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Full text of "Gesammelte Reden und Schriften"

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GESAMMELTE 

REDEN UND 

SCHRIFTEN 




EX LIBRJ/ DR ALFRED. PLATZ. 



Li 







FERDINAND LASSALLE 



GESAMMELTE REDEN 
UND SCHRIFTEN 



HERAUSGEGEBEN 

UND EINGELEITET 

VON 

EDUARD BERNSTEIN 



VOLLSTÄNDIGE AUSGABE 
IN ZWÖLF BÄNDEN 



VERLEGT BEI PAUL CASSIRER, BERLIN 
1919 



FERDINAND LASSALLE 



GESAMMELTE REDEN 
UND SCHRIFTEN 



HERAUSGEGEBEN 

UND EINGELEITET 

VON 

EDUARD BERNSTEIN 



ZWEITER BAND: 

DIE VERFASSUNGSREDEN 

DAS ARBEITERPROGRAMM 

UND DIE ANSCHLIESSENDEN 

VERTEIDIGUNGSREDEN 



VERLEGT BEI PAUL CASSIRER, BERLIN 
1919 



ALLE RECHTE VORBEHALTEN 



DRUCK VON OSCAR BRANDSTETTER, LEIPZIG 



INHALT 

Seit 

ÜBER VERFASSUNGSWESEN. Ein Vortrag ge- 
halten in einem Bürger-Bezirksverein 7 

WAS NUN ? Zweiter Vortrag über Verfassungswesen . 63 

MACHT UND RECHT. Offenes Sendschreiben ... 125 

DAS ARBEITERPROGRAMM. Über den besonderen 
Zusammenhang der gegenwärtigen Geschichtspenode mit 
der Idee des Arbeiterstandes 139 

DIE WISSENSCHAFT UND DIE ARBEITER. Eine 

Verteidigungsrede vor dem Berliner Kriminalgericht gegen 
die Anklage, die besitzlosen Klassen zum Haß und zur 
Verachtung gegen die Besitzenden öffentlich angereizt zu 
haben 203 

DIE INDIREKTE STEUER UND DIE LAGE 
DER ARBEITENDEN KLASSEN. Eine Vertei- 
digungsrede vor dem Kgl. Kammergericht zu Berlin 
gegen die Anklage, die besitzlosen Klassen zum Haß 
und zur Verachtung gegen die Besitzenden öffentlich 
angereizt zu haben 285 



ÜBER VERFASSUNGSWESEN 



EIN VORTRAG 

GEHALTEN IN EINEM 

BERLINER BÜRGER -BEZIRKS -VEREIN 

VON 

FERDINAND LASSALLE 



DER ERSTE ABDRUCK ERSCHIEN 
IM VERLAG VON G. JANSEN, BERLIN 1862 



VORBEMERKUNG 

Die mit der Regentschaft des Prinzen Wilhelm, des 
späteren Königs Wilhelm I., eingeleitete „Neue Ära" war 
bereits gegen Ende des Jahres 1860 arg in die Brüche 
gegangen. Der Prinzregent hatte sich gegenüber der im 
Herrenhaus tonangebenden Junkerpartei ungemein zaghaft 
erwiesen und in der Italienischen Frage plötzlich das Legi- 
timitätsprinzip mit einer Schärfe betont, die allen Illu- 
sionen über seinen „Liberalismus" ein Ende machen 
mußte. Doch hatte weder die schwachmütige liberale 
Kammermajorität, noch die Regierung selbst es zu einem 
offenen Bruch kommen lassen. Immerhin sonderte sich 
in der Kammer die Fraktion „Jung-Litauen" mit einem 
etwas radikaleren Programm von der altliberalen Partei 
ab, und im Sommer 1861 bildete sich aus ihr die „deutsche 
Fortschrittspartei", die bald überall im Lande Boden 
faßte. Verstärkt wurde ihr Einfluß noch, als im Oktober 
1861 Wilhelm, inzwischen König geworden, sich in Kö- 
nigsberg krönen ließ und dabei mit demonstrativem Nach- 
druck das Gottesgnadentum der Hohenzollernschen Dyna- 
stie betonte. So hatte er sich einer Deputation des Land- 
tags gegenüber wie folgt ausgelassen: „Die Herrscher 
Preußens empfangen ihre Krone von Gott. Ich werde 



deshalb morgen die Krone vom Tisch des Herrn nehmen 
und auf mein Haupt setzen. Dies ist die Bedeutung des 
Königtums von Gottes Gnaden, und darin liegt die Hei- 
ligkeit der Krone, welche unantastbar ist. Die Krone ist 
mit neuen Institutionen umgeben. Sie sind nach denselben 
berufen, der Krone zu raten ; Sie werden mir raten und 
auf Ihren Rat werde ich hören." Das war eine unzwei- 
deutige Zurückweisung aller etwaigen Ansprüche der 
Kammer, maßgebenden Einfluß auf die Regierung des 
Landes auszuüben ; es war die tatsächliche Einleitung des 
Verfassungskonfliktes, denn die preußische Verfassung 
räumte dem Abgeordnetenhause etwas mehr Befugnisse 
ein, als nur dem Könige ,,zu raten". Den Konfliktsstoff 
selbst lieferte die Reorganisation des Heeres, die der 
König auf Grund der dreijährigen, das Abgeordnetenhaus 
aber auf Grund der zweijährigen Dienstzeit durchgeführt 
wissen wollte. Ehe noch der Streit um sie ausgefochten 
war, nahm die Regierung sie unter Benutzung der Voll- 
machten und Kredite in Angriff, die ihr für die Mobil- 
machung aus Anlaß des italienischen Krieges bewilligt 
worden waren. Die Wählerschaft antwortete damit, daß 
sie bei der am 6. Dezember 1861 erfolgenden Neuwahl 
die Fortschrittspartei in solcher Stärke in das Abgeord- 
netenhaus schickte, daß diese dort sofort zur ausschlag- 
gebenden Partei wurde. Einen Augenblick stutzte die Re- 
gierung. Die Minister suchten zu vermitteln, aber ein am 
6. März 1862 von der Kammer angenommener Antrag 
des Fortschrittlers Ad. Hagen, worin verlangt wurde, daß 
die Regierung das Ausgabenbudget in größerer Speziali- 
sierung einbringen solle, führte zum offenen Konflikt. Die 
Minister reichten ihre Entlassung ein, und der König löste 
die Kammer auf. Ein neues Ministerium, durch Angehö- 
rige der reaktionären Junker- und Muckerpartei — Lippe, 

10 



Mühler, Itzenplitz — verstärkt, wurde gebildet mit dem 
Auftrage, „den Verdächtigungen der Absichten der Re- 
gierung und der dadurch hervorgerufenen Irreführung der 
öffentlichen Meinung, wie dieselbe sich bei den letzten 
Wahlen gezeigt habe", energisch entgegenzuwirken, was 
die Minister logischerweise dahin verstanden, den ganzen 
Beamtenapparat zur Wahlmache in Bewegung zu setzen. 
Die Neuwahlen selbst wurden auf den 6. Mai 1862 aus- 
geschrieben. 

In die Zeit des nun entfachten Wahlkampfes fällt die 
erste Versammlung, in der Lassalle seinen Vortrag „Über 
Verfassungswesen" hielt. Sie fand in Berlin am 16. April 
1862 im fortschrittlich-liberalen Bezirksverein der Fried- 
richstadt statt, und in den folgenden Wochen wiederholte 
Lassalle den Vortrag in noch einigen solcher Bezirks- 
vereine. Er ist von Lassalles Bestem — ja, man kann 
ohne Übertreibung von ihm sagen, daß er zu den besten 
politischen Vorträgen gehört, die überhaupt je gehalten 
wurden : er ist eines der Meisterwerke politischer Vor- 
tragskunst. Schon seine mehr formellen Vorzüge, die 
klassisch gedrungene, überaus klare Sprache, sowie die so 
künstlerisch vollendete und gerade deshalb sich so natür- 
lich gebende Gliederung des gedanklichen Inhalts reißen 
den Leser zur Bewunderung hin. Was aber dem Vortrag 
vor allem seine Bedeutung gibt und ihn weit über eine 
Gelegenheitsrede erhebt, ist die geschichtsphilosophische 
Auffassung, mit der Lassalle an die gestellte Aufgabe — 
die Darlegung des wesentlichen Moments einer politi- 
schen Verfassung — herantritt und sie löst. Wir sehen 
Lassalle, der eben noch in seinem System der erworbenen 
Rechte sich als Meister der spekulativ aus dem Begriff 
entwickelnden Rechtsphilosophie gezeigt hatte, hier so 
greifbar-realistisch die Abhängigkeit politischer Einrich- 

11 



tungen von gesellschaftlichen Entwickehmgszuständen nach- 
weisen, wie es der geschulteste Anhänger der materialisti- 
schen Geschichtsauffassung kaum anders und schwerlich 
besser zustande gebracht hätte. In der Tat darf man sagen, 
daß, was die Anwendung der materialistischen Geschichts- 
auffassung auf die Fragen der politischen Entwickelung 
der Völker anbetrifft, es keine Schrift gibt, die jenes Ab- 
hängigkeitsverhältnis in klarerer Anschaulichkeit zeigt als 
wie dieser Vortrag ,,Über Verfassungswesen". Er hat 
seinesgleichen nur in den Kapiteln „Die Gewalts - 
theorie" in Friedrich Engels' Anti-Dühring. Und wie 
der Vortrag ein Muster schönster Volkstümlichkeit ist, so 
ist er zugleich auch ein Muster wissenschaftlicher Selbst- 
beschränkung : so, wie die materialistische Geschichts- 
auffassung hier zur Anwendung gebracht wird, ist sie über 
jeden Streit erhaben, ist sie von jeder wesentlich speku- 
lativen Beimischung frei, ist sie auf folgerichtige Durch- 
arbeitung von erfahrungsgemäß Festgestelltem aufgebaute 
positivistische Wissenschaft. 

Lassalle zeigt, wie die in Gesetzesform gebrachten poli- 
tischen Verfassungen nur dann und nur in dem Maße prak- 
tisch unangefochten bleiben, als sie der Ausdruck der in 
der Gesellschaft tatsächlich bestehenden Machtverhält- 
nisse sind. Er analysiert den Begriff „tatsächliche Macht- 
verhältnisse" oder „gesellschaftliche Machtverhältnisse , 
den in neuerer Zeit Anton Menger so gern als Deckungs- 
mittel dafür benutzt hat, eine klare, unzweideutige Stel- 
lungnahme zur materialistischen Geschichtsauffassung zu 
vermeiden, gerade in solcher Weise, daß er sowohl 
auf die Produktionsweise als bestimmenden Faktor 
der Klassengliederung und Klassenentwickelung, zu- 
gleich aber auch auf die Grenzen der ökonomisti- 
schen Betrachtungsweise hinweist. Und das ist das Größte 

12 



an diesem Vortrage : er zeigt die verschiedenen Kräfte 
der Gesellschaft zugleich in den Möglichkeiten, wie in den 
Grenzen ihres Könnens. Dem Leser wird der ungeheuere 
Vorteil der administrativ, militärisch usw. organisierten 
Staatsmacht gegenüber den unorganisierten Kräften der 
Gesellschaft aufgedeckt ; es wird aber auch gezeigt, über 
welchen Punkt hinaus selbst die organisierte Staatsmacht 
die — damals — unorganisierten, rein gesellschaftlichen 
Kräfte nicht ungestraft ignorieren darf, wie nicht nur der 
König mit Heer und Kanonen, wie nicht nur der Adel, die 
Großindustriellen, die Bankiers, das Bürgertum, sondern 
wie ferner das kleine Bürgertum, wie die Arbeiter und wie 
schließlich auch das allgemeine Bewußtsein, das 
über die Klassen- und Parteiinteressen hinausgreifende 
Kulturempfinden des Volkes reale Machtfaktoren, 
,,ein Stück Verfassung" sind. Ein geradezu unübertroffe- 
nes Betrachtungsschema, aus dem unter anderem hervor- 
geht, daß, wenn Lassalle in seinen rechtstheoretischen 
Werken dem ,, allgemeinen Bewußtsein" eine so große 
Rolle zuweist, er als Gesellschaftstheoretiker und Ge- 
schichtsphilosoph doch dies Bewußtsein durchaus nicht als 
etwas absolut Selbständiges auffaßt, sondern sich seines 
Zusammenhanges mit, und seiner Abhängigkeit von den 
materiellen Faktoren des Gesellschaftslebens wohl bewußt 
war. So wenig aber, wie das Bewußtsein, erscheinen bei 
ihm die materiellen Faktoren als ein für allemal in ihren 
Beziehungen zueinander bestimmte Größen, es wird viel- 
mehr das revolutionierende Moment in der Entwickelung 
von Wirtschaft und Klassen deutlich hervorgehoben. Und 
wenn Lassalle hierbei auch nicht auf das letzte Llement 
der Gesellschaftsentwickelung, die Entwickelung des 
Werkzeugs und seine Rolle, zu sprechen kommt, was er 
aber in dem gleichzeitig mit diesem Vortrag ausgearbeiteten 

13 



und vier Tage vor ihm vorgetragenen Arbeiterprogramm 
getan hat, so finden wir hier dafür in dem kleinen Ab- 
schnitt, der mit den Worten eingeleitet wird: „Wie tritt 
nun diese Änderung in den wirklichen Machtverhältnissen 
ein?", die Rückwirkung der Siedelungsweise und des 
Dichtigkeitsgrades der Bevölkerung auf die Klassen- 
verhältnisse und die politischen Gestaltungen in wenigen 
Strichen so lichtvoll gekennzeichnet, wie dies bis dahin 
noch in keiner Populärschrift geschehen war. Selbst heute 
noch wird dieser, für die politischen Entwickelungen so 
wichtige Wirtschaftsfaktor in den Abhandlungen über die 
materialistische Geschichtsauffassung entweder gar nicht 
oder doch ganz ungenügend gewürdigt. 

Mit einem Wort, als Staats- und gesellschaftswissen- 
schaftliche Aufklärungsschrift ist Lassalles „Über Ver- 
fassungswesen" noch ganz und gar nicht überlebt. Es liest 
sich noch heute so frisch und anregend wie zur Zeit, wo 
Lassalle mit ihm seine politische Agitation einleitete, und 
ist für jeden angehenden Politiker eine vorzügliche Ge- 
leitschrift. Aber auch als politische Kampfschrift hat es 
seine Aktualität noch nicht eingebüßt. Noch besteht die 
preußische Verfassung 1 ), von der in ihm die Rede ist 
und von der Lassalle damals schrieb, sie könne wohl nach 
rechts oder links hin abgeändert werden, aber bleiben 
könne sie nicht. Es ist keine Widerlegung der Lassalle- 
schen Ausführungen, daß sie bis auf den heutigen Tag 
formell unverändert gebheben ist, denn materiell hat sie 
durch die Kriege von 1866 und 1871, beziehungsweise 
durch die Gründung des Norddeutschen Bundes und dann 
des Deutschen Reiches eine sehr bedeutende Abänderung 



*) Das Vorwort ist im Februar 1907 geschrieben. 
14 



erfahren. Die Entscheidung über die den Trägern der 
preußischen Krone so am Herzen liegende Militärfrage 
wurde mit anderen Fragen vom preußischen Landtag in 
den deutschen Reichstag verlegt, die Einführung des all- 
gemeinen, gleichen, geheimen und direkten Wahlrechts für 
die Wahlen zum Reichstage zog das Interesse der demo- 
kratischen Massen vom Landtage ab, und so konnte der 
faule Kompromiß, der nach 1866 zwischen Krone und 
Bürgertum in Preußen geschlossen worden ist, für Jahr- 
zehnte um so mehr ohne neue Verfassungskrisen fort- 
bestehen, als auf der einen Seite die Bildung der Zentrums- 
partei und auf der anderen die immer stärkere Entfaltung 
der sozialdemokratischen Arbeiterbewegung dem liberalen 
Bürgertum Preußens teils die Macht und teils die Lust 
nahmen, ernsthaft mit der Krone anzubinden. Eine neue 
Verschiebung der tatsächlichen Machtverhältnisse im 
Lande mußte erst eintreten, um aufs neue die Verfassungs- 
frage auf die Tagesordnung zu setzen, und für diese Ver- 
schiebung hat die große ökonomische Umwälzung gesorgt, 
die sich seit den sechziger Jahren des 19. Jahrhunderts 
vollzogen hat und noch vollzieht. Indem sie die Städte zu 
einem Wachstum gebracht hat, daß heute die große Mehr- 
heit der Bevölkerung in den Städten wohnt, während zu 
Lassalles Zeiten noch drei Viertel der Bevölkerung dem 
platten Lande angehörten, und indem sie in den Städten 
der industriellen Arbeiterschaft neben dem Übergewicht in 
der Zahl auch immer mehr das Übergewicht als organi- 
sierte und geistig wirkende soziale Kraft zuspielt, trieb 
sie immer sichtbarer dem Moment zu, wo, sofern Bürger- 
tum und Krone im Verein nicht vorher einlenkten, die 
Arbeiterklasse im Gefühl des klaffenden Gegensatzes 
zwischen der wirtschaftlich-sozialen Wirklichkeit und dem 
geschriebenen Recht ihrerseits die Verfassungsfrage stel- 

15 



len würde. Darin lag aber schon eingeschlossen, daß es 
sich dann auf der Volksseite nicht um „Rettung", sondern 
um Abänderung, und zwar wahrscheinlich um sehr 
gründliche Abänderung der geschriebenen Verfas- 
sung handeln mußte. Der Moment mußte eintreten, ob 
das Reichstagswahlrecht in seiner bisherigen Gestalt fort- 
bestand oder nicht. Es liegt aber auf der Hand, daß 
jeder Eingriff in das Reichstagswahlrecht sein Eintreten 
notwendig beschleunigt hätte. 

Als Lassalle den Verfassungsvortrag niederschrieb, war 
noch nicht mit Sicherheit vorauszusehen, welche Entwicke- 
lung die Verfassungsfrage nehmen würde. So wenig, wie 
das liberale Bürgertum, hatte der Träger der Krone große 
Neigung, die Dinge auf die äußerste Spitze zu treiben. 
Wilhelm I. hielt sich vorläufig noch im Rahmen der ihm 
nach dem Buchstaben der Verfassung zustehenden Rechte, 
er hoffte auf eine zugängliche Kammer. Was sollte aber 
geschehen, wenn er eine solche nicht fand ? Darüber muß- 
ten sich diejenigen klar werden, die nicht wollten, daß die 
Kammer das Fundamentalrecht jeder Volksvertretung auf 
genaue Spezialisierung der ihr abverlangten Ausgaben fallen 
lasse. Sie mußten sich alle Konsequenzen eines Verfas- 
sungsstreites vor Augen halten, um geistig auf das Äußerste 
gerüstet zu sein, da nur solche Vorbereitung die genügende 
Kampfesenergie und die Auswahl der wirksamsten Kampf- 
mittel verbürgt. Seinen Hörern, meist kleinbürgerliche De- 
mokraten, mit den letzten Ursachen jedes Verfassungs- 
streites auch die wahre Natur des ausgebrochenen Ver- 
fassungskonfliktes zu enthüllen, ihnen zu zeigen, wieso es 
kam, daß dieser Konflikt in der gegebenen Gestalt mög- 
lich wurde, das war die Aufgabe, die sich Lassalle stellte. 
Denn ihm, dem Revolutionär, der, wie wir nun auch aus 
den Briefen an seine Eltern wissen, für den Sommer 1862 

16 



einen neuen europäischen Krieg und allerhand Aufstände 
in Österreich erwartete, die Preußen nicht unberührt 
lassen konnten, mußte ganz besonders daran liegen, daß 
der preußische Verfassungskampf von den demokratischen 
Volkselementen dieses Staates als eine Angelegenheit auf- 
gefaßt und behandelt wurde, bei der zuletzt die reale, 
auf mehr als Verfassungsbuchstaben gegründete Macht 
den Entscheid geben werde. 

Daß es sich im Verfassungskonflikt um eine Macht- 
frage handelte, wußten allerdings die liberalen Parteiführer 
auch, aber sie glaubten besonders klug zu tun, wenn sie es 
nicht offen aussprachen. Sie wollten die faktische Macht 
mit Hilfe der Verfassung „konstitutionell" der Regierung 
abhandeln und rechneten dabei ausschließlich auf die 
Zaubergewalt dessen, was Lassalle in der vorliegenden 
Rede ,,das allgemeine Bewußtsein" nennt und von dem er 
sehr richtig sagt, daß es „in gewissen Grenzen" auch ein 
Stück Verfassung sei : die öffentliche Meinung. Diese 
sollte alles für sie machen, und darum wurde die Ver- 
fassungsfrage als eine reine Rechtsfrage hingestellt, als 
ein Streit um das formale Recht, das allerdings auf Seiten 
der Kammer war. 

Unter diesen Umständen konnte ein Vortrag, der mit 
haarscharfer Logik die letzten Konsequenzen des aus- 
gebrochenen Konflikts bloßlegte, den leitenden Persön- 
lichkeiten der liberalen Partei nicht sehr angenehm sein. 
Lassalle hatte sich zwar klugerweise enthalten, vorzeitig 
irgendeine spezielle Nutzanwendung aus seinen Aus- 
einandersetzungen zu ziehen, aber ihre revolutionäre Trag- 
weite lag auf der Hand. Besser paßte die Rede den Re- 
aktionären in den Kram, die ihr Organ in der junkerlich 
feudalen „Kreuzzeitung" hatten. Vertuschten die Libe- 
ralen die Machtfrage, die hinter der Rechtsfrage steckte, 

2 Lssealle. Ge;. Schriften. Band II. 17 



so lag den Kreuzzeitungsleuten um so mehr daran, die 
Forderungen der Linken als ein revolutionäres Attentat 
auf die Machtsphäre der Krone darzustellen. Außerdem 
hatten die Macher der „Kreuzzeitung" sicher Wind da- 
von, wie es zwischen Lassalle und den Fortschrittsführern 
stand, soweit es nicht schon aus verschiedenen Stellen des 
Vortrages zwischen den Zeilen herauszulesen war. Und 
auch das paßte in ihre Pläne. Schon bei den Wahlen des 
Jahres 1861 hatte die „Kreuzzeitung" ihrer Partei emp- 
fohlen, Verbindungen mit den Vertretern der konsequen- 
ten Demokratie gegen die Liberalen zu schließen, und als 
die Wahlmännerwahlen im April 1862 die Fortschritts- 
partei auf der ganzen Linie siegreich zeigten, befürwortete 
die Korrespondenz der Konservativen Partei das allge- 
meine Wahlrecht, da ja das Dreiklassen Wahlsystem — 
gar nicht ,,zu Recht" bestehe ! Wie man die Gebrüder 
Bauer eingefangen hatte, so hoffte man auch andere an- 
zufangen . 

Der Artikel, den die „Kreuzzeitung" Lassalles Vortrag 
widmete, ist so bezeichnend für die damalige Situation, 
daß es mir gerechtfertigt erscheint, ihn hier seinem vollen 
Wortlaut nach folgen zu lassen : 

„Das zweite (Symptom) ist die von uns (Nr. 122) 
skizzierte Rede des Dr. Lassalle, eines seiner Zeit viel- 
genannten revolutionären Juden, der mit richtigem In- 
stinkt den Nagel auf den Kopf getroffen und uns noch 
nicht alles gesagt hat, was er weiß und denkt. Tiefe Ver- 
achtung gegen die geschriebene Verfassung ; das klare Be- 
wußtsein, daß die tatsächlichen Zustände und die realen 
Machtverhältnisse die wirkliche und alleinige Verfassung 
eines Landes sind, in welcher Verfassung er den Soldaten 
und sogar den Kanonen eine sehr wichtige und entschei- 

18 



elende Stellung anweist — und aus beiden Vordersätzen 
kombiniert die Schlußfolgerung, daß es um deswillen zu- 
nächst und vor allem darauf ankomme, die tatsächlichen 
Zustände und Machtverhältnisse umzugestalten und ins- 
besondere die Besiegten zu entwaffnen. 

„Der Fehler in seiner Rechnung liegt nur darin, daß 
die Demokratie im Jahre 1848 eben nicht gesiegt, 
sondern sich selbst und das Volk mit dieser Lüge einfach 
hinter das Licht geführt hatte, und daß um deswillen, so- 
bald jener Schwindel verflog, die realen Machtverhält- 
nisse einfach wieder in ihre Rechte traten. Überdies aber 
ist Dr. Lassalle ein zu klarer Kopf, um nicht zu wissen, 
daß man die .realen Machtverhältnisse' erst dann um- 
gestalten kann, wenn man der Stärkere ist, oder daß 
mit anderen Worten jede Regierung, die über die realen 
Mächte des Landes — Armee, Finanzen und den ganzen 
Verwaltungsorganismus — gebietet, nur durch sich 
selbst ruiniert und gestürzt werden kann. Um deswillen 
ist der Liberalismus, ,der die Fürsten mit Biederkeit und 
Loyalität um ihre Gewalt betrügt', der gefährlichste Mi- 
neur der Demokratie und Revolution; um deswillen er- 
freuen wir uns auch jetzt des interessanten Schauspiels, 
daß die Umsturzpartei von Versicherungen der Ehrfurcht 
und Loyalität gegen die Krone überfließt. 

„Die Krone ,von Gottes Gnaden' sitzt so fest auf dem 
Haupte ihrer Träger, daß keine andere Hand als ihre 
eigene dieselbe abzunehmen vermag ! — Die eigentliche 
Gefahr für die Krone liegt deshalb auch allein in der 
Lüge, in jener heuchlerischen Aktion, welche die Fürsten 
zu verführen trachtet, sich selbst freiwillig ihrer Macht 
zu entäußern." („Neue Preußische Zeitung", Leitartikel 
vom 8. Juni 1862.) 

2* • 19 



Die Nutzanwendung dieses Artikels geht an die Adresse 
des Königs, der noch immer zauderte, sich der Kreuz- 
zeitungspartei mit Haut und Haaren zu überliefern. Da- 
her namentlich der Satz, daß jede Regierung „nur durch 
sich selbst ruiniert und gestürzt werden kann". Das hieß 
auf deutsch : „Kein Kompromiß, kein Zugeständnis an 
die Kammer, Majestät ! Jedes Zugeständnis ist ein Be- 
weis von Schwäche, führt zu weiteren Zugeständnissen 
und schließlich zum Ruin des Gottesgnadentums. Darum : 
König werde hart!" Welcher fortgesetzte Ruf, wie man 
weiß, nicht auf unfruchtbaren Boden fiel. 

Die Redensart, daß die „Demokratie" im März 1848 
nicht gesiegt habe, ist natürlich reaktionärer Schwindel. 
Tatsächlich lag das absolute Gottesgnadentum am 19. März 
1848 am Boden und erholte sich nur deshalb so schnell, 
weil das liberale Bürgertum, dem der Sieg zufiel, ihn nicht 
auszunutzen verstand. Statt sich so schnell als möglich der 
faktischen Macht zu versichern, stritt man solange um 
Formalitäten, bis die Zeit zur Schaffung der materiellen 
Grundlage für die geschriebene Verfassung verstrichen 
war. Das Nähere darüber im Text des Vortrages selbst. 

Was dessen Aufnahme bei den Hörern anbetrifft, so 
liegt darüber nur ein Zeitungsbericht der demokratischen 
„Berliner Reform" vom 11. Mai 1862 vor. Lassalle wird 
darin „der bekannte geistreiche Autor" genannt, und nach 
einem gedrängten Referat über den Inhalt des Vortrages 
heißt es : „Wir wünschen, daß Dr. Lassalle, dem Wunsche 
der großen Mehrheit der Versammlung folgend, seinen so 
ideenreichen und anregenden Vortrag recht bald drucken 
lassen möge, damit er auch in weiteren Kreisen bekannt 
werde." Das bezog sich freilich schon auf eine andere 
Versammlung als die, wo Lassalle den Vortrag zuerst ge- 
halten hatte. Aber die bloße Tatsache, daß man Lassalle 

20 



ersucht hatte, den Vortrag in anderen Bezirksvereinen zu 
wiederholen, läßt mindestens so viel erkennen, daß er auf 
die ersten Hörer tieferen Eindruck gemacht haben muß. 
Die Presse der Fortschrittspartei ignorierte ihn zunächst, 
da er der Partei aus den oben dargelegten Gründen nichts 
weniger als genehm war. Außerdem nahm der Wahlkampf 
ihr ganzes Interesse in Anspruch. Erst als der Vortrag 
Anfang Juni 1862 im Druck erschien, beschäftigten sich 
weitere Kreise mit ihm. Neben der „Kreuzzeitung", deren 
Auslassungen oben wiedergegeben sind, nahm ihn auch die 
ministerielle ,, Sternzeitung' vor, allerdings mit etwas we- 
niger Genugtuung, wie das Organ der unverhüllten Reak- 
tion. Die Wahlen waren gegen die Regierang ausgefallen, 
die Fortschrittspartei hatte auf Kosten aller übrigen Par- 
teien ihre Mandate wesentlich vermehrt, und so hatte die 
Verworrenheit der Lage noch zugenommen. „Die politi- 
sche Situation hier ist ebenso lächerlich wie interessant. 
Kretins von allen Seiten", schreibt Lassalle im Juli 1862 
an seinen Vater. Keine der beiden streitenden Parteien 
hatte den Mut zu radikalem Vorgehen, beide, der König 
wie die fortschrittliche liberale Kammerrnehrheit, beriefen 
sich auf die Verfassung, die aber keinen Ausweg aus dem 
Konflikt darbot, wenn nicht eine der Parteien freiwillig 
nachgab, d. h., wenn nicht entweder der König die von ihm 
auf Grund wiederholter außerordentlicher Bewilli- 
gungen ins Werk gesetzte Heeresreorganisation wieder 
fallen ließ, oder das Abgeordnetenhaus sie endgültig in 
der vom König gewählten Gestalt guthieß, die es aber ge- 
rade für unannehmbar erklärt hatte. Unter diesen Um- 
ständen konnte Lassalle seinem Vater in dem besagten 
Brief weiterhin schreiben : „Meine Broschüre über Ver- 
fassungswesen kommt jetzt zu immer größerer und 
größerer Anerkennung, weil natürlich die inzwischen ein- 

21 



getretenen Ereignisse auch den Dümmsten die Augen auf- 
gerissen und gezeigt haben, wie richtig ich prophezeite." 
(Intime Briefe Ferdinand Lassalles. Berlin, Verlag Vor- 
wärts, S. 132.) Wie die Dinge lagen, konnte die Ver- 
fassung Preußens in der Tat ,, nicht so bleiben, wie sie 

<< 
war . 

Ed. Bernstein. 



22 



ÜBER VERFASSUNGSWESEN 



Meine Herren 



Es ist die Aufforderung an mich ergangen, dieser ge- 
ehrten Versammlung einen Vortrag zu halten, und ich habe 
für denselben einen Gegenstand gewählt, der sich wohl 
von selbst empfiehlt, weil er vor allen an der Zeit ist. Ich 
werde nämlich sprechen über Verfassungswesen. 

Ich bemerke von vornherein, meine Herren, daß mein 
Vortrag ein streng wissenschaftlicher sein wird. 
Nichtsdestoweniger oder richtiger eben deswegen wird 
keiner unter Ihnen sein, der diesem Vortrag nicht von An- 
fang bis Ende folgen und ihn ganz begreifen können wird. 

Denn wahre Wissenschaftlichkeit, meine Her- 
ren — es ist gut, immer hieran zu erinnern — besteht 
eben in gar nichts anderem als in jener Klarheit des 
Denkens, welche, ohne irgendeine Voraussetzung zu 
machen, Schritt für Schritt alles aus sich selbst ableitet, 
sich aber eben deshalb auch mit zwingender Gewalt des 
Verstandes jedes nur aufmerksamen Zuhörers bemächtigt. 

Diese Klarheit des Denkens bedarf daher bei ihren Zu- 
hörern gar keiner besonderen Voraussetzung. Im 
Gegenteil, da sie, wie bereits bemerkt, in nichts anderem 
als in jener Voraussetzungslosigkeit des Denkens besteht, 
welche alles aus sich selbst ableitet, so duldet sie nicht 
einmal Voraussetzungen. Sie duldet und fordert nichts 
anderes, als daß die Zuhörer keine Voraussetzungen 

25 



irgendeiner Art, keine festen Vorurteile mitbringen, son- 
dern den Gegenstand, wie oft sie auch bereits über ihn ge- 
dacht oder gesprochen haben mögen, von neuem unter- 
suchen, so, als wüßten sie noch gar nichts Feststehendes 
von ihm, und sich also mindestens für die Zeit der Unter- 
suchung alles dessen entschlagen, was sie bisher über den 
Gegenstand anzunehmen gewohnt waren. 

Ich beginne also meinen Vortrag mit der Frage : Was 
ist eine Verfassung ? worin besteht das Wesen einer Ver- 
fassung ? 

Jeder Mensch, meine Herren, spricht heutzutage von 
früh bis abends über Verfassung. In allen Zeitungen, in 
allen Gesellschaften, in allen Wirtshäusern ist unablässig 
von Verfassung die Rede. 

Und doch, wenn ich diese Frage ernstlich stelle : was 
ist das Wesen, der Begriff einer Verfassung, so fürchte 
ich, daß von allen diesen so Sprechenden sehr wenige 
imstande sein dürften, eine befriedigende Antwort zu er- 
teilen. 

Viele würden sich offenbar versucht fühlen, bei dieser 
Frage nach dem Bande der preußischen Gesetzsammlung 
pro 1850 zu greifen und da die preußische Verfassung 
herauszulangen. 

Aber Sie sehen sofort, das ist keine Antwort auf meine 
Frage. Denn was darin steht, das ist nur der besondere 
Inhalt einer bestimmten, nämlich der preußischen Ver- 
fassung, und ist also keineswegs imstande, die Frage zu 
beantworten : was ist das Wesen, der Begriff einer Ver- 
fassung überhaupt. 

Wenn ich diese Frage einem Juristen stelle, so wird er 
mir hierauf etwa eine Antwort geben, wie folgt: „Eine 
Verfassung ist ein zwischen König und Volk beschworener 
Pakt, welcher die Grundprinzipien der Gesetzgebung und 

26 



Regierung in einem Lande feststellt." Oder er wird viel- 
leicht noch allgemeiner, weil es ja auch republikanische 
Verfassungen gegeben hat, sagen : „Eine Verfassung ist 
das in einem Lande proklamierte Grundgesetz, welches die 
Organisation des öffentlichen Rechts in dieser Nation 
feststellt." 

Aber alle diese und ähnliche formelle juristische De- 
finitionen sind eben so weit entfernt, wie die vorige Ant- 
wort, eine wirkliche Antwort auf meine Frage zu bilden. 
Denn alle diese Antworten enthalten immer nur eine äußer- 
liche Beschreibung dessen, wie eine Verfassung zustande 
kommt, und was eine Verfassung tut, aber nicht die An- 
gabe: was eine Verfassung ist. Sie geben Kriterien, Er- 
kennungszeichen an, an denen man äußerlich und juristisch 
eine Verfassung erkennt. Aber sie sagen uns durchaus 
nicht, was der Begriff, das Wesen einer Verfassung 
sei. Sie lassen uns deshalb auch in völliger Unklarheit 
darüber, ob und wann eine bestimmte Verfassung gut oder 
schlecht, möglich oder unmöglich, dauerhaft oder nicht 
dauerhaft sein wird. Denn dies alles könnte nur erst aus 
dem Begriff einer Verfassung hervorgehen. Man muß 
erst das Wesen einer Verfassung überhaupt kennen, um 
zu wissen, ob eine bestimmte Verfassung ihm ent- 
spricht und wie es mit ihr steht. Hierüber läßt uns aber 
eben jene juristische, äußerliche Art des Definierens, die 
sich gleichmäßig auf jedes beliebige Blatt Papier an- 
wendet, welches von einer Nation, oder von einer Nation 
und ihrem Könige unterschrieben und als Verfassung aus- 
gerufen wird, gleichviel, wie beschaffen der Inhalt dieses 
Blattes Papier sei, in vollständiger Unklarheit. Erst der 
Begriff der Verfassung — Sie werden sich davon selbst 
überzeugen, wenn wir erst zu diesem Begriffe gelangt 
sein werden — ist der Quell aller Verfassungskunst und 

27 



Verfassungs Weisheit, die sich dann aber auch spielend 
und wie von selbst aus diesem Begriffe entwickeln. 

Ich wiederhole also meine Frage: was ist eine Ver- 
fassung, was ist das Wesen, der Begriff einer Ver- 
fassung ? 

Da wir dies noch nicht wissen — ' wir müssen es erst 
gemeinschaftlich suchend finden, meine Herren — so 
v/ollen wir eine Methode anwenden, die man überhaupt 
immer gut tun wird anzuwenden, wenn es sich darum han- 
delt, den klaren Begriff von einer Sache zu erlangen. 
Diese Methode ist einfach, meine Herren. Sie besteht 
darin, daß man die Sache, deren Begriff man sucht, mit 
einer anderen ihr gleichartigen vergleicht, und nun sucht, 
den Unterschied klar und scharf zu durchdenken, der beide 
doch noch voneinander trennt. 

Indem ich also jetzt diese Methode anwende, frage ich : 
wie unterscheiden sich Verfassung und Gesetz von- 
einander ? 

Beide, Verfassung und Gesetz, haben offenbar ein 
gleichartiges Wesen miteinander. Eine Verfassung soll 
Gesetzeskraft haben; sie soll also auch Gesetz sein. Aber 
sie soll nicht bloß Gesetz, sie soll noch mehr als Ge- 
setz sein. Es ist also auch ein Unterschied da. Daß ein 
solcher Unterschied da ist, daß eine Verfassung nicht ein 
bloßes Gesetz sein soll, sondern noch mehr als das, ließe 
sich an hundert Tatsachen zeigen. 

So nehmen Sie es nicht übel, meine Herren, wenn neue 
Gesetze erscheinen. Im Gegenteil, Sie wissen, daß es not- 
wendig ist, daß fast alle Jahre mehr oder weniger neue 
Gesetze erlassen werden. Und doch kann kein neues Ge- 
setz erlassen werden, ohne das bis dahin bestandene ge- 
setzliche Verhältnis abzuändern. Denn brächte das neue 
Gesetz keine Änderung in dem bis dahin bestehenden ge- 

28 



setzlichen Zustand hervor, so würde es überhaupt über- 
flüssig sein und gar nicht erlassen werden. Die Verän- 
derung der Gesetze nehmen Sie also nicht übel, Sie be- 
trachten sie vielmehr im allgemeinen als die regelmäßige 
Aufgabe der Regierungskörper. So wie man Ihnen aber 
an die Verfassung rührt, so nehmen Sie es übel und 
schreien : Man tastet uns die Verfassung an. Woher kommt 
dieser Unterschied ? Dieser Unterschied ist so unleugbar 
da, daß in manchen Verfassungen sogar festgesetzt wurde : 
die Verfassung solle gar nicht abgeändert werden kön- 
nen ; in andern, sie solle nur mit zwei Drittel der Stimmen 
der gesetzgebenden Körper, statt mit einfacher Majorität 
abgeändert werden können ; wieder in andern : der gesetz- 
gebende Körper könne gar nicht, auch nicht im Verein mit 
den sonstigen Regierungsgewalten die Abänderung der 
Verfassung ausführen, sondern, wenn er eine Abänderung 
beschlösse, so müsse extra ad hoc, zu diesem Zwecke, 
eine neue Versammlung vom Lande gewählt werden, um 
nun über die Abänderung zu entscheiden. 

In allen diesen Tatsachen spricht sich somit aus, daß 
nach dem gesamten Gefühl der Völker eine Verfassung 
etwas noch viel Heiligeres, Festeres, Unveränderlicheres 
sein soll als ein gewöhnliches Gesetz. 

Ich nehme also meine Frage wieder auf : worin unter- 
scheidet sich eine Verfassung von einem gewöhnlichen 
Gesetz ? 

Auf diese Frage wird man in der Regel die Antwort 
erhalten : eine Verfassung ist nicht bloß ein Gesetz, wie 
ein anderes auch, sie ist das Grundgesetz des Landes. 
Und es ist ganz möglich, meine Herren, daß in dieser 
Antwort vielleicht das Richtige in unklarer Weise ver- 
borgen liegt. Aber in dieser unklaren Weise, welche diese 
Antwort noch hat, ist mit ihr ebenso wenig gedient. Denn 

29 



es erhebt sich nun wieder die Frage: wie unterscheidet 
sich ein Gesetz von einem Grundgesetz? Wir sind 
also wieder nur soweit wie zuvor. Wir haben nur einen 
neuen Namen gewonnen, Grundgesetz, der uns aber 
zu gar nichts hilft, so lange wir wieder nicht zu sagen 
wissen, welches der Unterschied eines Grundgesetzes 
und eines anderen Gesetzes sei. 

Suchen wir also uns der Sache in der Weise zu nähern, 
daß wir untersuchen, was für Vorstellungen etwa in dem 
Namen „Grundgesetz" enthalten seien, mit anderen 
Worten: wie sich etwa ein Grundgesetz und ein an- 
deres Gesetz voneinander unterscheiden müßten, wenn 
das erstere seinen Namen Grundgesetz wirklich recht- 
fertigen soll. 

Ein Grundgesetz müßte also: 

1. ein solches Gesetz sein, das tiefer liegt als ein 
anderes gewöhnliches Gesetz ; dies zeigt der Name 
Grund; es müßte aber auch 

2. um ein Grundgesetz zu sein, eben den Grund 
der andern Gesetze bilden, d.h. also das Grund- 
gesetz müßte in den andern gewöhnlichen Gesetzen 
fortzeugend tätig sein, wenn es eben ihren Grund 
bilden soll. Das Grundgesetz muß also in den 
andern gewöhnlichen Gesetzen fortwirken ; — 

3. aber eine Sache, die einen Grund hat, kann nicht 
mehr beliebig so oder anders sein; sondern sie 
muß eben so sein, wie sie ist. Daß sie anders 
sei, leidet ihr Grund nicht. Nur das Unbegrün- 
dete und darum auch Zufällige kann so sein, wie es 
ist, und auch anders. Was aber einen Grund hat, 
das ist notwendig, so wie es ist. Die Planeten 
haben z. B. eine gewisse Bewegung. Diese Bewe- 
gung hat entweder einen Grund, der sie bestimmt, 

30 



oder sie hat keinen solchen. Wenn sie keinen hätte, 
so ist diese Bewegung zufällig und könnte auch jeden 
Moment eine andere sein. Wenn sie aber einen 
Grund hat, nämlich, wie die Naturforscher sagen, 
die Anziehungskraft der Sonne, so ist dadurch schon 
gegeben, daß diese Bewegung der Planeten durch 
den Grund, die Anziehungskraft der Sonne, bestimmt 
und geregelt wird, derart, daß sie nicht anders 
sein kann, als sie ist. In der Vorstellung des 
Grundes liegt also der Gedanke einer tätigen Not- 
wendigkeit, einer wirkenden Kraft, welche mit 
Notwendigkeit das von ihr Begründete zu dem 
macht, was es eben ist. 
Wenn also die Verfassung das Grundgesetz eines 
Landes bildet, so wäre sie — und hier dämmert uns das 
erste Licht, meine Herren — ein bald noch näher zu be- 
stimmendes Etwas oder, wie wir vorläufig gefunden 
haben, eine tätige Kraft, welche alle andern Gesetze 
und rechtlichen Einrichtungen, die in diesem Lande er- 
lassen werden, mit Notwendigkeit zu dem macht, 
was sie eben sind, so daß von nun ab gar keine andern 
Gesetze als eben diese in diesem Lande erlassen werden 
können. 

Gibt es denn nun aber etwas in einem Lande, meine 
Herren, — und bei dieser Frage beginnt nun allmählich 
das volle Licht hereinzubrechen — gibt es denn etwas 
in einem Lande, eine bestimmende tätige Kraft, welche 
auf alle Gesetze, die in diesem Lande erlassen werden, 
derart einwirkt, daß sie in einem gewissen Umfange not- 
wendig so und nicht anders werden, wie sie 
eben sind ? 

Ei freilich, meine Herren, gibt es so etwas, und dies 
Etwas ist nichts anders als — die tatsächlichen 

31 



Machtverhältnisse, die in einer gegebenen Gesell- 
schaft bestehen. 

Die tatsächlichen Machtverhältnisse, die in 
einer jeden Gesellschaft bestehen, sind jene tätig wirkende 
Kraft, welche alle Gesetze und rechtlichen Einrichtungen 
dieser Gesellschaft so bestimmt, daß sie im wesentlichen 
gar nicht anders sein können, als sie eben sind. 

Ich eile, mich durch ein sinnliches Beispiel ganz ver- 
ständlich zu machen. Dies Beispiel wird zwar in der Form, 
in der ich es setze, durchaus nicht möglich sein. Aber 
abgesehen davon, daß sich später vielleicht zeigen wird, 
wie dasselbe Beispiel in einer andern Form allerdings ganz 
möglich ist, so kommt überhaupt gar nichts darauf an, 
ob das Beispiel eintreten kann, sondern bloß darauf, 
was wir an ihm lernen wollen, auf die Natur der Dinge, 
die sich enthüllen würde, wenn es einträte. 

Sie wissen, meine Herren, daß in Preußen nur das 
Gesetzeskraft hat, was durch die Gesetzsammlung publi- 
ziert wird. Die Gesetzsammlung wird gedruckt in der 
Deckerschen Oberhofbuchdruckerei. Die Originale der 
Gesetze selbst werden in gewissen Staatsarchiven ver- 
wahrt, in andern Archiven, Bibliotheken und Magazinen 
die gedruckten Gesetzsammlungen. 

Setzen Sie nun den Fall, daß eine große Feuersbrunst 
entstände, etwa wie der Hamburger Brand, und daß nun 
alle diese Staatsarchive, Bibliotheken, Magazine und die 
Deckersche Oberhofbuchdruckerei abbrennen und daß 
dies durch ein merkwürdiges Zusammentreffen der Um- 
stände auch in den andern Städten der Monarchie statt- 
fände und auch in bezug auf die Bibliotheken der Privat- 
leute, in denen sich Gesetzsammlungen vorfinden, so daß 
nun in ganz Preußen kein einziges Gesetz in beglaubigter 
Form mehr existierte. 

32 



Das Land wäre dann durch dieses Unglück um alle 
seine Gesetze gekommen, und es bliebe ihm gar nichts 
übrig, als sich neue Gesetze zu machen. 

Glauben Sie denn nun, meine Herren, daß man in 
diesem Fall ganz beliebig zu Werke gehen, ganz be- 
liebige neue Gesetze machen könnte, wie einem das eben 
konveniert? Wir wollen sehen. 

Ich setze also den Fall, Sie sagten: die Gesetze sind 
untergegangen, wir machen jetzt neue Gesetze, und 
wir wollen hierbei dem Königtum nicht mehr diejenige 
Stellung gönnen, die es bisher einnahm, oder sogar : wir 
wollen ihm gar keine Stellung mehr gönnen. 

Da würde der König einfach sagen : die Gesetze mögen 
untergegangen sein; aber tatsächlich gehorcht mir die 
Armee, marschiert auf meinen Befehl, tatsächlich geben 
auf meine Ordre die Kommandanten der Zeughäuser und 
Kasernen die Kanonen heraus, und die Artillerie rückt 
damit in die Straße, und auf diese tatsächliche Macht 
gestützt leide ich nicht, daß Ihr mir eine andere Stellung 
macht, als ich will. 

Sie sehen, meine Herren, ein König, dem das Heer 
gehorcht und die Kanonen, — das ist ein Stück Ver- 
fassung ! 

Oder ich setze den Fall, Sie sagten: Wir sind 18 
Millionen Preußen. Unter diesen 18 Millionen gibt es 
nur eine verschwindend kleine Anzahl großer adliger 
Grundbesitzer. Wir sehen nicht ein, warum diese ver- 
schwindend kleine Anzahl großer Grundbesitzer einen 
solchen Einfluß üben soll, wie die ganzen 18 Millionen 
zusammen, indem sie aus sich ein Herrenhaus bilden, 
welches die Beschlüsse des von der gesamten Nation ge- 
wählten Abgeordnetenhauses aufwiegt und verwirft, wenn 

3 Lassalli. Ges. Schritten. Baad II. 33 



sie etwas taugen. Ich setze den Fall, Sie sprächen so und 
sagten: wir sind alle „Herren" und wollen gar kein 
besonderes Herrenhaus mehr. 

Nun, meine Herren, die großen adligen Grundbesitzer 
könnten dann freilich ihre Bauern nicht gegen Sie mar- 
schieren lassen ! Ganz im Gegenteil, sie würden wahr- 
scheinlich alle Hände voll zu tun haben, sich vor ihren 
Bauern zuerst zu retten. 

Aber die großen adligen Grundbesitzer haben immer 
einen großen Einfluß bei Hof und König gehabt, und 
durch diesen Einfluß können sie nun das Heer und die 
Kanonen ebenso gut für sich in Bewegung setzen, als wenn 
diese Machtmittel zu ihrer direkten Verfügung ständen. 

Sie sehen also, meine Herren, ein Adel, der Einfluß 
bei Hof und König hat, — das ist ein Stück Verfassung. 

Oder ich setze den umgekehrten Fall, König und Adel 
einigten sich unter sich, die mittelalterliche Zunftver- 
fassung wieder einführen zu wollen, und zwar nicht nur 
für das kleine Handwerk, wie man dies vor einigen Jah- 
ren wirklich zum Teil versucht hat, sondern sie in der 
Weise einzuführen, wie sie im Mittelalter bestand, näm- 
lich für die gesamte Produktion in der Gesellschaft, also 
auch für den Groß- und Fabrikationsbetrieb und für die 
Produktion mit Maschinen. Es wird Ihnen bekannt sein, 
meine Herren, daß das große Kapital unmöglich unter 
dem mittelalterlichen Zunftsystem produzieren könnte, daß 
der eigentliche Groß- und Fabrikationsbetrieb, die Pro- 
duktion mit Maschinen, unter dem mittelalterlichen Zunft- 
system durchaus nicht vor sich gehen könnte. Denn nach 
diesem Zunftsystem bestanden z. B. überall gesetzliche 
Abgrenzungen der verschiedenen, auch der am nächsten 
miteinander verwandten Arbeitszweige, und kein Gewerbe- 
treibender durfte zwei derselben mit einander verbinden. 

34 



Der Tüncher dürfte kein Loch verstreichen, zwischen den 
Nagelschmieden und den Schlossern wurden damals end- 
lose Prozesse über die Grenzen ihrer beiderseitigen Ge- 
werbe geführt, der Kattundrucker würde keine Färber 
beschäftigen können. Ebenso war unter dem Zunftsystem 
das Quantum gesetzlich genau geregelt, das ein Gewerbe- 
treibender produzieren konnte, indem nämlich an jedem 
Ort in jedem Gewerbszweige jeder Meister nur eine 
gleiche, gesetzlich bestimmte Anzahl von Arbeitskräften 
beschäftigen durfte. 

Sie sehen, daß schon aus diesen beiden Gründen die 
große Produktion, die Produktion mit Maschinen und 
einem System von Maschinen, unter der Zunftverfassung 
nicht einen Tag vorwärts gehen könnte. Denn diese große 
Produktion erfordert erstens als ihre Lebensluft die Ver- 
bindung der verschiedenartigsten Arbeitszweige unter den 
Händen desselben großen Kapitals; zweitens die mas- 
senhafte Produktion und die freie Konkurrenz, das heißt 
also die unbeschränkte beliebige Anwendung von Ar- 
beitskräften. 

Wenn man also nun dennoch die Zunftverfassung heut 
einführen wollte — was würde entstehen ? 

Die Herren Borsig, Egels usw., die großen Kattun- 
fabrikanten, Seidenfabrikanten usw. würden ihre Fabriken 
schließen und ihre Arbeiter entlassen, sogar die Eisen- 
bahn-Direktionen würden dasselbe tun müssen, Handel 
und Gewerbe würden stocken, eine große Anzahl Hand- 
werksmeister würde hierdurch wiederum, teils gezwungen, 
teils freiwillig, ihre Gesellen entlassen, diese ganze un- 
endliche Volksmasse würde nach Brot und Arbeit rufend 
durch die Straßen wogen, hinter ihr stände anfeuernd 
durch ihren Einfluß, ermutigend durch ihr Ansehen, Vor- 
schub leistend durch ihre Geldmittel die große Bour- 

3 - 35 



geoisie, und es würde so ein Kampf ausbrechen, in wel- 
chem keineswegs der Sieg dem Heere verbleiben könnte. 

Sie sehen also, meine Herren, die Herren Borsig und 
Egels, die großen Industriellen überhaupt — die sind 
ein Stück Verfassung. 

Oder ich setze den Fall, die Regierung wollte eine 
jener Maßregeln ergreifen, welche das Interesse der gro- 
ßen Bankiers entschieden kränken. Die Regierung wollte 
z. B. sagen, die Königliche Bank soll nicht dazu da sein, 
wie sie es gegenwärtig ist, den großen Bankiers und Ka- 
pitalisten, die ohnehin schon über alles Geld und allen 
Kredit verfügen, und die heutzutage allein auf ihre Unter- 
schriften bei der Bank diskontieren können, das heißt 
Kredit erhalten, den Kredit noch billiger zu machen, 
sondern sie soll gerade dazu sein, dem kleinen und 
Mittelmann den Kredit zugänglich zu machen — und 
man gäbe nun der Königlichen Bank eine solche Organi- 
sation, die dieses Resultat nach sich zöge — würde das 
gehen, meine Herren ? 

Nun, meine Herren, einen Aufstand würde das freilich 
nicht nach sich ziehen. Aber für die heutige Regierung 
ginge das auch nicht. 

Denn von Zeit zu Zeit, meine Herren, kommt die Re- 
gierung in die Lage, solche Geldmittel, solche Massen 
von Geldmitteln zu gebrauchen, daß sie sie nicht in der 
Form von Steuern aufzubringen wagt. In diesem Falle 
greift sie zu dem Ausweg, das Geld der Zukunft aufzu- 
essen, das heißt Anleihen zu machen und Staatspapiere 
dafür auszugeben. Hierzu braucht sie die Bankiers. Zwar 
geht auf die Länge der Zeit der größere Teil der Staats- 
papiere doch wieder in die Hände der gesamten besitzen- 
den Klasse der Nation und der kleinen Rentiers über. 

36 



Aber hierzu ist Zeit, oft viel Zeit erforderlich. Die Re- 
gierung aber braucht das Geld schnell und auf einen 
Tisch, oder in wenigen Terminen, darum braucht sie Zwi- 
schenpersonen, Vermittler, die ihr einstweilen das ge- 
samte Geld geben und es auf ihre eigene Kappe nehmen, 
die Staatspapiere, die sie dafür erhalten, im Laufe der 
Zeit an das große Publikum, noch dazu mit dem Gewinn 
der Kurssteigerung, welche den Papieren auf der Börse 
künstlich gegeben wird, abzusetzen. Diese Zwischenper- 
sonen sind die großen Bankiers, und darum darf es die 
Regierung heutzutage mit ihnen nicht verderben. 

Sie sehen also, meine Herren, die Bankiers Mendels- 
sohn, Schickler, die Börse überhaupt — das ist ein Stück 
Verfassung. 

Oder ich setze den Fall, die Regierung wollte z. B. 
ein Strafgesetz erlassen, welches, wie es deren in China 
gibt, wenn einer einen Diebstahl begeht, seinen Vater da- 
für bestraft. Das würde ebenso wenig gehen, denn da- 
gegen würde sich die allgemeine Bildung, das allgemeine 
Bewußtsein zu mächtig auflehnen. Alle Staatsbeamten 
und Geheimräte sogar würden die Hände über den Kopf 
zusammenschlagen, sogar die Mitglieder des Herrenhau- 
ses würden dagegen Einsprache tun, und Sie sehen also, 
meine Herren, in gewissen Grenzen ist das allge- 
meine Bewußtsein, die allgemeine Bildung gleichfalls ein 
Stück Verfassung. 

Oder ich setze den Fall, die Regierung entschlösse 
sich zwar, den Adel, die Bankiers, die großen Indu- 
striellen und großen Kapitalisten überhaupt zufrieden zu 
stellen, dagegen aber dem Kleinbürger und Arbeiter seine 
politische Freiheit zu entziehen. Würde das denn 
gehen, meine Herren? Ei freilich, meine Herren, das 
geht eine Zeitlang ; das hat sich ja schon gezeigt, daß 

37 



das geht, und wir werden später noch Gelegenheit haben, 
einen Blick darauf zu werfen. 

Jetzt setze ich aber den Fall so : man wolle dem Klein- 
bürger und Arbeiter nicht nur seine politische, sondern 
auch seine persönliche Freiheit entziehen, das heißt, 
man wolle ihn für persönlich unfrei, für leibeigen oder 
hörig erklären, wie er dies im fernen, fernen Jahrhundert 
des Mittelalters in vielen Ländern in der Tat war. Würde 
das gehen, meine Herren? Nein, und wenn sich hier- 
über auch König, Adel und die ganze Bourgeoisie einten 
— das ginge doch nicht! Denn in diesem Falle würden 
Sie sagen : wir wollen uns lieber totschlagen lassen, ehe 
dies erdulden. Die Arbeiter würden, auch ohne daß 
Borsig und Egels ihre Fabriken schlössen, auf die Straßen 
eilen, der ganze kleine Bürgerstand ihnen zu Hilfe, und 
da Ihr vereinter Widerstand sehr schwer zu besiegen sein 
möchte, so sehen Sie, meine Herren, daß in gewissen 
alleräußersten Fällen Sie alle ein Stück Verfassung 
sind. — 

Wir haben jetzt also gesehen, meine Herren, was die 
Verfassung eines Landes ist, nämlich : die in einem Lande 
bestehenden tatsächlichen Machtverhältnisse. 

Wie verhält es sich denn nun aber mit dem, was man 
gewöhnlich Verfassung nennt, mit der rechtlichen Ver- 
fassung ? Nun, meine Herren, Sie sehen jetzt sofort von 
selbst, wie es damit steht! 

Diese tatsächliche n Machtverhältnisse schreibt man 
auf ein Blatt Papier nieder, gibt ihnen schriftlichen 
Ausdruck, und wenn sie nun niedergeschrieben wor- 
den sind, so sind sie nicht nur tatsächliche Machtver- 
hältnisse mehr, sondern jetzt sind sie auch zum Recht 
geworden, zu rechtlichen Einrichtungen, und wer da- 
gegen angeht, wird bestraft ! 

38 



Ebenso, meine Herren, wird Ihnen jetzt von selbst 
klar sein, wie man bei diesem Niederschreiben jener tat- 
sächlichen Machtverhältnisse, wodurch sie nun auch zu 
rechtlichen werden, zu Werke geht. 

Man schreibt da nicht hinein : der Herr Borsig ist ein 
Stück der Verfassung, der Herr Mendelssohn ist ein 
Stück der Verfassung usw., sondern man drückt dies auf 
eine viel gebildetere Art und Weise aus. 

Will man also z. B. feststellen : die wenigen großen 
Industriellen und großen Kapitalisten in der Monarchie 
sollen so viel Macht haben und mehr als alle Bürger, 
Arbeiter und Bauern zusammengenommen, so wird man 
sich hüten, das in dieser offenen und unverhüllten Form 
niederzuschreiben. Aber man erläßt ein Gesetz, wie z. B. 
das oktroyierte Dreiklassenwahlgesetz vom Jahre 1849, 
durch welches man das Land in drei Wählerklassen ein- 
teilt, gemäß der Höhe des Steuerbeitrages, den die Wähler 
entrichten und der sich natürlich nach ihrem Kapitalbesitz 
bestimmt. 

Nach den amtlichen Listen, meine Herren, die im 
Jahre 1849 von der Regierung nach dem Erlaß dieses 
Dreiklassenwahlgesetzes aufgenommen wurden, gab es da- 
mals in ganz Preußen 

3255600 Urwähler, 
die in folgender Weise in die drei Wahlklassen zerfallen : 

Zur ersten Wählerklasse gehörten 

in ganz Preußen 153 808 Wähler 

zur zweiten 409945 

„ dritten 2691950 „ 

Ich wiederhole Ihnen, meine Herren, daß diese Zahlen 
aus amtlichen Listen genommen sind'. 

Wir sehen hieraus, daß hiernach 153808 sehr reiche 
Leute so viel politische Macht in Preußen haben, wie 

3Q 



2691 950 Bürger, Bauern und Arbeiter zusammengenom- 
men, und ferner diese 153808 sehr reichen Leute und 
die 409945 mäßig reichen Leute, welche die zweite 
Wählerklasse bilden, gerade noch einmal so viel poli- 
tische Macht haben als die ganze andere Nation zusam- 
mengenommen, ja daß die 153808 sehr Reichen und die 
bloße Hälfte der 409945 Wähler der zweiten Klasse 
schon mehr politische Macht haben, als die andere Hälfte 
der mäßig reichen zweiten Klasse und die 2691950 
der dritten zusammengenommen. 

Sie sehen hieraus, meine Herren, daß man auf diese 
Weise genau dasselbe Resultat erzielt, als wenn man mit 
plumpen Worten in die Verfassung schriebe : ein Reicher 
soll siebzehnmal so viel politische Macht haben als ein 
anderer Bürger oder ebensoviel als siebzehn andere. 

Ehe dieses Dreiklassenwahlgesetz erlassen wurde, be- 
stand bereits gesetzlich, durch das Gesetz vom 8. April 
1848, das allgemeine Wahlrecht, welches jedem Bür- 
ger, gleichviel ob reich ob arm, dasselbe Wahlrecht 
und also dieselbe politische Macht, an der Bestimmung 
des Staatswillens und des Staatszweckes teilzunehmen, 
zusprach. Sie sehen also, meine Herren, daß sich durch 
diesen Beleg rechtfertigt, was ich vorhin sagte, daß es 
nämlich leider leicht genug ist, Ihnen, dem Kleinbürger 
und Arbeiter, Ihre politische Freiheit zu nehmen, 
wenn man Ihnen nur Ihre persönlichen Güter, Körper 
und Eigentum nicht unmittelbar und radikal ent- 
zieht. Denn Sie haben sich damals das Wahlrecht mit 
leichter Mühe entziehen lassen, und noch bis jetzt ist mir 
nichts bekannt geworden von einer Agitation zur Wieder- 
erlangung desselben. 

Will man ferner in der Verfassung feststellen : eine 
kleine Anzahl adliger Grundbesitzer soll für sich allein 

40 



wieder so viel Macht besitzen wie Reiche, Wohlhabende 
und Nichtbesitzende, wie die Wähler aller drei Klassen, 
die ganze Nation zusammengenommen, so wird man sich 
wieder hüten, dies mit so ungebildeten Worten zu sagen 
— denn bemerken Sie wohl, meine Herren, ein für alle- 
mal, alles Deutliche ist ungebildet — sondern man setzt 
in die Verfassung : es solle mit einigen unwesentlichen 
Zutaten aus den Vertretern des alten und befestigten 
Grundbesitzes ein Herrenhaus gebildet werden, 
dessen Zustimmung zu den die ganze Nation vertretenden 
Beschlüssen des Abgeordnetenhauses erforderlich ist und 
das somit einer Handvoll alter Grundbesitzer die poli- 
tische Macht gibt, auch den einstimmigen Willen der 
Nation und aller ihrer Klassen aufzuwiegen. 

Und will man nun weiter, daß der König für sich 
allein wieder eben so viel und noch weit mehr politische 
Macht haben soll als alle drei Wählerklassen, als die ge- 
samte Nation und die adligen Grundbesitzer noch dazu 
genommen, so macht man das so : 

Man setzt in den Artikel 47 der Verfassung : „Der 
König besetzt alle Stellen im Heer," und in dem Ar- 
tikel 108 der Verfassung sagt man: „Eine Vereidigung 
des Heeres auf die Verfassung findet nicht statt." 
Und diesem Artikel stellt man die Theorie zur Seite, 
die in der Tat in ihm einen prinzipiellen Boden hat, 
die Theorie nämlich, daß der König zu dem Heer eine 
ganz andere Stellung habe als zu jeder andern Staats- 
institution, daß er in bezug auf das Heer nicht nur Kö- 
nig, sondern auch noch etwas ganz anderes, ganz Be- 
sonderes, Geheimnisvolles und Unbekanntes sei, wofür 
man das Wort „Kriegsherr" erfindet, und daß in- 
folgedessen das Abgeordnetenhaus oder die Nation sich 
um das Heer gar nicht zu bekümmern, und in dessen An- 

41 



gelegenheiten und Organisation nicht hinein zu sprechen, 
sondern nur die Gelder für dasselbe zu votieren habe. 
Und man muß, wie gesagt, zugestehen, meine Herren — 
Wahrheit vor allem, — daß diese Theorie allerdings eine 
gewisse Grundlage in dem Artikel 108 der Verlassung 
hat. Denn wenn einmal die Verfassung bestimmt, daß 
das Heer nicht, wie doch alle Staatsdiener und der König 
selbst, auf die Verfassung beeidet werden solle, so ist 
damit allerdings im Prinzip erklärt, daß das 
Heer außerhalb der Verfassung stehen und 
nichts mit ihr zu tun haben, daß es lediglich und 
ausschließlich ein Verhältnis zu der Person des Kö- 
nigs und nicht zum Lande haben solle. 

Sowie dies nun erreicht ist, daß der König alle Stellen 
im Heer besetzt und das Heer eine besondere Stellung 
zu ihm einnimmt, sowie dies erreicht ist, hat der König 
ganz allein nicht nur ebenso viel, sondern zehnmal mehr 
politische Macht als das ganze Land zusammen genom- 
men und zwar selbst dann, wenn in Wahrheit die wirkliche 
Macht des Landes zehn, zwanzig und fünfzig mal so groß 
wäre als die des Heeres. Der Grund dieses scheinbaren 
Widerspruchs ist ein sehr einfacher. 

Das politische Machtmittel des Königs, das Heer, ist 
organisiert, ist in jeder Stunde beisammen, ist treff- 
lich diszipliniert und in jedem Augenblick bereit, auszu- 
rücken ; die in der Nation ruhende Macht dagegen, meine 
Herren, wenn sie auch in Wirklichkeit eine unendlich 
größere ist, ist nicht organisiert; der Wille der Nation 
und besonders der Grad von Entschlossenheit, den dieser 
Wille bereits erlangt hat oder nicht, ist ihren Mitgliedern 
nicht immer leicht erkennbar ; keiner weiß also genau, 
wieviel Nebenmänner er finden würde. Zudem mangeln 
der Nation jene Instrumente einer organisierten Macht, 

42 



jene so wichtigen Verfassungsgrundlagen, von denen wir 
bereits gesprochen haben: die Kanonen. Zwar werden 
diese für bürgerliches Geld angeschafft; zwar werden 
sie auch nur vermöge der Wissenschaften, welche die 
bürgerliche Gesellschaft in sich entwickelt, die Physik, 
Technik usw. verfertigt und in einem fort verbessert. Ihr 
bloßes Dasein ist somit selbst schon ein Beweis, wie weit 
es die Macht der bürgerlichen Gesellschaft, die Fort- 
schritte der Wissenschaften, der technischen Künste, Fa- 
brikations- und Arbeitszweige aller Art bereits gebracht 
haben. Aber es trifft hier der Vers des Virgil zu : sie vos 
non vobis ! Du erzeugst es, aber nicht für dich ! Da die 
Kanonen immer nur für die organisierte Macht ver- 
fertigt werden, so weiß das Land, daß es diese Kinder 
und Zeugen seiner Macht in einem Konflikte nur sich 
gegenüber finden würde. Diese Gründe sind es, welche 
es hervorbringen, daß die geringere, aber organisierte 
Macht häufig längere Zeit hindurch selbst die weit grö- 
ßere, aber nicht organisierte Macht der Nation überwiegen 
kann, bis dann, bei fortgesetzter Leitung und Verwaltung 
der nationalen Angelegenheiten in einem dem Willen und 
Interesse der Nation entgegengesetzten Sinne, diese sich 
entschließt, der organisierten Macht ihre unorganisierte 
Übermacht entgegenzusetzen. 

Wir haben bisher gesehen, meine Herren, wie es sich 
mit den beiden Verfassungen eines Landes verhält, mit 
der wirklichen Verfassung, den realen tatsächlichen 
Machtverhältnissen, die in einer Gesellschaft bestehen, 
und mit der geschriebenen Verfassung, die wir im 
Unterschied von der ersteren etwa das Blatt Papier 
nennen können. 

Eine wirkliche Verfassung, eine wirkliche Kon- 
stitution hat nun, wie Ihnen sofort von selbst klar sein 

43 



wird, jedes Land und zu jeder Zeit gehabt, und es ist 
nichts schiefer und zu verkehrteren Folgesätzen führend 
als die weitverbreitete, herrschende Ansicht, es sei eine 
Eigentümlichkeit der modernen Zeit, Verfassungen oder 
Konstitutionen zu haben. Vielmehr hat notwendig, und 
ebenso notwendig wie jeder Körper irgend eine Konsti- 
tution, eine gute oder schlechte, eine so oder so be- 
schaffene hat, auch jedes Land eine reale Verfassung 
oder Konstitution. Denn in jedem Land müssen ja irgend 
welche tatsächlichen Machtverhältnisse bestehen. 

Als lange vor der französischen Revolution des vori- 
gen Jahrhunderts unter der absoluten legitimen Monarchie 
in Frankreich Louis XVI. durch Dekret vom 3. Februar 
1776 die Straßenbaufronden aufhob, durch welche die 
Bauern verpflichtet waren, unentgeltlich den Wege- und 
Straßenbau zu verrichten und nun statt dessen zur Be- 
streitung der Straßenbaukosten eine Steuer einführte, 
welche auch die Grundstücke der Adligen treffen sollte, 
da rief das französische Parlament sich hiergegen wider- 
setzend : Le peuple de France est taillable et corveable 
ä volonte, c'est une partie de la Constitution que le roi ne 
peut changer, zu deutsch: das Volk von Frankreich, 
nämlich das nicht privilegierte, niedere Volk ist mit 
Steuern und Fronden zu belegen nach Willkür; dies ist 
ein Teil der Konstitution, die der König nicht ändern 
kann. 

Sie sehen, meine Herren, man sprach damals von einer 
Konstitution, und sogar von einer solchen, die der König 
nicht ändern könne, so gut wie heute. Was hier als Kon- 
stitution geltend gemacht wurde, daß nämlich das niedere 
Volk nach Belieben und Willkür mit Steuern und Fronden 
belegt werden könne, das stand damals freilich nicht in 
einer besonderen Urkunde, in welcher alle Rechte des 

44 



Landes und alle wichtigsten Regierungsprinzipien zusam- 
mengestellt gewesen wären, sondern es war zunächst ein- 
fach der Ausdruck der tatsächlichen Machtver- 
hältnisse in dem mittelalterlichen Frankreich. Das nie- 
dere Volk war im Mittelalter wirklich so machtlos ge- 
wesen, daß es ganz beliebig mit Steuern und Fronden be- 
lastet werden konnte; nach diesem tatsächlichen Macht- 
verhältnis wurde nun immer verfahren, das Volk wurde 
immer so belastet. Dieser tatsächliche Hergang 
gab die sogenannten Präzedenzfälle, die noch heut- 
zutage in England und im Mittelalter überall in den Ver- 
fassungsfragen eine so große Rolle spielen. Bei diesem 
tatsächlichen Belasten wurde nun häufig auch, wie 
dies nicht anders sein konnte, die Tatsache, daß das Volk 
so belastet werden könne, ausgesprochen. Dies Aus- 
sprechen gab den staatsrechtlichen Grundsatz, auf 
den dann in ähnlichen Fällen wieder rekurriert wurde. 
Häufig wurde auch irgend einem besonderen Umstände, 
welcher in den tatsächlichen Machtverhältnissen wurzelte, 
auf einem Pergament besonderer Ausdruck und An- 
erkennung gegeben. Dies gab die sogenannten franchises, 
Freiheiten, Rechte, Privilegien, Statuten eines Standes, 
eines Gewerbes, eines Ortes usw. 

Alle diese Tatsachen, Präzedenzfälle, staatsrechtlichen 
Grundsätze, Pergamente, Franchises, Statuten, Privile- 
gien zusammen bildeten die Konstitution des Landes, 
und alle zusammen bildeten wieder weiter nichts als den 
einfachen unbefangenen Ausdruck der realen Machtver- 
hältnisse, die in dem Lande bestanden. 

Eine wirkliche Verfassung oder Konstitution also 
hat jedes Land und zu jeder Zeit gehabt. Was also der 
modernen Zeit wirklich eigentümlich ist, das sind — 
es ist sehr wichtig, dies stets aufs Schärfste festzuhalten 

45 



— nicht die wirklichen Verfassungen sondern die ge- 
schriebenen Verfassungen oder das Blatt Papier. 

In der modernen Zeit sehen wir nämlich in den meisten 
Staaten das Bestreben ausbrechen, sich eine geschrie- 
bene Verfassung zu geben, die nun in einer Urkunde, 
auf einem Blatt Papier alle Institutionen und Regierungs- 
prinzipien des Landes zusammenfaßt und feststellen soll. 

Woher kommt dies eigentümliche Bestreben der mo- 
dernen Zeiten ? 

Dies ist wieder eine sehr wichtige Frage, und nur aus 
ihrer Beantwortung kann sich ergeben, wie man sich bei 
diesem Werke des Verfassungsmachens zu benehmen, wie 
man in bezug auf bereits gemachte Verfassungen zu denken 
und sich zu ihnen zu verhalten hat ; kurz nur aus ihr er- 
gibt sich alle Verfassungskunst und Verfassungs- 
weisheit. 

Ich frage also : woher kommt das eigentümliche Be- 
streben der modernen Zeit, geschriebene Verfassungen 
zu errichten ? 

Nun, meine Herren, woher kann es kommen? 

Offenbar nur daher, daß in den wirklichen 
Machtverhältnissen, die innerhalb der betreffenden 
Länder bestehen, eine Änderung eingetreten ist. 
Wäre keine solche Veränderung in den tatsächlichen 
Machtverhältnissen einer bestehenden Gesellschaft ein- 
getreten, wären diese Machtverhältnisse noch die alten, 
so wäre es gar nicht denkbar und möglich, daß diese 
Gesellschaft ein Bedürfnis nach einer neuen Verfas- 
sung hätte. Sie würde bei der alten bleiben ; höchstens die 
zerstreuten Teile derselben auf einer einzigen Urkunde 
zusammenstellen. 

Wie tritt nun diese Änderung in den wirklichen Macht- 
verhältnissen einer Gesellschaft ein ? 

46 



Denken Sie sich beispielsweise im Mittelalter einen 
dünn bevölkerten Staat, wie dies damals fast alle Staaten 
waren, unter einem Fürsten stehend, und mit einem Adel, 
welchem der größere Teil des Grund und Bodens gehört. 
Infolge der dünnen Bevölkerung ist nur ein sehr gering- 
fügiger Teil derselben für Industrie und Handel verwend- 
bar, der bei weitem größte Teil der Bevölkerung ist noch 
erforderlich, den Boden zu bebauen, um die notwendigen 
Ackerbauprodukfe zu erzeugen. Da der Grund und Boden 
zum größten Teil in den Händen des Adels ist, findet 
daselbst diese Bevölkerung in mannigfachen Abstufungen 
und Verhältnissen, teils als Lehnsleute, Hintersassen, Erb- 
pächter dieses Adels usw. Verwendung und Beschäfti- 
gung ; aber alle diese Verhältnisse treffen in dem einen 
überein, diese Bevölkerung vom Adel abhängig zu machen 
und sie zu nötigen, sein Lehnsgefolge zu bilden und seine 
Fehden mitzuschlagen. Mit dem Überschuß der Acker- 
bauprodukte, die er von seinen Gütern erlöst, hält sich 
der Adlige auf seinen Burgen noch Reisige und Knappen, 
Kriegsleute aller Art. 

Der Fürst seinerseits hat dieser Macht des Adels 
gegenüber im wesentlichen keine andere tatsächliche 
Macht als den Beistand derjenigen Adligen, welche den 
guten Willen haben — denn zwingen kann er sie schwer 
— seinem Heeresaufgebot Folge zu leisten und die noch 
gar nicht der Rede werte Hilfe der wenigen und äußerst 
dünn bevölkerten Städte. 

Wie, meine Herren, wird wohl die Verfassung eines 
solchen Staates beschaffen sein ? 

Nun, dies folgt ja mit Notwendigkeit aus den realen 
Machtverhältnissen dieses Landes, die wir soeben be- 
trachtet haben. 

Die Verfassung wird eine ständische, der Adel der 

47 



erste und in jeder Hinsicht herrschende Stand sein. Der 
Fürst wird ohne seine Zustimmung nicht einen Kreuzer 
Steuern ausschreiben können, ja, er wird zu den Adligen 
keine andere Stellung haben als der primus inter pares, 
als der erste unter seinesgleichen. 

Und, meine Herren, genau so ist die Verfassung Preu- 
ßens und der meisten anderen Staaten im Mittelalter ge- 
wesen. 

Jetzt setzen Sie aber den Fall : Die Bevölkerung ver- 
mehrt sich immer mehr, Industrie und Gewerbe fangen 
an zu blühen und geben dadurch die notwendigen Sub- 
sistenzmittel her für ein neues Steigen der Bevölkerung, 
welche die Städte zu füllen anfängt. Kapital und Geld- 
reichtum fangen an, sich in den Händen des Bürgertums 
und der städtischen Gilden zu entwickeln. Was wird jetzt 
eintreten ? 

Nun, das Wachsen der städtischen Bevölkerung, die 
nicht vom Adel abhängig ist, deren Interessen diesem viel- 
mehr gegenüberstehen, kommt zunächst dem Fürsten zu- 
gut ; sie vermehrt die waffenfähigen Mannschaften, die 
ihm zu Gebote stehen; mit den Subsidien der Bürger und 
Gewerke, die von den beständigen adligen Fehden viel 
zu leiden haben und im Interesse von Handel und Pro- 
duktion bürgerliche Ruhe und Sicherheit und eine ge- 
ordnete Justiz im Lande wünschen müssen, also auch 
mit Geld und Mannschaften den Fürsten gern unterstützen, 
kann der Fürst, so oft er dessen benötigt ist, jetzt eine 
ständige und den ihm widerstrebenden Adligen weit über- 
legene Heermacht werben. Diese Fürsten werden daher 
jetzt die Macht des Adels immer mehr beschränken, ihm 
das Fehderecht entziehen ; wenn er die Landesgesetze 
verletzt, seine Burgen brechen und nachdem endlich im 
Lauf der Zeiten durch die Industrie der Geldreichtum 

48 



und die Bevölkerung des Landes sich hinreichend ent- 
wickelt hat, um den Fürsten in den Stand zu setzen, ein 
stehendes Heer zu bilden, wird dieser Fürst die Regi- 
menter gegen das Ständehaus rücken lassen wie der Große 
Kurfürst oder wie Friedrich Wilhelm I. mit dem Aus- 
ruf : je stabilirai die Souveränetät wie einen rocher de 
bronze, die Taxenfreiheit des Adels aufheben und dem 
Steuerbewilligungsrecht des Adels ein Ende machen. 

Sie sehen, meine Herren, wie hier wieder mit der 
Änderung der realen Machtverhältnisse eine Än- 
derung der Verfassung eingetreten ist; es ist jetzt das 
absolute Fürsten- oder Königtum entstanden. 

Der Fürst hat nun nicht nötig, die neue Verfassung 
zu schreiben; dazu ist das Fürstentum ein viel zu prak- 
tisches Ding. Der Fürst hat in den Händen das reale 
tatsächliche Machtmittel, das stehende Heer, welches die 
wirkliche Verfassung dieser Gesellschaft bildet, und 
der Fürst und sein Anhang spricht dies im Laufe der 
Zeit selbst aus, indem er das Land einen „Militärstaat" 
nennt. 

Der Adel, der entfernt nicht mehr imstande ist, mit 
dem Fürsten zu konkurrieren, hat es nun seit lange auf- 
geben müssen, ein eigenes Waffengefolge zu haben. Er 
hat seinen alten Gegensatz zum Fürsten und daß er seines- 
gleichen war, vergessen, hat sich von seinen früheren Bur- 
gen großenteils an die Residenz begeben, dort Pensionen 
beziehend und den Glanz und das Ansehen des Fürsten 
vermehrend. 

Industrie und Gewerbe entwickeln sich aber immer 
mehr und mehr; mit dieser Blüte steigt und steigt die 
Bevölkerung. 

Es scheint, daß dieser Fortschritt immer nur dem 
Fürsten zugute kommen muß, der sein stehendes Heer 

4 Laseall,:. Geä. Schriften. Band IL 49 



dadurch beständig vergrößern kann und dazu kommt, eine 
Weltstellung einzunehmen. 

Aber endlich tritt eine so ungeheure, so riesenhafte 
Entwicklung der bürgerlichen Gesellschaft ein, daß der 
Fürst jetzt nicht mehr vermag, auch nicht durch das Mittel 
des stehenden Heeres, im gleichen Verhältnis an 
diesem Machtfortschritt des Bürgertums teilzunehmen. 

Einige wenige Zahlen, meine Herren, werden Ihnen 
das recht sinnlich klar machen. 

Im Jahre 1657 hatte Berlin 20000 Einwohner. Un- 
gefähr in derselben Zeitperiode, beim Tode des Großen 
Kurfürsten, betrug die Armee zwischen 24- und 30000 
Mann. 

Im Jahre 1803 hat Berlin bereits 153070 Einwohner. 

Im Jahre 1819, sechzehn Jahre später, hat Berlin be- 
reits 192646 Einwohner. 

In diesem Jahre 1819 betrug das stehende Heer — 
Sie wissen, daß nach dem zurzeit noch bestehenden Gesetz 
vom September 1814, das man uns jetzt entreißen will, 
die Landwehr nicht zum stehenden Heere gehört — im 
Jahre 1819 also betrug das stehende Heer ,137639 Mann. 

Wie Sie sehen, war das stehende Heer jetzt über 
viermal so groß geworden als zur Zeit des Großen Kur- 
fürsten. 

Die Einwohnerzahl von Berlin aber war über neun- 
mal so groß geworden als damals. 

Eine noch ganz andere Entwicklung aber beginnt 
jetzt. 

Im Jahre 1846 beträgt — die Zahlen sind überall aus 
amtlichen Listen genommen — die Bevölkerung von Berlin 
389 308 Einwohner, also beinahe 400 000, also noch ein- 
mal so viel als im Jahre 1819. In 27 Jahren hatte sich 
die Einwohnerzahl der Stadt — jetzt beträgt sie, wie 

50 



Sie wissen, schon zirka 550000 Einwohner — mehr 
als verdoppelt. 

Das stehende Heer betrug dagegen im Jahre 1846 
wieder nur 138810 Mann, gegen die 137639 von 1819. 
Es war also stehen geblieben, weit entfernt, diese riesen- 
hafte Entwicklung des Bürgertums mitmachen zu können. 

Mit einer so riesenhaften Entwicklung des Bürgertums 
beginnt dasselbe, sich als eine selbständige politische Macht 
zu fühlen. Hand in Hand mit dieser Entwicklung der 
Bevölkerung geht eine noch großartigere Entwicklung des 
gesellschaftlichen Reichtums, geht ferner eine ebenso 
großartige Entwicklung der Wissenschaften und der all- 
gemeinen Bildung, des allgemeinen Bewußtseins vor sich, 
dieses anderen Stückes Verfassung, von dem wir gleich- 
falls bereits gesprochen haben. Die Bürger sagen sich 
jetzt : wir wollen nicht länger eine willenlos beherrschte 
Menge sein ; wir wollen selbst herrschen, und der Fürst 
selbst soll nur nach unserem Willen uns beherrschen und 
unsere Angelegenheiten leiten. 

Kurz, meine Herren, die realen tatsächlichen Macht- 
verhältnisse, die in diesem Lande bestehen, haben sich 
wieder verändert. Oder mit anderen Worten: in einer 
solchen Gesellschaft tritt — der 18. März 1848 ein! 

Sie sehen, meine Herren, daß hiermit in der Tat ganz 
das geschehen ist, was wir am Anfang unserer Entwicklung 
als ein unmögliches Beispiel unterstellten. Wir unter- 
stellten damals den Fall, die Gesellschaft verlöre ihre 
Gesetze durch eine Feuersbrunst. Nun, sind sie nicht 
durch Feuer untergegangen, so sind sie durch den Sturm- 
wind untergegangen. 

,,Das Volk stand auf, 
Der Sturm brach los." 

4" 51 



Wenn in einer Gesellschaft eine siegreiche Revolution 
eingetreten ist, so dauert zwar das Privatrecht fort, aber 
alle Gesetze des öffentlichen Rechts liegen am 
Boden oder haben nur provisorische Bedeutung und sind 
neu zu machen. 

Jetzt trat also die Notwendigkeit ein, eine neue ge- 
schriebene Verfassung zu machen, und der König 
selbst berief nun die Nationalversammlung nach Berlin, 
um die neue geschriebene Verfassung festzustellen, 
wie es zuerst hieß oder wie es später hieß, um sie mit 
ihm zu vereinbaren. 

Wann ist nun eine geschriebene Verfassung eine 
gute und dauerhafte? 

Nun offenbar nur in dem einen Falle, meine Herren, 
wie jetzt aus unserer ganzen Entwicklung von selbst folgt, 
wenn sie der wirklichen Verfassung, den realen, 
im Lande bestehenden Machtverhältnissen ent- 
spricht. Wo die geschr iebene Verfassung nicht der 
wirklichen entspricht, da findet ein Konflikt statt, dem 
nicht zu helfen ist und bei dem unbedingt auf die Dauer 
die geschriebene Verfassung, das bloße Blatt Papier, der 
wirklichen Verfassung, den tatsächlich im Lande bestehen- 
den Machtverhältnissen, erliegen muß. 

Was hätte also damals geschehen müssen ? 

Nun, man hätte vor allen Dingen nicht geschriebene, 
sondern wirkliche Verfassung machen müssen, das heißt 
also die im Lande bestehenden realen Machtverhältnisse 
hätten geändert, zugunsten der Bürger geändert wer- 
den müssen. 

Zwar hatte sich soeben am 18. März gezeigt, daß die 
Macht der Nation allerdings schon jetzt größer sei als 
die Macht des stehenden Heeres. Nach einem langen und 

52 



blutigen Kampf hatten sich die Truppen zurückziehen 
müssen. 

Allein ich habe Sie bereits früher auf den wichtigen 
Umstand aufmerksam gemacht, der zwischen der Macht 
der Nation und der Macht des stehenden Heeres besteht 
und welcher zur Folge hat, daß die, wenn auch in Wahr- 
heit kleinere Macht des stehenden Heeres auf die 
Dauer dennoch wirksamer ist als die — wenn auch in 
Wahrheit — größere Macht der Nation. 

Dieser Unterschied besteht, wenn Sie sich erinnern, 
darin, daß die Macht der Nation eine unorganisierte 
ist, die Macht des stehenden Heeres aber eine organi- 
sierte, welche täglich parat steht, den Kampf wie- 
der aufzunehmen, und auf die Dauer daher wirksamer 
sein und das Feld behaupten muß gegen die wenn 
auch größere aber unorganisierte Macht der Nation, 
welche nur in seltenen Augenblicken großer Erregung 
sich zusammenballt. 

Sollte also der am 18. März erfochtene Sieg nicht 
notwendig wieder resultatlos werden für das Volk, so 
mußte der siegreiche Augenblick benutzt werden, um die 
organisierte Macht des stehenden Heeres derart umzu- 
gestalten, daß sie nicht wieder als ein bloßes Macht- 
mittel des Fürsten gegen die Nation verwendet werden 
konnte. 

Es mußte z.B. die Dienstzeit des Soldaten auf sechs 
Monate beschränkt werden, eine Zeit, welche einerseits 
nach dem Ausspruch der größten militärischen Autori- 
täten vollkommen hinreicht, um dem Soldaten die voll- 
kommenste militärische Ausbildung beizubringen, und 
welche andererseits zu kurz ist, um dem Soldaten einen 
besonderen Kastengeist einflößen zu können ; eine Zeit- 
dauer, deren Kürze vielmehr eine solche beständige Er- 

53 



neuerung des Heeres aus dem Volke nach sich zieht, daß 
dadurch das Heer erst aus einem Fürstenheer zu 
einem Volksheere wird. 

Man mußte ferner bestimmen, daß alle niederen Offi- 
ziere, bis mindestens zum Major inklusive, nicht von oben 
herab ernannt, sondern von den Truppenkörpern selbst ge- 
wählt würden, damit auch die Offiziersstellen nicht in 
einem volksfeindlichen Sinne besetzt werden und hierdurch 
dazu beitragen könnten, das Heer in ein blindes Instru- 
ment der Fürstenmacht zu verwandeln. 

Man mußte ferner das Heer für alle nicht speziell mili- 
tärischen Vergehen unter die gewöhnlichen bürgerlichen 
Gerichte stellen, damit es auch hierdurch sich als ein Ge- 
meinsames mit dem Volke und nicht als etwas Apartes, 
als eine besondere Kaste betrachten lerne. 

Man mußte ferner alles Geschütz, die Kanonen, die ja 
nur zur Landesverteidigung dienen sollen, soweit sie nicht 
unumgänglich zu militärischen Übungen nötig, in den Ver- 
wahr der städtischen vom Volke gewählten Behörden 
stellen. Mit einem Teile dieser Artillerie mußte man 
ferner Artillerie- Sektionen der Bürger wehr bilden, um 
so auch die Kanonen, dieses so wichtige Stück Verfassung, 
in die Macht des Volkes zu bringen. 

Von allem diesen, meine Herren, ist im Frühjahr, im 
Sommer 1848 nichts geschehen, und können Sie sich da- 
her wundern, wenn die Märzrevolution im November 1848 
wieder rückgängig gemacht wurde und resultatlos blieb ? 
Gewiß nicht, es war dies eben eine notwendige Folge da- 
von, daß jede Änderung der realen tatsächlichen Macht- 
verhältnisse unterblieben war. 

Die Fürsten, meine Herren, sind viel besser bedient 
als Sie ! Die Diener des Fürsten sind keine Schönredner, 
wie es die Diener des Volkes oft sind. Aber es sind 

54 



praktische Leute, die den Instinkt haben, worauf es 
ankommt. Herr von Manteuffel war gewiß kein großer 
Redner. Aber er war ein praktischer Mann ! Als er im 
November 1848 die Nationalversammlung gesprengt und 
die Kanonen auf den Straßen aufgefahren hatte — womit 
fing er da an ? Mit dem Niederschreiben einer reaktio- 
nären Verfassung etwa ? O Gott behüte, dazu nahm er 
sich Zeit! Er gab Ihnen sogar selbst im Dezember 1848 
eine ziemlich liberale geschriebene Verfassung. Womit 
fing er aber damals im November sofort an, welches war 
seine erste Maßregel ? Nun, meine Herren, Sie erinnern 
sich dessen ja : er begann damit, die Bürger zu entwaff- 
ne n, ihnen die Waffen abzunehmen. Sehen Sie, meine 
Herren, den Besiegten entwaffnen, das ist die 
Hauptaufgabe für den Sieger, wenn er nicht will, daß 
.sich der Kampf jeden Augenblick wieder erneuern soll. 

Im Anfang unserer Untersuchung, meine Herren, sind 
wir sehr langsam zu Werke gegangen, um erst den Begriff 
der Verfassung zu haben. Vielleicht schien es selbst da- 
mals manchen zu langsam. Dafür aber werden Sie bereits 
seit langem selbst bemerkt haben, wie sich, seit wir diesen 
Begriff hatten, Schlag auf Schlag die überraschendsten 
Konsequenzen entrollten, und wie wir jetzt die Dinge viel 
besser, viel klarer und ganz anders wußten als die an- 
deren, ja, daß wir eigentlich zu Konsequenzen gekommen 
sind, die dem, was man in der öffentlichen Meinung hier- 
über anzunehmen pflegt, meistens ganz entgegengesetzt 
sind. 

Wir wollen rasch noch einige dieser Konsequenzen be- 
trachten. 

Ich habe soeben gezeigt, daß im Jahre 1848 keine von 
jenen Maßregeln ergriffen wurden, welche notwendig ge- 
wesen wären, die tatsächlichen im Lande bestehenden 

55 



Machtverhältnisse zu ändern, das Heer aus einem Fürsten- 
heer zu einem Volksheer zu machen. 

Ein hierauf hinzielender, und den ersten Schritt auf 
dieser Bahn bildender Antrag wurde in der Tat gestellt, 
der Steinsche Antrag, der dahin ging, das Ministerium zu 
einem Armeebefehl zu drängen, welcher den Zweck hatte, 
daß alle reaktionären Offiziere ihre Entlassung nehmen 
sollten. 

Aber Sie erinnern sich, meine Herren, kaum hatte die 
Nationalversammlung in Berlin diesen Antrag genehmigt, 
als die ganze Bourgeoisie und das halbe Land schrie: die 
Nationalversammlung solle die Verfassung machen, 
nicht das Ministerium quängeln, nicht mit Interpella- 
tionen die Zeit verlieren, nicht mit Sachen, welche die 
Exekutive angingen ; Verfassung machen, nur Verfassung 
machen, schrie man, als ob es brennte ! 

Sie sehen, meine Herren, die ganze Bourgeoisie, das 
halbe Land, das so schrie, verstand ganz und gar 
nichts von dem Wesen einer Verfassung ! 

Eine geschriebene Verfassung machen, das war das 
wenigste, das ist, wenn es sein muß, in dreimal vierund- 
zwanzig Stunden getan, das war das letzte von allem; 
damit war, wenn sie vorzeitig kam, auch nicht das 
allergeringste getan. 

Die wirklichen, tatsächlichen Machtverhältnisse 
im Lande umgestalten, in die Exekutive ein- 
greifen, so sehr eingreifen und sie tatsächlich so sehr 
umformen, daß sie sich nie wieder selbständig dem Willen 
der Nation entgegenstellen konnte — das war es, worauf 
es damals ankam und was voraus gehen mußte, damit eine 
geschriebene Verfassung von Dauer sein konnte. 

Da es nicht zeitig genug geschah, ließ man der Na- 
tionalversammlung nicht einmal Zeit, eine Verfassung zu 

56 



machen, man jagte sie fort mit den ungebrochenen Macht- 
mitteln jener Exekutive. 

Zweite Konsequenz. Setzen Sie den Fall, man hätte 
die Nationalversammlung damals nicht fortgejagt und 
diese wäre wirklich dazu gelangt, eine Verfassung aus- 
zuarbeiten und zu beschließen. 

Hätte das am Lauf der Dinge etwas Wesentliches 
geändert ? 

Gott behüte, meine Herren, und der Beweis dafür liegt 
ja in den Tatsachen selbst. Die Nationalversammlung 
wurde zwar fortgejagt, aber der König selbst prokla- 
mierte aus den hinterlassenen Papieren der National- 
versammlung am 5. Dezember 1848 eine Verfassung, die 
in den meisten Punkten in der Tat ganz der Verfassung 
entspricht, die wir von der Nationalversammlung zu er- 
warten gehabt hätten. 

Jetzt also wurde diese Verfassung vom König selbst 
proklamiert, nicht ihm aufgedrungen, sondern von ihm, 
wie er als Sieger dastand, freiwillig erlassen. Jetzt also, 
scheint es, hätte diese Verfassung doch um so mehr auf 
Lebensfähigkeit rechnen sollen ! 

Gott behüte, meine Herren ! Ganz unmöglich ! Wenn 
Sie in Ihrem Garten einen Apfelbaum haben und hängen 
nun an denselben einen Zettel, auf den Sie schreiben: 
dies ist ein Feigenbaum, ist denn dadurch der Baum zum 
Feigenbaum geworden ? Nein, und wenn Sie Ihr ganzes 
Hausgesinde, ja alle Einwohner des Landes herum ver- 
sammelten und laut und feierlich beschwören ließen : dies 
ist ein Feigenbaum — der Baum bleibt, was er war, und 
im nächsten Jahr da wird sich's zeigen, da wird er Äpfel 
tragen und keine Feigen. 

Ebenso wie wir gesehen haben mit der Verfassung. 
Was auf das Blatt Papier geschrieben wird, ist ganz 

57 



gleichgültig, wenn es der realen Lage der Dinge, den tat- 
sächlichen Machtverhältnissen widerspricht. 

Der König hatte sich auf dem Blatt Papier vom 5. De- 
zember 1848 von selbst zu einer großen Anzahl Konzes- 
sionen verstanden, die aber alle der wirklichen Ver- 
fassung widersprachen, nämlich den realen tatsächlichen 
Machtmitteln, die der König ungeschwächt in seiner Hand 
behielt. Mit derselben Notwendigkeit, die im Gesetze 
der Schwerkraft liegt, mußte daher die wirkliche Ver- 
fassung es Schritt für Schritt über die geschriebene 
Verfassung durchsetzen. 

So mußte der König, obgleich die Verfassung vom 
5. Dezember 1848 von der Revisionsversammlung ange- 
nommen war, sofort die erste Umänderung, das oktroyierte 
Dreiklassenwahlgesetz von 1849, vornehmen. Mit Hilfe 
der durch dieses Wahlgesetz erzeugten Kammer mußten 
weiter die wesentlichsten Verfassungsänderungen vor- 
genommen werden, damit sie nur im Jahre 1850 vom 
König beschworen werden konnte, und nachdem sie be- 
schworen war, begann das Umändern erst recht! Jedes 
Jahr ist auch seit 1850 mit solchen Umänderungen be- 
zeichnet. Keine Fahne, die 100 Schlachten mitgemacht 
hat, kann so zerfetzt und durchlöchert sein wie unsere 
Verfassung ! 

Dritte Konsequenz. Sie wissen, meine Herren, es gibt 
in unserer Stadt eine Partei, deren Organ die Volkszeitung 
ist — eine Partei, sage ich, die sich dennoch mit fieber- 
hafter Angst um diesen Fahnenstummel, um unsere durch- 
löcherte Verfassung, schart, eine Partei, die sich daher 
die „Verfassungstreuen" nennt und deren Feldgeschrei 
ist : „Laßt uns an der Verfassung halten, um Gottes 
willen die Verfassung, die Verfassung, Hilfe, Rettung, 
es brennt, es brennt!" 

58 



Meine Herren, so oft Sie, gleichviel wo und wann, 
sehen, daß eine Partei auftritt, welche zu ihrem Feld- 
geschrei den Angstruf macht ,,sich um die Verfassung 
scharen" — was werden Sie hieraus schließen können? 
Ich frage Sie, meine Herren, hier nicht als wollende 
Menschen ; ich richte meine Frage nicht an Ihren Willen. 
Ich frage Sie lediglich als denkende Menschen: was 
werden Sie aus dieser Erscheinung schließen müssen? 

Nun, meine Herren, Sie werden sich, ohne Propheten 
zu sein, in einem solchen Falle immer mit größter Sicher- 
heit sagen können : diese Verfassung liegt in ihren letzten 
Zügen; sie ist schon so gut wie tot, einige Jahre noch, 
und sie existiert nicht mehr. 

Die Gründe sind einfach. Wenn eine geschriebene Ver- 
fassung den tatsächlichen im Lande bestehenden Macht- 
verhältnissen entspricht, da wird dieser Schrei nie 
ausgestoßen werden. Einer solchen Verfassung bleibt 
jeder von selbst drei Schritte vom Leibe und hütet sich, 
ihr zu nahe zu treten. Mit einer solchen Verfassung fällt 
es keinem Menschen ein, anzubinden ; er würde anderen- 
falls sehr schlecht wegkommen. Wo die geschriebene Ver- 
fassung den realen tatsächlichen Machtverhältnissen ent- 
spricht, da wird die Erscheinung gar nicht vorkommen 
können, daß eine Partei ihren besondern Feldruf aus dem 
Festhalten an der Verfassung macht. Wo dieser Ruf aus- 
gestoßen wird, ist dies ein sicheres und untrügliches 
Zeichen, daß er ein Angstruf ist ; mit anderen Worten: 
daß in der geschriebenen Verfassung immer noch etwas 
ist, was der wirklichen Verfassung, den tatsächlichen 
Machtverhältnissen, widerspricht. Und wo dieser 
Widerspruch einmal da ist, da ist die geschriebene 
Verfassung — kein Gott und kein Schreien kann hier 
helfen — immer unrettbar verloren ! 

59 



Sie kann auf entgegengesetzte Weise abgeändert 
werden, nach rechts oder links hin, aber bleiben kann 
sie nicht. Der Ruf gerade, sie festzuhalten, beweist 
es für den klarer denkenden Menschen. Sie kann nach 
rechts hin abgeändert werden, indem die Regierung diese 
Änderung vornimmt, um die geschriebene Verfassung in 
Übereinstimmung mit den tatsächlichen Machtverhältnissen 
der organisierten Macht der Gesellschaft zu setzen. 
Oder aber es tritt die unorganisierte Macht der Ge- 
sellschaft auf und beweist von neuem, daß sie größer ist 
als die organisierte. In diesem Falle wird die Verfassung 
wieder eben so weit nach links hin abgeändert und auf- 
gehoben wie vorhin nach rechts. Aber verloren ist sie 
in jedem Falle. 

Wenn Sie, meine Herren, den Vortrag, den ich Ihnen 
zu halten die Ehre hatte, nicht nur festhalten und sorgfältig 
durchdenken, sondern ihn zu allen seinen Konsequenzen 
fortdenkend entwickeln, so werden Sie zum Besitz aller 
Verfassungskunst und aller Verfassungsweisheit gelangen. 
Verfassungsfragen sind ursprünglich nicht Rechts- 
fragen sondern Machtfragen; die wirkliche Ver- 
fassung eines Landes existiert nur in den reellen tatsäch- 
lichen Machtverhältnissen, die in einem Lande bestehen; 
geschriebene Verfassungen sind nur dann von Wert und 
Dauer, wenn sie der genaue Ausdruck der wirklichen 
in der Gesellschaft bestehenden Machtverhältnisse sind 
— das sind die Grundsätze, die Sie festhalten wollen. 
Ich habe Ihnen diese Grundsätze heute nur mit besonderer 
Beleuchtung der Heeresmacht entwickelt — einmal, 
weil die Kürze der Zeit nicht mehr erlaubte, zweitens 
weil das Heer das entscheidendste und wichtigste aller 
organisierten Machtmittel ist. Sie begreifen aber von 
selbst, daß es sich nur ganz ähnlich mit der Organisation 

60 



der Justizbeamten, der Verwaltungsbeamten usw. verhält ; 
diese sind gleichfalls die organisierten Machtmittel einer 
Gesellschaft. Halten Sie diesen Vortrag fest, so werden 
Sie, meine Herren, wenn Sie je wieder in die Lage kom- 
men, sich selbst eine Verfassung zu geben, wissen, wie 
man da zu verfahren hat und wie nicht mit dem Voll- 
schreiben eines Blattes Papier, sondern nur damit etwas 
getan ist, wenn man an den tatsächlichen Machtverhält- 
nissen ändert. 

Bis dahin und einstweilen, zum Tagesgebrauch, werden 
Sie aber aus diesem Vortrag auch von selbst erfahren 
haben, meine Herren, ohne daß ich mit einem Worte da- 
von gesprochen, aus welchem Bedürfnis die neuen Mi- 
litärvorlagen hervorgegangen sind, die Heeresvermehrung, 
die man von Ihnen fordert. Sie werden von selbst dazu 
gekommen sein, den Finger auf den innersten Quellpunkt 
zu legen, aus welchem diese Vorlagen entsprungen sind. 

Das Fürstentum, meine Herren, hat praktische Diener, 
nicht Schönredner, aber praktische Diener, wie sie Ihnen 
zu wünschen wären. 



61 



WAS NUN? 



ZWEITER VORTRAG ÜBER VERFASSUNGSWESEN 



GEHALTEN VON 



FERDINAND LASSALLE 



DER ERSTE ABDRUCK ERSCHIEN 
IM VERLAG VON MEYER & ZELLER, ZÜRICH 1863 



VORBEMERKUNG 

Auch dieser zweite Vortrag über Verfassungswesen ist 
von Lassalle in verschiedenen Berliner fortschrittlich- 
liberalen Bezirksvereinen gehalten worden. Zuerst am 
17. November 1862 im Mundtschen Saale in der Köpe- 
nickerstraße, dann am 10. Dezember desselben Jahres in 
der „Fürstenhalle", Wassertorstraße 54, und schließlich 
am 12. Januar 1863 im Leyschen Lokal, Schönhauser 
Allee 162. Das Erscheinen der Druckausgabe fällt eben- 
falls in die erste Hälfte des Januar 1863. 

Im Sommer 1862 waren allerhand Versuche unter- 
nommen worden, eine Verständigung zwischen König und 
Abgeordnetenhaus herbeizuführen, ohne jedoch zu dem ge- 
wünschten Resultat zu führen. Die vom König ins Werk 
gesetzte Reorganisation des Heeres bestand im wesent- 
lichen darin, daß die gesetzliche Dienstzeit auf drei Jahre 
normiert und die zwei jüngsten Jahrgänge der damaligen 
Landwehr der Reserve zuerteilt werden sollten, womit 
diese von zwei auf vier Jahrgänge ausgedehnt wurde. 
Dafür sollte die Entlassung aus der Landwehr zum Land- 
sturm statt mit dem vierzigsten schon mit dem dreiund- 
dreißigsten Lebensjahre erfolgen. Unter rein militärischem 
Gesichtspunkte bedeuteten die beiden letzteren Bestim- 
mungen sicher große Verbesserungen : die Linienregimen- 
ter konnten vermehrt werden, und die Schlagfertigkeit des 
Heeres wurde dadurch bedeutend gesteigert, daß, wo bis- 
her im Mobilisierungsfail sofort zum umständlichen, ze^t- 

5 Lassalle. Ges. Schriften. Band II 65 



raubenden Aufgebot der Landwehr gegriffen werden 
mußte, nun zunächst nur Reserven meist noch unverhei- 
rateter Leute zur Einstellung in die fertigen Kadres ein- 
gezogen zu werden brauchten, die verheirateten Leute 
aber in höherem Grade als bisher geschont werden konn- 
ten. Anders unter politischem Gesichtspunkt. Die Re- 
serve war, wenn eingezogen, Bestandteil der stehenden 
Armee und deren Disziplinarvorschriften unterworfen, 
während die Landwehr damals noch in hohem Grade den 
Charakter des Volksheeres trug. Die Zuweisung der 
jüngsten und energischsten Jahrgänge der Landwehr an 
die Reserve bedeutete also eine Vermehrung der Macht- 
mittel der Krone und des mit ihr innerlich verbundenen 
Junkertums. Bis zu welchem Grade, das hing freilich 
immer noch von der jeweiligen Disposition der ein- 
gezogenen Truppen ab, die im Kriegsfall sich bekanntlich 
leicht zu ändern pflegt. Aber wenn Lassalle letzteres 
außer Betracht ließ, so war die Bemerkung, die er im 
März 1860 beim ersten Bekanntwerden des den Kammern 
vorgelegten Reorganisationsentwurfs an Friedrich Engels 
schrieb, das neue Militärgesetz bedeute in verkappter 
Form die „völlige Aufhebung der Landwehr als letzten 
demokratischen Restes der Zeit von 1810", darum doch 
durchaus richtig. 

Unter diesem Gesichtspunkt behandelt Lassalle das 
Militärgesetz nun auch im vorliegenden Vortrage. Die 
Fortschrittspartei dagegen hatte im September 1862 in 
voreiliger Freude über eine hingeworfene Andeutung des 
Kriegsministers von Roon erklärt, wenn die Regierung 
auf die gesetzliche Einführung der zweijährigen Dienst- 
zeit eingehe, ihrerseits der Umgestaltung der Armee zu- 
stimmen zu wollen. Roon und der König wollten sich je- 
doch auf die gesetzliche Festlegung der zweijährigen 

66 



Dienstzeit nicht einlassen, und so verweigerte am 23. Sep- 
tember 1862 das Abgeordnetenhaus mit 308 gegen nur 
11 Stimmen die Kosten der Heeresumwandlung, worauf 
die vermittelnden Minister, Fürst Hohenlohe-Ingelfingen 
und Freiherr von der Heydt, zurücktraten und Otto von 
Bismarck das Ministerpräsidium übernahm, der breiten 
Masse von den Revolutions jähren her als einer der rück- 
sichtslosesten Vertreter des Junkertums bekannt. Ver- 
schiedene seiner ersten Erklärungen, wie z. B. der Aus- 
spruch, daß Deutschlands Einheit nicht durch Reden, 
sondern „nur durch Blut und Eisen" hergestellt werden 
könne, wurden denn auch als der Ausfluß solchen Geistes 
aufgefaßt und verschärften den Konflikt noch. Er war 
dadurch akut geworden, daß die Regierung nunmehr ihre 
Geschäfte ohne ein von der Volksvertretung genehmigtes 
Budget weiterführte. Das Walten der geschriebenen, vom 
König und den Ministern beschworenen Verfassung Preu- 
ßens war unterbrochen, das Verfassungsleben auf einen 
toten Punkt angelangt. Am 13. Oktober 1862 schickte der 
König den Landtag nach Hause. 

Diese Situation fand Lassalle vor, als er am 4. No- 
vember 1862 von Breslau, wohin er an das Sterbebett des 
Vaters geeilt war, nach Berlin zurückkehrte. Sie war der 
von ihm angebahnten Agitation überaus günstig, denn nun 
mußte, wenn die Fortschrittler nicht feige zu Kreuze 
krochen, der Streit in der Tat zu einem ernsten Kampf 
um die Macht werden. Hatte doch auch Bismarck am 
30. September den Abgeordneten drohend erklärt, eine 
Verfassung erhalte ihr Leben erst durch die Praxis, unter- 
drücke man diese, so werde „die Rechtsfrage leicht zu 
einer Machtfrage". Als solche aber mußte der Ver- 
fassungsstreit revolutionären Charakter annehmen und die 
radikalsten Elemente der Demokratie in die Aktion rufen. 

f 67 



Es galt also, im Volk für diese Auffassung Stimmung 
zu machen. Gern nahm Lassalie daher die Einladung des 
Bezirksvereins Alt- Colin an, auch bei ihm seinen Exkurs 
über Verfassungswesen vorzutragen. Die betreffende Ver- 
sammlung fand am 14. November im Mundtschen Saal, 
Köpenickerstraße 100, statt, und ein L. gezeichneter Be- 
richt der „Berliner Reform" vom 18. November 1862, 
dessen Verfasser zweifelsohne der damalige Kaufmann 
und spätere Fabrikant Ludwig Löwe war, erklärte von 
Lassalles Vorträgen, es könnte „nicht oft genug auf den 
Wert dieser bedeutsamen Arbeiten hingewiesen werden", 
es sei „unmöglich, den Eindruck zu schildern, den diese 
gewaltigen, wuchtigen Gedanken auf den Hörer ausüben". 
Lassalle habe erklärt, in einem zweiten Vortrag die Nutz- 
anwendung des ersten Vortrages klar machen zu wollen, 
und der Bezirksverein Alt-Cölln habe deshalb auch sofort 
eine neue Versammlung zur Entgegennahme der Fort- 
setzung anberaumt. Danach muß in der Tat der Eindruck 
der Rede ein ungewöhnlich starker gewesen sein — und 
wie hätte dieser Vortrag in solcher Situation nicht ein- 
schlagen sollen ? — denn die zweite Versammlung fand 
schon fünf Tage nach der ersten, am 19. November 1862, 
statt. 

Über ihn lautet der Bericht der „Reform" erheblich 
kühler, wenn er auch von großem Beifall zu melden weiß, 
den Lassalles Ausführungen gefunden hätten. Selbst dem 
demokratischen Blatt flößte der Vorschlag Lassalles, die 
fortgesetzte Verletzung des Budgetrechts der Kammer 
mit einem parlamentarischen Streik zu beantworten, Schau- 
der ein. Das ließ schon erkennen, welche Aufnahme er 
bei den maßgebenden Führern der Fortschrittspartei zu 
gewärtigen hatte. Anfangs schwieg man ihn tot, welche 
Taktik jedoch nicht aufrechtzuerhalten war und dann auch 

68 



verlassen wurde, als der Vortrag gedruckt vorlag und die 
konservative Presse sich über ihn hermachte. 

Wenige Tage, nachdem die ersten Exemplare der 
Schrift aus der Schweiz in Berlin eingetroffen waren, 
brachte das damals verbreitetste Organ der Fortschritts- 
partei in Berlin, die „Volkszeitung", zwei fulminante Ar- 
tikel gegen die Idee, durch Aussetzung der Beratungen in 
der Kammer die Regierung zur Nachgiebigkeit zwingen zu 
wollen. In diesen Artikeln — der erste ,, Überspanntheit 
und Abspannung", der zweite „Schmollen" überschrieben 
— wurde mit einer bei dem genannten Blatt außergewöhn- 
lichen Heftigkeit auseinandergesetzt, die Volksvertretung 
besitze noch gar keine wirkliche Macht, sie habe dieselbe 
erst im Rechtsbewußtsein des Volkes zu „erstreben". 
Es leiste daher „ein jeder, der in seiner Überspanntheit 
nach sogenannter Machtpolitik für die Volksvertretung 
hascht, bewußt oder unbewußt, der Reaktion sehr kost- 
bare Dienste". Der größte Fehler dieses Haschens aber 
bestehe darin, daß man „im Bewußtsein der Vergeblich- 
keit desselben in das absolute Gegenteil, in die Abspan- 
nung" verfalle und „als kühnsten Rat höchster Taten die 
Weisheit der Vertagungskunst empfiehlt, von deren im- 
posantem Schweigen man sich vergeblich den höchsten 
Effekt verspricht". Das „Schmollen" sei „der Vorläufer 
politischer Erschlaffung". Sobald eine Volksvertretung zu 
schmollen anfange und „imponierendes Schweigen" spiele, 
weil ihr Reden doch nichts helfe, dann sage der Ur- 
wähler seinerseits : „das Wählen hilft doch nichts" und 
erleichtere die Maßregel, die „gutgesinnte Majoritäten 
schafft". Wenn daher ein „enragierter Pessimist" nach 
Machtpolitik jage und sich dann „echauffiert auf den 
Bauch legt und Nichtstun empfiehlt", so könne man ihn 
ruhig der „Kreuzzeitung" zur Glorifizierung als den 

69 



„wahren Musterdemokraten" überlassen. „Ist es klug, 
ist es recht, ist es logisch, ist es erfolgreich, im 
budgetlosen Zustand, den die Regierung verschuldet, noch 
budgetlosen Zustand durch Vertagung und Nichtberatung 
machen helfen ?" 

Lassalle ist in diesen Artikeln nirgends genannt, aber 
es liegt auf der Hand, daß ihre schärfsten Pfeile auf ihn 
zielten. Er hatte die Verfassungsfrage als eine Macht- 
frage hingestellt, ihm hatte die „Kreuzzeitung", wie nach 
dem ersten, so auch nach dem zweiten Verfassungsvortrage 
auf ihre Art Beifall geklatscht 1 ), wer sollte also anders 
mit dem „enragierten Pessimisten" gemeint sein? Aber 
die Artikel gingen nicht nur gegen Lassalle. Unterm 
14. Januar 1863 findet sich die Redaktion der „Volks- 
zeitung" „auf Anfrage einiger aufmerksamer Leser" zu 
der Erklärung veranlaßt, „daß der Plan, das Abgeord- 
netenhaus zur Fassung einer Resolution und zur wieder- 
holten Vertagung der Sitzungen auf 14 Tage zu veran- 
lassen, von sehr achtbarer und einflußreicher Seite auf- 
gestellt" worden sei. „Obwohl er noch nicht in die Öffent- 
lichkeit getreten war", heißt es weiter, „hielten wir es 
doch für geeignet, ihn in einigen Artikeln unserer Zeitung 
zu bekämpfen, und freuen uns, die Hoffnung aussprechen 
zu dürfen, daß derselbe nunmehr nicht weiter in Kreisen 
der Abgeordneten werde geltend gemacht werden." Folgt 
dann, wieder ohne Namensnennung, ein ingrimmiger Hieb 
auf Lassalle. Nur dieser Angelegenheit hätten ihre Ar- 
tikel gegolten. „Ein Gefühl geistiger Sauberkeit, die Ach- 



*) „Diesen Phrasen", schrieb sie in ihrer Nummer vom 18. No- 
vember 1862, im Anschluß an einen Bericht über Lassalles 
Vortrag, „diesen Phrasen, die wenigstens die Offenheit radi- 
kaler Anschauung gegenüber den demokratischen Schleichern für 
sich haben, wurde nach Kräften applaudiert." 

70 



tung vor unsern Lesern und die Würde dieser Zeitung 
aber hätten die Redaktion davor bewahrt, ,,in Leitartikeln 
gegen unschädliche Phantasmen eines hohlen Pessimismus 
zu Felde zu ziehen." 

Diese Worte zeigen, wie gespannt die persönlichen Be- 
ziehungen Lassalles zu den maßgebenden Vertretern der 
Fortschrittspartei in Berlin bereits zu einer Zeit waren, 
wo eben dieselbe „Volkszeitung", die so voller Haß und 
Hohn auf Lassalle losschlug, ein Zusammenstehen aller 
Elemente der Opposition „vom Abgeordneten Becker ) 
bis zum Grafen Schwerin" predigte. Andererseits aber 
berechtigt die Gereiztheit, mit der die „Volkszeitung 
überhaupt gegen den Vorschlag der Aussetzung der Kam- 
beratungen zu Felde zog, zu dem Schluß, daß derselbe 
in den Reihen der Fortschrittsabgeordneten ursprünglich 
erheblich mehr Anklang gefunden haben muß, als nur bei 
dem Abgeordneten Martiny, der bekanntlich einen dahin- 
gehenden Antrag in der Fraktion stellte. Es mögen sich 
noch andere für ihn ins Zeug gelegt haben, die durch die 
„Volkszeitung" veranlaßt werden sollten, von ihm ab- 
zustehen. Gegen einen einzelnen und, wie sich später 
zeigte, obendrein nicht einmal sehr tatkräftigen Fraktions- 
genossen würde man es wohl kaum der Mühe wert be- 
funden haben, mit so schwerem Geschütz ins Feld zu 
ziehen. Daß unter den Berliner Hörern Lassalles ein gut 
Teil den von ihm in so überzeugender Weise vorgetragenen 
Ideen zustimmte, hatte ja der ihm gezollte Beifall ge- 
zeigt. Da galt es also, zu verhindern, daß sich aus den 
eigenen Reihen der Partei heraus Stimmen in größerer 



*) Der „rote", einst mit Marx und Lassalle befreundete 
Becker, der später Oberbürgermeister von Köln wurde, damals 
aber noch als Ultraradikaler galt. 

71 



Zahl erhoben, welche die parlamentarische Aktion der 
Partei zu kompromittieren geeignet waren. 

Lassalle seinerseits antwortete der „Volkszeitung" so- 
wohl auf die ersten Artikel als auch auf die so persönlich 
zugespitzte Redaktions - Erklärung in nicht minder ge- 
pfefferten Erklärungen, die er der radikalen Berliner „Re- 
form" und der liberalen ,, Vossischen Zeitung" einsandte. 
Beide Blätter nahmen diese Einsendungen ruhig auf — ein 
Beweis mehr, daß in jenem Zeitpunkt die Frage des 
Forttagens der Kammer noch nicht als entschieden galt. 
Da die beiden Erklärungen Lassalles in ihrem sachlichen 
Teil Ergänzungen der vorliegenden Schrift bilden, so 
schien es zweckmäßig, sie ihr am Schluß in Form eines 
Nachtrages anzufügen. Sie füllen eine nicht unwesentliche 
Lücke dieser ganzen Verfassungskontroverse aus, bleibeü 
aber mehr beim Formellen. 

Was den materiellen Gegenstand des Streits, die Frage, 
ob die Kammer forttagen oder ihre Beratungen aussetzen 
solle, anbetrifft, so handelte es sich auf beiden Seiten im 
Grunde doch nur um eine Zweckmäßigkeitsfrage, mit der 
die Frage der Beziehungen von Macht und Recht als 
Prinzipfrage wenig zu tun hatte. Die Fortschrittsführer 
hielten es für zweckmäßiger, den Rechtsstandpunkt heraus- 
zukehren, weil sie in ihm eine festere Basis für ihren 
Kampf gegen die Regierung zu haben meinten, als durch 
Provozierung des Abmessens der positiven Machtfaktoren 
hüben und drüben. Sie waren nicht sicher, wie weit ihnen 
im andern Falle das Gros ihrer Wähler folgen würde 
— die Reaktion nach 1848 steckte ihnen noch in den 
Knochen. Es fehlte ihnen, was bei der Buntscheckigkeit 
und dem überwiegend bürgerlichen Charakter der Partei 
auch weiter kein Wunder war, das zu einer revolutionären 
Taktik unerläßliche Selbstvertrauen. Das Aussetzen der 

72 



Beratungen hatte aber nur einen Sinn, wenn man dazu 
entschlossen und in der Lage war, den Kampf eventuell 
mit revolutionären Mitteln zu führen, alle Konsequenzen 
auf sich zu nehmen, die dieser Schritt nach sich ziehen 
mochte. Lassalle als Revolutionär war natürlich dazu ent- 
schlossen, die große Mehrheit der Fortschrittler aber 
nicht — das war das ganze Geheimnis des Gegensatzes, 
die „Rechts- und Machtfrage" hatte in Wirklichkeit da- 
mit ebensowenig zu tun wie die Theorie vom „Aus- 
sprechen dessen, v/as ist". Die Fortschrittler sprachen 
in ihrer Art auch aus, was war ; sie verweigerten das Bud- 
get und denunzierten die Regierung, daß sie verfassungs- 
widrig regiere. Damit hatten sie von Wahl zu Wahl ihre 
Position gestärkt, und daß der Regierung durchaus nicht 
sehr behaglich dabei war, bewies das Schimpfen der reak- 
tionären Presse, die fortgesetzt nach „Taten" drängte, 
von „Verschwörungen usw." fabelte und bereits kräftig 
den „roten Lappen" zu schwenken begann. 

Der Beifall, mit dem Blätter wie die „Kreuzzeitung" 
Lassalles Vorschlag begrüßten, hatte denn auch die Wir- 
kung, daß selbst bei den Bezirksvereinsdemokraten die 
Agitation für ihn schnell einschlief. Auch Lassalles Inter- 
esse an ihm erkaltete bald. Durch die Vermittelung Lud- 
wig Lowes war er mit dem Leipziger Arbeiterkomitee in 
Verbindung gekommen, dem die Einberufung eines All- 
gemeinen deutschen Arbeiterkongresses übertragen worden 
war, und hatte zu seiner Freude bei ihm eine entschieden 
sozialistische Gesinnung und geistige Unabhängigkeit von 
der Fortschrittspartei angetroffen. Nicht ob, sondern wie 
man sich von der Fortschrittspartei unabhängig machen 
sollte, war die Frage, und die Antwort auf sie ward im 
„Offenen Antwortschreiben" gegeben. 

Auf die Vorgänge des Tages haben neben den großen 

73 



Triebkräften der Geschichte so viele Faktoren zweiten 
und dritten Ranges Einfluß, daß sich nie mit Sicherheit 
bestimmen läßt, welchen Verlauf sie etwa genommen 
hätten, wenn gewisse Vorschläge befolgt oder nicht be- 
folgt worden wären. Immerhin wird man hinsichtlich des 
in dieser Schrift entwickelten Lassallschen Vorschlages 
soviel als wahrscheinlich bezeichnen dürfen, daß, wenn 
er im Rat der Fortschrittsführer eine Mehrheit gefunden 
hätte, die Proklamierung des parlamentarischen Streiks 
auf diese Partei selbst als Sprengpulver gewirkt, in ihrer 
Folge zur Trennung der eigentlichen Bourgeoisie- Elemente 
der Partei von deren kleinbürgerlich-demokratischem Flü- 
gel geführt hätte. Dafür hätte u. a. schon das Dreiklassen- 
wahlsystem gesorgt. Auch unter diesem Gesichtspunkt wird 
es begreiflich, daß die Fortschrittsführer nichts von ihm 
wissen wollten. Aber die spätere Geschichte hat gezeigt, 
daß die gemischte Gesellschaft, die ein Tageskonflikt zu- 
sammengeführt hatte, sich doch nicht zusammenhalten ließ. 
Die Abweisung des Lassalleschen Vorschlages konnte den 
Zersetzungsprozeß der Fortschrittspartei nur vertagen, ihn 
aber nicht verhindern. 



Ed. Bernstein. 



74 



WAS NUN? 



In meinem letzten Vortrage habe ich Ihnen, meine 
Herren, das Wesen der Verfassungen, und speziell auch 
der preußischen, entwickelt. Ich zeigte Ihnen, wie zu 
unterscheiden ist zwischen der wirklichen und der nur 
geschriebenen Verfassung oder dem Blatt Papier, wie 
die wirkliche Verfassung eines Landes immer nur in den 
realen tatsächlichen Machtverhältnissen besteht, die 
sich in einer gegebenen Gesellschaft vorfinden. Ich zeigte 
Ihnen, wie die geschriebene Verfassung, wenn sie den tat- 
sächlichen Machtverhältnissen der organisierten Macht der 
Gesellschaft nicht entspricht, wenn sie also nur das ist, 
was ich das ,, Blatt Papier" nannte, der Überwucht der 
organisierten Machtverhältnisse gegenüber rettungslos ver- 
loren ist, und zwar wie sie das notwendig und jeden- 
falls sein muß. Denn es nimmt dann, sage ich, entweder 
die Regierung die Änderung der Verfassung vor, um die 
geschriebene Verfassung in Übereinstimmung mit den tat- 
sächlichen Machtverhältnissen der organisierten Macht der 
Gesellschaft zu setzen. Oder aber es tritt die unorgani- 
sierte Macht der Gesellschaft auf, beweist von neuem, 
daß sie größer ist als die organisierte und ändert dann not- 
wendig die organisierten Machtverhältnisse der Gesell- 
schaft, also die Verfassungspfeiler selbst, wieder ebenso 
weit nach links hin ab, als die Regierung es bei ihrem 

77 



Siege nach rechts hin in dieser oder jener Form getan 
hätte. 

Ich resümierte am Schlüsse meines Vortrages denselben 
in folgenden Worten : „Wenn Sie, meine Herren, den 
Vortrag, den ich Ihnen zu halten die Ehre hatte, nicht nur 
festhalten und sorgfältig durchdenken, sondern ihn zu allen 
seinen Konsequenzen fortdenkend entwickeln, so werden 
sie zum Besitz aller Verfassungsweisheit gelangen. Ver- 
fassungsfragen sind ursprünglich nicht Rechts fragen 
sondern Macht fragen; die wirkliche Verfassung eines 
Landes existiert nur in den reellen tatsächlichen Macht- 
verhältnissen, die in einem Lande bestehen ; geschriebene 
Verfassungen sind nur dann von Wert und Dauer, wenn 
sie der genaue Ausdruck der wirklichen in der Gesell- 
schaft bestehenden Machtverhältnisse sind — das sind 
die Grundsätze, die Sie ' festhalten wollen." 

Wenn dies nun wahr sein soll, daß die Durchdenkung 
und Fortentwicklung dieses Vortrages zu allen seinen Kon- 
sequenzen Sie in den Besitz aller Verfassungskunst und 
Verfassungsweisheit setzen würde, so müßte dieser Vor- 
trag, wenn Sie ihn zu seinen Konsequenzen fortentwickeln, 
auch imstande sein, den Weg, den sicheren und allei- 
nigen Weg anzugeben, auf welchem der gegenwärtig im 
Lande bestehende Konflikt einem für die Nation ge- 
deihlichen und siegreichen Ausgang zuzuführen sei. Und 
in der Tat ist es eben dies, was ich heut leisten will. 
Ich will aus der Theorie heraus, die ich Ihnen entwickelt 
habe, das Mittel bestimmen, welches notwendig und allein 
zu einer siegreichen Beendigung des zwischen der Re- 
gierung und der Kammer eingetretenen Konflikts führen 
muß. 

Ehe ich dazu übergehe, lassen Sie uns noch einen 
Blick darauf werfen, wie unbedingt wahr die Theorie ist, 

78 



die ich damals über das Wesen der Verfassungen auf- 
gestellt habe, und die ich meiner heutigen Untersuchung 
überall als die Seele derselben zugrunde lege. Sie wissen, 
meine Herren, wie überaus streitig jede politische Be- 
hauptung zwischen den entgegengesetzten politischen Par- 
teien ist ! Da ist nichts von dem, was von der einen poli- 
tischen Partei als unbestreitbar wahr anerkannt wird, was 
nicht von der anderen mit ebenso großer Bestimmtheit 
als durchaus falsch verworfen würde. Fast sollte man 
manchmal meinen — und schwache, skeptische Gemüter 
meinen dies daher wirklich — es gäbe keine Wahrheit, 
keine einheitliche menschliche Vernunft mehr, wenn man 
sieht, wie grundsätzlich, mit welcher Verachtung und Er- 
bitterung bei der einen Partei als absolut falsch betrach- 
tet wird, was bei der anderen ebenso entschieden als ab- 
solut erwiesen, als Axiom gilt. Nur der Wissenschaft 
ist es gegeben, in dieser grellen Dissonanz von Meinungen, 
in diesem unharmonischen, greulichen Konzert von ein- 
ander lügenstrafenden Behauptungen hin und wieder eine 
Wahrheit zutage zu fördern von einem so klaren und 
schlagenden Lichte, daß sich auch die entgegengesetztesten 
politischen Parteien ihrer Anerkennung nicht entziehen 
können. Solche Fälle bilden daher immer einen wahren 
Triumph der Wissenschaft und einen äußerst mächtigen 
Beweis für die Wahrheit einer Theorie. In der Tat 
aber ist einer dieser seltenen Ausnahmefälle gerade in 
bezug auf die Verfassungstheorie eingetreten, die ich Ihnen 
in einem damaligen Vortrage entwickelt habe. 

Ich gehöre, meine Herren, wie Ihnen bekannt ist, der 
Partei der reinen und entschiedenen Demokratie an. 
Nichtsdestoweniger hat selbst ein meinen Parteiansichten 
so sehr entgegengesetztes politisches Organ wie die 
,, Kreuzzeitung" nicht umhin gekonnt, die unbedingte Wahr- 

79 



heit der von mir aufgestellten Verfassungstheorie unum- 
wunden einzuräumen. Sie widmet ihr in Nr. 132 (vom 
S.Juni 1862) einen Leitartikel und nennt sie daselbst 
in ihrer Sprache : „Die Rede eines seinerzeit vielgenann- 
ten revolutionären Juden, der mit richtigem Instinkt den 
Nagel auf den Kopf getroffen und uns noch nicht alles 
gesagt hat, was er weiß und denkt." Letzteren Fehler, 
wenn es einer sein soll, werde ich immer mehr und mehr 
ablegen. Die ,, Kreuzzeitung" kann sicher sein, daß ich 
ihre Ahnung erfüllen und sukzessive, je nachdem es an 
der Zeit sein wird, immer mehr alles sagen werde, was 
ich weiß und denke. Von ihrem Eingeständnis aber, mit 
meiner Verfassungstheorie den Nagel auf den Kopf ge- 
troffen zu haben, nehme ich hiermit Akt. Aber nicht nur 
die ,, Kreuzzeitung", auch die Minister haben die Wahr- 
heit der von mir entwickelten Theorie vollständig an- 
erkannt. Der Kriegsminister Herr v. Roon erklärte in 
der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 12. September 
1862, seine Auffassung der Geschichte gehe dahin, daß 
der Hauptinhalt der Geschichte nicht nur zwischen den 
einzelnen Staaten, sondern auch innerhalb eines jeden 
Staates selbst, nichts anderes sei als der Kampf um 
Macht und Macht er Weiterung zwischen den ein- 
zelnen Faktoren. Sie sehen, meine Herren, das ist genau, 
das ist mit denselben Worten eben die Theorie, die ich 
in diesem Frühjahr in meinem damaligen Vortrag in den 
Bezirksvereinen unter genauer historischer Entwicklung 
aufgestellt und als Broschüre veröffentlicht hatte. Merk- 
würdigerweise sagt der Kriegsminister allerdings in der- 
selben Auslassung und wenige Zeilen nach der eben zitier- 
ten Stelle, es existierten in Berlin außerhalb des Ab- 
geordnetenhauses Parteigänger, welche — ich zitiere jetzt 
seine eigenen Worte — „schriftlich und mündlich in Be- 

80 



zirksversammlungen und in der Presse die allerwunder- 
barsten und nach meiner Auffassung destruktivsten Ten- 
denzen kundgegeben haben." Da in den hiesigen Bezirks- 
vereinen bis dahin, soweit irgend bekannt geworden, kern 
anderer Vortrag gehalten worden war, auf welchen jene 
Bezeichnung,, destruktive Tendenzen" irgend hätte bezogen 
werden können, und da ferner die ministerielle Sternzei- 
tung damals meinen Vortrag, den ich in drei bis vier Be- 
zirksversammlungen gehalten, zu wiederholten Malen de- 
struktiver Tendenzen beschuldigt hatte, so erblicke ich 
hierin, verbunden mit dem Umstände, daß der Kriegs- 
minister soeben den Grundgedanken jenes Vortrages als 
seine Geschichtsauffassung ausgesprochen hatte, zwingende 
Gründe, jene Beschuldigung des Kriegsministers, soweit 
sie die Bezirks Versammlungen betrifft, eben auf 
diesen meinen in den Bezirksversammlungen gehaltenen 
Vortrag über Verfassungswesen zu beziehen. 

Nun muß ich es allerdings meinerseits als sehr wunder- 
bar und merkwürdig bezeichnen, daß der Herr Kriegs- 
minister genau dieselbe Geschichtsauffassung, genau die- 
selben Worte, die er in seinem Munde konservativ hält, 
in meinem Munde destruktiv findet. Ja noch etwas Wun- 
derbareres und Merkwürdigeres ist geschehen. Der 
Kriegsminiscer macht nämlich bei derselben Gelegenheit 
der Kammer den Vorwurf, daß sie nicht jene Tendenzen, 
die sich in den Bezirksversammlungen und in der Presse 
kundgegeben, desavouiert habe. Es ist nun überhaupt nicht 
Sache der Kammer, mich zu desavouieren. Aber das 
Urkomische dabei ist, daß der Kriegsminister nicht 
sieht, wie er, indem er die Kammer auffordert, eine Ge- 
schichtsauffassung zu desavouieren, zu der er sich soeben 
selbst bekannt hat, dadurch geradezu auffordert, ihn selbst 
und seine eigenen Ansichten zu desavouieren ! Inzwischen- 

6 LasäaUe. Ges. Sckriften. Band II. 81 



dies sind Ergötzlichkeiten, weiche der Kriegsminister mit 
der Logik abzumachen hat und die nichts zur Sache ver- 
schlagen ; was zur Sache gehört, ist nur, zu konstatieren, 
daß der Kriegsminister sich genau zu derselben Theorie 
über das Wesen der Verfassungen bekannt hat, die ich 
in meinem damaligen Vortrage aufgestellt habe. 

Nicht weniger ist der gegenwärtige Ministerpräsident, 
Herr v. Bismarck, so freundlich gewesen, und zwar im 
Namen des gesamten Staatsministeriums, Zeugnis für die 
Wahrheit meiner Geschichtsanschauungen abzulegen. Sie 
wissen alle, daß es das in der Verfassung geschriebene 
unbestreitbare und unbestrittene Recht der Kammer ist, 
dem Staatshaushaltetat die Genehmigung zu erteilen oder 
zu verweigern. Die Kammer hat nun von diesem Recht 
Gebrauch gemacht. Herr v. Bismarck bestreitet auch nicht 
eigentlich, daß dies das Recht der Kammer sei. Aber er 
sagt in der Sitzung vom 7. Oktober wörtlich: „Rechts- 
fragen der Art pflegen nicht durch Gegenüberstellung 
widerstreitender Theorien, sondern nur allmählich durch 
die staatsrechtliche Praxis erledigt zu werden." Sehen 
Sie ein wenig genauer zu, meine Herren, so finden Sie, 
daß hier, nur in etwas verschleierten, verschämten Aus- 
drücken, wie es sich für einen Minister schickt, ganz meine 
Theorie entwickelt ist. Das Recht der Kammer übersetzt 
Herr v. Bismarck mildernd in den Ausdruck Rechts- 
frage. Er leugnet nicht — wie könnte er auch ? — daß 
diese Rechtsfrage oder dieses Recht auf dem Blatt Pa- 
pier oder in der Verfassung steht. Aber, sagt er, es steht 
nur auf dem Blatt Papier, das wirklich Entscheidende 
dagegen sei die staatsrechtliche Praxis. Mit dem mil- 
deren Ausdruck „staatsrechtliche Praxis", mit dem, was 
wirklich geschieht und vor sich geht im Gegensatz zum 
bloßen Recht oder zu der Rechtstheorie, ist hier, wie Sie 

82 



sehen, nur der Druck dessen bezeichnet, was ich deutlicher 
die realen tatsächlichen Machtverhältnisse genannt habe. 
Ihr mögt, sagt Herr v. Bismarck also, aus dem Ministe- 
riellen ins Unverblümte übersetzt, das Blatt Papier 
für Euch haben. Aber ich habe die realen tatsächlichen 
Machtverhältnisse der organisierten Macht, Heer, Finan- 
zen, Gerichte, unter mir, und diese realen tatsächlichen 
Machtverhältnisse sind es, die in letzter Instanz doch das 
Entscheidende sind und die staatsrechtliche Praxis be- 
stimmen. 

Der Einspruch dieser realen tatsächlichen Machtver- 
hältnisse, sagt Herr v. Bismarck zu den Abgeordneten, 
setzt Euer Recht zu einer bloßen Rechtsfrage herab, 
und diese selben Machtverhältnisse bürgen mir auch 3chon, 
daß die Sache nicht im Sinne Eures bloß theoretischen, 
bloß papiernen Rechts zu Ende gehen wird. „Allmäh- 
lich," sagt Herr v. Bismarck, „wird die staatsrechtliche 
Praxis diese Rechtsfrage, das heißt diesen Konflikt zwi- 
schen nur geschriebenem Recht und in Erz gegrabenen 
Machtverhältnissen in einem ganz anderen Sinne er- 
ledigen." Hierin liegt noch eine weitere Einsicht des 
Herrn v. Bismarck. Sie erinnern sich, daß ich Ihnen in 
meinem letzten Vortrag auseinandersetzte, was ein kon- 
stitutioneller Präzedenzfall sei. Wenn ich ein- 
mal die Macht zu etwas habe, so habe ich das zweite Mal 
auch schon das Recht dazu. Ich zeigte Ihnen dies bei- 
spielsweise das letzte Mal an dem mittelalterlichen fran- 
zösischen staatsrechtlichen Grundsatz : „das niedere Volk 
ist nach Willkür mit Steuern und Fronden zu belegen". 
Dieser Grundsatz, sagte ich, war zunächst nichts anderes 
als der einfache Ausdruck der tatsächlichen Machtver- 
hältnisse in dem mittelalterlichen Frankreich. Das nie- 
dere Volk war im Mittelalter wirklich so machtlos ge- 



t* 



83 



wesen, daß es ganz beliebig mit Steuern und Fronden be- 
lastet werden konnte ; nach diesem tatsächlichen Macht- 
verhältnis wurde nun auch immer verfahren. Das Volk 
wurde immer so belastet. Dieser tatsächliche Hergang 
gab die sogenannten Präzedenzfälle, die noch heutzutage 
in England in den Verfassungsfragen eine so große Rolle 
spielen. Bei diesem tatsächlichen Belasten wurde nun häu- 
fig auch, wie dies nicht anders sein konnte, die Tatsache, 
daß das Volk so belastet werden könne, ausgesprochen. 
Dies Aussprechen gab den staatsrechtlichen Grund- 
satz, auf den dann in ähnlichen Fällen wieder rekurriert 
wurde. 

Sie sehen, meine Herren, es ist offenbar dieselbe Ideen- 
reihe, die Herr v. Bismarck im Sinne hat, wenn er be- 
hauptet, es werde allmählich durch die staatsrecht- 
liche Praxis die Sache in einem ganz anderen Sinne 
erledigt werden. 

Wenn ich diesmal, 1862, will Herr v. Bismarck an- 
deuten, die Macht habe, es durchzusetzen, so werde ich 
1866, falls ich wieder gegen den Willen der Kammer das 
stehende Heer vermehren, falls ich wieder von der Kam- 
mer nicht genehmigte Ausgaben machen will, auch das 
Recht dazu für mich haben, denn dann werde ich mich 
schon auf einen Präzedenzfall berufen können. Und wenn 
ich 1870 das Heer von neuem vergrößern und Ausgaben 
gegen die Kammerentscheidung machen will, so werde 
ich dann schon ein ganz unbestreitbares Recht für 
mich haben. Denn dann werde ich mich schon auf zwei 
Präzedenzfälle, auf eine vollständige „staatsrechtliche 
Praxis" berufen können. 

Diese angenehme Hinweisung darauf, daß er nicht 
jetzt zum letztenmal, daß er auch künftig das stehende 
Heer gegen den Beschluß der Kammer vergrößern oder 

84 



sonstige Ausgaben, die von ihr verworfen wurden, be- 
streiten will, diese trostreiche Versicherung, daß er es 
allmählich zur unbestrittenen staatsrechtlichen Praxis bei 
uns erheben wolle, Heer wie Ausgaben gegen die Be- 
schlüsse der Kammer zu vermehren — diese reizende 
Fernsicht ist es, durch welche Herr v. Bismarck die 
Kammer und das Land für den Eingriff in die papierne 
Verfassung oder die bloße Rechtstheorie trösten und 
schadlos halten will. 

Zwar könnten Sie finden, daß dies ein wunderlicher 
Trost sei. Denn es ist gerade so, als ob ich Sie für 
jetzige Prügel, die Sie zu empfangen sich sträuben, da- 
durch geneigter machen wollte, daß ich Ihnen verspreche, 
Ihnen auch noch künftighin solche reichlich und in Menge 
erteilen zu wollen. 

Allein bei alledem werden Sie aus dieser Betrach- 
tung der Worte des Herrn Ministerpräsidenten dennoch 
ersehen haben, daß derselbe ein tiefer und feiner Kenner 
des Verfassungswesens ist, daß er ganz und gar auf dem 
Boden meiner Theorie steht, daß er vortrefflich weiß, 
wie die wirkliche Verfassung eines Landes nicht in dem 
Blatt Papier, sondern in den tatsächlichen Machtverhält- 
nissen besteht, und nur aus diesen, nicht aus dem papiernen 
Recht, die staatsrechtliche Praxis, das, was wirklich ge- 
schieht, bestimmt wird, und daß er sich ausgezeichnet klar 
darüber ist, was Präzedenzfälle sind, wie sie entstehen 
und wie sie nachher verwertet werden. 

Ich kann also Sie alle, meine Herren, und ganz be- 
sonders die hier anwesenden Vertreter der Polizeigewalt, 
darauf aufmerksam machen, daß ich mich auf einem von 
allen obersten Behörden im Staat anerkannten und durch- 
aus unangreifbaren Boden befinde. 

Sie dürfen sich übrigens nicht wundern, meine Herren, 

85 



diese Klarheit gerade bei den Männern der Regierung zu 
finden. Ich habe Sie schon das letzte Mal darauf auf- 
merksam gemacht, daß die Fürsten sehr gut bedient sind, 
daß die Diener der Fürsten keine Schönredner, aber doch 
praktische Männer sind, die gleichviel ob mit mehr oder 
weniger ausgearbeitetem theoretischen Bewußtsein doch 
den Instinkt haben, worauf es ankomme. Aber nicht 
nur die Ansichten der Männer der Regierung kann ich 
als Beleg für die Wahrheit meiner Theorie anführen, 
sondern, was noch von weit größerem Gewicht ist, die 
Ereignisse selbst haben, und zwar in der auffällig- 
sten Weise, für sie entschieden. Sie erinnern sich der 
Prophezeiung, die als dritte Konsequenz in meinem in 
diesem Frühjahr gehaltenen Vortrage entwickelt war. Ich 
entwickelte Ihnen dort, wie und warum notwendig unsere 
jetzt bestehende Verfassung in ihrem Todeskampfe be- 
griffen sei und warum sie schlechterdings in kürzester 
Frist entweder nach rechts hin von der Regierung oder 
nach links hin von dem Volke werde geändert werden 
müssen, aber als diese jetzt bestehende bestimmte Ver- 
fassung unmöglich länger fortbestehen könne. Ich sagte 
damals wörtlich: „Diese Verfassung liegt in ihren letzten 
Zügen ; sie ist schon so gut wie tot ; einige Jahre noch 
— und sie existiert nicht mehr." Ich wollte nicht zu sehr 
erschrecken und sagte darum: „einige Jahre noch". Wie 
die Ereignisse zeigen, hätte ich sagen können: einige Mo- 
nate noch, und sie existiert nicht mehr. 

Der Präsident des Abgeordnetenhauses selbst, Herr 
Grabow, hat jetzt in seiner Rede beim Kammerschluß 
konstatiert, daß die Verfassung „schwer beschädigt* wor- 
den sei. Das Herrenhaus — ein selbst dieser Verfassung 
angehöriger Körper — hat durch sein Votum, welches 
den von der zweiten Kammer verworfenen Staatshaus- 

86 



haltsetat genehmigt, einen Verfassungsbruch begangen. 
Und noch viel ernster und schwerer ist der Eingriff, den 
die Regierung selbst in die Verfassung getan hat. Die 
Kammer hat die Ausgaben für die neue Militärorganisation 
verworfen — und die Regierung setzt dieselben dennoch 
auch seit dem Tage dieses Kammerbeschlusses nach wie 
vor fort, wie sie dies selbst erklärt hat. 

Die Logik hat also Recht behalten, meine Herren, die 
bestehende Verfassung ist eine, zurzeit wenigstens und 
vorläufig, in der Wirklichkeit nicht mehr bestehende 
Verfassung, und die Geschichte hat meine Prophezeiung 
in bezug auf die Kürze der Zeit noch weit übertroffen. 
Sie können also vollständiges Zutrauen haben in die un- 
angreifbare Wahrheit der Verfassungstheorie, die ich 
Ihnen entwickelt. Und wenn sich nun aus einer so von 
allen Seiten und durch die Ereignisse selbst betätigten 
Theorie mit logischer Konsequenz ein Mittel sollte ab- 
leiten lassen, wie in dem gegenwärtigen Konflikt der Sieg 
erlangt werden kann, so würden Sie getrosten Mutes sein 
können, meine Herren. Denn Sie würden dann mit der- 
selben vollständigen Zuversicht überzeugt sein können, daß 
dieses Mittel, als aus dieser Theorie heraus geboren, auch 
das unbedingt zutreffende, das mit Sicherheit zum Siege 
führende sein muß. 

Ein solches Mittel läßt sich nun aber allerdings aus 
dieser Theorie mit Evidenz entwickeln, und dies ist es, 
wa3 den Gegenstand meines heutigen Vortrages bildet. 

Stellen wir zunächst die Frage, wie sie gestellt werden 
muß. Bei allen Untersuchungen kommt es vor allen Dingen 
auf die Fragestellung an, und das falsche Resultat ist sehr 
häufig nur die Folge der falschen Fragestellung. Diese 
Frage lautet also nicht so: wie ist dieser Verfassung, 
das heißt dieser ganz bestimmten Verfassung vom Januar 

87 



1850 mit Haut und Haar, wie sie eben ist, zur dauern- 
den Fortexistenz zu verhelfen ? Wenn Sie die Frage so 
stellen wollten, meine Herren, so könnte allerdings ich 
so wenig wie irgend ein anderer eine wahrhafte, eine 
andere als scheinbare Lösung geben, ebensowenig wie 
man durch Galvanisierung in einen Leichnam mehr als 
ein Scheinleben hineinbringen kann. So wird es, um nur 
ein Beispiel anzuführen, jedem von Ihnen klar sein, daß 
mindestens das Herrenhaus — welches ja auch einen 
Teil der Verfassung von 1850 bildet und welches seine 
Stellung dazu braucht, allen Beschlüssen des Abgeord- 
netenhauses systematisch entgegenzutreten — auf die 
Dauer nicht fortbestehen kann. Damit wäre aber immer- 
hin schon die gegenwärtige Verfassung in einer ihrer we- 
sentlichen Grundlagen aufgehoben. Inzwischen, so steht 
die Frage auch ja gar nicht für Sie. So interessiert Sie 
dieselbe nicht. Was interessiert Sie die Forterhaltung 
aller für Sie schädlichen Bestimmungen in der Verfas- 
sung ? Was interessiert Sie z. B. der Fortbestand des 
Artikel 108 : „Eine Vereidigung des Heeres auf die 
Verfassung findet nicht statt?" Oder was interessiert Sie 
der Fortbestand des Artikels 111, welcher die Regie- 
rung ermächtigt, in gewissen Fällen den Belagerungs- 
zustand zu erklären und über ein halbes Dutzend gerade 
der wichtigsten Artikel der Verfassung außer Kraft zu 
setzen und die unverletzlichsten Rechte des Menschen und 
Bürgers zu verletzen ? Oder was interessiert S i e die 
Forterhaltung des Artikel 106, welcher den Richtern die 
Prüfung der Rechtsgültigkeit königlicher Verordnungen 
verbietet? Oder was interessiert Sie die Forterhaltung 
des Artikels 109, welcher die Regierung in bezug auf 
die Vereinnahmung aller einmal bestehenden Steuern von 
der Genehmigung der Kammer entbindet ? Alles dies sind 



aber nur einzelne kurze Belege dafür, daß die Forter- 
haltung dieser Verfassung mit Haut und Haar Sie eben- 
sowenig interessiert, als sie auf die Dauer möglich wäre. 
Was Sie wirklich bei dem jetzigen Konflikt interessiert, 
ist vielmehr nur das eine : das absolute Recht des Volkes, 
das selbst in dieser Verfassung anerkannte Budgetbe- 
willigungsrecht Ihrer Abgeordneten, ein Recht, das für 
alle Zeiten auch in alle künftige Verfassungen würde auf- 
genommen werden müssen, zur Geltung zu bringen. 

Die Frage also, wie sie wirklich für Sie steht, lautet 
demnach : Wie ist das Recht des Volkes, durch seine Ab- 
geordneten Ausgabeposten des Staatshaushaltsetats zu ver- 
weigern, die ihm ungerechtfertigt erscheinen, durchzu- 
setzen, zur Geltung und Wirklichkeit zu bringen ? Ich 
werde mich wieder, wie das letztemal, der indirekten Me- 
thode zur Entscheidung dieser Frage bedienen ; d. h. ich 
werde zunächst zeigen, welche Mittel, wie plausibel sie 
auch scheinen möchten, nicht die angemessenen zu dem 
angegebenen Ziele sind. 

Wenn ich nicht irre, so ist vielleicht von manchem 
daran gedacht worden, die Kammer müsse in der nächsten 
Session zu einer Steuerv er Weigerung greifen, um 
die Regierung zum Einlenken in die gesetzliche Bahn zu 
zwingen. Allein dieses Mittel, so klangvoll es in die Ohren 
tönen möchte, würde gleichwohl ein entschieden falsches, 
seinen Zweck vollständig verfehlendes sein. 

Zunächst muß eingestanden werden, daß angesichts des 
§ 109 unserer Verfassung es mehr als zweifelhaft ist, ob 
unserer Kammer überhaupt eine Verweigerung der zur- 
zeit einmal bestehenden Steuern zusteht. 

Angenommen aber auch, daß dies umgekehrt stände, 
angenommen selbst, daß unsere Verfassung mit dürren 
Worten der Kammer das Recht der Steuerverweigerung 

89 



zuspräche, so würde dennoch dieses Mittel ganz ebenso 
unpraktisch und machtlos sein. Die Steuerverweigerung, 
die an und für sich noch nicht zu verwechseln ist mit 
einem Aufstand, ist ein besonders von England her sehr 
akkreditiertes, dort bestehendes legales Mittel, die Re- 
gierung zu zwingen, in irgend einem Punkte dem Willen 
der Nation nachzukommen. Die bloße Androhung der 
Steuerverweigerung durch die Aldermänner der City hat 
bei Gelegenheit der Reformbill von 1830 genügt, die Krone 
dazu zu bestimmen, nachzugeben und einen Pairsschub 
vorzunehmen, um den Widerstand des Oberhauses zu 
brechen. Da also dies Mittel in England so bewährt ist, 
so kann es nicht wunder nehmen, daß manche auch jetzt 
wieder die Augen darauf richten, wie man es ähnlich schon 
im Novemberkonflikt des Jahres 1848 bei uns anzuwenden 
gesucht hat. Allein schon die von der Nationalversammlung 
1848 beschlossene Steuerverweigerung — und die Na- 
tionalversammlung besaß, als konstituierende Ver- 
sammlung, doch das unbedingte und unbestreitbare Recht 
zu einem solchen Beschluß — ist ohne allen reellen Erfolg 
geblieben, und ganz denselben und einen noch kläglicheren 
Ausgang müßte gegenwärtig jede gänzliche oder teilweise 
Wiederholung jenes Beschlusses nehmen. 

Woher kommt dieser Unterschied, meine Herren, daß 
dieselbe Maßregel, die so effektvoll ist in England, so 
effektlos bleiben muß bei uns ? An der Hand unserer 
Theorie wird Ihnen dies sofort durchsichtig werden. Sie 
werden bei dieser Gelegenheit sich zugleich ein wichtiges 
Stück unserer vergangenen Geschichte — den Ausgang 
des Novemberkonflikts von 1848 — zur Klarheit bringen 
und sich ebenso vor Mißgriffen in der Gegenwart sichern. 
Diejenigen nämlich, welche im November 1848 in der 
Steuerverweigerung als solche eine wirksame Maßregel 

90 



erblickten, und diejenigen, welche jetzt wieder die Augen 
hierauf richten, übersehen nichts Geringeres als den in 
unserer Theorie auseinandergesetzten Fundamentalunter- 
schied einer wirklichen und einer nur geschriebenen 
Verfassung. 

England ist ein Land, in welchem die wirkliche 
Verfassung konstitutionell ist, d. h. ein Land, in welchem 
sich demnach das Übergewicht der realen tatsäch- 
lichen Machtmittel, auch der organisierten 
Macht, auf Seiten der Nation befindet. 

In einem solchen Lande muß es daher leicht sein, eine 
Steuerverweigerung durchzuführen. In einem solchen 
Lande kann die Regierung es nicht einmal auf die Probe 
ankommen lassen ; sie muß schon bei der Drohung nach- 
geben. In einem solchen Lande wird die Steuerverweige- 
rung auch gar nicht bloß dazu gebraucht, um Angriffe auf 
die bestehende Verfassung abzuwehren, sondern im 
Gegenteil, wie dies 1830 bei der Reformbill der Fall 
war, um dem Volke günstige Angriffe auf die Ver- 
fassung durchzusetzen. Sie ist das organisierte legale, 
friedliche Mittel, um die Regierung unter den Willen des 
Volkes zu beugen. 

Ganz anders bei uns in Preußen, wo jetzt, wie im 
November 1848, immer nur eine geschriebene Verfassung 
oder Verfassungsbruchstücke bestehen und bestanden, alle 
tatsächlichen Machtmittel der organisierten Macht aber 
sich ausschließlich in den Händen der Regierung befinden. 
Um sich dieses Unterschiedes ganz bewußt zu werden, 
brauchen Sie nur den realen Verlauf sich vorzustellen, 
den eine Steuerverweigerung in England und den eine 
solche in Preußen nehmen würde. Ich setze also den 
Fall, das englische Unterhaus beschlösse eine Steuerver- 
weigerung, und die Regierung wollte dennoch gewaltsam 

91 



die Steuer erheben. Der englische Steuerexekutor kommt 
zu mir und will exequieren. Ich widersetze mich, ich werfe 
ihn zur Tür hinaus. Ich werde vor Gericht gestellt. Der 
englische Richter aber spricht mich frei oder belobt mich 
noch, daß ich ungesetzliche Gewalt nicht geduldet habe. 
Der Steuerexekutor kommt wieder, verstärkt durch Sol- 
daten. Ich widersetze mich weiter mit meinen Freunden 
und Hausleuten. Die Soldaten geben Feuer; sie ver- 
wunden und töten. Ich stelle sie vor Gericht, und obgleich 
sie sich auf den Befehl ihrer Vorgesetzten berufen, so 
werden sie, da ein solcher in England bei Handlungen 
gegen das Gesetz nicht deckt, einfach wegen Totschlags 
zum Tode verurteilt. Ich setze aber den Fall, ich habe 
mit meinen Freunden das Feuer der Soldaten erwidert und 
gleichfalls verwundet und getötet. Ich werde vor Gericht 
gestellt. Ich werde immer nach wie vor wegen Widerstand 
gegen ungesetzliche Gewalt freigesprochen. 

Aber ferner. Weil diesen ganzen Verlauf jedermann 
in England kennt, weil somit von vornherein alle Chancen 
des Sieges auf Seite des Volkes sind, verweigert jeder 
die Steuern ; alle tun es, auch solche, die indifferent wären 
oder lieber zahlen möchten ; aber sie verweigern, um sich 
bei ihren Mitbürgern, die doch voraussichtlich Sieger blei- 
ben werden, nicht verhaßt zu machen, um sich nicht als 
schlechte Bürger zu zeigen. 

Aber weiter, welches Mittel hätte die Regierung, den 
Widerstand des englischen Unterhauses und Volkes zu 
brechen ? Das Heer. Aber in England muß seit der bill 
of Rights 1 ) die Regierung jedes Jahr von neuem von dem 

1 ) Die Bill of Rights — Aufstellung der Rechte — ist das 
Anfang Februar 1689 von dem als freier Konvent konsti- 
tuierten englischen Parlament beschlossene Grundgesetz, das 
Wilhelm von Oranien bei Übernahme der Krone — 13. Fe- 

92 



Parlament die Erlaubnis erbitten, ein Heer zu halten. 
Diese Erlaubnis wird ihr jedes Jahr und immer nur auf 
die Dauer eines Jahres bewilligt durch die sogenannte 
mutiny-Akte 1 ), durch welche die Regierung zugleich für 
die Dauer dieses Jahres mit einer Disziplinargewalt gegen- 
über den Soldaten, die sonst nur unter den gewöhnlichen 
Landesgesetzen stehen würden, zur Bestrafung von In- 
subordination und Meuterei ausgerüstet wird. In derselben 
Akte wird zugleich die genaue Zahl der Truppen, welche 
der Regierung zu halten erlaubt wird, und ihre Bezahlung 
festgesetzt. Was würde also die Folge sein, wenn sich 
die englische Regierung mit dem Unterhause in einem 
Kampfe befände ? Das englische Unterhaus würde ein- 
fach beim Jahresschluß die Erneuerung der mutmy-Akte 
verweigern und von Stund' an könnte die Regierung kein 
Heer halten, dasselbe nicht zahlen, keine Meuterei mehr 
unterdrücken, keine Disziplinargewalt gegen die Soldaten 
anwenden, die beliebig auseinanderlaufen könnten und 
würden. Aber noch mehr. Ich sagte Ihnen, daß jährlich 
die Zahl der Truppen, welche der Regierung zu halten 
erlaubt wird, durch die mutiny-Akte festgestellt wird. 
Diese Zahl betrug im letzten Jahre (1861 bis 1862) für 
Großbritannien und sämtliche Kolonien, mit Ausnahme 
Indiens, nicht mehr als 99000 Mann. Es kämen also, 
da die vielen und besonders einer Truppenmacht bedürf- 
tigen Kolonien Englands mindestens die Hälfte dieser 

bruar 1689 — zu bestätigen hatte und das seitdem jeder eng- 
lische König beim Regierungsantritt beschwören muß. Artikel 
4 dieses Grundgesetzes erklärt es für gesetzwidrig, in Friedens- 
zeiten ein stehendes Heer ohne Zustimmung des Parlaments zu 
halten. Ein englischer König, der sich dagegen verginge, würde 
als Hochverräter vor Gericht gestellt und hätte Absetzung und 
schwere sonstige Strafen zu gewärtigen. D. H. 

x ) Wörtlich : Meuterei gesetz. 

93 



Anzahl erfordern werden, nicht mehr als 50000 Mann 
auf Großbritannien, das heißt auf eine Bevölkerung von 
25 Millionen Einwohnern, und Sie werden hegreifen, daß 
man bei solchem Zahlenverhältnis keinen Kampf mit der 
Nation wagen kann. 

Und nun immer weiter von Wechselwirkung zu Wech- 
selwirkung. 

Weil es klar ist, daß fast alle sich der Steuerzahlung 
widersetzen werden, und weil hierdurch die Chancen, die 
schon von vornherein durchaus zugunsten des Volkes ste- 
hen, noch unendlich vermehrt werden, weil endlich die 
englische Regierung in England selbst nur ein Heer von 
so geringfügiger Zahl halten darf, kann die Regierung 
dort auch nicht einmal auf ihre eigenen Beamten, nicht 
einmal auf die Machtmittel, die sie wirklich hat, rechnen. 
Denn Sie begreifen, meine Herren, daß sich bei der 
Masse der Beamten ihr Verhalten in einem solchen Kon- 
flikt hauptsächlich nach der Meinung richtet, die sie dar- 
über haben, wer von beiden, Regierung oder Volk, wohl 
Sieger bleiben werde. Wie auf der Börse hausse und 
baisse sich zum großen Teil darnach bestimmt, welche 
Meinung die meisten schon beim Beginn der Börse dar- 
über haben, ob hausse oder baisse triumphieren werde, so 
richtet sich zu einem guten Teil das Verhalten der Beamten 
und somit ein bedeutendes Element des wirklichen Sieges 
nach der Meinung, die sie darüber haben, wem der Sieg 
schließlich verbleiben Werde. Glauben die Beamten, die 
Regierung werde Sieger bleiben, so sind sie eifrig, uner- 
schütterlich, energisch. Sind die Verhältnisse der Art, 
daß sie die entgegengesetzte Ansicht haben müssen, so 
sind sie schwankend, wankend, protestieren, fallen ab, 
gehen über. Dies ist nur zu natürlich. Der eine will seine 
Knochen, der andere sein Amt und Gehalt, der dritte 

94 



seine soziale Achtung nicht aufs Spiel setzen. Da nun die 
reale Position des englischen Volkes, wenn das Unter- 
haus eine Steuerverweigerung beschlösse, von vornherein 
so stark ist, daß jeder an seinen Sieg glauben muß, so 
würden die englischen Beamten in Masse von der Re- 
gierung abfallen, und es bliebe zuletzt der dortige Minister- 
präsident, etwa mit einer Handvoll katilinarischer Exi- 
stenzen, die nichts zu verlieren haben, allein übrig, um 
die Steuer einzutreiben, die Kanonen abzufeuern und die 
Leute einzusperren. Und weil der casus dort realiter so 
stehen würde, würde eine vom englischen Unterhaus be- 
schlossene Steuerverweigerung überhaupt schwerlich dazu 
gelangen, ausgeführt werden zu müssen. Die Regierung 
würde nachgeben, und alles liefe auf dem Wege einer 
friedlichen Demonstration ab. 

Nun denken Sie sich aber einmal den Fall, eine preu- 
ßische Kammer beschlösse, und wenn sie noch so sehr 
dazu berechtigt wäre, wie das im November 1848 der 
Fall war, eine Steuerverweigerung. 

Niemand wird darüber zweifelhaft sein, daß die Re- 
gierung dennoch auf das allerernsteste an die Eintreibung 
der Steuern gehen würde. Ich werfe jetzt wieder den 
Steuerdiener hinaus. Ich werde vor Gericht gestellt und 
von unseren Richtern unbedenklich und trotz der schönsten 
Reden zu so und so viel Monaten Gefängnis wegen Wider- 
stand gegen die Regierungsgewalt verurteilt. Der Steuer- 
diener kommt wieder mit Soldaten, die auf mich und 
meine mich unterstützenden Freunde Feuer geben, ver- 
wunden und töten. Kein Mensch kann bei uns diese Sol- 
daten und Steuerdiener vor Gericht stellen. Sie haben 
einfach auf Befehl ihrer vorgesetzten Behörde gehandelt 
und sind dadurch gedeckt. Ich feuere aber zurück auf den 
Steuerdiener und die Agenten der bewaffneten Macht, 

95 



ich verwunde und töte. Ich werde vor Gericht gestellt, 
einfach verurteilt und geköpft. 

Und weil dies so ist, und weil also von vornherein alle 
Chancen gegen die Steuerverweigerer sind, wird überhaupt 
nur eine Minderzahl prinzipfester Charaktere die Steuer- 
zahlung verweigern ; und wiederum, weil dies so ist, wach- 
sen um so mehr die Chancen der Regierung, die Steuer- 
eintreibung durchzusetzen, und wiederum, weil dies so 
ist und weil die Regierung auch bei uns nicht nötig hat, 
jährlich die Erlaubnis des Parlaments, um ein Heer von 
bestimmter Anzahl zu halten, und zur Bewilligung einer 
Disziplinargewalt gegen dasselbe nachzusuchen, und weil 
endlich unsere Regierung nicht, wie die englische, ein 
Heer von etwa 50 000 Mann auf 25 Millionen Einwohner, 
sondern ein stehendes Heer von über 140000 Mann 
auf bloß 18 Millionen Einwohner zur Durchsetzung ihrer 
Maßregeln zur Hand hat ( — nach der neuen Armee- 
organisation hat sie sogar ein stehendes Heer von etwa 
200000 Mann — ) so wird ihr auch die ungeheure Majo- 
rität ihrer Beamten in einem solchen Konflikt treu bleiben, 
und so vice versa immer im Kreise herum, und die Steuer- 
verweigerung würde zu nichts anderem dienen, als gericht- 
liche Verfolgungen über unsere tapfersten Mitbürger zu 
bringen, wie das alles 1848 der Fall gewesen ist. 

Sie ersehen hieraus, meine Herren, daß eine Steuer- 
verweigerung als solche nur ein wirksames Mittel ist in 
den Händen eines solchen Volkes, welches bereits die 
realen Machtmittel der organisierten Macht auf seiner Seite 
hat, eines solchen Volkes, welches bereits in der Festung 
ist ; daß sie aber ein ganz unwirksames Mittel ist für ein 
solches Volk, welches erst eine bloß geschriebene Ver- 
fassung hat und die Festung der realen Machtmittel erst 
erobern will. 

96 



An der theoretischen Unklarheit hierüber ist die 48 er 
Nationalversammlung untergegangen. Bei einem Volke, 
welches erst in jene Festung eindringen soll, hätte die 
Steuerverweigerung nur dann überhaupt einen Sinn, wenn 
sie dazu dienen sollte, einen allgemeinen Aufstand zu ent- 
flammen. 

Aber hieran, meine Herren, an eine Insurrektion wird 
unter den jetzigen Umständen hoffentlich wohl niemand 
denken. Aus Gründen, deren Entwicklung Sie mir er- 
lassen werden, wäre sie in der momentanen Situation eine 
völlige Unmöglichkeit. 

Anders stand die Sache bei der Steuerverweigerung 
vom November 1848. Bei der damals bestehenden all- 
gemeinen Aufregung hätte eine siegreiche Insurrektion 
sehr wohl erfolgen können, und die damals von der Na- 
tionalversammlung dekretierte Steuerverweigerung hätte 
dann allerdings einen verständigen Sinn gehabt, wenn die 
Nationalversammlung konsequent weiter gegangen wäre 
und den nationalen Aufstand dekretiert hätte. Das wurde 
inzwischen, wie Sie wissen, durch den von Herrn von 
Unruh erfundenen passiven Widerstand, traurigen An- 
gedenkens, verhindert. 

Heute aber, wo, ich wiederhole es, der Gedanke an 
einen Aufstand in der momentanen Situation vollständig 
sinnlos wäre, und ein solcher Versuch nur der Regierung 
den Sieg in die Hände spielen würde — heute würde 
auch jeder Gedanke an eine Steuerverweigerung durch- 
aus zweckwidrig sein. Mit der Steuerverweigerung also 
ist es nichts ; mit dem Aufstand ist es momentan auch 
nichts. Was bleibt übrig ? Sind wir wirklich wehr- und 
mittellos ? 

Nein, meine Herren ! Die Kammer besitzt vielmehr ein 
Mittel von unwiderstehlicher Macht und Wirksamkeit, 

7 Lassalle, Ges. Schriften. Band II. 7/ 



ein Mittel, welches den Widerstand der Regierung unbe- 
dingt überwinden muß. 

Dieses Mittel, welches in der Formel, in der ich es 
vorschlagen werde, gerade um der Einfachheit dieser For- 
mel, willen, Ihnen zunächst vielleicht völlig unverständlich 
erscheinen wird, besteht einfach darin: Die Kammer 
muß aussprechen das, was ist! — 

Um zu wissen, was das heißt, um die Tiefe kennen zu 
lernen, welche durch diese einfache Formel bedeckt wird, 
müssen wir auf die Frage zurückgehen : 

Was ist der Scheinkonstitutionalismus und 

wie entsteht er ? 

Die Beantwortung dieser Frage aber ist es eben, welche 
Ihnen aus meinem letzten Vortrage vollkommen klar sein 
muß. 

Ich zeigte Ihnen damals, wie, so lange der Grundbesitz 
und die Agrikulturproduktion die hauptsächlichste Quelle 
des gesellschaftlichen Reichtums ist, und diese vorwiegende 
Macht sich tatsächlich in den Händen des grundbesitzen- 
den Adels befindet, die Verfassung eine ständische und 
das Fürstentum ein sehr beschränktes sein muß. Ich 
zeigte Ihnen ferner, meine Deduktionen Schritt für Schritt 
an der Hand der Historie belegend, wie mit dem Steigen 
der Bevölkerung und dem damit verbundenen Überhand- 
nehmen der industriellen, bürgerlichen Produktion eine 
Verschiebung der gegenseitigen Machtverhältnisse zu- 
gunsten des Fürstentums beginnt, so daß, wenn die indu- 
strielle, bürgerliche Produktion zur vorwiegenden Quelle 
des gesellschaftlichen Reichtums geworden ist, das ab- 
solute Fürsten- oder Königtum eintreten und der Adel 
zu einem machtlosen Zierat des Thrones zusammen- 
schrumpfen muß. Ich zeigte Ihnen endlich drittens, wie 
bei der immer weiter und bis ins Riesenhafte fortschrei- 

98 



tenden Entwickelung der Industrie und der Gewerbe, wie 
bei dem dadurch bedingten, immer gewaltigeren An- 
wachsen der Bevölkerung endlich ein Punkt eintreten 
muß, wo das Fürstentum auch nicht durch das Mittel des 
stehenden Heeres an diesem Machtfortschritt des Bürger- 
tums in irgend gleichem Verhältnis teilzunehmen vermag, 
wie jetzt das Bürgertum, sich fühlend als den wahren In- 
haber der gesellschaftlichen Macht, dieselbe auch nach 
seinem Willen verwendet und geleitet zu sehen fordern, 
und wie also in einer Gesellschaft, deren reale Macht- 
verhältnisse sich allmählich so sehr verändert haben, der 
18. März 1848 eintreten muß. 

Aber ich habe Ihnen in jenem Vortrage auch gezeigt, 
meine Herren, daß und warum mit der noch so sehr über- 
wiegenden gesellschaftlichen Macht des Bürgertums und 
selbst mit dem siegreichen Durchbruch desselben vom 
18. März 1848 der Kampf noch durchaus nicht zu Ende 
ist und sein kann. Ich zeigte Ihnen nämlich, wie die in 
den Händen des Bürgertums befindliche gesellschaftliche 
Übermacht, so groß sie sei, eine unorganisierte ist, die 
in den Händen der Regierung aber befindliche Macht, 
wenn auch eine um noch so viel geringere, eine organi- 
sierte ist, welche also diszipliniert und täglich parat steht, 
den Kampf wieder aufzunehmen, und wie deshalb, wenn 
das Bürgertum seinen siegreichen Durchbruch nicht sofort 
und schnell benutzt, um auch die organisierte Macht in 
seine Hände zu bringen, der Absolutismus notwendig den 
günstigen Augenblick finden muß, den Kampf siegreich 
wieder aufzunehmen, und dann die obwohl größere Macht 
des Bürgertums auf lange Zeit niederzuhalten. 

Auch ist dies bei uns wirklich eingetreten, und Sie alle 
erinnern sich des Datums dieses Ereignisses : die Konter- 
revolution vom November 1848. — 

99 



Was wird denn nun aber der Absolutismus tun, wenn 
er eine solche siegreiche Konterrevolution gemacht hat ? 

Der Absolutismus will sich fortsetzen. Das ist wahr. 
Wird er sich aber deswegen in seiner alten Form, als 
nackter, unverhüllter Absolutismus fortsetzen wollen ? 
Wird er die Verfassung kassieren und ohne jede Ver- 
fassung in der früheren absoluten Weise fortregieren ! 
Gott behüte ! so dumm ist er nicht ! Der Absolutismus hat 
nämlich notwendig durch seine einmalige Niederlage, bei 
uns also durch den 18. März, die Einsicht erlangt, daß 
ihm die unorganisierte gesellschaftliche Macht des Bürger- 
tums im Grunde bei weitem überlegen ist, daß er es zwar 
in einer günstigen Stunde durch die Diszipliniertheit der 
organisierten Macht momentan geschlagen hat, daß aber 
das Bürgertum nichtsdestoweniger nach wie vor die zwar 
unorganisierte aber immerhin gesellschaftliche Übermacht 
darstellt; daß also jede Stunde ein neuer Konflikt ein- 
treten könne, bei welchem er, der Absolutismus, von 
neuem unterläge, und wenn dies Unterliegen dann besser 
benutzt wird, für immer unterlegen wäre. 

Der Absolutismus hat, nachdem er sich einmal der ge- 
sellschaftlichen Übermacht des Bürgertums bewußt ge- 
worden ist, irgend eine dunkle Ahnung davon, daß, wie 
ein Mensch nur einen Menschen, ein Affe nur einen Affen, 
ein jedes Wesen also nur ein ihm gleiches und nach 
seinem Ebenbilde zeugen kann, so auch auf die Länge 
der Zeit unvermeidlich die unorganisierte in der Gesell- 
schaft herrschende elementarische Macht die organisierte 
Macht — oder die Regierungsform — als ein ihr Gleiches 
und nach ihrem Ebenbilde erzeugt. 

Der Absolutismus hat von allediesem eine mehr oder 
weniger unklare Ahnung, denn die Männer der Regierung 
sind, wie ich Ihnen sagte, praktische Männer und haben 

100 



den Instinkt, worauf es ankommt. Das weiß schon ein 
altes überaus wahres Volkssprichwort, welches lautet : 
Wem Gott ein Amt gibt, dem gibt er auch Verstand. 
In der Tat, ein Amt erzeugt gewisse Einsichten in 
einem Menschen durch die Lage, in die es ihn bringt, wenn 
er diese Einsichten auch nicht hatte, ehe er in das Amt 
kam. Dies ist wahr und notwendig, wie wenig Ahnung 
auch die Schwätzer von dieser Notwendigkeit haben. 

Der alte Diplomat Talleyrand hat schon gesagt: pn 
peut tout faire avec les bayonnettes excepte s'y asseoir 
— „man kann alles machen mit den Bajonetten, nur nicht 
sich darauf setzen." Sie wissen, warum, meine Herren. 
Die Bajonette würden einem in das Sitzfleisch dringen. 
Talleyrand wollte in dieser witzigen Form ausdrücken, 
daß man wohl momentan alles mit den Bajonetten durch- 
setzen, sie aber nicht zu einer soliden dauernden Unter- 
lage machen könne. 

Der Absolutismus also, wie ungebärdig er sich auch 
stelle, hat durchaus kein Wohlgefallen an der prekären 
Existenz, sich in einem ausgesprochenen und erklärten 
Widerspruch mit den gesellschaftlichen Machtverhält- 
nissen zu befinden und daher jeden Augenblick zu ris- 
kieren, daß ihm diese wie eine Lawine auf die Brust 
fallen und ihn zerschmettern. 

Er hat daher nur ein einziges Mittel, um sich möglich 
lange fortzusetzen: den Scheinkonstitutionalis - 
mus. 

Sie wissen, worin dieser besteht. 

Der Absolutismus erläßt eine Verfassung, in welcher 
er die Rechte des Volkes und seiner Vertreter auf ein 
winziges von keiner reellen Garantie gesichertes Minimum 
reduziert und durch welche er also von vornherein den 
Volksvertretern teils die Möglichkeit, teils die Lust be- 

101 



nimmt, eine selbständige Stellung gegen ihn einzunehmen. 
Jeden Versuch der Abgeordneten, den Willen des Volkes 
gegen die Regierung zur Geltung zu bringen, brandmarkt 
er unter dem Namen: „parlamentarisches Regime" — 
als ob nicht in der Tat im parlamentarischen Regime und 
nur in ihm das Wesen einer jeden wahrhaft konstitutio- 
nellen Regierung bestände. Endlich behält er sich inner- 
lich vor, falls dennoch einmal die Volksvertretung zu 
einem unabhängigen, mit dem Willen der Regierung nicht 
übereinstimmenden Votum sich entschließen sollte, das- 
selbe wie nicht ergangen zu betrachten, gleichwohl aber 
immer das äußere Schaugepränge konstitutioneller Formen 
ruhig beizubehalten. 

Sowie der Absolutismus diesen Schritt getan hat, sich 
als Scheinkonstitutionalismus zu konstatieren, hat 
er einen großen Vorteil erreicht und seine Existenz 
auf unbestimmte Zeit verlängert. 

Wenn der Absolutismus in seiner alten, unverhüllten 
Weise fortexistieren wollte, würde er nicht auf eine lange 
Lebensdauer rechnen können. Der ausgesprochene, an- 
erkannte Widerspruch zwischen ihm und dem gesellschaft- 
lichen Zustande würde seinen Sturz zur unausgesetzten, 
fortwährenden Parole der Gesellschaft machen. Die ganze 
Gesellschaft würde, ohne das anders zu können, durch 
die Natur der Sache selbst, gleichsam nichts anderes als 
eine große Verschwörung zum Sturze ihrer Regierungs- 
form sein. Eine solche Situation kann keine Regierung 
auf gar lange Zeit aushalten! Eine Regierung kann mit 
Erfolg in einem ihr günstigen Moment ihr Heer zusammen- 
raffen und einen siegreichen Angriff, eine siegreiche 
Konterrevolution vornehmen. Schwieriger schon ist ihre 
Stellung, wenn s i e der angegriffene, in der Defensive be- 
findliche Teil und das Volk der Angreifer ist. Der Vor- 

102 



teil bei dieser Art von Kämpfen ist nämlich im allge- 
meinen stets auf seiten des Angreifers und zwar deshalb, 
weil er es ist, der sich den ihm günstigen Moment aus- 
sucht. Dies ist der Grund, weshalb in diesem Jahrhundert 
meistens die Staatsstreiche der Regierung geglückt sind, 
aber ebenso auch meistens die Revolutionen des Volkes. 

Inzwischen kann eine Regierung auch noch den An- 
griff des Volkes, den sie für einen bestimmten Zeitraum, 
z. B. innerhalb eines oder einiger Monate, zu erwarten 
hat, mit Erfolg abwehren. Was aber für eine Regierung 
von der äußersten Schwierigkeit ist, ist, ganze Zeitperio- 
den hindurch beständig gerüstet und auf dem Kriegsfuß 
zu stehen, um einen Angriff, der sie vielleicht gerade im 
mißlichsten Momente, im Augenblicke größter sonstiger 
Verwicklungen treffen kann, abzuwehren. Eine solche Si- 
tuation ist für die Regierung auf die Länge der Zeit un- 
haltbar und daher auch unannehmbar. 

Sowie dagegen eine absolutistische Regierung sich mit 
dem leeren Schein konstitutioneller Formen umgeben hat 
und nun innerhalb derselben den alten Absolutismus fort- 
setzt, hat sie einen entschiedenen Vorteil davongetragen. 
Denn jetzt ist durch die scheinbar glücklich erlangte 
Gleichartigkeit zwischen der Regierungsform und dem in 
der Gesellschaft herrschenden Stand der letztere in den 
Schlaf gelullt und befriedigt. Das, was erreicht werden 
soll, scheint ein schon Erreichtes zu sein. Diese Täu- 
schung beschwichtigt den Kampf, lähmt ihn und stumpft 
ihn ab, macht Massen des Volkes teils zufrieden, teils 
gleichgültig und indifferent. Von jetzt ab drängen im gan- 
zen nur noch die unbewußt in der Gesellschaft wirken- 
den Kräfte, nicht mehr das eigene Bewußtsein dieser Ge- 
sellschaft auf den Umsturz der Regierung. 

Der Scheinkonstitutionalismus ist also — es ist sehr 

103 



wichtig, meine Herren, dies festzuhalten — durchaus nicht 
eine Errungenschaft des Volkes, sondern im Gegenteil 
nur eine Errungenschaft des Absolutismus und die 
erheblichste Verlängerung seiner Lebensdauer. 

Der Scheinkonstitutionalismus besteht hiemach, wie Sie 
gesehen haben, darin, daß die Regierung das aus- 
spricht, was nicht ist; daß sie den Staat für einen 
konstitutionellen erklärt, während er in der Tat ein ab- 
soluter ist; er besteht in der Lüge. 

Dieser Lüge und ihrer Macht gegenüber besteht das 
absolute, das schlechthin siegreiche Mittel notwendig in 
der Aufdeckung dieser Lüge; es besteht einfach darin, 
daß dieser Schein zerstört, die Fortsetzung der betörenden 
Form unmöglich gemacht und hierdurch ihre irreführende 
Wirkung auf Krethi und Plethi abgeschnitten wird. Es 
besteht darin, die Regierung zu zwingen, der Verhüllung 
zu entsagen und sich auch formell vor aller Welt als 
das zu zeigen, was sie ist: als absolute Regierung. 

Die Kammer, sagte ich, muß. und dies ist das unbe- 
dingte Siegesmittel, aussprechen das, was ist. 

Das heißt, die Kammer muß unmittelbar nach ihrem 
Zusammentritt einen Beschluß erlassen, den ich Ihnen, 
größerer Deutlichkeit halber, gleich beispielsweise for- 
muliert vortragen will. 

Die Kammer müßte also gleich nach ihrem Zusammen- 
tritt folgenden Beschluß erlassen: 

„In Erwägung, daß die Kammer die Genehmigung 
der Ausgaben für die neue Militärorganisation ver- 
weigert hat ; in Erwägung, daß nichtsdestoweniger auch 
seit dem Tage dieses Beschlusses die Regierung ein- 
gestandenermaßen diese Ausgaben nach wie vor fort- 
setzt ; in Erwägung, daß so lange dies geschieht, die 

104 



preußische Verfassung, nach welcher keine von der 
Kammer verweigerten Ausgaben gemacht werden dür- 
fen, eine Lüge ist; in Erwägung, daß es unter diesen 
Umständen und so lange dieser Zustand dauert, der 
Vertreter des Volks unwürdig sein und sogar eine 
direkte Teilnahme derselben an dem Verfassungsbruch 
der Regierung in sich einschließen würde, durch wei- 
teres Forttagen und Fortbeschließen mit der Regierung 
derselben behilflich zu sein, den Schein eines verfas- 
sungsmäßigen Zustandes aufrecht zu halten, — aus 
diesen Erwägungen beschließt die Kammer, ihre Sit- 
zungen auf unbestimmte Zeit, und zwar auf so lange 
auszusetzen, bis die Regierung den Nachweis antritt, 
daß die verweigerten Ausgaben nicht länger fortge- 
setzt werden." 

Sowie die Kammer diesen Beschluß erläßt, ist die Re- 
gierung unbedingt besiegt. Die Gründe sind einfach und 
liegen in dem Vorigen. Dieser Beschluß der Kammer liegt 
durchaus in den Grenzen ihrer Rechtsbefugnisse ; es ist 
ihm weder mit Staatsanwalt noch Gerichten beizukommen. 
Die Regierung hat also nur eine einfache Alternative. 
Entweder sie gibt nach, oder sie gibt nicht nach. Gibt 
sie nicht nach, so muß sie sich also entschließen, ohne 
Kammer als nackte absolute Regierung zu regieren. Die 
Regierung hätte zwar ein drittes Auskunftsmittel, die 
Kammer aufzulösen. Aber dieses verdient kaum der Er- 
wähnung, so flüchtig vorübergerauscht wäre es. Denn 
die neuen Abgeordneten würden sofort mit derselben Pa- 
role gewählt werden. Die neue Kammer würde sofort 
dieselbe Erklärung abgeben. Es bliebe also dabei, daß 
die Regierung sich entschließen müßte, entweder nach- 
zugeben oder für ewige Zeiten ohne Kammer zu regieren. 
Letzteres, meine Herren, kann sie schlechterdings nicht. 

105 



Tausend Gründe können Ihnen dies beweisen. Werfen 
Sie Ihren Blick auf Europa, meine Herren. Wo sie hin- 
sehen, mit einziger Ausnahme Rußlands, das aber eben 
auch ganz andere gesellschaftliche Verhältnisse hat als 
die anderen Länder, Staaten mit konstitutionellen Formen ! 
Selbst Napoleon hat der konstitutionellen Scheinform nicht 
entbehren können. Er hat sich eine Deputiertenkammer 
gegeben. Diese allgemeine Übereinstimmung zeigt Ihnen 
bereits als bloßes Faktum, daß — wovon Ihnen meine 
Theorie den klaren Grund in den gesellschaftlichen Be- 
völkerungs- und Produktionsverhältnissen aufgezeigt hat 
— in den heutigen Verhältnissen der europäischen Staaten 
eine Notwendigkeit vorliegt, vermöge deren schlech- 
terdings nicht mehr ohne konstitutionelle Form regiert 
werden kann. Sehen Sie auf Österreich, welches den 
schlagendsten Beweis für das bildet, was ich Ihnen heute 
entwickelt habe. Nach der bewaffneten Konterrevolution 
des Jahres 1849 wurde in Österreich die Verfassung 
kassiert. Nicht daß man in Österreich schlimmer und 
konterrevolutionärer gewesen wäre als bei uns ! Durch- 
aus nicht ! Die österreichische Regierung war nur naiver, 
weniger ausgewitzt als die unsrige. Wenige Jahre ge- 
nügten daher — und die österreichische Regierung stellte 
ganz von selbst, ohne jeden Aufstand, ohne jedes 
Andrängen von seiten des Volkes, die konstitutionelle 
Form wieder her. Das Amt hatte der österreichischen 
Regierung den Verstand gegeben, einzusehen, daß sie 
ohne konstitutionelle Scheinform, daß sie als erklärte 
absolute Regierung die prekärste Existenz von der Welt 
haben und sehr bald in Stücke brechen müsse. 

Sagen Sie sich hiernach, wie unmöglich es wäre, daß 
gerade Preußen, gerade Preußen allein in dem ganzen 
Europa, Preußen gerade bei seinem kräftigen Bürger- 

106 



stand, ohne konstitutionelle Form existierte ! Bedenken 
Sie ferner, wie schwach die preußische Regierung nach 
außen, wie unmöglich und unhaltbar ihre auswärtige dip- 
lomatische Stellung wäre, wie sie sich bei jeder Verwick- 
lung die übermütigsten und unerträglichsten Fußtritte von 
seiten der anderen Regierungen gefallen lassen müßte, 
wenn sie in diesem offen erklärten und permanenten Wider- 
spruch mit ihrem eigenen Volke stände und also ihre 
Schwäche vor niemandem mehr verbergen könnte. 

Daß keiner von Ihnen, meine Herren, glaube, dies 
sei ein unpatriotisches Raisonnement. Einmal hat der Poli- 
tiker wie der Naturforscher alles zu betrachten, was ist, 
und also alle wirkenden Kräfte in Erwägung zu ziehen. 
Der Antagonismus der Staaten untereinander, der Gegen- 
satz, die Eifersucht, der Konflikt in den diplomatischen 
Beziehungen ist einmal eine wirkende Kraft, und gleich- 
viel, ob gut oder schlimm, müßte sie hiernach schon un- 
bedingt in Rechnung gezogen werden. Überdies aber, meine 
Herren, wie oft habe ich Gelegenheit gehabt, in der Stille 
meines Zimmers bei historischen Studien mir die große 
Wahrheit auf das Genaueste zu vergegenwärtigen, daß fast 
gar nicht abzusehen wäre, auf welcher Stufe der Bar- 
barei wir, und die Welt im allgemeinen, noch stehen 
würden, wenn nicht seit je die Eifersucht und der Gegen- 
satz der Regierungen untereinander ein wirksames Mittel 
gewesen wäre, die Regierung zu Fortschritten im Innern 
zu zwingen ! Endlich aber, meine Herren, ist die Existenz 
der Deutschen nicht von so prekärer Natur, daß bei ihnen 
eine Niederlage ihrer Regierungen eine wirkliche Gefahr 
für die Existenz der Nation in sich schlösse. Wenn Sie, 
meine Herren, die Geschichte genau und mit innerem 
Verständnis betrachten, so werden Sie sehen, daß die 
Kulturarbeiten, die unser Volk vollbracht hat, so riesen- 

107 



hafte und gewaltige, so bahnbrechende und dem übrigen 
Europa vorleuchtend sind, daß an der Notwendigkeit und 
Unverwüstlichkeit unserer nationalen Existenz gar nicht 
gezweifelt werden kann. Geraten wir also in einen großen 
äußeren Krieg, so können in demselben wohl unsere ein- 
zelnen Regierungen, die sächsische, preußische, baye- 
rische, zusammenbrechen, aber wie ein Phönix würde sich 
aus der Asche derselben unzerstörbar erheben das, wo- 
rauf es u n s allein ankommen kann — das deutsche Volk ! 

Richten Sie ferner den Blick, meine Herren, von den 
auswärtigen Beziehungen auf die inneren Verhältnisse, 
auf die Finanzlage. Vor 20 Jahren, im Jahre 1841, im 
absoluten Staat, betrug der öffentliche preußische Etat 
55 Millionen. 

Jetzt für das Jahr 63 betrug das Budget der Regie- 
rung nicht weniger als 144 Millionen. In nicht mehr als 
20 Jahren hat sich das Budget, hat sich die Steuerlast ver- 
dreifacht. 

Eine Regierung, die ein solches Budget aufbringen 
muß, eine Regierung, die so dasteht, unablässig mit der 
Hand in jedermanns Tasche, muß auch mindestens den 
Schein annehmen, jedermanns Zustimmung dabei zu haben. 

Wenn für die alten einfachen, patriarchalisch beschränk- 
ten Verhältnisse, wenn für ein Budget von 55 Millionen, 
von welchen noch über ein Fünftel durch den Domänen- 
ertrag geliefert wurde, der patriarchialische Absolutis- 
mus genügte, so kann ein Budget von 144 Millionen in 
Preußen nicht mehr auf die Dauer durch einen einfachen 
Regierungsukas beigetrieben werden. 

Vor allem aber, meine Herren, werfen Sie das Auge 
auf die oben aus unserer Theorie entwickelten Sätze, 
von welchen die soeben betrachteten Umstände nur ein- 
zelne reale Folgen sind, und wonach die Regierung sich 

108 



unmöglich in den unverschleierten und offen zugestandenen 
Widerspruch mit dem gesellschaftlichen Zustand begeben 
kann. Wollte die Regierung dies dennoch tun, regierte sie 
in absoluter Weise ohne Kammern fort, — nun, so würde 
durch dies von der Kammer ausgegangene Aussprechen 
dessen, was ist, durch den von der Regierung offen ak- 
zeptierten Absolutismus die Illusion getötet, der 
Schleier fortgerissen, die Unklaren zur Erkenntnis 
gebracht, die für feinere Unterschiede Indifferenten er- 
bittert, die gesamte Bourgeoisie wäre von Stund' an in 
den latenten, unausgesetzt wühlenden Kampf gegen die 
Regierung gerissen, die gesamte Gesellschaft wäre eine 
organisierte Verschwörung gegen sie, und die Regierung 
hätte von diesem Augenblicke an nichts anderes mehr zu 
tun, als Astrologie zu treiben, um die bestimmte Stunde 
ihres Unterganges am Sternenhimmel zu lesen. 

Dies ist die Macht des Aussprechens dessen, 
was ist. Es ist das gewaltigste politische Mittel! Fichte 
konstatiert in seinen Werken, daß „das Aussprechen 
dessen, was ist," ein Lieblingsmittel des alten Napoleon 
gewesen, und in" der Tat hat er ihm einen großen Teil 
seiner Erfolge verdankt. 

Alle große politische Aktion besteht in dem Ausspre- 
chen dessen, was ist, und beginnt damit. 

Alle politische Kleingeisterei besteht in dem Ver- 
schweigen und Bemänteln dessen, was ist. 

In der Tat, meine Herren, könnte und müßte ich fast 
hier schwere politische Anklagen erheben, wenn ich sie 
nicht der Einigkeit zuliebe, so weit es irgend möglich ist, 
lieber unterdrücken wollte. Jahrelang haben in der letzten 
Zeit — seit und mit der neuen Ära — Führer der Volks- 
partei in der Presse — Sie würden auch, wenn ich die 
Rücksicht so weit triebe, keinen Namen zu nennen, doch 

109 



wissen, daß ich die sogenannte „Volkszeitung" meine — 
ein System befolgt, welches geradezu in nichts anderem 
bestand, als in dem Aussprechen dessen, was nicht ist! 
Sie gingen von der Ansicht aus, man müsse vertuschen, 
verheimlichen und bemänteln ; man müsse — meinten sie 
— der Regierung so lange einreden, daß sie eine kon- 
stitutionelle sei, bis sie wirklich selbst daran glaube ! Sie 
wollten also die Regierung umlügen. Aber alle reellen 
Erfolge im Leben wie in der Geschichte lassen sich nur 
erzielen durch reelles Umarbeiten und Umackern, 
nie durch Umlügen! Diese Geistesärmsten sahen nicht, 
daß sie, ohne es zu wollen, Regierungsmenschen ge- 
worden waren, in bezug auf ihr Mittel sowohl, wie in bezug 
auf die Wirkung desselben. In bezug auf ihr Mittel, denn 
dieses war genau dasselbe, was wir als das Mittel des 
sich in Scheinkonstitutionalismus verhüllenden Absolutis- 
mus kennen gelernt haben — das Aussprechen dessen, 
was nicht ist. In bezug auf die Wirkung dasselbe — 
denn diese Geistesärmsten sahen nicht, daß sie, um der 
Regierung in ihren Blättern vorzulügen, daß sie konsti- 
tutionell sei, dieselbe Lüge täglich dem Volke vorpre- 
digen und ihr so endlich bei ihm wirklichen Eingang ver- 
schaffen mußten. Diese Geistesärmsten sahen nicht, daß 
sie ferner die Regierung durch diese Lügen nur ermutig- 
ten, fast selber staunend über den Kredit und den Nimbus, 
den man ihr bereitete, über die Aureole einer ,, neuen 
Ära", die man ihr aufs Haupt drückte, Schritt für Schritt 
auf der ihr so leicht gemachten Bahn des Scheinkonsti- 
tutionalismus weiter zu gehen und sich endlich bis zu den 
Militärforderungen zu entwickeln. Diese Geistesärmsten, 
welche täglich in ihren Leitartikeln gegen Unsittlichkeit 
predigten, sahen nicht, daß die Lüge ein tief unsittliches 
Mittel ist, welches im politischen Kampfe wohl einer 

110 



mäcchiavellistischen Regierungskunst, niemals aber dem 
Volke zugute kommen kann. 

Diese Geistesärmsten sind es, welche einen sehr großen 
Teil der Verantwortlichkeit dafür tragen, .daß die Dinge 
so kamen, wie sie gekommen sind. 

Sie waren es, welche unter dem Ausruf: „Ehren- 
männer! die Minister sind Ehrenmänner! Vertrauen den 
Ministern !" in ihren Leitartikeln die Kammern dazu trie- 
ben, dem scheinkonstitutionellen Ministerium Schwerin- 
Patow die provisorischen Geldforderungen für die Ar- 
meeorganisation zu bewilligen, die damals viel leichter 
zu verweigern waren. Sie waren es, die somit die Schuld 
tragen, daß, was ohne die provisorische Geldbewilligung 
unmöglich war, die Armeeorganisation überhaupt einge- 
führt werden konnte und daß wir jetzt an diesem schweren 
Konflikte stehen. 

Friede, meine Herren, der Vergangenheit ! 

Aber um so unerbittlicher, um so eifersüchtiger lassen 
Sie uns in dem schweren Kampfe der Gegenwart darauf 
halten, daß nicht wiederum durch eine Politik verlogener 
Bemäntelung das Volk um sein Recht betrogen werde. 
Ich habe ihnen das Mittel entwickelt, welches den un- 
bedingten und sicheren Sieg des Volkes nach sich ziehen 
muß. Wirken Sie dafür. Es soll eine Wechselwirkung 
bestehen zwischen den Abgeordneten und der öffentlichen 
Meinung. Erheben Sie das Mittel, das wir gefunden haben, 
zur Agitationsparole. Verbreiten Sie dieselbe, streiten Sie 
für dieselbe in dem gesamten Kreise Ihrer Bekannten, 
an öffentlichen und Privatorten, im ganzen Bereiche Ihres 
Einflusses. Betrachten Sie jeden als einen sei es bewußten, 
sei es unbewußten Gegner der guten Sache, der dieses 
Mittel nicht ergreifen will. Das entwickelte Mittel ist 
das einzige, welches die Kammer hat. Welches andere 

111 



Mittel hätte sie ? Es wäre, wie auf der Hand liegt, die 
kläglichste und absurdeste Illusion, wenn die Kammer 
glaubte, dadurch, daß sie forttagt und fortfährt, andere, 
etwa alle Forderungen des Ministeriums zu verweigern, 
dieses zwingen zu können. Wenn man die erste unbestrit- 
tene verfassungsmäßige Weigerung der Kammer mit 
Füßen tritt und darüber hinweggeht, als existierte sie 
nicht, wie ist es möglich, daß die zweite oder dritte oder 
vierte Verweigerung der Kammer eine größere Wirkung 
hätte? Vielmehr würde man sich nur gewöhnen, un- 
bequeme Beschlüsse der Kammern wie nicht ergangen 
zu betrachten. Regierung wie Volk würde sich daran 
gewöhnen. Die süße Gewohnheit der Verachtung der 
Kammerbeschlüsse würde sich festsetzen und beim Volke 
— und zwar mit Recht — fast in noch höherem Grade 
als bei der Regierung. Eine Kammer, die einwilligte, wenn 
man ihre verfassungsmäßigen Beschlüsse mit Füßen tritt, 
weiter zu raten und zu taten mit der Regierung, ihre Rolle 
fortzuspielen in dieser Komödie des Scheinkonstitutio- 
nalismus, würde dadurch der schlimmste Komplize der 
Regierung sein. Denn sie würde eben dadurch der Re- 
gierung ermöglichen, unter dem fortdauernden Scheine der 
konstitutionellen Form die konstitutionellen Rechte des 
Volkes zu vernichten. Die Kammer wäre dann aber noch 
viel strafbarer als die Regierung. Demi viel strafbarer 
noch als mein Gegner ist der eigene Vertreter meiner 
Rechte, wenn er meine Rechte verrät. 

Noch schlimmer womöglich wäre es, wenn die Kammer 
sich in dieser Frage auf einen sogenannten Kompromiß, 
wie z. B. den der zweijährigen Dienstzeit, einlassen wollte. 
Besonders dagegen, meine Herren, erheben Sie laut Ihre 
Stimme. Es gibt überhaupt keinen Kompromiß in dieser 
Frage. Würde z. B. von der Regierung der Kompromiß 

112 



der zweijährigen Dienstzeit angeboten, und die Kammer 
ginge hierauf ein, so wäre um eines zwar an sich nicht 
unwichtigen, aber im Verhältnis zur ganzen Frage doch 
nur überaus unbedeutenden Punktes willen das Interesse 
des Landes preisgegeben und verraten. Denn wenn die 
Armeeorganisation mit der Beschränkung auf zweijährige 
Dienstzeit angenommen würde, so wäre immerhin die 
Landwehr — das ganze erste Aufgebot, welches die 
wirkliche Wehrkraft des Landes bildet — forteskamo- 
tiert, sie wäre zur Kriegsreserve gezogen, unter Linien- 
offiziere gestellt. Wir hätten keine Landwehr mehr. 
Neben dieser Kapitalfrage aber, ob das Land seine Land- 
wehr behalten soll oder nicht, schwindet die andere Frage, 
ob der Dienstpflichtige zwei oder drei Jahre zu dienen 
hat, und ebenso die Kostenfrage in ein Nichts zusammen. 

Aber endlich sogar die Landwehrfrage kommt jetzt 
nur in zweiter Linie in Betracht. 

Was durch den Verlauf, den die Sache genommen, 
jetzt in erster Linie steht, das ist die konstitutionelle 
Grundfrage: Ist die Regierung gezwungen, Ausgaben 
einzustellen, deren Genehmigung von der Kammer ver- 
weigert ist ? Die Regierung hat trotz dieser verweigerten 
Genehmigung, als existierte dieselbe gar nicht, die Aus- 
gaben fortzusetzen erklärt. Wenn in dieser Lage der 
Sache die Kammer sich zu irgend einem Kompromiß her- 
beiließe, wie zu dem der zweijährigen Dienstzeit, so wäre 
das nicht mehr ein Kompromiß, ein Vergleich; es 
wäre ein gänzliches Preisgeben des öffentlichen Rechts. 
Es würde dann die Bismarcksche staatsrechtliche Praxis 
glücklich Platz gegriffen haben, welche lautet : wenn die 
Regierung sich in einem Konflikt mit dem verfassungs- 
mäßigen Recht der Kammern befindet, so müssen diese 
nachgeben. Dies wäre es, was durch diesen Präzedenz- 

8 La.salle. Ge.. Schriften. Band U. 113 



fall festgestellt wäre. Betrachten Sie daher jeden gerade- 
zu als einen bewußten oder als einen unbewußten und 
dann noch viel gefährlicheren Feind der guten Sache, der 
hier von einem Kompromiß spricht. 

Unser Mittel, meine Herren, ist aber auch jedenfalls 
unschädlich. Es kann nichts verderben, denn das wird 
jeder von Ihnen einsehen : Ist die Regierung so fest zum 
Absolutismus entschlossen, daß sie sogar, falls die Kam- 
mer jene obige Erklärung erläßt, nicht nachgibt und 
ohne Kammer in unverhüllt absoluter Form weiter re- 
giert — nun, dann würde die Kammer auch ebensowenig 
und noch viel weniger durch nachgiebiges Forttagen mit 
der Regierung dieselbe von dem absolutistischen Schein- 
konstitutionalismus herunterdrängen und zu einem Ein- 
gehen auf wahrhaften Konstitutionalismus be- 
wegen können; sie würde der Regierung nur das Mittel 
geben, die Komödie des Scheinkonstitutionalismus fort- 
zuspielen. Diese ist aber noch weit verderblicher als der 
offene Absolutismus. Denn sie verwirrt die Volksintelli- 
genz und depraviert, wie jedes auf Lüge beruhende Re- 
gierungssystem, die Sittlichkeit des Volkes. 

Das Mittel ist also auch in jedem Falle für das Land 
unschädlich. Es ist selbst ungefährlich für die Abge- 
ordneten, und es gehört nur Klarheit und Energie, aber 
kein großer Mut dazu, sich dazu zu entschließen. Das 
einzige Opfer, welches es den Abgeordneten auferlegt, 
ist : schlimmstenfalls auf einige Zeit der Wichtigkeit einer 
offiziellen Stellung zu entsagen ! 

Das Mittel ist endlich, wie ich Ihnen früher gezeigt, 
schlechterdings notwendig und in allen Fällen siegreich. 
Eben deshalb ist anzunehmen, daß die Regierung, wenn es 
angewendet wird, von selbst vor demselben zurückweicht. 

Vielleicht aber — und dies wäre gar sehr zu Ihrem 

114 



Vorteil, meine Herren, — vielleicht gibt sie nicht augen- 
blicklich nach, sondern bleibt einige Zeit hartnäckig, ohne 
Kammern fortregierend. Es wäre dies gar sehr zu Ihrem 
Vorteil, sage ich. Denn um so mehr demütigt sich dann 
die Regierung vor der Majorität des Volkes, wenn sie 
später umzukehren sich gezwungen sieht. Um so mehr 
erkennt sie dann die gesellschaftliche Macht des Bürger- 
tums als die ihr überlegene Macht an, wenn sie erst 
später umkehrend sich vor Volk und Kammer beugen muß. 
Dann werden Sie, meine Herren, in der Lage sein, 
Ihrerseits und siegreich Ihre Bedingungen zu stellen. Dann 
werden Sie in der Lage sein, das parlamentarische Regi- 
ment, ohne welches nur Scheinkonstitutionalismus bestehen 
kann, zu fordern und durchzusetzen. Dann also kein Ver- 
söhnungsdusel, meine Herren. Sie haben jetzt hinreichende 
Erfahrungen gesammelt, um zu sehen, was der alte Ab- 
solutismus ist. Dann also kein neuer Kompromiß mit 
ihm, sondern: den Daumen aufs Auge und das Knie 
auf die Brust! 



115 



NACHTRAG. 

Folgendes sind die Antworten Lassalles auf die in 
der „Einleitung" erwähnten Artikel der „Berliner Volks- 
zeitung" : 

I. 

„Vossische Zeitung" vom 13. Januar 1863: 
Von Herrn F. Lassalle geht uns nachstehendes 
Schreiben mit dem Ersuchen um Abdruck desselben zu: 

Geehrter Herr Redakteur ! 

Die Nr. 8 der „Volkszeitung" vom 10. Januar bringt 
unter der Überschrift „Überspanntheit und Abspannung" 
einen Leitartikel, in welchem sie, wenn auch ohne mich 
zu nennen, den von mir in meiner Broschüre: „Was nun" 
entwickelten Vorschlag : die Kammer müsse beschließen : 
„ihre Sitzungen auf unbestimmte Zeit und zwar auf so- 
lange auszusetzen, bis die Regierung den Nachweis an- 
tritt, daß die verweigerten Ausgaben nicht länger fort- 
gesetzt werden," kritisiert. Daß sie sich gegen denselben 
ausspricht, ist in der Ordnung und war von ihr nicht 
anders zu erwarten. Weniger notwendig aber war es, 
daß sie, um diesen Vorschlag zu bekämpfen, zu einer 
plumpen Unwahrheit greift, die jenen Vorschlag aller- 
dings vollständig in sein lächerlichstes Gegenteil ver- 
kehrt. — 

116 



Die ,, Volkszeitung" sagt nämlich, das Abgeordneten- 
haus werde viel Besseres zu tun haben, als : 

„von dem überspannten Wahn der Macht einer ein- 
zigen Resolution in die Abgespanntheit des schweigen- 
den Verzehrens der Vertagungsdiäten durch volle 
„14 Tage ( ? ?) zu verfallen, um sodann das Reso- 
„lutionsschauspiel noch einmal durchzuführen 
,,( ? ?), und auf neue 14 Tage ( ? ?) imposant unter- 
zutauchen. Zur dritten Wiederholung dieser 
„Szene ( ? ?), fürchten wir, werden die unfehlbarsten 
„Berater den Mut nicht haben. Denn 14 Tage ( ! !) 
„imposantes Schweigen" liest sich sehr imposant, ist 
„aber, wiederholt in der Wirklichkeit ausgeführt, eine 
, .Abspannung, wie sie nur von der Überspanntheit je- 
„mals wider Willen herbeigeführt worden ist." 

Die „Volkszeitung" nimmt also den Anschein an, als 
wäre in jenem Vorschlag von einer „Vertagung auf vier- 
zehn Tage" gesprochen, die dann nach 14 Tagen zu 
wiederholen wäre und so fort. Dies wäre allerdings ein 
so lächerlicher Gedanke, daß er schwerlich in dem Ge- 
hirne irgend eines anderen, als in dem des Redakteurs der 
„Volkszeitung", entstehen könnte. In der Tat ist aber ein 
solcher Vorschlag weder von irgend einem anderen, 
noch von mir in jener Broschüre gemacht worden. Ich 
verlange vielmehr ausdrücklich, wie mein oben angeführ- 
ter Vorschlag zeigt, daß sich die Kammer ein für alle- 
mal auf so lange vertagt, bis die Regierung den artiku- 
lierten Nachweis antritt. 

Die „Volkszeitung" setzt sogar die Worte „imposantes 
Schweigen" in Anführungsstriche und erregt hierdurch den 
Schein, als seien diese aus der in Rede stehenden Bro- 
schüre herausgegriffen. In der Tat finden sie sich aber 

117 



ebensowenig in dieser wie in einem gestrigen Artikel der 
„Nationalzeitung", auf welchen man die Kritik der 
„ Volkszeitung", außer auf meine Broschüre, noch be- 
ziehen könnte. Sie liegen ebenso von dem Gedankengang 
derselben hundert Meilen ab. 

Diese Manier, bei allen, welche jene Broschüre nicht 
gelesen haben, den Schein zu erregen, als sei in derselben 
eine stets neu zu wiederholende Vertagung auf vier- 
zehn Tage vorgeschlagen worden — mag geschickt, mag 
besonders rabbinisch sein — ehrlich ist sie aber durch- 
aus nicht! Die ,, Volkszeitung" hätte sich hierin die 
„Kreuzzeitung" zum Muster nehmen können, welche 
meine Broschüre natürlich bekämpft, aber den in der- 
selben entwickelten Vorschlag doch in treuer, wörtlicher 
Fassung wiedergibt. 

Bei einer so wichtigen, das ganze Land betreffenden 
Angelegenheit, in welcher die „Volkszeitung" doch jedem 
freilassen müßte, sich nach seiner eigenen Einsicht über 
die verschiedenen Vorschläge zu entscheiden, stellt jene 
Fälschung eine Handlungsweise dar, welche sich um des 
Preßgesetzes und des Anstandes willen jeder Qualifizie- 
rung entzieht. 

Eine einzige Vermutung bleibt noch übrig, um sich 
möglicherweise das zu erklären, was die „Volkszeitung ' 
von der vierzehntägigen Vertagung fabelt. — Viel- 
leicht — vermute ich — bestimmt die Geschäftsord- 
nung des Hauses, die ich nicht kenne, daß sich das Haus 
nur auf vierzehn Tage vertagen könne, so daß dann also 
der Redakteur der „Volkszeitung" — was freilich wie- 
derum nur bei seiner Intelligenz und Ehrlichkeit mög- 
lich war — meinen Vorschlag gleich geschäftsordnungs- 
gemäß verbessert mitteilt. 

Freilich konnte eine solche aus der Geschäftsordnung 

118 



abgeleitete Schwierigkeit wiederum für niemand anders 
als den Redakteur der „Volkszeitung" existieren! Denn 
abgesehen davon, daß das Haus stets alleiniger Herr 
ist, seine Geschäftsordnung aufzuheben oder zu ändern, 
— setzt sich das Haus in jenem Beschlüsse erst über sein 
ganzes Dasein hinweg, so wird es sich wohl auch über 
die Geschäftsordnung hinwegsetzen können! Die ,, Volks- 
zeitung" kann unbesorgt sein! Wer übers Pferd springt, 
springt auch über den Esel ! 

Noch habe ich mit einigen Worten des schon oben an- 
gezogenen Artikels der „Nationalzeitung" (Nr. 13 vom 
9. Januar) Erwähnung zu tun, weil derselbe scheinbar 
meinem Vorschlage ganz nahe liegt, in der Tat aber 
ein ganz entgegengesetztes Resultat hervorbrin- 
gen würde. 

In jenem Artikel und in einer Berichtigung zu dem- 
selben (in der Beilage zu Nr. 15 in der „Nationalzeitung" 
vom 10. Januar) macht die „Nationalzeitung" nämlich 
den Vorschlag : „die Abgeordneten müssen vor der Hand 
jede Beratung eines Budgets für 1863 ableh- 
nen, weil die Regierung ihnen die verfassungsmäßige 
Beratung und Beschlußfassung verwehrt." 

Die Ablehnung der Beratung soll also nach der „Natio- 
nalzeitung" nur in bezug auf die Budgetberatung statt- 
finden, eine Ablehnung aller Beratungen, und folglich 
eine Vertagung des Hauses bis zur Wiederherstellung 
des verfassungsmäßigen Rechts soll nicht eintreten; viel- 
mehr sollen, wie sich aus dem ganzen Artikel von selbst 
ergibt, die anderen Beratungen, Gesetzbeschlüsse usw. 
vom Hause fortgesetzt werden. 

Es muß auf der Hand liegen, daß, träte dies ein, die 
Regierung genau das, und mehr als das erreicht 
hätte, was sie nur irgend hoffen kann! — 

119 



Bei der Ablehnung der Budgetberatung würde sich 
die Regierung um so eher das Recht eines Notbudgets 
konstruieren, und im übrigen hätte sie in der Fortdauer 
der Kammersitzungen und Kammerberatungen auch noch 
den fortdauernden Schein und Apparat eines 
konstitutionellen Zustandes, und also die Vor- 
teile desselben. 

Der in meiner Broschüre entwickelte, hier aus Mangel 
an Raum nicht weiter auszuführende Gedanke ist vielmehr 
gerade der entgegengesetzte, ist gerade der : die Regierung 
zu zwingen, entweder dem verfassungsmäßigen Recht 
der Kammern nachzugeben, oder sich allen konsti- 
tutionellen Scheins und Apparates und aller dar- 
aus entspringenden Vorteile zu begeben, also durch 
eine unverhüllte absolute Regierung — oder, was ganz 
dasselbe wäre, durch Oktroyierung einer ständischen 
Verfassung — im Laufe der Zeit eine solche Entwicklung 
herbeizuführen, welche die Regierung unmöglich herbei- 
führen wollen kann und wird. 

In der Tat steht und fällt ja mit dem verfassungs- 
mäßigen Budgetbewilligungsrecht die ganze Verfassung, 
und ist sie gefallen, so ist es sicher für das Land nicht 
vorteilhaft, daß noch ihr Schein fortexistiere! 

Nur Klarheit und Entschiedenheit, nur diese 
entschiedene Alternative kann in dieser schweren 
Krise helfen! Das dem Wahren Naheliegende ist 
aber hier, wie häufig, gerade das Falscheste von 
allem. 

Mit vorzüglicher Hochachtung 

F. Lassalle. 
Berlin, 10. Januar 1863. 



120 



II. 

„Vossische Zeitung" Nr. 12 vom 15. Januar 1863: 

Erwiderung. 

Zwei Negationen bilden eine Bejahung, zwei Lügen 
aber darum noch durchaus keine Wahrheit ! 

Durch meine gestrige Erklärung in Verlegenheit ge- 
setzt, erklärt heut (in Nr. 11) die „Volkszeitung", daß 
der Plan einer wiederholten, immer auf vierzehn Tage 
auszusprechenden Vertagung des Abgeordnetenhauses von 
„sehr achtbarer und einflußreicher Seite" aufgestellt wor- 
den. Freilich sei er „noch nicht in die Öffentlichkeit ge- 
treten" und werde nunmehr (plötzlich!) auch gar 
nicht weiter geltend gemacht werden. Keineswegs aber 
habe sie irgendwie an meine Broschüre : „Was nun ? ' 
gedacht. Es sei eine irrtümliche Voraussetzung, sagt die 
„Volkszeitung" : „daß wir in Leitartikeln gegen unschäd- 
liche Phantasmen eines hohlen Pessimismus zu Felde 
ziehen." Vor dergleichen bewahre sie schon ein Gefühl 
„geistiger Sauberkeit" und die Würde der Zeitung. 

Wenn nun auch mein Hauptzweck hiernach bereits er- 
reicht ist, und wenn auch diejenigen, welche jene Bro- 
schüre und die Leitartikel in Nr. 8 und 9 der „Volks- 
zeitung" gelesen haben, nicht einen Augenblick im Zwei- 
fel, sondern nur in sprachloser Verwunderung über so 
dreiste Unwahrheit sein werden, so erfordert doch so 
pfäffisch freches Lügen, schon um den allgemeinen Cha- 
rakter dieses Blattes und die Art seiner „geistigen Sauber- 
keit" auch für andere näher darzulegen, die Beschämung 
einer kurzen tatsächlichen Widerlegung. 

Im Leitartikel der Nr. 8 der „Volkszeitung" ist die 
Grundlage desselben, die geistreiche Unterscheidung : „Die 
Volksvertretung ist eine Macht, aber hat keine Macht," 

121 



gegen die von mir meiner Broschüre zugrunde gelegte 
Theorie gerichtet : Die wirkliche Verfassung eines Landes 
bestehe in den realen tatsächlichen Machtver- 
hältnissen in demselben, die geschriebene Verfassung 
sei nur der Ausdruck dieser Machtverhältnisse und 
ohne diese reale Grundlage von keinem Wert, Verfas- 
sungsfragen seien daher ursprünglich und in letzter In- 
stanz nicht sowohl Rechtsfragen als Macht fragen. 

Die polemische Bezugnahme auf diese von mir in jener 
Broschüre historisch entwickelte und von der „Volks- 
zeitung" natürlich durchaus nicht verstandene Theorie 
durchdringt jeden Satz in den beiden Leitartikeln der Nr. 8 
und 9. Einige Beispiele mögen genügen. So in Nr. 8 : 
,,. . . Wer, mit einem Worte gesagt, die Geschichte der 
Entwicklung des Staats- und Völkerlebens nicht vom 
Standpunkte der bloßen Agitation nach Macht, 
sondern vom Standpunkt des wachsenden R e c h t s bewußt- 
seins aus betrachtet usw." Oder: „Darum behaupten wir: 
es leistet ein jeder, der in seiner Überspanntheit nach 
sogenannter Machtpolitik (?) für die Volksver- 
tretung hascht, bewußt oder unbewußt der Reaktion sehr 
kostbare Dienste. Der größte Fehler dieses Haschens 
aber besteht nun darin, daß man im Bewußtsein der Ver- 
geblichkeit desselben in das absolute Gegenteil, in die 
Abspannung verfällt und als kühnsten Rat höchster 
Taten ( — welches Deutsch! welcher Unsinn! wie un- 
angenehm ist es, so etwas abschreiben zu müssen!) die 
Weisheit der Vertagungs k u n s t ( ? ?) empfiehlt, von 
deren imposantem Schweigen man sich vergeblich den 
höchsten Effekt verspricht." Und am Ende dieses Ar- 
tikels : „Zur dritten Wiederholung dieser Szene fürchten 
wir, werden die unfehlbarsten Berater den Mut nicht 
haben. Denn vierzehn Tage imposantes Schweigen liest 

122 



sich sehr imposant, ist aber usw." Liest sich sehr im- 
posant! Die „Volkszeitung" zeigt hier also, daß ihr 
eine Broschüre im Kopfe schwirrt, daß sie von etwas 
spricht, das sie gelesen haben will, nicht von einer, 
wie sie jetzt sagt, „noch nicht in die Öffentlichkeit ge- 
tretenen" Ansicht, die sie dann wohl nur gehört haben 
könnte. 

Und noch deutlicher wieder in Nr. 9 : Wenn ein en- 
ragierter Pessimist nach Machtpolitik jagt — 
(hier spricht sie also geradezu von dem enragierten „Pes- 
simismus", an welchen zu denken nach ihrer heutigen 
Erklärung ihre geistige „Sauberkeit" und „Würde" sie 
ganz unfähig macht) und sich dann sehr echauffiert 
auf den Bauch legt (??!!) und imponierendes Nichts- 
tunempfiehlt, so können wir ihn ruhig der,,Kreuz- 
zeitung" zur Glorifizierung als den „„wahren 
Musterdemokraten"" überlassen. 

Hier werden ich und meine Broschüre also auf das 
deutlichste bezeichnet, denn die „Kreuzzeitung" hatte eben 
über diese neulich zwei Leitartikel gebracht, auf welche 
hier angespielt ist. Freilich kann auch hierbei wieder die 
„Volkszeitung", aus purer „geistiger Sauberkeit", das 
perfideste Lügen nicht lassen. Sie will nämlich, indem sie 
die Worte „den wahren Musterdemokraten" in Anfüh- 
rungsstriche setzt, bei ihren Lesern echt pfäf fisch 
den verdächtigen Schein erregen, als habe die „Kreuz- 
zeitung" mich so bezeichnet, während dies der ,, Kreuz- 
zeitung" weder mit diesen noch mit anderen Worten auch 
nur in den Sinn gekommen ist, sie vielmehr jene Broschüre 
auf das entschiedenste bekämpft und sie nur als klar und 
konsequent gedacht anerkennt — ein Lob, das man auch 
dem erbittertsten Gegner erteilen kann und das überhaupt 
gar kein Lob wäre, als in einer Zeit, in welcher man 

123 



bereits anfängt, sich an den Stil und Gedankengang der 
„Volkszeitung" gewöhnt zu haben. 

Wenn nun nach so deutlicher Bezeichnung die ,, Volks- 
zeitung", stolz auf ihre Abonnenten und Sprachfehler 
— sie hat deren 34000, nämlich Abonnenten, denn an 
Sprachfehlern würden ohne Mühe in jedem Quartal weit 
mehr zusammengezählt werden können — es unter ihrer 
„Sauberkeit" erklärt, an mich und meine Broschüre, in 
welcher ich freilich die Geistesarmut und politische Schäd- 
lichkeit der „Volkszeitung" hinreichend, wenn auch in 
Kürze, darlege, in jenen Leitartikeln irgend gedacht zu 
haben, so zeigt sie hierdurch nur, daß sie in bezug auf 
einfache Tatsachen nicht weniger pfäffisch verlogen ist, 
als in ihren politischen Ratschlägen, und es läßt sich ihr 
hierauf nur erwidern : 

Non audet Stygius Pluto tentare quod audet 
Ef frenus monachus plenaque f raudis anus ! *) 
was sich der Redakteur der „Volkszeitung" übersetzen 
lassen möge. 

Berlin, 14. Januar 1863. 

F. Lassalle. 



*) Deutsch etwa: 
Selbst der höllische Pluto wagt nicht zu versuchen, was kecklich 
Wagen der schamlose Mönch und die verlogene Vettel. 

D.H. 

124 



MACHT UND RECHT 



OFFENES SENDSCHREIBEN 



VON 



FERDINAND LASSALLE 



DER ERSTE ABDRUCK ERSCHIEN 
IM VERLAG VON MEYER & ZELLER, ZÜRICH 1863 



VORBEMERKUNG. 

„Friede, meine Herren, der Vergangenheit," hatte 
Lassalle im zweiten Verfassungsvortrag ausgerufen, und 
den Fortschrittlern, nach Aufzählung ihrer politischen 
Sünden — Sünden, die sie zumeist gegen sich selbst be- 
gangen hatten — für den Fall, daß sie nunmehr wenigstens 
die radikale Konsequenz der geschaffenen Situation ziehen 
wollten, die Waffenbrüderschaft der „reinen und ent- 
schiedenen Demokratie" für die Erkämpf ung der vollen 
Rechte der Volksvertretung angeboten. Die Aufnahme, 
die man seinem Vorschlag zuteil werden ließ, zeigte je- 
doch, daß zwischen ihm und jener Partei nur noch Krieg 
möglich war. Diesen Krieg verkündet der Sache nach 
in aller Schärfe der Artikel „Macht und Recht", den 
Lassalle, nachdem sowohl die „Berliner Reform" wie 
die „Vossische Zeitung" seine Aufnahme abgelehnt hatten, 
als „Offenes Sendschreiben" im Verlage von Meyer und 
Zeller in Zürich erscheinen ließ. Beide Blätter begrün- 
deten die Ablehnung mit dem Hinweis auf den Staats- 
anwalt, und so schwer es ist, herauszufinden, was eigent- 
lich in dem Artikel preßgesetzlich anfechtbar sein sollte, 
so muß man doch annehmen, daß in der Tat Furcht vor 
einem Prozeß die Zurückweisung verursachte, und nicht, 
wie Lassalle meinte, die Absicht des Totschweigens. Denn 
die „Vossische" hatte erst einige Tage vorher über Las- 
salles großen Kriminalprozeß einen sehr ausführlichen 

127 



und Lassalle durchaus günstigen Bericht gebracht, und 
der „Reform", die wiederholt erklärte, daß nur preß- 
gesetzliche Bedenken sie zur Zurückweisung veranlaßt 
hätten, war das um so mehr zu glauben, als sie auch 
fernerhin Einsendungen Lassalles aufnahm und sich über- 
haupt zu seiner Agitation weniger gehässig verhielt als 
die „Volkszeitung" und andere Fortschrittsblätter. Es 
ist durchaus unrichtig zu sagen, daß sie fortan in bezug 
auf Verleumdungen Lassalles obenan gestanden hätte ; sie 
nahm nicht für ihn Partei, aber sie bewahrte ihm gegenüber 
eine gewisse Objektivität. 

Ließ sich Lassalle in diesem Punkt zu einer Unge- 
rechtigkeit hinreißen, so trafen seine politischen Vor- 
halte um so mehr den Kern der Sache. Aber die Fort- 
schrittler wollten es nicht zugeben, weil sie den Mut 
nicht hatten, im Kampfe die äußersten Konsequenzen zu 
ziehen. 



Ed. Bernstein. 



12S 



VORBEMERKUNG. 

Am 7. Februar d. J. erschien ein Leitartikel in der 
„Berliner Reform", welcher mich veranlaßte, das fol- 
gende Schreiben an die „Berliner Reform" mit der Bitte 
um Aufnahme desselben zu richten. 

Die angeblich „radikale" „Berliner Reform" verwei- 
gerte mir dieselbe. 

Ich sandte nunmehr den Brief an die „Vossische Zei- 
tung" mit dem ausdrücklichen Hinzufügen, daß, falls die 
Redaktion wider Erwarten und Verhoffen Anstand neh- 
men sollte, den Artikel als solchen aufzunehmen, ich sie 
ersuche, denselben als Inserat zu bringen und mir die 
Rechnung über die Insertionsgebühren zuzuschicken ; hier- 
auf erhielt ich von der Redaktion der ,, Vossischen Zei- 
tung" die Antwort: 

„Geehrter Herr ! 

Die Unterzeichnete bedauert, den von Ihnen übersand- 
ten anbei zurückfolgenden Artikel in keiner der von Ihnen 
gewünschten Formen zum Abdruck bringen zu können, da 
ihrer Meinung nach erhebliche preßgesetzliche ( !) Be- 
denken gegen mehrere Stellen des Inhaltes entgegen- 
stehen." 

Die vorgeschützten preßgesetzlichen Bedenken 
waren natürlich nur vorgeschützt! Ein gesetzlicher 
Grund zu einer Verfolgung des Artikels — die übrigens 
nur mich als den namentlichen Unterzeichner getroffen 
hätte — liegt keinesfalls vor, und jedenfalls konnte die 
„Vossische Zeitung" ruhig darüber hinwegsehen, wenn 
irgend eine ihrer unpolitischen Beilagen, in die sie den 
Artikel als Inserat relegieren konnte, mit Beschlag be- 
legt wurde oder nicht. 

Aber das ist die Preßfreiheit, welche die Ber- 

9 Luaatte. Gc<. Sckrif ten. Band II. 1 29 



liner Organe der Fortschrittspartei der Demokratie ge- 
währen, sobald es sich um irgend ein nicht in den Ge- 
dankengang der Fortschrittspartei passendes Wort han- 
delt! — 

Mundtot machen, totschweigen, unter- 
drücken, alles was über den Gedankenkram der Fort- 
schrittspartei hinausgeht — das ist die Taktik der Fort- 
schrittspartei und ihrer Organe. 

Wurde doch dieser Tage die motivierte Erklärung, mit 
welcher der Abgeordnete Martiny sein Mandat nie- 
dergelegt hatte, von keinem dieser Blätter — ebenso- 
wenig auch von der fortschrittlichen „Rheinischen Zei- 
tung" — abgedruckt, weil sie unangenehm in das Ohr der 
Fortschrittspartei getönt hätte. — 

An der Tür des Herrn Zabel — ,, Nationalzeitung" 
— noch anklopfen, wäre mehr als überflüssig gewesen. 
Denn mehr als irgend ein anderer ist, wie ich aus frü- 
heren Erfahrungen sattsam weiß, er ein Meister, ein 
unerreichter Meister in dieser Kunst des Tot- 
schweigens und Unterdrückens! 

Einen Moment lang schwankte ich — dahin ist die 
Demokratie in Preußen durch die Verschwörung der Fort- 
schrittskoterie gekommen ! — ob ich den Brief nicht der 
,, Kreuzzeitung" zusenden und von der Courtoisie 
eines Feindes die Möglichkeit, zu Worte zu kommen, 
in Anspruch nehmen sollte, die mir die Fortschrittsblätter 
verweigern. 

Dann aber fiel es mir ein, daß es unnötig wäre, der 
Verleumdungskunst der „Volkszeitung" diesen Gefallen 
zu tun. Es blieb mir noch der Weg der Veröffentlichung 
als Flugblatt, den ich hierdurch ergreife. 

Berlin, den 13. Februar 1863. 

F. Lassalle. 
130 



MACHT UND RECHT 



Geehrter Herr Redakteur! 

In dem Leitartikel der „Berliner Reform" vom 7. Fe- 
bruar über die Adresse des Herrenhauses befindet sich 
folgender Satz : 

„Graf Krassow stimmte Lassalle bei, daß der 
Konflikt eine Machtfrage sei." 

Bekanntlich ging von der „Volkszeitung" das Miß- 
verständnis aus, als hätte ich in meinen Verfassungsbro- 
schüren die Theorie aufgestellt, daß Macht vor Recht 
gehen solle. Auch im Publikum haben einige unklare 
Köpfe sich dieser geistreichen Auffassung hingegeben und 
dem Vernehmen nach bei Gelegenheit die Ansicht aus- 
gesprochen, daß Herr v. Bismarck nur als mein Zögling 
handle. 

Der obige Satz kann durch die Form seiner Fassung 
dazu Anlaß geben, bei anderen dies Mißverständnis 
zu bestärken. Und obgleich es schwer ist, auf dasselbe 
etwas anderes zu tun, als darüber zu lächeln, so will ich 
doch diese Gelegenheit zu folgenden flüchtigen Bemer- 
kungen benutzen : 

Wenn ich die Welt geschaffen hätte, so ist es höchst 
wahrscheinlich, daß ich sie ausnahmsweise in dieser Hin- 
sicht nach den Wünschen der „Volkszeitung" und des 

133 



Grafen Schwerin und also so eingerichtet hätte, daß 
Recht vor Macht geht. Denn es entspricht dies ganz 
meinem eigenen ethischen Standpunkt und meinen 
Wünschen. 

Leider aber bin ich nicht in der Lage gewesen, die 
Welt zu schaffen, und muß jede Verantwortlichkeit, so 
Lob wie Tadel, für ihre wirkliche Einrichtung ablehnen. 

Jene Broschüren haben nun nicht zum Gegenstand, zu 
entwickeln, was sein sollte, sondern was wirklich ist; 
sie sind nicht eine ethische Abhandlung, sondern eine 
historische Untersuchung. 

Und so zeigen sie denn, daß, während es ganz feststeht, 
daß Recht vor Macht gehen sollte, in der Wirk- 
lichkeit doch immer Macht vor Recht geht und 
allemal und solange geht, bis das Recht nun auch seiner- 
seits eine hinreichendere Macht hinter sich gesammelt 
hat, um die Macht des Unrechts zu zerschmet- 
tern. — 

In jenen Broschüren ist nun einmal gezeigt, daß dies 
historisch so ist, zweitens al>er — wie dies für eine 
Theorie erforderlich — sind daselbst auch die inneren 
Gründe entwickelt, welche es hervorbringen, daß 
in der Wirklichkeit Macht vor bloßem Recht geht; mit 
keinem Worte aber ist die für eine historische Unter- 
suchung, deren Zweck nur darin besteht, aufzuzeigen, 
was ist, wildfremde Frage berührt, was nach meinem 
subjektiven Bewußtsein sein sollte! — Jene 
tiefergehenden theoretischen Gründe müssen hier aus dem 
Spiele bleiben. Aber in bezug auf den durch historische 
Tatsachen gegebenen Beweis erlauben Sie mir wohl, 
da wir uns gerade in der Woche der „vaterländischen Er- 
eignisse" befinden, einige vaterländische Erinnerungen und 
Fragen. 

134 



Ging Recht vor Macht oder Macht vor Recht, 
als die preußische Nationalversammlung im November 
1848 mit Bajonetten auseinandergesprengt wurde ? 

Ging Recht vor Macht oder Macht vor Recht, als die 
zur Revision einberufene Kammer trotz des Artikels 112 
der oktroyierten Verfassung im Jahre 1849 von neuem 
aufgelöst wurde ? 

Ging Recht vor Macht oder Macht vor Recht, als im 
Juli 1849 das gesetzlich zu Recht bestehende allgemeine 
Wahlrecht aufgehoben und das Dreiklassenwahlgesetz ok- 
troyiert wurde ? 

Ging Recht vor Macht oder Macht vor Recht, als nun 

dieses oktroyierte Dreiklassenwahlrecht von einer auf 
Grund desselben einberufenen Versammlung genehmigt 
wurde, während dasselbe rechtlich und gesetzlich nur von 
einer auf Grund des bis dahin gesetzlich bestehen- 
den allgemeinen Wahlrechts gewählten Kammer 
hätte genehmigt werden können ? 

Ging Recht vor Macht oder Macht vor Recht, als nun 
eine auf den Grund dieses illegalen Dreiklassenwahlge- 
setzes gewählte Versammlung, die nichts als etwa ein 
Haufe von Notabein, aber keine gesetzliche Landesver- 
tretung war, sich herausnahm, jenes Wahlgesetz und eine 
Verfassung zu genehmigen, wozu ihr nicht die geringste 
rechtliche Kompetenz innewohnte ? 

Und geht jetzt Recht vor Macht oder Macht vor Recht, 
wenn jetzt von neuem, wie die Kammer erklärt hat, die 
Verfassung von der Regierung gebrochen wird, die Re- 
gierung mit ruhigem Lächeln ihre Maßregeln aufrecht 
hält und die Kammer trotzdem sich hierin ergibt und der 
Regierung durch ihr Forttagen den Schein einer konsti- 
tutionellen leiht? 

135 



Ich denke, jetzt sollte doch ein jeder den Glauben in 
die Hand bekommen haben, daß in der Wirklichkeit Macht 
vor bloßem Recht geht! 

Aber selbst die Ehre, daß Herr von Bismarck oder 
Graf Krassow als meine Eleven handeln, muß ich zurück- 
weisen. 

Der Handelnde trägt die volle Verantwortlichkeit für 
die sittliche und rechtliche Natur seiner Handlungen. Den 
theoretischen Untersucher der Geschichte aber kümmert 
nur, was o b j e k t i v ist und die Entdeckung der Gesetze, 
die dies bestimmen, nicht, was sein soll. Es tritt also 
bei ihm nicht eine Identifizierung seines subjektiven, ethi- 
schen Standpunktes mit dem Inhalt seiner Erkenntnis 
ein, wie bei dem Handelnden mit dem Inhalte seiner 
Handlungen. Herr v. Bismarck bestätigt das, was 
ich historisch als die Natur der Wirklichkeit auf- 
gezeigt habe. Aber ich habe keine ethische Vorschrift 
für das Handeln hierin gegeben, der Herr v. Bismarck 
folgen könnte. 

Was bedeutet aber nach dem obigen der fromme Jubel, 
mit welchem die Kammer die Erklärung des Grafen v. 
Schwerin aufnahm, daß im preußischen Staate „Recht 
vor Macht" gehe? Fromme Kinderwünsche und weiter 
nichts ! Denn eine feierlichere Bedeutung würde er nur 
bei Männern haben, die entschlossen wären, auch die 
Macht hinter das Recht zu setzen! 

Was bedeutet es, wenn der Graf Schwerin davon nur 
zu sprechen wagt, daß ,, Recht vor Macht" gehe, er, der 
als Abgeordneter wie als Minister an den mei- 
sten der oben aufgeführten Rechtsbrüche po- 
sitiven Teil nahm? 

Es hat kein Mensch im preußischen Staate das 
Recht, vom „Recht" zu sprechen, als die Demokra- 

136 



tie, die alte und wahre Demokratie! Denn sie 
allein ist es, die stets am Recht festgehalten und sich 
zu keinem Kompromiß mit der Macht erniedrigt hat. 

Graf von Schwerin hat nicht das Recht, vom Recht zu 
sprechen, denn er hat sich an den meisten jener Rechts- 
brüche beteiligt. 

Die „Volkszeitung" hat nicht das Recht, vom Recht 
zu sprechen, denn sie hat lange die Notabein- Verfassung 
und alle oben aufgezählten Rechtsbrüche akzeptiert und 
oft sogar beschönigt und verherrlicht. 

Herr von Unruh hat nicht das Recht, vom Recht zu 
sprechen, denn es befindet sich noch in den Schlußakten 
der Nationalversammlung von 1848 ein von ihm nieder- 
gelegter Protest, worin er feierlich gegen alles das als 
null und nichtig und illegal protestiert, was er jetzt selbst 
tut. — 

Die Fortschrittspartei hat nicht das Recht, vom Recht 
zu sprechen, da sie die offenbarste Vergewaltigung des- 
selben hinnimmt. 

Die Demokratie — und das ist ihr Stolz! — hat 
allein das Recht, vom Recht zu sprechen, da sie 
allein den Bruch desselben niemals sanktioniert hat. 

Wie oft haben uns nicht eben deshalb die „Volkszei- 
tung" und ähnliche Blätter vorgeworfen, daß wir ab- 
strakte Rechts jäger seien ! Jetzt kehren sie den Spieß 
um und werfen uns vor, Macht jäger zu sein, nach 
„Machtpolitik zu jagen!" Umgekehrt! Die Demo- 
kratie ist stets unerbittlich beim Recht stehen geblieben. 
Aber die „Volkszeitung", Graf Schwerin, Herr von Un- 
ruh und die Fortschrittspartei sind es, die alle das Recht 
aufgegeben haben, um ein Stück Macht in diesem 
Handel zu erlangen. Und indem sie das Recht auf- 
gaben, haben sie natürlich von der Macht, die sie für 

137 



dasselbe eintauschen wollten, nichts anderes bekommen, 
als — wie sich gebührt, die Fußtritte ! 

Bei der Demokratie allein ist alles Recht — 
und bei ihr allein wird die Macht sein! 

Zur Orientierung vieler sehr verwirrter Köpfe in dieser 
verwirrten Zeit ersuche ich Sie, geehrter Herr, das Gegen- 
wärtige aufzunehmen, und alle Blätter, bei denen man 
sich solcher Billigkeit versehen kann, dasselbe gefälligst 
abzudrucken. 

Berlin, 7. Februar 1863. 

Mit vorzüglichster Hochachtung 

F. Lassalle. 



138 



ARBEITER-PROGRAMM 



OBER DEN BESONDEREN ZUSAMMENHANG 

DER GEGENWÄRTIGEN GESCHICHTSPERIODE 

MIT DER IDEE DES ARBEITERSTANDES 

VON 
FERDINAND LASSALLE 



DER ERSTE ABDRUCK ERSCHIEN 
IM VERLAG VON CARL NÖHRING, BERLIN 1862 



VORBEMERKUNG. 

Der Vortrag über den „Zusammenhang usw.", der 
später unter dem Titel ,, Arbeiterprogramm" eine so große 
Popularität erlangt hat, ist von Lassalle am 12. April 
1862 in Berlin im Handwerkerverein der Oranienburger 
Vorstadt gehalten worden. Das Lokal dieses Vereins be- 
fand sich in der Borsigstraße, in nächster Umgebung der 
damals florierenden Borsigschen und anderer großer Ma- 
schinenfabriken, und es werden wohl auch vorzugsweise 
Borsigsche, Pflugsche usw. Arbeiter gewesen sein, welche 
die Mitgliedschaft des Vereins bildeten. Daß dieser 
trotzdem „Handwerker" -Verein genannt wurde, ent- 
sprach ganz der kleinbürgerlichen Denkweise der Fort- 
schrittspartei, die bei seiner Gründung Taufe gestanden. 
Die Maschinenbauarbeiter waren eben die feste Garde der 
Fortschrittspartei, was sie bekanntlich auch noch lange 
Jahre blieben, nachdem Lassalle bereits die Fahne seiner 
Agitation erhoben hatte. 

Wer heute das ,, Arbeiterprogramm" liest, dem mag es 
fast unglaublich erscheinen, daß dieser mit so großem 
Geschick ausgearbeitete Vortrag, gehalten von einem so 
begabten Redner wie Lassalle, nicht den größten Ein- 
druck auf ein Arbeiterpublikum ausgeübt haben sollte. 
Indes braucht man nur Zeit und Umstände, unter denen 
der Vortrag gehalten wurde, zu berücksichtigen, sowie 
die Tatsache, daß Lassalle sich in demselben noch jeder 

141 



speziellen Nutzanwendung enthält, um zu begreifen, 
warum er ihm zunächst nichts einbrachte als den üb- 
lichen Dank der Zuhörerschaft. Die politischen Tages- 
fragen nahmen die Gemüter viel zu sehr in Anspruch, um 
einem noch vorwiegend akademisch gehaltenen Vortrag 
mehr zu erlauben als eine vorübergehende Anregung. Es 
war ein spröder Boden, den Lassalle zu bearbeiten unter- 
nommen, und ohne rhetorische Übertreibung durfte er 
daher am Schluß des Vortrages ausrufen : 

„Wenn unter Ihnen, meine Herren, die Sie mir heute 
zuhören, nur zwei oder drei wären, in welchen es mir 
geglückt wäre, die sittliche Glut dieses Gedankens zu 
entzünden, in jener Vertiefung, die ich meine und Ihnen 
geschildert habe, so würde ich das bereits für einen großen 
Gewinn und mich für meinen Vortrag reich belohnt be- 
trachten." 

Es mögen in der Tat nicht mehr Personen gewesen 
sein, in deren Köpfen der an jenem Abend ausgestreute 
Samen Boden gefaßt. 

Auch den die Versammlung überwachenden Polizisten 
entging die revolutionäre Tragweite des Vortrages. Schnel- 
ler begriff dieselbe dagegen die Berliner Staatsanwalt- 
schaft. Lassalle hatte das Manuskript des Vortrages so- 
fort, nachdem derselbe gehalten, in Druck gegeben, aber 
kaum war das Pflichtexemplar der fertigen Broschüre bei 
der Berliner Polizei eingereicht, als diese auch sofort die 
ganze Auflage konfiszieren und gegen Lassalle Straf- 
untersuchung einleiten ließ. Nur 50 Exemplare dieses 
ersten Abdrucks, die der Drucker vorher an Lassalle 
übersandt, entgingen den Griffen der Allgewaltigen; sie 
konnten selbst bei einer am 28. Juni 1862 in Lassalles 
Wohnung vorgenommenen Haussuchung nicht ausgekund- 
schaftet werden. Lassalle unterließ übrigens nicht, gegen 

142 



die Haussuchung als gesetzlich unzulässig Protest einzu- 
reichen, und der Gerichtshof in der ersten Instanz schloß 
sich diesem Protest wenigstens insofern an, als er im 
mündlichen Erkenntnis die gesetzliche Zulässigkeit dieser 
Haussuchung als „höchst zweifelhaft" bezeichnete. Indes 
scheint den betreffenden Richtern der „Zweifel" sehr 
bald geschwunden zu sein, denn im wenige Tage hinterher 
schriftlich ausgefertigten Urteil fehlt jene Stelle. Alles 
nähere über den Prozeß findet man in der Schrift „Der 
Lassallesche Kriminalprozeß" 1 ). Hier nur noch soviel, 
daß der Paragraph, auf Grund dessen Strafverfolgung und 
Verurteilung dieses rein akademischen Vortrages erfolg- 
ten — der berüchtigte Haß- und Verachtungsparagraph 
des alten preußischen Strafgesetzbuches — , zwar durch 
die Schaffung des Strafgesetzbuches des Deutschen 
Reiches, das einen etwas moderneren Geist atmet, aus 
der Welt geschafft worden, aber noch bis zum heutigen 
Tage das Ideal der auf die Staatsmannschaft Bismarcks 
schwörenden reaktionären Sippschaft ist. 

Über die Schrift selbst sei wiederholt, daß sie eine der 
besten der Lassalleschen Agitationsschriften — von einigen 
theoretischen Mißgriffen abgesehen, eine ganz vortreff- 
liche Einleitung in die Gedankenwelt des Sozialismus ist. 
In ihrem geschichtlichen Teil finden wir die wesentlichen 
Grundgedanken der materialistischen Geschichtsauffassung 
in sehr verständlicher und von allen Übertreibungen freier 
Darstellung angewendet, und ebenso frei von Übertrei- 
bung in der Sache wie zugleich hinreißend in der wahr- 
haft klassisch schönen Sprache sind die Ausführungen 
über den Klassenkampf in der modernen Gesellschaft 

*) Sie findet sich mit Ausnahme desjenigen Teils, der unter 
dem Titel „Die Wissenschaft und die Arbeiter" veröffentlicht 
wurde, im XI. Bande dieser Ausgabe. 

143 



und die geschichtliche Mission der Arbeiterklasse. Sie 
machen das „Arbeiterprogramm" zu einem unvergäng- 
lichen Dokument in der Literatur des Sozialismus. Für 
die Geschichte der Sozialdemokratie hat es dadurch eine 
noch erhöhte Bedeutung erhalten, daß seine Lektüre es 
war, die Anfang 1862 das Leipziger Arbeiterkomitee be- 
stimmte, Lassalle zur Abfassung eines offenen Briefes 
über die Aufgaben des zu berufenden Arbeiterkongresses 
aufzufordern. Die Schrift bahnte dem „Offenen Antwort- 
schreiben" den Weg, und wenn dieses sie an unmittel- 
barer Wirkung erheblich übertreffen sollte, so hat dafür 
das ,, Arbeiterprogramm" — unter welchem Titel Las- 
salle die in Preußen konfiszierte Broschüre Anfang 1863 
in Zürich neu auflegen ließ — noch heute hohen agitato- 
rischen Wert, während das „Antwortschreiben" inhalt- 
lich zum großen Teil veraltet ist. 

Ed. Bernstein. 



Lassalle selbst hat der Druckausgabe des „Arbeiter- 
programms" folgende Vorbemerkung vorausgeschickt: 

VORBEMERKUNG. 

Bei der nachfolgenden Ausführung ist nicht außer 
Augen zu lassen, daß sie ursprünglich nicht für den Druck 
bestimmt, sondern zum Zweck eines Vortrages in einem 
hiesigen Handwerkerverein geschrieben war. Ähnliche 
Gründe wie die, welche den Druck meines Vortrages 
„Über Verfassungswesen" veranlaßt haben, bestimmen 
mich, auch den gegenwärtigen Vortrag der Öffentlichkeit 
zu übergeben. 

F. Lassalle. 



144 



ARBEITER-PROGRAMM 



Meine Herren 



Aufgefordert, Ihnen einen Vortrag zu halten, habe ich 
geglaubt, am besten zu tun, wenn ich für denselben ein 
Thema wähle und auf streng wissenschaftliche 
Weise behandle, welches Sie seiner Natur nach beson- 
ders interessieren muß. Ich werde nämlich sprechen über 
den speziellen Zusammenhang, welcher stattfindet zwi- 
schen dem Charakter der gegenwärtigen Geschichtsperiode, 
in der wir uns befinden, und der Idee des Arbeiter- 
standes. 

Ich habe bereits bemerkt, daß meine Behandlung des 
Themas eine rein wissenschaftliche sein wird. 

Wahre Wissenschaftlichkeit aber besteht eben 
in nichts anderem als in einer völligen Klarheit und 
deshalb in einer völligen Voraussetzungslosigkeit 
des Denkens. 

Wegen dieser gänzlichen Voraussetzungslosigkeit, in 
welcher wir an unseren Gegenstand zu gehen haben, wird 
es im Verlauf sogar nötig sein, uns klar zu werden über 
das, was wir denn eigentlich unter „Arbeiter" oder „Ar- 
beiterstand" verstehen. Denn nicht einmal hierüber dürfen 
wir uns einer Voraussetzung, als sei das etwas ganz Be- 
kanntes, hingeben. Durchaus nicht ! Die Sprache des ge- 
wöhnlichen Lebens verbindet sehr häufig das eine Mal 
ganz andere und verschiedene Begriffe mit den Worten 
„Arbeiter" und „Arbeiterstand" als das andere Mal, und 



10' 



147 



wir werden uns daher an seinem Ort zuvor darüber klar 
werden müssen, in welchem Sinne wir diese Benennung 
gebrauchen wollen. 

Indes, hierzu ist in diesem Augenblick noch nicht der 
Ort. Wir werden vielmehr zuvörderst diesen Vortrag mit 
einer anderen Frage beginnen müssen. 

Mit folgender Frage nämlich : Der Arbeiterstand ist 
nur ein Stand unter den mehreren Ständen, welche die 
bürgerliche Gesellschaft zusammensetzen. Auch hat es 
zu jeder Zeit Arbeiter gegeben. Wie ist es hiernach nur 
möglich und welchen Sinn hat es, daß ein besonderer 
Zusammenhang stattfinden soll zwischen der Idee dieses 
einzelnen, bestimmten Standes und dem Prinzip der be- 
sonderen Geschichtsperiode, in der wir leben ? 

Um dies zu verstehen, ist es erforderlich, einen Blick 
in die Geschichte zu werfen, in die Vergangenheit, 
meine Herren, welche, richtig verstanden, hier wie immer 
die Bedeutung der Gegenwart aufschließt und die Um- 
risse der Zukunft vorauszeigt. 

Wir werden uns bei diesem Rückblick möglichst kurz 
fassen müssen, meine Herren, denn wir würden sonst Ge- 
fahr laufen, gar nicht zu dem eigentlichen Thema der Be- 
trachtung in der kurzen Zeit, die uns zugemessen ist, zu 
gelangen. 

Aber selbst auf diese Gefahr hin werden wir wenig- 
stens irgend einen solchen, wenn auch auf die allgemein- 
sten Umstände beschränkten Rückblick, wie flüchtig er 
auch sei, auf die Vergangenheit werfen müssen, um dar- 
aus den Sinn unserer Frage und unseres Themas zu ver- 
stehen. 

Gehen wir also auf das Mittelalter zurück, 30 finden 
wir, daß in demselben sich auch damals bereits, wenn auch 
freilich lange nicht so ausgebildet wie heute, im ganzen 

148 



dieselben Stände und Klassen der Bevölkerung vorfinden, 
welche heute die bürgerliche Gesellschaft zusammensetzen. 
Aber wir finden ferner, daß ein Stand und ein Element 
damals das herrschende ist — nämlich der Grund- 
besitz. 

Der Grundbesitz ist es, meine Herren, welcher im 
Mittelalter in jeder Hinsicht das Zepter führt, welcher 
sein spezifisches besonderes Gepräge allen Einrich- 
tungen und dem ganzen Leben jener Zeit aufge- 
drückt hat ; er ist es, der als das herrschendePrinzip 
jener Zeit ausgesprochen werden muß. 

Der Grund davon, daß der Grundbesitz das herr- 
schende Prinzip jener Zeit ist, ist ein sehr einfacher. Er 
hegt — wenigstens kann uns hier dieser Grund völlig 
genügen — in der ökonomischen, wirtschaftlichen Be- 
schaffenheit des Mittelalters : in dem Zustand seiner Pro- 
duktion. Der Handel war damals noch sehr wenig ent- 
wickelt ; noch viel weniger die Industrie. Der Haupt- 
reichtum jener Gesellschaft bestand vielmehr unendlich 
überwiegend in der Ackerbauproduktion. 

Der bewegliche Besitz kam damals neben dem Be- 
sitz des Grund und Bodens sehr wenig in Betracht, und 
wie sehr dies der Fall war, kann Ihnen selbst das Privat- 
recht, welches immer einen sehr hellen Einblick in die 
ökonomischen Verhältnisse der Epochen gewährt, in denen 
es entstanden ist, sehr deutlich zeigen 1 ). So erklärte z. B. 
das mittelalterliche Privatrecht in der Absicht, das Ver- 
mögen der Familien von Geschlecht zu Geschlecht fort- 



1 ) Vergleiche auch das Vorwort zum „System der erworbe- 
nen Rechte" : „Und wo sich das Juristische als das Privatrecht- 
liche völlig von dem Politischen abzulösen scheint, da ist es 
noch viel politischer, als das Politische selbst, denn da ist es 
das soziale Element". D.H. 

149 



zuerhalten und gegen Verschwendung zu schützen, das 
Familienvermögen oder „Eigen" für unveräußerlich ohne 
die Zustimmung der Erben. Aber unter diesem Familien- 
vermögen oder dem „Eigen" v/erden ausdrücklich nur 
Grundstücke verstanden. Die Fahrnis dagegen, wie 
man damals das bewegliche Eigentum nannte, ist ohne Ein- 
willigung der Erben veräußerlich. Und überhaupt wird im 
allgemeinen die Fahrnis oder das bewegliche Eigentum 
vom altdeutschen Privatrecht nicht behandelt wie ein selb- 
ständiger, fortzeugender Vermögensstock, Kapital, son- 
dern immer nur wie Früchte von Grund und Boden, 
also z. B. wie die Jahresrente vom Boden, und dieser 
gleichgestellt. Als selbständiger, fortzeugender Vermö- 
gensstock wird damals regelmäßig nur der Grundbe- 
sitz behandelt. Es war daher diesem Zustand der Dinge 
nur höchst entsprechend und eine einfache Folge davon, 
daß der Grundbesitz — und diejenigen, welche ihn 
weit überwiegend in Händen hatten, also wie Ihnen be- 
kannt sein wird, Adel und Geistlichkeit — den beherr- 
schenden Faktor jener Gesellschaft in jeder Hinsicht 
bildete. 

Welche Institution des Mittelalters Sie auch betrachten 
mögen, tritt Ihnen immer von neuem diese Erscheinung 
entgegen. 

Wir wollen uns begnügen, den Blick auf einige der 
wesentlichsten dieser Einrichtungen zu werfen, in welchen 
der Grundbesitz als das herrschende Prinzip zutage tritt. 

So zuerst die durch ihn gegebene Organisation der 
öffentlichen Macht, oder die Lehnsverfassung. 
Sie wissen, meine Herren, daß diese darin bestand, daß 
Könige, Fürsten und Herren anderen Herren und Rittern 
Grundstücke zur Benutzung abtraten, wogegen ihnen die 
Empfänger, besonders die Heergefolge, das heißt: 

150 



die Unterstützung ihrer Lehnsherren in den Kriegen oder 
Fehden derselben, sowohl persönlich als mit ihren Mann- 
schaften angeloben mußten. 

So zweitens die Organisation des öffentlichen 
Rechts oder die Reichsverfassung. Auf den deut- 
schen Reichstagen war der Fürstenstand und der große 
Grundbesitz der Reichsgrafenschaft und der Geistlichkeit 
vertreten. Die Städte selbst genossen nur dann dort Sitz 
und Stimme, wenn es ihnen gelungen war, das Privi- 
legium einer freien Reichsstadt zu erwerben. 

So drittens die Steuerfreiheit des großen Grund- 
besitzes. Es ist nämlich eine charakteristische und stets 
wiederkehrende Erscheinung, meine Herren, daß jeder 
herrschende privilegierte Stand stets die Lasten zur 
Aufrechterhaltung des öffentlichen Wesens auf die unter- 
drückten und nicht besitzenden Klassen zurückzuwälzen 
sucht, in offener oder verschleierter, in direkter oder 
indirekter Form. Als Richelieu im Jahre 1641 6 Mil- 
lionen Franken von der Geistlichkeit als eine außerordent- 
liche Steuer forderte, um den Bedürfnissen des Staates 
zu Hilfe zu kommen, gab diese durch den Mund des Erz- 
bischofs von Sens die charakteristische Antwort : ,,L'usage 
ancien de l'eglise pendant sa vigueur etait que le peuple 
contribuait ses biens, la noblesse son sang, le clerge 
ses prieres aux necessites de l'Etat" : „Der alte Brauch 
der Kirche während ihrer Blüte war, daß das Volk bei- 
steuerte für die Bedürfnisse des Staates seine Güter, der 
Adel sein Blut, die Geistlichkeit ihre Gebete. 

So viertens die soziale Geringschätzung, welche 
auf jeder anderen Arbeit, als etwa auf der Beschäftigung 
mit dem Grund und Boden lastete. 

Industrielle Unternehmungen zu leiten, im Handel und 
den Gewerben Geld zu verdienen, galt für schimpflich 

151 



und entehrend für die bevorrechtigten, herrschenden beiden 
Stände, Adel und Geistlichkeit, für welche nur aus dem 
Grundeigentum ihr Einkommen zu beziehen, ehrenhaft er- 
schien. 

Diese vier großen und maßgebenden, den Grundcha- 
rakter einer Epoche bestimmenden Tatsachen reichen für 
unsere Betrachtung vollkommen aus, um zu zeigen, wie 
es in jener Zeitperiode der Grundbesitz war, welcher 
derselben überall sein Gepräge aufdrückte und das herr- 
schende Prinzip derselben bildete. 

Dies war so sehr der Fall, daß selbst die scheinbar 
vollständig revolutionäre Bewegung der Bauern- 
kriege, die 1524 in Deutschland ausbrach und ganz 
Schwaben, Franken, den Elsaß, Westfalen und noch an- 
dere Teile Deutschlands umfaßte, innerlich noch durch 
und durch an diesem selben Prinzip hing, in der Tat also 
eine reaktionäre Bewegung war, trotz ihres revo- 
lutionären Gebarens. Sie wissen, meine Herren, daß die 
Bauern damals die Burgen der Adligen niederbrannten, 
die Adligen selbst töteten, sie, was die damals übliche 
Form war, durch die Spieße laufen ließen. Und nichts- 
destoweniger, trotz dieses äußeren revolutionären An- 
striches, war die Bewegung innerlich von Grund aus re- 
aktionär. 

Denn die Wiedergeburt der staatlichen Verhältnisse, 
die deutsche Freiheit, welche die Bauern herstellen 
wollten, sollte nach ihnen darin bestehen, daß die be- 
sondere und bevorrechtete Zwischenstellung, welche die 
Fürsten zwischen Kaiser und Reich einnahmen, fort- 
fallen und statt ihrer auf den deutschen Reichstagen nichts 
als der freie und unabhängige Grundbesitz, und 
zwar der bäuerliche und ritterliche — die beide 
bis dahin nicht vertreten waren — ebensogut, wie der 

152 



eigene, unabhängige Grundbesitz der Adligen aller Art, 
also der Ritter, Grafen und der bisherigen Fürsten, ohne 
Rücksicht auf diese früheren Unterschiede, und wieder 
der adelige Grundbesitz seinerseits so gut wie der 
bäuerliche vertreten sein sollte. 

Sie sehen also sofort, meine Herren, daß dieser Plan 
in letzter Instanz auf nichts anderes hinausläuft, als auf 
eine nur konsequentere und gerechtere Durchführung des 
Prinzips, welches der damals eben sich zu Ende nei- 
genden Epoche zugrunde gelegen hatte, auf eine nur kon- 
sequentere, reinere und gerechtere Durchführung des Prin- 
zips nämlich: der Grundbesitz solle das herrschende 
Element und die Bedingung sein, welche allein einen 
jeden zu einem Anteil an der Herrschaft über den Staat 
berechtige. Daß jeder einen solchen Anteil schon des- 
halb fordern könne, weil er Mensch, weil er ein ver- 
nünftiges Wesen sei, auch ohne jeden Grundbesitz, 

— das fiel den Bauern nicht entfernt ein ! Dazu waren 
die damaligen Verhältnisse noch nicht entwickelt, die da- 
malige Gedankenbildung noch nicht revolutionär genug. 

So war denn diese äußerlich mit so revolutionärer 
Entschiedenheit auftretende Bauernbewegung innerlich 
vollkommen reaktionär; d. h. sie stand, statt auf einem 
neuen revolutionären Prinzip zu stehen, ohne es zu 
wissen, innerlich vielmehr durchaus auf dem Prinzip des 
Alten, des Bestehenden, auf dem Prinzip der damals ge- 
rade untergehenden Periode, und nur gerade deshalb, 
weil sie, während sie sich für revolutionär hielt, in 
der Tat reaktionär war, ging die Bauernbewegung 
zugrunde. 

Es war hiernach damals sowohl der Bauern- als 
der Adelserhebung (Franz von Sickingen) gegenüber 

— welchen beiden das Prinzip gemeinschaftlich war, 

153 



den Anteil an der Staatsherrschaft, noch konsequenter, als 
bis dahin der Fall, auf den Grundbesitz zu gründen — 
das emporstrebende Landesfürstentum als von der 
Idee einer vom Grundeigentum unabhängigen Staats - 
Souveränität getragen, als Vertreter einer von den 
Privatbesitzverhältnissen unabhängigen Staats- 
idee ein immerhin relativ berechtigtes und revolutionäres 
Moment — und dies eben war es, was ihm die Kraft zu 
seiner siegreichen Entwicklung und zur Unterdrückung 
der Bauern- und Adelsbewegung gab 1 ). 



*) Wenngleich die Auffassung, welche Lassalle hier in bezug 
auf die Bauern- und Adelserhebung der Reformationszeit ent- 
wickelt, insofern einen Fortschritt gegenüber der seinem „Franz 
von Sickingen" zugrunde liegenden Anschauung darstellt, als die 
Sickingensche Erhebung jetzt nicht mehr über die Bauern- 
bewegung gestellt wird, wird Lassalle doch immer noch nicht 
der letzteren gerecht. Selbst wenn sie keine revolutionäre Be- 
wegung im großen historischen Sinne war, war sie doch 
darum noch lange nicht „reaktionär". Die eigentlichen Forde- 
rungen der Bauern konnten erfüllt werden, ohne den gesell- 
schaftlichen Fortschritt irgendwie aufzuhalten. Und was die 
Entwickelung des staatlichen Lebens anbetrifft, so vertrat das 
Landesfürstentum in jenem Moment auch nicht einen Gedanken, 
der der Bauernbewegung gegenüber revolutionär zu nennen war. 
Zunächst leitete vielmehr sein Sieg und die totale Niederlage 
der Bauern eine Reaktion ein, die Deutschland auf nahezu zwei 
Jahrhunderte in der Entwickelung zurückwarf. Erst sehr all- 
mählich und gerade infolge der Schwächung der Reichszentral- 
gewalt erhielt das Landesfürstentum Gelegenheit, sich zum Ver- 
treter eines relativ modernen Gedankens zu entwickeln, den es 
im großen und ganzen auch sogar noch schlecht genug vertreten 
hat. Andere Länder haben es ohne diesen recht kostspieligen 
Notbehelf auch und besser zu modernen Institutionen gebracht. 

Indes, wir haben es hier und in ähnlichen Stellen dieser 
Schrift mit dem Ergebnis einer Begriffsbestimmung zu tun, die 
tief in Lassalles philosophischer Denkweise wurzelte und durch 

154 



Ich habe bei diesem Punkt etwas nachdrücklich ver- 
weilt, meine Herren, einmal um Ihnen die Vernünftigkeit 
und den Fortschritt der Freiheit in der geschichtlichen 
Entwicklung sogar an einem Beispiele, an welchem dies 
bei oberflächlicherer Betrachtung keineswegs einleuchtet, 
nachzuweisen : zweitens weil die Geschichtsschreiber noch 
weit davon entfernt sind, diesen reaktionären Charakter 
der Bauernbewegung und den lediglich in ihm liegenden 
Grund ihres Mißlingens zu erkennen, vielmehr, durch den 
äußeren Anschein getäuscht, die Bauernkriege für eine 
wirklich revolutionäre Bewegung halten. 

Drittens endlich deshalb, weil sich zu allen Zeiten dies 
Schauspiel häufig wiederholt, daß gedankenunklare Men- 
schen — und hierzu, meine Herren, können die scheinbar 
Allergebildetsten, können Professoren gehören und ge- 
hören, wie uns die Paulskirche traurigen Angedenkens 
gezeigt hat, vorzüglich häufig dazu — in die unge- 
heure Täuschung verfallen, das, was nur der konse- 
quentere und reinere Gedankenausdruck der eben 
untergehenden Zeitperiode und Welteinrichtung ist, 
für ein neues revolutionäres Prinzip zu halten. 

Vor solchen nur in ihrer eigenen Einbildung revo- 
lutionären Männern und Richtungen möchte ich — denn 
es wird uns in der Zukunft daran ebenso wenig fehlen, 
als es uns bisher in der Vergangenheit daran gefehlt hat 
— Sie warnen, meine Herren ! 

Es läßt sich daran zugleich der Trost knüpfen, daß di? 
zahlreichen sofort oder binnen kurzer Zeit nach momen- 
tanem Gelingen wieder verunglückten Bewegungen, welche 



fast alle seine Schriften wie ein roter Faden sich durchzieht. 
Sie erklärt namentlich auch seinen Staatskultus, der sich weiter- 
hin gerade im „Arbeiter-Programm" so energisch ausspricht. 

D.H. 

155 



wir in der Geschichte finden und welche den wohlmeinen- 
den, aber oberflächlichen Blick manchen Volksfreundes 
mit trüber Besorgnis erfüllen können, immer nur solche 
bloß in ihrer Einbildung revolutionäre Bewegungen 
waren. 

Eine wirklich revolutionäre Bewegung, eine solche, 
die auf einem wahrhaft neuen Gedankenprinzip steht, ist, 
wie sich der tiefere Denker zu seinem Tröste aus der Ge- 
schichte zu beweisen vermag, noch niemals unterge- 
gangen, mindestens nicht auf die Dauer. 

Ich kehre zu meinem Faden zurück. 

Wenn die Bauernkriege nur in ihrer Einbildung revo- 
lutionär waren, so war dagegen damals wirklich und 
wahrhaft revolutionär der Fortschritt der Industrie, 
der bürgerlichen Produktion, der sich immer weiter ent- 
wickelnden Teilung der Arbeit und der hierdurch ent- 
standene Kapitalreichtum, der sich ausschließlich in 
den Händen der Bourgeoisie aufhäufte, weil sie eben der 
Stand war, welcher sich der Produktion unterzog und 
deren Vorteile sich aneignete. 

Man pflegt mit der Reformation, also mit dem Jahre 
1517, das Ende des Mittelalters und den Anbruch der 
neueren Geschichte zu datieren. 

In der Tat ist das in dem Sinne richtig, daß in den 
unmittelbar auf die Reformation folgenden zwei Jahr- 
hunderten langsam, allmählich und unmerklich ein Um- 
schwung eintritt, welcher das Aussehen der Gesellschaft 
von Grund aus verändert und in ihrem Herzen eine Um- 
wälzung vollzieht, welche später im Jahre 1789 durch 
die französische Revolution nur proklamiert, nicht aber 
eigentlich geschaffen wird. 

Worin dieser Umschwung bestand, fragen Sie ? 

In der rechtlichen Stellung des Adels hatte sich 

156 



nichts geändert. Rechtlich waren Adel und Geistlichkeit 
die beiden herrschenden Stände, die Bourgeoisie der über- 
all zurückgesetzte und unterdrückte Stand geblieben. Aber 
wenn sich rechtlich nichts geändert hatte, so war fak- 
tisch, war tatsächlich die Umänderung der Verhält- 
nisse eine um so ungeheurere gewesen. 

Durch die Erzeugung und Aufhäufung des Kapital- 
reichtums des, im Gegensatz zum Grundeigentum, beweg- 
lichen Besitzes in den Händen der Bourgeoisie, war der 
Adel in eine vollkommene Unbedeutenheit, ja bereits in 
wahre Abhängigkeit von dieser reich gewordenen Bour- 
geoisie herabgesunken. Bereits mußte er, wollte er sich 
irgend neben ihr halten, allen seinen Standesprinzipien 
abtrünnig werden und zu denselben Mitteln des indu- 
striellen Erwerbs zu greifen anfangen, welchen die Bour- 
geoisie ihren Reichtum und somit ihre tatsächliche Macht 
verdankte. 

Schon die Komödien Molieres, der zur Zeit Lud- 
wigs XIV. lebte, zeigen uns — eine höchst interessante 
Erscheinung — den damaligen Adel die reiche Bourgeoisie 
verachtend und bei ihr schmarotzend zu gleicher Zeit. 

Louis XIV. selbst, dieser stolzeste König, zieht bereits 
in seinem Schlosse zu Versailles den Hut und erniedrigt 
sich vor dem Juden Samuel Bernard, dem Rotschild der 
damaligen Epoche, um ihn zu einem Anlehen geneigt zu 
machen. 

Als Law, der berühmte schottische Finanzmann, in 
Frankreich im Anfang des 18. Jahrhunderts die Han- 
delskompagnien gebildet hatte, eine auf Aktien ge- 
gründete Gesellschaft, welche zur kommerziellen Aus- 
beutung der Mississippiufer, der Louisiana, Ostindiens usw. 
zusammengetreten war, war der Regent von Frankreich 
selbst unter ihren Direktoren — Mitglied einer Kauf- 

157 



mannsgesellschaft ! Ja, der Regent sah sich genötigt, im 
August 1717 Edikte zu erlassen, in welchen verordnet 
wurde, daß die Adligen, ohne sich etwas zu vergeben, 
in den See- und Kriegsdienst dieser Handelskompagnien 
treten könnten ! Dahin war also bereits damals der krie- 
gerische und stolze Feudaladel Frankreichs gekommen, 
den bewaffneten Kommis für die industriellen und kom- 
merziellen Unternehmungen der alle Weltteile durchein- 
anderwühlenden Bourgeoisie zu machen. 

Ganz entsprechend diesem Umschwünge hatte sich be- 
reits damals ein Materialismus entwickelt, ein heiß- 
hungriges, gieriges Ringen nach Geld und Gut, dem alle 
sittlichen Ideen, ja, was bei den bevorrechteten Ständen 
leider in der Regel noch mehr sagen will, selbst alle 
Standesvorteile 1 ) feil waren. Unter demselben Regenten 
von Frankreich wird Graf Hörn, einer der vornehmsten 
mit den ersten Familien Frankreichs, ja mit dem Regenten 
selbst verwandten Adligen, als gemeiner Raubmörder 
gerädert, und die Herzogin von Orleans, eine deutsche 
Prinzeß, schreibt in einem Briefe vom 29. November 
1719, sechs der vornehmsten Damen hätten eines Tages 
dem vorhin erwähnten Law, der damals der gefeiertste 
und auch der beschäftigtste Mann in Frankreich war und 
dessen es sich infolgedessen sehr schwer war, zu bemäch- 
tigen, in dem Hofe eines Gebäudes aufgepaßt, um ihn 
zu bewegen, ihnen von jenen von ihm gestifteten Aktien 
abzulassen, um die sich damals ganz Frankreich riß und 
die auf der Börse sechs- und achtmal so hoch und höher 
standen, als der Nominalpreis betrug, zu denen sie von 
Law ausgegeben worden waren. Law sei sehr beeilt ge- 



*) So auch in der ersten Auflage. Es muß jedoch unzweifel- 
haft „Standesvorurteile" heißen. D. H. 

158 



wesen, habe nicht hören wollen und habe endlich zu den 
Damen, die ihn nicht von der Stelle ließen, gesagt : „Meine 
Damen, ich bitte tausendmal um Verzeihung, aber wenn 
Sie mich nicht loslassen, so muß ich platzen, denn ich habe 
ein Bedürfnis, zu pissen, welches mir unmöglich ist, länger 
anzuhalten." Worauf ihm die sechs vornehmen Damen 
geantwortet: „Eh bien, monsieur, pissez pourvu que vous 
nous ecoutiez" („Nun wohl, mein Herr, pissen Sie immer- 
hin, wenn Sie uns nur anhören." Und sieltfieben in der 
Tat während dieses Aktes bei ihm stehen und trugen ihm 
ihr Anliegen vor. 

Fragen Sie mich wiederum, welche Ursachen es ge- 
wesen waren, welche diese Entwicklung der Industrie und 
den dadurch hervorgerufenen Reichtum der Bourgeoisie 
ermöglicht hatten, so würde ich durch ein genaueres Ein- 
gehen auf dieselben weitaus den Zeitraum, den ich mir 
gestatten kann, überschreiten müssen. Nur kurz aufzählen 
kann ich Ihnen die allerwesentlichsten derselben : die Ent- 
deckung Amerikas und der hierdurch auf die Produktion 
geübte unermeßliche Einfluß ; der durch die Umschiffung 
des Kaps der guten Hoffnung entdeckte Seeweg nach 
Ostindien, während früher aller Handel mit dem Orient 
und Indien den Landweg über Suez nehmen mußte; die 
Erfindung der Magnetnadel und des Kompasses, die hier- 
durch für allen Seehandel herbeigeführte größere Sicher- 
heit, Schnelligkeit und Verminderung der Assekuranz- 
prämie ; die im Innern der Länder angelegten Wasser- 
straßen, die Kanäle und auch die Chausseen, welche durch 
die Verminderung der Transportkosten zahlreichen Pro- 
dukten, die früher ihre Verteuerung durch den Transport 
nicht ertragen konnten, erst die Möglichkeit entfernteren 
Absatzes erschließen ; die größere bürgerliche Sicherheit 
des Besitzes, die geordnete Justiz, die Erfindung des 

159 



Pulvers und das infolge dieser Erfindung eingetretene 
Brechen der kriegerischen Feudalmacht des Adels durch 
das Königtum ; die durch die Zerstörung der adligen Bur- 
gen und der selbständigen adligen Kriegsmacht wieder 
eingetretene Entlassung ihrer Landsknechte und Reisigen, 
denen nun nichts übrig bleibt, als Aufnahme im mittel- 
alterlichen Arbeitsateher zu suchen — alle diese Er- 
eignisse ziehen an dem Triumphwagen der Bourgeoisie ! 

Alle diese Ereignisse und noch viele andere, die man 
Ihnen aufzählen könnte, fassen sich inzwischen in die 
eine Wirkung zusammen : durch die Eröffnung großer 
debouches, d. h. großer Absatzgebiete, und die damit ver- 
bundene Verminderung der Produktions- und Transport- 
kosten, die Produktion in Masse, die Produktion für den 
Weltmarkt hervorzurufen; hierdurch wieder das Be- 
dürfnis der billigen Produktion zu schaffen, welches 
wiederum nur durch eine immer weiter getriebene Tei- 
lung der Arbeit, das heißt durch eins immer vollständiger 
ausgeführte Zerlegung der Arbeit in ihre einfachsten me- 
chanischen Operationen, befriedigt werden kann, und hier- 
durch wiederum seinerseits eine Produktion in immer grö- 
ßerem Maßstabe hervorruft. 

Wir stehen hier auf dem Boden der Wechselwirkungen, 
meine Herren. Jede dieser Tatsachen ruft die andere her- 
vor und diese andere wirkt wieder auf die erste zurück, 
erweitert und vergrößert ihren Umfang. 

So wird es Ihnen klar sein, daß die Produktion eines 
Artikels in ungeheuren Massen, seine Produktion für den 
Weltmarkt, nur dann im allgemeinen leicht möglich ist, 
wenn sich die Produktionskosten dieses Artikels billig 
stellen und wenn auch der Transport desselben billig 
genug ist, um seinen Preis nicht erheblich zu verteuern. 
Denn die Produktion in ungeheuren Massen erfordert den 

160 



Absatz en masse, und der massenhafte Absatz einer Ware 
läßt sich nur hervorrufen durch ihren billigen Preis, der 
sie einer sehr großen Anzahl von Käufern zugänglich 
macht. Die billigen Produktions- und Transportkosten einer 
Ware rufen also ihre Produktion auf großem Fuße, in 
großen Massen hervor. Umgekehrt wird Ihnen aber auch 
wieder sofort klar sein, daß die Produktion eines Artikels 
in großen Massen die Billigkeit desselben erzeugt und 
vermehrt. Ein Fabrikant, welcher z. B. zweimalhundert- 
tausend Stück Kattun im Jahre absetzt, kann sowohl wegen 
der billigeren Beschaffung des Rohmaterials im großen, 
als weil sich sein Kapitalprofit und die Zinsen seiner 
gewerblichen Anlagen, Gebäude, Maschinen über eine so 
große Anzahl von Stücken verteilen, innerhalb gewisser 
Grenzen jedes Stück weit billiger geben, als ein Fabrikant, 
der nur fünftausend solcher Stücke jährlich produziert. 
Die größere Billigkeit der Produktion führt also zur Pro- 
duktion im großen, diese führt im allgemeinen wieder 
größere Billigkeit herbei, diese ruft wieder eine noch 
massenhaftere Produktion hervor, die wiederum eine noch 
größere Billigkeit erzeugt und so fort. 

Es verhält sich ganz ebenso in bezug auf die Tei- 
lung der Arbeit, welche ihrerseits wieder die not- 
wendige Voraussetzung der Produktion in Masse und der 
Billigkeit ist. und ohne welche weder Billigkeit noch Pro- 
duktion in Masse möglich wäre. 

Die Teilung der Arbeit, welche die Herstellung eines 
Produkts in eine große Anzahl ganz einfacher, oft rein 
mechanischer und verstandloser Operationen zerlegt und 
für jede einzelne dieser Teiloperationen besondere Ar- 
beiter anstellt, wäre gar nicht möglich ohne massenhafte 
Produktion dieser Artikel, wird also durch diese erst her- 
vorgerufen und entwickelt. Umgekehrt führt diese Zer- 

11 La«alle. Ge». ScLritten. BauJ II. 161 



legung der Arbeit in solche ganz einfache Operationen 
und Handgriffe weiter 1. zu einer immer größeren Bil- 
ligkeit, 2. deshalb zu einer Produktion in immer größeren, 
riesenhaften Massen, zu einer immer mehr nicht auf diese 
und jene nahegelegene Absatzkreise, sondern auf den 
ganzen Weltmarkt berechneten Produktion und 3. hier- 
durch und durch die neuen Zerlegungen, die sich hier- 
durch bei den einzelnen Arbeitsoperationen anbringen 
lassen, wieder zu immer größeren Fortschritten in der 
Teilung der Arbeit selbst. 

Durch die Reihe dieser Wechselwirkungen war allmäh- 
lich eine totale Umänderung in der gesellschaftlichen Ar- 
beit und somit in allen Lebensverhältnissen der Gesell- 
schaft eingetreten. 

Dieser Umschwung läßt sich in der Kürze am besten 
auf folgenden Gegensatz reduzieren : 

Im früheren Mittelalter hatte man, da nur eine sehr 
geringe Anzahl von kostbaren Produkten die Teuerkeit 
des Iransportes ertrug, produziert für das Bedürfnis der 
eigenen Lokalität und sehr beschränkter nahe gelegener 
Absatzkreise, deren Bedürfnis eben deshalb ein bekann- 
tes, festes und umschwankendes 1 ) war. Das Bedürfnis 
oder die Nachfrage war der Produktion oder dem An- 
gebot vorausgegangen und bildete die bekannte 
Richtschnur dafür. Oder mit anderen Worten: Die 
gesellschaftliche • Produktion war vorherrschend eine 
handwerksmäßige gewesen. Denn dies ist eben im 
Unterschied von dem Fabrikations- oder Großbetrieb der 
Charakter des kleinen oder Handwerksbetriebes, daß ent- 
weder das Bedürfnis abgewartet wird, um zu produzieren, 



A ) Unzweifelhaft ein Druckfehler. Vielleicht soll es , .um- 
schriebenes" heißen. D. H. 

162 



wie z. B. der Schneider meine Bestellung abwartet, um 
mir einen Rock zu machen, der Schlosser, um mir ein 
Schloß zu verfertigen, oder daß doch, wenn auch manche 
Gegenstände im voraus gearbeitet werden, sich im ganzen 
diese Vorausarbeit beschränkt auf ein Minimum des er- 
fahrungsmäßig genau bekannten Bedürfnisses in der eige- 
nen Lokalität und ihrer nächsten Nachbarschaft, wie z. B., 
wenn ein Klempner eine gewisse Anzahl von Lampen im 
voraus arbeitet, von denen er weiß, daß der städtische 
Bedarf sie bald absorbiert haben muß. 

Die charakteristischen Eigenschaften einer vorherr- 
schend in dieser Weise produzierenden Gesellschaft, meine 
Herren, sind Armut oder doch nur eine bescheidene Wohl- 
habenheit und dagegen eine gewisse Festigkeit und Stabili- 
tät aller Verhältnisse. 

Jetzt dagegen war allmählich durch die unablässige 
Wechselwirkung, die ich Ihnen geschildert habe, ein total 
entgegengesetzter Charakter der gesellschaftlichen Arbeit 
und damit aller Lebensverhältnisse eingetreten, der heute 
in einer freilich ganz anders ausgebildeten, in einer riesen- 
haft entwickelten Weise die gesellschaftliche Arbeit kenn- 
zeichnet. In dieser riesenhaften Entwicklung, die er heute 
hat, läßt sich dieser Charakter im Gegensatz zu dem früher 
geschilderten also kennzeichnen. Wenn früher das Be- 
dürfnis vorausging dem Angebot, der Produktion, diese 
nach sich zog und bestimmte, ihre Richtschnur und ihr 
bekanntes Maß bildete, so geht jetzt die Produktion, 
das Angebot, dem Bedürfnis voraus und sucht dieses zu 
erzwingen. Es wird produziert nicht mehr für die Loka- 
lität, nicht mehr für das bekannte Bedürfnis nahegelegener 
Absatzkreise, sondern für den Weltmarkt. Es wird 
produziert ins Weite und Allgemeine hinein, für alle Welt- 
teile, für ein schlechthin unbekanntes und nicht zu be- 

11* 163 



stimmendes Bedürfnis, und damit das Produkt sich das 
Bedürfnis nach ihm erzwingen kann, wird ihm eine 
Waffe mitgegeben, die Billigkeit. Die Billigkeit ist 
die Waffe des Produktes, mit der sich es einerseits den 
Käufer erobert und mit der es andererseits alle an- 
deren Waren derselben Art aus dem Felde schlägt, die 
gleichfalls auf den Käufer eindringen wollen, so daß in 
der Tat unter dem System der freien Konkurrenz ein 
jeder Produzent hoffen kann, wie riesenhafte Massen 
er auch produziere, für alle diese Absatz zu gewinnen, 
wenn es ihm nur gelingt, durch bessere Bewaffnung seiner 
Ware mit Billigkeit die Waren seiner Mitproduzenten 
kampfunfähig zu machen. 

Der hervorstechende Charakter einer solchen Gesell- 
schaft ist großer, unermeßlicher Reichtum, andererseits 
ein großes Schwanken aller Verhältnisse, eine fast be- 
ständige sorgenvolle Unsicherheit in der Lage der ein- 
zelnen, verbunden mit einer sehr verschiedenartigen Be- 
teiligung der zur Produktion Mitwirkenden an dem Ge- 
winn der Produktion. 

So groß also, meine Herren, war der Umschwung ge- 
wesen, welchen die stille, revolutionäre, unterwühlende 
Tätigkeit der Industrie schon vor dem Ende des vorigen 
Jahrhunderts unmerklich in dem Herzen der Gesellschaft 
herbeigeführt hatte. 

Wenn die Männer der Bauernkriege noch nicht gewagt 
hatten, auch nur einen anderen Gedanken zu fassen, als 
den, den Staat auf den Grundbesitz zu gründen, wenn 
sie noch nicht einmal im Gedanken sich von der Anschau- 
ung loszuwinden vermocht hatten, daß der Grundbesitz 
das notwendig die Herrschaft über den Staat führende 
Element, und die Teilnahme an diesem Besitz die Be- 
dingung für die Teilnahme an dieser Herrschaft sei, so 

164 



hatte es der stille, unmerklich revolutionierende Fortschritt 
der Industrie dahin gebracht, daß bereits lange vor Ende 
des vorigen Jahrhunderts der Grundbesitz zu einem seiner 
früheren Wichtigkeit verhältnismäßig völlig ent^eideten 
Element geworden und neben der Entwicklung der neuen 
Produktionsweisen und der Reichtümer, die sie in ihrem 
Schöße barg und täglich aufhäufte, des immensen Ein- 
flusses, den sie dadurch über die ganze Bevölkerung und 
ihre Verhältnisse, sogar auf den zum großen Teil arm 
gewordenen Adel selbst ausübte, zu einer untergeordneten 
Stelle herabgesunken war. 

Die Revolution war somit bereits in dem Innern der 
Gesellschaft, in den tatsächlichen Verhältnissen der- 
selben eingetreten, lange ehe sie in Frankreich ausbrach, 
und es war nur noch erforderlich, diesen Umschwung auch 
zur äußeren Anerkennung zu bringen, ihm recht- 
liche Sanktion zu geben. 

Dies ist überhaupt bei allen Revolutionen der 
Fall, meine Herren! Man kann nie eine Revolution 
machen ; man kann immer nur einer Revolution, die schon 
in den tatsächlichen Verhältnisen einer Gesellschaft ein- 
getreten ist, auch äußere rechtliche Anerkennung 
und konsequente Durchführung geben. 

Eine Revolution machen wollen, ist eine Torheit un- 
reifer Menschen, die von den Gesetzen der Geschichte 
keine Ahnung haben. 

Eben deshalb ist es eben so unreif und ebenso kin- 
disch, eine Revolution, die sich bereits einmal in den Ein- 
geweiden einer Gesellschaft vollzogen hat, zurückdämmen 
und sich ihrer rechtlichen Anerkennung widersetzen oder 
einer solchen Gesellschaft oder einzelnen, die sich bei 
diesem Hebammendienst beteiligen, den Vorwurf machen 
zu wollen, daß sie revolutionär seien. Ist die Revolution 

165 



drin in der Gesellschaft, in ihren tatsächlichen Verhält- 
nissen, so muß sie, da hilft nichts, auch herauskommen 
und in die Gesetzsammlung übergehen. 

Wie sich dies verhält und wie weit es hierin in der 
Zeit, von der ich spreche, bereits gekommen war, sehen 
Sie am besten an einer Tatsache, die ich noch erwähnen 
will. — 

Ich habe Ihnen vorhin von der Teilung der Arbeit 
gesprochen, deren Entwicklung darin besteht, jede Pro- 
duktion in eine Reihe ganz einfacher, mechanischer und 
verstandsloser Operationen zu zerlegen. 

Indem diese Zerlegung immer weiter fortschreitet, ent- 
deckt man endlich, daß sich diese einzelnen Operationen, 
da sie ganz einfach und verstandslos sind, ebensogut und 
besser auch von verstandslosen Faktoren vollbringen 
lassen, und so erfindet im Jahre 1775, also 14 Jahre 
vor der französischen Revolution, Arkwright in England 
die erste Maschine, seine berühmte Baumwollenspinn- 
maschine. 

Man kann sagen, daß diese Maschine an und für sich 
schon die Revolution nicht hervorbrachte, dazu geht ihr 
diese Erfindung, die überdies auch nicht augenblicklich in 
Frankreich eingeführt wurde, viel zu kurze Zeit vorher, 
sondern daß sie die bereits tatsächlich eingetretene, be- 
reits vollzogene Revolution in sich verkörperte. Sie war 
selbst schon, so unschuldig sie aussah, diese Maschine, 
die lebendig gewordene Revolution. 

Die Gründe hierfür sind einfach. 

Sie werden von der Zunftverfassung gehört haben, in 
welcher sich die mittelalterliche Produktion bewegte. 

Ich kann hier auf das Wesen der mittelalterlichen 
Zünfte so wenig eingehen, wie auf dasjenige der seit der 
französischen Revolution überall an die Stelle der Zünfte 

166 



getretenen freien Konkurrenz. Ich kann hier nur in Weise 
einer Versicherung die Tatsache feststellen, das das mittel- 
alterliche Zunftwesen untrennbar mit den anderweitigen 
Einrichtungen des Mittelalters verbunden war. Kann ich 
Ihnen aber auch heut die Gründe dieser untrennbaren 
Verbindungen nicht klar legen, so läßt sich die Tatsache 
selbst doch schon geschichtlich beweisen. Die Zünfte 
haben das ganze Mittelalter hindurch bis zur französi- 
schen Revolution gedauert. Schon im Jahre 1672 wird 
über ihre Aufhebung auf dem deutschen Reichstag ver- 
handelt — aber vergeblich. Ja schon im Jahre 1614 
wird auf den französischen Etats generaux, den franzö- 
sischen Reichsständen, von der Bourgeoisie die Abschaf- 
fung der Zünfte, welche sie in der Produktion bereits 
überall beengten, verlangt. Ebenso vergeblich. Ja noch 
mehr, dreizehn Jahre vor der Revolution, im Jahre 1776, 
hebt ein reformierender Minister in Frankreich, der be- 
rühmte Turgot, die Zünfte auf. Aber die feudale pri- 
vilegierte Welt des Mittelalters erblickte sich, und mit 
vollkommenem Recht, in Todesgefahr, wenn ihr Lebens- 
prinzip, das Privileg, nicht alle Klassen der Gesellschaft 
durchdränge, und so wird denn der König sechs Monate 
nach Aufhebung der Zünfte vermocht, sein Edikt zu 
widerrufen und die Zünfte wieder herzustellen. Erst die 
Revolution stürzte — diese aber auch an einem Tage 
durch den Bastillesturm — was in Deutschland seit 1672, 
in Frankreich seit 1614, also seit fast zwei Jahrhun- 
derten, auf legalem Wege vergeblich erstrebt worden 
war. 

Sie ersehen daraus, meine Herren, daß, welche große 
Vorteile auch dem Reformieren auf legalem Wege zu- 
kommen, dieser doch wieder bei allen wichtigeren Punk- 
ten den einen großen Nachteil hat, von einer sich über 

167 



ganze Jahrhunderte hin erstreckenden Ohnmacht zu sein, 
und andererseits, daß der revolutionäre Weg, mit wie 
unleugbaren Nachteilen er auch verbunden ist, dafür den 
einen Vorteil hat, schnell und energisch zu einem prak- 
tischen Ziele zu führen. 

Halten Sie nun, meine Herren, mit mir einen Augen- 
blick die Tatsache fest, daß die Zünfte in einer untrenn- 
baren Weise mit der gesamten gesellschaftlichen Ein- 
richtung des Mittelalters verbunden waren, so ersehen 
Sie sofort, wie die erste Maschine, jene Baumwollen- 
spinnmaschine, die Arkwright erfand, eine vollständige 
Umwälzung jener gesellschaftlichen Zustände bereits in 
sich enthielt. 

Denn wie sollte die Produktion mit Maschine möglich 
sein unter der Zunftverfassung, bei welcher die Anzahl 
von Gesellen und Lehrlingen, welche ein Meister halten 
durfte, in jeder Lokalität gesetzlich bestimmt war ? Oder 
wie sollte unter der Zunftverfassung, bei welcher die 
verschiedenen Arbeitszweige auf das genaueste gesetz- 
lich voneinander abgegrenzt waren und jeder Meister nur 
einen derselben betreiben durfte, so daß z. B. die Schnei- 
der von Paris mit den Flickschneidern, die Nagelschmiede 
mit den Schlossern hundertjährige Prozesse führten, um 
die Grenzen zwischen ihren Gewerben festzustellen — 
wie sollte unter einer solchen Zunftverfassung die Pro- 
duktion mit einem System von Maschinen möglich sein, 
welche vielmehr die Verbindung der verschiedenartigsten 
Arbeitsgattungen unter der Hand eines und desselben 
Kapitals erfordert ? 

Es war also dahin gekommen, daß die Produktion 
selbst durch ihre beständige schrittweise Vervollkomm- 
nung Produktionsinstrumente hervorgebracht hatte, welche 
den bestehenden Zustand der Dinge in die Luft sprengen 

168 



mußten, Produktionsinstrumente und Produktionsweisen, 
welche in diesem Zustand keinen Platz und Entwicke- 
lungsraum mehr finden konnten. 

In diesem Sinne, sagte ich, war die erste Maschine 
bereits an und für sich eine Revolution, denn sie trug in 
ihren Kämmen und Rädern, so wenig ihr dies auch bei 
der äußerlichen Betrachtung anzusehen gewesen wäre, 
bereits im Keime den ganzen auf die freie Konkurrenz 
gebauten neuen Zustand der Gesellschaft in sich, der 
sich mit der Kraft und Notwendigkeit des Lebens aus 
diesem Keime entwickeln mußte. 

Und so mag es, wenn ich nicht sehr irre, auch heute 
sein, meine Herren, daß bereits mehrfache Erscheinungen 
existieren, welche einen neuen Zustand der Dinge in sich 
tragen und ihn mit Notwendigkeit aus sich entwickeln 
müssen, Erscheinungen, denen man dies gleichwohl auf 
den äußerlichen Blick durchaus nicht ansieht, so daß an 
ihnen, während man unbedeutende Agitatoren verfolgt, 
selbst die Behörden nicht nur unbefangen vorübergehen, 
sondern sie sogar als notwendige Träger unserer Kultur 
gelten lassen, als Blüten und Höhepunkte derselben be- 
grüßen und ihnen bei Gelegenheit anerkennende und 
preisende Festreden halten. 

Nach allen diesen Erörterungen, meine Herren, wer- 
den Sie nun ganz begreifen die wahre Bedeutung der be- 
rühmten Broschüre, welche 1788, ein Jahr vor der fran- 
zösischen Revolution, der Abbe Sieyes veröffentlichte, 
und welche sich in die Worte resümiert : qu'est-ce que 
c'est que le tiers etat ? rien ! qu'est ce qu'il doit etre ? tout ! 

Tiers etat, oder dritter Stand, wurde nämlich in Frank- 
reich die Bourgeoisie deshalb genannt, weil sie auf den 
französischen Reichsständen den beiden bevorrechteten 
Ständen, dem Adel und der Geistlichkeit, gegenüber den 

169 



dritten Stand bildete, der das ganze nicht privilegierte 
Volk bedeutete. 

Jene Broschüre faßt sich also in die beiden von Sieyes 
daselbst aufgestellten Fragen und erteilten Antworten zu- 
sammen : „Was ist der dritte Stand ? Nichts ! Was sollte 
er sein ? Alles !" 

So formuliert Sieyes diese beiden Fragen und Ant- 
worten. Schärfer und richtiger ausgedrückt war aber, wie 
aus allem Früheren folgt, die wahre Bedeutung dieser 
Fragen und Antworten vielmehr folgende : 

„Was ist der dritte Stand faktisch, tatsächlich? 
Alles. 

Was aber ist er rechtlich? Nichts!" 

Es handelte sich also darum, die rechtliche Stel- 
lung des dritten Standes seiner tatsächlichen Bedeu- 
tung gleich zu machen'; es handelte sich darum, seine 
tatsächlich schon vorhandene Bedeutung auch zur 
rechtlichen Sanktion und Anerkennung zu bringen — 
und dies eben ist das Werk und die Bedeutung der sieg- 
reichen Revolution, die 1789 in Frankreich ausbrach und 
ihren umgestaltenden Einfluß auch auf die anderen 
Länder Europas ausübte. 

Ich habe Ihnen hier nicht, meine Herren, die Geschichte 
der französischen Revolution zu geben. Nur die wichtig- 
sten und entscheidendsten Übergangspunkte der gesell- 
schaftlichen Perioden können wir hier betrachten, und 
auch diese nur wegen der sonst dazu erforderlichen Zeit- 
dauer, ganz kurz und flüchtig. 

Es ist daher hier die Frage aufzuwerfen, wer war 
dieser dritte Stand oder die Bourgeoisie, welche durch 
die französische Revolution den Sieg über die privile- 
gierten Stände und die Herrschaft über den Staat er- 
langt ? 

170 



Da dieser dritte Stand den privilegierten, gesetzlich 
bevorrechteten Ständen der Gesellschaft gegenüberstand, 
so faßte er damals im ersten Augenblick sich selbst als 
gleichbedeutend mit dem gesamten Volke, seine Sache 
als die Sache der ganzen Menschheit auf. Daher die 
erhebende und gewaltige Begeisterung, die in jener Peri- 
ode herrscht. Die Menschenrechte werden erklärt 
und es scheint, als habe mit der Befreiung und Herr- 
schaft des dritten Standes alle gesetzliche Bevorrechtung 
in der Gesellschaft aufgehört, und als sei jede recht- 
liche, privilegierte Unterscheidung in die eine Frei- 
heit des Menschen untergegangen. 

Zwar schreibt schon damals, ganz im Anfang der Be- 
wegung, im April 1789 bei Gelegenheit der Wahlen zu 
den Reichsständen, die vom König mit der Bestimmung 
zusammengerufen waren, daß der dritte Stand diesmal 
allein ebenso viele Vertreter schicken solle, wie Adel und 
Geistlichkeit zusammengenommen, zwar schreibt schon da- 
mals ein durchaus nicht revolutionäres Blatt 1 ) wie folgt: 
,,qui peut nous dire, si le despotisme de la bourgeoisie 
ne succedera pas ä la pretendue aristocratie des nobles ? 
zu deutsch: „Wer kann uns sagen, ob der Despotismus 
der Bourgeoisie nicht folgen wird auf die angebliche Ari- 
stokratie der Adligen?" 

Aber solche Rufe wurden in der allgemeinen Be- 
geisterung damals noch völlig überhört. 

Nichtsdestoweniger müssen wir zu jener Frage zurück- 
kehren ; wir müssen die Frage bestimmt aufwerfen : War 
die Sache des dritten Standes wirklich die Sache der 
ganzen Menschheit, oder trug dieser dritte Stand, 



1 ) Der Ami du roi, siehe Buchez et Roux, Hist. Parlament. 

f.I. P . 310. 

171 



die Bourgeoisie, innerlich noch einen vierten Stand in 
seinem Herzen, von welchem er sich seinerseits rechtlich 
abscheiden und ihn seiner Herrschaft unterwerfen wollte ? 

Es ist hier an der Zeit, meine Herren, wenn ich nicht 
Gefahr laufen will, daß mein Vortrag vielleicht großen 
Mißverständnissen ausgesetzt sei, mich über die Bedeu- 
tung, des Wortes Bourgeoisie oder große Bourgeoisie 
als politischer Parteibezeichnung, mich über die 
Bedeutung, die das Wort Bourgeoisie in m e i n e m Munde 
hat, auszusprechen. 

In die deutsche Sprache würde das Wort : Bourgeoisie 
mit Bürgertum zu übersetzen sein. Diese Bedeutung 
aber hat es bei mir nicht; Bürger sind wir alle, der 
Arbeiter, der Kleinbürger, der Großbürger usw. Das 
Wort Bourgeoisie hat vielmehr im Laufe der Geschichte 
die Bedeutung angenommen, eine ganz bestimmte po- 
litische Richtung zu bezeichnen, die ich nun sofort 
darlegen will. 

Die gesamte nicht adlige bürgerliche Klasse zerfiel, 
als die französische Revolution eintrat, und zerfällt noch 
heute im großen und ganzen wieder in zwei Unterklassen ; 
nämlich erstens die Klasse derer, welche ganz oder 
hauptsächlich aus ihrer Arbeit ihr Einkommen be- 
ziehen und hierin durch gar kein oder nur durch ein be- 
scheidenes Kapital unterstützt werden, welches ihnen eben 
die Möglichkeit gibt, eine produktive, sie und ihre Fa- 
milie ernährende Tätigkeit auszuüben ; in diese Klasse 
gehören also die Arbeiter, die Kleinbürger und Hand- 
werker und im ganzen die Bauern. Und zweitens die 
Klasse derer, welche über einen großen bürgerlichen Be- 
sitz, über das große Kapital verfügen und auf Grund 
einer solchen großen Kapitalbasis produzieren oder 
Renteneinkommen daraus beziehen. Man könnte diese die 

172 



Großbürger nennen. Aber auch ein Großbürger, 
meine Herren, ist darum an und für sich noch durchaus 
kein Bourgeois ! 

Kein Bürgerlicher hat etwas dagegen, wenn ein Ad- 
liger sich in seinem Zimmer über seine Ahnen und seinen 
Grundbesitz freut. Aber wenn der Adlige diese Ahnen 
oder diesen Grundbesitz zur Bedingung einer besonderen 
Geltung und Berechtigung im Staat, zur Bedingung einer 
Herrschaft über den Staatswillen machen will, — dann 
beginnt der Zorn des Bürgerlichen gegen den Adligen, 
und er nennt ihn einen Feudalen. 

Es verhält sich nur ganz entsprechend mit den tatsäch- 
lichen Unterschieden des Besitzes innerhalb der bürger- 
lichen Welt. 

Daß sich der Großbürger in seinem Zimmer der 
großen Annehmlichkeit und des großen Vorteils erfreue, 
welche ein großer bürgerlicher Besitz für den Besitzen- 
den in sich schließt, — nichts einfacher, nichts natür- 
licher und nichts rechtmäßiger als das ! 

So sehr der Arbeiter und der Kleinbürger, mit einem 
Worte die ganze nicht Kapital besitzende Klasse, berech- 
tigt ist, vom Staate zu verlangen, daß er sein ganzes 
Sinnen und Trachten darauf richte, wie die kummervolle 
und notbeladene materielle Lage der arbeitenden Klassen 
zu verbessern, und wie auch ihnen, durch deren Hände 
alle die Reichtümer produziert worden, mit denen unsere 
Zivilisation prunkt, deren Händen alle die Produkte ihre 
Entstehung verdanken, ohne welche die gesamte Gesell- 
schaft keinen Tag existieren könnte, zu einem reich- 
licheren und gesicherten Erwerbe und damit wieder zu 
der Möglichkeit geistiger Bildung und somit erst zu 
einem wahrhaft menschenwürdigen Dasein zu verhelfen 
sei — wie sehr, sage ich, die arbeitenden Klassen auch 

173 



berechtigt sind, dies vom Staate zu fordern und dies als 
seinen wahrhaften Zweck hinzustellen, so darf und wird 
dennoch der Arbeiter niemals vergessen, daß alles ein- 
mal erworbene gesetzliche Eigentum vollständig unantast- 
bar und rechtmäßig ist. 

Wenn aber der Großbürger, nicht zufrieden mit der 
tatsächlichen Annehmlichkeit eines großen Besitzes, 
den bürgerlichen Besitz, das Kapital, auch noch 
als die Bedingung hinstellen will, an der Herrschaft 
über den Staat, an der Bestimmung des Staatswillens 
und Staatszweckes teilzunehmen, dann erst wird der 
Großbürger zum Bourgeois, dann macht er die Tatsache 
des Besitzes zur rechtlichen Bedingung der politischen 
Herrschaft, dann charakterisiert er sich als einen neuen 
privilegierten Stand im Volke, der nun das herr- 
schende Gepräge seines Privilegiums allen gesellschaft- 
lichen Einrichtungen ebensogut aufdrücken will, wie dies 
der Adel im Mittelalter, wie wir gesehen haben, mit dem 
Privilegium des Grundbesitzes getan 1 ). 



*) Das ist eine für die sozialtheoretische Begriffsbestim- 
mung unhaltbare Einschränkung. Es unterscheidet gerade den 
Bourgeois vom Feudalen, daß seine politische und soziale 
Machtstellung auch ohne formalrechtliche Privilegien besteht, 
eine bloße Wirkung seiner ökonomischen Übermacht ist. 
Lassalle zwingt sich, indem er dem Begriff des Bourgeois diese 
enge Grenze zieht, in der Folge zu Behauptungen, die durchaus 
nicht mit dem tatsächlichen Verlauf der Dinge übereinstimmen, 
und verwickelt sich in allerhand Widersprüche. So z. B. in dem, 
was er in bezug auf die Einführung des Dreiklassen-Wahl- 
systems in Preußen, in bezug auf die Zeitungsstempelsteuer usw. 
sagt. Das sind, wie Lassalle in ,,Die Wissenschaft und die Ar- 
beiter" auch anerkennt, Regierungsmittel halbfeudaler, polizei- 
absolutistischer Staaten, aber keine der entwickelten Bourgeoisie- 
staaten. D. H. 

174 



Die Frage, die wir also in bezug auf die französische 
Revolution und die von ihr eingeleitete Geschichtsperiode 
zu erheben haben, ist somit die : hat sich der dritte 
Stand, der durch die französische Revolution zur Herr- 
schaft kam, in diesem Sinne als Bourgeoisie aufgefaßt 
und das Volk seiner privilegierten politischen Herrschaft 
unterwerfen wollen und unterworfen ? 

Die Antwort hierauf haben die großen Tatsachen der 
Geschichte zu erteilen, und diese Antwort ist eine ent- 
schieden bejahende. 

Wir können nur einen rapiden Blick auf die aller- 
wichtigsten dieser Tatsachen werfen, die aber zur Ent- 
scheidung der Frage hinreichen. 

Schon in der ersten Verfassung, welche die Folge der 
französischen Revolution war, in der Verfassung vom 
3. September 1791, wird (Kap. I Sekt. I und II) der 
Unterschied zwischen citoyen activ und citoyen passiv, 
zwischen aktiven Bürgern und passiven Bürgern auf- 
gestellt. Nur die aktiven Bürger erhalten das Wahlrecht, 
und ein aktiver Bürger ist, dieser Verfassung zufolge, 
nur derjenige, der eine direkte Steuer von einer ge- 
wissen näher bestimmten Höhe zahlt. 

Dieser Steuerbetrag war damals seinem Umfange nach 
noch mäßig bestimmt ; er sollte nur den Wert dreier 
Arbeitstage, also wenn wir den Arbeitstag z. B. auf 
10 Sgr. schätzen, den Wert von 1 Taler betragen. Aber 
noch wichtiger war, daß alle diejenigen für nicht aktive 
Bürger erklärt wurden, welche serviteurs ä gages waren, 
um Lohn dienten, durch welche Bestimmung der Ar- 
beiterstand ausdrücklich vom Wahlrecht ausgeschlossen 
wurde. Endlich kommt es bei solchen Fragen nicht ein- 
mal auf den Umfang an, sondern auf das Prinzip. 

Es war ein Zensus eingeführt; d.h. ein bestimmter 

175 



bürgerlicher Besitz als die Bedingung hingestellt, 
durch das Wahlrecht — dieses erste und wichtigste aller 
politischen Rechte — an der Bestimmung des Staats- 
willens und Staatszweckes teilnehmen zu können. 

Alle diejenigen, welche überhaupt keine direkte Steuer 
oder keine von diesem Betrage zahlten, oder Lohn- 
arbeiter waren, waren von der Herrschaft über den 
Staat ausgeschlossen und zu einer beherrschten unter- 
worfenen Masse gemacht. Der bürgerliche Besitz 
oder der Kapitalbesitz war die Bedingung zur Herr- 
schaft über den Staat geworden, wie im Mittelalter der 
adlige Besitz oder der Grundbesitz. 

Dies Prinzip des Zensus bleibt — mit Ausnahme einer 
sehr kurzen Periode, der französischen Republik von 
1793, die an ihrer eigenen Unklarheit und an der ganzen 
Lage der damaligen Verhältnisse zugrunde ging, und auf 
die ich hier nicht näher eingehen kann — das leitende 
Prinzip aller Verfassungen, die aus der französischen 
Revolution hervorgingen. 

Ja, mit jener Konsequenz, die allen Prinzipien eigen 
ist, mußte sich dasselbe gar bald auch. zu einem ganz 
anderen quantitativen Umfang entwickeln. 

In der Verfassung von 1814 wurde von der oktroyier- 
ten Charte, die Louis XVIII. erließ, ein direkter Steuer- 
betrag von 300 Frank, also von 80 Taler, an Stelle 
jenes früheren vom Werte dreier Arbeitstage als Be- 
dingung des Wahlrechts festgestellt. Die Julirevolution 
von 1830 bricht aus, und nichtsdestoweniger wird durch 
das Gesetz vom 19. April 1831 ein direkter Steuerbetrag 
von 200 Frank, also von zirka 53 Taler, als Bedingung 
des Wahlrechts gefordert. 

Was unter Louis Philipp und Guizot das pays legal, 
das gesetzliche Land, nämlich das „gesetzlich in Betracht 

176 



kommende Land" genannt wurde, bestand aus 200000 
Männern. Es gab nicht mehr als 200000 mit jenem 
bürgerlichen Besitz ausgerüstete Wähler in Frankreich, 
welche die Herrschaft führten über ein Land von über 
30 Millionen Einwohnern. 

Es muß hier beiläufig bemerkt werden, daß es selbst- 
redend ganz gleichgültig ist, ob das Prinzip des Zensus, 
die Ausschließung der Nichtbesitzenden vom Wahlrecht 
auftritt, wie in den angeführten Verfassungen, in direk- 
ter und offener, oder in einer irgendwie verkappten 
Form. Die Wirkung ist immer dieselbe. 

So konnte die zweite französische Republik im Jahre 
1850 das einmal erklärte allgemeine und direkte Wahl- 
recht, das wir im Verlauf noch betrachten werden, un- 
möglich offen widerrufen. Aber sie half sich damit, daß 
sie durch das Gesetz vom 31. Mai 1850 nur solche Bür- 
ger zum Wahlrecht in einem Orte zuließ, welche an dem- 
selben Ort schon seit mindestens drei Jahren ununter- 
brochen domiziliert waren. Weil nämlich die Arbeiter in 
Frankreich durch ihre Lage häufig gezwungen sind, den 
Ort zu wechseln und in einer anderen Gemeinde Arbeit 
und Beschäftigung zu suchen, hoffte man, und mit gutem 
Grunde, überaus große Massen von Arbeitern, die den 
Nachweis eines dreijährigen ununterbrochenen Domizils 
an demselben Ort nicht führen konnten, von dem Wahl- 
rechte auszuschließen. 

Hier haben Sie also einen Zensus in verkappter Form. 

Noch viel schlimmer ist es bei uns seit dem oktroyierten 
Dreiklassen- Wahlgesetz, wo also, je nach den Verhält- 
nissen der Lokalität, 3, 10, 30 und mehr nichtbesitzende 
Wähler der dritten Klasse nur dasselbe Wahlrecht aus- 
üben, wie ein einziger Kapitalbesitzer, ein Großbürger, 
welcher der ersten Wählerklasse angehört, so daß also 

13 L.t.aUc Gm Schrift« . Band II. 177 



in Wahrheit, wäre das Verhältnis z. B. im Durchschnitt 
wie 1:10, immer je neun Männer von zehn solchen, 
welche im Jahre 1848 Wahlrecht besaßen, es durch das 
oktroyierte Dreiklassen- Wahlgesetz des Jahres 1849 ver- 
loren haben und es nur noch zum Schein ausüben. 

Um Ihnen aber zu zeigen, wie sich dies nun wirklich 
im Durchschnitt verhält, brauche ich Ihnen bloß einige 
auf offiziellen amtlichen Listen beruhende Zahlen mit- 
zuteilen. 

Im Jahre 1848 hatten wir infolge des damals ein- 
geführten allgemeinen Wahlrechts 3661993 Urwähler. 

Durch das oktroyierte Dreiklassen-Wahlgesetz vom 
30. Mai 1849 wurde nun zuvörderst dadurch, daß man 
denjenigen, welche keinen festen Wohnsitz hatten, oder 
Armenunterstützung empfingen, das Wahlrecht entzog, die 
Zahl der Wähler auf 3255703 herabgesetzt. 406000 
Männern wurde also schon hierdurch das Wahlrecht ent- 
zogen. Dies war jedoch noch das wenigste. 

Die übrig bleibenden 3255000 Urwähler zerfielen 
nun nach dem oktroyierten Wahlgesetz in drei Klassen, 
und zwar gehörten laut den amtlichen Listen, die nach 
Erlaß des oktroyierten Wahlgesetzes im Jahre 1849 auf- 
genommen wurden : 

1 . zur ersten Wählerklasse . . . 153808 Mann 

2. zur zweiten Wählerklasse . . . 409 949 Mann 

3. zur dritten Wählerklasse . . .2691950 Mann 

Lassen wir nun selbst die zweite Wählerklasse ganz 
aus dem Spiel und vergleichen nur die erste und die dritte 
Wählerklasse, die Großbürger und die Nichtbesitzenden, 
miteinander, so üben also 153800 Reiche dasselbe Wahl- 
recht aus, wie 2691950, die zur Arbeiter-, Kleinbürger- 
und Bauernklasse gehören, d.h. ein Reicher übt das- 

178 



selbe Wahlrecht aus, das siebzehn Nichtbesitzende aus- 
üben. Und gehen wir nun von der tatsächlichen Grund- 
lage aus, daß im Jahre 1848 durch das Gesetz vom 
8. April 1848 bereits das allgemeine Wahlrecht gesetz- 
lich bestand, daß damals also 153800 Arbeiter oder 
Kleinbürger beim Wählen 153800 Reiche aufwogen, 
also ein Nichtbesitzender einen Reichen aufwog, so 
zeigt sich, daß jetzt, wo erst siebzehn Ärmere das 
Wahlrecht eines Reichen aufwiegen, immer 16 Arbeitern 
und Kleinbürgern unter 17 ihr gesetzliches Wahlrecht 
entrissen worden ist. 

Aber auch dies, meine Herren, ist nur das Durch- 
schnitts Verhältnis. In der Wirklichkeit gestaltet sich die 
Sache, wegen der verschiedenen Verhältnisse der Loka- 
litäten, noch ganz anders, noch viel ungünstiger, am un- 
günstigsten überall da, wo die Ungleichheiten des Besitzes 
am entwickeltsten sind. So hat der Regierungsbezirk Düs- 
seldorf 6356 Wähler erster Klasse und 166300 Wähler 
dritter Klasse; es üben also dort erst 26 Wähler dritter 
Klasse dasselbe Wahlrecht aus, wie ein Reicher. 

Kehren wir von dieser Ausführung zu unserem Haupt- 
faden zurück, so haben wir also gezeigt und haben weiter 
zu zeigen, wie, seitdem durch die französische Revolution 
die Bourgeoisie zur Herrschaft gelangte, jetzt ihr Element, 
der bürgerliche Besitz, zum herrschenden Prinzip aller 
gesellschaftlichen Einrichtungen gemacht wird; wie die 
Bourgeoisie, ganz so verfahrend, wie der Adel im Mittel- 
alter mit dem Grundbesitz, jetzt das herrschende und 
ausschließende Gepräge ihres besonderen Prinzips, des 
bürgerlichen oder Kapitalbesitzes, das Gepräge ihres 
Privilegiums allen Einrichtungen der Gesellschaft auf- 
drückt. Die Parallele zwischen Adel und Bourgeoisie ist 
darin eine vollständige. 

»• 170 



In bezug auf den wichtigsten Fundamentalpunkt, auf 
die Reichsverfassung, haben wir dies bereits betrachtet. 
Wie im Mittelalter der Grundbesitz das herrschende Prin- 
zip der Vertretung auf den deutschen Reichstagen war, 
so ist jetzt im direkten oder verkappten Zensus der Steuer- 
betrag und somit, da dieser durch das Kapitalvermögen 
eines Mannes bedingt wird, in letzter Instanz der Kapi- 
talbesitz dasjenige, was das Wahlrecht zu den Kam- 
mern und somit den Anteil an der Herrschaft über den 
Staat, bestimmt. 

Ebenso in bezug auf alle anderen Einrichtungen, bei 
denen ich Ihnen im Mittelalter den Grundbesitz als 
das herrschende Prinzip nachgewiesen habe. 

Ich hatte Sie damals auf die Steuerfreiheit des 
adligen Grundbesitzes im Mittelalter aufmerksam gemacht 
und hatte Ihnen gesagt, daß jeder herrschende privile- 
gierte Stand die Lasten zur Aufrechterhaltung des öf- 
fentlichen Wohles auf die unterdrückten, nicht besitzen- 
den Klassen abzuwälzen sucht. 

Ganz ebenso die Bourgeoisie. Zwar kann sie freilich 
nicht offen erklären, daß sie steuerfrei sein will. Ihr aus- 
gesprochenes Prinzip ist vielmehr in der Regel, daß jeder 
im Verhältnis zu seinem Einkommen steuern solle. Aber 
sie erreicht wiederum, mindestens so gut es geht, dasselbe 
Resultat in verkappter Form durch die Unterscheidung 
von direkten und indirekten Steuern. 

Direkte Steuern, meine Herren, sind solche, welche, 
wie die klassifizierte Einkommensteuer oder die Klassen- 
steuer, vom Einkommen erhoben werden und sich daher 
nach der Größe des Einkommens und Kapitalbesitzes 
bestimmen. Indirekte Steuern aber sind solche, die auf 
irgendwelche Bedürfnisse, z. B. auf Salz, Getreide, Bier, 
Fleisch, Heizungsmaterial, oder z. B. auf Bedürfnis nach 

180 



Rechtsschutz, Justizkosten, Stempelbogen usw. gelegt wer- 
den, und die sehr häufig der einzelne in dem Preise der 
Dinge bezahlt, ohne zu wissen und zu merken, daß er 
jetzt steuert, daß es die Steuer ist, welche ihm den 
Preis der Dinge verteuert. 

Nun wird Ihnen bekannt sein, meine Herren, daß je- 
mand, der 20-, 50-, 100 mal so reich ist, als ein anderer, 
deshalb durchaus nicht 20-, 50-, 100 mal so viel Salz, 
Brot, Fleisch, 50- oder 100 mal so viel Bier oder Wein 
trinkt, 50- oder 100 mal so viel Bedürfnis nach Ofen- 
wärme und also nach Heizungsmaterial hat, wie ein Ar- 
beiter oder Kleinbürger. 

Hierdurch kommt es, daß der Betrag aller indirekten 
Steuern, statt die Individuen nach Verhältnis ihres Kapi- 
tals und Einkommens zu treffen, seinem bei weitem größ- 
ten Teile nach von den Unbemittelten, von den ärmeren 
Klassen der Nation gezahlt wird. Nun hat zwar die Bour- 
geoisie die indirekten Steuern nicht eigentlich erfunden ; 
sie existierten schon früher. Aber die Bourgeoisie hat sie 
erst zu einem unerhörten Systeme entwickelt und ihnen 
beinahe den gesamten Betrag der Staatsbedürfnisse auf- 
gebürdet. 

Ich werfe, um Ihnen dies zu zeigen, z. B. einen Blick 
auf den preußischen Staatshaushalt des Jahres 1855. 

Die Gesamteinnahmen des Staates in diesem Jahre 
betrugen in runder Summe 108930000 Taler. Davon 
gehen ab, aus den Domänen und Forsten fließend, also 
ein Staatseinkommen aus Besitzungen, das hier nicht in 
Betracht kommen kann, 1 1 967 000 Taler. Es bleiben 
also etwa 97 Millionen anderweitiger Staatseinnahmen 
übrig. Von diesen Einnahmen würden der Einteilung des 
Budgets zufolge etwa 26 Millionen aus direkten Steuern 
erhoben. Dies ist aber auch nicht wahr und scheint bloß 

181 



so, weil unser Budget dabei nirgends nach wissenschaft- 
lichen Grundsätzen verfährt, sondern sich nur danach rich- 
tet, in welcher Weise äußerlich die Steuern eingetrieben 
werden. Von diesen 26 Millionen gehen vielmehr ab 
10 Millionen Grundsteuer, die zwar von dem Grund- 
besitzer direkt erhoben, von ihm aber wieder auf den 
Getreidepreis abgewälzt und somit definitiv von den Ge- 
treidekonsumenten bezahlt werden, daher eine indirekte 
Steuer bilden. Es gehen aus denselben Gründen ab 
2900000 Taler Gewerbesteuer. 

An Einnahmen aus wirklich direkten Steuern bleiben 
nur übrig : 

2 928 000 Taler aus der klassifizierten Einkommen- 
steuer, 
7884000 ,, aus der Klassensteuer und 
2036000 ,, aus dem Zuschlag, 
zus.T284800ÖTaler. 

Also 12 800000 Taler, meine Herren, fließen in 
Wahrheit aus direkten Steuern auf 97 Millionen Staats- 
einnahmen. Was über diese 12 800000 Taler hinausgeht, 
das wird — man muß hier wieder nicht der unwissen- 
schaftlichen Rubrizierung des Budgets folgen, welches 
z. B. den Ertrag des Salzmonopols von 8300000 Taler 
oder die Einnahmen aus dem Justizdienst von 8849000 
Taler nicht zu den indirekten Steuern rechnet — was 
über diese 12800000 Taler hinausgeht, das wird, sage 
ich, mit Ausnahme weniger und sehr unbedeutender Posten, 
mit denen es eine besondere Bewandtnis hat, samt und 
sonders aus Einnahmequellen aufgebracht, welche die Na- 
tur von indirekten Steuern haben, das wird also durch 
indirekte Steuern aufgebracht. 

Die indirekte Steuer, meine Herren, ist somit das In- 

182 



stitut, durch welches die Bourgeoisie das Privilegium 
der Steuerfreiheit für das große Kapital ver- 
wirklicht und die Kosten des Staatswesens den ärmeren 
Klassen der Gesellschaft aufbürdet. 

Bemerken Sie zugleich, meine Herren, den eigentüm- 
lichen Widerspruch und die eigentümliche Gerechtigkeit 
des Verfahrens, die gesamten Staatshaushaltsbedürfnisse 
den indirekten Steuern und somit dem armen Vo 1 k e 
aufzubürden, zum Maßstabe aber und zur Bedingung des 
Wahlrechts und somit des politischen Herrschaftsrechts, 
die direkten Steuern zu machen, welche zu dem 
Gesamtbedürfnis des Staates von 108 Millionen nur den 
verschwindend kleinen Beitrag von 12 Millionen liefern! 

Ich sagte Ihnen ferner, meine Herren, von dem Adel 
des Mittelalters, daß alle bürgerliche Tätigkeit und Indu- 
strie in sozialer Mißachtung bei ihm stand. 

Ganz analog heute. Zwar jede Art von Arbeit ist 
heute gleich geachtet, und wenn einer beim Lumpensam- 
meln oder Abtrittfegen zum Millionär würde, so würde 
er gewiß sein können, eine große Achtung in der Gesell- 
schaft zu finden. 

Aber mit welcher sozialen Mißachtung denen begegnet 
wird, welche, gleichviel worin und wie sehr sie arbeiten, 
keinen bürgerlichen Besitz hinter sich haben, — nun, das 
ist eine Tatsache, die Sie nicht aus meinem Vortrage zu 
erfahren brauchen, sondern der Sie leider oft genug im 
täglichen Leben begegnen können. 

Ja, in gar mancher Hinsicht führt die Bourgeoisie die 
Herrschaft ihres besonderen Privilegiums und Elements 
mit noch strengerer Konsequenz durch, als dies der Adel 
im Mittelalter mit dem Grundbesitz getan hatte. 

Der Volksunterricht — ich spreche hier von dem Un- 
terricht der Erwachsenen — war im Mittelalter der Geist - 

183 



lichkeit überlassen. Seitdem haben die Zeitungen dies 
Amt übernommen. Durch che Kautionen aber, welche 
die Zeitungen stellen müssen, und noch viel mehr durch 
die Stempelsteuer, welche bei uns wie in Frankreich 
und anderwärts auf die Zeitungen gelegt wird, wird eine 
täglich erscheinende Zeitung zu einem sehr kostspieligen, 
nur bei sehr erheblichen Kapitalmitteln in das Leben zu 
rufenden Institut, so daß dadurch jetzt selbst die Fähig- 
keit auf die Volksm einung wirken, sie aufklären und 
leiten zu können, ein Privilegium des großen Kapitalbe- 
sitzes geworden ist. 

Wäre dies nicht, meine Herren, so würden Sie ganz 
andere und viel bessere Zeitungen besitzen ! 

Es ist von Interesse, zu sehen, meine Herren, wie früh 
dies Bestreben der großen Bourgeoisie, aus der Presse 
ein Privilegium des Kapitals zu machen, bereits auftritt, 
und in welcher naiven, unverhüllten Form. Am 24. Juli 
1789, wenige Tage nach dem Bastillensturm, also schon 
in den ersten Tagen, in welchen die Bourgeoisie die poli- 
tische Herrschaft eroberte, erließen die städtischen Re- 
präsentanten der Gemeinde von Paris einen Beschluß, 
durch welchen sie die Drucker für verantwortlich erklären, 
wenn sie Broschüren oder Flugblätter veröffentlichen von 
Schriftstellern ,,sans existence connue", „ohne notorisch 
bekannte Existenzmittel" 1 ). Die soeben erst eroberte 
Preßfreiheit sollte also nur für Schriftsteller von ,, noto- 
risch bekannten Existenzmitteln" da sein. Das Eigen- 
tum erscheint hier als Bedingung für die Preßfreiheit, 
ja eigentlich sogar für die Moralität eines Schriftstellers ! 
Diese Naivität der ersten Tage der Bourgeoisherrschaft 
spricht nur in kindlich offener Weise aus, was heut in 



1 ) S. den Arrete bei Buchez et Roux, Hist. pari. T. II. p. 192. 
184 



künstlicher Form durch Kautionen und Stempelsteuer er- 
reicht wird. 

Mit diesen großen charakteristischen Tatsachen, ent- 
sprechend unserer Betrachtung des Mittelalters, meine 
Herren, wollen wir uns auch hier begnügen. 

Was wir bisher gesehen haben, meine Herren, sind 
zwei Weltperioden, die jede unter der herrschenden Idee 
eines bestimmten Standes der Gesellschaft stehen, wel- 
cher sein Prinzip allen Einrichtungen dieser Zeit auf- 
drückt. 

Zuerst die Idee des Adels oder der Grundbesitz, 
welche das herrschende Prinzip des Mittelalters bildet 
und alle seine Institutionen durchdringt. 

Diese Periode lief ab mit der französischen Revo- 
lution, wenn Sie auch begreifen werden, daß besonders 
in Deutschland, wo jene Umwälzung nicht durch das 
Volk, sondern auf dem Wege sehr langsamer und unvoll- 
kommener Reformen durch seine Regierungen eingeführt 
wurde, noch sehr zahlreiche und bedeutende Ausläufer 
jener ersten Geschichtsperiode existieren, zum großen Teil 
heute noch die Bourgeoisie auf Schritt und Tritt hemmend. 

Wir sahen zweitens die mit der französischen Revo- 
lution am Ende des vorigen Jahrhunderts beginnende Ge- 
schichtsperiode, welche den großenbürgerlichenBe- 
sitz oder das Kapital zu ihrem Prinzip hat und diesen als 
das Privilegium gestaltet, welches alle gesellschaftlichen 
Einrichtungen durchdringt und die Teilnahme an der Be- 
stimmung des Staatswillens und Staatszwecks bedingt. 

Auch diese Periode, meine Herren, so wenig dies 
äußerlich den Anschein hat, ist innerlich bereits abge- 
laufen. 

Am 24. Februar 1848 brach die erste Morgenröte 
einer neuen Geschichtsperiode an. 

185 



An diesem Tage brach nämlich in Frankreich, in diesem 
Lande, in dessen gewaltigen inneren Kämpfen die Siege 
wie die Niederlagen der Freiheit, Siege und Niederlagen 
für die gesamte Menschheit bedeuten, eine Revolution 
aus, die einen Arbeiter in die provisorische Regierung be- 
rief, als den Zweck des Staates die Verbesserung des 
Loses der arbeitenden Klassen aussprach, und das allge- 
meine und direkte Wahlrecht proklamierte, durch welches 
jeder Bürger, der sein 21. Jahr erreicht hatte, ohne alle 
Rücksicht auf seine Besitzverhältnisse einen gleichmäßigen 
Anteil an der Herrschaft über den Staat, an der Be- 
stimmung des Staatswillens und Staatszweckes empfing. 

Sie sehen, meine Herren, wenn die Revolution von 
1789 die Revolution des Tiers etat, des dritten Standes 
war, so ist es diesmal der vierte Stand, der 1789 noch 
in den Falten des dritten Standes verborgen war und mit 
ihm zusammenzufallen schien, welcher jetzt sein Prinzip 
zum herrschenden Prinzip der Gesellschaft erheben und 
alle ihre Einrichtungen mit demselben durchdringen will. 

Aber hier bei der Herrschaft des vierten Standes fin- 
det sofort der immense Unterschied statt, daß der vierte 
Stand der letzte und äußerste, der enterbte Stand der 
Gesellschaft ist, welcher keine ausschließende Bedin- 
gung weder rechtlicher noch tatsächlicher Art, weder Adel 
noch Grundbesitz, noch Kapitalbesitz, mehr aufstellt und 
aufstellen kann, die er als ein neues Privilegium ge- 
stalten und durch die Einrichtungen der Gesellschaft hin- 
durchführen könnte. 

Arbeiter sind wir alle, insofern wir nur eben den 
Willen haben, uns in irgend einer Weise der mensch- 
lichen Gesellschaft nützlich zu machen. 

Dieser vierte Stand, in dessen Herzfalten daher kein 
Keim einer neuen Bevorrechtung mehr enthalten ist, ist 

186 



eben deshalb gleichbedeutend mit dem ganzen Men- 
schengeschlecht. Seine Sache ist daher in Wahr- 
heit die Sache der gesamten Menschheit, seine 
Freiheit ist die Freiheit der Menschheit selbst, seine 
Herrschaft ist die Herrschaft aller. 

Wer also die Idee des Arbeiterstandes als das herr- 
schende Prinzip der Gesellschaft anruft, in dem Sinne, 
wie ich Ihnen dies entwickelt, der stößt nicht einen die 
Klassen der Gesellschaft spaltenden und trennenden Schrei 
aus; der stößt vielmehr einen Schrei der Versöhnung 
aus, einen Schrei, der die ganze Gesellschaft umfaßt, 
einen Schrei der Ausgleichung für alle Gegensätze in den 
gesellschaftlichen Kreisen, einen Schrei der Einigung, 
in den alle einstimmen sollten, welche Bevorrechtung und 
Unterdrückung des Volkes durch privilegierte Stände nicht 
wollen, einen Schrei der Liebe, der, seitdem er sich zum 
ersten Male aus dem Herzen des Volkes emporgerungen, 
für immer der wahre Schrei des Volkes "blei- 
be n , und um seines Inhalts willen selbst dann noch ein 
Schrei der Liebe sein wird, wenn er als Schlachtruf 
des Volkes ertönt. 

Das Prinzip des Arbeiterstandes als das herrschende 
Prinzip der Gesellschaft soll jetzt von uns nur noch in 
dreierlei Beziehung betrachtet werden : 

1. in bezug auf das formelle Mittel seiner Verwirk- 
lichung ; 

2. in bezug auf seinen sittlichen Inhalt und 

3. in bezug auf die politische Auffassung des Staats - 
Zweckes, die ihm innewohnt. 

Auf andere Seiten desselben können wir heut nicht 
mehr eingehen, und auch die angegebenen Beziehungen 
können bei der so vorgeschrittenen Zeit nur noch ganz 
flüchtig beleuchtet werden. 

187 



Das formelle Mittel der Durchführung dieses Prin- 
zips ist das bereits betrachtete allgemeine und direkte 
Wahlrecht. Ich sage, das allgemeine und direkte Wahl- 
recht, meine Herren, nicht das bloß allgemeine Wahlrecht, 
wie wir es im Jahre 1848 gehabt haben. Die Einführung 
von zwei Abstufungen bei dem Wahlakt, von Urwählern 
und Wahlmännern, ist nichts als ein künstliches Mittel, 
absichtlich zu dem Zweck eingeführt, den Volkswillen 
beim Wahlakt möglichst zu verfälschen. 

Zwar wird auch das allgemeine und direkte Wahlrecht 
keine Wünschelrute sein, meine Herren, die Sie vor mo- 
mentanen Mißgriffen schützen kann. 

Wir haben in Frankreich in den Jahren 1848 und 1849 
zwei schlechte Wahlen hintereinander gesehen. Aber das 
allgemeine und direkte Wahlrecht ist das einzige Mittel, 
welches auf die Dauer von selbst wieder die Mißgriffe 
ausgleicht, zu denen sein momentan irriger Gebrauch füh- 
ren kann. Es ist jene Lanze, welche selbst die Wunden 
wieder heilt, die sie schlägt. Es ist auf die Länge der 
Zeit bei dem allgemeinen und direkten Wahlrecht nicht 
anders möglich, als daß der gewählte Körper das genaue 
treue Ebenbild sei des Volkes, das ihn gewählt hat. 

Das Volk wird daher jederzeit das allgemeine und 
direkte Wahlrecht als sein unerläßlich politisches Kampf- 
mittel, als die allerfundamentalste und wichtigste seiner 
Forderungen betrachten müssen. 

Ich werfe jetzt einen Blick auf den sittlichen Inhalt 
jenes Gesellschaftsprinzips, das wir betrachten. 

Vielleicht kann der Gedanke, das Prinzip der unter- 
sten Klassen der Gesellschaft zu dem herrschenden 
Prinzip des Staates und der Gesellschaft zu machen, als 
ein sehr gefährlicher und unsittlicher erscheinen, als ein 

188 



solcher, der Sittigung und Bildung dem Untergange in ein 
„modernes Barbarentum" auszusetzen droht. 

Und es wäre gar kein Wunder, wenn dieser Gedanke 
heute so erschiene, denn auch die öffentliche Meinung, 
meine Herren — ich habe Ihnen bereits angedeutet, durch 
welche Vermittlung, nämlich durch die Zeitungen — emp- 
fängt heutzutage ihr Gepräge von dem Prägstock des 
Kapitals und aus den Händen der privilegierten großen 
Bourgeoisie. 

Dennoch ist diese Furcht nur ein Vorurteil und es 
läßt sich im Gegenteil nachweisen, daß dieser Gedanke 
den höchsten Fortschritt und Triumph der Sittlichkeit 
darstellen würde, welchen die Weltgeschichte bis heute 
kennt. 

Jene Ansicht ist ein Vorurteil, sage ich, und sie ist 
eben nur das Vorurteil der heutigen, noch vom Privi- 
legium beherrschten Zeit. 

In einer andern Zeit, nämlich in jener ersten fran- 
zösischen Republik des Jahres 1793, von der ich Ihnen 
bereits gesagt habe, daß ich sie heute nicht näher betrach- 
ten kann, daß sie aber an ihrer eigenen Unklarheit not- 
wendig zugrunde gehen mußte, herrschte sogar bereits das 
entgegengesetzte Vorurteil. Damals galt es als ein 
Dogma, daß alle höheren Stände unsittlich und verderbt, 
nur das niedrige Volk gut und sittlich sei. Diese Ansicht 
war von Rousseau ausgegangen. In der neuen Erklärung 
der Menschenrechte, welche der französische Konvent, 
jene gewaltige konstituierende Versammlung Frankreichs, 
erließ, wird sie sogar durch einen besonderen Artikel 
festgestellt, durch den Artikel 19, welcher lautet: ,,toute 
institution qui ne suppose le peuple bon et le magistrat 
corruptible est vicieuse" — ,,Jede Institution, welche nicht 
voraussetzt, daß das Volk gut und die Obrigkeit be- 

189 



stech lieh sei, ist fehlerhaft." Sie sehen, das ist gerade 
das Gegenteil von der Vertrauensseligkeit, welche man 
heutzutage fordert und nach welcher es kein größeres 
Vergehen gibt, als an dem guten Willen und der Tugend- 
haftigkeit der Behörde zu zweifeln, während das Volk 
grundsätzlich als eine Art von Tiger und als der Sitz der 
Verderbtheit betrachtet wird. 

Damals steigerte sich das entgegengesetzte Dogma so- 
gar so weit, daß fast jeder, der einen ganzen Rock hatte, 
eben dadurch verderbt und verdächtig erschien, und Tu- 
gend, Reinheit und patriotische Sittlichkeit nur solchen 
innezuwohnen schien, die keinen guten Rock besaßen. 
Es war die Periode des Sansculottismus. 

Diese Anschauung, meine Herren, hat in der Tat zu 
ihrer Grundlage eine Wahrheit, die aber in unwahrer 
und verkehrter Form auftritt. Nun gibt es aber gar 
nichts Gefährlicheres, als eine Wahrheit, die in unwahrer 
verkehrter Form auftritt. Denn wie man sich zu ihr ver- 
halte, wird man gleich schlecht fahren. Adoptiert man jene 
Wahrheit in ihrer unwahren, verkehrten Form, so wird 
dies zu gewissen Zeiten die schädlichsten Verwüstungen 
anrichten, wie dies im Sansculottismus der Fall war. Wirft 
man um der unwahren, verkehrten Form willen den ganzen 
Satz als unwahr fort, so fährt man noch schlechter. Denn 
man hat eine Wahrheit fortgeworfen, und zwar im vor- 
liegenden Fall gerade eine solche, ohne deren Erkenntnis 
gar kein gesunder Schritt im heutigen Staatsleben mög- 
lich ist. 

Es bleibt also kein anderes Verhalten übrig, als daß 
man die unwahre und verkehrte Form jenes Satzes zu 
besiegen und sich ihren wahrhaftigen Inhalt zur Klarheit 
zu bringen sucht. 

Die öffentliche Meinung heutzutage wird, wie gesagt, 

190 



geneigt sein, den ganzen Satz selbst als vollkommen un- 
wahr und als eine Deklamation der französischen Revo- 
lution und Rousseaus zu bezeichnen. Indes wenn dies 
wegwerfende Verhalten Rousseau und der französischen 
Revolution gegenüber auch noch möglich wäre, so wird 
es doch vollkommen unmöglich sein in bezug auf einen 
der größten deutschen Philosophen, dessen hundertjährigen 
Geburtstag diese Stadt im nächsten Monat feiern wird, 
nämlich dem Philosophen Fichte gegenüber, einem der 
gewaltigsten Denker aller Völker und Zeiten. 

Auch Fichte erklärt ausdrücklich und wörtlich, daß mit 
dem steigenden Stande eine immer steigende Zunahme der 
sittlichen Verschlimmerung entstehe, daß — es sind dies 
alles seine eigenen Worte — „die Schlechtigkeit nach 
Verhältnis des höheren Standes zunehme . 

Den letzten Grund dieser Sätze hat indes auch Fichte 
nicht entwickelt. Er führt als den Grund dieser Verderbt- 
heit die Selbstsucht, den Egoismus der höheren Stände 
an. Dabei muß aber sofort die Frage entstehen, ob denn 
nicht auch in den untersten Klassen Selbstsucht herrsche, 
oder warum hier weniger. Ja, es muß zunächst als ein 
überraschender Widerspruch erscheinen, daß in den un- 
teren Ständen eine geringere Selbstsucht herrschen soll 
als in den höheren, welche vor ihnen Bildung und Er- 
ziehung, diese anerkannt sittigenden Elemente, in einem 
erheblichen Grade voraus haben. 

Der wahrhafte Grund und die Auflösung dieses zu- 
nächst so überraschend erscheinenden Widerspruches ist 
der folgende : 

Seit lange geht, wie wir gesehen haben, die Entwick- 
lung der Völker, der Atemzug der Geschichte auf eine 
immer steigende Abschaffung der Privilegien, welche den 
höheren Ständen diese ihre Stellung als höhere und herr- 

191 



sehende Stände garantieren. Der Wunsch nach Forter- 
haltung derselben oder das persönliche Interesse 
bringt daher jedes Mitglied der höheren Stände, das sich 
nicht ein für allemal durch einen großen Blick über sein 
ganzes persönliches Dasein erhoben und hinweggesetzt 
hat — und Sie werden begreifen, meine Herren, daß dies 
nur immer sehr wenig zahlreiche Ausnahmen sein können 
— von vornherein in eine prinzipiell feindliche Stel- 
lung zu der Entwicklung des Volkes, zu dem Umsich- 
greifen der Bildung und Wissenschaft, zu den Fortschrit- 
ten der Kultur, zu allen Atemzügen und Siegen des ge- 
schichtlichen Lebens. 

Dieser Gegensatz des persönlichen Interesses der höhe- 
ren Stände und der Kulturentwicklung der Nation ist es, 
welcher die hohe und notwendige Unsittlichkeit der höhe- 
ren Stände hervorruft. Es ist ein Leben, dessen tägliche 
Bedingungen Sie sich nur zu vergegenwärtigen brauchen, 
um den tiefen inneren Verfall zu fühlen, zu dem es führen 
muß. Sich täglich widersetzen müssen allem Großen 
und Guten, sich betrüben müssen über sein Gelingen, 
über sein Mißlingen sich freuen, seine weiteren Fort- 
schritte aufhalten, seine bereits geschehenen rückgängig 
machen oder verwünschen zu müssen. Es ist ein fort- 
gesetztes Leben wie in Feindes Land — und dieser 
Feind ist die sittliche Gemeinschaft des eigenen Vol- 
kes, in der man lebt, und für welche zu streben alle 
wahre Sittlichkeit ausmacht. Es ist ein fortgesetztes Le- 
ben, sage ich, wie in Feindesland, dieser Feind ist das 
eigene Volk, und daß es als der Feind angesehen und 
behandelt wird, muß noch wenigstens auf die Dauer listig 
verheimlicht und diese Feindschaft mit mehr oder weniger 
künstlichen Vorhängen bekleidet werden. 

Dazu die Notwendigkeit, dies alles entweder gegen 

192 



die eigene Stimme des Gewissens und der Intelligenz zu 
tun, oder aber diese Stimme schon gewohnheitsmäßig in 
sich ausgerottet zu haben, um nicht von ihr belästigt zu 
werden, oder endlich diese Stimme nie gekannt, nie etwas 
Besseres und anderes gekannt zu haben als die Religion 
des eigenen Vorteils ! 

Dieses Leben, meine Herren, führt also notwendig zu 
einer gänzlichen Geringschätzung und Verachtung alles 
ideellen Strebens, zu einem mitleidigen Lächeln, so oft 
der große Name der Idee nur ausgesprochen wird, zu 
einer tiefen Unempfänglichkeit und Widenvilligkeit gegen 
alles Schöne und Große, zu einem vollständigen Unter- 
gang aller sittlichen Elemente in uns in die eine Leiden- 
schaft des selbstsüchtigen Vorurteils und der Genußsucht. 

Dieser Gegensatz, meine Herren, des persönlichen 
Interesses und der Kulturentwicklung der Nation ist es, 
der bei den unteren Klassen der Gesellschaft zu ihrem 
Glücke fehlt. 

Zwar ist auch in den unteren Klassen leider immer 
noch Selbstsucht genug vorhanden, viel mehr als vor- 
handen sein sollte. Aber hier ist diese Selbstsucht, wo 
sie vorhanden ist, der Fehler der Individuen, der ein- 
zelnen, und nicht der notwendige Fehler der Klasse. 

Schon ein sehr mäßiger Instinkt sagt den Gliedern der 
unteren Klassen, daß, sofern sich jeder von ihnen bloß auf 
sich bezieht und jeder bloß an sich denkt, er keine er- 
hebliche Verbesserung seiner Lage für sich hoffen kann. 

Insofern aber und insoweit die unteren Klassen de? 
Gesellschaft die Verbesserung ihrer Lage als Klasse, 
die Verbesserung ihres Klassenloses erstreben, inso- 
fern und insoweit fällt dieses persönliche Interesse, 
statt sich der geschichtlichen Bewegung entgegenzustellen 
und dadurch zu jener Unsittlichkeit verdammt zu werden, 

13 Lassalle. Ges Sckriften. Band II. 193 



seiner Richtung nach vielmehr durchaus zusammen mit 
der Entwicklung des gesamten Volkes, mit dem Siege 
der Idee, mit den Fortschritten der Kultur, mit dem 
Lebensprinzip der Geschichte selbst, welche nichts an- 
deres als die Entwicklung der Freiheit ist. Oder, wie 
wir schon oben sahen, Ihre Sache ist die Sache der ge- 
samten Menschheit. 

Sie sind somit in der glücklichen Lage, meine Herren, 
daß Sie, statt abgestorben sein zu können für die Idee, 
vielmehr durch Ihr persönliches Interesse selbst 
zur höchsten Empfänglichkeit für dieselbe bestimmt sind. 
Sie sind in der glücklichen Lage, daß dasjenige, was Ihr 
wahres persönliches Interesse bildet, zusammenfällt mit 
dem zuckenden Pulsschlag der Geschichte, mit dem trei- 
benden Lebensprinzip der sittlichen Entwicklung. Sie 
können daher sich der geschichtlichen Entwicklung mit 
persönlicher Leidenschaft hingeben und gewiß sein, 
daß Sie um so sittlicher dastehen, je glühender und ver- 
zehrender diese Leidenschaft in ihrem hier entwickelten 
reinen Sinne ist. 

Dies sind die Gründe, meine Herren, weshalb die 
Herrschaft des vierten Standes über den Staat eine Blüte 
der Sittlichkeit, der Kultur und Wissenschaft herbeiführen 
muß, wie sie in der Geschichte noch nicht dagewesen. 

Hierzu führt aber auch noch ein anderer Grund, der 
selbst wieder auf das innigste mit allen von uns ange- 
stellten Betrachtungen zusammenhängt und ihren Schluß- 
stein bildet. 

Der vierte Stand hat nicht nur ein anderes formelles, 
politisches Prinzip als die Bourgeoisie, nämlich das allge- 
meine direkte Wahlrecht an Stelle des Zensus der Bour- 
geoisie, er hat ferner nicht nur durch seine Lebensstellung 
ein anderes Verhältnis zu den sittlichen Potenzen als die 

194 



höheren Stände, sondern er hat auch — zum Teil infolge 
hiervon — eine ganz andere, ganz verschiedene Auffassung 
von dem sittlichen Zweck des Staates als die 
Bourgeoisie. 

Die sittliche Idee der Bourgeoisie ist diese, daß aus- 
schließend nichts anderes als die ungehinderte Selbst- 
betätigung seiner Kräfte jedem einzelnen zu garan- 
tieren sei. 

Wären wir alle gleich stark, gleich gescheit, gleich ge- 
bildet und gleich reich, so würde diese Idee als eine aus- 
reichende und sittliche angesehen werden können. 

Da wir dies aber nicht sind und nicht sein können, 
so ist dieser Gedanke nicht ausreichend und führt des- 
halb in seinen Konsequenzen notwendig zu einer tiefen 
Unsittlichkeit. Denn er führt dazu, daß der Stärkere, 
Gescheitere, Reichere den Schwächeren ausbeutet und 
in seine Tasche steckt. 

Die sittliche Idee des Arbeiterstandes dagegen ist die, 
daß die ungehinderte und freie Betätigung der individu- 
ellen Kräfte durch das Individuum noch nicht ausreiche, 
sondern daß zu ihr in einem sittlich geordneten Gemein- 
wesen noch hinzutreten müsse: die Solidarität 
der Interessen, die Gemeinsamkeit und die Gegen- 
seitigkeit in der Entwicklung. 

Entsprechend diesem Unterschiede, faßt die Bourgeoi- 
sie den sittlichen Staatszweck so auf : er bestehe aus- 
schließend und allein darin, die persönliche Freiheit des 
einzelnen und sein Eigentum zu schützen. 

Dies ist eine Nachtwächteridee, meine Herren, eine 
Nachtwächteridee deshalb, weil sie sich den Staat selbst 
nur unter dem Bilde eines Nachtwächters denken kann, 
dessen ganze Funktion darin besteht, Raub und Einbruch 

«• 195 



zu verhüten. Leider ist diese Nachtwächteridee nicht nur 
bei den eigentlichen Liberalen zu Hause, sondern selbst 
bei vielen angeblichen Demokraten, infolge mangelnder 
Gedankenbildung, oft genug anzutreffen. Wollte die Bour- 
geoisie konsequent ihr letztes Wort aussprechen, so müßte 
sie gestehen, daß nach diesen ihren Gedanken, wenn es 
keine Räuber und Diebe gebe, der Staat überhaupt ganz 
überflüssig sei 1 ). 

Ganz anders, meine Herren, faßt der vierte Stand den 
Staatszweck auf, und zwar faßt er ihn so auf, wie er in 
Wahrheit beschaffen ist. 

Die Geschichte, meine Herren, ist ein Kampf mit der 
Natur ; mit dem Elende, der Unwissenheit, der Armut, 
der Machtlosigkeit und somit der Unfreiheit aller Art, 
in der wir uns befanden, als das Menschengeschlecht im 
Anfang der Geschichte auftrat. Die fortschreitende Be- 
siegung dieser Machtlosigkeit — das ist die Entwick- 
lung der Freiheit, welche die Geschichte darstellt. 



- 1 ) Diese Staatsidee, welche den Staat eigentlich ganz auf- 
hebt und ihn in die bloße bürgerliche Gesellschaft der egoisti- 
schen Interessen umwandelt, ist die Staatsidee des Liberalis- 
mus und von ihm historisch produziert worden. Sie bildet bei 
der Macht, die sie notwendig erlangt hat und die im direkten 
Verhältnis mit ihrer Oberflächlichkeit steht, die wahrhafte Ge- 
fahr geistiger und sittlicher Versumpfung, die wahrhafte Gefahr 
einer „modernen Barbarei", welche heute besteht. In Deutsch- 
land kämpft ihr zum Glück mächtig entgegen die antike Bildung, 
welche nun einmal die unverlierbare Grundlage des deutschen 
Geistes geworden ist. Von ihr aus erzeugt sich die Ansicht, 
„der Begriff des Staates sei vielmehr notwendig dahin zu er- 
weitern, bis wohin er meines Erachtens zu erweitern ist, daß 
der Staat die Einrichtung sei, in welcher die ganze 
Tugend der Menschheit sich verwirklichen solle". 
(Worte August Boeckhs in seiner Universitätsfestrede vom 
22. März 1862.) 

196 



In diesem Kampfe würden wir niemals einen Schritt 
vorwärts gemacht haben oder jemals weiter machen, wenn 
wir ihn als einzelne jeder für sich, jeder allein, 
geführt hätten oder führen wollten. 

Der Staat ist es, welcher die Funktion hat, diese 
Entwicklung der Freiheit, diese Entwicklung 
des Menschengeschlechts zur Freiheit zu voll- 
bringen 1 ). 

Der Staat ist diese Einheit der Individuen in einem 
sittlichen Ganzen, eine Einheit, welche die Kräfte aller 
einzelnen, welche in diese Vereinigung eingeschlossen sind, 
millionenfach vermehrt, die Kräfte, welche ihnen allen 
als einzelnen zu Gebote stehen würden, millionenfach ver- 
vielfältigt. 

Der Zweck des Staates ist also nicht der, dem ein- 
zelnen nur die persönliche Freiheit und das Eigentum zu 
schützen, mit welchen er nach der Idee der Bourgeoisie 
angeblich schon in den Staat eintritt ; der Zweck des 
Staates ist vielmehr gerade der, durch diese Vereinigung 
die einzelnen in den Stand zu setzen, solche Zwecke, 
eine solche Stufe des Daseins zu erreichen, die sie 
als einzelne nie erreichen könnten, sie zu befähigen, eine 



x ) Wie vorher in bezug auf das allgemeine, gleiche und di- 
rekte Wahlrecht, so entwickelt Lassalle hier in bezug auf den 
Staat Anschauungen, die vor der genaueren, auf die geschicht- 
liche Erfahrung gestützten Kritik nicht standhalten. Die Sozial- 
demokratie steht denn auch heute beiden Institutionen wesent- 
lich kühler gegenüber. Aber sie verkennt darum ebenso wenig 
deren zeitweilige historische Berechtigung, wie das Verdienst 
Lassalles, von links her dem Geheul der Nichts als Freihandels- 
apostel gegenüber energisch darauf hingewiesen zu haben, daß 
die Staatsmaschinerie auch noch zu etwas Besserem da ist, als 
das bürgerliche Eigentum zu schützen. D. H. 

197 



Summe von Bildung, Macht und Freiheit zu er- 
langen, die ihnen sämtlich als einzelnen schlechthin uner- 
steiglich wäre. 

Der Zweck des Staates ist somit der, das menschliche 
Wesen zur positiven Entfaltung und fortschrei- 
tenden Entwicklung zu bringen, mit anderen Worten, 
die menschliche Bestimmung, d. h. die Kultur, deren 
das Menschengeschlecht fähig ist, zum wirklichen 
Dasein zu gestalten; er ist die Erziehung und Ent- 
wicklung des Menschengeschlechts zur Freiheit. 

Dies ist die eigentliche sittliche Natur des Staates, 
meine Herren, seine wahre und höhere Aufgabe. Sie ist 
es so sehr, daß sie deshalb seit allen Zeiten durch den 
Zwang der Dinge selbst von dem Staat, auch ohne 
seinen Willen, auch unbewußt, auch gegen den Willen 
seiner Leiter, mehr oder weniger ausgeführt wurde. 

Der Arbeiterstand aber, meine Herren, die unteren 
Klassen der Gesellschaft überhaupt haben schon durch 
die hilflose Lage, in welcher sich ihre Mitglieder als 
einzelne befinden, den tiefen Instinkt, daß eben dies die 
Bestimmung des Staates sei und sein müsse, dem einzelnen 
durch die Vereinigung aller zu einer solchen Entwicke- 
lung zu verhelfen, zu der er als einzelner nicht befähigt 
wäre. 

Ein Staat also, welcher unter die Herrschaft der Idee 
des Arbeiterstandes gesetzt wird, würde nicht mehr, wie 
freilich auch alle Staaten bisher schon getan, durch die 
Natur der Dinge und den Zwang der Umstände un- 
bewußt und oft sogar widerwillig getrieben, sondern er 
würde mit höchster Klarheit und völligem Bewußtsein 
diese sittliche Natur des Staates zu seiner Aufgabe 
machen. Er würde mit freier Lust und vollkommenster 
Konsequenz vollbringen, was bisher nur stückweise in 

198 



den dürftigsten Umrissen dem widerstrebenden Willen 
abgerungen worden ist, und er würde somit eben hier- 
durch notwendig — wenn mir die Zeit auch nicht mehr 
erlaubt, Ihnen die detailliertere Natur dieses notwendigen 
Zusammenhanges auseinanderzusetzen — einen Auf- 
schwung des Geistes, die Entwickelung einer Summe von 
Glück, Bildung, Wohlsein und Freiheit herbeiführen, wie 
sie ohne Beispiel dasteht in der Weltgeschichte und gegen 
welche selbst die gerühmtesten Zustände in früheren 
Zeiten in ein verblassendes Schattenbild zurücktreten. 

Das ist es, meine Herren, was die Staatsidee des 
Arbeiterstandes genannt werden muß, seine Auffassung 
des Staatszweckes, die, wie Sie sehen, eben so sehr, und 
genau entsprechend von der Auffassung des Staats- 
z weck es bei der Bourgeoisie verschieden ist, wie das 
Prinzip des Arbeiterstandes von dem Anteil aller an der 
Bestimmung des Staats willens oder das allgemeine 
Wahlrecht, von dem betreffenden Prinzip der Bourgeoisie, 
dem Zensus. 

Die Ihnen hier entwickelte Ideenreihe ist es also, die 
als die Idee des Arbeiterstandes ausgesprochen werden 
muß. Sie ist es, die ich im Auge hatte, als ich Ihnen im 
Eingang von dem Zusammenhange der besonderen Ge- 
schichtsperiode, in der wir leben, und der Idee des Ar- 
beiterstandes sprach. Es ist diese mit dem Februar 
1848 beginnende Geschichtsperiode, welcher die Auf- 
gabe zugefallen ist, diese Staatsidee zur Verwirklichung 
zu bringen und wir können uns beglückwünschen, meine 
Herren, daß wir in einer Zeit geboren sind, welche be- 
stimmt ist, diese glorreichste Arbeit der Geschichte zu 
erleben, und in welcher es uns vergönnt ist, fördernd an 
ihr teilzunehmen. 

Für alle aber, welche zum Arbeiterstande gehören, 

199 



folgt aus dem Gesagten die Pflicht einer ganz neuen 
Haltung. 

Nichts ist mehr geeignet, einem Stande ein würde- 
volles und tiefsittliches Gepräge aufzudrücken, als das 
Bewußtsein, daß er zum herrschenden Stande bestimmt, 
daß er berufen ist, das Prinzip seines Standes zum Prin- 
zip des gesamten Zeitalters zu erheben, seine Idee zur 
leitenden Idee der ganzen Gesellschaft zu machen und 
so diese wiederum zu einem Abbilde seines eigenen Ge- 
präges zu gestalten. 

Die hohe weltgeschichtliche Ehre dieser Bestimmung 
muß alle Ihre Gedanken in Anspruch nehmen. Es ziemen 
Ihnen nicht mehr die Laster der Unterdrückten, noch die 
müßigen Zerstreuungen der Gedankenlosen, noch selbst 
der harmlose Leichtsinn der Unbedeutenden. Sie sind 
der Fels, auf welchen die Kirche der Gegenwart gebaut 
werden soll ! 

Der hohe sittliche Ernst dieses Gedankens ist es, 
der sich mit einer verzehrenden Ausschließlichkeit Ihres 
Geistes bemächtigen, Ihr Gemüt erfüllen und Ihr ge- 
samtes Leben als ein seiner würdiges, ihm angemessenes 
und immer auf ihn bezogenes gestalten muß. Der sittliche 
Ernst dieses Gedankens ist es, der, ohne Sie je zu ver- 
lassen, vor Ihrem Innern stehen muß in Ihrem Atelier 
während der Arbeit, in Ihren Mußestunden, Ihren Spa- 
ziergängen, Ihren Zusammenkünften; und selbst, wenn 
Sie sich auf Ihr hartes Lager zur Ruhe strecken, ist es 
dieser Gedanke, welcher Ihre Seele erfüllen und be- 
schäftigen muß, bis sie in die Arme des Traumgottes 
hinübergleitet. Je ausschließender Sie sich vertiefen in 
den sittlichen Ernst dieses Gedankens, je ungeteilter Sie 
sich der Glut desselben hingeben, um so mehr werden 
Sie wiederum — dessen seien Sie sicher — die Zeit b e - 

200 



schleunigen, innerhalb welcher unsere gegenwärtige 
Geschichtsperiode ihre Aufgabe zu vollziehen hat, um so 
schneller werden Sie die Erfüllung dieser Aufgabe 
herbeiführen. 

Wenn unter Ihnen, meine Herren, die Sie mir heute 
zuhören, nur zwei oder drei wären, in welchen es 
mir geglückt wäre, die sittliche Glut dieses Gedankens 
zu entzünden, in jener Vertiefung, die ich meine und 
Ihnen geschildert habe, so würde ich das bereits für 
einen großen Gewinn und mich für meinen Vortrag reich 
belohnt betrachten. 

Vor allem, meine Herren, müssen Ihrer Seele fremd 
bleiben Mutlosigkeit und Zweifel, zu denen eine des Ge- 
dankens nicht hinreichend mächtige Betrachtung geschicht- 
licher Ereignisse leicht führen kann. 

So ist es z.B. geradezu nicht wahr, daß in Frank- 
reich die Republik durch den Staatsstreich des Dezembers 
1851 gestürzt wurde. 

Was sich in Frankreich nicht halten konnte, was da- 
mals wahrhaft unterging, das war nicht die Republik, 
sondern jene Republik, welche durch das Wahlgesetz vom 
30. Mai 1850, wie ich Ihnen bereits gezeigt habe, das 
allgemeine Wahlrecht aufhob und einen verkappten Zen- 
sus zur Ausschließung der Arbeiter einrührte ; das war 
also die Bourgeois-Republik, welche das Gepräge der 
Bourgeoisie, die Herrschaft des Kapitals, auch dem re- 
publikanisierten Staate aufdrücken wollte. Dies war es, 
was dem französischen Usurpator die Möglichkeit gab, 
unter einer scheinbaren Wiederherstellung des allgemeinen 
Wahlrechts die Republik zu stürzen, welche sonst an 
der Brust der französischen Arbeiter einen unübersteig- 
lichen Wall gefunden hätte. 

Was also damals in Frankreich wirklich sich nicht 

201 



halten konnte und gestürzt wurde, das war nicht die 
Republik, sondern die Bourgeois -Republik, und so be- 
stätigt es sich denn bei der wahrhaften Betrachtung ge- 
rade auch an diesem Beispiel, daß die Geschichtsperiode, 
in die wir mit dem Februar 1848 eingetreten sind, keinen 
Staat mehr erträgt, welcher, gleichviel ob in monar- 
chischer oder republikanischer Form, das 
herrschende politische Gepräge des dritten Standes der 
Gesellschaft aufdrücken oder in ihr erhalten will. 

Von den hohen Bergspitzen der Wissenschaft aus, 
meine Herren, sieht man das Morgenrot des neuen Tages 
früher als unten in dem Gewühle des täglichen Lebens. 

Haben Sie bereits einmal, meine Herren, einen Sonnen- 
aufgang von einem hohen Berge aus mit angesehen ? 

Ein Purpursaum färbt rot und blutig den äußersten 
Horizont, das neue Licht, verkündend, Nebel und Wolken 
raffen sich auf, ballen sich zusammen und werfen sich 
dem Morgenrot entgegen, seine Strahlen momentan ver- 
hüllend, — aber keine Macht der Erde vermag das lang- 
same und majestätische Aufsteigen der Sonne selbst zu 
hindern, die eine Stunde später aller Welt sichtbar, hell 
leuchtend und erwärmend am Firmamente steht. 

Was eine Stunde ist in dem Naturschauspiel eines 
jeden Tages, das sind ein und zwei Jahrzehnte in dem 
noch weit imposanteren Schauspiel eines weltgeschicht- 
lichen Sonnenaufgangs. 



202 



DIE WISSENSCHAFT 
UND DIE ARBEITER 



EINE VERTEIDIGUNGSREDE 

VOR DEM BERLINER KRIMINALGERICHT GEGEN 
DIE ANKLAGE, DIE BESITZLOSEN KLASSEN ZUM 
HASS UND ZUR VERACHTUNG GEGEN DIE BE- 
SITZENDEN ÖFFENTLICH ANGEREIZT ZU HABEN 



VON 



FERDINAND LASSALLE 



DER ERSTE ABDRUCK ERSCHIEN 
IM VERLAG VON MEYER & ZELLER, ZÜRICH 1863 



VORBEMERKUNG. 

Wie schon der Titel „Die Wissenschaft und die Ar- 
beiter" anzeigt, ist diese von Lassalle am 16. Januar 1863 
gehaltene Verteidigungsrede mehr als eine Abwehr der 
Anklage, durch den Vortrag „Das Arbeiterprogramm" 
den § 100 des alten preußischen Strafgesetzbuches ver- 
letzt zu haben. Sie war von Lassalle dazu bestimmt, seine 
Gedanken über die Bedeutung der Wissenschaft für die 
Arbeiterklasse der Neuzeit und die Bedeutung dieser für 
die Wissenschaft in programmatischen Sätzen niederzu- 
legen, die geeignet waren, das Verständnis für die von 
ihm erstrebte Arbeiterpartei bei den gebildeten Elemen- 
ten der Nation wie bei den Arbeitern selbst zu fördern. 
Sie ist mindestens ebenso sehr eine sachliche Fort- 
setzung und Erweiterung wie eine strafrechtliche 
Verteidigung des Arbeiterprogramms, und wenn sie 
in beiden Eigenschaften Anspruch darauf hat, un- 
vergessen zu bleiben, so ist es doch vor allem die 
erstere Eigenschaft, die ihr ein Recht auf unvergäng- 
liches Leben in den Köpfen der Arbeiter und aller, die 
zu ihnen stehen, verbürgt. Das Stück der Rede, welches 
in die Erklärung ausläuft, daß für Lassalle das unaus- 
löschliche Ziel seines Lebens „die Allianz der 
Wissenschaft und der Arbeiter" bildet, enthält 
Sätze von unübertroffener Tiefe des Gedankens und 
Schönheit des Ausdrucks. 

In bezug auf das äußere Schicksal der Rede sei fol- 
gendes vorausgeschickt : 

Wie Lassalle seinerzeit die Rede, die er vor den rhei- 
nischen Geschworenen zu halten gedachte, schon vor der 

205 



Verhandlung in Druck gegeben hatte, so verfuhr er auch 
mit der Rede, die er behufs Zurückweisung der unsäg- 
lich albernen Anklage ausgearbeitet hatte, durch das 
„Arbeiterprogramm" die besitzlosen Klassen in den 
öffentlichen Frieden gefährender Weise zu Haß und 
Verachtung gegen die Besitzenden angereizt zu haben. 
Und es fehlte nicht viel, so wäre auch diese Rede, gleich 
ihrer Vorgängerin, eine bloß geschriebene geblieben. 
Wiederholt wurde Lassalle im Laufe der Gerichtsver- 
handlung, die am 16. Januar 1863 stattfand, vom Vor- 
sitzenden mit Entziehung des Wortes bedroht, wenn er 
in der begonnenen Weise zu sprechen fortfahre. Aber 
Lassalle seinerseits verfehlte nicht, als Antwort den 
Richtern zu drohen, er werde auf jede Verteidigung ver- 
zichten und mit seinem Verteidiger den Gerichtshof ver- 
lassen, wenn man ihm in seiner Kritik der Anklage Be- 
schränkungen auferlege. Und seine Drohung hatte Er- 
folg. Selbst als ihm, nach einer formell durchaus un- 
anstößigen, wenngleich sachlich freilich um so schärferen 
Bemerkung in bezug auf den Staatsanwalt, der Vor- 
sitzende tatsächlich das Wort entzog, gelang es Lassalle, 
indem er eine Beschlußfassung des ganzen Gerichtshofs 
über die Maßregel verlangte und bei der Begründung 
seines Antrags mit der ganzen Schärfe seiner Dialektik 
den Mangel eines genügend motivierten Anlasses zur 
Wortentziehung nachwies, die Zurücknahme der Maß- 
regel durchzusetzen. Er konnte die Rede, wie er sie aus- 
gearbeitet hatte, zu Ende führen. So überzeugend er je- 
doch darin die Anklageschrift als ein klägliches Tendenz- 
machwerk bloßgelegt hat, und mit wie großem Geschick 
und Witz er auch ihren Verfasser, den damaligen Staats- 
anwalt Schelling und späteren Justizminister v. Schelling, 
durch dessen eigenen Vater, den Philosophen Schel- 

206 



ling, hatte widerlegen — nein ohrfeigen lassen, wurde er 
dennoch des Verstoßes gegen den von der Staatsanwalt- 
schaft angerufenen Gesetzesparagraphen — den berüch- 
tigten Haß- und Verachtungsparagraphen des damaligen 
Preußischen Strafgesetzbuches — für schuldig erkannt 
und zu vier Monaten Gefängnis verurteilt. Die Staats- 
anwaltschaft selbst hatte nicht weniger als neun Monate 
Gefängnis beantragt. 

Die Vorgänge während der so bewegten Gerichts- 
verhandlung und die aller Logik ins Gesicht schlagende 
Urteilsbegründung, die außerdem in der schriftlichen Aus- 
fertigung ganz anders ausfiel als in der mündlichen, sind 
in zwei Broschüren geschildert bzw. kritisiert, die Las- 
salle der Druckausgabe der Rede ,,Die Wissenschaft und 
die Arbeiter" folgen ließ und als zweites und drittes 
Heft einer Sammelschrift „Der Lassallesche Kriminal- 
prozeß" bezeichnete. Als ihr erstes Heft ist, obwohl sie 
diesen Nebentitel nicht trägt, die vorliegende Rede zu 
betrachten. 

Es war eine sehr lebhafte Verhandlung, in der Las- 
salle diese klassische Verteidigungsrede vortrug. Neben 
einigen politischen Freunden, darunter die Delegierten 
des Leipziger Arbeitervereins, die nach Berlin gekommen 
waren, mit Lassalle über die Gründung des ihnen und 
ihm am Herzen liegenden Arbeiterverbandes zu beraten, 
hatten sich auch eine Anzahl seiner Freunde aus der 
wissenschaftlichen und literarischen Welt im Zuhörerraum 
eingefunden. Denn schon war es ruchbar geworden, daß 
Lassalle Schelling den Vater an Schelling dem Sohn ein 
Exempel statuieren lassen werde ; man durfte also ein 
ergötzliches geistiges Duell gewärtigen. Zu einem solchen 
sollte es nun freilich in der erwarteten Gestalt nicht 
kommen. Herr Schelling, an den die Kunde von Lassalles 

207 



Vorhaben wohl ebenfalls herangelangt sein wird, zog es 
vor, der Verhandlung fern zu bleiben und die Vertretung 
der Anklage einem seiner Assistenten, namens Goltz, zu 
übertragen. Dieser Unglückliche führte indes in begreif- 
lichem Übereifer, aber unbegreiflichem Ungeschick gerade 
das herbei, was er hatte verhindern sollen ; er gab Lassalle 
Gelegenheit, mit dem Ankläger wie die Katze mit der 
Maus zu spielen und seine Spitzen gegen den Urheber 
der Anklage noch zu verschärfen. Selten dürfte ein An- 
geklagter seine Ankläger so sehr die Überlegenheit seines 
Geistes haben fühlen lassen und seinen Hörern ein so 
glänzendes geistiges Schauspiel bereitet haben wie Las- 
salle in dieser denkwürdigen Verhandlung. 

Dabei soll nicht verschwiegen werden, daß die Rede 
Lassalles auch hier und da den Dingen etwas Gewalt an- 
tut. Zwar ist es entschieden zurückzuweisen, wenn Oncken 
in seinem Werk über Lassalle die Rede als eine Kette 
von Sophismen und von Unwahrheiten im Sinne von Las- 
salle selbst bezeichnet. Denn das, was Oncken als solche 
Unwahrheiten bezeichnet, wie die angebliche „Ableug- 
nung jeden politischen Hintergedankens" durch Lassalle, 
findet sich gar nicht in der Rede. Vielmehr heißt es in 
ihr ausdrücklich : „Ich hatte in der Tat die ausnehmend 
praktische Tendenz, meine Leser zum Verständnis ihrer 
Zeit zu bringen und dadurch für immer bestimmend auf 
alle Handlungen einzuwirken, die sie in der ganzen Dauer 
ihres Lebens vornehmen." (S. 245.) Es ist Lassalle gar 
nicht eingefallen, seinen Vortrag als von jeder politischen 
Absicht frei auszugeben, er verwahrt sich nur, und mit 
Recht, gegen den Vorwurf, die Arbeiter zu „Haß und 
Verachtung" gegen die Besitzenden aufgehetzt zu haben. 
Davon enthält der Vortrag keine Silbe. Ebenso war es 
durchaus nicht erheuchelt, wenn Lassalle am Schluß der 

208 



Rede ausruft: „Bourgeoisie und Arbeiter sind wir die 
Glieder eines Volkes und ganz einig gegen unsere Unter- 
drücker." Das sollte nicht heißen, daß nicht starke Gegen- 
sätze zwischen Bourgeoisie und Arbeitern beständen, son- 
dern nur die vorher von Lassalle gekennzeichnete Ab- 
sicht zurückweisen, im Verf assungskampf, den Bourgeoisie 
und Regierung führten, den Gegensatz zwischen ersterer 
und den Arbeitern zugunsten der letzteren auszuspielen. 
Wie weit Lassalle aber in jenem Moment von solcher 
Absicht entfernt war, beweist seine Verfassungsbroschüre : 
„Was nun ?", die zur selben Zeit herauskam, wo Lassalle 
die vorliegende Verteidigungsrede ausarbeitete und die 
gleichfalls den gemeinsamen Kampf gegen die Regierung 
predigte. Erst die schroffe Abweisung des von ihm vor- 
geschlagenen parlamentarischen Streiks brachte Lassalle 
in stärkeren Gegensatz zur bürgerlichen Demokratie. 

Wo Lassalle jedoch mit den Tatsachen etwas gewalt- 
sam umspringt, das ist seine Beweisführung für die Frei- 
heit der Wissenschaft im Mittelalter und Spätmittelalter. 
Daß die Universität Paris zu einer Zeit, wo das Papst- 
tum zu Avignon ein verachtetes Dasein als Werkzeug 
Frankreichs führte, in einer Sache dem Papst entgegen- 
trat, und daß sie zur Zeit, wo Karl VI. längst in Blöd- 
sinn verfallen war und in Paris die Zünfte — die ,,Ca- 
bochiens" — vollständig souverän regierten, als Mund- 
stück dieser Zünfte dem machtlosen König gegenüber eine 
derbe Sprache führte, hat mit der Freiheit der Wissen- 
schaft, selbst wenn man sie nur als Freiheit von Korpora- 
tionen auffaßt, recht wenig zu tun. Lassalle treibt hier 
wirklich ein dialektisches Spiel mit Ankläger und Rich- 
tern. Man wird ihm indes das um so eher verzeihen, als 
der Gesetzesparagraph, der gegen ihn angerufen wurde, 
selbst einen nach Belieben zu dehnenden juristischen Be- 

14 Lastille, Ges. Schriften. Band II. 2QQ 



griff zum Strafkriterium erhob. Das heutige deutsche 
Reichsstrafgesetzbuch ist gewiß nicht übertrieben liberal. 
Aber auf Grund seiner hätte kein Gerichtshof es zuge- 
lassen, Lassalle auch nur unter Anklage zu stellen. 

Indes selbst dem verrufenen § 100 des alten preußi- 
schen Strafgesetzes gegenüber waren Anklage und Ver- 
urteilung eine Ungeheuerlichkeit. Sie gaben dem späteren 
bitteren Gegner Lassalles, Schulze-Delitzsch, Gelegen- 
heit, von der Tribüne des preußischen Abgeordneten- 
hauses herab für Lassalle eine Lanze einzulegen. Der 
Anlaß, bei dem dies geschah, ist insofern nicht uninter- 
esant, weil er die Art bloßstellt, wie damals die preu- 
ßische Regierung bereits die Arbeiter gegen die liberale 
Bourgeoisie auszuspielen suchte. 

Der Krieg zwischen den Nord- und Südstaaten der 
amerikanischen Union hatte im Jahre 1862 eine große 
Stockung in der Baumwollenindustrie zur Folge gehabt, 
die meisten Fabriken mußten ihren Betrieb ganz oder 
teilweise einstellen. Was das für die Arbeiter bedeutete, 
liegt auf der Hand : in allen Baumwolldistrikten herrsch- 
ten Arbeitslosigkeit und Elend, die in einen völligen Not- , 
stand auszuarten drohten. Im August 1862 wandten sich 
daher die Fabrikanten des Kreises Reichenbach in Schle- 
sien, wo die Not besonders groß war, an den Landrat des 
Kreises mit einer Eingabe, in der sie ihn auf die „bedenk- 
liche Situation" aufmerksam machten und ihn ersuchten, 
Vorkehrungen zu treffen. Auf diese Eingabe nun ant- 
wortete der Landrat : „Jedenfalls werden zu allererst 
sämtliche Herren Fabrikanten das möglichste gewiß auf- 
bieten, um aus eigenen Mitteln die notleidenden Weber 
zu unterstützen ; es darf mit um so größerer Gewißheit 
hierauf gerechnet werden, als im allgemeinen seit Jahren 
die Verhältnisse der Fabrikanten sich bessern, während 

210 



die Lage der Arbeiter in derselben traurigen Beschaffen- 
heit bleibt." Der Landrat erwarte also, hieß es weiter, 
zunächst die Vorschläge der Herren Fabrikanten. 

Diese blieben nicht aus, und unter ihnen befand sich 
unter anderem auch der allerdings die Kritik herausfor- 
dernde Vorschlag, ein Arbeitshaus für die Beschäftigungs- 
losen bauen zu lassen. Darauf erhielten die Herren fol- 
gende zweite Antwort : 

„Ich fürchte, daß mit einem solchen Vorschlage die 
Herren Fabrikanten sich nicht mit Unrecht den Haß der 
Arbeiterbevölkerung zuziehen werden. Es handelt sich 
lediglich darum, eine ohne Verschuldung in Not geratene 
zahlreiche Bevölkerung, die kaum je in der Lage ge- 
wesen ist, sich einen Notpfennig zu erübrigen, und mit 
deren Tätigkeit andere reich geworden sind, 
vor Hunger zu schützen. Dazu ein Arbeitshaus ? 

Die Kritik wäre vortrefflich gewesen, wenn der Land- 
rat seinerseits bessere Vorschläge gemacht hätte. Aber 
davon stand nichts in seinem Register. Es kam ihm nur 
darauf an, den Fabrikanten, die durchgängig Liberale 
waren und deren Hauptwortführer, Leonor Reichenheim, 
obendrein fortschrittlicher Abgeordneter war, gründlich 
eins auszuwischen. Beiläufig bemerkt, war dies derselbe 
Landrat, der später die famose Weberdeputation an Wil- 
helm I. in Szene setzte und der bald darauf eine Weber- 
genossenschaft ins Leben rief, die nach und nach 6000 
Taler Staatshilfe zugewendet erhielt, ohne daß damit 
mehr erreicht worden wäre, als daß eine Handvoll Ar- 
beiter eine Zeitlang sich in Illusionen wiegen durften. 

Beide Antworten waren in der „Provinzialzeitung für 
Schlesien" veröffentlicht worden und hatten natürlich nicht 
geringes Aufsehen erregt. Die Fortschrittler, deren Ver- 
druß sich leicht begreifen läßt, brachten die Sache im 

14« 211 



preußischen Abgeordnetenhaus in Form einer Interpella- 
tion zur Sprache. Die Verhandlung fand am 22. Januar 
1863 statt — gerade sechs Tage, nachdem Lassalle 
wegen eines Vortrags, der sich den zitierten Sätzen gegen- 
über beinahe noch zahm ausnimmt, vor Gericht gestanden 
und eine viermonatliche Gefängnisstrale zudiktiert erhal- 
ten hatte. Bei Gelegenheit dieser Interpellation nun war 
es, daß Schulze- Delitzsch dem Minister, der den Land- 
rat in Schutz nahm, vorwarf, wie man bei Billigung sol- 
cher Sprache eines Beamten wider die Fabrikanten Las- 
salle habe vor Gericht stellen können, dessen Vortrag 
doch rein wissenschaftlicher Natur gewesen sei. Er, 
Schulze-Delitzsch, müsse das ausdrücklich betonen, ob- 
wohl er durchaus nicht auf dem Standpunkt Lassalles 
stehe. 

Soviel hierüber. Ferner ist noch zu erwähnen, daß 
der racheschnaubende Staatsanwalt Scheliing sich nicht 
mit der erzielten Verurteilung Lassalles begnügte, son- 
dern ihn wirklich noch wegen ,, Beleidigung der Staats- 
anwaltschaft", begangen in der Verteidigungsrede, unter 
besondere Anklage stellen ließ. Sie kam am 20. April 
1863 zur Verhandlung und trug Lassalle eine Verur- 
teilung zu einem Monat Gefängnis ein. Wer wagt es nun, 
noch zu bezweifeln, daß Herr Scheliing eine bessere 
Klinge schlug als sein Gegner? 

Indes, unter einem Gesichtspunkt kann die Nachwelt 
Scheliing dem Sohn Indemnität erteilen. Sie verdankt 
seinem Vorgehen gegen Lassalle eine Rede, die Tausende 
und Abertausende von Arbeitern zur höchsten Begeiste- 
rung für die Kulturmission ihrer Klasse aufgerüttelt hat. 

Ed. Bernstein. 



212 



DIE WISSENSCHAFT UND DIE ARBEITER 



Meine Herren Präsident und Räte ! 



Ich muß damit beginnen, Ihre Nachsicht in Anspruch 
zu nehmen. Meine Verteidigung wird eine eingehende 
sein. Sie wird eben deshalb eine nicht gerade kurze sein 
müssen. Aber ich halte mich hierzu berechtigt, einmal 
durch die Höhe des Strafmaßes, mit welchem mich der 
§100 des Strafgesetzbuchs bedroht, ein Strafmaß, das 
in seinem Maximum nicht weniger als zwei Jahre Ge- 
fängnis beträgt, zweitens aber und besonders dadurch, 
daß es sich heute um noch ganz etwas anderes handelt 
als um eine Strafe und um einen Mann ! 

Erlauben Sie, daß ich sofort die Debatte aus dem 
Bereiche gewöhnlicher Prozeßroutine auf die Höhe und 
zu der Würde erhebe, welche ihr zukommen. 

Die Anklage, die gegen mich erhoben worden ist, ist 
ein schlimmes und trauriges Zeichen der gegenwärtigen 
Lage der Dinge. 

Sie verletzt nicht nur die gewöhnlichen Gesetze ; sie 
bildet sogar einen entschiedenen Eingriff in die Ver- 
fassung, und dies ist das erste Verteidigungsmittel, das 
ich hier entgegenstelle. 

I. Der Artikel 20 der Verfassung lautet: 

„Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei." 

Was kann und soll dieses in der Verfassung prokla- 
mierte „ist frei" bedeuten, wenn nicht dies, daß die 
Wissenschaft und ihre Lehre nicht an das allgemeine 
Strafgesetz gebunden sein soll ? 

Soll dies „die Wissenschaft und ihre Lehre frei" 
vielleicht bedeuten, frei innerhalb der Grenzen des all- 
gemeinen Strafgesetzbuches?" Aber innerhalb dieser 

215 



Grenzen ist jede Meinungsäußerung, durchaus nicht bloß 
die Wissenschaft und ihre Lehre, vollkommen frei. Inner- 
halb der Grenzen des allgemeinen Strafgesetzbuches ist 
jeder Zeitungsschreiber und selbst jedes Hökerweib voll- 
kommen frei, zu schreiben und zu sprechen, was sie 
wollen. Diese Freiheit, die jeder Art von Meinungs- 
äußerung zusteht, brauchte und konnte dann nicht für 
,,die Wissenschaft und ihre Lehre" durch einen 
besonderen Verfassungsartikel verkündet werden. 

Jenen Verfassungsartikel in diesem Sinne auslegen, 
hieße also nichts anderes, als ihn einfach fortleugnen, ihn 
dahinein interpretieren, daß er überhaupt nicht dastehe, 
— was freilich eine in unserer Zeit nicht unbeliebte Weise 
ist, die Verfassung in aller Stille zu beseitigen. 

Kein Zweifel also, daß, da die erste Regel juristi- 
scher Interpretation die ist, eine Gesetzesbestimmung, 
geschweige denn einen Verfassungsartikel, nicht ins Über- 
flüssige und Absurde, nicht ins Nichtdastehen zu 
interpretieren — kein Zweifel also, sage ich, daß dieser 
Verfassungsartikel besagt, was er eben besagt: daß die 
Wissenschaft und ihre Lehre frei, an die Grenzen des 
gemeinen Strafgesetzes nicht gebunden sein sollen. 

Und kein Zweifel auch, meine Herren, daß dies eben 
die Absicht dieser Verfassungsbestimmung war, der 
Wissenschaft das Vorrecht einzuräumen, nicht an die 
Beschränkungen, welche das gemeine Strafrecht der ge- 
wöhnlichen Meinungsäußerung auferlegt, gebunden zu sein. 

Es ist begreiflich, wenn die Gesetzgebung die Institu- 
tionen eines Landes zu schützen sucht. Es ist natürlich, 
wenn die Gesetze es verbieten, die Bürger dazu aufzu- 
fordern, sich gewaltsam gegen die bestehenden Einrich- 
tungen zu erheben. 

Es ist bei Unterstellung gewisser Rechtsansichten auch 

216 



noch erklärlich, wenn die Gesetze es verbieten, sich an 
die gedankenlose Leidenschaft zu wenden, Schmähung 
und Verhöhnung gegen die bestehenden Einrichtungen zu 
verbreiten, durch einen Appell an das leichtbewegliche 
unmittelbare Empfindungsvermögen der Menge die 
Gefühle des Hasses und der Verachtung zu entzünden. 

Aber was ewig urfrei und in keine Schranken ge- 
schlagen dastehen muß, was für den Staat selbst wich- 
tiger als jedes einzelne Gesetz, an kein einzelnes Ge- 
setz als Grenze seiner freien Tätigkeit gebunden sein 
darf — das ist der Trieb wissenschaftlicher Er- 
kenntnis ! 

Alle Zustände sind unvollkommen. Es kann sich tref- 
fen, daß Institutionen, welche wir für die unantastbarsten 
und notwendigsten halten, die verderblichsten und ver- 
änderungsbedürftigsten sind. 

Wer, dessen Blick die Veränderungen der Geschichte 
seit den Zeiten der Inder und Ägypter, wer, dessen Blick 
auch nur den beschränkten Zeitraum eines Jahrhunderts 
genau umfaßt, leugnete dies ? 

Der ägyptische Fellah heizt den Herd seiner elenden 
Lehmhütte mit den Mumien der ägyptischen Pharaonen, 
den allmächtigen Erbauern der ewigen Pyramiden. Sitten, 
Einrichtungen, Gesetzbücher, Königsgeschiechter, Staaten, 
Völker — sind im regen Wechsel verschwunden. Aber 
was mächtiger als sie alle, nie verschwunden, immer nur 
gewachsen ist, was sich seit den ältesten Zeiten joni- 
scher Philosophie, alles andere überdauernd, immer nur 
in beständiger Zunahme entfaltet hat, von einem Staate 
dem andern, von einem Volke dem andern, von einer 
Zeit der andern in heiliger Ehrfurcht überliefert, das 
ist der stolz ragende Baum wissenschaftlicher Er- 
kenntnis ! 

217 



Und welches ist die Quelle aller unablässig fortschrei- 
tenden, aller unausgesetzt und unmerklich sich vermeh- 
renden, aller friedlich sich vollziehenden Verbesserung 
in der Geschichte, wenn nicht die wissenschaftliche 
Erkenntnis? Sie muß darum walten ohne Schranken, 
für sie darf es kein Festes, das sie nicht in den Prozeß 
ihrer chemischen Untersuchungen zöge, kein Unberühr- 
bares, kein noli me tangere geben. Ohne die Freiheit der 
wissenschaftlichen Erkenntnis daher nur Stagnation, Ver- 
sumpfung, Barbarei ! Und wie sie die unausgesetzt flie- 
ßende Quelle aller Vervollkommnung menschlicher Zu- 
stände ist, so ist sie und ihre die Überzeugungen langsam 
gewinnende Macht zugleich auch die einzige Garantie für 
eine friedliche Entwickelung. Wer daher diese Quelle 
verstopft, wer ihr in bezug auf irgendwelche Zustände, 
wer ihr an irgendwelchen Punkten zu fließen verbietet, 
der hat nicht nur den Quell der Vervollkommnung ab- 
geschnitten und Nacht und Barbarei heraufbeschworen — 
er hat den öffentlichen Frieden eingerissen und den 
Staat auf gewaltsamen Umsturz und Ruin gestellt ! Denn 
er hat jenes Sicherheitsventil verschlossen, durch welches 
die Gesellschaft allmählich in sich aufnimmt, was ihrer 
unmerklich sich ändernden Lage entsprechend, durch die 
Kraft der Wissenschaft langsam herausgeboren, sicher, 
wenngleich allmählich, in Köpfe und Zustände übergeht. 
Er hat das Sicherheitsventil geschlossen und den Staat auf 
die Explosion gestellt! Er hat der Wissenschaft ver- 
boten, Wunde und Heilmittel aufzuzeigen, und die aus der 
verborgen gehaltenen Wunde sich endlich ergebenden Kon- 
vulsionen des Todeskampfes an die Stelle der Krankheits- 
erforschung und ihrer Heilung gesetzt. 

Die unbeschränkte Freiheit der wissenschaftlichen 
Lehre ist daher nicht nur ein unnehmbares Recht des 

218 



Individuums, sie ist vor allem und in noch höherem Grade 
die Lebensbedingung des Ganzen, das Lebensinteresse 
des Staates selbst. 

Darum verkündet die Gesellschaft den Satz: ,,die 
Wissenschaft und ihre Lehre ist frei," frei ohne Zusatz, 
ohne Bedingung, ohne Schranke, und darum setzt sie 
diesen Satz, um zu zeigen, daß er selbst dem Gesetzgeber 
unantastbar sein solle, selbst von ihm in keinem Momente 
verkannt und verletzt werden dürfe, weit über alle Gesetz- 
gebung hinaus in die Verfassung, als das fröhliche 
Unterpfand der friedlichen Fortentwicklung des gesell" 
schaftlichen Lebens bis in die spätesten Zeiten ! 

Aber wie, meine Herren ? Stelle ich vielleicht hier 
eine nagelneue und unerhörte Theorie auf ? Mißbrauche 
ich vielleicht den Wortlaut der Verfassung, um mir aus 
einer prozessualischen Verlegenheit zu helfen ? 

Nichts leichter statt dessen, als Ihnen den historischen 
Nachweis zu erbringen, daß diese Bestimmung der Ver- 
fassung nie anders aufgefaßt worden ist, daß diese Theorie 
seit je und Jahrhunderte lang vor der Verfassung durch 
Usus und Praxis unbestrittene Geltung bei uns hatte, daß 
sie ein traditioneller und charakteristischer Grundzug aller 
germanischen Nationen seit der frühesten Zeit ist. 

Zur Zeit des Sokrates konnte man noch angeklagt 
werden, xtwovg deovz neue Götter, gelehrt zu haben, und 
Sokrates trank den Giftbecher unter dieser Anklage. 

Im Altertum war dies natürlich. Der antike Geist war 
so durch und durch identisch mit seinen staatlichen Zu- 
ständen — und die Religion gehörte zu den Grundlagen 
des Staates — , daß er sich in keiner Weise von denselben 
losschälen, sich nicht häuten konnte. Er mußte mit 
diesen Staatseinrichtungen stehen und fallen, und er fiel 
mit denselben ! In einem solchen Volksgeiste war jede 

219 



wissenschaftliche Lehre, welche eine Verneinung einer der 
Grundlagen des Staates enthielt, ein Angriff auf das 
Lebensprinzip dieses Volkes selbst und konnte als solcher 
behandelt werden. 

Eine ganz andere Erscheinung tritt nach dem Unter- 
gang der antiken Welt mit den germanischen Nationen auf. 
Es sind dies Nationen, die sich schälen und häuten 
können, die in der Entwicklungsfähigkeit ihres Lebens- 
prinzips, des subjektiven Geistes, die Biegsamkeit in sich 
tragen, die verschiedenartigsten Wandlungen in sich selbst 
durchzumachen; Nationen, welche die zahlreichsten und 
gewaltigsten dieser Wandlungen bereits durchgemacht 
haben und in ihnen, statt Tod und Untergang, immer nur 
die Grundlage höherer Entwicklung und höherer Blüte 
fanden 1 ). 



*) Die hier angeführten Kriterien für den Unterschied zwi- 
schen der geistigen Verfassung der sogenannten germanischen 
Nationen und der der antiken Welt werden heute vielfach auf 
Widerspruch stoßen. Und nicht mit Unrecht. Als Nation waren 
die Griechen und Römer kaum weniger entwickelungsfähig wie 
die germanischen Völker — daß ihre Staaten mit dem Verfall 
einer Reihe von Einrichtungen des gesellschaftlichen Lebens 
der Epoche zusammenbrachen, ist ein Schicksal, das sie mit den 
verschiedenen Staaten der germanischen Welt durchaus gemein 
haben. Staatswesen sind überhaupt nur bis zu einem gewissen 
Grade entwickelungsfähig, geht die Entwickelung über diesen 
Punkt hinweg, so tritt früher oder später die geschichtliche 
Katastrophe ein, die an die Stelle des alten Staates eine andere 
Gesellschaftsform mit neuen Grundlagen setzt. Zu diesen mögen 
alsdann auch neue Religionen oder Moralbegriffe gehören, im 
allgemeinen ist jedoch die Rolle der Religion, außer natürlich 
in theokratischen Staaten, selbst in der antiken Welt nur eine 
sekundäre. Sokrates war nicht der erste und nicht der einzige, 
der in Griechenland „neue Götter" gelehrt hatte — wenn ge- 
rade er den Schierlingsbecher trinken mußte, so waren poli- 

220 



Das Mittel zur Vorbereitung und Durchführung dieser 
zu immer höherer Blüte führenden Wandlungen, deren 
Element sie in sich tragen, haben diese Völker an dem 
Prinzip der unbeschränkten Freiheit der wissenschaftlichen 
Forschung und Lehre. 

Früher daher, und weit früher, als man in der heutigen, 
gebildeten Welt, welche die Freiheit der Wissenschaft zu 
den modernen Errungenschaften zu zählen pflegt, in der 
Regel ahnt, weit früher, sage ich, bricht in diesen Völkern 
der Instinkt durch, daß die Freiheit der Wissenschaft 
weder an die Autorität einer Person, noch einer mensch- 
lichen Satzung gebunden sein dürfe, daß sie vielmehr die 
allen menschlichen Einrichtungen überlegene und ihnen 
vorgehende, sich auf ein göttliches Recht stützende Kraft 
sei. — 

„Quasi lignum vitae," sagt Papst Alexander IV. in 
einer im Jahre 1255 an die Pariser Universität gerichteten 
Konstitution — denn wie im Mittelalter alles nur korpora- 
tive Existenz hat, so auch damals die' Wissenschaft nur 
als Universität — „quasi lignum vitae in Paradiso Dei 
et quasi lucerna fulgoris in Domo Domini, est in Sancta 
Ecclesia Parisiensis Studii disciplina." „Wie der Baum 
des Lebens im Paradiese Gottes und wie das Leuchten 



tische Gründe dafür maßgebend, die mit der von ihm angeblich 
begangenen Religionsstörung nur sehr äußerlich zu tun hatten. 
Außerdem stehen dem griechischen Verkünder „neuer Götter" 
bei den germanischen Nationen Huß und tausend andere Opfer 
religiöser Verfolgung gegenüber. 

Lassalle irrt darin, daß er einseitig im ,, Geist" der Völker 
die Ursache ihrer Entwickelung erblickt, statt in den besonderen 
Umständen ihrer Entwickelung die Erklärung für ihre geistige 
Verfassung zu suchen. Dies hindert übrigens nicht, daß er trotz- 
dem schließlich meist zu richtigen Schlußfolgerungen in bezug 
auf die Gegenwart kommt. D. H. 

221 



des göttlichen Glanzes im Hause des Herrn, so ist in 
der heiligen Kirche das Institut des Pariser Studiums." 

Und man würde sehr irren, zu glauben, daß auf diese 
und ähnliche päpstliche oder kaiserliche und königliche 
Konstitutionen die Universitäten des Mittelalters das Recht 
der wissenschaftlichen Zensur — der censura doctrinalis 
— stützen, das sie in einer merkwürdigen Ausdehnung in 
Anspruch nehmen. Nicht ex jure humano, sagt Petrus 
Alliacensis — ein Mann, den, 1381 zum Magnus Magister 
der Pariser Universität gewählt, der erzbischöfliche und 
dann der Kardinalshut bedeckte — , nicht ex jure humano, 
sagt Petrus Alliacensis, und alle späteren Scholastiker 
stimmen ihm bei, nicht aus menschlichem Recht, sondern 
ex jure divino, aus göttlichem Recht stamme der Wis- 
senschaft die Befugnis, ihre Zensur zu üben, und die 
von Päpsten, Kaisern und Königen erteilten Privilegien 
und Konstitutionen seien nur die Anerkennung des 
ex jure divino oder, wie sie sich gleichfalls ausdrücken, 
ex jure naturali, aus dem Naturrecht für die Wissen- 
schaft herfließenden Rechtes. 

Wir sind gewohnt, meine Herren, auf das Mittelalter 
vornehm als auf eine Zeit der Nacht und Barbarei herab- 
zublicken. 

Aber in vielen Stücken mit hohem Unrecht, und in 
keiner Hinsicht mit größerem Unrecht, als in bezug auf 
das damals durch die wiederholtesten und solennesten 
Fälle anerkannte Recht der Wissenschaft, ohne alle Rück- 
sicht und gegen König und Papst ihre feierliche Stimme 
zu erheben. 

Wir haben neulich einen Konflikt erlebt zwischen der 
Regierung und dem Abgeordnetenhause über die Bestrei- 
tung von Ausgaben, die von der Kammer nicht bewilligt 
worden. Man hat versucht, im Lande, ich weiß nicht 

222 



welche Meinung zu verbreiten über die maßlose Kühnheit 
und die wühlerischen Tendenzen des Abgeordnetenhauses, 
und gewiß hat es sogar Abgeordnete genug gegeben, die 
selbst über ihre eigene Kühnheit erstaunt und stolz auf 
sie waren. 

Aber, meine Herren, im Februar 1412 erlaubte sich 
die Universität von Paris, welche keineswegs irgendwie 
mit der Finanzverwaltung des Landes oder mit ihrer Kon- 
trolle betraut war, eine Adresse an den König von Frank- 
reich, Karl VI., zu richten, wie sie selbst sagt, ,,pour la 
chose publique de vostre royaume," ,,für die öffentliche 
Sache des Königreichs," in der sie ganz besonders die 
Finanzverwaltung des Landes, dann aber auch alle andern 
Zweige der Verwaltung der schärfsten Kritik unterwirft, 
das vernichtendste Verdammungsurteil darüber ausspricht. 
Und zu welcher ganz anderen Kühnheit der Sprache und 
der Forderungen, als die ist, zu der sich unser Abge- 
ordnetenhaus erhoben hat oder erheben würde, schwingt 
sich in dieser Remonstrance die Pariser Universität 
empor ! 

Sie weist dem König nach, daß die Staatseinkünfte 
nicht nach ihrer Bestimmung verwendet würden (,,on 
appert clairement, que les dictes finances ne sont point 
employees ä choses dessus dictes" usw.) und schließt 
diese Nachweisungen mit dem peremtorischen Ausruf: 
,,Item, et il fault savoir, oü est cette finance." „Item, 
und man muß wissen, wo dieses Geld geblieben ist." Sie 
schildert ihm seine gesamte Finanzverwaltung, und zwar 
seine höchsten Beamten, die Finanzminister, Gouverneurs 
und Schatzmeister der Krone vor allen, als eine Bande 
gesetzloser Missetäter, als eine Bande von miteinander 
zum Ruin des Landes verschworenen Spitzbuben ohne 
alle Ausnahme ! Sie wirft dem König vor, wie er den 

223 



obersten Gerichtshof, das Parlament von Paris besetzt 
und den Namen des Rechts dadurch entweiht habe ! Sie 
hält ihm vor, mit wie viel geringeren Summen seine Vor- 
gänger regiert, „au quel temps estoit le royaume bien 
gouverne, autrement que maintenant," ,,zu welcher Zeit 
gleichwohl das Land gut regiert war, ganz anders als 
jetzt." 

Sie schildert ihm den Druck, der auf den Armen laste, 
dem durchaus abzuhelfen sei und zu dessen Abhilfe sie 
eine Zwangsanleihe auf die Reichen verlangt, und sie er- 
klärt ihm, daß alles, was sie in ihrer langen Remonstrance 
sage, doch nur höchst ungenügend sei ; denn mehrere Tage 
würden nicht hinreichen, die Mißregierung des Landes 
wahrhaft auseinanderzusetzen. 

Ihr Recht zu dieser sanglanten Remonstrance stützt die 
Universität ausdrücklich auf nichts anderes als darauf, 
daß sie die Wissenschaft sei, von der jedermann 
wisse, daß sie vollkommen uneigennützig sei, daß es nicht 
ihre Gewohnheit sei, die Ämter unter sich zu haben und 
die Profite, noch sich in irgend anderer Weise darum zu 
bekümmern als mit ihrem Studium, eben deshalb aber sei 
es ihre Pflicht, zu sprechen, wo der Fall es erheische. 

Und sie konkludiert nun auf nichts Geringeres als da- 
hin: der König müsse ohne jeden Verzug (sans quelque 
dilacion) alle Gouverneure der Finanzen ohne alle Aus- 
nahme (sans nul excepter) ihrer Ämter entsetzen, sie ver- 
haften und ihre Güter vorläufig mit Sequester belegen 
lassen, und unter der Strafe des Todes und der Ver- 
mögenskonfiskation verbieten, daß nicht einer der unteren 
Finanzbeamten mit diesen Gouverneurs Rücksprache 
nehme. 

Wenn Sie diese lange Remonstrance lesen, meine 
Herren — Sie finden sie in der Chronik jener Zeit von 

224 



Enguerrand de Monstrelet (liv. I. c. 99 T. II. pag. 307 
sq. Ed. Douet-D'aroy) — so werden Sie sich nicht 
verhehlen können, daß, wenn diese Adresse in unseren 
Tagen, z. B. von der Berliner Universität erlassen worden 
wäre, es kaum ein Verbrechen des Strafkodex gäbe, wel- 
ches der Staatsanwalt nicht darin gefunden hätte ! 

Verleumdung und Beleidigung von Beamten in bezug 
auf ihr Amt, Schmähung und Verhöhnung der Einrich- 
tungen des Staates und der Anordnungen der Obrigkeit, 
Majestätsbeleidigung, Anreizung der Angehörigen des 
Staates zum Haß und zur Verachtung — und ich weiß 
nicht wie viel Verbrechen noch würden unsere Staats- 
anwälte darin gefunden haben ! 

Hat man doch vor weniger als einem Jahre, wie die 
Zeitungen erzählen, eine Disziplinaruntersuchung wegen 
einer Adresse ganz anderer Art eingeleitet, mit welcher 
eine unserer Universitäten das an sie ergangene Wahlauf- 
forderungsschreiben des Ministers ablehnte. 

Aber damals, in der Nacht der Zeiten, war dies noch 
nicht üblich. Vielmehr wird, ganz wie es die Universität 
verlangt hatte, der Schatzmeister der Krone, Audry Grif- 
fart, mit vielen anderen der höchsten Finanzbeamten ge- 
fangen genommen, und andere entgingen diesem Schicksal 
nur dadurch, daß sie in eine Kirche flohen, der das Asyl- 
recht zustand. 

Das war 1412. Aber schon achtzig Jahre vorher trug 
sich ein anderer vielleicht noch bedeutenderer Fall zu, 
den ich in größerer Kürze berühren kann. 

Der Papst Johann XXII. stellt eine neue Auffassung 
des Dogma von der visio beatifica auf und läßt sie in den 
Kirchen predigen. Die Universität von Paris — nee 
Pontificis reverentia prohibuit, sagt der Berichterstatter, 
quominus veritati insisterent; „nicht hielt sie die Ehr- 

15 Lassalle, G<6. Sckrifr«a. Band II- 225 



furcht vor dem heiligen Vater zurück, der Wahrheit bei- 
zustehen" — die Universität, und obgleich es sich hier 
um einen Glaubensartikel handelte, ein Gebiet, in welchem 
die Kompetenz des Papstes nicht bezweifelt werden 
konnte, erläßt am 2. Januar 1332 ein Dekret, worin sie 
diese Auffassung des Dogma für einen Irrtum erklärt. 

Der König Philipp VI. insinuiert dies Dekret dem zu 
Avignon befindlichen Papste mit der Erklärung, wenn er 
infolge desselben nicht widerrufe, werde er ihn als einen 
Ketzer verbrennen lassen, und der Papst wider- 
ruft wirklich, obwohl ohnehin auf dem Totenbette liegend, 
wie Sie dies alles bei Bulaeus in der Historia Universi- 
tatis Parisiensis, Paris 1668 fol. To. IV. p. 335 sq. 
ausführlicher erzählt finden können. 

Diese Beispiele, die übrigens beliebig vermehrt werden 
könnten, werden genügen, um zu zeigen, wie unbeschränkt 
und an keine strafrechtlichen Grenzen gebunden schon im 
frühen Mittelalter, sogar Papst und König gegenüber, die 
Freiheit der Wissenschaft war, die, ich wiederhole es, 
freilich im Mittelalter nur eine korporative Existenz 
hatte. 

Die Theorie, die ich aufstelle, sie hat schon seit mehr 
als 500 Jahren selbst in katholischen Zeiten und bei 
romanischen Völkern ihre Praxis gehabt. 

Kommt der Protestantismus und errichtet die Staats- 
gebäude selbst, die er schafft, auf dem Prinzip der freien 
Forschung ! Dies Prinzip ist seitdem die Grundlage un- 
serer ganzen staatlichen Existenz. Die protestantischen 
Staaten haben kein Recht zu existieren ohne das- 
selbe, haben keine Möglichkeit dazu! Wann wäre seit- 
dem eine strafrechtliche Anklage wegen einer wissen- 
schaftlichen Lehre in Preußen erhört gewesen ? 

Als Christian Wolf die Leibnizsche Philosophie in 

226 



Halle popularisierte, insinuierte man dem damaligen Sol- 
datenkönig Friedrich Wilhelm I., daß nach Wolfs Lehre 
von der prästabilierten Harmonie die Soldaten nicht aus 
freiem Willen desertierten, sondern vermöge dieser be- 
sonderen Einrichtung Gottes, der prästabilierten Har- 
monie 1 ), und daß diese Lehre also, in das Militär ver- 
breitet, höchst gefährlich wirken müßte. Es ist wahr, daß 
dieser Soldatenkönig, der den Staat in seinen Regimentern 
sah, hierdurch aufs äußerste aufgebracht, sofort eine Ka- 
binettsorder an Wolf erließ, im November 1723, in der 
er ihm befahl, bei Strafe des Stranges binnen zweimal 
24 Stunden die preußischen Staaten zu verlassen — und 
Wolf mußte fliehen. Aber wenn die lettres de cachet der 
Könige ohne Appell sind in der Zeit, so sind sie dafür 
ohne Ansehen und ohne Bedeutung in der Geschichte. 
Überdies hatte jener Soldatenkönig nur eine offene freie 
Gewalttat begangen und nicht die Formen des Rechtes 
entweiht. Er drohte, er werde Wolf hängen lassen, und 
er hätte dies durch seine Soldaten ausführen lassen können. 
Auch die Gewalt hat noch eine gewisse Würde, wenn sie 
offen auftritt. Aber er beleidigte nicht seine Richter- 
kollegien durch das Ansinnen, daß sie die Wissen- 
schaft verurteilen sollten! Es fiel ihm nicht ein, 
die Gewalt in Recht zu verkleiden! 

Zudem, kaum besteigt Friedrich der Große, er, der 



*•) Der (von Gott bei Erschaffung der Welt) in der Weise 
vorherbestimmte gesetzmüßige Zusammenhang aller Bewegungen 
der „Monaden" — der beseelt gedachten Einheiten, aus denen 
die organische wie die unorganische Welt bestehe — daß diese 
Bewegungen insgesamt eine harmonische Reihe darstellen. So 
daß also alles, was geschieht, nach dieser Lehre notwendiges 
Ergebnis der Beschaffenheit der anscheinend selbständig sich 
betätigenden Monaden ist. D. H. 

15« 227 



zwar gewiß Soldaten brauchte, aber deshalb doch ein 
Staatskönig und kein Soldatenkönig war, am 31. 
Mai 1740 den Thron, als er sechs Tage darauf, am 
6. Juni 1740, wegen Wolfs, an den übrigens auch schon 
Friedrich Wilhelm I., seine Gewalttat bereuend, später 
sehr ehrenvolle aber vergebliche Rückberufungsschreiben 
erlassen hatte, folgendes Handschreiben an den Konsi- 
storialrat Reinbeck richtet: 

„Ich bitte ihn, sich umb des Wolfen mühe zu geben, 
ein Mensch, der die Wahrheit sucht und sie liebet, mus 
unter aller menschlichen Gesellschaft werth gehalten wer- 
den und glaube ich, daß er eine Conquete im Land der 
Wahrheit gemacht hat, wehn er den Wolf hierher per- 
suadiret." 

So trug denn also auch dieser Konflikt nur dazu bei, 
den alten Grundsatz, daß die wissenschaftliche Erfor- 
schung und Verkündung der Wahrheit an keine Grenze und 
Rücksicht gebunden sei und nur sich selber zur höchsten 
und einzigen Rücksicht habe, mit neuem Glänze zu um- 
geben und vom Throne selbst herunter anerkennen zu 
lassen. 

Selbst das Dasein Gottes war vor der Lehre der 
Wissenschaft nicht geschützt ! Sie konnte frei, sie kann 
noch heute frei, selbst nach dem neuen Strafgesetzbuch, 
welches nur die Lästerung, die für den Andersgläubigen 
kränkende Beschimpfung Gottes, nicht aber die Leugnung 
seines Daseins verbietet, ihre Beweise gegen seine Exi- 
stenz führen. 

Dezennienlang vor der Verfassung war die unbedingte 
Freiheit der Wissenschaft in Preußen der letzte Zu- 
fluchtswinkel, in den sich Preußens Lobredner retteten, 
der letzte Stolz, mit dem sie prunkten. 

Sie alle erinnern sich noch des immensen Aufsehens, 

228 



welches der Fall Bruno Bauers erregte, des Privatdozen- 
ten an der theologischen Fakultät zu Bonn, welchem unter 
dem absolutistisch-pietistischen Ministerium Eichhorn omi- 
nösen Angedenkens die licentia docendi 1 ) wegen seiner 
Evangelienlehre, entzogen werden sollte ; der erste Fall 
in diesem Jahrhundert, in welchem eine — und doch wie 
unendlich geringe — Antastung der Freiheit der Wissen- 
schaft gewagt wurde. Die Fakultäten kamen in Auf- 
regung, die Gutachten schwirrten monatelang hin und her, 
Männer von den ruhmreichsten Namen, wie Marheinecke 
und andere, erklärten Protestantismus und In^li^enz für 
in ihren Grundfesten bedroht, wenn solche in Preußen 
unerhörte Anmaßung Erfolg haben könne, und selbst 
solche Gutachten, welche gehorsam nach dem ministeri- 
ellen Wunsche ausfielen, basierten ihre Konklusion doch 
nur darauf, daß es sich hier um eine licentia docendi in 
der theologischen Fakultät handele, mit deren Grund- 
prinzipien jene Bauersche Evangelienlehre in Widerspruch 
stehe, und erklärten ausdrücklich, daß, hätte es sich hier 
um eine licentia docendi in einer nichttheologischen, in 
einer philosophischen Fakultät gehandelt, die Entschei- 
dung die entgegengesetzte hätte sein müssen. Niemandem 
aber, und Eichhorn selbst nicht, war der Gedanke in den 
Sinn gekommen, jene Lehre vor das Forum des Straf- 
rechts zu ziehen! Einen theologischen Lehrstuhl ent- 
zog man dem Verkünder untheologischer wissenschaft- 
licher Resultate, — dieselben mit dem Büttel zu be- 
kämpfen — so weit war man unter dem Absolutismus 
noch nicht gediehen! 

Warum hat Eichhorn, der Vielgeschmähte, diesen Tag 
nicht erlebt! 

Mit welcher Bewunderung und mit welcher höhnischen 
*) Erlaubnis zur Lehrtätigkeit. D. H. 

229 



Genugtuung zugleich würde er auf seine konstitutionellen 
Nachfolger blicken ! 

Selbst unter dem pietistischen Absolutismus Eichhorns, 
unter dieser ecclesia militans der Verfinsterung, bewahrte 
man doch noch einen solchen Rest von. Scham vor den 
uralten Traditionen, daß man in jener Zeit, wo die Re- 
pressivgesetze durch die Präventiv-Zensur überflüssig ge- 
macht waren, auch vor dem Drucke dieser die Würde und 
Freiheit der Wissenschaft bewahren wollte. Nach irgend 
einem äußeren Kriterium der Wissenschaftlichkeit eines 
Buches haschend, suchte man ein solches, wie ungeschickt 
die getroffene Wahl auch war, in dem äußeren Umfange 
eines Werkes und verordnete : Bücher über 20 Bogen sind 
zensurfrei. 

Diese mehr als fünfhundertjährigen Traditionen, dieser 
Satz, der lange, ehe er Gesetz war, durch Praxis und Usus 
bei allen modernen Nationen in Geltung war, diese uralte 
Überlieferung des geistigen Lebensprozesses der germa- 
nischen Nationen ist es, welche die Gesellschaft endlich 
im Artikel 20 der Verfassung zusammenfaßt, jedem spä- 
teren Gesetzgeber selbst als Norm zurufend : ,,Die Wis- 
senschaft und ihre Lehre ist frei." 

Ist frei ohne Schranken, frei ohne Grenze, frei ohne 
Riegel ! Alles hat in gesetzlichen Zuständen seine Grenze ; 
jede Macht, jede Funktion, jede Befugnis. Das einzige, 
was selber grenzenlos und unendlich, auch in grenzenloser 
und unendlicher Freiheit wie die Sonne im Äther über 
allen festen Zuständen schweben soll, das ist das Sonnen - 
äuge theoretischer Erkenntnis! 

Frei soll sie sein, selbst bis zum Mißbrauch frei! 
Denn wenn selbst bei der Wissenschaft und ihrer Lehre 
von einem Mißbrauch die Rede sein könnte — was auf 
das allerernsthafteste bestritten werden kann, meine 

230 



Herren — hier wäre der Punkt, wo die Verhütung des 
Mißbrauchs in einem Falle die Segnungen des Ge- 
brauchs in Millionen Fällen verhindern könnte. Wenn 
irgendwelche Klasseneinrichtungen gegen die Wissenschaft 
geschützt wären, so daß diese nicht lehren dürfte, diese 
Einrichtungen sind mangelhaft oder schädlich, ungerecht 
oder verderblich — wessen Geist wäre dann so allum- 
fassend, so überschauend die Geister aller seiner Zeit- 
genossen und der nachfolgenden Generationen, daß er 
auch nur eine Ahnung zu haben vermöchte, welche segens- 
reiche Entdeckungen, welche fruchtbringendsten Ent- 
wicklungen, welche Bereicherungen des Geistes durch 
diese eine feste Grenze gegen Mißbrauch im Keime er- 
stickt werden, welche gewalttätige Erschütterungen oder 
welcher Verfall dadurch über den Staat heraufbeschworen 
werden könnten ? 

Zudem, was ist Gebrauch und was Mißbrauch in der 
Wissenschaft, wo scheiden sich beide, und wer be- 
stimmt dies? Dies müßte — so erleuchtet Sie ohne 
allen Zweifel sein mögen, meine Herren Präsident und 
Räte, und gerade je erleuchteter Sie sind, desto lebhafter 
werden Sie dies selbst fühlen — nicht ein Gerichtshof 
sein, sondern ein Hof, zusammengesetzt aus der Blüte 
aller wissenschaftlichen Kapazitäten der Zeit in allen 
Fächern und Zweigen der Wissenschaft. Was sage ich ? 
Aus der Blüte aller Kapazitäten der Zeit ? Nein, auch 
noch aus der aller Folgezeiten ! Denn wie oft zeigt uns 
nicht die Geschichte gerade die bahnbrechenden Geister 
der Wissenschaft im feindlichsten Gegensatz mit der Wis- 
senschaft ihrer Tage ! 

Nach 50-, nach 100 jährigen Debatten oft ist in der 
Wissenschaft erst festgestellt, was Gebrauch, was Miß- 
brauch war. — 



231 



In der Tat ist auch seit der Verfassung 1 noch niemals 
eine Anklage gegen eine wissenschaftliche Lehre versucht 
worden. 

Wir haben in Preußen, meine Herren, seit 1848, seit 
1850 Hartes und Schweres getragen, und müde und 
wund vom Tragen sind unsere Schultern! 

Aber selbst unter Manteuffel-Westphalen und bis auf 
den heutigen Ta<* ist uns dies eine erspart geblieben, 
eine wissenschaftliche Lehre unter Anklage gestellt zu 
sehen. 

Angriffe der schärfsten Natur, Angriffe, die an und 
für sich auf das leichteste hätten strafrechtlicher Ver- 
folgung ausgesetzt werden können, sie b-ieben unverfolgt, 
wenn sie in einem wissenschaftlichen Werk, wenn sie als 
wissenschaftliche Lehre auftraten. 

Ich bin selbst in der Lage, hiervon Zeugnis ablegen zu 
können. 

Vor nicht ganz zwei Jahren veröffentlichte ich ein 
Werk, in welchem es mir vielleicht gelungen ist, Ihre 
eigene Wissenschaft, meine Herren, die Wissenschaft, 
aus welcher die Rechtsprechung herfließt, einige Fort- 
schritte machen zu lassen, mein Svstem der erworbenen 
Rechte. Ich sage in demselben (Bd. I, S. 238) : „Die 
Wissenschaft, deren erste Pflicht schärfstes Denken ist, 
kann deshalb auch gar nicht auf das Recht verzichten, 
die Schärfe der Begriffsbestimmungen in der ihr allein 
entsprechenden Schärfe und Bestimmtheit der Ausdrücke 
niederzulegen." Und hierauf gestützt, trete ich in dem 
Werke den Nachweis an, daß die preußische Agrargesetz- 
gebung seit 1850 nichts anderes sei, als — ich bediene 
mich dort wörtlich dieser Worte — ein widerrechtlich 
und wider das eigene Rechtsbewußtsein am 

232 



armen Mann zugunsten der reichen Grundaristokratie be- 
gangener Raub! 

Wie leicht wäre es gewesen, in diesen Worten, wenn 
sie anderwärts gestanden hätten, öffentliche Schwächung 
der Einrichtungen des Staates oder Anreizung zu Haß 
und Verachtung gegen die Anordnungen der Obrigkeit zu 
finden ! 

Aber sie standen in einem wissenschaftlichen 
Werk, sie waren ein Resultat sorgfältig ausgeführter wis- 
senschaftlicher Lehre — und so blieben sie unverfolgt ! 

Aber freilich, das war noch vor zwei Jahren ! 

Der Anklage, welche gegen mich erhoben wird, schleu- 
dere ich meinerseits die Anklage entgegen, durch den 
heutigen Tag über Preußen die Schmach gebracht zu 
haben, daß zum ersten Male, seitdem dieser Staat besteht, 
die Lehre der Wissenschaft vor das Forum des Straf- 
rechts gezogen wird ! 

Oder was wird mir der Staatsanwalt antworten, 
wenn er in thesi *) meine Ausführungen zugeben, wenn 
er anerkennen muß, die Wissenschaft und ihre Lehre sei 
frei, und also frei von jeder strafrechtlichen Beschrän- 
kung? 

Wird er mir vielleicht bestreiten wollen, daß ich ein 
Vertreter der Wissenschaft sei ? Oder wird er vielleicht 
leugnen wollen, daß das Werk, um das es sich in dieser 
Anklage handelt, ein wissenschaftliches Produkt 
sei ? — 

Der Staatsanwalt scheint selbst sich dadurch beengt 
zu fühlen, daß er es hier mit einer wissenschaftlichen 
Produktion zu tun hat, denn er beginnt in der Anklage- 
schrift mit dem Satze: „Obgleich sich der Angeklagte 



x ) Als Grundsatz. D. H. 

233 



den Schein der Wissenschaftlichkeit gegeben hat, so 
hat derselbe doch eine durch und durch praktische Ten- 
denz." 

Den Schein der Wissenschaftlichkeit? Und warum 
nur den Schein? Ich fordere den Staatsanwalt auf, mir 
zu erweisen, warum dieser wissenschaftlichen Leistung 
nur der Schein der Wissenschaftlichkeit zukommen soll! 

Ich glaube, ich bin, wenn es sich um die Frage handelt : 
was Wissenschaft ist oder nicht, besser befugt mitzu- 
sprechen als der Staatsanwalt. 

In verschiedenen und schwierigen Gebieten der Wissen- 
schaft habe ich umfangreiche Werke zutage gefördert, 
keine Mühen und keine Nachtwachen gescheut, um die 
Grenzen der Wissenschaft selbst zu erweitern, und ich 
kann vielleicht mit Horaz sagen : militavi non sine gloria 1 ). 

Aber ich selbst erkläre Ihnen : Niemals, nicht in meinen 
umfangreichsten Werken, habe ich eine Zeile geschrie- 
ben, die strenger wissenschaftlich gedacht wäre als diese 
Produktion von ihrer ersten Seite bis zur letzten. 

Ich behaupte ferner, daß diese Broschüre nicht nur ein 
wissenschaftliches Werk wie so manches andere ist, wel- 
ches bereits bekannte Resultate zusammenfaßt, sondern 
daß sie sogar in der vielfachsten Hinsicht eine wissen- 
schaftliche Tat, eine Entwicklung von neuen wissen- 
schaftlichen Gedanken ist. 

Welches ist das Kriterium für die Wissenschaftlichkeit 
eines Buches? Doch kein anderes als sein Inhalt. 

Werfen Sie also einen Blick auf den Inhalt dieser 
Broschüre. 

Dieser Inhalt ist nichts anderes als eine auf 44 Seiten 
zusammengedrängte Philosophie der Geschichte, 



- 1 ) Ich habe nicht ruhmlos gestritten. D. H. 

534 



beginnend mit dem Mittelalter und gehend bis auf die 
heutige Zeit. 

Es ist eine Entwicklung des objektiven vernünftigen 
Gedankenprozesses, welcher der europäischen Geschichte 
seit länger denn ein Jahrtausend zugrunde liegt ; eine Ent- 
faltung der inneren Seele, welche der scheinbar nur tat- 
sächlichen, scheinbar nur empirischen historischen Realität 
innewohnt und sie als ihre sie bewegende und zeugende 
Macht aus sich herausgesetzt hat. Es ist der trotz der 
Kürze der Broschüre genau entwickelte Nachweis, daß 
die Geschichte nichts anderes ist als eine mit innerer Not- 
wendigkeit und unter der Larve scheinbar rein äußerlicher 
und materieller Verhältnisse sich vollbringende stetige 
Fortentwicklung der Vernunft und der Freiheit. 

Drei große Weltperioden führe ich in dem kurzen 
Rahmen dieser Broschüre an dem Leser vorüber, von 
jeder einzelnen zeigend, daß sie auf einem einheitlichen 
Gedanken beruht, der alle noch so sehr auseinanderliegen- 
den Gebiete, alle noch so verschiedenen und zerstreuten 
Erscheinungen dieser Periode beherrscht ; von allen drei 
Perioden untereinander wiederum zeigend, daß jede vor- 
hergehende nur die notwendige Anbahnung und Vorberei- 
tung der nachfolgenden, jede nachfolgende nur die eigene 
immanente Fortentwicklung, die konsequente Folge und 
Vollendung der vorhergehenden sei, alle drei also wieder- 
um untereinander eine höhere Einheit und vernünftige 
Notwendigkeit bilden. 

Zuerst die Periode der Feudalität oder des Lehns- 
wesens. Ich zeige, daß diese in allen ihren Erscheinungen 
auf dem einen Prinzip der Herrschaft des Grundbe- 
sitzes beruht, und zeige zugleich, warum in jener Zeit, 
nämlich infolge der noch unendlich überwiegend im Acker- 
bau bestehenden Produktion der Gesellschaft, der Grund- 

235 



besitz notwendig das herrschende Element, d. h. 
die Bedingung aller staatlichen und gesellschaftlichen Gel- 
tung sein muß. 

Und bemerken Sie. meine Herren, mit welcher strengen 
wissenschaftlichen Objektivität und wie fern von aller 
Tendenzmacherei ich verfahre. 

Wenn es ein Faktum gibt, welches geeignet war, jene 
Tendenz daran anzuknüpfen, welche der Staatsanwalt 
dieser Broschüre insinuieren will, die besitzlosen Klassen 
zum Haß gegen die Besitzenden zu erregen, so sind es 
die Bauernkriege! 

Wenn es ein Faktum gibt, welches bisher in der Wis- 
senschaft wie in der Volksmeinung, zumal bei den be- 
sitzlosen Klassen der Gesellschaft, mit der höchsten Gunst 
der Erinnerung an eine nationale und ungerecht mit Gewalt 
unterdrückte Erhebung ausgestattet war, so sind es die 
Bauernkriege ! 

Nun wohl, unbekümmert um diese Gunst und diesen 
Schimmer, mit welchem bisher Wissenschaft und populäre 
Meinung die Bauernkriege umgeben hatten, entreiße ich 
ihnen diesen falschen Schein und zeige, daß sie eine in, 
innersten Grunde reaktionäre Bewegung waren, die 
im Interesse der Freiheitsentwicklung verunglücken 
mußte. 

Ferner : 

Wenn es ein Institut in Deutschland gibt, welchem 
ich für die Gegenwart aus tiefster Seele feind bin 
und welches ich als die Ursache unseres nationalen Ver- 
falls, unserer Schande und unserer Ohnmacht betrachte, 
so ist es das Institut des Territorialfürstentums! 

Nun wohl, jene Broschüre ist so streng und objektiv 
wissenschaftlich, so durchaus entfernt von jeder persön- 
lichen Tendenz, daß ich darin selbst zeige, wie für jene 

236 



Zeit die Entstehung des Territorialfürstentums ein histo- 
risch berechtigtes und revolutionäres Moment, wie es ein 
ideeller Fortschritt war, indem es den Gedanken 
einer von den Eigentumsverhältnissen unabhängigen 
Staatsidee darstellt und entwickelt, während auch noch 
die Bauernkriege den Staat und die staatliche Berechti- 
gung auf das Prinzip des Grundeigentums gründen wollten. 

Ich zeige nun ferner, wie auf die Periode des Lehns- 
wesens eine zweite Weltperiode folgt ; ich zeige, wie, 
während die Bauernkriege nur in ihrer Einbildung revo- 
lutionär waren, ungefähr gleichzeitig mit ihnen eine wirk- 
liche Revolution einzutreten beginnt, nämlich der durch 
die Entwickelung der Industrie und der bürgerlichen Pro- 
duktion entstehende Kapitalreichtum, welcher einen 
vollständigen Umschwung aller Verhältnisse vollbringt, der 
in der französischen Revolution von 1789 nur seinen letz- 
ten Akt, seine rechtliche Sanktion feiert, tatsäch- 
lich aber sich bereits seit drei Jahrhunderten allmählich 
vollzogen hatte. 

Ich weise durch genaueres Eingehen, mit dessen Re- 
kapitulation ich Sie nicht behelligen will, die national- 
ökonomischen Faktoren, die durch neue Produktions- 
instrumente und dadurch bedingte neue Produktionsweisen 
vor sich gehende Entwickelung nach, welche allmählich 
aus der industriellen Produktion den weit überwiegenden 
Hebel und Träger des gesellschaftlichen Reichtums 
machen, der den Grundbesitz in tiefen Schatten stellen 
und zu einer verhältnismäßigen Machtlosigkeit herab- 
drücken muß. 

Ich weise nach, wie jetzt infolgedessen das Kapital 
als das herrschende Element dieser zweiten Weltperiode 
sich ebenso notwendig im öffentlichen Recht zur privi- 
legierten Bedingung der staatlichen Berechtigung, zur Be- 

237 



dingung der Teilnahme an der Bestimmung des Staats- 
willens und Staatszweckes machen muß, wie dies früher 
mit dem Grundbesitz im öffentlichen Recht der Feudal- 
zeit der Fall gewesen war. Ich weise nach, wie im direk- 
ten Zensus, in den Kautions- und Stempelgesetzen für 
die Presse, in der indirekten Steuer usw. das Kapital als 
Bedingung zur Teilnahme an der gesellschaftlichen Herr- 
schaft mit derselben Konsequenz und historischen Not- 
wendigkeit sich entwickeln muß, wie früher der Grund- 
besitz. 

Auch diese zweite Weltperiode, die 350 Jahre an- 
gefüllt hat, sage ich ferner, ist innerlich bereits abge- 
laufen, und mit der französischen Revolution des Jahres 
1848 ist die Morgendämmerung einer neuen und dritten 
Weltperiode angebrochen, die durch das von ihr prokla- 
mierte allgemeine gleiche Wahlrecht jedem ohne alle 
Rücksicht auf irgendwelche Besitzverhältnisse einen 
gleichmäßigen Anteil an der Herrschaft über den Staat, 
an der Bestimmung des Staatswillens und des Staats- 
zweckes sichert und somit die weder an die Bedingung 
des Grundbesitzes, noch des Kapitalbesitzes gebundene 
freie Arbeit als das herrschende Prinzip der Gesell- 
schaft einsetzt. 

Ich entwickle nun den Unterschied in der sittlichen Idee 
der Bourgeoisie und der sittlichen Idee des Arbeiter- 
standes und ferner den sich hieraus wieder ergebenden 
Unterschied in der Auffassung des Staatszweckes in 
beiden Klassen. Wenn die Adelsidee die Geltung des 
Individuums an eine bestimmte natürliche Abstammung 
und gesellschaftliche Lage band, so ist es die sittliche 
Idee der Bourgeoisie, daß jede solche rechtliche Be- 
schränkung ein Unrecht sei, das Individuum vielmehr 
gelten müsse rein als solches, und ihm nicht anderes als 

238 



die ungehinderte Selbstbetätigung seiner Kräfte als ein- 
zelner zu garantieren sei. Wären wir nun, sage ich, alle 
von Natur gleich reich, gleich gescheit, gleich gebildet, so 
möchte diese sittliche Idee eine ausreichende sein. Da 
aber diese Gleichheit nicht stattfinde, noch stattfinden 
könne, da war nicht als Individuen schlechtweg, sondern 
mit bestimmten Unterschieden des Besitzes und der An- 
lagen in die Welt treten, die dann auch wieder ent- 
scheidend werden über die Unterschiede der Bildung, so 
sei diese sittliche Idee noch keine ausreichende. Denn 
wäre nun dennoch in der Gesellschaft nichts zu garan- 
tieren als die ungehinderte Selbstbetätigung des Individu- 
ums, so müsse das in seinen Konsequenzen zu einer Aus- 
beutung des Schwächeren durch den Stärkeren führen. 
Die sittliche Idee des Arbeiterstandes sei daher die, daß 
die ungehinderte freie Betätigung der individuellen 
Kräfte durch das Individuum für sich allein noch nicht 
ausreiche, sondern daß zu ihr in einem sittlich geord- 
neten Gemeinwesen noch hinzutreten müsse : die 
Solidarität der Interessen, die Gemeinsamkeit 
und Gegenseitigkeit in der Ent wickelung. 

Aus diesem Unterschiede der sittlichen Idee ergebe 
sich sofort auch der Unterschied in der Auffassung des 
Staatszweckes bei beiden Ständen. 

Die Bourgeoisie habe die Doktrin produziert : die Auf- 
gabe des Staats bestehe darin, die persönliche Freiheit 
des einzelnen und sein Eigentum zu schützen ! Dies sei 
die Doktrin der wissenschaftlichen Vertreter der Bour- 
geoisie, dies die Doktrin ihrer politischen Führer oder 
des Liberalismus. 

Aber dies sei eine höchst dürftige, unwissenschaftliche 
und der wahren Natur des Staates nicht entsprechende 
Theorie. 

239 



Die Geschichte sei ein Kampf mit der Natur, mit dem 
Elend, der Unwissenheit, der Machtlosigkeit und somit 
der Unfreiheit aller Art, in der wir uns im Naturstande, 
am Anfang der Geschichte, befinden. Die fortschreitende 
Besiegung dieser Machtlosigkeit, das sei die Entwicke- 
lung der Freiheit, welche die Geschichte darstelle. In 
diesem Kampfe würden wir niemals einen Schritt vor- 
wärts gemacht haben oder jemals weiter machen, wenn 
wir ihn als einzelne, jeder für sich, jeder allein 
geführt hätten oder führen wollten. 

Der Staat sei nun gerade diese Einheit und Ver- 
bindung der Individuen zu einem sittlichen Ganzen, welche 
die Funktion habe, diesen Kampf zu führen, eine Ver- 
einigung, welche die Kräfte aller einzelnen, die in sie ein- 
geschlossen sind, millionenfach vermehrt, die Kräfte, 
welche ihnen allen als einzelnen zu Gebote stehen wür- 
den, millionenfach vervielfältigt. 

Der Zweck des Staates sei also nicht der, dem ein- 
zelnen nur die persönliche Freiheit und das Eigentum zu 
schützen, mit welchen er nach der Idee der Bourgeoisie 
angeblich schon in den Staat eintritt, während er in Wahr- 
heit beide, Freiheit und Eigentum, erst im Staate und 
durch den Staat produziert. Der Zweck des Staates 
könne vielmehr kein anderer sein, als das zu vollbringen, 
was von Haus aus schon seine natürliche Funktion sei, 
also formell ausgesprochen : durch die Staatsvereinigung 
die einzelnen in den Stand zu setzen, solche Zwecke und 
eine solche Stufe des Daseins zu erreichen, die sie als 
einzelne niemals erreichen könnten. 

Der letzte und inhaltliche Zweck des Staates sei somit 
der: das menschliche Wesen zur positiven Entfal- 
tung und fortschreitenden Entwickelung zu 
bringen, mit anderen Worten: die menschliche Bestim- 

240 



mung, d.h. alle Kultur, deren das Menschengeschlecht 
fähig sei, zum wirklichen Dasein herauszuringen 
und zu gestalten. Er sei die Erziehung und Entwickelung 
des Menschengeschlechts zur Freiheit. 

In der Tat arbeite auf diese Auffassung des Staats 
unter uns schon die antike Bildung, welche nun einmal 
die unverlierbare Grundlage des deutschen Geistes ge- 
worden sei, mächtig hin, wofür ich die Worte des großen 
Hauptes unserer Wissenschaft, August Böckhs, anführe : 
„Der Begriff des Staates sei nach ihm notwendig dahin 
zu erweitern, daß der Staat die Einrichtung sei, in wel- 
cher die ganze Tugend der Menschheit sich verwirklichen 
solle." 

Vor allem aber sei die entwickelte Staatsidee die Idee 
des Arbeiterstandes zu nennen. Denn wenn auch jeder 
andere durch Einsicht und Bildung sich zu dieser Er- 
kenntnis erheben könne, so liege sie dem Arbeiterstande 
durch die hilflose Lage, in welcher sich seine Mit- 
glieder als einzelne befinden, schon instinktmäßig, schon 
materiell und ökonomisch nahe. 

Diese ökonomische Lage erzeuge notwendig in d.esem 
Stande den tiefen Instinkt, daß es die Bestimmung des 
Staates sei und sein müsse, dem einzelnen durch die Ver- 
einigung aller zu einer solchen Entwickelung zu verhelfen, 
zu der er als einzelner nicht befähigt wäre. 

In der Tat aber stelle diese sittliche Staatsidee nicht 
eine solche dar, die nicht auch bisher schon die treibende 
Idee des Staates gewesen. Sondern im Gegenteil, dies 
sei, wie schon aus dem Vorigen folge, seit je die nur 
unbewußte Natur des Staates gewesen, die sich durch 
den vernünftigen Zwang der Dinge auch ohne den 
Willen des Staates, auch gegen den Willen seiner Leiter 
mehr oder weniger immer ausgeführt habe. 

16 Laasalle. Gee. Sckriften. Band II. 241 



Indem die Idee des Arbeiterstandes als die herrschende 
Idee des Staates aufgestellt werde, werde also nur, was 
auch bisher schon seit je die dunkle organische Natur 
des Staates gewesen, zur Erkenntnis gebracht und zum 
bewußten Zwecke der Gesellschaft herausgerungen. 

Dies ist die große Kontinuität und Einheit aller 
menschlichen Entwickelung, daß nichts Neues in sie hinein- 
schneit, daß in ihr nur immer zur bewußten Erkenntnis 
gebracht und nun mit Willensfreiheit verwirklicht 
wird, was seit je schon an sich die unbewußt wirkende 
organische Natur der Dinge gewesen ist. 

Mit der französischen Februarrevolution des Jahres 
1848 sei nun aber dieses Bewußtsein eingetreten und ver- 
kündet worden. Denn man habe dies erst symbolisch dar- 
gestellt, indem man einen Arbeiter in die provisorische 
Regierung berufen, und man habe ferner das allgemeine 
gleiche und direkte Wahlrecht proklamiert, welches das 
formelle Mittel zur Verwirklichung dieser Idee sei. Mit 
dem Februar 1848 sei somit die Geschichtsperiode an- 
gebrochen, in welcher mit Bewußtsein die sittliche 
Idee des Arbeiterstandes als die herrschende Idee der 
Gesellschaft verkündet wird. 

Wir könnten uns Glück wünschen, in einer Geschichts- 
periode zu leben, welche der Verwirklichung dieses 
hohen Zieles geweiht sei. Vor allem aber folge daraus 
für den Arbeiterstand, da es die Bestimmung dieser Ge- 
schichtsperiode sei, die Idee seines Standes zur herr- 
schenden Idee der Gesellschaft zu machen, die Pflicht 
der sittlichsten, feierlichsten und in den Ernst des Ge- 
dankens vertieften Haltung. 

Dies ist in konzentriertester Kürze der Inhalt und Ge- 
dankengang jenes gedruckten Vortrages. 

Was ich darin erstrebt habe, ist nichts anderes, als 

242 



dem Hörer das innere philosophische Verständnis der 
Geschichte, dieser schwersten aller Wissenschaften, zu 
eröffnen, sie ihm als ein sich nach notwendigen Gesetzen 
stufenweise entwickelndes vernünftiges Ganze zum Be- 
wußtsein zu bringen. 

Ein in eine solche Aufgabe Vertiefter hat sicher das 
Recht, dem Staatsanwalt zuzurufen, was bei der Einnahme 
von Syrakus der mathematische Figuren im Sande ent- 
werfende und in tiefes Sinnen darüber verlorene Archi- 
medes dem ihn mit dem Schwert anfallenden rohen Söld- 
ner zurief: ,,Noli turbare circulos meos." „Wolle meine 
Zirkel nicht stören ! ' ' 

Fünf Wissenschaften und mehr, Geschichte im engeren 
Sinn, die Wissenschaft des Rechts und der Rechts- 
geschichte, Nationalökonomie, Statistik, Finanz, und end- 
lich die letzte und schwierigste der Wissenschaften, die 
Gedankenwissenschaft oder Philosophie, haben sich die 
Hand reichen, haben beherrscht werden müssen, um mich 
in den Stand zu setzen, diese Broschüre zu verfassen. 

Welch ein Ausbund von Wissenschaft muß der 
Staatsanwalt sein, wenn dies alles noch nicht hinreicht, 
um vor seinen Augen einem Werke das Attribut eines 
wissenschaftlichen zu verdienen ! 

Aber die Anklageschrift gibt bei genauerer Betrach- 
tung selbst an, warum diesem Werke das Requisit eines 
wissenschaftlichen nicht zukomme. 

Sie sagt : „Obgleich sich der Angeklagte Lassalle bei 
diesem Vortrage den Schein der Wissenschaftlichkeit ge- 
geben hat, so hat derselbe doch — eine durch und durch 
praktische Tendenz." 

Also, weil der Vortrag angeblich eine praktische Ten- 
denz hat, deshalb ist er nach dem Staatsanwalt nicht 
wissenschaftlich! Das Requisit, die Bedingung derWissen- 

W 243 



Schädlichkeit ist nach dem Staatsanwalt, keine prak- 
tische Tendenz zu haben ! Ich möchte den Staatsanwalt 
— ein Sehe Hing hat die Anklageakte gegen mich unter- 
zeichnet ! — fragen: Wo hat er das gelernt? Bei 
seinem Vater — sicher nicht! Schelling der Vater gibt 
als den Zweck der Philosophie keinen geringeren an als 
den: die gesamte Zeit umzuformen. ,,Es heißt 
sich zuviel — sagt er 1 ), werde man ihm vielleicht ent- 
gegnen — von der Philosophie versprechen, wenn man 
eine Wiederherstellung der Zeit durch sie für möglich 
hält." „Aber wenn ich — antwortet er hierauf — in der 
Philosophie das Mittel der Heilung für die Zerrissen- 
heit unserer Zeit sehe, so meine ich damit natürlich nicht 
eine schwächliche Philosophie, nicht ein bloßes Artefakt, 
ich meine eine starke Philosophie, die mit dem Leben 
sich messen kann, die weit entfernt, dem Leben und 
seiner ungeheuren Realität gegenüber sich ohnmächtig zu 
fühlen oder auf das traurige Geschäft der bloßen Ne- 
gation und Zerstörung beschränkt zu sein, ihre Kraft aus 
der Wirklichkeit selbst nimmt und darum auch wieder 
Wirkendes und Dauerndes hervorbringt." 

Und sicher wird der Staatsanwalt auch wenig Glück 
bei den anderen Männern der Wissenschaft mit dieser 
seiner nagelneuen und merkwürdigen Entdeckung machen ! 

„Was wollen denn zuletzt" — sagt Fichte in seinen 
Reden an die deutsche Nation 2 ) — „alle unsere Be- 
mühungen um die abgezogensten Wissenschaften ? Lasset 
sein, der nächste Zweck dieser Bemühungen sei der, 
die Wissenschaft fortzupflanzen von Geschlecht zu Ge- 
schlecht und in der Welt zu erhalten, warum sollen sie 



*) Philosophie der Offenbarung, Bd. III, p. 11. 
2 ) Ges. Werke, Bd. VII, p. 394. 



244 



denn auch erhalten werden? Offenbar nur, um zu rech- 
ter Zeit das allgemeine Leben und die ganze mensch- 
liche Ordnung der Dinge zu gestalten. — Dies 
ist ihr letzter Zweck ; mittelbar dient sonach, sei es auch 
erst in einer späteren Zukunft, jede wissenschaftliche 
Bestrebung dem Staate." 

Soweit Fichte ! 

Meine Herren Präsident und Räte ! Es würde eine 
Geringschätzung gegen Ihren eigenen erleuchteten Blick 
in sich schließen, wenn ich diese staatsanwaltliche Ent- 
deckung, nicht praktische Tendenz zu haben, sei ein 
notwendiges Requisit der Wissenschaft, auch nur eines 
einzigen weiteren Wortes der Widerlegung würdigen 
wollte. 

Ich hatte in der Tat bei dieser Broschüre die aus- 
nehmend praktische Tendenz, meine Leser zum Ver- 
ständnis ihrer Zeit zu bringen und damit für immer be- 
stimmend auf alle Handlungen einzuwirken, die sie in 
der ganzen Dauer ihres Lebens vornehmen. 

Welches ist nun aber das Requisit der Wissenschaft, 
welches der Staatsanwalt hier vermissen kann ? 

Ist es vielleicht der ihm etwa erforderlich scheinende 
äußere Umfang des Werkes ? Der Umstand, daß diese 
Produktion nur in einer Broschüre von drei Bogen und 
nicht in einem in-folio von drei dicken Bänden besteht ? 

Seit wann aber wäre der Umfang statt des Inhaltes 
der Maßstab für die Wissenschaftlichkeit eines Werkes 
gewesen ? 

Wird der Staatsanwalt vielleicht bestreiten wollen, daß 
die Vorträge, welche die Mitglieder der k. Akademie der 
Wissenschaften in ihren Sitzungen halten, und welche fast 
alle weit kürzer sind als der meinige, wissenschaft- 
liche Elaborate seien? 

245 



Im vorigen Jahre hielt ich bei der Feier von Fichtes 
Geburt als Redner der philosophischen Gesellschaft eine 
Festrede, in welcher ich die innere Geschichte der deut- 
schen Metaphysik zu geben hatte. Diese Broschüre um- 
faßt sogar nur 35 Seiten, während die gegenwärtige 
44 Seiten zählt. 

Wird der Staatsanwalt, um dieser Kürze halber, leug- 
nen wollen, daß sie eine wissenschaftliche Produktion 



war? 



Wer sieht nicht vielmehr, daß die hier in Rede 
stehende wissenschaftliche Leistung gerade eine um so 
vollere und schwierigere war, als ich einerseits genötigt 
war, meine Ausfuhrungen auf einen zweistündigen Vor- 
trag, auf den Raum einer Broschüre von 44 Seiten zu- 
sammenzudrängen, als ich andererseits zu einem Publikum 
sprach, bei welchem ich keine wissenschaftlichen Voraus- 
setzungen machen konnte. Die Besiegung dieser Schwierig- 
keiten erfordert, wenn, wie hier, der wissenschaftlichen 
Tiefe nichts vergeben v/erden soll, eine Präzision, eine 
Konzentrierung und eine Klarheit des Gedankens, 
welche bei weitem den Grad der wissenschaftlichen An- 
strengung überschreitet, die in der Regel für umfangreiche 
Werke gemacht zu werden braucht. 

Welches ist also, ich frage nochmals, das Requisit der 
Wissenschaftlichkeit, welches diesem Vortrage fehlt ? 

Sollte es vielleicht der Ort sein, wo ich ihn gehalten 
habe ? 

Und hier berühre ich in der Tat den innersten 
Kern, aber auch den wundesten Fleck dieser An- 
klage. 

Möchte doch — so sagt sich offenbar der Staats- 
anwalt — dieser Vortrag immerhin gehalten worden sein, 
wo er wollte, von dem Katheder herab oder in der Sing- 

246 



akademie vor der sogenannten Elite eines gebildeten 
Publikums ; aber daß dieser Vortrag vor dem eigent- 
lichen Volke, daß er vor Arbeitern gehalten und an 
Arbeiter gerichtet ist — das macht ihn zu einem nicht- 
wissenschaftlichen, das macht ihn zu einem Verbrechen! 

Crimen novum atque inauditum ! 

Ich könnte mich darauf beschränken, Ihnen zu er- 
widern, daß es für den Inhalt eines Vortrags, und so- 
mit für seine Wissenschaftlichkeit, vollkommen gleich- 
gültig sei, an welchem Orte er gehalten worden, ob in 
der k. Akademie der Wissenschaften vor der Blüte der 
Gelehrten oder in einem Saale der Vorstadt vor den 
Maschinenbauarbeitern. 

Aber ich bin Ihnen, meine Herren, eine vollere Ant- 
wort schuldig. — Zuerst muß ich Ihnen mein Erstaunen 
ausdrücken, daß hier in Berlin, in der Stadt, wo Fichte 
seine unsterblichen popularphilosophischen Vorträge, 
seine Reden über die Grundzüge des gegenwärtigen Zeit- 
alters und seine Reden an die deutsche Nation vor allem 
Publikum gehalten hat, eine solche, die Wissenschaft- 
lichkeit an den Ort knüpfende Ansicht auch nur bei 
irgend jemand noch möglich ist ! 

Dies gerade ist die Größe der Bestimmung dieser 
Zeit, auszuführen, was finstere Jahrhunderte nicht 
einmal zu denken für möglich gehalten haben, die 
Wissenschaft an das Volk zu bringen ! 

Mag man sich die Schwierigkeiten dieser Aufgabe vor- 
stellen, so groß man will, — unsere Anstrengungen sind 
bereit, mit ihnen zu ringen, unsere Nachtwachen sind da, 
sie zu überwinden! 

Zwei Dinge allein sind groß geblieben in dem all- 
gemeinen Verfall, der für den tieferen Kenner der Ge- 
schichte alle Zustände des europäischen Lsbens ergriffen 

247 



hat, zwei Dinge allein sind frisch geblieben und fort- 
zeugend mitten in der schleichenden Auszehrung der 
Selbstsucht, welche alle Adern des europäischen Lebens 
durchdrungen hat: die Wissenschaft und das Volk, 
die Wissenschaft und die Arbeiter! 

Die Vereinigung beider allein kann den Schoß euro- 
päischer Zustände mit neuem Leben befruchten. 

Die Alliance der Wissenschaft und der Arbei- 
ter, dieser beiden entgegengesetzten Pole der Gesell- 
schaft, die, wenn sie sich umarmen, alle Kulturhinder- 
nisse in ihren ehernen Armen erdrücken werden — 
das ist das Ziel, dem ich, so lange ich atme, mein Leben 
zu weihen beschlossen habe ! 

Wie aber, meine Herren, ist diese Lehre vielleicht 
eine ganz neue und unerhörte in den Annalen der Wissen- 
schaft ? 

Hören Sie, was Fichte selbst in seinen Reden an die 
deutsche Nation zu den gebildeten Ständen sagt, an die 
er seine Vorträge richtet : „Insbesondere nun wendet sich 
mit diesem Vortrage meine Rede an die gebildeten Stände 
Deutschlands, indem sie diesen noch am ersten verständ- 
lich zu werden hofft, und trägt sich zu allernächst ihnen 
an, sich zu den Urhebern dieser neuen Schöpfung zu 
machen, und dadurch teils mit ihrer bisherigen Wirksam- 
keit die Welt auszusöhnen, teils ihre Fortdauer in der 
Zukunft zu verdienen. Wir werden im Fortgange dieser 
Reden ersehen, daß bisher alle Fortentwickelung 
der Menschheit in der deutschen Nation vomVolke 
ausgegangen, und daß an dieses immer zuerst die großen 
Nationalangelegenheiten gebracht und von ihm besorgt und 
weiter befördert worden, und daß es somit jetzt zum 
ersten Male geschieht, daß den gebildeten Ständen 
die ursprüngliche Fortbildung der Nation angetragen wird, 

248 



und daß, wenn sie diesen Antrag wirklich ergriffen, auch 
dies das erstemal geschehen würde. Wir werden ersehen, 
daß diese Stände nicht berechnen können, auf wie lange 
Zeit es noch in ihrer Gewalt stehen werde, sich an die 
Spitze dieser Angelegenheit zu stellen, indem dieselbe 
bis zum Vortrag an das Volk schon beinahe 
vorbereitet und reif sei und an Gliedern aus dem 
Volke geübt werde, und dieses nach kurzer Zeit ohne alle 
unsere Beihilfe sich selbst werde helfen können." 1 ) 

Das also wußte und verkündete auch Fichte, daß die 
großen Nationalangelegenheiten immer nur vom Volke, 
nie von den gebildeten Ständen in die Hand ge- 
nommen werden. 

Wenn er sich noch trotzdem an die gebildeten Stände 
wandte, so geschah dies deshalb, weil er, wie er selbst 
sagt, ihnen noch am ersten verständlich zu werden hofft ; 
weil er den Vortrag der Wissenschaft an das Volk nur 
für „schon beinahe vorbereitet und reif", noch nicht 
für wirklich vorbereitet und reif hielt. 

Daß man heute wirklich tut, was man schon zu 
Fichtes Zeit als das einzig Fruchtbare eingesehen, 
damals aber noch nicht für hinlänglich vorbereitet und 
reif, für noch allzu schwierig hielt — das bezeichnet 
eben das ganze bißchen Fortschritt, das seit 
Fichte — denn in den deutschen Regierungen werden 
Sie irgendwelchen Fortschritt vergeblich suchen — das 
also seit fünfzig Jahren in Deutschland eingetreten 
ist! 

Fichte selbst verkündet in jener Stelle, daß dieser 
Fortschritt „nach kurzer Zeit" eintreten werde. Diese 
kurze Zeit hat fünfzig Jahre gedauert, und ich hoffe, 



*) Ges. Werke, Bd. VII, p. 278. 

249 



meine Herren Präsident und Räte, daß Ihnen allen dies 
lang genug für eine kurze Zeit erscheinen wird. 

Die Männer aber, die sich unbekümmert um alle 
Schwierigkeiten und ringend aus allen Kräften ihres 
Geistes der Riesenaufgabe unterziehen, Wissenschaft und 
wissenschaftliches Denken in das Volk zu bringen, — 
verdienen sie wirklich dadurch die Anklage, die Besitz- 
losen zum Hasse gegen die Besitzenden aufstacheln zu 
wollen, oder verdienen sie dadurch nicht vielmehr den 
Dank und die Liebe gerade der besitzenden Klassen, 
gerade der Bourgeoisie vor allen ? 

Woher kommt alle politische Furcht der Bourgeoisie 
vor dem Volke ? 

Werfen Sie einen Blick der Erinnerung in die Monate 
März, April und Mai des Jahres 1848. 

Haben Sie vergessen, . wie es damals hier aussah ? 

Die Polizeimacht war gebrochen, das Volk füllte alle 
Gassen und öffentlichen Plätze. Und alle Gassen, alle 
öffentlichen Plätze und alles Volk — ausschließlich in 
der Hand eines Karbe, eines Lindenmüller und ähnlicher 
gedankenloser Agitatoren, Männer ohne Wissen, ohne Bil- 
dung, ohne Einsicht, aufgewirbelt vom Sturm, der das 
politische Leben bis in seine Tiefen peitschte ! Die Bour- 
geoisie, scheu und furchtsam das Zimmer hütend, jeden 
Augenblick zitternd für ihr Eigentum und Leben, das sie 
in der Hand roher Agitatoren sah, die nur zu gutmütig 
waren, um von ihrer Macht den gefürchteten Gebrauch 
zu machen. Die Bourgeoisie, heimlich betend für die 
Rückkehr des Polizeizwanges, unter einer Furcht bebend, 
die sie noch bis heute nicht vergessen hat, und deren An- 
gedenken sie noch bis heute unfähig zum politischen 
Kampfe macht! 

Woher kam es, daß in einer Stadt, die sich stolz die 

250 



Metropole der Intelligenz nennt, in einer so großen Stadt, 
dem Sitz der leuchtendsten Geister, das Volk monate- 
lang einem Karbe und Lindenmüller gehören und Sie für 
Leben und Eigentum zittern konnten ? 

Wo waren die Intelligenz Berlins, die Männer der 
Wissenschaft und des Gedankens, wo waren Sie alle, 
meine Herren ? 

Eine ganze Stadt ist nicht feige. 

Aber Sie sagten sich : das Volk versteht unsere Ge- 
danken, versteht selbst unsere Sprache nicht. Ein Ab- 
grund besteht zwischen unserem wissenschaftlichen 
Denken und der Bildung der Menge, zwischen der 
Sprache des wissenschaftlichen Gedankens und den Vor- 
stellungen des Volks. Es würde uns nicht begreifen. 
Darum gehört dem Rohesten die Tribüne ! 

Das sagten Sie sich und schwiegen! — Nun, 
meine Herren, sind Sie so sicher, daß nie wieder eine 
politische Erschütterung zurückkehren wird ? Wollen Sie 
schwören, daß Sie am Ende der geschichtlichen Be- 
wegungen stehen ? 

Wollen Sie dann wieder Ihr Leben und Eigentum 
in die Hand eines Karbe und Lindenmüller wissen ? 

Wenn nicht, so danken Sie den Männern, die sich 
der Arbeit gewidmet haben, jenen Abgrund auszufüllen, 
welcher wissenschaftliches Denken und wissenschaftliche 
Sprache von dem Volke trennt, und so die Barriere ein- 
zureißen, welche Bourgeoisie und Volk auseinanderhält. 
Danken Sie jenen Männern, welche auf Kosten ihrer 
eigenen geistigen Anstrengungen eine Arbeit übernommen 
haben, deren Resultate dann Ihnen allen und jedem ein- 
zelnen von Ihnen zugute kommen ! 

Speisen Sie diese Männer auf dem Prytaneion — und 
stellen Sie sie nicht unter Anklage! 

251 



Der Ort also, an welchem dieser Vortrag gehalten 
worden ist, kann ebensowenig einen Einwurf gegen seine 
Wissenschaftlichkeit begründen. 

Ich habe nunmehr erschöpfend nachgewiesen, daß diese 
Produktion eine wissenschaftliche ist. 

Sollte man dies gleichwohl wider alles Erwarten noch 
bestreiten wollen, obgleich ich dies von so erleuchteten 
Männern wie Sie, meine Herren Präsident und Räte, 
im Ernste auch nicht einen Augenblick für möglich halte, 
nun so nehme ich zu dem Rechte meine Zuflucht, das 
jeder Schuster hat und das Sie umsoweniger mir ver- 
weigern können : durch eine Expertise der Leute vom 
Metier das Dasein einer metiermäßigen Arbeit zu er- 
weisen. 

Zuletzt ist die Frage, ob eine Produktion eine wissen- 
schaftliche sei, eine Frage des Metier, über welche die 
allgemeine Bildung nicht entscheiden kann, und hier auch 
ein Richterkollegium nicht, weil es sich hier nicht um 
die Rechtswissenschaft handelt, in welcher Sie unter- 
richtet sein müssen, sondern um andere Wissenschaften, 
in denen Sie auch unbewandert sein dürfen und nur zu- 
fällig und in Ihrer Privateigenschaft, nicht in Ihrer rich- 
terlichen Qualität darin erfahren sind, wenn Sie es sind. 

Bejahen können Sie diese Frage, dazu sind Sie kom- 
petent. Denn das Dasein der Wissenschaft kann in den 
häufigsten Fällen selbst für die allgemeine Bildung mit 
Sicherheit in einem Werke zu erkennen sein. 

Verneinen können Sie diese Frage gegenüber dem 
Expertenbeweis, auf den ich subsidiarisch antrage, nicht. 
Denn ob nicht unter einer zum Zwecke der größeren 
Faßlichkeit ganz leichten und populären Form das tiefste 
Sinnen der Wissenschaft herausgerungen sei, ob nicht 
gerade, dadurch eine um so vollere Leistung des wissen- 

252 



schaftlichen Gedankens vorliege, als es diesem gelungen 
ist, jede Spur des Ringens mit sich selbst, jede Schwie- 
rigkeit, jede Sprödigkeit des Stoffes abzutilgen und sich 
zur klarsten Durchsichtigkeit zu bringen, zu einem wissen- 
schaftlichen Kunstwerk, welches, wie Schiller sagt, aus- 
gestoßen hat jeden Zeugen menschlicher Bedürftigkeit 
und sich frei und leicht, gleichsam spielend und von selbst, 
als das eigene Denken des Hörers zu entfalten scheint 
— ob irgendwo eine solche schwierigste Leistung der 
Wissenschaft vorliege, das wird mit Sicherheit, mit jener 
Sicherheit vor allem, die zu einer Verurteilung gehört, 
nur dem wissenschaftlichen Auge klar sein können. 
Ich trage also subsidiarisch darauf an, die nachbenann- 
ten Herren: 

den Geheimen Rat August Böckh, 

den Wirklichen Geheimen Rat Johannes Schulze, 
früheren Direktor des Kultusministeriums, 

den Professor Adolph Trendelenburg, 

den Geheimen Rat und Oberbibliothekar Dr. Pertz, 

den Professor Leopold Ranke, 

den Professor Theodor Mommsen, 

den Geheimen Rat Professor Hanssen, 
sämtliche Genannte Mitglieder der königl. Akademie der 
Wissenschaften, als Sachverständige darüber zu verneh- 
men, ob das in Rede stehende Werk nicht eine streng 
wissenschaftliche Produktion sei. 

In diesem Falle aber hat sie, wie ich vorher ausgeführt, 
mit dem Strafgesetze nichts zu schaffen. 

Ich habe mich zu einer so erschöpfenden Ausführung 
dieses meines ersten Verteidigungsmittels herbeigelassen, 
weil ich im Interesse des Landes, im Interesse der Würde 
und Freiheit der Wissenschaft und um ein für allemal 
einen prinzipiellen Präzedenzfall gegen alle zukünftigen 

253 



Bestrebungen der Staatsanwaltschaft festzustellen, vor 
allem den Antrag an Sie richten muß, mich auf Grund 
des Art. 20 der Verfassung freizusprechen. 

Nicht aber, als ob ich dessen zu meiner persönlichen 
Deckung bedürftig wäre. 

Denn könnte selbst das Strafgesetz überhaupt hier an- 
gerufen werden, so ist doch dasselbe in keiner Weise 
verletzt, und der vom Staatsanwalt angezogene Paragraph 
trifft in keiner Weise zu. 

Schon diese eine Einrede würde hinreichen müssen, 
diese Anklage zu beseitigen, daß hier auch nicht eine 
einzige Stelle, nicht ein einziger Satz inkriminiert 
ist, in welchem das Vergehen vorhegen soll, daß hier 
vielmehr lediglich ein Tendenzprozeß in unverhüll- 
tester Form vorhegt. Eine Tendenz ist angeklagt, nichts 
weiter. Und Tendenzen können nie strafbar sein. 

Aber es ist mir nicht gestattet, mir meine Verteidigung 
so leicht zu machen. Die Anklage, die Besitzlosen zum 
Haß gegen die Besitzenden haben aufreizen wollen, ist 
eine solche, die, selbst abgesehen von der Strafe, auch 
den Namen und Leumund des Bürgers bedroht. Sie ist 
eine solche, die, selbst aus rein juristisch formellen Grün- 
den abgewiesen, noch immer einen Verdacht auf dem An- 
geklagten zurücklassen könnte. Sie werden daher, meine 
Herren Präsident und Räte, nur einen Beweis meiner 
Achtung vor Ihnen darin erblicken, wenn ich meine Ehre 
vor Ihnen ebenso sorgsam wahre wie meine Freiheit, 
und deshalb sorgfältig die tatsächlichen wie die 
rechtlichen Gründe entwickele, welche die Anklage 
widerlegen, und Sie werden daher, ich bin dessen ge- 
wiß, es mit derselben Nachsicht hinnehmen, daß auch 
dieser zweite Teil meiner Verteidigung nicht viel kürzer 
ausfallen kann als der erste. 

254 



Ich bin angeklagt, gegen den § 100 des Strafgesetz- 
buches verstoßen zu haben. Derselbe lautet : 

„Wer den öffentlichen Frieden dadurch gefähr- 
det, daß er die Angehörigen des Staats zum Haß 
oder zur Verachtung gegen einander öffentlich an- 
reizt, wird mit Geldbuße von 20 bis zu 200 Talern 
oder mit Gefängnis von einem Monat bis zu zwei 
Jahren bestraft." 
Dieser Gesetzartikel bietet also drei Requisite dar, 
welche zusammentreffen müssen, um denselben anwend- 
bar zu machen. 
Es muß 
I. zu Haß oder zu Verachtung aufgereizt worden 
sein; 
es muß 
II. diese Anreizung gegen Klassen der Staatsange- 
hörigen gerichtet sein, wie ich in der Tat auch vom 
Staatsanwalt angeklagt werde, die Klasse der Be- 
sitzlosen gegen die Klasse der Besitzenden auf- 
gereizt zu haben ; 
und es muß 
III. diese Anreizung eine derartige sein, daß sie ge- 
eignet ist, den öffentlichen Frieden zu gefährden. 
Alle diese drei Requisite müssen zusammentreffen, 
müssen sich vereinigen, damit der Gesetzesartikel an- 
wendbar sei — und von allen drei Requisiten trifft auch 
nicht ein einziges zu! 

Ad. I. Es muß zu Haß und Verachtung angereizt sein. 
Hiervon kann aber im vorliegenden Fall gar nicht die 
Rede sein, und zwar wieder aus mehrfachen Gründen : 

1. kann das Vergehen des § 100 nicht vorliegen, ohne 
die Absicht, zu Haß und Verachtung anzureizen. Eine 
kulpose Anreizung zu Haß und Verachtung ist nicht 

255 



denkbar. Wäre eine kulpose, eine unabsichtliche Anrei- 
zung zu Haß und Verachtung denkbar — welche Konse- 
quenzen würden dann eintreten müssen ? Wir alle z. B. 
haben neulich gewisse Reden aus dem Herrenhause ge- 
lesen, welche vielleicht mich — und vielleicht nicht mich 
allein, meine Herren, sondern mit mir einen sehr großen 
Teil der Nation mit Haß und Verachtung erfüllt haben 
bis zur Berauschung ! Folgt daraus, daß der Staatsan- 
walt gegen jene Redner einschreiten könnte ? Er könnte 
es nicht, auch abgesehen von ihrem politischen Privi- 
legium ; denn wenn dies auch die Wirkung jener Reden 
war, so war doch die Absicht jener Herren gewiß nicht 
darauf gerichtet, Haß und Verachtung hervorzubringen. 
Ebensowenig aber wird irgend jemand von meinem Vor- 
trage leugnen können, daß seine Absicht darauf gerichtet 
gewesen ist, Erkenntnis hervorzubringen. Höchstens 
könnte der Staatsanwalt hiernach noch behaupten, es sei 
mir gleichgültig gewesen, ob sich aus dieser Erkennt- 
nis auch Haß und Verachtung entzünde, eine Behauptung, 
die selber gleichgültig wäre, da es eine fahrlässige 
Anreizung zu Haß oder Verachtung nicht gibt. 

In der Tat ist aber die Absicht zu einer solchen An- 
reizung hier absolut ausgeschlossen durch einen anderen 
Grund, welcher zugleich hervorbringt, daß auch die Wir- 
kung von Haß und Verachtung durch diesen Vortrag 
gar nicht herbeigeführt sein kann, und welchen ich daher, 
um Wiederholungen zu vermeiden, zugleich mit diesem 
zweiten Moment behandeln werde. 

Ich sage also zweitens, dieser Vortrag kann unmöglich 
die Wirkung, zu Haß und Verachtung anzureizen, und 
ebenso unmöglich die Absicht dazu gehabt haben. 

Wodurch könnten Haß und Verachtung allein verdient 
werden ? 

256 



Durch Schlechtigkeit, welche wieder nur bestehen 
kann in willkürlich-freien Handlungen der Men- 
schen. . ! ; ? : j ^jfrgaj 

Ich aber zeige in meinem Vortrage, daß die Herrschaft 
des Prinzips der Bourgeoisie, gegen welche ich nach dem 
Staatsanwalt zum Hasse anreizen soll, eine welthistorisch- 
notwendige, ökonomische und sittliche Entwicklungsstufe 
ist, daß sie garnicht nicht sein konnte und mit der- 
selben Naturnotwendigkeit bekleidet ist wie die physi- 
schen Entwicklungsprozesse der Erde. 

Haßt man auch die Natur, weil man mit ihr ringt, 
ihre Prozesse zu leiten, ihre Produktionen zu veroessern 
strebt ? I 

Aber ferner : Wi e hat der Staatsanwalt meine Lehre 
begriffen ! 

Es ist der Grundgedanke meines Vortrags, daß keines- 
wegs die Besitzenden als Personen, bewußt und frei, ab- 
sichtlich und verantwortlich, die Herrschaft der Bour- 
geoisie produziert haben, sondern daß umgekehrt sie, die 
Bourgeois, nur die unbewußten, willenlosen und darum 
unverantwortlichen Produkte, nicht Produzenten, 
dieser Weltlage sind, die sich aus ganz anderen Gesetzen 
als aus dem subjektiven Willen entwickelt habe. Sogar 
den Widerstand, diese Herrschaft aufzugeben, führe ich 
auf das Gesetz der menschlichen Natur zurück, in der 
es liege, bei dem Gegebenen zu verharren und dies tür 
das Notwendige zu erachten. Und eine Lehre, welche 
den Besitzenden sogar die Verantwortlichkeit für den 
bestehenden Zustand entzieht, sie aus Produzenten des- 
selben zu seinen Produkten macht, will der Staatsanwalt 
beschuldigen, zu Haß und Verachtung gegen diese Per- 
sonen angereizt zu haben ? 

Denn mit Personen und Klassen von Personen haben 

17 Lassalle. Ges. Schritten. Bcrnl II. ZD i 



wir es nach § 100 zu tun, nicht mit Institutionen des 
Staates, wie nach § 101. 

Kein Arbeitsmann hat meinen Vortrag so schlecht ver- 
standen wie der Staatsanwalt, und ich überlasse ihm die 
Wahl, ob seine Fähigkeit zu verstehen oder sein Wille 
dazu so gering ist. 

Aber noch mehr: ich zeige, daß die Herrschaft der 
Idee der Bourgeoisie eine weltbefreiende, historische 
Tat, daß sie der gewaltigste sittliche und kulturhistorische 
Fortschritt war, daß sie sogar die unerläßliche weltge- 
schichtliche Vorbedingung und Durchgangsstufe war, um 
zu der Entwicklung der Idee des Arbeiterstandes zu führen. 

Ich versöhne so den Arbeiterstand mit der Herr- 
schaft der Bourgeoisie in der Geschichte, indem ich die 
objektive Vernünftigkeit dieser Herrschaft aufzeige. 
Ich versöhne ihn damit, denn das ist die höchste Ver- 
söhnung, daß wir die Vernünftigkeit von dem begreifen 
was uns beengt. 

Und wenn ich nun weiter zeige, daß auch die Idee der 
Bourgeoisie noch nicht die höchste Stufe der geschicht- 
lichen Entwicklung, noch nicht die letzte Blüte der Ver- 
vollkommnung ist — daß hinter ihr eine noch höhere 
Manifestation des Menschlichen steht, zu welcher jene 
frühere Stufe den Grund gelegt hat, heißt dies zu Haß 
und Verachtung gegen diese anreizen ? 

Ebensogut müßten die Arbeiter dann sich selber, 
die gesamte menschliche Natur, in sich wie in anderen 
hassen und verachten, weil es eben das Gesetz der 
menschlichen Natur ist, nur schrittweise sich zu ent- 
falten und in jeder früheren Entwicklung die unumgäng- 
liche Bedingung der folgenden zu haben. 

Wenn ich den pastoralen Stil liebte, meine Herren, 
den ich nicht liebe, so könnte ich vollkommen wohl sagen, 

25S 



ich habe durch den Nachweis, daß die Herrschaft der 
Bourgeoisie die unerläßliche Durchgangsstufe und welt- 
geschichtliche Vorbedingung war, aus der sich erst die 
Idee des Arbeiterstandes überhaupt erzeugen konnte, die 
Arbeiter vielmehr zur historischen Pietät gegen die Bour- 
geoisie aufgefordert. Denn wenn der Sohn auch vermöge 
einer freieren und reicheren Bildung und eines kräftigeren 
Wesens über den Vater hinausstrebt, so vergißt er doch 
nie, den Quell seines Blutes und den Produzenten seines 
Daseins in ihm zu sehen. In welchen Kot will man also 
die höchste aller Wissenschaften hineinziehen, daß man 
die Lehre von der Geschichte als einer sich stufenweise 
vollbringenden Entwicklung der Vernunft und der Frei- 
heit verbrecherischer Anreizung anklagt ? 

Lange ist mir unbegreiflich geblieben, wie hier der 
Staatsanwalt von Haß und Verachtung auch nur sprechen 
kann. Endlich habe ich mir dies nur durch eine Voraus- 
setzung zu erklären vermocht. Der Staatsanwalt muß ver- 
sucht haben, sich beim Lesen der Schrift in die Seele eines 
Arbeiters hineinzuversetzen, und nun gefühlt haben: er, 
der Staatsanwalt, würde — hassen! 

Der Staatsanwalt also fühlt, er würde hassen! 

Nun, meine Herren, ich könnte sagen, daß dies an 
seiner singulären Gemütsart liegen und er sich also 
an diese halten müsse. Aber ich will dem Staatsanwalt 
zu Hilfe kommen ! Ich will die Anklage gegen mich 
schärfer führen, als er sie zu führen vermocht hat ; ich 
will sie so begründen, wie sie, wenn sie einmal geführt 
werden soll, in Wahrheit geführt werden müßte. Je 
schärfer ich dadurch die innere Natur dieser Anklage 
zum Vorschein bringe, um so schärfer werde ich sie 
vernichten können. 

Der Staatsanwalt müßte also sagen : 

ir 259 



Es ist wahr, daß der Vortrag, den Lassalle gehalten 
hat, sich an das theoretische Erkenntnisvermögen, nicht 
an den praktischen Willen und die Empfindungen der 
Zuhörer richtet. Es ist somit wahr, daß hiernach dieser 
Vortrag nicht in die Sphäre des Strafgesetzes hineinfällt. 

Aber in einem normal fühlenden Menschen sind Er- 
kenntnis, Wi 1 1 e und Empfindung nicht getrennte 
Rocktaschen, die nichts miteinander zu tun haben. Sondern 
wovon das eine Gefäß voll ist, das quillt notwendig in das 
andere über. Wille und Empfindung stehen im Dienste 
der Erkenntnis und werden von ihr beherrscht. 

Lassalle spricht nun zwar in seinem Vortrag kein Wort 
von Haß und Verachtung ; er weist nur theoretisch nach, 
daß gewisse Einrichtungen, wie z. B. das Dreiklassen- 
wahlgesetz usw., schädlich und verderblich sind. Wider- 
legen kann ich diese Lehre nicht. Aber das muß ich 
ihr um jenes notwendigen Zusammenhanges in der Men- 
schennatur willen bezeugen: ist sie wahr, so muß 
jeder Arbeiter als normal fühlender Mensch diese Ein- 
richtungen nicht nur, sondern auch diejenigen, denen sie 
zugute kommen, hassen und verachten! 

Das ist das logische Gerippe, welches dieser Anklage 
zugrunde liegt, das ist die Deduktion, die, mit ausdrück- 
lichen Worten oder nicht, unrettbar und logisch unver- 
meidlich durch diese Anklage ausgesprochen wird ! 

Nicht ich, der Staatsanwalt also ruft von seinem 
kurulischen Sessel herab den arbeitenden Klassen die fürch- 
terliche Lehre zu : Ihr müßt hassen und verachten ! 

Nicht ich, der Staatsanwalt mag sich darüber mit der 
Bourgeoisie auseinandersetzen ! 

Welche Antwort aber werde ich dem Staatsanwalt auf 
diese Anklage zu erteilen haben, die mich dessen be- 
schuldigt, was er selbst vollbringt ? 

260 



Eine vierfache. 

Die erste ist die, daß die einmal erlangte Erkenntnis 
von der Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit einer be- 
stehenden Einrichtung allerdings notwendig in jedem nor- 
mal fühlenden Menschen für sein ganzes Leben den Willen 
hervorbringen muß, diese Einrichtung, wenn möglich, zu 
ändern, und daß diesen Willen in meinen Hörern für ihr 
ganzes Leben hindurch hervorzubringen, notwendig der 
Zweck meiner wie jeder wissenschaftlichen Tätigkeit war ; 
daß aber dieser Wille, wenn er sich nicht in staatlich 
unerlaubten Handlungen äußert, vollkommen staatlich frei 
ist ; und ebenso die Aufforderung zu diesem Willen, wenn 
sie nicht auf unerlaubte Handlungen gerichtet ist; daß 
dagegen der Wille, einer erkannten Mangelhaftigkeit ab- 
zuhelfen, noch durchaus nicht zusammenfällt mit den Emp- 
findungen des Hasses und der Verachtung gegen dieselbe, 
da diese Mangelhaftigkeit eine historisch berechtigte, eine 
historisch notwendige, ja eine historisch befreiende und 
im höchsten Grade kulturhistorisch fördernde gewesen 
sein kann, sowie aus den anderen bereits entwickelten 
Gründen, mit deren Wiederholung und weiterer Aus- 
führung ich Sie nicht aufhalten will; so daß also hier 
der erste Sprung des Staatsanwalts vorliegt. 

Die zweite Antwort wird die sein, daß, wenn wirklich 
in irgend einem Falle Haß und Verachtung in einem nor- 
mal fühlenden Menschen die notwendige Folge der 
theoretischen wissenschaftlichen Erkenntnis 
wäre — dieser Haß und diese Verachtung dann vom 
Gesetzgeber keineswegs verpönt sein würden ! 

Was so schlecht ist, daß es, erkannt, Haß und Ver- 
achtung entzünden muß — das sollen wir hassen und 
verachten ! 

Der Gesetzgeber verpönt den Haß und die Ver- 

261 



achtung, welche die Folge von Aufstachelung bloßer Emp- 
findungen und Leidenschaften ist. Aber er verpönt nicht 
die Vernunft und die sittliche Natur des Men- 
schen! Er verpönt somit nicht einen Haß und eine 
Verachtung, welche nur der notwendige Ausfluß von bei- 
den wäre. Der Staatsanwalt faßt den §100 so auf, als 
habe der Gesetzgeber dadurch die Vernunft verboten 
und die Sittlichkeit des Menschen geächtet! Das 
ist aber dem Gesetzgeber nicht in den Sinn gekommen. 
Kein Richter wird das Gesetz so auslegen, daß er den 
Gesetzgeber dadurch zu einem erklärten Verächter von 
Vernunft und Wissenschaft macht, und hier kehren denn 
alle Ausführungen zurück, die ich Ihnen in meinem ersten 
Verteidigungsmittel über den Artikel 20 der Verfassung 
gemacht habe. Sie haben hier den Sinn, daß, wären selbst 
die Wissenschaft und ihre Lehre durch jenen Artikel nicht 
überhaupt außerhalb des Strafgesetzes gestellt, der § 100 
desselben doch, ohne von Grund aus die mensch- 
liche Natur ruinieren zu wollen, niemals einen 
solchen Haß und eine solche Verachtung im Auge haben 
kann, die nur der notwendige Ausfluß der Wissenschaft 
und ihrer Erkenntnis wären. 

Die dritte Antwort wird die sein, daß Haß und Ver- 
achtung gegen eine objektive Einrichtung noch durchaus 
nicht zusammenfällt mit Haß und Verachtung gegen die 
Personen, denen diese Einrichtung zugute kommt, der 
§ 100 aber nur von einem solchen Hasse gegen Per- 
sonen spricht, so daß hier also der dritte Sprung des 
Staatsanwalts — ein wahrer Saltomortale ! — vorliegt. 

Die vierte Antwort, die ich dem Staatsanwälte geben 
werde, ist ihrer Grundlage nach tatsächlicher Natur. Sie 
besteht darin, daß diese Anklage das merkwürdigste quid 
pro quo vornimmt, das mir jemals in judiciären Debatten 

262 



vorgekommen ist. Sie bildet den Übergang zu dem Nach- 
weis, daß auch das zweite Requisit dieser Anklage 
fehlt, daß nämlich, könnte selbst hier von Haß und Ver- 
achtung irgend die Rede sein, doch niemals zu Haß und 
Verachtung dagegen angereizt worden ist, wogegen ich 
angereizt zu haben angeklagt bin. 

Ad II. Ich bin angeklagt, die Besitzlosen zum Hasse 
und zur Verachtung gegen die besitzenden Klassen auf- 
gereizt zu haben. 

Durch diese Darstellung — sagt die Anklage in ihrer 
Begründung — werden aber offenbar die Arbeiter zum 
Haß und zur Verachtung gegen die Bourgeoisie, d. h. 
die besitzlosen Klassen gegen die besitzenden Klas- 
sen aufgereizt." Und nachdem die Anklage diese Defi- 
nition des Wortes „Bourgeoisie" an dieser Stelle sachte 
und unmerklich eingeführt hat, konkludiert sie am Schlüsse 
formell dahin : 

„Der Privatmann F. L. wird hiernach angeklagt: 
1. durch seinen Vortrag usw., 2. durch die Veröffent- 
lichung der diesen Vortrag enthaltenden Broschüre die 
besitzlosen Klassen der Angehörigen des Staates gegen 
die Besitzenden zum Hasse und zur Verachtung öffent- 
lich angereizt zu haben." 

Ich spreche allerdings in meinem Vortrage von der 
„Bourgeoisie". Wie aber definiere ich dieses Wort? Es 
wird hinreichen, eine einzige Stelle, die ausdrückliche De- 
finition des Wortes Bourgeoisie, die ich in jener Broschüre 
gebe, anzuführen, um zu zeigen, welches unbegreifliche, 
welches unerhörte, welches gar nicht zu qualifizierende 
quid pro quo mir der Staatsanwalt unterzuschieben ver- 
sucht, indem er mich beschuldigt, die besitzlosen Klassen 
zum Haß und zur Verachtung gegen die Besitzenden an- 
gereizt zu nar>en. 

263 



icii sage o. ^u jener oroschurej wörtlich: 

„Es ist hier an der Zeit, meine Herren, wenn ich 
nicht Gefahr laufen will, daß mein Vortrag vielleicht 
großen Mißverständnissen ausgesetzt sei, mich 
über die Bedeutung des Wortes Bourgeoisie oder große 
Bourgeoisie als politischer Parteibezeichnung, mich 
über die Bedeutung, die das Wort Bourgeoisie in mei- 
nem Munde hat, auszusprechen. — 

In die deutsche Sprache würde das Wort Bour- 
geoisie mit Bürgertum zu übersetzen sein. Diese 
Bedeutung aber hat es bei mir nicht. Bürger sind 
wir alle, der Arbeiter, der Kleinbürger, der Groß- 
bürger usw. Das Wort Bourgeoisie hat vielmehr im 
Laufe der Geschichte die Bedeutung angenommen, eine 
ganz bestimmte politische Richtung zu bezeichnen, die 
ich nun sofort darlegen will. 

Die gesamte nichtadelige bürgerliche Klasse zer- 
fiel, als die französische Revolution eintrat, und zer- 
fällt noch heute im großen und ganzen wieder in zwei 
Unterklassen ; nämlich erstens die Klasse derer, welche 
ganz oder hauptsächlich aus ihrer Arbeit ihr Ein- 
kommen beziehen und hierin durch gar kein oder nur 
durch ein bescheidenes Kapital unterstützt werden, 
welches ihnen eben die Möglichkeit gibt, eine produk- 
tive, sie und ihre Familie ernährende Tätigkeit aus- 
zuüben ; in diese Klasse gehören also die Arbeiter, 
die Kleinbürger und Handwerker und im ganzen auch 
aie Bauern. Und zweitens die Klasse derer, welche 
über einen großen bürgerlichen Besitz, über das große 
Kapital verfügen und auf Grund einer solchen 
großen Kapitalbasis produzieren oder Rentenein- 
kommen daraus beziehen. Man könnte diese die Groß - 



*) Seite 172 des gleichen Bandes. 
264 



b ü r g e r nennen. Aber aucheinGroßbürger, meine 
Herren, ist darum an und für sich noch durchaus 
kein Bourgeois! Kein Bürgerlicher hat etwas da- 
gegen, wenn ein Adliger sich in seinem Zimmer über 
seine Ahnen und seinen Grundbesitz freut. Aber wenn 
der Adlige diese Ahnen oder diesen Grundbesitz zur 
Bedingung einer besonderen Geltung und Berechtigung 
im Staat, zur Bedingung einer Herrschaft über den 
Staatswillen machen will, dann beginnt der Zorn des 
Bürgerlichen gegen den Adligen, und er nennt ihn einen 
Feudalen. 

Es verhält sich nun ganz entsprechend mit den tat- 
sächlichen Unterschieden des Besitzes innerhalb der 
bürgerlichen Welt. 

Daß sich der Großbürger in seinem Zimmer der 
großen Annehmlichkeit und des großen Vorteils er- 
freue, welche ein großer, bürgerlicher Besitz für den 
Besitzenden in sich schließt — nichts einlacher, nichts 
natürlicher und nichts rechtmäßiger als das !' 
Beiläufig also, meine Herren, so sehr reize ich in dieser 
Broschüre die besitzlosen Klassen zum Haß gegen die Be- 
sitzenden auf, daß ich ausdrücklich für die Recht- 
mäßigkeit dieses Besitzes eintrete, die Freude 
über die Vorteile und Annehmlichkeit, die er gewährt, 
für die natürlichste und rechtmäßigste Sache von der Welt 
erkläre ! 

Ich fahre unmittelbar in jener Definition fort : 

„So sehr der Arbeiter und der Kleinbürger, mit 
einem Worte die ganze nicht Kapital besitzende Klasse, 
berechtigt ist, vom Staate zu verlangen, daß er sein 
ganzes Sinnen und Trachten darauf richte, wie die 
kummervolle und notbeladene materielle Lage der 
arbeitenden Klasse zu verbessern und wie auch ihnen, 

265 



durch deren Hände alle die Reichtümer produziert 
werden, mit denen unsere Zivilisation prunkt, deren 
Händen alle die Produkte ihre Entstehung verdanken, 
ohne welche die gesamte Gesellschaft keinen Tag 
existieren könnte, zu einem reichlichen und gesicherten 
Erwerbe und damit wieder zu der Möglichkeit 
geistiger Bildung und somit erst zu einem wahr- 
haft menschenwürdigen Dasein zu verhelfen sei — wie 
sehr, sage ich, die arbeitenden Klassen auch berechtigt 
sind, dies vom Staate zu fordern und dies als seinen 
wahrhaften Zweck hinzustellen, so darf und wird 
dennoch der Arbeiter niemals vergessen, 
daß alles einmal erworbene gesetzliche Eigentum voll- 
ständig unantastbar und rechtmäßig ist. ' 
So sehr also reize ich die besitzlosen Klassen zum 
Hasse gegen die Besitzenden auf, daß ich ihnen in einem- 
fort die Unantastbarkeit und Heiligkeit alles einmal er- 
worbenen gesetzlichen Eigentums der besitzenden Klasse 
predige und sie zur Achtung desselben ermahne ! 

„Wenn aber — fahre ich in jener Broschüre fort 
— der Großbürger, nicht zufrieden mit der tatsäch- 
lichen Annehmlichkeit eines großen Besitzes, den bür- 
gerlichen Besitz, das Kapital, auch noch als 
die Bedingung hinstellen will, an der Herrschaft 
über den Staat, an der Bestimmung des 
Staats willens und Staatszweckes teilzu- 
nehmen, dann erst wird der Großbürgerzum 
Bourgeois, dann macht er die Tatsache des Besitzes 
zur rechtlichen Bedingung der politischen 
Herrschaft, dann charakterisiert er sich als einen 
privilegierten Stand im Volke, der nun das herr- 
schende Gepräge seines Privilegiums allen gesellschaft- 
lichen Einrichtungen ebensogut aufdrücken will, wie 

266 



dies der Adel im Mittelalter, wie wir gesehen haben, 
mit dem Privilegium des Grundbesitzes getan." 
Dann also gilt mir, wie ich ausdrücklich und sorg- 
sam definiere, der Besitzende, der Großbürger erst als 
Bourgeois, wenn er dazu übergeht, die ganz unver- 
fängliche und unanstößige Tatsache seines größeren Be- 
sitzes als rechtliche Bedingung für die Teilnahme an der 
Bestimmung des Staatswillens hinzustellen ; kurz, wenn 
er dazu übergeht, den Kapitalbesitz zum rechtlichen Privi- 
legium zu gestalten, die Rechtsgleichheit zwischen 
Besitzenden und Nichtbesitzenden aufzuheben und die 
Freiheit des Volkes und seiner Entwicklung dadurch zu- 
gunsten des größeren Besitzes und seiner festen Herr- 
schaft zu konfiszieren. Erst dadurch wird die Bourgeoisie, 
wie ich ausdrücklich hervorhebe, überhaupt zu einem pri- 
vilegierten Stand, was sie bis dahin trotz aller bloß 
tatsächlichen Ungleichheit des Besitzes nicht ist. 

Ich zeige in der Broschüre, wie dies alles eintritt im 
Zensus, durch welchen eben die Bedingung, an der Be- 
stimmung des Staatswillens und Staatszweckes durch die 
Wahl zu den gesetzgebenden Körpern teilzunehmen, an 
einen bestimmten Kapitalbesitz gebunden wird. Ich zeige 
ferner, daß dies ganz ebenso sehr der Fall ist beim 
direkten unverhüllten wie beim verkappt auftretenden Zen- 
sus, und endlich, daß unser gegenwärtiges oktroyiertes 
Dreiklassenwahlgesetz vom Jahre 1849 einen solchen ver- 
kappten Zensus darstellt. 

Der obwohl rein theoretische Angriff, welchen jene 
Broschüre enthält, ist somit gegen das Dreiklassen- 
wahlgesetz gerichtet, niemals aber gegen die besitzenden 
Klassen, deren tatsächlichen Besitz ich vielmehr auf das 
wiederholteste als durchaus unanfechtbar, unanstößig, un- 
antastbar und vollkommen rechtmäßig verteidige. 

267 



Das Dreiklassenwatilgesetz ist eine Institution unseres 
Staates. 

Warum klagt mich also der Staatsanwalt nicht lieber 
auf § 101 des Strafgesetzbuches an, „die Einrichtungen 
des Staates dem Hasse oder der Verachtung ausgesetzt 
zu haben"? Sicher, hätte der Staatsanwalt diese An- 
klage gewählt, ich würde ihm zu antworten gewußt haben ! 
Heute hierauf einzugehen, wäre überflüssig, denn ich bin 
dessen nicht angeklagt und diese Verteidigung würde ins 
Unendliche wachsen, wenn ich mich auch noch gegen 
die Vergehen verteidigen wollte, deren ich nicht ange- 
klagt bin. 

Warum wählt aber der Staatsanwalt von allen un- 
möglichen Anklagen gerade die unmöglichste ? Warum ver- 
tauscht er nur das Objekt meines Angriffes ? Es weist 
jemand nach, daß das Dreiklassenwahlgesetz ein Unrecht 
sei, weil es die von ihm für völlig unverfänglich erklärten 
Unterschiede des tatsächlichen Besitzes zur rechtlichen 
Bedingung der politischen Herrschaft über den Staat 
macht — und es wird gegen ihn die vergiftete Beschul- 
digung geschleudert : die besitzlosen Klassen zum Hasse 
gegen die Besitzenden angereizt zu haben ! 

Gibt es kein Mittel, meine Herren, gegen solche Ver- 
unglimpfung des Namens und Leumunds vor allem Volke ? 

Kann man bei uns selbst nur sagen, daß die Ein- 
führung des Dreiklassenwahlgesetzes den besitzenden 
Klassen, daß sie dem deutschen Bürgertum zur Last 
falle ? Von der französischen Bourgeoisie kann man ärm- 
liches sagen. Dort hat schon die revolutionäre Assemblee 
Constituante den Zensus eingeführt. Nicht aber bis jetzt 
von der deutschen. 

Als durch die Märzrevolution des Jahres 1843 die 
preußische Bourgeoisie bei uns zur Herrschaft kam, führte 

268 



sie durch Gesetz vom 8. April 1848 das allgemeine gleiche 
Wahlrecht ein ! 

Die deutsche Bourgeoisie in der Paulskirche zu Frank- 
furt dekretierte das allgemeine gleiche Wahlrecht! 

Die preußische Revisionskammer von 1849 bestätigte 
das allgemeine gleiche Wahlrecht ! 

Oktroyiert, von der Regierung oktroyiert 
wurde das Dreiklassenwahlgesetz, das wir jetzt 
haben ! 

Warum deckt der Staatsanwalt die Regierung mit 
dem Rücken der preußischen Bourgeoisie? 

A tout seigneur tout honneur ! 

Die preußische Regierung ist es, nicht die be- 
sitzenden Klassen in Preußen, welche für alle Zeiten 
und vor allem Volk die Schuld und Verantwort- 
lichkeit des oktroyierten Dreiklassen Wahl- 
gesetzes tragen wird! 

Welches aber auch die Gründe gewesen sein mögen, 
welche den Staatsanwalt zu dieser seltsamen Verwechs- 
lung veranlaßt haben — vielleicht ergeben sie sich uns 
noch späterhin — jedenfalls fehlt auch dies zweite Re- 
quisit der Anklage. Es ist nicht gegen die besitzenden 
Klassen der Nation, es ist nicht gegen das angereizt 
worden, wogegen die Anklage angereizt zu haben mich 
beschuldigt. 

Es fehlt aber auch endlich das dritte Requisit, die 
Gefährdung des öffentlichen Friedens. 

Ad. III. Der §100 sagt: Wer den öffentlichen 
Frieden dadurch gefährdet, daß er die Angehörigen des 
Staates zum Hasse oder zur Verachtung gegeneinander 
öffentlich anreizt, wird bestraft. 

Wenn der Staat vom öffentlichen Frieden spricht, 

269 



so meint er nicht den Frieden in den Gemütern, 
denn der Staat ist kein pietistischer Superintendent, den 
der Friede in den Gemütern und die Sphäre der inneren 
Erbauung etwas anginge. Sondern er meint den Frieden 
in den Straßen. Er legt dies auch auf das deutlichste 
durch das Beiwort: „den öffentlichen Frieden" an 
den Tag. 

Dasselbe fordern aber auch alle Rechtsprinzipien. Die 
reine Gemütsinnerlichkeit geht den Staat nichts an, den 
nur Handlungen kümmern dürfen. Ihn gehen also auch 
Haß und Verachtung und die Anreizung dazu nichts an, 
insofern sie rein im Kreise der inneren Empfindung sich 
halten, sondern nur dann ist diese Anreizung verpönt, 
wenn sie die Natur hat, zu äußeren Handlungen zu 
führen. Dies legt endlich der Gesetzgeber noch dadurch 
entscheidend an den Tag,' daß er den Ausdruck braucht : 
wer den öffentlichen Frieden gefährdet. Der Gesetz- 
geber sagt nicht stört, sondern gefährdet. 

Wenn im Sinne des Gesetzes jede Anreizung zu Haß 
und Verachtung strafbar wäre, wenn im Sinne des Ge- 
setzes schon durch die bloße Anreizung zu diesen bloßen 
inneren Empfindungen der öffentliche Friede gestört wäre, 
so würde der Gesetzgeber eben sagen müssen : wer den 
öffentlichen Frieden dadurch stört, daß er anreizt. Dann 
würde es vielleicht scheinen können, daß diese Störung 
jedesmal eingetreten wäre, wenn zu Haß und Ver- 
achtung angereizt worden ist. 

Gefährden aber heißt: die Möglichkeit einer 
Störung herbeiführen, und durch diesen Ausdruck zeigt 
also der Gesetzgeber, daß er unter dem öffentlichen Frie- 
den nicht die Eintracht der Gemüter — die ja schon ge- 
stört, nicht bloß gefährdet wäre — sondern den 
Frieden in den Straßen versteht, daß er sich die Stö- 

270 



rung des öffentlichen Friedens noch nicht notwendig da- 
durch eingetreten denkt, daß zu den inneren Empfindungen 
des Hasses und der Verachtung angereizt ist, und daß 
also nicht jede solche Anreizung strafbar sein solle, son- 
dern nur dann, wenn sie den Frieden in den Stra- 
ßen der Gefahr einer Störung aussetzt; mit anderen 
Worten : wenn sie, die Anreizung zu Haß und Verach- 
tung, einen solchen Grad von Gefährlichkeit 
hat, daß sie gefährdet, d.h. zu äußeren unerlaubten 
Handlungen führen kann. Der § 100 ist also nicht so zu 
verstehen : Wer zu Haß und Verachtung anreizt, der ge- 
fährdet den öffentlichen Frieden und soll bestraft wer- 
den. Dies wäre eine ebenso juristisch wie schon gram- 
matisch bodenlos falsche Auslegung. Sondern er ist so 
zu verstehen: wenn jemand den öffentlichen Frieden 
dadurch in Gefahr bringt, daß er zu Haß oder Ver- 
achtung anreizt, wenn also die Anreizung von der Art ist, 
daß sie eine Gefahr für den öffentlichen Frieden in sich 
einschließt, so soll er bestraft werden. Das Gesetz 
stellt also in dem Wort „gefährdet" ein Requisit für 
die Anreizung auf ; sie muß der Art sein, daß sie wenig- 
stens möglicherweise zu äußeren Handlungen, zu 
einer Gefährdung des Friedens in den Straßen führen 
kann, um strafbar zu sein. 

Wie wenig nun dies dritte Requisit hier zutrifft, 
wie wenig meine angebliche Anreizung der Art war, auch 
nur denkbarerweise zu aktuellen Handlungen führen, den 
staatlichen Frieden, den Straßenfrieden gefährden zu 
können, dafür lassen Sie mich einfach darauf hin- 
verweisen, daß ich in meinem ganzen Vortrage mich nur 
mit hundertjährigen Geschichtsperioden beschäftige und 
noch am Schlüsse desselben ausdrücklich hervorhebe : für 
einen weltgeschichtlichen Sonnenaufgang seien ein und 

271 



zwei Jahrzehnte das, was eine Stunde in dem Natur- 
schauspiel eines Tages ! 

So liegt denn hier eine Anklage vor, von deren sämt- 
lichen Requisiten, die vereinigt sein müssen, um sie zu be- 
gründen, auch nicht ein einziges zutrifft ! 

Daß Anklagen erhoben werden, denen das eine oder 
andere Requisit gebricht, ist häufig vorgekommen. 

Eine Anklage aber, bei der von allen erforderlichen 
Requisiten auch nicht ein einziges zutrifft — eine 
solche Anklage verdient einen eigenen und in jedem 
Sinne des Wortes eigentümlichen Ehrenplatz im 
Tempel der Jurisprudenz. 

Inzwischen — audiatur et altera pars ! x ) Werfen wir 
noch einen letzten Blick auf das, was der Anklageakt 
selbst zu seiner Begründung sagt. Vielleicht zeigt sich 
dabei, daß ich nur, ich' weiß nicht durch welche künst- 
liche Darstellung das Dasein und die Requisite des Ver- 
gehens versteckt habe — oder aber vielleicht zeigt sich 
auch dabei die gänzliche Nichtigkeit dieser Anklage in 
einer noch härteren Weise sogar, als sie selbst bisher 
schon, zum Vorschein gekommen ist. 

Einen einzigen Satz enthält die Anklage, der ihren 
Tragebalken bilden soll. Dafür wird aber dieser Satz 
wahrscheinlich auch aus Kernholz gezimmert sein ! Die 
Anklageschrift sagt im Eingang : ,,die leitenden Gedanken 
dieses Vortrages sind folgende" und nachdem sie nun 
ein seinsollendes Resümee dieser Gedanken gegeben, fährt 
sie folgendermaßen fort: „Durch diese Darstellungen 
und durch die mehrfach wiederkehrenden Hinweisungen 
auf eine demnächst bevorstehende soziale Revolution wer- 
den aber offenbar die Arbeiter zum Hasse und zur V e r - 



x ) Hören wir auch die andere Seite. D. H. 

272 



achtung gegen die Bourgeoisie, d. h. die besitzlosen 
Klassen gegen die Besitzenden aufgereizt, und hierdurch 
der öffentliche Friede gefährdet, namentlich da darin die 
direkte Aufforderung enthalten ist, mit der glühendsten 
und verzehrendsten Leidenschaft das Ziel einer Herr- 
schaft der arbeitenden Klassen über die anderen Klassen 
der Gesellschaft zu verfolgen." 

Dies ist der einzige Satz rechtlicher Begründung, den 
die Anklageschrift enthält. Wenn wir diesen Satz, der 
einem nicht mit robusten Lungenflügeln Begabten das 
Asthma zuziehen könnte und der gerade so geschrieben 
ist, daß er unter der flimmernden Undeutlichkeit des 
Gedankenwirrwarrs, den er anregt, der oberflächlichen 
Betrachtung seine gänzliche Inhaltlosigkeit verbergen kann 
- — wenn wir diesen Satz näher untersuchen, so werden 
Sie staunen, meine Herren, über die Masse juristischer 
Ungeheuerlichkeiten, tatsächlicher Unwahrheiten und Ent- 
stellungen und endlich schreiender Sinnwidrigkeiten, die 
er enthält ! 

Wodurch soll ich also diesem Satz zufolge zu Haß 
und Verachtung angereizt haben? „Durch diese Dar- 
stellungen", sagt der Satz ; also durch rein theoretische, 
durch rein objektiv-historische Darstellung, durch das, 
was der Anklageakt selbst die Darstellung meiner leiten- 
tenden Gedanken nennt, durch nichts anderes als durch 
die wissenschaftliche Lehre selbst, soll ich zu 
Haß und Verachtung angereizt haben ! Der Anklageakt 
mag sich also winden wie er will — er kann sich nicht 
dem Geständnis entziehen, daß er nichts anderes als rein 
wissenschaftliche Entwickelungen, daß er die Wissen- 
schaft und ihre Lehre in Anklage stellt! 

Aber der Satz fügt noch ein „und" hinzu. Durch dies© 
Darstellungen „und durch die mehrfach wiederkehrenden 

18 La.»Uc. Ge«. Sckriftea. Band II. 273 



Hinweisungen auf eine demnächst bevorstehende soziale 
Revolution" soll die Anreizung vollbracht worden sein. 

Welches sind die Hinweisungen auf eine ,, demnächst 
bevorstehende soziale Revolution"? Wo stehen 
sie ? Warum zitiert sie der Staatsanwalt nicht ? Ich for- 
dere ihn dazu auf! Er kann sie nicht zitieren. Es exi- 
stieren in dieser Broschüre keine Stellen, welche seine 
Insinuationen unterstützen würden. 

Allerdings gebrauche ich, wenn ich auch nicht von einer 
„demnächst bevorstehenden sozialen Revolution" spreche, 
wie der Staatsanwalt behauptet — ich spreche vielmehr 
nur von einer mit dem Februar 1848 bereits eingetretenen 
sozialen Revolution — allerdings gebrauche ich sehr häu- 
fig im Laufe dieser ganzen Broschüre das Wort „revo- 
lutionär" und „Revolution". Mit diesem Wort will mich 
der Staatsanwalt zu Boden schlagen ! Denn er, dasselbe 
immer nur in seiner engen juristischen Bedeutung nehmend, 
vermag das Wort „Revolution" nicht zu lesen, ohne ge- 
schwungene Heugabeln vor seiner Phantasie zu sehen ! 
Das ist aber nicht die wissenschaftliche Bedeutung dieses 
Wortes, und schon der konstante Sprachgebrauch in 
meiner Schrift hätte den Staatsanwalt darüber belehren 
können, daß hier das Wort in seinem anderen, wissen- 
schaftlichen Sinne genommen ist. So nenne ich darin die 
Entwickelung des Landesfürstentums eine revolutio- 
näre Erscheinung. 

So erkläre ich ausdrücklich die Bauernkriege, die doch 
wahrhaftig hinreichend mit Gewalt und Blutvergießen ins 
Leben traten, für eine nur in ihrer Einbildung revolu- 
tionäre Bewegung, für eine in Wahrheit durchaus nicht 
revolutionäre, für eine reaktionäre Bewegung. 

Den Fortschritt der Industrie dagegen, der sich im 
16. Jahrhundert entwickelt, nenne ich, obgleich dabei doch 

274 



kein Schwert aus der Scheide gezogen wurde, wiederholt 
und fortlaufend ein „wirklich und wahrhaft revo- 
lutionäres Faktum" (p. 7) 1 ), ebenso nenne ich 
p. 17 1 ) die Erfindung der Baumwollenspinnmaschine von 
1775 eine vollständige, eine tatsächlich eingetretene Re- 
volution. 

Mißbrauche ich vielleicht die Sprache, oder führe ich 
auch nur einen neuen Sprachgebrauch ein, indem ich das 
Wort „Revolution" in diesem Sinne nehme ? indem ich 
es auf die friedlichsten Erscheinungen anwende und den 
blutigsten Aufständen verweigere ? 

Schelling, der Vater, sagt (Untersuchungen über das 
Wesen der menschlichen Freiheit, Bd. VII. p. 351): 
„Der Gedanke, die Freiheit einmal zum eins und alles 
der Philosophie zu machen, hat den menschlichen Geist 
überhaupt nicht bloß in bezug auf sich selbst in Freiheit 
gesetzt und der Wissenschaft in allen ihren Teilen einen 
kräftigeren Umschwung gegeben, als irgendeine frühere 
Revolution". Schelling, der Vater, sieht also gleich- 
falls nicht, wie die Phantasie des Staatsanwalts, bei dem 
Worte „Revolution" Heugabeln vor seinen Augen blitzen. 
Er nimmt dies Wort, indem er es auf die Einwirkung des 
philosophischen Grundprinzips anwendet, gleich mir in 
einem mit materieller Gewalt durchaus nicht zusammen- 
fallenden Sinne. 

Welches ist dieser wissenschaftliche Sinn des Wortes 
„Revolution", und wie unterscheidet sich Revolution von 
Reform ? 

Revolution heißt Umwälzung, und eine Revolution ist 
somit stets dann eingetreten, wenn, gleichviel ob mit oder 
ohne Gewalt — auf die Mittel kommt es dabei gar nicht 



x ) Seite 156 und Seite 168 des gleichen Bandes. 
18- 275 



an — ein ganz neues Prinzip an die Stelle des be- 
stehenden Zustandes gesetzt wird. Reform dagegen tritt 
dann ein, wenn das Prinzip des bestehenden Zustandes 
beibehalten und nur zu milderen oder konsequenteren und 
gerechteren Folgerungen entwickelt wird. Auf die Mittel 
kommt es wiederum dabei nicht an. Eine Reform kann 
sich durch Insurrektion und Blutvergießen durchsetzen 
und eine Revolution im größten Frieden. Die Bauern- 
kriege waren der Versuch einer durch Waffengewalt zu 
erzwingenden Reform. Die Entwicklung der Industrie 
war eine in der friedlichsten Weise sich vollziehende 
totale Revolution, denn ein ganz neues Prinzip wurde 
dadurch an Stelle des bis dahin bestehenden Zustandes 
gesetzt. Beide Gedanken werden gerade in dieser Bro- 
schüre sorgfältig und lang entwickelt. 

Warum hat mich der Staatsanwalt allein nicht ver- 
standen ? Warum ist ihm allein unverständlich geblieben, 
was jeder Arbeitsmann verstand ? 

Wenn ich also selbst von einer „demnächst bevor- 
stehenden sozialen Revolution" gesprochen hätte, obgleich 
dies nicht der Fall ist, hätte ich deshalb notwendig an 
gewaltsamen Umsturz an Heugabeln und Bajonnette 
denken müssen ? 

Professor Huber, ein durchaus konservativer Mann, 
ein strenger Royalist, ein Mann, der den Lehrstuhl, den 
er an der Berliner Universität einnahm, freiwillig auf- 
gab, als die Verfassung von 1850 eingeführt wurde, weil 
er, wenn ich recht berichtet bin, Anstand nahm, sie zu 
beschwören, aber ein Mann, der mit rührender Liebe dem 
Wohle der arbeitenden Klasse zugetan ist, ihre Entwicke- 
lung mit der größten Sorgfalt studiert und über dieselbe, 
besonders über die Geschichte der kooperativen Bewegung 
oder der industriellen Assoziation unter den Arbeitern die 

276 



trefflichsten Werke geschrieben hat, sagt in dem neuesten 
derselben (Concordia p. 24), nachdem er nachgewiesen, 
daß die Arbeiterassoziationen in England, Frankreich und 
Deutschland bereits ein Kapital von fünfzig Millionen 
Talern umsetzen, wörtlich folgendes : 

„Unter diesen Umständen und Einflüssen und an- 
gesichts der oben im allgemeinen angedeuteten Er- 
fahrungen, wird es hoffentlich keiner Verwahrung 
gegen den Vorwurf utopischer Träumereien allge- 
meiner Weltbeglückung bedürfen, wenn wir eine sehr 
wesentliche und einer gänzlichen sozialen und volks- 
wirtschaftlichen Reform gleichkommende Hebung der 
bisherigen wesentlich proletarischen Zustände der 
Fabrikbevölkerung nicht nur als eine praktisch mög- 
liche, sondern als eine im gewöhnlichen Lauf 
der Dinge sichere Folge der kooperativen 
Entwickelung in Aussicht stellen." 
Hier wird also ein gänzlicher sozialer Umschwung als 
vollständig sicher und im gewöhnlichen friedlichen Lauf 
der Dinge eintretend infolge der Assoziationsbewegung 
vorausgesagt. Wie nun, wenn ich umsomehr von der ver- 
einigten Macht beider Faktoren, von der Assoziations- 
bewegung und von dem allgemeinen Stimmrecht, einen 
solchen erwartet hätte ? 

Was kann ich für die literarische Unbelesenheit des 
Staatsanwalts ? für seine Unbekanntschaft mit dem, was 
sich in allen Richtungen der Gegenwart bereits vollbringt 
und von der Wissenschaft bereits anerkannt und einregi- 
striert worden ist ? Bin ich der wissenschaftliche Prügel- 
junge des Staatsanwalts? Ja, wenn ich das wäre, wenn 
ich einzustehen hätte für diese seine Unbekanntschaft mit 
alle dem, was auf den verschiedenartigsten Gebieten der 
Wissenschaft bereits Ausdruck und Anerkennung gefunden 

277 



hat — die Strafen, die Sie mir dann in Ihrer Indigna- 
tion zudiktieren dürften, meine Herren Präsident und 
Räte, könnten enorm sein! 

Aber selbst abgesehen von alledem — wie kann die 
Hinweisung auf eine demnächst bevorstehende soziale Re- 
volution — selbst im Heugabelsinne — zu Haß und 
Verachtung gegen die Bourgeoisie anreizen? 
Und das ist es doch, was der Staatsanwalt behaupten 
muß und in jedem Satz wirklich behauptet. Haß und Ver- 
achtung kann gegen jemand nur durch seine eigenen Hand- 
lungen und deren Bekanntmachung hervorgerufen werden. 
Wie kann aber das, was Christoph tut, gegen Peter Haß 
und Verachtung erzeugen? Wenn also jemand sagte: „Die 
Arbeiter werden eine soziale Revolution machen", wie 
kann diese Hinweisung gegen die Bourgeoisie Haß 
und Verachtung erregen ? Es fehlt dem Satze also sogar 
an jedem grammatisch-logischen Sinn. Er ist nicht nur 
dreimal nicht wahr, er ist selbst sinnwidrig und sinnlos. 
Mindestens bleibt er für mich unverständlich. Ich ver- 
stehe die Sprache des Staatsanwalts ebensowenig, als er 
die meinige versteht. Im Griechischen nannte man den- 
jenigen barbaros, einen Barbar, der unsere Sprache nicht 
verstand und dessen Sprache wir nicht verstanden. Und 
so sind wir beide, der Staatsanwalt und ich, Barbaren 
für einander ! 

Aber endlich weist jener Satz der Anklageschrift, mit 
dessen Analyse ich mich befasse, noch ein drittes Moment 
nach, wodurch ich zu Haß und Verachtung gegen die 
Bourgeoisie angereizt haben soll. Er leitet dies mit einem 
„namentlich" ein. Es soll durch diese Darstellungen und 
diese Hinweisungen zu Haß und Verachtung angereizt 
worden sein, „namentlich da darin auch die direkte 
Aufforderung enthalten ist, mit der glühendsten und ver- 

278 



zehrendsten Leidenschaft das Ziel einer Herrschaft der 
arbeitenden Klassen über die anderen Klassen der Ge- 
sellschaft zu verfolgen." Gesetzt, dem wäre so — die 
Aufforderung an eine Klasse der Gesellschaft, das ehr- 
geizige Ziel einer Herrschaft über die anderen Klassen 
zu verfolgen, würde mannigfachen Tadel verdienen 
müssen, aber gesetzlich wäre sie immer noch ganz 
erlaubter Natur, wenn sie nicht zu strafbaren Handlungen 
zu schreiten anreizt. Jede Klasse der Gesellschaft kann 
nach der Herrschaft über den Staat streben, solange 
sie nicht zu unerlaubten Mitteln zur Verwirklichung 
dieses Zieles greift. Kein Ziel ist staatlich strafbar, 
immer nur die Mittel sind es. Der reine Tendenzprozeß, 
mit dem wir es hier zu tun haben, muß naturgemäß in 
jeder Zeile der Anklageschrift zum Vorschein kommen, 
indem sie immer nur anklagt, zu Zielen aufzufordern, 
nie strafbare Mittel oder die Aufforderung dazu in 
meinem Vortrage nachzuweisen versucht. Und wäre 
selbst von mir aufgefordert worden, durch strafbare 
Mittel das Ziel einer Herrschaft der arbeitenden Klassen 
über die anderen Klassen der Gesellschaft zu verfolgen, 
so würde ich dann unter Umständen auf Grund des Ar- 
tikel 61 x ) oder auf andere Artikel des Strafgesetzes hin 
angeklagt werden können, niemals aber auf § 100, nie- 
mals auf Grund dessen: die Arbeiter zu HaßundVer- 
achtung angereizt zu haben. Denn durch die Aufforde- 
rung, nach einer Herrschaft über die anderen Klassen der 
Gesellschaft zu trachten, würden die Arbeiter zum Ehr- 
geiz, aber niemals zum Haß und zur Verachtung 
gegen Dritte aufgefordert sein. Der Ehrgeiz der Ar- 
beiter ließe sich doch nicht der Bourgeoisie impu- 



L ) d. h. Hochverrat. 

270 



tieren, und weil ihr nicht einmal imputabel, kann doch 
auch nicht Haß und Verachtung gegen sie dadurch er- 
regt werden ! Dieser Satz entbehrt also wiederum eines 
jeden grammatisch-logischen Sinnes. Das „namentlich", 
mit welchem die Anklageschrift diesen letzten Beweis 
für die Anreizung zum Haß einleitet, ist vielmehr ein 
„namenlos", nämlich eine namenlos sinnwidrige 
Behauptung. Wo aber hat endlich der Staatsanwalt 
aus meiner Schrift herausgelesen, daß ich dazu aufge- 
fordert habe, das Ziel einer „Herrschaft der arbeiten- 
den Klassen über die anderen Klassen der Gesell- 
schaft zu verfolgen?" 

Ich spreche in meiner ganzen Broschüre nur davon, 
daß es die Bestimmung der mit dem Februar 1848 be- 
gonnenen Weltperiode sei, das sittliche Prinzip des 
Arbeiterstandes, die in meiner Broschüre entwickelte und 
Ihnen im Eingang dieser Rede rekapitulierte Idee des 
Arbeiterstandes, zum herrschenden Prinzip der Gesell- 
schaft zu machen, diese Idee zur leitenden Staatsidee 
zu machen. 

Ich drücke mich wiederholt auf das schärfste und be- 
stimmteste so aus. Ich sage p. 31 1 ), wie 1789 die Revo- 
lution des dritten Standes war, so sei es diesmal der vierte 
Stand, „welcher sein Prinzip zum herrschenden Prin- 
zip der Gesellschaft erheben und alle ihre Einrichtungen 
mit ihm durchdringen will." Oder p. 32 2 ): „Wer also 
die Idee des Arbeiterstandes als das herrschende Prin- 
zip der Gesellschaft anruft" und auf derselben Seite: 
„Das Prinzip des Arbeiterstandes als das herr- 
schende Prinzip der Gesellschaft soll jetzt von uns 
noch in dreierlei Beziehung betrachtet werden." Und 

*) Seite 186 des gleichen Bandes. 
2 ) Seite 187 des gleichen Bandes. 

280 



p. 33 1 ): „Vielleicht kann der Gedanke, das Prinzip 
der untersten Klassen der Gesellschaft zu dem herr- 
schenden Prinzip des Staates und der Gesellschaft 
zu machen, als ein sehr gefährlicher erscheinen." Ich 
entwickle dann von p. 39 2 ) ab den Unterschied der sitt- 
lichen und politischen Idee der Bourgeoisie und der sitt- 
lichen und politischen Idee des Arbeiterstandes und 
schließe p. 42 3 ) mit den Worten: „Das ist es, meine 
Herren, was die Staatsidee des Arbeiterstandes 
genannt werden muß" usw. 

Und hieraus, daß ich eine hohe, sittliche Idee als be- 
rufen darstelle, leitende Staatsidee in der jetzigen Ge- 
schichtsperiode zu werden, die höchste sittliche Idee, 
welche meine Intelligenz fassen kann, die höchste sitt- 
liche Idee, welche bis jetzt von der Staatsphilosophie 
herausgerungen worden ist, und daraus, daß ich den Nach- 
weis führe, diese Idee sei, als dem natürlichen Instinkt 
und der ökonomischen Lage des Arbeiterstandes natur- 
gemäß entsprechend, die Idee des Arbeiterstandes 
zu nennen — hieraus macht mir der Staatsanwalt die 
Ungeheuerlichkeit, ich hätte die arbeitenden Klassen auf- 
gefordert, das Ziel einer Klassenherrschaft über 
die anderen Klassen der Gesellschaft zu ver- 
folgen. 

Der Staatsanwalt scheint zu glauben, daß ich die be- 
sitzenden Klassen von den arbeitenden Klassen unter- 
jocht wissen, daß ich die Geschichte umkehren und etwa 
die Gutsbesitzer und Fabrikanten zu den Hörigen und 
Handlangern der Arbeiter machen will. 

War denn aber, eine wie verschiedene Sprache wir 

*) Seite 188 des gleichen Bandes. 

2 ) Seite 195 des gleichen Bandes. 

3 ) Seite 199 des gleichen Bandes. 

281 



beide auch sprechen, und welche Barbaren wir für ein- 
ander auch sein mögen, irgendein solches oder ähnliches 
Mißverständnis nur möglich? 

Ich entwickle p. 32 *) ausführlich : gerade dadurch 
unterscheide sich der vierte Stand, daß in seinem Prinzip 
keine ausschließende Bedingung weder rechtlicher noch 
tatsächlicher Art enthalten ist, die er als herrschendes 
Privilegium gestalten und durch die Einrichtungen der 
Gesellschaft hindurchführen könnte. Ich sage wörtlich 
(p. 32) 2 ): „Arbeiter sind wir alle, insofern wir nur 
eben den Willen haben, uns in irgendeiner Weise der 
menschlichen Gesellschaft nützlich zu machen. Dieser 
vierte Stand, in dessen Herzfalten daher kein Keim 
einer neuen Bevorrechtigung mehr enthalten ist, ist eben 
deshalb gleichbedeutend mit dem ganzen Menschen- 
geschlecht. Seine Sache ist daher in Wahrheit die 
Sache der gesamten Menschheit ; Seine Freiheit ist die 
Freiheit der Menschheit selbst, Seine Herrschaft ist die 
Herrschaft aller." Und ich fahre darauf fort: ,,Wer also 
die Idee des Arbeiterstandes als das herrschende Prin- 
zip der Gesellschaft anruft in dem Sinne, wie ich Ihnen 
dies entwickelt, der stößt nicht einen die Klassen der 
Gesellschaft spaltenden und trennenden Schrei aus ; der 
stößt vielmehr einen Schrei der Versöhnung aus, einen 
Schrei, der die ganze Gesellschaft umfaßt, einen 
Schrei der Ausgleichung für alle Gegensätze in 
den gesellschaftlichen Kreisen" usw. Und während ich 
aus tiefster Seele und aus vollster Brust nach der Be- 
endigung aller Klassenherrschaft und aller Klassen- 
gegensätze rufe, beschuldigt mich der Staatsanwalt, die 



*) Seite 186 ff. des gleichen Bandes. 
2 ) Seite 186 des gleichen Bandes. 



282 



Arbeiter zur Klassenherrschaft über die besitzenden 
Klassen aufgefordert zu haben ! 

Noch einmal, wie ist ein so erstaunliches Mißverständ- 
nis erklärlich ? Lassen Sie mich wieder den Vater gegen 
den Sohn anfuhren : 

„Das Medium — sagt Schelling (Bd. I p. 443) in 
seinen Abhandlungen zur Erläuterung des Idealismus 
der Wissenschaftslehre — das Medium, wodurch 
Geister sich verstehen, ist nicht die umgebende Luft, 
sondern die gemeinschaftliche Freiheit, deren Er- 
schütterungen bis ins Innerste der Seele sich fort- 
pflanzen. Wo der Geist eines Menschen nicht vom 
Bewußtsein der Freiheit erfüllt ist, ist alle 
geistige Ve rbindung unterbrochen, nicht nur 
mit anderen, sondern sogar mit ihm selbst. Kein 
Wunder, daß er sich selbst ebensogut als anderen un- 
verständlich bleibt und in seiner fürchterlichen Einöde 
nur mit eiteln Worten sich ermüdet, denen kein freund- 
licher Widerhall aus eigner oder aus fremder Brust 
antwortet. Einem solchen unverständlich 
bleiben, ist Ruhm und Ehre vor Gott und 
den Menschen !" . . . 
So Schelling der Vater ! 

Ich stehe jetzt am Schlüsse, meine Herren. Umsonst 
frage ich mich, ob es möglich war, sich einen Erfolg von 
dieser Anklage bei Ihnen, meine Herren Präsident und 
Räte, zu versprechen. Aber vielleicht lag eine andere 
Berechnung zugrunde. Der politische Kampf zwi- 
schen der Bourgeoisie und der Regierung hat eine ge- 
wisse matte Lebhaftigkeit angenommen. Vielleicht sagte 
man sich, daß unter diesen Umständen die Anklage auf 
Anreizung der nichtbesitzenden Klassen zum Haß und 
zur Verachtung gegen die Besitzenden als ein treffliches 

283 



Ableitungsmittel dienen könne ; vielleicht hoffte man, daß 
eine solche Anklage, wenn auch abgewiesen von Ihnen 
— Sie kennen den alten Grundsatz : calumniare audacter, 
semper aliquid haeret (verleumde kühn, es bleibt doch 
stets was hängen) — immer noch wirken würde wie ein 
nasses Handtuch um das in leiser Röte erglühende Ge- 
sicht unserer Bourgeoisie geworfen, und ich sollte der 
hierfür in die Wüste gestoßene Sühnbock sein ! Aber 
auch diese Absicht, meine Herren, wird nicht erreicht 
werden. 

Sie wird zuschanden werden vor der einfachen Lek- 
türe jener Broschüre, zu der ich die Bourgeoisie vor 
allem auffordere. Sie wird zuschanden werden vor der 
Macht meiner Stimme, und gerade deshalb habe ich auch 
das Tatsächliche in meinen Verteidigungsmitteln so ein- 
gehend entwickeln müssen. Bourgeoisie und Arbeiter 
sind v/ir die Glieder eines Volkes und ganz einig 
gegen unsere Unterdrücker! — Ich schließe. Ein 
Mann, welcher, wie ich Ihnen dies erklärt habe, sein 
Leben dem Wahlspruche gewidmet hat, „die Wissen- 
schaft und die Arbeiter" dem würde auch eine Ver- 
urteilung, die er auf seinem Wege findet, keinen anderen 
Eindruck machen können, als etwa das Springen einer 
Retorte dem in seine wissenschaftlichen Experimente ver- 
tieften Chemiker. Mit einem leisen Stirnrunzeln über den 
Widerstand der Materie setzt er, sowie die Störung be- 
seitigt ist, ruhig seine Forschungen und Arbeiten fort. 

Aber um der Nation und ihrer Ehre willen, um der 
Wissenschaft und Ihrer Würde, um des Landes und seiner 
gesetzlichen Freiheit, um des Angedenkens willen, das 
die Geschichte Ihren eigenen Namen, meine Herren Prä- 
sident und Räte, bewahren wird, rufe ich Ihnen zu : 
Sprechen Sie mich frei ! 

284 



DIE INDIREKTE STEUER 

UND DIE LAGE 

DER ARBEITENDEN KLASSEN 

EINE VERTEIDIGUNGSREDE 

VOR DEM KÖNIGL. KAMMERGERICHT ZU BERLIN 
GEGEN DIE ANKLAGE, DIE BESITZLOSEN KLASSEN 
ZUM HASS UND ZUR VERACHTUNG GEGEN DIE 
BESITZENDEN ÖFFENTLICH ANGEREIZT ZU HABEN 

VON 

FERDINAND LASSALLE 



DER ERSTE ABDRUCK ERSCHIEN 
IM VERLAG VON MEYER & ZELLER, ZÜRICH 1863 



VORBEMERKUNG. 

Gegen das Erkenntnis des Berliner Stadtgerichts, das 
Lassalle zwar von der Anklage der Verbreitung der 
Broschüre „Über den Zusammenhang usw." freisprach, 
ihn aber auf Grund des ebenso betitelten Vortrages zu 
vier Monaten Gefängnis verurteilte, legten sowohl die 
Staatsanwaltschaft als auch Lassalle selbst bei der zu- 
ständigen Berufungsinstanz, dem Berliner Kammer- 
gericht, Berufung ein. Die schriftliche Rechtfertigung 
Lassalles stützte sich im wesentlichen auf die kritischen 
Randglossen, die das Heft 3 der Broschürenfolge „der Las- 
sallesche Kriminalprozeß" 1 ) bilden, für die mündliche 
Verteidigung vor dem Kammergericht dagegen arbeitete 
Lassalle die hier folgende Rede „Die indirekte Steuer 
und die Lage der arbeitenden Klassen" aus und ließ 
sie bereits im Sommer 1863 im Druck erscheinen, wäh- 
rend die Gerichtsverhandlung, für die sie der Form nach 
bestimmt war, erst am 12. Oktober des genannten Jahres 
stattfand. 

In der Verhandlung selbst ist dagegen die Rede in der 
vorliegenden Gestalt nicht gehalten oder verlesen worden. 
Lassalle beschränkte sich vielmehr dort darauf, eine 
längere Stelle aus der Rede „Die Wissenschaft und die 



L ) S.Band 11 dieser Ausgabe. 

287 



Arbeiter" : die Sätze von „Ich bin angeklagt (S. 255 un- 
serer Ausgabe) bis „was eine Stunde in dem Naturschau- 
spiel eines Tages" (S. 272 unserer Ausgabe) zu wieder- 
holen, sowie verschiedene Auszüge aus der schriftlich 
ausgearbeiteten Rede vorzutragen, die aber zusammen 
nicht ganz den vierten Teil derselben ausmachen. Wie 
aus dieser Zusammenstellung hervorgeht, welche die 
„Vossische Zeitung" vom 20. Oktober 1863 darüber 
veröffentlichte, und die ihrem Berichterstatter unzweifel- 
haft von Lassalle selbst oder seinem Verteidiger, dem 
Rechtsanwalt Holthoff, geliefert worden war, waren 
dies folgende Stücke: 

„Welche Autorität also..." bis: „Drucksachen der 
Zweiten Kammer", Bd. II, Jahrgang 1849 (S. 440 
dieser Ausgabe). — „Zwar ruft das Ministerium..." 
bis: „nicht zu brechen vermöge" (S. 449). — „Und 
die Staats regierung erklärt..." bis: „hinlänglich vor- 
bereitet zu finden" S. 450). — „Ich suche dieser Tat- 
sache abzuhelfen..." bis: „von Unwahrheit und So- 
phismen" (S. 452). — „Gleichsam intuitiv habe ich..." 
bis: „und bin verurteilt" (S. 454 bis 458). — „Und noch 
mehr, meine Herren ..." bis : „den Arbeitern vorgetragen 
habe" (S. 458 bis 466). — „Meine Antwort in jure. . ." 
bis: „gegen die Verfassung des Staates vorliegt" (S. 466 
bis 469). — „Noch auf zwei Punkte habe ich. . ." bis: 
„gegen jene modernen Barbaren" (S. 474 bis 485). — 

Welche Gründe Lassalle veranlaßten, auf den Vor- 
trag der ganzen Rede zu verzichten, ist in keinem der uns 
zugängigen Berichte über den Prozeß angedeutet. Man 
wird aber kaum fehlgehen, wenn man annimmt, daß die 
Erkrankung seiner Sprachorgane, infolge deren er die 
Ende September am Rhein begonnene Agitationstour 

288 



nicht hatte zu Ende führen können 1 ), noch nicht so weit 
gehoben war, daß Lassalle es hätte unternehmen dürfen, 
die acht Druckbogen umfassende Schrift von Anfang bis 
zu Ende vorzutragen. Möglich auch, daß die Richter 
ihm auf Umwegen zu verstehen gegeben hatten, daß eine 
erhebliche Kürzung der Rede seiner Sache nicht zum 
Schaden gereichen würde. Wie dem jedoch nun gewesen 
sein mag, tatsächlich scheint die Beschränkung, die Las- 
salle sich auferlegte, die Herren Kammergerichtsräte 
ziemlich günstig gestimmt zu haben, denn wenn sie auch 
die vom Stadtgericht ausgesprochene Verurteilung des 
unter Anklage gestellten Vortrages aufrecht erhielten, so 
wandelten sie doch die Strafe in eine, für einen Mann in 
Lassalles Vermögensverhältnissen fast minimale Geld- 
strafe — 100 Taler — um. Eine so winzige Strafe 
einer solchen Anklage gegenüber kam beinahe einer Frei- 
sprechung gleich, die vielleicht auch erfolgt wäre, wenn 
dies nicht die Aufhebung der Konfiskation der Bro- 
schüre bedeutet hätte. 

Die Verhandlung selbst verlief ohne bemerkenswerten 
Zwischenfall. Die Staatsanwaltschaft hatte zwar für ein 
Stück sensationellen Anstrichs dadurch gesorgt, daß sie 
als Belastungszeugen, neben dem Professor Adolph Stahr, 
den Abgeordneten Schultze- Delitzsch vorlud, als dessen 
Rivale Lassalle damals beim großen Publikum galt ; aber 
da es sich nicht um ein sogenanntes Sachverständigen- 
urteil über den Inhalt des inkriminierten Vortrages, son- 
dern nur um Abpressung einer Aussage über die Ver- 



*) Er konnte bekanntlich infolge totaler Heiserkeit in Düssel- 
dorf seine Rede „Die Feste, die Presse usw." nur noch in ab- 
gekürzter Form halten und mußte die Reise nach Hamburg 
ganz aufgeben. 

19 Lassalle, Ges. Schriften. Band II. 289 



breitung der den Vortrag wiedergebenden Broschüre han- 
delte, wofür natürlich Schultze- Delitzsch so wenig wie 
Stahr zu haben war, so kam es auch nicht zu der er- 
warteten ,, Szene" zwischen den beiden Männern, deren 
Namen draußen das Kriegsgeschrei zweier sich bitter be- 
fehdender Parteien geworden waren. 

Das Urteil des Kammergerichts wurde erst acht Tage 
nach der Verhandlung, am 19. Oktober, bekannt gegeben. 
Aus ihm ist nur soviel hervorzuheben, daß es die Her- 
absetzung der Strafe damit motiviert, das Gesetz selbst 
stelle für das Vergehen gegen den in Frage kommenden 
Paragraphen die Abstufung von mäßiger Geldstrafe bis 
zu längerer Gefängnisstrafe frei, die Vorstrafe Lassalles 
aber, welche das Strafgericht als Verschärfungsgrund an- 
geführt habe, gehe bis auf das Jahr 1849 zurück, sei 
also sozusagen moralisch verjährt. 

Über den Inhalt der Rede oder richtiger wohl Ab- 
handlung : „Die indirekte Steuer usw." sei hier nur so 
viel gesagt, daß derjenige Teil, der dem Nachweis ge- 
widmet ist — und es ist der bei weitem größere Teil der 
Schrift — daß die indirekten Steuern das Mittel waren, 
die Steuerlast von den besitzenden Klassen der Gesell- 
schaft auf die Schultern der Nichtbesitzenden abzuwälzen, 
von geradezu zwingender Beweiskraft ist. Ein erdrücken- 
des, mit großem Fleiß zusammengestelltes und höchst 
anschaulich geordnetes Material macht die Rede zu einer 
der lehrreichsten, die Lassalle verfaßt hat. Was dagegen 
den Nachweis dafür anbetrifft, daß es speziell die Bour- 
geoisie gewesen sein soll, welche das System der indirek- 
ten Steuern in der unerhörtesten Weise entwickelt habe, 
so leidet er an dem Fehler, daß der Begriff Bourgeoisie 
einmal in seinem weitesten geschichtlichen Sinne genom- 

290 



men, das andere Mal aber auf die kleine Zahl der Finanz - 
und Industriekönige beschränkt wird. Bei diesem Neben- 
einanderlaufen zweier so wesentlich verschiedener Auf- 
fassungen wäre es geradezu ein Wunder, wenn nicht hier 
und da Sätze vorkämen, die mit der einen oder der anderen 
im strikten Widerspruch ständen. Kein Zweifel, daß Las- 
salle in letzter Instanz recht hat. Aber er legt sich eine 
unmöglich zu erbringende Beweislast auf, wenn er von 
der Bourgeoisie im engeren Sinne ableiten will, was gleich- 
zeitig auch in bezug auf den zugleich mit der Bourgeoisie 
aufkommenden, aber keineswegs von ihr stets beherrsch- 
ten modernen Staat gilt. Speziell die Geschichte Preu- 
ßens liefert z. B. den Beweis, daß es neben der Bour- 
geoisie noch andere Mächte gibt, die das System der 
indirekten Steuern trefflich zu kultivieren wußten und 
wissen. Indes hier wurde Lassalle durch seinen Staats- 
kultus, der ja gerade auch in dieser Schrift so markant 
zum Ausdruck kommt, daran verhindert, alle Konsequen- 
zen zu ziehen, die sich aus seinen im einzelnen trefflichen 
Nachweisen ergeben. Ihm und dem oben geschilderten 
Widerspruch ist es zuzuschreiben, daß Lassalle in einer 
der wirkungsvollsten Anklagen, die je gegen das System 
der indirekten Steuern erhoben worden sind, am Schluß 
den Richtern zurufen konnte, mit ihm das „uralte Vesta- 
feuer aller Zivilisation, den Staat" zu verteidigen gegen 
„Barbaren", von denen die meisten mindestens theoretisch 
zehnmal größere Gegner der indirekten Steuern waren 
als der Staat, in dessen Namen dieselben Richter Recht 
sprachen. 

Mit diesen allgemeinen Bemerkungen mag es hier ge- 
nügen. In einer Sonderausgabe der Rede, die im Jahre 
1912 erschien, habe ich sie, da sie tatsächlich eine Ab- 

19* 291 



Handlung bildet, der besseren Übersichtlichkeit halber in 
kleine Abschnitte eingeteilt. Hier folgt sie jedoch in der 
Form, in der Lassalle sie veröffentlicht hat. Ebenso ver- 
bietet sich für diese Ausgabe die Wiedergabe des ihr 
dort beigegebenen besonderen Personen- und Sachregi- 
sters. Die Noten des Herausgebers zu Einzelheiten er- 
scheinen, um einige vermehrt, in der Form wieder, die 
sie in der ersten Gesamtausgabe hatten. 

Ed. Bernstein. 



292 



DIE INDIREKTE STEUER 
UND DIE LAGE DER ARBEITENDEN KLASSEN 



Meine Herren ! 

Die aufgeregten Debatten, welche in erster Instanz in 
diesem Prozesse stattgefunden haben, werden, wie ich 
hoffe, heute einer größeren Ruhe Platz machen. Ich kann 
meinerseits die Hand hierzu reichen, weil ich mich aus 
mannigfachen Gründen heute in einer weit besseren Lage 
befinde als in der ersten Instanz. 

Ich brauche die Verteidigungseinreden erster Instanz 
heute nicht zu entwickeln, und ich habe sie in meiner ge- 
druckten Verteidigungsrede Ihnen als pars integra 1 ) mei- 
ner Appellationsrechtfertigung überreicht, und diese Ein- 
reden schützen mich daher hier und würden zu wider- 
legen sein — falls Sie, ein Verdacht, den ich sehr 
fern bin, zu hegen, dem ersten Urteil beitreten wollten 
— auch ohne daß ich sie wiederhole. Der erste Richter 
hat eine solche Widerlegung nicht einmal versucht! 

Ein zweiter Vorteil meiner heutigen Lage ist der, daß 
durch das Urteil erster Instanz das Feld beschränkter 
geworden ist. In erster Instanz mußte ich noch meinen 
gesamten Vortrag verteidigen, alles decken, da der 
gesamte Vortrag von der Staatsanwaltschaft angeklagt 
war. Durch die Motive des ersten Urteils ist naturgemäß 
das Feld des Streites begrenzt worden. Ich habe jetzt 
nicht mehr nötig, alles zu verteidigen wie damals, son- 
dern nur noch die vom Urteil für strafbar befundenen 
Punkte. 



L ) Wesentliches Bruchstück. 



295 



Ganz besonders ist diese Beschränkung dadurch ein- 
getreten, daß das Urteil selbst anerkannt hat, mein Vor- 
trag sei im wesentlichen rein wissenschaftlicher Natur, 
und ferner, er sei insoweit durch den Artikel 20 der 
Verfassung gedeckt. Hierdurch beschränkt sich die De- 
batte der Strafbarkeit auf das, was angeblich außer jenem 
wissenschaftlichen Inhalt noch in meinem Vortrag ent- 
halten gewesen sein soll. Zwar, daß das Urteil selbst 
solche Punkte nicht bezeichnet hat, noch hat bezeichnen 
können, habe ich Ihnen bereits in meiner Appellations- 
rechtfertigung in den kritischen Randnoten zum Urteil 
nachgewiesen. Ich habe Ihnen dort außer der Widerlegung 
aller einzelnen Gründe, welche das Urteil geltend macht, 
drei große Nachweise geführt : 

1. den Nachweis, daß das Urteil selbst mit seinen 
eigenen Worten alles das für rein wissenschaftlich und 
erlaubt erklärt, was er später wieder ebenso mit seinen 
eigenen Worten für strafbar erklärt ; daß sich das Urteil 
somit in einem fortgesetzten Widerspruch Zeile für Zeile 
selbst aufißt. 

2. daß das Urteil, statt einen verbrecherischen Tat- 
bestand von Worten in meinem Vortrag aufzeigen zu 
können, vielmehr nur die unerhörteste Gesinnungsinqui- 
sition treibt; daß es in Ermangelung eines solchen ver- 
brecherischen Tatbestandes Schlüsse auf von mir nicht 
ausgesprochene Gesinnungen macht und in diesen 
auf dem Grunde meiner Seele ruhenden, nicht ausgespro- 
chenen Gesinnungen den objektiven Tatbestand zur Ver- 
urteilung finden will ; ja daß dies Urteil, wie ich Ihnen, 
die Momente der Geschichte an der Hand, Punkt für 
Punkt bewiesen habe, in dieser Gesinnungsinquisition noch 
v/eit alle Greuel überschreitet, durch welche die 
heilige Inquisition, die mittelalterlichen Glaubensprozesse 

296 



und die Schrecken der römischen Kaiserzeit die Mit- 
und Nachwelt mit Entsetzen erfüllt haben. 

3. habe ich Ihnen endlich nachgewiesen, daß auch so 
noch, auch noch in dieser Verwechslung von Gesinnungs- 
inquisition und kriminalistischem Tatbestand, das Urteil, 
selbst nach seiner eigenen Ansicht, immer noch nichts 
fand, worauf es eine Verurteilung basieren konnte, 
und daß es deshalb dazu übergeht, mir Worte unterzu- 
legen, die ich in meinem Vortrag gar nicht gesagt habe, 
und Sätze zu verurteilen, die in meiner Bro- 
schüre gar nicht stehen. 

Ich erinnere nur an diese Nachweisungen, die ich 
in meiner Appellationsrechtfertigung geführt habe, ohne 
näher auf dieselben zurückzukommen. Ich will sie hier 
nicht wiederholen, denn mein Zweck ist nicht der, wie 
man irrig von meiner Verteidigung in erster Instanz an- 
genommen hat, Aufregung hervorzubringen. Son- 
dern ich gehe darin nur eben so weit, daß ich mich auch 
durch die Rücksicht auf Aufregung, die dadurch hervor- 
gebracht werden könnte, nicht abhalten lassen will, 
alles das zu sagen und zu entwickeln, was zu meiner 
Verteidigung nötig oder dienlich ist. 

Was ich also in meiner Appellationsrechtfertigung ge- 
sagt habe, die furchtbaren Nachweise, die ich Ihnen dort 
geführt, lege ich Ihnen hierdurch nur nochmals warm, 
aber gleichsam stumm ans Herz, ohne darauf zurückzu- 
kommen. 

Ich rechne diesen Umstand, nicht genötigt zu sein, 
auf die aufregenden Erörterungen meiner Verteidigungs- 
rede und meiner Appellationsrechtfertigungsschrift zurück- 
kommen zu müssen, gleichfalls unter die Vorteile meiner 
heutigen Situation. 

Worin ich aber den größten Vorteil derselben finde, 

297 



ist dies: daß ich heute vor einem höheren Hofe und 
somit vor einer höheren Intelligenz plaidiere. Wir 
sind alle ganz in unserer Rolle, meine Herren ! Der Hof 
erster Instanz, wenn er ein der Reform bedürftiges Urteil 
fällt — denn wozu wären sonst die höheren Höfe da, 
wenn nicht, um die Urteile der unteren zu reformieren? 
— ich, wenn ich es schlecht finde, Sie, wenn Sie mir 
beistimmen und es aufheben ! 

Endlich aber ist ein letzter Vorteil für die heutige 
Verhandlung eingetreten, der dieselbe weniger aufregend 
zu halten verspricht, ein Umschlag in meiner eigenen 
Stimmung. 

Es ist mir in erster Instanz von der Staatsanwaltschaft 
nicht würdig begegnet worden, und ich hoffe, daß sich das 
heute nicht wiederholen wird. Es wurde behauptet, daß ich 
in doloser Weise, um Polizei und Gericht zu täuschen, 
den Schein der Wissenschaftlichkeit über meinen Vortrag 
gebreitet habe. 

Meine Herren, ich habe es ganz unter meiner Würde 
gehalten, dem Staatsanwalt hierauf eine andere Antwort 
zu geben als diejenige, die in der Tat lag. Der Hof 
erster Instanz und ebenso Sie selbst werden aus meiner 
ersten Verteidigung hinreichend die Überzeugung geschöpft 
haben, wie wenig solche Täuschungen und solche 
Vorwände in meinem Charakter liegen. Ich bin vielmehr, 
wie das bei solcher Provokation auch nicht anders sein 
konnte, in meiner Verteidigungsrede viel weiter gegangen, 
viel schonungsloser gegen die Einrichtungen des Staates 
aufgetreten als in meinem Vortrag. Es liegt in der Weise 
tapferer Männer, stärker aufzutreten, wenn sie provo- 
ziert werden, nicht sich hinter Täuschungen zu verbergen, 
und das war die tatsächliche Antwort und die tatsächliche 
Widerlegung, die ich dem Staatsanwalt auf jene Impu- 

298 



tation einer feigen Handlungsweise schuldete. Es ist 
mir in dieser Hinsicht sogar durch das verurteilende Ge- 
richt selbst, durch die Anerkennung, daß der Vortrag 
allerdings und wesentlich ein rein wissenschaftlicher war, 
aber trotzdem strafbar sein soll, hier also jedenfalls von 
keinem dolosen Schein die Rede ist, bereits die erforder- 
liche Genugtuung gegeben worden. 

Aber selbst abgesehen von dieser besonders unpassen- 
den Weise, in welcher die Staatsanwaltschaft damals und 
zwar schon in der Anklageakte ihren Angriff zu moti- 
vieren versuchte, befand ich mich damals in der Tat, und 
wohl mit vollem Recht, in einer erregten Stimmung. Ver- 
setzen Sie sich einen Augenblick in meine Lage, meine 
Herren, in die Lage eines Gelehrten. Die Zeit, welche 
andere dem Genüsse und der Sucht nach Bereicherung 
widmen, wird von ihm mühsamen Studien geweiht. In den 
langen, bei dem Scheine seiner Lampe verbrachten Näch- 
ten hält seinen Körper das eine wach : der Durst nach 
Wahrheit und das Bewußtsein, seinen Mitmenschen einen 
Dienst zu erweisen. Dieser Dienst vergilt sich nicht ; 
weder durch äußere Vorteile, noch durch Anerkennung. 
Er rechnet auch nicht auf solche und begehrt sie nicht. 
Er hat aus der Geschichte gelernt, daß die Anerkennung 
eine Pflanze ist, welche nur auf Gräbern wuchert ! Aber 
während er eben in angestrengte Meditationen verloren, 
wird er durch den Ruf geweckt und aus seinen Arbeiten 
aufgeschreckt, daß er vor die Tribunale gerissen ist, daß 
er für eben das, woran er uneigennützig seine beste Kraft 
gesetzt, und wodurch er — der einzige Lohn, der ihm 
wird — in seinem stillen Bewußtsein, der Gesellschaft 
einen Dienst erwiesen zu haben 1 ) weiß, jetzt als Ver- 

1 ) Hier sind unzweifelhaft beim Druck einige Worte aus- 
gelassen. Wahrscheinlich hat im Manuskript ein Zwischensatz 

299 



brecher bestraft werden soll! Können Sie sich da wun- 
dern, meine Herren, daß der so Aufgeschreckte ent- 
rüstet auffährt, die Wissenschaft zu einem blanken Stahle 
schmiedet und erbittert um sich schlägt ? 

Das war also die naturgemäße und notwendige Wir- 
kung jener Anklage. Durch das verurteilende Urteil sollte, 
scheint es, diese Entrüstung sich nur noch gesteigert haben. 
Statt dessen ist sie gerade dadurch umgeschlagen, umge- 
schlagen in eine andere Stimmung, die hier näher dar- 
zulegen überflüssig ist, da sie, wenn ich anders nicht ein 
zu großes Vertrauen auf die Macht der Wahrheit setze, 
noch im Laufe dieses Plaidoyers Sie selbst ergreifen 
soll, meine Herren ! 

Wie aus dem Vorhergesagten hervorgeht, werde ich 
also heute nur solche Punkte und Einreden ausfuhren, 
welche ich mir in meiner Appellationsrechtfertigung noch 
übrig gelassen habe, und hierzu gehe ich jetzt über. 

Den Haupttragebalken des Urteils bildet das, was ich 
in meinem Vortrag über die indirekten Steuern ge- 
sagt habe. Hierdurch soll ich, wie das Urteil zu wieder- 
holten Malen als sein wahres Fundament hinstellt, zu 
Haß und Verachtung gegen die besitzenden Klassen an- 
gereizt haben. 

Sehen wir also zunächst, was ich in meinem Vortrage 
über die indirekten Steuern gesagt habe. Ich entwickle 
daselbst die philosophische Tatsache, daß jeder herr- 
schende Stand das Prinzip, auf welchem er selbst be- 
ruht, zum herrschenden Prinzip aller gesellschaftlichen 
Einrichtungen macht, ihnen allen das ausschließliche Ge- 



im Sinne von „sich für seine Mühe allein entschädigt" (weiß) 

oder „sich gegen jede böswillige Verdächtigung gesichert" 
(weiß) gestanden. D. H. 

300 



präge seines besonderen Prinzips aufdrückt. Ich hatte 
dies S. 6 usw. meines Vortrages *) bei der Betrachtung 
der Weltperiode des Adels oder des Mittelalters durch 
vier große Tatsachen nachgewiesen. Ich gehe infolge- 
dessen S. 19 usw. meines Vortrages 2 ) bei der Betrachtung 
der zweiten, auf den Kapitalbesitz basierten Weltperiode, 
oder der Herrschaft der Bourgeoisie, daran, zu zeigen, 
daß jenes große, alle historische Epochen beherrschende 
Gesetz sich auch hier nicht verleugnet und jetzt die Bour- 
geoisie genau, und zwar unter Betrachtung derselben vier 
Tatsachen, an denen ich dies früher von dem Adel nach- 
gewiesen, den Kapitalbesitz mit derselben Konsequenz 
zum herrschenden Gepräge und Privilegium der Gesell- 
schaft macht, wie der Adel früher den Grundbesitz. 

Ich zeige dies zuvörderst an dem auf einen Zensus 
basierten Wahlrecht, entsprechend der auf den Grund- 
besitz basierten Reichsverfassung des Mittelalters. 

Ich gehe hierauf zur Parallelisierung des zweiten Punk- 
tes, der Steuereinrichtung über und sage darüber wörtlich, 
wie folgt (S.26) 3 ): 

„Ebenso in bezug auf alle anderen Erscheinungen, bei 
denen ich Ihnen im Mittelalter den Grundbesitz als 
das herrschende Prinzip nachgewiesen habe. 

Ich hatte Sie damals auf die Steuerfreiheit des 
adligen Grundbesitzes im Mittelalter aufmerksam gemacht 
und hatte Ihnen gesagt, daß jeder herrschende, privi- 
legierte Stand die Lasten zur Aufrechterhaltung des 
öffentlichen Wohles auf die unterdrückten, nicht besitzen- 
den Klassen abzuwälzen sucht. 



*) Seite 149 ff. des gleichen Bandes. 

2 ) Seite 170 ff. des gleichen Bandes. 

3 ) Seite 180 des gleichen Bandes. 



301 



Ganz ebenso die Bourgeoisie. Zwar kann sie freilich 
nicht offen erklären, daß sie steuerfrei sein will. Ihr aus- 
gesprochenes Prinzip ist vielmehr in der Regel, daß ein 
jeder im Verhältnis zu seinem Einkommen steuern solle. 
Aber sie erreicht wiederum, mindestens so gut es geht, 
dasselbe Resultat in verkappter Form durch die Unter- 
scheidung von direkten und indirekten Steuern. 

Direkte Steuern, meine Herren, sind solche, welche, 
wie die klassifizierte Einkommensteuer oder die Klassen- 
steuer, vom Einkommen erhoben werden und sich daher 
nach der Größe des Einkommens und Kapitalbesitzes 
bestimmen. Indirekte Steuern aber sind solche, die auf 
irgend welche Bedürfnisse, z. B. auf Salz, Getreide, 
Bier, Fleisch, Heizungsmaterial,- oder z. B. auf Bedürf- 
nis nach Rechtsschutz, Justizkosten, Stempelbogen 1 ) usw. 
gelegt werden, und die sehr häufig der einzelne in dem 
Preise der Dinge bezahlt, ohne zu wissen und zu merken, 
daß er jetzt steuert, daß es die Steuer ist, welche ihm 
den Preis der Dinge verteuert. 

Nun wird Ihnen bekannt sein, meine Herren, daß je- 
mand, der 20-, 50-, 100 mal so reich ist als ein anderer, 
deshalb durchaus nicht 20-, 50-, 100 mal so viel Salz, 
Brot, Fleisch, 50- oder 100 mal so viel Bier oder Wein 
trinkt, 50- oder 100 mal so viel Bedürfnis nach Ofen- 
wärme und also nach Heizungsmaterial hat wie ein Ar- 
beiter oder Kleinbürger. 

Hierdurch kommt es, daß der Betrag aller indirekten 



1 ) Ob Gebühren für Rechtsschutz und Justizkosten als in- 
direkte Steuern zu bezeichnen sind, wird bestritten werden kön- 
nen oder von Art und Höhe der Gebührensätze abhängen. Da- 
gegen hat der Zwang zur Benutzung von Stempelbogen für Ein- 
gaben an Behörden usw. unzweifelhaft die Bedeutung einer in- 
direkten Steuer. D. H. 

302 



Steuern, statt die Individuen nach Verhältnis ihres Kapi- 
tals und Einkommens zu treffen, seinem bei weitem größ- 
ten Teile nach von den Unbemittelten, von den ärmeren 
Klassen der Nation gezahlt wird. Nun hat zwar die Bour- 
geoisie die indirekten Steuern nicht eigentlich erfunden ; 
sie existierten schon früher. Aber die Bourgeoisie hat 
sie erst zu einem unerhörten Systeme entwickelt und 
ihnen beinahe den gesamten Betrag der Staatsbedürfnisse 
aufgebürdet. 

Ich werfe, um Ihnen dies zu zeigen, z. B. einen Blick 
auf den preußischen Staatshaushalt des Jahres 1855. 

Die Gesamteinnahmen des Staates in diesem Jahre 
betrugen in runder Summe 108930000 Taler. Davon 
gehen ab, aus den Domänen und Forsten fließend, also 
ein Staatseinkommen aus Besitzungen, das hier nicht in 
Betracht kommen kann, 11967000 Taler. Es bleiben 
also etwa 97 Millionen anderweitiger Staatseinnahmen 
übrig. Von diesen Einnahmen würden der Einteilung des 
Budgets zufolge etwa 26 Millionen aus direkten Steuern 
erhoben. Dies ist aber auch nicht wahr und scheint bloß 
so, weil unser Budget dabei nirgends nach wissenschaft- 
lichen Grundsätzen verfährt, sondern sich nur danach rich- 
tet, in welcher Weise äußerlich die Steuern eingetrieben 
werden. Von diesen 26 Millionen gehen vielmehr ab 10 
Millionen Grundsteuern, die zwar von dem Grundbesitzer 
direkt erhoben, von ihm aber wieder auf den Getreidepreis 
abgewälzt und somit definitiv von den Getreidekonsumen- 
ten bezahlt werden, daher eine indirekte Steuer bilden 1 ). 
Es gehen aus denselben Gründen ab 2900000 Taler 
Gewerbesteuer. 



x ) Im Jahre 1855 war der adlige Grundbesitz in Preußen 
noch von der Grundsteuer befreit. Über die Wirkung der Grund- 
steuer vergl. die Note S. 429. D. H. 

303 



An Einnahmen aus wirklich direkten Steuern bleiben 
nur übrig : 

2 928 000 Taler aus der klassifizierten Einkommen- 
steuer, 
7 884 000 Taler aus der Klassensteuer und 
2 036 000 Taler aus dem Zuschlag, 
zus. 12848000 Taler. 

Also 12 800 000 Taler, meine Herren, fließen in Wahr- 
heit aus direkten Steuern auf 97 Millionen Staatsein- 
nahmen. Was über diese 12800000 Taler hinaus geht, 
das wird — man muß hier wieder nicht der unwissen- 
schaftlichen Rubrizierung des Budgets folgen, welches 
z. B. den Ertrag des Salzmonopols von 8300000 Taler 
oder die Einnahmen aus dem Justizdienst von 8849000 
Taler nicht zu den indirekten Steuern rechnet 1 ), — was 
über diese 12800000 Taler hinausgeht, das wird, sage 
ich, mit Ausnahme weniger und sehr unbedeutender Posten, 
mit denen es eine besondere Bewandtnis hat, samt und 
sonders aus Einnahmequellen aufgebracht, welche die Na- 
tur von indirekten Steuern haben, das wird also durch 
indirekte Steuern aufgebracht. 

Die indirekte Steuer, meine Herren, ist somit das 
Institut, durch welches die Bourgeoisie das Privilegium 
der Steuerfreiheit für das große Kapital ver- 
w i r k 1 i c h t und die Kosten des Staatswesens den ärmeren 
Klassen der Gesellschaft aufbürdet." 

In dem Gesagten sind also wörtlich folgende Thesen 
enthalten : 



*) Den 8849000 Taler Einnahmen aus dem Justizdienst 
standen natürlich Kosten in Gestalt von Gehältern an Richter 
usw. als Ausgaben gegenüber. 

304 



1. daß die indirekten Steuern die Individuen nicht im 
Verhältnis ihres Kapitals und Einkommens treffen, son- 
dern, zum Unterschiede von den direkten Steuern, welche 
dies Verhältnis innehalten, die ärmeren Klassen über Ge- 
bühr belasten ; 

2. daß der Betrag der indirekten Steuern daher seinem 
bei weitem größeren Teile nach von den ärmeren Klassen 
der Nation aufgebracht wird; 

3. daß zu den indirekten Steuern nicht bloß diejenigen 
gehören, welche das Budget, das sich bloß an den äußeren 
Erhebungsmodus hält und halten kann, unter den indirekten 
Steuern aufführt, sondern alle solche Steuern, die den 
einzelnen nicht auf Grund seines Besitzes, sondern durch 
die Vermittlung irgend eines besonderen Bedürfnisses 
treffen ; 

4. daß daher zu den indirekten Steuern, in Wahrheit 
und wissenschaftlich gesprochen, auch die Gewerbesteuern 
und die Grundsteuern gehören, welche das Budget unter 
die direkten Steuern stellt ; 

5. daß infolge alles dessen das von mir in meinem 
Vortrage betrachtete Budget von 1855 im Betrage von 
108930000 Talern sich aus drei Einnahmequellen zu- 
sammensetzt : a) aus einem Einkommen von 1 1 967 000 
Talern, aus Staatsbesitzungen, b) aus einem Einkommen 
von 12848000 Talern, aus der direkten Steuer und c) 
aus den den gesamten Überrest, also etwa 85 Millionen 
ergebenden indirekten Steuern. 

Diese Darstellung war es, welche der Staatsanwalt in 
erster Instanz in folgender Weise angriff. Die Richtigkeit 
der mitgeteilten Zahlen bestritt er nicht und konnte sie frei- 
lich nicht bestreiten. Denn sie sind aus dem offiziellen 
Staatshaushaltsetat abgeschrieben. Ich überreichte damals 

20 La 6 «ille. Ges. Sekrirten. Band II. 305 



ein finanzstatistisches Werk, in welchem derselbe abge- 
druckt war. Ich überreiche heute zu den Akten des Ge- 
richtes den Staatshaushaltsetat selbst in seiner offiziellen 
Form. 

Aber, sagte der Staatsanwalt, diese Darstellung beruhe 
auf einem bloßen Sophisma. „Allerdings — sagt er wört- 
lich (S. 20 des stenographischen Berichtes) x ) — ge- 
braucht der Reiche mehr Salz, Brot, Fleisch, Heizungs- 
material, denn er nährt so und so viel Leute gerade aus 
den unteren Ständen teils an seinem Tisch, teils aber 
auch durch den Lohn, dessen Höhe nach demselben Ver- 
hältnis bemessen ist. Der Angeklagte übersieht außerdem 
absichtlich, daß die indirekten Steuern nicht bloß Salz, 
Fleisch, Brot und Heizungsmaterial treffen, sondern daß 
sie auch auf anderen Gegenständen liegen, vor allem 
auf Luxusartikeln. Die Steuern hierauf, z. B. auf 
Seide und selbst auf Zucker, treffen nicht den Armen. 
Ebenso kommt der Arme selten in die Lage, Stempel, 
namentlich hohe, zu lösen, partizipiert also auch an dieser 
— indirekten ! — (wie der Staatsanwalt mit ironischer 
Ausrufung anführt) Steuer nicht. Ich glaube, daß in dieser 
Beziehung die Sophistik des Angeklagten klar liegt und 
daß, wenn er in solcher Weise vor Arbeitern spricht, hierin 
eine Anreizung der Zuhörer zur Störung des öffentlichen 
Friedens in unerhörtester Art vorliegt." 

Ich hielt, meine Herren, dies Raisonnement nicht für 
geeignet, irgend eine Antwort zu verdienen. Ich überging 
diesen Punkt in meiner Verteidigung mit Schweigen. Der 
Staatsanwalt aber kommt in seiner Replik auf denselben 
zurück : „In betreff des anderen Grundes — sagt er 
(S. 31 des stenographischen Berichts) — daß in der 



*) Im 11. Band dieser Ausgabe. 
306 



Tat der Inhalt der Rede rein wissenschaftlich sei, so 
erlaube ich mir, besonders hervorzuheben, in wie wenig 
wissenschaftlicher Weise Angeklagter zu Werke gegangen 
ist. Er hat es auch nicht für gut gefunden, auf diese meine 
Behauptung zu erwidern. Ich sagte ihm, daß in dem 
Vortrage unwahre Tatsachen vorgebracht sind. Ich habe 
beispielsweise darauf hingewiesen, daß darin ausdrücklich 
behauptet worden ist, daß die Bourgeoisie die ganze Last 
der Steuern auf die Schultern des Volkes gewälzt habe, 
indem sie, wie es wörtlich heißt, das System der indirekten 
Steuern zu einem unerhörten entwickelte, obgleich es 
schon früher existiert habe. Wie wunderbar ist es, be- 
haupten zu wollen, daß die indirekten Steuern lediglich 
vom vierten Stande, von den Armen aufgebracht werden ! 
Der Arme ist faktisch nicht in der Lage, solche Beiträge 
zur indirekten Steuer zu bezahlen. In ausgedehnter Weise 
bezieht der vierte Stand die der indirekten Steuer unter- 
worfenen Gegenstände von der Bourgeoisie, als der Klasse 
der Bemittelten, hat also insoweit gar keine Steuer zu 
entrichten." 

Hierauf antwortete ich in meiner Duplik — Sie finden 
dieselbe S. 34 usw. des stenographischen Berichts — 
mit wenigen schlagenden Bemerkungen : Was ich über 
die indirekten Steuern sage, zerfalle in Fakta und De- 
duktion. Die Fakta — die mitgeteilten Zahlen — greife 
der Staatsanwalt nicht an ; noch weniger aber könne er die 
Deduktion angreifen. Daß die direkten Steuern nur einen 
höchst geringen Teil zu der Einnahme des Staates lie- 
fern, stünde ja nach dem offiziellen Staatshaushaltsetat 
selbst fest, da sie nach diesem immerhin nur einen Betrag 
von 26 Millionen zu der Gesamteinnahme von 108 Mil- 
lionen Hefern. Daß auch die in diesen 26 Millionen ent- 
haltenen Summen für Grundsteuer und Gewerbesteuer 

2o» 307 



auf den Konsumenten übergewälzt würden und somit eine 
indirekte Steuer darstellten, sei ja eine ganz bekannte 
Tatsache, und überhaupt sei in der Wissenschaft gar kein 
Streit darüber, daß alle durch ein besonderes Bedürfnis 
vermittelten, statt auf den Besitz gelegten, Steuern die 
Natur von indirekten Steuern haben. Es blieben somit in 
Wahrheit nur 12 — 13 Millionen aus den direkten Steuern 
übrig gegen 84 Millionen indirekter Steuern. Daß die 
indirekten Steuern bloß und lediglich von der ärmeren 
Klasse bestritten würden, hätte ich nicht gesagt und würde 
auch ein reiner Unsinn sein, da ja jedermann konsumiere. 
Sodann nur das hätte ich gesagt, daß die indirekten Steuern 
in einem weit überwiegenden Maße, daß sie 
ihrem bei weitem größten Teile nach von den 
ärmeren Klassen getragen werden. 

Dies aber folge ja mit Sonnenklarheit schon daraus, 
daß die indirekten Steuern, was eben das Unverhältnis- 
mäßige bei ihnen sei, den einzelnen nicht treffen im Ver- 
hältnis zu seinem Einkommen, sondern zu dem sich 
keineswegs nach Einkommen richtenden Bedürfnis nach 
dem Gegenstande, auf welchen die Steuer gelegt sei. 
Sowie aber erst feststünde, daß die indirekten Steuern 
den einzelnen nicht im Verhältnis zu seinem Vermögen 
und Einkommen belasten, daß also jemand, der 20-, 50-, 
100 mal so reich sei wie ein anderer, deshalb durchaus 
nicht 20-, 50-, 100 mal so viel Salz, Brot, Fleisch usw. 
konsumiere wie ein Arbeiter oder Kleinbürger, so folge 
ja schon für die bloße rationelle Betrachtung aus der 
bei weitem größeren Zahl ärmerer Leute mit Notwendig- 
keit, daß der größte Teil der indirekten Steuern durch 
diese gezahlt werde. Überdies stünde dies und alles, was 
ich hierüber gesagt, durch Wissenschaft und Statistik ja 
seit länger denn 100 Jahren vollkommen fest und es sei 

308 



also mehr als überflüssig, über seit so langer Zeit in 
der Wissenschaft feststehende Tatsachen erst weiter zu 
dozieren. — 

Mit diesen kurzen und schlagenden Bemerkungen, mit 
diesem Hinweis auf das konstante und einmütige Zeugnis 
der Wissenschaft begnügte ich mich. Ich hätte es für Un- 
recht, für meiner nicht angemessen erachtet, mich meiner 
natürlichen Überlegenheit in einer Wissenschaft, in der 
ich seit langen Jahren zu Hause bin, zu bedienen, um 
durch detaillierteres Eingehen dem Staatsanwalt peinlich 
fühlbar zu machen, wie wenig der von ihm zum Zweck 
einer Anklage etwa gemachte dilettantische Ausflug auf 
ein ihm fremdes fachwissenschaftliches Gebiet ausreicht, 
um jemand in den Stand zu setzen, ein Urteil in demselben 
zu haben. 

Besonders aber : fast hätte es mir geschienen, eine Art 
von moralischer Beleidigung gegen das Richterkollegium 
in sich zu schließen, wenn ich demselben erst eingehendere 
Beweise über Dinge vortragen wollte, die seit mehr als 
100 Jahren in allen Kompendien zu lesen sind. 

Zwar hatte ich kein Recht, bei dem Kollegium eine 
fachwissenschaftliche Kenntnis der Nationalökonomie und 
Statistik vorauszusetzen. Aber Dinge, die seit undenklichen 
Zeiten so allgemein anerkannt sind wie das, was ich über 
die indirekten Steuern sage, die schienen mir notwendig, 
mindestens zu ihrem allgemeinen Resultat, durch äußer- 
liches Vernehmen zur Kenntnis des Richterkollegiums ge- 
kommen sein zu müssen und ich hielt es daher für ebenso 
überflüssig als absurd, für so triviale Dinge, die längst 
Gemeingut aller Kompendien geworden, erst einen ernst- 
haften Beweis antreten zu sollen. 

Ich hatte unrecht, meine Herren, und es ist nichts 
natürlicher, als daß ich unrecht hatte. Wir, die wir unser 

309 



Leben den Studien geweiht haben, wissen manches und 
vieles. Aber in einem Punkte bleiben wir gerade da- 
durch ewig unwissend wie Kinder : wir haben niemals 
eine Ahnung davon, wie viel die andern nicht wissen! 

In der Tat trat das publizierte Urteil durchaus 
den Ausführungen des Staatsanwalts bei, indem es aus- 
drücklich das, was ich über die indirekten Steuern sagte, 
■für nicht wahr erklärte; ausdrücklich erklärte, daß die 
Last der indirekten Steuern nicht in der Weise die 
ärmere Klasse treffe, wie ich aufgestellt. 

Dies ist zugleich auch der Grund, aus welchem das 
publizierte Urteil meinen Vortrag zwar für im wesent- 
lichen rein wissenschaftlich, aber für nicht durchweg 
rein wissenschaftlich erklärt, weil er nämlich in dem, 
was ich über die indirekten Steuern sage, Beweise ent- 
halte, die nicht „wissenschaftlich logisch" seien. (Steno- 
graphischer Bericht, S. 51). 

In dem mir ausgefertigten Urteil ist allerdings auf- 
fälligerweise dieser Widerspruch gegen die Wahrheit 
dessen, was ich über die indirekten Steuern sage, völlig 
zurückgenommen. Es steht hier kein Wort mehr, in wel- 
chem diese meine Lehre als unwahr oder auch nur un- 
genau bezeichnet wird. 

An und für sich, meine Herren, hat nun schon, wie 
Sie begreifen werden, das publizierte Urteil eine größere 
Wichtigkeit für mich als das ausgefertigte Urteil ; denn 
das in der Sitzung sofort publizierte Urteil zeigt 
mir die wirklichen, psychologischen Gründe, 
aus denen ich verurteilt wurde. Das ausgefertigte Urteil 
zeigt mir nur die Gründe, mit welchen diese Verurteilung 
hinterher verteidigt wird! Aber selbst abgesehen hier- 
von : auch in dem ausgefertigten Urteil ist meine Aus- 
führung über die indirekte Steuer, und obgleich jeder Ein- 

310 



spruch gegen die Wahrheit derselben hier fehlt, als das 
überall wiederkehrende wahrhafte Fundament der 
Verurteilung, als das, wodurch zu Haß und Ver- 
achtung angereizt worden sein soll, stehen geblieben! 

Es läßt sich also nur annehmen, daß das Urteil seinen 
Widerspruch gegen die Wahrheit meiner Ausführung nur 
äußerlich zurückgezogen hat, innerlich aber nach wie 
vor an ihm festhält. 

Denn von zwei Dingen eins. Ist meine Lehre über die 
indirekten Steuern wissenschaftlich wahr — so wird 
sie auch nicht strafrechtlich angreifbar sein. Ist sie wissen- 
schaftlich wahr, so ist und bleibt sie durch den Artikel 20 
der Verfassung gedeckt : „Die Wissenschaft und ihre 
Lehre ist frei." Ist sie wahr, so bleibt sie selbst abge- 
sehen von diesem Artikel vollkommen unangreifbar, denn 
wir leben nicht in einer Zeit, in welcher man die Finanz- 
statistik und Nationalökonomie, gleichviel wo und wann 
sie gepredigt würden, für ein Verbrechen erklären 
kann. 

Das hat selbst der Staatsanwalt in erster Instanz an- 
erkannt. Denn sein ganzer Angriff beruhte darauf, daß 
diese meine Lehre nach ihm „unwahre Tatsachen , 
daß sie ein „Sophisma" enthalte. 

Ein anderer würde Ihnen vielleicht sagen : selbst wenn 
diese Lehre irrig wäre, so bleibt sie immer noch eine 
wissenschaftlich irrige Lehre. Seit wann wäre ein wissen- 
schaftlicher Irrtum strafbar ? Aber so schlüssig diese Ein- 
rede in jure wäre, ich schleudere sie weit von rrür. Mögen 
Sie immerhin annehmen — ich fordere Sie selbst dazu 
auf — wenn ich Ihnen die Wahrheit des von mir Ge- 
sagten nicht erweise, daß ich dasselbe nur dolose 1 ), seine 



x ) In strafbarer Absichtlichkeit. 

311 



Unwahrheit kennend und also in der Absicht, aufzu- 
reizen, gesagt habe. Aber je liberaler ich hierin bin, je 
freigebiger ich mich jeder auf irgend welche Schwäch- 
lichkeit hinauslaufenden Verteidigung entäußere, desto 
ernster muß ich bei dem Satze stehen bleiben : ist das, 
was ich sagte, wissenschaftlich wahr, so ist nicht die 
Verkündung dieser wissenschaftlichen Lehre, sondern 
nur ihre Verfolgung ein Verbrechen! 

Diesen Beweis der Wahrheit werde ich Ihnen jetzt 
erbringen, und verschlungen mit ihm werde ich Ihnen in 
demselben Material zugleich einen anderen Beweis er- 
bringen, nämlich den, wie erstaunlich fern von jeder auf- 
reizenden Absicht ich bei meinem Vortrag war. Ich werde 
Ihnen nämlich zeigen, daß das, was ich über die indirekten 
Steuern sagte, nicht nur wahr, sondern nur ein sehr ge- 
ringer Teil der Wahrheit, daß es nur noch viel zu 
milde war; daß ich weit schärfere, weit aufregen- 
dere Dinge über die Steuern hätte sagen können ; daß ich 
somit keineswegs den Zweck verfolgte, aufzuregen, son- 
dern im Gegenteil nur so wenig als möglich, nur so 
viel zu sagen, als zur Durchführung des den Vortrag 
beherrschenden philosophischen Grundgedankens unerläß- 
lich notwendig war. 

Und bemerken Sie wohl, meine Herren, wie und durch 
wen ich Ihnen diesen wissenschaftlichen Nachweis er- 
bringen werde. Ich werde ihn führen, nicht durch Autoren, 
welche meiner Richtung in der Nationalökonomie an- 
gehören, sondern gerade nur durch diejenigen Männer 
der Wissenschaft, welche die Bourgeoisie in der Na- 
tionalökonomie vertreten ; durch die Chefs der herrschen- 
den Schulen, durch die Geständnisse der gefeiertsten und 
berühmtesten Namen der Bourgeoisökonomen werde ich 
Ihnen diesen Nachweis führen. 

312 . 



Noch eine letzte Vorbemerkung habe ich voraus- 
zuschicken : Die Autoren, die ich anfuhren werde, zer- 
fallen unter sich in zwei Reihen. In solche, welche die 
indirekten Steuern um jener Nachteile willen abgeschafft 
wissen möchten, und in solche, welche dies nicht wollen. 
Die indirekten Steuern haben nämlich vom Standpunkt 
der praktischen Routine aus gewisse große Vorteile. Sie 
werden entrichtet, ohne daß der Zahlende es merkt und 
in kleinen Raten. Und besonders : sie bringen erstaun- 
lich große Summen in die Staatskassen, und man weiß 
nicht, wie man ohne ganz radikale Reformen ihren Er- 
trag ersetzen sollte. Aus diesen Gründen sind auch viele 
der anzuführenden Schriftsteller für die Beibehaltung der 
indirekten Steuern. Alle aber, auch diese letzteren, er- 
kennen alle die Tatsachen an, welche ich in meinem Vor- 
trag über die indirekten Steuern ausgesagt habe. Hier- 
über herrscht, wie Sie sehen werden, Übereinstimmung 
aller ! 

Da mir der Hof erster Instanz auf meine einfache 
Versicherung nicht hat glauben wollen und es deshalb 
mein Grundsatz ist, heut schlechterdings nichts zu sagen, 
was ich nicht sofort in beweisfähiger Form belege, so 
will ich zuvörderst den meiner Kritik der indirekten 
Steuern zugrunde liegenden Satz, daß jede Steuer un- 
gleich und somit ungerecht sei, welche den einzelnen 
nicht im Verhältnis zu seinen Einkünften trifft, daß also 
nur die verhältnismäßige Steuer eine gleiche 
Steuer sei, durch eine Autorität belegen, welche Sie 
nicht abweisen können, durch die des preußischen Ge- 
setzgebers. Schon im Edikt vom 28. April 1743 ist aus- 
gesprochen : „daß in einem Staate, in welchem alle eines 
gleichen Schutzes genießen, auch zu den Abgaben, welche 
darauf verwendet werden, alle Ihren Beitrag zu geben 

313 



schuldig seien, und zwar ein jeder nach Beschaf- 
fenheit seiner Einkünfte. 1 ) 

Ich bin in meinem Vortrag, weil ich da ja gar keine 
Abhandlung der Steuermaterie gebe, sondern diesen 
Gegenstand nur gelegentlich auf zwei Seiten berühre, — 
weshalb ich auch viele andere große Nachteile der in- 
direkten Steuern, z. B. die bei weitem größeren Kosten 
ihrer Erhebung, mit Stillschweigen übergangen — so 
milde, anzunehmen, als ob die proportionellen direkten 
Steuern, die in einem gleichen Prozentsatz vom Ein- 
kommen erhoben werden, diesem Grundsätze entsprächen. 

Selbst dies ist nicht einmal der Fall. Hören Sie Say, 
den Chef der französischen Bourgeoisökonomie, unter 
Louis Philippe Professor der Nationalökonomie am 
College de France, den berühmtesten und beliebtesten 
Namen, welchen die rechtgläubige Bourgeoisökonomie in 
Frankreich aufzuweisen hat. Er sagt in seinem Cours 
complet d'economie politique, VIII, Partie IV. Chap. 
über die Steuer, ihre Rechtmäßigkeit und ihre Grenzen, 
p. 495 der Brüsseler Ausgabe von 1844, wie folgt: 
,,D'un autre cote, une contribution simplement propor- 
tionnelle n'est eile pas plus lourde pour le pauvre que 
pour le riche ? L'homme que ne produit que la quantite 
de pain necessaire pour nourrir sa famille, doit-il con- 
tribuer exactement dans la meme proportion que celui 
qui gräce ä ses talents distingues, ä ses immenses biens- 
fonds, ä ses capitaux considerables, non seulement jouit 
et procure aux siens toutes les jouissances du luxe le plus 
somptueux, mais de plus accroit chaque annee son tresor ? 



*) Vergleiche die schon 1741 den Ständen des eroberten 
Schlesiens gemachte Regierungsproposition, s. Ranke, Neue 
Bücher preußischer Geschichte II, 467. D. H. 

314 



Ne trouvez-vous pas dans cette pretention, messieurs, 
quelque chose qui choque l'equite?" Zu deutsch: „Ist 
eine bloß proportionelle Steuer nicht schwerer für den 
Armen als für den Reichen ? Derjenige, welcher nur die 
Quantität Brot verdient, die erforderlich ist, um ihn und 
seine Familie zu ernähren, soll er genau in demselben 
Verhältnis steuern, wie derjenige, welcher dank seinen 
ausgezeichneten Talenten, seinen ausgedehnten Be- 
sitzungen, seinen beträchtlichen Kapitalien nicht nur alle 
Genüsse des Luxus sich und den Seinigen gewährt, son- 
dern auch noch jedes Jahr seinen Reichtum vermehrt ? 
Findet man nicht in einer solchen Behauptung etwas, 
was die Billigkeit empört?" 

Say also — und wie viele andre mit ihm ! — findet 
selbst die proportionelle direkte Steuer für unverhältnis- 
mäßig belastend für die ärmeren Klassen und verlangt 
auch von der direkten Steuer, daß sie, um gerecht zu 
sein, eine progressive Steuer sei, d.h. eine solche, 
welche von dem höheren Einkommen auch einen höheren 
Prozentsatz zu entrichten nötige, wovon ich — so wenig 
war mein Zweck auf Aufregung und Erbitterung ge- 
richtet — meinem Publikum auch nicht ein Wort gesagt 
habe ! 

Was aber sagt er gar von der indirekten Steuer ? 

Wörtlich folgendes (p. 496 das.) : 

„L'impot sur les consommations est necessairement 
proportionnel ä la quantite de la marchandise consommee, 
et comme la quantite de la chose consommee ne peut 
suivre la proportion de la fortune, il s'ensuit que ce 
genre d'impot, qui joue le principal role dans les pays 
fortement imposes, tombe sur les conlnbuables d'autant 
plus, qu'ils sont moins riches. En effet, un homme qui 
jouit de trois cent mille francs de revenu, ne saurait con- 

315 



sommer trois cents fois plus de sucre ou de vin que 
lihomme qui n'a que mille francs. Les petites fortunes 
supportent donc sous ce rapport un impot veritablement 
progressif ; c'est-ä-dire d'autant plus fort proportionnelle- 
ment que les facultes du contribuable sont moindres. C'est 
un des grands defauts des contributions indirectes. et dont 
une progression croissante dans l'impot direct, ne serait 
qu'une juste, mais imparfaite compensation." 

Zu deutsch : „Die auf die Konsumtionen gelegte Steuer 
ist notwendig proportionell der Quantität der konsumierten 
Ware ; und da die Quantität der konsumierten Ware der 
Proportion des Vermögens nicht folgen kann, so folgt 
daraus, daß diese Art der Besteuerung, welche in den 
stark besteuerten Ländern die Hauptrolle spielt, auf die 
Steuerpflichtigen gerade um so mehr fällt, je 
weniger reich sie sind. In der Tat, ein Mann, der 
300 000 Fr. Einkommen hat, wird nicht 300 mal mehr 
Zucker oder Wein konsumieren können, als ein solcher, 
der nur 1000 Fr. Einkommen hat. Die wenig Bemit- 
telten sind es also, die in dieser Hinsicht eine wahr- 
haft progressive Steuer aushalten, d. h. eine solche, die 
gerade um so stärker wird in demselben Verhältnis, 
in welchem die Kräfte der Steuerpflichtigen geringer 
sind. Dies ist einer der großen Fehler der indirekten 
Steuern, ein Fehler, für welchen eine steigende Pro- 
gression bei der direkten Steuer nur eine gerechte, aber 
noch unvollkommene Kompensation bilden würde. 

So Say ! Und in dem folgenden Kapitel sagt er, die 
Vorteile und Nachteile der indirekten Steuer einander 
gegenüberstellend (p. 499) : ,,On a dit que les contribu- 
tions indirectes etaient moins vexatoires et moins penibles 
ä acquitter que les autres ; on a meme dit que le contri- 
buable les payait sans s'en apercevoir et qu'il con- 

316 



fondait leur montant avec le sacrifice, auquel il se resout 
pour jouir des consommations atteintes par les droits. II 
semble pouvoir s'y soustraire, en s'interdisant les actes 
(les consommations) qui donnent lieu ä les exiger. Mais 
elles sont accompagnees de beaucoup d'inconvenients. 

C'en est d'abord un tres grand detnment que de pro- 
duire et de ne pas consommer ses produits, ou les pro- 
duits qu'on pourrait acquerir au moyen des pr emiers. Par 
la raison meme qu'elles ne sont pas susceptibles de re- 
clamations personnelles et que les agents du fisc peuvent 
repondre ä ceux qui s'en plaignent : Vous etes libres de 
vous y soustraire, le fisc a pu leur donner une extension 
scandaleuse, comme dans les droits d'accise en Angleterre 
et dans la regie des contributions indirectes en France. 

Elles ne sont proportionnees aux facultes des contri- 
buables. Le riche et le pauvre consomment du sei ; mais 
le riche, qui jouit dune fortune cent mil fois plus conside- 
rable que celle du pauvre, ne consomme pas cent mille 
fois plus de sei que lui. L'impot sur les boissons fer- 
mentees oblige les sept huitiemes des habitants de la 
France ä se priver dans leur vie ordinaire de via, dune 
boisson fortifiante, que leur sol produit en abondance ; 
or c'est une inegalite de repartition que celle que permet 
aux uns l'usage d'un produit qu'elle interdit aux autres. 
Cet impot n'est point non plus en proportion des prix. 
II ne peut se proportionner ni aux recoltes, ni aux qua- 
lites. Trente francs qui sont une taxe dun dixieme sur 
un tonneau de trois cents francs, sont une taxe de trois 
cents pour cent sur un tonneau de dix francs ; et ce qu il 
y a de pis, c'est que la plus forte taxe est payee par 
l'indigent et la plus faible par le riche. 

On peut affirmer que les impots sur les consommations 
sont les plus inegalement repartis de tous ; et que dans 

317 



les nations oü ils dominent, les familles les plus indigentes 
sont sacrifiees. C'est une des plaies de l'Angleterre." 
Zu deutsch: „Man hat gesagt, daß die indirekten 
Steuern weniger vexatorisch und weniger peinlich zu ent- 
richten wären als die andern ; man hat selbst gesagt, daß 
der Steuerpflichtige sie bezahle, ohne es zu merken, und 
ihren Betrag verwechsle mit dem Opfer, zu dem er sich 
entschließt, um die Konsumtionen zu machen, welche 
durch die Gebühren getroffen sind. Er scheint sich selbst 
ihnen entziehen zu können, indem er sich die Handlungen, 
die Konsumtionen, untersagt, die zu ihrer Erhebung An- 
laß geben. Aber sie sind von großen Nachteilen be- 
gleitet. 

Es ist zunächst schon ein sehr großer Nachteil, zu 
produzieren und seine Produkte, oder die Produkte, die 
man vermittelst ihrer eintauschen könnte, nicht zu kon- 
sumieren. Und gerade aus dem Grunde, daß diese Steuern 
persönlicher Reklamationen nicht fähig sind, und die 
Agenten des Fiskus denen, die sich darüber beklagen, 
antworten können : Ihr seid ja frei, euch ihnen zu ent- 
ziehen, hat der Fiskus ihnen eine skandalöse Aus- 
dehnung geben können, wie in den Akziserechten Eng- 
lands und in der Regie der indirekten Steuern in Frank- 
reich. 1 ) 



*) In Frankreich haben bis in die neueste Zeit hinein in- 
direkte Steuern den übergroßen Teil der Staatseinnahmen auf- 
bringen müssen. So ergaben im Budget für 1910: 

Zölle und Verbrauchsabgaben . . 1832,9 Millionen Mark, 

Monopole des Staats 729,5 Millionen Mark, 

Direkte Steuern 466,4 Millionen Mark. 

Dabei waren aber Abgaben wie Patentsteuer, Tür- und 
Fenstersteuer noch als direkte Steuern gerechnet, ebenso, 
trotz Schutzzöllen, die Grundsteuer. In England wurden 

318 



Sie stehen ferner in keinem Verhältnis zu den Kräften 
der Steuerpflichtigen. Der Reiche und der Arme ver- 
zehren Salz ; aber der Reiche, der ein hunderttausend- 
mal beträchtlicheres Vermögen hat als dasjenige des 
Armen, verzehrt deshalb nicht hunderttausendmal mehr 
Salz als er. Die Steuer auf die Getränke nötigt sieben 
Achtel der Einwohner Frankreichs sich für das gewöhn- 
liche Leben des Weines zu berauben, eines stärkenden 
Getränkes, welches ihr Boden in Überfluß hervorbringt ; 
und es ist eine ungleiche Steuerverteilung, welche den 
einen den Gebrauch eines Produkts erlaubt, den sie den 
andern untersagt. 

Diese Steuer steht ferner in keinem Verhältnis zu den 
Preisen. Sie kann sich nicht anpassen weder den ver- 
schiedenen Jahresernten, noch den verschiedenen Quali- 
täten. Dreißig Franken, die eine Taxe von 10 Prozent 
darstellen auf ein Faß Wein von 300 Fr., bilden eine 
Taxe von 300 Prozent auf ein Faß Wein von 10 Fr. ; 
und was das schlimmste ist, ist, daß die stärkste Taxe 
gerade von dem Bedürftigen bezahlt wird und die 
schwächste von dem Reichen. 

Man kann versichern, daß die Steuern auf die Kon- 
sumtionen, die am allerungleichsten verteilten von allen 
sind, und daß in den Nationen, wo sie vorherrschen, die 
bedürftigsten Familien aufgeopfert werden. Es ist eine 
der Wunden Englands." 

So Say ! Ich stehe erst am Anfang, meine Herren, 
einer endlosen Reihe von Zitationen, so endlos, daß ich, 
wenn ich wollte, vierzehn volle Tage und mehr hier mit 
Zitationen zubringen könnte, ich stehe erst am Anfang 



zur Zeit, wo Say schrieb, über 70 Prozent der Staatseinnahmen 
durch indirekte Steuern aufgebracht. D. H. 

319 



derselben und schon wird es Ihnen vielleicht scheinen, 
als sei durch die bloße Anführung dieses einen Chefs 
der herrschenden Bourgeoisökonomie das zu Beweisende 
bewiesen. Denn, wie Sie gesehen haben, sagt Say ganz 
dasselbe, was ich, nur noch weit schärfer, nur noch weit 
stärker in dem quantitativen Umfang der Äußerungen. 

Ich sage, die indirekten Steuern treffen die Individuen 
nicht nach Verhältnis ihres Kapitals und Einkommens ; 
Say sagt, die indirekten Steuern sind sogar eine im um- 
gekehrten Sinne progressive Steuer, die jeden gerade um 
so stärker trifft, je ärmer er ist. Ich sage, die armen 
Klassen werden dadurch überbürdet. Nein, sagt Say, sie 
werden dadurch sacrifiees, aufgeopfert, zum Opfer 
geschlachtet. Ich sage, die europäische Bourgeoisie hat 
die indirekte Steuer nicht erfunden, sie bestand vor ihr, 
aber sie hat sie zu einem unerhörten System ent- 
wickelt. Nein, sagt Say, sie hat ihr eine skandalöse 
Ausdehnung gegeben ! 

Ich sage, es ist ein eigentümlicher Widerspruch und 
eine eigentümliche Gerechtigkeit, fast die gesamten Staats- 
haushaltsbedürfnisse den indirekten Steuern aufzubür- 
den, und zum Maßstab des Wahlrechts, d. h. des poli- 
tischen Herrschaftsrechts dagegen die direkten Steuern 
zu machen, die nur 12 Millionen zu jenem Gesamtbudget 
von 108 Millionen liefern. Diese direkten Steuern 
lasse ich also mindestens als gerecht und verhältnismäßig 
erscheinen, denn ich war hundert Meilen weit davon ent- 
fernt, eine Aufreizung wegen der Steuereinrichtungen zu 
beabsichtigen. Behüte ! sagt Say, die direkte Steuer ist 
gleichfalls ungerecht, wenn sie nicht progressiv ist, und 
die steigende Progression ihres Prozentsatzes wäre nur 
eine gerechte, aber noch unvollständige Kompensation der 
hohen Unbill, welche die gleichfalls eine progressive 

320 



Steuer aber nach unten hin darstellenden indirekten 
Steuern den ärmeren Klassen zufügen ! 

Aber alles das wußte man nicht, meine Herren, 
und so wurde ich wegen einer in der Wissenschaft fest- 
stehenden Tatsache verurteilt ! 

Hören wir einen andern der berühmtesten Gewährs- 
männer, die angeführt werden können. Ein Mann, ebenso 
groß als Nationalökonom wie als Historiker, der be- 
rühmte Geschichtsschreiber Frankreichs und Italiens, 
Simon de Sismondi, Mitglied des Instituts von Frank- 
reich, der kaiserlichen Akademie zu Petersburg, der 
königlichen Akademie der Wissenschaften zu Berlin und 
so vieler andern gelehrten Gesellschaften, daß ich meh- 
rere Minuten brauchen würde, sie Ihnen alle aufzuzählen. 

,,Si Ton se donne la peine — sagt er in seinen Nou- 
veaux Principes d'economie politique, T. II. p. 207 der 
Pariser Ausgabe von 1819 in dem Kapitel über die 
Steuer — si Ton se donne la peine de recapituler les 
differentes parties du revenu du riche qui sont ainsi sous- 
traites ä l'impot, on trouvera que c'est tout au plus sur 
le dixieme de sa depense qu'il paie quelques droits de 
consommation ; que ces droits s'elevent toujours plus dans 
leur proportion avec les revenus ä mesure qu'on descend 
vers les classes plus indigentes, et que la plus malheureuse 
de toutes, celle des ouvriers manufacturiers, dont la de- 
pense se compose presque uniquement de denrees achetees 
et introduites dans les villes, n'y echappe pour aucune 
partie de son revenu." 

Zu deutsch: „Wenn man sich die Mühe gibt, die ver- 
schiedenen Teile der Einkünfte des Reichen zu rekapitu- 
lieren, die auf diese Weise der Steuer entzogen sind, so 
wird man finden, daß allerhöchstens auf dem 
zehnten Teil seiner Ausgaben irgendwelche 

21 Lwsall«. Ge«. Sckriften. Band II. 321 



Konsumtionssteuern ruhen, daß diese Steuern immer 
mehr steigen im Verhältnis zu den Revenuen, je mehr 
man zu den ärmeren Klassen herabsteigt, und 
daß die unglücklichste von allen, diejenige der 
Fabrikarbeiter, deren Verzehr sich fast ausschließlich aus 
Lebensmitteln zusammensetzt, die in den Städten gekauft 
und eingeführt werden, der Steuer auch nicht für 
irgendwelchen Teil ihres Einkommens entgeht." 

Und Sismondi fährt unmittelbar also fort: ,,C'est donc 
une proposition tres-injuste et tres-inhumaine que celle 
qu'on a souvent repetee, de supprimer toutes les imposi- 
tions directes et de lever la totalite des revenus de l'Etat 
par des impots sur la consommation, car eile equivaut ä 
peu pres ä celle-ci de dispenser presque de tout impot 
tous les riches et de ne lever les taxes que sur les 
pauvres. A plusieurs egards ce serait rentrer dans lancier 
Systeme feodal oü le noble ne payait rien ; mais il y 
aurait encore dans cette innovation un perfectionnement 
d'aristocratie, c'est qu'il suffirait de devenir riche, pour 
etre par le fait meme, dispense de payer." 

Zu deutsch: ,,Es ist also ein sehr oingerechter und sehr 
unmenschlicher Vorschlag, jener oft wiederholte Vor-; 
schlag, alle direkten Steuern aufzuheben und die ge- 
samten Staatseinnahmen durch indirekte Konsumtions- 
steuern zu erheben, denn er läuft beinahe auf den Vor- 
schlag hinaus, alle Reichen von aller Steuer zu 
entbinden und die Taxen nur von den Armen zu 
erheben. In mehrfacher Hinsicht würde das heißen, in 
das alte Feudalsystem zurückkehren, wo der Adlige nichts 
bezahlte ; aber es würde in dieser neuen Weise noch 
eine Steigerung von Aristokratie liegen, diese nämlich, 
daß es genügen würde, reich zu werden, um durch dies 
Faktum selbst von der Steuer entbunden zu sein." 

322 



Sie sehen also, auch dieser große Gelehrte, Sismondi 
wie Say, begeht ganz dasselbe „Sophisma", erklärt ganz 
dieselben „unwahren Tatsachen", nur noch in weit ge- 
steigerter Weise, welche der Staatsanwalt mir vorwirft 
und für welche mich das Urteil verurteilt. Ich sage wört- 
lich : „der Betrag der indirekten Steuern wird, statt 
die Individuen nach Verhältnis ihres Kapitals und Ein- 
kommens zu treffen, seinem bei weitem größten 
Teile nach von den ärmeren Klassen der Nation ge- 
zahlt." Nicht seinem bei weitem größten Teile 
nach, sondern fast nur von den Armen wird er gezahlt 
und fast von jedem Beitrag sind die Reichen dis- 
pensiert bei den Konsumtionssteuern, sagt Sismondi. 

Dies stand also schon 1819 in der Wissenschaft fest. 
Und weil sich ein Staatsanwalt und ein Gerichtshof in 
der glücklichsten Unbekanntschaft mit den ersten Ele- 
menten der Staatswissenschaften erhalten haben, werde 
ich noch fast fünfzig Jahre später dafür angeklagt, ver- 
urteilt und bestraft ! 

Es gibt einen Namen in der Nationalökonomie, be- 
rühmter noch als derjenige der beiden Vorerwähnten und 
ihnen zugleich lange vorhergehend in der Zeit. Ich 
spreche von dem großen Begründer der modernen Na- 
tionalökonomie, dem Schotten Adam Smith, geboren 
1723, dessen epochemachendes Werk über den Reich- 
tum der Nationen 1 775 x ) erschien. Hören wir also Adam 
Smith über die in Rede stehenden Punkte. 

,,Les impots, sagt er — ■ ich zitiere hier nach der fran- 
zösischen Ausgabe seiner Werke vom Marquis Garnier, 
Paris 1822, T. III. p. 82 — les impots sur les choses 



x ) Ein Schreib- oder Druckfehler. Das Buch erschien zu- 
erst 1776. D. H. 

2i- 323 



necessaires ä la vie ont sur le sort du peuple, ä peu pres 
le meme effet qu'un sol ingrat ou un 'mauvais climat. 
Ces impots rencherissent les denrees de la meme maniere 
que si elles coutaient plus de travail et de depense qu'ä 

lordinaire pour etre produites." „Ces sortes d'im- 

pots quand ils sont montes ä un certain point, ,sont une 
calamite aussi fächeuse que la sterilite du sol ou l'in- 
clemence des Saisons et cependant c'est dans les pays 
les plus riches et les plus industrieux qu'en general on 
les trouve etablis. Aucun autre pays ne serait en etat de 
supporter une aussi forte maladie. De meme qu'il n'y a 
que les corps les plus vigoureux qui puissent se maintenir 
en vie et meme en sante avec le regime le plus mal-sain, 
de meme il n'y a que les nations qui sont les plus fa- 
vorisees dans toute espece d'industrie par des avantages 
naturels ou acquis, qui puissent subsister et meme pros- 
perer sous les poids de ces sortes d impots." 

Zu deutsch : „Die Steuern auf die notwendigen Lebens- 
mittel haben auf das Los des Volkes fast denselben Ein- 
fluß wie ein unfruchtbarer Boden oder ein schlechtes 
Klima. Diese Steuern verteuern die Lebensmittel in der- 
selben Weise, als wenn sie mehr Arbeit und Ausgaben 
als sonst kosteten, um produziert zu werden." — — 
„Diese Arten von Steuern, wenn sie zu einem gewissen 
Punkte steigen, sind also eine ebenso traurige Kalamität, 
wie die Unfruchtbarkeit des Bodens oder die Ungunst 
der Witterung, und dennoch sind es gerade die reichsten 
und industriellsten Länder, wo man sie im allgemeinen 
vorfindet. Auch würde kein andres Land imstande sein, 
eine so starke Krankheit zu ertragen. Ebenso wie es 
nur die kräftigsten Körper sind, welche sich am Leben 
und selbst bei Gesundheit erhalten können selbst bei der 
ungesundesten Lebensweise, ebenso sind es nur die in 

324 



jeder Art von Industrie durch natürliche oder erworbene 
Vorteile am meisten bevorzugten Nationen, die be- 
stehen und selbst gedeihen können unter dem Druck 
dieser Arten von Steuern.' 

Und näher zu der Untersuchung der indirekten Steuern 
im allgemeinen und ihrer Einwirkung auf die Lage der 
arbeitenden Klassen übergehend, sagt Adam Smith (lib. 
V. eh. II. T. IV. p. 377) : ,,Une hausse dans le prix 
des denrees imposees n'entrainera pas necessairement une 
hausse dans le salaire du travail. Un impot sur le tabac, 
par exemple, quoique ce soit une chose de luxe ä l'usage 
du pauvre aussi bien que du riche, ne fera pas hausser 
les salaires. Quoi-qu'il soit impose, en Angleterre, ä trois 
fois son prix originaire et en France ä quinze fois ce 
prix, cependant il ne parait pas que ces droits enormes 
aient produit aueun effet sur les salaires du travail. On 
ne peut dire autant des impots sur le the et sur le sucre 
qui sont devenus en Angleterre et en Hollande des choses 
de luxe ä l'usage des dernieres classes du peuple et de 
ceux sur le chocolat, qui est devenu la meme chose, ä 
ce qu'on dit, en Espagne. Les differents impots qu'on a 
etablis en Grande Bretagne, dans le cours de ce siecle, 
sur les liqueurs spiritueuses, ne passent pas pour avoir 
produit quelque effet sur les salaires du travail. La hausse 
occasionnee dans le prix du porter par un impot additionnel 
de 3 s. par baril de biere forte, n'a pas fait monter a 
Londres les salaires du travail de manoeuvre." 

Zu deutsch: „Die Erhöhung des Preises der be- 
steuerten Lebensmittel wird deshalb nicht notwen- 
dig eine Erhöhung des Arbeitslohnes nach 
sich ziehen. Eine Steuer auf den Tabak zum Bei- 
spiel, obgleich derselbe ein Luxusgegenstand ist, welcher 
ebenso stark vom Armen wie vom Reichen gebraucht 

325 



wird, wird den Arbeitslohn nicht steigern. Obgleich er 
in England zum dreifachen Betrage seines ursprünglichen 
Preises besteuert ist und in Frankreich zum fünfzehn- 
fachen Betrag dieses Preises, scheint es gleichwohl nicht, 
daß diese enormen Gebühren irgendeine Einwirkung auf 
die Arbeitslöhne gehabt haben. Man kann dasselbe sagen 
von den Steuern auf Tee und Zucker, die in England 
und Holland — (Sie wissen beiläufig, meine Herren, 
daß der Tee ebenso in England allgemein gebräuchliches 
Lebensmittel des Arbeiters ist wie bei uns der Kaffee) 
— Luxusgegenstände im gewohnten Gebrauch der un- 
tersten Volksklassen geworden sind oder von denjenigen 
auf Schokolade in Spanien, welche dort ebenso allge- 
meines Bedürfnis geworden ist. Die verschiedenen Steuern 
auf Spirituosa, welche man in Großbritannien im Laufe 
dieses Jahrhunderts eingeführt hat, gelten nicht dafür, 
irgendeine Wirkung auf den Arbeitslohn hervorgebracht 
zu haben. Die Steigerung, welche durch eine Zusatz- 
steuer von 3 Schilling per Barrel im Porter verursacht 
worden ist — (Sie wissen, meine Herren, daß dies in 
England ein in den untersten Volksklassen zum allgemein 
üblichen und gewohnheitlichen Bedürfnis gewordenes Ge- 
tränk ist, welches auch von den porte-faix 1 ), den Last- 
trägern, seinen Namen bekommen hat) — hat gleich- 
wohl in London die Arbeitslöhne nicht zu steigern ver- 
mocht." 

Und ebenso sagt er an einer andern Stelle von den 
arbeitenden Klassen (libr. I. eh. XI. T. II. p. 147) : ,,Ils 
souffrent bien plus peut-etre de cette hausse artificielle 
qu'ont occasionnee les impots dans le prix de quelques 



x ) Das ist der französische Name, der englische lautet eben 
„porter ". D, H. 

326 



denrees manufacturees, tel que celui du sei, du savon, 
du cuir, des chandelles, de la dreche, de la biere et de 
l'huile etc." 

„Sie leiden weit mehr vielleicht — nämlich weit mehr 
noch als von den Getreidepreisen — von der künstlichen 
Preiserhöhung, welche die Steuern im Preise einiger 
Manufakturwaren verursacht haben, wie z. B. beim Salz, 
der Seife, dem Leder, den Lichtern, dem Malz, dem 
Biere, dem Öl usw." 

Sie sehen also schon hier, meine Herren, aus diesen 
unumwundenen Erklärungen Adam Smiths, es verhält sich 
nicht so, wie der Staatsanwalt glaubt, daß die arbeiten- 
den Klassen im Arbeitslohn die Steuer, welche auf den 
Gegenständen ihren Konsums liegt, vergütet bekommen ; 
ein Punkt, auf welchen ich übrigens später noch näher 
eingehen werde. 

Wie aber denkt Adam Smith über jenen andern Punkt, 
darüber nämlich, ob in der Tat, wie ich in meinem Vor- 
trag behaupte, der Betrag der indirekten Steuern zu 
seinem bei weitem größten Teile von den ärmeren 
Klassen aufgebracht wird ? Zur Zeit von Adam Smith 
gab es noch keine Statistik, und hiernach könnte es 
möglich scheinen, daß er sich in diesem Punkte noch 
geirrt haben könnte. Aber nein, meine Herren. Dies war 
doch nicht möglich. Die bloße rationelle Betrachtung 
mußte, wie ich in meiner Duplik in erster Instanz hervor- 
hob, schon aus apriorischen Gründen ihm hinreichend das 
wirkliche Sachverhältnis enthüllen, wenn ihm auch noch 
keine Kolonnen statistischer Tatsachen zu Gebote standen. 

Er sagt darüber, wie folgt (ib. libr. V. eh. II. T. IV. 
p. 413) : ,,11 faut observer que la somme totale de la 
consommation que fönt les classes inferieures du peuple, 
ou celle qui sont au-dessous de la classe mitoyenne, est 

327 



par tout pays beaucoup plus grande, non seulement en 
quantite, mais en valeur, que la consommation de la classe 
mitoyenne et de celle qui sont au-dessus de cette classe. 
La somme totale de la depense des classes inferieures est 
beaucoup plus forte que celle des classes superieures." 

Zu deutsch: „Man muß bemerken, daß die Total- 
summe des Konsums, welchen die unteren Klassen des 
Volkes machen, oder diejenigen, welche unter der Mittel- 
klasse stehen, in jedem Lande bei weitem größer ist, 
nicht nur der Quantität, sondern auch dem Werte nach, 
als die Konsumtion der Mittelklasse und der noch über 
ihr stehenden Klassen. Die Totalsumme der Ausgabe der 
unteren Klassen ist bei weitem stärker, als die der oberen 
Klassen." 

Und er konkludiert hierauf in wörtlicher Übereinstim- 
mung mit mir (ib. p. 414) : ,,Ainsi, entre les impots etablis 
sur les depenses, ceux qui portent principalement sur la 
depense des classes superieures, sur la portion la plus 
petite du produit annuel, promettent un revenu public 
beaucoup moindre que ceux qui portent indistinctement 
sur les depenses communes ä toutes les classes du peuple 
ou meme que ceux qui portent principalement sur la de- 
pense des classes inferieures." 

Zu deutsch: ,,Also unter den Steuern, welche auf Aus- 
gaben gelegt werden, versprechen diejenigen, welche 
hauptsächlich die Ausgaben der höheren Klassen, den 
kleinsten Teil der Jahresproduktion treffen, ein weit ge- 
ringeres Staatseinkommen als diejenigen, welche ohne 
Unterschied auf die allen Klassen des Volkes gemein- 
schaftlichen Ausgaben, oder selbst als diejenigen, welche 
hauptsächlich nur auf die Ausgaben der unteren Klassen 
gelegt werden." . s ; 

Die Sophismen also, die ich aufgestellt, die unwahren 

328 



Tatsachen, die ich behauptet, sie sind mir in allen ihren 
Punkten auch mit Adam Smith gemeinschaftlich ! Sie 
stehen schon seit 1770, also seit hundert Jahren in der 
Wissenschaft fest ! 

Wollen Sie aber vielleicht statt der Engländer und 
Franzosen lieber die Vertreter der deutschen Wissen- 
schaft vernehmen ? Ich stehe zu Ihren Diensten, meine 
Herren ! 

Hören wir also z. B. den herzoglich Sachsen-Koburg- 
schen Regierungsrat Lotz, der 1822 ein dreibändiges 
Handbuch der Staatswirtschaftslehre publizierte. 

Der Mann weist, wie schon andere vor ihm, nach, 
daß — wovon ich gleichfalls meinem Publikum, weil mir 
jede Absicht, aufzureizen, fern lag, nichts gesagt habe 
— die indirekten Steuern den Konsum der ärmeren Klas- 
sen nicht nur um den ganzen Betrag der Steuern selbst 
verteuern, auch nicht bloß um die immensen Kosten ihrer 
Erhebung, die zehnmal so groß sind, wie bei den direkten 
Steuern, sondern noch weit darüber hinaus, da die Ge- 
werbsunternehmer sich jetzt auch auf den von ihnen zu- 
vörderst vorgeschossenen Betrag der Steuersumme den 
üblichen Profitsatz im Preise der Dinge vergüten 
lassen. Er sagt Bd. III, p. 185: „Vorzüglich dieses ist 
es, was alle indirekten Konsumtionsausgaben für den är- 
meren und größeren Teil des Volkes stets so drückend 
macht. Die erhöhten Preise unserer Lebensbedürfnisse, 
die stets die unausbleibliche Folge eines solchen Abgaben- 
erhebungssystems sind, drücken schon die ärmere und 
niedere Volksklasse unendlich; noch mehr, oder we- 
nigstens ebenso stark aber drücken sie die Vorteile, welche 
sie der reicheren Volksklasse für ihre gemachten Vor- 
schüsse zugestehen muß — und beides zusammen kann 
denn keine andere Folge haben, als daß bei einem solchen 

329 



Abgabenerhebungssystem ein Aufschwung der Betrieb- 
samkeit der ärmeren und niederen Volksklassen und ihres 
Wohlstandes beinahe ganz unmöglich wird." 

Welche aufreizende Stärke der Ausdrücke, meine 
Herren ! Wie milde, verschleiernd, beschönigend erscheint 
daneben alles, was ich sagte ! Derselbe Beamte und Natio- 
nalökonom fährt fort (ib. p. 186) : „Mit einem Worte, 
die Konsumtionssteuer wälzt die Abgabe gerade auf die- 
jenige Volksklasse, welche zu ihrer Entrichtung am we- 
nigsten Kraft und Fähigkeit hat, und erschüttert dadurch 
nicht bloß die Gleichmäßigkeit der Verteilung der öffent- 
lichen Abgaben, sondern selbst auch die Elemente des 
allgemeinen Wohlstandes bis auf seine äußerste 
Grundlage hinaus." 

Und gleich darauf: „Wohl mag der Wohlhabende und 
Reiche ein solches Abgabesystem etwa ohne auffallende 
Nachteile für ihn ertragen können. Aber für die niedere 
und ärmere Volksklasse kann es nie ohne offenbaren 
Verderb bleiben. Schon ist es drückend genug an sich. 
Aber zu diesem Druck an sich gesellt sich noch der 
zweite Druck, der aus dem Übergewicht entspringt, das 
es dem Reicheren über den Ärmeren gibt. Der Haupt- 
grund dieses zweiten Druckes und seiner Verderblichkeit 
für den Ärmeren liegt in dem bei weitem stärkeren Ge- 
wicht, den das Bedürfnis auf den Ärmeren hat, als auf 
den Reicheren ; vorzüglich darin, daß dieses Gewicht für 
den Ärmeren zugleich den Preis seiner Arbeit und seiner 
dem Reichen zu machenden Leistungen ebenso sehr herab- 
setzt, als es dem Reichen Gelegenheit gibt, für seine 
Reichnisse (Darreichungen) für den Bedarf des Armen 
von diesem die höchsten Preise zu erzwingen. Denn je 
drückender die Lage des ärmeren Volkes ist und um so 
empfindlicher sie durch die Abgabe für den Ärmeren 

330 



verschlimmert wird, um so dringender muß dieser stets 
fremde Arbeit suchen und um so drückender wird für 
ihn stets das Übergewicht des Reicheren. Nur dazu, um 
dieses schon in der Natur der Sache begründete Über- 
gewicht widernatürlich zu verstärken und dadurch das 
nötige Gleichmaß des öffentlichen Abgabewesens durchaus 
und bis auf das Innerste zu zerrütten — dazu nur 
können die Konsumtionsabgaben dienen, und werden sie 
besonders da dienen, wo sie auf dem indirekten Wege er- 
hoben werden." 

Und p. 188 : „Und so kann es denn sehr leicht kommen, 
daß die eben bemerkte Abgabe, die für jeden auf 25 Pro- 
zent ihres reinen Einkommens veranschlagt ist, den Armen 
zu 40 und mehr Prozent treffen kann, während vielleicht 
der Reiche 10 oder weniger oder gar nichts zahlt, 
oder vielleicht durch den niedrigen Arbeitslohn, zu 
dem sich der Arme jetzt Verstehen muß, gegen früher 
gar noch gewinnt." 

Aber wozu, meine Herren, Ihnen einzelne Stellen der 
Nationalökonomen anführen ? Ich müßte Ihnen eigentlich 
ganze Schriften, ganze Bibliotheken vorlesen. Lesen Sie 
z. B. die 1813 erschienene Spezialschrift des ordentlichen 
Professors der Staatswirtschaft an der Universität zu 
Heidelberg, Dr. Eschenmaier, ,,über die Konsumtions- 
steuer", worin er unter den elf Gründen, die er 'gegen sie 
geltend macht, als zweiten Grund (p. 36) folgenden an- 
führt : „Weil sie das gerechte und gleiche Verhältnis der 
Besteuerung zwischen dem Reichen und Armen nie treffen 
kann" und als vierten Grund wörtlich folgenden: „weil 
sie gerade die ärmere Klasse der Nationalglieder als die 
größeste im Staate am meisten und härtesten trifft, wenn 
sie auch auf die absoluten Bedürfnisse gelegt ist." Oder 
hören Sie den großherzogl. hessischen Hofkammerrat 

331 



Krönke im 4. Teile seiner „Abhandlungen über staats- 
wirtschaftliche Gegenstände" p. 141 etc. Es heißt da- 
selbst in seinem Aufsatz über indirekte Steuern : „Indirekte 
Steuern nenne ich nach § 10 solche Abgaben, deren Er- 
trag nicht gegeben ist und die nicht notwendig und nach 
Vorherbestimmungen, sondern nur dann zu entrichten sind, 
wenn gewisse, meistens der Wahl der Pflichtigen über- 
lassene Bedingungen und Umstände eintreten, woran die 
Bezahlung der Steuern geknüpft ist." „Die vorzüglichsten 
sind die Zoll- und Mautabgaben, Konsumtionssteuern, 
das Stempelpapier und die mancherlei Konzessionsgel- 
der." „Es ist klar — sagt er daselbst p. 146 — daß, 
man mag das positive oder relative Vermögen verhältnis- 
mäßig besteuern wollen, die Abgaben von absoluten Le- 
bensbedürfnissen oder von Gegenständen, die durch die 
Gewohnheit auch bei der großen Volksmasse zu Lebens- 
bedürfnissen geworden sind, nicht rechtlich sein können, 
indem diese Bedürfnisse im allgemeinen nach der Kopf- 
zahl sich richten, und bei den Ärmeren wenigstens nicht 
geringer, oft aber größer als bei den Reichen sind. Da 
nun die Bedürfnisse nicht entbehrt werden können, so 
wirken Abgaben dieser Art wie Kopfsteuern. Ja, 
sie sind hinsichtlich der Ärmeren wohl gar 
nachteiliger als Kopfsteuern, indem diese Klasse 
von Menschen meistens schwer arbeiten muß, dadurch 
jene Bedürfnisse in größerer Menge gebraucht und sonach 
zu der aus dieser Abgabe erfolgenden Staatseinnahme 
mehr als nach der Kopfzahl beitragen muß." 
Er zeigt nun, daß Kaffee, Tabak, Branntwein usw. 
durch die Gewohnheit gleichfalls zu den unentbehrlichsten 
Lebensbedürfnissen gehören und konkludiert (p. 151): 
„Die Kaffee-, Tabaks- und Branntweinakzisen wirken 
also ebenfalls wie Kopfsteuern etc." 

332 



Oder aber lesen Sie von Ulmenstein, über die Vor- 
züge und Mängel der indirekten Besteuerung, Düsseldorf 
1831. Oder aber von Liechtenstern, Aphorismen und 
Notizen über wichtige Zweige des Finanzwesens, Alten- 
berg 1821. Oder aber die 1822 in Leipzig erschienene 
„Lehre von der Wirtschaft des Staates" von Dr. Behr, 
welcher sich p. 151 in folgenden zum Teil übertriebenen 
Wutausbruch ergießt : „Wohl mag hierdurch gerechtfertigt 
sein, was ich bereits im Jahre 1810 öffentlich gesagt 
und seitdem immer mehr bestätigt gefunden habe, nämlich : 
„Indirekte Steuern sind entweder von grober Ignoranz 
oder von bübischer Tücke erfunden, durch Superklug- 
heit und Sophisterei verteidigt, von der Gemächlichkeit 
gepflegt, durch Not vervielfältigt und aus Furcht vor 
der Mühe der Einführung des Rechten bis zur Stunde 
noch nicht abgeschafft." Nein, meine Herren, erfunden 
sind die indirekten Steuern nicht auf diese Weise, wie 
Dr. Behr meint. Dr. Behr übersieht gänzlich die innere 
historische und organische Notwendigkeit, vermöge wel- 
cher die indirekten Steuern entstehen und um sich greifen 
mußten, eine organische Notwendigkeit, die ich in mei- 
nem Vortrage hinreichend im allgemeinen dargelegt habe. 
Aber das wirklich berechtigte Fundament, welches diesem 
Wutausbruch des Dr. Behr zugrunde liegt, wird Ihnen 
jetzt aus den früheren Ausführungen jener übereinstim- 
menden Zeugnisse der ruhmvollsten Namen der Wissen- 
schaft bereits klar sein. 

Ich habe Ihnen aber absichtlich diese Stelle des Dr. 
Behr angeführt, um Ihnen zu zeigen, welche Preß- und 
öffentliche Redefreiheit man früher unter dem Absolutis- 
mus in Deutschland genoß. 

Denn wenn ich auf meine so ruhigen, gemäßigten und 
streng objektiven Äußerungen hin : die indirekte Steuer 

333 



treffe die Individuen nicht nach Verhältnis ihres Kapitals 
und Einkommens und sie bewirke daher, daß der Betrag 
der indirekten Steuern seinem bei weitem größten Teile 
nach von den Unbemittelten, von den ärmeren Klassen 
der Nation getragen werde ; sie gebe sich also als das 
Institut zu erkennen, durch welches das große Kapital, so 
gut es eben geht, sich die Steuerfreiheit sichere, die 
wir früher in der Adelszeit beim adligen Grundbesitz an- 
getroffen — wenn ich für diese objektiven und unan- 
greiflichen Explikationen mit vier Monaten Gefängnis be- 
straft werde, — nun, so hätte ja jener staatswirtschaftliche 
Schriftsteller für jenen leidenschaftlichen Ausfall, den 
er nicht nur in jener Schrift, sondern, wie er selbst kon- 
statiert, auch in einer öffentlichen Rede auf die indirekte 
Steuer vornahm, augenblicklich geköpft werden müssen ! 

Aber alle die Autoritäten, die ich bisher angeführt habe, 
sind später als Adam Smith. Sollte die Wissenschaft 
wirklich der neuen Begründung, welche dieser der Natio- 
nalökonomie gab, benötigt gewesen sein, um so klare und 
einfache Dinge einzusehen wie diejenigen, von denen es 
sich hier handelt ? Keineswegs, meine Herren ! 

Lesen Sie das berühmte Werk „Recherches et Con- 
siderations sur les Finances de France", welches 1758 
in Basel zuerst anonym in zwei großen Quartbänden er- 
schien, aber von Forbonnais, dem Generalinspektor 
der königlichen Münzen von Frankreich, herrührt. Er 
gesteht T. I. p. 260, daß die Abschaffung der indirekten 
Steuern und das Aufbringen der Bedürfnisse des Staates 
durch eine direkte Einkommensteuer das Ziel sein muß, 
nach welchem um der Gerechtigkeit, des allgemeinen 
Wohlstandes und um der Vermehrung der Macht des 
Staates willen alle Finanzmänner streben müssen. 

Er beklagt mit Wärme und Wehmut die Unmöglich- 

334 



keit, zu konsumieren, in welche die ärmeren Klassen durch 
die indirekten Steuern und die durch sie bewirkte Preis- 
steigerung der Waren versetzt werden. Er sagt, beispiels- 
weise die Provinz Languedoc betrachtend (T. I. p. 319) : 
,,11 est un autre vice interieur en Languedoc, dont les 
riches gardent le secret et qui doit ä la longue porter 
un grand prejudice ä cette Province." „Es gibt einen 
anderen Krebsschaden in Languedoc, von welchem die 
Reichen das Geheimnis bewahren, und welcher 
auf die Länge dieser Provinz einen großen Schaden zu- 
fügen muß." Dieser Krebsschaden, sagt er, bestünde dar- 
in, daß die Güter und die Preise aller Waren gesteigert 
worden seien, während sich die Handwerker, die Pächter, 
die ländlichen Arbeiter sogar m einer noch unvorteil- 
hafteren Lage als anderwärts befänden. „Quelle est la 
raison dun fait si extraordinaire en apparence ?" Welches 
ist der Grund eines scheinbar so befremdlichen Faktums ?" 
fragt er. Und er antwortet hierauf: „Cest que le prix 
des journees, des corvees, n'y a point hausse propor- 
tionnellement avec les denrees ; il n'est en beaucoup d'en- 
droits de cette province que de six sols, comme il y a 
ete cent ans et plus ; voilä la source veritable du desordre 
qu'un interet personnel tres mal entendu se dissimule." 
„Der Grund ist, daß der Tagelohn, der Preis der länd- 
lichen Arbeiten durchaus nicht proportionell mit dem der 
Waren gestiegen ist; er steht in vielen Orten dieser Pro- 
vinz nur auf sechs Sous, wie er vor 100 Jahren und 
länger stand; das ist die wahre Quelle einer Unordnung, 
welche ein sehr schlecht verstandenes persönliches Inter- 
esse sich verheimlicht." In wie vieler Hinsicht wären 
diese hochherzigen Worte Forbonnais' dem Gedächtnisse 
einzuprägen ! Er erklärt geradezu, sogar vom Kriegsfalle 
sprechend (T. I. p. 485) : „En quelque Situation que 

335 



les choses se trouvent, ils est toujours possible, dans un 
pays opulent, d'etablir dans le cas d'une guerre, un fonds 
d'imposition considerable, qui n'affectera point la classe 
des citoyens les plus pauvres." „In jeder Lage der Dinge 
ist es in einem reichen Lande immer möglich, im Falle 
des Krieges einen Steuerfonds zu finden, welcher die 
ärmste Klasse der Bürger nicht trifft." Und mit einer 
edlen Bitterkeit ruft er T. II. p. 83 aus : Manche Steuer, 
welche nicht mehr als zehn Goldstücke dem Spiele oder 
den frivolsten Ausgaben der wohlhabenden Familien ent- 
ziehen würde, würde auf diese Weise haben aufgebracht 
werden können, ohne daß der Arbeiter von ihr anders 
als vom Hörensagen wüßte. Aber, fügt er hinzu : ,,Si 
l'Edit dun tel impöt paraissait, on n'entendrait que cla- 
meurs, que murmures de la part de deux ou trois millions 
d'hommes environ ; ne leur demandez rien, epuisez les 
campagnes ; ces memes hommes diront froidement : le 
Peuple souffre, il est vrai ; mais l'interet general l'emporte 
sur l'interet particulier; il ne faut pas que cette espece 
d'hommes soit ä son aise." „Wenn ein solches Steuer- 
gesetz erschiene, so würde man nur Geschrei und Murren 
von zwei oder drei Millionen Menschen hören ; man ver- 
lange nichts von ihnen, man erschöpfe das Land — und 
diese selben Menschen werden kalt sagen : das Volk lei- 
det, es ist wahr ; aber das allgemeine Interesse muß dem 
besonderen Interesse vorgehen, und es ist nicht notwen- 
dig, daß diese Klasse von Menschen — die untere näm- 
lich — sich wohl befinde!" 

Oder gehen Sie noch weiter zurück in der Zeit, werfen 
Sie einen Blick auf ein noch berühmteres, 1697 erschie- 
nenes Werk : Le detail de la France, von Boisguillebert, 
lieutenant general au bailliage de Ronen, den man den 
Christoph Columbus der Nationalökonomie genannt hat. 

336 



Dies Werk ist von Anfang bis zu Ende ein ununter- 
brochener, mit der edelsten Wärme beredter Leidenschaft 
geschriebener Nachweis von der unheilvollen und unge- 
rechten Wirkung der indirekten Steuern. 

Boisguillebert weist nach, wie die damaligen indirekten 
Steuern Frankreichs, die taille oder die auf dem Ackerbau 
lastenden Steuern, die aides oder die Weinsteuer, und die 
Douanen durch die Verteuerung der Produkte dem Volk, 
zumal den ärmeren Klassen, die Konsumtion unmöglich 
machen, wie sie dasselbe erdrücken, aber eben dadurch 
gerade auch den reicheren Klassen, ohne daß diese frei- 
lich eine Ahnung davon haben, rückwirkend nachteilig 
sind ; wie endlich das Land mit Leichtigkeit dem König 
einen doppelten Steuerbeitrag und mehr aufbringen könnte, 
wenn nicht der bei jenen indirekten Steuern stattfindende 
Repartitionsmodus ein so unheilvoller wäre. 

La consommation a cesse, parcequ'elle est devenue ab- 
solument defendue et absolument impossible", ruft er aus, 
chap. 2 T. I. p. 184 der großen französischen Collection 
des economistes. „Die Konsumtion hat aufgehört, weil 
sie absolut gehindert, absolut unmöglich gemacht worden 
ist." „II s'est trouve — sagt er chap. 10. T. I. p. 194 
— en effet des annees, oü les droits ont ete vingt fois 
plus forts dans le detail que le prix en gros de la denree, 
ce qui aneantit si fort la consommation, qu'il faut que 
les pauvres ouvriers boivent de l'eau, les liqueurs etant en 
un prix exorbitant." „Es hat Jahre gegeben, wo die Steuer 
im Detailhandel zwanzigmal so viel betrug als der Engros- 
preis der Ware, was so sehr die Konsumtion vernichtet, 
daß die armen Arbeiter Wasser trinken müssen, da der 
Wein im Debit von einem unerschwinglichen Preise ist." 
Er zeigt (chap. 19 p. 200), wie diese Vernichtung der 
Weinkonsumtion seitens des Arbeiters wieder zehn andere 

22 La.salle. Ges. Schriften. Band II. 337 



Gewerbe ruinieren muß : „II en va de meine des autres 
denrees, ruft er aus, n'y ayant aucune dont l'aneantisse- 
ment de consommation cause par les desordres marques 
ci-devant ne fasse d'abord cesser dix ou douze sortes des 
metiers, qui roulaient tous sur le meme principe et ne 
rejaillise ensuite par contre-coup sur le roi et sur tout 
le reste des professions du corps de l'Etat. " „Es geht 
ebenso zu bei allen anderen Waren. Es gibt keine, bei 
welcher nicht die Verhinderung des Konsums, welche 
durch jene Mißbräuche verursacht wird, zehn oder zwölf 
andere Gewerbe außer Tätigkeit setzt, die auf demselben 
Prinzip roulierten, und folglich nicht in ihrer Wirkung 
auf den König zurückfiele und auf alle anderen Pro- 
fessionen des Staatskörpers." Er qualifiziert jene aides 
(VI. Part. eh. IV. p. 212) geradezu als droits effroya- 
bles, er beschuldigt sie (eh. XIII. p. 188) de ruiner la 
consommation et par consequent le pays, pour une utilite 
particuliere qui ne va pas ä la millieme partie du mal 
qu'elles fönt au corps de l'Etat, qui est la source generale 
dont le roi tire tous ses revenus," „die Konsumtion und 
folglich das Land zu ruinieren wegen eines Sonderinter- 
esses, welches sich nicht auf den tausendsten Teil des 
Schadens beläuft, den diese Steuern dem Staatskörper 
zufügen, welcher die allgemeine Quelle ist, aus der der 
König alle seine Revenuen bezieht". 

Und er gibt folgenden höchst bemerkenswerten Grund 
als den Grund dieser Steuern an (Part. II. eh. 8, p. 225) : 
„On crie de tout temps en France contre les impots, et 
les riches bien plus que les pauvres, ä cause de cette 
malheureuse coutüme qui s'est introduite, de n'avoir aucune 
justice dans la repartition des charges pubiiques ; ce qui 
mettant les choses sur un pied que s'en defend qui peut, 
plus un homme est puissant, moins il paye, parce qu'il est 

338 



plus en etat de s'en exempter. Et comme entre les moyens 
dont on se sert pour se procurer ce privilege, le bruit et 
les plaintes sont un des plus considerables, elles se fönt 
bien mieux entendre dans la bouche des riches que dans 
celle des pauvres, ce qui fait que les derniers sont tou- 
jours accables ; ce qui retombant par contre-coup sur 
les riches, ainsi que Ton a fait yoir, ruine enfin les 
uns et les autres." „Man schreit von jeher in Frankreich 
gegen die Steuern, und die Reichen schreien weit mehr 
als die Armen infolge jener unglücklichen Gewohnheit, 
die sich eingenistet hat, keine Gerechtigkeit bei der Ver- 
teilung der öffentlichen Lasten zu haben, so daß, da die 
Sachen hierdurch auf einen Fuß gekommen sind, daß jeder 
sich dagegen wehrt, der kann, je mächtiger ein Mann ist, 
er um so weniger bezahlt, weil er imstande ist, sich davon 
zu befreien. Und da unter den Mitteln, deren man sich 
bedient, um sich dies Privilegium zu verschaffen, das Ge- 
schrei und die Klagen eines der beträchtlichsten sind, 
so machen sich diese weit vernehmbarer im Munde der 
Reichen als in dem der Armen, was wieder bewirkt, daß 
diese letzteren immer erdrückt werden, und dies, durch 
den Gegenschlag, wie ich nachgewiesen habe, wieder auf 
die Reichen zurückfallend, ruiniert endlich die einen und 
die andern." — ,, Ainsi donc — sagt er, hierauf zurück- 
kehrend, p. 223 — voilä la malheureuse Situation d'un 
premier ministre, c'est de voir toute la terre en mouve- 
ment et toute la faveur en action, non seulement pour le 
tromper, mais pour l'obliger ä immoler et son prince et 
le peuple ä des interets particuliers, n'etant applaudi par 
tous ceux qui pretendent former seuls le monde, qu ä 
Proportion, qu'il donne dans cette surprise et il ne pourrait 
meme entreprendre de faire le moindre pas en arriere 
sans s'attirer tous ceux qu'on vient de dire sur les bras. 

22* 339 



„Das ist also die unglückliche Situation eines Premier- 
ministers, das ganze Land in Bewegung und alle Gunst 
in Tätigkeit zu sehen, nicht bloß um ihn zu täuschen, 
sondern um ihn zu nötigen, seinen König und sein Volk 
Sonderinteressen aufzuopfern, da er nur applaudiert 
wird durch alle die, welche allein die Welt 
zu bilden behaupten, in dem Maße, in welchem 
er in diese Falle geht, und da er selbst nicht 
den geringsten Schritt rückwärts tun könnte, 
ohne alle diese auf dem Halse zu haben!" 

Welche frappante Ähnlichkeit mit den Erscheinungen 
von heute! Sollte man nicht glauben, diese Worte, die 
natürlich nicht nur auf Premierminister, sondern auf jeden 
passen, der zugunsten der ärmeren Klassen das Wort 
ergreift, seien heute geschrieben? 

Und er resümiert sich, seine Rede an den König rich- 
tend, mit den Worten : ,,Sire, comme vous ne voulez 
qu'etre paye et recevoir le plus d'argent qu'il est possible, 
la maniere dont vous en usez semble etre inventee pour 
nous ruiner et vous aussi ; car comme toute notre richesse 
et la votre ne peuvent provenir que de la vente des biens 
qui croitent sur votre terre, ce que vous proposez ferait 
tout perir ; mais que votre majeste compte ce qui lui en 
viendrait de la facon qu'elle l'entend, et nous le lui dou- 
blerons, pourvu qu'elle nous laisse notre liberte de vendre 
et de consommer ce que bon nous semblera." 

,,Sire, da Sie doch nichts anderes wollen, als bezahlt 
sein und so viel Geld als möglich empfangen, so scheint 
die Art, in der Sie zu Werke gehen, erfunden zu sein, 
um uns zu ruinieren und Sie gleichfalls ; denn da all unser 
Reichtum und der Ihrige nur aus dem Verkauf der Güter 
hervorgehen kann, die in Ihrem Lande wachsen, so würde 
das, was Sie vorschlagen, alles zugrunde richten. Aber 

340 



berechnen sich Ew. Majestät, was Ihnen zukommt, nach 
der Weise, in welcher Sie die Sache betrachten, und 
wir wollen Ihnen diese Summe verdoppeln, vorausgesetzt, 
daß Sie uns unsere Freiheit lassen, zu verkaufen und zu 
konsumieren, was uns gut scheinen wird." 

Ich könnte Ihnen nicht wenige Auszüge aus dem be- 
rühmten Werk „projet dune dime royale" 1 ) von Mar- 
schall Vauban verlesen, der, obwohl einer der vornehm- 
sten Männer Frankreichs, gleichwohl ein nicht weniger 
warmes Herz für die Leiden des Volkes sich bewahrt 
hatte. 

Oder werfen Sie in dieser Völkerschau einen Blick auf 
die Niederländer. Bloß in dem einen Jahre 1748 er- 
schienen in den Niederlanden nicht weniger als acht gegen 
die Konsumtionssteuern gerichtete Schriften, die Sie in 
der Anmerkung 1012 der von der fürstlich Jablonowski- 
schen Gesellschaft herausgegebenen gekrönten Preisschrift 
des Heidelberger Dozenten Dr. Etienne Laspeyres „Ge- 
schichte der volkswirtschaftlichen Anschauungen der Nie- 
derländer" aufgezählt finden können. 

Aber ich sehe soeben, daß ich wieder ins 18. Jahr- 
hundert geraten bin. Machen wir also einen großen 
Sprung; springen wir um 215 Jahre zurück, in das Jahr 
1649! In diesem Jahre veröffentlicht der Spanier Diego 
Saavedra Faxardo sein Werk Idea Princips Christiano- 
Politici, in welchem es im 67. Symbolum, p. 557 der 
Kölner Ausgabe von 1650, nach welcher ich zitiere, heißt : 
,,Nec imponi debent tributa iis rebus, quae ad vitam 
praecise sustentandam sunt necessariae ; sed iis potius, 
quae deliciis deserviunt aut curiositati aut ostentationi et 
pompae ; sie enim fiet, ut correcto immodico luxu, major 



*) Plan eines Königszehnten. D. H. 

341 



oneris pars incumbat in ditiores et magis potentes et suble- 
ventur agricolae et opifices, quae communitatis pars vel 
maxime fovenda et conservanda est in Republica 1 ). 

Oder wollen Sie noch um ein Jahrhundert zurück ? 
Nun, so schrieb 1584 Jean Bodinus in seinem berühm- 
ten Werke de republica (p. 661 u. 663) : „Quid si quis 
est qui scire de me velit, quodnam genus vectigalium 
immortali Deo gratissimum, civitatibus pulcherrimum, 
principibus honestissimum, plebi utilissimum videatur, illud 
est quod iis rebus imponitur quae ad corrumpendos civium 
mores, quae ad delicias, quae ad luxum, quae ad libidinem 
spectant — — — rerum vero civibus utilium aut 
nulla aut levissima pretia esse debuerunt, ut vec- 
tigal facihus dissolveretur et peregrini mercatores ad eas 
res majore copia advehendas allicerentur. Etenim Romanis 
legibus vectigalia nulla indicta sunt earum rerum, quae 
ad vitam commodius honestiusque degendam aspor- 
tantur" 2 ). 



*) Und nicht dürfen sie Steuer auf solche Dinge auflegen, 
welche zur bloßen Erhaltung des Lebens notwendig sind; son- 
dern vielmehr auf diejenigen, die der Üppigkeit, der Neugier, 
der Schaustellung oder dem Pomp dienen ; denn so soll es ein- 
gerichtet werden, daß, nachdem der unmäßige Luxus reduziert 
ist, der größere Teil der Last auf die Reicheren und Höher- 
gestellten entfällt und die Ackerbauer und Landarbeiter ent- 
lastet werden, welcher Teil der Bevölkerung aufs höchste im 
Staat begünstigt und gefördert werden muß. 

-) Wenn jemand von mir wissen will, welche Art Steuern 
dem ewigen Gott die wohlgefälligsten, für die Staatswesen die 
passendsten, für die Fürsten die rühmlichsten und für die Volks- 
masse die nützlichsten zu sein scheinen, so ist es die, welche 
auf diejenigen Dinge gelegt wird, die die Korruption der 
Sitten der Bürger, die Üppigkeit, den Luxus und die Wollust 
befördern — — — von den Dingen aber, die das Volk 
nötig braucht, sollen entweder gar keine oder nur 

342 



Seit drei Jahrhunderten also — und ich könnte diese 
historische Rückschau noch weiter fortsetzen, aber ich 
denke, das Bisherige wird Ihnen genügen — seit drei 
Jahrhunderten also rollen sich diese Sätze in der Wissen- 
schaft von Buch zu Buch ! Kein Kompendium erscheint, 
das sie nicht enthielte — ■ und das ist es gerade, meine 
Herren, was in meinem Fall besonders hart ist! 

Jeder Stand bedarf eines ihm eigentümlichen Mutes. 
Der Gelehrte muß aus der Geschichte wissen, daß er 
neue große Entdeckungen sehr häufig auf seine eigene 
Gefahr macht, daß er deshalb verfolgt, verlästert, be- 
straft wird. Es ist traurig, daß es so ist, aber es ist 
so, und man weiß, daß es so ist, und tröstet sich in 
einem solchen Falle mit seiner Erfinderehre. 

Aber gerade für einen Punkt bestraft werden, der sich 
bereits seit 300 Jahren in der Wissenschaft von Buch zu 
Buch bis in jedes Kompendium geschleppt hat, 
bloß deshalb bestraft werden, weil ein Staatsanwalt und 
ein Gerichtshof niemals ein Kompendium der Staatswirt- 
schaft zur Hand genommen haben — das ist hart, das 
ist erbitternd! Oder aber — es muß gerade aus dem- 
selben Grunde alle Erbitterung beseitigen und den Be- 
troffenen mit einer unbeschreiblichen, verzeihenden Milde 
erfüllen ! 

Aber der Staatsanwalt hat mir ja auch einen Grund 
oder etwas, das wenigstens wie ein solcher aussah, für 



sehr geringe Abgaben erhoben werden, damit die Steuer 
leichter bezahlt wird und die fremden Händler angeregt werden, 
diese Gegenstände in größerer Fülle einzuführen. Denn in den 
römischen Gesetzen sind keine Steuern von solchen Gegen- 
ständen aufgeführt, die für den leichteren und würdigeren 
Lebensunterhalt herbeigeholt werden. 

343 



seine Behauptung angegeben, und die Gerechtigkeit er- 
fordert, daß ich näher auf diesen eingehe. 

Der Staatsanwalt hat gesagt (s. p. 31 u. 20 des steno- 
graphischen Berichts) 1 ), die Last der indirekten Steuern, 
obwohl sie natürlich den Preis der Produkte verteuere, 
könne dennoch nicht den Arbeiterstand treffen, weil ja 
„die Höhe des Lohnes nach demselben Verhältnis be- 
messen ist", der Arbeiterstand also, indem der Arbeits- 
lohn sich nach dem Preis der Produkte und somit auch 
nach den indirekten Steuern regele, „insoweit gar keine 
Steuer zu entrichten" habe. 

Es scheint, meine Herren, daß der Staatsanwalt ein- 
mal von dem bekannten ökonomischen Gesetz hat reden 
hören, daß im Durchschnitt der Arbeitslohn immer die 
zur Lebensfristung notdürftig erforderlichen Unterhalts- 
mittel darstelle. Folglich, schließt der Staatsanwalt hier- 
aus, kann es den Arbeitern ja auch gleich sein, wie sehr 
ihnen durch die indirekten Steuern die Lebensmittel ver- 
teuert werden. Der Arbeitslohn bemißt sich stets nach 
den Preisen derselben, steigt mit ihnen, und die sie ver- 
teuernden indirekten Steuern werden daher in letzter In- 
stanz doch nur von den Gewerbsunternehmern, nicht von 
den Arbeitern, gezahlt 2 ). 

IndieserAusdehnung hingestellt, beruht diese Fol- 
gerung natürlich nur auf der reinen Unkunde. Niemals ist 
es irgend einem Nationalökonomen eingefallen, mit einer 



*) Im 11. Band unserer Ausgabe. 

2 ) Bekanntlich ist diese Folgerung auch neuerdings von den 
Verteidigern der agrarischen Schutzzölle in Deutschland geltend 
gemacht worden. Es sei nur an die famosen Reden des sächsi- 
schen Abgeordneten Gehlert erinnert. Im nachfolgenden wird 
man sehen, wie energisch sich schon Lassalle gegen diese Aus- 
legung des „ehernen Lohngesetzes" wehrte. D. H. 

344 



solchen Behauptung aufzutreten. Sie erinnern sich viel- 
mehr, meine Herren, wie ich Ihnen oben die eigenen 
Worte Adam Smiths darüber angeführt habe, daß die auf 
Tee und Kaffee, Bier, Öl, Seife, Lichter, Tabak ge- 
legten Steuern durch die hierdurch hervorgerufene Preis- 
steigerung den Arbeiter empfindlich drücken, folglich also 
ihm nicht durch einen gesteigerten Arbeitslohn ausge- 
glichen werden, obgleich alle diese Artikel in der Wirk- 
lichkeit und nach Adam Smiths eigener Erklärung zu 
den allgemein üblichen regelmäßigen Lebensbedürfnissen 
des Arbeiters gehören. 

Die Stelle ist so wichtig, daß ich sie nochmals hier 
folgen lassen will. ,,Ils — nämlich die arbeitenden Klas- 
sen — souffrent bien plus peut-etre — nämlich weit 
mehr als von den erhöhten Getreidepreisen — - de cette 
hausse artificielle qu'ont occasionnee les impots dans le 
prix de quelques denrees manufacturees, tel que celui du 
sei, du savon, du cuir, des chandelles, de la dreche, de la 
biere, et de l'huile etc." 1 ). 

Sie erinnern sich ebenso der anderen Ihnen eben ver- 
lesenen Stelle, worin Adam Smith selbst nachweist, daß 
mit der durch die Steuern hervorgerufenen Preissteige- 
rung des Tabaks, des Tees, des Zuckers und des Porters, 
obgleich, wie er selbst sagt, alle diese Gegenstände zu 
den regelmäßigen und gewohnheitsmäßigen Lebensbedürf- 
nissen der untersten Volksklassen in England (des der- 
nieres classes du peuple) gehören, dennoch keine Er- 
höhung des Arbeitslohnes eingetreten sei. 

Es ist also Adam Smith natürlich auch entfernt nicht 
eingefallen, das zu sagen, was der Staatsanwalt behauptet. 

Aber etwas anderes und damit Verwandtes, was zu 



*) Vergleiche auf Seite 326 und 327. 

345 



dieser Verwechslung des Staatsanwalts vielleicht Anlaß 
gegeben hat, hat Adam Smith und sein noch größerer 
Nachfolger Ricardo in der Tat behauptet. 

Nämlich von den absolutenundunerläßlichnot- 
wendigen Lebensbedürfnis sen, worunter er haupt- 
sächlich das Getreide versteht, behauptet Adam Smith 
und ebenso Ricardo, daß, da der Arbeitslohn immer für 
das ausreichen müsse, was zur absoluten Nahrung er- 
forderlich sei, die durch die darauf gelegten Steuern ver- 
ursachte Steigerung des Getreidepreises dem Arbeiter 
stets durch den Arbeitslohn ersetzt werde und also nicht 
ihn, sondern den Unternehmer und Kapitalisten treffe. 

Angenommen nun, dem wäre so, so wäre dies für 
den hier vorhegenden Punkt sogar vollkommen gleich- 
gültig. Denn der Arbeiter lebt ja nicht von Getreide allein, 
sondern ebenso von Bier, Tee, Kaffee, Tabak, Seife, 
Licht usw., bei welchen Gegenständen sämtlich die auf 
sie gelegte Steuer nach Adam Smith den Arbeiter selbst 
trifft, und ich spreche ja in meinem Vortrag durchaus 
nicht speziell von den Getreidesteuern, sondern von den 
indirekten Steuern überhaupt, und es würde also immer, 
auch nach Smith und Ricardo, vollkommen richtig sein, 
was ich hierüber sagte. 

Verhält es sich denn nun aber selbst nur bei dem Ge- 
treide, bei den absoluten Lebensbedürfnissen, wirk- 
lich so, daß der Arbeiter die hierauf gelegte Steuer im 
Arbeitslohn auf den Unternehmer überwälzen kann, wie 
Smith und Ricardo sich noch vorstellten ? 

Nein, meine Herren ! Durchaus nicht ! Und in den 
vierzig Jahren, die seit Ricardo verflossen sind, ist dies 
in der Wissenschaft zur allgemeinen Anerkennung ge- 
kommen. Ja sogar die Smithsche und Ricardosche Schule 
selbst hat trotz der Zähigkeit, mit welcher die Engländer 

346 



an der Autorität ihrer großen Lehrer festzuhalten lieben, 
diesen Irrtum eingestehen und aufgeben müssen. 

Ich werde Ihnen einen dreifachen Beweis hierfür 
führen: 

1. den äußeren Beweis durch die neuesten, jetzt leben- 
den Autoritäten der Wissenschaft, 

2. den inneren Beweis durch die Gründe, welche den 
Irrtum jener Behauptung aufzeigen, 

3. den statistischen Beweis, welcher die Richtigkeit 
dieser Gründe bestätigt. 

Zuerst also den Autoritätenbeweis. 
Nehmen wir das Lehrbuch der Politischen Ökonomie 
von Geh. Rat Professor Carl Rau in Heidelberg, dritte 
Auflage, 1851, zur Hand. Es ist nicht der Zweck des 
Rauschen Kompendiums, eigene dissentierende Ansichten 
aufzustellen, und es liegt dies ohnehin nicht in der Natur 
des Verfassers. Professor Rau bezweckt in seinem Kom- 
pendium nur, die zurzeit herrschenden Meinungen in 
der Wissenschaft zusammenzustellen. Professor Rau sagt 
nun über den fraglichen Punkt Bd. III, 2. Abt. §421 : 
„Eine Steuer auf die nötigen Lebensmittel, als Kar- 
toffeln, Brotgetreide, Brennholz, Leinwand u. dgl. ist 
sehr einträglich und wirkt ungefähr wie eine Kopf- 
steuer, weil der Beitrag eines jeden hauptsächlich 
von der Zahl seiner Hausgenossen bestimmt wird, aber 
eben darum verletzt sie den Grundsatz, daß die 
Steuerfähigkeit den Maßstab der Belegung bilden solle. 
Man hat solche Steuern in der Hoffnung in Schutz ge- 
nommen, daß sie auf die Lohnherren übergewälzt wer- 
den, weil der Lohn zu jeder Zeit den nötigen Unterhalt 
vergüten müsse. Allein diese Überwälzung ist nicht 
mit Sicherheit zu erwarten. Der Lohn entspricht nur 
dem mittleren Bedarf e und die Verteuerung derLebens- 

347 



mittel wird wenigstens dem Vater einer zahlreichen 
Familie nicht vergütet. Der Lohn zeigt überhaupt nur 
eine geringere Beweglichkeit als die Preise der Waren. 
Obgleich für ihn der Preis der Lebensmittel immer 
einen Anhaltspunkt gibt, so übt doch das Verhältnis 
des Angebots zu dem Begehr von Arbeit einen mäch- 
tigen Einfluß auf die Lage der Lohnarbeiter. Solange 
der Lohn noch oberhalb der durch den unab weis- 
lichen Lebensbedarf bestimmten Grenze steht, 
kann er bei ungünstigem Mitwerben erniedrigt werden, 
und die Verteuerung der Lebensmittel vermag ihn nicht 
sogleich zu erhöhen. Ist das Kapital des Volkes nicht 
stärker im Zunehmen als die Volksmenge, so bleiben 
die erwähnten Steuern ganz oder zum Teil auf den 
Arbeitern liegen, bis etwa später eine Verzöge- 
rung in der Volks Vermehrung einen höheren 
Lohnsatz bewirkt. In diesem Falle sind also die 
Steuern der genannten Art sehr nachteilig." 
Sie sehen also, daß Professor Rau vollständig bestätigt, 
was ich sage. Er konstatiert außerdem beiläufig, daß die 
Getreidesteuern wie Kopfsteuern wirken, d. h. daß 
jeder, ob reich, ob arm, denselben absoluten Beitrag zu 
ihnen zahle, was viel stärker und härter ist als die 
Behauptungen meines Vortrages, die nur dahin gingen, 
daß sie nicht verhältnismäßig seien. 

Oder nehmen Sie das System der Volkswirtschaft von 
dem Leipziger Professor der Staatswirtschaftslehre Dr. 
Röscher, dritte Auflage, 1858. Professor Röscher sagt 
daselbst Bd. I, §164: 

„Wie das Wohlfeilerwerden der Lebensmittel, wenn 
sich der Bedürfniskreis des Arbeiterstandes nicht ent- 
sprechend vergrößert, ein Sinken des Lohnes zur Folge 
hat, so muß das Teuerwerden derselben, wenn der 

348 



Lohn bereits so niedrig stand, um nur die unentbehr- 
lichen Bedürfnisse zu befriedigen, ein Steigen des Loh- 
nes nach sich ziehen. Der Übergang ist im ersten Falle 
ein ebenso behaglicher, wie im zweiten voll der trau- 
rigsten Krisen. Je langsamer die Preiserhöhung der 
Lebensmittel vor sich geht, um so eher ist zu 
fürchten, 4 a ß mr die Arbeiter nicht etwa durch 
Auswanderung, verminderte Ehezahl usw., sondern 
durch Erniedrigung ihres Bedürfnismaßes, 
Einführung schlechterer Nahrungsstoffe usw. 
zu begegnen suchen. Übrigens gilt dies alles nur 
von dauernden Veränderungen des Lebensmittelpreises, 
wie sie z. B. durch die Entwicklung des Ackerbaues, 
durch Steuern usw. hervorgebracht werden." 
Die Lehrbücher von Professor Rau und von Professor 
Röscher sind bei weitem die angesehensten von den heute 
bei uns existierenden Kompendien. Beide Männer kann 
ich, nach meiner wahren wissenschaftlichen Überzeugung, 
nur als unverbesserliche Optimisten bezeichnen. 
Und vielleicht haben Sie das auch selbst bemerkt an dem 
Ringen und Würgen, mit welchem sie widerwillig und 
allerlei Verklausulierungen und hypothetische Abschwä- 
chungen versuchend, das Geständnis ablegen. Und dennoch 
ist dies Geständnis in der Sache selbst vollkommen durch- 
greifend und entscheidend. Es verhält sich nicht so, 
wie Smith und Ricardo noch glaubten, und ihre Lehre ist 
in diesem Punkte ein anerkannter Irrtum. 

Genug also einstweilen mit dem Autoritätenbeweis. 
Gehen wir zunächst zu dem Beweis durch innere Gründe 
über, die in den vorgelesenen Stellen nur teilweise an- 
gedeutet sind und die Ihnen die Sache in viel schärferer 
Weise noch und ganz unzweifelhaft machen werden. Vier 
Gründe werde ich Ihnen vortragen. 

349 



Der erste ist folgender : 

Wird durch Steuern der Getreidepreis gesteigert, so 
bricht nun der allgemeine Kampf zwischen den einzelnen 
Ständen der Gesellschaft um die Überwälzung dieser 
Steuern aus. Könnten selbst die Arbeiter, die in diesem 
Kampfe am unvorteilhaftesten gestellt sind, da sie auf 
das tägliche Bedürfnis angewiesen sind, den Sieg davon 
tragen, so wäre dies jedenfalls nur nach einer sehr langen, 
mit den größten Qualen angefüllten Zeit denkbar. 

Wie wäre dieser Sieg aber auch nur möglich, da, 
wie alle Ökonomen einstimmig anerkennen, die Höhe des 
Arbeitslohnes abhängt von dem Verhältnis von Angebot 
und Nachfrage nach Arbeit, d. h. von der Menge der 
Arbeitsuchenden und der Menge des nationalen Kapitals, 
das auf Arbeit ausgetan werden soll. Das in der Nation 
vorhandene Kapital, der Arbeitsfonds, wird durch die 
indirekten Steuern nicht vermehrt sondern gerade nach der 
Annahme von Smith und Ricardo nur sehr erheblich ver- 
ringert. So lange nun die Zahl der Arbeiter nicht ver- 
ringert ist, kann, da der Arbeitsfonds, das auf Arbeit 
auszutuende Kapital, und also die Nachfrage nach Ar- 
beitshänden nicht vermehrt ist, der Arbeitslohn unmög- 
lich steigen. Ja, gerade aus der Theorie von Smith 
und Ricardo würde folgen, daß der Arbeiter jetzt doppelt 
gedrückt, zwischen zwei Feuer genommen ist; denn 
von der einen Seite dringt die gesteigerte Teuerung des 
Getreides auf ihn ein, und in den Rücken fällt ihm das 
verringerte Unternehmerkapital und somit die verringerte 
Nachfrage nach Arbeit. Wie soll da gar von einem Steigen 
des Arbeitslohnes die Rede sein ? x ) 

x ) Dieses Argument ist noch das am ehesten anfechtbare. 
Erstens, weil es noch von der Idee des Lohnfonds als einer 
fixen Größe ausgeht, eine für die entwickelte kapitalistische 

350 



Aber dies ist nur der erste Grund. Der zweite ist 
folgender : 

Ja, wenn irgendwo, wie das z. B. in Irland und beim 
indischen Ryot der Fall ist, der Arbeitslohn bereits so 
steht, daß er schlechterdings nur die zur allernotdürf- 
tigsten Lebensfristung erforderlichen Gegenstände ge- 
währt, dann muß allerdings die Steigerung des Getreide- 
preises auch eine Steigerung des Arbeitslohnes nach sich 
ziehen. Das ist wahr. Nur daß die Ökonomen die Ver- 
mittlung zu verschweigen heben, durch welche sich diese 
Lohnsteigerung in der Wirklichkeit vollzieht. Man spricht 
nicht mehr gern von diesen Vermittlungen. Es gilt von 
diesen Vermittlungen, was Mephisto im II. Teil des 
„Faust" von den Müttern sagt: 

„Von ihnen sprechen, ist — Verlegenheit. 

Und wenn ich auch, gleichfalls mit Mephisto, an jener 
Stelle sagen kann : 

„Ungern verrat ich höheres Geheimnis. 



Gesellschaft unhaltbare Theorie, zweitens, weil es eine aus 
lauter vereinzelten Individuen bestehende Arbeiterklasse voraus- 
setzt, deren Widerstandskraft gegen Verschlechterungen ihrer 
Lage durch Lohnreduktionen, Steuern usw., allerdings minimal, 
fast gleich Null ist. In dem Maße aber, wie die Arbeiter sich 
organisieren und koalieren, hebt sich auch die Widerstands- 
kraft, und bei absoluter Koalitionsfreiheit ist wenigstens in der 
Theorie die Möglichkeit für sie nicht ausgeschlossen, eine ihnen 
auferlegte Steuer von sich auf die Unternehmer, bzw. die Kon- 
sumenten ihrer Produkte, abzuwälzen, so schwer und umständ- 
lich sich die Sache auch gewöhnlich in der Praxis macht. Die 
Fähigkeit der Abwälzung von Steuern bewegt sich nach dem Ge- 
setz des Widerstandes. Die indirekte Steuer wird daher zur 
doppelten Ungerechtigkeit, zur schreienden Brandschatzung des 
Proletariats, wo sie Hand in Hand geht mit Beschränkung der 
Koalitionsfreiheit der Arbeiter. D. H. 

351 



so bin ich doch ebenso gut wie Mephisto durch den Zu- 
sammenhang dazu gezwungen. 

Diese Vermittlung ist folgende : Wenn irgendwo, wie 
bei den Irländern oder den indischen Ryots, der Arbeits- 
lohn bereits auf dem alleruntersten Minimum dessen, was 
zur Lebensfristung erforderlich ist, steht, dann — ich 
verweise Sie auf Malthus, auf des Abbe Raynal „Histoire 
des deux Indes", auf Mills „History of British India" 
— dann bringt der gesteigerte Getreidepreis die Krank- 
heiten, die Atrophie, den Hungertod unter dem Ar- 
beiterstand hervor. Wir kennen diese Erscheinungen unter 
dem Namen des schlesischen Webertyphus auch 
b e i u n s ! Und wenn nun der Würgengel lange genug unter 
den Arbeitern gewütet hat, wenn er sie lange genug nieder- 
gemäht und verhindert hat, neue Familien zu bilden, wenn 
er also durch die „präventiven und die destruktiven Hin- 
dernisse", wie die Malthusschen Kunstausdrücke lauten, 
ihre Reihen hinreichend gelichtet hat — dann allerdings, 
ja dann, meine Herren, dann wird nun, indem sich jetzt 
die Arbeiterzahl verringert und also das Angebot von 
Arbeitshänden sich entsprechend gegen die Nachfrage ver- 
mindert hat, auch der Arbeitslohn um die durch die Steuern 
hervorgebrachte Steigerung des Getreidepreises steigen 
und wieder das Quantum der unentbehrlichen Lebens- 
mittel darstellen. 

Die Wissenschaft kennt diese Vermittlung; sie hat 
nach langen und heftigen Debatten Akt von ihr genommen 
und sie in gewissen Archiven der Literaturhistorie nieder- 
gelegt. Wenn die Auguren der Wissenschaft von einem 
durch den gesteigerten Getreidepreis und ohne daß das 
Nationalkapital und also die Nachfrage nach Arbeitern 
vermehrt ist, gesteigerten Arbeitslohn reden, so wissen 
sie ganz genau, welche Vermittlungen hierbei gemeint 

352 



sind und durch welche Faktoren sich das in der Wirk- 
lichkeit vollbringt. Nur daß sie sich hierüber eben nicht 
gern zu verbreiten lieben und lieber die den Eingeweihten 
doch sattsam bekannte Ellipse 1 ) an die Stelle der brei- 
teren Ausfuhrung treten lassen. Ich aber war Ihnen die 
Aufklärung über die interessanten Faktoren, durch welche 
sich in jenem Falle die Steigerung des Arbeitslohnes voll- 
bringt, schuldig, meine Herren ! 

Noch aber sind wir nicht verirländert, meine Herren! 
Noch steht der deutsche Arbeiterstand im allgemeinen 
nicht da, wo der Irländer oder der indische Ryot oder 
der schlesische Weber. Noch hat er etwas zu verlieren! 
Zwar beträgt der Arbeitslohn immer nur den notwendigen 
Lebensunterhalt, aber den Unterhalt, wie er gewohn- 
heitsmäßig zur Lebensnotdurft bei uns erforderlich ist. 
Noch fallen in diese gewohnheitsmäßige Lebens- 
notdurft bei uns, wie Ihnen dies Adam Smith von Eng- 
land sagte, wenn auch nicht in demselben Maße, wie 
in England, Kaffee (oder Tee), Zucker, Bier, Tabak, 
Fleisch, Öl, Seife, Licht usw. Noch ist der deutsche 
Arbeiterstand im allgemeinen nicht auf die Lebensstufe 
des Irländers heruntergedrückt, sich fast nur von Kar- 
toffeln zu nähren und mit dem Schweine zu schlafen! 

Noch ist also die gewohnheitsmäßige Lebens - 
notdurft unseres Arbeiterstandes eine solche, daß an 
ihr auch noch abgezwackt werden kann. Und solange 
dies der Fall ist, fällt auch beim Getreide die Wirkung 
des durch die indirekten Steuern gesteigerten Getreide- 
preises auf den Arbeiterstand. Sie sind ein Gewicht, 
welches den Standard of life der arbeitenden Klasse, von 
dem Ihnen alle Ökonomen sagen werden, daß von seiner 



*) Stillschweigendes Hinweggehen über eine Sache. D. H. 

23 Lasaalle. Ges. Schritten. Band 11. 353 



möglichst großen Höhe alle Kultur und alle Fortschritte 
eines Landes abhängen, nach unten drückt! Dies war 
es, was Ihnen Rau und Röscher sagten in den Worten, 
die ich verlesen. Ich werde jetzt den Beweis einfügen, 
daß dies auch die englischen Ökonomen selbst und zwar 
die heutigen Chefs der Smithschen und Ricardoschen 
Schule anerkannt und den Irrtum ihrer Meister, wenn 
auch ungern und widerwillig genug, eingestanden haben. 

Hören wir zunächst den glänzendsten jetzt lebenden 
Repräsentanten der Ricardoschen Schule in England, John 
Stuart Mill. Er sagt in seinen Grundsätzen der Politischen 
Ökonomie — ich zitiere nach der deutschen Ausgabe von 
Soetbeer — Bd. II, p. 305: 

„Wenn z. B. eine Steuer auf Getreide gelegt wird 
und der Preis um den Betrag der Steuer steigt, so 
kann dieses Steigen' der Getreidepreise eine zwiefache 
Folge haben. Erstlich kann es die Lage der arbei- 
tenden Klassen verschlechtern; und für eine 
Zeitlang wird dies gar nicht ausbleiben. Vermin- 
dert sich dadurch die Konsumtion der Bodenerzeug- 
nisse, oder richtet sie sich auf Nahrungsmittel, welche 
der Boden reichlicher und daher wohlfeiler hervor- 
bringt, so trägt dies bei, die Landwirtschaft auf frucht- 
barere Ländereien oder wohlfeilere Bewirtschaftung zu 
beschränken, und den Wert und Preis von Getreide 
herabzudrücken ; dieses wird sich demnach schließlich 
auf einen Preis stellen, der nicht um den ganzen 
Betrag der Steuer, sondern nur um einen Teil da- 
von höher sein wird." 

John Stuart Mill setzt hier voraus, daß — wovon wir 
im dritten Grunde sehen werden, daß es keineswegs der 
Fall ist — sich die Getreidekonsumtion infolge der Steuer 
vermindern werde. Aber selbst noch in diesem Falle wird 

354 



nach ihm das Getreide, zwar nicht um den ganzen Betrag 
der Steuer, aber doch um einen Teil derselben teurer 
bleiben und um diesen Teil dauernd auf den Arbeiter- 
stand drücken. Er erklärt daher auch ausdrücklich Bd. II, 
p.340: „Auch sind alle Abgaben von notwendigen 
Lebensbedürfnissen, sowie von den Rohstoffen und 
Werkzeugen, die zur Hervorbringung dieser Bedürfnisse 
notwendig sind, auszuschließen; denn solche Ab- 
gabentun leicht demjenigen Abbruch, was un- 
besteuert bleiben sollte, nämlich dem zu 
einer gesunden Existenz eben ausreichenden 
Einkommen." Und an einer anderen Stelle, Bd. II, 
p. 293, gesteht er die Wahrheit in einer hypothetischen 
Form ein: ,,In einem alten Lande Tagelöhner besteuern 
wollen, heißt also nur, eine Steuer mehr auf alle Arbeit- 
geber legen, es sei denn, daß die Steuer die viel 
schlimmere Wirkung habe, den Maßstab einer 
eben erträglichen Existenz in den Ansichten 
der ärmsten Volksmassen auf die Dauer noch 
tiefer herabzudrücken. ' 

Und noch unumwundener legt das Eingeständnis des 
Smithschen und Ricardoschen Irrtums ein anderer jetzt 
lebender Chef der Ricardoschen Schule ab, Mac Culloch, 
ein in England sehr berühmter, nach meiner Meinung aber 
sehr unselbständiger Mann, dessen Eingeständnisse gegen 
die Autorität seines Herrn und Meisters aber eben des- 
halb um so größere Beweiskraft haben. 

Er sagt in seinem Werk: ,,A Treatise on the Prin- 
ciples and practical Influence of Taxation", London 1845, 
p. 98 ausdrücklich : ,,Dr. Smith contends that the labou- 
ring classes contribute nothing of consequence to the public 
revenue, and Mr. Ricardo has expressed his ooncurrence 
in this opinion. But, notwithstanding the deference due 

23* 355 



to their authority, the previous statements show, that this 
opinion must be received with very great modification. 
Had it been restricted to the case of household servants, 
it would have been verynearly correct; but it may be, 
and we believe most frequently is, very wide of the 
mark, when applied to the case of out-of-door labourers, 
whether working by time or by the job." 

Zu deutsch : „Dr. Smith behauptet, daß die arbeitenden 
Klassen nichts Erhebliches zur Steuer beitragen, und Ri- 
cardo hat seine Übereinstimmung mit dieser Ansicht aus- 
gedrückt. Aber ungeachtet der Deference 1 ), welche man 
ihrer Autorität schuldet, zeigen die obigen Daten, daß 
diese Ansicht mit einer sehr großen Modifikation auf- 
genommen werden muß. Wäre sie beschränkt worden 
auf den Fall von Hauspersonal, so würde sie sich sehr 
der Korrektheit nähern ; aber sie mag, und wir glauben, 
daß dies der bei weitem häufigste Fall ist, sehr weit 
von der Wahrheit sein, wenn sie angewendet wird auf die 
Lage der Arbeiter außer dem Hause, sei es, daß sie Ar- 
beiter auf Zeit oder auf Akkord sind." 

Nun freilich, meine Herren, das am Tische seines 
Herrn essende Hauspersonal drückt der gesteigerte Ge- 
treidepreis unmittelbar nicht oder doch weit weniger ; aber 
hiervon kann ja überhaupt nur noch bei gewissen länd- 
lichen Arbeitern und etwa bei einigen Handwerkern die 
Rede sein. Der große industrielle Arbeiterstand hat — 
und auch das Handwerk folgt bei größerem Betrieb immer 
mehr diesem Beispiel — seit langer Zeit aufgehört, am 
Tische seines Arbeitsherrn zu essen, und auch auf dem 
Lande greift der Geldlohn mehr und mehr um sich. 

Ich gehe jetzt zu dem dritten Grunde über, warum 

!) Rücksicht. D. H. 

356 



jene Ansicht von Smith und Ricardo notwendig und un- 
bedingt falsch ist. Derselbe besteht in dem direkten, of- 
fenen Widerspruch, in welchem sich diese Männer mit 
sich selbst befinden. 

Die bei Tee oder Kaffee, Tabak, Bier, Seife, Spiri- 
tuosen, Licht usw. durch darauf gelegte Steuern hervor- 
gerufene Preissteigerung soll nach Smith und Ricardo 
keinen höheren Arbeitslohn zur Folge haben, obgleich 
diese Dinge nach ihnen selbst tägliche und regelmäßige 
Bedürfnisse der Arbeiterklasse sind ; hier sollen sie die 
Preissteigerung nicht auf den Unternehmer durch Stei- 
gerung des Arbeitslohnes überwälzen können. Bei den 
absolut notwendigen Lebensbedürfnissen aber, beim Ge- 
treide, sollen sie dies können. Der Unterschied der 
zwischen beiden Fällen zunächst vorhanden zu sein scheint, 
verschwindet sofort, und wenn sie es in dem einen Fall 
nicht können, werden sie es auch in dem andern nicht 1 ). 
Der Grund, warum sie es angeblich beim Steigen des 
Getreidepreises können, soll eben darin liegen, daß dies 
zum Lebensunterhalt unentbehrlich notwendig ist. Aber 



*) Unbedingt richtig. Nur wird Lassalles folgende Dar- 
legung, so sehr sie der Smith-Riccardoschen Auffassung gegen- 
über zutrifft, durch die in unserer früheren Note angeführten 
Tatsachen — die Elastizität des sogenannten Lohnfonds und 
die Steigerung der Widerstandskraft der Arbeiter durch Koali- 
tionen — modifiziert. Wobei jedoch zu bemerken ist, daß, wenn 
der „Lohnfonds", d. h. der in einem gegebenen Moment für 
Arbeitslöhne disponible Kapitalteil auch eine elastische Größe 
ist, er doch deshalb keineswegs, wie dies die liberale Apologetik 
heute hinzustellen liebt, schon ein absolut überwundener Stand- 
punkt ist. Der beste Beweis für seine Existenz ist — die industrielle 
Reservearmee, die die Widerstandsfähigkeit der bestgestellten 
Arbeiter nach unten zu reguliert und die der großen Masse der 
„Unqualifizierten" auf ein Mindestmaß reduziert. D. H. 

357 



dieser Grund wird keine andere Wirkung hervorbringen, 
als daß der Arbeiter die vom Staat auf das Getreide 
gelegte Steuer für seine Privatwirtschaft in eine 
auf Tee, Kaffee, Tabak, Bier, Seife, Licht usw. ge- 
legte Steuer umwandelt; mit anderen Worten, der Ar- 
beiter wird an Getreide, trotz des gestiegenen Preises, 
nicht weniger konsumieren. Aber er wird dafür an jenen 
anderen Gegenständen seines üblichen Konsums, Kaffee, 
Tabak, Bier usw. sich soviel abbrechen, als die Stei- 
gerung des Getreidepreises beträgt. Und folglich trifft 
die Getreidesteuer ihn, drückt auf ihn und drückt seinen 
Standard of life hinunter. 

Es könnten noch tiefere und entscheidendere Gründe 
von mir entwickelt werden. Aber dazu müßte ich eben 
in die ganze Tiefe der nationalökonomischen Theorie hin- 
absteigen, was hier nicht am Orte wäre und deshalb nicht 
meine Absicht ist. Die entwickelten drei Gründe genügen 
dreimal, um Ihnen zu zeigen, daß es sich mit den Ge- 
treidesteuern und dem dadurch gesteigerten Getreidepreis 
hierin nur ganz ebenso verhält, wie mit den Steuern auf 
andere Gegenstände des Konsums, und der Arbeitslohn 
um dieser Preissteigerung willen nicht steigt. 

Aber ich werde Ihnen endlich viertens den historisch- 
statistischen Nachweis erbringen. Wir besitzen in der 
englischen Literatur ein Werk, welches ein ehernes Denk- 
mal des menschlichen Fleißes ist, die „Geschichte der 
Preise von 1793 bis 1857" von Thomas Tooke, ein 
Werk, an welchem der Verfasser während eines großen 
Teiles seines ungewöhnlich langen Lebens gearbeitet hat. 
Tooke war ein großer englischer Kaufmann und zugleich 
einer der bedeutendsten Nationalökonomen Englands, von 
solchem Ansehen, daß er von dem englischen Parlamente 
wiederholt als Sachverständiger vernommen wurde, wenn 

358 



es sich um ökonomische Maßregeln handelte. Sein Werk 
hat in bezug auf das darin enthaltene Tatsächliche, in 
bezug auf die Angaben über die Höhe und Geschichte 
der Preise eine unbestrittene fides in der Wissenschaft. 
Überdies ist Tooke durch und durch Bourgeoisökonom 
und legt die Eingeständnisse, die er macht, widerwillig 
und mit widerstrebendem Herzen ab, sucht sie deshalb 
auch, wenn er auch die Wahrheit nicht unterdrückt, doch 
möglichst stilistisch zu mildern. Und vielleicht wür- 
den diese Eingeständnisse noch schwerlich in dieser Weise 
erfolgt sein, wenn Tooke nicht sein Werk zu einem ganz 
andern Zwecke geschrieben hätte, nämlich um Sir Ro- 
bert Peels Banknoten *) zu bekämpfen, ein Zweck, der 
ihn möglichst unbefangen und objektiv machen mußte in 
bezug auf das statistische Material, welches er in seiner 
Geschichte der Preise diesem Zwecke zugrunde zu legen 
hatte. 

Ich werde Ihnen aus diesem sechsbändigen Werke, 
welches in der deutschen Ausgabe von Dr. Asher, nach 
welchem ich zitieren werde, zwei Bände von fast 1800 
Seiten umfaßt, nur einige Stellen beispielsweise anführen : 

Bd. I, p. 219 faßt er seine gesamten Untersuchungen 
über den hier in Rede stehenden Punkt in folgenden Satz 
zusammen : 

„Allen Erfahrungen zufolge, mögen sie aus neueren 
Beobachtungen oder geschichtlichen Zeugnissen sich er- 
geben, kann man es als feststehend annehmen, daß 
Arbeitslohn unter allen Tauschgegenständen 
der letzte ist, welcher infolge einer Teuerung 
oder einer Preisherabsetzung des Geldes im Preise 
steigt" ; und er führt hierbei zustimmend die Worte eines 



x ) Schreib- oder Druckfehler für Bankakte. D. H. 

359 



andern englischen Autors an : „eine sorgfältige Unter- 
suchung der Lage des Volkes unter der Regierung Elisa- 
beths, die, hinsichtlich der Preisverminderung des Geldes 
eine merkwürdige Ähnlichkeit mit der gegenwärtigen hat, 
würde den Satz bestätigen, daß die Arbeitslöhne mit 
dem steigenden Preis der Lebensmittel nur 
schlecht Schritt halten." 

Von noch viel größerer Wucht aber als dies allge- 
meine und deshalb stilistisch gemilderte Eingeständnis, 
sind seine tatsächlichen Konstatierungen. 

So erklärt er bei Betrachtung der dreijährigen Periode 
von 1799 bis 1801, Bd. I. p. 111 : „Unter den verschie- 
denen Angaben aus jener Zeit findet sich auch, daß z. B. 
die Schneidergesellen von 1775 — 1795 einen Wochenlohn 
von 1 L. 1 sh. 9 d. erhielten, wofür sie 36 Laib Brot 
ä l x k d hätten kaufen können; 1801 war der höchste 
Lohn 27 sh., wofür sie nach den damaligen Preisen nur 
18 V2 Brote kaufen konnten." Sie sehen also, meine Her- 
ren, daß, während der nominelle Lohn etwas gestiegen 
war, nämlich von ca. 22 sh. auf 27 sh., er durch den 
gesteigerten Getreidepreis in der Wirklichkeit, näm- 
lich in seiner Kaufkraft, sogar um 50 Prozent ge- 
fallen war ! 

Es heißt bei Tooke daselbst weiter: „Ebenso wenig 
ausreichend war die Erhöhung des Lohnes für Setzer, 
nämlich von 24 sh. auf 30 sh. Nach den Tabellen des 
Greenwich- Hospitals war der Tagelohn für Zimmerleute 
und andere Bauhandwerker im Jahre 1801 nur um einige 
Pence höher als in den 20 Jahren vorher, nämlich für 

Zimmerleute statt 2 sh. 6 d. 3 sh. 32 d. 

Maurer statt 2 sh. 4 d. 3 sh. — d. 

Steinmetzer statt 2sh.8d. 2 sh. 10 d. 

Bleidecker statt 3 sh. — d. 3 sh. 3 d. etc." 

360 



Und während der Arbeitslohn um einige Pence gegen 
den früheren Zeitraum gestiegen war, war der Getreide- 
preis gegen denselben Zeitraum in folgender Weise ge- 
stiegen, wie Tooke daselbst (p. 108) konstatiert: 

Weizen von 49 sh. 6 d. auf 134 sh. 5 <L 
Gerste von 29 sh. 4 d. auf 69 sh. 1 d. 

also fast um das Dreifache ! 

Ebenso sagt Tooke Bd. I., p. 150 über die Periode von 
1808 — 1812: „Als daher die Teuerung sich zwischen 
1808 und 1812 wiederholte, standen schon die Mittel 
eines großen Teiles der verschiedenen Volksklassen in 
einem besseren, wenn gleich nicht genügenden Ver- 
hältnis zu den höheren Preisen. Anders war es indessen 
mit den Löhnen der Fabrikarbeiter. Bei einer 
großen Zahl wurden dieselben gar nicht er- 
höht, oder, wenn es geschah, durch eine Verkürzung 
der Arbeitszeit oft mehr als wieder ausgeglichen. 

Und noch kategorischer z.B. Bd. I., p. 409 : ,,Auch 
die Lage der arbeitenden Klassen im Jahre 1839 bildet 
in ihrem Gegensatz gegen den eben geschilderten Wohl- 
stand von 1835 eine neue Bestätigung der Erfahrung, 
wie die Löhne einem Steigen oder Fallen der Lebens- 
mittelpreise nur nach langen Zwischenräumen folgen und 
auch dann nicht — hören Sie, meine Herren, auch 
dann nicht — im Verhältnis zu dem einen oder andern. 
Auf dem Lande wurde wohl in einzelnen Fällen der 
Tagelohn verbessert, aber nur unbedeutend im Ver- 
gleich zu den höheren Preisen der Lebens- 
mittel, und auch mehr aus Gründen der Furcht oder 
der Menschlichkeit, denn als eine sich von selbst ver- 
stehende Folge einer stärkeren Nachfrage nach Arbeit. 
In den Fabrikdistrikten dagegen fand nicht nur keine 

361 



Lohnerhöhung statt, sondern die Arbeit 1 ) nahm 
ab, so daß bei fast verdoppelten Lebensmittel- 
preisen und einer Verteuerung vieler andern Bedürf- 
nisse, als Tee, Zucker und Tabak, die Arbeiter dop- 
pelt schwer betroffen wurden, indem sie auf der 
einen Seite weniger verdienten, als auf der andern Seite sie 
für das Verdiente weniger anschaffen konnten." 

Sie sehen, meine Herren, wie sich hier durch den 
Mund der Statistik bestätigt, was ich Ihnen oben darüber 
sagte, wie der Arbeiter durch das Steigen der Lebens- 
mittelpreise sogar zwischen zwei Feuer genommen wird. 

Diese statistischen Zeugnisse mögen, um überflüssige 
Häufungen zu vermeiden, hier genügen, um zu zeigen, daß 
es sich auch mit den Preissteigerungen des Getreides so 
verhält, wie mit denen anderer Waren, und sie keineswegs 
durch gesteigerten Arbeitslohn vergütet werden. 

Ich halte Sie lange auf, meine Herren ! Aber die 
Schuld hiervon Hegt nicht an mir. Es ist mir nicht weniger 
lästig, als es Ihnen sein kann, und selbst noch weit lästiger 
als Ihnen, eine kostbare Zeit mit der Entwicklung allbe- 
kannter ökonomischer Tatsachen zu verlieren, eine Zeit, 
die Sie besser Ihren vielfachen Amtsgeschäften, die ich 
besser der Erforschung neuer wissenschaftlicher Wahr- 
heiten gewidmet hätte. Aber ich bin gezwungen durch 
den Staatsanwalt ! Wenn der Staatsanwalt sich erlaubt, 
wissenschaftliche Behauptungen, die ich aufgestellt habe, 
und die, wie Sie sehen, in jedem Punkte nur der präziseste 
Ausdruck der Tatsachen sind und auf der konkretesten 
Fülle von Beweisen beruhen, „für unwahr und sophistisch" 
zu erklären und sie deshalb als strafbar in Anspruch 



*) Soll heißen die Bezahlung für Arbeit, d.h. eben der Lohn. 

D.H. 



362 



zu nehmen, wenn er die Steuerlehre, die ich aufgestellt, 
ausdrücklich (p. 31 des stenographischen Berichts) als 
eine „wunderbare" bezeichnet — nun so bin ich eben 
dadurch gezwungen, den wissenschaftlichen Beweis der 
betreffenden Tatsachen in ihren einzelnen Punkten zu 
erbringen und darzutun, wie diese angeblich „wunder- 
bare" Theorie eben so wahr als allgemein aner- 
kannt ist. Und noch versichere ich Ihnen, daß ich bei 
dieser Beweisführung, verglichen mit den Beweisen, die 
ich erbringen könnte, eine große Selbstbeschränkung wal- 
ten lasse. 

Alle Ungunst also, welche die Länge dieses Plaidoyers 
bei Ihnen erregen kann, kann nur auf die Staatsanwalt- 
schaft zurückfallen, welche mir mit so hohem Unrecht 
auf diesem ihr ganz fremden wissenschaftlichen Felde 
entgegengetreten ist. 

Aber, ruft der Staatsanwalt aus (p. 20), der An- 
geklagte übersieht absichtlich, daß die indirekten Steuern 
nicht nur die Gegenstände des Bedürfnisses treffen, son- 
dern daß sie auch auf andern Gegenständen Hegen, „vor 
allem auf Luxusartikeln, und die Steuern hierauf, z.B. 
auf Seide und selbst auf Zucker, treffen nicht den Ar- 
men" ! ! 

Was gäbe ich wohl darum, meine Herren, wenn ich 
die paradiesische Unbefangenheit des Staatsanwaltes in 
dieser traurigen Wissenschaft der Nationalökonomie noch 
teilen könnte ! 

Wenn es möglich wäre, durch Steuern auf Luxus- 
gegenstände irgend einen erheblichen, irgend einen nur 
der Rede werten Teil der Staatsbedürfnisse aufzubringen 
— glauben Sie mir, meine Herren, gleichviel ob ich 
Ministerpräsident wäre oder Herr von Bismarck, ob 
Schultze- Delitzsch oder Herr von Manteuffel, kurz, 

363 



gleichviel, welches die politische Richtung und Ansicht 
des Staatsleiters wäre, seit lange würde man die Steuern 
auf Bedürfnisgegenstände in Steuern auf Luxusgegen- 
stände umgewandelt haben, denn jedem, der dort steht, 
gibt schon das Amt, und gleichviel, welches sonst seine 
politische Einsicht und Ansicht sei, eine ungefähre Ahnung 
davon, wie notwendig es wäre, die über alle Gebühr auf 
die unteren Volksklassen drückende Steuerlast zu erleich- 
tern, und wenn dies durch eine so leichte und wohlfeile 
Maßregel geschehen könnte, wie durch die Luxussteuer, 
— lange würde man zu einer Umwandlung der Steuern 
auf Bedürfnisgegenstände in Steuern auf Luxusgegen- 
stände geschritten sein 1 ). 

Aber die sogenannten Luxussteuern leiden an einem 
eigentümlichen Dilemma : 

Entweder die Luxussteuern sind keine Luxus - 
steuern, d. h. sie Hegen auf Gegenständen des auch 
in den untersten Volksklassen allgemein üblichen Ver- 
brauchs, wie Kaffee oder Tee, Bier, Branntwein, Seife, 
Licht etc., und würden daher wieder zu ihrem bei 
weitem größten Teile von den untersten Klassen, dem 
Arbeiter, Bauern und Kleinbürger, aufgebracht, — 

oder aber sie sind wirkliche Luxussteuern und 
dann bringen sie nichts, nichts nämlich, was im 
Verhältnis zu den wirklichen Staatsbedürfnissen und 
Staatseinnahmen auch nur irgend der Rede wert ist 
und in Betracht kommen kann. 

Die Gründe sind sehr klar und einfach. Die wirklichen 
Luxussteuern stehen stets an folgender Alternative : 

*) Auch unter der Herrschaft der Bourgeoisie ? Es entgeht 
Lassalle, daß er mit diesem Satz seiner ganzen Theorie von der 
geschichtlichen Rolle der indirekten Steuer ins Gesicht schlägt. 

D.H. 

364 



Entweder sie sind zu einem mäßigen Satze an- 
gelegt — und dann sind sie eine Steuer, welche nur 
eine Handvoll Leute trifft, auf deren erstaunliche, alle 
Ihre Vorstellungen übertreffende Geringfügigkeit ich 
Sie später noch einen Blick werfen lassen werde, und 
welche diese Handvoll Leute zu einem mäßigen kleinen 
Betrage trifft, also nichts der Rede Wertes aufbringen 
kann. 

Oder aber sie sind zu einem hohen Satze an- 
gelegt. 

Und dann bringen sie noch weniger! Denn dann 
versagt sich auch noch jene Handvoll Leute mit wenigen 
Ausnahmen diesen erheblich verteuerten Luxus, lieber zu 
anderen Arten desselben ihre Zuflucht nehmend, und die 
Steuer wird dann fast ganz ertraglos. 

Wo sollte ich das Ende finden, wenn ich Ihnen die 
unermeßliche Zahl von Zeugnissen und statistischen Tat- 
sachen zitieren wollte, welche für das Gesagte zu Gebote 
stehen ! 

Hören Sie den Vater der offiziellen preußischen Sta- 
tistik, den Gründer des amtlichen statistischen Bureaus, 
den Wirklichen Geheimen — nicht nur den Geheimen, 
sondern den Wirklichen Geheimen Oberregierungsrat 
Hoff mann. 

In seinem Werke „Die Lehre von den Steuern, Berlin 
1840" sagt er p. 229 : „Als die preußische Regierung 
nach den Erschütterungen, welche der Staat in dem un- 
glücklichen Kriege 1806/7 erlitten hatte, ihr zerrüttetes 
Finanzwesen wieder einigermaßen zu ordnen suchte und 
deshalb ein neues Steuersystem aufstellte, ward durch 
das Edikt vom 28. Oktober 1810 über die neuen Kon- 
sumtions- und Luxussteuern auch eine Reihe direkter 

365 



Luxussteuern von männlicher und weiblicher Dienerschaft, 
Wagen, Pferden und Hunden eingeführt. 

„Wer zu seiner persönlichen Bequemlichkeit männliche 
Bedienten hält, sollte jährlich zahlen für einen 6 Taler, 
bei zweien für jeden 8, bei dreien für jeden 10, bei 
vieren für jeden 12, bei fünfen für jeden 15, bei sechs 
oder mehreren für jeden 20 Taler. Wer einen Knecht 
oder Jungen, der zum Betriebe der Landwirtschaft oder 
eines Gewerbes gehalten wurde, nebenher auch zur per- 
sönlichen Bedienung brauchte, zahlte für denselben jähr- 
lich 3 Taler; bei weiblicher Bedienung blieb eine Person 
stets steuerfrei. Wurde daneben noch eine gehalten, so 
waren für diese zu zahlen jährlich 2 Taler ; bei zweien 
darüber für jede 3, bei dreien darüber für jede 4, bei 
vieren darüber für jede 5, und bei fünfen oder mehr 
darüber für jede 6 Taler. — Wer zur persönlichen Be- 
quemlichkeit einen vierrädrigen Wagen hielt, zahlte für 
diesen 8 Taler, für einen zweirädrigen 6 ; es trat dabei 
eine Steigerung des Satzes um einen Taler ein, wenn 
zwei, um 2 Taler, wenn drei Wagen gehalten wurden usw. 
Ein Reit- oder Kutschpferd wurde jährlich besteuert mit 
6 Talern, zwei für jedes mit 8 Talern, drei für jedes 
mit 10, vier oder mehr für jedes mit 15 Talern; für 
jeden Hund sollte jährlich ein Taler entrichtet werden ; 
nur die Hunde, welche wegen eines Gewerbes gehalten 
werden mußten, die Hirtenhunde, und die Hunde, welche 
die Bauern zur Bewachung ihrer Höfe halten, waren 
steuerfrei. Das Gesetz enthielt in allen diesen Bezie- 
hungen sehr strenge Vorschriften und schien wenig Raum 
zum Umgehen der Steuer unter scheinbaren Vorwänden 
zu lassen." 

Sie sehen, meine Herren, diese Luxussteuer traf alles 
mögliche, Bedienung, männliche und weibliche, Wagen, 

366 



Pferde, Hunde. Indem sie jede Familie traf, die zwei 
weibliche Domestiken hielt, ging sie gewiß so weit, wie 
eine Luxussteuer nur gehen kann. Denn wenn der männ- 
liche Diener schon Zeichen eines höheren Einkommens 
ist, so sind zwei weibliche Dienstleute auch in den Fa- 
milien des Mittelstandes sehr allgemein verbreitet. Zu- 
gleich war die Steuer hoch und progressistisch, und den- 
noch noch nicht so hoch, daß, um ihr zu entgehen, jemand, 
der z. B. bis dahin Pferd und Wagen hielt, veranlaßt 
sein konnte, diese abzuschaffen. 

Und dennoch, meine Herren, was war das Resultat ? 

„Gleichwohl — sagt Hoff mann weiter — war der 
Ertrag der Steuer ganz unverhältnismäßig gering. 
Es kamen nämlich in dem Rechnungsjahre vom 1 . Juli 
1811 bis dahin 1812 von dieser Steuer nur wirklich 
ein — " Nun, wieviel meinen Sie wohl? 

Nun nicht mehr als, wie Hoffmann unter Speziali- 
sierung des Beitrags der einzelnen Provinzen anführt, die 
für die Staatsbedürfnisse bis zur Lächerlichkeit gering- 
fügige Summe von 158828 Taler. 158828 Taler für 
die vereinigten Steuern auf männliche und weibliche Be- 
dienten, Wagen, Pferde, Hunde ! 

Hoffmann fährt fort: „In den folgenden Jahren wurde 
die Steuer noch unergiebiger; dabei häuften sich die 
Rückstände und besonders die Untersuchungen wegen be- 
absichtigter Umgehung der Steuer fortschreitend an 
und bekundeten unwiderleglich, in welcher Allgemeinheit 
dieselbe lästig und verhaßt erschien. Es ward daher nicht 
einmal das Ende des wieder ausgebrochenen Krieges ab- 
gewartet, sondern, nachdem derselbe eine entschieden gün- 
stige Wendung genommen hatte, noch von dem Haupt- 
quartier Chaumont in Frankreich aus die Aufhebung der 
Luxussteuer verfügt. Sie erfolgte durch die Verordnung 

367 



vom 2. März 1814 mit der Wirkung, daß dieselbe schon 
für das laufende halbe Rechnungsjahr vom 1 . Dezember 
1813 bis 31. Mai 1814 nicht mehr erhoben, auch alle 
wegen unterlassener Anmeldung steuerpflichtiger Gegen- 
stände noch schwebenden Untersuchungen gänzlich nieder- 
geschlagen werden sollten." 

Wollen Sie ein zweites Beispiel ? Hören Sie, was 
Hoffmann, der Wirkliche Geheime, daselbst weiter sagt : 

„Schon vor der Einführung dieser Luxussteuern war 
durch die Verordnung vom 12. Februar 1809 wegen An- 
kauf des Gold- und Silbergeräts durch die Münzämter 
und wegen Besteuerung desselben und der Juwelen eine 
Stempelung alles damals vorrätigen Gold- und Silber- 
geräts, welches nicht gegen Münzscheine an die Regie- 
rung verkauft werden wollte, eingeführt worden. Es soll- 
ten dabei für den Karat, das ist 2 /$ Lot Gold, 3 Taler 
und für das Lot Silber Vi Taler entrichtet werden. Auch 
wurden alle damals vorrätigen Juwelen und Perlen einer 
Abgabe von einem Sechsteil ihres Wertes unterworfen. 
Alles vom 25. April 1809 ab neu verfertigte Gold- und 
Silbergerät sollte vor der Ablieferung an die Besteller 
oder Käufer ebenfalls gestempelt und mit einer Abgabe 
von 2 Talern für den Karat Gold und 1 /q Taler für das 
Lot Silber belegt werden." Hoff mann macht nun einige 
Angaben über die Gewichtszusätze an unedlem Metall, 
welche Gold- und Silbergerätschaften enthalten, und fährt 
fort : „Die Steuersätze sollten der Verordnung zufolge be- 
ziehungsweise ein Dritteil und ein Vierteil des Metall- 
wertes betragen ; mit Rücksicht auf jene Zusätze waren 
sie jedoch noch beträchtlich höher gestellt. Die Steuer 
brachte eben deswegen sehr wenig ein. Der bei 
weitem größte, rechtlich gesinnte Teil der Besitzer von 
Gold- und Silbergerät zog es vor, dasselbe der Regierung 

368 



gegen Münzscheine zu verkaufen, wodurch der volle Wert 
der Gerätschaften in soweit vergütet wurde, als sie für 
ihren Nennwert bei dem Ankaufe von Domänen oder bei 
der Abzahlung von Steuerresten anzubringen waren. 
Andere entzogen sich der Steuer durch Verheimlichung 
ihrer Gerätschaften aus edlen Metallen um so leichter, 
als eine Entdeckung derselben nur durch ein verhaßtes 
Eindringen in das Innere des Hauswesens möglich war, 
wovon die Regierung Gebrauch zu machen billig Bedenken 
trug. Dieser Süberstempel war nicht minder ein Erzeug- 
nis der Not jener Zeiten, als die Luxussteuern vom 28. 
Oktober 1810 ; er war aber, sofern ein fortlaufendes Ein- 
kommen bezweckt wurde, noch uneinträglicher und 
gehässiger als diese. Die Deklaration vom 9. Juli 1812 
machte daher bekannt, daß der wesentliche Zweck der 
Verordnung vom 12. Februar 1809 durch die zum An- 
kaufe gegen Münzscheine dargebrachten Gerätschaften be- 
reits vollständig erreicht sei und von der ferneren Stem- 
pelung daher abgestanden werde. Auch verzichtete die 
Regierung auf das Anstellen nachträglicher Untersuchun- 
gen wegen der goldenen und silbernen Gerätschaften, 
welche durch Verheimlichung im Jahre 1809 der ange- 
ordneten Stempelung entzogen worden waren. Die Gründe 
gegen alle Steuern dieser Art haben seitdem im 
preußischen Staate eine so vollständige Würdigung und 
Anerkennung gefunden, daß an deren erneuerte Einfüh- 
rung seit dem wiederhergestellten Frieden durchaus nicht 
mehr gedacht wurde." 

So Hoffmann ! Da haben Sie das ewige Schicksal 
aller Luxussteuern, gleichviel in welcher Form sie auf- 
treten. Immer die gleiche Ertragslosigkeit ! Und warum 
sind alle Luxussteuern immer von so geringfügigstem Er- 
trag und warum lastet daher der Betrag des Budgets 

24 LaMalle. Ges. Sctriften. Band n. 369 



notwendig immer in so unendlich überwiegendem Maße 
gerade auf den Schultern der unteren Klassen ? Ich will 
Ihnen dies gründlich und bis zur kompaktesten Handgreif- 
lichkeit entwickeln. 

Der Staatsanwalt hat ausgerufen (p. 31 des steno- 
graphischen Berichts): „Wie wunderbar ist es, be- 
haupten zu wollen, daß die indirekten Steuern lediglich 
— beiläufig: ich habe nicht gesagt lediglich, was ein 
Unsinn wäre, sondern ich habe in meinem Vortrage gesagt : 
„in bei weitem überwiegendem Maße" und ich sage heute : 
in unendlich überwiegendem Maße — vom vierten Stande, 
von den Armen aufgebracht werden ! Der Arme ist fak- 
tisch nicht in der Lage, solche Beiträge zur indirekten 
Steuer zu bezahlen." 

Für diesen einen Satz vergebe ich dem Staatsanwalt 
alles, was er sonst gesagt hat. Denn dieser Satz zeigt, 
daß sein Herz nicht schlecht ist, daß er wirklich 
an das glaubt, was er da sagt, und es kommt mehr auf 
das Herz an als auf den Kopf! 

Freilich, die Unkunde in allen materiellen Verhältnissen 
der Gesellschaft, die sich in diesem Satz ausspricht, ist 
ungeheuer. 

Aber das Studium der Strafrechtsparagraphen und das 
Leben in der bürgerlichen Gesellschaft ist allerdings kein 
Weg, um die materiellen Mysterien der Gesellschaft 
kennen zu lernen, und es gibt überhaupt keinen anderen 
Weg hierzu, als einige Jahre seines Lebens der trau- 
rigen und ariden 1 ) Wissenschaft der Zahlen zu weihen. 
Ich glaube daher, daß auch Sie selbst durch die Reihe 
von Tatsachen, die ich Ihnen sofort in der beweisfähig- 



*) trockenen, herben. 
370 



sten Form von der Welt mitteilen werde, ebenso höchlich 
als schmerzlich überrascht sein werden ! 

Treiben wir also einen Moment vaterländische Sta- 
tistik ! 

Sie wissen, daß das neue Steuergesetz vom 1 . Mai 
1851 alle Einwohner der Monarchie, welche über tau- 
send Taler Einkommen haben, der klassifizierten Ein- 
kommensteuer unterworfen hat 1 ). 

Wieviel Personen glauben Sie nun wohl, sind in ganz 
Preußen der klassifizierten Einkommensteuer unterwor- 
fen ? Wieviel Personen gibt es also in ganz Preußen, die 
ein Einkommen von über 1 000 Taler haben ? 

Sie werden vielleicht staunen, meine Herren, aber die 
Zahlen stehen offiziell und authentisch fest. Sie sind 
in den Mitteilungen des amtlichen statistischen Bureaus 
von dem Chef desselben, dem vor kurzem verstorbenen 
Geheimrat Dieterici, Mitglied der Königl. Akademie der 
Wissenschaften, nach den amtlichen Listen veröffentlicht 
worden, Bd. VII. (Jahrgang 1854) p. 179 dieser Mit- 
teilungen. 44407 Personen 2 ) waren hiernach in ganz 
Preußen zur klassifizierten Einkommensteuer veran- 
schlagt; in der ganzen Monarchie von über 17 Millionen 
Einwohnern hatten 44407 Personen ein Einkommen 
von über 1000 Taler. Und von diesen 44407 Personen 



- 1 ) Das Gesetz von 1851. 

2 ) Man vergleiche nun mit dieser offiziellen Steuerliste und 
den nachfolgenden genaueren Erörterungen bis p. 66 (vergl. noch 
p. 84 und 85) die in meinem „Antwortschreiben" p. 29 aus 
Bd. III. und IV. des Dietericischen Stat. Bureaus mitgeteilte 
Berechnung, nach welcher zwischen 89 und 96 Prozent in ge- 
drückter, dürftiger Lage. Man wird daraus ersehen, auf wel- 
cher Unkunde der Bevölkerung der Unglaube beruht, welchem 
diese Dietericische Berechnung im Publikum und bei verschie- 
denen Blättern begegnet ist. 

SV 371 



standen wieder 14428, d. h. 32 Prozent der ganzen An- 
zahl, auf der untersten Steuerstufe, d. h. sie hatten ein 
Einkommen von zwischen 1000 und 1200 Talern, ein 
Einkommen, von dem ich Ihnen selbst überlasse, sich zu 
sagen, inwiefern es, da doch davon in der Regel eine 
ganze Familie unterhalten werden muß, auch nur bereits 
einen bescheidenen Grad von Wohlhabenheit bezeichnet. 

Man wird vielleicht geneigt sein, einzuwerfen, daß vor 
der Steuer jeder gern sein Einkommen verberge und die 
Zahl derjenigen, welche über 1000 Taler Einkommen 
haben, in der Wirklichkeit daher größer sein müsse, als 
sie nach den amtlichen Steuerlisten erscheine. Aber dieser 
Einwurf hat für unseren Zweck kein Gewicht. Zunächst 
hat der Staat ein großes Interesse daran, nicht zu gering 
einzuschätzen, da es sich um seine Einnahmen handelt. 
In der Tat hört man sehr häufig Beschwerden über er- 
folglos gebliebene Reklamationen und zu hohe Schätzun- 
gen. Wenn mancher zu niedrig eingeschätzt sein mag, 
so ist es mancher wieder zu hoch, ohne, sei es wegen 
seines Kredits, sei es aus anderen Gründen eine Ermäßi- 
gung erlangen zu können, und die Zahl der Unter- und 
Überschätzten könnte sich leicht ausgleichen. Zudem : ob 
jemand 5000 oder 8000 Taler Einkommen hat, mag 
oft sehr schwer zu bestimmen sein, und in dieser Hin- 
sicht kommen gewiß sehr häufig Irrtümer vor. Aber ob 
jemand überhaupt auf einer Einkommensstufe von über 
1000 Taler stehe oder nicht — diese Tatsache spricht 
sich durch zu viele und zu leicht zu kontrollierende 
Symptome aus, als daß hierbei ein wesentlicher Irrtum 
stattfinden könne. 

Überdies, nehmen wir einen solchen Irrtum an! Er 
könnte doch immer nur einen Prozentsatz der auf über 
1000 Taler eingeschätzten Zahl betragen. Nehmen wir an, 

372 



er betrüge 3, 5, ja 10 Prozent der ganzen Anzahl, so gäbe 
das auf die Zahl von 44000 Personen, sogar bei 10 Pro- 
zent immer nur die wegen ihrer Winzigkeit für den Zweck 
unserer Betrachtung gar nicht in Rede kommende Zahl 
von 4400 Personen! 1 ) 

Die nächste Steuerstufe, die einem Einkommen von 
1200 Taler bis 1400 Taler entspricht, umfaßt 7355 
Personen ; die dritte Steuerstufe, die einem Einkommen 
von 1400 bis 1600 Taler entspricht, umfaßt 4721 Per- 
sonen. Die vierte Steuerstufe mit einem Einkommen von 
1600 bis 2000 Taler umfaßt wieder 5499 Personen. 
Von hier ab, von 2000 Taler ab ist, auch wenn eine 
Familie von 5 Personen zu erhalten wäre, unbestreitbar 
wirkliche Wohlhabenheit vorhanden. Aber von hier ab 
umfassen alle noch übrigen 26 Steuerstufen nicht mehr 
als 11400 Personen! 

Also 1 1 400 Personen im ganzen Staate mit über 
2000 Taler Einkommen und, diese einbegriffen, 44400 
Personen im ganzen Staate mit über 1000 Taler Ein- 
kommen. 

Das ist der Status der gesellschaftlichen Bilanz ! 

Nicht wahr, meine Herren, das würden Sie nie ge- 
glaubt, nie für möglich gehalten haben, wenn es hier 
nicht in amtlichen Publikationen vorläge ? 

Es ist dieselbe lächerlich kleine Handvoll Menschen 



*) Hier unterschätzt zwar Lassalle, wie erst die neueste Er- 
fahrung wieder gezeigt, den Umfang der Steuerhinterziehung 
von Seiten der Besitzenden und die — sagen wir, Nachsicht 
der Steuerbehörden gewissen Bevölkerungsklassen gegenüber 
ganz bedeutend, aber gerade diese beiden Faktoren sprechen 
ihrerseits wieder für seine ursprüngliche Behauptung, daß jeder 
privilegierten Klasse die Tendenz innewohnt, die Steuerlast 
von sich abzuwälzen. D. H. 

373 



mit Ihren Familien, die in allen Städten alle Theater, 
alle Konzerte, Gesellschaften, Bälle, Kränzchen, Restau- 
rationen und Weinstuben füllen, vermöge ihrer Ubiqui- 
tät 1 ) den Schein einer Wunder wie großen Anzahl er- 
regen, nur an sich denken, nur von sich sprechen, die 
sich dünken, die Welt zu sein, und, indem sie allein über 
alle Zeitungen und alle Fabrikanstalten der öffentlichen 
Meinung disponieren, wahrhaftig sogar alle anderen da- 
hin bringen, es zu glauben und sich einreden zu lassen, 
daß sie, diese 11000 oder diese 44000, die Welt 
sind! 

Und unter dieser winzigen Handvoll Leute, die sich 
allein regt, allein bewegt, allein spricht, schreibt, per- 
oriert, nur ihre eigenen Interessen kennt und verficht und 
sich so sehr einredet, alles zu sein, daß sie sich wahr- 
haftig noch einredet, sie sei es, welche die Steuern auf- 
bringe, — unter dieser Handvoll Menschen windet sich 
in stummer, unaussprechlicher Qual, in wimmelnder Zahl 
das unbemittelte Volk, die 17 Millionen, produziert alles, 
was uns das Leben verschönt, macht uns die unerläß- 
liche Bedingung aller Gesittung, die Existenz des Staates 
möglich, schlägt seine Schlachten, zahlt seine Steuern — 
und hat niemand, der an es dächte und es vertrete ! 

Und der Staatsanwalt glaubt wirklich, daß die Be- 
mittelten, jene 44000 Menschen, die über 1000 Taler 
Einkommen haben, die indirekten Steuern aufbringen ? 

Stellen wir ein einfaches Rechenexempel an. 

Wenn der Staat die 96 Millionen Taler, die er in 
dem Budget von 1855, das ich in meinem Vortrage be- 
trachtet habe, durch direkte und indirekte Steuern zu- 
sammengenommen erhebt, von den Bemittelten durch die 

*) Allgegenwart. D. H. 

374 



indirekte Steuer aufbringen wollte, so würde zuvörderst 
jeder dieser 44400 Bemittelten durchschnittlich 2186 Ta- 
ler jährlich zur Steuer beizutragen haben, wäh- 
rend, wie Sie sahen, 14428 Personen von jenen 44400 
überhaupt nicht mehr als 1000 bis 1200 Taler Einkommen 
und andere 17575 überhaupt nicht mehr als 2000 Taler 
Einkommen haben, und wenn Sie das eingeschätzte 
Einkommen aller zur klassifizierten Einkommensteuer 
Herangezogenen zusammenaddieren und durch die An- 
zahl dieser Steuerpflichtigen dividieren, jeder derselben 
überhaupt nur durchschnittlich 2357 Taler Einkommen 
hat. — 

Zweitens aber : damit durchschnittlich jeder dieser 
44400 Bemittelten jährlich 2186 Taler zur indirekten 
Steuer beitrage — wie groß müßte da wohl die jähr- 
lich von ihm und seiner Familie konsumierte Summe 
sein, mit anderen Worten : wieviel müßte der Mann jähr- 
lich verzehren, damit von seinem gesamten Konsum für 
die bestehenden indirekten Steuern 2186 Taler abfallen? 

Die Beantwortung dieser Frage hängt natürlich davon 
ab, einen wie hohen Prozentsatz die Steuer von dem zu 
konsumierenden Einkommen beträgt. 

Die direkte Steuer darf, und zwar auf ihrer höchsten 
Stufe, nämlich bei der klassifizierten Einkommensteuer, 
gesetzlich nie mehr als 3 Prozent vom Einkommen be- 
tragen. 

Wollten Sie nun annehmen, daß die indirekten Steuern 
5 Prozent von der gesamten Jahresausgabe eines jeden 
jener 44400 Personen wegnehmen würden, so wäre das 
in dem hier unterstellten Falle schon eine übertrieben 
hohe Annahme. Denn wenn manche unserer indirekten 
Steuern auch einen weit höheren Prozentsatz des kon- 
sumierten Wertes betragen, so betragen andere wiederum 

375 



einen viel niedrigeren ; besonders aber die meisten Und 
gerade kostspieligsten Ausgaben der höheren Klassen sind, 
wie Ihnen schon die obigen Zitationen aus den National- 
ökonomen gesagt haben, überhaupt keiner indirekten Steuer 
unterworfen. Rechnet man also die besteuerten und die 
unbesteuerten Ausgaben der begüterten Klassen durchein- 
ander, so ist es schon eine ganz unzulässig hohe Annahme, 
daß 5 Prozent vom Wert ihrer Gesamtausgabe zu den 
indirekten Steuern flössen. Sie erinnern sich, daß Ihnen 
oben Sismondi sagte, daß nicht 10 Prozent der Aus- 
gaben des Reichen von der indirekten Steuer getroffen 
werden, und diese 10 Prozent, die von ihr getroffen wer- 
den, werden doch erst in einem Prozentsatz von ihr ge- 
troffen, der sich auf 50 Prozent belaufen müßte, damit 
er 5 Prozent von der Gesamtausgabe betrüge. 

Machen wir gleichwohl, um jenen Einwurf unmöglich 
zu machen, diese ganz übertriebene Annahme, daß die 
indirekten Steuern 5 Prozent, ja machen wir lieber die 
doppelt übertriebene Annahme, daß sie 10 
Prozent von der Gesamtausgabe der Begüterten in An- 
spruch nehmen. 

Damit durchschnittlich jede der 44400 Personen jähr- 
lich 2186 Taler zur indirekten Steuer beitrage, müßte, 
wenn dieser Steuerbeitrag 10 Prozent von der gesamten 
Ausgabe beträgt, der Steuerbeitrag, also die Summe von 
2186 Talern, mit der Zahl 10 multipliziert werden, um 
die gesamte durchschnittliche Ausgabe eines jeden dieser 
44400 zu finden; d. h. die gesamte jährliche Ausgabe 
eines jeden derselben müßte durchschnittlich 
2186 x 10 = 21 860 Taler betragen! So hoch würde sie 
sich aber nur belaufen müssen, wenn der Staat von den 
44400 Bemittelten jenen Gesamtsteuerbetrag von 
96 Millionen durch die indirekte Steuer erheben wollte. 

376 



Wenn der Staat aber nur die Hälfte der 96 Mil- 
lionen Taler, die er durch Steuern im Jahre 1855 über- 
haupt erhob, durch die indirekte Steuer von jenen 44400 
erheben wollte — und ich habe in meinem angeklagten 
Vortrage spezifiziert nachgewiesen, daß er die ganzen 
96 Millionen minus ca. 13 Millionen, daß er also sogar 
83 Millionen aus der indirekten Steuer erhob — wenn er 
aber nur die Hälfte der 96 Millionen, also nur 48 Mil- 
lionen durch die indirekte Steuer von jenen 44400 Be- 
mittelten erheben wollte, so würde der durchschnittliche 
Beitrag eines jeden derselben zur Steuer noch immer 
1043 Taler und seine jährliche Gesamtausgabe somit noch 
immer 10430 Taler betragen müssen. Und wenn er nur 
den 4. Teil jener 96 Millionen, also 24 Millionen statt 
83, von jenen 44400 Bemittelten durch die indirekte 
Steuer erheben wollte, so würde noch immer die jähr- 
liche durchschnittliche Gesamtausgabe eines jeden der- 
selben 5215 Taler betragen müssen. Und wenn er endlich 
nur den 10. Teil jener 96 Millionen, also 9600000 Ta- 
ler von den 44 400 Bemittelten durch die indirekte Steuer 
erheben wollte, so würde die jährliche Gesamtausgabe 
eines jeden derselben durchschnittlich immer noch 2186 
Taler betragen müssen! Statt dessen haben ja aber 14428 
von diesen 44400 überhaupt nur 1000 bis 1200 Taler 
Einkommen; andere 17575 davon nur zwischen 1200 
bis 2000 Taler Einkommen. Nur 3340 Personen im 
ganzen Staat haben, wie Sie sich aus denselben Listen 
bei Dieterici überzeugen können, überhaupt über 4000 
Taler Einkommen und das durchschnittliche Einkommen 
aller jener 44000 Personen beträgt, wie bereits ange- 
führt, nur 2357 Taler. — Einkommen ist aber auch 
noch lange nicht identisch mit jährlicher Ausgabe. 
Denn gerade die besseren Stände haben die Gewohnheit 

377 



des jährlichen Zuriicklegens und Ansammeins eines Teiles 
ihrer Revenuen ! 

Ich habe Ihnen diese Berechnung gemacht, meine Her- 
ren, um Ihnen zu zeigen, wie schlechthin unmöglich es 
ist, daß der Staat durch die indirekte Steuer die Be- 
mittelten treffen und auch nur den zehnten, ja den 
zwanzigsten Teil ihres Betrages von ihnen aufbringen 
kann. 

Ich habe Ihnen diese Berechnung gemacht, um Ihnen 
zu zeigen, in welchen wahrhaft abenteuerlichen Vorstel- 
lungen sich der Staatsanwalt bewegt, wenn er bona fide 
glaubt, die indirekten Steuern würden ganz oder zur Hälfte 
oder zum Dritteil oder auch nur zum zehnten Teil ihres 
Betrages, ja selbst nur zu 1 /oo desselben von den Be- 
güterten aufgebracht ! 

Ich habe Ihnen diese Berechnung gemacht, um Ihnen 
zu zeigen, woher und aus welcher Klasse das Geld 
kommt, mit welchem wir den Staat bilden und die Vor- 
teile der Zivilisation erlangen. 

Gerechtigkeit also für diese Klasse, meine Herren, 
und knebeln Sie nicht den Mund derjenigen, der ohnehin 
so Vereinsamten, die für sie das Wort ergreifen: 

Aber ich will Ihnen einen noch strikteren und kürzeren 
Beweis erbringen. 

Die direkten Steuern, welche nach einem Prozentsatz 
vom Einkommen erhoben werden, die direkten Einkom- 
mensteuern treffen doch jedenfalls die Reichen in einem 
unendlich stärkeren Grade, als die indirekten Steuern. 
Denn die direkten Steuern werden ja eben auf jeden nach 
Verhältnis seines Vermögens und Einkommens gelegt, 
während Sie über die indirekten Steuern von den National- 
ökonomen oben gehört haben, daß sie im allgemeinen, wie 
die Mildesten sagen, wie eine Kopfsteuer wirken, d. h. 

378 



jeden einzelnen mit dem gleichen Betrage treffen, oder 
wie die anderen sagten, jeden sogar mit einem um so 
stärkeren Betrage treffen, je ärmer er sei. 

Wie kann nun der Staatsanwalt die Behauptung wun- 
derbar finden, daß der Betrag der indirekten Steuern 
zu seinem bei weitem größten Teile, wie ich in 
meinem Vortrage sagte, von den ärmeren Klassen auf- 
gebracht wird, wenn dies sogar noch von dem Be- 
trage der direkten Steuern gilt?! 

Und daß dies selbst bei dem Betrage der direkten 
Steuern der Fall ist, und in einem wie hohen Grade, dafür 
brauchen Sie nur einen Blick auf die von der Regierung 
im Staatshaushalt und in jenen amtlichen Veröffentlichun- 
gen des statistischen Bureaus mitgeteilten Zahlen zu wer- 
fen, bloß diese Zahlen zu lesen und zu addieren, ohne jede 
eigene Berechnung, Veranschlagung usf. 

Die klassifizierte Einkommensteuer, die von allen, die 
über 1000 Taler Einkommen haben, im ganzen Staate 
erhoben wurde, betrug inkl. des Zuschlages von 622000 
Taler laut dem offiziellen Staatshaushaltsetat pro 1855 
die Summe von 2928000 Taler. Soviel zahlten also zur 
direkten Steuer alle, die über 1000 Taler Einkommen 
haben. 

Nun wird aber nach dem Gesetz vom l.Mai 1851 
auch von allen, die unter 1000 Taler Einkommen haben, 
und zwar nicht im ganzen Lande, sondern nur in den 
nicht mahl- und schlachtsteuerpflichtigen 
Ortschaften des Landes, eine direkte Einkommen- 
steuer, die sogenannte Klassensteuer erhoben. Und diese 
betrug laut demselben Staatshaushaltsetat 9 920 009 Taler. 

Also auch zu dem Ertrage der direkten Steuern 
trugen die unteren Klassen bloß aus den nicht mahl- und 
schlachtsteuerpflichtigen Ortschaften des Landes zwischen 

379 



3 und 4 mal so viel bei als sämtliche Wohlhabende des 
ganzen Landes! 

Aber das ist noch nichts, meine Herren ! Rücken wir 
den Zahlen der Klassensteuer noch etwas näher auf den 
Leib ! Sie werden eine beredte Sprache annehmen ! 

Die nähere Spezifikation dieser Klassensteuerzahlen 
finden Sie in den bereits angezogenen amtlichen Mittei- 
lungen des statistischen Bureaus von Geheimrat Dieterici, 
in demselben Artikel, Bd. VII, p. 195, auf Grund der 
amtlichen Steuerveranlagung pro 1853. 

Die Summe der gesamten Klassensteuer pro 1853 
betrug, ohne Zuschlag, 7941 915 V2 Taler, also ganz 
ebenso viel wie im Jahre 1855 ohne Zuschlag. 

Diese 7941915 Taler zerfallen nun in folgende drei 
Klassen : 

Die erste, unterste Klasse besteht aus 3 Stufen mit 

4 Steueransätzen, nach welchen die Haushaltung Klassen- 
steuer zahlt V2 bis 1 Taler, 2 Taler und 3 Taler. Der 
Geheimrat Dieterici veranschlagt in diesem Artikel, 
p. 175, die jährlichen Einnahmen dieser 3 Stufen von 
Steuerpflichtigen auf 100 bis 120 Taler, 120 bis 180 
Taler, 180 bis 250 Taler. 

Das sind also — und mit diesem Einkommen sind oft 
auch noch Familien zu unterhalten ■ — die ganz Armen, 
die Blutarmen der Gesellschaft. 

Nun wohl, und gerade diese unterste Wutarme Klasse 
liefert auch zur direkten Steuer von allen Klassen 
der Bevölkerung bei weitem den höchsten Beitrag, 
denn sie zahlt, wie Sie in der Tabelle bei Dieterici sehen, 

38911 17 Va Taler Klassensteuer, 

während alle zur klassifizierten Einkommensteuer Heran- 
gezogenen, also alle, die über 1000 Taler Einkommen 

380 



haben, zusammen nur 2306000 Taler ohne Zuschlag 
klassifizierte Einkommensteuer zahlen. 

Jene allerunterste, blutarme Klasse zahlt aber ebenso 
bei weitem mehr als jede der beiden anderen Klassen der 
Klassensteuer an Steuer bezahlt, ja sie zahlt beinahe so 
viel als die beiden anderen Klassen der Klassensteuer zu- 
sammengenommen. Denn während sie 3891117 Taler 
zahlt, zahlt die zweite Hauptklasse nur 2 625 294 Taler 
und die dritte nur 1 425 504 Taler, also beide zusammen 
nur ca. 4 Millionen Taler und somit ungefähr ebenso viel, 
wie die unterste Klasse allein. 

Aber ferner ! Gehen wir zur zweiten Hauptklasse der 
Klassensteuer über. Sie umfaßt 5 Stufen, welche je 4, 
5, 6, 8 und 10 Taler Klassensteuer zahlen und welche 
Geheimrat Dieterici (p. 175) auf ein Einkommen von 
jährlich 250 bis 300 Taler, 300 bis 320 Taler, 320 
bis 400 Taler und 400 bis 500 Taler schätzt. Hatten 
wir ohnehin mit den Blutarmen zu tun, so sind dies jetzt, 
da von dieser Jahres einnähme häufig eine ganze Familie 
erhalten werden muß, immer noch die sehr Armen und 
Armen. Diese zweite Hauptklasse, innerhalb welcher die 
unterste der fünf Stufen wieder den größten Beitrag zur 
Steuersumme, nämlich 747 780 Taler zahlt — diese zweite 
Hauptklasse der sehr Armen und Armen trägt 2625294 
Taler zur Klassensteuer bei. 

Kommt jetzt die dritte Hauptklasse der Steuer, aus 
vier Stufen bestehend, welche durch die Zirkularverfügung 
des Königl. Finanzministerii selbst vom 8. Mai 1851 in 
bezug auf ihr Einkommen festgestellt sind. Zur untersten 
Stufe sollen nämlich mit jährlich 12 Talern eingeschätzt 
werden alle, die ein Einkommen von 500 — 650 Taler 
haben; zur zweiten Stufe mit 16 Taler alle, die 650 bis 
800 Taler, sur dritten mit 20 TaJer alle, die 800 bis 

3S1 



900 Taler, und zur vierten mit 24 Taler alle, die 900 
bis 1000 Taler Einkommen haben. ; 

Soviel werden Sie mir nun jedenfalls bereitwillig zu- 
geben, daß die unterste Stufe dieser letzten Hauptklasse, 
daß also diejenigen, die eine jährliche Einnahme von 
500 Talern bis 650 Talern zum Unterhalt ihrer und ihrer 
Familie haben, doch noch durchaus und lange nicht zur 
Bourgeoisie gehören, daß sie vielmehr zu jenem 
Kleinbürger-, Bauern- und Arbeiterstand gehören, von 
dem ich in meinem Vortrage gesprochen habe. Diese 
unterste Stufe zahlt wieder 534984 Taler zur Klassen- 
steuer. Die zwischen 650 und 800 Taler Einkommen 
zahlt 366832 Taler, die zwischen 800 und 900 Taler 
zahlt 264080 Taler und endlich die zwischen 900 und 
1000 Taler zahlt 259608 Taler zur Klassensteuer. 

Seien wir nun sehr freigebig! Betrachten wir alle 
solche, die mit ihrer Familie eine Einnahme von über 
650 Taler haben, als nicht mehr zu den unbemittelten 
und ärmeren Klassen der Nation gehörend, was doch 
gewiß durchaus unwahr ist, und stellen wir nun hiernach 
eine einfache Addition an. Diese gestaltet sich hiernach 
also : f 



Hauptklasse. 


Zahl der 

Steuer^ 

Pflichtigen. 


Prozentsatz 
von der ganzen 

Zahl der 
Klassensteuer- 
pflichtigen. 


Jährlicher 
Steuerbetrag. 

Taler 


Prozentsatz 

von dem ganzen 

Klassensteuer« 

ertrag. 


I. 

IL 

III. Hauptklasse 
unterster Stufe 


4521989 
464323 

44582 


89,06 
9,14 

0,88 


3891 117V a 

2625294 

534984 


48,99 
33,06 

6,74 


Summa 


5 030894 1 ) 


99,08 


7051395 l j 2 


88,79 



*) Es sind hierbei nach den gesetzlichen Vorschriften für 
die Klassensteuer bekanntlich ebensowohl Einzelsteuernde als 
Familien inbegriffen. 



382 



Dagegen gestalten sich die letzten drei Stufen der 
dritten Hauptklasse, die wir einmal als bereits zu den 
wohlhabenden Klassen der Nation gehörig ( !) gelten 
lassen wollen, in folgenden Zahlen : 



Stufe der sämr* I Zahl der 
liehen 12 Klassen- ■ Steuer^ 
Steuersrufen. Pflichtigen. 


Prozentsatz j Prozentsatz 
von der ganzen £J™*^ j von dem ganzen 
"in aer & Klassen steuere 
Klassensteuer^ ertrae 
Pflichtigen. Taler & ' 


10. 

11. 

12. 


22927 
13204 
10817 


0,45 
0,26 
0,21 


366832 4,62 
264080 3,32 
259608 3,27 


Summa 


4694S 


0,92 


890520 11,21 



Rechnen wir zu diesen .... 890 520 Talern, 
welche diese letzten 3 Stufen der 
Klassensteuer zahlen, noch den Be- 
trag der klassifizierten Einkommen- 
steuer pro 1855 (ohne die 622000 
Taler Zuschlag, da der Zuschlag 
auch bei der Klassensteuer nicht be- 
rechnet worden ist) 2 306 000 

so zahlen also sämtliche nur irgend- 
wie bemittelten Klassen zur direk- 
ten Steuer 3196520 Taler, 

während alle ganz unbemittelten 

Klassen 7051395 Taler, 

also weit mehr als das Doppelte, ja fast 70 Pro- 
zent zur direkten Steuer beitragen. — Wenn dies 
aber sogar bei der direkten Steuer der Fall ist, wie 
in aller Welt kann es dann der Staatsanwalt „wunder- 
bar" finden, wenn ich in meinem Vortrage (p.27) 1 ) von 
der indirekten Steuer wörtlich sage, daß ihr Betrag 



x ) Seite 181 unserer Ausgabe. 



383 



„seinem bei weitem größten Teile nach von Jen Unbe- 
mittelten, von den ärmeren Klassen der Nation gezahlt 
wird" ? 

Wenn schon zum Ertrage der direkten Steuer, die 
doch nach Vermögen und Einkommen aufgelegt wird, 
die ganz Unbemittelten fast an 70 Prozent beitragen, 
nun, wie unendlich größer muß dann nicht dieses 
Verhältnis bei der indirekten Steuer sein, die sich 
nach dem Verbrauch, und somit nach der Kopfzahl 
richtet ? Was diese Zahl betrifft, so haben wir oben 
gesehen, daß es im ganzen 44407 Personen in Preußen 
gibt, die über 1000 Taler Einnahmen haben und daher 
etwa als wohlhabend zu bezeichnen wären. Rechnen wir 
aber jetzt noch die letzten drei Stufen der dritten Klassen- 
steuerklasse, rechnen wir alle, die über 650 Taler Ein- 
kommen haben, dazu, obgleich diese doch gewiß nicht 
als wohlhabend gelten können, so gäbe dies also 44407 

+ 46908 

Summa 91315 
nicht unbemittelte Steuerpflichtige im Staat. Allein jene 
46908 Steuerpflichtigen, welche zwischen 650 und 1000 
Taler Einkommen haben, beziehen sich nur auf die klas- 
sensteuerpflichtige Bevölkerung des Staates. Und 
wenn diese auch beinahe 7 /s der Gesamtbevölkerung be- 
trägt, so gibt es doch auch noch mahl- und schlachtsteuer- 
pflichtige Ortschaften, die nicht Klassensteuer zahlen. 
Wir müssen diese also gleichfalls in Rechnung ziehen. 
Die Bevölkerung der mahl- und schlachtsteuerpflichtigen 
Ortschaften in Preußen betrug im Jahre 1858 nach dem 
XIII. Band der amtlichen statistischen Mitteilungen von 
Geheimrat Dieterici (p. 182) 2284745 Seelen, die Ge- 
samtbevölkerung damals nach amtlicher Zählung 1 7 739 913 
Seelen, die klassensteuerpflichtige Bevölkerung also 

384 



15445 168 Seelen. Nehmen wir nun an, wie wir bei einer 
Durchschnittsberechnung müssen, daß auf die 2284745 
der mahl- und schlachtsteuerpflichtigen Bevölkerung im 
Verhältnis ebenso viel Leute mit über 650 Taler jähr- 
licher Einnahme kommen wie auf die klassensteuerpflich- 
tigen Ortschaften, so ergeben sich weitere 6954 Leute 
mit über 650 Taler Einkommen in den mahl- und schlacht- 
steuerpflichtigen Ortschaften. 

Diese 6954 

hinzu addiert zu den obigen . . .91315 
ergibt sich eine Gesamtsumme von 98269 
Leuten mit über 650 Taler Einkommen in dem ganzen 
preußischen Staate. Nehmen Sie an, daß jeder derselben 
eine Familie von 5 Personen darstellt, wie man zu rechnen 
pflegt, wenn von der gesamten Bevölkerung die Rede 
ist, wie man aber durchaus nicht rechnen darf, wenn es 
sich bloß um die höheren Stände handelt, in denen die 
durchschnittliche Kinderzahl in den Familien weit geringer 
ist als im unteren Volk. 

Rechnen wir aber immerhin so, — so übertrieben dies 
auch ist — so repräsentieren jene 98269 Steuerpflich- 
tige eine Zahl von 49 1 345 Seelen, also immer noch eine 
solche Zahl, wie man sie zu vernachlässigen pflegt, wenn 
man in runden Zahlen die Bevölkerungsstärke großer Na- 
tionen angibt, ja eine kleinere Zahl, als ich sie vernach- 
lässige, wenn ich von 17 Millionen Einwohnern spreche, 
denn die Bevölkerung in Preußen betrug schon 1858, 
wie Sie eben gehört haben, über 17739000 Einwohner! 

Der ganze Rest der 17 Millionen gehört den ganz 
unbemittelten Klassen an ! 

Und diese winzige Handvoll Menschen, die nur sich 
sieht, nur von sich hört und alles mit ihrem eigenen Ge- 

25 Lassalle. Ges. Sckriften, Band U. 385 



rausch erfüllt, treibt dies so weit, daß sie sich sogar 
noch einredet, sie sei es, welche die indirekte Steuer 
bezahle ! ! 

Sie sehen also, daß der Staatsanwalt nur die para- 
diesischste Unschuld in allen Elementen der Staatswis- 
senschaften an den Tag gelegt hat, indem er mir wider- 
sprach, mich der Unwahrheit und des Sophismas be- 
schuldigte, und aus der ganzen Fülle seines guten Her- 
zens ausrief: das arme Volk ist faktisch nicht in der 
Lage, solche Beiträge zur indirekten Steuer zu zahlen ! 

Ehre seinem guten Herzen, meine Herren ! 

Jene Unschuld des Kopfes aber wäre einem Juristen 
in solchen Dingen weniger zu verübeln. Nur muß er 
dann nicht Leute, welche besser Bescheid wissen, der 
Unwahrheit beschuldigen und ihre Bestrafung verlangen, 
weil e r keine Ahnung von den reellen Zuständen hat ! 

Trauriger aber ist, daß auch die höheren Gewerbe- 
treibenden, welche vorzugsweise „praktische Männer" zu 
sein sich einbilden, ganz denselben Irrtum mit dem Staats- 
anwalt teilen. Verwunderlich ist es nicht, denn ich habe 
es Ihnen bereits gesagt : um wirklich in den Zuständen 
der Bevölkerung Bescheid zu wissen, dazu dient kein 
sich Umschauen im praktischen Leben, sondern dazu führt 
nur ein Weg: der Weg durch die traurige und aride 
Wissenschaft der Zahlen. So kommt es denn, daß auch 
die höheren Gewerbetreibenden, daß die besitzenden Klas- 
sen überhaupt, ganz erfüllt von dem eigenen Geräusch, 
das sie ohne Unterlaß von sich selber machen, in voll- 
ständiger Übereinstimmung mit dem Staatsanwalt an- 
nehmen : sie, wahrhaftig sie, die besitzenden Klassen seien 
es, welche die indirekte Steuer bezahlen! 

Ein Kommerzienrat, welcher infolge meines Prozesses 
von meinem Vortrag und meiner Behauptung hörte, daß 

3sa 



die ärmeren Klassen den bei weitem größten Teil der 
indirekten Steuern bezahlen, ein Kommerzienrat, welcher 
ein schönes Vermögen, ein schönes Haus und eine schöne 
Frau hat und infolge alles dessen zu den höchlich Zu- 
friedenen gehört, rief aus: „Was, das will uns Lassalle 
einreden ? Wer trinkt die Schokolade bei Stehely ? 

Es ist wahr, meine Herren. Der Kommerzienrat und 
seine Standesgenossen trinken die Schokolade bei Stehely. 

Verweilen wir also einen Moment bei der Schokolade. 

Nach Humboldt und Bonplands großem Werke „Reise 
in die Äquinoktialgegenden" T. III. p. 206 betrug damals 
— 1818 — die Einfuhr der Kakaobohnen für ganz 
Europa 23 Millionen Pfund in einem Werte von 7 360 000 
Taler. — Davon kommt der bei weitem größte Teil auf 
Spanien und Italien, wo die Schokolade allgemein übliches 
Getränk ist. In den deutschen Zollverein wurden im 
Jahre 1847 1143500 Pfund Kakaobohnen eingeführt. 

In Preußen allein wurden, wie Dr. Mitscherlich in 
seiner Monographie „Der Kakao und die Schokolade" 
p.43 mitteilt, im Jahre 1821 an 500000 Pfund einge- 
führt. Der Einfuhrzoll beträgt 6V2 Taler per Zentner. 
Das gibt also 35500 Taler Steuer für die Gesamt- 
einfuhr an Schokolade ! 

Sie sehen, meine Herren, wenn es ein Verdienst um 
den pro 1855 108 Millionen betragenden Staatshaus- 
haltsetat sein soll, daß der Kommerzienrat mit seinen 
Standesgenossen allein alle Schokolade bei Stehely trinkt, 
so ist es jedenfalls ein mit unbewaffneten Augen nicht 
wahrnehmbares Verdienst. 

Betrachten wir einige andere Gegenstände, welche zum 
ausschließlichen Konsum der höheren Klassen gehören. 

Austern und Seefische brachten im ganzen Zoll- 
verein — nicht in Preußen, sondern im ganzen Zoll- 

»• 387 



verein, meine Herren — wie Geheimrat Dieterici in 
den Mitteilungen des Statistischen Bureaus Bd. III. p. 110 
publiziert, den Zollertrag von 1 3 000 T a 1 e r n ein ! 

Aber betrachten wir den gleichsam offiziellen Haupt- 
luxuskonsumtionsartikel der wohlhabenden Klassen, den 
Champagner ! 

Der Zollverein führt keine besonderen Listen über die 
Einfuhr von Champagner. Nur das Hauptsteueramt in 
Berlin zeichnet die in Berlin eingehenden Flaschen Cham- 
pagner besonders auf. Nun ist zu berücksichtigen, daß 
nach Berlin nicht bloß der Champagner eingeführt wird, 
der hier getrunken wird, sondern daß über Berlin auch 
fast die ganze Provinz und endlich auch Schlesien den 
größten Teil seines Champagners bezieht. Berücksichtigen 
Sie nun, daß Berlin die Haupt- und Residenzstadt des 
Landes ist, eine Stadt von 550000 Einwohnern. Was 
wird hier nicht Champagner getrunken ! Bei Hofe und 
bei den Ministern und bei den fremden Gesandten und 
von der ganzen Aristokratie, und von unseren Dandys bei 
Evest und Gerold und Mäder und in den anderen Re- 
staurationen und auf allen Bällen und Festen und Hoch- 
zeiten ! Und wahrhaftig, es wird kaum eine Gesellschaft, 
kaum ein Diner selbst in den Mittelklassen gegeben, wo 
nicht ehren- und schandenhalber diesem gleichsam zere- 
moniell und obligatorisch gewordenen Luxus des Cham- 
pagners gehuldigt wird. 

Was muß also nicht der Champagner hier in Strömen 
fließen! 

Und trotz alledem, und trotzdem auch noch die Provinz 
und Schlesien ihren Champagner meist über Berlin be- 
ziehen, sind im ganzen Jahre 1855 hier eingeführt worden 
— wieviel meinen Sie wohl? Nun, 148900 Flaschen, 

388 



wie Geheimrat Dieterici aus den Listen des Hauptsteuer- 
amtes in den statistischen Mitteilungen Bd. X. p. 134 
bezeugt ! Die Flasche Champagner zahlt zirka 7 V2 Sgr. 
Steuer, und das gäbe also 37220 Taler Steuer. 

Sie sehen, meine Herren, daß wir aus den homöo- 
pathischen Dosen nicht herauskommen. 

Aber nehmen wir, um endlich eine beträchtliche Zahl 
zu gewinnen, und da die Champagnereinfuhr für das ganze 
Land nicht vorhegt, nehmen wir den stärksten Artikel 
des ausschließlichen Konsums der besitzenden Klassen. 
Es ist das in Preußen der fremde Wein aller Art, den 
Champagner inbegriffen. Zugleich wird von diesem Ar- 
tikel eine so starke Eingangssteuer erhoben, daß der Sta- 
tistiker Hübner in dem Jahrbuch für Volkswirtschaft und 
Statistik, Jahrgang 1852, p. 120, sie im Durchschnitt auf 
56 Prozent des Verbrauchswertes schätzt. 

Der Staatshaushaltsetat pro 1855 und seine Anlagen 
geben die Zolleinnahme für Wein nicht besonders an, 
sondern dieser Artikel ist daselbst in der allgemeinen 
Rubrik Ein-, Aus- und Durchgangsabgaben einbegriffen. 

Es ist inzwischen leicht, die betreffenden speziellen 
Zahlen anderweitig her zu ergänzen. 

In dem vierten Jahrgang des soeben erwähnten sta- 
tistischen Jahrbuchs von Hübner, 1856, p. 78 — 81 sind 
Tabellen über die Einfuhr des Zollvereins pro 1854 
mitgeteilt. Sie ersehen daraus (p. 80), daß im Jahre 1854 
im Zollverein eingeführt wurden : 

43 086 Zentner Wein in Flaschen mit 

einem Zollertrag von . . . 344688 Taler. 
191 236 Zentner Wein in Fässern mit 

einem Zollertrag von ... 1 147578 ,, 
also mit einem Gesamtzollertrag von 1 492 266 Taler. 

389 



Das ist zunächst wieder die auf den ganzen Zoll- 
verein, nicht auf Preußen kommende Summe. 

Sie finden indessen in demselben statistischen Jahr- 
buch, p. 87, in Dezimalen berechnet, welches bei den 
verschiedenen Artikeln der Steuerertrag auf den Kopf 
der Bevölkerung des gesamten Zollvereins gewesen ist. 
Er betrug hiernach beim Wein in jenem Jahre (1854) 
1,3 Sgr. per Kopf. 

Berechnen wir nun für den vorliegenden Zweck die 
preußische Bevölkerung auf 17 Millionen, so gibt das 
ä 1,3 Sgr. Steuerertrag per Kopf 733333 Taler Steuer- 
ertrag von fremdem Wein auf ganz Preußen. 

Hierzu könnte man noch verlangen die Steuern vom 
inländischen Weinbau in Preußen gerechnet zu sehen. 
Diese beziehen sich hauptsächlich auf die Moselgegenden, 
und der Moselwein wird keineswegs ausschließlich von 
den besitzenden Klassen verbraucht. Die niederen Sorten 
des Moselweins werden vielmehr an der Mosel und in 
der Rheinprovinz überhaupt auch vom Kleinbürger und 
Bauern in bedeutenden Quantitäten konsumiert. In- 
zwischen, lassen wir das unberücksichtigt und rechnen 
wir ihren ganzen Konsum den besitzenden Klassen zu 
gut. Die Steuer vom inländischen Weinbau beträgt, wie 
wieder der Staatshaushaltsetat von 1855 selbst angibt, 
73421 Taler. Fremder und inländischer Wein — • der 
Artikel, welcher der bei weitem stärkste Artikel des aus- 
schließlichen Konsums der Besitzenden ist — geben so- 
mit einen Steuerertrag von 806754 Taler ab. 

Sie sehen, wir rücken immer nicht von der Stelle. 

Der Staatsanwalt hat mit besonderer Betonung der 
Seide Erwähnung getan, welche die besitzenden Klassen 
angeblich allein konsumieren. 

390 



Es ist das nicht richtig. Manche Köchin, z. B. die 
meinige, trägt, wenn sie Sonntags ausgeht, ein seidenes 
Kleid. Seidene Bänder und Halstücher endlich sind in 
sehr ausgebreiteter Weise in den unteren Volksklassen, 
zumal bei ihren Weibern zu finden. Für Weib und Toch- 
ter des Kleinbürgerstandes endlich sind sie bei Spazier- 
gängen und festlichen Gelegenheiten bereits eine soziale 
Notwendigkeit. 

Inzwischen sehen wir dem Staatsanwalt zulieb von alle- 
dem ab und lassen wir auch die Seide ausschließlich den 
besitzenden Klassen zugute kommen. 

Aus den, in dem schon vorhin angeführten statistischen 
Jahrbuch von Hübner mitgeteilten Tabellen, Jahrg. IV. 
p. 81, ersehen Sie, daß pro 1854 in den Zollverein ein- 
geführt wurden : 

Rohe Seide 17 896 Zentner mit einem 

Zollertrag von 8948 Taler. 

Seidene Waren 3913 Zentner mit einem 

Zollertrag von 430430 „ 

also mit einem Gesamtzollertrag von 439378 Taler. 

Und dies ist wieder der Zollertrag für den gesamten 
Zollverein. 

Berechnen wir nun, um Sie nicht mit mühsameren Be- 
rechnungen zu plagen, den Anteil der preußischen Be- 
völkerung hieran mit drei Fünfteln, was für unseren Zweck 
hinreichend und reichlich gerechnet ist, so ergeben 
sich als von den besitzenden Klassen gezahlt Taler 
236 625. 

Addieren wir nun einmal alle die vier Gegenstände 
des ausschließlichen Konsums der besitzenden Klassen, 
die wir bisher betrachtet haben : 

391 



1. die Schokolade des Kommerzien- 

rats mit einem Steuerertrag von 32500 Taler. 

2. die Seide des Staatsanwalts, ob- 
wohl die Seide durchaus nicht 
bloß von den besitzenden Klassen 
gebraucht wird, mit einem dito 

von 236625 „ 

3. den Wein inkl. des Champagners 
und des inländischen Weines, ob- 
wohl letzterer auch nicht bloß von 
den besitzenden Klassen getrunken 

wird 806754 „ 

4. die Austern und Seefische im 
ganzen Zollverein, die ich den 
besitzenden Klassen in Preußen 

allein verehren will 13000 



so gibt das einen Gesamtbeitrag zur in- 
direkten Steuer von 1 088 879 Taler. 

Sie sehen also, meine Herren, wir rücken und rücken 
nicht vom Fleck ! Wir haben durch diese vereinigten vier 
Ausgaben des ausschließlichen Konsums der Reicheren 
eine Summe erzielt, die, um von allen Staatszwecken 
ganz abzusehen, noch nicht hinreicht, auch nur die 
Steuerdiener und sonstigen Steuerbeamten 
selbst nur zur Hälfte zu bezahlen. Denn die Be- 
soldungen der Beamten bei den Zoll- und Steuerämtern 
betragen allein, wie Sie aus dem ersten Band, Anlagen 
zum Staatshaushaltsetat p. 93 ersehen, die Summe von 
2526190 Taler. 

Und diese Klasse bildet sich ein, die Steuer zu be- 
zahlen ! 

Rufen wir dagegen das arme Volk auf ! Werfen wir 

392 



einen einzigen Artikel seines Konsums — noch nicht 
den stärksten — auf den Tisch ! 

Die Branntweinsteuer und Übergangsabgabe von 
Branntwein betrug nach dem Staatshaushaltsetat von 1855 
nicht weniger als 5800000 Taler, und rechnen wir die 
Übergangssteuer ab, so bleiben, wie Geheimrat Dieterici 
Bd. III. p. 110 konstatiert, allein für den im Inland kon- 
sumierten Branntwein 5 Millionen Taler übrig. 

Was tragen Sie zu dieser Steuer bei, meine Herren ? 
Was konsumieren Sie jährlich an Branntwein ? 

Nichts ? — Ich auch nichts ! 

An diesen Beispielen, meine Herren, hergenommen von 
Artikeln, welche durch ihre Natur zum ausschließenden 
Konsum der besitzenden und zum ausschließenden Kon- 
sum der nichtbesitzenden Klassen 1 ) gehören, an diesem 
Ertragsverhältnis des Branntweins zur Schokolade oder 
zum Wein oder zur Seide haben Sie zugleich im allge- 
meinen den besten Maßstab, um abzuschätzen, wieviel 
auch bei jenen Artikeln, die zum gemeinschaftlichen 
Konsum der nichtbesitzenden Klassen und der besitzenden 
gehören, von jeder von beiden Klassen zum Ertrage der 
indirekten Steuer beigetragen wird. 

Inzwischen werden wir uns mit diesem allgemeinen 
Gesichtspunkte nicht zu begnügen brauchen. 

Einen der stärksten Einnahmeposten des Budgets bildet 



*) Selbstverständlich ist das nicht buchstäblich zu nehmen. 
Der Branntweinkonsum der besitzenden Klassen in Preußen 
ist, namentlich in den nordöstlichen Provinzen, ein relativ ganz 
erheblicher. Aber bei der geringen Kopfzahl dieser Klassen im 
Verhältnis zur Gesamtbevölkerung fällt er, trotz der bedeuten- 
den Leistungen der pommerschen, preußischen usw. Junker im 
Schnapsvertilgen, gegenüber dem Gesamtkonsum an Branntwein 
kaum ins Gewicht. D. H. 

393 



die Grundsteuer, die im Staatshaushaltsetat von 1855 
mit 10084182 Taler angeführt ist. 

Das Budget führt dieselbe zwar unter den direkten 
Steuern auf. Aber ich habe bereits in meinem Vortrage 
erläutert und werde es später noch näher belegen, daß 
unsere Grundsteuer eine Getreidesteuer ist, d. h. 
daß sie auf den Getreidepreis und resp. bei Häusern auf 
die Miete übergewälzt, also von den Konsumenten be- 
zahlt wird und folglich eine indirekte Steuer ist. 

Was tragen nun wohl die Nichtbesitzenden und was 
die Besitzenden zu jener Getreidesteuer von 10084182 
Talern bei ? 

Die mildesten der Nationalökonomen, Prof. Rau 
u. a., haben Ihnen oben gesagt, daß eine Getreidesteuer 
wie eine Kopfsteuer wirkt. In der Tat aber trifft sie 
die ärmere Klasse in einem noch viel stärkeren Grade. 
Denn je reicher einer ist, desto weniger sättigt er sich vom 
Getreide allein. Ich habe einen starken Jahresverbrauch. 
Aber an Getreide konsumiere ich persönlich täglich nicht 
9 Pfennige, eben weil ich eine Masse anderer Speisen 
esse. — 

Indes, bleiben wir immerhin bei der, obwohl durch- 
aus nicht richtigen Annahme, daß sich die Getreidesteuer 
als Kopfsteuer verteile. 

Wir haben oben bei der Betrachtung der offiziellen 
Einkommensteuerliste gesehen, daß im ganzen in Preußen 
44407 Steuerpflichtige existieren, die über 1000 Taler 
Einkommen haben. Rechnen wir nun, daß jeder derselben 
eine Familie, und zwar eine Familie von fünf Personen 
repräsentiert, eine Annahme, die, ich wiederhole es, hier, 
wo es sich von den höheren Ständen handelt, sehr über- 
trieben ist, so gibt das 222035 Seelen in Preußen, die 
den wohlhabenden Ständen angehören. 

394 



Wenn also die Getreidesteuer als Kopfsteuer sich ver- 
teilt, so kommen von den 10080000 Talern der Grund- 
steuer auf die Seelen der besitzenden Klasse ein Beitrag 
von 126450 Taler und auf die nichtbesitzende Klasse 
9 Millionen 953550 Taler! 

Oder fassen wir alle, die über 650 Taler Einnahme 
haben, als zu der besitzenden Klasse gehörig auf. Wir 
haben oben ihre Zahl gefunden. Sie beträgt inklusive 
derjenigen, welche über 1000 Taler Einkommen haben 
und inklusive der Bevölkerung der mahl- und schlacht- 
steuerpflichtigen Ortschaften, wie ich nachgewiesen habe, 
98269 Personen, und wenn wir wieder jede derselben 
als eine Familie von fünf Personen vertretend auffassen, 
so ergibt sich eine Zahl von 49 1 345 Seelen, also das 
Verhältnis 17700000 : 10080000 = 491 345 : x oder 
279200 Taler, als Beitrag aller nicht gänzlich un- 
bemittelten Seelen zu dem Ertrage der Getreidesteuer von 
10080000 Taler, so daß für die gänzlich Unbemittel- 
ten ein Beitrag von ca. 9800000 Taler zu dem Ertrage 
der Getreidesteuer von 10080000 Taler fällt. 

Und jene Klasse bildet sich ein, daß sie es sei, welche 
die Steuer aufbringe ! 

Und immer dieselbe Erscheinung, auf welchen Artikel 
Sie auch die Augen richten ! 

Der Staatsanwalt hat vom Zucker gesprochen und die 
Steuer hierauf als eine solche bezeichnet, welche die ärme- 
ren Klassen nicht träfe. Es ist dies aber ein gewaltiger 
Irrtum, meine Herren ! Es ist wieder nur das gute Herz 
des Staatsanwalts, welches ihn verleitet, den arbeitenden 
Klassen sogar den Zucker entziehen zu wollen ! 

Ich habe Ihnen schon oben aus Adam Smith zitiert, 
daß Tabak, Zucker und Tee, an dessen Stelle bei uns 
Kaffee tritt, zu den täglichen und gewohnheitsmäßig all- 

395 



gemein üblichen Bedürfnissen der untersten Volksklassen 
gehören. Es ist dies auch gar nicht anders möglich, weil 
der Kaffee bei uns eins der unentbehrlichsten Bedürf- 
nisse der unteren Volksklassen ist und zu diesem sogar 
bei den Arbeitern in der Regel Zucker gebraucht wird 1 ). 
Sollte Adam Smith zum Beleg nicht ausreichen, so 
hören Sie den Geheimrat Dieterici. Er sagt in dem III. 
Bande der amtlichen statistischen Mitteilungen p. 110 
„Ein wichtigeres Bedenken aber noch gegen den Ge- 
danken, die indirekten Abgaben noch zu vermehren, ist, 
daß sie nur erheblich einbringen, wenn sie auf Gegen- 
stände gelegt werden, die allgemein verbraucht wer- 
den", und er fährt zum Beleg dessen p. 111 wörtlich 
fort: ,, Zucker, Kaffee, Tabak bringen mehr als die 
Hälfte aller Eingangssteuern. Es sind Verzehrungs- 
gegenstände auch der ärmeren Volksklassen. 
Wollte man die schon besteuerten Gegenstände allge- 
meiner Verzehrung im Abgabensatz erhöhen, so wäre zu 
besorgen, daß die Quanta der Verzehrung sich vermindern 
würden, jedenfalls träfe man die ärmere Klasse 
vorzugsweise. Wollte man neue Objekte auswählen, 
so müßten es wieder nur solche sein, die allgemein 
verbraucht würden, man träfe vorzugsweise wie- 
der den armen Mann. Es wird nicht möglich sein, 
ohne die unteren Schichten der Gesellschaft beson- 



- 1 ) Auch dieser Satz ist nicht buchstäblich zu nehmen. Er 
traf zu jener Zeit höchstens bei den besser gestellten städtischen 
Arbeitern Preußens zu. Der Zuckerverbrauch des Landarbeiters, 
der schlechter bezahlten Industriearbeiter usw. war dagegen ganz 
unbedeutend. So gering er jedoch pro Kopf dieser Bevölkerungs- 
schicht war, so war es auch hier „die Masse", die es brachte, 
d. h. die Masse der Individuen, welche diese Bevölkerungs- 
schicht bilden. D. H. 

396 



der s heranzuziehen, eine Erhöhung dieser Abgaben her- 
beizuführen, ja es ist zu wünschen, daß Herabsetzungen 
eintreten, um eben die Last des gemeinen Mannes 
zu erleichtern, die Bedürfnisse des Lebens ihm wohl- 
feiler zu schaffen." 

Der Geheimrat Dieterici, der frühere Chef unseres 
statistischen Bureaus, hat also, wie es scheint, ein weniger 
gutes Herz, aber er ist dafür ein besserer Sachkenner, 
und Sie sehen, daß, welchen Sachkenner Sie auch fragen, 
wenn er noch so hoch in Amt und Würden stände, Sie 
immer dieselbe Antwort erhalten. 

Und ebenso gewahren Sie überall, wo die Natur des 
Artikels einen näheren Einblick in seine Verteilung ge- 
stattet, denselben immensen Unterschied. 

Sie wissen, meine Herren, daß, wenn die besitzenden 
Klassen auch nicht bloß importierte Zigarren rauchen, 
d. h. solche, die in Amerika fabriziert sind, sie doch 
nur solche Zigarren rauchen, die entweder dort oder in 
Hamburg und Bremen fabriziert sind, welche beide nicht 
zum Zollverein gehören. Was wird nun nicht von früh 
bis abends an Zigarren verraucht, sollte man meinen ! 

Und dennoch ersehen Sie wieder aus den Tabellen 
in Hübners statistischem Jahrbuch, IV. Jahrgang, p.81, 
daß 1854 an sämtlichen Zollstätten des Zollvereins nicht 
mehr als 235720 Taler Zoll für, sei es nun aus der 
Havanna oder aus Hamburg und Bremen oder sonst woher 
eingeführte Zigarren entrichtet wurde. Hiervon kommen 
also auf Preußen wieder 52 /ioo> um den Satz festzu- 
halten, welchen der Geheimrat Dieterici in Bd. IX, p. 54 
der statistischen Mitteilungen der Berechnung des Kon- 
sumverhältnisses von Preußen zum Zollverein zugrunde 
legt, und somit 122574 Taler Zoll auf Preußen. 

Die nicht besitzenden Klassen dagegen konsumieren 

397 



die im Inland fabrizierten Zigarren und ebenso bis auf 
ein minimes Bruchteil allen Rauchtabak. 

An unbearbeitetem und Stengeltabak wurden aber, wie 
Sie aus denselben Tabellen ersehen, in jenem Jahre im 
Zollverein eingeführt 367462 Zentner, welche 

Steuer entrichteten 1 441 848 Taler. 

Dazu die Steuer für Rollentabak . . 109307 

Summa: 1551 155 Taler. 

Hiervon auf Preußen 52 /ioo oder 786 600 Taler Zoll- 
steuer, also nur ungefähr das Sechsfache der von der be- 
sitzenden Klasse gezahlten Zigarrensteuer. Und dies ist 
ohne Zweifel noch das bei weitem ungünstigste Ver- 
hältnis für die besitzende Klasse bei Gegenständen des 
allgemeinen Konsums, und auch nur dadurch ermöglicht, 
daß der Zentner fabriziert eingeführter Zigarren 20 Taler 
Zoll zahlt, der Zentner Rohtabak aber nur 1 1 Taler und 
der Zentner unbearbeiteten und Stengeltabaks nur 4 Taler, 
eine Differenzierung des Steuersatzes, welcher bei an- 
deren Artikeln des allgemeinen Konsums gar oder 
doch lange nicht in diesem Verhältnis durchzuführen ist. 

Zu diesen 786 000 Talern kommt aber noch eine Steuer 
vom inländischen Tabaksbau, welche der Staatshaushalts - 
etat mit 140000 Taler aufführt und welche gleichfalls 
ausschließlich von der nicht besitzenden Klasse getragen 
wird. 

Es verhält sich natürlich ganz ebenso und nur noch 
in einem weit stärkeren Umfange mit der Mahl- und 
Schlachtsteuer, der Braumalz- oder Biersteuer, der Lot- 
terie und allen Posten, welche einen irgend erheblichen 
Beitrag zu den Staatseinnahmen gewähren, und ich würde 
Posten für Posten des gesamten Staatshaushaltsetats mit 
Ihnen durchgehen, wenn ich nicht fühlte, eine billige Rück- 
sicht auf Ihre Zeit nehmen zu müssen. 

398 



Zudem ist der Beweis ein für allemal und für alle 
Posten geführt, indem ich Ihnen nachwies, daß es im 
ganzen Staate nur 44407 Steuerpflichtige — und also 
allerhöchstens 222000 Seelen gibt, die sich eines Ein- 
kommens von über 1000 Taler erfreuen, und diese ein- 
gerechnet nur 98269 Steuerpflichtige oder allerhöchstens 
500000 Seelen, die überhaupt ein Familieneinkommen 
von über 650 Talern besitzen, diese Handvoll Menschen 
aber unmöglich einen Konsum machen kann, der zu dem 
Steueraufschlag ein Erhebliches abwirft, wie Ihnen denn 
auch Geheimrat Dieterici soeben eingestanden hat, daß 
jede indirekte Steuer, sie habe welchen Namen sie wolle, 
um etwas irgendwie Nennenswertes einzubringen, gerade 
die arme Klasse treffen muß. 

Ich will daher nur noch einen der stärksten Steuer- 
posten einer näheren Betrachtung in bezug auf seine Ver- 
teilung unterwerfen, die Salzsteuer. 

Das Salzmonopol trägt dem Staate, wie sie aus dem 
Staatshaushaltsetat pro 1855 p. 33 ersehen, 8 302924 
Taler ein. Hierin sind auch die Erzeugungskosten des 
Salzes nicht inbegriffen. Diese führt der Staatshaushalts - 
etat vielmehr (p. 24) unter dem Titel „Einnahme von 
den Salinen" mit 1190583 Taler besonders auf. Schon 
in dieser Summe ist ein Fabrikationsgewinn inbegriffen, 
welcher den Staatskassen nicht als Einkommen aus der 
Salzsteuer, sondern als Gewinn am Sahnenbetrieb zu- 
fließt, wie der Wirkliche Geheimrat Hoffmann in seinen 
nachgelassenen Schriften, p. 512, bezeugt und wie auch 
der Staatshaushaltsetat selbst ergibt, indem er 1190583 
Taler Salineneinnahme und in den Anlagen Bd. I. p. 324 
nur 1121920 Taler Kosten der Salinenverwaltung auf- 
führt. Es ist also noch eine Differenz von 70000 Taler 
vorhanden, die eigentlich zu dem Ertrage des Salzmono- 

399 



pols hinzugerechnet werden müßte, und jedenfalls stellt 
letzteres eine reine Steuer dar. 

Wie verteilt sich also diese Steuer von 8302000 oder 
8372000 Taler unter die Klassen der Bevölkerung? 

Wir besitzen gerade beim Salz sehr genaues Material 
zur Beantwortung dieser Frage. 

Meine Herren, ich weiß, daß die Nachweisungen, zu 
denen ich jetzt übergehen muß, Ihnen Schmerz bereiten 
werden. Aber ich kann Ihnen diesen Schmerz nicht er- 
sparen. Es ist notwendig, daß Sie einen ungefähren Ein- 
blick in die Motive gewinnen, welche meinem Handeln 
zugrunde liegen und es bestimmen. 

Es sind wieder amtliche Ermittlungen, die ich Ihnen 
jetzt vorführen werde, und zwar ist es eines der inter- 
essantesten vom Staate publizierten Werke, von dem ich 
sprechen will. Im Juni 1848 fand es das Königl. Landes- 
ökonomiekollegium in Berlin an der Zeit und für seine 
recht eigentliche Aufgabe und Obliegenheit, die Lage 
der arbeitenden Klassen, so weit diese speziell dem Be- 
reich der Wirksamkeit des Königl. Landesökonomiekol- 
legii, also dem Landbau angehörten, näher zu untersuchen. 

Das Königl. Landesökonomiekollegium erließ daher 
ein Zirkular vom 22. Juni 1848 an sämtliche landwirt- 
schaftlichen Vereine, welches mit folgenden Worten be- 
ginnt : l 

„Die Frage wegen Verbesserung der materiellen Lage 
der arbeitenden Klasse ist an der Tagesordnung und 
nach der ganzen Richtung der Zeit eine höchst wichtige. 
Ihre angemessene Erledigung aber wird zunächst 
davon abhängen, daß sowohl die Zustände, welche man 
zu verbessern gedenkt, als auch die Bedürfnisse, die man 
zu befriedigen wünscht, vollständig und genau gekannt 
sind." Das Landesökonomiekollegium stellte nun zwei 

400 



Hauptfragen auf, die erste nach dem wahrscheinlichen 
Mittelsatz des auskömmlichen Unterhalts einer ländlichen 
Arbeiterfamilie von fünf Personen in den verschiedenen 
Regierungsbezirken des preußischen Staates. Die zweite 
Frage war die : inwiefern jede der folgenden drei Klassen, 
in welche das Königl. Landesökonomiekollegium die länd- 
liche Arbeiterbevölkerung einteilte, nämlich: 1. Dien st - 
leute oder Feldgesinde; 2. Häusler oder Ko- 
lonisten, auch Kossäten genannt; 3. Einlieger oder 
Heuerlinge, imstande sei, nach jenem durchschnitt- 
lichen Mittelsatz auskömmlich und nachhaltig zu existieren. 

185 Berichte der landwirtschaftlichen Vereine liefen 
infolge dessen bei dem königl. Landesökonomiekollegium 
ein und wurden von dem königl. Landesökonomierat und 
Generalsekretär des Landesökonomiekollegiums, Pro- 
fessor Alexander von Lengerke zu einem Werke ver- 
arbeitet, welches dem Ministerium für die landwirtschaft- 
lichen Angelegenheiten eingereicht und auf Befehl des 
Ministeriums veröffentlicht wurde unter dem Titel „Die 
Ländliche Arbeiterfrage, herausgegeben von Professor 
Dr. A. v. Lengerke", Berlin 1849. 

Nach der Publikation liefen weitere 56 Berichte ein, 
infolge deren es dem Professor v. Lengerke nötig er- 
schien, eine Umrechnung der Durchschnittssätze vorzu- 
nehmen. Er reichte diese Arbeit im Jahre 1852 dem 
königl. Landesökonomiekollegium ein, welches die Publi- 
kation dieser Umrechnung und Berichtigung in den amt- 
lichen Mitteilungen des vom Geheimrat Dieterici heraus- 
gegebenen statistischen Bureaus beschloß, wo sie im V. 
Bde. p. 270 — 387 erschienen sind. 

Die Mitteilungen, die ich Ihnen gemacht, waren nötig, 
um Sie das ganze Gewicht der nachfolgenden Angaben 
ermessen zu lassen. 

26 Laswlle. G«. ScnWften, Band II 401 



Aus demselben Grunde ist noch eine andere Bemer- 
kung erforderlich. Das ganze Werk wurde veranlaßt durch 
den offen eingestandenen Zweck, den damaligen Agita- 
tionen der Presse betreffs der Lage des Arbeiterstandes 
entgegenzutreten und sie möglichst zu widerlegen. Pro- 
fessor v. Lengerke erklärt dies ausdrücklich in der Ein- 
leitung : ,Je lauter — sagt er — sich die allgemeine 
Stimme und ihr Organ, die Presse, über den Gegenstand 
vernehmen ließ, desto mehr stellte sich ein großer Mangel 
tatsächlicher Kenntnis der betreffenden Verhältnisse und 
Zustände heraus. Die Waffen der Verhandelnden waren 
überwiegend Raisonnements und Phrasen ; statt Prinzipien 
und Motive sah man vielfach in die Diskussion Unge- 
höriges, Parteigeist und Leidenschaft hineingetragen ; so 
wurden allmählich Zweck und Ziel der Erörterung ver- 
rückt und als Früchte derselben wurden zu großem Teile 
haltungslose Ratschläge und vage Experimente an Stelle 
praktischer Maßregeln und sicherer Hilfe geboten. Darum 
erachtete es das Kollegium für das Erste und Nötigste, 
sich von den wirklichen Zuständen, auf welche die Auf- 
merksamkeit sich so entschieden gelenkt hatte, eine so 
umfassende und vollständige Kenntnis wie immer möglich 
zu verschaffen, um nicht in die Gefahr zu kommen, Schluß- 
folgen zu ziehen, welche nicht mit der Wirklichkeit und 
Wahrheit übereinstimmten und dadurch zu verleiten, die 
hochwichtige Sache in einer Weise anzugreifen, welche, 
statt besänftigend und wohltätig, beunruhigend und störend 
wirken könnte." 

Der Presse möglichst entgegenzutreten war also 
der Zweck, der dies Werk veranlaßte. Denn damals war 
unsere Presse, wenn es ihr auch in der Tat hin und 
wieder an der hinreichenden tatsächlichen Kenntnis ge- 
fehlt haben mag, noch in ihrer Jugend! Sie hatte noch 

402 



ein Herz für die Lage i 



d für die Leiden des Volkes ! 
Sie plädierte noch seine Sache! Sie war noch nicht an- 
gelangt bei der routinierten und greisenhaften Stumpf- 
sinnigkeit unserer heutigen Presse, welche nur für 
die Interessen der Besitzenden Sinn, Ohr und Stimme hat. 
Ihr sollte also entgegengetreten werden. Es ist von 
Gewicht, diesen Zweck hervorzuheben. Denn wenn ich 
auch keineswegs die Wahrheitsliebe jenes Werkes in 
Zweifel ziehen will, so werden Sie doch begreifen, daß 
ein Werk, ausdrücklich aus dem Zwecke hervorgegangen, 
wie Professor v. Lengerke sagt, zu besänftigen und zu 
beruhigen, eher geneigt ist, zu untertreiben als zu über- 
treiben, eher geneigt ist, nach der optimistischen als nach 
der pessimistischen Seite hin zu fehlen, oder mindestens 
die Tatsachen selbst, die es konstatiert, stilistisch so viel 
als möglich zu mildern. 

Und dennoch, von welchen Eingeständnissen wimmelt 
dieses Buch ! 

Der wahrscheinliche Mittelsatz des auskömmlichen Un- 
terhalts einer ausdrücklich auf fünf Personen angenom- 
menen ländlichen Arbeiterfamilie wird in jedem Regie- 
rungsbezirk aus dem daselbst in der Wirklichkeit ge- 
wohnheitsmäßig erforderlichen Auskommen der Bevöl- 
kerung ermittelt und beträgt hiernach (s. die tabellarische 
Aufstellung in den Nachträgen bei Dieterici V. p. 319) ! 
für den Reg. -Bezirk Königsberg 109 Tlr. 29 Sgr. 

Gumbinnen 

Danzig 

Marienwerder 

Posen 

Bromberg 

Potsdam 
usw. 



85 „ 


12 


94 „ 


18 


105 „ 


12 


76 ,, 


19 


80 „ 


— 


94 „ 


14 



26« 



403 



Im Durchschnitt im ganzen Staate 105 Taler 2 Sgr. 
9 P f . Das ist der gewohnheitsmäßig übliche Auskommens- 
Mittelsatz einer Familie von fünf Personen, also 21 Taler 
Jahreskonsum per Kopf. 

Und dies, meine Herren, ist immer nur erst noch der 
S o 1 1 - E t a t ! Dies Einkommen sollte jede Familie von 
fünf Personen haben, um nach dem Durchschnitt der 
üblichen Bedürfnisse existieren zu können, — dies Ein- 
kommen hat sie aber noch lange nicht, wie Sie gleich 
sehen werden. Denn nun wird erst die Frage aufgeworfen : 
ist dieses Auskommen bei jeder der vorgenannten drei 
Rubriken: Dienstleute, Häusler und Heuerlinge auch 
vorhanden? Unter Dienstleuten oder Feldgesinde wer- 
den, wie ich größerer Deutlichkeit halber bemerken will, 
solche Arbeiter verstanden, die, ohne selbst ein Grund- 
eigentum zu besitzen, in einem kontraktlichen Dienstver- 
hältnis zu einer Gutsherrschaft stehen und gegen gewisse 
Naturalemolumente 1 ) und einen fixierten Tagelohn aus- 
schließlich ihrer Herrschaft zur Verfügung sind. 

Unter Häuslern, Kolonisten oder Kossäten werden 
solche Personen verstanden, die zwar ein kleines Grund- 
eigentum besitzen, Haus, Garten, etwas Ackerland usw., 
von dem Ertrage allein aber sich nicht ernähren können und 
deshalb noch Arbeit für Geld suchen müssen. 

Unter Einliegern und Heuerlingen endlich solche Per- 
sonen, die weder in einem festen Dienstverhältnis stehen, 
noch auch ein eigenes Grundstück besitzen, sondern in 
den Dörfern oder Kolonien zur Miete wohnen und sich 
ganz durch Arbeit, welche sie suchen müssen, zu er- 
nähren haben. 

In dem zusammenfassenden Resümee wird nun von Pro- 
fessor v. Lengerke die Antwort dahin gegeben, daß nur 

i) Einkünfte. D. H. 

404 



die erste Kategorie, die kein Eigentum besitzenden 
Dienstleute, im allgemeinen jenes Auskommen besitzen, 
keineswegs aber die zweite und dritte Kategorie, die Häus- 
ler und die Heuerlinge. 

Professor v. Lengerke sagt in dem vorangestellten 
Resümee p. 14 wörtlich: „Nach allem Obigen sind die 
Dienstleute in der preußischen Monarchie durchweg im- 
stande, für ihre Bedürfnisse durch ihren Verdienst aus- 
kömmlich, wenn auch nicht überall nachhaltig 
zu sorgen." 

„Wenden wir uns — fährt er fort — jetzt zu der 
Klasse der sogenannten Häusler (Kolonisten), so geht 
aus unseren Zusammenstellungen hervor, daß die Lage 
derselben im großen ganzen weniger günstig 
als die der Dienstleute, ja daß solche sogar 
in manchen Gegenden und vielen Fällen kei- 
neswegs besser als die der Einlieger oder 
Heuerlinge ist." 

Und welches diese Lage ist, das sagt Professor 
v. Lengerke zu dieser Klasse übergehend, p. 17: „All- 
gemeiner und entschiedener tritt die Mißlichkeit der Lage 
des ländlichen Arbeiters jedenfalls bei dem Einlieger und 
Heuerling hervor — seine Existenz ist weit über- 
wiegend eine dürftige und haltungslose." 

Haltungslos und dürftig, meine Herren, immer, wie 
Sie nicht genug festhalten können, bemessen mit dem 
Maßstab eines in der einmal vorhandenen Misere üblichen 
Auskommensatzes von 105 Taler auf fünf Köpfe, bei 
dessen Vorhandensein eine günstige und gesicherte 
Lage angenommen wird! 

Noch weit nachdrücklicher und wuchtiger sind aber die 
Eingeständnisse in dem auf das Resümee folgenden Mate- 
rial über die einzelnen Regierungsbezirke. 

405 



Ich greife nur einige wenige Beispiele heraus. 

So heißt es p. 84 über die Lage der Häusler oder 
Kätner, die also ein Eigentum haben, im Regierungs- 
bezirk Marienwerder : „Eigenkätner und Einlieger be- 
finden sich in fast gleicher Lage, denn die Kate der 
ersteren ist in der Regel von sehr geringem Wert und ist 
allermeist verschuldet ; auch stehen beide meistenteils auf 
einer sehr niedrigen Stufe der geistigen und sittlichen 
Kultur." Und auf derselben Seite über die Häusler im 
Kreise Stuhm : „Diese Klasse lebt hier im größten Elend" 
und bald darauf: „die unglücklichen zu weit gehen- 
den Parzellierungen des Landes vermehren 
diese Klasse bedeutend, und schleunige Abhilfe 
durch die Gesetzgebung scheint notwendig." 

Und p. 87 von den Einliegern und Heuerlingen im 
Regierungsbezirk Königsberg, Kreis Memel : „Die Lage 
dieser Arbeiter — hier Loosleute genannt — ist jeden- 
falls die unsicherste." 

Und als Resümee über die Lage der Heuerlinge im 
Regierungsbezirk Gumbinnen p. 102: „Denselben Ein- 
fluß äußert diese Frucht (die Kartoffel) auf die Lage 
der vorhandenen Heuerlinge. Diese ist durchgehends 
immer und überall eine prekäre, die schlimmste von allen. 
Mißrät jenes ihr hauptsächlichstes Nahrungsmittel, so ge- 
raten sie sofort in Not und Elend." 

Und p. 107 : „Der Arbeiterstand harrt der Erleich- 
terungen, die ihm werden sollen und werden müssen, 
wenn eine Änderung des ihn vorzugsweise be- 
drückenden Abgabesystems ins Leben getreten 
sein wird." 

Professor v. Lengerke druckt die von mir betonten 
Worte gleichfalls mit gesperrter Schrift. 

Und p. 121 sagt er in zusammenfassender Betrach- 

406 



tung, die er jeder Provinz folgen läßt, über die Provinz 
Preußen: „Faßt man alles Vorhergehende zusammen, 
so geht unzweifelhaft daraus hervor, daß die Zustände 
der ländlichen Arbeiter, welche in keinen festen Dienst- 
verhältnissen stehen, vor allen der Einlieger oder Heuer- 
linge in den mehrsten, ja allen Beziehungen eine recht 
betrübende ist. Ihre Lebensweise erscheint durchweg als 
eine armselige, d. h. mehr als dürftige. Ihre Nahrungs- 
mittel beschränken sich wesentlich auf Kartoffeln, Salz 
und Branntwein. Eine solche ultrierte 1 ) Einfachheit der 
Ernährung muß begreiflich auf die physischen Zustände 
dieser Bevölkerungsklasse entschiedenen Einfluß äußern ; 
sie ist häufig von schlaffer Natur und so viel minder 
arbeitskräftig als in anderen Gegenden, daß hier bei einem 
namhaft niedrigen Tagelohn die Arbeit doch oft erheb- 
lich teurer zu stehen kommt." 

Und bei der Provinz Brandenburg, Regierungsbezirk 
Frankfurt, p. 158: „Viel schlechter stehen die eigent- 
lichen Häusler oder Büdner, die außer ihrem Hause 
an Garten- und Ackerland nichts besitzen. Diese sitzen, 
da sie in der Regel von Einliegern Miete erhalten, da- 
durch selbst meist miete- und abgabenfrei ; fordern indes 
ihre Häuser viel Reparaturen, so unterscheiden sie sich 
nicht viel von den Einliegern. Man kann daher die 
Verhältnisse jener mit diesen fast gleich- 
stellen etc." Und über die Einlieger und Heuerlinge 
im Regierungsbezirk Potsdam, p. 161 : „Im allgemeinen 
ist die Lage dieser Leute eine haltungslose." Und im 
Regierungsbezirk Frankfurt, p. 164 : „Das Verhältnis zwi- 
schen den gutgestellten Dienstleuten und den herrenlosen 
Tagelöhnern wird ein immer ungünstigeres. Viele von den 



x ) Aufs Äußerste getrieben. D. H. 

407 



jüngeren Tagelöhnern finden ein festes Unterkommen nicht 
mehr oder sehr schwer, und die größeren und kleineren 
Grundbesitzer vermögen kaum noch allen herrenlosen 
Tagelöhnern auch nur einiges Kartoffelland zu gewähren, 
oder aber entziehen sich dieser Observanz, weil sie durch 
baren Tagelohn ihre Arbeit billiger herstellen, 
und so wird denn die eigentliche Basis für den bisherigen 
Wohlstand der Tagelöhner, nämlich die Gelegenheit, sich 
in ausreichendem Maße die nötigen Naturalien selbst pro- 
duzieren zu können — immer mehr gefährdet. Da- 
her das Drängen der Tagelöhner, sich durch Kauf oder 
Pacht in den Besitz kleiner Grundstücke zu setzen, wo- 
durch aber teilweise das entgegengesetzte Resultat 
herbeigeführt worden ist, indem bei zu kleinen Par- 
zellen, oft noch dazu schlechten Landes, die Existenz 
des Tagelöhners eher gefährdet als gesichert erscheint." 
Und zusammenfassend über die gesamte ländliche Ar- 
beiterbevölkerung im Regierungsbezirk Frankfurt wird 
p. 172 gesagt: ,,Die hier ins Auge zu fassenden Zu- 
stände im südlichen Teile des Kreises Königsberg an- 
langend, so kann nicht in Abrede gestellt werden, daß 
die physische Kraft der dortigen ländlichen Arbeiter im 
Abnehmen ist, teilweise als notwendige Folge des vor- 
herrschenden Genusses der Kartoffel und des aus ihr 
gewonnenen Branntweins, teilweise — und dies ist aus- 
schließlich bei den herrenlosen Tagelöhnern der Fall — ■ 
infolge der durch unzureichenden Verdienst bedingten, 
unzureichenden und schlechten Nahrungsmit- 
tel überhaupt." 

Und über die Lage der Häusler und Kolonisten in 
Schlesien, Kreis Neumarkt, p. 261 : „Jedenfalls haben 
diese Leute eine weit unsichrere Stellung als 
die Heuerlinge." 

408 



Und über die früher Robotpflichtigen, p. 265 : „Unter 
diesen Umständen kann diese Klasse dermalen — be- 
sonders wenn noch Zins für einige hundert Taler Schuld 
zu zahlen ist — nicht bestehen, sofern sie nicht Ge- 
legenheit hat, Land zuzupachten oder Arbeit beim Dominio 
zu erlangen. Viele wünschen daher die ersehnte und er- 
strebte Freiheit nicht erlangt zu haben. 

Und zusammenfassend über die Lage der Häusler in 
ganz Schlesien, p. 268 : „Aus diesen Schilderungen geht 
hervor, daß die Lage dieser Leute häufig keinebessere 
ist, als die der besitzlosen Arbeiter; nur im Regie- 
rungsbezirk Liegnitz gestalten sich ihre Verhältnisse 
durchweg günstiger. Im allgemeinen steht sich der Häus- 
ler da, wo noch Überbleibsel des Dresch- (Robot-) Gärt- 
nerverhältnisses geblieben, besser etc. ' 

Und um kursorischer zu Werke zu gehen, heißt es 
über die Lage der Heuerlinge, Regierungsbezirk Oppeln, 
p. 276 : „Dermalen befindet sich ein großer Teil der ganz 
besitzlosen Arbeiterklasse wegen unzureichender Arbeit 
und weil für sie in keiner Zeit eine Nebenbeschäftigung 
vorhanden, selbst bei billigen Nahrungspreisen 
fast in beständigem Nahrungsmangel." 

Und eine allgemeine Schilderung der Lage aller länd- 
lichen Arbeiter im Regierungsbezirk Oppeln gebend, sagt 
Professor v. Lengerke p. 292 mit gesperrter Schrift : 
„Größtenteils erreicht diese Klasse Men- 
schen kein hohes Alter, woran natürlich die 
schlechte Lebensweise, übermäßige Arbeit 
und der Nahrungskummer schuld ist." 

Ebenso heißt es von Westfalen, Regierungsbezirk 
Arnsberg, p. 355 : „A.uch in diesem Bezirke — (wie 
nämlich vorher schon p. 354 von dem Regierungsbezirk 
Münster gesagt worden war) — stimmt die Lage der 

409 



fraglichen Arbeiterklasse (der Häusler) mit der dritten 
Klasse der Heuerlinge im wesentlichen überein." 

Noch schlimmer in der Rheinprovinz, wo es von den 
Häuslern im Regierungsbezirk Düsseldorf p. 380 heißt : 
„Die Vorzüge der Lage dieser Leute sind mehr schein- 
bar, da deren Eigentum gemeinhin zu einer solchen Höhe 
mit Schulden belastet ist, daß der Zinsenbetrag dem Be- 
laufe der Miete, welche ein Einlieger oder Heuerling 
entrichten muß, mehr oder minder annähernd gleichkommt. 
Der einzig reelle Vorteil für sie besteht nur darin, daß 
sie einen festen Grund und Boden haben, wo sie ihre 
kümmerliche Existenz fristen." 

Und von den Häuslern im Regierungsbezirk Koblenz 
heißt es, wodurch zugleich gelegentlich ein Punkt noch 
weiter konstatiert wird, den ich Ihnen schon früher nach- 
gewiesen habe, p. 381: „Ihre Lage wird noch da- 
durch verschlimmert, daß die Höhe des Tage- 
lohnes auch bei steigendem Brotpreise die- 
selbe bleibt." Und von den Heuerlingen im Regie- 
rungsbezirk Köln p. 385 : „Am beunruhigendsten aber ist 
der Umstand, daß selbst die besitzlosen Arbeiterfami- 
lien, welche in dem günstigen Verhältnis einer 
ununterbrochenen Tätigkeit stehen, dennoch 
nicht imstande sind, ihr Auskommen durch 
ihren Verdienst zu sichern." 

Und die gesamten Verhältnisse der ländlichen Arbei- 
terbevölkerung in der Rheinprovinz zusammenfassend, sagt 
Professor v. Lengerke p. 387 : „Nach dem Vorhergehen- 
den und mit Berücksichtigung der dort noch nicht er- 
wähnten Verhältnisse der arbeitenden Klasse läßt sich 
die Frage wegen des auskömmlichen und nachhaltigen 
Verdienstes derselben im allgemeinen nur dahin beant- 
worten : 

410 



„Daß der rheinpreußische Arbeiter über- 
wiegend sein hinreichendes und regelmäßiges 
Auskommen nicht hat, und zwar um so weniger, je 
mehr es an permanenter Arbeit gebricht und je mehr 
neuerer Zeit die Verteuerung der Lebensmittel die Be- 
friedigung seiner notwendigen Bedürfnisse erschwert hat." 

Um aber zu wissen, was mit den vorstehenden tat- 
sächlichen Angaben gegeben ist, müssen wir noch einen 
Blick auf die Zahlen werfen, welche jede der angegebenen 
drei Kategorien ländlicher Arbeiter umfaßt. 

Die Dienstleute oder das FeMgesinde berechnet Pro- 
fessor v. Lengerke daselbst (Nachträge bei Dieterici, 
Bd.V. p. 325) auf 903181. Das sind also die Leute, 
welche jenen oben angegebenen Mittelsatz von 80, 90, 
100, 110 Taler etc., der sich im gesamten Durchschnitt 
des Staates auf 105 Taler 2 Sgr. 9 Pf. auf die Familie 
von fünf Personen stellt, wirklich haben, oder, wie Pro- 
fessor v. Lengerke sagt, in auskömmlicher, aber nicht 
nachhaltiger Weise haben. 

Die beiden anderen Kategorien, die Häusler und die 
Einlieger haben ihn nicht, haben selbst jenen für fünf 
Personen auf 80, 90, 100, 110 Taler etc. je nach dem 
üblichen Elend ihres Regierungsbezirkes berechneten Mit- 
telsatz von 105 Taler im Staatsdurchschnitt nicht ein- 
mal, und wie kolossal die Anzahl der zu diesen beiden 
Klassen Gehörigen ist, mag Ihnen wieder Professor v. 
Lengerke selbst sagen. 

Er berechnet in den Nachträgen bei Dieterici, Bd. V. 
p.325, die Zahl der Häusler auf 1497440, die Zahl 
der Heuerlinge auf 749 173. Die Heuerlinge allein schätzt 
e r inklusive ihrer Familienglieder auf 3 745 865 Seelen. 
Ich überlasse Ihnen demnach, sich zu sagen, wie groß 
die Seelenzahl bei den Familien der Häusler sein mag, 

411 



deren Zahl bei Lengerke das Doppelte der Heuer- 
linge beträgt. 

Und dabei ist, wie Professor v. Lengerke p. 324 da- 
selbst ausdrücklich erklärt, immer nur von den in länd- 
lichen Erwerbsverhältnissen beschäftigten Arbeitern, nicht 
von den auf dem Lande lebenden, aber in Bergbau, Ge- 
werbe und Fabriken beschäftigten Arbeitern die Rede. 

Das sind also die vom Ministerium selbst veröffent- 
lichten Tatsachen, veröffentlicht doch also eben, um sie 
zur Kenntnis der Bevölkerung zu bringen, um das Licht 
und die Diskussion der öffentlichen Meinung auf sie zu 
ziehen, um sie den besitzenden Klassen an das Herz zu 
legen, wenn auch unsere Presse in der größten Apathie 
und Gleichgültigkeit an ihnen vorübergeht. 

Die armselige Frage, ob ich vier Monate innerhalb 
der Wände meines Bibliothekzimmers oder innerhalb der 
Mauern eines Gefängnisses studieren werde, — wohin 
verschwindet sie mir selbst, wohin muß sie Ihnen ver- 
schwinden vor diesen gewaltigen Tatsachen, die ich vor 
Ihnen aufzurollen genötigt bin, und den gewaltigen Fragen, 
die sie in sich bergen ? 

Und wie wollte ich mir sogar Glück wünschen zu 
diesem Prozeß, wenn es mir gelänge, in Ihnen, meine 
Herren, in meinen Mitbürgern überhaupt, durch die Auf- 
rollung dieser Tatsachen die Überzeugung zu erwecken, 
daß diese Lage der Dinge nicht so bleiben kann und 
ihre Verbesserung das dringendste Bedürfnis der Zeit 
ist! — 

Kommen wir aber zu dem Punkte, der es erforderlich 
gemacht hat, auf jenes Werk einzugehen. 

Welches ist der Betrag an Salz, den diese Bevöl- 
kerung konsumiert? 

Das Werk enthält bei jedem Kreis die genaue Spe- 

412 



zifikation der dortigen Bedürfnisse in den acht Kolonnen : 
Wohnung, Feuerung und Erleuchtung, Nahrung, Klei- 
dung, .Viehfuttermittel, Unterhalt der Arbeitswerkzeuge, 
Salz und Abgaben. Wie Sie am bequemsten auf der 
Tabelle in dem berichtigenden Nachtrag bei Dieterici, 
Bd. V. p. 319, zusammengestellt finden, beträgt im Re- 
gierungsbezirk Königsberg, wo der Mittelsatz des Aus- 
kommens für die Familie 109 Taler 29 Sgr. ist, der Be- 
darf an Salz 3 Taler 14 Sgr., in Gumbinnen, wo der 
Mittelsatz des Auskommens 85 Taler 12 Sgr. ist, der 
Bedarf an Salz 3 Taler 21 Sgr., in Danzig, wo der 
Mittelsatz des Auskommens 94 Taler 18 Sgr. ist, der 
Bedarf an Salz 3 Taler 17 Sgr. usw., im ganzen Staats- 
durchschnitt, in welchem der Mittelsatz des Auskommens 
105 Taler 2 Sgr. 9 Pf. für jene ländlichen Arbeiter- 
familien von fünf Personen beträgt, beträgt der Bedarf 
an Salz 2 Taler 22 Sgr. 2 Pf., also beinahe 3 Pro- 
zent von dem Einkommen, von dem Solleinkommen 
— mit welchem das faktische Einkommen noch lange nicht 
Schritt hält — jener Familien. 

Während diese also von 105 Talern 2 Taler 22 Sgr. 
auf Salz verwenden müssen, — und dieser Betrag ist 
noch, wie ich anderweitig nachweisen könnte, hier aber 
auf sich beruhen lassen will, eher noch zu gering von 
Professor v. Lengerke angenommen — was beträgt der 
Salzverbrauch in unseren Ständen ? 

Ihre Familien zu fünf Köpfen geschätzt, habe ich guten 
Grund anzunehmen, daß Sie — fragen Sie Ihre Haus- 
frauen, meine Herren, und Sie werden die Rechnung be- 
stätigt finden — höchstens, aber höchstens 1 Taler 
10 Sgr. auf die Familie an Salz verzehren. 

Daß Sie um so viel weniger an Salz verbrauchen, 
kann Sie nicht überraschen. Es ist eine bekannte Tat- 

413 



sache, daß, je ordinärer und weniger nahrhaft die Spei- 
sen sind, von denen man sich nährt, ein um so größerer 
Zusatz von Salz erforderlich ist. Es genüge hierfür das 
Zeugnis des Wirklichen Geheimrates Hoffmann in seinen 
nachgelassenen Schriften p. 499 : „Es (nämlich das Koch- 
salz) wird dem Ärmsten nur um so unentbehrlicher, je 
gröber und minder nahrhaft die Speisen sind, womit er 
sich nährt." 

Jene 98269 Familien, die in ganz Preußen über 650 
Taler Einkommen haben, würden hiernach zu 1 Taler 
10 Sgr. per Familie im ganzen 131355 Taler an Salz 
konsumieren. Dies wäre ihr Beitrag sowohl zu den 
1 190583 Talern, welche die Salzerzeugung als zu den 
8302924 Talern, welche die Salzsteuer in jenem Budget 
beträgt. Den ganzen . Rest beider Summen, also zirka 
9360000 Taler tragen wieder die ärmeren Klassen. 

Und bei dieser Lage der Dinge könnten Sie es mir 
verdenken, wenn ich öffentliche Meinung für die Sache 
der unteren Klassen zu machen suche ? 

Sie könnten eine aufrührerische Gesinnung — immer- 
hin würde ja eine solche noch lange nicht strafbar sein ; 
es handelt sich um einen aufrührerischen Tatbestand, 
nicht um eine bloße Gesinnung — aber Sie könnten selbst 
nur eine aufrührerische Gesinnung darin sehen, wenn 
ich mich nicht bei den vulgären Schlagworten des Tages 
beruhigen kann ? 

Und warum kann ich dies nicht ? 
Das publizierte Urteil sagt von mir (p. 44 des steno- 
graphischen Berichts) 1 ), daß ich mich selbst zu dem 
Arbeiterstande zähle. Das Urteil scheint hierbei eine ob- 
gleich sehr deutliche Stelle meines Vortrages sehr miß- 



*) Im 11. Band unserer Ausgabe. 
414 



verstanden zu haben. Wir alle sind Arbeiter, sagte ich, 
in dem Sinne, in welchem ich eben jedes Glied der mensch- 
lichen Gesellschaft, und auch Sie selbst, das sich der- 
selben nützlich macht, zu den Arbeitern zähle. Mich in 
einem anderen äußeren oder für mich speziellen Sinne 
zu den Arbeitern zählen zu wollen, dazu fehlt mir jede 
Veranlassung und jede Möglichkeit. In dieser Hinsicht 
bin ich vielmehr durchaus in einer Bourgeoisposition, und 
meine Einkünfte gewähren mir die Mittel, ein den Wissen- 
schaften gewidmetes Leben zu führen und diesem Zweck 
erhebliche Opfer zu bringen. 

Was zwingt mich also dennoch gegen jene Schlag- 
worte anzugehen und die öffentliche Meinung auf die 
ungerechte und schreiende Lage der unteren Klassen zu 
lenken ? 

Einsam gehe ich meinen Weg durch die Gesellschaft, 
von den Staatsanwälten verfolgt, von den Gerichten ver- 
urteilt, und von der heutigen liberalen Presse, glauben 
Sie mir, mit noch größerem inneren Grauen betrachtet, als 
von Staatsanwälten und Gerichten zusammen ! 

Was also zwingt mich zu alledem? 

Ich will es Ihnen sagen, meine Herren! 

Weil — denn ich darf es sagen und bei diesem An- 
laß muß ich es sagen — weil meine Studien tiefer, 
meine Kenntnisse ausgebreiteter und mein Gesichtskreis 
dadurch weiter ist, deshalb ist es mir unmöglich, mich 
bei den Schlagworten des Tages zu beruhigen. 

Die großen und gewaltigen Konvulsionen, in denen 
seit Dezennien Europa sich windet und die uns alle gleich 
schmerzlich erfüllen, sie können nicht den Zweck haben, 
den die Vorurteile des Augenblicks ihnen zuweisen ! 

Damit Herr von Unruh und Herr von Vincke mit dem 
Könige keifen können und den Ministern, und hommes 

415 



d'importance, Männer von Wichtigkeit, für diese zu sein 
sich schmeicheln dürfen, dazu sind diese Umwälzungen 
nicht eingetreten ! Damit die große Bourgeoisie, die Spitze 
jener ,44407 zu ihren Landhäusern, Theaterlogen, Mai- 
tressen und anderen Genüssen auch noch die Eitelkeit der 
Selbstregierung hinzufügen und sich in parlamentarischen 
Reden das Vergnügen öffentlicher Schaustellung geben 
kann — dazu kann und darf so viel Blut nicht geflossen, 
so viele Qualen nicht hervorgebracht, so viele Konvul- 
sionen nicht durchgemacht worden sein, deren Resultat 
der Gesellschaft dann nicht entfernt die verlorene Ruhe 
vergüten würde ! *) 

Soll ich Ihnen den letzten Extrakt langer und 
mühseliger Studien in einen einzigen Satz, in das 
gemeinsame Ergebnis meiner Forschungen in den ver- 
schiedensten Zweigen historischer Wissenschaften zusam- 
menfassen, so lautet dieser Satz also : 

Von zwei Dingen eines. Entweder lassen Sie uns 
Zyperwein trinken und schöne Mädchen küssen, also nur 

x ) Diese Stelle, in den Sommermonaten 1863 geschrieben, 
zeigt bereits die Wandlung an, die in Lassalle unter dem Ein- 
fluß der borniert gehässigen Art, wie die Fortschrittspartei ihn 
bekämpfte, vor sich ging. Sechs Monate zuvor hatte er in der 
zweiten Verfassungsrede die Frage des Budgetsrechts der Kam- 
mer als die wichtigste des Augenblicks, drei Monate zuvor, in 
der Rede „Die Wissenschaft und die Arbeiter", die Interessen- 
gemeinschaft von Bourgeoisie und Arbeiter gegenüber der Re- 
gierung betont — hier erscheint der Verfassungskonflikt schon 
fast in demselben Lichte, in dem ihn die Organe der äußersten 
Reaktion hinstellten. Wie recht nun auch Lassalle den Vinckes 
und Unruhs gegenüber hatte — der erstere gehörte übrigens 
nicht einmal zur Fortschrittspartei, sondern zur altliberalen 
Fraktion — so ist er doch schon mit der Gegenüberstellung 
von Verfassungsfrage und Arbeiterfrage an der schiefen Ebene 
angelangt, deren Ende für ihn Ronsdorf heißen sollte. D. H- 

416 



dem gewöhnlichsten Genußegoismus frönen — oder aber, 
wenn wir von Staat und Sittlichkeit sprechen wollen, 
so lassen Sie uns alle unsere Kräfte der Verbesserung 
des dunklen Loses der unendlichen Mehrheit des Men- 
schengeschlechts weihen, aus deren nachtbedeckten Fluten 
wir Besitzende nur hervorragen wie einzelne Pfeiler, 
gleichsam um zu zeigen, wie dunkel jene Flut, wie tief 
ihr Abgrund sei ! 

Und ich bin nicht der einzige, meine Herren, den 
seine Studien zu diesem Endresultate geführt haben. 

Hören Sie die melancholischen Worte, in die nach 
langem Kampf mit sich selber John Stuart Mill, der 
glänzendste jetzt lebende Repräsentant der Ricardoschen 
Schule, also der tiefsten und wissenschaftlichsten Rich- 
tung der Bourgeoisökonomie, ausbricht : „Wenn die große 
Masse des Menschengeschlechts — sagt er Bd. I. p. 277 
— immer so bleiben sollte, wie sie gegenwärtig ist, in der 
Sklaverei mühseliger Arbeit, an der sie kein Interesse hat 
und für welche sie also auch kein Interesse fühlt, sich 
von früh morgens bis spät in die Nacht abquälend, um 
sich nur den notwendigen Lebensbedarf zu beschaffen, 
mit all den intellektuellen und moralischen Mängeln, die 
ein solcher Zustand mit sich bringt — ohne eigene innere 
Hilfsquellen — ohne Bildung, denn sie können nicht besser 
gebildet, als ernährt werden — selbstsüchtig, denn ihr 
Unterhalt nimmt alle ihre Gedanken in Anspruch — ohne 
Interesse und Selbstgefühl als Staatsbürger und Mitglieder 
der Gesellschaft ; dagegen mit dem in ihren Gemütern 
gärenden Gefühl des ihnen vermeintlich widerfahrenen 
Unrechts hinsichtlich dessen, was andere besitzen, sie 
aber entbehren — wenn ein solcher Zustand bestimmt 
wäre, ewig zu dauern, so wüßte ich nicht, wie jemand, 
der seiner Ve rnunft mächtig ist, dazu kommen 

87 L»ss»ll«. G«. Schriften. Band II. 417 



sollte, sich weiter um die Bestimmung des 
Menschengeschlechts zu bekümmern. Die ein- 
zige Weisheit würde dann darin bestehen, mit epikur Mi- 
scher Gleichgültigkeit für sich und diejenigen, für 
die man ein Interesse empfindet, dem Leben so viele 
persönliche Befriedigung, als es ohne Beeinträchtigung 
anderer gewähren kann, abzugewinnen und das bedeu- 
tungslose Gewühl der sogenannten zivilisier- 
ten Existenz unbeachtet vorübergehen zu 
lassen." 

Der Mann sprach nicht immer so. 

Es gab eine Zeit, wo er herbe gegen die polemisiert 
hätte, die so sprachen ; aber fortgesetzte Studien und 
fortgesetztes Nachdenken haben ihn zu dieser Erkenntnis 
gebracht. 

Und was sagt der preußische Wirkliche Geheime ? 
,,So schlich sich — sagt der Wirkliche Geheimrat Hoff- 
mann p. 224 seiner nachgelassenen Schriften — unter all- 
gemeinem Beifalle der Wohlwollenden und Verständigen 
ein Mittel zur Verminderung des Lohnsatzes für Hand- 
arbeit ein, dessen Folgen Greuel der Entsittlichung 
wurden, welche allerdings in solchem Umfange nur der 
neuesten Zeit angehören und namentlich mit den Spinn- 
und Webemaschinen zu solcher Ausdehnung gelangten, 
daß jetzt der größte Teil einiger vorzüglich berühmten 
Fabrikorte darunter erliegt. Nur sehr kräftige Re- 
gierungen vermögen hier Einhalt zu tun und nur lang- 
sam fortschreitend ist eine Rückkehr zum Besseren mög- 
lich. So wie Großbritannien voranging auf dieser 
verderblichen Bahn, so beginnt es jetzt auch vor- 
anzugehen durch Beschränkungen der Befugnis, 
Kinder und Frauen zu Fabrikarbeiten zu gebrauchen. Was 
bis jetzt hierin geschah, ist allerdings noch bei weitem 

418 



unzureichend, dem Übel zu steuern, indessen offen- 
bart es doch eine Richtung der gesetzgebenden und 
vollziehenden Macht, deren endliches Ziel die Be- 
freiung der Gewerbsamkeit von dem schmählichen 
Vorwurfe sein muß, daß sie die Vermehrung des Wohl- 
standes der Nation nur mit der Entsittlichungeines 
beträchtlichen Teiles derselben zu erkaufen ver- 
möge." 

Wenn ich das gesagt hätte, meine Herren, daß die 
jetzige Gewerbsamkeit dem , .schmählichen Vorwurf" 
unterliege, die Vermehrung des Wohlstandes der Nation 
mit der Entsittlichung eines beträchtlichen Teiles der- 
selben zu erkaufen — welchen Beweis für die uner- 
hörteste Anreizung zu Haß und Verachtung würde der 
Staatsanwalt nicht darin gefunden haben? 

Und während unsere Nichts - als - Freihändler, die 
Affen der Manchester- Männer, diese Lächerlichen, die 
sich dünken, Ökonomen zu sein, alle Spalten unserer 
Tagespresse füllen, und dem irregeleiteten Volke ein Ho- 
sianna über die Unverbesserlichkeit und Vortrefflichkeit 
unserer wirtschaftlichen Zustände singen, während sie den 
Staat, von dessen Maßregeln, wie der preußische Ge- 
heimrat Hoffmann, so auch der englische Nationalökonom 
John Stuart Mill, übereinstimmend allein die Möglichkeit 
einer Besserung erwarten, als das Prinzip des Bösen 
verschreien, um so jede humanisierende Abhilfe des jetzi- 
gen ihnen so profitabeln Schlendrians unmöglich zu 
machen, während sie sich auf alle Weise bemühen — 
und an sich selbst wenigstens haben sie es bereits erreicht 
— die öffentliche Vernunft in einen Todesschlaf zu lullen, 
wollten Sie, meine Herren, mir es verwehren, öffent- 
liche Meinung zu machen für jenen großen Zweck, über 
den, wie Sie sehen, trotz alles Protestes profitwütiger 

27' 419 



Baumwollenlords und ihrer geistlosen Nachbeter in 
Deutschland, alle wahrhaften Männer der Wissen- 
schaft den Grundsätzen nach bereits einig sind? 

Oder welches andere Mittel hätte ich, für denselben 
tätig zu sein ? 

Im patriarchalischen Absolutismus, noch im Anfang 
dieses Jahrhunderts, reichte man ein Promemoria bei dem 
König ein, wenn man reformatorische Maßregeln im 
Staatsleben als notwendig und heilsam nachweisen zu 
können glaubte. Und hätte ich damals gelebt, so würde 
ich wahrscheinlich diesen Weg gegangen sein. 

Heute aber, wo König und Minister, selbst wenn sie 
ändern wollten, machtlos sind, wenn ihnen nicht ein 
hinreichender Druck öffentlicher Meinung zur Seite steht 
— ich werde ihnen noch ein eklatantes Beispiel hierfür 
im Laufe meiner Rede anführen, meine Herren — heute, 
was kann ich Anderes und Besseres tun, als zur öffent- 
lichen Diskussion zu schreiten und zu versuchen, diesen 
Druck der öffentlichen Meinung zu erzeugen ? 

Doch ehe ich hierin weitergehe, habe ich Ihnen 
noch den Nachweis für zwei Punkte meines Vortrages 
zu erbringen. Denn es soll nicht gesagt werden, daß ich 
auch nur ein Atom von dem unbewiesen gelassen habe, 
was der Staatsanwalt bestritten und bezweifelt hat. 

Ich habe in meinem Vortrag und in der Verhandlung 
erster Instanz zum großen Erstaunen des Staatsanwaltes 
erklärt, daß, abgesehen von den Domäneneinkünften, 
welche eine Einnahme aus Besitzungen bildet, alle Steuern, 
mit Ausnahme der klassifizierten Einkommen- und Klas- 
sensteuer, in der Wirklichkeit indirekte Steuern sind, 
wenn sie auch vom Budget nicht unter dieselben gerech- 
net werden, oder sogar wie die Gewerbesteuer und die 
Grundsteuer im Budget unter der Rubrik der direkten 

420 



Steuern erscheinen. Das komme nämlich daher, daß das 
Budget bei seiner Einteilung nicht nach wissenschaftlichen 
Grundsätzen verfahre, noch verfahren könne, sondern sich 
lediglich an den äußeren Exekutionsmodus halte, nach 
welchem die Steuern eingetrieben werden. Wissenschaft- 
lich gesprochen und in Wahrheit seien aber nur solche 
Steuern direkte Steuern, welche auf Besitz, respektive 
Einkommen, gelegt seien, wogegen indirekte Steuern alle 
solche Steuern sind, welche den Einzelnen nur durch die 
Vermittlung eines besonderen Bedürfnisses treffen, so 
daß zu diesen Salz-, Post-, Lotterie- und auch alle direkt 
erhobenen Steuern, wenn sie wie die Grundsteuer über- 
gewälzt werden können, kurz bei uns alle Steuern, sie 
mögen einen Namen haben, welchen sie wollen, mit Aus- 
nahme der Klassen- und Einkommensteuer gehören. 

Der Staatsanwalt hat diese Theorie mit allen Ge- 
bärden des Erstaunens begleitet. 

Hören Sie, wie feststehend in der Wissenschaft die- 
selbe ist. 

In der Beilage zu Nr. 304 der offiziellen Allgemeinen 
Preußischen Staatszeitung vom Jahre 1829 publizierte der 
Wirkliche Geheimrat Hoff mann einen nachher in seinen 
nachgelassenen Schriften p. 461 etc. abgedruckten Ar- 
tikel, welcher also beginnt : 

Als vor zwanzig Jahren sehr viel allgemeiner und an- 
gelegentlicher, als jetzt, auch bei uns über die Vorzüge 
und Nachteile der direkten und indirekten Steuern ge- 
stritten wurde, zeigte sich kein Bedürfnis, vorläufig zu 
erörtern, welchen Steuern diese Benennungen zukommen. 
Obwohl in Frankreich der Besitz wichtigerpolitischer 
Rechte von der Zahlung eines gewissen Betrages direkter 
Steuern abhängt, so scheint auch dort nicht streitig gewesen 
zu sein, welche Steuern für direkte zu halten wären. 

421 



Insbesondere ward die Patentsteuer dort, wie die ver- 
wandte Gewerbesteuer hier, allgemein für eine direkte 
geachtet und nur erst seit kurzem wollen einige Zeit- 
schriften sie nicht mehr dafür gelten lassen. Besteht auch 
bei uns durchaus keine Veranlassung, einen ähn- 
lichen Streit aufzuregen ( — deshalb nämlich, meint Hoff- 
mann, weil damals noch keine politischen Rechte in Preu- 
ßen daran geknüpft waren — ), so scheint es doch nicht 
ganz überflüssig, an die Begriffe zu erinnern, welche 
der allgemeinen Einteilung aller Steuern in direkte und 
indirekte zum Grund liegen." 

Beiläufig also : was sagt hier der Wirkliche Geheime ? 
Dann würde erst eine wirkliche Veranlassung vorliegen, 
den Begriff der direkten und indirekten Steuern zu dis- 
kutieren, wenn politische Rechte an sie geknüpft 
wären. Dies ist seit 14 Jahren bei uns eingetreten. Ich 
verfahre nach dem Rate des Wirklichen Geheimen. Ich 
diskutiere jetzt den Begriff der direkten und der indirekten 
Steuern und ihr Verhältnis zueinander — und Staatsan- 
walt und Gerichtshof sieht hierin eine Aufreizung zu Haß 
und Verachtung ! 

Aber weiter in der Sache. Hoff mann zeigt nun, wie 
die Einteilung des Budgets deshalb nicht stichhaltig sei 
und sein könne, weil das Budget nicht entscheiden könne, 
inwiefern derjenige, der die Steuer zahlt, sie auch definitiv 
trägt, oder sie überwälzt und somit nur vorschießt. 

Als den wahrhaften Unterschied zwischen direkten und 
indirekten Steuern stellt er darauf den Satz auf : „Man 
besteuert entweder was ist oder was geschieht." Das 
erstere seien direkte Steuern, das zweite indirekte. Der 
Besitz sei etwas, das ist, ein Bestehendes. Eine 
Handlung etwas, das geschieht. 

Und so könnte ich Ihnen eine Anzahl von Autoren 

422 



aufführen, die alle in ähnlichen Wendungen den wahr- 
haften Unterschied zwischen direkten und indirekten 
Steuern zu definieren suchen. Bei näherer Überlegung 
wird Ihnen einleuchten, daß es nur derselbe schon bei 
Hoffmann arbeitende Gedanke ist, den ich, wie ich glaube, 
nur klarer und begrifflicher definiere, wenn ich i n d i r e k t e 
Steuern alle solche nenne, gleichviel in welcher Form 
sie der Staat auferlegt und wer sie an diesen vorschießt, 
welche den Einzelnen nicht um seines Habens willen, 
sondern vermöge eines besonderen Bedürfnisses 
treffen, durch welches er sich mit ihnen vermittelt. 

Gleichviel aber welches die theoretisch am richtigsten 
gefaßte Definition sei, die ich überdies in meinem Vor- 
trage, wo dies nicht hingehörte, gar nicht diskutiere, son- 
dern sie nur den dort gegebenen Resultaten zugrunde 
liegen lasse, — über diese praktischen Resultate selbst, 
darüber, daß zu den indirekten Steuern alle solche ge- 
hören, die — gleichviel ob sie nun das Budget unter den 
indirekten Steuern oder als Monopole oder als Einnahme 
aus Zweigen des öffentlichen Dienstes oder unter welcher 
Benennung immer aufführe — den Einzelnen durch die 
Vermittlung seiner besonderen Bedürfnisse treffen, dar- 
über waltet auch bei den Nationen, die sich nicht wie 
wir Deutsche mit Definitionen plagen, nicht der geringste 
Zweifel in der Wissenschaft ob. 

Hören Sie z. B. den Baron de Gerando, membre de 
Tinstitut de France, Verfasser des großen Werkes : In- 
stituts du Droit administratif francais. Er beginnt Bd. IV, 
p. 100 das Kapitelll ,,des Contributions indirectes" mit 
den Worten § 1045 : On comprend sous le nom de con- 
tributions indirectes une assez grande variete de droits. 
„Man begreift unter dem Namen der indirekten Steuern 
sehr verschiedenartige Abgaben." Er beginnt nun, was 

423 



dem Franzosen näher liegt als das deutsche Definieren, 
durch Beispiele ihren Begriff klar zu machen. „Quel- 
ques-uns sont directement percus sur certains objects de 
consommation immediate. Tels sont les droits sur les 
boissons, sur les sels, sur les cartes ä jouer." „Einige 
werden direkt erhoben auf gewisse Konsumtionsgegen- 
stände, wie Getränke, Salz, Spielkarten." § 1046 : „Quel- 
ques -uns etablis sur des objects de consommation sont 
lies a un monopole en faveur de l'Etat, c'est ce qui a 
lieu relativement au tabac, aux poudres a feu" ; „Einige, 
die auf Konsumtionsgegenstände gelegt sind, sind an ein 
Staatsmonopol geknüpft, z. B. beim Tabak und Schieß- 
pulver." §1048: „Quelques-uns sont etablis ä l'occas- 
sion des transports ; tels sont les droits de navigation, 
de passage sur les bacs et bateaux ; ceux de la poste 
aux lettres, ceux sur. les voitures publiques." „Einige 
sind auf den Transport gelegt, so die Schiffahrtsabgaben, 
die Abgaben bei Fähren und Überfahrtskähnen, die auf 
die Brief post und die Schnellposten gelegten Ge- 
bühren." § 1050: „Quelques-uns enfin sont etablis a 
raison et ä l'occassion de certaines actes, pour lesquels 
ils accompagnent certaines garanties ; tels sont les droits 
de greffe, d'enregistrement, de timbre, et ceux de garantie 
pour les matieres d'or et d'argent." „Einige sind auf 
gewisse Akte gelegt, bei welchen sie gewisse Garantien 
begleiten, so z. B. die Gebühren der Gerichtsschreiberei, 
der Einregistrierung, des Stempels und diejenigen der 
Garantie für Silber- und Goldmaterien." 

Sie sehen also, daß trotz der Verwunderung des Staats- 
anwalts, den Stempel von mir unter die indirekten 
Steuern subsumiert zu sehen, dies doch für niemand 
anders zweifelhaft ist. 

Der Staatsanwalt hat bei diesem Anlaß ausgerufen 

424 



(p. 20 des stenographischen Berichts) *) : „Ebenso kommt 
der Arme selten in die Lage, Stempel, namentlich 
hohe, zu lösen und partizipiert also auch an dieser — in- 
direkten ! — Steuer nicht." 

Zunächst wundert mich bei dem guten Herzen des 
Staatsanwalts, daß er nicht gesehen hat, wie für den 
Handwerker und den kleinen Landmann der Stempel, 
den er bei einem Darlehen von 200 Taler bezahlt, ebenso 
drückend und weit drückender wäre, als für den Fabri- 
kanten und großen Grundbesitzer der Stempel von einem 
hohen Darlehen. 

Aber das ist noch nicht die wahrhafte und entschei- 
dende Form der Widerlegung : Diese besteht vielmehr 
darin, daß der Staatsanwalt, offenbar wieder durch sein 
gutes Herz verführt, nicht sieht, daß auch die hohen 
Stempel, welche der Reiche entrichtet, von ihm nur 
vorgeschossen, in der Tat aber vom Konsumenten 
und somit auch wieder vom Armen definitivgezahlt 
werden ! Freilich ! Würden Darlehen aufgenommen zum 
Zweck von Verschwendungen, so würden allerdings die 
für diese Darlehensakte und Wechsel erforderlichen Stem- 
pel aus dem Vermögen der Darleiher zu bestreiten sein. 
Aber wir leben im ganzen in einer sehr wirtschaftlichen 
Gesellschaft und der Betrag der Darlehen, die jährlich 
zu Verschwendungszwecken aufgenommen werden, muß 
ein äußerst geringfügiger sein. 

Bei Darlehen aber, welche der Landwirt zu landwirt- 
schaftlichen Anlagen und Verbesserungen, der Fabrikant 
und der Kaufmann zum Betrieb ihres Geschäfts auf- 
nehmen, fallen die Stempel, welche für die getätigten 
Wechsel, Darlehensakte und Hypotheken eingefordert 



1 ) Im 11. Band unserer Ausgabe. 

425 



werden, ebenso gut wie die Zinsen jener Darlehen, unter 
die notwendigen Produktionskosten, verteuern 
somit die Produktion und sind definitiv vom Konsu- 
menten, also auch vom Armen, im Preis der Produkte zu 
bezahlen. 

Um Ihnen einen kleinen Beleg zu geben, zu welchen 
verwickelten nachteiligen Folgen, zu welchen Quellen von 
Verarmung, an die man auf den ersten Blick gar nicht 
denken würde, Stempel- und Gerichtskosten oft Veran- 
lassung geben, will ich mir nur erlauben, Ihnen eine ein- 
zige Stelle aus dem vorhin erwähnten, vom Staate publi- 
zierten Werk des Professors von Lengerke anzuführen. 

Es heißt daselbst von den Häuslern oder Kätnern im 
Kreis Ragnit p. 79 : „Eine große, oft nicht zu erschwin- 
gende Last dieser Grundstücke ist das Ausgedinge, 
das auch den Aufschwung der Bauerngrundstücke hindert 
und zu häufigen Prozessen und Verarmung Veran- 
lassung wird. Grund zur Verschreibung eines Ausgedinges 
ist die Furcht vor Einmischung der Gerichte 
bei Erbschaftsregulierungen und die dadurch 
entstehenden enormen Kosten. Noch im kräftig- 
sten Mannesalter nehmen die Besitzer eines Grundstücks, 
wenn sie fürchten, sich nicht halten zu können, häufiger 
noch, wenn Mann und Frau einer langwierigen Krankheit 
unterworfen werden, Veranlassung, das Grundstück einem 
ihrer Söhne, meist aber einem Fremden, unter der Be- 
dingung, daß er ihre Tochter heiratet, abzutreten. Es 
wird dann ein Kaufgeld verschrieben und für die Eltern 
die Hergabe einer Masse von Emolumenten, als Alten- 
teilausgedinge. Zuweilen ruhen auf einem solchen Grund- 
stücke 3 — 4 solcher Ausgedinge. Das Üble ist nun 
noch, daß solch junges Ehepaar häufig ein Alter von 
16, 20, 22 Jahren hat und vermöge seiner Jugend und 

426 



Unerfahrenheit zum Erwerbe nicht kräftig und verständig 
genug ist. Sehr wünschenswert wäre es, daß der- 
gleichen Verschreibungen, sie mögen in barem Gel de oder 
Emolumenten bestehen, künftig nicht gestattet würden; 
notwendig wäre dann aber auch unentgeltliche 
Erbregulierung." 

Und ebenso p. 83 von Gumbinnen : ,,E in wesent- 
licher Übelstand ist die auch auf den Grundstücken 
der Kätner haftende Last der sogenannten Ausgedinge" 
u. a. a. O. 

Von alledem, was ich über die indirekten Steuern ge- 
sagt habe, wäre nur ein einziger Punkt denkbarerweise an- 
greifbar gewesen. Und gerade ihn hat der Staatsanwalt 
wegen gänzlicher Unbekanntschaft mit der ökonomischen 
Wissenschaft unangegriffen gelassen. 

Ich muß denselben aber dennoch kurz berühren, weil 
Sie in dieser Wissenschaft besser bewandert sein dürften, 
als der Staatsanwalt und daher leicht von selbst auf diesen 
Einwurf kommen könnten. 

Dieser Einwurf besteht darin, daß ich auch die 
Grundsteuer zu den indirekten Steuern rechne. Man 
ist nämlich sehr lange in der Wissenschaft der Ansicht 
gewesen, daß die Grundsteuer eine Steuer von der 
Reineinnahme der Grundbesitzer, daß sie eine 
Grundrentensteuer sei. 

Man ist allgemein dieser Ansicht gewesen bis auf 
Ricardo. 

Aber der große Engländer Ricardo hat nachgewiesen, 
daß diese Wirkung nur eine solche Grundsteuer haben 
würde, welche die Äcker unterster Qualität, die noch 
von der Nation bebaut werden, gänzlich steuerfrei 
läßt, daß dagegen jede Grundsteuer, welche auch diese 
Äcker unterster Qualität trifft — und dies ist bei uns 

427 



wie anderwärts der Fall — gleichviel zu einem wie nie- 
drigen Satze und wenn sie auch bei den Äckern besserer 
Qualität proportionell steigt, immer wie eine Steuer auf 
die Getreideproduktion wirkt und wirken muß, d.h. 
von den steuerpflichtigen Grundbesitzern auf den Preis 
des Getreides übergewälzt wird. 

Ich will nicht, was ein überflüssiger Angriff auf Ihre 
Zeit wäre, die Gründe hiervon, die mit innerer Notwen- 
digkeit in der ganzen Ricardoschen Grundrententheorie 
wurzeln, hier entwickeln. Ich will Ihnen nur zum Beleg 
Ricardos eigene Worte anführen, die ich nach der großen 
französischen Gesamtausgabe der Ökonomisten T. XIII. 
p. 148 zitiere. Ricardo sagt daselbst (Kap. 12 über die 
Grundsteuer) zuvörderst, daß eine Grundsteuer, welche 
die bebauten Äcker unterster Güte völlig frei ließe, wie 
eine Steuer auf die' Grundrente wirken würde, und 
fährt dann fort: „Mais si l'impot foncier frappe toutes 
les terres cultivees, alors, quelque modere qu'il puisse 
etre, il devient un impot sur la production et fait par 
consequent hausser le prix des produits." „Aber wenn 
die Grundsteuer alle bebauten Äcker trifft, dann, wie 
niedrig bemessen sie immerhin sei, wird sie zu einer Steuer 
auf die Produktion und bewirkt somit eine Steigerung des 
Preises der Bodenprodukte." 

Und hierauf gerade den Fall ins Auge fassend, der 
bei uns besteht, daß nämlich die Grundsteuer zwar alle 
bebauten Äcker aber in einer Proportion zu ihrem Ertrage 
trifft, sagt er : „Un pareil impot peut etre proportionne 
ä la qualite des terres et l'abondance de leurs produits, 
et dans ce cas il ne differe nullement de la dime." „Eine 
solche Steuer kann proportioniert sein der Qualität der 
Äcker und ihrer Produktivität, und dann unterscheidet sie 
sich in keiner Hinsicht von einem Zehnten." 

428 



Durch und seit Ricardo ist also die ältere Ansicht, 
welche der Staatsanwalt hier gegen mich zwar nicht gel- 
tend gemacht hat, aber geltend hätte machen können, 
bereits widerlegt und als irrig verworfen, und Sie wissen, 
daß die Ricardosche Schule allerwärts, in England wie 
in den anderen Ländern, die in der heutigen Wissenschaft 
herrschende ist. 

Um zum Überfluß zu zeigen, daß auch die deutsche 
Wissenschaft diese Lehre Ricardos akzeptiert hat, will 
ich Ihnen daher nur noch in aller Kürze die gelegentlichen 
Worte des Wirklichen Geheimrates Hoffmann anführen, 
der in seiner ,, Lehre von den Steuern" p. 137 sagt: „Er- 
höhungen der Grundsteuer streben nach Erhöhungen 
der Marktpreise und treffen hierdurch die Gesamt- 
heit der Einwohner" 1 ). 



*) In der obigen Darlegung läßt Lassalle unseres Erach- 
tens einen wichtigen Punkt außer Betracht — den nämlich, daß 
wo die Voraussetzungen, auf denen Ricardos Steuertheorie be- 
ruht, nicht zutreffen, auch diese selbst nicht schlechthin an- 
gewendet werden kann. Da nun Ricardos Theorie u. a. einen 
durch natürliche oder künstliche Schranken abgegrenzten Ge- 
treidemarkt unterstellt, in Preußen in den sechziger Jahren da- 
gegen Freihandel im Getreide herrschte, läßt sich auch nicht 
behaupten, daß die Grundsteuer dort unbedingt die Wirkung 
einer indirekten Steuer haben mußte. Der Form und der Ab- 
sicht des Gesetzgebers nach war sie eine direkte Steuer, und 
auch der von Lassalle oben zitierte Hoffmann bezeichnet sie 
als eine solche. Sie sollte den Grundbesitzer treffen und war 
und wird deshalb auch nach dem Reinertrag der Grundstücke 
unter Abzug aller Produktionskosten, die obendrein sehr hoch 
bemessen sind, berechnet. Natürlich hindert das die Grund- 
besitzer nicht, sobald sie es können, die Steuer doch ebenfalls 
in die Produktionskosten einzuberechnen, und sie den Konsumen- 
ten aufzuhalsen, zu welchem edlen Zwecke gerade Ende der 
siebziger Jahre die Getreidezölle wieder eingeführt werden 

42Q 



Ich komme jetzt zum letzten Punkte meiner Darstellung 
von den indirekten Steuern, den ich zu berühren habe. 
Ich habe p. 27 meines Vortrages gesagt : „Nun hat zwar 
die Bourgeoisie die indirekten Steuern nicht eigentlich 
erfunden; sie existierten schon früher. Aber die Bour- 
geoisie hat sie erst zu einem unerhörten System ent- 
wickelt und ihnen beinahe den gesamten Betrag der Staats- 
bedürfnisse aufgebürdet." 

In dieser historischen Behauptung, daß erst die Bour- 
geoisie die indirekten Steuern zwar nicht erfunden, aber 
doch zu einem unerhörten System entwickelt habe, 
hat der Staatsanwalt wiederum etwas äußerst Gravieren- 
des gesehen. Er ist zweimal auf diese meine Behauptung 
mit großer Emphase zurückgekommen. 

Aber ich kann von dieser historischen Wahrheit, ebenso 
wenig wie von den früheren, auch nicht ein Jota auf- 
geben. Im Gegenteil! 

Wäre es mir nicht unmöglich, etwas zu sagen, was 
nicht durchaus präzis ist, so hätte ich mich sogar mit 
großer innerer Wahrheit so ausdrücken können: die 
Bourgeoisie habe das System der indirekten Steuern ge- 
schaffen! Freilich, schon die Römer und andere Völ- 
ker des Altertums hatten vectigalia 1 ). Im Beginn des 
Mittelalters existierten, wenn auch vorübergehend, unter 
den Karolingern gewisse Arten von Zöllen, wie die Kapi- 
tularien 2 ) zeigen. 

Aber alles dies und ähnliches hatte ein ganz anderes 



mußten. Aber bei freier Getreidezufuhr ist die Möglichkeit ge- 
geben, die Abwälzung der Steuer auf die Konsumenten zu ver- 
hindern. D. H. 

x ) Abgaben, worunter »die Hausier-Zölle, die Viehweide- 
Abgaben, die Zehnten usw. fielen. 

2 ) Gesetz-Sammlungen. 

430 



Wesen und eine ganz andere Bedeutung als das moderne 
System der indirekten Steuern. Gleichwohl war mir dies 
ein Grund, mit der subtilsten historischen Präzision zu 
sagen, die Bourgeoisie habe die indirekten Steuern nicht 
erfunden, sondern nur zu einem unerhörten System ent- 
wickelt. 

Und wie absolut unbestreitbar dies sei, dafür kann 
ich Sie zunächst an die schon früher von mir angeführten 
Worte des Bourgeoisökonomen Say erinnern: man habe 
in den modernen Zeiten den indirekten Steuern une exten- 
sion scandaleuse, eine skandalöse Ausdehnung gegeben. 
Indes, das ist nur ein Urteil, und auch Say, obgleich 
Bourgeoisökonom, könnte falsch urteilen. Hören Sie also 
die Tatsachen. 

Sie brauchen nicht zu besorgen, daß ich irgendwie 
ausführlicher in diese reiche und mosaikartige Materie 
eingehen werde, die mich dann wieder mehrere Stunden 
aufhalten müßte. Sehr wenige Bemerkungen und Tat- 
sachen werden vollkommen genügen. 

Im früheren Mittelalter erhoben bekanntlich im all- 
gemeinen die Könige überhaupt nicht Steuern, sondern 
bestritten die Staatsausgaben aus dem Ertrage der Do- 
mänen, die ihnen zu diesem Zweck überlassen waren. 
Außerordentliche Ausgaben machten in gewissen Fällen 
außerordentliche Zuschüsse nötig, die adjutoria, oder wie 
sie in Frankreich hießen, aides, bei uns Beden, was 
man von beden, bitten oder mit Justus Moser von 
Bäte, Bat, Hilfe, ableitet. 

Diese aides oder Beden bestanden im ganzen nur sehr 
selten und erst in späterer Zeit in äußerst geringfügigen 
Akzisen oder Konsumtionssteuern, die auch dann nur ganz 
vorübergehende Existenz hatten. 

Bei weitem häufiger und weit überwiegend bestanden 

431 



sie in Schätzungen, d. h. direkten Steuern, die 
teils Kapita tions- oder Kopfsteuern, teils — und zwar 
war dies der bei weitem häufigste und durchaus über- 
wiegende Fall — äußerst beträchtliche direkte Ein- 
kommensteuern waren. 

Dies ist im wesentlichen die Steuerphysiognomie des 
Mittelalters. 

Einige wenige Tatsachen nur muß ich Ihnen anführen, 
teils als historischen Beleg des Gesagten, teils zum Be- 
weis, wie durchaus verschieden von dem heutigen der 
Geist der Steuermaßregeln im Mittelalter war. 

Werfen wir zunächst einen Blick auf England. 

Die erste Abgabe, die äußerlich einer indirekten Steuer 
ähnlich sieht, wird unter Richard Löwenherz erhoben : 
,,It is not a little singular — sagt Sir John Sinclair in 
seiner History of the Public Revenue of the British 
Empire, Bd. I, p. 96 — that the reign of this monarch 
should fournish an example of raising a revenue by means 
of licenses ; a mode which, in modern times, has become 
so prevalent." Es ist nicht wenig auffällig, daß die 
Regierung dieses Monarchen ein Beispiel liefern sollte, 
eine Einnahme aufzubringen durch das Mittel von Lizenzen 
— die bekanntlich zu den indirekten Steuern gehören, 
meine Herren — ein Modus, welcher in den .modernen 
Zeiten so überwiegend geworden ist." Sie sehen 
beiläufig, daß der Baronet Sinclair diese tatsächliche Be- 
merkung ebenso wenig unterdrücken kann als der Bour- 
geoisökonom Say. Aber worin bestand jene indirekte 
Steuer unter Richard Löwenherz ? Sie erstreckte sich 
auf die Turniere. 

„It was enacted — fährt Sir John Sinclair fort — 
by Richard, that every person should pay for a license, 
before he engaged in such exercises, according to the 

432 



f ollowing rates : every earl, 20 marks of silver ; every 
baron, 10 marks; every knight having lands, 4 marks, 
and such as had no lands, two marks. No person under 
the rank of a knight was permitted to enter the ranks." 

„Es wurde von Richard verfügt, daß jedermann eine 
Lizenz bezahlen sollte, ehe er an solchen Waffenübungen 
teilnahm, nach folgenden Sätzen : jeder Graf 20 Mark 
Silber, jeder Baron, 10 Mark; jeder Ritter, der Län- 
dereien hatte, 4 Mark und ein solcher Ritter, der keine 
Ländereien hatte, 2 Mark. Niemandem unter dem Range 
eines Ritters war gestattet, in die Turnierlisten aufge- 
nommen zu werden." 

Sie sehen sofort, daß diese Lizenz wenn auch der 
Form nach eine Lizenz und somit eine indirekte Steuer, 
dennoch dem Geiste nach himmelweit verschieden und 
geradezu entgegengesetzt ist dem, was wir heut- 
zutage unter indirekter Steuer verstehen. Sie war eine 
direkte Einkommensteuer in Form einer indirekten 
Steuer, sie war, statt Konsum und Bedürfnisse zu treffen, 
eine abgestufte Rang- und Vermögenssteuer, auf 
die standesmäßigen Vergnügungen der vornehmen Klassen 
gelegt. 

Die erste Subsidie wird unter Richard II. im Jahre 
1379 eingeführt. 

„The tax," sagt Sir John Sinclair ib. p. 128, „known 
by the name of Subsidy, was first attempted in the second 
year of his reign. The object of the tax was to save the 
poor and to lay the principal bürden upon the rieh. It was 
levied partly by a poll, and partly by a tax upon income. 
The dukes of Lancaster and Brittany paid ten marks each ; 
every earl was charged four pounds ; every baron forty 
Shillings etc. Bud the great body of the people, mer- 
chands, artificers and husbandmen were assessed a greater 

28 Lassalle, Ges. Schriften. Band U. 433 



or lesser sum, acoording to the value of their estates." 
„Die Steuer, welche unter dem Namen Subsidie bekannt 
ist, wurde zum ersten Male in dem zweiten Jahre seiner 
Regierung auferlegt. Der Zweck der Steuer war, die 
Armen zu verschonen und die Hauptlast auf den Reichen 
zu legen. Sie wurde teils durch die Kopfsteuer und teils 
durch eine Einkommensteuer erhoben. Die Herzöge von 
Lancaster und der Bretagne zahlten jeder 10 Mark; 
jeder Graf war mit vier Pfund belastet ; jeder Baron 
mit vierzig Schilling usw. Aber die große Masse des 
Volkes, Kaufleute, oder Handwerker und Bauern waren 
angesetzt mit einer größeren oder kleineren Summe in 
Gemäßheit des Wertes ihres Vermögens." 

Dies war der Steuergeist des Mittelalters ! 

Oder sehen Sie au£ Frankreich. Im Jahre 1147 erhebt 
Louis le jeune den 20ten Pfenning Vermögenssteuer von 
allen Untertanen, d. h. eine Kapitalsteuer von 5 Prozent. 
Philipp der Schöne beruft zum erstenmal den tiers etat 
zu den etats generaux ein, die ihm im Jahre 1302 eine 
Einkommensteuer von 20 Prozent aller Einkünfte be- 
willigen. 

Was würden wohl heutzutage die besitzenden Klas- 
sen sagen, wenn eine Einkommensteuer 20 Prozent ihres 
Einkommens begehrte ? 

Unter Johann dem Guten wird 1350 von den Ständen 
eine von den Königlichen Prinzen bis zum Tagelöhner 
gehende Steuer von 4 Prozent des Einkommens bewilligt. 

Erst mit Karl VII. wird die taille, die Grundsteuer, 
zur bleibenden Steuer, wie gewisse andere Steuern in 
der Mitte des 14. Jahrhunderts seit Philipp VI. von Valois 
zuerst bleibend geworden waren. 

Unter Johann dem Guten hatte man in der Mitte des 
14. Jahrhunderts den schüchternen Versuch gemacht, bei 

434 



allen Viktualien und Handelswaren eine Auflage von 8 
Pfennigen auf das Pfund Geldes zu erheben. 

Aber diese Steuern waren noch nicht nach dem Ge- 
schmack des Zeitalters. Karl VIII. verwandelt 1484 diese 
Abgaben von Viktualien in einen Aufschlag der taille, 
die, beiläufig, unter den damaligen Produktionsverhält- 
nissen etwas ganz anderes war, als unsere heutige Grund- 
steuer. 

Für Deutschland verweise ich Sie der Kürze halber 
auf das treffliche Werk von Lang : „Historische Ent- 
wicklung der Teutschen Steuerverfassungen" Berlin 1793, 
aus welchem ich mir eine einzige Stelle anzuführen er- 
laube, die Ihnen zeigen wird, wann und wie unsere Kon- 
sumtionssteuern entstanden sind und um sich gegriffen 
haben. Lang spricht von der Zeit des westfälischen Frie- 
dens. „Damit verfiel man — sagt er p. 234 — auf die 
Einführung einer Konsumtionssteuer, Akzis, Lizenz, Auf- 
schlag, Impost, welches man dermalen als gleichbedeutende 
Wörter gebraucht. Der Name der Akzise war schon im 
14. Jahrhundert nichts mehr Unbekanntes, jedoch mehr 
eine vorübergehende Zollauflage als eine beständige 
Staatsabgabe. In dem nämlichen Gesichtspunkt muß auch 
schon der anno 1556 im Österreichischen gesetzte Auf- 
schlag auf Wein, Mehl, Fische und dergleichen, zur Bei- 
hilfe gegen die Türken beurteilt werden. 

„Insgemein glaubt man, der Ursprung der heutzutage 
gewöhnlichen Konsumtionssteuern schreibe sich aus den 
vereinigten Niederlanden her, die für die Erlaubnis (li- 
centia), ihren Feinden, den Spaniern, gewisse Waren zu- 
führen zu dürfen, eine bestimmte, davon benannte Li- 
zentabgabe zum ersten eingeführt. 

„Von da aus soll die Reichsstadt Cöln als Repressal 
ein Gleiches eingeführt haben." 

28- 435 



„Die erste Spur eines im Braunschweigischen bezoge- 
nen Lizents soll sich im Landtagsabschied vom 3. Novem- 
ber 1620 finden. Doch ist der anno 1639 bereits zur 
allgemeinen Einführung gemachte Versuch mißlungen. 
Diese Schwierigkeiten wurden aber später gehoben etc." 
„Die erste förmliche Generalkonsumtionsakzisordnung in 
Kursachsen ist vom Jahre 1707." „Gleich dem Lizent 
ist auch das Stempelpapier eine Erfindung der Hol- 
länder, die sich desselben als eines Imposts van de 
bezegelde brieven bedienten. Anno 1682 wurde die 
Stempeltaxe nicht nur im Brandenburgischen, sondern auch 
in Kursachsen, und zwar hier bei Papier, Schuhen, Stie- 
feln, Pantoffeln, Perruquen, eingeführt!" 

Soweit Lang. Sie ersehen hieraus, meine Herren, wie 
jung dies System der indirekten Steuern ist, wie gering- 
fügig und schüchtern seine ersten Anfänge sind, wie es 
genau in derselben Zeit sich leise einzuführen und immer 
mehr um sich zu greifen beginnt, in welche, wie ich 
in meinem angeklagten Vortrage gezeigt habe, die erste 
Entwicklung der Bourgeoisie fällt ; wie es diese endlich 
Schritt für Schritt auf ihrem europäischen weiteren Ent- 
wicklungswege zur Macht und Herrschaft begleitet. Sie 
sehen, wie streng historisch und unantastbar, wie präzis 
meine Behauptung ist, die Bourgeoisie habe die indirekten 
Steuern zwar nicht erfunden, aber zu einem unerhör- 
ten System entwickelt 1 ). 



x ) Es ist merkwürdig, wie konsequent hier Lassalle den Um- 
stand übersieht, daß es zunächst nicht die Bourgeoisie, sondern 
der aufkommende staatliche Absolutismus ist, der das System 
der indirekten Steuern in die Höhe treibt. Nun fällt das Empor- 
kommen des absoluten Staates freilich überall mit dem der 
Bourgeoisie zusammen, aber keineswegs bedeutet das von An- 
fang an die Herrschaft der Bourgeoisie. Diese letztere bleibt 

436 



Den inneren notwendigen Grund dieses Zusammen- 
hanges — ich habe ihn gleichfalls in meinem Vortrage kurz, 
aber in seiner ganzen Tiefe herausgestellt. Indem das 



fast überall noch sehr lange politisch zurückgesetzt, und doch 
blüht die indirekte Steuer auch in den Staaten, wo die Bour- 
geoisie am längsten auf Mitregierung im Staat warten mußte, 
so üppig, wie nur irgendwo. Gerade das letzte der oben zi- 
tierten Beispiele spricht in dieser Hinsicht aufs deutlichste. 
Wenn 1682 im Brandenburgischen die Stempeltaxe eingeführt 
wurde, so hatte die dortige „Bourgeoisie" sicher wenig Ver- 
antwortung für diese Neuerung, und ebenso später für indirekte 
Steuern, welche die Nachfolger des großen Kurfürsten, die 
ersten Könige von Preußen, über ihre geliebten Untertanen ver- 
hängten. 

Allerdings geniert sich die Bourgeoisie, sobald sie das Heft 
in die Hand bekommt oder nur Gelegenheit hat, mitzusprechen, 
durchaus nicht, dem Staat bei der Auflegung indirekter Steuern 
Handlangerdienste zu leisten, oder ihn zur Auflegung von 
immer neuen und drückenderen indirekten Steuern zu zwingen, 
indem sie allen anderen Steuern ihre Zustimmung verweigert, 
allerdings wird die Bourgeoisie, je mehr sie Einfluß auf die 
Regierung erhält, und je mehr der Staat ihr Geschäftsträger 
wird, seine innere und noch mehr seine äußere Politik ihren 
Interessen anpaßt und selbst Kriege für sie führt, immer mehr 
Mitschuldige und schließlich Hauptschuldige bei der Brand- 
schatzung der Volksmassen für den Steuerfiskus — in dieser 
Hinsicht sagt Lassalle durchaus nicht zuviel. Aber über alles 
das darf die Tatsache nicht vergessen werden, daß es — um 
ein früher viel gesungenes sozialistisches Lied zu varrieren — 
„nicht das Kapital allein" ist, welches das Pflänzchen der 
indirekten Steuern zum „unerhörten System" entwickelt hat. 
„Es müssen mehr — Beglücker sein." Der Adel leiht seine 
Hand, indem er die Verpflichtungen, die ihm in der Feudal- 
zeit oblagen, dem Staat aufhalst, aber an seinem Privilegium 
der Steuerfreiheit festhält, und die Fürsten, indem sie die 
Ausgaben für ihren immer kostspieligeren Hofstaat direkt oder 
indirekt der Staatskasse auflegen, ein Heidengeld für rein dyna- 

437 



Kapital mehr und mehr zur herrschenden Macht 
wird, muß es sich, so gut es eben geht, auch das zu 
sichern suchen, was alle herrschenden Stände dem Ele- 
ment, auf welchem ihre Herrschaft beruht, beizulegen 
pflegen, das Privilegium der Steuerfreiheit. 

Dieser Zusammenhang braucht in den Köpfen der Ka- 
pitalisten kein bewußter zu sein; er ist dies sogar nur 
in den allerseltensten Fällen. Aber er ist nichts desto- 
weniger das treibende, produzierende Agens dieser Er- 
scheinung. Es gibt keinen Zufall in der Geschichte, und 
am allerwenigsten bei so großen und auffälligen, Hand 
in Hand miteinander sich entwickelnden weltbeherrschen- 
den Tatsachen. 

Einer der scharfsinnigsten englischen Ökonomen, Sir 
James Stuart, der noch über zehn Jahre vor Adam Smith 
im Jahre 1760 schrieb,- hat bereits einen hellen Blick in 
diesen Zusammenhang des Steuermodus und der poli- 
tischen Herrschaft geworfen. ,,I think — sagt der eng- 
lische Baronet in seinem höchst verdienstvollen Werk : 
„An inquiry into the principles of political economy", 
Bd. II, p. 119 — I have observed one remarkable diffe- 
rence in the point of view in levying taxes in countries 
where these two forms of government are established. 
Under the pure monarchy, the Prince seems jealous, as 
it were, of growing wealth and therefore imposes taxes 
upon people who are growing richer. Under the limited 



stischen Zwecken dienende Kriege ausgeben, die, gleich den 
Kriegen, die um handelspolitischer Interessen wegen geführt 
werden, stets vom Volk bezahlt werden müssen, und indem sie 
selbst in Frieden immer größere Truppenmassen auf Kosten 
des Volkes unterhalten usw. usw. Die Fürsten aber waren auf 
lange hinaus — in Preußen bis ins neunzehnte Jahrhundert 
hinein — „der Staat." D. H. 

438 



government they are calculated chlefly to affect those 
vvho are growing poorer." 

„Ich glaube einen bemerkenswerten Unterschied wahr- 
genommen zu haben in dem Gesichtspunkt bei der Be- 
steuerung in Ländern, in welchen diese beiden Regierungs- 
formen — nämlich die absolute und die konstitutionelle 

— eingeführt sind. Unter der reinen (absoluten) Mo- 
narchie scheint der Fürst eifersüchtig auf den wachsen- 
den Reichtum und legt daher die Steuern auf diejenigen, 
welche reich werden. Unter der konstitutionellen Mo- 
narchie sind sie darauf berechnet, hauptsächlich diejeni- 
gen zu treffen, welche arm werden." 

Die unsichtbaren diamantenen Fäden jenes inneren Zu- 
sammenhanges klar zu legen, welcher die welthistorischen 
Tatsachen miteinander verbindet, das gerade nennen wir 
Philosophie, nennen wir Wissenschaft, nicht die 
Aufschüttung von Material und prangender bibliographi- 
scher Belesenheit. Sie finden in meinem angeklagten Vor- 
trage so wenig äußeres Material wie möglich angegeben. 
Mit diesen Zusammenhängen gerade beschäftigte er 
sich, während das Material als solches stillschweigend 
auf seinem Grunde lag. Er war deshalb gerade nur von 
einer um so tieferen Wissenschaftlichkeit, denn nicht 
in einem Vortrage, sondern unter ihm soll bergetief, 
in „purpurner Finsternis" die Masse des positiven Mate- 
rials ruhen, dessen Gedankenextrakt er zu geben hat. 

Und diesen Vortrag hat der Staatsanwalt den uner- 
hörten Mut gehabt, als ein Gewebe von Unwahrheiten 
und Sophismen darzustellen ! Das hat mich gezwungen 
um Ihret- wie um meinetwillen, Ihnen mindestens einen Teil 

— und einen wie geringen ! — jenes Materials, auf dem 
er beruht, aufzuschütten und nicht an mich, nur an den 
Staatsanwalt können Sie sich halten wegen der großen 

430 



Zeitbeschwer, die Ihnen trotz meiner Selbstbeschränkung 
dadurch entstehen mußte. Aber Sie haben jetzt gesehen, 
daß jedes meiner Worte dreimal gepanzert ist in Wissen- 
schaft und in Wahrheit! 

Genug also mit den wissenschaftlichen Zitationen ! 

Und dennoch, meine Herren, muß ich Ihnen noch 
eine Autorität zitieren, die Ihnen ganz dasselbe über 
die indirekten Steuern sagen wird, was ich gesagt habe, 
aber es soll keine wissenschaftliche Autorität mehr 
sein. — 

Welche Autorität also meinen Sie wohl, meine Her- 
ren, werde ich Ihnen, um meinen Exkurs über die in- 
direkten Steuern abzuschließen, jetzt zitieren ? 

Nun, niemand anders als den König ! Niemand anders 
als die Staatsregierung! Niemand anders als das 
wahrhaftig nicht als revolutionär bekannte Ministerium 
Manteuffel! 

Unter dem 21. September 1849 überreicht das Staats- 
ministerium den Kammern eine Allerhöchste Königliche 
Botschaft, durch welche denselben ein Gesetzentwurf zur 
Einführung einer Einkommen- und Klassensteuer — ein 
Gesetzentwurf, welcher, wie Sie bald hören werden, nicht 
zur Annahme gelangte, — unterbreitet wird. 

Dieser Gesetzentwurf, in welchem einerseits die Ab- 
schaffung der Mahl- und Schlachtsteuer, andererseits da- 
für die Einführung einer Klassen- und einer dreiprozen- 
tigen Einkommensteuer proponiert wird, wird von dem 
Staatsministerium mit Motiven begleitet, welche wörtlich 
enthalten, was ich Ihnen heute und in jenem Vortrage ge- 
sagt habe. Sie finden dieselben unter Nr. 171 und 172 
der amtlichen Drucksachen der Zweiten Kammer, Bd. II, 
Jahrgang 1849, und ich werde mir erlauben, nur einige 
Stellen aus ihnen vorzulesen. 

440 



„Die sozialen Verhältnisse der Gegenwart" — sagt das 
Staatsministerium im Eingange dieser Motive, nachdem 
es hervorgehoben, daß der Gesetzentwurf nicht eine Ver- 
mehrung der Staatseinnahmen bezwecke, sondern von dem 
„kaum einer näheren Rechtfertigung bedürfenden" Grund- 
gedanken ausgehe, eine gerechtere Verteilung der Steuer- 
last herbeizuführen — „die sozialen Verhältnisse der 
Gegenwart bedürfen einer Berücksichtigung dahin, daß 
die ärmeren Klassen des Volkes von denjenigen 
Staatsabgaben, welche nach ihrer Höhe und nach der 
Art ihrer Veranlagung eine unverhältnismäßige Be- 
lastung herbeiführen, befreit, beziehungsweise darin 
erleichtert werden, der dadurch entstehende Ausfall 
in den Staatseinnahmen aber auf diejenigen übertragen 
werde, welche im Verhältnis des ihnenausdenStaats- 
einrichtungen erwachsenden Nutzens, und nach 
Verhältnis ihrer Steuerkraft bisher bei Verteilung der 
Staatslasten nicht entsprechend berücksich- 
tigt worden sind." 

„Dem ganzen Gebäude des Finanzsystems endlich muß 
eine Grundlage gegeben werden, welche geeignet ist, das 
Vertrauen des Volkes in die Gerechtigkeit und Unpartei- 
lichkeit der Steuerverteilung zu erwecken." 

Die Staatsregierung weist dann darauf hin, daß sie 
schon 1847 dem Vereinigten Landtage — aber auch 
damals ohne Erfolg — das Gesetz einer drei- und resp. 
zweiprozentigen Einkommensteuer, um andere Abgaben 
aufheben zu können, vorgeschlagen habe. 

Die Regierung bevorwortet nun (p. 3), daß sie mit 
höchster Mäßigung und Vorsicht verfahren wolle, daß 
sie deshalb nicht damit umgehe, die direkte Einkommen- 
steuer „als ein sofort und unbeschränkt anwendbares 
Ersatzmittel für alle, durch Aufhebung anderer Abgaben 

441 



eintretenden Ausfälle in den Staatseinnahmen ansehen zu 
wollen". Sie erklärt, daß sie „nicht mehr als durchaus 
nötig" an den Grundlagen des bestehenden Steuersystems 
rütteln und deshalb auch nicht auf den Gedanken eingehen 
wolle, „die Aufhebung einer Reihe bestehender Steuern 
im Gesamtbetrage von ca. 30 Millionen Taler und deren 
Ersatz durch eine allgemeine Einkommensteuer" zu ver- 
langen. 

Nur die Mahl- und Schlachtsteuer solle von den in- 
direkten Steuern einstweilen aufgehoben und durch eine 
direkte Einkommensteuer ersetzt werden. 

„Mag der Gesetzesvorschlag in dieser Beschränkung 
— sagt die königliche Staatsregierung wörtlich — hinter 
den Erwartungen derjenigen zurückbleiben, welche in einer 
radikalen Umgestaltung des ganzen bestehenden Finanz- 
systems allein das Heil auf diesem Gebiete des Staats- 
lehens finden zu können glauben, so wird ihm wenigstens 
die Anerkennung nicht versagt werden dürfen, daß er 
einen Fortschritt zum Besseren im Steuerwesen enthalte, 
namentlich mit Rücksicht auf die sozialen Verhältnisse 
eine richtigere Verteilung der Staatslasten als 
bis jetzt stattfand, zu erreichen sich bemühe, zu- 
gleich aber einen Maßstab schaffe, nach welchem in Zu- 
kunft die politischen Rechte der Staatsbürger, gegenüber 
dem Staate und der Gemeinde in einer der Gerechtigkeit 
und den Interessen des Ganzen entsprechenden Weise 
geordnet werden können." 

Nach und nach werde sich hoffentlich die Möglichkeit 
ergeben, durch eine erweiterte Anwendung der direkten 
Steuer — ich zitiere wörtlich — „mit der Ermäßigung 
und Aufhebung noch mehrerer und zwar solcher Abgaben 
vorzuschreiten, welche den Anforderungen an eine 
gleichmäßige gerechte Verteilung der öffent- 

442 



liehen Lasten unter möglichster Erleichterung der ärmeren 
Volksklassen für weniger entsprechend gehalten wer- 
den müssen.'* 

Die Staatsregierung begründet nun, warum vor allen 
Dingen die Mahl- und Schlachtsteuer durch eine direkte 
Steuer zu ersetzen sei, und ich nehme Ihre besondere 
Aufmerksamkeit für die jetzt folgenden Sätze in An- 
spruch. — 

„Es ist hierbei hauptsächlich hervorzuheben — heißt 
es in den Motiven der königlichen Botschaft p. 8 — 
wie sehr durch die Mahl^ und Schlachtsteuer in ihrer 
jetzigen Gestalt, insbesondere durch die erstere, der ge- 
meine Mann gegen den Wo hlhabenden über- 
bürdet wird." — Überbürdet wird, meine Herren! 
Die königliche Botschaft sagt es, wie ich es sage. „Schon 
in der mehrerwähnten Denkschrift — nämlich der von 
1847, heißt es weiter — ist dieser Punkt besonders 
geltend gemacht. Es sei hier gestattet, des Beispiels wegen 
hervorzuheben, wie hoch sich diese Überlastung der 
ärmeren Bevölkerung — Überlastung der ärmeren 
Bevölkerung ! die königliche Botschaft sagt, wie ich es 
sage! — in Berlin gestaltet." 

Die Staatsregierung zeigt nun, daß im Durchschnitt 
eine Berliner Arbeiterfamilie von Mann, Frau und drei 
Kindern 1100 Pfund oder 10 Zentner Roggen im Jahre 
verzehre, wovon die Mahlsteuer 2 Taler 15 Sgr. betrage. 

„Die ärmere Bevölkerung — fährt die Staatsregierung 
fort — verzehrt hier von Fleischspeisen vorzugsweise 
Schweinefleisch. Werden auf eine Arbeiterfamilie nur 
6 Pfund wöchentlich gerechnet, was, wenn sie nicht zu 
den ganz heruntergekommenen gehört, gewiß nicht zu hoch 
gegriffen ist, so ergibt sich daraus ein Betrag von 312 

443 



Pfund jährlich, also eine Quantität, von welcher min- 
destens 4 Taler 7 Sgr, 

an Steuer entrichtet werden müssen, 

was zusammen mit den obigen . . 2 ,, 15 ,, 
für Brot, im ganzen die Summe von 6 Taler 22 Sgr. 
beträgt, welche eine solche Familie 

jetzt an Steuern entrichten muß, 

während sie nach Einführung der 

Klassensteuer (einschließlich eines 

Kommunalzuschlages von 50 °/o) 

höchstens .... ; ... 1 15 ,, 

also 5 Ta'er 7 Sgr. 

weniger als jetzt zu entrichten haben würde. Um wie 
viel härter — härter, meine Herren — gestaltet 
sich aber das Verhältnis in der Wirklichkeit; um wie 
viel drückender — drückender, meine Herren — 
wenn in Betracht gezogen wird, daß der wohlhabende 
Mann zu dieser Last nicht in einem höheren, seiner Wohl- 
habenheit entsprechenden Maße beiträgt ; unter Umstän- 
den vielmehr in der Tat viel weniger leisten darf, 
als der Arme." 

Viel weniger leisten darf, als der Arme! — Die 
königliche Botschaft sagt es, wie ich es sage! 

„Mag dagegen auch angeführt werden — fährt die 
Botschaft fort — daß die indirekte Steuer in kleinen 
Raten und auf unmerkliche Weise entrichtet werde, immer 
bleibt die Tatsache bestehen, daß dem kleinen Mann ein 
Teil seines sauer verdienten Einkommens, welches er bei 
einer richtigen Verteilung der Staatslasten auf die Ver- 
besserung seines wirtschaftlichen Zustandes verwenden 
könnte und wofür ihm keineswegs, wie ebenfalls ent- 
gegengestellt worden, ein genügender Ersatz dadurch ge- 

444 



währt werden kann, daß sich der PreisderArbeit usw. 
einigermaßen den Preisen der notwendigsten Lebensbe- 
dürfnisse entsprechend reguliert, durch das jetzige 
Steuersystem entzogen wird." 

Also auch dies Argument des Staatsanwalts, daß die 
arbeitende Klasse durch den Arbeitslohn für die durch 
die indirekte Steuer hervorgebrachte Preissteigerung ent- 
schädigt wird, wird durch die königliche Staatsregierung 
ausdrücklich als unwahr bezeichnet und widerlegt. 
„Keineswegs", sagen die Motive der königlichen Bot- 
schaft, sei dies der Fall. Sie können sich darüber nicht 
wundern, meine Herren, daß die königliche Staatsregie- 
rung hierin so sehr mit dem Staatsanwalt auseinandergeht 
und Dinge sagt, die nach ihm nichts als Sophismen und 
Unwahrheiten sind. Sie pflegt, ehe sie über solche Mate- 
rien spricht, andere Sachkenner zu Rate zu ziehen als 
den Staatsanwalt. 

Die königliche Staatsregierung schließt ihre Ausfüh- 
rungen hierüber mit den Worten (p. 11) : „Der hierdurch 
herbeigeführte Zustand ist mit den Grundsätzen eines 
geregelten Staatshaushalts und einer der Gerechtig- 
keit entsprechenden Steuergesetzgebung auf 
die Dauer unverträglich, und würde, selbst wenn 
nicht weitgehende Steuerreformen durch andere 
Gründe geboten würden, die Aufsuchung eines Ersatz- 
mittels für die gedachten Steuern notwendig machen." 

Ebenso gibt die Botschaft (p. 12) zu, daß die Ge- 
werbesteuer, welche nach dem Budget eine direkte Steuer 
sein soll — ich zitiere wörtlich — „der Absicht des 
Gesetzes nur sehr unvollkommen entsprochen, vielmehr 
überwiegend die Wirkung einer indirekten Steuer nach 
sich gezogen, indem alle diejenigen Gewerbetreibenden, 
welche ein nur einigermaßen sicheres Geschäft führen, 

445 



sich auch in der Lage befinden, die ihnen nach Maßgabe 
ihres Gewerbebetriebes auferlegte Steuer durch Preis- 
erhöhung von den Käufern ihrer Waren oder von denen, 
für welche sie Arbeit leisten, ganz oder doch größten- 
teils wieder einzuziehen, so daß sie schließlich selbst von 
den Steuern gar nicht betroffen werden." 

Ebenso erklärt die Staatsregierung p. 13 der Motive, 
daß ,,auch hinsichts der Grundsteuer ein dem eben in 
betreff der Gewerbesteuer geschilderten ganz ähnliches 
Verhältnis" stattfand. Ebenso weiß die Staatsregierung 
sehr genau, daß sogar bei der direkten Steuer — und 
der Staatsanwalt wollte dies nicht einmal von der in- 
direkten gelten lassen — die unteren Klassen wegen 
ihrer großen Zahl unendlich mehr beitragen, als die wohl- 
habenden Klassen, und sie belegt dies damit (p. 14), 
daß, wie sie nachweist, 4891777 Steuerpflichtige im 
Lande wären, von welchen bei der damaligen Klassen- 
steuer, den beiden ersten Hauptklassen nur 86 632 Steuer- 
pflichtige mit einem Steuerertrage von 1661509 Taler 
angehörten, während die beiden untersten Hauptklassen 
4 805 1 45 Steuerpflichtige mit einem Beitrag von 6118781 
Taler umfaßten. 

Und ebenso weiß die königliche Staatsregierung natür- 
lich sehr gut, daß dies Verhältnis in einem noch weit 
höheren Grade bei den indirekten Steuern statt- 
finde. Denn sie fährt unmittelbar hierauf wörtlich also 
fort: ,,Es hegt aber eben dieses Umstandes wegen 
die Anordnung einer durchgreifenden, die untersten Volks- 
klassen mit umfassenden direkten Steuer für Stadt und 
Land im eigensten Interesse dieser Volksklassen, indem 
es dadurch möglich wird, die Erhebung allgemeiner Ver- 
brauchssteuern in den größeren Städten, welche, wie oben 
ausgeführt, die ersteren viel härter treffen — 

446 



viel härter treffen, meine Herren ; also noch weit mehr 
von ihnen erheben, als die direkten Steuern — entbehr- 
lich zu machen, während andererseits der Umstand, daß 
jetzt allen Volksklassen durch die Verfassung dem Staate 
gegenüber unmittelbare Rechte eingeräumt sind, auch deren 
Verpflichtung, zu den Staatslasten nach Maßgabe ihrer 
Kräfte beizutragen, noch mehr als bisher zu begründen 
imstande sein dürfte." 

Ja, sogar das gesteht die Staatsregierung ein, daß die 
direkte Einkommensteuer, um gerecht zu sein, eigentlich 
eine progressive Steuer sein müsse, wovon sie jedoch 
Abstand nehmen wolle. 

Sie sehen also jetzt, meine Herren, handgreiflich, wie 
die Sache steht. Alles, was ich Ihnen gesagt habe, Sie 
finden es in den Motiven der königlichen Botschaft wieder. 
Die Männer der Wissenschaft haben sich so sehr die 
Hälse abgeschrien die Jahrhunderte hindurch, daß es end- 
lich auch bis zu den Ohren der Staatsregierung gedrungen 
ist. Nur ein Staatsanwalt und ein Gerichtshof haben 
sich unberührt erhalten von dem allgemeinen Geräusch, 
die Ohren mit Wachs verstopft wie Odysseus vor dem 
Gesang der Sirenen, und deshalb soll ich ins Gefängnis 
gehen ? Wie unbillig ! — 

Fragen Sie mich nun : welches war das Schicksal dieses 
vom Ministerium Manteuffel vorgeschlagenen Ge- 
setzentwurfes ? 

Infandum regina jubes etc.! 1 ) Schon in der Kom- 
mission der zweiten Kammer wird nur mit Mühe und Not 



1 ) Diese Worte sind der Äneide des Virgil entnommen und 
bilden den Anfang eines Verses, der in wörtlicher Übertragung 
lautet : „0 Königin, du heischest, daß ich den ungeheuren 
Schmerz von neuem (in mir) erwecke — infandum, regina, 
jubes renovare dolorem." D. H. 

447 



die Majorität von 10 gegen 8 Stimmen für den Gesetzes- 
vorschlag erlangt. Umsonst ruft im Plenum der Finanz- 
ministeraus (p. 2323 des stenographischen Protokolls, Ses- 
sion 1849/50) : „Die Regierung Sr. Majestät des Königs 
hat es seit Jahren für eine unabweisbare Forde- 
rung der Zeit erachtet", diese Reform vorzunehmen. 
Ein Abgeordneter von Berlin entgegnet, worüber sich der 
Regierungskommissar Bitter sehr bitter beschwert, (p. 2333 
des stenographischen Protokolls), der Regierungsvorlage 
sogar, daß sie „lediglich auf einer hohlen Theorie 
beruhe", genau so, wie mir der Staatsanwalt sagt, mein 
Vortrag beruhe darin auf Sophismen und Unwahrheiten. 

Endlich wird, wie man in England sagen würde, vom 
ministeriellen Einpeitscher mit knapper Not eine äußerst 
schwache Majorität, eine Majorität von nur 32 Stimmen 
zustande gebracht. 

Die höheren Stände erregen aus allen Kräften gegen 
das Gesetz die öffentliche Meinung, worin sie, denen 
alle Mittel zu Gebote stehen, öffentliche Meinung zu 
machen, natürlich leichtes Spiel haben, und als der Ge- 
setzentwurf in die erste Kammer kommt — fällt er und 
wird verworfen ! 

Dieser Gesetzentwurf, trotz der Richtigkeit und Klar- 
heit seiner Motive, so furchtsam, zitternd und schonend in 
seinem dispositiven Teil, daß ich ihn nie unterschrieben 
hätte, dieser Gesetzentwurf, der übrigens auch, wie die 
königliche Staatsregierung selbst erklärte, nur der erste 
vorläufige Schritt auf der neuen Bahn sein sollte, er 
wird von der ersten Kammer verworfen ! Es wird gleich 
beim ersten Schritt die neue Bahn gründlich verrie- 
gelt! Ihm entgegen votiert die erste Kammer einen an- 
deren Gesetzentwurf, welcher noch jenen, so mehr als 
gemäßigten Gesetzesvorschlag gerade in den wichtigsten 

448 



und prinzipiellsten Punkten in sein Gegenteil umändert. 
Die Mahl- und Schlachtsteuer wird beibehalten, an 
Stelle des reinen Prozentsatzes der Einkommensteuer wer- 
den weite Stufen gesetzt, für ein sehr großes Einkommen 
wird ein Maximum eingeführt, so daß ein noch größeres 
Einkommen unbesteuert bleiben soll usw. 

Doch lassen wir dem Ministerium Manteuffel das 
Wort! 

In der ersten Kammer unterlegen, in der zweiten bei 
einer mit allen Mitteln des Regierungseinflusses aufge- 
brachten Majorität von nur 32 Stimmen fast so gut wie 
unterlegen, von der „öffentlichen Meinung" gehetzt, tritt 
das Ministerium Manteuffel am 2. Januar 1851 mit einer 
neuen königlichen Botschaft vor die Kammern, in wel- 
cher es seinen eigenen Gesetzentwurf aufgibt und das 
von der ersten Kammer ausgearbeitete Gesetz adoptiert. 

„Zwar", ruft das Ministerium Manteuffel mit einem 
tiefen Seufzer in den Motiven zu dieser neuen Botschaft 
(Kamrnerdrucksachen, Session 1850/51, l.Bd. Nr. 26, 
p. 22) aus — ich zitiere wörtlich : „muß die Regierung 
auch heute noch bei der Ansicht beharren, daß durch 
Annahme ihres ursprünglichen Vorschlages, nach welchem 
eine nach gleichen Grundsätzen veranlagte, alle Klassen 
der Steuerpflichtigen umfassende, direkte Staatssteuer an 
die Stelle der jetzt bestehenden verschiedenen Steuer- 
formen treten solle, dem hervorgetretenen und allseitig 
erkannten Bedürfnis nach einer Steuerreform gründlicher 
und in einer dem inzwischen geschaffenen Staatsorganis- 
mus entsprechenden Weise abgeholfen sein würde." Aber 
das Ministerium gesteht, daß es den Widerstand, den 
ihm Kammer und öffentliche Meinung entgegen- 
setze, nicht zu brechen vermöge ! 

„Es durfte hierbei nicht unbeachtet bleiben — sagen 

29 Lassalle. Ges. Schriften, Band H. 449 



die Motive zu dieser neuen königlichen Botschaft p. 22 
— daß der Beschluß der zweiten Kammer, durch wel- 
chen die Annahme der Regierungsvorlage erfolgte, nur 
mit einer verhältnismäßigen geringen Majorität (von 32 
Stimmen) gefaßt ist ; daß sogleich nach diesem Beschluß 
und bis zu den Verhandlungen der ersten Kammer über 
denselben Gegenstand die Kundgebungen gegen das 
beabsichtigte, seiner Realisierung schon näher gerückte 
Steuersystem aus allen Teilen des Landes ent- 
schiedener und zahlreicher als je, seit dem ersten 
diesfälligen Projekt der Regierung im Jahre 1847 her- 
vorgetreten sind und daß der Beschluß der ersten Kammer 
daher gewissermaßen nur der öffentlichen Stim- 
mung hierüber, wie sie sehr bestimmt zutage 
gelegt war, Rechnung getragen hat." 

Und die Staatsregierung erklärt infolge dessen p. 23 
wörtlich : „Sie darf nach den hervorgetretenen Anzeichen 
sich doch der Hoffnung nicht hingeben, für ihr Projekt 
die öffentliche Meinung, auf deren Unter- 
stützung sie bei dessen Ausführung rechnen 
mußte, schon jetzt hinlänglich vorbereitet zu 
finden." ■ 

Und mit diesem Seufzer nimmt das Ministerium Man- 
teuffel Abschied von seinem eigenen Gesetzesvorschlage, 
den der ersten Kammer adoptierend, welcher unser jetzi- 
ges Steuergesetz bildet, und also ist dies entstanden! 

Wenn jener Gesetzvorschlag und seine Motive dem 
Ministerium Manteuffel zur Ehre gereichen, so trifft da- 
gegen das Ministerium Manteuffel der schwere Vorwurf, 
daß es in dieser Frage nicht durchzugreifen wußte 
gegen den Widerstand der ersten Kammer und der öf- 
fentlichen Meinung, die, heutzutage ein Monopol der 
Besitzenden, in jeder Frage des Interesses den unteren 

450 



Klassen immer ungünstig sein wird. Warum wußte das 
Ministerium Manteuffel die öffentliche Meinung hintenan 
zu setzen, wenn es sich darum handelte, den Belagerungs- 
zustand zu proklamieren oder die Geschworenengerichte 
für Preß- und politische Vergehen aufzuheben oder sonst 
die öffentlichen Freiheiten zu konfiszieren ? *) 

Sie sehen, meine Herren, es ist immer noch so, wie 
Ihnen der im Eingang zitierte Bois-Guillebert vor fast 
200 Jahren gesagt hat : Die Stimmen der Reichen in 
Steuersachen und ihre Beschwerden sind lauter, geräusch- 
voller als die der Armen und machen daher mehr Ein- 
druck als diese. 

Aber die Tatsache kann man freilich dem Ministerium 
Manteuffel nicht bestreiten, die es in dem Satze aus- 



x ) Auch dieses Beispiel beweist kaum das, was Lassalle 
nach seiner ursprünglich aufgestellten These beweisen will. 
Wer bildete im November 1849 die erste und zweite Kammer 
in Preußen? Die Mehrheit bestand in beiden Kammern aus 
Vertretern der Bureaukratie .und der feudal-reaktionären Par- 
tei, Elemente, zu denen auch ein Teil der Bourgeoisie zählte, 
die aber nicht als die Bourgeoisie bezeichnet werden können. 
Wenn das Ministerium also diesem Parlament gegenüber mit 
seiner Steuerreform nicht (durchdrang, so beweist das höchstens, 
daß es — selbst wenn man dem Begriff Bourgeoisie die engste 
Deutung gibt, ihn nur auf die Finanzkönige beschränkt, die 
allerdings oft genug mit den Feudalen gehen — ebensowenig 
wie die Bourgeoisie die Feudalen und die Bureaukratie be- 
wegen konnte, von den indirekten Steuern abzugehen, daß die- 
selben ebensogut von diesen wie von jener aufrechterhalten 
wurden. In diesem Sinne ist es richtig, wenn Lassalle oben 
vorher sagt, daß die „höheren Stände" in Preußen die öffent- 
liche Meinung gegen das Gesetz erregten. Aber, wie gesagt, 
die „höheren Stände" im Preußen von 1849 und die Bourgeoisie 
sind so wenig ein und dasselbe, wie das Ganze und der Teil 
ein und dasselbe sind. D. H. 

39* 451 



spricht : Es könne sich der Hoffnung nicht hingeben, die 
öffentliche Meinung schon jetzt hinreichend vorbereitet 
zu finden. 

Ich suche dieser Tatsache abzuhelfen, welche die könig- 
liche Staatsregierung mit einem so tiefen Seufzer kon- 
statiert, ich suche diese öffentliche Meinung vorzubereiten, 
welche die Staatsregierung für die Möglichkeit der von 
ihr als im Interesse der Gerechtigkeit für „unab- 
weisbar" erklärten Maßregel bedauernd vermißt — und 
die Staatsanwaltschaft, mit ehernem Stiefel in meinen 
Vortrag einbrechend, beschuldigt dies Tun, zu Haß und 
Verachtung anzureizen und qualifiziert es als ein Gemisch 
von Unwahrheiten und Sophismen ! 

Ich verlasse jetzt das Gebiet der indirekten Steuern ; 
ich verlasse die Ausführungen, durch welche ich das 
Verbrechen verübt haben soll, und gehe zu dem über, 
was in den Augen des ersten Richters das innere Ver- 
brechen meines Vortrags bildet: die Gesamttendenz 
desselben. 

Diese Gesamttendenz besteht in der historischen Ent- 
wicklung, daß, wie im Mittelalter der Grundbesitz, in 
der neueren Zeit das Kapital das herrschende Prinzip 
der Gesellschaft gewesen, so mit dem Jahre 1848 eine 
dritte und neue Weltperiode eingetreten sei, welche be- 
stimmt sei, die von mir entwickelte sittliche Idee des 
Arbeiterstandes, das Prinzip der Arbeit zum herrschenden 
Prinzip der Gesellschaft zu erheben. 

Zwar kann sich das Urteil erster Instanz dem Aner- 
kenntnis nicht entziehen, daß dies eine rein wissenschaft- 
liche Entwicklung der Geschichte, wie es sich ausdrückt, 
„vom subjektiven Standpunkt des Angeklagten aus auf- 
gefaßt" sei. 

Aber indem mich das Urteil mit diesen Worten selbst 

452 



freispricht, kann es sich doch wieder nicht enthalten, mich 
später gerade deshalb zu verurteilen, weil ich die 
gegenwärtige .Weltgeschichtsperiode als eine solche dar- 
stelle, die berufen sei, das Prinzip des Arbeiterstandes 
zum herrschenden Prinzip zu gestalten, den Arbeiter- 
stand, zu dem ich ausdrücklich in meinem Vortrag alle 
ohne Ausnahme zähle, die sich in irgend einer Weise 
der Gesellschaft nützlich machen, also ebenso Sie, wie 
mich, zum herrschenden Stande der Gesellschaft zu er- 
heben. 

Ich habe Ihnen in dieser Hinsicht die entsetzlichen 
Widersprüche mit sich selbst, in welche das Urteil erster 
Instanz verfällt, hinreichend in meiner Appellationsrecht- 
fertigung dargelegt und will das hier weder weiter aus- 
führen noch wiederholen. 

Ich habe Ihnen daselbst gezeigt, wie ich nichts als 
eine streng objektive Entwicklung dessen gegeben habe, 
was sich nach notwendigen geschichtlichen Gesetzen, wenn 
auch sehr langsam und in einem Zeitraum von Jahrhun- 
derten von selbst vollbringt. 

Ich habe Ihnen dargelegt, wie mein ganzes Tun kein 
anderes ist als das rein wissenschaftliche : wie der Natur- 
forscher aus einem Embryo die künftige Gestaltung dieses 
Organismus vorausbestimmt, so aus dem Embryo der ge- 
genwärtigen Weltperiode, wie man füglich die verflos- 
senen 15 Jahre derselben nennen könnte, die künftige 
Gestaltung zu erkennen und nachzuweisen, zu welcher 
sie sich naturgesetzlich von selbst entwickeln muß. 

Ich habe Ihnen gezeigt, wie keine Aufforderung 
an die arbeitenden Klassen, außer der, sich zu bilden, 
in meinem Vortrag enthalten ist, wie sogar jede solche 
subjektive Aufforderung durch den Inhalt dieser objek- 
tiven Geschichtsanschauung selbst notwendig ausgeschlos- 

453 



sen und zum voraus als unwirksam und töricht charak- 
terisiert ist 1 ). 

Ich habe Ihnen endlich bewiesen, wie — horribile 
dictu! — der erste Richter, um eine Aufforderung in 
meinem Vortrage zu finden, meine Worte — ver- 
ändert, und demselben Worte, die ich nicht gesprochen 
habe, hinzufügt und hinzutut! 

Dies alles will ich hier nicht weiter wiederholen. 

Nur einen einzigen Beweis will ich hinzufügen — 
aber einen Beweis von erdrückendem Gewicht! 

Gleichsam intuitiv habe ich in meiner ersten Vertei- 
digungsrede ausgerufen : Hätte ich meinen Vortrag etwa in 
der Singakademie gehalten, vor der sogenannten Elite 
der guten Gesellschaft, niemals wäre er angeklagt worden ! 

In der Tat ! Bei dem gewaltigen Aufsehen, das meine 
Verurteilung machte, wurde kurz nachher und infolge der- 
selben ein Vortrag zu meiner Kenntnis gebracht, welcher 
meiner Aufmerksamkeit entgangen war. Ein Vortrag, ge- 
halten in der Singakademie ungefähr gleichzeitig mit 
meinem angeklagten Vortrag, am 15. Februar 1862, und 
später in einem besonderen Abdruck veröffentlicht, den 
ich Ihnen vorlege. Ein Vortrag, gehalten von niemand 
anders als von dem Königl. Preußischen Geheimen Re- 
gierungsrat Dr. Engel, dem gegenwärtigen Direktor des 
staatlichen statistischen Bureaus, dem anerkannt ersten 
Statistiker Deutschlands. Der Vortrag führt den Titel: 



*) Wie schon 'in früheren Noten dargelegt wurde, tut Las- 
salle, indem er dem „Arbeiterprogramm" diese Deutung gibt, 
sich selber bitter unrecht. Eine solche Folgerung hat er dort 
aus seiner Geschichtsbetrachtung nicht gezogen, und sie könnte 
auch nur durch mißbräuchliche Auslegung des Wortes „objek- 
tiv" aus ihr .gezogen werden. D. H. 

454 



„Die Volkszählungen, ihre Stellung zur Wissenschaft und 
ihre Aufgabe in der Geschichte". 

In diesem Vortrage sagt der Geheime Rat Engel, was 
folgt. Ich zitiere wörtlich, p. 5 : „Der dritte Stand hat 
sich emanzipiert. Eine neue Aristokratie des Geldes und 
des Geistes entsteht. Die Gelehrten, Beamten und Kapi- 
talisten werden als Bourgeoisie die herrschende Macht. 
Indes, nachdem die geistige vom großen Kapital unter- 
stützte Arbeit ihr Recht erstritten, ringt auch die physi- 
sche, im großen und ganzen kapitallose Arbeit um An- 
erkennung und Gleichberechtigung. Die arbeitenden 
Klassen sind unter der Allgewalt des vom Dampfe ge- 
tragenen Industrialismus bereits zu einem eigenen, zum 
vierten Stande, zu einer gesellschaftlichen 
Macht herangewachsen, die naturgemäß ebenfalls 
nach der Alleinherrschaft im Staate strebt, 
wie dies der erste, der zweite, der dritteStand, 
so lange sie es konnten, getan." 

Und ebenso wieder p. 6 : „Wieviel nun auch mit dem 
Siege der Freiheit des AbsatzesfürdieProduktion, 
das ist die Erzeugung der Reichtümer, errungen 
sei, so ist doch der Kampf des vierten Standes 
damit nicht abgeschlossen 1 ). Für ihn handelt es 



*) Avis für Herrn Schulze-Delitzsch. (Es sei hier noch 
einmal daran erinnert, /daß diese Rede bereits nach Eröffnung 
der Agitation für den Allgemeinen Deutschen Arbeiter- Verein 
geschrieben wurde. Beiläufig kann man heute, wo die damaligen 
Kämpfe der Geschichte angehören, in diesen Noten Lassalles 
nur ein Beispiel dafür erblicken, wie sehr bei ihnen in der 
Hitze des Gefechtes die Ausgangspunkte des Streites sich ver- 
schoben. Stellen, wie die aus der Engeischen Schrift zitierten, 
finden sich fast wörtlich ebenso in der 1858 erschienenen 
Schulzeschen Schrift „Die arbeitenden Klassen und das Asso- 

455 



sich nicht so sehr um die Erzeugung, um die absolute 
Masse des angesammelten Reichtums, als um die Ver- 
teilung desselben, d. h. um das Verhältnis dieses Reich- 
tums zur Zahl derer, die daran partizipieren können und 
sollen. Bei einer politisch und wirtschaftlich fal- 
schen Leitung der Produktion ist die Gefahr krösus- 
artiger Bereicherung einiger wenigen gegen- 
über der Verarmung der Massen nicht ganz 
ausgeschlossen 1 ) und natürlich wird davon der vierte 
Stand bei seiner fortschreitenden Atomisie- 
rungam stärkstenbetroffen 2 ). Dieser Atomisierung 
Einhalt zu tun, die Elemente der in unaufhaltsamer Auf- 
lösung begriffenen alten zwecklos gewordenen Verbände 
wieder zu sammeln und aufs neue in zeitgemäße Formen 
zu binden, das ist eine der größten Aufgaben der Zeit. 
Einer dieselbe begreifenden staatswirtschaftlichen Ein- 
sicht ist es, wenn für jetzt auch nur erst exemplifi- 
katorisch gelungen, neben dem Probleme der ratio- 
nellsten und größten Produktion auch das der alle Inter- 
essen befriedigendsten Verteilung zu lösen. In der all- 
gemeinen Lösung besteht der Sieg, die Emanzipation 
desviertenStandes 3 ). Das mächtige Werkzeug dieses 
Sieges ist die soziale Selbsthilfe, ja nicht zu verwechseln 
mit irgend einer Ausgeburt des Sozialismus und Kom- 
munismus, welche nicht eine gesunde wirtschaftliche Ver- 



ziationswesen in Deutschland", wie ja auch Engel selbst sich 
mehr den Schulzeschen als den Lassalleschen Vorschlägen 
zuneigte. D. H.) 

*) Avis für Herrn Schulze-Delitzsch. 

2 ) Immer Avis für Herrn Schulze-Delitzsch. 

3 ) Man vergleiche mein genau auf denselben Gedanken be- 
ruhendes „Offenes Antwortschreiben »an das Central-Comite 
der Arbeiter zu Leipzig." 

456 



teilung, sondern eine krankhafte oder gewaltsame, rein- 
weg physische Teilung anstrebten. 

Sie haben es gehört, meine Herren ! D a s , was ich in 
ausführlicher, historischer Entwicklung als die neueste 
Phase des sich stufenweise entfaltenden historischen Pro- 
zesses nachweise, das, was eben die verbrecherische Ge- 
samttendenz meines Vortrages bilden soll, der Geheime Rat 
Engel spricht es mit derselben Bestimmtheit in der schärf- 
sten Weise aus. „Die arbeitenden Klassen — sagt er — 
sind bereits zu einem eigenen, zum vierten Stande, zu 
einer gesellschaftlichen Macht herangewachsen, die na- 
turgemäß nach der Alleinherrschaft im Staate 
strebt, wie dies der erste, der zweite, der dritte 
Stand, so lange sie konnten, getan." 

Ja, wollte man sich an den bloßen Wortausdruck 
halten, so ginge der Geheime Rat Engel sogar noch viel 
weiter als ich. Denn er spricht ausdrücklich von einer 
Alleinherrschaft, nach welcher die arbeitenden 
Klassen naturgemäß streben müssen, während' 
ich — und anders meint es freilich auch der Geheime Rat 
Engel nicht, wie der Gesamtsinn der angeführten Sätze 
deutlich zeigt — ausdrücklich nur von der Herrschaft 
der Idee des Arbeiterstandes spreche oder respektive 
den Arbeiterstand in sofern zum herrschenden Elemente 
berufen darstelle, als er uns alle, alle, die sich der 
Gesellschaft in irgend einer Weise nützlich machen, um- 
faßt ; in sofern als er, wie ich ausdrücklich definiere, 
das gesamte Menschengeschlecht umfaßt und 
keinen Keim eines neuen Unterschiedes mehr in sich 
enthält. 

Jedenfalls also sagen wir, ich und der Geheime Rat 
Engel, ganz dasselbe, genau dasselbe. 

Welche Übereinstimmung, meine Herren! 

457 



Zur selben Zeit schreiben wir in unserem Studier- 
zimmer, einer von dem andern nicht wissend, öffentliche 
Vorträge, in welchen wir dieselben Dinge mit den- 
selben Worten sagen! 

Dieselben Wissenschaften haben uns dieselbe 
Erkenntnis gegeben! 

Warum also, frage ich, steht der Geheime Rat Engel 
nicht hier an meiner Seite, auf dieser Anklagebank, als 
mein Komplize, desselben Verbrechens beschuldigt ? Wo 
ist die Rechtsgleichheit hingeflohen, meine Herren? 

Der Geheime Rat Engel sagt es — und er sitzt, 
wie ihm gebührt, in allen staatlichen Ehren! 

Ich sage es — und die wütend gewordene Themis 
wirft mir die Wagschale ins Gesicht und schlägt nach 
mir! — 

Und weiter, meine Herren ! Jener vom Geheimen Rat 
Engel in der Singakademie gehaltene Vortrag ist später 
in der von ihm seit 1862 redigierten offiziellen Zeit- 
schrift des statistischen Bureaus veröffentlicht worden. 
Diese Zeitschrift wird vom Staate publiziert und ver- 
breitet, aus Staatsmitteln, aus den Steuern der Bürger 
werden ihre Kosten bestritten. Es ist also geradezu eine 
Staats doktrin, die ich verkünde, eine Doktrin, die 
der Staat auf seine Kosten und mit seinem Ansehen ver- 
breitet — und ich stehe auf der Anklagebank und bin 
verurteilt ! 

Und noch mehr, meine Herren ! 

Als mir nach meiner Verurteilung jener Vortrag des 
Geheimen Rats Engel zu Gesichte kam, übersandte ich dem- 
selben, obgleich ich nicht die Ehre hatte, ihn zu kennen, 
meine verurteilte Broschüre mit einigen scherzenden Be- 
merkungen über den so verschiedenen Erfolg, mit welchem 
wir dieselbe Theorie entwickelt. 

458 



Geheime Rat Engel antwortet mir auf diese Zusendung 
mit einem Brief, den ich, da ich es mit seiner ausdrück- 
lichen Autorisation darf, mir erlauben muß, Ihnen 
mitzuteilen : 

Berlin, 14. Febr. 1863. 

Geehrter Herr ! 

„In ergebenster Erwiderung Ihrer gestrigen Zuschrift 
spreche ich zuvörderst meinen Dank für die gleichzeitige 
freundliche Übersendung Ihrer neuesten Broschüren aus. 
Der Vortrag über den Zusammenhang der gegenwärtigen 
Geschichtsperiode mit der Idee des Arbeiterstandes war 
mir schon im vorigen Sommer bekannt geworden und 
schon damals gereichte mir es zum Vergnügen und zur 
Genugtuung, für meine philosophischen und historischen 
Anschauungen in Ihnen einen der hochbegabtesten Ge- 
währsmänner gefunden zu haben. Dasselbe Vergnügen 
empfand ich, als ich in Arnolds geistvollem Buche über 
das Eigentum einem ähnlichen Ideengang begegnete. Es 
zeigt sich bei den ökonomischen Wahrheiten 
dasselbe, was bei den Erfindungen alltäglich bemerk- 
bar ist: sie sind durch die Zeit gereifte Früchte 
eines Baumes, den man nur zu schütteln 
braucht. 

„Ihren Ausspruch, daß der Richter über fach wissen- 
schaftliche Werke selbst im Besitz der Fachwissenschaft 
sein sollte, über die zu richten er berufen ist, möchte ich 
mir erlauben, dahin zu interpretieren, daß in allen, einen 
fachwissenschaftlichen Ursprung habenden Prozessen der 
Schwerpunkt ebenso in das Gutachten der Sachverstän- 
digen gelegt werden sollte, wie dies der Fall ist, wenn 
es sich um den Rechtsspruch in medizinischen, technischen, 
kommerziellen Angelegenheiten handelt etc." 

459 



Ich erlaube mir, meine Herren, Ihnen diesen Brief 
zu den Akten zu reichen. 

Haben Sie je einen grelleren, einen schreienderen 
Widerspruch erlebt, meine Herren ? 

Während mir die Staatsbeamten, welche vom Staate 
als die Chefs gerade derjenigen Branchen der Wissen- 
schaft angestellt sind, um welche es sich hier handelt, 
ihren Dank und ihre Genugtuung für die von mir ver- 
öffentlichten Resultate aussprechen, während sie dieselben 
als ökonomische Wahrheiten bezeichnen, welche durch 
die Zeit gereifte Früchte des Baumes der Erkenntnis 
seien, werde ich von den Beamten der gerichtlichen Reihe 
um derselben Resultate willen verfolgt und verurteilt! 

Gestehen Sie also, meine Herren, was schon durch 
jenen Vortrag des Geheimen Rats Engel evident ist : es ist 
hier nicht verurteilt worden, — wozu allein der Straf- 
richter ein Recht hat — das, was gesagt worden ist, 
der Inhalt. Sondern es wurde verurteilt die Person, 
die es gesagt hat, und der Ort, wo es gesagt 
wurde! ! 

Es wurde verurteilt, weil ich es gesagt habe und 
weil es vor Arbeitern gesagt worden ist! 

Ist das Gerechtigkeit, meine Herren, oder welches 
äußerste nicht zu benennende Gegenteil der- 
selben? 

Die Gerechtigkeit soll geübt werden ohn* An- 
sehung der Person, und was den Ort betrifft, so darf 
der Richter nach § 100 des Strafgesetzbuches nur darauf 
sehen, ob er ein öffentlicher ist. 

Ein öffentlicher Ort ist die Singakademie wie die 
Arbeitervereine. 

Was an dem einen öffentlichen Orte nicht strafbar 
ist, darf es nicht an dem andern sein. 

460 



Der Richter, welcher, was an einem öffentlichen 
Ort überhaupt, in einer öffentlichen Versammlung der 
Bourgeoisie nicht strafbar wäre, für strafbar erklärt 
in einer öffentlichen Versammlung von Arbeitern — 
begeht eine Machtüberschreitung ohnegleichen» 
schafft ein neues Verbot, welches das Strafgesetz 
nicht kennt, übt Klassenunterdrückung! 

Der erste Richter hat sich sogar selbst dem Einge- 
ständnis nicht entziehen können, daß er den Vortrag eben 
deshalb verurteile, weil er vor Arbeitern gehalten 
worden sei. Das Urteil leitet die Strafbarkeit meines 
Vortrages ab — ich zitiere wörtlich — „namentlich aus 
der Art und Weise, wie der Angeklagte die gezogenen 
Resultate seiner Reflexionen zusammenstellt, formuliert 
und einem Publikum vorträgt, welches nicht auf 
der Höhe der Bildung steht, das mehr Wissen- 
schaftliche in seinem Vortrage zu fassen." 

Also weil die Arbeiter angeblich ungebildet seien, 
deshalb sei mein Vortrag ein Verbrechen. 

Eine brennende historische Erinnerung aus unserer 
vaterländischen Geschichte fällt mir aufs Herz. Im Jahre 
1811 am 9. Mai reichten die Rittergutsbesitzer (Stände) 
des Lebusschen, Storkowschen und Beeskowschen Kreises 
eine Vorstellung beim König ein, in welcher sie gegen 
die revolutionären Maßregeln Hardenbergs Einsprache 
erhoben, sich gleichfalls darauf beziehend, daß die unteren 
Stände die ungebildeten seien. Der Staatskanzler 
Hardenberg, welchem der König diese Eingabe übergibt, 
macht zu dieser Stelle den Rand vermerk : „Ihr wollt von 
Ungebildeten reden? Wer sind die Ungebildeten? 
Könnte man die Rittergutsbesitzer, welche die Anstifter 
dieser Vorstellungen waren, nicht vor allen andern 

461 



dazu zählen? Das Ganze ist Rodomontade" 1 ) (Prah- 
lerei). — So Hardenberg! 

Was mich betrifft, so habe ich dem ersten Richter 
zwei Antworten zu geben, eine Antwort in facto und eine 
in jure. — Zuerst meine Antwort in facto. Der erste 
Richter irrt gewaltig, wenn er glaubt, daß die Arbeiter 
als die Ungebildeten weniger fähig seien, die Lehren 
der Wissenschaft in sich aufzunehmen, als das ,,auf der 
Höhe der Bildung stehende" Publikum der Singakademie. 
Handelt es sich um die gesellige Bildung des eleganten 
Salons — ei, so ist allerdings ein enormer Unterschied 
zwischen Bourgeoisie und Arbeiterstand. Handelt es sich 
aber um die Lehren der Wissenschaft, so stehen die 
Arbeiter denselben durchaus nicht ferner, als die ge- 
bildete Bourgeoisie im allgemeinen, stehen ihnen eher 
bei weitem näher. Denn schlechtundhalbwissen 
entfernt weit mehr von den Lehren der Wissenschaft und 
der Fähigkeit, sie aufzunehmen, als gar nichtwissen. 

Freilich sind die Arbeiter noch nicht in dem Sinne 
gebildet, daß sie die Resultate der Wissenschaft bereits 
besäßen. Sehen wir doch einen Teil derselben sogar 
noch die Nichts-als-Freihändler umjubeln, wenn sie ihnen 
Dinge vortragen, von welchen sich alle, die wahrhaft die 
Wissenschaft der Nationalökonomie verstehen, verwun- 
dert fragen : Ist das reine Unwissenheit, oder treiben diese 
Herren Spott und Hohn mit diesen armen Leuten ? 

Schließt das aber die Fähigkeit der Arbeiter aus, 
auch die wahren Lehren der Wissenschaft zu begreifen, 
sobald sie erst an sie gebracht werden ? 



*) S. die meuere und neueste Preußische Geschichte, mit 
Benutzung vieler bisher ungedruckter Quellen usw. von Dr. 
Fr. Förster. Bd. II p. 523. 

462 



Ist das nicht vielmehr gerade ein Grund mehr, ihnen 
dieselben vorzutragen und sie mit ihren Resultaten zu 
durchdringen ? Blicken Sie auf England ! Nichts ist dort 
gewöhnlicher, als daß selbst Minister in die Arbeiter- 
versammlungen gehen und ihnen Vorträge über die schwie- 
rigsten Themata halten. Am 1. November 1854 hält Pal- 
merston den Tagelöhnern von Hampshire einen Vortrag 
gegen das Dogma der Erbsünde. Am 6. November 1856 
hält derselbe Arbeitern in Manchester einen Vortrag über 
die doppelte Natur des Menschen, die intellektuelle und 
moralische und über den Charakter unserer Zeit. Im Jahre 
1854 hält Lord John Rüssel den Arbeitern einen Vortrag 
über die Hindernisse, welche dem Fortschritt der Zivili- 
sation entgegenstehen. 

Und gerade was das Verhältnis der direkten und in- 
direkten Steuern betrifft, wo wäre es mehr am Ort, die 
Lehren hierüber, die gerade das Aufreizende meines Vor- 
trages bilden sollen, zu verkünden, als eben im Arbeiter- 
stande ? 

Wollen Sie den Hauptgrund wissen, der von den An- 
hängern der Routine zugunsten der indirekten Steuer gel- 
tend gemacht wird ? Er besteht darin, daß, wie verderb- 
lich auch die indirekte Steuer sei, doch die Einziehung 
eines gleichen Betrages durch die direkte Steuer gerade 
wegen des Widerwillens, auf welchen eine solche Maß- 
regel im niederen Volke stoßen würde, unmöglich sei. 
Das Volk hasse den Steuerdiener und werde niemals ein- 
willigen, eine solche Summe durch die direkte Steuer, 
also mit dem Bewußtsein, d a ß es steuere, aufzubringen ; 
während es bei der indirekten Steuer dieses Bewußtsein 
nicht habe und sich einbilde, dem Krämer für den Preis 
der Ware zu zahlen, was es in Wahrheit dem Staate 
entrichte. 

463 



John Stuart Mill nennt diesen Grund einen kindischen 
und auf Täuschung beruhenden Grund. Aber er kann die 
relative Wahrheit desselben nicht leugnen, und keiner von 
uns wird es können. 

Das angebliche oder wirkliche Vorurteil in den unteren 
Klassen des Volkes ist also, wie die Verteidiger der in- 
direkten Steuer behaupten, der mächtigste Grund, welcher 
der Umwandlung dieses unfühlbaren Steuerns in das di- 
rekte und fühlbare Steuern entgegensteht. 

Wo also wäre es mehr der Ort, die Natur der in- 
direkten Steuer zu enthüllen, ihre Verderblichkeit für 
das Volk bloßzulegen, den ungerechten Druck, den sie auf 
dieses übt, nachzuweisen, als im Arbeiterstande, dessen 
im allgemeinen nicht mit Unrecht vorausgesetzter Wider- 
wille gerade als der Grund angeführt wird, welcher diese 
Reform unmöglich mache ? Es ist dies ein im höchsten 
Grade heilsames, im höchsten Grade staatsmännisches, 
ein wahrhaft notwendiges Tun, das durchaus vorausgehen 
muß, um eine Reform in dieser Hinsicht erst möglich zu 
machen ! 

Von alledem hat der erste Richter keine Ahnung ge- 
habt! 

Im Jahre 1856 saß in Brüssel ein internationaler Wohl- 
tätigkeitskongreß (congres international de bienfaisance) 
von Nationalökonomen aller Nationen. Deutschland, Frank- 
reich, England waren daselbst vertreten. Die Verhand- 
lungen dieses Kongresses sind im Jahre 1857 in Brüssel 
in 2 Bänden publiziert worden. 

Unter den Prinzipien und Maßregeln, die von diesem 
Kongresse beschlossen worden, lautet der erste Beschluß 
sofort, wie folgt (I. p. 484) : Le congres recommande 
l'adoption des principes et des mesures qui suivent; 

464 



1. Liberte du commerce des denrees et generalement de 
tous les articles de premiere necessite. 

„Der Kongreß empfiehlt die Annahme der folgenden 
Grundsätze und Maßregeln : 

1. Freiheit des Handels mit Lebensmitteln und im 
allgemeinen mit allen Artikeln des unmittelbaren Bedürf- 
nisses." 

Insoweit würde dieser Beschluß nur in die Reihe der 
Autoritäten hineinfallen, welche dartun, wie nachteilig die 
indirekten Steuern sind, unter welchen diese Zölle auf 
Gegenstände des Bedürfnisses eine so bedeutende Rolle 
spielen, und ich habe Ihnen gesagt, daß ich die Liste 
der Zeugnisse hierfür nicht weiter vermehren will. Aber 
die neunte Maßregel, die daselbst von dem Kongresse 
beschlossen wird, lautet : Propagation des doctrines d eco- 
nomic politique propres ä dissiper les prejuges et ä demon- 
trer la necessite de la liberte du commerce des grains et 
des denrees en general, publications familieres destinees 
ä eclairer les populations etc. 

„Verbreitung der Lehren der Nationalökonomie, die 
geeignet sind, die Vorurteile zu beseitigen und die Not- 
wendigkeit der Freiheit des Handels mit Getreide und 
Lebensbedürfnissen im allgemeinen aufzuzeigen, vertrau- 
liche 1 ) Publikationen, bestimmt die Bevölkerung aufzu- 
klären.' 

Aber jener Kongreß von Gelehrten aller Nationen 
hatte seine Rechnung ohne die preußische Staatsanwalt- 
schaft gemacht. 

Ich verbreite solche Doktrinen, ich schreite zu solchen 
vertraulichen Publikationen an die Bevölkerung, wie sie 
der internationale Wohltätigkeitskongreß beschließt — 



x ) Wohl besser zu übersetzen mit , .leicht verständliche". D. H. 

30 Lassaile. Ges. Schriften. Band II. 465 



und ich werde verfolgt und verurteilt, weil ich diese 
Lehren den Arbeitern vorgetragen habe ! 

Meine Antwort in jure wird womöglich noch eindring- 
licher sein. 

Ich habe bereits darauf aufmerksam gemacht, daß der 
§100 des Strafgesetzbuches nur das Kriterium des öf- 
fentlichen Ortes kennt und somit nicht gestattet, 
was überhaupt an einem öffentlichen Orte zu sagen er- 
laubt ist, an einem anderen für unerlaubt zu erklären. 

Ebenso sagt der Artikel 4 der Verfassung, alle Preußen 
sind gleich. Sie müssen also auch gleich sein vor den 
Motiven des Strafrichters, gleich vor den Lehren der 
Wissenschaft, die man an sie bringen darf. Es gibt bei 
uns keine Kastenunterscheidungen, nach welchen es ver- 
boten wäre, in der einen Kaste Erkenntnisse zu ver- 
breiten, die in der anderen frei kursieren dürfen ! 

Wie ? Der Artikel 20 der Verfassung sagt : „Die 
Wissenschaft und ihre Lehre ist frei" — - und Sie woll- 
ten den Arbeiterstand von ihr ausschließen ? 

Aber zu noch viel ernsthafteren Erwägungen gibt das 
Urteil Anlaß, über das ich mich beschwere. Es bildet, 
wie ich selbst kurz ausführen werde, einen schweren Ver- 
stoß gegen unser gesamtes öffentliches Recht, einen Ver- 
stoß, der, wenn heute die energische Konsequenz früherer 
Zeiten herrschte, nicht ohne die ernsthaftesten Folgen 
bleiben würde. 

Wenn früher, im absoluten Staat, der Grund geltend 
gemacht worden wäre, ein Vortrag sei deshalb strafbar, 
weil er vor den Arbeitern als den Ungebildeten 
gehalten worden sei, nun, so wäre dies zwar auch da- 
mals durch und durch un juristisch gewesen, aber 
es war mindestens begreiflich. Damals herrschte die 
Devise: Alles für das Volk, nichts durch das Volk. 

466 



Die unteren Klassen hatten keinerlei Anteil an der ge- 
setzgebenden Gewalt und keinen Einfluß auf dieselbe. 
Unter solchen Umständen war begreiflich, wenn man eine 
Verbreitung jener wissenschaftlichen Lehren in den un- 
teren Ständen nur als eine unnütze Aufregung auf- 
gefaßt hätte. 

Aber wie steht der Fall heute im konstitutionellen 
Staat ? Diese Ungebildeten — der erste Richter 
mag sagen, was er will — sind ein Faktor der gesetz- 
gebenden Gewalt, beschließen durch die von ihnen ge- 
wählten Vertreter die Gesetze, und mit aus ihren Händen 
also empfängt der Richter das Gesetz, das er anzuwen- 
den hat. 

Man mag das gut oder übel finden — gleichviel, es 
ist so ! 

Sie stehen nicht auf der „Höhe der Bildung", sagt 
der erste Richter. Aber sie beschließen durch ihre Wahlen 
über alle Gesetzgebungsmaterien, erwidere ich ihm. 

Sollen diese Ungebildeten, da sie nun einmal indirekte 
Gesetzgeber sind, nicht cum cognitione causae 1 ) ihr Wahl- 
und Gesetzgebungsrecht ausüben ? Will sie der erste Rich- 
ter zwingen, blind in die Wahlurne zu greifen, ohne 
zu wissen, was und worüber sie entscheiden ? 

Ist also unterrichtet zu werden in allen wichtigen Ge- 
setzgebungsmaterien nicht das absolute Recht dieser 
Ungebildeten, wurzelnd in dem gesamten öffentlichen 
Recht des Landes und mit ihm zusammenfallend ? 

Könnte mir gewehrt werden, eine friedliche und legale 
Agitation für die Abschaffung der indirekten Steuern zu 
eröffnen und diesen Ungebildeten ans Herz zu legen, 
daß sie nur solche Leute zu Wahlmännern und Abge- 



*) Mit Kenntnis des Sachverhalts. D. H. 

30- 467 



ordneten wählen, welche über die indirekten Steuern oder 
über das allgemeine Wahlrecht denken wie ich ? 

Dürfen diese ungebildeten gesetzgeberischen Klassen 
verhindert werden, sich von diesen Materien zu unter- 
richten, um diesen gesetzgeberischen Gebrauch von ihrem 
Wahlrecht zu machen ? Erinnern Sie sich noch jenes 
Seufzers des Ministeriums Manteuffel, daß die öffent- 
liche Meinung für diese unabweisbare Reform, für diese 
vom Staat seit 1847 als unabweisbar erkannte Reform 
noch nicht hinlänglich vorbereitet sei ? Erinnern Sie sich, 
wie die königliche Botschaft selbst konstatiert, sie könne 
nichts tun, ehe eine solche öffentliche Meinung 
erzeugt sei ? Wo soll sie erzeugt werden ? Bei den 
höheren Ständen der Gesellschaft, die selbst der könig- 
lichen Botschaft gegenüber taub blieben ? Oder bei den 
unteren Ständen, deren eigenes dringendes Interesse hier 
im Spiel ist, welche aufgeopfert werden jener öffentlichen 
Meinung, und die in ihren Versammlungen und ihrem 
Wahlrecht legale Mittel haben, eine andere öffentliche 
Meinung herbeizuführen ? 

Das alles hat der erste Richter in seinem Motiv von 
dem nicht auf „der Höhe der Bildung stehenden" Publi- 
kum einfach übersehen. Er ist einfach mit seinem Be- 
wußtsein in die Zeit des Absolutismus zurückgefallen, 
wo das ungebildete Volk, die misera plebs contribuens 1 ), 
durch solche Belehrung über die Natur der Steuerein- 
richtungen oder anderer Gesetze, auf die sie einzuwirken 
kein gesetzliches Mittel hatte, allerdings nur unnütz auf- 
geregt werden konnte. 

Daß ein Richter in seinem Bewußtsein in den Ab- 
solutismus zurückfällt, unter dem er groß geworden und 



*) Die niedere steuerzahlende Masse. D. H. 

468 



erzogen ist, ist sehr natürlich und würde an und für sich 
ein geringes Unglück sein. 

Aber die Sache hat ernsthaftere Folgen. 

Ein richterliches Urteil ist ein Ding, welches durch 
die öffentliche Gewalt, durch Polizei und Militär voll- 
streckt wird. 

Jedes richterliche Urteil ist somit eine gewaltanwen- 
dende Handlung, ein Akt der Gewalt, und soll dies sein. 

Indem nun dies richterliche Urteil mich, und nicht 
mich allein, sondern ebenso alle, die in gleicher Lage 
und von gleichem Willen wären, gewaltsam abhält und 
uns verbietet, die unteren Klassen über jene Gesetzge- 
bungsmaterien zu unterrichten, verhindert es, durch eine 
gewaltsame Handlung das Volk, sein verfassungsmäßiges 
Gesetzgebungs- und Wahlrecht cum cognitione causae aus- 
üben. Und es entsteht somit die Frage — oder vielmehr, 
es würde, wenn heute die herbe Konsequenz römischer 
Juristen herrschte, kaum die Frage sein — ob hier nicht 
ein gewaltsames Vorgehen gegen die Verfas- 
sung des Staates vorliegt! 

Ich habe Ihnen gezeigt, meine Herren, und durch die 
Staatsschriften des Ministeriums Manteuffel, durch die 
eigenen Motive der königlichen Botschaften belegt, wie 
vollkommen legal und erlaubt, ja wie im höchsten Grade 
verdienstlich und staatsmännisch es wäre, eine friedliche 
auf die öffentliche Überzeugung gerichtete Agitation für 
die möglichste Aufhebung der indirekten Steuern zu 
machen. 

Habe ich aber selbst auch dies nur getan ? Auch das 
nicht einmal ! Ich tat es nicht, nicht deshalb, weil ich 
nicht eine Umwandlung der indirekten Steuern in direkte 
lebhaft wünschte, sondern deshalb, weil ich mich auf diese 
Dinge zu gut verstehe, um nicht zu wissen, daß jede 

469 



durchgreifende Steuerreform vollkommen unmöglich 
ist, so lange nicht Maßregeln anderer Art vorhergehen, 
insbsondere solange nicht aus dem allgemeinen Wahl- 
recht hervorgegangene gesetzgebende Körper existieren. 

Und die vorhin nachgewiesene Tatsache, daß die könig- 
liche Staatsregierung selbst eingesteht, seit 1847 sogar den 
ersten Schritt auf der Bahn der erforderlichen Steuer- 
reform trotz aller Anstrengungen vergeblich zu erstreben, 
wird Ihnen dargetan haben, wie gegründet diese Über- 
zeugung ist. 

Was ich somit wirklich mit meinem Vortrag bezweckte, 
war zunächst der rein wissenschaftliche und theoretische 
Zweck, die arbeitenden Klassen zum Verständnis ihrer 
Zeit zu bringen. 

Ein geistvoller Freund sagte mir später : Sie hätten 
Ihren Vortrag betiteln sollen : „Der Arbeiterstand und 
der Stand der Arbeiter in der Geschichte". In der Tat, 
in diesem epigrammatischen Titel liegt ganz und gar der 
Grundgedanke meines Vortrages ausgesprochen. Ich war 
— die Initiative war nicht einmal von mir ausgegangen — 
aufgefordert worden, einen Vortrag zu halten in einem 
Arbeiterverein. Worüber sollte ich ihnen lesen ? Etwa, 
wieviel Ballen Baumwolle jährlich von Amerika nach Eng- 
land gehen und ähnliche Dinge, die man am anderen Tage 
vergessen hat ? Ich sagte mir : Du wirst in einer Weise, 
in welcher nur die höchste wissenschaftliche Energie 
dessen fähig ist, die gesamte reiche Geschichte der mo- 
dernen Nationen in der Einfachheit ihres inneren Gesetzes 
darstellen, die inneren Entwicklungsfäden dieser Ge- 
schichte bloßlegen und die müden Seelen der Gedrückten 
mit der Ermutigung und dem Tröste durchdringen, daß 
ihre Sache vorwärts rückt, wenn auch langsam und un- 
merklich, so doch unablässig und unaufhörlich. 

470 



Und diesen Trost und diese Ermutigung nennt der 
Staatsanwalt : Haß und Verachtung ! 

Wenn mein Vortrag einen hierüber hinausgehenden 
praktischen Zweck hatte, so war es der, die theoreti- 
sche Grundlage zu liefern für eine gesetzliche und 
friedliche Agitation zugunsten des allgemeinen Wahl- 
rechts. 

Dieser Zweck liegt ganz und gar in dem Satze aus- 
gesprochen, mit welchem ich p. 29 meines Vortrages *) 
meine gelegentliche Erörterung der Steuermaterie schließe : 
„Bemerken Sie zugleich, meine Herren, den eigentüm- 
lichen Widerspruch und die eigentümliche Gerechtigkeit 
des Verfahrens, die gesamten Staatshaushaltsbedürfnisse 
den indirekten Steuern und somit dem armen Volke 
aufzubürden, zum Maßstab aber und zur Bedingung des 
Wahlrechts und somit des politischen Herrschaftsrechts 
die direkten Steuern zu machen, welche zu dem Ge- 
samtbedürfnis des Staates von 108 Millionen nur den 
verschwindend kleinen Beitrag von 12 Millionen liefern!" 

Dieser Zweck Hegt ganz und gar in den eigenen Wor- 
ten des Staatsanwaltes ausgesprochen, welcher (p. 17 des 
stenographischen Berichts) 2 ) ausrief: „Der Angeklagte 
übersieht, daß die Lasten des Staatslebens in der Tat 
sehr ungleichmäßig verteilt sind und diese Lasten 
entsprechende Rechte zur Folge haben 
müssen !" 

An diese eigene Rechtsthese des Staatsanwalts klam- 
mere ich mich an, an ihr halte ich fest, aus ihr ist auch 
mein Vortrag hervorgegangen ! 

Wenn es wahr ist, daß die Lasten entsprechende 
Rechte zur Folge haben müssen, und wenn es andererseits 

x ) Seite 177 unserer Ausgabe. 
2 ) Im 11. Band unserer Ausgabe. 

471 



wahr ist, wie die königliche Staatsregierung selbst er- 
klärt, daß sogar bei der direkten Steuer die ärmeren 
Klassen unendlich mehr beitragen als die wohlhabenden 
und daß dies bei der indirekten Steuer, welche die 
ärmeren Klassen noch viel härter treffe, also noch in 
einem unendlich höheren Grade der Fall sei, — wenn 
dies wahr ist, warum üben dann dennoch die ärmeren 
Klassen nur ein Drittel des Stimmrechts, während sie 
5, 6, 10 und 20 mal so viel — und mehr — als die 
Wohlhabenden steuern ? 

Wo bleibt hier die Gerechtigkeit? Und warum 
sollte es ein Verbrechen sein, die öffentliche Meinung 
für die Abänderung eines so ungerechten, durch die Worte 
der königlichen Staatsregierung, ja sogar durch die eigenen 
Worte des Staatsanwaltes selbst verurteilten Verhältnisses 
gewinnen zu wollen ? 

Von zwei Dingen eins, meine Herren ! 

Entweder der reine Absolutismus — oder das 
allgemeine Wahlrecht! Über diese beiden Dinge 
kann man bei verschiedenen Ansichten streiten, aber was 
zwischen ihnen liegt, ist jedenfalls unmöglich, unfolge- 
richtig und unlogisch. 

Der absolute Eine, durch seine Lage allen Klassen- 
gegensätzen entrückt und weit über die Gesellschaft und 
alle gesellschaftlichen Interessen gestellt, konnte wenig- 
stens möglicherweise dem allgemeinen Interesse, dem 
Interesse der unendlichen Mehrheit sich widmen. Ob und 
inwieweit er es tat, hing von dem Zufall persönlicher 
Einsicht, Begabung und Charakterrichtung ab. Er konnte 
es wenigstens tun und war durch seine Stellung daran 
erinnert, es zu sollen. Und so war denn in der Tat 
die Devise des alten Absolutismus und seiner guten Zeit : 
Nichts durch das Volk, alles für das Volk! 

472 



Diese Zeit ist vorüber. Es ist die Zeit des Konsti- 
tutionalismus eingetreten, d. h. die Zeit, in welcher die 
Gesellschaft, sich für mündig haltend, selbst die Ent- 
scheidung über ihre Interessen in die Hand nehmen 
will. 

Von diesem Augenblick an ist es eine logische Un- 
möglichkeit, ein handgreiflicher Widerspruch, eine bren- 
nende Ungerechtigkeit, diese Entscheidung in die Hand 
der Minorität, in die Hand der wohlhabenden Klassen 
der Gesellschaft zu legen. Diese nicht über die gesell- 
schaftlichen Interessen hinausgestellten, diese vielmehr ge- 
rade in dem Kreuzfeuer dieser Interessen stehenden und 
in ihrer ganzen Lage durch sie bedingten Klassen können 
gar nicht anders, als jene Gewalt der Entscheidung in 
ihrem gesellschaftlichen Interesse anwenden und so- 
mit das allgemeine Interesse, das Interesse der unend- 
lichen Mehrheit der unteren Stände, ihrem Eigeninteresse 
aufopfern, wie ich Ihnen ein kleines Beispiel davon an 
dem Schicksal des Manteuffelschen Gesetzesvorschlages 
geliefert habe. Sowie also der Grundsatz der gesellschaft- 
lichen Selbstregierung eingetreten ist, ist es die schrei- 
endste Ungerechtigkeit, ist es eine logische Unmöglichkeit, 
diese Gewalt der Entscheidung durch ein Klassenwahl- 
gesetz in die Hand besonderer Klassen statt in die Hand 
des gesamten Volkes zu legen ! Sie als ein bevorzugtes 
Recht in die Hand gerade derjenigen Klassen zu legen, 
welche, um wieder auf die eigene These des Staats- 
anwaltes zu verweisen, den unendlich geringeren Teil 
zu den Lasten des Staates beitragen. 

Es handelt sich darum, die öffentliche Meinung über 
diese Ungerechtigkeit und diese Unmöglichkeit aufzuklären, 
sie zur allgemeinen Überzeugung zu erheben und selbst die 
widerstrebenden Gemüter mit ihr zu durchdringen. Es 

473 



handelt sich darum, hierdurch die Grundlage zur fried- 
lichen Beseitigung einer Einrichtung zu legen, die gerade, 
wenn sie fortdauerte, auf die Länge der Zeit Klassenhaß 
erzeugen müßte. 

Es handelt sich darum, vor allem gerade die Bour- 
geoisie selbst zu überzeugen, daß sie nur zu wählen hat 
zwischen dem reinen Absolutismus und dem allgemeinen 
Wahlrecht, daß alles, was dazwischen liegt, von dem 
ehernen Gang der Geschichte zertreten werden muß und 
daß, wenn sie wirklich auf den Konstitutionalismus hält, 
sie denselben nur retten kann, indem sie ihm das allge- 
meine Wahlrecht zur Grundlage gibt und diesen Ruf zu 
ihrem eigenen und aufrichtigen mot d'ordre 1 ) erhebt. 

Ich will der Bourgeoisie das Schicksal ersparen, wel- 
ches sie in Frankreich unter die Füße Napoleons getreten 
hat — und diesen Appell an die öffentliche Vernunft 
und das öffentliche Gewissen nennt der Staatsanwalt An- 
reizung zu Haß und Verachtung ! 

Noch auf zwei Punkte habe ich zu antworten. 

Ich hatte in meiner Rede im ersten Teile derselben 
bei Betrachtung des Mittelalters erwähnt, daß schon im 
Jahre 1672 auf dem deutschen Reichstag, schon im Jahre 
1614 auf den französischen etats generaux 2 ), die Auf- 
hebung der Zünfte verlangt worden sei. Ich hatte er- 
wähnt, daß im Jahre 1776 der reformierende Minister 
Turgot in Frankreich die Zünfte aufhebt, der König aber 
durch das Geschrei der privilegierten Klassen gezwungen 
wird, wenige Monate darauf sein eigenes Edikt zu wider- 
rufen, und daß endlich durch den Bastillesturm in einem 
Tage erwirkt wurde, was in Deutschland und Frankreich 



!) Kampfruf. D. H. 

2 ) Generalständen, D. H. 



474 



seit fast zwei Jahrhunderten vergeblich erstrebt worden 
war. — 

Ich hatte hieran folgende vollkommen objektive und 
historische Betrachtung geknüpft : „Sie ersehen daraus, 
meine Herren, daß, welche große Vorteile auch dem 
Reformieren auf legalem Wege zukommen, dieser doch 
wieder bei allen wichtigeren Punkten den einen großen 
Nachteil hat, von einer sich über ganze Jahrhunderte hin 
erstreckenden Ohnmacht zu sein, und andererseits, daß 
der revolutionäre Weg, mit wie unleugbaren Nachteilen 
er auch verbunden ist, dafür den einen Vorteil hat, schnell 
und energisch zu einem praktischen Ziele zu führen." 

Und in dieser streng objektiven und historischen, die 
Vorteile und Nachteile von Revolutionen gleichmäßig kon- 
statierenden, bei der geschichtlichen Darstellung der 
mittelalterlichen Periode gemachten Betrachtung erblickt 
der erste Richter einen Grund zur Verurteilung, indem 
er nämlich annimmt, daß ich folglich den revolutionären 
Weg dem legalen vorziehe und daß ich folglich wohl 
auch über die jetzige Geschichtsperiode und die in ihr 
zu erlangenden Ziele ebenso denken und also auf dem 
Grunde meiner Seele den Gedanken tragen müsse, daß 
die arbeitenden Klassen jetzt ebenso handeln möchten ! 
— Kaum habe ich meinen Augen getraut, als ich diesen 
Grund der Verurteilung in dem Urteil fand ! 

Abgesehen davon, daß selbst wenn man auf diese 
Schlußfolgerung eingehen wollte, dann nur eine Anklage 
auf Aufforderung zur Revolution gegen die Staatsgewalt, 
nicht aber auf Anreizung zu Haß und Verachtung gegen 
die Staatsangehörigen möglich wäre — sieht der erste 
Richter nicht, daß diese Verurteilung auf Schlußfolge- 
rungen die flagranteste Überschreitung aller Rechtsgrund- 
sätze darstellt ? 

475 



Diese Schlußfolgerungen sind durchaus schief und fehl- 
gehend. Es sind Paralogismen 1 ), deren Unrichtigkeit ich 
Ihnen in meiner Appellationsrechtfertigungsschrift ebenso 
kurz als scharf nachgewiesen habe. 

Aber wenn diese Schlüsse auch ebenso richtig wären 
als sie schief sind, — sieht denn der erste Richter nicht, 
daß er gar kein Recht hat, solche Schlußfolgerungen 
anzustellen ? Daß er sich lediglich an meine ausgespro- 
chenen Worte halten und nicht darüber hinaus in das 
heilige Asyl meiner inneren Denkfreiheit einbrechen darf ? 
Daß er nicht das geringste Recht hat, solche unausge- 
sprochenen Ansichten, selbst wenn er aus dem Ausge- 
sprochenen schließen könnte, daß sie auf dem Grunde 
meiner Seele vorhanden sein müssen, vor das Forum des 
Straf rechts zu ziehen ? 

Mein Erstaunen hierüber ist maßlos gewesen, denn 
das Urteil stellt hierin eine Verletzung aller heiligsten 
Grundsätze des Rechtes dar, eine Verletzung — so schrei- 
end, daß sie selbst noch in den Zeiten höchster Rechts- 
losigkeit in diesem Grade ohne Beispiel dasteht. 

Wissen Sie, meine Herren, welchen Fall die konser- 
vativen Geschichtsschreiber als den ärgsten Greuel wider 
Rechtslosigkeit anführen, welchen die Schreckenstribunale 
der französischen Revolution auf sich geladen haben ? Es 
ist der Fall einer Verurteilung, die deshalb erging, weil 
der Angeklagte überführt war, die Arie gesungen zu 
haben: O Richard, mon roi ! „O Richard, mein 
König !" 

Nun wohl ! Ich werde verurteilt, weil der Richter nicht 
einmal auf meinen Lippen, nein, weil er auf dem 
Grunde meiner Seele die Melodie gefunden zu 

*) Fehlschlüsse. D. H. 

476 



haben glaubt: O Revolution, ma reine! „O Revolution, 
meine Königin!" 

Wollen uns die Tribunale wirklich auf den Weg fran- 
zösischer Entwicklung hinzwängen ? Sollen wir uns gegen- 
seitig abschlachten um unserer Ansichten willen? 
Findet der Appell an den germanischen Rechtssinn kein 
Echo mehr in der Brust unserer Richter ? Ist er aus- 
gestorben unter uns ? Haben wir den Sinn für das Recht 
des Individuums, dessen die deutsche Nation sich 
rühmt, seit sie existiert, uns wirklich schon gänzlich ab- 
gearbeitet und abgerieben im historischen Prozeß ? Sind 
wir wirklich schon so weit romanisiert, uns um unserer 
Ansichten willen als Ve rbrecher zu verfolgen ? 

Ich werde Ihnen nicht verhehlen, meine Herren, daß 
unsere Ansichten gar weit auseinander liegen mögen. Ich 
wünsche gewiß vieles, was Sie nicht wünschen mögen, 
und vieles nicht, was Sie wünschen. 

Aber was hat das mit der Sphäre unseres Rechtes 
zu tun? 

Mehr noch als das, was wir wünschen, trennt uns 
das, was wir glauben. 

Sie glauben an keine Revolution, meine Herren. Mich 
— ja, mich haben meine Studien dahin gebracht, an eine 
Revolution zu glauben. 

Ich habe mich schon in meiner Verteidigungsrede erster 
Instanz darüber ausgesprochen, welches die wissen- 
schaftliche Bedeutung des Wortes Revolution ist, in 
welcher ich dieses Wort stets fasse. 

Diese Bedeutung ist keine andere, als die, daß ein 
neues Prinzip an die Stelle eines bestehenden Zu- 
standes gesetzt wird, gleichviel ob mit oder ohne Gewalt. 

In diesem Sinne kann ich sagen, daß ich jedenfalls 

477 



von dem künftigen Eintreten einer Revolution überzeugt 
bin. — 

Sie wird entweder eintreten in voller Gesetzlichkeit 
und mit allen Segnungen des Friedens, wenn man die 
Weisheit hat, sich zu ihrer Einführung zu entschließen 
beizeiten und von oben herab — oder aber sie wird inner- 
halb irgend eines Zeitraumes hereinbrechen unter allen 
Konvulsionen der Gewalt, mit wild wehendem Locken- 
haar, erzne Sandalen an ihren Sohlen. 

In der einen oder andern Weise wird sie kommen, 
jedenfalls, und wenn ich, mich dem Tageslärm verschlie- 
ßend, in die Geschichte mich vertiefe, so höre ich ihr 
Schreiten. 

Aber sehen Sie denn nicht, daß trotz dieser Ver- 
schiedenheit dessen, was wir glauben, unsere Bestrebungen 
Hand in Hand gehen ? ' 

Sie glauben nicht an die Revolution, und wollen sie 
daher verhindern. Wohl ! Tun Sie, was Ihres Amtes ist. 
Ich — glaube an die Revolution, und weil ich an sie 
glaube, will ich sie, nicht herbeiführen — ich habe 
es Ihnen bereits in meiner Urteilskritik erklärt, daß nach 
meiner ganzen Geschichtsanschauung die Anstrengungen 
eines Tribuns notwendig so ohnmächtig dazu sind, wie 
der Atem meines Mundes, den Sturm auf dem Meere zu 
entfesseln — sondern für den Fall, daß sie kommt 
und von unten kommt, will ich sie im voraus humani- 
sieren, zivilisieren! 

Und das werde ich Ihnen beweisen gerade an dem 
letzten Beleg der Anklage, den man gegen mich geltend 
macht. 

Ich habe, wirft mir die Anklage vor, auf die höhere 
Selbstsucht und also Unsittlichkeit der höheren Stände 
hingewiesen. 

478 



Ich sehe hier ganz davon ab, daß schon Fichte, schon 
Rousseau, schon das Evangelium dasselbe gelehrt haben. 

Aber ich frage zunächst : in welchem Zusammenhange 
komme ich auf dieses Thema ? In folgendem : 

„Vielleicht kann — sage ich daselbst — ■ der Gedanke, 
das Prinzip der untersten Klassen der Gesellschaft 
zum herrschenden Prinzip des Staates und der Gesell- 
schaft zu machen, als ein sehr gefährlicher und unsitt- 
licher erscheinen, als ein solcher, der Sittigung und Bil- 
dung dem Untergange in ein „modernes Barbarentum" 
auszusetzen droht." Aber jene Furcht, fahre ich fort, 
sei nur ein Vorurteil und es ließe sich im Gegenteil nach- 
weisen, daß dieser Gedanke den höchsten Fortschritt und 
Triumph der Sittlichkeit darstellen würde, den die Welt- 
geschichte bis heute kenne. Jene Furcht sei nur ein Vor- 
urteil und zwar das Vorurteil der heutigen noch vom 
Privilegium beherrschten Zeit. Schon habe es eine Zeit 
gegeben, in welcher sogar das entgegengesetzte Vor- 
urteil gegolten habe, die Zeit der französischen Republik 
von 1793. 

Sie sehen also, daß ich überhaupt schon nur deshalb 
auf jenes Thema komme, um meine Ansicht von der 
Bestimmung, welcher unsere weltgeschichtliche Periode 
zueilt, gegen den für viele sehr naheliegenden, obwohl 
nur sehr scheinbaren Vorwurf der Barbarei und Roheit 
zu rechtfertigen. 

Schon dieser Zusammenhang, schon diese Absicht 
nimmt dem, was ich nun über den Zustand der Sittlichkeit 
in den verschiedenen Klassen der Gesellschaft sage, jeden 
aggressiven Charakter, jeden animus der Provokation und 
Aufreizung. Es ist eben nur gesagt, um die wissenschaft- 
liche Entwicklung der Bedeutung unserer Geschichts- 
periode durchzuführen und gegen irrige Einwürfe zu be- 

479 



festigen. Das aber muß doch mindestens die Bedeutung 
des Artikel 20 der Verfassung: „Die Wissenschaft und 
ihre Lehre ist frei" sein, daß es der Wissenschaft zu- 
stehe, alles zu sagen, was zur Ausführung und Durch- 
führung ihrer Thesen erforderlich ist, daß es nichts ob- 
jektiv Verbotenes, nichts kulpabel 1 ) Strafbares für sie 
gebe, nichts gebe, was sie nicht zu ihrem wissenschaftlichen 
Endzweck dartun und nachweisen dürfe. 

Inzwischen, hierauf wollte ich nur beiläufig aufmerk- 
sam machen. Der Nachweis, den ich Ihnen hier zu führen 
versprochen habe, ist ein anderer. 

In welchem Sinne behandle ich nun jenes Thema von 
der, wie Fichte sagt, mit dem steigenden Stande steigenden 
Unsittlichkeit, und in welchem Sinne beleuchte ich das 
entgegengesetzte 2 ) Vorurteil des Sansculottismus ? 

Ich sage wörtlich: „Damals steigerte sich das ent- 
gegengesetzte Dogma sogar so weit, daß fast jeder, der 
einen ganzen Rock hatte, eben dadurch verderbt und ver- 
dächtig erschien, und Tugend, Reinheit und patriotische 
Sittlichkeit nur solchen inne zu wohnen schien, die 
keinen guten Rock besaßen. Es war die Periode des 
Sansculottismus. Diese Anschauung, meine Herren, hat in 
der Tat zu ihrer Grundlage eine Wahrheit, die aber in un- 
wahrer und verkehrter Form auftritt. Nun gibt es 
aber gar nichts Gefährlicheres als eine Wahrheit, die 
in unwahrer, verkehrter Form auftritt. Denn wie man sich 
zu ihr verhalte, wird man gleich schlecht fahren. Adop- 
tiert man jene Wahrheit in ihrer unwahren, verkehrten 
Form, so wird dies zu gewissen Zeiten die schäd- 



*) d. h. Auf bloßer Fahrlässigkeit beruhend. D. H. 

2 ) Ein Schreib- oder Druckfehler. In diesem Zusammen- 
hang müßte es heißen „das entsprechende". D. H. 

480 



lichsten Verwüstungen anrichten, wie dies im 
Sansculottismus der Fall war." 

Ich spreche mich also ausdrücklich gegen die sanscu- 
lottische Auffassung dieses Grundsatzes aus, ich beschul- 
dige ihn der Unwahrheit und Verkehrtheit, ich erkläre, 
daß er die schädlichsten Verwüstungen angerichtet habe 
und sie zu gewissen Zeiten auch bei uns würde anrichten 
müssen, wenn man nicht im voraus das Volk von seiner 
Unwahrheit und Verkehrtheit überzeuge, was aber eben 
nur dadurch geschehen könne, daß man den relativ wahren 
Inhalt dieser unwahren Auffassung aufzeige. 

Und ich zeige nun, daß die höheren privilegierten 
Stände notwendig und ohne individuelle Verschuldung un- 
sittlich sein müssen, weil sie das persönliche Interesse 
in einen notwendigen Gegensatz zu der histo- 
rischen Entwicklung, zu dem Idealismus der Kulturent- 
wicklung versetze, welchem sich hinzugeben die Quelle 
aller wahren Sittlichkeit ausmache. Wegen jenes Gegen- 
satzes zu ihrem persönlichen Interesse könnten dies in 
den höheren Ständen nur solche, die sich ein für allemal 
durch einen großen Blick über ihr ganzes persönliches 
Dasein erhoben und hinweggesetzt haben, und das könnten 
natürlich nur wenig zahlreiche Ausnahmen sein. Dieser 
Gegensatz des persönlichen Interesses und der Kulturent- 
wicklung der Nation, der die höheren Stände notwendig 
und ohne persönliche Verschuldung zu jener historischen 
Unsittlichkeit zwänge, fehle bei den unteren Klassen 
zu ihrem Glücke, denn sie seien vielmehr in der glück- 
lichen Lage, daß bei ihnen jene historische Sittlichkeit 
zusammenfalle mit ihrem persönlichen Interesse. 
Sie hätten es darum leicht, sittlich zu sein. Zwar sei 
auch noch bei ihnen genug Selbstsucht vorhanden, aber 
bei ihnen sei das, im Gegensatz zu den höheren Ständen, 

31 LwsaUe. Ges. ScKriften. Band IL 481 



der Fehler der einzelnen, nicht, wie bei jenen, 
das notwendige Produkt ihrer Klassenlage. 

Was also sage ich durch diese Entwicklung zu den 
Arbeitern ? Welche Lehre erteile ich ihnen ? 

Kennen Sie den inneren Zusammenhang der franzö- 
sischen Revolutionsgeschichte, meine Herren ? Ich kenne 
ihn bis in seine inwendigste Fiber ! 

Welches war der Ursprung der französischen ter- 
reur ? 1 ) 

Nous battons de la monnaie sur la place de greve, 
„wir schlagen Münze auf dem Greveplatz (dem Hin- 
richtungsplatz)," sagte Barrere. Im Namen der ,, vertu", 
im Namen der republikanischen Tugend köpfte Robes- 
pierre die Reichen, weil sie die patriotische Liebe zur 
Gleichheit nicht teilten, was nach ihm ein persönliches 
Verbrechen war. Man verstand nichts an dem ob- 
jektiven Chemismus der gesellschaftlichen Einrichtungen 
zu ändern, man verstand nichts an der objektiven Ungleich- 
heit in der materiellen Lage zu bessern, man erkannte die- 
selbe vielmehr im Prinzip als ein Dogma an, und zur 
Wut getrieben durch den Widerspruch, daß man an einer 
Lage der Dinge nichts zu ändern vermochte, welche not- 
wendig und naturgemäß in den Personen eine ihnen ent- 
sprechende Gesinnung erzeugen mußte, warf man die 
Schuld auf die Personen und köpfte die Reichen im 
Namen der Tugend ! 

Gewarnt durch diese verhängnisvollen Vorgänge und 
mir wohl bewußt, wie nahe diese unselige Verwechslung 
den ärmeren Klassen liegen kann, ruft mein Vortrag in- 
direkt den Arbeitern zu : sollten je Ereignisse eintreten, 
die euch die Macht in die Handjjeben, nun so haltet euch 



x ) Schreckensherrschaft. D. H. 

482 



an die Dinge, sucht da vernünftig zu bessern und ihre 
chemischen Funktionen zu ändern, aber lasset die Per- 
sonen aus dem Spiel! Jene Unsittlichkeit, jene man- 
gelnde patriotische „vertu", sie ist nicht die Schuld der 
Personen, sondern der notwendige Ausdruck ihrer Klas- 
senlage. Ihr wäret nicht ein Haar besser, wenn Ihr 
in jener Lage wäret. 

Es ist dies eine Aufforderung zum Haß und zur Ver- 
achtung, genau so, wie z. B. die Aufforderung Christi : 
wer sich rein fühlt, werfe den ersten Stein auf die Ehe- 
brecherin, eine Aufforderung zum Morde war ! 

Und während ich aus ganzer Seele den Arbeitern die 
Lehre einpräge, nicht die Personen anzuklagen, welche 
nur das unschuldige und willenlose Produkt ihrer Lage 
seien, werde ich — welch ironischster Gegensatz ! — 
angeklagt, zu Haß und Verachtung gegen diese Per- 
sonen aufgereizt zu haben ! 

Eine letzte Einrede, meine Herren ! 

Wie war es möglich, diese Anklage gegen mich nur 
anzustellen, wie war es möglich, die Absicht zu diesem 
Verbrechen, die doch ein unumgängliches Kriterium des- 
selben bildet, bei mir vorauszusetzen ? 

Wie ? Es hat sich jemand in einem faustischen Trieb 
mit der zähesten, ernstesten Mühe durchgearbeitet von 
der Philosophie der Griechen und dem römischen Rechte 
durch die verschiedensten Fächer historischer Wissenschaft 
bis zur modernen Nationalökonomie und Statistik, und 
Sie könnten im Ernste glauben, er wolle diese ganze 
lange Bildung damit schließen, demProletariereine 
Brandfackel in die Hand zu drücken? 

Wie ? Hat man so wenig Kenntnis und Einsicht in die 
sittigende, zivilisierende Macht der Wissenschaft, daß 
man dies auch nur für möglich halten kann ? 

3i- 483 



Sehen Sie denn nicht, daß Sie mit einer solchen An- 
nahme nicht nur mir, sondern sich selbst und der g e - 
samten Wissenschaft zu nahe treten würden ? 

Was ist denn zuletzt an der Wissenschaft, wenn sie 
nicht notwendig eine ethische Richtung des Geistes er- 
zeugte ? Was an der Sittlichkeit, wenn sie nicht ein not- 
wendiger Ausfluß wahrer Wissenschaft wäre ? Die ganze 
Kultur wäre nichts als eine große Lüge und fort- 
gefallen jedes Band, welches die zivilisierte Welt im 
Innersten zusammenhält, wenn die Annahme, zu der man 
Ihnen rät, auch nur denkbar wäre ! 

Das also kann ich nicht wollen ! 

Was will ich also, wenn ich mich in einer friedlichen 
Agitation an den Arbeiterstand wende und auf seine Über- 
zeugung einzuwirken suche ? 

Ich fühle, daß es mir notwendig ist, Ihnen mit zwei 
Worten darüber Auskunft zu geben. Ich habe schon in 
meiner Verteidigungsrede erster Instanz darauf hinge- 
wiesen und seitdem anderwärts weiter Zeugnis darüber 
abgelegt. Ich will die freiwilligen Assoziationen der Ar- 
beiter, aber ich will sie verbunden mit dem allgemeinen 
Wahlrecht, denn ich will sie und halte sie nur für mög- 
lich und wirksam unter der hilfreichen zivilisatorischen 
Ägide des Staates! 

Dem Staate schreibe ich die hohe, gewaltige Auf- 
gabe zu, die Keime des Menschlichen zu entwickeln, wie 
er dies, seitdem die Geschichte steht, getan hat und für 
alle Ewigkeit tun wird, und als das Organ, das für alle 
d a ist, an seiner schützenden Hand die menschliche Lage 
aller herbeizuführen. 

Diese Doktrin, meine Herren, ist keine Theorie der 
Zerstörung und der Barbarei, es ist im höchsten Grade 
eine Staatsdoktrin! 

484 



Sie, meine Herren, gehören ja nicht den Manchester- 
Männern an, jenen modernen Barbaren, welche den Staat 
hassen, nicht diesen oder jenen bestimmten Staat, nicht 
diese oder jene Staats f orm , sondern den Staat üb er- 
h a u p t ! und welche, wie sie das hin und wieder deutlich 
eingestanden, am liebsten allen Staat abschaffen, Justiz 
und Polizei an den Mindestfordernden verganten und den 
Krieg durch Aktiengesellschaften betreiben lassen möch- 
ten, damit nirgends im ganzen All noch ein sittlicher 
Punkt sei, von welchem aus ihrer kapitalbewaffneten Aus- 
beutungssucht ein Widerstand geleistet werden könnte 1 ). 

Wie breite Unterschiede Sie und mich auch von ein- 
ander trennen, meine Herren, — dieser Auflösung alles 
Sittlichen gegenüber stehen wir Hand in Hand ! Das ur- 
alte Vestafeuer aller Zivilisation, den Staat, verteidige 
ich mit Ihnen gegen jene modernen Barbaren! 

Ich schließe. — 

Ich habe — Sie werden mir das selbst bezeugen — 
eine Riesenanstrengung gemacht, um meine Freisprechung 
zu erlangen ! Das Zeitopfer, welches mir meine Appel- 
lationsrechtfertigung und diese Verteidigung auferlegte, 
überwiegt fast weit die Unbequemlichkeit, die mir eine 
viermonatliche Haft auferlegen würde. 

Aber ich war es Ihnen schuldig, den Gegenstand 
vollständig aufzuklären, um Sie selbst vor einer Unge- 
rechtigkeit ohnegleichen zu bewahren ! 

Aber ich war es der Wissenschaft schuldig, ein großes 
Gebiet geistiger Tätigkeit zu schützen ! 



x ) Man muß der Erregung, unter deren Einfluß Lassalle 
diese Sätze geschrieben, einiges zugute halten. An sich wäre 
diese Denunziation seiner Gegner, unter denen sich doch ein 
gut Teil Ideologen befanden, gerade in einer Rede vor einem 
Gerichtshof sicher besser unterblieben. D. H. 

485 



Aber ich war es dem Lande schuldig, zu sehen, ob 
ich noch vor demselben Kammergericht spreche, über 
welches sich aus Friedrich des Großen Zeit bis nach 
Frankreich das Sprichwort verbreitet hat : il y a des juges 
ä Berlin, es gibt Richter zu Berlin ! 

Wie Ihr Urteil auch ausfalle, es wird ein denkwür- 
diges werden. Nicht mit dem gleichgültigen Lärm unserer 
Tagespresse bedrohe ich Sie. Aber die Wissenschaft — 
und ich bin einigermaßen berechtigt, in ihrem Namen zu 
sprechen — wird dieses Urteil in die Annalen der Ge- 
schichte eingetragen! 



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