Revenuen bezieht".
Und er gibt folgenden höchst bemerkenswerten Grund
als den Grund dieser Steuern an (Part. II. eh. 8, p. 225) :
„On crie de tout temps en France contre les impots, et
les riches bien plus que les pauvres, ä cause de cette
malheureuse coutüme qui s'est introduite, de n'avoir aucune
justice dans la repartition des charges pubiiques ; ce qui
mettant les choses sur un pied que s'en defend qui peut,
plus un homme est puissant, moins il paye, parce qu'il est
338
plus en etat de s'en exempter. Et comme entre les moyens
dont on se sert pour se procurer ce privilege, le bruit et
les plaintes sont un des plus considerables, elles se fönt
bien mieux entendre dans la bouche des riches que dans
celle des pauvres, ce qui fait que les derniers sont tou-
jours accables ; ce qui retombant par contre-coup sur
les riches, ainsi que Ton a fait yoir, ruine enfin les
uns et les autres." „Man schreit von jeher in Frankreich
gegen die Steuern, und die Reichen schreien weit mehr
als die Armen infolge jener unglücklichen Gewohnheit,
die sich eingenistet hat, keine Gerechtigkeit bei der Ver-
teilung der öffentlichen Lasten zu haben, so daß, da die
Sachen hierdurch auf einen Fuß gekommen sind, daß jeder
sich dagegen wehrt, der kann, je mächtiger ein Mann ist,
er um so weniger bezahlt, weil er imstande ist, sich davon
zu befreien. Und da unter den Mitteln, deren man sich
bedient, um sich dies Privilegium zu verschaffen, das Ge-
schrei und die Klagen eines der beträchtlichsten sind,
so machen sich diese weit vernehmbarer im Munde der
Reichen als in dem der Armen, was wieder bewirkt, daß
diese letzteren immer erdrückt werden, und dies, durch
den Gegenschlag, wie ich nachgewiesen habe, wieder auf
die Reichen zurückfallend, ruiniert endlich die einen und
die andern." — ,, Ainsi donc — sagt er, hierauf zurück-
kehrend, p. 223 — voilä la malheureuse Situation d'un
premier ministre, c'est de voir toute la terre en mouve-
ment et toute la faveur en action, non seulement pour le
tromper, mais pour l'obliger ä immoler et son prince et
le peuple ä des interets particuliers, n'etant applaudi par
tous ceux qui pretendent former seuls le monde, qu ä
Proportion, qu'il donne dans cette surprise et il ne pourrait
meme entreprendre de faire le moindre pas en arriere
sans s'attirer tous ceux qu'on vient de dire sur les bras.
22* 339
„Das ist also die unglückliche Situation eines Premier-
ministers, das ganze Land in Bewegung und alle Gunst
in Tätigkeit zu sehen, nicht bloß um ihn zu täuschen,
sondern um ihn zu nötigen, seinen König und sein Volk
Sonderinteressen aufzuopfern, da er nur applaudiert
wird durch alle die, welche allein die Welt
zu bilden behaupten, in dem Maße, in welchem
er in diese Falle geht, und da er selbst nicht
den geringsten Schritt rückwärts tun könnte,
ohne alle diese auf dem Halse zu haben!"
Welche frappante Ähnlichkeit mit den Erscheinungen
von heute! Sollte man nicht glauben, diese Worte, die
natürlich nicht nur auf Premierminister, sondern auf jeden
passen, der zugunsten der ärmeren Klassen das Wort
ergreift, seien heute geschrieben?
Und er resümiert sich, seine Rede an den König rich-
tend, mit den Worten : ,,Sire, comme vous ne voulez
qu'etre paye et recevoir le plus d'argent qu'il est possible,
la maniere dont vous en usez semble etre inventee pour
nous ruiner et vous aussi ; car comme toute notre richesse
et la votre ne peuvent provenir que de la vente des biens
qui croitent sur votre terre, ce que vous proposez ferait
tout perir ; mais que votre majeste compte ce qui lui en
viendrait de la facon qu'elle l'entend, et nous le lui dou-
blerons, pourvu qu'elle nous laisse notre liberte de vendre
et de consommer ce que bon nous semblera."
,,Sire, da Sie doch nichts anderes wollen, als bezahlt
sein und so viel Geld als möglich empfangen, so scheint
die Art, in der Sie zu Werke gehen, erfunden zu sein,
um uns zu ruinieren und Sie gleichfalls ; denn da all unser
Reichtum und der Ihrige nur aus dem Verkauf der Güter
hervorgehen kann, die in Ihrem Lande wachsen, so würde
das, was Sie vorschlagen, alles zugrunde richten. Aber
340
berechnen sich Ew. Majestät, was Ihnen zukommt, nach
der Weise, in welcher Sie die Sache betrachten, und
wir wollen Ihnen diese Summe verdoppeln, vorausgesetzt,
daß Sie uns unsere Freiheit lassen, zu verkaufen und zu
konsumieren, was uns gut scheinen wird."
Ich könnte Ihnen nicht wenige Auszüge aus dem be-
rühmten Werk „projet dune dime royale" 1 ) von Mar-
schall Vauban verlesen, der, obwohl einer der vornehm-
sten Männer Frankreichs, gleichwohl ein nicht weniger
warmes Herz für die Leiden des Volkes sich bewahrt
hatte.
Oder werfen Sie in dieser Völkerschau einen Blick auf
die Niederländer. Bloß in dem einen Jahre 1748 er-
schienen in den Niederlanden nicht weniger als acht gegen
die Konsumtionssteuern gerichtete Schriften, die Sie in
der Anmerkung 1012 der von der fürstlich Jablonowski-
schen Gesellschaft herausgegebenen gekrönten Preisschrift
des Heidelberger Dozenten Dr. Etienne Laspeyres „Ge-
schichte der volkswirtschaftlichen Anschauungen der Nie-
derländer" aufgezählt finden können.
Aber ich sehe soeben, daß ich wieder ins 18. Jahr-
hundert geraten bin. Machen wir also einen großen
Sprung; springen wir um 215 Jahre zurück, in das Jahr
1649! In diesem Jahre veröffentlicht der Spanier Diego
Saavedra Faxardo sein Werk Idea Princips Christiano-
Politici, in welchem es im 67. Symbolum, p. 557 der
Kölner Ausgabe von 1650, nach welcher ich zitiere, heißt :
,,Nec imponi debent tributa iis rebus, quae ad vitam
praecise sustentandam sunt necessariae ; sed iis potius,
quae deliciis deserviunt aut curiositati aut ostentationi et
pompae ; sie enim fiet, ut correcto immodico luxu, major
*) Plan eines Königszehnten. D. H.
341
oneris pars incumbat in ditiores et magis potentes et suble-
ventur agricolae et opifices, quae communitatis pars vel
maxime fovenda et conservanda est in Republica 1 ).
Oder wollen Sie noch um ein Jahrhundert zurück ?
Nun, so schrieb 1584 Jean Bodinus in seinem berühm-
ten Werke de republica (p. 661 u. 663) : „Quid si quis
est qui scire de me velit, quodnam genus vectigalium
immortali Deo gratissimum, civitatibus pulcherrimum,
principibus honestissimum, plebi utilissimum videatur, illud
est quod iis rebus imponitur quae ad corrumpendos civium
mores, quae ad delicias, quae ad luxum, quae ad libidinem
spectant — — — rerum vero civibus utilium aut
nulla aut levissima pretia esse debuerunt, ut vec-
tigal facihus dissolveretur et peregrini mercatores ad eas
res majore copia advehendas allicerentur. Etenim Romanis
legibus vectigalia nulla indicta sunt earum rerum, quae
ad vitam commodius honestiusque degendam aspor-
tantur" 2 ).
*) Und nicht dürfen sie Steuer auf solche Dinge auflegen,
welche zur bloßen Erhaltung des Lebens notwendig sind; son-
dern vielmehr auf diejenigen, die der Üppigkeit, der Neugier,
der Schaustellung oder dem Pomp dienen ; denn so soll es ein-
gerichtet werden, daß, nachdem der unmäßige Luxus reduziert
ist, der größere Teil der Last auf die Reicheren und Höher-
gestellten entfällt und die Ackerbauer und Landarbeiter ent-
lastet werden, welcher Teil der Bevölkerung aufs höchste im
Staat begünstigt und gefördert werden muß.
-) Wenn jemand von mir wissen will, welche Art Steuern
dem ewigen Gott die wohlgefälligsten, für die Staatswesen die
passendsten, für die Fürsten die rühmlichsten und für die Volks-
masse die nützlichsten zu sein scheinen, so ist es die, welche
auf diejenigen Dinge gelegt wird, die die Korruption der
Sitten der Bürger, die Üppigkeit, den Luxus und die Wollust
befördern — — — von den Dingen aber, die das Volk
nötig braucht, sollen entweder gar keine oder nur
342
Seit drei Jahrhunderten also — und ich könnte diese
historische Rückschau noch weiter fortsetzen, aber ich
denke, das Bisherige wird Ihnen genügen — seit drei
Jahrhunderten also rollen sich diese Sätze in der Wissen-
schaft von Buch zu Buch ! Kein Kompendium erscheint,
das sie nicht enthielte — ■ und das ist es gerade, meine
Herren, was in meinem Fall besonders hart ist!
Jeder Stand bedarf eines ihm eigentümlichen Mutes.
Der Gelehrte muß aus der Geschichte wissen, daß er
neue große Entdeckungen sehr häufig auf seine eigene
Gefahr macht, daß er deshalb verfolgt, verlästert, be-
straft wird. Es ist traurig, daß es so ist, aber es ist
so, und man weiß, daß es so ist, und tröstet sich in
einem solchen Falle mit seiner Erfinderehre.
Aber gerade für einen Punkt bestraft werden, der sich
bereits seit 300 Jahren in der Wissenschaft von Buch zu
Buch bis in jedes Kompendium geschleppt hat,
bloß deshalb bestraft werden, weil ein Staatsanwalt und
ein Gerichtshof niemals ein Kompendium der Staatswirt-
schaft zur Hand genommen haben — das ist hart, das
ist erbitternd! Oder aber — es muß gerade aus dem-
selben Grunde alle Erbitterung beseitigen und den Be-
troffenen mit einer unbeschreiblichen, verzeihenden Milde
erfüllen !
Aber der Staatsanwalt hat mir ja auch einen Grund
oder etwas, das wenigstens wie ein solcher aussah, für
sehr geringe Abgaben erhoben werden, damit die Steuer
leichter bezahlt wird und die fremden Händler angeregt werden,
diese Gegenstände in größerer Fülle einzuführen. Denn in den
römischen Gesetzen sind keine Steuern von solchen Gegen-
ständen aufgeführt, die für den leichteren und würdigeren
Lebensunterhalt herbeigeholt werden.
343
seine Behauptung angegeben, und die Gerechtigkeit er-
fordert, daß ich näher auf diesen eingehe.
Der Staatsanwalt hat gesagt (s. p. 31 u. 20 des steno-
graphischen Berichts) 1 ), die Last der indirekten Steuern,
obwohl sie natürlich den Preis der Produkte verteuere,
könne dennoch nicht den Arbeiterstand treffen, weil ja
„die Höhe des Lohnes nach demselben Verhältnis be-
messen ist", der Arbeiterstand also, indem der Arbeits-
lohn sich nach dem Preis der Produkte und somit auch
nach den indirekten Steuern regele, „insoweit gar keine
Steuer zu entrichten" habe.
Es scheint, meine Herren, daß der Staatsanwalt ein-
mal von dem bekannten ökonomischen Gesetz hat reden
hören, daß im Durchschnitt der Arbeitslohn immer die
zur Lebensfristung notdürftig erforderlichen Unterhalts-
mittel darstelle. Folglich, schließt der Staatsanwalt hier-
aus, kann es den Arbeitern ja auch gleich sein, wie sehr
ihnen durch die indirekten Steuern die Lebensmittel ver-
teuert werden. Der Arbeitslohn bemißt sich stets nach
den Preisen derselben, steigt mit ihnen, und die sie ver-
teuernden indirekten Steuern werden daher in letzter In-
stanz doch nur von den Gewerbsunternehmern, nicht von
den Arbeitern, gezahlt 2 ).
IndieserAusdehnung hingestellt, beruht diese Fol-
gerung natürlich nur auf der reinen Unkunde. Niemals ist
es irgend einem Nationalökonomen eingefallen, mit einer
*) Im 11. Band unserer Ausgabe.
2 ) Bekanntlich ist diese Folgerung auch neuerdings von den
Verteidigern der agrarischen Schutzzölle in Deutschland geltend
gemacht worden. Es sei nur an die famosen Reden des sächsi-
schen Abgeordneten Gehlert erinnert. Im nachfolgenden wird
man sehen, wie energisch sich schon Lassalle gegen diese Aus-
legung des „ehernen Lohngesetzes" wehrte. D. H.
344
solchen Behauptung aufzutreten. Sie erinnern sich viel-
mehr, meine Herren, wie ich Ihnen oben die eigenen
Worte Adam Smiths darüber angeführt habe, daß die auf
Tee und Kaffee, Bier, Öl, Seife, Lichter, Tabak ge-
legten Steuern durch die hierdurch hervorgerufene Preis-
steigerung den Arbeiter empfindlich drücken, folglich also
ihm nicht durch einen gesteigerten Arbeitslohn ausge-
glichen werden, obgleich alle diese Artikel in der Wirk-
lichkeit und nach Adam Smiths eigener Erklärung zu
den allgemein üblichen regelmäßigen Lebensbedürfnissen
des Arbeiters gehören.
Die Stelle ist so wichtig, daß ich sie nochmals hier
folgen lassen will. ,,Ils — nämlich die arbeitenden Klas-
sen — souffrent bien plus peut-etre — nämlich weit
mehr als von den erhöhten Getreidepreisen — - de cette
hausse artificielle qu'ont occasionnee les impots dans le
prix de quelques denrees manufacturees, tel que celui du
sei, du savon, du cuir, des chandelles, de la dreche, de la
biere, et de l'huile etc." 1 ).
Sie erinnern sich ebenso der anderen Ihnen eben ver-
lesenen Stelle, worin Adam Smith selbst nachweist, daß
mit der durch die Steuern hervorgerufenen Preissteige-
rung des Tabaks, des Tees, des Zuckers und des Porters,
obgleich, wie er selbst sagt, alle diese Gegenstände zu
den regelmäßigen und gewohnheitsmäßigen Lebensbedürf-
nissen der untersten Volksklassen in England (des der-
nieres classes du peuple) gehören, dennoch keine Er-
höhung des Arbeitslohnes eingetreten sei.
Es ist also Adam Smith natürlich auch entfernt nicht
eingefallen, das zu sagen, was der Staatsanwalt behauptet.
Aber etwas anderes und damit Verwandtes, was zu
*) Vergleiche auf Seite 326 und 327.
345
dieser Verwechslung des Staatsanwalts vielleicht Anlaß
gegeben hat, hat Adam Smith und sein noch größerer
Nachfolger Ricardo in der Tat behauptet.
Nämlich von den absolutenundunerläßlichnot-
wendigen Lebensbedürfnis sen, worunter er haupt-
sächlich das Getreide versteht, behauptet Adam Smith
und ebenso Ricardo, daß, da der Arbeitslohn immer für
das ausreichen müsse, was zur absoluten Nahrung er-
forderlich sei, die durch die darauf gelegten Steuern ver-
ursachte Steigerung des Getreidepreises dem Arbeiter
stets durch den Arbeitslohn ersetzt werde und also nicht
ihn, sondern den Unternehmer und Kapitalisten treffe.
Angenommen nun, dem wäre so, so wäre dies für
den hier vorhegenden Punkt sogar vollkommen gleich-
gültig. Denn der Arbeiter lebt ja nicht von Getreide allein,
sondern ebenso von Bier, Tee, Kaffee, Tabak, Seife,
Licht usw., bei welchen Gegenständen sämtlich die auf
sie gelegte Steuer nach Adam Smith den Arbeiter selbst
trifft, und ich spreche ja in meinem Vortrag durchaus
nicht speziell von den Getreidesteuern, sondern von den
indirekten Steuern überhaupt, und es würde also immer,
auch nach Smith und Ricardo, vollkommen richtig sein,
was ich hierüber sagte.
Verhält es sich denn nun aber selbst nur bei dem Ge-
treide, bei den absoluten Lebensbedürfnissen, wirk-
lich so, daß der Arbeiter die hierauf gelegte Steuer im
Arbeitslohn auf den Unternehmer überwälzen kann, wie
Smith und Ricardo sich noch vorstellten ?
Nein, meine Herren ! Durchaus nicht ! Und in den
vierzig Jahren, die seit Ricardo verflossen sind, ist dies
in der Wissenschaft zur allgemeinen Anerkennung ge-
kommen. Ja sogar die Smithsche und Ricardosche Schule
selbst hat trotz der Zähigkeit, mit welcher die Engländer
346
an der Autorität ihrer großen Lehrer festzuhalten lieben,
diesen Irrtum eingestehen und aufgeben müssen.
Ich werde Ihnen einen dreifachen Beweis hierfür
führen:
1. den äußeren Beweis durch die neuesten, jetzt leben-
den Autoritäten der Wissenschaft,
2. den inneren Beweis durch die Gründe, welche den
Irrtum jener Behauptung aufzeigen,
3. den statistischen Beweis, welcher die Richtigkeit
dieser Gründe bestätigt.
Zuerst also den Autoritätenbeweis.
Nehmen wir das Lehrbuch der Politischen Ökonomie
von Geh. Rat Professor Carl Rau in Heidelberg, dritte
Auflage, 1851, zur Hand. Es ist nicht der Zweck des
Rauschen Kompendiums, eigene dissentierende Ansichten
aufzustellen, und es liegt dies ohnehin nicht in der Natur
des Verfassers. Professor Rau bezweckt in seinem Kom-
pendium nur, die zurzeit herrschenden Meinungen in
der Wissenschaft zusammenzustellen. Professor Rau sagt
nun über den fraglichen Punkt Bd. III, 2. Abt. §421 :
„Eine Steuer auf die nötigen Lebensmittel, als Kar-
toffeln, Brotgetreide, Brennholz, Leinwand u. dgl. ist
sehr einträglich und wirkt ungefähr wie eine Kopf-
steuer, weil der Beitrag eines jeden hauptsächlich
von der Zahl seiner Hausgenossen bestimmt wird, aber
eben darum verletzt sie den Grundsatz, daß die
Steuerfähigkeit den Maßstab der Belegung bilden solle.
Man hat solche Steuern in der Hoffnung in Schutz ge-
nommen, daß sie auf die Lohnherren übergewälzt wer-
den, weil der Lohn zu jeder Zeit den nötigen Unterhalt
vergüten müsse. Allein diese Überwälzung ist nicht
mit Sicherheit zu erwarten. Der Lohn entspricht nur
dem mittleren Bedarf e und die Verteuerung derLebens-
347
mittel wird wenigstens dem Vater einer zahlreichen
Familie nicht vergütet. Der Lohn zeigt überhaupt nur
eine geringere Beweglichkeit als die Preise der Waren.
Obgleich für ihn der Preis der Lebensmittel immer
einen Anhaltspunkt gibt, so übt doch das Verhältnis
des Angebots zu dem Begehr von Arbeit einen mäch-
tigen Einfluß auf die Lage der Lohnarbeiter. Solange
der Lohn noch oberhalb der durch den unab weis-
lichen Lebensbedarf bestimmten Grenze steht,
kann er bei ungünstigem Mitwerben erniedrigt werden,
und die Verteuerung der Lebensmittel vermag ihn nicht
sogleich zu erhöhen. Ist das Kapital des Volkes nicht
stärker im Zunehmen als die Volksmenge, so bleiben
die erwähnten Steuern ganz oder zum Teil auf den
Arbeitern liegen, bis etwa später eine Verzöge-
rung in der Volks Vermehrung einen höheren
Lohnsatz bewirkt. In diesem Falle sind also die
Steuern der genannten Art sehr nachteilig."
Sie sehen also, daß Professor Rau vollständig bestätigt,
was ich sage. Er konstatiert außerdem beiläufig, daß die
Getreidesteuern wie Kopfsteuern wirken, d. h. daß
jeder, ob reich, ob arm, denselben absoluten Beitrag zu
ihnen zahle, was viel stärker und härter ist als die
Behauptungen meines Vortrages, die nur dahin gingen,
daß sie nicht verhältnismäßig seien.
Oder nehmen Sie das System der Volkswirtschaft von
dem Leipziger Professor der Staatswirtschaftslehre Dr.
Röscher, dritte Auflage, 1858. Professor Röscher sagt
daselbst Bd. I, §164:
„Wie das Wohlfeilerwerden der Lebensmittel, wenn
sich der Bedürfniskreis des Arbeiterstandes nicht ent-
sprechend vergrößert, ein Sinken des Lohnes zur Folge
hat, so muß das Teuerwerden derselben, wenn der
348
Lohn bereits so niedrig stand, um nur die unentbehr-
lichen Bedürfnisse zu befriedigen, ein Steigen des Loh-
nes nach sich ziehen. Der Übergang ist im ersten Falle
ein ebenso behaglicher, wie im zweiten voll der trau-
rigsten Krisen. Je langsamer die Preiserhöhung der
Lebensmittel vor sich geht, um so eher ist zu
fürchten, 4 a ß mr die Arbeiter nicht etwa durch
Auswanderung, verminderte Ehezahl usw., sondern
durch Erniedrigung ihres Bedürfnismaßes,
Einführung schlechterer Nahrungsstoffe usw.
zu begegnen suchen. Übrigens gilt dies alles nur
von dauernden Veränderungen des Lebensmittelpreises,
wie sie z. B. durch die Entwicklung des Ackerbaues,
durch Steuern usw. hervorgebracht werden."
Die Lehrbücher von Professor Rau und von Professor
Röscher sind bei weitem die angesehensten von den heute
bei uns existierenden Kompendien. Beide Männer kann
ich, nach meiner wahren wissenschaftlichen Überzeugung,
nur als unverbesserliche Optimisten bezeichnen.
Und vielleicht haben Sie das auch selbst bemerkt an dem
Ringen und Würgen, mit welchem sie widerwillig und
allerlei Verklausulierungen und hypothetische Abschwä-
chungen versuchend, das Geständnis ablegen. Und dennoch
ist dies Geständnis in der Sache selbst vollkommen durch-
greifend und entscheidend. Es verhält sich nicht so,
wie Smith und Ricardo noch glaubten, und ihre Lehre ist
in diesem Punkte ein anerkannter Irrtum.
Genug also einstweilen mit dem Autoritätenbeweis.
Gehen wir zunächst zu dem Beweis durch innere Gründe
über, die in den vorgelesenen Stellen nur teilweise an-
gedeutet sind und die Ihnen die Sache in viel schärferer
Weise noch und ganz unzweifelhaft machen werden. Vier
Gründe werde ich Ihnen vortragen.
349
Der erste ist folgender :
Wird durch Steuern der Getreidepreis gesteigert, so
bricht nun der allgemeine Kampf zwischen den einzelnen
Ständen der Gesellschaft um die Überwälzung dieser
Steuern aus. Könnten selbst die Arbeiter, die in diesem
Kampfe am unvorteilhaftesten gestellt sind, da sie auf
das tägliche Bedürfnis angewiesen sind, den Sieg davon
tragen, so wäre dies jedenfalls nur nach einer sehr langen,
mit den größten Qualen angefüllten Zeit denkbar.
Wie wäre dieser Sieg aber auch nur möglich, da,
wie alle Ökonomen einstimmig anerkennen, die Höhe des
Arbeitslohnes abhängt von dem Verhältnis von Angebot
und Nachfrage nach Arbeit, d. h. von der Menge der
Arbeitsuchenden und der Menge des nationalen Kapitals,
das auf Arbeit ausgetan werden soll. Das in der Nation
vorhandene Kapital, der Arbeitsfonds, wird durch die
indirekten Steuern nicht vermehrt sondern gerade nach der
Annahme von Smith und Ricardo nur sehr erheblich ver-
ringert. So lange nun die Zahl der Arbeiter nicht ver-
ringert ist, kann, da der Arbeitsfonds, das auf Arbeit
auszutuende Kapital, und also die Nachfrage nach Ar-
beitshänden nicht vermehrt ist, der Arbeitslohn unmög-
lich steigen. Ja, gerade aus der Theorie von Smith
und Ricardo würde folgen, daß der Arbeiter jetzt doppelt
gedrückt, zwischen zwei Feuer genommen ist; denn
von der einen Seite dringt die gesteigerte Teuerung des
Getreides auf ihn ein, und in den Rücken fällt ihm das
verringerte Unternehmerkapital und somit die verringerte
Nachfrage nach Arbeit. Wie soll da gar von einem Steigen
des Arbeitslohnes die Rede sein ? x )
x ) Dieses Argument ist noch das am ehesten anfechtbare.
Erstens, weil es noch von der Idee des Lohnfonds als einer
fixen Größe ausgeht, eine für die entwickelte kapitalistische
350
Aber dies ist nur der erste Grund. Der zweite ist
folgender :
Ja, wenn irgendwo, wie das z. B. in Irland und beim
indischen Ryot der Fall ist, der Arbeitslohn bereits so
steht, daß er schlechterdings nur die zur allernotdürf-
tigsten Lebensfristung erforderlichen Gegenstände ge-
währt, dann muß allerdings die Steigerung des Getreide-
preises auch eine Steigerung des Arbeitslohnes nach sich
ziehen. Das ist wahr. Nur daß die Ökonomen die Ver-
mittlung zu verschweigen heben, durch welche sich diese
Lohnsteigerung in der Wirklichkeit vollzieht. Man spricht
nicht mehr gern von diesen Vermittlungen. Es gilt von
diesen Vermittlungen, was Mephisto im II. Teil des
„Faust" von den Müttern sagt:
„Von ihnen sprechen, ist — Verlegenheit.
Und wenn ich auch, gleichfalls mit Mephisto, an jener
Stelle sagen kann :
„Ungern verrat ich höheres Geheimnis.
Gesellschaft unhaltbare Theorie, zweitens, weil es eine aus
lauter vereinzelten Individuen bestehende Arbeiterklasse voraus-
setzt, deren Widerstandskraft gegen Verschlechterungen ihrer
Lage durch Lohnreduktionen, Steuern usw., allerdings minimal,
fast gleich Null ist. In dem Maße aber, wie die Arbeiter sich
organisieren und koalieren, hebt sich auch die Widerstands-
kraft, und bei absoluter Koalitionsfreiheit ist wenigstens in der
Theorie die Möglichkeit für sie nicht ausgeschlossen, eine ihnen
auferlegte Steuer von sich auf die Unternehmer, bzw. die Kon-
sumenten ihrer Produkte, abzuwälzen, so schwer und umständ-
lich sich die Sache auch gewöhnlich in der Praxis macht. Die
Fähigkeit der Abwälzung von Steuern bewegt sich nach dem Ge-
setz des Widerstandes. Die indirekte Steuer wird daher zur
doppelten Ungerechtigkeit, zur schreienden Brandschatzung des
Proletariats, wo sie Hand in Hand geht mit Beschränkung der
Koalitionsfreiheit der Arbeiter. D. H.
351
so bin ich doch ebenso gut wie Mephisto durch den Zu-
sammenhang dazu gezwungen.
Diese Vermittlung ist folgende : Wenn irgendwo, wie
bei den Irländern oder den indischen Ryots, der Arbeits-
lohn bereits auf dem alleruntersten Minimum dessen, was
zur Lebensfristung erforderlich ist, steht, dann — ich
verweise Sie auf Malthus, auf des Abbe Raynal „Histoire
des deux Indes", auf Mills „History of British India"
— dann bringt der gesteigerte Getreidepreis die Krank-
heiten, die Atrophie, den Hungertod unter dem Ar-
beiterstand hervor. Wir kennen diese Erscheinungen unter
dem Namen des schlesischen Webertyphus auch
b e i u n s ! Und wenn nun der Würgengel lange genug unter
den Arbeitern gewütet hat, wenn er sie lange genug nieder-
gemäht und verhindert hat, neue Familien zu bilden, wenn
er also durch die „präventiven und die destruktiven Hin-
dernisse", wie die Malthusschen Kunstausdrücke lauten,
ihre Reihen hinreichend gelichtet hat — dann allerdings,
ja dann, meine Herren, dann wird nun, indem sich jetzt
die Arbeiterzahl verringert und also das Angebot von
Arbeitshänden sich entsprechend gegen die Nachfrage ver-
mindert hat, auch der Arbeitslohn um die durch die Steuern
hervorgebrachte Steigerung des Getreidepreises steigen
und wieder das Quantum der unentbehrlichen Lebens-
mittel darstellen.
Die Wissenschaft kennt diese Vermittlung; sie hat
nach langen und heftigen Debatten Akt von ihr genommen
und sie in gewissen Archiven der Literaturhistorie nieder-
gelegt. Wenn die Auguren der Wissenschaft von einem
durch den gesteigerten Getreidepreis und ohne daß das
Nationalkapital und also die Nachfrage nach Arbeitern
vermehrt ist, gesteigerten Arbeitslohn reden, so wissen
sie ganz genau, welche Vermittlungen hierbei gemeint
352
sind und durch welche Faktoren sich das in der Wirk-
lichkeit vollbringt. Nur daß sie sich hierüber eben nicht
gern zu verbreiten lieben und lieber die den Eingeweihten
doch sattsam bekannte Ellipse 1 ) an die Stelle der brei-
teren Ausfuhrung treten lassen. Ich aber war Ihnen die
Aufklärung über die interessanten Faktoren, durch welche
sich in jenem Falle die Steigerung des Arbeitslohnes voll-
bringt, schuldig, meine Herren !
Noch aber sind wir nicht verirländert, meine Herren!
Noch steht der deutsche Arbeiterstand im allgemeinen
nicht da, wo der Irländer oder der indische Ryot oder
der schlesische Weber. Noch hat er etwas zu verlieren!
Zwar beträgt der Arbeitslohn immer nur den notwendigen
Lebensunterhalt, aber den Unterhalt, wie er gewohn-
heitsmäßig zur Lebensnotdurft bei uns erforderlich ist.
Noch fallen in diese gewohnheitsmäßige Lebens-
notdurft bei uns, wie Ihnen dies Adam Smith von Eng-
land sagte, wenn auch nicht in demselben Maße, wie
in England, Kaffee (oder Tee), Zucker, Bier, Tabak,
Fleisch, Öl, Seife, Licht usw. Noch ist der deutsche
Arbeiterstand im allgemeinen nicht auf die Lebensstufe
des Irländers heruntergedrückt, sich fast nur von Kar-
toffeln zu nähren und mit dem Schweine zu schlafen!
Noch ist also die gewohnheitsmäßige Lebens -
notdurft unseres Arbeiterstandes eine solche, daß an
ihr auch noch abgezwackt werden kann. Und solange
dies der Fall ist, fällt auch beim Getreide die Wirkung
des durch die indirekten Steuern gesteigerten Getreide-
preises auf den Arbeiterstand. Sie sind ein Gewicht,
welches den Standard of life der arbeitenden Klasse, von
dem Ihnen alle Ökonomen sagen werden, daß von seiner
*) Stillschweigendes Hinweggehen über eine Sache. D. H.
23 Lasaalle. Ges. Schritten. Band 11. 353
möglichst großen Höhe alle Kultur und alle Fortschritte
eines Landes abhängen, nach unten drückt! Dies war
es, was Ihnen Rau und Röscher sagten in den Worten,
die ich verlesen. Ich werde jetzt den Beweis einfügen,
daß dies auch die englischen Ökonomen selbst und zwar
die heutigen Chefs der Smithschen und Ricardoschen
Schule anerkannt und den Irrtum ihrer Meister, wenn
auch ungern und widerwillig genug, eingestanden haben.
Hören wir zunächst den glänzendsten jetzt lebenden
Repräsentanten der Ricardoschen Schule in England, John
Stuart Mill. Er sagt in seinen Grundsätzen der Politischen
Ökonomie — ich zitiere nach der deutschen Ausgabe von
Soetbeer — Bd. II, p. 305:
„Wenn z. B. eine Steuer auf Getreide gelegt wird
und der Preis um den Betrag der Steuer steigt, so
kann dieses Steigen' der Getreidepreise eine zwiefache
Folge haben. Erstlich kann es die Lage der arbei-
tenden Klassen verschlechtern; und für eine
Zeitlang wird dies gar nicht ausbleiben. Vermin-
dert sich dadurch die Konsumtion der Bodenerzeug-
nisse, oder richtet sie sich auf Nahrungsmittel, welche
der Boden reichlicher und daher wohlfeiler hervor-
bringt, so trägt dies bei, die Landwirtschaft auf frucht-
barere Ländereien oder wohlfeilere Bewirtschaftung zu
beschränken, und den Wert und Preis von Getreide
herabzudrücken ; dieses wird sich demnach schließlich
auf einen Preis stellen, der nicht um den ganzen
Betrag der Steuer, sondern nur um einen Teil da-
von höher sein wird."
John Stuart Mill setzt hier voraus, daß — wovon wir
im dritten Grunde sehen werden, daß es keineswegs der
Fall ist — sich die Getreidekonsumtion infolge der Steuer
vermindern werde. Aber selbst noch in diesem Falle wird
354
nach ihm das Getreide, zwar nicht um den ganzen Betrag
der Steuer, aber doch um einen Teil derselben teurer
bleiben und um diesen Teil dauernd auf den Arbeiter-
stand drücken. Er erklärt daher auch ausdrücklich Bd. II,
p.340: „Auch sind alle Abgaben von notwendigen
Lebensbedürfnissen, sowie von den Rohstoffen und
Werkzeugen, die zur Hervorbringung dieser Bedürfnisse
notwendig sind, auszuschließen; denn solche Ab-
gabentun leicht demjenigen Abbruch, was un-
besteuert bleiben sollte, nämlich dem zu
einer gesunden Existenz eben ausreichenden
Einkommen." Und an einer anderen Stelle, Bd. II,
p. 293, gesteht er die Wahrheit in einer hypothetischen
Form ein: ,,In einem alten Lande Tagelöhner besteuern
wollen, heißt also nur, eine Steuer mehr auf alle Arbeit-
geber legen, es sei denn, daß die Steuer die viel
schlimmere Wirkung habe, den Maßstab einer
eben erträglichen Existenz in den Ansichten
der ärmsten Volksmassen auf die Dauer noch
tiefer herabzudrücken. '
Und noch unumwundener legt das Eingeständnis des
Smithschen und Ricardoschen Irrtums ein anderer jetzt
lebender Chef der Ricardoschen Schule ab, Mac Culloch,
ein in England sehr berühmter, nach meiner Meinung aber
sehr unselbständiger Mann, dessen Eingeständnisse gegen
die Autorität seines Herrn und Meisters aber eben des-
halb um so größere Beweiskraft haben.
Er sagt in seinem Werk: ,,A Treatise on the Prin-
ciples and practical Influence of Taxation", London 1845,
p. 98 ausdrücklich : ,,Dr. Smith contends that the labou-
ring classes contribute nothing of consequence to the public
revenue, and Mr. Ricardo has expressed his ooncurrence
in this opinion. But, notwithstanding the deference due
23* 355
to their authority, the previous statements show, that this
opinion must be received with very great modification.
Had it been restricted to the case of household servants,
it would have been verynearly correct; but it may be,
and we believe most frequently is, very wide of the
mark, when applied to the case of out-of-door labourers,
whether working by time or by the job."
Zu deutsch : „Dr. Smith behauptet, daß die arbeitenden
Klassen nichts Erhebliches zur Steuer beitragen, und Ri-
cardo hat seine Übereinstimmung mit dieser Ansicht aus-
gedrückt. Aber ungeachtet der Deference 1 ), welche man
ihrer Autorität schuldet, zeigen die obigen Daten, daß
diese Ansicht mit einer sehr großen Modifikation auf-
genommen werden muß. Wäre sie beschränkt worden
auf den Fall von Hauspersonal, so würde sie sich sehr
der Korrektheit nähern ; aber sie mag, und wir glauben,
daß dies der bei weitem häufigste Fall ist, sehr weit
von der Wahrheit sein, wenn sie angewendet wird auf die
Lage der Arbeiter außer dem Hause, sei es, daß sie Ar-
beiter auf Zeit oder auf Akkord sind."
Nun freilich, meine Herren, das am Tische seines
Herrn essende Hauspersonal drückt der gesteigerte Ge-
treidepreis unmittelbar nicht oder doch weit weniger ; aber
hiervon kann ja überhaupt nur noch bei gewissen länd-
lichen Arbeitern und etwa bei einigen Handwerkern die
Rede sein. Der große industrielle Arbeiterstand hat —
und auch das Handwerk folgt bei größerem Betrieb immer
mehr diesem Beispiel — seit langer Zeit aufgehört, am
Tische seines Arbeitsherrn zu essen, und auch auf dem
Lande greift der Geldlohn mehr und mehr um sich.
Ich gehe jetzt zu dem dritten Grunde über, warum
!) Rücksicht. D. H.
356
jene Ansicht von Smith und Ricardo notwendig und un-
bedingt falsch ist. Derselbe besteht in dem direkten, of-
fenen Widerspruch, in welchem sich diese Männer mit
sich selbst befinden.
Die bei Tee oder Kaffee, Tabak, Bier, Seife, Spiri-
tuosen, Licht usw. durch darauf gelegte Steuern hervor-
gerufene Preissteigerung soll nach Smith und Ricardo
keinen höheren Arbeitslohn zur Folge haben, obgleich
diese Dinge nach ihnen selbst tägliche und regelmäßige
Bedürfnisse der Arbeiterklasse sind ; hier sollen sie die
Preissteigerung nicht auf den Unternehmer durch Stei-
gerung des Arbeitslohnes überwälzen können. Bei den
absolut notwendigen Lebensbedürfnissen aber, beim Ge-
treide, sollen sie dies können. Der Unterschied der
zwischen beiden Fällen zunächst vorhanden zu sein scheint,
verschwindet sofort, und wenn sie es in dem einen Fall
nicht können, werden sie es auch in dem andern nicht 1 ).
Der Grund, warum sie es angeblich beim Steigen des
Getreidepreises können, soll eben darin liegen, daß dies
zum Lebensunterhalt unentbehrlich notwendig ist. Aber
*) Unbedingt richtig. Nur wird Lassalles folgende Dar-
legung, so sehr sie der Smith-Riccardoschen Auffassung gegen-
über zutrifft, durch die in unserer früheren Note angeführten
Tatsachen — die Elastizität des sogenannten Lohnfonds und
die Steigerung der Widerstandskraft der Arbeiter durch Koali-
tionen — modifiziert. Wobei jedoch zu bemerken ist, daß, wenn
der „Lohnfonds", d. h. der in einem gegebenen Moment für
Arbeitslöhne disponible Kapitalteil auch eine elastische Größe
ist, er doch deshalb keineswegs, wie dies die liberale Apologetik
heute hinzustellen liebt, schon ein absolut überwundener Stand-
punkt ist. Der beste Beweis für seine Existenz ist — die industrielle
Reservearmee, die die Widerstandsfähigkeit der bestgestellten
Arbeiter nach unten zu reguliert und die der großen Masse der
„Unqualifizierten" auf ein Mindestmaß reduziert. D. H.
357
dieser Grund wird keine andere Wirkung hervorbringen,
als daß der Arbeiter die vom Staat auf das Getreide
gelegte Steuer für seine Privatwirtschaft in eine
auf Tee, Kaffee, Tabak, Bier, Seife, Licht usw. ge-
legte Steuer umwandelt; mit anderen Worten, der Ar-
beiter wird an Getreide, trotz des gestiegenen Preises,
nicht weniger konsumieren. Aber er wird dafür an jenen
anderen Gegenständen seines üblichen Konsums, Kaffee,
Tabak, Bier usw. sich soviel abbrechen, als die Stei-
gerung des Getreidepreises beträgt. Und folglich trifft
die Getreidesteuer ihn, drückt auf ihn und drückt seinen
Standard of life hinunter.
Es könnten noch tiefere und entscheidendere Gründe
von mir entwickelt werden. Aber dazu müßte ich eben
in die ganze Tiefe der nationalökonomischen Theorie hin-
absteigen, was hier nicht am Orte wäre und deshalb nicht
meine Absicht ist. Die entwickelten drei Gründe genügen
dreimal, um Ihnen zu zeigen, daß es sich mit den Ge-
treidesteuern und dem dadurch gesteigerten Getreidepreis
hierin nur ganz ebenso verhält, wie mit den Steuern auf
andere Gegenstände des Konsums, und der Arbeitslohn
um dieser Preissteigerung willen nicht steigt.
Aber ich werde Ihnen endlich viertens den historisch-
statistischen Nachweis erbringen. Wir besitzen in der
englischen Literatur ein Werk, welches ein ehernes Denk-
mal des menschlichen Fleißes ist, die „Geschichte der
Preise von 1793 bis 1857" von Thomas Tooke, ein
Werk, an welchem der Verfasser während eines großen
Teiles seines ungewöhnlich langen Lebens gearbeitet hat.
Tooke war ein großer englischer Kaufmann und zugleich
einer der bedeutendsten Nationalökonomen Englands, von
solchem Ansehen, daß er von dem englischen Parlamente
wiederholt als Sachverständiger vernommen wurde, wenn
358
es sich um ökonomische Maßregeln handelte. Sein Werk
hat in bezug auf das darin enthaltene Tatsächliche, in
bezug auf die Angaben über die Höhe und Geschichte
der Preise eine unbestrittene fides in der Wissenschaft.
Überdies ist Tooke durch und durch Bourgeoisökonom
und legt die Eingeständnisse, die er macht, widerwillig
und mit widerstrebendem Herzen ab, sucht sie deshalb
auch, wenn er auch die Wahrheit nicht unterdrückt, doch
möglichst stilistisch zu mildern. Und vielleicht wür-
den diese Eingeständnisse noch schwerlich in dieser Weise
erfolgt sein, wenn Tooke nicht sein Werk zu einem ganz
andern Zwecke geschrieben hätte, nämlich um Sir Ro-
bert Peels Banknoten *) zu bekämpfen, ein Zweck, der
ihn möglichst unbefangen und objektiv machen mußte in
bezug auf das statistische Material, welches er in seiner
Geschichte der Preise diesem Zwecke zugrunde zu legen
hatte.
Ich werde Ihnen aus diesem sechsbändigen Werke,
welches in der deutschen Ausgabe von Dr. Asher, nach
welchem ich zitieren werde, zwei Bände von fast 1800
Seiten umfaßt, nur einige Stellen beispielsweise anführen :
Bd. I, p. 219 faßt er seine gesamten Untersuchungen
über den hier in Rede stehenden Punkt in folgenden Satz
zusammen :
„Allen Erfahrungen zufolge, mögen sie aus neueren
Beobachtungen oder geschichtlichen Zeugnissen sich er-
geben, kann man es als feststehend annehmen, daß
Arbeitslohn unter allen Tauschgegenständen
der letzte ist, welcher infolge einer Teuerung
oder einer Preisherabsetzung des Geldes im Preise
steigt" ; und er führt hierbei zustimmend die Worte eines
x ) Schreib- oder Druckfehler für Bankakte. D. H.
359
andern englischen Autors an : „eine sorgfältige Unter-
suchung der Lage des Volkes unter der Regierung Elisa-
beths, die, hinsichtlich der Preisverminderung des Geldes
eine merkwürdige Ähnlichkeit mit der gegenwärtigen hat,
würde den Satz bestätigen, daß die Arbeitslöhne mit
dem steigenden Preis der Lebensmittel nur
schlecht Schritt halten."
Von noch viel größerer Wucht aber als dies allge-
meine und deshalb stilistisch gemilderte Eingeständnis,
sind seine tatsächlichen Konstatierungen.
So erklärt er bei Betrachtung der dreijährigen Periode
von 1799 bis 1801, Bd. I. p. 111 : „Unter den verschie-
denen Angaben aus jener Zeit findet sich auch, daß z. B.
die Schneidergesellen von 1775 — 1795 einen Wochenlohn
von 1 L. 1 sh. 9 d. erhielten, wofür sie 36 Laib Brot
ä l x k d hätten kaufen können; 1801 war der höchste
Lohn 27 sh., wofür sie nach den damaligen Preisen nur
18 V2 Brote kaufen konnten." Sie sehen also, meine Her-
ren, daß, während der nominelle Lohn etwas gestiegen
war, nämlich von ca. 22 sh. auf 27 sh., er durch den
gesteigerten Getreidepreis in der Wirklichkeit, näm-
lich in seiner Kaufkraft, sogar um 50 Prozent ge-
fallen war !
Es heißt bei Tooke daselbst weiter: „Ebenso wenig
ausreichend war die Erhöhung des Lohnes für Setzer,
nämlich von 24 sh. auf 30 sh. Nach den Tabellen des
Greenwich- Hospitals war der Tagelohn für Zimmerleute
und andere Bauhandwerker im Jahre 1801 nur um einige
Pence höher als in den 20 Jahren vorher, nämlich für
Zimmerleute statt 2 sh. 6 d. 3 sh. 32 d.
Maurer statt 2 sh. 4 d. 3 sh. — d.
Steinmetzer statt 2sh.8d. 2 sh. 10 d.
Bleidecker statt 3 sh. — d. 3 sh. 3 d. etc."
360
Und während der Arbeitslohn um einige Pence gegen
den früheren Zeitraum gestiegen war, war der Getreide-
preis gegen denselben Zeitraum in folgender Weise ge-
stiegen, wie Tooke daselbst (p. 108) konstatiert:
Weizen von 49 sh. 6 d. auf 134 sh. 5 <L
Gerste von 29 sh. 4 d. auf 69 sh. 1 d.
also fast um das Dreifache !
Ebenso sagt Tooke Bd. I., p. 150 über die Periode von
1808 — 1812: „Als daher die Teuerung sich zwischen
1808 und 1812 wiederholte, standen schon die Mittel
eines großen Teiles der verschiedenen Volksklassen in
einem besseren, wenn gleich nicht genügenden Ver-
hältnis zu den höheren Preisen. Anders war es indessen
mit den Löhnen der Fabrikarbeiter. Bei einer
großen Zahl wurden dieselben gar nicht er-
höht, oder, wenn es geschah, durch eine Verkürzung
der Arbeitszeit oft mehr als wieder ausgeglichen.
Und noch kategorischer z.B. Bd. I., p. 409 : ,,Auch
die Lage der arbeitenden Klassen im Jahre 1839 bildet
in ihrem Gegensatz gegen den eben geschilderten Wohl-
stand von 1835 eine neue Bestätigung der Erfahrung,
wie die Löhne einem Steigen oder Fallen der Lebens-
mittelpreise nur nach langen Zwischenräumen folgen und
auch dann nicht — hören Sie, meine Herren, auch
dann nicht — im Verhältnis zu dem einen oder andern.
Auf dem Lande wurde wohl in einzelnen Fällen der
Tagelohn verbessert, aber nur unbedeutend im Ver-
gleich zu den höheren Preisen der Lebens-
mittel, und auch mehr aus Gründen der Furcht oder
der Menschlichkeit, denn als eine sich von selbst ver-
stehende Folge einer stärkeren Nachfrage nach Arbeit.
In den Fabrikdistrikten dagegen fand nicht nur keine
361
Lohnerhöhung statt, sondern die Arbeit 1 ) nahm
ab, so daß bei fast verdoppelten Lebensmittel-
preisen und einer Verteuerung vieler andern Bedürf-
nisse, als Tee, Zucker und Tabak, die Arbeiter dop-
pelt schwer betroffen wurden, indem sie auf der
einen Seite weniger verdienten, als auf der andern Seite sie
für das Verdiente weniger anschaffen konnten."
Sie sehen, meine Herren, wie sich hier durch den
Mund der Statistik bestätigt, was ich Ihnen oben darüber
sagte, wie der Arbeiter durch das Steigen der Lebens-
mittelpreise sogar zwischen zwei Feuer genommen wird.
Diese statistischen Zeugnisse mögen, um überflüssige
Häufungen zu vermeiden, hier genügen, um zu zeigen, daß
es sich auch mit den Preissteigerungen des Getreides so
verhält, wie mit denen anderer Waren, und sie keineswegs
durch gesteigerten Arbeitslohn vergütet werden.
Ich halte Sie lange auf, meine Herren ! Aber die
Schuld hiervon Hegt nicht an mir. Es ist mir nicht weniger
lästig, als es Ihnen sein kann, und selbst noch weit lästiger
als Ihnen, eine kostbare Zeit mit der Entwicklung allbe-
kannter ökonomischer Tatsachen zu verlieren, eine Zeit,
die Sie besser Ihren vielfachen Amtsgeschäften, die ich
besser der Erforschung neuer wissenschaftlicher Wahr-
heiten gewidmet hätte. Aber ich bin gezwungen durch
den Staatsanwalt ! Wenn der Staatsanwalt sich erlaubt,
wissenschaftliche Behauptungen, die ich aufgestellt habe,
und die, wie Sie sehen, in jedem Punkte nur der präziseste
Ausdruck der Tatsachen sind und auf der konkretesten
Fülle von Beweisen beruhen, „für unwahr und sophistisch"
zu erklären und sie deshalb als strafbar in Anspruch
*) Soll heißen die Bezahlung für Arbeit, d.h. eben der Lohn.
D.H.
362
zu nehmen, wenn er die Steuerlehre, die ich aufgestellt,
ausdrücklich (p. 31 des stenographischen Berichts) als
eine „wunderbare" bezeichnet — nun so bin ich eben
dadurch gezwungen, den wissenschaftlichen Beweis der
betreffenden Tatsachen in ihren einzelnen Punkten zu
erbringen und darzutun, wie diese angeblich „wunder-
bare" Theorie eben so wahr als allgemein aner-
kannt ist. Und noch versichere ich Ihnen, daß ich bei
dieser Beweisführung, verglichen mit den Beweisen, die
ich erbringen könnte, eine große Selbstbeschränkung wal-
ten lasse.
Alle Ungunst also, welche die Länge dieses Plaidoyers
bei Ihnen erregen kann, kann nur auf die Staatsanwalt-
schaft zurückfallen, welche mir mit so hohem Unrecht
auf diesem ihr ganz fremden wissenschaftlichen Felde
entgegengetreten ist.
Aber, ruft der Staatsanwalt aus (p. 20), der An-
geklagte übersieht absichtlich, daß die indirekten Steuern
nicht nur die Gegenstände des Bedürfnisses treffen, son-
dern daß sie auch auf andern Gegenständen Hegen, „vor
allem auf Luxusartikeln, und die Steuern hierauf, z.B.
auf Seide und selbst auf Zucker, treffen nicht den Ar-
men" ! !
Was gäbe ich wohl darum, meine Herren, wenn ich
die paradiesische Unbefangenheit des Staatsanwaltes in
dieser traurigen Wissenschaft der Nationalökonomie noch
teilen könnte !
Wenn es möglich wäre, durch Steuern auf Luxus-
gegenstände irgend einen erheblichen, irgend einen nur
der Rede werten Teil der Staatsbedürfnisse aufzubringen
— glauben Sie mir, meine Herren, gleichviel ob ich
Ministerpräsident wäre oder Herr von Bismarck, ob
Schultze- Delitzsch oder Herr von Manteuffel, kurz,
363
gleichviel, welches die politische Richtung und Ansicht
des Staatsleiters wäre, seit lange würde man die Steuern
auf Bedürfnisgegenstände in Steuern auf Luxusgegen-
stände umgewandelt haben, denn jedem, der dort steht,
gibt schon das Amt, und gleichviel, welches sonst seine
politische Einsicht und Ansicht sei, eine ungefähre Ahnung
davon, wie notwendig es wäre, die über alle Gebühr auf
die unteren Volksklassen drückende Steuerlast zu erleich-
tern, und wenn dies durch eine so leichte und wohlfeile
Maßregel geschehen könnte, wie durch die Luxussteuer,
— lange würde man zu einer Umwandlung der Steuern
auf Bedürfnisgegenstände in Steuern auf Luxusgegen-
stände geschritten sein 1 ).
Aber die sogenannten Luxussteuern leiden an einem
eigentümlichen Dilemma :
Entweder die Luxussteuern sind keine Luxus -
steuern, d. h. sie Hegen auf Gegenständen des auch
in den untersten Volksklassen allgemein üblichen Ver-
brauchs, wie Kaffee oder Tee, Bier, Branntwein, Seife,
Licht etc., und würden daher wieder zu ihrem bei
weitem größten Teile von den untersten Klassen, dem
Arbeiter, Bauern und Kleinbürger, aufgebracht, —
oder aber sie sind wirkliche Luxussteuern und
dann bringen sie nichts, nichts nämlich, was im
Verhältnis zu den wirklichen Staatsbedürfnissen und
Staatseinnahmen auch nur irgend der Rede wert ist
und in Betracht kommen kann.
Die Gründe sind sehr klar und einfach. Die wirklichen
Luxussteuern stehen stets an folgender Alternative :
*) Auch unter der Herrschaft der Bourgeoisie ? Es entgeht
Lassalle, daß er mit diesem Satz seiner ganzen Theorie von der
geschichtlichen Rolle der indirekten Steuer ins Gesicht schlägt.
D.H.
364
Entweder sie sind zu einem mäßigen Satze an-
gelegt — und dann sind sie eine Steuer, welche nur
eine Handvoll Leute trifft, auf deren erstaunliche, alle
Ihre Vorstellungen übertreffende Geringfügigkeit ich
Sie später noch einen Blick werfen lassen werde, und
welche diese Handvoll Leute zu einem mäßigen kleinen
Betrage trifft, also nichts der Rede Wertes aufbringen
kann.
Oder aber sie sind zu einem hohen Satze an-
gelegt.
Und dann bringen sie noch weniger! Denn dann
versagt sich auch noch jene Handvoll Leute mit wenigen
Ausnahmen diesen erheblich verteuerten Luxus, lieber zu
anderen Arten desselben ihre Zuflucht nehmend, und die
Steuer wird dann fast ganz ertraglos.
Wo sollte ich das Ende finden, wenn ich Ihnen die
unermeßliche Zahl von Zeugnissen und statistischen Tat-
sachen zitieren wollte, welche für das Gesagte zu Gebote
stehen !
Hören Sie den Vater der offiziellen preußischen Sta-
tistik, den Gründer des amtlichen statistischen Bureaus,
den Wirklichen Geheimen — nicht nur den Geheimen,
sondern den Wirklichen Geheimen Oberregierungsrat
Hoff mann.
In seinem Werke „Die Lehre von den Steuern, Berlin
1840" sagt er p. 229 : „Als die preußische Regierung
nach den Erschütterungen, welche der Staat in dem un-
glücklichen Kriege 1806/7 erlitten hatte, ihr zerrüttetes
Finanzwesen wieder einigermaßen zu ordnen suchte und
deshalb ein neues Steuersystem aufstellte, ward durch
das Edikt vom 28. Oktober 1810 über die neuen Kon-
sumtions- und Luxussteuern auch eine Reihe direkter
365
Luxussteuern von männlicher und weiblicher Dienerschaft,
Wagen, Pferden und Hunden eingeführt.
„Wer zu seiner persönlichen Bequemlichkeit männliche
Bedienten hält, sollte jährlich zahlen für einen 6 Taler,
bei zweien für jeden 8, bei dreien für jeden 10, bei
vieren für jeden 12, bei fünfen für jeden 15, bei sechs
oder mehreren für jeden 20 Taler. Wer einen Knecht
oder Jungen, der zum Betriebe der Landwirtschaft oder
eines Gewerbes gehalten wurde, nebenher auch zur per-
sönlichen Bedienung brauchte, zahlte für denselben jähr-
lich 3 Taler; bei weiblicher Bedienung blieb eine Person
stets steuerfrei. Wurde daneben noch eine gehalten, so
waren für diese zu zahlen jährlich 2 Taler ; bei zweien
darüber für jede 3, bei dreien darüber für jede 4, bei
vieren darüber für jede 5, und bei fünfen oder mehr
darüber für jede 6 Taler. — Wer zur persönlichen Be-
quemlichkeit einen vierrädrigen Wagen hielt, zahlte für
diesen 8 Taler, für einen zweirädrigen 6 ; es trat dabei
eine Steigerung des Satzes um einen Taler ein, wenn
zwei, um 2 Taler, wenn drei Wagen gehalten wurden usw.
Ein Reit- oder Kutschpferd wurde jährlich besteuert mit
6 Talern, zwei für jedes mit 8 Talern, drei für jedes
mit 10, vier oder mehr für jedes mit 15 Talern; für
jeden Hund sollte jährlich ein Taler entrichtet werden ;
nur die Hunde, welche wegen eines Gewerbes gehalten
werden mußten, die Hirtenhunde, und die Hunde, welche
die Bauern zur Bewachung ihrer Höfe halten, waren
steuerfrei. Das Gesetz enthielt in allen diesen Bezie-
hungen sehr strenge Vorschriften und schien wenig Raum
zum Umgehen der Steuer unter scheinbaren Vorwänden
zu lassen."
Sie sehen, meine Herren, diese Luxussteuer traf alles
mögliche, Bedienung, männliche und weibliche, Wagen,
366
Pferde, Hunde. Indem sie jede Familie traf, die zwei
weibliche Domestiken hielt, ging sie gewiß so weit, wie
eine Luxussteuer nur gehen kann. Denn wenn der männ-
liche Diener schon Zeichen eines höheren Einkommens
ist, so sind zwei weibliche Dienstleute auch in den Fa-
milien des Mittelstandes sehr allgemein verbreitet. Zu-
gleich war die Steuer hoch und progressistisch, und den-
noch noch nicht so hoch, daß, um ihr zu entgehen, jemand,
der z. B. bis dahin Pferd und Wagen hielt, veranlaßt
sein konnte, diese abzuschaffen.
Und dennoch, meine Herren, was war das Resultat ?
„Gleichwohl — sagt Hoff mann weiter — war der
Ertrag der Steuer ganz unverhältnismäßig gering.
Es kamen nämlich in dem Rechnungsjahre vom 1 . Juli
1811 bis dahin 1812 von dieser Steuer nur wirklich
ein — " Nun, wieviel meinen Sie wohl?
Nun nicht mehr als, wie Hoffmann unter Speziali-
sierung des Beitrags der einzelnen Provinzen anführt, die
für die Staatsbedürfnisse bis zur Lächerlichkeit gering-
fügige Summe von 158828 Taler. 158828 Taler für
die vereinigten Steuern auf männliche und weibliche Be-
dienten, Wagen, Pferde, Hunde !
Hoffmann fährt fort: „In den folgenden Jahren wurde
die Steuer noch unergiebiger; dabei häuften sich die
Rückstände und besonders die Untersuchungen wegen be-
absichtigter Umgehung der Steuer fortschreitend an
und bekundeten unwiderleglich, in welcher Allgemeinheit
dieselbe lästig und verhaßt erschien. Es ward daher nicht
einmal das Ende des wieder ausgebrochenen Krieges ab-
gewartet, sondern, nachdem derselbe eine entschieden gün-
stige Wendung genommen hatte, noch von dem Haupt-
quartier Chaumont in Frankreich aus die Aufhebung der
Luxussteuer verfügt. Sie erfolgte durch die Verordnung
367
vom 2. März 1814 mit der Wirkung, daß dieselbe schon
für das laufende halbe Rechnungsjahr vom 1 . Dezember
1813 bis 31. Mai 1814 nicht mehr erhoben, auch alle
wegen unterlassener Anmeldung steuerpflichtiger Gegen-
stände noch schwebenden Untersuchungen gänzlich nieder-
geschlagen werden sollten."
Wollen Sie ein zweites Beispiel ? Hören Sie, was
Hoffmann, der Wirkliche Geheime, daselbst weiter sagt :
„Schon vor der Einführung dieser Luxussteuern war
durch die Verordnung vom 12. Februar 1809 wegen An-
kauf des Gold- und Silbergeräts durch die Münzämter
und wegen Besteuerung desselben und der Juwelen eine
Stempelung alles damals vorrätigen Gold- und Silber-
geräts, welches nicht gegen Münzscheine an die Regie-
rung verkauft werden wollte, eingeführt worden. Es soll-
ten dabei für den Karat, das ist 2 /$ Lot Gold, 3 Taler
und für das Lot Silber Vi Taler entrichtet werden. Auch
wurden alle damals vorrätigen Juwelen und Perlen einer
Abgabe von einem Sechsteil ihres Wertes unterworfen.
Alles vom 25. April 1809 ab neu verfertigte Gold- und
Silbergerät sollte vor der Ablieferung an die Besteller
oder Käufer ebenfalls gestempelt und mit einer Abgabe
von 2 Talern für den Karat Gold und 1 /q Taler für das
Lot Silber belegt werden." Hoff mann macht nun einige
Angaben über die Gewichtszusätze an unedlem Metall,
welche Gold- und Silbergerätschaften enthalten, und fährt
fort : „Die Steuersätze sollten der Verordnung zufolge be-
ziehungsweise ein Dritteil und ein Vierteil des Metall-
wertes betragen ; mit Rücksicht auf jene Zusätze waren
sie jedoch noch beträchtlich höher gestellt. Die Steuer
brachte eben deswegen sehr wenig ein. Der bei
weitem größte, rechtlich gesinnte Teil der Besitzer von
Gold- und Silbergerät zog es vor, dasselbe der Regierung
368
gegen Münzscheine zu verkaufen, wodurch der volle Wert
der Gerätschaften in soweit vergütet wurde, als sie für
ihren Nennwert bei dem Ankaufe von Domänen oder bei
der Abzahlung von Steuerresten anzubringen waren.
Andere entzogen sich der Steuer durch Verheimlichung
ihrer Gerätschaften aus edlen Metallen um so leichter,
als eine Entdeckung derselben nur durch ein verhaßtes
Eindringen in das Innere des Hauswesens möglich war,
wovon die Regierung Gebrauch zu machen billig Bedenken
trug. Dieser Süberstempel war nicht minder ein Erzeug-
nis der Not jener Zeiten, als die Luxussteuern vom 28.
Oktober 1810 ; er war aber, sofern ein fortlaufendes Ein-
kommen bezweckt wurde, noch uneinträglicher und
gehässiger als diese. Die Deklaration vom 9. Juli 1812
machte daher bekannt, daß der wesentliche Zweck der
Verordnung vom 12. Februar 1809 durch die zum An-
kaufe gegen Münzscheine dargebrachten Gerätschaften be-
reits vollständig erreicht sei und von der ferneren Stem-
pelung daher abgestanden werde. Auch verzichtete die
Regierung auf das Anstellen nachträglicher Untersuchun-
gen wegen der goldenen und silbernen Gerätschaften,
welche durch Verheimlichung im Jahre 1809 der ange-
ordneten Stempelung entzogen worden waren. Die Gründe
gegen alle Steuern dieser Art haben seitdem im
preußischen Staate eine so vollständige Würdigung und
Anerkennung gefunden, daß an deren erneuerte Einfüh-
rung seit dem wiederhergestellten Frieden durchaus nicht
mehr gedacht wurde."
So Hoffmann ! Da haben Sie das ewige Schicksal
aller Luxussteuern, gleichviel in welcher Form sie auf-
treten. Immer die gleiche Ertragslosigkeit ! Und warum
sind alle Luxussteuern immer von so geringfügigstem Er-
trag und warum lastet daher der Betrag des Budgets
24 LaMalle. Ges. Sctriften. Band n. 369
notwendig immer in so unendlich überwiegendem Maße
gerade auf den Schultern der unteren Klassen ? Ich will
Ihnen dies gründlich und bis zur kompaktesten Handgreif-
lichkeit entwickeln.
Der Staatsanwalt hat ausgerufen (p. 31 des steno-
graphischen Berichts): „Wie wunderbar ist es, be-
haupten zu wollen, daß die indirekten Steuern lediglich
— beiläufig: ich habe nicht gesagt lediglich, was ein
Unsinn wäre, sondern ich habe in meinem Vortrage gesagt :
„in bei weitem überwiegendem Maße" und ich sage heute :
in unendlich überwiegendem Maße — vom vierten Stande,
von den Armen aufgebracht werden ! Der Arme ist fak-
tisch nicht in der Lage, solche Beiträge zur indirekten
Steuer zu bezahlen."
Für diesen einen Satz vergebe ich dem Staatsanwalt
alles, was er sonst gesagt hat. Denn dieser Satz zeigt,
daß sein Herz nicht schlecht ist, daß er wirklich
an das glaubt, was er da sagt, und es kommt mehr auf
das Herz an als auf den Kopf!
Freilich, die Unkunde in allen materiellen Verhältnissen
der Gesellschaft, die sich in diesem Satz ausspricht, ist
ungeheuer.
Aber das Studium der Strafrechtsparagraphen und das
Leben in der bürgerlichen Gesellschaft ist allerdings kein
Weg, um die materiellen Mysterien der Gesellschaft
kennen zu lernen, und es gibt überhaupt keinen anderen
Weg hierzu, als einige Jahre seines Lebens der trau-
rigen und ariden 1 ) Wissenschaft der Zahlen zu weihen.
Ich glaube daher, daß auch Sie selbst durch die Reihe
von Tatsachen, die ich Ihnen sofort in der beweisfähig-
*) trockenen, herben.
370
sten Form von der Welt mitteilen werde, ebenso höchlich
als schmerzlich überrascht sein werden !
Treiben wir also einen Moment vaterländische Sta-
tistik !
Sie wissen, daß das neue Steuergesetz vom 1 . Mai
1851 alle Einwohner der Monarchie, welche über tau-
send Taler Einkommen haben, der klassifizierten Ein-
kommensteuer unterworfen hat 1 ).
Wieviel Personen glauben Sie nun wohl, sind in ganz
Preußen der klassifizierten Einkommensteuer unterwor-
fen ? Wieviel Personen gibt es also in ganz Preußen, die
ein Einkommen von über 1 000 Taler haben ?
Sie werden vielleicht staunen, meine Herren, aber die
Zahlen stehen offiziell und authentisch fest. Sie sind
in den Mitteilungen des amtlichen statistischen Bureaus
von dem Chef desselben, dem vor kurzem verstorbenen
Geheimrat Dieterici, Mitglied der Königl. Akademie der
Wissenschaften, nach den amtlichen Listen veröffentlicht
worden, Bd. VII. (Jahrgang 1854) p. 179 dieser Mit-
teilungen. 44407 Personen 2 ) waren hiernach in ganz
Preußen zur klassifizierten Einkommensteuer veran-
schlagt; in der ganzen Monarchie von über 17 Millionen
Einwohnern hatten 44407 Personen ein Einkommen
von über 1000 Taler. Und von diesen 44407 Personen
- 1 ) Das Gesetz von 1851.
2 ) Man vergleiche nun mit dieser offiziellen Steuerliste und
den nachfolgenden genaueren Erörterungen bis p. 66 (vergl. noch
p. 84 und 85) die in meinem „Antwortschreiben" p. 29 aus
Bd. III. und IV. des Dietericischen Stat. Bureaus mitgeteilte
Berechnung, nach welcher zwischen 89 und 96 Prozent in ge-
drückter, dürftiger Lage. Man wird daraus ersehen, auf wel-
cher Unkunde der Bevölkerung der Unglaube beruht, welchem
diese Dietericische Berechnung im Publikum und bei verschie-
denen Blättern begegnet ist.
SV 371
standen wieder 14428, d. h. 32 Prozent der ganzen An-
zahl, auf der untersten Steuerstufe, d. h. sie hatten ein
Einkommen von zwischen 1000 und 1200 Talern, ein
Einkommen, von dem ich Ihnen selbst überlasse, sich zu
sagen, inwiefern es, da doch davon in der Regel eine
ganze Familie unterhalten werden muß, auch nur bereits
einen bescheidenen Grad von Wohlhabenheit bezeichnet.
Man wird vielleicht geneigt sein, einzuwerfen, daß vor
der Steuer jeder gern sein Einkommen verberge und die
Zahl derjenigen, welche über 1000 Taler Einkommen
haben, in der Wirklichkeit daher größer sein müsse, als
sie nach den amtlichen Steuerlisten erscheine. Aber dieser
Einwurf hat für unseren Zweck kein Gewicht. Zunächst
hat der Staat ein großes Interesse daran, nicht zu gering
einzuschätzen, da es sich um seine Einnahmen handelt.
In der Tat hört man sehr häufig Beschwerden über er-
folglos gebliebene Reklamationen und zu hohe Schätzun-
gen. Wenn mancher zu niedrig eingeschätzt sein mag,
so ist es mancher wieder zu hoch, ohne, sei es wegen
seines Kredits, sei es aus anderen Gründen eine Ermäßi-
gung erlangen zu können, und die Zahl der Unter- und
Überschätzten könnte sich leicht ausgleichen. Zudem : ob
jemand 5000 oder 8000 Taler Einkommen hat, mag
oft sehr schwer zu bestimmen sein, und in dieser Hin-
sicht kommen gewiß sehr häufig Irrtümer vor. Aber ob
jemand überhaupt auf einer Einkommensstufe von über
1000 Taler stehe oder nicht — diese Tatsache spricht
sich durch zu viele und zu leicht zu kontrollierende
Symptome aus, als daß hierbei ein wesentlicher Irrtum
stattfinden könne.
Überdies, nehmen wir einen solchen Irrtum an! Er
könnte doch immer nur einen Prozentsatz der auf über
1000 Taler eingeschätzten Zahl betragen. Nehmen wir an,
372
er betrüge 3, 5, ja 10 Prozent der ganzen Anzahl, so gäbe
das auf die Zahl von 44000 Personen, sogar bei 10 Pro-
zent immer nur die wegen ihrer Winzigkeit für den Zweck
unserer Betrachtung gar nicht in Rede kommende Zahl
von 4400 Personen! 1 )
Die nächste Steuerstufe, die einem Einkommen von
1200 Taler bis 1400 Taler entspricht, umfaßt 7355
Personen ; die dritte Steuerstufe, die einem Einkommen
von 1400 bis 1600 Taler entspricht, umfaßt 4721 Per-
sonen. Die vierte Steuerstufe mit einem Einkommen von
1600 bis 2000 Taler umfaßt wieder 5499 Personen.
Von hier ab, von 2000 Taler ab ist, auch wenn eine
Familie von 5 Personen zu erhalten wäre, unbestreitbar
wirkliche Wohlhabenheit vorhanden. Aber von hier ab
umfassen alle noch übrigen 26 Steuerstufen nicht mehr
als 11400 Personen!
Also 1 1 400 Personen im ganzen Staate mit über
2000 Taler Einkommen und, diese einbegriffen, 44400
Personen im ganzen Staate mit über 1000 Taler Ein-
kommen.
Das ist der Status der gesellschaftlichen Bilanz !
Nicht wahr, meine Herren, das würden Sie nie ge-
glaubt, nie für möglich gehalten haben, wenn es hier
nicht in amtlichen Publikationen vorläge ?
Es ist dieselbe lächerlich kleine Handvoll Menschen
*) Hier unterschätzt zwar Lassalle, wie erst die neueste Er-
fahrung wieder gezeigt, den Umfang der Steuerhinterziehung
von Seiten der Besitzenden und die — sagen wir, Nachsicht
der Steuerbehörden gewissen Bevölkerungsklassen gegenüber
ganz bedeutend, aber gerade diese beiden Faktoren sprechen
ihrerseits wieder für seine ursprüngliche Behauptung, daß jeder
privilegierten Klasse die Tendenz innewohnt, die Steuerlast
von sich abzuwälzen. D. H.
373
mit Ihren Familien, die in allen Städten alle Theater,
alle Konzerte, Gesellschaften, Bälle, Kränzchen, Restau-
rationen und Weinstuben füllen, vermöge ihrer Ubiqui-
tät 1 ) den Schein einer Wunder wie großen Anzahl er-
regen, nur an sich denken, nur von sich sprechen, die
sich dünken, die Welt zu sein, und, indem sie allein über
alle Zeitungen und alle Fabrikanstalten der öffentlichen
Meinung disponieren, wahrhaftig sogar alle anderen da-
hin bringen, es zu glauben und sich einreden zu lassen,
daß sie, diese 11000 oder diese 44000, die Welt
sind!
Und unter dieser winzigen Handvoll Leute, die sich
allein regt, allein bewegt, allein spricht, schreibt, per-
oriert, nur ihre eigenen Interessen kennt und verficht und
sich so sehr einredet, alles zu sein, daß sie sich wahr-
haftig noch einredet, sie sei es, welche die Steuern auf-
bringe, — unter dieser Handvoll Menschen windet sich
in stummer, unaussprechlicher Qual, in wimmelnder Zahl
das unbemittelte Volk, die 17 Millionen, produziert alles,
was uns das Leben verschönt, macht uns die unerläß-
liche Bedingung aller Gesittung, die Existenz des Staates
möglich, schlägt seine Schlachten, zahlt seine Steuern —
und hat niemand, der an es dächte und es vertrete !
Und der Staatsanwalt glaubt wirklich, daß die Be-
mittelten, jene 44000 Menschen, die über 1000 Taler
Einkommen haben, die indirekten Steuern aufbringen ?
Stellen wir ein einfaches Rechenexempel an.
Wenn der Staat die 96 Millionen Taler, die er in
dem Budget von 1855, das ich in meinem Vortrage be-
trachtet habe, durch direkte und indirekte Steuern zu-
sammengenommen erhebt, von den Bemittelten durch die
*) Allgegenwart. D. H.
374
indirekte Steuer aufbringen wollte, so würde zuvörderst
jeder dieser 44400 Bemittelten durchschnittlich 2186 Ta-
ler jährlich zur Steuer beizutragen haben, wäh-
rend, wie Sie sahen, 14428 Personen von jenen 44400
überhaupt nicht mehr als 1000 bis 1200 Taler Einkommen
und andere 17575 überhaupt nicht mehr als 2000 Taler
Einkommen haben, und wenn Sie das eingeschätzte
Einkommen aller zur klassifizierten Einkommensteuer
Herangezogenen zusammenaddieren und durch die An-
zahl dieser Steuerpflichtigen dividieren, jeder derselben
überhaupt nur durchschnittlich 2357 Taler Einkommen
hat. —
Zweitens aber : damit durchschnittlich jeder dieser
44400 Bemittelten jährlich 2186 Taler zur indirekten
Steuer beitrage — wie groß müßte da wohl die jähr-
lich von ihm und seiner Familie konsumierte Summe
sein, mit anderen Worten : wieviel müßte der Mann jähr-
lich verzehren, damit von seinem gesamten Konsum für
die bestehenden indirekten Steuern 2186 Taler abfallen?
Die Beantwortung dieser Frage hängt natürlich davon
ab, einen wie hohen Prozentsatz die Steuer von dem zu
konsumierenden Einkommen beträgt.
Die direkte Steuer darf, und zwar auf ihrer höchsten
Stufe, nämlich bei der klassifizierten Einkommensteuer,
gesetzlich nie mehr als 3 Prozent vom Einkommen be-
tragen.
Wollten Sie nun annehmen, daß die indirekten Steuern
5 Prozent von der gesamten Jahresausgabe eines jeden
jener 44400 Personen wegnehmen würden, so wäre das
in dem hier unterstellten Falle schon eine übertrieben
hohe Annahme. Denn wenn manche unserer indirekten
Steuern auch einen weit höheren Prozentsatz des kon-
sumierten Wertes betragen, so betragen andere wiederum
375
einen viel niedrigeren ; besonders aber die meisten Und
gerade kostspieligsten Ausgaben der höheren Klassen sind,
wie Ihnen schon die obigen Zitationen aus den National-
ökonomen gesagt haben, überhaupt keiner indirekten Steuer
unterworfen. Rechnet man also die besteuerten und die
unbesteuerten Ausgaben der begüterten Klassen durchein-
ander, so ist es schon eine ganz unzulässig hohe Annahme,
daß 5 Prozent vom Wert ihrer Gesamtausgabe zu den
indirekten Steuern flössen. Sie erinnern sich, daß Ihnen
oben Sismondi sagte, daß nicht 10 Prozent der Aus-
gaben des Reichen von der indirekten Steuer getroffen
werden, und diese 10 Prozent, die von ihr getroffen wer-
den, werden doch erst in einem Prozentsatz von ihr ge-
troffen, der sich auf 50 Prozent belaufen müßte, damit
er 5 Prozent von der Gesamtausgabe betrüge.
Machen wir gleichwohl, um jenen Einwurf unmöglich
zu machen, diese ganz übertriebene Annahme, daß die
indirekten Steuern 5 Prozent, ja machen wir lieber die
doppelt übertriebene Annahme, daß sie 10
Prozent von der Gesamtausgabe der Begüterten in An-
spruch nehmen.
Damit durchschnittlich jede der 44400 Personen jähr-
lich 2186 Taler zur indirekten Steuer beitrage, müßte,
wenn dieser Steuerbeitrag 10 Prozent von der gesamten
Ausgabe beträgt, der Steuerbeitrag, also die Summe von
2186 Talern, mit der Zahl 10 multipliziert werden, um
die gesamte durchschnittliche Ausgabe eines jeden dieser
44400 zu finden; d. h. die gesamte jährliche Ausgabe
eines jeden derselben müßte durchschnittlich
2186 x 10 = 21 860 Taler betragen! So hoch würde sie
sich aber nur belaufen müssen, wenn der Staat von den
44400 Bemittelten jenen Gesamtsteuerbetrag von
96 Millionen durch die indirekte Steuer erheben wollte.
376
Wenn der Staat aber nur die Hälfte der 96 Mil-
lionen Taler, die er durch Steuern im Jahre 1855 über-
haupt erhob, durch die indirekte Steuer von jenen 44400
erheben wollte — und ich habe in meinem angeklagten
Vortrage spezifiziert nachgewiesen, daß er die ganzen
96 Millionen minus ca. 13 Millionen, daß er also sogar
83 Millionen aus der indirekten Steuer erhob — wenn er
aber nur die Hälfte der 96 Millionen, also nur 48 Mil-
lionen durch die indirekte Steuer von jenen 44400 Be-
mittelten erheben wollte, so würde der durchschnittliche
Beitrag eines jeden derselben zur Steuer noch immer
1043 Taler und seine jährliche Gesamtausgabe somit noch
immer 10430 Taler betragen müssen. Und wenn er nur
den 4. Teil jener 96 Millionen, also 24 Millionen statt
83, von jenen 44400 Bemittelten durch die indirekte
Steuer erheben wollte, so würde noch immer die jähr-
liche durchschnittliche Gesamtausgabe eines jeden der-
selben 5215 Taler betragen müssen. Und wenn er endlich
nur den 10. Teil jener 96 Millionen, also 9600000 Ta-
ler von den 44 400 Bemittelten durch die indirekte Steuer
erheben wollte, so würde die jährliche Gesamtausgabe
eines jeden derselben durchschnittlich immer noch 2186
Taler betragen müssen! Statt dessen haben ja aber 14428
von diesen 44400 überhaupt nur 1000 bis 1200 Taler
Einkommen; andere 17575 davon nur zwischen 1200
bis 2000 Taler Einkommen. Nur 3340 Personen im
ganzen Staat haben, wie Sie sich aus denselben Listen
bei Dieterici überzeugen können, überhaupt über 4000
Taler Einkommen und das durchschnittliche Einkommen
aller jener 44000 Personen beträgt, wie bereits ange-
führt, nur 2357 Taler. — Einkommen ist aber auch
noch lange nicht identisch mit jährlicher Ausgabe.
Denn gerade die besseren Stände haben die Gewohnheit
377
des jährlichen Zuriicklegens und Ansammeins eines Teiles
ihrer Revenuen !
Ich habe Ihnen diese Berechnung gemacht, meine Her-
ren, um Ihnen zu zeigen, wie schlechthin unmöglich es
ist, daß der Staat durch die indirekte Steuer die Be-
mittelten treffen und auch nur den zehnten, ja den
zwanzigsten Teil ihres Betrages von ihnen aufbringen
kann.
Ich habe Ihnen diese Berechnung gemacht, um Ihnen
zu zeigen, in welchen wahrhaft abenteuerlichen Vorstel-
lungen sich der Staatsanwalt bewegt, wenn er bona fide
glaubt, die indirekten Steuern würden ganz oder zur Hälfte
oder zum Dritteil oder auch nur zum zehnten Teil ihres
Betrages, ja selbst nur zu 1 /oo desselben von den Be-
güterten aufgebracht !
Ich habe Ihnen diese Berechnung gemacht, um Ihnen
zu zeigen, woher und aus welcher Klasse das Geld
kommt, mit welchem wir den Staat bilden und die Vor-
teile der Zivilisation erlangen.
Gerechtigkeit also für diese Klasse, meine Herren,
und knebeln Sie nicht den Mund derjenigen, der ohnehin
so Vereinsamten, die für sie das Wort ergreifen:
Aber ich will Ihnen einen noch strikteren und kürzeren
Beweis erbringen.
Die direkten Steuern, welche nach einem Prozentsatz
vom Einkommen erhoben werden, die direkten Einkom-
mensteuern treffen doch jedenfalls die Reichen in einem
unendlich stärkeren Grade, als die indirekten Steuern.
Denn die direkten Steuern werden ja eben auf jeden nach
Verhältnis seines Vermögens und Einkommens gelegt,
während Sie über die indirekten Steuern von den National-
ökonomen oben gehört haben, daß sie im allgemeinen, wie
die Mildesten sagen, wie eine Kopfsteuer wirken, d. h.
378
jeden einzelnen mit dem gleichen Betrage treffen, oder
wie die anderen sagten, jeden sogar mit einem um so
stärkeren Betrage treffen, je ärmer er sei.
Wie kann nun der Staatsanwalt die Behauptung wun-
derbar finden, daß der Betrag der indirekten Steuern
zu seinem bei weitem größten Teile, wie ich in
meinem Vortrage sagte, von den ärmeren Klassen auf-
gebracht wird, wenn dies sogar noch von dem Be-
trage der direkten Steuern gilt?!
Und daß dies selbst bei dem Betrage der direkten
Steuern der Fall ist, und in einem wie hohen Grade, dafür
brauchen Sie nur einen Blick auf die von der Regierung
im Staatshaushalt und in jenen amtlichen Veröffentlichun-
gen des statistischen Bureaus mitgeteilten Zahlen zu wer-
fen, bloß diese Zahlen zu lesen und zu addieren, ohne jede
eigene Berechnung, Veranschlagung usf.
Die klassifizierte Einkommensteuer, die von allen, die
über 1000 Taler Einkommen haben, im ganzen Staate
erhoben wurde, betrug inkl. des Zuschlages von 622000
Taler laut dem offiziellen Staatshaushaltsetat pro 1855
die Summe von 2928000 Taler. Soviel zahlten also zur
direkten Steuer alle, die über 1000 Taler Einkommen
haben.
Nun wird aber nach dem Gesetz vom l.Mai 1851
auch von allen, die unter 1000 Taler Einkommen haben,
und zwar nicht im ganzen Lande, sondern nur in den
nicht mahl- und schlachtsteuerpflichtigen
Ortschaften des Landes, eine direkte Einkommen-
steuer, die sogenannte Klassensteuer erhoben. Und diese
betrug laut demselben Staatshaushaltsetat 9 920 009 Taler.
Also auch zu dem Ertrage der direkten Steuern
trugen die unteren Klassen bloß aus den nicht mahl- und
schlachtsteuerpflichtigen Ortschaften des Landes zwischen
379
3 und 4 mal so viel bei als sämtliche Wohlhabende des
ganzen Landes!
Aber das ist noch nichts, meine Herren ! Rücken wir
den Zahlen der Klassensteuer noch etwas näher auf den
Leib ! Sie werden eine beredte Sprache annehmen !
Die nähere Spezifikation dieser Klassensteuerzahlen
finden Sie in den bereits angezogenen amtlichen Mittei-
lungen des statistischen Bureaus von Geheimrat Dieterici,
in demselben Artikel, Bd. VII, p. 195, auf Grund der
amtlichen Steuerveranlagung pro 1853.
Die Summe der gesamten Klassensteuer pro 1853
betrug, ohne Zuschlag, 7941 915 V2 Taler, also ganz
ebenso viel wie im Jahre 1855 ohne Zuschlag.
Diese 7941915 Taler zerfallen nun in folgende drei
Klassen :
Die erste, unterste Klasse besteht aus 3 Stufen mit
4 Steueransätzen, nach welchen die Haushaltung Klassen-
steuer zahlt V2 bis 1 Taler, 2 Taler und 3 Taler. Der
Geheimrat Dieterici veranschlagt in diesem Artikel,
p. 175, die jährlichen Einnahmen dieser 3 Stufen von
Steuerpflichtigen auf 100 bis 120 Taler, 120 bis 180
Taler, 180 bis 250 Taler.
Das sind also — und mit diesem Einkommen sind oft
auch noch Familien zu unterhalten ■ — die ganz Armen,
die Blutarmen der Gesellschaft.
Nun wohl, und gerade diese unterste Wutarme Klasse
liefert auch zur direkten Steuer von allen Klassen
der Bevölkerung bei weitem den höchsten Beitrag,
denn sie zahlt, wie Sie in der Tabelle bei Dieterici sehen,
38911 17 Va Taler Klassensteuer,
während alle zur klassifizierten Einkommensteuer Heran-
gezogenen, also alle, die über 1000 Taler Einkommen
380
haben, zusammen nur 2306000 Taler ohne Zuschlag
klassifizierte Einkommensteuer zahlen.
Jene allerunterste, blutarme Klasse zahlt aber ebenso
bei weitem mehr als jede der beiden anderen Klassen der
Klassensteuer an Steuer bezahlt, ja sie zahlt beinahe so
viel als die beiden anderen Klassen der Klassensteuer zu-
sammengenommen. Denn während sie 3891117 Taler
zahlt, zahlt die zweite Hauptklasse nur 2 625 294 Taler
und die dritte nur 1 425 504 Taler, also beide zusammen
nur ca. 4 Millionen Taler und somit ungefähr ebenso viel,
wie die unterste Klasse allein.
Aber ferner ! Gehen wir zur zweiten Hauptklasse der
Klassensteuer über. Sie umfaßt 5 Stufen, welche je 4,
5, 6, 8 und 10 Taler Klassensteuer zahlen und welche
Geheimrat Dieterici (p. 175) auf ein Einkommen von
jährlich 250 bis 300 Taler, 300 bis 320 Taler, 320
bis 400 Taler und 400 bis 500 Taler schätzt. Hatten
wir ohnehin mit den Blutarmen zu tun, so sind dies jetzt,
da von dieser Jahres einnähme häufig eine ganze Familie
erhalten werden muß, immer noch die sehr Armen und
Armen. Diese zweite Hauptklasse, innerhalb welcher die
unterste der fünf Stufen wieder den größten Beitrag zur
Steuersumme, nämlich 747 780 Taler zahlt — diese zweite
Hauptklasse der sehr Armen und Armen trägt 2625294
Taler zur Klassensteuer bei.
Kommt jetzt die dritte Hauptklasse der Steuer, aus
vier Stufen bestehend, welche durch die Zirkularverfügung
des Königl. Finanzministerii selbst vom 8. Mai 1851 in
bezug auf ihr Einkommen festgestellt sind. Zur untersten
Stufe sollen nämlich mit jährlich 12 Talern eingeschätzt
werden alle, die ein Einkommen von 500 — 650 Taler
haben; zur zweiten Stufe mit 16 Taler alle, die 650 bis
800 Taler, sur dritten mit 20 TaJer alle, die 800 bis
3S1
900 Taler, und zur vierten mit 24 Taler alle, die 900
bis 1000 Taler Einkommen haben. ;
Soviel werden Sie mir nun jedenfalls bereitwillig zu-
geben, daß die unterste Stufe dieser letzten Hauptklasse,
daß also diejenigen, die eine jährliche Einnahme von
500 Talern bis 650 Talern zum Unterhalt ihrer und ihrer
Familie haben, doch noch durchaus und lange nicht zur
Bourgeoisie gehören, daß sie vielmehr zu jenem
Kleinbürger-, Bauern- und Arbeiterstand gehören, von
dem ich in meinem Vortrage gesprochen habe. Diese
unterste Stufe zahlt wieder 534984 Taler zur Klassen-
steuer. Die zwischen 650 und 800 Taler Einkommen
zahlt 366832 Taler, die zwischen 800 und 900 Taler
zahlt 264080 Taler und endlich die zwischen 900 und
1000 Taler zahlt 259608 Taler zur Klassensteuer.
Seien wir nun sehr freigebig! Betrachten wir alle
solche, die mit ihrer Familie eine Einnahme von über
650 Taler haben, als nicht mehr zu den unbemittelten
und ärmeren Klassen der Nation gehörend, was doch
gewiß durchaus unwahr ist, und stellen wir nun hiernach
eine einfache Addition an. Diese gestaltet sich hiernach
also : f
Hauptklasse.
Zahl der
Steuer^
Pflichtigen.
Prozentsatz
von der ganzen
Zahl der
Klassensteuer-
pflichtigen.
Jährlicher
Steuerbetrag.
Taler
Prozentsatz
von dem ganzen
Klassensteuer«
ertrag.
I.
IL
III. Hauptklasse
unterster Stufe
4521989
464323
44582
89,06
9,14
0,88
3891 117V a
2625294
534984
48,99
33,06
6,74
Summa
5 030894 1 )
99,08
7051395 l j 2
88,79
*) Es sind hierbei nach den gesetzlichen Vorschriften für
die Klassensteuer bekanntlich ebensowohl Einzelsteuernde als
Familien inbegriffen.
382
Dagegen gestalten sich die letzten drei Stufen der
dritten Hauptklasse, die wir einmal als bereits zu den
wohlhabenden Klassen der Nation gehörig ( !) gelten
lassen wollen, in folgenden Zahlen :
Stufe der sämr* I Zahl der
liehen 12 Klassen- ■ Steuer^
Steuersrufen. Pflichtigen.
Prozentsatz j Prozentsatz
von der ganzen £J™*^ j von dem ganzen
"in aer & Klassen steuere
Klassensteuer^ ertrae
Pflichtigen. Taler & '
10.
11.
12.
22927
13204
10817
0,45
0,26
0,21
366832 4,62
264080 3,32
259608 3,27
Summa
4694S
0,92
890520 11,21
Rechnen wir zu diesen .... 890 520 Talern,
welche diese letzten 3 Stufen der
Klassensteuer zahlen, noch den Be-
trag der klassifizierten Einkommen-
steuer pro 1855 (ohne die 622000
Taler Zuschlag, da der Zuschlag
auch bei der Klassensteuer nicht be-
rechnet worden ist) 2 306 000
so zahlen also sämtliche nur irgend-
wie bemittelten Klassen zur direk-
ten Steuer 3196520 Taler,
während alle ganz unbemittelten
Klassen 7051395 Taler,
also weit mehr als das Doppelte, ja fast 70 Pro-
zent zur direkten Steuer beitragen. — Wenn dies
aber sogar bei der direkten Steuer der Fall ist, wie
in aller Welt kann es dann der Staatsanwalt „wunder-
bar" finden, wenn ich in meinem Vortrage (p.27) 1 ) von
der indirekten Steuer wörtlich sage, daß ihr Betrag
x ) Seite 181 unserer Ausgabe.
383
„seinem bei weitem größten Teile nach von Jen Unbe-
mittelten, von den ärmeren Klassen der Nation gezahlt
wird" ?
Wenn schon zum Ertrage der direkten Steuer, die
doch nach Vermögen und Einkommen aufgelegt wird,
die ganz Unbemittelten fast an 70 Prozent beitragen,
nun, wie unendlich größer muß dann nicht dieses
Verhältnis bei der indirekten Steuer sein, die sich
nach dem Verbrauch, und somit nach der Kopfzahl
richtet ? Was diese Zahl betrifft, so haben wir oben
gesehen, daß es im ganzen 44407 Personen in Preußen
gibt, die über 1000 Taler Einnahmen haben und daher
etwa als wohlhabend zu bezeichnen wären. Rechnen wir
aber jetzt noch die letzten drei Stufen der dritten Klassen-
steuerklasse, rechnen wir alle, die über 650 Taler Ein-
kommen haben, dazu, obgleich diese doch gewiß nicht
als wohlhabend gelten können, so gäbe dies also 44407
+ 46908
Summa 91315
nicht unbemittelte Steuerpflichtige im Staat. Allein jene
46908 Steuerpflichtigen, welche zwischen 650 und 1000
Taler Einkommen haben, beziehen sich nur auf die klas-
sensteuerpflichtige Bevölkerung des Staates. Und
wenn diese auch beinahe 7 /s der Gesamtbevölkerung be-
trägt, so gibt es doch auch noch mahl- und schlachtsteuer-
pflichtige Ortschaften, die nicht Klassensteuer zahlen.
Wir müssen diese also gleichfalls in Rechnung ziehen.
Die Bevölkerung der mahl- und schlachtsteuerpflichtigen
Ortschaften in Preußen betrug im Jahre 1858 nach dem
XIII. Band der amtlichen statistischen Mitteilungen von
Geheimrat Dieterici (p. 182) 2284745 Seelen, die Ge-
samtbevölkerung damals nach amtlicher Zählung 1 7 739 913
Seelen, die klassensteuerpflichtige Bevölkerung also
384
15445 168 Seelen. Nehmen wir nun an, wie wir bei einer
Durchschnittsberechnung müssen, daß auf die 2284745
der mahl- und schlachtsteuerpflichtigen Bevölkerung im
Verhältnis ebenso viel Leute mit über 650 Taler jähr-
licher Einnahme kommen wie auf die klassensteuerpflich-
tigen Ortschaften, so ergeben sich weitere 6954 Leute
mit über 650 Taler Einkommen in den mahl- und schlacht-
steuerpflichtigen Ortschaften.
Diese 6954
hinzu addiert zu den obigen . . .91315
ergibt sich eine Gesamtsumme von 98269
Leuten mit über 650 Taler Einkommen in dem ganzen
preußischen Staate. Nehmen Sie an, daß jeder derselben
eine Familie von 5 Personen darstellt, wie man zu rechnen
pflegt, wenn von der gesamten Bevölkerung die Rede
ist, wie man aber durchaus nicht rechnen darf, wenn es
sich bloß um die höheren Stände handelt, in denen die
durchschnittliche Kinderzahl in den Familien weit geringer
ist als im unteren Volk.
Rechnen wir aber immerhin so, — so übertrieben dies
auch ist — so repräsentieren jene 98269 Steuerpflich-
tige eine Zahl von 49 1 345 Seelen, also immer noch eine
solche Zahl, wie man sie zu vernachlässigen pflegt, wenn
man in runden Zahlen die Bevölkerungsstärke großer Na-
tionen angibt, ja eine kleinere Zahl, als ich sie vernach-
lässige, wenn ich von 17 Millionen Einwohnern spreche,
denn die Bevölkerung in Preußen betrug schon 1858,
wie Sie eben gehört haben, über 17739000 Einwohner!
Der ganze Rest der 17 Millionen gehört den ganz
unbemittelten Klassen an !
Und diese winzige Handvoll Menschen, die nur sich
sieht, nur von sich hört und alles mit ihrem eigenen Ge-
25 Lassalle. Ges. Sckriften, Band U. 385
rausch erfüllt, treibt dies so weit, daß sie sich sogar
noch einredet, sie sei es, welche die indirekte Steuer
bezahle ! !
Sie sehen also, daß der Staatsanwalt nur die para-
diesischste Unschuld in allen Elementen der Staatswis-
senschaften an den Tag gelegt hat, indem er mir wider-
sprach, mich der Unwahrheit und des Sophismas be-
schuldigte, und aus der ganzen Fülle seines guten Her-
zens ausrief: das arme Volk ist faktisch nicht in der
Lage, solche Beiträge zur indirekten Steuer zu zahlen !
Ehre seinem guten Herzen, meine Herren !
Jene Unschuld des Kopfes aber wäre einem Juristen
in solchen Dingen weniger zu verübeln. Nur muß er
dann nicht Leute, welche besser Bescheid wissen, der
Unwahrheit beschuldigen und ihre Bestrafung verlangen,
weil e r keine Ahnung von den reellen Zuständen hat !
Trauriger aber ist, daß auch die höheren Gewerbe-
treibenden, welche vorzugsweise „praktische Männer" zu
sein sich einbilden, ganz denselben Irrtum mit dem Staats-
anwalt teilen. Verwunderlich ist es nicht, denn ich habe
es Ihnen bereits gesagt : um wirklich in den Zuständen
der Bevölkerung Bescheid zu wissen, dazu dient kein
sich Umschauen im praktischen Leben, sondern dazu führt
nur ein Weg: der Weg durch die traurige und aride
Wissenschaft der Zahlen. So kommt es denn, daß auch
die höheren Gewerbetreibenden, daß die besitzenden Klas-
sen überhaupt, ganz erfüllt von dem eigenen Geräusch,
das sie ohne Unterlaß von sich selber machen, in voll-
ständiger Übereinstimmung mit dem Staatsanwalt an-
nehmen : sie, wahrhaftig sie, die besitzenden Klassen seien
es, welche die indirekte Steuer bezahlen!
Ein Kommerzienrat, welcher infolge meines Prozesses
von meinem Vortrag und meiner Behauptung hörte, daß
3sa
die ärmeren Klassen den bei weitem größten Teil der
indirekten Steuern bezahlen, ein Kommerzienrat, welcher
ein schönes Vermögen, ein schönes Haus und eine schöne
Frau hat und infolge alles dessen zu den höchlich Zu-
friedenen gehört, rief aus: „Was, das will uns Lassalle
einreden ? Wer trinkt die Schokolade bei Stehely ?
Es ist wahr, meine Herren. Der Kommerzienrat und
seine Standesgenossen trinken die Schokolade bei Stehely.
Verweilen wir also einen Moment bei der Schokolade.
Nach Humboldt und Bonplands großem Werke „Reise
in die Äquinoktialgegenden" T. III. p. 206 betrug damals
— 1818 — die Einfuhr der Kakaobohnen für ganz
Europa 23 Millionen Pfund in einem Werte von 7 360 000
Taler. — Davon kommt der bei weitem größte Teil auf
Spanien und Italien, wo die Schokolade allgemein übliches
Getränk ist. In den deutschen Zollverein wurden im
Jahre 1847 1143500 Pfund Kakaobohnen eingeführt.
In Preußen allein wurden, wie Dr. Mitscherlich in
seiner Monographie „Der Kakao und die Schokolade"
p.43 mitteilt, im Jahre 1821 an 500000 Pfund einge-
führt. Der Einfuhrzoll beträgt 6V2 Taler per Zentner.
Das gibt also 35500 Taler Steuer für die Gesamt-
einfuhr an Schokolade !
Sie sehen, meine Herren, wenn es ein Verdienst um
den pro 1855 108 Millionen betragenden Staatshaus-
haltsetat sein soll, daß der Kommerzienrat mit seinen
Standesgenossen allein alle Schokolade bei Stehely trinkt,
so ist es jedenfalls ein mit unbewaffneten Augen nicht
wahrnehmbares Verdienst.
Betrachten wir einige andere Gegenstände, welche zum
ausschließlichen Konsum der höheren Klassen gehören.
Austern und Seefische brachten im ganzen Zoll-
verein — nicht in Preußen, sondern im ganzen Zoll-
»• 387
verein, meine Herren — wie Geheimrat Dieterici in
den Mitteilungen des Statistischen Bureaus Bd. III. p. 110
publiziert, den Zollertrag von 1 3 000 T a 1 e r n ein !
Aber betrachten wir den gleichsam offiziellen Haupt-
luxuskonsumtionsartikel der wohlhabenden Klassen, den
Champagner !
Der Zollverein führt keine besonderen Listen über die
Einfuhr von Champagner. Nur das Hauptsteueramt in
Berlin zeichnet die in Berlin eingehenden Flaschen Cham-
pagner besonders auf. Nun ist zu berücksichtigen, daß
nach Berlin nicht bloß der Champagner eingeführt wird,
der hier getrunken wird, sondern daß über Berlin auch
fast die ganze Provinz und endlich auch Schlesien den
größten Teil seines Champagners bezieht. Berücksichtigen
Sie nun, daß Berlin die Haupt- und Residenzstadt des
Landes ist, eine Stadt von 550000 Einwohnern. Was
wird hier nicht Champagner getrunken ! Bei Hofe und
bei den Ministern und bei den fremden Gesandten und
von der ganzen Aristokratie, und von unseren Dandys bei
Evest und Gerold und Mäder und in den anderen Re-
staurationen und auf allen Bällen und Festen und Hoch-
zeiten ! Und wahrhaftig, es wird kaum eine Gesellschaft,
kaum ein Diner selbst in den Mittelklassen gegeben, wo
nicht ehren- und schandenhalber diesem gleichsam zere-
moniell und obligatorisch gewordenen Luxus des Cham-
pagners gehuldigt wird.
Was muß also nicht der Champagner hier in Strömen
fließen!
Und trotz alledem, und trotzdem auch noch die Provinz
und Schlesien ihren Champagner meist über Berlin be-
ziehen, sind im ganzen Jahre 1855 hier eingeführt worden
— wieviel meinen Sie wohl? Nun, 148900 Flaschen,
388
wie Geheimrat Dieterici aus den Listen des Hauptsteuer-
amtes in den statistischen Mitteilungen Bd. X. p. 134
bezeugt ! Die Flasche Champagner zahlt zirka 7 V2 Sgr.
Steuer, und das gäbe also 37220 Taler Steuer.
Sie sehen, meine Herren, daß wir aus den homöo-
pathischen Dosen nicht herauskommen.
Aber nehmen wir, um endlich eine beträchtliche Zahl
zu gewinnen, und da die Champagnereinfuhr für das ganze
Land nicht vorhegt, nehmen wir den stärksten Artikel
des ausschließlichen Konsums der besitzenden Klassen.
Es ist das in Preußen der fremde Wein aller Art, den
Champagner inbegriffen. Zugleich wird von diesem Ar-
tikel eine so starke Eingangssteuer erhoben, daß der Sta-
tistiker Hübner in dem Jahrbuch für Volkswirtschaft und
Statistik, Jahrgang 1852, p. 120, sie im Durchschnitt auf
56 Prozent des Verbrauchswertes schätzt.
Der Staatshaushaltsetat pro 1855 und seine Anlagen
geben die Zolleinnahme für Wein nicht besonders an,
sondern dieser Artikel ist daselbst in der allgemeinen
Rubrik Ein-, Aus- und Durchgangsabgaben einbegriffen.
Es ist inzwischen leicht, die betreffenden speziellen
Zahlen anderweitig her zu ergänzen.
In dem vierten Jahrgang des soeben erwähnten sta-
tistischen Jahrbuchs von Hübner, 1856, p. 78 — 81 sind
Tabellen über die Einfuhr des Zollvereins pro 1854
mitgeteilt. Sie ersehen daraus (p. 80), daß im Jahre 1854
im Zollverein eingeführt wurden :
43 086 Zentner Wein in Flaschen mit
einem Zollertrag von . . . 344688 Taler.
191 236 Zentner Wein in Fässern mit
einem Zollertrag von ... 1 147578 ,,
also mit einem Gesamtzollertrag von 1 492 266 Taler.
389
Das ist zunächst wieder die auf den ganzen Zoll-
verein, nicht auf Preußen kommende Summe.
Sie finden indessen in demselben statistischen Jahr-
buch, p. 87, in Dezimalen berechnet, welches bei den
verschiedenen Artikeln der Steuerertrag auf den Kopf
der Bevölkerung des gesamten Zollvereins gewesen ist.
Er betrug hiernach beim Wein in jenem Jahre (1854)
1,3 Sgr. per Kopf.
Berechnen wir nun für den vorliegenden Zweck die
preußische Bevölkerung auf 17 Millionen, so gibt das
ä 1,3 Sgr. Steuerertrag per Kopf 733333 Taler Steuer-
ertrag von fremdem Wein auf ganz Preußen.
Hierzu könnte man noch verlangen die Steuern vom
inländischen Weinbau in Preußen gerechnet zu sehen.
Diese beziehen sich hauptsächlich auf die Moselgegenden,
und der Moselwein wird keineswegs ausschließlich von
den besitzenden Klassen verbraucht. Die niederen Sorten
des Moselweins werden vielmehr an der Mosel und in
der Rheinprovinz überhaupt auch vom Kleinbürger und
Bauern in bedeutenden Quantitäten konsumiert. In-
zwischen, lassen wir das unberücksichtigt und rechnen
wir ihren ganzen Konsum den besitzenden Klassen zu
gut. Die Steuer vom inländischen Weinbau beträgt, wie
wieder der Staatshaushaltsetat von 1855 selbst angibt,
73421 Taler. Fremder und inländischer Wein — • der
Artikel, welcher der bei weitem stärkste Artikel des aus-
schließlichen Konsums der Besitzenden ist — geben so-
mit einen Steuerertrag von 806754 Taler ab.
Sie sehen, wir rücken immer nicht von der Stelle.
Der Staatsanwalt hat mit besonderer Betonung der
Seide Erwähnung getan, welche die besitzenden Klassen
angeblich allein konsumieren.
390
Es ist das nicht richtig. Manche Köchin, z. B. die
meinige, trägt, wenn sie Sonntags ausgeht, ein seidenes
Kleid. Seidene Bänder und Halstücher endlich sind in
sehr ausgebreiteter Weise in den unteren Volksklassen,
zumal bei ihren Weibern zu finden. Für Weib und Toch-
ter des Kleinbürgerstandes endlich sind sie bei Spazier-
gängen und festlichen Gelegenheiten bereits eine soziale
Notwendigkeit.
Inzwischen sehen wir dem Staatsanwalt zulieb von alle-
dem ab und lassen wir auch die Seide ausschließlich den
besitzenden Klassen zugute kommen.
Aus den, in dem schon vorhin angeführten statistischen
Jahrbuch von Hübner mitgeteilten Tabellen, Jahrg. IV.
p. 81, ersehen Sie, daß pro 1854 in den Zollverein ein-
geführt wurden :
Rohe Seide 17 896 Zentner mit einem
Zollertrag von 8948 Taler.
Seidene Waren 3913 Zentner mit einem
Zollertrag von 430430 „
also mit einem Gesamtzollertrag von 439378 Taler.
Und dies ist wieder der Zollertrag für den gesamten
Zollverein.
Berechnen wir nun, um Sie nicht mit mühsameren Be-
rechnungen zu plagen, den Anteil der preußischen Be-
völkerung hieran mit drei Fünfteln, was für unseren Zweck
hinreichend und reichlich gerechnet ist, so ergeben
sich als von den besitzenden Klassen gezahlt Taler
236 625.
Addieren wir nun einmal alle die vier Gegenstände
des ausschließlichen Konsums der besitzenden Klassen,
die wir bisher betrachtet haben :
391
1. die Schokolade des Kommerzien-
rats mit einem Steuerertrag von 32500 Taler.
2. die Seide des Staatsanwalts, ob-
wohl die Seide durchaus nicht
bloß von den besitzenden Klassen
gebraucht wird, mit einem dito
von 236625 „
3. den Wein inkl. des Champagners
und des inländischen Weines, ob-
wohl letzterer auch nicht bloß von
den besitzenden Klassen getrunken
wird 806754 „
4. die Austern und Seefische im
ganzen Zollverein, die ich den
besitzenden Klassen in Preußen
allein verehren will 13000
so gibt das einen Gesamtbeitrag zur in-
direkten Steuer von 1 088 879 Taler.
Sie sehen also, meine Herren, wir rücken und rücken
nicht vom Fleck ! Wir haben durch diese vereinigten vier
Ausgaben des ausschließlichen Konsums der Reicheren
eine Summe erzielt, die, um von allen Staatszwecken
ganz abzusehen, noch nicht hinreicht, auch nur die
Steuerdiener und sonstigen Steuerbeamten
selbst nur zur Hälfte zu bezahlen. Denn die Be-
soldungen der Beamten bei den Zoll- und Steuerämtern
betragen allein, wie Sie aus dem ersten Band, Anlagen
zum Staatshaushaltsetat p. 93 ersehen, die Summe von
2526190 Taler.
Und diese Klasse bildet sich ein, die Steuer zu be-
zahlen !
Rufen wir dagegen das arme Volk auf ! Werfen wir
392
einen einzigen Artikel seines Konsums — noch nicht
den stärksten — auf den Tisch !
Die Branntweinsteuer und Übergangsabgabe von
Branntwein betrug nach dem Staatshaushaltsetat von 1855
nicht weniger als 5800000 Taler, und rechnen wir die
Übergangssteuer ab, so bleiben, wie Geheimrat Dieterici
Bd. III. p. 110 konstatiert, allein für den im Inland kon-
sumierten Branntwein 5 Millionen Taler übrig.
Was tragen Sie zu dieser Steuer bei, meine Herren ?
Was konsumieren Sie jährlich an Branntwein ?
Nichts ? — Ich auch nichts !
An diesen Beispielen, meine Herren, hergenommen von
Artikeln, welche durch ihre Natur zum ausschließenden
Konsum der besitzenden und zum ausschließenden Kon-
sum der nichtbesitzenden Klassen 1 ) gehören, an diesem
Ertragsverhältnis des Branntweins zur Schokolade oder
zum Wein oder zur Seide haben Sie zugleich im allge-
meinen den besten Maßstab, um abzuschätzen, wieviel
auch bei jenen Artikeln, die zum gemeinschaftlichen
Konsum der nichtbesitzenden Klassen und der besitzenden
gehören, von jeder von beiden Klassen zum Ertrage der
indirekten Steuer beigetragen wird.
Inzwischen werden wir uns mit diesem allgemeinen
Gesichtspunkte nicht zu begnügen brauchen.
Einen der stärksten Einnahmeposten des Budgets bildet
*) Selbstverständlich ist das nicht buchstäblich zu nehmen.
Der Branntweinkonsum der besitzenden Klassen in Preußen
ist, namentlich in den nordöstlichen Provinzen, ein relativ ganz
erheblicher. Aber bei der geringen Kopfzahl dieser Klassen im
Verhältnis zur Gesamtbevölkerung fällt er, trotz der bedeuten-
den Leistungen der pommerschen, preußischen usw. Junker im
Schnapsvertilgen, gegenüber dem Gesamtkonsum an Branntwein
kaum ins Gewicht. D. H.
393
die Grundsteuer, die im Staatshaushaltsetat von 1855
mit 10084182 Taler angeführt ist.
Das Budget führt dieselbe zwar unter den direkten
Steuern auf. Aber ich habe bereits in meinem Vortrage
erläutert und werde es später noch näher belegen, daß
unsere Grundsteuer eine Getreidesteuer ist, d. h.
daß sie auf den Getreidepreis und resp. bei Häusern auf
die Miete übergewälzt, also von den Konsumenten be-
zahlt wird und folglich eine indirekte Steuer ist.
Was tragen nun wohl die Nichtbesitzenden und was
die Besitzenden zu jener Getreidesteuer von 10084182
Talern bei ?
Die mildesten der Nationalökonomen, Prof. Rau
u. a., haben Ihnen oben gesagt, daß eine Getreidesteuer
wie eine Kopfsteuer wirkt. In der Tat aber trifft sie
die ärmere Klasse in einem noch viel stärkeren Grade.
Denn je reicher einer ist, desto weniger sättigt er sich vom
Getreide allein. Ich habe einen starken Jahresverbrauch.
Aber an Getreide konsumiere ich persönlich täglich nicht
9 Pfennige, eben weil ich eine Masse anderer Speisen
esse. —
Indes, bleiben wir immerhin bei der, obwohl durch-
aus nicht richtigen Annahme, daß sich die Getreidesteuer
als Kopfsteuer verteile.
Wir haben oben bei der Betrachtung der offiziellen
Einkommensteuerliste gesehen, daß im ganzen in Preußen
44407 Steuerpflichtige existieren, die über 1000 Taler
Einkommen haben. Rechnen wir nun, daß jeder derselben
eine Familie, und zwar eine Familie von fünf Personen
repräsentiert, eine Annahme, die, ich wiederhole es, hier,
wo es sich von den höheren Ständen handelt, sehr über-
trieben ist, so gibt das 222035 Seelen in Preußen, die
den wohlhabenden Ständen angehören.
394
Wenn also die Getreidesteuer als Kopfsteuer sich ver-
teilt, so kommen von den 10080000 Talern der Grund-
steuer auf die Seelen der besitzenden Klasse ein Beitrag
von 126450 Taler und auf die nichtbesitzende Klasse
9 Millionen 953550 Taler!
Oder fassen wir alle, die über 650 Taler Einnahme
haben, als zu der besitzenden Klasse gehörig auf. Wir
haben oben ihre Zahl gefunden. Sie beträgt inklusive
derjenigen, welche über 1000 Taler Einkommen haben
und inklusive der Bevölkerung der mahl- und schlacht-
steuerpflichtigen Ortschaften, wie ich nachgewiesen habe,
98269 Personen, und wenn wir wieder jede derselben
als eine Familie von fünf Personen vertretend auffassen,
so ergibt sich eine Zahl von 49 1 345 Seelen, also das
Verhältnis 17700000 : 10080000 = 491 345 : x oder
279200 Taler, als Beitrag aller nicht gänzlich un-
bemittelten Seelen zu dem Ertrage der Getreidesteuer von
10080000 Taler, so daß für die gänzlich Unbemittel-
ten ein Beitrag von ca. 9800000 Taler zu dem Ertrage
der Getreidesteuer von 10080000 Taler fällt.
Und jene Klasse bildet sich ein, daß sie es sei, welche
die Steuer aufbringe !
Und immer dieselbe Erscheinung, auf welchen Artikel
Sie auch die Augen richten !
Der Staatsanwalt hat vom Zucker gesprochen und die
Steuer hierauf als eine solche bezeichnet, welche die ärme-
ren Klassen nicht träfe. Es ist dies aber ein gewaltiger
Irrtum, meine Herren ! Es ist wieder nur das gute Herz
des Staatsanwalts, welches ihn verleitet, den arbeitenden
Klassen sogar den Zucker entziehen zu wollen !
Ich habe Ihnen schon oben aus Adam Smith zitiert,
daß Tabak, Zucker und Tee, an dessen Stelle bei uns
Kaffee tritt, zu den täglichen und gewohnheitsmäßig all-
395
gemein üblichen Bedürfnissen der untersten Volksklassen
gehören. Es ist dies auch gar nicht anders möglich, weil
der Kaffee bei uns eins der unentbehrlichsten Bedürf-
nisse der unteren Volksklassen ist und zu diesem sogar
bei den Arbeitern in der Regel Zucker gebraucht wird 1 ).
Sollte Adam Smith zum Beleg nicht ausreichen, so
hören Sie den Geheimrat Dieterici. Er sagt in dem III.
Bande der amtlichen statistischen Mitteilungen p. 110
„Ein wichtigeres Bedenken aber noch gegen den Ge-
danken, die indirekten Abgaben noch zu vermehren, ist,
daß sie nur erheblich einbringen, wenn sie auf Gegen-
stände gelegt werden, die allgemein verbraucht wer-
den", und er fährt zum Beleg dessen p. 111 wörtlich
fort: ,, Zucker, Kaffee, Tabak bringen mehr als die
Hälfte aller Eingangssteuern. Es sind Verzehrungs-
gegenstände auch der ärmeren Volksklassen.
Wollte man die schon besteuerten Gegenstände allge-
meiner Verzehrung im Abgabensatz erhöhen, so wäre zu
besorgen, daß die Quanta der Verzehrung sich vermindern
würden, jedenfalls träfe man die ärmere Klasse
vorzugsweise. Wollte man neue Objekte auswählen,
so müßten es wieder nur solche sein, die allgemein
verbraucht würden, man träfe vorzugsweise wie-
der den armen Mann. Es wird nicht möglich sein,
ohne die unteren Schichten der Gesellschaft beson-
- 1 ) Auch dieser Satz ist nicht buchstäblich zu nehmen. Er
traf zu jener Zeit höchstens bei den besser gestellten städtischen
Arbeitern Preußens zu. Der Zuckerverbrauch des Landarbeiters,
der schlechter bezahlten Industriearbeiter usw. war dagegen ganz
unbedeutend. So gering er jedoch pro Kopf dieser Bevölkerungs-
schicht war, so war es auch hier „die Masse", die es brachte,
d. h. die Masse der Individuen, welche diese Bevölkerungs-
schicht bilden. D. H.
396
der s heranzuziehen, eine Erhöhung dieser Abgaben her-
beizuführen, ja es ist zu wünschen, daß Herabsetzungen
eintreten, um eben die Last des gemeinen Mannes
zu erleichtern, die Bedürfnisse des Lebens ihm wohl-
feiler zu schaffen."
Der Geheimrat Dieterici, der frühere Chef unseres
statistischen Bureaus, hat also, wie es scheint, ein weniger
gutes Herz, aber er ist dafür ein besserer Sachkenner,
und Sie sehen, daß, welchen Sachkenner Sie auch fragen,
wenn er noch so hoch in Amt und Würden stände, Sie
immer dieselbe Antwort erhalten.
Und ebenso gewahren Sie überall, wo die Natur des
Artikels einen näheren Einblick in seine Verteilung ge-
stattet, denselben immensen Unterschied.
Sie wissen, meine Herren, daß, wenn die besitzenden
Klassen auch nicht bloß importierte Zigarren rauchen,
d. h. solche, die in Amerika fabriziert sind, sie doch
nur solche Zigarren rauchen, die entweder dort oder in
Hamburg und Bremen fabriziert sind, welche beide nicht
zum Zollverein gehören. Was wird nun nicht von früh
bis abends an Zigarren verraucht, sollte man meinen !
Und dennoch ersehen Sie wieder aus den Tabellen
in Hübners statistischem Jahrbuch, IV. Jahrgang, p.81,
daß 1854 an sämtlichen Zollstätten des Zollvereins nicht
mehr als 235720 Taler Zoll für, sei es nun aus der
Havanna oder aus Hamburg und Bremen oder sonst woher
eingeführte Zigarren entrichtet wurde. Hiervon kommen
also auf Preußen wieder 52 /ioo> um den Satz festzu-
halten, welchen der Geheimrat Dieterici in Bd. IX, p. 54
der statistischen Mitteilungen der Berechnung des Kon-
sumverhältnisses von Preußen zum Zollverein zugrunde
legt, und somit 122574 Taler Zoll auf Preußen.
Die nicht besitzenden Klassen dagegen konsumieren
397
die im Inland fabrizierten Zigarren und ebenso bis auf
ein minimes Bruchteil allen Rauchtabak.
An unbearbeitetem und Stengeltabak wurden aber, wie
Sie aus denselben Tabellen ersehen, in jenem Jahre im
Zollverein eingeführt 367462 Zentner, welche
Steuer entrichteten 1 441 848 Taler.
Dazu die Steuer für Rollentabak . . 109307
Summa: 1551 155 Taler.
Hiervon auf Preußen 52 /ioo oder 786 600 Taler Zoll-
steuer, also nur ungefähr das Sechsfache der von der be-
sitzenden Klasse gezahlten Zigarrensteuer. Und dies ist
ohne Zweifel noch das bei weitem ungünstigste Ver-
hältnis für die besitzende Klasse bei Gegenständen des
allgemeinen Konsums, und auch nur dadurch ermöglicht,
daß der Zentner fabriziert eingeführter Zigarren 20 Taler
Zoll zahlt, der Zentner Rohtabak aber nur 1 1 Taler und
der Zentner unbearbeiteten und Stengeltabaks nur 4 Taler,
eine Differenzierung des Steuersatzes, welcher bei an-
deren Artikeln des allgemeinen Konsums gar oder
doch lange nicht in diesem Verhältnis durchzuführen ist.
Zu diesen 786 000 Talern kommt aber noch eine Steuer
vom inländischen Tabaksbau, welche der Staatshaushalts -
etat mit 140000 Taler aufführt und welche gleichfalls
ausschließlich von der nicht besitzenden Klasse getragen
wird.
Es verhält sich natürlich ganz ebenso und nur noch
in einem weit stärkeren Umfange mit der Mahl- und
Schlachtsteuer, der Braumalz- oder Biersteuer, der Lot-
terie und allen Posten, welche einen irgend erheblichen
Beitrag zu den Staatseinnahmen gewähren, und ich würde
Posten für Posten des gesamten Staatshaushaltsetats mit
Ihnen durchgehen, wenn ich nicht fühlte, eine billige Rück-
sicht auf Ihre Zeit nehmen zu müssen.
398
Zudem ist der Beweis ein für allemal und für alle
Posten geführt, indem ich Ihnen nachwies, daß es im
ganzen Staate nur 44407 Steuerpflichtige — und also
allerhöchstens 222000 Seelen gibt, die sich eines Ein-
kommens von über 1000 Taler erfreuen, und diese ein-
gerechnet nur 98269 Steuerpflichtige oder allerhöchstens
500000 Seelen, die überhaupt ein Familieneinkommen
von über 650 Talern besitzen, diese Handvoll Menschen
aber unmöglich einen Konsum machen kann, der zu dem
Steueraufschlag ein Erhebliches abwirft, wie Ihnen denn
auch Geheimrat Dieterici soeben eingestanden hat, daß
jede indirekte Steuer, sie habe welchen Namen sie wolle,
um etwas irgendwie Nennenswertes einzubringen, gerade
die arme Klasse treffen muß.
Ich will daher nur noch einen der stärksten Steuer-
posten einer näheren Betrachtung in bezug auf seine Ver-
teilung unterwerfen, die Salzsteuer.
Das Salzmonopol trägt dem Staate, wie sie aus dem
Staatshaushaltsetat pro 1855 p. 33 ersehen, 8 302924
Taler ein. Hierin sind auch die Erzeugungskosten des
Salzes nicht inbegriffen. Diese führt der Staatshaushalts -
etat vielmehr (p. 24) unter dem Titel „Einnahme von
den Salinen" mit 1190583 Taler besonders auf. Schon
in dieser Summe ist ein Fabrikationsgewinn inbegriffen,
welcher den Staatskassen nicht als Einkommen aus der
Salzsteuer, sondern als Gewinn am Sahnenbetrieb zu-
fließt, wie der Wirkliche Geheimrat Hoffmann in seinen
nachgelassenen Schriften, p. 512, bezeugt und wie auch
der Staatshaushaltsetat selbst ergibt, indem er 1190583
Taler Salineneinnahme und in den Anlagen Bd. I. p. 324
nur 1121920 Taler Kosten der Salinenverwaltung auf-
führt. Es ist also noch eine Differenz von 70000 Taler
vorhanden, die eigentlich zu dem Ertrage des Salzmono-
399
pols hinzugerechnet werden müßte, und jedenfalls stellt
letzteres eine reine Steuer dar.
Wie verteilt sich also diese Steuer von 8302000 oder
8372000 Taler unter die Klassen der Bevölkerung?
Wir besitzen gerade beim Salz sehr genaues Material
zur Beantwortung dieser Frage.
Meine Herren, ich weiß, daß die Nachweisungen, zu
denen ich jetzt übergehen muß, Ihnen Schmerz bereiten
werden. Aber ich kann Ihnen diesen Schmerz nicht er-
sparen. Es ist notwendig, daß Sie einen ungefähren Ein-
blick in die Motive gewinnen, welche meinem Handeln
zugrunde liegen und es bestimmen.
Es sind wieder amtliche Ermittlungen, die ich Ihnen
jetzt vorführen werde, und zwar ist es eines der inter-
essantesten vom Staate publizierten Werke, von dem ich
sprechen will. Im Juni 1848 fand es das Königl. Landes-
ökonomiekollegium in Berlin an der Zeit und für seine
recht eigentliche Aufgabe und Obliegenheit, die Lage
der arbeitenden Klassen, so weit diese speziell dem Be-
reich der Wirksamkeit des Königl. Landesökonomiekol-
legii, also dem Landbau angehörten, näher zu untersuchen.
Das Königl. Landesökonomiekollegium erließ daher
ein Zirkular vom 22. Juni 1848 an sämtliche landwirt-
schaftlichen Vereine, welches mit folgenden Worten be-
ginnt : l
„Die Frage wegen Verbesserung der materiellen Lage
der arbeitenden Klasse ist an der Tagesordnung und
nach der ganzen Richtung der Zeit eine höchst wichtige.
Ihre angemessene Erledigung aber wird zunächst
davon abhängen, daß sowohl die Zustände, welche man
zu verbessern gedenkt, als auch die Bedürfnisse, die man
zu befriedigen wünscht, vollständig und genau gekannt
sind." Das Landesökonomiekollegium stellte nun zwei
400
Hauptfragen auf, die erste nach dem wahrscheinlichen
Mittelsatz des auskömmlichen Unterhalts einer ländlichen
Arbeiterfamilie von fünf Personen in den verschiedenen
Regierungsbezirken des preußischen Staates. Die zweite
Frage war die : inwiefern jede der folgenden drei Klassen,
in welche das Königl. Landesökonomiekollegium die länd-
liche Arbeiterbevölkerung einteilte, nämlich: 1. Dien st -
leute oder Feldgesinde; 2. Häusler oder Ko-
lonisten, auch Kossäten genannt; 3. Einlieger oder
Heuerlinge, imstande sei, nach jenem durchschnitt-
lichen Mittelsatz auskömmlich und nachhaltig zu existieren.
185 Berichte der landwirtschaftlichen Vereine liefen
infolge dessen bei dem königl. Landesökonomiekollegium
ein und wurden von dem königl. Landesökonomierat und
Generalsekretär des Landesökonomiekollegiums, Pro-
fessor Alexander von Lengerke zu einem Werke ver-
arbeitet, welches dem Ministerium für die landwirtschaft-
lichen Angelegenheiten eingereicht und auf Befehl des
Ministeriums veröffentlicht wurde unter dem Titel „Die
Ländliche Arbeiterfrage, herausgegeben von Professor
Dr. A. v. Lengerke", Berlin 1849.
Nach der Publikation liefen weitere 56 Berichte ein,
infolge deren es dem Professor v. Lengerke nötig er-
schien, eine Umrechnung der Durchschnittssätze vorzu-
nehmen. Er reichte diese Arbeit im Jahre 1852 dem
königl. Landesökonomiekollegium ein, welches die Publi-
kation dieser Umrechnung und Berichtigung in den amt-
lichen Mitteilungen des vom Geheimrat Dieterici heraus-
gegebenen statistischen Bureaus beschloß, wo sie im V.
Bde. p. 270 — 387 erschienen sind.
Die Mitteilungen, die ich Ihnen gemacht, waren nötig,
um Sie das ganze Gewicht der nachfolgenden Angaben
ermessen zu lassen.
26 Laswlle. G«. ScnWften, Band II 401
Aus demselben Grunde ist noch eine andere Bemer-
kung erforderlich. Das ganze Werk wurde veranlaßt durch
den offen eingestandenen Zweck, den damaligen Agita-
tionen der Presse betreffs der Lage des Arbeiterstandes
entgegenzutreten und sie möglichst zu widerlegen. Pro-
fessor v. Lengerke erklärt dies ausdrücklich in der Ein-
leitung : ,Je lauter — sagt er — sich die allgemeine
Stimme und ihr Organ, die Presse, über den Gegenstand
vernehmen ließ, desto mehr stellte sich ein großer Mangel
tatsächlicher Kenntnis der betreffenden Verhältnisse und
Zustände heraus. Die Waffen der Verhandelnden waren
überwiegend Raisonnements und Phrasen ; statt Prinzipien
und Motive sah man vielfach in die Diskussion Unge-
höriges, Parteigeist und Leidenschaft hineingetragen ; so
wurden allmählich Zweck und Ziel der Erörterung ver-
rückt und als Früchte derselben wurden zu großem Teile
haltungslose Ratschläge und vage Experimente an Stelle
praktischer Maßregeln und sicherer Hilfe geboten. Darum
erachtete es das Kollegium für das Erste und Nötigste,
sich von den wirklichen Zuständen, auf welche die Auf-
merksamkeit sich so entschieden gelenkt hatte, eine so
umfassende und vollständige Kenntnis wie immer möglich
zu verschaffen, um nicht in die Gefahr zu kommen, Schluß-
folgen zu ziehen, welche nicht mit der Wirklichkeit und
Wahrheit übereinstimmten und dadurch zu verleiten, die
hochwichtige Sache in einer Weise anzugreifen, welche,
statt besänftigend und wohltätig, beunruhigend und störend
wirken könnte."
Der Presse möglichst entgegenzutreten war also
der Zweck, der dies Werk veranlaßte. Denn damals war
unsere Presse, wenn es ihr auch in der Tat hin und
wieder an der hinreichenden tatsächlichen Kenntnis ge-
fehlt haben mag, noch in ihrer Jugend! Sie hatte noch
402
ein Herz für die Lage i
d für die Leiden des Volkes !
Sie plädierte noch seine Sache! Sie war noch nicht an-
gelangt bei der routinierten und greisenhaften Stumpf-
sinnigkeit unserer heutigen Presse, welche nur für
die Interessen der Besitzenden Sinn, Ohr und Stimme hat.
Ihr sollte also entgegengetreten werden. Es ist von
Gewicht, diesen Zweck hervorzuheben. Denn wenn ich
auch keineswegs die Wahrheitsliebe jenes Werkes in
Zweifel ziehen will, so werden Sie doch begreifen, daß
ein Werk, ausdrücklich aus dem Zwecke hervorgegangen,
wie Professor v. Lengerke sagt, zu besänftigen und zu
beruhigen, eher geneigt ist, zu untertreiben als zu über-
treiben, eher geneigt ist, nach der optimistischen als nach
der pessimistischen Seite hin zu fehlen, oder mindestens
die Tatsachen selbst, die es konstatiert, stilistisch so viel
als möglich zu mildern.
Und dennoch, von welchen Eingeständnissen wimmelt
dieses Buch !
Der wahrscheinliche Mittelsatz des auskömmlichen Un-
terhalts einer ausdrücklich auf fünf Personen angenom-
menen ländlichen Arbeiterfamilie wird in jedem Regie-
rungsbezirk aus dem daselbst in der Wirklichkeit ge-
wohnheitsmäßig erforderlichen Auskommen der Bevöl-
kerung ermittelt und beträgt hiernach (s. die tabellarische
Aufstellung in den Nachträgen bei Dieterici V. p. 319) !
für den Reg. -Bezirk Königsberg 109 Tlr. 29 Sgr.
Gumbinnen
Danzig
Marienwerder
Posen
Bromberg
Potsdam
usw.
85 „
12
94 „
18
105 „
12
76 ,,
19
80 „
—
94 „
14
26«
403
Im Durchschnitt im ganzen Staate 105 Taler 2 Sgr.
9 P f . Das ist der gewohnheitsmäßig übliche Auskommens-
Mittelsatz einer Familie von fünf Personen, also 21 Taler
Jahreskonsum per Kopf.
Und dies, meine Herren, ist immer nur erst noch der
S o 1 1 - E t a t ! Dies Einkommen sollte jede Familie von
fünf Personen haben, um nach dem Durchschnitt der
üblichen Bedürfnisse existieren zu können, — dies Ein-
kommen hat sie aber noch lange nicht, wie Sie gleich
sehen werden. Denn nun wird erst die Frage aufgeworfen :
ist dieses Auskommen bei jeder der vorgenannten drei
Rubriken: Dienstleute, Häusler und Heuerlinge auch
vorhanden? Unter Dienstleuten oder Feldgesinde wer-
den, wie ich größerer Deutlichkeit halber bemerken will,
solche Arbeiter verstanden, die, ohne selbst ein Grund-
eigentum zu besitzen, in einem kontraktlichen Dienstver-
hältnis zu einer Gutsherrschaft stehen und gegen gewisse
Naturalemolumente 1 ) und einen fixierten Tagelohn aus-
schließlich ihrer Herrschaft zur Verfügung sind.
Unter Häuslern, Kolonisten oder Kossäten werden
solche Personen verstanden, die zwar ein kleines Grund-
eigentum besitzen, Haus, Garten, etwas Ackerland usw.,
von dem Ertrage allein aber sich nicht ernähren können und
deshalb noch Arbeit für Geld suchen müssen.
Unter Einliegern und Heuerlingen endlich solche Per-
sonen, die weder in einem festen Dienstverhältnis stehen,
noch auch ein eigenes Grundstück besitzen, sondern in
den Dörfern oder Kolonien zur Miete wohnen und sich
ganz durch Arbeit, welche sie suchen müssen, zu er-
nähren haben.
In dem zusammenfassenden Resümee wird nun von Pro-
fessor v. Lengerke die Antwort dahin gegeben, daß nur
i) Einkünfte. D. H.
404
die erste Kategorie, die kein Eigentum besitzenden
Dienstleute, im allgemeinen jenes Auskommen besitzen,
keineswegs aber die zweite und dritte Kategorie, die Häus-
ler und die Heuerlinge.
Professor v. Lengerke sagt in dem vorangestellten
Resümee p. 14 wörtlich: „Nach allem Obigen sind die
Dienstleute in der preußischen Monarchie durchweg im-
stande, für ihre Bedürfnisse durch ihren Verdienst aus-
kömmlich, wenn auch nicht überall nachhaltig
zu sorgen."
„Wenden wir uns — fährt er fort — jetzt zu der
Klasse der sogenannten Häusler (Kolonisten), so geht
aus unseren Zusammenstellungen hervor, daß die Lage
derselben im großen ganzen weniger günstig
als die der Dienstleute, ja daß solche sogar
in manchen Gegenden und vielen Fällen kei-
neswegs besser als die der Einlieger oder
Heuerlinge ist."
Und welches diese Lage ist, das sagt Professor
v. Lengerke zu dieser Klasse übergehend, p. 17: „All-
gemeiner und entschiedener tritt die Mißlichkeit der Lage
des ländlichen Arbeiters jedenfalls bei dem Einlieger und
Heuerling hervor — seine Existenz ist weit über-
wiegend eine dürftige und haltungslose."
Haltungslos und dürftig, meine Herren, immer, wie
Sie nicht genug festhalten können, bemessen mit dem
Maßstab eines in der einmal vorhandenen Misere üblichen
Auskommensatzes von 105 Taler auf fünf Köpfe, bei
dessen Vorhandensein eine günstige und gesicherte
Lage angenommen wird!
Noch weit nachdrücklicher und wuchtiger sind aber die
Eingeständnisse in dem auf das Resümee folgenden Mate-
rial über die einzelnen Regierungsbezirke.
405
Ich greife nur einige wenige Beispiele heraus.
So heißt es p. 84 über die Lage der Häusler oder
Kätner, die also ein Eigentum haben, im Regierungs-
bezirk Marienwerder : „Eigenkätner und Einlieger be-
finden sich in fast gleicher Lage, denn die Kate der
ersteren ist in der Regel von sehr geringem Wert und ist
allermeist verschuldet ; auch stehen beide meistenteils auf
einer sehr niedrigen Stufe der geistigen und sittlichen
Kultur." Und auf derselben Seite über die Häusler im
Kreise Stuhm : „Diese Klasse lebt hier im größten Elend"
und bald darauf: „die unglücklichen zu weit gehen-
den Parzellierungen des Landes vermehren
diese Klasse bedeutend, und schleunige Abhilfe
durch die Gesetzgebung scheint notwendig."
Und p. 87 von den Einliegern und Heuerlingen im
Regierungsbezirk Königsberg, Kreis Memel : „Die Lage
dieser Arbeiter — hier Loosleute genannt — ist jeden-
falls die unsicherste."
Und als Resümee über die Lage der Heuerlinge im
Regierungsbezirk Gumbinnen p. 102: „Denselben Ein-
fluß äußert diese Frucht (die Kartoffel) auf die Lage
der vorhandenen Heuerlinge. Diese ist durchgehends
immer und überall eine prekäre, die schlimmste von allen.
Mißrät jenes ihr hauptsächlichstes Nahrungsmittel, so ge-
raten sie sofort in Not und Elend."
Und p. 107 : „Der Arbeiterstand harrt der Erleich-
terungen, die ihm werden sollen und werden müssen,
wenn eine Änderung des ihn vorzugsweise be-
drückenden Abgabesystems ins Leben getreten
sein wird."
Professor v. Lengerke druckt die von mir betonten
Worte gleichfalls mit gesperrter Schrift.
Und p. 121 sagt er in zusammenfassender Betrach-
406
tung, die er jeder Provinz folgen läßt, über die Provinz
Preußen: „Faßt man alles Vorhergehende zusammen,
so geht unzweifelhaft daraus hervor, daß die Zustände
der ländlichen Arbeiter, welche in keinen festen Dienst-
verhältnissen stehen, vor allen der Einlieger oder Heuer-
linge in den mehrsten, ja allen Beziehungen eine recht
betrübende ist. Ihre Lebensweise erscheint durchweg als
eine armselige, d. h. mehr als dürftige. Ihre Nahrungs-
mittel beschränken sich wesentlich auf Kartoffeln, Salz
und Branntwein. Eine solche ultrierte 1 ) Einfachheit der
Ernährung muß begreiflich auf die physischen Zustände
dieser Bevölkerungsklasse entschiedenen Einfluß äußern ;
sie ist häufig von schlaffer Natur und so viel minder
arbeitskräftig als in anderen Gegenden, daß hier bei einem
namhaft niedrigen Tagelohn die Arbeit doch oft erheb-
lich teurer zu stehen kommt."
Und bei der Provinz Brandenburg, Regierungsbezirk
Frankfurt, p. 158: „Viel schlechter stehen die eigent-
lichen Häusler oder Büdner, die außer ihrem Hause
an Garten- und Ackerland nichts besitzen. Diese sitzen,
da sie in der Regel von Einliegern Miete erhalten, da-
durch selbst meist miete- und abgabenfrei ; fordern indes
ihre Häuser viel Reparaturen, so unterscheiden sie sich
nicht viel von den Einliegern. Man kann daher die
Verhältnisse jener mit diesen fast gleich-
stellen etc." Und über die Einlieger und Heuerlinge
im Regierungsbezirk Potsdam, p. 161 : „Im allgemeinen
ist die Lage dieser Leute eine haltungslose." Und im
Regierungsbezirk Frankfurt, p. 164 : „Das Verhältnis zwi-
schen den gutgestellten Dienstleuten und den herrenlosen
Tagelöhnern wird ein immer ungünstigeres. Viele von den
x ) Aufs Äußerste getrieben. D. H.
407
jüngeren Tagelöhnern finden ein festes Unterkommen nicht
mehr oder sehr schwer, und die größeren und kleineren
Grundbesitzer vermögen kaum noch allen herrenlosen
Tagelöhnern auch nur einiges Kartoffelland zu gewähren,
oder aber entziehen sich dieser Observanz, weil sie durch
baren Tagelohn ihre Arbeit billiger herstellen,
und so wird denn die eigentliche Basis für den bisherigen
Wohlstand der Tagelöhner, nämlich die Gelegenheit, sich
in ausreichendem Maße die nötigen Naturalien selbst pro-
duzieren zu können — immer mehr gefährdet. Da-
her das Drängen der Tagelöhner, sich durch Kauf oder
Pacht in den Besitz kleiner Grundstücke zu setzen, wo-
durch aber teilweise das entgegengesetzte Resultat
herbeigeführt worden ist, indem bei zu kleinen Par-
zellen, oft noch dazu schlechten Landes, die Existenz
des Tagelöhners eher gefährdet als gesichert erscheint."
Und zusammenfassend über die gesamte ländliche Ar-
beiterbevölkerung im Regierungsbezirk Frankfurt wird
p. 172 gesagt: ,,Die hier ins Auge zu fassenden Zu-
stände im südlichen Teile des Kreises Königsberg an-
langend, so kann nicht in Abrede gestellt werden, daß
die physische Kraft der dortigen ländlichen Arbeiter im
Abnehmen ist, teilweise als notwendige Folge des vor-
herrschenden Genusses der Kartoffel und des aus ihr
gewonnenen Branntweins, teilweise — und dies ist aus-
schließlich bei den herrenlosen Tagelöhnern der Fall — ■
infolge der durch unzureichenden Verdienst bedingten,
unzureichenden und schlechten Nahrungsmit-
tel überhaupt."
Und über die Lage der Häusler und Kolonisten in
Schlesien, Kreis Neumarkt, p. 261 : „Jedenfalls haben
diese Leute eine weit unsichrere Stellung als
die Heuerlinge."
408
Und über die früher Robotpflichtigen, p. 265 : „Unter
diesen Umständen kann diese Klasse dermalen — be-
sonders wenn noch Zins für einige hundert Taler Schuld
zu zahlen ist — nicht bestehen, sofern sie nicht Ge-
legenheit hat, Land zuzupachten oder Arbeit beim Dominio
zu erlangen. Viele wünschen daher die ersehnte und er-
strebte Freiheit nicht erlangt zu haben.
Und zusammenfassend über die Lage der Häusler in
ganz Schlesien, p. 268 : „Aus diesen Schilderungen geht
hervor, daß die Lage dieser Leute häufig keinebessere
ist, als die der besitzlosen Arbeiter; nur im Regie-
rungsbezirk Liegnitz gestalten sich ihre Verhältnisse
durchweg günstiger. Im allgemeinen steht sich der Häus-
ler da, wo noch Überbleibsel des Dresch- (Robot-) Gärt-
nerverhältnisses geblieben, besser etc. '
Und um kursorischer zu Werke zu gehen, heißt es
über die Lage der Heuerlinge, Regierungsbezirk Oppeln,
p. 276 : „Dermalen befindet sich ein großer Teil der ganz
besitzlosen Arbeiterklasse wegen unzureichender Arbeit
und weil für sie in keiner Zeit eine Nebenbeschäftigung
vorhanden, selbst bei billigen Nahrungspreisen
fast in beständigem Nahrungsmangel."
Und eine allgemeine Schilderung der Lage aller länd-
lichen Arbeiter im Regierungsbezirk Oppeln gebend, sagt
Professor v. Lengerke p. 292 mit gesperrter Schrift :
„Größtenteils erreicht diese Klasse Men-
schen kein hohes Alter, woran natürlich die
schlechte Lebensweise, übermäßige Arbeit
und der Nahrungskummer schuld ist."
Ebenso heißt es von Westfalen, Regierungsbezirk
Arnsberg, p. 355 : „A.uch in diesem Bezirke — (wie
nämlich vorher schon p. 354 von dem Regierungsbezirk
Münster gesagt worden war) — stimmt die Lage der
409
fraglichen Arbeiterklasse (der Häusler) mit der dritten
Klasse der Heuerlinge im wesentlichen überein."
Noch schlimmer in der Rheinprovinz, wo es von den
Häuslern im Regierungsbezirk Düsseldorf p. 380 heißt :
„Die Vorzüge der Lage dieser Leute sind mehr schein-
bar, da deren Eigentum gemeinhin zu einer solchen Höhe
mit Schulden belastet ist, daß der Zinsenbetrag dem Be-
laufe der Miete, welche ein Einlieger oder Heuerling
entrichten muß, mehr oder minder annähernd gleichkommt.
Der einzig reelle Vorteil für sie besteht nur darin, daß
sie einen festen Grund und Boden haben, wo sie ihre
kümmerliche Existenz fristen."
Und von den Häuslern im Regierungsbezirk Koblenz
heißt es, wodurch zugleich gelegentlich ein Punkt noch
weiter konstatiert wird, den ich Ihnen schon früher nach-
gewiesen habe, p. 381: „Ihre Lage wird noch da-
durch verschlimmert, daß die Höhe des Tage-
lohnes auch bei steigendem Brotpreise die-
selbe bleibt." Und von den Heuerlingen im Regie-
rungsbezirk Köln p. 385 : „Am beunruhigendsten aber ist
der Umstand, daß selbst die besitzlosen Arbeiterfami-
lien, welche in dem günstigen Verhältnis einer
ununterbrochenen Tätigkeit stehen, dennoch
nicht imstande sind, ihr Auskommen durch
ihren Verdienst zu sichern."
Und die gesamten Verhältnisse der ländlichen Arbei-
terbevölkerung in der Rheinprovinz zusammenfassend, sagt
Professor v. Lengerke p. 387 : „Nach dem Vorhergehen-
den und mit Berücksichtigung der dort noch nicht er-
wähnten Verhältnisse der arbeitenden Klasse läßt sich
die Frage wegen des auskömmlichen und nachhaltigen
Verdienstes derselben im allgemeinen nur dahin beant-
worten :
410
„Daß der rheinpreußische Arbeiter über-
wiegend sein hinreichendes und regelmäßiges
Auskommen nicht hat, und zwar um so weniger, je
mehr es an permanenter Arbeit gebricht und je mehr
neuerer Zeit die Verteuerung der Lebensmittel die Be-
friedigung seiner notwendigen Bedürfnisse erschwert hat."
Um aber zu wissen, was mit den vorstehenden tat-
sächlichen Angaben gegeben ist, müssen wir noch einen
Blick auf die Zahlen werfen, welche jede der angegebenen
drei Kategorien ländlicher Arbeiter umfaßt.
Die Dienstleute oder das FeMgesinde berechnet Pro-
fessor v. Lengerke daselbst (Nachträge bei Dieterici,
Bd.V. p. 325) auf 903181. Das sind also die Leute,
welche jenen oben angegebenen Mittelsatz von 80, 90,
100, 110 Taler etc., der sich im gesamten Durchschnitt
des Staates auf 105 Taler 2 Sgr. 9 Pf. auf die Familie
von fünf Personen stellt, wirklich haben, oder, wie Pro-
fessor v. Lengerke sagt, in auskömmlicher, aber nicht
nachhaltiger Weise haben.
Die beiden anderen Kategorien, die Häusler und die
Einlieger haben ihn nicht, haben selbst jenen für fünf
Personen auf 80, 90, 100, 110 Taler etc. je nach dem
üblichen Elend ihres Regierungsbezirkes berechneten Mit-
telsatz von 105 Taler im Staatsdurchschnitt nicht ein-
mal, und wie kolossal die Anzahl der zu diesen beiden
Klassen Gehörigen ist, mag Ihnen wieder Professor v.
Lengerke selbst sagen.
Er berechnet in den Nachträgen bei Dieterici, Bd. V.
p.325, die Zahl der Häusler auf 1497440, die Zahl
der Heuerlinge auf 749 173. Die Heuerlinge allein schätzt
e r inklusive ihrer Familienglieder auf 3 745 865 Seelen.
Ich überlasse Ihnen demnach, sich zu sagen, wie groß
die Seelenzahl bei den Familien der Häusler sein mag,
411
deren Zahl bei Lengerke das Doppelte der Heuer-
linge beträgt.
Und dabei ist, wie Professor v. Lengerke p. 324 da-
selbst ausdrücklich erklärt, immer nur von den in länd-
lichen Erwerbsverhältnissen beschäftigten Arbeitern, nicht
von den auf dem Lande lebenden, aber in Bergbau, Ge-
werbe und Fabriken beschäftigten Arbeitern die Rede.
Das sind also die vom Ministerium selbst veröffent-
lichten Tatsachen, veröffentlicht doch also eben, um sie
zur Kenntnis der Bevölkerung zu bringen, um das Licht
und die Diskussion der öffentlichen Meinung auf sie zu
ziehen, um sie den besitzenden Klassen an das Herz zu
legen, wenn auch unsere Presse in der größten Apathie
und Gleichgültigkeit an ihnen vorübergeht.
Die armselige Frage, ob ich vier Monate innerhalb
der Wände meines Bibliothekzimmers oder innerhalb der
Mauern eines Gefängnisses studieren werde, — wohin
verschwindet sie mir selbst, wohin muß sie Ihnen ver-
schwinden vor diesen gewaltigen Tatsachen, die ich vor
Ihnen aufzurollen genötigt bin, und den gewaltigen Fragen,
die sie in sich bergen ?
Und wie wollte ich mir sogar Glück wünschen zu
diesem Prozeß, wenn es mir gelänge, in Ihnen, meine
Herren, in meinen Mitbürgern überhaupt, durch die Auf-
rollung dieser Tatsachen die Überzeugung zu erwecken,
daß diese Lage der Dinge nicht so bleiben kann und
ihre Verbesserung das dringendste Bedürfnis der Zeit
ist! —
Kommen wir aber zu dem Punkte, der es erforderlich
gemacht hat, auf jenes Werk einzugehen.
Welches ist der Betrag an Salz, den diese Bevöl-
kerung konsumiert?
Das Werk enthält bei jedem Kreis die genaue Spe-
412
zifikation der dortigen Bedürfnisse in den acht Kolonnen :
Wohnung, Feuerung und Erleuchtung, Nahrung, Klei-
dung, .Viehfuttermittel, Unterhalt der Arbeitswerkzeuge,
Salz und Abgaben. Wie Sie am bequemsten auf der
Tabelle in dem berichtigenden Nachtrag bei Dieterici,
Bd. V. p. 319, zusammengestellt finden, beträgt im Re-
gierungsbezirk Königsberg, wo der Mittelsatz des Aus-
kommens für die Familie 109 Taler 29 Sgr. ist, der Be-
darf an Salz 3 Taler 14 Sgr., in Gumbinnen, wo der
Mittelsatz des Auskommens 85 Taler 12 Sgr. ist, der
Bedarf an Salz 3 Taler 21 Sgr., in Danzig, wo der
Mittelsatz des Auskommens 94 Taler 18 Sgr. ist, der
Bedarf an Salz 3 Taler 17 Sgr. usw., im ganzen Staats-
durchschnitt, in welchem der Mittelsatz des Auskommens
105 Taler 2 Sgr. 9 Pf. für jene ländlichen Arbeiter-
familien von fünf Personen beträgt, beträgt der Bedarf
an Salz 2 Taler 22 Sgr. 2 Pf., also beinahe 3 Pro-
zent von dem Einkommen, von dem Solleinkommen
— mit welchem das faktische Einkommen noch lange nicht
Schritt hält — jener Familien.
Während diese also von 105 Talern 2 Taler 22 Sgr.
auf Salz verwenden müssen, — und dieser Betrag ist
noch, wie ich anderweitig nachweisen könnte, hier aber
auf sich beruhen lassen will, eher noch zu gering von
Professor v. Lengerke angenommen — was beträgt der
Salzverbrauch in unseren Ständen ?
Ihre Familien zu fünf Köpfen geschätzt, habe ich guten
Grund anzunehmen, daß Sie — fragen Sie Ihre Haus-
frauen, meine Herren, und Sie werden die Rechnung be-
stätigt finden — höchstens, aber höchstens 1 Taler
10 Sgr. auf die Familie an Salz verzehren.
Daß Sie um so viel weniger an Salz verbrauchen,
kann Sie nicht überraschen. Es ist eine bekannte Tat-
413
sache, daß, je ordinärer und weniger nahrhaft die Spei-
sen sind, von denen man sich nährt, ein um so größerer
Zusatz von Salz erforderlich ist. Es genüge hierfür das
Zeugnis des Wirklichen Geheimrates Hoffmann in seinen
nachgelassenen Schriften p. 499 : „Es (nämlich das Koch-
salz) wird dem Ärmsten nur um so unentbehrlicher, je
gröber und minder nahrhaft die Speisen sind, womit er
sich nährt."
Jene 98269 Familien, die in ganz Preußen über 650
Taler Einkommen haben, würden hiernach zu 1 Taler
10 Sgr. per Familie im ganzen 131355 Taler an Salz
konsumieren. Dies wäre ihr Beitrag sowohl zu den
1 190583 Talern, welche die Salzerzeugung als zu den
8302924 Talern, welche die Salzsteuer in jenem Budget
beträgt. Den ganzen . Rest beider Summen, also zirka
9360000 Taler tragen wieder die ärmeren Klassen.
Und bei dieser Lage der Dinge könnten Sie es mir
verdenken, wenn ich öffentliche Meinung für die Sache
der unteren Klassen zu machen suche ?
Sie könnten eine aufrührerische Gesinnung — immer-
hin würde ja eine solche noch lange nicht strafbar sein ;
es handelt sich um einen aufrührerischen Tatbestand,
nicht um eine bloße Gesinnung — aber Sie könnten selbst
nur eine aufrührerische Gesinnung darin sehen, wenn
ich mich nicht bei den vulgären Schlagworten des Tages
beruhigen kann ?
Und warum kann ich dies nicht ?
Das publizierte Urteil sagt von mir (p. 44 des steno-
graphischen Berichts) 1 ), daß ich mich selbst zu dem
Arbeiterstande zähle. Das Urteil scheint hierbei eine ob-
gleich sehr deutliche Stelle meines Vortrages sehr miß-
*) Im 11. Band unserer Ausgabe.
414
verstanden zu haben. Wir alle sind Arbeiter, sagte ich,
in dem Sinne, in welchem ich eben jedes Glied der mensch-
lichen Gesellschaft, und auch Sie selbst, das sich der-
selben nützlich macht, zu den Arbeitern zähle. Mich in
einem anderen äußeren oder für mich speziellen Sinne
zu den Arbeitern zählen zu wollen, dazu fehlt mir jede
Veranlassung und jede Möglichkeit. In dieser Hinsicht
bin ich vielmehr durchaus in einer Bourgeoisposition, und
meine Einkünfte gewähren mir die Mittel, ein den Wissen-
schaften gewidmetes Leben zu führen und diesem Zweck
erhebliche Opfer zu bringen.
Was zwingt mich also dennoch gegen jene Schlag-
worte anzugehen und die öffentliche Meinung auf die
ungerechte und schreiende Lage der unteren Klassen zu
lenken ?
Einsam gehe ich meinen Weg durch die Gesellschaft,
von den Staatsanwälten verfolgt, von den Gerichten ver-
urteilt, und von der heutigen liberalen Presse, glauben
Sie mir, mit noch größerem inneren Grauen betrachtet, als
von Staatsanwälten und Gerichten zusammen !
Was also zwingt mich zu alledem?
Ich will es Ihnen sagen, meine Herren!
Weil — denn ich darf es sagen und bei diesem An-
laß muß ich es sagen — weil meine Studien tiefer,
meine Kenntnisse ausgebreiteter und mein Gesichtskreis
dadurch weiter ist, deshalb ist es mir unmöglich, mich
bei den Schlagworten des Tages zu beruhigen.
Die großen und gewaltigen Konvulsionen, in denen
seit Dezennien Europa sich windet und die uns alle gleich
schmerzlich erfüllen, sie können nicht den Zweck haben,
den die Vorurteile des Augenblicks ihnen zuweisen !
Damit Herr von Unruh und Herr von Vincke mit dem
Könige keifen können und den Ministern, und hommes
415
d'importance, Männer von Wichtigkeit, für diese zu sein
sich schmeicheln dürfen, dazu sind diese Umwälzungen
nicht eingetreten ! Damit die große Bourgeoisie, die Spitze
jener ,44407 zu ihren Landhäusern, Theaterlogen, Mai-
tressen und anderen Genüssen auch noch die Eitelkeit der
Selbstregierung hinzufügen und sich in parlamentarischen
Reden das Vergnügen öffentlicher Schaustellung geben
kann — dazu kann und darf so viel Blut nicht geflossen,
so viele Qualen nicht hervorgebracht, so viele Konvul-
sionen nicht durchgemacht worden sein, deren Resultat
der Gesellschaft dann nicht entfernt die verlorene Ruhe
vergüten würde ! *)
Soll ich Ihnen den letzten Extrakt langer und
mühseliger Studien in einen einzigen Satz, in das
gemeinsame Ergebnis meiner Forschungen in den ver-
schiedensten Zweigen historischer Wissenschaften zusam-
menfassen, so lautet dieser Satz also :
Von zwei Dingen eines. Entweder lassen Sie uns
Zyperwein trinken und schöne Mädchen küssen, also nur
x ) Diese Stelle, in den Sommermonaten 1863 geschrieben,
zeigt bereits die Wandlung an, die in Lassalle unter dem Ein-
fluß der borniert gehässigen Art, wie die Fortschrittspartei ihn
bekämpfte, vor sich ging. Sechs Monate zuvor hatte er in der
zweiten Verfassungsrede die Frage des Budgetsrechts der Kam-
mer als die wichtigste des Augenblicks, drei Monate zuvor, in
der Rede „Die Wissenschaft und die Arbeiter", die Interessen-
gemeinschaft von Bourgeoisie und Arbeiter gegenüber der Re-
gierung betont — hier erscheint der Verfassungskonflikt schon
fast in demselben Lichte, in dem ihn die Organe der äußersten
Reaktion hinstellten. Wie recht nun auch Lassalle den Vinckes
und Unruhs gegenüber hatte — der erstere gehörte übrigens
nicht einmal zur Fortschrittspartei, sondern zur altliberalen
Fraktion — so ist er doch schon mit der Gegenüberstellung
von Verfassungsfrage und Arbeiterfrage an der schiefen Ebene
angelangt, deren Ende für ihn Ronsdorf heißen sollte. D. H-
416
dem gewöhnlichsten Genußegoismus frönen — oder aber,
wenn wir von Staat und Sittlichkeit sprechen wollen,
so lassen Sie uns alle unsere Kräfte der Verbesserung
des dunklen Loses der unendlichen Mehrheit des Men-
schengeschlechts weihen, aus deren nachtbedeckten Fluten
wir Besitzende nur hervorragen wie einzelne Pfeiler,
gleichsam um zu zeigen, wie dunkel jene Flut, wie tief
ihr Abgrund sei !
Und ich bin nicht der einzige, meine Herren, den
seine Studien zu diesem Endresultate geführt haben.
Hören Sie die melancholischen Worte, in die nach
langem Kampf mit sich selber John Stuart Mill, der
glänzendste jetzt lebende Repräsentant der Ricardoschen
Schule, also der tiefsten und wissenschaftlichsten Rich-
tung der Bourgeoisökonomie, ausbricht : „Wenn die große
Masse des Menschengeschlechts — sagt er Bd. I. p. 277
— immer so bleiben sollte, wie sie gegenwärtig ist, in der
Sklaverei mühseliger Arbeit, an der sie kein Interesse hat
und für welche sie also auch kein Interesse fühlt, sich
von früh morgens bis spät in die Nacht abquälend, um
sich nur den notwendigen Lebensbedarf zu beschaffen,
mit all den intellektuellen und moralischen Mängeln, die
ein solcher Zustand mit sich bringt — ohne eigene innere
Hilfsquellen — ohne Bildung, denn sie können nicht besser
gebildet, als ernährt werden — selbstsüchtig, denn ihr
Unterhalt nimmt alle ihre Gedanken in Anspruch — ohne
Interesse und Selbstgefühl als Staatsbürger und Mitglieder
der Gesellschaft ; dagegen mit dem in ihren Gemütern
gärenden Gefühl des ihnen vermeintlich widerfahrenen
Unrechts hinsichtlich dessen, was andere besitzen, sie
aber entbehren — wenn ein solcher Zustand bestimmt
wäre, ewig zu dauern, so wüßte ich nicht, wie jemand,
der seiner Ve rnunft mächtig ist, dazu kommen
87 L»ss»ll«. G«. Schriften. Band II. 417
sollte, sich weiter um die Bestimmung des
Menschengeschlechts zu bekümmern. Die ein-
zige Weisheit würde dann darin bestehen, mit epikur Mi-
scher Gleichgültigkeit für sich und diejenigen, für
die man ein Interesse empfindet, dem Leben so viele
persönliche Befriedigung, als es ohne Beeinträchtigung
anderer gewähren kann, abzugewinnen und das bedeu-
tungslose Gewühl der sogenannten zivilisier-
ten Existenz unbeachtet vorübergehen zu
lassen."
Der Mann sprach nicht immer so.
Es gab eine Zeit, wo er herbe gegen die polemisiert
hätte, die so sprachen ; aber fortgesetzte Studien und
fortgesetztes Nachdenken haben ihn zu dieser Erkenntnis
gebracht.
Und was sagt der preußische Wirkliche Geheime ?
,,So schlich sich — sagt der Wirkliche Geheimrat Hoff-
mann p. 224 seiner nachgelassenen Schriften — unter all-
gemeinem Beifalle der Wohlwollenden und Verständigen
ein Mittel zur Verminderung des Lohnsatzes für Hand-
arbeit ein, dessen Folgen Greuel der Entsittlichung
wurden, welche allerdings in solchem Umfange nur der
neuesten Zeit angehören und namentlich mit den Spinn-
und Webemaschinen zu solcher Ausdehnung gelangten,
daß jetzt der größte Teil einiger vorzüglich berühmten
Fabrikorte darunter erliegt. Nur sehr kräftige Re-
gierungen vermögen hier Einhalt zu tun und nur lang-
sam fortschreitend ist eine Rückkehr zum Besseren mög-
lich. So wie Großbritannien voranging auf dieser
verderblichen Bahn, so beginnt es jetzt auch vor-
anzugehen durch Beschränkungen der Befugnis,
Kinder und Frauen zu Fabrikarbeiten zu gebrauchen. Was
bis jetzt hierin geschah, ist allerdings noch bei weitem
418
unzureichend, dem Übel zu steuern, indessen offen-
bart es doch eine Richtung der gesetzgebenden und
vollziehenden Macht, deren endliches Ziel die Be-
freiung der Gewerbsamkeit von dem schmählichen
Vorwurfe sein muß, daß sie die Vermehrung des Wohl-
standes der Nation nur mit der Entsittlichungeines
beträchtlichen Teiles derselben zu erkaufen ver-
möge."
Wenn ich das gesagt hätte, meine Herren, daß die
jetzige Gewerbsamkeit dem , .schmählichen Vorwurf"
unterliege, die Vermehrung des Wohlstandes der Nation
mit der Entsittlichung eines beträchtlichen Teiles der-
selben zu erkaufen — welchen Beweis für die uner-
hörteste Anreizung zu Haß und Verachtung würde der
Staatsanwalt nicht darin gefunden haben?
Und während unsere Nichts - als - Freihändler, die
Affen der Manchester- Männer, diese Lächerlichen, die
sich dünken, Ökonomen zu sein, alle Spalten unserer
Tagespresse füllen, und dem irregeleiteten Volke ein Ho-
sianna über die Unverbesserlichkeit und Vortrefflichkeit
unserer wirtschaftlichen Zustände singen, während sie den
Staat, von dessen Maßregeln, wie der preußische Ge-
heimrat Hoffmann, so auch der englische Nationalökonom
John Stuart Mill, übereinstimmend allein die Möglichkeit
einer Besserung erwarten, als das Prinzip des Bösen
verschreien, um so jede humanisierende Abhilfe des jetzi-
gen ihnen so profitabeln Schlendrians unmöglich zu
machen, während sie sich auf alle Weise bemühen —
und an sich selbst wenigstens haben sie es bereits erreicht
— die öffentliche Vernunft in einen Todesschlaf zu lullen,
wollten Sie, meine Herren, mir es verwehren, öffent-
liche Meinung zu machen für jenen großen Zweck, über
den, wie Sie sehen, trotz alles Protestes profitwütiger
27' 419
Baumwollenlords und ihrer geistlosen Nachbeter in
Deutschland, alle wahrhaften Männer der Wissen-
schaft den Grundsätzen nach bereits einig sind?
Oder welches andere Mittel hätte ich, für denselben
tätig zu sein ?
Im patriarchalischen Absolutismus, noch im Anfang
dieses Jahrhunderts, reichte man ein Promemoria bei dem
König ein, wenn man reformatorische Maßregeln im
Staatsleben als notwendig und heilsam nachweisen zu
können glaubte. Und hätte ich damals gelebt, so würde
ich wahrscheinlich diesen Weg gegangen sein.
Heute aber, wo König und Minister, selbst wenn sie
ändern wollten, machtlos sind, wenn ihnen nicht ein
hinreichender Druck öffentlicher Meinung zur Seite steht
— ich werde ihnen noch ein eklatantes Beispiel hierfür
im Laufe meiner Rede anführen, meine Herren — heute,
was kann ich Anderes und Besseres tun, als zur öffent-
lichen Diskussion zu schreiten und zu versuchen, diesen
Druck der öffentlichen Meinung zu erzeugen ?
Doch ehe ich hierin weitergehe, habe ich Ihnen
noch den Nachweis für zwei Punkte meines Vortrages
zu erbringen. Denn es soll nicht gesagt werden, daß ich
auch nur ein Atom von dem unbewiesen gelassen habe,
was der Staatsanwalt bestritten und bezweifelt hat.
Ich habe in meinem Vortrag und in der Verhandlung
erster Instanz zum großen Erstaunen des Staatsanwaltes
erklärt, daß, abgesehen von den Domäneneinkünften,
welche eine Einnahme aus Besitzungen bildet, alle Steuern,
mit Ausnahme der klassifizierten Einkommen- und Klas-
sensteuer, in der Wirklichkeit indirekte Steuern sind,
wenn sie auch vom Budget nicht unter dieselben gerech-
net werden, oder sogar wie die Gewerbesteuer und die
Grundsteuer im Budget unter der Rubrik der direkten
420
Steuern erscheinen. Das komme nämlich daher, daß das
Budget bei seiner Einteilung nicht nach wissenschaftlichen
Grundsätzen verfahre, noch verfahren könne, sondern sich
lediglich an den äußeren Exekutionsmodus halte, nach
welchem die Steuern eingetrieben werden. Wissenschaft-
lich gesprochen und in Wahrheit seien aber nur solche
Steuern direkte Steuern, welche auf Besitz, respektive
Einkommen, gelegt seien, wogegen indirekte Steuern alle
solche Steuern sind, welche den Einzelnen nur durch die
Vermittlung eines besonderen Bedürfnisses treffen, so
daß zu diesen Salz-, Post-, Lotterie- und auch alle direkt
erhobenen Steuern, wenn sie wie die Grundsteuer über-
gewälzt werden können, kurz bei uns alle Steuern, sie
mögen einen Namen haben, welchen sie wollen, mit Aus-
nahme der Klassen- und Einkommensteuer gehören.
Der Staatsanwalt hat diese Theorie mit allen Ge-
bärden des Erstaunens begleitet.
Hören Sie, wie feststehend in der Wissenschaft die-
selbe ist.
In der Beilage zu Nr. 304 der offiziellen Allgemeinen
Preußischen Staatszeitung vom Jahre 1829 publizierte der
Wirkliche Geheimrat Hoff mann einen nachher in seinen
nachgelassenen Schriften p. 461 etc. abgedruckten Ar-
tikel, welcher also beginnt :
Als vor zwanzig Jahren sehr viel allgemeiner und an-
gelegentlicher, als jetzt, auch bei uns über die Vorzüge
und Nachteile der direkten und indirekten Steuern ge-
stritten wurde, zeigte sich kein Bedürfnis, vorläufig zu
erörtern, welchen Steuern diese Benennungen zukommen.
Obwohl in Frankreich der Besitz wichtigerpolitischer
Rechte von der Zahlung eines gewissen Betrages direkter
Steuern abhängt, so scheint auch dort nicht streitig gewesen
zu sein, welche Steuern für direkte zu halten wären.
421
Insbesondere ward die Patentsteuer dort, wie die ver-
wandte Gewerbesteuer hier, allgemein für eine direkte
geachtet und nur erst seit kurzem wollen einige Zeit-
schriften sie nicht mehr dafür gelten lassen. Besteht auch
bei uns durchaus keine Veranlassung, einen ähn-
lichen Streit aufzuregen ( — deshalb nämlich, meint Hoff-
mann, weil damals noch keine politischen Rechte in Preu-
ßen daran geknüpft waren — ), so scheint es doch nicht
ganz überflüssig, an die Begriffe zu erinnern, welche
der allgemeinen Einteilung aller Steuern in direkte und
indirekte zum Grund liegen."
Beiläufig also : was sagt hier der Wirkliche Geheime ?
Dann würde erst eine wirkliche Veranlassung vorliegen,
den Begriff der direkten und indirekten Steuern zu dis-
kutieren, wenn politische Rechte an sie geknüpft
wären. Dies ist seit 14 Jahren bei uns eingetreten. Ich
verfahre nach dem Rate des Wirklichen Geheimen. Ich
diskutiere jetzt den Begriff der direkten und der indirekten
Steuern und ihr Verhältnis zueinander — und Staatsan-
walt und Gerichtshof sieht hierin eine Aufreizung zu Haß
und Verachtung !
Aber weiter in der Sache. Hoff mann zeigt nun, wie
die Einteilung des Budgets deshalb nicht stichhaltig sei
und sein könne, weil das Budget nicht entscheiden könne,
inwiefern derjenige, der die Steuer zahlt, sie auch definitiv
trägt, oder sie überwälzt und somit nur vorschießt.
Als den wahrhaften Unterschied zwischen direkten und
indirekten Steuern stellt er darauf den Satz auf : „Man
besteuert entweder was ist oder was geschieht." Das
erstere seien direkte Steuern, das zweite indirekte. Der
Besitz sei etwas, das ist, ein Bestehendes. Eine
Handlung etwas, das geschieht.
Und so könnte ich Ihnen eine Anzahl von Autoren
422
aufführen, die alle in ähnlichen Wendungen den wahr-
haften Unterschied zwischen direkten und indirekten
Steuern zu definieren suchen. Bei näherer Überlegung
wird Ihnen einleuchten, daß es nur derselbe schon bei
Hoffmann arbeitende Gedanke ist, den ich, wie ich glaube,
nur klarer und begrifflicher definiere, wenn ich i n d i r e k t e
Steuern alle solche nenne, gleichviel in welcher Form
sie der Staat auferlegt und wer sie an diesen vorschießt,
welche den Einzelnen nicht um seines Habens willen,
sondern vermöge eines besonderen Bedürfnisses
treffen, durch welches er sich mit ihnen vermittelt.
Gleichviel aber welches die theoretisch am richtigsten
gefaßte Definition sei, die ich überdies in meinem Vor-
trage, wo dies nicht hingehörte, gar nicht diskutiere, son-
dern sie nur den dort gegebenen Resultaten zugrunde
liegen lasse, — über diese praktischen Resultate selbst,
darüber, daß zu den indirekten Steuern alle solche ge-
hören, die — gleichviel ob sie nun das Budget unter den
indirekten Steuern oder als Monopole oder als Einnahme
aus Zweigen des öffentlichen Dienstes oder unter welcher
Benennung immer aufführe — den Einzelnen durch die
Vermittlung seiner besonderen Bedürfnisse treffen, dar-
über waltet auch bei den Nationen, die sich nicht wie
wir Deutsche mit Definitionen plagen, nicht der geringste
Zweifel in der Wissenschaft ob.
Hören Sie z. B. den Baron de Gerando, membre de
Tinstitut de France, Verfasser des großen Werkes : In-
stituts du Droit administratif francais. Er beginnt Bd. IV,
p. 100 das Kapitelll ,,des Contributions indirectes" mit
den Worten § 1045 : On comprend sous le nom de con-
tributions indirectes une assez grande variete de droits.
„Man begreift unter dem Namen der indirekten Steuern
sehr verschiedenartige Abgaben." Er beginnt nun, was
423
dem Franzosen näher liegt als das deutsche Definieren,
durch Beispiele ihren Begriff klar zu machen. „Quel-
ques-uns sont directement percus sur certains objects de
consommation immediate. Tels sont les droits sur les
boissons, sur les sels, sur les cartes ä jouer." „Einige
werden direkt erhoben auf gewisse Konsumtionsgegen-
stände, wie Getränke, Salz, Spielkarten." § 1046 : „Quel-
ques -uns etablis sur des objects de consommation sont
lies a un monopole en faveur de l'Etat, c'est ce qui a
lieu relativement au tabac, aux poudres a feu" ; „Einige,
die auf Konsumtionsgegenstände gelegt sind, sind an ein
Staatsmonopol geknüpft, z. B. beim Tabak und Schieß-
pulver." §1048: „Quelques-uns sont etablis ä l'occas-
sion des transports ; tels sont les droits de navigation,
de passage sur les bacs et bateaux ; ceux de la poste
aux lettres, ceux sur. les voitures publiques." „Einige
sind auf den Transport gelegt, so die Schiffahrtsabgaben,
die Abgaben bei Fähren und Überfahrtskähnen, die auf
die Brief post und die Schnellposten gelegten Ge-
bühren." § 1050: „Quelques-uns enfin sont etablis a
raison et ä l'occassion de certaines actes, pour lesquels
ils accompagnent certaines garanties ; tels sont les droits
de greffe, d'enregistrement, de timbre, et ceux de garantie
pour les matieres d'or et d'argent." „Einige sind auf
gewisse Akte gelegt, bei welchen sie gewisse Garantien
begleiten, so z. B. die Gebühren der Gerichtsschreiberei,
der Einregistrierung, des Stempels und diejenigen der
Garantie für Silber- und Goldmaterien."
Sie sehen also, daß trotz der Verwunderung des Staats-
anwalts, den Stempel von mir unter die indirekten
Steuern subsumiert zu sehen, dies doch für niemand
anders zweifelhaft ist.
Der Staatsanwalt hat bei diesem Anlaß ausgerufen
424
(p. 20 des stenographischen Berichts) *) : „Ebenso kommt
der Arme selten in die Lage, Stempel, namentlich
hohe, zu lösen und partizipiert also auch an dieser — in-
direkten ! — Steuer nicht."
Zunächst wundert mich bei dem guten Herzen des
Staatsanwalts, daß er nicht gesehen hat, wie für den
Handwerker und den kleinen Landmann der Stempel,
den er bei einem Darlehen von 200 Taler bezahlt, ebenso
drückend und weit drückender wäre, als für den Fabri-
kanten und großen Grundbesitzer der Stempel von einem
hohen Darlehen.
Aber das ist noch nicht die wahrhafte und entschei-
dende Form der Widerlegung : Diese besteht vielmehr
darin, daß der Staatsanwalt, offenbar wieder durch sein
gutes Herz verführt, nicht sieht, daß auch die hohen
Stempel, welche der Reiche entrichtet, von ihm nur
vorgeschossen, in der Tat aber vom Konsumenten
und somit auch wieder vom Armen definitivgezahlt
werden ! Freilich ! Würden Darlehen aufgenommen zum
Zweck von Verschwendungen, so würden allerdings die
für diese Darlehensakte und Wechsel erforderlichen Stem-
pel aus dem Vermögen der Darleiher zu bestreiten sein.
Aber wir leben im ganzen in einer sehr wirtschaftlichen
Gesellschaft und der Betrag der Darlehen, die jährlich
zu Verschwendungszwecken aufgenommen werden, muß
ein äußerst geringfügiger sein.
Bei Darlehen aber, welche der Landwirt zu landwirt-
schaftlichen Anlagen und Verbesserungen, der Fabrikant
und der Kaufmann zum Betrieb ihres Geschäfts auf-
nehmen, fallen die Stempel, welche für die getätigten
Wechsel, Darlehensakte und Hypotheken eingefordert
1 ) Im 11. Band unserer Ausgabe.
425
werden, ebenso gut wie die Zinsen jener Darlehen, unter
die notwendigen Produktionskosten, verteuern
somit die Produktion und sind definitiv vom Konsu-
menten, also auch vom Armen, im Preis der Produkte zu
bezahlen.
Um Ihnen einen kleinen Beleg zu geben, zu welchen
verwickelten nachteiligen Folgen, zu welchen Quellen von
Verarmung, an die man auf den ersten Blick gar nicht
denken würde, Stempel- und Gerichtskosten oft Veran-
lassung geben, will ich mir nur erlauben, Ihnen eine ein-
zige Stelle aus dem vorhin erwähnten, vom Staate publi-
zierten Werk des Professors von Lengerke anzuführen.
Es heißt daselbst von den Häuslern oder Kätnern im
Kreis Ragnit p. 79 : „Eine große, oft nicht zu erschwin-
gende Last dieser Grundstücke ist das Ausgedinge,
das auch den Aufschwung der Bauerngrundstücke hindert
und zu häufigen Prozessen und Verarmung Veran-
lassung wird. Grund zur Verschreibung eines Ausgedinges
ist die Furcht vor Einmischung der Gerichte
bei Erbschaftsregulierungen und die dadurch
entstehenden enormen Kosten. Noch im kräftig-
sten Mannesalter nehmen die Besitzer eines Grundstücks,
wenn sie fürchten, sich nicht halten zu können, häufiger
noch, wenn Mann und Frau einer langwierigen Krankheit
unterworfen werden, Veranlassung, das Grundstück einem
ihrer Söhne, meist aber einem Fremden, unter der Be-
dingung, daß er ihre Tochter heiratet, abzutreten. Es
wird dann ein Kaufgeld verschrieben und für die Eltern
die Hergabe einer Masse von Emolumenten, als Alten-
teilausgedinge. Zuweilen ruhen auf einem solchen Grund-
stücke 3 — 4 solcher Ausgedinge. Das Üble ist nun
noch, daß solch junges Ehepaar häufig ein Alter von
16, 20, 22 Jahren hat und vermöge seiner Jugend und
426
Unerfahrenheit zum Erwerbe nicht kräftig und verständig
genug ist. Sehr wünschenswert wäre es, daß der-
gleichen Verschreibungen, sie mögen in barem Gel de oder
Emolumenten bestehen, künftig nicht gestattet würden;
notwendig wäre dann aber auch unentgeltliche
Erbregulierung."
Und ebenso p. 83 von Gumbinnen : ,,E in wesent-
licher Übelstand ist die auch auf den Grundstücken
der Kätner haftende Last der sogenannten Ausgedinge"
u. a. a. O.
Von alledem, was ich über die indirekten Steuern ge-
sagt habe, wäre nur ein einziger Punkt denkbarerweise an-
greifbar gewesen. Und gerade ihn hat der Staatsanwalt
wegen gänzlicher Unbekanntschaft mit der ökonomischen
Wissenschaft unangegriffen gelassen.
Ich muß denselben aber dennoch kurz berühren, weil
Sie in dieser Wissenschaft besser bewandert sein dürften,
als der Staatsanwalt und daher leicht von selbst auf diesen
Einwurf kommen könnten.
Dieser Einwurf besteht darin, daß ich auch die
Grundsteuer zu den indirekten Steuern rechne. Man
ist nämlich sehr lange in der Wissenschaft der Ansicht
gewesen, daß die Grundsteuer eine Steuer von der
Reineinnahme der Grundbesitzer, daß sie eine
Grundrentensteuer sei.
Man ist allgemein dieser Ansicht gewesen bis auf
Ricardo.
Aber der große Engländer Ricardo hat nachgewiesen,
daß diese Wirkung nur eine solche Grundsteuer haben
würde, welche die Äcker unterster Qualität, die noch
von der Nation bebaut werden, gänzlich steuerfrei
läßt, daß dagegen jede Grundsteuer, welche auch diese
Äcker unterster Qualität trifft — und dies ist bei uns
427
wie anderwärts der Fall — gleichviel zu einem wie nie-
drigen Satze und wenn sie auch bei den Äckern besserer
Qualität proportionell steigt, immer wie eine Steuer auf
die Getreideproduktion wirkt und wirken muß, d.h.
von den steuerpflichtigen Grundbesitzern auf den Preis
des Getreides übergewälzt wird.
Ich will nicht, was ein überflüssiger Angriff auf Ihre
Zeit wäre, die Gründe hiervon, die mit innerer Notwen-
digkeit in der ganzen Ricardoschen Grundrententheorie
wurzeln, hier entwickeln. Ich will Ihnen nur zum Beleg
Ricardos eigene Worte anführen, die ich nach der großen
französischen Gesamtausgabe der Ökonomisten T. XIII.
p. 148 zitiere. Ricardo sagt daselbst (Kap. 12 über die
Grundsteuer) zuvörderst, daß eine Grundsteuer, welche
die bebauten Äcker unterster Güte völlig frei ließe, wie
eine Steuer auf die' Grundrente wirken würde, und
fährt dann fort: „Mais si l'impot foncier frappe toutes
les terres cultivees, alors, quelque modere qu'il puisse
etre, il devient un impot sur la production et fait par
consequent hausser le prix des produits." „Aber wenn
die Grundsteuer alle bebauten Äcker trifft, dann, wie
niedrig bemessen sie immerhin sei, wird sie zu einer Steuer
auf die Produktion und bewirkt somit eine Steigerung des
Preises der Bodenprodukte."
Und hierauf gerade den Fall ins Auge fassend, der
bei uns besteht, daß nämlich die Grundsteuer zwar alle
bebauten Äcker aber in einer Proportion zu ihrem Ertrage
trifft, sagt er : „Un pareil impot peut etre proportionne
ä la qualite des terres et l'abondance de leurs produits,
et dans ce cas il ne differe nullement de la dime." „Eine
solche Steuer kann proportioniert sein der Qualität der
Äcker und ihrer Produktivität, und dann unterscheidet sie
sich in keiner Hinsicht von einem Zehnten."
428
Durch und seit Ricardo ist also die ältere Ansicht,
welche der Staatsanwalt hier gegen mich zwar nicht gel-
tend gemacht hat, aber geltend hätte machen können,
bereits widerlegt und als irrig verworfen, und Sie wissen,
daß die Ricardosche Schule allerwärts, in England wie
in den anderen Ländern, die in der heutigen Wissenschaft
herrschende ist.
Um zum Überfluß zu zeigen, daß auch die deutsche
Wissenschaft diese Lehre Ricardos akzeptiert hat, will
ich Ihnen daher nur noch in aller Kürze die gelegentlichen
Worte des Wirklichen Geheimrates Hoffmann anführen,
der in seiner ,, Lehre von den Steuern" p. 137 sagt: „Er-
höhungen der Grundsteuer streben nach Erhöhungen
der Marktpreise und treffen hierdurch die Gesamt-
heit der Einwohner" 1 ).
*) In der obigen Darlegung läßt Lassalle unseres Erach-
tens einen wichtigen Punkt außer Betracht — den nämlich, daß
wo die Voraussetzungen, auf denen Ricardos Steuertheorie be-
ruht, nicht zutreffen, auch diese selbst nicht schlechthin an-
gewendet werden kann. Da nun Ricardos Theorie u. a. einen
durch natürliche oder künstliche Schranken abgegrenzten Ge-
treidemarkt unterstellt, in Preußen in den sechziger Jahren da-
gegen Freihandel im Getreide herrschte, läßt sich auch nicht
behaupten, daß die Grundsteuer dort unbedingt die Wirkung
einer indirekten Steuer haben mußte. Der Form und der Ab-
sicht des Gesetzgebers nach war sie eine direkte Steuer, und
auch der von Lassalle oben zitierte Hoffmann bezeichnet sie
als eine solche. Sie sollte den Grundbesitzer treffen und war
und wird deshalb auch nach dem Reinertrag der Grundstücke
unter Abzug aller Produktionskosten, die obendrein sehr hoch
bemessen sind, berechnet. Natürlich hindert das die Grund-
besitzer nicht, sobald sie es können, die Steuer doch ebenfalls
in die Produktionskosten einzuberechnen, und sie den Konsumen-
ten aufzuhalsen, zu welchem edlen Zwecke gerade Ende der
siebziger Jahre die Getreidezölle wieder eingeführt werden
42Q
Ich komme jetzt zum letzten Punkte meiner Darstellung
von den indirekten Steuern, den ich zu berühren habe.
Ich habe p. 27 meines Vortrages gesagt : „Nun hat zwar
die Bourgeoisie die indirekten Steuern nicht eigentlich
erfunden; sie existierten schon früher. Aber die Bour-
geoisie hat sie erst zu einem unerhörten System ent-
wickelt und ihnen beinahe den gesamten Betrag der Staats-
bedürfnisse aufgebürdet."
In dieser historischen Behauptung, daß erst die Bour-
geoisie die indirekten Steuern zwar nicht erfunden, aber
doch zu einem unerhörten System entwickelt habe,
hat der Staatsanwalt wiederum etwas äußerst Gravieren-
des gesehen. Er ist zweimal auf diese meine Behauptung
mit großer Emphase zurückgekommen.
Aber ich kann von dieser historischen Wahrheit, ebenso
wenig wie von den früheren, auch nicht ein Jota auf-
geben. Im Gegenteil!
Wäre es mir nicht unmöglich, etwas zu sagen, was
nicht durchaus präzis ist, so hätte ich mich sogar mit
großer innerer Wahrheit so ausdrücken können: die
Bourgeoisie habe das System der indirekten Steuern ge-
schaffen! Freilich, schon die Römer und andere Völ-
ker des Altertums hatten vectigalia 1 ). Im Beginn des
Mittelalters existierten, wenn auch vorübergehend, unter
den Karolingern gewisse Arten von Zöllen, wie die Kapi-
tularien 2 ) zeigen.
Aber alles dies und ähnliches hatte ein ganz anderes
mußten. Aber bei freier Getreidezufuhr ist die Möglichkeit ge-
geben, die Abwälzung der Steuer auf die Konsumenten zu ver-
hindern. D. H.
x ) Abgaben, worunter »die Hausier-Zölle, die Viehweide-
Abgaben, die Zehnten usw. fielen.
2 ) Gesetz-Sammlungen.
430
Wesen und eine ganz andere Bedeutung als das moderne
System der indirekten Steuern. Gleichwohl war mir dies
ein Grund, mit der subtilsten historischen Präzision zu
sagen, die Bourgeoisie habe die indirekten Steuern nicht
erfunden, sondern nur zu einem unerhörten System ent-
wickelt.
Und wie absolut unbestreitbar dies sei, dafür kann
ich Sie zunächst an die schon früher von mir angeführten
Worte des Bourgeoisökonomen Say erinnern: man habe
in den modernen Zeiten den indirekten Steuern une exten-
sion scandaleuse, eine skandalöse Ausdehnung gegeben.
Indes, das ist nur ein Urteil, und auch Say, obgleich
Bourgeoisökonom, könnte falsch urteilen. Hören Sie also
die Tatsachen.
Sie brauchen nicht zu besorgen, daß ich irgendwie
ausführlicher in diese reiche und mosaikartige Materie
eingehen werde, die mich dann wieder mehrere Stunden
aufhalten müßte. Sehr wenige Bemerkungen und Tat-
sachen werden vollkommen genügen.
Im früheren Mittelalter erhoben bekanntlich im all-
gemeinen die Könige überhaupt nicht Steuern, sondern
bestritten die Staatsausgaben aus dem Ertrage der Do-
mänen, die ihnen zu diesem Zweck überlassen waren.
Außerordentliche Ausgaben machten in gewissen Fällen
außerordentliche Zuschüsse nötig, die adjutoria, oder wie
sie in Frankreich hießen, aides, bei uns Beden, was
man von beden, bitten oder mit Justus Moser von
Bäte, Bat, Hilfe, ableitet.
Diese aides oder Beden bestanden im ganzen nur sehr
selten und erst in späterer Zeit in äußerst geringfügigen
Akzisen oder Konsumtionssteuern, die auch dann nur ganz
vorübergehende Existenz hatten.
Bei weitem häufiger und weit überwiegend bestanden
431
sie in Schätzungen, d. h. direkten Steuern, die
teils Kapita tions- oder Kopfsteuern, teils — und zwar
war dies der bei weitem häufigste und durchaus über-
wiegende Fall — äußerst beträchtliche direkte Ein-
kommensteuern waren.
Dies ist im wesentlichen die Steuerphysiognomie des
Mittelalters.
Einige wenige Tatsachen nur muß ich Ihnen anführen,
teils als historischen Beleg des Gesagten, teils zum Be-
weis, wie durchaus verschieden von dem heutigen der
Geist der Steuermaßregeln im Mittelalter war.
Werfen wir zunächst einen Blick auf England.
Die erste Abgabe, die äußerlich einer indirekten Steuer
ähnlich sieht, wird unter Richard Löwenherz erhoben :
,,It is not a little singular — sagt Sir John Sinclair in
seiner History of the Public Revenue of the British
Empire, Bd. I, p. 96 — that the reign of this monarch
should fournish an example of raising a revenue by means
of licenses ; a mode which, in modern times, has become
so prevalent." Es ist nicht wenig auffällig, daß die
Regierung dieses Monarchen ein Beispiel liefern sollte,
eine Einnahme aufzubringen durch das Mittel von Lizenzen
— die bekanntlich zu den indirekten Steuern gehören,
meine Herren — ein Modus, welcher in den .modernen
Zeiten so überwiegend geworden ist." Sie sehen
beiläufig, daß der Baronet Sinclair diese tatsächliche Be-
merkung ebenso wenig unterdrücken kann als der Bour-
geoisökonom Say. Aber worin bestand jene indirekte
Steuer unter Richard Löwenherz ? Sie erstreckte sich
auf die Turniere.
„It was enacted — fährt Sir John Sinclair fort —
by Richard, that every person should pay for a license,
before he engaged in such exercises, according to the
432
f ollowing rates : every earl, 20 marks of silver ; every
baron, 10 marks; every knight having lands, 4 marks,
and such as had no lands, two marks. No person under
the rank of a knight was permitted to enter the ranks."
„Es wurde von Richard verfügt, daß jedermann eine
Lizenz bezahlen sollte, ehe er an solchen Waffenübungen
teilnahm, nach folgenden Sätzen : jeder Graf 20 Mark
Silber, jeder Baron, 10 Mark; jeder Ritter, der Län-
dereien hatte, 4 Mark und ein solcher Ritter, der keine
Ländereien hatte, 2 Mark. Niemandem unter dem Range
eines Ritters war gestattet, in die Turnierlisten aufge-
nommen zu werden."
Sie sehen sofort, daß diese Lizenz wenn auch der
Form nach eine Lizenz und somit eine indirekte Steuer,
dennoch dem Geiste nach himmelweit verschieden und
geradezu entgegengesetzt ist dem, was wir heut-
zutage unter indirekter Steuer verstehen. Sie war eine
direkte Einkommensteuer in Form einer indirekten
Steuer, sie war, statt Konsum und Bedürfnisse zu treffen,
eine abgestufte Rang- und Vermögenssteuer, auf
die standesmäßigen Vergnügungen der vornehmen Klassen
gelegt.
Die erste Subsidie wird unter Richard II. im Jahre
1379 eingeführt.
„The tax," sagt Sir John Sinclair ib. p. 128, „known
by the name of Subsidy, was first attempted in the second
year of his reign. The object of the tax was to save the
poor and to lay the principal bürden upon the rieh. It was
levied partly by a poll, and partly by a tax upon income.
The dukes of Lancaster and Brittany paid ten marks each ;
every earl was charged four pounds ; every baron forty
Shillings etc. Bud the great body of the people, mer-
chands, artificers and husbandmen were assessed a greater
28 Lassalle, Ges. Schriften. Band U. 433
or lesser sum, acoording to the value of their estates."
„Die Steuer, welche unter dem Namen Subsidie bekannt
ist, wurde zum ersten Male in dem zweiten Jahre seiner
Regierung auferlegt. Der Zweck der Steuer war, die
Armen zu verschonen und die Hauptlast auf den Reichen
zu legen. Sie wurde teils durch die Kopfsteuer und teils
durch eine Einkommensteuer erhoben. Die Herzöge von
Lancaster und der Bretagne zahlten jeder 10 Mark;
jeder Graf war mit vier Pfund belastet ; jeder Baron
mit vierzig Schilling usw. Aber die große Masse des
Volkes, Kaufleute, oder Handwerker und Bauern waren
angesetzt mit einer größeren oder kleineren Summe in
Gemäßheit des Wertes ihres Vermögens."
Dies war der Steuergeist des Mittelalters !
Oder sehen Sie au£ Frankreich. Im Jahre 1147 erhebt
Louis le jeune den 20ten Pfenning Vermögenssteuer von
allen Untertanen, d. h. eine Kapitalsteuer von 5 Prozent.
Philipp der Schöne beruft zum erstenmal den tiers etat
zu den etats generaux ein, die ihm im Jahre 1302 eine
Einkommensteuer von 20 Prozent aller Einkünfte be-
willigen.
Was würden wohl heutzutage die besitzenden Klas-
sen sagen, wenn eine Einkommensteuer 20 Prozent ihres
Einkommens begehrte ?
Unter Johann dem Guten wird 1350 von den Ständen
eine von den Königlichen Prinzen bis zum Tagelöhner
gehende Steuer von 4 Prozent des Einkommens bewilligt.
Erst mit Karl VII. wird die taille, die Grundsteuer,
zur bleibenden Steuer, wie gewisse andere Steuern in
der Mitte des 14. Jahrhunderts seit Philipp VI. von Valois
zuerst bleibend geworden waren.
Unter Johann dem Guten hatte man in der Mitte des
14. Jahrhunderts den schüchternen Versuch gemacht, bei
434
allen Viktualien und Handelswaren eine Auflage von 8
Pfennigen auf das Pfund Geldes zu erheben.
Aber diese Steuern waren noch nicht nach dem Ge-
schmack des Zeitalters. Karl VIII. verwandelt 1484 diese
Abgaben von Viktualien in einen Aufschlag der taille,
die, beiläufig, unter den damaligen Produktionsverhält-
nissen etwas ganz anderes war, als unsere heutige Grund-
steuer.
Für Deutschland verweise ich Sie der Kürze halber
auf das treffliche Werk von Lang : „Historische Ent-
wicklung der Teutschen Steuerverfassungen" Berlin 1793,
aus welchem ich mir eine einzige Stelle anzuführen er-
laube, die Ihnen zeigen wird, wann und wie unsere Kon-
sumtionssteuern entstanden sind und um sich gegriffen
haben. Lang spricht von der Zeit des westfälischen Frie-
dens. „Damit verfiel man — sagt er p. 234 — auf die
Einführung einer Konsumtionssteuer, Akzis, Lizenz, Auf-
schlag, Impost, welches man dermalen als gleichbedeutende
Wörter gebraucht. Der Name der Akzise war schon im
14. Jahrhundert nichts mehr Unbekanntes, jedoch mehr
eine vorübergehende Zollauflage als eine beständige
Staatsabgabe. In dem nämlichen Gesichtspunkt muß auch
schon der anno 1556 im Österreichischen gesetzte Auf-
schlag auf Wein, Mehl, Fische und dergleichen, zur Bei-
hilfe gegen die Türken beurteilt werden.
„Insgemein glaubt man, der Ursprung der heutzutage
gewöhnlichen Konsumtionssteuern schreibe sich aus den
vereinigten Niederlanden her, die für die Erlaubnis (li-
centia), ihren Feinden, den Spaniern, gewisse Waren zu-
führen zu dürfen, eine bestimmte, davon benannte Li-
zentabgabe zum ersten eingeführt.
„Von da aus soll die Reichsstadt Cöln als Repressal
ein Gleiches eingeführt haben."
28- 435
„Die erste Spur eines im Braunschweigischen bezoge-
nen Lizents soll sich im Landtagsabschied vom 3. Novem-
ber 1620 finden. Doch ist der anno 1639 bereits zur
allgemeinen Einführung gemachte Versuch mißlungen.
Diese Schwierigkeiten wurden aber später gehoben etc."
„Die erste förmliche Generalkonsumtionsakzisordnung in
Kursachsen ist vom Jahre 1707." „Gleich dem Lizent
ist auch das Stempelpapier eine Erfindung der Hol-
länder, die sich desselben als eines Imposts van de
bezegelde brieven bedienten. Anno 1682 wurde die
Stempeltaxe nicht nur im Brandenburgischen, sondern auch
in Kursachsen, und zwar hier bei Papier, Schuhen, Stie-
feln, Pantoffeln, Perruquen, eingeführt!"
Soweit Lang. Sie ersehen hieraus, meine Herren, wie
jung dies System der indirekten Steuern ist, wie gering-
fügig und schüchtern seine ersten Anfänge sind, wie es
genau in derselben Zeit sich leise einzuführen und immer
mehr um sich zu greifen beginnt, in welche, wie ich
in meinem angeklagten Vortrage gezeigt habe, die erste
Entwicklung der Bourgeoisie fällt ; wie es diese endlich
Schritt für Schritt auf ihrem europäischen weiteren Ent-
wicklungswege zur Macht und Herrschaft begleitet. Sie
sehen, wie streng historisch und unantastbar, wie präzis
meine Behauptung ist, die Bourgeoisie habe die indirekten
Steuern zwar nicht erfunden, aber zu einem unerhör-
ten System entwickelt 1 ).
x ) Es ist merkwürdig, wie konsequent hier Lassalle den Um-
stand übersieht, daß es zunächst nicht die Bourgeoisie, sondern
der aufkommende staatliche Absolutismus ist, der das System
der indirekten Steuern in die Höhe treibt. Nun fällt das Empor-
kommen des absoluten Staates freilich überall mit dem der
Bourgeoisie zusammen, aber keineswegs bedeutet das von An-
fang an die Herrschaft der Bourgeoisie. Diese letztere bleibt
436
Den inneren notwendigen Grund dieses Zusammen-
hanges — ich habe ihn gleichfalls in meinem Vortrage kurz,
aber in seiner ganzen Tiefe herausgestellt. Indem das
fast überall noch sehr lange politisch zurückgesetzt, und doch
blüht die indirekte Steuer auch in den Staaten, wo die Bour-
geoisie am längsten auf Mitregierung im Staat warten mußte,
so üppig, wie nur irgendwo. Gerade das letzte der oben zi-
tierten Beispiele spricht in dieser Hinsicht aufs deutlichste.
Wenn 1682 im Brandenburgischen die Stempeltaxe eingeführt
wurde, so hatte die dortige „Bourgeoisie" sicher wenig Ver-
antwortung für diese Neuerung, und ebenso später für indirekte
Steuern, welche die Nachfolger des großen Kurfürsten, die
ersten Könige von Preußen, über ihre geliebten Untertanen ver-
hängten.
Allerdings geniert sich die Bourgeoisie, sobald sie das Heft
in die Hand bekommt oder nur Gelegenheit hat, mitzusprechen,
durchaus nicht, dem Staat bei der Auflegung indirekter Steuern
Handlangerdienste zu leisten, oder ihn zur Auflegung von
immer neuen und drückenderen indirekten Steuern zu zwingen,
indem sie allen anderen Steuern ihre Zustimmung verweigert,
allerdings wird die Bourgeoisie, je mehr sie Einfluß auf die
Regierung erhält, und je mehr der Staat ihr Geschäftsträger
wird, seine innere und noch mehr seine äußere Politik ihren
Interessen anpaßt und selbst Kriege für sie führt, immer mehr
Mitschuldige und schließlich Hauptschuldige bei der Brand-
schatzung der Volksmassen für den Steuerfiskus — in dieser
Hinsicht sagt Lassalle durchaus nicht zuviel. Aber über alles
das darf die Tatsache nicht vergessen werden, daß es — um
ein früher viel gesungenes sozialistisches Lied zu varrieren —
„nicht das Kapital allein" ist, welches das Pflänzchen der
indirekten Steuern zum „unerhörten System" entwickelt hat.
„Es müssen mehr — Beglücker sein." Der Adel leiht seine
Hand, indem er die Verpflichtungen, die ihm in der Feudal-
zeit oblagen, dem Staat aufhalst, aber an seinem Privilegium
der Steuerfreiheit festhält, und die Fürsten, indem sie die
Ausgaben für ihren immer kostspieligeren Hofstaat direkt oder
indirekt der Staatskasse auflegen, ein Heidengeld für rein dyna-
437
Kapital mehr und mehr zur herrschenden Macht
wird, muß es sich, so gut es eben geht, auch das zu
sichern suchen, was alle herrschenden Stände dem Ele-
ment, auf welchem ihre Herrschaft beruht, beizulegen
pflegen, das Privilegium der Steuerfreiheit.
Dieser Zusammenhang braucht in den Köpfen der Ka-
pitalisten kein bewußter zu sein; er ist dies sogar nur
in den allerseltensten Fällen. Aber er ist nichts desto-
weniger das treibende, produzierende Agens dieser Er-
scheinung. Es gibt keinen Zufall in der Geschichte, und
am allerwenigsten bei so großen und auffälligen, Hand
in Hand miteinander sich entwickelnden weltbeherrschen-
den Tatsachen.
Einer der scharfsinnigsten englischen Ökonomen, Sir
James Stuart, der noch über zehn Jahre vor Adam Smith
im Jahre 1760 schrieb,- hat bereits einen hellen Blick in
diesen Zusammenhang des Steuermodus und der poli-
tischen Herrschaft geworfen. ,,I think — sagt der eng-
lische Baronet in seinem höchst verdienstvollen Werk :
„An inquiry into the principles of political economy",
Bd. II, p. 119 — I have observed one remarkable diffe-
rence in the point of view in levying taxes in countries
where these two forms of government are established.
Under the pure monarchy, the Prince seems jealous, as
it were, of growing wealth and therefore imposes taxes
upon people who are growing richer. Under the limited
stischen Zwecken dienende Kriege ausgeben, die, gleich den
Kriegen, die um handelspolitischer Interessen wegen geführt
werden, stets vom Volk bezahlt werden müssen, und indem sie
selbst in Frieden immer größere Truppenmassen auf Kosten
des Volkes unterhalten usw. usw. Die Fürsten aber waren auf
lange hinaus — in Preußen bis ins neunzehnte Jahrhundert
hinein — „der Staat." D. H.
438
government they are calculated chlefly to affect those
vvho are growing poorer."
„Ich glaube einen bemerkenswerten Unterschied wahr-
genommen zu haben in dem Gesichtspunkt bei der Be-
steuerung in Ländern, in welchen diese beiden Regierungs-
formen — nämlich die absolute und die konstitutionelle
— eingeführt sind. Unter der reinen (absoluten) Mo-
narchie scheint der Fürst eifersüchtig auf den wachsen-
den Reichtum und legt daher die Steuern auf diejenigen,
welche reich werden. Unter der konstitutionellen Mo-
narchie sind sie darauf berechnet, hauptsächlich diejeni-
gen zu treffen, welche arm werden."
Die unsichtbaren diamantenen Fäden jenes inneren Zu-
sammenhanges klar zu legen, welcher die welthistorischen
Tatsachen miteinander verbindet, das gerade nennen wir
Philosophie, nennen wir Wissenschaft, nicht die
Aufschüttung von Material und prangender bibliographi-
scher Belesenheit. Sie finden in meinem angeklagten Vor-
trage so wenig äußeres Material wie möglich angegeben.
Mit diesen Zusammenhängen gerade beschäftigte er
sich, während das Material als solches stillschweigend
auf seinem Grunde lag. Er war deshalb gerade nur von
einer um so tieferen Wissenschaftlichkeit, denn nicht
in einem Vortrage, sondern unter ihm soll bergetief,
in „purpurner Finsternis" die Masse des positiven Mate-
rials ruhen, dessen Gedankenextrakt er zu geben hat.
Und diesen Vortrag hat der Staatsanwalt den uner-
hörten Mut gehabt, als ein Gewebe von Unwahrheiten
und Sophismen darzustellen ! Das hat mich gezwungen
um Ihret- wie um meinetwillen, Ihnen mindestens einen Teil
— und einen wie geringen ! — jenes Materials, auf dem
er beruht, aufzuschütten und nicht an mich, nur an den
Staatsanwalt können Sie sich halten wegen der großen
430
Zeitbeschwer, die Ihnen trotz meiner Selbstbeschränkung
dadurch entstehen mußte. Aber Sie haben jetzt gesehen,
daß jedes meiner Worte dreimal gepanzert ist in Wissen-
schaft und in Wahrheit!
Genug also mit den wissenschaftlichen Zitationen !
Und dennoch, meine Herren, muß ich Ihnen noch
eine Autorität zitieren, die Ihnen ganz dasselbe über
die indirekten Steuern sagen wird, was ich gesagt habe,
aber es soll keine wissenschaftliche Autorität mehr
sein. —
Welche Autorität also meinen Sie wohl, meine Her-
ren, werde ich Ihnen, um meinen Exkurs über die in-
direkten Steuern abzuschließen, jetzt zitieren ?
Nun, niemand anders als den König ! Niemand anders
als die Staatsregierung! Niemand anders als das
wahrhaftig nicht als revolutionär bekannte Ministerium
Manteuffel!
Unter dem 21. September 1849 überreicht das Staats-
ministerium den Kammern eine Allerhöchste Königliche
Botschaft, durch welche denselben ein Gesetzentwurf zur
Einführung einer Einkommen- und Klassensteuer — ein
Gesetzentwurf, welcher, wie Sie bald hören werden, nicht
zur Annahme gelangte, — unterbreitet wird.
Dieser Gesetzentwurf, in welchem einerseits die Ab-
schaffung der Mahl- und Schlachtsteuer, andererseits da-
für die Einführung einer Klassen- und einer dreiprozen-
tigen Einkommensteuer proponiert wird, wird von dem
Staatsministerium mit Motiven begleitet, welche wörtlich
enthalten, was ich Ihnen heute und in jenem Vortrage ge-
sagt habe. Sie finden dieselben unter Nr. 171 und 172
der amtlichen Drucksachen der Zweiten Kammer, Bd. II,
Jahrgang 1849, und ich werde mir erlauben, nur einige
Stellen aus ihnen vorzulesen.
440
„Die sozialen Verhältnisse der Gegenwart" — sagt das
Staatsministerium im Eingange dieser Motive, nachdem
es hervorgehoben, daß der Gesetzentwurf nicht eine Ver-
mehrung der Staatseinnahmen bezwecke, sondern von dem
„kaum einer näheren Rechtfertigung bedürfenden" Grund-
gedanken ausgehe, eine gerechtere Verteilung der Steuer-
last herbeizuführen — „die sozialen Verhältnisse der
Gegenwart bedürfen einer Berücksichtigung dahin, daß
die ärmeren Klassen des Volkes von denjenigen
Staatsabgaben, welche nach ihrer Höhe und nach der
Art ihrer Veranlagung eine unverhältnismäßige Be-
lastung herbeiführen, befreit, beziehungsweise darin
erleichtert werden, der dadurch entstehende Ausfall
in den Staatseinnahmen aber auf diejenigen übertragen
werde, welche im Verhältnis des ihnenausdenStaats-
einrichtungen erwachsenden Nutzens, und nach
Verhältnis ihrer Steuerkraft bisher bei Verteilung der
Staatslasten nicht entsprechend berücksich-
tigt worden sind."
„Dem ganzen Gebäude des Finanzsystems endlich muß
eine Grundlage gegeben werden, welche geeignet ist, das
Vertrauen des Volkes in die Gerechtigkeit und Unpartei-
lichkeit der Steuerverteilung zu erwecken."
Die Staatsregierung weist dann darauf hin, daß sie
schon 1847 dem Vereinigten Landtage — aber auch
damals ohne Erfolg — das Gesetz einer drei- und resp.
zweiprozentigen Einkommensteuer, um andere Abgaben
aufheben zu können, vorgeschlagen habe.
Die Regierung bevorwortet nun (p. 3), daß sie mit
höchster Mäßigung und Vorsicht verfahren wolle, daß
sie deshalb nicht damit umgehe, die direkte Einkommen-
steuer „als ein sofort und unbeschränkt anwendbares
Ersatzmittel für alle, durch Aufhebung anderer Abgaben
441
eintretenden Ausfälle in den Staatseinnahmen ansehen zu
wollen". Sie erklärt, daß sie „nicht mehr als durchaus
nötig" an den Grundlagen des bestehenden Steuersystems
rütteln und deshalb auch nicht auf den Gedanken eingehen
wolle, „die Aufhebung einer Reihe bestehender Steuern
im Gesamtbetrage von ca. 30 Millionen Taler und deren
Ersatz durch eine allgemeine Einkommensteuer" zu ver-
langen.
Nur die Mahl- und Schlachtsteuer solle von den in-
direkten Steuern einstweilen aufgehoben und durch eine
direkte Einkommensteuer ersetzt werden.
„Mag der Gesetzesvorschlag in dieser Beschränkung
— sagt die königliche Staatsregierung wörtlich — hinter
den Erwartungen derjenigen zurückbleiben, welche in einer
radikalen Umgestaltung des ganzen bestehenden Finanz-
systems allein das Heil auf diesem Gebiete des Staats-
lehens finden zu können glauben, so wird ihm wenigstens
die Anerkennung nicht versagt werden dürfen, daß er
einen Fortschritt zum Besseren im Steuerwesen enthalte,
namentlich mit Rücksicht auf die sozialen Verhältnisse
eine richtigere Verteilung der Staatslasten als
bis jetzt stattfand, zu erreichen sich bemühe, zu-
gleich aber einen Maßstab schaffe, nach welchem in Zu-
kunft die politischen Rechte der Staatsbürger, gegenüber
dem Staate und der Gemeinde in einer der Gerechtigkeit
und den Interessen des Ganzen entsprechenden Weise
geordnet werden können."
Nach und nach werde sich hoffentlich die Möglichkeit
ergeben, durch eine erweiterte Anwendung der direkten
Steuer — ich zitiere wörtlich — „mit der Ermäßigung
und Aufhebung noch mehrerer und zwar solcher Abgaben
vorzuschreiten, welche den Anforderungen an eine
gleichmäßige gerechte Verteilung der öffent-
442
liehen Lasten unter möglichster Erleichterung der ärmeren
Volksklassen für weniger entsprechend gehalten wer-
den müssen.'*
Die Staatsregierung begründet nun, warum vor allen
Dingen die Mahl- und Schlachtsteuer durch eine direkte
Steuer zu ersetzen sei, und ich nehme Ihre besondere
Aufmerksamkeit für die jetzt folgenden Sätze in An-
spruch. —
„Es ist hierbei hauptsächlich hervorzuheben — heißt
es in den Motiven der königlichen Botschaft p. 8 —
wie sehr durch die Mahl^ und Schlachtsteuer in ihrer
jetzigen Gestalt, insbesondere durch die erstere, der ge-
meine Mann gegen den Wo hlhabenden über-
bürdet wird." — Überbürdet wird, meine Herren!
Die königliche Botschaft sagt es, wie ich es sage. „Schon
in der mehrerwähnten Denkschrift — nämlich der von
1847, heißt es weiter — ist dieser Punkt besonders
geltend gemacht. Es sei hier gestattet, des Beispiels wegen
hervorzuheben, wie hoch sich diese Überlastung der
ärmeren Bevölkerung — Überlastung der ärmeren
Bevölkerung ! die königliche Botschaft sagt, wie ich es
sage! — in Berlin gestaltet."
Die Staatsregierung zeigt nun, daß im Durchschnitt
eine Berliner Arbeiterfamilie von Mann, Frau und drei
Kindern 1100 Pfund oder 10 Zentner Roggen im Jahre
verzehre, wovon die Mahlsteuer 2 Taler 15 Sgr. betrage.
„Die ärmere Bevölkerung — fährt die Staatsregierung
fort — verzehrt hier von Fleischspeisen vorzugsweise
Schweinefleisch. Werden auf eine Arbeiterfamilie nur
6 Pfund wöchentlich gerechnet, was, wenn sie nicht zu
den ganz heruntergekommenen gehört, gewiß nicht zu hoch
gegriffen ist, so ergibt sich daraus ein Betrag von 312
443
Pfund jährlich, also eine Quantität, von welcher min-
destens 4 Taler 7 Sgr,
an Steuer entrichtet werden müssen,
was zusammen mit den obigen . . 2 ,, 15 ,,
für Brot, im ganzen die Summe von 6 Taler 22 Sgr.
beträgt, welche eine solche Familie
jetzt an Steuern entrichten muß,
während sie nach Einführung der
Klassensteuer (einschließlich eines
Kommunalzuschlages von 50 °/o)
höchstens .... ; ... 1 15 ,,
also 5 Ta'er 7 Sgr.
weniger als jetzt zu entrichten haben würde. Um wie
viel härter — härter, meine Herren — gestaltet
sich aber das Verhältnis in der Wirklichkeit; um wie
viel drückender — drückender, meine Herren —
wenn in Betracht gezogen wird, daß der wohlhabende
Mann zu dieser Last nicht in einem höheren, seiner Wohl-
habenheit entsprechenden Maße beiträgt ; unter Umstän-
den vielmehr in der Tat viel weniger leisten darf,
als der Arme."
Viel weniger leisten darf, als der Arme! — Die
königliche Botschaft sagt es, wie ich es sage!
„Mag dagegen auch angeführt werden — fährt die
Botschaft fort — daß die indirekte Steuer in kleinen
Raten und auf unmerkliche Weise entrichtet werde, immer
bleibt die Tatsache bestehen, daß dem kleinen Mann ein
Teil seines sauer verdienten Einkommens, welches er bei
einer richtigen Verteilung der Staatslasten auf die Ver-
besserung seines wirtschaftlichen Zustandes verwenden
könnte und wofür ihm keineswegs, wie ebenfalls ent-
gegengestellt worden, ein genügender Ersatz dadurch ge-
444
währt werden kann, daß sich der PreisderArbeit usw.
einigermaßen den Preisen der notwendigsten Lebensbe-
dürfnisse entsprechend reguliert, durch das jetzige
Steuersystem entzogen wird."
Also auch dies Argument des Staatsanwalts, daß die
arbeitende Klasse durch den Arbeitslohn für die durch
die indirekte Steuer hervorgebrachte Preissteigerung ent-
schädigt wird, wird durch die königliche Staatsregierung
ausdrücklich als unwahr bezeichnet und widerlegt.
„Keineswegs", sagen die Motive der königlichen Bot-
schaft, sei dies der Fall. Sie können sich darüber nicht
wundern, meine Herren, daß die königliche Staatsregie-
rung hierin so sehr mit dem Staatsanwalt auseinandergeht
und Dinge sagt, die nach ihm nichts als Sophismen und
Unwahrheiten sind. Sie pflegt, ehe sie über solche Mate-
rien spricht, andere Sachkenner zu Rate zu ziehen als
den Staatsanwalt.
Die königliche Staatsregierung schließt ihre Ausfüh-
rungen hierüber mit den Worten (p. 11) : „Der hierdurch
herbeigeführte Zustand ist mit den Grundsätzen eines
geregelten Staatshaushalts und einer der Gerechtig-
keit entsprechenden Steuergesetzgebung auf
die Dauer unverträglich, und würde, selbst wenn
nicht weitgehende Steuerreformen durch andere
Gründe geboten würden, die Aufsuchung eines Ersatz-
mittels für die gedachten Steuern notwendig machen."
Ebenso gibt die Botschaft (p. 12) zu, daß die Ge-
werbesteuer, welche nach dem Budget eine direkte Steuer
sein soll — ich zitiere wörtlich — „der Absicht des
Gesetzes nur sehr unvollkommen entsprochen, vielmehr
überwiegend die Wirkung einer indirekten Steuer nach
sich gezogen, indem alle diejenigen Gewerbetreibenden,
welche ein nur einigermaßen sicheres Geschäft führen,
445
sich auch in der Lage befinden, die ihnen nach Maßgabe
ihres Gewerbebetriebes auferlegte Steuer durch Preis-
erhöhung von den Käufern ihrer Waren oder von denen,
für welche sie Arbeit leisten, ganz oder doch größten-
teils wieder einzuziehen, so daß sie schließlich selbst von
den Steuern gar nicht betroffen werden."
Ebenso erklärt die Staatsregierung p. 13 der Motive,
daß ,,auch hinsichts der Grundsteuer ein dem eben in
betreff der Gewerbesteuer geschilderten ganz ähnliches
Verhältnis" stattfand. Ebenso weiß die Staatsregierung
sehr genau, daß sogar bei der direkten Steuer — und
der Staatsanwalt wollte dies nicht einmal von der in-
direkten gelten lassen — die unteren Klassen wegen
ihrer großen Zahl unendlich mehr beitragen, als die wohl-
habenden Klassen, und sie belegt dies damit (p. 14),
daß, wie sie nachweist, 4891777 Steuerpflichtige im
Lande wären, von welchen bei der damaligen Klassen-
steuer, den beiden ersten Hauptklassen nur 86 632 Steuer-
pflichtige mit einem Steuerertrage von 1661509 Taler
angehörten, während die beiden untersten Hauptklassen
4 805 1 45 Steuerpflichtige mit einem Beitrag von 6118781
Taler umfaßten.
Und ebenso weiß die königliche Staatsregierung natür-
lich sehr gut, daß dies Verhältnis in einem noch weit
höheren Grade bei den indirekten Steuern statt-
finde. Denn sie fährt unmittelbar hierauf wörtlich also
fort: ,,Es hegt aber eben dieses Umstandes wegen
die Anordnung einer durchgreifenden, die untersten Volks-
klassen mit umfassenden direkten Steuer für Stadt und
Land im eigensten Interesse dieser Volksklassen, indem
es dadurch möglich wird, die Erhebung allgemeiner Ver-
brauchssteuern in den größeren Städten, welche, wie oben
ausgeführt, die ersteren viel härter treffen —
446
viel härter treffen, meine Herren ; also noch weit mehr
von ihnen erheben, als die direkten Steuern — entbehr-
lich zu machen, während andererseits der Umstand, daß
jetzt allen Volksklassen durch die Verfassung dem Staate
gegenüber unmittelbare Rechte eingeräumt sind, auch deren
Verpflichtung, zu den Staatslasten nach Maßgabe ihrer
Kräfte beizutragen, noch mehr als bisher zu begründen
imstande sein dürfte."
Ja, sogar das gesteht die Staatsregierung ein, daß die
direkte Einkommensteuer, um gerecht zu sein, eigentlich
eine progressive Steuer sein müsse, wovon sie jedoch
Abstand nehmen wolle.
Sie sehen also jetzt, meine Herren, handgreiflich, wie
die Sache steht. Alles, was ich Ihnen gesagt habe, Sie
finden es in den Motiven der königlichen Botschaft wieder.
Die Männer der Wissenschaft haben sich so sehr die
Hälse abgeschrien die Jahrhunderte hindurch, daß es end-
lich auch bis zu den Ohren der Staatsregierung gedrungen
ist. Nur ein Staatsanwalt und ein Gerichtshof haben
sich unberührt erhalten von dem allgemeinen Geräusch,
die Ohren mit Wachs verstopft wie Odysseus vor dem
Gesang der Sirenen, und deshalb soll ich ins Gefängnis
gehen ? Wie unbillig ! —
Fragen Sie mich nun : welches war das Schicksal dieses
vom Ministerium Manteuffel vorgeschlagenen Ge-
setzentwurfes ?
Infandum regina jubes etc.! 1 ) Schon in der Kom-
mission der zweiten Kammer wird nur mit Mühe und Not
1 ) Diese Worte sind der Äneide des Virgil entnommen und
bilden den Anfang eines Verses, der in wörtlicher Übertragung
lautet : „0 Königin, du heischest, daß ich den ungeheuren
Schmerz von neuem (in mir) erwecke — infandum, regina,
jubes renovare dolorem." D. H.
447
die Majorität von 10 gegen 8 Stimmen für den Gesetzes-
vorschlag erlangt. Umsonst ruft im Plenum der Finanz-
ministeraus (p. 2323 des stenographischen Protokolls, Ses-
sion 1849/50) : „Die Regierung Sr. Majestät des Königs
hat es seit Jahren für eine unabweisbare Forde-
rung der Zeit erachtet", diese Reform vorzunehmen.
Ein Abgeordneter von Berlin entgegnet, worüber sich der
Regierungskommissar Bitter sehr bitter beschwert, (p. 2333
des stenographischen Protokolls), der Regierungsvorlage
sogar, daß sie „lediglich auf einer hohlen Theorie
beruhe", genau so, wie mir der Staatsanwalt sagt, mein
Vortrag beruhe darin auf Sophismen und Unwahrheiten.
Endlich wird, wie man in England sagen würde, vom
ministeriellen Einpeitscher mit knapper Not eine äußerst
schwache Majorität, eine Majorität von nur 32 Stimmen
zustande gebracht.
Die höheren Stände erregen aus allen Kräften gegen
das Gesetz die öffentliche Meinung, worin sie, denen
alle Mittel zu Gebote stehen, öffentliche Meinung zu
machen, natürlich leichtes Spiel haben, und als der Ge-
setzentwurf in die erste Kammer kommt — fällt er und
wird verworfen !
Dieser Gesetzentwurf, trotz der Richtigkeit und Klar-
heit seiner Motive, so furchtsam, zitternd und schonend in
seinem dispositiven Teil, daß ich ihn nie unterschrieben
hätte, dieser Gesetzentwurf, der übrigens auch, wie die
königliche Staatsregierung selbst erklärte, nur der erste
vorläufige Schritt auf der neuen Bahn sein sollte, er
wird von der ersten Kammer verworfen ! Es wird gleich
beim ersten Schritt die neue Bahn gründlich verrie-
gelt! Ihm entgegen votiert die erste Kammer einen an-
deren Gesetzentwurf, welcher noch jenen, so mehr als
gemäßigten Gesetzesvorschlag gerade in den wichtigsten
448
und prinzipiellsten Punkten in sein Gegenteil umändert.
Die Mahl- und Schlachtsteuer wird beibehalten, an
Stelle des reinen Prozentsatzes der Einkommensteuer wer-
den weite Stufen gesetzt, für ein sehr großes Einkommen
wird ein Maximum eingeführt, so daß ein noch größeres
Einkommen unbesteuert bleiben soll usw.
Doch lassen wir dem Ministerium Manteuffel das
Wort!
In der ersten Kammer unterlegen, in der zweiten bei
einer mit allen Mitteln des Regierungseinflusses aufge-
brachten Majorität von nur 32 Stimmen fast so gut wie
unterlegen, von der „öffentlichen Meinung" gehetzt, tritt
das Ministerium Manteuffel am 2. Januar 1851 mit einer
neuen königlichen Botschaft vor die Kammern, in wel-
cher es seinen eigenen Gesetzentwurf aufgibt und das
von der ersten Kammer ausgearbeitete Gesetz adoptiert.
„Zwar", ruft das Ministerium Manteuffel mit einem
tiefen Seufzer in den Motiven zu dieser neuen Botschaft
(Kamrnerdrucksachen, Session 1850/51, l.Bd. Nr. 26,
p. 22) aus — ich zitiere wörtlich : „muß die Regierung
auch heute noch bei der Ansicht beharren, daß durch
Annahme ihres ursprünglichen Vorschlages, nach welchem
eine nach gleichen Grundsätzen veranlagte, alle Klassen
der Steuerpflichtigen umfassende, direkte Staatssteuer an
die Stelle der jetzt bestehenden verschiedenen Steuer-
formen treten solle, dem hervorgetretenen und allseitig
erkannten Bedürfnis nach einer Steuerreform gründlicher
und in einer dem inzwischen geschaffenen Staatsorganis-
mus entsprechenden Weise abgeholfen sein würde." Aber
das Ministerium gesteht, daß es den Widerstand, den
ihm Kammer und öffentliche Meinung entgegen-
setze, nicht zu brechen vermöge !
„Es durfte hierbei nicht unbeachtet bleiben — sagen
29 Lassalle. Ges. Schriften, Band H. 449
die Motive zu dieser neuen königlichen Botschaft p. 22
— daß der Beschluß der zweiten Kammer, durch wel-
chen die Annahme der Regierungsvorlage erfolgte, nur
mit einer verhältnismäßigen geringen Majorität (von 32
Stimmen) gefaßt ist ; daß sogleich nach diesem Beschluß
und bis zu den Verhandlungen der ersten Kammer über
denselben Gegenstand die Kundgebungen gegen das
beabsichtigte, seiner Realisierung schon näher gerückte
Steuersystem aus allen Teilen des Landes ent-
schiedener und zahlreicher als je, seit dem ersten
diesfälligen Projekt der Regierung im Jahre 1847 her-
vorgetreten sind und daß der Beschluß der ersten Kammer
daher gewissermaßen nur der öffentlichen Stim-
mung hierüber, wie sie sehr bestimmt zutage
gelegt war, Rechnung getragen hat."
Und die Staatsregierung erklärt infolge dessen p. 23
wörtlich : „Sie darf nach den hervorgetretenen Anzeichen
sich doch der Hoffnung nicht hingeben, für ihr Projekt
die öffentliche Meinung, auf deren Unter-
stützung sie bei dessen Ausführung rechnen
mußte, schon jetzt hinlänglich vorbereitet zu
finden." ■
Und mit diesem Seufzer nimmt das Ministerium Man-
teuffel Abschied von seinem eigenen Gesetzesvorschlage,
den der ersten Kammer adoptierend, welcher unser jetzi-
ges Steuergesetz bildet, und also ist dies entstanden!
Wenn jener Gesetzvorschlag und seine Motive dem
Ministerium Manteuffel zur Ehre gereichen, so trifft da-
gegen das Ministerium Manteuffel der schwere Vorwurf,
daß es in dieser Frage nicht durchzugreifen wußte
gegen den Widerstand der ersten Kammer und der öf-
fentlichen Meinung, die, heutzutage ein Monopol der
Besitzenden, in jeder Frage des Interesses den unteren
450
Klassen immer ungünstig sein wird. Warum wußte das
Ministerium Manteuffel die öffentliche Meinung hintenan
zu setzen, wenn es sich darum handelte, den Belagerungs-
zustand zu proklamieren oder die Geschworenengerichte
für Preß- und politische Vergehen aufzuheben oder sonst
die öffentlichen Freiheiten zu konfiszieren ? *)
Sie sehen, meine Herren, es ist immer noch so, wie
Ihnen der im Eingang zitierte Bois-Guillebert vor fast
200 Jahren gesagt hat : Die Stimmen der Reichen in
Steuersachen und ihre Beschwerden sind lauter, geräusch-
voller als die der Armen und machen daher mehr Ein-
druck als diese.
Aber die Tatsache kann man freilich dem Ministerium
Manteuffel nicht bestreiten, die es in dem Satze aus-
x ) Auch dieses Beispiel beweist kaum das, was Lassalle
nach seiner ursprünglich aufgestellten These beweisen will.
Wer bildete im November 1849 die erste und zweite Kammer
in Preußen? Die Mehrheit bestand in beiden Kammern aus
Vertretern der Bureaukratie .und der feudal-reaktionären Par-
tei, Elemente, zu denen auch ein Teil der Bourgeoisie zählte,
die aber nicht als die Bourgeoisie bezeichnet werden können.
Wenn das Ministerium also diesem Parlament gegenüber mit
seiner Steuerreform nicht (durchdrang, so beweist das höchstens,
daß es — selbst wenn man dem Begriff Bourgeoisie die engste
Deutung gibt, ihn nur auf die Finanzkönige beschränkt, die
allerdings oft genug mit den Feudalen gehen — ebensowenig
wie die Bourgeoisie die Feudalen und die Bureaukratie be-
wegen konnte, von den indirekten Steuern abzugehen, daß die-
selben ebensogut von diesen wie von jener aufrechterhalten
wurden. In diesem Sinne ist es richtig, wenn Lassalle oben
vorher sagt, daß die „höheren Stände" in Preußen die öffent-
liche Meinung gegen das Gesetz erregten. Aber, wie gesagt,
die „höheren Stände" im Preußen von 1849 und die Bourgeoisie
sind so wenig ein und dasselbe, wie das Ganze und der Teil
ein und dasselbe sind. D. H.
39* 451
spricht : Es könne sich der Hoffnung nicht hingeben, die
öffentliche Meinung schon jetzt hinreichend vorbereitet
zu finden.
Ich suche dieser Tatsache abzuhelfen, welche die könig-
liche Staatsregierung mit einem so tiefen Seufzer kon-
statiert, ich suche diese öffentliche Meinung vorzubereiten,
welche die Staatsregierung für die Möglichkeit der von
ihr als im Interesse der Gerechtigkeit für „unab-
weisbar" erklärten Maßregel bedauernd vermißt — und
die Staatsanwaltschaft, mit ehernem Stiefel in meinen
Vortrag einbrechend, beschuldigt dies Tun, zu Haß und
Verachtung anzureizen und qualifiziert es als ein Gemisch
von Unwahrheiten und Sophismen !
Ich verlasse jetzt das Gebiet der indirekten Steuern ;
ich verlasse die Ausführungen, durch welche ich das
Verbrechen verübt haben soll, und gehe zu dem über,
was in den Augen des ersten Richters das innere Ver-
brechen meines Vortrags bildet: die Gesamttendenz
desselben.
Diese Gesamttendenz besteht in der historischen Ent-
wicklung, daß, wie im Mittelalter der Grundbesitz, in
der neueren Zeit das Kapital das herrschende Prinzip
der Gesellschaft gewesen, so mit dem Jahre 1848 eine
dritte und neue Weltperiode eingetreten sei, welche be-
stimmt sei, die von mir entwickelte sittliche Idee des
Arbeiterstandes, das Prinzip der Arbeit zum herrschenden
Prinzip der Gesellschaft zu erheben.
Zwar kann sich das Urteil erster Instanz dem Aner-
kenntnis nicht entziehen, daß dies eine rein wissenschaft-
liche Entwicklung der Geschichte, wie es sich ausdrückt,
„vom subjektiven Standpunkt des Angeklagten aus auf-
gefaßt" sei.
Aber indem mich das Urteil mit diesen Worten selbst
452
freispricht, kann es sich doch wieder nicht enthalten, mich
später gerade deshalb zu verurteilen, weil ich die
gegenwärtige .Weltgeschichtsperiode als eine solche dar-
stelle, die berufen sei, das Prinzip des Arbeiterstandes
zum herrschenden Prinzip zu gestalten, den Arbeiter-
stand, zu dem ich ausdrücklich in meinem Vortrag alle
ohne Ausnahme zähle, die sich in irgend einer Weise
der Gesellschaft nützlich machen, also ebenso Sie, wie
mich, zum herrschenden Stande der Gesellschaft zu er-
heben.
Ich habe Ihnen in dieser Hinsicht die entsetzlichen
Widersprüche mit sich selbst, in welche das Urteil erster
Instanz verfällt, hinreichend in meiner Appellationsrecht-
fertigung dargelegt und will das hier weder weiter aus-
führen noch wiederholen.
Ich habe Ihnen daselbst gezeigt, wie ich nichts als
eine streng objektive Entwicklung dessen gegeben habe,
was sich nach notwendigen geschichtlichen Gesetzen, wenn
auch sehr langsam und in einem Zeitraum von Jahrhun-
derten von selbst vollbringt.
Ich habe Ihnen dargelegt, wie mein ganzes Tun kein
anderes ist als das rein wissenschaftliche : wie der Natur-
forscher aus einem Embryo die künftige Gestaltung dieses
Organismus vorausbestimmt, so aus dem Embryo der ge-
genwärtigen Weltperiode, wie man füglich die verflos-
senen 15 Jahre derselben nennen könnte, die künftige
Gestaltung zu erkennen und nachzuweisen, zu welcher
sie sich naturgesetzlich von selbst entwickeln muß.
Ich habe Ihnen gezeigt, wie keine Aufforderung
an die arbeitenden Klassen, außer der, sich zu bilden,
in meinem Vortrag enthalten ist, wie sogar jede solche
subjektive Aufforderung durch den Inhalt dieser objek-
tiven Geschichtsanschauung selbst notwendig ausgeschlos-
453
sen und zum voraus als unwirksam und töricht charak-
terisiert ist 1 ).
Ich habe Ihnen endlich bewiesen, wie — horribile
dictu! — der erste Richter, um eine Aufforderung in
meinem Vortrage zu finden, meine Worte — ver-
ändert, und demselben Worte, die ich nicht gesprochen
habe, hinzufügt und hinzutut!
Dies alles will ich hier nicht weiter wiederholen.
Nur einen einzigen Beweis will ich hinzufügen —
aber einen Beweis von erdrückendem Gewicht!
Gleichsam intuitiv habe ich in meiner ersten Vertei-
digungsrede ausgerufen : Hätte ich meinen Vortrag etwa in
der Singakademie gehalten, vor der sogenannten Elite
der guten Gesellschaft, niemals wäre er angeklagt worden !
In der Tat ! Bei dem gewaltigen Aufsehen, das meine
Verurteilung machte, wurde kurz nachher und infolge der-
selben ein Vortrag zu meiner Kenntnis gebracht, welcher
meiner Aufmerksamkeit entgangen war. Ein Vortrag, ge-
halten in der Singakademie ungefähr gleichzeitig mit
meinem angeklagten Vortrag, am 15. Februar 1862, und
später in einem besonderen Abdruck veröffentlicht, den
ich Ihnen vorlege. Ein Vortrag, gehalten von niemand
anders als von dem Königl. Preußischen Geheimen Re-
gierungsrat Dr. Engel, dem gegenwärtigen Direktor des
staatlichen statistischen Bureaus, dem anerkannt ersten
Statistiker Deutschlands. Der Vortrag führt den Titel:
*) Wie schon 'in früheren Noten dargelegt wurde, tut Las-
salle, indem er dem „Arbeiterprogramm" diese Deutung gibt,
sich selber bitter unrecht. Eine solche Folgerung hat er dort
aus seiner Geschichtsbetrachtung nicht gezogen, und sie könnte
auch nur durch mißbräuchliche Auslegung des Wortes „objek-
tiv" aus ihr .gezogen werden. D. H.
454
„Die Volkszählungen, ihre Stellung zur Wissenschaft und
ihre Aufgabe in der Geschichte".
In diesem Vortrage sagt der Geheime Rat Engel, was
folgt. Ich zitiere wörtlich, p. 5 : „Der dritte Stand hat
sich emanzipiert. Eine neue Aristokratie des Geldes und
des Geistes entsteht. Die Gelehrten, Beamten und Kapi-
talisten werden als Bourgeoisie die herrschende Macht.
Indes, nachdem die geistige vom großen Kapital unter-
stützte Arbeit ihr Recht erstritten, ringt auch die physi-
sche, im großen und ganzen kapitallose Arbeit um An-
erkennung und Gleichberechtigung. Die arbeitenden
Klassen sind unter der Allgewalt des vom Dampfe ge-
tragenen Industrialismus bereits zu einem eigenen, zum
vierten Stande, zu einer gesellschaftlichen
Macht herangewachsen, die naturgemäß ebenfalls
nach der Alleinherrschaft im Staate strebt,
wie dies der erste, der zweite, der dritteStand,
so lange sie es konnten, getan."
Und ebenso wieder p. 6 : „Wieviel nun auch mit dem
Siege der Freiheit des AbsatzesfürdieProduktion,
das ist die Erzeugung der Reichtümer, errungen
sei, so ist doch der Kampf des vierten Standes
damit nicht abgeschlossen 1 ). Für ihn handelt es
*) Avis für Herrn Schulze-Delitzsch. (Es sei hier noch
einmal daran erinnert, /daß diese Rede bereits nach Eröffnung
der Agitation für den Allgemeinen Deutschen Arbeiter- Verein
geschrieben wurde. Beiläufig kann man heute, wo die damaligen
Kämpfe der Geschichte angehören, in diesen Noten Lassalles
nur ein Beispiel dafür erblicken, wie sehr bei ihnen in der
Hitze des Gefechtes die Ausgangspunkte des Streites sich ver-
schoben. Stellen, wie die aus der Engeischen Schrift zitierten,
finden sich fast wörtlich ebenso in der 1858 erschienenen
Schulzeschen Schrift „Die arbeitenden Klassen und das Asso-
455
sich nicht so sehr um die Erzeugung, um die absolute
Masse des angesammelten Reichtums, als um die Ver-
teilung desselben, d. h. um das Verhältnis dieses Reich-
tums zur Zahl derer, die daran partizipieren können und
sollen. Bei einer politisch und wirtschaftlich fal-
schen Leitung der Produktion ist die Gefahr krösus-
artiger Bereicherung einiger wenigen gegen-
über der Verarmung der Massen nicht ganz
ausgeschlossen 1 ) und natürlich wird davon der vierte
Stand bei seiner fortschreitenden Atomisie-
rungam stärkstenbetroffen 2 ). Dieser Atomisierung
Einhalt zu tun, die Elemente der in unaufhaltsamer Auf-
lösung begriffenen alten zwecklos gewordenen Verbände
wieder zu sammeln und aufs neue in zeitgemäße Formen
zu binden, das ist eine der größten Aufgaben der Zeit.
Einer dieselbe begreifenden staatswirtschaftlichen Ein-
sicht ist es, wenn für jetzt auch nur erst exemplifi-
katorisch gelungen, neben dem Probleme der ratio-
nellsten und größten Produktion auch das der alle Inter-
essen befriedigendsten Verteilung zu lösen. In der all-
gemeinen Lösung besteht der Sieg, die Emanzipation
desviertenStandes 3 ). Das mächtige Werkzeug dieses
Sieges ist die soziale Selbsthilfe, ja nicht zu verwechseln
mit irgend einer Ausgeburt des Sozialismus und Kom-
munismus, welche nicht eine gesunde wirtschaftliche Ver-
ziationswesen in Deutschland", wie ja auch Engel selbst sich
mehr den Schulzeschen als den Lassalleschen Vorschlägen
zuneigte. D. H.)
*) Avis für Herrn Schulze-Delitzsch.
2 ) Immer Avis für Herrn Schulze-Delitzsch.
3 ) Man vergleiche mein genau auf denselben Gedanken be-
ruhendes „Offenes Antwortschreiben »an das Central-Comite
der Arbeiter zu Leipzig."
456
teilung, sondern eine krankhafte oder gewaltsame, rein-
weg physische Teilung anstrebten.
Sie haben es gehört, meine Herren ! D a s , was ich in
ausführlicher, historischer Entwicklung als die neueste
Phase des sich stufenweise entfaltenden historischen Pro-
zesses nachweise, das, was eben die verbrecherische Ge-
samttendenz meines Vortrages bilden soll, der Geheime Rat
Engel spricht es mit derselben Bestimmtheit in der schärf-
sten Weise aus. „Die arbeitenden Klassen — sagt er —
sind bereits zu einem eigenen, zum vierten Stande, zu
einer gesellschaftlichen Macht herangewachsen, die na-
turgemäß nach der Alleinherrschaft im Staate
strebt, wie dies der erste, der zweite, der dritte
Stand, so lange sie konnten, getan."
Ja, wollte man sich an den bloßen Wortausdruck
halten, so ginge der Geheime Rat Engel sogar noch viel
weiter als ich. Denn er spricht ausdrücklich von einer
Alleinherrschaft, nach welcher die arbeitenden
Klassen naturgemäß streben müssen, während'
ich — und anders meint es freilich auch der Geheime Rat
Engel nicht, wie der Gesamtsinn der angeführten Sätze
deutlich zeigt — ausdrücklich nur von der Herrschaft
der Idee des Arbeiterstandes spreche oder respektive
den Arbeiterstand in sofern zum herrschenden Elemente
berufen darstelle, als er uns alle, alle, die sich der
Gesellschaft in irgend einer Weise nützlich machen, um-
faßt ; in sofern als er, wie ich ausdrücklich definiere,
das gesamte Menschengeschlecht umfaßt und
keinen Keim eines neuen Unterschiedes mehr in sich
enthält.
Jedenfalls also sagen wir, ich und der Geheime Rat
Engel, ganz dasselbe, genau dasselbe.
Welche Übereinstimmung, meine Herren!
457
Zur selben Zeit schreiben wir in unserem Studier-
zimmer, einer von dem andern nicht wissend, öffentliche
Vorträge, in welchen wir dieselben Dinge mit den-
selben Worten sagen!
Dieselben Wissenschaften haben uns dieselbe
Erkenntnis gegeben!
Warum also, frage ich, steht der Geheime Rat Engel
nicht hier an meiner Seite, auf dieser Anklagebank, als
mein Komplize, desselben Verbrechens beschuldigt ? Wo
ist die Rechtsgleichheit hingeflohen, meine Herren?
Der Geheime Rat Engel sagt es — und er sitzt,
wie ihm gebührt, in allen staatlichen Ehren!
Ich sage es — und die wütend gewordene Themis
wirft mir die Wagschale ins Gesicht und schlägt nach
mir! —
Und weiter, meine Herren ! Jener vom Geheimen Rat
Engel in der Singakademie gehaltene Vortrag ist später
in der von ihm seit 1862 redigierten offiziellen Zeit-
schrift des statistischen Bureaus veröffentlicht worden.
Diese Zeitschrift wird vom Staate publiziert und ver-
breitet, aus Staatsmitteln, aus den Steuern der Bürger
werden ihre Kosten bestritten. Es ist also geradezu eine
Staats doktrin, die ich verkünde, eine Doktrin, die
der Staat auf seine Kosten und mit seinem Ansehen ver-
breitet — und ich stehe auf der Anklagebank und bin
verurteilt !
Und noch mehr, meine Herren !
Als mir nach meiner Verurteilung jener Vortrag des
Geheimen Rats Engel zu Gesichte kam, übersandte ich dem-
selben, obgleich ich nicht die Ehre hatte, ihn zu kennen,
meine verurteilte Broschüre mit einigen scherzenden Be-
merkungen über den so verschiedenen Erfolg, mit welchem
wir dieselbe Theorie entwickelt.
458
Geheime Rat Engel antwortet mir auf diese Zusendung
mit einem Brief, den ich, da ich es mit seiner ausdrück-
lichen Autorisation darf, mir erlauben muß, Ihnen
mitzuteilen :
Berlin, 14. Febr. 1863.
Geehrter Herr !
„In ergebenster Erwiderung Ihrer gestrigen Zuschrift
spreche ich zuvörderst meinen Dank für die gleichzeitige
freundliche Übersendung Ihrer neuesten Broschüren aus.
Der Vortrag über den Zusammenhang der gegenwärtigen
Geschichtsperiode mit der Idee des Arbeiterstandes war
mir schon im vorigen Sommer bekannt geworden und
schon damals gereichte mir es zum Vergnügen und zur
Genugtuung, für meine philosophischen und historischen
Anschauungen in Ihnen einen der hochbegabtesten Ge-
währsmänner gefunden zu haben. Dasselbe Vergnügen
empfand ich, als ich in Arnolds geistvollem Buche über
das Eigentum einem ähnlichen Ideengang begegnete. Es
zeigt sich bei den ökonomischen Wahrheiten
dasselbe, was bei den Erfindungen alltäglich bemerk-
bar ist: sie sind durch die Zeit gereifte Früchte
eines Baumes, den man nur zu schütteln
braucht.
„Ihren Ausspruch, daß der Richter über fach wissen-
schaftliche Werke selbst im Besitz der Fachwissenschaft
sein sollte, über die zu richten er berufen ist, möchte ich
mir erlauben, dahin zu interpretieren, daß in allen, einen
fachwissenschaftlichen Ursprung habenden Prozessen der
Schwerpunkt ebenso in das Gutachten der Sachverstän-
digen gelegt werden sollte, wie dies der Fall ist, wenn
es sich um den Rechtsspruch in medizinischen, technischen,
kommerziellen Angelegenheiten handelt etc."
459
Ich erlaube mir, meine Herren, Ihnen diesen Brief
zu den Akten zu reichen.
Haben Sie je einen grelleren, einen schreienderen
Widerspruch erlebt, meine Herren ?
Während mir die Staatsbeamten, welche vom Staate
als die Chefs gerade derjenigen Branchen der Wissen-
schaft angestellt sind, um welche es sich hier handelt,
ihren Dank und ihre Genugtuung für die von mir ver-
öffentlichten Resultate aussprechen, während sie dieselben
als ökonomische Wahrheiten bezeichnen, welche durch
die Zeit gereifte Früchte des Baumes der Erkenntnis
seien, werde ich von den Beamten der gerichtlichen Reihe
um derselben Resultate willen verfolgt und verurteilt!
Gestehen Sie also, meine Herren, was schon durch
jenen Vortrag des Geheimen Rats Engel evident ist : es ist
hier nicht verurteilt worden, — wozu allein der Straf-
richter ein Recht hat — das, was gesagt worden ist,
der Inhalt. Sondern es wurde verurteilt die Person,
die es gesagt hat, und der Ort, wo es gesagt
wurde! !
Es wurde verurteilt, weil ich es gesagt habe und
weil es vor Arbeitern gesagt worden ist!
Ist das Gerechtigkeit, meine Herren, oder welches
äußerste nicht zu benennende Gegenteil der-
selben?
Die Gerechtigkeit soll geübt werden ohn* An-
sehung der Person, und was den Ort betrifft, so darf
der Richter nach § 100 des Strafgesetzbuches nur darauf
sehen, ob er ein öffentlicher ist.
Ein öffentlicher Ort ist die Singakademie wie die
Arbeitervereine.
Was an dem einen öffentlichen Orte nicht strafbar
ist, darf es nicht an dem andern sein.
460
Der Richter, welcher, was an einem öffentlichen
Ort überhaupt, in einer öffentlichen Versammlung der
Bourgeoisie nicht strafbar wäre, für strafbar erklärt
in einer öffentlichen Versammlung von Arbeitern —
begeht eine Machtüberschreitung ohnegleichen»
schafft ein neues Verbot, welches das Strafgesetz
nicht kennt, übt Klassenunterdrückung!
Der erste Richter hat sich sogar selbst dem Einge-
ständnis nicht entziehen können, daß er den Vortrag eben
deshalb verurteile, weil er vor Arbeitern gehalten
worden sei. Das Urteil leitet die Strafbarkeit meines
Vortrages ab — ich zitiere wörtlich — „namentlich aus
der Art und Weise, wie der Angeklagte die gezogenen
Resultate seiner Reflexionen zusammenstellt, formuliert
und einem Publikum vorträgt, welches nicht auf
der Höhe der Bildung steht, das mehr Wissen-
schaftliche in seinem Vortrage zu fassen."
Also weil die Arbeiter angeblich ungebildet seien,
deshalb sei mein Vortrag ein Verbrechen.
Eine brennende historische Erinnerung aus unserer
vaterländischen Geschichte fällt mir aufs Herz. Im Jahre
1811 am 9. Mai reichten die Rittergutsbesitzer (Stände)
des Lebusschen, Storkowschen und Beeskowschen Kreises
eine Vorstellung beim König ein, in welcher sie gegen
die revolutionären Maßregeln Hardenbergs Einsprache
erhoben, sich gleichfalls darauf beziehend, daß die unteren
Stände die ungebildeten seien. Der Staatskanzler
Hardenberg, welchem der König diese Eingabe übergibt,
macht zu dieser Stelle den Rand vermerk : „Ihr wollt von
Ungebildeten reden? Wer sind die Ungebildeten?
Könnte man die Rittergutsbesitzer, welche die Anstifter
dieser Vorstellungen waren, nicht vor allen andern
461
dazu zählen? Das Ganze ist Rodomontade" 1 ) (Prah-
lerei). — So Hardenberg!
Was mich betrifft, so habe ich dem ersten Richter
zwei Antworten zu geben, eine Antwort in facto und eine
in jure. — Zuerst meine Antwort in facto. Der erste
Richter irrt gewaltig, wenn er glaubt, daß die Arbeiter
als die Ungebildeten weniger fähig seien, die Lehren
der Wissenschaft in sich aufzunehmen, als das ,,auf der
Höhe der Bildung stehende" Publikum der Singakademie.
Handelt es sich um die gesellige Bildung des eleganten
Salons — ei, so ist allerdings ein enormer Unterschied
zwischen Bourgeoisie und Arbeiterstand. Handelt es sich
aber um die Lehren der Wissenschaft, so stehen die
Arbeiter denselben durchaus nicht ferner, als die ge-
bildete Bourgeoisie im allgemeinen, stehen ihnen eher
bei weitem näher. Denn schlechtundhalbwissen
entfernt weit mehr von den Lehren der Wissenschaft und
der Fähigkeit, sie aufzunehmen, als gar nichtwissen.
Freilich sind die Arbeiter noch nicht in dem Sinne
gebildet, daß sie die Resultate der Wissenschaft bereits
besäßen. Sehen wir doch einen Teil derselben sogar
noch die Nichts-als-Freihändler umjubeln, wenn sie ihnen
Dinge vortragen, von welchen sich alle, die wahrhaft die
Wissenschaft der Nationalökonomie verstehen, verwun-
dert fragen : Ist das reine Unwissenheit, oder treiben diese
Herren Spott und Hohn mit diesen armen Leuten ?
Schließt das aber die Fähigkeit der Arbeiter aus,
auch die wahren Lehren der Wissenschaft zu begreifen,
sobald sie erst an sie gebracht werden ?
*) S. die meuere und neueste Preußische Geschichte, mit
Benutzung vieler bisher ungedruckter Quellen usw. von Dr.
Fr. Förster. Bd. II p. 523.
462
Ist das nicht vielmehr gerade ein Grund mehr, ihnen
dieselben vorzutragen und sie mit ihren Resultaten zu
durchdringen ? Blicken Sie auf England ! Nichts ist dort
gewöhnlicher, als daß selbst Minister in die Arbeiter-
versammlungen gehen und ihnen Vorträge über die schwie-
rigsten Themata halten. Am 1. November 1854 hält Pal-
merston den Tagelöhnern von Hampshire einen Vortrag
gegen das Dogma der Erbsünde. Am 6. November 1856
hält derselbe Arbeitern in Manchester einen Vortrag über
die doppelte Natur des Menschen, die intellektuelle und
moralische und über den Charakter unserer Zeit. Im Jahre
1854 hält Lord John Rüssel den Arbeitern einen Vortrag
über die Hindernisse, welche dem Fortschritt der Zivili-
sation entgegenstehen.
Und gerade was das Verhältnis der direkten und in-
direkten Steuern betrifft, wo wäre es mehr am Ort, die
Lehren hierüber, die gerade das Aufreizende meines Vor-
trages bilden sollen, zu verkünden, als eben im Arbeiter-
stande ?
Wollen Sie den Hauptgrund wissen, der von den An-
hängern der Routine zugunsten der indirekten Steuer gel-
tend gemacht wird ? Er besteht darin, daß, wie verderb-
lich auch die indirekte Steuer sei, doch die Einziehung
eines gleichen Betrages durch die direkte Steuer gerade
wegen des Widerwillens, auf welchen eine solche Maß-
regel im niederen Volke stoßen würde, unmöglich sei.
Das Volk hasse den Steuerdiener und werde niemals ein-
willigen, eine solche Summe durch die direkte Steuer,
also mit dem Bewußtsein, d a ß es steuere, aufzubringen ;
während es bei der indirekten Steuer dieses Bewußtsein
nicht habe und sich einbilde, dem Krämer für den Preis
der Ware zu zahlen, was es in Wahrheit dem Staate
entrichte.
463
John Stuart Mill nennt diesen Grund einen kindischen
und auf Täuschung beruhenden Grund. Aber er kann die
relative Wahrheit desselben nicht leugnen, und keiner von
uns wird es können.
Das angebliche oder wirkliche Vorurteil in den unteren
Klassen des Volkes ist also, wie die Verteidiger der in-
direkten Steuer behaupten, der mächtigste Grund, welcher
der Umwandlung dieses unfühlbaren Steuerns in das di-
rekte und fühlbare Steuern entgegensteht.
Wo also wäre es mehr der Ort, die Natur der in-
direkten Steuer zu enthüllen, ihre Verderblichkeit für
das Volk bloßzulegen, den ungerechten Druck, den sie auf
dieses übt, nachzuweisen, als im Arbeiterstande, dessen
im allgemeinen nicht mit Unrecht vorausgesetzter Wider-
wille gerade als der Grund angeführt wird, welcher diese
Reform unmöglich mache ? Es ist dies ein im höchsten
Grade heilsames, im höchsten Grade staatsmännisches,
ein wahrhaft notwendiges Tun, das durchaus vorausgehen
muß, um eine Reform in dieser Hinsicht erst möglich zu
machen !
Von alledem hat der erste Richter keine Ahnung ge-
habt!
Im Jahre 1856 saß in Brüssel ein internationaler Wohl-
tätigkeitskongreß (congres international de bienfaisance)
von Nationalökonomen aller Nationen. Deutschland, Frank-
reich, England waren daselbst vertreten. Die Verhand-
lungen dieses Kongresses sind im Jahre 1857 in Brüssel
in 2 Bänden publiziert worden.
Unter den Prinzipien und Maßregeln, die von diesem
Kongresse beschlossen worden, lautet der erste Beschluß
sofort, wie folgt (I. p. 484) : Le congres recommande
l'adoption des principes et des mesures qui suivent;
464
1. Liberte du commerce des denrees et generalement de
tous les articles de premiere necessite.
„Der Kongreß empfiehlt die Annahme der folgenden
Grundsätze und Maßregeln :
1. Freiheit des Handels mit Lebensmitteln und im
allgemeinen mit allen Artikeln des unmittelbaren Bedürf-
nisses."
Insoweit würde dieser Beschluß nur in die Reihe der
Autoritäten hineinfallen, welche dartun, wie nachteilig die
indirekten Steuern sind, unter welchen diese Zölle auf
Gegenstände des Bedürfnisses eine so bedeutende Rolle
spielen, und ich habe Ihnen gesagt, daß ich die Liste
der Zeugnisse hierfür nicht weiter vermehren will. Aber
die neunte Maßregel, die daselbst von dem Kongresse
beschlossen wird, lautet : Propagation des doctrines d eco-
nomic politique propres ä dissiper les prejuges et ä demon-
trer la necessite de la liberte du commerce des grains et
des denrees en general, publications familieres destinees
ä eclairer les populations etc.
„Verbreitung der Lehren der Nationalökonomie, die
geeignet sind, die Vorurteile zu beseitigen und die Not-
wendigkeit der Freiheit des Handels mit Getreide und
Lebensbedürfnissen im allgemeinen aufzuzeigen, vertrau-
liche 1 ) Publikationen, bestimmt die Bevölkerung aufzu-
klären.'
Aber jener Kongreß von Gelehrten aller Nationen
hatte seine Rechnung ohne die preußische Staatsanwalt-
schaft gemacht.
Ich verbreite solche Doktrinen, ich schreite zu solchen
vertraulichen Publikationen an die Bevölkerung, wie sie
der internationale Wohltätigkeitskongreß beschließt —
x ) Wohl besser zu übersetzen mit , .leicht verständliche". D. H.
30 Lassaile. Ges. Schriften. Band II. 465
und ich werde verfolgt und verurteilt, weil ich diese
Lehren den Arbeitern vorgetragen habe !
Meine Antwort in jure wird womöglich noch eindring-
licher sein.
Ich habe bereits darauf aufmerksam gemacht, daß der
§100 des Strafgesetzbuches nur das Kriterium des öf-
fentlichen Ortes kennt und somit nicht gestattet,
was überhaupt an einem öffentlichen Orte zu sagen er-
laubt ist, an einem anderen für unerlaubt zu erklären.
Ebenso sagt der Artikel 4 der Verfassung, alle Preußen
sind gleich. Sie müssen also auch gleich sein vor den
Motiven des Strafrichters, gleich vor den Lehren der
Wissenschaft, die man an sie bringen darf. Es gibt bei
uns keine Kastenunterscheidungen, nach welchen es ver-
boten wäre, in der einen Kaste Erkenntnisse zu ver-
breiten, die in der anderen frei kursieren dürfen !
Wie ? Der Artikel 20 der Verfassung sagt : „Die
Wissenschaft und ihre Lehre ist frei" — - und Sie woll-
ten den Arbeiterstand von ihr ausschließen ?
Aber zu noch viel ernsthafteren Erwägungen gibt das
Urteil Anlaß, über das ich mich beschwere. Es bildet,
wie ich selbst kurz ausführen werde, einen schweren Ver-
stoß gegen unser gesamtes öffentliches Recht, einen Ver-
stoß, der, wenn heute die energische Konsequenz früherer
Zeiten herrschte, nicht ohne die ernsthaftesten Folgen
bleiben würde.
Wenn früher, im absoluten Staat, der Grund geltend
gemacht worden wäre, ein Vortrag sei deshalb strafbar,
weil er vor den Arbeitern als den Ungebildeten
gehalten worden sei, nun, so wäre dies zwar auch da-
mals durch und durch un juristisch gewesen, aber
es war mindestens begreiflich. Damals herrschte die
Devise: Alles für das Volk, nichts durch das Volk.
466
Die unteren Klassen hatten keinerlei Anteil an der ge-
setzgebenden Gewalt und keinen Einfluß auf dieselbe.
Unter solchen Umständen war begreiflich, wenn man eine
Verbreitung jener wissenschaftlichen Lehren in den un-
teren Ständen nur als eine unnütze Aufregung auf-
gefaßt hätte.
Aber wie steht der Fall heute im konstitutionellen
Staat ? Diese Ungebildeten — der erste Richter
mag sagen, was er will — sind ein Faktor der gesetz-
gebenden Gewalt, beschließen durch die von ihnen ge-
wählten Vertreter die Gesetze, und mit aus ihren Händen
also empfängt der Richter das Gesetz, das er anzuwen-
den hat.
Man mag das gut oder übel finden — gleichviel, es
ist so !
Sie stehen nicht auf der „Höhe der Bildung", sagt
der erste Richter. Aber sie beschließen durch ihre Wahlen
über alle Gesetzgebungsmaterien, erwidere ich ihm.
Sollen diese Ungebildeten, da sie nun einmal indirekte
Gesetzgeber sind, nicht cum cognitione causae 1 ) ihr Wahl-
und Gesetzgebungsrecht ausüben ? Will sie der erste Rich-
ter zwingen, blind in die Wahlurne zu greifen, ohne
zu wissen, was und worüber sie entscheiden ?
Ist also unterrichtet zu werden in allen wichtigen Ge-
setzgebungsmaterien nicht das absolute Recht dieser
Ungebildeten, wurzelnd in dem gesamten öffentlichen
Recht des Landes und mit ihm zusammenfallend ?
Könnte mir gewehrt werden, eine friedliche und legale
Agitation für die Abschaffung der indirekten Steuern zu
eröffnen und diesen Ungebildeten ans Herz zu legen,
daß sie nur solche Leute zu Wahlmännern und Abge-
*) Mit Kenntnis des Sachverhalts. D. H.
30- 467
ordneten wählen, welche über die indirekten Steuern oder
über das allgemeine Wahlrecht denken wie ich ?
Dürfen diese ungebildeten gesetzgeberischen Klassen
verhindert werden, sich von diesen Materien zu unter-
richten, um diesen gesetzgeberischen Gebrauch von ihrem
Wahlrecht zu machen ? Erinnern Sie sich noch jenes
Seufzers des Ministeriums Manteuffel, daß die öffent-
liche Meinung für diese unabweisbare Reform, für diese
vom Staat seit 1847 als unabweisbar erkannte Reform
noch nicht hinlänglich vorbereitet sei ? Erinnern Sie sich,
wie die königliche Botschaft selbst konstatiert, sie könne
nichts tun, ehe eine solche öffentliche Meinung
erzeugt sei ? Wo soll sie erzeugt werden ? Bei den
höheren Ständen der Gesellschaft, die selbst der könig-
lichen Botschaft gegenüber taub blieben ? Oder bei den
unteren Ständen, deren eigenes dringendes Interesse hier
im Spiel ist, welche aufgeopfert werden jener öffentlichen
Meinung, und die in ihren Versammlungen und ihrem
Wahlrecht legale Mittel haben, eine andere öffentliche
Meinung herbeizuführen ?
Das alles hat der erste Richter in seinem Motiv von
dem nicht auf „der Höhe der Bildung stehenden" Publi-
kum einfach übersehen. Er ist einfach mit seinem Be-
wußtsein in die Zeit des Absolutismus zurückgefallen,
wo das ungebildete Volk, die misera plebs contribuens 1 ),
durch solche Belehrung über die Natur der Steuerein-
richtungen oder anderer Gesetze, auf die sie einzuwirken
kein gesetzliches Mittel hatte, allerdings nur unnütz auf-
geregt werden konnte.
Daß ein Richter in seinem Bewußtsein in den Ab-
solutismus zurückfällt, unter dem er groß geworden und
*) Die niedere steuerzahlende Masse. D. H.
468
erzogen ist, ist sehr natürlich und würde an und für sich
ein geringes Unglück sein.
Aber die Sache hat ernsthaftere Folgen.
Ein richterliches Urteil ist ein Ding, welches durch
die öffentliche Gewalt, durch Polizei und Militär voll-
streckt wird.
Jedes richterliche Urteil ist somit eine gewaltanwen-
dende Handlung, ein Akt der Gewalt, und soll dies sein.
Indem nun dies richterliche Urteil mich, und nicht
mich allein, sondern ebenso alle, die in gleicher Lage
und von gleichem Willen wären, gewaltsam abhält und
uns verbietet, die unteren Klassen über jene Gesetzge-
bungsmaterien zu unterrichten, verhindert es, durch eine
gewaltsame Handlung das Volk, sein verfassungsmäßiges
Gesetzgebungs- und Wahlrecht cum cognitione causae aus-
üben. Und es entsteht somit die Frage — oder vielmehr,
es würde, wenn heute die herbe Konsequenz römischer
Juristen herrschte, kaum die Frage sein — ob hier nicht
ein gewaltsames Vorgehen gegen die Verfas-
sung des Staates vorliegt!
Ich habe Ihnen gezeigt, meine Herren, und durch die
Staatsschriften des Ministeriums Manteuffel, durch die
eigenen Motive der königlichen Botschaften belegt, wie
vollkommen legal und erlaubt, ja wie im höchsten Grade
verdienstlich und staatsmännisch es wäre, eine friedliche
auf die öffentliche Überzeugung gerichtete Agitation für
die möglichste Aufhebung der indirekten Steuern zu
machen.
Habe ich aber selbst auch dies nur getan ? Auch das
nicht einmal ! Ich tat es nicht, nicht deshalb, weil ich
nicht eine Umwandlung der indirekten Steuern in direkte
lebhaft wünschte, sondern deshalb, weil ich mich auf diese
Dinge zu gut verstehe, um nicht zu wissen, daß jede
469
durchgreifende Steuerreform vollkommen unmöglich
ist, so lange nicht Maßregeln anderer Art vorhergehen,
insbsondere solange nicht aus dem allgemeinen Wahl-
recht hervorgegangene gesetzgebende Körper existieren.
Und die vorhin nachgewiesene Tatsache, daß die könig-
liche Staatsregierung selbst eingesteht, seit 1847 sogar den
ersten Schritt auf der Bahn der erforderlichen Steuer-
reform trotz aller Anstrengungen vergeblich zu erstreben,
wird Ihnen dargetan haben, wie gegründet diese Über-
zeugung ist.
Was ich somit wirklich mit meinem Vortrag bezweckte,
war zunächst der rein wissenschaftliche und theoretische
Zweck, die arbeitenden Klassen zum Verständnis ihrer
Zeit zu bringen.
Ein geistvoller Freund sagte mir später : Sie hätten
Ihren Vortrag betiteln sollen : „Der Arbeiterstand und
der Stand der Arbeiter in der Geschichte". In der Tat,
in diesem epigrammatischen Titel liegt ganz und gar der
Grundgedanke meines Vortrages ausgesprochen. Ich war
— die Initiative war nicht einmal von mir ausgegangen —
aufgefordert worden, einen Vortrag zu halten in einem
Arbeiterverein. Worüber sollte ich ihnen lesen ? Etwa,
wieviel Ballen Baumwolle jährlich von Amerika nach Eng-
land gehen und ähnliche Dinge, die man am anderen Tage
vergessen hat ? Ich sagte mir : Du wirst in einer Weise,
in welcher nur die höchste wissenschaftliche Energie
dessen fähig ist, die gesamte reiche Geschichte der mo-
dernen Nationen in der Einfachheit ihres inneren Gesetzes
darstellen, die inneren Entwicklungsfäden dieser Ge-
schichte bloßlegen und die müden Seelen der Gedrückten
mit der Ermutigung und dem Tröste durchdringen, daß
ihre Sache vorwärts rückt, wenn auch langsam und un-
merklich, so doch unablässig und unaufhörlich.
470
Und diesen Trost und diese Ermutigung nennt der
Staatsanwalt : Haß und Verachtung !
Wenn mein Vortrag einen hierüber hinausgehenden
praktischen Zweck hatte, so war es der, die theoreti-
sche Grundlage zu liefern für eine gesetzliche und
friedliche Agitation zugunsten des allgemeinen Wahl-
rechts.
Dieser Zweck liegt ganz und gar in dem Satze aus-
gesprochen, mit welchem ich p. 29 meines Vortrages *)
meine gelegentliche Erörterung der Steuermaterie schließe :
„Bemerken Sie zugleich, meine Herren, den eigentüm-
lichen Widerspruch und die eigentümliche Gerechtigkeit
des Verfahrens, die gesamten Staatshaushaltsbedürfnisse
den indirekten Steuern und somit dem armen Volke
aufzubürden, zum Maßstab aber und zur Bedingung des
Wahlrechts und somit des politischen Herrschaftsrechts
die direkten Steuern zu machen, welche zu dem Ge-
samtbedürfnis des Staates von 108 Millionen nur den
verschwindend kleinen Beitrag von 12 Millionen liefern!"
Dieser Zweck Hegt ganz und gar in den eigenen Wor-
ten des Staatsanwaltes ausgesprochen, welcher (p. 17 des
stenographischen Berichts) 2 ) ausrief: „Der Angeklagte
übersieht, daß die Lasten des Staatslebens in der Tat
sehr ungleichmäßig verteilt sind und diese Lasten
entsprechende Rechte zur Folge haben
müssen !"
An diese eigene Rechtsthese des Staatsanwalts klam-
mere ich mich an, an ihr halte ich fest, aus ihr ist auch
mein Vortrag hervorgegangen !
Wenn es wahr ist, daß die Lasten entsprechende
Rechte zur Folge haben müssen, und wenn es andererseits
x ) Seite 177 unserer Ausgabe.
2 ) Im 11. Band unserer Ausgabe.
471
wahr ist, wie die königliche Staatsregierung selbst er-
klärt, daß sogar bei der direkten Steuer die ärmeren
Klassen unendlich mehr beitragen als die wohlhabenden
und daß dies bei der indirekten Steuer, welche die
ärmeren Klassen noch viel härter treffe, also noch in
einem unendlich höheren Grade der Fall sei, — wenn
dies wahr ist, warum üben dann dennoch die ärmeren
Klassen nur ein Drittel des Stimmrechts, während sie
5, 6, 10 und 20 mal so viel — und mehr — als die
Wohlhabenden steuern ?
Wo bleibt hier die Gerechtigkeit? Und warum
sollte es ein Verbrechen sein, die öffentliche Meinung
für die Abänderung eines so ungerechten, durch die Worte
der königlichen Staatsregierung, ja sogar durch die eigenen
Worte des Staatsanwaltes selbst verurteilten Verhältnisses
gewinnen zu wollen ?
Von zwei Dingen eins, meine Herren !
Entweder der reine Absolutismus — oder das
allgemeine Wahlrecht! Über diese beiden Dinge
kann man bei verschiedenen Ansichten streiten, aber was
zwischen ihnen liegt, ist jedenfalls unmöglich, unfolge-
richtig und unlogisch.
Der absolute Eine, durch seine Lage allen Klassen-
gegensätzen entrückt und weit über die Gesellschaft und
alle gesellschaftlichen Interessen gestellt, konnte wenig-
stens möglicherweise dem allgemeinen Interesse, dem
Interesse der unendlichen Mehrheit sich widmen. Ob und
inwieweit er es tat, hing von dem Zufall persönlicher
Einsicht, Begabung und Charakterrichtung ab. Er konnte
es wenigstens tun und war durch seine Stellung daran
erinnert, es zu sollen. Und so war denn in der Tat
die Devise des alten Absolutismus und seiner guten Zeit :
Nichts durch das Volk, alles für das Volk!
472
Diese Zeit ist vorüber. Es ist die Zeit des Konsti-
tutionalismus eingetreten, d. h. die Zeit, in welcher die
Gesellschaft, sich für mündig haltend, selbst die Ent-
scheidung über ihre Interessen in die Hand nehmen
will.
Von diesem Augenblick an ist es eine logische Un-
möglichkeit, ein handgreiflicher Widerspruch, eine bren-
nende Ungerechtigkeit, diese Entscheidung in die Hand
der Minorität, in die Hand der wohlhabenden Klassen
der Gesellschaft zu legen. Diese nicht über die gesell-
schaftlichen Interessen hinausgestellten, diese vielmehr ge-
rade in dem Kreuzfeuer dieser Interessen stehenden und
in ihrer ganzen Lage durch sie bedingten Klassen können
gar nicht anders, als jene Gewalt der Entscheidung in
ihrem gesellschaftlichen Interesse anwenden und so-
mit das allgemeine Interesse, das Interesse der unend-
lichen Mehrheit der unteren Stände, ihrem Eigeninteresse
aufopfern, wie ich Ihnen ein kleines Beispiel davon an
dem Schicksal des Manteuffelschen Gesetzesvorschlages
geliefert habe. Sowie also der Grundsatz der gesellschaft-
lichen Selbstregierung eingetreten ist, ist es die schrei-
endste Ungerechtigkeit, ist es eine logische Unmöglichkeit,
diese Gewalt der Entscheidung durch ein Klassenwahl-
gesetz in die Hand besonderer Klassen statt in die Hand
des gesamten Volkes zu legen ! Sie als ein bevorzugtes
Recht in die Hand gerade derjenigen Klassen zu legen,
welche, um wieder auf die eigene These des Staats-
anwaltes zu verweisen, den unendlich geringeren Teil
zu den Lasten des Staates beitragen.
Es handelt sich darum, die öffentliche Meinung über
diese Ungerechtigkeit und diese Unmöglichkeit aufzuklären,
sie zur allgemeinen Überzeugung zu erheben und selbst die
widerstrebenden Gemüter mit ihr zu durchdringen. Es
473
handelt sich darum, hierdurch die Grundlage zur fried-
lichen Beseitigung einer Einrichtung zu legen, die gerade,
wenn sie fortdauerte, auf die Länge der Zeit Klassenhaß
erzeugen müßte.
Es handelt sich darum, vor allem gerade die Bour-
geoisie selbst zu überzeugen, daß sie nur zu wählen hat
zwischen dem reinen Absolutismus und dem allgemeinen
Wahlrecht, daß alles, was dazwischen liegt, von dem
ehernen Gang der Geschichte zertreten werden muß und
daß, wenn sie wirklich auf den Konstitutionalismus hält,
sie denselben nur retten kann, indem sie ihm das allge-
meine Wahlrecht zur Grundlage gibt und diesen Ruf zu
ihrem eigenen und aufrichtigen mot d'ordre 1 ) erhebt.
Ich will der Bourgeoisie das Schicksal ersparen, wel-
ches sie in Frankreich unter die Füße Napoleons getreten
hat — und diesen Appell an die öffentliche Vernunft
und das öffentliche Gewissen nennt der Staatsanwalt An-
reizung zu Haß und Verachtung !
Noch auf zwei Punkte habe ich zu antworten.
Ich hatte in meiner Rede im ersten Teile derselben
bei Betrachtung des Mittelalters erwähnt, daß schon im
Jahre 1672 auf dem deutschen Reichstag, schon im Jahre
1614 auf den französischen etats generaux 2 ), die Auf-
hebung der Zünfte verlangt worden sei. Ich hatte er-
wähnt, daß im Jahre 1776 der reformierende Minister
Turgot in Frankreich die Zünfte aufhebt, der König aber
durch das Geschrei der privilegierten Klassen gezwungen
wird, wenige Monate darauf sein eigenes Edikt zu wider-
rufen, und daß endlich durch den Bastillesturm in einem
Tage erwirkt wurde, was in Deutschland und Frankreich
!) Kampfruf. D. H.
2 ) Generalständen, D. H.
474
seit fast zwei Jahrhunderten vergeblich erstrebt worden
war. —
Ich hatte hieran folgende vollkommen objektive und
historische Betrachtung geknüpft : „Sie ersehen daraus,
meine Herren, daß, welche große Vorteile auch dem
Reformieren auf legalem Wege zukommen, dieser doch
wieder bei allen wichtigeren Punkten den einen großen
Nachteil hat, von einer sich über ganze Jahrhunderte hin
erstreckenden Ohnmacht zu sein, und andererseits, daß
der revolutionäre Weg, mit wie unleugbaren Nachteilen
er auch verbunden ist, dafür den einen Vorteil hat, schnell
und energisch zu einem praktischen Ziele zu führen."
Und in dieser streng objektiven und historischen, die
Vorteile und Nachteile von Revolutionen gleichmäßig kon-
statierenden, bei der geschichtlichen Darstellung der
mittelalterlichen Periode gemachten Betrachtung erblickt
der erste Richter einen Grund zur Verurteilung, indem
er nämlich annimmt, daß ich folglich den revolutionären
Weg dem legalen vorziehe und daß ich folglich wohl
auch über die jetzige Geschichtsperiode und die in ihr
zu erlangenden Ziele ebenso denken und also auf dem
Grunde meiner Seele den Gedanken tragen müsse, daß
die arbeitenden Klassen jetzt ebenso handeln möchten !
— Kaum habe ich meinen Augen getraut, als ich diesen
Grund der Verurteilung in dem Urteil fand !
Abgesehen davon, daß selbst wenn man auf diese
Schlußfolgerung eingehen wollte, dann nur eine Anklage
auf Aufforderung zur Revolution gegen die Staatsgewalt,
nicht aber auf Anreizung zu Haß und Verachtung gegen
die Staatsangehörigen möglich wäre — sieht der erste
Richter nicht, daß diese Verurteilung auf Schlußfolge-
rungen die flagranteste Überschreitung aller Rechtsgrund-
sätze darstellt ?
475
Diese Schlußfolgerungen sind durchaus schief und fehl-
gehend. Es sind Paralogismen 1 ), deren Unrichtigkeit ich
Ihnen in meiner Appellationsrechtfertigungsschrift ebenso
kurz als scharf nachgewiesen habe.
Aber wenn diese Schlüsse auch ebenso richtig wären
als sie schief sind, — sieht denn der erste Richter nicht,
daß er gar kein Recht hat, solche Schlußfolgerungen
anzustellen ? Daß er sich lediglich an meine ausgespro-
chenen Worte halten und nicht darüber hinaus in das
heilige Asyl meiner inneren Denkfreiheit einbrechen darf ?
Daß er nicht das geringste Recht hat, solche unausge-
sprochenen Ansichten, selbst wenn er aus dem Ausge-
sprochenen schließen könnte, daß sie auf dem Grunde
meiner Seele vorhanden sein müssen, vor das Forum des
Straf rechts zu ziehen ?
Mein Erstaunen hierüber ist maßlos gewesen, denn
das Urteil stellt hierin eine Verletzung aller heiligsten
Grundsätze des Rechtes dar, eine Verletzung — so schrei-
end, daß sie selbst noch in den Zeiten höchster Rechts-
losigkeit in diesem Grade ohne Beispiel dasteht.
Wissen Sie, meine Herren, welchen Fall die konser-
vativen Geschichtsschreiber als den ärgsten Greuel wider
Rechtslosigkeit anführen, welchen die Schreckenstribunale
der französischen Revolution auf sich geladen haben ? Es
ist der Fall einer Verurteilung, die deshalb erging, weil
der Angeklagte überführt war, die Arie gesungen zu
haben: O Richard, mon roi ! „O Richard, mein
König !"
Nun wohl ! Ich werde verurteilt, weil der Richter nicht
einmal auf meinen Lippen, nein, weil er auf dem
Grunde meiner Seele die Melodie gefunden zu
*) Fehlschlüsse. D. H.
476
haben glaubt: O Revolution, ma reine! „O Revolution,
meine Königin!"
Wollen uns die Tribunale wirklich auf den Weg fran-
zösischer Entwicklung hinzwängen ? Sollen wir uns gegen-
seitig abschlachten um unserer Ansichten willen?
Findet der Appell an den germanischen Rechtssinn kein
Echo mehr in der Brust unserer Richter ? Ist er aus-
gestorben unter uns ? Haben wir den Sinn für das Recht
des Individuums, dessen die deutsche Nation sich
rühmt, seit sie existiert, uns wirklich schon gänzlich ab-
gearbeitet und abgerieben im historischen Prozeß ? Sind
wir wirklich schon so weit romanisiert, uns um unserer
Ansichten willen als Ve rbrecher zu verfolgen ?
Ich werde Ihnen nicht verhehlen, meine Herren, daß
unsere Ansichten gar weit auseinander liegen mögen. Ich
wünsche gewiß vieles, was Sie nicht wünschen mögen,
und vieles nicht, was Sie wünschen.
Aber was hat das mit der Sphäre unseres Rechtes
zu tun?
Mehr noch als das, was wir wünschen, trennt uns
das, was wir glauben.
Sie glauben an keine Revolution, meine Herren. Mich
— ja, mich haben meine Studien dahin gebracht, an eine
Revolution zu glauben.
Ich habe mich schon in meiner Verteidigungsrede erster
Instanz darüber ausgesprochen, welches die wissen-
schaftliche Bedeutung des Wortes Revolution ist, in
welcher ich dieses Wort stets fasse.
Diese Bedeutung ist keine andere, als die, daß ein
neues Prinzip an die Stelle eines bestehenden Zu-
standes gesetzt wird, gleichviel ob mit oder ohne Gewalt.
In diesem Sinne kann ich sagen, daß ich jedenfalls
477
von dem künftigen Eintreten einer Revolution überzeugt
bin. —
Sie wird entweder eintreten in voller Gesetzlichkeit
und mit allen Segnungen des Friedens, wenn man die
Weisheit hat, sich zu ihrer Einführung zu entschließen
beizeiten und von oben herab — oder aber sie wird inner-
halb irgend eines Zeitraumes hereinbrechen unter allen
Konvulsionen der Gewalt, mit wild wehendem Locken-
haar, erzne Sandalen an ihren Sohlen.
In der einen oder andern Weise wird sie kommen,
jedenfalls, und wenn ich, mich dem Tageslärm verschlie-
ßend, in die Geschichte mich vertiefe, so höre ich ihr
Schreiten.
Aber sehen Sie denn nicht, daß trotz dieser Ver-
schiedenheit dessen, was wir glauben, unsere Bestrebungen
Hand in Hand gehen ? '
Sie glauben nicht an die Revolution, und wollen sie
daher verhindern. Wohl ! Tun Sie, was Ihres Amtes ist.
Ich — glaube an die Revolution, und weil ich an sie
glaube, will ich sie, nicht herbeiführen — ich habe
es Ihnen bereits in meiner Urteilskritik erklärt, daß nach
meiner ganzen Geschichtsanschauung die Anstrengungen
eines Tribuns notwendig so ohnmächtig dazu sind, wie
der Atem meines Mundes, den Sturm auf dem Meere zu
entfesseln — sondern für den Fall, daß sie kommt
und von unten kommt, will ich sie im voraus humani-
sieren, zivilisieren!
Und das werde ich Ihnen beweisen gerade an dem
letzten Beleg der Anklage, den man gegen mich geltend
macht.
Ich habe, wirft mir die Anklage vor, auf die höhere
Selbstsucht und also Unsittlichkeit der höheren Stände
hingewiesen.
478
Ich sehe hier ganz davon ab, daß schon Fichte, schon
Rousseau, schon das Evangelium dasselbe gelehrt haben.
Aber ich frage zunächst : in welchem Zusammenhange
komme ich auf dieses Thema ? In folgendem :
„Vielleicht kann — sage ich daselbst — ■ der Gedanke,
das Prinzip der untersten Klassen der Gesellschaft
zum herrschenden Prinzip des Staates und der Gesell-
schaft zu machen, als ein sehr gefährlicher und unsitt-
licher erscheinen, als ein solcher, der Sittigung und Bil-
dung dem Untergange in ein „modernes Barbarentum"
auszusetzen droht." Aber jene Furcht, fahre ich fort,
sei nur ein Vorurteil und es ließe sich im Gegenteil nach-
weisen, daß dieser Gedanke den höchsten Fortschritt und
Triumph der Sittlichkeit darstellen würde, den die Welt-
geschichte bis heute kenne. Jene Furcht sei nur ein Vor-
urteil und zwar das Vorurteil der heutigen noch vom
Privilegium beherrschten Zeit. Schon habe es eine Zeit
gegeben, in welcher sogar das entgegengesetzte Vor-
urteil gegolten habe, die Zeit der französischen Republik
von 1793.
Sie sehen also, daß ich überhaupt schon nur deshalb
auf jenes Thema komme, um meine Ansicht von der
Bestimmung, welcher unsere weltgeschichtliche Periode
zueilt, gegen den für viele sehr naheliegenden, obwohl
nur sehr scheinbaren Vorwurf der Barbarei und Roheit
zu rechtfertigen.
Schon dieser Zusammenhang, schon diese Absicht
nimmt dem, was ich nun über den Zustand der Sittlichkeit
in den verschiedenen Klassen der Gesellschaft sage, jeden
aggressiven Charakter, jeden animus der Provokation und
Aufreizung. Es ist eben nur gesagt, um die wissenschaft-
liche Entwicklung der Bedeutung unserer Geschichts-
periode durchzuführen und gegen irrige Einwürfe zu be-
479
festigen. Das aber muß doch mindestens die Bedeutung
des Artikel 20 der Verfassung: „Die Wissenschaft und
ihre Lehre ist frei" sein, daß es der Wissenschaft zu-
stehe, alles zu sagen, was zur Ausführung und Durch-
führung ihrer Thesen erforderlich ist, daß es nichts ob-
jektiv Verbotenes, nichts kulpabel 1 ) Strafbares für sie
gebe, nichts gebe, was sie nicht zu ihrem wissenschaftlichen
Endzweck dartun und nachweisen dürfe.
Inzwischen, hierauf wollte ich nur beiläufig aufmerk-
sam machen. Der Nachweis, den ich Ihnen hier zu führen
versprochen habe, ist ein anderer.
In welchem Sinne behandle ich nun jenes Thema von
der, wie Fichte sagt, mit dem steigenden Stande steigenden
Unsittlichkeit, und in welchem Sinne beleuchte ich das
entgegengesetzte 2 ) Vorurteil des Sansculottismus ?
Ich sage wörtlich: „Damals steigerte sich das ent-
gegengesetzte Dogma sogar so weit, daß fast jeder, der
einen ganzen Rock hatte, eben dadurch verderbt und ver-
dächtig erschien, und Tugend, Reinheit und patriotische
Sittlichkeit nur solchen inne zu wohnen schien, die
keinen guten Rock besaßen. Es war die Periode des
Sansculottismus. Diese Anschauung, meine Herren, hat in
der Tat zu ihrer Grundlage eine Wahrheit, die aber in un-
wahrer und verkehrter Form auftritt. Nun gibt es
aber gar nichts Gefährlicheres als eine Wahrheit, die
in unwahrer, verkehrter Form auftritt. Denn wie man sich
zu ihr verhalte, wird man gleich schlecht fahren. Adop-
tiert man jene Wahrheit in ihrer unwahren, verkehrten
Form, so wird dies zu gewissen Zeiten die schäd-
*) d. h. Auf bloßer Fahrlässigkeit beruhend. D. H.
2 ) Ein Schreib- oder Druckfehler. In diesem Zusammen-
hang müßte es heißen „das entsprechende". D. H.
480
lichsten Verwüstungen anrichten, wie dies im
Sansculottismus der Fall war."
Ich spreche mich also ausdrücklich gegen die sanscu-
lottische Auffassung dieses Grundsatzes aus, ich beschul-
dige ihn der Unwahrheit und Verkehrtheit, ich erkläre,
daß er die schädlichsten Verwüstungen angerichtet habe
und sie zu gewissen Zeiten auch bei uns würde anrichten
müssen, wenn man nicht im voraus das Volk von seiner
Unwahrheit und Verkehrtheit überzeuge, was aber eben
nur dadurch geschehen könne, daß man den relativ wahren
Inhalt dieser unwahren Auffassung aufzeige.
Und ich zeige nun, daß die höheren privilegierten
Stände notwendig und ohne individuelle Verschuldung un-
sittlich sein müssen, weil sie das persönliche Interesse
in einen notwendigen Gegensatz zu der histo-
rischen Entwicklung, zu dem Idealismus der Kulturent-
wicklung versetze, welchem sich hinzugeben die Quelle
aller wahren Sittlichkeit ausmache. Wegen jenes Gegen-
satzes zu ihrem persönlichen Interesse könnten dies in
den höheren Ständen nur solche, die sich ein für allemal
durch einen großen Blick über ihr ganzes persönliches
Dasein erhoben und hinweggesetzt haben, und das könnten
natürlich nur wenig zahlreiche Ausnahmen sein. Dieser
Gegensatz des persönlichen Interesses und der Kulturent-
wicklung der Nation, der die höheren Stände notwendig
und ohne persönliche Verschuldung zu jener historischen
Unsittlichkeit zwänge, fehle bei den unteren Klassen
zu ihrem Glücke, denn sie seien vielmehr in der glück-
lichen Lage, daß bei ihnen jene historische Sittlichkeit
zusammenfalle mit ihrem persönlichen Interesse.
Sie hätten es darum leicht, sittlich zu sein. Zwar sei
auch noch bei ihnen genug Selbstsucht vorhanden, aber
bei ihnen sei das, im Gegensatz zu den höheren Ständen,
31 LwsaUe. Ges. ScKriften. Band IL 481
der Fehler der einzelnen, nicht, wie bei jenen,
das notwendige Produkt ihrer Klassenlage.
Was also sage ich durch diese Entwicklung zu den
Arbeitern ? Welche Lehre erteile ich ihnen ?
Kennen Sie den inneren Zusammenhang der franzö-
sischen Revolutionsgeschichte, meine Herren ? Ich kenne
ihn bis in seine inwendigste Fiber !
Welches war der Ursprung der französischen ter-
reur ? 1 )
Nous battons de la monnaie sur la place de greve,
„wir schlagen Münze auf dem Greveplatz (dem Hin-
richtungsplatz)," sagte Barrere. Im Namen der ,, vertu",
im Namen der republikanischen Tugend köpfte Robes-
pierre die Reichen, weil sie die patriotische Liebe zur
Gleichheit nicht teilten, was nach ihm ein persönliches
Verbrechen war. Man verstand nichts an dem ob-
jektiven Chemismus der gesellschaftlichen Einrichtungen
zu ändern, man verstand nichts an der objektiven Ungleich-
heit in der materiellen Lage zu bessern, man erkannte die-
selbe vielmehr im Prinzip als ein Dogma an, und zur
Wut getrieben durch den Widerspruch, daß man an einer
Lage der Dinge nichts zu ändern vermochte, welche not-
wendig und naturgemäß in den Personen eine ihnen ent-
sprechende Gesinnung erzeugen mußte, warf man die
Schuld auf die Personen und köpfte die Reichen im
Namen der Tugend !
Gewarnt durch diese verhängnisvollen Vorgänge und
mir wohl bewußt, wie nahe diese unselige Verwechslung
den ärmeren Klassen liegen kann, ruft mein Vortrag in-
direkt den Arbeitern zu : sollten je Ereignisse eintreten,
die euch die Macht in die Handjjeben, nun so haltet euch
x ) Schreckensherrschaft. D. H.
482
an die Dinge, sucht da vernünftig zu bessern und ihre
chemischen Funktionen zu ändern, aber lasset die Per-
sonen aus dem Spiel! Jene Unsittlichkeit, jene man-
gelnde patriotische „vertu", sie ist nicht die Schuld der
Personen, sondern der notwendige Ausdruck ihrer Klas-
senlage. Ihr wäret nicht ein Haar besser, wenn Ihr
in jener Lage wäret.
Es ist dies eine Aufforderung zum Haß und zur Ver-
achtung, genau so, wie z. B. die Aufforderung Christi :
wer sich rein fühlt, werfe den ersten Stein auf die Ehe-
brecherin, eine Aufforderung zum Morde war !
Und während ich aus ganzer Seele den Arbeitern die
Lehre einpräge, nicht die Personen anzuklagen, welche
nur das unschuldige und willenlose Produkt ihrer Lage
seien, werde ich — welch ironischster Gegensatz ! —
angeklagt, zu Haß und Verachtung gegen diese Per-
sonen aufgereizt zu haben !
Eine letzte Einrede, meine Herren !
Wie war es möglich, diese Anklage gegen mich nur
anzustellen, wie war es möglich, die Absicht zu diesem
Verbrechen, die doch ein unumgängliches Kriterium des-
selben bildet, bei mir vorauszusetzen ?
Wie ? Es hat sich jemand in einem faustischen Trieb
mit der zähesten, ernstesten Mühe durchgearbeitet von
der Philosophie der Griechen und dem römischen Rechte
durch die verschiedensten Fächer historischer Wissenschaft
bis zur modernen Nationalökonomie und Statistik, und
Sie könnten im Ernste glauben, er wolle diese ganze
lange Bildung damit schließen, demProletariereine
Brandfackel in die Hand zu drücken?
Wie ? Hat man so wenig Kenntnis und Einsicht in die
sittigende, zivilisierende Macht der Wissenschaft, daß
man dies auch nur für möglich halten kann ?
3i- 483
Sehen Sie denn nicht, daß Sie mit einer solchen An-
nahme nicht nur mir, sondern sich selbst und der g e -
samten Wissenschaft zu nahe treten würden ?
Was ist denn zuletzt an der Wissenschaft, wenn sie
nicht notwendig eine ethische Richtung des Geistes er-
zeugte ? Was an der Sittlichkeit, wenn sie nicht ein not-
wendiger Ausfluß wahrer Wissenschaft wäre ? Die ganze
Kultur wäre nichts als eine große Lüge und fort-
gefallen jedes Band, welches die zivilisierte Welt im
Innersten zusammenhält, wenn die Annahme, zu der man
Ihnen rät, auch nur denkbar wäre !
Das also kann ich nicht wollen !
Was will ich also, wenn ich mich in einer friedlichen
Agitation an den Arbeiterstand wende und auf seine Über-
zeugung einzuwirken suche ?
Ich fühle, daß es mir notwendig ist, Ihnen mit zwei
Worten darüber Auskunft zu geben. Ich habe schon in
meiner Verteidigungsrede erster Instanz darauf hinge-
wiesen und seitdem anderwärts weiter Zeugnis darüber
abgelegt. Ich will die freiwilligen Assoziationen der Ar-
beiter, aber ich will sie verbunden mit dem allgemeinen
Wahlrecht, denn ich will sie und halte sie nur für mög-
lich und wirksam unter der hilfreichen zivilisatorischen
Ägide des Staates!
Dem Staate schreibe ich die hohe, gewaltige Auf-
gabe zu, die Keime des Menschlichen zu entwickeln, wie
er dies, seitdem die Geschichte steht, getan hat und für
alle Ewigkeit tun wird, und als das Organ, das für alle
d a ist, an seiner schützenden Hand die menschliche Lage
aller herbeizuführen.
Diese Doktrin, meine Herren, ist keine Theorie der
Zerstörung und der Barbarei, es ist im höchsten Grade
eine Staatsdoktrin!
484
Sie, meine Herren, gehören ja nicht den Manchester-
Männern an, jenen modernen Barbaren, welche den Staat
hassen, nicht diesen oder jenen bestimmten Staat, nicht
diese oder jene Staats f orm , sondern den Staat üb er-
h a u p t ! und welche, wie sie das hin und wieder deutlich
eingestanden, am liebsten allen Staat abschaffen, Justiz
und Polizei an den Mindestfordernden verganten und den
Krieg durch Aktiengesellschaften betreiben lassen möch-
ten, damit nirgends im ganzen All noch ein sittlicher
Punkt sei, von welchem aus ihrer kapitalbewaffneten Aus-
beutungssucht ein Widerstand geleistet werden könnte 1 ).
Wie breite Unterschiede Sie und mich auch von ein-
ander trennen, meine Herren, — dieser Auflösung alles
Sittlichen gegenüber stehen wir Hand in Hand ! Das ur-
alte Vestafeuer aller Zivilisation, den Staat, verteidige
ich mit Ihnen gegen jene modernen Barbaren!
Ich schließe. —
Ich habe — Sie werden mir das selbst bezeugen —
eine Riesenanstrengung gemacht, um meine Freisprechung
zu erlangen ! Das Zeitopfer, welches mir meine Appel-
lationsrechtfertigung und diese Verteidigung auferlegte,
überwiegt fast weit die Unbequemlichkeit, die mir eine
viermonatliche Haft auferlegen würde.
Aber ich war es Ihnen schuldig, den Gegenstand
vollständig aufzuklären, um Sie selbst vor einer Unge-
rechtigkeit ohnegleichen zu bewahren !
Aber ich war es der Wissenschaft schuldig, ein großes
Gebiet geistiger Tätigkeit zu schützen !
x ) Man muß der Erregung, unter deren Einfluß Lassalle
diese Sätze geschrieben, einiges zugute halten. An sich wäre
diese Denunziation seiner Gegner, unter denen sich doch ein
gut Teil Ideologen befanden, gerade in einer Rede vor einem
Gerichtshof sicher besser unterblieben. D. H.
485
Aber ich war es dem Lande schuldig, zu sehen, ob
ich noch vor demselben Kammergericht spreche, über
welches sich aus Friedrich des Großen Zeit bis nach
Frankreich das Sprichwort verbreitet hat : il y a des juges
ä Berlin, es gibt Richter zu Berlin !
Wie Ihr Urteil auch ausfalle, es wird ein denkwür-
diges werden. Nicht mit dem gleichgültigen Lärm unserer
Tagespresse bedrohe ich Sie. Aber die Wissenschaft —
und ich bin einigermaßen berechtigt, in ihrem Namen zu
sprechen — wird dieses Urteil in die Annalen der Ge-
schichte eingetragen!
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