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G
s-i-eo.a
HARVARD COLLEGE
LIBRARY
fmOM THB BBQ11B9T OF
JAMES WALKER
(Clus of 1814)
Prendeni of Harvard College
Moni
woiksln ilio IntalloetiMl
i
Geschichte der deutechen
Kirchen- und Schulvisitationen
im Zeitalter der Reformation
C. A. H. Jurkhardt,
Dr. phil., GriiKshprzin;!. Häi-lm. Ober -Archivar iin<i Archiv-Rath,
Herzngl. Sachs. gerai'inBchaftl. Archivar.
Leipzig ^'^ .' *
Verlag von Fr. Wilh, Grunow .i v
1879
Geschichte
der sächsischen
Kirchen- und Schulvisitationen
von
1524 bis 1545
Umfassend:
Die Visitationen in don heutigen Gehietstheilen der Königreiche Prenssen und
Sachsen, des (irrosBherzogthuin.s Weimar, der Herzogthüraer Gotha, .Meiningen,
Altenburg) des Herzogthums Braunscliweig und der Flirstenthümer Schwarz-
burg Rudolstadt, Sondershausen, Reuss j. und Reuss ä. L.
Quelleiimässig bearbeitet
von
'S
..t
C. A. H. Burkhardt
»->*-<►
^ Leipzig
Verlag von Fr. Wilh. Grunow
1879
^ix f^£^, z :
AIJG24'383
/
X.
L-^-J )
Das Becht der Uebersetzung wird vorbehalten.
Vorwort.
Auch die nachstehende Arbeit kann ich zum Theil als ein Product
meiner amtlichen Thätigkeit bezeichnen, die Jahre hindurch auf die
Ordnung der historisch bedeutsamen Schätze des S. Ernestinischen
Gesammt-Archivs gerichtet war.
Ich darf es wohl behaupten, dass das Material für die folgende
Darstellung erst durch diese Ordnungsarbeiten flüssig geworden ist,
welche in erster Linie auf die zahlreichen geistlichen Urkunden und
Acten sich erstreckten, deren Entstehen die reformatorische Thätig-
keit in dem alten Kurstaate Sachsen veranlasst hatte.
Wie man nun überhaupt derartige Arbeiten nicht vollzieht, ohne
den wissenschaftlichen Apparat zu Hülfe zu nehmen, theils um ge-
wisse Dlrectiven für die Ordnung der bunten Massen zu gewinnen,
theils um gleichzeitig zu ergründen, ob und in wie weit das Gesichtete
für die historische Forschung noch von Bedeutung ist, ergab sich
mir bald, dass die einschlagenden Archivalien für eine gewisse
Richtung der Forschung ein ausserordentlich ergiebiges Material dar-
boten, so viel auch sonst das reich benutzte Weimarische Archiv in
seinem noch ungeordneten Zustande die historischen Studien auf
dem Gebiete der Reformationsgeschichte gestützt hat.
Auch wenn man in Mangel eines solchen Materials der An-
regung entbehrt, derartige Vergleiche anzustellen, wird sich leicht
ergeben, dass man sich eingehender mit der Geschichte des Dogmas
unserer Kirche beschäftigt hat, während die Studien zur Geschichte
VI
der äusseren Entwickelung unserer evangelisch lutherischen Kirche,
ausserordentlich spärlich aufgetreten sind.
Die ergiebigsten Materialien zu einer Geschichte dieser äusseren
Entwickelung bieten die Protocolle der Kirchen- und Schulvisitationen
und die sie begleitenden Acten in vorzüglicher Weise dar. Schon
die Conipendien der Kirchengeschichte weisen auf die Bedeutung
dieser Quellen hin , und man hat wiederholt Versuche ^) gemacht, mit
Hülfe einzelner dieser Protocolle, die Zustände unserer Kirche zu
schildern; ja man hat sich neuerdings sogar mehrfach damit be-
schäftigt, die Visitationsprotocolle selbst als q u e 1 1 e n m ä s s i g e s Material
zum Abdruck zu bringen^).
Besonders günstiger Resultate erfreuten sich diese an sich löb-
lichen Arbeiten nicht. Das Interesse an denselben konnte dauernd
nicht belebt werden, M'eil die Protocolle an sich eintöniger Natur
sind und man mit ausschliesslicher Hülfe eines solchen ProtocoUes
ein Bild der Zustände nur für eine beschränkte Zeit und einen be-
schränkten Raum zu entwerfen im Stande ist. Um zu wichtigeren
Resultaten zu gelangen, bedarf es der Durcharbeitung eines massen-
haften, sich eng anschliessenden Materials, welches Schlüsse auf die
Entwickelung kirchlicher Verhältnisse und Vergleiche gestattet, die,
wie ich besonders betone, erst aus der eigenartigen Behandlung
und Ausbeutimg des Materials resultiren können.
Zu einer solchen umfassenden Arbeit reicht aber selbst das
reichste Archiv nicht aus. Das Material ist lückenhaft, theils weil
die Archive meist ein trauriges Schicksal erfahren haben, theils
weil das Geschick des die Reformation beeinflussenden Kurstaates
Sachsen, der durch die Wittenberger Kapitulation zerrissen wurde.
*j Den ersten, wenn auch schwachen Versuch machte Rosonberg m seiner
Abhandlung von der ersten Kirchen Visitation, Breslau 1754.
*) J. Winter: Die Protocolle über die Kirchenvisitationen von 1528 bis 1533
im Wittenberger Kreise in d. neuen Älitth. aus d. Gebiet bist, antiq. Forschungen
IX. Bd. 3—4 Hft., Halle 18G2. — Daneil, Dr. Fr. H. 0.: Protocolle der ersten
General - Kirchenvisitation im Erzstifte Magdeburg anno 15ö2 bis 1564, Magde-
burg 1564. Selbstverlag d. Verf. — Grossmann, Lic. Dr. Karl: Die Visitations-
Acten der DÜk^es Grimma aus dem ersten Jahrhimdert seit der Reformation. Erstes
Heft, Leipzig 1873. — Dr. L. Götze: Die Protocollo des Kreises Jüt^-rbogk von 1562 etc.
die Forschung ausserordentlich erschwert. Wer annähernd eine Ar-
beit von bleibendem Nutzen ausführen will, darf sich auch an dem
bedeutsamsten Archive nicht genügen lassen. Für gewisse Lebens-
stellungen ist eine grössere zusammenhängendere Arbeit über die
Kirchen- und Schulvisitationen, selbst in einer beschränkten Epoche
kaum möglich.
So ist es gekommen, dass wir von den wichtigen Visitationen des
Reformatiouszeitalters noch sehr unvollkommene Vorstellungen haben.
Selbst die trefflichsten Compendien der Kirchengeschichte weisen den
Beginn der Visitationen erst seit dem Jahre 1527 nach, obwohl das
gesichtete Material, welches ich während meiner Arbeiten anderen
Forschern überliess, zur erweitert^iu Keimtniss dieser Visitationen
bereits etwas beigetragen hat^).
Indess führten diese stückweisen Arbeiten nicht zu dem ge-
wünschten Ziele. Um die äussere, allmählige Entwickelung der
kirchlichen Verhältnisse zu kennzeichnen, war es noth wendig, dass
man das gesammte Material für die Visitationen eines grossen
und einflussreichen Territoriums heranzog und in geeigneter Weise
ausbeutete. Das aber musste zunächst für die Visitation Kursachsens
angestrebt werden, dessen einflussreiche Stellung für den Gang der
Reformation in vielen anderen Territorien maassgebend gewesen ist.
Die eingehendere Kenntniss der sächsischen Kirchen- und Schul-
visitationen ist von so hervorragender Bedeutung, dass man ohne
die völlige Ergründung sächsischer Verhältnisse nicht wohl den Gang
der Dinge in den übrigen deutschen Territorien verstehen kann.
Wir begegnen dieser Norm gebenden Grundlage überall, wenn auch
kleine Modificationen des Gültigen sich hie und da vorfinden.
Dass ich kurz vor Luther's Tode mit der Darstellung dieser
äusseren Verhältnisse abschliesse, ist durch den Gang der Ereignisse
bedingt worden. Es wird sich zeigen, dass die Kirche an einem be-
deutenden Abschlüsse ihrer Bildung angekommen war, so wenig er
auch sonst befriedigen kann. Zu dem lässt sich unschwer nachweisen,
') Vcrgl. Jacob Strauss von U. L. Schmidt, Progr. d. Eisenacher Real- '
(j)Tiinasiuins 1863.
vm
dass nach dem Schinalkaldischen Kriege, wo man durch erneute
Visitationen weiter zu bauen suchte, Verhältnisse eintraten, die völlig
verschieden von den früheren waren und sich schon in den inneren
Streitigkeiten abspiegeln, in welche die lutherische Kirche sich verlor.
Die Darstellung weiter auszudehnen empfahl sich nicht; einen anderen
Abschluss zu finden, war um so schwieriger, als wir es dann mit
der Geschichte der Visitationen in dem sehr zersplitterten Gebiete
Ernestinischer Länder zu thun gehabt halten. Auch bekenne ich
offen, dass mein Interesse an den kirchlichen Fragen nach Luther's
Tode nicht nachhaltig genug ist, um der Arbeit eine grossere Aus-
dehnung geben zu können.
Wenn ich die Absicht habe, durch nachstehende Arbeit zu zeigen,
wie die lutherische Kirche — ohne Rücksicht auf das Dogma —
allmählig sich herausarbeitete und wirthschaftlich entwickelte, so
dürfte es angezeigt sein, in Kürze auf die Behandlung und Aus-
beutung meines Quellenmaterials zurückzukommen.
Wie oft auch die Aufzeichnungen der Visitatoren benutzt worden
sind, eine gründliche Durchforschung und ein methodisches Verfahren
in der Ausbeute dieser Quellen hat sich bis jetzt in keiner Weise
gezeigt. Hauptsächlich hat man verabsäumt, die Ergebnisse der
Forschung, in so weit es möglich war, statistisch darzustellen. So
wichtig es ist, in den fortschreitenden Visitationen den Procentsatz
der Tüchtigkeit der lutherischen Geistlichen zu fixiren, so bedeutsam
ist es auch, klare Vorstellungen über die Verhältnisse der Pfarrlehnsherm
und Patrone anzustreben, die einen herv^orragenden Einfluss auf die
Fortschritte der Reformation ausgeübt haben. p]benso wichtig erscheint
aber auch, dass man von der Zahl der Mutterkirchen, von dem Ver-
hältniss derselben zu den Filialen und eingepfarrten Ortschaften, von
der Grösse ihrer Bevölkerung, sich genaue Kunde verschafft, und
diese Verhältnisse in Zahlen darzustellen versucht. Nicht minder
wichtig erscheinen in der Bildungsgeschichte das numerische Ver-
hältniss der Stiftungen und Vicareien, die Zahl der Klöster, deren
Insassen, die Bewirthschaftung dieser Institute, die Feststellung ihrer
Einkünfte und Ueberschüsse, die höchst bedeutsam fiii* das wirth-
IX
schaftliche Leben der jungen Kirche waren, welche aus den Elementen
der katholischen Kirche herauswuchs, indem jene Alles benutzte, um-
gestaltete und zum Theil bei Seite schob.
Diese statistischen Arbeiten, welche hier zum ersten Male in
den Vordergrund gestellt sind, ermöglichen allein die nun einmal
nothwendigen Vergleiche, ohne welche die Entwickelung kirchlicher
Verhältnisse nicht gut darstellbar ist. Ursprünglich beabsichtigte ich
nicht, diese Arbeiten, die mühevoller sind, als sie scheinen, in die
Darstellung einzuflechten. Ich sagt^ mir, man wird sie bei der
Leetüre des Buchs als einen Ballast überschlagen. Aber selbst auf
die Gefahr hin, dass das geschehen wird, entschloss ich mich doch
dazu, diese Visitationstabellen der Darstelhmg einzuverleiben. Die,
welche auf meiner Arbeit weiter zu bauen gesonnen sind, finden Be-
obachtungen in greifbarer Gestalt vor; man kann sich wirklich über-
zeugen, dass die wichtigen numerischen Angaben nicht aus der
Luft gegriffen, dass sie vielmehr das Product eines ernsten Studiums
sind. Auch andere Rücksichten bestimmten mich zu diesem Vor-
gehen. Wer sich mit practischeu Fragen über kirchliche Verhältnisse
beschäftigt, muss sehr oft auf die Protocolle der Reformationszeit zu-
rückgreifen. In ihnen liegt so manches wichtige Moment für die
Behandlung und Entscheidung von allerhand Fragen, Rechtsfragen
nicht ausgeschlossen, vor. Es ist, wie ich aus unzähligen Fällen
meiner archivalischen Praxis darthun kann, höchst wichtig, sofort
feststellen zu können, ob dies oder jenes ProtocoU Anhaltepunkte zur
Beurtheilung solcher Fragen gewährt, und wo dasselbe zu finden ist.
Gerade der Umstand, dass das Material durch die häufige Verschiebung
territorialer Verhältnisse zerstreut, jetzt in den verschiedensten Archiven
zu suchen ist, dürfte schon das Einschieben der Uebersichten recht-
fertigen. Dieser Gesichtspunkt hat mich zugleich bestimmt, die
Ortsnamen nicht in ihrer ursprünglichen, oft verderbten und unkennt- .
liehen Gestalt wiederzugeben. Eine rein archivalische Aufstellung
dieser Namen war hier nicht am Platze.
Was ich auf diesem Wege gefimden und mit Hülfe zahlreicher
Acten noch vervollständigt habe, ist für das nachstehende Bild der
äusseren Entwickelung unserer Kirche verwerthet worden. Ich hoffe,
(iass diese Darstellung, die sich geflissentlich von jeder Berührung
des Dogmas ferngehalten hat, ihre Berechtigung behaupten wird.
Das Ganze baut sich auf einer neuen Durchforschung der Quellen
auf, die, was das Emestinische Gesammt-Archiv anlangt, für zahlreiche
Arbeiten benutzt worden sind, seitdem Veit Ludwig v. Seckendorf
sein für uns immer noch maassgebendes Werk geschrieben hat.
x\uch diese Arbeiten habe ich nicht unberücksichtigt bei Seite gelegt
obwohl ich ihrer nicht immer speciell gedacht habe.
Was die Geschichte» der Schulen anlangt, so tritt sie gegen die
Darstellung der kirchlichen Entwickelung etwas zurück, weil jene, wie
ich oft angedeutet habe, in den Quellen nicht die gmndliche und
allseitige Beachtung gefunden haben. Hie und da wäre es ein Leichtes
gewesen, das Bild von der Lage der Schulen mit Hülfe anderer Ar-
beiten zu vervollständigen. Aber es war Absicht, nicht mehr zu geben,
als was diese ursprünglichen (Quellen, welche hier in erster Linie in
l^age kamen, darboten.
Neben dem überaus reichen Gesauunt- Archive, habe ich die
Haus- und Staats- Archive zu Coburg und Gotha, das Oberconsistorial-
Archiv zu Gotha, die fürstlichen Archive zu Rudolstadt und Sonders-
hausen, das Haupt- Staats- Archiv zu Dresden, das Staats-Archiv zu
Magdeburg, das Consistorial- Archiv zu Wolfenbüttel und einzelne
Ephoral-Archive des Königreichs Sachsen benutzt. Innnerhin fehlen,
wie die Darstellung nachweist, noch sehr wichtige Materialien, die
wahrscheinlich untergegangen sind. Die eingehendsten Nachsuchungen
in den Superintendentur- und Pfan-Archiven der Ernestinischen Staaten
geben der Befürchtung Kaum, dass das Veraiisste unwiederbringlich
ist. Ein Gleiches zeigen die ausserordentlichen Unterstützungen,
welche d^us hohe Landesconsisti)rium zu Dresden und hohes Con-
sistorium zu Magdeburg in der Erforschung der Quellen mir haben
angedeihen lassen. Schwer wiegender Indifferentismus vergangener
Zeiten gegen das Geschick unserer deutschen Archive war auch bei
diesen Arbeiten zu beklagen.
Noch erübrigt, dankbar der hohen Unterstützungen zu gedenken,
XI
denen das Buch sein Erscheinen verdankt Durch Bewilligung materieller
Mittel Seitens des Königlich Preussischen Staatsministeriums für geist-
liche Angelegenheiten und des Königlich Sächsischen Oherconsistoriums
zu Dresden ist die Drucklegung des Buchs überhaupt erst ermög-
licht worden. Nicht minder muss ich dankbar anerkennen, dass die
mir vorgesetzten hohen Staatsministerien zu Weimar und Gotha das
Erscheinen des Buchs durch Entnahme und Verbreitung einer Anzahl
von Exemplaren unterstützt haben.
Wenn ich nur zum Theil mich der Anerkennung erfreue, durch
diese Darstellung eine neue Behandlung des Materials angebahnt und
die früheste Geschichte unserer Kirche in der beabsichtigten Weise
gefördert zu haben, so sind meine Wünsche erfüllt.
Weimar, im August 1879.
Dr. Burkhardt
Seit«
Vorwort V— XI.
InhaltBtibersicht XIII-XXIV.
Zur Orientirung über die Werthvorhältnisse im Reforniations-
zeitalter XXIV-XXV.
Erklärung zu den VisitationHÜbersichton XXV — XXVI.
Specielle Uebereicht der Visitation XXVI— XXVIIl.
Inhaltsübersicht.
Das Ernestinische Gebiet.
Erste Periode. 1524—1526.
Seite
§ 1. Vorbereitende Schritte su den Visitationen . . 1 — 24.
Luther's Stellung S. 1. — Kurfürst Friedrich's Ver-
hältniss zur religiösen Bewegung S. 2. — Auftauchen
der Idee der Visitationen S. 3. — Anschluss derselben
an die Ereignisse in Eisenach S. 3. — Beginn der
Visitationen im Eisenachischen S. 3. — Einfluss des
Nicolaus Haussmann auf den kurfürstlichen Hof S. 4. —
Haussmann's Ansichten Über die Nothwendigkeit der Vi-
sitationen S. 6. — Eingreifen des kurfürstlichen Hofes
S. 9. — Luthers Antrag auf Vornahme der Visitation
S. 9. — Luther's erster und zweiter Entwurfs. 9 — 10. —
Erste Visitation im Amte Borna S. 10. — Visitation
im Amt« Tenneberg S. 12 — 14. — Einstellung der Vi-
sitationen, Gründe der Einstellung S. 14 — 15. — Luther 's
Antrag auf förmliche Visitationen S. 15. — Vornahme
derselben im Kurkreise S. 16. — Visitations-Instruction,
deren Inhalt S. 16 — 18. — Aelteste thüringer Visitation
S. 18. — Neue Berathung der Instruction S. 21 — 22. —
Visitation im Altenburger Kreise S. 22 — 23. — Ab-
fassung der Instruction und deren VeröfTenÜichting
S. 23—24.
§ 2. Das Visitationsbuch. Tendenz und Inhalt desselben . 24 — 27.
xp:
Seite
Zweite Periode. 1527—1529.
§ 1. Die ordentlichen Visitationen 27—29.
Ursprüngliches, verändertes Prqject S. 27. — Ein-
theilunp: der Visititionsbezirke, p]rnennnng der Visitatoren
S. 28—29.
§ 2. Die Visitation des Kurkreises (22. October 1528
bis Ostern 1529) 29—43,
Uebersicht der Visitation des Kurkreises S. 30 — 36. —
Statistische Resultate S. 37. — Günstige Vorbedingungen
fftr die Visitationen S. 37. — Ungünstige Verhältnisse
S. 38—40. — Materielle Lage der Geistlichkeit S. 40. —
Verhältnisse der Schulen S. 41. — Verhalten der
Klöster S. 42—43.
§ 3. Die Visitation in Meissen und im Voigtlande (29. No-
vember 1528 bis ?) 43—53.
Lage der Dinge in Altenburg S. 43 — 45. — Ueber-
sicht des Visitationsbefundes S. 45 — 47. — Statistische
Resultate desselben S. 47 — 48. — Einfluss der Pa-
tronatsverhältnisse S. 48. — Befähigung der Geistlich-
keit und deren Wirken S. 49. — Dürftigkeit der Pfarr-
stellen, Gründe der Dürftigkeit S. 49—50. — Die
Bezüge der Geistlichen S. 50. — Das Kirchenvemiögen
und dessen Verwaltung S. 51. — Das Schulwesen
S. 52. — Anordnungen der Visitatoren S. 52 — 53.
•■ t
§ 4. Die Visitation in Franken (16. November bis 25. De-
c^mber 1528) 53—63.
Die Nfimen der Visitatoren S. 53. — Eigenart, des
fränkischen Landes, Freunde und Gegner der Lehre
Luther's S. 54. — Uebersicht des Visitationsbefuudes
S. 54—58. — Resultate S. 58. — Die Filialverhält-
nisse und deren Umgestaltung S. 58. — Vorarbeiten
für die Visitationen S. 58 — 59. — Qualification und
Verhalten der Geistlichen S. 59 — 60. — Materielle Lage,
I
/
XV
Seite
Bezüge der Pfarrstellen, Ablösung der Naturalbezüge
'S. 61 — 62. — Das Schulwesen und dessen Vorzüge
S. 62—63.
§ 5. Die erste Visitation in Zwickau, Werdau und Crim-
mitzsohau (12. Januar bis 1. Febniar 1529) . . 63 — 69.
Ungünstige Verhältnisse S. 63. — Unerwartete gün-
stige Gestaltungen S. 63. — Uebersicht des Visitations-
befimdes S. 64 — 65. — Eesultate S. 65. — Zustande
in Zwickau, Einfluss Zwickau's S. 66 — 67. — Wider-
strebende Elemente in Zwickau S. 68. — Zustünde des
platten Landes S. 68—69.
§ 6. Die Visitation der Aemter Voigtsberg, Flauen,
Weida, Bonneburg und die Vorbereitungen zur
Visitation in der Herrschaft Qera (16. Febniar
bis 18. März 1529) 69—81.
Gang der Visitation S. 69. — Versuche gegenüber
der Herrschaft Gera S. 69. — Uebersicht der Visita-
tion S. 70 — 73. — Verschiedenartigkeit des Befundes
in den verschiedenen Bezirken S. 73 — 75. — -, Feind-
liche Elemente S. 75. — Zustand der Geistlichkeit
S. 75 — 76. — Materielle Lage des geistlichen Standes
S. 76—77. — Die Bezüge desselben S. 77—78. —
Klosterleben, Kampf mit demselben S. 78 — 79. —
Verhältnisse der Schulen, Musa's Ansicht über die Gründe
ihres Darniederliegens S. 79 — 80. — Die Schule zu
Plauen und deren Lehrplan S. 81.
§ 7. Die zweite Visitation des thüringischen Kreises an
der Saale (2. Mai bis 19. Juni 1529) .... 82—93.
Die Visitatoren S. 82 — 93. — Uebersicht der Visi-
tation S. 82—87. — Resultate S. 87. — Feindliche
Elemente in den verschiedenen Bezirken S. 88 — 89. —
Geistliche, Laien und deren Verhalten S. 89 — 91. —
Materielle Lage der Geistlichkeit S. 91. — Da»s Kirchen-
vermögen und dessen Verwaltung S. 92. — Das Schul-
wesen S. 93.
XVI
Sette
§ 8. Die erste Visitation in Meissen, Leissnig, Coldits,
arimma und Büenburg (11. Mai bis 22. Juni 1529) 94—102.
Die Verhältnisse in Leissnig S. 94. — Znstande in
den übrigen Parochieen S. 95. — Maassregeln der
Visitatoren S. 96. — Uebersicht der Visitation S. 97
bis 99. — Statistische Resultate S. 100. — Ungünstige
Verhältnisse S. 101. — Schulwesen S. 101—102.
Dritte Periode. 1529—1532.
Die Zeiten des Stillstandes der Visitationen. . . . 103^105.
Abbruch der Visitationen. — Nothwendige Erneue-
rung derselben. — Abfassung der Katechismen. — ■-
Gründe des Abbnichs der Visitationen. — Politische
Verhältnisse.
Vierte Periode. 1532—1545.
§ 1. Die Aufhebung und Verwendung der geistlichen
Güter (1532—1548) 105—118.
Lage der geistlichen Güter S. 105. — Allgemeiner
Säcularisations- Entwurf von 1525 S. 105. — Be-
ginn der Sequestration in Sachsen 1531 S. 106. —
Luther *s ursprüngliche Stelhing zur Frage S. 106. —
Luther's Antrag auf Sequestration S. 106. — Stellung
des Kurfürsten zu Luther 's Vorschlag S. 106 — 107. —
Lage der Klostergttter und Verwaltung derselben S. 107. —
Verwendung derselben in Sachsen S. 108. — Noth-
wendigkeit der Sequestration S. 108. — Landständische
Genehmigung derselben S. 109. — Instruction der
Sequestratoren S. 109. — Unterbrechung und Fort-
setzung der Sequestration S. 110. — Veränderungen in
dem Modus 1538 S. 110. — Nothwendigkeit der Se-
questration S. 111. — Uebersicht der Erträge thürin-
gischer Klöster S. 111 — 115. — Resultate und An-
haltepunkte zur Beurtheilnng des Sachverhalts S. 116. —
Verhältniss der Visit<atoren und Sequestratoren S. 117. —
XVTT
Snite
Spatere Lage der Verhaltnisse S. 118. — Wichtigkeit
der Frage S. 119.
§ 2. Die Lage nach den Visitationen und die Vor-
bereitungen zu neuen Visitationen (1582) . 119 — 120.
Theilweise Foiisetzung der Visitationen unter sch^iie-
rigen Verhältnissen S. 119. — Anregung der Land-
stande zu neuen Visitcationen S. 119. — Stellung des
Kurfürsten Johann zur Frage S. 1 1 9. — Stellung seines
Nachfolgers Johann Friedrich S. 120.
§ 3. Die neue Visitationsinstruction von 1632 . . . 12Ö— 124.
Anlehnung an die alte Instruction, Verschärfung der-
selben, Inhalt. — Schlussredaction. — Verrtifentlichung
der Instruction.
§ 4. Die Visitationskreise und die Aufstellung der
Visitatoren 124—125.
§ 5. Die dritte Visitation in Thüringen (Beginn den
3. März 1533) 125—141.
Veränderte Aufgaben der Visitatoren S. 126 — 127. —
Sorge für die Geistlichkeit S. 127. -^ Beaufsichtigung
des Laieneleuientes S. 127. — Uebersicht der ganzen
Visitation in Thüringen S. 127—135, — Resultate
S. 135. — Reduction der geistlichen Stellen S. 136. —
Erledigte Stiftungen S. 136. — Besoldungsaiten der
Pfarreien S. 1 36— 1 37. — Wirthschaftsverhältnisse, Sta-
tistik S. 137 — 138. — Reconstruction der alten Pfarr-
matrikeln S. 138. — Verhältniss der Zulagen S. 138
bis 139. — Reduction der Kirchen und Filiale S. 139. —
Verhältnisse der Schulen S. 140. — Widerwäi-tige und
befreundete Elemente S. 140 — 141,
§ 6. Die erste Visitation des Amtes Allstedt (1533,
4. Mäi-z) ^ 141 — 145.
(Irund verspäteter Visitation S. 141. — Befund in
Allstedt S. 142. — (lang des Visitationsexamens S. 142. —
Münzer'sche Einrichtungen und deren Beseitigung S. 143.
b
xvm
Seite
Materielle Lage der Geistlichkeit S. 144. — Vebersicht
der Visitation S. 144. — Generalverordnung S. 145.
§ 7. Die zweite Visitation des Kurkreisea Wittenberg
(1533—1534) 145—154.
Uebersicht der Visitationsbezirke S. 145 — 148. —
Resultate R. 149. — Materielle Lage der Geistlichen
S. 150. — Verhältnisse der StAdte und des üachen
Landes S. 150. — Mittellosigkeit der Bevölkerung,
Einfiuss auf die geistlichen Stellen S. 151. — Noth-
dürftige Aufbesserung der Pfarreien S. 152. — Stel-
lung der Laien zum Geistlichen S. 152. — Lichtseiten
S. 152. — Städtische Verhältnisse S. 153. — Witten-
berger Geistlichkeit S. 154.
§ 8. Die Visitation der arafachaft Sohwarzburg (1533,
24. Mai bis 16. Juni) 154—158.
Stellung der Schwarzburger Grafen zur Reformation
S. 154 — 155. — Graf Heinrich \s Visitation S. 155. —
Unterschied von der Sächsischen Visitation S. 155. —
Das Verhültniss der Geistlichen S. 156. — Uebersicht
der Visitation S. 157.
§ 9. Die erste Visitation der BeuBsischen Länder (1533,
2. bis 21. September) . 158—169.
Einfiuss der katholischen Reussen-Lande S. 158. —
Feindliche Stellung des Landes zur beabsichtigten Vi-
sitation S. 159. — Kämpfe der Visitatoren und der
beiderseitigen Landesherm S. 159 — 160. — Einwilli-
gung in die Visitation S. 160. — Verzögerung der-
selben 160. — Neue Kämpfe seit 1533 S. 160. —
Anordnung und Vollzug der Visitation S. 160. — Ueber-
sicht der Visitation S. 162—163. - Statistische Re-
sultate S. 163. — • Patronats- und Filialverhältnisse
S. 164. — Zustände der Herrschaft Gera S. 164—165.
— Zustände in der Heri-schaft Schleiz S. 165. — Zu-
stände in der Herrschaft Greiz S. 166. — Schulen
S. 167. — Anordnungen der Visitatoren S. 168—169.
XIX
Seite
§ 10. Die zweite Visitation in der Herrschaft Bonne-
burg (1533, 27. September bis 1. October) . . . 169—170.
Vergleich mit Resultaten der früheren Visitation S. 169.
'— Einzelne Befunde S. 170. — Visitationsaufgaben
S. 170. — Execution der Visitation S. 170.
§ 11. Die erste Visitation aullemse(1533, 29. November) 170—171.
Anordnungen S. 170 — 171. — Klosterverhältnisse
S. 171.
§ 12. Die dritte Visitation su Altenburg und Borna
(1533, 1. und 16. December ff.) 172—176.
Uebersicht der Visitation S. 172 — 173. — Befund und
Fortschritte der Kirche S. 174. — Diö Verhältnisse in
der Stadt Altenburg S. 174— 175. — Die Verhältnisse
auf dem platten Lande S. 175.
§ 13. Die sweite Visitation in den reussischen Landen 176 — 180.
Vergleiche mit Resultaten der früheren Visitation
S. 176—177. — Verhältnisse in Greiz S. 177. —
Visitation des Schleizer Theiles S. 177. — Haltung des
Adels und der Städte S. 177. — Visitation des Geraer
Theiles S. 178.
§ 1 4. Die zweite Visitation in Coldits, Leissnig, Buch,
Kimbschen, Grimma, Eilenburg, Torgau, Düben,
Gräfenhayniohen (1534, 24. Februar bis 28. März) 180 — 191.
Uebersicht der Visitation S. 180—182. — Statistik
der Censuren S. 183. — Gründe der schwierigen Ver-
besserung kirchlicher Verhältnisse S. 183. — Grund-
sätze der Visitationen in den brennenden Fragen S. 184.
— Cultusbaulast S. 184. — Wiederherstellung alter
Pfarrmatrikeln S. 185. — Beaufsichtigung des Laien-
standes S. 186. — Verhalten der Städte S. 186. —
Behandlung der Klöster S. 187. — Lage der Schulen,
Vergleiche mit anderen Schulen S. 188 — 189. — Ver-
gleich der Visitationsresultate f[\r Colditz und Grimma
S. 191.
b*
XX
Seil«»
§- 15. Die Bweite Visitation in Pranken (1535, 7. Jan. ff.) 191 — 196.
Erklärung für Verspätung dieser Visitation S. 191
bis 192. — Günstiger Visitationsbefund 8. 192—193.
Besserung der Pfarrstellen S. 193. — Stellung des
A4els S. 194 — 195. — Schulwesen S. 195. — Ab-
scliluss der Visitationen in den Ernestinischen Landen
S. 196.
§ 16. Die Lage nach den Visitationen 196—200.
Aufsicht über kirchliche Verhältnisse S. 197. — Ma-
terielle Lage der Geistlichen S. 197. — Wirkung der
Sequestration S. 197. — Stellung des fränkischen Adels !
S. 198. — Maugel au Kirchen- und Schuldienern; Gründe
dieser Erscheinung S. 198. — Sonstige Klagen der
Visitatoren S. 198 — 200. — Bedürfniss einer Aufsichts-
behörde S. 200.
§ 17. Die Begründung der Consistorien (1537— 1542j 200—204.
Vn vollkommene Ausübung dos Aufsichtsrechtes S. 200
bis 201. — Ui-sprünglicher Plan der Aufrichtung von ;
mehreren Consistorien S. 201. — Vorberathungen zur i
Begiündung S. 201. — Geschäftskreis des Consistoriums
S. 202. — Einfahrung der ('onsistorial-Ordnung S. 202.
— Zweck derselben S. 203. — Thätigkeit des Con-
sistoriums S. 204.
§ 18. Das Stipendiatenwesen 204—207.
Unterstützung der Stipendiaten vor Gründung der |
Universität S. 204 — 205. — Die Aenderungen in Be-
zug auf die Universität S. 205. — Bevoraugung der
Theologen S. 205. — Neue Vertheilung der Stipen-
dien S. 206. — Bedeutung des Stipendiatenwesens
S. 206. — Mittel desselben S. 206. — Mangel der
Durchführung des Geplanten S. 206—207. — Publi-
cation der Stipendiatenordnung und deren Handhabung
S. 207.
§ 19. Die Visitation des Domstifts, des Amts und der
Stadt Würzen (1542, 11. Mai) 208—213.
Anlass der Wurzener Fehde S. 208. — Vorgänge in
XXI
Roit^»
Würzen S. 209. — Beginn der VisiUtion S. 209—210.
— Ucbersicht der Visitation S. 211. — Gang und
Resultate der Visitation S. 211—213.
§ 20. Die erste Visitation in der Herrschaft Loben-
stein (1543, 20. September ff.) 214—217.
(jrrund der Verspätung der Visitation S. 214. — Be-
ginn und Ueborsicht der Visitation S. 214 — 215. —
Befund und Anordnungen in den kirchlichen Verhält-
nissen S. 216. — Schluss der Emestinischen Visitationen;
andere Aufgiiben S. 217.
§21. Das Bewidmungswerk in den Ernestinischen
landen (1544—1546) 217—224.
Wirkliche Lage nach den drei Hauptvisitationen.
Materielle Verhältnisse der Geistlichkeit S. 217. —
Wirthschaftliche VerhältnivSse der Pfarreien S. 218. —
Absichten des Kurfürsten, Anordnungen zur p]rgründung
der materiellen Lage S. 219. — (Charakteristisches der
Besoldungstabellen S. 220. — Speciolle Verhältnisse der
Eisenacher Diöcese S. 220. — Durchschnittsbesoldungen
in 9 Superintendenturen S. 221. — Besoldungsüber-
sichten von 10—100 Gulden S. 222. — Minderungen
der Pfarreien S. 222. — Langsame Eutwickelung S. 223.
Lage der Pfarreien nach dem schmalkaldischen Kriege
S. 223. — Neue Bewidmuugsversuche 8. 223—224.
Das Albertinische Gebiet.
1537—1540.
§ 1. Einleitendes 225—231.
Uegensätze in dem Ernestinischen und AI bertin isclien
Hause, Förderung und Niederhaltung der Refonuation
S. 225. — Einbürgerung der Reformationsidee in dem
Albertinischen Hause S. 226—227. — Einfluss Kur-
fürst Johann Eriedrich's S. 227. — Thätigkeit Herzog
Heinrich's für die Reformation S. 228. — Stellung
Herzog Georg's zu diesen Bestrebungen S. 228. —
XXJI
Seite
Visitation in Heinrich's Landen S. 228—230. ■— Fort-
setzung der Visitation S. 230. — Vereinsamung Georg's,
Tod desselben, Einfluss auf die Visitation S. 231.
§ 2. Die Vorbereitungen zur Visitation in Meissen
und Thüringen (1539) 231—234.
Stellung Herzog Heinrichs S. 231. — Die beabsich-
tigte RefoiTuation des Meissner Bischofs S. 231. —
Lutherische Reformation S. 232. — Beginn der Vi-
sitation in Meiasen S. 232. — Die Visitationsinstruction
S. 233. — Wesen der Visitation S. 233—234. —
Einfluss Luther's S. 234.
§ 3. Die erste Visitation in Meissen (1529, 21. Juli bis
26. August) 234—241.
Vorverhandlungen wegen Visitation des Stifts Meissen
S. 235. — Gang der Visitation in den übrigen Theilen
Mcissens S. 235. — Eigenthümlichkeiten der Visitation
S. 235. — Einzelne Befunde S. 236. — Unzulänglichkeit
der Visitation S. 237. — Verhältnisse der Städte und
Klöster S. 237. — Leipziger Keformation S. 238—241.
§ 4. Die erste Visitation im Albertinischen Thüringen 241 — 254.
Bestellung der Visitatoren S. 242. — Uebersicht der
Visitation S. 242 — 249. — Resultate aus der Statistik
S. 249 — 250. — Sonstiger Befund der Visitatoren
S. 251 — 252. — Aufgaben, widerstrebende Elemente
unter dem Adel S. 252 — 253. — Einschränkung der
Visitation und Anordnungen S. 253 — 254.
§ 5. Die zweite Visitation in Meissen (21. Docember
1539 bis 7. Juli 1540) 255—273.
Die Thätigkeit des Dr. Jonas S. 255. — Verhalten
der Ernestiner in der Beihülfe der Visitationen S. 255. —
Vornahme einer zweiten Visitation, Instruction S. 256, —
Uebersicht der Visitation S. 256—270. — Resultate
der Uebersicht S. 270—271. — Die Reformation in
den Städten und auf dem Lande S. 271—272. — Klöster
und Stifter S. 272—273.
xxm
Seite
§ 6. Die zweite Visitation im Albertinischen Thüringen
(1540, 4. August bis 11. Oct^ber) 273—282.
Anderer Gang der zweiten Visitation S. 274. —
Schärfere Verordnungen derselben S. 274. — Lehns-
und Patronatsverhaltnisso S. 274. — Lage der Geistlichen
und Schulen S. 274. — Reformation der Klöster S. 274
bis 275. — Die Reformation in den Städten und im
Stifte Quedlinburg S. 276. — Uebergang zu der Reform
des Hochstiftes Merseburg S. 276. — Uebersicht der
zweiten Visitation in den Albertinischen Landen Thü-
ringens S. 277—282.
§ 7. Die Visitation im Hoohstifte Merseburg (1544,
September bis October, 1545, Febniar bis Mai) . . 282 — 296.
Reformbeddrfniss in den sächsischen Stiftern S. 282.
— Einfluss Herzog Georg's auf die Stifter S. 283. —
Stellung der Stifter Meissen und Merseburg S. 283. —
Reformen Herzog Georg s S. 283—284. — Tod Georg's,
Wahl eines Schutzfürsten des Stifts Merseburg S. 284. —
Stellung des Schutzherm Heinrich von Braunschweig
S. 285. — Verhalten der Bischöfe zu den Reformen
S. 285. — Fortschritte der Reformation, Nothstand der
Bischöfe S. 285—288. — Hoffnungen derselben S. 288.
— Ausgleich der Wurzener Irrungen S. 289. — Krieg
gegen Heinrich von Braunschweig S. 289. — Einfluss
auf die sächsischen Stifter S. 289. — Fortgang der
Reformation im Stifte Merseburg S. 289 — 291. —
Uebersicht der ersten Visitation im Hochstifte Merseburg
S. 291—294. — Statistische Resultate S. 294—296.
Das Braunschweig -WolfenbOttelsche Gebiet.
1542—1544.
§ 1. EinleitendeB und Vorvisitation 297—302.
Beilegung der Wurzener Irrungen S. 297. — Ereig-
nisse bis zum Krieg gegen Heinrich von Braunschweig
S. 297—299. — Eroberung Wolfenbüttels S. 299. —
xxrv
Vorbereitungen zur Reformation des Herzogthuras S. 299.
— Thätigkeit Bugenhagen's in Hildesheini S. 299 bis
301. — Wolfenbütteler Visitation S. 801. ~ Vornahme
der eigentlichen Visitation S. 301.
§ 2. Die erste Visitation im Herzogthum Braunschweig-
Wolfenbüttel (1542, 10. October) 302—313.
Uebersicht der Visitation S. 303 — 311. — Statistische
Resultate S. 311. — Die Städte und das platte Land
S. 311—313.
§ 3. Die zweite Visitation im Herzogthum Braun-
schweig-Wolfenbüttel (1544, 9. Januar) . . . 314—320.
Verzögerung der Visitation, Bugenhagen's Thätigkeit
S. 314. — Die Städte S. 315. — Die Pfarreien und
Schulen in den Gerichten S. 315. — Materielle Lage
S. 316. — Bedürfnisse für Kirche und Schule S. 317
bis 319. — Drang nach Reformation S. 319. — Be-
strebungen des Schmalkaldischen Bundes S. 319. —
Schluss der reformatorischen Thätigkeit Kursachsens
S. 320.
Bückblick und Besultate, Begister 320 — Ende.
Zur Orientirung über die Werthverhältnisse
im Reformationszeitalter.
Zur richtigen Beurtheilung der Verhältnisse gehört die Kenntnis« des
Geldwerthes im Reformationszeitalter, und wie sich der Geldwerth zu dem
heutigen Oelde verh«1,lt, auf welches wir Alles reduciren müssen, um richtige
Vergleiche stellen zu können.
Der (meissnische) Gulden, welcher meist im Verkehr war, hat nach
heutigem Golde einen Silbenverth N^m 1 Thlr. 12 Gr. 4^/- Mark. Da
^) Vorgl. die überaus tüchtige Arbeit von Dr. Kiiis: „Die Preis- und Lohn-
vorhältnißso des 16. Jahrhunderts in Thüringen*' in Hildebrand's Jahrbüchern für
Nationalökonomie und Statistik, Band I. S. 65 fF. Die Arbeit fusst auf Materialien
des Gesamnit-Archivs. — Aehnliche Arbeiten hat bekanntlich der verdienstliche
Archivar Faleke ausg«'führt, die in der Hourtheilung der Werthe Vi>n den Ansichten
d«*s Dr. Kius «itwas abweichen.
XXV
der Geldwerth gesunken und die Getreidedurchschnittspreise im 16. Jahr-
hundert zu den unsern sich verhalten wie 1 :3,75, so stellt sich der Werth
des Guldens auf 3»/^ x 1 Thlr. 12 Gr. -- 51/4 Thlr. — 15,75 Mark.
Bas heisst, für einen Gulden konnte man im 16. Jahrhundert ebenso viel
Korn kaufen, als jetzt fflr 5^/^ Thlr. =^ 15,75 Mark. Das ist die Grund-
lage für jede Reduction des früheren Geldes auf das unsere.
Wir verzeichnen hier nur die hauptsachlichen Preise; verweisen im
übrigen auf die Stellen der Darstellung.
1 Hufe Landes (30 Acker) ertrag . 5 Fl. Werth,
1 Fuder Heu war angeschlagen auf 1 „ „
1 Malter Korn 3 „ „
1 Malter Gerste 3 „ „
^ 1 Malter Hafer 2 „ „
Eine Pfarrei, die 60 Fl. baares Einkommen und die eben erwähnten
Naturalbezüge hatte, hatte also ein Gesammteinkommen von 74 x 15,75 Mark
^1135 Mark 50 Pf. Das war schon eine leidliche Pfarrei. Nach Diesem
wolle man die Verhaltnisse benrthoilen, um zu richtigen Vorstellungen
zu gelangen.
Erklärungen zu den Yisitations-Uebersichten.
1. Die erste Reihe der Tabellen weist die Mutterkirchen nach.
2. S. vor dem Orte bedeutet das Vorhandensein einer Schule im Oi*te.
3. Die zweite Reihe hinter dem Orte giebt den Lehnsherrn oder den Patron
der Kirchenstelle an.
4. Die Zahlen l, 2, 3, 4 bedeuten die Censuren und zwcir: Censur 1 gut
(fast gelehii; und geschickt, gelert befunden, wohl bericht, geschickt
befunden, ein feiner, frommer, erlicher, geschickter mann, feiner, alder
mann, lateinisch und deutsch wol bericht befunden, geschickt und
fromm, ist ein feiner, herlicher, gelerter, geschickter mann u. s. w.);
Censur 2 ziemlich gut (ist ziemlich in der lere befunden, ziemlich
bericht, ziemlich geleii; befunden); Censur 3 mittelmässig (nicht fast
geschickt, nicht sehr gelehrt befunden); Censur 4 unbrauchbar (nicht
gelert, nicht geschickt, unbericht befunden, vbel bericht, ein arger
Papist u. s. w.).
5. Das Fragezeichen in Parenthese hinter dem Orte bedeutet, dass die An-
gabe des Patrons in den Quellen fehlt.
b»
XXVI
6. In den Anmerkungen zu den Uebersicbten stehen in correspondirender
Weise die zur Mutter kir che gehörigen Oii«. Haben diese einen*,
so sind sie Orte mit Kirchen oder Capellen, also Filiale; ohne * ein-
gepfarrte Orte.
7. Die Zahlen hinter den Ortschaften bedeuten die Zjihl der Einwohner.
Die erste Zahl bedeutet die besessenen Wirthe, die zweite die Hinter-
siedler, wenn nicht anderes in den Anmerkungen angegeben ist.
8. © Zeichen fflr die bei der Visitation ausgebliebenen Geistlichen.
9. Die alten Formen der Ortsnamen sind, wie im Vorworte hervorgehoben,
auf die heutige Schreibweise reducirt und nur sprachlich interessante
oder verderbte Formen in Parenthese angegeben. Orte, welche sich nicht
mehr vorfanden oder nicht zweifellos feststellen Hessen, sind mit einem ?
bezeichnet. — Die Schreibweise der Ortsnamen ist auf Grund der
preussischon und sächsischen 100,000theiligen Generalstabskarten und
Reymann's topographischer Specicalkai-te festgestellt, da die Ortsbestim-
mungen nur mit Hülfe vollstündiger Karten zu ermöglichen waren.
Daraus erklären sich hie und da kleine Abweichungen in der
Schreibweise der Orte, auf die wir keine besondere Rücksicht nehmen
konnten.
Specielle Uebersicht der Visitationen.')
1524, 24. Juni: Erste Anregung zu einer Visitation durch Johann Fried-
rich, Herzog zu Sachsen.
1525, 10. Januar: Jacob Strauss beginnt die Visitation im Eisenachischen.
Sie wird unterbrochen und bis
1525 nach Fastnacht verschoben. Am 17. März wird die Visitation für
die Aemter Wartburg, Hcausbreitenbach, Salzungen, Kreuzburg und
Gerstungen angeordnet.
1520, 8. Januar: Visitation des Amtes Borna.
1526, 11. — 31. März: Visitation im Amte Tenneberg.
[1527, 13. P'ebniar: Visitation im Kurkreis.]
[1527, Anfang Juli: Visitation in Thüringen (der Saalkrois).] 2)
[1527, 15. September: Visitation in Moissen und Altonburg.]
M Din in diesom Buche aus Mangol an Material nicht abgohandolten
VisitatioMou suid durch [ ] bezoichnot.
*) Von dieser Visitation sind nur spärliche Auf7.eichnungen vorhanden.
xxvn
1528, 22. October bis Ostern 1529: Visitation des Kurkreises.
1528, 16. November bis 25. November: Visitation des Frankenlandes.
[1528, 23. November bis 5. Januar 1529: Zweite thüringer Visitation in
Eisenach, Gotha, Weimar.]
1528, 29. November bis ?: Erste Visitation in Meissen und im Voigtlande.
1529, 12. Januar bis 1. Februar: Visitation in Zwickau, Werdau, Crim-
mitzschau.
1529, 16. Februar bis 18. M[lrz: Visitation der Aemter Voigtsberg, Plauen,
Weida und Ronneburg.
1529, 2. Mai bis 19. Juni: Die zweite Visitation des thüringischen Kreises
an der Saale.
1529, 11. Mai bis Ende Juni: Die erste Visitation in Meissen, Leissnig,
Colditz, Grimma und Eilenburg.
[1530, 13. Januar bis 17. März: Beginn der Visitation der noch rück-
ständigen Aemter Eilenburg, Bitterfeld und Beizig.] *)
1530, 9. März: Graf Albrecht von Mansfeld beabsichtigt die Vornahme
der Visitation im Stifte Saalfeld.
[1531, 2. April: Visitation des Klosters Brehna durch Benedict Pauli,
Taubenheim und Kötteritzsch.]
1533, 3. März: Die dritte Visitation in Gesammt-Thüringen.
1533, 4. März: Erste Visitation des Amtes Allstedt.
1533, April: Zweite Visitation des Kurkreises.
1533, 24. Mai bis 16. Juni: Die Visitation der Grafschaft Schwarzburg
(Oberherrschaft).
1533, 2. bis 21. September: Die erste Visitation in den reussischen Landen.
') Vrgl. Burkhardt, Luther*» Briefwechsel S. 169 — 171. Den 17. März schroibon
die Visitatoren: „als wir diesen Tag nahe an der Visitation des. Amts Bitterfeld
gewesen, bin ich, Justus Jonas, durch Luther und Mclanchthon abgefordert". Er
bittet zur Vollendung der Visitation um Absendung des Sebastian von Kötteritzsch
und des Bernhard v. Hirsfold. (Reg. Ji. fol. 84^- No. 48.) Bolzig hatte folgondo
risitirte Ortschaften: Ragösen 8. 16. — Lühnsdorf mit Buchholz hat geringe
Dörfer, zwei, darin 13 Hufn. und 5 Koss. — Lütte (Lotto) mit Fredersdorf, Dipp-
maimsdorf 36. 70. — Linthe (Linto) mit einigen Dörfern 15. 11. — Raben mit
4 Dörfern: Rabenstein, Grube, Klepzig, Lotzke (Hornlotzke) 32. 8. — Dahnsdorf
mit Kranopuhl 37. 9. — Worbig vor Niomegk mit Zicksdorf 15. 2. — llädigke,
Garrej-, Martzons 29. 4. — Werbig mit Jehserig 14. 5. — Haseloff mit Grabow,
Rietz 27. 2. — Schwanebock mit Baitz 18. 18. — Rottstock mit Trebitz, Gomnick
J>1. 17. — Lüsse mit Noschholz und Kuhlowitz 29. 8. — Zeuden mit Lobbesen
und Pflückuf 31. 3.
xxviir
1583, 27. September bis 1. October: Die zweite Visitation in der Herr-
schaft Ronneburg.
1533, 29. November: Die erste Visitation zu Remse.
1533, 1. December ff.: Die dritte Visitation zu Altenburg und Borna.
1534, 30. Januar ff.: Die zweite Visitation in den reussischen Landen.
1534, 24. Februar bis 28. Milrz: Die zweite Visitation in Colditz, Leissnig,
Buch, Nimbschen, Grimma, Eilenburg, Torgau, Düben, Grafen-
haynichen.
1535, 7. Januar: Die zweite Visitation in Franken.
1537, 26. Mai: Die erste Visitation in dem Freiberger Gebiete Herzog
Heinrich's.
1537, 17. August: Fortsetzung der Visitation.
1539, 21. Juli bis 26. August: Die erste Gesammt-Visitation in Meisseu.
1539, 3. August . . . Die erste Visitation im Albertiuischen Thüringen.
1539, 21. December bis 7. Juli 1540: Die zweite Visitation in Meisseu.
1540, 4. August bis 11. October: Die zweite Visitation im Albciiinischen
Thüringen.
1542, 11. Mai: Die Visitation des Domstifts, des Amts und der Stadt
\Vui7.en.
1542, 10. October: Die erste Visitation im Herzogtlium Braunschweig-
Wolfenbüttel.
1543, 20. September: Die erste Visitation in der Herrschaft Lobenstein.
1544, 9. Januar: Die zweite Visitation im Her/ogthum Braunschweig.
1544, 23. September bis 18. October: Erste Visitation im Hochstifte
Merseburg.
1545, 9. Februar bis Mai: Zweite Visitation im Hochstifte Merseburg.
Das Ernestinische Gebiet.
Erste Periode. 1524-1526.
§ 1.
Vorbereitende Schritte zu den Visitationen der
lutherischen Kirche.
Vor dem Jahre 1524 hat man sich iu dem Kurfürstenthume
Sachsen nicht mit der Idee der Kirchen- und Schulvisitationen be-
fasst, so dringend es auch geboten erschien, im Interesse der kirch-
lichen Ordnung^) in den Gang der Dinge einzugreifen.
Dass diese Idee zunächst nicht von der Seite ausging, die im
Gmnde sich von selbst verstand, lag vor Allem an den Anschau-
ungen Luthers; dass jene aber verhältnissmässig spät sich Eingang
verschaffte, lag an dem Bildungsgang der lutherischen Kirche, der
mehrfache, schwer schädigende Unterbrechungen erlitt.
Es lässt sich unschwer nachweisen, dass Luther mit Zähigkeit an
der freiheitlichen Entwickelung seiner Lehre fest hielt ^). So
sehr es sich empfahl, ein straffes geistliches Begiment nach dem
Beiseiteschieben der Dioecesangewalt einzuführen, konnte sich dazu der
Keformator doch nicht entschliessen. Jenes war kaum denkbar ohne
die Theilnahme des politischen Factors, dem er nach seiner An-
schauung einen Einfluss auf die religiöse Bewegung nicht gestatten
konnte.
*) Welche Wege Luther vor den Visitationen im Sinne hatte, wenn er von
„Gleichheit der Ceremonien und deren Einführung u. s. w." sprach, ist schwer
festzustellen. Von seinen „Büchern und Sermonen" allein, war sicherlich nicht
AUes zu hoffen. (De Wette, Luther's Briefe II. 435.)
*) Luther's Brief bei de Wette U. 435: Proinde nihil vi aut imperio tentavi,
nee vetera novis mutavi etc.
Barkhardt, Kirchen- a. Schal- Visitationen. 1
2 Das Emestinische Gebiet. — Erste Periode 1524 — 1526.
Aber es lag doch nicht in der Macht Luthers, an seiner Ansicht
festzuhalten, ihr Ausdruck und Form zu geben. Auch wenn er es
versucht hätte, die kleinen kirchlichen Bildungen — denn von einer
Kirche konnte man noch nicht reden — zu organisiren, zu einem
grossen Ganzen zu gestalten, ohne den politischen Einfluss hätte
sich diese Bildung doch nicht ermöglichen lassen. Zusammenhangslos
wie die Kirchen waren, fehlte es ihnen natürlich an einem durch-
greifenden geistlichen Oberhaupte, und die Stellung des Kurfürsten
Friedrich von Sachsen ermöglichte zur Zeit ein organisatorisches
Eingreifen noch nicht. Was dieser für die neue Lehre als deren stiller
Anhänger that, bestand im Wesentlichen darin, dass er dem Drängen
der Gegner anscheinend nachgab, die religiöse Bewegung in seinem
Lande eindämmte. Er kam dem Kegimentsbeschlusse nach, unter-
stützte sogar die kirchlichen Visitationsgelüste ^) der Bischöfe seines
Landes, die nichts anders wollten, als die vom Katholicismus Ab-
trünnigen in den Schooss der Kirche zurückzuführen. Aber im
Grunde schadeten die kurfürstlichen Befehle nicht viel; sie drangen
nicht durch, weil sie es nicht sollten. Man konnte wenigstens nicht
behaupten, dass der Kurfürst in Opposition zu dem Begimentsbeschlusse
stand, und wenn die Bischöfe zu neuen, entschiedeneren Maassregeln
drängten, so war es bezeichnend für Friedrichs Stellung, dass er
meinte, man müsse sich nur hüten, eine „unschickliche Ant-
wort" zu ertheilen. So war es ein natürlicher Verlauf, dass die
Bewegung zunahm, aber auch bedenkliche Auswüchse zeigte, wie sie
sich in dem Sectenwesen und der bäuerlichen Bewegung gipfelten.
Da kam die Zeit, dass die politische Gewalt um ihrer selbst willen
eingreifen, und den religiösen Einzelbildungen Richtung, Maass und
Ziel geben musste.
Es wäre eine höchst dankbare Aufgabe, das Behauptete an der
grossen Reihe der religiös - politischen Einzelbewegungen, vor allem
an den für uns maassgebenden, in dem Kurfürstenthum Sachsen,
nachzuweisen. Die localgeschichtlichen Ereignisse treten in der Durch-
forschung jener grossen Epoche zur Zeit noch immer zurück, um zur
vollen Anschauung zu bringen, wo und in wie weit die politische
Macht die religiöse Bewegung förderte oder ihr entgegentrat.
*) Reg. N., pag. 57, B. 11.
§ 1. Vorbereitende Schritte zu den Visitationen der lutherischen Kirche. 3
Ganz allmählich brach sich die Idee der Eirchenvisitation Bahn.
Sie erwuchs zunächst in geistlichen Kreisen, und je inniger sich jene
beim allmählichen Erstarken der politischen Macht an diese anlehnte,
trat ein, was Luther vermieden wissen wollte: die Entwickelung der
Kirche ging von Oben mit Hülfe der politischen Gewalt vor sich.
Auf das Engste schloss sich die Idee der Kirchenvisitationen an
die Ereignisse in Eisenach an, wenn auch anderwärts im Kurfursten-
thume Verhältnisse ähnlicher Art sich gezeigt hatten. An dem Fusse
des schon bedeutungsvollen Wartbergs war der Pfarrer Jacob Strauss
gegen das Ende des Jahres 1523 in den erbittertsten Kampf gegen das
städtische Regiment getreten, indem er sich gegen die Abtragung der
Zinsen ausgesprochen *) und die ohnehin erregte Bevölkerung durch seine
Schrift vom Wiederkauf dem kurfürstlichen Befehle entgegen gesteift
hatte. Gerade hier, wo die versuchte Belehrung durch Luther und
Melanchthon sich vergeblich erwiesen, tauchte zum ersten Male <lie
Idee einer Visitation auf. Sie erschien zunächst als eine von dem
Herzog Johann Friedrich angeregte», der es unter diesen A'erhältnissen
dringend geboten erachtete, dass Luther durch Thüringen ziehe, um
die untauglichen Geistlichen zu entsetzen.*)
Wenn nun auch nicht sofort eintrat, was Johann Friedrich ge-
wünscht hatte, so wurde doch schon im nächsten Jahre ein Versuch
der Art gemacht, indem merkwürdiger Weise Jacob Strauss selbst in
der Eisenacher Gegend als Visitator auftrat. Am 10. Januar 1525
hatte er eine Visitation dort eingeleitet. Ob sie Resultat*» erzielt hatte,
lässt sich zur Zeit nicht feststellen. Wichtig bleibt der Umstand, dass
sie, wenn auch nicht zu Ende geführt, auf den Betrieb des Herzogs
^) Lieben Brüder in Christo, predi^^ Strausa, Ihr wut nit schuldig den
Geistlichen die Zins zu geben, so von Wucher und Wioderkauf herrüren, denn
Ir sündigt tödtlich, so ir's tut. Will maus aber haben, so gos(^hieht Euch gowalt,
leids, dann nimpt man euch den Rock, so gebt den mantel binnach .... seit
bestÜDdig, und lasst leib und leben bei mir, itzt sitzen euere herm des rata aufm
Rathans und handeln, wie sie das Wort (iottes niodertrucken •wollen. {Rf'fi^. Ji.
pag. 34 h., No. 11.)
*) Brief bei Walch X. 398, vom 24. Juni 1524, im Auszug in meinem
Briefwechsel Luther's, S. 72. Dieser Brief ist aber die Antwort zu dem Brief
bei de Wette II., No. 605, dessen Datum falsch reducirt ist. Diis Datum ist nicht
der 21. Mai, sondern der 18. Juni. Schmidt Menius I , S. 88, durfte daher nicht
behaupten, dass Luther auf den Antrag nicht eingegangen sei. Eine Antwort
Luther's auf den Brief vom 24. Juni ist bis jetzt nicht bekannt.
1*
4 Das Eraestinische Gebiet — Erste Periode 1524 — 1626.
Johann Friedrich nach Fastnacht wieder aufgenommen wurde, da dieser
den Burkhardt Hund als Mitvisitator thätig zu sehen wünschte ^). Das
Laienelement, welches in den ordentlichen Visitationen der spätem
Jahre die Rolle der Executoren übernahm, war also schon im Beginn
der Visitationen vertreten.
Dann (17. März) erhielt Jacob Strauss den Auftrag, die Aemter
Wartburg, Hausbreitenbach, Salzungen, Kreuzburg und Gerstungen zu
visitiren. Vielleicht scheiterte das Unternehmen an den bedrohlichen
Zeitläuften. Dass man damals auf widerwärtige Elemente stiess, be-
zeugt Jacob Strauss ausdrücklich.
Zeigen diese Vorgänge, dass gegen die geläufige Annahme, schon
unter der Regierung Kurfürst Friedrich's die bessernde Hand an die
kirchlichen Verhältnisse gelegt wurde, so mussten verschiedene Factoren
thätig gewesen sein, welche den kurfürstlichen Hof zum Eingreifen
in die geistlichen Verhältnisse bestimmt hatten. Wir glauben, dass
folgende Vorgänge von entschiedenem Einfluss gewesen sind.
Im Herbst des Jahres 1524 war der bekannte Prediger Nicolaus
Haussmann aus Zwickau veranlasst worden, an den kurfürstlichen Hof
zu eilen, um bei dem Kurfürsten selbst über die religiöse Lage Zwickau's
vorsü'llig zu werden. Er fand den Hof mitten in den Jagdbelustigungeu
zu lYiedebach in Thüringen ^). Haussmann, der vom Kurfürsten lYiedrich
und dem Herzog Johann in einer kurzen Audienz empfangen wurde %
schilderte die Schäden auf religiösem Gebiete und versucht!^ auch die
Wege ihrer Heilung, soweit es die Zeit erlaubte, zu bezeichnen. Be-
tonte er in seinem Vortrage selbst, dass die kurze Zeit ein tieferes
Eingehen auf die wichtigen Fragen nicht gestatte, so nahm der Kur-
fürst Veranlassung, den Wunsch nach einer eingehenden schriftlichen
Darlegimg der Verhältnisse kund zu geben. Es ist kaum zweifelhaft,
dass schon hier Haussmann durchgreifende Massregeln zur festem Be-
gründung der kirchlichen Verhältnisse gefordert und speciell die Ein-
') Brief des Jacob Strauss an Johann von Sachsen vom 15. Januar 1525.
Gedruckt aus Ji fol. Bß^-. schon hei Schmidt im Programm des Eisenaclier Real-
gymnasiums 1863: Jacob Strauss.
*) Meiningisches Dorf im Amte Saalfeld, damals wie Hummelshain ein Jagd-
ort mit Schloss, welches häufig vom kurf. Hofe besucht wurde.
") Nach den Reiserechuungen befand sich der Hof vom 8. bis 13. Septbr.
in Friedebach.
§ 1. Vorbereitende Schritte zu den Visitationen der lutherischen Kirche. 5
leitung von Kirchen- und Schulvisitationen unter weltlicher Führung
betont hatte.
Weihnachten 1524 finden wir den Prediger bei dem befreundeten
Reformator in Wittenberg. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass ähn-
liche Bestrebungen Haussmann's diese Reise veranlasst und die ver-
suchsweisen Visitationen, wie wir sie in Eisenach kurz nachher angestellt
finden, im Einverständniss mit dem sächsischen Hofe beschlossen wurden.
Im Anfang Mai 1525 war Haussmann endlich der Aufforderung des
Kurfürsten nachgekommen. Er hatte eine eingehende Darstellung der
kirchlichen Schäden eingereicht, an die sich seine Ansichten über die
Mittel ihrer' Heilung anschlössen ^).
Wir müssen dieser Haussmann'schen Darstellung etwas nachgehen;
sie ist in einigen Punkten von hohem Interesse. Bedeutsam aber ist
sie for die Rechtsbildungen in der jungen Kirche, weil er mit voller
TJeberzeugung dafür eintrat, dass die neue Lehre sich nur mit Hülfe
der politischen Gewalt des Kurfürsten entwickeln könne, der
Kraft seiner Stellung für die Visitation der Kirchen und die Aufrichtung
der Schulen eintreten müsse.
Wäre Haussmann nicht eine bedeutende, in so innigem Verkehr
mit Luther stehende Persönlichkeit gewesen, so würden uns seine auch
von Andern geltend gemachte Ansichten nicht von so grossem Gewicht
erscheinen. Schon früher hatte er das straffere Zusammenfassen der
lutherischen Elemente betont, auf eine kirchliche Verfassung hin-
gearbeitet. Er war von der Idee ausgegangen, dass ein lutherisches
ConciP) die Einigkeit in der Kirche, namentlich die Gleichheit in
den Ceremonien herstellen müsse, wogegen Luther sich entschieden
aussprach, der eben damals noch (im November 1524) fest daran hielt,
dass jene sich frei entwickeln müsse. Schon das Wort Concilium
feindete er an, das er ebenso für verdächtig hielt, wie das Wort und
die Lehre vom „freien Willen". Wenn eine Kirche der andern nicht
folgen will aus freier Wahl in äusserüchen Satzungen, entgegnete
Luther, was ist dann von Nöthen, dass man sie soll durch Decrete
der Concilien dahin treiben, die doch bald „zu Gesetzen und
Stricken der Seelen" gerathen werden.
*) Sie findet sich im Original Kog. Ji. fol. 35, No. 5 und ist I8V2 Folio-
Scito lang; da dio Anrodo ew. f. g. sich ausschliosslich darin findet, so war sie
für den Herzog Johann, nachmaligen Kurfürsten berechnet.
*) Schrift Luthers an Haussmann bei de Wette-Seidomann VI. S. 54.
6 Das Ernestinischc Gebiet. — Erste Periode 1524 — 1526.
Es ist nicht anzunehmen, dass Luther und Haussmann in allen
Punkten bei der Berathung kirchlicher Verhältnisse übereinstimmten.
Haussmann's längere Darstellung spricht dagegen. Er hatte eng an
die Verhältnisse Zwickau's angeknüpft, sich die Dinge nach seiner Weise
zurecht gelegt, unbekümmert, ob die empfohlenen Maassnahmen dem
grossen Ganzen entsprachen. Wenn er richtig betonte, dass die reli-
giösen Wirren durch Missverstandniss der lutherischen Lehre erwachsen
waren, dem Unverstand und böser Wille zum Theil zu Grunde lag, so
war es um so bezeichnender, dass er eine Zeit lang auf die Hülfe der
Bischöfe von Freisingen und Naumburg gebaut hatte, unter deren Bot-
mässigkeit Zwickau stand. Auch er hatte also an den Institutionen
der alten Kirche festzuhalten gesucht und die Thätigkeit der Bischöfe
noch für möglich gehalten. Nun, da seine W^ünsche sich von dieser
Seite her nicht realisirten, wandte er sich andern Ansichten zu. Nicht
darauf legte er allein mehr das Gewicht, die christliche Ordnung in
Zwickau durchgeführt zu sehen, in allen Dörfern und kleinen
Städten muss das EvangeUum sich festsetzen, wo entgegengesetzter
Einfluss noch in hinreichendem Maasse zu spüren ist. Mit Recht deutete
er auf die Lehnsherren hin, die noch dem alten Glauben anhängend,
ihre Unterthanen durch unwissende und verstockte PfaiT-Miethlinge
verführen liessen. Es ist an der Zeit, dass die Gemeinden, welche
ihren Geistlichen unterhalten, auch das Recht erhalten, ihn zu wählen.
Er veranschaulichte dem Herzog, wie die geistliche imd politische
Gewalt der Gegner das Evangelium zu unterdrücken strebe, wie man
suche, die Bekehrten zur Umkehr zu bewegen. Gefährlich erschien
ihm das Treiben der Mönche, die vor Annahme der Lehre Luther's
warnten, da diese von langem Bestände nicht sein könne. Er charak-
terisirte das unheimliche Treiben der hohen Stifter, wies mit Recht
auf deren ungünstigen Einfluss hin, da sie vermöge des ihnen in über-
reichem Maasse zustehenden Pfarrbesetzungsrechtes eine Fülle von Ma«^t
entwickelten, die der Entfaltung der neuen Lehre Hindemisse und
ewige Kämpfe bereiten müsse. Dann dachte er der schändlichen Press-
erzeugnisse und des gänzlichen Damiederliegens der Schulen, aus denen
allein für die Zukunft der Kirche die wahren Elemente erwachsen
könnten; in ihnen müssten die neuen, kräftigen Stützen zur Vollendung
der begonnenen kirchlichen Reformen gesucht und gefunden werden.
Im Ganzen w-ar es nicht viel Neues, was Haussmann zur Charak-
§ 1. Vorbereitende Schritte zu den Visitationen der lutherischen Kirche. 7
teristik der kirchlichen Schäden vorfahrte. Um so bezeichnender ist
sein Ideengang, der den Herzog zum Eingreifen in die geistlichen
Verhältnisse bewegen soDte. Gerade desshalb, weil die Bischöfe von
Freisingen und Naumburg nicht in das Land kommen, um die Schäden
abzustellen, liege es dem Herzog wie jedem Landesfursten als oberstem
Schutzherrn ob, die ewige Verderbniss von den Seelen abzuwenden.
,J)esshalb fasse e. furstl. Gnaden ein gut Herz, bitte G^tt um Gnade
und thue wie ein Kaiser zu Hieronymi Zeiten gethan hat, der hinter
des Papsts Wissen viel Bischöfe zu einer Synode zusammen gefordert,
weil es die Nothdurft gebot. Jetzt sieht euer förstl. Gnaden, dass
nichts nöthiger ist, als zu visitiren. Man fordere die Domherrn zu
Naumburg und Zeitz zusanmien, befehle ihnen mit Ernst, ihrem Amte
zu folgen, bestelle Archidiaconen und Suflöraganen an Stelle des Bischofs,
heisse sie das Werk vollenden, umherziehen und fragen, was allent-
halben wandelbar und gebrechlich ist. Finden sie sich dazu untauglich
imd ungelehrt, so geben sie ihr Amt auf. Es muss wohl Furcht
bleiben, wenn gelehrte, namhafte und erfahrene Leute aufsehen und
im Umherziehen den rechten Bann und geistliche Censur aufrichten
und in Kraft erhalten."
Aber auch die Ausübung dieses geistlichen Berufs wusste Hauss-
mann dem Herzog annehmbar zu machen. „Wollten euer f Gnaden
sagen, wie soll ich Christo folgen, Paulo, Bamabae, und Petro; bin ich
doch kein Prediger noch Lehrer des Worts, da mir nur die „welt-
liche Obrigkeit" befohlen ist, so antworte ich, „hatte doch der König
Josaphat (Paralip. 11. 17) auch nicht Befehl, Fürsten, Leviten und
Priester in's Land zu schicken, das Volk unterweisen zu lassen! Für-
wahr, die Liebe zu seinem Volke hat ihn dazu bewogen, zu erfüllen,
was lässige Prälaten unterlassen hatten. Ist doch euer gnade nicht
ein heidnischer Fürst, sondern von christlich heiligem Geblüte und
Herkommen; billig wäre es, dass euer gnaden solch tapfem Fusstapfen
nachgingen und andern Fürsten und Herrn zum Beispiel dienten." —
Er hielt dem Herzog vor, dass Markgraf Casimir ^) Aehnliches gethan,
seine Gelehrten erfordert und ihnen in dieser Richtung Vorhalt gemacht
habe, darüber sie Rath gepflogen und als nützlich erkannt, beide
^) Dessen Beformen gerade ganz in territorialem Sinne angeordnet waren.
Veigl. Richter's evangel. Kirchenordnungen L 50.
8 Das Ernestinische Gebiet — Erste Periode 1624 — 1526.
Regimente in gutem, beständigen Wesen zu erhalten. — „Visitiren"
ist ein gar edeles Werk, fuhr er fort, es ist nichts, als Gebrechen
wandeln, ermahnen zum sittlichen Leben, trösten und starken. —
Doctor Luther, der sei am tauglichsten, der habe die Gewalt, das Herz
und den Verstand dazu. Unmöglich könne er, wenn ihn die Wahl
treflfe, seine Betheiligung abschlagen. Und selbst über die Aufbringung
der Kosten wusste er Beruhigendes zu sagen, ^) um auch gegenüber
dem materiellen Nothstande das letzte Bedenken gegen eine Visitation
aus dem Wege zu räumen.
Das waren Erwägungen, die, am 2. Mai 1525 niedergeschrieben,
in doppelt schwerer Zeit an den kurfürstlichen Hof gelangten. Mitten
in der bäuerlichen Bewegimg und in den Tagen, wo Kurfürst Friedrich
zur ewigen Ruhe einging (5. Mai 1525), war für erst keine Zeit, die
Frage von so hochbedeutsamer Natur in Erwägung zu ziehen.
Die Visitationen waren in's Stocken gerathen, mitten in dem
religiös-politischen Kampfe war zunächst an die Wiederaufnahme der-
selben nicht zu denken.
Die furchtbaren Schläge, welche in der wiedertäuferischen und
der bäuerlichen Bewegung gegen die Entwickelung der lutherischen
Kirche geführt waren, hatten die Grundlagen völlig in Frage gestellt,
auf der Luther seine Kirche aufzufahren gedachte. Das Predigtamt und
die Obrigkeit, die er sich als feste Säulen der künftigen Ordnung
gedacht, waren negirt, die politischen Gemeinden in den Städten und
auf dem Lande waren durchwühlt, von widerwärtigen Elementen zer-
setzt, die ohnehhi lockere kirchliche Ordnung vielfach zerstört. Es
bedurfte eines ersten Nothbaues an den Fundamenten: der Aufrichtung
der Pfarreien und die Sicherstellung ihrer Dotirung. Da drängte die
Noth zur Zuhülfenahme der territorialen Gewalt, die jetzt Luther aus
eigenem Antriebe in Anspruch nahm. „Die Pfarren liegen elend dar-
nieder. Niemand giebt, Niemand bezahlt: Opfer und Seelpfennige sind
gefallen, Zinsen sind nicht da oder zu wenig, es achtet der gemeine
Mann weder Prediger noch Pfarrer, dass, wo nicht eine tapfere Ord-
nung und stattliche Erhaltung der Pfarreien vorgenommen wird, in
kurzer Zeit weder Pfarrhöfe, Schulen noch Schüler da sein werden,
^) Er kam nämlich auf das subsidium annualo der Pfarrer zurück.
§ 1. Vorbereitende Schritte zu den Visitationen der lutherischen Kirche. 9
und Gottes Wort und Dienst zu Boden geben muss." Es ist sehr be-
zeichnend, dass Luther des Kurfürsten Beihülfe erbitten konnte, weil
die Noth es erfordere. In seinem Vorschlage zur Wiederaufrichtung
der Pfarreien betonte er die Vorwendung der Klöster, Stifter, Lehen
und Spenden.*)
Es war eine Bitte, die, sollte sie mit Hülfe territorialer Gewalt
erfüllt werden, in der Zeit und unter den Verhältnissen, eine emiiiente
Thatkrafb erforderte. Denn das, was Luther wünschte, bezeichnet genau
die Vollziehung der Arbeit, mit der man sich .weit über das Zeitalter
der Reformation hinaus mit wiederholten Kirchenvisitationen und der
Aufhebung der geistlichen Stiftungen beschäftigte, ohne im Ganzen
zu einem befriedigenden Abschluss zu gelangen. Ja wir möchten
geradezu bezweifeln, dass Luther die Schwierigkeit der beantragten
Oi^anisation richtig gewürdigt habe. Die Richtigkeit unserer Ansicht
kennzeichnet sich schon in der Antwort des Kurfürsten ^), der auf die
von Luther beantragte Maassnahme gar nicht einging, sondern die
materielle Besserung der geistlichen Stellen von der naturgemässen
Unterstützung der „Pfarrkinder" abhängig gemacht wissen wollte.
Höchstens verstand er sich zu der Executive einer von Luther zu ent-
werfenden Ordnung, die auf den Unterhalt der Geistlichen Bedacht
nahm. Den Antrag Luther's, in dem schon die Verwendung der geist-
üchen Güter enthalten war, berührte der Kurfürst gar nicht, er hatte
diesen sogar falsch verstanden, indem er die Unmöglichkeit darthat,
dass die dürftigen Pfarreien aus den Mitteln der „fürstlichen
Kammer" unterhalten werden sollten. Möglich war es aber auch,
dass er die verlassenen geistlichen Güter als der forstlichen Kammer
verfallen ansah.
Hier war es endlich, wo Luther in wenig Worten mit dem Plane
einer durchgreifenden Kirchenvisitation in dem Kurfürstenthum
hervortrat. *) Gegenüber dem weittragenden Unternehmen, das er hier
empfahl, blieb es aber ein flüchtiger Entwurf. Die Gemeinden,
welche evangelische Pfarrer zu haben wünschten, sollten für deren
Unterhalt sorgen. Es müsste ihnen der Unterhalt vom Rathhause
oder sonst auf Befehl des Kurfürsten gereicht werden, wenn das Pfarrgut
>) De Wette JH. S. 39, Brief vom 31. Octobcr 1525.
') In meinem Briefwechsel Luther's S. 92.
») Brief bei de Wette IE. 51 vom 30. November 1525.
10 Das Ernestinische Gebiet — Erste Periode 1524—1526.
nicht ausreiche. Dabei wünschte er die Einrichtung von vier bis fünf
Visitationsbezirken, die Mitwirkung des Laienelementes, die Unter-
weisung der untüchtigen Geistlichen, nicht aber deren sofortige Ent-
fernung, in so weit sie sich dem Evangelium nicht geradezu feindselig
erweisen würden. Man sieht, wie Luther gegen den ersten Vorschlag
schon ein bedeutendes Stück weiter gegangen war; wie sich beide
Vorschläge sogar durch wesentliche Momente unterschieden,*) ohne
dass sie dem Bedürfhiss der Kirche gegenüber völlig durchdacht und
gründlich ausgearbeitet sich erwiesen. Denn wie es uns scheinen will,
war es an Luther gerade nicht die stärkste Seite, praktische, auf
die äussere Organisation zielende Vorschläge im entscheidenden
Momente zu machen, in der Lösung solcher Aufgaben zeigte er sich
weniger stark und umfassend. — Eine Theilnahme für die damieder-
liegenden Schulen zeigte der flüchtige Entwurf nicht, so wesentlich
diese auch für die Entwickelung der Kirche war. Haussmann's Vor-
schlag hatte jene wohlweislich nicht vergessen.
Practische Folgen hatte Luther's lückenhafter Vorschlag immer-
hin. So wenig wir auch sonst in der Lage sind, den Vorgängen zu
folgen; das steht fest, dass nun sofort Visitationen in den einzelnen
Landestheilen versucht wurden, von denen freilich bis jetzt nur zwei
sich quellenmässig verfolgen lassen.
Die erste, welche zur Ausführung gelangte, war die des Amtes
Borna, in welchem Georg Spalatin und der Geleitsmann des Amtes
Michael von der Strasse am 8. Januar 1526 die kirchlichen Verhält-
nisse einer Prüfung imterzogen.
Die Uebersioht der Visitation des Amts Borna.
8. Gomitz 1 — — — —
9. Kitzscher 1 — — — —
10. Hohendorf — 2
11. Nenkersdorf 1 — — — —
12. Benndorf 1 — 3
13. Kreudnitz — 2 5
*) Der erste sprach ja nur von Dotationen, der zweite auch von der Prüfung
und Heranbildung der Geistlichen.
*) Bedeutung der Consuren: 1. Predigt das Evangelium. — 2. Predigt das
Evangelium nicht. — 3. Ist verehelicht. — 4. Lebt in wilder Ehe. — 6. Erbietet
sich zur Ehe.
1. Buben dorf
1«)
2. Zopen
1 4 5
3. Neukirchen
\ — — — —
4. Hain
1 4 5
5. Zedlitz
6. Hermsdorf
o
M
7. Träges
1 5
S 1. Vorbereitende Schritte zu den Visitationen der lutherischen Kirche. 11
14. Dittmann»-
dorf
2
15. Steinbach
9
3
16. Kieritzsch
2
17. Trachenau
2
18. Ramsdorf
2
19. Lobstädt
1
3
20. Witznitz
21. Eula 1
22. Mölbisa), un-
besetzt.
23. Priessnitz, er-
schien nicht.
24. Flössberg 1
25. Deutzen 1
— 5
— 4 —
3
a) Wird von Träges versorgt.
Die statistischen Angaben, welche sich aus noch sehr dürf-
tigen Notizen herausheben lassen, zeigen allerdings erfreuliche Re-
sultate ^), da der der alten Lehre noch ergebene Theil der Geistlichen
mit geringen Ausnahmen sich nicht abgeneigt zeigte, das Evangelium
anzunehmen, sondern auch die Besserung des sittlichen Lebens ge-
lobte. Nur da, wo der Einfluss des katholisch gesinnten Patrons sich
nicht beseitigen Uess, bUeben die Geistlichen renitent. Besonders
waren es die v. Kitzschef sehe, die v. Wemsdorf 'sehe und die v. Bünau'sche
Familien, die dem alten Glauben noch zugethan waren, und deren Geist-
liche in moralischer Beziehung manches zu wünschen übrig Hessen.
Sehr bedeutsam war es, dass der Adel im Amte Borna in über-
wiegendem Maasse*) das Patronatrecht ausübte und dem Landesherrn
selbst nur wenige Stellen gehörten, ein Verhältniss, das fast überall
vorherrschte und, wie wir bereits betonten*), für die Ausbreitung der
evangelischen Kirche von hoher Bedeutung sein musste.
Es blieb nach Befehl des Kurfürsten Aufgabe der Visitatoren,
sowohl die Annahme der neuen Lehre, als auch die Verehelichung
derer zu überwachen, welche bisher mit verdächtigen Personen Haus
gehalten hatten. Ebenso fiel den Visitatoren die Besserung der ma-
teriellen Lage der Geistlichkeit zu, der man aber erst dann eine be-
sondere Aufinerksamkeit zuwandte, nachdem Spalatin in einem besondem
Berichte von der Armuth der Geistlichen gesprochen hatte, die sich
namentUch aus dem Vorenthalten der vertragsmässigen Bezüge her-
zuschreiben pflegte. — Wir werden mehrfach Gelegenheit haben, der
') 14 predigten das Evangelium, 9 nicht.
*) Alle Pfarreien sub 1—21 waren adlige ; von den übrigen ist die Lehns-
((ualität nicht angegeben. War der Rest, also 4 Pfarreien, wirklich kurfürstlich,
so war dies nidit günstig für die Machtstellung des Kurfürsten.
•) Siehe Vorwort.
12 Das Erncstinische Gebiet. — Erste Periode 1524—1526.
vorzüglichen Schwierigkeiten zu gedenken, welche aus diesem Punkte
den Organisationsversuchen der Visitatoren erwuchsen.
Eine zweite Visitation wurde von Mittfasten bis Ostern im Amte
Tenneberg angestellt, mit der Diezmann Goldacker als Laie und die
beiden Geistlichen Dr. Johann Draco und Friedrich Mecum betraut waren.
1. Sundhausen — — 3 2) — 5
6. Uelleben
3
— /"
Oberpfarrei
7. Fröttstedt
3
2. Sundhausen 3
^. Leina
3
ünterpfarrei
9. Asbach
3
3. Wahlwinkel 3 4
10. Trügleben
3
4
4. Hörseigau — 2 — — —
11. Laucha
3
5. Teutleben 3 4
12. Boilstedt
3
Hieraus ergiebt sich, dass hier bei weitem ungünstigere Verhält-
nisse in dem Bekenntnissstande vorlagen, als im Amte Borna. Freilich
war die Prüfung der Geistlichen, auf die man hier volle drei Wochen
verwandte, viel eingehender, da man nicht allein Erkundigungen*) über
das äussere Leben des Einzelnen einzog, sondern auch dem betreflfenden
Examen die Predigt des Examinanden vorausgehen Hess. *) Das Examen
erstreckte sich auf die Lehre von der Sünde, den Glauben, das Sacra-
ment und die Freiheit.
Es kam unerwartet, dass keinem Pfarrer die erste Censiu- ertheilt
werden konnte. Man fand offenbare Papisten, die ohne Scheu die neue
Lehre verdammten, sei es, dass dies aus eigner Ueberzeugung oder
auf Betrieb des Lehnsherrn*) ausgesprochen wurde. Theils waren es
auch Pfarrer, die ohne Grund als Anhänger des Evangeliums galten ^)
und je nachdem es gewünscht wurde, die katholischen oder die luthe-
rischen Gebräuche festhielten. '^ Einzelne meinten hinreichende Kennt-
nisse zu besitzen, da sie der Bischof als tüchtig anerkannt habe, sie
*) Das Material im Consistorialarchivo zu Gotha.
*) Die Censuren bodcutcn hier: 1. Gut: kein Geistlicher. — 2. Ziemlich
gut: 1 Geistlicher. — 3. Untauglich: 1 Geistlicher. — 4. Verehelicht: 3 Geist-
liche. — 6. In wilder Ehe: 1 Pfarrer.
•) Aus jeder Gemeinde wurden hierzu zwei Personen erfordert.
*) Draco wohnte allen Predigten mit Ausnahme der des Pfarrers zu Teutleben
und Sundhausen (Oberpfarrei) bei. Das Thema zur Predig wurde gegeben.
*) Cunz V. Lissa für Boilstedt, Ernst von Teutleben für Laucha.
•) Teutleben. „Von dem Pfarrer sagten aber die Visitatoren: Herr Gott,
wo bleibt aber sana doctrina".
') Sundhausen, beide Uelleben, Fröttstedt.
§ 1. Vorbereitende Schritte zu den Visitationen der lutherischen Kirche. 13
sahen das Visitationswerk als eine verfrühte Maassregel an, die um so
überflüssiger erscheinen musste, als sie dem Durchdringen der neuen
Lehre begründete Zweifel entgegen stellten. Wieder andere hatten,
obwohl sie zu studiren behaupteten, nicht einmal die nöthigen Bücher,
und pflegten mehr des Waidwerks als der Seelsorge. Das günstigste
Zeugniss, welches ertheilt werden konnte, galt dem Pfarrer von Laucha,
dem doch wenigstens „etwas Verstand vom Evangelium" zugesprochen
wurde, und dem Geistlichen zu Hörseigau, der das Evangelium stu-
dirte und lehrte, ohne dass man dem sonstigen Leben das unbedingte
Lob ertheüen konnte, weil er der Trunksucht ergeben war.
Nur ganz vereinzelte Gemeinden wünschten eine Aenderung im
Sinne der Reformation. Unter ihnen war Uelleben,^) wo man sogar den
Besuch der eigenen Dorfkirche aus dem Drange nach dfem Evangelium,
auch aus Abneigung gegen das unsittliche Leben des Pfarrers mied
und die Predigt im nahen Gotha besuchte; dann die Gemeinden
Asbach*) und Boilstedt, die aus ähnlichen Gründen um den Wechsel
des Geistlichen nachsuchten.
Dem eingehenden Berichte über den Befund fügten die Visita-
toren ihr „Consilium" bei, in dem sie ausdrücklich hervorhoben, dass
der fromme Kurfürst „kein besser Ding liabe füniehmen können". Sie
empfahlen nicht allein eine durch alle Pflegen gehende und zu wieder-
holende Visitation, sondern ertheilten auch ihren Rath, welche Gesichts-
punkte künftig für diese maassgebend sein müssten. Trotz trauriger
Erfahrungen befürworteten sie freundliche Behandlung der Untaug-
lichen, deren sofortige Absetzung man meiden müsse. Es wurde vor-
züglich betont, dass fortan den Amtleuten die Macht genommen werden
müsse, die Geistlichen ein- und abzusetzen; sie wünschten, dass diese
Befugniss allein der LandesheiT ausüben sollte. Man sieht, wie schon
hier auf das Episcopat der weltlichen Macht alles Gewicht gelegt und
mehr und mehr von der geistlichen Seite her die Obrigkeit in das
Mittel gezogen wurde. Man drang dabei auf Anstellung tüchtiger
*) Der Pfarrer war nach Bcondigiing des Bauernkriegs von seiner Verehe-
lichttng mit der Concubine zurückgekommen, obwolü er bereits in Gotha aufge-
boten war. Das Volk hält beide noch für „Hurenvolk." ,
^) In Asbach war ein alter PfafT, der zwar viel kann, „kanns aber nicht
gesag oder geraden, lehrt nichts von Christi Glauben, wird oft so irre im Evangelio,
dass er selbst nicht weiss, was er sagt*'.
14 Das Ernestinische Gebiet. — Erste Periode 1524 — 1526.
„Kirchner**, die der Jugend die zehn Gebote, das Vaterunser vorsprechen
und deutsche Lieder und Psalmen vorsingen sollten, betonte das Lesen
der Bibel, und wie das Singen imd Lesen recht eigentlich „in's Herz
hinein** getrieben werden müsse. Die Einführung der Postille Luther's,
auf der die Predigten fassen sollten, war nach der Meinung der Visi-
tatoren ein Haupterforderniss, damit nicht Jedermann auf den Dörfern
sein „Gaukelwerk** der Gemeinde vorplaudern könne. Nächst der wann
empfohlenen Wiederaufrichtung der Schulen in Städten und Dörfern
war es die Besserung der materiellen Lage der Seelsorger, die die
Visitatoren hervorhoben. Der Geistliche dürfe nicht mehr über dem
Handhaben des Pflugs, über seinen Nahrungssorgen das Studium ver-
gessen. Es war eine Fülle von Wünschen, denen in berechtigter Weise
hier Ausdruck gegeben wurde; viel mehr, als Luther in seinem kurzen
Plane über die Vornahme der Kirchen Visitation erwähnt hatte, stellte
sich als ein zu befriedigendes Bedürftiiss heraus.
Da ist es nun merkwürdig, dass für längere Zeit keine Thätigkeit
in dieser Richtung zu bemerken ist. Man könnte geneigt sein, den
Grund für den Stillstand der Visitationen in den politischen Verhält-
nissen, namentlich in der Thätigkeit der evangelisch gesinnten Fürsten
zu suchen, die sich zu einem Bunde gegen die der Reformation feind-
lichen Elemente zu vereinigen strebten. Aber welche Thätigkeit dieses
engere Aneinanderschliessen auch erheischte, nie wird man nachzu-
weisen im Stande sein, dass der Fortgang der Reformation in dem
Kurfurstenthume von diesen politischen Maassnahmen so abhängig war,
dass man aus gewissen Rücksichten das weitere Vorgehen absichtlich
sistirte. ^) Nie ist das Visitationswerk Gegenstand bei Berathung poli-
tischer Krisen gewesen, selbst in den späteren Verhandlungen des
schmalkaldischen Bundes denkt man dieser so zu sagen selbstverständ-
lichen Maassnahme nicht. Die Vornahme der Visitationen, die Art
und Weise ihrer Durchführung blieb interne Angelegenheit des ein-
zelnen Territoriums. Weiter als in die landständischen Kreise ist die
religiöse Frage nicht gedrungen; gerade darin liegt der Beweis, dass
') Nach Seckendorf II. 48, habe der Kurfürst am 24. Juni 152ö Ro^ar den
adligen Patronen befohlen, ihren Pfarrern, Luther's d«iutBche Messe zur Nachach-
tung vorzulegen und wenn sie nicht selbst predigen könnten, ihnen Latber's
Kirchenpostillo zu empfehlen.
§ 1. Vorbereitende Schritte zu den Visitationen der lutherischen Kirche. 15
es sich noch um Einzelbildungen handelte, deren Gang nur von
den EntSchliessungen der territorialen Macht sich abhängig zeigte.
Nur der Beichstag konnte für die Entwickelung der Reformation
in diesffli einzelnen Territorien von hoher Bedeutung sein. Der Reichstag
Ton Speyer, auf welchem die evangelischen Fürsten unumwunden als
Bekenner der neuen Kirche auftraten und im Reichsabschied vom
27. August 1526 das Zugeständniss erlangten, dass Jeder — bis zur
Berufung eines Concils — für sich also zu leben, zu regieren und
halten könne, wie ein Jeder solches gegen Gott und kaiserliche Majestät
sich getraue zu verantworten, — trug zur Befestigung der neuen
Kirche in den einzelnen Territorien um so mehr bei, als die Ver-
' Wickelungen den Gegnern der Reformation nicht gestatteten, die evan-
gelischen Fürsten dauernd zu beunruhigen. Dieser Beschluss hatte
die grössten Wirkungen; er bedingte die fernere Entwickelung der
einzelnen deutschen Landeskirchen, zu deren Gestaltung nicht nur
der Landesfurst, sondern auch die Reichsstädte und die Ritter sich
berechtigt fühlen mussten; jedes Land betrieb die Reformfrage nach
eigenem Ermessen.
Im Kurfürstenthume hatte man im Stillen an dem Projecte der
Visitationen weiter gearbeitet. Die bisherigen Erfahrungen wurden
verwerthet; gerade sie mahnten zu sorgfaltigen Erwägungen, in ihnen
lag der Grund für das Aufgeben der vorläufigen Visitations versuche.
Da kam es nach der successiven Wandlung, die Luther bezüglich
der Stellung der Kirche zu der politischen Gewalt durchlebt, nicht
unerwartet, dass er jetzt — am 22. November 1526 *) — in aller Form
eine Kirchen- und Schulvisitation bei dem Kurfürsten beantragte.
An die Stelle der fehlenden Diöcesangewalt musste doch etwas treten,
was die geistliche Zucht wieder herstellte, zu der vor allem die Jugend
angehalten werden müsste, wenn man nicht, wie er andeutete, höchst
bedenkliche sociale Zustände schaffen wollte. Es war sehr bezeichnend,
dass nicht allein „Gottes Gebot, sondern auch aller Noth" zu
diesem Vorgehen zwang. Sein Antrag ging dahin, die Einnahmen
der Klöster und Stifter in so weit zur Dotation der geistlichen Stellen
zu verwenden, als die sonstigen von den Gemeinden aufzubringenden
Mittel nicht ausreichten. Ja da, wo diese vorhanden, mussten nach
') de Wette, Luther's Briefe III. S. 135.
16 Das Ernestinische Gebiet — Erste Periode 1524 — 1526.
seiner Meinung die Gemeinden „gezwungen" werden, Pfarreien und
Schulen aufzurichten. Er sah dies als eine Verpflichtung an, der man
sich ebensowenig wie der Unterhaltung von Brücken, Wegen und
Stegen entziehen könne. In der That, es waren die Grundzüge der
spätem Visitationsinstructionen angedeutet, die dem Kurfürsten zur
vorläufigen Erwägung anheim gegeben wurden.
Je tiefer Kurfürst Johann den Nothstand empfunden, je mehr
hatte er es als „landesherrliche" Pflicht erachtet, im Sinne Luther's
jenem gründliche Abhülfe zu schaffen. Er hatte bei seinem Weg-
gange von Wittenberg zwei seiner Käthe, den Kanzler Gregor Brück
und Hansen von Gräfendorf beauftragt, mit den vier Dechanten und
Luther die weitem Maassnahmen zu berathen. *) Die Resultate ihrer
Berathungen erhielten die Zustimmung des Kurfürsten; es handelte"
sich jetzt um weiter nichts, als um die Wahl geeigneter Visitatoren.
Auch eine materielle Unterstützung der Sache Seitens des Kurfürsten
lag ausser allem Zweifel.
Zu dem gesellte sich der Drang der Universität Witt^enberg, *)
die Visitation zu beschleunigen. Am 13. Februar wurden mit der-
selben im Kurkreise zunächst Hieronymus SchurflF, Melanchthon, Hans
Edler von der Planitz und Asmus von Haubitz betraut und es leidet
keinen Zweifel, dass diese sofort in Angriff genommen wurde, wenn
wir auch nicht in der Lage sind, über den Vollzug der Visitation in
Mangel der einschlagenden ProtocoUe Weiteres festzustellen.^)
Die Instmetion, welche dieser Visitation als Gmndlage diente,'*)
legte vor allem darauf Gewicht, dass es die Pflicht der Dankbarkeit
*) Burkhardt, Luther*s Briefwechsel. S. 114.
^) de Wette III. S. 154: nihil et e^o praeterea novi habeo, nisi quod
princeps universitati respoiidet, sese velle maturare viaitatiouem etc.
'^) Alles Nachsuchens ungeachtet, sind diese nicht aufgefunden worden,
obwohl das kimigl. Consistorium in Magdeburg auf mein Gesuch die umfassendsten
Recherchen in den prcussischen SpecLalarcliiven der Superin tendenturen, in denen
ich das Material zu finden hoSte, angestellt hat.
<) Reg. Ji. fol. 41. fT. sine Dato et a. Reg. Ji. fol. 41a. A. 8. 1—37. Sie
dürfte spätestens im Juni 1527 abgefasst sein. — Die gleiche findet sich in Richter's
evangelischen Kirchenordnungen d. 16. Jahrh. I. 77 und daraus bei Grossmann, die
Visitations- Acten der Diöces Grimma S. 10. Ausserdem in der Zeitschrift für
deutsches Recht und deutsche Rechtswissenschaft lY. S. 45.
§ 1. Vorbereitende Schritte zu den Visitationen der lutherischen Kirche. 17
gebiete, zum Ausbau des göttlichen Wortes beizutragen, nachdem es
„aus überschwänglicher Güte und Barmherzigkeit" wieder erschienen
sei. Geistliche und Schullehrer sollten in der Lehre und ihrem Lebens-
wandel nach geprüft, für das weitere Unterkommen der Papisten, die
bereits an mehreren Orten Verstössen und dadurch leider in's Elend
versetzt worden seien, durch „Abfertigung*' gesorgt, Lrthümer aber im
Glauben solcher, die das Wort Gottes lehrten, mit Landesverweisung,
sittenloser Lebenswandel mit Entsetzung vom Amte geahndet werden.
Der Kurfürst wollte zwar keinen Glaubenszwang auferlegt, aber das
Sectenwesen beseitigt wissen, indem die Visitatoren den Weg der Güte
und Belehrung nicht unversucht lassen sollten, um die Irrigen zur
freiwilligen Umkehr zu bewegen. Personalmangel war najch Möglich-
keit zu beseitigen, das Einkommen und das, was den Stellen entzogen,
war festzustellen. Gleiches galt von verlassenen Klöstern und son-
stigen Stiftungen, deren Einkommen wie dessen nunmehrige Verwendung
aufgezeichnet werden mussten. Mangel an Mitteln, die künftig ander-
weit für die Besoldung der Geistlichen zu beschaffen waren, bedurften
eines besondem Nachweises durch die Visitatoren, während man ein
besonderes Augenmerk auf die Hinterziehung der Stiftungen mit ihrem
Einkommen zu richten hatte. Einkünfte von Patronaten, die bis auf
den dritten Theil, der dem Patron zur Ausstattung eigner Kinder im
Fall ihres Unvermögens zu ])elassen war, fielen dem gemeinen Kasten
zu. Gleichheit des Ritus war herzustellen, und den Lehrern Anleitung
zur Erziehung und zum Unterricht der Jugend zu ertheilen. Zu-
sammenschlagung dürftiger Pfarreien, sowie die anderweitigen Ver-
hältnisse derselben waren zu regeln. Ungleichheiten der Einkünfte
zu beseitigen, war lediglich dem Ermessen der Visitatoren anheim-
gestellt. Sie hatten besonders zu überwachen, dass den Geistlichen
ihr stipulirtes Einkommen gereicht werde; besondere Personen waren
aufzustellen, die die Rechte der Geistlichen zu wahren hatten, damit
sie des lästigen Einmahnens überhoben wurden. Die Gemeinden
hatten für die Instandhaltung der geistlichen Gebäude zu sorgen; wie
nicht minder die Unterstützung der Armen aus bereiten öflfentlichen
Mitteln zu überwachen. Zur Beaufsichtigung der Geistlichen waren
besonders in Städten Superintendenten zu bestellen, denen auch die
Entscheidung in ehelichen Händeln, in denen leider sich oft Partei-
lichkeit bei den Geistlichen gezeigt hatte, zufallen sollte, um mit Hülfe
Barkhsrdt, Kirchen- n. Schal- VistUtionen. o
18 Das Ernestinische Gebiet. — Erste Periode 1524 — 1526.
des Amtmanns oder Schossers gerechte Entscheidungen anbahnen zu
können. Ebenso sollten die Geistlichen aller Einmischung in welt-
lichen Hader sich enthalten; aber dafür sorgen, dass ärgerlicher
Lebenswandel, Spiel, Müssiggang, Völlerei, Hurerei, Ungehorsam der
Kinder, das Absingen von Schandliedem und dergleichen mehr ver-
mieden werde.
Auch specielle Verhältnisse und deren Ordnung berührte die
Instniction, die bereits ffir die einzelnen Kreise entworfen war. Die
gleichzeitig für Thüringen aufgestellte enthielt genauere Bestimmungen
über die kirchlichen Verhältnisse der Stadt Neustadt a. 0., und die
Vornahme von Unterhandlungen mit den Barfüssermönchen zu Weimar,
den Klosterpersonen zu Reinhardsbrunn, Georgenthal, Eisenach und
Gotha. Man regte Verordnung evangelischer Prediger in die Nonnen-
klöster Cronschwitz und Heusdorf an, indem den Visitatoren zugleich
freiere Handlung in diesen Beziehungen gestattet wurde.
Schon aus gedruckten Ladungen und sonstigen Correspondenzen ^)
geht hervor, dass der Beginn der Visitation in dem Neustädter und
Thüringer Kreise für die erste Woche des Juli festgesetzt war. Am
12. Juli finden wir die Beauftragten in voller Thätigkeit in Weida.
Von dort reisten sie am 16. Juli*) nach Neustadt a. 0. In kurzer
Zeit hatten sie die Visitation in Weida, Amshaug, Pösneck, Sa^lfeld,
so weit es dort die Verhältnisse gestatteten, durchgeführt. Namentlich
waren sie in Saalfeld auf harten Widerstand des Grafen Albrecht von
Mansfeld gestossen, den der Kanzler Brück für die Zulassung der
Visitation noch zu gewinnen hofite.
Leider ist nur weniges über diese älteste Thüringer Visitation
') Das gedruckte Ausschreiben Kurfürst Johanns datirt vom Sonntag Tri-
nitatis (16. Juni), während Hans v. d. Planitz um Temiinsetzung bittet wegen
Zusammenkimft der Visitatoren, indem er bemerkt, dass v. Haubitz auf Donnerstag
nach Petri und Pauli (4. Juli) geladen sei.
*) Sie klagen über den Mangel eines Schreibors und über die grosse Arbeit,
welche die Aufzeichnungen verursachen. Leider fehlen all' diese ProtocoUe. Das,
was ich über diese erste thüringische Visitation berichte, ist aus einzelnen uns
erhaltenen Briefen mitgetheilt. — Visitatio incepit, schreibt Luther am 13. Juli
1527 an Haussraann, bei de Wette III. S. 187. — In Weida waren ilmen auch
die gedruckten Ladungen zur Visitation zugegangen. — Uober den Mangel einoa
Visitationsschreibers antwortet Kurfürst Johann am 14. Juli, dass er einen Schreiber
nicht für nüthig erachtet habe, da Schurff „lieber deutsch" schreibe. Man kann
also annehmen, dass dieser die thüringischen Visitationsprotocolle schrieb.
§ 1. Vorbereitende Schritte zu den Visitationen der lutherischen Kirche. 19
in einigen Fragmenten erhalten. Um so wichtiger sind diese für die
Physiognomie der alten kirchlichen Verhältnisse, die 1533 bereits bei"
nah «ine gründliche Umwandlung erfahren hatten. Indem die Visita-
toren Priessnitz ^), Dohlen % Schömberg *), Wittchendorf*), Burkersdorf ^),
Xeuenhofen ®), Laussnitz"^, Niederoppurg ®), Nimritz^), Daumitsch ^*^),
Weyra"), Dreba^«), Linda i»), Moderwitz i*)^ Weltwitz i«), Copitzsch^ß)
und Dreitzsch^') besichtigten, fanden sie überall fast unhaltbare Ver-
*) Hat wegen vieler Dörfer zwei Caplane. (Die Filiale sind nicht angegeben).
*) Hat bisher zu versorgen gehabt : Merkendorf, Göhren, Dörtendorf, Scböp-
tits, Piesigitz, Staitz, Steinsdorf, Loitzsch, Uhlersdorf und Halbesdorf (?), und die
nach Merkendorf geschlagenen Dörfer: Pfersdorf, Wiebeisdorf und Welschendorf.
Dann Zadelsdorf, Zickra, welche beide künftig auch von Dohlen abkommen sollen.
Stelzendorf, Zadelsdorf und Zickra soUen künftig eine Pfarrei bilden. Uhlersdorf
wird nach Woifersdorf geschlagen.
*) Geringe Pfarrei.
*) Geringe Pfarrei, zu der in Zukunft (Hohen-) Oelsen und Teichwitz ge-
schlagen werden sollen.
*) Fast arme Pfarrei, zu der künftig Köckeritz und Koffein geschlagen
werden sollen.
•) Die versorgt Neustadt a. 0., welches keinen Pfarrer hat.
') Capelle, soll mit den 3 andern Capellen: Lichtenau, Colba und Gröbitz
zu einer Pfarrei gemacht werden. Die 4 Dörfer hatten 71 gesessene Wirthe.
■) Mit 43 gesessenen Wirthen, bleibt selbstständige Pfarrei.
•) Wird unter Zuschlagung von Döbritz, Solckwitz und Kehmen zu einer
Pfarrei gestaltet. Rehmen verliert dann seinen Geistlichen. Alle 4 haben 62 ge-
sessene Wirthe.
**) Wird unter Zuschlagung von Oberoppurg, Quaschwitz und Gertewitz
eigene Pfarrei. Alle 4 haben 72 gesessene Männer."
**) Wird unter Zuschlagung von Cospoda und Meilitz eine Pfarrei, zu der
also 83 gesessene Wirthe gehören.
'•) Wird unter Zuschlagung von Elaina und Neudeck eine Pfarrei mit 68
geseflsenen Wirthen. Klaina wird bisher von Cospoda versorgt.
") Wird unter Zuschlagung von Köthnitz und Steiubrücken eine Pfarrei
mit 57 gesessenen Wirthen.
") Wird unter Zuschlagung von Burgwitz und der Capelle vor'm Schlosse
(sc Amshaug) unter Beigabe eines Caplans, der die Schlosscapelle versorgt,
Pfarrei werden.
") Wird unter Zuschlagung von Schmieritz und Traun eine Pfarrei.
**) Wird unter Zuschlagung von Miesitz, Hassla und Aismannsdorf mit 43
gesessenen Wirthen Pfarrei.
") Wird unter Zuschlagnng von Molbitz und Hungersdorf Pfarrei. (Hungers-
dorf jetzt Rosendorf.)
20 Dafi Ernestinische Gebiet. — Erste Periode 1524—1526.
hältnisse. Sie änderton die Filiale, schlugen dürftige Pfarreien zu-
sammen, gründeten völlig neue aus dürftigem Capelleinkommen; mit
einem Schlage ward der Gegend das Gepräge eines eigenthümlichen
kirchlichen Le])ens genommen, das unmöglich unter den eben ange-
gebenen Verhältnissen gedeihen konnte.
Zum Theil stiess man auf harten Sinn. Die Mönche im Kloster
Mildenfurt hielten an dem Absingen der Horas fest, wenn sie auch
sonst zu Klagen nicht Anlass gaben. Im Weida'er Mönchskloster, wo
sich nur sechs Mönche gehalten hatten, zeigte sich desto energischer
Widerstand gegen die befohlene Ablegung der äussern Mönchszeichen,
obwohl sie bei der Weida'schen Bevölkenmg kaum materielle Unter-
stützung fanden und ihr Leben nm* von dem geringen Almosen der
ländlichen Einwohner fristeten. Gern gaben die Visitatoren den Bitten
der Klosterinsassen Gehör, im Nothfall zur Stillung des Hungers einen
Theil ihres Mönchomates verkaufen zu dürfen.
Im Kloster Cronschwitz, welches die Visitatoren am 14. Juli be-
suchten, fanden sie theils Anhänger der neuen Lehre, theils starre
Verfechter des alten Glaubens, woraus grosse Uneinigkeit der Kloster-
bewohner und die Unterdrückimg der evangelisch Gesinnten entstanden
war, die bereits unter Entbehrung des zum Leben Nöthigsten litten.
Man verordnete dem Kloster einen Beichtvater, der die Nonnen von
der Richtigkeit der neuen Lehre, namentlich der Sacramentslehre, über-
zeugen sollte, indem man ihnen besonders die Zulassung eines Bar-
füssermönchs zu ähnhchem Zwecke verbot.
Seit dem 13. August war die Visitation der Aemter Leuchtenburg,
Orlamünde, Roda, Jena, Bürgel und Eisenberg im Gange, wo man
„viel Unrichtigkeiten" fand, imd der grösste Theil der Seelsorger übel
bestellt war, zumal sie wohl die „remissio peccatorum", nicht aber
die „poenitentia" lehrten! In Kahla und Orlamünde fanden die Visi-
tatoren Anhänger Carlstadt's, die sich bis auf wenige zu bekehren ver-
sprachen. Man gewährte dazu nur wenige Wochen Frist, nach denen
die angedrohte Strafe der Landesverweisung vollzogen werden sollte.
Ungetaufte Kinder fanden sie in hinreichender Zahl. In den meisten
Orten handelte es sich um die Neubesetzung der Pfarrstellen; man
empfahl die Gründung gemeiner Kasten, um dem Mangel der Geistlichen
wenigstens etwas abzuhelfen, der sich selbst in den Städten fühlbar
machte. In Roda und Bürgel war kein Geistlicher zu finden, weil
V
§ 1. Vorbereitende Schritte zu den Visitationen der lutherischen Kirche. 21
dort die Klöster die Geistlichen unterhielten.^) Nur in Jena, wo
Musa als Superintendent aufgestellt wurde, fanden die Visitatoren regen
Eifer för die reformatorische Idee und deren Durchfuhrung.
Mit Beendigung der Visitation im Jena'schen und Eisenberger
Kreise wurde dieselbe auf Befehl des Kurfürsten abgebrochen, da
dies die bevorstehende Ernte und die drohende Pest erheischten,
wegen der die Universität Wittenberg nach Jena übersiedeln musste.^)
Am 19. August lagen die Resultate der Visitation in Wittenberg
vor, welche Spalatin zu prüfen hatte, imi sich dem Kurfürsten gegen-
über über diese gutachtlich zu äussern.^)
Soviel stand schon während der Visitation selbst fest, dass gar
Manches an der Instruction geändert werden müsse. Insbesondere
hatte Melanchthon in verschiedenen Richtungen sich imgünstig über
dieselbe geäussert; schon zu Kahla^) war er der Meinung gewesen, dass
die Visitation schwerlich von Erfolgen begleitet sein könnte, wenn die
Instruction nicht einer gründlichen Berathung unterstellt und die Re-
sultate bei den künftigen Visitationen praktich verwerthet werden würden.
Die Grundlage für die Berathung ^) bietet sich uns in einer inter-
essanten Zusammenstellung^ der Punkte, welche nach Spalatin's
*) Das Städtchen fiisenborg hatte ein Kirchenvermögen von 27 FL, aus
dem die Besoldung des Geistlichen, des ScbuUehrers, sowie die kirchlichen Bauten
bestritten werden sollten.
•) Befehl d. d. Torgau, Sonnabend nach Vincula Petri (3. Aug.).
») de Wette lU. S. 191.
*) Corp. Kef. I. 881 : Ego in molestissimis negotiis hoc tempore et quidem
cum fructu, quantum video, versor.
*) Die erste Grundlage: die Articuli „de quibus egerunt per visitatoros
in regione Saxonie" war bereits 1527 ohne Vorwisson Melanchthon's durch den
Druck bekannt gegeben. Vergl. die Ausgabe Strobers und Bichtor's Kirchen-
ordnungen, I. 77.
•) Reg. Ji. fol. 46a, 4b. Artikel, so durch dio Rote zur Visitation ver-
ordcnth und andere unterteniglich bedacht, 1527. Die Gebrochen bestanden in
folgenden Punkton: 1. Klage des Adels gegen dio Pfarrauflagen. 2. Man sucht
gegen das Interesse des kirchlichen Aorars die Stiftungen und deren Einkommen
zu hinterziehen. 3. Man leiht die kirchlichen Lehn und beansprucht von diesen
Zehnden und Aocker, wodurch dio Lehn zerrissen werden. 4. Die Lehnherm
stossen die Geistlichon nach Gefallen von den Pfarrstellen 5. Der Adel ge-
stattet die Verehelichung der Geistlichon nicht, ebenso nicht die Rcichung des
Sacraments unter zweierlei Gestalt. 6. Zw^oifol über das Lehnrecht der Edellcuto
über die Stiftungen auf den Schlössern. 7. Zuschlagung der Stiftungen auf kur-
furstL Schlössern zur Besserung der Pfarrstellon. 8. Frage über den Verkauf der
22 Das Emestinische Gebiet. — Erste Periode 1524—1526.
Ansicht beim Lesen der Protocolle einer Aenderung unterliegen musste,
und die den unumstösslichen Beweis liefert, wie Vieles bei der Durch-
führung des gewaltigen Werkes übersehen, und welche Schwierigkeiten
zu überwinden waren, ehe man an's Ziel der Organisation gelangen
konnte. Am Schluss dieser Betrachtung betonte Spalatin noch be-
sonders, dass das Projectirte auch zur Anerkennung und Durchführung
gebracht werden müsse; sonst, meinte er, sei es viel besser gewesen,
dass man die Visitation nie begonnen habe. Zunächst fiel der Auf-
trag, das Verzeichniss zu prüfen, dem Dr. Luther zu, der im Behin-
derungsfalle sich von Bugenhagen unterstützen lassen möge. Eine
endgültige Feststellung der Ordnung erwartete Luther (31. August)
noch von Melanchthon's Gegenwart, ^) der aber, da er sich von seinen
Schülern in Jena nicht ti'ennen wollte, jedenfalls ebensoviel zur Ver-
zögerung der weiteren Berathung beitrug, als SchurfF, der die Bethei-
ligung an dieser verweigerte, weil er als Nichttheolog sich von
dieser Thätigkeit einen Nutzen nicht versprechen konnte.*)
Nichtsdestoweniger drang der Kurfürst jetzt auf die Ausführung
der Visitation im Altenburger Kreise, zu der der Amtmann Günther
von Bünau und an Schurfif's Stelle Spalatin ausersehen waren. ^) Auch
von der Planitz, von Haubitz und sogar Melanchthon nahmen an der-
selben Theil. In Mangel der Protocolle haben wir auch von dieser
Visitation keine nähere Kunde.
Unterdessen arbeitete man an der Verbesserung der Visitations-
ordnimg ruhig weiter.^) Vorzüglich betheiligte sich an derselben der
Kanzler Brück, der die Zusammenkunft der für die Berathung Aus-
Omat». 9. Frage über den Verkauf der Kirchengeräthe durch die Bauern. 10. Hinter-
ziehung der Baarschaft in Kirchen. 11. Frage über die Mittel zur Unterstützung
armer Pfarrer. 12. Frage, wie alte und junge untüchtige Geistliche zu versorgen
sind. 13. Frage über die Einrichtung einer gleichförmigen Messe im ganzen
Kurfürstenthume. 14. Frage, wie man es in Stiftskirchen mit den Ceremonion
und Einkommen halten soll.
») de Wette HI. S. 197.
") Reg. Ji. fol. 46a, 4a. Schreiben d. d. Jena 10. Sept. (Dienstag nach
Nativ. Mariae).
^) Befehl Kurfürst Johannas vom 12. Soptemher.
*) de Wette III. S. 204 schreibt Luther an Spalatin: de industria quae-
dam non correxi, ne viderotur moimi commentum. Er hatte aber seinen Boirath
in einzelnen Punkten gegeben und Spalatin die Yurbossorungon aufgesetzt
\
§ 1. Vorbereitende Schritte zu den Visitationen der lutherischen Kirche. 23
erwählten betrieb,^) zumal Melanchthon und Schurflf weitere Vor-
stellungen gegen ihren Wegzug von Jena eingereicht hatten. Erst als
Torgau als Berathungsort festgestellt war, erhielt Spalatin den Befehl,
die Visitation im Altenburgischen einzustellen und am 26. September
in Torgau zur Berathung sich einzufinden.
Da die Visitation in Altenburg — schwerlich hatte man sich
weiter als mit der Stadt und deren nächster Umgebung beschäftigt —
nur noch zwei Tage in Anspruch nahm, so trat man vor dem ange-
setzten Termine zusammen, zumal es sich für Melanchthon um die
schleunige Rückkehr nach Jena handelte, wo die Universität seine An-
wesenheit bedingte, wenn man nicht ihre Auflösung befürchten musste.
Schon am 30. September war die neue Visitationsordnung so
Aveit durchberathen, dass sie an Luther und Bugenhagen zur Durch-
sicht eingesandt wurde*). Als Autor derselben ist Melanchthon anzu-
sehen, während Luther und Bugenhagen nur Weniges in derselben
änderten, zumal deren Fassung populär war, worauf ein besonderes
Gewicht gelegt werden musste^). Im Beginn des Jahres 1528 wurde
die letzte Redaction vollzogen; es handelte sich jetzt nur noch um
zwei Fragen, ob man, wie Luther beabsichtigte, bei der Lehre vom
Sacrament sich eingehender über die Reichung desselben in verschie-
dener Gestalt auslassen, oder ob der Unterricht dieses Passus, wie
die Lehre von den Graden der Sippschaft und Magschaft wegen des
Eingehens von zulässigen Ehen entbehren sollte. Luther entschied
sich für die Beibehaltung der Lehre vom Sacrament,^) während er
die nähern Bestimmungen über die Ehegrade den mündlichen Aus-
einandersetzungen der Visitatoren durch gänzliche Auslassung jener
überliess^). Die übrigen Aenderungen sind nicht von Belang für den
Inhalt des beabsichtigten Visitationsbuches, dessen Text, nachdem
Spalatin diesen zur letzten Durchsicht Luther^s abgeschrieben, dreifach
vorhanden war.
*) Schreiben Kurfürst Johann's an Brück, vom 15. Septbr.
") Burkbardt, Luther's Briefwechsel S. 122. Die strittigen Punkte zwischen
Melanchthon und Agricola bei de Wette III. S. 215 und 243.
») de Wette IE. S. 811.
*) Von der Eeichung des Sacraments unter einer Gestalt, die ja in be-
stimmton Ausnahmcföllen nach Luther's Gutachten zulässig sein konnte, je nach-
dem es sich um Schwache oder Halsstarrige handelte.
«) Die Artikel in Burkhardt's Briefwechsel Luther's, S. 128 ff.
24 Das Ernestinische Gebiet. — Erste Periode 1524 — 1526.
Erst am 22. März 1528 *) verliess das Visitationsbüchlein nach
Wegräumiing so mancher Hindernisse^) die Presse. Die Gri'mde für
das Hinausschieben der Visitation selbst lassen sich gegenüber dem
Verhalten Luthefs^) schwer auffinden. Möglich, dass die • politische
Lage des Kurfürsten, welche durch die Pack'schen Händel sich ver-
schärft hatte, nicht ohne jeden Einfluss büeb.
§ 2.
Das Visitationsbuch. '^)
So war Luther durch die Macht der Thatsachen allmählig dahin
gedrängt worden, seine Idee von der unsichtbaren Kirche aufzugeben.
Mit dem Zeitpunkte, wo er die territoriale Gewalt für die Besserung
und Begründung der kirchlichen Verfassung angerufen, lag die Mög-
lichkeit ihrer freien, selbstständigen Entwickelung nicht mehr vor. Die
Kirche nahm ihren Entwickelungsgang nicht mehr von unten, sondern
von oben herab.
Es stand zu fürchten, dass die territoriale Gewalt harte Maass-
regeln zur Anerkennung der neuen Lehre anwandte, nachdem man
nun einmal mit den Listitutionen des Papstthums in den sächsischen
Landen gebrochen hatte und dasselbe bekämpfen musste, sobald es
sich der lutherischen Lehre schroff gegenüber stellte. In der Anord-
nung der Visitationen selbst und wie man sie bisher gehandhabt, war
der Kampf gegen die katholische Kirche aufgenommen und sanctionirt.
Uniäugbar waren bisher schon die Visitatoren an einigen Stellen mit
Härte vorgegangen. Jetzt war es bedeutsam, welche Tendenzen das
*) Corp. Kef. I., Zeittafel
') de Wette in. S. 287. Luther an Haussmann am 2. März giebt „penuria
papiri** als Hinderungsgrund an.
*) de Wette lU. S. 301. Brief vom 11. April: Caetorum satis ursi et
urgeo, ut visitatio procedat et oxecutionom seriam consequatur; speroque post
Pascha statim in opus prodituram.
*) Die verschiodonen Ausgaben desselben finden sich in der Stroberschen
Edition (Altdorf 1777) verzeichnet, welcher „die kursächsischen Visitations- Artikel
vom Jahre 1527 und 1528" lateinisch und deutsch herausgab. — Ueber den Zu-
sammenhang der Dinge, dass das Yisitationsbuch 1527 bereits lateinisch erschien,
vergl. Strobel 1. c. und Richter's ovangol. Kircheuordnungen Bd. I., wo man den
Unterricht der. Visitatoren ebenfalls gedruckt findet. Derselbe ist zuletzt von
Grossmann „dio Visitationsacten der Diöceso Grimma" S. 24 abgedruckt.
§ 2. Das Visitationsbuch. 25
neu berathene Visitationsbuch hatte, das die Grundlage und Richtschnur
ffir aDe künftigen Visitationen bilden sollte. Es enthielt eben die
Lehr-, Kirchen- und Schulordnung, welche nunmehr definitiv sich Ein-
gang zu verschaffen hatte.
Da war es höchst merkwürdig, dass wider Erwarti^n das Buch
mit grösster Mässignng abgefasst war. Nur die Vorrede, welche von
Luther herstammt, hatte etwas Derbes, indem er nachzuweisen suchte,
dass die Visitationen in der Zeit der Apostel im Gange gewesen, in
der katholischen Kirche von den Bischöfen ausgeübt, allmählig aber
in Verfall gerathen, und „dis ampt gleich wie alle heilige christliche
alte Lehre und Ordnung, auch des Teufels und Endechrists Spott und
Gaukelwerk mit gräulichem, erschrecklichen Verderben der Seelen ge-
worden sei." Er sah die Institutionen der katholischen Kirche als im
Verfall begriffen an. „Stifter und Klöster, sagt er, haben die christ-
liche Kirche unterdrückt, der Glaube ist verloschen, die Liebe in Zank
und Krieg verwandelt, das Evangelium ist unter die Bank gesteckt
und anstatt dass dasselbe regiert, ist eiteles Menschen werk oben auf.
Da hat freilich der Teufel gut machen, weil eitel geistliche Larven
imd Münchkälber aufgerichtet sind."
Es liegt nicht in unserer Absicht, die 18 Artikel des Visitations-
buches bis in die Einzelheiten zu verfolgen. Nur einiger bemerkens-
werther Grundzüge wollen wir gedenken, um den Geist, der durch das
Ganze geht, zu kennzeichnen.
Vor allem ist da zu betonen, dass man nicht etwa den Boden
der lateinischen Kirche, sondern nur die Formen und Traditionen der-
selben verliess, welche als Ausfluss päpstlicher Anmassungen gelten
und dem Lihalte der heiligen Schrift und der Offenbarung zuwider-
laufen mussten. Aber Alles geschah im Buche selbst ganz ohne jede
Polemik gegen das Papstthum. Man zeigte sich ganz unabhängig von
demselben, hatte nur das Wohl der Menge im Auge, in die man die
reine evangelische Lehre verpflanzen wollte. Dem Geistlichen fiel die
Aufgabe zu, zur Busse und zu guten Werken zu ermahnen, nicht zu
disputiren vom Verdienste und ausschliesslich zu predigen vom Glauben,
von der Vergebung der Sünde, ohne der Busse, der Gottesfiircht und
des Gottesgerichtes zu gedenken. Dabei bekämpfte Melanchthon gerade
die schroffe Stellung der Geistlichen, die im Sinne Luther's auf der
Kanzel gegen das Papstthum polemisiren zu müssen glaubten, ohne
26 Das Ernostinische Gtebiot. — Erste Periode 1524 — 1526.
ein Ende zu finden.^) Die haben den Papst noch nicht überwunden,
sagt er, die sich dünken lassen, dass sie den Papst überwunden haben.
Der Gottesdienst fand zwar seine Nonnen, aber man liess doch manches
noch bestehen, was an den katholischen Ritus erinnerte. So verbot
man nicht unbedingt die lateiniscl^e Messe, selbst die Mittheilung des
Sacramentes imter einer Gestalt liess man noch für den zu, der viel-
leicht aus Gewissensscrupeln sich von dem hergebrachten Ritus nicht
sofort lossagen konnte. Nur den Zwang der Ohrenbeichte gestattete
man nicht, da die Berechtigung zu derselben durch die heilige Schrift
nicht zu begründen war. Selbst eine Reihe katholischer Feste liess
man vor der Hand noch bestehen; es war schon genug, dass man die
Heiligen an diesen Tagen nicht mehr anrief. Was irgendwie in Ein-
klang mit Luther's Lehre zu bringen war, das behielt man bei, wich
aber auch von der einmal gewonnenen Ueberzeugung nicht ab; die
Grundlehre von der Rechtfertigung durch den Glauben blieb unan-
getastet. Man legte allen Nachdruck auf ein frommes Leben, das mit
Reue und Leid begonnen werden müsse, auf die Wahl, das Gute zu
thun, das Böse zu meiden, was im freien Willen des Menschen beruhe.
Nur aus eigner Kraft könne dieser das Herz nicht reinigen und „göttliche
Gaben wirken", Gott müsse man suchen und ihn bitten, dass er seine
Gaben in uns wirken lasse. Das heisse christliche Frömmigkeit
Auch auf die äussere Gestaltung der Kirche und Schule suchte
das Visitationsbuch einzuwirken. Man stellte geistliche Aufsichts-
behörden durch die „Superattendenten" her, gab einen Schematis-
mus für die Einrichtung der Schulen, in denen der Elementarunter-
richt mit den Anfangen gelehrter Bildung Hand in Hand ging, indem
ganz besonders betont wurde, dass es em schädlicher Wahn sei, wenn
der Prediger sich an der Kenntniss des Deutschen genügen lasse.
Auf der anderen Seite hielt man an dem ausschliesslichen Erlernen
des Lateinischen im Beginne des Unterrichtes fest, um die Jugend
durch mehrerlei Sprachen nicht zu verwirren, betonte aber auch,
dass man die Schule nicht wie ehedem aus Eigennutz besuchen müsse.
*) Johann Fabor bemerkt zu dieser Stelle: Wenn Deine (Melanchthon's)
Jünger das thun und annehmen sollten, so müssen sie hinfort länger auf eine
Predigt studircu, denn sie bisher gethan. Denn wenn sie eine Stunde gepredigt,
sind fast die drei Theile mit Schmähung nicht allein der Päpste und Bischöfe,
sondern auch des Kaisers, der Fürsten und anderer verflossen. Strobel I.e. S. 34.
Zweite Periode 1527—1529. — § 1. Die ordentüchen Visitationen. 27
am des Bauchs willen eine Präbende zu erhaschen. Bei alF dem ist
es benaierkenswerth, dass man in erster Reihe doch nur an die Wieder-
aofrichtung der Schulen in den Städten dachte. Dass man das
platte Land nicht erwähnte, lag in den Verhältnissen, denen wir nun
näher treten werden, indem wir d^n Befund der Visitatoren gründlicher
und allseitiger, als es bisher geschehen ist, vergegenwärtigen wollen.
Zweite Periode, 1627-1629,
§ 1.
Die ordentlichen Visitationen.
Man sieht schon aus der Vorrede des eben angefahrten Visitations-
bachs, dass man bei Abfassung desselben an die allmählige Vor-
nahme der Visitation im ganzen Bereiche des Kurfürstenthums dachte
und hierzu Persönlichkeiten ausersehen hatte, welche alljährlich
einen Landestheil bereisen sollten. Hans Edler von der Planitz, Dr.
Hieronymus SchurflF, Asmus von Haubitz und Philipp Melanchthon
waren die Auserlesenen, denen die Diu'chfiihrung des ganzen Werkes
zugedacht war.*)
Aber schon im Juli 1528*) war man andern Sinnes geworden.
Man sah gegenüber den mancherlei Uebelständen in der Kirche ein,
dass die allmählige Vornahme der Visitation sowohl als die ausschUess-
Uche Bestellung der vier genannten Personen viel Nachtheiliges bot.
Es erschien angemessener, in allen Theilen des Kurfürstenthums, in
Sachsen, Meissen, Voigtland, Thüringen imd Franken die Visitation
gleichzeitig beginnen zu lassen und mit derselben verschiedene
Gruppen von Visitatoren zu beauftragen.^) Ihr Geschäftskreis ^oirde
in einem eigenen Erlasse des Kurfürsten von Weimar aus am 26. Sep-
tember festgestellt.*)
*) Vorrede des Uoterrichts der Visitation (bei Strobel), Seite 7.
■) Bnrkhardt, Luther's Briefwechsel, S. 138.
') Die Stelle im Corp. Beform. I. 984, 15. Juni 1528, wonach es heisst:
Latherus aüquot diebas abfuit hinc in inspectioue vicinarum Ecclesiarum, ist
trügerisch. Der Brief gehört ja zum 19. Januar 1529. — Ueberhaupt muss
ich an dieser Stelle aussprechen, dass die Datirung der Briefe im Corp. Ref. viel
zu wünschen übrig lässt, und die Darsteller oft irre führen kann.
*) Reg. JL fül. 50b. A. 5, 4c.
J
28 Das Ernestinische Gebiet. — Zweite Periode 1527—1529.
Hiernach waren bestimmt:
1. Für den Kurkreis mit den Visitationsorten Wittenberg *), Schwei-
nitz*) oder Lichtenberg, IJerzberg^), Bitterfeld* und Beizig*):
Dr. M. Luther, Hans Metzsch, Dr. Benedict Pauli und Hans
von Taubenheim.
2. Für Meissen mit den Visitationsorten Torgau ^, Eilenburg ^,
Colditz^): Jonas, Seb. v. Ködderitzsch, Asmus v. Haubitz, Be-
nedict Pauli und Wolfg. Fuess.
3. Für Meissen und Voigtland mit den Visitationsorten Alten-
burg »), Zwickau ^0), Oelsnitz^^), Plauen i«) und Weida"): Ma-
gister Spalatin, Dietrich v. Starschedel und Anton Musa.
4. Für Thüringen an der Saale mit den Visitationsorten Jena^*),
Neustadt a. O.i«^), Pösneck»«) und Saalfeld i'): Ewald von
Brandenstein, Heinrich v. Einsiedel, Anton Musa und noch ein
(nicht bestimmter) Weltlicher.
5. Für den andern Hauptlandkreis Thüringen mit den Visi-
tationsorten Eisenach ^**), Gotha ^**) und Weimar *<^): Christoph
*) Wittenberg mit Komborg, Scbmiedeborg, Zahna, Seida.
*) Schweinitz mit Jesson, Prettin, Schönwaldo, Lochau.
') Herzberg mit Liebenwerde, Schliebon, üebigau, Wahrenbrück.
*) Bitterfeld mit Brehna, Laussig, Gräfonhainichen, Düben.
*) Bclzig mit Brück, Niemock, Kloster Plötzka.
•) Torgau sollte für diesmal in den sächsischen Kreis gezogen werden.
Torgau mit Dommitzsch, Schiida, Beigem, Sitzenrode, Graditz.
^ Eilenburg mit Stadt und Amt.
*) Colditz mit Grimma, Neuenhofen, Laussig, Loissnig, Buch und Nimpschen.
®) Altonburg mit Borna, SchmöUn, Lucka (Ronneburg).
***) Zwickau mit Werdau, Crimmitzschaa, Prankenhausen.
**) Oelsnitz mit Voigtsberg, Adorf, Neuenkirchen.
*■) Plauen mit Pausa.
*') Weida mit Cronschwitz, Mildenfurt.
**) Jena mit Eisonherg, Bürgel, Laussnitz.
**) Neustadt mit Amshaug, Ziegenrück, Triptis, Auma.
*•) Pösncck mit Kahla, Leuchtenburg, Orlamünde, Roda.
") Saalfeld mit Amt und Stadt.
'*) Eisenach mit Amt Wartburg, Gerstungen, Salzungon, Hausbreitenbach,
, Creuzburg, Haineck, Klöster in Eisonach, Creuzburg sammt Allendorf. Für den Fall,
dass Salzungon wegen getheiltor Herrschaft als Visitationsort nicht beliebt worden
sollte, blieb es den Visitatoron überlassen, ein anderes Arrangement zu treffen.
*®) Gotha mit Waltershausen, Tenneborg, Wachsenburg und die dortigen
Klöster.
*^) Weimar mit Buttstedt und Buttelstodt, Rastenberg, Neumark, Rossla
und Capollendorf.
§ 2. Die Visitation des Kurkreises. 29
I
V. d. Planitz, Philipp Melanchthon, Friedrich Mecum und Justus
Menius.
6. Für den Kreis Franken mit den Visitationsorten Coburg, Held-
burg, Königsberg und Neustadt a. H. ^) : Hans v. Stemberg,
der Pfarrer zu Eisfeld und der Kastner zu Coburg neben noch
einem Weltlichen.
Der kurfürstlichen Verfügung gemäss begannen die Visitationen
in allen Theilen des Kurfiirstenthums fast gleichzeitig. Im Kurkreise,
von dem die Protocolle noch nicht vollständig wieder aufgefunden
worden sind, scheint man erst gegen Ende October^) begonnen und
mit Unterbrechungen bis 1529 die erste Visitation fortgesetzt zu haben.
§ 2.
Die Visitation des Kurkreises. 3)
(22. October 1528 bis Ostern 1529.)
Trotz der eben angedeuteten Lückenhaftigkeit lässt sich immerhin
ein der Wahrheit nahe kommendes Bild von der Lage der kirchlichen
Verhältnisse im Kurkreise entwerfen.
*) Falls die Loute nicht nach Cohurg erfordert werden können.
*) Die Stelle bei de Wette lU. S. 391 : Nos altera post Ursulae (22. Octbr.)
nostrae visitationis partem aggrediemur, dürfte sich also speciell auf das Amt
Wittenberg beziehen; denn am 29. October wurden Kemberg und Schmiedeberg
visitirt, 13. November Seyda, 16. November Zahna. Am 26. November waren die
Visitatoren des Kurkreises nach Ijuther's Zeugniss (III. 403) fast einen Monat
auf dem Wege.
') Von den ProtocoUen des Kurkreises fehlt vor allem Amt und Stadt
Wittenberg, mit Ausnahme des Amtes Seyda; von Schweinitz fehlt Prettin,
Schönowalde und Lochau; von Herzberg fehlt Uebigau und Wahrenbriick; von
Bitterfeld Brehna und Lanssig, und von Beizig Niemeck. Dagegen wurde Torgau
in den Kurkreis gezogen. — Die unvollständigen Protocolle sind im Dresdener
Archiv, Loc. 10,598. — Einiges (Amt Seyda) ist auch in dem Protocoll, welches
im Magdeburger Staats- Archive liegt, das jedoch überwiegend Materialien von
der Visitation von 1533 enthält (s. NeueMitth. des thür.-sächs. Vereins, IX. Bd.,
S. 80 ff. und Niedner's Zeitschrift f. bist. Theol. 1863). Die Weimarischen Archive
haben keine Protocolle über die Visitation des Kurkreises, woraus auch die dürfti-.
gen Angaben bei Seckendorf zu erklären sind.
30
Das Ernestinische Gebiet — Zweite Periode 1527 — 1529.
Wir geben zunächst die
Uebersicht der Visitation des Kurkreises.
1528 bis 1529.
(lieber die Bedeutung der Zahlen und Zeichen in den Visitationsübersicbten und deren
Einrichtung wolle man sich in dem der Darstellung vorausgehenden Abschnitte: „Er-
klärungen zu den Visitationsübersicbten" orientiren.)
Kreis und Amt Schweinitz mit Amt Iioohau.
1. S. Schweinitz
2. S. Jessen
Pfarrer
Prediger
3. S. Prettin
Pfarrer
Prediger
Caplan
4. S. Schönewalde 43
5. Bethau 15.
6. Plössig 20. 15.
7. Axien 18.
8. Lebien 16. 2.
9. Lochaii 33.
?
?
Univ.
Witten-
berg
Lichten-
berg.
Lichten-
berg.
Lichten-
berg.
?
?
(1)
(1)
(1)
(1)
(1)
(1)
(1)
3
4
4
1
1, Dietmansdorf (feblt auf der Karte).
Möncbenhofon. Kloin- u. Grosskarga. Da-
gegen sind Neuerstädt, Reiche (Richahorst)
und (Kunstorff) Hohenkuhnsdorf wegen
Abgelegenheit abgezweigt.
2. Amsdorf 14, Leipe 7, Rehhayn 5.
Dagegen wird Lindwerder* weggeschlagen.
.3. Labrun, Hohndorf.
4. Brandis, Freywalde, Grauwinkel.
5. Naundorf 22. Bethau und N. sollen
mit Predigt abwechselnd von Axien und
Plössig versorgt werden.
7. Känisch* 34.
8. Einstweilen nach Axien gewiesen.
No. 7 und 8 sollen künftig aus Prettin
versorgt werden.
9. Purzien*.
10. Borken 14. 2. —
10. Arensnesta 19.
IL Buckau 19.
12. Züllsdorf
13. Beyern 19. 4.
14. Döbrichau
15. S. Stolzenhayn
16. 16.
16. Loben 16.
17. Holzdorf 14. 2.
18. Dubro 23. 2.
19. Battin 15. 4.
20. Dautschen 32.
21. Werchau 14. 1.
22. Wildenau 23.
Univ,
Witten-
berg.
Kurf.
Knrf.
?
Pf. zu
Zwethau
Kurf.
Kurf.
Kurf.
Kurf.
Kurf.
?
Kurf.
?
(1)
(1)
(1)
(1)
(1)
(1)
4
(1)
(1)
(1)
2
(1)
3
11. Rahnisdorf.
12. Sollte auf Absterben nach Dö-
brichau gepfarrt werden, verblieb aber.
13. Fermerswalde 10. 2.
14. Löhsten*.
15. Linde% Steinsdorf* 12. 4. Dazu ge-
schlagen Neuerstädt und Horst und Mathes
Loser's Schäferei.
16. Klossa* 14. 8. Meuselko ♦ s! 10.
17. Cremitz* 3, wozu Waltersdorf 6
und Bernsdorf 10. 6; letzteres nach Dubro
geschlagen. Auch Reiche 8. 3. und Kuhns-
dorf 6. 4. werden dahin geschlagen, die
bisher nach Schweinitz gehörten.
18. Grassau* 24. Dazu Bemsdorf ge-
schlagen.
19. Zwiesigko* 9. 8.
20. Hatte früher das Vorwerk Dohlen*.
21. Wieppersdorf* 27. 1.
Sind die Censuren eingeklammert, so sind in den ProtocoUen keine angegeben, aber
diese in zulässiger, dem Befund entsprechender Weise ergänzt.
§ 2. Die Visitation des Kurkreises.
31
23. Ahlsdorf 11.6.
24. Treben 15. 4.
V. Nitzsch- I 2
Witz 11. 6.
V. Kanitz (1)
25. Knippelsdorf21.6.
V. Dran-
dorf
26. S. Herzberg
Pfarrer
Prediger
Caplan
27. Altherzberg 31.
28. S. Schlieben 80.
Probst
Prediger
29. Malitschkendorf
13. 2.
30. CoUochau 21. 13.
31. Hühenbucko 19. 3.
32. Stechau 18. 6.
33. Kleinrössen 24. 4.
34. Passerin 13. 14.
Kreis Herzberg.
1529, 3. AprU.
1. Amt Schlieben.
Kurf.
d. Ratb
daselbst.
Univ.
Witten-
berg.
Univ.
Witten-
berg.
Cap. Wit-
tenberg.
Univ. und
Cap. zu
Witten-
berg,
v. Dran-
dorf.
Casp.
Dressier.
Kurf.
(1) ' 36.
(1)
(1)
(1) ■ 37.
1
1
4
(1)
(1)
1
1
1
23. Scbmielsdorf 13.
26. Gräfendorf, Frauenhorst, Grochwitz,
Mahdel (zwei haben eigene Kirchen, welche
ist nicht gesagt).
27. Kaxdorf 14.4. (Kokerstorff), Nauen-
dorf 21. 14, Friedersdorf* 14. 3, Frieders-
luga 8. 4.
28. Krasaig* 8, Berga 9. 1, Naundorf
8. 13, Werchluga (Werchelau) 20. 5, Fran-
kenhayn 15. 1, Oelsig* 20.
29. Jagsal (Gassol) 17, Rodlien 9, Oste-
rode 12. 4.
30. Pölzen 15, Jessnigk* 25. 4.
31. Prossmarke*.
32. Dubrichen*-(Dubro) 10. 4, Hilmers-
dorf 12. 1. Letzteres bisher nach Triibitz
gehürig, zugeschlagen.
38.
39.
Schöna 15. 7.
Lebuse 16. 10.
Wiederau 19. 9.
Bukowin 23. 1.
S. Baruth 69.
40. Gross-Zischt 19. 7.
41. Paplitz 16. 6.
42. Petkiiss 17. 7.
(Betko)
43. Kehmlitz 15. 4.
44. Mertzdorf 13. 2.
45. Heinsdorf
Loser.
Univ.
Witten-
berg.
Univ.
Witten-
berg.
Kurf.
V. Schlie-
ben.
V. Schlie-
ben.
V. Schlie-
ben.
V. Schlie-
ben.
V. Schlie-
ben.
V. Schlie-
ben.
V. Schlie-
ben.
1
1
1
(1)
1
(1)
(1)
(1)
2
4
4
33. Grossrössen* 4. 6.
34. Ukro* 12. 6 (Vculo)..
35. Cülpien* 11. 7.
36. Körba* 13. 4, Striesa 10. 1.
37. Drasdo* 19, Neudeck 9. 1, Boms-
dorf 11, Bahnsdorf 9, 3 (Hanesdorff).
38. Priesen 19. 1, Nexdorf 15. 1.
39. Miickendorf 13. 2, Rodeland 13. 1,
Zesch 13. 3, Domswalde 12. 6 (Temitz-
walde), Klein -Zischt 7. 4, Ciasdorf 2. 2
(Klawesdorf).
40. Schonkendorf* 15. 2.
41. Schöbendorf 13. 2, Lino 12. 2.
42. Liessen (Lessen) 6, 3.
43. Schönfeld 11. 11.
44. Liepe 7. 2.
45. Waltorsdorf, Niebendorf.
32
Das Ernestinischo Gebiet. — Zweite Periode 1527 — 1529.
46. S. Liebenwerda
166.
Pfarrer
2 Diaconen
47. Wahrenbrück 53.
48. S. Uebigau 56.
2. Amt Liebenwerda.
Kurf.
Kl. Nimb-
sehen.
1
1.1
1
1
49. Langennauendorf
18. 10.
Kurf.
1
50. Hohenleipiscli24.6.
51. Cröbeln 19. 1.
?
?
4
8
52. Schmerkendorf
?
4
15.3.
53. S. Bitterfeld 123.
Pfarrer
(neu) Diaconus
54. Niemegk 8. 16.
55. Beyersdorf 1 R.,
12. 1.
56. Roitzsch4R. 18.43.
57. Sandersdorf 11. 9.
58. Petersroda 7. 14.
Kreis Bitterfeld.
1. Amt Bitterfeld.
Kurf.
Probst zu
Petersberg
Kl.Brchna.
KLBrehna.
Kl.Brehna.
Spiegel.
2
1
4
2
4
59. Pouch 2 R., 7. 19.
60. Roesa l
61. Burgkenmitz 1. R.,
5. 11.
62. Priorau 10. 3.
63. Quetz 2 R., 4. 5.
4
64. Sausedelitz 1 R.,
6. 15.
C. Würzen. ' 4
V. Ammen- ,
dorf. 2
V. BAbiel.
V. BAbiel.
Koler.
V. d. Neu-
stadt.
V. Schön-
feit.
1
46. Lausitz 24, Zobersdorf 18. 2,
Zschetscha 12, Möglens 28. 2, Dobra 11. 4,
Thelssa (Dyszo) 13. 8, Maasdorf 20. 4. —
Dabro, Theissa, Maasdorf gehörten bisher
nach Wahrenbrück.
47. Zinnsdorf 20, Winkel 15. 1, Bentor-
sitz 14. 3, Wüdgrube 11. 2, Tröbitz 18. 2,
Domsdorf 22, Rothstein 13. 1, Prestowitz
(Broszewitz) 14. 3, Schadewitz 13. 3, Bönitz
17. 2 (letzteres Dorf gehörte bisher halb
in Georgisches Gebiet). Filiale unter
diesen Dörfern sind nicht angegeben.
48. Bomsdorf wird nach Uebigau ge-
schlagen.
49. Schiida 18. 2, bisher nach Wahren-
brück gehörig.
50. Oppelhein 18 (Opplau), Gorden
17. 3, Dolga 10.
51. Cosilenzien (Kaszelentz) 25. Nau-
walde bisher bei Spansberg.
52. Falkenberg 16. 16, Kiebitz 8, Marx-
dorf 23, Lonewitz 11.
55. Glebitzsch* 8. 3.
57. Greppin 2 R., 3. 13, Zscherndorf
8. 8. — Thalheim 8, mit 2 unbeeetzUai
Höfen, neu dazu geschlagen. Kouden, über
Menschengedenken verwaist, kommt nach
Thalheim.
58. Holzweissig, 18. 5, dazu geschlagen,
ging dem Probst zu Petersberg zu Lehen,
60. Bisher mit Grobem, Lubast und
Schköna, welche nun eine eigene Pfarrei
bilden. Brösa gehört zu Roesa.
61. Gossa 4. 12, Friedersdorf (von
Ammendorf. L.), bisher eigene Pfarrei, wird
dazu geschlagen.
62. Schierau* 1 R., 3. 9 (gehörte
Christoph aus dem Winkel und von diesem
von K. entzogen). Dazu kam Mosen 6. 4.
63. Dölszdorf 3. 7.
64. Reibitz* 16. 2.
§ 2. Die Visitation des Kurkreises.
33
65. Capelle 10.
66. Mühlbeck 22. 6.
P. Zanter.
Kurf.
9
1
67. Crina 14. 1 v. Ammen- ! 4
dorf. !
68. Altjessnitz 3. 20. I Kurf. 4
2. Amt Gräfe nhaynichen.
69. S. Gräfenhay-
nichen 124.
Pfarrer
Prediger
70. Judenberg 16. 1. |
Kurf.
Kurf.
1
1
i 1
71. S. Brehna 53 und Amt i
40 Klüsterffes. Bitterfeld..
Pfarrer
Prediger
72. Kloster Stein-
laussig.
1
1
3. Amt Düben.
73. S. Düben 110.
Pfarrer \
Diaconus <
Kurf.
74. Söllichau 19. 1.
4 .' 75. Authausen (s. Kreis
I Torgau).
Kurf.
Beizig.
1. Amt Beizig.
76. S. Beizig
Pfarrer
Diaconus
77. S. Niemegk 100.
Pfarrer
Diaconus
78. S. Brack 81.
79. Mörtz 13. 8.
I
Kurf.
Kurf,
Kurf.
Kl. St.
Lorenz in
Magde-
burg.
1
1
1
1
1
1
80. Wiesenburg
81. Roitzsch
82. Borna
83. Buchholz
84. Ragösen 8. 16.
85. Lütte 13. 30.
Brand,
2
Brand.
4
Nonnenkl.
zu Zerbst.
Kurf.
1
1
Kurf.
1
Kurf.
2
65. Salzfurt 6. 13.
66. Schlaitz 14. 2.
67. Lubast 5» ScUköna 5. 2 (s. 60).
68. War früher Filial von Neujessnitz.
Es wurde aber wegen dort. Papisterein eigene
Pfarrei. — Dazu kamen die frühere eigene
Pfarrei Golp 6. 9, Möhtau 12. 1 und Stein-
laussig 1 R. 6,
69. Mescheide 8. 10, Zschornewitz 8. 8,
70. Zschiesewitz 8. 5, Goltewitz 11. 14,
letzteres bisher eigene Pfarrei, ebenso (Jre-
min 6. 7.
71. Thiemendorf 5, 4, Wiese witz 1. 5,
ZenDewitz 1. 4, Kietzendorf 6. 3, Reiuische
Anger 5, Torna 5. 4, Gordenitz 2. 5, (Po-
ritzsch ist weg gewiesen, Sultitz (Czoltz)
steht auf dem Wege).
Bnrkhardt, Kirchen- a. Schal- Yisitatiunen.
78. Görschlitz 19, Schwerz 5. 1, Pri-
stäblich soll von Düben versorgt werden.
74. Schwemsal 5. 7, Tomau 6. 4, Duich-
wehna 7. 4.
76. Preissnitz* (Breutznitz),
77. Neuendorf* 12. 1.
79. Lütte* 10. 4, Ziezo 7. 2, nachdem
Grabe zu Haseloff gekommen.
80. Jeserigk 6. 8, Schlammau 8. 4.
81. Medewitz,
82. Bergholz, *
83. Lühnsdorf.
84. Tanndorf (Tamendorf, damals wüst),
Poltz (wüst).
85. Fredersdorf* 13. 32, Dippmanns-
dorf (Dipenstorf) 7. 8.
3
34
Das Emestinisehe Gebiet. — Zweite Periode 1.527 — 1.529.
86.
Linthe 15. 11.
Kurf.*
1
87.
Rabenstein 8. 5.
Kni-f.
1
88.
Rottstock 15. 4.
Kurf.
2
89.
Tiobbesen 11. 1.
Kurf.
90.
91.
Pflückuf 19.
Lüssa 8. 5.
Probet zu
Witten-
berg.
Kurf.
4
1
92.
Schwanbeck 9. 9.
Kurf.
1
93.
Rietz, 1 R., 8.
Jörg und
Joachim
Sele.
1
94. Rädicke 11. I Kurf.
95. Hohenwerbig 8. 8. 1 Kurf.
96. Dahnsdorf 30. 6. Deutsch-
97. Klein-Plötzke
98. Dannigko 15. 1.
99. Vehlitz 22. 5.
100. Dorf Plötzke 31. ,Kl.Plötzke.
Orden.
Kurf.
Kl.Plötzke.
2. Amt Gommern.
101. Wallwitz 11. 3. Kl.Plötzke. I — || 105. Glinda 10. 18.
102. Gommern, i Schl., KLPlötzke. i 4
27 Einw. ^ ^^ . _ ^
103. Schora 12. 4. i Kurf. 2 1^6. Calenberga
104. Jüterglück 17. 5. j Kl.Plötzke. 1
Kreis Wittenberg.
1. Amt Wittenberg.
(Weiteres ist nicht angegeben.)
107. S. Zahna
Pfarrer
(neu) Caplan
Kurf.
1
1
2. Amt Seyda.
13. Novbr. 1528.
108. S. Seyda
Kurf.
Pfarrer
Caplan
1
1
109. Niederseefeld
Kurf.
87. Grube 12, Kh^pzig 2, Lotschke
(Letzcko) 9. 3.
88. Trebitz 9. 5, CTÖmnick 7. 8.
89. S. No. 90.
90. Zeuden 10. 2 und Lobbesen.
91. Baitz 9. 18, Aschholz 8. 3, Kühle-
witz 13 (8. 92).
92. Baitz kommt nach S.
93. Haseloff 10. 1, Grabo.
94. Garrey* 14. 1, Klein-Marzehns*4.
95. Zicksdorf 7. 1.
96. Kranepuhl» 7. 1.
98. Wallwitz* dazugeschlagen.
100. Wird eigene Pfarrei, und Pretzin
23. dazugeschlagen.
3
1
1
1
Probst zu ' 8
! Magdebg. i
I bürg. I
- ©
1
105. Ranis 9, Pomelde.
106. Calenberga 8 K. (Magdeburgisch)
pfarrt nach Randau, Elbenau 10 K. steht
auch unter einer Magdeburg. Pfarrei, soll
einen eigenen Caplan erhalten. Weil Nie-
mand erschienen, war das Einkommen nicht
festzustellen.
107. Woltersdorf* 6.
108. Mit Marxdorf, Lüttgenseyda, Schade-
walde, Möllnitz; beide letztere durch An-
stellung eines Caplans seit 1528 dazu ge-
kommen.
109. Mit Waltersdorf. Von Otto von
Schlieben vor vier Jahren nach Heinersdorf
geschlagen!.
§ 2. Die Visitation des Knrkreises.
35
110. Oehna
Kurf.
4
! 113. Kurzlippsdorf
' Kurf.
1
111. Mügeln
Kurf.
: 1
|: 114. Gradegast
Kurf.
■ 4
112. Seehausen
Kurf.
1
1
,
1
Kreis Torgau.
Amt Torgau.
115. S. Torgau
Pfarrer
2 Capläue
116. Dommitzsch 120.
Pfarrer
2 Capläne
117. Falkenberg 22. 2.
Pfarrer
118. Trossin 16. 2.
119. S. Beigem c. 100.
Piarrer
Diaconus
120. Neussen 18. 9.
121. Sörnewitz
122. Elsnig
128. S. Schiida 60.
124. Kloster Sitzen-
rode 43.
Kurf.
Comthur-
haus da-
selbst.
Comthur
zu Dom-
mitzsch.
Comthur
zu Dom-
mitzsch.
Kl. Buch.
Kl. Buch.
Kl. Buch.
Kl. Buch.
Amt
Torgau.
Kl. Sitzen-
rode.
1
1.1
1
1.4
4
9
1
1
1
4
4
1
2
110. Mit Gühlsdorf (14 Hufn., 1 K.)
Zellendorf*, bisher nach Körbitz gehörig,
nach Oehna gepferrt (7 H. und 2 K.).
111. Lindwerder soll früher Filial von
M. gewesen sein.
113. Naundorf (Newendorf) 9 H. 2 K.
114. Zemnick.
115. Kreyschau erhielt das einzige nach
Torgau eingepfarrte Dorf, dessen Name nicht
genannt ist.
116. Proschwitz, Malitzsch, Polbiti
Drebligar, Merckwitz, Greudnitz.
117. Dahlenberg 7. 1.
118. Boitzsch 11.
119. Mahitzschen 8. 7, Döbelitz 16. 4,
Tauschwitz 4. 1, Korgitsch 3, CöUitzsch 4,
Ottersitz 1, Amelgostewitz 6 (Annagoste-
witz). — Unter Herzog Georg gelegen und
tler Pfarrei abgezogen waren: Liebersee
I Ijobcresee), Adelwitz, Bockwitz, Plotha (ein
125. Beckwitz 38.
126. Taura 20.
127. Zinna 22. 4.
128. Süptitz 18. 6.
j 129. Weidenha>7i 34.2.
I 130. Wildenhayn
, 131. Audenhain 85.
132. Röcknitz
133. Strellen 17.
134. Kobershavn 6. 8.
135. Pressel 31. 3.
136. Neiden
137. Wessnig
Kurf.
Kl. Sitzen-
4
rode.
Kl. Sitzen-
1
rode.
Kl. Nünb-
4
sehen.
Amt
2
Torgau.
Kurf.
4
Kiurf.
4
Kurf.
4
Bischof von
1
Meissen.
V. Teckwitz
4
V. Stentz.
•
Kurf.
4
Kl. Nimb-
1
schen.
Kl. Nimb-
4
schen.
Edelhof), Kathewitz (Katitz), Dröschkau
(Vorwerk), Packisch (Vorwerk), Köttlitz.
120. Kavsa.
121. Dazu gehörte Olganitz und Schöna,
unter Herzog Georg gelegen, aber entzogen
worden. Dazu kam Möhlau (Myla).
123. Schildenhain 24.
124. Staupitz 11.
125. Runditz* 10.
127. Welsau*.
128. Grosswick 23. 4.
129. Mockrehna* (Mockreyn) dazu ge-
schlagen.
132. Filial Böhlitz* war entzogen.
135. Authausen* 10. 16, Cossa 14. —
Pressel* und Authauseu zu einer Pfarrei
gestaltet.
136. Döbern 11, Mockritz* 11. 8.
137. Mederitzsch* 13. 13, Krannichau 8,
Bennewitz 6. 3, Losswig* 18. 8, Ptilswerd,
Kunzwerde, Bencka, damals drei Vorwerke.
3*
36
Das Ernestinische Gebiet.
Zweit« Periode 1527—1529.
139. Wildschütz 16.
138. Langenreichen- | Probst von I 2
bach ^*- P«tors-
berg.
Probst von
St. Peters-
berg.
140. Zschackau 15. 5. |KLNimb-
schen.
Kl. Nimb-
scben.
141. Zwethau 4. 8.
142. Käthe Witz 5. 3.
Kurf.
!2
1
143.
144.
Arzberg 6. 1.
Dürrenreichen-
Kl. Nimb-
sühen.
Hertwig.
1
4
2
bach 4. 10.
2
4
145.
146.
1
1
KlitzschenlO.il.
Kreischa 6.
V. Mistel-
bach.
Comthur
zu Dom-
mitzsch.
1
2
1
1
2
1
1
1
1
Demnach sind es 145 Pfarrorte, da 75 in 135 aufgeht.
Es waren also:
Pfarr-
stellen
^^^t^ Cens. 1 1 Cens. 2 i Cens. 3 Cens. 4
licne
OhneC.
Schweinitz .
Herzberg:
Schlieben .
Liebenwerda
Bitterfeld:
Bitterfeld .
Gräfenhaynich
Düben . .
Beizig:
Beizig . .
Elbenau
Wittenberg:
Wittenberg
Seyda . .
Torgau . .
en
25
20
7
16
4
9
25
6
1
7
32
28
23
9
17
6
1
27
5
9
8
37
20
18
6
5
5
17
1
2
6
14
3
1
3
1
3 —
1
1
145 153
94
9
22
4
2
5
2
1
1
2
4
1
1
2
14
34
8
Diese Zusammenstellung fuhrt zu dem überraschenden Resultate,
dass etwa vier Fünftel der Geistlichen den Anfordenmgen entsprachen,
aber auch etwa der fünfte Theil der Unbrauchbaren von Verhältnissen
getragen wurde, die ein eigen thümliches Licht auf das bisherige
kirchliche Leben und die Fortschritte desselben werfen.
138. Probsthayn*.
139. Schöna* 28.
140. Eulenau 5. G., Graditz, ein Vor-
werk. Vergl. 141 wegen Zeckritz*.
141. Rosenfeld 15. 11. Zeckritz* 15.
11, ist von Zwethau nach No. 140 ge-
schlagen.
142, Triestewitz* 4. 5 und 1 R.
14B. Nichtewitz 10. 4, Kauklitz 5. 2,
Prausitz 1. 2,
144. Meltewitz 5. 12, Frauwalda 4. 3,
Hevda 3 G., 1 Vorw.
145. Melpitz 13. 3.
§ 2. Die Visitation des Kurkreises. 37
Wie anderwärts, so zeigte sich zur Zeit auch im Kurkreise ein
bedeutender Mangel an Geistlichen. Da«s 145 Pfarreien mit nur
153 Geistlichen besetzt waren, dürfte gegenüber der reichen Zahl
kleiner Städte nicht günstig erscheinen. In einzelnen Kreisen und
Aemtem übten die Filialverhältnisse einen schädigenden Einfluss auf
das kirchliche Leben aus. Am meisten scheint dies im Herzberger
Kreise der Fall gewesen zu sein, wenn die ungenauen Protocolle (s Anm.
Nu. 47 der TJebersicht) auch keine statistischen Bemerkungen gestatten.
Doch steht fest, dass die Filiale und Eingepfarrten zum Theil weit
von der Mutterkirche entfernt lagen und nach dem vorliegenden Ma-
teriale 88 Ortschaften bei der Umgestaltung der Pfarreien betroffen
Avurden. Nicht viel besser stand es in den übrigen Visitationsbezirken.
Dabei war das platte Land wenig dicht bevölkert. Massenhaft tritt
uns in den vorstehenden Uebersichten, die zugleich sehr lehrreiche
Bevölkenmgsziffem ^) nachweisen, die geringe Einwohnerzahl entgegen,
von der das Wohlbefinden des Geistlichen abhing, weil dieser ja auf
die Gaben des Einzelnen auch jetzt noch angewiesen war. Wenn
Luther schreibt: „Armuth und Mangel finden wir überall", so begreifen
wir die Lage der Geistlichen in dem Kurkreise erst dann, wenn wir
die geringe Dichtigkeit der Bevölkerung in Rücksicht ziehen, die
nach dazu fast ausschliesslich auf den Betrieb des Kleingewerbes, meist
auf Ackerbau und Viehzucht angewiesen war. Im Amte Schlieben
bewegten sich z. B. die Bevölkerungsziflem der Ortschaffeen zwischen
18 Hufhem, 4 Kossäthen imd 80 Hufhem, die die grösste Stadt
Schheben aufwies, und die Bevölkerung der Filiale und einge-
pfarrten Dörfer waren ja oft so gering, dass man sich zu umfassenden
Zusammenschlagungen der Pfan-eien entschliessen musste.
Dessenungeachtet unterliegt es keinem Zweifel, das« im Kurkreise
die wesentlichsten Vorbedingungen für die Entwickelung der luthe-
rischen Kirche schon vor Beginn der Visitationen vorhanden waren. Ins-
besondere gehören zu diesen günstigen Vorbedingimgen die Lehns- und
Patronatsverhältnisse, auf die der Kurfürst einen entscheidenden Ein-
fluss ausübt«, da er über mehr als den dritten Theil der Pfarrstellen
zu gebieten hatte, während das geistliche Element und der Adel einen
M Die hinter den Orten angeführten Zahlen bedeuten die Uufner und die
Kossäthen.
38
Das Ernestinische Gebiet. — Zweite Periode 1527 — 1529.
geringem Einfluss beurkundeten*), wie dies auch aus den etwas voll-
ständigem Visitationstabellen der spätem Zeit zur Genüge hervorgeht.
Indess fanden die Visitatoren noch ungünstige Verhältnisse genug.
Zwar war von den Käthen mancher Städteder Visitation vorgearbeitet.,
indem man die kirchlichen Verhältnisse durch Begründung gemeiner
Kasten 2) bereits zu regeln gesucht hatte: aber damit war ja nur der
materiellen Lage der Geistlichen an einzelnen Orten ujid auch da
nicht gründlich aufgeholfen. Unglaublich gross war die Rohheit des
Volkes in Städten und auf dem Lande, widerwärtig das Verhalten im
kirchlichen wie im profanen Leben. Den Bessem war schon ein zwei-
maliger Gottesdienst in der Woche zu \iel. In Holzdorf imd Dubro
bekannten die Visitatoren, dass dem böswilligen Volke nur durch „Henker
und Stockmeister" zu rathen sei, die dasselbe zum Lande hinaus-
jagen und fromme Leute dahin verpflanzen sollten, üeberall gab es
eine beträchtliche Zahl derer, denen man den Genuss des Sacramentes
verbot, da sie die Hauptstücke des Glaubens nicht kannten. Li Wercho
konnten die Bauem weder beten, noch die Gebote und Glaubens-
artikel. In Schlieben, wo der Probst ebenfalls über unfleissigen
Kirchenbesuch und übermässiges Wirthshausleben klagte, riethen die
Visitatoren selbst, die Nachmittagspredigt einzustellen, und „da« Wort
Gottes nicht vor die Säue zu werfen". In Schönau und Cölpien, wo
Gottlosigkeit und offenes Auflehnen gegen die Predigt*) zu Hause
')
Bolzij? . . . .
GuinnuTn . . .
Wittonberf( . .
Torgau . . .
Soyda . . . .
Schweinitz . .
Amt Schliebon .
Liobenw(*rda . .
Bitti^rfold . . .
Uräfeiihaynicheii
Düboii . . . .
Kurf. Geistl. Adlig ! Uiibst. Univ. Stadt. Summa
8 1 - -
15
1
1
8
7
8
3
2
3
3
2
53
6
4
20
4
1
5
40
3 8
10 —
4
8 -
2
6
28
13
8
1
25
5
1
32
7
25
20
7
lö
3
2
143
*) Z. B. in Schweinitz.
•) Wa« predigt der loso Pfafl' von Gott; wer weiss, was Gott ist, ob auch
ein Gott ist; er wird ja auch seinen Anfang und sein Ende haben, riefen die
Bauem dem Prediger zu.
§ 2. Die Visitation des Kurkreises. 39
waren, ordneten sie rechtliche Verfolgung an. Im kleinen Düben mit
seinen 110 Familien, wo in wenigen Jahren sechs Geistliche gewechselt
hatten, war der kirchliche Sinn fast ganz erloschen; ein kirchlicher
Sinn war um so weniger bemerkbar, als oft kaum drei Menschen dem
Gottesdienste beiwohnten imd ihn durch Sittenlosigkeit und bürgerliche
Handtierung entweihten.*) In Zinna verweigerten gar die Bauern das
Erlernen des V^aterunsers, weil es „zu lang sei". Oeflfentliche Stö-
rungen des Gottesdienstes durch Unterbrechung der Predigt waren
nichts Seltenes. In Süptitz zogen die Bauern während der Kirche sogar
mit Pauken auf, dort wie in Muckrehna hatte man sogar die Kirche
zur Niederlage für das Pfingstbier ausersehen. Dazu fehlte der welt-
liche Schutz. Als die Bauern zu Neiden ihren Geistlichen steinigen
wollten, und dieser sich beklagte, habe der Richter dazu gelacht.
Diese und ähnliche massenhafte Beispiele von dem verwilderten Zu-
stande des Laienelementes gestatten einen Rückschluss auf die Wirk-
samkeit der Geistlichen, die zum Theil weit hinter den beschei-
densten Anforderungen zurückblieben. Viele Pfarrer stellte man daher
unter die Aufsicht mustergültiger Nachbargeistlichen, da ein guter
Theil zwar dem Bekenntnisse nach lutherisch war, in Wirklichkeit aber
noch den katholischen Gebräuchen huldigte. — Hier gebrauchte man
das Weihwasser, dort das Sacrament in einerlei Gestalt; manche Geist-
liche vertraten sogar beide Bekenntnisse. In Elsnig konnte der Pfarrer,
der ein alter Mann, Vaterunser und den Glauben nur mit gebrochenen
Worten beten; dagegen verstand er Teufel zu bannen und genoss
darin einen so grossen Ruf, dass er nach Leipzig geholt wurde.
Merkwürdig, dass diesen der bekannte Michael Stiefel zu beaufsichtigen
hatte, der wenige Jahre später in seinen Predigten den Weltuntergang
auf einen bestimmten Tag voraussagte. Das Lob der Gemeinden,
welches sie den Geistlichen spendeten, gab überhaupt keinen Anhalt
für deren Brauchbarkeit. Mehrfach musste man die Seelsorger um
ihrer selbst und der beschränkten Fassungskraft der Zuhörer willen
anweisen, das Wort „auf's Gröbste*' auszulegen, wofür es eine be-
sondei-s gedruckte Anweisung gab. In Banith und Bitterfeld durfte
der Predigttext nur dem Evangelisten Matthäus entnommen werden,
da Johannes dem Volke weniger begreiflich war. In wendischen
*) In Düben waren in einem Jahre 15 uneheliche Kinder getauft worden.
40 Das Ernestinische Gebiet. — Zweite Periode 1527 — 1529.
Orten fehlte es vielfach an Geistlichen aus sprachlichen Gründen.
Dagegen war die Zahl derer, die in wilder Ehe, in Trunksucht und
Hader ihre Tage dahin brachten, bürgerliche Gewerbe, namentlich die
Schankwirthschatt betrieben, gross genug, um die Visitatoren zu den
strengsten Maassregeln, zu Absetzungen zu veranlassen, obwohl man
selbst die beharrlichen Papisten nicht entliess, ohne für ihren Lebens-
unterhalt Sorge zu tragen. Ueberall gab man Zeit zur Besserung.
Umfassende flntlassungen der Geistlichen hätten die junge Kirche noch
mehr geschädigt, denn sie war damals nicht in der Lage, sofort andere
und bessere Kräfte zu gewinnen. Sie musste versuchen, mit denen
einstweilen weiter zu leben, die auf dem Boden des Papismus er-
wachsen waren und diesem möglichst treu blieben.
Zu diesen Missständen kam dann noch die trostlose materielle
Lage der Geisthchen, die nicht allein durch die Mittellosigkeit der
Gemeinden bedingt war. Die Stiftungen waren eingegangen, oder das
stiftungsmässige Vormögen namentlich vom Adel hinterzogen. In dem
Maasse, als die Unkirchlichkeit einriss, verringerten sich die Einnahmen
der Pfarrer. Man durfte froh sein, wenn man den Zehnden, die Opfer-
und Messpfennige, überhaupt die kleinen Bezüge^) wieder in Gang
brachte, mit denen der Geistliche sein Dasein kümmerlich fristete.
Wie die Kirchen, so waren auch die einst so reichgefüllten Speicher
und Vorrathskammem leer. Geringe und baufällige Pfan'häuser, offene
Friedhöfe, die das Vieh abweidete und bis auf die Leichen durch-
wühlte, waren ganz gewöhnlich. Wo keine Kirchen waren, sollte der
Geistliche die Andacht ,.an ehrlichem Orte", zur Sommerszeit vielleicht
unter einem Baume abhalten. Gab bei diesem Gottesdienst die Ge-
meinde Aergemiss, so hatte der Pfarrer das Recht, das Dorf we-
niger zu besuchen, sich auf bessere Ortschaften zu beschränken.
Manche (wie Kemmlitz, Schwanbeck und Neiden) hatten am Sitz der
Mutterkirche nicht einmal ein Pfarrhaus; an einzelnen Stellen ver-
kaufte man sogar das Küsterhaus ^), um wenigstens das Pfarrhaus
damit zu bessern. Aecker und Wiesen fehlten den Stellen nicht selten.
^) Es wurde daher den Geistlichen eingebunden, die wendische Spra<?he zu
lernen, um diese Orte versorgen zu können.
*) Sie bestanden eigentlich in allem, was man baute oder produclrto. Z. B.
gab jeder Fischer in Wydra dem Geistlichen " ein Essen leichter Fische.
*) In Kleinröösen.
§ 2. Die Visitation des Kurkreises. 41
da sie die Gemeinden bei giinstiger Zeit verkauft hatten. Da, wo die
Klöster noch sich in der alten Machtfiille zu erhalten wussten, war
die Lage der übergetretenen, noch abhängigen * Geistlichen materiell
trostlos.
Fast ganz damiederliegend fanden die Visitatoren die Schulen.
In Dörfern, wo vielfach der Küster mangelte oder dessen Stelleinkommen
dem dürftigen Pfarrer zugewiesen war, fand nur selten die Unter-
richtung der Jugend statt. Dorfschulen gab es im ganzen Bereiche
des Kurfarstenthums ausserordentlich wenige. In Dubro, wo die Ge-
meinde ihrem Küster Lob spendete, stellte sich heraus, dass dieser
weder schreiben noch lesen konnte. Man pflegte ja auf diese Stellen
kein besonderes Gewicht zu legen, da auch in Städten die Küster oft
nur auf ein Jahr angestellt waren *), obwohl sie an der Schule mitzu-
wirken pflegten. Man war schon zufrieden, wenn auf Dörfern der
Küster wöchentlich einmal sich der Kinder annahm. — In Städten
war meist der Stadtschreiber mit dem Schuldienste betraut, wenn
nicht ein Geistlicher das Amt mitversah. — In Schweinitz ordneten
erst die Visitatoren die Grandung einer Schule an, wo man vornehmlich
dem Stadtschreiber die Verpflichtung auferlegte, den Kindern den
deutschen Segen far das Tischgebet zu lehren. Im grossem Schlichen
gab es nur Alphabetarier, da dort nicht einmal ein des Lateinischen
kundiger Schulmeister wirkte, obwohl in den Städten durchweg ge-
lehrte Bildung angestrebt wurde. Aber das Streben war vielfach ab-
handen gekommen; fast überall begann man von Neuem mit dem
Wiederaufbau der Schulen. In Uebigau lag die Schule in Asche, in
Düben war die Schule ein ganzes Jahr nicht besucht; ganz vereinzelt
lernten die Knaben in Winkeln das Lesen und Schreiben. Nur in
der kurfürstlichen Residenz Torgau, wo sich 170 Schüler fanden, konnte
man von einer gelehrten Schule^) nach Melanchthonischem Zuschnitt
*) In Aronsnostc wurde dieser Wechsel verboten.
*) Lehrplan: I. Haufe: 7 — 8 Comödien des Terenz, 8-9 Epist. fam. Cice-
roniß, daraus ihnen exempla constructionis , iigurarum, dispusitionis und artiticii
rbetorici zu geben sind. — 11. Haufe: 7—8 Douat und Gate, 8—9 Conjugationen
und Declinationen. — 111. Haufe: 8 — 9 Lesen und Eecitiren des Gate, des
Enchiridion Philippi und des Kinderbüchleins, je nach den Fortschritten. —
IV. Haufe: Die Alphabetarier. — Schreibiibungen durch alle Klassen. — L, IL,
HL Haufe: 12 — 1 Musica, IV. Haufe: deutsche Gesänge, 1 — 2 (xraramatik aus
T^Tenz, Donat und Gato. — 2 — ä frei. — I. Haufe: 3—4 Bucolica, Colloquia
42 Das Ernestinische Gebiet. — Zweite Periode 1527—1529.
reden. Dort bestand auch eine Mädchenschule. In beiden warnten
die Visita toren vor Ueberbürdung der Jugend, damit diese des Lernens
nicht überdrüssig würde.
Sehr verschieden war die Stelhmg der Klöster in dem Kur-
kreise zur neuen Lehre, je nachdem sie diesem oder jenem Orden
angehörten. Die Augustinermönche in Herzberg hatten sämmtlich
das KlüstiT freiwillig verlassen und sich meist verheirathet. Das
Klustergut hatten sie dem gemeinen Kasten zugewandt und die be-
wegliche Habe untiT sich getheilt. Die Kirche wurde wie häufig
in einen Schüttboden umgewandelt. Die übrigen Klöster scheint
man zunächst nicht besucht, sondern eine besondere Visitation für
diese angeordnet zu haben, da man Plötzke erst 1580, 25. Januar,
Brehna und Steinlaussig aber im folgenden Jahre am 2. bezügl. am
10. April, visitirte.
Das Kloster Plötzke^) hatte bei der Visitation 28 Klosterjung-
frauen und 3 Laienschwestem, die, obwohl sie bis auf 6 oder 7 im
Kloster verbleiben wollten, sich bereit erklärten, in der neuen Lehre
Unterricht zu nehmen und zu derselben überzutreten. Einige Schwestern
befanden sich bereits in dem Besitz lutherischer Bücher. Das Kloster
Brehna =*) war zum gi-ossen Theile der lutherischen Lehre zugethan:
nur die Lehre vom Abendmahl hatte Zwiespältigkeit in das Kloster
gebracht und einen Theil der Insassen zum Uebertritt in andere Klöster
veranlasst. Mit der Wahl einer andern Vorsteherin vollzog sich die
Reform des Klosters, aus dem der Austritt bei Verheirathungen, nicht
aber der Uebertritt in andere Convente gestattet wurden.
Nur in Steinlaussig stellte man sich den Visitatoren schroff ent-
gegen, wo noch wenig Bettelmönche heimisch zu finden waren, denen man
bereit« vor der Visitation 1527 die Ausübung des Pfarrrechtes und das
Betteln verboten hatte. Jonas versuchte vergebens, die Mönche,
welche durch Opposition viel Schaden angerichtet hatten, von den
Wahrheiten der lutherischen Lehre zu überzeugen. Erst bei ihrem
Erasmi oder Pedolo^ia Mosellani; IL Haufe: 8 — 4 Cato; lU. Haufe: 3 — 4 latei-
nische Sentenzen: IV. Haufe: Alphabetarier. — „Sunderlich soll Fleisa angewandt
werden, da88 keiner die Knaben das Alphabet sillabiciren und ersten Buchstaben
lehre, der ein lispelnd oder sunst böse ausspräche hat, damit die Knaben, welche
bald fahen, nicht erst's anfangs damit inficirt werden.**
^) Visitirt von Jonas, Bugenhagen, v. Hirsfeld und Amsdorf.
*) Visitirt von Jona-s, Pauli, v. Kötteritzsch und Job. von Taubenheim.
§ 3. Die Visitation in Meissen und ira Voigtlande. 43
•
Verhör zu Bitterfeld versprachen sie, sich des Pfarrrechtes ausser-
halb des Klosters zu entäussem, bestanden hingegen, indem sie bittr
weise auf die Knie fielen, bei dem Verbleiben in der „Universalkirche".
Wahrscheinlich wurde das Kloster kurz darauf gänzlich aufgelöst, da
man den Mönchen nur bis Trinitatis Frist zu ihrer anderweitigen Ver-
sorgimg gab und ihre bewegliche Habe und da« Eingebrachte zu diesem
Zwecke zu verwenden gestattete.
Während sich die Visitation des zweiten Thüringer*) Haupt-
kreises vom 23. November 1528 bis zum 5. Januar 1529 in Eisenach,
Gotha und Weimar vollzog, schritt man auch in Meissen und im
Vüigtlande zur Prüfung der kirchlichen Verhältnisse.
§ 3.
Die Visitation in Meissen und im Voigtlande.
(29. November 1528 bis ?)
Am 29. November waren die designirten Visitatoren in Altrcn-
hurg,*) angelangt. Nachdem man die Dispositionen zur P^rforderung
der Landgeistlichen getroffen hatte, begannen sie am 1. December die
Verhandlungen mit den Klöstern und geistlichen Orden. Die Unter-
handlungen mit den Barfussem unterblieben wegen Abwesenheit ihres
terminirenden Guardians. Dann folgte die Unterredung mit den Deutsch-
herrn, denen man wegen ihrer abzulegenden Ordenstracht, ihres Um-
gangs mit verdächtigen Personen, der Aufhebung ihres Spitals und
der Beitragspflicht zum gemeinen Kasten Vorhalt that.^)
') Die jedenfalls höchst intorcssanten Visitationsacton Thüringens fand ich
leider im Gesammt-Archive zu Weimar nicht mehr vor. Eine ältere Rogistratur-
notiz besagt, dass sie „verfault" gewesen seien. Eine Abschrift ist nirgends zu
entdecken gewesen. — Am 23. November kamen die Visitatoren nach Gotha,
wohnten in der Herberge bei Hans Steinmetz, blieben bis 20. December in Gotha
und kamen 2. Januar von Eisenach zurück, blieben bis 5. Januar in Gotha. (Ji.
fol. 54 b. (52., laut Zehrungsregister).
*) Anark v. Wildenfels, Dietrich v. Starschedel, Georg Spalatin und Anton
Musa. Einiges über die Altenburger Visitation bei Wagner, Georg Spalatin und
die Reformation der Kirchen und Schulen in Altenburg, S. 110 flF.; nicht alle
Angaben sind fehlerlos, vieles ganz unkritisch.
') Der Deutschmeister in Torgau willigte in die frühere Zusage, dass der
Orden jährlich 30 fl. in den gemeinen Kasten zu Altenburg geben sollte, wenn
der Orden nicht mehr für den Schulmeister und Kirchner zu sorgen habe. (Ji.
tbl. 50 t 5.)
44 Das Ernestinische Gebiet. — Zweite Periode 1527 — 1529.
Tiefere Schäden zeigten sich in den geistlichen Verhältnissen
der Stadt, obwohl der Rath längst der neuen Lehre sich zugewandt
und selbst die Gründung eines gemeinen Kastens angestrebt hatte.
Aber er war noch nicht siegreich aus dem Kampfe mit dem papistischen
Elemente hervorgegangen, da die Mehrheit der Geistlichen dem
Bergerkloster angehörte, welches die Stadt mit der Seelsorge versah,
und von sechs Geistlichen nur einer sich dem Evangelium zuge-
wandt hatte. Die Unthätigkeit der Meisten, die von den geistlichen
Gütern zehrten und dabei in der Stadt und vorzüglich auf dem
Lande im Geheimen gegen die neue Lehre wirkten, nährte dort das
Sectenwesen. Wunder nimmt es nicht, sagte der Kath, dass es viele
Papisten giebt, „denn Altenburg ist mit Mönchen und Nonnen über-
schüttet.*' Trotzdem, dass seit sieben Jahren das Evangelium sich
Eingang verschafft hatte, gab es noch eine hinlängliche Anzahl der
Bewohner, die in ihren Ansichten schwankten oder an den gewissen
Untergang der neuen Lehre glaubten. Auch hier vertraten, wenn auch
nur einzelne adlige Familien, wie die v. Gablenz noch die alte
Richtung. In dem Maasso, als die Mönche sich factisch noch im
Besitz der klösterlichen Nutzungen befanden, die Stadt selbst arm,
ohne Handel war und sich meist vom Brau- und Schankrecht nährte,
fehlte es dem Rathe an materiellen Mitteln, die Reformation durch
Anstellung lutherisch gesinnter Geistlicher zu fördern. Wie die
Dinge zur Zeit lagen, konnte man nicht einmal daran denken, beide
Pfarrkirchen der Stadt zu besetzen; 3 Geistliche^) sollten an einer
Kirche wirken, weil der Rath damit eine bessere Aufsicht zu üben
und das SeetenwTsen im Keime zu ersticken hoffen konnte. Aber
seinen Absichten, das Klostenermögen an sich zu bringen und im
reformatorischen Sinne zu verwenden, stellten sich ungeahnte Schwierig-
keiten entgegen. Einen grossen Theil der geistlichen Stiftungen kannte
man gar nicht, und für die völlige Auflösung der geistlichen Orden,
die weitaus sich in den Besitz der besten Grundstücke gesetzt hatten,
war die Zeit noch nicht gekommen; dazu waren die Visitat^ren noch
zu nachsichtig, zumal der Landesherr selbst an die radicale Aus-
rottung des klösterlichen Lebens zur Zeit noch nicht dachte. Vor-
*) Doin^eraäss folgte auch die Besetzung der Pfarrstello Dienstag nach
Barth(d(»mäi; man stellte als Prediger Brisger und Schaubig, als Caplan i'inon
reformaturisch gesinnten Berger-Mönch und Spalatin als Pfarrer an.
§ 3. Die Visitation in Meissen und im Voigtlande.
45
erst begnügte man sich das Vermögen des Stiftes festzustellen, ob-
wohl auch dies nur zum Theil gelang, und von jenem nur geringe
Summen an den gemeinen Kasten abgegeben wurden. Der reiche
Convent auf dem Frauenberge, der nahe an tausend Schock ') jähr-
lichen Einkommens nachwies, verstand sich nur zu einer jahrlichen
Abgabe von 12 Gulden, da er noch 50 Personen zu ernähren hatte,
und ihm bereits manche Gerechtsame durch den Rath der Stadt ent-
zogen waren. Noch weniger war an das Aufgeben der Ordensgelübde
zu denken, „man habe die Kappen um Gotteswillen angelegt, und
wolle sie auch um Gotteswillen tragen*).**
Noch ungünstiger lagen die Verhältnisse für die Durchführung
der Reformation in andern Städten und namentlich auf dem platten
Lande.
Lassen wir zunächst die TJebersicht der Visitation von Meissen
und Voigtland über die Verhältnisse selbst sprechen.
Uebersicht der Visitation in Meissen und im Voigtlande.
3. bis 14. December 1528.
S. Altenburg, siehe
die Darstellung.
1. Hohendorf
2. Ramsdorf
3. Mehna
4. Lucka
5. Meuselwitz
Pfarrer
Prediger
V. Ha-
genest
v.Weissen-
bach
Probst in
Altenburg
Kurf.
V. Bünau
3
4
1
4
2
1
II 6. Breitenhain
! Pfarrer
I Prediger
7. Ruppersdorf
:! 8. Kriebitzsch
V. Bünau
V. Bünau
Abt von
Bosau
Kurf.
H. Wolf
Abt von
I I Bosau
i 12. Lohma bei Schmölln ' v. Ende
9. Rositz
10. Tegkwitz
i 11. Röda
3
2
2
1
2
©
2
8. Wintersdorf, Pflicbtendorf, Heucken- ' 9. Gorma, Fichtenhainichen, Scjhelditz.
dorfi Gröba und Waltersdorf sollen nun | 10. Starkeiiberg, Kreutzen, Breesen.
nach Ruppersdorf geschlagen werden. ,■
*) Er hatte allein 664 öchoc^k Zinsen im kurfürstlichen und herzoglich
Georgischen Gebiete, 128 8cheffel Zinskorn, und erbaute 5^05 Schock auf eignen
Aeckeni. — (Ji. Fol. 54 b., 26.)
*) So lautete die Erklärung des (juardians und seiner 3 Brüder. Aehnlich
stellten sich die Domherrn und deren Untergebene. Halsstarrig zeigten sich die
Nonnen des Jungfrauenklosters.
46
Das Ernestinischo Gebiet. — Erste Periode 1527 — 1529.
13. Monstab Pfarrer
14. Schwanditz
15. Gödern
16. Treben
17. Zschernitzsch
18. Rasephas
19. Oberledlau
20. Windischleuben
21. Remse
22. Nobitz bei der Leina
23. Reichstadt
24. Busendorf
25. Altkirchen
26. Pölzig
27. Kraschwitz
•
2
Probst in
2
Altenburg
Kurf.
2
Kurf.
2
V. Bünau
4
Stange
2
V. Gablenz
2
?
V. Uablenz
2
V. Kreitzeii
2
V. Bünau
2
Deutsch-
2
herren in
Alteuburg
V. Kreitzen
2
StiftAlten-
3
burg
28. Gieba
29. GüUnitz
30. Gössnitz
31. Saara
32. Fuchshain
33. Arnsdorf
34. Bornshain
35. Flemmingen
36. Grossstechau
37. Lohma a. L.
38. Langenleubeu
39. Kaufungen
40. Wolkenburg
IB. Unterlüdla, Wiesenmühle, Schlau-
ditz, Krebitzschen , Dölzig, Kraasa, Petsa,
Kröbern, Zechau, Altpoderschau.
15. Losäen, Göhren, Lutschütz.
16. Thräna, Pahna*, Fockendorf, Prim-
melwitz,lTnterzet8cha, Gerstenberg*, Lehma,
Trebanz, Plöttendorf, Serbitz, Hasselbach.
17. Capelle zu Untermolbitz *.
18. Kauemdorf (Kauern).
20. Burgishayn, Pähnitz, Zschaschel-
witz, Remsa, Scheichwitz, Kraschwitz*,
Poschwitz.
22. Weidendorf*, Neukirchen ♦, Kertsch *,
Remsa. Dieses hatte Ziegelheim mit den Bei-
dörfern Nirkendorf, Göpfersdorf, Gersdorf
(Grerbersdorf ), Oberwinkel, Tettau. Zu Nobitz
gehörte auch Capelle Wilchwitz*.
25. Nöbden (Noben), Röthenitz, Kloin-
tauschwitz, Trebula, Platschütz, Drogen,
Mohlis*, Graicha, Prehna, Meucha* (Kert-
schütz und Zschöpperitz sind nach Göllnitz
geschlagen) , Grosstauschwitz , Kratschütz,
Gnadschütz, Köthenitz.
28. Grossmecka*, Tautenhayn, Zum-
roda (Roda*), Podelwitz, Goldschau. —
Runsdorf iRodemsdorf) ist genommen und
nach Schönberg gepfarrt, liegt in der Obrig-
keit Emst's von Schönberg.
V. Ende
V. Zschöp-
peritz
Kurf.
Kurf.
Y. Ende
V. Ende
Dechant in
Altenburg
v.Einsiedel
V. Ende
Probst in
Altenburg
V. Zscha-
deritz
V. Maltitz
V. Ende
1
1
1
1
4
1
2
1
3
3
3
4
30. Naundorf*, Löhmigen. Kauritz
und Hainichen hat Ern.st von Schunburg
genommen.
31. Lehndorf (Lugendorf), Seilers,
Mockern* Heiligenleichnam* (hodie Wahr-
loichnam), Greipzig, Zehma*, Gleina, Bur-
korsdorf (Bergkstorff ), Kaimnitz, Jauerii.
Schlöpitz, Löpitz. Die 7 folgenden Dörfer:
Goldschau (Koltze), Podelwitz, Löhmigen,
Ehrenberg, Model witz, Lohnitzsch und Klein-
tauschwitz sind, als zu entfernt, wegge-
wiesen.
32. Jetzt Ehrenhain mit Zschaiga,
Hauersdorf (Haulsdorf), Garbus (Garbitz),
Oberleupten, Dippelsdorf, Mockzig, Prissel-
berg; (Nirkendorf, Merkendorf) halb bei
Ziegelheim, Heiersdorf.
34. Jückelberg, Niedersteinbach ( iin
Protocoll: Obersteinbach), Beiem, Frohn.s-
dorf.
36. Beerwalde (Beyerwalde), Löbichau
(Schilichau) , Falkenau, Drosen, Ingrams-
dorf, Kleinstechau.
37. Neuenmörbitz. Mit selbstständiKer
Capelle ist „ All(»nheyligen *" erwähnt.
.39. Hat die Pfarrei Frauken zu ver-
l'»ih*»n.
§ 3. Die Visitation in Meissen und im Yoi^landft.
47
41.
42.
43.
44.
45.
Schmölln Pfarrer 1
Prediger |
1. Caplanf
2. Caplau|
Kosma
Niederwiera
Wülpenidorf
Stünzhain
Cronsch- , 1
witz , 2
I 2
46. Thonhausen
47. Dobitzschen
48. Kohren
49.
50.
51.
52.
53.
54.
55.
Pfiurer
Caplan
Hopfgarten
Altenmerbitz
GreiflFenhayn
überfrankenhayn
Bocka
Eschefeld
Prohburg Pfarrer
Prediger
56. Benndorf
)
57. Xöbdenitz Pfarrer
Prediger
58. Hartrode
59. Wildenbörten
60. Lumpzig
61. Hühenkirchen
62. Romschütz
Kurf.
Grünhain
V. Meckaii
V. Ilain^;-
perg
V. Weiss-
bach
V. Do-
bitzsch
v.Einsiedel
v.Einsiodel
v.Ein8iedel
Schrenk
v.Einsiedel
v.Einsiedel
v.Einsiedel
Kurf.
Abt von
Eemnitz
V. Ende
V. Ende
V. Ende
V. Ende
V. Ende
V. Schade-
. ritz
2
8
4
2
4
4
2
1
4
2
4
2
1
1
2
2
2
4
2
9
4
4
3
1
I 68. Güdissa
' 64. Mölbis
I 65. Borna Pfarrer
Prediger
[ 66. Eula
67. Zopen
1 68. Dittiiian.sdorf
69. Priessnitz
70. Otterwisch
71. Zedlitz .
72. Neukirchen
78. Tragis
74. Steinbach
75. Deutzen
76. Witznitz
77. Hain
78. Hermsdorf
79. Trachenau
80. Flössberg
81. Kieritzsch
82. Görnitz
88. Lobstädt
84. Zossen
85. Neukersdorf
86. Kreudnitz
87. Ostrau
41. Selka*, Grossstöbnitz*, Sommeritz*,
Zschemitsch*, Kleinmiickern, Kleinstöbnitz,
Nörditz, Nitzschka, Taupadel, Kummer, Bur-
kersdorf, Untschen, Zs^kwitz, Steinsdorf,
Schlossig, Nödenitzsch, Bohra. (Das Pro-
t^)coll unterscheidet zwischen Zcvmitz und
Clein-Zcyrnitsch.)
42. Altendorf, Kürbitz.
48. Meusdorf, Linde, Walditz, Sahlis,
Terpitz, Jahnshayn*.
52. Elbisbach*, Niederfrankenhayn,
Hennsdorf bei Geithayn.
I Deutsch-
herren
j V. Etzdorf
I Abt von
I Pegau
v.Kitzscher , 1
v.Kitzscher 1
i v.Kitzscher
v.Ein-siedel
V. Hirsch- 2
feld I
V.Neustadt : 8
V.Neustadt 2
V. Breiten- 2
bach
, v.HulIoufer 8
4
1
V. Kitscher
V. Bünau
V. Bünau
V. Kitscher
V. Loehma
V. Haubitz
V. Peres
2
4
4
1
4
2
4
V. Könnritz 4
V. Könnritz , 1
V. Breiten- 1
bach
Abt von
Kemnitz
Merse- 2
bürg?
? 1
58. Pöppschen.
57. Vollmershayn, Wetteiswalde, Jonas-
walde, Mennsdorf, Posterstein.
63. Jllsitz.
6ö. Thierbach.
67. Zossen.
70. Stockheim.
72. Schönau.
73. Haynichen (zum Heynichen).
80. Beucha.
Das Resultat, welches sich aus dieser TJebersicht für die Lagfe
der neuen Kirche ergiebt, ist demnach folgendes: Meissen und A'oigt-
land besass 87 Pfarreien mit 238 Ortschaften, von denen 109 Kirchen
48 Das Ernestinische (xebiet. — Zweite Periode 1527 — 1529.
oder Capellen hatten, welche nur 96 Geistliche versorgten. Von diesen
entsprachen den Anforderungen der Visitatoren nur 25; während 37
ziemlich gut, 11 mittelmässig befähigt und 21 gänzHch untauglich
waren. *) Die Lehnsherrn, welche sich wegen unvollständiger Angaben
nur für 83 PfaiTeien bestimmen lassen, waren an 59 Stellen der
Adel, an 9 der Landesherr und an 15 die Geistlichkeit.
Wir werden versuchen, das Bild der kirchlichen Verhältnisse nach
andern Richtungen zu ven^ollständigen, da nicht alles, was in den
Berichten und Protocollen angegeben ist, statistisch dai'stellbar ist.
An und, für sich dürften die in wenig Zahlen veranschaulichten
Verhältnisse darthun, dass die lutherische Lehre auch hier festen Fuss
gefasst hatte, da streng genommen etwa nur der fünfte Theil der
Geistlichen dem papistischen Leben ergeben geblieben war. Die Mittel-
mässigkeit zeigte sich mehr unter Anhängern der neuen als der alten
Lehre. Ein höchst unvortheilhaftes Licht fallt auf den noch katholisch
gesinnten Theil der Geistlichen, die sich durch Unwissenheit und
Sittenlosigkeit auszeichneten, da nicht allein das übliche Zusammen-
leben mit sogenannten „Köchinnen", sondern auch wilde Ehen vor-
handen waren, während unter allen Geistlichen des visitirten Sprengeis
nur einer in rechtmässiger Ehe lebte und der Prediger zu Lucka,
Michael Kramer, sogar drei lebendige Eheweiber aufzuweisen hatte*),
ohne von zweien geschieden zu sein. Der Rückschluss, welchen die
Zahlen auf den allgemeinen Zustand der früher herrschenden katho-
lischen Kirche gestatten, dürfte keineswegs erfreulich sein, wenn man
bedenkt, dass hier die reformatorischen Ideen seit etwa sieben Jahren
gewirkt und die offenbaren Schäden zum guten Theile gemindert,
hatten. Diese thatsächlichen Verhältnisse sind ein treuer Spiegel der
katholischen Kirche.
Die Verbreitung der lutherischen Lehre in Meissen und Voigt-
land war nach den Wahrnehmungen der Visitatoren von mancherlei
äussern Einflüssen abhängig. Zu <liesen rechnen wir die eben an-
gezogenen Lehnsverhältnisse der Pfan*eien, deren Patrone die Anord-
nungen der Visitatoren vielfach als unberechtigte Eingriffe hinstellten
') 25 + '^7 + 11 + 21 — 94; zwei waren ausgebliobou, sind also ihrer Censiir
nach nicht festzustellen.
■^) Burkhardt, Luther's Briefwechsel, S. 87. — Köchinnen und wilde Ehen
gab es in Monstab, Hayn, Busendorf, Dietraansdorf, Thonhausen, Witznitz u. s. w.
f
\
/
§ 3. Die Visitation in Meissen und im Yoigtlandc. 49
und dem Kurfürsten überhaupt das Recht, „das Gewissen zu regieren",
absprachen*). Geistliche, die gern der lutherischen Lehre sich zu-
neigten, fürchteten die Nachstelhmgen der Patrone, die mit Fanatis-
mus den alt-en Glauben verfochten. Insbesondere galt dies von den
Pfarreien, welche in der Herrschaft Schönburg und in dem Gebiete
des Herzogs Georg lagen, wo die Geistlichen die alte und neue
Lehre verkündeten, je nach dem sie dem Patron gerecht zu werden
suchten*). Gegenüber diesen Verhältnissen gingen die Visitatoren
mit Bestimmtheit, aber auch mit möglichster Schonung vor, da sie
in der Regel die plötzliche Entfernung der Untauglichen vermieden
und hinreichende Fristen zur Besserung gewährten^).
Es darf nicht befremden, dass unter der Einwirkung feindlicher
Verhältnisse die Lage der jungen Kirche im Ganzen eine sehr un-
jrünstige war. Die theilweise grosse Unwissenheit der Geisthchen, die
zur Zeit kaum etwas anderes als eben bekehrte Katholiken waren,
zeigte auch hier, wie der Zustand der alten Kirche dringend der
Refi^rmation bedürftig erschien. Neben geringer Befähigung zum
geistlichen Amte fand man die gewissenloseste Verwaltung der Pfar-
reien. Eine Menge Stellen wurden von altersschwachen Leuten ver-
mltet, die nur in seltenen Fällen eine jüngere, dürftig besoldete Kraft
zjur Erfüllung der geistlichen Pflichten herangezogen hatten. Der
farrer von Überledlau hatte in drei Jahren keine Messe gehalten
och das Sacrament gereicht: in Oberwierau hielten die Bauern dem
(reistUchen die Zinsen vor, weil er keine Messe las; in Fuchshain,
das allein 10 Dörfer zu versorgen hatte, war seit langer Zeit nicht
gepredigt, da die Seelsorge auch durch die ungünstigen Filialverhält-
nisse empfindlich geschädigt wurde, die sich wegen ihres Umfanges
als unhaltbar erwiesen. Dazu kam dann die dürftige Besoldung der
Geistlichen, die überdies durch geldgierigen Adel geschmälert wurde,
der das Kirchenvermögen verringerte, indem er es zu privaten Zwecken
verwendete. An einzelnen Stellen war man gar nicht im Stande, das
Kirchengut und die Besoldung der Stellen festzusetzen. Seit Jahren
*) Z. B. in Lohma bei SchmoUn, wo (jotz von Ende Patron war.
*) Z. B. in Greifenhayn wurde deutsclie Messe, in der Beikirche Roda, welche
im Gebiete Georg's lag, lateinische Messe gelesen.
') In Gödeni setzten sie den Pfarrer wegen seines Spottes gegen das Sacra-
ment gefangen.
Barkhardt, Kirchen- u. Schul- Vinitationen. A
V
50 Das Ernestinischo Gebiet — Zweite Periode 1527—1529.
hatten die Geistlichen oft ihre Bezüge nicht erhalten, sei es, dass
dies aus dem feindlichen Verhältniss zur Gemeinde oder zum Patron
sich herschrieb, oder aus der entwürdigenden Weise, in der der Geist-
liche selbst seine Bezüge einzutreiben hatte.
Wenn sich in unserer protestantischen Kirche letzteres Verhältniss
länger als wünschenswerth erhalten und den Stand der Geistlichen
unglaublich geschädigt, hat, so war doch im Zeitalter der Reformation
die Lage der Seelsorger eine ungleich betrübendere. Es war nicht
etwa die auf Nebenerwerb bedachte Thätigkeit, der Betrieb des Acker-
baues und der Viehzucht, der dem Geistlichen zum Lebensunterhalt
bei dürftiger Besoldung nöthig war, sondern die Art und Weise des
Betriebes war es, die den Geistlichen in ein widriges Abhängigkeits-
verhältniss von seinen Pfarrkindem brachte, weil er auf die ausschliess-
liche Hülfe derselben wegen der Frohnden angewiesen war. Noch
schlimmer war die Lage der Geistlichen, welche weder Acker noch
Wiesen, auch keinen üecem als Besoldungstheil hatten, sondern auf
verminderte Naturalbezüge, die nicht selten ganz ausblieben, ange-
wiesen waren *). Lästig war die Beitreibung der verschiedensten AV
gaben bei den einzelnen Gemeindemitgliedem. Dahin gehörte d(i)rt
„das Zchndbrod", welches je von einer Hufe dem Geistlichen gereicMit
wurde ^), femer das Sprengbrod •*) und der „Komzehnd" ^). Ander
Orts, wie in Borna, bezog der Pfarrer das „Sichelgeld" und dei^
„Messheller", während hie und da die Lieferung des Sprengbrodej
oder Weihnachtsbrodes schon in Sprengpfennige vem^andelt war. In
lYohburg genoss der Geistliche den W^ollenzins, während in Tettau
und Frohburg der Pfarrer sogar die Erbgerichte im Dorfe und im
Felde nützte*, und hie und <la derselbe auch als Gemeindeschreiber
fungirte, wofür ihm Wachs gereicht wurde. Andere Gemeinden, wie
z. B. Tragis, gaben dem Geistlichen für den Besuch der Filiale „aus
gutem Willen" Getreide, und hie und da herrschte in den Gemeinden
so vollständige Willkür, dass man nicht beanstandete, den Zehnden
in ganz beliebige Abgaben zu venvandeln, wie die Klage gegen die
Gemeinde zu Gödissa darthut. In Neukirchen bestand der hier sel-
M Die Pfarrei Roda, welche vom Abte zu Bosau versorgt wurde.
'^) In Lohma a. L.
®) In Wildenbörten.
*) In Hartrode.
/
§ 3. Die Visitation in Meissen und im Voigtlande. 51
tener vorkommende Viehzehnd, woge<^en der Pfarrer der Gemeinde
einen Reitochsen, einen Eber und einen Widder zur Fortpflanzung
des Dorfviehes zu halten hatte. Anderwärts gab jedes Haus dem
Pfarrer jährlich einen Groschen als Besoldung*), während andere
Geistliche im Wesentlichen auf den Ertrag der Casualien allein an-
gewiesen waren. Besonders gilt dies vom Empfang des Abendmahls,
bei dem Mann und Frau je einen Groschen, das Gesinde einen halben
zu erlegen hatten^). Dagegen gab es Dörfer, wie Arnsdorf, welches
för Taufen und Trauungen keinerlei Abgabe entrichtete; wie über-
haupt auch Kliale existirten, welche eine Abgabe an den Pfarrer bis
zur Visitation gar nicht kannten^). Für die Casualien selbst gab es
Abgaben der verschiedensten Art und Höhe"*). In Priessnitz hielt
der Pfarrer für seine Kasse alljährlich noch 7 Opfertage aufrecht, an
denen Jeder, der zum Sacrament ging, 2 neue Pfennige zu entrichten
hatt.e %
Schon aus der Verschiedenartigkeit dieser Bezüge geht hen^or,
wie schwierig- die persönliche Beitreibung derselben war. Oft seit
Jahren war der Geistliche nicht in den Genuss derselben getreten,
weil neben der Verweigerung auch die Amiuth der Pfarrkinder maass-
gebend war, die theilweiser Misswachs steigerte und den Geistlichen
zugleich schädigte % der bei dürftigem Unterhalt für die eigne weitere
geistige Ausbildung keinerlei Mittel zu verw^enden hatte. „Wo sind
nun meine Bücher und Kleider", rief der Pfarrer zu Gollnitz den
Visitatoren zu, als er ihnen ein Bild seiner dürftigen Lage entwarf!
Auch die Verwaltung des Kirchenvermögens Hess vieles zu
wünschen übrig. In manchen Fällen war dasselbe nicht nachweisbar
oder war auf unrechtmässigem Wege verringert. Einzelne Gemeinden
scheuten sich gar nicht, das Inventar der Kirche zur Bezahlung der
*) In Neukirchen.
*) In Saara und den 14 dorthin eingepfarrten Dorfschaften , femer in Alten-
burg selbst, wo auch die Kinder die Hälfte des Groschens entrichteten.
") Dies gilt von SchraöUn, welches 11 eingepfarrte Dörfer besass.
*) In Nenkersdorf gab man vom Bi^gräbniss des Wirths drei, vom Gesinde
zwei, vom Kind einen Groschen, wenn der Pfari-er nach dem ßegräbniss ein Evan-
gelium las.
*) Ebenso verschiedenartig waren natürlich die Besoldungstheile der Kirchner.
•) In Priessnitz wurde der Greistliche bei Missemten mit 5 Gulden entschädigt.
So aber nicht überall.
4*
52 Das Ernestinische Gebiet. — Zweite Periode 1527 — 1529.
Gemeindeschulden ^) oder zu noch niedrigem Zwecken zu versilbern,
wie dies oft in den Zeiten des Bauernkrieges der Fall gewesen war.
Noch öfter erlitt das Kirchvermögen durch die Art seiner Verwaltung
bedeutende Einbusse, da die Zinsen uneinl)ringlich waren und das
Capital selbst oft sehr bald verloren ging 2), weil man beinahe in
überwiegendem Maasse gewohnt war, Kühe und Schafe für Rechnung
der Kirchkasse anzukaufen und diese für einen Zins an den Pfarrer
oder einzelne Gemeindeglieder zu überlassen. In manchen Orten, wo
diese „Gotteskühe**, auch „ewige" oder „Immerkühe" genannt, aus-
gethan waren, liefen die Zinsen so hoch auf, dass sie fast unein-
bringlich waren ^). An sich schon war diese Verwaltung des Kirch-
vermögens wenig empfehlenswerth, da höchstens 2 bis 2^/jj Procent
erzielt wurden, wenn nicht das Nutzrecht der Immerkühe zur Be-
soldung des Geistlichen gehörte.
Gänzlich in den Hintergrund trat bei dieser Visitation das Schicksal
der Schulen. Wie fast überall, so gab es solche in Meissen und
im Voigtlande nur in den Städten, fast gar nicht auf dem platten Lande.
Hie und da unterrichtete der Kirchner die Jugend, der z. B. in
Gauern zugleich Dorfhirte war: im günstigsten Fall nahm sich der
Geistliche selbst derselben etwas an. In andern Landestheilen war
man, wie wir sehen werden, in dieser Beziehung weit voraus. Man
scheint sich hier auf die Mahnung zur Wiederaufrichtung der Schulen,
dem Visitationsbüchlein gemäss, beschränkt zu haben, und vor allem
darauf bedacht gewesen zu sein, den kirchlichen Verhältnissen aus-
schliesslich Aufmerksamkeit zuzuwenden.
Man sieht, es waren in diesen bunten Verhältnissen und ver-
suchten Neugestaltungen die umfassendsten Maassregeln nöthig, um
in den chaotischen Zustand der neubegi'ündeten Kirche Klarheit und
*) So in Tegkwitz, wo man dio Monstranz verkauftp, in Mockem, wo das
silberne Kreuz verkauft wurde und Niemand darüber Rechenschaft geben wollte.
Dagegen gab es Dörfer, die gar kein Silber, nicht einmal eine Monstranz aufzu-
weisen hatten, z. B. in Altenmerbitz, Das stimmte doch nicht zu den Zeiten der
katholischen Kirche, die es verstand, reiche Stiftungen anzuregen! Die bäuerliche
Bewegung hatte Vieles vergessen gemacht, wenn nicht vernichtet.
*) Ebenso häufig durch Entfremdung, als durch Al)gang.
^) Z. B. in Treben, wo 483 Pfiind Kuhzinsen aussenstanden. Eine Kuh trug
8 bis 10 Groschen jährlich, so in Eschefeld und Hopfgartt^n, Schafe lieh man
jährlich um 1 Grosehen, also gegen einen lächerlich geringen Zins.
§ 4. Die Visitation in Franken. 53
Ordnung zu bringen. Es galt vor allem auch hier, eine Aenderung
der Pfarrstellen, namentlich auch durch Zusammenschlagung derselben,
vorzunehmen, wenn dies auch nicht in ausgedehntem Maasse statt-
fand'); die Beseitigung des klösterlichen Lebens anzustreben, aber
auch die Versorgung derer zu übernehmen, die diesem entsagten.
Die Gründung des Gotteskastens für jede Gemeinde gehörte zu den
bedeutsamsten Aufgaben der Visitatoren, die Entfremdetes beizubringen,
alte Stiftungen im Sinne der neuen Kirche zu verwerthen und klöster-
lichen üeberfluss in sachgemässer Weise zu verwenden hatten. Wie
man bedacht war, das wenig beneidenswerthe Loos der Geistlichen
materiell möglichst zu bessern, so galt es aber auch, mit Schonung
der bestehenden Verhältnisse der neuen Lehre die Pfade zu ebnen,
indem man mahnend, ohne Gewaltmaassregeln, den Widerstrebenden
sich gegenüberstellte. Was man angeordnet, war sodann der welt-
lichen Gewalt zur Durchfuhrung überlassen. In wie weit die Anord-
nungen befruchtend gew^irkt, sollte die Wiederkehr der Visitation in
Meissen und im Voigtlande zeigen, die w^enige Jahre später (1533)
von Neuem einsetzte.
§ 4.
Die Visitation in Franken.^)
(16. November bis 25. December 1528.)
Etwas früher als die Visitation von Meissen und Voigtland be-
gann die des fränkischen Theils der kurfürstlichen Lande. Hans von
Stemberg, Dr. Nicolaus Kindt, Magister Balthasar Düring und der
Coburger Amtskastner Paul Bader waren mit der Ausfuhrung der-
selben auf Grund der allgemein gültigen Instruction betraut, welche
schon im September zu W^eimar entworfen war.^)
Die Eigenart des fränkischen Landes, die in so manchen Be-
ziehungen dem Forscher entgegentritt, behauptete sich auch in den
kirchlichen Verhältnissen, 'die wesentlich anders als in den übrigen
*^ Im Ganzen wurden 18 Orte von diesen Aenderungen betrofiFen.
*) Die Quellen für diesen Abschnitt befinden sich im Coburger Haus- und
Staatsarchive. Die Visitation hatte folgenden Gang: Amt und Stadt Königsberg
wurden 16. bis 30. November, Heldburg 1. bis 13. December, Hildburghausen am
14. December visitirt. Zuletzt erstreckte sich die Visitation über Rodach und
Eisfeld.
*) Es gab zwei fast gleichlautende Instructionsentwüife d. d. Weimar Sonntag
nach Egidii (ö. September) und Sonntag nach Mauritii (27. September) 1528.
54
Das Eniestinische Gebiet. — Zweite Periode 1527 — 1529.
Theilen des Kui'fürstenthuins lagen. Die Visitationen hatten dem-
gemäss auch andere Ergebnisse.
Mehr an Terrain hatte die lutherische Lehre im Vergleich zu
dem etwas grössern Meissnisch- Voigtländischen Kreis nicht gewonnen,
aber man war in Franken intensiver lutherisch geworden, die Gegner
Luther's waren aber auch intensiv katholisch geblieben. Die Ein-
wirkungen des Krummstabes von Würzburg und Bamberg, von denen
die fränkischen Länder fast umschlossen waren, mochten einen guten
Theil der Schuld daran tragen. Der Adel Frankens, dessen Söhne
wir wiederholt auf den Würzburgischen und Bambergischen Bischofs-
stühlen sehen, war nothwendig der Träger des Katholicismus, wenn
er mit den Traditionen der Familie nicht völlig brechen und der Re-
formation sich hätte sofort zuwenden wollen.
Für die Kenntniss der kirchlichen Physiognomie dieses Landes
lassen wir den Befund der Visitatoren zunächst selbst folgen, in so
weit er statistisch ffir uns darstellbar war.
Uebersicht der Visitation in Franken.*)
(16. November bis 25. December 1528.)
Amt und Stadt Königsberg.
1. S. Königsberg
Pfairer
2. Rügheim Pfarrer
2 Vic^re
H. Holzhausen
4. ünlinden
Vicar
Würzburg
Pfarrei
Könij^sbg.
Pfarrei
Konigsbg.
Würzburg
I
1
1
4. 4
1
1
©
5. Prappach
6. Gossmannsdorf
7. Karr. Forberg?
Würzburg |
Pfarnä
Königöbg.
Pfarrei 0»
Königsbg. ,
1. Hellinj,'en* mit 1 Vicarei (Baucm-
lehn). — üor Pfarrer hatti^ in Königsberg
2 Vicareien zu verleihen, wovon eine er-
ledigt: ausserdem waren 5 Vicareien (vier
Raths-, 1 Bischofslohen) in Königsberg, das-
selbe hatte 2 Kirchen, 1 verlassenes Kloster,
3 Brüderschafton. — Hellingen hatte einen
Geistlichen.
2. Juukersdorf*, Münster*.
3. Uchenhofen* (von Rügheim sepa-
rirt). — Holzhansen gehörte früher zu "^/g
nach Westhausen, zu */- nach Heldburg.
4. Mit 1 Vicann (v. Lichtenstein'sches
Lehen). Der Pfaner zu V. gab aber noch
W'oihwa8.ser und las lateinische Messe. —
Der Vicar war nicht erfordert.
5. Sylhach*, Oberhohenried*, Unter-
hohenriid , Eömertähofen ♦ , Altershausen *,
Sechsthal*. Die drei erstem erhalten einen
evangelischen Pfarrer, die beiden folgi^nden
werden vom Vicar zu Königsberg besorgt.
6 und 7 wurden nicht erfordert, sie
lagen unter Würzburgs Obrigkeit. Vielleicht
ist Vorbach gemeint?
*) Bei dopjjelten Censuren bedeutet die erste den Grad der Befähigung und di»^
zweite die sittliche Führung. Saufen war an der Tagesordnung.
§ 4. Die Visitation in Franken.
55
Heldburg.
8. a Heldburg
Pfarrer
Predißjer
2 Vicare
9. ümmerstadt
Vicar
10. Lindenau
11. Poppenhausen
Würzburg
Würzbiirg
Würzbiirg
Kurf.
4
4
1. 1
4
1
1
4
12. Hellingen Pfarrer
Vicar
18. Rieth
14. Westhausen
Caplan
In d. Pil. 2 Vic.
Pfarrei
West-
bausen
Pfarrei
West-
hausen
Kurf.
4
3. —
Hildburghausen.
Kurf.
15. S. Hildburg-
hausen
Pfarrer
Caplan {
16. Häselrieth ' Stift Hers-
feld
17. Eishausen Pfar. Kurf.
Vicar
1
4
4
1
3
18. Veilsdorf Pfarrer
Vicar
19. Bedheim
20. Bürden (unbes.)
21. Reurieth
22. Hessberg
23. S. Rodach
24. Gauerstadt
Kurf. . 3
Wurzburg 2
Bodach.
25. Oettinghausen
26. Heldritt
Pfarrei
Hildburg-
hausen
Würzburg
Kurf.
Kl. Vossra
WilboJm
v.Hessbcrg
V. Schaum-
burg
Pfarrei
Bodach
2. 4
1
3. 4
3
4
0(4)
4
1
2
8. Einöd, Völkershaiisen, Holzhausen*
ihalb). - Heldburg*** mit 1 Kirche, 1 Ka-
pelle, 1 Scelhaus, 2 besetzte, 1 unbesetzte
Vicarei, 2 Brüderschaften.
9. BiUmuthhausen*, Colborg*, Erle-
bach. — Ümmerstadt** hat 1 Viciirei,
1 Kirche, 1 Kapelle.
12. Kässlitz, Schweikershausen. — Hel-
lingen* mit 1 Vicarei, 1 Kirche, 1 Kapelle.
14. Gumpertshausen** mit 1 Vicar (3),
2 Kirchen, Gellershausen* mit 1 Vicar (4),
Schlechtsart*. — Westhausen*** mit einer
Kirche, 2 Kapellen; 1 Kapelle wird von
Heldburg versorgt.
15. Ebenharz* mit 1 Vicar (3), Pferds-
dorf*, Lcünrieth* Walrabs. — Hildburg-
hausen*** mit 1 Pfarrkirche, 1 Feldkirche
i Jerusalem), 1 Kapelle (auf dem Baumgarten
der Vorstadt), 3 Brüderschaften, 8 Vicarien,
<lie aber zu Kölln studirten, während einer
zu Schmalkalden Pfarrer war.
17. S. Streisdorf* mit 2 Vicaron (1. 1),
Slri)8seu hausen • mit 1 Vicarei, Adol-
hausen*, Seidingstadt*. — Nach Eishauseii
werden Adelhausen und Stoinfold gepfarrt.
aber die beiden zuerst genannten Orte
werden abgesondert. Seidingstadt wird mit
Streisdorf verbunden.
18. Harras*, Schackondorf*. — Veils-
dorf hat eine Ordensperson, die nach
Mönchröden versetzt wird.
19. Simmershausen* mit 1 Vicar (4>,
Koth* Zeilfeld*.
20. Ist dem Kloster Veilsdorf incorpo-
rirt und soll eine eigene Pfarrei erhalten,
die früher von einem Mönch versehen war.
21. Wurde vom Kloster Vessra versehen.
22. Mit 1 Vicarei.
23. Eossfeld*, Lempertshausen, Riedels-
dorf (Rudelßtatt). Rodach** hatte 3 Vi-
careien (1 erledigt, 2 besetzt), 1 Kirche,
1 Kapelle.
24. Schlettach*, Weitramsdorf*, Nie-
demdorf, Mährenshausen, Sülzfeld, Gers-
bach, Carlshain.
25. Grosswalbur* mit 1 Vicar (1), Gratt-
stadt* mit 1 Vicarei, Ahlstadt*, Ottowind*.
26. War schon von Rodach separirt.
56
Das Ernestiniscbe Gebiet. — Zweite Periode 1527 — 1529.
27. Elsa
28. Rottenbach
Kürf. ' 4
V. Schaum- \ (1)
bürg I
29. Breitenau (18) ! v. Bach
30. Georgenberg bei ' Kl. Vessra
Bodacb 1
3
4
31. S. Eisfeld Pfarrer
Caplan
32. Wiedersbach
Kurf.
Pfarrei
Eisfeld
Eisfeld.
1
1
3
33. Stelzen
. Pfarrei
' Eisfeld
3
Neustadt.
34. S. Neustadt Kloster
Langboim
35. Mupperg ' Kl. Ban25
36. FechheimPfarrer Kloster
Caplan I Langbeira
37. lü. Sonnefeld i (Kurf.)
1
4
1
1
38. Kl. Mönch-
röden
39. Grossgarnstadt
40. Ebersdorf
.41. Seidmannsdorf
(Kurf.)
Kloster
Langbeim
(Kurf.)
(Kurf.)
1
4
3
42. S. Sonneberg
43. Heinersdorf
Kloster i
Langheim
Bamberg \ 2
Sonneberg.
4
27. War schon von Kodach separirt;
Elsa hatte halb nach Oettinghausen gepfarrt.
28. Gehörte früher nach Oettinghausen.
29. Von Oettinghausen separirt.
31. Eisfeld** mit 6 Vicareien, 2 er-
ledigt, 4 besetzt), mit Sachsendorf*, Schwar-
zenbrunn, Schirnrod, Hirschondorf *, Tossen-
thal, Herbartswind, Steudäch (zwei Höfe).
— Zu Crock*, 1 Vicar (4), gehören Brunn,
Brottendorf, Schwarzbach*, Oberwind, Goss-
mannsrodo, Schnett*, Heubach*, Biber-
schlag, Werben srod, Waffenrod, Hinterod,
Poppenwind, Engenstein. — Crock mit
1 Vicarei.
32. Oberneubrunn*, Untirneubrunn*,
Gieshübel*.
33. Von Eisfeld separirt.
.•M. Thann, Haarl)rücken, Meilschnitz,
Ketschenbach , Wildenhaid, Ebersdorf. —
Neustadt hatte 1 Kirche, 3 Kapellen, wovon
die Wallfahi*tskapelle abgebrochen, 3 Vica-
reien (2 erledigt). — Von Moeder kamen
hinzu: Brtix, Höhn, Weimarsdorf, Rückers-
dorf?
44. Oberlind Pfarrer (früher Kl. : 2
2 Vicare Langheim) 3. 4
jetzt Kurf. '
35. Gefell*, Mogger, Oerlsdorf, Fürth,
Heubisch, Sichelreuth. — Mupperg hatte
1 erledigte Vicarei. — Sichelreuth kommt
zu Schiersnitz.
36. Wörlsdorf (Wemsdorf), Weiken-
bach, Bieberba<5h, Ober-, Mittel-, Uiiter-
Wasungen, Aicha, Horb, Birkig, Welmers-
dorf, Boderndorf, Kemnaten, Hofstätten*
Plehsten, Einberg*, Oeslau* Waldsachscn*
mit 1 Vicar ©, Rogen, Neuhof, Rothen-
hof, Kipfendorf, Blumenrod, Steyn (h.Spittel-
stem?), Neäorsdorf, Nayles?, Schafhausen?,
Thierach.
39. Kleingamstadt, Oberfüllbach, Röhr-
bach, Zeikhom, Friesendorf.
40. Frohnlach, erst dahin gewiesen,
welches früher bei (iraitz.
42. Mörschnitz, Bettelhccken, Neufang.
— Sonnoberg mit 1 Vicarei (2 Messen) er-
ledigt.
44. Rottmar, Judenbach *, Köppelsdorf,
Steinbach, Hönbach (Haynbuch), Mahlmera,
Föritz, Unterlindt, Mönchsberg, Weidhausen,
Kotwesdorf ?, Jagdshof, Schmelzhütten a, St.
§ 4. Die VisitatioD in Franken.
57
Gestungshauser Gericht.
45. Gestungshausen | Mönchberg bei Bamberg
Gericht Neuhaus.
46. Schiersnitz
Bamberg
2.(4)
Schalkau.
47. S. Schalkau Pf.
Caplan
48. Effelder
49. S. Coburg
Pfarrer
4 Capl., sämmtl.
1 Scnlosscaplan
Kurf.
1
4
Kl. Banz
2. (4)
Stift Saal-
feld
4
1.1.1.1
1
45. Zedersdorf, Mödlitz, Weischau, Neu-
sess, Steinach, Hof (zu Hoffen), Hassenberg,
Mühle unter Mödlitz, Weikonbach (5), früher
halb nach Fochheim gehörig, nach G. ge-
schlagen, ebenso Weidhausen.
46. Neuhaus*, Sichelreut, Lindenberg,
Buch, Gessendorf, Mark, Eichitz, Schwarz-
dorf, Burggnih.
47. Älmerswindt, Görsdorf, Irucken-
dorf. Emstadt, Heidt, Katzberg (8), Ebnes,
Truckenthal, Neuendorf, Mausendorf, Grüm-
pen, Theueni, Rauenstein, Seisendorf, Üöh-
lau, Bachfeld**, Steinheid*. — Schalkau
mit 3 Vicareien, wovon 2 erledigt. Döhlau
kommt nach Effelder. Bauenstein mit 1 Vic.
(2, 4). Steinheid wird Pfarrei.
48. Blattemdorf?, Seltendorf, Mescheu-
bach*, (Fichtig?), Mengersgereut, Forschon-
gerent, die Hämmer, Pechhütten, Korberoth,
Riickerswind, Welschendorf.
49. Coburg hatte 4 Lehen, 14 Vica-
reien, wovon niu: 3 erledigt waren, 4 Kirchen
(8t. Moritz, heil. Kreuz, Barfüsser- und
Spitalkirche) ausser der Kirche und Kapelle
auf dem Schloss, zu der 5 Vicareien (wo-
von B erledigt) gehörten, und 1 Kapelle,
8 Brüderschaften. Die Pfarrei auf dem
Schloss hatte 2 Vicareien und folgende Bei-
dörfer: Kortendorf, Soidmannsdorf, Lützel-
bach, Creidlitz, Ketschcndorf, NiederfUll-
bach, Geiersmühlo, Finkenmühle, Eichhof,
50. Meeder
Pfarrer
Caplan
51. Unter lauter
52. Weisseiibrunn
Kurf.
Stift Saal- 1
feld I
Kurf.
2
2
4
2
Kyrsengrund?, Wüstenahom, Propsteihoi,
ein Haus zu Hungersborg unter Hohenstein,
50. Wiesenfeld* (1), Beiersdorf, Callen-
berg* 1 Vicar (3), Mühle ober Beiersdorf,
Kropfweyers, Weidach, Scheuerfeld, Neu-
sess*, Ziegelhütte zu Coburg, Niederndorflos,
Obemdorfles , Hanberg ? , Oberwolbach
(ausser 4 Häusern), Unterwolbach , Ruck-
mannsdorf?, Hayn? (Höhn?), Weimarsdorf,
Brüx, Waltersdorf, Unterlauter (15 Häuser),
Oberlauter * , Moggenbrunn , Beuorfeld *,
Glend, Berteisdorf, Meschbach?, Sülzfeld,
Kosfurcht?, Neida, Kleinwalbur, Birken-
moor, Drossenhausen, Einzelberg, Mirsdorf,
Tremersdorf, Neukirchen*, Taimbach, Fom-
bach (1 Haus). — Meeder hatte 3 Vica-
reien. — Abgezweigt wurden nach Neu-
stadt: Ruckmersdorf ? , Brüx, Weimarsdorf
imd W^altersdorf. — Nach Unterlauter:
Unter- und Oberwohlbach, 1 Einzelhaus von
Dörfles, 15 Häuser zu Unterlauter, Ober-
lauter, Esbach. — Nach Einberg: Han-
berg?. — Nach Weissenbrunn : Waltersdorf.
51. Unt(»rlauter hatte 2 Vicareien, 1 Vicar
auf Schloss Lautorburg* (1), 1 Vicar zu
Rosenau (2, 4). — Beuerfeld (3 Mähner),
Oberwohlbach (4 Männer), Dörflos (7 M.)
Staudonmülüe?.
52. Almerswind, Roth, W\»lchendorf,
Schönstedt, Gereut, Mittelberg, Truckeu-
dorf, Katzberg (3 Männer), Fischbach,
Waltei-sdorf, Wohlbach (3 Häuser).
1
58
Das Ernestinische Gebiet. — Zweite Periode 1527 — 1529.
53. Ahorn (18)
54. Watzendoif
55. Siemaii
V. Rosimaii
Pfarrtu
2
Alt-Bauz
L. Schonk
2
56. Grub
57. Scherneck
V. Schaum-
biirg
Pfarrei
Alt-Banz
. 57. Soll eigene Pfarrei werden, ge-
hörte früher zu Alten -Banz, hat Filiale:
Rossach ♦, Heirath *. — Glenssen *, Rossacb
und Heirath sollen zu einer Pfarrei ge-
staltet werden. Unterdessen wird Rossach
von Siemau, Heirath von einem Cobürger
Geistlichen versorgt, ebenso Schemeck.
58. Weigert sich auf Befehl oxami-
niren zu lassen.
54. NeusoKS, Güs.s(>nberg, Wolsperg.
55. Mit 1 Vicuroi. — Stoppach (21),
Meschenbach (11), Ziogelsdorf (8), Wohl-
bach (9), Haarth (8j, Buchenrode (Buch
am P'orst) (20), Hohenstuin (5).
56. Roth am Forst kommt nach Grub,
früher zu Alten-Banz gehörig.
Es resultirt aus dieser Uebersicht, dass lYanken 57 Mntterkirchen
mit 187 Geistlichen hatte (106 mit, 81 ohne Censur), welche 316 Ort^
Schäften und Einzelhöfe versorgten. Die Ortschaften hatten im Ganzen
142 Kirchen oder KapeUen. Von den Geistlichen waren 31 gut,
13 ziemlich gut, 13 mittelmässig, 24 untauglich, die übrigen, meist
Vicare, ohne Censur.
Ganz auffallig gross war die Zahl der eingepfarrten Kirchen, die
oft meilenweit von der Mutterkirche entfernt lagen und die abweichend
von andern Visitationsbezirken meist eigene Vicare hatten, zumal der
angesessene Adel solche auf seinen Schjössern zu halten gewohnt
war, wie die Uebersicht lehrt, aus der sich ergiebt, dass 65 Vicare
noch thätig waren. Das lYankenland zeichnete sich hierin vor andern
Landestheilen ganz besonders aus, und eine der hauptsächlichsten
Aufgaben der Visitatoren war, durch Zusammenschlagungen und Neu-
gestaltung der Filialverhältnisse Zustände zu schaffen ^), welche besser
den kirchlichen Sinn unterstützen sollten *). Diese Umgestaltung war
sehr bedeutend, da 46 Ortschaften und Höfe von derselben betroffen
wurden, und man namentlich auf die Abzweigung der Orte, die unter
katholischen Pfarreien standen, bedacht war, wodurch völlig neue,
selbstständige lutherische Pfarrstellen geschaffen wurden. Einzelnen
Gemeinden überliess man die freie Wahl ihrer Mutterkirche*).
Der bessern Qualitication der Geistlichen hatten die Gemeinden
vielfach, am meisten die Gemeinden in Dörfern und in den Städten
') Mancho Orte hatten verschiedene Mutterkirchen. Hulzhausen gehörte
zu Va nach Heldburg, zu */a ^^^^ Westhausen.
^) iSchlesshart konnte bisher nur alle 3 Wochen Kirche haben.
») Z. B. Seckstal.
§ 4. Die Visitation in Franken. 59
vorgearbeitet, wo die Klöster hie und da ganz aufgehoben und die
Mönche zur neuen Lehre übergetreten waren. So war das Augustiner-
kloster in Königsberg von Mönchen schon vor der Visitation gänzlich
geräumt ^). In Coburg wurden in der Visitation die Barfössermönche
abgefunden, andere nach MöncKröden versetzt. Der Guardian selbst
wurde als lutherischer Geistlicher bestellt. Alle Vicareien, welche
erloschen waren, besetzte man nicht mehr und die Einkünfte fielen
dem gemeinen Kasten zu, deren es im Coburgischen Landestheile
schon viele gab. Ihre wesentliche Aufbesserung jedoch verdankten
sie vorzüglich der Visitation. Einzelne Vicareien zogen die Stifter
selbst ein; während ein Adliger, Hans Schott, die Stiftungssumme zu
Sonneberg zum Unterhalte seiner ausserehelichen Kinder verwandte.
In das Mönchröder Kloster setzte man einen lutherischen Prediger,
wo man ihm neben den Ordenspersonen Zellen zum Studiren und
Schlafen anwies, indem der Klosterverwalter ihm Bücher zum Studium
anzukaufen hatte, und die Mönche vermahnte, sich kurfürstlicher Ord-
ff
nung gemäss zu halten. Dem Mangel an Geistlichen begegnete man
hier durch Einziehen von Kirchen, namentlich der baufälligen, die
fortan zu allerhand weltlichen Zwecken benutzt wurden. Oft mag
man in dieser Beziehung etwas radical gewesen sein und manches
ehrwürdige Baudenkmal der Vernichtung preis gegeben haben ^).
Wenn, wie hervorgehoben, 24 Geistliche nicht den geringsten
Anforderungen entsprachen, so war beachtenswerth, dass Viele sich
der neuen Lehre feindlich zeigten, indem man das über die Priester
verhängte Examen für eine Schmach erklärte'^). Andere zeichneten
sich durch das Laster des Trunks und Spieles aus^) und waren, wie
man ihnen nachsagte, bessere Gesellschafter in Wirthshäusem, als
erträgliche Geistliche. In Unfinden lehrte der Geistliche das neue
Evangelium, las aber auch Messe und brauchte das Weihwasser.
Deutsche Messe zu lesen und die Ehe einzuführen, hielt er für ein
Wagniss. Wieder Andere entschuldigten sich mit dem Mangel der
*) Auf Fürbitto des Matlics von Gicch predigte eine frühere Ordensporson
darin, damit das Kloster nicht „leer" stand.
*) Vor Hildburghausen verschwand die Kirche „Jerusalem". Die Kirche
auf dem Baumgarttm wurde Schüttboden; letzteres war auch in Eisfeld mit der
Frauenkapelle der Fall.
') Z. ß. der Vicar in Hellingen.
♦) Pie Geistlichen zu Westhausen, Rieth.
60 Das Ernestiniscbe Gebiet. — Zweite Periode 1527—1529.
Erkenntniss über die Vorzüglichkeit der alten oder neuen Lehre, wäh-
rend letztere von Einzelnen in besonderen Schmähbuchem angegriflFen
wurde ^). Demnach war es begreiflich, dass einzelne Geistliche über
das Erscheinen der Visitatoren höchst betroffen waren. Der Pfarrer
zu Ahorn schrieb es ihnen zur Last, dass seine Frau eine Fehlgeburt,
gethan habe.
Das aussereheliche Zusammenleben der Geistlichen fand sich
noch fast bei einem Dritttheil derselben. Erst während der Visita-
tionen ehelichte man einige Zuhälterinnen im Drange der Umstände,
da im Allgemeinen die Visitatoren auf Verehelichung oder gänzliche
Entlassung 2) oder auf Auswanderung von der Stelle drangen. Der
(Jeistliche in Hellingen erklärte ohne Umschweif, dass er die Ver-
ehelichung hinausgeschoben habe, weil er im Todfall der alten Zu-
•
hälterin „lieber eine Junge" zu ehelichen gedenke. Dagegen
gab es einige, die den gerechten Tadel über sich ergehen Hessen, sich
selbst als ungeschickt zum geistlichen Amte erachteten, zumal viele
Gemeinden auf tüchtige Geistliche sahen, welche der neuen Lehre
zugethan waren. Die unseligen Zustände veranlasste zum Theil der
starre Katholicismus in den nahe gelegenen Bisthümem, in denen
die anders Denkenden mit ungeheurem Fanatismus verfolgt wurden
und selbst ihres Lebens nicht sicher waren ^).
Theils waren die Zustände noch dieselben, wie in der katholischen
Zeit. In Ahorn entpuppte sich der Pfarrer als Leineweber; sein Stell-
einkommen belief sich im Ganzen auf jährlich 2 Gulden, etwa 36 Mark
nach heutiger Währung. In Unterlauter, wo der Geistliche auf
keine Frage Antwort ertheilen konnte, erfuhren die Visitatoren, dass
derselbe einst auf Mrbitten des Kuriurst^en Friedrich zum geistlichen
Amte gelangt war, weil er sein Erbe an die' Kirche abgetreten hatte.
Man sieht, was der Landesherr der Emestiner selbst in katholischen
Zeiten zu thun fähig gewesen war! — In Meeder, Neida und Klein-
walbur wurde eine grosse Anzahl Unterthanen wegen wiedertäufe-
rischer Gesinnung, Wirthshausleben, Hurerei und Ungehorsam gegen
Eltern vernommen, verwarnt und mit Landesverweisung bedroht
^) Vom Vicar zu Voilsdorf.
*) Z. B. in Büghoim.
') So entging der Heldburger Superin ttmdent, früher Geistiichor in der
Schnei, kaum den Nachstellungen von Bamberg aus.
§ 4. Die Visitation in Franken. 61
So war an allen Enden Elends genug. Schon die materielle
Lage zu bessern erheischte die grössten Anstrengungen, um wie viel
mehr die Einsetzung tüchtiger Persönlichkeiten, an denen überall grosser
Mangel war. Ganz besonders galt es, die an Bisthümer grenzenden
Stellen mit tüchtigen Geistlichen zu besetzen, die mit Nichtachtung
aller persönlichen Gefahr für die lutherische Lehre mit überzeugender
Kraft einzutreten hatten^).
Grosses erreichte diese Visitation schon dadurch, dass sie in
materieller Beziehung die Lage der Geistlichen besserte, die man,
wie den Pfarrer zu Veilsdorf, der seiner Nahrung nachging, selten zu
Hause antraf. Pfarrstellen mit 15 Gulden Einkommen waren nicht
selten. Viele waren auch sehr gut dotirt. Die Gründung und Hebung
der gemeinen Kasten, in die an fast jedem Orte die nicht mehr gang-
haften Stiftungen flössen, tnigen schon Ausserordentliches zur Besserung
bei, wenn dem Uebel auch nicht völlig abzuhelfen war. Daneben
brachte man das den Stellen Entfremdete gewissenhaft bei, Hess die
Naturalbezüge der Geistlichen bestehen, wo sie die Würde des geist-
lichen Amts nicht beeinträchtigten, aber wirkte auch auf die Ab-
lösung sämmtlicher Bezüge für Casualienin einer Weise hin,
wie sie nirgends in den Visitationen des Reformations-Zeitalters wieder
vorkommt. In der Regel gab ein Haus jährlich als Ablösungssumme
8 bis 10 Pfennige.
Vergegenwärtigt man sich die Verschiedenartigkeit der Bezüge der
Geistlichen, die im Ganzen dieselben wie in Meissen und im Voigtlande,
zum Theil noch härtere für die Gemeinden waren, so war entschieden
Grossartiges für den geistlichen und den Laienstand erreicht. In
Königsberg hatte der Pfarrer das Hauptrecht auf 12 Gütern, d. h. das
Bezugsrecht des besten Pferdes oder d(»r besten Kuh im Todfall des
Mannes oder der Frau. Dort fiel auch der Kuhzins, der zu einer
nicht mehr zu erschwingenden Höhe bei den PfaiTkindern aufgelaufen
war. Man verwandte ihn zu baulichen Zwecken und zur Unterstützung
der Arnien. Opfer, Seelgeräthe, Taufen, Trauungen wie Begräbnisse
wurden aus dem gemeinen Kasten vergütet, oder die Gemeinden
*) Manche Adlijfe oder Geistliche hatte man zur Visitation gar nicht er-
fordert, um keinen Grund zu Nachstellunj^en zu geben.
62 Das Ernestinische Gebiet. — Zweite Periode 1527—1529.
verstanden sich ein für alle Mal zur Ablösung durch Geld*). Hier
fielen die Anspann- und sonstige lYohndienste, dort die Zehnden und
Brodlieferungen; nicht selten gaben freiwillig die Gemeinden Feld- und
Wiesennutzungen zu den Pfarrstellen. Wie in keinem andern Landes-
theile war hier die möglichste persönliche Unabhängigkeit der Geist-
lichen angestrebt und erreicht.
Auch in Bezug auf die Schulen eilte Franken den übrigen kur-
fürstlichen Ländern voraus. In den Städten waren diese noch im
vollen Gange und selbst auf den Dörfern bestanden sie in hinreichender
Zahl. Freilich hingen materiell die Schulmeister noch immer von den
Geistlichen ihres Ortes und den einzelnen Gliedern der Gemeinde ab,
weil in der Regel dem Schulmeister die Kost von dem Pfarrer oder
die Reiheschüssel in der Gemeinde gereicht wurde. Desshalb wurden
auch diese Bezüge in Geld verwandelt, und an den Orten, wo der
Stadtschreiber bisher die Dienste des Schullehrers versehen hatte, eine
besondere Schulstelle begründet und das Stadtschreiberamt als
Nebensächliches behandelt*). In kleinem Orten hielt der Kirchner
die Schule ab-**). In grössern Orten, wie in Hildburghausen und Eis-
feld, gab es Gehülfen des Lehrers, die in ganz Franken Locaten
hiessen, welche in der Regel der Schulmeister unterhielt. Auch dies
Verhältniss wurde durch Gehaltstixirung beseitigt. Gleichzeitig hoben
die Visitatoren das Schulgeld gänzlich auf; nur an einzelnen Orten
wurde ein Eintrittsgeld des Schülers erhoben^), da die Opferwilligkeit
der Gemeindeglieder und die Beisteuer der öflFentlichen Kassen diese
wohlthätige Einrichtung überall ermöglichten.
Fehlen uns auch eingehendere Nachrichten von dem Zustande all'
dieser Schulen, da die Visitatoren Sachliches nicht weiter constatirten
und höchstens in den Lehq)lan eingriffen, so zeigen doch die Verhält-
nisse, dass mehr als in andern Landestheilen die Schule mit Vorliebe
gepflegt wurde.
Erst 1585 zogen die Visitatoren zum zweiten Male durch das
') In Hesselrieth betrug die Ablösuni^ für jedi's Haus 12 Pfennige, in
Gauerstadt 9 Pfennige.
*) So bis zur Visitation in Heldburg und Rodacb.
'*) So in Ummerstadt, Streusdorf, Mupperg. ,
*) In Coburg betrug es 2 Pfund. Dorthin hatte Melanchthon den Magister
Stunipff •j'.^'braclit.
§ 5. Die erste Visitation in Zwickau, Werdau und Crimniitxschau. 63
ftankenland. Wir werden sehen, wie die Verhältnisse dort sich zu
Gunsten der neuen Lehre gestaltet hatten.
§ 5.
Die erste Visitation in Zwickau, Werdau
und Crinnnitzsohau. 1)
(12. Januar bis 1. Februar 1529.)
Man könnte nicht mit Unrecht einen höchst ungünstigen Visita-
tiunsbefund voraussetzen, da namentlich Zwickau an die gewaltige Be-
wegung der Secte Storch's erinnert, die, obwohl sie unterlag, immerhin
in den verschiedensten Schichten der Bevölkerung ihre Anhänger be-
halten hatte. Klagte man doch, dass selbst unter den Väteni des
städtischen Regiments Sectirer sich fanden, deren Einfluss gefürchtet
wurde. Sodann war es das unmittelbar angrenzende Schönburg'sche
Gebiet, in welchem der Katholicismus eifrig gepflegt wurde, die Macht
des Abtes zu Grünhain, der von einem grossen Theile der Pfarreien
Lehnsherr war; also Verhältnisse die das p]mporkommen der lutherischen
Lehre andern Orts in reichem Maasse geschädigt hatten. '
Merkwürdig, dass wider alles Vermuthen die Zustände im zweiten
Meissnischen Visitationsbezirke günstiger als irgendwo lagen. Vor
allem — das war ein Hauptgnind — hatten sich Zwickau und die
vielen kleinen Communen des Erzgebirges, der Reformation sehr günstig
erwiesen. Unter 61 visitirten Ortschaften hatten 8 ihre Schulen und
im Vorort für die reformatorische Bewegung, in Zwickau, entwickelte der
bekannte Nicolaus Haussmann eine ausserordentliche Thätigkeit, der
wie wir sahen (§ 1) schon sehr früh den Kurfürsten für die Vornahme
der Visitationen im gangen Lande zu bewegen gesucht hatte.
Die folgende Uebersicht schon spricht für die im allgemeinen
günstige Lage der kirchlichen Verhältnisse.
*) Die OriginalprotocoUe von dieser Visitation befinden sich im k. sächs.
Hanptdtaatsarchive zu Dresden. Loc. 10,598.
64
Das Ernestinische Gebiet. — Zweite Periode 1527 — 1529.
Uebersicht der Visitation von Zwickau, Werdau
und Crimmitzschau.
(12. Januar bis 1. Februar 1529.)
1. Mosel
2. Crossen
3. Bockwa
4. Ober-Crinitz
5. Auerbach
6. Langen-Bemsdorf
Pfarrer
Prediger
7. Albersdorf
8. Längen-Hessen
Pfarrer
Caplan
9. Langen-Reinsdorf
Pfarrer
Caplan
10. Trünzig
11. St. Johann und
Maurit. vor Zwickau
12. Weissenbom
13. Marienthal
14. Stangengrün
15. S. Zwickau
Pfarrer z. heil. Geist
Pfarrer z. St. Marg. Spit.
18 belehnt u. unbelehntt^i
Vicare und Caplane
; V. Mosel I 4
; Rath zu ' 1
' Zwickau !
Rath zu ;(1)
Zwickau i
v.d.Planitz 3
V. Schon-
burg
Klüstcir
Cronsch-
witz
Kloster
Cronschw.
i Tüncher z.
Freiberg
©
(4)
(1)
(1)
2
1
1
Kloster
Cronsch- 1 1
witz 1
Casp. Böse 3
Kath zu i 1
Zwickau '
Rath zu 1
Zwickau ,
Ratb zu i 2
Zwickau |
Rath zu , 2
Zwickau '
{ Rath zu I 1
* Zwickau
16.
17.
Chursdorf Caplan
Schönfels Caplan
Pfarrer
Lichtentanne
Vicar
Stein Vicar
18.
19.
20. Neumark Pfarrer
21.
99
Hirschfeld Pfarrer
Frühm.
Ebersbrunn
23. Bären walda
24. Blanckenhayn
25. Planitz
26. Kussdorf (Klein-?)
27. Russdorf
28. Neustädtel Pfarrer
Prediger
29. S. Kirchberg
Pfarrer
Prediger
30. Culitzsch PfaiTer
31. S. Werdau Pfarrer
2 Vicare
32. S. Schlettau
Pfarrer
Prediger
- 3
V. Weissen- j
bach I
Pf. Neu- ! 1
marck '
v.Weissen-
bach 1
V. Weissen- |4)
bach
V. Wol- j 1
framsdorf
V. Wol- 1
framsdorf (4)
Pf. Neu- 4
marck
V. Gauern 1
V. Ende 3
v.d.Planitz 1
V. Ende 3
v.d.Planitz 1
v.d.Planitz | 1
2
V. d.Planitz
v.d.Planitz' 3
(Frauen- \
berg zu i.i
Altenbg.) i
Griinhain |
I 4
1
2. Früher eine nach Zwickau ge- |
hörende Capelle , jetzt selbständige Pfarrei, i
Wulm war von v. Schünburg abgerissen.
3. Ebenso wie 2. — Schedewitz und
Ober-Holindorf.
6. Ausserdem mit einer Capelle*,
walirscheinlich St. Nichis-Capelle vor dem
Walde. Die Kirche war St Pantaleon.
7. Unteralbersdorf. *
8. Hat 66 Bauern. Mit Königs-
walde* (22), und Hartmannsdorf* (4).
9. Kudelswalde* (Rudisswaldt.)
15. Von den 18 Caplanen hatten 4
die erst«s 10 die zweite und 4 die vierte*
Censur.
16. Gehörte in die Pfarrei Culmitzsch.
Chursdorf war Filial von Seelingstadt.
18. War eigentlich nur Filial von 17.
26. (Rudelsdorf).
27. (Rutzendorf).
28. Lindenau u. Griessbach*.
29. Hartmansdorf*, Leutersbach, Cuu-
nersdorf, Uhrspringe*, Seyffersdorf*.
30. Burkersdorf* u. Nieder-Crinitz *.
31. War vom Volke berufen.
32. Cunnersdorf, Sehma, Cranzahl,
Waltersdorf.
§ 5. Die erste Visitation in Zwickau, Werdan und Oriraraitzschau.
65
33. Zschocken
34. S. Zwönitz
35. Mittweyda
36. Beyerfeld
37. Raschau
38. Steinpleiss
39. Hermannsdürf
40. S. Biichhülz
41. S. Schwartzenberg
42. Evbenstock
43. Aue
44. S. Crimmitzschau
45. Xeukircheii
4(). Lauterbach
47. Lauenhain
48. Gablenz
49. Oelsnitz
50. Prankenhausen
Grünhain
3 '
■ 51.
Grünberg
Kloster der
1
Grünhain
1 3 1
Juntrfr.
Grünhain
1 ^■'
4 i
' 52.
Braunshavn
V. Ende
2
Grünhain
8
53.
Plohn
Deutsch-
herrn in
4
Grünhain
4
Reichen- i
Grünhain
1
bach
Grünhain
9
54.
Beyersdorf Pfarrer
V. Schön- (4)
(v. Tettau)
\
Pnnliger
fels
1
V. Tottau
1 ,
55.
Ortmannsdorf
V. Wilden-
f.ds
V. Wilden-
1
; V. Tottau
2 '
56.
Weissbach
4
V. Tettau
3
fels
Kurf.
1
57.
Wildenfels Pfarrer
V. W ilden-
Kurf.
1
Caplan
fels 1
V. Ende
3
58.
Hartensdorf
V. Wilden- (1)
Y^ 1
fels
V. End(»
8
59.
Reinsdorf (unbes.)
V. Wilden- _
V. Ende
1
ftds
(irünhain
4
OO.
Stanj^ent'run
Rath von
1
1 Kloster der
1
(T* <r/
Zwickau
i Jung^fr.
■».
()1.
Ober-Schlema
?
—
Aus dieser üebersicht erj^iebt sich, dass von 91 Geistlichen 42
die erste, 19 die zweite, 15 die dritte, 12 die vierte Censur erhielten;
ein äusserst günstiges Verhältniss, wenn man den Umstand in Rech-
nung zieht, dass in Zwickau allein noch 18 Caplane und Vicare
sassen, die allerhand geistliche Stiftungen aus der katholischen Zeit
vertraten. Auch lehrt der Einblick in die Filialve4*hältnisse, dass
diese im Ganzen günstig waren, und keine Ueberbürdung der Geist-
lichen oder eine Vernachlässigung der Seelsorge bedingten, wie dies
anderwärts so häufig der Fall war. Wenn hier nun feststeht, dass
der karfürstliche Einfluss auf die Gestaltung der religiösen Verhält-
nisse ein verschwindend kleiner war*), so mussten die übrigen
^) Da der Kurfürst Lehnherr von nur zwei Stellen war.
H Kühnheyda.
35. Unter-Scheibe, Schwartzbach.
36. Bernsbach, Sachsenfeld, Wildenaii.
38. Früher der Pfarrei Werdau ge-
hörig.
3?. Dörflfel (Schönburgisch).
41. Breitenbrun* Grünstädtel* (Sttitel).
42. Mit So8a*.
43. Bockau*, Lauter*.
44. Lehn der Carthause.
45. Bemsdorf* (Bergensdorf).
Barkhardt, Kirchen- und Schal- Visitationen.
I 47. Gerftdorf*.
48. Waldsachsen*, früher nach Ponitz
gehörig.
51. Heversdorf*.
52. Neuer Pfarrer.
58. Zur Plan, Rothenbach*.
54. Ruppers^rün, Gosper.sgrün , die
„Reute Thanhof", Franckenreut* u. Gotzen-
grtin*.
57. Dieser Pfarrer ist verliehen und
verwaltet die Pfarrei Hartensdorf.
66 Das Ernestinische Gebiet. — Zweite Periode 1527—1529.
Patrone sehr günstig im Sinn der Keforniation gewirkt haben, um
das zu schaffen, was die Visitatoren antrafen. Der Adel verfügte
über 31 Pfarrstellen, die geistlichen Würden über nicht weniger als
17, der Rath von Zwickau über nur 8 Pfarreien.
Doch fehlte es an feindlichen Elementen des Lutherthums nicht.
„Was darf 8 vieler Worte, entgegnete der Pfarrer zu Mosel den
PiHfenden; ich will von der römischen Kirche nicht abstehen". Er
wie der Geistliche zu Langenbemsdorf hatten noch ihre verdächtigen
Weibspersonen bei sich; in Plohn fand man einen 80jährigen unge-
schickten Geistlichen, der 42 Dienstjahre hinter sich hatte. In
Zschocken wirkte als Pfarrer gar ein geborener Grieche aus Candia,
der kaum der Anforderung genügte. So liess sich noch lange von
„unbrauchbaren, feisten" Papisten erzählen.
Vor allem war es günstig, dass Zwickau selbst den Heerd des
Papstthums zerstört hatte. Wie selten anderswo wurde man hier
noch durch die Reste desselben an die Blüthe des geistlichen
Elementes erinnert. An zwei Hauptkirchen ^) und wenig unterge-
ordneten Stellen ^) wirkten noch einige zwanzig Geistliche, von denen
der Rath 17 Capläne und Vicare noch auf Lebensdauer unterhielt,
um wenigstens die Seelmessen und Gedenktage der frommen Stifter
zu celebriren. Ein Zwickauer Mütterchen hatte ihren eignen Sohn
mit solch einer lebenslänglichen Pfründe bedacht. Trotzdem, dass
die Finanzlage Zwickau's nicht besonders günstig, und insbesondere
der gemeine Kasten nicht glänzend situirt war, wie überall sein
Deficit hatte, so zeigte man sich eifrig und opferwillig, setzte jährlich viel
Geld zu, um den Forderungen der neuen Kirche gerecht zu werden.
Die grosse Zahl der Vicare und Capläne blieb im Genuss der
Stiftungen, wenn auch Einige nicht mehr als etwas singen und die
Orgel schlagen konnten. Vom Predigen war natürlich nicht bei allen
die Rede. Der eine trieb dies, jener das. Einer wirkte am Spital
der Leporeusen, einer Stiftung der Dr. Studlerin, die für Unter-
halt und ärztliche Hülfe sorgte, während der Rath ein eigenes Haus
eingerichtet und dem Spitale wöchentlich zwei Almosengänge ge-
stattete. Ueberhaupt zeigte sich der Rath ausserordentlich regsam. So
*) Frauenkirche und St. Catharinenkirche.
*) St. Niclaakirche und St. Moritzkirche.
§ 5. Die erste Visitation in Zwickau, Werdau und Crimmitzschau. 67
hatte er die Begineo^) ausgekauft, ihr Kloster aufgehoben, und die
letzten 18 Mönche jeden mit 20 Gulden, den Guardian mit dem
Doppelten abgefertigt. Die Vorräthe des Klosters und das Inventar
wurden theils verschenkt oder verkauft, das Kaufhaus mit den
Fensterscheiben des Klosters ausgestattet und für die massenhaften
Victualien, die nach Tonnen von Käse, Speck und anderen Victualien
zählten, fanden sich Interessenten genug, die fttr Geld und ohne
solches aus Gnaden die Speicher der nun entfernten Mönche ausleerten.
Man sieht, ein lutherisch gesinntes Stadtregiment konnte in kurzer
Zeit unendlich viel leisten; gerade den Städten ist ein überaus
^osses Verdienst für die Durchführung der Keformation beizumessen.
Nicht, als ob man in Zwickau den Säckel in eigennütziger Weise
aus dem üeberlebten gefüllt hätte; davon war man weit entfernt.
Das umsichtige Stadtregiment unterstützte in bemerkenswerther Weise
seine Armuth. Zwickau war sehr reich an wohlthätigen Anstalten.
Neben dem Haus der Leporeusen, das für 9 Personen völligen Unter-
halt bot, bestanden die Spitäler zum heiligen Geist für 12 Bedürftige;
das St. Margare thenhospital für 41 Personen und fremde Durchzügler
für eine Nacht, das Stift für Hausarme, um namentlich derjenigen
Vermächtnisse nicht zu gedenken, die für arme Jungfrauen und
fßr Studirende ins Leben getreten waren. Zwickau erhielt in der
Regel 5 Studirende auf inländischen Universitäten; die jungen Leute,
welche Welschland besuchten, erhielten möglichst das Doppelte *). —
Was der Kurfürst mit Hülfe der sequestrirten geistlichen Güter in
ewig denkwürdiger Weise an Gutem gestiftet, das that Zwickau in
der hervorragendsten Weise im Wege seiner vorzüglichen städtischen
Verwaltung. Das anerkannten die Visitatoren hinlänglich bei dem
Aufstellen des Befundes, ohne überschwängliches Lob auszusprechen.
Wenn irgendwo, so wäre es hier an rechter Stelle gewesen.
Neben all dem wirkte die Stadt in ausserordentlicher Weise für
ihre Schule^). Zahlreich wie sie war, — sie hatte damals 300
Schüler, — fand man an ihr für Latein, Griechisch und Hebräisch
') Ihr Haus stand auf dem Holzmarkte, ihre Waschhütte vor dem Oherthore.
*) Nämlich 40 fl.
») Die spätem Zustande von 1585—46 unter dem Rector M. P. Plateanus
bespricht neuerdings in dem Zwickauer Gymnasialprogramm 1878, No. 445, der
Oberlehrer Fabian in anziehender Weise.
68 Das Ernostinische Gebiet. — Zweite Periode 1527—1529.
besondere Lehrer. Ausser einem Grammaticus wies sie noch zwei
Cantoren und zwei Elementarlehrer auf. Daneben bestand auch eine
Mädchenschule. Die Zwickauer Schule war gewissermaassen das
Vorbild für die Schulen in Meissen und Voigtland, ja im ganzen
Kurftirstenlande genoss sie einen ansehnlichen Ruf.
Bei air dem fehlte es an Schattenseiten nicht. Trotz aller
Wachsamkeit, die einem Nicolaus Haussmann, einem vorzüglich
begabten, ächten Träger des Lutherthums, eigen war, wirkten die An-
hänger der Zwickauer Propheten noch fort, freilich nicht im grossen Stile,
sondern in stiller, bescheidener Verborgenheit. Es waren wenige
Männer der untern Stände, die namentlich vor den Wittenberger
Unruhen von Storch's Lehren begeistert waren, und vor allem noch
zwei Weiber ^), die wohl als die letzten üeberbleibsel dieser Richtung
gelten dürften. Sie nannten das Sacrament „Ackerment'S hielten
dasselbe für „schlechten Wein", nannten die Taufe ein Hundsbad
und hielten die Priester für nichts als „Bader- Knechte". Ehe und
Hurerei war ihnen gleichbedeutend; sie versagten desshalb ihren
Männern die Ehepflicht. Eine gab vor, Christo selbst vertraut zu
sein, wesshalb sie keusch sein müsse und begründete diese Ansicht
damit, dass Niemand zwei Herren dienen könne. Andere ihrer
Richtung nahmen den ausschliesslichen Beruf des Predigtamts für
sich in Anspruch.
Wenden wir uns zu den Verhältnissen der übrigen Städte und zu
der Lage der ländlichen Pfarreien, so Hessen freilich diese viel
zu wünschen übrig. In Crimmitzschau hatte die Schule kein Ein-
kommen; die Pfarrei Buchholz hatte weder bewegliches noch unbe-
wegliches Vermögen. Der Pfarrer hatte wöchentlich 1 fl. Besoldung
und jährlich 5 fl. Holzgeld; doch ^ing ihm die Freiheit des Bier-
brauens nicht ab, wesshalb es nicht unmöglich ist, dass auch auf
(lieser Pfarrei Bier verschenkt wurde. Secten gab es in Buchholz
zwar nicht, aber der Ort. hatte auch nicht eine Bruderschaft oder
Stiftung^). Wie der kirchliche Sinn abgenommen, sahen die Visi-
tatoren in Hirschfeld, wo in 4 Jahren nicht ein Schock als Opfer
gefallen war, während sonst in einem Jahre mehr einkam. Dagegen
^) Die Votteriii und die Kratzberin.
*) Der Schulmeister hatte wöchentlich 7 Groschen, sein Geselle 5 Groschen,
di*» 3 Adjuvanten 2, 4 oder 6 Pfennige, je nach Alter und Leistung.
§ Ö. Die Visitation dor Aenitor Voigtsberg, Plauen, Weida, Ronneburg etc. 69
war der Abt zu Grünhain äusserst willfährig; seine Geistlichen wurden
meist durch lutherische ersetzt, und er selbst that das Seine, bessere
Verhältnisse in seinem Klost^rbereiche einzuführen. Auch die Herren
von Wildenfels und die Adligen zeigten sich der Reformation so
^nstig, dass wir unbedenklich die Kesultate der Visitation in diesem
Kreise als die vorzüglichsten hinstellen können, die bei einem ersten
Besuche überhaupt gefunden wurden. Ein Vergleich mit der Visi-
tation von 1533 lässt sich leider in Mangel der einschlagenden
Protocolle bis jetzt nicht ausführen.
§ 6.
Die Visitation der Aemter Voigtsberg, Plauen, Weida,
Ronneburg, und die Vorbereitungen zur Visitation
in der Herrsohaft Oera
(16. Februar bis 18. März 1529.)
Nach kurzer Rast nahmen die V^isitatoren ') von Meissen und
Voigtland ihre Thätigkeit wieder auf, um die angrenzi^nden (ii^biets-
theile zu besuchen. Von Oelsnitz, wo sie vom 15. bis 20. Februar
der Visitation des Amtes Voigtsl)erg oblagen, w^andt^n sie sich vom
21. Febniar bis 2. März nach Plauen. Das Amt Weida wurde vom
5. bis 15. März. Ronneburg vom 16. März bis 18. März besucht.
An einzelnen Tagen beschäftigten sie die geistlichen Verhältnisse
des bereits visitirten Theiles von Meissen und Voigtland, wo es auf
die definitive Regelung der Verhältnisse in einzelnen Pfarreien ankam.
Von besonderm Gewicht waren die Versuche, die Herrschaft Gera iur
die Visitation zu stimmen, da sowohl die Geistlichkeit und die Ritter-
schaft dieser Länder neben den Herren von Gera wiederholt ihre Ab-
^eneigtheit zu erkennen gegeben und nur ganz vereinzelte Gemeinden,
(leistliche oder Lehrer vor den Visitatoren erschienen waren und sich
der Pnifimg unterzogen hatten ^).
1) Siehe Seite 43 ff.
*) Dahin gehören Dittersdorf, Hirsehfeld, G()schitz und besonders Zeulen-
roda, dessen Gemeinde durch ihren Schullehrer Geneigtheit für die neue Lehre
biMirkundon Hess. — Die Visitation der Herrschaft Gera setzte ei-st 1533 ein.
^^ir verweisen hier auf diese.
70
Das Ernestinische Gobiot. — Zweite Periode 1527 — 1529.
Uebersicht der Visitation in Voigtsberg, Plauen, Gera,
Weida und Ronneburg.
(1529, vom 16. Febniar bis 18. März.)
11. Schönberg
1. S. Adorf**
Comthur\
Prediger/
Capl. zu Erlbach
2. Lauenhain
3. S. Markneukirchen
Pfarrer
Frtihmosser
4. Schöneck
Pfarrer
Frühmesser
5. Wehrda
6. unter -Würschnitz
7. Marieney
8. S. Oelsnitz Pfarrer
Caplan
2 Vicare
9. Arnoldsgrün
10. Oberbrambach
Deutsch-
ordeo
Tossen
V. Ende
Kurfürstl.
Kurfürstl.
V. Scbaub
Rath zu
Schöneck
Tr. V.
•Falkenst.
Comth. V.
Zwäzen
Pfarrei
Oelsnitz
Der Rath
daselbst
Pfarrer v.
Oelsnitz
Pfarrer
V. Planitz
V. Thun
V. Weiss-
bach
Frühmesser • v. Zedwitz
l
2
2
4
4
1
3
4
2
4
2
2
1
1
1.1
1
1
8
1. In Adorf das heilige Kreuz und
die Mutter Gottescapelle. Elster* (mit
Amsgrün, Mühlhausen, Raun, Gurth, Grün),
Erlbach* (s. 13).
2. CapeUe zu Gersdorf*.
3. Breitenfeld, Wohlhausen.
4. Schillbach, Guntzen zur Hälfte,
Eschenbach.
6. Oberwürschnitz, Willitzgrün, Gör-
nitz, Leubetha, Rassdorf (Radersdorf) *,
Tirschendorf (Teschendorf).
7. Saahlig, Hermsgrün (Hermanns-
grün) mit Marieney 21 Erbgüter enthaltend.
8. Bösenbrunn, Schönbrunn, Laut«r-
bach. Unter- und Ober-Hermannsgrün,
Ebersbach, Hundsgrün, Voigtsberg, Raschau.
9. Koma, Brotenfeld, ein Vorwerk.
10. Unterbrambach,Fleus8cn (i. Böhmen).
12. Eichigt
13. Landwüst
14. Wiedersberg
Comth. V.
Zwäzen
Markgraf
Fr. von
Brandenb.
Kurfürstl.
Markgraf
Fr. von
Brandenb.
15. S.Bobenneukirohen ; v. Reitzon-
Pfarrer stein
Frühm.
Fr. von
Brandenb.
Fr. von
2
1
4
1
16. Ober-Zöbern
17. Sachsgrtin
18. Posseck
19. Kröbes
20. Planschwitz
21. Untertriebel
22. Dröda
23. Misslareuth
Brandenb.
V. Reitzen-
s^ein
Fl*, von
Brandenb.
Comth. v.
Zwäzen
Sack
Comth. V.
Zwäzen
Fr. von
Brandenb.
2
4
3
4
1
4
2
9
9
1
I
11. Hohendorf und die Egerschen Dörfer
Fbrdorsreuth? (Voitersreuth) und Ottengrtin.
13. Erlbach, Goppelsgrün.
14. Troschenreuth, Ebersberg, Plosen-
•
berg, Heinorsgrün *, Ranunoldsreuth (Ra-
mersreuth).
15. Ottengrün, Burkhardsgrün, Zettel-
grün, Engelhardsgrün, Dechengrün.
16. Grosszöbem ^- OberzÖbern m. Klein-
zöbem und Berglass.
17. Hartmannsreut (markgräflich), Lot-
tenreuth.
18. Nentschau (Nemptschka) , Ga«sen-
reuth, Bockwieden (Ppckwissn), Neideck.
19. Gutenfürst, Chemnitz*, Ruderitz.
20. Magwitz, Pirk, Tirbel, Rosen thal, Stein.
23. Rothenacker, Gebersreuth, Grobau*,
Münchenreut.
§ 6. Die Visitation der Aemter Voigtsberg, Plauen. Weida, Ronneburg etc. 71
Amt Flauen
24.
26.
27.
28.
29.
80.
31.
34.
35.
36.
S. Plauen Prediger
2 Caplauo
2 Vicare
Strassberg
Pfarrer
Vicar
Keuth
Kürbitz Frühmesser
Pfarrer
Caplan
Theuma
Rodersdorf
Kloschwitz
Schwand
Ältensalz
Taltitz
Neuensalz
Ebersgrün
S. Pausa Prediger
Pfarrer
Vicar
Deutsches
Haus
Ratli von
Plauen
V. Geils-
dorf
V. Foi-
litzsch
Comth. V.
Zwäzen
?
Comth. V.
Zwäzen
Comth. V.
I Zwäzen
; Comth. v.
Zwäzen
Pfarrei
Oülsnitz
Comth. V.
Zwäzen
Comth. V.
Zwäzen
I V. Tettau
: Kurfüratl.
Kurfürstl.
1
1.1
1.1
4
2
3
4
1
1
! 1
1
1
4
4
4
4
2
4
4
4
und Fausft.
37. S. Mühltruff
38. Jössnitz
39. Langenbach
40. Langenbuch
41. Thierbach
42. Leubnitz
43. ßodau
44. Syrau Pfarrer
Caplan
45. Irfersgrün
46. S. Auerbach
Pfarrer
Prediger
47. Falkenstein Pfarrer
Prediger
48. Treuen Caplan
Pfarrer
49. Pohl
50. Mylau
51. S. Keichenbach
Comthur
Pfarrer
V. Sack
V. Dobe-
neck
V. Sack
V. Sack
V. Sack
Comth. V.
Zwäzen
Comth. V.
Zwäzen
V. Bünau
V. Tettau
V. Motzsch
V. Planitz
?
Tr. V.
Falkenst.
?
?
V. Fei-
litzsch
Comth. V.
Zwäzen
Comth. V.
Reichenb.
Comth. V.
Reichenb.
4
4
4
2
2
2
4
1
1
4
2
2
4
2
1
4
1
24. Kapelle zu Jössnitz*, Möschwitz,
Kriesebwitz , Voigtsgrün , Kleinfriesen,
Tausch witz, Reussa, St<)ckigt, Ober-* und
Fnter-Losa, Messbach, Thiergarten, Neun-
dorf. Schneckongrün , Zwoschwitz, Kausch-
witz, Haselbrunn, Kemmler Vorwerk, Reussig,
Mnsdorf. Nach Jössnitz ist oingepfarrt
<üe Barthmühle und Röttis (Rotten).
25. Strassberg gehört als Fihal nach
Plauen. — Nach Strassberg eingepfarrt:
Kröstau, Kobitzschwalde.
27. Thossen*, Schönlind, Weischlitz,
St4?ina, Dehles.
28. Mechelgrün, Zschokau, Tirpersdorf*,
Drosdorf, Schloditz, Lottengrün, Ober-Marx-
grän (Marckartsgrün), Zaulsdorf (Kaulsdorf),
Hartmannsgrün , Altmannsgrtin , Gross-
friessen.
H2. Neuensalz*, Zobes, Thossfell*, Gospers-
grtin, Gansgrnn und die 6 Häuslein der Hirten.
41. Rampach* (Ramsbach), Wallengrün,
Dröswein (Drosswyn).
42. Demeusol, Schönberg, Unter-Pirk,
Ober-Pirk, Di'ochaus, Fasendorf (Phosen-
dorff), Rössnitz, Rodau*, Stelzen, Spilmess,
Tobertitz, Kombach.
44. Bernsgrün*, Frotscha.
46. Mit 1 Kirche und 1 Capelle.
47. Neustadt*, Ober- und Unter-Dorf-
stadt, Bergen*, Ellefeld, Trieb, Schönau.
48. Weisensand* , Wolfspfütz , Eich,
Lengenfeld, Schreiersgrün, Rembesgrün,
Ober- und Unterlauterbach*, Hartmanns-
grün, Altmannsgrün.
49. Helmsgrün, Jockta, beide mit 28
Feuerstätten, Hammerschmiede und Mühle.
50. Rotzschau, Lambzig, Netzschkau,
Foschenroda, Friesen*.
51. Mit l Kirche und 1 Capelle.
V.
72
Das Eriiestinisclio Gobiei.
Zweite Periode 1527—1529.
52. Wohlbach
58. Lengenfeld
54. Bnrgstein
Vicar
Prediger
Vicar
55. Geilsdorf
56. Waldkirchen
Caplan
61. S. Weida 2 Pfarrer
Caplan
2 Vicare
Altarist
62. Bnrkersdorf
63. Teichwitz
64. Schönberg
65. Wittchendorf
66. Wolfersdorf
67. Markersdorf
68. Zadelsdorf
69. Dohlen Pfarrer
2 Capläne
70. Friessnitz
Pfarrer
2 Capläne
71. Merkendorf
J. Tü88Z
4
?
V. Metzsch
4
?
?
1
2
V. Sack
2
3
57. S. Elsterberg
Prediger
Pfarrer
2 Capläne
58. Limbach
59. Kuppersgrüu
60. Gefeil
(
I 1
' V. Bünau ?
2.8
4
3
1
Pforrei
Elsterberg
Pfarrei
Elsterberg
Mkgf.
Georg V.
ßrandenb.
Amt Weida.
Kloster
■V
Rath und 2.2
Jungfrkl.
Kurfürstl. 2
Roder 4
Kloster 4
Cronschw.
V. Lohma 4
Milden-
furt
Kurf. 4
? 4
Milden- 4
fürt ?
Mildenfurt 4
2.4
Mildenfurt
1
1.2
Pf. Dohlen , 2
Pf. Dohlen
Milden fürt
72. Stelzendorf
73. Röppisch Caplan
74. Münchenbernsdorf i v. Müuch
Pfarrer
2 Capläne
75. Serbitz Caplan
76. Culmitzsch
77. Teichwolframsdorf
Pfan-er
Frühm.
Vicar
78. Lauenhain
79. Kuhdorf
80. Forst Wolframsdf.
Pfarrer
Caplan
81. Lübschwitz
Weida'er
Jungfr.-
Kloster
V. Wolfers-
dorf
V. Wolf-
ram sdorf
V. Ende
V. Wolfers-
dorf
V. Wolfers-
dorf
V. Ende
9
4
1
2
1
4
4
4
1
2
4
4
1
üb. Kleinzöbern.
57. Mit 3 Kirchen.
58. Pfaffengrün, Horlasgrün, Neudörfel
und 2 Hämmer.
59. Liebau (Lnba), Renschmühle.
60. Dobareuth, Ventzka, Gottengrün,
Üllersreuth. Göritz.
61. Serbitz, Filial vom Jungfrauonkloster
daselbst und die wtiste Kapolle zu Schaf-
preskeln.
62. Köckeritz*.
63. Hohenülsen* (Elsen).
66. Lotzendorf* (Lützendorf, Lontzen-
dorf).
68. Zickra* bei Auma.
69. iStaitz*, Piesigitz* (Pesitz), Steins-
dorf*, Schüptitz*.
70. Rohna*(Ronau), Birkhausen (Polcht-
hauson), Neundort*, Gross-Ebersdorf*, Sei-
fcrsdorf*, Kleinbocka*, Grochwitz*, Nieder-
pöUnitz*, Wetzdorf*, Birkigt, Porstendorf
(Biirschendorf>.
71. Wöblsdorf», Pfersdorf, Wiebeisdorf,
Piesigitz (cf. No. 69).
74. Hundhaupteu*, Lederhose*, Gross-
bocka*, Kleinbenisdorf», (Klein-Beyersdorff),
Schöna*.
76. Seelingsstadt, Chursdorf, Grosskun-
dorf, Seitendorf, Zwirtzschen, Klein-Reins-
dorf, Friedmannsdorf, Katzondorf, Kloinkun-
dorf, Trünzig*.
80. Uhlersdorf*.
81. Taubenpreskeln* (Prusckel).
§ 6. Die Visitation der Aemter Voigteberg, Plauen, Weida, Konneburg etc. 73
82. Berga
83. Clodra
Pfarrer
Caplan
V. Wolfers-
dorf 4
2
Mildenfurt ' 2
84. Cronschwitz Kloster
Prcdigor
85. Kraftsdorf v. Endo
86. Mildenfurt , Kloster
3
Bonneburg.
x7. S. Ronneburg
Pfarrer
Cronsch-
witz 1
96.
Plothen
Herrn
von Gera
2
2 Capläno
2.2
97.
Gauern
V. Wolfers- 4
88. Kopsen
V. Schau- ' 4
roth
98.
Reust
dorf ;
V. Wolfers- 1
89. Paitzdorf
Cronßch- 4
witz
99.
Kauern
dorf
V. Friesen 4
90. Stechau Pfarrer
Caplan
Cronsch- , 2
witz 2
100.
Nischwitz
Pfarrei
Nöbdenitz
1
91. KoschütZ
V. Schau- 2
roth
Mildenfurt 2 |
V. Lob- 2 ;
schitz i
V. Lob- 2 '
schitz 1
V. Kayn 1
101.
Rückersdorf
V. Endo
1
92. Niebra
93. Schmirchau
94. Linda
95. Thränitz
102.
103.
104.
105.
Haselbach
Mannichswalde
Blankenhayn
Nöbdenitz
V. Ende
V. Ende
V. Ende
Cronsch-
witz
1
1
•t
Schon diese Uebersicht gestattet einen äusserst lehrreichen Ein-
blick in die kirchlichen Verhältnisse. Auch in diesem Visitations-
bezirke war ihre Entwickelung eine ganz verschiedene gewesen.
Weit voraus war in der Annahme der lutherischen Lehre die
Ronneburger Gegend: dort hatte das Papstthum verhältnissmässig
viel an Boden verloren. Kaum V» ^^^ Geistlichen hing dem alten
Glauben noch an oder zeigte sich für den lutherischen Pfarrdienst
82. Waltersdorf*, Wemsdorf», Ober-
geiäsendorf, Niedergeissendorf, Albersdorf*,
Pöltschen, letzteres mit wüster Capelle,
Clodra».
86. Veitsberg* mit Capelle Unditz*
(Veitsberg war ursprünglich eigne Pfarrei),
Endachtitz*, Falka*, Unter-Röppisch *.
87. Naulitz*, Baitzhain.
88. Hayn (Heynichon).
90. Korbussen*, Mückern*, Obernaun-
dorf (Nowendorf), Baldenhayn*, Waaswitz
(Bosewitz).
92. Hilbersdorf, Loitzsch, Lichtenberg*
(Geraisch), Otticha, Russdorf (Rudelsdorf?).
100. Heukewalde*.
101. Vogelgesang*, Braunichswalde*.
104. KleinpilUngsdorf.
1 05. Vollmershain*, Jonas walde*, Menns-
dorf*, Wettelswalde *. — Früher schon in
Altenburg verhört, wiederholt, weil die
Filiale in die Herrschaft Ronneburg ge-
hörten.
74
Das Ernestinische Gebiet. — Zweite Periode 1527 — 1529.
ungenügend^); fast gleiche Bewandtniss hatte es mit den Aemtem
Voigtsberg und Plauen*), während Weida^) unter offenbarem Einfluss
des dort herrschenden klösterlichen Lebens einen weit hohem Procent-
satz der TJntüchtigkeit aufwies.
Die kleine Stadt hatte nicht allein ein Jungfrauen- und Barfüsser-
kloster, auch in ihrer unmittelbaren Nähe standen blühende Klöster,
wie Mildenfurt und Cronschwitz.
Am besten beweist die Statistik, wie im Laufe der Zeit das über-
wuchernde klösterliche Leben den Weidaischen Kreis mit Kirchen imd
Capellen besetzt hatte. Im ganzen Kurfurstenthum tritt uns kaum ein
vergleichbares Verhältniss entgegen, da Weida mit 26 Mutterkirchen ^)
allein 34 Orte aufwies, von denen jeder eine Kirche oder Capelle
hatte, während nur 19 Ortschaften ohne Kirchen waren. Ganz anders
lagen die Verhältnisse im übrigen Visitationsbezirke, wo die Kirchen-
zahl gering und die Einpfarrungen geradezu ungünstig waren ^).
Doch ist bemerkenswerth, dass bei aller Ungunst der Patronats-
verhältnisse Luther's Lehre sehr schnell ihre Anhänger gewonnen
hatte. An sich verfügte der Landesherr von 105 Pfarrstellen nur
über 5, während die adligen und geistlichen Patrone bei weitem das
Uebergewicht hatten **). Die Visitationsberichte anerkannten ausdrück-
lich die Willfahrigkeit des Adels und der Geistlichkeit, die, wie wir
') Von *22 Geistlichen waren 6 schlecht, 9 mittelmässig, 7 gut.
'^) Von 32 Geistlichen waren 8 schlecht, 1 1 gut, 10 ziemlich gut, 3 mittelmässig.
') Von 41 Geistlichen waren 18 schlecht, 8 gut, 11 ziemlich, 3 mittelmässig
(1 ohne Censur).
*) Diese hatten im Ganzen 29 Kirchen.
*) Es hatten:
Voigtsborg 23 Mutterkirchen (25), 7 Filiale mit 58 eingepfarrten Orten,
Plauen 37 „ (44), 13 „ „ 88
Eonneburg 19 ., 12 ., „ 9
*) Folgende Statistik ist lehrreich:
»»
jj
>»
«
adlig
geistlich
städtisch
kurfürstl.
fremdh.
Voigteberg 23 Sielion .
7
7
1
2
6
Plauen 37 „
17
15
1
2
1
Weida 20
10
13
1
—
Ronneburg 19 „
12
46
6
41
■*^
5
1
105 Stollen
2
8
Z-' 102; da 3 bei Plauen u. Weida unbekannt waren.
§ 6. Die Visitation der Aemter Voigtsbovg, Plauen, Weida, Ronneburg etc. 75
sahen, anderwärts der reformatorischen Bewegung sich schroff entgegen
stellten.
Zur Kennzeichnung der Lage bedarf es aber doch eines nähern
Eingehens auf die Verhältnisse der Kirche und Schule. Auch diese
werden zeigen, dass die Zustände keineswegs erfreulich waren, in denen
das Evangelium Wurzel fassen und gedeihen sollte.
Wie überall, so stand auch hier die politische Gewalt der Verbreitung
der reformatorischen Idee gegenüber. Aber ihre Gegner setzten in diesem
Visitationskreise doch nicht so scharf wie anderwärts ein. An exponirten
Orten übte der König Ferdinand einen Druck, was indess nicht viel
bedeuten wollte '). Wichtiger war, da.ss nur ein Theil des angesessenen
Adels die neue Ordnung der Dinge bekämpfte. In der Regel berief
sich der Adel auf die Stiftung der Voreltern und die Entschliessung
des Reichstags von Speyer. Von diesem hoffte man katholischer
Seits mit Bestimmtheit das Verdammungsurtheil der neuen Lehre.
Eine hervorragende Rolle spielte Götz v. Wolfsdorf, ohne jedoch einen
weitem Einfluss auf die Standesgenossen auszuüben. Auf die Geist-
lichkeit wirkten an einigen Orten die geharnischten Mandate des
Bischofs von Bamberg und die Verhetzungen einiger Capläne, und
eines unbelehnten Priesters zu Weida, dem man aber ebenso wie den
wandernden Barfüssern zu begegnen wusste. Weitaus grösser war
der Einfluss der Klöster, namentlich in dem Weidaer District, und
der Herren von Gera, welche als Vasallen des Kurfürsten wenigstens
eine Zeit lang durch die offenkundige Verweigerung der Visitation ein
böses Beispiel gegeben hatten. Städtische Räthe imd geistliche Orden,
namentlich Deutschordensherm, die in Plauen vorzüglich ihren Sitz
hatten, waren längst für die Reformen des geistlichen Lebens ge-
wonnen, wenn es auch in den Städten an einzelnen Widersachern
nicht fehlte.
An vielen Orten gab es daher noch Geistliche, die den katholischen
Ritus aufrecht erhielten, und nebenbei ein ärgerliches Leben mit offen-
kundigen Concubinen führten. Wenige dieser Musterpriest^r setzte
man sofort ab, da sie nur selten sich den Visitatoren schroff entgegen
*) Der Misslareuther Pfarrer war durch ihn vertrieben worden, in Oelsnitz
war Wolf Ochscnhäuter drei Mal durch Ferdinand vertrieben worden,
76 Das Ernestinische Gebiet. — Zweite Periode 1527—1529.
stellten ^) ; viele vermahnte man zur Besserung und gab hinreichende
Bedenkzeit*). Den Abgesetzten reichte man sogar eine hinlänglich
anständige Abfindungssumme., Bei der Beurtheilung des Einzelnen
ging man nicht von den strengem Forderungen der neuen Lehre aus;
auch der Papist wurde für tüchtig erachtet, wenn er nur den nöthi-
gen Fond zum künftig lutherischen Geistlichen in sich trug, und der
Ausübung des katholischen Ritus entsagte. Mancher, der nachweislich
nicht predigte, blieb doch im Amte, und wiederum wurde mancher
entlassen, obwohl er sich nicht als Papist gerirte. So galt es, an
allen Enden eine gründliche Reinigung der Kirche vorzunehmen, die
aus der katholischen Zeit gar seltsame Pfleger der geistlichen In-
teressen mit herüber genommen hatte. Der PfaiTer von Kauern war
mehr „Hasenjäger** als Geistlicher; in Strausberg war der Geistliche
ein Tuchmachergeselle und Deutschherr zugleich. Gelegentlich erzählte
der Schosser zu Zwickau von dem Geistlichen zur Musel, dem die
Gemeinde die Aufiiahme vei^weigerte, dass er zwar ein ordentlicher
Mann, aber doch nichts anderes als Bäckergehülfe, dann Feldschreiber
während des Zwickauer Bauemaufnihrs gewesen sei, wo er zum Tode
verurtheilte Gefangene mit Gottes Wort so getröstet habe, dass sie
„viel desto fröhlicher gestorben** seien.
Man sieht, dass unter diesen Verhältnissen nicht die. Möglichkeit
vorlag, namentlich dem bedauemswerthen sittenlosen Leben ganzer
Gemeinden Schranken zu setzen. Gar mancher Ort hatte durch
Gottesläst4:^mng und fortgesetzten Ehebnich sich einen Namen ge-
macht^), der Entfremdungen gar nicht zu denken, die an dem kirch-
lichen Vermögen und heiligen Inventare begangen waren.
Auch die materielle Lage der Geistlichen schädigte die gewissen-
hafte Erfüllung der Amtspflichten. Zum Theil war diese an sich
wegen der ungünstigen Filialverhältnisse höchst schwierig. Es war
bis zur Durchföhmng der Visitation filr die Geistlichen beiderlei Rich-
tungen eine furchtbare Prüfungszeit. Entbehrungen trafen den lutherisch
wie den katholisch Gesinnten. Natürlich gab es auch hier Ausnahmen.
Es gab untergeordnete Frühmesserstellen, wie in Bobenneukirchen, die
*) Z. B. dio Geistlichen von Schönberg, Bobonneiikirchon, Pausa, Müliltrnff,
Langenbuch, IrforsgrCm und Treuen.
*) Z. B. dem Geistlichen zu Ruppersgrün.
») Z. B. ünt<;rtriobcl.
§ 6. Die Visitation der Aemter Voigtsberg, Plauen, Weida, Ronneburg etc. 77
nach Ansicht der Visitatoren so einträglich wie eine „gute Her-
berge" waren. In reformatorisch gesinnten Orten war das Einkommen
der Stiftungen dem Geistlichen entzogen, w^eil es in den gemeinen
Kasten floss; während wiederum andern Orts der Patron der Kirche
stiftungsmässiges Vermögen hinterzog und die Pfarrkinder selbst sich
meist seit den wilden Zeiten des Bauernkrieges aller Verpflichtungen
gegen die Geistlichen überhoben erachteten. In Gefeil war das Zins-
kom schon seit 12 Jahreii nicht gereicht worden! An manchen Orten,
wie in Weida, residirten die Geistlichen aus diesem Gmnde auf mancher
Stelle gar nicht, die Kirchen und Kapellen gingen ein, wurden verkauft
und zu profanen Zwecken benutzt^). In Plauen fiel eine Masse
AltÄTO schon des Raumes wegen, und die städtische Gemeinde hatte
längst begonnen, dem Comthurhofe die Güter zu entreissen, zu par-
celliren und auf Zins auszuthun. Die Gewalt hatte das Recht und
der Geistliche das Nachsehen. Was ihm blieb, war Feld und Wiese,
wenn er die Bewirthschaftung derselben ermöglichen konnte. Denn
meist war er auf die Beihülfe seiner Witthumsleute angewiesen, die
pflügten und bestellten, schnitten und einheimsten. Traurig war oft
der Zustand der Pfarräcker, „loses Feld", wie man es nannte, auf
dem jung Holz angepflogen war, anstatt die Scheuer zu füllen*).
Ueberschaut man dann die grosse Zahl der kleinem Bezüge und
Gaben, die der Geistliche von den Pfarrkindern selbst einzutreiben
hatte, so begreift man wohl den Mangel, den er bei herrschender
Saumseligkeit erlitt. Nicht allein war es der Bezug niedriger Tauf-,
Trau- und Begräbnisskosten, Communiongebühren u. s. w., die drückend
erschienen, sondern es war ein beständiges Decemgeschäft, dem der
Geistliche um der Existenz willen seine volle Aufmerksamkeit widmen
musst^. Bezog er doch in manchen Orten von jedem Kinde eine Ab-
gabe, auch wenn er ihm geistliche Pflege nicht angedeihen liess.
Hier musste er den Mohnnäpfen, dort den Kuh- und Wachszinsen
nachgehen, die oft theilweise auch dem Kirchärar zu Gute kamen,
wenn sie überhaupt fielen. In Oberzöbem bekam der Geistliche
von jedem Fass verschenkten Bieres eine Kandel, hier spielten das
Füllhuhn und Gartenhuhn von jedem Hause, dort der Haide- und
^) Z. B. in Lauenhayn.
*) Z. B. m Triebel.
78 Das Ernestinische Gf^biet. — Zweite Periode 1527 — 1529.
Flachszehnd eine Rille: Käse und Brod wunle in diesem Visitationij-
bezirke fast überwiegend gereicht, der Eier bei Communionen, „des
heiligen Abends**, der Evangelien-Käse und andrer lästigen Abgaben
gar nicht zu gedenken. Daneben hatte der Geistliehe die »Sorge
um das lebende Inventar, das je nach dem Stelleinkommen in einer
Anzahl Kühe und Schafe bestand. Gingen diese ab, so war er der
Gemeinde ersatzpflichtig. Oft traf er die bestimmte Zahl auf der
Pfarrei nicht an, zum Theil war das Vieh bereits veräussert, das Geld
zur Reparatur der vielfach baufälligen Pfarreien verwandt, der sich in
dem Uebergangsstadium Niemand annehmen wollte. Nimmt man zu
diesen wirthschaftlichen Bedrängnissen hinzu, dass der Kirchner und
Schullehrer zum Theil von den Einkünften des Pfarrers mitzuzehren
angewiesen und ausserdem auf eine fast gleich grosse Anzahl kleiner
Bezüge hingewiesen waren, so musste dies Verhältniss die wirthschaft-
liehe (.'alamität der Seelsorger nur vergrössem. Dem gegenüber bleibt
es merkwürdig, dass in diesem Visitationsbezirke bei weitem nicht die
scharfen und durchdringenden Maassregeln für die Regelung der Pfarr-
bezüge genommen wurden, wie in Pranken. Nur in den Städten
gründete man gemeine Kasten, in die allerlei stiftungsmässige Ein-
künfte flössen, aus denen man die Seelsorger zu besolden pflegte. Aber
auf dem Lande blieben die alten Bezugsquellen; man sorgte nur, dass
die Gemeinde diese ordnungsmässig fliessen liess.
Vor allem galt es das klösterliche Leben selbst zu bekämpfen,
aus denen zum guten Theil sich die Missstände ergaben. Wenige Per-
sonen zehrten von überaus reichen Einkünften dieser Stiftungen, während
die Landgeistlichen in Nahrungssorgen lebtt^n. Im reichen Mildenfurt
lebten nur 9 Mönche; in Cronschwitz war die Zahl der zu versorgenden
nicht viel grösser; dorthin wanderten die reichen Abgaben des Landes.
Das Jungfrauenkloster in Weida bezog aus 44 Ortschaften reiche Geld-
zinsen, man nutzte das Leib- und Lassgut, massenhaft flössen die Na-
turalien, während es unter dem eignen Pflug allein 250 Schefl^el Ge-
treide brauchte, und Holz in so reicher Masse hatte, dass man seinen
Bestand gar nicht angeben konnte oder .wollte. Von air dem Segen
lebten im ganzen 22 Personen, die Wirthschafbsleute mit eingerechnet *).
*) Mildenfurt hatte 380 Weidaische 8cheflFeI Feld, baute 85 Fuder Heu und
hatte sonst enorme Gerechtsame.
§ 6. Die Visitation der Aemter Voigtsberg, Plauen, Weitla, Ronneburg etc. 79
Die Idee der Säcnlarisation, die einige Jahre später zur Ausführung
kam, musste hier um so mehr einsetzen, als das klösterliche Leben,
das man ja principmässig bekämpfte, mehr und mehr an Boden
verlor. Jetzt freilich hielt man die Klöster nur an, von ihrem reichen
Einkommen einen Theil zur Unterhaltung der Kirchen und Schulen
abzutreten, was natürlich um so hartem Widerstand fand, als die
Elosterinsassen zum Theil mit grosser Zähigkeit der katholischen
Kirche ei^eben blieben. In Cronschwitz erboten sich erst in zweiter
Verhandlung einige Insassen, die christliche Ordnung im lutherischen
Sinne anzunehmen; andere blieben um so fester bei dem alten Glauben.
Auch die Barfüsser und das Jungfrauenkloster zu Weida wollten bei
dem Sacramente unter einer Gestalt stehen bleiben, letzteres weigerte
sogar die Annahme eines Klostervorstehers ^), weil er mit einer ehe-
maligen Klosterschwester ein Ehebündniss abgeschlossen hatte. Indess
kam man allmählig über diese Verhältnisse hinweg; für die Wider-
setzlichkeit auf längere Zeit fehlte schliesslich doch der Boden.
Auch die Schule fand man, wie sich voraussetzen lässt, in nicht
besonders günstigen Verhältnissen. Xur die Städte des Visitations-
bezirkes wiesen Knabenschulen, Weida eine untt>r dem Jungfrauen-
kloster stehende Mägdleinschule auf. Ueberall hing der Schulmeister
in materieller Beziehung von dem Geistlichen ab, der ihm nicht allein
im Wesentlichen beköstigte, sondern auch mit Geld zu besolden hatte.
Das Schulgeld selbst war ein kaum in Betracht kommender Fact4)r
för das Einkommen; 16 Pfennige bis 2 Groschen pro Quartal, die
hie und da bezogen wurden, fielen um so weniger in's Gewicht, als
die Ortschaften nicht volkreich waren, und nur eine geringe Sympathie
für das Streben nach Schulbildung sich zeigte. Einer der Visita-
toren, Anton Musa, äusserte sich über diese Verhältnisse in höchst
ungunstiger Weise. Die Schulen, schrieb er^), sind ganz gering, es
mangelt nicht allein an Schulmeistern, sondern der grosse Fehler liegt
im gemeinen Volke, welches mehr geneigt ist, die Kinder zum Hand-
werk als für die Schule zu erziehen. Der böse Wahn fliesst aus drei
Ursachen. Unverständige Prediger haben das Volk gelehrt, dass
die lateinische und andere alte Sprachen, sammt den freien Künsten
*) Des Wolf V. Raschau.
*) Reg. Ji. fol. 70^. 23 und 0. pag. 179 GGGG 2, wahrscheinlich erst aus dem
Jahre 1539. — Das Gesagte ist um so mehr für diese Zeit zutreffend.
80 Das Ernestinische Gebiet — Zweite Periode 1527—1529.
zu nichts dienen; man fordert und wünscht nur, dass der Knabe
deutsch schreiben und lesen könne ^). Die ländliche Bevölkerung
hält ihre Kinder vom Besuch der städtischen Schulen zurück, weil
man die Kosten fürchtet ^) und lieber dem nährenden Handwerke zu-
strebt. Vor allem lag aber nach Musa's Ansicht die Abneigung in
der Strömung der Zeit, die sich gegen den gelehrten und nament-
lich gegen den geistlichen Stand geltend machte. Dieser hatte seine
Geltung verloren, und die Stadtschreiber- ^) und Kirchnerstellen allein
waren so wenig verlockend, dass der gemeine Mann lieber die Knaben
zu allem andern als zum Studium bestimmte.
Musa wies sehr richtig darauf hin, dass die höhern Stande,
welche ihre Söhne um der Ehre und des Ruhmes wegen dem Studium
zuführten, überhaupt der Kirche und Schule keine Stütze sein könnten,
sondern dass man die Söhne der untern Stände wieder für das
Studium der Theologie gewinnen müsse. Er betonte besonders, dass
die alte Gewohnheit in den Städten wieder ihren Eingang finden
müsse, fremde Schüler gegen die Gewähr freier Herberge und theil-
weiser Beköstigung aufzunehmen. Man werde, obwohl die Neuzeit
dies insbesondere desshalb bekämpft habe, weil den Städten aus der
Masse zuströmender Schüler eine Last erwachsen sei, die vor den
Thüren singenden und bettelnden Schüler zu unterstützen, doch auf
diesen Weg zurückkommen, zumal dies früher dem Bürger in den
Städten ein wesentliches Förderungsmittel für die Heranbildung der
Söhne, wenn auch nicht eine Ersparniss für den Haushalt gewesen
sei, der jetzt auf BeschaflPung anderweitiger Mittel bedacht sein müsse.
Er erwartete vorzüglich von der nachdrücklichen Wirksamkeit Seitens
der Geistlichen viel, in deren Hand es liege, auf die Gemeinden einen
entsprechenden Einfluss auszuüben. Luther, der sich wohl wie keiner
in die dürftigen Jahre seiner Kindheit zurückzuversetzen wusste, billigte
diesen Rathschlag. „Solch bedenken, schrieb er unter den wohlge-
meinten Rathschluss, gelallt mir wohl, denn die Reichen ziehen ihre
Kinder zum Reichthum und nicht zum Dienste des W^orts"^).
^) Dasselbe sagte schon das Visitatioiisbüchlein.
*) Musa schlägt die Kosten ohne Kleidung pro Jahr auf 10 — 12 fl. an, waa
heute 60—72 Thalern gleich kommen würde.
^) Der Geistliche versah ja oft die ötadtschreiberstelle.
*) Burkhardt, Luthers Briefwechsel, S. 316.
§ 6. Die Visitation der Aemter Voigtsberg, Plauen, Weida, Ronneburg etc. 81
Von dem eigentlichen Zustande der städtischen Schulen, unter
denen in der Regel gelehrte Schulen zu verstehen sind, liegen für
diesen Visitationsbezirk nur unvollkommene Nachrichten vor, da die
Visitatoren meist nur über die materielle Lage der Schullehrer Aufzeich-
nungen machten und die Gehalts-Fixirung aus öffentlichen Mitteln be-
trieben. Nur über die Schule zu Plauen erfahren wir Einiges, woraus
sich ergiebt, dass sie 4 Knabenklassen aufwies. In der ersten be-
schäftigte man sich mit den Elementen der lateinischen Sprache,
wobei man besonders auf Erlernung massenhafter Vocabeln Gewicht
legte, um dann in der zweiten Klasse den Donatus zu tractiren und
die Sentenzen Cato's zu lesen. Die dritte Klasse beschäftigte die
Etymologie Melanchthon's und Aesop's Fabeln, die vierte Klasse end-
lich die Syntax und die Comödien des Terenz. Nebenher lief der
Religionsunterricht, der auf die Erlernung der Hauptstücke hinzielte.
Im Gesang unterrichtete man täglich, da der kirchliche Dienst dies
erforderte. Ebenso wurde jeden Abend nach Schluss der Schule in
der Kirche das Evangelium Matthäi lateinisch oder deutsch gelesen.
Die Schule begann im Winter um 5, im Sommer um 6 Uhr und
dauerte bis 8 bezüglich 9 Uhr. Von 1 1 bis 8 Uhr wurden die Unter-
richtsstunden fortgesetzt. Aus dem Umstände, dass bis zur Visitation
die Schule von nur zwei Personen ^) gehalten wurde, lässt sich leicht
auf die Leistungsfähigkeit derselben schliessen. Bedeutende Anfor-
derungen werden bei der Beschränkung der Lehrgegenstände sicherlich
nicht zu stellen gewesen sein.
Aus air diesen Verhältnissen dürfte zur Genüge hervorgehen,
dass das Arbeitsfeld ein überaus grosses war und eine bedeutende
Umsicht der Visitatoren für die Feststellung der thatsächlichen Ver-
hältnisse und deren Besserung die höchste Anspannung der Kräfte
erforderte, um der jungen Kirche eine geeignete Basis für ihre Entfaltung
geben zu können. Der drohenden Feinde hatte sie genug; es galt die
strenge Durchführung des Angeordneten zu erstreben und eine rück-
läufige Bewegung musste vor allem verhütet werden, wenn nach
Spalatin's Ansicht öffentlicher Spott und die Vernichtung der neuen
Lehre der Visitation nicht auf dem Fusse folgen sollten.
*) Man wünschte von jetzt ab die Aiistollunf^ eines dritten SchulcoUegen.
Barkhardt, Kirchen- and Schul- Visitationen. Q
82
Das Ernestinische Gebiet. — Zweite Periode 1527 — 1529.
§ 7.
Die zweite Visitation des thüringischen Kreises
an der Saale. ^)
(2. Mai bis 19. Juni 1529.)
Die rasche Wiederkehr der Visitation in Thüringen, die zuletzt im
Sommer 1527 2) eingeleitet war, gestattet einen Rückschluss auf un-
günstige kirchliche Verhältnisse, obwohl sich in der Zwischenzeit
Manches zu Gunsten des Evangeliums in Thüringen geändert hatte.
Ewald V. Brandenstein, Christoph v. d. Planitz, Anton Musa imd
Georg Spalatin begannen die Visitation am 2. Mai zu Jena, mit dem
Verhör auf dem Rathhause^).
Uebersicht der zweiten Visitation in Thüringen (Saalkreis).
(1529, 2. Mai bis 19. Juni.)
Jena.
1. S.Jena Pfarrer
2 Capläne
2. Rothenstein
3. Münchenroda
4. Isserstedt
5. Bucha
6. Jenapriesnitz
7. Beutnitz
Keuss
V. Kranich-
feld
Abt von
Bürzel
Kurf.
Kurf.
Abt von
Posa
1
1. 1
o
Pfarrer/ , ^"^^•
Vicar \ ""'
Licbten-
bain
2
2
4
4
4
8. Löberschütz
9. Golmsdorf
Vicar
10. Maua
11. Schöngleina
12. Schleifreisen
13. Wenigenjena
14. Taupadel
15. Burgau
Kloster
Läussnitz
Herzofif
Geor^
Abt von
Grünhain
v. Lichten-
hain
V. Lichten-
bain
V. Gross i
V. Lichten- '
hain
Pfarrei
Lobeda
4
4
4
8
1
1. Lichtonhain*.
4. Ltitzerode*.
5. Nennsdorf*, Osmaritz*, Schorba*,
Posen.
6. Golmsdorf* (Vicarei Georges Lehon).
10. Leutra*.
11. Albersdorf*, Scheiditz, Waldeclc.
13. Camsdorf.
14. Eodigast.
1 5. Winzerla*, Ammerbach*, Göschwitz*.
*) Der andere Visitationskreis Thüringens umfasste Eisenach, Gotha und
Weimar. Auch die Acten dieser wie der ersten Visitation sind bis jetzt nicht
aufgefunden worden.
*) Vergl. oben Seite 18.
") Das Personal bestand ausserdem aus 7 Knechten, 2 Schreibern und einem
Boten. Die zweite Visitation verursachte einen Gesamm tauf wand von 202 fl., etwa
3600 Mark nach heutiger Währung.
§ 7. Die zweite Visitation des thüringischeil Kreises an der Saale. 83
16. Lobeda
Cap. zu
33.
Seifartsdorf
Kloster
4
Prediger
Naiimhurg
:5
Tiaussnitz
Cajplan
2 Vicare
•^
2
34.
Graitschen
Kloster
2
3. 3
Laussnitz
Pfarrer
4
35.
Hermsdorf
Kloster
1
17. Drakendorf
V. Puster
4
36.
Löberschütz
Laussnitz
V. Gottfart
2
18. Hainichen
Jongfrkl.
Jena
Jungfrkl.
Jena
2
37.
Laussnitz
Kloster
1
19. Lobstedt
2
38.
Aue
Laussnitz
V. Molau
3
20. Cospeda
Jungfrkl.
1
39.
S. Eisenberg
Jungfrkl.
A
Jena
Pfarrer
daselbst
1
21. Closewitz
Probst in
Droissig
4
40.
J^ lemmingen
Abt zu
Pforta
1
22. S. Bürgel
Stift
Bürgel
2
41.
Priessnitz
V. Ha-
srenest
2
23. Hohendorf
Stift
1
42.
Kasekirchen
^3 ^^
Kurf.
24. Stiebritz
Bürgel
Stift
»
Caplan
2
Caplan
Bnrgel
4
43.
Janisroda
V. Portzig
4
25. Rüttersdorf
Stift
44.
Serba
V. Hanfmus
3
Pfarrer
Bürgel
4
45.
Neidschütz
V. Portzig
4
Caplan
4
46.
Haynspitz
V. Wellnitz
4
26. Bobeck
Stift
4
47.
Boblas
V. Portzig
2
Bürgel
48.
Walpemhayn
Kloster
3
27. St. Georgenberg
Stift
2
X V
Eisenberg
Bürgel
49.
Etzdorf
V. Hanfuius
3
28. Abtiöbnitz
Stift
Bürgel
4
50.
Rauda
Kloster
Eisenberg
1
29. Rüdigesdorf
Kloster
Laussnitz
3
1
51.
Königshofen
V. Gräfen-
dorf
1
30. Molau
31. Reichardsdorf
Kloster
Laussnitz
Kloster
3
1
2
52.
53.
Rudelsdorf
Petersberg
?
?
©
•
— ^^m ^^ '^^ ^» ^^ ^^-^K v^^B^^ ^^^ ^»^ ^■^B "^^ ^^ ^B
Laussnitz
1
54.
Dienstedt
Graf
1
32. Kraftsdorf
Kloster
1 :
V. Gleichen
Laussnitz
55.
1
Kranichfeld
V. Beuss
4
16. WöUnitz*, Eutha*,Zöllnitz*, Draken-
dorf* (Vicarei), Schiebelau*.
20. Lützerode und einstweilen Clo-
sewitz.
22. (Früher Rodigast.)
23. Nischwitz, Schmörschwitz, Rausch-
»itz* Döllschütz.
24. (Gehörte früher nach ütenbach, jetzt
zu Nerkewitz.)
27. (Hatte 7 Dörfer, die mittelstKlöppers
beritten wurden.)
28. Schieben, Tultewitz, Molschütz, alle
3 Herzog Georgen zustandig.
Ii2. Niederndorf*, Harpersdorf.
83. Kaschwitz.
36. Obemdorf*, Reichenbach*.
39. Kursdorf.
42. Köckenitzsch*, Utenbach*, Kaueritz* ,
Seuselitz*, Seidewitz* (letzteres erst seit der
2. Visitation bei K., gehörte vordem zu
Sköhlen).
50. Thimmendorf (gehörte früher nach
WalpeFuhayn).
51. Gösen*, pfarrte früher schon da hin.
53. Saasa*, Pretzschwitz , Törpla, Tün-
schütz* (Tunsk).
54. Kleinhettstedt* (auch Vicarei).
55. Ötedten*.
ö*
84 Das Ernestini8che Gebiet. — Zweit^ Poriode 1527—1529.
56. Grossliebrin^en
Graf von
Henneberg
1
65.
Saalborn
V. Witz-
leben
4
57. Hüchdorf
Graf
V. Gleichen
2 '
66.
Treppendorf
V. Reuss
d. M.
4
58. Xeckeroda
Graf
V. Gleichen
2
67.
1
Osthausen
Stift Geor-
genthal
4
59. Eittersdorf
Graf
V. Gleichen
2
' 68.
Achelstedt
Kath
von Erfurt
4
60. Tannroda
?
2
69.
Jenalöbnitz
Rath
4
61. Oettem
Graf
4
von Jena
^ ^ ^^^ W ^^^ %^ %r Vr ^ta ^ S B
V. Gleichen
70.
Blankenhain
Graf
62. Lohma
Graf
V. Gleichen
2
Pfarrer
Vicar
V. Gleichen
1
2
68. Berka
V. Wite-
,
71.
Schiebelau
KoUer
Pfarrer
leben
2 1
Vicar
4
Vicar
2
72.
Bösleben
Graf von
9
64. Nohra
V. Witz-
leben
4 '
Schwarz-
burg
Neus
tadt.
73. S. Neustadt
nicht be-
83.
Moderwitz
Kurf.
2
Pfarrer
lehnt
1
84.
Burgwitz
Kurf.
2
Vicar
1
, 85.
Cospoda
V. Blanken-
74. Traun
V. Hajn
2
1
1
Vicar
burg
2
75. Weitewitz
Kiirf.
2
86.
Schönborn
V. Stein
2
76. Dreitzsch
V. Eichicht
1
! 87.
Schwarzbach
?
77. Mülbitz Vicar
Stern-
1
2
1
Caplan
2
78. Schmieritz
Vicar
hauser
(V. Hayn?)
2
i
88.
1
1
S. Triptis
Pfarrer\
Caplan |
Kurf.
1
2
79. PöUnitz
V. PöUnitz
2
1
Vicar
Rath von
4
80. Pillingsdorf
Kurf.
1
1
Triptis
81. Breitenhayn
Kurf.
^89.
Köthnitz
Kurf.
4
Vicar
^ ,
90.
Copitzsch
Kurf.
2
82. Weira
Kurf.
2
91.
Rehmen
v. Etzdorf
2
56. Kleinliebringen*, Nahwinden*, Töll-
stedt*.
57. Crakendorf, welches vom Grafen von
Gleichen weggenommen war.
59. Haufeld*.
61. Kiliausrodo*.
62. Kloinlohma*.
63. Hetschburg*.
66. Milwitz*.
70. Rottorf*, Schwarza*, Altdörrfeld.
73. War auf Jahrbesoldung von Uhlstädt i
berufen. Mit Börthtni und Molbitz.
74. Weitewitz und Schmiritz, jetzt eigne
PfaiTeion.
76. Hungersdorf*.
79. Mittelpöllnitz*, Geheege.
80. Zwackau*
81. Lichtenau*, Strösswitz.
82. Cospoda* und Meilitz in letzter
Visitation dazugekommen.
83. Schloss Amshaug, Burgwitz*.
86. Wittchenstein*.
87. Gehörte nach Beutendorf im Amte
Lüuchtenburg.
88. Lemnitz*, Döblitz*.
89. Linda*, Steinbrücken*.
90. Aismannsdorf, soll auch Trauen und
Leubnitz versorgen.
§ 7. Die zweite Visitation des thüringischen Kreises an der Sa^lc. 85
92. Dreba
93. Mossbach
94. S. Auma
Pferror
Friihmesser
Vicar
Caplaii
95. Daumitzsch
96. Wenigenauma
97. Linda
Vicar
98. Chursdorf
99. Oppurg
108. S. Ranis
109. Grobengereuth
110. Tröbnitz
Hl. Schlöben
112. Bremsnitz
113. Lippersdorf
114. Ottendorf
115. Rent^ndorf
116. S. Pösneck
Pfarrer
Prediger
Kurf. I 4
! V Schütz ' 2
Kurf. ! 2
Pfarrei da- 4
selbst
Kurf. 1
? 1
(V. Hayn?) 2
Y.Quingen- 1 3
berg
Kurf.
'. 4
V. PöUnitz ' 4
V. Bran- i 1
denstein i
100. Wernburg
101. Ziegenrück
Pfarrer
Caplan
2 Vicare
102. Braunsdorf
108. Liebschütz
Pfarrer
Caplan
104. Knau
105. Gössnitz
106. Endschütz
107. Niederoppurg
V. Bran-
denstein
V. (Jross
Kl. Roda
V. Bünau
Kl. Roda
Kl. Koda
Kl. Roda
V. Hayn
Kurf.
Pösneck.
9
4
4
2
4
2
9
9
1
1
!
117. S. Roda
PfarriT
Caplan
11?. Karlsdorf
119. Bockedra
120. Tautendorf
! 121. Rabis
122. Rehmen
123. Reinstädt
124. Geimitz
125. Dienstädt
V. Bran-
donstein
Kurf.
V. Mouse-
bach
Kurf.
?
V. Gräfen-
dorf
•
V. VVolfers-
dorf
V. Braii-
dünstein
2
. 1
! 2
2. 4
' 2
2
2
4
© 4
4
1
Kl. Roda
Kl. Roda
V. Puster
Kl. Roda
?
V. Etzdorf
?
Pfarrei
Orlamünde
Kurf.
1
2
4
4
4
©
4
4
•^
92. Neudeck*, Kleina*.
95. Oberoppurg*, Solkwitz*, Gertewitz
niitder wüsten Capelle Peuschen (Way tschen).
9Q. Muntscha*, Crölpa*.
99. Quaschwitz* (früher auch Gerte-
witz). Bei Oppurg wird auch die Kapelle
zu Kleindembach* und die Pfarrei zu
Langendembach* aufgeführt. Es ist jedoch
nicht ermittelt, ob jene eigne Pfarrei war.
100. Bodelwitz.
101. Essbach*.
102. Tischendorf; Braunsdorf soll Sonn-
tags die Kinderpredigt in Gütterlitz halten.
103. Liebengrün*.
104. Laskau*, Bahren*.
105. Blieb entschuldigt aus.
109. Laasdorf.
110. Meusebach*, Geisenhain, Obor-
gneus, Uutergneus*, Kleinbockedra.
111. Podelsatz, Trockenhauson, Mcnne-
witz, Cöthnitz, Stanau*, Drauscliwitz*.
113. Erdmannsdorf*, Weissbach*.
114. Einebom*.
115. Ebersdorf«', Hellborn*, Schwarz-
bach, Ottmannsdorf, Burkersdorf.
116. Angeführt wird in der Gegend von
Pösneck: Kapelle zu Schlettwein*, Oepitz*
und Trannroda* (Dreynrode) ; unbestimmt
zu welcher Mutterkirche!
117. Gernewitz*, Hainbücht, Walters-
dorf, Tissa, Quirla. (Roda mit 2 Kirchen).
118. Rattelsdorf^.
119. Rausdorf^.
120. Lindenkrenz*.
123. Geunitz*. — 125. Bucha*.
86
Das Ernestinische Gebiet. — Zweite Periode 1527 — 1529.
126. S. Kahla
Kurf.
1
1
1 138.
Grosskröbitz
V. Schei-
4
Pfarrer
2
1
dingen
Prediger
l
139.
Jägersdorf
V. Grafen-
1 M
2
127. Niederkrossen
128. Zeutsch
129. Beutelsdorf
Kurf.
Kurf.
Universit.
Wittenbg.
1
1
1
1
140.
141.
142.
Löbschütz
Unterbodnitz
Seitenroda
dorf
V. Uhlstädt
Kurf.
Kurf.
4
4
3
130. Heilingen
Kurf.
1
143.
Hummelshain
Kurf.
9
131. Gumperda
Kurf.
4 ;
1 144.
Trockenbom
Kurf.
>
132. Eichenberg
V. Eichon-
4 ■
i 145.
Oelknitz
Kurf.
9
berg
146.
Zwabitz
V. Weias-
2
133. Engerda
Kurf.
bach
Caplan
?
147.
Altendorf
V. Weiss-
4
134. Grosseutersdorf
1 35. Kleineutersdorf
Kurf.
V. Eichen-
berg
2
2
148.
149.
1
Uhlstädt
Kochberg
bach
Kurf.
V. Koch-
•1
1
2
136. Neusitz
137. S. Orlamfmde
Kurf.
Kurf.
2 1
150.
Partschefeid
berg
V. Koch-
berg
2
Prediger
?
o
Pfarrer
?
Caplan
?
•
Saalfeld.
151. Marktgölitz
V. Pappen-
2 i
157.
TiChsten
Kurf.
1
152. Oberloquitz
heim
V. Pappen-
heim
1
1 !
158.
159.
Neuenhofen
OberweUen-
Stift Saalf.
Stift Saalf.
1
9
—
153. Lichtentanne
V. Könitz
4
bom
154. Gross -Neun-
V. Pappen-
4 1
160.
Unterwellen-
Stift Saalf.
2
dorf
heim
bom
155. Obemitz
V. Thun
2 '
161.
Camsdorf
Stift Saalf.
2
156. Gräfenthal
1
162.
Zella Vicar Stift Saalf.
4
Vicar
V. Pappen-
heim
Stift Saal-
4
]
163.
Hildburg-
Stift SaAlf.
4
Pfarrverweser
2
hausen
fold
164.
Crölpa
Stift Saalf.
126. Bibra*, Grouda.
127. Freienorla*.
128. Beutelsdorf* (interimistisch).
130. Domdorf, Engerda*, Eöbschütz,
Mötzelbach*.
131. Zweifelbach, Rödelwitz.
134. SchmöUn*.
136. Schmieden*, Kleinkochberg*.
138. Zimmritz*, Kleinkröbitz*.
139. Grossptirschitz*, Kleinpürschitz.
140. Lindach*.
141. Oberbodnitz*, Magersdorf.
142. Soitonbrück * und Schloes Leuchten-
burg.
144. Wolforsdorf.
147. Alten berga*, Grouda, Schirnewitz,
Schöps, Schorba (Vicarei).
148. Weissen*, Oberkrossen, ßtickors-
dorf.
151. Limbach (Lumbach), Jehnichon,
Schaderthal, Roichen bach*, Pippelsdorf.
158. Schmiedobach*, Lohesten*.
160. Gossewitz*, B^eincamsdorf*.
164. Olsen, Schmorda, Bockendorf, Zella,
Dobian, Wilhelmsdorf (Gilmsdorf).
§ 7. Die zweite Visitation des thüringischen Kreises an der Saale. 87
165. Nimmritz
V. Etzdorf '
2
: 177.
S. Saalfeld
Stift Saalf '
166. Lositz
V. Thuii
2
1
Superintendent
1
167. Lausnitz
V. Stein
Pfarrer
1
1
Vicar
3
' 178.
Hoheneiche
Stift Saalf
4
168. Volkmannsdorf
V. Oboniitz
179.
Jüdewein
, Stift Saalf
2
Pfarrer
1
' 180.
Friedebach
Stift Saalf '
2
Vicar
4
' 181.
Crölpa
Stift Saalf
"
169. Passeck |
V. Obomitz
Pfarrer
4
V. Gräfen-
4
1
3 Capläne
2.2.0
dorf
182.
Gahma
Stift Saalf
170. Drognitz
Stift Saalf. '
•
Pfarrer
4
171. Schöndorf
V. Obernitz
3
Caplan
1
172. Heilsberg
Graf von '
•
183.
Ossla Vicar
Stift Saalf
©
Henneberff
184.
Wurzbach
Stift Saalf.
173. Graba
Stift Saalf. .
1
ii
Vicar
1
©
174. Langenschade
Stift Saalf.
185.
Caiilsdorf
Stift Saalf.
4
Pfarrer
2
186.
Weissbach
V. Paaseck
Caplan
1
1
1
1
Pfarrer
4
175. Fischersdorf
Stift Saalf
1
Caplan
1
4
176. Katharinau
Stift Saalf
1
187.
Keila
Stift Saalf.
•
Bemerkung. Erwähnt sind noch: Kö tschau*, nach Capellendorf gehörig;
Graitschen und Thierschnek sollten womöglich zu einer Pfarrei gestaltet werden;
Priessnitz, als v. Hagenest'sches Lehen, Heiligen kreuz, bisher nach Löbeschtitz
und nach Lei-slau gehörig, hatte keinen Pfarrer, und gehörte in das Ftirstenthum Herzog
Ueürg's; Pfarrei Alton bürg, Naumburg'sches Lohen, war im Zerfallen begriffen.
Besonders reich an Geistlichen zeigte sich hiemiich dieser Theil
Thüringens nicht. Die eben aufgeführten 187 Karrstellen hatten nicht
mehr als 221 Geistliche, deren Qualification für eine zweite Prüfung
165. Solkw^itz*.
168. Moxa*. — Passeck wurde früher
durch einen Vicar von Ziegenrück versorgt,
j'tzt eigene Pferrei.
170. Altenbeuthen*,Reitzengo8chw endo*.
171. Bucha* und Posen*.
173. Römschütz, Wölsdorf, Crösten, Beul-
ffitz, Aue unterm Berge*, Wirrbach (zur
Hälfte), Wittmannsgereuth * , Gamsdorf*,
Knobeisdorf* , Weischwitz * , Reschwitz *,
Küditz*, Gorndorf*, Culm*, Altsaalfeld*
ider alte Markt, die breite Gasse, die Frei-
heit). Oberpreilipp, Unterpreilipp.
174. Reichenbach*, Kolkwitz*, Katha-
rinau*.
176. Jetzt eigene Pfarrei.
179. Schweinitz*, Köstitz*. — Jüdewein
gehörte früher nach Crölpa.
180. Hütten* Weissbach*.
181. Rockendorf*, Birkigt, Lausnitz.
Herschdorf, Tannrode (Treuenrode), Schlett-
wein, Oeps, Gräfendorf, Oelsen*, Seussla*
(Zceislein oder Seusel), Schmorda*, Wil-
mannsdorf*, Gösswita, Dobigau*, Neiden-
berg*, Zelle*.
182. Reuschengesess*, Thim'.»ndorf*,
Rupporsdorf * , Eliasbrunn (Eyligersbom),
auch Ossla und Wurzbach.
88 Das Ernestinische Gebiet. ^ Zweite Periode 1527—1529.
keineswegs günstig erschien ^). Der Umstand, dass etwa % völlig un-
tauglich war, kennzeichnet die frühem religiösen Verhältnisse Thüringens,
welches allerdings durch Sectenwesen und den Bauernkrieg unendlich
viel, auch in den weltlichen Kreisen, geschädigt worden war. Dazu
kam, da^js hier die reformatorische Idee durch die maassgebenden Pa-
tronatsverhältnisse nicht besonders gestützt wurde, wenigstens hatte der
Kurfürst ^) etwa über ein Drittel der Stellen zu verfügen, während die
Geisthchkeit, der Adel und die freiherrlichen Kreise mehr als ^/g der
Pfarreien besetzten. Die auffällige Erscheinung, dass die 187 Pfarr-
stellen neben den Mutterkirchen noch 133 Tochterkirchen zu versorgen
hatten, schreibt sich zum Theile aus der ausserordentlich grossen An-
zahl der Vicareien her, die auf den Filialen vorhanden und in der
Regel durch einen besondern Geistlichen besetzt waren, wenn er der
Stiftung auch nur durch den Gottesdienst in einer bescheidenen Ca-
pelle gerecht wurde. Darin liegt gleichzeitig der Grund, dass es eine
verhältnissmässig geringe Zahl von eingepfarrten Dörfern gab, die im
Ganzen sich kaum auf hundert beliefen; ein Verhältniss, welches in
in den übrigen Landestheilen kaum wieder vorkommt.
Trotzdem war das kirchliche Leben im lutherischen Sinne viel-
fach erschwert. In den kirchlichen Visitationsbezirken, wo man oft
an das Gebiet Herzog Georg s grenzte, fand der Papist hinlänglich
Unterstützung. Eine ganze Reihe von Pfarrstellen waren dort gemischt,
d. h. sie lagen auf emestinischem Gebiete und waren doch dem Herzog
Georg zuständig. Auch Mutterkirchen und Filiale wnrden durch dies
^) Jena: 72 Pfarrstellen mit 82 Goistlichen,
Neustadt: 35 . „ „ 45 „
Pösneck: 43 „ „ 48 „
Saalfeld: 37 „ „ 46
Zusammen: 187 Pfarrstellen mit 221 Geistlichen.
Von diesen waren 46 gut, 79 ziemlich, 14 mittelmässig und 67 untauglich. 15
führen die Acten ohne Censiir.
■) Jena: 3 kurfürstliche, 30 geistliche, 31 adlige Pfarrstellen,
Saalfeld: 1 „ 22 „ 13 „
Pösneck: 17 „ ' 8 „ 15 „
Neustadt: 12 „ — „ 16 „
Zusammen: 33 kurfürstliche, 60 geistliche, 75 adlige ^:^ 178 Pfarrstellen.
Die übrigen 9 Stellen waren nicht bestimmt, oder waren gemischte, städtische
oder gar fremdherrliche.
§ 7. Die zweite Visitation des thüringischen Kreises an der Saale. 89
Verhältniss oft scharf religiös geschieden; schwankende Geistliche waren
daher Papisten und Lutheraner zugleich, je nachdem sie auf dem der
Reformation feindlichen oder freundlichen Gebiete ihre Amtspflichten
ausübten*). Fast ebenso stand es um die Stellen, welche an kurmain-
zisjches Gebiet grenzten; hier wie dort war man im Mangel des Ver-
trauens auf den Bestand der lutherischen Lehre zum Theil auch
papistisch aus blosser Furcht.
Im Saalfelder Bezirke, der noch in letzter Stunde zur Visitation
herangezogen wurde, klammerte sich der Rest des Papismus an die
beharrlichen Weigerungen des Grafen von Mansfeld. Auch die Ober-
hoheit des Grafen von Schwarzburg machte Einiges zu schaffen. Dieser
erschien zwar vor den Visitatoren, aber seine Geistlichen blieben aus.
An und für sich war er gegen die Reformation nicht; nur fürchtete
er Kaiser und Reich, dem seine Herrschj.ft zu Lehen ging. Er ge-
stand zu, dass er in diesem Dilemma „ein armer Gesell sei, der sich
pfem halten werde, wie er es vor Gott verantworten könne, zumal er
wisse, dass des Kurfüi'sten Fümehmen aus einem christlichen Herzen
stamme".
Im Innern des Landes wirkten dann die versteckten Wiedertäufer.
Carlstadt's Lehre, das blickte überall durch, hatte in einem gi'ossen
Theile Thüringens sich gewaltigen Anhang von Orlamünde aus, dem
Hauptsitze, zu schaffen gewusst, und hie und da hielt auch der Adel an
dem alten Glauben fest^). Feindliche Elemente gab es also genug, denen
der innigste Antheil an den wirren religiösen Zuständen des thüiingi-
schen Landes zugeschrieben werden kann.
- Es waren aber nicht die Geistlichen allein, die diesen chaotischen
Zustand nährten. Ueber deren Unbrauchbarkeit wäre man leichter
hinweggekommen, wenn man sie abgesetzt oder der Praxis gemäss
gegen Entschädigung entlassen hätte. Allein die Entlassungen in
grossem Maassstabe hatten viel Bedenkliches. Die lutherische Kirche
hatte, wie berührt, keinen Nachwuchs in der studirenden Jugend.
Man trug damals iiberhaupt Bedenken, sich gerade der Theologie zu-
zuwenden, um wie viel mehr der lutherischen! Es war viel Nachsicht
geübt, dass man im Ganzen blos 11 der ärgsten Papisten absetzte.
*) Closewitz, Stieberitz, Norkewitz, Abtlöbnitz etc.
*) Götz von Wolfe rsdorf zu Endschütz, der mit seinem alten ungeschickten
Capian das Papstthum vertheidigte.
90 Das Eniestinische Gebiet. — Zweite Periode 1527 — 1529.
Eine bedeutende Zahl blos zur Besserung zu verwarnen, gebot die
Klugheit. Was wäre sonst auf Jahre hinaus aus den Pfarreien und
aus den Gemeinden geworden? Man wusste, welche Mühe die B(^
Setzung einer Pfarrei verursachte. Es war betrübend, mit welcher
Vorbildung der Geistliche bei Annahme eines Hirtenamtes auftrat I
Ein Geistlicher, der die Pfarrstelle zu Seitenrode suchte, konnte nicht
einmal die zehn Gebote: einer einfachen deutschen Erzählung war er
gar nicht fähig. Dagegen gestand er freilich zu, in 6 Jahren kein
Buch angesehen zu haben, während er 3 Jahre Pferde und Acker-
werk, die übrige Zeit das Tischlerhandwerk tractirt hatte. Für die
Pfarrei Bodnitz meldete sich ein in der Plauen'schen Visitation bereits
abgesetzter Papist, das uneheliche Kind eines Landgeistlichen, dessen
Name die Visitatoren schon an üble Qualification erinnerte. Auch
sonst stiess man auf eigenthümliche Erscheinungen in diesem Stande.
Das Zusammenleben mit Concubinen war natürlich nichts Seltenes,
des Alters, der Gebrechlichkeit und der Dienstuntauglichkeit gar nicht
zu gedenken. Man traf Lahme und Verstümmeltt\ wie den Pfarrer
zu ßeichardsdorf, der nur eine Hand hatte.
Aber wie bemerkt, es galt auch der Verwilderung im Gemeinde-
leben kräftigen Einhalt zu thun. Der Bauernkrieg und das Secten-
wesen in Thüringen Hessen ihre Nachwirkung auf die sittlichen Zu-
stände in äussert nachtheiliger Weise spüren. Die Rohheit machte
sich breit; der Krieg hatt^? die Leidenschaften aufgeregt, wie Vieles
erinnert nicht an die trüben Zustände imserer Zeiten! Viele Gemeinden
hatten Hand an das kirchliche Inventar gelegt Aus den Zeiten des
Bauernkrieges gab es massenhafte Beispiele, dass die Dorfschaften
ihre Kelche und Monstranzen verkauft und den Erlös zu „Zech-
pfennigen" verwendet hatten. Häufig hatte man auch die Summen
zur Bezahlung von Strafgeldern nach dem Bauernkriege und zu Steuern
verwandt; wieder andere glaubten ganz im Sinne der Reformation
gehandelt zu haben, dass sie den Rest katholischer Gebräuche getilgt
und aus versilberten Monstranzen Wirthshäuser und Braupfannen
gemacht hatten.
Dazu wucherte der Aberglaube fast in der ganzen Bevölkerung.
Man traf z. B. auf ein erblindetes Weib^), das mit Gotteshülfe den
') Im Amte Arnshaug, wo sie der Schosser dosshalb ausweiseu wollte.
§ 7. .Dit> zweite Visitation des thüringischen Kreises an der Saale. 91
Teufel bannte. Ihr, die mit ihren Beschwörungen alles Entfremdete
wiederzubringen versprach, strömten die Massen zu. Selbst an den
Kurfürsten richtete sie die Bitte, ihr den gewerbsmässigen Betrieb
des Bannens zu gestatten, zumal sie im Interesse des öffentlichen
Lebens alle Diebe in einem Amte zusammen zu bringen hoffte.
ITebersieht man sodann die materielle Lage der Geistlichen, so
treten uns keine erfreulichen Verhältnisse gegenüber. Die Städte
Jena, Pösneck, Orlamünde, Saalfeld und Neustadt waren so arm,
dass sie Geistliche und Schulen aus eignen Mitteln nicht erhalten
konnten. Der hauptsächliche Erwerb in diesen Visitationsbezirken lag
im Weinbau, dessen Gedeihen nicht von eigner Thätigkeit abhing.
Häufige Missemten wirkten auf die communalen Verhältnisse so nach-
haltig, dass wir uns jetzt kaum mehr eine richtige Vorstellung davon
zu machen vermögen ^). Nur dadurch, dass man das Einkommen der
in jenen Städten aufgehobenen Klöster in den gemeinen Kasten schlug,
war die Erhaltung der Geistlichen möglich. In Jena hatte der Rath
bereits zu Communal-Zwecken das ganze Kirchensilber im Betrag
von 2007 Fl. veräussert, wozu er Angesichts der dürftigen Lage erst
nachträglich die kurfürstliche Genehmigung erlangte.
In Thüringen waren überhaupt die meisten Pfarreien so kärglich
besoldet, dass man das Einkommen vieler erst bei der Visitation
von 1533 aus den Mitteln der aufgehobenen Klöster auf 40 Fl. brachte.
An vielen Stellen hatten die Geistlichen in der bäuerlichen Bewegung
an Einkommen verloren; weil man theils ein förmUches Abkommen
wegen Herabsetzung der Pfarrbesoldung getroffen hatte ^), theils waren
die Bezüge aus fortgesetzter Verweigerung nicht mehr gangbar. Oft
hatte der Pfarrer auch an privatem Vermögen verloren, da die Pfarreien
mehrfach gestürmt wurden, und diejenigen, welche auf Bezüge aus
dem angrenzenden Herzogthum Georg's angewiesen waren, verloren
solche, weil der Herzog alle Abgaben an die lutherisch gesinnten
Geistüchen verboten hatte.
Wie anderwärts, so war auch in Thüringen der Geistliche neben
Ackerbau und Viehzucht und dem Bezug des Decems auf die
M Jena z. B. baute im guten Jahre 1519 19,827 Eimer Wein, welcher ver-
steuert wurde. Also steuerfreies Product, wie Tischtrunk u. s. w., kam hier-
bei gar nicht in Berechnung.
*] In Molwitz z. B. wurden 9 Scheffel vom Decem abgestrichen.
92 Das P^rnestinische Gebiet. — Zweite Periode 1 527 — 1529.
Casualien angewiesen. Viele dieser Bezüge waren die gleichen wie in
anderen Visitationsbezirken. Desto merkwürdigere Vergütungen fanden
sieh hier. In Gumperda bekam der Geistliche vom Begräbniss eines
Hauswirths einen Stuhl und ein Kissen oder 5 Groschen Geldent-
schädigung, in Bucha zwei alte Hennen; in ßutha hatte er ftir acht
Predigten die Nutzung von acht Aeckem. In Saalfeld dagegen 1)(^
stand gar keine Pfarrbesoldung, sondern der Geistliche war ausschliess-
lich auf seine Anniversarien, auf Opfer und tägliche Gefälle angewiesen.
Dies war um so gefahrlicher, als viele Dienstleistungen mit dem Cultus
der katholischen Kirche fielen, und die Abgaben davon durch die
Pfarrkinder verweigert wurden ^). Manche Besoldungstheile wollten sich
für die Stellung des Geistlichen gar nicht eignen, wie in Orlamünde,
wo dieser in verschiedenen Nachbardörfern durch seine Schultheissen,
Richter und Schöffen Ober-, Unter- und Erbgerichte ausüben liess
und die Pfarrei nicht allein zum Gerichtshaus, sondern auch zum
Gefängniss gestempelt wurde.
Auch das kirchliche Vermögen hatte unter den Zeitläuften viel-
fach gelitten, an vielen Orten konnten die Bezüge desselben aus Mangel
geeigneter Urkunden nicht fixirt werden*). Sehr verbreitet war, dass
die Bauern die Baarschaft im Aufrühre getheilt und das Inventar
für andere Zwecke versilbert hatten; wenn der Ertrag nur dem Kirchen-
ärar zu Gute kam, an dem mitunter selbst der Kurfürst seinen
hälftigen Antheil hatte. Auch diese Verwaltungsgrundsätze des Aerars
übten sehr oft einen ungünstigen Einfluss auf die Existenz des Geist-
lichen aus, der nur in ganz vereinzelten Fällen sein Auskommen hatte,
welches aber mitunter auch weit über das eigne Verdienst hinaus-
ging. Zu solchen Pfarrstellen zählte insbesondere Neuenhofen, dessen
reiche Geld- und Getreidezinsen, trotz des grossen, nicht einzubringen-
den Theils, die Pfarr- und Kirchendiener des benachbarten Neustadt
leidlich ausstattete, obwohl das Decemgetreide, wie aller Orten von
der geringsten Sorte, noch bedeutende Einsammlungskosten verursachte.
Die Pfarrei Crölpa war so reich, dass der Geistliche ohne Schädigung
drei Capläne hielt, um, da er selbst nicht predigte, seine 13 Beidörfer
mit Predigten zu versorgen; während Graba mit seinen 20 Beidörfem
*) Z. B. die Weihnachts- oder Sprengbrode.
*) Z. B. in Kasekirchen, wo die Kirchenregister verbrannt waren.
§ 7. Die zweite Visitation des thüringischen Kreises an der Saale. 93
ein unverhältnissmässig geringes Einkommen hatte, dem mit Aus-
schluss der Casualien sogar alle Geldbeztlge abgingen.
Die Ordnung all dieser ungleichen Verhältnisse bereitete bei
oft dürftigen Mitteln, mangelndem Personale und übenviegender
Dürftigkeit grosse Schwierigkeiten. Die Regelung der Filialverhält-
nisse, die Gründung gemeiner Kasten, die ohne Bedeutung blieben,
sobald sie wie in Auma ^) nur dem Namen nach bestanden, war unmög-
lich das Werk zweier Visitationen, um so mehr, als man über die
minder gewissenhafte* Durchfuhrung des Angeordneten gerechte Klage
zu führen hatt^, und in der Regel weitere Visitationen einleitt^n musste.
üeber das Verhältniss der Schulen lässt sich in Mangel ergiebiger
Quellen nur Weniges feststellen.
Dass sie auch hier nur in Städten vorhanden, theilweis nicht
in dem gewünschten Zustande waren, blickt überall in den Auf-
zeichnungen der Visitatoren durch, obwohl die Ausstellungen selbst
nicht protocollirt sind. Nur der dürftigen materiellen Lage der
Schulmeister ist auch hier überall gedacht. Trotzdem arbeitete man
auf Vermehrung des Personals hin, und brachte vor allem die Schulen
unter Verwendung der Klosterräume in bessere Localitäten^). Hier
gelang es noch nicht, die Stadtschreiberstelle von der des Schul-
meisters zu trennen, da die nöthigen Mittel fehlten. In Pösneck
erhielt derselbe nicht einmal eine Besoldung vom Rathe, sondern
lebte von den Einkünften der Kirche, von Seelmessen, Leutgeld u. a.,
wovon er sogar noch seinen Gehülfen besoldete. Dies Verhältniss
führte zu Missstimmungen; die Schule entleerte sich je mehr die
Schüler selbst zur Deckung der Kosten herangezogen wurden, bis dann
der Rath im Drange der Umstände zur Unterstützung sich herbei liess *).
Erst die Visitation von 1533 besserte die Verhältnisse wesent-
lich, ohne dass man zu einer endgültigen Regelung gelangte, da
ei^iebigere Mittel erst aus der in Vollzug gesetzten Aufhebung der
geistlichen Güter zur Verfügung gestellt werden konnten, auf die
wir später eingehend zurückkommen^).
'» Dort war in 3 Jahren dem gemeinen Kasten kein Heller zugeflossen.
^) So in Saalfeld und Weida, wo sie in das Barfusserkloster gelegt wurde.
') In Roda reichten die Filiale dem Geistlichen gar nichts und gaben nur
dem zweiten Schallehrer einige Garben.
*) § 1 der vierten Periode.
94 Das Ernestinische Gebiet. — Zweite Periode 1527—1529.
§ 8.
Die erste Visitation in Meissen, Leissnig, Colditz,
Orinuna und Eilenburg. ^)
(1529, 11. Mai, 25. Mai, 22. Juni.)
Völlig ungleich entwickelt zeigten sich die kirchlichen Verhältnisse
in Meissen. Wo die klösterliche Macht ihren Einfluss behauptet hatte,
fanden die Visitatoren Vieles auszustellen. So in Leissnig, wo sie am
11. Mai ihre Wirksamkeit begannen, eine Stadt, die sehr früh durch
ihre reformatorischen Bestrebungen sich bekannt gemacht und ihren
lutherisch gesinnten Geistlichen aus dem Kloster Buch selbst, welches
das Patronatsrecht über die Pfarrei ausübte, erhalten hatte. Die Streitig-
keiten der Gemeinde und ihres Geistlichen Heinrich Kindt kennzeichnen
die Heftigkeit, mit der man die Unabhängigkeit der Gemeinde zu
erstreiten suchte, während der Abt sie mit allen Mitteln bekämpfte.
Obwohl er in der „ketzerischen Zeit" nicht hinreichende Müsse
fand, die gegen ihn und sein Regiment eingereichten Beschwerdeschriften
zu beantworten, wies er immerhin einen reichen Wortvorrath
nach, mit dem er gegen die ketzerische Stadt Leissnig und deren aus
dem Kloster „entlaufenen Teufelsknecht" Kindt kämpfte. Nach
Ansicht des Abtes mussten in Sachsen ähnliche Zustände, welche die
hussitische Bewegung in Böhmen geschaffen hatten, durch die Lehre
Luther's, den er den „Seductor" nannte, herbeigeführt werden, sobald
der fromme Landesfürst nicht eingreifen werde.
Der mit Einmüthigkeit gegen den Abt geführte Kampf und die
frühen reformatorischen Regungen der St^adt entsprechen aber dem
Befiinde der Visitatoren keineswegs. Verläugnete der Geistliche doch
selbst seine klösterliche Abstammung nicht; war er es doch, der An-
gesichts der grossem Anforderungen der neuen Lehre um seine Ent^
') Die Protocolle von Stadt Coldltz im Ephoralarchive zu Eochlitz; die von
Stadt und Amt Leissnif^ in Leissnig; die von Grimma sind aus dem dortigen
Archive von Dr. Grossmann, „Die Visitationsacten der Diöces Grimma, 1873
Loipzij^'' , veröffentlicht worden. — Sämmtliche Protocolle sind hn Dresdener Haupt-
staatsarchive, Loc. 10,598; doch mehrfach abweichend, zum Theil ohne Zeitbe-
stimmung der Visitationen. Ebenda die von Eilenbnrg.
§ 8. Die erste Visitation in Meissen, Leissnig, Colditz, Grimma u. Eilenburg. 95
lassung bat^). Alter und sonstige Umstände befähigten ihn nicht
zum lutherischen Geistlichen, in einer Stadt, deren Ortsgeistlicher zuni
Superintendenten erhoben, mit der Oberaufsicht über die Diöcese be-
traut werden soUte.
Man sieht, dass die Zuneigung zur lutherischen Lehre allein nicht
genügte, um die Visitatoren zufrieden zu stellen. Gerade in Leissnig,
wu sehr früh die Verwaltung der Kirche im lutherischen Sinne
durch die Begründung eines gemeinen Kastens einsetzte und der
Kampf mit dem klösterlichen Leben heftig entbrannte, war man
doch noch von den ächten lutherischen Einrichtungen weit entfernt.
Man beklagte nicht allein in Leissnig, sondern auch in den benach-
barten Visitationsbezirken die fast ärgerliche Ungleichheit der Cere-
monien, welche nach Anleitung des Visitationsbuches sich hätte bei
Seite schaffen lassen. Der Geistliche bediente sich bei den kirchlichen
Handlungen nicht einmal eines priesterlichen Gewandes und man
vermerkte nur ungern, dass auf die Auslegung des Evangeliums
und der Sonntagsepistel nur eine Stunde verwandt worden war,
was man im Interesse der schwer fassenden Gemeinde streng unter-
sagte. Hattt» man im Sinne Luther's einen Theil der Fest- und
Feiertage abgeschafft, so war man wieder darin zu weit gegangen,
dass von den jetzt bestehenden hohen Festen Weihnachten, Ostern und
Pfingsten nur ein einziger Vormittag kirchlich gefeiert wurde, während
der Pfarrer selbst sich vom Betrieb eines bürgerlichen Gewerbes,
namentlich vom Bierschenken, nicht fem hielt.
Nicht viel günstiger stand es in den übrigen Orten der Parochie
von Leissnig, deren kirchliches Leben sich bei den bestehenden Filial-
verhältnissen unmöglich günstig entwickeln konnte. Jene hatte, wie
die Uebersicht lehrt, 9 Mutterkirchen mit 56 Ortschaften, unter denen
nur 3 Tochterkirchen, mithin 53 eingepfarrte Dörfer oder Einzelhöfe
bestanden, die zum Theil weit von der Mutterkirche entlegen waren %
ein Verhältniss, das unstreitig zu den ungünstigsten im ganzen Kur-
fürstenthume gerechnet werden muss. Wenn die Geistlichen selbst
*) Er wurde durch Wolfgang Fuess ersetzt, der bis Michaelis 1589 in
Leissnig verblieb.
*) Die Veränderungen der Filialverhältnisse ergiebt die Uebersicht. Es
wurden 26 (h1;e von jenen betroffen.
96 Bas Ernastinische Gebiet. — Zweite Periode 1527—1529.
zu fast gleichen Theilen befähigt und unbeßhigt sich zeigten, so
trugen die Patronatsverhältnisse Maran einen guten Theil der Schuld,
da in überwiegendem Maasse die Klöster Buch und Sorazig ihren
Einfluss ausübten. Der Geistliche zu Altleissnig hatte erst seit
8 Jahren dem papistischen Leben den Rücken gewandt, in Gersdorf
war die Pfarrei durch den Stellinhaber käuflich erworben, während
das Pfarreinkommen in Altenhof erst neu begründet werden musste,
da das Kloster Buch jenes in Folge der lutherischen Gesinnung der
Geistlichen eingezogen hatte*). An mehreren Stellen der Diöcese,
die dem Georgischen Gebiete nahe gelegen waren, fanden die alte
und neue Lehre gleichzeitig ihre Anhänger und Vertreter, wie in
Wendishayn, wo der Geistliche sich als Commissar de*i Bischofs von
Meissen erwies, aber sich doch äusserlich dem Evangelium günstig
stellte, obwohl die Stelle sieben Jahre durch Miethlinge versehen und
dem wirklichen Besitzer es mehr um „die Zinsen als um die Seelen"
zu thun war. Wenn irgend wo klösterlicher Einfluss sich intensiv
geltend machte, so war es in dieser kleinen Diöcese, in der ein
s(^ltsames Gemisch des Verhaltens sich bei Geistlichen und Laien
zeigte.
Es fehlte daher an schärferen Maassregeln nicht. Die vielen ein-
gepfarrten Dörfer wurden durch häufigeren Besuch des Geistlichen
besser beaufsichtigt, das Leben der Laien, deren viele des Sacraments
sich jahrelang enthalten, suchte man zu regeln, indem auf den besseren
Unterricht der Jugend und die Erlemimg der Glaubensartikel der Er-
wachsenen hingearbeitet wurde, da Niemand ohne die vollständige
Kenntniss jener zum Sacrament zugelassen wurde. Wie man auf die
Heilighaltung der Feiertage durch strenges Verbot des Zechens hin-
arbeitete, so wurden auch alle Beziehungen zur Kirche strenger ge-
regelt, die geistlichep Gebäude, Kirchhöfe und Begräbnisse in möglich
guten Stand gesetzt, und auch auf anständige Bestattung der Todten
am Tage mit den üblichen Ceremonien gehalten, zumal das nächtliche
Begraben vielfach eingerissen und zu allerlei ünstatten geführt hatte.
Wir lassen zunächst eine üebersicht des Visitationsbezirkes folgen.
*) Joh. Hase war vom Herzog von Holstein als Predij^er berufen, aber auf
Ratb liUthüi's auf seiner Stelle gehalten worden.
§ 8. Die erste Visitation in Meisaen, Leissnig, Colditz, Grimma und Eilenburg. 97
Uebersicht der Visitation in Meissen 1529.*)
Colditser Kreis.
1. Amt Leissnig.
1. S. Leissnig
Kl. Buch
' 5. Altenhof 7. 3
KL Buch
1
Pfarrer
Diaconus
2. AltrLeissnig, 13 G.
3. Wendishayn 6. 21
4. Hohenweitzschen
10. 18
Kl. Buch
Kl. Buch
Kl. Buch
4
I
4
2
i 6. Gersdorf 23. 31
7. Bockelwitz 7. 1
8. Sitten 7. 6
Aebtissin
vonSomitz
V. Kötte-
ritzsch
V. Kötte-
ritzsoh
3
1
2
2. Amt G
rrimma.*)
9. Jungfirauenkloster
Nimbschen.
12. Trebsen 90
13. Nerchau 131
v.Minkwitz 1
v.Minkwltz 4
10. Augustinerkloster
G-rifTiTna.
1
1
14. Altenhain 21
15. Neichen 15
V. Gross ' 2
v.Minkwitz (4)
\A M. A 1 1 1 111 0»
11. S. Grimma 300
Pfarrer
Diaconus
Kloster da-
selbst
1
1
1
16. Sachsendorf 27
17. Hohnstädt 47
v.Minkwitz
Augustin.-
Kloster
in Grimma
2
1
1. Gorschmitz 4. 4, Röda 5. 8, Börsen
10.9 (Breszen), Tautendorf 8. 3, Mink-
witz 6. 5, Meinitz 4. 10, Naundorf 2,
Dohlen 2 Gärtner, Lichtenhajn? 2, Hasen-
berg, Lindigsmühle?
2. Marschwitz 3. 6, Seidewitz 5. 8,
Bohlen 4. 15, Muschau 5. 6, Zschockau 4. 1,
Doberschitz 4. 3, Korpitzsch 10 G., Kalt-
hausen 2. 3, Polditz 2.4 G., Dörffgen 2. G.,
Tragnitz* 10 G., Fischersdorf 1. 13, Gör-
nitz 4. 4, Zennewitz 1. 2, Zeschwitz 3. 2,
Hetzdorf 2. 8, Zollschwitz 4. 4. (Doberquitz
und Glennen sind nach Sitten geschlagen.)
3. Naunhain* 5. 7, Lausch ka 5. 2,
Töpek 5. 7, Saalbach 4. 3, Pischwitz 2,
Paadritzsch 2.
4. Kichardt 4. 8, Klein weitzschen 7. 8,
Wostewitz 4. 5, Tautendorf Schäferei.
5. Naunhof 7. 5, Beiersdorf 5. 6,
Naundorf 4. 10.
6. Wallbach 18. 3, Queckhain 3. 2,
Kieselbach 5. 3, Langenau 10. 5, Seifers-
dorf 10. 5.
7. Nickolschwitz 4, Dobomitz 3. 8,
Leuterwitz 4. 3, Gross-Pelsen 5, Klein-
Pelsen 1. 4, ßörtewitz* 5. 8.
8. Glennen 6. 1, Doberquitz 3. 4,
Kroptowitz 4. 4.
12. Wednig 3. 5, Pauschwitz 1. 7,
Waizig 8. 2, Rodersdorf 3, Modelitz l.'S,
Bach 4. 7, Seelingstadt* 4. 21.
13. Gomewitz 2. 2, Würschwitz 4. 5,
Schmorditz 6. 4, Grottewitz 6. 1, Ganne-
witz* 6. 10, Denkwitz 4. 6, Wagelwitz 8. 7,
Serka 2. 2, Löbschütz 4. 2, Thümmlitz 2 2,
Zöda.
16. Wäldchen 4. 2.
17. Beiersdorf* 6. 13, Bahren 3. 7,
Bohlen 3. 1 (Vorwerk).
^) Die erste Zahl hinter den Ortsnamen bedeutet die Zahl der „Pferdner", die
zweite Zahl die der „Gärtner'*.
*) Abweichend sind die Angaben über Pferdner und Gärtner hinsichtlich der
Mutterkirchen im Dresdener Exemplar. Bei den Filialen und Eingepfarrten sind die
Zahlen nach dem Dresdener Exemplar angegeben, welches niedrigere Zahlen hat.
Barkhardt, Kirchen- a. Schul- Visitativaen. 7
98
Das Ernestinische Gebiet. — Zweite Periode 1527 — 1529.
18.
Höfchen 50
Juu^rkl.
zu Nimb-
schen
2
19.
Grossbardau 98
Kl. Nimb-
Bchen
2
20.
Grossbothen 77
KL Nimb-
scbcn
4
21.
Obeniitzschka 27
V. Zeschau
1
22.
Deuben 40
Pfarrer zu
Pticbau
4
23.
Nepperwitz 82
1
Pfarrer zu
Pücbau
1
24.
Burkertshayn 53
V. Milka
2
25.
Liptitz 24
V. Heinitz
1
26.
Mahlis 29. 6
V. Heinitz
1
27.
Pomssen 47
V. Pflug
3
28.
Thräaa 21
V. Pflug
4
29.
Leulitz 38
V. Pflug
2
30.
Seyffertshayn 83
V. Pflug
3. A
4
42.
S. Colditz 134
Kurf.
Pfarrer
1
Diaconuß
1
31. S. Naunhof 88
32. Polenz 29
33. Döben 89
34. Ragewitz 43
35. S. Mutzschen 117
Pfarrer
Diaconus
36. Fremdiswalde 34
j 37. Wermsdorf 26
38. S. Brandis 83
Kl. Nimb- 1
scben
V. Lin-
denau
V. Maltits! • 2
Pfarrer von 1
Döben
V. Star-
schedel
1
1
1
2
39. Beicha 77
40. Kobra 42
I 41. Holzhausen 28
I
Colditz.
43. Schönbach
44. Collmen,lB-,12.1
4
V. Star-
schedel
V. Star-
scbedel
Kloster
i Neuwerk
V. Biinau
V. Pflug
Thomaskl.
in Leipzig
Kurf. 1
Klostor 1
Buch
1 8. Förstgen 4. 7, Skortitz 8. 7, Kaditzsch
5. 5, Naundorf 4. 3.
19. Kleinbardau*9.11,Grethen*ll. 18.
20. Glasten* 8. 8, Kleinbothen 9. 12,
Schaddel 8. 7.
21. Untemitzschka 3. 6, Oelschtitz 4. 5,
Eidorf (jetzt verschwunden), Sonnen-Mühl,
Döhnitz.
22. Bennewitz* 2. 12.
28. Grubnitz* 7. 4.
24. Pyma 3. 7.
25. Mannewitz 7. 3.
26. Wadewitz 5. 2, Groppendorf 1. 4,
dazu geschlagen: Poppitz und Glossen.
(Die Einwohnerzahl ohne Poppitz und
Glossen gerechnet.)
27. Grosssteinberg 6. 11.
28. Belgershayn*.
29. Altenbach* 5. 10, Zeititz 3. 4.
30. Fuchshain*, Klein-Pössna*.
31. Klinga* 7. 14, Staudnitz 3. 10,
Eicha*, Albrechtshayn.
82. Ammelshain* 1 R., 22 G.
38. Dorna 2. 8, Neunitz 8. 10, Golzem
9. 6, Brösen 10. 8, Grechwitz 8. 6, Deditz
2. 4. (3 Dörfer wurden nach Ragewitz
(s. dasselbe) gepÜBurt, also ursprünglich 9
eingepfarrte.)
34. Haubitz 1 R., 1. 6, Zaachwitz 7. 7,
Pöhsig 10. 4 (8. 25).
35. Gottwitz 6. 4, Wetteritz 6. 2.
Gastewitz 4. 4, MerschwitzS, Köllmichen8.
Prösitz 6. 3, Jesewitz 8. 3, Böhütz 6. 2,
Roda 7. 13.
37. Reckwitz 3. 6.
38. Gämmerei.
39. Klein-Steinberg 2. 8, Wolfshayn
5. 12, Zweenfurth 8. 14.
40. Rohrbach* 5. 8, Lindhardt* 6 G.
41. Wird eigene Pfarrei mit Zuckel-
hauson 7. 5.
42. KoUzschen 8. 4, Hausdorf 5. 7,
ZoUwitz (Vorwerk) 1. 2, Terpitzsch 5. 4.
Tschadras 6. 6.
43. Leisenau 1 R., 1. 10, Thumimicht
3. 9, Zschetsch 1. 5, Gross-Sermuth 8. 6,
Kotteritzsch 1 R., 2. 10.
44. Klein-Sermuth 7. 3, Tanndorf 3. 4,
Maschwitz 5 G., Podelwitz 1 R., 1 Seh.,
8 G., Commichau 1 R., 8 G.
§ 8. Die erste Visitation in Meissen, Leissuig, Colditz, Grimma und Eilenburg. 99
45. Zschirla, 1 R., 1 G.
Kurf.
2
46. Schwarzbach 11. 6
Knrf.
2
47. Tautenhayn U. 9
Kurf.
4
48. Dürr-Weitzschen
Kurf.
4
11. 3
49. Leipnitz
Kurf.
1
55. S. EUenburg 182
Pfarrer
2 Diaconeu
56. Pehritzsch 10. 15
57. Doberschütz 28. 2
58. Sprottau 23. 4
59. Battauna 11
60. Rodigen' 8. 12
61. Zschepplin 10. 23
50. Ablas 4. 6
51. Zschoppach 6. 10
52. Gross-Buch 13. 15
53. Lastau 12. 12
54. S. Lausigk 55
Pfarrer
Diaconus
Eilenburger Kreis.
Amt Eilenburg.
62. Thammenhajn
13. 25
63. Maxjhem 5. 19
Kurf.
2
Kurf.
2
Kurf.
2
Kurf.
neu
Capitel zu
Freiberg
1
1
Kloster
Petersberg 1
1.-
Pfarrei \ 2
Weitewitz !
Kurf.
Kurf.
Rath zu
Eilenburg
V. Levm-
bach
V. Leym-
bach
1
4
2
1
1
45. Kaltenbom % 6, Erlbach 16. 12,
Kascbütz 2. 3, Bockwitz 8. 4, Meuselwitz
Ö. 1, letztere beide Dörfer gehörten bisher
nach Schönerstadt.
46. Seupahn 8. 5, Leupabn 6. 7, Leuten-
hain 12. 1; Hohnbach 8. 9, Mosein 5. 4,
Thierbaum* 4. 7.
47. Ebersbach 7. 19.
49: Keiselwitz 4. 8, Kr>88em 1. 9, Zeunitz
5. 4, Kuckeland 4. 2, Papsdorf 2. 3, Frauen-
aorf 4. 4.
50. Zschannewitz 2, Obergrauscbwitz
4. 4, Niedergrauschwitz 2. 4, Wiederrode
1 R., Reusa 2, Pommlitz 1 R., 7 G., Quer-
bitzch 7. 6, Kemmlitz 5. 5.
51. Nauberg* 9. 6, Poischwitz 2. 3,
Draschwitz 6. 2, Ostrau 3. 3, Mott^Twitz 2. 4.
52. Bembrnch* 6. 13.
53. Räx 9. 1, Kralap 7. 2. Lastau war
Auerwald'sches Lehen und die drei Dörfer
gehörten sonst nach Zedlitz, welches unter
Herzog Georg gelegen war. Nun wurde
L. eigne Pfarrei.
54. BaUendorf* 6. 25, Buchheim • 9. 11,
64. Hohenheyda 5. 14
65. Hohenleina 6. 16
66. Behlitz 2. 8
67. Krippehna 11. 33
68. Naundorf 6. 23
69. Mörtitz 7. 18
V. Lin-
denau
V. Lin- ] 2
denau
Univers. 4
Leipzig ;
Kurf. ' 4
Probst zu ' 4
Petersberg
Kurf. ' 2
Kurf. 4
Spiegel 2
Etzoldshain* 7. 11, Reichersdorf 3. 17,
Heinersdorf 8. 12, Lauterbach* 3. 8.
55. Dorthin werden gepfarrt wegen der
Missbräuche in Würzen: Trebatschltz ? 3. 6.
und Czisischitz? 3 G. Zur Pfarrei auf dem
Schlosse: Wedel witz 4. 8, Cospe 9. 9,
Zschöttga 6. 17, Groitzsch 1 R. 1, Hay-
nicben 2. 15.
56. Gotha 4. 6, WöUmen 2. 9.
57. Paschwitz 10. 7, Mölbitz 5. 1,
Widder, Kirche (wüst).
58. WöUnau 13. 2.
60. Steubehi 4. 6.
61. Gottscheina 2. 8. Dazu auch das
unter H. Georg gelegene Dorf Mutzsch-
lehna 4. 8.
62. Pröttitz, Beuden, Crostitz, Lehelitz,
Niederossig, in Herzog Georges Gebiet.
Folgende kurfürstl. Orte 5. 9, Cupsal (Kob-
steyl) 4. 7, Cremsnitz 4. 5.
63. Pressen 4. 12, Ochehnitz 3. 6,
wegen Papisterei auch dahin geschlagen.
64. (Jöritz 8. 4.
69. Mennsdorf 1 R, 7. 9.
7*
100
Das Ernestinische Gebiet. — Zweite Periode 1527 — 1529.
70. Gruna, 1 R., 2. 18 '
71. Hohenbriessnitz
72. Nieder- Glaucha
12. 7 1
73. Priestäblich 9. 16
Spiegel
Spiegel
Spiegel
2
1
Spiegel 1 2
74. Lindenhain 11. 7
75. Tiefensee, 1 IL,
5. 10
76. Gross-Wülkau
2. 15
Rabiel ' 4
Rabiel 4
V. Schön- 1
feit
Diese Statistik spricht auch bezüglich der übrigen Parochien
Meissens nicht für günstige kirchliche Verhältnisse. Im Ganzen
waren in dem Bezirke 76 Mutterkirchen mit 82 Geistlichen, deren
Censuren im Ganzen günstig ausgefallen waren.
Leissuig
Grimma
Colditz
Eilenburg
Pfarr-
1 orte
' Stollen
1
CeiiB. 1
Cens. 2
Cens. S
Cens. 4
Ohne C.
1
i 8
9
2
2
2
2
1
, 33
35
13
9
1
9
3
13
15
7
5
2
1
22
23
1
8
7
8
, 76
■ 82
1
30 ;
23
3
21
5
Eigenthümlich und gänzlich abweichend von den andern Visita-
tionsbezirken lagen die Lehns- und Patronatsverhältnisse, wie folgende
Zusammenstellung zeigt:
Geistl.
Adlig Kurf. Unbsti^^J«^-
Leissnig
Grimma
Colditz
Eilenburg
6
2
11
20
—
2
11
3
12
5
22
34
2 , -
- • 2
' 2
16 I 2 '
= 76 Pfarrstellen,
da Adel und Geistlichkeit überwiegend die Macht hatten, während
der Kurfürst auf die Besetzung der Pfarreien im Leissniger Amte
keinen Einfluss ausübte.
70. Laussig 8. 8. ' 75. Schnaditzdazugeschlagen, zu welchem
71. Netzsch R. und Schäferei. auch Wollauno geschlagen. Ersterer Ort
72. Oberglaucha* 11. 7. i hatte bisher einen von Günther v. Zasch-
74. Badriua R. 3. 9, Klein -Wölkau* witz besoldeten Caplan.
5. 16, GoUmenz 2. 10, Wannewitz 2. 10. 76. B<»vda 3. 0.
§ 8. Die erste Visitation in Meissen^ Leissnig, Colditz, Grimma u. Eilenburg. 101
üngtinstig für die Entfaltung der lutherischen Lehre war
wenigstens für einzelne Ortschaften die Nähe des herzoglich Georgischen
Gebietes, namentlich Leipzig und des Stiftes Würzen, da sowohl
Geistliche als Laien Gelegenheit genug hatten, mit dem Papstthume
zu liebäugeln, so bald ein entschiedenes Bekeuntniss zum Luther-
thume mangelte. Ganz vereinzelt zeigte sich der Zwingli'sche Be-
kenntnissstand *), der in der Diöcese ebensowenig wurzelte, als das
klösterliche Leben in Nimbschen und Grinmia einen hervorragenden
Kinfluss ausübte*). Im Ganzen lässt sich die Ungunst gegen das
Liitherthum auf die Rauheit des Laienstandes in einzelnen Orten
nnd auf die mehrfache Zweideutigkeit der Geistlichen und deren
Sittenlosigkeit zurückführen, die in den Verhältnissen der katho-
lischen Zeit wurzelten. Im Laienstande beklagte man die Gleich-
gültigkeit gegen das Sacrament, die wie fast überall ein Zeichen des
Febergangsstadiums hier besonders auffiel. Schwerer wog die Störung
des Gottesdienstes *) durch das Laienelement und das sittliche Leben
der Geistlichen, die mehrfach der Völlerei, auch des verbotenen
Umgangs mit Weibern überführt wurden, oder verdächtig erschienen;
Umstände *), die eine verhältnissmässig weitgehende Entsetzung ^) der
Geistlichen zur Folge hatten, wie sie in den ersten Visitationen
seltener vorzukommen pflegten.
Auch für die Schulen der Visitationsbezirke musste Mancherlei
geschehen, ehe sie den Anforderungen einigermaassen entsprachen.
In den Städten der Bezirke fanden sich zwar fast überall gelehrte
Schulen, aber sie waren zum Theil schlecht besetzt. In Colditz
stand derselben ein verarmter Edelmann, Johannes Wild, vor. der
nicht einmal der lateinischen Sprache mächtig war und sich vom
Schreiben der Bittschriften nährte. Gleiches scheint in Leissnig
der Fall gewesen zu sein, wo die Schule 45 Schüler, welche zwei
*) In Polenz und Thammenhayn.
*\ Die 9 Augustiner in Grimma traten bis auf einen, beim Erscheinen der
Visitatoren, zum Lutherthume über.
') In Luptitz, Hohenstädt.
*) In Altenhayn, Sachsendorf, Deuben, Köhra, Hohenheyda. In Höfchen war
die Rohheit des Geistlichen so weit gegangen, dass er seinem Küster die rechte
Hand lahm gehauen und in der Kirche selbst einen alten Mann geschlagen hatte.
^) Der Geistliche zu Sprottau wurde entsetzt, da er unbrauchbar und sich
vom Armbrustschnitzen und Kannonmachen unterhalt>;n konnte.
102 Das Ernestinische Gebiet. — Zweite Periode 1527—1529.
Lehrer versorgten, aufwies. Dort sollte bei Erledigung der Schulstelle
eine taugliche Person aus Wittenberg gewonnen werden/ welche
die lateinischen Klassiker verstand und ein ,,zienilich gutes
lateinisches Scriptum" zu fertigen die Fähigkeit hatte. Im
Wesentlichen war der Stand dieser Schule wie der in andern Städten
oder sollte doch nach Vorschrift des Visitationsbuches erreicht werden *).
Ein Hauptgewicht wünschte man auf die grammaticalische Bildung
zu legen, welche erfahrungsmässig von Lehrern verabsäumt wurde,
die die Jugend mit blosser Erlernung von Regeln „zu plagen"
pflegten, ohne dieselben in der Leetüre zur Anwendung zu bringen.
Neuere Schriftsteller, wie Melanchthon, Eoban Hesse, Agricola, waren
nur dann für die Leetüre zulässig, wenn man sich in den alten
Klassikern tüchtig geübt hatte. Nebenbei trieb man auch Rhetorik
und Musik, aber alles so, dass die Jugend vor jeder Ueberbürdung
sicher gestellt wurde*).
Aehnliche Bestrebungen zeigten sich in der Diöcese Grimma,
in deren Städten bereits gelehrte Schulen bestanden oder, wie in
Mutzschen, erst gegründet werden sollten. Eine Mägdleinschule be-
stand nur in Grimma und Eilenburg; in den Dörfern der Diöcese
aber strebte man wenigstens, den nothdürftigsten Unterricht®) der
Jugend an, wo derselbe in der Regel dem Küster zufiel, in so weit
sich solche vorfanden oder bestellt wurden.
In wie weit das Erstrebte erreicht wurde, wird der Befund der
zweiten Visitation darthun, welche 1584 vorgenommen wurde.
*) Erster Haufe trieb von 7 — 8 Terenz und Plautus. Die zweite Abtheilunj;
8 — 9 Cicero's Episteln, Grammatik und besonders Constructionsrcgeln. Der zweite
Haufe las von 7 — 8 Donat und Cato, trieb Melancbthon^s lateinische Grammatik,
verbunden mit Schreibübungen (ut discant litteras latinas bcne pingere, „denn
wer lateinisch schreiben kann, lernt bald deutsch'*). Der dritte Uaufo
bestand in den Alphabctariem. Am Nachmittag gab man 1 Stunde Singunterricht:
der erste Haufe trieb Grammatik und repetirte die Kegeln bei Leetüre des Terenz,
und las in der zweiten Stunde Virgirs Bucolica. Der zweite Haufe repetirte
Grammatik bei der Leetüre Cato's. In der Stunde von 3 — 4 wiirden lateinische
Sentenzen gelernt.
*) Aus der Gewohnheit, dass die Schüler alle 14 Tage einen halben Tag von der
Schule befreit wurden, schreiben sich die freien Nachmittage in den Schulen her.
•) Laussig arbeitete erst auf die Gründung einer gelehrten Schule hin.
DrittePeriode 1529—1532. — Die Zeiten des StiUstandes der Visitationen. 103
Dritte Periode. 1529-1632.
Zeiten des Stillstandes der Visitationen.
So weit war man im Juni 1529 gediehen, als die Haupt- Visi-
tationen abgebrochen *) wurden, ohne dass ein Grund für diese Unter-
brechung geltend gemacht wurde. Es gab einzelne Theile des Kur-
furstenthums, die von der Visitation noch unberührt geblieben waren,
und in den übrigen Theilen erschien die Wiederholung der Visitation
dringend nöthig, wenn man nicht auf halbem Wege stehen bleiben
wollte. Schon die Abfassung der beiden Katechismen deutet darauf
hin, dass Luther den Geistlichen eine andere Anweisung als das Visi-
tationsbuch in die Hand zu geben für nöthig erachtete, welches in
gewisser Beziehung mehr voraussetzte, als vorhanden war. „Hilf, lieber
Gott;, schrieb Luther in der Vorrede zu diesem kleinen Katechismus,
wie manchen Jammer habe ich gesehen, dass der gemeine Mann
doch so gar nichts weiss von der christlichen Lehre, sonderlich auf
den Dörfern, und leider viel Pfarrherm fast ungeschickt und untüchtig
sind zu lehren und sollen doch alle Christen heissen, getauft seien
und der heiligen Sacramente gemessen; können weder Vaterunser,
noch den Glauben oder die zehn Gebote, leben dahin, wie das liebe
Vieh und unvernünftige Säue, und nun das liebe Evangelium kommen
ist, dennoch fein gelernt haben, aller Freiheit meisterlich zu miss-
brauchen".
Erwartete er von dem eifrigen Betrieb der Katechismuslehre nicht
allein Segnungen für das Laienelement, sondern auch die Besserung
des dünkelhaften geistlichen Standeg, der sich an dem oberflächlichen
Wissen gern genug sein liess, so war dies tiefere Eindringen in den
Lehren des Christenthums eine Frage der Zeit, während welcher die
Visitationen eine Unterbrechung nicht erleiden konnten, zumal nach
andern Seiten hin viel für di« Organisation der kirchlichen Verhält-
nisse zu thun übrig blieb. Die Gründe für die Unterbrechung der
Visitation finden wir vielmehr in den politischen Verhältnissen. Seit
^) EinzeMsitationen fanden noch statt, doch kommen diese kaum in Betracht.
VergL die üebersicht der Visitationen, nach welcher noch Anfang 1530 rück-
Btändige Aemter, 1531 Kloster Brehne visitirt wurden.
104 Das Ernestinische Gebiet — Dritte Periode 1529—1532.
der Kaiser in Italien die Oberhand gewonnen, hatte sich die feind-
selige Haltung der katholischen Stände schon in den Propositionen
des Reichstags zu Speier (1529) kundgegeben. Die Wiederaufnahme
des Mhem Kampfes war nun wieder in Aussicht gestellt, zumal
man durch die Mehrheit der katholischen Stimmen auf jenem Reichs-
tage der innem Weiterentwickelung der lutherischen Lehre und der
äusseren Verbreitung Stillstand zu bieten hoflFte. Wenn auch die im
Gange befindlichen Visitationen im Kurfurstenthume durch diese
äusseren politischen Vorgänge nicht unterbrochen wurden und gegen
diesen Reichsabschied eine Appellation Seitens der evangelischen Stände
eingelegt war, so folgten doch Ereignisse höchst bedeutsamer Art, die
den Schwerpunkt der Thätigkeit des Kurfürsten und seiner Theologen
for mehrere Jahre nach aussen verlegten und den Stillstand der
Visitation um so mehr bedingten, als wir alle Kräfte, die sonst ffir
die Entwickelung der lutherischen Lehre innerhalb des sächsischen
Territoriums thätig sehen, in anderer Richtung andauemd.thätig finden.
Der Abschluss eines Bündnisses zwischen dem Kaiser und dem Papste
(29. Juni 1529) und der Friede mit Fi'ankreich, der am 5. Augiist
in Cambray zu Stande kam, mahnten zu einem energischen Zusammen-
schliessen Aller, welche der Reformation zugethan waren. Die Er-
örterungen über die Aufiiahme der den Zwingli'schen Lehrbegriffen zu-
gethanen Stände verwickelte die beiderseitigen Theologen in Erörteningen,
die trotz des Marburger Gesprächs (1529, 1. October) und des Schwa-
bacher Convents (1529, 16. October) zu einer Vereinigung nicht fahrten;
ihm folgten dann die Vorbereitungen zu dem Reichstag von Augs-
burg, auf dem es lutherischer Seits galt, zu einer Darlegung und
Vertheidigung der neuen Lehre gerüstet zu sein, während der Reichs-
tag selbst unter Anspannung aller Kräfte zu keinem Abkommen,
wohl aber zu dem Schmalkaldischen Bündniss führte, welches allmälig
durch den Zutritt mächtiger Elemente so erstarkt war. dass der Kaiser
nicht daran denken konnte, mit Gewalt gegen die Protestanten vor-
zugehen, um den Beschlüssen des Augsburger Reichstags Geltung
zu verschaffen. Im Gegentheil führten die Gefahren, welchen das
Reich durch den Angriff der Türken ausgesetzt war, zu dem ReUgions-
frieden von Nürnberg (23. JuU 1532), in welchem beide Theile bis
zu der Entscheidung eines Concils den Frieden garantirten, während über
die Augsburgische Confession hinaus keine weiteren Neuerungen vor-
Vierte Periode 1 532— 1 545. — § 1. Die Aufhebung etc. der geistl. Güter. 105
genommen werden sollten. Wenn die näheren Bestimmungen des
Friedens fiir die Protestanten einen höchst unvollkommenen Priedstand
gewährten, so war für die nächste Zeit die festere Basis für die Fort-
entwickelung des Protestantismus wieder gewonnen. Jetzt konnte
man sich der Fortsetzung der Visitation in Kursachsen und damit
der Ausbildung der protestantischen Kirche von Neuem zuwenden.
Vierte Perlode. 1532-1545.
§ 1.
Die Aufhebung und Verwendung der geistlichen Güter.
(1532 bis 1543.)
Wie die Dinge nun einmal lagen, die Aufhebung und Ver-
wendung der geistlichen Güter im Sinne der Reformation musste
•
von der territorialen Macht früher oder spater doch verfügt werden.
Ceberall, wo die reformatorische Idee sich Eingang verschaffte, hatten
die Klöster und geistlichen Stiftungen die heftigsten Angriffe zu
bestehen. Ein Theil derselben war früh schon äusserlich zerstört,
die Insassen waren der Gewalt gewichen ; andere bestanden zunächst
fort, indem man ihre Einkünfte, zum Theil wenigstens, zu refor-
matorischen Zwecken, namentlich in den Städten verwandte, und
den Klosterinsassen das Leben fristete. Dann waren die Zeiten des
Bauernkriegs über diese Stiftungen hereingebrochen, in denen der
Besitzstand in die verschiedensten unberechtigten Hände überge-
gangen war. Da war es denn unerlässlich, dass auch hier das Be-
dftrfniss einer gewissen Ordnung sich in den weitesten Kreisen geltend
machte. Schon am Ende 1525 gab es einen Säcularisationsentwurf,
der in einigen Eeichs Versammlungen zur Sprache gebracht wurde.
Man hatte die Ansicht ausgesprochen, dass die geistlichen Güter zu
nichts mehr nütze seien; man betonte damals, eine Veränderung mit
ihnen vornehmen zu müssen, die aber nur von der Obrigkeit, dem Kaiser
und den weltlichen Ständen ausgehen könne, da das Schicksal dieser
Stiftungen nicht vom gemeinen Manne abhängig gemacht werden dürfe.
Drang diese Ansicht durch, so bedingte sie eine völlige Säcularisation,
da man den geistlichen Fürsten ein anständiges Leben sichern, die
106 Das Ernestinische Gebiet — Vierte Periode 1532 — 1545.
Domherrn aussterben lassen müsse, während, wie man glaubte, das
Bestehen einiger Nonnenconvente hinreichte, um die Versorgung
adliger Fräuleins durch sie ermöglichen zu lassen. Was man von
der Aufhebung geistlicher Stiftungen erziele, müsse zu geistlichen
Bedürfnissen verwandt werden. Die Idee der Säcularisation erschien
als eine vollberechtigte, aber sie zeigte sich bei der Macht, die dem
geistlichen Stande noch inne wohnte, nicht ausführbar. Erst mit der
allseitigen und kräftigern Durchführung der Eeformation konnte sich
diese Idee verkörpern.
Im Kurfürstenthum Sachsen bedurfte es lange Zeit, ehe man
die Sequestration, und zwar auf Anrathen der Landstände, 1531 in
AngrifiF nahm. Es ist nicht unwichtig für die Geschichte der Visi-
fationen, den Gang der Dinge in diesem Territorium in grossen
Zügen bis dahin zu verfolgen und die Kesultate zu fixiren, welche
die Sequestration für die Bildung der protestantischen Kirche auf-
zuweisen hat.
Zunächst, und zwar noch am Ende des Jahres 1525, hatte Luther
selbst an die Verwendung der Klostergüter zur Dotirung der Kirchen
und Schulstellen nicht gedacht. Er wollte die Unterhaltung der-
selben den einzelnen Gemeinden aufgebürdet wissen^). Erst ein
Jahr später, im November 1526, wo er auf die Visitation der Kirchen
anträgt, giebt er die Idee kund, dass man die Klöster und Stifter,
die nach dem Fall der päpstlichen Ordnung ausschliesslich dem
Landesherm zuständig seien, zur Dotirung der Kirchen und Schulen
verwenden müsse. Er formulirte schon damals seinen Vorschlag so,
dass die Sequestration mit der Visitation Hand in Hand gehen
solle, für welche er je zwei Personen thätig zu sehen wünscht. Es ist
merkwürdig, dass man sechs Jahre später, wo der Kurfürst die Seque-
stration durchfuhren liess, in den HauptztJgen die Ansichten Luther s
in unveränderter Gestalt zur Ausführung brachte, da dieser schon
damals die bedingte Verwendung der Klostergüter für geistliche und
profane Zwecke befürwortete*). Auf die Idee der Visitation ging,
wie wir sahen, der Kurfürst ein; die Durchführung der Sequestration
rausste er noch beanstanden, dazu zwangen die politischen Verhält-
*) de Wette, Luther's Briefe III. S. 51.
*) de Wette lU. S. 135—137.
§ 1. Die Aufhebung und Verwendung der geistlichen Güter. 107
nisse. Er konnte dies um so mehr, als die Visitation ganz unver-
merkt auf die Aufhebung der Stifter und Kloster hinarbeitete, da
die Insassen derselben theils zur lutherischen Lehre übertraten, in
den weltlichen Stand zurückkehrten und nur ein verhältnissmässig
kleiner Theil in den Klöstern zurückblieb, deren Macht allmahlig
durch die Visitationen gebrochen wurde. Einen Theil derselben
rausste der Landesherr schon verwalten lassen, da einzelne Klöster
sich völlig entleert hatten, wieder andere von den Insassen dem
Landesherrn freiwillig übergeben wurden. Beim Einsetzen der Seque-
stration befand sich der Landesherr factisch schon im Besitz der
meisten Klöster, da er sie theils auf eigne Kechnung, theils beschied-
weise verwalten liess, indem er geeignete Personen auf Zeit anstellte,
welche gegenüber den Klosterbewohnem bezüglich ihres Lebens-
unterhaltes bestimmt formulirten Verpflichtungen nachzukommen
hatten. Im Grunde genommen, hätte d^r Kurfürst eine eigent-
liche Sequestration in Scene zu setzen nicht nöthig gehabt, da die
klösterliche Gesellschaft auf den Aussterbeetat zu setzen war, wenn
nicht verschiedene Verhältnisse es doch wunschenswerth erscheinen
Hessen, eine strammere Verwaltung der Klostergüter einzuführen, die
im Interesse der schnelleren Durchführung der Reformation geboten
erschien. Den geistlichen Stiftungen war namentlich in den Zeiten des
Bauernkrieges Vieles entzogen; die Städte, der Adel imd wer sich
sonvst berechtigt glaubte, hatte die Vermögenssubstanz derselben ver-
ringert, und der landesherrlichen Gewalt war es weder geglückt^ die
Verluste durch die bestellten Verwalter auszugleichen, noch eine
rationelle Verwaltung selbst einzufahren*). Nur eine durchdrin-
gendere, schärfere Verwaltung unter landesherrlicher Aufsicht, konnte
die Reformation stutzen. Das Interesse des Landesherm wuchs zu-
gleich mit der Aussicht, dass dann die Klöster Niemandem anders
als ihm zufallen konnten, so wenig sonst auch dies Motiv lauter
erschien, Fürerst — das lässt sich behaupten — , war die »Ver-
wendung der Reinerträge der Klöster im Kurfiirstenthume eine über
alle Maassen uneigennützige: mochte die katholische Partei in
Deutschland es auch noch für so verwerflich erachten, dass man die
*) Die permaneutim Roste, welche sich angeblich aus der Zahlungsunfähig-
keit der Schuldner herschrieben, waren sehr bedeutend.
108 Das Ernestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532—1545.
Nutzungen an sich gezogen hatte. Ungeachtet der Processe, die dem
kurfürstlichen Regimen te an dem kaiserlichen Kanmiergerichte erwuchsen,
konnte man im Kurfurstenthume sich dariiber beruhigen, da die Ver-
waltung bis zum Reichstage von 1580 sich in der glücklichen Lage
befand, der Anklage gegenüber bestehen und nachweisen zu können,
dass man die Einkünfte der Klöster in Wirklichkeit zweckentsprechend
verwandt hatte.
Trotzdem haben wir nicht linden können, dass man auf dem
Reichstage zu Augsburg das Behauptete? mit Zahlen zu beweisen
gesucht hätte! Wäre das geschehen, so hätte sich der Kaiser wohl
überzeugen müssen, dass von dem Zeitpunkte an, wo Sachsen sich
in dem Besitz der meisten Klöster befand (nach dem Bauernkriege),
die Einnahmen in gewissenhafter Weise auf die Erhaltung der Klöster
und auf die Abfertigung der Ordenspersonen verwendet wurden, da
man aus den Ertragen der Thüringer Klöster, welche sich 1525 — 1530
auf 25,301 Schock beliefen, allein 18,645 auf die Erhaltung der
Klosterinsassen und die Abfindung der ausgetretenen Mönche und Nonnen
aufgewendet hatte*). Was in die kurfürstliche Kammer floss, war
geradezu unbeträchtlich; zumal auch diese Beträge theils auf Unter-
stützung lutherischer Geistlicher und, wie Luther auch gewollt hatt^,
zum allgemeinen Besten des Landes auf „Bauten, Wege und Stege"
etc. verwendet wurden.
Aber wie die Dinge lagen, konnte mit dieser Unterstützung der
lutherischen Kirche wenig gedient sein. Ueberall lagen die geist-
lichen Stellen darnieder. Wir hoben hervor, wie die Dürftigkeit der-
selben vom Studium der Theologie abhielt, wie demnach zu besorgen
stand, dass die eines frischen Nachwuchses bedürftige Kirche ver-
sumpfte. Die Klosterwirthschaft war ohne dies nicht überall gut
*) Nach den CapitAlbüchem stellt sich die Einnahme und Ausgabe wie folgt
1 Einnahme
Ausgabe
kurf. Kammer ,
1
Reste
1525 1526
3597
3221
33
343
1526 1527
4987
3993
610
383
1527 1528
5441
3848
578
1003
1528—1529'
6461
4277
1256
1025
1529-1530
4815
ma: i 25301
3306
18645
1183
325
Sum
3660
3079 Schock
§ 1. Die Anfhebnng und Verwendung der geistlichen Güter. 109
bestellt, zum Theil gingen die Geldeinnahmen völlig auf: es blieben
nur eine Menge Naturalien zur Verwerthung übrig. Das, was den
Stiftungen entfremdet war, erschien beträchtlich genug, um endlich
eine strengere Verwaltung und Aufsicht über die Klöster einzufuhren;
die Säcularisation selbst durfte man als empfehlenswerth bezeichnen.
Es war natürlich, dass man nicht ohne landständische Ge-
nehmigung vorging. Beides, die Visitationen und die Säcularisation,
waren innere Angelegenheiten des Territoriums geworden; es war
genügend, wenn man die zuständigen Factoren heranzog, um Kaiser
und Reich kümmerte man sich nicht. Wenn man nur vor dem „ver-
heissenen" Concile bestehen konnte! Der Zustimmung der Stände
konnte man um so gewisser sein, als sie ja selbst die Erneuerung der
Visitationen gewünscht hatten. Nachdem man auf den Landesaus-
schusstagen zu Torgau und Zwickau über die Nothwendigkeit der
Sequestration schlüssig geworden war, und Luther vielleicht etwas
früher seine Ansichten über die Nothwendigkeit und Zweckmässigkeit
derselben entwickelt hatte ^), erschien am 1. Juni 1531 die Instruction
für die gleichzeitig erwählten Sequestratoren, die far Thüringen,
Meissen und Voigtland, Sachsen und Franken bestellt waren 2).
Wie den Visitatoren die Aufsicht über die geistlichen Stellen,
so fiel den Sequestratoren eine gleiche über alle Stifts- und Kloster-
guter in den abgegrenzten Landestheilen zu. Sie hatten die geist-
lichen Güter alljährlich zwei Mal aufzusuchen, die Bewirthschaftung zu
prüfen, die Nutzungen und deren Verwendungen festzustellen. Ihnen
stand das Recht zu, die Klosterverwalter ein- und abzusetzen, alles
I
Entfremdete (bis zum 24. August^) beizubringen. Besonders lag
ihnen die Aufsicht ob, dass Niemand in das Kloster zurückkehre.
Alle Streitigkeiten, die hieraus mit dem kaiserlichen Fiscal erwuchsen,
*) Bei de Wette IV. 865, mit dem jedenfalls unrichtigen Datum: vom
April 1532. Ich möchte gegen Seckendorf und de Wette viel lieber an den An-
fang des Jahres 1531 setzen.
*) Für Thüringen: Burkhard Hund, Ewalt von Brandenstein, Felix von
Brandenstein, Johann Oswald. — Für Meissen und Voigtland: Haus von
Weissenbach, Günther von Bünau, Georg Trützschler, Hermann Mühlpfort. —
Für Pranken: Hans Stemberg, Cunz Gotzmann, Hans Schott, Claus Hessborg, Caspar
Rauisperger.
•) Ein sehr kurz bemessener Termin, der auf der einen Seite Unkenntuiss
der Sachlage verrieth; auf der andern Seite den reformatorischen Eifer bezeichnet.
110 Das Ernestinischo Gebiet. — Vierte Periode 1 532— 1545.
wurden aus dem Einkommen der Klöster bestritten; überhaupt wünschte
man eine von der kurfürstlichen Kammer völlig getrennte Verwaltung
der geistlichen Güter, aus deren üeberschuss auch die Bewirthschaf-
tungder Stiftungen ermöglicht werden sollte, die für sich allein nicht
immer bestehen konnten. In Coburg wurde eine Hauptkasse für die
Grüter Frankens, in Wittenberg für die Güter in Sachsen, Meissen.
Voigtland und Thüringen eingerichtet, die unter Verschluss und Ver-
waltung der Sequestratoren, des Raths und des bezüglichen Land-
ausschusses gest.ellt wurde. Zunächst beabsichtigte man der Seque-
stration einige Jahre freien Lauf zu lassen, da man hoffen konnte,
dass ein freies christliches Concil in deutschen Landen entgültig über
die fernere Verwendung der geistlichen Güter entscheiden würde.
Nachdem die sofort in Angriff genommene Sequestration durch
den Tod des Kurfürsten Johann unterbrochen und Luther sich noch-
mals gutachtlich über dieselbe geäussert hatte ^), wurde (am 6. Sep-
tember 1532) die schleunigste Fortsetzung der Sequestration ver-
fügt*), welche sich mit wenigen Ausnahmen über alle geistliche
Güter im Kurfürstenthume erstrecken sollte^). Erst im Jahre 1538
wurde dieselbe unterbrochen, da man zum Theil andere Personen für
dieselbe bestellte, als auch einen anderen sparsameren Organismus der
Klosterverwaltung einführte, den man bis in den Anfang des nächsten
Decenniums beibehielt, wo, wie es scheint, die Sequestration allmälig
1543 im Sande verlief.
Mit ihr war trotz aller Mangelhaftigkeit ihrer Durchführung ein
höchst wichtiges und schwieriges Werk vollendet, ohne welches die
festere Begründung der protestantischen Kirche überhaupt. nicht mög-
lich erschien, da es sich in ihr nicht allein um die Entwickelung
und Feststellung ihres Dogmas, sondern um die Fundirung auf
besserer materieller Grundlage handelte. Eine solche aber zu schaffen,
lag nur in der Gewalt der weltlichen Macht; von der Zuführung
bedeutender materieller Mittel hing das Gedeihen der jungen
*) de Wette IV. 409 setzt das Bedenken wegen IV. 418 in den October,
wir wegen des Befehls vom 6. Septbr. in den August, spätestens Anfang Septbr.
*) Porro soquostratio procedit rigidissinie. de Wette IV. 414.
^) Laut Befehl vom 22. September war nur das Stift Saalfeld ausgeschlossen,
da dieses Graf Albrecht von Mansfeld vertragsmässig an sich gebracht hatte.
§ 1. Die Aufhebung und Verwendung der geistlichen Grüter. 111
Kirche ab. Denn das, was bisher die Visitatoren den geistlichen
Gütern, so zn sagen, abgerungen hatten, war kaum nennenswerth.
Aber man darf nicht glauben, dass mit der Sequestration nun auch
sofort der materielle Nothstand der Geistlichen aufgehört hätte ^).
Er linderte sich sehr langsamen Zuges, weil die kurfürstliche Ee-
gierung in äusserst humaner Weise die Verwaltung der Güter betrieb.
Bevor sich die Klöster nicht entleerten, war von grossen Kein-
ertragen um so weniger die Bede, als die Klosterwirthschaft in
höchstem Maasse irrationell war, was wir gelegentlich an einem
andern Orte eingehend nachzuweisen suchen werden. Ehe man das
Wirthschaftssystem besserte, verliefen Jahre; der Apparat, mit dem
die Klöster arbeiteten, war viel zu grossartig. Viele erübrigten mit
Ausnahme der erbauten Naturalien nicht nur nichts, sondern schlössen
sogar mit Ueberstiegen ab *). Läge uns ein vollständiges Material vor,
so würde sich leicht die Bruttoeinnahme der kurfürstlichen Kegierung
aus den Klöstern berechnen lassen.
Folgende Uebersicht*) dürfte immerhin eine Vorstellung von der
Ertr^sfahigkeit der Klöster geben, wenn das Material selbst für Thü-
ringen auch noch so lückenhaft ist.
*) Wir verweisen hierbei auf den Abschnitt „die Bewidmung". Wir bemerken
hinsichtlich des Gebrauches des Wortes „Sequestration", dass streng genommen
dieser Ausdruck nicht das bezeichnet, was wir unter Aufhebung der geistlichen
Guter verstehen, wie sie sich hier vollzog. Wir haben den Ausdruck „Sequestration"
beibehalten, weil man sich dessen in der bezeichneten Periode allseitig berliente.
*) Diejenigen Positionen, welche einen * haben, sind in Gulden, alle anderen
in Schocken zu verstehen. Ein Schock ist nur auf rund 3 Gulden gerechnet.
Die fehlenden Positionen weist unser noch etwas lückenhaftes Material nicht nach.
Position 1 giebt die Einnahme, Position 2 die Ausgabe. — Einen ganz kleinen
Theil dieser aus einigen 40 Rechnungen zusammengestellten Uebersicht weist auch
Bd. 5 des thünngischen Geschichts- und Alterthumsvereins S. 68 nach.
') Wir verweisen auf die nachstehende Tabelle auf S. 112 bis 115, in der
»ich sehr bedeutende Einnahmen, wie z. 6. bei Allendorf im Jahre 1531 bis 1532,
abßorbirt finden.
112 Das Ernestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532 — 1545.
Uebersicht der Klostererträge in Thüringen
Reinhardsbrunn . . .
Eisenach, Niclaskloster
„ Carthause
„ Predigerkl. .
„ CatharinenM.
„ Johannisthai
Capellendorf ....
Ettersburg
Ichtershausen . . . .
Gotha, Augustinerkloster
Jena, Nonnenkloster .
„ Predigerkloster .
Orlamünde ....
Gotha, Heiligenkreuzkl.
AUendorf
Oberellen
Creuzburg
Eisenberg
Petersberg
Laussnitz
Roda
Bürgel
Oberweimar ....
Neustadt
Georgenthal ....
Ringleben
Georgenthaler Hof . .
Heusdorf
Wallichen
1525 — 26
1. I 2.
1526 — 27
1. I 2.
1527 — 28
1. I 2.
1528 — 29
1. i 2.
618
116
296
15
114
109
93
335
119
156
417
35
100
106
123
125
437
194
33
339
464
193
254
36
81
130
91
267
142
144
179
35
99
136
123
112
342
187
16
339
948
855
!l77
365
23
4
88
88
119
110
312
205
218
261
12
11
324
251
145
62
24
23
75
100
109
101
48
48
132
130
93
81
456
456
218
204
39
39
493
460
40
31
663
591
30
102
151
573
216
158*
12
400
342
27
125
84
46
70
127
473
280
94
520
71
72
430
534
26
73
56
304
265
158*
8
258
257
26
125
106
33
113
107
422
280
94
265
42
44
973
■ 181
248
137
21
63
118
161
846
119
155*
453
132
164
145
33
54
75
44
368
245
338*
46* 39*
367 I 118
746* 747*
27 : 25
110 I HO
87 43
58 45
137
143
43
169
165
418 398
262 246
43
723 482
§ 1. Die Aufhebung und Verwendung der geistlichen Güter. 113
in Geld und abgerundeten Summen.
1529
30
1530
31
1531
— 32
1532
33
1.
2.
1.
2.
1«
2.
1.
2.
Reinhardsbrunn . . .
797
550
1
1
1105;
904
872
636
849
518
Eisenach, Xiclaskloster
181
439'
„ Carthauso .
„ Predigerkl. .
167
218
U48
164
133
574
685
591
668
411
Catharinenkl.
14
13
Johannisthai
—
41
7
21
5
Capellendürf ....
117
53
106
95
1 84
1 80
82
27
81
36
Ettersburg
129
«5
111
40
290
61
169
58
Ichtershanson . . . .
819
638
650
379
774
336
822
74
(n)thci, Augiistinerkloster
220
211
1
r
1
1
188
187
Jena, Nonnenklostor
Predigerkloster .
Orlamünde ....
42*
1*
1
56*
1*
Gotha, Heiligenkreuzkl.
389
98
567
179
394
194
902
131
Allendorf
587*
587*
—
1075*
1005*
188
1
Oberellen
25
30;
28
51
51
Creuzburg
100
100
88
83
75
77
81
90
Eisenberg
111
89
96
61
/ 82
\ 31
58
27
74
56
PeUa-sberg
58
47
59
40
64
43
64
87
Laussnitz . . . . .
142
197
131 !
1
180
|125
1111
107
120
197
182
Ruda
143
149
166
201
/167
U47
211
161
220
227
Bürgel
440
373
451;
330
587
482
458
395
Olierweimar ....
1
183
183
1
251
160
|210
i226
167
121
259
222
Neustadt . . . . .
46
11
1
V
Georgenthal ....
377
167
Ringleben
241*
171*
/592*
1204*
526*
107*
99
20
Oeorgenthaler Hof . .
1
V
— -
Heusdorf
1
Wallichen
1
1
1
1
Barkhardt, Kirchen- und Schul-Visitatiunon.
114 Das Eraestinische Gebiei — Vierte Periode 1532 — 1545.
Uebersiclit der Klostererträge in Thüringen
1533—34
1. I 2.
1534—35
1. I 2.
1535-36
1. I 2.
1536 -S7
1. 1 2.
Reinhardsbninn . . .
Eisenach, Niclaskloster
„ Carthause
„ Predigerkl. .
„ Catharinenkl.
„ Johannisthai
Capellendorf . . . .
Ettersburg
Ichtershausen . . . .
Gotha, Augiistinerkloster
Jena, Nonnenkloster
„ Predigerkloster .
Orlamünde ....
Gotha, Heiligenkreuzkl.
Allendorf
Oberellen
Creuzburg
Eisenberg
Petersberg
Laussnitz
Roda
Bürgel
Oberweimar ....
Neustadt
Georgenthal ....
Ringlebcn
Georgenthaler Hof . .
Heusdorf
Wallichen
1308
715
15
114
143
307
217
135
44
421
388
24
100
80
77
123
124
442
271
826
609-
92
243
59
617
306
37
67
132
217
118
1
144
17
4
85
18
36
97
95
250
232
474
142"
78
230
37
1559 592
354
189
106
27
28
259
204
504
223
88
^306
44
38
132
223
95
35*i 12*
804
157
23
86
372
94
308
166
745
101
4
4
75
86
32
116
111
432
1359
104
244
158
12
15
253
152
f 349
225
99
410 383
1122 378
620'
342
137
556'
53
62
12
303
500*
24*
104
82
49
158
232
542
223
1006
525
87
54
44
12
51
62
159
222
123
130
230
38
12
121
200*
21*
82
64
36
132
173
316
175
291
68
191
21
1605 628
65 i 118
258 202
115 25
53 44
15
104 72
165 102
422 180
I
I
107 116
12
309
157
27
126
89
185
181
188
1035
93
176
189
9
197
57
10
112
74
49 23
149
167
515' 150
15.^
267
68
l7:i
140
§ 1. Die Aufhebung und Verwendung der geistlichen Güter. 115
in Geld und abgerundeten Summen.
1537
38
15S8
39
1539
—40
1542 48
1.
2.
1.
2.
1.
2.
1. 2.
Reinhardsbnmn . . .
1776
689
2331
806
1298
687
1
1638 ! 602
Eisenach, Niclaskloster
68
129
68
108
46
,, Carthause
241
' 187
295
32
209
„ Predigerkl. .
112
28
113
44
[972
425
96
„ Catharinenkl.
10
9
9
8
471
,, Johannisthai
16
5
15
Capellendürf ....
145
36
491
54
142
91
125
100
Ettersbm^ ....
181
104
144
116
199
76
71
76
Icht4?rshausen . . .
597
158
668
279
501
187
480
432
Gotha, Augustinerkloster
Jena, Nonnenkloster .
„ Predigerkloster .
76
88
j 97
75
197
106
Orlamünde ....
12
9
12
10
14
10
35*
35*
Gotha, Heiligenkreuzkl.
820
194
978
275
365
304
574
388
Allendorf
242
146
188
206
280
169
415
151
Oberellen
24
9
24
13
39
10
74*
28*
Crenzburg
118
114
154
144
147
114
133
144
Eisenberg
88
65
205
60
150
98
78
75
Petersberg ....
67
47
68
36
83
12
65
57
Laussnitz
209
154
252
194
126
164
244
188
Roda
319
34
497
242
371
193
189
232
Bürgel
543
368
681
355
704
333
654
318
Oberweimar ....
470
146
557
266
367
364
276
223
Neustadt
-
Georgenthal ....
1381
308
1988
253
1428
328
841 558
ßingleben
Georgenthaler Hof . .
193
85
Heusdorf
225
221
759
394
350
277
282
242
Wallichen
117
35
79
33
8'
116 Das Ernestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532 — 1545.
Hieraus ergiebt sich, dass die Einnahmen der 29 Klöster Thüringens
in der bezeichneten Periode nahe an 100,000 Schock (ungerechnet die
Naturalien) betrugen, während die Ausgaben sich auf etwa 50,000
Schock ^) stellten. Diese Zahlen gestatten schon einen Schluss auf die
Gesammteinnahmen der kurfürstlichen Regiening, denn in Meissen und
im Voigtlande, in Sachsen und Franken zusammen gab es eine fast
gleiche Zahl Klöster, wie in Thüringen*). Mithin konnte man den
geistlichen Stellen um so weniger schnell aufhelfen, als die Regierung
sich für die Unterhaltung der Ordenspersonen in den Klöstern selbst
und der aus den Klöstern Abgeferi,igten, verpflichtet erachtete. Zum
Theil waren diese Abfindungssummen, namentlich bei den Achten, sehr
beträchtlich^); der unzähligen Ordenspersonen gar nicht zu gedenken,
die auf Lebenszeit kleine Gaben, Beköstigung und Kleidung erhielten.
Luther hatte sich gewaltig verrechnet, wenn er hoffte, die Klöster
baldigst auf den Aussterbeetat, zu setzen; es ist ganz unglaublich,
wie lange die kurfürstliche und die späteren herzoglichen Regienmgen
den ehemaligen Klösterlingen die milden Gaben reichen mussten^),
die der Pflege gei tiger Interessen abgingen. Es wäre höchst anziehend,
heute noch bestimmen zu können, wie man die Ueberschüsse der
Klöster verwandte. Aber bei dem undurchsichtigen Rechnungswesen,
bei dem lückenhaften Materiale wird sich diese Absicht kaum ver-
wirklichen lassen. Nur an ganz einzelnen Klöstern und an einigen zu-
fallig uns erhaltenen Gesammtübersichten lässt sich dies noch ergimden.
Uns genügt bis auf Weiteres das Obige, um wenigstens eine ungefähr
richtige Vorstellung von der Leistungsfähigkeit der Klöster geben zu
können. Im Anfang der Sequestration waren die Erträgnisse der
Klöster in nur spärlicher Weise verwendet. Von einer wesentlichen
*) Es sind in Einnahme und Ausgabe nur volle Schock, nicht Groschen, in
Rechnung gestellt.
*) Meissen und Voigtland hatten 16, Sachsen 4 und Franken 4, d. h. Klöstor,
insoweit sie unter der Bewirthschaftung für kurfürstliche Rechnung standen, d(»nn
manche waren bereits veräussert.
®) Die Aebte von Reinhardsbrunn, Georgenthal und Bürgol erhielten jähr-
lich 773 Fl.
*) Noch 1537 wurden aus den Klöstern Meissen 's und Voigtland's 65 Klost*»r-
porsonen verabschiedet, während fast ebenso viele noch darin verblieben. Das laut^^t
zwar günstig, aber man bedenke, dass auch ehemalige Klosterpersonen vielfach
eine lebenslängliche Unterstützung erhielten und wenn sie dienstuntauglich
waren, in eben dem Maasse bedacht wurden.
§ 1. Die Aufhebung und Verwendung der geistlichen Güter. 117
Unterstützung der protestantischen Kirche konnte erst seit 1538 die
Rede sein, wo eine schärfere Sequestrationsinstruction einsetzte, die
auf grössere Ersparnisse hinzielte. Die thüringischen Klöster stellten
damals 11,311 Gulden^), die meissnischen 5153 Fl. ^), die sächsischen
nur 901 Fl.*) den Sequestratoren zur Verfügung; während die fränki-
schen kaum Nennenswerthes geleistet haben mögen. Verhältnissmässig
war das wenig, und überschaut man die Einzelpositionen in der
Summe, so geht daraus evident hervor, dass man fast ebensoviel auf
die Ordenspersonen, als auf die prott^stantischen Geistlichen aufwendete.
Diese Verhältnisse konnten sich aber erst im Laufe der Jahre günstiger
ijestalten, und sicherlich hätt(^ man die Klöster besser ausnützen können,
wenn man nicht schon sehr früh dazu gedrängt worden wäre, diese
auf Beschied auszuthun. Denn damit war man auf Einnahmen blosser
Pachterträge angewiesen *), wenn man nicht vorzog, einzelne Kloster-
^"iter sogar unter Vorbehalt der Steuer und Folge zu veräussern.
üebrigens ist es für die kirchliche Entwickelung charakteristisch,
(lass das Verhältniss der Visitatoren zu den Sequestratoren kein
besonders günstiges war. Denn zum Theil war die Lösung der
Aufgaben den Sequestratoren dadurch erschwert, dass die Visitatoren
vielfach über die Stifter, Lehen, Zinsen und liegende Gründe ver-
fügt hatten, was im schneidenden Widerspruch zur Instruction der
iSequestratoren stand. Während diese zu sparen suchten, traten die
Visitatoren fortwährend mit neuen Anforderungen hervor, deren
Befriedigung sich natürlich nach der Finanzlage richtete. Wie
man einst beim Kurfürsten, so musste man jetzt bei den Seque-
M Die Summe setzt sich aus folgondon Verwendungen zusammen: 8697 Fl.
an Geld auf Kirchendiener, 407 Fl. an Naturalien, 2588 Fl. auf Ordenspersonen,
852 auf Naturalien, 1850 Fl. auf endliche Abfertigung der Ordensporsonon, 773 Fl.
auf drei Aebte.
■ _
^) Diese Summe setzte sich so zusammen: 1989 Fl. an Zulagen für Geist-
liche, 1068 Fl. auf Ordonspersonen , 17 Fl. an Naturalien für dieselben, 1377 FL
auf endliche Abfertigung, 530 Fl. für Ausgaben gemeinnütziger Art, auf Hospitale,
Brücken, gemeine Kasten.
') Diese Summe setzt sich so zusammen: 581 Gulden auf Kirchendiener,
20 Fl. zu Abfertigung und 300 FL zu gemeinem Nutzen.
*) Von den meissnischen und voigtländischen Klöstern waren 1538 schon
7 auf Beschied ausgethan.
118 Das Ernestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532 — 1545.
stratoren betteln gehen, die Luther schon 1533 nicht einmal dem
Namen nach kennen wollte*).
Sehr bezeichnend ist auch die spätere Lage der Sache, als es
sich unter den Söhnen des verstorbenen Kurfürsten Johann Friedrich
um weitere Unterstützung der Geistlichen aus den Klostergütern
handelte. Damals (vor 1555) gab die fürstliche Kammer an, dass
die Klöster Thüringens und Frankens alljährlich an steigenden
und fallenden Nutzungen nicht mehr als 24,000 Fl. betrügen, von
denen 6000 auf' die Klöster, 1500 auf die Ordenspersonen an jähr-
lichen Pensionen und 6022 Gulden auf Zulage der Kirchen- und Schul-
diener aufgingen. Es blieb somit ein Ueberschuss von 11,978 Gulden,
mit dem man die Geistlichen nochmals kräftig unterstützen konnte.
Es unterliegt nun keinem Zweifel, dass bis zur Landestheilung
von 1572 in dem schon zersplitterten ernestinischen Gebiete jede
Einzel-Eegierung Wesentliches für die geistlichen Zwecke aus dem
Klostervermögen aufwandte. Aber schwerlich wird man heute noch
nachzuweisen vermögen, ob dies auch später in der ursprtmglich
beabsichtigten Weise geschehen ist, wie viel von den Erträgen der
Klöster zu profanen Zwecken verwandt wurde, und wie viel speciell
in den Säckel der Fürsten gegen den Geist der Reformation ge-
wandert ist. Darüber fehlen zwar die Nachweise, aber man kann
leicht zu der Meinung gelangen, dass, da man, wie wir oben zeigten,
nach der Keformatiou mit Ueberschüssen arbeitete, diese wohl schwer-
lich in ihrer Totalität der Kirche und Schule oder dem gemeinen
Nutzen des Landes zu Gute gekommen sind. In unsern Tagen ist
diese Frage sehr wiclitig, namentlich da, wo die Theilung des Doma-
nialvermögens sich noch nicht vollzogen hat. ' Der Entscheidung
solcher Fragen müsste ein tieferes Studium über die Behandlung der
geistlichen Stiftungen vorausgehen, so schwierig es auch ist, heute noch
alle Verhältnisse der Vergangenheit sich klar zu vergegenwärtigen.
Für die Geschichte der protestantischen Kirche ist die Frage jeden-
falls von hoher Bedeutung — und wird es auch bleiben.
') Nach (io Wette IV. pag. 442 schrieb er an Spalatin, er möge für Unter-
stützung der Elisabeth von Reinsperg bei den Sequestratoron Fürbitte einlegen:
„ut tarn ttio quam meo nomine sequestratores (nescio enim, quodnam sit illud
chaos hominum aut qui vocentur)". Und es waren ihrer doch nicht so viele!
4ber angenehm waren ihm diese Finanziers nicht.
§ 2. Die Lage naeh den Visitationen u. die Vorbereitungen zu neuen Visit 119
§ 2.
Die Lage nach den Visitationen und die Vorbereitungen
zu neuen Visitationen.
(1532.)
Unläugbar hatten die Vorgänge auf dem Reichstage zu Augsburg
zur Steigerung der moralischen Kraft der Protestanten unendlich viel
beigetragen. Es ist nahezu merkwürdig, dass, noch bevor sich iiber
den Ausgang der Verhandlungen etwas sagen liess, sich der Eifer fiir
die Keformaticm in dem kursächsischen Territorium in hohem Maasse
gesteigert hatte. Vor und nach dem Reichstage wurden die Visi-
tationen, wenn auch nicht in der Ausdehnung wie froher, fortgesetzt.
Ja, der Graf Albrecht von Mansfeld, der noch vor einigen Monaten
sich den Visitatiimen nicht geneigt zeigte, stellte unter dem 9. März
1 530 das Ansinnen an den Kurfürsten, dass Luther und Melanchthon
die Visitation im Stifte Saalfeld durchfuhren möchten^). Aber im
Kurfttrstenthume selbst sah es noch trübe aus; die Landstande
selbst waren es, die auf dem Ausschusstage zu Zwickau den Wieder-
beginn der Visitationen anregten, da auch ihnen die Zustände unhalt-
])ar erschienen. Kurfürst Johann liess nicht auf sich warten. Nach-
dem der Religionsfriede am 23. Juli 1530 unterzeichnet war, ergriff
er imter Schilderung der drückenden Mängel die Initiative^). Die
Verachtung imd Verfolgung des geistlichen Standes, der materielle
Nothstand desselben, die Zuchtlosigkeit der Geistlichen und Laien be-
dingten die Vornahme neuer Visitationen, die Luther, Jonas, Melanch-
thon und Pauli neben Dr. Brück wieder in Berathung ziehen, Zeit und
Ort derselben bestimmen sollten. Nachdem die Visitatoren auch ihrer
Seits die herrschenden Mängel festgestellt und hervorgehoben hatten,
dass der Ritterschaft und den Amtleuten die NichtVollstreckung der
Visitationsbeschlüsse zur Last falle, imd das Leben der Geistlichen,
ihr Verhältniss zu den Gemeinden vielfach zu Klagen Anlass gäbe,
beauftragte der Landesherr den Kanzler Brück mit der Anordnung
einer neuen Visitation, in der alles „endlich'* seine definitive Rege-
lung finden müsse, da ja die bisherigen Visitationen nur „ein Anfang**
*) Dor Kurfürst schlug das Gesuch ab, weil beide mit Kücksicht auf den
Attgsburger Reichstag verhindert wären.
«) Burkhardt, Luther's Briefwechsel S. 206—208.
120 Das Ernestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532—1545.
geweseil seien. Er wollte nicht mehr sehen, dass der Geistliche Mangel
leide, und dem Evangelium zur Schmach betteln gehe. Er bet4)nte
desshalb die Zusammenschlagung der Pfarreien, und die Anwendung
der gi'össten Sorgfalt in der gesammti^n Organisation, mit der man
bisher sehr „geeilet" habe. Als Gnmdlage sollten dem neuen Unter-
nehmen die Visitationsprotocolle .dienen, auf denen man weiterbauen,
neue Insti'uctionen und Eintheilung der Visitationskreise entwerfen solle.
Es war eine der letzten Verfügungen^), die Kurfiirst Johann für
das Reformationswerk (ergehen Hess. Vier Tage später, am 16. August,
segnete er das Zeitliche.
Niemand war geeigneter, das Erwünscht.^» durchzuführen, als sein
Nachfolger Johann Friedrich, der in der Geschichte unter dem Namen
der (ürossmüthige fortlebt. Eifrig wie er war, der reformatorischen
Idee mit voller Seele zugethan, setzte er scharf ein. Hinter ihm stand
die Landschaft, deren Ausschuss im üctober 1582 in Weimar tagte.
Dieser beantragte, die alte Instruction durch Zusätze zu verbessern,
die mit grosser Sorgfalt redigirt wurden. Nach dreimonatlicher Thätig-
keit war die neue Instruction mit Hülfe Brück's, Bayer's und Spala-
tin's^) und der Visitatoren des Kurkreises festgestellt.
Wir müssen zunächst dieser neuen Grundlage näher treten, zumal
sie sich in wesentlichen Punkten von der früheren Instnu*tion unter-
scheidet.
§ 3.
Die neue Visitationsinstruction von 1532^).
Wie bemerkt, die neue Instruction, welche im Namen des Kur-
fürsten Johann Friedrich und des noch unter der Vormundschaft
*) Eog. Ji. fol. 93», B. 6. 4. d. d. Tor^aii, Montag nach Laurentii 15:V2
(12. August).
'^) 8p{ilatin, diT in der Tbat endlich oiiu^ Biographic würdig wäre, st^dltv
allein 21 zu berücksichtigende Punkte auf. Ich kann nicht findiMi, das« dioM-
allt! in die Instruction aufgenommen wurden. Er sprach für wöchentliche Tractining
des Katechismus, gegen die Auflage von Hülfsgeldeni d«'r Geistliclikeit, für Ab-
schaffung des Spoliums auf d(>n Pfarreien des Adels, für den Druck eines Ver-
zeichnisses über erlaubte Heirathen unUa* BlutsvtTwandten und für bt^ssere Executirjn
der Visitationsbtischlüssc. Die übrigen Punkte waren in der Instruction berück-
sichtigt. Keg. Ji. fol. 93a. B. 6. 3.
*) Die Schlussfassung findet sich im Gesammtarchive zu Weimar, Reg. Ji.
fol. 88b. bis 92. Die Redactionsarbj^iton übergehen wir hier, um sie vielleicht
anderen Ortes zu besprechen. Vergl. auch Kappen's kleine Nachlese, 1. 2ol.
§ 3. Die neue Visitationsinstructiou von 1532. 121
stehenden Bruders Johann Ernst fiir den Cobur^ischen Landestheil
ausginji:, lehnte sich an die alte an, fusste so^ar theilweise auf dem
Wortlaute der alten, aber zeichnete sich auch durch Schärfe der
Maassnahnien aus und stellte der Kntscheidunjj^ der Visitatoren ohne
weiteres Vieles anheim. Vor allem beklagte man in ihr, dass, wo
das Evangelium Eingang gefunde.i, man sich undankbar erwiesen,
indem den Predigern der gebührende Unterhalt nicht gereicht
werde, woraus sich mit Nothwendigkeit der Verfall des göttlichen
Wortes ergeben müsse. Indem man die Brauchbarkeit der Kirchen-
und Schuldiener einer gewissenhaften Prüfung unterstellt wissen
wollte, verfügte die Instniction gleichzeitig die Absetzung aller
Papisten und sonst untauglichen Diener, sei es, dass diesen eine ein-
malige oder fortlaufende Unterstützung gereicht werde. Irrtliümer
im Glauben wurden mit Landesverweisung bedroht, die nöthigen
Falls sofort, verfugt werden konnte. Verstösse ^egen die Sittlichkeit
der Geistlichen hatten unbedingte Entsetzung zur Folge, auch wenn
diese in der Lehre sich als brauchbar erwiesen hatten. Geringere
Mängel involvirten eine Versetzung; Vertheidigung von Glaubens-
sätzen, die dem gedruckten Unterrichte der Visitatoren entgegenlief,
war durchaus unstatthaft und hatte die liäumung der Ernestinischen
Lande zur Folge, da jeder Trennung in Glaubenssachen vorgebeugt
werden sollte. Eine gleiche Behandlung erfuhr das Laienelement.
Besondere Aufmerksamkeit widmet.!^ man der Anstellung tüchtiger
Geistlichen, der Aufzeichnung aller liegenden und fahrenden Habe
der Pfarrstellen, der Stiftungen und Klöster, der Verwendung des
Einkommens der geistlichen L(*hen und der aufgehobenen Stiftungen,
mittelst welcher die geistlichen Stellen ausgestattet werden sollten.
Für den Fall, dass die Erträge der Stiftungen nicht ausreichten,
waren die Gemeindeglieder zur Deckung des Fehlenden heranzuziehen.
Erst dann, wenn dies nicht zum Ziele führte, kam das Vermögen der
Stifter und Klöster und die Erträge der kurfürstlichen Lehen über-
haupt zur Mitverwendung. Wie man eigennütziger Verwendung
geistlicher Lehen und Stiftungen zu begegnen hatte, so gestattete
man den Patronateu höchstens einen Dritttheil der Pirträge, die auf
Zeit zur Ausstattung von Töchtern oder zur Unterstützung des Stu-
diums adliger Söhne verwendet werden durften. Grosses Gewicht
legte man auf Gleichförmigkeit der Ceremonien, Trennung und Zu-
122 Das Ernestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532 — 1545.
sammenschlagung der Pfarrstellen, wobei den Patronaten das Präsen-
tationsrecht für die einverleibten Pfarreien vorbehalten blieb. Das
Uebermaass der Besoldung, welches hie und da aus zusammen-
geschlagenen Pfarreien herrührte und anderweite Verwendung ge-
funden hatte, wurde den betreffenden Stellen wieder zugewiesen, auf
die richtige Abführung der Besoldung besonders hingearbeitet und
die weltliche Gewalt mit der Einbringung derselben betraut. Die
Baupflicht der Pfarrhäuser wurde den Gemeinden selbst auferlegt;
nur dem durch Brand nöthig gewordenen Neubau sagte der Kurfürst
seine Unterstützungen durch Holzlieferungen zu. Alle überschüssigen
Einkünfte fielen den gemeinen Kasten zu, deren Verwaltung wegen
parteiischer Verwendung der besonderen Prüfung der Visitatoren
empfohlen wurde. Die Aufsicht über die Geistlichkeit und Lehrer
der einzelnen Diöcesen wurden den bestellten Superintendenten über-
tragen, die insbesondere die Einmischung der Geistlichen in weltliche
Händel, die Entscheidung in Ehesachen, die wiederholt lüderlich und
parteiisch gehandhabt waren, zu verhüten und das lasterhafte Leben
der Weltlichen zu beaufsichtigen hatten. Die Instruction führt ins-
besondere an, dass allerlei üebelthaten, leichtfertiges Schwören, Spiel,
Völlerei, Ehebruch, Ungehorsam der Kinder, heimliche Verlöbnisse
und leidenschaftliche Erörterungen über Glaubenssachen in Wirths-
häusem streng zu ahnden seien. Daneben fiel den Visitatoren die
Aufgabe zu, die Dürftigkeit der aus den Klöstern abgefertigten
Personen zu prüfen, ihre Unterstützung geeigneten Ortes zu empfehlen,
die Bedürfnisse der gebrechlichen Klosterpersonen, welche man nament-
lich in Eisenach und Gotha vereinigt hatte, festzustellen, aber auch
dem zwieträchtigen Wesen ein Ende zu setzen, welches besonders •
in Cronschwitz und Heusdorf durch die dahin verordneten Geistlichen
Platz gegriflFen hatte. Der Kurfürst, der alles Weitere der Ent-
scheidung der Visitatoren anheimstellte, hoffte schliesslich durch
die genaueren Aufzeichnungen des Visitationsbefundes in die Lage
zu kommen, den sich noch zeigenden Missständen gründliche Abhülfe
zu verschaffen und fügte am Schluss der Instruction noch diejenigen
Punkte zur Beachtung bei, welche die Landstände zur Aufnahme
in jene empfohlen hatten.
Nach dem Willen der Landstände sollten die Visitatoren auf
Grund der VisitationsprotocoUe die Durchführung des Angeordneten
§ 3. Die neue Yisitationsinstruction von 1532. 123
prüfen, die Bestrafung der Schuldigen veranlassen 0. Ebenso war
bezüglich der WiederbeschaflFung alles Entfremdeten zu verfahren,
so bald dasselbe in einem festzusetzenden Termine nicht beigebracht
wurde. Die Herstellung neuer Pfarrgebäude sanmit allem Zu-
gehörigen hatten die ünterthanen des betreffenden Kirchspiels zu
übernehmen. Die Entscheidung darüber stand den Visitatoren bezüg-
lich den beiden Executoren eines jeden Landkreises zu, die von dem
Landesausschuss gewählt werden sollten. Im Fall aber die Füglich-
keit nicht bestand, wurde eine Beihülfe an Geld aus den Mitteln der
aufgehobenen . geistlichen Güter des bezüglichen Landkreises in Aus-
sicht gestellt. Die Reparatur und Besserungen der Pfarr-
g^ebäude hingegen sollten dem jeweiligen Pfarrer zur Last fallen.
Dürftige Pfarr- und Schulstellen, in so fem solche durch Umlagen,
durch Vermögen des gemeinen Kastens oder sonst nicht gehörig
aufgebessert werden könnten, sollten ebenfalls aus dem Fond der
aufgehobenen geistlichen Güter eine „massige und nothdürftige"
Zulage*) erhalten. Den misslichen Ausgleichungen mit den Amts-
nachfolgern bei Erledigung der Pfarreien suchte man durch Auf-
stellungen dreifacher Pfarrinventare zu begegnen; überhaupt wünschte
man in allen Verwickelungen des Lebens den Geistlichen möglichst
dadurch frei zu machen, dass alle Differenzen vor das Forum der
Superintendenten zur Entscheidung gewiesen wurden, wogegen die
Geistlichen tadelloses Leben und eine von jeden persönlichen An-
griffen freie Amtsführung anzustreben hatten, die oft durch un-
fruchtbares, verletzendes öffentliches Schelten mit Namensnennung
getrübt wurde. Alle Widersetzlichkeiten auf berührtem Gebiete sollten
unnachsichtlich mit Entsetzung bestraft werden.
Diese Schlussredaction ging unter dem 19. December 1532 den
ernannten Visitatoren zu. Ihr gemäss sollte in den angewiesenen
^) Amtsassen durch Schosser oder Amtleute, Schriftsassen durch den land-
standiBchen Ausschuss, schriftsesshaftige Ünterthanen durch den Adel. Im FaU
die Strafe dennoch nicht verhängt wird, sollen die Executoren der Visitatoren
oder die Superintendenten dem Landesausschuss Anzeige erstatten.
') Wie wir schon gelegentlich erwähnten, wurden die einzelnen his zu 40 Fl.
aufgebessert. Dies Einkommen belief sich also nach heutigem Geldwerth berechnet
auf 720 Mark, inclusive der etwa gewährten Naturalzulagen an Getreide, welches
ebenfalls aus den Mitteln der Sequestration gewährt wurde. Vcrgl. den § „Be-
widmung**.
124 Das Ernestinischo Gebiet. — Vierte Periode 1532 — 1545.
Visitationskroisen verfahren werden. Wir werden sehen, wie sie den
sich darbietenden Verhältnissen gegenüber stellten, um die letzten Spuren
des Unhaltbaren vollends zu tilgen.
§. 4.
Die Visitationskreise und die Au&tellung
der Visitatoren.
Im Wesentlichen war zunächst die Wahl der Visitatoren dieselbe
wie in den Visitationen der ersten Periode geblieben, da man deren
Durchführung den alt bewährten Kräften zu überlassen wünschte.
Nur Rücksichti^n auf einzelne Persönlichkeiten, die wegen diingender
Gründe zu dispensiren waren, erheischten kleine Aenderungen.
¥ui Sachsen waren Dr. Luther, Justus Jonas, der Hauptmann
Hans Metzsch und Hans von Taubenheim,
Für Meissen: Jonas, Dr. Pauli, der Amtmann zu Bitterfeld und
Hans von Taubenheim,
Für Thüringen: Christoph von der Planitz, Melanchthon, Mecum
und Menius,
¥ÜT das Voigtland: Christoph von der Planitz an Stelle des
ursprünglich designirten Herrn von Wildenfels, Spalatin und Musa,
Für Franken endlich Hans von Steniberg, Dr. Kindt^ Balthasar
Düring und der Kastner daselbst in Aussicht genommen.
Nur Thüringen, welches wegen seines ausgedehnten Visitations-
bezirkes einen Wechsel der INTsonen bedingte, hatte verschiedene
Visitatoren, da jenes in den Saalkreis und drei Landkreise mit den
Visitationsplätzen zu Eisenach, Gotha und Weimar zerfiel. In diesen
wirkten die oben Genannten; während in dem Saalgnmde Christoph
von der Planitz, Ewald von Brandenstein, Spalatin und Musa als
Visitatoren bestellt wurden.
In Bezug auf den Besuch der hennebergischen Lande, deren
natürlicher Visitationsort Salzungen war, behielt man sich weitere
Plntschliessungen vor, da hier zum guten Theil das Territorium des
Grafen von Henneberg in lYage kam.
Indess musste man bald von diesen Dispositionen abweichen,
da zum Theil persönliche Rücksichten und die W^ahl der mit dem
Landtagsausschuss vereinbarten Executoren für die einzehien Kreise
§ 5. Die dritte Visitation in Thüringen. 125
in Frage kamen. Auch scheint man den besonderen Vorschlägen des
Landtages Folge gegeben zu haben, der sich zu folgenden Aufstel-
lungen entschloss:
Für Sachsen: Jonas, Bugenhagen, Bernhard von Hirsfeld, Sebastian
von Kotteritzsch und Dr. Kilian Goldstein, Paul Knodt als Schreibor.
Executoren: Hans Metzsch und Christoph Gross.
Für Thüringen: Menius, Mecum, Georg von Denstedt, Hans
Cotta, Bürgermeister zu Eisenach; Dietrich Gärtner als Schreiber.
Executoren: Eberhard von der Thann, Johann Oswald an der Weira
und dem Haynich, Ewald von Brandenstein und Georg von Denstedt
am Saalgrund und den Aemtem Weimar, Rossla etc.
Für Meissen und Voigtland: der Herr von Wildenfels, Spalatin,
Asmus Spiegel, Joseph Lewin Metzsch, der Pfarrer zu Werdau und
Michael Alber, Büi'germeister zu Altenburg. Schreiber war ein Diener
Spalatin's. Executoren: Asmus Spiegel, der Amtmann von Colditz
im Unterkreis, also in Torgau, Eilenburg, Leissnig, Colditz, Borna; —
Georg von Bünau und Joseph Lewin Metzsch im Oberki-eis, also in
Altenburg, Zwickau und dem Voigtlande.
Für Franken: Ritter Heinz Schott, Magister Johann von Wolken-
hajTi, Silvester von ßosenau, Magister Johann Bimstiel, Paul Bader,
Kastner; W^olf Emfried zu Coburg, als Schreiber. Executoren: Hans
Schott, Silvester v. Rosenau.
Sofort nach dem Neujahrsmarkte sollten die Visitationen beginnen,
um mit Unterbrechung von Fastnacht wieder aufgenommen zu werden.
§ 5.
Die dritte^) Visitation in Thüringen.
(Beginn den 3. März 1533.)
Als man am 3. März die Visitation in Thüringen begann, traten
die Beauftragten mit der TJeberzeugimg an ihre Aufgabe, dass es sich
jetzt nicht mehr um die Prüfiing der einzelnen Geistlichen handeln
könne. Nach ihrer Ansicht waren in Thüringen die Pfarreien überall
M Diu dritte Visitjition war os, weil wir aimahmon, dass 1527 die erste,
1528 die zweit*^ untonionimeii wurde, von denen wir, wie oben S. 18 u. 43 hervor-
gehoben wurde, leider keine emgehenden Nachiichteu besitzen.
126 Das Ernestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532 — 1545.
mit „tüchtigen" Seelsorgern versehen, sie richteten daher mehr ihr
Allgenmerk darauf, dass nicht Unberufene, die, wie es scheint, im
Lande umherzogen, den geistlichen Beruf ausübten; sie waren haupt-
sächlich bestrebt, die materielle Lage des Einzelnen genau festzustellen,
jedem ein seiner Thätigkeit entsprechendes Einkommen zu sichern,
sei es, dass man alte, im Laufe der Zeit verlorene Bezüge wieder ein-
führte, oder dem Dürftigen eine angemessene Besoldungszulage aus
andern Mitteln angedeihen liess. Ganz besonders arbeitete man auf
die Herstellung der geistlichen Wohnungen und deren Instandhaltung
hin, was fast ausnahmslos den Gemeinden und dem Kirchenärar
auferlegt wurde. Wie man bemüht war, das Pfarreinkommen auf
Grund alter Matrikeln zu fixiren, so suchte man jenes auch vor jeder
neuen Schädigung zu bewahren, da es jetzt kaum mehr der willkürlichen
Behandlung des Einzelnen unterliegen konnte. Verkauf von Grund
und Boden, selbst zeitweise Verpachtungen, überhaupt jedes Rechts-
geschäft, welches mit dem kirchlichen Eigenthum vorgenommen werden
sollte, unterlag der Begutachtung der Superintendenten, ohne deren
specielle Einwilligung auf kirchlichem Gebiete überhaupt nichts mehr
geschehen durfte. Die Patrone oder die Gemeinden konnten in der
Besetzung der Stellen nicht, wie ehedem willkürlich verfahren^); selbst
die Zahl der Kirchnerstellen, die an vielen Orten, namentlich in Städten
eine ziemlich untergeordnete Rolle spielten, durften ohne Weiteres
nicht eingezogen, aber auch nur mit Vorwissen des Ortsgeistlichen
besetzt werden. Dagegen wurde die Competenz der Letzteren wesent-
lich beschränkt, indem ihnen die Untersuchung und Entscheidungen
iji strittigen Ehesachen entzogen wurden, die ganz ausschliesslich vor
das Forum der Superintendenten imd der weltlichen Gerichte gehörten,
vor denen man nunmehr die Untersuchungen vornahm.
Auch der Beaufsichtigung des Laienstandes wandte man grössere
Aufimerksamkeit zu. Das sittliche Verhalten des Einzelnen wurde von
dem Geistlichen beobachtet; das ärgerliche Fluchen, Schwören und
Zaubern mit kirchlichen Strafen geahndet, und am wenigsten gestattete
man jetzt, wo die protestantische Kirche in Thüringen festen Puss
gefasst hatte, die Absonderung des Einzelnen, die sogar mit Landes-
*) Geistliche, deren gute Qualification nicht ausser allem Zweifel stand, wurden
schon in der ersten Periode der Visitationen nacli Wittenberg vorgeladen, um
sich dort einem Examen zu unterwerfen.
§ 5. Die dritte Visitation in Thüringen.
127
Verweisung bestraft, wurde im Fall die Warnungen vor unkirchlichem
Leben von Erfolgen nicht begleitet waren.
Mit diesem Programm traten die Visitatoren ihre Wanderungen
durch Thüringen an. Dass ihre bisherige Wirksamkeit schon Be-
deutendes erreicht hatte, geht aus den Patronatsverhältnissen der
Kirchen hervor, die der Einführung der lutherischen Lehre zum guten
Theile nicht günstig gewesen sein konnten, da die adligen, freiherr-
lichen und besonders die geistlichen Patrone zu der kurfürstlichen
Macht in einem eigenthümlichen Missverhältniss standen, welches das
reformatorische Werk unzweifelhaft erschwert hatte.
Wir lassen zunächst die Uebersicht über die ganze Thüringische
Visitation folgen, die um so wichtiger ist, als wir von den früheren
Befunden, wie schon bemerkt, nur dürftige Nachrichten besitzen^).
Uebersicht der ganzen Visitation von Thüringen.
(1533.)
1. S. Creuzburg
2. Ifta
3. Pferdsdorf
4. Oberellen
5. Marksuhl
6. Schnellmanns-
hausen
7. Gerstungen
8. Dankmarshausen
I Kl. Creuzburg.
Kl. Creuzburg.
Kurfürstl.
Kurftirstl.
Abt zu Fulda.
Sachsen, Mainz,
Hessen.
Kurfürstl.
Pfarrer zu
Gerstungeu.
2. Volteroda*.
3. Seit 1528 selbstständige Pfarrei.
5. Förtha, Etterwinden kommt dazu.
7. Üntem-Suhl*.
8. Mit Sulingssee; seit 1528 eigne
Pfarrei, früher Filial von Gerstungen.
9. Richelsdorf.
10. Salmannshausen*. Gehörte auch bis
1528 nach Gerstungen, soll jetzt v. Lauch-
rüden vorsorgt werden.
11. Dorfbreitenbach*, Hausbreit€>nbach,
Horschlitt, Gospenroda*, Dippach*. Die
I' 9. Süss (Süssra)
10. Neustedt
, 11. Berka
12. Herda
13. S. Salzungen
14. Möhra
15. Witzelsroda
16. Immelbom
17. Treffurt
Kurfürstl.
Kurfürstl.
Abt von Hersfeld.
Abt von Hersfeld.
Kloster Allendorf.
Aobtissin zum
„Sehe".
(Kl. Allendorf.)
Gf. v. Henneberg.
S., Mainz, Hessen.
St. Gehülfenkirche* bei Berka im Felde,
wird abgebrochen.
12. Wtinschensuhl*.
13. St. Husen*, Langenfeld*.
14. Gehörte früher als Filial nach St.
Husen, war Filial von Frauenbreitungen.
15. Gehörte früher als Filial nach St.
Husen.
16. Gehörte früher als Filial nach Frauen-
breitungen.
17. Reinholdshausen*, eigne Pfarrei,
incorporirt.
*) Die ProtocoUe befinden sich im S. Emest. Gesammt-Archive zu Weimar,
Reg. Ji. ,
128
Das Ernostinische Gebiet. — Vierte Periode 1532 — 1545.
18. Falken
19. Frankenroda
20. Bursla
21. Langula
22. Obern-Dorla
2H. Niodem-Durla
24. Domdorf
25. Ettonhausen
26. Tiefenort
27. Schweina
28. Steinbach
29. Gumpelstadt
30. Kraula
31. Noiikirchon
32. Nazza
33. Mihla
34. Bischofsroda
35. Madelungen
36. Famroda
37. Weissenbom
38. Scherbda
39. Mechterstedt
40. Lauchröden
41. Neuenhof
42. Unterellen
43. Melbora
44. Schwarzhausen
45. Schönau
St. Petor z. Erfurt.
Domherrn dii8.
I Hessisch.
' Hessisch.
Hessisch ( stritti«;).
Gf. V. Beichliiig(m.
I Gf. V. Beichlingeu.
Gf. V. Beichliugen.
Gf. V. Houneberg.
I ^
i Kloster Alleiidorf.
von Haineck.
von Hopfgart(»n.
von Hopfgarten.
Bischof von Mainz.
8t. Peter z. Erfurt.
Frauenstift
Eisenach.
von Ütti^rodt.
■
.J ungfrauenkh)8ter
zu Creuzburg.
von Reckenrodt.
von Herda.
Cap. zu Eisenach.
von Herda.
von Wangenheim.
von Ütterodt.
von Üttt^rodt.
46. Siittelstedt
47. St^Mitfeld
48. Eckardtshauson
49. Mosbach
50. Ruhla
51. Grossenlupnitz
52. S. Eisenach
53. S. Gotha
54. El)erstädt
(S. zu Sonneborn.
55. Goldbach
56. Briiheim
57. Warza
58. Remstedt
59. Buf leben
60. Ballstädt
61.
62.
63.
64.
65.
66.
67.
68.
69.
70.
Hausen
Eschenber^en
Wiegleben
Molschleben
S. lYiemar
Siebleben
Tüttleben
Gamstädt
Grossrettbach
Nottleben
Stift Eisenacli.
Stift Eisenach.
Kurfürstl.
Kurfiirstl.
von t^tterodt.
KIost^T zum Hvi'.
Kurfürst!.
Kl. Heilig kreuz
in Gotha.
Stift Fulda.
von Erifa.
Kl. Hoiligkreiiz
in Gotha.
Stift Beat Vir?.
in Erfurt.
B(^at. Virg. in
(lotha.
von Wechmar.
Probstei Gotha.
I Kurfürst!.
I Stift Gotha.
Sclienk v. Tauten-
burg.
Kurfürst!.
Kurfürst!.
Kurfürstl.
Kl. Gi'orgi'nthal.
KiirfürstL
19. Gehörtti früher alsFilial nach Falken.
22. St. Niclaa-Capolle* im Dorfe.
24. Kieselbach*, Merkers*.
27. Altenstein.
28. Früher Filial von Schweina, aber
rait eignem Priester.
29. Waldtisch.
82. Ebenheim.
M. Berka*.
35. Krautliausen*, Uetteroda. Seit 1528
selbfitständige Pfarrei. Gehörte nach Stedt-
feld als Filial.
36. Seebach, Eichrodt, Wutha.
B9. St. (lehülfen-Capelle*.
40. Schnellmannshauscn int in dieser
Visitation dazu geschlagen.
41. Göhringen*. Neuenhof war bislier
Filia! von Stedtfeld.
43. Ettenhausen*, Hastrungsfeld*.
44. Winterstehi, Schmerbach.
45. Deubach*, Kalilenberg.
46. Burla*.
47. Hörschel, Spichra.
48. Etterwinden.
49. Kitti^l.sthal.
51. Wenigenlupnitz, Stockhausen, Hüt-
zelsroda, Beuernfeld, Bolleroda.
52. St. Georg-*, St. Niclas-* St. Anna-*
und St. Jacobs-Capelle*.
54. Weingiu'tim, Sonneborn*
62 Hatte auch eine St. Niclas-Capelle.
68. Kleinrottbach*.
§ 6. Die dritte Visitation in Thüringen.
129
71. 8. Waltershausen
72. Uelleben
73. Boilstedt
74. Sundhausen
75. Leina
76. Wahlwinkel
77. Hörseigau
78. Fröttstedt
79. Laucha
80. Teutleben
81. Aspach
82. Trügleben
83. Apfelstadt
84. Dietendorf
85. Holzhausen
86. Bischleben
87. Thorei
88. Liebenstein
89. Crawinkel
90. Wölfis
91. Harhausen
92. S.Beinhardsbrunn
93. Altenbergen
94. ZeUa
95. Emstroda
Kurfilrstl.
Abt zaPaulinzelle.
Abt zu Beinharda-
brunn.
Kurfilrstl.
Kurfürstl.
Kurf&rstl.
Fraaenstift in
Eisenach.
KurfürstL
von Teutleben.
Rath zu Grotha.
Kurfürsti.
Yon Erffa.
Kurfürsti.
von Witterda.
Abt von St. Peter
zu Erfurt.
Korflirstl.
KL Ichtershausen.
von Witzlehen.
Abt zu Frauen-
breitungen.
Abt zu Frauen-
breitungen.
Gf. V. Gleichen.
Kloster daselbst.
(Kl. Reinhards-
brunn?).
Kl. Beinhards-
brunn.
Kl. Beinbards-
brunn.
71. Langenhain*, Ibenhain*, Tabarz*,
Cabarz*.
74. Mit zwei Pfarreien, von denen eine
eingegangen ist.
75. Gospiteroda'*'.
88. Mit Dietendorf vereinigt.
85. Bittstedt*.
86. Möbisburg'i'.
87. Behestädt*.
88. Gössel* soU nun eigne Pfarrei werden.
89. (War frtther Füial von Wölfis).
Frankenhain* von Crawinkel versorg.
91. War Füial von Sulzenbrück.
92. Friedrichsrode'*', (Bödicben).
98. Finsterbergen*, Catterfeld* Eugels-
bach*.
Barkhardt, Kircben- and Schul- Visitationen.
96. niehen
97. Hohenkirchen
98. Tambach
99. Schönau
00. Cobstadt
01. S. Ichtershausen
02. Eischleben
03. Dachwich
04. S. Ohrdruf
05. Wandersieben
06. Wechmar
07. Schwabhausen
08. Emieben
09. Günthersleben
10. Sulzenbrück
11. Ingersleben
12. 6räfentonna
13. DöUstädt
14. Wemingshausen
15. Bienstadt
16. Töttelstädt
17. Pferdingsleben
18. Burgtonna
19. Aschara
20. Eckardtsleben
21. Frienstedt
22. S. Wangenheim
23. S. Sonnebom
Kl. B. und Gf.
Gleichen.
Abt von Hersfeld.
El. Georgenthal.
El. Georgenthal.
Kl. GeorgenthaL
Kl. Ichtershausen.
El. Ichtershausen.
El. Ichtershausen.
Gf. von Gleichen.
Gf. von Gleichen.
Gf. von Gleichen.
Gf. von Gleichen.
Gf. von Gleichen.
Gf. von Gleichen.
S t. Peter m Erfurt.
St. Martin in
Erfurt
Herrn von Tonna.
Gf. von Gleichen.
Gf. von Gleichen.
Gf. von Gleichen.
Bischof von Mainz
u. Gf. V. Gleichen.
Gf. von Gleichen.
Gf. von Gleichen.
St Peter in Erfurt
Kl. Zella a. d.
Eichsfeld.
Gf. von Gleichen,
von Wangenheim.
Kurfürsti.
94. Mehlis*.
95. Cumbach*.
96. Hat Kirche und eine Capelle U. 1.
Frauen, die vom Jnngfrauenkloster zu Zella
auf dem Eichsfeld zu Lehn ging.
97. Hermhof*, Capelle „Neuss" bei
Molschieben dazu geschlagen.
98. Dietharz*.
99. Wipperoda*.
100. Grabsieben*.
104. Gräfenhain*, Nauendorf*.
107. Petairoda* (Petzigeroda).
110. Hochheim*.
113. Mit 2 Pfarreien im Dorf: die Pfarrei
im Kloster* und zu St. Peter*.
9
130
Das Ernestiniscbe Gebiet, — Vierte Periode 1532 — 1545.
124. Nordhofen
125. Hayna
126. Wolfsbehringen
127. Grossenbehring.
128. Tüngeda
129. Hochheim
130. Westhausen
131. Pfullendorf
132. ErflFa
133. Grossfahner
134. Gierstedt
135. Molsdorf
136. Ebenheim
137. Kippers (roda)
138. Gera
139. Buttstadt
140.Buttstädti.Wend.
141. Wenigen -Butt-
stedt (Wüstung)
142. Magdala
143. Meilingen
144. Niedersynder-
stedt
145. Niedergrunstedt
146. Grossobringen
147. Döbritzschen
148. Göttern
149. Gabemdorf
von Wangenheim,
Abt zu Fulda.
Abt zu Hersfeld.
Abt zu Hersfeld.
von Wangenheim.
von Wangenheim.
von Wangenheim.
von Wangenheim.
von Erffa.
St. Peter zu Erfurt.
Beat. Virg. das.
von Thun und
Bischof von Mainz.
von Hopfgarten.
von Witzleben.
von Witzleben.
Kurfürstl.
von Wiohc.
Katb zuButtstädt.
Kurfürstl.
Kurfürstl.
Kurfürstl.
Kurfürstl.
?
?
Kurfürstl.
Kurfürstl.
150. Troistedt
151. Legefeld
152. Lehnstedt
153. Grossmölsen
154. Rastenberg
155. Vippachedel-
hausen
156. Grossbrembach
157. Kleinbrembach
158. Vogelsberg
159. Hardisleben
160. Olbersleben
161. Guthmanns-
hausen
162. Töttleben
163. Sprötau
164. Nermsdorf
165. Kleinrudestedt
166. Markvippach
167. Riethnordhausen
168. Mittelhausen
169. Gebstedt
170. Neustedt
171. Russdorf
Kurfürstl.
Kurfürstl.
Kurfürstl.
St. Sever zu Erfurt.
Domprobst zu
Naimiburg.
Kurfürstl.
Carthause zu
Erfurt.
Probst zu Nord-
bausen.
Probst zu Nord-
bausen.
St. Moritz in
Naumburg.
von Kölleda.
von Marschalk.
Kl. Mergenthai.
Probst zu Nord-
hausen.
Kurfürstl.
Kurfürstl.
von Vitzthuiu.
A. Schade.
Abt zu Oldisleben.
Abt zu Pauliii-
zelle.
AbtzuPaulinzelle.
Probst zu
Naumburg.
124. Metebach*.
126. Reichenbach*.
127. Osterbehringen*.
.184, Kleinfahner*.
135. Zwei Pfarreien, jetzt nur eine.
138. Martinroda* (Rodichen), Manebach*,
Burgk oder Neustat*, Angelroda*.
140. Ein besonderer Theil von Buttstädt
141. Niederreissen*.
142. Maina*, Ottstedt*.
143. St. Michel-* u. StGoorgen-Pfarrei*
mit Filial Taubach*.
144. Obersynderstodt*, Troralitz*, Söll-
nitz*.
145. Obergrunstedt*.
147. Kleinschwabhauseu*.
149. Daasdorf*.
150. Schoppendorf*.
151. Possendorf*, Golraerodo ♦ , Holzdorf*.
152. Hanmierstedt*.
153. WaUichen*.
154. ßilb-oda* Schafau*.
156. Mit 2 Gottesbäusem, Wiperti» und
Kiliani*.
160. Mit zwei Gotteshäusern, St. Voit^
und Wiprecht*.
164. Bisher Lehen des Domprobsts zu
Nordhausen. Mit Filial Rohrbach*.
165. Schwansee*.
168. Es wurde die wüste Kapelle abge-
brochen.
170, Sehen (Syhen) 170, wird nun mit
171 vereinigt.
§ 5. Die dritte Visitation in Thüringen.
131
172. Burghessler
173. Weimar
174. S. Buttelstedt
175. Schwerstedt
176. Krautheim
177. Neumark
178. Hottelstedt
179. Stedten
180. Ballstedt
181. Oberrossla
182. Niederrossla
183. S. Suiza
184. Ptiffelbach
185. Zottelstedt
186. Wickerstedt
187. Capellendorf
188. Hermstedt
189. Grossschwab-
hausen
190. Oberweimar
191. Umpferstedt
192. Ettersburg
198. Ramsla
194. Heusdorf
195. Ringleben
196. Denstedt
197. Süssenbom
Kurftirstl.
Kurfürstl.
Kurfürstl.
Kl. Ettersburg.
Abt zum Sobotteii.
Kurfürstl.
von Riedesel.
Kurfüi-stl.
J. Bock.
Kurfürstl.
Kurfürstl.
Kurfürstl.
Kurfürstl.
Kurfürstl.
von Marscbalk.
Kurfürstl.
Kloster Capellen-
dorf.
Kloster Capellen-
dorf.
Kurfürstl.
Kl. Oberweimar.
' Kurfürstl.
Kurfürstl.
{Kurfürstl.)
Kurfürstl.
Gans.
Gans.
198. Schwabsdorf
199. Osmannstedt
200. Grosscromsdorf
201. Buchfart
202. Daasdorf
203. Heichelheim
204. Dielsdorf
205. Eckstedt
206. Apolda
207. Tannroda
208. Saufeld
209. Obernnissa
210. Tiefurt
211. S. Jena
212. Isserstedt
213. Cüspeda
214. Burgau
215. Hainichen
216. Wenigenjena
217. Löbstedt
218. Beutnitz
219. Löberschütz
220. Jenapriessnitz
221. Taupadel
222. Münchenroda
Gans.
Kurfürstl.
von Cromadorf.
von Meusebacb.
von Gottfart.
von Worm.
von Vippach.
I von Vitzthum.
von Vitzthum.
von Bünau.
von Tannroda.
Kurfürstl.
von Denstedt.
Kurfürstl.
Kurfürstl.
Nonnenkloster
Jena.
Kurfürstl.
St. Michaelkloster
Jena.
Gross.
Jungfrauenkloster
Jena.
Kurfürstl.
, Kloster Lauss-
nitz.
' Abt zu Posa.
I von Lichtenhain.
i Kl. Bürgel.
172. Soll eigne Pfarrei werden. Bisher
gehörten B.* und Eberstedt* nach Nieder-
trebra als Filiale.
174. Obemdorf*, Weiden*.
176. Heyndprf* (Hegendorf).
177. Thalborn*
178. Ottetedt*.
179. Ottmannshausen*.
181. Herresaen*.
188. Dorfsulza*: war von Ebersburg'sches
liehen, dagegen die Pfarrei auf dem Berge
kurfürstliches Lehen.
184. Goldbach», Wersdorf*.
185. Mattstedt*.
187. Hohlstedt», Kötschau», Franken-
dorf*.
188. Stobra».
189. Münchenroda •.
190. Ehringsdorf*.
191. Wiegendorf».
192. Kleinobringen*.
194. Schoten*.
197. Kleincromsdorf*.
198. Rödigsdorf».
199. Ulrichshalben*.
201. Vollradisroda», Oettern».
208. (hodie Thangelstedt).
211. (Lichtenhain*). Zwei Kirchen in
Jena.
213. Lützeroda*, Closewitz*.
21 4. Gösch witz*, Ammerbach*, Winzerla* .
215. Stiebritz».
216. Camsdorf.
218. Golmsdorf».
220. Ziegenhain*.
221. Rodigast».
9*
132 Das Eraestinische Gebiet — Vierte Periode 1632—1545.
223.
Lobeda
Korfhrstl.
224.
Bucha
KurfÜTstl.
225.
Rothenstein
Beuss V. Granichf.
226.
Maua
Abt zu Grünhain.
227.
S. Bürgel
Kloster daselbst.
228.
St. Georgen
Kloster daselbst.
229.
Bobeck
Kloster Bürgel.
230.
Rüttersdorf
?
231.
Hohendorf
Kl. Bürgel.
232.
Abtlöbnitz
Stift Bürgel.
233.
Herrn sdorf
Kl. Lanssnitz.
234.
Laussnitz
Kloster daselbst.
235.
Graitschen
Kloster Tjaiissnitz.
236.
Seifartsdorf
Kl. Laussnitz.
237.
Reichardsdorf .
Kl. Laussnitz.
238.
8. Eisenberg
Jungfr.-Kl. das.
239.
Petersberg
9
•
240.
Walpemhain
Kl. Eisenberg.
241.
Buchheim
Stift Zeitz.
242.
Jb'lemmingen
Abt zu Pforta.
243.
Aue
V. Molau.
244.
Kasekirchen
Kl. Eisenberg.
245.
Molau
Kurftürstl.
246.
Kraftsdorf
KurfüiBtl.
247.
Rüdersdorf
Kl. Mildenfurth.
223. WöUnitz*, Drakendorf*, ümenitz*,
ZöUnitz*, Schiebelau*, Boda», Suiza*.
224. Ossmaritz*, Schorba, Posen, Nenns-
dorf*.
225. Oelknitz*.
226. Leutra*.
230. Mit zwei ungenannten Dörfern (ob
Filiale?).
281. Nischwitz, Bauschwitz*, Döllschütz,
Schmörschwitz.
232. Schieben, Tultewitz, Molschütz.
233. Beichenbach*, Obemdorf*.
234. Tautenhajn*.
236. Kaachwitz.
237. Grüna, Stübnitz.
238. Kursdorf und die alte Stadt.
239. Saasa*, Pretzschwitz, Törpla, Tün-
schütz.
240. Thiemendorf*, Ahlendorf.
242. Altenburg».
243. Graitschen*.
248. Serba
V. Hanfmus.
249. Etzdorf
V. Hanfmus.
250. Haynspitz
y. Wöllnitz.
251. Königshofen ,
Grfif.
252. Neidschütz
( y. Molau.
\ V. Portzka.
253. Priessnitz
y. Hagenest
254. Schöngleina
y. Tiichtenhain.
255. Schleifreisen
V. Lichtenhain.
256. S. Berka
V. Witzlebcn,
257. Blankenhain
y. Gleichen.
258. Hochdorf
V. Gleichen.
259. Neckerode
y. Gleichen.
260. Lohma
y. Gleichen.
261. Grossliebringen
y. GreuBsen.
262. Dienstedt
y. Gleichen.
263. Bösleben
Graf
y. Schwarzbur^.
264. Rittersdorf
y. Gleichen.
265. Saalbom
y. Witzleben.
266. S. Kranichfeld
Beuss y. Plauen.
267. Treppendorf
Beuss y. Plauen.
268. Riechheim
Beuss y. Plauen.
269. Barchfeld
Beuss y. Plauen.
270. Achelstedt
Beuss y. Plauen,
sonst Erfurt.
244. Ütenbach*, S eidewitz, Köckenitzsch'^.
Kaueritz, Seuselitz*.
245. Thirschneck*.
246.Harpersdorf,Nieder
ndorf*,Kaltenboni.
247. (Büdigesdorf) —
Porsdorf.
249. Bauda*.
250. Bauschwitz*, Aubitz (Ausschwitz).
251. Gösen*.
252. Boblas* (Bobilitz;
|.
253. Heiligenkreuz*, Janisroda*. Janis-
roda sollte erst mit 253
yereinigt werden.
254. Albersdorf*, Scheiditz, Waldeck.
257. Bottorf», Schwan
»*, AltdömfeW*.
260. Kleinlohma*.
261. Kleinliebringen*,
Nahwinden^, TöU-
stedt*.
262. Kleinhettstedt*.
264. Haufeld*.
266. Stedten*.
267. MUwitz*.
268. Gtigleben*.
§. 5. Die dritte Visitation in Thüringen.
133
271. Osthausen
272. 8. Neustadt
273. Dreba
274. Weira
275. Köthnitz
276. Oberoppurg
277. Neunhofen
278. Moderwitz
279. Daumitzsch
280. Pillingsdorf
281. Breitenhain
282. Kopitzsch
283. Dreitzsch
284. Weitewitz
285. Mossbach
286. Chursdorf
287. Lausnitz
288. S. Triptis
289. Schönborn
290. Oberpöllnitz
291. S. Auma
292. Braunsdorf
Beuss
von Plauen.
EurfürstL
KurfÜrstl.
Kurfürstl.
KurfÜrsÜ.
Kurförstl.
Kurfürstl.
Kurfürstl.
V. Hayn.
Kurfürstl.
Kurfürstl.
KurforsÜ.
V. Eichicht.
Kurfürstl.
V. Schütz.
V. FöUnitz.
V. Stein.
Kurfürstl.
V. Stein.
V. FöUnitz.
Kurfürstl.
Kurfürstl.
293. Rehmen
294. S. Orlamünde
295. S. Kahla
296. Neusitz
297. ühlstadt
298. Grosseutersdorf
299. Partschefeid
300. Heilingen
301. Reinstadt
302. Milda
303. Eichenberg
304. Kesslar
305. Niederkrossen
306. Zeutsch
307. Dienstädt
308. Oberbodnitz
309. Jägersdorf
310. Trockenborn
311. Löbschütz
312. Seitenroda
313. Oelknitz
314. Hummelshain
V. Etzdorf.
Kurfürstl.
Kurfürstl.
Kurfürstl.
Kurfürstl.
Kurfürstl.
V. Kochborg.
Kurfürstl.
Kurfürstl.
Reuss V. Greiz.
V. Eichenberg.
Kloster Etters-
burg.
Kurfürstl.
Kurfürstl.
Kurfürstl.
Kurfürstl.
Y. Gräfendorf.
Kurfürstl.
Kurfürstl.
Kurfürstl.
Kurfürstl.
Kurfürstl.
272. Hatte die Johanniskirche und 1 Ca-
pelle zu U. 1. Frauen.
273. Neudeck*.
274. Cospoda*, Kleina*, Meilitz.
275. Linda*, Steinbrücken*.
276. Solkwitz* (Seiwitz), Gertewitz.
277. ßörthen.
278. Schloss Arnshaug*.
279. Döbritz*.
280. Zwackau*.
281. Strösswitz*, Trockenborn*, Lich-
tenau*.
282. Traun*, Lemnitz*, Hassla, Miesitz.
288. Hungersdorf*, Aismannsdorf.
284. Schmiritz*.
287. Quaschwitz*.
288. Döblitz*, Leubsdorf, Tömmelsdorf,
Wüstenwetzdorf.
289. Wittchenstein*.
290. MittelpöUnitz*, Geheege.
291. Ifuntscha, Wenigenauma*, Gütter-
litz*, Crölpa. Auma hatte 2 Kirchen.
292. Tischeudorf.
295. Bibra*, Greuda.
296. Kleinkochberg*, Schmieden*.
297. Weissen*.
298. Kleineutersdorf*.
299. Wurde nach Uhlstedt geschlagen.
300. Dorndorf*, Engerda*, Mötzelbach*,
Eödelwitz*.
301. Geunitz*.
302. Gehörte früher nach Orlamünde ; hat
als Filial Meckfeld* erhalten.
304. Lotschen*, Drössnitz*, Wittorsroda,
Kesslar* (Dorfkesslar), früher gehörte auch
Meckfeld dazu. An andrer SteUe wird auch
Buttersdorf* als Gotteshaus erwähnt.
805. (Herrenkrossen) mit Freienorla*.
306. Beutelsdorf*.
807. Bucha*.
308. Unterbodnitz*, Magersdorf.
309. Grosspürschitz*, Kleinpürschitz.
311. Lindach*
313. Seitenbrück* und Schloss Leuchten-
burg.
134 Das Ernestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532 — 1545.
315.
Zwabitz
V. Weiösbach. !
885.
Lippersdorf '
Kl. Roda.
316.
Grossbockedra
Puster.
336.
Ottendorf
Kl. Roda.
317.
Altendorf
V. Weissbach.
337.
Bremsenitz
XI. Roda.
318.
S. Ziegenrück
KurftirstL
338.
Groben
Gross
319.
Drognitz
Liebschütz
KorfÜrstl.
zu Naumburg.
320.
KurfÜrstl.
339.
Rentendorf
V. Üayn.
A^ /^ ^
T^ 1
i V Oberndorf
340.
Tautendorf
XI. Roda.
321.
Passeck
\ V. Gräfendorf.
341.
Tröbnitz
Kl. Roda.
322.
Enau
V. Gräfendorf.
342.
S. Pösneck '
Kurfursti.
323.
Schöndorf
V. Obemitz.
343.
S. Saalfeld
324.
Gössitz
Kurfiirstl.
344.
Graba
Stift Saalfeld.
325.
Volkmansdorf
V. Obemitz. ,
345.
Langenschade
Kurfiirstl.
326.
Ranis
V. Brandenstein. ,
346.
Katharinau
Stift Saalfeld.
327.
Niederoppurg
V. Brandenstein. '
1
347.
Hoheneiche
Stift .Saalfeld.
328.
Langendembach
V. Brandenstein.
348.
Jüdewein
Stift Saalfeld.
329.
Kolba
V. Kolba.
349.
Fischersdorf
Stift Saalfeld.
330.
Werneburg
V. Brandenstein. '
350.
Crölpa
Stift Saalfeld.
331.
Nimmritz
V. Etzdorf.
351.
Lehesten
KurfÜrstl.
332.
Langenorla
?
352.
Priedebach
Kurfursti.
333.
Roda
XI. Roda.
353.
Niederwellen-
Kurfarstl.
334.
Karlsdorf
1 XI. Roda.
born
315. Schmölln*.
316. Kleinbockedra, Rauadorf*, Nobis?
317. Altenberga*, Greuda, Scbimewitz,
Schöps.
318. Essbach», Keula*.
319. Altenpeuthen*, Reitzengesch wende*,
Neuenpeuthen*. Neidenberga.
320. Liebeugrlin*.
321. Moxa*.
822. Laakau* Bahren*.
323. Posen*, Bucha*.
324. Schmorda*.
326. Seussla*, Willmansdorf*, beide jetzt
von Crölpa abgesondert.
328. Kleindembach*.
330. Bodelwitz».
333. Mit 2 Kirchen U. 1. Frauen und
Heiligonkreuz.
334. Rattolsdorf*.
335. Erdmansdorf*, Weissbach*.
336. Eineborn».
337. Stanau».
338. Lasdorf».
339. Ebersdorf*, Hollbronn*, Schwans-
bach, Ottmansdorf, Burkersdorf, Sternsdorf?
340. Lindenkreuz*.
341. Untergneus*, Obergneus, Klein-
bockedra.
344. Köditz*, Gomdorf*, Wittmansg^^-
reuth*, Aue unterm Berge* (Klein- Aue,
Garnsdorf*, Altsaalfeld*, Preilipp*. — Abgi»-
sondert wurden in dieser Visitation: Knebels-
dorf*, Weischwitz*, Lositz und Reachwitz.
345. Kolkwitz*, Reichenbach*.
347. Mit 9 Orten (Filiale?), von denen
angeführt sind: Volkmansdorf, Arnsgereuth,
Bemsdorf, Geschwonda, Reichmansdorf.
348. Schweinitz* Köstitz».
850. Rockendorf, Gräfendorf, Zella, Laus-
nitz, Dobian, Oelsen, Schmorda, fcH^isla,
Schlöttwein*, Wilhelmsdorf, Herschdorf.
Neidenberga, Oepsen. — Seisla u. Wilhelms-
dorf werden nach Ranis, Schmorda nach
Gössitz, Neidenberga nach Drognitz, Hersch-
dorf nach Friedebach geschlagen. Oepsen
mag durch die von Brandenstein versorirt
werden. Dobian und Oelsen sollen nacli
Birkigt zur Kirche gehen.
352. Hütten*, Weissbach*.
353. Oberwellenborn», Röblitz», Gross-
Camsdorf*, Klein-Camsdorf*, Gosswitz*.
§. 5. Die dritte Visitation in Thüringen.
135
354. Niederloquitz
355. St. Jacob
356. Obemitz
357. S. Gräfenthal
358. MarWrGöhütz
Stift Saalfold.
Stift Saalfeld.
Stift Saalfeld.
V. Pappenheim,
y. Pappenheim.
359. Gross -Neundorf
360. Oberloquitz
361. Lichtentanne
362. Schlettwein !
363. Ezelbach !
V. Pappenheim.
V. Pappenheim.
V. Könitz.
Stift Saalfeld.
Stift Saalfeld.
Hieraus ergi«bt sich zunächst, dass
die Städte über 2 Stellen,
das hessische und kurfarstliche Regiment über . 6 „
der gräfliche und freiherrliche Stand über ... 36 „
der Adel über 94 „
der Kurfürst über 98 „
der geistliche Stand über 116 „
(unbestimmt waren 11 „ )
363 SteUen
verfugten, wobei wohl in Rücksicht zu ziehen ist, dass schon vor dem
Beginn der Sequestration das kurfürstliche Regiment durch Uebemahme
oder gänzliche Einziehung geistlicher Stiftungen vielfach an MachtfuUe
gewonnen hatte. Dass der Adel und der freiherrliche Stand auch in
Thüringen noch immer der Stützpunkt des Katholicismus war, erhellt
aus dem einfachen Factum, dass fast sämmtliche neun Geistliche,
welche in dieser Visitation als papistisch oder unbrauchbar ihrer
Stellen enthoben wurden, auf freiherrlichen und adligen Patronatstellen,
weniger auf kurfürstlichen Pfarreien, sassen^).
*) 1. Ettenhausen (Beichlingen). 2. Tiefenort (Beichlingen). 3. u. 4. Gross-
lupnitz (Stift Eisenach). 5. Aspach (Kurfürstl.). 6. Trtiglehen (von Erffa).
7. Droißtedt (Kurfürstl.). 8. Apolda (von Vitzthum). 9. Kranichfeld (Eeuss). —
Die graflich Beichlingischen Geistlichen verkündeten das Evangelium dem Befehle
gemäss ohne alle Beilehre, d. h. sie lasen einfach die Bibel vor. Der Pfarrer zu
Kranichfeld wurde seiner sonderlichen und seltsamen Coremonien wegen abgesetzt;
die Yicare lebten ausserehelich; der Herr von Beuss Hess noch papistische Messen
halten.
354. Schwoinbach*, Dohlen*, Lositz*, Ariis-
bach, Hirzbach
355. Steinsdorf*, KL -Geschwende*, Hirsch-
dorf*, Mnnschwitz.
358. Reichenbach*, Limbach*, Pippels-
dorf*, Jenichen*, Schaderthal*.
359. Lichtonhain*, Buchbach*, Creunitz*,
Sommersdorf*, Gesselsdorf* (Gossendorf),
Spechtsbrunn*, Gebersdorf*, Lippelsdorf,
Wallendorf*, Schmiedefeld*.
860. Schmiedebach* (nicht Schmiedefeld).
363. Früher nach Hasel gehörig.
136 Das Emestiiiische Gebiet. — Vierte Periode 1532—1545.
Indess berechtigt die günstige Wandlung der kirchlichen Ver-
hältnisse keineswegs zu dem Schlüsse, dass die Lage Thüringens auch
im Uebrigen zufrieden stellend war. Wenn das Kirchenregiment grosses
Gewicht auf die Besserung der materiellen Lage der Kirchen- und
Schuldiener legte, so bedurfte es der umfassendsten Arbeiten, um
einigermaassen erträgliche Verhältnisse zu schaffen. Zwar war es
wunderbar, dass in einer Zeit, in der der Mangel an Geistlichen
sehr fühlbar war, Thüringen sich hinreichend versorgt zeigte. Aber
dabei ist auch wohl zu berücksichtigen, dass seit dem Auftreten
Luther's viele Pfarreien eingegangen waren, weil die materielle Ver-
legenheit vielfach zu dem Zusammenschlagen der Pfarrstellen Anlass
gegeben hatte. Es lässt sich schon an der Zahl der erledigten
Stiftungen und Vicareien nachweisen, dass jetzt der geistliche Stand
bedeutend reducirt war, da in Thüringen bei 363 Mutterkirchen imd
279 Filialen und Beidörfem allein 169 Stiftimgen und Vicareien ab-
gegangen und nur noch 128 von Geistlichen versorgt wurden. Die
Verwendung dieser Stiftungen zu kirchlichen Zwecken fiel nicht ins
Gewicht, zumal in fast ganz Thüringen unter dem Einfluss der bäuer-
lichen Bewegung unendlich mehr, als diese Stiftungen besagen konnten,
den Pfarrstellen entzogen war. Besonders war es empfindlich, dass
die Gemeinden sich der Verbindlichkeiten überhoben erachteten, den
Geistlichen für die Casualien die alten Vergütungen zu reichen, und
die Visitatoren hatten es auch nur bei verhältnissmässig wenig Ge-
meinden dahin gebracht, diese Nebenbezüge wieder einzuführen. Als
die Visitation 1533 vollendet war, finden wir in ganz Thüringen nur
39 Pfarreien, die auf Casualien ein in der Matrikel vorgesehenes An-
recht hatten. Sie bezogen dafür aus dem Kirchärar eine kleine
Summe. Diese Ablösung hatte für den Geistlichen allerdings viel
Angenehmes, und Seitens der Visitatoren wurde, wie in Franken, mit
Wohlbedacht auf die Fixirung hingearbeitet, wenn sich dies Princip
auch nicht überall zur Geltung bringen liess, da man in Mangel an
Mitteln gern die Willfahrigkeit der Gemeinden benutzte, das Ein-
kommen des Geistlichen in seiner frühem Zusammensetzung auf jede
mögliche Weise wieder herzustellen. Dagegen war es eine auffallige
Erscheinung, dass der Kirchner in der Regel auf die Casualien in
seiner Besoldung angewiesen blieb.
Die Existenz des Geistlichen in Thüringen gründete sich auch
§ 5. Die dritte Visitation in Thüringen. 137
jetzt noch, wie fast überall, auf den Betrieb des Ackerbaues, der Vieh-
zucht und auf Zehndbezuge aller Art. Mit Rücksicht auf die Hinter-
ziehung der Einkünfte blieb es unerlässliche Aufgabe, die alten Rechte
festzustellen, die theils von den Patronatsherren^), theils durch die
Gremeinden und Stellinhaber verringert und unkenntlich geworden
waren, zum Theil war die Fixirung dieser Rechte gar nicht mögüch,
da die alten Pfarrregister zu Grunde gegangen oder von den Inhabern
der katholischen Zeit muthwillig vernichtet waren«) und es bedurfte
der schärfsten Maassregeln, um die alten Verhältnisse wieder herzu-
stellen ^). Dass insbesondere die Kirchen- und Schuldiener unter dieser
Unklarheit litten und theilweis namentlich, bis zu der Zeit, in der
aus den geistlichen Gütern den Stellen reichere Zuschüsse gewährt
wurden, ein kärgliches Leben führten, erhellt aus den überwältigenden
Klagen, die mit der Zeit auch bei Luther die Ueberzeugung reifen
Hessen, dass der Geistliche unter den Sorgen für den Ackerbau un-
möglich seinen geistlichen Pflichten nachkommen könne. Ueber % der
Pfarreien in Thüringen waren auf den Ackerbau angewiesen, dessen
Betrieb damals allein an 151 Stellen desshalb erschwert wurde, weil
es an Wiesen fehlte, und wie wir später, wo die Ertragsfähigkeit der
Feldwirthschaft in das wahre Licht tritt*), sehen werden, dass den
Geistlichen der Ackerbau nicht eine Quelle des Erwerbs, sondern
peinlicher Sorgen war.
Für jetzt half man sich, so gut man konnte. Wir haben ver-
sucht, die Wirthschaftsverhältnisse der Pfarreien aus den Proto^coUen
statistisch darzustellen und haben gefunden, dass
69 Pfarreien keine Aecker,
63 „ bis 10 Aecker,
95 „ „ 30 „
63 „ „ 60 „
') Unter ihnen Christoph von Creuzharg, Jobst von Reckenrodt, von Herda,
Curt und Friedrich von Witzleben u. s. w.
') So z. B. in Warza, wo ein des Mordes angeklagter flüchtiger Vicar auch die
Register „umgebracht" hatte.
') In Uerda wandte man das Einlager von 4 Personen an, die so lange die
Gemeinde erhalten mnsste, bis das dem Kirchenärar entfremdete Geld wieder
be8cha£ft war.
*) Siehe den Abschnitt: Bewidmungswerk,
138 Das Ernestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532 — 1545.
24 Pfarreien bis 90 Aecker,
keine
17
»?
„ 120
11
6
11
„ 150
11
11
11
„ 200
11
1
11
über 200-
-210 Aecker besassen, während:
151
11
keine Wiesen'),
180
11
10
20
11
bis 30
1
11
„ 60
11
„ 90
11
„ 120
11
„ 150
11
„ 200
„ zu bewirthschaften hatten.
Hieraach ist die allgemeine Klage zwar nicht zutreffend, dass
der Geistliche im Ackerbau mn seines Unterhalts willen völlig auf-
gehen musste, aber die Feldwirthschaft brachte Sorge, da die Be-
stellung derselben von Frohndienem abhing, oder der Geistliche bei
zum Theil hohen Arbeitslöhnen auf geringe Ertrage angei^iesen war.
Wir finden daher, dass ein Theil der Pfarräcker wüst lag, verpachtet
oder gegen die halben Erträge von den Pfarrkindem bebaut wurde.
Dass der letztere Weg auf die Dauer nicht eingehalten werden konnte,
war selbstverständlich, da erfahrungsmässig die Ackerbautreibenden
auf halbe Erträge auch heute nicht zu arbeiten vermögen.
Es bleibt eine auffallige Erscheinung, dass den zahllosen Klagen
gegenüber die Visitatoren bei dor Aufstellung der Besoldungsstücke
nicht darnach frugen, wie sich deren Ertrag in baarem Gelde stellte,
um eine möglichst gleiche Besoldung der Geistlichen zu erzielen.
Das versuchte man erst 12 Jahre später, während man sich jetzt nur
bemüht«, die Pfarrmatrikeln auf den früheren Stand zu bringen, und
nach einem ungefähren Ueberschlag bemass, ob und in wie weit
eine Besoldungserhöhung eintreten müsse. Durchgreifend waren diese
Maassnahmen überhaupt nicht, und man verfuhr auch nicht mit der
nöthigen Gründlichkeit und Gewissenhaftigkeit. Am Schlüsse der
Visitation hatte man in ganz Thüringen nur 72 Kirchen- und Schul-
') Hierunter müssen Wiesen flecke, also ungomessene Stücke verstanden
werden, deren Grösse gar nicht zu bestimmen ist.
§ 5. Die dritte Visitation in Thüringen. 139
stellen mit einer aus thüringischen Klöstern zu erbringenden Zulage
bedacht, die mit Martini 1535 beginnen sollte, während man sich
bald darauf sagte, dass 55 Stellen überhaupt völlig vergessen waren.
Erst nach mehr als 3 Jahren konnten diese in eine bessere Besoldung
eintreten.
Trotzdem war in Thüringen Ausserordentliches für die materielle
Lage der Geistlichen gethan worden, da ausser dem, was die Gemeinden
selbst aufbringen mussten, und aus erloschenen Stiftungen zufloss,
allein aus den thüringischen EHöstem 1535 und 1536 2004 Fl. stan-
dige Zulage gewährt wurde, was heute ungefähr dem Werthe von
31,565 Mark entsprechen würde ^). Anderer Seits mögen aber auch
diese ZifiFem einen Kückschluss auf die frühere Lage der Geistlichen
gestatten. Befriedigend war der Unterhalt der Kirchen- und Schul-
diener noch lange nicht; wir werden sehen, wie immer von Neuem
man an der Besoldungsfrage fortarbeitete.
Die nächste Folge der dürftigen Besoldung war, dass in ver-
schiedenen Ortschaften nicht allein die bestehende Zahl der Kirchen
und Capellen verringert, manche zu profanen Zwecken*) verwendet
wurden und theUweis ganz verschwanden, sondern man auch eine
Menge Pfarrstellen mit anderen zusammenschlug. Li der Visitation
von 1533 wurden nur 5 Pfarreien aufgehoben. In Thüringen konnte
dies ohne Schädigung des kirchlichen Lebens eher als in anderen
Visitationsbezirken angestrebt werden, da selbst nach der Reduction
der Pfarreien ein Geistlicher durchschnittlich etwas über zwei Orte zu
versorgen hatte. Die Reduction der Pfarreien erreichte freUich mit
dieser dritten Hauptvisitation ihr Ende noch nicht, weil sich mehr
und mehr im Laufe der Jahre bis zur Bewidmung und sogar über
dieselbe hinaus die Nothwendigkeit ergab, weitere Verschmelzungen
eintreten lassen zu müssen, zumal die Stiftungen und Vicareien zu
dem Stelleinkommen der Pfarreien vor dem Ableben der Vicare princip-
mässig nicht zugeschlagen wurden*).
^) 34 Malter Uetreide sind in dieser Zulage nicht berechnet.
^) Z. B. in Aiuna, wo die St. Niclaskirche in ein Komhaus verwandelt
wurde. In Umpferstedt hatte man aus dem Kirchen vermögen eine Schenke
gebaut. Das Zusammenwerfen des Gemeinde- und Kirchenvermögens war an vielen
Orten bemerkbar.
^) Die Städte Eisenach, Gotha und Jena zeichneten sich besonders durch
Reichthum an geistlichen Stellen aus. In ISisenach z. £,, das bekanntlich als
140 Das Eraestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532—1545.
Von diesen Verhältnissen hing natürlich auch die Wiederauf-
richtung der Schulen ab, da man zum Theil das Vermögen der Stiftungen
und auch die überflüssigen Kirchengeräthe zu diesen verwandte. In
den Städten waren zwar überall zum Theil auch die Mägdleinschulen
wieder aufgerichtet, aber auf dem Lande war man in der Organisation
derselben noch weit zurück, da der Visitationsbezirk Thüringen mit
738 Ortschaften doch nur 250 Barchner aufeuweisen hatte, denen
die Ertheilung des Unterrichtes zufiel. Dass derselbe auf dem Lande
höchstens die Erlernung des Lesens und Schreibens bezweckte, war
selbstverständlich. Leider geht uns bei dem dürftigen Materiale jede
Kenntniss von dem Stande der Dorfschulen ab, da die Visitatoren sich
weniger mit der Untersuchimg derselben, als mit deren Grundlage
und der Wiederherstellung der Kirchnerstellen, beschäftigten, die die
Landbevölkerung gern eingehen liess ^). Die Kirchnerstellen besetzten
die Gemeinden nicht gern, weil der Einzelne je nach Vermögen zum
Unterhalte derselben beitragen musste*).
Verhältnissmässig gab es 1533 nur wenig Elemente in Thüringen,
die sich der kirchlichen Ordnung geradezu widersetzten. Hie und da
hatte man das ärgerliche Leben der Laien zu bekämpfen, die sich
übermässigen Genüssen zu ergeben pflegten. Alle derartige Auswüchse
bekämpften die Visitatoren; es bleibt aber fraglich, ob mit den rich-
tigen Mitteln. Kindlich blieb ihre Verordnung, dass dem die Theil-
nahme an den Freuden von Tauffesten versagt war, der vorher nicht
die Kirche besucht hatte ^). Dies und anderes kennzeichnet bereits
die Anfange der geistlichen Gewaltherrschaft, die bekanntlich sehr viel
Unheil nach Luther's Tode anrichtete. Hart war das Verfahren gegen
unfleissige Communicanten, die man mit Ortsverweisung bedrohte;
wenig günstigen Einfluss auf das friedliche Verhältniss zwischen der
Gemeinde und dem Ortsgeistlichen konnte es ausüben, wenn dieser
selbst kurfürstliche Reuter auiinahnte, um die Pfarrgebühren ein-
zubringen *).
„ Pfaffen n est" seinen Rohm behauptete, waren noch 10 Domherrn besoldet und
es residirten 22 Vicare, die natürlich ein sehr beschauliches Leben führten.
^) In Molschieben waren die kinderlosen Eheleute sogar aufgebracht,
dass der Kirchner aus dem Aerar Besoldungstheile erhielt.
') Er bekam Umgangsbrode, Hufenbrode, den Hausgroschen, Schonbrod.
*) Z. B. in Windischensuhl.
*) Der Pfarrer zu Dachwich z. B. wurde dazu autorisirt. „Wenn ihm die
§ 6. Die erste Visitation des Amtes Allstedt. 141
Was endlich die Eirchenpatrone anlangt, so waren diese jetzt
im Ganzen den Reformen freundlich gesinnt. Der Graf von Gleichen
sagte freiwillig zu, seine Ortschaften unter Beihülfe Sachsens noch-
mals besuchen und das in der Visitation Angeordnete bezüglich der
Durchführung prüfen lassen zu wollen, während der Reuss von Kranich-
feld und Hans Puster an der Aufrechthaltung katholischer Gebräuche
festhielten. .
AU' solche Erscheinungen blieben aber höchst vereinzelt und man
durfte insbesondere mit den Fortschritten der Reformation in Thüringen
sehr zufrieden sein, wo die Irrlehren der Münzerischen Anhänger und
die Wiedertäufer verhältnissmässig viel Terrain gewonnen hatten. Jetzt
kam es darauf an, dass die lutherische Kirche hier sich auf besseren
materiellen Grundlagen entwickelte. Diese mit Sicherheit schnell und
günstig zu gestalten, war freilich schwierig. Insbesondere sehen wir
dies aus dem 12 Jahre später in Angriff genommenen Bewidmungs-
werke, in dem sich die Schäden in hinlänglichem Maasse noch fühl-
bar zeigten, nachdem selbst, die Aufhebung der geistlichen Güter nicht
im Stande gewesen war, alle Mängel zu beseitigen.
§6.
Die erste Visitation des Amtes Allstedt ^
(1533, 4. März.)
Das kurfürstliche Amt Allstedt war eines der wenigen, welches
von der Visitation unberührt geblieben war. Andere Gründe als die
Abgelegenheit desselben lassen sich schwerlich aufiSnden, denn die
Gregend, welche im Bauemaufruhr schwer geschädigt war, bedurfte
dringend der Reformen auf religiösem Gebiete.
Obwohl die Visitatoren *) diesen kleinen Bezirk in wenigen Tagen
zu absolviren hofften, brachten sie doch wider Erwarten länger zu, da
Bauern wiederum etwas fürenthalten, dass er die Keuter, wie gegen die von
Kyndhausen (Kühnhausen), wieder aufbringen und sich helfen lassen soll*^
^) Abschriften des VisitationsprotocoUes im Magdeburger und Weimarischen
Archive. Das Magdeburger Exemplar ist etwas reicher.
*) Die Visitatoren des Kurkreises besuchten Allstedt. Das Protocoll war
am Sonntag Cantate zu Wittenberg besiegelt.
142 Das Ernestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532 — 1545.
sie eine Masse „Ungeschicklichkeit" fanden^). Denn trotzdem, dass
die Geistlichen nicht untauglich waren, lag doch vieles im Argen.
In Allstedt selbst war von den zwei Kirchen eine bereits wüst,
und ein einziger Geistlicher versorgte beide Kirchgemeinden, die in
der Oberkirche St. Thomas ihren Gottesdienst hielten. Ein Diacon,
der diesen in der Niederpfarrei und auf dem Schlosse wieder auf-
nehmen sollte, wurde erst bei dieser Visitation verordnet. Der dortige
Pfarrer hatte zwei eheliche Weiber, von denen die eine von ihm ge-
trennt im Nürnberger Kloster lebte, ohne formell geschieden zu sein.
Trotz seiner dienstlichen Befähigung galt er als ein „Zech- und Spiel-
*) Interessant ist der Gang des Visitationsexamens. Folgende Fragen wurden
vorgelegt:
Doctrina: 1. Ubi studuerit et in qua schola. 2. Quomodo tradat doctri-
nam justificationis et providentiae. 3. Quomodo doceat de fide et bonis operibus.
4. Quid sit fides, quomodo provcniamus ad fidem, quid lex, quid Evangelium?
5. Quomodo doceat et sentiat de verbo extemo. 6. Quomodo de baptismo et
Eucharistia? 7. Item de Gonfessione. 8. Quid doceat de magistratibus? 9. Quid
de conjugio et gradibus. 10. An habeat libros bonos, latinam bibliam, no\'um
testamentum, Romanos philosophos, psalterium germanicum? 11. An legat etiam
et quotidie discat, quorum multi nihil student. Quo modo studendi vtatur in
sacris? 12. An doceat catechismum quotannis. 13. Quid dominica die concionetur?
Quid per hebdomadem. 15. An babeat librum visitatorum.
Ecclesiao ordinatio. 16. An conformos habeat ceremonias libro visita-
torum. 17. An dominicis communicantes habeat. 18. An porrigat utramque
speciem. 19. An conmiunicaturos audiat et examinat? 20. Quando missam et
communionem celebret. 21. Quali nota et melodia utatur in verbis consocrationis
22. Festa pascha, pentecosten, natalem an celebret triduo, ut ecclesia Vitten-
bergensis. 23 Vestitu an ecclesiastici utantur in missa. 24. An visitaret pauperes
(3t infirmos. 25. An aliquos sciat, qui in 6 vcl 7 annis non communicaverint
25 a. An juventutem curet in catechismo erudiri.
Vita docentis et auditorum evangelia. 26. An habeat uxorem.
27. An palam flagitiosos tolleret in suo coetu, adulteros usitarios. 27. An incautar
tiones sint, etiam in populo. 28. An diuortia et curaret fieri. 28 a. An sint intor
eos anapaptistae, Sacramontarii. 29. An sepulturae etiam aliquam babeat eere-
moniam. 30. Quo modo excommunicatione in palam flagitiosis. 31. Ut alias
generaliter dicat, quid exigat correctionem in hac sua ecclesia.
Dy bauren werden gefraget;
1. Von zehen gepoten.
2. Vater unser vnd glauben.
3. Ob sie alle Sontag der predigt warten.
4. Wie neulich sie zu dem heiligen sacrament gangen.
5. Ob sie auch ir Kinder christlich zu halten vnd dergleichen, was die
vmbstand geben.
§ 6. Die erste Visitation des Amtes Allstedt. 143
bruder", der viel in Laiengesellschaft sich bewegte und täglich „drei
Birkenkannen" auszutrinken pflegte.
Die Münzer'schen Einrichtungen hatten, trotzdem die Geistlichen
nicht als Anhänger derselben gelten konnten, sich so im Volke ein-
gelebt, dass man auch nur einseitige Themata in der Predigt behandelte;
die Lehre von der Vergebung der Sünden hatte seit Münzer's Auf-
treten nicht wieder Eingang gefunden. Auch die kirchlichen Einrich-
tungen hatten sich aus der Zeit des Bauernkriegs, z. B. in der Stellung
des Altars und der Kleidung des Geistlichen, fort erhalten. Die
Visitatoren, welche gegen die Fassungskraft der Gemeinde ernste
Bedenken erhoben, schlössen die schwerem biblischen Bücher von
der Erklärung gänzlich aus und empfahlen zur Leetüre neben
Matthäus nur die Briefe an die Galater. Die Münzer' sehen Gesänge
verbot man gänzlich und führte neben der Katechismuslehre das
Wittenberger Gesangbuch ein. An manchen Orten wurde erst jetzt
wieder das Läuten mit Glocken vor Beginn des Gottesdienstes ein-
geführt, welches Münzer gänzlich abgeschafft hatte, und ein besonderes
Augenmerk richtete man auf die Wiederbegründung einer Schule, da
Allstedt bei Ankunft der Visitatoren nicht einmal einen Schullehrer
liatte, der sonst in jedem grossem Orte vorhanden zu sein pflegte.
Die Schule wurde in den Gang gebracht, den Kindem das Erlemen
des Lesens und Schreibens, der zehn Gebote, wie sie sich in dem
sogenannten Kinderhandbüchlein fanden, auferlegt, damit sie später
zu dem Donat und den Sentenzen Cato's übergehen konnten. Weiteres
als die Elemente der lateinischen Sprache zu lehren, beabsichtigte
man nicht; die Begründung einer gelehrten Schule für Allstedt war
überhaupt für jetzt nicht in Aussicht genommen, der Bau einer Schul-
stube wurde erst durch die Visitatoren zum Beschluss erhoben.
Wie überhaupt die Münzer'sche Bewegung Allstedt im profanen
Leben schwer geschädigt hatte, so zeigte auch das kirchliche Leben
sich arg vernachlässigt, trotzdem der Rath alle geistliche Güter an
sich gerissen und, wenn auch nur zum Theü, im Sinne der Refor-
mation verwandt hatte. Die Elisabethcapelle war zur Niederlegung
bestimmt, als sich der Rath noch eines Besseren besann und diese
wenigstens nicht zu einem Schlachthause verwenden liess, wie man
alles Ernstes beabsichtigt hatte. Wie sehr die Visitatoren den Rest
wiedertauferischer Gesinnung zu tilgen suchten, beweist, dass man
144 Das Ernestinische Gebiet — Vierte Periode 1532 — 1545.
einen „Sinnlosen" verwarnen zu müssen glaubte, der noch den
Thomas Münzer als seinen Retter angerufen hatte.
Die materielle Lage der Pfarreien im Allstedtischen unterschied
sich von der anderer Yisitationsbezirke in keiner Weise. Die Geist-
lichen waren ebenfalls auf Ackerbau und Viehzucht angewiesen, deren
rationellen Betrieb erst die Visitatoren ermöglichten, welche die Pfarr-
wirthschaft unter pflegliche Aufsicht stellten, da wahrscheinlich die
Frohnden unregelmässige Unterstützung boten. Der übrige Theil der
Besoldung pflegte in Brodlieferungen von jedem Hause, in Opfergeldern
. der Communicanten und in Abgabe von Bratwürsten zu bestehen.
Manche dieser Abgaben^) wurden erst wieder ganghaft gemacht und
das armselige Inventar der Pfarrei Allstedt, welches in drei Tischen
und drei Spanbetten bestand, dürfte am besten die Dürftigkeit er-
weisen, zumal sich das Einkommen des Pfarrers auf nicht mehr als 70,
des Diacons auf 40 und des Schulmeisters auf 35 PI. belief. Die
geringe Zahl der Einwohner der Amtsortschaften, welche sich aus
nachfolgender Visitationsübersicht ergiebt, war nicht geeignet, aus den
Casualien die Besoldung wesentlich zu bessern.
Uebtrslcht der Visitation des Amtes Allstedt. (1533.)
Die eingeUammerten Zahlen bedeuten das Einkommen in Gulden im Jahre 1541.
1. S. Allstedt Pfarrer (89)
Diaconus
2. Mittelhausen, 5 Ritters., 13 Pfl., 24 Hinters. (71)
3. Einsdorf, ll Pfl., 20 Hinters. (25)
4. Wolferstedt, 2 Ritters., 25 Pfl., 40 Hinters. (34)
5. Niederröblingen, 2Ritters., 21 Pfl., 22 Hinters. (33)
6. Landgrafroda, 7 Pfl., 26 Hinters. (14)
7. Einzingen, ii pfl., 18 Hinters.. (16)
8. Kalbsrieth, l Ritters., 13 Pfl., 30 Hinters. (23)
9. Heygendorf, l Ritters., 10 Pfl., 35 Hinters. (24)
10. Winkel, l Vorw., 7 Pfl., 20 Hinters. (17)
Gf. Albrecht v. Mansfeld
1
fehlt.
Kirchspielslehen
Kloster Sittichenbach
2
4
Kloster Naundorf
1
Gf. Albrecht v. Mansfeld
1
Kurfürstl.
1
Herzog Georg
V. Kalb
1
2
Gf. Albrecht v. Mansfeld
1
Gf . Albrecht v. Mansfeld
2
1. Die St. Wipertikirche hatte eine
Zeit lang wüste gestanden, ging dem Kloster
Walkenried zu Lehn; zu ihr gehörten 12
Hufner und 38 Hinters. Die St. Johannes-
kirche war kurfürstlich; zu ihr gehörten
4 Ritters., 18 Hufner und 60 Hinters. —
Filial MönchpfifFel*.
3. Einsdorf nach Mittelhaosen zu
pfBjren, unterblieb auf Bitten der Ein-
wohner.
6. Nach der Abschrift: Querfurt. Lehn.
7. Nach Niederröblingpen gewiesen,
wegen kleinen Einkommens.
9. Schaafsdorf.
^) In Winkel reichte man vom Begrähniss 2 Hühner oder 1 Groschen; in
Mittelhausen und Allstedt gah man von jedem Hause die Sprengpfennige; in
Niederröblingen bekam der Geistliche für ein Begrabniss gar nur einen S[&ae.
§ 7. Die zweite Visitation des Kurkreises Wittenberg.
145
DieGeneralverordnungen, welche die Visitatoren bei ihrem Abzüge
aus Allstedt ergehen Hessen, wirkten auf die Leetüre des Visitations-
buches und der lateinischen Bibel hin, da man sich im Allgemeinen
mit der Lesung der deutschen Bücher Luther's begnügt hatte. Die
Messe wurde wieder mit brennenden Lichtern gelesen, Katechismus-
lehre und Einderexamen eingeführt, und unter Abschaffung aller
Münzer'schen Gewohnheiten, deren wir bereits gedachten, vorzüglich
die Sonntags- und Wochenpredigten eingeführt. Für die Geistlichen,
denen insbesondere noch das Erscheinen in „ungeschickten Kleidern"
Tor den Visitatoren verwiesen wurde, sorgte man auch hier für die
richtige Ablieferung ihrer Bezüge durch die weltlichen Richter.
Ob Allstedt in der von uns zu behandelnden Periode einer
zweiten Visitation unterstellt wurde, hat sich mit Zuverlässigkeit
nicht ermitteln lassen.
§ 7.
Die zweite Visitation des Kurkreises Wittenberg.
1533 bis 1534.
Uebersicht der Visitationsbezirke.
Amt Wittenberg.^)
1. Apollensdorf
2. Dobien
3. Straach
4. Bülzig
5. Leetza
6. Kiebitz
?
2
Hath zu
Wittenbg.
Kurf.
1
1
?
2
Kiirf.
4
?
2
2. Schmükendorf, Braunsdorf, Reins-
dorf, halb Pisteritz, welches halb nach
Wittenberg gehörte.
3. Kerzendorf (früher nach Bossdorf
gehörig), Berkau, Grabo.
4. Külso.
5. Zalmsdorf.
6. Schönfeld.
7. Mellnsdorf ; in dieser Visitation kam
Danna hinzu.
7. Blönsdorf
?
1
8. Eckmansdorf
?
4
9. ZeUendorf
?
—
10. Elster
Kurf.
1
11. Feldheim
?
4
12. Marzahna
?
1
8. Dalicho.
9. War nicht selbstständige Pferrei,
hatte aber eine Capelle, wurde früher von
Körbitz und Langen-Lipsdorf versorgt und
nun dem Pfarrer zu Oehna zur Besorgung
gegeben.
10. Meltendorf, Ruhlsdorf, Gentha, Giels-
dorf, Listerfehrda.
11. Schwabach.
12. Schmögelsdorf.
*) In dieser Uebersicht sind die Angaben über die Bewohner in so weit weg-
gelassen, als sie in den neuen Mittheilungen, IX. S. 81 ff., bei Winter angegeben sind.
Burkbardt, Kirchen- und Schal- Visitationen. XO
146 Das Ernestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532 — 1545.
13. Rahnsdorf
14. Liesenitz
15. Prathau
16. Dabnm
17. B^kith
18. Doma
19. Globig
20. Wartenburg
21. Bleddin
22. Clöden
23. Trebitz
24. Pretzsch
25. üoiinnolo
V. Tbümen
1
•
1
Kurf.
1
Univ. Wit-
1
tenberg
?
1
?
2
Univ. Wit-
2
tenberg
V
•
1
Kurf.
2
?
1
von Lospr
1
?
1
26. Meuro
; 27. R)tto
28. Bergwitz
29. Radis
, 80. Seegrehna
31. Eutzsch
, 32. Keraberg
: 33. S. Wittenberg
Pfarrer
4 Diaconon
(einer neu)
34. S. Zahna^)
I Pfarrer
Caplan
von Loser
Kurf.
Kurf.
von List.
Kurf.
Prolistei zu
Wittenbg.
?
ünivers. u.
Rath
Kurf.
1
2
2
2
2
1
V
1
LLl.l
(1)
(1)
Amt Seyda.
Zweite Visitation, 1534 Donnerstag nacb Reminiscere. (Fol. 246*»- der Quelle.)
I 38. Mügeln _ 2
' 39. Seehausen , _ 1
I
40. Kurz-Lippsdorf — 2
35. S. Seyda
Pfarrer
Caplan
36. Nieder-Seefeld
37. Oehna
1
1
1
1
41. Gadegast
Amt und Kreis Bitterfeld.
42. S. Bitterfeld
Pfarrer
Caplan
43. Niemeck
(1)
(1)
44. Beyersdorf
45. Roitzsch
46. Sandersdorf
47. Petersroda
(2)
(1)
(1)
(1)
13 Werkzahne.
14. Wettin, Jahmo.
16. Melzwig.
18. liamsdorf, Bietegast.
19. BesGwig.
22. Scliützberg, Troben (Kleintreben).
23. ÖcbnoUin, Ostorwitz, Merkewitz,
Klein -Zerbst (Zscberbitz).
24. Priesitz, Sachan, Patsebwig, Merscb-
witz, Korgau.
25. Atteritz.
26. Reinharz, Sackwitz, Öcbolis.
27. Rüuden, Gniest, Lnbast.
28. Klitzschena.
29. Schleesen, üthausen.
30. Selbitz.
31. Panigkau.
33. Hohndorf 7*), TrajuhnS, PrühlitzP.
Gallien 9, Thiessen 5, Dietrichsdorf 10.
Zörnigal 6, Wiesigk 6, Isorbecka 11, Schatlt-
walde, Teuchel 8, Euper 9, Piesteritz 4,
Zemnick, Labetz 6, wurde nach Wittenberg,
Schadewalde nach Seyda geschlagen, was
bisher umgekehrt war. Zemnick nach Gade-
gast, so dass Wittenberg nur noch 12'-^
Dörfer hatte.
84. Woltersdorf*.
47. Holzweissig.
^) Zahna fehlt im Magdeburger Exemplar, findet sich dagegen 1. c. bei Winter.
*) Die Zahlen bedeuten die Anzahl der Hufner.
§7. Die zweite Visitation des Kurkreises Wittenberg.
147
48. Alt^Pouch
49. Roesa
50. Burgkemnitz
51. Priorau
52. Sausedütz
(1)
(1)
(1)
(1)
(1)
53. Salzftirth
54. Mühlbeck
55. Crina
56. Alt-Jessnitz
von
Reppicbau
(1)
(1)
(1)
(1)
Amt Sohlieben.
57. S. Schlieben
Probst
Diaconus
58. Maütschkendorf
59. CoUochau
60. Hohanbucko
61. Stechau
62. Klein-Rössen
63. Passerin
64. Schönau
65. Lebus
1
66. Bukowin
1
67. S. Baruth
1
Pfiurer
1
Caplan
(1)
68. Gross-Zischt
(1)
69. Paplitz
1
70. Petkuss
,
(1)
71. Kehmlitz
^^^
(1)
72. Mertzdorf
von Loser
4
73. Heinsdorf
(1)
1
74. T*angenkrassau
75. Lochau
76. Arensnesta
77. Bockau
Amt Iioohau.
1
1
1
78. Züllsdorf
79. Beyern
80. Döbrichau
von
Schlieben
Amt Liebenwerda.
81. S. Tiiebenwerda
83. S. Uebigau
Pfarrer
1
84. Langennaundorf
2 Diaconen
1. 1
85. Hohenleipisch
82. 8. Wahrenbrück
86. Cröbeln
PfftiTAr
1
87. Schmerkendorf
X XOUXvX
Caplan
1
88. Wiederau
(1)
(1)
(1)
(1)
(1)
(1)
(1)
(1)
(1)
2
4
1
1
2
1
2
2
2
1
48. Wurde wegen Dürftigkeit 1538 von
Miiblbeck versorgt.
50. Friedersdorf. In zweiter Visitation
war Friedersdorf bei Mühlbeck und Schna-
ditz bei Burgkemnitz.
51. Schierau?
52. Beibitz.
55. Lubast und Schköna.
56. Golp», Möhlau*, Lauasig (Stein-
lauflsick); die beiden ersteren waren in erster
Visitation selbststandig.
59. Pölzen.
65. Striesa.
74. Zum ersten Male visitirt; Zalmers-
dorf*.
81. Zobersdorf*, Maasdorf*, Lausitz*,
Zscheischa* (Czeisz), Dobra* (Daher),
Theisa* (Dissen).
82. Bönitz*.
85. Gorden*, Oppelhein* (Opplan).
86. Nauwalde, Cosilenzien, (Easelentz).
88. Drasdo.
10*
148 Das Ernestinische Grebiet. — Vierte Periode 1532 — 1545.
Am
t Scb
w e i n i t z.
89. S. Herzberg
^.^
}
100. Gorsdorf 13. 5
Kurf.
2
Pfarrer
1
101. Werchau
^^^_
' (2)
Diaconus
1
102. Wildenau
1
90. Altberzberg '
2
103. Dautschen
4
91. S. Schweinitz
1
104. Holzdorf
1
92. S. Jessen
1
105. Battin
3
Pfarrer
Diaconu»
•
1
1
106. Axien .
—
93. S. Prettin
107. Lebien
4
Pfarrer
Prediger
Caplan
1
1
1
108. Rade
109. Ahlsdorf
Probst in
Clöden
' 4
1
94. S. Schönewalde
1
110. Knippelsdorf
1
95. Bethaii
4
111. Treben
•
1
96. Plössig
2
112. Zwethau
—
2
97. Stolzenbain
1 1
113. Zschackau
—
3
98. Dubio
1
2
114. Rehfeld
von Hulda
4
99. Loben
—
4
i
Lmt X
K e 1 z i g.
Zweite Vis
litation, i
m November 1534.
115. Lüsza
^_
1
129. Ha^seloff
^^_
2
116. Mörtz
—
1
130. Reetz
._.
9
117. Schwanbeck
-
1 1
131. Wiesenburg
1
118. Lütte
—
1
132. Beizig
—
119. Nieder-Werbig
2
Pfarrer
(1)0
120. Dahnsdorf
1 '
Prediger
1
121. Linthe
2
133. S. Brück
1
122. Rottstock
1
Pfarrer
g^ 1
; 1
123. Borna
124. Buchholz
1
1
Caplan
134. Niemegk
Pfarrer
1
1
125. Hoh-Werbig
1
Caplan
■ 1
126. Rädicke
2
1
135. Plötzke
1
127. Zeuden
1
136. Dannigko
1
128. Rabenstein
^^^_
2
137. Vehlitz
.«*_
1
91. Mönchenhofon, Ditmannsdorf, fehlt
als ganz nahe bei Schweinitz gelegen auf
der Karte. — Klein- und GroHs-Korga.
92. Leipe wird nach Anisdorf geschlagen.
9.S. Erst 1589 kommt Labriin hinzu.
98. Ora-ssau.
100. Hem8endorf*(llH.), Grabo* (18H.),
Gorsdorf (18 H., 1 G.).
106. Lebien*, vorübergehend als eigene
Pfarrei aufgehoben.
107. Nach der ersten Visitation durch
Axien versorgt.
108. War in der ersten Visitation über-
sehen. Rade (15 H., 10 G.), Düssnitz (12 H.,
1 G.), Gehmen (7 H., 8 Gärtn.), Schöneicho
(9 H., 1 G.). Welcher Ort Filial, ist nicht
angegeben.
112. Rosenfeld.
113. Tschako.
114. In erster Visitation nicht visitirt,
hat 17 H., 2 G., 1 Mühle und Filial CoLs;»*
14 H., 5 (J., 1 Mühle und das Vonwk
Goniewitz.
117. Baitz.
119. Werbig vor der Briessen.
120. Kralmepuhl.
125. Worbig bei Niemeck.
127. Lobbosen und Pflückuf.
129. Rit^tz.
130. Medewitz. — 135. Elbenau.
§ 7. Die zweite Visitation des Kurkreises Wittenberg.
149
Wenn *) wir auch die Ergebnisse der ersten Visitation in
Mangel der betreffenden ProtocoUe*) festzustellen nicht im Stande
sind, so beweisen doch die Resultate der zweiten, dass die Ver-
hältnisse in der Metropole der lutherischen Kirche ebenso wenig
günstig, als in andern Theilen des Kurftlrstenthums lagen. Die
zweite Visitation, welche im Jahre 1533 im Kurkreise unterbrochen^)
und nicht einmal zu Ende geführt*) wurde, gestattet nicht einmal
einen Gesammt-Ueberblick, da nicht alle Vorgeladene erschienen^).
An sich dürften die Resultate der zweiten Visitation hinsichtlich der
Qualification der Geistlichen befriedigend sein, wie folgende Zu-
sammenstellung lehrt:
Pfarreien Stellen Cens. 1 Cens. 2 Gens. 8 I Gens. 4
Amt
Wittenberg . .
Sejda . . . .
Bitterfeld . .
Schlichen . .
Lieben werda
Schweinitz . .
Loehau . . .
Beizig . . .
Summa
, 34
37
24
10
7
8
5
2
15
16
14
1
18
20
18
1
8
11
7
4
26
30
15
7
2
6
6
5
23
26
20
6
—
8
1
1
1
6
1
137
154
108
31
13
*) Quollen: Das Visitationsprotocoll im Universitätsarchivo zu Halle, gedruckt
durch Winter in den „Neuen Mittheilungen" Bd. IX, Heft 8 und 4. — Ein ähn-
liches ProtocoU im Magdeburger Staats-Archive, Sachsen C. IV. 1492. — Ersteres
hat die Visitation der Stadt Wittenberg, die dem Hallenser Exemplar fehlt. Letzteres
hat die von Zahna aufzuweisen, die dem Magdeburger Exemplar fehlt. Beide enthalten
frühere Visitationsaufzoichnungen von 1528. Das Magdeburger enthält solche bis
1540 hin. Letzteres auch die Visitation des Amtes Seyda von 1528 und die
zweite von 1534. — Beide Protocolle sind nicht mit der Sorgsamkeit geführt, wie
die anderer Kreise. Namentlich sind die Angaben über eingepfarrte und Filial-
dörfer sehr ungenügend; auch fehlen genauere Angaben über die Zeit der Visi-
tation. Der Inhalt des ProtocoU es ist verarbeitet in Winter 's Abhandlungen: „Die
Kirchen Visitation von 1528 im Wittenbergor Kreise" (1. c).
*) Sie sind, soweit sie Wittenberg und nächste Umgegend betreffen, nirgends
aufzufinden. Nur einzelne Angaben aus derselben finden sich in den ProtocoUen
von 1533 vor. Die übrigen Protocolle des Kurkreises im Dresdener Staats- Archive
Loc. 10,598.
^) Denn Amt Zahna wurde Montag nach Quasimodogeuiti (21. April), Amt
Bitterfeld Donnerstag nach Assumpt, (21. August) und Kemberg Sonntag nach
Assumptiones (17. August) vißitirt. Da keine Visitation 5 Monate dauerte, nehmen
wir eine Unterbrechung derselben an.
*) Da Amt Seyda erst 1534, Donnerstag nach Reminiscore, visitirt wurde;
es sei denn, dass man eine nochmalige Visitation dossclben vornahm.
^) Gütterglück, (jrommom^ Glinda, Kaienberg, Elbenau, Banis und Schkura.
150 Das Ernestioische Gebiet — Vierte Periode 1532 — 1545.
Allein die Prüfung der Geistlichen bezeichnet doch nur einen
kleinen Theil der von den Visitatoren zu lösenden Aufgabe. Wie-
der trat die materielle Frage in den Vordergrund. Das Elend, welches
Luther vor wenigen Jahren in den Pfarreien des Kurkreises sah,
war nicht beseitigt Wir müssen versuchen, dem Ursprünge des
üebels nachzugehen und in seinen Wirkungen zu kennzeichnen.
Noch heute sind in den weiten unabsehbaren Ebenen des ehemaligen
Kurkreises die gewaltigen Haiden und der eigensinnige Lauf der Elbe*
mit ihren lachenden Wiesen und schönen W^aldbeständen das Charakte-
ristische dieses Flachlandes. Das Land hatte zwar eine Anzahl kleiner
Städte aufzuweisen, in denen der kurfürstliche Hof residirte oder zur
Pflege des Waidwerkes vorübergehend seinen Sitz aufzuschlagen
pflegte; aber die übrigen Verhältnisse des Kurkreises waren mit Aus-
nahme des Wittenberger wenig geeignet, den Wohlstand der Be-
wohner zu heben. Ringsum an den Ausläufen des Waldes hatte sich
eine ziemlich spärliche Bevölkerung festgesetzt, die von den Erträgen
desselben, von Ackerbau und Viehzucht sich zu nähren suchte, so gut
es ging; ja die Ortschaften waren auffallend gering bevölkert, ihre
Armuth war notorisch und an den schönen Gefilden der Elbe, auf
der die Natur ihren Segen zu spenden pflegte, griff" so oft das ge-
waltige Element tief in das Geschick der Angesessenen ein.
Wie hätten diese Verhältnisse dem Emporkommen der prote-
stantischen Kirche günstig sein können, die vor allem zu ihrem
Aufbau grosser materieller Mittel bedurfte.
Allerdings lagen die Verhältnisse in dem einen Amte des Kur-
kreises besser, als in dem andern. Indess galt dies nur von den
dichter gesäten Städten, keineswegs aber von der Bevölkerung des
platten Landes, wo die tief gehende Dürftigkeit einen geistigen Auf-
schwung nicht gestattet hatte. Zwar war man nirgends in geschlossenen
Reihen gegen die Wittenberger Bewegung aufgetreten; die Fälle,
in denen es geschah, waren vereinzelte, in denen man das kirchliche
Aerar durch Entziehung des Eigenthums zu schädigen gesucht hatte,
um den Privatbesitz zu vergrössern. Im Ganzen war wenig Opfer-
freudigkeit in den Gemeinden vorhanden, deren Glieder vielfach roh,
der Schwelgerei und dem unsittlichen Leben im weitesten Umfange
ergeben, nicht aus voller Seele das reformatorische Werk in der ge-
hofiten Weise seit dem Einzug des Lutherthums unterstützt hatte.
§ 7. Die zweite Visitation des Eurkreises Wittenberg. 151
Vorzüglich kennzeichnete sich das Laienthum, welches hie und da
dem Prediger in's Wort fiel, und sich jahrelang des Abendmahls
enthielt. In vielen Gemeinden war der Sinn für die Heilighaltung
des Friedhofes völlig verschwunden, er lag unumfriedigt da und war
vielfach der Tummelplatz des Uorfviehes, welches theilweis in recht-
licher Anmassung absichtlich dahin getrieben wurde. Schon der
oberflächliche Blick auf die äussere Gestaltung kirchlicher Verhält-
nisse lehrte, wie ungenügend sie bei näherer Prüfung sich zeigen
musst«n, und wie wenig gerade die materielle Lage der Bevölkerung
im Stande war, einen günstigen Einfluss auf die Umgestaltung der
Kirche auszuüben.
Trotz der Anordnungen in den ersten Visitationen lagen die
meisten Pfarrgebäude in traurig baulichem Zustande darnieder; einige
waren dach- und stallungslos, andere boten, trotzdem dass der Geist-
liche bei der fortgesetzten Weigerung der baupflichtigen Gemeinden
mit eigenen Mitteln eiugegrifl'en hatte, doch nur einen traurigen Aufent-
halt dar. An einzelnen Stellen mangelte das Pfarrhaus ganz, wie
in Kehmlitz, dessen Geistlicher im entfernten Baruth wohnen musste.
Der Pfarrer von Bülzig wohnte in Zahna, der von Mügeln in Jessen.
Nimmt man dann hinzu, dass die Besoldung selbst gering und die
Existenz des Geistlichen an vielen Stellen hur möglich war, indem
man die Küstereien ganz aufhob und deren Einkommen den Pfarr-
stellen zuwies ^), so durfte am wenigsten eintreten, was leider in einer
überreichen Anzahl von Orten geschah, dass die Pfarrkinder nur mit
Unwillen den Verpflichtungen gegen die Geistlichen nachkamen und
oft lange Jahre hindurch die stipulirten Besoldungstheile nicht gereicht
hatten. In Gadegast machte sich die Gemeinde einen fröhlichen Tag,
indem sie die Pfarrabgabe zu einem Theile vertrank.
Bei der Armuth der Bevölkerung war es kaum möglich, dass
die Visitatoren Wesentliches zur Besserung der materiellen Lage
beitrugen. Ihr Augenmerk musste daraufgerichtet sein, wenigstens
die Beschaffung eines kleinen Inventars, welches in der Regel in
einer Kuh, einem Tisch und einem Spanbette bestand, anzuordnen,
die kleinen Bezüge der Geistlichen wieder herzustellen, die früher
ihre Ostereier, ihre Weihnachtsbrode und wie sonst die Abgaben
*) Z. ß. in Priorau, Kloiiiröson.
152 Das Ernestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532 — 1545.
heissen mögen, empfangen hatten. Davon musste man im Kurkreise
noch absehen, irgend wie an eine Fixirung dieser Abgaben zu denken;
höchstens, dass man in einzelnen Ortschaften den Umgang mit
dem Korbe ^), wie in Mörtz, durch eine Geldabgabe zu beseitigen
suchte oder aus Sittlichkeitsrücksichten die Verköstigungen bei freudigen
Ereignissen abschaffte, weil sie meist Völlereien im Gefolge hatten.
In vielen Beziehungen war der Geistliche in die Hand der Pfarr-
kinder gegeben, die aus der Abgabe schlechter und der Quantität
nach ungenügender Victualien sich kein Gewissen machten.
Aus all' diesen Verhältnissen schreibt sich zum guten Theil
das wenig gute Einvernehmen der Gemeinde mit dem Pfarrer her,
worüber auffallig genug im Kurkreise viele Klagen laut wurden. Die
notorische Unkirchlichkeit in den Gemeinden, der wir merkwürdiger
Weise in überreichem Maasse in dem kleinen Amte Lochau begegnen,
hatte ihren Entstehungsgrund in gegenseitiger Unzufriedenheit
Je mehr sich der Bauer den kirchlichen Verpflichtungen entzog, desto
schroffer wurde die Stellung des Geistlichen, der die Lässigen
in seinen Predigten mit seltsamer Treue bis zur Unverkennbarkeit
kennzeichnete und geiselte, während dadurch der Zweck geradezu
verfehlt und das Heranziehen zur Kirche erst recht in Frage gestellt
wurde. Wie viel man Schuld auf die Schultern des einen oder andern
Theiles zu wälzen berechtigt ist, dürfte schwer zu entscheiden sein;
das Recht zu beschuldigen glaub t<3 Jeder zu haben, nur ist schwer
zu sagen, welchen Motiven die gegenseitigen Anklagen entsprangen.
Glücklicher Weise fehlt es aber auch nicht an Lichtblicken in
das Leben der jungen protestantischen Kirche, in der das Wort zum
Theil noch in wendischer Sprache 2) verkündet wurde. Es gab
viele Gemeinden, die, wie Luther selbst schrieb, ein inniges Zusammen-
leben mit ihren Geistlichen bekundeten, mochte dieser bereits auf der
Höhe des Protestantismus oder nach der Ansicht der Visitatoren tief
unter dem Niveau desselben stehen. Von einem Papismus in den
Gemeinden war trotz der theilweisen Gleichgültigkeit gegen kirchliche
Dinge doch nicht mehr die Rede; das Freudenfeuer, welches Luther
mit der päpstlichen Bulle vor langen Jahren geschürt, hatte weit hin
*) Das pflegte meist der Küster isu thun, der mit allerlei Victualien abge-
speist wurde.
•) Z. B. in Hohenleipisch.
§ 7. Die zweite Visitation des Kurkreises Wittenberg. 153
über den Kurkreis sein Licht verbreitet und dem finstem Papstthum
in vollem Zuge sein Ende bereitet.
Nicht ganz so wie auf dem Lande hatten sich in den Städten
des Eurkreises die Verhältnisse gestaltet. In ihnen sass die dem
Papismus feindliche Intelligenz. Wenn man nicht mit Unrecht be-
hauptet, dass vorzüglich die Städte die Reformation gefördert und
for diese der nachhaltige Stützpunkt gewesen sind, so darf man
doch nicht annehmen, dass in ihnen im Sinne der Reformation Alles
wohlbestellt gewesen sei. Im Gegentheil zeigte es sich im Kurkreise,
dass ein grosser Theil der städtischen Gemeinden den Anforderungen
der Visitatoren bei weitem noch nicht entsprach; Bitterfeld, Schlieben,
Beizig, Herzberg, Liebenwerda, XJebigau u. s. w. zeigten sich völlig
verschieden entwickelt.
In Schlieben fand man bei der zweiten Visitation fast nichts zu
erinnern; in Liebenwerda dachte man gar an eine Reduction der geist-
lichen Stellen, obwohl man fast in allen Städten des Kurkreises an den
Geistlichen wegen des täglich abzuhaltenden Gottesdienstes und der
Entlegenheit der Filiale, möglichst grosse Anforderungen stellte. Der
Pfarrdienst pflegte hier ein ausserordentlich mühseliger zu sein. Be-
denklicher war es in Herzberg, wo das Schwelgen und Zechen in
auffalliger Weise überhand genommen, während man dort bereits an
den Verkauf der Kirchenornate ging, um arme Geistliche und Ordens-
personen wenigstens mit ganz geringen Mitteln zu unterstützen. In
Altherzberg wandelte man gar die dringend nöthige Capelle zu einem
Marstalle um, obschon der Einsturz der Hauptkirche auf das Leb-
hafteste zu besorgen stand. So hatte fast jede Stadt ihre wunde
Stelle, und unter der unmittelbarsten Aufsicht des Wittenberger
Kirchenregiments war selbst die Metropole des Protestantismus nicht
von jedem Fehler frei geblieben ^). Obwohl es die Männer der damalig
protestantischen Kirche in Wittenberg verstanden, ihren geistlichen
Pflichten neben den Universitätsgeschäften obzuliegen, so zeigte sich
gerade hier, wie langsam sich die äussere Lage, auch die der höchsten
Geistlichen, besserte, und wie wenige Stellen aus diesem Grunde die
Metropole Wittenberg aufzuweisen hatte. Bis zum Beginn der zweiten
*) Man vorgleiche hierzu dio Anhaltepunkte in der Wittenbergor Kirchen-
ordnung von 1533 in Richter's evangeL Kirchenordnungen.
154 Das Emestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532 — 1545.
Visitation verfugte man daselbst nur über vier Geistliche^), die bei
reicher Arbeit in der Stadt die Seelsorge in 14*/^ Dörfern zu ver-
sehen hatten. Die Wittenberger Geistlichkeit steht in der Erfüllung
ihrer Pflichten unstreitig im Kurfurstenthume obenan und sie war
vor allem bei schwerer Arbeit und Verantwortung doch materiell so
ungünstig wie möglich gestellt. Der Pfarrer, also der erste Geist-
liche, bezog bis 1533 nur 200 Fl. Besoldimg. lieber mehr hatte auch
unser Reformator bei seiner zahlreichen Familie nicht zu verfügen,
und nur die Gunstbezeigungen, namentlich die des Kiu'fursten Johann
Friedrich, und der wirthschaftüche Sinn der „Frau Käthe*' vereinigten
sich, um ganz allmählich das Leben Luther's sorgenfreier zu gestalten *).
So stellen sich uns innerhalb des Kurfürstenthums die Auf-
gaben dar, deren Lösung die äussere Gestaltung der Kirche bedingte.
War man auch noch weit von einem befriedigenden Abschlüsse entr
femt, so ist es um so bezeichnender, dass man zu den alten Aufgaben
neue hinzufügte, indem der Eifer für die Verbreitung der lutherischen
Lehre jetzt zur Reformation der Gebiete sächsischer Vasallen trieb,
deren religiöse Unabhängigkeit Kaiser und Reich bisher intact ge-
halten hatte.
Für die Erstarkung des Protestantismus war es ein hochbedeut-
sames Zeichen, dass man sich jetzt diesen fremdherrlichen Gebieten
zuwenden durfte.
§ 8.
Die Visitation der Grafischaft Schwarzburg. »)
(1533, 24. Mai bis 16. Juni.)
Schon im Jahre 1529 bei Gelegenheit der an der Saale vor-
genommenen Visitation war auch der Graf Günther von Schwarzburg,
wenn auch ohne seine Geistlichkeit, erschienen. Er hatte seine ab-
wehrende Haltung gegen die Reformation mit dem Abhängigkeit«-
') Der fünfte Geistliche fand erst in Folge der zweiten Visitation eine Anstel-
lung. Er hatte insbesondere die Filiale zu versehen
*) Den ersten geistlichen Stellen in Wittenberg wurde erst seit 1533 eine
Naturalzulage von 50 Scheffeln Getreide gewährt.
') Das Original des VisitationsprotocoUes befindet sich im Landesarchive
zu Sondershausen. Abschriften desselben sind auf der Weimarischen Bibliothek
und im fürstlichen Archive zu Eudolstadt
§ 8. Die Visitation der Grafschaft Schwarzbarg. 155
Verhältnisse von Kaiser und Reich zu begründen, im Uebrigen aber
den Bestrebungen des Kurfürsten Wohlwollen entgegenzubringen ge-
sucht. Schwerlich glaubte damals der Kurfürst diesen Versicherungen.
Aber einen Druck auszuüben, dazu war die Zeit noch nicht angethan.
Die Grafschaft blieb damals, wie auch die Gebiete anderer lehns-
pflichtigen Herren zunächst von der Visitation unberührt.
Da starb der in Königsee residirende Graf Günther und neben
der weitem Ausbreitung der Reformation, die in verschiedenen Ort-
schaften des Landes schon seit 1522 ihre offenen und versteckten
Anhänger gewonnen hatte, wurde nunmehr auch die Kirchenvisitation
von dem nachfolgenden Grafen Heinrich begünstigt, zumal auf diese
zweifelsohne von dem Kurfürsten von Sachsen hingewirkt worden war.
Indess machte die Schwarzburger Grafschaft eine wesentliche Ausnahme
von der Behandlung der Visitation. Sie hatte weder kursächsische
Visitatoren angenommen, noch waren die Anordnungen derselben der
Visitationsordnung gemäss. Man befleissigte sich der Aufzeichnungen ^)
über den Zustand der Pfarreien und Pfarrstellen, aber den Protocollen,
die durchweg lateinisch abgefasst wären, fehlte es an Feststellung
so mancher maassgebender Verhältnisse, so dass man in Mangel ander-
weitigen Materials von den religiösen Zuständen des Schwarzbui^er
Landes nur Weniges feststellen kann *). Von einer weiteren Visitation
unter Heinrich liegen keine Nachrichten vor. Die Zeit nach seinem
Tode hingegen war der Reformation so ungünstig, dass schwerlich
das Land weitere Segnung der Reformation erfuhr.
Die Visitation in der Oberherrschaft vollzog Dr. Johann Lange,
Prediger aus Erfurt, der Pfarrer Bonifacius Rempe aus Liebringen,
Christian Zwister, Pfarrer aus Hebemdorf und der Amstädter Amt-
mann Ludwig V. Wüllersleben ^). Die Thätigkeit der Berufenen scheint
^} Irrthümlich sagt Sigismund in seiner „Landeskunde Schwarzburgs",
dass die Schwarzburger Visitationsacton schon von Seckondorf in der Geschichte
des Lutherthums gedruckt seien. Nur erwähnt ist ihr Inhalt. Seckendorf stellt
Vermuthungen über die Gründe der in der Unterborrschaft unterbliebenen Visi-
tation auf und bespricht den Inhalt der Acten.
*) Junghans in der Geschichte der Schwarzburgischon Eegenten führt manches
Irrthümliche auf.
') Die Namen entnehmen wir Lozens Kirchenhistorie von Eudolstadt. Mscpt.
im RudoLstädter Archive. Der Verfasser setzt eine zweite Visitation der beiden
Herrschaften erst in das Jahr 1553.
156 Das Ernestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532 — 1545.
sich na<5h einigen Angaben vom 24. Mai bis 16. Juni auf das Visi-
tationswerk erstreckt zu haben ^). Arnstadt, Rudolstadt und vielleicht
noch Stadtilm scheinen die Punkte gewesen zu sein, an denen man
das Verhör der Pfarrer vornahm.
Mit Rücksicht darauf, dass der bisherige Landesherr Graf Günther
den reformatorischen Bewegungen nicht hold war, erscheint das Resultat
des Visitationsbefandes immerhin erfreulich.
Die Macht des bisherigen Landesherm hatte doch wenig vermocht,
dass sich der bei weitem grösste Theil der Geistlichen der neuen
Richtung angeschlossen hatte. Denn von circa 70 Pfarrern hatten
sich 46 den protestantischen Ritus angeeignet; etwa 7 waren ent-
schieden katholisch geblieben. Das Glaubensbekenntniss der üebrigen
kennen wir nicht; aber es steht fest, dass auch hier, wie überall in
den ersten Zeiten der kirchlichen Entwickelung, ein Theil wahrschein-
lich aus Furcht sich zweideutig verhielt. Etwas weniger als die Hälfte
der Geistlichen hatte sich bereits verehelicht, oder trat in Folge der
Visitation in den ehelichen Stand *), während abschreckende Beispiele
der Sittenlosigkeit ^) nichts Seltenes waren. Indess gab diese weniger
Grund zur Entsetzung der Geistlichen, als die wissenschaftliche
Untauglichkeit*), welche zum freiwilligen Aufgeben der Stellen ver-
schiedene Geistliche bewog *). Leider ist das Material wenig ergiebig
und mit Rücksicht darauf, dass uns über die Visitation, welche 1539**)
*) Völlige Klarheit orgebon die ProtocoUe nicht; sie scheinen auch nicht
nach der Reihenfolge der Verhandlungen angefertigt worden zu sein. Auch um-
fassten die Visitationen nicht das '^duze heutige Gebiet von Schwaraburg-
Rudolstadt
*) Z. B. in Elleben, Obcrweissbach und Ettischleben.
^) Der Pfarrer von Könitz hatte fünf uneheliche Kinder. In Arnstadt legte
man der Pfarrköchin die Bcibringiuig einer Kundschaft auf, dass sie mit ihrem
Horni keinen fleischlichen Umgang gehabt habe. Auffällig war die Gtitergemeiu-
schaft; denn beide, Pfarrer und Köchin, hatten gemeinschaftlich ein Anwesen er-
worben. Die Vicare versprachen innerhalb 4 Wochen die Zuhälterinnon zu ehelichen.
In Egolsdorf lebte ein castrirter Pfarrer.
*) Z. B. in Eschdorf, wo die Censur lautete: „nihil novit".
*) Z. B. in Angelhausen.
•) Nicht 1553, wie Lozens Kirchenhistorie (Mscpt.) sagt, oder es ist 1553
nochmals eine Visitation vorgenommen worden. Die Acten, welche sich über <He
1539 vorgenommene Visitation im Weimarischen Gesammt- Archive ursprüngüch
vorfanden, kamen im 17. Jahrhundert nach Gotha, sind aber dort nicht wieder
zu finden.
§ 8. Die Visitation der Grafschaft Schwarzburg.
157
wieder vorgenommen wurde, nichts erhalten ist, lassen sich die Fort-
schritte zum Bessern, leider auch hier nicht in erwünschter Weise,
fixiren.
üebersicht der Visitation in der Herrschaft Schwarz-
hurg^) (Oberherrschaft zum Theil).
(1533.)
1. S. Arnstadt
Prediger
Vicar
2. Angelhausen
3. Angstedt 60
4. Bkleben 45
5. Wittersieben 36
6. Hettstedt 3
7. S. Stadtilm
3 G^iBtliche
8. Cumbach
9. Eschdorf
10. Eichfeld 20
U. Volkstedt
12. Teich weiden
13. Teichröden 28
14. Teichel 36
15. Haufeld 26
16. Kirchhasel 36
17. S. Rudolstadt
18. Könitz
1
1
*
_ _ *
4 *
*
_ *
- ;{
1 -
4
1
4
1
|1
I 1
1
4 *
10. Mit Schaala.
16. Mit Niedorhasel 11.
19. Versorgt Lichstedt* an 2 Sonn-
tagen nach einander; der dritte ist frei.
24. Mit Dittersdorf 20, Burkersdorf
10, Biricenhaide 10, die Hütte, d. i.
Dietrichshütte, Oberwirrbach 10.
26. Mit Pennewitz 20, beide Schöbe-
lingen 20, Lichte 15, Garsitz 10, Mühle,
Hütte, Siechhof, VoUenhayn?.
28. Mit Cursdorf, Lichtenhain, Dees-
bach, ünterweissbach und der Schmiede.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
25.
26.
27.
28.
29.
30.
31.
32.
33.
34.
35.
36.
37.
30. Mit Geilsdorf 28. Soll Gillers-
dorf und Friedersdorf versorgen.
31. Mit Gülersdorf, Willinersdorf,
Allersdorf und Friedersdorf.
82. Mit Meura 30, Wittgeudorf 15.
34. Mit Dröbischau 19.
35. Mit Köditz, Bechstedt, Aschau,
Sitzendorf, Untorhayn, Schwaraburg 10.
Also hat die Pfarrei bis 200 Wirthe.
Dazu gehört Oberhayn und Mankonbach
mit der Mühle Barigau (Barga).
Zeigerheim 22
Blankenburg 60
Thälendorf 20
1
4 *
4 *
Solsdorf
1
Quittelsdorf 16
Braunsdorf 6
—
*
Schwarza 60
1
Dörnfeld 18
1
Meilenbach, circa
1
*
100
Oberweissbach
1
Breitenbach 60
1
Bohlen
1
Herschdorf 100
1
Döschnitz 20
_—
S. Königssee
Egelsdorf 11
Allendorf 20
1
1
1
^MIW
Oberhayn
Bohlen 20
1
1
*) Die Censur 1 bedeutet hier, dass deutsche Messe und das Sacrament in
beiderlei Gestalt gereicht wurde ; Censur 4 bedeutet die katholische Haltung. Der
* bedeutet das Zusammenleben mit Köchinnen und Concubinen. — Lehnsverhält-
nisse der Pfarreien sind nicht angegeben.
158 Das Ernestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532 — 1545,
38. Milbitz
39. Qösselborn 24
40. Alkersleben 52
41. Wülfershausen
24
42. Rockhausen 31
43. Elleben 36
44. ünterwillingen
40
45. Ellichleben 36
46. Ettischleben 24
47. Marlishausen 51
48. Görbitzhausen 19
49. Oberndorf 12
50. Uornheim 52
51. Gehren 95
52. Dannheim 60
53. Flaue 64
54. Seeberge 100
55. Singen 38
56. Witzleben 28
57. Geschwende 37
58. Griesheim 18
59. Dömfelda.I.17.
60. Hassleben 105
61. Siegelbach 26
62. Espenfeld 33
63. Rudisleben 32
4
§ 9.
Die erste Visitation der Beussischen Länder.
(1538, 2. bis 21. September.)
Als man im Beginn des Jahres 1529 die Visitation der Aemter
Voigtsberg, Plauen und der Herrschaft Ronneburg vornahm, erschien
es selbstverständlich, dass auch die reussischen Lande besucht und
die offenkundigen Mängel auf kirchlichem Gebiete abgestellt wurden.
Die Herren von Keuss beider Linien waren ebenfalls kursächsische
Vasallen, der alten Lehre auf das Eifrigste zugethan. In ihren Ländern
war der Heerd des Katholicismus. Jetzt handelte es sich um die
Beseitigung dieser Missstände, die um so fühlbarer waren, als diese
Grenzländer einen auf die Ausbreitung der reforriiatorischen Ideen
höchst ungunstigen Einfluss im Kurfurstenthume selbst ausübten.
38. Mit Horba, Rotteiibach, Storchs-
dorf.
39. Mit Hongelbach.
42. Mainzer Lehen.
43. öchwaraburgor Lehen.
44. Mit OberwiUingen 17, Behringen
10, Kettmannshausen 40, Eoda 10.
47. Hausen ist dazugeschlagen.
49. Mit Angelhauson.
51. Mit Jesubom 30, Möhrenbach 40,
Lan gewiesen 133, Oehrenstock 11.
52. Dazu wurde Görlitzhausen ge-
schlagen.
53. Mit Breitenbach 26, Dosdorf 40.
55. Mit Oberibn 24.
57. Mit Gräfenroda.
58. Mit Hammerfeld 12, GeUsdorf
12, Cottendorf 18.
■
61. Nach Siegelbach ist Dosdorf ge-
schlagen.
63. Mit Wipfra 20 und Schmerfehi.
§ 9. Die erste Yisitation der Beussischen Länder. 159
Die Kunde von der beabsichtigten Kirchenvisitation hatte unter
der reussischen Bevölkerung eine mächtige Bewegung hervorgerufen.
Die Ritter- und die Priesterschaft hatten sich die Hand gereicht,
mit allen Mitteln den Eingang der lutherischen Lehre zu erschweren.
Die Landesherren ergingen sich in Protesten, während die Geistlichkeit
sich eng an die Statthalter zu Zeitz anschloss, welche die Bewegung
unterstützten.
Bei der Einmüthigkeit des Landes mochte man an ein gewaltsameres
Vorgehen des Kurfürsten nicht glauben, zumal die Maassnahnien
desselben hinfallig erschienen, wenn, wie man katholischer Seits hoffte,
die Anhänger der lutherischen Lehre durch die Reichstagsbesclilüsse
zu Speyer in die Schranken zurückgewiesen wurden. So urtheilten
auch die Zeitzer Statthalter; beharrliche Verweigerung der Visi-
tation war nach ihrer Ansicht das beste Mittel.
Die sächsischen Visitatoren kümmerte diese Haltung der reussischen
Lande wenig. Sie luden, wie im eigenen Lande, Geistlichkeit und
Ritterschaft vor. Heinrich d. J. fand es „unerhört", dass die Ord-
nung, welche seit Menschengedenken sich in seinen Landen behauptet
hatte, mit einem Male umgestossen werden sollte. Von seinem Stand-
punkte mochte er mit Recht auf den Speyerer Abschied verweisen,
nach welchem es Jeder mit dem Glauben halten solle, wie er es
gegen Gott und kaiserliche Majestät verantworten könne. Trotzdem
war die Visitation Seitens des Kurfürsten angeordnet, die Geistlichkeit
Avurde für den 1. März nach Plauen vorgeladen. Man versprach im
Ausschreiben, keinerlei Rechte schmälern zu wollen. Die Geistlich-
keit erschien natürlich nicht; nur um nicht in contumaciam ver-
urtheilt zu werden, ordnete sie einige Gesinnungsgenossen ab, welche
wegen der von Speyer zu erwartenden Beschlüsse um Aufschub der
Visitation baten. Wieder andere machten das Erscheinen von der
Erlaubniss des Lehnherm abhängig und eine verschwindend kleine
Zahl erschien zur bestimmten Zeit, um die reformatorische Gesinnung
einzelner Gemeinden zu beurkunden.
Der damalige Kurprinz Johann Friedrich hoffte viel von den
Erfolgen persönlicher Verhandlungen, von seinen glimpflichsten Vor-
stellungen. Aber diese fruchteten um so weniger, als man sich fest
auf den Speyerer Reichstag zu stützen suchte. Auch die Geistlichkeit
gab der erneuten Vorladung fär den 15. März nach Weida keine Folge.
160 Das Emestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532 — 1545.
Endlich nach längeren Verhandlungen kam von Speyer aus durch
den Kurfürsten die befriedigende Nachricht, dass die Herren von Reuss
schliesslich in die Verkündigung des lauteren Evangeliums und in die
Abstellung aller Missbräuche in ihren Landen gewilligt hätten.^)
Damit war nun freilich nicht gesagt, dass die Visitation sogleich
begann. Im Gegentheil zeigte es sich, dass Seitens der Herren von
Keuss manche „Practiken" geübt wurden, so dass der Kurprinz bei
seinem Vater auf die schleunige Durchführung der Visitation mit An-
wendung aller Mittel drang. Er hoffte die Vasallen zur Nachgiebig-
keit zu zwingen, wenn Zins- und Prohndleistungen für sie verboten
würden. Aber der bedächtige Kurfürst Johann, der noch in Speyer
weilte, ging auf diese Vorschläge nicht ein. Weitere Befehle standen
erst nach seiner Rückkunft vom Speyerer Reichstag in Aussicht*)
und unterdessen hatten die Visitatoren sich dem Saalkreise zugewandt.
Erst 4 Jahre später, nachdem Johann längst die Augen geschlossen,
trat Johann Friedrich an die alte Aufgabe heran, deren Lösung er
einst dem Vater wegen der „gleichmässigen Ordnung" so dringend
empfohlen hatte. Es war eine wunderbar geübte Langmuth, für die
sich mancherlei Gründe finden lassen. Möglich, dass das Streben der
Herren von Reuss nach Reichsunmittelbarkeit, von der zur Zeit des
Speyefschen Reichstags die Rede war»'*), den Kurfürsten zu dem Ver-
sprechen bewog, dass die Visitation in ihren Landen ausgesetzt bleiben
sollte. Schwerlich konnte sich Johann Friedrich jetzt durch dies
Versprechen gebunden erachten: dazu war er ein zu eifriger Protestant.
Im Jahre 1533 begannen die alten Kämpfe. Heinrich der Jüngere
schützte in der Herrschaft Schleiz das Regiment seines Bruders vor,
welches dort zwischen diesem und ihm zu wechseln pflegte. Die
Briefe der Visitatoren selbst nahm er gar nicht an, oder legte sie
unbeantwortet bei Seite. Endlich erschien eine gemeinschaftliche Vor-
stellung der Landesherm. Sie enthielt die Beschwerde, dass der
Kurfürst sich an ihrer Zusage nicht „sättigen" lasse, obschon sie
*) Das bezügliche Schreiben war am 27. März in Speyer eingegangen. Reg.
Ji. fol. 65 b. 11.
«) Brief vom 19. April 1529. Reg. .IL fol. 65 b., 8. 13.
^) Der gut unterrichtete Hans von der Planitz hatte über dieses Project
1529 dem Kurfürsten berichtet.
§ 9. Die erste Visitation der Reussischen Länder. 161
„versprochen", die heilige Lehre klar und lauter predigen und ge-
hörige Anleitung zu derselben geben lassen zu wollen.
Ohne Weiteres ordnete jetzt der Kurfürst die Visitation an^),
während ein neues Stundungsgesuch diesen Befehl kreuzte. Als die
Visitatoren nach Schleiz kamen, Hess der Landesherr seine Anwesenheit
leugnen; keiner seiner Räthe wollte von angemessenen Befehlen, die
Visitation vornehmen zu dürfen, etwas wissen. Die Folge war, dass
der Kurfürst diese ohne weitere Vereinbarung beginnen zu lassen,
gemessenen Befehl ertheilte. Indem man der Visitation einige Pre-
digten vorausgehen liess, um den meist verdächtigten Standpunkt der
neuen Lehre, die in den Augen der Altgläubigen völlig Neues ent-
halte, zu fixiren, wurde in der Regel eine notariell beglaubigte und
dem Volke bekannt gegebene Protestation der Visitatoren verlesen, in
der nicht allein der den Aufschub der Visitation veranlassenden Um-
stände gedacht, sondern auch betont wurde, dass es sich unter Be-
kämpfung papistischer Greuel nur um die Wohlfahrt der Seelen handele^).
Nach längerem Schriftwechsel fugte sich Heinrich d. Ä. Er hatte
aber mehr zugegeben, als Heinrich d. J. erwartet hatte, der seine
Zusagen von der Einwilligung des altem Reuss abhängig machte.
Er hoflle durch die Mittheilung dieser Verhandlungen die fortgesetzte
Weigerung der Visitation wenigstens entschuldigen zu können.
Nach Beseitigung dieser Bedenken konnte man endlich an das Visi-
tationswerk selbst gehen. Stand es fest, dass Johann Friedrich auch
ohne Zustimmung der Herren von Reuss die Visitation durchgesetzt
hätte, so war es ihm lieb, wie man aus Allem sieht, dass von Seiten
der Gegner Hindemisse von Bedeutung nicht mehr bereitet wurden,
deren es sonst noch genug gab.
Am 2. September langten die Visitatoren *) in Gera an, um Tags
darauf an das Werk zu gehen.
*) Weimar, Montag nach Vocem Jocundit. (19. Mai).
^) Da unser gn. hcrr in erfariing kommen, wie man alhie dem papistischen
greuel and menschentandt anhange und sie sich durch münche vnd pfaffen vm
ihres Geizes vnd eignen Nutzen willen verfuhren lassen und der Churfürst nicht
des Gutes begere, sondern die wolfart der Seelen sehen und erfam wolle etc.
•) Es waren mit einigen Modificationen dieselben wie in Meissen und Voigt-
land: Georg Spalatin, Asmus Spiegel zu Grünau, Joseph Levin Metzsch, Johannes
Keymann, Pfarrer zu Werdau, und Michel Alber, Bürgermeister zu Altenburg, in
Abwesenheit des Christoph von der Planitz.
BuTkhardt, Kiiclien- and Schul- Visitationen. H
162
Das Ernestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532 — 1545.
Uebersicht der ersten Visitation in den Herrschaften Gera,
Schleiz und Greiz.
(1533.)
Ge
r a.
1.
Dorna
V. Schau-
1 i
13. Seifartsdorf
Meer- i
rodt
Pfarrer
rettich 2
2.
Sölmnitz
Winckler
1
Caplan
' 2
3.
Hirschfeld
v.Tecliwitz
1
14. Köstritz
v. Wolf- 2
4.
Saara
V. Wolf-
ramsdorf
1
15. Langenberg
ramsdorf
Herrschaft 1
5.
Kraftsdorf
Kloster
2
16. S. Gera
Herrscliaft '
Laussnitz
Pfarrer
Gera 4
6.
l^Yankenthal
V. Ende
2
4 Vicare
1.2.4.4
7.
Grossaga
V. Etzdorf
4
(insoweit sie residirten)
[
8.
Thränitz
V. Ende
2
17. Tinz
Herrschaft | 4
9.
Dürrenebersdorf
V. Ende
2
Gera |
10.
Thieschütz
Pfarrei
G(Ta
4
18. Schwaara
1
Pfarrei j 2
Gera
11.
Roben
V. Eichicht
1
Ausserdem war Groitschen, früher eine
12.
Waltersdorf
Cronsch-
4 '
eigene, jetzt von Sölmnitz verwaltete und
M. ■■ •
T * %Af Jl' W & L^^^VA A
witz
von M. von Nauendorf entzogene Pfarrei.
Sohl
L e i z.
19.
Tanna
Deutwoh-
1
23. Fahren
v. Mo<'k-
Pfarrer
herren
4
Pfarrer
witz 2
Caplaii
2
Vicar
4
20.
LeitHtz
Herrscliaft
Gera
2
24. Seiibtendorf
Land- 4
comthur
21.
Unterkoskau
Deutsch-
25. Heiligkreuz-Ki.
FrühmoHHer
onleii
4
Probst
4
22.
Mielesdorf
DeutiMih-
4
2 Vicare
1 3. 4
«rdoii
Caplan
1 4
1. Zschippach, Cidm (Kolma), Neges,
Kretschwitz.
2. Lauenhayn, Groitschen*.
3. Wemsdorf, Bethenhausen.
4. (irosssaara, Kleinsaara (Clein-Se-
richen), Geiszen*, Grobsdorf.
5. Niederndorf, Harpersdoif, Kaltenborn,
6. Mühlsdorf*, Ernsee.
8. Grobsdorf, Kaimberg*. (Früher ge-
hörten auch Collis und Geissen dahin.)
9. Weissig.
10. MUbitz, Rubitz (Drobitz).
11. Rositz und Stoinbrücken.
13. Caschwitz (Vic4irei).
14. Gleina.
16. 4 Dörfer mit Kirchen, 11 ohne.
Die. Namen derselbtni sitdio in der Dar-
stellung ih^T zweiten Visitation, wo dij*"^»»
Verhältnisse im Vi8itationsprotoe^)lle Erwäh-
nung finden.
19. ZollgrUn und Willersdorf.
24. „JSeynerstorf" mit Langengrün,
Künsdorf ( Konerstorf).
§ 9. Die erste Visitation der Reussischen Länder.
163
26. S, Saalburg
27. S. Schleiz
Comthur
Prediger
2 Capläne
Vicar
2 Vicare
28. S. Zeulenroda
Pfarror
Caplan
29. Hohenleuben
Pfarrer
3 Capläne
30. Oettersdorf
31. Kirschkau
42. S. Greiz
Pfarrer
3 Vicare
43. Reinsdorf
44. Hennannsgrün
45. Schönbach
46. Naitschau
2
32. Göschitz
Deutech-
Pfarrer
orden
2
Caplan
2
i 4. 4
Vicar
33. Löhma
1 ^» •
i 1
34. Crispendorf
4.4
35. Plothen
Herrschaft
36. Dittersdorf
Gera
2
37. Oschütz
3
38. Remptendorf
Herrschaft
Gera
1
4. 4. 4
39. Neuendorf
Land-
4
40. Zoppothen
comthiir
Pfarrer
Zwäzen
Caplan
L. Zwäzen
4
41. Möschlitz
Greiz.
Herrschaft |
47. Tschirma
Greiz
4
1
4. 4. 4
48. Dobia
Herr-
4 ;
schaftlich
49. Pöllwitz
VolstA-
4 i
tisch L.
50. Frobersgrün
Herr-
4
schaftlich
51. Dölau ;
Herr-
4
1
1
1
schaftlich
1
Herrschaft
Gera
L. Zwäzen
v.Watzdorf
L. Zwäzen
L. Zwäzen
L. Zwäzen
V. Mock-
witz
Herrschaft
Gera
L. Zwäzen
L. Zwäzen
Herr-
schaftlich
Pfarrei
Elsterberg
TosB zu
Erlbach
Pfarrei
Elsterberg
V. Schönau
1
4
4
4
4
4
1
3
4
2
4
4
2
2
2
4
Unhaltbar wie nirgends im ganzen Kurffirstenthume zeigten sich
hier die kirchlichen Verhältnisse. In der Herrschaft Gera war Vs der
Geistlichen, in Schleiz über die Hälfte unbrauchbar, und in Greiz
war das MissverhäJtniss noch grösser, da von 13 Geistlichen nur
3 leidlichen Anforderungen genügten^).
*) 1. Gera: 23 Geistliche, von denen 7 unbrauchbar,
2. Schleiz: 41 „ „ „ 25 „
3. Greiz: 13 10
j>
j»
i>
Zusammen: 77 Geistliche, von denen 42 unbrauchbar;
wogegen nur 11 gut, 20 ziemlich und 4 mittelmässig erschienen.
26. Culm, Wernsdorf, Rayla (Rehlaw).
27. Mönchgrün, Görkwitz, Böbmsdorf.
29. Mehla, Brückla, Kauern, Lunzig^
Hain, Wetzendorf*, Heinsberg, Gottendorf,
Triebes*, Böhmersdorf, Weissendorf*.
30. Pörmitz (Pomitz)*
81. Weckersdorf*, Lössau*.
32. Rödersdorf, Dragensdorf, Burkers-
dorf.
38. Von Friesen besorgt, wird nun nach
Zoppothen gewiesen, da Friesen kurfürstl.
Lehen ist.
39. Pahnstangon.
40. Pöritzsch, Röppisch*, Schönbrunn*.
11*
164 Das Ernestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532 — 1545.
Günstig wax nur das Verhältniss der Mutterkirchen zu den Tochter-
kirchen und Eingepfarrten, da 41 Pfarreien mit 77 Geistlichen im
Ganzen 124 ^) Ortschaften zu versorgen hatten, von denen 61 mit
Kirchen versehen waren. Das Patronat war zum überwiegenden Theile
in adligen und geistlichen Händen; die Herren von Reuss verfügten
in der ganzen Herrschaft nur über 13 Pfarrstellen.
Um die trostlose kirchliche Lage der Herrschaften zu kennzeichnen,
bedarf es eines nähern Eingehens auf den Befund in den einzelnen
Visitationsbezirken.
Verhältnissmässig am besten zeigten sich die Zustände in der
Herrschaft Gera, wo die Gemeinden, der Adel und die Geistlichen
fast ausnahmsweise vor den Visitatoren erschienen und wenig Schwierig-
keiten bereiteten. Unter dem dort angesessenen Adel beharrten nur
wenige 2) bei der alten Lehre, wenn auch die ehrbare Mannschaft die
Register über das Pfarreinkommen den Visitatoren verweigerten und
nur ihrem Landesherm zustellen wollten. Es gab allerdings Geistliche,
die ächte Papisten waren und wegen ihres moralischen Lebens An-
stoss erregten; aber im Ganzen konnte man sich befriedigt erklären.
Es war doch gegenüber der früher bezeigten Opposition gegen das
Visitationswerk eine eifreuliche Erscheinung, dass von 19 Pfarrstellen
nur zwei Geistliche entlassen wurden, und fast der dritte Theil sich
den lutherischen Anschauungen schon durch das Eingehen der Ehe
genähert hatte ^). Am schlechtesten war die Qualification der Geist-
lichen zu Gera selbst, in der unmittelbaren Nähe der Herrschaft, wo
Unwissenheit und Unmoralität ihren Wohnsitz hatten. Einige dortige
Capläne characterisirten die Visitatoren als „obstinat und so imwissend",
(lass aus ihrem Mimde nicht ein einziger Bibelspruch zu vernehmen
sei, wesshalb der Herr von Gera brieflich verwarnt wurde, vor solchem
Umgange sich um seiner Seele und seines Gewissens wegen zu hüten.
Einen anderen kennzeichneten sie als einen „bösen Buben", der mu^h
*) Gora hatte 26 Orte ohne, 38 mit Kirchen,
Schleiz „ 25 „ „ 30 „
Greiz „ 10 „ „ „ „
Zusammen: 61 Orte ohne. 63 mit Kirchen.
*) Bernhard von Schaurodt, Krieg von Etzdorf und Hans von Wolfiramsdorf.
') Z. B. die GeisÜichon zu Dorna, Söllranitz, Kraftsdorf, Frankenthal, Thra-
nitz, I)tirrpn(>borsd()rf und Waltersdorf.
§ 9. Die erste Visitation der Reussischen Länder. 165
dem Bauemaufinihre sich dem Papstthum wieder zugewandt, während
er vor jenem das Evangelium gepredigt hatte. Allerdings hing dies
Bezeigen auf das Innigste mit der Haltung des Herrn von Gera zu-
sammen, der trotz der frühem Zusagen die Visitation auf dem Schlosse
selbst nicht gestattete imd durch seine Räthe Protest gegen diese ein-
legen liess, weil er for seine Person und für die Gemahlin mit
nächster Umgebimg unbehelligt sein wollte. Mit besonderer Rücksicht
auf sein Alter hofite er den unliebsamen Neuerungen entgehen zu
können. Diesem Wunsche entsprachen die Visitatoren unter Hinweis
auf ihre Instruction nicht, da diese keine Ausnahme gestatte. Sie
wiesen im Gegentheil darauf hin, dass die Besserung der kirchlichen
Zustande lediglich von der Haltung des Landesherrn abhängig sei, in
dessen Umgebung leider bisher so viel unchristliche und unwissende
Leute zum eignen und des Landes Nachtheil gelebt hatten. Einer
weiteren Verführung durch falsche und gefahrliche Lehre mussten sie
instructionsmässig vorbeugen.
Ungleich schlimmer sah es in der Schleizer Herrschaft aus, in
der die Visitation am 9. September begann. Der hohe Procentsatz
der Untüchtigkeit, dessen wir gedachten, wirft nicht allein ein un-
günstiges Licht auf die kirchlichen Zustände, sondern auf das schamlose
Leben der Geistlichen, welches unmöglich unbeachtet und ungerügt
bleiben durfte. Zunächst wäre dies Pflicht der Räthe zu Zeitz ge-
wesen, obwohl sie gegen die Visitation protestirten. Aber wie überall,
so lag auch dem Zeitzer Bischof diese Art geistlicher Aufsicht nicht
am Herzen. Das Leben der Geistlichen mit ihren Köchinnen war
nicht allein an der Tagesordnung, sondern die unehelichen Kinder
derselben lebten sogar im Pfarrhause, von denen eines 5 Kinder auf-
zuweisen hatte. Die Visitatoren bestätigten sogar auf Grund der
Klagen des Adels, dass der Vicar zu Pahren noch viel Aergeres aus-
geübt, als zu schreiben vergönnt wäre^). Dem Pfarrer zu Kirschkau
konnte man einen 30jährigen Umgang mit Huren nachweisen, während
in Löhma doch wenigstens die uneheliche Tochter die Pfarrwirthschaft be-
sorgte. Dabei stellte sich nicht selten die gänzliche Vernachlässigung
der geistlichen Amtspflichten heraus; „das wüste Leben", in dem so
*) Loitlitz hatte 3, Pahren 5, der Pfarrer hatte nebenbei der Schwester seiner
Köchin „ein Kindlein beibracht'S Zeulenroda 1, Kirschkau 3, Löhma 1, Miehles-
dorf 2 uneheliche Kinder des Geistlichen u. s. w.
166 Daß Ernestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532 — 1545.
Mancher betroffen wurde, körperliche Untüchtigkeit, die durch jahre-
langes Erblinden ^) sich kennzeichnete, gestattet eilten Schluss auf die
Ausübung des geistlichen Berufs, der freilich an vielen Orten nichts
anderes als einen alten „Messpfaffen" erforderte. Trotzdem kenn-
zeichnet es die gegen die Visitation künstlich in Scene gesetzte Be-
wegung, dass ein nicht unbedeutender Theil der Geistlichen sich aus
Ueberzeugung zur lutherischen Kirche bekannte und von 41 Kirchen-
dienern nur 6 entlassen wurden. Von Nachgiebigkeit aus Besorgniss
vor einer kummervollen Zukunft der Geistlichen konnte hier um so
weniger die Rede sein, als ja auch der abgesetzte Papist in angemessener
Weise eine materielle Unterstützung erhielt. Ebenso glücklich gestaltete
sich das Verhalten der Adligen, die nicht allein überall zur Visitation
sich pünktlich einstellten, sondern sogar versicherten, dass sie dieselbe
mit „grossem Seufzen und Begehren" erwartet hatten. Von einer
Opposition, als deren Träger der Adel früher erschien, war jetzt in
keinem Falle mehr die Rede. Einen Nachhalt gab der Opposition nur
die Haltung der Reussischen Landeshemi. Selbst die Klosterpersonen
in Heüigen-Kreuz setzten der Annahme der lutherischen Lehre keinen
Widerstand entgegen; höchstens dass einige die Klost^rtracht bei-
zubehalten .wünschten. Das Jungfrauenkloster entbehrte dagegen des
innem Friedens ^). Die Verwaltung selbst war mangelhaft, da die Klage
über kärgliche und schlechte Verpflegimg fast allgemein war. Eine
Klosterschwester legte sofort die Ordenstracht. ab, blieb aber wegen
Armuth im Kloster, dem man eine Ordnung gab. Man richtete
lutherischen Gottesdienst ein, ordnete das Ablegen der Ordenstracht
an, verwilligte den Austretenden eine Abfindungssumme, während man
Aufiiahme neuer Personen streng untersagte. Indem man auch in
diesem Bezirke eine grosse Anzahl von allgemein eingerissenen Miss-
bräuchen durch allerhand Verfiigungen anordnet«, auf die wir noch
zurückkommen, eilte man, um schliesslich noch in Greiz die kirch-
lichen Zustände einer Prüfung zu unterstellen.
Am 16. September trafen die Visitatoren dort ein. Vor ihnen
erschienen die Herren von Reuss mit den geladenen Unterthanen.
*) Ein Vicar auf dem Schlosse zu Schleiz hatte seit 4 Jahren keine Messe
gehalten.
*) Gegenseitige Verdächtigung und Klatsch, denen Lästemng auf dem Fusse
folgte, war die Hauptursache.
§ 9. Die erste Visitation der B^ussischen Länder. 167
Noch einmal machte der ältere Herr Miene, die Visitation zu ver-
weigern, als er endlich in diese einwilligte. Obschon die Qualüication
der Geistlichen über alle Erwartung schlecht war — von 13 waren
10 untauglich — , so entsetzte man doch nur drei derselben, weil
einige selbst um gänzliche Abfertigung baten. Einzelne zeigten sich
muth willig und halsstarrig; einer verglich sein Herz mit der Härte
des Amboses, während auch die Untüchtigsten Besserung angelobten.
Besonders auffallig war, dass kein einziger Geistlicher verehelicht, aber
auch nur einer in wilder Ehe angetroffen wurde. XJeberall kamen
aber der Adel und die Einwohnerschaft den Visitatoren entgegen, so
dass die Mheren oppositionellen Elemente fast gänzlich bei Seite ge-
schoben erschienen.
Im Ganzen fanden nur wenige Aufbesserungen der Pfarrbe-
soldungen statt und dies berechtigt zu dem Schluss, dass die finan-
ziellen Verhältnisse besser als irgendwo bestellt waren. Allerdings
waren jene durch Hinterziehungen mancherlei Art geschädigt und
das Einkommen derselben durch die verschiedensten Bezüge aus Geld
imd allerlei Naturalien zusammengesetzt. x\ckerbau und Viehzucht,
neben dem Bezug des Decems, ernährten im Wesentlichen den Pfarrer,
der freilich nicht selten in ganz verfallenen Wohnungen mit ärmlichem
Inventar und verwüsteten Holzbeständen angetroffen wurde. Auch
waren Grund und Boden oft so imfruchtbar, dass sich kaum die
Aussaat von Haber lohnte. Aber Klagen wegen Unzulänglichkeit der
Bezüge wurden nicht laut. Oft waren diese seltsamer Natur und
mussten in der eigenthümlichsten Weise entstanden sein. Wir* er-
wähnen nur, dass in Thränitz der Geistliche den Haushahn erhielt,
wenn er den Wirth, und die Henne, wenn er die Wirthin bestattete.
In Schleiz erhielten die Geistlichen auch mehrere Paar Schuhe, während
die Käse- und Flachsbitten ganz allgemein verbreitet waren.
Ueber den Zustand der Schulen, die es übrigens nur in den
Städten Saalburg, Schleiz, Greiz, Gera und Zeulenroda gab, erfahren
wir nichts, als dass, wie überall, meist die Schulmeister den Stadt-
schreiberdienst versahen und bezüglich ihrer Existenz in der Regel
von den Geistlichen abhingen, die die Verköstigung ^) zu reichen hatten.
*) In Gera besoldeten der Landesherr und die Stadt den Schullehrer zu
gleichen Theilen; jeder gab 10 Fl. Ausserdem erhielt der Lehrer 6 Groschen pro
Quartal vom Schüler.
168 Das Emestinische Geriet. — Vierte Periode 1532—1545.
üebersieht man schliesslich die Anordnungen der Visitatoren für
jeden Bezirk und bedenkt man, dass diese kaum nach einem halben
Jahre die Visitationsbezirke wieder besuchten, so gestattet dies schon
einen Schhiss auf den trostlosen kirchlichen Zustand dieser Länder.
In Gera ordnete man beim Abzug die Beschaflimg der massenhaft
fehlenden Pfarrinventare an, forderte den rechnerischen Nachweis über
die Verwaltung des geistlichen Vermögens, dessen Bestand sich der
Kenntniss der Visitatoren meist entzog. Hier galt es, den Pfarrstellen
Entfremdetes wieder zu beschaffen, gleichförmige Ceremonien anzu-
streben, Besetzung der Pfarrstellen durch tüchtige Geistliche zu er-
möglichen. Dürftigen den Hausgroschen zu sichern, und die Pfarreien
mit den nöthigen Büchern auszustatten. Vor allem arbeitete man
aber auf die Gewinnung eines lutherischen Geistlichen für die herr-
schaftliche Familie hin, die sofort nach dem Abziehen der Visitatoren
die alte Opposition begann ^). Auf dem Schlosse zu Gera wurden die
Winkelmessen vom entsetzten Priester wieder eingeführt, den Bürgern
geboten, die heiligen Feste wieder zu feiern; auch wurde der refor-
matorisch gesinnte Bürgermeister durch einen katholisch Gesinnten
auf Betrieb des Landesherm ersetzt; bekehrte Geistliche gingen wieder
in das katholische Lager über; es lag die Gefahr nahe, dass die An-
ordnungen der Visitatoren völlig zu nichte gemaeht wurden. Insbe-
sondere war Zeitz die Zufluchtsstätte, von wo aus die Bewegung ge-
leitet wurde. In dem geringen Glauben an den Fortbestand der
lutherischen Lehre lag der Grund der nickläufigen Bewegung, die es
an einzelnen Orten sogar zur muthwilligen Zerstörung der lutherischen
Pfarrhäuser bringen konnte *). Die Welt ist viel zu wüst und wild,
schrieb Spalatin dem Kurffirsten; er möge für tüchtige Executoren
Sorge tragen; er fürchtete den Spott und besorgte, dass der recht-
schaffene Seelsorger demselben erliegen werde.
Die Visitatoren ordneten auch das Einbringen des Opfergeldes in
zwei Terminen an, welches zur Verbesserung der Pfarreien verwendet
werden solle, da die Aufbesserung der Stellen ihnen besonders ani
Herzen lag^), wenn auch die I'üglichkeit nicht überall vorhanden
*) Bericht Spalatin's vom 7. November 1538, Ji. 102 a., Bd. 9. 4.
*) Ein abgesetzter Geistlicher, Johann Knorr, beschäftigte sich in Elsterberg
und Beinsdorf mit „Durchbohrung der Pfarrhäuser".
*} Der Schulmeister in Gera sollte wenigstens mit einigen Klaftern Hob
§ 10. Die zweite Visitation in der Herrschaft Ronneburg. 169
war, da man den Bestand des Kirchveruiögens nicht übersehen konnte.
Besonders verbannte man die Verkündigung weltlicher Händel vor
der Predigt aus der Kirche, indem man diese auf das Rathhaus
verwies, gestaltete die Kirchen durch Wegschaffen überflüssiger Altäre
um, erstrebte in Gera die Anlage von Fiiedhöfen ausserhalb der Ort-
schaften« und ordnete überhaupt den Gottesdienst, der dort täglich mit
Ausschluss des Montags von 3 Geistlichen nach dem Turnus mit
Predigt und Katechismuslehre gehalten wurde.
Aehnliche allgemeine Artikel wurden in Schleiz und Greiz zur
Durchfahrung besonders den Amtleuten und städtischen Käthen em-
pfohlen. In wie weit jene befolgt waren, sollte die zweite Visitation
zeigen, die man bereits im Beginn des Jahres 1534 in Vollzug
setzte.
§ 10.
Die zweite Visitation in der Herrschaft Ronneburg.
(1533, 27. September bis 1. October.)
Unmittelbar an den Besuch der reussischen Lande knüpfte sich
die Visitation der Herrschaft Ronneburg, die zuletzt in dem Jahre 1529
visitirt worden war. Die Beauftragten^) langten am 27. September
in Ronneburg an, und begannen Tags darauf das Verhör der Vor-
geladenen.
Eine wesentliche Besserung in der Tüchtigkeit der Geistlichen 2)
war hier nicht zu bemerken ; nur die am wenigsten Befähigten hatten
sich gemindert. Genaue Vergleiche mit den Resultaten der ersten
Visitation lassen sich nicht anstellen, da nicht ganz dieselben Orte
herangezogen wurden und einige Censuren sogar mangeln^).
aufgebessert werden, bis man eine bessere Zulage machen könne. In Gera liess
der Rath jedem Knaben noch ^/^ Groschen Holzgeld geben.
*) Die Visitatoren der reussischen Lande visitirten auch diese Herrschaft.
*) In Haselbach schuldigte die Gemeinde den Geistlichen, der sonst tüchtig
war, des Aussatzes an, wesshalb man ihn zur Kur nach Zwickau sandte.
') Namentlich Ronneburg selbst und Thränitz, welches unbesetzt war. Die
Censur 1 hatten: Röpsen, Reust, Rickersdorf, Haselbach und Mannichswalde. Die
Censur 2 hatten: Stechau, Corbusan, Roschütz, Niebra, Linda, Kauern, Nischwitz,
Mosen. Die Censur 3 hatte: Schmirchau. Die Censur 4 hatten: Paitzdorf und
Gauem.
170 Das Ernestinischc Gebiet. — Vierte Periode 1532—1545.
Im Adel war fast jeder Widerstand gebrochen ^), unter den Be-
wohnern anderer Stände hatte man hauptsächlich in Ronneburg den
lange Zeit verabsäumten Genuss des heiligen Abendmahls zu rügen *).
Kauern hatte noch sein „wüstes Volk", das im Bauernaufruhr die
Kirche geplündert, und Nischwitz behauptete noch den alten Ruhm,
dass es „die heillosesten, schändlichsten und unchristlichsten Bauern
der ganzen Welt", aufzuweisen hatte, die Gottes Verächter, Schänder
des Sacraments und der Obrigkeit geblieben waren.
Zur Besserung der materiellen Lage der Geistlichen arbeitete
man auf die Wiedereinziehung der alten Gebühren ftlr Casualien hin,
und hielt namentlich diejenigen Adligen, welche Kirchengüter in eignem
Nutzen verwandt hatten^), zur Restitution derselben an und besserte
die Filialverhältnisse ^). Die besonderen Artikel, deren Ausführung
beim Abschied der Visitatoren dem Herrn v. Wildenfels und dem
Rathe zu Ronneburg empfohlen wurden, erstreckten sich in der Haupt'-
sachc». auf obige Mängel; anderes von Bedeutung fand keine Erwähnung;
das beste Zeugniss, dass auch hier mit ganz unwesentlichen Aus-
nahmen die lutherische Kirche schon festen Fuss gefasst hatte. Eine
weitere Visitation der Herrschaft Ronneburg lässt sich zur Zeit
nicht nachweisen.
§ 11.
Die erste Visitation zu Remse.
(1533, 29. November.)
Auch diese Visitation verursachte den meissnischen Visitatoren
geringe Arbeit, da die Zahl der zum Kloster gehörigen Pfarreien ge-
ring war. Man änderte einige Filialverhältnisse, wie sich aus der
Uebersicht ergiebt, ordnete in Remse wegen der Einführung luthe-
rischer Gesänge die Anstellung eines gelehrten Kirchners an^), ent-
*) Hans von Woltorsdorf enthielt sich noch des Sacraments in zweierlei Gestalt.
*) Im (ianzen aber nur 9 Männer \md einige Frauen.
^) Namentlich Bernhard von Friesen.
*) Reust wurde nach Ronneburj?, Möbdenitz nach Paitzdorf, Jonaswalde und
Pillin gsdorf nach Nischwitz, Naulitz und Gessen (Geus) ebenfalls nach Bonnoburg
gepfarrt.
^) Für ihn wurde ein Haus gebaut, damit er seinen Decem unterbringen
konnte.
§11. Die erste Visitation zu Remse.
171
sandte den Pfarrer von Tettaii zum Studium nach Wittenberg und
beliess selbst den untüchtigen Geistlichen zu Oberwinkel auf seiner
Stelle, da er sich zur Besserung erbot, unter der Bedingung, dass er
innerhalb acht Tagen sich verehelichen würde.
Im Kloster selbst fand man mit Ausnahme der Priorin wenig
Widerstand gegen die Annahme der lutherischen Lehre, da die übrigen
neun Ordensschwestern sich der neugegebenen Klosterordnung nicht
widersetzten. Die meisten wünschten nur ihre Ordenstracht beizu-
behalten. Sie verblieben sänmitlich im Kloster; in welchem alle
papistischen Gebräuche durch Anstellung eines lutherischen Geistlichen
abgestellt wurden. Indem man besonders den Klosterpersonen nach
dem Gottesdienst Lesen *) und Arbeit empfahl, stellte man ihnen auch
im Fall ihres Ausscheidens eine Versorgung in Aussicht. Besonders
wurde die Zulässigkeit der Ehe betont, die nach päpstlichem Rechte
nicht verboten, im Gegentheil von Cyprian und Augustin gebilligt
war, da ersterer diese der klösterlichen Unzucht vorzog und letzterer
eine Ehe in diesem Fall für unauflöslich hielt.
Das Kloster Remse bestand noch lange fort, nachdem die Visi-
tatoren ihm den Rücken gewandt hatten.
Uebersicht der ersten Visitation zu Remse.
1. Remse |
Kurfürstl.
Prediger '
2
2. Tettau
?
Pfarrer
1
Caplan
1
3. Öberwinkel ,
9
•
4
4. Kloster Remse, siehe
,
die Darstolluiig.
1. Kertsch (bisher bei Waldenbur^),
Weidensdorf (bisher bei Jerisau) werden
nach Remse gepfarrt. Neukirchen, zum
Theil nach Oberwiera und Remse ge-
pfarrt wird ganz nach Remse gewiesen.
Neukirchen blieb in der Folge bei Ober-
wiera, auch der Hofmeister von Gard-
schütz; nur das Sacrament suchte man
in Niederwiera.
2. Köthel, bisher bei öchönberg.
3. Oberwinkel wird mit Predigt von
Remse aus versehen, bis der Pfarrer
sich bessert.
*) D. h. das Lesenlemen.
172 Das Eraestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532 — 1545.
§ 12.
Die dritte Visitation zu Altenburg und Borna.
(1533, 1. und 16. December fiF.)
Ueber sieht der Visitation. ^
Altenburg.
1. Altenburg
Pfarrer
Prediger
2 Diaconen
2. Hohendorf
3. Ramsdorf
4. Mehna
5. Lucka
6. Rositz
7. Kriebitzsch
8. Teglavitz
9. Röda
10. Monstab
11. Traben
12. Gerstenberg
13. Zschemitz
14. Cosma
15. Bomshain
16. Gössnitz
17. Saara
18. Breitenhain
Pfarrer
Pfarrer
Caplan
Pfarrer
Caplan
1
1. 1
©
3
1
1
2
1
2
2
1
4
1
2
2
1
2
1
1
2
2
3. Wildenhaiu (bisher nach Lucka
gepfarrt).
4. Die erledigte Vicarei zu N(?h!uitz
(Niemitz) nach Lucka geschlagen.
12. Erscheint erst hier in der Visi-
tation.
17. Jauern wird nach Saara ge-
schlagen.
19. Prössdorf dah ingewiesen.
22. Mit den erst hier angezeigten
19. Meuselwitz ' 1
20. Rasephas 4
21. Ruppersdorf 2
22. Stüntzhain 2
23. Kohren Pfarrer 2
Caplan 2
24. Oberfrankenhain 2
25. Hopfgarten 1
26. Priessnitz I 1
27. Altenmerbitz 2
28. Eschenfeld 1
29. Auligk ' ©
30. Altkirchen 2
31. Gödissa 4
32. Lohma bei Schmölln 2
33. Gödem 2
34. Romschütz 2
35. Oberledlau 1
36. Windischleuben 1
37. Nöbdenitz bei Schmölln ! 1
38. Kraschwitz 2
39. Nobitz bei der Leina 1 1
Filialen Ehrenberg, Modelwitz und Leh-
nitzsch.
25. Wird mit Oberfrankenhain vor-
einigt und Elbisbach zu Priessnitz ge-
schlagen.
29. Erst in der dritten Visitation
erfordert; hielt es mit Zeitz. Soll dalier,
weil es 10 Mann sächs. ünterthanen hat,
nach Breitenhayn gopfarrt werden.
81. Soli nach Altkirchen geschlagen
werden.
^) Die Lehnsverhältnisse der Pfarreien sind in den Protocollen nicht ange-
geben, was in der Regel bei den Protocollen zweiter und dritter Visitation der
Fall ist. Man vergleiche jene in der Tabelle der ersten Visitation, Seite 45 flf. Nur
die Aondorungen in den Filialverhältnisson sind hier aufgeführt.
§ 12. Die dritte Visitation zu Altenburg und Borna.
173
40. Zürchau
2
56. Thonhausen
3
41. Reichstadt
1
2
57. Grossstechau
2
42. Göllnitz
1
58. Wolkenburg
. 1
43. VVeissbach
3
59. Wildenbörten
3
44. Lohma a. L.
2
60. Tiumpzig
' 4
45. Langenleuben
2
61. Hartrode
1
46. l\ichshain
1 '
62. Braunshain
2
47. x\msdorf
2
63. Hohenkirchen
4
48. Ponitz
0(4)
64. Schinölln Pfarrer
2
49. Gieba
1
Prediger
1
50. Wolpemdorf
51. Niederwiera
52. Dobitzschen
53. l'lemmingen
3
2
1
2
Vicar
65. Kaufangen
66. Ziegelheim
67. Prohlmrg Pfarrer
Magister
2
©
®(4)
1
1
54. Bocka
1
Frühinesser
2
55. Busendorf
2
68. Niederfrohne
4
Borna.
69. Mölbis
1
81. Hermsdorf
1
70. Kitscher
2
82. Trachenau
4
71. Eula
1 ;
83. Kieritzsch
2
72. Dittmannsdorf
4 1
84. Witznitz
(4)
73. Zopen
2
85. Hain
2
74. Kreudnitz
2
86. Gross-Zössen
2
75. Otterwisch
4 1
87. Flossberg
2
76. Zedlitz
4 1
88. Lobstädt
1
77. Xeukirchen
2
89. Gömitz
2
78. Tragis
2
90. Nenkersdorf
(2)
79. Steinbach
3
•
91. S. Borna Pfarrer
2
80. Deutzen
2
Wenn im Allgemeinen bei Vornahme einer dritten Visitation die
kirchlichen Zustände bis auf die Dotation der Pfarreien leidlich be-
funden und fast keine Entsetzung der Geistlichen, wie z. B. im ge-
40. Erscheint erst hier.
43. Erscheint erst hier.
51. Oberwierau, mit 8 Mann des
Klosters Remse, Neukirchen, mit 9 Mann
des Klosters Kemse und 11 Mann, dem
Amte Altenburg zuständig, worden nach
Niederwiera gewiesen.
53. Göpfersdorf und Garbisdorf, bis-
her nach Ziegelheim gehörig, werden
nach Flemmingen geschlagen, dagegen
Uhlmannsdorf und Heiersdorf nach
Niederwiera.
56. Wottelswalde soll dahin gepfarrt
werden.
65. Ullorsdorf, in der Papisterei nach
Niederwinkel gepfarrt, jetzt nach Kau-
fungen.
69. Espenhayn, bisher nach Magde-
bom gepfarrt, wird der Pfarrei Mölbis
incorporirt.
88. Drossdorf, bisher nach Pödolwitz
gepfarrt, ist nach Kieritzsch gepfarrt.
88. Bergisdorf, früher nach Breuns-
dorf geschlagen, kommt zu Lobstädt.
174 Das Ernestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532 — 1545.
sammten Thüringen in Aussicht gestellt werden konnte, so machte
dieser Visitationsbezirk eine sehr auffällige Ausnahme. Durch Hinzu-
nahme einiger Orte ^) hatte der zu visitirende Kreis allerdings etwas an
Ausdehnung gewonnen, da es sich um die Prüfung von 91 Pfarr-
stellen mit 101 Geistlichen handelte. Im Wesentlichen waren es die-
selben Pfarrstellen, welche schon Mher zu schweren Klagen Anlass
gegeben hatten. Es war doch immer ein hoher Procentsatz der Un-
tüchtigkeit, dass jetzt noch etwa der zwanzigste Theil den Anfor-
derungen nicht genügte*), einige wegen ihrer Untüchtigkeit selbst
ausblieben und noch viele, theils wegen ihrer Leistungen, theils wegen
des sittenlosen Lebens, ernstlich verwarnt werden mussten®).
Wir müssen die auffällige Erscheinung, dass die protestantische
Kirche in diesem Theile nicht so rasche Fortschritte, wie anderwärts,
machen konnte, aus dem Visitationsbefunde selbst zu erklären ver-
suchen. Er ist für die Entwickelung der protestantischen Kirche sehr
lehrreich.
In Altenburg selbst, wo die Visitation am 1. December begann,
fand man mit Ausnahme der Klöster wenig Widersacher*). Den
Kirchen- und Schuldienst versahen 8 Personen^), die freilich bei der
ungünstigen Lage des Kirchenärars noch so dürftig besoldet waren,
dass Spalatin zu dessen Gunsten seit einigen Jahren auf die ihm
selbst zustehende Besoldung Verzicht geleistet hatte ^. Für die Stadt
handelte es sich neben Beseitigung, dieses Missverhältnisses um die
Einrichtung des Gottesdienstes nach dem Muster der Wittenberger
Kirche und um die schärfere Unterstellung des Einzelnen unt^r die
kirchliche Disciplin ') ; während das Berger- und das Jungfrauenkloster
sich der Eeformation noch abhold zeigten. Wenn der Probst des ersteren
noch um eine Bedenkzeit bat, so gelobten wenigstens die zufalhg 5
anwesenden Mönche Besserung. Anders verhielt sich das Jungfrauen-
*) Gerstenberg, Zürchau, Weissbach, Auligk.
*) 85 hatten die erste, 45 die zweite, 5 die dritte und 13 die vierte Censur.
^) Es sind sämmtliche Geistliche mit der vierten Censiir.
*) „Gottlob, Altenburg ist mit keiner irrigon Secte vergiftet befunden worden."
^) 4 Geistliche, 3 Lehrer, 1 Kirchner.
•) Die Einnahme des gemeinen Kastens betrug 211 Schock, die Mehrausgabe
26 Schock.
') Wer nicht zum Sacrament innerhalb einiger Jahre ging, durfte nicht
Gevatter stehen, und sollte nur eines stillen Begräbnisses würdig sein.
§ 12. Die dritte Visitation zu Altenburg und Borna. 175
kloster, dessen Glieder, 11 ^) an der Zahl, überwiegend dem Adels-
stande angehörten, der in diesem Visitationsbezirke merkwürdig genug
der Reformation sich schroffer als irgendwo gegenüber stellte. Selbst
Hans von TriUer in Altenburg hatte der dortigen Kirche manches
Stiftungsmässige unter dem Verwände entzogen, dass dieses von
iseinen Vorältern herstamme. Die Taktik gegen die Klöster lief nun,
wie wir sahen, nicht etwa darauf hinaus, die Ordenspersonen auszu-
treiben; sondern man liess sie in diesem beschaulichen Leben, aber
griff dasselbe in sehr empfindlicher Weise dadurch an, dass man den
katholischen Ritus nach Befehl des Kurfui*sten ^) völlig beseitigte und
reUgiöse Gebräuche im lutherischen Sinne einführte. Diese Maass-
nahme verfehlte ihre Wirkung nicht. Es konnte sich nur um kürzere
Zeit handeln, in der die Bollwerke des Katholicismus von selbst in
sich zusammenfielen.
Weit schlimmer sah es auf dem platten Lande aus, wo der Adel
sich den reformatorischen Bestrebungen in geschlossenen Reihen gegen-
überstellte. Vorenthaltung der geistlichen Bezüge, Hinterziehung von
Zinsen und Liegenschaften, Verwendung derselben in eigenem Nutzen,
Beschwerden gegen das Zusammenschlagen dürftiger, kaum selbst-
staudig zu erhaltender Karreien waren fast allgemein. Hervorragende
oppositionelle Elemente waren: die Frau v. Weissbach, Wolf v. Teck-
witz, Purgolt Puster, Götz und Heinz v. Ende, Christoph v. Waren,
Georg V. d. Gablenz, Christoph v.. Dobeneck, Heinrich v. Maltitz und
Andere mehr: während nur wenige durch ihr Erscheinen vor den Visi-
tatoren ihre unbedingten Zustimmungen zu den Anordmingen ertheilten
oder freiwillig das Entfremdete zurückstellten. Gerade darin lag aber
auch die Ursache, dass die Dürftigkeit der Besoldungen sich nur
langsamen Zuges beseitigen liess und die lutherische Kirche nicht
vollständig mit den alten Verhältnissen brechen konnte. Es war für
die materielle Lage der Geistlichen doch höchst bedauemswerth, dass
man die aus der katholischen Zeit stammenden Bezüge nicht in Geld
verwandelte, um eine der Würde des geistlichen Amtes entsprechende
Lage zu schaffen. Nach namhaften Anstrengungen war man in der
Organisation der kirchlichen Verhältnisse nicht sehr weit gekonunen.
*) Von 11 zeigton sich nur 3 dor Reformation genoigt.
*) Den Befehl theilten die meissnlRch'VoigtländischeD öequestratoreu Mittwoch
nach Judica, 2. April, aus Zwickau 1533 mit.
176 Das Ernestinische Gebiet, — Vierte Periode 1532—1545.
Man hielt nothgedrunofon an den kleinen Beaoldungstheilen der katho-
lischen Zeit fest, während doch für viele derselben die richtigen Gegen-
leistungen des Geistlichen fehlten. Die widersetzliche Bevölkerung
hattft desshalb so Unrecht nicht, die Sprengbrode zu verweigern, nach-
dem das Sprengen aufgehört hatte, während es für den Geistlichen
höchst lästig war, gegenüber der Widerhaarigkeit der Bevölkenmg auf
das Einheimsen der verschiedenen Zehnden, auf die Einsammlung
der Michelspfennige, der Kreuzgroschen und Hausgroschen, Weih-
nachtsbrode, ungerechnet der vielgestaltigen Casualgebühren, angewiesen
zu sein, — wie wir deren schon in weit grösserem Umfange gedacht
haben. Es war viel leichter, die katholisch gesinnte Bevölkerung
im Kurfürstenthum zum Uebertritt zu bewegen, als die aus der katho-
lischen Zeit stammenden wirthschaftlichen Verhältnisse der Kirche zu
regeln. So lange diese sich nicht völlig frei machen, auf eigenen
Füssen stehen konnten, war die Gestaltung der Kirche äusserst schwierig.
Man hoffte damals noch viel von der Beihülfe der geistlichen Güter,
gelangte aber auch bald zu der Ueberzeugung, dass durch die Verwen-
dung derselben, wenn man jene mit Rücksicht auf die schwebende
Concilfrage nicht anders behandeln durfte, nur langsamen Zuges die
materielle Verlegenheit sich beseitigen Hess, in der die lutherische
Kirche weiter lebte. An dem langsamen Ausbau trugen die finan-
ziellen Verhältnisse einen grossen Theil der Schuld.
§ 13.
Die zweite Visitation in den reussischen Landen.^)
(1534, im Februar.)
Die ungünstigen Verhältnisse in dem kirchlichen Leben der
reussischen Lande erheischten schon nach kurzer Zeit eine zweite
Visitation, die in Greiz am 31. Januar 1534 begonnen wurde.
Welche Veränderungen zeigten sich hier! Auf 10 Pfarr8t(»llen^)
genügten acht Geistliche den vollen Ansprüchen ; Entsetzungen fanden
*) Das Visitationsprotocoll, in so weit es Saalburg betrifft, ist im Loben-
stoinor Intolligenzblatte im AufHatzo: Kirchliche Verfassung Saalburg*s, 1803,
S. 179 u. ff., 1804 S. 79, goilnickt
*) In dieser Visitation war BiTusgrün hinzugekommen, welches früher nach
Syrau gehört**.
§ 13. Die zweite Visitation in den reussischen Landen. 177
nicht statt; nur einige Vicareien, auf deren Auflösung man ohnehin
bedacht war, fanden sich erledigt; im Ganzen zeigte sigh nur eine
Pfarrstelle imbesetzt ^). Die Visitatoren fanden auf den Pfarreien
ziemlich Alles in Ordnung; nur gegen einzelne Laien*) und abgesetzte
Geistliche ergingen wegen feindseligen Verhaltens Warnungen und
Strafen. In Greiz gab es verhältnissmässig am meisten zu bessern,
da der Landesherr noch seinen Barfüssermönch mit den Winkelmessen
auf dem Schlosse zu halten suchte, und die Gründung des gemeinen
Kastens eine grössere Organisation der kirchlichen Einrichtungen be-
dingte, zumal der Herr von Gera wiederholt auf die künftige Ver-
wendung der erledigten geistlichen Lehen hingewiesen werden musste,
was die Visitatoren noch im friedlichen Wege zu erreichen suchten *).
An vielen Stellen des Landes gelang es, die Pfiirreien durch Wieder-
herstellung alter Bezüge zu besseni und besonders glücklich wirkte
man für das Gedeihen der Schule, da die Visitatoren wenigstens die
Stelle des Schullehrers in materiellen Beziehungen von dem Orts-
geistlichen durch Gehaltsfixirung unabhängig zu machen suchten.
Dann besuchte man am 3. Februar den Schleizer Landestheil,
in welchem die Verhältnisse viel ungünstiger lagen.- Dort hatten
sich die papistischen Gebräuche und das unsittliche Leben in grösserem
Maassstabe gehalten, wesshalb noch vier Geistliche *) entfernt, andere
verwarnt wurden. Es gestattet einen interessanten Rückschluss auf
den Zustand der katholischen Kirche, dass man trotz schärferer
Aufsicht noch einen Geisflichen zu Seubtendorf antraf, welcher nicht
einmal sich im Besitz einer Bibel befand, die ihm seit 26 Jahren
durch den Brand verloren gegangen war. An mehreren Stellen musste
man noch gegen den gewerbemässigen Betrieb, namentlich gegen das
Bierschenken der Geistlichen und die Stiftung des Unfriedens zu
Felde ziehen^).
*) Naitschau; die Gemeinde wurde angewiesen, binnen 14 Tagen den de-
signirten Geistlichen aus Zwickau zu holen.
*) Gegen Albrecht Metzsch, der der evangelischen Gesinnung der Eltern
fluchte; und gegen den „Pfarrdurchbohrer** zu Reinsdorf, einen ehemaligen Geistlichen.
*) Sic verwiesen ihn auf das Sprüchwort: „Verflucht ist das Haus, in das
ein geweihter Stein gekommen, solch' Gut frisst das andere weg".
*) In Fahren der Vicar wegen fortgesetzten unehelichen Lebens, ebenso in
Plothon, Zoppothen.
*) In Tanna, Dittcrsdorf, Mielesdorf, Oschütz, Möschlitz u. s. w.
Barkbardt, Kirchen- und Schul- Visitationen. 12
178 Das Ernestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532—1545.
Dagegen zeigten sich die adligen Patronatsherren überall der
protestantischen Lehre geneigt; dies galt natürlich in gleicher Weise
von den Käthen in Flecken und Städten, die überhaupt die Refor-
mation bedeutend förderten. Besonders hielt man in Schleiz auf
tüchtige Predigten und kämpfte gegen das „Schreien, Schnurren und
Purren" auf der Kanzel. In Tanna war man des rührigen Lebens
des Geistlichen froh. Nach dem Zeugniss des Raths und vieler
Anderer habe man von dessen Thätigkeit in 14 Tagen mehr ver-
nommen, als zuvor in 14 Jahren. Man hatte Acht auf das Verhetzen
gegen die neue Lehre, der man durch Abstellung massenhafter Miss-
bräuche während des Gottesdienstes Geltung und Achtung zu ver-
schaffen wusste. Besonders in Schleiz duldete man die Störung des
Gottesdienstes nicht mehr, den der Umgang mit Sackpfeifen und
Trommeln so häufig geschädigt hatte. Das Bestatten der Todten ohne
Vorwissen dea Geistlichen hörte dort auf; ja man war mit einem
Male so protestantisch geworden, dass dem ein ehrliches Begräbniss
versagt wurde, welcher bei Lebzeiten die Sacramente nach lutherischem
Ritus nicht empfangen hatte.
Wie man für das bessere Auskommen der Geistlichen und Lehrer
durch Einsetzung alter Bezüge sorgte ^), so zog man anderweite Mittel
der Gemeinde hierzu heran, verbesserte insbesondere die Filialver-
hältnisse, die der Abhaltung des Gottesdienstes hinderlich waren, da
oft die Filiale über Gebühr aus einander lagen *), und traf Anordnung,
dass die Gemeinden überall mit Predigt und Katechisrauslehre ver-
sehen wurden*).
Von Schleiz wandten sich die Visitatoren am 7. Februar nach
Gera. Auch hier hatte sich Vieles wesentlich gebessert, wenn es
auch noch einzelne Geistliche gab, die mit Unwillen das Sacrament
in zweierlei Gestalt reichten, und das sittliche Leben der Laien und
*) Dor Tauf-, Aufgebot-, Zusamraongeb- und Begräbnissgroschen (Ktpiiz-
groschen) war ja an vielen Orten gefallen. An einzelnen Orten wurde auch der
„Urbanskäse" wieder zu geben befohlen.
^) Namentlich bei Hohenleuben.
*) Ein eigenthümliches Licht fällt auf die Predigthaltung selbst, da die
Verordnung besagt, dass, wenn der Prediger an Festtagen das Evangelium nicht
zu Ende führen kann, er dasselbe „Nachmittags auspretUgen soll".
§ 13. Die zweite Visitation in den reossischen Landen. 179
Geistlichen selbst noch vieles zu wünschen übrig liess^). Ver-
warnungen und Absetzungen fanden doch nur im kleinsten Maass-
stabe statt.
Auch hier besserte man die Einkünfte der Pfarreien durch Wieder-
herstellung alter Abgaben und Gründung gemeiner Kasten, zu denen
selbst noch besetzte Vicareien beitrugen. Nur das Beispiel des Landes-
herrn selbst wirkte ungünstig, da er im Geheimen die Winkelmesse
auf seinem Schlosse noch aufrecht erhielt. Grössere kirchliche Ver-
änderungen gingen in Gera vor, da es volkreich, überdies noch
13 Dörfer*) zu versorgen hatte. Das Einkommen der Pfarrei Tinz,
welche die Seelsorge auf dem Schlosse hatte, wurde bis zur geeigneten
Wiederbesetzung für Gera verwandt, um dort die dringend nöthigen
geistlichen Kräfte zu beschaffen. Daneben brachte man die Schul-
bediensteten durch Pixirung ihrer Bezüge in angemessenere Lage,
indem sie materiell vom Geistlichen unabhängig gemacht wurden; auch
gestaltete man das Innere der Kirchen in soweit um, als dies der
lutherische Gottesdienst erforderte.
Die reussischen Lande hatten innerhalb Jahresfrist eine so gründ-
liche Umgestaltung in kirchlicher Beziehung erfahren, dass von Kur-
sachsen aus in der zu behandelnden Periode weitere Visitationen
nicht vorgenonmien wurden und die reussischen Lande seitdem im
überwiegenden Maasse der lutherischen Lehre huldigten.
Freilich war damit nicht gesagt, dass die religiösen Zustande zu
keinerlei Klj^en mehr Anlass gaben. Die Folgezeit lehrte, dass Hein-
rich von Eeuss sich der Winkelmessen auf dem Geraischen Schlosse
nicht enthalten konnte und die Eingriffe und der Druck Sachsens
unablässig fühlbar sein mussten, wenn die Verhältnisse im Sinne der
Reformation sich dort weiter entwickeln sollten. Besonders war es
der um unsere protestantische Kirche höchst verdienstvolle Spalatin,
der ein wachsames Auge auf die Herrschaft hatte, und dem Kurfürsten
über alle der Reformation feindliche Vorgänge berichtete, die gewiss
') Krieg V. Etzdorf klagte über des Pfarrers Schelten, letzterer darüber, dass
der Adlige seinen Pfarrer schlage.
■) Von ihnen ist in erster Visitation nicht die Kode gewesen. In vier
Dörfern, Böpschitz, Zwötzen, Weissig und Lusan (Losa), waren Kirchen. Neun
Orte: Pforten, Leumnitz, Bieblach (Wiblick), Wendischbemsdorf, Scheibengrobsdorf,
Debschwitz, Pöppeln, üntermhaus (untere Häuser), Cuba.
12*
180 Das Ernestinische Gebiet — Vierte Periode 1532—1545.
damit nicht beseitigt waren, dass der Herr von Eeuss Ostern 1536
in der Pfarrkirche zu Greiz in ostentiöser Weise das Abendmahl in
beiderlei Gestalt empfangen hatte. Ein Protestant im Sinne Sachsens
ist er nie geworden; der kirchliche Zustand im Lande beweist dies zur
Genüge. Auch die Executoren der Visitation kennzeichneten in sorg-
föltigen Berichten, dass einzelne günstige Zeichen^) keine Beweis-
kraft für die völlige tJeberfuhrung des Landes zum Protestantismus
haben konnten.
§ u.
Die zweite Visitation
in Colditz, Leissnig, Buch, Nimbschen, Grimma, Eilen-
burg, Torgau, Düben, Oräfenhaynichen.
(1534, 24. Februar bis 28. März.)
Die Resultate dieser zweiten Visitation lassen sich leider in
Mangel des vollständigen Materials der ersten nicht in gewünschter
Weise vergleichen, um die Fortschritte der lutherischen Kirche inner-
halb weniger Jahre zu kennzeichnen. Nur für den Visitationsbezirk
Grimma und die Stadt Colditz ist dieser Vergleich zulässig 2).
Immerhin bleiben die Resultate dieser Visitation sehr lehrreich,
wie sie uns in der folgenden Uebersicht entgegentreten.
Uebersicht der zweiten Visitation.^)
Colditz.
1. Zschoppach
2. Dürrweitzschen
3. Leipnitz
2
4
1
4. Ablass 2
5. Lausigk Pfarror \ 1
Caplan ' 2
6. Tautenhavn , 2
2. Ad Interim von Leipnitz wegen ' 6. Ebersbach ist mit einem Katechis*
Alters des Pfarrers versorgt. ]| mwslehrer zu versorgen.
*) Unter diesen steht die Bekehrung des Tintzer Pfarrers obenan, welche
1586 erfolgte. Sie ist wohl nicht aus aufrichtigem Herzen gekommen.
*) Die Yisitationsacten von Grimma von 1529 sind von Grosamann publicirt,
die von Colditz liegen im Ephoralarchive zu Rochlitz, eine Abschrift von letzteren
in Weimar.
•) Die Lehnsverhältnisse sind in den ProtocoUcn nicht angegeben, auch tlit*
FilialverhältniHse nur da, wo gewöhnlich Aenderiingeu derselben vorgenommen
wurden.
§ 14. Die zweite Visitat in Colditz, Leissnig, Buch, Nimbschen, Grimma etc. 181
7. Schwarzbach
1
11. CoUmen
2
8. Schönbach
l
12. Lastau
1
9. Grossbuch
1
13. S. Colditz
Pfarrer
Caplan
Vicar
1
1
1
10. Zschirla
4
1
Leissnig.
14. Sitten
1
18. Altenhof
i 1
15. Altleissniff
2
19. Grossweitschen
1
1 16- Bockelwitz
1
20. Gersdorf
3
17. Wendishain
i
2
21. S. Leissnig
Pfarrer
Prediger
1
1
O r i m m a.
22. S. Grimma Pfarrer
(1) !
38. Pombsen
2
Diaconiis
(1)
39. Thräna
2
23. Trebsen
1
40. Leulitz
2
24. Nerchaii
2
41. Köhra
4
25. Altenhayn
4
42. S. Polenz
1
26. Neichen
2
43. S. Mutzschen
Pfarrer
©
27. iSachsendorf
4
Prediger
1
28. Albrechtshayn
2
44. Fremdiswalde
1
29. Obemitzschka
1
45. Wermsdorf
1
30. Höffgen
2
46. Holzhausen
1
31. Grossbothen
2 ■
47. S. Brandis
1
32. Naunhof
2 ,
48. Beucha
2
33. Liptitz
4
49. Hohnstädt
2
34. Döben
2 '
50. Deuben
2
35. Gross-Bardau
2 <
51. Nepperwitz
1
36. Ragewitz
4
52. Burckertshayn
2
37. Nimbschen
(1)
53. Mahlis
1
K loster Prediger
(1)
Eilen
54. Seifertshain
bürg.
2
55. Gruhna
2
58. Krippehna
3
56. Hohenpriesnitz
2
59. Machern
1
1
57. Mörtitz
1
60. Tiefensee
1
7. Thierbaiun.
12. Rüx, Kralupp.
15. Doberquitz und Clennen, in der
ersten Visitation nach Sitten geschlagen,
werden wieder nach A. gewiesen, da
man sonst den Landsteg nicht erhalten
könne.
16. Börtewitz und Kroptewitz, halb
Strockcn wird wegen seiner Lchnschaft
von Buch auch dahin gewiesen, zumal
Herzog Georg das Dorf Leuterwitz von
Bockelwitz abgerissen.
46. Soll mit Zuckelhausen eigene
Pfarrei werden imd Wachau* dazu ge-
schlagen werden.
50 und 51 sollen wegen Armuth
zusammengeschlagen werden.
182 Das Emestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532—1545.
61. Lindenhayn
2
71. Dammenhain
4
62. ZscheppliTi
1
72. Battaune
2
63. ßödgen
1
73. Hohenheide
0(4)
64. Hohenleina
2
74. Röcknitz
2
65. Doberschütz
1
75. Naundorf
4
66. Grosswelka
2
76. Thalwitz
© (4)
67. Püchau
0(4)
77. Eilenburg
68. Peritzsch
2
Pfarrer auf dem Borge
1
69. Behlitz
1
Pfarrer in der Stadt
Caplan
1
1
70. Sprotta
,
(4)
Tor
gau.
78. Sitzenrode
1
93. Kobershayn
1
79. Kreischau
2
94. Trossin
2
80. Klitzschen
2
95. Zschackau
(4)
81. Zwethau
(1)
96. Elssnig
2
82. Beckwitz
2
97. Audenhayn
2
83. Tauro
2
98. Röcknitz
0(1)
84. Zinna
«
4
99. Langenreichenbach
4
85. Süptitz
2
100. Dürrenreichenbach
2
86. Weidenhain
4
101. S. Beigem Pfarrer
1
87. Pressel
1
Caplan
(1)
88. Wildenhain
4
102. l'alkenberg
2
89. Neiden
1
103. Kathewitz
2
90. Schildau
2
104. Wildschütz
2
91. Dommitzsch
Pfarrer
2
105. Arzberg
1
1. Caplan
2
106. Neussen
i 2
2. Caplan
2
107. Sömewitz
4
92. Wesenig
2
108. Strehlen
' 4
DÜ1
ben.
■
109. Priestablich
4
112. Authausen
4
110. Nieder-Glaucha
2
113. Düben Pfarrer
1
111. SöUichau
1
Caplan
1
Grä
fenhi
styniohen.
114. Gräfenhaynichen
115. Gremmien
1
Pfarrer
1
116. Goltewitz
1
Caplan
rden znaam
1
imengo-
117. Golpa
85. Soll wegen des geringste)
0(4)
83 mit 82 we
nPfcrr-
schlagen; das Pfarrgut von 83 «
wU ver-
einkonmiens im Amte mit Zin
na vor-
kauft werden.
einigt werden.
§ 14. Die zweite Yisitai in Colditz, Leissnig, Buch, Nimbschen, Grimma etc. 183
Hiernach zeigt sich, dass die sieben Bezirke 119*) Pfarreien
hatten, die im Ganzen nur von 128*) Geistlichen versorgt wurden.
Jedenfalls musste sich die Qualification derselben innerhalb fünf Jahren
im Ganzen wie im Einzelnen wesentlich gebessert haben, wie die Er-
gebnisse unserer Statistik nachweisen.
Bezirk
Censur 1
Censur 2
Onsur 3
Censur 4
Colditz . . . (16)
9
5
Leissnig . . (9)
6
2
1
Grimma . . (35)
14
16
Eilenburg . . (22)
10
8
Torgau. . . (34)
9
18
Düben ... (6)
3
1
Gräfenhaynichen (5)
4 «
5
4
7
2
1
Summa (127)
55
50 1
= 127 Geistliche.
21
Mithin wäre der Zustand der Kirche, wenn die Qualification der
Geistlichen diesen allein bedingte, ein zufrieden stellender gewesen.
Denn mit 21 untauglichen Papisten, die nur in soweit entsetzt wurden,
als sie offenbaren Widerwillen gegen die neue Ordnung der Dinge
beurkundeten oder deren moralisches Leben genügenden Anlass zur
strengeren Behandlung gab, wäre man bald fertig geworden. Der
Aufbau der Kirche war vor Allem desshalb schwer, weil auch hier
die materiellen Mittel fehlten, um den Geistlichen zu halten und
Nachwuchs für diesen Stand zu schaffen, gegen den die Abneigung,
wie wir anderwärts betont fanden, eine herrschende war. Wenn jetzt
der Landesherr die Verwaltung der geistlichen Güter beaufsichtigte,
oder sich factisch in den Besitz derselben gesetzt hatte, so waren
diese nicht mehr so reichlich fliessende Quellen wie in den Zeiten des
Papstthums, wo frommer Sinn, aber auch Unaufgeklärtheit und her-
kömmliche Beschränktheit die Säckel der Klöster fällten. Diese Zeiten
waren vorüber. Die Klöster standen in einer Verwaltung, von der
der Pächter den besten Nutzen zog; sie mussten nebenbei auch noch
*) Weil in Eilenburg und Nimbschen je zwei sich beJGanden.
*) Ein Ausgebliebener ist mitgerechnet, 127 mit Censur.
184 Das Ernestinische Gebiet — Vierte Periode 1532 — 1545.
diejenigen unterhalten, die die lutherische Kirche nie zum Aufgeben
des klösterlichen Lebens zwang. Der Zufluss des Almosens für
die Klöster in der katholischen Zeit hatte ebenso gut aufgehört, wie
die Bezüge der Geistlichen. Diesen hatte namentlich die protestantische
Bevölkerung gerade das entzogen, was sie einst mit Rücksicht auf
die Ausübung des katholischen Ritus gegeben hatte. Sprengpfennige,
Messheller und anderes zu reichen, musste jetzt als eine nicht zu
Recht bestehende Abgabe angesehen werden, weil die protestantische
Kirche das Sprengen nicht kannte. Dessen ungeachtet hielt man
möglichst an der Wiedereinsetzung dieser Einzelbezüge fest, weil die
neugegründete Kirche nicht den Fond hatte, um die Geistlichen aus
dem gemeinen Kasten zu besolden, der fast überall mit einem ge-
waltigen Deficit abschloss, sobald man aus demselben die jeweiligen
Bedürfnisse der Schule und Kirche bestreiten wollte. Denn radical
ging das lutherische Kirchenregiment durchweg nicht vor; dies Zeug"-
niss nmsste ihr auch der unbefangene katholisch Gesinnte ertheilen.
Das Lutherthum liess die Stiftungen so lange in Kraft, als überhaupt
ein Bezugsberechtigtor des Einkommens lebte. Erst mit dessen Tode
verfügte die Verwaltung über dessen f]innahmen, die nur zum Besten
der Schule und Kirche verwandt wurden.
Dies waren die Grundsätze, nach denen überall in den sich
wiederholenden Visitationen verfahren wurde. Eben desshalb gehörte
aber auch geraume Zeit dazu, ehe stiftungsmässiges Vermögen zum
Besten der Kirche vens^andt werden konnte. Die zahllosen Vicare
und Capläne mussten erst ihr Haupt zur Ruhe legen. Die Vertreter
der neuen Lehre litten unsäglich darunter, wie sehr man auch bemüht
war, seit 1532 nach dem Eintritt der Sequestration, die materielle
Lage der Geistlichen aus den Erträgen der Klostergütejr zu bessern.
Noch Eines vennehrte die Noth. Es war die Baupflicht der
Kirchen und Schulen, die recht eigentlich nach den landständischen
Beschlüssen von 1532 den Gemeinden auferlegt war, in so weit es
sich um Neubauten handelte. In imserer Zeit denkt man an dies
Grundgesetz bei Cultusbauten nicht mehr, so wenig sich darüber auch
streiten lässt, dass den Gemeinden die Baulast auferlegt werden kann,
denen das stiftungsmässige Vermögen zum Theil in überreichem
Maasse zufloss. Nur die Reparaturen fielen den geistlichen Stell-
inhabem zur Last. Das war allerdings eine harte Auflage, die in allen
§ 14. Die zweite Visitat. in Colditz, Leissnig, Buch, Nimbschen, Grimma etc. 185
Theilen des Kiirfürstenthiims eine grosse Opposition der Bevölkerung
wach rief. Die Last der Gemeinden war um so grösser, als sich seit
geraumer Zeit Niemand um das Obdach der Geistlichen bekümmert
hatte. Es gab Pfarreien, in denen buchstäblich Niemand ein trockenes
Unterkommen finden konnte. Die Baupflicht war um so lästiger, je
länger man sie verabsäumt hatte. Gänzliches Unvermögen, theuere
Zeit, unfehlbarer Ruin der Gemeinden wurden häufig zum Vorwande
genommen, um diesen gesetzlichen Verpflichtungen sich entziehen zu
können. Man fühlt sich bei ähnhchen Lagen in der Neuzeit so recht
in die gute „alte Zeit" zurückversetzt.
Das waren in allgemeinen Umrissen die brennenden Fragen, mit
denen sich auch die zweite Visitation in dem Kreise Meissen beschäftigte.
Sehen wir, wie man sich zu diesen Fragen stellte. Darin war
man überall einer Meinung, dass man zunächst das alte Einkommen
der Geistlichen aus den unendlich kleinen Bezügen der Vorzeit zu
reconstruiren suchen müsse. Ganz Gleiches galt von den Unterbe-
dienten der Kirche und von den Lehrern der Jugend. Es ist eine
ganz beachtenswerthe Anzahl der Besoldungstheile, die in Frage kamen:
Taufpfennige, Aufgebot- und Zusammengebgroschen, Begräbnisspfennige,
Opferpfennige, Läutgeld, Messheller, die unzähligen Arten des Zehnden,
Ostergeld, Gangbrode, die Bittgänge, die sich auf aUe Producte der
Landwirthschaft erstreckten ^), neben den Geldabgaben, die auf jedem
Hause an sich und insbesondere auf den Familiengliedem desselben
ruhten, welche das zwölfte Jahr erreicht hatten, bis herab auf das
Glockenschmiergeld für den Kirchner; sie alle bezeichnen die unauf-
hörliche Last der Abgabe, mit der die Pflicht der Seelsorge in Ver-
bindung gebracht wurde. Eben um der Vielseitigkeit der Abgaben
willen war die Stellung des Geistlichen eine widerwärtige; jene in
der Besoldung aufgehen zu lassen, wäre die beste Maxime gewesen,
der man nur in dem Coburgischen Landestheile folgte, wo alle Bezüge
in Geld schon in der ersten Visitation verwandelt wurden. Die Füg-
lichkeit bestand eben dazu nicht; der practischen Einsicht der Visi-
tatoren, unter denen ein Spalatin war, müssen wir unbedingtes Ver-
trauen entgegenbringen.
^) Wir erwähnen z. B. Brod-, Eier- und Flachsbete, den Kälborpfennig, die
Abgabe von „gemeinen Bieren", den Floischzebnd, der vor allem drückend war.
186 Das Eraestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532 — 1545.
Die ungünstigen Folgen för das materielle Wohl der Geistlichen
blieben daher nicht aus; unzählige Rückstände und Weigerungen
der Abgaben setzten in bittere Noth, zumal die Bezüge m Geld
kaum nennenswerthe Beiträge zum Lebensunterhalte darboten. Erst
die Sequestration der geistlichen Güter half etwas nach; ein
reichliches Auskommen war in dieser Zeit keinem Geistlichen be-
schieden.
Indess war das Materielle nicht allein maassgebend, um die kirch-
licheli Verhältnisse einiger Maassen günstig zu gestalten. Wenn die
Visitatoren auch das Leben des Laienstandes unter ihre Aufsicht
stellten, so hatten sie dabei ein wohlbegründetes Interesse. Neben
einer hinlänglichen Anzahl von friedfertigen Gemeinden, die auch im
besten Verhältniss zu dem Ortsgeistlichen standen, gab es eine ge-
waltige Anzahl in allen Bezirken, die als wüste und gotteslästerliche
Leute, Bichter und Bürgermeister nicht ausgeschlossen, die Aufinerk-
samkeit der Visitatoren besonders in Anspruch nahmen *). Das wüste
Wirthshau sieben geföhrdete die ungestörte Abhaltung des Gottesdienstes.
Die massenhafte Schädigung des Kirchengutes bestand nicht allein in
Hinterziehung, sondern auch in geflissentlicher Verwüstung desselben.
Li Peritzsch verschwand über Nacht durch unbefugtes Abbrechen die
Kirchneröi von der Erde, und in Priestäblich beurkundete man so wenig
Achtung vor dem Gotteshause, dass man die Schafe darin zu scheeren
gewohnt war.
Wie die Städte als Hort des Protestantismus angesehen werden
müssen, so gingen auch hier von deren Vertretern die besten Ver-
fügungen zur Hebung des kirchlichen Lebens aus. Innerhalb des vor-
bezeichneten Visitationsbezirkes stand Eilenburg in seinen Maass-
regeln oben an. Zur Erzielung eines geordneteren Lebens, welches die
Stadt schon in der Fürsorge der Schule anstrebte, war man überein ge-
kommen, keinem Handwerker eine Meisterstelle vor seiner Verehelichung
zu gönnen. Das Gebot stand im innigsten Zusammenhange mit den
kirchlichen Bestrebungen eines kräftigen Bürgerstandes, der es sich
zur Aufgabe gemacht hatte, die Bildung der Kirche auch materiell
zu unterstützen, indem die Gewerke in fast einzig dastehender Weise
^) Z. B. zu Laussig, Mahlis.
§ 14. Die zweite Visitat. in Colditz, Leissnig, Buch, Nimbschen, Grimma etc. 187
den gemeinen Kasten bedachten, dem sie ergiebige Erträge zuzu-
weisen strebten^).
Das waren allerdings ganz vereinzelte Lichtblicke in das Leben
der jungen Kirche. Schlimm genug, dass nach fünfjähriger Beauf-
sichtigung ihr eine Masse fremd geblieben war, die die junge Kirche
hätte fördern können. Nicht etwa die alten Papisten, denen eine
Umkehr in vielen Fällen gar nicht schwer fiel, sondern gerade die
Geistlichen, welche in besserer Erkenntniss von dem alten Pfade ab-
zulenken in sich den Beruf fühlen konnten, schädigten die lutherische
Kirche durch leichtfertiges Leben. Sie waren für die Entwickelung
der Zustände gefährlicher als die offenbaren Anhänger des alten
Glaubens, und viel beachtenswerther als die abgelebten Klösterlinge,
die ja mit geringen Ausnahmen vermöge ihres Alters kaum Energie
zum Widerstände entwickelten.
Im meissnischen Visitationsbezirke verhielten sich die Klöster, diese
überlebten Institute frommer Beschaulichkeit, noch sehr verschieden.
Lutherischer Seits hatte man diesen grössere Concessionen gemacht,
als es überhaupt nach der protestantischen, im Erstarken begriflfenen
Strömung der Zeit wünschenswerth erschien. Gegen die Klöster
kämpfte man bisher mit unzureichenden Mitteln in so fern, als man
an die „Vernunft" der Klosterinsassen zu appelliren pflegte. Jetzt
griff man an den Nerv des Lebens, indem man sehr richtig aus-
nahmslos die papistischen Ceremonien m Klöstern aufgehoben wissen
wollte. Riss man die klösterliche Bevölkerung aus den gewohnten
kirchlichen Gewohnheiten, sprach man ihnen den religiösen Zweck ab,
so blieb nichts als die nakte Versorgung, die auch die protestantische
Kirche im Falle des Austritts aus dem Kloster darbot.
In Meissen, wo wenig Klöster waren, verursachten diese geringe
Schwierigkeiten. In Leissnig fand man die Mönche, acht an der Zahl,
noch in vollem Klosteromate, nur einer hatte die weltliche Kleidung
angelegt. In Nimbschen dagegen waren sämmtliche fünfzehn Nonnen
zu Luther's Lehre übergetreten, die durch die meissnischen Seque-
stratoren mit weltlicher Kleidung versorgt wurden, ohne dass man
ihnen gerade den Austritt auferlegte. Eine freilich von der katho-
*) Es sind die Abgaben vom Einstellen der Lehrlinge und vom Meister-
werden, von dem Einheirathen in ein Geschäft, die wir wegen ihrer Weitläufigkeit
nicht detaiUiren.
188 Das Ernestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532—1545.
lischen Tendenz bedeutend abweichende Klosterordnimg regelte ihr
geistliches Leben ganz im lutherischen Sinne; sie ordnete körper-
liche und geistige Beschäftigung, namentlich Lesen an, und stellte
weltliche Versorgung in Aussicht, sobald man Gelegenheit zur Ver-
ehelichung fand. Nichts lag der lutherischen Kirche femer, als die
Klosterpersonen zu vertreiben; im Gegentheil war der unmotrvirte
Austritt sogar streng verboten, weil der neuen Kirche nichts daran
gelegen sein konnte, diese Elemente in das profane Leben zu versetzen,
dem sie nach ihrer in der Regel schwachen Leistungsfähigkeit wenig
nützen, wohl aber als Feinde der lutherischen Lehre eine gefährliche
Wirksamkeit beginnen konnten.
Auch der Schule hatte man wenigstens in den Städten wesent-
liche Verbesserungen angedeihen lassen. Auf dem Lande war mit
geringen Ausnahmen kein Fortschritt bemerkbar. Nur in Polenz
gedachte Wilhelm v. Lindenau bei Aufrichtung eines Kirchneramtes
der Schule, die zugleich für Ammelshayn dienen sollte ^). In Leissnig
dagegen scheint eine nennenswerthe Thätigkeit nicht vorhanden ge-
wesen zu sein, da man dem Schullehrer in fünf Jahren keine Besol-
dung gereicht hatte. In Eilenburg bestanden dagegen eine Knaben- und
Mägdleinschule; die man bei besserer Finanzlage wenigstens so zu
organisiren suchte, dass beide in ihrem Studium nicht gehindert
wurden ^). In Torgau organisirte man formlich und besoldete vier
SchulcoUegen neben der Mädchenschullehrerin. Aus Rücksicht gegen
die Sittlichkeit liess man nur unverheirathete Lehrer in der Schule
wohnen, und brachte die Lehrerfamilien gegen Entschädigung in der
Stadt unter. Vor allem wirkte man auf Beseitigung störender Ein-
flüsse, die in der verschiedenen Behandlung der Schüler sich geäussert
hatten. Den Schulmeistern verbot man das „Stauchen, Stossen
und übermässige Schlagen", damit die Knaben, die zum guten
Theile schon erwachsen waren, vom Schulbesuche nicht abgeschreckt
wurden. Es galt eine völlig gleiche Behandlung von „Arm und
Reich", und die Ueberzeugung einzubürgern, dass die Scholasticalia
nirgends besser als in Torgau betrieben werden könnten. Man suchte
') Für Fremde war das Schulgeld vierteljährig auf 2 Gr., für Einheimische
auf 1 Gr. festgesetzt.
^) Wahrschoiiilich hindertu dies das beschränkte Local, da man die Behausung
des Lehns von St. Catharina für die Mädchenschule einzurichten gedachte.
§ 14. Die zweite Visitat. in Colditz, Leissnig, Buch, Nimbschen, Grimma otc. 189
zu verhindern, dass die Schüler ohne gehörige Reife der Universität
zustrebten, zumal die städtischen Stipendien dies Unwesen unter-
stützten. Auf der einen Seite bot der Bath Alles zur Hebung der
Schule, er vermehrte das Lehrpersonal, unterstützte die Aufführung
der Schulcomödien auf dem Rathhause und in der Trinkstube im
Sommer und Winter, beseitigte die Dienste der Schüler, welche bis-
her zum Holz- und Wassertragen verpflichtet waren, und stellte einen
kräftigen Schüler als Calefactor gegen Entschädigung an. Man sieht,
es waren ganz dieselben Principien, nach denen man schon 1529 die
Zwickauer Stadtschule einzurichten gestrebt hatte, die fortwährend
sich bemühte, um der damals ungleich berühmteren Schule zu Gold-
berg in Schlesien gleich zu kommen. In Torgau, wo der bekannte
Magister Marcus Crodel lehrte, war ein gleiches Streben bemerkbar.
Auch er, der (1541) nach 18 jähriger Wirksamkeit*) das Geständniss
ablegte, dass trotz der täglichen Uebung im Lehrberuf es doch keinen
Meister gebe, der „zu diesem Handel klug genug sei", der mit
„mimo publicano" sagen müsse: „Discipulus est prioris, posterior
dies", nahm sich die Zwickauer ^) Schule zum Muster, die ihre Methode
den Schulen der Niederländer entlehnt zu haben in dem Rufe stand.
Aber ein wesentlicher Fehler wirkte, trotzdem man den Unterricht
der Jugend für eine „mühsame und verdrossene Arbeit" erklärte,
fort; es war die Abhängigkeit des Lehrers, die Unsicherheit seiner
Stellung, die nie eine „perpetuirliche" werden konnte, so lange der-
selbe alljährig bei dem Rathe um Belassung im Schuldienste peti-
tioniren und die Continuität seines Wirkens in Frage gestellt sehen
musste. Auch in späterer Zeit war die Lage dieser gelehrten Schulen
nicht günstig. Namentlich Hessen die Besoldungen viel zu wünschen
übrig, die 1544 in Zwickau noch ausserordentlich gering waren. Die
vier Hauptstellen hatten einen Etat von 60, 45, 40 und 30 Gulden,
die erste Stelle zeichnete sich nur durch Naturalbezüge von etwas
Korn und Salz aus, und es war ein bedeutender Fortschritt, dass
man für diese Stellen eine Aufbesserung von 25, 15 und 20 FI. in
*) Die Abhandlung: „Beitrag zur Goschichtt» dos Gymnasiums in Torgaii"
(Programm des Torgaucr Gymnasiums 1850) giebt an, (iass Crodel orst 1529 als
Baccalaureus angestellt worden sei. Nach unserer Quölle war er also schon 1523
im Schuldienste.
*) Vergl. Seite 67.
190 Das Ernestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532—1545.
Aussicht stellen und eine fünfte Stelle schaffen konnte, deren Neben-
erträge freilich bei der Theilung des Schulgeldes kaum ins Gewicht
fielen*). Als 1542 der Bürgermeister Lasan in Zwickau wegen Ueber-
füUung der Schule an die Gründung eines Pädagogiums dachte, um
die gelehrte Schule von der Volksschule zu trennen, zeigten sich
bedeutende Schwierigkeiten. Vorzüglich war der Gedanke der Neu-
gründung angeregt, weil die Schüler vor den Thüren der Klassen
Sassen und jene sich streng in reiche und arme scheiden Hessen.
Der Eeiche folgte der Schule um der Ehre und des Lobes willen;
aber zu Geistlichen und Lehrern bildete sich derselbe nicht aus; höch-
stens verstand sich dazu der Unbemittelte, der in Zwickau selbst
geboren war und im elterlichen Hause leben konnte. Für fremde
Schüler gab es weder Wohnungen, noch die nothwendige Unterstützung,
seit dem man der alten guten Sitte untreu geworden war, dass der
Bürger einen fremden Schüler in sein Haus aufnahm und ihn dafür
zu allerhand häuslichen Dienstleistungen verwenden konnte. Neben-
bei half sich der Schüler mit Singen und Betteln vor den Thüren,
wie uns aus Luther's Leben bekannt ist; ein Schüler ersparte damit
die jährlichen Unterhaltungskosten, die sich auf 10 — 15 Gulden be-
liefen. Jetzt, wo Niemand sich dieser ärmeren Schüler annahm,
die in der Eegel 8 — 10 Jahre der Schule folgten, blieben sie von
der Schule weg, und selbst den Aermeren kam es nicht in den Sinn,
dauernd die Schule zu besuchen und sich dem geistlichen oder Lehr-
berufe zu widmen. Unter 20 Schülern war kaum einer, der solch
einen Beruf wählte, theils weil er kaum lohnte, theils weil er müh-
selig und noch dazu der Verfolgung ausgesetzt war. So war bei
Constanten Verhältnissen der Mangel an Lehrern und Geistlichen
entstanden, als deren Pflicht man es erachtete, Eltern und Schüler
zu mahnen, dass man wie früher diesem Berufe sich zuwende und
die alte gute Sitte wieder einführe, welche den Besuch der Schule
ausschliesslich dem ärmeren Theile der Bevölkerung ermöglicht hatte.
Ganz so wie in Zwickau waren auch die Verhältnisse in dem Theile
Meissens, den wir zu behandeln haben.
Bei dem Mangel' an einschlagendem Material ist es nur zum
Theil möglich, die Fortschritte im Idrchlichen Leben innerhalb der
^) Bei 400 Schülern betrug das getheilte Schulgeld 1541 15 FL, 1542 177« Fl.,
1543 18 FL, 1544 19 FL
§ 15. Die zweite Visitation in Franken. 191
fünf Jahre zu fixiren, welche seit der ersten Visitation in diesem Visi-
tationsbezirke verstrichen waren. Nur Colditz und Grimma gestatten
einen Vergleich, wenn auch keinen vollständigen^). Im Amte und
Kreise Colditz und Leissnig war man gegen 1529 doch so weit ge-
kommen, dass die Geistlichen auch in ihrem äusseren Auftreten die
Wurde des Gottesdienstes wahrten, und in ihrem Alttagsrock ohne
jedes Ornat vor den Altar traten und die Kanzel bestiegen. Man hatte
an die Stelle des katholischen Ornates, gegen welches eine Abneigung
bestand, nichts zu setzen gewusst, was der Würde der priesterlichen
Handlung entsprechen konnte. Auch die Schule hatte ihre besseren
Vertreter erhalten. Wenn z. B. Colditz Ansprüche auf den Besitz
einer gelehrten Schule erhob, so war 1529 ihr Hauptlehrer nichts
anderes als ein armer Edelmann, der vom Schreiben der Supplicationen
seinen Unterhalt bezog. Lateinisch verstand er so wenig, dass die
Visitatoren ihm keinen Unterricht auf die Dauer anvertrauen konnten,
wenn die angelobte Besserung keine Früchte trug.
Indess waren im Allgemeinen die Fortschritte in der Besserung
der Geistlichen gegen den Befund von 1529 in dem Grinmiaischen
Visitationsbezirke nicht erheblich, da die untauglichen Pfarrer sich
nur auf die Hälfte gemindert hatten und die unbedingt guten im
Wesentlichen in gleicher Anzahl geblieben waren*). Leichtfertiges
Leben, Trunk- und Zanksucht bei den Geistlichen waren ebenso wenig
verschwunden, als Rohheit und wüstes Leben in den Gemeinden selbst;
wir sahen bereits, wie die Visitatoren des Kurkreises die Erfolge be-
urtheilten, als sie den Kurfürsten mit den Resultaten der zweiten
Hauptvisitation bekannt machten. Schwerlich dürften die Verhältnisse
hier sich günstiger gestaltet haben.
§ 15.
Die zweite Visitation in Franken.
(1535, 7. Januar flf.)
Während in den übrigen Theilen des Kurfurstenthums fast überall
bis zum Jahre 1534 schon die dritte Visitation vorgenommen war,
*) Von Colditz liegen mir die Yisitationsacten von 1529 nur für den städtischen
Bezirk vor.
^) Ganz genau kann der Vergleich desshalb nicht sein, weil die Zahl der
Ortschaften verschieden war und einige Censuren mangeln.
192 Das Ernestiuische Gebiet. — Vierte Periode 1532—1545.
dachte man in den fränkischen Landen erst im Jahre 1535 an die
Einleitung einer zweiten. Die auffallige Erscheinung lässt sich nur
aus den bedeutenden Fortschritten der protestantischen Kirche erklären,
die seit 1528 hier gemacht waren, wo man, wie wir sahen, zum Theil
höchst ungünstige Verhältnisse sowohl hinsichtlich der Qualification
der Geistlichen, der widerstrebenden Elemente als auch der äusseren
Organisation der Kirche zu beseitigen gehabt hatte ^).
Bei Vornahme dieser zweiten Visitation 2) fand man bereits eine
durchgreifende Organisation der Kirchenverwaltung vor. Das Land war
in vier Superintendentiu*-Bezirke getlreilt^), in denen man es besonders
sich hatte angelegen sein lassen, den Einfluss der naheliegenden Bis-
thümer dadurch zu paralysiren, dass man zunächst die katholischen Lehns-
herren der Pfarreien und den etwa noch der Reformation entgegen-
stehenden Adel beseitigt und das Pfarrbesetzungsrecht in die Hände des
Landesherm übergeleitet hatte. Der Einfluss der Bischöfe von Würz-
burg und Bamberg war möglichst beseitigt, und das herzogliche
Patronat hatte höchst günstig auf die Besetzung der Stellen im luthe-
rischen Sinne gewirkt, so dass nur ein verschwindend kleiner Theil
der Geistlichen übrig geblieben war, deren Leistungen und äusseres
Leben sich mit dem lutherischen Kirchenregimente noch im Wider-
spruche befand*).
Die lange Reihe von Jahren zwischen der ersten und zweiten
Visitation hatte man zur günstigeren Gestaltung der Filialverhältnisse
benutzt und die neuen Visitatoren Hessen es sich angelegen sein, die
etwa noch unhaltbaren Zustände durch weitere Aenderungen und Neu-
gründungen von Pfarreien mittelst Abreissung eingepfarrter Ortschaften
von der alten, namentlich der unter katholischer Hoheit liegenden
*) Vergl. Seite 53—63.
*) Mit ihr waren Sylvester v. Rosenau, Paulus Bader, Magister Johann Langer,
Magister Johann Bimstiel und der Bürgermeister Wolfgang Weidner betraut
*) 1. Coburg mit Neustadt, Sonneberg, Lauter, Gestingshausen und Neueii-
haus; 2. Königsberg; 3. Heldbnrg mit Ummcrstadt; 4. Bodach mit Eisfeld und
Hildburghausen.
*) Im Grunde handelten es sich nur noch um einen papistischon Vicar zu
NiederfUllbach und den etwas noch katholisch Gesinnten zu Georgenberg. Im
Uebrigon konnte den Greistlichen die Censur gut und ziemlich gut ertheilt werden.
Wir sehen von einer nochmaligen Aufstellung einer Visitationstabelle ab.
§ 15. Die zweite Visitation in Franken. 193
Mutterkirche möglichst zu beseitigen^), während einzebie Orte das
geistliche Personal ohne Weiteres vermehrt hatten^).
Damit war freilich nicht gesagt, dass der kirchliche Zustand schon
ein völlig normaler war. Es gab noch hinreichend Gelegenheit, die
Führung der Kirchendiener ernstlich zu tadeln. Man fand noch Geist-
liche, die die Schankwirthschaft gewerbsmässig betrieben und die über
Gebühr der Jagdliebhaberei und dem Vogelheerde sich zu widmen
pflegten. Doch war das Leben mit Concubinen und den üblichen
Pfarrköchinnen vollständig verschwunden, da man höchstens Alters-
schwachen das Zusammenleben mit Zuhälterinnen gestattete. Hier
hatte man aber noch das Schänden von der Kanzel, dort den ver-
schwenderischen Aufwand und die dienstliche Unfähigkeit des Kirchners
zu tadeln, der weder schreiben, lesen noch singen konnte. Auch das
Leben der Laien weit bedurfte der Controle. Abgesehen davon, dass
man den Genuss des Abendmahls gehörig überwachte, fand man auch
in anderen Beziehungen manche schädigende Einflüsse, die ein tieferes
Eingehen auf das Familienleben bedingten, -zumal Aberglauben und
der Versuch der Zauberei sich ganzer Orte bemächtigt hatten. Die
Visitatoren kümmerten sich um die gebrechlichen Männer, beaufsich-
tigten das Leben der Frauen und Töchter, und pflegten fleischliche
Vergehiwa, insbesondere Ehebruch mit harten, für unsere Zeit uner-
hörten Strafen zu belegen. In Mupperg und Fechheim musste der
Ehebrecher an drei Sonntagen nackt bis zum Nabel während der
ganzen Predigt vor dem Altare stehen, und, zwei Ruthen haltend, seine
Sünde öffentlich in den Worten bekennen, die der Geistliche ihm
vorsagte.
Wenn, wie wir früher henorgehoben, das fränkische Visitations-
werk sich besonders vorth eilhaft dadurch auszeichnete, dass man eine
Mttöse Naturalbezüge der Geistlichen in Geld verwandelte, so setzte man
dies in ganz consequenter Weise dadurch fort, dass für alle derartigen
Bezüge ein Geldwert h eingesetzt wurde, den man bei der Aus-
gleichung streng festhielt-**). Es lässt sich nicht leugnen, dass hier-
') Z. B. wurdo Eymberg soit 1685 selbstständige Pfarrei.
*) In dcT zweiton Visitation erschien z. B. neben dem Pfarrer zu Hildburg-
hausen ein „angenommener" Prediger und ein Vicar.
') Für die Lebensmittelpreise ist es nicht uninteressant, Folgendes zu er-
fahren: Es wurden vergütet für 1 Simmer Weizen IV2 l'l-; 1 Fastnaehtshuhn
Burkhardt, Kircüen- und Sohut- Visitationen. X8
194 Das Ernestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532 — 1545.
durch die Lage des Geistlichen eine ungleich günstigere als die im
übrigen Kurfurstenthume wurde, wo man in kaum zu begreifender Weise
ähnliche Bestrebungen sich nicht zum Muster nahm. Allein trotz
der Aufbesserung, die nattiriich mit dieser Verwandlung in Geld sich
von selbst vollzog, und trotz der weiteren materiellen Unterstützung ^),
der freilich aus der Sequestration der geistlichen Güter Erhebliches
nicht zugeflossen war, durfte die materielle Lage der Kirchen- und
Schuldiener noch keine glückliche genannt werden. Wir finden daher
mehrfach noch Pfarrer, die einen dem geistlichen Stande femliegen-
den Erwerbszweig suchten. Auch der Schulmeister blieb seiner Be-
fähigimg nach häufig Stadtschreiber, der Kirchner war auch Fhir-
schütze und ein, freilich von einem einzelnen bei Meeder gelegenen
Dorfe, angenommener Pfarrer konnte sich nur durch den Betrieb des
Leinwebens erhalten. Die zweite Visitation hatte in dieser Richtung
noch gewaltig zu thun, und es lag auch in der unzureichenden Auf-
besserungsweise der geistlichen Stellen, dass man mit dem Dota-
tionsgeschäft nie fertig wurde, weil die Geldwerthe sich veränderten
und diese zu den fnlhern Naturalbezügen in einem Missverhältniss
standen. Selbst in Coburg war man noch nicht so weit gediehen,
dass verheirathete Kirchen- und Schuldiener einen selbstständigen
Haushalt führen konnten, weil ihre Verköstigung in der Probstei
St. Moritz einen wesentlichen Theil der Besoldung ausmachte, die
nun erst in Geld verwandelt wurde.
Aber, wie bemerkt, das fränkisch-protestantische Kirchenwesen
hatte Vieles voraus. Es war da nicht mehr üblich, dass der Adel
sich auf Kosten der Kirche zu bereichern suchte, so wenig er sonst
sich auch mit allen Maassregeln des Kirchenregiments einverstanden
erklären konnte; die Bevölkerung überhaupt, möchten wir s^en,
war gesinnungstüchtiger, rtlcksichts voller in allen Verhältnissen, die
zum Aufbau der neuen Kirche das Ihre beitragen mussten. Aller-
dings war man mit eigenthümlicher Schonung gegen das Franken-
1 Groschen; 1 Huhn 6 Pf.; 1 Schock Eier 2 (ifroschen; 1 Zinskäso 6 bis 9 Pf.;
1 Gans 20 Pf ; 1 Lamm 3 Groschen 9 Pf.; 1 Pfund Wachs 2 (Jroschen 6 Pf.:
1 Eimer Wein 1 Gulden; 1 Fuder Heu Vj^ Gulden: B Klaftern Holz auf dem
Lande l'/a Gulden; 1 Frohnta^' ß Groschen; 1 Sclmitttag 9 Pf.: 1 Heuta^ 6 Pf.
und 1 Mehltag 20 Pf.
*) Eine Zusammenstellung weist SIÖV^ Schock fiir ganz Franken nach,
was wir nicht unbe<leutend nennen möchten.
^15. Die zweite Visitation in Franken. 195
land vorgegangen. Vor Beginn der Visitation hatte man die Ur-
sachen derselben, insbesondere der stolzen Ritterschaft, klar zu machen
cfesucht, und sie hatte den Ideen sich nicht abhold gegenüber ge-
stellt. Nur darin fühlte sie sich arg verletzt, als man ihr am Schluss
der Visitation ^) das theilweise definitive Aufgeben der Patronate und
die unbedingte bauliche Instandhaltung der geistlichen Gebäude
zur Pflicht machen wollte, — die, wie bekannt, so weit es letzteres
Verhältniss betriflFt, durch den landstftndischen Beschluss von 1532
in Weimar sanctionirt war; und das war der Grund für eine lang
nachhaltende Opposition, wie wir noch später sehen werden.
In Rücksicht auf das Schulwesen war Franken, wie erwähnt, den
übrigen kursächsischen Landestheilen auch ein gutes Stück voraus.
Schon 1528 hatte man in ganz Franken das Schulgeld abgeschafft,
für welches die Gemeinden aufzukommen pflegten. Nur Kinder,
welche am Schulorte nicht geboren und als auswärtige Schulpflichtige
ZU betrachten waren 2), hatten jenes zu entrichten. Wie doch die
Bestrebungen der Neuzeit mit denen des 16. Jahrhunderts ver-
wandt sind!
In der zweiten Visitation suchte man vor allem die Doppel-
stellung des Schulmeisters in den Städten zu beseitigen, indem man
das Stadtschreiberamt von dem Lehrerberufe zu trennen und eigene
Schulmeister, wie z. B. in Rodach und Neustadt, zu bestellen suchte.
In Dörfern arbeitete man unbedingt auf die Wiedereinrichtung der
Schulen hin und war allseitig bemüht, nicht allein tüchtige Kirchner
zu gewinnen, sondern diese auch in materieller Beziehung vom Geist-
lichen dadurch abhängig zu machen, dass man ihre Verpflegung bei
den Ortsgeistlichen aufhob und ihnen eine angemessene Besoldung
bewilligte. In Städten wurde unablässig auf die Organisation der
Schulen, wie solche auch das V^sitationsbuch vorschrieb, hingearbeitet
und wiederholt die exacte Erlernung des Lateinischen empfohlen. Das
Sprechen desselben war zur Reife des Schülers unbedingt erforderlich.
*) Der Vorhalt geschah am Donnerstag nach Trinitatis 15B6 in Cohurg. Der
Adel entschuldigte die Verweigerung der Pfarrbauten mit Theuerung der Zeit;
sollten die Unterthanen zur Uebernahme der Pflicht gedrängt werden, so würden
diese von Haus, Hof und Kindern weichen müssen.
*) Sie gaben dem Schulmeister quartaliter 18 Pf. — Mendicanten und arme
Schüler waren dagegen ganz vom Schulgelde befreit.
13*
196 Das Ernestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532^ — 1545.
Franken sah die Visitatoren erst nach zehn vollen Jahren^)
wieder durch das Land ziehen, zu einer Zeit, wo der Protestantismus
auf dem Gipfel seiner Macht stand. Kein Land des Kuifursten-
thuins hatte es in seinen protestantischen Einrichtungen so weit als
Franken gebracht; es war zu beklagen, dass es durch die Miss-
erfolge des schmalkaldischen Krieges in seiner Laufbahn gehemmt
und damit zurückgeworfen wurde.
Mit dieser Visitation schloss innerhalb des Kurfttrstenthums
die Thfttigkeit der wandernden Visitatoren ab; man hatte die Lage
der kirchlichen Verhältnisse hinreichend kemien gelernt. Diese in
Zukunft durch einen regelmässigen Turnus der Visitationen allein
zu beherrschen, von diesen ausschliesslich die allmählige Besserung
der Schäden zu erwarten, konnte nicht in der Absicht der maass-
gebenden Kreise liegen. An die Visitationen musste sich eine festere
Organisation der kirchlichen Verhältnisse anschliessen, die zugleich
auf das Innigste mit dem Vollzug der Sequestration der geistlichen
Güter zusammenhing. Bevor diese nicht zu Ende gediehen war,
konnte der Schlusssteiu dem Baue nicht eingefügt werden. Nach
verschiedenen Kichtungen hin bedurfte die protestantische Kirche
einer durchgreifenden Thätigkeit. Das zeigt vor Allem die Vergegen-
wärtigung dessen, was man durch die Visitationen erreicht hatte, und
welchen Mängeln und Wünschen man nach deren Schluss begegnete.
§ 16.
Die Lage nach den Visitationen.
Eine gewisse kirchliche Aufsichtsbehörde bestand auch nach dem
Schlüsse der Hauptvisitationen fort. Sie setzte sich aus den Visi-
tatoren und Evecutoren für die einzelnen Bezirke zusammen. In
jedem derselben bemerkte man eine rege Thätigkeit, auch wenn die
•
Visitatoren nicht mehr ihre üblichen Wanderungen unternahmen.
*) Die dritte Visitation fand 1545 seit 27. November unter Eberhard von
der Thann, Magister Johann Langer, Hofprodiger Max Mörlin und Wolfgang
HöHer, Kathsmitglicd zu Coburg, statt. Besonders fällt auf, dass die Schulen sich
in vorzügliehem MaaAse entwickelt hatten und in Coburg sogar auf eine Verrin-
gerung d(»r geistlichen Stellen Bedacht genommen wurde. — Klagen gegen die
Kirchen- und Schuldioner gab es verhältnissmäHsig wenig. Wir sehen deashalb
von einor Besprechung der dritten Visitation ab.
§ 16. Die Lage nach den Visiüitionen. 197
Die minder wichtigen Geschäfte wurden durch die Verbindung mit
den weltlichen Executoren und den Superintendenten erledigt; in
wichtigen Fragen blieb die Entscheidung des kurfürstlichen Hofes
vorbehalten, der sich des Rathes der hauptsächlichsten Theologen
und Juristen in Wittenberg bediente und seine Entscheidungen gab,
deren Durchführung theils den Amtleuten, Superintendenten und
Executoren anheim fiel. Der Kurfürst war der summus Episcopus
seiner Lande; er entfaltete eine ausserordentliche Thätigkeit.
So einfach dieser Geschäftsgang war, so wenig entsprach er den
Verhältnissen. Die Unsumme der Geschäfte, die sich bei den unfer-
tigen Verhältnissen der Kirche und Schule am kurfürstlichen Hofe
häufte, war kaum zu bewältigen. In den Aemtern war man ziemlich
langsam im Vollzug der Befehle; bei allem Eifer auf der einen,
waren Saumseligkeit und eine gewisse Gleichgültigkeit gegen kirch-
liche Dinge auf der anderen Seite nicht hinwegzuleugnen.
Die lutherische Kirche machte in ihrer inneren Entwickelung
nur massige Fortschritte. Tausende von Klagen, welche durch die
Visitatoren und Sequestratoren zum Hofe des Kurfürsten drangen,
zeigten hauptsächlich noch eine durchweg unbefriedigte materielle
Lage der Geistlichen; — „ihres Anlaufens wollte kein Ende nehmen." —
Zwar verwandte man aus dem Einkommen der geistlichen Güter be-
deutende Summen auf die bessere Dotirung der Kirchen- und Schül-
stellen^), allein damit war das Bedürfiaiss nicht gedeckt; von Jahr
zu Jahr wurden neue Mittel nöthig, und doch bewegte man sich in
bescheidenen Grenzen, da die Durchschnittsbesoldung der Geist-
lichen färerst doch nur auf 40 Gulden gebracht werden sollte*). Den
Gemeinden sann man zwar das Möglichste an, aber mit ihnen und
den Patronatsherren erneuerten sich desshalb auch die Kämpfe, zumal
es sieh auch um die Uebemahme der Cultusbaulast handelte, die von
P^inzelnen bei der trostlosen Lage der Gebäude, die zum Theil dach-
und fensterlos dastimden, enorme Opfer forderten.
Je tiefer die Sequestration in die Verhältnisse einschnitt und von
der einen Seite materielle Mittel gewährte, um so mehr stellte sich
namentlich der adlige Patronatsherr den landesherrlichen Verordnungen
^) Siehe den Abschnitt: „Die Einziehunf^ der geistlichen Güter".
*) Im Eisenacher Kreise gab es noch viele Pfarreien mit einem Einkommen
von 15 Fl.
198 Das Ernestinische Gebiet — Vierte Periode 1532 — 1545.
schroff entgegen. In Franken fand sich der Adel sogar einmüthig
zusammen: er erklärte durch seinen Ausschuss 1537, dass die Auf-
hebung der Klöster für die Versorgung der adligen Kinder geradezu
eine Lebensfrage werden müsse. Ja man bestand, — vorzüglich war dort
Hans Schott an der Spitze, — auf der Wiederaufrichtung der Klö-
ster, in denen die Töchter unbemittelten Adels die alt hergebrachte Ver-
sorgimg finden müssten, wenn man sich zur Verwendung des stiftungs-
mässigen Vermögens im kirchlichen Interesse entschliessen sollt«.
Die adligen Töchter, entgegnete man, würden schliesslich gezwungen
sein, in bürgerliche Kreise zu heirathen; der Adel müsse, wenn auch
nicht untergehen, so doch empfindlich geschädigt und geschwächt
werden.
Und bei all' dem wurde in grossherziger Weise vom Kurfürsten
Alles gethan, was in den Kräften des Landes stand. Er war weit
entfernt, das Vermögen der Klöster zu selbstsüchtigen Zwecken aus-
zubeuten, wie man wohl hier und da anzunehmen gewagt hat. Trotz-
dem trat in fühlbarer Weise der Mangel an Kirchen- und Schul-
dienem hervor. In Städten und Dörfern nahm das Studium ab; das
bequeme Leben der früheren Zeit, in der ja zahllose Sinecuren in den
Vicarstellen geschaffen waren, hatte aufgehört, die Besoldungen konnten
am wenigsten verlockend sein. Die städtischen Schulen, die den
Bürger- imd Bauemkindem noch überdies eine materielle Versorgung
gewährt, hatten, nahmen in bedenklicher Weise ab, weil die Stadt-
räthe im Reformationsdrange das Heer der sich in die Städte ein-
dringenden und vor den Thüren singenden und bettelnden Knaben
abzuwenden gewünscht hatt.en. Jetzt ging man lohnenderer Beschäfti-
gung nach, wandte sich sogar vielfach dem Handwerkerstande zu. Es
war Zeit, dass auch dies Verhältniss berücksichtig* und die junge
Generation durch Unterstützungen, wie wir sie in einem der folgenden
Abschnitte (§ 18) kennen lemen werden, systematisch zum Studium
wieder aufgemuntert und hingelenkt wurde. Auch sonst war der
kirchliche Zustand nicht befriedigend; die Visitatoren ^) klagten vor
allem iiber die Zunahme des gottlosen Wesens, über Verachtung und
Lästerung des göttlichen Wortes, mangelhaften Besuch der Kirche
^) Besonders auch die aus dem Xiu'kreise, laut Bericht d. d. Beizig Dienstag
nach Leonhardi 1535.
§ 16. Die Lage nach den Visitationen. 199
neben gänzlicher Enthaltung vom Abendmahl, dann über leichtfertiges
lind muthwilliges Bezeigen während des Gottesdienstes. Laster aller Art
mehrten sich in bedenklicher Weise, zumal die Amtleute die Bestrafung
der Gebrechen lässig betrieben. Der Kurfürst, der schon hier auf
den traurigen Verfall des ehelichen Lebens hingewiesen wurde, be-
dauerte aufrichtig diese verzweiflungsvollen Zustände, deren Luther
in einer seiner grossartigen Predigten gedachte, der zu Folge der Kur-
kreis leider selbst sich vor den übrigen Landestheilen unvortheilhaft
auszeichnete.
Man sah, dass die lutherische Kirche einer alle Verhältnisse zu-
sammen fassenden Gewalt bedurfte, und mit strafender Hand die
Gebrechen verfolgen musste. Man hatte sie zwar kennen gelernt,
aber nicht völlig beseitigen können, zumal man in die alten
Sünden und Laster verfiel, sobald die Visitatoren den Rücken gewandt
hatten. Der sittliche Lebenswandel der Geistlichen erregte an vielen
Stellen ernste Befürchtungen. Es gab nach Aussage der Visitatoren
selten einen Ort, in dem ein völlig tadelloses Einvernehmen der
Kirchendiener unter sich und mit der Gemeinde bemerkbar war. Ein
Theil beklagte des andern Saumseligkeit in der gegenseitigen Er-
füllung der Pflichten. Ueberäll zeigten sich Missbräuche in der Ab-
haltung des Gottesdienstes; trotz der bindenden Gesetze, die einst
das Visitationsbuch Melanchthon's für dieselben vorgeschrieben hatte.
Hier folgte der Nothtaufe die Wiedertaufe ; dort Hess man die Kinder
ungetauft über Gebühr liegen und im Ceremoniell der Taufe wich
man in der bemerkenswerthesten W^eise ab. Nicht anders war es beim
Genuss des Abendmahls, dem gar keine Beichte vorauszugehen pflegte.
Man Hess die Communicanten in einen Haufen zusammentreten, er-
theilte die Absolution „wie ein Dorfrichter", der seine Gemeinde
anzureden pflegt. Bald gab und nahm man das Abendmahl unter
einer, bald in zweierlei Gestalt, wie man es mit seinem Gewissen ver-
einbaren konnte. Vor allem entbehrte der Gottesdienst der würdigen
Abhaltung. Auch im gemeinen Leben schritt der Geistliche in leicht-
fertigen, zerschnittenen Kleidern umher. Die Predigt wurde durch
offene Widersprüche oder unziemliche laute Unterhaltungen gestört.
In Globig *) reichte man sich während des Gottesdienstes die gefüllten
*) Im Kurkreise Wittenberg.
200 Das Erneßtinische Gebiet. — Vierte Periode 1532—1545.
Bierkannen, des schlimmeren Bezeigens gegen die Jungfrauen in diesem
Dorfe während des Gottesdienstes nicht zu gedenken *), das sich auch
durch sonstige Rohheiten in seltsamer Weise kennzeichnete*).
Besondere Klagen wurden laut, dass man unerlaubte Verlöbnisse
(»inging, sie muthwillig löste, und in verbotenen Graden sich ver-
eheli(^hte. Man fühlte in diesem Falle ganz besonders, dass die geist-
liche Oberaufsicht fehle, die früher das Laienelement scharf beaufsichtigt
und den anstossigen Wandel mit Kirchenstrafen belegt hatte. Jetzt
glaubte der gemeine Mann Allem zu genügen, wenn er seinen kirch-
lichen Verpflichtungen nachkomme, nach denen hauptsächlich Nachfrage
gehalten wurde. Allerdings verfolgte man all' die Verbrechen, sie
wurden durch Rechtsverständige, nöthigenfalls auch mit Beirath der
Theologen, untersucht, aber am Hofe des Kurfürsten, wo auch die
Rechtsgeschäfte sich übermässig häuften, war kaum Zeit, die in den
entfernten Landestheilen sich zeigenden Verbrechen zu beherrschen
und abzuurtheilen.
Daran krankte die lutherische Kirche noch trotz aller Visitationen,
deren Wiederholung sich empfahl, ohne dass man von ihnen die
Heilung aller Schäden ausschliesslich erwarten durfte. Es war fiir
die Entwickelung der Kirche hoch bedeutsam, dass endlich im Jahre
1537 die Idee von der Gründung protestantischer Consistorien auf-
tauchte, denen freilich ursprünglich eine, wie wir sehen werden, sehr
beschränkte Thätigkeit zugedacht war.
§ 17.
Die Begründung der Consistorien.
(1537 bis 1542.)
Es war klar, dass zur Bekämpfung der eben hervorgehobenen Miss-
stände 8er lutherischen Kirche Eines fehlte, eine Centralaufsichts-
behörde mit richterlichen Befugnissen. Denn die Superin tendenturen
konnten bei weitem nicht ihren Aufgaben gerecht werden, zumal die
*) „Auch liabcn etliche bauorknecht untrer den göttlichen Ampten und pre-
digten auf die Jungfern, frawen, da-s ander Volck Iren Harnn gelassen." Bt^denken
der Theologen bei Kicht(;r in der Zeitschrift für deutsches Kecht, IV. S. 69.
'^) Die Bauern brachen ihrem vom Wagen gefallenen Pfarrer ciii Bein und
liessen ihn hiüflos im Felde liegen. ,
§ 17. Die Begründung der (-onsistorien. 201
Visitatoren in ihrem Aufsichtsrechte beschränkt waren, sobald die
Visitation ihr Ende erreicht hatte. Zwar standen ihnen zur Abstellung
von mancherlei Missstanden und zum Verfolg von Verbrechen die welt-
lichen Gerichte zur Seite, aber wir sahen ja, dass die weltlichen Ge-
richt« sich nur ungern in den geistlichen Hader mischten und oft
der Saumseligkeit zu zeihen waren, während auch die Wittenberger
Entscheidungen nicht allzu schnell getroffen wurden und geistliche
Processe viele Jahre hindurch liefen.
Ein Ausschusstag, der sieh 1537 zu Torgau mit der Lösung
verschiedener bedeutenden Fragen beschäftigte, gab Gelegenheit, dass
der Kurfürst in seiner Propositionsschrift für die Entwickelung der
evangelischen Kirchenverfassung eintrat, indem er betonte, dass man
zur Beseitigung der ehelichen Irrungen ernstlich an die Aufrichtung
mehrerer Consistorien denken müsse. Er liess dies theils mit
den bedenklichen Zuständen motiviren, wie wir sie kennen gelernt
haben, dachte aber zunächst an eine weitere Thätigkeit dieses Ge-
richtes nicht, dessen Befugnisse aber der Ausschuss weit über die
gesteckten Grenzen ausgedehnt und eine Aufsichts- und Centralbehörde
für das Gesammtleben der Kirche im ganzen Kurfürstenthum geschaffen
wissen wollte. Zur Begründung des Instituts wurde die Summe von
tausend Gulden für hinreichend erachtet. Ein besonderes Gewicht
legte der Ausschuss ül)erdies auf die Veröffentlichung eines Gesetzes
über die rechtliche Stellung der Erben verstorbener Geistlichen, die
unmöglich jetzt mehr nach päpstlichem Rechte behandelt werden
konnten.
Bei diesen Berathungen war als Theologe vorzüglich einer der
Prälaten der Universität Wittenberg, Justus Jonas, thätig, der vorschlug,
dass die hauptsächlich unter seiner Mitwirkung entstandene Ordnung
der Consistorien, deren man vier imd zwar in Wittenberg, Zwickau,
Gotha und Coburg zu begninden dachte, von Cruciger, Melanchthon
und dem Rechtsgelehrten Dr. B. Pauli mit Rath Luther's ausgearbeitet
werden sollte. Dem Antrage stimmte der Kurfürst ebenso dankend
zu, als er das verlangte Gesetz über die rechtliche Stellung der
Priesterkinder bei Erbfallen ausarbeiten und promulgiren zu lassen
versprd<?h. •
Als 1538 wahrscheinlich gegen Ende des Jahres die Grundlage
202 Das Erncstinischo Gebiet. — Vierte Periode 1532—1545.
für die künftige Ordnung*) des Consistoriums geschaffen war, konnte
sich der Kurfürst zut sofortigen Errichtung desselben nicht entschliessen,
da er den Beirath der Theologen und Juristen erforderte und die
Begmndung des wichtigen Institutes von seinen persönlichen Ent-
schliessungen abhängig zu machen wünschte. Sehr bezeichnend ist
seine Aeusserung dem Landgrafen von Hessen gegenüber, dass er den
geistlichen Stand durch das Consistorium in den gehörigen Schranken
zu halten hoffte. Dies galt insbesondere von der Verwaltung der
Kirchengüter, die man den Geistlichen nicht sammt und
sonders überlassen dürfe, weil dies ohne Zweifel die Pracht
und das Wesen wieder einführen und erwecken werde, wie
es im Papstthume gewesen sei^).
Nach mancherlei Berathungen, die sich auf die Wahl geeignet4T
Personen, die Einrichtungen und Befugnisse des Institutes erstreckten,
begann im Anfang des Jahres 1539 3) das Consistorium in Wittenberg
seine provisorische Thätigkeit, während man von der Begmndung
gleicher Institute in Saalfeld, Coburg und Gotha abgesehen zu haben
scheint.
Die Einfahrung der Wittenberger Consistorialordnung erfolgte
wahrscheinlich erst im Jahre 1541. Im Wesentlichen schliesst sich
diese*) an den Entwurf an, welcher bereits seit 1588 bekannt war.
Immerhin bleibt es zweifelhaft, ob diese Ordnung in ihrem ganzen
Umfange rechtskräftig wurde, da nach der am Schluss sich findenden
Xote es dem Kurfürsten vorbehalten blieb, den kirchlichen Bann in
der vorgeschlagenen Weise einzuführen ^). Auch lässt sich schwerlich
nachweisen, dass die Consistorien zu^Zeitz und Zwickau jemals auf-
gerichtet wurden, die in der Constitution der Ordnung vorgesehen
waren.
') Mitfrotheilt als der Theologon Bedenken in der Zeitschrift für deutsches
Kecht und deutsche Rochtswissonschaft IV. Seite 62 IT., nacli dem Manuscript im
Sachs.-Ernest. Gesammt- Archive, Keg. 0. pag. J^97 XXI. Es felilen jedoch die
Bciartikel.
*) Reg. H. Conv. 117. Brief •vom Sonnabend nach Vincuhi Petri.
®) Da die crst(»n Gehalte am 17. April 1540 zur Zahlung angewiesen.
*) Gedruckt im Jahre 1542, wiederholt 1566. Sie steht auch in Richters
evangelischen Kirchenordnungen, I. 367. •
'^) Dies Moment ist von Richter nicht beachtet worden, djor die Rßchts-
f
kräftigkeit der Ordnung in vollem Umfange annimmt.
§ 17. Die Bogründuug der Consistorien. 203
Immerhin hatte die evangelische Kirche einen bedeutenden Schritt
vorwärts gethan. Man hatte doch wieder eine Aufsichtsbehörde, die
einst zur Zeit des Katholicismus in so reichem und allseitigen Maasse
das Interesse der Kirche wahrgenommen hatte, wenn man auch froh
war, dass nun das Kurfürsten thum von jener Alles überwuchernden
geistlichen Gewalt und den durch sie bedingten Missständen befreit
war. Nicht allein Wittenberg, welches den obersten Gerichtshof erhielt,
sondern auch Zeitz und Zwickau sollten Consistorien erhalten, wenn
auch an letzteren Orten eine unbedeutend geringere Zahl von Beamten
in Aussicht genommen war.
Die Aufgabe der Consistorien präcisirte man dahin, dass diese
die Geistlichen in allen Beziehungen beaufsichtigen, auf die Gleich-
mässigkeit der Lehre, auch in den Aeusserlichkeiten des Gottesdienstes,
anstreben sollten. Man hatte die Missbräuche bei der Taufe zu be-
seitigen, die Willkür bei dem Genuss des Abendmahls zu verbannen,
das fortan nur in zweierlei Gestalt gereicht werden durfte, regelte die
Feier der kirchlichen Feste, sicherte die Heilighaltung der Sonn- und
Festtage und sorgte für wohlanständige Begräbnisse imd Gotteshäuser.
Wie die richterlichen Competenzen streng geregelt wurden, so stellte
man auch den Wirkungskreis der einzelnen Consistorien geograr
phisch fest^).
Der Schwerpunkt aller kirchlichen Bestrebungen lag jetzt nicht
mehr in den Visitationen und bei den Superintendenturen, die gewisser-
maassen zu geistlichen Mittelbehörden herabsanken, sondern in den
Consistorien, die die Strafbaren vorluden und nicht mehr, wie es bis-
her in den Visitationen gebräuchlich war, in ihren Schlupfwinkeln
durch die Visitatoren aufsuchen Hessen. Die bessere Aufsicht wurde
durch alljährliche Wiederkehr der Visitationen bewirkt, die Ver-
folgimg der Gebrechen durch eine Executionsordnung gesichert, und
der kirchliche Bann „als das geistliche Schwert der Kirche" wieder-
einzuführen gesucht, obwohl es dem Kurfürsten noch vorbehalten blieb,
EntSchliessungen über die wirkliche Einführung der zum Theil harten
Kirchenstrafen zu fassen, da schon der Entwurf der Consistorialordnung
von 1538 einen lebhaften Widerspruch des protestantischen Laien-
elementes voraussetzte.
^) Für Zeitz und das Frankotiland blieben dio Bestimmungen noch ausgesetzt.
204 Das Erncstinische Gebiet. — Vierte Periode 1532—1545.
Diese geplante Consistorialordniing ist jedoch in ihrer Totalität
nicht zur stricten Anwendung gekommen. Es lässt sich nicht einmal
nachweisen, dass das kurfiirstliche Regiment die definitive Constitution
derselben urkundlich anordnete: noch vielweniger, dass die Consistorien,
wie es geplant war, an verschiedenen Stellen des Landes ihre Wirk-
samkeit begannen. Jedenfalls trugen die politischen Verwickelungen
seit 1542 das Ihrige dazu bei, dass die lutherische Kirche nicht zu
der fest(»ren Gestaltung gelangte, wie es seit 1537 geplant worden
war, obwohl an der Thätigkeit des Wittenberger Consistoriums im
Sinne der aufgestellten Ordnung nach einer bedeutenden Anzahl urkund-
licher Belege nicht zu zweifeln ist ^). Indess die versuchte Begründung
einer geistlichen Aufsichtsbehörde genügte allein zur Hebung der kirch-
hchen Verhältnisse nicht. Man musste von Unten aufbauen, darauf
bedacht sein, in den jüngeren Elementen der lutherischen Kirche einen
Stützpunkt zu geben und den Zug der Zeit zu paralysiren versuchen,
in der man, wie wir sahen, von dem Studium der Theologie mehr
und mehr sich abwendete. Auch diese Stütze der lutherischen Kirche
war nur auf materiellem Wege zu erzielen. Die Ausbildung des
Stipendiaten Wesens, dessen (irundzüge wir wenigstens im Nachstehenden
anzudeuten suchen werden, stellte sich für das kirchliche Regiment
als eine der vorzüglichsten Aufgaben dar.
§ 18.
Das Stipendiaten wesen. ^)
Im Kurfürstonthume Sachsen lässt sich die Unterstützung hülfs-
bedürftiger Studironder bis in die Jieit vor der Gründung der Uni-
versität Wittenberg verfolgen. Friedrich der Weise hatte bereits 1498
testamentarisch verordnet, dass arme Studenten, falls das Kurfürst^n-
') Wir goliPii den Anfiingon des Wittcnborger Consistoriums nicht weiter
nach, zumal diese gründlich von Dr. 0. M(vjer „Anfiinge dos Wittonberger Con-
sistoriums" in Dovt^'s und Friodberg's Zeitschrift für Kirchenrecht, Bd. XIII. S. 28
bis 128, zum Theil mit Mattuialien des Weimarischon Gestimmt- Arclnvs orörU'rt
worden sind.
*) Kius: „Das Stipendiatenwoson in Wittonb«Tg und Jena". Nach Quollen
dos Sachs. -Ernest. Uesammt- Archivs in der Zeitschrift für historische Theologie,
18ö5, 1.
§ 18. Das Stipendiatenwesen. 205
thum eine eigene Universität nicht erhalten würde, auf auswärtigen
Schulen ein Legat erhalten sollten.
Als die Universität Wittenberg gegründet war, lag es im Interesse
der Schule, nach dem Vorbilde anderer Universitäten zunächst ge-
wissen Landeskindern eine Unterstützung für den Aufenthalt auf der
Universität gewähren zu können. Im Anfang war diese Unterstützung
von geringem Belang, da der jungen Schule bedeutende Mittel nicht
zur Verfügung standen. Erst als Wittenberg sich zum Stützpunkt
der lutherischen Lehre gestaltete und mau bei der durch das Visi-
tationswerk bedingten Beseitigung der untüchtigen Geistlichen nach-
drücklich auf die Heranbildung lutherischer Pfarrer Bedacht nehmen
musste, fand das Stipendiatenwesen eine grössere Beachtung. Wir
sahen ja, wie man sich aus verschiedenen Gründen von der Wahl
des geistlichen Berufes mehr und mehr fern hielt, wie die Schulen
an I^equenz und Bedeutung verloren. Es war eine nothwendige Folge,
dass auch die Universität Wittenberg unter diesem Zuge der Zeit zu
leiden und an ihrem jungen Ruhme zu verlieren im Begriff stand.
In dem Maasse, als Wittenberg sich als die Beschützerin der lutherischen
Lehre erwies, stellte sie sich hauptsächlich zur Aufgabe, das Studium
der Theologie zu fördern, um der Strömung der Zeit zu begegnen,
die wie, wir sahen, für den gelehrten Beruf überhaupt die Neigung
völlig verloren hatte. Von Seiten der lutherischen Kirche musste
energisch eingegriffen werden, damit dieser fülübare Mangel möglichst
schnell ausgeglichen wurde. Die Aufhebung der Klöster und Stifter,
deren ansehnliche Einkünfte man im Geiste der Reformation auf
Kirchen und Schulen verwandte, hatte eine wesentlich andere Basis
für die Unterstützungen geschaffen und eine bessere Dotirung der
Stipendiaten in Aussicht gestellt, zumal nach Luther's Ansicht
diese Verwendung der geistlichen Güter mit den Absichten der Stif-
tungen völlig in Einklang zu bringen war. Auch auf anderen Uni-
versitäten, wie in Tübingen und Marburg, hatte man in hervorragender
Weise diesen vom protestantischen Standpunkte aus allein richtigen
Grundsätzen gehuldigt. Es konnte nicht ausbleiben, dass der Kur-
fürst Johann Friedrich, der zugleich in der Heranbildung wahrhaft
lutherischer Geistlichen und in deren sorgenfreien Existenz die alleinige
Möglichkeit für die thatkräftige Durchfuhnmg der Reformation erblickte,
durch eine neue Stipendiatenordnung Hervorragendes zu leisten suchte.
206 Das Ernestinische Gebiet — Vierte Periode 1532—1545.
Aus diesem Grunde gestaltete sich seit 1538 der Modus der bis-
herigen Vertheilung von Stipendien wesentlich anders. Mancher Un-
würdige und Nichthedürftige, der in den Genuss einer Unterstützung
getreten war, wurde ausgeschlossen. Man fand bei Prüfung der zur
Zeit geführten Listen, dass ein grosser Theil der Empfanger in Witten-
berg sich nicht aufhielt, und in der erwarteten Weise die gebotenen
Mittel auf die Ausbildung verwandte, noch viel weniger sich dem
theologischen Fache widmete, das bei dem gänzlichen Mangel an
tüchtigen Kirchen- und Schuldienem eine ernste Besorgniss um
die Zukunft der lutherischen Kirche wach gerufen hatte. Desshalb
ordnete der Kurfürst an, dass ^/g der Stipendien künftig den Studiren-
den in Artibus und Theologie, Vs ^^^ Studirenden der Rechte und
Medicin nach zuvor abgelegter Prüfung auf die Dauer ihres Studiums,
welches einer Aufsicht unterstellt wurde, gewährt werden sollten.
Wie wir nun überhaupt einen langsamen Gang in der festeren
Organisirung der lutherischen Kirche zu beklagen haben, so trug das
bisher Angeordnete lange Zeit hindurch den Charakter des Proviso-
riums, unter dem vielfach gegen das Festgesetzte gefehlt wurde. Erst
1541 liess der Kurfürst auf Vorschlag seiner Räthe unter der bisher
den Theologen gewährten Vergünstigung des ausgedehnteren Bezugs-
rechtes die Verleihung von einer strengeren Controle vor und nach
mehrfachen Examen abhängig werden, bis man dann schliesslich nach
Vollendung der Sequestration das Einkommen der Stifter Gotha,
Eisenach und Altenburg im Interesse der Stipendiaten und zwar in
so weit verwandte, als die Mittel nicht durch anderweitige Verschrei-
bungen für die Pfründner in Anspruch genommen waren.
In der That war diese Dotirung der Stipendiaten ein Werk von
hervorragender Bedeutung; denn die Erträge der drei Stifter beliefen
sich auf rund 4020 Gulden, sobald die Erledigung der von den
Stiftern noch zu bestreitenden Pfründnerstellen ins Leben trat. Ua
man damit alljährlich 150 Stipendiaten versorgen konnte, die zum
grösseren Theile der Theologie sich zuwenden konnten, so wäre aller-
dings sehr bald dem fühlbaren Mangel an Kirchen- und Schuldienem
abgeholfen gewesen.
Aber diese Hoffnungen erfüllten sich nicht so bald. Denn
von den Versorgungsberechtigten aus der katholischen Zeit erfreute
sich noch eine so gewaltige Menge ihres Daseins, dass die Stifter
§ 18. Das Stipendiatenwesen. 207
nur 1800 Gulden für 70 Stipendiaten übrig Hessen*); auch war die
Verwaltung der Stifter nicht so correct, dass nicht Rückstände zu
verzeichnen gewesen wären. Indessen trat doch diese neue Ordnung
ins Leben, nachdem die Universität sich günstig über die neue
Schöpfung ausgesprochen und eine Examinations-Commission ein-
gesetzt hatte.
In der 1545 d. d. Torgau am Tage Bartholoraäi durch den
Druck veröflFentlichten Stipendiatenordnung wurden die mehrfach be-
rathenen Grundzüge derselben den Bewohnern des Kurfürstenthums
bekannt gegeben, und zugleich genau bestimmt, welchen Orten*)
künftig, wenn das Einkommen der Stifter völlig verfügbar sei, es
zustehe, alljährlich mit namhafter Unterstützung junge Studirende
nach Wittenberg zu senden.
Leider traten die Segnungen dieser Einrichtung nicht sofort in
vollem Maasse ein. Theils fehlte es an Stipendiaten, welche sich
dem Examen unterwarfen, theils blieben auch die Stifter mit ihren
Zahlungen zurück und schon Ende 1545 trat der Fall ein, dass man
der Stiftungsurkunde nicht hätte nachkommen können, wenn nicht
ein momentaner Mangel an Bewerbern eingetreten wäre.
Die Einnahmen des Fonds stiegen in erfreulicher Weise noch
vor Ausbruch des schmalkaldischen Krieges, nach dessen ungünstigem
Ausgange die Stiftung reservirt und für den verringerten Länder-
bestand des Kurfürsten erhalten blieb, indem sie dem neuen Hort
des Protestantismus^ der Universität Jena, zu Gute kam.
Trotz air dieser Arbeiten, deren der Ausbau der protestan-
tischen Kirche bedurfte, war man mit den Visitationen des Ernesti-
nischen Gebietes noch nicht fertig geworden. Zunächst wandte man
sich der Wurzen's zu.
*) Die besseren Talente unter dem Adel erhielten 40, die (ibri«?en SO Fl.,
Priester- und Bürgersöhne 25 Fl.
*) Es kamen auf Wittenberg 4, Beizig, Brück, Nieraeck, Prettin, .Jessen,
Herzberg, Liebenwerda, Bitterfeld, Kemberg, Scbmiedeberg, Scliweinitz je 1, Gotha 4,
Eisenach 4, »Saalfeld B, Jona S, Weimar 3, Neustadt 2, Pusneck, Triptis, Eisen-
b(>rg, Rastenberg, Waltersbausen , Creuzburg, Kabla, 8alzungen, Buttstedt, Anma,
Btirgel, Roda, Orlamünde und Buttelstedt je 1, Zwickau 4, Torgau 4, Altenburg 4,
Grimma 3, 8chneeberg 2, Eilenburg 2, Colditz, Borna, Leissnig, Dommitzsch,
Schmölln, Beigern, Hüben, Werdau, Buchholz, Schwarzenberg und Schletta je 1,
Plauen 2, Oelsnitz, Weida, Adorf, Ziegenrück, Pausa je 1 Stipendiatenstellen.
208 Das Ernestinischp Gebiet. — Vierte Periode 1532—1545.
§ 19.
Die Visitatioii des Domstifts, des Amts und der Stadt
WurzeiL
(1542, 11. Mai.)
Nicht so leicht wie anderwärts Hess sich die Tisitation hier
durchsetzen. Während bisher die Emestiner und Albertiner^) im besten
Einvernehmen gestanden und die Reformation durchgeführt hatten,
war die Reform des Domstifts Winsen das Product der Entzweiung
beider Linien. Wurz<»n war ein unter dem Albertinischen und Emesti-
nischen Schutze stehendes Gebiet, welches dem Kurfürsten Johann
Friedrich mehrfach zu Aergemissen Anlass gegeben hatte, ziunal das
dortige Donistifb, namentlich gestützt auf die oppositionelle Haltung
des Meissner Bischofs, der Heerd des starren Katholicismus ge-
blieben war*).
Unleugbar war seit dem Regierungsantritte des Herzogs Moritz
das Verhalten des Meissner Bischofs zu den Emestinem ein .schrofferes
geworden, und es bedurfte nur einer an sich geringen Veranlassung,
um die Macht desselben in ihre Grenzen zu weisen und besonders
den Heerd des Katholicismus in dem Schutzlande Würzen völlig zu
zerstören.
Die Einbringung der Türkensteuer in diesem Gebiete zu Gunsten
der Ernestiner bot willkommenen Anlass zu einer Fehde, die, bekannt
unt(ir dem Namen „der Fladenkrieg" oder der ^Wnrzener Fehde" ^),
geflissentlich auf eine gewaltsame Beseitigung des katholischen W^esens
in Würzen hinauslief. Ohne die Entschliessung des Herzogs Moritz
abzuwarten, liess Johann Friedrich plötzlich Würzen besetzen, er-
zwang die Zusage der Steuerpflichtigen, und benutzte gleichzeitig
die Occupatiou, um die Reformation des Stiftes einzuleiten. Ganz
gt'gen das übliche Vorgehen bedrohte der kursächsische Befehlshaber
Jeden, der sich gegen die Maassnahmen auflehne, nicht nur mit
Entsetzung, sondern auch mit leiblicher Strafe. Nur wer der Refor-
^) Sielift den zwoiton Hauptthoil.
*) Rath und (lomeinde zu Wurzcjii begehi-fe^n schon 1589 im Juni vom Kur-
fürsÜMi .fohann Friodrich einen cvanj^olirtclion Pfarrer.
^) Vergl. Burkhardt's Aufsatz im Archiv für sächsische Geschichte, Bd. IV,
Seite 57 bis 81 : „Die VVurzener Fehde",
§ 19. Die Visitation des Domstifts, dos Amts und dör Stadt Wui-zen. 209
mation sich anschliesse, solle bei seinem Einkommen belassen werden.
Es wurde die sofortige Einführung des evangelischen Kitus, der Ab-
bruch des Sacramentshäuschens und die Inventarisirung des Kirchen-
^uts anbefohlen. Man sieht, es handelte sich dem Kurfürsten um
weit andere Dinge, als um die Steuer eines Schutzlandes!
Ernstlichen Widerstand setzte die Geistlichkeit zu Würzen nicht
entgegen. Man bat nur um einige Wochen Bedenkzeit, und erhob
Vorstellungen gegen die sofortige Anordnung lutherischer Gebräuche.
Doch war Alles vergebens, man musste sich in das Unvermeidliche
fügen : die Schlüssel des Doms wurden in die Hände der protestan-
tischen Geistlichen gelegt, Luther's Lehre war Als eingeführt zu be-
trachten.
Während durch die Vermittelungen des Landgrafen von Hessen
die kriegerischen Verwickelungen mit Herzog Moritz beseitigt wurden,
ging der Kurfürst ein gutes Stück weiter. Sein Befehlshaber nahm
am 10. April die evangelischen Geistlichen zu sich; man schlich
sich in den Dom, entfernte hinter verschlossenen Thüren die Bilder
von den Altären, von denen man überhaupt nur einen bestehen
Hess, räumte das Sacramentshaus weg, brach einen Quergang ab,
der die Aussicht auf den Chor versperrte, und entfernte die störende
Vergitterung eines Bischofsgrabes. Als der Friede völlig abgeschlossen
war, liess der Kurfürst sämmtliche Bilder, in so weit sie nicht mit
Gold belegt waren oder „ernstliche Historien" darstellten, zer-
hauen, und die übrigen in Gewölbe beilegen. Drei gefangene Dom-
herren entliess man auf Urfrieden; der Vertrag, der mit Herzog
Moritz zu Stande gekommen war, wurde in Würzen öffentlich ver-
lesen, die stipulirte Kirchenvisitation angekündigt und der Stadt der
äussere Friede durch Entlassung der kurfürstlichen Heerhaufen wieder-
gegeben.
Bereits am 11. Mai langten die vom Kurfürsten bestellten Vi-
sitatoren in Würzen an ^). Indem sie zunächst das Domstift völlig *)
reformirten, wurde die Kirche desselben zur Hauptkirche des Ortes
*) Es waren Asmus Spiegel, Dietrich v. Starschedel, Georg Spalatin und
Johann Schreiner, Pfarrer und Superintendent zu Grimma. Ursprünglich war die
Visitation schon für den 27. April anheraumt.
') D. h. Alles wurde der Visitationsordnung gemäss angeordnet.
Burkhard t, Kirchen- and Schul- Visitationen. 24
210 Das Ernestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532—1545.
erhoben und die Kirche zu St. Wenzel nur theilweise dem Gottes-
dienste gewidmet^). Die städtische gelehrte Schule zu St. Wenzel
ging fortan in der der Domschule auf, zumal die Stiftskirche bei
ihren bisherigen Einnahmen ohne wesentliche Unterstützung nicht
erhalten werden konnte ^). Dagegen begründete man aus Zuschüssen
des Stifts und aus erledigten Lehen den gemeinen Kasten, beliess
aber sämmtliche Domherren und Vicare, auch wenn sie nicht in
Würzen selbst residirten^), bei ihren Einkünften, sobald sie eine
feindselige Gesinnung gegen die lutherische Lehre nicht beurkundeten.
Nur vom Domprediger Urban Wassermüller erwartete man den
Uebertritt zur lutherischen Kirche, indem man insbesondere seine
Studien in Wittenberg durch Unterstützung zu fördern in Aussicht
stellte, und in ihm einen künftigen evangelischen Geistlichen zu er-
halten hoffte*).
Im Grunde war somit die Thätigkeit der Domherren völlig lahm
gelegt. Dagegen stützte man die lutherische Richtung durch Be-
stellung eines Superintendenten ^), vermehrte die Stellen der Kirchen-
und Schuldiener ^), die man neben baarer Besoldung zum Theil mit
dem Hausgroschen, .Zehnden und Casualbezügen besoldete, indem
man ausdrücklich für Würzen den Messheller abschaffte, um gänzlich
mit den katholischen Einrichtungen zu brechen.
Wesentlich günstiger waren die kirchlichen Verhältnisse im
Amte Würzen, wenigstens in Ansehung der Qualification der Geist-
lichen.
*) Wöchentlich sollte nur ein bis zwei Mal darin gepredigt werden.
*) Es stellte sich bei ihr ein jährliches Deficit von 54 Schock heraus, wenn
nicht besondere Einnahmen vorkamen.
') Es gab bei Beginn der Reformation des Domstifts 5 residirende, 6 nicht
residirende Domherren, 5 Vicare, die in Würzen wohnten, und 5, die nicht resi-
dirten. Am Dom wurden aUein 212 Anniversarien gefeiert.
*) WassermüUer, der sich Bedenkzeit ausbat, ist unseres Wissens zur luthe-
rischen Kirche nicht übergetreten ; im Gegentheil liegen Andeutungen seiner feind-
seligen Handhmg vor, die ihm Landesverweisung zuziehen konnte.
'^) Johann Hofmann.
®) Von nun an versahen 10 Personen den Kirchen- und Schuldienst, natür-
lich die Unterhedienten bis auf den Kastenschreiber mitgerechnet. Ein Diacon
wurde neu angestellt; auf die Baarbosoldnngen gingen 411 Schock.
§19. Die Visitation des Domstifts, des Amts und der Stadt Würzen. 211
Uebersicht der Visitation des Stifts, des Amts und
der Stadt Würzen.
(1642.)
1. Würzen
Pfarrer
2 Diaconen
(einer neu besteUt)
2. Nischwitz
Domstift, jetzt karfürstl.
V. Nischwitz
1
1
4
3. Möglenz
4. CoUmen
5. Kühnitzsch
6. Pausitz
(36)
V. Staupitz
Bischof von Würzen, jetzt kurf.
V. Plaussig
Bischof von Meissen
4
1
1
1
7. Zschepa
8. Hohburg
9. Körlitz
Hohenlenfer (sie!)
V. Pack
Bischof von Meissen
1
?
1
10. Nembt
Stift Würzen
1
11. Liptitz
12. Falkenhayn
13. Thaliwitz
Chr. Stentz, Domh. zu W orzen
V. Truchsess
Bischof von Meissen
©
1
2
14. Köhra
Dechant von Würzen
2
1. Roitzsch, Döhnitz.
3. Watzschwitz.
4. Röcknitz, Böhlitz.
7 und 8 wegen geringen Einkommens
zusammengeschlaf^en.
9. Soll möglichst mit Kühnitzsch
zusammengeschlagen werden; ist ohne
Kirchner wegen Armuth.
11. Zschoma, Kleinzschepa. SoU
wegen schlechten Einkommens mit Wür-
zen zusammengeschlagen werden.
12. Voigtshayn*.
13. Wasewitz, Canitz, Collau.
14. Streuben, Trebelshayn.
Die Uebersicht zeigt klar, dass trotz der Lehnsverhältnisse des
Meissner Bischofs und der Wurzener Geistlichkeit die Reformation
sich ihre Bahn gebrochen und nur wenige Geistliche den Anforderungen
der Visitatoren nicht entsprachen. Im Amte Würzen hatte unleugbar
ein Culturkampf^) statt gefunden, ' den die Bevölkerung aufgenommen
und namentlich die weltlichen kurfürstlichen Beamten unterstützt
hatten. Sie übten nachweislich auf die Besetzung der geistlichen Stellen
') In Körlitz war der Geistliche früh zur lutlierischen Lehre übergegangen
und war vom Meissner Bischof hart verfolgt worden. In ThaUwitz und Nembt
^b es noch bis vor wenigen Jahren papistische Pfarrer, die entsetzt waren.
14*
212 Das Eraestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532—1545.
einen bedeutenden Einfluss dadurch aus, dass sie an vielen Stellen
aus der Wittenberger Schule gute Kjäfte gewonnen hatten. Freilich
war damit nicht alles erreicht. Die 13 Pfarrstellen des Amtes waren
meist dürftig, und boten materiell schon desshalb wenig, weil sie
keine Filiale zu versorgen hatten i), sondern sämmtliche und nur
wenige Orte in je eine Kirche eingepfarrt waren, so dass die Visi-
tatoren ernstlich daran denken mussten, drei selbstständige Pfarreien
aufzuheben. Hie und da war auch aus gleichen Ursachen das Kirchner-
amt nicht besetzt^), und die Spuren der traurigen Kirchverwaltung
aus den Zeiten des Papstthums und des Uebergangsstadiums waren
noch deutlich in dem Verfall der Kirchgebäude % dem Verschwinden
des Kirchenvermögens*), sogar des lebendigen Inventars, erkennbar,
welches wie in Pausitz, nachweislich des Hungertodes gestorben war.
Den allgemeinen und besonderen Verordnungen der Visitatoren
stimmte der Kurfürst bei. Jene erstreckten sich namentlich auf die
richtige Ablieferung des Zehnden und der Zinsen und den Modus ihrer
Einsammlung durch die Ortsrichter. Man verbot ausdrücklich das
Unterbrechen der Predigt durch Aeusserung entgegengesetzter Ansichten,
das Schwören unmündiger Kinder, für die die Eltern zu bestrafen waren.
Die Visitatoren hatten den Wegfall des Spoliums, die Wiederaufrichtung
der fehlenden Kirchnerstellen, die schon der Katechismuslehre wegen
erwünscht waren, angeordnet, und für Würzen insbesondere die Be-
gründung einer Mädchenschule in Aussicht genommen, deren Unter-
richt, wie überall, in Lesen, Schreiben und Erlernung der Glaubens-
stücke ohne wesentliche Anstrengung der Kinder, die besonders nicht
mit „Frühaufstehen" belästigt werden durften, bestehen sollte.
Auch auf die Erlernung weiblicher Arbeiten, namentlich des Spinnens,
hatte man Bedacht genommen.
Diese und andere specielle Anordnungen hatte der Kurfürst in
^) Die unbedeutende CapoUe zu Voigtshayn kann unmöglich in Betracht
kommen.
*) Körlitz, Liptitz.
^) Die Ueberbleibsel einer Kirche auf der wüsten Mark Tauchwitz wurden
zu einem Pfarrkeller für Zschepa und Hohbnrg verwandt.
*) In Nembt hatte sich der papistische Pfarrer mit vollem Beutel davon
gemacht und die Pfarrei im Verfall gelassen.
§ 19. Die Visitation des Domstifts, des Amts und der Stadt Würzen. 213
einem besonderen Erlasse vom 13. October gut geheissen und bereits
unter dem 8. October Asmus Spiegel, Christoph von Minckwitz und
Eberhard von Lindenau zu Executoren der Visitation ernannt, nachdem
der dortige Superintendent die Ordnung der Dinge gefährdet sah und
desshalb wiederholt auf die Execution, und bevor diese eintrat, auf
die Vornahme einer nochmaligen Visitation angetragen hatte.
Der Katholicismus war zwar aus dem Felde geschlagen, aber es
fehlte trotz der protestantischen üebermacht nicht an Punkten, an
denen man mit gesammelter Kraft in Opposition trat. Diese zeigte
sich nicht allein bei Durchfühning des in der Visitation Angeordneten,
sondern auch in den öffentlichen Drohungen^) gegen die Sicherheit
der Stadt, deren Bewohner sie mit allen Mitteln von dem Uebertritt
ziu* lutherischen Lehre abzuhalten suchten. Die Mitglieder des Dom-
stiftes enthielten sich des Kirchenbesuches, und es war so recht ein
Zeichen des in ihnen lebenden Geistes, dass sie in ihren Vergleichen
den eigenen Beruf und den der lutherischen Geistlichen als einen hand-
werksmässigen ansahen, indem sie schrieben, dass es schwerlich ge-
bräuchlich sei, dass ein Schneider dem anderen ein Paar Hosen zum
Flicken gäbe, weil er dies ja selbst besorgen könne. Wie man durch
Schmähungen aller Art das Lutherthum herabzusetzen bemüht war,
zeigten ihre Anschläge an den Thüren des Capitels und dem Altare*),
während der Bischof Johann von Meissen die Stadt Würzen mit Vor-
würfen überhäufte, dass sie zur Entsetzung der Jurisdiction des Stiftes
bereitswilligst die Hand geboten und die Mitglieder des Stiftes das
Ihre dazu beigetragen hatten, dass das stiftungsmässige Vermögen
hinterzogen, und eine Reihe von vertragsmässigen Zusagen rückgängig
gemacht werde. Je schärfer die Maassregeln der Protestanten ein-
setzten, desto bitterer wurde die Stimmung und es bedurfte des schärf-
sten Eingreifens, um den offenen Widerstand zu brechen und den
gefährlichen Machinationen auf die Spur zu kommen, die im Stillen
noch lange Zeit ihre Wirksamkeit verspüren iiessen.
') „Es soll nicht lange hingehen, so soll kein Haus in Würzen stehen."
*) Die Inschriften lauteten: Anno 1542 ist die Kirche des Stiftes Wiirzen
durch etzliche höse Buhen zur Spelunken gemacht worden. An dem Altare stand:
Polluemnt locum majestati tue eonsecratum, redigerunt altaria tua in acervos
lapidum.
214 Das Ernestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532 — 1545.
§ 20.
Die erste Visitation in der Herrschaft Lobenstein.
(1543, 20. September ff.) '
Während in den reussischen Herrschaften Gera, Schleiz und Greiz
sich längst die Visitation vollzogen hatte ^), war Lobenstein von der
Reformation fast ganz unberührt geblieben. Der Grund lag in dex
Haltung Heinrich's d. Ä., der als sächsischer Lehnsträger der Re-
formation in Gera, Schleiz und Greiz auf die Dauer sich nicht ent-
gegenstellen konnte, wohl aber den Bestrebungen Sachsens in der
Herrschaft Lobenstein sich abhold zeigen durfte, weil diese böhmisches
Afterlehen war. Erst als Heinrich d. Ä. die Augen geschlossen und
Heinrich d. J. dem Drängen der eigenen Vasallen und Unterthanen
nachzugeben sich bereit zeigte, war der geeignete Zeitpunkt für die
Einleitung der Visitation der Herrschaft Lobenstein gekommen^).
Johann Friedrich nahm es übel auf, dass Heinrich d. J. bei
seiner und seiner Gemahlin Geneigtheit zur lutherischen Lehre den
Antrag auf die Visitation zu stellen unterlassen hatte, und nahm dess-
halb am 5. August Veranlassung, die Vornahme der Visitation anzu-
kündigen, mit deren Ausführung der Amtmann zu Voigtsberg und
Plauen Wolf von Gräfendorf und der Superintendent zu Plauen Georg
Rauth betraut waren. Die Visitatoren*) langten in Lobenstein am
20. September an. Am 24. September hatten sie bereits" die Visi-
tation vollzogen.
*) Eine kurzgefasste Kirchengeschichto im Lobensteiner Intelligenzbiait, 1787,
S. 145 ff. Sie hat zum Verfasser Heinrieb XXVI.
*) Vergl. oben Seite 158.
•) Seckondorf hat daher Unrecht, wenn er den Aufschub der Visitation der
Nähe des Bamberger fiisthums zuschreibt.
*) In den Persönlichkeiten war indess eine Aenderung eingetreten. Für den
Magister Spies war wegen dessen Kränklichkeit der Superintendent Paul Kephun
aus Oelsnitz Visitator neben Rauth geworden. Seitens Heinrich d. J. wohnten als
Zugeordnete der Visitation Heinz v. Watzdorf und Karl v. Kospot bei.
§ 20. Die erste Visitation in der Herrschaft Lobenstein. 215
Uebersicht der Visitation in der Herrschaft Lobenstein.
(1543, 20. September ff.)
1. S. Lobenstein
Pfarrer
Vicar
Vicar
Geraisches Lehen
i
4
2. Gahma
Geraisches Lehen
1
3. Wurzbach
V. Watzdorf
1
4. Harra
?
4
5. Heinersdorf
Vicar
?
2
6. Friesau
Kloster Heilig-Kreuz
2
7. Nordhalben
Geraisches Lehen
4
8. Altengesees
V. Watzdorf
1
9. Ruppersdorf
Geraisches Lehen
9
•
1. Neundorf, Helmsgrün (Helbers-
griiii), Heinersdorf, Oberlemnitz, Unter-
lomnitz, Schönbrann.
2. Thimmendorf, Rauschengesooa.
3. Ossla*.
4. Schlegel, Seibis, Lichtenbninn.
(Nach dem Lobensteiner Intelligenzblatt
1787, 8. 67, sollen nach actenmässigem
Material noch dazu gehört haben: Blan-
kenberg, fiichenstein, Hammer a. d.Lam-
nitz, Seubes Muel, Bempel Muel, Kisel,
Berwinkel und Gehege.
5. Wird nach Lobenstein geschlagen.
6. Ebersderf, Beraptendorf, welches
in erster Visitation nach Saalburg ge-
schlagen, jetzt wieder dazu gekommen.
8. Mit Lothra*.
9. Neubegründete Pfarrei mit Eliaa-
brunn, Thiorbach.
Die Verhältnisse zeigen sich besser, als Johann lYiedrich sich
vorgestellt hatte, dem gerüchtweise die Existenz „vieler papistischer
Pfaffen" gemeldet worden war.
Allerdings fand man etwa zur Hälfte ungeschickte, altersschwache
und körperlich gebrechliche Geistliche; indess zeigten sich diese mit
Ausnahme des Pfarrers zu Nordhalben und eines Vicars zu Loben-
stein, den „kein Engel" zum Empfang des Sakramentes unter bei-
derlei Gestalt bereden werde, zur Annahme der lutherischen Lehre
bereit^), während an 5 Orten lutherische Geistliche befunden wurden,
die den Anforderungen genügten. Auch das sittliche Leben zeigte
sich besser, als man vermuthen konnte*).
^) Die Aendorungen bestanden in Folgendem: Nach Lobenstein setzte man
einen Superintendenten, der dortige Pfarrer wurde Diaconus; in Harra resignirte
der Geistliche gegen lobejislänglichen Unterhalt; der zu Nordhalben und ein Vicar
zu Lobenstein wurden entsetzt.
*) P&rrköchinnen fand man nur in Lobenstein und Friesau, ohne dass man
216 Das Ernestinische Gebiet — Vierte Periode 1532 — 1545.
Die Verordnungen der Visitatoren erstreckten sich im Uebrigen
auf die Gründung und Dotirung der Pfarrei zu Ruppersdorf, und die
Aufbesserung weniger Pfarrstellen % denen seit dem Bauernkriege einige
Bezugsquellen nicht mehr ganghaft waren, wie auch auf die Wieder-
herstellung des Kirchenverraögcns durch Einbringung von Aussen-
ständen hingearbeitet wurde 2). Die Einführung jährlicher Kirchen-
rechnungen, welche weitere Entfremdungen verhüten sollten, neben der
Regelung einiger Filialverhältnisse, die sich aus der Uebersicht ergeben,
und specielle Verordnungen für Lobenstein selbst, bezeichnen im Ganzen
die Aenderungen, welche diese Visitation veranlassten. In Lobenstein
ordnete man die Entfernung der Altäre bis auf den Hochaltar, die
Katechismuslehre, die WiederanschaflFiing der Opferpfennige, die Be-
seitigimg aller abgöttischen Bilder, Fahnen und Kerzen, sowie die
verlesene und zur Durchführung empfohlene Visitationsordnung des
Kurfiirstenthums an^). Die Erträge des Kirchenstocks wurden in
Mangel eines gemeinen Kastens bis auf Weiteres an die Armen ver-
theilt, der Bau des verbrannten Pfarrhauses angeordnet und die Ent^
femung der der Reformation imgünstigen Personen aus der Stadt
befohlen. Die Aufsicht über die Schule*), die Fortsetzung der Visi-
tation und die jährliche Abhaltung einer Synode, wie es im Kurfürst^n-
thum der Brauch war, überliess man den Superintendenten und übertnig
dem Amtmann die Execution alles dessen, was in der Visitation an-
geordnet war.
Indem der Kurfürst dem Angeordneten seine Genehmigimg ertheilte,
sprach er in einem besonderen Schreiben an Heinrich d. J. (14. No-
vember 1543) seine höchste Befriedigung über die Haltung desselben
und seiner Abgeordneten aus, indem er sich der Hoflftiung hingab,
dass das Angeordnete dem Herrn von Reuss, der zum Executor der
Visitation zugleich mitbestellt wurde, sowie allen dessen Unterthanen
den Verhältnissen Ucbles nachsagen konnte. Der Geistliche zu Friesaii ehelichte
seine Zuhälterin.
*) Z. B. Altengesees und Harra.
') Heinersdorf hatte uneinbringliche Activa von circa 43 FL
') Das Bitthäuslein auf dem Kirchhofe soUte wegen „des Gestanks" abge-
schafft werden.
*) Es gab nur in Lobenstein eine Schule.
§ 21. Das Bowidmungswerk in den Ernestinischen Landen. 217
zum Heil und zur Seligkeit sich dienstlich und förderlich erweisen
werde ^).
Damit schloss die Thätigkeit der Visitatoren des Ernestinischen
Gebietes ab. Denn die Visitation in Franken, welche 1545 vorge-
nommen und als die dritte dieses Landes zu bezeichnen ist, war
keineswegs von hoher Bedeutung, da man ihre Resultate bei den ent-
wickelten Verhältnissen des Frankenlandes nicht bedurfte, um dem
Reformwerke den Schlussstein einzufügen. Die Aufhebung der geist-
lichen Güter war, wie wir sahen, vollendet; jetzt galt es an die defini-
tive Regelung der Pfarrdotationen heranzutreten, die sich uns in der
,3ewidmung" sämmtUcher Pfarreien des Ernestinischen Gebietes dar-
stellt. Waren diese Bestrebungen von Erfolgen begleitet, so durfte
man sich sagen, dass der lutherischen Kirche eine feste Grundlage
gegeben war. Die Macht der protestantischen Fürsten erschien dazu
angethan, dass die äusseren Feinde sie nicht erschüttern konnten
und man wohl för den weiteren friedlichen Ausbau der Kirche berech-
tigte HoflEnungen hegen durfte.
§ 21.
Das Bewidmungswerk in den Ernestinischen Landen.
(1544 bis 1546.)
Trotzdem, dass im Kurfürstenthume Sachsen die verschiedenen
Aemter und die Gebiete der Vasallen in überwiegendem Maasse drei
Hauptvisitationen unterstellt gewesen waren, entsprach die Lage der
lutherischen Kirche noch keineswegs solchen Erwartungen, dass sie
auf der gegebenen Grundlage sich ruhig weiter entwickeln konnte.
Vor allem gab noch immer die materielle Lage der Geistlichen An-
lass zu ernsten Besorgnissen. Obwohl die kurfiirstliche Regierung in
jeder der Visitationen die Pfarrstellen aufgebessert, auch die Kloster-
güter zur Dotation derselben in reichem Maasse herangezogen hatte,
so üefen doch noch zahlreiche Klagen wegen des unzureichenden
Lebensunterhaltes der Geistlichen aus allen Theilen des Kurfiirsten-
*) Dass trotz der friedlichen Abwickelung der Visitation feindliche Elemente
in Lobenstein gebüeben waren, zeigt die Klage des Pfarrers von 1544, dass man
in Bierhäusem sich schmählicher Beden gegen die Lehre Luther*s nicht enthielt.
218 Das Ernestinisehe Gebiet — Vierte Periode 1532—1545.
thums ein. War man in den Visitationen bemüht gewesen, die ver-
schiedenen Theile des Pfarreinkoramens protocoUarisch festzustellen,
so mangelte trotzdem eine Uebersicht über die Ertragsfahigkeit der
Einnahmequellen, da hie und da doch viele Abgaben Seitens der
Pfarrkinder verweigert wurden. Ein wesentliches Moment lag aber
in dem Umstände, dass der Geistliche, wie wir sahen, auf die Be-
wirthschaftung der Felder angewiesen war, deren Erträge desshalb
nicht in vollem Umfange dem Stellinhaber zu Gute kamen , weil dieser
sehr selten in der Lage war, die Liegenschaften selbst zu bewirth-
schaften und vollständig auszunutzen, wenn er sein geistliches Amt
nicht über dem Betrieb der Landwirthschaft vernachlässigen wollte^).
An vielen Stellen hatten daher die Geistlichen den Ausweg genommen,
die Pfarräcker für die Hälfte des Reinertrages in Bewirthschaftung
zu geben; andere hatten sie um billiges Geld verpachtet; noch andere
liessen jene ganz liegen, denn es gab Gegenden, die den Betrieb der
Landwirthschaft völlig unmöglich machten, da man kaum das Saatr
getreide erzielte. Kurz, es stand um diesen Theil der geistlichen Er-
werbsquellen übel, wenn man namentlich die theueren Arbeitslöhne
und den kleinen Reinertrag der Landwirthschaft berücksichtigte, für
deren Betrieb die wesentlichsten Vorbedingimgen fehlten^).
*) In der Eisenacher Superintendenz walteten 1533 folgende Besitz- resp.
Nutzimgsverhältmssc ob:
keinen Acker hatten 6 Pfarreien, Wiesen 6,
bis 10
11
27,
10 15
3
2,
16 20
2
2,
21—30
8
1,
31—50
5
0,
51-60
1
0,
61-90
1
0,
91 180
1
0.
Durchschnittlich kamen auf eine Pfarrei 22*/» Acker Feld und 5% Acker
Wiese, vorausgesetzt, da^s unter „Wiesonfleck" mindestens 1 Ackergohalt ver-
standen worden mnss, was nicht festgestellt werden kann.
'^) Bestollungs- und Erntekoston stellten sich im Eisenachischcn wie folgt:
Düngen pro Acker kostote im Winter 12 Groschen, die Bearbeitung 15 Groschen,
V4 Maass Samen 3 Groschen, für Einfuhr eines Fuders, Hau- und Fuhrlohu von
einer Wieso 14 Groschen. Für das Dreschen wurde dio zehnte Garbe oder der
zehnte Theil des Ausdrusches gewährt.
§ 21. Das BewidmuDgswerk in den Ernestinischen Landen. 219
Bei einem Besoldungsfactor von so wesentlicher Bedeutung musste
man im Interesse der Kirche nunmehr andere Wege einschlagen, um
die materielle Lage der Geistlichen kennen zu lernen und sich zu
vergewissem, in wie weit die massenhaften Klagen wegen ungenügen-
der Besoldung begründet waren. Vor allem hatte der fromme Kur-
fürst Johann Friedrich auch den besten Willen, den Dienern der Kirche
einen „bequemen Unterhalt" zu verschaffen, ohne den das Gedeihen
der lutherischen Kirche ihm ganz immöglich erschien. Es waren
auch jetzt noch die bedenklichsten Zeichen vorhanden, dass die Dürftig-
keit des geistlichen Standes viele vom Studium des göttlichen Wortes
abhielt*), zumal auch die städtische Bevölkerung, vielfach arm, ihre
„Knaben" nicht lange auswärts unterhalten konnte, da noch nicht
alle Stadtschulen die nöthige Gelegenheit zur Vorbildimg für die
Universität gewährten, und das Stipendiatenwesen, erst in der Aus-
bildung begriffen, seinen Segen in weiteren Kreisen zu verbreiten noch
nicht begonnen hatte.
Der Kurfürst ordnete daher in einem an alle Superintendenten ge-
richteten Ausschreiben vom6. October 1544 an, die Besoldung der Geist-
lichen nochmals zu prüfen, und alle Theile der Besoldung in Geld
anzuschlagen, um so eine zuverlässige Directive zu gewinnen, wo man
helfend einzugreifen habe. Ein Hauptgewicht legte man auf die defini-
tive Lösung der Frage, wie in jedem einzelnen Falle die Pfarrgüter
in Zukunft zu bewirthschaften seien, in wie weit man sie zu ver-
pachten oder gar zu veräussern habe, um dem Geistlichen die schwere
Last der Bewirthschaftung von den Schultern zu nehmen.
So ging man von Neuem unter unsäglichen Mühen und bedeu-
tenden Kosten an die Feststellung der Besoldungen. Gar viele Nach-
weise waren ungenügend, und da sie mit den Visitationsprotocollen
in vielen Punkten nicht übereinstimmten, wurden sie häufig zurück-
gesandt. Theils fehlte es für diese an genügenden Unterlagen, da
die Papisten, welche aus den Stellen vertrieben waren, alles Material
rachsüchtiger Weise entfernt hatten, theils verschwieg auch der pro-
testantische Geistliche dieses oder jenes Besoldungstheilchen, um desto
sicherer eine Zulage zu erzielen; Verhältnisse, die einen zum Theil
*) Dass Dorfküßtor bereits die PfarrstcUen versorgten, war gar nichts
Seltenes.
220 Das Ernestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532—1545.
widerwärtigen Schriftwechsel zur Folge hatten und den Abschluss des
dringend nöthigen Bewidmungswerkes in unliebsamer Weise verzögerten.
Dass diese Besoldungs-Tabellen unmöglich ein wahres und klares
Bild von der Lage des Einzelnen, namentlich auf längere Dauer, geben
konnten, lag schon in der Art und Weise, wie man die Veranschlagung
der Bezüge in Geld betrieb. Da Alles auf das Billigste veran-
schlagt und nicht einmal mehrjährige Durchschnittspreise zu Grunde
gelegt wurden, so waren diese Anschläge unsicher, und auf die Dauer
ohne Werth. Es kamen weit von einander abweichende Preisverhält'-
nisse zum Vorschein, für die nicht einmal besondere Erklärungen ver-
langt wurden. Nur Männer, die mit grosser Gewissenhaftigkeit ver-
fuhren, wiesen auf diesen oder jenen Missstand hin, der in der Regel
in den localen Verhältnissen seinen Grund hatte, und gaben zu be-
denken, dass ein ärmeres, unfruchtbares Gebirgsland in dem Anschlag
anders als eine fnichtbare Ebene zu berücksichtigen sei. Menius^)
in Eisenach betonte neben dem beschwerlichen Dienst in seiner Diöcese
iiisbesondere die theueren Kompreise, die in Mangel an zahlreicheren
Märkten höher als anderwärts sich bezifferten. Er wies darauf hin,
dass eine Pfarrfamilie mit 40 Gulden Einkommen 20 Fl. auf die
Brödung verwenden müsse, was von 49 Pfarreien 37 unerlässlich
war. Er führte insbesondere die Untauglichkeit der Aecker, das Fehlen
der Wiesen, die theueren Arbeitslöhne imd vor allem den merkwürdigen
Umstand an, dass die Hufen und Aecker vielfach nicht vermessen,
sondern dass deren Grösse auf ungefährer Abschätzung zu beruhen
pflegte. Dass hier auch die Erträge, die in der Eisenacher Diöcese
allein nach neun 2) verschiedenen Gemässen berechnet wurden, nicht
völlig richtig eingestellt waren, wird nicht überraschen. Aus alV diesen
Gründen beantragte er daher eine bedeutend höhere Zulage, als vor-
aussichtlich beabsichtigt war. Betonten wir früher, dass das Einbringen
einer Menge kleiner Bezüge für den Geistlichen sehr drückend war,
so erhellt dies jetzt aus den Preisen der in der Eisenacher Gegend
*) Vergl. G. L. Schmidt: „Dio Diöces Elsonach in der Keformationszeif * (Pro-
gramm des Realgymnasiums in Eisenach 1871).
*) Schon die Preise ergeben die merkwürdigen Verhältnisse der Gemässe:
1 Erfurter Malter 3 Fl.; 1 Gothaer - 15 Gr. 9 Pf.; 1 Haynaer 18 Gr. 6 Pf.;
1 Eisenacher - 1 Fl. 7 Gr.: 1 Salzaor - 15 Gr. 9 Pf.; 1 Fuldacr - 16 Gr.;
1 Creuzburger - 18 Gr. 6 Pf.; 1 Treffurter - 19 Gr. 6 Pf.; 1 Schmallcaldener
15 Gr. 6 Pf.
§ 21. Das Bewidmnngswerk in den Ernestinischen Landen. 221
üblichen Bezüge um so mehr. Bei vielen derselben handelte es sich
in der That nur um wenige Groschen^), deren Beitreibung um so
widerwärtiger war, als die Pfarrkinder sich oft säumig stellten und
der Geistliche doch nothwendig auf diese Naturalien angewiesen war;
denn in baarem Gelde bestand die Besoldung nur zum kleinsten
Theile.
Leider liegen in Mangel geeigneten Materials nicht hinreichende
Nachrichten vor, welche erkennen lassen, mit welchen Mitteln man
diese Aufbesserung der Pfarrstellen bewerkstelligte. Dass nicht ge-
ringe Opfer gebracht wurden, geht aus dem Umstände hervor, dass
man z. B. in der Eisenacher Diöcese ^/g der Pfarreien mit Zulagen
versah, wenn sie anscheinend auch ein materielles Gewicht für die
einzelnen Stellen nicht zu haben pflegten*). Und doch war bei aller
Fürsorge das Loos der Geistlichen keineswegs beneidenswerth, wenn
wir in folgender Zusammenstdlung erfahren, dass nach dieser Be-
widmung in den Superintendenturen :
■
Grimma die Durchschnittsbesoldung
Weida „ „
Neustadt
Eisenach
Plauen
Oelsnitz
Liebenwerda
Schlieben
Gera
betrug, wobei Haus und Garten nicht veranschlagt, alle anderen Be-
züge aber in dieser Summe inbegriffen waren. Auch aus der folgenden
Zusammenstellung ergiebt sich, dass das materielle Wohlbefinden des
geistlichen Standes im Allgemeinen viel zu wünschen übrig liess, da
die Besoldungen in den folgenden Superintendenturen nur in so weit
zu den günstigeren gehörten, als sie 60 Fl. überstiegen.
ung
55 Fl.,
53 „
51 „
50 „
49 „
47 „
45 „
•
40 „
kaum
35 „
*) Eine Gans wurde angeschlagen auf 2 Gr., ein Fastnachtshuhn 1 Gr., ein
Michelshuhn 8 Pf., ein Pfund Wachs 2 Gr., ein Pfund Unschlitt 10 Pf., ein Schock
Eier 2 Gr., ein Lammsbauch 4 Gr.; eine Pflugfrohne zu 15 Tagen auf 3 Gulden
12 Gr., 1 Grasfrohne pro Tag 2 Gr.
«) Menius hielt fftr 40 Pfarreien 480 FL, 122 Malter Korn, 92 Malter Gerste,
47Va Malter Hafer, 6 Acker Holz und 22 Klaftern Holz nothwendig, während im
Ganzen erst 10 genügend versorgt waren. (S. Schmidt a. a. Q,, S. 22.)
222 Das Ernestinische Gebiet.
Vierte Periode 1532—1545.
Besoldungen hatten in den Superintendenturen:^)
Grimma
mit stellen:
Weida
mit Stellen:
Neustadt
' mit Stellen:
Eisenach
mit Stellen:
Plauen
mit Stellen:
Oelsnitz
mit Stellen:
Liebenwerda
mit Stellen:
Schlieben
mit Stellen:
Gera
mit Stellen:
Zusammen
SteUen:
Unter 10 Fl.
2
2
Ueber 10 „
1
2
3
2
3
11
„ 20 ,;
1
1
8
8
2
4
2
26
„ 30 „
2
1
3
11
2
4
3
3
5
34
. 40 „
5
6
4
17
7
3
2
1
1
46
„ 50 „
3
9
48
13
4
1
1
79
„ 60 „
3
3
9
3
2
1
1
2
24
„ 70 „
3
3
4
1
1
4
16
„ 80 „
1
2
1
4
„ 90 „
3
1
4
„ 100 „
1
18
1
24
4
75
1
50
3
30
2
26
1
1
~16
14
Znsammen
10
11
260.
Die Lage des Einzelnen war allerdings durch diese anscheinend
durchdringende Bewidmung wesentlich verbessert, wenn auch die Zu-
lagen in sehr massigen Grenzen, etwa bis zu 20 Fl. oder deren Werth,
der in Naturalien gewährt wurde, sich bewegten. Aber unter der
langsamen Anbahnung besserer Verhältnisse des Einzelnen litt ent-
schieden das kirchliche Leben; da viele kleine Gemeinden ihren Seel-
sorger verloren und in grösseren kirchlichen Gemeinden durch die
nothwendige Zusammenschlagung der Pfarreien aufgingen. Vergleicht
man den Bestand derselben mit dem in dem Beginn der Visitationen,
so ergiebt sich, dass sich in manchen Superintendenturen die Pfarr-
stellen um 20 Procent gemindert hatten. Die lutherische Kirche konnte
aus materiellen Gründen auf die Erhaltung der Geistlichen, die in
kleinen Gemeinden meist schlecht besoldet waren, nicht Rücksicht
nehmen, so sehr sie auch bedauern musste, dass Widerwärtigkeiten
aller Art aus der gebotenen Neuordnung der Verhältnisse erwuchsen-).
') Eine weitergehende Aufstellung war bei dem lückenhaften Materiale leider
nicht möglich.
*) In Thüringen, wo das Opfergeld nur an wenig Orten bestand und nach-
weislich mit dorn Bauernkriege aufgehoben und schwer einzuführen war, gab diese
§ 21. Das Bewidmungswerk in den Emestinischen Landen. 223 '
Wie nun überhaupt der Entwickelungsprocess der lutherischen
Kirche ein äusserst langsamer war, so war derselbe es ganz besonders
in Rücksicht auf die Bewidmung der Pfarreien gewesen. Diesmal
freilich war die Schuld nicht in dem Organismus der lutherischen
Kirche in Sachsen allein, sondern vielmehr in dem die Kirche be-
schützenden Schmalkaldischen Bunde zu suchen, der in dem Kampfe
gegen den Kaiser seine Feuerprobe nicht bestand. Als die Häupter
des Schmalkaldischen Bundes auf der Lochauer Haide mit der Ge-
fangennahme des Kurfürsten Johann Friedrich niedergeworfen waren,
kam zugleich über die in ihrer Grundlage leicht zu erschütternde
junge Kirche eine harte Prüfungszeit. Ihr war Luther in das bessere
Jenseits vorausgeeilt, über seinem Grabe brach der religiöse Hader
aus, der Kirche waren in den gefangenen Bundeshäuptem die leitenden
Elemente verloren gegangen, es begann ein Zersetzungsprocess, der
dem halbfertigen, künstlichen Baue nur um so gefahrlicher war. Das
nachzuweisen, liegt ausserhalb unserer Aufgabe. Wenn wir aber be-
haupteten, dass unendlich viel für die Entwickelung der lutherischen
Kirche auf die materielle Basis ankam, so bezeichnen gerade die
Jahre nach dem schmalkaldischen Kriege das unfertige Wesen der
Kirche in dem Kurfürsten thume Sachsen. Schon 1548 zeigte sich
in den zahllosen Klagen, dass das Bewidmungswerk auf halbem Wege
stehen geblieben war. Die Söhne des gefangenen Kurfürsten erinner-
ten den in Brüssel gefangen gehaltenen Vater daran, dass der geist-
liche Stand unendlich viel zu leiden hatte, da das mit nicht geringen
Kosten in Angriff genommene Bewidmungswerk nur in den Super-
intendenturen der Kreise von Torgau, Grimma, Zwickau und in dem
Voigtlande zur Durchführung gekommen war, während alle thüringischen
Pfarreien, ein Theil der meissnischen und selbst der grössere Theil
der sächsischen in Folge des hereingebrochenen Krieges der Segnungen
des Bewidmungswerkes verlustig gegangen waren ^). Entschloss sich
der gefangene Kurfürst, dass die in Meissen gewährte Zulage der
Entlastung der Gemeinden einen wesentlichen Grund zur Zusamraenschlagung der
Pfarreion ab, denn für diese musste das Klrchenregiment eintreten, während die
Gemeindon die Untersttitzungen verweigerten und glaubton, dass Alles mit der
Gründung des gemeinen Kastens zu erreichen sei.
*) Reg. L. Fol. 213. Schreiben Johann Friedrich 's d. M. vom Freitag nach
Nicolai 1548.
224 Das Ernestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532—1545.
Geistlichen als Norm*) für die weitere Durchführung des Geplanten
dienen sollte, so gingen wiederum Jahre dahin, ehe man unter den
sich häufenden Schwierigkeiten, welche der sächsischen Landesregierung
aus der veränderten Stellung zu den geistlichen Gütern und aus der
Liquidationshandlung erwuchsen, an die Vollendung des Werkes denken
konnte. Noch 1552, als das neue Witthumsbuch ausging, gab es eine
hinreichende Zahl nicht bedachter Geistlicher, obwohl inzwischen die
Pfarreien, namentlich in einigen Theilen Thüringens, fast bis zur Hälfte
herabgemindert waren *). Dieser Gang der Dinge war um so natürlicher,
als das bisher in der Machtfülle stehende Kurfürstenthum Sachsen zum
Bange eines Herzogthumes herabsank, und auch sonst empfindlich
durch die Wittenberger Capitulation geschädigt war. Hatte es an
Land und Leuten, an materiellen Mitteln verloren, so war es für seinen
religiösen Einfluss hoch bedeutsam, dass die Universität Wittenberg
dem Lande verloren gegangen war und dass man an die Begründung
einer neuen Universität denken musste, die sich langsam emporarbeitete,
die, wenn auch bald erstarkt, doch die Bedeutung nicht gewann,
welche Wittenberg unter der für den Protestantismus hochbedeutsamen
Macht des alten kursächsichen Territoriums behauptet hatte.
Liegt es in unserer Aufgabe, an dem Schlusspunkte der Visi-
tationen innerhalb des Emestinischen Gebietes noch einen Rückblick
auf das Durchlebte und auf die Resultate dieser hervorragenden Be-
strebungen zu werfen, so dürfen wir nicht vergessen, dass die Emesti-
nischen Fürsten eine über die Grenzen ihres Territoriums weit hin-
ausgehende reformatorische Thätigkeit entfaltet hatten, die um so
bedeutender war, als sie zugleich durch die Machtfülle des Schmal-
kaldischen Bundes getragen wurde.
Die Reformen des Albertinischen Landes und anderer Gebiete werden
dies beweisen. Erst dann ist uns der beabsichtigte Rückblick möglich.
*) Keg. L. Fol. 325 No. 3. Schreiben Johann Friedrich's aus Brüssel vom
18. December 1548.
*) So z. B. im Amte Tenneberg, wo sieb aber keine Gemeinde zu solchen
Zusanunenschlagungen verstehen wollte. Johann Friedlich knüpfte an die Auf-
rechthaltung der alten Pfarreien die Bedingung, dass die Gemeinden die dürftigen
Stellen selbst aufbesserten; sie kamen der Aufforderung nach, machten aber die
Gewähr davon abhängig, dass jeder Stelle herzoglicher Seits 1 Malter Korn,
5 Gulden und 6 Klaftern Holz zugelegt wurden. Reg. L. pag. 471.
Das Albertinische Gebiet.
1587-1540.
§ 1.
Einleitendes.^
In wesentlich anderer Weise als im Ernestinischen Sachsen brach
sich die lutherische Lehre in den Gebietstheilen der Albertiner Bahn.
Seit der Landestheilung von 1485 war des politischen Haders beider
Linien kein Ende geworden, im Oegentheil hatten die Gegensätze
sich seit dem Beginn der Reformation mehr und mehr geschärft,
da der Herzog Georg nicht allein mit Luther in einen Federkrieg
sich verwickelt hatte, sondern auch zu den die Ausbreitung der Re-
formation fordernden Ernestinischen Vettern Friedrich, Johann, vor-
züglich aber zu Johann Friedrich in das schroffste Verhältuiss ge-
treten war. Diese Gegensätze konnten sich um so weniger ausgleichen,
als ein gemeinschaftlicher Besitz von Land und Leuten und eine
Verquickung der Ernestinischen und Albertinischen Gebietstheile in
hohem Maasse ungünstig wirkten, zumal die Reformation Emestinischer
Seits mit allen möglichen Mitteln gefördert, von Herzog Georg dagegen
niedergehalten und mit harter Verfolgung bedroht wurde. Lange Zeit
hindurch war es dem Herzog Georg geglückt, seinen antireformatorischen
Ideen Geltung zu verschaffen. Wir sahen, wie er namentlich an den
Grenzen seines Landes die Existenz der lutherisch gewordenen Geist-
lichen durch Entziehung der Einkünfte fast unmöglich gemacht hatte %
*) Vergl. C. W. Hering: „Geschichte der im Jahre 1539 im Markgrafenthurae
Meissen etc. erfolgten Einführung der Reformation" , Grossenhain 1839. Quellen-
massig, aber doch nicht erschöpfend.
*) Uebrigens ist damit nicht gesagt, dass die Emestiner sich frei von gleichen
Maaasregeln hielten. Sie thaten dasselbe gegen ihre Gegner, dessen man den
Herzog (reorg beschuldigte.
Bnrkhardt, Kirchen- und Schul- Yisitationen. 15
226
Das Albertinische Gebiet. 1537—1540.
wie er die Lehnsleute zum Aufgeben ihres Besitzstandes zwang, und
im Lande selbst die Stifter und Klöster im Sinne des Papstes und
des Kaisers als die Bollwerke gegen die Reformation zu stärken ver-
standen hatte ^). Nennenswerthe Fortschritte hatte die lutherische
Lehre mit wenigen Ausnahmen nicht gemacht, selbst in den Städten,
wo man im Verborgenen der Reformation huldigte, war es nur bei
schwachen Regungen geblieben.
Da war es nun merkwürdig, wie im Albertinischen Hause selbst
ganz allmählig die reformatorische Idee festen Fuss fasste, und diese
trotz des wachsamen Auges des Herzogs Georg sich verkörperte.
Zunächst war Herzog Heinrich's Einfluss von Bedeutung, der schon
seit dem Jahre 1505 ein kleines, aus den Aemtem Freiberg undWolken-
*) Im Magdeburger Archive liegt ein Yisitationsprotocoll der Klöster und
Comthureien Thüringens von 1535. Die Visitation begann am Sonntage Oculi
und wurde durch Georg v. Breitenbach und Melchior v. Ossa ausgeführt. Es ist
natürlich nicht anzunehmen, dass diese Visitation, welche ausdrücklich als erste
Visitation bezeichnet wird, ganz gleiche Tendenz wie die £mestinischen Visita-
tionen hatte; aber immerhin bezeichnen sie die Visitations- und Reformationsver-
suche des Herzogs Georg, deren er sich, wie wir unten weiter sehen werden, doch
nicht ganz verschliesson konnte. VorgL den Abschnitt „die Visitation im Hoch-
stifte Merseburg". Die Klöster und Comthureien, bei denen sich z. Th. Notizeu
über deren Besetzung finden, waren folgende:
1. Langendorf 24.
13.
18. Weissensee, Comthurhof 1. — .
2. Beutitz 23.
19. Griefstedt
1. .
3. Weissenfeis — .
— .
20. Oldisleben
6. -.
4. Goseck 6.
20.
21. Uttenhausen mit Bonrode 9. — .
5. Pforte
22. Kaltenbom
4. -.
6. Frauenpriesnitz 1.
23. Botha
8. .
7. Zwäzen 1.
24. Sangerhausen, Aug.-Kl.
10. -.
8. ütenbach 1.
25. Rohrbach
10. -
9. Liebstedt und Nagolstedt 1.
26. Sittichenbach
5. —
10. Salza,. Augustinerkloster 7.
27. KuhköUn
2.
11. „ weltliches Stift — .
28. Marienthal
1. -
12. ,, Jimgfrauenkl. 21.
—
29. Reinsdorf
S. -
13. Homburg vor Salza — .
—
30. Bibra, Stift
4. —
14. Volkenrode 11.
—
31. Scheiplitz
10. —
15. Ebeleben 3.
32. Droisflig, Tempelhof
1. -
16. Schlotheim, Jungfr.-Kl. 5.
33. Kloster Furra
•
17. Mülverstedt 1.
34. Pegau
7. -.
Die erstere Zahl bedeutet die ingesessenen Ordenspersonen, die letztere die Zahl
der Laien. Bei einigen sind die Pfarrbesetzungsrechte angegeben; die wir über-
gehen. Diese dürftigen, aber interessanten Angaben wurden zu Feststellungen
klösterlicher Verhältnisse gemacht, gegen die viel Klagen vorlagen
§ 1. Einleitendes. 227
stein, wenn auch unter Vorbehalt gewisser Hoheitsrechte für Georg,
bestehendes Gebiet beherrschte. Herzog Heinrich wie seine Gemahlin
Katharina waren längst im Stillen der Lehre Luther's zugethan ge-
wesen.. Schon 1525 hatte sie dem Kurprinzen Johann Friedrich er-
munternde Worte zum Schutze der lutherischen Lehre zugerufen und
dieser hatte ihr die tröstende Antwort gegeben, „dass er, so viel immer
möglich, Gottes Wort vertheidigen, mit Gewalt nicht unterdrücken
lassen werde, ob er auch Leib und Leben, Land und Leute darüber
zusetzen, und alles darüber zu Boden gehen sollte". Später, in den
letzten Regierungsjahren Georg's, hatte noch eine andere protestantisch
gesinnte Fürstin sich im Albertinischen Gebiete Einfluss verschafft.
Es war die Wittwe des ohne Erben 1537 verstorbenen Prinzen Johann,
Namens Elisabeth, eine Schwester des Landgrafen Philipp von Hessen,
die von Heinrich offen unterstützt wurde, nachdem ihr Herzog Georg
die Jahrgelder wegen ihrer evangelischen Gesinnung entzogen hatte.
Bei den Fortschritten, welche die Reformation in ganz Deutsch-
land gemacht hatte , musste dem Haupte des Schmalkaldischen Bundes,
dem Kurfürsten Johann Friedrich, besonders viel damn liegen, dass
die lutherische Lehre auch im Albertinischen Sachsen über dem Haupte
Herzog Georg's hinweg sich Eingang verschaffte. Beide Fürsten hatten
sich wenigstens in dem einen Punkte geeinigt, dass der lehnspflich-
tige Adel die Religion des zuständigen Landesherm anzunehmen ver-
pflichtet sei*); indess waren die Missstände damit nur zum kleinsten
Theile in den gemeinschaftlichen Gebieten beseitigt. Das Heil für
Johann Friedrich konnte nur in der Reformation der Albertinischen
Lande gesucht werden, der freilich neben Georg noch dessen älterer
Sohn Johann als Rechtsnachfolger sich in den Weg stellte. Jeden-
falls vernahm man im Lager der Protestanten die Kunde von dem
1537 erfolgten Ableben des Thronfolgers nicht ungern, da dem Herzog
Georg von all' seinen Kindern nur noch ein zum Regieren unfiihiger,
weil blödsinniger Prinz Friedrich übrig blieb imd Georg, wenn ihm
seine Dispositionen nicht glückten, in dem protestantisch gesinnten
Herzog Heinrich den Rechtsnachfolger erblicken musste.
Was Georg im Stillen immer gefürchtet, trat fast gleichzeitig ein.
') Laut Naumburgor Vertrag des I>andgrafon Philipp zwiBchen Georg und
Johann Friedrich vom Sonnabend nach Exaudi 1536.
15*
228 Das Albertinische Gebiet. 1537—1540.
Heinrich trat auf fast ausschliesslichen Betrieb des Kurfärsten Johann
Friedrich zum Schmalkaldischen Bunde über, der ihm selbstverständ-
lich die Regierungsnachfolge im ganzen Albertinischen Sachsen sicherte,
und sofort traf Herzog Heinrich auch Vorkehrungen zu der Kirchen-
und Schulvisitation in seinem Gebiete.
Vergebens mahnte Herzog Georg seinen Bruder von der Ein-
führung der Reformation ab, die er nach kaiserlichem Willen von
einer allgemeinen Kirchenversammlung abhängig zu machem wünschte ^).
Heinrich antwortete im Geiste Johann Friedrich's, der von allen Vor-
gängen die genaueste Kenntniss hatte und seine Instructionen ertheilte,
dass unmöglich die Reformation einen Aufschub erleiden könne, da
das Gewissen und die Seelenseligkeit seiner Unterthanen diese dringend
erfordere. Das Glaubensbekenntniss Georg's, das sich in längerem
Briefwechsel bis in den Juli hinein präcisirte, vermochte den Herzog
Heinrich nicht zur Umkehr zu bewegen. Bereits am 26. Mai war
die Visitation eine festbeschlossene Sache, da die Instruction far die-
selbe fertig vorlag und Dr. Jacob Schenk, Anton von Schönheit und
Andres Altbeck zum Vollzug derselben ausersehen waren. Bedeutende
Schwierigkeiten stellten sich in dem Gebiete Heinrich's der Refor-
mation nicht entgegen, da die städtische Bevölkerung dieser sich
günstig erwies, und nur die Geistlichkeit selbst und die Klöster nicht
durchweg eine befriedigende Stellung einnahmen. Bemerkenswerth
war, dass Jacob Schenk in seinem reformatorischen Eifer viel weiter
als das Visitationsbuch Melanchthon's ging, da er nicht zugeben wollte,
dass den Schwachen das Sacrament in einer Gestalt gereicht werden
dürfe. Eher will ich mich, schrieb er dem Kurfürsten (8. Juni), üeber
tödten lassen; wie er denn auch in dem Kanzler des Herzogs und in
dem Dechanten, den er dem Satan gleich erachtete, nicht die der
Reformation forderlichen Persönlichkeiten finden konnte, und desshalb
auf deren Entfernung hinarbeitete.
Ueber die Resultate dieser ersten Preiberger Visitation liegen nur
spärliche Nachrichten vor. Dass sie voraussichtlich nicht genügte und
besonders den Erwartungen der Wittenberger nicht entsprach, dafür
spricht das Factum, dass Spalatin und Melchior von Kreitzen nach
Preiberg entsendet wurden, um die daselbst zwischen Dr. Schenk und
^) Brief vom 17. Mai 1587. — QueUen: das Sachs.-Emest. Gesammt-AichiT,
Beg. N. und Ji.; das Dresdener Haupt-Staats- Archiv, Loc. 9865.
§ 1. Einleitendes. 229
Paulus (sc. Lindenau oder Lindemann) ^) obwaltenden Differenzen aus-
zugleichen. Schon auf ihrer Beise, auf der sie Geyer, Wolkenstein
und Marienberg berührten, fanden sie Alles in grosser Unordnung,
da man sich augenscheinlich an die zu Grunde gelegte Yisitations-
ordnung gar nicht gebunden, sondern Schenk beliebige Anordnungen
getroffen hatte, wie es sich von ihm nach seiner eben gekennzeichneten
Stellung nicht anders erwarten liess. Spalatin behauptete daher dem
Kurfürsten gegenüber mit Recht, dass eine ordentliche Visitation
in Herzog Heinrich's Landen bisher gar nicht stattgefunden habe, da
Jeder seines Gefallens lebe, der eine ,J*aulinisch", der andere „docto-
risch" sei. Die Streitigkeiten legte Spalatin, der- mit v. Kreitzen
am 4. Juli eingetroffen war, zwar bald bei, da der reformatorisch ge-
sinnte Rath ihnen viel Wohlwollen entgegenbrachte. Allein es fehlte
viel, ehe eine Ordnung im Sinne Spalatin*s eingeführt werden konnte.
Herzog Heinrich wollte von seiner grossen Zahl der Geistlichen nicht
lassen, die herzoglichen Käthe waren lau, der Dechant parteiisch,
schon weil die Regelung der kirchlichen Verhältnisse sein Einkonmien
berührte. Wie überall, so wollten auch in Freiberg die Mittel zur
Neubegründung der Ordnung nicht zureichen, da die Ausgabe die
Einnahme um 589 Gulden übertraf. Dazu kam, dass im Adel, auch
im Bürgerstande manch' verstecktes katholisches Element lebte und
wirkte. Sogar der Freiberger Schulmeister Riccius meinte, dass
Luther und Melanchthon in gar vielen Dingen Unrichtiges behauptet
und geschrieben hätten. „Es ist ein stolzes, verdriessliches und
giftiges Männlein", schrieb Spalatin, „der von dem Zwickauer*) Schul-
meister gestärkt, sich klüger als der Superintendent dünkt. Ich fürchte
gar, sie werden der Visitation Zerrüttung bereiten*'.
Eine Ordnung im Sinne der Emestinischen Visitation brachte
nun doch Spalatin zu Freiberg am 8. Juli, kurz vor seiner Abreise,
zu Stande, da der Rath der Stadt um jene gebeten hatte. Sie ent-
hielt jedoch nichts Anderes, als äusserliche Bestimmungen über die
Abhaltung des Gottesdienstes in den drei Kirchen^) und im Jung-
^) Ueber diese in ihrer Thätigkeit anziehende Persönlichkeit* vergl. die Arbeit
des Oberlehrers G. MüUer in Dresden, welche demnächst erscheint.
') Weil Zwickau's Einfluss hinsichtlich der Schule, wie wir sahen (S. 166 ff.
u. 189) nicht unbedeutend war.
') Zh U. 1. Frauen, zu St. Peter und St. Niclas.
230 Das Albertinische Gebiet. 1537—1540.
frauenkloster, über die Einrichtung von Knaben- und Mägdleinschulen,
neben denen fortan alle Winkelschulen (die Stuhlschreiberei und Rechen-
schule ausgenommen) verboten wurden. Er hatte auch Bestimmungen
über den Nachmittagsgottesdienst, die Abhaltung ordentlicher Begräb-
nisse, sowie über das Läuten der Glocken getroffen, gestattete nach
vorher einzuholender Erlaubniss das Pacemläuten, dem aber der Kur-
fürst eifrig widersprach. Fürerst schien auch die grosse Zahl der
Geistlichen in lYeiberg bestehen zu bleiben, die nach dem Willen
des Herzogs in einem Superintendenten, vier Predigeni, vier Caplänen,
sechs Diaconen imd zwei Geistlichen für Spital und Jungfrauenkloster
bestehen sollten.
Die durch Spalatin so zu sagen begonnene Visitation wurde nach
dem Befehle des Herzogs vom 13. August fortgesetzt, indem dieser
nunmehr den dortigen Ober- Superintendenten Leonhard Beyer und
einige weltliche Beamte ^) mit derselben beauftragte. Jedenfalls wurde
die Visitation von Beyer durchgeführt, da im Beginn des October
verschiedene um Freiberg gelegene Ortschaften nach der Residenz
zur Visitation vorgeladen wurden*).
■
Das Vorgehen des Herzogs Heinrich konnte dem Bruder Georg
nicht gleichgültig sein, da unfehlbar sein Gebiet mit der Vererbimg
an Heinrich der verhassten Reformation entgegengefahrt werden musste.
Georg wie seine Räthe, namentlich der einflussreiche Carlowitz, suchten
in der Nachfolge des geistesschwachen Prinzen JYiedrich das katho-
lische Princip zu retten, indem diesem eine besondere Regierungsbehörde
secundiren, er verheirathet und eine Art von Reformation angestrebt
werden sollte, für -die ja im Lande selbst hinreichendes Verlangen
sich gezeigt hatte. Leider wurde das Projectirte nicht lebenskrafljig,
da die Leipziger Berathungen mit den Emestinem ohne Erfolg blieben
und der Tod des Prinzen Friedrich am 26. Februar 1539 den Suc-
cessionsplan völlig vereitelte^).
So stand Georg plötzlich vereinsamt da. Was sein Leben hin-
*) Caspar Freybergor, Amtmann zu Wolkonstoin, und Wolf Losz, Bürger-
meister zu Freiberg.
*) Laut Befehl vom 1. October 1538 sollten jedenfalls in der zweiton Woche
des Monats am 7. Berthclsdorf, Lichtenberg, Kummersdorf? (jedenfalls Conrads-
dorf), Tuttendorf, am 8. Ober-Bobritzsch, Unter-Bobritzsch, Weissenborn, Langen-
rinne, am 9. Hartmannsdorf, Pretzschendorf, Schönau und Ringothal erscheinen.
^) Siehe unten den Abschnitt „die Eeformatioii im Hochstifte Mersoburg"'.
§ 2. Die Yorbereitungen zur Visitation in Meissen und Thüringen. 231
■
durch als erster Grundsatz galt, dass die Lockerung und Lösung der
kirchlichen Bande ohne die ausdrückliche Zustimmung des Kaisers und
Papstes ein Frevel sei, sah er in seinen hohen Tagen unvermeidlich
iur sein Land kommen. Er hat ernstlich daran gedacht, die Nach-
folge Heinrich's und seiner Söhne Moritz und August im Regimente
von der Bedingung abhängig zu machen, dass sie sich vom Schmal-
kaldischen Bunde feierlich lossagten und dem heiligen Bunde beitraten.
Mitten unt^r diesen Verhandlungen starb am 17. April 1539
Herzog Georg. Dem Einzug des Herzogs Heinrich in Dresden folgte
die Reformation des einstigen Georgischen Gebietes.
§ 2.
Die Vorbereitungen zur Visitation in Meissen
und Thüringen.^)
(1539.)
Vieles bewegte den Herzog Heinrich, als er im Begriff stand,
aus seinem engen VTirkungskreis herauszutreten' und die Zügel der
Regierung in dem überkommenen Gebiete seines Bruders Georg zü
ergreifen. Auf politischem wie auf religiösem Gebiete, welches uns
insbesondere von Interesse ist, stellten sich Schwierigkeiten mancherlei
Art dem schon betagten Fürsten entgegen, der mitten in das Getriebe
der Parteien sich hineinversetzt sah. Schon kurz nach Georg's Tode
bestürmte ihn der Bischof von Meissen, der dringend von der Refor-
mation abmahnend, selbst als Reformator *) auftreten und den Herzog
Heinrich ftir den knrz darauf folgenden Inbegriff der Lehre zu erwärmen
suchte. Wir wissen, wie wenig Selbstständigkeit Herzog Heinrich ent-
wickelte, seit dem er in den Schmalkaldischen Bund eingetreten war
und sich getrost dem Rathe des Kurfürsten Johann Friedrich überliess.
Die Wittenberger Theologen beurtheilten selbstverständlich die projectirte
Reformation des Meissner Bischofs nicht günstig; im Gegentheil waren
Emestinischer Seits alle Vorbereitungen getroffen, das neue Gebiet
im lutherischen Sinne zu reformiren. Schon hatte Melanchthon's
Thätigkeit eingesetzt; man war sich bereits klar, wie man Meissen
') Reg. N. und Eeg. Ji. im Sachs.-Emest. Gesammt- Archive sind die haupt-
sächlichfiton Quollen.
') Wir ftborgchon die Boformationsprojecte dieses Bischofs geflissentlich, da
aio allgemein bekannt sind.
232 Das Albertinische Göbiet. 1537—1540.
und Thüringen mit den Seelenhirten versorgen müsse, um den un-
leidigen religiösen Zuständen gründlich ein Ende zu bereiten.
Mitte Mai langte Herzog Heinrich, der einen Theil Meissnischer
Städte berühi-te, auf seiner Hüldigungsreise, begleitet vom Kurfürsten
und dem Theologen Myconius, in Dresden an. So zu sagen im Vor-
übergehen wurde der Rest der katholischen Gebräuche in Dresden
abgethan, die schon bald nach Georg's Tode durch den Rath der
Stadt erschüttert und zum Theil beseitigt waren. An Stelle des
Dr. Eisenberger wurde der Frankfurter Prediger Johann Gellarius be-
rufen; allein diese vereinzelten Regungen konnten dem Kurfürsten
um so weniger genügen, als die Opposition des Königs Ferdinand
gegen die Reformation einsetzte, der durch eigene Abgesandte die
Bestrebungen des Herzogs Heinrich bekämpfte und diese als zu dem
Nürnberger Frieden, den Beschlüssen des Regensburger Reichstages
und dem Frankfurter Abschied im Widerspruch stehend bezeichnet
hatte (d. d. 16. Mai). Die Antwort im Sinne Johann Friedrichs,
der bereits am 20. Juni Jonas, Spalatin u. A. als Visitatoren bestellt
hatte, liess nicht lange auf sich warten. Schon f&r den 8. Juli war
ihre Ankunft in Dresden in Aussicht genommen, mochte auch der
Bischof von Meissen in der Zwischenzeit und in der Folge unablässig
bemüht sein, sein Reformationswerk anzupreisen, um schiesslich einen
förmlichen Protest gegen die lutherische Reformation zu erheben.
Herzog Heinrich erklärte in bündiger Weise, nur im Sinne der Augs-
burgischen Confession reformiren und unbeirrt die Visitation vornehmen
lassen zu wollen.
Während auch in Thüringen ^) die Reformen begonnen und nach
harten Kämpfen schon vor den Visitationen von Erfolgen begleitet ge-
wesen waren, ging man im Meissner Lande ernstlich zur eigenttichen
Visitation über. Den inzwischen ernannten Visitatoren ^) wurde eine
Instruction unterbreitet, die auf Betrieb Johann Friedrich's in Witten-
berg durchberathen, sich im Ganzen an die für die Emestinischen
Lande geltende anschloss, und für das Albertinische Gebiet Meissen's
und Thüringen's zugleich berechnet war.
Aber in vielen Hinsichten unterschied sie sich doch von jener.
*) Siehe § 4 dieses Abschnittes.
*) Jiistus Jonas, Spalatin, Melchior v. Kreitzen, Caspar v. Schönberg und
Rudolf von Rechenberg.
§ 2. Die VoTbereitangen zur Visitation in Meissen und Thüringen. 233
Die besonderen Verhältnisse des Landes und die politischen Ab-
machungen des Schmalkaldischen Bundes mahnten zu besonderer Vor-
sicht. Daher kam es, dass die theologische fYage von dem Kanzler
Brück juristisch wohl erwogen und der Wortlaut der Visitations-
instruction von einem besonderen Bedenken begleitet war. Dasselbe
enthielt nicht allein die Motive für die Fassung der Instruction, deren
formelle und materielle Aenderung er den Wittenberger Collegen um
so mehr dringend empfahl, als die Zeit zur Absendung der Instruction
nach Dresden drängte.
Die auffaUige Erscheinung, dass die vorzunehmende Visitation
sich ganz ausschliesslich auf die Städte des Albertinischen Gebietes
erstrecken sollte, erklärt sich nur dadurch, dass man in Wittenberg
die erste Visitation möglichst schnell beendet wissen wollte. Die
Dörfer sollten nur bei guter Gelegenheit in Rücksicht gezogen werden.
Wie man die Dorfgeistlichen eventuell zu behandeln hatte, war ab-
sichtlich aus der für die OefiFentlichkeit berechneten Hauptinstruction
ebenso wenig zu entnehmen, als die Behandlung der klösterlichen
Elemente mit sammt ihrem Vermögen. Für alle diese Fragen gab es
besondere Artikel, da die localen Verhältnisse erst ergründet und nach
diesen die Maassnahmen sich gestalten mussten. Jedenfalls wünschte
aber Luther, dass überall die katholische Messe fallen, und auf die Be-
setzung der geistlichen SteUen Bedacht genommen werden sollte, da-
mit die Jugend nicht ganz in's Heidenthum wachse*). Auch war er
dafür, dass dem Geistlichen keine „Haussorge" auferlegt, die liegen-
den Gründe der Pfarreien verpachtet und die Erträge jener dem Geist-
Mchen in Geld gereicht werden möchten. Der wirthschaftliche Noth-
stand war nach seiner wohlbegründeten Ansicht der Hinderungsgrund
für das Studium und die Ursache, dass der Geistliche auf der Kanzel
über unbequeme Dinge rede.
Ein hauptsächliches Augenmerk hatten die Visitatoren auf die
Wiederbeiziehung der Filiale zu richten, die unter der Regierung
Georg's von den Mutterkirchen getrennt worden waren % Dass Brück
^) Nach einer Aeusserung des v. Carlowitz gab es bis in die dreihandert
unbesetzte PfarrstoUcn im Albertinischen Gebiete, welches sich im Ganzen auf
circa 1100 Orte mit Geistlichen veranschlagen lässt.
') Das war besonders an der Grenze des Albertinischen Gebietes der Fall,
wo die Emestinischen Pfarreien durch Georg materiell bedeutend geschädigt
worden waren.
234 Das Albertinische Gebiet. 1537—1540.
•
auf die subtile Behandlung des klösterlichen Vermögens und auf Ver-
handlungen im Wege der Güte antrug, damit die Klöster sich der
Pfarrverwaltungen begaben und die Geistlichen ihrer Pensionen nicht
verlustig gingen, hatte seinen Grund in einem der Artikel des Frank-
furt.er Anstandes, dessen Verletzung unendliche Klagen am Kammer-
gerichte zur Folge haben konnte. Ueberhaupt rieth er. Alles möglichst
bei freundlichem Willen zu erhalten; einer starren Durchfuhrung
der Visitation konnte er um so weniger das Wort reden, als erfahrungs-
mässig auch in den Ernestinischen Landen nicht alles durch die
Visitationen allein, sondern durch die Thatigkeit des Gonsitoriums
allmählig erreicht werden müsse, deren Aufrichtung er auch im Ge-
biete Heinrich's eifrig das Wort redete*). Trotzdem war er fftr die
Niederlegung der Ceremonien auch in den bischöflichen Städten. Stift
Meissen sollte nach seiner und Luther's Ansicht vor allem zu der
Visitation herangezogen werden, weil es der Reform mehr Ansehen
gäbe. Was der Kurfürst in Würzen zulassen könne, müsse Herzog
Heinrich auch in Meissen gestatten, auf dessen Stiftspatronat unbe-
greiflicher Weise Kurfürst Johann Verzicht geleistet hatte.
Die Instruction ^) mit dem Gutachten Brück's ging den Visitatoren
in Dresden zu, zu welcher Spalatin ein am 12. Juli entworfenes und
am 21. Juli'*) durch den Herzog Heinrich veröffentlichtes Ausschreiben
verfasst^, welches Hie Voraahme der Visitation ankündigte.
§ 3.
Die erste Visitation in Meissen.
1539, 21. Juli*) bis 26. August.
Bevor noch die Visitatoren ihre Reise durch die Städte des
Landes am 21. Juli**) von Dresden aus antraten, waren am 14. Juli
*) Weil Luther die Consistorien gefielen. Brück wünschte deren Beamte
aber auch besoldet zu sehen und nicht, wie es in Wittenberg bisher der Fall
war, dass diese ohne Besoldung arbeiteten.
*) Vollständig gedruckt bei Hering, a. a. 0. Seite 88.
*) Irrthümlich datirt Hering a. a. 0. S. 52 das öffentliche Ausschreiben vom
17. Juli, weil ein Beductionsfehler im Datum hier vorliegt.
*) In Dresden waren sie vorher vier Tage, also kann man den Beginn auf
den 17. Juli festsetzen. Die Protocollo dieser ersten Visitation habe ich bis jetet
nicht gefunden.
^) Hering, Seite 55 hat fälschlich 20. Juli, in Folge falscher Reduction dos
Datums.
§ 3. Die erste Visitation in Meissen. 235
bis 16. Juli bereits duröh den Amtmann v. Pack Vorverhandlmigen
mit dem Stifte Meissen eingeleitet, um die Stellung desselben zur
Vornahme einer Visitation zu ermitteln. Wie sich erwarten Hess,
zeigte das Stift keine Geneigtheit auf die Visitation einzugehen. Der
dortige Domdechant Julius Pflug stellte zwar die Berufung des Capitels,
ohne welches überhaupt nicht zu verhandeln war, in Aussicht, glaubte
aber auch versichern zu können, dass man in eine fremde Visitation
nie willigen werde, zumal dies gegen das gemeine Recht laufe, und
einem bereits vom Kaiser Otto gegründeten Stifte nicht anzusinnen
sei. Pack stellte dagegen in Aussicht, dass die Visitation trotz der
Weigerung vorgenommen, sonderlich der Baal in der Kirche, Bischof
Benno, die Privatmesse abgeschafft, auch Silber wie Wachs wegge-
nommen werden würden. Trotzdem schlug das Capitel die Visitation
aus, und Angesichts dieser Weigerung berührten die Visitatoren das
Stift bei ihrer ersten Rundreise gar nicht, zumal die erste Visitation
möglichst schnell beendet und auch nicht alle Schwierigkeiten in der-
selben beseitigt werden sollten.
Sie nahmen ihren Weg über Pirna (21. bis 23. Juli), Glashütte
(23. bis 24, Juli), Freiberg (24. bis 26. Juli), Annaberg (26. bis 29.
Juli), Chemnitz (29. bis 31. Juli), Penig (31. Juli bis 2. August),
Pegau (2. bis 4. August), Leipzig (5. bis 14. August), Oschatz (14.
bis 16. August), Döbeln (16. bis 18. August), Lommatzsch (18. bis
19. August), Seuselitz (19. bis 20. August), Hayn (20. bis 25. August),
und kehrten von da nach Dresden am 26. August zurück^).
Ueber den Befimd der kirchlichen Zustände liegen uns in Mangel
der VisitationsprotocoUe nur vereinzelte Nachrichten vor, die den
brieflichen Mittheilungen an den Herzog Heinrich und den die Visi-
tation überwachenden Kurfürsten Johann Friedrich zu entnehmen sind.
Vor allem war nach Jonas' ^) Bericht zu beklagen, dass die Vi-
sitation übereilt wurde. Ein gründliches Verhör, wie es seit geraumer
Zeit die Ernestinischen Visitatoren mit den Pfarrern anzustellen ge-
wohnt gewesen waren, fand gar nicht statt; in Haufen zu 20 und
30 wurden die Geistlichen vorgefordert, die man sämmtlich auf ihren
') Nach Zchrungsrogistern im Dresdener Archiv. Mit Angabe der Zehrungs-
kosten für die einzelnen Tage, worüber bei Hering a. a. 0. Seite 59 fif. bereits
sich Angaben finden.
*) Vom 5. August
236 Das Albertinische Gebiet. 1537—1640.
Stellen sitzen Hess und sie nur gegen die Beibehaltung katholischer
Missbräuche verwarnte*). Nur in den Städten zeigten sich sämmt-
liche Pfarrstellen besetzt und dotirt, wenn auch der Einfluss des herzog-
lichen Raths Anton von Schönberg die ursprünglich in Aussicht
genommene höhere Dotation, aus rein finanziellen Gründen, herab-
zudrücken suchte, was nicht wenig zur Missstimmung der Visitatoren
gleich im Beginne ihrer Thätigkeit beitrug *). Ein genaues Bild der kirch-
lichen Zustande hatte man sich in der Eile nicht entwerfen können; die
Visitatoren kannten nicht einmal die Zahl der zu visitirenden Pfarreien,
die sie ungefähr auf 1000 schätzten, welche vielleicht 5 — 600,000
Pfarrseelen zu versorgen hatten. Auf die Dorfpfarrer war, wie bemerkt^
principiell keine Rücksicht bei der Visitation genommen worden; aber
obwohl man keinen Dorfgeistlichen examinirt hatte, so lebte man doch
der Ueberzeugung, dass das Georgische Gebiet voll von gottlosen
Papisten war, die lange Jahre hindurch in diesem aus allen Gegenden
eine Zufluchtsstätte gefunden hatten. Bei weitem waren die meisten
ergraute Köpfe, die es nicht über sich gewinnen konnten, die neue
Lehre anzunehmen. Manche konnten sich den Gottesdienst ohne
Messe gar nicht vorstellen; sie meinten „bei gi'ossen Haufen zm-
Hölle fahren zu müssen, wenn sie die deutsche Messe einfuhren
sollten", die sie in bezeichnender Weise einen „Bergregen" nannten.
Dass man zunächst gegen die Papisten nicht mit Strenge verfuhr,
steifte diese; sie Hessen sich trotz der verfügten Execution zu luthe-
rischen Gebräuchen, die in überwiegendem Maasse nur in den Städten
sich eingebürgert hatten, schwer bestimmen und sprachen zu ihrem
eigenen Tröste es offen aus, dass „der besorgte Platzregen nicht so
gross gewesen sei, als sie gemeint hätten". Wenn man die Dorf-
pfarrer, die im Grunde dem Papismus mehr als die Städter huldigten,
nur gelegentlich zur Visitation in die Städte vorlud, so hatte man
bei weitem nicht eine so ungünstige Vorstellung von den that-
sächüchen Verhältnissen gewinnen können, als wenn die erste Visi-
tation gehörig vorbereitet, sich über das ganze Land intensiver erstreckt
^) Besondere Klage erhoben die Superintendenten, dass die Kinder nngetaaft
liegen blieben.
') Wie z. B. in Pirna, wo die Besoldung eines Diacons und eines Pfarrers
von 90 und 200 Gulden auf 70 und 150 Gulden herabgcdrückfc werden sollte.
Cf. Hering, Seite 56.
§ 3. Die erste Visitation in Meissen. 237
hätte. Die Visitatoren hatten ja nicht einmal richtige Verzeichnisse
von den vorzuladenden Dorfgeistlichen, deren Zahl der eine Bericht
so, der andere so, aber immer nur aproximativ angiebt. Dabei gab
es dann ganz ansehnliche Gebiete, wie das Schönburg'sche , welches
eine Visitation ohne Genehmigung der Herrschaft gar nicht zuliess.
Die Zahl der unter dem Bischof von Meissen stehenden Pfarrer schlug
Jonas auf etwa 1500 an, während er die dem Herzog gehörigen auf
800 — 1000 schätzte. Wir werden sehen, wie alle diese Vermuthungen
unrichtig waren, und wie wenig bei so unklaren Ansichten sich von
der Visitation erwarten liess. Nach der Ansicht der lutherisch ge-
sinnten Geistlichen konnte sie nur wirksam sein, wenn eine „plena
visitatio" angestrebt würde*).
So darf es nicht befremden, wenn diese allgemeineren Wahr-
nehmungen die thatsächlichen Verhältnisse nur zum Theil in das
rechte Licht stellen. Wir müssen auf die Städte und Klöster ins-
besondere eingehen, um das Bild der religiösen Zustände zu ergänzen.
In Dresden selbst hatten sich die Verhältnisse zu Gunsten des
Lutherthums schon wesentlich gebessert. Die Wirksamkeit des Johann
Cellarius in der Altstadt war bereits epochemachend, als die erste
Visitation in Meissen sich vollzogen hatte. Die Neustadt war eben-
falls zum Lutherthume übergegangen. „Ich habe nun zwanzig Jahre
gepredigt, aber mein Leben lang in einer Kirche kein so grosses
Volk vor mir stehen sehen", schrieb Jonas nach seiner Rückkehr nach
Dresden (29. August). Er schätzte seine Zuhörer in einem so volk-
reichen Orte, um den es noch vor 40 Jahren „eitel Wald" gewesen
war, auf sechs Tausend. Während die Klöster zu Chemnitz, Zelle,
Pegau^), Seuselitz, Mühlberg, Bissau, Somzig und Hayn die Refor-
M Bemerkenswerth ist auch Melanchthon's Ausspruch vor dem Beginn der
Visitation, indem er am 29. Juni (Förstemann I. 2. 45) schreibt: In Ducatu, quem
nunc tenet Dux »Saioni» beneficio ecclesia) dilegenter et pie constituentnr. Non
satis dici pott>st, quantse tenebrse ibi religionis fuerint. Nnsquam enim fuerunt
eruditi concionatores, qui vel Papse doctrinam potuissent tradere. Ita adversarii
nostri adfecti sunt. Malunt penitus interire religionem, quam aliquid relaxare de
tyrannide.
*) Der Abt zu Pegau hatte sogar mit Hülfe seines Bruders Dr. Blick zu
Erfurt ein Schandbuch gegen Luther geschrieben, das er zu vergessen bat — In
Seuselitz zeichnete die Aebtissin v. Haugwitz — ein sehr vernünftiges Weibsbild,
wie Spalatin schrieb — sich durch ihr Entgegenkommen und ihre reformatorische
Gesinnung aus.
238 Das Albertinische Gebiet. 1532—1545.
mation, wenn auch nicht immer ohne Widerstreben, annahmen, so
waren die zu überwindenden Schwierigkeiten, denen man in Leipzig
begegnete, kaum nennenswerth.
Es war von hohem Werthe für die rasche Entfaltung des Luther-
thums, dass insbesondere die Städte sich für die Annahme desselben
empfänglich zeigten. Ihnen ist im Albertinischen Gebiete zum guten
Theil das Durchdringen der Reformation zu verdanken. Welche
Wichtigkeit die Wittenberger dem ferneren Verhalten Leipzig's beilegten,
zeigt jener Rathschlag ^), der in die Zeit vor dem Beginn der Meissner
Visitation, etwa Anfang Juli 1539, zu setzen ist. „Wenn ein Engel
vom Himmel anders predigt, als das Evangelium, so soll man ihn
als verbannt erachten. Also soll man es auch halten mit den Mönchen
und Sophisten zu Leipzig, denen man das Predigen, Disputiren und
Sacramentreichen verbieten muss." Für Leipzig nahm man bereits
die Amsdorfsche Thätigkeit in Aussicht, den der nach Dresden
ziehende Johann Cellarius als Diacon vorübergehend unterstützen sollte.
Sobald Amsdorf in Leipzig angekommen, schien es an der Zeit., Alles,
was dem Lutherthume feindlich war, zu verbieten. Dem Dr. Jonas
sollte es nach dem Willen der Wittenberger obliegen, die Visitation
in Leipzig durchzuführen, da er dieser wegen seines Alters und An-
sehens eine besondere Würde verleihen könnte.
Die Sorge um die feste Begründung der lutherischen Lehre er-
regte weniger die städtische Bevölkerung und den Rath, wenn er auch
bisher mit Eifer die Befehle des Herzogs Georg gegen jede refor-
matorische Bewegung in Ausführung gebracht hatte. Das lutherische
Element erstarkte unter Heinrich's Regierung zusehends, zumal die
um des Glaubens willen Verbannten bald nach Leipzig zurückkehrten,
und die noch im Rathe der Stadt sich zeigenden Strömungen gegen
die Reformation sich auf die Dauer nicht behaupten konnten. Wich-
tiger und besorglicher war der sich in der Universität *) behauptende
Katholicismus. Der Widerstand dieses Institutes und der des Merseburger
Bischofs musste vor allem gebrochen werden; aber darum unterschied
sich auch die Thätigkeit der Visitatoren in Leipzig ganz wesentlich
») In Reg. Ji. Fol. 143i>. D. 1. 4.
*) de Wette V. 197, wonach Luther die Herzogin Catharina ermahnt, zur
Fortsetzung der Visitation behülflich zu sein, „denn zu Leipzig sind etliche böse
Leute, der Hoffnung steht, es solle sich verziehn" u. s. \v.
§ 3. Die erste Visitation in Meissen. 239
von der in anderen Städten. Sie musste nachhaltiger und durchdringender
sein, wenn Leipzig für die Reformation gewonnen werden sollte.
Manches war zu thun, um den Visitatoren einiger Maassen die
Pfade zu ebnen. Herzog Heinrich's Verordnung, die um des Glaubens
willen Verbannten in Leipzig aufzunehmen (11. Mai), liatte ausser-
ordentliche Freude erregt^); ihr folgte das Verbot der katholischen
Messe und des Predigens, endlich für den 25. Mai die Einfahrung
des lutherischen Ritus, den freilich der Rath noch von der Zustimmung
der Landstände abhängig gemacht wissen wollte. Viel bedeutsamer
war das persönliche Erscheinen des Herzogs und seines Gefolges,
unter dem der Kurfürst Johann Friedrich und neben Luther die
vorzüglichsten Theologen*) Kursachsens sichtbar waren. Der Erb-
huldigung der Stadt folgten die ernstesten Vorbereitungen zur Ein-
führung der Reformen. Die Predigt von Luther und die des Justus
Jonas wirkten ausserordentlich, obwohl auch er aus dem Zulaufe des
Volkes für den errungenen Sieg nicht allzuviel schloss, und mit Recht
„viele Wetterhähne und falsche Brüder" in Leipzig im Verborgenen
witterte. Mehr als irgendwo war es angezeigt, dass die lutherischen
Geistlichen wie Myconius und Cruciger ihre Wirksamkeit fortsetzten
und auf die Visitation vorbereiteten.
Als endlich am 5. August die Visitatoren in Leipzig anlangten,
überzeugten sie sich schnell, dass überall noch ernstlicher Widerstand
zu befürchten war. Cruciger — Myconius war abwesend — warnte
vor der Gesinnung des Raths, die, so freundlich sie sich dem Evan-
gelium zeigte, noch ernste Besorgnisse erregen musste. Viele hatten
auf die Ankunft der Visitatoren gewartet; sollten diese aber viel aus-
richten, so durfte man nicht so wie bisher eilen, wozu die Visitatoren
sich besonders geneigt zeigten.
Am 6. August nach der Predigt in der Thomaskirche begaben
sich die Visitatoren auf das Rathhaus, wo sie vor dem Rath und etwa
50 erschienenen Mönchen sich des landesherrlichen Befehls entledigten.
W^enn der Rath ^) seine Geneigheit für die Einfahrung der lutherischen
') Gretschel, Kirchliche Zustände Leipzig's vor und während der Reformation
im Jahre 1589, Seite 245.
^) Myconius, Melanchthon, Jonas, Cruciger.
') Anwesend waren Mofch, Dr. Fachs, Dr. Auerbach, Dr. Lüssel und Stadt-
schreiber Breuser.
240 Das Albertinische Gebiet. 1537—1540.
Lehre aussprach, so warnten die Visitatoren vor allem vor Dr. Fachs,
dem man Aufrichtigkeit nicht zutraute. Grössere Schwierigkeiten
zeigten sich gegen die Vorladung der Landgeistlichen, die der Hauptr
mann v. Breitenbach zu hindern suchte. Auch fehlte die Bereit-
Willigkeit der Klosterpersonen.
Die grundliche Visitation befahl vor Allem Johann Friedrich,
der sowohl mit den Visitatoren Leipzig's als mit dem Herzog Heinrich
einen eifrigen Briefwechsel unterhielt Immerhin bUeb es in Leipzig
ein sonderbares Gemisch von Eifer und Energielosigkeit, sowohl in den
Handlungen der Visitatoren, als im Verhalten des Baths. Von Dresden
aus zögerte man wegen besonderer Bedenken, die Artikel zur Beform
der Universität Wittenberg mitzutheilen, so dass am 13. August die
Abreise der Visitatoren in naher Aussicht stand ^). Erst Herzog Hein-
rich's Befehl vom 15. August, wegen der Durchführung der Reformen
auszuharren, hielt sie von Neuem fest und man sah in den folgenden
Tagen, wie die anfangliche Bereitwilligkeit des Raths sogar in schroffe
Widersetzlichkeit ausartete, da man die Reformation nur mit Genehmi-
gung der Landstande eingeführt und die Abmachungen mit den Visi-
tatoren überhaupt nur dann als bindend ansehen wollte, wenn die neue
Ordnung von Dresden aus befohlen sein würde. Vorzüglich erregten
die Verhandlungen wegen der Zuständigkeit des Patronatsrechtes grosse
Missstimmung bei dem Rathe, der von seinen Rechten am wenigsten
etwas aufgeben, noch viel weniger zur Gründung eines gemeinen Kastens
sich verstehen wollte*). Andererseits ging der Rath gegen die Ab-
haltung der Winkelmesse streng vor, indem er diese sogar mit 6e-
fangniss bestrafte, und bat sogar um Ueberlassung des Myconius, da
er ein „rechter Bischof* für Meissen sein werde.
Endlich kamen auch die Verhandlungen mit der Universität in
Fluss, nachdem ihr die Visitatoren die Befehle des Landesherm nach
einer längeren, von Jonas gehaltenen lateinischen Rede übermittelt
hatten, in der die Unumstösslichkeit der Augsburgischen Confession
und deren Apologie betont und der WiDe des Herzogs kund gegeben
*) Lant Befehl vom Mittwoch nach Laurentii (13. Augiist).
^) Der Streit endigte mit dem Abkommen, dass der Rath wenigstens bei
Besetzung der PfarrsteUen seine Einwilligung, ausschliesslich der des Saperioten-
denten, zu ertheileu hatte.
§ 4. Die erste Visitation im Albertinischen Thüringen. 241
wurde, dass auch die Universität im Lehren, Lesen und Disputiren
keiner anderen Meinung huldigen dürfe.
Am Nachmittag des 12. August erklärte sich Dr. Camitianus an
der Spitze einer Deputation in längerer lateinischer Rede bereit, dem
landesherrlichen Willen sich fugen zu wollen. Wenn diese Erklärung
nun auch nicht im Namen der theologischen Facultät gegeben war,
die bis auf ein Minimum schon in Folge der drohenden Visitation
zusammengeschrumpft erschien, so erregte dies bei Jonas um so weniger
Bedenken, als nur der hochbetagte Dr. Ochsenfart und Dr. Melchior
Riedel diese FacultM ohne besonderen Nachdruck vertraten. Letzterer
stand ohnehin im BegriflF, eine Dompredigerstelle in Magdeburg anzu-
nehmen, und Ochsenfart steuerte seinem Lebensende zu*).
Nachdem noch einige Klöster ^) ihre Hinneigung zur Reformation
zu erkennen gegeben hatten, war wenigstens die Grundlage für die
Einführung der lutherischen Lehre gegeben, deren Ausbildung frei-
lich noch lange auf sich warten Hess.
Nunmehr kehrten die Meissner Visitatoren nach Dresden zurück,
von wo aus umständliche Berichte über die Erfolge dem Kurfürsten
erstattet wurden. Da sie den Herzog Heinrich in Dresden nicht an-
trafen, reisten sie mit Bewilligung des Rathes v. Schönberg, der sie
Namens des Herzogs mit einer schwarzen Damaschke beschenkte, am
Anfang September ab.
Die Wiederaufnahme der Visitation liess nicht lange auf sich
warten.
§4.
Die erste Visitation im Albertinischen Thüringen.
(1539, 3. August bis ... .)
Fast gleichzeitig mit den Meissner setzten sich die Visitatoren
für Thüringen in Bewegung, wo Menius, Johann Weber, Hartniann
Goldacker, Volrad v. Watzdorf^) und Friedrich v. Hopfgarten sich
thätig zeigten.
^) Jonas sprach von ihm als von einem „sepnlcrum quasrens".
^) So Pauliner- und Barfusserkloster, dagegen waren die Beginen noch hals-
starrig.
*) Nicht Boland v. W., wie bei Hering S. 66 steht. — Die Protocolle dieser
VijBitation sind im Magdeburger Staats-Archiv, C. 1493.
Bnrkhardt, Kirchen- and Schal- Visitationen. X6
242
Das Albertinische Gebiet 1537—1540.
Man sieht aus den uns erhaltenen ProtocoUen, dass in der That
auch hier die Visitation in der grössten Eile vor sich ging, da man
nicht einmal von der Qualification der Geistlichen Notiz nahm. Trotz-
dem bietet die folgende üebersicht interessante Verhältnisse.
Die erste Visitation in den Älbertinischen Landen
Thüringens.^)
(1539.)
WeiBsensee.
1. Weissensee
2. Lützen-Söm-
mern
3. Grossball-
hausen
4. Kutzleben
5. Schwerstedt
6. Wundersleben
7. Ober-Bösa
8. Gangolfsöm-
mering
Comthur.
?
Domina zu
Gross-Furra.
Comtbur zu
Woissenseo.
Abt zu
Reissenstein.
Curt von
Schweicheln.
Präpositura
Salzensis.
Aebtissin von
St. Katbarina
zu Eisenach.
9. Ober-Topf-
stedt
10. Günstedt
11. Kranichborn
12. Ottenhausen
13. Herren-
Schwenda
14. Frömmstedt
15. Nausissen
16. Hentschleben
17. Kleinball-
hausen
Stift Bein-
hardsbninn.
Comthurei
Griefstädt.
Dr. Jobann
V. d. Sachsen.
Jungfrauon-
kloster das.
Comthurei
Griefstädt.
Graf Günther
V. Schwarzbg.
Comthurei
Griefstädt.
Abt zu Pforte.
Herzog Hein-
rich.
18. Straussfurth
19. Bendeleben
20. Wenigen-Söm-
mern
Adel des Amtes Weissensee.
21. Tunzenhausen
Heinrich
V. Gennar.
Die V, Bende-
lebon.
Graf Günther
von
Schwarzburg.
22. Grüningen
23. Riethgen
24. Waltersdorf
25. Kindelbrück
26. Gorschieben
Kindelbrüok.
27. Etzleben
28. Büchel
Herzog
Heinrich.
Günther von
Schwarzburg.
Cantorei B.
Mar. Virg. zu
Erfurt.
Melchior
V. Kutzleben.
?
Comthur
Griefstädt.
Günther von
Schwarzburg.
Graf zu Son-
dershausen.
18. Mit 3 Vicareien.
21. Mit 1 Vicarei.
24. Scherndorf*.
25. Mit 3 Vicareien, 3 Brüderschaften.
26. Mit 1 Vicarei, 1 Spende.
*) Die gesperrt gedruckten Orte sind in der zweiten Visitation, wenn die
bezüglichen Protocollo vollständig sind, nicht berücksichtigt.
§4. Die erste Visitation im Albertinischen ThOringen. 243
V. Werthem-
Wiehe.
29. Dorf Grief-
stedt
30. Sachsenburg i Hzg. Heinrich.
81. Kannewurf
Pfarrei Peter-Paul
Pfarrei Nicolai
CapoUe Eg^dii
Abt zu Hers-
feid.
(Herzog Hein-
rich.)
I 32. Bilzingsleben
33. Oldisleben
34. Udersleben
35. Seehausen
Hzg. Heinrich.
Abt daselbst.
Kloster Oldis-
leben.
Kloster Oldis-
leben.
36. Nausitz im Thal Kloster Donn-
dorf.
Herrschaft
37. Schillingstedt
38. Hemraleben
39. Leubingen
40. Beichlingen
41. Alt-Beich-
lingen
42. Dermsdorf
43. Stedten
44. Burgwenden
45. S. CöUeda
46. Wollmirstedt
47. Tauhardt
48. Schönewerda
49. Willerstedt
50. Saubach
51. Nirmsdorf
52. Bottendorf
53. Kloster Rossleben
54. Mechelrode
V. Werthom.
Kl. Oldisleben.
Probst b. Virg.
zu Erfurt.
V. Werthem.
Rath von
Cöileda.
Pfarrei Haus-
beichliugen.
Pfarrei Haus-
beichlingen.
?
Nonnenkloster
daselbst.
Fr. V. Witz-
leben.
V. Witzleben.
Der Senat das.
V. Witzleben.
V. Witzieben.
Pfarrei Willer-
stedt.
(v. Witzleben.)
V. Witzleben.
Kl. Bossleben.
BeiohlingeiL
55. Allerstedt
56. Mogkerling
57. Steigra
58. Unterreinsdorf
59. Vitzenburg
60. Liederstedt
61. Klein -Wangen-
heini
62. Weissen-Schirm-
bach
63. Klein-Eichstedt
: 64. S. Nebra
i 65. Altenroda
66. Wetzendorf
67. Kloster Memm-
leben
(v. Witzleben.)
Abt zu Reins-
^ dorf.
Abt zu Reinj-
dorf.
Abt zu Reins-
dorf
Abt zu Rein.s-
dorf.
Probst zu
Quedlinburg.
Abt zu Reins-
dorf.
Probst zu St.
Wiprecht zu
Querfurt.
Die Junker auf
dem Schlosse.
i Wolf V. Nis-
, mitz.
j V. Werthem.
Der
Präpositus.
30. Mit 1 Yicarei, 1 Spende, 1 Kaland.
81. Mit 1 Vicarei, 1 Spende.
32. Mit 2 Vicareien, 1 Capelle St.
Nicolai zu Bendeleben. Massleben* Fi-
lial war desolat.
36. (Neusiss.)
39. Mit 1 Vicarei und Capelle B. Virg.
40. Mit 1 Vicarei.
45. Mit 3 Vicareien, 2 Kirchen und
1 Capelle.
46. Mit 1 Vicarei.
47. Kahlwmkel*.
48. Mit 1 Vicarei, 1 Brüderschaft.
49. Mit 1 Vicarei.
50. Hat 2 Pfarreien, die eine geht
dem Wolf v. Nismitz zu Lehen.
53. Mit 1 Vicarei.
55. Mit 1 Vicarei.
57. Calzendbrf* und 1 Vicarei.
59. Mit 1 Vicarei.
60. Spielberg*.
64. Wippach*, Wagen*.
67. Capelle „Memessdorf** vor Wendel-
stein, früher Pfarrei, geht dem Kloster
zu Lehn, wird jetzt vom Pfarrer zu
Bucha versorgt.
16*
244
Das Albertinische GTebiet. 1537—1540.
E o k a r d 8 b e r g a.
68. S. Eckards-
berga
69. -Nieder-Holz-
hausen
70. Essleben
71. Auerstedt
72. Pleismar
Ade
79. Bucha,
80. Kloster Hes-
seier
81. Herrengosser-
stedt
82. Ad sanctam
Crucem
83. Vicarei Ru-
dersdorf
St. Moritz-
kloster zu
Naumburg.
St. Moritzkl. |
Kl. Heusdorf,
St. Moritzkl.
Kl. Hesseier.
1 im Amte
Die Collem.
?
Die
Marschalke.
Abt zu Oldis-
leben.
Abt zu Pforte.
73. Rudersdorf
74. Steinburg
75. Ködderitzsch
76. Thüsdorf
77. Ranstädt
78. S. Stift Bibra
Eokardsberga.
84. Burgholz-
hausen
85. Tromsdorf
86. Millingsdorf
87. Seena
88. Braunsrode
89. S. Laucha
90. Nerkewitz
91. Zwätzen
92. Wohlsborn
93. Liebstedt
94. Altengönna
95. S. Dornburg
96. Dorndorf
Comthurei Zwätzen.
97. Kunitz
Probst zu
Dreschka.
Der Conithur.
Der Comthur.
Der Comthur.
Der Comthur.
Domprobst zu
Naumburg.
Kl. Frauen-
priessnitz.
98. Utenbach
99. Sulzbach
100. Wormstedt
101. Flurstädt
102. Obertrebra
Hzg. Heinrich.
Stift Bebra.
Abt von Rein-
hardsbrunn.
Hzg. Heinrich.
St. Moritzkl.
Der
Präpositus.
Kloster
Mergenthai.
Die
Marsehalke.
Die
Marschalke.
Die
Marschalke.
Die
Marschalke.
Der Bath das.
Hzg. Heinrich.
Das deutsche
Haus daselbst.
St. Severstift
zu Erfurt.
Hans V. Wolf-
ramsdorf.
Haus Zwätzen.
Abt zu Pfort«.
I
68. Mit 2 Vicareien, 1 Brüderschaft.
Mallendorf*.
71. Mit 1 Vicarei.
72. Bisher mit dem Filial ,,Bleische-
rode"?, h. Dietrichsrode.
73. Mit der Capelle Nicolai im Dorfe.
74. Walhrode*.
78. Mit Probstei, Dechanei, Scho-
lasterei, 10 Präbenden, 10 Vicareien.
Filial Borgau*.
79. Wischroda* (sehr fern), Capelle
(Mergerode*?).
80. Burkersrode*, Dietrichsrode*
( Friedrichsrode ? ) und Burg - Hässler *,
Hard* (desolat). Kloster Mergenthai*
bestellt der Vorsteher durch einen Ca-
pellan. Mit 2 Vicareien.
89. Hirschrode* und 6 Vicareien.
90. Rödichen*, Zimmern*.
93. Goldbach*.
94. Capelle zu Lehsten*.
95. Naschhausen*, Wilsdorf, Hirsch-
rode* nebst 2 Vicareien.
96. Steudnitz*.
98. Krippendorf* wird durch Alten-
gönna versorgt. Kössnitz* hat ein Gottes-
haus auf dem Felde.
99. Oberndorf* und Herressen*.
§ 4. Die erste Visitation im Albertinischen Thüringen.
245
G a m b u r g.
103.
104.
105.
106.
107.
108.
109.
Camburg
Sieglitz
Löbscbütz
Schmiede-
hausen
München-
gosserstedt
Boda-
meuschel
Würch-
hausen
116.
117.
118.
119.
120.
121.
122.
Hassen-
hausen
Spielberg
Behehausen
Obermöllern
Lissdorf
Klein-Jena
Mertendorf
128. Eulau
129. Markröhlitz
131. S. Weissen
fels
132. Langendorf
Kl. Eisenberg.
Schenk Hans
V. Tautenbnrg.
Henn. v. Hoff.
Stift fiisenbg.
Stift Eisenbg.
V. Elba.
Die Edelleute
daselbst.
Kloster
Schenk von
Weidenbach.
Abt zu Pforte.
Abt zu Pforte.
Abt zu Pforte.
Kloster Pforte.
Kloster Pforte.
Kloster Pforte.
110. Wichmar
111. Eckelstädt
112. Leisslau
113. Klein-Geste-
witz
114. Lützendorf
14 Nothhelfer
115. Ciliaxberg
Pfopta,
123. Leutenthal
124. Sachsen-
hausen
125. Neuengönna
126. Hensch-
leben
127. Gössnitz
Kloster Goseok.
130. Goseck
Abt V. Goseck.
Abt V. Goseck.
Weissenfeis.
Hzg. Heinrich.
133. Kloster Beu-
ditz
Die Nonnen
zu Frauen-
priessnitz.
Präpositus
zu Naumburg.
Heinrich von
Weissenbach.
Hzg. Heinrich.
Vitzthum
V. Apolda.
Stift zu HaUe.
Kloster Pforte.
Kloster Pforte.
Abt zu Pforte.
Abt zu Pforte.
Abt zu Pforte.
Abt V. Goseck.
Domina zu
Beuditz.
103. Petersberg*.
104. Schleusskau*.
105. Heiligenkreuz * , Tultewitz *,
welches von Abtlöbnitz abgerissen ist.
106. Mit 1 Vicaroi.
107. Mit 1 Vicarei.
108. Diese Pfarrei und 109 sollen
wegen geringen Einkommens und wenig
Volks wegen von Wichmar versorgt
werden.
111. Mit 1 Vicarei.
112. Crauschwitz*.
113. Von Leisslau nun vorsorgt.
115. Lachstädt*.
118. Taugwitz*, Poppel*.
119. Wird mit Niedermöllem nach
Pomnitz gewiesen.
120. Mit 1 Kaland.
121. Rossbach*.
122. Punkewitz*.
128. Dobichau*, Podelist*.
129. Mit Vicarei, deren Collator Wolf
v. Nismitz. 1540 Filial Pettstedt*.
131. Mit 7 Vicaroien, 1 Brüderschaft
132. Zugewiesen worden Obergroiss-
lau*, Langendorf*, Muttlau*.
246
Das Albertioische Gebiet 1537—1540.
134. S. Probstei
Lissen
135. Gestewitz
Amt WeissenfelB, Stuhl Stössen.
154. Görschen
155. Löbitz
136. Wethau
137. Untergreisslau
138. Kösteritz
139. Kösslitz
140. Leissling
141. Goldschau
142. Haardorf
143. Wahlau
144. Obergreisslau
145. Stössen
146. Weikelsdorf
147. Hollsteitz
148. Gaumitz
149. Gladitz
150. Kretzschau
151. Crössuln
152. Prittitz
153. Plotha oder
Plennschütz
Kurffirst von
Sachsen.
Hans V. Land-
wüst.
?
Kloster
Weissenfeis.
Präpositus von
Naumburg.
St. Moritz.
Domina von
Weissenfeis.
H. Graf.
Brand.
Die Clemen-
tisten zu
Naumburg.
Kloster
Langendorf.
Probst zu
Naumburg.
Die Clemen-
tisten zu
Naumburg.
Die v. Haubitz.
Die v. Haubitz.
Die V. Haubitz.
Die Nonnen
' zu Zeitz.
Die V. Bünau.
I Kl. Beuditz.
I Die V. Blieben.
156. Wählitz
157. S. Hohen-
mölsen
158. Webau
159. Rössuln
160. Keutzschen
161. Köttichau
162. Mutschau
163. Wildschütz
164. Draschwitz
165. Predel
166. Reuden
167. Grüna
168. Göthewitz
169. Porsten
170. Dobergast
171. Gerstwitz
172. Unternessa
173. Obernessa
174. Taucha
Die V. Tauben-
heim.
Kloster Moritz.
' ?
Dan. V. Waren.
Heinrich
V. Mutzschau.
Abt von St.
Geologen.
Bischof von
Naumburg.
V. Kayn zu
Taucha.
V. Holldorf.
Abt von Bosau.
V. Draschwitz.
Bischof von
Zeitz.
Bischof von
Meisscn.
Probst von St.
Moritz.
AbtvonPogau.
AbtvonPegau.
Hzg. Hoiuricb.
Aebtissin von
Langendorf.
Dieselbe.
G. V. Bünau.
135. Mit 1 Vicarei.
136. Wird von Mertendorf versorgt.
188. Crosseln*, Kakau'*'.
140. Kodichen*.
142. Wurde 1540 nach Lissen ge-
schlagen.
146. Jetzt durch Thicrbach versorgt.
147. Wird mit Gladitz und Gaumitz
zusammengeschlagen.
149. Görschen* mit Rathewitz*,
Droitzen, Scheiplitz, Gieckau.
150. Mit 1 Brüderschaft.
154. Mit Capelle „Rottenitz" (viel-
leicht Rathewitz?).
156. Mit 5 eingepfarrteu Dörfern.
159. Wird von Webau versorgt
161. Döbris*.
162. Wüdschtitz*.
163. Aufgehoben, weil es keinen
Pfarrer ernähren kann.
164. Mit Capelle Schwerzau.
167. Mit 1 Vicarei. Domsen*.
168. MitDeumen*. G. und D. werden
jetzt durch eigene Pfarrer versorgt und
waren bisher Filiale von Wählitz.
170. Dobergast*.
171. Zorbau mit Capelle Seku.
174. Mit 1 Vicarei.
§ 4. Die erste Visitation im Alber tinischen Thttringeo. 247
175. Posern
176. Groben
177. Zeinbscben
Hzg. Heinrich, j 178. Jancha
H.v.Teucheni. j^j) Grosskor-
G. V. Bünau. , betha
! Abt von St.
' Potor.
AbtvonPegau.
180.
181.
182.
183.
184.
185.
186.
187.
188.
189.
190.
191.
192.
193.
194.
195.
196.
Burgwerben
Grosskavna
Kleinkayna
Schkortlebeii
Cröllwitz •
üichteritz
Storkau
Marktwerben
Mayhen
Stolzenhayn
Lindeiiau
Thierbach
Gröbitz
Teuchern
Weissenborn
Döschwitz
Küstritz
Stuhl Burgwerben.
197. S. Schkölen
198. Pirka
Hzg. Heinrich.
V. Kayn.
Hzg. Heinrich.
Fr. V. Beson-
rodt.
Pf. Kirchdorf.
Albr. Starnn.
Die V. Starnn.
Neustift Halle.
Y. Bünau das.
?
V. Bünau zu
Tannroda.
H. V. Bünau.
V. Bünau.
Probst von
Naumburg.
V. Bünau.
V. Bünau.
V. Bünau.
175. Mit 1 Vicarei.
176. Nellscbütz* und 3 Dörfer.
179. Kleiukorbetha* und 2 Brüder-
schaften, St. Anna und eine elende Kerze.
180. Kriechau*. B. versorgt auch
Auwr erben* (h. Tagewerben?), welches
bisher nach Marktwerben gepfarrt war.
Filial: Kachau?.
181. Soll mit Kleinkayna zusammen-
geschlagen werden.
183. Mit Capelle „zu der Säle".
184. Mit Füial Daspig*.
185. Mit Storkau.
186. Wüstung Storkau*.
1 87 . Obschtitz*, PosendorT, Reichards-
werben*.
189. Gehört nach Weissenfeis.
190. Grosshelmsdorf*.
191. Wird jetzt, weil Th. keinen
Pfarrer ernähren kann, von Weickels-
walde versorgt.
193. Priesen*, Groben*, Schelkau*,
199. Naundorf
200. Pötewitz
201. Wenzelsdorf
202. Meineweh
203. Schortau
204. Bedra
205. Leiha
206. Drovssig
207. Kleinheinis-
dorf
208. S. Freyburg
Pfarrer
Diacon
V. Bünau.
Domina zu
Zeitz.
Abt von Bosau.
AbtvonBosau.
Bernliard
V. Wolkau.
V. Bünau (nach
andern: die
Tempelherren
zu Droyssig).
V. Taubenheim
V. Taubenheim
V. Taubenheim
V. Bünau das.
?
Hzg. Heinrich.
Lagnitz,Trebnitz, Bonau, Deubon,Tackau,
Nödlitz, Oberwuschen, Bunthal, Candorf?,
Schortau, Schudwitz?.
197. Zschorgula*, Seidewitz*, Hainchen.
Erstere werden von Kasekirchen versorgt.
H. hat z. Z. keinen Pfarrer. S. hat eine
Vicarei.
198. Naundorf*, welches vier Jahre
keinen Pfarrer gehabt.
200. Wetterzeube (Wettnitzey), Pode-
buls, Schlottweh (Schlodwitz?), Cossweda,
Bossendorf, Trebnitz, Tauchlitz (Tau-
litz?), Dietendorf, Dobersdorf, Schreg-
litz?, Nickelsdorf. Davon sind abge-
zogen: Ahlendorf, Hartmannsdorf.
201. Craslau, Leina, bisher durch
den Pfarrer zu Kirchfahrendorf aus dem
Stift Merseburg versehen.
205. Ahnsdorf, Lunstadt*.
208. Mit 3 Altären, 2 Vicareien,
1 Kaland, 1 Brüderschaft. Filial Nis-
mitz*, 2 Spitäler, Kloster Zscheiplitz.
248
Das Albertinische Gebiet. 1537—1540.
209. Burgschei-
dungen
210. Weischütz
211. Kirchschei-
dungen
212. Balgstädt
213. Gleina
214. Jüdendorf
215. Albersroda
216. Oberschmon
217. Bauniersroda
218. Spielberg
219. Klein-Jena
220. Zeuchfeld
221. Weissen-
Schirinbach
222. Gross-Jena
223. Carsdorf
Amt Fr
H. V. Wyhe.
Hans
V. Thunau.
Bigchof von
Naumburg.
Hzg. Heinrich.
Bischof von
Bamberg.
Dietr. Böse zu
Frankloben.
Kl. Kolbeck.
Präpositus zu
Quedlinburg.
Pfarrer zu
Mücheln.
Probst zu
Quedlinburg.
Abt von St.
Georg.
Hzg. Heinrich.
Casp. Schütz.
Abt von (St.
Georg) zu
Naumburg.
Hzg. Heinrich.
209. Dorndorf*, Segerstedt?, Thal-
winkel*.
210. Zscheiplitz*, Blössnitz*; letz-
teres durch Bibra versorgt.
211. Wonnungon*, Tröbsdorf, Thal-
winkcl, Golzen, CapoUe „zur Wardt". —
1540 waren Wennungon, Tröbsdorf und
Thalwinkül selbstständig.
212. Grössnitz*, Städten, die Wüstung
Hart, Toppendorf* (wüst). Ausserdom
2 Vicareien.
213. Mit 2 Vicareien.
216. Früher: Nioderschmon* und
Grockstädt*; jetzt solbstständig.
217. Ebersrode*.
219. Gross- Wüsdorf* (Wolfsdorf) und
Rossbach *.
220. Schioberode*. Ausserdem 2 Vi-
careien: Nicolai und Oron. Sanct,
e y b u r g.
224. Schnellrode
225. Kossbach
226. Neumark
227. Obereichstädt
228. Ober-Crumpa
229. Oberwünsch
230. Oechlitz
231. Branderode
232. Niedereichstadt
233. Zorbau
234. Zöbigker
235. Schmirma
236. St. Ulrich vor
Mücheln
237. Gröst
238. Möckerling
239. Braunsdorf
240. S. Mücheln
Pastor
zu Mücheln.
St. Moritzkl.
Hzg. Heinrich.
V. Kannewurf.
Archidiacon
zu Hildesheim.
Bischof von
Merseburg.
Pfarrer
zu Mücheln.
Hans V. Ben-
dorf.
Hansv.Eanne-
wurf.
Probst zu
Kaltenbom.
V. Breitenbach
zu Stöbnitz.
Pfarrer
zu Mücheln.
V. Neustadt
Hzg. Heinrich.
Amt Freyburg
wegen Kloster
Reinsdorf.
V. Taubeoheim
?
222. Schellsitz*.
223. Mit 2 Vicareien, B. Virg. und
Anna.
226. Geiselröhlitz*, wovon die von
Kotzen Lehnsherren.
227. Mit 1 Altar und 1 Messe.
228. Lützkendorf *, Potzkondorf und
Kämmeritz*.
229. Niederwünsch*.
. 230. Mit 1 Vicarei und „Kirch im
Felde Neustadt wüst".
231. Zanis?, Drositz?.
233. Stöbnitz*.
236. Mit 1 Vicarei.
237. Mit 1 Brüderschaft, 1 Messe,
1 elenden Licht.
240. Mit 4 Vicareien, 1 Brüderschaft^
1 Messe, 2 Gotteshäusern, St. Jacob!
imd Michael, 1 Spital.
§ 4. Die erste Visitation im Albertinischen Tbflringen. 249
Amt Sangerhausen.
241.
Riestedt
Probst zu
Roda.
242.
Emseloh
Stift Kalten-
bom.
243.
Blankenheim
Probst zu
Roda.
244.
Grillenberg
Probst zu
Roda.
245.
Brecht-
wenden
Hzg. Heinrich.
246.
Bonau
U. KaU zu
Röblingen.
247.
Lengefeld
Aebtissin zu
St Ukicb in
Sangerhausen.
248.
Oberröblingen
Aebtissin von
Rohrbacb.
249.
Eiersieben
Hzg. Heinrich.
250.
Biethnord-
hausen
Hzg. Heinrich.
251.
Martinsrieth
Hzg. Heinrich.
252.
Brücken
V. Werther.
253.
Holdenstadt
V. Werther.
241. Mit 1 Yicarei, 1 Gapelle St.
Andres im Dorfe.
245. „Wüflte Feld -Kirche vor der
Stadt".
246. Gotteshans dos Filial Pölsfeld.
247. Wettelrode Füial.
248. Feldkirche zu St. Lorenz wüst.
249. Mit l VicareL
250. Mit 1 Feldcapelle auf „der Hall".
252. Mit 1 Vicarei, 1 Brüderschaft,
1 Spende.
254.
Wallhausen
V. Asseburg.
255.
Beyernaiimburg
Kloster
Ealtenborn.
256.
Lüdersdorf
Kloster Roda.
257.
Nienstädt
V. Asseburg.
258.
Obersdorf
Die V. Mo-
rnngen.
259.
Kloster Sit-
tichenbach
Klostervorst.
260.
Gross-Oster-
hausen
Der Abt das.
261.
Kothen-Schirm-
bach
Der Abt
262.
Holdenstedt
Der Abt
263.
Kloster Kalten-
born
Der Abt
264. Kohrbach, Jung-
Die Aebtissin.
frauenkloster
265.
Roda, Prämon-
stratenser-Kl.
Der Abt
266.
S. Sangerhausen
?
258. Mit 1 Brüderschaft.
254. Mit 1 Vicarei.
257. Sotterhausen*.
^0. Kloin-Osterhausen*.
266. Mit 4 Yicareien, 1 Brüderschaft,
1 Elendenlicht, 1 Vic. im Spital, 1 Vic.
auf dem Schloss, Gotteshaus zu Kiosel-
hänsen?. Pfarrei zu St. Jacob mit 14
Yicareien, 4 Brüderschaften. Gotteshaus
Neuendorf?.
Man sieht aus dieser Zusammenstellung, dass in diesem Theile
Thüringens die Pfarreien in überwiegendem Maasse von den Klöstern,
sonstigen geistlichen Instituten und von dem Adel des Landes ab-
hingen, der natürlich unter der Regierung des Herzogs Georg dem
Katholicismus voUständig ergeben sein musste. Dass nur der zwölfte
Theil der Pfarreien dem Landesherm zustand, durfte wenig befremden,
da die Patronate nicht alterirt wurden und der Landesherr auch keine
Gelegenheit suchte, diese an sich zu ziehen. Es war für einen katho-
lisch gesinnten Fürsten, wie Herzog Georg, selbstv^erständlich, dass
Alles in herkömmlicher Weise blieb, und so finden wir, dass von 266
250 Das Albertinische Gebiet. 1537—1540.
Pfarreien 136 den Klöstern und geistlicben Instituten, 80 dem Adel,
22 dem Herzog, 5 den Grafen und 3 den Städten zustanden ^). Auch
im Uebrigen hatte das Georgische Thüringen einen ausgesprochenen
katholischen Charakter. Die Filialverhältnisse waren von merkwürdiger
Ungleichheit, die Masse der Vicareien (93), der Spenden, Kalande
u. 8. w., vor allem die Capellen und die reiche Zahl der Tochter-
kirchen sprechen dafür, dass die Kirche im alten Sinne gepflegt wurde,
so wenig auch sonst an verschiedenen Stellen die Gemeinden in der
Lage waren, ihren Geistlichen zu unterhalten. Eine Menge Stellen
waren aus materiellen Gründen unhaltbar, und die Gotteshäuser und
Capellen im Verfall begriffen.
Dem entsprach aber auch der Befund der Visitatoren. Hätte
man sofort auf die Absetzung der katholischen Geistlichen hinge-
arbeitet, so würden die Pfarreien verwaist sein, da man kaum in den
Städten, vielweniger auf dem platten Lande einen Geistlichen fand,
der den Anforderungen nur einiger Maassen entsprechen konnte, ob-
wohl keine Pfarreien sich unbesetzt zeigten. In Langensalza fand man
(10. August) unter der grossen Anzahl der Geistlichen nicht einen,
der die Sacramente hätte reichen oder das Predigtamt ausüben können.
Entweder versahen die Visitatoren während ihrer kurzen Anwesenheit
den Kirchendienst, oder sie nahmen die Hülfe der Geistlichen aus
dem Kurfürstenthum in Anspruch. In Tennstedt fanden sie mit Noth
zur Reichung des Sacraments einen Geistlichen; in Weissensee nur
eine Person, die die Dienste eines Caplans versehen konnte*). In
einem unter dem Abte von Goseck stehenden Dorfe, Rolitz, befand sich
ein Geistlicher, Thomas Sperling, der lange Zeit ein Baderknecht gewesen,
sich in's Pfarramt eingedrängt und kaum des Lesens mächtig war.
Es war, wie sich an imzähligen Orten nachweisen lässt, die Klage
des Jonas eine berechtigte, dass hier, wie überhaupt im Gebiete
Georges, sich des Papstes „Hefe und Grundsuppe" festgesetzt hatte.
Ihr glaubt nicht, fügte dem Menius hinzu, wie viel grober und böser
ungelehrter Leute wir gefunden, erzgrosse Bösewichter, verzweifelte
arge Buben, unter 200 kaum zehn, die nicht in öffentlicher Fomication
*) Von 19 Pferreion geben die ProtocoUe keine Patronate an. 1 Pfarrei
war kurfürstlich.
*) Bericht vom 18. August (Hering S. 66, irrig 15. August). Dresdener
Archiv, Loc. 10,593.
§ 4. Die erste Visitation im Albertinischen Thüringen. 251
gesessen und mit entlaufenen Eheweibern gewirthschaftet haben.
Manche sind einige Zeit am Evangelium gehangen, um des Bauchs
und der besseren Pfarrei willen abgefallen, etliche haben 'geheirathet,
es bereut, die Eheweiber wieder von sich gethan, um ihr freies
Pfafifenleben von Neuem führen zu können.
Die Schwierigkeiten der Visitatoren lagen aber nicht allein in
diesen persönlich ungunstigen Verhältnissen der Geistlichen, sondern
es frug sich, wie man diese ersetzen sollte, wenn die zweite Visitation
einsetzte, in der eine gründliche Prüfung in Aussicht genommen
wurde. Jetzt, wo man die katholischen Gebräuche untersagte, die
dem Geistlichen eine materielle Existenz sicherten, trat der Mangel
des Unterhaltes ein; die Laien standen trotz ihrer katholischen Ge-
sinnung nicht so zu ihrem Seelsorger, dass sie sich opferfreudig ver-
hielten und ihn unterstützten. Im Gegentheil, die alten frommen
Stiftungen fielen, die Angehörigen, namentlich der Adel, verwandte
sie in eigenem Nutzen. Man fand, dass der Adel bereits die Stif-
tungen zum Studium ^) der Söhne verwandte, dass an vielen Orten sich
das Pfarreinkommen gar nicht bestimmen liess^) — ; aber auch —
ein bedenkliches Zeichen für den Zustand der katholischen Kirche —
dass manche Pfarreien gar keine feste Dotationen hatten. In Schlot-
heim (jetzt Schwarzburgisch) hatte man eine Pfarrei, auf der allein
5 Vicare thätig waren, aber der Geistliche stand in jährlichem Mieths-
verhältnisse; man gab, was man konnte, ein bestimmtes Ein-
konunen hatte er nicht. Endlich erwuchsen eine Masse Schwierig-
keiten in Folge der Verschiedenheit in den Maassen. Wir zählten
in dem Albertinischen Thüringen allein 17 verschiedene Getreidemaasse,
welche bei der Naturallieferung an Geistliche in Frage kommen konnten *).
») Z. B. Volrad v. Watzdorf.
*) Z. B. in Thamsbrück, wo man nicht einmal die Zinsen der Vicarei kannte.
») 16 Sakieche Scheffel =: 1 Erfurter Malter,
17 Mühlhäuser Viertel _ 1 „ „
1 MarkschefFel =3 „ Viertel,
1 „ zzi 12 Nordhäuser Scheffel,
20 Cölledaer Scheffel — 1 Erfurter Maltor,
14 Nebraischo Scheffel = 1 „ „
11 Eckardsberger Scheffel =:r 1 „ „
16 Bobra'sche Scheffel im 1^ „ „
10 Buttstädter Scheffel =r 1 „ „
10 Lauchaer Scheffel ^i 1 „ „
252 Das Albertinische Gebiet 1537—1540.
Sieht man sich die materielle Existenz dieser Geistlichen^ etwas näher
an, so befremdet mit Recht die Reformlosigkeit der katholischen Kirche.
Sie machte nicht im Entferntesten Anstrengungen, -wenigstens die
wirthschaftlichen Verhältnisse der Pfarreien umzugestalten; Alles bUeb
beim Alten, der Geistliche blieb auf den Ackerbau und Viehzucht, auf
Decem und kleine Bezüge aller Art angewiesen, deren Einbringung
nicht allein mit vielen Unstatten verbunden war, und noth wendig
wieder eine Verwandlung in Geld voraussetzte. Fast jede Gegend
hatte ihre eigenthümlichen Bezüge. Im Albertinischen Thüringen
herrschte vielfach die Gewohnheit, für Tauf- und Begräbnissgelder ein
hölzernes Becken, eine Schüssel oder ein Glas zu reichen. Manche
Filiale gaben dem Geistlichen gar nichts, obwohl er die kirchlichen
Bedürfnisse an Wein, Salz, Weihrauch und Kohlen bestreiten musste,
wofür er höchstens ein Grundstück in Nutzniessung nahm.
Aber die Hauptsache blieb doch, dass die Visitatoren beim
Abschaffen der katholischen Gebräuche die BeschafiEung von Subsistenz-
mitteln der Geistlichen anstreben mussten. Dies gelang nur selten
und erzeugte viel Nothstand, zumal man in der ersten Visitation das
klösterliche Einkommen zur Dotation der Pfarreien in erwünschter
Weise noch nicht heranziehen konnte. Gegen diese Maassnahme sperrten
sich nicht allein die Bischöfe, wie der Merseburger, sondern vor allem
der Adel, der die Klöster dotirt hatte, weil diese vielfach die letzte
Zufluchts- und Versorgungsstätte der Angehörigen waren. Die Familien,
z. B. die V. Witzleben widerstrebten wegen des Klosters Rossleben, die
V. Werthem ^) wegen Donndorf, die v. Hopfgarten wegen Schlotheim und
Mülverstedt, die Grafen v. Schwarzburg wegen Zelle, Frankenhausen
und Kelbra u. s. w. Sie alle sperrten sich gegen die Verwendung
des klösterlichen Einkommens nicht allein, sondern in erster Linie
5 Jena'sche Scheffel
10 Naumburger Scheffel
4 WeiBsonfolsiflcho Scheffel
18 Tennstedter Scheffel
4 Ostrau'scho Scheffel
17 Sangerhäuser Scheffel
2 Heimitzer zu Weissenfeis
Erfurter Malter,
>» )i
I» »
11 11
11 11
Scheffel zu Weissenfeis.
*) Die Herrschaft Beichliiigen sollte nicht visitirt werden, weil die v. Wer-
thern Lohnsleute der Grafen von Stolberg und Schwarzburg wegen Donadorf,
Frohndorf und Wiehe waren.
§ 4. Die erste Visitation im Albertinischen Thüringen. 253
gegen die Visitation im Allgemeinen. Ihnen schlössen sich die Grafen
von Stolberg, die von Hohenstein in mündlicher Werbung an; sie sprachen
ihr Befremden aus, dass Sachsen in ihre Hoheitsrechte eingreife, was
bisher unerhört sei. Höchstens stellten sie eine Visitation in Aussicht,
wenn sie von den Herrschaften selbst unternommen werden wurde.
Herzog Heinrich war nicht abgeneigt, diesen Wünschen Rechnung zu
tragen, stellte aber auch in Aussicht, dass er dennoch die Visitation
in diesen Gebieten vollziehen werde, sobald die Reformen nicht in
seinem Sinne durchgeführt werden würden.
Man sieht, aller Orten entbrannte der Kampf gegen diese „un-
berechtigten Neuerungen". Sehen wir, -in wie weit die Visitatoren
durchdrangen, denn die weltliche Gewalt nützte zur Zeit nicht viel;
die Amtleute, die man als eine Art Executoren der Visitation einsetzte,
wollten von diesem Geschäfte am wenigsten etwas wissen, da sie von
ihrem Umherziehen nur Schelte, Hass und Verfolgung ernteten.
Allerdings schafften sie überall, wohin sie kamen, die Missbräuche
des „verfluchten Papstthums** und war es auch nur im Wege des
Verbots ab; sie ordneten christliche Gebräuche im Sinne der Augs-
burger Confession an. Aber im Grunde genommen erstreckte sich
ihre Thätigkeit doch nur auf die Städte. In fünf derselben, in
Salza, Weissensee, Eckardsberga, Weissenf eis und Sangerhausen,
richteten sie Superintendenturen ein, besetzten die Prediger- und Schul-
stellen, um grössere Anhaltspunkte zu gewinnen und Aufsichtsstellen
über das platte Land zu schaffen, wo die Geistlichen noch trotz ihrer
Ungenügsamkeit im Amte blieben. Im FaD ihrer Geneigtheit des
Uebertritts liess man ihnen Zeit zum Studium. So weit es ging,
schaflle man vom Kircheinkommen deutsche Bibeln, die Confession,
die Loci communes und den Unterricht der Visitatoren an. In Sanger-
hausen ^) lievss man beide Kirchen bestehen; nur wechselte der Gottes-
dienst in denselben, wo auch an zwei Wochentagen Predigten ge-
halten wurden. Die Einkünfte der geistlichen Lehen, deren Zahl schon
auf den Reichthum der frommen Stiftungen einen Rückschluss gestatten,
verwandte man, wie die Erträge des Georgenhofs und des Augustiner-
klosters, auf den Unterhalt der Kirchen- und Schuldiener*). Ganz
^) Materialien im Magdeburger Archiv.
') Hier besteUte man 1 Superintendenten, 2 Diaconen, 2 Kirchner, 1 Or-
254 Das Albertinische Gebiet. 1537—1540.
ähnlich verfuhr man in Salza, welches sich durch die Zahl seiner
Stiftungen auszeichnete. Dort hatte besonders das Stift St Steffian
mit seinen reichen Stellen sich zur vollen Blüthe erhoben; allein
zwölf Häuser hatte es an sich gekauft und diese von allen bürger-
lichen Lasten befreit. Während die drei Klöster hier, wie es scheint,
vor der Hand noch unangetastet blieben, verwandte man die Hospitäler
und Siechhöfe, die Einkünfte der Vicareien und der Beginen zum
Besten der Stadtarmen.
Ausserdem forderte man die Verehelichung der Geistlichen mög-
lichst durch materielle Unterstützungen, verbot den Geistlichen die
Jurisdiction in Ehesachen, die den Superintendenten zugewiesen wurde,
so lange sich die Gründung der Consistorien nicht vollzogen hatte.
Jene entschieden dann mit Hülfe der betreffenden Amtsleute oder
Gerichtsherren die Streitigkeiten, und im Fall eine Entscheidung
schwierig oder unmöglich war, wurden sie angewiesen, die Acten an
den Superintendenten nach Leipzig zu senden.
Streng verbot man die Verwendung kirchlichen Eigenthums zu
privatem Nutz. Erledigte Pfarreien konnten nicht ohne Präsentation
und Examen verliehen werden. Man verpflichtete die Gemeinden zur
BeschaflFung und Listandhaltung von Wohnungen für Kirchen- und
Schuldiener und brachte endlich air das, was neben diesen Haupt-
punkten an den einzelnen Orten ausgerichtet war, in ein Verzeichniss,
so gut als dies „in solcher EUe" hatte geschehen können^).
Damit war nun freilich nicht viel erreicht. Sollten sich die
kirchlichen Verhältnisse klären und im lutherischen Sinne befestigen,
so war dringend eine weitere Visitation des Albertinischen Gebietes
geboten, in der man auf den Beistand Kursachsens zählen musste.
Denn eine selbstständige Entwickelung der Kirche war in dem eben
visitirten Gebiete zur Zeit nicht möglich.
ganisten, 1 Schulmeister, und im Fall sich die noch besetzten Lehen erledigen
würden, noch 2 Gesellen.
^) Ueber die Schulen, deren Zustand wir aus den Materialien nicht fest-
stellen können, lässt sich überhaupt nichts weiter sagen, als dass solche in Kloster-
orten und Städten bestanden. Man arbeitoto meist auf Kegulirung des Unterhalts
dos Schulmeisters hin, dessen Stelle vorzuglich von der des Stadtschreibers zu
trennen gesucht wurde. — Also ganz ähnlich wie im Ernestinischen Gebiete.
§ 5. Die zweite Visitation in Meissen. 255
§ 5.
Die zweite Visitation in Meissen.
(1539, 21. December bis 7. Juli 1540.)
Vor allem war es der Initiative der kursächsischen Visitatoren,
namentlich dem Justus Jonas zu danken, dass man den unhaltbaren
Verhältnissen ernstlich zu Leibe ging. Er, der das Papstthum bei
seinen Reisen durch die Albertinischen Lande in vollster Blüthe ge-
sehen hatte, hielt es für eine Gewissenssache, seine Thätigkeit wieder
aufzunehmen. Er Hess durch Luther, Brück und den Kurfürsten auf
den Herzog einwirken, damit die zweite Visitation möglichst schnell
einsetzte, obwohl Kursachsen selbst mit Rücksicht auf die Lage der
eignen religiösen Verhältnisse es gern gesehen, wenn im Albertinischen
Gebiete die Kirche sich selbstständig weiter entwickelt hätte. Das
war freilich zur Zeit noch nicht möglich. Nach Jonas' Bericht lebten
in demselben noch 500 ^) imgeprüfte Papisten, die getrost die Homer
aufsetzten, da man sie auf ihren Stellen belassen hatte. Wenn Kur-
sachsen seine Mission erfüllen sollte, musste es in dem bisherigen
Sinne um so mehr weiter zu wirken suchen, als in den maassgebenden
Kreisen Dresdens bereits eine gewisse Lauheit sich zeigte. Die Rege-
lung der Verhältnisse empfahl sich schon desshalb, weil die kurfürst-
liche Regierung der drückenden Last enthoben sein wollte, dauernd
in den Gang der Dinge im Albertinischen Gebiete eingreifen zu müssen.
Luther war nicht gesinnt, das Kurfürstenthum von den besten geist-
lichen Kräften zu entblössen, um sie an die Stelle der Papisten in
die Lande Heinrich's dauernd zu versetzen. Weit über die Vor-
stellungen Luthers hinaus war das Land von „Hass und Neid,
Hoffarth und Geiz durch den Herzog Georg vollgepropft" und
das Schlimmste war nach seiner Meinung, dass eitele Klugheit sich
breit machte, die das Land, welches dringend der fremden Hülfe noch
bedurfte, zu einer gewissen Abneigung gegen die fremden Visitatoren
verleitete *).
») de Wette V. S. 204 bis 205.
*) Ungedruckter Brief Luther's vom Freitag nach dem neuen Jahrstago 1540
au den Kurfürsten Jobann Friedrich, im Sacbs.-Emest. Grosammt-Archive, wo sich
immer noch ungedruckte Briefe finden, die ich demnächst zu publiciren gedenke.
256
Das Albertinische Gebiet. 1537—1540.
Allerdings zeigten die kursächsischen Vorstellungen, dass bei
dem Herzog Heinrich schon im Beginn October 1539 der beste WiDe
zm* Vornahme einer zweiten Visitation vorhanden war^), allein erst
am 21. December begannen die Verhandlungen zu Neudresden auf
Grund einer Instruction, welche im Wesentlichen sich an die für die
erste Visitation anschloss und sich nur darin unterschied, dass sie
die Absetzung der untüchtigen Geistlichen gegen eine Abfindungs-
summe verfügte. Auch trug man in jener den Erinnerungen der
Landstände und der Bischöfe in so weit Rechnung, als die Visitatoren
nur auf ausdrückliches Verlangen der Einwohner die bischöflichen
Ortschaften besuchen und die Einführung der neuen Ordnung ver-
suchen durften^).
Wahrscheinlich war es ein Act der Klugheit, dass Eursachsen
diesmal die eignen Theologen nicht wieder zu dieser Visitation heranzog;
vielleicht war auch die Unentbehrlichkeit der Kräfte schuld, da das
Visitationsgeschäft diesmal lange Zeit in Anspruch nahm. Wir finden
daher, dass nur Albertinische Geistliche und Beamte in dieser Visi-
tation thätig waren ^).
Uebersicht der zweiten Visitation in Meissen (Alber-
tinischen Theils.)^)
(1539 bis 1540.)
1. Neu-Dresden
2. S. Alt-Dresden
Pfarrer
Diaconufi
Hzg. Heinrich.
Kloster das.
3. Reichenberg
4. Lausa
5. Medingen (Me-
diann)
Hzg. Heinrich.
Hzg. Heinrich.
V. Scharfen-
herg.
3. Boxdorf, Dippelsdorf, Eisenberg,
Eähnitz (Wilschdorf bezfigl. d. Sacra-
ments).
4. Friedersdorf, Eonitz (Gommlitz),
Weixdorf, Herrasdorf.
5. Wird von Lausa versorgt, da Me-
dian zu arm.
^) Burkhardt, Luther's Briefwechsel, S. 329. (Zu de Wette V. 208.)
*) Nur das Schutzverhältniss Heinrich's berechtigte zur "Vornahme der Visi-
tation.
') Nämlich Wolfgang Fness, Caspar Zeuner, Hans v. Eitscher, Rudolf
V. Rechenberg und Dietrich Prcuss. (Fehlerhafte Namen bei Hering S. 98.)
*) Für einzelne verderbte oder eingegangene Ortsnamen giebt Herzog's Ver-
zeichniss von Sachsens wüsten Marken (Archiv für sächsische Geschichte, H. ff.)
Aufschluss. Auch die Nachweise des Codei^Dipl. SaxonisB, Band Hl. bis VI.,
wurden benutzt. Indess sind nicht alle Zweifel beseitigt worden.
§ 5. Die zweite Visitation in Meissen.
257
6. Eötzschenbroda
7. Bernsdorf
8. Plauen
9. Coswig
0. Erkmansdorf
1. Schönfeld
2. Klotzscha
3. Langebrück
4. Leubnitz
5. Leuben
6. Weissig
7. Dohlen
8. Briessnitz
9. Hosterwitz
V. Karlewitz.
Hzg. Heinrich.
Bath zu
Dresden.
M. Karisz.
Cocleus.
V. Karlcwitz.
Hzg. Heinrich.
Hzg. Heinrich.
Abt zur Zelle.
Bath
zu Dresden.
Hzg. Heinrich.
Greusig.
Bischof von
Stolpe.
H. V. Bünau.
20. Kreischa
21. Possendorf
22. Kesselsdorf
23. Pester witz
24. Niederebersbach
25. Oberebersbach
26. Wilschdorf
27. Unkersdorf
28. Wilsdruft'
29. Weisstropp
30. Constappel
31. Qrumbach
32. S. Meissen Pfarrei
St. Affra
Gebr. v. Karle-
witz.
V. Miltitz.
Cap. Meissen.
Dr. Heinitz.
V. Heinitz. ,
V. Petschwitz.
Probst
zu St. Affra.
V. Miltitz.
Y. Schönberg.
Aebtissin von
i Geringswalde.
Ziegler.
V. Schönberg.
6. Naundorf, Zitzschewitz, Lindenau,
Kaditz*.
7. Volkersdorf, Marsdorf, Cunerta-
walde, Knapsdorf (Vorwerk). (v.W. Archiv
f. Sachs. Geschichte H. 84.)
9. Kötitz (Kethwitz).
11. Schnllwitz, Beitzendorf, Zaschen- ,
dorf,Pohrsberg,Kritzschendorf, Maischen- '
dorf, Cunnersdorf, Bochwitz, Biela,
Quohren, Helfenberg, Bocka. Ausserdem
zugeschlagen Gross- und Klein-Graupe.
12. Ist nach Wilschdorf geschlagen.
14. Beick, Sodlitz (Zedelitz), Locke-
witz, Sobigrau (Sobliar), Gaustritz, Golbe-
roda (Golberdaue) , Goppeln, Eutschütz
(Oditz), Bosentitz, Gostritz, Nickern,
Kauscha (Kaudischau).
15. Tolkewitz, Nieder-Sedlitz. Dazu
Söbrigen, Laubegast, Seidnitz, Beick.
16. Ullersdorf, Gonnsdorf, Pappritz.
1 7. Weissig, Opitz, Deuben, Schweins-
dorf, Weitschen (Wüstung), Hesslich,
Borgk, Gittersee, Leissnitz.
18. Cotta, Ostra, Löbtau, Wölfnitz,
Gorbitz, Gompitz, Pennrich, Zöllmen,
Oberwartha, Niederwartha, Cossebaude,
Podemus, Ockerwitz, Omsewitz, Leute-
witz, Merbitz, Mobschitz, Leuteritz, Präb-
schitz (Pretisch), Bennersdorf, Gohlis,
Stetzsch, Kemnitz, Steinbach.
BarkliArdt, KIrohen- und Schal- YisiUtioaeu
20. Ltmgwitz, Witgensdorf, Saida,
Gombsen, Hennsdorf, Kautzsch.
21. Wilmsdorf, Hänichen, Bippien,
BabLsnau. Kautzsch (Goetsche), Kleba,
Broschen, Kl.-Kar8dorf, Quohren, Wen-
disch-Karsdorf, ßömchen.
22. Wurgwitz, N iederhermsdorf, Ober-
hermsdorf, Klein -Opitz, Braiinsdorf,
Kohlsdorf.
23. Pottschappel, Saalhausen, Zauker-
roda, Alt-ii'ranken, Bossthal (Bustel).
24. Lauterbach, Ermondorf, Hohn-
dorf, Göhra, Freutolsdorf, Wesanitz,
Bostig, Kaikreuth, Bieberach, Kunners-
dorf, Nieder-Bödem.
25. Mittelebersbach.
26. Klotzscha (s. No. 12).
27. Steinbach.
28. Kaufbach, Grumbach.
29. Hühnsdorf, Sachsdorf, Schönberg,
Wildberg, Niederwartha z. Theil.
30. Pinkowitz, Hartha.
31. Porschdorf.
32. Obermeissen, Fischorgasse, Ga-
sern, Nieder- Jahna , Jesseritz, Siegütz,
Priesa, Pröda, Grosskagen, Klcinkagen,
Ni]ntitz, Thronitz, Zwuschwitz, Stroischen,
Mehren, Mettelwitz, Kaschka, Ober-Jahna,
Schletta, Korbitz, Löbschütz, Pau.>>chütz,
Löthain, Alt-Böbschütz, Neu-Böbschütz,
Garsebach, Polenz.
17
258
Das Albertinische Gebiet. 1537—1540.
33. Böhrsdorf
34. Sora
35. Limbach
36. Neukirchen
37. Hirschfeld
38. Deutsch Bohra
39. Herzogswalde
40. Krummen-Hen-
nersdorf
41. Nieder-Schöna
42. Tanneberg
43. Schönberg
44. Burkhardtswalde
45. Plankenstein
46. Tharandt Schloss
47. Naundorf
48. Dorfhain
49. Somsdorf
Ziegler.
V. 8chönberg.
V. Schönberg.
V. Mergenthai.
V. Mergenthai.
V. Mergenthal.
V. Schönberg.
Mar»chalk.
; V. Schönberg.
V. Staupitz.
V. Schönberg.
V. Schönberg.
V. Schönberg.
i Hzg. Heinrich.
; Hzg. Heinrich.
Hzg. Heinrich.
I
Hzg. Heinrich.
38. Klipphaiisen.
84. Lanipersdorf, Birkenkayn.
84 u. 35 werden zusammengeschlagen
nach 85.
86. Steinbach.
37. Drehfeld.
88. Elgersdorf. No. 88 wird nach
37 geschlagen.
89. Helbigsdorf (halb).
.40. Ober-Schar*
41. Wüst-Hotzdorf (Hetzelsdorf).
44. Groitzsch, Munzig.
45. Sehraiodewaldo, Helbigsdorf (halb).
4Ü. Hintergersdorf, Fordergersdorf*
und daÄ Städtlein unt(»r m Schloss.
48. Klingenberg*.
40. Eckersdorf, Hansberg, Lübau.
51. Wunschwitz, Wusen, Kottewitz.
52. Görlitz, Mauna, G<*>rna, Schönne-
witz, liUga, Koitzschen, Mahlitzsch,
Soppern, Nössge, Baruitz, und neu dazu
Löbschütz.
58. Plänitz*, Leippen, Schänitz, Deila,
St(>sswitz, Loutewitz, Ponnewitz, Somitz, i
Käbschtitz, Prausitz.
54. Ullendorf, Kobib*ch, Seeligstadt,
Kott<nvitz, Sönitz, Weitzsclien, Piskowitz.
57. Zwuschwitz.
58. Schleinitz, Petzschwitz, Wau<len,
50. Simschwitz
51. Heinitz
52. Krögis
53. Ziegenhain
54. Taubenheim
55. Grünaue
56. Collmnitz 110
57. Miltitz
58. Leuben
59. Rausslitz
60. Wendisch Bohra
61. S. Lommatzsch
62. Ober-Staucha
63. Zschochau
64. Hof
65. Dörschnitz
66. Leutewitz
V. Maltitz.
V. Heinitz.
V. Schleinitz.
V. Schleinitz.
Hauboldt.
V. Maltitz.
V. Maltitz.
V. Miltitz.
Probst
zu Döbeln.
Kl. Döbehi.
V. Maltitz.
Hzg. Heinrich.
Kl. Döbeln.
V. Schönberg.
V. Schleinitz.
V. Zaschwitz.
Probst Z.Riesa.
Schwochau, Graupzig, Pratersohütz.
Lossen, Wahnitz, Eulitz, Badersen, Pröda,
Dabschütz, Mertitz, Kasslitz, Nelkanitz,
Stahna, Mettelwitz.
59. Ilkendorf, Zetta, Karcha, Gall-
schütz, Gohla, Pinnewitz (halb), Scbre-
bitz. Lösten, Nössge (halb), Radowitz
(zwei Baueni).
60. Ober-Eula.
61. Rauben, Jessen, Messa, Alt-Lom-
matzsch, Scherau, Wölkisch, Domseiwitz,
Zöthain, Pit^chütz, Lautschen, Löbscbötz,
Zscheilitz, Prositz, Wachnitz, Seilitz,
Daubnitz.
62. Weitzschenhain (Woitsch), Prositz,
Wilschwitz, Stauchitz, Stechwitz, Dobor-
nitz, Treben, Alt-Sattel, die drei Dorfpr?
Zschochau (halb), Marschtitz, Steudten.
Dösitz, Ponitz, Wnlmitz, Plotitz, Gleina,
Trogen, Grauswitz (zwei Bauern) mul
Ibenitz.
63. Dahin sind von Staucha geschla-
gen: Weittig (Beutig), und Leisnitz
(Lätzschnitz).
64. Hohen wnssen *, Gastowitz, Zeicba,
Delraschütz, Stennschütz, Naundorf, CV
sabra (Kosober), Nasenberg.
65. Bornitz, Klappoudorf.
66. Kobeln, Heida*.
§ 5. Die zweite Visitation in Meissen.
259
67. Neckanitz
68. Orossprausitz
69. Biosswitz
70. Striegnitz
71. Zehren
72. Schrebitz
73. Colin
74. Boritz
75. Oberau
76. Niederau
77. Gröbßra
78. Zadel
79. Mohorn
80. Rüsseina
81. Zscheila
Probst
zu Döbeln.
Probst
zu Riesa.
V. Schleinitz.
V. Schleinitz.
Kloster
Seusslitz.
Kloster
Seusslitz.
Bischof von
MeisRon.
Probst von
Meisseu.
Abt von Zella.
Abt von Zolla.
Dechant von
Meissen.
Abt von Zella.
V. Karle witz.
v. Karlewitz.
Ziegler.
I' 82. Naustadt
83. Weinböhla
84. Brockwitz
85. Keinsberg
86. Dittmansdorf
87. St. Niclas vor
Meissen
88. S. Pirna
89. Struppen
90. Hennersdorf
91. Rosenthal
92. Königstein
93. Reinhardtsdorf
94. Pabsdorf
95. Gross-Cotta
96. Gottleuba
97. Markersbach
67. Churschütz, Krepta, Meila (früher
Zetzschitz, W. II. 217), Bemtitz, Mögen,
Poititz (Bautitz), Albertitz.
68. Ist nach Leutewitz geschlagen.
69. Mautitz*, Beppen, Kleinragewitz,
Seorhansen, Grubnitz, Hahnefeld.
70. Boitzsch, Bomitz, Mehltheuer*.
71. Muschnitz, Seebschütz, Seilitz,
Schieritz, Piskowitz, Zscheilitz, Wölkisch,
Obermaschwitz, Naundörfchen, Ickowitz,
Windorf, Sieglitz.
72. Gollschtitz (Koltschwitz) u. Wolls-
dorf (Wolffsdorf). Schrebitz mit: Döb-
ritz, Graumnitz, Göldnitz, Görlitz, Dohlen,
Dödchütz, Sömnitz.
74 Zschänitz, Nieder -Lommatzsch,
Ober-Lommatzsch, Neu- und Alt-Hirsch-
stein, Bara, Bohlen (Bilen).
75. Gohlia.
77. GrosB-Dobritz*, Jessen.
78. Diera, Naundörfchen , Lobsahl,
Nüschütz^ und einige Höfe.
80. Rhäsa, Wolkau, Saultitz, Star-
bach, Höfchen, Choren, Wettersdorf,
Gertitzsch, Toppschädel, Leschen, Kles-
sig, Luttewitz, Markeritz, Maltitz, Ober-
nith?. Mutzschwitz, Kreissa, Priesen,
Ottenbach.
V. Scharfen-
berg.
Hzg. Heinrich.
V. Scharfenbg.
V. Schönberg.
V. Schönberg.
Aebtissin von
Heil. Kreuz.
Comthur zu
Zschillen.
Hzg. Heinrich.
Hzg. Heinrich.
Comthur zu
Zschillen.
Hzg. Heinrich.
Hzg. Heinrich.
I V. Kospotli.
I Hzg. Heinrich.
, Hzg. Heinrich.
81. Bohnitzsch, Ockrilla, Winckwitz,
Rottewitz , Proschwitz , Zaschendorf,
Niederfahre.
82. Kiemsdorf, Ullendorf (2 M.), Batz-
dorf, Reppnitz (5 G.), Reppina (3 M.),
Pegenau (6 M.), Gauernitz.
84. Klieben, Sörnewitz.
87. Reichenbach undSpittwitz werden
nach Neustadt geschlagen, Bockwen,
Siobeneichen und Neudörfchen (Nau-
margkt?) nach St. Affra.
89. Naundorf, Leupoldishain, Pötz-
scha, Königsnase?.
90. Hormsdorf, Brausenstein , Neid-
berg.
92. ThÜrmsdorf, Weissig, Rathen,
Pfaffendorf, Waltersdorf, Perschdorf,
Nickolsdorf, Lilienstein (Leinstein).
93. Krippen, Schöna, Gieshübel,
Ostrau, Postelwitz.
94. Cunnersdorf*, Koppelsdorf, Klein-
hennersdorf. No. 94 wird nach Königs-
stein geschlagen.
95. Klein-Cotta, Naundorf.
96. Hellendorf, Berggieshübel mit
Capelle.
97. Nach 9 gewiesen.
17*
260
Das Albertinjsche Gebiet. 1637—1540.
98. Ottendorf
V. Bernstein.
110.
Wehlen
V. Schönburg.
99. Maxen
Die Herrschaft
111.
Sturza
V. Schönberg.
anf Maxen.
112.
Porschendorf
V. Schönburg.
100. Sadisdorf
Kolbel.
113.
S. Dohna
101. Reinhards-
Karls.
114.
Rathewalde
Hzg. Heinrich.
griinma
115.
S. Neustadt
V. Schönborg.
102. Liebstadt
V. Büuao.
116.
Sebnitz
V. Schönburg.
103. Nieder- Johns-
V. Bernstein.
117.
Ulbersdorf
V. Herm.sdorf.
bach
118.
Lichtenhain
V. Schönborg.
104. Dobra
V. Blinau.
119.
Schandau
V. Schönberg.
105. Lohmen
V. Schönburg.
120.
Hohenstein
V. Schönburg.
106. Dittersbach
V. Schönburg.
121.
Röhrsdorf
V. Benist<'in.
107. Dürrröhrsdorf
—
122.
Friedrichswalde
V. Biinaii.
108. Dobra
123.
Burkhardts-
V. Bunau.
109. Eschdorf
V. Schönburg.
walde
»
98. Dohma, Hartzbache?, Gersdorf.
99. Hansdorf, Mtihlbach, Schlöttwitz.
100. Oberkarsdorf, Kipsdorf (Quohmer
Kipse), Schmiedeberg, Naundorf.
101. Cunnersdorf, Luchan, Ober-
frauendorf, Niederfrauendorf, Hirsch-
bach, Reinholdshain (halb).
102. Böniersdorf (s. 104), Wingen-
dorf, Haitmannsbach, Göppersdorf, Neu-
dörfel (Neusdorf?), Herbergen.
lOB. Falkenhain.
104. Berthelsdorf (s. 102).
105. Daube, Doberziet, Zatzschke.
107. sc. Ruszdorf, im Fürstonthum
Sachsen gelegen, nach Stolpen gehörig.
108. (Dobrawe in der Herrschaft
Schönburg. )
109. Wünschendorf.
110. Mockethal, Uttewald. Ausser-
dem wird neben „Altwehlen", zu dem
obige Dörfer gehörten, noch angeführt
„Stadt-ßehlen" (Schönburg'sches Lehen),
zu dorn „Dorfbehlen" geschlagen.
111. Heeselicht, Burkersdorf, Rathe-
walde.
112. Döbra* (cf. 104), Liebethal mit
Elbersdorf und Mühlsdorf.
113. Folgende Orte wurden von Dohna
genommen und 1. Pillnitz, Söbrigon und
Pogrigen? nach Hosterwitz; 2. Gombsen
nach Oberkreischa; 3. Pratzschwitz (21)
nach Pirna ; 4. Gross- und Klein-Graupe
nach Schönfeld; 5. Crotta und Schmors-
dorf nach Maxen; 6. Goos nach Pirna:
7. Seidewitz nach Friedrichswalde ge-
schlagen, während bei Dohna verblieben :
Zechwitz, Sporwitz, Meusslitz, Kreb.s
(Kraisz), Grosssedlitz, Kleinsedlitz, Nieder-
und Obermeusegast, Köttwitz, Wiesen-
stein*, Falkenhain, Losch witz, SürBeu,
Klein- und Grossborthen, Burgstädtel,
Tronitz, Eottwitz, Bosewitz, Gamig (Ka-
nigk) , Luga, Gommern, Meischa, Zschieren,
Mügeln, Heidenau, Birkwitz, Köttwitz,
Kesslers, Bernsteines, Erlich's Mühlen.
114. Nach Sturza verwiesen (cf. 111).
115. Burkersdorf, Polenz, Berthels-
dorf, Hermsdorf, Rugiswalde.
116. Hermsdorf, Hertigswalde, Otten-
dorf, Ober- und Nieder-Einsiedel, Saups-
dorf, Schönbach, Wilmersdorf?.
117. Lomsdorf (Lohsdorf), siehe je-
doch 120.
119. Soll von Lichtenhain versorgt
werden. Wendischfähre.
120. Cunnersdorf, Lohsdorf, Goasdorf,
Waizdorf, Zeschnig, Emdorf (h. Ehren-
berg?).
12L Soll nach Dohna geschlagen
werden.
122. Oberseidewitz, Niederseide witz,
Zwirschka.
123. Bionsdorf, Seitenhain, Rohradorf,
Haselich, die Hammerhütten.
§ 5. Die zweite Visitation in Meissen.
261
124. Kloster Zella
125. S. Rosswein
126. Pappendorf
127. Striegis
128. Bockendorf
129. Langhenners-
dorf
130. Waltersdorf
131. Gross-Schinna
132. Greifendorf
133. Nossen
134. Siebenlehn
135. Mochau
136. Marbach
137. Gleisberg
138. Etzdorf
139. S. Preiberg
140. Conradsdorf
141. Nieder-Bo-
britzsch
142. Ober-Bobritzsch
143. Langenau
144. Pretzschendorf
145. Weissenborn
Abt zu Zolla.
Abt zu Zella.
Abt zu Zella.
Abt zu Zella.
Abt zu
Abt zu
Abt zu
Abt zu
Abt zu
Abt zu
Abt zu
Abt zu
Abt zu
Zella.
Zolla.
Zolla.
Zolla.
Zella.
Zella.
Zella.
Zolla.
Zolla.
HauRDiann.
Hzg. Heinrich.
Der Kath zu
Freiborg.
V. Güntberode
und Riüke.
V. Hartzsch.
V. Hartzsch.
146. Kingethal
147. Ober-Schönau
148. Berthelsdorf
149. Tuttendorf
150. Lichtenberg
151. Dittersbach
152. Frauenstein
153. Mulda
154. Burkersdorf
155. Klein-Hart-
mannsdorf
156. Gross-Hart-
mannsdorf
157. Oederau
158. Schellenberg
159. Frankenstein
160. Kirchbach
161. Eppendorf
162. Erbisdorf
163. Gahlenz
164. Gross walters-
dorf
165. Zeche?
166. Bieberstein
Hzg. Heinrich.
V. Schönberg.
Der Rath zu
Froiborg.
Der Rath zu
Froiborg.
Dor Rath zu
Froiborg.
V. Schönberg.
V. Schönberg.
V. Schönberg.
V. Schönberg.
V. Schönborg.
Alnbeck.
Hzg. Heinrich.
Hzg. Heinrich.
Hzg. H(4nrich.
Hzg. Heinrich.
Hzg. Heinrich.
Hzg. Heinrich.
Hzg. Heinrich.
Hzg. Heinrich.
V. Schönberg.
Marschalk. *
126. Mobondorf, Gossberg, Riechberg,
Ottondorf, Kaltofen, Berbersdorf.
127 und 128 zusammengeschlagen.
128. Eulondorf.
129. Seiforsdorf, Roichonbach, Bräuns-
dorf.
180. Klein-Schirma*.
131. Gross- Voigtsberg, Klein- Voigts-
berg, Rothenfurth.
132. Amsdorf, Moosheim, Dittorsdorf.
133. Grüna, Keseborg =- Broitenbach,
EuU.
135. Schaihausen, Auterwitz, Schwoim-
nitz, Weitßchen, Mockritz, Prüfern, Präb-
schütz, Theeschütz, Ossig, Nausslitz,
Stoinbach.
136. Schmalbach.
137. Bodenbach.
138. Gersdorf, Böhringon.
140. Falkenborg, Hilborsdorf.
142. Sohra und Wüstung Susobach.
143. Obor-Roichonbach.
144. Fridersdorf, Rothenbach.
146. Falkenhain, Erlebach, Hermsdorf.
147. Lindo, Wogofarth*.
149. Lossnitz.
150. Weigmannsdorf* und Müdisdorf
(halb).
152. Roichenau, Kle^ibobritzsch.
156. Gränitz (eine Capello).
157. Broitonau« Thiomondorf, Hetz-
dorf, Görborsdorf, Schönorstadt, Bör-
nichcn.
158. Dorfchemnitz, Leubsdorf*, Mar-
bach.
159. Mommondorf, Hartha, Wingen-
dorf. 159 und 160 sind zusammenge-
schlagen.
161. Kloin hartmannsdorf'".
162. St. Michaelis*.
166. Burkersdorf, Hohontanne.
262
Das Albertinische Gebiet 1537—1540.
167. Cftmmerswalde
168. Nassau
169. Hartmannsdorf
170. Clausnitz
171. Hennersdorf
172. Seifersdorf
173. S. Dippoldis-
walda
174. ReichstÄdt
175. S. Altenberg
176. S. Lauenstein
177. Geising
178. Liebenau
179. Breitenau
180. Dittersdorf
181. Glasshütte
182. Bärenstein
183. Höckendorf
184. Oelsa
185. Fürsten walde
186. Fürstenau
187. Saida
188. Pfaffroda
189. Dörnthal
I V. Schönherg.
V. Schönberg.
V. Schönberg.
V. Schönborg.
V. Schönberg.
Die Kasten-
herren
zu Freiborg.
V. Maltitz.
V. Maltitz.
Hzg. Heinrich.
V. Bünau.
V. Bünau.
V. Bünau.
V. Bünau.
V. Bünau.
Hzg. Heinrich.
V. Beraatoin.
Theler.
V. Bünau.
V. Bünau.
V. Schönberg.
V. Schönberg.
V. Schönberg
und Alnpeck.
167. Purschenstein *, Dittersbach und
Seiffenbach.
168. Bechenberg.
169. Saida.
171. Ameisdorf, Schönfeld mit der
Capelle Nicolai daselbst.
172. Paulshain, Paulsdorf, Spechtritz,
Malter (die Mehltheuer), Oelsa.
173. Oberhesjplich, Ulbemdorf, Obor-
molbendorf , Nieder - Ulbemdorf, Bor-
renth, Reinholdhain (Reinholdsdorf) halb,
(Reuelsdorff) .
176. Löwenhain. 176 soll mit 177 zu-
sammcngoscblagen werden.
177. Halb dem Landosfürsten, halb dem
Lehnhorrn zuständig.
178. Waltersdorf, Neudörfel.
180. Hückenhain und Börnchen.
183. Ruppendorf*, Cunnersdorf, Beer-
walde, Paulsdorf (Pulse).
186. Bisher FUial von 185,
190. S. Annaberg
191. Marienberg
192. Wolkenstein
193. JöhstAdt
194. Arnsfeld
195. S. Geyer
196. Drehbach
197. Lengefeld
198. Ehrenfriedera-
dorf
199. Mildenau
200. Rückers walde
201. Schönbrunn
202. Dorfchemnitz
203. Tannenberg
204. Niederforch-
heim
205. Seyda
206. Lippersdorf
207. Olbernhan
208. Zöblitz
209. Lauterbach
210. Voigtsdorf
211. Thum
212. S. Chemnitz
' Hzg. Heinrich.
i Hzg. Heinrich.
, Hzg. Heinrich.
! Hzg. Heinrich.
' V. Widenbach.
• V. Güntherode.
Hzg. Heinrich.
I Hzg. HeinricJi.
I Hzg. Heinrich.
Hzg. Heinrich.
Hartzsch.
Hartzsüh.
I V. Berbisdorf.
I V. Berbisdorf.
V. Berbisdorf.
V, Berbisdorf.
V. Berbisdorf.
V. Berbisdorf.
Hartzsch.
V. Schönberg.
187. Mit 4 nicht genannten Dörfern.
188. Haaelbach*, Schönfeld, Beuckers-
dorf.
192. üross-Olbersdorf*, Hillmersdorf,
Goringswalde, Grünau, Hohndorf.
194. Grumhach*, 2 Schmiedeberg,
Steinbach*, Satzung*.
196. Grieshach, Venusberg.
197. Winschendorf, Böckau, Reifland.
199. Königswalda*.
200. Mauersberg*, Boden.
201. Wiesa*, Falkenbach, Neudorf.
202. Wolfsgrnnd, die Neuerung?
204. Womsdorf , Haselbach, Görsdorf.
205. Obersoyda, Mittolseyda, Nieder-
soyda, Hasolbach 5 Bauern.
207. Blumcnau.
208. Ansprung, Neue Schenke (Neue-
sorge).
209. Laute.
211. Jahnsbach.
§ 5. Die zweite Visitation in Meissen.
263
213. Plöha
214. Zschoppau
215. Krumhermers-
dorf
216. Waldkirchen
217. Gelenau
218. Euba
219. Stollberg
220. NiederzwAnitz
221. Erlbach
222. Hormersdorf
223. Thalheim
224. Dorfchemnitz
225. Frankenau
22ö. Erdmannsdorf
227. Ebersdorf
228. Lichtenau
229. Ottendorf
230. Wiesa
231. S. Frankenberg
232. Seifersbach
233. Lugau
234. Einsiedel
235. Reichenhain
Hzg. Heinrich.
Hzg. Heinrich.
Hz^. Heinrich.
Hz^. Heinrich.
Hzg. Heinrich.
Hzg. Heinrich.
V. Schönberg.
V. Schönborf^.
V. Scliönborg.
V. 8chönborg.
V. Schönberg.
V. Schönberg.
V. Schönberg.
Schütz.
V. Harras.
V. Harras.
V. Harras.
V. HarraH.
V. Schön borg.
V. Schönberg.
V. Oolsnitz.
V. Einsiedel.
V. Einsiedel.
236. Glösa
237. Reichenbrand
238. Wüstenbrand
239. Rusdorf
240. Nieder-Raben-
stein
241. Pleissa
242. Limbach
243. Hartenstein
244. Wiesenthal
245. Mülsen Sanct
Nicolai
246. S. Lössnitz
247. Scheibenberg
248. Eiterlein
249. Beutha
250. Crotendorf
251. Vielau
252. Schönau
253. Wildbach
254. Jahnsdorf
I Abt zu Chem-
nitz.
Abt zu Chem-
nitz.
?
Abt zu Chem-
nitz.
Abt zu Chem-
nitz.
Abt zu Chem-
nitz.
V. Schönberg.
V. Sohönbarg.
V. Schönburg.
V. Schönberg.
V. Schönberg.
V. Schönberg.
V. Schönbnrg.
V. Schönburg.
V. Schönburg.
V. Schönburg.
V. Planitz.
Triitzschler
zimi Stein.
Abt zuChemn.
213. Falkenau, Gückelsberg, Plane,
Braunsdorf. Altenhayn. — Filial: Schel-
lenberg* mit Grünberg, Metzdorf,
Hennersdorf.
214. Witzschdorf, Born (s. No. 216).
216. ßörnicheu, Grünhaynicbcn , Bor-
stendorf*.
217. Weisbach*, Ditti^rsdorf z. Hälfte.
210. Brünnlos*, Ober-, Mittel- und
Niederdorf, Ober- und Nieder -Würsch-
nitz, (lablcnz.
221. Kirchberg*.
222. Gtinsdorf, Auerbach*.
223. Gornsdorf*.
225. Dittmannsdorf * , Kunnersdorf.
226. Bornsdorf.
227. Lichtenwalde.
228. Ober- und Niederlichtenau, Morz-
dorf, Orteisdorf, Biensdorf.
281. Mühlbach, Hausdorf, CJunners-
dorf, Sachsenburg*, Dittersbach, Neu-
dörfchon*, Schönborn, Irbersdorf.
232. Neudörfchen.
2:M. Erfenschlag, Dittersdorf*.
236. Heinersdorf, Fiirth, Draisdorf,
Borna, Hilbersdorf*.
237. Grüna, Siegmar, Mittelbach*.
238. Uhrspring*. Beide nach Erl-
bach gewiesen.
239. Nauenhain? vielleicht verschrie-
ben Löbenhain.
240. Rottluf, Oberrabenstoin, Schloss-
gasso.
241. Kandier.
242. Oberfrohna (vier) , zu Kandier
(8. No. 241).
243. Thierfeld.
245. St. Jacob*.
246. x\lbcrode, Ober-Alfalter, Gnina,
Nieder -Lössnitz, Lenkersdorf, Ditters-
dorf halb.
250. Nauondorf, Kratzdorf genannt?;
vielleicht h. Neudorf.
251. Nieder-Hasslau (12).
253. Langenbach.
254. Meinersdorf.
264
Dafi Albertinische Gebiet. 1537—1540.
255. Olbersdorf
256. St. Niclas vor
Chemnitz
257. Burkersdorf
258. Neukirchen
259. Hermersdorf
260. Martha
261. S. Penig
262. Rochsberg
263. Wittgensdorf
264. Burkersdorf
265. Göhren (Gerawe)
266. Kftnigsfeld
267. ßüdigsdorf
268. Schlagwitz
269. Nieder-Stein-
bach
270. Bräunsdorf
271. Taura
Abt zu Chem-
nitz.
Abt zu Chem-
nitz.
Abt zu Chem-
nitz.
Abt zu Chem-
nitz.
Abt zu Chem-
nitz.
Abt zu Chom- i
nitz.
?
V. Ende.
V. Ende.
V. Ende.
V. Ende.
V. Ende.
V. Rüdigsdorf.
V. Ende.
V. Schönberg.
Hzg. Heinrich.
Hzg. Heinrich.
272. Niederfrohna
273. Mühlau
274. Hartmansdorf
275. Ziegelheim
276. Gnandstein
277. Nieder-Gräfen-
hain
278. Syhra
279. Frauendorf
28U. Zschillen
281. Wiederau
282. Zschillen
(zu St. Otten)
Hohenkirchen
255. Altenhayn.
256. Helbersdorf, Kappel, Höckericht,
Schöna, Alt-Chemnitz*.
258. Claffenbach, Adorf, Markersdorf,
Stelzendoif, Leuckorsdorf* mit Sevffers-
dorf, PfafiPenhayn.
260. Borbisdorf, Moidenberg? (viol-
leicht verderbt h. Eibenborg).
261. Dittmannsdorf, Zinnborg, Nieder-
frohna, Thiorbach, TauHcha, Kloinkarsch-
dorf? (vielleicht Chursdorf).
262. Niedereisdorf, Schiaisdorf, Lun-
zeuau* (Lützenawe), Arnsdorf.
264. Mohsdorf, Göppersdorf, Heinors-
dorf.
265. Soll nach 262 geschlagen werden
und nach Lunzenau zur Kirche gehen.
266. Weissbach.
267. ( Rurschdorf. ) Da Gnandstein
die Pfarrei versorgte, so kann es nur
Bddigsdorf sein.
269. Wernsdorf, Markersdorf (halb),
Obcrsteinbach (halb).
270. Russdorf (Rurschdorf), Meins-
dorf? \^Meher8dorf).
283.
284. Claussnitz
285.
286.
Nauenha}Ti
Topfseifersdorf
287.
288.
Pegau
Stönzsch
V. Schönberg.
V. Eaufungen.
Pfarrei Penig.
, v. Schönburg.
I V. Einsiedel.
Abt
I zu Zschillen.
Pfarrei Ossa.
V. Ende.
Comthur zu
Zschillen.
C'Omthur zu
ZschiUen.
Comthur za
Zschillen.
Comthur za
Zschillen.
Greithavner
PfarreL
Comthur zu
Zschillen.
Abt zu Pegau.
271. Köthensdorf.
272. Mittclfrohna*
275. Uhlmannsdorf (Almesdorf), Nie-
deramsdorf. — Früher gehörten noch
dazu: Göpforsdorf, Garbisdorf, Hinter-
Uhlmannsdorf, Henersdorf (Hennersdorf)
und Nirkendorf. Drei davon sind nach
Fleramingen, eins nach Niodorwiera and
eins nach Fuchshain (hodie Ehrcnhain)
genommen.
276. Dolsenhain, Wüstenhain.
278. Roda*.
281. Stein? (Stengen), Göritzhain,
Königshain*.
282. Hartha, Seitonhain, Göppersdorf
(s. 275), Mutzschoroda, Mensen, Alt-
Zschillen, Corba, Nöbeln.
288. Gössen, Göritzhain (s. 281),
Heisdorf ( Helbisdorf ), Berthelsdorf.
284. Diethcnsdorf.
286. Zschoppelshain, Winkeln, Thal-
heim die Hälfte (9).
288. Werben*.
§ 5. Die zweite Yisitation in Meissen.
265
289. Pursten
290. Costewitz
291. Gross-Trebnitz
292. Trautzschen
293. Dalzig (TUzigk)
294. Groitzsch
295. Medenitzsch
296. Bohlen
297. Zeschwit^
298. Teilschütz
299. Wiederau
300. Storkwitz
301. Götzen
302. Audigast
303. Leipzig
304. Knauthain
305. Liebertwolkwitz
306. Eötha
307. Grosspötzschau
308. Gautzsch
(Kantzitsch?)
309. Baisdorf
310. Schönfeld
Abt zu Pegau.
V. Helldorf.
Aebtisfiin zu
Lanf^endorf.
Puster.
Pflug.
Aebtissin zu
Langondorf.
V. Uechtritz.
Bischof von
Merseburg.
V. Musel.
Pflug.
V. Droschwitz.
V. DroBchwitz.
Posau'er Abt.
V. Peris.
Pflug.
Pflug.
Pflug.
Pflug.
Probst von St.
Thomas.
Probst von St.
Thomas.
Probst von St.
Thomas.
298. Zitzschen*.
294. Gross- und Elein-Wischtauden,
Brösen, Obertitz, CöUnite, Gross-Pries-
lyk, Pödelwitz* (Lehnsherr: Pflug) mit
Klein- und Gross -Stolpen, Drosskau,
Leipen, Ollschütz.
. 295. Kabnsdorf.
800. Zauschwitz, Weiderode.
301. Saasdorf, Alten-Groitzscb, Bonno-
witz, Langenbain, Zschagast, Löbnitz,
Methewitz (s. 295), Nehmitz, Käfem-
hain, Michel witz*.
802*. Kobschütz, Klointrebnitz.
804. Uartmannsdorf, Kleoberg, Al-
bersdorf, Rohebach* (Trobach).
805. Gross-Pössna.
806. Geschwitz.
807. Muckern.
808. Kossbauden? (vielleicht Cos-
puden), Hötzisch? (vielleicht Oetzsch).
(Archiv für sächs. Gesch. II. S. 67.)
311. Taucha
312. Dewitz
313. Hohenhayda
(Hohendiechen)
314. Kleinstädteln
315. Gülden-Gossa
316. Deuben
317. Zehmen
318. Rüben
319. Oelzschau
320. Markkleeberg
321. Cröbern
322. Alt-RannstÄdt
323. Seehausen
324. Plaussig
325. Seegeritz
326. Lösnig
327. Spröda
328. Zöbigker
329. Petersberg
330. Sporen
331. Stumsdorf
332. Werben
333. Rieda
334. Schrenz
V. Haugwitz.
V. Haugwitz.
V. Haugwitz.
v.Erdmannsdf.
v.Erdmannsdf.
Y. Erdmannsdf.
V. Zehmen.
V. Haugwitz.
V. Zehmen.
V. Haugwitz.
V. Breitenbach.
Abt zu Zella.
V. Breitenbach.
V. Thümmel.
V, Weissen-
bach.
Blasebalg.
Amtmann auf
Petersberg.
V. Gehofen.
Hzg. Heinrich.
Hzg. Heinrich.
Hzg. Heinrich.
Hzg. Heinrich.
Rauchaupt
Hzg. Heinrich.
809. Stötteritz.
810. Abt-Naundorf.
311. Merkwitz, Grassdorf, Cradefeld,
Plösitz, Porti tz.
812. Schlitz.
818. Cleuden, Neutzsch, Plöxen, Merk-
witz* und (Pausdorf*).
814. Gaschwitz.
819. Kömmlitz.
321. Crostewitz.
322. Klein -Miltitz, Ootzfich* mit
Treben, Grosslehna.
326. Nach Markkleeberg geschlagen.
327. Laue*.
828. Prödel.
829. Drehlitz, Priestor, Wustowitz,
Neglitz, Wallwitz, Trebitz, Merkewitz,
Dachritz.
880. Prussendorf.
266
Das Albertinische 6«biet. .1537—1540.
335.
Euteritzsch
Uath
zu Leipzig.
336.
Gollme
Hzg. Heinrich.
337.
Guetz
Hzg. Heinrich.
338.
Weitewitz
(VVolkewitz)
Hzg. Heinrich.
339.
Wölliuen
(Welpen)
Hzg. Heinrich.
340.
Magdeborn
V. Breitenbach.
341.
Gross-Zschocher
Probst von 8t.
Thomas.
342.
Engelsdorf
Hzg. Heinrich.
343.
Schenkenberg
V. Schenken-
borg.
344.
Kyhna
Hzg. Heinrich.
345.
Werbelin
Spiegel.
346.
Zaasch
Scheiding.
347.
Zschernitzsch
Rutter.
348.
Selben
Pfarrei
Delitzsch.
349.
S. Delitzsch
Aebtissin zu
Weissenfeis.
350.
Probstheida
Bischof von
Merseburg.
351.
Paupitzsch
Spiegel.
352.
Beerendorf
Spiegel.
353.
Wolteritz
V. Krosswitz.
354.
Wiedemar
v. Krosswitz.
355.
Podelwitz
Hzg. Heinrich.
356.
Zwochau
Hzg. Heinrich.
357.
Grebehna
V. Bünau.
358.
Zschortau
Spiegel.
359.
Glesien
V. Bünau.
360.
Freiroda
V. üechtritz.
361.
Klepzig
Hzg. Heinrich.
362
Naundorf
V. Trotha.
363.
Zwebendorf
Hzg. Heinrich.
364.
Radefeld
Pflug.
365.
Gross-Lissa
Aebtissin zu
Weissenfels.
366.
Liemehna
Nonnen zu
Gerbstädt.
367.
Cletzen
Hzg. Heinrich.
368.
Hayna
Blanck.
369.
Creuma
V. Schiden.
370.
Mocherwitz
Pfarrei von
Zschortau.
336. Schwätz, Pfaffendorf, Reinsdorf,
Lohnsdorf, Reussen, Pageritz (Paber-
witz?), Siedersdorf, Doberstau, Lands-
berg*.
337. Peteredorf, Wölls, Dorgisdorf
(Dtiringsdorf).
338. Gordemitz, Gostemitz, Wölmen*.
339. Bötzeu (Petzol), Joesewitz.
340. Göhren, Dechwitz, Grühna,
Göltzschen, Rodgen, Störmthal*, Dreis-
kau*, Kleinpötzschau*.
341. Windorf.
342. Hirschfold*, Wolfshain.
343. Rödgen, Storkwitz (Storckman),
Wölkau.
344. Kleinkyhna, Quering, auch
Klitzschmar.
345. Broda*.
346. Sorbitz.
346 und 347 sollen zusammenge-
schlagen werden.
347. Nöselwitz, Pohritsch, Sultitz.
349. Werben, Kertitz, Grumstrass?,
Gertitz, Noustatt?, Rosenthal?.
350. Holzhausen, Zuckelhauscn, Dö-
litz, Wachan, Connewitz, Dösen und
sechs Häuser zu Kleeberg.
35 L Benndorf*.
354. Wiesenen.
355. Hohenossig, Rackwitz, Schladitz,
Gtintheritz, Kömmlitz, Göbschelwitz*.
356. Ettelwitz, Flerasdorf, Grabschatz,
Schladitz, Gerbisdorf*.
857. Glesien (Frühmesse).
358. Biesen, Lomsel, Brodau, Broda-
naundorf.
359. Bouditz, Rabutz, Werlitzsch,
Kölze, Schweiditz, Nockwitz.
361. Eockwitz, Quois.
362. Stonnewitz, Dölbau (früher bei
Roidoburg) und 7 Höfe zu Reidebuig.
363. Droysaig.
365. Klein -LiBsa, Kattorsnaundorf,
Potorwitz.
366. Pönitz (Bennewitz), Ochelmitz,
Mutzschlehna.
367. Bcuden, Prettitz,Cro8titz,Hohen-
leina (Lehn).
370. Soll nach Creuma gosdüagen
worden.
§ 5. Die zweite Visitation in Meissen.
267
371. Sietzsch
372. Klitzschmar
373. Zschepen
374. Döbeln (Kloster)
375. Knobelsdorf
376. Niederstriegis
377. Hainichen
378. Otzdorf
379. Kossau
380. Mockritz
381. Technitz
382. Ziegra
383. Rittmitz
384. Zschaitz
385. Kiebitz
386. S. Döbeln (Stadt)
387. S. Oschatz
388. Merkwitz
389. CoUm
Spiegel.
Hzg. Heinrich.
Spiegel.
Kloster das.
Kl. Döbeln.
Kl. Döbeln.
V. Schönberg.
Marachalk.
V. Honsperg.
Marscbalk.
V. Honsperg.
Rulickau.
Marschalk.
Bischof von
Meissen.
Bischof von
Meissen.
Pf. Oschatz.
V. Gaudelitz.
871. Emsdorf.
373. Soll nach Selben geschlagen
werden.
875. Soll nach Etzdorf geschlagen
werden.
376. Ulbrichsberg, Mahlitzsch, Litt-
dorf, Grünau, Hohenlauft, Grünroda'er
Mühle.
377. Cunnersdorf, Gersdorf, Crum-
bach, Berthelsdorf, Falkenau, Schlegel.
378. Hat die Knobelsdorfer Haide.
Wird mit 375 zosammongeschlagen.
879. Weinsdorf.
381. Mockwitz, Nöthschütz, Höcken-
dorf, StröUa, Limmritz, WöUsdorf, Miora,
Keilern, Masten, Stockhauson, Forch-
heim, Schwcta, Pischwitz.
384. Bedomitz, Gadcwitz, Kattnitz,
Noschkowitz , Döschütz , Wutzschowitz,
M&nchhof, Trobanitz, Gasolitz, Zunzsch-
witz, Llittewitz, Badoritz, Ottewich, Mi-
schütz, Glaucba, Knobelsdorf, die Mühle
zu Grünroda.
385. Auorschütz, Ober-Ltttzschora,
Niedcr-Lützschera, Zschömcwitz, Tronitz,
Zaschwitz, Töllschütz, Bonnewitz.
390. Lampersdorf
391. Limbach
392. Calbitz
893. Deiitsch-Luppa
894. Pausnitz?
395. Ganzig
896. Gröba
897. Schmorkau
898. Terpitz
399. Alt-Oschatz
400. S. Strehla
401. Weilerswaide
402. Bucha
408. Borna
404. Laas
405. Zausswitz
406. Naundorf
Hzg. Heinrich.
Aebtissin
zu Sörnewitz.
V. Heinitz.
Kl. Heiligen-
krenz
bei Meissen.
Pf. Strehlen.
Pf. Oschatz.
Aebtissin zu
Kiesa.
Pf. Oschatz.
Pf. Oschatz.
?
Bisthum Zeitz.
Truchsoss.
Truchsess.
V. Grunrode.
Pf. Strehlen.
Pf. Strehlen.
Kl. Sörnzig.
889 und 390 sollen zusammenge-
schlagen werden.
892. Malkwitz* (von 393 hinznge-
schlagen).
393. Wendisch - Luppa , Malkwitz *
(8. 392).
394. Lossnig*. Dazu Schirmenitz.
395. Lonnewitz, ausserdem Kl.-Rag-
witz, bisher nach Altuschatz gehörig.
396. Bochra, Bobritzsch, Reussen,
Lessa, Merzdorf (Mcrzcr).
397. Mannsohatz. 397 und 398 zu-
sammengeschlagen.
399. Thalhoim, Saalhausen, Kreischa,
Rosenthal (den Thal).
400. Lockwitz (Lex), Clanschwitz,
Sahlasan, Grossrügoln, Kleinrtigeln,
Görtzig, Oppitzsch, Reussen, Vorwerk
Trobnitz.
401. Lübschütz*, Gaunitz.
402. Zeuckritz.
403. Wadowitz, Bomitz.
404. Clütitz, 4 Bauern zu Cavertitz,
1 Müller zuKlingenhayn,Möhlau,li»tzt<Tes
nach Sörnewitz geschlagen. 404 und
405 worden zusammengeschlagen.
268
Daa Albertinische Gebiet. 1537—1540.
407. Zöschau
408. Kloster Sorn-
zig
409. Schirmenitz
410. Lampertswalde
411. Grossböhla
412. Schmannewitz
413. Alt-Mügeln
414. Canitz
415. Börlen
416. Dahlen
417. Schweta
418. Brinnis
419. Löbnitz
420. Döbem
421. Seelhausen
422. S. Zoerbig
423. Ostra
424. Gottnitz
425. Kutten
V. Schleinitz.
Kloster das.
Domherren
von Meissen.
Pflug.
Pflug.
V. Schleinitz.
Bischof von
Meissen.
Pflug.
V. Schleinitz.
V. Schleinitz.
Kloster Mtihl-
borg.
Pock. *
V. Schönfeld.
V. Schönfeld.
V. Schönfeld.
Probst zu
Potorsberg.
V. Draxdorf.
V. Ostra.
V. Draxdorf.
407. Kreina. 406 und 407 werden
zusammengeschlagen.
408. Komnüitz, Strocken, Paderitz,
Zschannewitz ( Zcancztitz ?) .
409. Aussig, Seidewitz mit 8 Bauern.
409 mit 394 zusammengeschlagen.
410. Leissnitz.
411. Kleinböhla.
412. Ochsensahl*.
418. Seolitz, Berntitz, Schladitz, Bi-
schitz?, Grauschwitz, Wclitz, Nieder-
Koseln, Mahris, Zschannewitz, Schwede-
nitz, Glossen, Schieben, Otzsch, Ockritz.
415. Frauwalda (halb), Moltowitz vom
Kurf. weggenommen.
417. Clanzschwitz.
418. Luckwitz (Luckcwohna). Wanno-
witz, Hochrade (Hohenrode).
419. Döbern*. 419 und 420 werden
zusammengeschlagen.
422. Löberitz, Zöberitz, Köckern.
423. Worderthau, Ober-, Mittel- und
Niodor-Plötze (früher bei Löbojiin).
424. Hinsdorf», Most».
426.
Tragewitz?
Kloster
Petersberg.
427.
Scholitz
V. Schönfeld.
428.
Görichshayn
V. Ende.
429.
Panitzsch
V. Endo.
430.
Mühlberg
431.
Staaritz
Kloster
Nimbschen.
432.
Poragk
Hzg. Heinrieb
433.
Cossdorf
Hzg. Heinrich
434.
Alt-Belgern
Klost«r
Nimbschen.
435.
Werdenhain?
Hzg. Heinrich
436.
Cavertitz
Preuss.
437.
Lorenzkirch
Bischof von
Zeitz.
438.
Kreinitz
Pflug.
439.
Fichtenberg
Pflug.
440.
Blumberg
Kloster
Nimbschen.
441.
Laussa
Pflug.
442.
Saxdorf
Kloster
Nimbschen.
443.
Bissau
—
444.
Pousitz
Kl. Bissau.
429. Sommerfeld, Althen.
431. Liebersee, Plotha, Bockwitz,
Droschkau, Puschwitz, Oelzschau, Seide-
witz*.
4S2. Altcnau, Fichtonborg*, Burgs-
dorf* ( Burgkcrsdorf ) und das von 433
weggenommene Langerioth*.
484. Martinskirchen* (Mertzkirch),
Stehla*, Brottewitz, der Hempelin Hof?.
Dazu: Bockwitz? (vielleicht Packisch)
und Kosa?.
435. Oschatzgcn*, Heida, Prieschka,
Beichenhain.
486. Klingenhayn, Schöna, Treptitz,
Olganitz*.
437. Zschepa, Kothwitz*, Kobenthal*,
Lichtensoe*.
440. Kotten, Adelwitz (Nadelwitz),
Packisch.
441. Bockwitz, Kaysa (Kosa).
442. Kauxdorf, Boyersdorf, MöglenB*
(hat nach Liobonwerda gehört).
444. Nickritz, Jahnishausen, Gaste-
witz, Bohlen, OoLssitz, Kalbitz, Grubnitz.
§ 5. Die zweite Visitation in Meissen.
269
445. Kl. Seusslitz
446. Kloster Hain
447. Ponickau
448. S. Radeburg
449. Würschnitz
450. Lenz
451. Döbritzgen
452. Wantewitz
453. Sacka
454. Tauscha
455. Linz
456. Rrakau
457. Wildenhain
458. Walda
459. Nieder-Rödem
460. Skassa
461. Bauda
462. Striesen
463. Merschwitz
464. Gohlis
465. Lamperswalde
Kloster das.
V. Polenz.
V. Biinau.
y. Biinau.
Ziegler.
Nitschwitz.
Ziegler.
V. Lasa.
y. Lass.
V. Polenz.
y. Kitzscher.
y. Köckeritz.
V. Köckeritz.
y.Betzschwitz.
y. Schleinitz.
y. Köckeritz.
Kl. Seusslitz.
Kl. Seusslitz.
Kloster Hain.
Probst zu
Heiligenkreuz
bei Meissen.
445. Ist Filial yon Striesen.
447. Lüttichau, Böhla, Nauendorf,
Rohna, auch Linz.
448. „Die Vorstett", Bärwalde, Gross-
Dittmannsdorf, Borbisdorf.
449. Nanndorf, Klein-Geisslitz, Dall-
^vitz, Zschauitz, Altleiss. Neuleiss, Milbitz.
450 bis 452 sind zusammengeschlagen.
452. Böhla, Baßslitz,Gävernitz,Gruste-
witz?, Piskowitz (Bistitz), Zschieschen,
Fiehtenberg?.
45B. Stölpchen, Welksande, Lötschen,
Thiendorf.
458 und 454 werden zusammengeschl.
456. Sella, Röhrsdorf, Bohra, Stein-
bom, Quosdorf, Zietsch, Otterschütz,
Zochau (letzteres früher bei 447).
457. Roda.
458. Klein-Thiemig, Nasseböhla (die
Massebelehner).
460. Weissig.
461. CoUmnitz (früher nach Peritz
gehörig).
462. Medessen, Blattersleben, Staude,
466. Glaubitz
467. Streumen
468. Zeithain
469. Zabeltitz
470. Görzig
471. Wülknitz
472. Reinersdorf
473. Nieska
474. Peritz
475. Kmehlen
476. Gross-Thiemig
477. S. Elsterwerda
478. Schönfeld
479. Saathain
480. Frauenhain
481. Spansberg
482. Hirschfeld
483. Coselitz
, 484. Höckendorf
i 485. Naunhof
1 486. Steinbach
Truchseas zu
WoUerswalde.
Pflug.
Kl. Bissau.
Pflug.
Pflug.
Pflug.
Kl. SeussUtz.
Pflug.
Pflug.
V. Lüttich.
V. Lüttich.
V. Maltitz.
V. Maltitz.
V. d. Saale.
V. Schleinitz.
Pflug.
Pflug.
V. Maltitz.
y. Schleinitz.
V. Ende.
V. Miltitz.
V. Miltitz.
{
Kottewitz, Porschütz, Zottewitz, Wüst-
staude, Seusslitz*.
463. Leckwitz, Neudörfchen.
465. Schönborn, Quersse, Brockwitz,
Mühlbach, Pauls-Mühle.
466. Nünchritz, Grödel, Zscbaiten*,
Koda (Rötzschen ?).
468. Röderau*, Moritz (Martitz).
469. Strauch*, Uebigau.
471. Nach Peritz geschlagen.
473. 7 Bauern zu Cröbeln u. Spans-
berg (Spansdorf).
475. Kl. Kmehlen, Kraussnitz.
476. Brössnitz.
477. Krauschütz*, Biehla, Plessa*
Kahla*, Kraupa, Dreska*.
478. Liega und Thiendorf.
479. Proesen*, Reppis, Stolzenhayn *,
Schweinfurth.
480. Raden, Pulsen, Gröditz, Wains-
dorf, Treugeböhla, Merzdorf mit SeiflFerts-
mühle, Kotzschka, Strauch*.
481. Nach I^ieska geschlagen. •
484 und 485 zusammengeschlagen.
270
Das Albertinische Gebiet 1637—1540.
487.
Gröden
Hzg. Heinrich.
488.
Oelsnitz
V. Krockau.
480.
Skässchen
PfarroiSkassa.
490.
S. Grossenhayn
^_*
491.
S. Ortrand
—
492.
Finsterwalde
V. Diskau.
493.
Nehsdorf
V. Diskau. 1^
494.
Betten
V. Diskau.
495.
Lauta
Hzg. Heinrich.
496.
Bockwitz
V. Kückritz.
497.
Senftenberg
— —
498.
Klein-Porsch-
dorf
Hzg. Hoinrich.
499.
Wachau
V. Schönfeld.
500. Lemnitz
501. Ottendorf
502. Seifersdorf
503. Grüuberg
504. Lichtenberg
505. Gross-Naundorf
506. Gross-Böhrsdorf
507. Wallroda
508. Klein-Wolms-
dorf
509. Oberlichtenau
510. Badeberg
V. Schönfeld.
V. Haugwitz.
V. Haugwitz.
Pfarrei Rade-
berg.
Hzg. Heinrich.
Hzg. Heinrich.
Hzg. Heinrich.
Hzg. Heinrich.
Hzg. Heinrich.
V. öchönberg.
488. Niegerode, Krauschütz. 488 und
489 zusammengeschlagen.
489. Skaup, Weissig.
492. Naundorf, Massen*, Tanneberg,
Ponsdorf, Meldorf (MöUendorf?), Gröbitz,
Schaksdorf, Gohra (liegen im Königreich),
ürethen*?.
493. Drösig*.
494. Lichterfeld.
495. Koschen, Leipo, Hosena, liegen
unter dem Königreiche (jetzt preussisch).
496. Miickenborg, Grünwalde, Klein-
Leipisch ; Zschornogosda (Zomehose)
eine ledige Capelle; Naundorf.
497. Klettewitz* (Clotitz) kam wieder
nach Trebicka?. Dagegen zu Senften-
berg hinzu: Gross-Räschen. Schmorga,
Woschko.
498. Leupersdorf*.
503. Cunnersdorf. Soll künftig beides
nach Ottendorf kommen.
504. Klein-Dittmannsdorf, Mittelbach.
507. Amsdorf*.
510. Schönbom.
Diese üebersicht giebt uns den Gang der Visitation und zugleich
einen Anhalt zu deren Beurtheilung in so fem, als wir einen grossen
Theil der Pfarreien des Meissnischen Theils auch nach ihren Lehns-
verhältnissen kennen lernen. Dass nebenbei eine nicht unwesentliche
Zahl geistlicher Stellen unberücksichtigt blieb, lag in der Instruction,
die ausdrücklich gebot, dass die Grafschaften und die den Bischöfen
unmittelbar unterworfenen Orte*) unberührt bleiben soUteii. Leider
sind die Protocolle, welche nicht einmal die Qualification der G^ist^
liehen angeben, nicht mit der Präcision, welche den Emestinischen
nachgerühmt werden muss, geführt und lassen bezüglich ihrer Voll-
ständigkeit und Genauigkeit Vieles zu wünschen übrig*). — Indess
*) Vielfach unberührt blieben auch die Geistlichen, welch© auf Schlosalehen
Sassen, z. B. Wesenstein, Schleinitz, Arnsdorf, Rauenstein, Schönberg, Lichtenwalde.
*) Beide im Dresdener Staats- Archive, Loc. 10,599 und 10,594. Entsetzlich
ist die EutsteUung der Namen.
§ 5. Die zweite Visitation in Meissen. 271
bleiben sie höchst wichtig für die Beurtheilung der kirchlichen Ver-
haltnisse, da 510 *) Pfarrorte mit ihren Lehns- und Filialverhältnissen
sich aufgezeichnet finden, während die ProtocoUe der ersten Visitation
ganzlich fehlen.
Wir heben aus dieser Zusammenstellung als bemerkenswerthes
Resultat hervor, dass von diesen 510 Stellen (von 27 Orten wird die
Lehensqualität nicht angegeben) 8 städtische, 77 landesherrliche, 114
geistliche und 284 adlige Lehen waren. Da die erste Visitation be-
deutende Aenderungen nicht zur Folge hatte, so darf man wohl an-
nehmen, dass wir die ursprünglichen Verhältnisse, wie sie unter Herzog
Georg bestanden, noch vor uns haben und diese sind bezeichnend
genug. Denn dass der Adel und die Geistlichkeit das Geschick der
Kirche zum überwiegenden Theile in der Hand hatten, war eben der
maassgebende Umstand, dass Herzog Georg so lange der Reformation
Trotz bieten konnte. Der Adel gab, wenn er der Reformation sich
zuneigte, nicht allein sein Patronatsrecht, sondern seine Existenz über-
haupt auf, weil er unfehlbar zum Auswandern gezwungen wurde und
gerade das städtische Element, welches so wesentlich zur Durch-
führung der Reformation beitrug, war in so verschwindender Zahl
vertreten, dass dessen Einfluss kaum nennenswerth war. Ganz katho-
lisch war das Land hinsichtlich der eingepfarrten Dörfer, deren es, wie
die Uebersicht lehrt, verhältnissmässig viele gab, während auffällig
genug die Tochterkirchen auf eine sehr bescheidene Anzahl zurück-
zuführen sind.
Diese allgemeinen Bemerkungen lassen erkennen, wie das Gebiet
dringend einer zweiten Visitation bedürftig war, die von Neudresden
aus ihren Anfang nahm.
In den hauptsächlichsten Städten zwar, wo bereits Superintenden-
turen bestanden, selbst in den kleineren hatte die Reformation viel
Anhänger gewonnen. Im Ganzen genommen verschwanden die opposi-
tionellen Elemente, da die Räthe der Städte durchweg sich den An-
*) Gänzlich falsch ist die Zahl bei Hering, S. 108, der dadurch zu IrrthQmern
gelangte, weil er die falsche Zusammenstellung auf dem Titel eines der erwähn-
ten Protocolle ohne Controle abschrieb. Die Angaben auf dem Tit»U des Proto-
coUes, dass die öuperintendenturen Dresden 51, Freiberg 63, Leipzig 95, Chem-
nitz 72, Meissen 31, Oschatz 53, Hayn 67 und Pirna 44 Pfarreien enthalten
hatten, sind daher unrichtig.
272 Das Albertinische Gebiet. 1537—1540.
Ordnungen der Visitatoren fugten. Ungleich übeler sah es auf dem
platten Lande aus, wo zum Theil alte und schwache, auch jüngere,
ungelehrte Geistliche sich fanden, die ohne Weiteres entsetzt oder auf
Zeit bis zum Nachweis der Besserung belassen wurden. Ausser-
ordentlich auffällig war die äussere Beschafienheit der geistlichen
Wohnungen, deren eine grosse Anzahl baufällig war und vsogar im
wüsten Zustande sich befand. In einer reichen Anzahl von Dörfern
fehlten die Kirchner und dieser Umstand gestattet einen Rückschluss
auf den mangelnden Unterricht der Jugend, die wie wir noch sehen
werden auch in den Städten vernachlässigt war. Sowohl die Geiste
liehen als die Kirchner hatten ein dürftiges Einkommen; die Zu-
sammenschlagung von dürftigen Pfarreien, das Zusammenschmelzen
der Gotteshäuser und Capellen, die abgebrochen oder zu profanen
Zwecken verwandt wurden, war die nothwendige Folge. Wie überall
so erfüllte auch hier die Regelung der Besoldungen und die Abfer-
tigung der Untauglichen bei knappen Geldmitteln mit Sorge. Luther
schlug die Abfertigungssumme allein auf 4000 Fl. an. — Leistungen
und Gegenleistungen standen überhaupt in schneidendem Widerspruch.
In Hohenstein ^) wurde der Kirchner zu allerhand weltlichen Hand-
tierungen durch seinen Lehnsherrn gezwungen, während wiederum die
Pfarrkinder über lästige, über den Bereich der Thunlichkeit hinaus-
gehende Leistungen klagten*). Viel Sorge erregte die Rohheit und
das wüste Leben des Laienelements, das dem Trunk, dem Spiel und
anderen Lastern ergeben war. In Pirna sah man sich veranlasst, gegen
das Pfeifen und Trommelschlägen während des Gottesdienstes emsüich
einzuschreiten.
Viele Mühe verursachten die Klöster und Stifter, deren Insassen
verschiedene Stellung zur Reformation einnahmen. Die Feststellung
der Einnahmequellen dieser Stiftungen, ihre Verwendung im Sinne
der lutherischen Lehre war hier leicht, dort je nach der Haltung der
Klosterpersonen sehr erschwert. Wenig Mühe verursachten die Bar-
füsser in Neudresden, die Ordenspersonen in Altdresden, die in die
Ablegung der Ordenstracht willigten. Die Mönche vom St Aflfrakloster
') Er miisste die Hunde zur Jagd führen, das Braten bestellen, Holz und
Wasser tragen, fischen etc.
*) In Leuhnitz hatte der Pfarrer das Recht, beim Tode des Wirthes ein
Pferd, beim Tode der Wirthin eine Kuh aus dem Stalle zu führen.
§ 6. Die zweite Visitation im Albertinischen Thüringen. 273
in Meissen erschienen, wenn auch ohne Probst, vor den Yisitatoren
bereits in veränderter Kleidung. In Leipzig war das Paulinerkloster
der Reformation ergeben geblieben: im Jungfrauenkloster war man
getheilter Meinung. Günstig gestimmt war die Aebtissin Cäcilie von
Haugwitz, die das Ordenskleid schon früher abgelegt hätte, wenn sie
als Oberin nicht hätte zum Beispiel dienen wollen. Zu den refor-
matorisch Gesinnten gehörten die Insassen des Klosters Seuselitz und
Somzig, dagegen zeigte sich das Stift Meissen aus Gehorsam gegen
den Bischof nicht willfährig. Es berief sich auf die alten Privilegien
des Kaisers Otto. Es setzte eine ausserordentliche Thätigkeit der Vi-
sitatoren voraus, die Erklärung der volkreichen Stifter entgegenzunehmen
und ihr Wesen zu regeln. In Meissen residirten 7 Domherren, es gab
allein 54 Vicareien, ungerechnet der Chorales und Priester auf der
Grabaterei und fürstlichen Capelle, deren Einkommen man zum Theile
innebehielt und den Caspar v. Schönberg mit der Execution der Vi-
sitation betraute. Ganz aufgelöst wurde das graue Kloster, dessen
Insassen nach St. Affra verwiesen wurden. Noch bedenklicher war
die Haltung vieler junger Ordenspersonen im Kloster Zelle, die wegen
nächtlichen XJmherschweifens, Trinkens und Spielens abgefertigt wurden.
Nur der bessere Theil wurde im Kloster belassen, man bestrcllt^ für
sie zwei Personen, die im Lesen, Predigen und in den Anfängen der
Grammatik Unterricht gaben, um den Rest des Klosters noch zu
brauchbaren Mitgliedern meuvschlicher Gesellschaft heranzubilden. Das
Leipziger Thomaskloster hatte noch eine reiche Anzahl unausgekleideter
Mönche, ebenso waren die Beginen, die Minoriten, dann die Nonnen
des Klosters Rissau, des Jungfrauenklosters zu Hayn gegen das Auf-
geben ihrer Verfassung. Ihnen allen setzte man längere oder kürzere
Termine, nach deren Ablauf sie entweder ausgetrieben oder mit einem
entsprechenden Unterhalte versehen wurden.
§ 6.
Die zweite Visitation im Albertinischen Thüringen.^)
1540, 4. August bis 11. October.
Gerade nach Verlauf eines Jahres betraten die Visitatoren das
Albertinische Thüringen zum zweiten Male, doch nahm die Visitation
^) Die ProtocöUe im Magdeburger Archiv, eine weniger vollständige Abschrift
im Dresdener Archiv, Loc. 1 0,594. Hering berührt nicht alle Vorgänge der Visi-
Bnrkhardt, Kirchen- and Schul-Vifiitationen. lg
274 Das Albei-tinische Gebiet. 1537—1540.
einen von der früheren verschiedenen Gang, und bewegte sich auf einem
wesentlich anderen Terrain*). Dieser war durch die feindselige Hal-
tung der Bischöfe bedingt. Desshalb erhielten die Visitatoren den
Auftrag, alle Pfarreien unberücksichtigt zu lassen, über welche die
Bischöfe Lehiisrechte ausübten, während die Ausübung der Patronats-
rechte über die Pfarreien keinen Hinderungsgrund für die Visitation
abgeben sollte. In der für diese ertheilten Instruction*) betonte
Herzog Heinrich, dass man die erste etwas „eilig** betrieben und die
nothwendigen Veränderungen nicht ermöglicht habe, wesshalb er, wie
sich nicht anders erwarten, lässt, ähnliche und schärfere Maassregeln
nach Maasagabe der Ernestinischen Visitationsinstruction gegen die
feindlichen Elemente der Reformation anordnete, die sich weniger
unter den gewöhnlichen Geistlichen, als in den zahlreichen Klöstern
dieses Landestheiles fanden. Jedenfalls waren die Lehnsverhältnisse
nicht günstig, da von 192 Pfarreien 97 den Geistlichen, 68 dem Adel.
2 den Städten, 21 dem Landesherrn zustanden (4 waren unbestimmt).
Da die ProtocoUe keine Nachrichten über die Qualification der Geist-
lichen geben, so lässt sich auch nicht festst-ellen, was die erste Visi-
tation gefruchtet hatte. Indess gestatten wenigstens die Angaben einen
Schluss auf die sonstige Lage der Geistlichen, die in überaus reicher
Zahl in baufälligen Pfarreien wohnten und ihr Leben von einer Menge
kleiner Bezüge fristeten, die schwerlich ohne Kämpfe, wie anderwärts,
gereicht wurden. Ebenso wenig lässt sich etwas über den Zustand
der Schulen feststellen, die auf dem platten Lande schon desshalb
mangelten, weil die Kirchner nach „der Zeche", d. h. der Reihe nach
in einem Orte das Amt verwalteten^), und unmöglich sich für den
Unterricht der Jugend qualificiren konnten.
Ein besonderes Augenmerk richteten die Visitatoren auf die Re-
formation der Klöster, die noch in voller Blüthe standen, und eine
tation, wahrscheinlich weil ihm mir das unvollständige Dresdener Material
vorlag.
^) Vergleiche die beiderseitigen Uebersichten, Seite 242 und 277.
*) d. d. Leipzig vom Mittwoch nach Vincula Petri (4. August), für die
neubestellten Visitatoren Wolfgang Fuess, Pfarrer zu Chemnitz, Wolfgang Stein,
Pfarrer zu Weissenfela, Christoph v. Hopfgarten, Georg Goldacker zu Weberstadt
Friedrich v. Hayn zu Göttern.
^) Man liebte diese Art der Besetzung, weil sie den Ortsbewohnern weniger
theuer als festbesoldete Kirchner zu atehcni kam.
§ 6. Die zweite Visitation im Albertinisch^n Thüringen. 275
sehr verschiedene Haltung zeigten. Die Klöster *) in Weissenfeis* (21),
Langendorf (21), Goseck (4), Zscheiplitz* (8. 2), Memmleben (4),
Rossleben* (14), Sittichenbach (3), Probst«i Kaltenbom (4), Roda bei
Sangerhausen (2), Kohrbach* (9), Sangerhausen* (6), Volkolderode
(13), Salza (Beginen 12), Salza (Barfusser 1), Salza* (6), Salza (Maria
Magdalenenorden 8), Stift Salza (13), Homburg (4) und Volkolderode
(16) zeigen, wie fcvste Wurzeln der Katholicismus noch hatte und
verhältnissmässig wenige Klosterinsassen das Kloster zu verlassen
abgeneigt waren ^). Aus dem Ernestinischen Sachsen hatte sich der
Bestand dieser Klöster zum guten Theile recnitirt, während in ein-
zelnen Klöstern die Insassen von Kindesbeinen an, manche von der
Amme hinweg, in diesen ihr Unterkommen gefunden hatten. Im
Kloster Langendorf war die Klosterbevölkerung so sehr mit dem In-
stitut verwachsen, dass die 21 Klosterpersonen'*) zusammen 994 Jahre
alt waren und davon 731 Jahre im Kloster verbracht hatten. Man
sieht daraus, welch' unendliche Zeit für die Menschheit verloren ging,
wenn man auch den theilweisen Nutzen dieser klösterlichen Institu-
tionen nicht in Abrede stellen kann. Es leidet wohl keinen Zweifel,
dass mit der zweiten Visitation die Klöster in ihrer bisherigen Ord-
nung zu bestehen aufhörten, da die Instruction die strengsten Maass-
regeln gegen die Beibehaltung der Ordenstracht verfugte, und höchstens
gestattet wurde, dass die Insassen im Kloster als in einer Altersver-
soi^ngsanstalt blieben, wenn sie nicht eine Versorgung ausserhalb
desselben vorzogen, die nicht Wenige schon desshalb begrüssten, weil
sie oft wider Willen zum klösterlichen Leben bestimmt worden waren,
und die Verpflegimg innerhalb des Klosters, namentlich in Rossleben,
zu den heftigsten Klagen Anlass gab.
*) Die mit * bezeichnete« waren Jungfrauenklöster. Die Zahlen in Klammem
geben die Klosterpersonen imd Laienschwestem an.
^) In Weissenfeis 6, Goseck B, Zscheiplitz 10, Memmleben 3, Rossleben 3.
Sittichenbach 1, Rohrbach 2, Sangerhausen 4; also von 171 der sechste Theil,
während die anderen Bedenkzeit erbaten, oder eine schroffe Haltung behaupteten.
•) Im Kloster Weissenfeis betrug die Zahl der im Kloster verbrachten Jahre
532 Jahre; in Goseck 149 Jahre; in Zscheiplitz 288 Jahre; in Memmleben H5
Jahre: in Rossleben 658 Jahre; in Sittichenbach 82 Jahre: in Probstei Roda 68
Jahre; in Rohrbach 152 Jahre; in Sangerhausen 240 Jahre: wobei zu berück-
äichtigen ist, dass nur wenige Personen nicht mitzählten. Die Besetzung der
Klöster ergiebt sich aus obigen Zahlen.
18*
276 Das Aibertinische Gebiet. 1537—1540.
Neben den Klöstern bereitete die Visitation in den Städten Salza.
Thamsbrück, Tennstedt, im Kloster Volkolderode, vorzüglich aber die
des Stiftes Quedlinburg, über welches Sachsen das Schutzrecht aus-
übte, besondere Schwierigkeiten. In all' diesen Ortschaften zeigte
sich auch im Aeussern ein ausgeprägter Katholicismus. In Salza be-
standen 3 Kirchen mit nahe an 30 Vicareien und eine reiche Anzahl
von geistlichen Lehen, die man im ersten Anlauf nicht einmal dem
Xamen nach feststellen konnte. Abnorm gegen das sonstige Ver-
halten der Städte zeigte sich der Rath von Quedlinburg, der ganz
auf Seiten der Aebtissin stand und der Reformation abgeneigt war.
Selbst nach langen Verhandlungen, in der der Rath eine vermittelnde
Rolle übernahm und allmählig den Anordnungen der Visitatoren nach-
gab ^), fiel eine andere Entscheidung der Aebtissin nicht, als dass sie
gegen alle Maassnahmen der Visitatoren protestirte. indem sie dem
Herzog Heinrich das Recht der Einmischung in die Angelegenheiten
des von Kaiser und Päpsten privilegirten Stiftes absprach, und der
Stiftshauptmann Wolf Ra,biel den Visitatoren wohl das .Visitations-
recht in Thüringen, unter keiner Bedingung aber ein gleiches in
Quedlinburg zugestand.
So war man in Thüringen und in den Schutzlanden des Alber-
tinischen Theiles auch in der zweiten Visitation noch hart in den
Anfangen der Reformation stehen geblieben; es bedurfte der gewaltig-
sten Anstrengung, ehe die Reformation zu ähnlichen Resultaten wie
im Emestinischen Sachsen gelangte, welches auch in der Folgezeit
nicht müde wurde, seinen Einfluss geltend zu machen und seine
Mission zu erfüllen, so lange die politischen Verhältnisse überhaupt
einen solchen Einfluss gestatteten.
Wie nun der Gang der Reformation von Kursachsen beeinflusst
einen ähnlichen Verlauf auch im Albertinischen Gebiete vernahm,
so konnte es nicht fehlen, dass man nach Ablauf einiger Jahre auch
zur Reformation der bischöflichen Gebiete herantrat. Die Hindemisse.
die ihr durch das Hochstift Merseburg bereitet waren, raussten in
erster Linie hinweggeräumt werden. Bevor wir uns der Betrachtung
dieser Verhältnisse zuwenden, haben wir noch die Uebersicht der
zweiten Visitation im Al})ertinischen Thüringen einzufügen.
') Die Aebtissin verhänj^t-e wegen des Nachglühens so^ar Freiheitsstrafen.
r
§ 6. Die zweite Visitation im Albortinischen Thüringen. 277
Die zweite Visitation in den Albertinischen Landen
Thüringens.
(1540.)
Stuhl Burgwerben.
1. Kloster Weissen- — 2. Kloster Langen- —
fels
3. Markwerben
4. Wenzelsdorf
0. Schkortleben
6. Uichteritz
7. Storkau
8. Klein-Kayna
9. Gross-Kavna
10. Cröllwitz*^
11. Burgwerben
12. Gross-Corbetha
13. Grüna
14. Gerste witz
15. Zorbau
IH. Posem
17. Göthewitz
ij dorf
Amt Weissenfeis.
Draschwitz
Dobergast
Capitel im
neuen Stift zu
HaUe.
Bernhard
V. Wolkau.
Heinrich
V. Biesenrod.
Albr. V. Stam.
Derselbe.
Ha^. Heinrich.
R. V. Kavn.
Pfarrer
m Kirchdorf.
Hzg. Heinrich.
AbtvonPegau.
Bischof
von Mcissen.
Hzg. Heinrich.
Abt von St.
Georgen.
Hzg. Heinrich.
Probst zu St.
Moritz.
18.
19.
20.
Reiiden
21. Groben
22. Zembschen
23. Predel
24. Wählitz
25. Mutschau
26. Köllichau
27. Jaucha
28. Taucha
29. Webau
30. Wildschütz
31. Obernessau
Abt von Bosau.
AbtvonPcgau.
Bischof von
Zeitz.
Haus von
Touchern.
G. V. Bünau.
Wolf
V. Draschwitz.
Probst von St.
Moritz.
Die V. Kayn.
Statthalter zu
Zeitz.
St. Peter
zu Merseburg.
Domdechant
zu Naumburg.
Dan. V.Waren.
Casp. V. Hell-
dorf.
Domina von
Langondorf.
8. Obschütz * , Reichardswerben *,
Posendorf*.
5. CapeUo .,zur Sala".
8. Nach 9 geschlagen.
10. Daspig*.
11. Tagewerben, Kriechau*.
12. Kleinkorbetha, Gniebendorf.
18. Queisheim, Bösau, Mödnitz, St^'in-
grimma, Domsen*, Tornau*.
15. Selau*, Borau.
17. Deumen* mit Wusslaub, Gross-
grimma.
18. Crimmditz, Bornitz (zur Hälfte),
Schwerzau *.
21. Nellschütz*. Cleben, Losau, Aupitz
(letzteres nach W^ebau geschlagen).
24. Steckolberg. Gnäditz, Kopsen,
Mölsen mit Zetzsch, Gosscrau, Kassbitz
(letzteres unbekannt; soll eine Mühle
sein). Mölsen mit Schule.
26. Döbris*.
28. Grauschütz (Granstein), Kreischuu.
29. Rössuln*, Aupitz. Von R. igt
Heinrich v. Mutzscha Lehnsherr.
30. Tackau, Deuben, Nö^Uitz.
278
Das Albertinische Gebiet. 1537 — 1540.
82. Keutschen
33. Prittitz
Abt von St. 34. Untemessa
Georg. I
Domina von 35. Leissling
Beuditz.
Domina von
Langendorf.
Domina von
Weissenfeis
36. Küstritz
37. Kösslitz
38. S. Lissen
39. Haardorf
40. Löbitz
41. Gladitz
42. Görschen
43. Untergreislau
44. Obergreislau
45. Kretzschau bei
Zeitz
46. Goldschau
47. Stössen
Stuhl Stössen.
48. Weikelsdorf
Domprobst zu
Naumburg.
Probst von St.
Moritz.
Kl. Reinhards-
brunn.
Brandt.
Jac. V. Tauben-
heim.
Wolf V. Hau-
bitz.
Probst von
Naumburg.
Domina von
Weissenfeis.
Kl. Langen-
dorf.
Die Nonnen i
zu Zeitz.
Heinrich Groff.
Doraprobst zu ■
Naumburg. ;
49. Thierbach
50. Crössuln
51. Plennschütz oder
Plotha
52. Gestewitz
53. Meineweh
54. Probstei Droyssig
55. Duschwitz
56. Naundorf
57. WeissenbüiTi
58. Pötewitz
59. S. Teuchern
Die Clemen-
tisten zu
Naumburg.
H. V. Bunan.
v. Bünau
zu Teuchern.
Hans
V. Elleben.
Hans V. Land-
wüst.
Tempelherron
zu Droyssig.
V. Bünau
zu Droyssig.
Nonnen
zu Zeitz.
Abt von Bosau.
V. Bünau
zu Droyssig.
Abt von Bosau.
Domprobst
zu Naumburg.
84. Dippelsdorf, Wernsdorf.
35. Rödgen.
36. Bmissen, Kostplatz, Krauschwitz,
Zaschendorf, Zeilschen, Pretzsch, Schlei-
nitz, Unterkaka*, Oberkaka.
38. Pauscha, OsU^rfeld, Pitzschondorf,
Corseburg.
39 nach 38 geschlagen.
41. Hollsteitz, Gaumitz* (letzteres bis
dabin eigene Pfarrei).
42. Rathewitz*, Droitzen, Scheiplitz,
Gieckau.
48. Langendorf.
45. Groitschen.
4ö. Waldau.
48. Roda*, wozu Helmsdorf geschlagen
ist, bisher arme eigene Pfarrei.
49. Wird jetzt wegen Armuth von 48
versehen.
58. Priesen*; (^^i^snitz* soll dazu
geschlagen werden, welches »bisher nach
Teuchern gehörte und Heinrich v. Bti-
nau's Lehen ist.
54. Hassel*, Vorwerk Deumen und
Sautzschen.
55. Kirchsteitz* (Lehnsherr Heinrich
v. Bünau).
56. Soll nach Pirka* geschlagen
werden. Von P. waren die Nonnen von
Zeitz Lehnsberechtigt(\
57. Stolzenhavn *.
' 58. Wetterze übe ( Wetterzeinn ) , IV
dt^buls, Schleck weda (Schleckwitz), Diet^^n-
dorf, Döbersdorf, Cossweda, Rossendorf,
Nickelsdorf, Tauchlitz, Trebnitz. Ahlen-
dorf nach Thiemcndorf und Hartmanns-
dorf nach Etzdorf gepfarrt.
59. Groben*, Runthal, Schortau, La-
genitz, Trebnitz, Kössidn, Oberwerschen*.
Untei-worschen*, Nödlitz,Tackau, Deuben.
Priesen, Naundorf (Kundorf?), Schölkau
(Schecka), Bonau, Schwöditz (Schutwitz?).
§ 6. Die zweite Visitation im Albertinischen Thüringen. 279
60. Gröbitz
61. S. Schkölen
62. Mayhen
63. Lindenau
H. V. Bunan j' 64. Oberreissen
zu Gröbitz.
G. V. Bünau.
I H. V. Bünau.
H. V. Bünau
zu Tannroda.
65. Bendorf
66. S. Weissenfeis
' Schenk
V. Wiodebach.
\ V. Taaben-
! hcyni.
Amt Freyburg.
67. Kloster Goseck
68. Markröhlitz
69. Podelist
70. Zeuchfeld
71. Klein- Jena
72. Balgstädt
73. Neuniark
74. Gleina
75. Baumersroda
76. Weischütz
77. Kloster Zscheip-
litz
78. Schnellnrode
79. Jüdendorf
Abt V. Gosock.
Abt V. Goseck.
. Hzg. Heinrich.
Abt von St.
Georgen.
I Hzg. Heinrich.
Hzg. Heinrich.
Bischof von
Bamberg.
Pfarrer
zu Mücheln.
Der Rath zu
Freyburg.
Pfarrei
Müchohi.
Dietrich Böse.
80. Oberschnioon
81. Niederschmoon
82. Carsdorf
83. Steigra
84. Weissen-Schirm-
bach
85. Rossbach
86. Groest
87. Unter-Reinsdorf
88. Ober-Reinsdorf
89. Ober-Eichstädt
90. Xieder-Eichstädt
91. St. Ulrich hei
Müchehi
: 92. Schniinna
Probst zu
Quedlinburg.
•
Hzg. Heinrich.
Abt von Reins-
dorf.
Die Schütz.
St. Moritzkl.
Hzg. Heinrich.
Kl. Reinsdorf.
Kl. Heinsdorf.
Die Herren
V. Kannowurf.
Dieselben.
Die V. Neu-
stadt.
Pfarrer
zu Mücheln.
60. Schmerdorf, Priestädt.
Öl. Zschorgula*. Cämmeritz, Grait-
schen, Seidewitz und eine Vic^rei (trium
regum).
(iS. GroHshehusdorf*, Rudeladorf.
64. Im Kurfürsten thume bei Butt-
städt.
^(y. Hatte drei Capellen: St. Georg,
Ursula und Niclas; ausserdem zehn Vi-
careion.
67. Dorf Goseck, welches dem Kloster
incorporirt, keine eigene Pfarrei hat.
Filial Eulau*.
68. Pettstedt* (Poetzsch) mit einer
Vicarei i^St. Nicolai).
69. Dobichau*.
70. Schieberode *, ausserdem zwei Vi-
careien : Nicolai und Omnium Sanctonim.
71. Rossbach*, Gross- Wilsdorf* (er-
steres dem Abt zu Pforte).
72. Grössnitz*, StÄdten*, letzteres
mit den Wüstungen Toppendorf und „die
Hart*'.
73. Geiselrölilitz*.
75 Ebersroda*.
76. Zcetwich* (wüste Kirche) ist dem
Rathe zu Frey bürg gegeben. Zscheiplitz,
welches neben Münclieroda bisher nach
77 gehörte.
78. Albersroda*, dessen Leimsherr
der Probst zu Kobeweck (i. e. Kolbeck j
unter der Herrschaft Anhalt.
82. Mit 2 Vicareien.
83. Calzendorf* mit 1 Vicarei: Corp.
Christi. Hans v. Kannewurf schlägt auch
die Capelle zu Almesdorf und einen Altar
zu S. dazu.
84. Grockstädt*.
88. Mit 1 Vicarei: Corp. Christi.
90. Mit 2 Feldcapellen und 1 Vi-
carei, die zu einem Spital verwandt
worden.
92. Jetzt Filial von 90.
28rt
Das Albertinische Gebiet. 1537—1540.
93. Ober-Crumpa
94. Zorbau
95. Zöbigker
96. Möckerling
97. -Gross-Jena
98. Oechlitz
99. Branderoda
100. Litterstedt
101. Vitzenburg
102. Kleiii-Eichstädt
103. Klein -Wangen-
heiin
104. Burgschei-
dungen
105. Thal Winkel
106. Tröbsdorf
107. Wenungen
108. Ober-Wündsch
109. Kirchschei-
dungen
110. Crawinkel
I Archidiacou
von Hildos-
heiiD.
Probst ,
* zu Kaltenborn.
' V. Breitenbach.
Amt FroyburK
, wogen' des Kl.
Reinsdorf.
Abt von St. j
Georg. I
Pfarrer
zu Mücheln.
Hans V. Benn-
dorf.
Probst zu
Quedlinburg.
Abt von Reins-
dorf.
Probst zu
, Quedlinburg.
Kl. Reinsdorf.
I H. V. Wiehe. ;i
I
Bischof von
Bamberg.
Bamberger
! Lehen.
I Desgleichen.
Bischof von
Merseburg.
Bischof von
Bamberg.
Capitel zu
Bibra.
111. Leiha
112. Kloster Menim-
leben
113. CapelleMennes-
dorf
114. S. Nebra
115. Altenroda
116. Wetzendurf
117. Kloster Ross-
leben
118. Willerstädt
119. Niedinannsdorf
120. Saubach
121. AUerstedt
122. Schönenwerda
123. Wollmirstädt
124. Tauchardt
125. Bossleben
126. Bottendorf
127. Mechelroda
128. Kloster Sit-
tichenbach
129. Gross-Oster-
hausen
130. Rothen-Schirni-
bach
131. Probstei Kalten-
born
132. Beyemaumburg
Kloster Roda.
V. Nischwitz,
v. Nischwitz.
V. Werthern.
V. W'itzleben.
Pfarrer zu
Wickerstcdt.
V. Witzloben.
V. Witzleben.
V. Schön werda.
V. Witzleben.
V. Witzleben.
Die Aebtisain.
V. Witzlebeu.
Kl. Rosaleben.
(Der Kloster-
Vorsteher. >
Abt von
Sittichenhach.
Derselbe.
Der Probst.
Derselbe.
93. Potzkendorf*, Kämmeritz*, Lützen-
dorf*.
94. Eplingcn, Gehütte (^(jehöpfte),
Stöbnitz*.
97. Schellsitz*.
98. Wüste Kirche liegt im Felde
Naustadt's, deren Nutzung dem Pfarrer
folgen soll.
100. Spielberg*.
101. Mit 2 Vicareien, Crucis und Virg.
104. Dorndorf. Auch eine Yicarei in
der Kirche Burgscheidungen.
108. Unter- Wtindsch*.
109. Golzen*.
111. Almsdorf*, Lunstädt*.
114. Wippach*, Gross- Wagen* (Gr.-
Wangeii), Wüstung Birkigt. Ausserdem
3 Vicareien zu Nebra.
115. Nach 114 geschlagen.
118. Mit 1 Vicarei.
120. Zur Pfarrei St, Jacob wird die
zweite, St. Nicolaus, geschlagen.
121. Mit 1 Vicarei.
122. Mit 1 Vicarei (Lehnsherr Graf
F. v. Witzleben) zur Pfarrei ge-schlagon.
123. Zeisdorf». Mit 1 Vicarei.
124. Kahlwinkel*.
125. Mit 1 Vicarei. (Lehnsherren die
V. Witzleben.)
1 29. Klein-Üsterha usen *,
§ 6. Die zweite Visitation im Albertinischen Thüriogen. 281
133. Lüdersdorf
134. Nienstädt
135. Holdenstädt
136. Wallhausen
137. Brücken
138. Hohlstädt
139. Obersdorf
140. Probstei Roda
im Am tu Sangurh.
141. Blankenhain
142. Kloster Rohr-
bach
143. Oberreblingen
144. Riestedt
Probst V. Roda.
Job. V. d. Assü-
burji^.
Abt von
Sittichenbaeh.
Hans V. Asse-
bur^^.
V. Wertlieni-
Beichlingen.
V. Wertliern-
Brückon.
V. MoruHgen.
Probstei Roda.
Kl. Robrbacb.
Probst zu
Roda.
; 145. Gonna'
, 146. Lengefeld
' 147. Edersleben
. 148. Riethnord-
hausen
! 149. Martinsrieth
150. Emseloh
151. Sangerhausen
152. Quedlinburg
153. Kloster Volkol-
derode
154. ObennöUem
155. Grosskömer
156. Weberstedt
Adel vom Amt.
Kl. Catharina ' 162. Henningsleben
zu Eisenach.
157. Freyenbessingen C^mthur ; 1(^3 ciettstädt
zu Weissonseo.
158. Mülverstedt i v. Hopfgarten. ; ^^^ Kleinvargula
1 59. Kloster Mülver- v. Hopfgarten. I
stedt 165. Cammerforst
160. Zimmern v. Hopfgarten
zu Mülver- 1 166. Bech stedt
stedt. I
161. Altengöttem v. Hayn. | 167. Nägelstedt
168. Grossgöttem
2 Pfarreien
Amt Salza.
(H. Heinrich, i 169. Flarchheim
^ Melchior >\
\ V. Hausen. ,
Heinrich Kai
zu Reblingen.
Aebtissin von
St. Ulrich.
Hzg. Heinrich.
Hzg. Heinrich.
Hzg. Heinrich.
Das Kloster.
Kloster
Volkolderode.
Klostor
Volkolderode.
Johann Gold-
acker.
Der Aeltesie
von Wangcnh.
Vitzthum
V. Eckstädt.
Hans V. See-
bach.
Hans V. See-
bach.
Comthurhof.
Die ehrbare
Mannschaft
daselbst.
134. Sotterhausen* (früher vunKalten-
born aus bestellt).
136. Mit 1 Vicarei.
139. Grillenberg*, welches 1539 nach
Obersdorf geschlagen, bis dahin Lehn
des Probstei zu Roda war.
143. Dem Kloster Rohrbach incor-
porirt.
145. Pölsfeld*.
146. Wctteh-ode*.
150. Bisher eigene Ptarrei, dem
Kloster Kaltenbom einverleibt.
155. Hat 1539 zwei Pfarreien, Beats
Virg. (Herzog Heinrich) und Lt. Wiperti
(der Abtj.
156. AlU'rstedt* 1539 eigene Pfan'ei
(Christ. Goldacker I.
157. Mit 1 Vicarei.
158. War 1539 dem Kloster incor-
porirt.
166. War früher eine Pfarrei oder
Filial. Es wird wohl ßruchstedt gemeint
sein, 1539 schon als wüste Pfarrei be-
zeichnet.
282
Das Albertinische Gebiet. 1544 — 1545.
170. Heroldshausen
171. Schönstedt
Obere Pfarrei
Untere Pfarrei
172. Kirchheilingen
Pfarrei St. Wiperti
Pfarrei St. Bonifac.
173. Sundhausen
2 Pfarreien
174. Gross-Welsbach
175. Ufhüfen
176. Tüttleben
177. Gross-Uhrleben
178. Homsömme-
ringen
179. Mittelsömnie-
ringen
Die Aebtissin
V. Kaufungen.
i Hzg. Heinrich.
Melchior
V. Hausen.
B. V. Schoren-
brod.
V. Hayn.
Melchior
V. Hausen.
Hzg. Heinrich.
Abt von Hers-
feld.
Comthur von
! Nägelstedt.
^ Aebtissin
I von Beuern.
j Hzg. Heinrich.
Hzg. Heinrich.
180. Isser-Heilingen
181. Haus-Sömniem
182. Blankenburg
183. Waldstedt
184. Merxleben
185. Grumbach
186. Oppershaiisen
187. S. Sangerhausen
Klöster, Stifter
und Pfarreien
188. Thamsbrück
189. Kloster Hom-
burg
190. S. Herbsleben
191. Gebesee
M. V. Hausen.
Abt von Gem-
rode.
Hzg. Heinrich.
Hzg. Heinrich.
Comthur von
Nägelstedt.
Comthur von
Weissensee.
?
Hzg. Heinrich.
Hzg. Heinrich.
Graf V. Beich-
lingon.
192. Klein-Tennstedt Der Rath das.
Bemerkung. 1539 werden als visitirt erwähnt: Osthofen (^Georg v. Töttr
loben), Soebach (Hans v. Berlepsch' Erben), Neuenhoilingen (die Junker daselbst;
mit den drei Wüstungen „Wünschen, Oppen, Orontheüingen ", Butteuheilingen
(Abt von Homburg», Pfarrei St. Christen (v. Hayn), Ebeleben iv. Ebeleben), Billoben
(v. Ebeleben), Rockensüss (v. Ebeleben), Niederherrlesshausen Feldkirche, Holzsiiss
(V. Ebeleben), Klcinwelsbach, Jungfrauenkloster Schlotheim.
174. 1589 war Lehnsherr der Land-
graf von Hessen.
177. Klein -Uhrleben mit Vicarei B.
Virg., wovon Herzog Heinrich Lehnsherr.
I 192. 1539 ist der Abt von Herafeld
I als Lehnsherr bezeichnet.
§ 7.
Die Visitation im Hochstifte Merseburg.
1544, September bis October; 1545, Februar bis Mai.
Man kann nicht sagen, dass in den sä<;hsischen Stiftern jeder
Drang nach der Reformation gefehlt hätte. In gewissem Sinne hatte
der Bischof Johann von Meissen die Berechtigung zu Reformen aner-
kannt; er war, wie wir schon oben im Vorübergehen bemerkten, mit
einer Art Reformation hervorgetreten. Aber, wie sich nicht anders er-
warten Hess, konnten dieser die Emestiner nicht zustimmen: der Argwohn
§ 7. Die Visitation im Hochstifte Merseburg. 283
gegen das, wa« ein katholischer Bischof beabsichtigte, war zu mächtig,
um die dargebot4?nen Reformen als stichhaltig anerkennen zu können.
Vielleicht wäre der Gang der Dinge ein anderer geworden, wenn
Herzug Georg nicht einen so nachhaltigen Einüuss auf die Stifter aus-
geübt hätte. Als 1585 der Bischof Vincenz zu Merseburg gestorben
war, machte Georg als Schutzfiirst seinen ganzen Einfluss geltend,
dass die Wahl des den lutherischen Reformen günstig gesinnten
Georg von Anhalt unmöglich wurde. Mit überwiegender Majorität
wurde von dem (.'apitel der Dechaut Sigisnumd v. Lindenau aus dem
Hause Polentz gewählt; ein Mann, der den religiösen Standpunkt des
Herzogs Georg theilte, ihn unverrückt festhielt und im Wesentlichen
dazu beitrug, dass aller Regungen im Stifte ungeachtet, der Refor-
mation der Eingang wesentlich erschwert wurde. Es war von hoher
Bedeutung, dass sich die Bischöfe von Meissen und Merseburg die
Hände zur gemeinsamen Action gegen „die Lutherische Secte"
reichten. Wie ganz anders wäre der Lauf <ier Dinge gewesen, wenn
jener Anhaltiner an das Ruder gekommen wäre.
Trotzdem, d<iss es in Georg's Gebiete in religiöser Beziehung
schlimm aussah, neigte man sich nur in massigem Sinne den Reformen
zu. Im Hochstifte Merseburg trieben die Kirchen ihrem Verfalle ent-
gegen, eine Menge Pfan'stellen blieben unbesetzt, und Herzog Georg,
der, wie wir oben sahen, 1535 in einer ersten Visitation die Klöster
seines Landes untersuchen liess^), wurde bald inne, dass die Klagen
gegen Unsittlichkeit und die Güter\^erschwendung berechtigt waren.
Zum Theil waren sie ja leer, diese Institute hatten sich selbst in
katholischen Regionen überlebt. Den Vorschlägen, die Klöster als
Mönchsschulen einzurichten, um durch sie dem geistlichen Stande
aufzuhelfen, konnte er nicht zustimmen. Es wäre in der That ein
langsamer, wenig versprechender Process in Scene gesetzt worden.
Wie im Lager der Protestanten, so sah es auch in dem der Katho-
liken aus ; auch hier war wenig Neigung zum geistlichen Stande vor-
handen. So blind war der alte verständige Herzog Georg nun doch
nicht, dass er das Unwesen nicht erkannt hätte, welches das Fem-
bleiben der Geistlichen von ihren Stellen zur Folge gehabt hatte,
während jene die Einkünfte der Stellen im beschaulichen Leben ver-
>) Siehe oben Seite 225 und 226.
284 Das Albertinische Gebiet. 1544—1545.
zehrten. Georg meinte, man werde wohl den Mangel an Geistlichen
abstellen, wenn dies Unwesen aufhöre, wenn die nicht Residirenden
in ihre Stellen verwiesen und angehalten mirden, Vorlesungen über
den „schreienden Müssiggang** anzuhören. Was er in äusserstem Falle
androhte, die Klostergüter im gemeinen Nutzen zu verwenden, falls
sie zur Beseitigung der kirchlichen Gebrechen nichts beitragen würden,
das ging zum Theil schon in Erfüllung.
Aber seine Reformen gingen doch nur bis zu einem gewissen
Punkte. Die Gründung des katholischen Bundes, welche sich 1538
10. Juni vollzog, als dessen eifrigstes Mitglied er erschien, war eine
jener Schöpfungen, der er durch sein blosses Gebot des Eintritts
Nahrung zu geben verstand. Und wie er festhielt an seiner Ueber-
zeugung, beweisen seine Ausgleichungsverhandlungen mit den Er-
nestinem, die im Grunde wieder darauf hinausliefen, Land und Leute
doch nicht völlig in das Lager der ftotestanten übergehen zu lassen.
Seine Abneigung gegen den Genuss des Abendmahls in beiderlei
Gestalt kennzeichnet seine Stellung in eben dem Maasse, als er den
Versuch ma<5hte, den Herzog Moritz zur Rückkehr in das katholische
Lager durch Aussicht auf die Erbfolge in seinen Landen zu bewegen.
Noch mehr bezeichnend ist sein Gedanke, diese dem österreichischen
Hause zuzuwenden. Air dem Geplanten setzte der Tod des Herzogs
ein Ziel.
Die Bischöfe von Meissen und Merseburg, welche dem Herzog
Georg eine starke Stütze gewesen waren, und die sie auch ffir ihre
Bestrebungen in dem Herzoge gefunden hatten, empfanden diesen
Verlust tief. Wie es dem Meissner Bischof nicht gelang, selbst als
Reformator seines Stiftes aufzutreten, so ging auch Bischof Sigismund
einer schweren Zeit entgegen, zumal er weniger geneigt war, sein
Heil in Versöhnungsversuclien mit der protestantischen Partei zu er-
streben. In Herzog Heinrich, der in die Fesseln des Schmalkaldischen
Bundes geschlagen war, konnte er den alten Schutzfürst.en seines
Stiftes nicht finden; er wandte sich daher an Herzog Heinrich d. J.
von Braunschweig, der der Oberste des Nürnberger Bundes für die
niederländische Provinz war. Dem Bischof Sigismund folgte bald der
Bischof Johann von Meissen.
Es war von hoher Bedeutung für den erschwerenden Vollzug der
Reformen, dass beide Bischöfe in den Nürnberger Bund eingetreten
§ 7. Die Visitation im Hocbstifte Merseburg. 285
waren und sich zum Widerstände die Hände reichten, so wenig auch
diese Opposition dazu angethan war, die Reformation unmöglich zu
machen. In Heinrich d, J., dem sie in lebhafter Correspondenz von
allen Voi^ängen berichteten, hatten sie doch wieder einen Anhalte-
punkt von Bedeutung gewonnen, und wenn der Herzog bei den da-
maligen politischen Verhältnissen auch nicht in der Lage war, die
Bischöfe mit Waffengewalt gegen die Uebergriffe des Herzogs und des
Kurfürsten von Sachsen zu schützen, er vielmehr nur zum Ausharren
und zur Geduld mahnte, so war doch nach allen Richtungen hin die
Opposition gegen die Vergewaltigimgen der Bischöfe genährt und
wach gehalten.
Wir müssen uns das Verhalten dieser Jllemente etwas näher an-
sehen^). Wie natürlich, die religiöse Frage erbitterte die Gemüther
nicht allein, es handelte sich um die Selbstständigkeit der Bischöfe,
um ihre Reichsstandschaft, um ihre Landsässigkeit, die die sächsischen
Fürsten so gern erstrebt hätten. In all' diesen Fragen war Herzog
Heinrich der, dem die Klagen mitgetheilt wurden, der seine Rath-
schläge ertheilte, reizte und aufstachelte, und den Kaiser von Allem,
was im protestantischen Lager vorging, getreulich Bericht erstattete.
Im Gebiete des Herzogs Heinrich war die Reformation fort-
geschritten; sie blieb nicht ohne Einfluss auf das Gebiet des Merse-
burger Bischofs, schon zeigten sich die Wirkimgen in den Kämpfen
adhger Patrone, die gegen ihre katholisch gesinnten Geistlichen vor-
gingen. In dem Gebiete des Bischofs von Meissen war man uner-
bittlich vorgegangen. In Folge der dort eingeleiteten Visitation war
man nächtlicher Weile in den Dom „eingebrochen", hatte Benno's
Altar zerschlagen, die Cerenionien verboten, die Messe und die Ge-
sänge abgestellt*). Während Bischof Johann's Widerstand sich ge-
') Die Quellen Bind die bei der Eroberung der Feste Wolfenbtittel von dem
Kurfürsten von Sachsen weggenommenen Correspondenzen, deren Originale neuer-
dings an das Wolfenbüttoler Archiv zurückgegeben worden sind. Copien dieses
Briefwechsels befinden sich im S.ichs.-Ernest. Gesamrat- Archive, Reg. H. pag. 841,
No. XVII.
*) Brief des Bischofs Johann vom Montag nach Jac^bi 1539 (28. April). Erst
folgte gütliche Vorstt^Uung (14. Juli) der Visitatoren; sie fordern die Beseitigung
von Benno's Grab u. s. w. Dann erst, als man sich weigerte, drang man in den
Dom ; das „Heilthumb" Benno's hatte der Bischof zuvor heimlich entfernen lassen.
Einem hölzernen Bilde Benno's hieb mau den Kopf ab, und „trieb viel Unlust". —
286 Bas Albertinische Gebiet. 1544—1545.
brochen zeigte, stellte der Merseburger sich der angekündigten Visi-
tation schroif entgegen. Er hörte seine Geistlichen, die ihm fest zur
Seite standen, aber er niusste doch durch die Haltung seiner Stande
bald inne werden, dass hinter ihm wenig nachhaltige oppositionelle
Elemente standen, die sich der Reformation auf die Dauer nicht ver-
schliessen konnten. Bischof Johann von Meissen erlahmte schon in
seiner Thätigkeit: in dem Handel um die Aufrechthaltung bischöf-
licher Reichsstandschaft hatte er sich bald überzeugt, dass ihm Be-
weismittel für das frohere Vorhandensein derselben nicht zur Verfügung
standen. Auf die Hülfe des Kaisers baute er wenig, er meinte, dass
dieser um seiner und des Merseburger Bischofs willen in einen Krieg
sich nicht stürzen werde ^). „Ich befahr mich**, fuhr er fort, „in
Meissen ist es aus; wer will in solcher föhrlichkeit alda bleiben.*'
Man beschuldigte den Kurfürsten, dass er seine Geistlichen autorisirt
habe, den Widertheil zu schänden, sie seien Buben, Schälke, Böse-
wich ter, Jungfrauenschänder, ärger als die Wiedertäufer, denen man
nichts verkaufen dürfe, sonst könnte man diese Buben nicht los
werden. Auf beiden Seiten war das Maass des Handelns weit über-
schritten; im August erschien ein Mandat der Fürsten, in welchem
den Bischöfen Wege imd Stege verlegt wurden, um sie vom Besuch
des Reichstages abzuhalten*); nur auf Schleichwegen war es möglich,
ihre Abgeordneten nach Worms zu senden.
Längst waren die schärfsten Verordnungen zur Durchfuhnmg der
Reformen in der Ausführung begriffen. Aus Dresden waren die weh-
müthigsten Berichte des Pfarrers Peter Eisenberger ^) über die Xieder-
legung aller katholischen Gebräuche eingelaufen, Aehnliches vollzog
sich Mitte August in Leipzig; der Merseburger Bischof fürchtete nichte
Als Visitatoren funj^irten Spalatin, Jonas, Cniei^or, einor v. Hopfgarten, „der grosse
Goldacker", Caspar v. Schönberg zu Heinsberg, Rudolf v. Eothenberg.
*) Brief an Slgismund vom Donnerstag nach Margare tlie 1539 (17. Juli).
„Ich befer mir ein ergers, wir haben keinen Schutz, wird etwas darüber dem Stift
eingenommen, erlangt mans schwerlich widder. . . Man sieht wol, was für hülff zu
Augspurgk geschehn."
*) Schreiben des Dechanten Pflug d. d. Virg. Assumpt. 1539 (14. August):
das Mandat vom Donnerstag nach Vinc. Petri (7. August).
^) Vom Montag nach Trinitatis (2. Juni). Er unterschrieb sich: „Pfarrer zu
Dresden, schir nymer Pfarher." Paulus (sc. Linderaann) hatte in seiner Predigt
die Busse verworfen, am Hofe schwanden die Seelämter, „viel ausgelaufener luthe-
rischer Mönche, Pfaffen und Schwärmer ti)ben und wütiien".
§ 7. Die Visitation im Hochstifte Merseburg; 287
Geringeres, als dass die Visitatoren auch in sein Stift eindringen würden ^),
iu welchem ohnehin die Reformation ihre Anhänger im geistlichen
Stande gefunden hatte ^). Unaufhörlich gingen die Beschwerdebriefe
der Bischöfe an den Herzog Heinrich von Braunschweig, der sich
äusserst thätig zeigte. Hülfe zu bringen, obwohl er selbst nach dem
Bundestage von Landshut (15. Januar 1540) nichts anderes thun konnte,
als zur Geduld zu ermahnen. Bischof Johann von Meissen berechnete,
dass das Stiftseinkommen „der lutherischen Secte halben" sich jährlich
um 2000 Gulden verringert habe. Er klagte, dass das Kirchenregiment
ihm genommen, lutherische Domherren eingeschoben seien, und nun
auch Hand an die geistlichen Güter gelegt werde. Trotzdem, dass
die Ankunft des Kaisers als bevorstehend anzunehmen war, konnte er
nicht finden, dass die Evangelischen der Mässigung sich befleissigten:
er musste den Spott ertragen, dass .,die Papisten auf den Kaiser wie
die Juden auf ihren Messias hofft^jn". Seine persönlichen Vorstellungen
am kaiserlichen Hofe zu Prag hatten ihm nichts geholfen, er sah die
Zeit kommen, wo das Schicksal die Stifter ereilen werde, dem Saal-
feld und andere bereits erlegen waren. Die Wiederherstellung geist-
licher Regierung und Jurisdiction bezeichnete er als das einzige Mittel,
durch welches die Einigkeit im Christenthume wieder gewonnen werden
könne, damit die lutherische Lehre gedämmt und in ihrer bisherigen
Weise nicht geduldet w^erde ^). So sehr war Heraog Moritz den Fuss-
tapfen seines Vaters gefolgt, dass er unbedingte Unterwerfimg der
Bischöfe gefordert hatte. Er hatte es ganz offen ausgesprochen, dass
diese, um dem Hause Sachsen zu widerstreben, zu schwach seien und
sich in das Schicksal ergeben müssten, ihren Aufenthalt ausserhalb
ihrer Stifter zu suchen*). Das waren vertrauliche Eröfihungen eines
Abgesandten des Herzogs Moritz. Leider lagen zur Zeit die Verhält-
nisse so, dass die Drohungen in Erfüllung gehen konntipn, sobald die
verheissene Hülfe ausblieb. Auch nach andern Richtungen hin war
die Selbstständigkeit der Stifter bedroht. Herzog Moritz hatte es
^) Schreiben vom Moutag uach Laureutii (11. August).
*) Vergl. die einzelnen Nachweise in Fraustadt'B „Einführung der Refor-
mation im Hochstifte Merseburg**, Seite 91 ff.
') Brief an Heinrich von Braunschweig d. d. Stolpen, Sonnabend nach Invo-
cavit 1540 (21. Februar).
*) Brief d. d. Merseburg vom Sonnabend nach Bartholomäi 1541 (27. August).
288 Das Albertinische Gebiet. 1544—1545.
bereits so weit gebracht, dass der Bischof von Meissen vom Besuche
der Reichstage abstand, er besteuerte die Stiftsunterthanen , verwei-
gerte die Herausgabe hinterlegter Streuern aus der Regierungszeit des
Herzogs Georg, wie sehr auch König Ferdinand durch Mandate die
Herausgabe fordern mochte. Der Bundesoberst Heinrich meinte, auch
wenn Herzog Moritz ^ier Kaiser selbst wäre, so würde dieser in seinen
Anmaassungen gegen die Stift<»r nicht so weit gegangen sein ^). Sein
Trost war, dass, obwohl die Protestirenden „den Sonnenschein"
vor sich haben, Gott ihrem gottlosen Leben länger nicht zusehen und
er es bald in Trauer und Betrübniss verwandeln werde. Allem An-
schein nach kam die günstige Wandlung, nachdem Kurfürst Johann
Friedrich auch in das Stift Naumburg eingedrungen war, dort den
Nicolaus V. Amsdorf als Bischof eingesetzt und die Reformation xinieT
dem Schall der Trompeten und Pauken eingeleitet hatte, — sie kam
mit der Fintzweiung des Herzogs Moritz und des Kurfürsten Johann
Friedrich durch die Wurzener Fehde.
In der That, es sah im protestantischen Lager trüb aus, als
zwei der mächtigsten evangelischen Fürsten vor ernsten kriegerischen
Verwickelungen standen. Es liess sich nicht sagen, wohinaus die
Dinge liefen. Dass der Kampf um Würzen ^) der katholischen Partei
gelegen kam, dass sie neuen Muth schöpfte, aus dieser Verwickelung
Vortheil zu ziehen, geht deutlich aus dem später in Wolfenbüttel
aufgefundenen Briefwechsel der Bischöfe hervor, die in Herzog Hein-
rich von Braunschweig ihre Stütze suchten-**). Als Würzen erobert
war, hoffte Bischof Johann von Meissen bestimmt auf die Hülfe des
Herzogs Moritz, der indess eine ausweichende Antwort, gab, und nur
auf der directen Abfuhrung der Türkensteuer bestand. Zwar war
bald der Friede zwischen Moritz und Johann Friedrich hergestellt,
aber die Hoffnung schimmerte noch dem Bischof Sigismund, dass ein
inniges Zusammengehen beider Fürst<»n auf die Dauer nicht im Be-
reiche der Möglichkeit liege*).
') Schreiben d. d. Wolfonbüttel, Montag nach Convers. Pauli 1542 (.30. Jaii.).
•^) Vergl. Seite 208 ff.
®) „Wir hoffen aber zu got, Ew. g. werden vna nit verlassen, vnd so wir
solten von e. g., wie von <lor Ro. K. May. verlassen worden, so were es besser
gewest, wir hetten vns nie ins bundnuss begeben.** Schreiben des Bischofs von
Meissen vom Sonnabend nach Judica 1542.
*) „Was aber für guti^ wille zwischtni den beiden Chur- vnd Fürsten zu
§ 7. Die Visitation im fioebstifte Merseburg. 280
Aber wahrend die Erbitterung der Bischöfe wuchs, die sich in
zahllosen Schimpfworten auch gegen Luther richtete^), vollzog sich
wider Erwarten die Beilegung der Händel zwischen Johann Friedrich
und Moritz. Dieser Ausgleich war in diesem Momente von doppelter
Bedeutung, indem das Vertrauen zwischen dem Landgrafen Philipp
von Hessen und Johann Friedrich sich wieder befestigte, die nun
vereint sich gegen Herzog Heinrich von Braunschweig wandten, und
durch die Eroberung der Feste Wolfenbüttel die Fäden der innigsten
Verbindung des Braunschweigers mit den sächsischen Bischöfen ent'-
deckten, gegen die Herzog Moritz nun um so rücksichtsloser vorging.
Seitdem die Häupter des Schmalkaldischen Bundes jene grossen
Erfolge durch die Einnahme des Wolfenbütteler Gebietes erzielt hatten,
fanden sich die Bischöfe vereinsamter als je. Im Stifte Merseburg
hatte die Reformation mehr und mehr Anhänger gefunden. Vergeb-
lich wartete der Merseburger auf die Heimkehr des Kaisers, der im
Sommer L543 aus Spanien kommend mit dem vertriebenen Braun-
schweiger in ('remona zusammentraf. Die Zeit war vorüber, wo der
Bischof seinen Unterthanen und Ständen mit Ausflüchten einer reform-
anstrebenden Partei sich gegenüber stellen konnte. Er sah sich in
die Nothwendigkeit versetzt, auf dem Stiftstage zu Pfingsten 1543
den dringenden Forderungen der Stände nachzugeben und zuzusagen,
„dass das Evangelium im Stifte wie in ganz Sachsen gepredigt werden
solle'*. War es dem Bischof auch nicht Ernst, diese Zusage zu er-
füllen, so war sie doch bedeutsam, weil die Gemeinden jetzt selbst
vorgingen, sich ihre Seelsorger wählten. Merseburg selbst bahnte in
dieser Weise seine Reformen an und je schwieriger sich die Einfüh-
rung der lutherischen Lehre auf dem platten Lande aus Mangel an
geeigneten Kräften erwies, desto mehr steigerte sich das Verlangen
der Stände nach „Reformation und Visitation** zugleich. Zwar
SachAen dis werck wird gepilanzt vnd einKcfurt haben, bat e. 1. liederlich zaor-
nu»88en vnd hoife nuu zu Gott, weil Herzog Moritz durch Gott erleucht und an-
gezeigt, was guten Willens ehr an dem Orte, do er zuuor alczeit HülflF und Rath
gesucht zu befinden vnd })efunden hat. Der gemeine Man spreche „von etzlichen
tauKond gülden Schaden, die Johann Friedrich den AU)ertinern zugefügt habe,
seitdem Georg gestorben", da man doch guts Raths zu erholen verhofft hat." —
Sehreiben aus Merseburg vom Sonntag Quasimodogeniti 1542.
') „Der treulos ausgelolfene muneh, der vnnsinige Mönch, des unchristlichen
seellosen Buben."
Borkbardt, Kirchen- und Schul- Visitatlonon. ]9
2ÖÖ Das Albertinische ftebiet. 1544—1546.
erhielt Herzog Moritz, als der Kaiser in Speyer angekommen war,
ernste Mandate, bei Poen abzustehen vom Bedrftngniss des Bischofs
und die eingedrungenen Prädicanten abzuschaffen; für den Augen-
blick war allerdings eine rücWäulige Bewegung in Mersebiu-g selbst
sichtbar^), aber die Mandate hatten um so weniger nachhaltige Be-
deutung, als Herzog Moritz, der sich zu dem Kriegszuge des Kaisers
gegen Frankreich anschickte, mehr und mehr in der Gunst des-
selben stieg.
Einen ernstlichen Widerstand gegen die Reformen im Stifte konnte
Bischof Sigismund auf die Dauer nicht in Scene setzen, da derselbe
gegen Ende des Jahres 1548 ernstlich erkrankte und der Landesherr
durch seine Hauptleute die Vorgänge im Stifte sorgfaltig beobachten
liess, auch eine Wiederwahl ohne seine (.'oncurrenz streng verbot.
Wir übergehen die Kämpfe, die sich nach dem Tode des Bischofs
Sigismund (4. Januar 1544) an die Wahl eines neuen Bischofs
knüpften; hier zeigte sich, wie nachhaltig im Oapitel die Opposition
gegen den Einlluss des Schutzförsten war, der sich angelegen sein
liess, eine der Reformation günstige Wahl durchzusetzen. Es schien
diese um so mehr geboten, als sich von der Haltung der Schmalkal-
dischen Bundeshäupter ein Eingriff in das Stift befürchten liess, zumal
Herzog Moritz weit entfernt war, dem Bunde beizutreten. Anderer
Seits war die Lage Moritzens schwierig, da das Verhältniss zum Kaiser
ein vorsichtiges Vorgehen bedingte». iTirerst wurden die Schwierig-
keiten dadurch aus dem Wege geräumt, dass Moritzens Bnider August
zum Administrator des Stiftes ernannt wurde; indess war auf die
Dauer dieser Zustand unerträglich, je weniger sich der weltliche
Vertreter des Stiftes klar war, in wie weit er die Institutionen des-
selben in Kraft zu erhalten oder umzugestalten hatte.
Da war es höchst bedeutsam, dass man einen Weg ausfindig
machte, auf dein man aUmählig zur Reformation des Stiftes gelangte,
indem Herzog August dem irrsten (leorg von Anhalt die Verwaltung
des eigentlichen bischöflichen Amtes (16. Mai) mit dem Titel eines
Coadjutors in geistlichen Sachen antrug, der ja schon vor Sigismund's
Wahl Aussicht auf die Bischofswiirde gehabt hatte. Dass er der
Reformation geneigt war. bezeugt nicht allein sein früheres Verhalten,
*) Vergl. Fraustadt a. a. 0., Seite 131 ff.
§7. Die Visitation im Hochstifte Merseburg.
2dl
sondern auch die einstige Absicht Luther's und Melanchthon's, ihn
als evangelischen Bischof in Naumburg einzusetzen.
Georg gehörte der Partei an, die bei den dermaligen Verhältr-
nissen des Stifts besonders für die Durchiführung der Reformation
geeignet erschien. Er überstürzte sich nicht; es stellten sich ihm.
Dank dem Einfluss Melanchthon's, Männer zur Seite, die ihn kräftig
unterstützten. So ging er nur bedingungsweise an die Piinführung
der Kirchenordnung des Herzogs Heinrich, zu welcher ihn Herzog
Moritz zu bestimmen gesucht hatte. Aber auch ihre Moditicationen
führten -zur Visitation des Stiftes, die man am 28. September 1544
durch den Besuch des Amtes und der Stadt Merseburg vollzog, auch
im folgenden Jahre im Amte Lützen (9. Februar bis 9. März) und
im Amte Lauchstädt (vom 12. bis 20. März) fortsetzte. Hieran schloss
sich im Mai die Visitation des Amtes Schkeuditz.
Uebersicht der ersten Visitation des Hochstifts Merse-
burg. *)
(23. September bis 18. October 1544 und 9. Febniar bis Mai 1545.)
Stadt und Amt Merseburg.
6. Schladebach
1. S. Merseburg
Pfarrer
Diacouus
2. Neu-Markt 60
3. Altenburg
4. Die Clause
5. Trebnitz
Ratb zu
Merseburg.
1
1 i
Abt von St.
Peter.
Biscbof V. M.
und Abt von
St. Peter.
9
7. Döllnitz 35
8. Wallendorf
9. Kriegsdorf
10. Lössen 8
11. Burg-
liebenau 15
Biscbof von 3
Merseburg.
Stift Merse- 3
bürg.
Abt von St.
Peter.
Cantor des
Stifts.
V. Wertber.
Stift Merse-
burg.
1
1. Mit St. Maximi-* (128) und St.
Sixti*- Kirche.
3. Vorstadt von Merseburg, mit Mou-
schau*. Zu Altenburg: Kloster St. Petri.
5. Creypau*.
8. Tragarth*.
9. Nacb 8 geschlagen.
*1 u. bedeutet unbesetzt; c. bedeutet curirt. Die Ztihleu hinter den Orts-
namen be<leuten die hausbesessenen Wirthe. — Die meisten Pfarrer haben keine
Censur; nur die im Kticharate. 4 bedeutet in der Regel abgesetzt: 3 zum noch-
maligen Examen nach kurzer Zeit zugelassen, um dann, wenn nicht tüchtig be-
funden, abgesetzt zu werden. — Die Namen der Visitatoren sind nicht bekannt.
Dass Musa an der Visitation Theil hatte, ist sicher.
19*
si92
Öas Albertinischo Gebiet. 1544—1546.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
CoUenberj? 2o \ Georg von |u.
Klein- Cor-
betha 26
Schkopau
Bündorf 14
Kriegstädt 28 , Abt von St
Peter.
Aebtissin von 1 4
Gorbstädt.
? © u.
v. Marschall.
4
Raschwitz
Clobican
n
t
19. Xaundorf
20.
21.
22.
23.
24.
25.
26.
27.
28.
29.
30.
31.
32.
33.
Geusau 30
Blösien
Ober-Wünseh
Benndorf
Reipitzsch 24
v. Ront<)ch.
Graf von Mans-
feld.
(V. Tauben- 3
heim?) |
Domprobst.
Pfarrei Geusau
Bischof von
Merseburg. 1
v. Taubenheim
Abt von St.
Peter.
Dietr. Böse.
Dietr. Böse.
Dietr. Böse.
Ober-
Beuna 14
Kötzschen
Nieder-
Beuna 14
Frankleben 36 ; Pfarrei Geusau
Runstedt 14 1 Georg Böse.
Bussen 19 Domprobstei.
Zscherben 13 ' Bischof von
I Merseburg.
Leuna 20 , v. Schönberg.
Göhlitzsch ; ?
c.
4
4
4
4
©
34. Kirchfähren-
dorf
35. Sper^au 45
36. Hohenlohe
37. Eisdorf 32
38. Zwenkau
39. Knauthain 31
40. Knaut-Naun-
dorf 24
41. Bösdorf 30
42. Eythra 27
43. Gross-
Görschen
44. Muschwitz 22
45. Starsiedol 44
46. Gross-
Göhren 20
47. Dehlitz 28
48. Vesta 18
49. Klein -Cor-
betha 22
50. Keuschberg
150 (incl. der
Dörfer)
51. Pissen
52. Kötzschau 27
Bischof von 4
Merseburg.
Bischof von :4
Merseburg.
Bischof von
Merseburg. I
Bischof von 4
Merseburg*
Bischof von
Merseburg.
V. Pflug. 3
Bischof von
Merseburg.
V. Pflug. •
Capitel
zu Merseburg.
Bischof von
Merseburg.
V. Draschwitz. 3
Bischof von 3
Merseburg.
Bischof von
Merseburg-
V. Teucheni.
V. Wolfsdorf. u.
Pfarrei
; Grosscorbetha.
Der bedien- |
tiarius.
; Der Dechant.
V. Burkhardts-
! rode.
15. Bischdorf* (12), Knappend«»rf* (lö).
16. Schadendorf*, l^iedorkriegstädt*.
Der Pfarrer leidlich gelehrt, erklärte sich
zur Annahme des Evangeliums bereit.
20. Atzendorf* (21).
22. Nieder- Wünsch*.
23. Kürbisdorf*.
25. Von Niederbeuna c.
30. (Bussen) mit Göhlitzsch*.
31. Bisher von Kötzschen versorgt.
36. (Lohe.)
37. Meyhen* (24) zugeschlagen.
38. Imnitz*, Pulgar* (Böigem).
39. Rehebach*.
43. Klein-Gorschen*.
44. Mit Söhest(»n zusammen (22).
45. Mit Pobles* (10), Gostau, Stöss-
witz, Sössen.
47. In der Weissenfelser Visitation
sind Drehen?, Dehlitz, Losau, Cleben
und Neilschütz zusammengeschlagen.
48. Dazu Kleincorbetha geschlagen.
50. Mit 12 Dörfern: Wölkau*, Leune-
witz, Ostrau, Gros.s- und Klein-Godduk
Oebies, SchlechtewitÄ, Nempite (die an-
deren fehlen).
51. Thalschütz* (12), Roddeu, Gün-
thersdorf, Klein-Lehna.
§ 7. Die Visitation im Hochstifte Merseburg.
293
53. Alt- Ran n-
stedt 48
54. Priestäblich 8 !
55. Markran-
städt 75
56. Lausen 15
57. Qiiesitz
58. Schkeitbar 128
mit den Dörfern
59. Röcken 21
Probst
zu Droj'ssig.
Bischof von
Merseburg.
V
Bischof von
Merseburg.
Capitel
zu Merseburg.
Bischof von
Merseburg. |
60. Teuditz 75 incl. ! v. Walhausen,
der Dörfer
61. Züllschen 17
62. Klein-
Zschucher 36
63. Gross-
Miltitz 20
11 64. Lindenau 32
v. Monsitz.
V. Hayn.
V. Hayn.
u.
65. Gross-
Zschocher
Rath
zu Leipzig.
V. Pflug.
©
66, Lauchstädt 56 j Bischof von '
I Merseburg.
67. Klein-Lauch- v. Kotzhofon. u.
Stadt 18
68. Schafsted t 155 Bischof von
j Merseburg.
69. Gräfendorf 45 i Pfarrer
I zu kSchafstedt.
70. Delitz am ! W. Bosc. !
Berge 38
Amt Lauchstädt«
71. Holleben 56 v. Witzleben. :
72. Schiettau 20 v. Witzleben. '
73. Neukirchen 50 Abt von St.
Peter.
74. Zöschen 60
75. Zweymen 10
v. Branden-
stein.
Capitel
zu Merseburg.
76. S. Schkeu-
ditz 100
77. Gr.-Dülzig 58
Amt Schkeuditz.
Hzg. August.
Capitel
zu Merseburg.
78. Klein-Lie-
benau 12
79. Rückniars-
dorf 55
H. V. Sköhlen. u.
Abt von St. '
Peter.
53. Dazu geschlagen: Gross -Lehua*
(24), Oeisch (13) (Euschitz), Treben*
(15), Klein-MUtitz ^9).
54. Frankenhehn* (2ö).
55. Göhrenz il4}. Dazu auch 55 ge-
schlagen.
57. Kulkwitz* (8).
58. Thronitz*, Räpitz, Gross-Schkor-
lopp, Meyhon, Schkölen, Dohlen, Scbe-
nisch, Gärnitz.
59. Bothfold* (34).
(50. ToDwitz, Kauern, Ragwitz, Eller-
bach, Öchwesswitz. 59 und 60 werden
zusammengeschlagen; Pfarrsitz wird 59.
63. Von Klein -Zschocher versorgt;
kommt zu * Rückmarsdorf, wobei Lind-
naundorf mitversorgt wird.
64. Schönau*, Loutzsch*.
iy^. St. Ulrich (10), öchottorei* (42).
67. Von Kriegstädt versorgt.
68. Mit 2 Kirchen: St. Niclas* und
St. Johannes*.
70. Dörstewitz*.
71. Beuchlitz*, Benkendorf* ©.
72. Bassendorf?' (21) (fehlt).
73. Rockendorf, Röpzig, Hohenweiden,
Ruttmannsdorf.
74. Zscherneddel (15).
75. Kötzschlitz*.
76. Wehlitz, Papitz, Modelwitz, Alt-
Scherbitz.
77. Nnrtesch? (14), Klein-Dölzig (28).
78. Von Dölzig versorgt.
79. Lindnaundorf*.
294
Das Albertinische Gebiet 1544 — 1545.
80. Wessraar 66 I Abt von St.
, Peter.
81. Gundorf 70 Abt von öt.
I Peter.
82. Röglitz 38 Bischof von
Morseburg.
83. Oberthau 22 ; Pfarrer von
I Schkouditz.
84. Ermlitz 30
85. Horburg 24
Der Dom- |
dechant.
Bischof von
Merseburg.
86. Lützschena 15 v. üechtritz. '
81. Böhlitz* ©.
84. Rübsen*.
85. (Hornberg.)
86. Hähnichen (31). (Lehnsherr: der
Pfarrer zu Schkeuditz.)
Auch diese Uebersicht ist bei aller UnvoUkommenheit des be-
züglichen ProtocoUes sehr lehrreich. Zunächst sind die Patronats-
und Lehnsverhältnisse der Pfarreien von Bedeutung. Wir sehen, dass
der Landesherr im Stifte nur über eine Stelle, die Städte über zwei,
der freiherrliche und adlige Stand über 30 und der geistliche Stand
über 47 Stellen verfügten^).
Vergegenwä,rtigt man sich, dass seit geraumer Zeit im Stifte an
verschiedenen Punkten die Reformation trotz des Widerstrebens des
Bischofs sich Eingang verschafft hatte, Merseburg selbst vorangegangen,
auch unter dem Adel sich zahlreiche Anhänger an Luther's Lehre
gezeigt hatten*), so erscheinen die kirchlichen Verhältnisse noch
trostlos genug. Weisen auch die Aufzeichnungen der Visitatoren über-
haupt nur die Qualilication von 24 Geistlichen an den Mutterkirchen
nach, so gestattet es einen Kückschluss auf die Gesammtverhältnisse,
dass von diesen 15 gänzlich unbrauchbar, 6 mittelmässig waren und
nur 3 den Ansprachen völlig genügten. In der Kegel liess man auch
den Unbrauchbaren kurze Zeit, sich zu einem Examen vorzubereiten,
unterstützte die Suspendirten mit Bücheni, an denen es vielfach
mangelte. Oft war im Pfarrhause ^) nicht einmal eine Bibel anzutreffen,
in Teuditz fand man einen Geistlichen, der lange Schankwirth ge-
wesen, von der lateinischen Sprache nicht die geringste Kenntniss
hatte; in Kirch- und Fährendorf beklagten sich die Bauern, dass ihr
*) Von 6 Stellen gicbt das Protocoll keine Patronats- oder Lehnsherren an;
jene 6 Stellen fallen aber nicht in's Gewicht, annähernd richtig bleiben die Ver-
hältnisse doch.
*) Vergl. Fraustadt a. a. 0.
') Z. B. in Grossgöhren.
§ 7. Die Visitation im Hochstifte Merseburg. 295
Karrer ihnen mir „von Buttermilch und Molken** predige, die Geistr-
lichen in Spergau und Schladebach konnten nicht einmal die zehn
Gebote. Neben Pfarnniethlingen fand man zum Theil verwaiste Stellen,
in Altrannstedt war der Geistliche gar nicht ordinirt und das sitt-
liche Leben Hess an vielen Stellen viel zu wünschen übrig, da nicht
allem wilde Ehen und uneheliche Kinder sich fanden, sondern häutige
Klagen Avegen gänzlicher A^emachlässigung des Pfarramtes *) laut wurden.
Wir sehen davon ab, das Bild durch Auffühnmg von solchen ab-
schreckenden Einzelheiten zu vervollständigen; es war eine natürliche
Folge, dass ein grosser Theil der Gemeinden verwildert Avar, die Gleich-
gültigkeit gegen das kirchliche Leben nicht allein durch völlige
Unkenntniss der Hauptstücke des Glaubens, sondern auch in der Unter-
haltung der Geistlichen sich zeigte, die aus Mangel des Nothwendigsten
durch Verweigerung der ihnen zustehenden Bezüge sich unmöglich
an die Erfüllung ihrer Pflichten gebunden erachten konnten. Die
materielle Lage der Geistlichen war bei fortgesetzten Hinterziehungen
ihrer Bezüge um so mehr eine bedenkliche, als die geistlichen Wohnungen
in überwiegendem Maasse baulich darnieder lagen. Es war nichts Sel-
tenes, dass die Pfarrhäuser dach- und fensterlos dastanden, dass Thor und
Brunnen eingefallen waren und in den Scheuern das Getreide verfaulte.
Erwägt man, wie gering die Ortschaften ihrer Häuserzahl nach waren,
so lässt sich auch hieraus ein Schluss auf die materielle Lage der
Geistlichen ziehen. Schon die lückenhaften Angaben des ProtDColles
zeigen, dass die Pfarreien dieser numerischen Verhältnisse wegen
ausserordentlich dürftig sein mussten. Denn von 86 Ortschaften,
welche Mutterkirchen besassen, lässt sich feststellen, dass
unter über über über über über über über über über über
10 10 20 ;M) 40 50 60 70 80 90 100 Häuser
nur4 1:3 17 11 4 5 3 3 1 4
Feuerstätten besassen, während die einzelnen Filiale und eingepfaiTten
Dörfer über 50 Häuser nicht aufzuweisen hatten. Nimmt man dann
hinzu, dass viele Gemeinden in ihrer papistischen Gesinnung beharrfen
und die Visitatoren diesen lutherische Geistliche aufdrängten, so war
es noth wendige Folge, dass deren materielle Lage ob des religiösen
^) In Geusau zeigte sich der Pfarrer wunderlich, wenn er „beschenkt" (be-
rauscht) war; in Muschwitz klagte man, dass der Pfarrer sich „mit seines Weibes
prcundschaft voll saufe".
296 Das Albertinische Gebiet 1544—1545.
Zwie Spaltes für die erste Zeit wenigstens höchst bedenklich sein musste,
da man von diesen Geistlichen keine Notiz nahm.
Diese armseligen Verhältnisse machten daher die Zusammen-
schlagung vieler Pfarreien nöthig. Selbst in Merseburg, wo die kirch-
lichen Gemeinden so arm waren, dass man das Sacrament aus einer
Birkenkanne reichen musste, wurden die Kirchen bis auf eine eingezogen,
und diese Dürftigkeit der einzelnen Gemeinden erschwerte daher auch die
iXirsorge für die Aufrichtung der Schulen, denen man, wie wir überall
sahen, doch erst in zweiter Linie einige Aufmerksamkeit widmete^).
Das Schulwesen im Hochstifte Merseburg konnte in Mangel materieller
Mittel sich nur langsam emporarl)oiten, und die Entwickelung desselben
hing auf das Innigste mit der Ausnutzung der geistlichen Güter zu-
sammen, die im wesentlichen auf dieselbe Weise wie im Emestinischen
Sachsen ermöglicht wurde. Wir gehen der Verwendung der geistlichen
Güter im Einzelnen nicht nach.
So Bedeutendes durch diese Visitation für die Einführung der
lutherischen Lehre hier erzielt war, so wenig war der Widerstand des
Domcapitels gebrochen, welches trotz des geistlichen un4 weltlichen
Administrators den Kampf gegen die Institutionen der Visitatoren fort-
setzte. Die Verhandlungen und Compromisse, welche im Laufe der
Zeit bis zum Ausbnich des schmalkaldischen Krieges geführt und ge-
schlossen wurden, zeigten, wie nachhaltig der Widerstand des katho-
lischen Elementes war, dessen völlige Beseitigung unter dem Einflüsse
politischer Verhältnisse im Albertinischen Gebiete sich in der von
uns zu behandelnden Periode nicht vollziehen liess. Die Wirksamkeit
der Emestinischen Fürst^^n fiir die Einfühnuig des Lutherthiuns war
intensiver als die des Heraogs Moritz: ihn leiteten politische Rück-
sichten, die den Schaffensdrang Johann Friedrich's auf dem religiösen
Gebiete nicht beeinträchtigen konnten. Was Herzog Moritz in seinen
Landen weiter für die Durchführung religiöser Reformen that, liegt
ausserhalb des Rahmens unserer Darstellung. i\irerst war kein Raum
für jene. Der schmalkaldische Krieg übte auch im Albertinischen
Sachsen einen mächtigen Einfluss auf die religiösen Gestaltungen aus.
^) In Merseburg strebte man die Errichtung einer Schule neben der Dom-
schulo an. Audi in Markrannstädt sollte sich der Diacunus unter Verwendung
des Lehns der Calandbrüderschaft zum Lehrer gebrauchen lassen. In Schkeitbar
und Lauchstädt wurde das Küsteramt aufgebessert, auch in Schaafstädt eine Schul-
meisterstelle begründet. (Vergl. Fraustadt S. 164 und 165.)
Das Braunschweig -Wolfenbüttelsche Gebiet.
1542-1544.
§ 1.
Einleitendes und Vorvisitation.
Hätte die Füglichkeit bestanden, so wäre Kurfürst Johann Friedrich
in seinem Keformationsdrange weit über die Grenzen seines Landes
hinausgegangen. In dem Augenblicke, wo er kriegerischen Verwicke-
lungen mit Herzog Moritz entging, und in befriedigender Weise auch
das Schutzland Würzen zur Reformation übergeffihrt wurde, gönnte
ihm das Schicksal, dass er sich mit dem Schwerte gegen den ver-
hassten Herzog Heinrich von Braunschweig wenden konnte, der, wie
wir sahen, den sächsischen Bischöfen eine mächtige Stütze ge-
wesen war.
Es war bedeutsam, dass die Wurzener Streitigkeiten, Dank der
Vermittelung des Landgrafen Philipp, beigelegt wurden. Die alten
Feindseligkeiten mit der reichsständigen Mehrheit kamen doch zum
Ausbruch, nachdem hin und her verhandelt, die Processe am Kammer-
gerichte im Wege Rechtens nicht zum Austrag zu bringen waren.
Eben jener Herzog Heinrich, der dem Kurfürsten als Oberst des
katholischen Bundes so verhasst geworden, der die Reformen in den
sächsischen Stiftern so wesentlich erschwert hatte, rief die Häupter
des Schmalkaldischen Bundes gegen sich in's Feld. Lang war am
Kammergerichte zu Speyer über die Klagen des Herzogs gegen die
Stadt Gosslar verhandelt worden, dass sie ein paar Klöster in ihrer
Nähe niedergelegt hatte. Nicht die protestantische Haltung jener
Stadt verwickelte den Herzog in Feindseligkeiten ; im Grunde k-ümmerte
ihn wenig, dass der Protestantismus an den Grenzen und in seinem
Lande Wurzel fauste. Dass er ihn bekämpfte, dazu bestiumiten ihn
politische Rücksichten. Er schloss sich eng an den Kaiser an, weil
298 Das Braunschwcig-Wülfenbüttclschc Gebiet. 1542—1544.
er dureh ihn seinen in der Hildesheimischen Stiftsfehde erlangten
Besitz garantirt zu sehen wünschte. Eben darum neigt<; er sich zur
Feindschaft gegen die reformatürischen Versuche; er war katholischer
als der Kaiser selbst. Je mehr er in seinem Lande sich durch die
revolutionären Bestrebungen beiiTt sah und diese Auswüchse der lle-
formation selbst zuzuschreiben geneigt war, vor allem in den Städten
die Träger derselben fand, trat er nothwendig in den Kampf mit den-
selben ein, zumal er in ihnen die oppositionellen Elemente gegen die
Erweiterungen seiner landeshciTlichen Befugnisse erblicken musste.
Trotz kaiserlicher Inhibition und dem Einreden der Protestanten
war nun im Wege Rechtens doch gegen die Reichsstadt Gogslar die
Acht ausgesprochen und Herzog Heinrich mit der Ausfuhrung der-
selben betraut worden. Ohne Rücksicht wai* er an die Ausfühnmg
gegangen, er hatte nichts geschont, um das lang ersehnte Ziel zu er-
reichen. Zum Zuge gegen die Stadt, die er in vier Wochen zu er-
obern gedachte, hatte er die eigenen Unterthanen nicht geschont, nach
allen Seiten hin hatte er sie herangezogen, selbst die Geistlichen
seines Landes hatte er tüchtig geschaCtzt, dass sie darüber das Kirchen-
gut versetzt hatten.
Da war es unvermeidlich, dass der Schmalkaldische Bund ein-
griff*, der ja recht eigentlich dazu geschlossen war, seine Glieder gegen
Vergewaltigungen zu schützen. Die Bimdesveiii'andten hatten auf dem
Reichstag von Speyer die Oberhauptleute bevollmächtigt, der be-
drängten Stadt zur Hülfe zu eilen, wenn der Herzog von der Voll-
streckung der Acht nicht abstehen würde. Als die Wurzener Irrungen
beigelegt waren, fand man Zeit, der Frage näher zu treten. Nur war
zu erwägen, ob man der Stadt zur Hülfe ziehen oder den Bedränger
selbst bekämpfen sollte. Man entschied sich für Letzteres, da es ge-
boten erschien, den verhassten Herzog unschädlich zu machen, der
ganz Deutschland ebenso durch seine Streitschriften als durch die
Entsendung seiner Mordbrenner in Aufi'egimg versetzt hatte, wenn
man auch nur durch die Tortur der Ergriffenen ihn der Urheberschaft
derselben anschuldigen konnte. Kurz, auf dem Tage zu Eisenach
wurden die Bimdesobersten schlüssig, mit hinreichenden Streitkräften
gegen den Herzog zu ziehen und am 22. Juli im Felde zu erscheinen.
Bei Gandersheim vereinigten sich die Streitkräfte des Landgrafen von
Hessen und des Kurfürsten von Sachsen. Auch die Städte Gosslar
§ 1. Einleitendes und Vorvisitation. 299
und Braunschweig stiessen mit ihrer Heeresmacht zu ihnen. Gegen
eine solche üebermacht vermochte der Herzog im Felde sich nicht
zu behaupten; er stützte sich auf seine Feste Wolfenbüttel, die er
seinen Getreuen zur Vertheidigung überliess, er selbst mit seinem
Sohne verliess das Land, um Hülfe gegen diese Bedränger zu suchen.
Während Herzog Heinrich vergeblich sich nach Unterstützung
umsah, war Wolfenbüttel gefallen. Am 13. August zogen die Be-
lagerer in die Feste ein.
Wir gehen den Ereignissen nicht weiter nach; genug, dass der
Schmalkaldische Bund das Herzogthum als ein erobertes Land be-
handelte, eine förmliche Regierung einsetzte, wie sehr man auch in
Zweifel war, wie die Zukunft die Dinge gestalten werde. Eben die
eroberte Feste wurde der Sitz dieser Regierung; jetzt war es geboten,
das Land mit den Segnungen der Reformation zu beglücken. Je
mehr dasselbe protestantisch wurde, je weniger war Aussicht vor-
handen, dass der Herzog sich in demselben wieder eine feste Position
schafifen konnte, wenn auch, wie zu erwarten stand, der Versuch einer
gewaltsamen Wiedereroberung nicht ausgeschlossen blieb.
Viel Wahrscheinlichkeit war vorhanden, die Reformation in dem
eroberten Gebiete einzufahren. Im Lande selbst hatte sich trotz des
wachsamen Auges des vertriebenen Herzogs mehrfach der Drang nach
der Reformation kundgegeben, besonders waren es die Städte, die von
den Nachbargebieten aus Anregung zu derselben empfangen hatten.
Vor allem war das nahe Braunschweig seit mehr als einem Decennium
zur Reformation übergeführt; es war ein W^erk Bugenhagen's, der
schon 1528 der Stadt eine Kirchenordnung gegeben hatte. Jetzt trat
er wieder in den Vordergrund.
Bald nach der Eroberung Wolfenbüttels war er im Auftrag des
Kurfürsten nach Hildesheim gegangen, dessen Bürger noch an der
alten Lehre festhingen. Ihm war es doch geglückt, dort die Bürger-
schaft zur lutherischen Lehre hinüberzuziehen. Schon am 9. October *)
berichtet er eingehend über seine Mission dem Kurfürsten aus Wolfen-
büttel. „Ich habe alle Tage gepredigt und die Lehre fast in die Leute
geblewet; ich habe geschrieben imd getrachtet, was zu guter Ord-
nung, Fried und Seligkeit der Stadt gehöret." Aus andern Städten
»j Ueg. H. Fol. 959.
300 Das Braunschweig-Wülfenbüttelsche Gebiet. 1642—1544.
hatte er fromme, gelehrte Prädicanten dahin verpflanzt, das Sacrament
in beiderlei Gestalt gereicht; mit Ausnahme des ersten Sonntags hatte
er es stets öffentlich ausgetheilt, „alle Leute in der Kirchen sangen
fröhlich dazu". „Als ich dahin kam", fährt er fort, „lag da Alles
jämmerlich, da war kein Pfarrer noch Capellan, kein Priester, der zu
einem Kranken gehen konnte; es that mir weh, und hatte da sonst
mit vielen Bekümnieniissen ein gut ziemlich Fegfeuer." Bald bot
sich der Guardian mit seinen grauen Brüdern zum Dienste des Evan-
geliums an^), aber im Ganzen verschlossen sich die Klöster der Re-
formation*). „Die Stadt ist voll Pfaffen", schrieb er, „aber es war
nicht einer, den man hätte zu etwas brauchen können. Sie sind
Klötze, da sie nichts wissen, auch nicht des Papstes Lehre; die meisten
sind auch so gottlos, dass sie nichts Gutes thun wollen, obschon sie
es könnten." Die Reformation Verschaffte sich um so weniger schnell
Eingang, als Bischof Dietlaff den Rath der Stadt bearbeitete; seine
Partei suchte um jeden Preis die Annahme des Evangeliums zu ver-
zögern, weil sie hoftle, dass Bugenhagen nicht lange bleiben würde,
da ihn die Durchführung der Reformation mehrfach nach anderen
Orten genifen hatte. Die Vertröstung auf endliche Entscheidung des
Raths zeigte keine Resultate "). „Da befahl ich Gott die Sache, setzte
mir für, dass ich mit der Stadt einen Sturm wagen und sie nicht
verlassen wollte, ehe ich des Dings ein Ende sehe." Endlich am
26. September wurde die Bürgerschaft auf das Rathhaus entboten:
der Gewohnheit gemäss verhandelte man bei geschlossenen Thoren der
Stadt und aller Kirchen, damit Niemand Sturm schlagen konnte.
Bugenhagen wartete dieser Verhandlungen in nächster Nähe; er hörte
das Getümmel in seiner Herberge, die „kaum fünf Schritte" entfernt
lag. Nach zweistündigem Kampfe legte sich der Sturm, die Annahme
des Evangeliums war beschlossen. Man nahm die Braimschweigische
Kirchenordnung an, verordnete Prediger imd Kastenherren, die sich
in Kirchen und Klöster begaben, um das Vermögen zu verzeichnen.
Sofort wurde der Grund zu einer Schule gelegt, das Cantate und die
Messen waren v(»r])oton, der Dom geschl(»ssen, die Zuhälterinnen der
^) Es waren kaum vier, die ihm etwas dienen konnten.
*) Ein Predijrer Monnich erklärt«^ sich bereit, die Kappe abzuthun. „Sonst
aus den anderen Klöstern und aus der Carthause war Niemand zu verhoffen.*'
^) rrspriingUrh war Montag vor Michaelis angesetzt (25. Sept<?mberi.
§ 1. Einleitendes und Vorvisitation. 301
Domherren wurden ausgetrieben. Unverzüglich verliess der Abt von
St. Michael mit seinen Mönchen die Stadt; aber der Bürgermeister
Hess sie in dieselbe zurücktreiben. Am Michaelistage, wo sonst grosser
Ablass^) verkündet wurde, liess Bugenhagen das Michaeliskloster auf-
schliessen, predigte dort unter grossem Zulauf der Menge und wan-
delte damit die Kirche des Klosters zu einer lutherischen um.
Von Hildesheim wandte er sich am 1. October nach Wolfen-
büttel*). Xach seinem eingehenden Berichte vom 9. October hatte
er seit vier Tagen dort das Visitationswerk begonnen. Bei Vorladung
einiger Geistlichen aus den Aemtem und Gerichten constatirte er die
schreckliche Unwissenheit der Dorfgeistlichen, die auch von der
„päpstlichen Lehre" nicht die mindeste Kenntniss beurkundeten.
Der meiste Theil war materiell so kümmerlich situirt, dass ihm ein
Geistlicher mit einer jährlichen iiinnahme von drei Gulden vorkam^).
Nichtsdestoweniger waren die Pfaifen von dem vertriebenen Herzoge
tüchtig geschätzt worden, wie häufige Klagen gegen ihn beweisen.
Neben Bugenhagen wirkten als Visitatoren der Superintendent und
ein gelehrter Prädicant aus Braimschweig*), die zunächst die Unge-
schickten vennahnten und auf eine künftig vorzunehmende Visitation
hinwiesen, von der ihr ferneres Verbleiben nach abgelegter Prüfung
abhängig gemacht wurde. Neben Beaufsichtigimg der Geistlichen, die
auch das Eingehen der Ehe geloben mussten, wirkte Bugenhagen auf
die materielle Besserung der PfaiTstellen hin, die ihm auch ohne die
Vornahme einer besonderen Visitation möglich erschien ^') ; nur in den
Städten und Flecken strebte man die Regelung der Besoldungen an,
damit in diesen, wie die vorläufige Instruction beabsichtigte^), die
Geistlichen gehalten werden und zu diesen die ungelehrten Pfarrer
auf den Dörfern ihre Zuflucht nehmen könnten.
*) Zur Zeit des Jahrmarktes am 29. September.
*) Vergl. Koldewey S. 21 (261), dessen Angabe „bis zum 9. October" hier
quollenmässig bestätigt wird.
') Jedenfalls der Pfarrer von Küblingen. Bugonhagen nennt den Ort des
Geistlichen nicht.
*) Bugenhagen nennt die Namen nicht, aber es waren M. Antonius Corvinus
und Martin Gorolitius. Vergl. Koldewey .Seite 20 (2G0), s. § 2 Anmerk. 1, und
Seit© 21 (261).
*) Nach der Ansicht des Kanzlers Mag. Franz Buvkhardt.
*j Vom Anfang September.
302 Das Braunschweig- Wolfenbttttelsche Gebiet. 1542—1544.
Diese Thätigkeit der Visitatoren, welche schon im Juli an ver-
schiedenen Orten mit der weltlichen Gewalt Hand in Hand gegangen
war^), war nur eine vorläufige; sie hatte weltlicher Seits überall da
begonnen, wo die eindringenden Protestanten festen ¥\xss gefasst hatten.
Erst seitdem Wolfenbüttel erobert war, ging man planmässig mit der
Refoimation vor, welche sich von der Instruction der Braunschweiger
Visitation vom 1. September vorzüglich abhängig zeigte.
Gerade in der Zeit, wo Bugenhagen seine Thätigkeit in Wolfen-
büttel vollendet hatte und im Begriff stand, nach Königslutter*) sich
zu begeben, erschien die Visitationsinstruction, mit welcher sofort die
Beauftragten an den Vollzug ihrer Arbeit herantraten.
§ :^.
Die erste Visitation im Herzogthiun Braunschweig-
Wolfenbüttel. «)
(1542, 10. October.)
Mit einer doppelten Instruction setzten sich die Visitatoren am
10. October von Wolfenbüttel aus in Bewegung*). Eine bezog sich
auf die Kirchen und Schulen in Städten und Dörfern, die andere
auf die Stifter und Klöster. Im Wesentlichen schlössen sie sich an
den Inhalt der ersten milderen sächsischen Visitationsinstruction
an, da die Politik gebot, möglichst schonungsvoll den kirchlichen
Verhältnissen gegenüberzutreten.
^) Yergl. Koldewey 8. 18 (258), b. § 2 Anm. 1, wonach auch iu Riddags-
hausen und Gandorsheira evangelische Prediger durch die Befehlshaher eingesetzt
worden waren-
*) „Da ist viel Ablass und wenig Munche", schrieb er den 9. October.
') Vergl. für Details F. Koldewey: „Die Reformation des Herzogthnms Braun-
schweig-Wolfenbtittel etc." in der Zeitschrift des Vereins für Niedersachsen, 1868.
und im Separatabdruck, Hannover 1869: eine recht sorgfaltige und zuvorlä-ssige
Arbeit, das Beste, was wir über diese Verhältnisse haben. Die Protocolle der
ersten Visitation liegen im Consistorialarchiv zu Wolfenbüttel.
*) Der Gang der Visitation ist folgender: 10. October Königslutter, 13. Oc-
tober Marienthal, 14. October St. Ludger und Helmstedt, 15. October Schöningen.
19. October Bockonora, 21. October Gandershoin:, Chis, Brunshausen, 22. October
St. Maria vor Gandersheim, Ganderslioira Frauchen und Capitel daselbst, 26. Oc-
tober Stadtoldendorf, 27. October Komnade, Amelungsborn , Holzminden, 30. Oc-
tober Alfeld, Lamspringe, 2. November Seesen, Zellerfeld, 5. und 6. November
Wöltingerode , Reifenberg, 8. und 9. November Dorstadt, Steterburg, Ringelein,
10. November Wolfenbüttel, 12. November Riddagshauaen.
r
§ 2. Die erste Visitation im Herzogthnm Braunschweig-Wolfenbttttel. 303
Wir lassen zunächst die Uebersicht der Visitation selbst folgen,
die bei aller Lückenhaftigkeit*) immerhin einige Momente zur Be-
urtheilung der kirchlichen Verhältnisse darbietet.
Uebersicht der Visitation im Herzogthum Wolfeubüttel.
(1542.)
(c. bedeutet curirt durch eineu Arrondarius oder durch einen benachbarten
Pfarrer; u. bedeutet unbesetzt.)
1. Königslutter
2. Marienthal
8. St Ludger
4. Jungfrauenkloster
vor HülmHtedt
5. Schöningen
6. Brunshausen
7. Gandersheim
8. Zur Clus
9. St. Marien vor
Gandersheim
20. Königslutter
21. Helmstedt
mit 2 Kirchen
22. Schöningen
23. Bockenem
24. Gandersheim
25. Stadtoldendorf
Herzog von
Lüneburg?.
Klöster.
10. Gandersheim
11. Kemnate
12. Amelungsbom
13. Lamspringe
14. Wöltingerode
15. Riechenberg
16. Hoeningen
17. Dorstadt
18. Steterburg
19. Ringelein
Städte.
26. Holzminden
27. Alfeld
28. Seesen
29. Zellerfeld
30. S. Wolfenbüttel
31. Riddagshäuser
Dörfer
6. Mit Alt -Gandersheim*. Acken-
hausen* g<ohört zu Wolperode*.
8. Kleinfrede* incorporirt.
13. Capello „Nienhofe".
21. St. Stephans*- und Walpur^^is-
Kirche*.
22. Das Ostendorf* zur Stadtpfiirrei.
23. Stoery*. In Bockeneni eine Ca-
pelle zu Unser 1. Frauen*, die Kirche
zum heil, (leist.
24. Erwähnt sind St. Georgenkirche*,
Roring's Capello*, St. Peters -CapeUe*
und St. Maria*. (Seboldshausen * und
Wroscherodo* Filiale zu St. Georg.)
25. Wangelnstedt*.
28. Herrhauson*. Seesen hatte zwei
Pfarreien, St. Veit* und St. Andreaa*.
30. Ei-wähut wird Lechelde Kirche*
und die Capello St. Nicolai* zu St.
Longin.
31. Gliesmarode*, Quorum*.
^) Sehr richtig bemerkt Koldewey, dass der Rath von Braanschweig in den
ihm zuständigen Dörfern die Visitation selbst besorgen wollte. S. 295 (55).
304 Das Brannschweig-Wolfenbnttelache ßebiet. 1542—1544.
Pfarreien in den Gerichten.
32. Wültorf ©
33. Bettinar c. 12
34. Liedingen 12
35. Siersze c. 20
36. Wähle e. 26
Gericht Wolfenbüttel.
. 37. Köchingen 12
38. Bodenst^dt 12
Hzs. Hoinrioh.
Dechant zu , ^^' ^^ ^ndeburg u.
St. Cvriacus zu
Braunschwei/j.
9
?
40. Sauingen 31
41. TJefingen 11
42. Fümmelsee 17
Gericht Beddingen.
Haus Braun- 47. Geitelde 26
48. Thiede c. 21
schweig.
Haufl Braun-
schweig.
Haus Braun-
schweig.
43. Bleckenstedt 23 l^omprobst zu
Hildosheim.
44. Beddingen c. 20 Kl.St^torburp.
45. Vallstedt
46. Alvesae c. 15
Haus Wolfen-
battel.
Bauemlehn.
49. Wierthe c. 22
50. Grossstockheira
u. 25
51. Halcht^r 15
52. Adersheim u. 8
53. Immendorf c. 6
Gericht Schöppenstedt.
54. Schöppenstedt S.H Archidiaconus
zu Magdeburg.
55. Schöppenstedt
56. Waxle 13
57. Watzum 10
58. üehrde 6
G^org von
Braunschwoig.
Curt V. Volt-
heim.
■
Deutschhaus
zu Lucidum.
Comthur zu
Lucklum.
50. Bemsdorf 5
60. Schliestadt 14
61. Eitzum 12
62. Banslel)en c. 10
63. Berklingen c. 26
64. Küblingen c. 3
Gericht ?]vessen.
V. Garsoü-
büttel.
H. Georg von
Brauuschweig.
Bauemlehn.
Viear zu St.
Cyriacus.
V. Sambiern.
Archidiaconus
zu Hildesheim.
Haus Wolfen-
büttel.
?
Abt zu
Lucklum.
Bauemlehn.
Bauemlehn.
Die V. Wefer-
lingen.
?
- Kloster
zu Helmstedt.
65. Evessen 13
66. Gilzum c. 5
67. Hötziim 24
V. Assebnrg.
9
68. Über- und Nieder- ' Haus Wolfen-
Sickt^ 12 bnttel.
Comthur zu ! 60. Dottum c. 46 Canonieus zu
Supplinbur^. ;| St. Blasius.
82. Mit Wendeburg* und VVondezelle. von Fümmelsee versorgt. Erwähnt wir«!
35. Mit Capolle Haseler*.
39. Von 32 vorsehen. — Ausserdem
ohne Kirche da.«^ nahe Leiferde.
55. Mit den wfisten Capellen ,,Twel-
ist Pfarrei Linden* erwähnt, die nach ken" und „Neindorf".
Wulfenbiittel geschlagen wird.
42. Mit Driitte* (21).
46. Von Valstedt versorgt.
52. Winl bis zur nächsten Visitjition
50. Wird von Schr)ppenst4Hit versorg.
64. Wird von Schöppenstedt versorgt,
dessen Filial es war.
65. Mit Hachura*.
§ 2. Die erste Visitation im Heraogthum Braiinschweig- Wolfenbüttel. 305
70. Ahlum c. 12
71. Volzum
74. Atzum 83
75. Apelnstedt 12
76. Soltdalen 40
77. Rautheim 18
82- Niederfreden 85
83. Oberfreden
84. Barum
85. Hallendorf
86. Lobmachtersen
87. Barbecke
88. Reppener
89. Leinde
90. Lebenstedt
91. Bürgdorf
92. Bmchmach-
tersen c.
104. Hoheneggelsen
105. Sohlde
106. Garmsen c.
107. Bettrum
(Betlem)
Bauemlehn.
72. Weferlingen
© c. 12
73. Kneitlingen u. 10
Gericht Soltdalen.
78. Ahlum 14
79. Linden 15
Archidiaconus
zu Magdeburg.
Haus Wolfen-
büttel.
Haus Wolfen -
büttol.
Haus Wolfen-
büttel.
80. Kleinstockheim
c. 30
81. Wendessen c. 24
Gericht Li«chtenberg.
93. Woltwiesche c.
94. Engelnstedt
95. Westerlinde ©
V. Salder.
Haus Braun-
schweig.
Archidiaconus
zu Hildesheim.
Bauemlehn.
Haus Braun- |
schweig.
Abt von Hil-
desheim.
V. Asseburg.
Heinrich von
Braunschweig.
V. Gadenstedt.
Georg Bomer.
Kl. Dorstat.
96. Berel ©
97. Kalbechte c.
98. Broistedt
99. Lesse ©
100. Engerode
101. Gebhardshagen
102. Salder
103. Dutzem? Capelle
Gericht Steinbrück.
Bauemlehn. 108. Grosshunstedt
BiBchof von io9. Feldbergen
Hildesheim.
Bauemlehn. H». Oelsburg
Haus Wolfen-
büttel.
?
?
Capitol zu
Blasius.
Kloster
Steterburg.
Herzog von
Braunschweig.
?
Probst zu
Lambspringe.
Haus Braun-
schweig.
Haus Braun-
schweig.
?
Capitel
zu Hiideshcim.
Archidiaconus
zu Lengede.
Abt von
Hildesheim.
V. Bortfeld.
V. Bortfeld.
V. Salder.
V. Salder.
Bauemlehn.
Bauemlehn.
Domherr
zu Hildoshoim.
73. Bisher von Eitzum versehen.
75 zu 74 geschlagen, also nimmehrige
Einnahme 45 Fl.
80. (Kapolstocken.)
84, Mit Crame*, Heerte*, Waten-
stedt*.
Barkhardt, Kirchen- und Schal -Visitationen
91. Mit Hohenassol*.
95. Osterlindo*.
97. Von Grossflöthe versorgt,
99. Mit der wüsten Capelle Nienstedt*.
106. Ist eine Feldkirche*.
108. Mit Kloinhunstedt*.
20
306 Das Braunschweig-Wolfenbüttelsche Gebiet. 1542—1544.
111. Dorfgitter
112. Lewa
113. Dornten
114. Kleinmahner
115. Beinum c.
116. Ringelheim ©
117. Grossflöthe
118. Haverlah
Gericht Liebenburg.
119. Steiniah
120. Bredelem
Archidlaconus
zu Gosslar.
Haus Braun-
schweig.
St. Georgen-
berg.
Haus Braun-
schweig.
?
Haus Braun-
schweig.
Kl. Neu werk
zu Gosslar.
Haus Wolfen-
büttel.
121. Kleinflöthe
122. Grossdöhren c.
123. Othfresen c.
ii 124. Jerstedt
125. Flachsstocheim
V. Gadenstedt.
Archidiaconus
zu Hildesheim.
Neuwerk zu
Gosslar.
' (Curialisches
, Lehen.)
I Haus Wolfen
i büttel.
' Kloster
* Riechenberg.
Kl. Neuwerk
zu Gosslar.
Der V. Walmede Pfarrei.
126. Heinde
V. Walraede.
127. Liitter
2 Pfarreien
128. Bomum 25
129. Lauingen
Gericht Königslutter.
130. Sunstedt
Abt von
Königslutter.
Haus Wolfon-
büttel.
Bischof von
Magdeburg.
131. Supplingen 18
Kloster
Königslutter.
Comthur da-
selbst.
132. Destedt
133. Hemkerode
134. Erkerode
137. Twieflingen
138. Esbeck
139. Hoyersdorf
Gericht Destedt.
V. Veitheim. | 135. Kremlingeu
V. Veitheim. | 136. Schulenrode u. c.
Abt von St i
Aegidi zu i
Brannschweig. [\
Gericht Schöningen.
Bauernlehn. I 140. Runstedt
V. Veitheim.
?
V. Warberg. | 141 ßüttenstedt
Kloster ''
Schöningon. |i 142. Offleben
c.
Haus Braun-
schweig.
Haus Braun-
schweig.
Abt zu Rid-
dagsiiausen.
111. Mit LiebenhaU*, Kniestedt*.
114. Grossmahner*.
122. Kleindöhren*.
123. Heissum*.
124. (Jerstedt und Hahndorf).
126. Listringen*.
127. Capelle zu Schoderstedt* (wüst).
— Die Vicarei zu Lutter ist Rathslehen
und St. Niclas ist Veitheim' sches Lehen.
— Rottorf*, Rieseberg* (Capelle).
129. Von 128 versorgt: seit 20 Jahren
nicht verliehen.
180. Nach der Pfarrkirche zu Königs-
lutter geschlagen.
1»7. Die Capelle in Castro Twief-
lingen* hat der Sangmeister zu Braun-
schweig.
141. Alversdorf*.
142. Reinsdorf*.
§ 2. Die erste Visitation im Herzogthum Braunschweig-Wolfenbttttel. 307
Gericht Wendhausen.
143. Wendhausen ' v. Garstenbfittel.
Gericht Neuenbrück.
144. Wenden c.
Haus Wolfen-
büttel.
145. Achim (Gericht | v. Steinberg.
Assebnrg) ;
Gericht Brunsrode.
146.
147.
148.
Bransrode ©
Supplingen-
burg u.
Leim
V. Veltheim. ,
Comthiir das. i
Abt von St
Ilgen zu
Braunschweig.
149. Gross-Vahlberg
(Gericht Asseburg)
150. Veltheim a. d. 0.
V. VVefer-
lingen.
V. Honrode.
1
Gericht Bahrdorf.
151.
152.
Velpke
Bahrdorf
V. Bula.
V. Walpke. |
153. Rickensdorf
V. Mahren-
holz.
Gericht Calvörde.
154. CalYÖrde Hans Wolfenbnttel.
Gericht Jerxheim.
155.
Jerxheim c.
Herzog Georg ' 158. Beierstedt
V. Veltheim.
156.
157.
Gevensleben
Watenstedt
von
Braunschweig.
Domprobst zu '
St Blasius. '
Probst zu St. ;
Johannis zu
Halberstadt.
159. Dobbeln
160. Ingeleben
161. Söllingen
V. Veltheim.
Dom probat zu
St. Blasius.
Kloster Schö-
ningen.
Gericht Hessen.
162.
Hessen
Haus Wolfen-
btittel.
163. Pabstorf
V. Warberg.
Gericht Wolfsburg.
164. Vorsfelde v. Bartensieben.
Gericht Schiaden.
165.
166.
167.
Schiaden
Gielde
Ohlendorf
Capitel zu Hil-
desbeim.
Archidiaconus
zu GoRslar. ;
V. Bossingen.
168. Burgdorf u.
1 69. Neuenkirchen c.
170. Ohrum c.
?
Archidiaconus
zu Gosslar.
Abt zu
Hildesheini.
147. Steinum*.
151. Capelle zu Meinkoth*.
152. Papenrode*. In Bahrdorf* eine
Capelle (v. Mahrenholz'sches Lehen).
20*
308 Das Braunschweig-Wolfenbüttelscbe Gebiet 1542—1544.
Gericht Vienenburg.
171. Vienenburg
Schwicbol.
172. Lochlum c.
Gericht Harzburg.
173. Neustadt u.
174. BüncJiieim n.
' Haus Braun-
I schweig.
Abt von Ilsen-
burg.
! 175. Bettingerode
176. Hartingerode
177. Beuchte
178. Wehre c.
179. Immenrode
Gericht Wiedelah.
180. Lengede
181. Wiedelah
Comthur
zu Lucklum.
Dechant
zu Gosslar.
Dom. zu Wol-
tingerode.
Capitel zu
Halberstadt.
Haus Wolfcu-
büttel.
Domprobst zu
Hildesheim.
Dom. zu Wol-
tingerode.
Mainzisches
Leheo.
Gericht Lutter am Barenberge.
182. Haringen
Haus Braun-
schweig.
183. Lutter n.
184. Gustedt c.
185. Gross-Elbe
186. Hackenstedt
187. Grossheere c.
188. Grasdorf
189. Luttrum, Capelle
190. Heyersen
191. Hölle u.
192. Sottrum u.
193. Gross-Hde
204. EUierode u.
205. Oppershausen
206. Rettierode
Gericht Woldenberg.
V. Bortfeld. | 194. Hary (Haring)
Bauernlehn. ^ _ ^ o. ^ 1 1
, ^,. . 195. Sehlde
Acbtissm von
Demeburg? iqq Werstedt c.
?
Bauernlehn.
?
Aebtissin von
Demeburg.
Dieselbe.
?
Kloster Lam-
springe.
Gericht Gandersheim.
207. Gehrenrode
197. Upstedt c.
198. Baddekenstedt c.
199. Bültum
200. Nette c.
201. Boennien c.
202. Wehrstedt u.
203. Almstedt u.
Aebtissin von
Gandersheim.
9
t
Aebtissin von
Gandersheim.
208. Heckenbeck
Haus Braun-
schweig.
Haus Braun-
schweig.
Haus Braun-
schweig,
Haus Braun-
schweig.
V. Steinberg.
9
•
Bauernlehn.
'?
Kloster Lara-
springe.
V. Steinberg.
V. Steinberg.
' Kloster Bruns-
hauson.
V. Olders-
hauscn.
172. Von Vienenburg versorgt.
175. Westerodo*.
176. Schlewecke* (Schiene).
178. Versorgt von Beuchte.
179. Woddingnn* (Capelle).
182. IJpen*.
187. Kleinheere*.
189. Aus dem Gerichte Lichtenberg
vorsorgt,
191, SilUum Capelle* (Silligenl.
193. Klein-Ilde*.
196. Rehno* (Heyne).
203. Nur erwähnt, ohne Angabe des
Einkommens und einer Kirche.
207. Helmscherode*.
§ 2. Die erste Visitation im Herzogthum Braunschweig- Wolfenbüttel. 309
209. Harriehausen u. v. Stock.
210. Calefelde Kloster
Hockolum?
211. Sebersen Domina zu St.
I Maria.
Gericht Westerhof.
212. Willershausen
213. Echte u.
214. Duderode
Gericht Greene.
215. Greene
216. Naeiisen c.
217. Brimsen
218. Stroit
Haus Braun-
schweig.
Hzg. Hoiurich.
Haus Wolfen-
büttel.
Haus Braun-
schweig.
219. Ammensen
(desolat)
220. Delligsen
221. Wenzen
Gericht Stauffenberg.
222. Gittelde I Hzg. Heinrich ; 226. Ahlshausen c.
2 Kirchen, u. (1) i (CoHator: die ,
I V. Oadcnstodt).
223. Badenhausen u. I ^^i^t
! Hockelem.
224. Münchehof | Haus Braun-
schweig.
225. Ildehausen i Haus Braun-
schweig.
227. Grund u.
228. Zellerfeld u.
229. Dahluui
Gericht Bilderia.
Aebtissin von ,| 230. Odenhausen
Gandershoim. I
L. V. B . . . .
St. Maria zu
Ganderalieim.
Bauenilehn.
V. Hansch tmd
Bartfeld.
Hzg. Heinrich.
Haus Braun-
schweig.
Haus Braun-
schweig.
(Haus Braun-
schweig?)
V. Stoinberg.
Gericht Seesen.
9
231. Klein-Rhüden c. i ? '[ 236. Engelade
232. Langelshein\ Bauernlelm.
233. Jerze © c. ?
Kloster
Georgoubcrg.
234. Mahlum c.
235. Schlewecke
V. Lenden?
237. Astfeld u.
238. Bomuru c.
239. Bomumhausen
Haus Braun-
schweig.
Pfaffen zu
Gosslar.
V. Steinberg.
209. Dannhausen*, Hachenhausen*.
215. Mit Beulshauson*, Kroiensen*,
Bcntiorode*, Olxheim* (Ollexen), Biller-
beck*, Orxhausen*, Oyershausen* (Ca-
pelle).
220. (Dcselich, Deselitz) mit Filial
Kaierdo *.
221. Mit der Clus zu Haselborn* und
Wertzhußen*?, Voldagsen*, Hallensen*.
222. (St. Moritz*- und St. Johannis-
kircho*.)
230. Mechtsbausen*.
231. (Buden.) Erwähnt sind 3 Ca-
pellen: St. Georgen*, St. Jacobi* und
Heilig-Blut*.
233. Ortshausen*, Hahausen*.
239. Ausserdem ist in diesem Gerichte
Wolfshagen ohne Angabe erwähnt.
310 Das Braunschweig-Wolfenbüttelsche Gebiet 1542—1544.
Amt Kirchberg.
240. Kirchberg
Gericht Winzenburg.
241. Sibbesse
242. Wettebom c.
243. Sellenstedt
244. Woltershausen
245. Adenstedt
246. Barfelde
247. Graste
248. Nienstedt
Bauernlekn.
St. Maria vor
Gandersheim.
Rauschon-
blatt.
Probat zu Hil-
desheim.
Wriesberg
(Coli.).
El. St. Michael
vor Hildesheim
Domina zu
Lamspringe.
Haus Wolfen-
büttel.
249. Zceddelem?
250. Bethein c.
251. E veröde c.
252. Evensen u. c.
Grossfreden
Breinum
253.
254.
255. Langenholzen c.
Abt von St.
Gotthard.
Jungfrauenkl.
zu Escherde.
Kloster Lam-
springe.
Haus Braun-
schweig.
Haus ßrann-
schweig.
Haus Braun-
schweig.
Junkerpfarrer im Gericht Winzenburg.
256.
257.
258.
259.
260.
261.
Bodenburg c.
St. Lorenz vor
Bodunburg
Salzdettftirth
Sack
Brunkensen
Imsen
v. Werder.
V. Steinberg.
Stadt Salzd.
(CoUator).
V. Steinberg.
V. Wriesberg.
V. Steinberg.
262. Föhrste
263. Röllinghausen
264. Eimsen c.
265. Rheden
266. Dickholzen c.
267. Petze
V. Steinberg.
V. Wriesberg.
V. Roden and
Wriesberg.
?
V. Wriesberg.
V. Wriesberg.
268. Heyen
269. Dielmissen
270. Kirchbrack
271. Eschershausen
272. Vorwohle u.
Die Herrschaft Homburg.
273. Halle
274. Hehlen
Corvey.
Haus BrauH-
schweig.
Minden.
Haus Braun-
schweig.
Haus Braun-
schwoig.
275. Bisperode
276. Harderode
277. Kemnade
Minden.
Capitel
zu Hameln.
V. W^erder.
V. Werder.
Domina das.
240. Domeberg* (?), wahrscheinlich
Tömeburg oder Dürrenberg, ein Theil
des Dorfs. (Hassel und Böge: Beschreibung
des Fürsten thums.)
242. Eyershausen *, Ohlonrode*.
245. Grafeide*.
248. Eitzum*.
250. (Beddelem.)
255. Hotzem*? (Hörsumj.
265. WaUenstodt*
266. Westfelde*, Segeste*.
269. Hunzen*, bisher selbstständig.
271. Capelle Lüerdissen*, Scharfolden-
dorf*, Holzen*, Einem*; letzteres ver-
sorgt von Wendossen.
273. Mit den CapeUon Linse*, Dohn-
sen* und Tuchtfelde*.
275. Bessinger.
§ 2. Die erste Visitation im Herzogthum Braanschweig-Wolfenbüttel. 311
278. Altendorf
279. Boffzen
282. Ottenstein
284. Riddagshausen
285. Mönche-
Schöppeiistedt
286. Hondelage
Herrschaft Eberstein.
Lüneburg. ' 280. Rühle
Paderborn. | gSl. Goldbeck
Gericht Ottenstein.
Mindon. j 283. Hohe
Riddagshäuser Dörfer.
Kl. Kiddags- , 287. Mascherode
hausen. j
Kl. Riddags- 288. Melverode
hausen.
Kl. Kiddaga-
liauHon.
Haus Braun-
schweig.
Hzg. Heinrich.
Grafen von
Spiegelborg.
Kl. Kiddags- '
hausen.
Kloster Steter-
burg.
Gericht zum Forstenberge.
289. Derenthal -
278. Bevern*.
289. Ohne Kirche, gehen nach Meinbrexen.
Es ergiebt sich hieraus, dass die Geistlichen über 106, die
Städte tiber (5, der adlige und freiherrliche Stand über 59, der bäuer-
liche über 17 und der Herzog selbst über 60 Stellen verfugten^).
Uebermässig mit Filialen belastet waren die Mutterkirchen nicht,
die Verhältnisse gehören unstreitig zu den günstigsten, welche sich
uns in den vorgenommenen Visitationen zeigen. Aber ganz ver-
schieden stellten sich die Pfarreien, die natürlich zum Theil durch
die Lehusverhältnisse beeinflusst wurden, den Visitatoren gegenüber.
Besonders schwierig zeigte sich gegen die Annahme der Lehre die
reiche Anzahl der Klöster, da man gleichzeitig sich Rechenschaft
von den Einkünften derselben geben liess; bei einzelnen kam die In-
ventarisirung gar nicht zu Stande, da man die Klosterkleinodien ge-
flüchtet hatte. Zum Theil nah^nen die Klöster die neue Lehre ohne
*) Von 41 Stellen sind die Lchnsverhältnisäe nicht angegeben; vielleicht
vermehrt sich die Zahl der städtischen Lehen im günstigsten Falle um 11, wenn
die städtischen Pfarreien nicht von anderen Lehnsherrn abhingen.
312 Daß Braunschwoig-Wolfenbüttelsche Gebiet 1542—1544.
weiteres an, zum Theil wurden die Insassen abgefertigt, oder inner-
halb der Klöster versorgt, mit deren Einkünften die lutherischen
Kirchen- und Schulstellen dotirt und gänzlich neue Schulen gegründet
wurden, so wenig auch die Mittel oft zureichen wollten *). Günstiger
stellten sich die Städte, wo freilich ebenfalls Mangel an materiellen
Mitteln zu beklagen war, um die Geistlichen und Schulstellen einiger-
maassen aufzubessern, die man zum Theil neu begründete. In
Wolfenbüttel wurde bereits am 4. Adventssonntage die erste deutsche
Messe abgehalten 2).
Ungleich schlimmer sah es auf dem platten Lande aus, wo an
50 Stellen von einem arrendarius oder mercenarius für wenige Gulden
*) Siehe die spociellpn Angaben bei Koldowey S. 25—49 (265—289), auf welche
wir der Ktirzo wogen verwcison.
*) Für die dortige Kirche war folgende Inschrift projoctirt, die, wahrscheinlich
auch ausgeführt, aber nach dem Einzüge Herzog Hcinrich's wieder verschwunden ist,
lautet: Anno Dom. 1542 am vierden Sontag des Advents, ist in dieser Burgk
Kirche zw Widfenbutel die erste christliche vnd Euangolisch-deutsche Messe ge-
halten vnd das Abcndipahl des Herrn nach der eynseczung vnd befehle vnsers
HERRN und oynigen Erloszers Jesu Christi ordentlich begangen worden, dem
Herrn sey lob vnd danck zu ewigkeit. Vel sie!
Es hat ein weyszer man gesagt
Das man nicht sol des Koniges radt
Noch heymlikeit der grossen herrn
Eyn Jderman leichtlich erkleren,
Doch Gottes wort in aUe landt
Sol Jdorman soyn wol bekanndt
Darvmb sey kuut eym Jederman
Der diese schrifft thut schauen an
Als funffzehn hundert war die Zcal
l^nd zwey vnd vierzcigk vbral
Am vierden Sontag dos Aduent
Wie mans vorzceiten hat genennt
Verkündigt frey Jn dyscm land
Daczu das heilig christlich ampt
Gehalten worden vielen zum trost
Die Christus hat gar theur erlost
Mit seynem leib und blut so roth
Von Sunden vnd vom bittern todt
Darfür wir dancken vnserm Gott
Der vns erlost ausz aller nott.
§ 2. Die erste Visitation im Herzogthum Braunschweig- Wolfenbüttel. 313
oder einige Scheffel Getreide verwaltet wurden, welche die nicht re-
sidirenden Geistlichen vergüteten. Neben diesen war eine hinreichende
Zahl nicht besetzt oder so dürftig besoldet, dass sich darauf nicht
einmal eine einzelne Person erhalten konnte. Eben so schlecht stand
es mit der baulichen Unterhaltung, zu der sich die Pfarrkinder ebenso
wenig als zur Beichung der festgesetzten Bezüge verstehen wollten.
Es liegt eine hinreichende Anzahl von Beispielen vor, dass in der
Zeit, wo Herzog Heinrich sich zum Kriege vorbereitete und die Geist-
lichen selbst mit der Schätzung nicht verschonte, die Pfarrhufen ver-
versetzt wurden, da es Pfarrstellen gab, deren Einkommen sich nur
auf zwei bis drei Gulden belief. Auf dem Lande fanden die Vi-
sitatoren eine hinreichende Anzahl von Pfarreien, die den Laien
verliehen waren; so war Lauingen seit zwanzig Jahren nicht besetzt
worden und in überreichem Maasse zeigten sich Unwissenheit und
Sittenlossigkeit, so dass die Visitatoren vollauf zu thun hatten, die
Mängel festzustellen, um diese in einer bald wiederkehrenden Visi-
tation zu beseitigen. Die Zustände der Kirche im Braunschweigischen
Lande unterschieden sich in nichts von den in den Ernestinischen Ge-
bietstheilen, als dort die Reformation einsetzte. Eben desshalb konnte
auch von der Existenz der Schulen auf dem flachen Lande keine
Kode sein; höchstens waren die Küster filhig, die Kinder im Lesen
und Schreiben und im Katechismus zu unterrichten; meist kam es
auf den Adel, der im Besitz der Patronate war, an, ob er der Re-
formation sich geneigt oder abhold zeigte, um die Arbeit den Visi-
tatoren einigermaassen zu erleichtern. Gab es auch Elemente genug,
die die Reformation, welche der Schmalkaldische Bund gebracht hatte,
freudig begrüssten, so war man weit entfernt, dass die Bevölkerung
des unter dem Drucke der Occupation seufzenden Landes, ihr überall
freudig entgegenkam. Hier stellten sich Verhältnisse der Refor-
mation gegenüber, die mit Gewalt der Waffen geschaffen, nothwendig
andere als in den Landen waren, wo die Reformen auf friedlichem
und natui^emässem Wege sich vollzogen.
Die zweite Visitation sollte zeigen, wie viel noch zu thun übrig
blieb. Die Vorstellungen sind irrig, dass das Wolfenbütteische Land
schon in erstem Angriff' der Segnungen der Reformation theilhaftig
geworden sei.
314 Das Braunschwöig-Wolfenbüttelsche Gebiet. 1542—1544.
§ 3.
Die zweite Visitation im Herzogthum Braunschweig-
WolfenbütteL ')
(1544, 9. Januar.)
Der Beginn der zweiten Visitation war im Wesentlichen dadurch
verzögert, dass sich Bugenhagen in Wittenberg mit dem Gedanken
trug, der bereits fertigen Kirchen-Ordnung eine Vorrede von dem
Zustande des Landes Braunschweig hinzuzufügen, und einige Capitel
mit Vonvissen des Kurfürsten zu ändern*). Die Ordnung selbst
wurde mit Genehmigung des Kurfürsten gedruckt^) und lag Anfang
August 1543 bereits fertig vor, zu deren Austheilung (12. August)
auf Antrag Brück's der Befehl ertheilt wurde, zumal der Wolfenbütteler
Superintendent eine Verzögerung der Vertheilung nicht für gut hielt,
weil die Geistlichen sich ohnehin eigenmächtig genug erwiesen.
Zum Theil waren nach Bugenhagen's Ansicht die Ortschaften
mit Predigern und Schulmeistern versorgt, und ihnen eine möglichst
gute Besoldung gewährt. Die Geistlichen auf den Dörfern, welche
Besserung versprachen, hatte man nicht entsetzt, um die Kirchen
nicht wüst zu machen, aber ihre bessere Dotation war bis dahin ver-
schoben, wo man ihre Leistungsfähigkeit von Neuem prüfen konnte.
Schon für Ostern des nächsten Jahres war eine neue Visitation an-
gesagt. Obwohl Bugenhagen gefürchtet hatte, dass er nichts Gutes
bei den Pfaffen in den Dörfern finden werde, gestand er zu, dass
der Zustand in vielen Orten weit besser, als er gehofft sich gezeigt
habe. Dass Bugenhagen's Anforderungen, der an der Reformation
*) Die ProtocüUe der zweiten Visitation liegen im Sachß. - Ernestiniacheu
Gesaiumt-Archive zu Weimar, Reg. H., Seite 959 bis 965.
*) Diese Capitel betrafen den Passus „van der ouersten »Supcrintendia und
von einer sunderlichen Schulen"; ein Abschnitt, der nach Richter^s Kirchonordnung
(II. 58) nicht ausj^oftihrt wurde. — Vom Banno woUte Bugenhagen nur kurz
schreiben, da der Kurfürst vom Pfaffenbannc nichts hören woUte. Endlich schlug
Bugenhagen vor, dass das pro pace-Läuten, welches der Kurfürst abgeschafft hatte,
eingeführt werde Die Vorrede, welche schliesslich Bugenhagen bei Hofe gemacht
wissen wollte, da er sie in Wirklichkeit nicht ausgeführt hatte, unterblieb, da
nach Brück's und des Kurfürsten Meinung an „einer höfischen Präfation" wenig
gelegen sei.
^) In 2000 Exemplaren von Georg Rhaw, der 500 Exemplare für sich behielt.
Der Druck kostete 67 Fl.
§ 3. Die zweite Visitation im Herzogthum Braunschweig-Wolfenbüttel. 315
vieler deutscher Territorien Antheil genommen und, wie er selbst schreibt,
acht Kirchenordnungen ausgearbeitet hatte, nicht hochgespannt waren,
zeigt der Befund der zweiten Visitation, deren Beginn sich bis zum
9. Januar 1544 verschob.
Die Ergebnisse dieser Visitation konnten im Ganzen wenig zu-
frieden stellen, da nur zum kleinsten Theile ausgeführt war, was
man in der ersten Visitation angeordnet hatte. Zu einer streng kirch-
lichen Ordnung war man nicht gelangt, da es sich nicht allein um
die Beseitigung des katholischen Elementes, sondern um die Be-
schaffung materieller Mittel handelte, mit denen nur äusserst wenige
Stellen in hinreichendem Maasse versorgt waren. Nach beiden Seiten
hin und in Rücksicht auf die StÄdte, Klöster und die Pfarreien des
platten Landes, müssen wir diese Verhältnisse festzustellen suchen,
um ein Bild der allgemeinen Lage entwerfen zu können.
In den zwölf Städten des Landes war die Reformation in so weit
als durchgeführt zu betrachten, als die Geistlichen und der Laien-
stand hinsichtlich ihres Bekenntnisses zu keinen Klagen Anlass gaben.
Sehr verschieden war dagegen die Haltung der Mönchsklöster, von
denen alle bis auf Schöningen, Riechenberg, Gandersheim und Clus *)
der Reformation zugethan waren. Schon die bedeutende Summe
von 2232 Gulden, welche die Abfertigung der Klosterpersonen nöthig
machte, zeigt, dass viele Elemente, wenn auch nicht direct für die
Reformation gewonnen, so doch aus den Reihen ihrer Gegner ge-
wichen waren, während aus den Mönchsklöstern allein acht pro-
testantische Geistliche hervorgingen. Dagegen beobachteten fast durch-
weg die Nonnenklöster eine abwehrende Haltung, da sie weder in
die Ablegung der Ordenskleider willigten oder untriftige Gründe für
die Beschaffung wie z. B. Armuth vorschützten, noch die ihnen an-
gebotenen Abfertigungssummen annahmen, indem ein wesentlicher
Theil von den älteren Ordenspersonen, namentlich von den Pröbsten
zur Opposition gereizt wurden, wesshalb die Visitatoren eine Ver-
setzung der Pröbste für geboten erachteten.
Auch in den zahlreichen Pfarreien der Gerichte war weder
der Bekenntnissstand der Geistlichen noch das moralische Verhalten
derselben zufriedenstellend. In Sauingen wurde der Geistliche wegen
^) Clus hatte vier Novizen imih Steiiia gesendet und dort einkleiden lassen.
316 Das Braunschweig- Wolfenbütteische Gebiet. 1542 — 1544.
Betrügereien verabschiedet, in Dettum drang die Gemeinde auf Ent-
fernung desselben wegen „viel böser Stücke*'; andere erregten ge-
gründeten Verdacht wegen heimlicher papistischer Gesinnung ^), und
besonders reich an ungelehrten und unverehelichten Pfaffen zeigte
sich das Amt Woldenberg, deren Versprechungen auf Besserung
nicht ohne Verdacht der Heuchelei aufgenommen wurden. Aeusserst
günstig dagegen waren die Filialverhältnisse, da auf einen Geistlichen
durchschnittlich kaum zwei Dörfer kamen, ein Verhältniss, wie es
selten sich in den kursächsischen Landestheilen gezeigt hatte.
Aber weit wichtiger war wie anderwärts die materielle Lage
der Geistlichkeit. — In einem Lande, welches noch vor wenigen
Jahren so erzkatholisch wie dieses Fürstenthum war, tritt uns die
traurige Thatsache in ihrer furchtbaren Tragweite entgegen, dass
das Papstthum von dem Vorwurf einer unverzeihlichen Vernach-
lässigung des geistlichen Standes nicht freizusprechen ist. Hier, wo
die Diöcesangewalt noch in voller Kraft geblieben, hier, wo so zu
sagen in den deutschen Territorien das letzte Bollwerk des Katho-
licismus höhnend sich dem Schmalkaldischen Bunde gegenüber gestellt
hatte, war zugleich die heimathliche Stätte der geistlichen Unwissen-
heit und Unmoralität, aber auch der Dürftigkeit und des menschlichen
Elendes in den Wohnungen der Seelsorger, während liom das Land
fortgesetzt aussog und die Hebung des geistlichen Standes geflissent-
lich vermied. Unmöglich konnte doch den maassgebenden katholischen
Kreisen die wahre Lage der Dinge in diesem Herzogthume verborgen
sein, in dem zum überwiegenden Theile die Geistlichkeit mit Nahrungs-
sorgen zu kämpfen hatte. Einen Kückschluss auf die traurige Lage
gestatten gerade desshalb die Zeiten, in denen die Visitatoren schon
zum zweiten Male die bessernde Hand an diese Verhältnisse gelegt
hatten.
Es war ein sonderbares Gemisch von Gesinnungen, die sich in
den neuen Verhältnissen documentirten. Gemeinhin weigerte sich
der Bürger in den Städten, der Bauer auf dem Lande das zu reichen,
was der Geistliche an fixem Gehalt (Vierzeitpfennig), für Messen
und sonstige Stiftungen, die mit dem Einzug des protestantischen
^) Udo fast papistisch, Evosscn molir papistisch als ovangolisch, in Jcrstedt
war ein Mönch Pfarrer, der nichts lehren könne u. s. w,
§ 3. Die zweite Visitation im Herzogthum Brannschweigr- Wolfenbüttel. 317
Ritus gefallen waren, bezogen hatte. In den Städten, wo die Grün-
dung der gemeinen Kasten sich bereits vollzogen, flössen die Ein-
nahmen bei fortgesetzter Weigerung der Zahlungspflichtigen so spär-
lich, dass überall grosser Mangel war. Die den Kirchen- und Schul-
dienern ausgesetzte Besoldung war kaum zur Hälfte, oft nicht zum
dritten Theile vorhanden. In Schöningen mahnte der Geistliche
das Viertelgeld, welches dem gemeinen Kasten zufliessen sollte, selbst,
um sich nur bezahlt zu machen. In Königslutter waren für einen
noch zu bestellenden Pfarrer nur 25 Gulden vorhanden, für welche
Niemand die Stelle übernehmen wollte. In Stadtoldendorf hatte der
Geistliche von der ausgesetzten Besoldung nur zwei anstatt 60 Gulden
erhalten, üeberhaupt erwuchsen der Begründung der gemeinen Kasten
desshalb Schwierigkeiten, weil man sich schwer entschliessen konnte,
die Abgaben an diesem, statt an die bisher bezugsberechtigten Per-
sonen zu reichen. Die Käthe in den Städten halfen zur Aufrichtung
der Kasten nur wenig, wie es überhaupt auch von Oben Seitens des
Regiments an Nachdruck zur Durchführung des Angeordneten fehlte,
da die Unsumme der Geschäfte die Reformation nur nebensächlich
behandelte. Die Armuth in den Städten empfand die Zeit des üeber-
ganges doppelt bitter, die Durchfutterung einiger Schweine vor den
Thüren der Bürger war im Grunde Alles, was man für die ärmeren
Klassen thun konnte. In den zwölf Städten bedurfte man zu den
nothwendigsten Ausgaben noch eines Zuschusses von 990 Fl. für die
Kirchen- und Schulstellen, wenn auch die Zinsen in erwünschter
Weise pünktlich gereicht wurden. Im Allgemeinen stand es auch
in den Städten um die Wohnungen der Geistlichen schlecht, wie uns
das Beispiel von Schöningen lehrt, wo die Caplans-Wohnung mit einem
Stalle verglichen wurde. Gleich ungünstig war natürlich die Lage
der den Klöstern octroyirten Geistlichen, die einen verschwindend kleinen
Theil der ihnen zugedachten Besoldung erhielten.
In den Gerichten stand es um die Lage der Pfarreien ungleich
schlinmier. Die Visitatoren, welche das Gesammteinkommen der Ein-
zelnen in Geld anzuschlagen suchten, gelangten, in so weit dies über-
haupt möglich war ^), im Allgemeinen zu sehr ungünstigen Resultaten.
Die beste Pfarrei, welche sich im Ganzen höchst vereinzelt zeigte.
^) Weil mau sich nicht überall in das Kornmaass finden konnte.
318 Das Braunschweig-Wolfenbnttelsche Gebiet. 1542—1544.
ertrug 60 Gulden ohne Anschlag der meist traurigen Wohnung. Etwa
die Hälfte des Einkommens war nach dem IJrtheil der Visitatoren
schon geeignet, dass der Geistliche sich behelfen und zufrieden sein
könne*), also im Wesentlichen ganz dieselben Zustände wie in den
ersten Zeiten der kursächsischen Visitationen. Die Pfarrei Velpke
hatte im Ganzen nur 8^2 ScheflFel Roggen und 1 Fl. zu vereinnahmen
und eine grosse Zahl der Geistlichen konnte sieh gar nicht auf der
Stelle halten, wenn sie nicht unterstützt oder durch Zusammenschlagung
der Pfarreien geholfen wurde. In Zellerfeld und Gnmd brachten die
armen Bergleute wöchentlich für den Geistlichen kümmerlich einen
Thaler zusammen, und wo die Bauern die Kirchengüter nicht selbst
verzehrten oder verzechten, da half der Adel, der zum Theil der Re-
formation höchst ungünstig, die Kirchengüter austauschte und die
Geistlichkeit den Unterhandlungen mit den Visitatoren zu entziehen
strebte. Selbst der Herzog Heinrich, der den Geistlichen in der
Bedrängniss tüchtig zu schätzen verstand, hatte die Pfarreien hie und
da durch Entziehung von Nutzungsrechten geschädigt, während auch
die Dompfaffen von Hildesheim die besten Pfarreien aussogen, oder
die katholische Geistlichkeit die Pfarreien käuflich an sich gebracht
und mit einem Lohnpfarrer besetzt hatte. Auch die Eroberer scheinen
unberechtigte Eingriffe *) sich erlaubt zu haben: wenigstens wollte ein
reisiger Knecht vom Landgrafen Philipp mit einer Capelle in Gran-
dorf beliehen worden sein.
Fasst man zusammen, was die Visitatoren an aufzubringenden
Geldmitteln für nöthig hielten, um die gesammten kirchlichen Zu-
stände einer Besserung zuzuführen, so war für die erste Zeit eine
Summe nöthig — 4111 n.^) — , die dem Durchschnitt des jährlichen
Aufwandes in Kursachsen entsprach, und die man nicht wohl ohne
den Hintergedanken an die Sequestration der geistlichen Güter zu
Wege zu bringen hoffte, da die Visitatoren schon jetzt daran dachten.
^) Z. ß. Lcbensteclt mit 24 FL, ungerechnet GraA, Holznutzung und Pfarr-
recht: H. (He VisitationBüborRicht, in der daH Einkommen einzehier Pfarreien hinter
den Mutterkirclien ange/afoben ist, in so weit die Visitatoren dasselbe berechnen
konnten.
') S. auch Koldewey, der mehrere Beispiele anführt, Seite 55 ff.
3) Koldewey, Seite 308 und 337.
§ 3. Die zweite Visitation im Herzogthum Braunschweig- Wolfenbttttel. 319
die geistlichen Güter aufzuzeichnen- und diese den Statthaltern zur
Vertheilung an die Geistlichen vorzuschlagen.
Neben all' der Unzulänglichkeit der Verhältnisse war es erfreu-
lich, dass in der Bevölkerung im Allgenaeinen ein Drang nach geord-
neten geistlichen Verhältnissen vorhanden war, dass viele Gemeinden
nicht allein einen eigenen Geistlichen, sondern auch die Begründung
von Schulen in' den Gerichten, namentlich in volkreichen Orten, an-
strebten, ein Verlangen, das hier etwas schärfer als in Kuraachsen
auftrat, ohne dass man sich zu dem unberechtigten Schluss verleiten
lassen darf, dass Bugenhagen in der erlassenen Kirchenordnung die
Begründung von Schulen auf dem Lande hier erst angestrebt habe*).
Schon in dem allseitigen Streben der Visitatoren, auch auf den Dörfern
gut bestellte Küstei: einzuführen und die „zechenden" Kirchner abzu-
schafTen, ist der pädagogische Grundgedanke ausgesprochen, der durch-
aus nicht allein den Bugenhagen'schen Kirchenordnungen eigen ist.
Was Bugenhagen's Kirchenordnung für das Braunschweiger Land
zu erlangen wünschte, ist nach eigenem Geständniss *) im Grunde
genau dasselbe, was er sonst anstrebte. Es bedarf daher keines
näheren Eingehens auf dieselbe^). Eür die Durchfahrung der Refor-
mation waren allein die politischen Verhältnisse, die Verwaltung des
Landes unter den Häuptern des Schmalkaldischen Bundes maass-
gebend und besonders wichtig, wie man die Sequestration durchzu-
fuhren im Stande war, die sich eigentlich, wie überall, auch hier von
selbst sich ergab. Ein Anfang der Sequestration aber war schon dadurch
gemacht, dass der Kurfürst schon am 13. Juli 1544 urkundlich fest-
stellte, die Einkünfte des Klosters Ringelheim zu Erhaltung der
Kirchen und Schulen, die des Klosters Königslutter und Marienthals
zum Hospital und zur Unterhaltung der Armen zu verwenden.
Unablässig war der Schmalkaldische Bund in der Folgezeit be-
müht gewesen, durch Ordnung der politischen Verhältnisse der Kirche
*) Jäger: „Die Bedeutung der älteren Bugenhagen'ßchen Kirchenordnung"
in den Theologischen Studien und Kritiken 1858, Seite 478.
*) Er schrieb dorn Kurfiirsten am 28. Februar 1543: Die Ordnung bedarf
itzt nicht viel Lesens; .... es ist darinne nicht anders, denn wie maus hie und
anderswo, da das Evangelium angenommen ist, hält, alleine von 3 Capiteln etc.
lieber diese oben Seite 814.
') Koldewey 1. c. Seite 311 und Jäger a. a. 0.
320 Das Brannschweig-Wolfenbüttelsche Gebiet. 1542—1544.
zu Hülfe zu eilen. Wer die Erwägungen ^) kennt, welche die Sequestra-
tion des Landes veranlasste, wird nicht zweifeln, wie Ernst es dem
Bunde war, die Spuren des Unhaltbaren vollends zu tilgen. Zum
Ziele gelangte der Bund freilich nicht; die Ereignisse, die in der
Folgezeit eintraten, vernichteten seine Schöpfungen. Der Bau der
protestantischen Kirche war hier in den ersten Anfangen geblieben.
Mit dem Versuche, in dem Wolfenbütteler Lande die Reformation
einzuführen, stehen wir an dem Schlüsse der reformatorischen Thätig-
keit Sachsens. Wir werden im Nachstehenden versuchen, uns noch
ein Mal zu vergegenwärtigen, was es im Laufe von zwei Decennien
gewirkt und von welchen Resultaten diese Bestrebungen begleitet
gewesen sind.
') ßosondors interessant sind die von vielen Seiten eingeholten juristischen
und thoolo|?i8chon Gutachton iiber die Berechtigung und den Modus der Sequestration.
Rückblick und Resultate.
Die allmählige Einführung der Lehre Luther's hatte auch inner-
halb des Kurfürstenthums Sachsen eine Menge kirchlicher Einzel-
bildungen zur Folge gehabt, die weder in dogmatischer Beziehung
noch in ihren äusseren Einrichtungen eine Gleichheit beurkundeten.
Je nachdem Luther's Lehre erfasst und verstanden worden war, hatten
sich diese einzelnen kirchlichen Institute in einem langsamen Pro-
, cesse gebildet und in ihren Anschauungen und Einrichtungen ge-
läutert. Die Versuche, diese vereinzelten Bildungen gleichmässig zu
gestalten, erwiesen sich so lange als unzulänglich, als eine durch-
greifende kirchliche Gewalt fehlte. Das was insbesondere Luther als
oberste Autorität fftr die Organisation dieser Einzelbildungen that,
bestand im Wesentlichen zunächst nur in dem Ertheilen seiner Rath-
schläge; er entfaltete eigens eine schriftstellerische Thätigkeit, die
bei aller Bedeutsamkeit den Entwickelungsprocess wenig beschleunigen
konnte. Er war nun einmal dafür, dass die Kirche sich frei ent-
wickeln müsse. Allein die Möglichkeit dieser freiheitlichen Ent-
wickelung lag nicht mehr vor, als sich der religiösen Bewegung eine
politische zugesellte, die, genährt durch das Missverständniss der
lutherischen Lehre, das Eingreifen der politischen Macht bedingte.
Hatte das Ernestinische Haus sich als stiller, dann als offener An-
hänger bekannt, so gebot es das territoriale Interesse, nunmehr be-
stimmend auf den Bildungsgang der Kirche einzuwirken und einen
Läuterungsprocess mit derselben vorzunehmen. Das politische Interesse
verlangte die Entfernung der Irrlehrer, welche die Bewegung im
Lande hervorgerufen hatten, und Luther konnte auf die Dauer der
freiheitlichen Entwickelung der Kirche nicht das Wort reden, weil
er inne Avurde, dass den Grundpfeilern derselben, den Pfarreien
durk^ardt, Kirc.hon- und Sc.hnl-Viflitationon. 21
322 Rückblick und Resultate.
mit ihren Gemeinden aus materiellen Rücksichten der Untergang
drohte. An diesen materiellen Gesichtspunkt schloss sich das Weitere an.
Dass man auf die Idee verfiel, Visitationen anzuordnen, war
selbstverständlich; sie waren im Gange gewesen, so lange die christ-
liche Kirche bestand. Auf die junge Kirche angewandt, bedurfte es
bei deren Vornahme grosser Vorsicht. Es konnte sich mit Hülfe
derselben nicht in rücksichtsloser Weise ein Läuterungsprocess voll-
ziehen, der die Existenz der kirchlichen Bildungen in Frage gestellt
hätte, wenn man mit den schwachen Ansätzen streng verfahren wäre.
Wie uns scheinen will, legte eben darum Luther zunächst das Ge-
wicht in den Visitationen auf das Materielle; er wünschte vor Allem
die Existenz der Pfarreien gerettet, die „so elend'' darnieder-
lagen. An ihre sonstigen Reformen in kirchlicher Beziehung wünschte
er erst später heranzutreten. Wir sehen, wie ganz allmählig der
Gedanke reift, dass er, nachdem eine Art Versuch mit den Visita-
tionen gemacht ist, einen förmlichen Antrag auf die Untersuchung
kirchlicher Schäden einbringt, und wie dieser Antrag selbst noch
mancherlei Modificationen unterliegt, bis das grosse Werk, auf dessen
Durchführung sich die Kirche aufbaut und befestigt, mit Vorsicht
und weiser Ueberlegung in Angriff genommen wird.
Mit der Schöpfung des Visitationsbuches tritt man in die erste
Periode der ordentlichen Visitationen ein, nachdem das Unzuläng-
liche des früheren Vorgehens erkannt und die reichen Erfahrungen
verwerthet werden. Man beginnt, indem die ursprünglichen Inten-
tionen aufgegeben werden, die Visitationen in allen Gebietstheilen
des Kurfürstenthums und setzt sie bis zum Jahre 1529 fort, indem
man mit möglichster Schonung der kirchlichen Elemente verfthrt
ihnen Zeit zur Ausbildung im lutherischen Sinne gewährt und die
materielle Besserung der Pfarreien, dem ursprünglichen Progranune
Luther's gemäss, in den Vordergrund stellt. Während man sich mit
den Visitationen in dem kursächsischeu Gebiete ausschliesslich be-
schäftigt, versucht man im Drange nach Reformation auch die ab-
hängigen Gebiete der Vasallen heranzuziehen, steht jedoch in Folge
der abwehrenden Haltung derselben von dem Vornehmen ab und
sistirt den Betrieb der Visitationen in dem bisherigen grossen Maass-
stabe. Wir sehen, wie die vorhandenen materiellen Mittel zur Be-
gründung geistlicher Stellen erschöpft, wie die politischen und theo-
Rflckhlick und Resultate. B2B
logischen Kräfte in anderer Richtung thätig sind, theils um die
festere Begründung der Kirche zu vollziehen, theils um auf neue
Mittel zu deren Durchbildung bedacht zu sein. Indem Luther an
die Abfassung seiner Katechismen herantritt, um dem Geistlichen
und Laienstande ein weiteres Bildungsmittel in die Hand zu geben,
benutzt man die Jahre des Stillstandes der Visitationen zu neuen
Vorbereitungen. Jetzt, wo sich die festere Begründung der pro-
testantischen Kirche vollzogen hat, tritt man, unbeirrt durch politische
Constellationen. an ihre fernere Durchbildung heran. Materiell
wird sie ermöglicht, indem man unbehindert die geistlichen Güter
zur Dotation der Kirchen- und Schulstellen verwendet, und in Folge
einer schärferen Instruction die feindlichen oder nicht bildungsfähigen
Elemente aus der protestantischen Kirche entfernt. Diese weit^
tragenden Maassregeln, welche im Wesentlichen die festere Begrün-
dung der Kirche fordern und zum Theil die alten Verlegenheiten
beseitigen, gewinnen um so mehr an Bedeutung, als die Landesver-
tretung Sachsens einen hervorragenden Antheil an diesen Maassregeln
nimmt, sie befürwortet und den Modus derselben beeinflusst. Nun-
mehr zeigt sich, dass der Drang nach Reformation im sächsischen
Gebiete unaufhaltsam wächst, dass die geübte Langmuth gegen die
widerstrebenden Elemente ihrem Ende entgegen geht. Letztere werden
zur Reformation herübergezogen oder finden sich preisgegeben. Man
visitirt, wenn auch nicht ohne Widerstreben der Vasallen, die ab-
hängigen Gebiete und führt diese wenigstens in so weit zur pro-
testantischen Kirche über, dass die offene Opposition verstummt.
AUmählig erstreckt sich der Einfluss des sächsischen Hauses auf die
Refonnation der Albertinischen Lande, und auf der Höhe der Macht
angekommen, nimmt sich der Schmalkaldische Bund auch der üeber-
führung des W^)lfenbütteler Gebietes zum Protestantismus an. Wäh-
rend in den Ernestinischen Landen inzwischen das reformatorische
Werk durch wiederholte Visitationen befestigt wird, deren Zahl sich
lediglich nach dem Bedürfnis» richtet, wird der Rest des Papismus
getilgt und unmittelbar an die noch im Gange befindlichen Visita-
tionen schliesst sich die Begründung anderer wichtiger Institute an,
indem man zu der Ansicht gelangt, dass in den Superintendenturen
allein nicht diejenigen Aufsichtsbehörden zu suchen seien, welche die
protestantische Kirche schützen und weiter führen können, sondern
21*
324 Rückblick und Resultate.
dass es hierzu der Begründung verschiedener Consistorien bedürfe,
während man in der Ausbildung des Stipendiatenwesens der Kirche
und Schule diejenigen Kräfte wieder zuzuführen sucht, welche dem
geistlichen Berufe, dem Zuge der Zeit gemäss, sich abzuwenden ge-
wohnt waren. Endlich versucht man im Anschluss an die Visitationen
und nach Vollendung der Aufhebung geistlicher Güter, das reforma-
torische Werk durch die „Bewidmung** sämmtlicher geistlicher Stellen
zu krönen, indem man sich der Hofl&iung hingiebt, jenes zum völligen
Abschluss zu bringen. Mitten in diese Bestrebungen fallen politische
Ereignisse, welche die unter schwerem Ringen erstrebten protestan-
tischen Einrichtungen in halb fertigem Zustande treffen, deren Be-
gründer und Förderer zum Theil aus ihrer Machtstellung entfernen,
den Heerd des Protestantismus im Kurfurstenthume Sachsen seiner
MachtfüUe entkleiden und das Ernestinische Fürstenhaus nöthigen, den
Schwerpunkt seiner reformatorischen Thätigkeit von Wittenberg zu
verlegen. Des unfertigen Zustandes der protestantischen Kirche in
Sachsen nehmen sich zwar die Nachfolger des Kurfürsten Johann
Friedrich durch die neu begründete protestantische Schule in Jena
an, aber diese verliert sich bald darauf in dogmatische Streitigkeiten
und das Ernestinische Sachsen geht überhaupt nach dem Tode Luther's
und dem unglücklichen Ausgange des schmalkaldischen Krieges seiner
tonangebenden Stellung in politischer wie in religiöser Beziehung ver-
lustig.
Vergegenwärtigen wir uns schliesslich die Tendenz und die Er-
folge der Visitationen in -dem behandelten Zeiträume, so ist in erster
Linie zu betonen, dass bei der völlig ungleichen Entwicklung der
lutherisch kirchlichen Gemeinden die Resultate der Einzelvisitationen
nothwendig sehr verschiedene waren. Je nachdem der Einfluss der
Kirchenpatrone und Lehnsherren sich günstig gestaltete, je nachdem
das Regiment in den Städt<en, welche die vorzüglichsten Stützpunkte
der Reformation waren und das flache Land mit sich fortrissen, die
reformatorischen Ideen erfasst und durchgeführt hatte, je nach<lem die
Macht der Klöster und Stifter sich nachhaltig erwies und der Ein-
fluss katholischer Machthaber an den Grenzen des Territoriums sich
geltend machte, waren die Visitationen von minderen oder grösseren
Erfolgen begleitet. Doch steht fest, dass in der Regel nach Voniahme
der dritten Visitation in den bezüglichen Kreisen, die wesentlich von
Bückblick und Kesultate. 325
den Diöcesen der katholischen Zeit abwichen, der Papismus aus den
geistlichen Stellen vertrieben und die lutherische Lehre als eingeführt
betrachtet werden konnte. Hoben wir schon oben hervor, wie den
ersten Visitationen bereits die Idee zu Grunde lag, die Pfarreien
wieder aufzurichten und für dieselben eine bessere materielle Basis
zh schaffen, um das kirchliche Leben im Sinne Luther's zu ermög-
lichen, so lag der Schwerpunkt der Visitationen weitaus darin, dass
die Bestrebungen auf eine vollendete wirthschaftliche Gestaltung der
PfaiTeien hinausliefen und da«s man, als die Mittel der Visitatoren
erschöpft und sich die Neubildung der Kirche auf der gegebenen
materiellen Basis nicht ermöglichen liess, man einen andern Factor
für diese Aufgabe heranzog. Indem man Hand an die geistlichen
Güter legte, fiel die Gestaltung der kirchlichen Verhältnisse nicht
allein den Visitatoren, sondern auch den Sequestratoren zu, die der
Kirche als eine Art vom kurfürstlichen Regimente unabhängige Finanz-
behörde diente. Indem sie die geistlichen Güter beaufsichtigten, nach
ihrem Ermessen bewirthschafteten, hatten sie die Aufgabe, die Erträge
derselben der Kirche imd Schule zur Verfugung zu stellen, in so weit
dies die Bewirthschaftung der Klöster und die Versorgung ihrer In-
sassen zuliess. Wenn die Verwendung dieser geistlichen Güter nicht
den Erfolg hatte, den man sich für die kirchlichen Gestaltungen
versprach, so muss man bedenken, dass die finanziellen Verhält-
nisse der lutherischen Kirche nicht erst zen-üttet worden waren, als
Luthers Lehre einsetzte und mit dem Beiseiteschieben frommer Stif-
tungen die Einkünfte der Kirche und der Seelsorger sich schmälerten.
Es lässt sich unschwer nachweisen, dass der finanzielle Ruin der
Kirche schon aus den katholischen Zeiten datirt ^) und die protestan-
tische Kirche jetzt eine Aufgabe zu lösen hatte, an die das Papstthum
trotz schreiender Missstände nie heran getreten war. Die wirth-
schaftliche Gestaltung der Kirche ist und bleibt daher die haupt-
*) Wir vei*woi8ün hier auf diis jetzt im Druck befindliche, von Dr. Stochele
herauszugebende „Registi'um subsidii" der Mainzer Diöcese von 1506; welches höchst
interessante Resultate für die Kenntniss der katholischen Kirche aufweist. Ins-
besondere wird auch der Vergleich lehrreich werden, wie die Kirche ihre Phy-
siognomie innerhalb weniger Decennien verändert hatte. Zum Theil lässt sich dieser
Vergb'ich des Registers mit den Visitationsacttm der protestantischen Kirche er-
möglichen. Höchst interessant ist die finanzielle Lage des katliolischcn Geist-
lichen, von dem es z. B. heisst: „propter paupertatem aufugit" u. s. w.
326 Kückblick und Resultate.
sächlichste Aufgabe in dem behandelten Zeiträume, sie zeigt sich
viel schwieriger als das Beiseiteschieben des Papisnms und wird auch
nicht völlig gelöst, als man am Schluss der Sequestration das Kefor-
mationswerk durch die allseitige Bewidmimg der Pfarreien zu krönen
sucht, da die politischen Plreignisse den Entwickelungsprocess der
jungen Kirche stören. Indess macht man auch nach anderer Seite
hin im Anschluss an die Visitjitionen die lebhaftest^^n Anstrengungen,
die protestantische Kirche fester zu begründen. Enveist sich dieses
in der Begründung der Consist^rien, jener geistlichen Oberaufsichts-
behörden, und in dem Institute der Stipendiaten, das insbesondere
dem Mangel des Zuwuchses der Kräfte fiir die Schule zj^leich ab-
helfen soll, die eine untergeordnet« Stelle einnimmt, weil in erster
Linie nur die gelehrte Schule in den Städten gepflegt und die Aus-
bildung der Volksschule wohl angebahnt, aber nicht in erwünschter
Weise erreicht wird, so darf man wohl behaupten, dass die gross-
artigen Bestrebungen nur theilweis von Erfolgen begleitet gewesen
sind. Immerhin, zeigt die früheste Geschichte der protestantischen
Kirche an der Hand der Visitationen, dass die Bildungen, welche
erzielt worden, mächtig genug waren, und dass die Stürme, welche
gleich in den ersten Stadien kirchlicher Entwickelung und dann wieder-
holt an dem noch heute unfertigen Dome der protestantischen Kirche
gerüttelt haben, nicht im Stande gewesen sind, den Bau zu erschüttern.
Die Berechtigung der reformatorischen Ideen und deren Lebensfähig-
keit kennzeichnen sich dadurch in vollendeter Weise.
Register.
(Ausgeschlossen sind die Orte in den Visitationstabellen, da man diese ohnehin
leicht findet. Nur die Namen der Aemtcr, Stühle n. s. w. in den Uebersichten
haben Berücksichtigung gefunden.)
Adorf, Stipendiatenrecht von 207.
Agricola 102.
Ahorn, Geistlicher zu 60.
Alber, Michael, Visitator, 125, 161.
Allstedt, Amt und Stadt, Visitation
141 — 143; Schule zu US.
Altbeck, Andres, Visitator, 228.
Altdresden, St,ellung der Ordensper-
sonen 272 (s. Dresden).
Altenburg, Visitation 22, 23, 43 ff.,
172 ff.; Pfarrabgabe 51; Stipen-
dienrecht zu 207.
Altenburg, Stift, stützt das Stipen-
dienwesen 206.
Altenburg, Dorf 87.
Altengesees, Pfan-stelle 216.
Alt^nhayn, kirchl. Verhältnisse 101.
Altenhof, Pfarrei 96.
Altenmerbitz , Verkauf von Kirchen-
inventar 52.
Altleissnig, kirchliche Verhältnisse 96.
Altrannstedt, Pfarrverhältnisse 295.
Ammelshavn, Schule zu 188.
Amsdorf, Nie, Visitator 42; Thätig-
keit in Leipzig 238; Bischof von
Naumburg 288.
Angelhausen, Pfarrverhältn. zu 156.
Annaberg, Visitation zu 235.
Arbeitslöhne, Preise 218.
Amsdorf, Pfarrabgabe zu 51 ; Schloss-
lehen zu 270.
Arnshaug, Visitation zu 18; religiöse
Zustände im Amte 90.
Arnstadt, Visitation und Pfarrverhält-
nisse 156.
Asbach, Verhältniss zur Visitation 13.
Auerbach, Dr. 239.
Aufgebotgroschen 178, 185.
Augsburg, Keichstag zu 104, 108,
119.
August, Herzog von Sachsen, Admi-
nistrator von Merseburg 290.
Auligk, Visitation zu 174.
Auma, gem. Kasten zu 93; Kirche
139; Stipendiatenrecht 207.
Bader, Paul, Visitator 53, 125, 192.
Bahrdorf, Gericht, Visitation 307.
Bamberg, Bischöfe. Stellung und Ein-
fiuss auf die Reformation 54, 60,
75, 192.
Banith, Gottesdienst 39; Pfarrh. 151.
328
Register.
Baupfticht für Kirchen und Schulen
184.
Bayer, Verf. der Visitations-Instruc-
tion 120.
Becken, hölzernes, Pfarrabgabe 252.
Beddingen, Gericht, Visitation 804.
Begräbnissgroschen 178.
Begräbnisskosten 144.
Begräbnisspfennig 185.
Beichliugen, Herrschaft, Visitation der
243, 252; Geistliche der Herr-
schaft 135.
Bolgern, Stipendiatenrecht zu 207.
Beizig, Kreis und Amt, Visitation 33,
148; kirchliche Verhältnisse 153;
Stipendiatenrecht 207.
Benno, Bischof 235; Beseitig, seines
Grabes 285.
Bemsgrün, Visitation zu 176.
Berthelsdorf 230.
Besoldungen der Greistlichen im Durch-
schnitt 197.
Beutitz, Kloster, Zahl der Insassen 226.
Bewidmung der Pfarreien 217 — 224.
Beyer, Leonhard, Visitator 230.
Bibra, Stift, Zahl der Insassen 226.
Bieblach, eingepfarrtes Dorf 179.
Bierabgabe 77.
Bilderia, Gericht, Visitation 308.
Birnstiel, Johann, Magister, Visitator
125, 192.
ßitterfeld, Gottesdienst zu 39; kirch-
liche Verhältnisse 153; Kreis, ximt
und Stadt, Visitation 32, 43, 146,
149; Stipendiatenrecht zu 207.
Bittgänge 185.
Blick, Dr., Verfasser eines Schand-
buchs 237.
Bobenneukirchen, Frühniesserstelle 76.
Bodnitz, Pfarrer zu 90.
Böhmen, hussitische Bewegung 94.
Boilstodt, Lohnsverhältniss von 12;
Verhör der Visitatoren 13.
Borna, Amt, Visitation 10, 172: Pa-
tronatsverhältnisse 11, 12; geist-
liche Bezüge zu 50; Stipendiaten-
recht zu 207.
Brandenstein, Ewald v., Sequestrator
109; Visitator 124; Executor 125;
— Felix, Sequestrator 109.
Bratwürste, Pfarrabgabe 144.
Braunschweig, Krieg gegen 299; Re-
formation 299.
Brehna, Kloster, Visitation 42, 103.
Broitenbach, Georg v., Visitator 226,
240.
Breuser, Stadtschreiber 239.
Brisger, Prediger 44.
Brodbeete 185.
Bi-uck, Stipendiatenrecht zu 207.
Brück, Dr. Gregor, Berathor der Vi-
sitations-Instruction 16, 22, 119,
120, 233; verhandelt mit Graf
Albrecht von Mansfeld 18; Thätig-
keit in der Visitation 255; Antrag
auf Verth. der Braunschw. Kirchen-
ordnung 314.
Brunsrode, Gericht, Visitation 307.
Buch, Kloster 94, 96; Visitation zu
180, 191.
Bucha, Pfarrbesoldung zu 92.
Buchholz, Pfarrei 68; Stipendiaten-
recht zu 207.
Bülzig, Pfarrhaus zu 151.
Bünau, V., Familie, Stellung zur re-
ligiösen Frage 11; — Güntlier,
Visitator 22; Sequestrator 109; —
Georg, Executor 125.
Bürgel, Mangel an Geistlichen 20;
Abt zu, Unterhalt desselben 116;
Register.
329
Stipendiatenrecht zu 207; Visita-
tion des Amts 20.
Bugenhagen, Johann, prüft die In-
struction der Visitatoren 22, 23; —
Visitator 42, 125; Kirclienordnung
299, 314, 319; Dnick derselben
314; Reformation in Hildesheim
300; Visitator 301.
Burgwerbon, Stuhl, Visitation 247,
277.
Burkersdorf, Visitation zu 19.
Burkhardt, Mag. Franz, Ansicht über
die Visitation 301.
Busendorf, kirchliche Verhältnisse 48.
Buttelstodt, Stipendiatenrecht zu 207.
Buttstedt, Stipendiatenrecht zu 207.
Calvörde, Gericht, Visitation 307.
Cambray, Friede von 104.
Camburg, Amt, Visitation 245.
Camitianus, Dr., Stellung zur Visita-
tion 241.
Candia, Geistlicher aus 66.
Capellendorf, Mutterkircho 87.
Carlowitz, v., Stellung zur Reforma-
tion 230, 233.
Carlstadt, Wirkung seiner Lehre 89;
Anhänger in Thüringen 20.
Casimir, Markgraf von Brandenburg,
Stellung zur kirchlichen Frage 7.
Cellarius, Johann, Pfarrer 232; dessen
Wirken 237, 238.
Chemnitz, Visitation 235; — Kloster
zu, Stellung zur Reformation 237.
Coburg, Kastner zu (Bader), Visitator
29; — Kloster der Barfüsser, Ab-
findung 58; — Schulgeld zu 62;
— Sequestrationskasse zu 110; —
Visitation im Lande 121 ; — Super-
intendentur 192; — Kirchen- und
Schuldiener zu 194, 196; — Con-
sistorium zu 201.
Cölpin, kirchliche Verhältnisse zu 38.
Colditz, Amt, Visitation 94 flF., 97,
98, 180—191; — Fortschritte
der Refoimation 191; Schule 191;
— Stipendiatenrecht zu 207.
Conradsdorf 230.
Consistorien, Begründung in den Er-
nestinischen Landen 200 — 204; —
in Heinrich's Landen 234.
Copitzsch, Visitation 19.
Corvinus, Visitator 301.
Cotta, Hans, Visitator 125.
Cremona 289.
Creuzburg, Amt, Visitation 4 ; — Sti-
pendiatenrecht zu 207.
Creuzburg, Christoph 137.
Crimmitzschau, Visitat. 63 ; Schule 68.
Crodel, Marcus, Schulmeister 189.
Crölpa, Pfarrdotation 92.
Cronschwitz, Kloster, Verordnung von
Predigern für dasselbe 18; Haltung
des Klosters 20, 79; Wirthschaft
78; kirchliche Verhältnisse zu 122.
Cruciger, Caspar 201; in Leipzig 239;
Visitator 286.
Cuba, eingepfarrtes Dorf 179.
Cultusbaulast 122, 123, 195.
Dachwich, Kirchenzucht zu 140.
Daumitzsch, Visitation zu 19.
Debschwitz, eingepfarrtes Dorf 179.
Denstedt, Georg v., Visitator und Exe-
cutor 125.
Destedt, Gericht, Visitation 306.
Deuben 101.
Dietlafl', Bischof, gegen die Reforma-
tion 300.
Dietmanusdorf, kirchl. Verhältn. 48.
330
Begister.
Dittersdorf, Stellung zur Visitat 69;
Pfarrverhältnisse 177.
Dobeueck, Christoph v., Stellung zur
Eeformation 175.
Döbeln, Visitation zu 235.
Dohlen, Visitation zu 19.
Domanialvermögen 118.
Dommitzsch, Stipendiatenrecht zu 207.
Donndorf, Kloster 252.
Dorna, Geistlicher zu, Stellung des-
selben 164.
Draco, Dr. Johann, Visitator 12.
Dreba, Visitation zu 19.
Dreitzsch, Visitation zu 19.
Dresden, Einzug Herzog Heinrich's
231; Reformation in 232—234,
286; religiöse Verhältnisse 237;
Jonas predigt daselbst 237; Stel-
lung zur Visitation 255 (s. Alt-
Dresden).
Droyssig, Tempelhof, Zahl der Insassen
226.
Dubro, Schulverhältuisse zu 41 ; kirch-
liehe Verhältnisse 28.
Düben, Amt, Visitation 33, 180 bis
191; kirchliche Verhältnisse 39;
Stipendiaten recht zu 207.
Düring, Balthasar, Visitator 53, 124.
Dürrenebersdoif , Stellung des Greist-
lichen zu 164.
llibeleben, Kloster, Zahl der Insassen
226.
Eberstein, Gericht, Visitation 311.
Kckardsberga, religiöse Verhältnisse
253; Visitation des Amtes 234.
Ehebruch, Bestrafung desselben 193.
Ehrenhayn (s. Fuchshain) 49.
Eierbete 185.
Eilenburg, Visitation 94 ff., 99, 180
bis 191; Schule zu 102, 188;
kirchliche Vorhältnisse 186; Sti-
pendiatenrecht zu 207.
Eisenach, kirchliche Verhältnisse in 3 ;
Verhältnisse mit den Klöstern 18;
Vereinigung der Klosterpersonen in
122; Visitationsort 43, 124; geist-
liche Stellen zu 139; — Kreis, Be-
soldungen im 197; — Stift zu,
Stütze des Stipendiatenwesens 206,
207; — Diöcese, Bewidmung in
der 220; Zulagen 221; — Sui)er-
intendentur , Durchschnitts - Besol-
dung in der 221, 222; Schmal-
kaldischer Bundestag 298.
Eisenberg, Amt, Visitation 20, 21;
kirchliche Verhältnisse 21; Stipen-
diatenrecht zu 207.
Eisenberger, Dr. Peter, Absetzung des-
selben 232; Berichte über Dresden
286.
Eisfeld, Pfarrer zu, Visitation 29,
53, 56; Eingehen der Frauen-
capelle zu 59; Schule 62.
Elbenau 149.
Elisabeth, Herzogin von Sachsen, Stel-
lung zur Reformation 227.
Elleben, kirchliche Zustände 156.
Elsnig, kirchliche Verhältnisse 39.
Elster berg, Pfarrverwüstung zu 168.
Ende, Götz v., 49; Götz und Heinz,
Stellung zur Reformation 175.
Ernfried, Wolf, Visitationsschreiber
125.
Eschdorf, Pfarrverhältnisse zu 156.
Eschefeld, Pfarrabgabe zu 52.
Ettischleben, kirchliche Zustände 156.
P^tzdorf, Krieg v., Verh. zum Pfarrer
179; Stellung zur Visitation 194.
Evangelienkäse 78.
Register.
331
Evessen, Gericht, Visitation 304:
Pfarrei 316.
Ewige Kirche 52.
Eymberg, Pfarrei 193.
Fachs, Dr., 239—240.
Fechheim, Kirchenstrafen zu 193.
Feldarbeitslöhne, Preise derselben 218.
Ferdinand, König, Stellung zur Kefor-
uiation 75, 232; Mandat gegen
Moritz 283.
Flachsbete 185.
Fiachsbitte 167.
Flachszehnd 77.
Fladenkrieg 208.
Fleischzehnd 186.
Forstenberg, Gericht, Visitation 311.
Franken, Visitation und Visitations-
orte 29, 53, 136, 191-196, 217;
— Sequestration 109; EHösterzahl
116; Klostererträgc 117, 118;
Namen der Visitatoren für Fr. 124,
125; Adel Frankens, Stellung
desselben 198; Consistoriuni für
Franken 203.
Frankenhausen 252.
Frankenthal, geistl. Stellung zu 164.
Frankfurter Abschied 232.
Frankfui-ter Anstand 234.
Frankreich, Friede mit 104; Krieg
gegen 290.
Frauenpriessnitz, Kloster, Zahl der In-
sassen 226.
Freiberg, Amt, Visitation 226, 228,
235; Refonnation 229; Schulen
zu 230.
Freisingen, Bischöfe zu 6, 7.
Freyberger, Caspar, Visitator 230.
Freyburg, Amt, Visitation 248, 279.
Friedebach 4.
Friedrich der Weise, Stellung zur re-
ligiösen Bewegung 2, 4, 5, 63;
stirbt 8 ; Fürbitte für Geistliche 60 ;
begründet das Stipendiatenwesen
204 ff.; Verhältniss zu Herzog
Georg 225 ff.
Friedrich, Prinz, Sohn Herzog Georg's
227, 230.
Friesau, Pfarrei 215.
Friesen, Benihard, Stellung zur Re-
formation 170.
Friessnitz, Visitation zu 19.
Frohburg, geistliche Abgabe zu 50.
Frohndorf 252.
Fröttst^dt, Visitation zu 12.
Fuchshain, kirchliche Verhältnisse 49.
Fuess, Wolfgang, Visitator 28, 95,
256, 274.
Furra, Kloster, Zahl der Insassen 226.
Gablenz, v., Gegner der Reformation
44 ; Georg, Stellung zur Reforma-
tion 175.
Gadegast, Gemeindeloben zu 151.
Gärtner, Visitationsschreiber 125.
Gandersheim, Vereinigung des Schmal-
kaldischen Bundesheeres 298: Ge-
richt, Visitiition 308.
Gangbrode 185.
Gauern, Schule zu 52.
Gefoll, kirchliche Verhältnisse 77.
Geistliche Güter 9.
Gemeine Biere 185.
Georg, Herzogs von Sachen, Gebiet,
Verk. der luther. Lehre im 49;
Pfan-er im 88 ; G.'s Verhältniss zu
Luther 225; Stellung zur Refor-
mation 225—228; G.'s Tod 231;
schädigt die Ernest. Pfarreien 233;
Stellung des Adels zu G. 249;
332
Register.
Refonuationsversuche 283 — 284;
SteUuug zu den StifterD 283.
Georg, Herzog von Anhalt, Wahl zum
Bischof 283; Verweser des Stifts
Merseburg 290, 291.
Georgenberg, Geistlicher zu 192.
Georgenthal, Verhandlungen mit den
Klosterpersonen 18; Unterhalt des
Abts 116.
Gera, Vorbereitung zur Visitation in
69; Visitationsort u. Bezirk 161 ff.;
Befund 162 ff., 178; Schulbesol-
dung zu 167; Anordnungen der
Visitatoren 168; Schulverhältuisse
168, 169; Filialvcrhältnisse 179;
Reformat. 214; Superintendentur,
Durchschnittsbesoldung in der 221,
222.
Gersdorf, Pfarrei 96.
Gerstenberg, Visiüition zu 174.
Gerstungen, Amt, Visitation 4.
(Jessen, Filial Verhältnisse 170.
Gestungshausen, Visitation 57.
Getreidemaasso , Verschiedenartigkeit
derselben 220, 251.
Getreidepreise 220.
Geusau, Pfarrverhältnisse 295.
Geyer 229.
Giech, Mathes v., 59.
Glas, ein, als Pfarrabgabe 252.
Glashütte, Visitation 235.
Gleichen, Grafen von, Stellung zur
Visitation 141.
Glinda, Visitation 149.
Globig, unkirchliches Wesen in 199.
Glockenschmiergeld 185.
Gödern, kirchliche Verhältnisse zu 49.
Gödissa, Pfarrabgabc zu 50.
Göschitz, Stellung zur Visitation 69.
Goldacker, Diozmann, Visitator 12;
Georg, Visitator 274, 286; Hart-
mann, Visitator 241.
Goldberg, Schule zu 189.
Goldstein, Dr. Kilian, Visitator 125.
Gommern, Visitation 34, 149.
Gorolitius, Martin, Visitator 301.
Goseck, Kloster, Zahl der Personen im
226; Visitation 245; Stellung zur
Reformation 275.
Gosslar, Acht gegen 298 ; Krieg gegen
Braunschweig 299.
Gotha 13; Verhandlungen mit den
Klosterpersonen 18; Visitationsort
43, 124; Vereinigung der Kloster-
personen zu 122; geistliche Stellen
zu 139; Consist^rium 201; Stift,
Stütze des Stipendiatenwesens 206;
Stipendiatenrecht zu 207.
Gott<Jskühe 52.
Gotzmann, Cunz, Sequestrator 109.
Graba, Ptarrdotation 92, 93.
Gräfendorf, v., Berather der Visitation
16; Wolf, Visitator 214.
Gräfenhaynichen, Amt, Visitation 33,
180—191.
Graitschen, Visitation 87.
Grandorf, Capelle 318.
Greene, Gericht, Visitation 309.
Greifenhayn, kirchl. Verhältnisse 49.
Greiz, Visitationsbezirk 163; Schule
167; Visitation 166. 176—180;
Ueberführung zur Reformation 180,
214.
Griefstädt, Comthurei, Zahl der Be-
wohner 226.
Grimma, Amt, Visitation 94, 97, 180
bis 191; Kloster 101; Diöcese,
Schulen 102; Fortschritte der Re-
formation 191; Stipendiatenrecht zu
207; Superintendentur, Durchscbu.-
Begister.
333
Besoldung 221, 222; VoUendung
der Bewidmuiig 223.
Gross, Christoph, Visitator und Exe-
cutor 125.
Crrossgöhren, Pfarr\'erhaltni8se 294.
Grtinhain, Abt von, Patron 63; Std-
lung zur Reformation 69.
Günther, Graf von Schwarzburg, Stel-
lung zur Visitation 154 ff.
Gütterglück, Visitation 149.
Gumperda, Pfarrbesetzung 92.
Haidezehnd 77.
Harra, Geistlicher zu 215; Pfarrstelle
216.
Hartmannsdorf 230.
Hartrode 50.
Harzburg, Gericht, Visitation 308.
Hase, Johann, Pfarrer 96.
Haselbach, Pfarrverh<altnisse 169.
Haubitz, Asmus v., Visitator 16, 22,
27, 28.
Haugwitz, Cäcilie v., Aebtissin in Seu-
selitz, Stellung zur Refonnation
237, 273.
Hauptrecht, als Pfarrbezug 61.
Hausbreitenbach, Amt, Visitation 4.
Hausgroschen 140, 176, 210.
Haussraann, Nicolaus, Stellung zur
kirchlichen Frage 4: Vcrhältniss
zu Luther 5, 6—10 ff., 63, 68.
Hayn, kirchliche Verhaltnisse 48; Vi-
sitation 235; Kloster H., Stellung
zur Reformation 237, 273.
Hayn, Friedrich v., Visitator 274.
Heiligen -Kreuz, Visitation 87; Stel-
lung der Klosterpersonen 166.
Heiliger Abend, Pfarrabgabe 78.
Heinersdorf, Pfarrvermögen 216.
Heinrich von Braunschweig, Schutz-
först von Merseburg 284 ff.: be-
kämpft 289: Krieg gegen Heinr.
297 ff.: schätzt die Geistlichen 313.
Heinrich d. Ä. von Reuss, Stellung zur
Visitation 161, 214.
Heinrich d. J. von Reuss, Stellung zur
Visitation 159—164, 214.
Heinrich, Graf von Schwarzburg, Stel-
lung' zur Reformation 155.
Heinrich, Herzog von Sachsen, Stel-
lung zur Reformat. 226—282; er
tritt in den Schmalkaldischen Bund
228; Briefwechsel mit Kurf. Joh.
Friedrich 235; Gebot der Visitation
in Leipzig 240; Stellung zu den
Grafen 253; nimmt zweite Visi-
tation in Meissen vor 256; In-
struction für die Visitation 274;
H.'s Kirchenordnung in Merseburg
291.
Heldburg, Visitation 53, 55; Ver-
folgung der Geistlichen zu 60;
geistliche Verhältnisse 62; Super-
intendentur 192.
Hellingen, Pfarrs-erhältnisse 59, 60.
Henneberg, Territorium der Grafen
von 124.
Herda, Einlager 7a\ 137.
Herda, v. 137.
Herzberg, Kreis, Visitation 31; kirchl,
Verhältnisse 37, 153; Augustiner-
mönche 42; Stipendiat^nrecht 207.
Hessberg, Claus v., Sequestrator 109.
Hesse, Eoban 102.
Hesselrieth, Betrag der Ablösungs-
summe zu 62.
Hessen, Gericht, Visitation 307.
Heusdorf, Nonnenkloster, Verordnung
von Predigern 18; geistliche Ver-
hältnisse 123.
334
Register.
Hildburghausen, Visitation 53, 55;
Eingehen der Kirche Jerusalem 69 ;
Schule 62; Pfarrei 193.
Hildesheim, Stiftsfehde 298: Refor-
mation 299 ff.: Dompfaffen, schä-
digen die Pfarreien 318.
Hirsfeld (Hirschfeld), Bernhard v., Vi-
sitator 42, 68, 125; Stellung zur
Visitation 69.
Höfchen, geistlicher Zustand 101.
Höfler, Wolfgang, Visitator 196.
Hörseigau, Visitation 13.
Hof mann, Johann, Superintendent 21 0.
Hchburg, Pfarrstelle 212.
Hohenheyda 10.
Hohenleipisch, wendischer Gottesdienst
zu 152.
Hohenstädt , kirchliche Verhältnisse
101.
Hohenstein, Grafen, Stellung zur Vi-
sitation 253.
Hohenstein, Behandlung des Kirch-
ners zu 272.
Holstein, Herzog von 76.
Holzdorf, kirchliche Verhältnisse 38.
Holzhausen, Pfarrverhältnisse 58.
Homburg vor Salza, Zahl der Kloster-
bewohner 226; Stellung zur Re-
formation 275.
Homburg, Gericht, Visitation 310.
Hopfgarten, Pfarrabgabe zu 52.
Hopfgarten, Friedrich v. 241, Fji-
milie, Besitzer von Schlotheim und
MOlverstedt 212.
Hopfgarten, Christoph v., Visitator
274, 286.
Hufenbrod 140.
Hummelshain, Jagdschloss 4.
Hund, Burkhard, Visitator 4; Seque-
strator 109.
Ilde, Pfarrei 316.
Immerkflhe 52.
Irfersgrün, Geistlicher zu 76.
Jena, Amt, Visitation 20, 21, 82,
88; Universitüt 21, 23; geistliche
Verhältnisse zu 21, 91, 139; Auf-
enthalt Melanchthon's 22; Stipen-
diatenwesen 207; Stip.-Recht 207.
Jerstedt, Pfarrer zu 316.
Jerxheira, Gericht, Visitation 307.
Jessen, Pfarrwohnung 151; Stipen-
diatenrecht zu 207.
Johann, Herzog und Kurfürst von
Sachsen, Stellung zur ridigiösen
Frage 4, 9; zur Visitation 11, 16.
21; ordnet die Visitation in Alten -
bürg an 22; Patron 37; Stellung
zur Sequestration 106, 119; Jo-
hann's Tod 110, 120; Stellung
zur neuen Visitation 119, 120:
Stellung zur Reform, der Reuss.
Lande 159, 160; Verhältniss zu
Herzog Georg 225.
Johann, Bischof von Meissen, Stel-
lung zu Würzen 213; Reformation
231, 282.
Johann, Prinz, Sohn Georg's 227.
Johann Ernst, Visitations-Instniction
121.
Johann Friedrich, Herzog und Kur-
fürst, Stellung zur religiösen Be-
wegung 3, 4; Stellimg zur Vi-
siüition 120; Stellung zu Luther
1 54 ; Stellung zu den Reussen 1 59
bis 169; zu den Consistorien 201 ff.
zur Verwalt. der Kirchenguter 202
zu den Geistlichen überhaupt 205
zu Würzen 208 — 213; zu Heinrich
d. J. von Reuss 214; zur Besol-
Begister.
335
dungsfrage der Geistlichen 219;
zu Herzog Georg 225; zur Re-
formation 227; Einflass auf die
Reformation im Albertin. Sachsen
227 ff.; auf Heinrich 231; Ein-
zug in Dresden 232; Verzicht auf
das Wurzener Patronat234; Brief-
wechsel mit Herzog Heinrich 235 ;
in Leipzig 239; befiehlt gründliche
Visitation in Leipzig 240; Thatig-
keit bei der Visitation 255; setzt
Amsdorf ein 288; Streitigkeiten
289.
Jonas, Justus, Visitator 42, 124,
125, 232, 238, 255, 286; beräth
die Visitations-Instruction 119; be-
fördert die Consistorien 201; ur-
theilt über die Albertinische Vi-
sitation 235; predigt in Dresden
237; in Leipzig 239, 240; klagt
über die Geistlichen 250.
Jonaswalde, Filialverhältnisse 170.
Kälberpfennig 185.
Käse als Pfarrbezug 144.
Käsebitten 167.
Kahla, Visitation 20; Visitations-
erfolge 21; Stipendiatenrecht zu
207.
Kaienberg 149.
Kaltenbom, Kloster, Zahl der Insassen
226; Probstei, Stellung zur Re-
formation 275.
Kasekirchen, Pfarreiukoranien 92.
Katharina, Herzogin von Sachsen,
Stellung zur Reformation 227.
Kauern, Pfarrer zu 76.
Kehmlitz, kircliliche Verhältnisse 40;
Mangel des Pfarrhauses 151.
Kelbra, Kloster 252.
Kemberg, Visitation 149; Stipen-
diatenrecht zu 207.
Kindt, Nicolaus, Visitator 53, 124;
Heinrich, Pfarrer 94.
Kindelbrück, Visitation 242.
Kirchberg, Gericht, Visitation 310.
Kirchenbaulast 184.
Kirchengüterver waltung 202.
Kirchenstrafen, Einfühnmg 203.
Kirchfährendorf, Pfari-verhältn. 294.
Kirchnerstelle nach der Zeche 274.
Kirschkau, Pfarrer zu 165.
Kitzscher, Familie v., Stellung zur
Reformation 11; Hans, Visitator
256.
Kleinrössen, Pfarrstelle 151; Küsterei
151.
Kleinwalbur, Wiedertäufer zu 60.
Knodt, Paul, Visitationsschreiber 125.
Knon-, Johann, Pfarrverwüster 168.
Köhra 101.
Königsberg, Visitation 53, 54; Auf-
hebung des KlOvSters 59; Pfarr-
bezüge zu 61.
Königsberg, Superintendentur 192.
Königslutter, Visitation im Gericht
306; Verwendung des Klosterein-
kommens 319.
Königssee, Residenz der Schwarzburger
155.
Könitz, Loben des Geistlichen zu 156.
Körlitz, Geistlicher zu 2 1 1 ; Kirchner-
stelle 212.
Kötteritzsch (Ködderitzsch), Sebast. v.,
Visitiitor 28, 42, 125.
Kötschau, Visitation 87.
Koruzehnd 50.
Kospot, Karl v., Visitator 214.
Kraftsdorf, Geistlicher zu 164.
Kramer, Michael, Prediger 48.
336
Register.
Kranichfeld, Pfarrer zu 135.
Kratzbticr, Wiedertäuferin 68.
Kreitzen, Melchior v., Thfttigkeit 228,
229: Visitator 232.
Kreuzgroschen 176, 178.
Kftblingen, Dotation der Pfarrei 301.
Kühnhausen, Einmahnung der Pfarr-
bezüge 141.
Kuhkölln, Kloster, Zahl der Insassen
226.
Kuhzins 6, 52, 77.
Kurmainzisches (tebiet, Pfarrorim 89.
Läutgeld 185.
Landshut, Bundestag 287.
Landwirthschaft der Pfarreien 218.
Lange, Dr. Johann, Visitator 155.
Langenbernsdorf, Greistlicher zu 66.
Langenbuch, Geistlicher zu 76.
Langendorf, Kloster, Zahl der Insassen
226, 275 ; Stellung zur Reformation
275.
Langenrinne 230.
Langensalza, Qualification der Geist-
lichen 250.
Langer, Johann, Magister, Visitat<)r
192, 196.
Lasan, Begründer einer Schule in
Zwickau 190.
Laucha, Lehnsverhältniss 12; visi-
tirt 13.
Lauchstedt, Amt, Visitation 293;
Schule 296.
Lauenhayn, Pfarrverhältnisse 77.
Lauingen, unbesetzte Pfan-ei 313.
Laussig, Schule 102.
Laussuitz, Visiüition 19.
Lebensmittelpreise 193, 194, 221.
Lebenstedt, Pfarrnutzung 318.
Lehrerbesoldung 167.
Leipzig, Teufelsbanner in 39; Eiiifluss
auf kirchliche Verhältnisse 101; Vi-
sitation 235; Schwierigkeiten fiir die
Reformation 238; Rückkehr der
Verbannten 238, 239; Haltung der
Universität 238 ff.; Reformation
239; Johann Friedrich in Leipzig
239; Jonas in Leipzig 239, 240:
Myconius in Ijeipzig239; Cruciger
in L. 239; Melanchthon in L.;
kirchliche Verhältnisse in 240; Stel-
lung des Pauli nerklosters zur Re-
formation 273; Actenversendung
nach L. 254; Jungfrauen kloster,
Stellung zur Refomuition 273; Fort^
gang der Reformation 286.
Leislau, Mutterkirche 87.
Leissnig, Visitation 94, 180 — 191
Klosterverhältn. 187; Schule 188
Fortechritte der Reformation 191
Stipendiatenrecht zu 207.
Leitlitz, Pfarrwirthschaft 165.
Leuchtenburg, Amt, Visitation 20.
Leubnitz, Pfarrgerechteame 272.
Leumnitz, eingepfarrtes Dorf 179.
Lichtenberg 230.
Lichtenberg, Gericht, Visitation 305.
Lichtenwalde, Schlosslehen 270.
Liebenwerda, Amt, Visitation 32, 147 ;
kirchliche Verhältnisse 153; Stipen-
diatenrecht zu 207 ; Superintenden-
tur, Durchschnitts-Besoldung 221
bis 222.
Liebstedt mit Nägelstedt, Zahl der
Insassen 226.
Linda, Visitation 19.
Liudemann (Lindenau), Paul, predigt
in Dresden 286; Differenz mit
Jacob Schenk 228—229.
Lindenau, Wilhelm v., richtet eine
Register.
337
Schule auf 188; Eberhard, Exe-
cutor 213; Sigismund, Wahl zum
Bischof 283.
Liptitz, Kirchnerstelle 212.
Lissa, Cunz v., Lehnsherr 12.
Lobenstein, Visitation 214; Vicar
zu 215; Snperintendentur 215;
Schule 216; Verhältniss zur Re-
formation 217.
Lochau, Amt, Visitation 30, 147.
Löbschütz, Mutterkirche 87.
Löhma, Pfarrer zu 168.
Lohma bei Schmölln, kirchliche Veii-
hältnisse 49.
Lohma a. L. 50.
Lommatzsch, Visitation 235.
Lucka, Geistlicher zu 48.
Lüssel, Dr. 239.
Luptitz, kirchliche Verhältnisse 101.
Lusau, Filial von Gera 179.
Luther's Anschauung über die kirch-
lichen Verhältnisse 1, 3; Verhält-
niss zu Jacob Strauss 3; Stellung
zur kirchlichen Frage 5, 8, 9, 10;
Verhältniss zu Haussmann 5; als
Visitator 8; L.'s Postille, Einfüh-
rung 14; Visitationsentwurf 14; An-
trag auf Visitfition 1 5; die Visitation
16; prüft die Visitationsinstruction
22, 23; Verhältniss zur Visitation
24, 119; Vorrode zum Visitations-
buch 25; L. als Visitator 28, 119,
124; Aoussening über Armuth der
Pfarrer 37, loO; Gegner Lutlier\s
54; Ansichten über Schulen 80;
Seductor genannt 94; Ansicht über
Feiertage 95; Verhältniss zu Joh.
Hase 96; Katechismus 103; Stel-
lung zur Sequestration 106 ff.
109, 118, 205; Gutachten über |
Barkliardt, Kirchen- nnd Schul- Yisitationon
die Sequestration 110; Ansicht über
Klöster 116; über Unterhalt der
Geistlichen 137; Bcsoldungsver-
hältnisse 154; Predigt 199; be-
räth die Consistorialordnung 201;
Verhältniss zu Herzog Georg 225;
L.*s Irrthum 229; schafft die Messe
ab 233; will die Meissner Visitation
234; Schaudbuch Blicks gegen
Luther 237; L. in Leipzig 239;
Thätigkeit in der Albertinischen
Visitation 255; überschlägt, die
Abfertigungssumme 272; L. be-
schimpft 289; besetzt den Naum-
burger Bischofssitz 291.
Luther, Käthe 154.
Lutter am Barenberge, Gericht, Visi-
tation 308.
Maltitz, V., Stellung zur Refonnation
175.
Mansfeld, Albrecht v., Gegner der
Visitation 18; Stellung zur Visi-
tation 89, 119.
Marburger Gespräch 104; Stipen-
diatenwesen 205.
Marienberg 229.
Marienthal, Kloster, Zahl der Insassen
226.
Marienthal, Verwendung des Kloster-
einkommens 319.
Markranstedt, Schule 296.
Mecum, Friedrich, Visitator 12, 29,
124, 125.
Meeder, Wiedertäufer zu 60.
Meissen, Visitation und Visitationsoite
in 28; Meissen-Voigtländische Vi-
sitation 28, 43, 45, 54, 94,
234, 255 fF.; Bischof von 96;
Sequestration 109; Klosterzahl 116;
22
338
Register.
Namen der Visitatoren für 124,
125; Bewidmung der Pfarrei 223
Stift, Verhaltniss zu Pack 235
Meissnisclie Pfarreien, Zahl 237
Affra- Kloster, Stellung zur Visi-
tation 273; Stift, Stellung zur Re-
formation 273; Zahl der Domherra
und Vicaro 273.
Memmleben, Kloster, Stellung zur Re-
formation 275.
Melanchthon, Visitator 16, 22, 27,
29, 119; sein Verhaltniss zu Strauss
124; urtheilt über die Visitations-
instruction 21; stellt sie fest 22;
Aufenthalt in Jena 22; behindert
an der Berathung der Visitations-
instruction 23; Autor der Instruc-
tion 23; Erscheinen seines Visi-
tationsbuches, Inhalt desselben 24,
228 ff.; versorgt die Coburger
Schule 62; M.'s Grammatik 102;
bearbeitet die Consistorialordnung
201; sein Irrthum 229; Thätig-
keit im Albertinischen Sachsen
231; urtheilt über die geistlichen
Verhältnisse im Albertinischen 237,
in Leipzig 239; besetzt den Naum-
burger Bischofssitz 291 ; unteretützt
den Bischof Georg von Merseburg
291.
Menius, Justus, Visitator 29, 124,
125, 241; Thatigkeit in der Be-
wMmung 220; erhält Zulage für
seine Pfarreien 221; klagt über
die Geistlichen 250.
Merseburg, Hochstift, Reform. 276,
289, 290; Visitation 282 ff., 291;
kirchliche Armuth 296; Schulwesen
296,
Messheller 50, 184, 185, 210.
Metzsch, Hans, Visitator 28, 124,
125; Executor 125, Joseph Levin,
Visitator 125, 161; Albrecht, Stel-
lung zur Reformation 177.
Michelspfennige 176. •
Miehlesdorf, Pfarrwirthschaft zu 165,
177.
Mildenfurt, Haltung des Klosters 20 ;
Klosterwirthschaft 78.
Minckwitz, Christoph v., Executor 213.
Misslareuth, Vertreibung d. Pfarr. 75.
Mittelhausen, Begrabnisskost, zu 144.
Mockem, Verkauf der Kirchen kleino-
dien zu 52.
Moderwitz, Visitation 19.
Mönchröden, Kloster 59.
Mörlein, Max, Hofprediger, Visitator
196.
Mörtz, Pfarrabgabe zu 152.
Möschlitz, Pfarrverhältniss 177.
Mohnnäpfe, Pfarrabgabe 77.
Molschleben, Kirchnerstelle zu 140.
Molwitz, Pfarr besoldung zu 90.
Monstab, kirchliche Verhältnisse 48.
Morch 239.
Moritz, Herzog, Verhältn. zum Meissner
Bischof 208; Differenz mit Johann
Friedrich 209; Erbfolge 231, 284;
Stellung zu den Bischöfen 287:
Streitigkeiten 289 ; Vorgehen gegen
die Bischöfe 289; Mandate g^gen
M. 289; Kriegszug gegen Frank-
reich 290; Verhalten zum Scbmal-
kaldischen Bund 290; als Refor-
mator 296.
Mosel, Pfarrer zu 66.
Muckrehna, kirchliche Verhältnisse 39.
Mügoln, Pfarrwohnung 151.
Mühlberg, Kloster, Stellung zur Re-
formation 237.
Begister.
339
Mühlpfordt, Hermann, Sequestr. 109.
Mühltruff, Geistlicher zu 76.
Mtilverstedt, Kloster, Zahl der Ein-
wohner 226; Lehnsverhältn. 252.
Mtinzer, Thomas, seine kirchlichen Ein-
richtungen 143 — 145.
Mupperg, Schulverhältn. 62; Kirchen-
strafen zu 193.
Musa, Anton, Superintendent 21; Vi-
sitator 28, 43, 124; urtheilt über
Schulen 80.
Muschwitz, Pfarrverhältnisse 295.
Musel, Geistlicher zu 76.
Mutzschen, Schule zu 102.
Myconius, Einzug in Dresden 232;
in Leipzig 239; designirter Bi-
schof 240.
Naitschau, Pfarrstelle 177.
Naulitz, Filialverhältniss von 170.
Naumburg, Domherrn als Visitatoren
7; Bischöfe als Visitatoren 6, 7;
Vertrag von 1536 227; Einsetzung
des Amsdorf 288; Bisthum, Be-
setzung 291.
Neida, Wiedertäufer zu 60.
Neiden, kirchliche Verhältnisse 39, 40.
Nembt, papistischer PfaiTor zu 211,
212.
Nenkersdorf, Pfarrabgabe zu 51.
Neudresden, Visitat. 256; Barfüsscr-
kloster 272 (s. Dresden).
Neuenbrück, Gericht, Visitation 307.
Neuenhofen, Visitation 19; Pfarrdota-
tion 92.
Neuhaus, Visitation 57.
Neukirchen, Pfarrabgabe 50, 51.
Neustadt a. 0., kirchliche Verhältnisse
18, 91; Visitation 18, 84, 88;
Stipendiatenrecht zu 207; Durch-
schnittsbesoldung in der Super-
intendentur 221, 222.
Neustadt in Franken, Visitation 56;
Schule 195.
Niederftillbach, papist. Vicar zu 192.
Niederoppurg, Visitation 19.
Nieder röblingen, Pfarrbezüge zu 144.
Nieraeck, Stipendiaten recht zu 207.
Nimbschen, klösterliches Leben 101;
Visitation 180—191; Klosterver-
hältnisse 187.
Nimmritz, Visitation 19.
Nischwitz, Gemeindeverhältnisse 170.
Nöbdenitz, Fi lial Verhältnisse 170,
Nordhalben, Pfarrer zu 215.
Nürnberg, Eeligionsfriede 104, 232;
Kloster zu 142; Bund 284.
Oberbobritzsch, Visitation 230.
Oberledhiu, geistliche Verhältnisse 49.
Oberweissbach, kirchl. Zustände 155.
Oberwiorau, kirchl. Verhältnisse 49.
Oberwinkel, Geistlicher zu 171.
Oberzöbern, Pfarrabgabe zu 71.
Ochsenfart, Dr. 241.
Ochsenhäuter, Wolf, Vertreibung des-
selben 75.
Oelsnitz, Visitation 69; Vertreibung
des Pfarrers 75; Stipendiatenrecht
zu 207; Durchschnittsbesoldung in
der Superintcndentur 221, 222.
Oldisleben, Kloster, Zahl der Insassen
226.
Opferpfennige 185, 216, 222.
Orlamünde, Amt, Visitation 20; Stadt,
Visitation 20; Wiedertäufer 89;
geistliche Verhältnisse 91; Pfarr-
besoldung 92; Stipendiaten recht zu
207.
Oschatz, Visitation 235.
22*
340
Register.
Oschütz, Pfarrverhältnisse 177.
Ossa, Melchior v., Visitator 226.
Ostereier 151.
Ostorgcld 185.
Oswald, Johann, Sequestrator 109;
Exccutor 125.
Ottenstein 311.
Otto, Kaiser, Begründer des Stifts
Meissen 235.
Pack 'sehe Händel, hindern die Visi-
tation 24.
Pack, V., Verhältniss zum Stift Meissen
235.
Pahren, Vicar zu, Lebenswandel 165;
Pfarrverhältnisse 177.
Paitzdorf, Filialverhältnisse 170.
Pauli, Dr. Benedict, Visitator 28, 42,
124; beräth die Visitationsinstruc-
tion 119, die Consistorialordnung
201.
Paulus, s. Lindenau oder Lindemann.
Pausa, Geistlicher zu 76; Stipendiaten-
recht zu 207.
Pausitz, Kircheninventar 212.
Pegau, Visitation 235; Abt zu, Ver-
fasser eines Schandbuchs 238;
Kloster, Zahl der Insassen 226.
Penig, Visitation 235.
Peritzsch, Verwüstung des Kirchner-
hauses 186.
Pfarrbezüge, Namen derselben: Auf-
gebotgroschen, Becken, Bittgänge,
Brodbetc, Eierbete, Evangelienkäse,
Ewige Kühe, Flachsbete, Flachs-
bitte, Fleischzehnd, Gangbrode,ülas,
Gotteskühe, Haidezehnd, Haupt-
recht, Heiliger Abend, Hufenbrode,
Immerkühe, Kälberpfennig, Käse-
bitten, Käse-, Kornzehn d, Kreuz-
groschen , Kuhzins , Messbeller,
()l)ferpfennigc, Ostereier, Ostergeid,
Eeiheschüssel, Schonbrod, Sichel-
geld, Sprengbrode, Sprengpfennige,
Taufgroschen, Taufpfeunige , Um-
gangsbrode, Viehzehnd, Wachs-
zinseu, Wollenzins, Zehndbrod, Zu-
sammengebgroschen ; Umwandlung
in Geld 61.
Pfarrdurchbohrer 177.
Pfarrgebäude, Bauhist derselben 122
bis 123.
Pfarrstellenverminderung 222.
Pflug, Julius, Stellung zur Visitation
235.
Pforte, Kloster, Zahl der Insassen
226; Visitation 245.
Pforten, eingepfarrtes Dorf 179.
Philipp, Landgraf von Hessen, Aeusse-
rung Johaim Friedrich 's über geist-
liche Güter 202; Vermitteiungs-
rolle 209; — Bruder der Herzogin
Elisabeth 227 ; gleicht die Wurzener
Differenz aus 289 ; vergiebt Pfar-
reien 318.
Pillingsdorf, Filial Verhältnisse 170.
Pirna, Visitation 235; Besoldung der
Geistlichen 236; religiöse Verhält-
nisse 272.
Planitz, Hans v. d., Visitator 16, 22,
27, 160; Christoph v. d., Visitator
28, 29, 124, 161.
Plateanus, Mag. P., 67.
Plauen, Visitation 69—81, 158, 159;
Schulverhältnisse 8 1 ; Stipendiaten-
recht zu 207; Durchschnittsbesol-
dung in der Superintendentur 221
bis 222.
Plötzke, Kloster, Visitation 42.
Plohn, Pfarrverhältnisse 66.
Kegister.
341
Plothen, Pfarrverhältnisse 177.
Pöppelü, eingepfarrtes Dorf 179.
Pösneck, Visitation 18, 85, 88; geist-
liche Verhältnisse 91; Schulstello
93; Stipendiateurecht zu 207.
Polentz, Haus 283.
Polenz, Zwinglianer in 101; Schule
in 188.
Posa = Bosau, Abt zu 50.
Prag, Bischof Johann von Moissen in
287.
Prediger ornat 191.
Prcdigthalten, Art des 178.
Prettin, Stipendiatenrecht zu 207.
Protzschendorf, Visitation 230.
Preuss, Dietrich, Visitator 256.
Priessnitz, Entschädigung des Geist-
lichen 51; Visitation 87.
Priestäblich, Verwendung des Gottes-
hauses 186.
Priorau, Küsterei 151; Pfarrstelle 151.
Puster, Hans, Stellung zur Visitiition
141; Purgolt, Stellung zur Eefor-
mation 175.
Quedlinburg, Stift, Visitation 276.
ßabiel, Wolf, Stiftshauptmann, Stel-
lung zur Visitation 276.
Ramsperger, Caspar, Sequestrator 109.
Ranis, Visitation 149.
Eastenberg, Stipendiatenrecht zu 207.
Raschau, Wolf v., Klostervorsteher 79.
Rauenstein, Schlosslehn 270.
Rauth, Georg, Visitator 214.
Rechenberg, Rudolf v., Visitator 232,
256.
Reckenrodt, Jobst v. 137.
Regensburg, Reichstag 232.
Reichardsdorf, Pfarrer zu 90.
Reiheschüssel, Pfarrabgabe 62.
Reinhardsbrunn, Verhandlungen mit
den Klosterpersonen 18; Abt von,
Unterhaltung 116.
Reinsdorf, Kloster, Zahl der Insassen
226.
Reinsdorf, Pfarrverwüstung 168, 177.
Rempe, Bonifacius, Visitator 155.
Renise, Visitation 170.
Rephun, Paul, Visitiitor 214.
Reuss, Herren von, Verhältniss zur
Visitation 135, 141.
Reussenlande, Visitation 158, 176 bis
180.
Reust, Filial Verhältnisse 170.
Reymann, Visitator 161.
Riccius, Schulmeister 229.
Riddagshausen , Einsetzung evangel.
Geistlichen 302.
Riddagshäuser Dörfer, Visitation 311.
Riedel, Dr. Melchior 241.
Rieth, Pfarrverhältnisse 59.
Ringelheim, Verwendung des Kloster-
einkommens 319.
Ringethal 230.
Rissau, Kloster, Stdlung zur Refor-
mation 237, 273.
Roda, Amt, Visitation 20; Stadt.
Mangel an Geistlichen 20; Pfarr-
besoldung 93; Stipendiaten recht zu
207.
Roda, Beikirche von Greifenhayn 49.
Roda, versorgt von Bosau 50.
Roda bei Sangerhausen, Kloster, Stel-
lung zur Reformation 275.
Rodach, Visitation 53, 55; geistliches
Verhältniss zu 62 ; Superintendentur
192; Schule 195.
Röpschitz, Filial von Gera 179.
Rohrbach, Kloster, Zahl der Insassen
226; Stellung zur Reformation 275*
342
Begister.
ßolitz, Geistlicher zu 250.
Ronneburg, Visitation 69 — 81, 158,
169; Rath zu, Executor 170.
Rosenau, Sylvester v., Visitator 125,
192; Executor 125.
Rossleben, Kloster 252; Klage über
Verpflegung im 275; Stellung zur
Reformation 226.
Rotha, Kloster, Zahl der Inscissen 226.
Rothcnberg, Rudolf v., Visitator 286.
Rudolstadt, Visitationsort 156.
Rügheim, Entlassung des Geistlichen
zu 61.
Ruppersdorf, Pfarrei, Dotation und
Begmndung 216.
Ruppersgrün, Geistlicher zu 76.
Rutha, Pfarrbesetzung 92.
Saalburg, Schule 176; Visitationspro-
tocoU 176.
Saalfeld, Stift, Visitation 119; Stadt,
geistliche Verhältnisse 9 ; Visitation
18, 86, 88, 89; Pfarrbesoldung
92; Schulverhältnisse 93; Stipen-
diatenrecht zu 207.
Saara, Pfarrbezüge zu 51.
Sachsen, Sequestration 109; Kloster-
zahl 116; Namen der Visitatoren
in 124, 125; Bewidmung der Pfar-
reien 223.
Sachsendorf, Leben des Geistl. 101.
Säcularisation 79; Entwurf der von
1525 105.
Salza, Klöster, Zahl der Insassen 226;
religiöse Verhältnisse 253, 254;
Klöster und Stifter, Stellung zur
Reformation 275; Visitation 276,
281.
Salzungen, Visitation 4; Visitationsort
124; Stipendiatenrecht zu 207.
Sangerhausen, Kloster, Zahl der In*
Sassen 226; Amt, Visitation 249:
religiöse Verhältnisse 253.
Schafstedt, Schule 296.
Schalkau, Visitation 57.
Schaubig, Caplan 44.
Schaurodt, Bernhard v., Stellung zur
Visitation 165.
Scheibcngrobsdorf, eingepf. Dorf 179.
Schenk, Dr. Jacob, Visitator 228;
Diiferenzen mit Lindemann 228 bis
229.
Schkeitbar, Schule 296.
Schkeuditz, Amt, Visitation 293.
Schkura, Visitation 149.
Schladebach, Pfarrverhältnisse 295.
Schiaden, Gericht, Visitation 307.
Schleinitz, Schlosslehn 270.
Schleiz, Heri-schaft 160; Visitations-
ort 161; Visitiitionsbczirk und Be-
fund 162, 165, 177; Pfarrbesol-
dung 167; Schule 167; Stellung
zur Reformation 178; Reformation
214.
Schlesshart, kirchliche Verhältnisse 58.
Schletta, Stipondiatenrecht zu 207.
Schlieben, Amt, Visitation 31, 147;
kirchliche Verhältnisse 38, 153;
Schule 41; Durchschnittsbesoldung
in der Suporintendentur 221,222.
Schlotheim, Kloster, Zahl der Insassen
226; Verhältnisse der Pfarrei 251 ;
V. Hopfgarten's Lehen 252.
Schmalkaldischer Bund 104.
Schmiedeberg, Stipendiatenrecht zu
207.
Schmölln, Filialverhältnisse 51; Sti-
pendiatenrecht zu 207.
Schneeberg, Stipendiatenrecht zu 207.
Schömberg, Visitation 19.
Register.
343
Schönau, kirchliche Verhältnisse 38.
Schönaii, Visitation 230.
Schönberg, Caspar v., Visitator 232;
Executor 273; — Anton v., Visi-
tator 228, 286; Stellung zur Do-
tition der Pfarreien 236; — Bath
von Schönberg 241.
Schönberg, Geistlicher zu 76.
Schönberg, Schlosslehen 270.
V. Schönburg'sches Gebiet und Herr-
schaft 49, 63; verweigert die Vi-
sitation 237.
Schöningen, Gericht, Visitation 306.
Schonbrod, Pfarrabgabe 140.
Schott, Hans v., benutzt stiftungs-
mässigos Vermögen 59; Sequestrat.
109; Executor 125; Stellung zur
Sequestration 198; — Heinz v.,
Visitator 125.
Schreiner, Johann, Visitator 209.
Schussel, als Pfarrabgabe 252.
Schulbaulast 184.
Schulen, s. die einzelnen Orte im Re-
gister und im Allgemeinen jeden
Abschnitt. Stellung derselben im
Visitationsbuch 26 ff.
Schulgeld, s. Schulen, 79; Abschaffung
desselben 195.
SchurfF, Hieronymus, Visitator 16, 27;
berathet die Visitationsinstruction
22, 23.
Schwabach, Convent 104.
Schwanbeck, kirchl. Verhältnisse 40.
Schwarzburg, Grafschaft, Visitation
154; Grafen v., Stellung zur Visi-
tation 89; Besitzer von Zelle 252.
Scbwarzcnbcrg, Stipondiatenrocht zu
207.
Schweinitz, Kreis und Amt, Visitation
30, 148; gemeiner Kasten 38;
Schulgrttndung 41; Stipendiaten-
recht zu 207.
Seckstal, Pfarrverhältnisse 58.
Seesen, Gericht, Visitation 309.
Seitenrode, Pfarrer zu 90.
Sequestration 197.
Seubteudorf, kirchl. Verhältnisse 177.
Seuselitz, Visitation 235; Stellung zur
Reformation 237, 273.
Seyda, Amt, Visitation 34, 146, 149.
Sichelgeld. Pfarrabgabe 50.
Sigismund, Bischof, Stellung zur Re-
formation 283 ff.; Tod 290.
Sittichenbach, Kloster, Zahl der In-
sassen 226; Stellung zur Reforma-
. tion 275.
Söllmiiitz, Stellung des Geistlichen 164.
Soltdalen, Gericht, Visitation 305.
Sonneberg, Visitation 56.
Sornzig, Kloster, gegen die Reforma-
tion 96, 237, 273.
Spalatin, Visitator 10 ff., 22, 28,
43, 124, 125, 161, 209, 232,
286; berichtet über kirchliche Ver-
hältnisse 11; prüft die Visitations-
tabellen 21 ; ergänzt die Visitations-
instruction 21, 120; sistirt die
Visitiition im Altcnburgischen 23;
beaufsichtigt die Visitation 81; als
Pfarrer 44; wünscht Fortsetzung
der Visitation 166; beaufsichtigt
die Herrschaft Gera 179; als Auto-
rität 185; Thätigkeit im Alberti-
nischen Sachsen 228 ff.; Acusse-
rung über die Aebtissin v. Haug-
witz 237.
Spergau, Pfarrvorhältnissc 295.
Sperling, Thomas, Pfarrer 250.
Speyer, Reichstags Einfluss 15, 75,
104, 159; Ankunft des Kaisers
344
Begister.
290; Kammergericht und Reichs-
tag 297—298.
Spiegel, Aßmus, Visitator 125, 161,
209; Executor 213.
Spiess, Magister, Visitator 214:.
Sprongbrodo 50, 92, 176.
Sprengpfennigo 50, 144, 184.
Sprottau, Geistlicher zu 101.
Stadtilm, Visitationsort 156.
Starschodel, Dietrich v., Visitator 43,
209.
Staufonberg, Gericht, Visitation 309.
Stein, Wolfgang, Visitator 274.
Steinbrück, Gericht, Visitation 305.
Steinlaussig, Visitiition 42.
Steinmetz, Hans, Bcherberger der Vi-
sitatoren 43.
Sternberg, Hans v., Visitator 29, 53,
124; Sequestrator 109.
Stiefel, Michael, Pfarraufseher 39.
Stipendiaten wesen 204—207..
Stössen, Stuhl, Visitation 246, 278.
Stolberg, (trafen von, Stellung zur Vi-
sitation 252, 253.
SU)rch 63, 68.
Strausberg, Geistlicher zu 76.
Strasse, Michael von der, Visitator
11.
Strauss, Jacob, Stellung zur kirch-
lichen Frage 3; Verhaltniss zu
Luther und Melanchthon 3; Visi-
tator 4.
Streussdorf, Schul Verhältnisse 62.
Studlerin , Frau Dr. , stiftet ein
Krankenhaus 66.
Stumpff, Magister 62.
Süptitz, kirchliche Verhältnisse 39.
Sundhausen , Oberpfarrei , Visitation
12.
Syrau, Filialverhältnisse 176.
Tanna, Stellung zur Reformation 178;
Pfarrverhältnisse 177.
Taubenheim, Hans v., Visitfitor 28,
42, 124.
Tauchwitz, wüste Mark 212.
Taufgroschen 178.
Taufpfennige 185.
Teckwitz, Wolf v., Stellung zur Refor-
mation 175.
Tegkwitz, verkauft Kirchenornate 52.
Tenneberg, Amt, Visitation im 12;
Stellung zur Verminderung der
Pfarreien 224.
Tennstedt, Qualification der Geistlichen
250; Visitation 276.
Tettiiu, geistliche Nutzung 50; Pfarrer
zu 171.
Teuditz, Pfarr Verhältnisse 294.
Teufelsbannen 39, 91.
Teutleben, Pfarrei, Visitation 12.
Teutlebeu, Ernst v., LehnsheiT 12.
Thaliwitz, papistischer Pfarrer zu 21 1.
Thammenhayn, Zwinglianer zu 101.
Thamsbrück, Pfarreinkommen zu 251;
Visitation 276.
Thann, Eberhard v. d., Executor 125;
Visitator 196.
Thierschneck, Visitation 87.
Thonhausen, kirchl. Verhältnisse 48.
Thränitz, Stellung des Geistl. 164;
Pfarrbesoldung 167.
Thüringen, Visitati onsinstruction für
18; Visitation 18, 19, 28, 43,
82, 88, 127, 232, 241, 273;
Klostererträge 108, 112 — 115,
117 — 118; Sequestration 1 09 ;
Name der Visitatoren 124, 125;
Zahl der Kirchen, Filiale und Bei-
dörfer 136; Zulage der Pfarreien
Begister.
345
aus Klöstern 139; Aufhebung des
Opfergcldes 222; Bewidmung der
Pfarreien 223; Horabminderuug der
Pfarreien 224.
Tinz (Tintz), Verwendung des Pfarr-
einkommens 179; Pfarrverhältnisse
180.
Torgau, Berathung der Visitations-
instruction zu 23; Visitation von
Kreis, Amt und Stadt 36, 180
bis 191; Schule zu 41, 188, 189;
Landausschusstag 109, 201; Sti-
pendiatenrecht zu 207; Vollendung
der Bewidmung 223.
Tragis, Pfarrbezüge zu 50.
Treben, Pfarrabgabe zu 52.
Treuen, Geistlicher zu 76.
Triebel, Pfarrverhältnisse zu 77.
Triller, Hans, Stellung zur Keforma-
tion 175.
Triptis, Stipendiatenrecht zu 207.
Trützschler, Georg v., Sequestrator
109.
Tübingen, Stipendiaten weseu zu 205.
Tuttendorf, Visitation 230.
Uebigau, Schule 41; kirchliche Ver-
hältnisse 153.
Uelleben, Visitation 12, 13.
llmgangsbrode 140.
Ummerstadt, Schulverhältnisse 62.
Umpferstedt, Kirchärar 139.
Unfinden, Pfarrer zu 59.
Unterbobritasch 230.
Unterlauter, Geistlicher zu 60,
Untermhaus, eingepfarrtes Dorf 179.
Untertriebel, Geistlicher zu 76.
Urbanskäso 178.
Utenbach, Kloster, Zahl der Kloster-
personen 226.
Uttenhausen mit Bonrode, Kloster, Zahl
der Insassen 226.
Veilsdorf, Pfarrer zu 60, 61.
Vetter, Wiedertäuferiu 68.
Viehzehnd 51.
Vienenburg, Gericht, Visitation 307.
Vincenz, Bischof von Morseburg, Tod
283.
Visitationsaufwand 82.
Visitationsbuch Mclanchthon*s , Er-
scheinen und Inhalt 24.
Visitationsexamen, Gang 142.
Visitationsinstruction , Inhalt 16 ff.;
Aenderung 21; Verbesserung 22;
neue Visitationsinstruction 120.
Voigtland, Visitation 43, 69 — 81,
158; Sequestration 109; Kloster-
zahl 116; Namen der Visitatoren
für 124—125; Vollendung der Be-
widmung 223.
Voigtshayn, Capelle 212.
Volkenrode, Kloster, Zahl der Insassen
226.
Volkolderode, Kloster, Stellung zur Re-
formcition 275; Visitation 276.
iVachszins 77.
Waln\,ede, Pfarrei der v., Visitation
306.
Waltersdorf, Stellung des Geistlichen
zu 164.
Waltershausen, Stipendiateurecht zu
207.
Waren, Christoph v., Stellung zur Re-
formation 175.
Wartburg, Amt, Visitation im 4.
Warza, Pfarrregister 137.
Wassermüller, Urban, Domprediger
210.
Watzdorf, Heinz v., Visitator 214;
346
Begister.
Volrad v.. Visitator 241; verwendet
Stiftungen 251.
Weber, Johann, Visitator 241.
Weida, Visitation 18, 69—81, 159;
Haltung des Klosters 20, 79;
Klosterwirthschaft 78; Schulen 79,
63; Stipendiatenrecht zu 207; Su-
perintendentur, Durch schnittübesol-
dung 221, 222.
Weidner, Wolfgang, Visitator 192.
Weihnachtsbrode 92, 151, 176.
Weimar, Verhältnisse der Barfüsser-
mönche 18; Visitationsort 124;
Entwurf der Visitiitionsinstruction
zu 53; Landtag zu 120, 195; Sti-
pendiatonrecht zu 207.
Weissbach, Frau v,, Stellung zur Re-
formation 175.
Weissbach, Visitation zu 175.
Weissenbach, Hans, Sequestrator 109.
Weissenboni, Kloster 230.
Weissenfeis, Kloster, Zahl der Per-
sonen 226; Amt, Visitation 245
bis 246, 277; religiöse Verhält-
nisse 253; Stellung des Klostcra
in 275.
Weissensee, Comthurhof, Zahl der In-
sassen 226; Amt, Visitation 242;
Qualification der Geistlichen 250;
religiöse Verhältnisse 253.
Weissig, Filial von Gera 179.
Weltwitz, Visitation 19.
Wendhausen, Gericht, Visitation 307.
Wendishayn, Pfarrverhältnisse 96.
Wendischbernsdorf, eingepfarrtcs Dorf
179.
Wendische Sprache, Kirchonspr. 152.
Wercho, kirchliche Verhältnisse 38.
Werdau, Visitation 63; Stipendiat43n-
recht zu 207.
Wernsdorf, Familie v., Stellung zur >
religiösen Frage 11.
Werthem, v., Besitzer von Donndorf
252.
Wesenst^in, Schlosslehn 270.
Westerhof, Gericht, Visitation 309.
Westhausen, Pfarrei 59.
Weyra, Visitation 19.
Wiedolah, Gericht, Visitation 308.
Wiehe, Stolberg sches Lehen 252.
WildenbÖrten, Pfarrabgabe zu 52.
Wildenfels, Heiron v., Stellung zur
Reformation 69; Anark v., Visitator
43, 124, 125; Executor 170.
Windischensuhl, Kirchenzucht in 140.
Winkel, Pfarrbezüge in 144.
AVinzenborg, Gericht, Visitation 310.
Wittchendorf, Visitator 119.
Wittenberg, Universität, Stellung zur
Visitation 16; Uebersiedelung nach
Jena 2 1 ; Visitationstabellen in W.
21. — Kreis, Visitation 28, 29,
34, 145 — 154; Berathung der-
selben in W. 16; SchuUehrcr in W.
102; Sequestration 110; Einfüh-
rung des Wittenberger Gesangbuchs
143; kirchliche Verhältnisse 153,
154; Consistorium 201; Stipen-
diatenwesen 205; Stipendiatenrecht
zu 207; Bedeutung der Univer-
sität 224.
Witzleben, Familie v., Besitzer von
Rossleben 252; Gurt und Friedrich,
verringern das Kirch vor mögen 137.
Witznitz, kirchliche Verhältnisse 48.
Woldenberg, Gericht, Visitation 308.
Wolfenbüttel, gefundene Briefe zu 288;
erobert 289; Visitationen 297 bis
320; Belagerung und Eroberung
W.'s 299; Reformation 301; erste
Register.
347
deutsche Messe zu 812; Inschrift
über die Reformation 318.
Wolfranisdorf (Wolfersdorf), Götz v.,
Gegner der Reformat. 75; Hans v.,
Stellung zur Visitation 164, 170.
Wolfsburg, Gericht, Visitation 307.
Wolkenhayn, Johann v., Visitator
125.
Wolkenstein 227, 229.
Wollenzins 50.
WüUersleben, Ludwig v., Visitat. 155.
Wttrzburg, Bischöfe von, Stellung zur
Visitation 54, 192.
Würzen, Stift, Einfluss auf kirchliche
Verhältnisse 101; Visitation 208
bis 213; Patronat in 234; Kampf
um 288.
Wydra, Abgabe an Geistliche 40.
Zahna, Amt, Visitation 149; Wohnort
des Geistlichen 151.
Zchndbrod 50.
Zeitz, Domherren zu 7; Statthalter,
Stellung znr Reformation 159, 165 ;
Zufluchtsort der Katholiken 168:
Consistorium 202, 203.
Zelle, Kloster, Stellung zur Reforma-
tion 237, 273; Lehn der Grafen
von Schwarzburg 252.
Zeulenroda, Verhfdtniss zur Visitation
69; Pfarrwirthschaft 165; Schule
167.
Zeüner, Caspar, Visitator 256.
Ziegenrück, Stipendiatenrecht zu 207.
Zinna, kirchliche Vorhältnisse 39.
Zoppothen, PfaiTverhältnisse 177.
Zscheiplitz, Kloster, Zahl der Insassen
226; Stellung zur Reformation 275.
Zschepa, Pfarrstelle 212.
Zschocken, Pfarrverhältnisse 66.
ZQrchau, Visitation zu 174.
Zusammengebgroschen 178, 185.
Zwäzen, Comthurei, Zahl der Insassen
226; Visitation 244.
Zwickau, kirchliche Verhältnisse 4, 6;
Visitation 63 — 69 ; Schosser zu 76 ;
Landausschusstag 109, 119; Kur-
ort 169; Schule 189—190, 229;
Consistorium 201 — 203; Stipen-
diatenrecht zu 207; Vollendung der
Bewidmung 223.
Zwingli'sche Lehre, Verbreitung 101.
Zwister, Christian, Visitator 155.
Zwötzen, Filial von Gera 179.
Druck von Carl Harquart in Leipzig.
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