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Full text of "Geschichte der Sächsischen Kirchen- und Schulvisitationen von 1524 bis 1545, umfässend: Die Visitationen in den heutigen Gebietsheilen der Königreiche Preussen und Sachsen, des Grossherzogthums Weimar, der Herzogthümer Gotha, Meininger, Altenburg, des Herzogthums Braunschweig und der Fürstenthümer Schwarzburg Rudalstadt, Sondershausen, Reuss j. und Reuss â L"

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HARVARD COLLEGE 
LIBRARY 



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JAMES WALKER 

(Clus of 1814) 
Prendeni of Harvard College 


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Geschichte der deutechen 

Kirchen- und Schulvisitationen 

im Zeitalter der Reformation 


C. A. H. Jurkhardt, 

Dr. phil., GriiKshprzin;!. Häi-lm. Ober -Archivar iin<i Archiv-Rath, 
Herzngl. Sachs. gerai'inBchaftl. Archivar. 


Leipzig ^'^ .' * 

Verlag von Fr. Wilh, Grunow .i v 

1879 


Geschichte 

der sächsischen 

Kirchen- und Schulvisitationen 


von 


1524 bis 1545 


Umfassend: 

Die Visitationen in don heutigen Gehietstheilen der Königreiche Prenssen und 
Sachsen, des (irrosBherzogthuin.s Weimar, der Herzogthüraer Gotha, .Meiningen, 
Altenburg) des Herzogthums Braunscliweig und der Flirstenthümer Schwarz- 
burg Rudolstadt, Sondershausen, Reuss j. und Reuss ä. L. 


Quelleiimässig bearbeitet 


von 


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C. A. H. Burkhardt 


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^ Leipzig 

Verlag von Fr. Wilh. Grunow 

1879 



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X. 


L-^-J ) 


Das Becht der Uebersetzung wird vorbehalten. 


Vorwort. 


Auch die nachstehende Arbeit kann ich zum Theil als ein Product 
meiner amtlichen Thätigkeit bezeichnen, die Jahre hindurch auf die 
Ordnung der historisch bedeutsamen Schätze des S. Ernestinischen 
Gesammt-Archivs gerichtet war. 

Ich darf es wohl behaupten, dass das Material für die folgende 
Darstellung erst durch diese Ordnungsarbeiten flüssig geworden ist, 
welche in erster Linie auf die zahlreichen geistlichen Urkunden und 
Acten sich erstreckten, deren Entstehen die reformatorische Thätig- 
keit in dem alten Kurstaate Sachsen veranlasst hatte. 

Wie man nun überhaupt derartige Arbeiten nicht vollzieht, ohne 
den wissenschaftlichen Apparat zu Hülfe zu nehmen, theils um ge- 
wisse Dlrectiven für die Ordnung der bunten Massen zu gewinnen, 
theils um gleichzeitig zu ergründen, ob und in wie weit das Gesichtete 
für die historische Forschung noch von Bedeutung ist, ergab sich 
mir bald, dass die einschlagenden Archivalien für eine gewisse 
Richtung der Forschung ein ausserordentlich ergiebiges Material dar- 
boten, so viel auch sonst das reich benutzte Weimarische Archiv in 
seinem noch ungeordneten Zustande die historischen Studien auf 
dem Gebiete der Reformationsgeschichte gestützt hat. 

Auch wenn man in Mangel eines solchen Materials der An- 
regung entbehrt, derartige Vergleiche anzustellen, wird sich leicht 
ergeben, dass man sich eingehender mit der Geschichte des Dogmas 
unserer Kirche beschäftigt hat, während die Studien zur Geschichte 


VI 

der äusseren Entwickelung unserer evangelisch lutherischen Kirche, 
ausserordentlich spärlich aufgetreten sind. 

Die ergiebigsten Materialien zu einer Geschichte dieser äusseren 
Entwickelung bieten die Protocolle der Kirchen- und Schulvisitationen 
und die sie begleitenden Acten in vorzüglicher Weise dar. Schon 
die Conipendien der Kirchengeschichte weisen auf die Bedeutung 
dieser Quellen hin , und man hat wiederholt Versuche ^) gemacht, mit 
Hülfe einzelner dieser Protocolle, die Zustände unserer Kirche zu 
schildern; ja man hat sich neuerdings sogar mehrfach damit be- 
schäftigt, die Visitationsprotocolle selbst als q u e 1 1 e n m ä s s i g e s Material 
zum Abdruck zu bringen^). 

Besonders günstiger Resultate erfreuten sich diese an sich löb- 
lichen Arbeiten nicht. Das Interesse an denselben konnte dauernd 
nicht belebt werden, M'eil die Protocolle an sich eintöniger Natur 
sind und man mit ausschliesslicher Hülfe eines solchen ProtocoUes 
ein Bild der Zustände nur für eine beschränkte Zeit und einen be- 
schränkten Raum zu entwerfen im Stande ist. Um zu wichtigeren 
Resultaten zu gelangen, bedarf es der Durcharbeitung eines massen- 
haften, sich eng anschliessenden Materials, welches Schlüsse auf die 
Entwickelung kirchlicher Verhältnisse und Vergleiche gestattet, die, 
wie ich besonders betone, erst aus der eigenartigen Behandlung 
und Ausbeutimg des Materials resultiren können. 

Zu einer solchen umfassenden Arbeit reicht aber selbst das 
reichste Archiv nicht aus. Das Material ist lückenhaft, theils weil 
die Archive meist ein trauriges Schicksal erfahren haben, theils 
weil das Geschick des die Reformation beeinflussenden Kurstaates 
Sachsen, der durch die Wittenberger Kapitulation zerrissen wurde. 


*j Den ersten, wenn auch schwachen Versuch machte Rosonberg m seiner 
Abhandlung von der ersten Kirchen Visitation, Breslau 1754. 

*) J. Winter: Die Protocolle über die Kirchenvisitationen von 1528 bis 1533 
im Wittenberger Kreise in d. neuen Älitth. aus d. Gebiet bist, antiq. Forschungen 
IX. Bd. 3—4 Hft., Halle 18G2. — Daneil, Dr. Fr. H. 0.: Protocolle der ersten 
General - Kirchenvisitation im Erzstifte Magdeburg anno 15ö2 bis 1564, Magde- 
burg 1564. Selbstverlag d. Verf. — Grossmann, Lic. Dr. Karl: Die Visitations- 
Acten der DÜk^es Grimma aus dem ersten Jahrhimdert seit der Reformation. Erstes 
Heft, Leipzig 1873. — Dr. L. Götze: Die Protocollo des Kreises Jüt^-rbogk von 1562 etc. 


die Forschung ausserordentlich erschwert. Wer annähernd eine Ar- 
beit von bleibendem Nutzen ausführen will, darf sich auch an dem 
bedeutsamsten Archive nicht genügen lassen. Für gewisse Lebens- 
stellungen ist eine grössere zusammenhängendere Arbeit über die 
Kirchen- und Schulvisitationen, selbst in einer beschränkten Epoche 
kaum möglich. 

So ist es gekommen, dass wir von den wichtigen Visitationen des 
Reformatiouszeitalters noch sehr unvollkommene Vorstellungen haben. 
Selbst die trefflichsten Compendien der Kirchengeschichte weisen den 
Beginn der Visitationen erst seit dem Jahre 1527 nach, obwohl das 
gesichtete Material, welches ich während meiner Arbeiten anderen 
Forschern überliess, zur erweitert^iu Keimtniss dieser Visitationen 
bereits etwas beigetragen hat^). 

Indess führten diese stückweisen Arbeiten nicht zu dem ge- 
wünschten Ziele. Um die äussere, allmählige Entwickelung der 
kirchlichen Verhältnisse zu kennzeichnen, war es noth wendig, dass 
man das gesammte Material für die Visitationen eines grossen 
und einflussreichen Territoriums heranzog und in geeigneter Weise 
ausbeutete. Das aber musste zunächst für die Visitation Kursachsens 
angestrebt werden, dessen einflussreiche Stellung für den Gang der 
Reformation in vielen anderen Territorien maassgebend gewesen ist. 
Die eingehendere Kenntniss der sächsischen Kirchen- und Schul- 
visitationen ist von so hervorragender Bedeutung, dass man ohne 
die völlige Ergründung sächsischer Verhältnisse nicht wohl den Gang 
der Dinge in den übrigen deutschen Territorien verstehen kann. 
Wir begegnen dieser Norm gebenden Grundlage überall, wenn auch 
kleine Modificationen des Gültigen sich hie und da vorfinden. 

Dass ich kurz vor Luther's Tode mit der Darstellung dieser 
äusseren Verhältnisse abschliesse, ist durch den Gang der Ereignisse 
bedingt worden. Es wird sich zeigen, dass die Kirche an einem be- 
deutenden Abschlüsse ihrer Bildung angekommen war, so wenig er 
auch sonst befriedigen kann. Zu dem lässt sich unschwer nachweisen, 

') Vcrgl. Jacob Strauss von U. L. Schmidt, Progr. d. Eisenacher Real- ' 
(j)Tiinasiuins 1863. 


vm 

dass nach dem Schinalkaldischen Kriege, wo man durch erneute 
Visitationen weiter zu bauen suchte, Verhältnisse eintraten, die völlig 
verschieden von den früheren waren und sich schon in den inneren 
Streitigkeiten abspiegeln, in welche die lutherische Kirche sich verlor. 
Die Darstellung weiter auszudehnen empfahl sich nicht; einen anderen 
Abschluss zu finden, war um so schwieriger, als wir es dann mit 
der Geschichte der Visitationen in dem sehr zersplitterten Gebiete 
Ernestinischer Länder zu thun gehabt halten. Auch bekenne ich 
offen, dass mein Interesse an den kirchlichen Fragen nach Luther's 
Tode nicht nachhaltig genug ist, um der Arbeit eine grossere Aus- 
dehnung geben zu können. 

Wenn ich die Absicht habe, durch nachstehende Arbeit zu zeigen, 
wie die lutherische Kirche — ohne Rücksicht auf das Dogma — 
allmählig sich herausarbeitete und wirthschaftlich entwickelte, so 
dürfte es angezeigt sein, in Kürze auf die Behandlung und Aus- 
beutung meines Quellenmaterials zurückzukommen. 

Wie oft auch die Aufzeichnungen der Visitatoren benutzt worden 
sind, eine gründliche Durchforschung und ein methodisches Verfahren 
in der Ausbeute dieser Quellen hat sich bis jetzt in keiner Weise 
gezeigt. Hauptsächlich hat man verabsäumt, die Ergebnisse der 
Forschung, in so weit es möglich war, statistisch darzustellen. So 
wichtig es ist, in den fortschreitenden Visitationen den Procentsatz 
der Tüchtigkeit der lutherischen Geistlichen zu fixiren, so bedeutsam 
ist es auch, klare Vorstellungen über die Verhältnisse der Pfarrlehnsherm 
und Patrone anzustreben, die einen herv^orragenden Einfluss auf die 
Fortschritte der Reformation ausgeübt haben. p]benso wichtig erscheint 
aber auch, dass man von der Zahl der Mutterkirchen, von dem Ver- 
hältniss derselben zu den Filialen und eingepfarrten Ortschaften, von 
der Grösse ihrer Bevölkerung, sich genaue Kunde verschafft, und 
diese Verhältnisse in Zahlen darzustellen versucht. Nicht minder 
wichtig erscheinen in der Bildungsgeschichte das numerische Ver- 
hältniss der Stiftungen und Vicareien, die Zahl der Klöster, deren 
Insassen, die Bewirthschaftung dieser Institute, die Feststellung ihrer 
Einkünfte und Ueberschüsse, die höchst bedeutsam fiii* das wirth- 


IX 

schaftliche Leben der jungen Kirche waren, welche aus den Elementen 
der katholischen Kirche herauswuchs, indem jene Alles benutzte, um- 
gestaltete und zum Theil bei Seite schob. 

Diese statistischen Arbeiten, welche hier zum ersten Male in 
den Vordergrund gestellt sind, ermöglichen allein die nun einmal 
nothwendigen Vergleiche, ohne welche die Entwickelung kirchlicher 
Verhältnisse nicht gut darstellbar ist. Ursprünglich beabsichtigte ich 
nicht, diese Arbeiten, die mühevoller sind, als sie scheinen, in die 
Darstellung einzuflechten. Ich sagt^ mir, man wird sie bei der 
Leetüre des Buchs als einen Ballast überschlagen. Aber selbst auf 
die Gefahr hin, dass das geschehen wird, entschloss ich mich doch 
dazu, diese Visitationstabellen der Darstelhmg einzuverleiben. Die, 
welche auf meiner Arbeit weiter zu bauen gesonnen sind, finden Be- 
obachtungen in greifbarer Gestalt vor; man kann sich wirklich über- 
zeugen, dass die wichtigen numerischen Angaben nicht aus der 
Luft gegriffen, dass sie vielmehr das Product eines ernsten Studiums 
sind. Auch andere Rücksichten bestimmten mich zu diesem Vor- 
gehen. Wer sich mit practischeu Fragen über kirchliche Verhältnisse 
beschäftigt, muss sehr oft auf die Protocolle der Reformationszeit zu- 
rückgreifen. In ihnen liegt so manches wichtige Moment für die 
Behandlung und Entscheidung von allerhand Fragen, Rechtsfragen 
nicht ausgeschlossen, vor. Es ist, wie ich aus unzähligen Fällen 
meiner archivalischen Praxis darthun kann, höchst wichtig, sofort 
feststellen zu können, ob dies oder jenes ProtocoU Anhaltepunkte zur 
Beurtheilung solcher Fragen gewährt, und wo dasselbe zu finden ist. 
Gerade der Umstand, dass das Material durch die häufige Verschiebung 
territorialer Verhältnisse zerstreut, jetzt in den verschiedensten Archiven 
zu suchen ist, dürfte schon das Einschieben der Uebersichten recht- 
fertigen. Dieser Gesichtspunkt hat mich zugleich bestimmt, die 
Ortsnamen nicht in ihrer ursprünglichen, oft verderbten und unkennt- . 
liehen Gestalt wiederzugeben. Eine rein archivalische Aufstellung 
dieser Namen war hier nicht am Platze. 

Was ich auf diesem Wege gefimden und mit Hülfe zahlreicher 
Acten noch vervollständigt habe, ist für das nachstehende Bild der 


äusseren Entwickelung unserer Kirche verwerthet worden. Ich hoffe, 
(iass diese Darstellung, die sich geflissentlich von jeder Berührung 
des Dogmas ferngehalten hat, ihre Berechtigung behaupten wird. 

Das Ganze baut sich auf einer neuen Durchforschung der Quellen 
auf, die, was das Emestinische Gesammt-Archiv anlangt, für zahlreiche 
Arbeiten benutzt worden sind, seitdem Veit Ludwig v. Seckendorf 
sein für uns immer noch maassgebendes Werk geschrieben hat. 
x\uch diese Arbeiten habe ich nicht unberücksichtigt bei Seite gelegt 
obwohl ich ihrer nicht immer speciell gedacht habe. 

Was die Geschichte» der Schulen anlangt, so tritt sie gegen die 
Darstellung der kirchlichen Entwickelung etwas zurück, weil jene, wie 
ich oft angedeutet habe, in den Quellen nicht die gmndliche und 
allseitige Beachtung gefunden haben. Hie und da wäre es ein Leichtes 
gewesen, das Bild von der Lage der Schulen mit Hülfe anderer Ar- 
beiten zu vervollständigen. Aber es war Absicht, nicht mehr zu geben, 
als was diese ursprünglichen (Quellen, welche hier in erster Linie in 
l^age kamen, darboten. 

Neben dem überaus reichen Gesauunt- Archive, habe ich die 
Haus- und Staats- Archive zu Coburg und Gotha, das Oberconsistorial- 
Archiv zu Gotha, die fürstlichen Archive zu Rudolstadt und Sonders- 
hausen, das Haupt- Staats- Archiv zu Dresden, das Staats-Archiv zu 
Magdeburg, das Consistorial- Archiv zu Wolfenbüttel und einzelne 
Ephoral-Archive des Königreichs Sachsen benutzt. Innnerhin fehlen, 
wie die Darstellung nachweist, noch sehr wichtige Materialien, die 
wahrscheinlich untergegangen sind. Die eingehendsten Nachsuchungen 
in den Superintendentur- und Pfan-Archiven der Ernestinischen Staaten 
geben der Befürchtung Kaum, dass das Veraiisste unwiederbringlich 
ist. Ein Gleiches zeigen die ausserordentlichen Unterstützungen, 
welche d^us hohe Landesconsisti)rium zu Dresden und hohes Con- 
sistorium zu Magdeburg in der Erforschung der Quellen mir haben 
angedeihen lassen. Schwer wiegender Indifferentismus vergangener 
Zeiten gegen das Geschick unserer deutschen Archive war auch bei 
diesen Arbeiten zu beklagen. 

Noch erübrigt, dankbar der hohen Unterstützungen zu gedenken, 


XI 

denen das Buch sein Erscheinen verdankt Durch Bewilligung materieller 
Mittel Seitens des Königlich Preussischen Staatsministeriums für geist- 
liche Angelegenheiten und des Königlich Sächsischen Oherconsistoriums 
zu Dresden ist die Drucklegung des Buchs überhaupt erst ermög- 
licht worden. Nicht minder muss ich dankbar anerkennen, dass die 
mir vorgesetzten hohen Staatsministerien zu Weimar und Gotha das 
Erscheinen des Buchs durch Entnahme und Verbreitung einer Anzahl 
von Exemplaren unterstützt haben. 

Wenn ich nur zum Theil mich der Anerkennung erfreue, durch 
diese Darstellung eine neue Behandlung des Materials angebahnt und 
die früheste Geschichte unserer Kirche in der beabsichtigten Weise 
gefördert zu haben, so sind meine Wünsche erfüllt. 


Weimar, im August 1879. 


Dr. Burkhardt 


Seit« 

Vorwort V— XI. 

InhaltBtibersicht XIII-XXIV. 

Zur Orientirung über die Werthvorhältnisse im Reforniations- 

zeitalter XXIV-XXV. 

Erklärung zu den VisitationHÜbersichton XXV — XXVI. 

Specielle Uebereicht der Visitation XXVI— XXVIIl. 


Inhaltsübersicht. 


Das Ernestinische Gebiet. 

Erste Periode. 1524—1526. 

Seite 

§ 1. Vorbereitende Schritte su den Visitationen . . 1 — 24. 

Luther's Stellung S. 1. — Kurfürst Friedrich's Ver- 
hältniss zur religiösen Bewegung S. 2. — Auftauchen 
der Idee der Visitationen S. 3. — Anschluss derselben 
an die Ereignisse in Eisenach S. 3. — Beginn der 
Visitationen im Eisenachischen S. 3. — Einfluss des 
Nicolaus Haussmann auf den kurfürstlichen Hof S. 4. — 
Haussmann's Ansichten Über die Nothwendigkeit der Vi- 
sitationen S. 6. — Eingreifen des kurfürstlichen Hofes 
S. 9. — Luthers Antrag auf Vornahme der Visitation 
S. 9. — Luther's erster und zweiter Entwurfs. 9 — 10. — 
Erste Visitation im Amte Borna S. 10. — Visitation 
im Amt« Tenneberg S. 12 — 14. — Einstellung der Vi- 
sitationen, Gründe der Einstellung S. 14 — 15. — Luther 's 
Antrag auf förmliche Visitationen S. 15. — Vornahme 
derselben im Kurkreise S. 16. — Visitations-Instruction, 
deren Inhalt S. 16 — 18. — Aelteste thüringer Visitation 
S. 18. — Neue Berathung der Instruction S. 21 — 22. — 
Visitation im Altenburger Kreise S. 22 — 23. — Ab- 
fassung der Instruction und deren VeröfTenÜichting 
S. 23—24. 

§ 2. Das Visitationsbuch. Tendenz und Inhalt desselben . 24 — 27. 


xp: 


Seite 


Zweite Periode. 1527—1529. 

§ 1. Die ordentlichen Visitationen 27—29. 

Ursprüngliches, verändertes Prqject S. 27. — Ein- 
theilunp: der Visititionsbezirke, p]rnennnng der Visitatoren 
S. 28—29. 

§ 2. Die Visitation des Kurkreises (22. October 1528 

bis Ostern 1529) 29—43, 

Uebersicht der Visitation des Kurkreises S. 30 — 36. — 
Statistische Resultate S. 37. — Günstige Vorbedingungen 
fftr die Visitationen S. 37. — Ungünstige Verhältnisse 
S. 38—40. — Materielle Lage der Geistlichkeit S. 40. — 
Verhältnisse der Schulen S. 41. — Verhalten der 
Klöster S. 42—43. 

§ 3. Die Visitation in Meissen und im Voigtlande (29. No- 
vember 1528 bis ?) 43—53. 

Lage der Dinge in Altenburg S. 43 — 45. — Ueber- 
sicht des Visitationsbefundes S. 45 — 47. — Statistische 
Resultate desselben S. 47 — 48. — Einfluss der Pa- 
tronatsverhältnisse S. 48. — Befähigung der Geistlich- 
keit und deren Wirken S. 49. — Dürftigkeit der Pfarr- 
stellen, Gründe der Dürftigkeit S. 49—50. — Die 
Bezüge der Geistlichen S. 50. — Das Kirchenvemiögen 
und dessen Verwaltung S. 51. — Das Schulwesen 
S. 52. — Anordnungen der Visitatoren S. 52 — 53. 

•■ t 

§ 4. Die Visitation in Franken (16. November bis 25. De- 

c^mber 1528) 53—63. 

Die Nfimen der Visitatoren S. 53. — Eigenart, des 
fränkischen Landes, Freunde und Gegner der Lehre 
Luther's S. 54. — Uebersicht des Visitationsbefuudes 
S. 54—58. — Resultate S. 58. — Die Filialverhält- 
nisse und deren Umgestaltung S. 58. — Vorarbeiten 
für die Visitationen S. 58 — 59. — Qualification und 
Verhalten der Geistlichen S. 59 — 60. — Materielle Lage, 


I 
/ 


XV 


Seite 


Bezüge der Pfarrstellen, Ablösung der Naturalbezüge 
'S. 61 — 62. — Das Schulwesen und dessen Vorzüge 
S. 62—63. 

§ 5. Die erste Visitation in Zwickau, Werdau und Crim- 

mitzsohau (12. Januar bis 1. Febniar 1529) . . 63 — 69. 

Ungünstige Verhältnisse S. 63. — Unerwartete gün- 
stige Gestaltungen S. 63. — Uebersicht des Visitations- 
befimdes S. 64 — 65. — Eesultate S. 65. — Zustande 
in Zwickau, Einfluss Zwickau's S. 66 — 67. — Wider- 
strebende Elemente in Zwickau S. 68. — Zustünde des 
platten Landes S. 68—69. 

§ 6. Die Visitation der Aemter Voigtsberg, Flauen, 
Weida, Bonneburg und die Vorbereitungen zur 
Visitation in der Herrschaft Qera (16. Febniar 
bis 18. März 1529) 69—81. 

Gang der Visitation S. 69. — Versuche gegenüber 
der Herrschaft Gera S. 69. — Uebersicht der Visita- 
tion S. 70 — 73. — Verschiedenartigkeit des Befundes 
in den verschiedenen Bezirken S. 73 — 75. — -, Feind- 
liche Elemente S. 75. — Zustand der Geistlichkeit 
S. 75 — 76. — Materielle Lage des geistlichen Standes 
S. 76—77. — Die Bezüge desselben S. 77—78. — 
Klosterleben, Kampf mit demselben S. 78 — 79. — 
Verhältnisse der Schulen, Musa's Ansicht über die Gründe 
ihres Darniederliegens S. 79 — 80. — Die Schule zu 
Plauen und deren Lehrplan S. 81. 

§ 7. Die zweite Visitation des thüringischen Kreises an 

der Saale (2. Mai bis 19. Juni 1529) .... 82—93. 

Die Visitatoren S. 82 — 93. — Uebersicht der Visi- 
tation S. 82—87. — Resultate S. 87. — Feindliche 
Elemente in den verschiedenen Bezirken S. 88 — 89. — 
Geistliche, Laien und deren Verhalten S. 89 — 91. — 
Materielle Lage der Geistlichkeit S. 91. — Da»s Kirchen- 
vermögen und dessen Verwaltung S. 92. — Das Schul- 
wesen S. 93. 


XVI 

Sette 

§ 8. Die erste Visitation in Meissen, Leissnig, Coldits, 

arimma und Büenburg (11. Mai bis 22. Juni 1529) 94—102. 

Die Verhältnisse in Leissnig S. 94. — Znstande in 
den übrigen Parochieen S. 95. — Maassregeln der 
Visitatoren S. 96. — Uebersicht der Visitation S. 97 
bis 99. — Statistische Resultate S. 100. — Ungünstige 
Verhältnisse S. 101. — Schulwesen S. 101—102. 

Dritte Periode. 1529—1532. 

Die Zeiten des Stillstandes der Visitationen. . . . 103^105. 

Abbruch der Visitationen. — Nothwendige Erneue- 
rung derselben. — Abfassung der Katechismen. — ■- 
Gründe des Abbnichs der Visitationen. — Politische 
Verhältnisse. 

Vierte Periode. 1532—1545. 

§ 1. Die Aufhebung und Verwendung der geistlichen 

Güter (1532—1548) 105—118. 

Lage der geistlichen Güter S. 105. — Allgemeiner 
Säcularisations- Entwurf von 1525 S. 105. — Be- 
ginn der Sequestration in Sachsen 1531 S. 106. — 
Luther *s ursprüngliche Stelhing zur Frage S. 106. — 
Luther's Antrag auf Sequestration S. 106. — Stellung 
des Kurfürsten zu Luther 's Vorschlag S. 106 — 107. — 
Lage der Klostergttter und Verwaltung derselben S. 107. — 
Verwendung derselben in Sachsen S. 108. — Noth- 
wendigkeit der Sequestration S. 108. — Landständische 
Genehmigung derselben S. 109. — Instruction der 
Sequestratoren S. 109. — Unterbrechung und Fort- 
setzung der Sequestration S. 110. — Veränderungen in 
dem Modus 1538 S. 110. — Nothwendigkeit der Se- 
questration S. 111. — Uebersicht der Erträge thürin- 
gischer Klöster S. 111 — 115. — Resultate und An- 
haltepunkte zur Beurtheilnng des Sachverhalts S. 116. — 
Verhältniss der Visit<atoren und Sequestratoren S. 117. — 


XVTT 

Snite 

Spatere Lage der Verhaltnisse S. 118. — Wichtigkeit 
der Frage S. 119. 

§ 2. Die Lage nach den Visitationen und die Vor- 
bereitungen zu neuen Visitationen (1582) . 119 — 120. 

Theilweise Foiisetzung der Visitationen unter sch^iie- 
rigen Verhältnissen S. 119. — Anregung der Land- 
stande zu neuen Visitcationen S. 119. — Stellung des 
Kurfürsten Johann zur Frage S. 1 1 9. — Stellung seines 
Nachfolgers Johann Friedrich S. 120. 

§ 3. Die neue Visitationsinstruction von 1632 . . . 12Ö— 124. 

Anlehnung an die alte Instruction, Verschärfung der- 
selben, Inhalt. — Schlussredaction. — Verrtifentlichung 
der Instruction. 

§ 4. Die Visitationskreise und die Aufstellung der 

Visitatoren 124—125. 

§ 5. Die dritte Visitation in Thüringen (Beginn den 

3. März 1533) 125—141. 

Veränderte Aufgaben der Visitatoren S. 126 — 127. — 
Sorge für die Geistlichkeit S. 127. -^ Beaufsichtigung 
des Laieneleuientes S. 127. — Uebersicht der ganzen 
Visitation in Thüringen S. 127—135, — Resultate 
S. 135. — Reduction der geistlichen Stellen S. 136. — 
Erledigte Stiftungen S. 136. — Besoldungsaiten der 
Pfarreien S. 1 36— 1 37. — Wirthschaftsverhältnisse, Sta- 
tistik S. 137 — 138. — Reconstruction der alten Pfarr- 
matrikeln S. 138. — Verhältniss der Zulagen S. 138 
bis 139. — Reduction der Kirchen und Filiale S. 139. — 
Verhältnisse der Schulen S. 140. — Widerwäi-tige und 
befreundete Elemente S. 140 — 141, 

§ 6. Die erste Visitation des Amtes Allstedt (1533, 

4. Mäi-z) ^ 141 — 145. 

(Irund verspäteter Visitation S. 141. — Befund in 
Allstedt S. 142. — (lang des Visitationsexamens S. 142. — 
Münzer'sche Einrichtungen und deren Beseitigung S. 143. 

b 


xvm 


Seite 


Materielle Lage der Geistlichkeit S. 144. — Vebersicht 
der Visitation S. 144. — Generalverordnung S. 145. 

§ 7. Die zweite Visitation des Kurkreisea Wittenberg 

(1533—1534) 145—154. 

Uebersicht der Visitationsbezirke S. 145 — 148. — 
Resultate R. 149. — Materielle Lage der Geistlichen 
S. 150. — Verhältnisse der StAdte und des üachen 
Landes S. 150. — Mittellosigkeit der Bevölkerung, 
Einfiuss auf die geistlichen Stellen S. 151. — Noth- 
dürftige Aufbesserung der Pfarreien S. 152. — Stel- 
lung der Laien zum Geistlichen S. 152. — Lichtseiten 
S. 152. — Städtische Verhältnisse S. 153. — Witten- 
berger Geistlichkeit S. 154. 

§ 8. Die Visitation der arafachaft Sohwarzburg (1533, 

24. Mai bis 16. Juni) 154—158. 

Stellung der Schwarzburger Grafen zur Reformation 
S. 154 — 155. — Graf Heinrich \s Visitation S. 155. — 
Unterschied von der Sächsischen Visitation S. 155. — 
Das Verhültniss der Geistlichen S. 156. — Uebersicht 
der Visitation S. 157. 

§ 9. Die erste Visitation der BeuBsischen Länder (1533, 

2. bis 21. September) . 158—169. 

Einfiuss der katholischen Reussen-Lande S. 158. — 
Feindliche Stellung des Landes zur beabsichtigten Vi- 
sitation S. 159. — Kämpfe der Visitatoren und der 
beiderseitigen Landesherm S. 159 — 160. — Einwilli- 
gung in die Visitation S. 160. — Verzögerung der- 
selben 160. — Neue Kämpfe seit 1533 S. 160. — 
Anordnung und Vollzug der Visitation S. 160. — Ueber- 
sicht der Visitation S. 162—163. - Statistische Re- 
sultate S. 163. — • Patronats- und Filialverhältnisse 
S. 164. — Zustände der Herrschaft Gera S. 164—165. 
— Zustände in der Heri-schaft Schleiz S. 165. — Zu- 
stände in der Herrschaft Greiz S. 166. — Schulen 
S. 167. — Anordnungen der Visitatoren S. 168—169. 


XIX 

Seite 

§ 10. Die zweite Visitation in der Herrschaft Bonne- 
burg (1533, 27. September bis 1. October) . . . 169—170. 

Vergleich mit Resultaten der früheren Visitation S. 169. 
'— Einzelne Befunde S. 170. — Visitationsaufgaben 
S. 170. — Execution der Visitation S. 170. 

§ 11. Die erste Visitation aullemse(1533, 29. November) 170—171. 

Anordnungen S. 170 — 171. — Klosterverhältnisse 
S. 171. 

§ 12. Die dritte Visitation su Altenburg und Borna 

(1533, 1. und 16. December ff.) 172—176. 

Uebersicht der Visitation S. 172 — 173. — Befund und 
Fortschritte der Kirche S. 174. — Diö Verhältnisse in 
der Stadt Altenburg S. 174— 175. — Die Verhältnisse 
auf dem platten Lande S. 175. 

§ 13. Die sweite Visitation in den reussischen Landen 176 — 180. 

Vergleiche mit Resultaten der früheren Visitation 
S. 176—177. — Verhältnisse in Greiz S. 177. — 
Visitation des Schleizer Theiles S. 177. — Haltung des 
Adels und der Städte S. 177. — Visitation des Geraer 
Theiles S. 178. 

§ 1 4. Die zweite Visitation in Coldits, Leissnig, Buch, 
Kimbschen, Grimma, Eilenburg, Torgau, Düben, 
Gräfenhayniohen (1534, 24. Februar bis 28. März) 180 — 191. 

Uebersicht der Visitation S. 180—182. — Statistik 
der Censuren S. 183. — Gründe der schwierigen Ver- 
besserung kirchlicher Verhältnisse S. 183. — Grund- 
sätze der Visitationen in den brennenden Fragen S. 184. 
— Cultusbaulast S. 184. — Wiederherstellung alter 
Pfarrmatrikeln S. 185. — Beaufsichtigung des Laien- 
standes S. 186. — Verhalten der Städte S. 186. — 
Behandlung der Klöster S. 187. — Lage der Schulen, 
Vergleiche mit anderen Schulen S. 188 — 189. — Ver- 
gleich der Visitationsresultate f[\r Colditz und Grimma 
S. 191. 

b* 


XX 

Seil«» 

§- 15. Die Bweite Visitation in Pranken (1535, 7. Jan. ff.) 191 — 196. 
Erklärung für Verspätung dieser Visitation S. 191 
bis 192. — Günstiger Visitationsbefund 8. 192—193. 
Besserung der Pfarrstellen S. 193. — Stellung des 
A4els S. 194 — 195. — Schulwesen S. 195. — Ab- 
scliluss der Visitationen in den Ernestinischen Landen 
S. 196. 

§ 16. Die Lage nach den Visitationen 196—200. 

Aufsicht über kirchliche Verhältnisse S. 197. — Ma- 
terielle Lage der Geistlichen S. 197. — Wirkung der 
Sequestration S. 197. — Stellung des fränkischen Adels ! 

S. 198. — Maugel au Kirchen- und Schuldienern; Gründe 
dieser Erscheinung S. 198. — Sonstige Klagen der 
Visitatoren S. 198 — 200. — Bedürfniss einer Aufsichts- 
behörde S. 200. 

§ 17. Die Begründung der Consistorien (1537— 1542j 200—204. 
Vn vollkommene Ausübung dos Aufsichtsrechtes S. 200 
bis 201. — Ui-sprünglicher Plan der Aufrichtung von ; 

mehreren Consistorien S. 201. — Vorberathungen zur i 

Begiündung S. 201. — Geschäftskreis des Consistoriums 
S. 202. — Einfahrung der ('onsistorial-Ordnung S. 202. 
— Zweck derselben S. 203. — Thätigkeit des Con- 
sistoriums S. 204. 

§ 18. Das Stipendiatenwesen 204—207. 

Unterstützung der Stipendiaten vor Gründung der | 

Universität S. 204 — 205. — Die Aenderungen in Be- 
zug auf die Universität S. 205. — Bevoraugung der 
Theologen S. 205. — Neue Vertheilung der Stipen- 
dien S. 206. — Bedeutung des Stipendiatenwesens 
S. 206. — Mittel desselben S. 206. — Mangel der 
Durchführung des Geplanten S. 206—207. — Publi- 
cation der Stipendiatenordnung und deren Handhabung 
S. 207. 

§ 19. Die Visitation des Domstifts, des Amts und der 

Stadt Würzen (1542, 11. Mai) 208—213. 

Anlass der Wurzener Fehde S. 208. — Vorgänge in 


XXI 


Roit^» 


Würzen S. 209. — Beginn der VisiUtion S. 209—210. 
— Ucbersicht der Visitation S. 211. — Gang und 
Resultate der Visitation S. 211—213. 

§ 20. Die erste Visitation in der Herrschaft Loben- 
stein (1543, 20. September ff.) 214—217. 

(jrrund der Verspätung der Visitation S. 214. — Be- 
ginn und Ueborsicht der Visitation S. 214 — 215. — 
Befund und Anordnungen in den kirchlichen Verhält- 
nissen S. 216. — Schluss der Emestinischen Visitationen; 
andere Aufgiiben S. 217. 

§21. Das Bewidmungswerk in den Ernestinischen 

landen (1544—1546) 217—224. 

Wirkliche Lage nach den drei Hauptvisitationen. 
Materielle Verhältnisse der Geistlichkeit S. 217. — 
Wirthschaftliche VerhältnivSse der Pfarreien S. 218. — 
Absichten des Kurfürsten, Anordnungen zur p]rgründung 
der materiellen Lage S. 219. — (Charakteristisches der 
Besoldungstabellen S. 220. — Speciolle Verhältnisse der 
Eisenacher Diöcese S. 220. — Durchschnittsbesoldungen 
in 9 Superintendenturen S. 221. — Besoldungsüber- 
sichten von 10—100 Gulden S. 222. — Minderungen 
der Pfarreien S. 222. — Langsame Eutwickelung S. 223. 
Lage der Pfarreien nach dem schmalkaldischen Kriege 
S. 223. — Neue Bewidmuugsversuche 8. 223—224. 

Das Albertinische Gebiet. 

1537—1540. 

§ 1. Einleitendes 225—231. 

Uegensätze in dem Ernestinischen und AI bertin isclien 
Hause, Förderung und Niederhaltung der Refonuation 
S. 225. — Einbürgerung der Reformationsidee in dem 
Albertinischen Hause S. 226—227. — Einfluss Kur- 
fürst Johann Eriedrich's S. 227. — Thätigkeit Herzog 
Heinrich's für die Reformation S. 228. — Stellung 
Herzog Georg's zu diesen Bestrebungen S. 228. — 


XXJI 

Seite 

Visitation in Heinrich's Landen S. 228—230. ■— Fort- 
setzung der Visitation S. 230. — Vereinsamung Georg's, 
Tod desselben, Einfluss auf die Visitation S. 231. 

§ 2. Die Vorbereitungen zur Visitation in Meissen 

und Thüringen (1539) 231—234. 

Stellung Herzog Heinrichs S. 231. — Die beabsich- 
tigte RefoiTuation des Meissner Bischofs S. 231. — 
Lutherische Reformation S. 232. — Beginn der Vi- 
sitation in Meiasen S. 232. — Die Visitationsinstruction 
S. 233. — Wesen der Visitation S. 233—234. — 
Einfluss Luther's S. 234. 

§ 3. Die erste Visitation in Meissen (1529, 21. Juli bis 

26. August) 234—241. 

Vorverhandlungen wegen Visitation des Stifts Meissen 
S. 235. — Gang der Visitation in den übrigen Theilen 
Mcissens S. 235. — Eigenthümlichkeiten der Visitation 
S. 235. — Einzelne Befunde S. 236. — Unzulänglichkeit 
der Visitation S. 237. — Verhältnisse der Städte und 
Klöster S. 237. — Leipziger Keformation S. 238—241. 

§ 4. Die erste Visitation im Albertinischen Thüringen 241 — 254. 
Bestellung der Visitatoren S. 242. — Uebersicht der 

Visitation S. 242 — 249. — Resultate aus der Statistik 
S. 249 — 250. — Sonstiger Befund der Visitatoren 
S. 251 — 252. — Aufgaben, widerstrebende Elemente 
unter dem Adel S. 252 — 253. — Einschränkung der 
Visitation und Anordnungen S. 253 — 254. 

§ 5. Die zweite Visitation in Meissen (21. Docember 

1539 bis 7. Juli 1540) 255—273. 

Die Thätigkeit des Dr. Jonas S. 255. — Verhalten 
der Ernestiner in der Beihülfe der Visitationen S. 255. — 
Vornahme einer zweiten Visitation, Instruction S. 256, — 
Uebersicht der Visitation S. 256—270. — Resultate 
der Uebersicht S. 270—271. — Die Reformation in 
den Städten und auf dem Lande S. 271—272. — Klöster 
und Stifter S. 272—273. 


xxm 


Seite 


§ 6. Die zweite Visitation im Albertinischen Thüringen 

(1540, 4. August bis 11. Oct^ber) 273—282. 

Anderer Gang der zweiten Visitation S. 274. — 
Schärfere Verordnungen derselben S. 274. — Lehns- 
und Patronatsverhaltnisso S. 274. — Lage der Geistlichen 
und Schulen S. 274. — Reformation der Klöster S. 274 
bis 275. — Die Reformation in den Städten und im 
Stifte Quedlinburg S. 276. — Uebergang zu der Reform 
des Hochstiftes Merseburg S. 276. — Uebersicht der 
zweiten Visitation in den Albertinischen Landen Thü- 
ringens S. 277—282. 

§ 7. Die Visitation im Hoohstifte Merseburg (1544, 

September bis October, 1545, Febniar bis Mai) . . 282 — 296. 

Reformbeddrfniss in den sächsischen Stiftern S. 282. 

— Einfluss Herzog Georg's auf die Stifter S. 283. — 
Stellung der Stifter Meissen und Merseburg S. 283. — 
Reformen Herzog Georg s S. 283—284. — Tod Georg's, 
Wahl eines Schutzfürsten des Stifts Merseburg S. 284. — 
Stellung des Schutzherm Heinrich von Braunschweig 
S. 285. — Verhalten der Bischöfe zu den Reformen 
S. 285. — Fortschritte der Reformation, Nothstand der 
Bischöfe S. 285—288. — Hoffnungen derselben S. 288. 

— Ausgleich der Wurzener Irrungen S. 289. — Krieg 
gegen Heinrich von Braunschweig S. 289. — Einfluss 
auf die sächsischen Stifter S. 289. — Fortgang der 
Reformation im Stifte Merseburg S. 289 — 291. — 
Uebersicht der ersten Visitation im Hochstifte Merseburg 
S. 291—294. — Statistische Resultate S. 294—296. 

Das Braunschweig -WolfenbOttelsche Gebiet. 

1542—1544. 

§ 1. EinleitendeB und Vorvisitation 297—302. 

Beilegung der Wurzener Irrungen S. 297. — Ereig- 
nisse bis zum Krieg gegen Heinrich von Braunschweig 
S. 297—299. — Eroberung Wolfenbüttels S. 299. — 


xxrv 

Vorbereitungen zur Reformation des Herzogthuras S. 299. 
— Thätigkeit Bugenhagen's in Hildesheini S. 299 bis 
301. — Wolfenbütteler Visitation S. 801. ~ Vornahme 
der eigentlichen Visitation S. 301. 

§ 2. Die erste Visitation im Herzogthum Braunschweig- 

Wolfenbüttel (1542, 10. October) 302—313. 

Uebersicht der Visitation S. 303 — 311. — Statistische 
Resultate S. 311. — Die Städte und das platte Land 
S. 311—313. 

§ 3. Die zweite Visitation im Herzogthum Braun- 

schweig-Wolfenbüttel (1544, 9. Januar) . . . 314—320. 
Verzögerung der Visitation, Bugenhagen's Thätigkeit 
S. 314. — Die Städte S. 315. — Die Pfarreien und 
Schulen in den Gerichten S. 315. — Materielle Lage 
S. 316. — Bedürfnisse für Kirche und Schule S. 317 
bis 319. — Drang nach Reformation S. 319. — Be- 
strebungen des Schmalkaldischen Bundes S. 319. — 
Schluss der reformatorischen Thätigkeit Kursachsens 
S. 320. 

Bückblick und Besultate, Begister 320 — Ende. 

Zur Orientirung über die Werthverhältnisse 
im Reformationszeitalter. 

Zur richtigen Beurtheilung der Verhältnisse gehört die Kenntnis« des 
Geldwerthes im Reformationszeitalter, und wie sich der Geldwerth zu dem 
heutigen Oelde verh«1,lt, auf welches wir Alles reduciren müssen, um richtige 
Vergleiche stellen zu können. 

Der (meissnische) Gulden, welcher meist im Verkehr war, hat nach 
heutigem Golde einen Silbenverth N^m 1 Thlr. 12 Gr. 4^/- Mark. Da 

^) Vorgl. die überaus tüchtige Arbeit von Dr. Kiiis: „Die Preis- und Lohn- 
vorhältnißso des 16. Jahrhunderts in Thüringen*' in Hildebrand's Jahrbüchern für 
Nationalökonomie und Statistik, Band I. S. 65 fF. Die Arbeit fusst auf Materialien 
des Gesamnit-Archivs. — Aehnliche Arbeiten hat bekanntlich der verdienstliche 
Archivar Faleke ausg«'führt, die in der Hourtheilung der Werthe Vi>n den Ansichten 
d«*s Dr. Kius «itwas abweichen. 


XXV 

der Geldwerth gesunken und die Getreidedurchschnittspreise im 16. Jahr- 
hundert zu den unsern sich verhalten wie 1 :3,75, so stellt sich der Werth 
des Guldens auf 3»/^ x 1 Thlr. 12 Gr. -- 51/4 Thlr. — 15,75 Mark. 
Bas heisst, für einen Gulden konnte man im 16. Jahrhundert ebenso viel 
Korn kaufen, als jetzt fflr 5^/^ Thlr. =^ 15,75 Mark. Das ist die Grund- 
lage für jede Reduction des früheren Geldes auf das unsere. 

Wir verzeichnen hier nur die hauptsachlichen Preise; verweisen im 
übrigen auf die Stellen der Darstellung. 

1 Hufe Landes (30 Acker) ertrag . 5 Fl. Werth, 
1 Fuder Heu war angeschlagen auf 1 „ „ 

1 Malter Korn 3 „ „ 

1 Malter Gerste 3 „ „ 

^ 1 Malter Hafer 2 „ „ 

Eine Pfarrei, die 60 Fl. baares Einkommen und die eben erwähnten 
Naturalbezüge hatte, hatte also ein Gesammteinkommen von 74 x 15,75 Mark 
^1135 Mark 50 Pf. Das war schon eine leidliche Pfarrei. Nach Diesem 
wolle man die Verhaltnisse benrthoilen, um zu richtigen Vorstellungen 
zu gelangen. 


Erklärungen zu den Yisitations-Uebersichten. 

1. Die erste Reihe der Tabellen weist die Mutterkirchen nach. 

2. S. vor dem Orte bedeutet das Vorhandensein einer Schule im Oi*te. 

3. Die zweite Reihe hinter dem Orte giebt den Lehnsherrn oder den Patron 

der Kirchenstelle an. 

4. Die Zahlen l, 2, 3, 4 bedeuten die Censuren und zwcir: Censur 1 gut 

(fast gelehii; und geschickt, gelert befunden, wohl bericht, geschickt 
befunden, ein feiner, frommer, erlicher, geschickter mann, feiner, alder 
mann, lateinisch und deutsch wol bericht befunden, geschickt und 
fromm, ist ein feiner, herlicher, gelerter, geschickter mann u. s. w.); 
Censur 2 ziemlich gut (ist ziemlich in der lere befunden, ziemlich 
bericht, ziemlich geleii; befunden); Censur 3 mittelmässig (nicht fast 
geschickt, nicht sehr gelehrt befunden); Censur 4 unbrauchbar (nicht 
gelert, nicht geschickt, unbericht befunden, vbel bericht, ein arger 
Papist u. s. w.). 

5. Das Fragezeichen in Parenthese hinter dem Orte bedeutet, dass die An- 

gabe des Patrons in den Quellen fehlt. 

b» 


XXVI 

6. In den Anmerkungen zu den Uebersicbten stehen in correspondirender 

Weise die zur Mutter kir che gehörigen Oii«. Haben diese einen*, 
so sind sie Orte mit Kirchen oder Capellen, also Filiale; ohne * ein- 
gepfarrte Orte. 

7. Die Zahlen hinter den Ortschaften bedeuten die Zjihl der Einwohner. 

Die erste Zahl bedeutet die besessenen Wirthe, die zweite die Hinter- 
siedler, wenn nicht anderes in den Anmerkungen angegeben ist. 

8. © Zeichen fflr die bei der Visitation ausgebliebenen Geistlichen. 

9. Die alten Formen der Ortsnamen sind, wie im Vorworte hervorgehoben, 

auf die heutige Schreibweise reducirt und nur sprachlich interessante 
oder verderbte Formen in Parenthese angegeben. Orte, welche sich nicht 
mehr vorfanden oder nicht zweifellos feststellen Hessen, sind mit einem ? 
bezeichnet. — Die Schreibweise der Ortsnamen ist auf Grund der 
preussischon und sächsischen 100,000theiligen Generalstabskarten und 
Reymann's topographischer Specicalkai-te festgestellt, da die Ortsbestim- 
mungen nur mit Hülfe vollstündiger Karten zu ermöglichen waren. 
Daraus erklären sich hie und da kleine Abweichungen in der 
Schreibweise der Orte, auf die wir keine besondere Rücksicht nehmen 
konnten. 


Specielle Uebersicht der Visitationen.') 

1524, 24. Juni: Erste Anregung zu einer Visitation durch Johann Fried- 

rich, Herzog zu Sachsen. 

1525, 10. Januar: Jacob Strauss beginnt die Visitation im Eisenachischen. 

Sie wird unterbrochen und bis 
1525 nach Fastnacht verschoben. Am 17. März wird die Visitation für 

die Aemter Wartburg, Hcausbreitenbach, Salzungen, Kreuzburg und 

Gerstungen angeordnet. 
1520, 8. Januar: Visitation des Amtes Borna. 

1526, 11. — 31. März: Visitation im Amte Tenneberg. 
[1527, 13. P'ebniar: Visitation im Kurkreis.] 

[1527, Anfang Juli: Visitation in Thüringen (der Saalkrois).] 2) 
[1527, 15. September: Visitation in Moissen und Altonburg.] 


M Din in diesom Buche aus Mangol an Material nicht abgohandolten 
VisitatioMou suid durch [ ] bezoichnot. 

*) Von dieser Visitation sind nur spärliche Auf7.eichnungen vorhanden. 


xxvn 

1528, 22. October bis Ostern 1529: Visitation des Kurkreises. 
1528, 16. November bis 25. November: Visitation des Frankenlandes. 
[1528, 23. November bis 5. Januar 1529: Zweite thüringer Visitation in 
Eisenach, Gotha, Weimar.] 

1528, 29. November bis ?: Erste Visitation in Meissen und im Voigtlande. 

1529, 12. Januar bis 1. Februar: Visitation in Zwickau, Werdau, Crim- 

mitzschau. 
1529, 16. Februar bis 18. M[lrz: Visitation der Aemter Voigtsberg, Plauen, 

Weida und Ronneburg. 
1529, 2. Mai bis 19. Juni: Die zweite Visitation des thüringischen Kreises 

an der Saale. 

1529, 11. Mai bis Ende Juni: Die erste Visitation in Meissen, Leissnig, 

Colditz, Grimma und Eilenburg. 
[1530, 13. Januar bis 17. März: Beginn der Visitation der noch rück- 
ständigen Aemter Eilenburg, Bitterfeld und Beizig.] *) 

1530, 9. März: Graf Albrecht von Mansfeld beabsichtigt die Vornahme 

der Visitation im Stifte Saalfeld. 
[1531, 2. April: Visitation des Klosters Brehna durch Benedict Pauli, 

Taubenheim und Kötteritzsch.] 
1533, 3. März: Die dritte Visitation in Gesammt-Thüringen. 
1533, 4. März: Erste Visitation des Amtes Allstedt. 
1533, April: Zweite Visitation des Kurkreises. 
1533, 24. Mai bis 16. Juni: Die Visitation der Grafschaft Schwarzburg 

(Oberherrschaft). 
1533, 2. bis 21. September: Die erste Visitation in den reussischen Landen. 


') Vrgl. Burkhardt, Luther*» Briefwechsel S. 169 — 171. Den 17. März schroibon 
die Visitatoren: „als wir diesen Tag nahe an der Visitation des. Amts Bitterfeld 
gewesen, bin ich, Justus Jonas, durch Luther und Mclanchthon abgefordert". Er 
bittet zur Vollendung der Visitation um Absendung des Sebastian von Kötteritzsch 
und des Bernhard v. Hirsfold. (Reg. Ji. fol. 84^- No. 48.) Bolzig hatte folgondo 
risitirte Ortschaften: Ragösen 8. 16. — Lühnsdorf mit Buchholz hat geringe 
Dörfer, zwei, darin 13 Hufn. und 5 Koss. — Lütte (Lotto) mit Fredersdorf, Dipp- 
maimsdorf 36. 70. — Linthe (Linto) mit einigen Dörfern 15. 11. — Raben mit 
4 Dörfern: Rabenstein, Grube, Klepzig, Lotzke (Hornlotzke) 32. 8. — Dahnsdorf 
mit Kranopuhl 37. 9. — Worbig vor Niomegk mit Zicksdorf 15. 2. — llädigke, 
Garrej-, Martzons 29. 4. — Werbig mit Jehserig 14. 5. — Haseloff mit Grabow, 
Rietz 27. 2. — Schwanebock mit Baitz 18. 18. — Rottstock mit Trebitz, Gomnick 
J>1. 17. — Lüsse mit Noschholz und Kuhlowitz 29. 8. — Zeuden mit Lobbesen 
und Pflückuf 31. 3. 


xxviir 

1583, 27. September bis 1. October: Die zweite Visitation in der Herr- 
schaft Ronneburg. 
1533, 29. November: Die erste Visitation zu Remse. 

1533, 1. December ff.: Die dritte Visitation zu Altenburg und Borna. 

1534, 30. Januar ff.: Die zweite Visitation in den reussischen Landen. 

1534, 24. Februar bis 28. Milrz: Die zweite Visitation in Colditz, Leissnig, 

Buch, Nimbschen, Grimma, Eilenburg, Torgau, Düben, Grafen- 
haynichen. 

1535, 7. Januar: Die zweite Visitation in Franken. 

1537, 26. Mai: Die erste Visitation in dem Freiberger Gebiete Herzog 

Heinrich's. 
1537, 17. August: Fortsetzung der Visitation. 

1539, 21. Juli bis 26. August: Die erste Gesammt-Visitation in Meisseu. 
1539, 3. August . . . Die erste Visitation im Albertiuischen Thüringen. 

1539, 21. December bis 7. Juli 1540: Die zweite Visitation in Meisseu. 

1540, 4. August bis 11. October: Die zweite Visitation im Albciiinischen 

Thüringen. 
1542, 11. Mai: Die Visitation des Domstifts, des Amts und der Stadt 
\Vui7.en. 

1542, 10. October: Die erste Visitation im Herzogtlium Braunschweig- 

Wolfenbüttel. 

1543, 20. September: Die erste Visitation in der Herrschaft Lobenstein. 

1544, 9. Januar: Die zweite Visitation im Her/ogthum Braunschweig. 

1544, 23. September bis 18. October: Erste Visitation im Hochstifte 

Merseburg. 

1545, 9. Februar bis Mai: Zweite Visitation im Hochstifte Merseburg. 


Das Ernestinische Gebiet. 

Erste Periode. 1524-1526. 

§ 1. 

Vorbereitende Schritte zu den Visitationen der 

lutherischen Kirche. 

Vor dem Jahre 1524 hat man sich iu dem Kurfürstenthume 
Sachsen nicht mit der Idee der Kirchen- und Schulvisitationen be- 
fasst, so dringend es auch geboten erschien, im Interesse der kirch- 
lichen Ordnung^) in den Gang der Dinge einzugreifen. 

Dass diese Idee zunächst nicht von der Seite ausging, die im 
Gmnde sich von selbst verstand, lag vor Allem an den Anschau- 
ungen Luthers; dass jene aber verhältnissmässig spät sich Eingang 
verschaffte, lag an dem Bildungsgang der lutherischen Kirche, der 
mehrfache, schwer schädigende Unterbrechungen erlitt. 

Es lässt sich unschwer nachweisen, dass Luther mit Zähigkeit an 
der freiheitlichen Entwickelung seiner Lehre fest hielt ^). So 
sehr es sich empfahl, ein straffes geistliches Begiment nach dem 
Beiseiteschieben der Dioecesangewalt einzuführen, konnte sich dazu der 
Keformator doch nicht entschliessen. Jenes war kaum denkbar ohne 
die Theilnahme des politischen Factors, dem er nach seiner An- 
schauung einen Einfluss auf die religiöse Bewegung nicht gestatten 
konnte. 


*) Welche Wege Luther vor den Visitationen im Sinne hatte, wenn er von 
„Gleichheit der Ceremonien und deren Einführung u. s. w." sprach, ist schwer 
festzustellen. Von seinen „Büchern und Sermonen" allein, war sicherlich nicht 
AUes zu hoffen. (De Wette, Luther's Briefe II. 435.) 

*) Luther's Brief bei de Wette U. 435: Proinde nihil vi aut imperio tentavi, 
nee vetera novis mutavi etc. 

Barkhardt, Kirchen- a. Schal- Visitationen. 1 


2 Das Emestinische Gebiet. — Erste Periode 1524 — 1526. 

Aber es lag doch nicht in der Macht Luthers, an seiner Ansicht 
festzuhalten, ihr Ausdruck und Form zu geben. Auch wenn er es 
versucht hätte, die kleinen kirchlichen Bildungen — denn von einer 
Kirche konnte man noch nicht reden — zu organisiren, zu einem 
grossen Ganzen zu gestalten, ohne den politischen Einfluss hätte 
sich diese Bildung doch nicht ermöglichen lassen. Zusammenhangslos 
wie die Kirchen waren, fehlte es ihnen natürlich an einem durch- 
greifenden geistlichen Oberhaupte, und die Stellung des Kurfürsten 
Friedrich von Sachsen ermöglichte zur Zeit ein organisatorisches 
Eingreifen noch nicht. Was dieser für die neue Lehre als deren stiller 
Anhänger that, bestand im Wesentlichen darin, dass er dem Drängen 
der Gegner anscheinend nachgab, die religiöse Bewegung in seinem 
Lande eindämmte. Er kam dem Kegimentsbeschlusse nach, unter- 
stützte sogar die kirchlichen Visitationsgelüste ^) der Bischöfe seines 
Landes, die nichts anders wollten, als die vom Katholicismus Ab- 
trünnigen in den Schooss der Kirche zurückzuführen. Aber im 
Grunde schadeten die kurfürstlichen Befehle nicht viel; sie drangen 
nicht durch, weil sie es nicht sollten. Man konnte wenigstens nicht 
behaupten, dass der Kurfürst in Opposition zu dem Begimentsbeschlusse 
stand, und wenn die Bischöfe zu neuen, entschiedeneren Maassregeln 
drängten, so war es bezeichnend für Friedrichs Stellung, dass er 
meinte, man müsse sich nur hüten, eine „unschickliche Ant- 
wort" zu ertheilen. So war es ein natürlicher Verlauf, dass die 
Bewegung zunahm, aber auch bedenkliche Auswüchse zeigte, wie sie 
sich in dem Sectenwesen und der bäuerlichen Bewegung gipfelten. 
Da kam die Zeit, dass die politische Gewalt um ihrer selbst willen 
eingreifen, und den religiösen Einzelbildungen Richtung, Maass und 
Ziel geben musste. 

Es wäre eine höchst dankbare Aufgabe, das Behauptete an der 
grossen Reihe der religiös - politischen Einzelbewegungen, vor allem 
an den für uns maassgebenden, in dem Kurfürstenthum Sachsen, 
nachzuweisen. Die localgeschichtlichen Ereignisse treten in der Durch- 
forschung jener grossen Epoche zur Zeit noch immer zurück, um zur 
vollen Anschauung zu bringen, wo und in wie weit die politische 
Macht die religiöse Bewegung förderte oder ihr entgegentrat. 


*) Reg. N., pag. 57, B. 11. 


§ 1. Vorbereitende Schritte zu den Visitationen der lutherischen Kirche. 3 

Ganz allmählich brach sich die Idee der Eirchenvisitation Bahn. 
Sie erwuchs zunächst in geistlichen Kreisen, und je inniger sich jene 
beim allmählichen Erstarken der politischen Macht an diese anlehnte, 
trat ein, was Luther vermieden wissen wollte: die Entwickelung der 
Kirche ging von Oben mit Hülfe der politischen Gewalt vor sich. 

Auf das Engste schloss sich die Idee der Kirchenvisitationen an 
die Ereignisse in Eisenach an, wenn auch anderwärts im Kurfursten- 
thume Verhältnisse ähnlicher Art sich gezeigt hatten. An dem Fusse 
des schon bedeutungsvollen Wartbergs war der Pfarrer Jacob Strauss 
gegen das Ende des Jahres 1523 in den erbittertsten Kampf gegen das 
städtische Regiment getreten, indem er sich gegen die Abtragung der 
Zinsen ausgesprochen *) und die ohnehin erregte Bevölkerung durch seine 
Schrift vom Wiederkauf dem kurfürstlichen Befehle entgegen gesteift 
hatte. Gerade hier, wo die versuchte Belehrung durch Luther und 
Melanchthon sich vergeblich erwiesen, tauchte zum ersten Male <lie 
Idee einer Visitation auf. Sie erschien zunächst als eine von dem 
Herzog Johann Friedrich angeregte», der es unter diesen A'erhältnissen 
dringend geboten erachtete, dass Luther durch Thüringen ziehe, um 
die untauglichen Geistlichen zu entsetzen.*) 

Wenn nun auch nicht sofort eintrat, was Johann Friedrich ge- 
wünscht hatte, so wurde doch schon im nächsten Jahre ein Versuch 
der Art gemacht, indem merkwürdiger Weise Jacob Strauss selbst in 
der Eisenacher Gegend als Visitator auftrat. Am 10. Januar 1525 
hatte er eine Visitation dort eingeleitet. Ob sie Resultat*» erzielt hatte, 
lässt sich zur Zeit nicht feststellen. Wichtig bleibt der Umstand, dass 
sie, wenn auch nicht zu Ende geführt, auf den Betrieb des Herzogs 


^) Lieben Brüder in Christo, predi^^ Strausa, Ihr wut nit schuldig den 
Geistlichen die Zins zu geben, so von Wucher und Wioderkauf herrüren, denn 
Ir sündigt tödtlich, so ir's tut. Will maus aber haben, so gos(^hieht Euch gowalt, 
leids, dann nimpt man euch den Rock, so gebt den mantel binnach .... seit 
bestÜDdig, und lasst leib und leben bei mir, itzt sitzen euere herm des rata aufm 
Rathans und handeln, wie sie das Wort (iottes niodertrucken •wollen. {Rf'fi^. Ji. 
pag. 34 h., No. 11.) 

*) Brief bei Walch X. 398, vom 24. Juni 1524, im Auszug in meinem 
Briefwechsel Luther's, S. 72. Dieser Brief ist aber die Antwort zu dem Brief 
bei de Wette II., No. 605, dessen Datum falsch reducirt ist. Diis Datum ist nicht 
der 21. Mai, sondern der 18. Juni. Schmidt Menius I , S. 88, durfte daher nicht 
behaupten, dass Luther auf den Antrag nicht eingegangen sei. Eine Antwort 
Luther's auf den Brief vom 24. Juni ist bis jetzt nicht bekannt. 

1* 


4 Das Eraestinische Gebiet — Erste Periode 1524 — 1626. 

Johann Friedrich nach Fastnacht wieder aufgenommen wurde, da dieser 
den Burkhardt Hund als Mitvisitator thätig zu sehen wünschte ^). Das 
Laienelement, welches in den ordentlichen Visitationen der spätem 
Jahre die Rolle der Executoren übernahm, war also schon im Beginn 
der Visitationen vertreten. 

Dann (17. März) erhielt Jacob Strauss den Auftrag, die Aemter 
Wartburg, Hausbreitenbach, Salzungen, Kreuzburg und Gerstungen zu 
visitiren. Vielleicht scheiterte das Unternehmen an den bedrohlichen 
Zeitläuften. Dass man damals auf widerwärtige Elemente stiess, be- 
zeugt Jacob Strauss ausdrücklich. 

Zeigen diese Vorgänge, dass gegen die geläufige Annahme, schon 
unter der Regierung Kurfürst Friedrich's die bessernde Hand an die 
kirchlichen Verhältnisse gelegt wurde, so mussten verschiedene Factoren 
thätig gewesen sein, welche den kurfürstlichen Hof zum Eingreifen 
in die geistlichen Verhältnisse bestimmt hatten. Wir glauben, dass 
folgende Vorgänge von entschiedenem Einfluss gewesen sind. 

Im Herbst des Jahres 1524 war der bekannte Prediger Nicolaus 
Haussmann aus Zwickau veranlasst worden, an den kurfürstlichen Hof 
zu eilen, um bei dem Kurfürsten selbst über die religiöse Lage Zwickau's 
vorsü'llig zu werden. Er fand den Hof mitten in den Jagdbelustigungeu 
zu lYiedebach in Thüringen ^). Haussmann, der vom Kurfürsten lYiedrich 
und dem Herzog Johann in einer kurzen Audienz empfangen wurde % 
schilderte die Schäden auf religiösem Gebiete und versucht!^ auch die 
Wege ihrer Heilung, soweit es die Zeit erlaubte, zu bezeichnen. Be- 
tonte er in seinem Vortrage selbst, dass die kurze Zeit ein tieferes 
Eingehen auf die wichtigen Fragen nicht gestatte, so nahm der Kur- 
fürst Veranlassung, den Wunsch nach einer eingehenden schriftlichen 
Darlegimg der Verhältnisse kund zu geben. Es ist kaum zweifelhaft, 
dass schon hier Haussmann durchgreifende Massregeln zur festem Be- 
gründung der kirchlichen Verhältnisse gefordert und speciell die Ein- 


') Brief des Jacob Strauss an Johann von Sachsen vom 15. Januar 1525. 
Gedruckt aus Ji fol. Bß^-. schon hei Schmidt im Programm des Eisenaclier Real- 
gymnasiums 1863: Jacob Strauss. 

*) Meiningisches Dorf im Amte Saalfeld, damals wie Hummelshain ein Jagd- 
ort mit Schloss, welches häufig vom kurf. Hofe besucht wurde. 

") Nach den Reiserechuungen befand sich der Hof vom 8. bis 13. Septbr. 
in Friedebach. 


§ 1. Vorbereitende Schritte zu den Visitationen der lutherischen Kirche. 5 

leitung von Kirchen- und Schulvisitationen unter weltlicher Führung 

betont hatte. 

Weihnachten 1524 finden wir den Prediger bei dem befreundeten 
Reformator in Wittenberg. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass ähn- 
liche Bestrebungen Haussmann's diese Reise veranlasst und die ver- 
suchsweisen Visitationen, wie wir sie in Eisenach kurz nachher angestellt 

finden, im Einverständniss mit dem sächsischen Hofe beschlossen wurden. 
Im Anfang Mai 1525 war Haussmann endlich der Aufforderung des 

Kurfürsten nachgekommen. Er hatte eine eingehende Darstellung der 

kirchlichen Schäden eingereicht, an die sich seine Ansichten über die 

Mittel ihrer' Heilung anschlössen ^). 

Wir müssen dieser Haussmann'schen Darstellung etwas nachgehen; 

sie ist in einigen Punkten von hohem Interesse. Bedeutsam aber ist 
sie for die Rechtsbildungen in der jungen Kirche, weil er mit voller 
TJeberzeugung dafür eintrat, dass die neue Lehre sich nur mit Hülfe 
der politischen Gewalt des Kurfürsten entwickeln könne, der 
Kraft seiner Stellung für die Visitation der Kirchen und die Aufrichtung 
der Schulen eintreten müsse. 

Wäre Haussmann nicht eine bedeutende, in so innigem Verkehr 

mit Luther stehende Persönlichkeit gewesen, so würden uns seine auch 
von Andern geltend gemachte Ansichten nicht von so grossem Gewicht 
erscheinen. Schon früher hatte er das straffere Zusammenfassen der 
lutherischen Elemente betont, auf eine kirchliche Verfassung hin- 
gearbeitet. Er war von der Idee ausgegangen, dass ein lutherisches 
ConciP) die Einigkeit in der Kirche, namentlich die Gleichheit in 
den Ceremonien herstellen müsse, wogegen Luther sich entschieden 
aussprach, der eben damals noch (im November 1524) fest daran hielt, 
dass jene sich frei entwickeln müsse. Schon das Wort Concilium 
feindete er an, das er ebenso für verdächtig hielt, wie das Wort und 
die Lehre vom „freien Willen". Wenn eine Kirche der andern nicht 
folgen will aus freier Wahl in äusserüchen Satzungen, entgegnete 
Luther, was ist dann von Nöthen, dass man sie soll durch Decrete 
der Concilien dahin treiben, die doch bald „zu Gesetzen und 
Stricken der Seelen" gerathen werden. 


*) Sie findet sich im Original Kog. Ji. fol. 35, No. 5 und ist I8V2 Folio- 
Scito lang; da dio Anrodo ew. f. g. sich ausschliosslich darin findet, so war sie 
für den Herzog Johann, nachmaligen Kurfürsten berechnet. 

*) Schrift Luthers an Haussmann bei de Wette-Seidomann VI. S. 54. 


6 Das Ernestinischc Gebiet. — Erste Periode 1524 — 1526. 

Es ist nicht anzunehmen, dass Luther und Haussmann in allen 
Punkten bei der Berathung kirchlicher Verhältnisse übereinstimmten. 
Haussmann's längere Darstellung spricht dagegen. Er hatte eng an 
die Verhältnisse Zwickau's angeknüpft, sich die Dinge nach seiner Weise 
zurecht gelegt, unbekümmert, ob die empfohlenen Maassnahmen dem 
grossen Ganzen entsprachen. Wenn er richtig betonte, dass die reli- 
giösen Wirren durch Missverstandniss der lutherischen Lehre erwachsen 
waren, dem Unverstand und böser Wille zum Theil zu Grunde lag, so 
war es um so bezeichnender, dass er eine Zeit lang auf die Hülfe der 
Bischöfe von Freisingen und Naumburg gebaut hatte, unter deren Bot- 
mässigkeit Zwickau stand. Auch er hatte also an den Institutionen 
der alten Kirche festzuhalten gesucht und die Thätigkeit der Bischöfe 
noch für möglich gehalten. Nun, da seine W^ünsche sich von dieser 
Seite her nicht realisirten, wandte er sich andern Ansichten zu. Nicht 
darauf legte er allein mehr das Gewicht, die christliche Ordnung in 
Zwickau durchgeführt zu sehen, in allen Dörfern und kleinen 
Städten muss das EvangeUum sich festsetzen, wo entgegengesetzter 
Einfluss noch in hinreichendem Maasse zu spüren ist. Mit Recht deutete 
er auf die Lehnsherren hin, die noch dem alten Glauben anhängend, 
ihre Unterthanen durch unwissende und verstockte PfaiT-Miethlinge 
verführen liessen. Es ist an der Zeit, dass die Gemeinden, welche 
ihren Geistlichen unterhalten, auch das Recht erhalten, ihn zu wählen. 
Er veranschaulichte dem Herzog, wie die geistliche imd politische 
Gewalt der Gegner das Evangelium zu unterdrücken strebe, wie man 
suche, die Bekehrten zur Umkehr zu bewegen. Gefährlich erschien 
ihm das Treiben der Mönche, die vor Annahme der Lehre Luther's 
warnten, da diese von langem Bestände nicht sein könne. Er charak- 
terisirte das unheimliche Treiben der hohen Stifter, wies mit Recht 
auf deren ungünstigen Einfluss hin, da sie vermöge des ihnen in über- 
reichem Maasse zustehenden Pfarrbesetzungsrechtes eine Fülle von Ma«^t 
entwickelten, die der Entfaltung der neuen Lehre Hindemisse und 
ewige Kämpfe bereiten müsse. Dann dachte er der schändlichen Press- 
erzeugnisse und des gänzlichen Damiederliegens der Schulen, aus denen 
allein für die Zukunft der Kirche die wahren Elemente erwachsen 
könnten; in ihnen müssten die neuen, kräftigen Stützen zur Vollendung 
der begonnenen kirchlichen Reformen gesucht und gefunden werden. 

Im Ganzen w-ar es nicht viel Neues, was Haussmann zur Charak- 


§ 1. Vorbereitende Schritte zu den Visitationen der lutherischen Kirche. 7 

teristik der kirchlichen Schäden vorfahrte. Um so bezeichnender ist 
sein Ideengang, der den Herzog zum Eingreifen in die geistlichen 
Verhältnisse bewegen soDte. Gerade desshalb, weil die Bischöfe von 
Freisingen und Naumburg nicht in das Land kommen, um die Schäden 
abzustellen, liege es dem Herzog wie jedem Landesfursten als oberstem 
Schutzherrn ob, die ewige Verderbniss von den Seelen abzuwenden. 
,J)esshalb fasse e. furstl. Gnaden ein gut Herz, bitte G^tt um Gnade 
und thue wie ein Kaiser zu Hieronymi Zeiten gethan hat, der hinter 
des Papsts Wissen viel Bischöfe zu einer Synode zusammen gefordert, 
weil es die Nothdurft gebot. Jetzt sieht euer förstl. Gnaden, dass 
nichts nöthiger ist, als zu visitiren. Man fordere die Domherrn zu 
Naumburg und Zeitz zusanmien, befehle ihnen mit Ernst, ihrem Amte 
zu folgen, bestelle Archidiaconen und Suflöraganen an Stelle des Bischofs, 
heisse sie das Werk vollenden, umherziehen und fragen, was allent- 
halben wandelbar und gebrechlich ist. Finden sie sich dazu untauglich 
imd ungelehrt, so geben sie ihr Amt auf. Es muss wohl Furcht 
bleiben, wenn gelehrte, namhafte und erfahrene Leute aufsehen und 
im Umherziehen den rechten Bann und geistliche Censur aufrichten 
und in Kraft erhalten." 

Aber auch die Ausübung dieses geistlichen Berufs wusste Hauss- 
mann dem Herzog annehmbar zu machen. „Wollten euer f Gnaden 
sagen, wie soll ich Christo folgen, Paulo, Bamabae, und Petro; bin ich 
doch kein Prediger noch Lehrer des Worts, da mir nur die „welt- 
liche Obrigkeit" befohlen ist, so antworte ich, „hatte doch der König 
Josaphat (Paralip. 11. 17) auch nicht Befehl, Fürsten, Leviten und 
Priester in's Land zu schicken, das Volk unterweisen zu lassen! Für- 
wahr, die Liebe zu seinem Volke hat ihn dazu bewogen, zu erfüllen, 
was lässige Prälaten unterlassen hatten. Ist doch euer gnade nicht 
ein heidnischer Fürst, sondern von christlich heiligem Geblüte und 
Herkommen; billig wäre es, dass euer gnaden solch tapfem Fusstapfen 
nachgingen und andern Fürsten und Herrn zum Beispiel dienten." — 
Er hielt dem Herzog vor, dass Markgraf Casimir ^) Aehnliches gethan, 
seine Gelehrten erfordert und ihnen in dieser Richtung Vorhalt gemacht 
habe, darüber sie Rath gepflogen und als nützlich erkannt, beide 


^) Dessen Beformen gerade ganz in territorialem Sinne angeordnet waren. 
Veigl. Richter's evangel. Kirchenordnungen L 50. 


8 Das Ernestinische Gebiet — Erste Periode 1624 — 1526. 

Regimente in gutem, beständigen Wesen zu erhalten. — „Visitiren" 
ist ein gar edeles Werk, fuhr er fort, es ist nichts, als Gebrechen 
wandeln, ermahnen zum sittlichen Leben, trösten und starken. — 
Doctor Luther, der sei am tauglichsten, der habe die Gewalt, das Herz 
und den Verstand dazu. Unmöglich könne er, wenn ihn die Wahl 
treflfe, seine Betheiligung abschlagen. Und selbst über die Aufbringung 
der Kosten wusste er Beruhigendes zu sagen, ^) um auch gegenüber 
dem materiellen Nothstande das letzte Bedenken gegen eine Visitation 
aus dem Wege zu räumen. 

Das waren Erwägungen, die, am 2. Mai 1525 niedergeschrieben, 
in doppelt schwerer Zeit an den kurfürstlichen Hof gelangten. Mitten 
in der bäuerlichen Bewegimg und in den Tagen, wo Kurfürst Friedrich 
zur ewigen Ruhe einging (5. Mai 1525), war für erst keine Zeit, die 
Frage von so hochbedeutsamer Natur in Erwägung zu ziehen. 

Die Visitationen waren in's Stocken gerathen, mitten in dem 
religiös-politischen Kampfe war zunächst an die Wiederaufnahme der- 
selben nicht zu denken. 

Die furchtbaren Schläge, welche in der wiedertäuferischen und 
der bäuerlichen Bewegung gegen die Entwickelung der lutherischen 
Kirche geführt waren, hatten die Grundlagen völlig in Frage gestellt, 
auf der Luther seine Kirche aufzufahren gedachte. Das Predigtamt und 
die Obrigkeit, die er sich als feste Säulen der künftigen Ordnung 
gedacht, waren negirt, die politischen Gemeinden in den Städten und 
auf dem Lande waren durchwühlt, von widerwärtigen Elementen zer- 
setzt, die ohnehhi lockere kirchliche Ordnung vielfach zerstört. Es 
bedurfte eines ersten Nothbaues an den Fundamenten: der Aufrichtung 
der Pfarreien und die Sicherstellung ihrer Dotirung. Da drängte die 
Noth zur Zuhülfenahme der territorialen Gewalt, die jetzt Luther aus 
eigenem Antriebe in Anspruch nahm. „Die Pfarren liegen elend dar- 
nieder. Niemand giebt, Niemand bezahlt: Opfer und Seelpfennige sind 
gefallen, Zinsen sind nicht da oder zu wenig, es achtet der gemeine 
Mann weder Prediger noch Pfarrer, dass, wo nicht eine tapfere Ord- 
nung und stattliche Erhaltung der Pfarreien vorgenommen wird, in 
kurzer Zeit weder Pfarrhöfe, Schulen noch Schüler da sein werden, 


^) Er kam nämlich auf das subsidium annualo der Pfarrer zurück. 


§ 1. Vorbereitende Schritte zu den Visitationen der lutherischen Kirche. 9 

und Gottes Wort und Dienst zu Boden geben muss." Es ist sehr be- 
zeichnend, dass Luther des Kurfürsten Beihülfe erbitten konnte, weil 
die Noth es erfordere. In seinem Vorschlage zur Wiederaufrichtung 
der Pfarreien betonte er die Vorwendung der Klöster, Stifter, Lehen 
und Spenden.*) 

Es war eine Bitte, die, sollte sie mit Hülfe territorialer Gewalt 
erfüllt werden, in der Zeit und unter den Verhältnissen, eine emiiiente 
Thatkrafb erforderte. Denn das, was Luther wünschte, bezeichnet genau 
die Vollziehung der Arbeit, mit der man sich .weit über das Zeitalter 
der Reformation hinaus mit wiederholten Kirchenvisitationen und der 
Aufhebung der geistlichen Stiftungen beschäftigte, ohne im Ganzen 
zu einem befriedigenden Abschluss zu gelangen. Ja wir möchten 
geradezu bezweifeln, dass Luther die Schwierigkeit der beantragten 
Oi^anisation richtig gewürdigt habe. Die Richtigkeit unserer Ansicht 
kennzeichnet sich schon in der Antwort des Kurfürsten ^), der auf die 
von Luther beantragte Maassnahme gar nicht einging, sondern die 
materielle Besserung der geistlichen Stellen von der naturgemässen 
Unterstützung der „Pfarrkinder" abhängig gemacht wissen wollte. 
Höchstens verstand er sich zu der Executive einer von Luther zu ent- 
werfenden Ordnung, die auf den Unterhalt der Geistlichen Bedacht 
nahm. Den Antrag Luther's, in dem schon die Verwendung der geist- 
üchen Güter enthalten war, berührte der Kurfürst gar nicht, er hatte 
diesen sogar falsch verstanden, indem er die Unmöglichkeit darthat, 
dass die dürftigen Pfarreien aus den Mitteln der „fürstlichen 
Kammer" unterhalten werden sollten. Möglich war es aber auch, 
dass er die verlassenen geistlichen Güter als der forstlichen Kammer 
verfallen ansah. 

Hier war es endlich, wo Luther in wenig Worten mit dem Plane 
einer durchgreifenden Kirchenvisitation in dem Kurfürstenthum 
hervortrat. *) Gegenüber dem weittragenden Unternehmen, das er hier 
empfahl, blieb es aber ein flüchtiger Entwurf. Die Gemeinden, 
welche evangelische Pfarrer zu haben wünschten, sollten für deren 
Unterhalt sorgen. Es müsste ihnen der Unterhalt vom Rathhause 
oder sonst auf Befehl des Kurfürsten gereicht werden, wenn das Pfarrgut 

>) De Wette JH. S. 39, Brief vom 31. Octobcr 1525. 

') In meinem Briefwechsel Luther's S. 92. 

») Brief bei de Wette IE. 51 vom 30. November 1525. 


10 Das Ernestinische Gebiet — Erste Periode 1524—1526. 

nicht ausreiche. Dabei wünschte er die Einrichtung von vier bis fünf 
Visitationsbezirken, die Mitwirkung des Laienelementes, die Unter- 
weisung der untüchtigen Geistlichen, nicht aber deren sofortige Ent- 
fernung, in so weit sie sich dem Evangelium nicht geradezu feindselig 
erweisen würden. Man sieht, wie Luther gegen den ersten Vorschlag 
schon ein bedeutendes Stück weiter gegangen war; wie sich beide 
Vorschläge sogar durch wesentliche Momente unterschieden,*) ohne 
dass sie dem Bedürfhiss der Kirche gegenüber völlig durchdacht und 
gründlich ausgearbeitet sich erwiesen. Denn wie es uns scheinen will, 
war es an Luther gerade nicht die stärkste Seite, praktische, auf 
die äussere Organisation zielende Vorschläge im entscheidenden 
Momente zu machen, in der Lösung solcher Aufgaben zeigte er sich 
weniger stark und umfassend. — Eine Theilnahme für die damieder- 
liegenden Schulen zeigte der flüchtige Entwurf nicht, so wesentlich 
diese auch für die Entwickelung der Kirche war. Haussmann's Vor- 
schlag hatte jene wohlweislich nicht vergessen. 

Practische Folgen hatte Luther's lückenhafter Vorschlag immer- 
hin. So wenig wir auch sonst in der Lage sind, den Vorgängen zu 
folgen; das steht fest, dass nun sofort Visitationen in den einzelnen 
Landestheilen versucht wurden, von denen freilich bis jetzt nur zwei 
sich quellenmässig verfolgen lassen. 

Die erste, welche zur Ausführung gelangte, war die des Amtes 
Borna, in welchem Georg Spalatin und der Geleitsmann des Amtes 
Michael von der Strasse am 8. Januar 1526 die kirchlichen Verhält- 
nisse einer Prüfung imterzogen. 

Die Uebersioht der Visitation des Amts Borna. 

8. Gomitz 1 — — — — 

9. Kitzscher 1 — — — — 

10. Hohendorf — 2 

11. Nenkersdorf 1 — — — — 

12. Benndorf 1 — 3 

13. Kreudnitz — 2 5 

*) Der erste sprach ja nur von Dotationen, der zweite auch von der Prüfung 
und Heranbildung der Geistlichen. 

*) Bedeutung der Consuren: 1. Predigt das Evangelium. — 2. Predigt das 
Evangelium nicht. — 3. Ist verehelicht. — 4. Lebt in wilder Ehe. — 6. Erbietet 
sich zur Ehe. 


1. Buben dorf 

1«) 

2. Zopen 

1 4 5 

3. Neukirchen 

\ — — — — 

4. Hain 

1 4 5 

5. Zedlitz 


6. Hermsdorf 

o 

M 

7. Träges 

1 5 


S 1. Vorbereitende Schritte zu den Visitationen der lutherischen Kirche. 11 


14. Dittmann»- 



dorf 

2 


15. Steinbach 

9 

3 

16. Kieritzsch 

2 


17. Trachenau 

2 


18. Ramsdorf 

2 


19. Lobstädt 

1 

3 


20. Witznitz 

21. Eula 1 

22. Mölbisa), un- 

besetzt. 

23. Priessnitz, er- 

schien nicht. 

24. Flössberg 1 

25. Deutzen 1 


— 5 


— 4 — 
3 


a) Wird von Träges versorgt. 


Die statistischen Angaben, welche sich aus noch sehr dürf- 
tigen Notizen herausheben lassen, zeigen allerdings erfreuliche Re- 
sultate ^), da der der alten Lehre noch ergebene Theil der Geistlichen 
mit geringen Ausnahmen sich nicht abgeneigt zeigte, das Evangelium 
anzunehmen, sondern auch die Besserung des sittlichen Lebens ge- 
lobte. Nur da, wo der Einfluss des katholisch gesinnten Patrons sich 
nicht beseitigen Uess, bUeben die Geistlichen renitent. Besonders 
waren es die v. Kitzschef sehe, die v. Wemsdorf 'sehe und die v. Bünau'sche 
Familien, die dem alten Glauben noch zugethan waren, und deren Geist- 
liche in moralischer Beziehung manches zu wünschen übrig Hessen. 
Sehr bedeutsam war es, dass der Adel im Amte Borna in über- 
wiegendem Maasse*) das Patronatrecht ausübte und dem Landesherrn 
selbst nur wenige Stellen gehörten, ein Verhältniss, das fast überall 
vorherrschte und, wie wir bereits betonten*), für die Ausbreitung der 
evangelischen Kirche von hoher Bedeutung sein musste. 

Es blieb nach Befehl des Kurfürsten Aufgabe der Visitatoren, 
sowohl die Annahme der neuen Lehre, als auch die Verehelichung 
derer zu überwachen, welche bisher mit verdächtigen Personen Haus 
gehalten hatten. Ebenso fiel den Visitatoren die Besserung der ma- 
teriellen Lage der Geistlichkeit zu, der man aber erst dann eine be- 
sondere Aufinerksamkeit zuwandte, nachdem Spalatin in einem besondem 
Berichte von der Armuth der Geistlichen gesprochen hatte, die sich 
namentUch aus dem Vorenthalten der vertragsmässigen Bezüge her- 
zuschreiben pflegte. — Wir werden mehrfach Gelegenheit haben, der 


') 14 predigten das Evangelium, 9 nicht. 

*) Alle Pfarreien sub 1—21 waren adlige ; von den übrigen ist die Lehns- 
((ualität nicht angegeben. War der Rest, also 4 Pfarreien, wirklich kurfürstlich, 
so war dies nidit günstig für die Machtstellung des Kurfürsten. 

•) Siehe Vorwort. 


12 Das Erncstinische Gebiet. — Erste Periode 1524—1526. 

vorzüglichen Schwierigkeiten zu gedenken, welche aus diesem Punkte 
den Organisationsversuchen der Visitatoren erwuchsen. 

Eine zweite Visitation wurde von Mittfasten bis Ostern im Amte 
Tenneberg angestellt, mit der Diezmann Goldacker als Laie und die 
beiden Geistlichen Dr. Johann Draco und Friedrich Mecum betraut waren. 


1. Sundhausen — — 3 2) — 5 

6. Uelleben 

3 

— /" 

Oberpfarrei 

7. Fröttstedt 

3 


2. Sundhausen 3 

^. Leina 

3 


ünterpfarrei 

9. Asbach 

3 


3. Wahlwinkel 3 4 

10. Trügleben 

3 

4 

4. Hörseigau — 2 — — — 

11. Laucha 

3 



5. Teutleben 3 4 

12. Boilstedt 

3 



Hieraus ergiebt sich, dass hier bei weitem ungünstigere Verhält- 
nisse in dem Bekenntnissstande vorlagen, als im Amte Borna. Freilich 
war die Prüfung der Geistlichen, auf die man hier volle drei Wochen 
verwandte, viel eingehender, da man nicht allein Erkundigungen*) über 
das äussere Leben des Einzelnen einzog, sondern auch dem betreflfenden 
Examen die Predigt des Examinanden vorausgehen Hess. *) Das Examen 
erstreckte sich auf die Lehre von der Sünde, den Glauben, das Sacra- 
ment und die Freiheit. 

Es kam unerwartet, dass keinem Pfarrer die erste Censiu- ertheilt 
werden konnte. Man fand offenbare Papisten, die ohne Scheu die neue 
Lehre verdammten, sei es, dass dies aus eigner Ueberzeugung oder 
auf Betrieb des Lehnsherrn*) ausgesprochen wurde. Theils waren es 
auch Pfarrer, die ohne Grund als Anhänger des Evangeliums galten ^) 
und je nachdem es gewünscht wurde, die katholischen oder die luthe- 
rischen Gebräuche festhielten. '^ Einzelne meinten hinreichende Kennt- 
nisse zu besitzen, da sie der Bischof als tüchtig anerkannt habe, sie 

*) Das Material im Consistorialarchivo zu Gotha. 

*) Die Censuren bodcutcn hier: 1. Gut: kein Geistlicher. — 2. Ziemlich 
gut: 1 Geistlicher. — 3. Untauglich: 1 Geistlicher. — 4. Verehelicht: 3 Geist- 
liche. — 6. In wilder Ehe: 1 Pfarrer. 

•) Aus jeder Gemeinde wurden hierzu zwei Personen erfordert. 

*) Draco wohnte allen Predigten mit Ausnahme der des Pfarrers zu Teutleben 
und Sundhausen (Oberpfarrei) bei. Das Thema zur Predig wurde gegeben. 

*) Cunz V. Lissa für Boilstedt, Ernst von Teutleben für Laucha. 

•) Teutleben. „Von dem Pfarrer sagten aber die Visitatoren: Herr Gott, 
wo bleibt aber sana doctrina". 

') Sundhausen, beide Uelleben, Fröttstedt. 


§ 1. Vorbereitende Schritte zu den Visitationen der lutherischen Kirche. 13 

sahen das Visitationswerk als eine verfrühte Maassregel an, die um so 
überflüssiger erscheinen musste, als sie dem Durchdringen der neuen 
Lehre begründete Zweifel entgegen stellten. Wieder andere hatten, 
obwohl sie zu studiren behaupteten, nicht einmal die nöthigen Bücher, 
und pflegten mehr des Waidwerks als der Seelsorge. Das günstigste 
Zeugniss, welches ertheilt werden konnte, galt dem Pfarrer von Laucha, 
dem doch wenigstens „etwas Verstand vom Evangelium" zugesprochen 
wurde, und dem Geistlichen zu Hörseigau, der das Evangelium stu- 
dirte und lehrte, ohne dass man dem sonstigen Leben das unbedingte 
Lob ertheüen konnte, weil er der Trunksucht ergeben war. 

Nur ganz vereinzelte Gemeinden wünschten eine Aenderung im 
Sinne der Reformation. Unter ihnen war Uelleben,^) wo man sogar den 
Besuch der eigenen Dorfkirche aus dem Drange nach dfem Evangelium, 
auch aus Abneigung gegen das unsittliche Leben des Pfarrers mied 
und die Predigt im nahen Gotha besuchte; dann die Gemeinden 
Asbach*) und Boilstedt, die aus ähnlichen Gründen um den Wechsel 
des Geistlichen nachsuchten. 

Dem eingehenden Berichte über den Befund fügten die Visita- 
toren ihr „Consilium" bei, in dem sie ausdrücklich hervorhoben, dass 
der fromme Kurfürst „kein besser Ding liabe füniehmen können". Sie 
empfahlen nicht allein eine durch alle Pflegen gehende und zu wieder- 
holende Visitation, sondern ertheilten auch ihren Rath, welche Gesichts- 
punkte künftig für diese maassgebend sein müssten. Trotz trauriger 
Erfahrungen befürworteten sie freundliche Behandlung der Untaug- 
lichen, deren sofortige Absetzung man meiden müsse. Es wurde vor- 
züglich betont, dass fortan den Amtleuten die Macht genommen werden 
müsse, die Geistlichen ein- und abzusetzen; sie wünschten, dass diese 
Befugniss allein der LandesheiT ausüben sollte. Man sieht, wie schon 
hier auf das Episcopat der weltlichen Macht alles Gewicht gelegt und 
mehr und mehr von der geistlichen Seite her die Obrigkeit in das 
Mittel gezogen wurde. Man drang dabei auf Anstellung tüchtiger 


*) Der Pfarrer war nach Bcondigiing des Bauernkriegs von seiner Verehe- 
lichttng mit der Concubine zurückgekommen, obwolü er bereits in Gotha aufge- 
boten war. Das Volk hält beide noch für „Hurenvolk." , 

^) In Asbach war ein alter PfafT, der zwar viel kann, „kanns aber nicht 
gesag oder geraden, lehrt nichts von Christi Glauben, wird oft so irre im Evangelio, 
dass er selbst nicht weiss, was er sagt*'. 


14 Das Ernestinische Gebiet. — Erste Periode 1524 — 1526. 

„Kirchner**, die der Jugend die zehn Gebote, das Vaterunser vorsprechen 
und deutsche Lieder und Psalmen vorsingen sollten, betonte das Lesen 
der Bibel, und wie das Singen imd Lesen recht eigentlich „in's Herz 
hinein** getrieben werden müsse. Die Einführung der Postille Luther's, 
auf der die Predigten fassen sollten, war nach der Meinung der Visi- 
tatoren ein Haupterforderniss, damit nicht Jedermann auf den Dörfern 
sein „Gaukelwerk** der Gemeinde vorplaudern könne. Nächst der wann 
empfohlenen Wiederaufrichtung der Schulen in Städten und Dörfern 
war es die Besserung der materiellen Lage der Seelsorger, die die 
Visitatoren hervorhoben. Der Geistliche dürfe nicht mehr über dem 
Handhaben des Pflugs, über seinen Nahrungssorgen das Studium ver- 
gessen. Es war eine Fülle von Wünschen, denen in berechtigter Weise 
hier Ausdruck gegeben wurde; viel mehr, als Luther in seinem kurzen 
Plane über die Vornahme der Kirchen Visitation erwähnt hatte, stellte 
sich als ein zu befriedigendes Bedürftiiss heraus. 

Da ist es nun merkwürdig, dass für längere Zeit keine Thätigkeit 
in dieser Richtung zu bemerken ist. Man könnte geneigt sein, den 
Grund für den Stillstand der Visitationen in den politischen Verhält- 
nissen, namentlich in der Thätigkeit der evangelisch gesinnten Fürsten 
zu suchen, die sich zu einem Bunde gegen die der Reformation feind- 
lichen Elemente zu vereinigen strebten. Aber welche Thätigkeit dieses 
engere Aneinanderschliessen auch erheischte, nie wird man nachzu- 
weisen im Stande sein, dass der Fortgang der Reformation in dem 
Kurfurstenthume von diesen politischen Maassnahmen so abhängig war, 
dass man aus gewissen Rücksichten das weitere Vorgehen absichtlich 
sistirte. ^) Nie ist das Visitationswerk Gegenstand bei Berathung poli- 
tischer Krisen gewesen, selbst in den späteren Verhandlungen des 
schmalkaldischen Bundes denkt man dieser so zu sagen selbstverständ- 
lichen Maassnahme nicht. Die Vornahme der Visitationen, die Art 
und Weise ihrer Durchführung blieb interne Angelegenheit des ein- 
zelnen Territoriums. Weiter als in die landständischen Kreise ist die 
religiöse Frage nicht gedrungen; gerade darin liegt der Beweis, dass 


') Nach Seckendorf II. 48, habe der Kurfürst am 24. Juni 152ö Ro^ar den 
adligen Patronen befohlen, ihren Pfarrern, Luther's d«iutBche Messe zur Nachach- 
tung vorzulegen und wenn sie nicht selbst predigen könnten, ihnen Latber's 
Kirchenpostillo zu empfehlen. 


§ 1. Vorbereitende Schritte zu den Visitationen der lutherischen Kirche. 15 

es sich noch um Einzelbildungen handelte, deren Gang nur von 
den EntSchliessungen der territorialen Macht sich abhängig zeigte. 

Nur der Beichstag konnte für die Entwickelung der Reformation 
in diesffli einzelnen Territorien von hoher Bedeutung sein. Der Reichstag 
Ton Speyer, auf welchem die evangelischen Fürsten unumwunden als 
Bekenner der neuen Kirche auftraten und im Reichsabschied vom 
27. August 1526 das Zugeständniss erlangten, dass Jeder — bis zur 
Berufung eines Concils — für sich also zu leben, zu regieren und 
halten könne, wie ein Jeder solches gegen Gott und kaiserliche Majestät 
sich getraue zu verantworten, — trug zur Befestigung der neuen 
Kirche in den einzelnen Territorien um so mehr bei, als die Ver- 
' Wickelungen den Gegnern der Reformation nicht gestatteten, die evan- 
gelischen Fürsten dauernd zu beunruhigen. Dieser Beschluss hatte 
die grössten Wirkungen; er bedingte die fernere Entwickelung der 
einzelnen deutschen Landeskirchen, zu deren Gestaltung nicht nur 
der Landesfurst, sondern auch die Reichsstädte und die Ritter sich 
berechtigt fühlen mussten; jedes Land betrieb die Reformfrage nach 
eigenem Ermessen. 

Im Kurfürstenthume hatte man im Stillen an dem Projecte der 
Visitationen weiter gearbeitet. Die bisherigen Erfahrungen wurden 
verwerthet; gerade sie mahnten zu sorgfaltigen Erwägungen, in ihnen 
lag der Grund für das Aufgeben der vorläufigen Visitations versuche. 

Da kam es nach der successiven Wandlung, die Luther bezüglich 
der Stellung der Kirche zu der politischen Gewalt durchlebt, nicht 
unerwartet, dass er jetzt — am 22. November 1526 *) — in aller Form 
eine Kirchen- und Schulvisitation bei dem Kurfürsten beantragte. 
An die Stelle der fehlenden Diöcesangewalt musste doch etwas treten, 
was die geistliche Zucht wieder herstellte, zu der vor allem die Jugend 
angehalten werden müsste, wenn man nicht, wie er andeutete, höchst 
bedenkliche sociale Zustände schaffen wollte. Es war sehr bezeichnend, 
dass nicht allein „Gottes Gebot, sondern auch aller Noth" zu 
diesem Vorgehen zwang. Sein Antrag ging dahin, die Einnahmen 
der Klöster und Stifter in so weit zur Dotation der geistlichen Stellen 
zu verwenden, als die sonstigen von den Gemeinden aufzubringenden 
Mittel nicht ausreichten. Ja da, wo diese vorhanden, mussten nach 


') de Wette, Luther's Briefe III. S. 135. 


16 Das Ernestinische Gebiet — Erste Periode 1524 — 1526. 

seiner Meinung die Gemeinden „gezwungen" werden, Pfarreien und 
Schulen aufzurichten. Er sah dies als eine Verpflichtung an, der man 
sich ebensowenig wie der Unterhaltung von Brücken, Wegen und 
Stegen entziehen könne. In der That, es waren die Grundzüge der 
spätem Visitationsinstructionen angedeutet, die dem Kurfürsten zur 
vorläufigen Erwägung anheim gegeben wurden. 

Je tiefer Kurfürst Johann den Nothstand empfunden, je mehr 
hatte er es als „landesherrliche" Pflicht erachtet, im Sinne Luther's 
jenem gründliche Abhülfe zu schaffen. Er hatte bei seinem Weg- 
gange von Wittenberg zwei seiner Käthe, den Kanzler Gregor Brück 
und Hansen von Gräfendorf beauftragt, mit den vier Dechanten und 
Luther die weitem Maassnahmen zu berathen. *) Die Resultate ihrer 
Berathungen erhielten die Zustimmung des Kurfürsten; es handelte" 
sich jetzt um weiter nichts, als um die Wahl geeigneter Visitatoren. 
Auch eine materielle Unterstützung der Sache Seitens des Kurfürsten 
lag ausser allem Zweifel. 

Zu dem gesellte sich der Drang der Universität Witt^enberg, *) 
die Visitation zu beschleunigen. Am 13. Februar wurden mit der- 
selben im Kurkreise zunächst Hieronymus SchurflF, Melanchthon, Hans 
Edler von der Planitz und Asmus von Haubitz betraut und es leidet 
keinen Zweifel, dass diese sofort in Angriff genommen wurde, wenn 
wir auch nicht in der Lage sind, über den Vollzug der Visitation in 
Mangel der einschlagenden ProtocoUe Weiteres festzustellen.^) 

Die Instmetion, welche dieser Visitation als Gmndlage diente,'*) 
legte vor allem darauf Gewicht, dass es die Pflicht der Dankbarkeit 


*) Burkhardt, Luther*s Briefwechsel. S. 114. 

^) de Wette III. S. 154: nihil et e^o praeterea novi habeo, nisi quod 
princeps universitati respoiidet, sese velle maturare viaitatiouem etc. 

'^) Alles Nachsuchens ungeachtet, sind diese nicht aufgefunden worden, 
obwohl das kimigl. Consistorium in Magdeburg auf mein Gesuch die umfassendsten 
Recherchen in den prcussischen SpecLalarcliiven der Superin tendenturen, in denen 
ich das Material zu finden hoSte, angestellt hat. 

<) Reg. Ji. fol. 41. fT. sine Dato et a. Reg. Ji. fol. 41a. A. 8. 1—37. Sie 
dürfte spätestens im Juni 1527 abgefasst sein. — Die gleiche findet sich in Richter's 
evangelischen Kirchenordnungen d. 16. Jahrh. I. 77 und daraus bei Grossmann, die 
Visitations- Acten der Diöces Grimma S. 10. Ausserdem in der Zeitschrift für 
deutsches Recht und deutsche Rechtswissenschaft lY. S. 45. 


§ 1. Vorbereitende Schritte zu den Visitationen der lutherischen Kirche. 17 

gebiete, zum Ausbau des göttlichen Wortes beizutragen, nachdem es 
„aus überschwänglicher Güte und Barmherzigkeit" wieder erschienen 
sei. Geistliche und Schullehrer sollten in der Lehre und ihrem Lebens- 
wandel nach geprüft, für das weitere Unterkommen der Papisten, die 
bereits an mehreren Orten Verstössen und dadurch leider in's Elend 
versetzt worden seien, durch „Abfertigung*' gesorgt, Lrthümer aber im 
Glauben solcher, die das Wort Gottes lehrten, mit Landesverweisung, 
sittenloser Lebenswandel mit Entsetzung vom Amte geahndet werden. 
Der Kurfürst wollte zwar keinen Glaubenszwang auferlegt, aber das 
Sectenwesen beseitigt wissen, indem die Visitatoren den Weg der Güte 
und Belehrung nicht unversucht lassen sollten, um die Irrigen zur 
freiwilligen Umkehr zu bewegen. Personalmangel war najch Möglich- 
keit zu beseitigen, das Einkommen und das, was den Stellen entzogen, 
war festzustellen. Gleiches galt von verlassenen Klöstern und son- 
stigen Stiftungen, deren Einkommen wie dessen nunmehrige Verwendung 
aufgezeichnet werden mussten. Mangel an Mitteln, die künftig ander- 
weit für die Besoldung der Geistlichen zu beschaffen waren, bedurften 
eines besondem Nachweises durch die Visitatoren, während man ein 
besonderes Augenmerk auf die Hinterziehung der Stiftungen mit ihrem 
Einkommen zu richten hatte. Einkünfte von Patronaten, die bis auf 
den dritten Theil, der dem Patron zur Ausstattung eigner Kinder im 
Fall ihres Unvermögens zu ])elassen war, fielen dem gemeinen Kasten 
zu. Gleichheit des Ritus war herzustellen, und den Lehrern Anleitung 
zur Erziehung und zum Unterricht der Jugend zu ertheilen. Zu- 
sammenschlagung dürftiger Pfarreien, sowie die anderweitigen Ver- 
hältnisse derselben waren zu regeln. Ungleichheiten der Einkünfte 
zu beseitigen, war lediglich dem Ermessen der Visitatoren anheim- 
gestellt. Sie hatten besonders zu überwachen, dass den Geistlichen 
ihr stipulirtes Einkommen gereicht werde; besondere Personen waren 
aufzustellen, die die Rechte der Geistlichen zu wahren hatten, damit 
sie des lästigen Einmahnens überhoben wurden. Die Gemeinden 
hatten für die Instandhaltung der geistlichen Gebäude zu sorgen; wie 
nicht minder die Unterstützung der Armen aus bereiten öflfentlichen 
Mitteln zu überwachen. Zur Beaufsichtigung der Geistlichen waren 
besonders in Städten Superintendenten zu bestellen, denen auch die 
Entscheidung in ehelichen Händeln, in denen leider sich oft Partei- 
lichkeit bei den Geistlichen gezeigt hatte, zufallen sollte, um mit Hülfe 

Barkhsrdt, Kirchen- n. Schal- VistUtionen. o 


18 Das Ernestinische Gebiet. — Erste Periode 1524 — 1526. 

des Amtmanns oder Schossers gerechte Entscheidungen anbahnen zu 
können. Ebenso sollten die Geistlichen aller Einmischung in welt- 
lichen Hader sich enthalten; aber dafür sorgen, dass ärgerlicher 
Lebenswandel, Spiel, Müssiggang, Völlerei, Hurerei, Ungehorsam der 
Kinder, das Absingen von Schandliedem und dergleichen mehr ver- 
mieden werde. 

Auch specielle Verhältnisse und deren Ordnung berührte die 
Instniction, die bereits ffir die einzelnen Kreise entworfen war. Die 
gleichzeitig für Thüringen aufgestellte enthielt genauere Bestimmungen 
über die kirchlichen Verhältnisse der Stadt Neustadt a. 0., und die 
Vornahme von Unterhandlungen mit den Barfüssermönchen zu Weimar, 
den Klosterpersonen zu Reinhardsbrunn, Georgenthal, Eisenach und 
Gotha. Man regte Verordnung evangelischer Prediger in die Nonnen- 
klöster Cronschwitz und Heusdorf an, indem den Visitatoren zugleich 
freiere Handlung in diesen Beziehungen gestattet wurde. 

Schon aus gedruckten Ladungen und sonstigen Correspondenzen ^) 
geht hervor, dass der Beginn der Visitation in dem Neustädter und 
Thüringer Kreise für die erste Woche des Juli festgesetzt war. Am 
12. Juli finden wir die Beauftragten in voller Thätigkeit in Weida. 
Von dort reisten sie am 16. Juli*) nach Neustadt a. 0. In kurzer 
Zeit hatten sie die Visitation in Weida, Amshaug, Pösneck, Sa^lfeld, 
so weit es dort die Verhältnisse gestatteten, durchgeführt. Namentlich 
waren sie in Saalfeld auf harten Widerstand des Grafen Albrecht von 
Mansfeld gestossen, den der Kanzler Brück für die Zulassung der 
Visitation noch zu gewinnen hofite. 

Leider ist nur weniges über diese älteste Thüringer Visitation 


') Das gedruckte Ausschreiben Kurfürst Johanns datirt vom Sonntag Tri- 
nitatis (16. Juni), während Hans v. d. Planitz um Temiinsetzung bittet wegen 
Zusammenkimft der Visitatoren, indem er bemerkt, dass v. Haubitz auf Donnerstag 
nach Petri und Pauli (4. Juli) geladen sei. 

*) Sie klagen über den Mangel eines Schreibors und über die grosse Arbeit, 
welche die Aufzeichnungen verursachen. Leider fehlen all' diese ProtocoUe. Das, 
was ich über diese erste thüringische Visitation berichte, ist aus einzelnen uns 
erhaltenen Briefen mitgetheilt. — Visitatio incepit, schreibt Luther am 13. Juli 
1527 an Haussraann, bei de Wette III. S. 187. — In Weida waren ilmen auch 
die gedruckten Ladungen zur Visitation zugegangen. — Uober den Mangel einoa 
Visitationsschreibers antwortet Kurfürst Johann am 14. Juli, dass er einen Schreiber 
nicht für nüthig erachtet habe, da Schurff „lieber deutsch" schreibe. Man kann 
also annehmen, dass dieser die thüringischen Visitationsprotocolle schrieb. 


§ 1. Vorbereitende Schritte zu den Visitationen der lutherischen Kirche. 19 

in einigen Fragmenten erhalten. Um so wichtiger sind diese für die 
Physiognomie der alten kirchlichen Verhältnisse, die 1533 bereits bei" 
nah «ine gründliche Umwandlung erfahren hatten. Indem die Visita- 
toren Priessnitz ^), Dohlen % Schömberg *), Wittchendorf*), Burkersdorf ^), 
Xeuenhofen ®), Laussnitz"^, Niederoppurg ®), Nimritz^), Daumitsch ^*^), 
Weyra"), Dreba^«), Linda i»), Moderwitz i*)^ Weltwitz i«), Copitzsch^ß) 
und Dreitzsch^') besichtigten, fanden sie überall fast unhaltbare Ver- 


*) Hat wegen vieler Dörfer zwei Caplane. (Die Filiale sind nicht angegeben). 

*) Hat bisher zu versorgen gehabt : Merkendorf, Göhren, Dörtendorf, Scböp- 
tits, Piesigitz, Staitz, Steinsdorf, Loitzsch, Uhlersdorf und Halbesdorf (?), und die 
nach Merkendorf geschlagenen Dörfer: Pfersdorf, Wiebeisdorf und Welschendorf. 
Dann Zadelsdorf, Zickra, welche beide künftig auch von Dohlen abkommen sollen. 
Stelzendorf, Zadelsdorf und Zickra soUen künftig eine Pfarrei bilden. Uhlersdorf 
wird nach Woifersdorf geschlagen. 

*) Geringe Pfarrei. 

*) Geringe Pfarrei, zu der in Zukunft (Hohen-) Oelsen und Teichwitz ge- 
schlagen werden sollen. 

*) Fast arme Pfarrei, zu der künftig Köckeritz und Koffein geschlagen 
werden sollen. 

•) Die versorgt Neustadt a. 0., welches keinen Pfarrer hat. 

') Capelle, soll mit den 3 andern Capellen: Lichtenau, Colba und Gröbitz 
zu einer Pfarrei gemacht werden. Die 4 Dörfer hatten 71 gesessene Wirthe. 

■) Mit 43 gesessenen Wirthen, bleibt selbstständige Pfarrei. 

•) Wird unter Zuschlagung von Döbritz, Solckwitz und Kehmen zu einer 
Pfarrei gestaltet. Rehmen verliert dann seinen Geistlichen. Alle 4 haben 62 ge- 
sessene Wirthe. 

**) Wird unter Zuschlagung von Oberoppurg, Quaschwitz und Gertewitz 
eigene Pfarrei. Alle 4 haben 72 gesessene Männer." 

**) Wird unter Zuschlagung von Cospoda und Meilitz eine Pfarrei, zu der 
also 83 gesessene Wirthe gehören. 

'•) Wird unter Zuschlagung von Elaina und Neudeck eine Pfarrei mit 68 
geseflsenen Wirthen. Klaina wird bisher von Cospoda versorgt. 

") Wird unter Zuschlagung von Köthnitz und Steiubrücken eine Pfarrei 
mit 57 gesessenen Wirthen. 

") Wird unter Zuschlagung von Burgwitz und der Capelle vor'm Schlosse 
(sc Amshaug) unter Beigabe eines Caplans, der die Schlosscapelle versorgt, 
Pfarrei werden. 

") Wird unter Zuschlagung von Schmieritz und Traun eine Pfarrei. 
**) Wird unter Zuschlagung von Miesitz, Hassla und Aismannsdorf mit 43 
gesessenen Wirthen Pfarrei. 

") Wird unter Zuschlagnng von Molbitz und Hungersdorf Pfarrei. (Hungers- 
dorf jetzt Rosendorf.) 


20 Dafi Ernestinische Gebiet. — Erste Periode 1524—1526. 

hältnisse. Sie änderton die Filiale, schlugen dürftige Pfarreien zu- 
sammen, gründeten völlig neue aus dürftigem Capelleinkommen; mit 
einem Schlage ward der Gegend das Gepräge eines eigenthümlichen 
kirchlichen Le])ens genommen, das unmöglich unter den eben ange- 
gebenen Verhältnissen gedeihen konnte. 

Zum Theil stiess man auf harten Sinn. Die Mönche im Kloster 
Mildenfurt hielten an dem Absingen der Horas fest, wenn sie auch 
sonst zu Klagen nicht Anlass gaben. Im Weida'er Mönchskloster, wo 
sich nur sechs Mönche gehalten hatten, zeigte sich desto energischer 
Widerstand gegen die befohlene Ablegung der äussern Mönchszeichen, 
obwohl sie bei der Weida'schen Bevölkenmg kaum materielle Unter- 
stützung fanden und ihr Leben nm* von dem geringen Almosen der 
ländlichen Einwohner fristeten. Gern gaben die Visitatoren den Bitten 
der Klosterinsassen Gehör, im Nothfall zur Stillung des Hungers einen 
Theil ihres Mönchomates verkaufen zu dürfen. 

Im Kloster Cronschwitz, welches die Visitatoren am 14. Juli be- 
suchten, fanden sie theils Anhänger der neuen Lehre, theils starre 
Verfechter des alten Glaubens, woraus grosse Uneinigkeit der Kloster- 
bewohner und die Unterdrückimg der evangelisch Gesinnten entstanden 
war, die bereits unter Entbehrung des zum Leben Nöthigsten litten. 
Man verordnete dem Kloster einen Beichtvater, der die Nonnen von 
der Richtigkeit der neuen Lehre, namentlich der Sacramentslehre, über- 
zeugen sollte, indem man ihnen besonders die Zulassung eines Bar- 
füssermönchs zu ähnhchem Zwecke verbot. 

Seit dem 13. August war die Visitation der Aemter Leuchtenburg, 
Orlamünde, Roda, Jena, Bürgel und Eisenberg im Gange, wo man 
„viel Unrichtigkeiten" fand, imd der grösste Theil der Seelsorger übel 
bestellt war, zumal sie wohl die „remissio peccatorum", nicht aber 
die „poenitentia" lehrten! In Kahla und Orlamünde fanden die Visi- 
tatoren Anhänger Carlstadt's, die sich bis auf wenige zu bekehren ver- 
sprachen. Man gewährte dazu nur wenige Wochen Frist, nach denen 
die angedrohte Strafe der Landesverweisung vollzogen werden sollte. 
Ungetaufte Kinder fanden sie in hinreichender Zahl. In den meisten 
Orten handelte es sich um die Neubesetzung der Pfarrstellen; man 
empfahl die Gründung gemeiner Kasten, um dem Mangel der Geistlichen 
wenigstens etwas abzuhelfen, der sich selbst in den Städten fühlbar 
machte. In Roda und Bürgel war kein Geistlicher zu finden, weil 


V 


§ 1. Vorbereitende Schritte zu den Visitationen der lutherischen Kirche. 21 

dort die Klöster die Geistlichen unterhielten.^) Nur in Jena, wo 
Musa als Superintendent aufgestellt wurde, fanden die Visitatoren regen 
Eifer för die reformatorische Idee und deren Durchfuhrung. 

Mit Beendigung der Visitation im Jena'schen und Eisenberger 
Kreise wurde dieselbe auf Befehl des Kurfürsten abgebrochen, da 
dies die bevorstehende Ernte und die drohende Pest erheischten, 
wegen der die Universität Wittenberg nach Jena übersiedeln musste.^) 

Am 19. August lagen die Resultate der Visitation in Wittenberg 
vor, welche Spalatin zu prüfen hatte, imi sich dem Kurfürsten gegen- 
über über diese gutachtlich zu äussern.^) 

Soviel stand schon während der Visitation selbst fest, dass gar 
Manches an der Instruction geändert werden müsse. Insbesondere 
hatte Melanchthon in verschiedenen Richtungen sich imgünstig über 
dieselbe geäussert; schon zu Kahla^) war er der Meinung gewesen, dass 
die Visitation schwerlich von Erfolgen begleitet sein könnte, wenn die 
Instruction nicht einer gründlichen Berathung unterstellt und die Re- 
sultate bei den künftigen Visitationen praktich verwerthet werden würden. 

Die Grundlage für die Berathung ^) bietet sich uns in einer inter- 
essanten Zusammenstellung^ der Punkte, welche nach Spalatin's 


*) Das Städtchen fiisenborg hatte ein Kirchenvermögen von 27 FL, aus 
dem die Besoldung des Geistlichen, des ScbuUehrers, sowie die kirchlichen Bauten 
bestritten werden sollten. 

•) Befehl d. d. Torgau, Sonnabend nach Vincula Petri (3. Aug.). 

») de Wette lU. S. 191. 

*) Corp. Kef. I. 881 : Ego in molestissimis negotiis hoc tempore et quidem 
cum fructu, quantum video, versor. 

*) Die erste Grundlage: die Articuli „de quibus egerunt per visitatoros 
in regione Saxonie" war bereits 1527 ohne Vorwisson Melanchthon's durch den 
Druck bekannt gegeben. Vergl. die Ausgabe Strobers und Bichtor's Kirchen- 
ordnungen, I. 77. 

•) Reg. Ji. fol. 46a, 4b. Artikel, so durch dio Rote zur Visitation ver- 
ordcnth und andere unterteniglich bedacht, 1527. Die Gebrochen bestanden in 
folgenden Punkton: 1. Klage des Adels gegen dio Pfarrauflagen. 2. Man sucht 
gegen das Interesse des kirchlichen Aorars die Stiftungen und deren Einkommen 
zu hinterziehen. 3. Man leiht die kirchlichen Lehn und beansprucht von diesen 
Zehnden und Aocker, wodurch dio Lehn zerrissen werden. 4. Die Lehnherm 
stossen die Geistlichon nach Gefallen von den Pfarrstellen 5. Der Adel ge- 
stattet die Verehelichung der Geistlichon nicht, ebenso nicht die Rcichung des 
Sacraments unter zweierlei Gestalt. 6. Zw^oifol über das Lehnrecht der Edellcuto 
über die Stiftungen auf den Schlössern. 7. Zuschlagung der Stiftungen auf kur- 
furstL Schlössern zur Besserung der Pfarrstellon. 8. Frage über den Verkauf der 


22 Das Emestinische Gebiet. — Erste Periode 1524—1526. 

Ansicht beim Lesen der Protocolle einer Aenderung unterliegen musste, 
und die den unumstösslichen Beweis liefert, wie Vieles bei der Durch- 
führung des gewaltigen Werkes übersehen, und welche Schwierigkeiten 
zu überwinden waren, ehe man an's Ziel der Organisation gelangen 
konnte. Am Schluss dieser Betrachtung betonte Spalatin noch be- 
sonders, dass das Projectirte auch zur Anerkennung und Durchführung 
gebracht werden müsse; sonst, meinte er, sei es viel besser gewesen, 
dass man die Visitation nie begonnen habe. Zunächst fiel der Auf- 
trag, das Verzeichniss zu prüfen, dem Dr. Luther zu, der im Behin- 
derungsfalle sich von Bugenhagen unterstützen lassen möge. Eine 
endgültige Feststellung der Ordnung erwartete Luther (31. August) 
noch von Melanchthon's Gegenwart, ^) der aber, da er sich von seinen 
Schülern in Jena nicht ti'ennen wollte, jedenfalls ebensoviel zur Ver- 
zögerung der weiteren Berathung beitrug, als SchurfF, der die Bethei- 
ligung an dieser verweigerte, weil er als Nichttheolog sich von 
dieser Thätigkeit einen Nutzen nicht versprechen konnte.*) 

Nichtsdestoweniger drang der Kurfürst jetzt auf die Ausführung 
der Visitation im Altenburger Kreise, zu der der Amtmann Günther 
von Bünau und an Schurfif's Stelle Spalatin ausersehen waren. ^) Auch 
von der Planitz, von Haubitz und sogar Melanchthon nahmen an der- 
selben Theil. In Mangel der Protocolle haben wir auch von dieser 
Visitation keine nähere Kunde. 

Unterdessen arbeitete man an der Verbesserung der Visitations- 
ordnimg ruhig weiter.^) Vorzüglich betheiligte sich an derselben der 
Kanzler Brück, der die Zusammenkunft der für die Berathung Aus- 


Omat». 9. Frage über den Verkauf der Kirchengeräthe durch die Bauern. 10. Hinter- 
ziehung der Baarschaft in Kirchen. 11. Frage über die Mittel zur Unterstützung 
armer Pfarrer. 12. Frage, wie alte und junge untüchtige Geistliche zu versorgen 
sind. 13. Frage über die Einrichtung einer gleichförmigen Messe im ganzen 
Kurfürstenthume. 14. Frage, wie man es in Stiftskirchen mit den Ceremonion 
und Einkommen halten soll. 

») de Wette HI. S. 197. 

") Reg. Ji. fol. 46a, 4a. Schreiben d. d. Jena 10. Sept. (Dienstag nach 
Nativ. Mariae). 

^) Befehl Kurfürst Johannas vom 12. Soptemher. 

*) de Wette III. S. 204 schreibt Luther an Spalatin: de industria quae- 
dam non correxi, ne viderotur moimi commentum. Er hatte aber seinen Boirath 
in einzelnen Punkten gegeben und Spalatin die Yurbossorungon aufgesetzt 


\ 


§ 1. Vorbereitende Schritte zu den Visitationen der lutherischen Kirche. 23 

erwählten betrieb,^) zumal Melanchthon und Schurflf weitere Vor- 
stellungen gegen ihren Wegzug von Jena eingereicht hatten. Erst als 
Torgau als Berathungsort festgestellt war, erhielt Spalatin den Befehl, 
die Visitation im Altenburgischen einzustellen und am 26. September 
in Torgau zur Berathung sich einzufinden. 

Da die Visitation in Altenburg — schwerlich hatte man sich 
weiter als mit der Stadt und deren nächster Umgebung beschäftigt — 
nur noch zwei Tage in Anspruch nahm, so trat man vor dem ange- 
setzten Termine zusammen, zumal es sich für Melanchthon um die 
schleunige Rückkehr nach Jena handelte, wo die Universität seine An- 
wesenheit bedingte, wenn man nicht ihre Auflösung befürchten musste. 

Schon am 30. September war die neue Visitationsordnung so 
Aveit durchberathen, dass sie an Luther und Bugenhagen zur Durch- 
sicht eingesandt wurde*). Als Autor derselben ist Melanchthon anzu- 
sehen, während Luther und Bugenhagen nur Weniges in derselben 
änderten, zumal deren Fassung populär war, worauf ein besonderes 
Gewicht gelegt werden musste^). Im Beginn des Jahres 1528 wurde 
die letzte Redaction vollzogen; es handelte sich jetzt nur noch um 
zwei Fragen, ob man, wie Luther beabsichtigte, bei der Lehre vom 
Sacrament sich eingehender über die Reichung desselben in verschie- 
dener Gestalt auslassen, oder ob der Unterricht dieses Passus, wie 
die Lehre von den Graden der Sippschaft und Magschaft wegen des 
Eingehens von zulässigen Ehen entbehren sollte. Luther entschied 
sich für die Beibehaltung der Lehre vom Sacrament,^) während er 
die nähern Bestimmungen über die Ehegrade den mündlichen Aus- 
einandersetzungen der Visitatoren durch gänzliche Auslassung jener 
überliess^). Die übrigen Aenderungen sind nicht von Belang für den 
Inhalt des beabsichtigten Visitationsbuches, dessen Text, nachdem 
Spalatin diesen zur letzten Durchsicht Luther^s abgeschrieben, dreifach 
vorhanden war. 


*) Schreiben Kurfürst Johann's an Brück, vom 15. Septbr. 

") Burkbardt, Luther's Briefwechsel S. 122. Die strittigen Punkte zwischen 
Melanchthon und Agricola bei de Wette III. S. 215 und 243. 

») de Wette IE. S. 811. 

*) Von der Eeichung des Sacraments unter einer Gestalt, die ja in be- 
stimmton Ausnahmcföllen nach Luther's Gutachten zulässig sein konnte, je nach- 
dem es sich um Schwache oder Halsstarrige handelte. 

«) Die Artikel in Burkhardt's Briefwechsel Luther's, S. 128 ff. 


24 Das Ernestinische Gebiet. — Erste Periode 1524 — 1526. 

Erst am 22. März 1528 *) verliess das Visitationsbüchlein nach 
Wegräumiing so mancher Hindernisse^) die Presse. Die Gri'mde für 
das Hinausschieben der Visitation selbst lassen sich gegenüber dem 
Verhalten Luthefs^) schwer auffinden. Möglich, dass die • politische 
Lage des Kurfürsten, welche durch die Pack'schen Händel sich ver- 
schärft hatte, nicht ohne jeden Einfluss büeb. 

§ 2. 

Das Visitationsbuch. '^) 

So war Luther durch die Macht der Thatsachen allmählig dahin 
gedrängt worden, seine Idee von der unsichtbaren Kirche aufzugeben. 
Mit dem Zeitpunkte, wo er die territoriale Gewalt für die Besserung 
und Begründung der kirchlichen Verfassung angerufen, lag die Mög- 
lichkeit ihrer freien, selbstständigen Entwickelung nicht mehr vor. Die 
Kirche nahm ihren Entwickelungsgang nicht mehr von unten, sondern 
von oben herab. 

Es stand zu fürchten, dass die territoriale Gewalt harte Maass- 
regeln zur Anerkennung der neuen Lehre anwandte, nachdem man 
nun einmal mit den Listitutionen des Papstthums in den sächsischen 
Landen gebrochen hatte und dasselbe bekämpfen musste, sobald es 
sich der lutherischen Lehre schroff gegenüber stellte. In der Anord- 
nung der Visitationen selbst und wie man sie bisher gehandhabt, war 
der Kampf gegen die katholische Kirche aufgenommen und sanctionirt. 
Uniäugbar waren bisher schon die Visitatoren an einigen Stellen mit 
Härte vorgegangen. Jetzt war es bedeutsam, welche Tendenzen das 


*) Corp. Kef. I., Zeittafel 

') de Wette in. S. 287. Luther an Haussmann am 2. März giebt „penuria 
papiri** als Hinderungsgrund an. 

*) de Wette lU. S. 301. Brief vom 11. April: Caetorum satis ursi et 
urgeo, ut visitatio procedat et oxecutionom seriam consequatur; speroque post 
Pascha statim in opus prodituram. 

*) Die verschiodonen Ausgaben desselben finden sich in der Stroberschen 
Edition (Altdorf 1777) verzeichnet, welcher „die kursächsischen Visitations- Artikel 
vom Jahre 1527 und 1528" lateinisch und deutsch herausgab. — Ueber den Zu- 
sammenhang der Dinge, dass das Yisitationsbuch 1527 bereits lateinisch erschien, 
vergl. Strobel 1. c. und Richter's ovangol. Kircheuordnungen Bd. I., wo man den 
Unterricht der. Visitatoren ebenfalls gedruckt findet. Derselbe ist zuletzt von 
Grossmann „dio Visitationsacten der Diöceso Grimma" S. 24 abgedruckt. 


§ 2. Das Visitationsbuch. 25 

neu berathene Visitationsbuch hatte, das die Grundlage und Richtschnur 
ffir aDe künftigen Visitationen bilden sollte. Es enthielt eben die 
Lehr-, Kirchen- und Schulordnung, welche nunmehr definitiv sich Ein- 
gang zu verschaffen hatte. 

Da war es höchst merkwürdig, dass wider Erwarti^n das Buch 
mit grösster Mässignng abgefasst war. Nur die Vorrede, welche von 
Luther herstammt, hatte etwas Derbes, indem er nachzuweisen suchte, 
dass die Visitationen in der Zeit der Apostel im Gange gewesen, in 
der katholischen Kirche von den Bischöfen ausgeübt, allmählig aber 
in Verfall gerathen, und „dis ampt gleich wie alle heilige christliche 
alte Lehre und Ordnung, auch des Teufels und Endechrists Spott und 
Gaukelwerk mit gräulichem, erschrecklichen Verderben der Seelen ge- 
worden sei." Er sah die Institutionen der katholischen Kirche als im 
Verfall begriffen an. „Stifter und Klöster, sagt er, haben die christ- 
liche Kirche unterdrückt, der Glaube ist verloschen, die Liebe in Zank 
und Krieg verwandelt, das Evangelium ist unter die Bank gesteckt 
und anstatt dass dasselbe regiert, ist eiteles Menschen werk oben auf. 
Da hat freilich der Teufel gut machen, weil eitel geistliche Larven 
imd Münchkälber aufgerichtet sind." 

Es liegt nicht in unserer Absicht, die 18 Artikel des Visitations- 
buches bis in die Einzelheiten zu verfolgen. Nur einiger bemerkens- 
werther Grundzüge wollen wir gedenken, um den Geist, der durch das 
Ganze geht, zu kennzeichnen. 

Vor allem ist da zu betonen, dass man nicht etwa den Boden 
der lateinischen Kirche, sondern nur die Formen und Traditionen der- 
selben verliess, welche als Ausfluss päpstlicher Anmassungen gelten 
und dem Lihalte der heiligen Schrift und der Offenbarung zuwider- 
laufen mussten. Aber Alles geschah im Buche selbst ganz ohne jede 
Polemik gegen das Papstthum. Man zeigte sich ganz unabhängig von 
demselben, hatte nur das Wohl der Menge im Auge, in die man die 
reine evangelische Lehre verpflanzen wollte. Dem Geistlichen fiel die 
Aufgabe zu, zur Busse und zu guten Werken zu ermahnen, nicht zu 
disputiren vom Verdienste und ausschliesslich zu predigen vom Glauben, 
von der Vergebung der Sünde, ohne der Busse, der Gottesfiircht und 
des Gottesgerichtes zu gedenken. Dabei bekämpfte Melanchthon gerade 
die schroffe Stellung der Geistlichen, die im Sinne Luther's auf der 
Kanzel gegen das Papstthum polemisiren zu müssen glaubten, ohne 


26 Das Ernostinische Gtebiot. — Erste Periode 1524 — 1526. 

ein Ende zu finden.^) Die haben den Papst noch nicht überwunden, 
sagt er, die sich dünken lassen, dass sie den Papst überwunden haben. 
Der Gottesdienst fand zwar seine Nonnen, aber man liess doch manches 
noch bestehen, was an den katholischen Ritus erinnerte. So verbot 
man nicht unbedingt die lateiniscl^e Messe, selbst die Mittheilung des 
Sacramentes imter einer Gestalt liess man noch für den zu, der viel- 
leicht aus Gewissensscrupeln sich von dem hergebrachten Ritus nicht 
sofort lossagen konnte. Nur den Zwang der Ohrenbeichte gestattete 
man nicht, da die Berechtigung zu derselben durch die heilige Schrift 
nicht zu begründen war. Selbst eine Reihe katholischer Feste liess 
man vor der Hand noch bestehen; es war schon genug, dass man die 
Heiligen an diesen Tagen nicht mehr anrief. Was irgendwie in Ein- 
klang mit Luther's Lehre zu bringen war, das behielt man bei, wich 
aber auch von der einmal gewonnenen Ueberzeugung nicht ab; die 
Grundlehre von der Rechtfertigung durch den Glauben blieb unan- 
getastet. Man legte allen Nachdruck auf ein frommes Leben, das mit 
Reue und Leid begonnen werden müsse, auf die Wahl, das Gute zu 
thun, das Böse zu meiden, was im freien Willen des Menschen beruhe. 
Nur aus eigner Kraft könne dieser das Herz nicht reinigen und „göttliche 
Gaben wirken", Gott müsse man suchen und ihn bitten, dass er seine 
Gaben in uns wirken lasse. Das heisse christliche Frömmigkeit 

Auch auf die äussere Gestaltung der Kirche und Schule suchte 
das Visitationsbuch einzuwirken. Man stellte geistliche Aufsichts- 
behörden durch die „Superattendenten" her, gab einen Schematis- 
mus für die Einrichtung der Schulen, in denen der Elementarunter- 
richt mit den Anfangen gelehrter Bildung Hand in Hand ging, indem 
ganz besonders betont wurde, dass es em schädlicher Wahn sei, wenn 
der Prediger sich an der Kenntniss des Deutschen genügen lasse. 
Auf der anderen Seite hielt man an dem ausschliesslichen Erlernen 
des Lateinischen im Beginne des Unterrichtes fest, um die Jugend 
durch mehrerlei Sprachen nicht zu verwirren, betonte aber auch, 
dass man die Schule nicht wie ehedem aus Eigennutz besuchen müsse. 


*) Johann Fabor bemerkt zu dieser Stelle: Wenn Deine (Melanchthon's) 
Jünger das thun und annehmen sollten, so müssen sie hinfort länger auf eine 
Predigt studircu, denn sie bisher gethan. Denn wenn sie eine Stunde gepredigt, 
sind fast die drei Theile mit Schmähung nicht allein der Päpste und Bischöfe, 
sondern auch des Kaisers, der Fürsten und anderer verflossen. Strobel I.e. S. 34. 


Zweite Periode 1527—1529. — § 1. Die ordentüchen Visitationen. 27 

am des Bauchs willen eine Präbende zu erhaschen. Bei alF dem ist 
es benaierkenswerth, dass man in erster Reihe doch nur an die Wieder- 
aofrichtung der Schulen in den Städten dachte. Dass man das 
platte Land nicht erwähnte, lag in den Verhältnissen, denen wir nun 
näher treten werden, indem wir d^n Befund der Visitatoren gründlicher 
und allseitiger, als es bisher geschehen ist, vergegenwärtigen wollen. 


Zweite Periode, 1627-1629, 

§ 1. 

Die ordentlichen Visitationen. 

Man sieht schon aus der Vorrede des eben angefahrten Visitations- 
bachs, dass man bei Abfassung desselben an die allmählige Vor- 
nahme der Visitation im ganzen Bereiche des Kurfürstenthums dachte 
und hierzu Persönlichkeiten ausersehen hatte, welche alljährlich 
einen Landestheil bereisen sollten. Hans Edler von der Planitz, Dr. 
Hieronymus SchurflF, Asmus von Haubitz und Philipp Melanchthon 
waren die Auserlesenen, denen die Diu'chfiihrung des ganzen Werkes 
zugedacht war.*) 

Aber schon im Juli 1528*) war man andern Sinnes geworden. 
Man sah gegenüber den mancherlei Uebelständen in der Kirche ein, 
dass die allmählige Vornahme der Visitation sowohl als die ausschUess- 
Uche Bestellung der vier genannten Personen viel Nachtheiliges bot. 
Es erschien angemessener, in allen Theilen des Kurfürstenthums, in 
Sachsen, Meissen, Voigtland, Thüringen imd Franken die Visitation 
gleichzeitig beginnen zu lassen und mit derselben verschiedene 
Gruppen von Visitatoren zu beauftragen.^) Ihr Geschäftskreis ^oirde 
in einem eigenen Erlasse des Kurfürsten von Weimar aus am 26. Sep- 
tember festgestellt.*) 

*) Vorrede des Uoterrichts der Visitation (bei Strobel), Seite 7. 

■) Bnrkhardt, Luther's Briefwechsel, S. 138. 

') Die Stelle im Corp. Beform. I. 984, 15. Juni 1528, wonach es heisst: 
Latherus aüquot diebas abfuit hinc in inspectioue vicinarum Ecclesiarum, ist 
trügerisch. Der Brief gehört ja zum 19. Januar 1529. — Ueberhaupt muss 
ich an dieser Stelle aussprechen, dass die Datirung der Briefe im Corp. Ref. viel 
zu wünschen übrig lässt, und die Darsteller oft irre führen kann. 

*) Reg. JL fül. 50b. A. 5, 4c. 


J 


28 Das Ernestinische Gebiet. — Zweite Periode 1527—1529. 

Hiernach waren bestimmt: 

1. Für den Kurkreis mit den Visitationsorten Wittenberg *), Schwei- 
nitz*) oder Lichtenberg, IJerzberg^), Bitterfeld* und Beizig*): 
Dr. M. Luther, Hans Metzsch, Dr. Benedict Pauli und Hans 
von Taubenheim. 

2. Für Meissen mit den Visitationsorten Torgau ^, Eilenburg ^, 
Colditz^): Jonas, Seb. v. Ködderitzsch, Asmus v. Haubitz, Be- 
nedict Pauli und Wolfg. Fuess. 

3. Für Meissen und Voigtland mit den Visitationsorten Alten- 
burg »), Zwickau ^0), Oelsnitz^^), Plauen i«) und Weida"): Ma- 
gister Spalatin, Dietrich v. Starschedel und Anton Musa. 

4. Für Thüringen an der Saale mit den Visitationsorten Jena^*), 
Neustadt a. O.i«^), Pösneck»«) und Saalfeld i'): Ewald von 
Brandenstein, Heinrich v. Einsiedel, Anton Musa und noch ein 
(nicht bestimmter) Weltlicher. 

5. Für den andern Hauptlandkreis Thüringen mit den Visi- 
tationsorten Eisenach ^**), Gotha ^**) und Weimar *<^): Christoph 


*) Wittenberg mit Komborg, Scbmiedeborg, Zahna, Seida. 
*) Schweinitz mit Jesson, Prettin, Schönwaldo, Lochau. 
') Herzberg mit Liebenwerde, Schliebon, üebigau, Wahrenbrück. 
*) Bitterfeld mit Brehna, Laussig, Gräfonhainichen, Düben. 
*) Bclzig mit Brück, Niemock, Kloster Plötzka. 

•) Torgau sollte für diesmal in den sächsischen Kreis gezogen werden. 
Torgau mit Dommitzsch, Schiida, Beigem, Sitzenrode, Graditz. 
^ Eilenburg mit Stadt und Amt. 

*) Colditz mit Grimma, Neuenhofen, Laussig, Loissnig, Buch und Nimpschen. 
®) Altonburg mit Borna, SchmöUn, Lucka (Ronneburg). 
***) Zwickau mit Werdau, Crimmitzschaa, Prankenhausen. 
**) Oelsnitz mit Voigtsberg, Adorf, Neuenkirchen. 
*■) Plauen mit Pausa. 
*') Weida mit Cronschwitz, Mildenfurt. 
**) Jena mit Eisonherg, Bürgel, Laussnitz. 
**) Neustadt mit Amshaug, Ziegenrück, Triptis, Auma. 
*•) Pösncck mit Kahla, Leuchtenburg, Orlamünde, Roda. 
") Saalfeld mit Amt und Stadt. 

'*) Eisenach mit Amt Wartburg, Gerstungen, Salzungon, Hausbreitenbach, 
, Creuzburg, Haineck, Klöster in Eisonach, Creuzburg sammt Allendorf. Für den Fall, 
dass Salzungon wegen getheiltor Herrschaft als Visitationsort nicht beliebt worden 
sollte, blieb es den Visitatoron überlassen, ein anderes Arrangement zu treffen. 

*®) Gotha mit Waltershausen, Tenneborg, Wachsenburg und die dortigen 
Klöster. 

*^) Weimar mit Buttstedt und Buttelstodt, Rastenberg, Neumark, Rossla 
und Capollendorf. 


§ 2. Die Visitation des Kurkreises. 29 

I 

V. d. Planitz, Philipp Melanchthon, Friedrich Mecum und Justus 
Menius. 

6. Für den Kreis Franken mit den Visitationsorten Coburg, Held- 
burg, Königsberg und Neustadt a. H. ^) : Hans v. Stemberg, 
der Pfarrer zu Eisfeld und der Kastner zu Coburg neben noch 
einem Weltlichen. 

Der kurfürstlichen Verfügung gemäss begannen die Visitationen 
in allen Theilen des Kurfiirstenthums fast gleichzeitig. Im Kurkreise, 
von dem die Protocolle noch nicht vollständig wieder aufgefunden 
worden sind, scheint man erst gegen Ende October^) begonnen und 
mit Unterbrechungen bis 1529 die erste Visitation fortgesetzt zu haben. 


§ 2. 

Die Visitation des Kurkreises. 3) 

(22. October 1528 bis Ostern 1529.) 

Trotz der eben angedeuteten Lückenhaftigkeit lässt sich immerhin 
ein der Wahrheit nahe kommendes Bild von der Lage der kirchlichen 
Verhältnisse im Kurkreise entwerfen. 


*) Falls die Loute nicht nach Cohurg erfordert werden können. 

*) Die Stelle bei de Wette lU. S. 391 : Nos altera post Ursulae (22. Octbr.) 
nostrae visitationis partem aggrediemur, dürfte sich also speciell auf das Amt 
Wittenberg beziehen; denn am 29. October wurden Kemberg und Schmiedeberg 
visitirt, 13. November Seyda, 16. November Zahna. Am 26. November waren die 
Visitatoren des Kurkreises nach Ijuther's Zeugniss (III. 403) fast einen Monat 
auf dem Wege. 

') Von den ProtocoUen des Kurkreises fehlt vor allem Amt und Stadt 
Wittenberg, mit Ausnahme des Amtes Seyda; von Schweinitz fehlt Prettin, 
Schönowalde und Lochau; von Herzberg fehlt Uebigau und Wahrenbriick; von 
Bitterfeld Brehna und Lanssig, und von Beizig Niemeck. Dagegen wurde Torgau 
in den Kurkreis gezogen. — Die unvollständigen Protocolle sind im Dresdener 
Archiv, Loc. 10,598. — Einiges (Amt Seyda) ist auch in dem Protocoll, welches 
im Magdeburger Staats- Archive liegt, das jedoch überwiegend Materialien von 
der Visitation von 1533 enthält (s. NeueMitth. des thür.-sächs. Vereins, IX. Bd., 
S. 80 ff. und Niedner's Zeitschrift f. bist. Theol. 1863). Die Weimarischen Archive 
haben keine Protocolle über die Visitation des Kurkreises, woraus auch die dürfti-. 
gen Angaben bei Seckendorf zu erklären sind. 


30 


Das Ernestinische Gebiet — Zweite Periode 1527 — 1529. 


Wir geben zunächst die 

Uebersicht der Visitation des Kurkreises. 

1528 bis 1529. 

(lieber die Bedeutung der Zahlen und Zeichen in den Visitationsübersicbten und deren 
Einrichtung wolle man sich in dem der Darstellung vorausgehenden Abschnitte: „Er- 
klärungen zu den Visitationsübersicbten" orientiren.) 

Kreis und Amt Schweinitz mit Amt Iioohau. 


1. S. Schweinitz 

2. S. Jessen 

Pfarrer 
Prediger 

3. S. Prettin 

Pfarrer 

Prediger 

Caplan 

4. S. Schönewalde 43 


5. Bethau 15. 

6. Plössig 20. 15. 

7. Axien 18. 

8. Lebien 16. 2. 

9. Lochaii 33. 


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Univ. 

Witten- 
berg 

Lichten- 
berg. 

Lichten- 
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Lichten- 
berg. 
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(1) 
(1) 

(1) 
(1) 
(1) 

(1) 

(1) 
3 

4 

4 
1 


1, Dietmansdorf (feblt auf der Karte). 
Möncbenhofon. Kloin- u. Grosskarga. Da- 
gegen sind Neuerstädt, Reiche (Richahorst) 
und (Kunstorff) Hohenkuhnsdorf wegen 
Abgelegenheit abgezweigt. 

2. Amsdorf 14, Leipe 7, Rehhayn 5. 
Dagegen wird Lindwerder* weggeschlagen. 

.3. Labrun, Hohndorf. 

4. Brandis, Freywalde, Grauwinkel. 

5. Naundorf 22. Bethau und N. sollen 
mit Predigt abwechselnd von Axien und 
Plössig versorgt werden. 

7. Känisch* 34. 

8. Einstweilen nach Axien gewiesen. 
No. 7 und 8 sollen künftig aus Prettin 
versorgt werden. 

9. Purzien*. 

10. Borken 14. 2. — 


10. Arensnesta 19. 

IL Buckau 19. 

12. Züllsdorf 

13. Beyern 19. 4. 

14. Döbrichau 

15. S. Stolzenhayn 

16. 16. 

16. Loben 16. 

17. Holzdorf 14. 2. 

18. Dubro 23. 2. 

19. Battin 15. 4. 

20. Dautschen 32. 

21. Werchau 14. 1. 

22. Wildenau 23. 


Univ, 
Witten- 
berg. 
Kurf. 
Knrf. 
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Pf. zu 
Zwethau 

Kurf. 
Kurf. 
Kurf. 
Kurf. 
Kurf. 

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Kurf. 

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(1) 

(1) 
(1) 
(1) 
(1) 


(1) 
4 

(1) 

(1) 

(1) 
2 

(1) 
3 


11. Rahnisdorf. 

12. Sollte auf Absterben nach Dö- 
brichau gepfarrt werden, verblieb aber. 

13. Fermerswalde 10. 2. 

14. Löhsten*. 

15. Linde% Steinsdorf* 12. 4. Dazu ge- 
schlagen Neuerstädt und Horst und Mathes 
Loser's Schäferei. 

16. Klossa* 14. 8. Meuselko ♦ s! 10. 

17. Cremitz* 3, wozu Waltersdorf 6 
und Bernsdorf 10. 6; letzteres nach Dubro 
geschlagen. Auch Reiche 8. 3. und Kuhns- 
dorf 6. 4. werden dahin geschlagen, die 
bisher nach Schweinitz gehörten. 

18. Grassau* 24. Dazu Bemsdorf ge- 
schlagen. 

19. Zwiesigko* 9. 8. 

20. Hatte früher das Vorwerk Dohlen*. 

21. Wieppersdorf* 27. 1. 


Sind die Censuren eingeklammert, so sind in den ProtocoUen keine angegeben, aber 
diese in zulässiger, dem Befund entsprechender Weise ergänzt. 


§ 2. Die Visitation des Kurkreises. 


31 


23. Ahlsdorf 11.6. 

24. Treben 15. 4. 


V. Nitzsch- I 2 
Witz 11. 6. 
V. Kanitz (1) 


25. Knippelsdorf21.6. 


V. Dran- 
dorf 


26. S. Herzberg 

Pfarrer 

Prediger 

Caplan 

27. Altherzberg 31. 

28. S. Schlieben 80. 

Probst 
Prediger 

29. Malitschkendorf 

13. 2. 

30. CoUochau 21. 13. 

31. Hühenbucko 19. 3. 


32. Stechau 18. 6. 

33. Kleinrössen 24. 4. 

34. Passerin 13. 14. 


Kreis Herzberg. 

1529, 3. AprU. 

1. Amt Schlieben. 


Kurf. 


d. Ratb 

daselbst. 
Univ. 

Witten- 
berg. 
Univ. 

Witten- 
berg. 

Cap. Wit- 
tenberg. 
Univ. und 
Cap. zu 
Witten- 
berg, 
v. Dran- 
dorf. 
Casp. 
Dressier. 
Kurf. 


(1) ' 36. 

(1) 
(1) 

(1) ■ 37. 


1 
1 

4 


(1) 
(1) 

1 
1 
1 


23. Scbmielsdorf 13. 

26. Gräfendorf, Frauenhorst, Grochwitz, 
Mahdel (zwei haben eigene Kirchen, welche 
ist nicht gesagt). 

27. Kaxdorf 14.4. (Kokerstorff), Nauen- 
dorf 21. 14, Friedersdorf* 14. 3, Frieders- 
luga 8. 4. 

28. Krasaig* 8, Berga 9. 1, Naundorf 
8. 13, Werchluga (Werchelau) 20. 5, Fran- 
kenhayn 15. 1, Oelsig* 20. 

29. Jagsal (Gassol) 17, Rodlien 9, Oste- 
rode 12. 4. 

30. Pölzen 15, Jessnigk* 25. 4. 

31. Prossmarke*. 

32. Dubrichen*-(Dubro) 10. 4, Hilmers- 
dorf 12. 1. Letzteres bisher nach Triibitz 
gehürig, zugeschlagen. 


38. 
39. 


Schöna 15. 7. 
Lebuse 16. 10. 

Wiederau 19. 9. 

Bukowin 23. 1. 
S. Baruth 69. 


40. Gross-Zischt 19. 7. 

41. Paplitz 16. 6. 

42. Petkiiss 17. 7. 

(Betko) 

43. Kehmlitz 15. 4. 

44. Mertzdorf 13. 2. 

45. Heinsdorf 


Loser. 

Univ. 
Witten- 
berg. 
Univ. 
Witten- 
berg. 
Kurf. 

V. Schlie- 
ben. 

V. Schlie- 
ben. 

V. Schlie- 
ben. 

V. Schlie- 
ben. 

V. Schlie- 
ben. 

V. Schlie- 
ben. 

V. Schlie- 
ben. 


1 
1 


1 

(1) 
1 

(1) 
(1) 
(1) 

2 
4 
4 


33. Grossrössen* 4. 6. 

34. Ukro* 12. 6 (Vculo).. 

35. Cülpien* 11. 7. 

36. Körba* 13. 4, Striesa 10. 1. 

37. Drasdo* 19, Neudeck 9. 1, Boms- 
dorf 11, Bahnsdorf 9, 3 (Hanesdorff). 

38. Priesen 19. 1, Nexdorf 15. 1. 

39. Miickendorf 13. 2, Rodeland 13. 1, 
Zesch 13. 3, Domswalde 12. 6 (Temitz- 
walde), Klein -Zischt 7. 4, Ciasdorf 2. 2 
(Klawesdorf). 

40. Schonkendorf* 15. 2. 

41. Schöbendorf 13. 2, Lino 12. 2. 

42. Liessen (Lessen) 6, 3. 

43. Schönfeld 11. 11. 

44. Liepe 7. 2. 

45. Waltorsdorf, Niebendorf. 


32 


Das Ernestinischo Gebiet. — Zweite Periode 1527 — 1529. 


46. S. Liebenwerda 

166. 

Pfarrer 
2 Diaconen 

47. Wahrenbrück 53. 

48. S. Uebigau 56. 


2. Amt Liebenwerda. 


Kurf. 


Kl. Nimb- 
sehen. 


1 

1.1 
1 
1 


49. Langennauendorf 
18. 10. 

Kurf. 

1 

50. Hohenleipiscli24.6. 

51. Cröbeln 19. 1. 

? 
? 

4 
8 

52. Schmerkendorf 

? 

4 

15.3. 




53. S. Bitterfeld 123. 

Pfarrer 
(neu) Diaconus 

54. Niemegk 8. 16. 

55. Beyersdorf 1 R., 

12. 1. 

56. Roitzsch4R. 18.43. 

57. Sandersdorf 11. 9. 

58. Petersroda 7. 14. 


Kreis Bitterfeld. 


1. Amt Bitterfeld. 


Kurf. 


Probst zu 
Petersberg 
Kl.Brchna. 

KLBrehna. 

Kl.Brehna. 

Spiegel. 


2 
1 

4 


2 
4 


59. Pouch 2 R., 7. 19. 

60. Roesa l 

61. Burgkenmitz 1. R., 

5. 11. 

62. Priorau 10. 3. 

63. Quetz 2 R., 4. 5. 

4 

64. Sausedelitz 1 R., 

6. 15. 


C. Würzen. ' 4 
V. Ammen- , 

dorf. 2 
V. BAbiel. 
V. BAbiel. 


Koler. 

V. d. Neu- 
stadt. 

V. Schön- 
feit. 


1 


46. Lausitz 24, Zobersdorf 18. 2, 
Zschetscha 12, Möglens 28. 2, Dobra 11. 4, 
Thelssa (Dyszo) 13. 8, Maasdorf 20. 4. — 
Dabro, Theissa, Maasdorf gehörten bisher 
nach Wahrenbrück. 

47. Zinnsdorf 20, Winkel 15. 1, Bentor- 
sitz 14. 3, Wüdgrube 11. 2, Tröbitz 18. 2, 
Domsdorf 22, Rothstein 13. 1, Prestowitz 
(Broszewitz) 14. 3, Schadewitz 13. 3, Bönitz 
17. 2 (letzteres Dorf gehörte bisher halb 
in Georgisches Gebiet). Filiale unter 
diesen Dörfern sind nicht angegeben. 

48. Bomsdorf wird nach Uebigau ge- 
schlagen. 

49. Schiida 18. 2, bisher nach Wahren- 
brück gehörig. 

50. Oppelhein 18 (Opplau), Gorden 
17. 3, Dolga 10. 

51. Cosilenzien (Kaszelentz) 25. Nau- 
walde bisher bei Spansberg. 


52. Falkenberg 16. 16, Kiebitz 8, Marx- 
dorf 23, Lonewitz 11. 
55. Glebitzsch* 8. 3. 

57. Greppin 2 R., 3. 13, Zscherndorf 
8. 8. — Thalheim 8, mit 2 unbeeetzUai 
Höfen, neu dazu geschlagen. Kouden, über 
Menschengedenken verwaist, kommt nach 
Thalheim. 

58. Holzweissig, 18. 5, dazu geschlagen, 
ging dem Probst zu Petersberg zu Lehen, 

60. Bisher mit Grobem, Lubast und 
Schköna, welche nun eine eigene Pfarrei 
bilden. Brösa gehört zu Roesa. 

61. Gossa 4. 12, Friedersdorf (von 
Ammendorf. L.), bisher eigene Pfarrei, wird 
dazu geschlagen. 

62. Schierau* 1 R., 3. 9 (gehörte 
Christoph aus dem Winkel und von diesem 
von K. entzogen). Dazu kam Mosen 6. 4. 

63. Dölszdorf 3. 7. 

64. Reibitz* 16. 2. 


§ 2. Die Visitation des Kurkreises. 


33 


65. Capelle 10. 

66. Mühlbeck 22. 6. 


P. Zanter. 
Kurf. 


9 
1 


67. Crina 14. 1 v. Ammen- ! 4 

dorf. ! 

68. Altjessnitz 3. 20. I Kurf. 4 


2. Amt Gräfe nhaynichen. 


69. S. Gräfenhay- 

nichen 124. 

Pfarrer 
Prediger 

70. Judenberg 16. 1. | 


Kurf. 


Kurf. 


1 
1 

i 1 


71. S. Brehna 53 und Amt i 
40 Klüsterffes. Bitterfeld.. 


Pfarrer 


Prediger 

72. Kloster Stein- 
laussig. 


1 
1 


3. Amt Düben. 


73. S. Düben 110. 

Pfarrer \ 
Diaconus < 


Kurf. 


74. Söllichau 19. 1. 

4 .' 75. Authausen (s. Kreis 
I Torgau). 


Kurf. 


Beizig. 

1. Amt Beizig. 


76. S. Beizig 

Pfarrer 
Diaconus 

77. S. Niemegk 100. 

Pfarrer 
Diaconus 

78. S. Brack 81. 

79. Mörtz 13. 8. 


I 


Kurf. 


Kurf, 


Kurf. 

Kl. St. 
Lorenz in 
Magde- 
burg. 


1 
1 

1 
1 

1 

1 


80. Wiesenburg 

81. Roitzsch 

82. Borna 

83. Buchholz 

84. Ragösen 8. 16. 

85. Lütte 13. 30. 


Brand, 

2 

Brand. 

4 

Nonnenkl. 

zu Zerbst. 

Kurf. 

1 
1 

Kurf. 

1 

Kurf. 

2 


65. Salzfurt 6. 13. 

66. Schlaitz 14. 2. 

67. Lubast 5» ScUköna 5. 2 (s. 60). 

68. War früher Filial von Neujessnitz. 
Es wurde aber wegen dort. Papisterein eigene 
Pfarrei. — Dazu kamen die frühere eigene 
Pfarrei Golp 6. 9, Möhtau 12. 1 und Stein- 
laussig 1 R. 6, 

69. Mescheide 8. 10, Zschornewitz 8. 8, 

70. Zschiesewitz 8. 5, Goltewitz 11. 14, 
letzteres bisher eigene Pfarrei, ebenso (Jre- 
min 6. 7. 

71. Thiemendorf 5, 4, Wiese witz 1. 5, 
ZenDewitz 1. 4, Kietzendorf 6. 3, Reiuische 
Anger 5, Torna 5. 4, Gordenitz 2. 5, (Po- 
ritzsch ist weg gewiesen, Sultitz (Czoltz) 
steht auf dem Wege). 

Bnrkhardt, Kirchen- a. Schal- Yisitatiunen. 


78. Görschlitz 19, Schwerz 5. 1, Pri- 
stäblich soll von Düben versorgt werden. 

74. Schwemsal 5. 7, Tomau 6. 4, Duich- 
wehna 7. 4. 

76. Preissnitz* (Breutznitz), 

77. Neuendorf* 12. 1. 

79. Lütte* 10. 4, Ziezo 7. 2, nachdem 
Grabe zu Haseloff gekommen. 

80. Jeserigk 6. 8, Schlammau 8. 4. 

81. Medewitz, 

82. Bergholz, * 

83. Lühnsdorf. 

84. Tanndorf (Tamendorf, damals wüst), 
Poltz (wüst). 

85. Fredersdorf* 13. 32, Dippmanns- 
dorf (Dipenstorf) 7. 8. 

3 


34 


Das Emestinisehe Gebiet. — Zweite Periode 1.527 — 1.529. 


86. 

Linthe 15. 11. 

Kurf.* 

1 

87. 

Rabenstein 8. 5. 

Kni-f. 

1 

88. 

Rottstock 15. 4. 

Kurf. 

2 

89. 

Tiobbesen 11. 1. 

Kurf. 


90. 
91. 

Pflückuf 19. 
Lüssa 8. 5. 

Probet zu 
Witten- 
berg. 
Kurf. 

4 

1 

92. 

Schwanbeck 9. 9. 

Kurf. 

1 

93. 

Rietz, 1 R., 8. 

Jörg und 

Joachim 

Sele. 

1 


94. Rädicke 11. I Kurf. 

95. Hohenwerbig 8. 8. 1 Kurf. 

96. Dahnsdorf 30. 6. Deutsch- 


97. Klein-Plötzke 

98. Dannigko 15. 1. 

99. Vehlitz 22. 5. 

100. Dorf Plötzke 31. ,Kl.Plötzke. 


Orden. 

Kurf. 
Kl.Plötzke. 


2. Amt Gommern. 

101. Wallwitz 11. 3. Kl.Plötzke. I — || 105. Glinda 10. 18. 

102. Gommern, i Schl., KLPlötzke. i 4 
27 Einw. ^ ^^ . _ ^ 

103. Schora 12. 4. i Kurf. 2 1^6. Calenberga 

104. Jüterglück 17. 5. j Kl.Plötzke. 1 

Kreis Wittenberg. 
1. Amt Wittenberg. 

(Weiteres ist nicht angegeben.) 


107. S. Zahna 

Pfarrer 
(neu) Caplan 


Kurf. 


1 
1 


2. Amt Seyda. 

13. Novbr. 1528. 


108. S. Seyda 


Kurf. 


Pfarrer 
Caplan 


1 
1 


109. Niederseefeld 


Kurf. 


87. Grube 12, Kh^pzig 2, Lotschke 
(Letzcko) 9. 3. 

88. Trebitz 9. 5, CTÖmnick 7. 8. 

89. S. No. 90. 

90. Zeuden 10. 2 und Lobbesen. 

91. Baitz 9. 18, Aschholz 8. 3, Kühle- 
witz 13 (8. 92). 

92. Baitz kommt nach S. 

93. Haseloff 10. 1, Grabo. 

94. Garrey* 14. 1, Klein-Marzehns*4. 

95. Zicksdorf 7. 1. 

96. Kranepuhl» 7. 1. 

98. Wallwitz* dazugeschlagen. 
100. Wird eigene Pfarrei, und Pretzin 
23. dazugeschlagen. 


3 
1 


1 
1 


Probst zu ' 8 

! Magdebg. i 

I bürg. I 

- © 


1 


105. Ranis 9, Pomelde. 

106. Calenberga 8 K. (Magdeburgisch) 
pfarrt nach Randau, Elbenau 10 K. steht 
auch unter einer Magdeburg. Pfarrei, soll 
einen eigenen Caplan erhalten. Weil Nie- 
mand erschienen, war das Einkommen nicht 
festzustellen. 

107. Woltersdorf* 6. 

108. Mit Marxdorf, Lüttgenseyda, Schade- 
walde, Möllnitz; beide letztere durch An- 
stellung eines Caplans seit 1528 dazu ge- 
kommen. 

109. Mit Waltersdorf. Von Otto von 
Schlieben vor vier Jahren nach Heinersdorf 
geschlagen!. 


§ 2. Die Visitation des Knrkreises. 


35 


110. Oehna 

Kurf. 

4 

! 113. Kurzlippsdorf 

' Kurf. 

1 

111. Mügeln 

Kurf. 

: 1 

|: 114. Gradegast 

Kurf. 

■ 4 

112. Seehausen 

Kurf. 

1 

1 

, 

1 


Kreis Torgau. 
Amt Torgau. 


115. S. Torgau 

Pfarrer 
2 Capläue 

116. Dommitzsch 120. 

Pfarrer 
2 Capläne 

117. Falkenberg 22. 2. 

Pfarrer 

118. Trossin 16. 2. 


119. S. Beigem c. 100. 

Piarrer 
Diaconus 

120. Neussen 18. 9. 

121. Sörnewitz 

122. Elsnig 

128. S. Schiida 60. 

124. Kloster Sitzen- 
rode 43. 


Kurf. 


Comthur- 
haus da- 
selbst. 

Comthur 
zu Dom- 
mitzsch. 
Comthur 
zu Dom- 
mitzsch. 
Kl. Buch. 


Kl. Buch. 

Kl. Buch. 

Kl. Buch. 

Amt 
Torgau. 
Kl. Sitzen- 
rode. 


1 
1.1 

1 
1.4 

4 

9 


1 
1 
1 

4 
4 
1 

2 


110. Mit Gühlsdorf (14 Hufn., 1 K.) 
Zellendorf*, bisher nach Körbitz gehörig, 
nach Oehna gepferrt (7 H. und 2 K.). 

111. Lindwerder soll früher Filial von 
M. gewesen sein. 

113. Naundorf (Newendorf) 9 H. 2 K. 

114. Zemnick. 

115. Kreyschau erhielt das einzige nach 
Torgau eingepfarrte Dorf, dessen Name nicht 
genannt ist. 

116. Proschwitz, Malitzsch, Polbiti 
Drebligar, Merckwitz, Greudnitz. 

117. Dahlenberg 7. 1. 

118. Boitzsch 11. 

119. Mahitzschen 8. 7, Döbelitz 16. 4, 
Tauschwitz 4. 1, Korgitsch 3, CöUitzsch 4, 
Ottersitz 1, Amelgostewitz 6 (Annagoste- 
witz). — Unter Herzog Georg gelegen und 
tler Pfarrei abgezogen waren: Liebersee 
I Ijobcresee), Adelwitz, Bockwitz, Plotha (ein 


125. Beckwitz 38. 

126. Taura 20. 

127. Zinna 22. 4. 

128. Süptitz 18. 6. 

j 129. Weidenha>7i 34.2. 
I 130. Wildenhayn 
, 131. Audenhain 85. 

132. Röcknitz 

133. Strellen 17. 

134. Kobershavn 6. 8. 

135. Pressel 31. 3. 

136. Neiden 


137. Wessnig 


Kurf. 


Kl. Sitzen- 

4 

rode. 


Kl. Sitzen- 

1 

rode. 


Kl. Nünb- 

4 

sehen. 


Amt 

2 

Torgau. 


Kurf. 

4 

Kiurf. 

4 

Kurf. 

4 

Bischof von 

1 

Meissen. 


V. Teckwitz 

4 

V. Stentz. 



• 

Kurf. 

4 

Kl. Nimb- 

1 

schen. 


Kl. Nimb- 

4 

schen. 



Edelhof), Kathewitz (Katitz), Dröschkau 
(Vorwerk), Packisch (Vorwerk), Köttlitz. 

120. Kavsa. 

121. Dazu gehörte Olganitz und Schöna, 
unter Herzog Georg gelegen, aber entzogen 
worden. Dazu kam Möhlau (Myla). 

123. Schildenhain 24. 

124. Staupitz 11. 

125. Runditz* 10. 

127. Welsau*. 

128. Grosswick 23. 4. 

129. Mockrehna* (Mockreyn) dazu ge- 
schlagen. 

132. Filial Böhlitz* war entzogen. 

135. Authausen* 10. 16, Cossa 14. — 
Pressel* und Authauseu zu einer Pfarrei 
gestaltet. 

136. Döbern 11, Mockritz* 11. 8. 

137. Mederitzsch* 13. 13, Krannichau 8, 
Bennewitz 6. 3, Losswig* 18. 8, Ptilswerd, 
Kunzwerde, Bencka, damals drei Vorwerke. 

3* 


36 


Das Ernestinische Gebiet. 


Zweit« Periode 1527—1529. 


139. Wildschütz 16. 


138. Langenreichen- | Probst von I 2 
bach ^*- P«tors- 

berg. 
Probst von 
St. Peters- 
berg. 

140. Zschackau 15. 5. |KLNimb- 

schen. 

Kl. Nimb- 

scben. 


141. Zwethau 4. 8. 

142. Käthe Witz 5. 3. 


Kurf. 


!2 

1 

143. 
144. 

Arzberg 6. 1. 
Dürrenreichen- 

Kl. Nimb- 

sühen. 
Hertwig. 

1 

4 

2 


bach 4. 10. 



2 

4 

145. 
146. 

1 
1 

KlitzschenlO.il. 
Kreischa 6. 

V. Mistel- 
bach. 

Comthur 
zu Dom- 
mitzsch. 

1 
2 

1 
1 

2 

1 

1 

1 



1 


Demnach sind es 145 Pfarrorte, da 75 in 135 aufgeht. 
Es waren also: 


Pfarr- 
stellen 


^^^t^ Cens. 1 1 Cens. 2 i Cens. 3 Cens. 4 
licne 


OhneC. 


Schweinitz . 
Herzberg: 

Schlieben . 

Liebenwerda 
Bitterfeld: 

Bitterfeld . 

Gräfenhaynich 

Düben . . 
Beizig: 

Beizig . . 

Elbenau 
Wittenberg: 

Wittenberg 

Seyda . . 
Torgau . . 


en 


25 

20 

7 

16 
4 

9 

25 
6 

1 

7 
32 


28 

23 
9 

17 
6 
1 

27 
5 

9 

8 
37 


20 

18 
6 

5 
5 


17 
1 

2 

6 

14 


3 
1 


3 
1 


3 — 


1 
1 


145 153 


94 


9 
22 


4 


2 


5 

2 


1 

1 


2 

4 

1 

1 

2 



14 



34 


8 


Diese Zusammenstellung fuhrt zu dem überraschenden Resultate, 
dass etwa vier Fünftel der Geistlichen den Anfordenmgen entsprachen, 
aber auch etwa der fünfte Theil der Unbrauchbaren von Verhältnissen 
getragen wurde, die ein eigen thümliches Licht auf das bisherige 
kirchliche Leben und die Fortschritte desselben werfen. 


138. Probsthayn*. 

139. Schöna* 28. 

140. Eulenau 5. G., Graditz, ein Vor- 
werk. Vergl. 141 wegen Zeckritz*. 

141. Rosenfeld 15. 11. Zeckritz* 15. 
11, ist von Zwethau nach No. 140 ge- 
schlagen. 


142, Triestewitz* 4. 5 und 1 R. 
14B. Nichtewitz 10. 4, Kauklitz 5. 2, 
Prausitz 1. 2, 

144. Meltewitz 5. 12, Frauwalda 4. 3, 
Hevda 3 G., 1 Vorw. 

145. Melpitz 13. 3. 


§ 2. Die Visitation des Kurkreises. 37 

Wie anderwärts, so zeigte sich zur Zeit auch im Kurkreise ein 
bedeutender Mangel an Geistlichen. Da«s 145 Pfarreien mit nur 
153 Geistlichen besetzt waren, dürfte gegenüber der reichen Zahl 
kleiner Städte nicht günstig erscheinen. In einzelnen Kreisen und 
Aemtem übten die Filialverhältnisse einen schädigenden Einfluss auf 
das kirchliche Leben aus. Am meisten scheint dies im Herzberger 
Kreise der Fall gewesen zu sein, wenn die ungenauen Protocolle (s Anm. 
Nu. 47 der TJebersicht) auch keine statistischen Bemerkungen gestatten. 
Doch steht fest, dass die Filiale und Eingepfarrten zum Theil weit 
von der Mutterkirche entfernt lagen und nach dem vorliegenden Ma- 
teriale 88 Ortschaften bei der Umgestaltung der Pfarreien betroffen 
Avurden. Nicht viel besser stand es in den übrigen Visitationsbezirken. 
Dabei war das platte Land wenig dicht bevölkert. Massenhaft tritt 
uns in den vorstehenden Uebersichten, die zugleich sehr lehrreiche 
Bevölkenmgsziffem ^) nachweisen, die geringe Einwohnerzahl entgegen, 
von der das Wohlbefinden des Geistlichen abhing, weil dieser ja auf 
die Gaben des Einzelnen auch jetzt noch angewiesen war. Wenn 
Luther schreibt: „Armuth und Mangel finden wir überall", so begreifen 
wir die Lage der Geistlichen in dem Kurkreise erst dann, wenn wir 
die geringe Dichtigkeit der Bevölkerung in Rücksicht ziehen, die 
nach dazu fast ausschliesslich auf den Betrieb des Kleingewerbes, meist 
auf Ackerbau und Viehzucht angewiesen war. Im Amte Schlieben 
bewegten sich z. B. die Bevölkerungsziflem der Ortschaffeen zwischen 
18 Hufhem, 4 Kossäthen imd 80 Hufhem, die die grösste Stadt 
Schheben aufwies, und die Bevölkerung der Filiale und einge- 
pfarrten Dörfer waren ja oft so gering, dass man sich zu umfassenden 
Zusammenschlagungen der Pfan-eien entschliessen musste. 

Dessenungeachtet unterliegt es keinem Zweifel, das« im Kurkreise 
die wesentlichsten Vorbedingungen für die Entwickelung der luthe- 
rischen Kirche schon vor Beginn der Visitationen vorhanden waren. Ins- 
besondere gehören zu diesen günstigen Vorbedingimgen die Lehns- und 
Patronatsverhältnisse, auf die der Kurfürst einen entscheidenden Ein- 
fluss ausübt«, da er über mehr als den dritten Theil der Pfarrstellen 
zu gebieten hatte, während das geistliche Element und der Adel einen 


M Die hinter den Orten angeführten Zahlen bedeuten die Uufner und die 
Kossäthen. 


38 


Das Ernestinische Gebiet. — Zweite Periode 1527 — 1529. 


geringem Einfluss beurkundeten*), wie dies auch aus den etwas voll- 
ständigem Visitationstabellen der spätem Zeit zur Genüge hervorgeht. 
Indess fanden die Visitatoren noch ungünstige Verhältnisse genug. 
Zwar war von den Käthen mancher Städteder Visitation vorgearbeitet., 
indem man die kirchlichen Verhältnisse durch Begründung gemeiner 
Kasten 2) bereits zu regeln gesucht hatte: aber damit war ja nur der 
materiellen Lage der Geistlichen an einzelnen Orten ujid auch da 
nicht gründlich aufgeholfen. Unglaublich gross war die Rohheit des 
Volkes in Städten und auf dem Lande, widerwärtig das Verhalten im 
kirchlichen wie im profanen Leben. Den Bessem war schon ein zwei- 
maliger Gottesdienst in der Woche zu \iel. In Holzdorf imd Dubro 
bekannten die Visitatoren, dass dem böswilligen Volke nur durch „Henker 
und Stockmeister" zu rathen sei, die dasselbe zum Lande hinaus- 
jagen und fromme Leute dahin verpflanzen sollten, üeberall gab es 
eine beträchtliche Zahl derer, denen man den Genuss des Sacramentes 
verbot, da sie die Hauptstücke des Glaubens nicht kannten. Li Wercho 
konnten die Bauem weder beten, noch die Gebote und Glaubens- 
artikel. In Schlieben, wo der Probst ebenfalls über unfleissigen 
Kirchenbesuch und übermässiges Wirthshausleben klagte, riethen die 
Visitatoren selbst, die Nachmittagspredigt einzustellen, und „da« Wort 
Gottes nicht vor die Säue zu werfen". In Schönau und Cölpien, wo 
Gottlosigkeit und offenes Auflehnen gegen die Predigt*) zu Hause 


') 


Bolzij? . . . . 

GuinnuTn . . . 

Wittonberf( . . 

Torgau . . . 

Soyda . . . . 

Schweinitz . . 

Amt Schliebon . 

Liobenw(*rda . . 

Bitti^rfold . . . 
Uräfeiihaynicheii 

Düboii . . . . 


Kurf. Geistl. Adlig ! Uiibst. Univ. Stadt. Summa 

8 1 - - 


15 
1 
1 
8 
7 
8 
3 
2 
3 
3 
2 

53 


6 
4 


20 

4 

1 
5 


40 


3 8 

10 — 

4 

8 - 


2 
6 


28 


13 


8 


1 


25 
5 
1 

32 
7 

25 

20 
7 

lö 
3 
2 

143 


*) Z. B. in Schweinitz. 

•) Wa« predigt der loso Pfafl' von Gott; wer weiss, was Gott ist, ob auch 
ein Gott ist; er wird ja auch seinen Anfang und sein Ende haben, riefen die 
Bauem dem Prediger zu. 


§ 2. Die Visitation des Kurkreises. 39 

waren, ordneten sie rechtliche Verfolgung an. Im kleinen Düben mit 
seinen 110 Familien, wo in wenigen Jahren sechs Geistliche gewechselt 
hatten, war der kirchliche Sinn fast ganz erloschen; ein kirchlicher 
Sinn war um so weniger bemerkbar, als oft kaum drei Menschen dem 
Gottesdienste beiwohnten imd ihn durch Sittenlosigkeit und bürgerliche 
Handtierung entweihten.*) In Zinna verweigerten gar die Bauern das 
Erlernen des V^aterunsers, weil es „zu lang sei". Oeflfentliche Stö- 
rungen des Gottesdienstes durch Unterbrechung der Predigt waren 
nichts Seltenes. In Süptitz zogen die Bauern während der Kirche sogar 
mit Pauken auf, dort wie in Muckrehna hatte man sogar die Kirche 
zur Niederlage für das Pfingstbier ausersehen. Dazu fehlte der welt- 
liche Schutz. Als die Bauern zu Neiden ihren Geistlichen steinigen 
wollten, und dieser sich beklagte, habe der Richter dazu gelacht. 
Diese und ähnliche massenhafte Beispiele von dem verwilderten Zu- 
stande des Laienelementes gestatten einen Rückschluss auf die Wirk- 
samkeit der Geistlichen, die zum Theil weit hinter den beschei- 
densten Anforderungen zurückblieben. Viele Pfarrer stellte man daher 
unter die Aufsicht mustergültiger Nachbargeistlichen, da ein guter 
Theil zwar dem Bekenntnisse nach lutherisch war, in Wirklichkeit aber 
noch den katholischen Gebräuchen huldigte. — Hier gebrauchte man 
das Weihwasser, dort das Sacrament in einerlei Gestalt; manche Geist- 
liche vertraten sogar beide Bekenntnisse. In Elsnig konnte der Pfarrer, 
der ein alter Mann, Vaterunser und den Glauben nur mit gebrochenen 
Worten beten; dagegen verstand er Teufel zu bannen und genoss 
darin einen so grossen Ruf, dass er nach Leipzig geholt wurde. 
Merkwürdig, dass diesen der bekannte Michael Stiefel zu beaufsichtigen 
hatte, der wenige Jahre später in seinen Predigten den Weltuntergang 
auf einen bestimmten Tag voraussagte. Das Lob der Gemeinden, 
welches sie den Geistlichen spendeten, gab überhaupt keinen Anhalt 
für deren Brauchbarkeit. Mehrfach musste man die Seelsorger um 
ihrer selbst und der beschränkten Fassungskraft der Zuhörer willen 
anweisen, das Wort „auf's Gröbste*' auszulegen, wofür es eine be- 
sondei-s gedruckte Anweisung gab. In Banith und Bitterfeld durfte 
der Predigttext nur dem Evangelisten Matthäus entnommen werden, 
da Johannes dem Volke weniger begreiflich war. In wendischen 


*) In Düben waren in einem Jahre 15 uneheliche Kinder getauft worden. 


40 Das Ernestinische Gebiet. — Zweite Periode 1527 — 1529. 

Orten fehlte es vielfach an Geistlichen aus sprachlichen Gründen. 
Dagegen war die Zahl derer, die in wilder Ehe, in Trunksucht und 
Hader ihre Tage dahin brachten, bürgerliche Gewerbe, namentlich die 
Schankwirthschatt betrieben, gross genug, um die Visitatoren zu den 
strengsten Maassregeln, zu Absetzungen zu veranlassen, obwohl man 
selbst die beharrlichen Papisten nicht entliess, ohne für ihren Lebens- 
unterhalt Sorge zu tragen. Ueberall gab man Zeit zur Besserung. 
Umfassende flntlassungen der Geistlichen hätten die junge Kirche noch 
mehr geschädigt, denn sie war damals nicht in der Lage, sofort andere 
und bessere Kräfte zu gewinnen. Sie musste versuchen, mit denen 
einstweilen weiter zu leben, die auf dem Boden des Papismus er- 
wachsen waren und diesem möglichst treu blieben. 

Zu diesen Missständen kam dann noch die trostlose materielle 
Lage der Geisthchen, die nicht allein durch die Mittellosigkeit der 
Gemeinden bedingt war. Die Stiftungen waren eingegangen, oder das 
stiftungsmässige Vormögen namentlich vom Adel hinterzogen. In dem 
Maasse, als die Unkirchlichkeit einriss, verringerten sich die Einnahmen 
der Pfarrer. Man durfte froh sein, wenn man den Zehnden, die Opfer- 
und Messpfennige, überhaupt die kleinen Bezüge^) wieder in Gang 
brachte, mit denen der Geistliche sein Dasein kümmerlich fristete. 
Wie die Kirchen, so waren auch die einst so reichgefüllten Speicher 
und Vorrathskammem leer. Geringe und baufällige Pfan'häuser, offene 
Friedhöfe, die das Vieh abweidete und bis auf die Leichen durch- 
wühlte, waren ganz gewöhnlich. Wo keine Kirchen waren, sollte der 
Geistliche die Andacht ,.an ehrlichem Orte", zur Sommerszeit vielleicht 
unter einem Baume abhalten. Gab bei diesem Gottesdienst die Ge- 
meinde Aergemiss, so hatte der Pfarrer das Recht, das Dorf we- 
niger zu besuchen, sich auf bessere Ortschaften zu beschränken. 
Manche (wie Kemmlitz, Schwanbeck und Neiden) hatten am Sitz der 
Mutterkirche nicht einmal ein Pfarrhaus; an einzelnen Stellen ver- 
kaufte man sogar das Küsterhaus ^), um wenigstens das Pfarrhaus 
damit zu bessern. Aecker und Wiesen fehlten den Stellen nicht selten. 


^) Es wurde daher den Geistlichen eingebunden, die wendische Spra<?he zu 
lernen, um diese Orte versorgen zu können. 

*) Sie bestanden eigentlich in allem, was man baute oder produclrto. Z. B. 
gab jeder Fischer in Wydra dem Geistlichen " ein Essen leichter Fische. 

*) In Kleinröösen. 


§ 2. Die Visitation des Kurkreises. 41 

da sie die Gemeinden bei giinstiger Zeit verkauft hatten. Da, wo die 
Klöster noch sich in der alten Machtfiille zu erhalten wussten, war 
die Lage der übergetretenen, noch abhängigen * Geistlichen materiell 
trostlos. 

Fast ganz damiederliegend fanden die Visitatoren die Schulen. 
In Dörfern, wo vielfach der Küster mangelte oder dessen Stelleinkommen 
dem dürftigen Pfarrer zugewiesen war, fand nur selten die Unter- 
richtung der Jugend statt. Dorfschulen gab es im ganzen Bereiche 
des Kurfarstenthums ausserordentlich wenige. In Dubro, wo die Ge- 
meinde ihrem Küster Lob spendete, stellte sich heraus, dass dieser 
weder schreiben noch lesen konnte. Man pflegte ja auf diese Stellen 
kein besonderes Gewicht zu legen, da auch in Städten die Küster oft 
nur auf ein Jahr angestellt waren *), obwohl sie an der Schule mitzu- 
wirken pflegten. Man war schon zufrieden, wenn auf Dörfern der 
Küster wöchentlich einmal sich der Kinder annahm. — In Städten 
war meist der Stadtschreiber mit dem Schuldienste betraut, wenn 
nicht ein Geistlicher das Amt mitversah. — In Schweinitz ordneten 
erst die Visitatoren die Grandung einer Schule an, wo man vornehmlich 
dem Stadtschreiber die Verpflichtung auferlegte, den Kindern den 
deutschen Segen far das Tischgebet zu lehren. Im grossem Schlichen 
gab es nur Alphabetarier, da dort nicht einmal ein des Lateinischen 
kundiger Schulmeister wirkte, obwohl in den Städten durchweg ge- 
lehrte Bildung angestrebt wurde. Aber das Streben war vielfach ab- 
handen gekommen; fast überall begann man von Neuem mit dem 
Wiederaufbau der Schulen. In Uebigau lag die Schule in Asche, in 
Düben war die Schule ein ganzes Jahr nicht besucht; ganz vereinzelt 
lernten die Knaben in Winkeln das Lesen und Schreiben. Nur in 
der kurfürstlichen Residenz Torgau, wo sich 170 Schüler fanden, konnte 
man von einer gelehrten Schule^) nach Melanchthonischem Zuschnitt 

*) In Aronsnostc wurde dieser Wechsel verboten. 

*) Lehrplan: I. Haufe: 7 — 8 Comödien des Terenz, 8-9 Epist. fam. Cice- 
roniß, daraus ihnen exempla constructionis , iigurarum, dispusitionis und artiticii 
rbetorici zu geben sind. — 11. Haufe: 7—8 Douat und Gate, 8—9 Conjugationen 
und Declinationen. — 111. Haufe: 8 — 9 Lesen und Eecitiren des Gate, des 
Enchiridion Philippi und des Kinderbüchleins, je nach den Fortschritten. — 
IV. Haufe: Die Alphabetarier. — Schreibiibungen durch alle Klassen. — L, IL, 
HL Haufe: 12 — 1 Musica, IV. Haufe: deutsche Gesänge, 1 — 2 (xraramatik aus 
T^Tenz, Donat und Gato. — 2 — ä frei. — I. Haufe: 3—4 Bucolica, Colloquia 


42 Das Ernestinische Gebiet. — Zweite Periode 1527—1529. 

reden. Dort bestand auch eine Mädchenschule. In beiden warnten 
die Visita toren vor Ueberbürdung der Jugend, damit diese des Lernens 
nicht überdrüssig würde. 

Sehr verschieden war die Stelhmg der Klöster in dem Kur- 
kreise zur neuen Lehre, je nachdem sie diesem oder jenem Orden 
angehörten. Die Augustinermönche in Herzberg hatten sämmtlich 
das KlüstiT freiwillig verlassen und sich meist verheirathet. Das 
Klustergut hatten sie dem gemeinen Kasten zugewandt und die be- 
wegliche Habe untiT sich getheilt. Die Kirche wurde wie häufig 
in einen Schüttboden umgewandelt. Die übrigen Klöster scheint 
man zunächst nicht besucht, sondern eine besondere Visitation für 
diese angeordnet zu haben, da man Plötzke erst 1580, 25. Januar, 
Brehna und Steinlaussig aber im folgenden Jahre am 2. bezügl. am 
10. April, visitirte. 

Das Kloster Plötzke^) hatte bei der Visitation 28 Klosterjung- 
frauen und 3 Laienschwestem, die, obwohl sie bis auf 6 oder 7 im 
Kloster verbleiben wollten, sich bereit erklärten, in der neuen Lehre 
Unterricht zu nehmen und zu derselben überzutreten. Einige Schwestern 
befanden sich bereits in dem Besitz lutherischer Bücher. Das Kloster 
Brehna =*) war zum gi-ossen Theile der lutherischen Lehre zugethan: 
nur die Lehre vom Abendmahl hatte Zwiespältigkeit in das Kloster 
gebracht und einen Theil der Insassen zum Uebertritt in andere Klöster 
veranlasst. Mit der Wahl einer andern Vorsteherin vollzog sich die 
Reform des Klosters, aus dem der Austritt bei Verheirathungen, nicht 
aber der Uebertritt in andere Convente gestattet wurden. 

Nur in Steinlaussig stellte man sich den Visitatoren schroff ent- 
gegen, wo noch wenig Bettelmönche heimisch zu finden waren, denen man 
bereit« vor der Visitation 1527 die Ausübung des Pfarrrechtes und das 
Betteln verboten hatte. Jonas versuchte vergebens, die Mönche, 
welche durch Opposition viel Schaden angerichtet hatten, von den 
Wahrheiten der lutherischen Lehre zu überzeugen. Erst bei ihrem 

Erasmi oder Pedolo^ia Mosellani; IL Haufe: 8 — 4 Cato; lU. Haufe: 3 — 4 latei- 
nische Sentenzen: IV. Haufe: Alphabetarier. — „Sunderlich soll Fleisa angewandt 
werden, da88 keiner die Knaben das Alphabet sillabiciren und ersten Buchstaben 
lehre, der ein lispelnd oder sunst böse ausspräche hat, damit die Knaben, welche 
bald fahen, nicht erst's anfangs damit inficirt werden.** 

^) Visitirt von Jonas, Bugenhagen, v. Hirsfeld und Amsdorf. 

*) Visitirt von Jona-s, Pauli, v. Kötteritzsch und Job. von Taubenheim. 


§ 3. Die Visitation in Meissen und ira Voigtlande. 43 

• 

Verhör zu Bitterfeld versprachen sie, sich des Pfarrrechtes ausser- 
halb des Klosters zu entäussem, bestanden hingegen, indem sie bittr 
weise auf die Knie fielen, bei dem Verbleiben in der „Universalkirche". 
Wahrscheinlich wurde das Kloster kurz darauf gänzlich aufgelöst, da 
man den Mönchen nur bis Trinitatis Frist zu ihrer anderweitigen Ver- 
sorgimg gab und ihre bewegliche Habe und da« Eingebrachte zu diesem 
Zwecke zu verwenden gestattete. 

Während sich die Visitation des zweiten Thüringer*) Haupt- 
kreises vom 23. November 1528 bis zum 5. Januar 1529 in Eisenach, 
Gotha und Weimar vollzog, schritt man auch in Meissen und im 
Vüigtlande zur Prüfung der kirchlichen Verhältnisse. 

§ 3. 

Die Visitation in Meissen und im Voigtlande. 

(29. November 1528 bis ?) 

Am 29. November waren die designirten Visitatoren in Altrcn- 
hurg,*) angelangt. Nachdem man die Dispositionen zur P^rforderung 
der Landgeistlichen getroffen hatte, begannen sie am 1. December die 
Verhandlungen mit den Klöstern und geistlichen Orden. Die Unter- 
handlungen mit den Barfussem unterblieben wegen Abwesenheit ihres 
terminirenden Guardians. Dann folgte die Unterredung mit den Deutsch- 
herrn, denen man wegen ihrer abzulegenden Ordenstracht, ihres Um- 
gangs mit verdächtigen Personen, der Aufhebung ihres Spitals und 
der Beitragspflicht zum gemeinen Kasten Vorhalt that.^) 

') Die jedenfalls höchst intorcssanten Visitationsacton Thüringens fand ich 
leider im Gesammt-Archive zu Weimar nicht mehr vor. Eine ältere Rogistratur- 
notiz besagt, dass sie „verfault" gewesen seien. Eine Abschrift ist nirgends zu 
entdecken gewesen. — Am 23. November kamen die Visitatoren nach Gotha, 
wohnten in der Herberge bei Hans Steinmetz, blieben bis 20. December in Gotha 
und kamen 2. Januar von Eisenach zurück, blieben bis 5. Januar in Gotha. (Ji. 
fol. 54 b. (52., laut Zehrungsregister). 

*) Anark v. Wildenfels, Dietrich v. Starschedel, Georg Spalatin und Anton 
Musa. Einiges über die Altenburger Visitation bei Wagner, Georg Spalatin und 
die Reformation der Kirchen und Schulen in Altenburg, S. 110 flF.; nicht alle 
Angaben sind fehlerlos, vieles ganz unkritisch. 

') Der Deutschmeister in Torgau willigte in die frühere Zusage, dass der 
Orden jährlich 30 fl. in den gemeinen Kasten zu Altenburg geben sollte, wenn 
der Orden nicht mehr für den Schulmeister und Kirchner zu sorgen habe. (Ji. 
tbl. 50 t 5.) 


44 Das Ernestinische Gebiet. — Zweite Periode 1527 — 1529. 

Tiefere Schäden zeigten sich in den geistlichen Verhältnissen 
der Stadt, obwohl der Rath längst der neuen Lehre sich zugewandt 
und selbst die Gründung eines gemeinen Kastens angestrebt hatte. 
Aber er war noch nicht siegreich aus dem Kampfe mit dem papistischen 
Elemente hervorgegangen, da die Mehrheit der Geistlichen dem 
Bergerkloster angehörte, welches die Stadt mit der Seelsorge versah, 
und von sechs Geistlichen nur einer sich dem Evangelium zuge- 
wandt hatte. Die Unthätigkeit der Meisten, die von den geistlichen 
Gütern zehrten und dabei in der Stadt und vorzüglich auf dem 
Lande im Geheimen gegen die neue Lehre wirkten, nährte dort das 
Sectenwesen. Wunder nimmt es nicht, sagte der Kath, dass es viele 
Papisten giebt, „denn Altenburg ist mit Mönchen und Nonnen über- 
schüttet.*' Trotzdem, dass seit sieben Jahren das Evangelium sich 
Eingang verschafft hatte, gab es noch eine hinlängliche Anzahl der 
Bewohner, die in ihren Ansichten schwankten oder an den gewissen 
Untergang der neuen Lehre glaubten. Auch hier vertraten, wenn auch 
nur einzelne adlige Familien, wie die v. Gablenz noch die alte 
Richtung. In dem Maasso, als die Mönche sich factisch noch im 
Besitz der klösterlichen Nutzungen befanden, die Stadt selbst arm, 
ohne Handel war und sich meist vom Brau- und Schankrecht nährte, 
fehlte es dem Rathe an materiellen Mitteln, die Reformation durch 
Anstellung lutherisch gesinnter Geistlicher zu fördern. Wie die 
Dinge zur Zeit lagen, konnte man nicht einmal daran denken, beide 
Pfarrkirchen der Stadt zu besetzen; 3 Geistliche^) sollten an einer 
Kirche wirken, weil der Rath damit eine bessere Aufsicht zu üben 
und das SeetenwTsen im Keime zu ersticken hoffen konnte. Aber 
seinen Absichten, das Klostenermögen an sich zu bringen und im 
reformatorischen Sinne zu verwenden, stellten sich ungeahnte Schwierig- 
keiten entgegen. Einen grossen Theil der geistlichen Stiftungen kannte 
man gar nicht, und für die völlige Auflösung der geistlichen Orden, 
die weitaus sich in den Besitz der besten Grundstücke gesetzt hatten, 
war die Zeit noch nicht gekommen; dazu waren die Visitat^ren noch 
zu nachsichtig, zumal der Landesherr selbst an die radicale Aus- 
rottung des klösterlichen Lebens zur Zeit noch nicht dachte. Vor- 

*) Doin^eraäss folgte auch die Besetzung der Pfarrstello Dienstag nach 
Barth(d(»mäi; man stellte als Prediger Brisger und Schaubig, als Caplan i'inon 
reformaturisch gesinnten Berger-Mönch und Spalatin als Pfarrer an. 


§ 3. Die Visitation in Meissen und im Voigtlande. 


45 


erst begnügte man sich das Vermögen des Stiftes festzustellen, ob- 
wohl auch dies nur zum Theil gelang, und von jenem nur geringe 
Summen an den gemeinen Kasten abgegeben wurden. Der reiche 
Convent auf dem Frauenberge, der nahe an tausend Schock ') jähr- 
lichen Einkommens nachwies, verstand sich nur zu einer jahrlichen 
Abgabe von 12 Gulden, da er noch 50 Personen zu ernähren hatte, 
und ihm bereits manche Gerechtsame durch den Rath der Stadt ent- 
zogen waren. Noch weniger war an das Aufgeben der Ordensgelübde 
zu denken, „man habe die Kappen um Gotteswillen angelegt, und 
wolle sie auch um Gotteswillen tragen*).** 

Noch ungünstiger lagen die Verhältnisse für die Durchführung 
der Reformation in andern Städten und namentlich auf dem platten 
Lande. 

Lassen wir zunächst die TJebersicht der Visitation von Meissen 
und Voigtland über die Verhältnisse selbst sprechen. 


Uebersicht der Visitation in Meissen und im Voigtlande. 

3. bis 14. December 1528. 


S. Altenburg, siehe 

die Darstellung. 

1. Hohendorf 

2. Ramsdorf 

3. Mehna 


4. Lucka 

5. Meuselwitz 


Pfarrer 
Prediger 


V. Ha- 
genest 
v.Weissen- 

bach 

Probst in 

Altenburg 

Kurf. 

V. Bünau 


3 

4 

1 

4 
2 
1 


II 6. Breitenhain 

! Pfarrer 

I Prediger 

7. Ruppersdorf 

:! 8. Kriebitzsch 


V. Bünau 


V. Bünau 

Abt von 
Bosau 
Kurf. 

H. Wolf 

Abt von 

I I Bosau 

i 12. Lohma bei Schmölln ' v. Ende 


9. Rositz 
10. Tegkwitz 
i 11. Röda 


3 
2 
2 

1 

2 

© 

2 


8. Wintersdorf, Pflicbtendorf, Heucken- ' 9. Gorma, Fichtenhainichen, Scjhelditz. 
dorfi Gröba und Waltersdorf sollen nun | 10. Starkeiiberg, Kreutzen, Breesen. 
nach Ruppersdorf geschlagen werden. ,■ 

*) Er hatte allein 664 öchoc^k Zinsen im kurfürstlichen und herzoglich 
Georgischen Gebiete, 128 8cheffel Zinskorn, und erbaute 5^05 Schock auf eignen 
Aeckeni. — (Ji. Fol. 54 b., 26.) 

*) So lautete die Erklärung des (juardians und seiner 3 Brüder. Aehnlich 
stellten sich die Domherrn und deren Untergebene. Halsstarrig zeigten sich die 
Nonnen des Jungfrauenklosters. 


46 


Das Ernestinischo Gebiet. — Erste Periode 1527 — 1529. 


13. Monstab Pfarrer 

14. Schwanditz 

15. Gödern 

16. Treben 

17. Zschernitzsch 

18. Rasephas 

19. Oberledlau 

20. Windischleuben 

21. Remse 

22. Nobitz bei der Leina 

23. Reichstadt 

24. Busendorf 

25. Altkirchen 

26. Pölzig 

27. Kraschwitz 


• 

2 

Probst in 

2 

Altenburg 
Kurf. 

2 

Kurf. 

2 

V. Bünau 

4 

Stange 

2 

V. Gablenz 

2 

? 



V. Uablenz 

2 

V. Kreitzeii 

2 

V. Bünau 

2 

Deutsch- 

2 

herren in 


Alteuburg 
V. Kreitzen 

2 

StiftAlten- 

3 

burg 



28. Gieba 

29. GüUnitz 

30. Gössnitz 

31. Saara 

32. Fuchshain 

33. Arnsdorf 

34. Bornshain 

35. Flemmingen 

36. Grossstechau 

37. Lohma a. L. 

38. Langenleubeu 

39. Kaufungen 

40. Wolkenburg 


IB. Unterlüdla, Wiesenmühle, Schlau- 
ditz, Krebitzschen , Dölzig, Kraasa, Petsa, 
Kröbern, Zechau, Altpoderschau. 

15. Losäen, Göhren, Lutschütz. 

16. Thräna, Pahna*, Fockendorf, Prim- 
melwitz,lTnterzet8cha, Gerstenberg*, Lehma, 
Trebanz, Plöttendorf, Serbitz, Hasselbach. 

17. Capelle zu Untermolbitz *. 

18. Kauemdorf (Kauern). 

20. Burgishayn, Pähnitz, Zschaschel- 
witz, Remsa, Scheichwitz, Kraschwitz*, 
Poschwitz. 

22. Weidendorf*, Neukirchen ♦, Kertsch *, 
Remsa. Dieses hatte Ziegelheim mit den Bei- 
dörfern Nirkendorf, Göpfersdorf, Gersdorf 
(Grerbersdorf ), Oberwinkel, Tettau. Zu Nobitz 
gehörte auch Capelle Wilchwitz*. 

25. Nöbden (Noben), Röthenitz, Kloin- 
tauschwitz, Trebula, Platschütz, Drogen, 
Mohlis*, Graicha, Prehna, Meucha* (Kert- 
schütz und Zschöpperitz sind nach Göllnitz 
geschlagen) , Grosstauschwitz , Kratschütz, 
Gnadschütz, Köthenitz. 

28. Grossmecka*, Tautenhayn, Zum- 
roda (Roda*), Podelwitz, Goldschau. — 
Runsdorf iRodemsdorf) ist genommen und 
nach Schönberg gepfarrt, liegt in der Obrig- 
keit Emst's von Schönberg. 


V. Ende 

V. Zschöp- 
peritz 
Kurf. 

Kurf. 

Y. Ende 

V. Ende 

Dechant in 
Altenburg 
v.Einsiedel 

V. Ende 

Probst in 
Altenburg 
V. Zscha- 

deritz 
V. Maltitz 

V. Ende 


1 
1 

1 

1 

4 

1 
2 

1 

3 

3 

3 
4 


30. Naundorf*, Löhmigen. Kauritz 
und Hainichen hat Ern.st von Schunburg 
genommen. 

31. Lehndorf (Lugendorf), Seilers, 
Mockern* Heiligenleichnam* (hodie Wahr- 
loichnam), Greipzig, Zehma*, Gleina, Bur- 
korsdorf (Bergkstorff ), Kaimnitz, Jauerii. 
Schlöpitz, Löpitz. Die 7 folgenden Dörfer: 
Goldschau (Koltze), Podelwitz, Löhmigen, 
Ehrenberg, Model witz, Lohnitzsch und Klein- 
tauschwitz sind, als zu entfernt, wegge- 
wiesen. 

32. Jetzt Ehrenhain mit Zschaiga, 
Hauersdorf (Haulsdorf), Garbus (Garbitz), 
Oberleupten, Dippelsdorf, Mockzig, Prissel- 
berg; (Nirkendorf, Merkendorf) halb bei 
Ziegelheim, Heiersdorf. 

34. Jückelberg, Niedersteinbach ( iin 
Protocoll: Obersteinbach), Beiem, Frohn.s- 
dorf. 

36. Beerwalde (Beyerwalde), Löbichau 
(Schilichau) , Falkenau, Drosen, Ingrams- 
dorf, Kleinstechau. 

37. Neuenmörbitz. Mit selbstständiKer 
Capelle ist „ All(»nheyligen *" erwähnt. 

.39. Hat die Pfarrei Frauken zu ver- 
l'»ih*»n. 


§ 3. Die Visitation in Meissen und im Yoi^landft. 


47 


41. 


42. 
43. 
44. 
45. 


Schmölln Pfarrer 1 
Prediger | 

1. Caplanf 

2. Caplau| 

Kosma 
Niederwiera 
Wülpenidorf 
Stünzhain 


Cronsch- , 1 
witz , 2 

I 2 


46. Thonhausen 

47. Dobitzschen 

48. Kohren 

49. 


50. 
51. 
52. 
53. 
54. 
55. 


Pfiurer 
Caplan 

Hopfgarten 

Altenmerbitz 

GreiflFenhayn 

überfrankenhayn 

Bocka 

Eschefeld 

Prohburg Pfarrer 
Prediger 


56. Benndorf 


) 


57. Xöbdenitz Pfarrer 

Prediger 

58. Hartrode 

59. Wildenbörten 

60. Lumpzig 

61. Hühenkirchen 

62. Romschütz 


Kurf. 

Grünhain 

V. Meckaii 

V. Ilain^;- 

perg 
V. Weiss- 
bach 
V. Do- 
bitzsch 
v.Einsiedel 

v.Einsiodel 
v.Ein8iedel 

Schrenk 
v.Einsiedel 
v.Einsiedel 
v.Einsiedel 

Kurf. 

Abt von 
Eemnitz 
V. Ende 

V. Ende 
V. Ende 
V. Ende 
V. Ende 
V. Schade- 
. ritz 


2 
8 
4 
2 

4 

4 

2 
1 
4 
2 
4 
2 
1 
1 

2 
2 
2 

4 
2 

9 

4 
4 
3 
1 


I 68. Güdissa 
' 64. Mölbis 

I 65. Borna Pfarrer 

Prediger 

[ 66. Eula 

67. Zopen 

1 68. Dittiiian.sdorf 

69. Priessnitz 

70. Otterwisch 

71. Zedlitz . 

72. Neukirchen 
78. Tragis 

74. Steinbach 

75. Deutzen 

76. Witznitz 

77. Hain 

78. Hermsdorf 

79. Trachenau 

80. Flössberg 

81. Kieritzsch 

82. Görnitz 
88. Lobstädt 

84. Zossen 

85. Neukersdorf 

86. Kreudnitz 

87. Ostrau 


41. Selka*, Grossstöbnitz*, Sommeritz*, 
Zschemitsch*, Kleinmiickern, Kleinstöbnitz, 
Nörditz, Nitzschka, Taupadel, Kummer, Bur- 
kersdorf, Untschen, Zs^kwitz, Steinsdorf, 
Schlossig, Nödenitzsch, Bohra. (Das Pro- 
t^)coll unterscheidet zwischen Zcvmitz und 
Clein-Zcyrnitsch.) 

42. Altendorf, Kürbitz. 

48. Meusdorf, Linde, Walditz, Sahlis, 
Terpitz, Jahnshayn*. 

52. Elbisbach*, Niederfrankenhayn, 
Hennsdorf bei Geithayn. 


I Deutsch- 
herren 
j V. Etzdorf 

I Abt von 
I Pegau 

v.Kitzscher , 1 

v.Kitzscher 1 

i v.Kitzscher 

v.Ein-siedel 

V. Hirsch- 2 

feld I 
V.Neustadt : 8 

V.Neustadt 2 

V. Breiten- 2 

bach 
, v.HulIoufer 8 


4 
1 


V. Kitscher 

V. Bünau 

V. Bünau 

V. Kitscher 

V. Loehma 

V. Haubitz 

V. Peres 


2 
4 
4 
1 
4 
2 
4 


V. Könnritz 4 

V. Könnritz , 1 
V. Breiten- 1 

bach 

Abt von 

Kemnitz 

Merse- 2 

bürg? 

? 1 


58. Pöppschen. 

57. Vollmershayn, Wetteiswalde, Jonas- 
walde, Mennsdorf, Posterstein. 

63. Jllsitz. 

6ö. Thierbach. 

67. Zossen. 

70. Stockheim. 

72. Schönau. 

73. Haynichen (zum Heynichen). 
80. Beucha. 


Das Resultat, welches sich aus dieser TJebersicht für die Lagfe 
der neuen Kirche ergiebt, ist demnach folgendes: Meissen und A'oigt- 
land besass 87 Pfarreien mit 238 Ortschaften, von denen 109 Kirchen 


48 Das Ernestinische (xebiet. — Zweite Periode 1527 — 1529. 

oder Capellen hatten, welche nur 96 Geistliche versorgten. Von diesen 
entsprachen den Anforderungen der Visitatoren nur 25; während 37 
ziemlich gut, 11 mittelmässig befähigt und 21 gänzHch untauglich 
waren. *) Die Lehnsherrn, welche sich wegen unvollständiger Angaben 
nur für 83 PfaiTeien bestimmen lassen, waren an 59 Stellen der 
Adel, an 9 der Landesherr und an 15 die Geistlichkeit. 

Wir werden versuchen, das Bild der kirchlichen Verhältnisse nach 
andern Richtungen zu ven^ollständigen, da nicht alles, was in den 
Berichten und Protocollen angegeben ist, statistisch dai'stellbar ist. 

An und, für sich dürften die in wenig Zahlen veranschaulichten 
Verhältnisse darthun, dass die lutherische Lehre auch hier festen Fuss 
gefasst hatte, da streng genommen etwa nur der fünfte Theil der 
Geistlichen dem papistischen Leben ergeben geblieben war. Die Mittel- 
mässigkeit zeigte sich mehr unter Anhängern der neuen als der alten 
Lehre. Ein höchst unvortheilhaftes Licht fallt auf den noch katholisch 
gesinnten Theil der Geistlichen, die sich durch Unwissenheit und 
Sittenlosigkeit auszeichneten, da nicht allein das übliche Zusammen- 
leben mit sogenannten „Köchinnen", sondern auch wilde Ehen vor- 
handen waren, während unter allen Geistlichen des visitirten Sprengeis 
nur einer in rechtmässiger Ehe lebte und der Prediger zu Lucka, 
Michael Kramer, sogar drei lebendige Eheweiber aufzuweisen hatte*), 
ohne von zweien geschieden zu sein. Der Rückschluss, welchen die 
Zahlen auf den allgemeinen Zustand der früher herrschenden katho- 
lischen Kirche gestatten, dürfte keineswegs erfreulich sein, wenn man 
bedenkt, dass hier die reformatorischen Ideen seit etwa sieben Jahren 
gewirkt und die offenbaren Schäden zum guten Theile gemindert, 
hatten. Diese thatsächlichen Verhältnisse sind ein treuer Spiegel der 
katholischen Kirche. 

Die Verbreitung der lutherischen Lehre in Meissen und Voigt- 
land war nach den Wahrnehmungen der Visitatoren von mancherlei 
äussern Einflüssen abhängig. Zu <liesen rechnen wir die eben an- 
gezogenen Lehnsverhältnisse der Pfan*eien, deren Patrone die Anord- 
nungen der Visitatoren vielfach als unberechtigte Eingriffe hinstellten 

') 25 + '^7 + 11 + 21 — 94; zwei waren ausgebliobou, sind also ihrer Censiir 
nach nicht festzustellen. 

■^) Burkhardt, Luther's Briefwechsel, S. 87. — Köchinnen und wilde Ehen 
gab es in Monstab, Hayn, Busendorf, Dietraansdorf, Thonhausen, Witznitz u. s. w. 


f 

\ 

/ 


§ 3. Die Visitation in Meissen und im Yoigtlandc. 49 

und dem Kurfürsten überhaupt das Recht, „das Gewissen zu regieren", 
absprachen*). Geistliche, die gern der lutherischen Lehre sich zu- 
neigten, fürchteten die Nachstelhmgen der Patrone, die mit Fanatis- 
mus den alt-en Glauben verfochten. Insbesondere galt dies von den 
Pfarreien, welche in der Herrschaft Schönburg und in dem Gebiete 
des Herzogs Georg lagen, wo die Geistlichen die alte und neue 
Lehre verkündeten, je nach dem sie dem Patron gerecht zu werden 
suchten*). Gegenüber diesen Verhältnissen gingen die Visitatoren 
mit Bestimmtheit, aber auch mit möglichster Schonung vor, da sie 
in der Regel die plötzliche Entfernung der Untauglichen vermieden 
und hinreichende Fristen zur Besserung gewährten^). 

Es darf nicht befremden, dass unter der Einwirkung feindlicher 
Verhältnisse die Lage der jungen Kirche im Ganzen eine sehr un- 
jrünstige war. Die theilweise grosse Unwissenheit der Geisthchen, die 
zur Zeit kaum etwas anderes als eben bekehrte Katholiken waren, 
zeigte auch hier, wie der Zustand der alten Kirche dringend der 
Refi^rmation bedürftig erschien. Neben geringer Befähigung zum 
geistlichen Amte fand man die gewissenloseste Verwaltung der Pfar- 
reien. Eine Menge Stellen wurden von altersschwachen Leuten ver- 
mltet, die nur in seltenen Fällen eine jüngere, dürftig besoldete Kraft 
zjur Erfüllung der geistlichen Pflichten herangezogen hatten. Der 
farrer von Überledlau hatte in drei Jahren keine Messe gehalten 
och das Sacrament gereicht: in Oberwierau hielten die Bauern dem 
(reistUchen die Zinsen vor, weil er keine Messe las; in Fuchshain, 
das allein 10 Dörfer zu versorgen hatte, war seit langer Zeit nicht 
gepredigt, da die Seelsorge auch durch die ungünstigen Filialverhält- 
nisse empfindlich geschädigt wurde, die sich wegen ihres Umfanges 
als unhaltbar erwiesen. Dazu kam dann die dürftige Besoldung der 
Geistlichen, die überdies durch geldgierigen Adel geschmälert wurde, 
der das Kirchenvermögen verringerte, indem er es zu privaten Zwecken 
verwendete. An einzelnen Stellen war man gar nicht im Stande, das 
Kirchengut und die Besoldung der Stellen festzusetzen. Seit Jahren 

*) Z. B. in Lohma bei SchmoUn, wo (jotz von Ende Patron war. 

*) Z. B. in Greifenhayn wurde deutsclie Messe, in der Beikirche Roda, welche 
im Gebiete Georg's lag, lateinische Messe gelesen. 

') In Gödeni setzten sie den Pfarrer wegen seines Spottes gegen das Sacra- 
ment gefangen. 

Barkhardt, Kirchen- u. Schul- Vinitationen. A 


V 


50 Das Ernestinischo Gebiet — Zweite Periode 1527—1529. 

hatten die Geistlichen oft ihre Bezüge nicht erhalten, sei es, dass 
dies aus dem feindlichen Verhältniss zur Gemeinde oder zum Patron 
sich herschrieb, oder aus der entwürdigenden Weise, in der der Geist- 
liche selbst seine Bezüge einzutreiben hatte. 

Wenn sich in unserer protestantischen Kirche letzteres Verhältniss 
länger als wünschenswerth erhalten und den Stand der Geistlichen 
unglaublich geschädigt, hat, so war doch im Zeitalter der Reformation 
die Lage der Seelsorger eine ungleich betrübendere. Es war nicht 
etwa die auf Nebenerwerb bedachte Thätigkeit, der Betrieb des Acker- 
baues und der Viehzucht, der dem Geistlichen zum Lebensunterhalt 
bei dürftiger Besoldung nöthig war, sondern die Art und Weise des 
Betriebes war es, die den Geistlichen in ein widriges Abhängigkeits- 
verhältniss von seinen Pfarrkindem brachte, weil er auf die ausschliess- 
liche Hülfe derselben wegen der Frohnden angewiesen war. Noch 
schlimmer war die Lage der Geistlichen, welche weder Acker noch 
Wiesen, auch keinen üecem als Besoldungstheil hatten, sondern auf 
verminderte Naturalbezüge, die nicht selten ganz ausblieben, ange- 
wiesen waren *). Lästig war die Beitreibung der verschiedensten AV 
gaben bei den einzelnen Gemeindemitgliedem. Dahin gehörte d(i)rt 
„das Zchndbrod", welches je von einer Hufe dem Geistlichen gereicMit 
wurde ^), femer das Sprengbrod •*) und der „Komzehnd" ^). Ander 
Orts, wie in Borna, bezog der Pfarrer das „Sichelgeld" und dei^ 
„Messheller", während hie und da die Lieferung des Sprengbrodej 
oder Weihnachtsbrodes schon in Sprengpfennige vem^andelt war. In 
lYohburg genoss der Geistliche den W^ollenzins, während in Tettau 
und Frohburg der Pfarrer sogar die Erbgerichte im Dorfe und im 
Felde nützte*, und hie und <la derselbe auch als Gemeindeschreiber 
fungirte, wofür ihm Wachs gereicht wurde. Andere Gemeinden, wie 
z. B. Tragis, gaben dem Geistlichen für den Besuch der Filiale „aus 
gutem Willen" Getreide, und hie und da herrschte in den Gemeinden 
so vollständige Willkür, dass man nicht beanstandete, den Zehnden 
in ganz beliebige Abgaben zu venvandeln, wie die Klage gegen die 
Gemeinde zu Gödissa darthut. In Neukirchen bestand der hier sel- 

M Die Pfarrei Roda, welche vom Abte zu Bosau versorgt wurde. 

'^) In Lohma a. L. 

®) In Wildenbörten. 

*) In Hartrode. 


/ 




§ 3. Die Visitation in Meissen und im Voigtlande. 51 

tener vorkommende Viehzehnd, woge<^en der Pfarrer der Gemeinde 
einen Reitochsen, einen Eber und einen Widder zur Fortpflanzung 
des Dorfviehes zu halten hatte. Anderwärts gab jedes Haus dem 
Pfarrer jährlich einen Groschen als Besoldung*), während andere 
Geistliche im Wesentlichen auf den Ertrag der Casualien allein an- 
gewiesen waren. Besonders gilt dies vom Empfang des Abendmahls, 
bei dem Mann und Frau je einen Groschen, das Gesinde einen halben 
zu erlegen hatten^). Dagegen gab es Dörfer, wie Arnsdorf, welches 
för Taufen und Trauungen keinerlei Abgabe entrichtete; wie über- 
haupt auch Kliale existirten, welche eine Abgabe an den Pfarrer bis 
zur Visitation gar nicht kannten^). Für die Casualien selbst gab es 
Abgaben der verschiedensten Art und Höhe"*). In Priessnitz hielt 
der Pfarrer für seine Kasse alljährlich noch 7 Opfertage aufrecht, an 
denen Jeder, der zum Sacrament ging, 2 neue Pfennige zu entrichten 
hatt.e % 

Schon aus der Verschiedenartigkeit dieser Bezüge geht hen^or, 
wie schwierig- die persönliche Beitreibung derselben war. Oft seit 
Jahren war der Geistliche nicht in den Genuss derselben getreten, 
weil neben der Verweigerung auch die Amiuth der Pfarrkinder maass- 
gebend war, die theilweiser Misswachs steigerte und den Geistlichen 
zugleich schädigte % der bei dürftigem Unterhalt für die eigne weitere 
geistige Ausbildung keinerlei Mittel zu verw^enden hatte. „Wo sind 
nun meine Bücher und Kleider", rief der Pfarrer zu Gollnitz den 
Visitatoren zu, als er ihnen ein Bild seiner dürftigen Lage entwarf! 

Auch die Verwaltung des Kirchenvermögens Hess vieles zu 
wünschen übrig. In manchen Fällen war dasselbe nicht nachweisbar 
oder war auf unrechtmässigem Wege verringert. Einzelne Gemeinden 
scheuten sich gar nicht, das Inventar der Kirche zur Bezahlung der 


*) In Neukirchen. 

*) In Saara und den 14 dorthin eingepfarrten Dorfschaften , femer in Alten- 
burg selbst, wo auch die Kinder die Hälfte des Groschens entrichteten. 

") Dies gilt von SchraöUn, welches 11 eingepfarrte Dörfer besass. 

*) In Nenkersdorf gab man vom Bi^gräbniss des Wirths drei, vom Gesinde 
zwei, vom Kind einen Groschen, wenn der Pfari-er nach dem ßegräbniss ein Evan- 
gelium las. 

*) Ebenso verschiedenartig waren natürlich die Besoldungstheile der Kirchner. 

•) In Priessnitz wurde der Greistliche bei Missemten mit 5 Gulden entschädigt. 
So aber nicht überall. 

4* 


52 Das Ernestinische Gebiet. — Zweite Periode 1527 — 1529. 

Gemeindeschulden ^) oder zu noch niedrigem Zwecken zu versilbern, 
wie dies oft in den Zeiten des Bauernkrieges der Fall gewesen war. 
Noch öfter erlitt das Kirchvermögen durch die Art seiner Verwaltung 
bedeutende Einbusse, da die Zinsen uneinl)ringlich waren und das 
Capital selbst oft sehr bald verloren ging 2), weil man beinahe in 
überwiegendem Maasse gewohnt war, Kühe und Schafe für Rechnung 
der Kirchkasse anzukaufen und diese für einen Zins an den Pfarrer 
oder einzelne Gemeindeglieder zu überlassen. In manchen Orten, wo 
diese „Gotteskühe**, auch „ewige" oder „Immerkühe" genannt, aus- 
gethan waren, liefen die Zinsen so hoch auf, dass sie fast unein- 
bringlich waren ^). An sich schon war diese Verwaltung des Kirch- 
vermögens wenig empfehlenswerth, da höchstens 2 bis 2^/jj Procent 
erzielt wurden, wenn nicht das Nutzrecht der Immerkühe zur Be- 
soldung des Geistlichen gehörte. 

Gänzlich in den Hintergrund trat bei dieser Visitation das Schicksal 
der Schulen. Wie fast überall, so gab es solche in Meissen und 
im Voigtlande nur in den Städten, fast gar nicht auf dem platten Lande. 
Hie und da unterrichtete der Kirchner die Jugend, der z. B. in 
Gauern zugleich Dorfhirte war: im günstigsten Fall nahm sich der 
Geistliche selbst derselben etwas an. In andern Landestheilen war 
man, wie wir sehen werden, in dieser Beziehung weit voraus. Man 
scheint sich hier auf die Mahnung zur Wiederaufrichtung der Schulen, 
dem Visitationsbüchlein gemäss, beschränkt zu haben, und vor allem 
darauf bedacht gewesen zu sein, den kirchlichen Verhältnissen aus- 
schliesslich Aufmerksamkeit zuzuwenden. 

Man sieht, es waren in diesen bunten Verhältnissen und ver- 
suchten Neugestaltungen die umfassendsten Maassregeln nöthig, um 
in den chaotischen Zustand der neubegi'ündeten Kirche Klarheit und 


*) So in Tegkwitz, wo man dio Monstranz verkauftp, in Mockem, wo das 
silberne Kreuz verkauft wurde und Niemand darüber Rechenschaft geben wollte. 
Dagegen gab es Dörfer, die gar kein Silber, nicht einmal eine Monstranz aufzu- 
weisen hatten, z. B. in Altenmerbitz, Das stimmte doch nicht zu den Zeiten der 
katholischen Kirche, die es verstand, reiche Stiftungen anzuregen! Die bäuerliche 
Bewegung hatte Vieles vergessen gemacht, wenn nicht vernichtet. 

*) Ebenso häufig durch Entfremdung, als durch Al)gang. 

^) Z. B. in Treben, wo 483 Pfiind Kuhzinsen aussenstanden. Eine Kuh trug 
8 bis 10 Groschen jährlich, so in Eschefeld und Hopfgartt^n, Schafe lieh man 
jährlich um 1 Grosehen, also gegen einen lächerlich geringen Zins. 


§ 4. Die Visitation in Franken. 53 

Ordnung zu bringen. Es galt vor allem auch hier, eine Aenderung 
der Pfarrstellen, namentlich auch durch Zusammenschlagung derselben, 
vorzunehmen, wenn dies auch nicht in ausgedehntem Maasse statt- 
fand'); die Beseitigung des klösterlichen Lebens anzustreben, aber 
auch die Versorgung derer zu übernehmen, die diesem entsagten. 
Die Gründung des Gotteskastens für jede Gemeinde gehörte zu den 
bedeutsamsten Aufgaben der Visitatoren, die Entfremdetes beizubringen, 
alte Stiftungen im Sinne der neuen Kirche zu verwerthen und klöster- 
lichen üeberfluss in sachgemässer Weise zu verwenden hatten. Wie 
man bedacht war, das wenig beneidenswerthe Loos der Geistlichen 
materiell möglichst zu bessern, so galt es aber auch, mit Schonung 
der bestehenden Verhältnisse der neuen Lehre die Pfade zu ebnen, 
indem man mahnend, ohne Gewaltmaassregeln, den Widerstrebenden 
sich gegenüberstellte. Was man angeordnet, war sodann der welt- 
lichen Gewalt zur Durchfuhrung überlassen. In wie weit die Anord- 
nungen befruchtend gew^irkt, sollte die Wiederkehr der Visitation in 
Meissen und im Voigtlande zeigen, die w^enige Jahre später (1533) 
von Neuem einsetzte. 

§ 4. 

Die Visitation in Franken.^) 

(16. November bis 25. December 1528.) 

Etwas früher als die Visitation von Meissen und Voigtland be- 
gann die des fränkischen Theils der kurfürstlichen Lande. Hans von 
Stemberg, Dr. Nicolaus Kindt, Magister Balthasar Düring und der 
Coburger Amtskastner Paul Bader waren mit der Ausfuhrung der- 
selben auf Grund der allgemein gültigen Instruction betraut, welche 
schon im September zu W^eimar entworfen war.^) 

Die Eigenart des fränkischen Landes, die in so manchen Be- 
ziehungen dem Forscher entgegentritt, behauptete sich auch in den 
kirchlichen Verhältnissen, 'die wesentlich anders als in den übrigen 


*^ Im Ganzen wurden 18 Orte von diesen Aenderungen betrofiFen. 

*) Die Quellen für diesen Abschnitt befinden sich im Coburger Haus- und 
Staatsarchive. Die Visitation hatte folgenden Gang: Amt und Stadt Königsberg 
wurden 16. bis 30. November, Heldburg 1. bis 13. December, Hildburghausen am 
14. December visitirt. Zuletzt erstreckte sich die Visitation über Rodach und 
Eisfeld. 

*) Es gab zwei fast gleichlautende Instructionsentwüife d. d. Weimar Sonntag 
nach Egidii (ö. September) und Sonntag nach Mauritii (27. September) 1528. 


54 


Das Eniestinische Gebiet. — Zweite Periode 1527 — 1529. 


Theilen des Kui'fürstenthuins lagen. Die Visitationen hatten dem- 
gemäss auch andere Ergebnisse. 

Mehr an Terrain hatte die lutherische Lehre im Vergleich zu 
dem etwas grössern Meissnisch- Voigtländischen Kreis nicht gewonnen, 
aber man war in Franken intensiver lutherisch geworden, die Gegner 
Luther's waren aber auch intensiv katholisch geblieben. Die Ein- 
wirkungen des Krummstabes von Würzburg und Bamberg, von denen 
die fränkischen Länder fast umschlossen waren, mochten einen guten 
Theil der Schuld daran tragen. Der Adel Frankens, dessen Söhne 
wir wiederholt auf den Würzburgischen und Bambergischen Bischofs- 
stühlen sehen, war nothwendig der Träger des Katholicismus, wenn 
er mit den Traditionen der Familie nicht völlig brechen und der Re- 
formation sich hätte sofort zuwenden wollen. 

Für die Kenntniss der kirchlichen Physiognomie dieses Landes 
lassen wir den Befund der Visitatoren zunächst selbst folgen, in so 
weit er statistisch ffir uns darstellbar war. 

Uebersicht der Visitation in Franken.*) 

(16. November bis 25. December 1528.) 

Amt und Stadt Königsberg. 


1. S. Königsberg 

Pfairer 

2. Rügheim Pfarrer 

2 Vic^re 

H. Holzhausen 
4. ünlinden 

Vicar 


Würzburg 

Pfarrei 
Könij^sbg. 

Pfarrei 
Konigsbg. 
Würzburg 


I 


1 

1 

4. 4 

1 

1 

© 


5. Prappach 

6. Gossmannsdorf 

7. Karr. Forberg? 


Würzburg | 

Pfarnä 

Königöbg. 

Pfarrei 0» 

Königsbg. , 


1. Hellinj,'en* mit 1 Vicarei (Baucm- 
lehn). — üor Pfarrer hatti^ in Königsberg 

2 Vicareien zu verleihen, wovon eine er- 
ledigt: ausserdem waren 5 Vicareien (vier 
Raths-, 1 Bischofslohen) in Königsberg, das- 
selbe hatte 2 Kirchen, 1 verlassenes Kloster, 

3 Brüderschafton. — Hellingen hatte einen 
Geistlichen. 

2. Juukersdorf*, Münster*. 

3. Uchenhofen* (von Rügheim sepa- 
rirt). — Holzhansen gehörte früher zu "^/g 
nach Westhausen, zu */- nach Heldburg. 


4. Mit 1 Vicann (v. Lichtenstein'sches 
Lehen). Der Pfaner zu V. gab aber noch 
W'oihwa8.ser und las lateinische Messe. — 
Der Vicar war nicht erfordert. 

5. Sylhach*, Oberhohenried*, Unter- 
hohenriid , Eömertähofen ♦ , Altershausen *, 
Sechsthal*. Die drei erstem erhalten einen 
evangelischen Pfarrer, die beiden folgi^nden 
werden vom Vicar zu Königsberg besorgt. 

6 und 7 wurden nicht erfordert, sie 
lagen unter Würzburgs Obrigkeit. Vielleicht 
ist Vorbach gemeint? 


*) Bei dopjjelten Censuren bedeutet die erste den Grad der Befähigung und di»^ 
zweite die sittliche Führung. Saufen war an der Tagesordnung. 


§ 4. Die Visitation in Franken. 


55 


Heldburg. 


8. a Heldburg 

Pfarrer 
Predißjer 
2 Vicare 

9. ümmerstadt 

Vicar 

10. Lindenau 

11. Poppenhausen 


Würzburg 


Würzbiirg 

Würzbiirg 
Kurf. 


4 

4 

1. 1 

4 
1 

1 

4 


12. Hellingen Pfarrer 

Vicar 

18. Rieth 


14. Westhausen 

Caplan 
In d. Pil. 2 Vic. 


Pfarrei 
West- 
bausen 
Pfarrei 
West- 
hausen 
Kurf. 


4 
3. — 


Hildburghausen. 


Kurf. 


15. S. Hildburg- 

hausen 

Pfarrer 
Caplan { 

16. Häselrieth ' Stift Hers- 

feld 

17. Eishausen Pfar. Kurf. 

Vicar 


1 
4 
4 

1 
3 


18. Veilsdorf Pfarrer 

Vicar 

19. Bedheim 

20. Bürden (unbes.) 

21. Reurieth 

22. Hessberg 


23. S. Rodach 

24. Gauerstadt 


Kurf. . 3 
Wurzburg 2 


Bodach. 

25. Oettinghausen 

26. Heldritt 


Pfarrei 
Hildburg- 
hausen 
Würzburg 

Kurf. 
Kl. Vossra 

WilboJm 
v.Hessbcrg 


V. Schaum- 
burg 
Pfarrei 
Bodach 


2. 4 

1 

3. 4 


3 
4 


0(4) 
4 


1 
2 


8. Einöd, Völkershaiisen, Holzhausen* 
ihalb). - Heldburg*** mit 1 Kirche, 1 Ka- 
pelle, 1 Scelhaus, 2 besetzte, 1 unbesetzte 
Vicarei, 2 Brüderschaften. 

9. BiUmuthhausen*, Colborg*, Erle- 
bach. — Ümmerstadt** hat 1 Viciirei, 

1 Kirche, 1 Kapelle. 

12. Kässlitz, Schweikershausen. — Hel- 
lingen* mit 1 Vicarei, 1 Kirche, 1 Kapelle. 

14. Gumpertshausen** mit 1 Vicar (3), 

2 Kirchen, Gellershausen* mit 1 Vicar (4), 
Schlechtsart*. — Westhausen*** mit einer 
Kirche, 2 Kapellen; 1 Kapelle wird von 
Heldburg versorgt. 

15. Ebenharz* mit 1 Vicar (3), Pferds- 
dorf*, Lcünrieth* Walrabs. — Hildburg- 
hausen*** mit 1 Pfarrkirche, 1 Feldkirche 
i Jerusalem), 1 Kapelle (auf dem Baumgarten 
der Vorstadt), 3 Brüderschaften, 8 Vicarien, 
<lie aber zu Kölln studirten, während einer 
zu Schmalkalden Pfarrer war. 

17. S. Streisdorf* mit 2 Vicaron (1. 1), 
Slri)8seu hausen • mit 1 Vicarei, Adol- 
hausen*, Seidingstadt*. — Nach Eishauseii 


werden Adelhausen und Stoinfold gepfarrt. 
aber die beiden zuerst genannten Orte 
werden abgesondert. Seidingstadt wird mit 
Streisdorf verbunden. 

18. Harras*, Schackondorf*. — Veils- 
dorf hat eine Ordensperson, die nach 
Mönchröden versetzt wird. 

19. Simmershausen* mit 1 Vicar (4>, 
Koth* Zeilfeld*. 

20. Ist dem Kloster Veilsdorf incorpo- 
rirt und soll eine eigene Pfarrei erhalten, 
die früher von einem Mönch versehen war. 

21. Wurde vom Kloster Vessra versehen. 

22. Mit 1 Vicarei. 

23. Eossfeld*, Lempertshausen, Riedels- 
dorf (Rudelßtatt). Rodach** hatte 3 Vi- 
careien (1 erledigt, 2 besetzt), 1 Kirche, 
1 Kapelle. 

24. Schlettach*, Weitramsdorf*, Nie- 
demdorf, Mährenshausen, Sülzfeld, Gers- 
bach, Carlshain. 

25. Grosswalbur* mit 1 Vicar (1), Gratt- 
stadt* mit 1 Vicarei, Ahlstadt*, Ottowind*. 

26. War schon von Rodach separirt. 


56 


Das Ernestiniscbe Gebiet. — Zweite Periode 1527 — 1529. 


27. Elsa 

28. Rottenbach 


Kürf. ' 4 
V. Schaum- \ (1) 
bürg I 


29. Breitenau (18) ! v. Bach 

30. Georgenberg bei ' Kl. Vessra 

Bodacb 1 


3 
4 


31. S. Eisfeld Pfarrer 

Caplan 

32. Wiedersbach 


Kurf. 

Pfarrei 
Eisfeld 


Eisfeld. 


1 
1 
3 


33. Stelzen 


. Pfarrei 
' Eisfeld 


3 


Neustadt. 


34. S. Neustadt Kloster 

Langboim 

35. Mupperg ' Kl. Ban25 

36. FechheimPfarrer Kloster 

Caplan I Langbeira 

37. lü. Sonnefeld i (Kurf.) 


1 

4 
1 
1 


38. Kl. Mönch- 

röden 

39. Grossgarnstadt 

40. Ebersdorf 

.41. Seidmannsdorf 


(Kurf.) 

Kloster 
Langbeim 

(Kurf.) 
(Kurf.) 


1 

4 
3 


42. S. Sonneberg 

43. Heinersdorf 


Kloster i 
Langheim 
Bamberg \ 2 


Sonneberg. 

4 


27. War schon von Kodach separirt; 
Elsa hatte halb nach Oettinghausen gepfarrt. 

28. Gehörte früher nach Oettinghausen. 

29. Von Oettinghausen separirt. 

31. Eisfeld** mit 6 Vicareien, 2 er- 
ledigt, 4 besetzt), mit Sachsendorf*, Schwar- 
zenbrunn, Schirnrod, Hirschondorf *, Tossen- 
thal, Herbartswind, Steudäch (zwei Höfe). 
— Zu Crock*, 1 Vicar (4), gehören Brunn, 
Brottendorf, Schwarzbach*, Oberwind, Goss- 
mannsrodo, Schnett*, Heubach*, Biber- 
schlag, Werben srod, Waffenrod, Hinterod, 
Poppenwind, Engenstein. — Crock mit 
1 Vicarei. 

32. Oberneubrunn*, Untirneubrunn*, 
Gieshübel*. 

33. Von Eisfeld separirt. 

.•M. Thann, Haarl)rücken, Meilschnitz, 
Ketschenbach , Wildenhaid, Ebersdorf. — 
Neustadt hatte 1 Kirche, 3 Kapellen, wovon 
die Wallfahi*tskapelle abgebrochen, 3 Vica- 
reien (2 erledigt). — Von Moeder kamen 
hinzu: Brtix, Höhn, Weimarsdorf, Rückers- 
dorf? 


44. Oberlind Pfarrer (früher Kl. : 2 
2 Vicare Langheim) 3. 4 
jetzt Kurf. ' 

35. Gefell*, Mogger, Oerlsdorf, Fürth, 
Heubisch, Sichelreuth. — Mupperg hatte 
1 erledigte Vicarei. — Sichelreuth kommt 
zu Schiersnitz. 

36. Wörlsdorf (Wemsdorf), Weiken- 
bach, Bieberba<5h, Ober-, Mittel-, Uiiter- 
Wasungen, Aicha, Horb, Birkig, Welmers- 
dorf, Boderndorf, Kemnaten, Hofstätten* 
Plehsten, Einberg*, Oeslau* Waldsachscn* 
mit 1 Vicar ©, Rogen, Neuhof, Rothen- 
hof, Kipfendorf, Blumenrod, Steyn (h.Spittel- 
stem?), Neäorsdorf, Nayles?, Schafhausen?, 
Thierach. 

39. Kleingamstadt, Oberfüllbach, Röhr- 
bach, Zeikhom, Friesendorf. 

40. Frohnlach, erst dahin gewiesen, 
welches früher bei (iraitz. 

42. Mörschnitz, Bettelhccken, Neufang. 
— Sonnoberg mit 1 Vicarei (2 Messen) er- 
ledigt. 

44. Rottmar, Judenbach *, Köppelsdorf, 
Steinbach, Hönbach (Haynbuch), Mahlmera, 
Föritz, Unterlindt, Mönchsberg, Weidhausen, 
Kotwesdorf ?, Jagdshof, Schmelzhütten a, St. 


§ 4. Die VisitatioD in Franken. 


57 


Gestungshauser Gericht. 

45. Gestungshausen | Mönchberg bei Bamberg 

Gericht Neuhaus. 


46. Schiersnitz 


Bamberg 


2.(4) 


Schalkau. 


47. S. Schalkau Pf. 

Caplan 

48. Effelder 

49. S. Coburg 

Pfarrer 

4 Capl., sämmtl. 

1 Scnlosscaplan 


Kurf. 

1 


4 

Kl. Banz 

2. (4) 

Stift Saal- 


feld 

4 


1.1.1.1 


1 


45. Zedersdorf, Mödlitz, Weischau, Neu- 
sess, Steinach, Hof (zu Hoffen), Hassenberg, 
Mühle unter Mödlitz, Weikonbach (5), früher 
halb nach Fochheim gehörig, nach G. ge- 
schlagen, ebenso Weidhausen. 

46. Neuhaus*, Sichelreut, Lindenberg, 
Buch, Gessendorf, Mark, Eichitz, Schwarz- 
dorf, Burggnih. 

47. Älmerswindt, Görsdorf, Irucken- 
dorf. Emstadt, Heidt, Katzberg (8), Ebnes, 
Truckenthal, Neuendorf, Mausendorf, Grüm- 
pen, Theueni, Rauenstein, Seisendorf, Üöh- 
lau, Bachfeld**, Steinheid*. — Schalkau 
mit 3 Vicareien, wovon 2 erledigt. Döhlau 
kommt nach Effelder. Bauenstein mit 1 Vic. 
(2, 4). Steinheid wird Pfarrei. 

48. Blattemdorf?, Seltendorf, Mescheu- 
bach*, (Fichtig?), Mengersgereut, Forschon- 
gerent, die Hämmer, Pechhütten, Korberoth, 
Riickerswind, Welschendorf. 

49. Coburg hatte 4 Lehen, 14 Vica- 
reien, wovon niu: 3 erledigt waren, 4 Kirchen 
(8t. Moritz, heil. Kreuz, Barfüsser- und 
Spitalkirche) ausser der Kirche und Kapelle 
auf dem Schloss, zu der 5 Vicareien (wo- 
von B erledigt) gehörten, und 1 Kapelle, 
8 Brüderschaften. Die Pfarrei auf dem 
Schloss hatte 2 Vicareien und folgende Bei- 
dörfer: Kortendorf, Soidmannsdorf, Lützel- 
bach, Creidlitz, Ketschcndorf, NiederfUll- 
bach, Geiersmühlo, Finkenmühle, Eichhof, 


50. Meeder 

Pfarrer 
Caplan 

51. Unter lauter 

52. Weisseiibrunn 


Kurf. 


Stift Saal- 1 

feld I 

Kurf. 


2 
2 

4 
2 


Kyrsengrund?, Wüstenahom, Propsteihoi, 
ein Haus zu Hungersborg unter Hohenstein, 

50. Wiesenfeld* (1), Beiersdorf, Callen- 
berg* 1 Vicar (3), Mühle ober Beiersdorf, 
Kropfweyers, Weidach, Scheuerfeld, Neu- 
sess*, Ziegelhütte zu Coburg, Niederndorflos, 
Obemdorfles , Hanberg ? , Oberwolbach 
(ausser 4 Häusern), Unterwolbach , Ruck- 
mannsdorf?, Hayn? (Höhn?), Weimarsdorf, 
Brüx, Waltersdorf, Unterlauter (15 Häuser), 
Oberlauter * , Moggenbrunn , Beuorfeld *, 
Glend, Berteisdorf, Meschbach?, Sülzfeld, 
Kosfurcht?, Neida, Kleinwalbur, Birken- 
moor, Drossenhausen, Einzelberg, Mirsdorf, 
Tremersdorf, Neukirchen*, Taimbach, Fom- 
bach (1 Haus). — Meeder hatte 3 Vica- 
reien. — Abgezweigt wurden nach Neu- 
stadt: Ruckmersdorf ? , Brüx, Weimarsdorf 
imd W^altersdorf. — Nach Unterlauter: 
Unter- und Oberwohlbach, 1 Einzelhaus von 
Dörfles, 15 Häuser zu Unterlauter, Ober- 
lauter, Esbach. — Nach Einberg: Han- 
berg?. — Nach Weissenbrunn : Waltersdorf. 

51. Unt(»rlauter hatte 2 Vicareien, 1 Vicar 
auf Schloss Lautorburg* (1), 1 Vicar zu 
Rosenau (2, 4). — Beuerfeld (3 Mähner), 
Oberwohlbach (4 Männer), Dörflos (7 M.) 
Staudonmülüe?. 

52. Almerswind, Roth, W\»lchendorf, 
Schönstedt, Gereut, Mittelberg, Truckeu- 
dorf, Katzberg (3 Männer), Fischbach, 
Waltei-sdorf, Wohlbach (3 Häuser). 


1 


58 


Das Ernestinische Gebiet. — Zweite Periode 1527 — 1529. 


53. Ahorn (18) 

54. Watzendoif 

55. Siemaii 


V. Rosimaii 


Pfarrtu 

2 

Alt-Bauz 


L. Schonk 

2 


56. Grub 

57. Scherneck 


V. Schaum- 

biirg 

Pfarrei 

Alt-Banz 


. 57. Soll eigene Pfarrei werden, ge- 
hörte früher zu Alten -Banz, hat Filiale: 
Rossach ♦, Heirath *. — Glenssen *, Rossacb 
und Heirath sollen zu einer Pfarrei ge- 
staltet werden. Unterdessen wird Rossach 
von Siemau, Heirath von einem Cobürger 
Geistlichen versorgt, ebenso Schemeck. 


58. Weigert sich auf Befehl oxami- 
niren zu lassen. 

54. NeusoKS, Güs.s(>nberg, Wolsperg. 

55. Mit 1 Vicuroi. — Stoppach (21), 
Meschenbach (11), Ziogelsdorf (8), Wohl- 
bach (9), Haarth (8j, Buchenrode (Buch 
am P'orst) (20), Hohenstuin (5). 

56. Roth am Forst kommt nach Grub, 
früher zu Alten-Banz gehörig. 

Es resultirt aus dieser Uebersicht, dass lYanken 57 Mntterkirchen 
mit 187 Geistlichen hatte (106 mit, 81 ohne Censur), welche 316 Ort^ 
Schäften und Einzelhöfe versorgten. Die Ortschaften hatten im Ganzen 
142 Kirchen oder KapeUen. Von den Geistlichen waren 31 gut, 
13 ziemlich gut, 13 mittelmässig, 24 untauglich, die übrigen, meist 
Vicare, ohne Censur. 

Ganz auffallig gross war die Zahl der eingepfarrten Kirchen, die 
oft meilenweit von der Mutterkirche entfernt lagen und die abweichend 
von andern Visitationsbezirken meist eigene Vicare hatten, zumal der 
angesessene Adel solche auf seinen Schjössern zu halten gewohnt 
war, wie die Uebersicht lehrt, aus der sich ergiebt, dass 65 Vicare 
noch thätig waren. Das lYankenland zeichnete sich hierin vor andern 
Landestheilen ganz besonders aus, und eine der hauptsächlichsten 
Aufgaben der Visitatoren war, durch Zusammenschlagungen und Neu- 
gestaltung der Filialverhältnisse Zustände zu schaffen ^), welche besser 
den kirchlichen Sinn unterstützen sollten *). Diese Umgestaltung war 
sehr bedeutend, da 46 Ortschaften und Höfe von derselben betroffen 
wurden, und man namentlich auf die Abzweigung der Orte, die unter 
katholischen Pfarreien standen, bedacht war, wodurch völlig neue, 
selbstständige lutherische Pfarrstellen geschaffen wurden. Einzelnen 
Gemeinden überliess man die freie Wahl ihrer Mutterkirche*). 

Der bessern Qualitication der Geistlichen hatten die Gemeinden 
vielfach, am meisten die Gemeinden in Dörfern und in den Städten 


') Mancho Orte hatten verschiedene Mutterkirchen. Hulzhausen gehörte 
zu Va nach Heldburg, zu */a ^^^^ Westhausen. 

^) iSchlesshart konnte bisher nur alle 3 Wochen Kirche haben. 
») Z. B. Seckstal. 


§ 4. Die Visitation in Franken. 59 

vorgearbeitet, wo die Klöster hie und da ganz aufgehoben und die 
Mönche zur neuen Lehre übergetreten waren. So war das Augustiner- 
kloster in Königsberg von Mönchen schon vor der Visitation gänzlich 
geräumt ^). In Coburg wurden in der Visitation die Barfössermönche 
abgefunden, andere nach MöncKröden versetzt. Der Guardian selbst 
wurde als lutherischer Geistlicher bestellt. Alle Vicareien, welche 
erloschen waren, besetzte man nicht mehr und die Einkünfte fielen 
dem gemeinen Kasten zu, deren es im Coburgischen Landestheile 
schon viele gab. Ihre wesentliche Aufbesserung jedoch verdankten 
sie vorzüglich der Visitation. Einzelne Vicareien zogen die Stifter 
selbst ein; während ein Adliger, Hans Schott, die Stiftungssumme zu 
Sonneberg zum Unterhalte seiner ausserehelichen Kinder verwandte. 
In das Mönchröder Kloster setzte man einen lutherischen Prediger, 
wo man ihm neben den Ordenspersonen Zellen zum Studiren und 
Schlafen anwies, indem der Klosterverwalter ihm Bücher zum Studium 
anzukaufen hatte, und die Mönche vermahnte, sich kurfürstlicher Ord- 

ff 

nung gemäss zu halten. Dem Mangel an Geistlichen begegnete man 
hier durch Einziehen von Kirchen, namentlich der baufälligen, die 
fortan zu allerhand weltlichen Zwecken benutzt wurden. Oft mag 
man in dieser Beziehung etwas radical gewesen sein und manches 
ehrwürdige Baudenkmal der Vernichtung preis gegeben haben ^). 

Wenn, wie hervorgehoben, 24 Geistliche nicht den geringsten 
Anforderungen entsprachen, so war beachtenswerth, dass Viele sich 
der neuen Lehre feindlich zeigten, indem man das über die Priester 
verhängte Examen für eine Schmach erklärte'^). Andere zeichneten 
sich durch das Laster des Trunks und Spieles aus^) und waren, wie 
man ihnen nachsagte, bessere Gesellschafter in Wirthshäusem, als 
erträgliche Geistliche. In Unfinden lehrte der Geistliche das neue 
Evangelium, las aber auch Messe und brauchte das Weihwasser. 
Deutsche Messe zu lesen und die Ehe einzuführen, hielt er für ein 
Wagniss. Wieder Andere entschuldigten sich mit dem Mangel der 


*) Auf Fürbitto des Matlics von Gicch predigte eine frühere Ordensporson 
darin, damit das Kloster nicht „leer" stand. 

*) Vor Hildburghausen verschwand die Kirche „Jerusalem". Die Kirche 
auf dem Baumgarttm wurde Schüttboden; letzteres war auch in Eisfeld mit der 
Frauenkapelle der Fall. 

') Z. ß. der Vicar in Hellingen. 

♦) Pie Geistlichen zu Westhausen, Rieth. 


60 Das Ernestiniscbe Gebiet. — Zweite Periode 1527—1529. 

Erkenntniss über die Vorzüglichkeit der alten oder neuen Lehre, wäh- 
rend letztere von Einzelnen in besonderen Schmähbuchem angegriflFen 
wurde ^). Demnach war es begreiflich, dass einzelne Geistliche über 
das Erscheinen der Visitatoren höchst betroffen waren. Der Pfarrer 
zu Ahorn schrieb es ihnen zur Last, dass seine Frau eine Fehlgeburt, 
gethan habe. 

Das aussereheliche Zusammenleben der Geistlichen fand sich 
noch fast bei einem Dritttheil derselben. Erst während der Visita- 
tionen ehelichte man einige Zuhälterinnen im Drange der Umstände, 
da im Allgemeinen die Visitatoren auf Verehelichung oder gänzliche 
Entlassung 2) oder auf Auswanderung von der Stelle drangen. Der 
(Jeistliche in Hellingen erklärte ohne Umschweif, dass er die Ver- 
ehelichung hinausgeschoben habe, weil er im Todfall der alten Zu- 

• 

hälterin „lieber eine Junge" zu ehelichen gedenke. Dagegen 
gab es einige, die den gerechten Tadel über sich ergehen Hessen, sich 
selbst als ungeschickt zum geistlichen Amte erachteten, zumal viele 
Gemeinden auf tüchtige Geistliche sahen, welche der neuen Lehre 
zugethan waren. Die unseligen Zustände veranlasste zum Theil der 
starre Katholicismus in den nahe gelegenen Bisthümem, in denen 
die anders Denkenden mit ungeheurem Fanatismus verfolgt wurden 
und selbst ihres Lebens nicht sicher waren ^). 

Theils waren die Zustände noch dieselben, wie in der katholischen 
Zeit. In Ahorn entpuppte sich der Pfarrer als Leineweber; sein Stell- 
einkommen belief sich im Ganzen auf jährlich 2 Gulden, etwa 36 Mark 
nach heutiger Währung. In Unterlauter, wo der Geistliche auf 
keine Frage Antwort ertheilen konnte, erfuhren die Visitatoren, dass 
derselbe einst auf Mrbitten des Kuriurst^en Friedrich zum geistlichen 
Amte gelangt war, weil er sein Erbe an die' Kirche abgetreten hatte. 
Man sieht, was der Landesherr der Emestiner selbst in katholischen 
Zeiten zu thun fähig gewesen war! — In Meeder, Neida und Klein- 
walbur wurde eine grosse Anzahl Unterthanen wegen wiedertäufe- 
rischer Gesinnung, Wirthshausleben, Hurerei und Ungehorsam gegen 
Eltern vernommen, verwarnt und mit Landesverweisung bedroht 


^) Vom Vicar zu Voilsdorf. 
*) Z. B. in Büghoim. 

') So entging der Heldburger Superin ttmdent, früher Geistiichor in der 
Schnei, kaum den Nachstellungen von Bamberg aus. 


§ 4. Die Visitation in Franken. 61 

So war an allen Enden Elends genug. Schon die materielle 
Lage zu bessern erheischte die grössten Anstrengungen, um wie viel 
mehr die Einsetzung tüchtiger Persönlichkeiten, an denen überall grosser 
Mangel war. Ganz besonders galt es, die an Bisthümer grenzenden 
Stellen mit tüchtigen Geistlichen zu besetzen, die mit Nichtachtung 
aller persönlichen Gefahr für die lutherische Lehre mit überzeugender 
Kraft einzutreten hatten^). 

Grosses erreichte diese Visitation schon dadurch, dass sie in 
materieller Beziehung die Lage der Geistlichen besserte, die man, 
wie den Pfarrer zu Veilsdorf, der seiner Nahrung nachging, selten zu 
Hause antraf. Pfarrstellen mit 15 Gulden Einkommen waren nicht 
selten. Viele waren auch sehr gut dotirt. Die Gründung und Hebung 
der gemeinen Kasten, in die an fast jedem Orte die nicht mehr gang- 
haften Stiftungen flössen, tnigen schon Ausserordentliches zur Besserung 
bei, wenn dem Uebel auch nicht völlig abzuhelfen war. Daneben 
brachte man das den Stellen Entfremdete gewissenhaft bei, Hess die 
Naturalbezüge der Geistlichen bestehen, wo sie die Würde des geist- 
lichen Amts nicht beeinträchtigten, aber wirkte auch auf die Ab- 
lösung sämmtlicher Bezüge für Casualienin einer Weise hin, 
wie sie nirgends in den Visitationen des Reformations-Zeitalters wieder 
vorkommt. In der Regel gab ein Haus jährlich als Ablösungssumme 
8 bis 10 Pfennige. 

Vergegenwärtigt man sich die Verschiedenartigkeit der Bezüge der 
Geistlichen, die im Ganzen dieselben wie in Meissen und im Voigtlande, 
zum Theil noch härtere für die Gemeinden waren, so war entschieden 
Grossartiges für den geistlichen und den Laienstand erreicht. In 
Königsberg hatte der Pfarrer das Hauptrecht auf 12 Gütern, d. h. das 
Bezugsrecht des besten Pferdes oder d(»r besten Kuh im Todfall des 
Mannes oder der Frau. Dort fiel auch der Kuhzins, der zu einer 
nicht mehr zu erschwingenden Höhe bei den PfaiTkindern aufgelaufen 
war. Man verwandte ihn zu baulichen Zwecken und zur Unterstützung 
der Arnien. Opfer, Seelgeräthe, Taufen, Trauungen wie Begräbnisse 
wurden aus dem gemeinen Kasten vergütet, oder die Gemeinden 


*) Manche Adlijfe oder Geistliche hatte man zur Visitation gar nicht er- 
fordert, um keinen Grund zu Nachstellunj^en zu geben. 


62 Das Ernestinische Gebiet. — Zweite Periode 1527—1529. 

verstanden sich ein für alle Mal zur Ablösung durch Geld*). Hier 
fielen die Anspann- und sonstige lYohndienste, dort die Zehnden und 
Brodlieferungen; nicht selten gaben freiwillig die Gemeinden Feld- und 
Wiesennutzungen zu den Pfarrstellen. Wie in keinem andern Landes- 
theile war hier die möglichste persönliche Unabhängigkeit der Geist- 
lichen angestrebt und erreicht. 

Auch in Bezug auf die Schulen eilte Franken den übrigen kur- 
fürstlichen Ländern voraus. In den Städten waren diese noch im 
vollen Gange und selbst auf den Dörfern bestanden sie in hinreichender 
Zahl. Freilich hingen materiell die Schulmeister noch immer von den 
Geistlichen ihres Ortes und den einzelnen Gliedern der Gemeinde ab, 
weil in der Regel dem Schulmeister die Kost von dem Pfarrer oder 
die Reiheschüssel in der Gemeinde gereicht wurde. Desshalb wurden 
auch diese Bezüge in Geld verwandelt, und an den Orten, wo der 
Stadtschreiber bisher die Dienste des Schullehrers versehen hatte, eine 
besondere Schulstelle begründet und das Stadtschreiberamt als 
Nebensächliches behandelt*). In kleinem Orten hielt der Kirchner 
die Schule ab-**). In grössern Orten, wie in Hildburghausen und Eis- 
feld, gab es Gehülfen des Lehrers, die in ganz Franken Locaten 
hiessen, welche in der Regel der Schulmeister unterhielt. Auch dies 
Verhältniss wurde durch Gehaltstixirung beseitigt. Gleichzeitig hoben 
die Visitatoren das Schulgeld gänzlich auf; nur an einzelnen Orten 
wurde ein Eintrittsgeld des Schülers erhoben^), da die Opferwilligkeit 
der Gemeindeglieder und die Beisteuer der öflFentlichen Kassen diese 
wohlthätige Einrichtung überall ermöglichten. 

Fehlen uns auch eingehendere Nachrichten von dem Zustande all' 
dieser Schulen, da die Visitatoren Sachliches nicht weiter constatirten 
und höchstens in den Lehq)lan eingriffen, so zeigen doch die Verhält- 
nisse, dass mehr als in andern Landestheilen die Schule mit Vorliebe 
gepflegt wurde. 

Erst 1585 zogen die Visitatoren zum zweiten Male durch das 

') In Hesselrieth betrug die Ablösuni^ für jedi's Haus 12 Pfennige, in 
Gauerstadt 9 Pfennige. 

*) So bis zur Visitation in Heldburg und Rodacb. 

'*) So in Ummerstadt, Streusdorf, Mupperg. , 

*) In Coburg betrug es 2 Pfund. Dorthin hatte Melanchthon den Magister 
Stunipff •j'.^'braclit. 


§ 5. Die erste Visitation in Zwickau, Werdau und Crimniitxschau. 63 

ftankenland. Wir werden sehen, wie die Verhältnisse dort sich zu 
Gunsten der neuen Lehre gestaltet hatten. 


§ 5. 

Die erste Visitation in Zwickau, Werdau 

und Crinnnitzsohau. 1) 

(12. Januar bis 1. Februar 1529.) 

Man könnte nicht mit Unrecht einen höchst ungünstigen Visita- 
tiunsbefund voraussetzen, da namentlich Zwickau an die gewaltige Be- 
wegung der Secte Storch's erinnert, die, obwohl sie unterlag, immerhin 
in den verschiedensten Schichten der Bevölkerung ihre Anhänger be- 
halten hatte. Klagte man doch, dass selbst unter den Väteni des 
städtischen Regiments Sectirer sich fanden, deren Einfluss gefürchtet 
wurde. Sodann war es das unmittelbar angrenzende Schönburg'sche 
Gebiet, in welchem der Katholicismus eifrig gepflegt wurde, die Macht 
des Abtes zu Grünhain, der von einem grossen Theile der Pfarreien 
Lehnsherr war; also Verhältnisse die das p]mporkommen der lutherischen 
Lehre andern Orts in reichem Maasse geschädigt hatten. ' 

Merkwürdig, dass wider alles Vermuthen die Zustände im zweiten 
Meissnischen Visitationsbezirke günstiger als irgendwo lagen. Vor 
allem — das war ein Hauptgnind — hatten sich Zwickau und die 
vielen kleinen Communen des Erzgebirges, der Reformation sehr günstig 
erwiesen. Unter 61 visitirten Ortschaften hatten 8 ihre Schulen und 
im Vorort für die reformatorische Bewegung, in Zwickau, entwickelte der 
bekannte Nicolaus Haussmann eine ausserordentliche Thätigkeit, der 
wie wir sahen (§ 1) schon sehr früh den Kurfürsten für die Vornahme 
der Visitationen im gangen Lande zu bewegen gesucht hatte. 

Die folgende Uebersicht schon spricht für die im allgemeinen 
günstige Lage der kirchlichen Verhältnisse. 


*) Die OriginalprotocoUe von dieser Visitation befinden sich im k. sächs. 
Hanptdtaatsarchive zu Dresden. Loc. 10,598. 


64 


Das Ernestinische Gebiet. — Zweite Periode 1527 — 1529. 


Uebersicht der Visitation von Zwickau, Werdau 

und Crimmitzschau. 
(12. Januar bis 1. Februar 1529.) 


1. Mosel 

2. Crossen 

3. Bockwa 

4. Ober-Crinitz 

5. Auerbach 

6. Langen-Bemsdorf 

Pfarrer 
Prediger 

7. Albersdorf 

8. Längen-Hessen 

Pfarrer 
Caplan 

9. Langen-Reinsdorf 

Pfarrer 
Caplan 

10. Trünzig 

11. St. Johann und 
Maurit. vor Zwickau 

12. Weissenbom 

13. Marienthal 

14. Stangengrün 

15. S. Zwickau 

Pfarrer z. heil. Geist 

Pfarrer z. St. Marg. Spit. 

18 belehnt u. unbelehntt^i 

Vicare und Caplane 


; V. Mosel I 4 
; Rath zu ' 1 
' Zwickau ! 
Rath zu ;(1) 
Zwickau i 
v.d.Planitz 3 


V. Schon- 

burg 

Klüstcir 

Cronsch- 

witz 

Kloster 

Cronschw. 

i Tüncher z. 
Freiberg 


© 

(4) 

(1) 
(1) 

2 


1 
1 

Kloster 
Cronsch- 1 1 
witz 1 

Casp. Böse 3 

Kath zu i 1 
Zwickau ' 

Rath zu 1 

Zwickau , 

Ratb zu i 2 

Zwickau | 

Rath zu , 2 

Zwickau ' 


{ Rath zu I 1 
* Zwickau 


16. 
17. 


Chursdorf Caplan 
Schönfels Caplan 


Pfarrer 


Lichtentanne 

Vicar 
Stein Vicar 


18. 

19. 

20. Neumark Pfarrer 

21. 

99 


Hirschfeld Pfarrer 
Frühm. 

Ebersbrunn 


23. Bären walda 

24. Blanckenhayn 

25. Planitz 

26. Kussdorf (Klein-?) 

27. Russdorf 

28. Neustädtel Pfarrer 

Prediger 

29. S. Kirchberg 

Pfarrer 
Prediger 

30. Culitzsch PfaiTer 

31. S. Werdau Pfarrer 

2 Vicare 

32. S. Schlettau 

Pfarrer 
Prediger 


- 3 

V. Weissen- j 

bach I 

Pf. Neu- ! 1 

marck ' 
v.Weissen- 

bach 1 

V. Weissen- |4) 
bach 

V. Wol- j 1 
framsdorf 

V. Wol- 1 

framsdorf (4) 

Pf. Neu- 4 

marck 

V. Gauern 1 

V. Ende 3 

v.d.Planitz 1 

V. Ende 3 

v.d.Planitz 1 

v.d.Planitz | 1 
2 

V. d.Planitz 

v.d.Planitz' 3 

(Frauen- \ 
berg zu i.i 
Altenbg.) i 
Griinhain | 

I 4 
1 


2. Früher eine nach Zwickau ge- | 
hörende Capelle , jetzt selbständige Pfarrei, i 
Wulm war von v. Schünburg abgerissen. 

3. Ebenso wie 2. — Schedewitz und 
Ober-Holindorf. 

6. Ausserdem mit einer Capelle*, 
walirscheinlich St. Nichis-Capelle vor dem 
Walde. Die Kirche war St Pantaleon. 

7. Unteralbersdorf. * 

8. Hat 66 Bauern. Mit Königs- 
walde* (22), und Hartmannsdorf* (4). 

9. Kudelswalde* (Rudisswaldt.) 
15. Von den 18 Caplanen hatten 4 


die erst«s 10 die zweite und 4 die vierte* 
Censur. 

16. Gehörte in die Pfarrei Culmitzsch. 
Chursdorf war Filial von Seelingstadt. 

18. War eigentlich nur Filial von 17. 

26. (Rudelsdorf). 

27. (Rutzendorf). 

28. Lindenau u. Griessbach*. 

29. Hartmansdorf*, Leutersbach, Cuu- 
nersdorf, Uhrspringe*, Seyffersdorf*. 

30. Burkersdorf* u. Nieder-Crinitz *. 

31. War vom Volke berufen. 

32. Cunnersdorf, Sehma, Cranzahl, 
Waltersdorf. 


§ 5. Die erste Visitation in Zwickau, Werdan und Oriraraitzschau. 


65 


33. Zschocken 

34. S. Zwönitz 

35. Mittweyda 

36. Beyerfeld 

37. Raschau 

38. Steinpleiss 

39. Hermannsdürf 

40. S. Biichhülz 

41. S. Schwartzenberg 

42. Evbenstock 

43. Aue 

44. S. Crimmitzschau 

45. Xeukircheii 
4(). Lauterbach 

47. Lauenhain 

48. Gablenz 

49. Oelsnitz 

50. Prankenhausen 


Grünhain 

3 ' 

■ 51. 

Grünberg 

Kloster der 

1 

Grünhain 

1 3 1 



Juntrfr. 


Grünhain 

1 ^■' 

4 i 

' 52. 

Braunshavn 

V. Ende 

2 

Grünhain 

8 

53. 

Plohn 

Deutsch- 
herrn in 

4 

Grünhain 

4 



Reichen- i 

Grünhain 

1 



bach 

Grünhain 

9 

54. 

Beyersdorf Pfarrer 

V. Schön- (4) 

(v. Tettau) 

\ 


Pnnliger 

fels 

1 

V. Tottau 

1 , 

55. 

Ortmannsdorf 

V. Wilden- 

f.ds 
V. Wilden- 

1 

; V. Tottau 

2 ' 

56. 

Weissbach 

4 

V. Tettau 

3 



fels 


Kurf. 

1 

57. 

Wildenfels Pfarrer 

V. W ilden- 

Kurf. 

1 


Caplan 

fels 1 

V. Ende 

3 

58. 

Hartensdorf 

V. Wilden- (1) 

Y^ 1 




fels 

V. End(» 

8 

59. 

Reinsdorf (unbes.) 

V. Wilden- _ 

V. Ende 

1 



ftds 


(irünhain 

4 

OO. 

Stanj^ent'run 

Rath von 

1 

1 Kloster der 

1 


(T* <r/ 

Zwickau 


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■». 

()1. 

Ober-Schlema 

? 

— 


Aus dieser üebersicht erj^iebt sich, dass von 91 Geistlichen 42 
die erste, 19 die zweite, 15 die dritte, 12 die vierte Censur erhielten; 
ein äusserst günstiges Verhältniss, wenn man den Umstand in Rech- 
nung zieht, dass in Zwickau allein noch 18 Caplane und Vicare 
sassen, die allerhand geistliche Stiftungen aus der katholischen Zeit 
vertraten. Auch lehrt der Einblick in die Filialve4*hältnisse, dass 
diese im Ganzen günstig waren, und keine Ueberbürdung der Geist- 
lichen oder eine Vernachlässigung der Seelsorge bedingten, wie dies 
anderwärts so häufig der Fall war. Wenn hier nun feststeht, dass 
der karfürstliche Einfluss auf die Gestaltung der religiösen Verhält- 
nisse ein verschwindend kleiner war*), so mussten die übrigen 


^) Da der Kurfürst Lehnherr von nur zwei Stellen war. 


H Kühnheyda. 

35. Unter-Scheibe, Schwartzbach. 

36. Bernsbach, Sachsenfeld, Wildenaii. 
38. Früher der Pfarrei Werdau ge- 
hörig. 

3?. Dörflfel (Schönburgisch). 

41. Breitenbrun* Grünstädtel* (Sttitel). 

42. Mit So8a*. 

43. Bockau*, Lauter*. 

44. Lehn der Carthause. 

45. Bemsdorf* (Bergensdorf). 

Barkhardt, Kirchen- und Schal- Visitationen. 


I 47. Gerftdorf*. 

48. Waldsachsen*, früher nach Ponitz 
gehörig. 

51. Heversdorf*. 

52. Neuer Pfarrer. 
58. Zur Plan, Rothenbach*. 
54. Ruppers^rün, Gosper.sgrün , die 

„Reute Thanhof", Franckenreut* u. Gotzen- 
grtin*. 

57. Dieser Pfarrer ist verliehen und 
verwaltet die Pfarrei Hartensdorf. 


66 Das Ernestinische Gebiet. — Zweite Periode 1527—1529. 

Patrone sehr günstig im Sinn der Keforniation gewirkt haben, um 
das zu schaffen, was die Visitatoren antrafen. Der Adel verfügte 
über 31 Pfarrstellen, die geistlichen Würden über nicht weniger als 
17, der Rath von Zwickau über nur 8 Pfarreien. 

Doch fehlte es an feindlichen Elementen des Lutherthums nicht. 
„Was darf 8 vieler Worte, entgegnete der Pfarrer zu Mosel den 
PiHfenden; ich will von der römischen Kirche nicht abstehen". Er 
wie der Geistliche zu Langenbemsdorf hatten noch ihre verdächtigen 
Weibspersonen bei sich; in Plohn fand man einen 80jährigen unge- 
schickten Geistlichen, der 42 Dienstjahre hinter sich hatte. In 
Zschocken wirkte als Pfarrer gar ein geborener Grieche aus Candia, 
der kaum der Anforderung genügte. So liess sich noch lange von 
„unbrauchbaren, feisten" Papisten erzählen. 

Vor allem war es günstig, dass Zwickau selbst den Heerd des 
Papstthums zerstört hatte. Wie selten anderswo wurde man hier 
noch durch die Reste desselben an die Blüthe des geistlichen 
Elementes erinnert. An zwei Hauptkirchen ^) und wenig unterge- 
ordneten Stellen ^) wirkten noch einige zwanzig Geistliche, von denen 
der Rath 17 Capläne und Vicare noch auf Lebensdauer unterhielt, 
um wenigstens die Seelmessen und Gedenktage der frommen Stifter 
zu celebriren. Ein Zwickauer Mütterchen hatte ihren eignen Sohn 
mit solch einer lebenslänglichen Pfründe bedacht. Trotzdem, dass 
die Finanzlage Zwickau's nicht besonders günstig, und insbesondere 
der gemeine Kasten nicht glänzend situirt war, wie überall sein 
Deficit hatte, so zeigte man sich eifrig und opferwillig, setzte jährlich viel 
Geld zu, um den Forderungen der neuen Kirche gerecht zu werden. 
Die grosse Zahl der Vicare und Capläne blieb im Genuss der 
Stiftungen, wenn auch Einige nicht mehr als etwas singen und die 
Orgel schlagen konnten. Vom Predigen war natürlich nicht bei allen 
die Rede. Der eine trieb dies, jener das. Einer wirkte am Spital 
der Leporeusen, einer Stiftung der Dr. Studlerin, die für Unter- 
halt und ärztliche Hülfe sorgte, während der Rath ein eigenes Haus 
eingerichtet und dem Spitale wöchentlich zwei Almosengänge ge- 
stattete. Ueberhaupt zeigte sich der Rath ausserordentlich regsam. So 


*) Frauenkirche und St. Catharinenkirche. 
*) St. Niclaakirche und St. Moritzkirche. 


§ 5. Die erste Visitation in Zwickau, Werdau und Crimmitzschau. 67 

hatte er die Begineo^) ausgekauft, ihr Kloster aufgehoben, und die 
letzten 18 Mönche jeden mit 20 Gulden, den Guardian mit dem 
Doppelten abgefertigt. Die Vorräthe des Klosters und das Inventar 
wurden theils verschenkt oder verkauft, das Kaufhaus mit den 
Fensterscheiben des Klosters ausgestattet und für die massenhaften 
Victualien, die nach Tonnen von Käse, Speck und anderen Victualien 
zählten, fanden sich Interessenten genug, die fttr Geld und ohne 
solches aus Gnaden die Speicher der nun entfernten Mönche ausleerten. 
Man sieht, ein lutherisch gesinntes Stadtregiment konnte in kurzer 
Zeit unendlich viel leisten; gerade den Städten ist ein überaus 
^osses Verdienst für die Durchführung der Keformation beizumessen. 
Nicht, als ob man in Zwickau den Säckel in eigennütziger Weise 
aus dem üeberlebten gefüllt hätte; davon war man weit entfernt. 
Das umsichtige Stadtregiment unterstützte in bemerkenswerther Weise 
seine Armuth. Zwickau war sehr reich an wohlthätigen Anstalten. 
Neben dem Haus der Leporeusen, das für 9 Personen völligen Unter- 
halt bot, bestanden die Spitäler zum heiligen Geist für 12 Bedürftige; 
das St. Margare thenhospital für 41 Personen und fremde Durchzügler 
für eine Nacht, das Stift für Hausarme, um namentlich derjenigen 
Vermächtnisse nicht zu gedenken, die für arme Jungfrauen und 
fßr Studirende ins Leben getreten waren. Zwickau erhielt in der 
Regel 5 Studirende auf inländischen Universitäten; die jungen Leute, 
welche Welschland besuchten, erhielten möglichst das Doppelte *). — 
Was der Kurfürst mit Hülfe der sequestrirten geistlichen Güter in 
ewig denkwürdiger Weise an Gutem gestiftet, das that Zwickau in 
der hervorragendsten Weise im Wege seiner vorzüglichen städtischen 
Verwaltung. Das anerkannten die Visitatoren hinlänglich bei dem 
Aufstellen des Befundes, ohne überschwängliches Lob auszusprechen. 
Wenn irgendwo, so wäre es hier an rechter Stelle gewesen. 

Neben all dem wirkte die Stadt in ausserordentlicher Weise für 
ihre Schule^). Zahlreich wie sie war, — sie hatte damals 300 
Schüler, — fand man an ihr für Latein, Griechisch und Hebräisch 


') Ihr Haus stand auf dem Holzmarkte, ihre Waschhütte vor dem Oherthore. 

*) Nämlich 40 fl. 

») Die spätem Zustande von 1585—46 unter dem Rector M. P. Plateanus 
bespricht neuerdings in dem Zwickauer Gymnasialprogramm 1878, No. 445, der 
Oberlehrer Fabian in anziehender Weise. 


68 Das Ernostinische Gebiet. — Zweite Periode 1527—1529. 

besondere Lehrer. Ausser einem Grammaticus wies sie noch zwei 
Cantoren und zwei Elementarlehrer auf. Daneben bestand auch eine 
Mädchenschule. Die Zwickauer Schule war gewissermaassen das 
Vorbild für die Schulen in Meissen und Voigtland, ja im ganzen 
Kurftirstenlande genoss sie einen ansehnlichen Ruf. 

Bei air dem fehlte es an Schattenseiten nicht. Trotz aller 
Wachsamkeit, die einem Nicolaus Haussmann, einem vorzüglich 
begabten, ächten Träger des Lutherthums, eigen war, wirkten die An- 
hänger der Zwickauer Propheten noch fort, freilich nicht im grossen Stile, 
sondern in stiller, bescheidener Verborgenheit. Es waren wenige 
Männer der untern Stände, die namentlich vor den Wittenberger 
Unruhen von Storch's Lehren begeistert waren, und vor allem noch 
zwei Weiber ^), die wohl als die letzten üeberbleibsel dieser Richtung 
gelten dürften. Sie nannten das Sacrament „Ackerment'S hielten 
dasselbe für „schlechten Wein", nannten die Taufe ein Hundsbad 
und hielten die Priester für nichts als „Bader- Knechte". Ehe und 
Hurerei war ihnen gleichbedeutend; sie versagten desshalb ihren 
Männern die Ehepflicht. Eine gab vor, Christo selbst vertraut zu 
sein, wesshalb sie keusch sein müsse und begründete diese Ansicht 
damit, dass Niemand zwei Herren dienen könne. Andere ihrer 
Richtung nahmen den ausschliesslichen Beruf des Predigtamts für 
sich in Anspruch. 

Wenden wir uns zu den Verhältnissen der übrigen Städte und zu 
der Lage der ländlichen Pfarreien, so Hessen freilich diese viel 
zu wünschen übrig. In Crimmitzschau hatte die Schule kein Ein- 
kommen; die Pfarrei Buchholz hatte weder bewegliches noch unbe- 
wegliches Vermögen. Der Pfarrer hatte wöchentlich 1 fl. Besoldung 
und jährlich 5 fl. Holzgeld; doch ^ing ihm die Freiheit des Bier- 
brauens nicht ab, wesshalb es nicht unmöglich ist, dass auch auf 
(lieser Pfarrei Bier verschenkt wurde. Secten gab es in Buchholz 
zwar nicht, aber der Ort. hatte auch nicht eine Bruderschaft oder 
Stiftung^). Wie der kirchliche Sinn abgenommen, sahen die Visi- 
tatoren in Hirschfeld, wo in 4 Jahren nicht ein Schock als Opfer 
gefallen war, während sonst in einem Jahre mehr einkam. Dagegen 

^) Die Votteriii und die Kratzberin. 

*) Der Schulmeister hatte wöchentlich 7 Groschen, sein Geselle 5 Groschen, 
di*» 3 Adjuvanten 2, 4 oder 6 Pfennige, je nach Alter und Leistung. 


§ Ö. Die Visitation dor Aenitor Voigtsberg, Plauen, Weida, Ronneburg etc. 69 

war der Abt zu Grünhain äusserst willfährig; seine Geistlichen wurden 
meist durch lutherische ersetzt, und er selbst that das Seine, bessere 
Verhältnisse in seinem Klost^rbereiche einzuführen. Auch die Herren 
von Wildenfels und die Adligen zeigten sich der Reformation so 
^nstig, dass wir unbedenklich die Kesultate der Visitation in diesem 
Kreise als die vorzüglichsten hinstellen können, die bei einem ersten 
Besuche überhaupt gefunden wurden. Ein Vergleich mit der Visi- 
tation von 1533 lässt sich leider in Mangel der einschlagenden 
Protocolle bis jetzt nicht ausführen. 

§ 6. 

Die Visitation der Aemter Voigtsberg, Plauen, Weida, 
Ronneburg, und die Vorbereitungen zur Visitation 

in der Herrsohaft Oera 

(16. Februar bis 18. März 1529.) 

Nach kurzer Rast nahmen die V^isitatoren ') von Meissen und 
Voigtland ihre Thätigkeit wieder auf, um die angrenzi^nden (ii^biets- 
theile zu besuchen. Von Oelsnitz, wo sie vom 15. bis 20. Februar 
der Visitation des Amtes Voigtsl)erg oblagen, w^andt^n sie sich vom 
21. Febniar bis 2. März nach Plauen. Das Amt Weida wurde vom 
5. bis 15. März. Ronneburg vom 16. März bis 18. März besucht. 
An einzelnen Tagen beschäftigten sie die geistlichen Verhältnisse 
des bereits visitirten Theiles von Meissen und Voigtland, wo es auf 
die definitive Regelung der Verhältnisse in einzelnen Pfarreien ankam. 
Von besonderm Gewicht waren die Versuche, die Herrschaft Gera iur 
die Visitation zu stimmen, da sowohl die Geistlichkeit und die Ritter- 
schaft dieser Länder neben den Herren von Gera wiederholt ihre Ab- 
^eneigtheit zu erkennen gegeben und nur ganz vereinzelte Gemeinden, 
(leistliche oder Lehrer vor den Visitatoren erschienen waren und sich 
der Pnifimg unterzogen hatten ^). 

1) Siehe Seite 43 ff. 

*) Dahin gehören Dittersdorf, Hirsehfeld, G()schitz und besonders Zeulen- 
roda, dessen Gemeinde durch ihren Schullehrer Geneigtheit für die neue Lehre 
biMirkundon Hess. — Die Visitation der Herrschaft Gera setzte ei-st 1533 ein. 
^^ir verweisen hier auf diese. 


70 


Das Ernestinische Gobiot. — Zweite Periode 1527 — 1529. 


Uebersicht der Visitation in Voigtsberg, Plauen, Gera, 

Weida und Ronneburg. 

(1529, vom 16. Febniar bis 18. März.) 

11. Schönberg 


1. S. Adorf** 

Comthur\ 
Prediger/ 
Capl. zu Erlbach 

2. Lauenhain 

3. S. Markneukirchen 

Pfarrer 
Frtihmosser 

4. Schöneck 

Pfarrer 
Frühmesser 

5. Wehrda 

6. unter -Würschnitz 

7. Marieney 

8. S. Oelsnitz Pfarrer 

Caplan 
2 Vicare 

9. Arnoldsgrün 


10. Oberbrambach 


Deutsch- 

ordeo 

Tossen 

V. Ende 

Kurfürstl. 
Kurfürstl. 

V. Scbaub 
Rath zu 

Schöneck 
Tr. V. 

•Falkenst. 

Comth. V. 
Zwäzen 
Pfarrei 
Oelsnitz 

Der Rath 
daselbst 

Pfarrer v. 
Oelsnitz 


Pfarrer 


V. Planitz 
V. Thun 
V. Weiss- 
bach 
Frühmesser • v. Zedwitz 


l 


2 
2 

4 

4 

1 
3 

4 
2 

4 
2 
2 

1 
1 

1.1 
1 


1 
8 


1. In Adorf das heilige Kreuz und 
die Mutter Gottescapelle. Elster* (mit 
Amsgrün, Mühlhausen, Raun, Gurth, Grün), 
Erlbach* (s. 13). 

2. CapeUe zu Gersdorf*. 

3. Breitenfeld, Wohlhausen. 

4. Schillbach, Guntzen zur Hälfte, 
Eschenbach. 

6. Oberwürschnitz, Willitzgrün, Gör- 
nitz, Leubetha, Rassdorf (Radersdorf) *, 
Tirschendorf (Teschendorf). 

7. Saahlig, Hermsgrün (Hermanns- 
grün) mit Marieney 21 Erbgüter enthaltend. 

8. Bösenbrunn, Schönbrunn, Laut«r- 
bach. Unter- und Ober-Hermannsgrün, 
Ebersbach, Hundsgrün, Voigtsberg, Raschau. 

9. Koma, Brotenfeld, ein Vorwerk. 
10. Unterbrambach,Fleus8cn (i. Böhmen). 


12. Eichigt 

13. Landwüst 

14. Wiedersberg 


Comth. V. 

Zwäzen 
Markgraf 

Fr. von 
Brandenb. 

Kurfürstl. 

Markgraf 

Fr. von 

Brandenb. 

15. S.Bobenneukirohen ; v. Reitzon- 

Pfarrer stein 

Frühm. 

Fr. von 
Brandenb. 

Fr. von 


2 

1 

4 
1 


16. Ober-Zöbern 

17. Sachsgrtin 

18. Posseck 

19. Kröbes 

20. Planschwitz 

21. Untertriebel 

22. Dröda 

23. Misslareuth 


Brandenb. 

V. Reitzen- 

s^ein 

Fl*, von 
Brandenb. 
Comth. v. 

Zwäzen 

Sack 

Comth. V. 

Zwäzen 

Fr. von 
Brandenb. 


2 
4 

3 

4 

1 

4 
2 

9 
9 

1 


I 


11. Hohendorf und die Egerschen Dörfer 
Fbrdorsreuth? (Voitersreuth) und Ottengrtin. 

13. Erlbach, Goppelsgrün. 

14. Troschenreuth, Ebersberg, Plosen- 

• 

berg, Heinorsgrün *, Ranunoldsreuth (Ra- 
mersreuth). 

15. Ottengrün, Burkhardsgrün, Zettel- 
grün, Engelhardsgrün, Dechengrün. 

16. Grosszöbem ^- OberzÖbern m. Klein- 
zöbem und Berglass. 

17. Hartmannsreut (markgräflich), Lot- 
tenreuth. 

18. Nentschau (Nemptschka) , Ga«sen- 
reuth, Bockwieden (Ppckwissn), Neideck. 

19. Gutenfürst, Chemnitz*, Ruderitz. 

20. Magwitz, Pirk, Tirbel, Rosen thal, Stein. 
23. Rothenacker, Gebersreuth, Grobau*, 

Münchenreut. 


§ 6. Die Visitation der Aemter Voigtsberg, Plauen. Weida, Ronneburg etc. 71 


Amt Flauen 


24. 




26. 
27. 


28. 
29. 
80. 
31. 

34. 
35. 
36. 


S. Plauen Prediger 
2 Caplauo 
2 Vicare 

Strassberg 

Pfarrer 
Vicar 

Keuth 

Kürbitz Frühmesser 
Pfarrer 

Caplan 

Theuma 

Rodersdorf 

Kloschwitz 

Schwand 

Ältensalz 

Taltitz 

Neuensalz 
Ebersgrün 

S. Pausa Prediger 
Pfarrer 
Vicar 


Deutsches 
Haus 

Ratli von 
Plauen 

V. Geils- 

dorf 

V. Foi- 

litzsch 

Comth. V. 

Zwäzen 

? 
Comth. V. 

Zwäzen 
Comth. V. 
I Zwäzen 
; Comth. v. 
Zwäzen 
Pfarrei 
Oülsnitz 
Comth. V. 
Zwäzen 
Comth. V. 
Zwäzen 
I V. Tettau 

: Kurfüratl. 

Kurfürstl. 


1 
1.1 
1.1 

4 
2 

3 

4 
1 

1 
! 1 

1 

1 

4 

4 

4 

4 
2 

4 
4 
4 


und Fausft. 

37. S. Mühltruff 

38. Jössnitz 

39. Langenbach 

40. Langenbuch 

41. Thierbach 

42. Leubnitz 

43. ßodau 

44. Syrau Pfarrer 

Caplan 

45. Irfersgrün 

46. S. Auerbach 

Pfarrer 
Prediger 

47. Falkenstein Pfarrer 

Prediger 

48. Treuen Caplan 

Pfarrer 

49. Pohl 

50. Mylau 

51. S. Keichenbach 

Comthur 
Pfarrer 


V. Sack 
V. Dobe- 

neck 
V. Sack 
V. Sack 
V. Sack 

Comth. V. 

Zwäzen 
Comth. V. 

Zwäzen 

V. Bünau 

V. Tettau 

V. Motzsch 

V. Planitz 
? 

Tr. V. 

Falkenst. 

? 

? 
V. Fei- 
litzsch 

Comth. V. 
Zwäzen 

Comth. V. 

Reichenb. 

Comth. V. 

Reichenb. 


4 

4 
4 

2 


2 
2 

4 

1 
1 

4 

2 

2 
4 

2 
1 


4 

1 


24. Kapelle zu Jössnitz*, Möschwitz, 
Kriesebwitz , Voigtsgrün , Kleinfriesen, 
Tausch witz, Reussa, St<)ckigt, Ober-* und 
Fnter-Losa, Messbach, Thiergarten, Neun- 
dorf. Schneckongrün , Zwoschwitz, Kausch- 
witz, Haselbrunn, Kemmler Vorwerk, Reussig, 
Mnsdorf. Nach Jössnitz ist oingepfarrt 
<üe Barthmühle und Röttis (Rotten). 

25. Strassberg gehört als Fihal nach 
Plauen. — Nach Strassberg eingepfarrt: 
Kröstau, Kobitzschwalde. 

27. Thossen*, Schönlind, Weischlitz, 
St4?ina, Dehles. 

28. Mechelgrün, Zschokau, Tirpersdorf*, 
Drosdorf, Schloditz, Lottengrün, Ober-Marx- 
grän (Marckartsgrün), Zaulsdorf (Kaulsdorf), 
Hartmannsgrün , Altmannsgrtin , Gross- 
friessen. 

H2. Neuensalz*, Zobes, Thossfell*, Gospers- 
grtin, Gansgrnn und die 6 Häuslein der Hirten. 


41. Rampach* (Ramsbach), Wallengrün, 
Dröswein (Drosswyn). 

42. Demeusol, Schönberg, Unter-Pirk, 
Ober-Pirk, Di'ochaus, Fasendorf (Phosen- 
dorff), Rössnitz, Rodau*, Stelzen, Spilmess, 
Tobertitz, Kombach. 

44. Bernsgrün*, Frotscha. 

46. Mit 1 Kirche und 1 Capelle. 

47. Neustadt*, Ober- und Unter-Dorf- 
stadt, Bergen*, Ellefeld, Trieb, Schönau. 

48. Weisensand* , Wolfspfütz , Eich, 
Lengenfeld, Schreiersgrün, Rembesgrün, 
Ober- und Unterlauterbach*, Hartmanns- 
grün, Altmannsgrün. 

49. Helmsgrün, Jockta, beide mit 28 
Feuerstätten, Hammerschmiede und Mühle. 

50. Rotzschau, Lambzig, Netzschkau, 
Foschenroda, Friesen*. 

51. Mit l Kirche und 1 Capelle. 


V. 


72 


Das Eriiestinisclio Gobiei. 


Zweite Periode 1527—1529. 


52. Wohlbach 
58. Lengenfeld 


54. Bnrgstein 


Vicar 


Prediger 
Vicar 


55. Geilsdorf 

56. Waldkirchen 

Caplan 


61. S. Weida 2 Pfarrer 

Caplan 
2 Vicare 

Altarist 

62. Bnrkersdorf 

63. Teichwitz 

64. Schönberg 

65. Wittchendorf 

66. Wolfersdorf 

67. Markersdorf 

68. Zadelsdorf 

69. Dohlen Pfarrer 

2 Capläne 

70. Friessnitz 

Pfarrer 
2 Capläne 

71. Merkendorf 


J. Tü88Z 

4 

? 

V. Metzsch 

4 

? 
? 

1 
2 

V. Sack 

2 


3 


57. S. Elsterberg 

Prediger 
Pfarrer 
2 Capläne 

58. Limbach 

59. Kuppersgrüu 

60. Gefeil 


( 


I 1 

' V. Bünau ? 
2.8 
4 

3 

1 


Pforrei 
Elsterberg 

Pfarrei 
Elsterberg 

Mkgf. 

Georg V. 

ßrandenb. 


Amt Weida. 

Kloster 


■V 

Rath und 2.2 
Jungfrkl. 
Kurfürstl. 2 

Roder 4 

Kloster 4 
Cronschw. 

V. Lohma 4 
Milden- 
furt 
Kurf. 4 
? 4 

Milden- 4 
fürt ? 
Mildenfurt 4 
2.4 
Mildenfurt 

1 
1.2 
Pf. Dohlen , 2 


Pf. Dohlen 
Milden fürt 


72. Stelzendorf 

73. Röppisch Caplan 

74. Münchenbernsdorf i v. Müuch 

Pfarrer 
2 Capläne 

75. Serbitz Caplan 


76. Culmitzsch 

77. Teichwolframsdorf 

Pfan-er 
Frühm. 
Vicar 

78. Lauenhain 

79. Kuhdorf 

80. Forst Wolframsdf. 

Pfarrer 
Caplan 

81. Lübschwitz 


Weida'er 
Jungfr.- 
Kloster 
V. Wolfers- 
dorf 
V. Wolf- 
ram sdorf 


V. Ende 

V. Wolfers- 
dorf 

V. Wolfers- 
dorf 

V. Ende 


9 
4 

1 
2 

1 


4 
4 
4 
1 

2 


4 
4 

1 


üb. Kleinzöbern. 

57. Mit 3 Kirchen. 

58. Pfaffengrün, Horlasgrün, Neudörfel 
und 2 Hämmer. 

59. Liebau (Lnba), Renschmühle. 

60. Dobareuth, Ventzka, Gottengrün, 
Üllersreuth. Göritz. 

61. Serbitz, Filial vom Jungfrauonkloster 
daselbst und die wtiste Kapolle zu Schaf- 
preskeln. 

62. Köckeritz*. 

63. Hohenülsen* (Elsen). 

66. Lotzendorf* (Lützendorf, Lontzen- 
dorf). 

68. Zickra* bei Auma. 

69. iStaitz*, Piesigitz* (Pesitz), Steins- 
dorf*, Schüptitz*. 


70. Rohna*(Ronau), Birkhausen (Polcht- 
hauson), Neundort*, Gross-Ebersdorf*, Sei- 
fcrsdorf*, Kleinbocka*, Grochwitz*, Nieder- 
pöUnitz*, Wetzdorf*, Birkigt, Porstendorf 
(Biirschendorf>. 

71. Wöblsdorf», Pfersdorf, Wiebeisdorf, 
Piesigitz (cf. No. 69). 

74. Hundhaupteu*, Lederhose*, Gross- 
bocka*, Kleinbenisdorf», (Klein-Beyersdorff), 
Schöna*. 

76. Seelingsstadt, Chursdorf, Grosskun- 
dorf, Seitendorf, Zwirtzschen, Klein-Reins- 
dorf, Friedmannsdorf, Katzondorf, Kloinkun- 
dorf, Trünzig*. 

80. Uhlersdorf*. 

81. Taubenpreskeln* (Prusckel). 


§ 6. Die Visitation der Aemter Voigteberg, Plauen, Weida, Konneburg etc. 73 


82. Berga 


83. Clodra 


Pfarrer 
Caplan 


V. Wolfers- 
dorf 4 

2 

Mildenfurt ' 2 


84. Cronschwitz Kloster 

Prcdigor 

85. Kraftsdorf v. Endo 

86. Mildenfurt , Kloster 


3 


Bonneburg. 


x7. S. Ronneburg 

Pfarrer 

Cronsch- 
witz 1 

96. 

Plothen 

Herrn 
von Gera 

2 

2 Capläno 

2.2 

97. 

Gauern 

V. Wolfers- 4 

88. Kopsen 

V. Schau- ' 4 
roth 

98. 

Reust 

dorf ; 
V. Wolfers- 1 

89. Paitzdorf 

Cronßch- 4 
witz 

99. 

Kauern 

dorf 
V. Friesen 4 

90. Stechau Pfarrer 

Caplan 

Cronsch- , 2 
witz 2 

100. 

Nischwitz 

Pfarrei 
Nöbdenitz 

1 

91. KoschütZ 

V. Schau- 2 
roth 

Mildenfurt 2 | 

V. Lob- 2 ; 
schitz i 

V. Lob- 2 ' 
schitz 1 

V. Kayn 1 

101. 

Rückersdorf 

V. Endo 

1 

92. Niebra 

93. Schmirchau 

94. Linda 

95. Thränitz 

102. 
103. 
104. 
105. 

Haselbach 
Mannichswalde 
Blankenhayn 
Nöbdenitz 

V. Ende 
V. Ende 
V. Ende 

Cronsch- 
witz 

1 
1 

•t 


Schon diese Uebersicht gestattet einen äusserst lehrreichen Ein- 
blick in die kirchlichen Verhältnisse. Auch in diesem Visitations- 
bezirke war ihre Entwickelung eine ganz verschiedene gewesen. 

Weit voraus war in der Annahme der lutherischen Lehre die 
Ronneburger Gegend: dort hatte das Papstthum verhältnissmässig 
viel an Boden verloren. Kaum V» ^^^ Geistlichen hing dem alten 
Glauben noch an oder zeigte sich für den lutherischen Pfarrdienst 


82. Waltersdorf*, Wemsdorf», Ober- 
geiäsendorf, Niedergeissendorf, Albersdorf*, 
Pöltschen, letzteres mit wüster Capelle, 
Clodra». 

86. Veitsberg* mit Capelle Unditz* 
(Veitsberg war ursprünglich eigne Pfarrei), 
Endachtitz*, Falka*, Unter-Röppisch *. 

87. Naulitz*, Baitzhain. 

88. Hayn (Heynichon). 

90. Korbussen*, Mückern*, Obernaun- 
dorf (Nowendorf), Baldenhayn*, Waaswitz 
(Bosewitz). 


92. Hilbersdorf, Loitzsch, Lichtenberg* 
(Geraisch), Otticha, Russdorf (Rudelsdorf?). 

100. Heukewalde*. 

101. Vogelgesang*, Braunichswalde*. 

104. KleinpilUngsdorf. 

1 05. Vollmershain*, Jonas walde*, Menns- 
dorf*, Wettelswalde *. — Früher schon in 
Altenburg verhört, wiederholt, weil die 
Filiale in die Herrschaft Ronneburg ge- 
hörten. 


74 


Das Ernestinische Gebiet. — Zweite Periode 1527 — 1529. 


ungenügend^); fast gleiche Bewandtniss hatte es mit den Aemtem 
Voigtsberg und Plauen*), während Weida^) unter offenbarem Einfluss 
des dort herrschenden klösterlichen Lebens einen weit hohem Procent- 
satz der TJntüchtigkeit aufwies. 

Die kleine Stadt hatte nicht allein ein Jungfrauen- und Barfüsser- 
kloster, auch in ihrer unmittelbaren Nähe standen blühende Klöster, 
wie Mildenfurt und Cronschwitz. 

Am besten beweist die Statistik, wie im Laufe der Zeit das über- 
wuchernde klösterliche Leben den Weidaischen Kreis mit Kirchen imd 
Capellen besetzt hatte. Im ganzen Kurfurstenthum tritt uns kaum ein 
vergleichbares Verhältniss entgegen, da Weida mit 26 Mutterkirchen ^) 
allein 34 Orte aufwies, von denen jeder eine Kirche oder Capelle 
hatte, während nur 19 Ortschaften ohne Kirchen waren. Ganz anders 
lagen die Verhältnisse im übrigen Visitationsbezirke, wo die Kirchen- 
zahl gering und die Einpfarrungen geradezu ungünstig waren ^). 

Doch ist bemerkenswerth, dass bei aller Ungunst der Patronats- 
verhältnisse Luther's Lehre sehr schnell ihre Anhänger gewonnen 
hatte. An sich verfügte der Landesherr von 105 Pfarrstellen nur 
über 5, während die adligen und geistlichen Patrone bei weitem das 
Uebergewicht hatten **). Die Visitationsberichte anerkannten ausdrück- 
lich die Willfahrigkeit des Adels und der Geistlichkeit, die, wie wir 


') Von *22 Geistlichen waren 6 schlecht, 9 mittelmässig, 7 gut. 
'^) Von 32 Geistlichen waren 8 schlecht, 1 1 gut, 10 ziemlich gut, 3 mittelmässig. 
') Von 41 Geistlichen waren 18 schlecht, 8 gut, 11 ziemlich, 3 mittelmässig 
(1 ohne Censur). 

*) Diese hatten im Ganzen 29 Kirchen. 

*) Es hatten: 

Voigtsborg 23 Mutterkirchen (25), 7 Filiale mit 58 eingepfarrten Orten, 

Plauen 37 „ (44), 13 „ „ 88 

Eonneburg 19 ., 12 ., „ 9 

*) Folgende Statistik ist lehrreich: 


»» 


jj 


>» 


« 



adlig 

geistlich 

städtisch 

kurfürstl. 

fremdh. 

Voigteberg 23 Sielion . 

7 

7 

1 

2 

6 

Plauen 37 „ 

17 

15 

1 

2 

1 

Weida 20 

10 

13 


1 

— 

Ronneburg 19 „ 

12 
46 

6 
41 

■*^ 

5 

1 

105 Stollen 

2 

8 


Z-' 102; da 3 bei Plauen u. Weida unbekannt waren. 


§ 6. Die Visitation der Aemter Voigtsbovg, Plauen, Weida, Ronneburg etc. 75 

sahen, anderwärts der reformatorischen Bewegung sich schroff entgegen 
stellten. 

Zur Kennzeichnung der Lage bedarf es aber doch eines nähern 
Eingehens auf die Verhältnisse der Kirche und Schule. Auch diese 
werden zeigen, dass die Zustände keineswegs erfreulich waren, in denen 
das Evangelium Wurzel fassen und gedeihen sollte. 

Wie überall, so stand auch hier die politische Gewalt der Verbreitung 
der reformatorischen Idee gegenüber. Aber ihre Gegner setzten in diesem 
Visitationskreise doch nicht so scharf wie anderwärts ein. An exponirten 
Orten übte der König Ferdinand einen Druck, was indess nicht viel 
bedeuten wollte '). Wichtiger war, da.ss nur ein Theil des angesessenen 
Adels die neue Ordnung der Dinge bekämpfte. In der Regel berief 
sich der Adel auf die Stiftung der Voreltern und die Entschliessung 
des Reichstags von Speyer. Von diesem hoffte man katholischer 
Seits mit Bestimmtheit das Verdammungsurtheil der neuen Lehre. 
Eine hervorragende Rolle spielte Götz v. Wolfsdorf, ohne jedoch einen 
weitem Einfluss auf die Standesgenossen auszuüben. Auf die Geist- 
lichkeit wirkten an einigen Orten die geharnischten Mandate des 
Bischofs von Bamberg und die Verhetzungen einiger Capläne, und 
eines unbelehnten Priesters zu Weida, dem man aber ebenso wie den 
wandernden Barfüssern zu begegnen wusste. Weitaus grösser war 
der Einfluss der Klöster, namentlich in dem Weidaer District, und 
der Herren von Gera, welche als Vasallen des Kurfürsten wenigstens 
eine Zeit lang durch die offenkundige Verweigerung der Visitation ein 
böses Beispiel gegeben hatten. Städtische Räthe imd geistliche Orden, 
namentlich Deutschordensherm, die in Plauen vorzüglich ihren Sitz 
hatten, waren längst für die Reformen des geistlichen Lebens ge- 
wonnen, wenn es auch in den Städten an einzelnen Widersachern 
nicht fehlte. 

An vielen Orten gab es daher noch Geistliche, die den katholischen 
Ritus aufrecht erhielten, und nebenbei ein ärgerliches Leben mit offen- 
kundigen Concubinen führten. Wenige dieser Musterpriest^r setzte 
man sofort ab, da sie nur selten sich den Visitatoren schroff entgegen 


*) Der Misslareuther Pfarrer war durch ihn vertrieben worden, in Oelsnitz 
war Wolf Ochscnhäuter drei Mal durch Ferdinand vertrieben worden, 


76 Das Ernestinische Gebiet. — Zweite Periode 1527—1529. 

stellten ^) ; viele vermahnte man zur Besserung und gab hinreichende 
Bedenkzeit*). Den Abgesetzten reichte man sogar eine hinlänglich 
anständige Abfindungssumme., Bei der Beurtheilung des Einzelnen 
ging man nicht von den strengem Forderungen der neuen Lehre aus; 
auch der Papist wurde für tüchtig erachtet, wenn er nur den nöthi- 
gen Fond zum künftig lutherischen Geistlichen in sich trug, und der 
Ausübung des katholischen Ritus entsagte. Mancher, der nachweislich 
nicht predigte, blieb doch im Amte, und wiederum wurde mancher 
entlassen, obwohl er sich nicht als Papist gerirte. So galt es, an 
allen Enden eine gründliche Reinigung der Kirche vorzunehmen, die 
aus der katholischen Zeit gar seltsame Pfleger der geistlichen In- 
teressen mit herüber genommen hatte. Der PfaiTer von Kauern war 
mehr „Hasenjäger** als Geistlicher; in Strausberg war der Geistliche 
ein Tuchmachergeselle und Deutschherr zugleich. Gelegentlich erzählte 
der Schosser zu Zwickau von dem Geistlichen zur Musel, dem die 
Gemeinde die Aufiiahme vei^weigerte, dass er zwar ein ordentlicher 
Mann, aber doch nichts anderes als Bäckergehülfe, dann Feldschreiber 
während des Zwickauer Bauemaufnihrs gewesen sei, wo er zum Tode 
verurtheilte Gefangene mit Gottes Wort so getröstet habe, dass sie 
„viel desto fröhlicher gestorben** seien. 

Man sieht, dass unter diesen Verhältnissen nicht die. Möglichkeit 
vorlag, namentlich dem bedauemswerthen sittenlosen Leben ganzer 
Gemeinden Schranken zu setzen. Gar mancher Ort hatte durch 
Gottesläst4:^mng und fortgesetzten Ehebnich sich einen Namen ge- 
macht^), der Entfremdungen gar nicht zu denken, die an dem kirch- 
lichen Vermögen und heiligen Inventare begangen waren. 

Auch die materielle Lage der Geistlichen schädigte die gewissen- 
hafte Erfüllung der Amtspflichten. Zum Theil war diese an sich 
wegen der ungünstigen Filialverhältnisse höchst schwierig. Es war 
bis zur Durchföhmng der Visitation filr die Geistlichen beiderlei Rich- 
tungen eine furchtbare Prüfungszeit. Entbehrungen trafen den lutherisch 
wie den katholisch Gesinnten. Natürlich gab es auch hier Ausnahmen. 
Es gab untergeordnete Frühmesserstellen, wie in Bobenneukirchen, die 

*) Z. B. dio Geistlichen von Schönberg, Bobonneiikirchon, Pausa, Müliltrnff, 
Langenbuch, IrforsgrCm und Treuen. 

*) Z. B. dem Geistlichen zu Ruppersgrün. 
») Z. B. ünt<;rtriobcl. 


§ 6. Die Visitation der Aemter Voigtsberg, Plauen, Weida, Ronneburg etc. 77 

nach Ansicht der Visitatoren so einträglich wie eine „gute Her- 
berge" waren. In reformatorisch gesinnten Orten war das Einkommen 
der Stiftungen dem Geistlichen entzogen, w^eil es in den gemeinen 
Kasten floss; während wiederum andern Orts der Patron der Kirche 
stiftungsmässiges Vermögen hinterzog und die Pfarrkinder selbst sich 
meist seit den wilden Zeiten des Bauernkrieges aller Verpflichtungen 
gegen die Geistlichen überhoben erachteten. In Gefeil war das Zins- 
kom schon seit 12 Jahreii nicht gereicht worden! An manchen Orten, 
wie in Weida, residirten die Geistlichen aus diesem Gmnde auf mancher 
Stelle gar nicht, die Kirchen und Kapellen gingen ein, wurden verkauft 
und zu profanen Zwecken benutzt^). In Plauen fiel eine Masse 
AltÄTO schon des Raumes wegen, und die städtische Gemeinde hatte 
längst begonnen, dem Comthurhofe die Güter zu entreissen, zu par- 
celliren und auf Zins auszuthun. Die Gewalt hatte das Recht und 
der Geistliche das Nachsehen. Was ihm blieb, war Feld und Wiese, 
wenn er die Bewirthschaftung derselben ermöglichen konnte. Denn 
meist war er auf die Beihülfe seiner Witthumsleute angewiesen, die 
pflügten und bestellten, schnitten und einheimsten. Traurig war oft 
der Zustand der Pfarräcker, „loses Feld", wie man es nannte, auf 
dem jung Holz angepflogen war, anstatt die Scheuer zu füllen*). 

Ueberschaut man dann die grosse Zahl der kleinem Bezüge und 
Gaben, die der Geistliche von den Pfarrkindern selbst einzutreiben 
hatte, so begreift man wohl den Mangel, den er bei herrschender 
Saumseligkeit erlitt. Nicht allein war es der Bezug niedriger Tauf-, 
Trau- und Begräbnisskosten, Communiongebühren u. s. w., die drückend 
erschienen, sondern es war ein beständiges Decemgeschäft, dem der 
Geistliche um der Existenz willen seine volle Aufmerksamkeit widmen 
musst^. Bezog er doch in manchen Orten von jedem Kinde eine Ab- 
gabe, auch wenn er ihm geistliche Pflege nicht angedeihen liess. 
Hier musste er den Mohnnäpfen, dort den Kuh- und Wachszinsen 
nachgehen, die oft theilweise auch dem Kirchärar zu Gute kamen, 
wenn sie überhaupt fielen. In Oberzöbem bekam der Geistliche 
von jedem Fass verschenkten Bieres eine Kandel, hier spielten das 
Füllhuhn und Gartenhuhn von jedem Hause, dort der Haide- und 


^) Z. B. in Lauenhayn. 
*) Z. B. m Triebel. 


78 Das Ernestinische Gf^biet. — Zweite Periode 1527 — 1529. 

Flachszehnd eine Rille: Käse und Brod wunle in diesem Visitationij- 
bezirke fast überwiegend gereicht, der Eier bei Communionen, „des 
heiligen Abends**, der Evangelien-Käse und andrer lästigen Abgaben 
gar nicht zu gedenken. Daneben hatte der Geistliehe die »Sorge 
um das lebende Inventar, das je nach dem Stelleinkommen in einer 
Anzahl Kühe und Schafe bestand. Gingen diese ab, so war er der 
Gemeinde ersatzpflichtig. Oft traf er die bestimmte Zahl auf der 
Pfarrei nicht an, zum Theil war das Vieh bereits veräussert, das Geld 
zur Reparatur der vielfach baufälligen Pfarreien verwandt, der sich in 
dem Uebergangsstadium Niemand annehmen wollte. Nimmt man zu 
diesen wirthschaftlichen Bedrängnissen hinzu, dass der Kirchner und 
Schullehrer zum Theil von den Einkünften des Pfarrers mitzuzehren 
angewiesen und ausserdem auf eine fast gleich grosse Anzahl kleiner 
Bezüge hingewiesen waren, so musste dies Verhältniss die wirthschaft- 
liehe (.'alamität der Seelsorger nur vergrössem. Dem gegenüber bleibt 
es merkwürdig, dass in diesem Visitationsbezirke bei weitem nicht die 
scharfen und durchdringenden Maassregeln für die Regelung der Pfarr- 
bezüge genommen wurden, wie in Pranken. Nur in den Städten 
gründete man gemeine Kasten, in die allerlei stiftungsmässige Ein- 
künfte flössen, aus denen man die Seelsorger zu besolden pflegte. Aber 
auf dem Lande blieben die alten Bezugsquellen; man sorgte nur, dass 
die Gemeinde diese ordnungsmässig fliessen liess. 

Vor allem galt es das klösterliche Leben selbst zu bekämpfen, 
aus denen zum guten Theil sich die Missstände ergaben. Wenige Per- 
sonen zehrten von überaus reichen Einkünften dieser Stiftungen, während 
die Landgeistlichen in Nahrungssorgen lebtt^n. Im reichen Mildenfurt 
lebten nur 9 Mönche; in Cronschwitz war die Zahl der zu versorgenden 
nicht viel grösser; dorthin wanderten die reichen Abgaben des Landes. 
Das Jungfrauenkloster in Weida bezog aus 44 Ortschaften reiche Geld- 
zinsen, man nutzte das Leib- und Lassgut, massenhaft flössen die Na- 
turalien, während es unter dem eignen Pflug allein 250 Schefl^el Ge- 
treide brauchte, und Holz in so reicher Masse hatte, dass man seinen 
Bestand gar nicht angeben konnte oder .wollte. Von air dem Segen 
lebten im ganzen 22 Personen, die Wirthschafbsleute mit eingerechnet *). 


*) Mildenfurt hatte 380 Weidaische 8cheflFeI Feld, baute 85 Fuder Heu und 
hatte sonst enorme Gerechtsame. 


§ 6. Die Visitation der Aemter Voigtsberg, Plauen, Weitla, Ronneburg etc. 79 

Die Idee der Säcnlarisation, die einige Jahre später zur Ausführung 
kam, musste hier um so mehr einsetzen, als das klösterliche Leben, 
das man ja principmässig bekämpfte, mehr und mehr an Boden 
verlor. Jetzt freilich hielt man die Klöster nur an, von ihrem reichen 
Einkommen einen Theil zur Unterhaltung der Kirchen und Schulen 
abzutreten, was natürlich um so hartem Widerstand fand, als die 
Elosterinsassen zum Theil mit grosser Zähigkeit der katholischen 
Kirche ei^eben blieben. In Cronschwitz erboten sich erst in zweiter 
Verhandlung einige Insassen, die christliche Ordnung im lutherischen 
Sinne anzunehmen; andere blieben um so fester bei dem alten Glauben. 
Auch die Barfüsser und das Jungfrauenkloster zu Weida wollten bei 
dem Sacramente unter einer Gestalt stehen bleiben, letzteres weigerte 
sogar die Annahme eines Klostervorstehers ^), weil er mit einer ehe- 
maligen Klosterschwester ein Ehebündniss abgeschlossen hatte. Indess 
kam man allmählig über diese Verhältnisse hinweg; für die Wider- 
setzlichkeit auf längere Zeit fehlte schliesslich doch der Boden. 

Auch die Schule fand man, wie sich voraussetzen lässt, in nicht 
besonders günstigen Verhältnissen. Xur die Städte des Visitations- 
bezirkes wiesen Knabenschulen, Weida eine untt>r dem Jungfrauen- 
kloster stehende Mägdleinschule auf. Ueberall hing der Schulmeister 
in materieller Beziehung von dem Geistlichen ab, der ihm nicht allein 
im Wesentlichen beköstigte, sondern auch mit Geld zu besolden hatte. 
Das Schulgeld selbst war ein kaum in Betracht kommender Fact4)r 
för das Einkommen; 16 Pfennige bis 2 Groschen pro Quartal, die 
hie und da bezogen wurden, fielen um so weniger in's Gewicht, als 
die Ortschaften nicht volkreich waren, und nur eine geringe Sympathie 
für das Streben nach Schulbildung sich zeigte. Einer der Visita- 
toren, Anton Musa, äusserte sich über diese Verhältnisse in höchst 
ungunstiger Weise. Die Schulen, schrieb er^), sind ganz gering, es 
mangelt nicht allein an Schulmeistern, sondern der grosse Fehler liegt 
im gemeinen Volke, welches mehr geneigt ist, die Kinder zum Hand- 
werk als für die Schule zu erziehen. Der böse Wahn fliesst aus drei 
Ursachen. Unverständige Prediger haben das Volk gelehrt, dass 
die lateinische und andere alte Sprachen, sammt den freien Künsten 

*) Des Wolf V. Raschau. 

*) Reg. Ji. fol. 70^. 23 und 0. pag. 179 GGGG 2, wahrscheinlich erst aus dem 
Jahre 1539. — Das Gesagte ist um so mehr für diese Zeit zutreffend. 


80 Das Ernestinische Gebiet — Zweite Periode 1527—1529. 

zu nichts dienen; man fordert und wünscht nur, dass der Knabe 
deutsch schreiben und lesen könne ^). Die ländliche Bevölkerung 
hält ihre Kinder vom Besuch der städtischen Schulen zurück, weil 
man die Kosten fürchtet ^) und lieber dem nährenden Handwerke zu- 
strebt. Vor allem lag aber nach Musa's Ansicht die Abneigung in 
der Strömung der Zeit, die sich gegen den gelehrten und nament- 
lich gegen den geistlichen Stand geltend machte. Dieser hatte seine 
Geltung verloren, und die Stadtschreiber- ^) und Kirchnerstellen allein 
waren so wenig verlockend, dass der gemeine Mann lieber die Knaben 
zu allem andern als zum Studium bestimmte. 

Musa wies sehr richtig darauf hin, dass die höhern Stande, 
welche ihre Söhne um der Ehre und des Ruhmes wegen dem Studium 
zuführten, überhaupt der Kirche und Schule keine Stütze sein könnten, 
sondern dass man die Söhne der untern Stände wieder für das 
Studium der Theologie gewinnen müsse. Er betonte besonders, dass 
die alte Gewohnheit in den Städten wieder ihren Eingang finden 
müsse, fremde Schüler gegen die Gewähr freier Herberge und theil- 
weiser Beköstigung aufzunehmen. Man werde, obwohl die Neuzeit 
dies insbesondere desshalb bekämpft habe, weil den Städten aus der 
Masse zuströmender Schüler eine Last erwachsen sei, die vor den 
Thüren singenden und bettelnden Schüler zu unterstützen, doch auf 
diesen Weg zurückkommen, zumal dies früher dem Bürger in den 
Städten ein wesentliches Förderungsmittel für die Heranbildung der 
Söhne, wenn auch nicht eine Ersparniss für den Haushalt gewesen 
sei, der jetzt auf BeschaflPung anderweitiger Mittel bedacht sein müsse. 
Er erwartete vorzüglich von der nachdrücklichen Wirksamkeit Seitens 
der Geistlichen viel, in deren Hand es liege, auf die Gemeinden einen 
entsprechenden Einfluss auszuüben. Luther, der sich wohl wie keiner 
in die dürftigen Jahre seiner Kindheit zurückzuversetzen wusste, billigte 
diesen Rathschlag. „Solch bedenken, schrieb er unter den wohlge- 
meinten Rathschluss, gelallt mir wohl, denn die Reichen ziehen ihre 
Kinder zum Reichthum und nicht zum Dienste des W^orts"^). 

^) Dasselbe sagte schon das Visitatioiisbüchlein. 

*) Musa schlägt die Kosten ohne Kleidung pro Jahr auf 10 — 12 fl. an, waa 
heute 60—72 Thalern gleich kommen würde. 

^) Der Geistliche versah ja oft die ötadtschreiberstelle. 
*) Burkhardt, Luthers Briefwechsel, S. 316. 


§ 6. Die Visitation der Aemter Voigtsberg, Plauen, Weida, Ronneburg etc. 81 

Von dem eigentlichen Zustande der städtischen Schulen, unter 
denen in der Regel gelehrte Schulen zu verstehen sind, liegen für 
diesen Visitationsbezirk nur unvollkommene Nachrichten vor, da die 
Visitatoren meist nur über die materielle Lage der Schullehrer Aufzeich- 
nungen machten und die Gehalts-Fixirung aus öffentlichen Mitteln be- 
trieben. Nur über die Schule zu Plauen erfahren wir Einiges, woraus 
sich ergiebt, dass sie 4 Knabenklassen aufwies. In der ersten be- 
schäftigte man sich mit den Elementen der lateinischen Sprache, 
wobei man besonders auf Erlernung massenhafter Vocabeln Gewicht 
legte, um dann in der zweiten Klasse den Donatus zu tractiren und 
die Sentenzen Cato's zu lesen. Die dritte Klasse beschäftigte die 
Etymologie Melanchthon's und Aesop's Fabeln, die vierte Klasse end- 
lich die Syntax und die Comödien des Terenz. Nebenher lief der 
Religionsunterricht, der auf die Erlernung der Hauptstücke hinzielte. 
Im Gesang unterrichtete man täglich, da der kirchliche Dienst dies 
erforderte. Ebenso wurde jeden Abend nach Schluss der Schule in 
der Kirche das Evangelium Matthäi lateinisch oder deutsch gelesen. 
Die Schule begann im Winter um 5, im Sommer um 6 Uhr und 
dauerte bis 8 bezüglich 9 Uhr. Von 1 1 bis 8 Uhr wurden die Unter- 
richtsstunden fortgesetzt. Aus dem Umstände, dass bis zur Visitation 
die Schule von nur zwei Personen ^) gehalten wurde, lässt sich leicht 
auf die Leistungsfähigkeit derselben schliessen. Bedeutende Anfor- 
derungen werden bei der Beschränkung der Lehrgegenstände sicherlich 
nicht zu stellen gewesen sein. 

Aus air diesen Verhältnissen dürfte zur Genüge hervorgehen, 
dass das Arbeitsfeld ein überaus grosses war und eine bedeutende 
Umsicht der Visitatoren für die Feststellung der thatsächlichen Ver- 
hältnisse und deren Besserung die höchste Anspannung der Kräfte 
erforderte, um der jungen Kirche eine geeignete Basis für ihre Entfaltung 
geben zu können. Der drohenden Feinde hatte sie genug; es galt die 
strenge Durchführung des Angeordneten zu erstreben und eine rück- 
läufige Bewegung musste vor allem verhütet werden, wenn nach 
Spalatin's Ansicht öffentlicher Spott und die Vernichtung der neuen 
Lehre der Visitation nicht auf dem Fusse folgen sollten. 


*) Man wünschte von jetzt ab die Aiistollunf^ eines dritten SchulcoUegen. 

Barkhardt, Kirchen- and Schul- Visitationen. Q 


82 


Das Ernestinische Gebiet. — Zweite Periode 1527 — 1529. 


§ 7. 

Die zweite Visitation des thüringischen Kreises 

an der Saale. ^) 

(2. Mai bis 19. Juni 1529.) 

Die rasche Wiederkehr der Visitation in Thüringen, die zuletzt im 
Sommer 1527 2) eingeleitet war, gestattet einen Rückschluss auf un- 
günstige kirchliche Verhältnisse, obwohl sich in der Zwischenzeit 
Manches zu Gunsten des Evangeliums in Thüringen geändert hatte. 

Ewald V. Brandenstein, Christoph v. d. Planitz, Anton Musa imd 
Georg Spalatin begannen die Visitation am 2. Mai zu Jena, mit dem 
Verhör auf dem Rathhause^). 


Uebersicht der zweiten Visitation in Thüringen (Saalkreis). 

(1529, 2. Mai bis 19. Juni.) 


Jena. 


1. S.Jena Pfarrer 

2 Capläne 

2. Rothenstein 


3. Münchenroda 

4. Isserstedt 

5. Bucha 

6. Jenapriesnitz 

7. Beutnitz 


Keuss 
V. Kranich- 
feld 
Abt von 
Bürzel 

Kurf. 

Kurf. 

Abt von 

Posa 


1 

1. 1 
o 


Pfarrer/ , ^"^^• 
Vicar \ ""' 


Licbten- 
bain 


2 
2 

4 


4 
4 


8. Löberschütz 

9. Golmsdorf 

Vicar 

10. Maua 

11. Schöngleina 

12. Schleifreisen 

13. Wenigenjena 

14. Taupadel 

15. Burgau 


Kloster 

Läussnitz 

Herzofif 

Geor^ 

Abt von 

Grünhain 

v. Lichten- 

hain 

V. Lichten- 

bain 

V. Gross i 

V. Lichten- ' 

hain 

Pfarrei 

Lobeda 


4 
4 


4 
8 

1 


1. Lichtonhain*. 

4. Ltitzerode*. 

5. Nennsdorf*, Osmaritz*, Schorba*, 
Posen. 

6. Golmsdorf* (Vicarei Georges Lehon). 


10. Leutra*. 

11. Albersdorf*, Scheiditz, Waldeclc. 

13. Camsdorf. 

14. Eodigast. 

1 5. Winzerla*, Ammerbach*, Göschwitz*. 


*) Der andere Visitationskreis Thüringens umfasste Eisenach, Gotha und 
Weimar. Auch die Acten dieser wie der ersten Visitation sind bis jetzt nicht 
aufgefunden worden. 

*) Vergl. oben Seite 18. 

") Das Personal bestand ausserdem aus 7 Knechten, 2 Schreibern und einem 
Boten. Die zweite Visitation verursachte einen Gesamm tauf wand von 202 fl., etwa 
3600 Mark nach heutiger Währung. 


§ 7. Die zweite Visitation des thüringischeil Kreises an der Saale. 83 


16. Lobeda 

Cap. zu 


33. 

Seifartsdorf 

Kloster 

4 

Prediger 

Naiimhurg 

:5 



Tiaussnitz 


Cajplan 
2 Vicare 

•^ 

2 

34. 

Graitschen 

Kloster 

2 


3. 3 



Laussnitz 


Pfarrer 


4 

35. 

Hermsdorf 

Kloster 

1 

17. Drakendorf 

V. Puster 

4 

36. 

Löberschütz 

Laussnitz 
V. Gottfart 

2 

18. Hainichen 

Jongfrkl. 

Jena 
Jungfrkl. 

Jena 

2 

37. 

Laussnitz 

Kloster 

1 

19. Lobstedt 

2 

38. 

Aue 

Laussnitz 
V. Molau 

3 

20. Cospeda 

Jungfrkl. 

1 

39. 

S. Eisenberg 

Jungfrkl. 


A 

Jena 



Pfarrer 

daselbst 

1 

21. Closewitz 

Probst in 
Droissig 

4 

40. 

J^ lemmingen 

Abt zu 
Pforta 

1 

22. S. Bürgel 

Stift 
Bürgel 

2 

41. 

Priessnitz 

V. Ha- 

srenest 

2 

23. Hohendorf 

Stift 

1 

42. 

Kasekirchen 

^3 ^^ 

Kurf. 


24. Stiebritz 

Bürgel 
Stift 

» 


Caplan 


2 

Caplan 

Bnrgel 

4 

43. 

Janisroda 

V. Portzig 

4 

25. Rüttersdorf 

Stift 


44. 

Serba 

V. Hanfmus 

3 

Pfarrer 

Bürgel 

4 

45. 

Neidschütz 

V. Portzig 

4 

Caplan 


4 

46. 

Haynspitz 

V. Wellnitz 

4 

26. Bobeck 

Stift 

4 

47. 

Boblas 

V. Portzig 

2 


Bürgel 


48. 

Walpemhayn 

Kloster 

3 

27. St. Georgenberg 

Stift 

2 


X V 

Eisenberg 



Bürgel 


49. 

Etzdorf 

V. Hanfuius 

3 

28. Abtiöbnitz 

Stift 
Bürgel 

4 

50. 

Rauda 

Kloster 
Eisenberg 

1 

29. Rüdigesdorf 

Kloster 
Laussnitz 

3 

1 

51. 

Königshofen 

V. Gräfen- 
dorf 

1 

30. Molau 

31. Reichardsdorf 

Kloster 

Laussnitz 

Kloster 

3 

1 

2 

52. 
53. 

Rudelsdorf 
Petersberg 

? 
? 

© 

• 

— ^^m ^^ '^^ ^» ^^ ^^-^K v^^B^^ ^^^ ^»^ ^■^B "^^ ^^ ^B 

Laussnitz 

1 

54. 

Dienstedt 

Graf 

1 

32. Kraftsdorf 

Kloster 

1 : 



V. Gleichen 



Laussnitz 


55. 

1 

Kranichfeld 

V. Beuss 

4 









16. WöUnitz*, Eutha*,Zöllnitz*, Draken- 
dorf* (Vicarei), Schiebelau*. 

20. Lützerode und einstweilen Clo- 
sewitz. 

22. (Früher Rodigast.) 

23. Nischwitz, Schmörschwitz, Rausch- 
»itz* Döllschütz. 

24. (Gehörte früher nach ütenbach, jetzt 
zu Nerkewitz.) 

27. (Hatte 7 Dörfer, die mittelstKlöppers 
beritten wurden.) 

28. Schieben, Tultewitz, Molschütz, alle 
3 Herzog Georgen zustandig. 

Ii2. Niederndorf*, Harpersdorf. 


83. Kaschwitz. 

36. Obemdorf*, Reichenbach*. 

39. Kursdorf. 

42. Köckenitzsch*, Utenbach*, Kaueritz* , 
Seuselitz*, Seidewitz* (letzteres erst seit der 
2. Visitation bei K., gehörte vordem zu 
Sköhlen). 

50. Thimmendorf (gehörte früher nach 
WalpeFuhayn). 

51. Gösen*, pfarrte früher schon da hin. 

53. Saasa*, Pretzschwitz , Törpla, Tün- 
schütz* (Tunsk). 

54. Kleinhettstedt* (auch Vicarei). 

55. Ötedten*. 

ö* 


84 Das Ernestini8che Gebiet. — Zweit^ Poriode 1527—1529. 


56. Grossliebrin^en 

Graf von 
Henneberg 

1 

65. 

Saalborn 

V. Witz- 
leben 

4 

57. Hüchdorf 

Graf 
V. Gleichen 

2 ' 

66. 

Treppendorf 

V. Reuss 
d. M. 

4 

58. Xeckeroda 

Graf 
V. Gleichen 

2 

67. 

1 

Osthausen 

Stift Geor- 
genthal 

4 

59. Eittersdorf 

Graf 
V. Gleichen 

2 

' 68. 

Achelstedt 

Kath 
von Erfurt 

4 

60. Tannroda 

? 

2 

69. 

Jenalöbnitz 

Rath 

4 

61. Oettem 

Graf 

4 



von Jena 


^ ^ ^^^ W ^^^ %^ %r Vr ^ta ^ S B 

V. Gleichen 


70. 

Blankenhain 

Graf 


62. Lohma 

Graf 
V. Gleichen 

2 


Pfarrer 
Vicar 

V. Gleichen 

1 
2 

68. Berka 

V. Wite- 

, 

71. 

Schiebelau 

KoUer 


Pfarrer 

leben 

2 1 


Vicar 


4 

Vicar 


2 

72. 

Bösleben 

Graf von 

9 

64. Nohra 

V. Witz- 
leben 

4 ' 



Schwarz- 
burg 




Neus 

tadt. 



73. S. Neustadt 

nicht be- 


83. 

Moderwitz 

Kurf. 

2 

Pfarrer 

lehnt 

1 

84. 

Burgwitz 

Kurf. 

2 

Vicar 


1 

, 85. 

Cospoda 

V. Blanken- 


74. Traun 

V. Hajn 

2 

1 

1 

Vicar 

burg 

2 

75. Weitewitz 

Kiirf. 

2 

86. 

Schönborn 

V. Stein 

2 

76. Dreitzsch 

V. Eichicht 

1 

! 87. 

Schwarzbach 

? 


77. Mülbitz Vicar 

Stern- 

1 

2 

1 

Caplan 


2 

78. Schmieritz 

Vicar 

hauser 
(V. Hayn?) 

2 

i 

88. 

1 

1 

S. Triptis 

Pfarrer\ 
Caplan | 

Kurf. 

1 
2 

79. PöUnitz 

V. PöUnitz 

2 

1 

Vicar 

Rath von 

4 

80. Pillingsdorf 

Kurf. 

1 

1 


Triptis 


81. Breitenhayn 

Kurf. 


^89. 

Köthnitz 

Kurf. 

4 

Vicar 


^ , 

90. 

Copitzsch 

Kurf. 

2 

82. Weira 

Kurf. 

2 

91. 

Rehmen 

v. Etzdorf 

2 


56. Kleinliebringen*, Nahwinden*, Töll- 
stedt*. 

57. Crakendorf, welches vom Grafen von 
Gleichen weggenommen war. 

59. Haufeld*. 

61. Kiliausrodo*. 

62. Kloinlohma*. 

63. Hetschburg*. 
66. Milwitz*. 
70. Rottorf*, Schwarza*, Altdörrfeld. 

73. War auf Jahrbesoldung von Uhlstädt i 
berufen. Mit Börthtni und Molbitz. 

74. Weitewitz und Schmiritz, jetzt eigne 
PfaiTeion. 


76. Hungersdorf*. 

79. Mittelpöllnitz*, Geheege. 

80. Zwackau* 

81. Lichtenau*, Strösswitz. 

82. Cospoda* und Meilitz in letzter 
Visitation dazugekommen. 

83. Schloss Amshaug, Burgwitz*. 

86. Wittchenstein*. 

87. Gehörte nach Beutendorf im Amte 
Lüuchtenburg. 

88. Lemnitz*, Döblitz*. 

89. Linda*, Steinbrücken*. 

90. Aismannsdorf, soll auch Trauen und 
Leubnitz versorgen. 


§ 7. Die zweite Visitation des thüringischen Kreises an der Sa^lc. 85 


92. Dreba 

93. Mossbach 

94. S. Auma 

Pferror 
Friihmesser 

Vicar 
Caplaii 

95. Daumitzsch 

96. Wenigenauma 


97. Linda 


Vicar 


98. Chursdorf 

99. Oppurg 


108. S. Ranis 

109. Grobengereuth 

110. Tröbnitz 
Hl. Schlöben 

112. Bremsnitz 

113. Lippersdorf 

114. Ottendorf 

115. Rent^ndorf 

116. S. Pösneck 

Pfarrer 
Prediger 


Kurf. I 4 
! V Schütz ' 2 


Kurf. ! 2 

Pfarrei da- 4 
selbst 

Kurf. 1 

? 1 

(V. Hayn?) 2 

Y.Quingen- 1 3 
berg 

Kurf. 

'. 4 

V. PöUnitz ' 4 

V. Bran- i 1 
denstein i 


100. Wernburg 

101. Ziegenrück 

Pfarrer 
Caplan 
2 Vicare 

102. Braunsdorf 
108. Liebschütz 

Pfarrer 
Caplan 

104. Knau 

105. Gössnitz 

106. Endschütz 

107. Niederoppurg 


V. Bran- 
denstein 
V. (Jross 
Kl. Roda 
V. Bünau 
Kl. Roda 
Kl. Koda 
Kl. Roda 
V. Hayn 
Kurf. 


Pösneck. 

9 




4 

4 
2 

4 
2 

9 
9 

1 
1 


! 


117. S. Roda 

PfarriT 
Caplan 

11?. Karlsdorf 

119. Bockedra 

120. Tautendorf 
! 121. Rabis 

122. Rehmen 

123. Reinstädt 

124. Geimitz 

125. Dienstädt 


V. Bran- 

donstein 

Kurf. 


V. Mouse- 
bach 

Kurf. 

? 

V. Gräfen- 

dorf 

• 

V. VVolfers- 

dorf 
V. Braii- 
dünstein 


2 


. 1 
! 2 
2. 4 

' 2 


2 
2 

4 

© 4 
4 

1 


Kl. Roda 

Kl. Roda 
V. Puster 
Kl. Roda 

? 

V. Etzdorf 

? 

Pfarrei 

Orlamünde 

Kurf. 


1 
2 

4 
4 
4 

© 

4 

4 


•^ 


92. Neudeck*, Kleina*. 
95. Oberoppurg*, Solkwitz*, Gertewitz 
niitder wüsten Capelle Peuschen (Way tschen). 
9Q. Muntscha*, Crölpa*. 

99. Quaschwitz* (früher auch Gerte- 
witz). Bei Oppurg wird auch die Kapelle 
zu Kleindembach* und die Pfarrei zu 
Langendembach* aufgeführt. Es ist jedoch 
nicht ermittelt, ob jene eigne Pfarrei war. 

100. Bodelwitz. 

101. Essbach*. 

102. Tischendorf; Braunsdorf soll Sonn- 
tags die Kinderpredigt in Gütterlitz halten. 

103. Liebengrün*. 

104. Laskau*, Bahren*. 

105. Blieb entschuldigt aus. 
109. Laasdorf. 


110. Meusebach*, Geisenhain, Obor- 
gneus, Uutergneus*, Kleinbockedra. 

111. Podelsatz, Trockenhauson, Mcnne- 
witz, Cöthnitz, Stanau*, Drauscliwitz*. 

113. Erdmannsdorf*, Weissbach*. 

114. Einebom*. 

115. Ebersdorf«', Hellborn*, Schwarz- 
bach, Ottmannsdorf, Burkersdorf. 

116. Angeführt wird in der Gegend von 
Pösneck: Kapelle zu Schlettwein*, Oepitz* 
und Trannroda* (Dreynrode) ; unbestimmt 
zu welcher Mutterkirche! 

117. Gernewitz*, Hainbücht, Walters- 
dorf, Tissa, Quirla. (Roda mit 2 Kirchen). 

118. Rattelsdorf^. 

119. Rausdorf^. 

120. Lindenkrenz*. 

123. Geunitz*. — 125. Bucha*. 


86 


Das Ernestinische Gebiet. — Zweite Periode 1527 — 1529. 


126. S. Kahla 

Kurf. 

1 

1 

1 138. 

Grosskröbitz 

V. Schei- 

4 

Pfarrer 


2 

1 


dingen 


Prediger 


l 

139. 

Jägersdorf 

V. Grafen- 

1 M 

2 

127. Niederkrossen 

128. Zeutsch 

129. Beutelsdorf 

Kurf. 

Kurf. 
Universit. 
Wittenbg. 

1 
1 

1 

1 

140. 
141. 
142. 

Löbschütz 

Unterbodnitz 

Seitenroda 

dorf 

V. Uhlstädt 

Kurf. 

Kurf. 

4 
4 
3 

130. Heilingen 

Kurf. 

1 

143. 

Hummelshain 

Kurf. 

9 

131. Gumperda 

Kurf. 

4 ; 

1 144. 

Trockenbom 

Kurf. 

> 

132. Eichenberg 

V. Eichon- 

4 ■ 

i 145. 

Oelknitz 

Kurf. 

9 


berg 


146. 

Zwabitz 

V. Weias- 

2 

133. Engerda 

Kurf. 




bach 


Caplan 


? 

147. 

Altendorf 

V. Weiss- 

4 

134. Grosseutersdorf 

1 35. Kleineutersdorf 

Kurf. 

V. Eichen- 
berg 

2 
2 

148. 
149. 

1 

Uhlstädt 
Kochberg 

bach 
Kurf. 

V. Koch- 

•1 

1 
2 

136. Neusitz 

137. S. Orlamfmde 

Kurf. 
Kurf. 

2 1 

150. 

Partschefeid 

berg 
V. Koch- 
berg 

2 

Prediger 


? 



o 


Pfarrer 


? 





Caplan 


? 



• 




Saalfeld. 



151. Marktgölitz 

V. Pappen- 

2 i 

157. 

TiChsten 

Kurf. 

1 

152. Oberloquitz 

heim 

V. Pappen- 

heim 

1 

1 ! 

158. 
159. 

Neuenhofen 
OberweUen- 

Stift Saalf. 
Stift Saalf. 

1 

9 

— 

153. Lichtentanne 

V. Könitz 

4 


bom 



154. Gross -Neun- 

V. Pappen- 

4 1 

160. 

Unterwellen- 

Stift Saalf. 

2 

dorf 

heim 



bom 



155. Obemitz 

V. Thun 

2 ' 

161. 

Camsdorf 

Stift Saalf. 

2 

156. Gräfenthal 


1 

162. 

Zella Vicar Stift Saalf. 

4 

Vicar 

V. Pappen- 

heim 
Stift Saal- 

4 

] 

163. 

Hildburg- 

Stift SaAlf. 

4 

Pfarrverweser 

2 


hausen 




fold 


164. 

Crölpa 

Stift Saalf. 




126. Bibra*, Grouda. 

127. Freienorla*. 

128. Beutelsdorf* (interimistisch). 

130. Domdorf, Engerda*, Eöbschütz, 
Mötzelbach*. 

131. Zweifelbach, Rödelwitz. 
134. SchmöUn*. 

136. Schmieden*, Kleinkochberg*. 

138. Zimmritz*, Kleinkröbitz*. 

139. Grossptirschitz*, Kleinpürschitz. 

140. Lindach*. 

141. Oberbodnitz*, Magersdorf. 


142. Soitonbrück * und Schloes Leuchten- 
burg. 

144. Wolforsdorf. 

147. Alten berga*, Grouda, Schirnewitz, 
Schöps, Schorba (Vicarei). 

148. Weissen*, Oberkrossen, ßtickors- 
dorf. 

151. Limbach (Lumbach), Jehnichon, 
Schaderthal, Roichen bach*, Pippelsdorf. 

158. Schmiedobach*, Lohesten*. 

160. Gossewitz*, B^eincamsdorf*. 

164. Olsen, Schmorda, Bockendorf, Zella, 
Dobian, Wilhelmsdorf (Gilmsdorf). 


§ 7. Die zweite Visitation des thüringischen Kreises an der Saale. 87 


165. Nimmritz 

V. Etzdorf ' 

2 

: 177. 

S. Saalfeld 

Stift Saalf ' 


166. Lositz 

V. Thuii 

2 

1 

Superintendent 


1 

167. Lausnitz 

V. Stein 



Pfarrer 

1 

1 

Vicar 


3 

' 178. 

Hoheneiche 

Stift Saalf 

4 

168. Volkmannsdorf 

V. Oboniitz 


179. 

Jüdewein 

, Stift Saalf 

2 

Pfarrer 


1 

' 180. 

Friedebach 

Stift Saalf ' 

2 

Vicar 


4 

' 181. 

Crölpa 

Stift Saalf 

" 

169. Passeck | 

V. Obomitz 



Pfarrer 


4 

V. Gräfen- 

4 

1 

3 Capläne 


2.2.0 

dorf 


182. 

Gahma 

Stift Saalf 


170. Drognitz 

Stift Saalf. ' 

• 


Pfarrer 


4 

171. Schöndorf 

V. Obernitz 

3 


Caplan 


1 

172. Heilsberg 

Graf von ' 

• 

183. 

Ossla Vicar 

Stift Saalf 

© 


Henneberff 


184. 

Wurzbach 

Stift Saalf. 


173. Graba 

Stift Saalf. . 

1 

ii 

Vicar 

1 

© 

174. Langenschade 

Stift Saalf. 


185. 

Caiilsdorf 

Stift Saalf. 

4 

Pfarrer 


2 

186. 

Weissbach 

V. Paaseck 


Caplan 

1 

1 

1 
1 

Pfarrer 


4 

175. Fischersdorf 

Stift Saalf 

1 


Caplan 

1 

4 

176. Katharinau 

Stift Saalf 

1 

187. 

Keila 

Stift Saalf. 

• 


Bemerkung. Erwähnt sind noch: Kö tschau*, nach Capellendorf gehörig; 
Graitschen und Thierschnek sollten womöglich zu einer Pfarrei gestaltet werden; 
Priessnitz, als v. Hagenest'sches Lehen, Heiligen kreuz, bisher nach Löbeschtitz 
und nach Lei-slau gehörig, hatte keinen Pfarrer, und gehörte in das Ftirstenthum Herzog 
Ueürg's; Pfarrei Alton bürg, Naumburg'sches Lohen, war im Zerfallen begriffen. 

Besonders reich an Geistlichen zeigte sich hiemiich dieser Theil 
Thüringens nicht. Die eben aufgeführten 187 Karrstellen hatten nicht 
mehr als 221 Geistliche, deren Qualification für eine zweite Prüfung 


165. Solkw^itz*. 

168. Moxa*. — Passeck wurde früher 
durch einen Vicar von Ziegenrück versorgt, 
j'tzt eigene Pferrei. 

170. Altenbeuthen*,Reitzengo8chw endo*. 

171. Bucha* und Posen*. 

173. Römschütz, Wölsdorf, Crösten, Beul- 
ffitz, Aue unterm Berge*, Wirrbach (zur 
Hälfte), Wittmannsgereuth * , Gamsdorf*, 
Knobeisdorf* , Weischwitz * , Reschwitz *, 
Küditz*, Gorndorf*, Culm*, Altsaalfeld* 
ider alte Markt, die breite Gasse, die Frei- 
heit). Oberpreilipp, Unterpreilipp. 

174. Reichenbach*, Kolkwitz*, Katha- 
rinau*. 


176. Jetzt eigene Pfarrei. 

179. Schweinitz*, Köstitz*. — Jüdewein 
gehörte früher nach Crölpa. 

180. Hütten* Weissbach*. 

181. Rockendorf*, Birkigt, Lausnitz. 
Herschdorf, Tannrode (Treuenrode), Schlett- 
wein, Oeps, Gräfendorf, Oelsen*, Seussla* 
(Zceislein oder Seusel), Schmorda*, Wil- 
mannsdorf*, Gösswita, Dobigau*, Neiden- 
berg*, Zelle*. 

182. Reuschengesess*, Thim'.»ndorf*, 
Rupporsdorf * , Eliasbrunn (Eyligersbom), 
auch Ossla und Wurzbach. 


88 Das Ernestinische Gebiet. ^ Zweite Periode 1527—1529. 

keineswegs günstig erschien ^). Der Umstand, dass etwa % völlig un- 
tauglich war, kennzeichnet die frühem religiösen Verhältnisse Thüringens, 
welches allerdings durch Sectenwesen und den Bauernkrieg unendlich 
viel, auch in den weltlichen Kreisen, geschädigt worden war. Dazu 
kam, da^js hier die reformatorische Idee durch die maassgebenden Pa- 
tronatsverhältnisse nicht besonders gestützt wurde, wenigstens hatte der 
Kurfürst ^) etwa über ein Drittel der Stellen zu verfügen, während die 
Geisthchkeit, der Adel und die freiherrlichen Kreise mehr als ^/g der 
Pfarreien besetzten. Die auffällige Erscheinung, dass die 187 Pfarr- 
stellen neben den Mutterkirchen noch 133 Tochterkirchen zu versorgen 
hatten, schreibt sich zum Theile aus der ausserordentlich grossen An- 
zahl der Vicareien her, die auf den Filialen vorhanden und in der 
Regel durch einen besondern Geistlichen besetzt waren, wenn er der 
Stiftung auch nur durch den Gottesdienst in einer bescheidenen Ca- 
pelle gerecht wurde. Darin liegt gleichzeitig der Grund, dass es eine 
verhältnissmässig geringe Zahl von eingepfarrten Dörfern gab, die im 
Ganzen sich kaum auf hundert beliefen; ein Verhältniss, welches in 
in den übrigen Landestheilen kaum wieder vorkommt. 

Trotzdem war das kirchliche Leben im lutherischen Sinne viel- 
fach erschwert. In den kirchlichen Visitationsbezirken, wo man oft 
an das Gebiet Herzog Georg s grenzte, fand der Papist hinlänglich 
Unterstützung. Eine ganze Reihe von Pfarrstellen waren dort gemischt, 
d. h. sie lagen auf emestinischem Gebiete und waren doch dem Herzog 
Georg zuständig. Auch Mutterkirchen und Filiale wnrden durch dies 


^) Jena: 72 Pfarrstellen mit 82 Goistlichen, 

Neustadt: 35 . „ „ 45 „ 

Pösneck: 43 „ „ 48 „ 

Saalfeld: 37 „ „ 46 


Zusammen: 187 Pfarrstellen mit 221 Geistlichen. 
Von diesen waren 46 gut, 79 ziemlich, 14 mittelmässig und 67 untauglich. 15 
führen die Acten ohne Censiir. 

■) Jena: 3 kurfürstliche, 30 geistliche, 31 adlige Pfarrstellen, 

Saalfeld: 1 „ 22 „ 13 „ 

Pösneck: 17 „ ' 8 „ 15 „ 

Neustadt: 12 „ — „ 16 „ 




Zusammen: 33 kurfürstliche, 60 geistliche, 75 adlige ^:^ 178 Pfarrstellen. 
Die übrigen 9 Stellen waren nicht bestimmt, oder waren gemischte, städtische 
oder gar fremdherrliche. 


§ 7. Die zweite Visitation des thüringischen Kreises an der Saale. 89 

Verhältniss oft scharf religiös geschieden; schwankende Geistliche waren 
daher Papisten und Lutheraner zugleich, je nachdem sie auf dem der 
Reformation feindlichen oder freundlichen Gebiete ihre Amtspflichten 
ausübten*). Fast ebenso stand es um die Stellen, welche an kurmain- 
zisjches Gebiet grenzten; hier wie dort war man im Mangel des Ver- 
trauens auf den Bestand der lutherischen Lehre zum Theil auch 
papistisch aus blosser Furcht. 

Im Saalfelder Bezirke, der noch in letzter Stunde zur Visitation 
herangezogen wurde, klammerte sich der Rest des Papismus an die 
beharrlichen Weigerungen des Grafen von Mansfeld. Auch die Ober- 
hoheit des Grafen von Schwarzburg machte Einiges zu schaffen. Dieser 
erschien zwar vor den Visitatoren, aber seine Geistlichen blieben aus. 
An und für sich war er gegen die Reformation nicht; nur fürchtete 
er Kaiser und Reich, dem seine Herrschj.ft zu Lehen ging. Er ge- 
stand zu, dass er in diesem Dilemma „ein armer Gesell sei, der sich 
pfem halten werde, wie er es vor Gott verantworten könne, zumal er 
wisse, dass des Kurfüi'sten Fümehmen aus einem christlichen Herzen 
stamme". 

Im Innern des Landes wirkten dann die versteckten Wiedertäufer. 
Carlstadt's Lehre, das blickte überall durch, hatte in einem gi'ossen 
Theile Thüringens sich gewaltigen Anhang von Orlamünde aus, dem 
Hauptsitze, zu schaffen gewusst, und hie und da hielt auch der Adel an 
dem alten Glauben fest^). Feindliche Elemente gab es also genug, denen 
der innigste Antheil an den wirren religiösen Zuständen des thüiingi- 
schen Landes zugeschrieben werden kann. 

- Es waren aber nicht die Geistlichen allein, die diesen chaotischen 
Zustand nährten. Ueber deren Unbrauchbarkeit wäre man leichter 
hinweggekommen, wenn man sie abgesetzt oder der Praxis gemäss 
gegen Entschädigung entlassen hätte. Allein die Entlassungen in 
grossem Maassstabe hatten viel Bedenkliches. Die lutherische Kirche 
hatte, wie berührt, keinen Nachwuchs in der studirenden Jugend. 
Man trug damals iiberhaupt Bedenken, sich gerade der Theologie zu- 
zuwenden, um wie viel mehr der lutherischen! Es war viel Nachsicht 
geübt, dass man im Ganzen blos 11 der ärgsten Papisten absetzte. 


*) Closewitz, Stieberitz, Norkewitz, Abtlöbnitz etc. 

*) Götz von Wolfe rsdorf zu Endschütz, der mit seinem alten ungeschickten 


Capian das Papstthum vertheidigte. 


90 Das Eniestinische Gebiet. — Zweite Periode 1527 — 1529. 

Eine bedeutende Zahl blos zur Besserung zu verwarnen, gebot die 
Klugheit. Was wäre sonst auf Jahre hinaus aus den Pfarreien und 
aus den Gemeinden geworden? Man wusste, welche Mühe die B(^ 
Setzung einer Pfarrei verursachte. Es war betrübend, mit welcher 
Vorbildung der Geistliche bei Annahme eines Hirtenamtes auftrat I 
Ein Geistlicher, der die Pfarrstelle zu Seitenrode suchte, konnte nicht 
einmal die zehn Gebote: einer einfachen deutschen Erzählung war er 
gar nicht fähig. Dagegen gestand er freilich zu, in 6 Jahren kein 
Buch angesehen zu haben, während er 3 Jahre Pferde und Acker- 
werk, die übrige Zeit das Tischlerhandwerk tractirt hatte. Für die 
Pfarrei Bodnitz meldete sich ein in der Plauen'schen Visitation bereits 
abgesetzter Papist, das uneheliche Kind eines Landgeistlichen, dessen 
Name die Visitatoren schon an üble Qualification erinnerte. Auch 
sonst stiess man auf eigenthümliche Erscheinungen in diesem Stande. 
Das Zusammenleben mit Concubinen war natürlich nichts Seltenes, 
des Alters, der Gebrechlichkeit und der Dienstuntauglichkeit gar nicht 
zu gedenken. Man traf Lahme und Verstümmeltt\ wie den Pfarrer 
zu ßeichardsdorf, der nur eine Hand hatte. 

Aber wie bemerkt, es galt auch der Verwilderung im Gemeinde- 
leben kräftigen Einhalt zu thun. Der Bauernkrieg und das Secten- 
wesen in Thüringen Hessen ihre Nachwirkung auf die sittlichen Zu- 
stände in äussert nachtheiliger Weise spüren. Die Rohheit machte 
sich breit; der Krieg hatt^? die Leidenschaften aufgeregt, wie Vieles 
erinnert nicht an die trüben Zustände imserer Zeiten! Viele Gemeinden 
hatten Hand an das kirchliche Inventar gelegt Aus den Zeiten des 
Bauernkrieges gab es massenhafte Beispiele, dass die Dorfschaften 
ihre Kelche und Monstranzen verkauft und den Erlös zu „Zech- 
pfennigen" verwendet hatten. Häufig hatte man auch die Summen 
zur Bezahlung von Strafgeldern nach dem Bauernkriege und zu Steuern 
verwandt; wieder andere glaubten ganz im Sinne der Reformation 
gehandelt zu haben, dass sie den Rest katholischer Gebräuche getilgt 
und aus versilberten Monstranzen Wirthshäuser und Braupfannen 
gemacht hatten. 

Dazu wucherte der Aberglaube fast in der ganzen Bevölkerung. 
Man traf z. B. auf ein erblindetes Weib^), das mit Gotteshülfe den 

') Im Amte Arnshaug, wo sie der Schosser dosshalb ausweiseu wollte. 


§ 7. .Dit> zweite Visitation des thüringischen Kreises an der Saale. 91 

Teufel bannte. Ihr, die mit ihren Beschwörungen alles Entfremdete 
wiederzubringen versprach, strömten die Massen zu. Selbst an den 
Kurfürsten richtete sie die Bitte, ihr den gewerbsmässigen Betrieb 
des Bannens zu gestatten, zumal sie im Interesse des öffentlichen 
Lebens alle Diebe in einem Amte zusammen zu bringen hoffte. 

ITebersieht man sodann die materielle Lage der Geistlichen, so 
treten uns keine erfreulichen Verhältnisse gegenüber. Die Städte 
Jena, Pösneck, Orlamünde, Saalfeld und Neustadt waren so arm, 
dass sie Geistliche und Schulen aus eignen Mitteln nicht erhalten 
konnten. Der hauptsächliche Erwerb in diesen Visitationsbezirken lag 
im Weinbau, dessen Gedeihen nicht von eigner Thätigkeit abhing. 
Häufige Missemten wirkten auf die communalen Verhältnisse so nach- 
haltig, dass wir uns jetzt kaum mehr eine richtige Vorstellung davon 
zu machen vermögen ^). Nur dadurch, dass man das Einkommen der 
in jenen Städten aufgehobenen Klöster in den gemeinen Kasten schlug, 
war die Erhaltung der Geistlichen möglich. In Jena hatte der Rath 
bereits zu Communal-Zwecken das ganze Kirchensilber im Betrag 
von 2007 Fl. veräussert, wozu er Angesichts der dürftigen Lage erst 
nachträglich die kurfürstliche Genehmigung erlangte. 

In Thüringen waren überhaupt die meisten Pfarreien so kärglich 
besoldet, dass man das Einkommen vieler erst bei der Visitation 
von 1533 aus den Mitteln der aufgehobenen Klöster auf 40 Fl. brachte. 
An vielen Stellen hatten die Geistlichen in der bäuerlichen Bewegung 
an Einkommen verloren; weil man theils ein förmUches Abkommen 
wegen Herabsetzung der Pfarrbesoldung getroffen hatte ^), theils waren 
die Bezüge aus fortgesetzter Verweigerung nicht mehr gangbar. Oft 
hatte der Pfarrer auch an privatem Vermögen verloren, da die Pfarreien 
mehrfach gestürmt wurden, und diejenigen, welche auf Bezüge aus 
dem angrenzenden Herzogthum Georg's angewiesen waren, verloren 
solche, weil der Herzog alle Abgaben an die lutherisch gesinnten 
Geistüchen verboten hatte. 

Wie anderwärts, so war auch in Thüringen der Geistliche neben 
Ackerbau und Viehzucht und dem Bezug des Decems auf die 


M Jena z. B. baute im guten Jahre 1519 19,827 Eimer Wein, welcher ver- 
steuert wurde. Also steuerfreies Product, wie Tischtrunk u. s. w., kam hier- 
bei gar nicht in Berechnung. 

*] In Molwitz z. B. wurden 9 Scheffel vom Decem abgestrichen. 


92 Das P^rnestinische Gebiet. — Zweite Periode 1 527 — 1529. 

Casualien angewiesen. Viele dieser Bezüge waren die gleichen wie in 
anderen Visitationsbezirken. Desto merkwürdigere Vergütungen fanden 
sieh hier. In Gumperda bekam der Geistliche vom Begräbniss eines 
Hauswirths einen Stuhl und ein Kissen oder 5 Groschen Geldent- 
schädigung, in Bucha zwei alte Hennen; in ßutha hatte er ftir acht 
Predigten die Nutzung von acht Aeckem. In Saalfeld dagegen 1)(^ 
stand gar keine Pfarrbesoldung, sondern der Geistliche war ausschliess- 
lich auf seine Anniversarien, auf Opfer und tägliche Gefälle angewiesen. 
Dies war um so gefahrlicher, als viele Dienstleistungen mit dem Cultus 
der katholischen Kirche fielen, und die Abgaben davon durch die 
Pfarrkinder verweigert wurden ^). Manche Besoldungstheile wollten sich 
für die Stellung des Geistlichen gar nicht eignen, wie in Orlamünde, 
wo dieser in verschiedenen Nachbardörfern durch seine Schultheissen, 
Richter und Schöffen Ober-, Unter- und Erbgerichte ausüben liess 
und die Pfarrei nicht allein zum Gerichtshaus, sondern auch zum 
Gefängniss gestempelt wurde. 

Auch das kirchliche Vermögen hatte unter den Zeitläuften viel- 
fach gelitten, an vielen Orten konnten die Bezüge desselben aus Mangel 
geeigneter Urkunden nicht fixirt werden*). Sehr verbreitet war, dass 
die Bauern die Baarschaft im Aufrühre getheilt und das Inventar 
für andere Zwecke versilbert hatten; wenn der Ertrag nur dem Kirchen- 
ärar zu Gute kam, an dem mitunter selbst der Kurfürst seinen 
hälftigen Antheil hatte. Auch diese Verwaltungsgrundsätze des Aerars 
übten sehr oft einen ungünstigen Einfluss auf die Existenz des Geist- 
lichen aus, der nur in ganz vereinzelten Fällen sein Auskommen hatte, 
welches aber mitunter auch weit über das eigne Verdienst hinaus- 
ging. Zu solchen Pfarrstellen zählte insbesondere Neuenhofen, dessen 
reiche Geld- und Getreidezinsen, trotz des grossen, nicht einzubringen- 
den Theils, die Pfarr- und Kirchendiener des benachbarten Neustadt 
leidlich ausstattete, obwohl das Decemgetreide, wie aller Orten von 
der geringsten Sorte, noch bedeutende Einsammlungskosten verursachte. 
Die Pfarrei Crölpa war so reich, dass der Geistliche ohne Schädigung 
drei Capläne hielt, um, da er selbst nicht predigte, seine 13 Beidörfer 
mit Predigten zu versorgen; während Graba mit seinen 20 Beidörfem 


*) Z. B. die Weihnachts- oder Sprengbrode. 

*) Z. B. in Kasekirchen, wo die Kirchenregister verbrannt waren. 


§ 7. Die zweite Visitation des thüringischen Kreises an der Saale. 93 

ein unverhältnissmässig geringes Einkommen hatte, dem mit Aus- 
schluss der Casualien sogar alle Geldbeztlge abgingen. 

Die Ordnung all dieser ungleichen Verhältnisse bereitete bei 
oft dürftigen Mitteln, mangelndem Personale und übenviegender 
Dürftigkeit grosse Schwierigkeiten. Die Regelung der Filialverhält- 
nisse, die Gründung gemeiner Kasten, die ohne Bedeutung blieben, 
sobald sie wie in Auma ^) nur dem Namen nach bestanden, war unmög- 
lich das Werk zweier Visitationen, um so mehr, als man über die 
minder gewissenhafte* Durchfuhrung des Angeordneten gerechte Klage 
zu führen hatt^, und in der Regel weitere Visitationen einleitt^n musste. 

üeber das Verhältniss der Schulen lässt sich in Mangel ergiebiger 
Quellen nur Weniges feststellen. 

Dass sie auch hier nur in Städten vorhanden, theilweis nicht 
in dem gewünschten Zustande waren, blickt überall in den Auf- 
zeichnungen der Visitatoren durch, obwohl die Ausstellungen selbst 
nicht protocollirt sind. Nur der dürftigen materiellen Lage der 
Schulmeister ist auch hier überall gedacht. Trotzdem arbeitete man 
auf Vermehrung des Personals hin, und brachte vor allem die Schulen 
unter Verwendung der Klosterräume in bessere Localitäten^). Hier 
gelang es noch nicht, die Stadtschreiberstelle von der des Schul- 
meisters zu trennen, da die nöthigen Mittel fehlten. In Pösneck 
erhielt derselbe nicht einmal eine Besoldung vom Rathe, sondern 
lebte von den Einkünften der Kirche, von Seelmessen, Leutgeld u. a., 
wovon er sogar noch seinen Gehülfen besoldete. Dies Verhältniss 
führte zu Missstimmungen; die Schule entleerte sich je mehr die 
Schüler selbst zur Deckung der Kosten herangezogen wurden, bis dann 
der Rath im Drange der Umstände zur Unterstützung sich herbei liess *). 

Erst die Visitation von 1533 besserte die Verhältnisse wesent- 
lich, ohne dass man zu einer endgültigen Regelung gelangte, da 
ei^iebigere Mittel erst aus der in Vollzug gesetzten Aufhebung der 
geistlichen Güter zur Verfügung gestellt werden konnten, auf die 
wir später eingehend zurückkommen^). 

'» Dort war in 3 Jahren dem gemeinen Kasten kein Heller zugeflossen. 
^) So in Saalfeld und Weida, wo sie in das Barfusserkloster gelegt wurde. 
') In Roda reichten die Filiale dem Geistlichen gar nichts und gaben nur 
dem zweiten Schallehrer einige Garben. 
*) § 1 der vierten Periode. 


94 Das Ernestinische Gebiet. — Zweite Periode 1527—1529. 


§ 8. 

Die erste Visitation in Meissen, Leissnig, Colditz, 

Orinuna und Eilenburg. ^) 

(1529, 11. Mai, 25. Mai, 22. Juni.) 

Völlig ungleich entwickelt zeigten sich die kirchlichen Verhältnisse 
in Meissen. Wo die klösterliche Macht ihren Einfluss behauptet hatte, 
fanden die Visitatoren Vieles auszustellen. So in Leissnig, wo sie am 
11. Mai ihre Wirksamkeit begannen, eine Stadt, die sehr früh durch 
ihre reformatorischen Bestrebungen sich bekannt gemacht und ihren 
lutherisch gesinnten Geistlichen aus dem Kloster Buch selbst, welches 
das Patronatsrecht über die Pfarrei ausübte, erhalten hatte. Die Streitig- 
keiten der Gemeinde und ihres Geistlichen Heinrich Kindt kennzeichnen 
die Heftigkeit, mit der man die Unabhängigkeit der Gemeinde zu 
erstreiten suchte, während der Abt sie mit allen Mitteln bekämpfte. 
Obwohl er in der „ketzerischen Zeit" nicht hinreichende Müsse 
fand, die gegen ihn und sein Regiment eingereichten Beschwerdeschriften 
zu beantworten, wies er immerhin einen reichen Wortvorrath 
nach, mit dem er gegen die ketzerische Stadt Leissnig und deren aus 
dem Kloster „entlaufenen Teufelsknecht" Kindt kämpfte. Nach 
Ansicht des Abtes mussten in Sachsen ähnliche Zustände, welche die 
hussitische Bewegung in Böhmen geschaffen hatten, durch die Lehre 
Luther's, den er den „Seductor" nannte, herbeigeführt werden, sobald 
der fromme Landesfürst nicht eingreifen werde. 

Der mit Einmüthigkeit gegen den Abt geführte Kampf und die 
frühen reformatorischen Regungen der St^adt entsprechen aber dem 
Befiinde der Visitatoren keineswegs. Verläugnete der Geistliche doch 
selbst seine klösterliche Abstammung nicht; war er es doch, der An- 
gesichts der grossem Anforderungen der neuen Lehre um seine Ent^ 


') Die Protocolle von Stadt Coldltz im Ephoralarchive zu Eochlitz; die von 
Stadt und Amt Leissnif^ in Leissnig; die von Grimma sind aus dem dortigen 
Archive von Dr. Grossmann, „Die Visitationsacten der Diöces Grimma, 1873 
Loipzij^'' , veröffentlicht worden. — Sämmtliche Protocolle sind hn Dresdener Haupt- 
staatsarchive, Loc. 10,598; doch mehrfach abweichend, zum Theil ohne Zeitbe- 
stimmung der Visitationen. Ebenda die von Eilenbnrg. 


§ 8. Die erste Visitation in Meissen, Leissnig, Colditz, Grimma u. Eilenburg. 95 

lassung bat^). Alter und sonstige Umstände befähigten ihn nicht 
zum lutherischen Geistlichen, in einer Stadt, deren Ortsgeistlicher zuni 
Superintendenten erhoben, mit der Oberaufsicht über die Diöcese be- 
traut werden soUte. 

Man sieht, dass die Zuneigung zur lutherischen Lehre allein nicht 
genügte, um die Visitatoren zufrieden zu stellen. Gerade in Leissnig, 
wu sehr früh die Verwaltung der Kirche im lutherischen Sinne 
durch die Begründung eines gemeinen Kastens einsetzte und der 
Kampf mit dem klösterlichen Leben heftig entbrannte, war man 
doch noch von den ächten lutherischen Einrichtungen weit entfernt. 
Man beklagte nicht allein in Leissnig, sondern auch in den benach- 
barten Visitationsbezirken die fast ärgerliche Ungleichheit der Cere- 
monien, welche nach Anleitung des Visitationsbuches sich hätte bei 
Seite schaffen lassen. Der Geistliche bediente sich bei den kirchlichen 
Handlungen nicht einmal eines priesterlichen Gewandes und man 
vermerkte nur ungern, dass auf die Auslegung des Evangeliums 
und der Sonntagsepistel nur eine Stunde verwandt worden war, 
was man im Interesse der schwer fassenden Gemeinde streng unter- 
sagte. Hattt» man im Sinne Luther's einen Theil der Fest- und 
Feiertage abgeschafft, so war man wieder darin zu weit gegangen, 
dass von den jetzt bestehenden hohen Festen Weihnachten, Ostern und 
Pfingsten nur ein einziger Vormittag kirchlich gefeiert wurde, während 
der Pfarrer selbst sich vom Betrieb eines bürgerlichen Gewerbes, 
namentlich vom Bierschenken, nicht fem hielt. 

Nicht viel günstiger stand es in den übrigen Orten der Parochie 
von Leissnig, deren kirchliches Leben sich bei den bestehenden Filial- 
verhältnissen unmöglich günstig entwickeln konnte. Jene hatte, wie 
die Uebersicht lehrt, 9 Mutterkirchen mit 56 Ortschaften, unter denen 
nur 3 Tochterkirchen, mithin 53 eingepfarrte Dörfer oder Einzelhöfe 
bestanden, die zum Theil weit von der Mutterkirche entlegen waren % 
ein Verhältniss, das unstreitig zu den ungünstigsten im ganzen Kur- 
fürstenthume gerechnet werden muss. Wenn die Geistlichen selbst 


*) Er wurde durch Wolfgang Fuess ersetzt, der bis Michaelis 1589 in 
Leissnig verblieb. 

*) Die Veränderungen der Filialverhältnisse ergiebt die Uebersicht. Es 
wurden 26 (h1;e von jenen betroffen. 


96 Bas Ernastinische Gebiet. — Zweite Periode 1527—1529. 

zu fast gleichen Theilen befähigt und unbeßhigt sich zeigten, so 
trugen die Patronatsverhältnisse Maran einen guten Theil der Schuld, 
da in überwiegendem Maasse die Klöster Buch und Sorazig ihren 
Einfluss ausübten. Der Geistliche zu Altleissnig hatte erst seit 
8 Jahren dem papistischen Leben den Rücken gewandt, in Gersdorf 
war die Pfarrei durch den Stellinhaber käuflich erworben, während 
das Pfarreinkommen in Altenhof erst neu begründet werden musste, 
da das Kloster Buch jenes in Folge der lutherischen Gesinnung der 
Geistlichen eingezogen hatte*). An mehreren Stellen der Diöcese, 
die dem Georgischen Gebiete nahe gelegen waren, fanden die alte 
und neue Lehre gleichzeitig ihre Anhänger und Vertreter, wie in 
Wendishayn, wo der Geistliche sich als Commissar de*i Bischofs von 
Meissen erwies, aber sich doch äusserlich dem Evangelium günstig 
stellte, obwohl die Stelle sieben Jahre durch Miethlinge versehen und 
dem wirklichen Besitzer es mehr um „die Zinsen als um die Seelen" 
zu thun war. Wenn irgend wo klösterlicher Einfluss sich intensiv 
geltend machte, so war es in dieser kleinen Diöcese, in der ein 
s(^ltsames Gemisch des Verhaltens sich bei Geistlichen und Laien 
zeigte. 

Es fehlte daher an schärferen Maassregeln nicht. Die vielen ein- 
gepfarrten Dörfer wurden durch häufigeren Besuch des Geistlichen 
besser beaufsichtigt, das Leben der Laien, deren viele des Sacraments 
sich jahrelang enthalten, suchte man zu regeln, indem auf den besseren 
Unterricht der Jugend und die Erlemimg der Glaubensartikel der Er- 
wachsenen hingearbeitet wurde, da Niemand ohne die vollständige 
Kenntniss jener zum Sacrament zugelassen wurde. Wie man auf die 
Heilighaltung der Feiertage durch strenges Verbot des Zechens hin- 
arbeitete, so wurden auch alle Beziehungen zur Kirche strenger ge- 
regelt, die geistlichep Gebäude, Kirchhöfe und Begräbnisse in möglich 
guten Stand gesetzt, und auch auf anständige Bestattung der Todten 
am Tage mit den üblichen Ceremonien gehalten, zumal das nächtliche 
Begraben vielfach eingerissen und zu allerlei ünstatten geführt hatte. 

Wir lassen zunächst eine üebersicht des Visitationsbezirkes folgen. 


*) Joh. Hase war vom Herzog von Holstein als Predij^er berufen, aber auf 
Ratb liUthüi's auf seiner Stelle gehalten worden. 


§ 8. Die erste Visitation in Meisaen, Leissnig, Colditz, Grimma und Eilenburg. 97 


Uebersicht der Visitation in Meissen 1529.*) 

Colditser Kreis. 

1. Amt Leissnig. 


1. S. Leissnig 

Kl. Buch 


' 5. Altenhof 7. 3 

KL Buch 

1 

Pfarrer 
Diaconus 

2. AltrLeissnig, 13 G. 

3. Wendishayn 6. 21 

4. Hohenweitzschen 

10. 18 

Kl. Buch 
Kl. Buch 
Kl. Buch 

4 

I 
4 
2 

i 6. Gersdorf 23. 31 

7. Bockelwitz 7. 1 

8. Sitten 7. 6 

Aebtissin 
vonSomitz 

V. Kötte- 
ritzsch 

V. Kötte- 
ritzsoh 

3 
1 
2 

2. Amt G 

rrimma.*) 


9. Jungfirauenkloster 
Nimbschen. 


12. Trebsen 90 

13. Nerchau 131 

v.Minkwitz 1 
v.Minkwltz 4 

10. Augustinerkloster 

G-rifTiTna. 

1 
1 

14. Altenhain 21 

15. Neichen 15 

V. Gross ' 2 
v.Minkwitz (4) 

\A M. A 1 1 1 111 0» 

11. S. Grimma 300 

Pfarrer 
Diaconus 

Kloster da- 
selbst 

1 

1 

1 

16. Sachsendorf 27 

17. Hohnstädt 47 

v.Minkwitz 

Augustin.- 

Kloster 
in Grimma 

2 

1 


1. Gorschmitz 4. 4, Röda 5. 8, Börsen 
10.9 (Breszen), Tautendorf 8. 3, Mink- 
witz 6. 5, Meinitz 4. 10, Naundorf 2, 
Dohlen 2 Gärtner, Lichtenhajn? 2, Hasen- 
berg, Lindigsmühle? 

2. Marschwitz 3. 6, Seidewitz 5. 8, 
Bohlen 4. 15, Muschau 5. 6, Zschockau 4. 1, 
Doberschitz 4. 3, Korpitzsch 10 G., Kalt- 
hausen 2. 3, Polditz 2.4 G., Dörffgen 2. G., 
Tragnitz* 10 G., Fischersdorf 1. 13, Gör- 
nitz 4. 4, Zennewitz 1. 2, Zeschwitz 3. 2, 
Hetzdorf 2. 8, Zollschwitz 4. 4. (Doberquitz 
und Glennen sind nach Sitten geschlagen.) 

3. Naunhain* 5. 7, Lausch ka 5. 2, 
Töpek 5. 7, Saalbach 4. 3, Pischwitz 2, 
Paadritzsch 2. 

4. Kichardt 4. 8, Klein weitzschen 7. 8, 
Wostewitz 4. 5, Tautendorf Schäferei. 

5. Naunhof 7. 5, Beiersdorf 5. 6, 
Naundorf 4. 10. 


6. Wallbach 18. 3, Queckhain 3. 2, 
Kieselbach 5. 3, Langenau 10. 5, Seifers- 
dorf 10. 5. 

7. Nickolschwitz 4, Dobomitz 3. 8, 
Leuterwitz 4. 3, Gross-Pelsen 5, Klein- 
Pelsen 1. 4, ßörtewitz* 5. 8. 

8. Glennen 6. 1, Doberquitz 3. 4, 
Kroptowitz 4. 4. 

12. Wednig 3. 5, Pauschwitz 1. 7, 
Waizig 8. 2, Rodersdorf 3, Modelitz l.'S, 
Bach 4. 7, Seelingstadt* 4. 21. 

13. Gomewitz 2. 2, Würschwitz 4. 5, 
Schmorditz 6. 4, Grottewitz 6. 1, Ganne- 
witz* 6. 10, Denkwitz 4. 6, Wagelwitz 8. 7, 
Serka 2. 2, Löbschütz 4. 2, Thümmlitz 2 2, 
Zöda. 

16. Wäldchen 4. 2. 

17. Beiersdorf* 6. 13, Bahren 3. 7, 
Bohlen 3. 1 (Vorwerk). 


^) Die erste Zahl hinter den Ortsnamen bedeutet die Zahl der „Pferdner", die 
zweite Zahl die der „Gärtner'*. 

*) Abweichend sind die Angaben über Pferdner und Gärtner hinsichtlich der 
Mutterkirchen im Dresdener Exemplar. Bei den Filialen und Eingepfarrten sind die 
Zahlen nach dem Dresdener Exemplar angegeben, welches niedrigere Zahlen hat. 

Barkhardt, Kirchen- a. Schul- Visitativaen. 7 


98 


Das Ernestinische Gebiet. — Zweite Periode 1527 — 1529. 


18. 

Höfchen 50 

Juu^rkl. 

zu Nimb- 

schen 

2 

19. 

Grossbardau 98 

Kl. Nimb- 
Bchen 

2 

20. 

Grossbothen 77 

KL Nimb- 
scbcn 

4 

21. 

Obeniitzschka 27 

V. Zeschau 

1 

22. 

Deuben 40 

Pfarrer zu 
Pticbau 

4 

23. 

Nepperwitz 82 

1 

Pfarrer zu 
Pücbau 

1 

24. 

Burkertshayn 53 

V. Milka 

2 

25. 

Liptitz 24 

V. Heinitz 

1 

26. 

Mahlis 29. 6 

V. Heinitz 

1 

27. 

Pomssen 47 

V. Pflug 

3 

28. 

Thräaa 21 

V. Pflug 

4 

29. 

Leulitz 38 

V. Pflug 

2 

30. 

Seyffertshayn 83 

V. Pflug 

3. A 

4 

42. 

S. Colditz 134 

Kurf. 



Pfarrer 


1 


Diaconuß 


1 


31. S. Naunhof 88 

32. Polenz 29 

33. Döben 89 

34. Ragewitz 43 

35. S. Mutzschen 117 

Pfarrer 
Diaconus 

36. Fremdiswalde 34 
j 37. Wermsdorf 26 

38. S. Brandis 83 


Kl. Nimb- 1 

scben 

V. Lin- 

denau 
V. Maltits! • 2 
Pfarrer von 1 

Döben 
V. Star- 

schedel 


1 
1 

1 
2 


39. Beicha 77 

40. Kobra 42 

I 41. Holzhausen 28 

I 

Colditz. 

43. Schönbach 

44. Collmen,lB-,12.1 


4 




V. Star- 
schedel 
V. Star- 
scbedel 
Kloster 
i Neuwerk 

V. Biinau 
V. Pflug 

Thomaskl. 

in Leipzig 


Kurf. 1 
Klostor 1 
Buch 


1 8. Förstgen 4. 7, Skortitz 8. 7, Kaditzsch 
5. 5, Naundorf 4. 3. 

19. Kleinbardau*9.11,Grethen*ll. 18. 

20. Glasten* 8. 8, Kleinbothen 9. 12, 
Schaddel 8. 7. 

21. Untemitzschka 3. 6, Oelschtitz 4. 5, 
Eidorf (jetzt verschwunden), Sonnen-Mühl, 
Döhnitz. 

22. Bennewitz* 2. 12. 
28. Grubnitz* 7. 4. 

24. Pyma 3. 7. 

25. Mannewitz 7. 3. 

26. Wadewitz 5. 2, Groppendorf 1. 4, 
dazu geschlagen: Poppitz und Glossen. 
(Die Einwohnerzahl ohne Poppitz und 
Glossen gerechnet.) 

27. Grosssteinberg 6. 11. 

28. Belgershayn*. 

29. Altenbach* 5. 10, Zeititz 3. 4. 

30. Fuchshain*, Klein-Pössna*. 

31. Klinga* 7. 14, Staudnitz 3. 10, 
Eicha*, Albrechtshayn. 

82. Ammelshain* 1 R., 22 G. 
38. Dorna 2. 8, Neunitz 8. 10, Golzem 
9. 6, Brösen 10. 8, Grechwitz 8. 6, Deditz 


2. 4. (3 Dörfer wurden nach Ragewitz 
(s. dasselbe) gepÜBurt, also ursprünglich 9 
eingepfarrte.) 

34. Haubitz 1 R., 1. 6, Zaachwitz 7. 7, 
Pöhsig 10. 4 (8. 25). 

35. Gottwitz 6. 4, Wetteritz 6. 2. 
Gastewitz 4. 4, MerschwitzS, Köllmichen8. 
Prösitz 6. 3, Jesewitz 8. 3, Böhütz 6. 2, 
Roda 7. 13. 

37. Reckwitz 3. 6. 

38. Gämmerei. 

39. Klein-Steinberg 2. 8, Wolfshayn 
5. 12, Zweenfurth 8. 14. 

40. Rohrbach* 5. 8, Lindhardt* 6 G. 

41. Wird eigene Pfarrei mit Zuckel- 
hauson 7. 5. 

42. KoUzschen 8. 4, Hausdorf 5. 7, 
ZoUwitz (Vorwerk) 1. 2, Terpitzsch 5. 4. 
Tschadras 6. 6. 

43. Leisenau 1 R., 1. 10, Thumimicht 

3. 9, Zschetsch 1. 5, Gross-Sermuth 8. 6, 
Kotteritzsch 1 R., 2. 10. 

44. Klein-Sermuth 7. 3, Tanndorf 3. 4, 
Maschwitz 5 G., Podelwitz 1 R., 1 Seh., 
8 G., Commichau 1 R., 8 G. 


§ 8. Die erste Visitation in Meissen, Leissuig, Colditz, Grimma und Eilenburg. 99 


45. Zschirla, 1 R., 1 G. 

Kurf. 

2 

46. Schwarzbach 11. 6 

Knrf. 

2 

47. Tautenhayn U. 9 

Kurf. 

4 

48. Dürr-Weitzschen 

Kurf. 

4 

11. 3 



49. Leipnitz 

Kurf. 

1 


55. S. EUenburg 182 

Pfarrer 
2 Diaconeu 

56. Pehritzsch 10. 15 

57. Doberschütz 28. 2 

58. Sprottau 23. 4 

59. Battauna 11 

60. Rodigen' 8. 12 

61. Zschepplin 10. 23 


50. Ablas 4. 6 

51. Zschoppach 6. 10 

52. Gross-Buch 13. 15 

53. Lastau 12. 12 

54. S. Lausigk 55 

Pfarrer 
Diaconus 


Eilenburger Kreis. 

Amt Eilenburg. 

62. Thammenhajn 
13. 25 

63. Maxjhem 5. 19 


Kurf. 

2 

Kurf. 

2 

Kurf. 

2 

Kurf. 

neu 

Capitel zu 
Freiberg 

1 
1 


Kloster 
Petersberg 1 
1.- 

Pfarrei \ 2 
Weitewitz ! 

Kurf. 


Kurf. 

Rath zu 
Eilenburg 
V. Levm- 

bach 
V. Leym- 

bach 


1 
4 
2 

1 

1 


45. Kaltenbom % 6, Erlbach 16. 12, 
Kascbütz 2. 3, Bockwitz 8. 4, Meuselwitz 
Ö. 1, letztere beide Dörfer gehörten bisher 
nach Schönerstadt. 

46. Seupahn 8. 5, Leupabn 6. 7, Leuten- 
hain 12. 1; Hohnbach 8. 9, Mosein 5. 4, 
Thierbaum* 4. 7. 

47. Ebersbach 7. 19. 

49: Keiselwitz 4. 8, Kr>88em 1. 9, Zeunitz 
5. 4, Kuckeland 4. 2, Papsdorf 2. 3, Frauen- 
aorf 4. 4. 

50. Zschannewitz 2, Obergrauscbwitz 
4. 4, Niedergrauschwitz 2. 4, Wiederrode 
1 R., Reusa 2, Pommlitz 1 R., 7 G., Quer- 
bitzch 7. 6, Kemmlitz 5. 5. 

51. Nauberg* 9. 6, Poischwitz 2. 3, 
Draschwitz 6. 2, Ostrau 3. 3, Mott^Twitz 2. 4. 

52. Bembrnch* 6. 13. 

53. Räx 9. 1, Kralap 7. 2. Lastau war 
Auerwald'sches Lehen und die drei Dörfer 
gehörten sonst nach Zedlitz, welches unter 
Herzog Georg gelegen war. Nun wurde 
L. eigne Pfarrei. 

54. BaUendorf* 6. 25, Buchheim • 9. 11, 


64. Hohenheyda 5. 14 

65. Hohenleina 6. 16 

66. Behlitz 2. 8 

67. Krippehna 11. 33 

68. Naundorf 6. 23 

69. Mörtitz 7. 18 


V. Lin- 
denau 

V. Lin- ] 2 
denau 

Univers. 4 
Leipzig ; 

Kurf. ' 4 

Probst zu ' 4 
Petersberg 

Kurf. ' 2 

Kurf. 4 

Spiegel 2 


Etzoldshain* 7. 11, Reichersdorf 3. 17, 
Heinersdorf 8. 12, Lauterbach* 3. 8. 

55. Dorthin werden gepfarrt wegen der 
Missbräuche in Würzen: Trebatschltz ? 3. 6. 
und Czisischitz? 3 G. Zur Pfarrei auf dem 
Schlosse: Wedel witz 4. 8, Cospe 9. 9, 
Zschöttga 6. 17, Groitzsch 1 R. 1, Hay- 
nicben 2. 15. 

56. Gotha 4. 6, WöUmen 2. 9. 

57. Paschwitz 10. 7, Mölbitz 5. 1, 
Widder, Kirche (wüst). 

58. WöUnau 13. 2. 

60. Steubehi 4. 6. 

61. Gottscheina 2. 8. Dazu auch das 
unter H. Georg gelegene Dorf Mutzsch- 
lehna 4. 8. 

62. Pröttitz, Beuden, Crostitz, Lehelitz, 
Niederossig, in Herzog Georges Gebiet. 
Folgende kurfürstl. Orte 5. 9, Cupsal (Kob- 
steyl) 4. 7, Cremsnitz 4. 5. 

63. Pressen 4. 12, Ochehnitz 3. 6, 
wegen Papisterei auch dahin geschlagen. 

64. (Jöritz 8. 4. 

69. Mennsdorf 1 R, 7. 9. 

7* 


100 


Das Ernestinische Gebiet. — Zweite Periode 1527 — 1529. 


70. Gruna, 1 R., 2. 18 ' 

71. Hohenbriessnitz 

72. Nieder- Glaucha 

12. 7 1 

73. Priestäblich 9. 16 


Spiegel 
Spiegel 
Spiegel 


2 
1 


Spiegel 1 2 


74. Lindenhain 11. 7 

75. Tiefensee, 1 IL, 

5. 10 

76. Gross-Wülkau 

2. 15 


Rabiel ' 4 

Rabiel 4 

V. Schön- 1 
feit 


Diese Statistik spricht auch bezüglich der übrigen Parochien 
Meissens nicht für günstige kirchliche Verhältnisse. Im Ganzen 
waren in dem Bezirke 76 Mutterkirchen mit 82 Geistlichen, deren 
Censuren im Ganzen günstig ausgefallen waren. 


Leissuig 
Grimma 
Colditz 
Eilenburg 


Pfarr- 
1 orte 

' Stollen 

1 

CeiiB. 1 

Cens. 2 

Cens. S 

Cens. 4 

Ohne C. 

1 

i 8 

9 

2 

2 

2 

2 

1 

, 33 

35 

13 

9 

1 

9 

3 

13 

15 

7 

5 


2 

1 

22 

23 

1 

8 

7 


8 


, 76 

■ 82 

1 

30 ; 

23 

3 

21 

5 


Eigenthümlich und gänzlich abweichend von den andern Visita- 
tionsbezirken lagen die Lehns- und Patronatsverhältnisse, wie folgende 
Zusammenstellung zeigt: 


Geistl. 


Adlig Kurf. Unbsti^^J«^- 


Leissnig 
Grimma 
Colditz 
Eilenburg 


6 

2 


11 

20 

— 

2 


11 

3 

12 

5 


22 


34 


2 , - 

- • 2 
' 2 


16 I 2 ' 

= 76 Pfarrstellen, 

da Adel und Geistlichkeit überwiegend die Macht hatten, während 
der Kurfürst auf die Besetzung der Pfarreien im Leissniger Amte 
keinen Einfluss ausübte. 


70. Laussig 8. 8. ' 75. Schnaditzdazugeschlagen, zu welchem 

71. Netzsch R. und Schäferei. auch Wollauno geschlagen. Ersterer Ort 

72. Oberglaucha* 11. 7. i hatte bisher einen von Günther v. Zasch- 
74. Badriua R. 3. 9, Klein -Wölkau* witz besoldeten Caplan. 

5. 16, GoUmenz 2. 10, Wannewitz 2. 10. 76. B<»vda 3. 0. 


§ 8. Die erste Visitation in Meissen^ Leissnig, Colditz, Grimma u. Eilenburg. 101 

üngtinstig für die Entfaltung der lutherischen Lehre war 
wenigstens für einzelne Ortschaften die Nähe des herzoglich Georgischen 
Gebietes, namentlich Leipzig und des Stiftes Würzen, da sowohl 
Geistliche als Laien Gelegenheit genug hatten, mit dem Papstthume 
zu liebäugeln, so bald ein entschiedenes Bekeuntniss zum Luther- 
thume mangelte. Ganz vereinzelt zeigte sich der Zwingli'sche Be- 
kenntnissstand *), der in der Diöcese ebensowenig wurzelte, als das 
klösterliche Leben in Nimbschen und Grinmia einen hervorragenden 
Kinfluss ausübte*). Im Ganzen lässt sich die Ungunst gegen das 
Liitherthum auf die Rauheit des Laienstandes in einzelnen Orten 
nnd auf die mehrfache Zweideutigkeit der Geistlichen und deren 
Sittenlosigkeit zurückführen, die in den Verhältnissen der katho- 
lischen Zeit wurzelten. Im Laienstande beklagte man die Gleich- 
gültigkeit gegen das Sacrament, die wie fast überall ein Zeichen des 
Febergangsstadiums hier besonders auffiel. Schwerer wog die Störung 
des Gottesdienstes *) durch das Laienelement und das sittliche Leben 
der Geistlichen, die mehrfach der Völlerei, auch des verbotenen 
Umgangs mit Weibern überführt wurden, oder verdächtig erschienen; 
Umstände *), die eine verhältnissmässig weitgehende Entsetzung ^) der 
Geistlichen zur Folge hatten, wie sie in den ersten Visitationen 
seltener vorzukommen pflegten. 

Auch für die Schulen der Visitationsbezirke musste Mancherlei 
geschehen, ehe sie den Anforderungen einigermaassen entsprachen. 
In den Städten der Bezirke fanden sich zwar fast überall gelehrte 
Schulen, aber sie waren zum Theil schlecht besetzt. In Colditz 
stand derselben ein verarmter Edelmann, Johannes Wild, vor. der 
nicht einmal der lateinischen Sprache mächtig war und sich vom 
Schreiben der Bittschriften nährte. Gleiches scheint in Leissnig 
der Fall gewesen zu sein, wo die Schule 45 Schüler, welche zwei 

*) In Polenz und Thammenhayn. 

*\ Die 9 Augustiner in Grimma traten bis auf einen, beim Erscheinen der 
Visitatoren, zum Lutherthume über. 

') In Luptitz, Hohenstädt. 

*) In Altenhayn, Sachsendorf, Deuben, Köhra, Hohenheyda. In Höfchen war 
die Rohheit des Geistlichen so weit gegangen, dass er seinem Küster die rechte 
Hand lahm gehauen und in der Kirche selbst einen alten Mann geschlagen hatte. 

^) Der Geistliche zu Sprottau wurde entsetzt, da er unbrauchbar und sich 
vom Armbrustschnitzen und Kannonmachen unterhalt>;n konnte. 


102 Das Ernestinische Gebiet. — Zweite Periode 1527—1529. 

Lehrer versorgten, aufwies. Dort sollte bei Erledigung der Schulstelle 
eine taugliche Person aus Wittenberg gewonnen werden/ welche 
die lateinischen Klassiker verstand und ein ,,zienilich gutes 
lateinisches Scriptum" zu fertigen die Fähigkeit hatte. Im 
Wesentlichen war der Stand dieser Schule wie der in andern Städten 
oder sollte doch nach Vorschrift des Visitationsbuches erreicht werden *). 
Ein Hauptgewicht wünschte man auf die grammaticalische Bildung 
zu legen, welche erfahrungsmässig von Lehrern verabsäumt wurde, 
die die Jugend mit blosser Erlernung von Regeln „zu plagen" 
pflegten, ohne dieselben in der Leetüre zur Anwendung zu bringen. 
Neuere Schriftsteller, wie Melanchthon, Eoban Hesse, Agricola, waren 
nur dann für die Leetüre zulässig, wenn man sich in den alten 
Klassikern tüchtig geübt hatte. Nebenbei trieb man auch Rhetorik 
und Musik, aber alles so, dass die Jugend vor jeder Ueberbürdung 
sicher gestellt wurde*). 

Aehnliche Bestrebungen zeigten sich in der Diöcese Grimma, 
in deren Städten bereits gelehrte Schulen bestanden oder, wie in 
Mutzschen, erst gegründet werden sollten. Eine Mägdleinschule be- 
stand nur in Grimma und Eilenburg; in den Dörfern der Diöcese 
aber strebte man wenigstens, den nothdürftigsten Unterricht®) der 
Jugend an, wo derselbe in der Regel dem Küster zufiel, in so weit 
sich solche vorfanden oder bestellt wurden. 

In wie weit das Erstrebte erreicht wurde, wird der Befund der 
zweiten Visitation darthun, welche 1584 vorgenommen wurde. 

*) Erster Haufe trieb von 7 — 8 Terenz und Plautus. Die zweite Abtheilunj; 
8 — 9 Cicero's Episteln, Grammatik und besonders Constructionsrcgeln. Der zweite 
Haufe las von 7 — 8 Donat und Cato, trieb Melancbthon^s lateinische Grammatik, 
verbunden mit Schreibübungen (ut discant litteras latinas bcne pingere, „denn 
wer lateinisch schreiben kann, lernt bald deutsch'*). Der dritte Uaufo 
bestand in den Alphabctariem. Am Nachmittag gab man 1 Stunde Singunterricht: 
der erste Haufe trieb Grammatik und repetirte die Kegeln bei Leetüre des Terenz, 
und las in der zweiten Stunde Virgirs Bucolica. Der zweite Haufe repetirte 
Grammatik bei der Leetüre Cato's. In der Stunde von 3 — 4 wiirden lateinische 
Sentenzen gelernt. 

*) Aus der Gewohnheit, dass die Schüler alle 14 Tage einen halben Tag von der 
Schule befreit wurden, schreiben sich die freien Nachmittage in den Schulen her. 

•) Laussig arbeitete erst auf die Gründung einer gelehrten Schule hin. 


DrittePeriode 1529—1532. — Die Zeiten des StiUstandes der Visitationen. 103 


Dritte Periode. 1529-1632. 

Zeiten des Stillstandes der Visitationen. 

So weit war man im Juni 1529 gediehen, als die Haupt- Visi- 
tationen abgebrochen *) wurden, ohne dass ein Grund für diese Unter- 
brechung geltend gemacht wurde. Es gab einzelne Theile des Kur- 
furstenthums, die von der Visitation noch unberührt geblieben waren, 
und in den übrigen Theilen erschien die Wiederholung der Visitation 
dringend nöthig, wenn man nicht auf halbem Wege stehen bleiben 
wollte. Schon die Abfassung der beiden Katechismen deutet darauf 
hin, dass Luther den Geistlichen eine andere Anweisung als das Visi- 
tationsbuch in die Hand zu geben für nöthig erachtete, welches in 
gewisser Beziehung mehr voraussetzte, als vorhanden war. „Hilf, lieber 
Gott;, schrieb Luther in der Vorrede zu diesem kleinen Katechismus, 
wie manchen Jammer habe ich gesehen, dass der gemeine Mann 
doch so gar nichts weiss von der christlichen Lehre, sonderlich auf 
den Dörfern, und leider viel Pfarrherm fast ungeschickt und untüchtig 
sind zu lehren und sollen doch alle Christen heissen, getauft seien 
und der heiligen Sacramente gemessen; können weder Vaterunser, 
noch den Glauben oder die zehn Gebote, leben dahin, wie das liebe 
Vieh und unvernünftige Säue, und nun das liebe Evangelium kommen 
ist, dennoch fein gelernt haben, aller Freiheit meisterlich zu miss- 
brauchen". 

Erwartete er von dem eifrigen Betrieb der Katechismuslehre nicht 
allein Segnungen für das Laienelement, sondern auch die Besserung 
des dünkelhaften geistlichen Standeg, der sich an dem oberflächlichen 
Wissen gern genug sein liess, so war dies tiefere Eindringen in den 
Lehren des Christenthums eine Frage der Zeit, während welcher die 
Visitationen eine Unterbrechung nicht erleiden konnten, zumal nach 
andern Seiten hin viel für di« Organisation der kirchlichen Verhält- 
nisse zu thun übrig blieb. Die Gründe für die Unterbrechung der 
Visitation finden wir vielmehr in den politischen Verhältnissen. Seit 


^) EinzeMsitationen fanden noch statt, doch kommen diese kaum in Betracht. 
VergL die üebersicht der Visitationen, nach welcher noch Anfang 1530 rück- 
Btändige Aemter, 1531 Kloster Brehne visitirt wurden. 


104 Das Ernestinische Gebiet — Dritte Periode 1529—1532. 

der Kaiser in Italien die Oberhand gewonnen, hatte sich die feind- 
selige Haltung der katholischen Stände schon in den Propositionen 
des Reichstags zu Speier (1529) kundgegeben. Die Wiederaufnahme 
des Mhem Kampfes war nun wieder in Aussicht gestellt, zumal 
man durch die Mehrheit der katholischen Stimmen auf jenem Reichs- 
tage der innem Weiterentwickelung der lutherischen Lehre und der 
äusseren Verbreitung Stillstand zu bieten hoflFte. Wenn auch die im 
Gange befindlichen Visitationen im Kurfurstenthume durch diese 
äusseren politischen Vorgänge nicht unterbrochen wurden und gegen 
diesen Reichsabschied eine Appellation Seitens der evangelischen Stände 
eingelegt war, so folgten doch Ereignisse höchst bedeutsamer Art, die 
den Schwerpunkt der Thätigkeit des Kurfürsten und seiner Theologen 
for mehrere Jahre nach aussen verlegten und den Stillstand der 
Visitation um so mehr bedingten, als wir alle Kräfte, die sonst ffir 
die Entwickelung der lutherischen Lehre innerhalb des sächsischen 
Territoriums thätig sehen, in anderer Richtung andauemd.thätig finden. 
Der Abschluss eines Bündnisses zwischen dem Kaiser und dem Papste 
(29. Juni 1529) und der Friede mit Fi'ankreich, der am 5. Augiist 
in Cambray zu Stande kam, mahnten zu einem energischen Zusammen- 
schliessen Aller, welche der Reformation zugethan waren. Die Er- 
örterungen über die Aufiiahme der den Zwingli'schen Lehrbegriffen zu- 
gethanen Stände verwickelte die beiderseitigen Theologen in Erörteningen, 
die trotz des Marburger Gesprächs (1529, 1. October) und des Schwa- 
bacher Convents (1529, 16. October) zu einer Vereinigung nicht fahrten; 
ihm folgten dann die Vorbereitungen zu dem Reichstag von Augs- 
burg, auf dem es lutherischer Seits galt, zu einer Darlegung und 
Vertheidigung der neuen Lehre gerüstet zu sein, während der Reichs- 
tag selbst unter Anspannung aller Kräfte zu keinem Abkommen, 
wohl aber zu dem Schmalkaldischen Bündniss führte, welches allmälig 
durch den Zutritt mächtiger Elemente so erstarkt war. dass der Kaiser 
nicht daran denken konnte, mit Gewalt gegen die Protestanten vor- 
zugehen, um den Beschlüssen des Augsburger Reichstags Geltung 
zu verschaffen. Im Gegentheil führten die Gefahren, welchen das 
Reich durch den Angriff der Türken ausgesetzt war, zu dem ReUgions- 
frieden von Nürnberg (23. JuU 1532), in welchem beide Theile bis 
zu der Entscheidung eines Concils den Frieden garantirten, während über 
die Augsburgische Confession hinaus keine weiteren Neuerungen vor- 


Vierte Periode 1 532— 1 545. — § 1. Die Aufhebung etc. der geistl. Güter. 105 

genommen werden sollten. Wenn die näheren Bestimmungen des 
Friedens fiir die Protestanten einen höchst unvollkommenen Priedstand 
gewährten, so war für die nächste Zeit die festere Basis für die Fort- 
entwickelung des Protestantismus wieder gewonnen. Jetzt konnte 
man sich der Fortsetzung der Visitation in Kursachsen und damit 
der Ausbildung der protestantischen Kirche von Neuem zuwenden. 


Vierte Perlode. 1532-1545. 

§ 1. 

Die Aufhebung und Verwendung der geistlichen Güter. 

(1532 bis 1543.) 

Wie die Dinge nun einmal lagen, die Aufhebung und Ver- 
wendung der geistlichen Güter im Sinne der Reformation musste 

• 

von der territorialen Macht früher oder spater doch verfügt werden. 
Ceberall, wo die reformatorische Idee sich Eingang verschaffte, hatten 
die Klöster und geistlichen Stiftungen die heftigsten Angriffe zu 
bestehen. Ein Theil derselben war früh schon äusserlich zerstört, 
die Insassen waren der Gewalt gewichen ; andere bestanden zunächst 
fort, indem man ihre Einkünfte, zum Theil wenigstens, zu refor- 
matorischen Zwecken, namentlich in den Städten verwandte, und 
den Klosterinsassen das Leben fristete. Dann waren die Zeiten des 
Bauernkriegs über diese Stiftungen hereingebrochen, in denen der 
Besitzstand in die verschiedensten unberechtigten Hände überge- 
gangen war. Da war es denn unerlässlich, dass auch hier das Be- 
dftrfniss einer gewissen Ordnung sich in den weitesten Kreisen geltend 
machte. Schon am Ende 1525 gab es einen Säcularisationsentwurf, 
der in einigen Eeichs Versammlungen zur Sprache gebracht wurde. 
Man hatte die Ansicht ausgesprochen, dass die geistlichen Güter zu 
nichts mehr nütze seien; man betonte damals, eine Veränderung mit 
ihnen vornehmen zu müssen, die aber nur von der Obrigkeit, dem Kaiser 
und den weltlichen Ständen ausgehen könne, da das Schicksal dieser 
Stiftungen nicht vom gemeinen Manne abhängig gemacht werden dürfe. 
Drang diese Ansicht durch, so bedingte sie eine völlige Säcularisation, 
da man den geistlichen Fürsten ein anständiges Leben sichern, die 


106 Das Ernestinische Gebiet — Vierte Periode 1532 — 1545. 

Domherrn aussterben lassen müsse, während, wie man glaubte, das 
Bestehen einiger Nonnenconvente hinreichte, um die Versorgung 
adliger Fräuleins durch sie ermöglichen zu lassen. Was man von 
der Aufhebung geistlicher Stiftungen erziele, müsse zu geistlichen 
Bedürfnissen verwandt werden. Die Idee der Säcularisation erschien 
als eine vollberechtigte, aber sie zeigte sich bei der Macht, die dem 
geistlichen Stande noch inne wohnte, nicht ausführbar. Erst mit der 
allseitigen und kräftigern Durchführung der Eeformation konnte sich 
diese Idee verkörpern. 

Im Kurfürstenthum Sachsen bedurfte es lange Zeit, ehe man 
die Sequestration, und zwar auf Anrathen der Landstände, 1531 in 
AngrifiF nahm. Es ist nicht unwichtig für die Geschichte der Visi- 
fationen, den Gang der Dinge in diesem Territorium in grossen 
Zügen bis dahin zu verfolgen und die Kesultate zu fixiren, welche 
die Sequestration für die Bildung der protestantischen Kirche auf- 
zuweisen hat. 

Zunächst, und zwar noch am Ende des Jahres 1525, hatte Luther 
selbst an die Verwendung der Klostergüter zur Dotirung der Kirchen 
und Schulstellen nicht gedacht. Er wollte die Unterhaltung der- 
selben den einzelnen Gemeinden aufgebürdet wissen^). Erst ein 
Jahr später, im November 1526, wo er auf die Visitation der Kirchen 
anträgt, giebt er die Idee kund, dass man die Klöster und Stifter, 
die nach dem Fall der päpstlichen Ordnung ausschliesslich dem 
Landesherm zuständig seien, zur Dotirung der Kirchen und Schulen 
verwenden müsse. Er formulirte schon damals seinen Vorschlag so, 
dass die Sequestration mit der Visitation Hand in Hand gehen 
solle, für welche er je zwei Personen thätig zu sehen wünscht. Es ist 
merkwürdig, dass man sechs Jahre später, wo der Kurfürst die Seque- 
stration durchfuhren liess, in den HauptztJgen die Ansichten Luther s 
in unveränderter Gestalt zur Ausführung brachte, da dieser schon 
damals die bedingte Verwendung der Klostergüter für geistliche und 
profane Zwecke befürwortete*). Auf die Idee der Visitation ging, 
wie wir sahen, der Kurfürst ein; die Durchführung der Sequestration 
rausste er noch beanstanden, dazu zwangen die politischen Verhält- 


*) de Wette, Luther's Briefe III. S. 51. 
*) de Wette lU. S. 135—137. 


§ 1. Die Aufhebung und Verwendung der geistlichen Güter. 107 

nisse. Er konnte dies um so mehr, als die Visitation ganz unver- 
merkt auf die Aufhebung der Stifter und Kloster hinarbeitete, da 
die Insassen derselben theils zur lutherischen Lehre übertraten, in 
den weltlichen Stand zurückkehrten und nur ein verhältnissmässig 
kleiner Theil in den Klöstern zurückblieb, deren Macht allmahlig 
durch die Visitationen gebrochen wurde. Einen Theil derselben 
rausste der Landesherr schon verwalten lassen, da einzelne Klöster 
sich völlig entleert hatten, wieder andere von den Insassen dem 
Landesherrn freiwillig übergeben wurden. Beim Einsetzen der Seque- 
stration befand sich der Landesherr factisch schon im Besitz der 
meisten Klöster, da er sie theils auf eigne Kechnung, theils beschied- 
weise verwalten liess, indem er geeignete Personen auf Zeit anstellte, 
welche gegenüber den Klosterbewohnem bezüglich ihres Lebens- 
unterhaltes bestimmt formulirten Verpflichtungen nachzukommen 
hatten. Im Grunde genommen, hätte d^r Kurfürst eine eigent- 
liche Sequestration in Scene zu setzen nicht nöthig gehabt, da die 
klösterliche Gesellschaft auf den Aussterbeetat zu setzen war, wenn 
nicht verschiedene Verhältnisse es doch wunschenswerth erscheinen 
Hessen, eine strammere Verwaltung der Klostergüter einzuführen, die 
im Interesse der schnelleren Durchführung der Reformation geboten 
erschien. Den geistlichen Stiftungen war namentlich in den Zeiten des 
Bauernkrieges Vieles entzogen; die Städte, der Adel imd wer sich 
sonvst berechtigt glaubte, hatte die Vermögenssubstanz derselben ver- 
ringert, und der landesherrlichen Gewalt war es weder geglückt^ die 
Verluste durch die bestellten Verwalter auszugleichen, noch eine 
rationelle Verwaltung selbst einzufahren*). Nur eine durchdrin- 
gendere, schärfere Verwaltung unter landesherrlicher Aufsicht, konnte 
die Reformation stutzen. Das Interesse des Landesherm wuchs zu- 
gleich mit der Aussicht, dass dann die Klöster Niemandem anders 
als ihm zufallen konnten, so wenig sonst auch dies Motiv lauter 
erschien, Fürerst — das lässt sich behaupten — , war die »Ver- 
wendung der Reinerträge der Klöster im Kurfiirstenthume eine über 
alle Maassen uneigennützige: mochte die katholische Partei in 
Deutschland es auch noch für so verwerflich erachten, dass man die 


*) Die permaneutim Roste, welche sich angeblich aus der Zahlungsunfähig- 
keit der Schuldner herschrieben, waren sehr bedeutend. 


108 Das Ernestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532—1545. 

Nutzungen an sich gezogen hatte. Ungeachtet der Processe, die dem 
kurfürstlichen Regimen te an dem kaiserlichen Kanmiergerichte erwuchsen, 
konnte man im Kurfurstenthume sich dariiber beruhigen, da die Ver- 
waltung bis zum Reichstage von 1580 sich in der glücklichen Lage 
befand, der Anklage gegenüber bestehen und nachweisen zu können, 
dass man die Einkünfte der Klöster in Wirklichkeit zweckentsprechend 
verwandt hatte. 

Trotzdem haben wir nicht linden können, dass man auf dem 
Reichstage zu Augsburg das Behauptete? mit Zahlen zu beweisen 
gesucht hätte! Wäre das geschehen, so hätte sich der Kaiser wohl 
überzeugen müssen, dass von dem Zeitpunkte an, wo Sachsen sich 
in dem Besitz der meisten Klöster befand (nach dem Bauernkriege), 
die Einnahmen in gewissenhafter Weise auf die Erhaltung der Klöster 
und auf die Abfertigung der Ordenspersonen verwendet wurden, da 
man aus den Ertragen der Thüringer Klöster, welche sich 1525 — 1530 
auf 25,301 Schock beliefen, allein 18,645 auf die Erhaltung der 
Klosterinsassen und die Abfindung der ausgetretenen Mönche und Nonnen 
aufgewendet hatte*). Was in die kurfürstliche Kammer floss, war 
geradezu unbeträchtlich; zumal auch diese Beträge theils auf Unter- 
stützung lutherischer Geistlicher und, wie Luther auch gewollt hatt^, 
zum allgemeinen Besten des Landes auf „Bauten, Wege und Stege" 
etc. verwendet wurden. 

Aber wie die Dinge lagen, konnte mit dieser Unterstützung der 
lutherischen Kirche wenig gedient sein. Ueberall lagen die geist- 
lichen Stellen darnieder. Wir hoben hervor, wie die Dürftigkeit der- 
selben vom Studium der Theologie abhielt, wie demnach zu besorgen 
stand, dass die eines frischen Nachwuchses bedürftige Kirche ver- 
sumpfte. Die Klosterwirthschaft war ohne dies nicht überall gut 







*) Nach den CapitAlbüchem stellt sich die Einnahme und Ausgabe wie folgt 


1 Einnahme 

Ausgabe 

kurf. Kammer , 

1 

Reste 

1525 1526 

3597 

3221 

33 

343 

1526 1527 

4987 

3993 

610 

383 

1527 1528 

5441 

3848 

578 

1003 

1528—1529' 

6461 

4277 

1256 

1025 

1529-1530 

4815 
ma: i 25301 

3306 
18645 

1183 

325 

Sum 

3660 

3079 Schock 


§ 1. Die Anfhebnng und Verwendung der geistlichen Güter. 109 

bestellt, zum Theil gingen die Geldeinnahmen völlig auf: es blieben 
nur eine Menge Naturalien zur Verwerthung übrig. Das, was den 
Stiftungen entfremdet war, erschien beträchtlich genug, um endlich 
eine strengere Verwaltung und Aufsicht über die Klöster einzufuhren; 
die Säcularisation selbst durfte man als empfehlenswerth bezeichnen. 

Es war natürlich, dass man nicht ohne landständische Ge- 
nehmigung vorging. Beides, die Visitationen und die Säcularisation, 
waren innere Angelegenheiten des Territoriums geworden; es war 
genügend, wenn man die zuständigen Factoren heranzog, um Kaiser 
und Reich kümmerte man sich nicht. Wenn man nur vor dem „ver- 
heissenen" Concile bestehen konnte! Der Zustimmung der Stände 
konnte man um so gewisser sein, als sie ja selbst die Erneuerung der 
Visitationen gewünscht hatten. Nachdem man auf den Landesaus- 
schusstagen zu Torgau und Zwickau über die Nothwendigkeit der 
Sequestration schlüssig geworden war, und Luther vielleicht etwas 
früher seine Ansichten über die Nothwendigkeit und Zweckmässigkeit 
derselben entwickelt hatte ^), erschien am 1. Juni 1531 die Instruction 
für die gleichzeitig erwählten Sequestratoren, die far Thüringen, 
Meissen und Voigtland, Sachsen und Franken bestellt waren 2). 

Wie den Visitatoren die Aufsicht über die geistlichen Stellen, 
so fiel den Sequestratoren eine gleiche über alle Stifts- und Kloster- 
guter in den abgegrenzten Landestheilen zu. Sie hatten die geist- 
lichen Güter alljährlich zwei Mal aufzusuchen, die Bewirthschaftung zu 
prüfen, die Nutzungen und deren Verwendungen festzustellen. Ihnen 
stand das Recht zu, die Klosterverwalter ein- und abzusetzen, alles 

I 

Entfremdete (bis zum 24. August^) beizubringen. Besonders lag 
ihnen die Aufsicht ob, dass Niemand in das Kloster zurückkehre. 
Alle Streitigkeiten, die hieraus mit dem kaiserlichen Fiscal erwuchsen, 


*) Bei de Wette IV. 865, mit dem jedenfalls unrichtigen Datum: vom 
April 1532. Ich möchte gegen Seckendorf und de Wette viel lieber an den An- 
fang des Jahres 1531 setzen. 

*) Für Thüringen: Burkhard Hund, Ewalt von Brandenstein, Felix von 
Brandenstein, Johann Oswald. — Für Meissen und Voigtland: Haus von 
Weissenbach, Günther von Bünau, Georg Trützschler, Hermann Mühlpfort. — 
Für Pranken: Hans Stemberg, Cunz Gotzmann, Hans Schott, Claus Hessborg, Caspar 
Rauisperger. 

•) Ein sehr kurz bemessener Termin, der auf der einen Seite Unkenntuiss 
der Sachlage verrieth; auf der andern Seite den reformatorischen Eifer bezeichnet. 


110 Das Ernestinischo Gebiet. — Vierte Periode 1 532— 1545. 

wurden aus dem Einkommen der Klöster bestritten; überhaupt wünschte 
man eine von der kurfürstlichen Kammer völlig getrennte Verwaltung 
der geistlichen Güter, aus deren üeberschuss auch die Bewirthschaf- 
tungder Stiftungen ermöglicht werden sollte, die für sich allein nicht 
immer bestehen konnten. In Coburg wurde eine Hauptkasse für die 
Grüter Frankens, in Wittenberg für die Güter in Sachsen, Meissen. 
Voigtland und Thüringen eingerichtet, die unter Verschluss und Ver- 
waltung der Sequestratoren, des Raths und des bezüglichen Land- 
ausschusses gest.ellt wurde. Zunächst beabsichtigte man der Seque- 
stration einige Jahre freien Lauf zu lassen, da man hoffen konnte, 
dass ein freies christliches Concil in deutschen Landen entgültig über 
die fernere Verwendung der geistlichen Güter entscheiden würde. 

Nachdem die sofort in Angriff genommene Sequestration durch 
den Tod des Kurfürsten Johann unterbrochen und Luther sich noch- 
mals gutachtlich über dieselbe geäussert hatte ^), wurde (am 6. Sep- 
tember 1532) die schleunigste Fortsetzung der Sequestration ver- 
fügt*), welche sich mit wenigen Ausnahmen über alle geistliche 
Güter im Kurfürstenthume erstrecken sollte^). Erst im Jahre 1538 
wurde dieselbe unterbrochen, da man zum Theil andere Personen für 
dieselbe bestellte, als auch einen anderen sparsameren Organismus der 
Klosterverwaltung einführte, den man bis in den Anfang des nächsten 
Decenniums beibehielt, wo, wie es scheint, die Sequestration allmälig 
1543 im Sande verlief. 

Mit ihr war trotz aller Mangelhaftigkeit ihrer Durchführung ein 
höchst wichtiges und schwieriges Werk vollendet, ohne welches die 
festere Begründung der protestantischen Kirche überhaupt. nicht mög- 
lich erschien, da es sich in ihr nicht allein um die Entwickelung 
und Feststellung ihres Dogmas, sondern um die Fundirung auf 
besserer materieller Grundlage handelte. Eine solche aber zu schaffen, 
lag nur in der Gewalt der weltlichen Macht; von der Zuführung 
bedeutender materieller Mittel hing das Gedeihen der jungen 


*) de Wette IV. 409 setzt das Bedenken wegen IV. 418 in den October, 
wir wegen des Befehls vom 6. Septbr. in den August, spätestens Anfang Septbr. 

*) Porro soquostratio procedit rigidissinie. de Wette IV. 414. 

^) Laut Befehl vom 22. September war nur das Stift Saalfeld ausgeschlossen, 
da dieses Graf Albrecht von Mansfeld vertragsmässig an sich gebracht hatte. 


§ 1. Die Aufhebung und Verwendung der geistlichen Grüter. 111 

Kirche ab. Denn das, was bisher die Visitatoren den geistlichen 
Gütern, so zn sagen, abgerungen hatten, war kaum nennenswerth. 
Aber man darf nicht glauben, dass mit der Sequestration nun auch 
sofort der materielle Nothstand der Geistlichen aufgehört hätte ^). 
Er linderte sich sehr langsamen Zuges, weil die kurfürstliche Ee- 
gierung in äusserst humaner Weise die Verwaltung der Güter betrieb. 
Bevor sich die Klöster nicht entleerten, war von grossen Kein- 
ertragen um so weniger die Bede, als die Klosterwirthschaft in 
höchstem Maasse irrationell war, was wir gelegentlich an einem 
andern Orte eingehend nachzuweisen suchen werden. Ehe man das 
Wirthschaftssystem besserte, verliefen Jahre; der Apparat, mit dem 
die Klöster arbeiteten, war viel zu grossartig. Viele erübrigten mit 
Ausnahme der erbauten Naturalien nicht nur nichts, sondern schlössen 
sogar mit Ueberstiegen ab *). Läge uns ein vollständiges Material vor, 
so würde sich leicht die Bruttoeinnahme der kurfürstlichen Kegierung 
aus den Klöstern berechnen lassen. 

Folgende Uebersicht*) dürfte immerhin eine Vorstellung von der 
Ertr^sfahigkeit der Klöster geben, wenn das Material selbst für Thü- 
ringen auch noch so lückenhaft ist. 


*) Wir verweisen hierbei auf den Abschnitt „die Bewidmung". Wir bemerken 
hinsichtlich des Gebrauches des Wortes „Sequestration", dass streng genommen 
dieser Ausdruck nicht das bezeichnet, was wir unter Aufhebung der geistlichen 
Guter verstehen, wie sie sich hier vollzog. Wir haben den Ausdruck „Sequestration" 
beibehalten, weil man sich dessen in der bezeichneten Periode allseitig berliente. 

*) Diejenigen Positionen, welche einen * haben, sind in Gulden, alle anderen 
in Schocken zu verstehen. Ein Schock ist nur auf rund 3 Gulden gerechnet. 
Die fehlenden Positionen weist unser noch etwas lückenhaftes Material nicht nach. 
Position 1 giebt die Einnahme, Position 2 die Ausgabe. — Einen ganz kleinen 
Theil dieser aus einigen 40 Rechnungen zusammengestellten Uebersicht weist auch 
Bd. 5 des thünngischen Geschichts- und Alterthumsvereins S. 68 nach. 

') Wir verweisen auf die nachstehende Tabelle auf S. 112 bis 115, in der 
»ich sehr bedeutende Einnahmen, wie z. 6. bei Allendorf im Jahre 1531 bis 1532, 
abßorbirt finden. 


112 Das Ernestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532 — 1545. 


Uebersicht der Klostererträge in Thüringen 


Reinhardsbrunn . . . 
Eisenach, Niclaskloster 

„ Carthause 

„ Predigerkl. . 

„ CatharinenM. 

„ Johannisthai 

Capellendorf .... 

Ettersburg 

Ichtershausen . . . . 
Gotha, Augustinerkloster 
Jena, Nonnenkloster . 
„ Predigerkloster . 
Orlamünde .... 
Gotha, Heiligenkreuzkl. 

AUendorf 

Oberellen 

Creuzburg 

Eisenberg 

Petersberg 

Laussnitz 

Roda 

Bürgel 

Oberweimar .... 

Neustadt 

Georgenthal .... 

Ringleben 

Georgenthaler Hof . . 

Heusdorf 

Wallichen 


1525 — 26 
1. I 2. 


1526 — 27 
1. I 2. 


1527 — 28 
1. I 2. 


1528 — 29 
1. i 2. 


618 
116 
296 
15 
114 


109 

93 
335 
119 


156 

417 

35 

100 

106 


123 


125 

437 

194 

33 
339 


464 

193 

254 

36 

81 


130 

91 
267 
142 


144 

179 

35 

99 

136 


123 


112 
342 

187 


16 
339 


948 

855 

!l77 

365 

23 

4 

88 

88 

119 

110 

312 

205 

218 

261 

12 

11 

324 

251 

145 

62 

24 

23 

75 

100 

109 

101 

48 

48 

132 

130 

93 

81 

456 

456 

218 

204 

39 

39 

493 

460 

40 

31 





663 


591 


30 

102 

151 
573 
216 
158* 


12 
400 
342 

27 
125 

84 

46 

70 

127 

473 

280 

94 
520 

71 

72 


430 


534 


26 

73 

56 
304 
265 
158* 


8 

258 

257 

26 

125 

106 

33 

113 

107 

422 

280 

94 
265 

42 

44 


973 

■ 181 

248 

137 

21 

63 

118 

161 
846 
119 
155* 


453 
132 
164 
145 
33 
54 


75 


44 
368 
245 
338* 


46* 39* 

367 I 118 

746* 747* 

27 : 25 

110 I HO 

87 43 

58 45 


137 


143 


43 


169 


165 


418 398 
262 246 


43 


723 482 




§ 1. Die Aufhebung und Verwendung der geistlichen Güter. 113 

in Geld und abgerundeten Summen. 



1529 

30 

1530 

31 

1531 

— 32 

1532 

33 


1. 

2. 

1. 

2. 

1« 

2. 

1. 

2. 

Reinhardsbrunn . . . 

797 

550 

1 

1 

1105; 

904 

872 

636 

849 

518 

Eisenach, Xiclaskloster 

181 


439' 






„ Carthauso . 
„ Predigerkl. . 

167 
218 

U48 

164 
133 

574 

685 

591 

668 

411 

Catharinenkl. 

14 


13 






Johannisthai 

— 




41 

7 

21 

5 

Capellendürf .... 

117 

53 

106 

95 

1 84 
1 80 

82 
27 

81 

36 

Ettersburg 

129 

«5 

111 

40 

290 

61 

169 

58 

Ichtershanson . . . . 

819 

638 

650 

379 

774 

336 

822 

74 

(n)thci, Augiistinerkloster 

220 

211 

1 

r 

1 

1 




188 

187 

Jena, Nonnenklostor 









Predigerkloster . 










Orlamünde .... 

42* 

1* 

1 




56* 

1* 

Gotha, Heiligenkreuzkl. 

389 

98 

567 

179 

394 

194 

902 

131 

Allendorf 

587* 

587* 

— 


1075* 

1005* 

188 

1 

Oberellen 

25 


30; 

28 

51 



51 



Creuzburg 

100 

100 

88 

83 

75 

77 

81 

90 

Eisenberg 

111 

89 

96 

61 

/ 82 
\ 31 

58 
27 

74 

56 

PeUa-sberg 

58 

47 

59 

40 

64 

43 

64 

87 

Laussnitz . . . . . 

142 

197 

131 ! 

1 

180 

|125 
1111 

107 
120 

197 

182 

Ruda 

143 

149 

166 

201 

/167 
U47 

211 
161 

220 

227 

Bürgel 

440 

373 

451; 

330 

587 

482 

458 

395 

Olierweimar .... 

1 

183 

183 

1 
251 

160 

|210 
i226 

167 
121 

259 

222 

Neustadt . . . . . 

46 

11 

1 


V 




Georgenthal .... 







377 

167 

Ringleben 

241* 

171* 



/592* 
1204* 

526* 
107* 

99 

20 

Oeorgenthaler Hof . . 



1 


V 

— - 



Heusdorf 



1 







Wallichen 



1 

1 

1 

1 









Barkhardt, Kirchen- und Schul-Visitatiunon. 


114 Das Eraestinische Gebiei — Vierte Periode 1532 — 1545. 


Uebersiclit der Klostererträge in Thüringen 


1533—34 
1. I 2. 


1534—35 

1. I 2. 


1535-36 
1. I 2. 


1536 -S7 
1. 1 2. 


Reinhardsbninn . . . 
Eisenach, Niclaskloster 

„ Carthause 

„ Predigerkl. . 

„ Catharinenkl. 

„ Johannisthai 

Capellendorf . . . . 

Ettersburg 

Ichtershausen . . . . 
Gotha, Augiistinerkloster 
Jena, Nonnenkloster 

„ Predigerkloster . 
Orlamünde .... 
Gotha, Heiligenkreuzkl. 

Allendorf 

Oberellen 

Creuzburg 

Eisenberg 

Petersberg 

Laussnitz 

Roda 

Bürgel 

Oberweimar .... 

Neustadt 

Georgenthal .... 

Ringlebcn 

Georgenthaler Hof . . 

Heusdorf 

Wallichen 


1308 


715 


15 
114 

143 
307 
217 
135 


44 
421 
388 

24 
100 

80 

77 

123 


124 
442 
271 


826 

609- 

92 

243 

59 


617 


306 


37 

67 
132 
217 
118 


1 

144 

17 

4 

85 

18 
36 
97 

95 
250 
232 

474 

142" 

78 

230 

37 


1559 592 
354 
189 


106 
27 

28 

259 

204 
504 
223 

88 


^306 


44 

38 
132 
223 

95 


35*i 12* 


804 

157 

23 

86 

372 

94 

308 

166 
745 


101 
4 
4 

75 

86 

32 

116 

111 

432 


1359 

104 

244 

158 

12 

15 

253 

152 
f 349 
225 
99 


410 383 


1122 378 


620' 
342 


137 


556' 
53 


62 


12 

303 
500* 
24* 
104 

82 

49 

158 

232 
542 
223 


1006 


525 
87 
54 
44 
12 


51 

62 
159 
222 
123 


130 
230 

38 


12 
121 
200* 

21* 

82 

64 

36 

132 

173 
316 
175 


291 


68 

191 

21 


1605 628 

65 i 118 

258 202 

115 25 

53 44 

15 

104 72 

165 102 

422 180 

I 

I 

107 116 


12 
309 
157 

27 
126 

89 


185 


181 


188 


1035 


93 
176 
189 


9 

197 

57 

10 

112 

74 


49 23 


149 


167 


515' 150 


15.^ 


267 


68 

l7:i 

140 


§ 1. Die Aufhebung und Verwendung der geistlichen Güter. 115 


in Geld und abgerundeten Summen. 



1537 

38 

15S8 

39 

1539 

—40 

1542 48 


1. 

2. 

1. 

2. 

1. 

2. 

1. 2. 

Reinhardsbnmn . . . 

1776 

689 

2331 

806 

1298 

687 

1 

1638 ! 602 

Eisenach, Niclaskloster 

68 

129 

68 

108 



46 


,, Carthause 

241 

' 187 

295 

32 



209 


„ Predigerkl. . 

112 

28 

113 

44 

[972 

425 

96 


„ Catharinenkl. 

10 

9 

9 

8 



471 


,, Johannisthai 

16 

5 

15 







Capellendürf .... 

145 

36 

491 

54 

142 

91 

125 

100 

Ettersbm^ .... 

181 

104 

144 

116 

199 

76 

71 

76 

Icht4?rshausen . . . 

597 

158 

668 

279 

501 

187 

480 

432 

Gotha, Augustinerkloster 









Jena, Nonnenkloster . 
„ Predigerkloster . 

76 

88 



j 97 

75 

197 

106 

Orlamünde .... 

12 

9 

12 

10 

14 

10 

35* 

35* 

Gotha, Heiligenkreuzkl. 

820 

194 

978 

275 

365 

304 

574 

388 

Allendorf 

242 

146 

188 

206 

280 

169 

415 

151 

Oberellen 

24 

9 

24 

13 

39 

10 

74* 

28* 

Crenzburg 

118 

114 

154 

144 

147 

114 

133 

144 

Eisenberg 

88 

65 

205 

60 

150 

98 

78 

75 

Petersberg .... 

67 

47 

68 

36 

83 

12 

65 

57 

Laussnitz 

209 

154 

252 

194 

126 

164 

244 

188 

Roda 

319 

34 

497 

242 

371 

193 

189 

232 

Bürgel 

543 

368 

681 

355 

704 

333 

654 

318 

Oberweimar .... 

470 

146 

557 

266 

367 

364 

276 

223 

Neustadt 




- 





Georgenthal .... 

1381 

308 

1988 

253 

1428 

328 

841 558 

ßingleben 









Georgenthaler Hof . . 

193 

85 







Heusdorf 

225 

221 

759 

394 

350 

277 

282 

242 

Wallichen 

117 

35 





79 

33 


8' 


116 Das Ernestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532 — 1545. 

Hieraus ergiebt sich, dass die Einnahmen der 29 Klöster Thüringens 
in der bezeichneten Periode nahe an 100,000 Schock (ungerechnet die 
Naturalien) betrugen, während die Ausgaben sich auf etwa 50,000 
Schock ^) stellten. Diese Zahlen gestatten schon einen Schluss auf die 
Gesammteinnahmen der kurfürstlichen Regiening, denn in Meissen und 
im Voigtlande, in Sachsen und Franken zusammen gab es eine fast 
gleiche Zahl Klöster, wie in Thüringen*). Mithin konnte man den 
geistlichen Stellen um so weniger schnell aufhelfen, als die Regierung 
sich für die Unterhaltung der Ordenspersonen in den Klöstern selbst 
und der aus den Klöstern Abgeferi,igten, verpflichtet erachtete. Zum 
Theil waren diese Abfindungssummen, namentlich bei den Achten, sehr 
beträchtlich^); der unzähligen Ordenspersonen gar nicht zu gedenken, 
die auf Lebenszeit kleine Gaben, Beköstigung und Kleidung erhielten. 
Luther hatte sich gewaltig verrechnet, wenn er hoffte, die Klöster 
baldigst auf den Aussterbeetat, zu setzen; es ist ganz unglaublich, 
wie lange die kurfürstliche und die späteren herzoglichen Regienmgen 
den ehemaligen Klösterlingen die milden Gaben reichen mussten^), 
die der Pflege gei tiger Interessen abgingen. Es wäre höchst anziehend, 
heute noch bestimmen zu können, wie man die Ueberschüsse der 
Klöster verwandte. Aber bei dem undurchsichtigen Rechnungswesen, 
bei dem lückenhaften Materiale wird sich diese Absicht kaum ver- 
wirklichen lassen. Nur an ganz einzelnen Klöstern und an einigen zu- 
fallig uns erhaltenen Gesammtübersichten lässt sich dies noch ergimden. 
Uns genügt bis auf Weiteres das Obige, um wenigstens eine ungefähr 
richtige Vorstellung von der Leistungsfähigkeit der Klöster geben zu 
können. Im Anfang der Sequestration waren die Erträgnisse der 
Klöster in nur spärlicher Weise verwendet. Von einer wesentlichen 

*) Es sind in Einnahme und Ausgabe nur volle Schock, nicht Groschen, in 
Rechnung gestellt. 

*) Meissen und Voigtland hatten 16, Sachsen 4 und Franken 4, d. h. Klöstor, 
insoweit sie unter der Bewirthschaftung für kurfürstliche Rechnung standen, d(»nn 
manche waren bereits veräussert. 

®) Die Aebte von Reinhardsbrunn, Georgenthal und Bürgol erhielten jähr- 
lich 773 Fl. 

*) Noch 1537 wurden aus den Klöstern Meissen 's und Voigtland's 65 Klost*»r- 
porsonen verabschiedet, während fast ebenso viele noch darin verblieben. Das laut^^t 
zwar günstig, aber man bedenke, dass auch ehemalige Klosterpersonen vielfach 
eine lebenslängliche Unterstützung erhielten und wenn sie dienstuntauglich 
waren, in eben dem Maasse bedacht wurden. 


§ 1. Die Aufhebung und Verwendung der geistlichen Güter. 117 

Unterstützung der protestantischen Kirche konnte erst seit 1538 die 
Rede sein, wo eine schärfere Sequestrationsinstruction einsetzte, die 
auf grössere Ersparnisse hinzielte. Die thüringischen Klöster stellten 
damals 11,311 Gulden^), die meissnischen 5153 Fl. ^), die sächsischen 
nur 901 Fl.*) den Sequestratoren zur Verfügung; während die fränki- 
schen kaum Nennenswerthes geleistet haben mögen. Verhältnissmässig 
war das wenig, und überschaut man die Einzelpositionen in der 
Summe, so geht daraus evident hervor, dass man fast ebensoviel auf 
die Ordenspersonen, als auf die prott^stantischen Geistlichen aufwendete. 
Diese Verhältnisse konnten sich aber erst im Laufe der Jahre günstiger 
ijestalten, und sicherlich hätt(^ man die Klöster besser ausnützen können, 
wenn man nicht schon sehr früh dazu gedrängt worden wäre, diese 
auf Beschied auszuthun. Denn damit war man auf Einnahmen blosser 
Pachterträge angewiesen *), wenn man nicht vorzog, einzelne Kloster- 
^"iter sogar unter Vorbehalt der Steuer und Folge zu veräussern. 

üebrigens ist es für die kirchliche Entwickelung charakteristisch, 
(lass das Verhältniss der Visitatoren zu den Sequestratoren kein 
besonders günstiges war. Denn zum Theil war die Lösung der 
Aufgaben den Sequestratoren dadurch erschwert, dass die Visitatoren 
vielfach über die Stifter, Lehen, Zinsen und liegende Gründe ver- 
fügt hatten, was im schneidenden Widerspruch zur Instruction der 
iSequestratoren stand. Während diese zu sparen suchten, traten die 
Visitatoren fortwährend mit neuen Anforderungen hervor, deren 
Befriedigung sich natürlich nach der Finanzlage richtete. Wie 
man einst beim Kurfürsten, so musste man jetzt bei den Seque- 


M Die Summe setzt sich aus folgondon Verwendungen zusammen: 8697 Fl. 
an Geld auf Kirchendiener, 407 Fl. an Naturalien, 2588 Fl. auf Ordenspersonen, 
852 auf Naturalien, 1850 Fl. auf endliche Abfertigung der Ordensporsonon, 773 Fl. 
auf drei Aebte. 

■ _ 

^) Diese Summe setzte sich so zusammen: 1989 Fl. an Zulagen für Geist- 
liche, 1068 Fl. auf Ordonspersonen , 17 Fl. an Naturalien für dieselben, 1377 FL 
auf endliche Abfertigung, 530 Fl. für Ausgaben gemeinnütziger Art, auf Hospitale, 
Brücken, gemeine Kasten. 

') Diese Summe setzt sich so zusammen: 581 Gulden auf Kirchendiener, 
20 Fl. zu Abfertigung und 300 FL zu gemeinem Nutzen. 

*) Von den meissnischen und voigtländischen Klöstern waren 1538 schon 
7 auf Beschied ausgethan. 


118 Das Ernestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532 — 1545. 

stratoren betteln gehen, die Luther schon 1533 nicht einmal dem 
Namen nach kennen wollte*). 

Sehr bezeichnend ist auch die spätere Lage der Sache, als es 
sich unter den Söhnen des verstorbenen Kurfürsten Johann Friedrich 
um weitere Unterstützung der Geistlichen aus den Klostergütern 
handelte. Damals (vor 1555) gab die fürstliche Kammer an, dass 
die Klöster Thüringens und Frankens alljährlich an steigenden 
und fallenden Nutzungen nicht mehr als 24,000 Fl. betrügen, von 
denen 6000 auf' die Klöster, 1500 auf die Ordenspersonen an jähr- 
lichen Pensionen und 6022 Gulden auf Zulage der Kirchen- und Schul- 
diener aufgingen. Es blieb somit ein Ueberschuss von 11,978 Gulden, 
mit dem man die Geistlichen nochmals kräftig unterstützen konnte. 

Es unterliegt nun keinem Zweifel, dass bis zur Landestheilung 
von 1572 in dem schon zersplitterten ernestinischen Gebiete jede 
Einzel-Eegierung Wesentliches für die geistlichen Zwecke aus dem 
Klostervermögen aufwandte. Aber schwerlich wird man heute noch 
nachzuweisen vermögen, ob dies auch später in der ursprtmglich 
beabsichtigten Weise geschehen ist, wie viel von den Erträgen der 
Klöster zu profanen Zwecken verwandt wurde, und wie viel speciell 
in den Säckel der Fürsten gegen den Geist der Reformation ge- 
wandert ist. Darüber fehlen zwar die Nachweise, aber man kann 
leicht zu der Meinung gelangen, dass, da man, wie wir oben zeigten, 
nach der Keformatiou mit Ueberschüssen arbeitete, diese wohl schwer- 
lich in ihrer Totalität der Kirche und Schule oder dem gemeinen 
Nutzen des Landes zu Gute gekommen sind. In unsern Tagen ist 
diese Frage sehr wiclitig, namentlich da, wo die Theilung des Doma- 
nialvermögens sich noch nicht vollzogen hat. ' Der Entscheidung 
solcher Fragen müsste ein tieferes Studium über die Behandlung der 
geistlichen Stiftungen vorausgehen, so schwierig es auch ist, heute noch 
alle Verhältnisse der Vergangenheit sich klar zu vergegenwärtigen. 
Für die Geschichte der protestantischen Kirche ist die Frage jeden- 
falls von hoher Bedeutung — und wird es auch bleiben. 


') Nach (io Wette IV. pag. 442 schrieb er an Spalatin, er möge für Unter- 
stützung der Elisabeth von Reinsperg bei den Sequestratoron Fürbitte einlegen: 
„ut tarn ttio quam meo nomine sequestratores (nescio enim, quodnam sit illud 
chaos hominum aut qui vocentur)". Und es waren ihrer doch nicht so viele! 
4ber angenehm waren ihm diese Finanziers nicht. 


§ 2. Die Lage naeh den Visitationen u. die Vorbereitungen zu neuen Visit 119 

§ 2. 

Die Lage nach den Visitationen und die Vorbereitungen 

zu neuen Visitationen. 

(1532.) 

Unläugbar hatten die Vorgänge auf dem Reichstage zu Augsburg 
zur Steigerung der moralischen Kraft der Protestanten unendlich viel 
beigetragen. Es ist nahezu merkwürdig, dass, noch bevor sich iiber 
den Ausgang der Verhandlungen etwas sagen liess, sich der Eifer fiir 
die Keformaticm in dem kursächsischen Territorium in hohem Maasse 
gesteigert hatte. Vor und nach dem Reichstage wurden die Visi- 
tationen, wenn auch nicht in der Ausdehnung wie froher, fortgesetzt. 
Ja, der Graf Albrecht von Mansfeld, der noch vor einigen Monaten 
sich den Visitatiimen nicht geneigt zeigte, stellte unter dem 9. März 
1 530 das Ansinnen an den Kurfürsten, dass Luther und Melanchthon 
die Visitation im Stifte Saalfeld durchfuhren möchten^). Aber im 
Kurfttrstenthume selbst sah es noch trübe aus; die Landstande 
selbst waren es, die auf dem Ausschusstage zu Zwickau den Wieder- 
beginn der Visitationen anregten, da auch ihnen die Zustände unhalt- 
])ar erschienen. Kurfürst Johann liess nicht auf sich warten. Nach- 
dem der Religionsfriede am 23. Juli 1530 unterzeichnet war, ergriff 
er imter Schilderung der drückenden Mängel die Initiative^). Die 
Verachtung imd Verfolgung des geistlichen Standes, der materielle 
Nothstand desselben, die Zuchtlosigkeit der Geistlichen und Laien be- 
dingten die Vornahme neuer Visitationen, die Luther, Jonas, Melanch- 
thon und Pauli neben Dr. Brück wieder in Berathung ziehen, Zeit und 
Ort derselben bestimmen sollten. Nachdem die Visitatoren auch ihrer 
Seits die herrschenden Mängel festgestellt und hervorgehoben hatten, 
dass der Ritterschaft und den Amtleuten die NichtVollstreckung der 
Visitationsbeschlüsse zur Last falle, imd das Leben der Geistlichen, 
ihr Verhältniss zu den Gemeinden vielfach zu Klagen Anlass gäbe, 
beauftragte der Landesherr den Kanzler Brück mit der Anordnung 
einer neuen Visitation, in der alles „endlich'* seine definitive Rege- 
lung finden müsse, da ja die bisherigen Visitationen nur „ein Anfang** 

*) Dor Kurfürst schlug das Gesuch ab, weil beide mit Kücksicht auf den 
Attgsburger Reichstag verhindert wären. 

«) Burkhardt, Luther's Briefwechsel S. 206—208. 


120 Das Ernestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532—1545. 

geweseil seien. Er wollte nicht mehr sehen, dass der Geistliche Mangel 
leide, und dem Evangelium zur Schmach betteln gehe. Er bet4)nte 
desshalb die Zusammenschlagung der Pfarreien, und die Anwendung 
der gi'össten Sorgfalt in der gesammti^n Organisation, mit der man 
bisher sehr „geeilet" habe. Als Gnmdlage sollten dem neuen Unter- 
nehmen die Visitationsprotocolle .dienen, auf denen man weiterbauen, 
neue Insti'uctionen und Eintheilung der Visitationskreise entwerfen solle. 

Es war eine der letzten Verfügungen^), die Kurfiirst Johann für 
das Reformationswerk (ergehen Hess. Vier Tage später, am 16. August, 
segnete er das Zeitliche. 

Niemand war geeigneter, das Erwünscht.^» durchzuführen, als sein 
Nachfolger Johann Friedrich, der in der Geschichte unter dem Namen 
der (ürossmüthige fortlebt. Eifrig wie er war, der reformatorischen 
Idee mit voller Seele zugethan, setzte er scharf ein. Hinter ihm stand 
die Landschaft, deren Ausschuss im üctober 1582 in Weimar tagte. 
Dieser beantragte, die alte Instruction durch Zusätze zu verbessern, 
die mit grosser Sorgfalt redigirt wurden. Nach dreimonatlicher Thätig- 
keit war die neue Instruction mit Hülfe Brück's, Bayer's und Spala- 
tin's^) und der Visitatoren des Kurkreises festgestellt. 

Wir müssen zunächst dieser neuen Grundlage näher treten, zumal 
sie sich in wesentlichen Punkten von der früheren Instnu*tion unter- 
scheidet. 

§ 3. 

Die neue Visitationsinstruction von 1532^). 

Wie bemerkt, die neue Instruction, welche im Namen des Kur- 
fürsten Johann Friedrich und des noch unter der Vormundschaft 

*) Eog. Ji. fol. 93», B. 6. 4. d. d. Tor^aii, Montag nach Laurentii 15:V2 
(12. August). 

'^) 8p{ilatin, diT in der Tbat endlich oiiu^ Biographic würdig wäre, st^dltv 
allein 21 zu berücksichtigende Punkte auf. Ich kann nicht findiMi, das« dioM- 
allt! in die Instruction aufgenommen wurden. Er sprach für wöchentliche Tractining 
des Katechismus, gegen die Auflage von Hülfsgeldeni d«'r Geistliclikeit, für Ab- 
schaffung des Spoliums auf d(>n Pfarreien des Adels, für den Druck eines Ver- 
zeichnisses über erlaubte Heirathen unUa* BlutsvtTwandten und für bt^ssere Executirjn 
der Visitationsbtischlüssc. Die übrigen Punkte waren in der Instruction berück- 
sichtigt. Keg. Ji. fol. 93a. B. 6. 3. 

*) Die Schlussfassung findet sich im Gesammtarchive zu Weimar, Reg. Ji. 
fol. 88b. bis 92. Die Redactionsarbj^iton übergehen wir hier, um sie vielleicht 
anderen Ortes zu besprechen. Vergl. auch Kappen's kleine Nachlese, 1. 2ol. 


§ 3. Die neue Visitationsinstructiou von 1532. 121 

stehenden Bruders Johann Ernst fiir den Cobur^ischen Landestheil 
ausginji:, lehnte sich an die alte an, fusste so^ar theilweise auf dem 
Wortlaute der alten, aber zeichnete sich auch durch Schärfe der 
Maassnahnien aus und stellte der Kntscheidunjj^ der Visitatoren ohne 
weiteres Vieles anheim. Vor allem beklagte man in ihr, dass, wo 
das Evangelium Eingang gefunde.i, man sich undankbar erwiesen, 
indem den Predigern der gebührende Unterhalt nicht gereicht 
werde, woraus sich mit Nothwendigkeit der Verfall des göttlichen 
Wortes ergeben müsse. Indem man die Brauchbarkeit der Kirchen- 
und Schuldiener einer gewissenhaften Prüfung unterstellt wissen 
wollte, verfügte die Instniction gleichzeitig die Absetzung aller 
Papisten und sonst untauglichen Diener, sei es, dass diesen eine ein- 
malige oder fortlaufende Unterstützung gereicht werde. Irrtliümer 
im Glauben wurden mit Landesverweisung bedroht, die nöthigen 
Falls sofort, verfugt werden konnte. Verstösse ^egen die Sittlichkeit 
der Geistlichen hatten unbedingte Entsetzung zur Folge, auch wenn 
diese in der Lehre sich als brauchbar erwiesen hatten. Geringere 
Mängel involvirten eine Versetzung; Vertheidigung von Glaubens- 
sätzen, die dem gedruckten Unterrichte der Visitatoren entgegenlief, 
war durchaus unstatthaft und hatte die liäumung der Ernestinischen 
Lande zur Folge, da jeder Trennung in Glaubenssachen vorgebeugt 
werden sollte. Eine gleiche Behandlung erfuhr das Laienelement. 
Besondere Aufmerksamkeit widmet.!^ man der Anstellung tüchtiger 
Geistlichen, der Aufzeichnung aller liegenden und fahrenden Habe 
der Pfarrstellen, der Stiftungen und Klöster, der Verwendung des 
Einkommens der geistlichen L(*hen und der aufgehobenen Stiftungen, 
mittelst welcher die geistlichen Stellen ausgestattet werden sollten. 
Für den Fall, dass die Erträge der Stiftungen nicht ausreichten, 
waren die Gemeindeglieder zur Deckung des Fehlenden heranzuziehen. 
Erst dann, wenn dies nicht zum Ziele führte, kam das Vermögen der 
Stifter und Klöster und die Erträge der kurfürstlichen Lehen über- 
haupt zur Mitverwendung. Wie man eigennütziger Verwendung 
geistlicher Lehen und Stiftungen zu begegnen hatte, so gestattete 
man den Patronateu höchstens einen Dritttheil der Pirträge, die auf 
Zeit zur Ausstattung von Töchtern oder zur Unterstützung des Stu- 
diums adliger Söhne verwendet werden durften. Grosses Gewicht 
legte man auf Gleichförmigkeit der Ceremonien, Trennung und Zu- 


122 Das Ernestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532 — 1545. 

sammenschlagung der Pfarrstellen, wobei den Patronaten das Präsen- 
tationsrecht für die einverleibten Pfarreien vorbehalten blieb. Das 
Uebermaass der Besoldung, welches hie und da aus zusammen- 
geschlagenen Pfarreien herrührte und anderweite Verwendung ge- 
funden hatte, wurde den betreffenden Stellen wieder zugewiesen, auf 
die richtige Abführung der Besoldung besonders hingearbeitet und 
die weltliche Gewalt mit der Einbringung derselben betraut. Die 
Baupflicht der Pfarrhäuser wurde den Gemeinden selbst auferlegt; 
nur dem durch Brand nöthig gewordenen Neubau sagte der Kurfürst 
seine Unterstützungen durch Holzlieferungen zu. Alle überschüssigen 
Einkünfte fielen den gemeinen Kasten zu, deren Verwaltung wegen 
parteiischer Verwendung der besonderen Prüfung der Visitatoren 
empfohlen wurde. Die Aufsicht über die Geistlichkeit und Lehrer 
der einzelnen Diöcesen wurden den bestellten Superintendenten über- 
tragen, die insbesondere die Einmischung der Geistlichen in weltliche 
Händel, die Entscheidung in Ehesachen, die wiederholt lüderlich und 
parteiisch gehandhabt waren, zu verhüten und das lasterhafte Leben 
der Weltlichen zu beaufsichtigen hatten. Die Instruction führt ins- 
besondere an, dass allerlei üebelthaten, leichtfertiges Schwören, Spiel, 
Völlerei, Ehebruch, Ungehorsam der Kinder, heimliche Verlöbnisse 
und leidenschaftliche Erörterungen über Glaubenssachen in Wirths- 
häusem streng zu ahnden seien. Daneben fiel den Visitatoren die 
Aufgabe zu, die Dürftigkeit der aus den Klöstern abgefertigten 
Personen zu prüfen, ihre Unterstützung geeigneten Ortes zu empfehlen, 
die Bedürfnisse der gebrechlichen Klosterpersonen, welche man nament- 
lich in Eisenach und Gotha vereinigt hatte, festzustellen, aber auch 
dem zwieträchtigen Wesen ein Ende zu setzen, welches besonders • 
in Cronschwitz und Heusdorf durch die dahin verordneten Geistlichen 
Platz gegriflFen hatte. Der Kurfürst, der alles Weitere der Ent- 
scheidung der Visitatoren anheimstellte, hoffte schliesslich durch 
die genaueren Aufzeichnungen des Visitationsbefundes in die Lage 
zu kommen, den sich noch zeigenden Missständen gründliche Abhülfe 
zu verschaffen und fügte am Schluss der Instruction noch diejenigen 
Punkte zur Beachtung bei, welche die Landstände zur Aufnahme 
in jene empfohlen hatten. 

Nach dem Willen der Landstände sollten die Visitatoren auf 
Grund der VisitationsprotocoUe die Durchführung des Angeordneten 


§ 3. Die neue Yisitationsinstruction von 1532. 123 

prüfen, die Bestrafung der Schuldigen veranlassen 0. Ebenso war 
bezüglich der WiederbeschaflFung alles Entfremdeten zu verfahren, 
so bald dasselbe in einem festzusetzenden Termine nicht beigebracht 
wurde. Die Herstellung neuer Pfarrgebäude sanmit allem Zu- 
gehörigen hatten die ünterthanen des betreffenden Kirchspiels zu 
übernehmen. Die Entscheidung darüber stand den Visitatoren bezüg- 
lich den beiden Executoren eines jeden Landkreises zu, die von dem 
Landesausschuss gewählt werden sollten. Im Fall aber die Füglich- 
keit nicht bestand, wurde eine Beihülfe an Geld aus den Mitteln der 
aufgehobenen . geistlichen Güter des bezüglichen Landkreises in Aus- 
sicht gestellt. Die Reparatur und Besserungen der Pfarr- 
g^ebäude hingegen sollten dem jeweiligen Pfarrer zur Last fallen. 
Dürftige Pfarr- und Schulstellen, in so fem solche durch Umlagen, 
durch Vermögen des gemeinen Kastens oder sonst nicht gehörig 
aufgebessert werden könnten, sollten ebenfalls aus dem Fond der 
aufgehobenen geistlichen Güter eine „massige und nothdürftige" 
Zulage*) erhalten. Den misslichen Ausgleichungen mit den Amts- 
nachfolgern bei Erledigung der Pfarreien suchte man durch Auf- 
stellungen dreifacher Pfarrinventare zu begegnen; überhaupt wünschte 
man in allen Verwickelungen des Lebens den Geistlichen möglichst 
dadurch frei zu machen, dass alle Differenzen vor das Forum der 
Superintendenten zur Entscheidung gewiesen wurden, wogegen die 
Geistlichen tadelloses Leben und eine von jeden persönlichen An- 
griffen freie Amtsführung anzustreben hatten, die oft durch un- 
fruchtbares, verletzendes öffentliches Schelten mit Namensnennung 
getrübt wurde. Alle Widersetzlichkeiten auf berührtem Gebiete sollten 
unnachsichtlich mit Entsetzung bestraft werden. 

Diese Schlussredaction ging unter dem 19. December 1532 den 
ernannten Visitatoren zu. Ihr gemäss sollte in den angewiesenen 


^) Amtsassen durch Schosser oder Amtleute, Schriftsassen durch den land- 
standiBchen Ausschuss, schriftsesshaftige Ünterthanen durch den Adel. Im FaU 
die Strafe dennoch nicht verhängt wird, sollen die Executoren der Visitatoren 
oder die Superintendenten dem Landesausschuss Anzeige erstatten. 

') Wie wir schon gelegentlich erwähnten, wurden die einzelnen his zu 40 Fl. 
aufgebessert. Dies Einkommen belief sich also nach heutigem Geldwerth berechnet 
auf 720 Mark, inclusive der etwa gewährten Naturalzulagen an Getreide, welches 
ebenfalls aus den Mitteln der Sequestration gewährt wurde. Vcrgl. den § „Be- 
widmung**. 


124 Das Ernestinischo Gebiet. — Vierte Periode 1532 — 1545. 

Visitationskroisen verfahren werden. Wir werden sehen, wie sie den 
sich darbietenden Verhältnissen gegenüber stellten, um die letzten Spuren 
des Unhaltbaren vollends zu tilgen. 

§. 4. 

Die Visitationskreise und die Au&tellung 

der Visitatoren. 

Im Wesentlichen war zunächst die Wahl der Visitatoren dieselbe 
wie in den Visitationen der ersten Periode geblieben, da man deren 
Durchführung den alt bewährten Kräften zu überlassen wünschte. 
Nur Rücksichti^n auf einzelne Persönlichkeiten, die wegen diingender 
Gründe zu dispensiren waren, erheischten kleine Aenderungen. 

¥ui Sachsen waren Dr. Luther, Justus Jonas, der Hauptmann 
Hans Metzsch und Hans von Taubenheim, 

Für Meissen: Jonas, Dr. Pauli, der Amtmann zu Bitterfeld und 
Hans von Taubenheim, 

Für Thüringen: Christoph von der Planitz, Melanchthon, Mecum 
und Menius, 

¥ÜT das Voigtland: Christoph von der Planitz an Stelle des 
ursprünglich designirten Herrn von Wildenfels, Spalatin und Musa, 

Für Franken endlich Hans von Steniberg, Dr. Kindt^ Balthasar 
Düring und der Kastner daselbst in Aussicht genommen. 

Nur Thüringen, welches wegen seines ausgedehnten Visitations- 
bezirkes einen Wechsel der INTsonen bedingte, hatte verschiedene 
Visitatoren, da jenes in den Saalkreis und drei Landkreise mit den 
Visitationsplätzen zu Eisenach, Gotha und Weimar zerfiel. In diesen 
wirkten die oben Genannten; während in dem Saalgnmde Christoph 
von der Planitz, Ewald von Brandenstein, Spalatin und Musa als 
Visitatoren bestellt wurden. 

In Bezug auf den Besuch der hennebergischen Lande, deren 
natürlicher Visitationsort Salzungen war, behielt man sich weitere 
Plntschliessungen vor, da hier zum guten Theil das Territorium des 
Grafen von Henneberg in lYage kam. 

Indess musste man bald von diesen Dispositionen abweichen, 
da zum Theil persönliche Rücksichten und die W^ahl der mit dem 
Landtagsausschuss vereinbarten Executoren für die einzehien Kreise 


§ 5. Die dritte Visitation in Thüringen. 125 

in Frage kamen. Auch scheint man den besonderen Vorschlägen des 
Landtages Folge gegeben zu haben, der sich zu folgenden Aufstel- 
lungen entschloss: 

Für Sachsen: Jonas, Bugenhagen, Bernhard von Hirsfeld, Sebastian 
von Kotteritzsch und Dr. Kilian Goldstein, Paul Knodt als Schreibor. 
Executoren: Hans Metzsch und Christoph Gross. 

Für Thüringen: Menius, Mecum, Georg von Denstedt, Hans 
Cotta, Bürgermeister zu Eisenach; Dietrich Gärtner als Schreiber. 
Executoren: Eberhard von der Thann, Johann Oswald an der Weira 
und dem Haynich, Ewald von Brandenstein und Georg von Denstedt 
am Saalgrund und den Aemtem Weimar, Rossla etc. 

Für Meissen und Voigtland: der Herr von Wildenfels, Spalatin, 
Asmus Spiegel, Joseph Lewin Metzsch, der Pfarrer zu Werdau und 
Michael Alber, Büi'germeister zu Altenburg. Schreiber war ein Diener 
Spalatin's. Executoren: Asmus Spiegel, der Amtmann von Colditz 
im Unterkreis, also in Torgau, Eilenburg, Leissnig, Colditz, Borna; — 
Georg von Bünau und Joseph Lewin Metzsch im Oberki-eis, also in 
Altenburg, Zwickau und dem Voigtlande. 

Für Franken: Ritter Heinz Schott, Magister Johann von Wolken- 
hajTi, Silvester von ßosenau, Magister Johann Bimstiel, Paul Bader, 
Kastner; W^olf Emfried zu Coburg, als Schreiber. Executoren: Hans 
Schott, Silvester v. Rosenau. 

Sofort nach dem Neujahrsmarkte sollten die Visitationen beginnen, 
um mit Unterbrechung von Fastnacht wieder aufgenommen zu werden. 

§ 5. 

Die dritte^) Visitation in Thüringen. 

(Beginn den 3. März 1533.) 

Als man am 3. März die Visitation in Thüringen begann, traten 
die Beauftragten mit der TJeberzeugimg an ihre Aufgabe, dass es sich 
jetzt nicht mehr um die Prüfiing der einzelnen Geistlichen handeln 
könne. Nach ihrer Ansicht waren in Thüringen die Pfarreien überall 


M Diu dritte Visitjition war os, weil wir aimahmon, dass 1527 die erste, 
1528 die zweit*^ untonionimeii wurde, von denen wir, wie oben S. 18 u. 43 hervor- 
gehoben wurde, leider keine emgehenden Nachiichteu besitzen. 


126 Das Ernestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532 — 1545. 

mit „tüchtigen" Seelsorgern versehen, sie richteten daher mehr ihr 
Allgenmerk darauf, dass nicht Unberufene, die, wie es scheint, im 
Lande umherzogen, den geistlichen Beruf ausübten; sie waren haupt- 
sächlich bestrebt, die materielle Lage des Einzelnen genau festzustellen, 
jedem ein seiner Thätigkeit entsprechendes Einkommen zu sichern, 
sei es, dass man alte, im Laufe der Zeit verlorene Bezüge wieder ein- 
führte, oder dem Dürftigen eine angemessene Besoldungszulage aus 
andern Mitteln angedeihen liess. Ganz besonders arbeitete man auf 
die Herstellung der geistlichen Wohnungen und deren Instandhaltung 
hin, was fast ausnahmslos den Gemeinden und dem Kirchenärar 
auferlegt wurde. Wie man bemüht war, das Pfarreinkommen auf 
Grund alter Matrikeln zu fixiren, so suchte man jenes auch vor jeder 
neuen Schädigung zu bewahren, da es jetzt kaum mehr der willkürlichen 
Behandlung des Einzelnen unterliegen konnte. Verkauf von Grund 
und Boden, selbst zeitweise Verpachtungen, überhaupt jedes Rechts- 
geschäft, welches mit dem kirchlichen Eigenthum vorgenommen werden 
sollte, unterlag der Begutachtung der Superintendenten, ohne deren 
specielle Einwilligung auf kirchlichem Gebiete überhaupt nichts mehr 
geschehen durfte. Die Patrone oder die Gemeinden konnten in der 
Besetzung der Stellen nicht, wie ehedem willkürlich verfahren^); selbst 
die Zahl der Kirchnerstellen, die an vielen Orten, namentlich in Städten 
eine ziemlich untergeordnete Rolle spielten, durften ohne Weiteres 
nicht eingezogen, aber auch nur mit Vorwissen des Ortsgeistlichen 
besetzt werden. Dagegen wurde die Competenz der Letzteren wesent- 
lich beschränkt, indem ihnen die Untersuchung und Entscheidungen 
iji strittigen Ehesachen entzogen wurden, die ganz ausschliesslich vor 
das Forum der Superintendenten imd der weltlichen Gerichte gehörten, 
vor denen man nunmehr die Untersuchungen vornahm. 

Auch der Beaufsichtigung des Laienstandes wandte man grössere 
Aufimerksamkeit zu. Das sittliche Verhalten des Einzelnen wurde von 
dem Geistlichen beobachtet; das ärgerliche Fluchen, Schwören und 
Zaubern mit kirchlichen Strafen geahndet, und am wenigsten gestattete 
man jetzt, wo die protestantische Kirche in Thüringen festen Puss 
gefasst hatte, die Absonderung des Einzelnen, die sogar mit Landes- 


*) Geistliche, deren gute Qualification nicht ausser allem Zweifel stand, wurden 
schon in der ersten Periode der Visitationen nacli Wittenberg vorgeladen, um 
sich dort einem Examen zu unterwerfen. 


§ 5. Die dritte Visitation in Thüringen. 


127 


Verweisung bestraft, wurde im Fall die Warnungen vor unkirchlichem 
Leben von Erfolgen nicht begleitet waren. 

Mit diesem Programm traten die Visitatoren ihre Wanderungen 
durch Thüringen an. Dass ihre bisherige Wirksamkeit schon Be- 
deutendes erreicht hatte, geht aus den Patronatsverhältnissen der 
Kirchen hervor, die der Einführung der lutherischen Lehre zum guten 
Theile nicht günstig gewesen sein konnten, da die adligen, freiherr- 
lichen und besonders die geistlichen Patrone zu der kurfürstlichen 
Macht in einem eigenthümlichen Missverhältniss standen, welches das 
reformatorische Werk unzweifelhaft erschwert hatte. 

Wir lassen zunächst die Uebersicht über die ganze Thüringische 
Visitation folgen, die um so wichtiger ist, als wir von den früheren 
Befunden, wie schon bemerkt, nur dürftige Nachrichten besitzen^). 


Uebersicht der ganzen Visitation von Thüringen. 

(1533.) 


1. S. Creuzburg 

2. Ifta 

3. Pferdsdorf 

4. Oberellen 

5. Marksuhl 

6. Schnellmanns- 

hausen 

7. Gerstungen 

8. Dankmarshausen 


I Kl. Creuzburg. 
Kl. Creuzburg. 

Kurfürstl. 

Kurftirstl. 

Abt zu Fulda. 

Sachsen, Mainz, 
Hessen. 

Kurfürstl. 

Pfarrer zu 
Gerstungeu. 


2. Volteroda*. 

3. Seit 1528 selbstständige Pfarrei. 

5. Förtha, Etterwinden kommt dazu. 

7. Üntem-Suhl*. 

8. Mit Sulingssee; seit 1528 eigne 
Pfarrei, früher Filial von Gerstungen. 

9. Richelsdorf. 

10. Salmannshausen*. Gehörte auch bis 
1528 nach Gerstungen, soll jetzt v. Lauch- 
rüden vorsorgt werden. 

11. Dorfbreitenbach*, Hausbreit€>nbach, 
Horschlitt, Gospenroda*, Dippach*. Die 


I' 9. Süss (Süssra) 

10. Neustedt 

, 11. Berka 

12. Herda 

13. S. Salzungen 

14. Möhra 

15. Witzelsroda 

16. Immelbom 

17. Treffurt 


Kurfürstl. 

Kurfürstl. 

Abt von Hersfeld. 

Abt von Hersfeld. 

Kloster Allendorf. 

Aobtissin zum 

„Sehe". 

(Kl. Allendorf.) 

Gf. v. Henneberg. 

S., Mainz, Hessen. 


St. Gehülfenkirche* bei Berka im Felde, 
wird abgebrochen. 

12. Wtinschensuhl*. 

13. St. Husen*, Langenfeld*. 

14. Gehörte früher als Filial nach St. 
Husen, war Filial von Frauenbreitungen. 

15. Gehörte früher als Filial nach St. 
Husen. 

16. Gehörte früher als Filial nach Frauen- 
breitungen. 

17. Reinholdshausen*, eigne Pfarrei, 
incorporirt. 


*) Die ProtocoUe befinden sich im S. Emest. Gesammt-Archive zu Weimar, 
Reg. Ji. , 


128 


Das Ernostinische Gebiet. — Vierte Periode 1532 — 1545. 


18. Falken 

19. Frankenroda 

20. Bursla 

21. Langula 

22. Obern-Dorla 
2H. Niodem-Durla 

24. Domdorf 

25. Ettonhausen 

26. Tiefenort 

27. Schweina 

28. Steinbach 

29. Gumpelstadt 

30. Kraula 

31. Noiikirchon 

32. Nazza 

33. Mihla 

34. Bischofsroda 

35. Madelungen 

36. Famroda 

37. Weissenbom 

38. Scherbda 

39. Mechterstedt 

40. Lauchröden 

41. Neuenhof 

42. Unterellen 

43. Melbora 

44. Schwarzhausen 

45. Schönau 


St. Petor z. Erfurt. 

Domherrn dii8. 
I Hessisch. 
' Hessisch. 

Hessisch ( stritti«;). 

Gf. V. Beichliiig(m. 
I Gf. V. Beichlingeu. 

Gf. V. Beichliugen. 

Gf. V. Houneberg. 

I ^ 

i Kloster Alleiidorf. 

von Haineck. 

von Hopfgart(»n. 

von Hopfgarten. 

Bischof von Mainz. 

8t. Peter z. Erfurt. 

Frauenstift 

Eisenach. 

von Ütti^rodt. 

■ 

.J ungfrauenkh)8ter 

zu Creuzburg. 
von Reckenrodt. 

von Herda. 
Cap. zu Eisenach. 

von Herda. 

von Wangenheim. 

von Ütterodt. 

von Üttt^rodt. 


46. Siittelstedt 

47. St^Mitfeld 

48. Eckardtshauson 

49. Mosbach 

50. Ruhla 

51. Grossenlupnitz 

52. S. Eisenach 

53. S. Gotha 

54. El)erstädt 

(S. zu Sonneborn. 

55. Goldbach 

56. Briiheim 

57. Warza 

58. Remstedt 

59. Buf leben 

60. Ballstädt 


61. 

62. 
63. 
64. 
65. 

66. 
67. 
68. 
69. 
70. 


Hausen 
Eschenber^en 
Wiegleben 
Molschleben 
S. lYiemar 

Siebleben 

Tüttleben 

Gamstädt 

Grossrettbach 

Nottleben 


Stift Eisenacli. 
Stift Eisenach. 

Kurfürstl. 

Kurfiirstl. 

von t^tterodt. 

KIost^T zum Hvi'. 


Kurfürst!. 

Kl. Heilig kreuz 

in Gotha. 

Stift Fulda. 

von Erifa. 
Kl. Hoiligkreiiz 

in Gotha. 
Stift Beat Vir?. 

in Erfurt. 
B(^at. Virg. in 

(lotha. 
von Wechmar. 
Probstei Gotha. 
I Kurfürst!. 
I Stift Gotha. 
Sclienk v. Tauten- 
burg. 

Kurfürst!. 
Kurfürst!. 
Kurfürstl. 
Kl. Gi'orgi'nthal. 
KiirfürstL 


19. Gehörtti früher alsFilial nach Falken. 
22. St. Niclaa-Capolle* im Dorfe. 
24. Kieselbach*, Merkers*. 

27. Altenstein. 

28. Früher Filial von Schweina, aber 
rait eignem Priester. 

29. Waldtisch. 
82. Ebenheim. 
M. Berka*. 

35. Krautliausen*, Uetteroda. Seit 1528 
selbfitständige Pfarrei. Gehörte nach Stedt- 
feld als Filial. 

36. Seebach, Eichrodt, Wutha. 

B9. St. (lehülfen-Capelle*. 

40. Schnellmannshauscn int in dieser 
Visitation dazu geschlagen. 


41. Göhringen*. Neuenhof war bislier 
Filia! von Stedtfeld. 

43. Ettenhausen*, Hastrungsfeld*. 

44. Winterstehi, Schmerbach. 

45. Deubach*, Kalilenberg. 

46. Burla*. 

47. Hörschel, Spichra. 

48. Etterwinden. 

49. Kitti^l.sthal. 

51. Wenigenlupnitz, Stockhausen, Hüt- 
zelsroda, Beuernfeld, Bolleroda. 

52. St. Georg-*, St. Niclas-* St. Anna-* 
und St. Jacobs-Capelle*. 

54. Weingiu'tim, Sonneborn* 

62 Hatte auch eine St. Niclas-Capelle. 

68. Kleinrottbach*. 


§ 6. Die dritte Visitation in Thüringen. 


129 


71. 8. Waltershausen 

72. Uelleben 

73. Boilstedt 

74. Sundhausen 

75. Leina 

76. Wahlwinkel 

77. Hörseigau 

78. Fröttstedt 

79. Laucha 

80. Teutleben 

81. Aspach 

82. Trügleben 

83. Apfelstadt 

84. Dietendorf 

85. Holzhausen 

86. Bischleben 

87. Thorei 

88. Liebenstein 

89. Crawinkel 

90. Wölfis 

91. Harhausen 

92. S.Beinhardsbrunn 

93. Altenbergen 

94. ZeUa 

95. Emstroda 


Kurfilrstl. 

Abt zaPaulinzelle. 

Abt zu Beinharda- 

brunn. 

Kurfilrstl. 

Kurfürstl. 

Kurf&rstl. 

Fraaenstift in 
Eisenach. 

KurfürstL 
von Teutleben. 
Rath zu Grotha. 
Kurfürsti. 
Yon Erffa. 
Kurfürsti. 
von Witterda. 
Abt von St. Peter 
zu Erfurt. 
Korflirstl. 
KL Ichtershausen. 
von Witzlehen. 
Abt zu Frauen- 
breitungen. 

Abt zu Frauen- 
breitungen. 

Gf. V. Gleichen. 

Kloster daselbst. 
(Kl. Reinhards- 
brunn?). 

Kl. Beinhards- 
brunn. 

Kl. Beinbards- 
brunn. 


71. Langenhain*, Ibenhain*, Tabarz*, 
Cabarz*. 

74. Mit zwei Pfarreien, von denen eine 
eingegangen ist. 

75. Gospiteroda'*'. 

88. Mit Dietendorf vereinigt. 

85. Bittstedt*. 

86. Möbisburg'i'. 

87. Behestädt*. 

88. Gössel* soU nun eigne Pfarrei werden. 

89. (War frtther Füial von Wölfis). 
Frankenhain* von Crawinkel versorg. 

91. War Füial von Sulzenbrück. 

92. Friedrichsrode'*', (Bödicben). 

98. Finsterbergen*, Catterfeld* Eugels- 
bach*. 

Barkhardt, Kircben- and Schul- Visitationen. 


96. niehen 

97. Hohenkirchen 

98. Tambach 

99. Schönau 

00. Cobstadt 

01. S. Ichtershausen 

02. Eischleben 

03. Dachwich 

04. S. Ohrdruf 

05. Wandersieben 

06. Wechmar 

07. Schwabhausen 

08. Emieben 

09. Günthersleben 

10. Sulzenbrück 

11. Ingersleben 

12. 6räfentonna 

13. DöUstädt 

14. Wemingshausen 

15. Bienstadt 

16. Töttelstädt 

17. Pferdingsleben 

18. Burgtonna 

19. Aschara 

20. Eckardtsleben 

21. Frienstedt 

22. S. Wangenheim 

23. S. Sonnebom 


Kl. B. und Gf. 
Gleichen. 

Abt von Hersfeld. 
El. Georgenthal. 
El. Georgenthal. 
Kl. GeorgenthaL 
Kl. Ichtershausen. 
El. Ichtershausen. 
El. Ichtershausen. 
Gf. von Gleichen. 
Gf. von Gleichen. 
Gf. von Gleichen. 
Gf. von Gleichen. 
Gf. von Gleichen. 
Gf. von Gleichen. 
S t. Peter m Erfurt. 
St. Martin in 
Erfurt 

Herrn von Tonna. 
Gf. von Gleichen. 
Gf. von Gleichen. 
Gf. von Gleichen. 
Bischof von Mainz 
u. Gf. V. Gleichen. 
Gf. von Gleichen. 
Gf. von Gleichen. 

St Peter in Erfurt 
Kl. Zella a. d. 

Eichsfeld. 
Gf. von Gleichen, 
von Wangenheim. 

Kurfürsti. 


94. Mehlis*. 

95. Cumbach*. 

96. Hat Kirche und eine Capelle U. 1. 
Frauen, die vom Jnngfrauenkloster zu Zella 
auf dem Eichsfeld zu Lehn ging. 

97. Hermhof*, Capelle „Neuss" bei 
Molschieben dazu geschlagen. 

98. Dietharz*. 

99. Wipperoda*. 
100. Grabsieben*. 

104. Gräfenhain*, Nauendorf*. 
107. Petairoda* (Petzigeroda). 
110. Hochheim*. 

113. Mit 2 Pfarreien im Dorf: die Pfarrei 
im Kloster* und zu St. Peter*. 

9 


130 


Das Ernestiniscbe Gebiet, — Vierte Periode 1532 — 1545. 


124. Nordhofen 

125. Hayna 

126. Wolfsbehringen 

127. Grossenbehring. 

128. Tüngeda 

129. Hochheim 

130. Westhausen 

131. Pfullendorf 

132. ErflFa 

133. Grossfahner 

134. Gierstedt 

135. Molsdorf 

136. Ebenheim 

137. Kippers (roda) 

138. Gera 

139. Buttstadt 

140.Buttstädti.Wend. 

141. Wenigen -Butt- 
stedt (Wüstung) 

142. Magdala 

143. Meilingen 

144. Niedersynder- 

stedt 

145. Niedergrunstedt 

146. Grossobringen 

147. Döbritzschen 

148. Göttern 

149. Gabemdorf 


von Wangenheim, 
Abt zu Fulda. 

Abt zu Hersfeld. 

Abt zu Hersfeld. 

von Wangenheim. 

von Wangenheim. 

von Wangenheim. 

von Wangenheim. 

von Erffa. 

St. Peter zu Erfurt. 

Beat. Virg. das. 

von Thun und 

Bischof von Mainz. 

von Hopfgarten. 

von Witzleben. 

von Witzleben. 

Kurfürstl. 

von Wiohc. 

Katb zuButtstädt. 

Kurfürstl. 
Kurfürstl. 
Kurfürstl. 

Kurfürstl. 

? 

? 
Kurfürstl. 
Kurfürstl. 


150. Troistedt 

151. Legefeld 

152. Lehnstedt 

153. Grossmölsen 

154. Rastenberg 

155. Vippachedel- 

hausen 

156. Grossbrembach 

157. Kleinbrembach 

158. Vogelsberg 

159. Hardisleben 

160. Olbersleben 

161. Guthmanns- 

hausen 

162. Töttleben 

163. Sprötau 

164. Nermsdorf 

165. Kleinrudestedt 

166. Markvippach 

167. Riethnordhausen 

168. Mittelhausen 

169. Gebstedt 

170. Neustedt 

171. Russdorf 


Kurfürstl. 

Kurfürstl. 

Kurfürstl. 

St. Sever zu Erfurt. 

Domprobst zu 

Naimiburg. 

Kurfürstl. 

Carthause zu 

Erfurt. 

Probst zu Nord- 

bausen. 

Probst zu Nord- 

bausen. 

St. Moritz in 

Naumburg. 

von Kölleda. 

von Marschalk. 

Kl. Mergenthai. 

Probst zu Nord- 

hausen. 

Kurfürstl. 

Kurfürstl. 

von Vitzthuiu. 

A. Schade. 

Abt zu Oldisleben. 

Abt zu Pauliii- 

zelle. 

AbtzuPaulinzelle. 

Probst zu 
Naumburg. 


124. Metebach*. 

126. Reichenbach*. 

127. Osterbehringen*. 
.184, Kleinfahner*. 

135. Zwei Pfarreien, jetzt nur eine. 
138. Martinroda* (Rodichen), Manebach*, 
Burgk oder Neustat*, Angelroda*. 

140. Ein besonderer Theil von Buttstädt 

141. Niederreissen*. 

142. Maina*, Ottstedt*. 

143. St. Michel-* u. StGoorgen-Pfarrei* 
mit Filial Taubach*. 

144. Obersynderstodt*, Troralitz*, Söll- 
nitz*. 

145. Obergrunstedt*. 
147. Kleinschwabhauseu*. 
149. Daasdorf*. 


150. Schoppendorf*. 

151. Possendorf*, Golraerodo ♦ , Holzdorf*. 

152. Hanmierstedt*. 

153. WaUichen*. 

154. ßilb-oda* Schafau*. 

156. Mit 2 Gottesbäusem, Wiperti» und 
Kiliani*. 

160. Mit zwei Gotteshäusern, St. Voit^ 
und Wiprecht*. 

164. Bisher Lehen des Domprobsts zu 
Nordhausen. Mit Filial Rohrbach*. 

165. Schwansee*. 

168. Es wurde die wüste Kapelle abge- 
brochen. 

170, Sehen (Syhen) 170, wird nun mit 
171 vereinigt. 


§ 5. Die dritte Visitation in Thüringen. 


131 


172. Burghessler 

173. Weimar 

174. S. Buttelstedt 

175. Schwerstedt 

176. Krautheim 

177. Neumark 

178. Hottelstedt 

179. Stedten 

180. Ballstedt 

181. Oberrossla 

182. Niederrossla 

183. S. Suiza 

184. Ptiffelbach 

185. Zottelstedt 

186. Wickerstedt 

187. Capellendorf 

188. Hermstedt 

189. Grossschwab- 

hausen 

190. Oberweimar 

191. Umpferstedt 

192. Ettersburg 
198. Ramsla 

194. Heusdorf 

195. Ringleben 

196. Denstedt 

197. Süssenbom 


Kurftirstl. 

Kurfürstl. 

Kurfürstl. 

Kl. Ettersburg. 

Abt zum Sobotteii. 

Kurfürstl. 

von Riedesel. 

Kurfüi-stl. 

J. Bock. 

Kurfürstl. 

Kurfürstl. 

Kurfürstl. 

Kurfürstl. 

Kurfürstl. 

von Marscbalk. 

Kurfürstl. 
Kloster Capellen- 
dorf. 
Kloster Capellen- 
dorf. 

Kurfürstl. 

Kl. Oberweimar. 

' Kurfürstl. 

Kurfürstl. 

{Kurfürstl.) 

Kurfürstl. 

Gans. 

Gans. 


198. Schwabsdorf 

199. Osmannstedt 

200. Grosscromsdorf 

201. Buchfart 

202. Daasdorf 

203. Heichelheim 

204. Dielsdorf 

205. Eckstedt 

206. Apolda 

207. Tannroda 

208. Saufeld 

209. Obernnissa 

210. Tiefurt 

211. S. Jena 

212. Isserstedt 

213. Cüspeda 

214. Burgau 

215. Hainichen 

216. Wenigenjena 

217. Löbstedt 

218. Beutnitz 

219. Löberschütz 

220. Jenapriessnitz 

221. Taupadel 

222. Münchenroda 


Gans. 

Kurfürstl. 

von Cromadorf. 

von Meusebacb. 

von Gottfart. 

von Worm. 

von Vippach. 

I von Vitzthum. 

von Vitzthum. 

von Bünau. 
von Tannroda. 

Kurfürstl. 

von Denstedt. 

Kurfürstl. 

Kurfürstl. 

Nonnenkloster 

Jena. 

Kurfürstl. 

St. Michaelkloster 

Jena. 

Gross. 

Jungfrauenkloster 

Jena. 

Kurfürstl. 

, Kloster Lauss- 

nitz. 
' Abt zu Posa. 
I von Lichtenhain. 
i Kl. Bürgel. 


172. Soll eigne Pfarrei werden. Bisher 
gehörten B.* und Eberstedt* nach Nieder- 
trebra als Filiale. 

174. Obemdorf*, Weiden*. 

176. Heyndprf* (Hegendorf). 

177. Thalborn* 

178. Ottetedt*. 

179. Ottmannshausen*. 
181. Herresaen*. 

188. Dorfsulza*: war von Ebersburg'sches 
liehen, dagegen die Pfarrei auf dem Berge 
kurfürstliches Lehen. 

184. Goldbach», Wersdorf*. 

185. Mattstedt*. 

187. Hohlstedt», Kötschau», Franken- 
dorf*. 

188. Stobra». 

189. Münchenroda •. 


190. Ehringsdorf*. 

191. Wiegendorf». 

192. Kleinobringen*. 
194. Schoten*. 

197. Kleincromsdorf*. 

198. Rödigsdorf». 

199. Ulrichshalben*. 

201. Vollradisroda», Oettern». 
208. (hodie Thangelstedt). 
211. (Lichtenhain*). Zwei Kirchen in 
Jena. 

213. Lützeroda*, Closewitz*. 

21 4. Gösch witz*, Ammerbach*, Winzerla* . 

215. Stiebritz». 

216. Camsdorf. 
218. Golmsdorf». 

220. Ziegenhain*. 

221. Rodigast». 

9* 


132 Das Eraestinische Gebiet — Vierte Periode 1632—1545. 


223. 

Lobeda 

Korfhrstl. 

224. 

Bucha 

KurfÜTstl. 

225. 

Rothenstein 

Beuss V. Granichf. 

226. 

Maua 

Abt zu Grünhain. 

227. 

S. Bürgel 

Kloster daselbst. 

228. 

St. Georgen 

Kloster daselbst. 

229. 

Bobeck 

Kloster Bürgel. 

230. 

Rüttersdorf 

? 

231. 

Hohendorf 

Kl. Bürgel. 

232. 

Abtlöbnitz 

Stift Bürgel. 

233. 

Herrn sdorf 

Kl. Lanssnitz. 

234. 

Laussnitz 

Kloster daselbst. 

235. 

Graitschen 

Kloster Tjaiissnitz. 

236. 

Seifartsdorf 

Kl. Laussnitz. 

237. 

Reichardsdorf . 

Kl. Laussnitz. 

238. 

8. Eisenberg 

Jungfr.-Kl. das. 

239. 

Petersberg 

9 

• 

240. 

Walpemhain 

Kl. Eisenberg. 

241. 

Buchheim 

Stift Zeitz. 

242. 

Jb'lemmingen 

Abt zu Pforta. 

243. 

Aue 

V. Molau. 

244. 

Kasekirchen 

Kl. Eisenberg. 

245. 

Molau 

Kurftürstl. 

246. 

Kraftsdorf 

KurfüiBtl. 

247. 

Rüdersdorf 

Kl. Mildenfurth. 


223. WöUnitz*, Drakendorf*, ümenitz*, 
ZöUnitz*, Schiebelau*, Boda», Suiza*. 

224. Ossmaritz*, Schorba, Posen, Nenns- 
dorf*. 

225. Oelknitz*. 

226. Leutra*. 

230. Mit zwei ungenannten Dörfern (ob 
Filiale?). 

281. Nischwitz, Bauschwitz*, Döllschütz, 
Schmörschwitz. 

232. Schieben, Tultewitz, Molschütz. 

233. Beichenbach*, Obemdorf*. 

234. Tautenhajn*. 

236. Kaachwitz. 

237. Grüna, Stübnitz. 

238. Kursdorf und die alte Stadt. 

239. Saasa*, Pretzschwitz, Törpla, Tün- 
schütz. 

240. Thiemendorf*, Ahlendorf. 

242. Altenburg». 

243. Graitschen*. 


248. Serba 

V. Hanfmus. 

249. Etzdorf 

V. Hanfmus. 

250. Haynspitz 

y. Wöllnitz. 

251. Königshofen , 

Grfif. 

252. Neidschütz 

( y. Molau. 
\ V. Portzka. 

253. Priessnitz 

y. Hagenest 

254. Schöngleina 

y. Tiichtenhain. 

255. Schleifreisen 

V. Lichtenhain. 

256. S. Berka 

V. Witzlebcn, 

257. Blankenhain 

y. Gleichen. 

258. Hochdorf 

V. Gleichen. 

259. Neckerode 

y. Gleichen. 

260. Lohma 

y. Gleichen. 

261. Grossliebringen 

y. GreuBsen. 

262. Dienstedt 

y. Gleichen. 

263. Bösleben 

Graf 


y. Schwarzbur^. 

264. Rittersdorf 

y. Gleichen. 

265. Saalbom 

y. Witzleben. 

266. S. Kranichfeld 

Beuss y. Plauen. 

267. Treppendorf 

Beuss y. Plauen. 

268. Riechheim 

Beuss y. Plauen. 

269. Barchfeld 

Beuss y. Plauen. 

270. Achelstedt 

Beuss y. Plauen, 


sonst Erfurt. 

244. Ütenbach*, S eidewitz, Köckenitzsch'^. 

Kaueritz, Seuselitz*. 


245. Thirschneck*. 


246.Harpersdorf,Nieder 

ndorf*,Kaltenboni. 

247. (Büdigesdorf) — 

Porsdorf. 

249. Bauda*. 


250. Bauschwitz*, Aubitz (Ausschwitz). 

251. Gösen*. 


252. Boblas* (Bobilitz; 

|. 

253. Heiligenkreuz*, Janisroda*. Janis- 

roda sollte erst mit 253 

yereinigt werden. 

254. Albersdorf*, Scheiditz, Waldeck. 

257. Bottorf», Schwan 

»*, AltdömfeW*. 

260. Kleinlohma*. 


261. Kleinliebringen*, 

Nahwinden^, TöU- 

stedt*. 


262. Kleinhettstedt*. 


264. Haufeld*. 


266. Stedten*. 


267. MUwitz*. 


268. Gtigleben*. 



§. 5. Die dritte Visitation in Thüringen. 


133 


271. Osthausen 

272. 8. Neustadt 

273. Dreba 

274. Weira 

275. Köthnitz 

276. Oberoppurg 

277. Neunhofen 

278. Moderwitz 

279. Daumitzsch 

280. Pillingsdorf 

281. Breitenhain 

282. Kopitzsch 

283. Dreitzsch 

284. Weitewitz 

285. Mossbach 

286. Chursdorf 

287. Lausnitz 

288. S. Triptis 

289. Schönborn 

290. Oberpöllnitz 

291. S. Auma 

292. Braunsdorf 


Beuss 
von Plauen. 

EurfürstL 

KurfÜrstl. 

Kurfürstl. 

KurfÜrsÜ. 

Kurförstl. 

Kurfürstl. 

Kurfürstl. 

V. Hayn. 

Kurfürstl. 

Kurfürstl. 

KurforsÜ. 
V. Eichicht. 

Kurfürstl. 
V. Schütz. 
V. FöUnitz. 

V. Stein. 

Kurfürstl. 

V. Stein. 
V. FöUnitz. 

Kurfürstl. 

Kurfürstl. 


293. Rehmen 

294. S. Orlamünde 

295. S. Kahla 

296. Neusitz 

297. ühlstadt 

298. Grosseutersdorf 

299. Partschefeid 

300. Heilingen 

301. Reinstadt 

302. Milda 

303. Eichenberg 

304. Kesslar 

305. Niederkrossen 

306. Zeutsch 

307. Dienstädt 

308. Oberbodnitz 

309. Jägersdorf 

310. Trockenborn 

311. Löbschütz 

312. Seitenroda 

313. Oelknitz 

314. Hummelshain 


V. Etzdorf. 

Kurfürstl. 

Kurfürstl. 

Kurfürstl. 

Kurfürstl. 

Kurfürstl. 
V. Kochborg. 

Kurfürstl. 

Kurfürstl. 

Reuss V. Greiz. 

V. Eichenberg. 

Kloster Etters- 

burg. 

Kurfürstl. 
Kurfürstl. 
Kurfürstl. 
Kurfürstl. 
Y. Gräfendorf. 
Kurfürstl. 
Kurfürstl. 
Kurfürstl. 
Kurfürstl. 
Kurfürstl. 


272. Hatte die Johanniskirche und 1 Ca- 
pelle zu U. 1. Frauen. 

273. Neudeck*. 

274. Cospoda*, Kleina*, Meilitz. 

275. Linda*, Steinbrücken*. 

276. Solkwitz* (Seiwitz), Gertewitz. 

277. ßörthen. 

278. Schloss Arnshaug*. 

279. Döbritz*. 

280. Zwackau*. 

281. Strösswitz*, Trockenborn*, Lich- 
tenau*. 

282. Traun*, Lemnitz*, Hassla, Miesitz. 
288. Hungersdorf*, Aismannsdorf. 

284. Schmiritz*. 

287. Quaschwitz*. 

288. Döblitz*, Leubsdorf, Tömmelsdorf, 
Wüstenwetzdorf. 

289. Wittchenstein*. 

290. MittelpöUnitz*, Geheege. 

291. Ifuntscha, Wenigenauma*, Gütter- 
litz*, Crölpa. Auma hatte 2 Kirchen. 

292. Tischeudorf. 


295. Bibra*, Greuda. 

296. Kleinkochberg*, Schmieden*. 

297. Weissen*. 

298. Kleineutersdorf*. 

299. Wurde nach Uhlstedt geschlagen. 

300. Dorndorf*, Engerda*, Mötzelbach*, 
Eödelwitz*. 

301. Geunitz*. 

302. Gehörte früher nach Orlamünde ; hat 
als Filial Meckfeld* erhalten. 

304. Lotschen*, Drössnitz*, Wittorsroda, 
Kesslar* (Dorfkesslar), früher gehörte auch 
Meckfeld dazu. An andrer SteUe wird auch 
Buttersdorf* als Gotteshaus erwähnt. 

805. (Herrenkrossen) mit Freienorla*. 

306. Beutelsdorf*. 

807. Bucha*. 

308. Unterbodnitz*, Magersdorf. 

309. Grosspürschitz*, Kleinpürschitz. 
311. Lindach* 

313. Seitenbrück* und Schloss Leuchten- 
burg. 


134 Das Ernestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532 — 1545. 


315. 

Zwabitz 

V. Weiösbach. ! 

885. 

Lippersdorf ' 

Kl. Roda. 

316. 

Grossbockedra 

Puster. 

336. 

Ottendorf 

Kl. Roda. 

317. 

Altendorf 

V. Weissbach. 

337. 

Bremsenitz 

XI. Roda. 

318. 

S. Ziegenrück 

KurftirstL 

338. 

Groben 

Gross 

319. 

Drognitz 
Liebschütz 

KorfÜrstl. 



zu Naumburg. 

320. 

KurfÜrstl. 

339. 

Rentendorf 

V. Üayn. 

A^ /^ ^ 

T^ 1 

i V Oberndorf 

340. 

Tautendorf 

XI. Roda. 

321. 

Passeck 

\ V. Gräfendorf. 

341. 

Tröbnitz 

Kl. Roda. 

322. 

Enau 

V. Gräfendorf. 

342. 

S. Pösneck ' 

Kurfursti. 

323. 

Schöndorf 

V. Obemitz. 

343. 

S. Saalfeld 


324. 

Gössitz 

Kurfiirstl. 

344. 

Graba 

Stift Saalfeld. 

325. 

Volkmansdorf 

V. Obemitz. , 

345. 

Langenschade 

Kurfiirstl. 

326. 

Ranis 

V. Brandenstein. , 

346. 

Katharinau 

Stift Saalfeld. 

327. 

Niederoppurg 

V. Brandenstein. ' 

1 

347. 

Hoheneiche 

Stift .Saalfeld. 

328. 

Langendembach 

V. Brandenstein. 

348. 

Jüdewein 

Stift Saalfeld. 

329. 

Kolba 

V. Kolba. 

349. 

Fischersdorf 

Stift Saalfeld. 

330. 

Werneburg 

V. Brandenstein. ' 

350. 

Crölpa 

Stift Saalfeld. 

331. 

Nimmritz 

V. Etzdorf. 

351. 

Lehesten 

KurfÜrstl. 

332. 

Langenorla 

? 

352. 

Priedebach 

Kurfursti. 

333. 

Roda 

XI. Roda. 

353. 

Niederwellen- 

Kurfarstl. 

334. 

Karlsdorf 

1 XI. Roda. 


born 



315. Schmölln*. 

316. Kleinbockedra, Rauadorf*, Nobis? 

317. Altenberga*, Greuda, Scbimewitz, 
Schöps. 

318. Essbach», Keula*. 

319. Altenpeuthen*, Reitzengesch wende*, 
Neuenpeuthen*. Neidenberga. 

320. Liebeugrlin*. 

321. Moxa*. 

822. Laakau* Bahren*. 

323. Posen*, Bucha*. 

324. Schmorda*. 

326. Seussla*, Willmansdorf*, beide jetzt 
von Crölpa abgesondert. 
328. Kleindembach*. 
330. Bodelwitz». 

333. Mit 2 Kirchen U. 1. Frauen und 
Heiligonkreuz. 

334. Rattolsdorf*. 

335. Erdmansdorf*, Weissbach*. 

336. Eineborn». 

337. Stanau». 

338. Lasdorf». 

339. Ebersdorf*, Hollbronn*, Schwans- 
bach, Ottmansdorf, Burkersdorf, Sternsdorf? 

340. Lindenkreuz*. 


341. Untergneus*, Obergneus, Klein- 
bockedra. 

344. Köditz*, Gomdorf*, Wittmansg^^- 
reuth*, Aue unterm Berge* (Klein- Aue, 
Garnsdorf*, Altsaalfeld*, Preilipp*. — Abgi»- 
sondert wurden in dieser Visitation: Knebels- 
dorf*, Weischwitz*, Lositz und Reachwitz. 

345. Kolkwitz*, Reichenbach*. 

347. Mit 9 Orten (Filiale?), von denen 
angeführt sind: Volkmansdorf, Arnsgereuth, 
Bemsdorf, Geschwonda, Reichmansdorf. 

348. Schweinitz* Köstitz». 

850. Rockendorf, Gräfendorf, Zella, Laus- 
nitz, Dobian, Oelsen, Schmorda, fcH^isla, 
Schlöttwein*, Wilhelmsdorf, Herschdorf. 
Neidenberga, Oepsen. — Seisla u. Wilhelms- 
dorf werden nach Ranis, Schmorda nach 
Gössitz, Neidenberga nach Drognitz, Hersch- 
dorf nach Friedebach geschlagen. Oepsen 
mag durch die von Brandenstein versorirt 
werden. Dobian und Oelsen sollen nacli 
Birkigt zur Kirche gehen. 

352. Hütten*, Weissbach*. 

353. Oberwellenborn», Röblitz», Gross- 
Camsdorf*, Klein-Camsdorf*, Gosswitz*. 


§. 5. Die dritte Visitation in Thüringen. 


135 


354. Niederloquitz 

355. St. Jacob 

356. Obemitz 

357. S. Gräfenthal 

358. MarWrGöhütz 


Stift Saalfold. 

Stift Saalfeld. 

Stift Saalfeld. 
V. Pappenheim, 
y. Pappenheim. 


359. Gross -Neundorf 

360. Oberloquitz 

361. Lichtentanne 

362. Schlettwein ! 

363. Ezelbach ! 


V. Pappenheim. 

V. Pappenheim. 

V. Könitz. 

Stift Saalfeld. 

Stift Saalfeld. 


Hieraus ergi«bt sich zunächst, dass 

die Städte über 2 Stellen, 

das hessische und kurfarstliche Regiment über . 6 „ 

der gräfliche und freiherrliche Stand über ... 36 „ 

der Adel über 94 „ 

der Kurfürst über 98 „ 

der geistliche Stand über 116 „ 

(unbestimmt waren 11 „ ) 

363 SteUen 

verfugten, wobei wohl in Rücksicht zu ziehen ist, dass schon vor dem 
Beginn der Sequestration das kurfürstliche Regiment durch Uebemahme 
oder gänzliche Einziehung geistlicher Stiftungen vielfach an MachtfuUe 
gewonnen hatte. Dass der Adel und der freiherrliche Stand auch in 
Thüringen noch immer der Stützpunkt des Katholicismus war, erhellt 
aus dem einfachen Factum, dass fast sämmtliche neun Geistliche, 
welche in dieser Visitation als papistisch oder unbrauchbar ihrer 
Stellen enthoben wurden, auf freiherrlichen und adligen Patronatstellen, 
weniger auf kurfürstlichen Pfarreien, sassen^). 


*) 1. Ettenhausen (Beichlingen). 2. Tiefenort (Beichlingen). 3. u. 4. Gross- 
lupnitz (Stift Eisenach). 5. Aspach (Kurfürstl.). 6. Trtiglehen (von Erffa). 
7. Droißtedt (Kurfürstl.). 8. Apolda (von Vitzthum). 9. Kranichfeld (Eeuss). — 
Die graflich Beichlingischen Geistlichen verkündeten das Evangelium dem Befehle 
gemäss ohne alle Beilehre, d. h. sie lasen einfach die Bibel vor. Der Pfarrer zu 
Kranichfeld wurde seiner sonderlichen und seltsamen Coremonien wegen abgesetzt; 
die Yicare lebten ausserehelich; der Herr von Beuss Hess noch papistische Messen 
halten. 


354. Schwoinbach*, Dohlen*, Lositz*, Ariis- 
bach, Hirzbach 

355. Steinsdorf*, KL -Geschwende*, Hirsch- 
dorf*, Mnnschwitz. 

358. Reichenbach*, Limbach*, Pippels- 
dorf*, Jenichen*, Schaderthal*. 


359. Lichtonhain*, Buchbach*, Creunitz*, 
Sommersdorf*, Gesselsdorf* (Gossendorf), 
Spechtsbrunn*, Gebersdorf*, Lippelsdorf, 
Wallendorf*, Schmiedefeld*. 

860. Schmiedebach* (nicht Schmiedefeld). 

363. Früher nach Hasel gehörig. 


136 Das Emestiiiische Gebiet. — Vierte Periode 1532—1545. 

Indess berechtigt die günstige Wandlung der kirchlichen Ver- 
hältnisse keineswegs zu dem Schlüsse, dass die Lage Thüringens auch 
im Uebrigen zufrieden stellend war. Wenn das Kirchenregiment grosses 
Gewicht auf die Besserung der materiellen Lage der Kirchen- und 
Schuldiener legte, so bedurfte es der umfassendsten Arbeiten, um 
einigermaassen erträgliche Verhältnisse zu schaffen. Zwar war es 
wunderbar, dass in einer Zeit, in der der Mangel an Geistlichen 
sehr fühlbar war, Thüringen sich hinreichend versorgt zeigte. Aber 
dabei ist auch wohl zu berücksichtigen, dass seit dem Auftreten 
Luther's viele Pfarreien eingegangen waren, weil die materielle Ver- 
legenheit vielfach zu dem Zusammenschlagen der Pfarrstellen Anlass 
gegeben hatte. Es lässt sich schon an der Zahl der erledigten 
Stiftungen und Vicareien nachweisen, dass jetzt der geistliche Stand 
bedeutend reducirt war, da in Thüringen bei 363 Mutterkirchen imd 
279 Filialen und Beidörfem allein 169 Stiftimgen und Vicareien ab- 
gegangen und nur noch 128 von Geistlichen versorgt wurden. Die 
Verwendung dieser Stiftungen zu kirchlichen Zwecken fiel nicht ins 
Gewicht, zumal in fast ganz Thüringen unter dem Einfluss der bäuer- 
lichen Bewegung unendlich mehr, als diese Stiftungen besagen konnten, 
den Pfarrstellen entzogen war. Besonders war es empfindlich, dass 
die Gemeinden sich der Verbindlichkeiten überhoben erachteten, den 
Geistlichen für die Casualien die alten Vergütungen zu reichen, und 
die Visitatoren hatten es auch nur bei verhältnissmässig wenig Ge- 
meinden dahin gebracht, diese Nebenbezüge wieder einzuführen. Als 
die Visitation 1533 vollendet war, finden wir in ganz Thüringen nur 
39 Pfarreien, die auf Casualien ein in der Matrikel vorgesehenes An- 
recht hatten. Sie bezogen dafür aus dem Kirchärar eine kleine 
Summe. Diese Ablösung hatte für den Geistlichen allerdings viel 
Angenehmes, und Seitens der Visitatoren wurde, wie in Franken, mit 
Wohlbedacht auf die Fixirung hingearbeitet, wenn sich dies Princip 
auch nicht überall zur Geltung bringen liess, da man in Mangel an 
Mitteln gern die Willfahrigkeit der Gemeinden benutzte, das Ein- 
kommen des Geistlichen in seiner frühem Zusammensetzung auf jede 
mögliche Weise wieder herzustellen. Dagegen war es eine auffallige 
Erscheinung, dass der Kirchner in der Regel auf die Casualien in 
seiner Besoldung angewiesen blieb. 

Die Existenz des Geistlichen in Thüringen gründete sich auch 


§ 5. Die dritte Visitation in Thüringen. 137 

jetzt noch, wie fast überall, auf den Betrieb des Ackerbaues, der Vieh- 
zucht und auf Zehndbezuge aller Art. Mit Rücksicht auf die Hinter- 
ziehung der Einkünfte blieb es unerlässliche Aufgabe, die alten Rechte 
festzustellen, die theils von den Patronatsherren^), theils durch die 
Gremeinden und Stellinhaber verringert und unkenntlich geworden 
waren, zum Theil war die Fixirung dieser Rechte gar nicht mögüch, 
da die alten Pfarrregister zu Grunde gegangen oder von den Inhabern 
der katholischen Zeit muthwillig vernichtet waren«) und es bedurfte 
der schärfsten Maassregeln, um die alten Verhältnisse wieder herzu- 
stellen ^). Dass insbesondere die Kirchen- und Schuldiener unter dieser 
Unklarheit litten und theilweis namentlich, bis zu der Zeit, in der 
aus den geistlichen Gütern den Stellen reichere Zuschüsse gewährt 
wurden, ein kärgliches Leben führten, erhellt aus den überwältigenden 
Klagen, die mit der Zeit auch bei Luther die Ueberzeugung reifen 
Hessen, dass der Geistliche unter den Sorgen für den Ackerbau un- 
möglich seinen geistlichen Pflichten nachkommen könne. Ueber % der 
Pfarreien in Thüringen waren auf den Ackerbau angewiesen, dessen 
Betrieb damals allein an 151 Stellen desshalb erschwert wurde, weil 
es an Wiesen fehlte, und wie wir später, wo die Ertragsfähigkeit der 
Feldwirthschaft in das wahre Licht tritt*), sehen werden, dass den 
Geistlichen der Ackerbau nicht eine Quelle des Erwerbs, sondern 
peinlicher Sorgen war. 

Für jetzt half man sich, so gut man konnte. Wir haben ver- 
sucht, die Wirthschaftsverhältnisse der Pfarreien aus den Proto^coUen 
statistisch darzustellen und haben gefunden, dass 

69 Pfarreien keine Aecker, 
63 „ bis 10 Aecker, 
95 „ „ 30 „ 

63 „ „ 60 „ 


') Unter ihnen Christoph von Creuzharg, Jobst von Reckenrodt, von Herda, 
Curt und Friedrich von Witzleben u. s. w. 

') So z. B. in Warza, wo ein des Mordes angeklagter flüchtiger Vicar auch die 
Register „umgebracht" hatte. 

') In Uerda wandte man das Einlager von 4 Personen an, die so lange die 
Gemeinde erhalten mnsste, bis das dem Kirchenärar entfremdete Geld wieder 
be8cha£ft war. 

*) Siehe den Abschnitt: Bewidmungswerk, 


138 Das Ernestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532 — 1545. 
24 Pfarreien bis 90 Aecker, 


keine 


17 

»? 

„ 120 

11 

6 

11 

„ 150 

11 

11 

11 

„ 200 

11 

1 

11 

über 200- 

-210 Aecker besassen, während: 

151 

11 

keine Wiesen'), 

180 

11 

10 


20 

11 

bis 30 


1 

11 

„ 60 



11 

„ 90 



11 

„ 120 



11 

„ 150 



11 

„ 200 

„ zu bewirthschaften hatten. 


Hieraach ist die allgemeine Klage zwar nicht zutreffend, dass 
der Geistliche im Ackerbau mn seines Unterhalts willen völlig auf- 
gehen musste, aber die Feldwirthschaft brachte Sorge, da die Be- 
stellung derselben von Frohndienem abhing, oder der Geistliche bei 
zum Theil hohen Arbeitslöhnen auf geringe Ertrage angei^iesen war. 
Wir finden daher, dass ein Theil der Pfarräcker wüst lag, verpachtet 
oder gegen die halben Erträge von den Pfarrkindem bebaut wurde. 
Dass der letztere Weg auf die Dauer nicht eingehalten werden konnte, 
war selbstverständlich, da erfahrungsmässig die Ackerbautreibenden 
auf halbe Erträge auch heute nicht zu arbeiten vermögen. 

Es bleibt eine auffallige Erscheinung, dass den zahllosen Klagen 
gegenüber die Visitatoren bei dor Aufstellung der Besoldungsstücke 
nicht darnach frugen, wie sich deren Ertrag in baarem Gelde stellte, 
um eine möglichst gleiche Besoldung der Geistlichen zu erzielen. 
Das versuchte man erst 12 Jahre später, während man sich jetzt nur 
bemüht«, die Pfarrmatrikeln auf den früheren Stand zu bringen, und 
nach einem ungefähren Ueberschlag bemass, ob und in wie weit 
eine Besoldungserhöhung eintreten müsse. Durchgreifend waren diese 
Maassnahmen überhaupt nicht, und man verfuhr auch nicht mit der 
nöthigen Gründlichkeit und Gewissenhaftigkeit. Am Schlüsse der 
Visitation hatte man in ganz Thüringen nur 72 Kirchen- und Schul- 


') Hierunter müssen Wiesen flecke, also ungomessene Stücke verstanden 
werden, deren Grösse gar nicht zu bestimmen ist. 


§ 5. Die dritte Visitation in Thüringen. 139 

stellen mit einer aus thüringischen Klöstern zu erbringenden Zulage 
bedacht, die mit Martini 1535 beginnen sollte, während man sich 
bald darauf sagte, dass 55 Stellen überhaupt völlig vergessen waren. 
Erst nach mehr als 3 Jahren konnten diese in eine bessere Besoldung 
eintreten. 

Trotzdem war in Thüringen Ausserordentliches für die materielle 
Lage der Geistlichen gethan worden, da ausser dem, was die Gemeinden 
selbst aufbringen mussten, und aus erloschenen Stiftungen zufloss, 
allein aus den thüringischen EHöstem 1535 und 1536 2004 Fl. stan- 
dige Zulage gewährt wurde, was heute ungefähr dem Werthe von 
31,565 Mark entsprechen würde ^). Anderer Seits mögen aber auch 
diese ZifiFem einen Kückschluss auf die frühere Lage der Geistlichen 
gestatten. Befriedigend war der Unterhalt der Kirchen- und Schul- 
diener noch lange nicht; wir werden sehen, wie immer von Neuem 
man an der Besoldungsfrage fortarbeitete. 

Die nächste Folge der dürftigen Besoldung war, dass in ver- 
schiedenen Ortschaften nicht allein die bestehende Zahl der Kirchen 
und Capellen verringert, manche zu profanen Zwecken*) verwendet 
wurden und theUweis ganz verschwanden, sondern man auch eine 
Menge Pfarrstellen mit anderen zusammenschlug. Li der Visitation 
von 1533 wurden nur 5 Pfarreien aufgehoben. In Thüringen konnte 
dies ohne Schädigung des kirchlichen Lebens eher als in anderen 
Visitationsbezirken angestrebt werden, da selbst nach der Reduction 
der Pfarreien ein Geistlicher durchschnittlich etwas über zwei Orte zu 
versorgen hatte. Die Reduction der Pfarreien erreichte freUich mit 
dieser dritten Hauptvisitation ihr Ende noch nicht, weil sich mehr 
und mehr im Laufe der Jahre bis zur Bewidmung und sogar über 
dieselbe hinaus die Nothwendigkeit ergab, weitere Verschmelzungen 
eintreten lassen zu müssen, zumal die Stiftungen und Vicareien zu 
dem Stelleinkommen der Pfarreien vor dem Ableben der Vicare princip- 
mässig nicht zugeschlagen wurden*). 


^) 34 Malter Uetreide sind in dieser Zulage nicht berechnet. 

^) Z. B. in Aiuna, wo die St. Niclaskirche in ein Komhaus verwandelt 
wurde. In Umpferstedt hatte man aus dem Kirchen vermögen eine Schenke 
gebaut. Das Zusammenwerfen des Gemeinde- und Kirchenvermögens war an vielen 
Orten bemerkbar. 

^) Die Städte Eisenach, Gotha und Jena zeichneten sich besonders durch 
Reichthum an geistlichen Stellen aus. In ISisenach z. £,, das bekanntlich als 


140 Das Eraestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532—1545. 

Von diesen Verhältnissen hing natürlich auch die Wiederauf- 
richtung der Schulen ab, da man zum Theil das Vermögen der Stiftungen 
und auch die überflüssigen Kirchengeräthe zu diesen verwandte. In 
den Städten waren zwar überall zum Theil auch die Mägdleinschulen 
wieder aufgerichtet, aber auf dem Lande war man in der Organisation 
derselben noch weit zurück, da der Visitationsbezirk Thüringen mit 
738 Ortschaften doch nur 250 Barchner aufeuweisen hatte, denen 
die Ertheilung des Unterrichtes zufiel. Dass derselbe auf dem Lande 
höchstens die Erlernung des Lesens und Schreibens bezweckte, war 
selbstverständlich. Leider geht uns bei dem dürftigen Materiale jede 
Kenntniss von dem Stande der Dorfschulen ab, da die Visitatoren sich 
weniger mit der Untersuchimg derselben, als mit deren Grundlage 
und der Wiederherstellung der Kirchnerstellen, beschäftigten, die die 
Landbevölkerung gern eingehen liess ^). Die Kirchnerstellen besetzten 
die Gemeinden nicht gern, weil der Einzelne je nach Vermögen zum 
Unterhalte derselben beitragen musste*). 

Verhältnissmässig gab es 1533 nur wenig Elemente in Thüringen, 
die sich der kirchlichen Ordnung geradezu widersetzten. Hie und da 
hatte man das ärgerliche Leben der Laien zu bekämpfen, die sich 
übermässigen Genüssen zu ergeben pflegten. Alle derartige Auswüchse 
bekämpften die Visitatoren; es bleibt aber fraglich, ob mit den rich- 
tigen Mitteln. Kindlich blieb ihre Verordnung, dass dem die Theil- 
nahme an den Freuden von Tauffesten versagt war, der vorher nicht 
die Kirche besucht hatte ^). Dies und anderes kennzeichnet bereits 
die Anfange der geistlichen Gewaltherrschaft, die bekanntlich sehr viel 
Unheil nach Luther's Tode anrichtete. Hart war das Verfahren gegen 
unfleissige Communicanten, die man mit Ortsverweisung bedrohte; 
wenig günstigen Einfluss auf das friedliche Verhältniss zwischen der 
Gemeinde und dem Ortsgeistlichen konnte es ausüben, wenn dieser 
selbst kurfürstliche Reuter auiinahnte, um die Pfarrgebühren ein- 
zubringen *). 


„ Pfaffen n est" seinen Rohm behauptete, waren noch 10 Domherrn besoldet und 
es residirten 22 Vicare, die natürlich ein sehr beschauliches Leben führten. 

^) In Molschieben waren die kinderlosen Eheleute sogar aufgebracht, 
dass der Kirchner aus dem Aerar Besoldungstheile erhielt. 

') Er bekam Umgangsbrode, Hufenbrode, den Hausgroschen, Schonbrod. 

*) Z. B. in Windischensuhl. 

*) Der Pfarrer zu Dachwich z. B. wurde dazu autorisirt. „Wenn ihm die 


§ 6. Die erste Visitation des Amtes Allstedt. 141 

Was endlich die Eirchenpatrone anlangt, so waren diese jetzt 
im Ganzen den Reformen freundlich gesinnt. Der Graf von Gleichen 
sagte freiwillig zu, seine Ortschaften unter Beihülfe Sachsens noch- 
mals besuchen und das in der Visitation Angeordnete bezüglich der 
Durchführung prüfen lassen zu wollen, während der Reuss von Kranich- 
feld und Hans Puster an der Aufrechthaltung katholischer Gebräuche 
festhielten. . 

AU' solche Erscheinungen blieben aber höchst vereinzelt und man 
durfte insbesondere mit den Fortschritten der Reformation in Thüringen 
sehr zufrieden sein, wo die Irrlehren der Münzerischen Anhänger und 
die Wiedertäufer verhältnissmässig viel Terrain gewonnen hatten. Jetzt 
kam es darauf an, dass die lutherische Kirche hier sich auf besseren 
materiellen Grundlagen entwickelte. Diese mit Sicherheit schnell und 
günstig zu gestalten, war freilich schwierig. Insbesondere sehen wir 
dies aus dem 12 Jahre später in Angriff genommenen Bewidmungs- 
werke, in dem sich die Schäden in hinlänglichem Maasse noch fühl- 
bar zeigten, nachdem selbst, die Aufhebung der geistlichen Güter nicht 
im Stande gewesen war, alle Mängel zu beseitigen. 

§6. 

Die erste Visitation des Amtes Allstedt ^ 

(1533, 4. März.) 

Das kurfürstliche Amt Allstedt war eines der wenigen, welches 
von der Visitation unberührt geblieben war. Andere Gründe als die 
Abgelegenheit desselben lassen sich schwerlich aufiSnden, denn die 
Gregend, welche im Bauemaufruhr schwer geschädigt war, bedurfte 
dringend der Reformen auf religiösem Gebiete. 

Obwohl die Visitatoren *) diesen kleinen Bezirk in wenigen Tagen 
zu absolviren hofften, brachten sie doch wider Erwarten länger zu, da 


Bauern wiederum etwas fürenthalten, dass er die Keuter, wie gegen die von 
Kyndhausen (Kühnhausen), wieder aufbringen und sich helfen lassen soll*^ 

^) Abschriften des VisitationsprotocoUes im Magdeburger und Weimarischen 
Archive. Das Magdeburger Exemplar ist etwas reicher. 

*) Die Visitatoren des Kurkreises besuchten Allstedt. Das Protocoll war 
am Sonntag Cantate zu Wittenberg besiegelt. 


142 Das Ernestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532 — 1545. 

sie eine Masse „Ungeschicklichkeit" fanden^). Denn trotzdem, dass 
die Geistlichen nicht untauglich waren, lag doch vieles im Argen. 

In Allstedt selbst war von den zwei Kirchen eine bereits wüst, 
und ein einziger Geistlicher versorgte beide Kirchgemeinden, die in 
der Oberkirche St. Thomas ihren Gottesdienst hielten. Ein Diacon, 
der diesen in der Niederpfarrei und auf dem Schlosse wieder auf- 
nehmen sollte, wurde erst bei dieser Visitation verordnet. Der dortige 
Pfarrer hatte zwei eheliche Weiber, von denen die eine von ihm ge- 
trennt im Nürnberger Kloster lebte, ohne formell geschieden zu sein. 
Trotz seiner dienstlichen Befähigung galt er als ein „Zech- und Spiel- 


*) Interessant ist der Gang des Visitationsexamens. Folgende Fragen wurden 
vorgelegt: 

Doctrina: 1. Ubi studuerit et in qua schola. 2. Quomodo tradat doctri- 
nam justificationis et providentiae. 3. Quomodo doceat de fide et bonis operibus. 

4. Quid sit fides, quomodo provcniamus ad fidem, quid lex, quid Evangelium? 

5. Quomodo doceat et sentiat de verbo extemo. 6. Quomodo de baptismo et 
Eucharistia? 7. Item de Gonfessione. 8. Quid doceat de magistratibus? 9. Quid 
de conjugio et gradibus. 10. An habeat libros bonos, latinam bibliam, no\'um 
testamentum, Romanos philosophos, psalterium germanicum? 11. An legat etiam 
et quotidie discat, quorum multi nihil student. Quo modo studendi vtatur in 
sacris? 12. An doceat catechismum quotannis. 13. Quid dominica die concionetur? 
Quid per hebdomadem. 15. An babeat librum visitatorum. 

Ecclesiao ordinatio. 16. An conformos habeat ceremonias libro visita- 
torum. 17. An dominicis communicantes habeat. 18. An porrigat utramque 
speciem. 19. An conmiunicaturos audiat et examinat? 20. Quando missam et 
communionem celebret. 21. Quali nota et melodia utatur in verbis consocrationis 
22. Festa pascha, pentecosten, natalem an celebret triduo, ut ecclesia Vitten- 
bergensis. 23 Vestitu an ecclesiastici utantur in missa. 24. An visitaret pauperes 
(3t infirmos. 25. An aliquos sciat, qui in 6 vcl 7 annis non communicaverint 
25 a. An juventutem curet in catechismo erudiri. 

Vita docentis et auditorum evangelia. 26. An habeat uxorem. 
27. An palam flagitiosos tolleret in suo coetu, adulteros usitarios. 27. An incautar 
tiones sint, etiam in populo. 28. An diuortia et curaret fieri. 28 a. An sint intor 
eos anapaptistae, Sacramontarii. 29. An sepulturae etiam aliquam babeat eere- 
moniam. 30. Quo modo excommunicatione in palam flagitiosis. 31. Ut alias 
generaliter dicat, quid exigat correctionem in hac sua ecclesia. 

Dy bauren werden gefraget; 

1. Von zehen gepoten. 

2. Vater unser vnd glauben. 

3. Ob sie alle Sontag der predigt warten. 

4. Wie neulich sie zu dem heiligen sacrament gangen. 

5. Ob sie auch ir Kinder christlich zu halten vnd dergleichen, was die 
vmbstand geben. 


§ 6. Die erste Visitation des Amtes Allstedt. 143 

bruder", der viel in Laiengesellschaft sich bewegte und täglich „drei 
Birkenkannen" auszutrinken pflegte. 

Die Münzer'schen Einrichtungen hatten, trotzdem die Geistlichen 
nicht als Anhänger derselben gelten konnten, sich so im Volke ein- 
gelebt, dass man auch nur einseitige Themata in der Predigt behandelte; 
die Lehre von der Vergebung der Sünden hatte seit Münzer's Auf- 
treten nicht wieder Eingang gefunden. Auch die kirchlichen Einrich- 
tungen hatten sich aus der Zeit des Bauernkriegs, z. B. in der Stellung 
des Altars und der Kleidung des Geistlichen, fort erhalten. Die 
Visitatoren, welche gegen die Fassungskraft der Gemeinde ernste 
Bedenken erhoben, schlössen die schwerem biblischen Bücher von 
der Erklärung gänzlich aus und empfahlen zur Leetüre neben 
Matthäus nur die Briefe an die Galater. Die Münzer' sehen Gesänge 
verbot man gänzlich und führte neben der Katechismuslehre das 
Wittenberger Gesangbuch ein. An manchen Orten wurde erst jetzt 
wieder das Läuten mit Glocken vor Beginn des Gottesdienstes ein- 
geführt, welches Münzer gänzlich abgeschafft hatte, und ein besonderes 
Augenmerk richtete man auf die Wiederbegründung einer Schule, da 
Allstedt bei Ankunft der Visitatoren nicht einmal einen Schullehrer 
liatte, der sonst in jedem grossem Orte vorhanden zu sein pflegte. 
Die Schule wurde in den Gang gebracht, den Kindem das Erlemen 
des Lesens und Schreibens, der zehn Gebote, wie sie sich in dem 
sogenannten Kinderhandbüchlein fanden, auferlegt, damit sie später 
zu dem Donat und den Sentenzen Cato's übergehen konnten. Weiteres 
als die Elemente der lateinischen Sprache zu lehren, beabsichtigte 
man nicht; die Begründung einer gelehrten Schule für Allstedt war 
überhaupt für jetzt nicht in Aussicht genommen, der Bau einer Schul- 
stube wurde erst durch die Visitatoren zum Beschluss erhoben. 

Wie überhaupt die Münzer'sche Bewegung Allstedt im profanen 
Leben schwer geschädigt hatte, so zeigte auch das kirchliche Leben 
sich arg vernachlässigt, trotzdem der Rath alle geistliche Güter an 
sich gerissen und, wenn auch nur zum Theü, im Sinne der Refor- 
mation verwandt hatte. Die Elisabethcapelle war zur Niederlegung 
bestimmt, als sich der Rath noch eines Besseren besann und diese 
wenigstens nicht zu einem Schlachthause verwenden liess, wie man 
alles Ernstes beabsichtigt hatte. Wie sehr die Visitatoren den Rest 
wiedertauferischer Gesinnung zu tilgen suchten, beweist, dass man 


144 Das Ernestinische Gebiet — Vierte Periode 1532 — 1545. 


einen „Sinnlosen" verwarnen zu müssen glaubte, der noch den 
Thomas Münzer als seinen Retter angerufen hatte. 

Die materielle Lage der Pfarreien im Allstedtischen unterschied 
sich von der anderer Yisitationsbezirke in keiner Weise. Die Geist- 
lichen waren ebenfalls auf Ackerbau und Viehzucht angewiesen, deren 
rationellen Betrieb erst die Visitatoren ermöglichten, welche die Pfarr- 
wirthschaft unter pflegliche Aufsicht stellten, da wahrscheinlich die 
Frohnden unregelmässige Unterstützung boten. Der übrige Theil der 
Besoldung pflegte in Brodlieferungen von jedem Hause, in Opfergeldern 
. der Communicanten und in Abgabe von Bratwürsten zu bestehen. 
Manche dieser Abgaben^) wurden erst wieder ganghaft gemacht und 
das armselige Inventar der Pfarrei Allstedt, welches in drei Tischen 
und drei Spanbetten bestand, dürfte am besten die Dürftigkeit er- 
weisen, zumal sich das Einkommen des Pfarrers auf nicht mehr als 70, 
des Diacons auf 40 und des Schulmeisters auf 35 PI. belief. Die 
geringe Zahl der Einwohner der Amtsortschaften, welche sich aus 
nachfolgender Visitationsübersicht ergiebt, war nicht geeignet, aus den 
Casualien die Besoldung wesentlich zu bessern. 

Uebtrslcht der Visitation des Amtes Allstedt. (1533.) 

Die eingeUammerten Zahlen bedeuten das Einkommen in Gulden im Jahre 1541. 

1. S. Allstedt Pfarrer (89) 

Diaconus 

2. Mittelhausen, 5 Ritters., 13 Pfl., 24 Hinters. (71) 

3. Einsdorf, ll Pfl., 20 Hinters. (25) 

4. Wolferstedt, 2 Ritters., 25 Pfl., 40 Hinters. (34) 

5. Niederröblingen, 2Ritters., 21 Pfl., 22 Hinters. (33) 

6. Landgrafroda, 7 Pfl., 26 Hinters. (14) 

7. Einzingen, ii pfl., 18 Hinters.. (16) 

8. Kalbsrieth, l Ritters., 13 Pfl., 30 Hinters. (23) 

9. Heygendorf, l Ritters., 10 Pfl., 35 Hinters. (24) 
10. Winkel, l Vorw., 7 Pfl., 20 Hinters. (17) 


Gf. Albrecht v. Mansfeld 

1 
fehlt. 

Kirchspielslehen 
Kloster Sittichenbach 

2 
4 

Kloster Naundorf 

1 

Gf. Albrecht v. Mansfeld 

1 

Kurfürstl. 

1 

Herzog Georg 
V. Kalb 

1 
2 

Gf. Albrecht v. Mansfeld 

1 

Gf . Albrecht v. Mansfeld 

2 


1. Die St. Wipertikirche hatte eine 
Zeit lang wüste gestanden, ging dem Kloster 
Walkenried zu Lehn; zu ihr gehörten 12 
Hufner und 38 Hinters. Die St. Johannes- 
kirche war kurfürstlich; zu ihr gehörten 
4 Ritters., 18 Hufner und 60 Hinters. — 
Filial MönchpfifFel*. 


3. Einsdorf nach Mittelhaosen zu 
pfBjren, unterblieb auf Bitten der Ein- 
wohner. 

6. Nach der Abschrift: Querfurt. Lehn. 

7. Nach Niederröblingpen gewiesen, 
wegen kleinen Einkommens. 

9. Schaafsdorf. 


^) In Winkel reichte man vom Begrähniss 2 Hühner oder 1 Groschen; in 
Mittelhausen und Allstedt gah man von jedem Hause die Sprengpfennige; in 
Niederröblingen bekam der Geistliche für ein Begrabniss gar nur einen S[&ae. 


§ 7. Die zweite Visitation des Kurkreises Wittenberg. 


145 


DieGeneralverordnungen, welche die Visitatoren bei ihrem Abzüge 
aus Allstedt ergehen Hessen, wirkten auf die Leetüre des Visitations- 
buches und der lateinischen Bibel hin, da man sich im Allgemeinen 
mit der Lesung der deutschen Bücher Luther's begnügt hatte. Die 
Messe wurde wieder mit brennenden Lichtern gelesen, Katechismus- 
lehre und Einderexamen eingeführt, und unter Abschaffung aller 
Münzer'schen Gewohnheiten, deren wir bereits gedachten, vorzüglich 
die Sonntags- und Wochenpredigten eingeführt. Für die Geistlichen, 
denen insbesondere noch das Erscheinen in „ungeschickten Kleidern" 
Tor den Visitatoren verwiesen wurde, sorgte man auch hier für die 
richtige Ablieferung ihrer Bezüge durch die weltlichen Richter. 

Ob Allstedt in der von uns zu behandelnden Periode einer 
zweiten Visitation unterstellt wurde, hat sich mit Zuverlässigkeit 
nicht ermitteln lassen. 

§ 7. 

Die zweite Visitation des Kurkreises Wittenberg. 

1533 bis 1534. 


Uebersicht der Visitationsbezirke. 


Amt Wittenberg.^) 


1. Apollensdorf 

2. Dobien 

3. Straach 

4. Bülzig 

5. Leetza 

6. Kiebitz 


? 

2 

Hath zu 

Wittenbg. 

Kurf. 

1 
1 

? 

2 

Kiirf. 

4 

? 

2 


2. Schmükendorf, Braunsdorf, Reins- 
dorf, halb Pisteritz, welches halb nach 
Wittenberg gehörte. 

3. Kerzendorf (früher nach Bossdorf 
gehörig), Berkau, Grabo. 

4. Külso. 

5. Zalmsdorf. 

6. Schönfeld. 

7. Mellnsdorf ; in dieser Visitation kam 
Danna hinzu. 


7. Blönsdorf 

? 

1 

8. Eckmansdorf 

? 

4 

9. ZeUendorf 

? 

— 

10. Elster 

Kurf. 

1 

11. Feldheim 

? 

4 

12. Marzahna 

? 

1 


8. Dalicho. 

9. War nicht selbstständige Pferrei, 
hatte aber eine Capelle, wurde früher von 
Körbitz und Langen-Lipsdorf versorgt und 
nun dem Pfarrer zu Oehna zur Besorgung 
gegeben. 

10. Meltendorf, Ruhlsdorf, Gentha, Giels- 
dorf, Listerfehrda. 

11. Schwabach. 

12. Schmögelsdorf. 


*) In dieser Uebersicht sind die Angaben über die Bewohner in so weit weg- 
gelassen, als sie in den neuen Mittheilungen, IX. S. 81 ff., bei Winter angegeben sind. 

Burkbardt, Kirchen- und Schal- Visitationen. XO 


146 Das Ernestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532 — 1545. 


13. Rahnsdorf 

14. Liesenitz 

15. Prathau 

16. Dabnm 

17. B^kith 

18. Doma 

19. Globig 

20. Wartenburg 

21. Bleddin 

22. Clöden 

23. Trebitz 

24. Pretzsch 

25. üoiinnolo 


V. Tbümen 

1 

• 

1 

Kurf. 

1 

Univ. Wit- 

1 

tenberg 


? 

1 

? 

2 

Univ. Wit- 

2 

tenberg 


V 

• 

1 

Kurf. 

2 

? 

1 

von Lospr 

1 

? 

1 


26. Meuro 
; 27. R)tto 

28. Bergwitz 

29. Radis 

, 80. Seegrehna 

31. Eutzsch 

, 32. Keraberg 

: 33. S. Wittenberg 

Pfarrer 
4 Diaconon 
(einer neu) 

34. S. Zahna^) 

I Pfarrer 

Caplan 


von Loser 

Kurf. 

Kurf. 
von List. 

Kurf. 

Prolistei zu 
Wittenbg. 

? 

ünivers. u. 
Rath 


Kurf. 


1 
2 
2 
2 
2 

1 

V 

1 
LLl.l 


(1) 
(1) 


Amt Seyda. 

Zweite Visitation, 1534 Donnerstag nacb Reminiscere. (Fol. 246*»- der Quelle.) 

I 38. Mügeln _ 2 

' 39. Seehausen , _ 1 

I 

40. Kurz-Lippsdorf — 2 


35. S. Seyda 

Pfarrer 
Caplan 

36. Nieder-Seefeld 

37. Oehna 


1 
1 

1 
1 


41. Gadegast 


Amt und Kreis Bitterfeld. 


42. S. Bitterfeld 

Pfarrer 
Caplan 

43. Niemeck 


(1) 

(1) 


44. Beyersdorf 

45. Roitzsch 

46. Sandersdorf 

47. Petersroda 


(2) 
(1) 
(1) 
(1) 


13 Werkzahne. 
14. Wettin, Jahmo. 
16. Melzwig. 

18. liamsdorf, Bietegast. 

19. BesGwig. 

22. Scliützberg, Troben (Kleintreben). 

23. ÖcbnoUin, Ostorwitz, Merkewitz, 
Klein -Zerbst (Zscberbitz). 

24. Priesitz, Sachan, Patsebwig, Merscb- 
witz, Korgau. 

25. Atteritz. 

26. Reinharz, Sackwitz, Öcbolis. 

27. Rüuden, Gniest, Lnbast. 

28. Klitzschena. 


29. Schleesen, üthausen. 

30. Selbitz. 

31. Panigkau. 

33. Hohndorf 7*), TrajuhnS, PrühlitzP. 
Gallien 9, Thiessen 5, Dietrichsdorf 10. 
Zörnigal 6, Wiesigk 6, Isorbecka 11, Schatlt- 
walde, Teuchel 8, Euper 9, Piesteritz 4, 
Zemnick, Labetz 6, wurde nach Wittenberg, 
Schadewalde nach Seyda geschlagen, was 
bisher umgekehrt war. Zemnick nach Gade- 
gast, so dass Wittenberg nur noch 12'-^ 
Dörfer hatte. 

84. Woltersdorf*. 

47. Holzweissig. 


^) Zahna fehlt im Magdeburger Exemplar, findet sich dagegen 1. c. bei Winter. 
*) Die Zahlen bedeuten die Anzahl der Hufner. 


§7. Die zweite Visitation des Kurkreises Wittenberg. 


147 


48. Alt^Pouch 

49. Roesa 

50. Burgkemnitz 

51. Priorau 

52. Sausedütz 


(1) 
(1) 
(1) 
(1) 
(1) 


53. Salzftirth 

54. Mühlbeck 

55. Crina 

56. Alt-Jessnitz 


von 


Reppicbau 


(1) 
(1) 
(1) 
(1) 


Amt Sohlieben. 


57. S. Schlieben 

Probst 
Diaconus 

58. Maütschkendorf 

59. CoUochau 

60. Hohanbucko 

61. Stechau 

62. Klein-Rössen 

63. Passerin 

64. Schönau 

65. Lebus 


1 


66. Bukowin 


1 

67. S. Baruth 


1 

Pfiurer 


1 

Caplan 


(1) 

68. Gross-Zischt 


(1) 

69. Paplitz 


1 

70. Petkuss 

, 

(1) 

71. Kehmlitz 

^^^ 

(1) 

72. Mertzdorf 

von Loser 

4 

73. Heinsdorf 


(1) 

1 

74. T*angenkrassau 


75. Lochau 

76. Arensnesta 

77. Bockau 


Amt Iioohau. 


1 
1 
1 


78. Züllsdorf 

79. Beyern 

80. Döbrichau 


von 
Schlieben 


Amt Liebenwerda. 


81. S. Tiiebenwerda 



83. S. Uebigau 

Pfarrer 


1 

84. Langennaundorf 

2 Diaconen 


1. 1 

85. Hohenleipisch 

82. 8. Wahrenbrück 



86. Cröbeln 

PfftiTAr 


1 

87. Schmerkendorf 

X XOUXvX 

Caplan 


1 

88. Wiederau 


(1) 

(1) 
(1) 

(1) 
(1) 
(1) 
(1) 
(1) 
(1) 

2 


4 
1 
1 


2 
1 
2 
2 
2 
1 


48. Wurde wegen Dürftigkeit 1538 von 
Miiblbeck versorgt. 

50. Friedersdorf. In zweiter Visitation 
war Friedersdorf bei Mühlbeck und Schna- 
ditz bei Burgkemnitz. 

51. Schierau? 

52. Beibitz. 

55. Lubast und Schköna. 

56. Golp», Möhlau*, Lauasig (Stein- 
lauflsick); die beiden ersteren waren in erster 
Visitation selbststandig. 


59. Pölzen. 
65. Striesa. 

74. Zum ersten Male visitirt; Zalmers- 
dorf*. 

81. Zobersdorf*, Maasdorf*, Lausitz*, 
Zscheischa* (Czeisz), Dobra* (Daher), 
Theisa* (Dissen). 

82. Bönitz*. 

85. Gorden*, Oppelhein* (Opplan). 

86. Nauwalde, Cosilenzien, (Easelentz). 
88. Drasdo. 

10* 


148 Das Ernestinische Grebiet. — Vierte Periode 1532 — 1545. 



Am 

t Scb 

w e i n i t z. 



89. S. Herzberg 

^.^ 

} 

100. Gorsdorf 13. 5 

Kurf. 

2 

Pfarrer 


1 

101. Werchau 

^^^_ 

' (2) 

Diaconus 


1 

102. Wildenau 


1 

90. Altberzberg ' 


2 

103. Dautschen 


4 

91. S. Schweinitz 


1 

104. Holzdorf 


1 

92. S. Jessen 


1 

105. Battin 


3 

Pfarrer 
Diaconu» 

• 

1 
1 

106. Axien . 

— 


93. S. Prettin 



107. Lebien 


4 

Pfarrer 

Prediger 

Caplan 


1 
1 
1 

108. Rade 

109. Ahlsdorf 

Probst in 
Clöden 

' 4 

1 

94. S. Schönewalde 


1 

110. Knippelsdorf 


1 

95. Bethaii 


4 

111. Treben 

• 

1 

96. Plössig 


2 

112. Zwethau 

— 

2 

97. Stolzenbain 


1 1 

113. Zschackau 

— 

3 

98. Dubio 

1 

2 

114. Rehfeld 

von Hulda 

4 

99. Loben 

— 

4 





i 

Lmt X 

K e 1 z i g. 




Zweite Vis 

litation, i 

m November 1534. 



115. Lüsza 

^_ 

1 

129. Ha^seloff 

^^_ 

2 

116. Mörtz 

— 

1 

130. Reetz 

._. 

9 

117. Schwanbeck 

- 

1 1 

131. Wiesenburg 


1 

118. Lütte 

— 

1 

132. Beizig 

— 


119. Nieder-Werbig 


2 

Pfarrer 


(1)0 

120. Dahnsdorf 



1 ' 

Prediger 


1 

121. Linthe 


2 

133. S. Brück 


1 

122. Rottstock 


1 

Pfarrer 

g^ 1 


; 1 

123. Borna 

124. Buchholz 



1 

1 

Caplan 

134. Niemegk 

Pfarrer 


1 
1 

125. Hoh-Werbig 


1 

Caplan 


■ 1 

126. Rädicke 


2 

1 

135. Plötzke 


1 

127. Zeuden 


1 

136. Dannigko 


1 

128. Rabenstein 

^^^_ 

2 

137. Vehlitz 

.«*_ 

1 


91. Mönchenhofon, Ditmannsdorf, fehlt 
als ganz nahe bei Schweinitz gelegen auf 
der Karte. — Klein- und GroHs-Korga. 

92. Leipe wird nach Anisdorf geschlagen. 
9.S. Erst 1589 kommt Labriin hinzu. 
98. Ora-ssau. 

100. Hem8endorf*(llH.), Grabo* (18H.), 
Gorsdorf (18 H., 1 G.). 

106. Lebien*, vorübergehend als eigene 
Pfarrei aufgehoben. 

107. Nach der ersten Visitation durch 
Axien versorgt. 

108. War in der ersten Visitation über- 
sehen. Rade (15 H., 10 G.), Düssnitz (12 H., 
1 G.), Gehmen (7 H., 8 Gärtn.), Schöneicho 


(9 H., 1 G.). Welcher Ort Filial, ist nicht 
angegeben. 

112. Rosenfeld. 

113. Tschako. 

114. In erster Visitation nicht visitirt, 
hat 17 H., 2 G., 1 Mühle und Filial CoLs;»* 
14 H., 5 (J., 1 Mühle und das Vonwk 
Goniewitz. 

117. Baitz. 

119. Werbig vor der Briessen. 

120. Kralmepuhl. 

125. Worbig bei Niemeck. 
127. Lobbosen und Pflückuf. 

129. Rit^tz. 

130. Medewitz. — 135. Elbenau. 


§ 7. Die zweite Visitation des Kurkreises Wittenberg. 


149 


Wenn *) wir auch die Ergebnisse der ersten Visitation in 
Mangel der betreffenden ProtocoUe*) festzustellen nicht im Stande 
sind, so beweisen doch die Resultate der zweiten, dass die Ver- 
hältnisse in der Metropole der lutherischen Kirche ebenso wenig 
günstig, als in andern Theilen des Kurftlrstenthums lagen. Die 
zweite Visitation, welche im Jahre 1533 im Kurkreise unterbrochen^) 
und nicht einmal zu Ende geführt*) wurde, gestattet nicht einmal 
einen Gesammt-Ueberblick, da nicht alle Vorgeladene erschienen^). 
An sich dürften die Resultate der zweiten Visitation hinsichtlich der 
Qualification der Geistlichen befriedigend sein, wie folgende Zu- 
sammenstellung lehrt: 


Pfarreien Stellen Cens. 1 Cens. 2 Gens. 8 I Gens. 4 


Amt 

Wittenberg . . 


Sejda . . . . 


Bitterfeld . . 


Schlichen . . 


Lieben werda 


Schweinitz . . 


Loehau . . . 


Beizig . . . 


Summa 


, 34 

37 

24 

10 


7 

8 

5 

2 


15 

16 

14 

1 


18 

20 

18 

1 


8 

11 

7 

4 


26 

30 

15 

7 

2 

6 

6 

5 



23 

26 

20 

6 

— 


8 

1 
1 
1 

6 
1 


137 


154 


108 


31 


13 


*) Quollen: Das Visitationsprotocoll im Universitätsarchivo zu Halle, gedruckt 
durch Winter in den „Neuen Mittheilungen" Bd. IX, Heft 8 und 4. — Ein ähn- 
liches ProtocoU im Magdeburger Staats-Archive, Sachsen C. IV. 1492. — Ersteres 
hat die Visitation der Stadt Wittenberg, die dem Hallenser Exemplar fehlt. Letzteres 
hat die von Zahna aufzuweisen, die dem Magdeburger Exemplar fehlt. Beide enthalten 
frühere Visitationsaufzoichnungen von 1528. Das Magdeburger enthält solche bis 
1540 hin. Letzteres auch die Visitation des Amtes Seyda von 1528 und die 
zweite von 1534. — Beide Protocolle sind nicht mit der Sorgsamkeit geführt, wie 
die anderer Kreise. Namentlich sind die Angaben über eingepfarrte und Filial- 
dörfer sehr ungenügend; auch fehlen genauere Angaben über die Zeit der Visi- 
tation. Der Inhalt des ProtocoU es ist verarbeitet in Winter 's Abhandlungen: „Die 
Kirchen Visitation von 1528 im Wittenbergor Kreise" (1. c). 

*) Sie sind, soweit sie Wittenberg und nächste Umgegend betreffen, nirgends 
aufzufinden. Nur einzelne Angaben aus derselben finden sich in den ProtocoUen 
von 1533 vor. Die übrigen Protocolle des Kurkreises im Dresdener Staats- Archive 
Loc. 10,598. 

^) Denn Amt Zahna wurde Montag nach Quasimodogeuiti (21. April), Amt 
Bitterfeld Donnerstag nach Assumpt, (21. August) und Kemberg Sonntag nach 
Assumptiones (17. August) vißitirt. Da keine Visitation 5 Monate dauerte, nehmen 
wir eine Unterbrechung derselben an. 

*) Da Amt Seyda erst 1534, Donnerstag nach Reminiscore, visitirt wurde; 
es sei denn, dass man eine nochmalige Visitation dossclben vornahm. 

^) Gütterglück, (jrommom^ Glinda, Kaienberg, Elbenau, Banis und Schkura. 


150 Das Ernestioische Gebiet — Vierte Periode 1532 — 1545. 

Allein die Prüfung der Geistlichen bezeichnet doch nur einen 
kleinen Theil der von den Visitatoren zu lösenden Aufgabe. Wie- 
der trat die materielle Frage in den Vordergrund. Das Elend, welches 
Luther vor wenigen Jahren in den Pfarreien des Kurkreises sah, 
war nicht beseitigt Wir müssen versuchen, dem Ursprünge des 
üebels nachzugehen und in seinen Wirkungen zu kennzeichnen. 

Noch heute sind in den weiten unabsehbaren Ebenen des ehemaligen 
Kurkreises die gewaltigen Haiden und der eigensinnige Lauf der Elbe* 
mit ihren lachenden Wiesen und schönen W^aldbeständen das Charakte- 
ristische dieses Flachlandes. Das Land hatte zwar eine Anzahl kleiner 
Städte aufzuweisen, in denen der kurfürstliche Hof residirte oder zur 
Pflege des Waidwerkes vorübergehend seinen Sitz aufzuschlagen 
pflegte; aber die übrigen Verhältnisse des Kurkreises waren mit Aus- 
nahme des Wittenberger wenig geeignet, den Wohlstand der Be- 
wohner zu heben. Ringsum an den Ausläufen des Waldes hatte sich 
eine ziemlich spärliche Bevölkerung festgesetzt, die von den Erträgen 
desselben, von Ackerbau und Viehzucht sich zu nähren suchte, so gut 
es ging; ja die Ortschaften waren auffallend gering bevölkert, ihre 
Armuth war notorisch und an den schönen Gefilden der Elbe, auf 
der die Natur ihren Segen zu spenden pflegte, griff" so oft das ge- 
waltige Element tief in das Geschick der Angesessenen ein. 

Wie hätten diese Verhältnisse dem Emporkommen der prote- 
stantischen Kirche günstig sein können, die vor allem zu ihrem 
Aufbau grosser materieller Mittel bedurfte. 

Allerdings lagen die Verhältnisse in dem einen Amte des Kur- 
kreises besser, als in dem andern. Indess galt dies nur von den 
dichter gesäten Städten, keineswegs aber von der Bevölkerung des 
platten Landes, wo die tief gehende Dürftigkeit einen geistigen Auf- 
schwung nicht gestattet hatte. Zwar war man nirgends in geschlossenen 
Reihen gegen die Wittenberger Bewegung aufgetreten; die Fälle, 
in denen es geschah, waren vereinzelte, in denen man das kirchliche 
Aerar durch Entziehung des Eigenthums zu schädigen gesucht hatte, 
um den Privatbesitz zu vergrössern. Im Ganzen war wenig Opfer- 
freudigkeit in den Gemeinden vorhanden, deren Glieder vielfach roh, 
der Schwelgerei und dem unsittlichen Leben im weitesten Umfange 
ergeben, nicht aus voller Seele das reformatorische Werk in der ge- 
hofiten Weise seit dem Einzug des Lutherthums unterstützt hatte. 


§ 7. Die zweite Visitation des Eurkreises Wittenberg. 151 

Vorzüglich kennzeichnete sich das Laienthum, welches hie und da 
dem Prediger in's Wort fiel, und sich jahrelang des Abendmahls 
enthielt. In vielen Gemeinden war der Sinn für die Heilighaltung 
des Friedhofes völlig verschwunden, er lag unumfriedigt da und war 
vielfach der Tummelplatz des Uorfviehes, welches theilweis in recht- 
licher Anmassung absichtlich dahin getrieben wurde. Schon der 
oberflächliche Blick auf die äussere Gestaltung kirchlicher Verhält- 
nisse lehrte, wie ungenügend sie bei näherer Prüfung sich zeigen 
musst«n, und wie wenig gerade die materielle Lage der Bevölkerung 
im Stande war, einen günstigen Einfluss auf die Umgestaltung der 
Kirche auszuüben. 

Trotz der Anordnungen in den ersten Visitationen lagen die 
meisten Pfarrgebäude in traurig baulichem Zustande darnieder; einige 
waren dach- und stallungslos, andere boten, trotzdem dass der Geist- 
liche bei der fortgesetzten Weigerung der baupflichtigen Gemeinden 
mit eigenen Mitteln eiugegrifl'en hatte, doch nur einen traurigen Aufent- 
halt dar. An einzelnen Stellen mangelte das Pfarrhaus ganz, wie 
in Kehmlitz, dessen Geistlicher im entfernten Baruth wohnen musste. 
Der Pfarrer von Bülzig wohnte in Zahna, der von Mügeln in Jessen. 
Nimmt man dann hinzu, dass die Besoldung selbst gering und die 
Existenz des Geistlichen an vielen Stellen hur möglich war, indem 
man die Küstereien ganz aufhob und deren Einkommen den Pfarr- 
stellen zuwies ^), so durfte am wenigsten eintreten, was leider in einer 
überreichen Anzahl von Orten geschah, dass die Pfarrkinder nur mit 
Unwillen den Verpflichtungen gegen die Geistlichen nachkamen und 
oft lange Jahre hindurch die stipulirten Besoldungstheile nicht gereicht 
hatten. In Gadegast machte sich die Gemeinde einen fröhlichen Tag, 
indem sie die Pfarrabgabe zu einem Theile vertrank. 

Bei der Armuth der Bevölkerung war es kaum möglich, dass 
die Visitatoren Wesentliches zur Besserung der materiellen Lage 
beitrugen. Ihr Augenmerk musste daraufgerichtet sein, wenigstens 
die Beschaffung eines kleinen Inventars, welches in der Regel in 
einer Kuh, einem Tisch und einem Spanbette bestand, anzuordnen, 
die kleinen Bezüge der Geistlichen wieder herzustellen, die früher 
ihre Ostereier, ihre Weihnachtsbrode und wie sonst die Abgaben 

*) Z. ß. in Priorau, Kloiiiröson. 


152 Das Ernestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532 — 1545. 

heissen mögen, empfangen hatten. Davon musste man im Kurkreise 
noch absehen, irgend wie an eine Fixirung dieser Abgaben zu denken; 
höchstens, dass man in einzelnen Ortschaften den Umgang mit 
dem Korbe ^), wie in Mörtz, durch eine Geldabgabe zu beseitigen 
suchte oder aus Sittlichkeitsrücksichten die Verköstigungen bei freudigen 
Ereignissen abschaffte, weil sie meist Völlereien im Gefolge hatten. 
In vielen Beziehungen war der Geistliche in die Hand der Pfarr- 
kinder gegeben, die aus der Abgabe schlechter und der Quantität 
nach ungenügender Victualien sich kein Gewissen machten. 

Aus all' diesen Verhältnissen schreibt sich zum guten Theil 
das wenig gute Einvernehmen der Gemeinde mit dem Pfarrer her, 
worüber auffallig genug im Kurkreise viele Klagen laut wurden. Die 
notorische Unkirchlichkeit in den Gemeinden, der wir merkwürdiger 
Weise in überreichem Maasse in dem kleinen Amte Lochau begegnen, 
hatte ihren Entstehungsgrund in gegenseitiger Unzufriedenheit 
Je mehr sich der Bauer den kirchlichen Verpflichtungen entzog, desto 
schroffer wurde die Stellung des Geistlichen, der die Lässigen 
in seinen Predigten mit seltsamer Treue bis zur Unverkennbarkeit 
kennzeichnete und geiselte, während dadurch der Zweck geradezu 
verfehlt und das Heranziehen zur Kirche erst recht in Frage gestellt 
wurde. Wie viel man Schuld auf die Schultern des einen oder andern 
Theiles zu wälzen berechtigt ist, dürfte schwer zu entscheiden sein; 
das Recht zu beschuldigen glaub t<3 Jeder zu haben, nur ist schwer 
zu sagen, welchen Motiven die gegenseitigen Anklagen entsprangen. 

Glücklicher Weise fehlt es aber auch nicht an Lichtblicken in 
das Leben der jungen protestantischen Kirche, in der das Wort zum 
Theil noch in wendischer Sprache 2) verkündet wurde. Es gab 
viele Gemeinden, die, wie Luther selbst schrieb, ein inniges Zusammen- 
leben mit ihren Geistlichen bekundeten, mochte dieser bereits auf der 
Höhe des Protestantismus oder nach der Ansicht der Visitatoren tief 
unter dem Niveau desselben stehen. Von einem Papismus in den 
Gemeinden war trotz der theilweisen Gleichgültigkeit gegen kirchliche 
Dinge doch nicht mehr die Rede; das Freudenfeuer, welches Luther 
mit der päpstlichen Bulle vor langen Jahren geschürt, hatte weit hin 


*) Das pflegte meist der Küster isu thun, der mit allerlei Victualien abge- 
speist wurde. 

•) Z. B. in Hohenleipisch. 


§ 7. Die zweite Visitation des Kurkreises Wittenberg. 153 

über den Kurkreis sein Licht verbreitet und dem finstem Papstthum 
in vollem Zuge sein Ende bereitet. 

Nicht ganz so wie auf dem Lande hatten sich in den Städten 
des Eurkreises die Verhältnisse gestaltet. In ihnen sass die dem 
Papismus feindliche Intelligenz. Wenn man nicht mit Unrecht be- 
hauptet, dass vorzüglich die Städte die Reformation gefördert und 
for diese der nachhaltige Stützpunkt gewesen sind, so darf man 
doch nicht annehmen, dass in ihnen im Sinne der Reformation Alles 
wohlbestellt gewesen sei. Im Gegentheil zeigte es sich im Kurkreise, 
dass ein grosser Theil der städtischen Gemeinden den Anforderungen 
der Visitatoren bei weitem noch nicht entsprach; Bitterfeld, Schlieben, 
Beizig, Herzberg, Liebenwerda, XJebigau u. s. w. zeigten sich völlig 
verschieden entwickelt. 

In Schlieben fand man bei der zweiten Visitation fast nichts zu 
erinnern; in Liebenwerda dachte man gar an eine Reduction der geist- 
lichen Stellen, obwohl man fast in allen Städten des Kurkreises an den 
Geistlichen wegen des täglich abzuhaltenden Gottesdienstes und der 
Entlegenheit der Filiale, möglichst grosse Anforderungen stellte. Der 
Pfarrdienst pflegte hier ein ausserordentlich mühseliger zu sein. Be- 
denklicher war es in Herzberg, wo das Schwelgen und Zechen in 
auffalliger Weise überhand genommen, während man dort bereits an 
den Verkauf der Kirchenornate ging, um arme Geistliche und Ordens- 
personen wenigstens mit ganz geringen Mitteln zu unterstützen. In 
Altherzberg wandelte man gar die dringend nöthige Capelle zu einem 
Marstalle um, obschon der Einsturz der Hauptkirche auf das Leb- 
hafteste zu besorgen stand. So hatte fast jede Stadt ihre wunde 
Stelle, und unter der unmittelbarsten Aufsicht des Wittenberger 
Kirchenregiments war selbst die Metropole des Protestantismus nicht 
von jedem Fehler frei geblieben ^). Obwohl es die Männer der damalig 
protestantischen Kirche in Wittenberg verstanden, ihren geistlichen 
Pflichten neben den Universitätsgeschäften obzuliegen, so zeigte sich 
gerade hier, wie langsam sich die äussere Lage, auch die der höchsten 
Geistlichen, besserte, und wie wenige Stellen aus diesem Grunde die 
Metropole Wittenberg aufzuweisen hatte. Bis zum Beginn der zweiten 


*) Man vorgleiche hierzu dio Anhaltepunkte in der Wittenbergor Kirchen- 
ordnung von 1533 in Richter's evangeL Kirchenordnungen. 


154 Das Emestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532 — 1545. 

Visitation verfugte man daselbst nur über vier Geistliche^), die bei 
reicher Arbeit in der Stadt die Seelsorge in 14*/^ Dörfern zu ver- 
sehen hatten. Die Wittenberger Geistlichkeit steht in der Erfüllung 
ihrer Pflichten unstreitig im Kurfurstenthume obenan und sie war 
vor allem bei schwerer Arbeit und Verantwortung doch materiell so 
ungünstig wie möglich gestellt. Der Pfarrer, also der erste Geist- 
liche, bezog bis 1533 nur 200 Fl. Besoldimg. lieber mehr hatte auch 
unser Reformator bei seiner zahlreichen Familie nicht zu verfügen, 
und nur die Gunstbezeigungen, namentlich die des Kiu'fursten Johann 
Friedrich, und der wirthschaftüche Sinn der „Frau Käthe*' vereinigten 
sich, um ganz allmählich das Leben Luther's sorgenfreier zu gestalten *). 

So stellen sich uns innerhalb des Kurfürstenthums die Auf- 
gaben dar, deren Lösung die äussere Gestaltung der Kirche bedingte. 
War man auch noch weit von einem befriedigenden Abschlüsse entr 
femt, so ist es um so bezeichnender, dass man zu den alten Aufgaben 
neue hinzufügte, indem der Eifer für die Verbreitung der lutherischen 
Lehre jetzt zur Reformation der Gebiete sächsischer Vasallen trieb, 
deren religiöse Unabhängigkeit Kaiser und Reich bisher intact ge- 
halten hatte. 

Für die Erstarkung des Protestantismus war es ein hochbedeut- 
sames Zeichen, dass man sich jetzt diesen fremdherrlichen Gebieten 
zuwenden durfte. 

§ 8. 

Die Visitation der Grafischaft Schwarzburg. ») 

(1533, 24. Mai bis 16. Juni.) 

Schon im Jahre 1529 bei Gelegenheit der an der Saale vor- 
genommenen Visitation war auch der Graf Günther von Schwarzburg, 
wenn auch ohne seine Geistlichkeit, erschienen. Er hatte seine ab- 
wehrende Haltung gegen die Reformation mit dem Abhängigkeit«- 


') Der fünfte Geistliche fand erst in Folge der zweiten Visitation eine Anstel- 
lung. Er hatte insbesondere die Filiale zu versehen 

*) Den ersten geistlichen Stellen in Wittenberg wurde erst seit 1533 eine 
Naturalzulage von 50 Scheffeln Getreide gewährt. 

') Das Original des VisitationsprotocoUes befindet sich im Landesarchive 
zu Sondershausen. Abschriften desselben sind auf der Weimarischen Bibliothek 
und im fürstlichen Archive zu Eudolstadt 


§ 8. Die Visitation der Grafschaft Schwarzbarg. 155 

Verhältnisse von Kaiser und Reich zu begründen, im Uebrigen aber 
den Bestrebungen des Kurfürsten Wohlwollen entgegenzubringen ge- 
sucht. Schwerlich glaubte damals der Kurfürst diesen Versicherungen. 
Aber einen Druck auszuüben, dazu war die Zeit noch nicht angethan. 
Die Grafschaft blieb damals, wie auch die Gebiete anderer lehns- 
pflichtigen Herren zunächst von der Visitation unberührt. 

Da starb der in Königsee residirende Graf Günther und neben 
der weitem Ausbreitung der Reformation, die in verschiedenen Ort- 
schaften des Landes schon seit 1522 ihre offenen und versteckten 
Anhänger gewonnen hatte, wurde nunmehr auch die Kirchenvisitation 
von dem nachfolgenden Grafen Heinrich begünstigt, zumal auf diese 
zweifelsohne von dem Kurfürsten von Sachsen hingewirkt worden war. 
Indess machte die Schwarzburger Grafschaft eine wesentliche Ausnahme 
von der Behandlung der Visitation. Sie hatte weder kursächsische 
Visitatoren angenommen, noch waren die Anordnungen derselben der 
Visitationsordnung gemäss. Man befleissigte sich der Aufzeichnungen ^) 
über den Zustand der Pfarreien und Pfarrstellen, aber den Protocollen, 
die durchweg lateinisch abgefasst wären, fehlte es an Feststellung 
so mancher maassgebender Verhältnisse, so dass man in Mangel ander- 
weitigen Materials von den religiösen Zuständen des Schwarzbui^er 
Landes nur Weniges feststellen kann *). Von einer weiteren Visitation 
unter Heinrich liegen keine Nachrichten vor. Die Zeit nach seinem 
Tode hingegen war der Reformation so ungünstig, dass schwerlich 
das Land weitere Segnung der Reformation erfuhr. 

Die Visitation in der Oberherrschaft vollzog Dr. Johann Lange, 
Prediger aus Erfurt, der Pfarrer Bonifacius Rempe aus Liebringen, 
Christian Zwister, Pfarrer aus Hebemdorf und der Amstädter Amt- 
mann Ludwig V. Wüllersleben ^). Die Thätigkeit der Berufenen scheint 


^} Irrthümlich sagt Sigismund in seiner „Landeskunde Schwarzburgs", 
dass die Schwarzburger Visitationsacton schon von Seckondorf in der Geschichte 
des Lutherthums gedruckt seien. Nur erwähnt ist ihr Inhalt. Seckendorf stellt 
Vermuthungen über die Gründe der in der Unterborrschaft unterbliebenen Visi- 
tation auf und bespricht den Inhalt der Acten. 

*) Junghans in der Geschichte der Schwarzburgischon Eegenten führt manches 
Irrthümliche auf. 

') Die Namen entnehmen wir Lozens Kirchenhistorie von Eudolstadt. Mscpt. 
im RudoLstädter Archive. Der Verfasser setzt eine zweite Visitation der beiden 
Herrschaften erst in das Jahr 1553. 


156 Das Ernestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532 — 1545. 

sich na<5h einigen Angaben vom 24. Mai bis 16. Juni auf das Visi- 
tationswerk erstreckt zu haben ^). Arnstadt, Rudolstadt und vielleicht 
noch Stadtilm scheinen die Punkte gewesen zu sein, an denen man 
das Verhör der Pfarrer vornahm. 

Mit Rücksicht darauf, dass der bisherige Landesherr Graf Günther 
den reformatorischen Bewegungen nicht hold war, erscheint das Resultat 
des Visitationsbefandes immerhin erfreulich. 

Die Macht des bisherigen Landesherm hatte doch wenig vermocht, 
dass sich der bei weitem grösste Theil der Geistlichen der neuen 
Richtung angeschlossen hatte. Denn von circa 70 Pfarrern hatten 
sich 46 den protestantischen Ritus angeeignet; etwa 7 waren ent- 
schieden katholisch geblieben. Das Glaubensbekenntniss der üebrigen 
kennen wir nicht; aber es steht fest, dass auch hier, wie überall in 
den ersten Zeiten der kirchlichen Entwickelung, ein Theil wahrschein- 
lich aus Furcht sich zweideutig verhielt. Etwas weniger als die Hälfte 
der Geistlichen hatte sich bereits verehelicht, oder trat in Folge der 
Visitation in den ehelichen Stand *), während abschreckende Beispiele 
der Sittenlosigkeit ^) nichts Seltenes waren. Indess gab diese weniger 
Grund zur Entsetzung der Geistlichen, als die wissenschaftliche 
Untauglichkeit*), welche zum freiwilligen Aufgeben der Stellen ver- 
schiedene Geistliche bewog *). Leider ist das Material wenig ergiebig 
und mit Rücksicht darauf, dass uns über die Visitation, welche 1539**) 


*) Völlige Klarheit orgebon die ProtocoUe nicht; sie scheinen auch nicht 
nach der Reihenfolge der Verhandlungen angefertigt worden zu sein. Auch um- 
fassten die Visitationen nicht das '^duze heutige Gebiet von Schwaraburg- 
Rudolstadt 

*) Z. B. in Elleben, Obcrweissbach und Ettischleben. 

^) Der Pfarrer von Könitz hatte fünf uneheliche Kinder. In Arnstadt legte 
man der Pfarrköchin die Bcibringiuig einer Kundschaft auf, dass sie mit ihrem 
Horni keinen fleischlichen Umgang gehabt habe. Auffällig war die Gtitergemeiu- 
schaft; denn beide, Pfarrer und Köchin, hatten gemeinschaftlich ein Anwesen er- 
worben. Die Vicare versprachen innerhalb 4 Wochen die Zuhälterinnon zu ehelichen. 
In Egolsdorf lebte ein castrirter Pfarrer. 

*) Z. B. in Eschdorf, wo die Censur lautete: „nihil novit". 

*) Z. B. in Angelhausen. 

•) Nicht 1553, wie Lozens Kirchenhistorie (Mscpt.) sagt, oder es ist 1553 
nochmals eine Visitation vorgenommen worden. Die Acten, welche sich über <He 
1539 vorgenommene Visitation im Weimarischen Gesammt- Archive ursprüngüch 
vorfanden, kamen im 17. Jahrhundert nach Gotha, sind aber dort nicht wieder 
zu finden. 


§ 8. Die Visitation der Grafschaft Schwarzburg. 


157 


wieder vorgenommen wurde, nichts erhalten ist, lassen sich die Fort- 
schritte zum Bessern, leider auch hier nicht in erwünschter Weise, 
fixiren. 


üebersicht der Visitation in der Herrschaft Schwarz- 
hurg^) (Oberherrschaft zum Theil). 

(1533.) 


1. S. Arnstadt 

Prediger 
Vicar 

2. Angelhausen 

3. Angstedt 60 

4. Bkleben 45 

5. Wittersieben 36 

6. Hettstedt 3 

7. S. Stadtilm 

3 G^iBtliche 

8. Cumbach 

9. Eschdorf 
10. Eichfeld 20 
U. Volkstedt 

12. Teich weiden 

13. Teichröden 28 

14. Teichel 36 

15. Haufeld 26 

16. Kirchhasel 36 

17. S. Rudolstadt 

18. Könitz 


1 
1 


* 

_ _ * 

4 * 

* 

_ * 


- ;{ 


1 - 


4 

1 

4 

1 


|1 
I 1 


1 


4 * 


10. Mit Schaala. 

16. Mit Niedorhasel 11. 

19. Versorgt Lichstedt* an 2 Sonn- 
tagen nach einander; der dritte ist frei. 

24. Mit Dittersdorf 20, Burkersdorf 
10, Biricenhaide 10, die Hütte, d. i. 
Dietrichshütte, Oberwirrbach 10. 

26. Mit Pennewitz 20, beide Schöbe- 
lingen 20, Lichte 15, Garsitz 10, Mühle, 
Hütte, Siechhof, VoUenhayn?. 

28. Mit Cursdorf, Lichtenhain, Dees- 
bach, ünterweissbach und der Schmiede. 


19. 
20. 
21. 
22. 
23. 
24. 
25. 
26. 
27. 

28. 
29. 
30. 
31. 
32. 
33. 
34. 
35. 
36. 
37. 


30. Mit Geilsdorf 28. Soll Gillers- 
dorf und Friedersdorf versorgen. 

31. Mit Gülersdorf, Willinersdorf, 
Allersdorf und Friedersdorf. 

82. Mit Meura 30, Wittgeudorf 15. 

34. Mit Dröbischau 19. 

35. Mit Köditz, Bechstedt, Aschau, 
Sitzendorf, Untorhayn, Schwaraburg 10. 
Also hat die Pfarrei bis 200 Wirthe. 
Dazu gehört Oberhayn und Mankonbach 
mit der Mühle Barigau (Barga). 


Zeigerheim 22 
Blankenburg 60 
Thälendorf 20 

1 

4 * 

4 * 

Solsdorf 

1 


Quittelsdorf 16 
Braunsdorf 6 

— 

* 

Schwarza 60 

1 



Dörnfeld 18 

1 


Meilenbach, circa 

1 

* 

100 



Oberweissbach 

1 


Breitenbach 60 

1 


Bohlen 

1 


Herschdorf 100 

1 


Döschnitz 20 

_— 


S. Königssee 
Egelsdorf 11 
Allendorf 20 

1 
1 

1 

^MIW 

Oberhayn 
Bohlen 20 

1 
1 



*) Die Censur 1 bedeutet hier, dass deutsche Messe und das Sacrament in 
beiderlei Gestalt gereicht wurde ; Censur 4 bedeutet die katholische Haltung. Der 
* bedeutet das Zusammenleben mit Köchinnen und Concubinen. — Lehnsverhält- 
nisse der Pfarreien sind nicht angegeben. 


158 Das Ernestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532 — 1545, 


38. Milbitz 

39. Qösselborn 24 

40. Alkersleben 52 

41. Wülfershausen 

24 

42. Rockhausen 31 

43. Elleben 36 

44. ünterwillingen 

40 

45. Ellichleben 36 

46. Ettischleben 24 

47. Marlishausen 51 

48. Görbitzhausen 19 

49. Oberndorf 12 


50. Uornheim 52 

51. Gehren 95 

52. Dannheim 60 

53. Flaue 64 

54. Seeberge 100 

55. Singen 38 

56. Witzleben 28 

57. Geschwende 37 

58. Griesheim 18 

59. Dömfelda.I.17. 

60. Hassleben 105 

61. Siegelbach 26 

62. Espenfeld 33 

63. Rudisleben 32 


4 


§ 9. 

Die erste Visitation der Beussischen Länder. 

(1538, 2. bis 21. September.) 

Als man im Beginn des Jahres 1529 die Visitation der Aemter 
Voigtsberg, Plauen und der Herrschaft Ronneburg vornahm, erschien 
es selbstverständlich, dass auch die reussischen Lande besucht und 
die offenkundigen Mängel auf kirchlichem Gebiete abgestellt wurden. 
Die Herren von Keuss beider Linien waren ebenfalls kursächsische 
Vasallen, der alten Lehre auf das Eifrigste zugethan. In ihren Ländern 
war der Heerd des Katholicismus. Jetzt handelte es sich um die 
Beseitigung dieser Missstände, die um so fühlbarer waren, als diese 
Grenzländer einen auf die Ausbreitung der reforriiatorischen Ideen 
höchst ungunstigen Einfluss im Kurfurstenthume selbst ausübten. 


38. Mit Horba, Rotteiibach, Storchs- 
dorf. 

39. Mit Hongelbach. 

42. Mainzer Lehen. 

43. öchwaraburgor Lehen. 

44. Mit OberwiUingen 17, Behringen 
10, Kettmannshausen 40, Eoda 10. 

47. Hausen ist dazugeschlagen. 
49. Mit Angelhauson. 
51. Mit Jesubom 30, Möhrenbach 40, 
Lan gewiesen 133, Oehrenstock 11. 


52. Dazu wurde Görlitzhausen ge- 
schlagen. 

53. Mit Breitenbach 26, Dosdorf 40. 
55. Mit Oberibn 24. 

57. Mit Gräfenroda. 

58. Mit Hammerfeld 12, GeUsdorf 
12, Cottendorf 18. 

■ 

61. Nach Siegelbach ist Dosdorf ge- 
schlagen. 

63. Mit Wipfra 20 und Schmerfehi. 


§ 9. Die erste Yisitation der Beussischen Länder. 159 

Die Kunde von der beabsichtigten Kirchenvisitation hatte unter 
der reussischen Bevölkerung eine mächtige Bewegung hervorgerufen. 
Die Ritter- und die Priesterschaft hatten sich die Hand gereicht, 
mit allen Mitteln den Eingang der lutherischen Lehre zu erschweren. 
Die Landesherren ergingen sich in Protesten, während die Geistlichkeit 
sich eng an die Statthalter zu Zeitz anschloss, welche die Bewegung 
unterstützten. 

Bei der Einmüthigkeit des Landes mochte man an ein gewaltsameres 
Vorgehen des Kurfürsten nicht glauben, zumal die Maassnahnien 
desselben hinfallig erschienen, wenn, wie man katholischer Seits hoffte, 
die Anhänger der lutherischen Lehre durch die Reichstagsbesclilüsse 
zu Speyer in die Schranken zurückgewiesen wurden. So urtheilten 
auch die Zeitzer Statthalter; beharrliche Verweigerung der Visi- 
tation war nach ihrer Ansicht das beste Mittel. 

Die sächsischen Visitatoren kümmerte diese Haltung der reussischen 
Lande wenig. Sie luden, wie im eigenen Lande, Geistlichkeit und 
Ritterschaft vor. Heinrich d. J. fand es „unerhört", dass die Ord- 
nung, welche seit Menschengedenken sich in seinen Landen behauptet 
hatte, mit einem Male umgestossen werden sollte. Von seinem Stand- 
punkte mochte er mit Recht auf den Speyerer Abschied verweisen, 
nach welchem es Jeder mit dem Glauben halten solle, wie er es 
gegen Gott und kaiserliche Majestät verantworten könne. Trotzdem 
war die Visitation Seitens des Kurfürsten angeordnet, die Geistlichkeit 
Avurde für den 1. März nach Plauen vorgeladen. Man versprach im 
Ausschreiben, keinerlei Rechte schmälern zu wollen. Die Geistlich- 
keit erschien natürlich nicht; nur um nicht in contumaciam ver- 
urtheilt zu werden, ordnete sie einige Gesinnungsgenossen ab, welche 
wegen der von Speyer zu erwartenden Beschlüsse um Aufschub der 
Visitation baten. Wieder andere machten das Erscheinen von der 
Erlaubniss des Lehnherm abhängig und eine verschwindend kleine 
Zahl erschien zur bestimmten Zeit, um die reformatorische Gesinnung 
einzelner Gemeinden zu beurkunden. 

Der damalige Kurprinz Johann Friedrich hoffte viel von den 
Erfolgen persönlicher Verhandlungen, von seinen glimpflichsten Vor- 
stellungen. Aber diese fruchteten um so weniger, als man sich fest 
auf den Speyerer Reichstag zu stützen suchte. Auch die Geistlichkeit 
gab der erneuten Vorladung fär den 15. März nach Weida keine Folge. 


160 Das Emestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532 — 1545. 

Endlich nach längeren Verhandlungen kam von Speyer aus durch 
den Kurfürsten die befriedigende Nachricht, dass die Herren von Reuss 
schliesslich in die Verkündigung des lauteren Evangeliums und in die 
Abstellung aller Missbräuche in ihren Landen gewilligt hätten.^) 

Damit war nun freilich nicht gesagt, dass die Visitation sogleich 
begann. Im Gegentheil zeigte es sich, dass Seitens der Herren von 
Keuss manche „Practiken" geübt wurden, so dass der Kurprinz bei 
seinem Vater auf die schleunige Durchführung der Visitation mit An- 
wendung aller Mittel drang. Er hoffte die Vasallen zur Nachgiebig- 
keit zu zwingen, wenn Zins- und Prohndleistungen für sie verboten 
würden. Aber der bedächtige Kurfürst Johann, der noch in Speyer 
weilte, ging auf diese Vorschläge nicht ein. Weitere Befehle standen 
erst nach seiner Rückkunft vom Speyerer Reichstag in Aussicht*) 
und unterdessen hatten die Visitatoren sich dem Saalkreise zugewandt. 

Erst 4 Jahre später, nachdem Johann längst die Augen geschlossen, 
trat Johann Friedrich an die alte Aufgabe heran, deren Lösung er 
einst dem Vater wegen der „gleichmässigen Ordnung" so dringend 
empfohlen hatte. Es war eine wunderbar geübte Langmuth, für die 
sich mancherlei Gründe finden lassen. Möglich, dass das Streben der 
Herren von Reuss nach Reichsunmittelbarkeit, von der zur Zeit des 
Speyefschen Reichstags die Rede war»'*), den Kurfürsten zu dem Ver- 
sprechen bewog, dass die Visitation in ihren Landen ausgesetzt bleiben 
sollte. Schwerlich konnte sich Johann Friedrich jetzt durch dies 
Versprechen gebunden erachten: dazu war er ein zu eifriger Protestant. 

Im Jahre 1533 begannen die alten Kämpfe. Heinrich der Jüngere 
schützte in der Herrschaft Schleiz das Regiment seines Bruders vor, 
welches dort zwischen diesem und ihm zu wechseln pflegte. Die 
Briefe der Visitatoren selbst nahm er gar nicht an, oder legte sie 
unbeantwortet bei Seite. Endlich erschien eine gemeinschaftliche Vor- 
stellung der Landesherm. Sie enthielt die Beschwerde, dass der 
Kurfürst sich an ihrer Zusage nicht „sättigen" lasse, obschon sie 


*) Das bezügliche Schreiben war am 27. März in Speyer eingegangen. Reg. 
Ji. fol. 65 b. 11. 

«) Brief vom 19. April 1529. Reg. .IL fol. 65 b., 8. 13. 

^) Der gut unterrichtete Hans von der Planitz hatte über dieses Project 
1529 dem Kurfürsten berichtet. 


§ 9. Die erste Visitation der Reussischen Länder. 161 

„versprochen", die heilige Lehre klar und lauter predigen und ge- 
hörige Anleitung zu derselben geben lassen zu wollen. 

Ohne Weiteres ordnete jetzt der Kurfürst die Visitation an^), 
während ein neues Stundungsgesuch diesen Befehl kreuzte. Als die 
Visitatoren nach Schleiz kamen, Hess der Landesherr seine Anwesenheit 
leugnen; keiner seiner Räthe wollte von angemessenen Befehlen, die 
Visitation vornehmen zu dürfen, etwas wissen. Die Folge war, dass 
der Kurfürst diese ohne weitere Vereinbarung beginnen zu lassen, 
gemessenen Befehl ertheilte. Indem man der Visitation einige Pre- 
digten vorausgehen liess, um den meist verdächtigten Standpunkt der 
neuen Lehre, die in den Augen der Altgläubigen völlig Neues ent- 
halte, zu fixiren, wurde in der Regel eine notariell beglaubigte und 
dem Volke bekannt gegebene Protestation der Visitatoren verlesen, in 
der nicht allein der den Aufschub der Visitation veranlassenden Um- 
stände gedacht, sondern auch betont wurde, dass es sich unter Be- 
kämpfung papistischer Greuel nur um die Wohlfahrt der Seelen handele^). 

Nach längerem Schriftwechsel fugte sich Heinrich d. Ä. Er hatte 
aber mehr zugegeben, als Heinrich d. J. erwartet hatte, der seine 
Zusagen von der Einwilligung des altem Reuss abhängig machte. 
Er hoflle durch die Mittheilung dieser Verhandlungen die fortgesetzte 
Weigerung der Visitation wenigstens entschuldigen zu können. 

Nach Beseitigung dieser Bedenken konnte man endlich an das Visi- 
tationswerk selbst gehen. Stand es fest, dass Johann Friedrich auch 
ohne Zustimmung der Herren von Reuss die Visitation durchgesetzt 
hätte, so war es ihm lieb, wie man aus Allem sieht, dass von Seiten 
der Gegner Hindemisse von Bedeutung nicht mehr bereitet wurden, 
deren es sonst noch genug gab. 

Am 2. September langten die Visitatoren *) in Gera an, um Tags 
darauf an das Werk zu gehen. 


*) Weimar, Montag nach Vocem Jocundit. (19. Mai). 

^) Da unser gn. hcrr in erfariing kommen, wie man alhie dem papistischen 
greuel and menschentandt anhange und sie sich durch münche vnd pfaffen vm 
ihres Geizes vnd eignen Nutzen willen verfuhren lassen und der Churfürst nicht 
des Gutes begere, sondern die wolfart der Seelen sehen und erfam wolle etc. 

•) Es waren mit einigen Modificationen dieselben wie in Meissen und Voigt- 
land: Georg Spalatin, Asmus Spiegel zu Grünau, Joseph Levin Metzsch, Johannes 
Keymann, Pfarrer zu Werdau, und Michel Alber, Bürgermeister zu Altenburg, in 
Abwesenheit des Christoph von der Planitz. 

BuTkhardt, Kiiclien- and Schul- Visitationen. H 


162 


Das Ernestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532 — 1545. 


Uebersicht der ersten Visitation in den Herrschaften Gera, 

Schleiz und Greiz. 

(1533.) 





Ge 

r a. 


1. 

Dorna 

V. Schau- 

1 i 

13. Seifartsdorf 

Meer- i 



rodt 


Pfarrer 

rettich 2 

2. 

Sölmnitz 

Winckler 

1 

Caplan 

' 2 

3. 

Hirschfeld 

v.Tecliwitz 

1 

14. Köstritz 

v. Wolf- 2 

4. 

Saara 

V. Wolf- 
ramsdorf 

1 

15. Langenberg 

ramsdorf 
Herrschaft 1 

5. 

Kraftsdorf 

Kloster 

2 

16. S. Gera 

Herrscliaft ' 



Laussnitz 


Pfarrer 

Gera 4 

6. 

l^Yankenthal 

V. Ende 

2 

4 Vicare 

1.2.4.4 

7. 

Grossaga 

V. Etzdorf 

4 

(insoweit sie residirten) 

[ 

8. 

Thränitz 

V. Ende 

2 

17. Tinz 

Herrschaft | 4 

9. 

Dürrenebersdorf 

V. Ende 

2 


Gera | 

10. 

Thieschütz 

Pfarrei 
G(Ta 

4 

18. Schwaara 

1 

Pfarrei j 2 
Gera 

11. 

Roben 

V. Eichicht 

1 

Ausserdem war Groitschen, früher eine 

12. 

Waltersdorf 

Cronsch- 

4 ' 

eigene, jetzt von Sölmnitz verwaltete und 

M. ■■ • 

T * %Af Jl' W & L^^^VA A 

witz 


von M. von Nauendorf entzogene Pfarrei. 




Sohl 

L e i z. 


19. 

Tanna 

Deutwoh- 

1 

23. Fahren 

v. Mo<'k- 


Pfarrer 

herren 

4 

Pfarrer 

witz 2 


Caplaii 


2 

Vicar 

4 

20. 

LeitHtz 

Herrscliaft 
Gera 

2 

24. Seiibtendorf 

Land- 4 
comthur 

21. 

Unterkoskau 

Deutsch- 


25. Heiligkreuz-Ki. 



FrühmoHHer 

onleii 

4 

Probst 

4 

22. 

Mielesdorf 

DeutiMih- 

4 

2 Vicare 

1 3. 4 



«rdoii 


Caplan 

1 4 


1. Zschippach, Cidm (Kolma), Neges, 
Kretschwitz. 

2. Lauenhayn, Groitschen*. 

3. Wemsdorf, Bethenhausen. 

4. (irosssaara, Kleinsaara (Clein-Se- 
richen), Geiszen*, Grobsdorf. 

5. Niederndorf, Harpersdoif, Kaltenborn, 

6. Mühlsdorf*, Ernsee. 

8. Grobsdorf, Kaimberg*. (Früher ge- 
hörten auch Collis und Geissen dahin.) 

9. Weissig. 

10. MUbitz, Rubitz (Drobitz). 


11. Rositz und Stoinbrücken. 

13. Caschwitz (Vic4irei). 

14. Gleina. 

16. 4 Dörfer mit Kirchen, 11 ohne. 
Die. Namen derselbtni sitdio in der Dar- 
stellung ih^T zweiten Visitation, wo dij*"^»» 
Verhältnisse im Vi8itationsprotoe^)lle Erwäh- 
nung finden. 

19. ZollgrUn und Willersdorf. 

24. „JSeynerstorf" mit Langengrün, 
Künsdorf ( Konerstorf). 


§ 9. Die erste Visitation der Reussischen Länder. 


163 


26. S, Saalburg 

27. S. Schleiz 

Comthur 
Prediger 
2 Capläne 
Vicar 

2 Vicare 

28. S. Zeulenroda 

Pfarror 
Caplan 

29. Hohenleuben 

Pfarrer 

3 Capläne 

30. Oettersdorf 


31. Kirschkau 

42. S. Greiz 

Pfarrer 
3 Vicare 

43. Reinsdorf 

44. Hennannsgrün 

45. Schönbach 

46. Naitschau 



2 

32. Göschitz 

Deutech- 


Pfarrer 

orden 

2 

Caplan 


2 

i 4. 4 

Vicar 


33. Löhma 


1 ^» • 

i 1 

34. Crispendorf 


4.4 

35. Plothen 

Herrschaft 


36. Dittersdorf 

Gera 

2 

37. Oschütz 


3 

38. Remptendorf 

Herrschaft 



Gera 

1 
4. 4. 4 

39. Neuendorf 

Land- 

4 

40. Zoppothen 

comthiir 


Pfarrer 

Zwäzen 


Caplan 

L. Zwäzen 

4 

41. Möschlitz 


Greiz. 

Herrschaft | 


47. Tschirma 

Greiz 

4 

1 


4. 4. 4 

48. Dobia 

Herr- 

4 ; 


schaftlich 


49. Pöllwitz 

VolstA- 

4 i 


tisch L. 


50. Frobersgrün 

Herr- 

4 


schaftlich 


51. Dölau ; 

Herr- 

4 

1 

1 
1 

schaftlich 


1 


Herrschaft 
Gera 


L. Zwäzen 
v.Watzdorf 
L. Zwäzen 
L. Zwäzen 
L. Zwäzen 

V. Mock- 

witz 
Herrschaft 

Gera 
L. Zwäzen 


L. Zwäzen 


Herr- 
schaftlich 

Pfarrei 
Elsterberg 

TosB zu 
Erlbach 

Pfarrei 
Elsterberg 

V. Schönau 


1 
4 
4 

4 

4 

4 

1 

3 

4 


2 
4 


4 
2 
2 
2 
4 


Unhaltbar wie nirgends im ganzen Kurffirstenthume zeigten sich 
hier die kirchlichen Verhältnisse. In der Herrschaft Gera war Vs der 
Geistlichen, in Schleiz über die Hälfte unbrauchbar, und in Greiz 
war das MissverhäJtniss noch grösser, da von 13 Geistlichen nur 
3 leidlichen Anforderungen genügten^). 


*) 1. Gera: 23 Geistliche, von denen 7 unbrauchbar, 

2. Schleiz: 41 „ „ „ 25 „ 

3. Greiz: 13 10 


j> 


j» 


i> 


Zusammen: 77 Geistliche, von denen 42 unbrauchbar; 
wogegen nur 11 gut, 20 ziemlich und 4 mittelmässig erschienen. 


26. Culm, Wernsdorf, Rayla (Rehlaw). 

27. Mönchgrün, Görkwitz, Böbmsdorf. 

29. Mehla, Brückla, Kauern, Lunzig^ 
Hain, Wetzendorf*, Heinsberg, Gottendorf, 
Triebes*, Böhmersdorf, Weissendorf*. 

30. Pörmitz (Pomitz)* 

81. Weckersdorf*, Lössau*. 


32. Rödersdorf, Dragensdorf, Burkers- 
dorf. 

38. Von Friesen besorgt, wird nun nach 
Zoppothen gewiesen, da Friesen kurfürstl. 
Lehen ist. 

39. Pahnstangon. 

40. Pöritzsch, Röppisch*, Schönbrunn*. 

11* 


164 Das Ernestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532 — 1545. 

Günstig wax nur das Verhältniss der Mutterkirchen zu den Tochter- 
kirchen und Eingepfarrten, da 41 Pfarreien mit 77 Geistlichen im 
Ganzen 124 ^) Ortschaften zu versorgen hatten, von denen 61 mit 
Kirchen versehen waren. Das Patronat war zum überwiegenden Theile 
in adligen und geistlichen Händen; die Herren von Reuss verfügten 
in der ganzen Herrschaft nur über 13 Pfarrstellen. 

Um die trostlose kirchliche Lage der Herrschaften zu kennzeichnen, 
bedarf es eines nähern Eingehens auf den Befund in den einzelnen 
Visitationsbezirken. 

Verhältnissmässig am besten zeigten sich die Zustände in der 
Herrschaft Gera, wo die Gemeinden, der Adel und die Geistlichen 
fast ausnahmsweise vor den Visitatoren erschienen und wenig Schwierig- 
keiten bereiteten. Unter dem dort angesessenen Adel beharrten nur 
wenige 2) bei der alten Lehre, wenn auch die ehrbare Mannschaft die 
Register über das Pfarreinkommen den Visitatoren verweigerten und 
nur ihrem Landesherm zustellen wollten. Es gab allerdings Geistliche, 
die ächte Papisten waren und wegen ihres moralischen Lebens An- 
stoss erregten; aber im Ganzen konnte man sich befriedigt erklären. 
Es war doch gegenüber der früher bezeigten Opposition gegen das 
Visitationswerk eine eifreuliche Erscheinung, dass von 19 Pfarrstellen 
nur zwei Geistliche entlassen wurden, und fast der dritte Theil sich 
den lutherischen Anschauungen schon durch das Eingehen der Ehe 
genähert hatte ^). Am schlechtesten war die Qualification der Geist- 
lichen zu Gera selbst, in der unmittelbaren Nähe der Herrschaft, wo 
Unwissenheit und Unmoralität ihren Wohnsitz hatten. Einige dortige 
Capläne characterisirten die Visitatoren als „obstinat und so imwissend", 
(lass aus ihrem Mimde nicht ein einziger Bibelspruch zu vernehmen 
sei, wesshalb der Herr von Gera brieflich verwarnt wurde, vor solchem 
Umgange sich um seiner Seele und seines Gewissens wegen zu hüten. 
Einen anderen kennzeichneten sie als einen „bösen Buben", der mu^h 


*) Gora hatte 26 Orte ohne, 38 mit Kirchen, 
Schleiz „ 25 „ „ 30 „ 
Greiz „ 10 „ „ „ „ 




Zusammen: 61 Orte ohne. 63 mit Kirchen. 

*) Bernhard von Schaurodt, Krieg von Etzdorf und Hans von Wolfiramsdorf. 

') Z. B. die GeisÜichon zu Dorna, Söllranitz, Kraftsdorf, Frankenthal, Thra- 
nitz, I)tirrpn(>borsd()rf und Waltersdorf. 


§ 9. Die erste Visitation der Reussischen Länder. 165 

dem Bauemaufinihre sich dem Papstthum wieder zugewandt, während 
er vor jenem das Evangelium gepredigt hatte. Allerdings hing dies 
Bezeigen auf das Innigste mit der Haltung des Herrn von Gera zu- 
sammen, der trotz der frühem Zusagen die Visitation auf dem Schlosse 
selbst nicht gestattete imd durch seine Räthe Protest gegen diese ein- 
legen liess, weil er for seine Person und für die Gemahlin mit 
nächster Umgebimg unbehelligt sein wollte. Mit besonderer Rücksicht 
auf sein Alter hofite er den unliebsamen Neuerungen entgehen zu 
können. Diesem Wunsche entsprachen die Visitatoren unter Hinweis 
auf ihre Instruction nicht, da diese keine Ausnahme gestatte. Sie 
wiesen im Gegentheil darauf hin, dass die Besserung der kirchlichen 
Zustande lediglich von der Haltung des Landesherrn abhängig sei, in 
dessen Umgebung leider bisher so viel unchristliche und unwissende 
Leute zum eignen und des Landes Nachtheil gelebt hatten. Einer 
weiteren Verführung durch falsche und gefahrliche Lehre mussten sie 
instructionsmässig vorbeugen. 

Ungleich schlimmer sah es in der Schleizer Herrschaft aus, in 
der die Visitation am 9. September begann. Der hohe Procentsatz 
der Untüchtigkeit, dessen wir gedachten, wirft nicht allein ein un- 
günstiges Licht auf die kirchlichen Zustände, sondern auf das schamlose 
Leben der Geistlichen, welches unmöglich unbeachtet und ungerügt 
bleiben durfte. Zunächst wäre dies Pflicht der Räthe zu Zeitz ge- 
wesen, obwohl sie gegen die Visitation protestirten. Aber wie überall, 
so lag auch dem Zeitzer Bischof diese Art geistlicher Aufsicht nicht 
am Herzen. Das Leben der Geistlichen mit ihren Köchinnen war 
nicht allein an der Tagesordnung, sondern die unehelichen Kinder 
derselben lebten sogar im Pfarrhause, von denen eines 5 Kinder auf- 
zuweisen hatte. Die Visitatoren bestätigten sogar auf Grund der 
Klagen des Adels, dass der Vicar zu Pahren noch viel Aergeres aus- 
geübt, als zu schreiben vergönnt wäre^). Dem Pfarrer zu Kirschkau 
konnte man einen 30jährigen Umgang mit Huren nachweisen, während 
in Löhma doch wenigstens die uneheliche Tochter die Pfarrwirthschaft be- 
sorgte. Dabei stellte sich nicht selten die gänzliche Vernachlässigung 
der geistlichen Amtspflichten heraus; „das wüste Leben", in dem so 


*) Loitlitz hatte 3, Pahren 5, der Pfarrer hatte nebenbei der Schwester seiner 
Köchin „ein Kindlein beibracht'S Zeulenroda 1, Kirschkau 3, Löhma 1, Miehles- 
dorf 2 uneheliche Kinder des Geistlichen u. s. w. 


166 Daß Ernestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532 — 1545. 

Mancher betroffen wurde, körperliche Untüchtigkeit, die durch jahre- 
langes Erblinden ^) sich kennzeichnete, gestattet eilten Schluss auf die 
Ausübung des geistlichen Berufs, der freilich an vielen Orten nichts 
anderes als einen alten „Messpfaffen" erforderte. Trotzdem kenn- 
zeichnet es die gegen die Visitation künstlich in Scene gesetzte Be- 
wegung, dass ein nicht unbedeutender Theil der Geistlichen sich aus 
Ueberzeugung zur lutherischen Kirche bekannte und von 41 Kirchen- 
dienern nur 6 entlassen wurden. Von Nachgiebigkeit aus Besorgniss 
vor einer kummervollen Zukunft der Geistlichen konnte hier um so 
weniger die Rede sein, als ja auch der abgesetzte Papist in angemessener 
Weise eine materielle Unterstützung erhielt. Ebenso glücklich gestaltete 
sich das Verhalten der Adligen, die nicht allein überall zur Visitation 
sich pünktlich einstellten, sondern sogar versicherten, dass sie dieselbe 
mit „grossem Seufzen und Begehren" erwartet hatten. Von einer 
Opposition, als deren Träger der Adel früher erschien, war jetzt in 
keinem Falle mehr die Rede. Einen Nachhalt gab der Opposition nur 
die Haltung der Reussischen Landeshemi. Selbst die Klosterpersonen 
in Heüigen-Kreuz setzten der Annahme der lutherischen Lehre keinen 
Widerstand entgegen; höchstens dass einige die Klost^rtracht bei- 
zubehalten .wünschten. Das Jungfrauenkloster entbehrte dagegen des 
innem Friedens ^). Die Verwaltung selbst war mangelhaft, da die Klage 
über kärgliche und schlechte Verpflegimg fast allgemein war. Eine 
Klosterschwester legte sofort die Ordenstracht. ab, blieb aber wegen 
Armuth im Kloster, dem man eine Ordnung gab. Man richtete 
lutherischen Gottesdienst ein, ordnete das Ablegen der Ordenstracht 
an, verwilligte den Austretenden eine Abfindungssumme, während man 
Aufiiahme neuer Personen streng untersagte. Indem man auch in 
diesem Bezirke eine grosse Anzahl von allgemein eingerissenen Miss- 
bräuchen durch allerhand Verfiigungen anordnet«, auf die wir noch 
zurückkommen, eilte man, um schliesslich noch in Greiz die kirch- 
lichen Zustände einer Prüfung zu unterstellen. 

Am 16. September trafen die Visitatoren dort ein. Vor ihnen 
erschienen die Herren von Reuss mit den geladenen Unterthanen. 

*) Ein Vicar auf dem Schlosse zu Schleiz hatte seit 4 Jahren keine Messe 
gehalten. 

*) Gegenseitige Verdächtigung und Klatsch, denen Lästemng auf dem Fusse 
folgte, war die Hauptursache. 


§ 9. Die erste Visitation der B^ussischen Länder. 167 

Noch einmal machte der ältere Herr Miene, die Visitation zu ver- 
weigern, als er endlich in diese einwilligte. Obschon die Qualüication 
der Geistlichen über alle Erwartung schlecht war — von 13 waren 
10 untauglich — , so entsetzte man doch nur drei derselben, weil 
einige selbst um gänzliche Abfertigung baten. Einzelne zeigten sich 
muth willig und halsstarrig; einer verglich sein Herz mit der Härte 
des Amboses, während auch die Untüchtigsten Besserung angelobten. 
Besonders auffallig war, dass kein einziger Geistlicher verehelicht, aber 
auch nur einer in wilder Ehe angetroffen wurde. XJeberall kamen 
aber der Adel und die Einwohnerschaft den Visitatoren entgegen, so 
dass die Mheren oppositionellen Elemente fast gänzlich bei Seite ge- 
schoben erschienen. 

Im Ganzen fanden nur wenige Aufbesserungen der Pfarrbe- 
soldungen statt und dies berechtigt zu dem Schluss, dass die finan- 
ziellen Verhältnisse besser als irgendwo bestellt waren. Allerdings 
waren jene durch Hinterziehungen mancherlei Art geschädigt und 
das Einkommen derselben durch die verschiedensten Bezüge aus Geld 
imd allerlei Naturalien zusammengesetzt. x\ckerbau und Viehzucht, 
neben dem Bezug des Decems, ernährten im Wesentlichen den Pfarrer, 
der freilich nicht selten in ganz verfallenen Wohnungen mit ärmlichem 
Inventar und verwüsteten Holzbeständen angetroffen wurde. Auch 
waren Grund und Boden oft so imfruchtbar, dass sich kaum die 
Aussaat von Haber lohnte. Aber Klagen wegen Unzulänglichkeit der 
Bezüge wurden nicht laut. Oft waren diese seltsamer Natur und 
mussten in der eigenthümlichsten Weise entstanden sein. Wir* er- 
wähnen nur, dass in Thränitz der Geistliche den Haushahn erhielt, 
wenn er den Wirth, und die Henne, wenn er die Wirthin bestattete. 
In Schleiz erhielten die Geistlichen auch mehrere Paar Schuhe, während 
die Käse- und Flachsbitten ganz allgemein verbreitet waren. 

Ueber den Zustand der Schulen, die es übrigens nur in den 
Städten Saalburg, Schleiz, Greiz, Gera und Zeulenroda gab, erfahren 
wir nichts, als dass, wie überall, meist die Schulmeister den Stadt- 
schreiberdienst versahen und bezüglich ihrer Existenz in der Regel 
von den Geistlichen abhingen, die die Verköstigung ^) zu reichen hatten. 


*) In Gera besoldeten der Landesherr und die Stadt den Schullehrer zu 
gleichen Theilen; jeder gab 10 Fl. Ausserdem erhielt der Lehrer 6 Groschen pro 
Quartal vom Schüler. 


168 Das Emestinische Geriet. — Vierte Periode 1532—1545. 

üebersieht man schliesslich die Anordnungen der Visitatoren für 
jeden Bezirk und bedenkt man, dass diese kaum nach einem halben 
Jahre die Visitationsbezirke wieder besuchten, so gestattet dies schon 
einen Schhiss auf den trostlosen kirchlichen Zustand dieser Länder. 
In Gera ordnete man beim Abzug die Beschaflimg der massenhaft 
fehlenden Pfarrinventare an, forderte den rechnerischen Nachweis über 
die Verwaltung des geistlichen Vermögens, dessen Bestand sich der 
Kenntniss der Visitatoren meist entzog. Hier galt es, den Pfarrstellen 
Entfremdetes wieder zu beschaffen, gleichförmige Ceremonien anzu- 
streben, Besetzung der Pfarrstellen durch tüchtige Geistliche zu er- 
möglichen. Dürftigen den Hausgroschen zu sichern, und die Pfarreien 
mit den nöthigen Büchern auszustatten. Vor allem arbeitete man 
aber auf die Gewinnung eines lutherischen Geistlichen für die herr- 
schaftliche Familie hin, die sofort nach dem Abziehen der Visitatoren 
die alte Opposition begann ^). Auf dem Schlosse zu Gera wurden die 
Winkelmessen vom entsetzten Priester wieder eingeführt, den Bürgern 
geboten, die heiligen Feste wieder zu feiern; auch wurde der refor- 
matorisch gesinnte Bürgermeister durch einen katholisch Gesinnten 
auf Betrieb des Landesherm ersetzt; bekehrte Geistliche gingen wieder 
in das katholische Lager über; es lag die Gefahr nahe, dass die An- 
ordnungen der Visitatoren völlig zu nichte gemaeht wurden. Insbe- 
sondere war Zeitz die Zufluchtsstätte, von wo aus die Bewegung ge- 
leitet wurde. In dem geringen Glauben an den Fortbestand der 
lutherischen Lehre lag der Grund der nickläufigen Bewegung, die es 
an einzelnen Orten sogar zur muthwilligen Zerstörung der lutherischen 
Pfarrhäuser bringen konnte *). Die Welt ist viel zu wüst und wild, 
schrieb Spalatin dem Kurffirsten; er möge für tüchtige Executoren 
Sorge tragen; er fürchtete den Spott und besorgte, dass der recht- 
schaffene Seelsorger demselben erliegen werde. 

Die Visitatoren ordneten auch das Einbringen des Opfergeldes in 
zwei Terminen an, welches zur Verbesserung der Pfarreien verwendet 
werden solle, da die Aufbesserung der Stellen ihnen besonders ani 
Herzen lag^), wenn auch die I'üglichkeit nicht überall vorhanden 


*) Bericht Spalatin's vom 7. November 1538, Ji. 102 a., Bd. 9. 4. 
*) Ein abgesetzter Geistlicher, Johann Knorr, beschäftigte sich in Elsterberg 
und Beinsdorf mit „Durchbohrung der Pfarrhäuser". 

*} Der Schulmeister in Gera sollte wenigstens mit einigen Klaftern Hob 


§ 10. Die zweite Visitation in der Herrschaft Ronneburg. 169 

war, da man den Bestand des Kirchveruiögens nicht übersehen konnte. 
Besonders verbannte man die Verkündigung weltlicher Händel vor 
der Predigt aus der Kirche, indem man diese auf das Rathhaus 
verwies, gestaltete die Kirchen durch Wegschaffen überflüssiger Altäre 
um, erstrebte in Gera die Anlage von Fiiedhöfen ausserhalb der Ort- 
schaften« und ordnete überhaupt den Gottesdienst, der dort täglich mit 
Ausschluss des Montags von 3 Geistlichen nach dem Turnus mit 
Predigt und Katechismuslehre gehalten wurde. 

Aehnliche allgemeine Artikel wurden in Schleiz und Greiz zur 
Durchfahrung besonders den Amtleuten und städtischen Käthen em- 
pfohlen. In wie weit jene befolgt waren, sollte die zweite Visitation 
zeigen, die man bereits im Beginn des Jahres 1534 in Vollzug 
setzte. 

§ 10. 

Die zweite Visitation in der Herrschaft Ronneburg. 

(1533, 27. September bis 1. October.) 

Unmittelbar an den Besuch der reussischen Lande knüpfte sich 
die Visitation der Herrschaft Ronneburg, die zuletzt in dem Jahre 1529 
visitirt worden war. Die Beauftragten^) langten am 27. September 
in Ronneburg an, und begannen Tags darauf das Verhör der Vor- 
geladenen. 

Eine wesentliche Besserung in der Tüchtigkeit der Geistlichen 2) 
war hier nicht zu bemerken ; nur die am wenigsten Befähigten hatten 
sich gemindert. Genaue Vergleiche mit den Resultaten der ersten 
Visitation lassen sich nicht anstellen, da nicht ganz dieselben Orte 
herangezogen wurden und einige Censuren sogar mangeln^). 

aufgebessert werden, bis man eine bessere Zulage machen könne. In Gera liess 
der Rath jedem Knaben noch ^/^ Groschen Holzgeld geben. 

*) Die Visitatoren der reussischen Lande visitirten auch diese Herrschaft. 

*) In Haselbach schuldigte die Gemeinde den Geistlichen, der sonst tüchtig 
war, des Aussatzes an, wesshalb man ihn zur Kur nach Zwickau sandte. 

') Namentlich Ronneburg selbst und Thränitz, welches unbesetzt war. Die 
Censur 1 hatten: Röpsen, Reust, Rickersdorf, Haselbach und Mannichswalde. Die 
Censur 2 hatten: Stechau, Corbusan, Roschütz, Niebra, Linda, Kauern, Nischwitz, 
Mosen. Die Censur 3 hatte: Schmirchau. Die Censur 4 hatten: Paitzdorf und 
Gauem. 


170 Das Ernestinischc Gebiet. — Vierte Periode 1532—1545. 

Im Adel war fast jeder Widerstand gebrochen ^), unter den Be- 
wohnern anderer Stände hatte man hauptsächlich in Ronneburg den 
lange Zeit verabsäumten Genuss des heiligen Abendmahls zu rügen *). 
Kauern hatte noch sein „wüstes Volk", das im Bauernaufruhr die 
Kirche geplündert, und Nischwitz behauptete noch den alten Ruhm, 
dass es „die heillosesten, schändlichsten und unchristlichsten Bauern 
der ganzen Welt", aufzuweisen hatte, die Gottes Verächter, Schänder 
des Sacraments und der Obrigkeit geblieben waren. 

Zur Besserung der materiellen Lage der Geistlichen arbeitete 
man auf die Wiedereinziehung der alten Gebühren ftlr Casualien hin, 
und hielt namentlich diejenigen Adligen, welche Kirchengüter in eignem 
Nutzen verwandt hatten^), zur Restitution derselben an und besserte 
die Filialverhältnisse ^). Die besonderen Artikel, deren Ausführung 
beim Abschied der Visitatoren dem Herrn v. Wildenfels und dem 
Rathe zu Ronneburg empfohlen wurden, erstreckten sich in der Haupt'- 
sachc». auf obige Mängel; anderes von Bedeutung fand keine Erwähnung; 
das beste Zeugniss, dass auch hier mit ganz unwesentlichen Aus- 
nahmen die lutherische Kirche schon festen Fuss gefasst hatte. Eine 
weitere Visitation der Herrschaft Ronneburg lässt sich zur Zeit 
nicht nachweisen. 

§ 11. 

Die erste Visitation zu Remse. 

(1533, 29. November.) 

Auch diese Visitation verursachte den meissnischen Visitatoren 
geringe Arbeit, da die Zahl der zum Kloster gehörigen Pfarreien ge- 
ring war. Man änderte einige Filialverhältnisse, wie sich aus der 
Uebersicht ergiebt, ordnete in Remse wegen der Einführung luthe- 
rischer Gesänge die Anstellung eines gelehrten Kirchners an^), ent- 


*) Hans von Woltorsdorf enthielt sich noch des Sacraments in zweierlei Gestalt. 

*) Im (ianzen aber nur 9 Männer \md einige Frauen. 

^) Namentlich Bernhard von Friesen. 

*) Reust wurde nach Ronneburj?, Möbdenitz nach Paitzdorf, Jonaswalde und 
Pillin gsdorf nach Nischwitz, Naulitz und Gessen (Geus) ebenfalls nach Bonnoburg 
gepfarrt. 

^) Für ihn wurde ein Haus gebaut, damit er seinen Decem unterbringen 
konnte. 


§11. Die erste Visitation zu Remse. 


171 


sandte den Pfarrer von Tettaii zum Studium nach Wittenberg und 
beliess selbst den untüchtigen Geistlichen zu Oberwinkel auf seiner 
Stelle, da er sich zur Besserung erbot, unter der Bedingung, dass er 
innerhalb acht Tagen sich verehelichen würde. 

Im Kloster selbst fand man mit Ausnahme der Priorin wenig 
Widerstand gegen die Annahme der lutherischen Lehre, da die übrigen 
neun Ordensschwestern sich der neugegebenen Klosterordnung nicht 
widersetzten. Die meisten wünschten nur ihre Ordenstracht beizu- 
behalten. Sie verblieben sänmitlich im Kloster; in welchem alle 
papistischen Gebräuche durch Anstellung eines lutherischen Geistlichen 
abgestellt wurden. Indem man besonders den Klosterpersonen nach 
dem Gottesdienst Lesen *) und Arbeit empfahl, stellte man ihnen auch 
im Fall ihres Ausscheidens eine Versorgung in Aussicht. Besonders 
wurde die Zulässigkeit der Ehe betont, die nach päpstlichem Rechte 
nicht verboten, im Gegentheil von Cyprian und Augustin gebilligt 
war, da ersterer diese der klösterlichen Unzucht vorzog und letzterer 
eine Ehe in diesem Fall für unauflöslich hielt. 

Das Kloster Remse bestand noch lange fort, nachdem die Visi- 
tatoren ihm den Rücken gewandt hatten. 


Uebersicht der ersten Visitation zu Remse. 



1. Remse | 

Kurfürstl. 



Prediger ' 


2 


2. Tettau 

? 



Pfarrer 


1 


Caplan 


1 


3. Öberwinkel , 

9 

• 

4 


4. Kloster Remse, siehe 



, 

die Darstolluiig. 




1. Kertsch (bisher bei Waldenbur^), 
Weidensdorf (bisher bei Jerisau) werden 
nach Remse gepfarrt. Neukirchen, zum 
Theil nach Oberwiera und Remse ge- 
pfarrt wird ganz nach Remse gewiesen. 
Neukirchen blieb in der Folge bei Ober- 
wiera, auch der Hofmeister von Gard- 


schütz; nur das Sacrament suchte man 
in Niederwiera. 

2. Köthel, bisher bei öchönberg. 

3. Oberwinkel wird mit Predigt von 
Remse aus versehen, bis der Pfarrer 
sich bessert. 


*) D. h. das Lesenlemen. 


172 Das Eraestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532 — 1545. 


§ 12. 

Die dritte Visitation zu Altenburg und Borna. 

(1533, 1. und 16. December fiF.) 

Ueber sieht der Visitation. ^ 


Altenburg. 


1. Altenburg 


Pfarrer 
Prediger 
2 Diaconen 


2. Hohendorf 

3. Ramsdorf 

4. Mehna 

5. Lucka 

6. Rositz 

7. Kriebitzsch 

8. Teglavitz 

9. Röda 

10. Monstab 

11. Traben 

12. Gerstenberg 

13. Zschemitz 

14. Cosma 

15. Bomshain 

16. Gössnitz 

17. Saara 

18. Breitenhain 


Pfarrer 


Pfarrer 
Caplan 


Pfarrer 
Caplan 


1 
1. 1 

© 

3 

1 

1 

2 

1 

2 

2 

1 
4 

1 

2 

2 

1 

2 

1 

1 

2 
2 


3. Wildenhaiu (bisher nach Lucka 
gepfarrt). 

4. Die erledigte Vicarei zu N(?h!uitz 
(Niemitz) nach Lucka geschlagen. 

12. Erscheint erst hier in der Visi- 
tation. 

17. Jauern wird nach Saara ge- 
schlagen. 

19. Prössdorf dah ingewiesen. 

22. Mit den erst hier angezeigten 


19. Meuselwitz ' 1 

20. Rasephas 4 

21. Ruppersdorf 2 

22. Stüntzhain 2 

23. Kohren Pfarrer 2 

Caplan 2 

24. Oberfrankenhain 2 

25. Hopfgarten 1 

26. Priessnitz I 1 

27. Altenmerbitz 2 

28. Eschenfeld 1 

29. Auligk ' © 

30. Altkirchen 2 

31. Gödissa 4 

32. Lohma bei Schmölln 2 

33. Gödem 2 

34. Romschütz 2 

35. Oberledlau 1 

36. Windischleuben 1 

37. Nöbdenitz bei Schmölln ! 1 

38. Kraschwitz 2 

39. Nobitz bei der Leina 1 1 

Filialen Ehrenberg, Modelwitz und Leh- 
nitzsch. 

25. Wird mit Oberfrankenhain vor- 
einigt und Elbisbach zu Priessnitz ge- 
schlagen. 

29. Erst in der dritten Visitation 
erfordert; hielt es mit Zeitz. Soll dalier, 
weil es 10 Mann sächs. ünterthanen hat, 
nach Breitenhayn gopfarrt werden. 

81. Soli nach Altkirchen geschlagen 
werden. 


^) Die Lehnsverhältnisse der Pfarreien sind in den Protocollen nicht ange- 
geben, was in der Regel bei den Protocollen zweiter und dritter Visitation der 
Fall ist. Man vergleiche jene in der Tabelle der ersten Visitation, Seite 45 flf. Nur 
die Aondorungen in den Filialverhältnisson sind hier aufgeführt. 


§ 12. Die dritte Visitation zu Altenburg und Borna. 

173 

40. Zürchau 

2 

56. Thonhausen 

3 

41. Reichstadt 

1 

2 

57. Grossstechau 

2 

42. Göllnitz 

1 

58. Wolkenburg 

. 1 

43. VVeissbach 

3 

59. Wildenbörten 

3 

44. Lohma a. L. 

2 

60. Tiumpzig 

' 4 

45. Langenleuben 

2 

61. Hartrode 

1 

46. l\ichshain 

1 ' 

62. Braunshain 

2 

47. x\msdorf 

2 

63. Hohenkirchen 

4 

48. Ponitz 

0(4) 

64. Schinölln Pfarrer 

2 

49. Gieba 

1 

Prediger 

1 

50. Wolpemdorf 

51. Niederwiera 

52. Dobitzschen 

53. l'lemmingen 

3 
2 
1 
2 

Vicar 

65. Kaufangen 

66. Ziegelheim 

67. Prohlmrg Pfarrer 

Magister 

2 

© 
®(4) 

1 
1 

54. Bocka 

1 

Frühinesser 

2 

55. Busendorf 

2 

68. Niederfrohne 

4 


Borna. 


69. Mölbis 

1 

81. Hermsdorf 

1 

70. Kitscher 

2 

82. Trachenau 

4 

71. Eula 

1 ; 

83. Kieritzsch 

2 

72. Dittmannsdorf 

4 1 

84. Witznitz 

(4) 

73. Zopen 

2 

85. Hain 

2 

74. Kreudnitz 

2 

86. Gross-Zössen 

2 

75. Otterwisch 

4 1 

87. Flossberg 

2 

76. Zedlitz 

4 1 

88. Lobstädt 

1 

77. Xeukirchen 

2 

89. Gömitz 

2 

78. Tragis 

2 

90. Nenkersdorf 

(2) 

79. Steinbach 

3 

• 

91. S. Borna Pfarrer 

2 

80. Deutzen 

2 




Wenn im Allgemeinen bei Vornahme einer dritten Visitation die 
kirchlichen Zustände bis auf die Dotation der Pfarreien leidlich be- 
funden und fast keine Entsetzung der Geistlichen, wie z. B. im ge- 


40. Erscheint erst hier. 

43. Erscheint erst hier. 

51. Oberwierau, mit 8 Mann des 
Klosters Remse, Neukirchen, mit 9 Mann 
des Klosters Kemse und 11 Mann, dem 
Amte Altenburg zuständig, worden nach 
Niederwiera gewiesen. 

53. Göpfersdorf und Garbisdorf, bis- 
her nach Ziegelheim gehörig, werden 
nach Flemmingen geschlagen, dagegen 
Uhlmannsdorf und Heiersdorf nach 
Niederwiera. 


56. Wottelswalde soll dahin gepfarrt 
werden. 

65. Ullorsdorf, in der Papisterei nach 
Niederwinkel gepfarrt, jetzt nach Kau- 
fungen. 

69. Espenhayn, bisher nach Magde- 
bom gepfarrt, wird der Pfarrei Mölbis 
incorporirt. 

88. Drossdorf, bisher nach Pödolwitz 
gepfarrt, ist nach Kieritzsch gepfarrt. 

88. Bergisdorf, früher nach Breuns- 
dorf geschlagen, kommt zu Lobstädt. 


174 Das Ernestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532 — 1545. 

sammten Thüringen in Aussicht gestellt werden konnte, so machte 
dieser Visitationsbezirk eine sehr auffällige Ausnahme. Durch Hinzu- 
nahme einiger Orte ^) hatte der zu visitirende Kreis allerdings etwas an 
Ausdehnung gewonnen, da es sich um die Prüfung von 91 Pfarr- 
stellen mit 101 Geistlichen handelte. Im Wesentlichen waren es die- 
selben Pfarrstellen, welche schon Mher zu schweren Klagen Anlass 
gegeben hatten. Es war doch immer ein hoher Procentsatz der Un- 
tüchtigkeit, dass jetzt noch etwa der zwanzigste Theil den Anfor- 
derungen nicht genügte*), einige wegen ihrer Untüchtigkeit selbst 
ausblieben und noch viele, theils wegen ihrer Leistungen, theils wegen 
des sittenlosen Lebens, ernstlich verwarnt werden mussten®). 

Wir müssen die auffällige Erscheinung, dass die protestantische 
Kirche in diesem Theile nicht so rasche Fortschritte, wie anderwärts, 
machen konnte, aus dem Visitationsbefunde selbst zu erklären ver- 
suchen. Er ist für die Entwickelung der protestantischen Kirche sehr 
lehrreich. 

In Altenburg selbst, wo die Visitation am 1. December begann, 
fand man mit Ausnahme der Klöster wenig Widersacher*). Den 
Kirchen- und Schuldienst versahen 8 Personen^), die freilich bei der 
ungünstigen Lage des Kirchenärars noch so dürftig besoldet waren, 
dass Spalatin zu dessen Gunsten seit einigen Jahren auf die ihm 
selbst zustehende Besoldung Verzicht geleistet hatte ^. Für die Stadt 
handelte es sich neben Beseitigung, dieses Missverhältnisses um die 
Einrichtung des Gottesdienstes nach dem Muster der Wittenberger 
Kirche und um die schärfere Unterstellung des Einzelnen unt^r die 
kirchliche Disciplin ') ; während das Berger- und das Jungfrauenkloster 
sich der Eeformation noch abhold zeigten. Wenn der Probst des ersteren 
noch um eine Bedenkzeit bat, so gelobten wenigstens die zufalhg 5 
anwesenden Mönche Besserung. Anders verhielt sich das Jungfrauen- 


*) Gerstenberg, Zürchau, Weissbach, Auligk. 

*) 85 hatten die erste, 45 die zweite, 5 die dritte und 13 die vierte Censur. 

^) Es sind sämmtliche Geistliche mit der vierten Censiir. 

*) „Gottlob, Altenburg ist mit keiner irrigon Secte vergiftet befunden worden." 

^) 4 Geistliche, 3 Lehrer, 1 Kirchner. 

•) Die Einnahme des gemeinen Kastens betrug 211 Schock, die Mehrausgabe 
26 Schock. 

') Wer nicht zum Sacrament innerhalb einiger Jahre ging, durfte nicht 
Gevatter stehen, und sollte nur eines stillen Begräbnisses würdig sein. 


§ 12. Die dritte Visitation zu Altenburg und Borna. 175 

kloster, dessen Glieder, 11 ^) an der Zahl, überwiegend dem Adels- 
stande angehörten, der in diesem Visitationsbezirke merkwürdig genug 
der Reformation sich schroffer als irgendwo gegenüber stellte. Selbst 
Hans von TriUer in Altenburg hatte der dortigen Kirche manches 
Stiftungsmässige unter dem Verwände entzogen, dass dieses von 
iseinen Vorältern herstamme. Die Taktik gegen die Klöster lief nun, 
wie wir sahen, nicht etwa darauf hinaus, die Ordenspersonen auszu- 
treiben; sondern man liess sie in diesem beschaulichen Leben, aber 
griff dasselbe in sehr empfindlicher Weise dadurch an, dass man den 
katholischen Ritus nach Befehl des Kurfui*sten ^) völlig beseitigte und 
reUgiöse Gebräuche im lutherischen Sinne einführte. Diese Maass- 
nahme verfehlte ihre Wirkung nicht. Es konnte sich nur um kürzere 
Zeit handeln, in der die Bollwerke des Katholicismus von selbst in 
sich zusammenfielen. 

Weit schlimmer sah es auf dem platten Lande aus, wo der Adel 
sich den reformatorischen Bestrebungen in geschlossenen Reihen gegen- 
überstellte. Vorenthaltung der geistlichen Bezüge, Hinterziehung von 
Zinsen und Liegenschaften, Verwendung derselben in eigenem Nutzen, 
Beschwerden gegen das Zusammenschlagen dürftiger, kaum selbst- 
staudig zu erhaltender Karreien waren fast allgemein. Hervorragende 
oppositionelle Elemente waren: die Frau v. Weissbach, Wolf v. Teck- 
witz, Purgolt Puster, Götz und Heinz v. Ende, Christoph v. Waren, 
Georg V. d. Gablenz, Christoph v.. Dobeneck, Heinrich v. Maltitz und 
Andere mehr: während nur wenige durch ihr Erscheinen vor den Visi- 
tatoren ihre unbedingten Zustimmungen zu den Anordmingen ertheilten 
oder freiwillig das Entfremdete zurückstellten. Gerade darin lag aber 
auch die Ursache, dass die Dürftigkeit der Besoldungen sich nur 
langsamen Zuges beseitigen liess und die lutherische Kirche nicht 
vollständig mit den alten Verhältnissen brechen konnte. Es war für 
die materielle Lage der Geistlichen doch höchst bedauemswerth, dass 
man die aus der katholischen Zeit stammenden Bezüge nicht in Geld 
verwandelte, um eine der Würde des geistlichen Amtes entsprechende 
Lage zu schaffen. Nach namhaften Anstrengungen war man in der 
Organisation der kirchlichen Verhältnisse nicht sehr weit gekonunen. 

*) Von 11 zeigton sich nur 3 dor Reformation genoigt. 
*) Den Befehl theilten die meissnlRch'VoigtländischeD öequestratoreu Mittwoch 
nach Judica, 2. April, aus Zwickau 1533 mit. 


176 Das Ernestinische Gebiet, — Vierte Periode 1532—1545. 

Man hielt nothgedrunofon an den kleinen Beaoldungstheilen der katho- 
lischen Zeit fest, während doch für viele derselben die richtigen Gegen- 
leistungen des Geistlichen fehlten. Die widersetzliche Bevölkerung 
hattft desshalb so Unrecht nicht, die Sprengbrode zu verweigern, nach- 
dem das Sprengen aufgehört hatte, während es für den Geistlichen 
höchst lästig war, gegenüber der Widerhaarigkeit der Bevölkenmg auf 
das Einheimsen der verschiedenen Zehnden, auf die Einsammlung 
der Michelspfennige, der Kreuzgroschen und Hausgroschen, Weih- 
nachtsbrode, ungerechnet der vielgestaltigen Casualgebühren, angewiesen 
zu sein, — wie wir deren schon in weit grösserem Umfange gedacht 
haben. Es war viel leichter, die katholisch gesinnte Bevölkerung 
im Kurfürstenthum zum Uebertritt zu bewegen, als die aus der katho- 
lischen Zeit stammenden wirthschaftlichen Verhältnisse der Kirche zu 
regeln. So lange diese sich nicht völlig frei machen, auf eigenen 
Füssen stehen konnten, war die Gestaltung der Kirche äusserst schwierig. 
Man hoffte damals noch viel von der Beihülfe der geistlichen Güter, 
gelangte aber auch bald zu der Ueberzeugung, dass durch die Verwen- 
dung derselben, wenn man jene mit Rücksicht auf die schwebende 
Concilfrage nicht anders behandeln durfte, nur langsamen Zuges die 
materielle Verlegenheit sich beseitigen Hess, in der die lutherische 
Kirche weiter lebte. An dem langsamen Ausbau trugen die finan- 
ziellen Verhältnisse einen grossen Theil der Schuld. 

§ 13. 

Die zweite Visitation in den reussischen Landen.^) 

(1534, im Februar.) 

Die ungünstigen Verhältnisse in dem kirchlichen Leben der 
reussischen Lande erheischten schon nach kurzer Zeit eine zweite 
Visitation, die in Greiz am 31. Januar 1534 begonnen wurde. 

Welche Veränderungen zeigten sich hier! Auf 10 Pfarr8t(»llen^) 
genügten acht Geistliche den vollen Ansprüchen ; Entsetzungen fanden 


*) Das Visitationsprotocoll, in so weit es Saalburg betrifft, ist im Loben- 
stoinor Intolligenzblatte im AufHatzo: Kirchliche Verfassung Saalburg*s, 1803, 
S. 179 u. ff., 1804 S. 79, goilnickt 

*) In dieser Visitation war BiTusgrün hinzugekommen, welches früher nach 
Syrau gehört**. 


§ 13. Die zweite Visitation in den reussischen Landen. 177 

nicht statt; nur einige Vicareien, auf deren Auflösung man ohnehin 
bedacht war, fanden sich erledigt; im Ganzen zeigte sigh nur eine 
Pfarrstelle imbesetzt ^). Die Visitatoren fanden auf den Pfarreien 
ziemlich Alles in Ordnung; nur gegen einzelne Laien*) und abgesetzte 
Geistliche ergingen wegen feindseligen Verhaltens Warnungen und 
Strafen. In Greiz gab es verhältnissmässig am meisten zu bessern, 
da der Landesherr noch seinen Barfüssermönch mit den Winkelmessen 
auf dem Schlosse zu halten suchte, und die Gründung des gemeinen 
Kastens eine grössere Organisation der kirchlichen Einrichtungen be- 
dingte, zumal der Herr von Gera wiederholt auf die künftige Ver- 
wendung der erledigten geistlichen Lehen hingewiesen werden musste, 
was die Visitatoren noch im friedlichen Wege zu erreichen suchten *). 
An vielen Stellen des Landes gelang es, die Pfiirreien durch Wieder- 
herstellung alter Bezüge zu besseni und besonders glücklich wirkte 
man für das Gedeihen der Schule, da die Visitatoren wenigstens die 
Stelle des Schullehrers in materiellen Beziehungen von dem Orts- 
geistlichen durch Gehaltsfixirung unabhängig zu machen suchten. 

Dann besuchte man am 3. Februar den Schleizer Landestheil, 
in welchem die Verhältnisse viel ungünstiger lagen.- Dort hatten 
sich die papistischen Gebräuche und das unsittliche Leben in grösserem 
Maassstabe gehalten, wesshalb noch vier Geistliche *) entfernt, andere 
verwarnt wurden. Es gestattet einen interessanten Rückschluss auf 
den Zustand der katholischen Kirche, dass man trotz schärferer 
Aufsicht noch einen Geisflichen zu Seubtendorf antraf, welcher nicht 
einmal sich im Besitz einer Bibel befand, die ihm seit 26 Jahren 
durch den Brand verloren gegangen war. An mehreren Stellen musste 
man noch gegen den gewerbemässigen Betrieb, namentlich gegen das 
Bierschenken der Geistlichen und die Stiftung des Unfriedens zu 
Felde ziehen^). 


*) Naitschau; die Gemeinde wurde angewiesen, binnen 14 Tagen den de- 
signirten Geistlichen aus Zwickau zu holen. 

*) Gegen Albrecht Metzsch, der der evangelischen Gesinnung der Eltern 
fluchte; und gegen den „Pfarrdurchbohrer** zu Reinsdorf, einen ehemaligen Geistlichen. 

*) Sic verwiesen ihn auf das Sprüchwort: „Verflucht ist das Haus, in das 
ein geweihter Stein gekommen, solch' Gut frisst das andere weg". 

*) In Fahren der Vicar wegen fortgesetzten unehelichen Lebens, ebenso in 
Plothon, Zoppothen. 

*) In Tanna, Dittcrsdorf, Mielesdorf, Oschütz, Möschlitz u. s. w. 

Barkbardt, Kirchen- und Schul- Visitationen. 12 


178 Das Ernestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532—1545. 

Dagegen zeigten sich die adligen Patronatsherren überall der 
protestantischen Lehre geneigt; dies galt natürlich in gleicher Weise 
von den Käthen in Flecken und Städten, die überhaupt die Refor- 
mation bedeutend förderten. Besonders hielt man in Schleiz auf 
tüchtige Predigten und kämpfte gegen das „Schreien, Schnurren und 
Purren" auf der Kanzel. In Tanna war man des rührigen Lebens 
des Geistlichen froh. Nach dem Zeugniss des Raths und vieler 
Anderer habe man von dessen Thätigkeit in 14 Tagen mehr ver- 
nommen, als zuvor in 14 Jahren. Man hatte Acht auf das Verhetzen 
gegen die neue Lehre, der man durch Abstellung massenhafter Miss- 
bräuche während des Gottesdienstes Geltung und Achtung zu ver- 
schaffen wusste. Besonders in Schleiz duldete man die Störung des 
Gottesdienstes nicht mehr, den der Umgang mit Sackpfeifen und 
Trommeln so häufig geschädigt hatte. Das Bestatten der Todten ohne 
Vorwissen dea Geistlichen hörte dort auf; ja man war mit einem 
Male so protestantisch geworden, dass dem ein ehrliches Begräbniss 
versagt wurde, welcher bei Lebzeiten die Sacramente nach lutherischem 
Ritus nicht empfangen hatte. 

Wie man für das bessere Auskommen der Geistlichen und Lehrer 
durch Einsetzung alter Bezüge sorgte ^), so zog man anderweite Mittel 
der Gemeinde hierzu heran, verbesserte insbesondere die Filialver- 
hältnisse, die der Abhaltung des Gottesdienstes hinderlich waren, da 
oft die Filiale über Gebühr aus einander lagen *), und traf Anordnung, 
dass die Gemeinden überall mit Predigt und Katechisrauslehre ver- 
sehen wurden*). 

Von Schleiz wandten sich die Visitatoren am 7. Februar nach 
Gera. Auch hier hatte sich Vieles wesentlich gebessert, wenn es 
auch noch einzelne Geistliche gab, die mit Unwillen das Sacrament 
in zweierlei Gestalt reichten, und das sittliche Leben der Laien und 


*) Dor Tauf-, Aufgebot-, Zusamraongeb- und Begräbnissgroschen (Ktpiiz- 
groschen) war ja an vielen Orten gefallen. An einzelnen Orten wurde auch der 
„Urbanskäse" wieder zu geben befohlen. 

^) Namentlich bei Hohenleuben. 

*) Ein eigenthümliches Licht fällt auf die Predigthaltung selbst, da die 
Verordnung besagt, dass, wenn der Prediger an Festtagen das Evangelium nicht 
zu Ende führen kann, er dasselbe „Nachmittags auspretUgen soll". 


§ 13. Die zweite Visitation in den reossischen Landen. 179 

Geistlichen selbst noch vieles zu wünschen übrig liess^). Ver- 
warnungen und Absetzungen fanden doch nur im kleinsten Maass- 
stabe statt. 

Auch hier besserte man die Einkünfte der Pfarreien durch Wieder- 
herstellung alter Abgaben und Gründung gemeiner Kasten, zu denen 
selbst noch besetzte Vicareien beitrugen. Nur das Beispiel des Landes- 
herrn selbst wirkte ungünstig, da er im Geheimen die Winkelmesse 
auf seinem Schlosse noch aufrecht erhielt. Grössere kirchliche Ver- 
änderungen gingen in Gera vor, da es volkreich, überdies noch 
13 Dörfer*) zu versorgen hatte. Das Einkommen der Pfarrei Tinz, 
welche die Seelsorge auf dem Schlosse hatte, wurde bis zur geeigneten 
Wiederbesetzung für Gera verwandt, um dort die dringend nöthigen 
geistlichen Kräfte zu beschaffen. Daneben brachte man die Schul- 
bediensteten durch Pixirung ihrer Bezüge in angemessenere Lage, 
indem sie materiell vom Geistlichen unabhängig gemacht wurden; auch 
gestaltete man das Innere der Kirchen in soweit um, als dies der 
lutherische Gottesdienst erforderte. 

Die reussischen Lande hatten innerhalb Jahresfrist eine so gründ- 
liche Umgestaltung in kirchlicher Beziehung erfahren, dass von Kur- 
sachsen aus in der zu behandelnden Periode weitere Visitationen 
nicht vorgenonmien wurden und die reussischen Lande seitdem im 
überwiegenden Maasse der lutherischen Lehre huldigten. 

Freilich war damit nicht gesagt, dass die religiösen Zustande zu 
keinerlei Klj^en mehr Anlass gaben. Die Folgezeit lehrte, dass Hein- 
rich von Eeuss sich der Winkelmessen auf dem Geraischen Schlosse 
nicht enthalten konnte und die Eingriffe und der Druck Sachsens 
unablässig fühlbar sein mussten, wenn die Verhältnisse im Sinne der 
Reformation sich dort weiter entwickeln sollten. Besonders war es 
der um unsere protestantische Kirche höchst verdienstvolle Spalatin, 
der ein wachsames Auge auf die Herrschaft hatte, und dem Kurfürsten 
über alle der Reformation feindliche Vorgänge berichtete, die gewiss 


') Krieg V. Etzdorf klagte über des Pfarrers Schelten, letzterer darüber, dass 
der Adlige seinen Pfarrer schlage. 

■) Von ihnen ist in erster Visitation nicht die Kode gewesen. In vier 
Dörfern, Böpschitz, Zwötzen, Weissig und Lusan (Losa), waren Kirchen. Neun 
Orte: Pforten, Leumnitz, Bieblach (Wiblick), Wendischbemsdorf, Scheibengrobsdorf, 
Debschwitz, Pöppeln, üntermhaus (untere Häuser), Cuba. 

12* 


180 Das Ernestinische Gebiet — Vierte Periode 1532—1545. 

damit nicht beseitigt waren, dass der Herr von Eeuss Ostern 1536 
in der Pfarrkirche zu Greiz in ostentiöser Weise das Abendmahl in 
beiderlei Gestalt empfangen hatte. Ein Protestant im Sinne Sachsens 
ist er nie geworden; der kirchliche Zustand im Lande beweist dies zur 
Genüge. Auch die Executoren der Visitation kennzeichneten in sorg- 
föltigen Berichten, dass einzelne günstige Zeichen^) keine Beweis- 
kraft für die völlige tJeberfuhrung des Landes zum Protestantismus 
haben konnten. 

§ u. 
Die zweite Visitation 
in Colditz, Leissnig, Buch, Nimbschen, Grimma, Eilen- 
burg, Torgau, Düben, Oräfenhaynichen. 

(1534, 24. Februar bis 28. März.) 

Die Resultate dieser zweiten Visitation lassen sich leider in 
Mangel des vollständigen Materials der ersten nicht in gewünschter 
Weise vergleichen, um die Fortschritte der lutherischen Kirche inner- 
halb weniger Jahre zu kennzeichnen. Nur für den Visitationsbezirk 
Grimma und die Stadt Colditz ist dieser Vergleich zulässig 2). 

Immerhin bleiben die Resultate dieser Visitation sehr lehrreich, 
wie sie uns in der folgenden Uebersicht entgegentreten. 

Uebersicht der zweiten Visitation.^) 

Colditz. 


1. Zschoppach 

2. Dürrweitzschen 

3. Leipnitz 


2 
4 
1 


4. Ablass 2 

5. Lausigk Pfarror \ 1 

Caplan ' 2 

6. Tautenhavn , 2 


2. Ad Interim von Leipnitz wegen ' 6. Ebersbach ist mit einem Katechis* 

Alters des Pfarrers versorgt. ]| mwslehrer zu versorgen. 


*) Unter diesen steht die Bekehrung des Tintzer Pfarrers obenan, welche 
1586 erfolgte. Sie ist wohl nicht aus aufrichtigem Herzen gekommen. 

*) Die Yisitationsacten von Grimma von 1529 sind von Grosamann publicirt, 
die von Colditz liegen im Ephoralarchive zu Rochlitz, eine Abschrift von letzteren 
in Weimar. 

•) Die Lehnsverhältnisse sind in den ProtocoUcn nicht angegeben, auch tlit* 
FilialverhältniHse nur da, wo gewöhnlich Aenderiingeu derselben vorgenommen 
wurden. 


§ 14. Die zweite Visitat in Colditz, Leissnig, Buch, Nimbschen, Grimma etc. 181 


7. Schwarzbach 

1 

11. CoUmen 


2 

8. Schönbach 

l 

12. Lastau 


1 

9. Grossbuch 

1 

13. S. Colditz 

Pfarrer 
Caplan 
Vicar 

1 
1 
1 

10. Zschirla 

4 

1 



Leissnig. 



14. Sitten 

1 

18. Altenhof 


i 1 

15. Altleissniff 

2 

19. Grossweitschen 

1 

1 16- Bockelwitz 

1 

20. Gersdorf 


3 

17. Wendishain 

i 

2 

21. S. Leissnig 

Pfarrer 
Prediger 

1 
1 


O r i m m a. 



22. S. Grimma Pfarrer 

(1) ! 

38. Pombsen 


2 

Diaconiis 

(1) 

39. Thräna 


2 

23. Trebsen 

1 

40. Leulitz 


2 

24. Nerchaii 

2 

41. Köhra 


4 

25. Altenhayn 

4 

42. S. Polenz 


1 

26. Neichen 

2 

43. S. Mutzschen 

Pfarrer 

© 

27. iSachsendorf 

4 


Prediger 

1 

28. Albrechtshayn 

2 

44. Fremdiswalde 


1 

29. Obemitzschka 

1 

45. Wermsdorf 


1 

30. Höffgen 

2 

46. Holzhausen 


1 

31. Grossbothen 

2 ■ 

47. S. Brandis 


1 

32. Naunhof 

2 , 

48. Beucha 


2 

33. Liptitz 

4 

49. Hohnstädt 


2 

34. Döben 

2 ' 

50. Deuben 


2 

35. Gross-Bardau 

2 < 

51. Nepperwitz 


1 

36. Ragewitz 

4 

52. Burckertshayn 


2 

37. Nimbschen 

(1) 

53. Mahlis 


1 

K loster Prediger 

(1) 
Eilen 

54. Seifertshain 
bürg. 


2 

55. Gruhna 

2 

58. Krippehna 


3 

56. Hohenpriesnitz 

2 

59. Machern 

1 

1 

57. Mörtitz 

1 

60. Tiefensee 


1 


7. Thierbaiun. 
12. Rüx, Kralupp. 

15. Doberquitz und Clennen, in der 
ersten Visitation nach Sitten geschlagen, 
werden wieder nach A. gewiesen, da 
man sonst den Landsteg nicht erhalten 
könne. 

16. Börtewitz und Kroptewitz, halb 
Strockcn wird wegen seiner Lchnschaft 


von Buch auch dahin gewiesen, zumal 
Herzog Georg das Dorf Leuterwitz von 
Bockelwitz abgerissen. 

46. Soll mit Zuckelhausen eigene 
Pfarrei werden imd Wachau* dazu ge- 
schlagen werden. 

50 und 51 sollen wegen Armuth 
zusammengeschlagen werden. 


182 Das Emestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532—1545. 


61. Lindenhayn 


2 

71. Dammenhain 

4 

62. ZscheppliTi 


1 

72. Battaune 

2 

63. ßödgen 


1 

73. Hohenheide 

0(4) 

64. Hohenleina 


2 

74. Röcknitz 

2 

65. Doberschütz 


1 

75. Naundorf 

4 

66. Grosswelka 


2 

76. Thalwitz 

© (4) 

67. Püchau 


0(4) 

77. Eilenburg 


68. Peritzsch 


2 

Pfarrer auf dem Borge 

1 

69. Behlitz 


1 

Pfarrer in der Stadt 
Caplan 

1 

1 

70. Sprotta 

, 

(4) 



Tor 

gau. 


78. Sitzenrode 


1 

93. Kobershayn 

1 

79. Kreischau 


2 

94. Trossin 

2 

80. Klitzschen 


2 

95. Zschackau 

(4) 

81. Zwethau 


(1) 

96. Elssnig 

2 

82. Beckwitz 


2 

97. Audenhayn 

2 

83. Tauro 


2 

98. Röcknitz 

0(1) 

84. Zinna 

« 

4 

99. Langenreichenbach 

4 

85. Süptitz 


2 

100. Dürrenreichenbach 

2 

86. Weidenhain 


4 

101. S. Beigem Pfarrer 

1 

87. Pressel 


1 

Caplan 

(1) 

88. Wildenhain 


4 

102. l'alkenberg 

2 

89. Neiden 


1 

103. Kathewitz 

2 

90. Schildau 


2 

104. Wildschütz 

2 

91. Dommitzsch 

Pfarrer 

2 

105. Arzberg 

1 


1. Caplan 

2 

106. Neussen 

i 2 


2. Caplan 

2 

107. Sömewitz 

4 

92. Wesenig 


2 

108. Strehlen 

' 4 



DÜ1 

ben. 

■ 

109. Priestablich 


4 

112. Authausen 

4 

110. Nieder-Glaucha 

2 

113. Düben Pfarrer 

1 

111. SöUichau 


1 

Caplan 

1 


Grä 

fenhi 

styniohen. 


114. Gräfenhaynichen 


115. Gremmien 

1 


Pfarrer 

1 

116. Goltewitz 

1 


Caplan 
rden znaam 

1 

imengo- 

117. Golpa 

85. Soll wegen des geringste) 

0(4) 

83 mit 82 we 

nPfcrr- 

schlagen; das Pfarrgut von 83 « 

wU ver- 

einkonmiens im Amte mit Zin 

na vor- 

kauft werden. 



einigt werden. 



§ 14. Die zweite Yisitai in Colditz, Leissnig, Buch, Nimbschen, Grimma etc. 183 

Hiernach zeigt sich, dass die sieben Bezirke 119*) Pfarreien 
hatten, die im Ganzen nur von 128*) Geistlichen versorgt wurden. 
Jedenfalls musste sich die Qualification derselben innerhalb fünf Jahren 
im Ganzen wie im Einzelnen wesentlich gebessert haben, wie die Er- 
gebnisse unserer Statistik nachweisen. 


Bezirk 


Censur 1 


Censur 2 


Onsur 3 


Censur 4 


Colditz . . . (16) 

9 

5 


Leissnig . . (9) 

6 

2 

1 

Grimma . . (35) 

14 

16 


Eilenburg . . (22) 

10 

8 


Torgau. . . (34) 

9 

18 


Düben ... (6) 

3 

1 


Gräfenhaynichen (5) 

4 « 




5 
4 
7 
2 
1 


Summa (127) 


55 


50 1 

= 127 Geistliche. 


21 


Mithin wäre der Zustand der Kirche, wenn die Qualification der 
Geistlichen diesen allein bedingte, ein zufrieden stellender gewesen. 
Denn mit 21 untauglichen Papisten, die nur in soweit entsetzt wurden, 
als sie offenbaren Widerwillen gegen die neue Ordnung der Dinge 
beurkundeten oder deren moralisches Leben genügenden Anlass zur 
strengeren Behandlung gab, wäre man bald fertig geworden. Der 
Aufbau der Kirche war vor Allem desshalb schwer, weil auch hier 
die materiellen Mittel fehlten, um den Geistlichen zu halten und 
Nachwuchs für diesen Stand zu schaffen, gegen den die Abneigung, 
wie wir anderwärts betont fanden, eine herrschende war. Wenn jetzt 
der Landesherr die Verwaltung der geistlichen Güter beaufsichtigte, 
oder sich factisch in den Besitz derselben gesetzt hatte, so waren 
diese nicht mehr so reichlich fliessende Quellen wie in den Zeiten des 
Papstthums, wo frommer Sinn, aber auch Unaufgeklärtheit und her- 
kömmliche Beschränktheit die Säckel der Klöster fällten. Diese Zeiten 
waren vorüber. Die Klöster standen in einer Verwaltung, von der 
der Pächter den besten Nutzen zog; sie mussten nebenbei auch noch 


*) Weil in Eilenburg und Nimbschen je zwei sich beJGanden. 
*) Ein Ausgebliebener ist mitgerechnet, 127 mit Censur. 


184 Das Ernestinische Gebiet — Vierte Periode 1532 — 1545. 

diejenigen unterhalten, die die lutherische Kirche nie zum Aufgeben 
des klösterlichen Lebens zwang. Der Zufluss des Almosens für 
die Klöster in der katholischen Zeit hatte ebenso gut aufgehört, wie 
die Bezüge der Geistlichen. Diesen hatte namentlich die protestantische 
Bevölkerung gerade das entzogen, was sie einst mit Rücksicht auf 
die Ausübung des katholischen Ritus gegeben hatte. Sprengpfennige, 
Messheller und anderes zu reichen, musste jetzt als eine nicht zu 
Recht bestehende Abgabe angesehen werden, weil die protestantische 
Kirche das Sprengen nicht kannte. Dessen ungeachtet hielt man 
möglichst an der Wiedereinsetzung dieser Einzelbezüge fest, weil die 
neugegründete Kirche nicht den Fond hatte, um die Geistlichen aus 
dem gemeinen Kasten zu besolden, der fast überall mit einem ge- 
waltigen Deficit abschloss, sobald man aus demselben die jeweiligen 
Bedürfnisse der Schule und Kirche bestreiten wollte. Denn radical 
ging das lutherische Kirchenregiment durchweg nicht vor; dies Zeug"- 
niss nmsste ihr auch der unbefangene katholisch Gesinnte ertheilen. 
Das Lutherthum liess die Stiftungen so lange in Kraft, als überhaupt 
ein Bezugsberechtigtor des Einkommens lebte. Erst mit dessen Tode 
verfügte die Verwaltung über dessen f]innahmen, die nur zum Besten 
der Schule und Kirche verwandt wurden. 

Dies waren die Grundsätze, nach denen überall in den sich 
wiederholenden Visitationen verfahren wurde. Eben desshalb gehörte 
aber auch geraume Zeit dazu, ehe stiftungsmässiges Vermögen zum 
Besten der Kirche vens^andt werden konnte. Die zahllosen Vicare 
und Capläne mussten erst ihr Haupt zur Ruhe legen. Die Vertreter 
der neuen Lehre litten unsäglich darunter, wie sehr man auch bemüht 
war, seit 1532 nach dem Eintritt der Sequestration, die materielle 
Lage der Geistlichen aus den Erträgen der Klostergütejr zu bessern. 

Noch Eines vennehrte die Noth. Es war die Baupflicht der 
Kirchen und Schulen, die recht eigentlich nach den landständischen 
Beschlüssen von 1532 den Gemeinden auferlegt war, in so weit es 
sich um Neubauten handelte. In imserer Zeit denkt man an dies 
Grundgesetz bei Cultusbauten nicht mehr, so wenig sich darüber auch 
streiten lässt, dass den Gemeinden die Baulast auferlegt werden kann, 
denen das stiftungsmässige Vermögen zum Theil in überreichem 
Maasse zufloss. Nur die Reparaturen fielen den geistlichen Stell- 
inhabem zur Last. Das war allerdings eine harte Auflage, die in allen 


§ 14. Die zweite Visitat. in Colditz, Leissnig, Buch, Nimbschen, Grimma etc. 185 

Theilen des Kiirfürstenthiims eine grosse Opposition der Bevölkerung 
wach rief. Die Last der Gemeinden war um so grösser, als sich seit 
geraumer Zeit Niemand um das Obdach der Geistlichen bekümmert 
hatte. Es gab Pfarreien, in denen buchstäblich Niemand ein trockenes 
Unterkommen finden konnte. Die Baupflicht war um so lästiger, je 
länger man sie verabsäumt hatte. Gänzliches Unvermögen, theuere 
Zeit, unfehlbarer Ruin der Gemeinden wurden häufig zum Vorwande 
genommen, um diesen gesetzlichen Verpflichtungen sich entziehen zu 
können. Man fühlt sich bei ähnhchen Lagen in der Neuzeit so recht 
in die gute „alte Zeit" zurückversetzt. 

Das waren in allgemeinen Umrissen die brennenden Fragen, mit 
denen sich auch die zweite Visitation in dem Kreise Meissen beschäftigte. 

Sehen wir, wie man sich zu diesen Fragen stellte. Darin war 
man überall einer Meinung, dass man zunächst das alte Einkommen 
der Geistlichen aus den unendlich kleinen Bezügen der Vorzeit zu 
reconstruiren suchen müsse. Ganz Gleiches galt von den Unterbe- 
dienten der Kirche und von den Lehrern der Jugend. Es ist eine 
ganz beachtenswerthe Anzahl der Besoldungstheile, die in Frage kamen: 
Taufpfennige, Aufgebot- und Zusammengebgroschen, Begräbnisspfennige, 
Opferpfennige, Läutgeld, Messheller, die unzähligen Arten des Zehnden, 
Ostergeld, Gangbrode, die Bittgänge, die sich auf aUe Producte der 
Landwirthschaft erstreckten ^), neben den Geldabgaben, die auf jedem 
Hause an sich und insbesondere auf den Familiengliedem desselben 
ruhten, welche das zwölfte Jahr erreicht hatten, bis herab auf das 
Glockenschmiergeld für den Kirchner; sie alle bezeichnen die unauf- 
hörliche Last der Abgabe, mit der die Pflicht der Seelsorge in Ver- 
bindung gebracht wurde. Eben um der Vielseitigkeit der Abgaben 
willen war die Stellung des Geistlichen eine widerwärtige; jene in 
der Besoldung aufgehen zu lassen, wäre die beste Maxime gewesen, 
der man nur in dem Coburgischen Landestheile folgte, wo alle Bezüge 
in Geld schon in der ersten Visitation verwandelt wurden. Die Füg- 
lichkeit bestand eben dazu nicht; der practischen Einsicht der Visi- 
tatoren, unter denen ein Spalatin war, müssen wir unbedingtes Ver- 
trauen entgegenbringen. 


^) Wir erwähnen z. B. Brod-, Eier- und Flachsbete, den Kälborpfennig, die 
Abgabe von „gemeinen Bieren", den Floischzebnd, der vor allem drückend war. 


186 Das Eraestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532 — 1545. 

Die ungünstigen Folgen för das materielle Wohl der Geistlichen 
blieben daher nicht aus; unzählige Rückstände und Weigerungen 
der Abgaben setzten in bittere Noth, zumal die Bezüge m Geld 
kaum nennenswerthe Beiträge zum Lebensunterhalte darboten. Erst 
die Sequestration der geistlichen Güter half etwas nach; ein 
reichliches Auskommen war in dieser Zeit keinem Geistlichen be- 
schieden. 

Indess war das Materielle nicht allein maassgebend, um die kirch- 
licheli Verhältnisse einiger Maassen günstig zu gestalten. Wenn die 
Visitatoren auch das Leben des Laienstandes unter ihre Aufsicht 
stellten, so hatten sie dabei ein wohlbegründetes Interesse. Neben 
einer hinlänglichen Anzahl von friedfertigen Gemeinden, die auch im 
besten Verhältniss zu dem Ortsgeistlichen standen, gab es eine ge- 
waltige Anzahl in allen Bezirken, die als wüste und gotteslästerliche 
Leute, Bichter und Bürgermeister nicht ausgeschlossen, die Aufinerk- 
samkeit der Visitatoren besonders in Anspruch nahmen *). Das wüste 
Wirthshau sieben geföhrdete die ungestörte Abhaltung des Gottesdienstes. 
Die massenhafte Schädigung des Kirchengutes bestand nicht allein in 
Hinterziehung, sondern auch in geflissentlicher Verwüstung desselben. 
Li Peritzsch verschwand über Nacht durch unbefugtes Abbrechen die 
Kirchneröi von der Erde, und in Priestäblich beurkundete man so wenig 
Achtung vor dem Gotteshause, dass man die Schafe darin zu scheeren 
gewohnt war. 

Wie die Städte als Hort des Protestantismus angesehen werden 
müssen, so gingen auch hier von deren Vertretern die besten Ver- 
fügungen zur Hebung des kirchlichen Lebens aus. Innerhalb des vor- 
bezeichneten Visitationsbezirkes stand Eilenburg in seinen Maass- 
regeln oben an. Zur Erzielung eines geordneteren Lebens, welches die 
Stadt schon in der Fürsorge der Schule anstrebte, war man überein ge- 
kommen, keinem Handwerker eine Meisterstelle vor seiner Verehelichung 
zu gönnen. Das Gebot stand im innigsten Zusammenhange mit den 
kirchlichen Bestrebungen eines kräftigen Bürgerstandes, der es sich 
zur Aufgabe gemacht hatte, die Bildung der Kirche auch materiell 
zu unterstützen, indem die Gewerke in fast einzig dastehender Weise 


^) Z. B. zu Laussig, Mahlis. 


§ 14. Die zweite Visitat. in Colditz, Leissnig, Buch, Nimbschen, Grimma etc. 187 

den gemeinen Kasten bedachten, dem sie ergiebige Erträge zuzu- 
weisen strebten^). 

Das waren allerdings ganz vereinzelte Lichtblicke in das Leben 
der jungen Kirche. Schlimm genug, dass nach fünfjähriger Beauf- 
sichtigung ihr eine Masse fremd geblieben war, die die junge Kirche 
hätte fördern können. Nicht etwa die alten Papisten, denen eine 
Umkehr in vielen Fällen gar nicht schwer fiel, sondern gerade die 
Geistlichen, welche in besserer Erkenntniss von dem alten Pfade ab- 
zulenken in sich den Beruf fühlen konnten, schädigten die lutherische 
Kirche durch leichtfertiges Leben. Sie waren für die Entwickelung 
der Zustände gefährlicher als die offenbaren Anhänger des alten 
Glaubens, und viel beachtenswerther als die abgelebten Klösterlinge, 
die ja mit geringen Ausnahmen vermöge ihres Alters kaum Energie 
zum Widerstände entwickelten. 

Im meissnischen Visitationsbezirke verhielten sich die Klöster, diese 
überlebten Institute frommer Beschaulichkeit, noch sehr verschieden. 
Lutherischer Seits hatte man diesen grössere Concessionen gemacht, 
als es überhaupt nach der protestantischen, im Erstarken begriflfenen 
Strömung der Zeit wünschenswerth erschien. Gegen die Klöster 
kämpfte man bisher mit unzureichenden Mitteln in so fern, als man 
an die „Vernunft" der Klosterinsassen zu appelliren pflegte. Jetzt 
griff man an den Nerv des Lebens, indem man sehr richtig aus- 
nahmslos die papistischen Ceremonien m Klöstern aufgehoben wissen 
wollte. Riss man die klösterliche Bevölkerung aus den gewohnten 
kirchlichen Gewohnheiten, sprach man ihnen den religiösen Zweck ab, 
so blieb nichts als die nakte Versorgung, die auch die protestantische 
Kirche im Falle des Austritts aus dem Kloster darbot. 

In Meissen, wo wenig Klöster waren, verursachten diese geringe 
Schwierigkeiten. In Leissnig fand man die Mönche, acht an der Zahl, 
noch in vollem Klosteromate, nur einer hatte die weltliche Kleidung 
angelegt. In Nimbschen dagegen waren sämmtliche fünfzehn Nonnen 
zu Luther's Lehre übergetreten, die durch die meissnischen Seque- 
stratoren mit weltlicher Kleidung versorgt wurden, ohne dass man 
ihnen gerade den Austritt auferlegte. Eine freilich von der katho- 


*) Es sind die Abgaben vom Einstellen der Lehrlinge und vom Meister- 
werden, von dem Einheirathen in ein Geschäft, die wir wegen ihrer Weitläufigkeit 
nicht detaiUiren. 


188 Das Ernestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532—1545. 

lischen Tendenz bedeutend abweichende Klosterordnimg regelte ihr 
geistliches Leben ganz im lutherischen Sinne; sie ordnete körper- 
liche und geistige Beschäftigung, namentlich Lesen an, und stellte 
weltliche Versorgung in Aussicht, sobald man Gelegenheit zur Ver- 
ehelichung fand. Nichts lag der lutherischen Kirche femer, als die 
Klosterpersonen zu vertreiben; im Gegentheil war der unmotrvirte 
Austritt sogar streng verboten, weil der neuen Kirche nichts daran 
gelegen sein konnte, diese Elemente in das profane Leben zu versetzen, 
dem sie nach ihrer in der Regel schwachen Leistungsfähigkeit wenig 
nützen, wohl aber als Feinde der lutherischen Lehre eine gefährliche 
Wirksamkeit beginnen konnten. 

Auch der Schule hatte man wenigstens in den Städten wesent- 
liche Verbesserungen angedeihen lassen. Auf dem Lande war mit 
geringen Ausnahmen kein Fortschritt bemerkbar. Nur in Polenz 
gedachte Wilhelm v. Lindenau bei Aufrichtung eines Kirchneramtes 
der Schule, die zugleich für Ammelshayn dienen sollte ^). In Leissnig 
dagegen scheint eine nennenswerthe Thätigkeit nicht vorhanden ge- 
wesen zu sein, da man dem Schullehrer in fünf Jahren keine Besol- 
dung gereicht hatte. In Eilenburg bestanden dagegen eine Knaben- und 
Mägdleinschule; die man bei besserer Finanzlage wenigstens so zu 
organisiren suchte, dass beide in ihrem Studium nicht gehindert 
wurden ^). In Torgau organisirte man formlich und besoldete vier 
SchulcoUegen neben der Mädchenschullehrerin. Aus Rücksicht gegen 
die Sittlichkeit liess man nur unverheirathete Lehrer in der Schule 
wohnen, und brachte die Lehrerfamilien gegen Entschädigung in der 
Stadt unter. Vor allem wirkte man auf Beseitigung störender Ein- 
flüsse, die in der verschiedenen Behandlung der Schüler sich geäussert 
hatten. Den Schulmeistern verbot man das „Stauchen, Stossen 
und übermässige Schlagen", damit die Knaben, die zum guten 
Theile schon erwachsen waren, vom Schulbesuche nicht abgeschreckt 
wurden. Es galt eine völlig gleiche Behandlung von „Arm und 
Reich", und die Ueberzeugung einzubürgern, dass die Scholasticalia 
nirgends besser als in Torgau betrieben werden könnten. Man suchte 


') Für Fremde war das Schulgeld vierteljährig auf 2 Gr., für Einheimische 
auf 1 Gr. festgesetzt. 

^) Wahrschoiiilich hindertu dies das beschränkte Local, da man die Behausung 
des Lehns von St. Catharina für die Mädchenschule einzurichten gedachte. 


§ 14. Die zweite Visitat. in Colditz, Leissnig, Buch, Nimbschen, Grimma otc. 189 

zu verhindern, dass die Schüler ohne gehörige Reife der Universität 
zustrebten, zumal die städtischen Stipendien dies Unwesen unter- 
stützten. Auf der einen Seite bot der Bath Alles zur Hebung der 
Schule, er vermehrte das Lehrpersonal, unterstützte die Aufführung 
der Schulcomödien auf dem Rathhause und in der Trinkstube im 
Sommer und Winter, beseitigte die Dienste der Schüler, welche bis- 
her zum Holz- und Wassertragen verpflichtet waren, und stellte einen 
kräftigen Schüler als Calefactor gegen Entschädigung an. Man sieht, 
es waren ganz dieselben Principien, nach denen man schon 1529 die 
Zwickauer Stadtschule einzurichten gestrebt hatte, die fortwährend 
sich bemühte, um der damals ungleich berühmteren Schule zu Gold- 
berg in Schlesien gleich zu kommen. In Torgau, wo der bekannte 
Magister Marcus Crodel lehrte, war ein gleiches Streben bemerkbar. 
Auch er, der (1541) nach 18 jähriger Wirksamkeit*) das Geständniss 
ablegte, dass trotz der täglichen Uebung im Lehrberuf es doch keinen 
Meister gebe, der „zu diesem Handel klug genug sei", der mit 
„mimo publicano" sagen müsse: „Discipulus est prioris, posterior 
dies", nahm sich die Zwickauer ^) Schule zum Muster, die ihre Methode 
den Schulen der Niederländer entlehnt zu haben in dem Rufe stand. 
Aber ein wesentlicher Fehler wirkte, trotzdem man den Unterricht 
der Jugend für eine „mühsame und verdrossene Arbeit" erklärte, 
fort; es war die Abhängigkeit des Lehrers, die Unsicherheit seiner 
Stellung, die nie eine „perpetuirliche" werden konnte, so lange der- 
selbe alljährig bei dem Rathe um Belassung im Schuldienste peti- 
tioniren und die Continuität seines Wirkens in Frage gestellt sehen 
musste. Auch in späterer Zeit war die Lage dieser gelehrten Schulen 
nicht günstig. Namentlich Hessen die Besoldungen viel zu wünschen 
übrig, die 1544 in Zwickau noch ausserordentlich gering waren. Die 
vier Hauptstellen hatten einen Etat von 60, 45, 40 und 30 Gulden, 
die erste Stelle zeichnete sich nur durch Naturalbezüge von etwas 
Korn und Salz aus, und es war ein bedeutender Fortschritt, dass 
man für diese Stellen eine Aufbesserung von 25, 15 und 20 FI. in 

*) Die Abhandlung: „Beitrag zur Goschichtt» dos Gymnasiums in Torgaii" 
(Programm des Torgaucr Gymnasiums 1850) giebt an, (iass Crodel orst 1529 als 
Baccalaureus angestellt worden sei. Nach unserer Quölle war er also schon 1523 
im Schuldienste. 

*) Vergl. Seite 67. 


190 Das Ernestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532—1545. 

Aussicht stellen und eine fünfte Stelle schaffen konnte, deren Neben- 
erträge freilich bei der Theilung des Schulgeldes kaum ins Gewicht 
fielen*). Als 1542 der Bürgermeister Lasan in Zwickau wegen Ueber- 
füUung der Schule an die Gründung eines Pädagogiums dachte, um 
die gelehrte Schule von der Volksschule zu trennen, zeigten sich 
bedeutende Schwierigkeiten. Vorzüglich war der Gedanke der Neu- 
gründung angeregt, weil die Schüler vor den Thüren der Klassen 
Sassen und jene sich streng in reiche und arme scheiden Hessen. 
Der Eeiche folgte der Schule um der Ehre und des Lobes willen; 
aber zu Geistlichen und Lehrern bildete sich derselbe nicht aus; höch- 
stens verstand sich dazu der Unbemittelte, der in Zwickau selbst 
geboren war und im elterlichen Hause leben konnte. Für fremde 
Schüler gab es weder Wohnungen, noch die nothwendige Unterstützung, 
seit dem man der alten guten Sitte untreu geworden war, dass der 
Bürger einen fremden Schüler in sein Haus aufnahm und ihn dafür 
zu allerhand häuslichen Dienstleistungen verwenden konnte. Neben- 
bei half sich der Schüler mit Singen und Betteln vor den Thüren, 
wie uns aus Luther's Leben bekannt ist; ein Schüler ersparte damit 
die jährlichen Unterhaltungskosten, die sich auf 10 — 15 Gulden be- 
liefen. Jetzt, wo Niemand sich dieser ärmeren Schüler annahm, 
die in der Eegel 8 — 10 Jahre der Schule folgten, blieben sie von 
der Schule weg, und selbst den Aermeren kam es nicht in den Sinn, 
dauernd die Schule zu besuchen und sich dem geistlichen oder Lehr- 
berufe zu widmen. Unter 20 Schülern war kaum einer, der solch 
einen Beruf wählte, theils weil er kaum lohnte, theils weil er müh- 
selig und noch dazu der Verfolgung ausgesetzt war. So war bei 
Constanten Verhältnissen der Mangel an Lehrern und Geistlichen 
entstanden, als deren Pflicht man es erachtete, Eltern und Schüler 
zu mahnen, dass man wie früher diesem Berufe sich zuwende und 
die alte gute Sitte wieder einführe, welche den Besuch der Schule 
ausschliesslich dem ärmeren Theile der Bevölkerung ermöglicht hatte. 
Ganz so wie in Zwickau waren auch die Verhältnisse in dem Theile 
Meissens, den wir zu behandeln haben. 

Bei dem Mangel' an einschlagendem Material ist es nur zum 
Theil möglich, die Fortschritte im Idrchlichen Leben innerhalb der 


^) Bei 400 Schülern betrug das getheilte Schulgeld 1541 15 FL, 1542 177« Fl., 
1543 18 FL, 1544 19 FL 


§ 15. Die zweite Visitation in Franken. 191 

fünf Jahre zu fixiren, welche seit der ersten Visitation in diesem Visi- 
tationsbezirke verstrichen waren. Nur Colditz und Grimma gestatten 
einen Vergleich, wenn auch keinen vollständigen^). Im Amte und 
Kreise Colditz und Leissnig war man gegen 1529 doch so weit ge- 
kommen, dass die Geistlichen auch in ihrem äusseren Auftreten die 
Wurde des Gottesdienstes wahrten, und in ihrem Alttagsrock ohne 
jedes Ornat vor den Altar traten und die Kanzel bestiegen. Man hatte 
an die Stelle des katholischen Ornates, gegen welches eine Abneigung 
bestand, nichts zu setzen gewusst, was der Würde der priesterlichen 
Handlung entsprechen konnte. Auch die Schule hatte ihre besseren 
Vertreter erhalten. Wenn z. B. Colditz Ansprüche auf den Besitz 
einer gelehrten Schule erhob, so war 1529 ihr Hauptlehrer nichts 
anderes als ein armer Edelmann, der vom Schreiben der Supplicationen 
seinen Unterhalt bezog. Lateinisch verstand er so wenig, dass die 
Visitatoren ihm keinen Unterricht auf die Dauer anvertrauen konnten, 
wenn die angelobte Besserung keine Früchte trug. 

Indess waren im Allgemeinen die Fortschritte in der Besserung 
der Geistlichen gegen den Befund von 1529 in dem Grinmiaischen 
Visitationsbezirke nicht erheblich, da die untauglichen Pfarrer sich 
nur auf die Hälfte gemindert hatten und die unbedingt guten im 
Wesentlichen in gleicher Anzahl geblieben waren*). Leichtfertiges 
Leben, Trunk- und Zanksucht bei den Geistlichen waren ebenso wenig 
verschwunden, als Rohheit und wüstes Leben in den Gemeinden selbst; 
wir sahen bereits, wie die Visitatoren des Kurkreises die Erfolge be- 
urtheilten, als sie den Kurfürsten mit den Resultaten der zweiten 
Hauptvisitation bekannt machten. Schwerlich dürften die Verhältnisse 
hier sich günstiger gestaltet haben. 

§ 15. 

Die zweite Visitation in Franken. 

(1535, 7. Januar flf.) 

Während in den übrigen Theilen des Kurfurstenthums fast überall 
bis zum Jahre 1534 schon die dritte Visitation vorgenommen war, 

*) Von Colditz liegen mir die Yisitationsacten von 1529 nur für den städtischen 
Bezirk vor. 

^) Ganz genau kann der Vergleich desshalb nicht sein, weil die Zahl der 
Ortschaften verschieden war und einige Censuren mangeln. 


192 Das Ernestiuische Gebiet. — Vierte Periode 1532—1545. 

dachte man in den fränkischen Landen erst im Jahre 1535 an die 
Einleitung einer zweiten. Die auffallige Erscheinung lässt sich nur 
aus den bedeutenden Fortschritten der protestantischen Kirche erklären, 
die seit 1528 hier gemacht waren, wo man, wie wir sahen, zum Theil 
höchst ungünstige Verhältnisse sowohl hinsichtlich der Qualification 
der Geistlichen, der widerstrebenden Elemente als auch der äusseren 
Organisation der Kirche zu beseitigen gehabt hatte ^). 

Bei Vornahme dieser zweiten Visitation 2) fand man bereits eine 
durchgreifende Organisation der Kirchenverwaltung vor. Das Land war 
in vier Superintendentiu*-Bezirke getlreilt^), in denen man es besonders 
sich hatte angelegen sein lassen, den Einfluss der naheliegenden Bis- 
thümer dadurch zu paralysiren, dass man zunächst die katholischen Lehns- 
herren der Pfarreien und den etwa noch der Reformation entgegen- 
stehenden Adel beseitigt und das Pfarrbesetzungsrecht in die Hände des 
Landesherm übergeleitet hatte. Der Einfluss der Bischöfe von Würz- 
burg und Bamberg war möglichst beseitigt, und das herzogliche 
Patronat hatte höchst günstig auf die Besetzung der Stellen im luthe- 
rischen Sinne gewirkt, so dass nur ein verschwindend kleiner Theil 
der Geistlichen übrig geblieben war, deren Leistungen und äusseres 
Leben sich mit dem lutherischen Kirchenregimente noch im Wider- 
spruche befand*). 

Die lange Reihe von Jahren zwischen der ersten und zweiten 
Visitation hatte man zur günstigeren Gestaltung der Filialverhältnisse 
benutzt und die neuen Visitatoren Hessen es sich angelegen sein, die 
etwa noch unhaltbaren Zustände durch weitere Aenderungen und Neu- 
gründungen von Pfarreien mittelst Abreissung eingepfarrter Ortschaften 
von der alten, namentlich der unter katholischer Hoheit liegenden 


*) Vergl. Seite 53—63. 

*) Mit ihr waren Sylvester v. Rosenau, Paulus Bader, Magister Johann Langer, 
Magister Johann Bimstiel und der Bürgermeister Wolfgang Weidner betraut 

*) 1. Coburg mit Neustadt, Sonneberg, Lauter, Gestingshausen und Neueii- 
haus; 2. Königsberg; 3. Heldbnrg mit Ummcrstadt; 4. Bodach mit Eisfeld und 
Hildburghausen. 

*) Im Grunde handelten es sich nur noch um einen papistischon Vicar zu 
NiederfUllbach und den etwas noch katholisch Gesinnten zu Georgenberg. Im 
Uebrigon konnte den Greistlichen die Censur gut und ziemlich gut ertheilt werden. 
Wir sehen von einer nochmaligen Aufstellung einer Visitationstabelle ab. 


§ 15. Die zweite Visitation in Franken. 193 

Mutterkirche möglichst zu beseitigen^), während einzebie Orte das 
geistliche Personal ohne Weiteres vermehrt hatten^). 

Damit war freilich nicht gesagt, dass der kirchliche Zustand schon 
ein völlig normaler war. Es gab noch hinreichend Gelegenheit, die 
Führung der Kirchendiener ernstlich zu tadeln. Man fand noch Geist- 
liche, die die Schankwirthschaft gewerbsmässig betrieben und die über 
Gebühr der Jagdliebhaberei und dem Vogelheerde sich zu widmen 
pflegten. Doch war das Leben mit Concubinen und den üblichen 
Pfarrköchinnen vollständig verschwunden, da man höchstens Alters- 
schwachen das Zusammenleben mit Zuhälterinnen gestattete. Hier 
hatte man aber noch das Schänden von der Kanzel, dort den ver- 
schwenderischen Aufwand und die dienstliche Unfähigkeit des Kirchners 
zu tadeln, der weder schreiben, lesen noch singen konnte. Auch das 
Leben der Laien weit bedurfte der Controle. Abgesehen davon, dass 
man den Genuss des Abendmahls gehörig überwachte, fand man auch 
in anderen Beziehungen manche schädigende Einflüsse, die ein tieferes 
Eingehen auf das Familienleben bedingten, -zumal Aberglauben und 
der Versuch der Zauberei sich ganzer Orte bemächtigt hatten. Die 
Visitatoren kümmerten sich um die gebrechlichen Männer, beaufsich- 
tigten das Leben der Frauen und Töchter, und pflegten fleischliche 
Vergehiwa, insbesondere Ehebruch mit harten, für unsere Zeit uner- 
hörten Strafen zu belegen. In Mupperg und Fechheim musste der 
Ehebrecher an drei Sonntagen nackt bis zum Nabel während der 
ganzen Predigt vor dem Altare stehen, und, zwei Ruthen haltend, seine 
Sünde öffentlich in den Worten bekennen, die der Geistliche ihm 
vorsagte. 

Wenn, wie wir früher henorgehoben, das fränkische Visitations- 
werk sich besonders vorth eilhaft dadurch auszeichnete, dass man eine 
Mttöse Naturalbezüge der Geistlichen in Geld verwandelte, so setzte man 
dies in ganz consequenter Weise dadurch fort, dass für alle derartigen 
Bezüge ein Geldwert h eingesetzt wurde, den man bei der Aus- 
gleichung streng festhielt-**). Es lässt sich nicht leugnen, dass hier- 

') Z. B. wurdo Eymberg soit 1685 selbstständige Pfarrei. 

*) In dcT zweiton Visitation erschien z. B. neben dem Pfarrer zu Hildburg- 
hausen ein „angenommener" Prediger und ein Vicar. 

') Für die Lebensmittelpreise ist es nicht uninteressant, Folgendes zu er- 
fahren: Es wurden vergütet für 1 Simmer Weizen IV2 l'l-; 1 Fastnaehtshuhn 

Burkhardt, Kircüen- und Sohut- Visitationen. X8 


194 Das Ernestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532 — 1545. 

durch die Lage des Geistlichen eine ungleich günstigere als die im 
übrigen Kurfurstenthume wurde, wo man in kaum zu begreifender Weise 
ähnliche Bestrebungen sich nicht zum Muster nahm. Allein trotz 
der Aufbesserung, die nattiriich mit dieser Verwandlung in Geld sich 
von selbst vollzog, und trotz der weiteren materiellen Unterstützung ^), 
der freilich aus der Sequestration der geistlichen Güter Erhebliches 
nicht zugeflossen war, durfte die materielle Lage der Kirchen- und 
Schuldiener noch keine glückliche genannt werden. Wir finden daher 
mehrfach noch Pfarrer, die einen dem geistlichen Stande femliegen- 
den Erwerbszweig suchten. Auch der Schulmeister blieb seiner Be- 
fähigimg nach häufig Stadtschreiber, der Kirchner war auch Fhir- 
schütze und ein, freilich von einem einzelnen bei Meeder gelegenen 
Dorfe, angenommener Pfarrer konnte sich nur durch den Betrieb des 
Leinwebens erhalten. Die zweite Visitation hatte in dieser Richtung 
noch gewaltig zu thun, und es lag auch in der unzureichenden Auf- 
besserungsweise der geistlichen Stellen, dass man mit dem Dota- 
tionsgeschäft nie fertig wurde, weil die Geldwerthe sich veränderten 
und diese zu den fnlhern Naturalbezügen in einem Missverhältniss 
standen. Selbst in Coburg war man noch nicht so weit gediehen, 
dass verheirathete Kirchen- und Schuldiener einen selbstständigen 
Haushalt führen konnten, weil ihre Verköstigung in der Probstei 
St. Moritz einen wesentlichen Theil der Besoldung ausmachte, die 
nun erst in Geld verwandelt wurde. 

Aber, wie bemerkt, das fränkisch-protestantische Kirchenwesen 
hatte Vieles voraus. Es war da nicht mehr üblich, dass der Adel 
sich auf Kosten der Kirche zu bereichern suchte, so wenig er sonst 
sich auch mit allen Maassregeln des Kirchenregiments einverstanden 
erklären konnte; die Bevölkerung überhaupt, möchten wir s^en, 
war gesinnungstüchtiger, rtlcksichts voller in allen Verhältnissen, die 
zum Aufbau der neuen Kirche das Ihre beitragen mussten. Aller- 
dings war man mit eigenthümlicher Schonung gegen das Franken- 


1 Groschen; 1 Huhn 6 Pf.; 1 Schock Eier 2 (ifroschen; 1 Zinskäso 6 bis 9 Pf.; 
1 Gans 20 Pf ; 1 Lamm 3 Groschen 9 Pf.; 1 Pfund Wachs 2 (Jroschen 6 Pf.: 
1 Eimer Wein 1 Gulden; 1 Fuder Heu Vj^ Gulden: B Klaftern Holz auf dem 
Lande l'/a Gulden; 1 Frohnta^' ß Groschen; 1 Sclmitttag 9 Pf.: 1 Heuta^ 6 Pf. 
und 1 Mehltag 20 Pf. 

*) Eine Zusammenstellung weist SIÖV^ Schock fiir ganz Franken nach, 
was wir nicht unbe<leutend nennen möchten. 


^15. Die zweite Visitation in Franken. 195 

land vorgegangen. Vor Beginn der Visitation hatte man die Ur- 
sachen derselben, insbesondere der stolzen Ritterschaft, klar zu machen 
cfesucht, und sie hatte den Ideen sich nicht abhold gegenüber ge- 
stellt. Nur darin fühlte sie sich arg verletzt, als man ihr am Schluss 
der Visitation ^) das theilweise definitive Aufgeben der Patronate und 
die unbedingte bauliche Instandhaltung der geistlichen Gebäude 
zur Pflicht machen wollte, — die, wie bekannt, so weit es letzteres 
Verhältniss betriflFt, durch den landstftndischen Beschluss von 1532 
in Weimar sanctionirt war; und das war der Grund für eine lang 
nachhaltende Opposition, wie wir noch später sehen werden. 

In Rücksicht auf das Schulwesen war Franken, wie erwähnt, den 
übrigen kursächsischen Landestheilen auch ein gutes Stück voraus. 
Schon 1528 hatte man in ganz Franken das Schulgeld abgeschafft, 
für welches die Gemeinden aufzukommen pflegten. Nur Kinder, 
welche am Schulorte nicht geboren und als auswärtige Schulpflichtige 
ZU betrachten waren 2), hatten jenes zu entrichten. Wie doch die 
Bestrebungen der Neuzeit mit denen des 16. Jahrhunderts ver- 
wandt sind! 

In der zweiten Visitation suchte man vor allem die Doppel- 
stellung des Schulmeisters in den Städten zu beseitigen, indem man 
das Stadtschreiberamt von dem Lehrerberufe zu trennen und eigene 
Schulmeister, wie z. B. in Rodach und Neustadt, zu bestellen suchte. 
In Dörfern arbeitete man unbedingt auf die Wiedereinrichtung der 
Schulen hin und war allseitig bemüht, nicht allein tüchtige Kirchner 
zu gewinnen, sondern diese auch in materieller Beziehung vom Geist- 
lichen dadurch abhängig zu machen, dass man ihre Verpflegung bei 
den Ortsgeistlichen aufhob und ihnen eine angemessene Besoldung 
bewilligte. In Städten wurde unablässig auf die Organisation der 
Schulen, wie solche auch das V^sitationsbuch vorschrieb, hingearbeitet 
und wiederholt die exacte Erlernung des Lateinischen empfohlen. Das 
Sprechen desselben war zur Reife des Schülers unbedingt erforderlich. 


*) Der Vorhalt geschah am Donnerstag nach Trinitatis 15B6 in Cohurg. Der 
Adel entschuldigte die Verweigerung der Pfarrbauten mit Theuerung der Zeit; 
sollten die Unterthanen zur Uebernahme der Pflicht gedrängt werden, so würden 
diese von Haus, Hof und Kindern weichen müssen. 

*) Sie gaben dem Schulmeister quartaliter 18 Pf. — Mendicanten und arme 
Schüler waren dagegen ganz vom Schulgelde befreit. 

13* 


196 Das Ernestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532^ — 1545. 

Franken sah die Visitatoren erst nach zehn vollen Jahren^) 
wieder durch das Land ziehen, zu einer Zeit, wo der Protestantismus 
auf dem Gipfel seiner Macht stand. Kein Land des Kuifursten- 
thuins hatte es in seinen protestantischen Einrichtungen so weit als 
Franken gebracht; es war zu beklagen, dass es durch die Miss- 
erfolge des schmalkaldischen Krieges in seiner Laufbahn gehemmt 
und damit zurückgeworfen wurde. 

Mit dieser Visitation schloss innerhalb des Kurfttrstenthums 
die Thfttigkeit der wandernden Visitatoren ab; man hatte die Lage 
der kirchlichen Verhältnisse hinreichend kemien gelernt. Diese in 
Zukunft durch einen regelmässigen Turnus der Visitationen allein 
zu beherrschen, von diesen ausschliesslich die allmählige Besserung 
der Schäden zu erwarten, konnte nicht in der Absicht der maass- 
gebenden Kreise liegen. An die Visitationen musste sich eine festere 
Organisation der kirchlichen Verhältnisse anschliessen, die zugleich 
auf das Innigste mit dem Vollzug der Sequestration der geistlichen 
Güter zusammenhing. Bevor diese nicht zu Ende gediehen war, 
konnte der Schlusssteiu dem Baue nicht eingefügt werden. Nach 
verschiedenen Kichtungen hin bedurfte die protestantische Kirche 
einer durchgreifenden Thätigkeit. Das zeigt vor Allem die Vergegen- 
wärtigung dessen, was man durch die Visitationen erreicht hatte, und 
welchen Mängeln und Wünschen man nach deren Schluss begegnete. 

§ 16. 
Die Lage nach den Visitationen. 

Eine gewisse kirchliche Aufsichtsbehörde bestand auch nach dem 
Schlüsse der Hauptvisitationen fort. Sie setzte sich aus den Visi- 
tatoren und Evecutoren für die einzelnen Bezirke zusammen. In 

jedem derselben bemerkte man eine rege Thätigkeit, auch wenn die 

• 

Visitatoren nicht mehr ihre üblichen Wanderungen unternahmen. 

*) Die dritte Visitation fand 1545 seit 27. November unter Eberhard von 
der Thann, Magister Johann Langer, Hofprodiger Max Mörlin und Wolfgang 
HöHer, Kathsmitglicd zu Coburg, statt. Besonders fällt auf, dass die Schulen sich 
in vorzügliehem MaaAse entwickelt hatten und in Coburg sogar auf eine Verrin- 
gerung d(»r geistlichen Stellen Bedacht genommen wurde. — Klagen gegen die 
Kirchen- und Schuldioner gab es verhältnissmäHsig wenig. Wir sehen deashalb 
von einor Besprechung der dritten Visitation ab. 


§ 16. Die Lage nach den Visiüitionen. 197 

Die minder wichtigen Geschäfte wurden durch die Verbindung mit 
den weltlichen Executoren und den Superintendenten erledigt; in 
wichtigen Fragen blieb die Entscheidung des kurfürstlichen Hofes 
vorbehalten, der sich des Rathes der hauptsächlichsten Theologen 
und Juristen in Wittenberg bediente und seine Entscheidungen gab, 
deren Durchführung theils den Amtleuten, Superintendenten und 
Executoren anheim fiel. Der Kurfürst war der summus Episcopus 
seiner Lande; er entfaltete eine ausserordentliche Thätigkeit. 

So einfach dieser Geschäftsgang war, so wenig entsprach er den 
Verhältnissen. Die Unsumme der Geschäfte, die sich bei den unfer- 
tigen Verhältnissen der Kirche und Schule am kurfürstlichen Hofe 
häufte, war kaum zu bewältigen. In den Aemtern war man ziemlich 
langsam im Vollzug der Befehle; bei allem Eifer auf der einen, 
waren Saumseligkeit und eine gewisse Gleichgültigkeit gegen kirch- 
liche Dinge auf der anderen Seite nicht hinwegzuleugnen. 

Die lutherische Kirche machte in ihrer inneren Entwickelung 
nur massige Fortschritte. Tausende von Klagen, welche durch die 
Visitatoren und Sequestratoren zum Hofe des Kurfürsten drangen, 
zeigten hauptsächlich noch eine durchweg unbefriedigte materielle 
Lage der Geistlichen; — „ihres Anlaufens wollte kein Ende nehmen." — 
Zwar verwandte man aus dem Einkommen der geistlichen Güter be- 
deutende Summen auf die bessere Dotirung der Kirchen- und Schül- 
stellen^), allein damit war das Bedürfiaiss nicht gedeckt; von Jahr 
zu Jahr wurden neue Mittel nöthig, und doch bewegte man sich in 
bescheidenen Grenzen, da die Durchschnittsbesoldung der Geist- 
lichen färerst doch nur auf 40 Gulden gebracht werden sollte*). Den 
Gemeinden sann man zwar das Möglichste an, aber mit ihnen und 
den Patronatsherren erneuerten sich desshalb auch die Kämpfe, zumal 
es sieh auch um die Uebemahme der Cultusbaulast handelte, die von 
P^inzelnen bei der trostlosen Lage der Gebäude, die zum Theil dach- 
und fensterlos dastimden, enorme Opfer forderten. 

Je tiefer die Sequestration in die Verhältnisse einschnitt und von 
der einen Seite materielle Mittel gewährte, um so mehr stellte sich 
namentlich der adlige Patronatsherr den landesherrlichen Verordnungen 


^) Siehe den Abschnitt: „Die Einziehunf^ der geistlichen Güter". 
*) Im Eisenacher Kreise gab es noch viele Pfarreien mit einem Einkommen 
von 15 Fl. 


198 Das Ernestinische Gebiet — Vierte Periode 1532 — 1545. 

schroff entgegen. In Franken fand sich der Adel sogar einmüthig 
zusammen: er erklärte durch seinen Ausschuss 1537, dass die Auf- 
hebung der Klöster für die Versorgung der adligen Kinder geradezu 
eine Lebensfrage werden müsse. Ja man bestand, — vorzüglich war dort 
Hans Schott an der Spitze, — auf der Wiederaufrichtung der Klö- 
ster, in denen die Töchter unbemittelten Adels die alt hergebrachte Ver- 
sorgimg finden müssten, wenn man sich zur Verwendung des stiftungs- 
mässigen Vermögens im kirchlichen Interesse entschliessen sollt«. 
Die adligen Töchter, entgegnete man, würden schliesslich gezwungen 
sein, in bürgerliche Kreise zu heirathen; der Adel müsse, wenn auch 
nicht untergehen, so doch empfindlich geschädigt und geschwächt 
werden. 

Und bei all' dem wurde in grossherziger Weise vom Kurfürsten 
Alles gethan, was in den Kräften des Landes stand. Er war weit 
entfernt, das Vermögen der Klöster zu selbstsüchtigen Zwecken aus- 
zubeuten, wie man wohl hier und da anzunehmen gewagt hat. Trotz- 
dem trat in fühlbarer Weise der Mangel an Kirchen- und Schul- 
dienem hervor. In Städten und Dörfern nahm das Studium ab; das 
bequeme Leben der früheren Zeit, in der ja zahllose Sinecuren in den 
Vicarstellen geschaffen waren, hatte aufgehört, die Besoldungen konnten 
am wenigsten verlockend sein. Die städtischen Schulen, die den 
Bürger- imd Bauemkindem noch überdies eine materielle Versorgung 
gewährt, hatten, nahmen in bedenklicher Weise ab, weil die Stadt- 
räthe im Reformationsdrange das Heer der sich in die Städte ein- 
dringenden und vor den Thüren singenden und bettelnden Knaben 
abzuwenden gewünscht hatt.en. Jetzt ging man lohnenderer Beschäfti- 
gung nach, wandte sich sogar vielfach dem Handwerkerstande zu. Es 
war Zeit, dass auch dies Verhältniss berücksichtig* und die junge 
Generation durch Unterstützungen, wie wir sie in einem der folgenden 
Abschnitte (§ 18) kennen lemen werden, systematisch zum Studium 
wieder aufgemuntert und hingelenkt wurde. Auch sonst war der 
kirchliche Zustand nicht befriedigend; die Visitatoren ^) klagten vor 
allem iiber die Zunahme des gottlosen Wesens, über Verachtung und 
Lästerung des göttlichen Wortes, mangelhaften Besuch der Kirche 


^) Besonders auch die aus dem Xiu'kreise, laut Bericht d. d. Beizig Dienstag 
nach Leonhardi 1535. 


§ 16. Die Lage nach den Visitationen. 199 

neben gänzlicher Enthaltung vom Abendmahl, dann über leichtfertiges 
lind muthwilliges Bezeigen während des Gottesdienstes. Laster aller Art 
mehrten sich in bedenklicher Weise, zumal die Amtleute die Bestrafung 
der Gebrechen lässig betrieben. Der Kurfürst, der schon hier auf 
den traurigen Verfall des ehelichen Lebens hingewiesen wurde, be- 
dauerte aufrichtig diese verzweiflungsvollen Zustände, deren Luther 
in einer seiner grossartigen Predigten gedachte, der zu Folge der Kur- 
kreis leider selbst sich vor den übrigen Landestheilen unvortheilhaft 
auszeichnete. 

Man sah, dass die lutherische Kirche einer alle Verhältnisse zu- 
sammen fassenden Gewalt bedurfte, und mit strafender Hand die 
Gebrechen verfolgen musste. Man hatte sie zwar kennen gelernt, 
aber nicht völlig beseitigen können, zumal man in die alten 
Sünden und Laster verfiel, sobald die Visitatoren den Rücken gewandt 
hatten. Der sittliche Lebenswandel der Geistlichen erregte an vielen 
Stellen ernste Befürchtungen. Es gab nach Aussage der Visitatoren 
selten einen Ort, in dem ein völlig tadelloses Einvernehmen der 
Kirchendiener unter sich und mit der Gemeinde bemerkbar war. Ein 
Theil beklagte des andern Saumseligkeit in der gegenseitigen Er- 
füllung der Pflichten. Ueberäll zeigten sich Missbräuche in der Ab- 
haltung des Gottesdienstes; trotz der bindenden Gesetze, die einst 
das Visitationsbuch Melanchthon's für dieselben vorgeschrieben hatte. 
Hier folgte der Nothtaufe die Wiedertaufe ; dort Hess man die Kinder 
ungetauft über Gebühr liegen und im Ceremoniell der Taufe wich 
man in der bemerkenswerthesten W^eise ab. Nicht anders war es beim 
Genuss des Abendmahls, dem gar keine Beichte vorauszugehen pflegte. 
Man Hess die Communicanten in einen Haufen zusammentreten, er- 
theilte die Absolution „wie ein Dorfrichter", der seine Gemeinde 
anzureden pflegt. Bald gab und nahm man das Abendmahl unter 
einer, bald in zweierlei Gestalt, wie man es mit seinem Gewissen ver- 
einbaren konnte. Vor allem entbehrte der Gottesdienst der würdigen 
Abhaltung. Auch im gemeinen Leben schritt der Geistliche in leicht- 
fertigen, zerschnittenen Kleidern umher. Die Predigt wurde durch 
offene Widersprüche oder unziemliche laute Unterhaltungen gestört. 
In Globig *) reichte man sich während des Gottesdienstes die gefüllten 


*) Im Kurkreise Wittenberg. 



200 Das Erneßtinische Gebiet. — Vierte Periode 1532—1545. 

Bierkannen, des schlimmeren Bezeigens gegen die Jungfrauen in diesem 
Dorfe während des Gottesdienstes nicht zu gedenken *), das sich auch 
durch sonstige Rohheiten in seltsamer Weise kennzeichnete*). 

Besondere Klagen wurden laut, dass man unerlaubte Verlöbnisse 
(»inging, sie muthwillig löste, und in verbotenen Graden sich ver- 
eheli(^hte. Man fühlte in diesem Falle ganz besonders, dass die geist- 
liche Oberaufsicht fehle, die früher das Laienelement scharf beaufsichtigt 
und den anstossigen Wandel mit Kirchenstrafen belegt hatte. Jetzt 
glaubte der gemeine Mann Allem zu genügen, wenn er seinen kirch- 
lichen Verpflichtungen nachkomme, nach denen hauptsächlich Nachfrage 
gehalten wurde. Allerdings verfolgte man all' die Verbrechen, sie 
wurden durch Rechtsverständige, nöthigenfalls auch mit Beirath der 
Theologen, untersucht, aber am Hofe des Kurfürsten, wo auch die 
Rechtsgeschäfte sich übermässig häuften, war kaum Zeit, die in den 
entfernten Landestheilen sich zeigenden Verbrechen zu beherrschen 
und abzuurtheilen. 

Daran krankte die lutherische Kirche noch trotz aller Visitationen, 
deren Wiederholung sich empfahl, ohne dass man von ihnen die 
Heilung aller Schäden ausschliesslich erwarten durfte. Es war fiir 
die Entwickelung der Kirche hoch bedeutsam, dass endlich im Jahre 
1537 die Idee von der Gründung protestantischer Consistorien auf- 
tauchte, denen freilich ursprünglich eine, wie wir sehen werden, sehr 
beschränkte Thätigkeit zugedacht war. 

§ 17. 

Die Begründung der Consistorien. 

(1537 bis 1542.) 

Es war klar, dass zur Bekämpfung der eben hervorgehobenen Miss- 
stände 8er lutherischen Kirche Eines fehlte, eine Centralaufsichts- 
behörde mit richterlichen Befugnissen. Denn die Superin tendenturen 
konnten bei weitem nicht ihren Aufgaben gerecht werden, zumal die 

*) „Auch liabcn etliche bauorknecht untrer den göttlichen Ampten und pre- 
digten auf die Jungfern, frawen, da-s ander Volck Iren Harnn gelassen." Bt^denken 
der Theologen bei Kicht(;r in der Zeitschrift für deutsches Kecht, IV. S. 69. 

'^) Die Bauern brachen ihrem vom Wagen gefallenen Pfarrer ciii Bein und 
liessen ihn hiüflos im Felde liegen. , 


§ 17. Die Begründung der (-onsistorien. 201 

Visitatoren in ihrem Aufsichtsrechte beschränkt waren, sobald die 
Visitation ihr Ende erreicht hatte. Zwar standen ihnen zur Abstellung 
von mancherlei Missstanden und zum Verfolg von Verbrechen die welt- 
lichen Gerichte zur Seite, aber wir sahen ja, dass die weltlichen Ge- 
richt« sich nur ungern in den geistlichen Hader mischten und oft 
der Saumseligkeit zu zeihen waren, während auch die Wittenberger 
Entscheidungen nicht allzu schnell getroffen wurden und geistliche 
Processe viele Jahre hindurch liefen. 

Ein Ausschusstag, der sieh 1537 zu Torgau mit der Lösung 
verschiedener bedeutenden Fragen beschäftigte, gab Gelegenheit, dass 
der Kurfürst in seiner Propositionsschrift für die Entwickelung der 
evangelischen Kirchenverfassung eintrat, indem er betonte, dass man 
zur Beseitigung der ehelichen Irrungen ernstlich an die Aufrichtung 
mehrerer Consistorien denken müsse. Er liess dies theils mit 
den bedenklichen Zuständen motiviren, wie wir sie kennen gelernt 
haben, dachte aber zunächst an eine weitere Thätigkeit dieses Ge- 
richtes nicht, dessen Befugnisse aber der Ausschuss weit über die 
gesteckten Grenzen ausgedehnt und eine Aufsichts- und Centralbehörde 
für das Gesammtleben der Kirche im ganzen Kurfürstenthum geschaffen 
wissen wollte. Zur Begründung des Instituts wurde die Summe von 
tausend Gulden für hinreichend erachtet. Ein besonderes Gewicht 
legte der Ausschuss ül)erdies auf die Veröffentlichung eines Gesetzes 
über die rechtliche Stellung der Erben verstorbener Geistlichen, die 
unmöglich jetzt mehr nach päpstlichem Rechte behandelt werden 
konnten. 

Bei diesen Berathungen war als Theologe vorzüglich einer der 
Prälaten der Universität Wittenberg, Justus Jonas, thätig, der vorschlug, 
dass die hauptsächlich unter seiner Mitwirkung entstandene Ordnung 
der Consistorien, deren man vier imd zwar in Wittenberg, Zwickau, 
Gotha und Coburg zu begninden dachte, von Cruciger, Melanchthon 
und dem Rechtsgelehrten Dr. B. Pauli mit Rath Luther's ausgearbeitet 
werden sollte. Dem Antrage stimmte der Kurfürst ebenso dankend 
zu, als er das verlangte Gesetz über die rechtliche Stellung der 
Priesterkinder bei Erbfallen ausarbeiten und promulgiren zu lassen 
versprd<?h. • 

Als 1538 wahrscheinlich gegen Ende des Jahres die Grundlage 


202 Das Erncstinischo Gebiet. — Vierte Periode 1532—1545. 

für die künftige Ordnung*) des Consistoriums geschaffen war, konnte 
sich der Kurfürst zut sofortigen Errichtung desselben nicht entschliessen, 
da er den Beirath der Theologen und Juristen erforderte und die 
Begmndung des wichtigen Institutes von seinen persönlichen Ent- 
schliessungen abhängig zu machen wünschte. Sehr bezeichnend ist 
seine Aeusserung dem Landgrafen von Hessen gegenüber, dass er den 
geistlichen Stand durch das Consistorium in den gehörigen Schranken 
zu halten hoffte. Dies galt insbesondere von der Verwaltung der 
Kirchengüter, die man den Geistlichen nicht sammt und 
sonders überlassen dürfe, weil dies ohne Zweifel die Pracht 
und das Wesen wieder einführen und erwecken werde, wie 
es im Papstthume gewesen sei^). 

Nach mancherlei Berathungen, die sich auf die Wahl geeignet4T 
Personen, die Einrichtungen und Befugnisse des Institutes erstreckten, 
begann im Anfang des Jahres 1539 3) das Consistorium in Wittenberg 
seine provisorische Thätigkeit, während man von der Begmndung 
gleicher Institute in Saalfeld, Coburg und Gotha abgesehen zu haben 
scheint. 

Die Einfahrung der Wittenberger Consistorialordnung erfolgte 
wahrscheinlich erst im Jahre 1541. Im Wesentlichen schliesst sich 
diese*) an den Entwurf an, welcher bereits seit 1588 bekannt war. 
Immerhin bleibt es zweifelhaft, ob diese Ordnung in ihrem ganzen 
Umfange rechtskräftig wurde, da nach der am Schluss sich findenden 
Xote es dem Kurfürsten vorbehalten blieb, den kirchlichen Bann in 
der vorgeschlagenen Weise einzuführen ^). Auch lässt sich schwerlich 
nachweisen, dass die Consistorien zu^Zeitz und Zwickau jemals auf- 
gerichtet wurden, die in der Constitution der Ordnung vorgesehen 
waren. 


') Mitfrotheilt als der Theologon Bedenken in der Zeitschrift für deutsches 
Kecht und deutsche Rochtswissonschaft IV. Seite 62 IT., nacli dem Manuscript im 
Sachs.-Ernest. Gesammt- Archive, Keg. 0. pag. J^97 XXI. Es felilen jedoch die 
Bciartikel. 

*) Reg. H. Conv. 117. Brief •vom Sonnabend nach Vincuhi Petri. 

®) Da die crst(»n Gehalte am 17. April 1540 zur Zahlung angewiesen. 

*) Gedruckt im Jahre 1542, wiederholt 1566. Sie steht auch in Richters 
evangelischen Kirchenordnungen, I. 367. • 

'^) Dies Moment ist von Richter nicht beachtet worden, djor die Rßchts- 

f 

kräftigkeit der Ordnung in vollem Umfange annimmt. 


§ 17. Die Bogründuug der Consistorien. 203 

Immerhin hatte die evangelische Kirche einen bedeutenden Schritt 
vorwärts gethan. Man hatte doch wieder eine Aufsichtsbehörde, die 
einst zur Zeit des Katholicismus in so reichem und allseitigen Maasse 
das Interesse der Kirche wahrgenommen hatte, wenn man auch froh 
war, dass nun das Kurfürsten thum von jener Alles überwuchernden 
geistlichen Gewalt und den durch sie bedingten Missständen befreit 
war. Nicht allein Wittenberg, welches den obersten Gerichtshof erhielt, 
sondern auch Zeitz und Zwickau sollten Consistorien erhalten, wenn 
auch an letzteren Orten eine unbedeutend geringere Zahl von Beamten 
in Aussicht genommen war. 

Die Aufgabe der Consistorien präcisirte man dahin, dass diese 
die Geistlichen in allen Beziehungen beaufsichtigen, auf die Gleich- 
mässigkeit der Lehre, auch in den Aeusserlichkeiten des Gottesdienstes, 
anstreben sollten. Man hatte die Missbräuche bei der Taufe zu be- 
seitigen, die Willkür bei dem Genuss des Abendmahls zu verbannen, 
das fortan nur in zweierlei Gestalt gereicht werden durfte, regelte die 
Feier der kirchlichen Feste, sicherte die Heilighaltung der Sonn- und 
Festtage und sorgte für wohlanständige Begräbnisse imd Gotteshäuser. 
Wie die richterlichen Competenzen streng geregelt wurden, so stellte 
man auch den Wirkungskreis der einzelnen Consistorien geograr 
phisch fest^). 

Der Schwerpunkt aller kirchlichen Bestrebungen lag jetzt nicht 
mehr in den Visitationen und bei den Superintendenturen, die gewisser- 
maassen zu geistlichen Mittelbehörden herabsanken, sondern in den 
Consistorien, die die Strafbaren vorluden und nicht mehr, wie es bis- 
her in den Visitationen gebräuchlich war, in ihren Schlupfwinkeln 
durch die Visitatoren aufsuchen Hessen. Die bessere Aufsicht wurde 
durch alljährliche Wiederkehr der Visitationen bewirkt, die Ver- 
folgimg der Gebrechen durch eine Executionsordnung gesichert, und 
der kirchliche Bann „als das geistliche Schwert der Kirche" wieder- 
einzuführen gesucht, obwohl es dem Kurfürsten noch vorbehalten blieb, 
EntSchliessungen über die wirkliche Einführung der zum Theil harten 
Kirchenstrafen zu fassen, da schon der Entwurf der Consistorialordnung 
von 1538 einen lebhaften Widerspruch des protestantischen Laien- 
elementes voraussetzte. 


^) Für Zeitz und das Frankotiland blieben dio Bestimmungen noch ausgesetzt. 


204 Das Erncstinische Gebiet. — Vierte Periode 1532—1545. 

Diese geplante Consistorialordniing ist jedoch in ihrer Totalität 
nicht zur stricten Anwendung gekommen. Es lässt sich nicht einmal 
nachweisen, dass das kurfiirstliche Regiment die definitive Constitution 
derselben urkundlich anordnete: noch vielweniger, dass die Consistorien, 
wie es geplant war, an verschiedenen Stellen des Landes ihre Wirk- 
samkeit begannen. Jedenfalls trugen die politischen Verwickelungen 
seit 1542 das Ihrige dazu bei, dass die lutherische Kirche nicht zu 
der fest(»ren Gestaltung gelangte, wie es seit 1537 geplant worden 
war, obwohl an der Thätigkeit des Wittenberger Consistoriums im 
Sinne der aufgestellten Ordnung nach einer bedeutenden Anzahl urkund- 
licher Belege nicht zu zweifeln ist ^). Indess die versuchte Begründung 
einer geistlichen Aufsichtsbehörde genügte allein zur Hebung der kirch- 
hchen Verhältnisse nicht. Man musste von Unten aufbauen, darauf 
bedacht sein, in den jüngeren Elementen der lutherischen Kirche einen 
Stützpunkt zu geben und den Zug der Zeit zu paralysiren versuchen, 
in der man, wie wir sahen, von dem Studium der Theologie mehr 
und mehr sich abwendete. Auch diese Stütze der lutherischen Kirche 
war nur auf materiellem Wege zu erzielen. Die Ausbildung des 
Stipendiaten Wesens, dessen (irundzüge wir wenigstens im Nachstehenden 
anzudeuten suchen werden, stellte sich für das kirchliche Regiment 
als eine der vorzüglichsten Aufgaben dar. 

§ 18. 

Das Stipendiaten wesen. ^) 

Im Kurfürstonthume Sachsen lässt sich die Unterstützung hülfs- 
bedürftiger Studironder bis in die Jieit vor der Gründung der Uni- 
versität Wittenberg verfolgen. Friedrich der Weise hatte bereits 1498 
testamentarisch verordnet, dass arme Studenten, falls das Kurfürst^n- 


') Wir goliPii den Anfiingon des Wittcnborger Consistoriums nicht weiter 
nach, zumal diese gründlich von Dr. 0. M(vjer „Anfiinge dos Wittonberger Con- 
sistoriums" in Dovt^'s und Friodberg's Zeitschrift für Kirchenrecht, Bd. XIII. S. 28 
bis 128, zum Theil mit Mattuialien des Weimarischon Gestimmt- Arclnvs orörU'rt 
worden sind. 

*) Kius: „Das Stipendiatenwoson in Wittonb«Tg und Jena". Nach Quollen 
dos Sachs. -Ernest. Uesammt- Archivs in der Zeitschrift für historische Theologie, 
18ö5, 1. 


§ 18. Das Stipendiatenwesen. 205 

thum eine eigene Universität nicht erhalten würde, auf auswärtigen 
Schulen ein Legat erhalten sollten. 

Als die Universität Wittenberg gegründet war, lag es im Interesse 
der Schule, nach dem Vorbilde anderer Universitäten zunächst ge- 
wissen Landeskindern eine Unterstützung für den Aufenthalt auf der 
Universität gewähren zu können. Im Anfang war diese Unterstützung 
von geringem Belang, da der jungen Schule bedeutende Mittel nicht 
zur Verfügung standen. Erst als Wittenberg sich zum Stützpunkt 
der lutherischen Lehre gestaltete und mau bei der durch das Visi- 
tationswerk bedingten Beseitigung der untüchtigen Geistlichen nach- 
drücklich auf die Heranbildung lutherischer Pfarrer Bedacht nehmen 
musste, fand das Stipendiatenwesen eine grössere Beachtung. Wir 
sahen ja, wie man sich aus verschiedenen Gründen von der Wahl 
des geistlichen Berufes mehr und mehr fern hielt, wie die Schulen 
an I^equenz und Bedeutung verloren. Es war eine nothwendige Folge, 
dass auch die Universität Wittenberg unter diesem Zuge der Zeit zu 
leiden und an ihrem jungen Ruhme zu verlieren im Begriff stand. 
In dem Maasse, als Wittenberg sich als die Beschützerin der lutherischen 
Lehre erwies, stellte sie sich hauptsächlich zur Aufgabe, das Studium 
der Theologie zu fördern, um der Strömung der Zeit zu begegnen, 
die wie, wir sahen, für den gelehrten Beruf überhaupt die Neigung 
völlig verloren hatte. Von Seiten der lutherischen Kirche musste 
energisch eingegriffen werden, damit dieser fülübare Mangel möglichst 
schnell ausgeglichen wurde. Die Aufhebung der Klöster und Stifter, 
deren ansehnliche Einkünfte man im Geiste der Reformation auf 
Kirchen und Schulen verwandte, hatte eine wesentlich andere Basis 
für die Unterstützungen geschaffen und eine bessere Dotirung der 
Stipendiaten in Aussicht gestellt, zumal nach Luther's Ansicht 
diese Verwendung der geistlichen Güter mit den Absichten der Stif- 
tungen völlig in Einklang zu bringen war. Auch auf anderen Uni- 
versitäten, wie in Tübingen und Marburg, hatte man in hervorragender 
Weise diesen vom protestantischen Standpunkte aus allein richtigen 
Grundsätzen gehuldigt. Es konnte nicht ausbleiben, dass der Kur- 
fürst Johann Friedrich, der zugleich in der Heranbildung wahrhaft 
lutherischer Geistlichen und in deren sorgenfreien Existenz die alleinige 
Möglichkeit für die thatkräftige Durchfuhnmg der Reformation erblickte, 
durch eine neue Stipendiatenordnung Hervorragendes zu leisten suchte. 


206 Das Ernestinische Gebiet — Vierte Periode 1532—1545. 

Aus diesem Grunde gestaltete sich seit 1538 der Modus der bis- 
herigen Vertheilung von Stipendien wesentlich anders. Mancher Un- 
würdige und Nichthedürftige, der in den Genuss einer Unterstützung 
getreten war, wurde ausgeschlossen. Man fand bei Prüfung der zur 
Zeit geführten Listen, dass ein grosser Theil der Empfanger in Witten- 
berg sich nicht aufhielt, und in der erwarteten Weise die gebotenen 
Mittel auf die Ausbildung verwandte, noch viel weniger sich dem 
theologischen Fache widmete, das bei dem gänzlichen Mangel an 
tüchtigen Kirchen- und Schuldienem eine ernste Besorgniss um 
die Zukunft der lutherischen Kirche wach gerufen hatte. Desshalb 
ordnete der Kurfürst an, dass ^/g der Stipendien künftig den Studiren- 
den in Artibus und Theologie, Vs ^^^ Studirenden der Rechte und 
Medicin nach zuvor abgelegter Prüfung auf die Dauer ihres Studiums, 
welches einer Aufsicht unterstellt wurde, gewährt werden sollten. 

Wie wir nun überhaupt einen langsamen Gang in der festeren 
Organisirung der lutherischen Kirche zu beklagen haben, so trug das 
bisher Angeordnete lange Zeit hindurch den Charakter des Proviso- 
riums, unter dem vielfach gegen das Festgesetzte gefehlt wurde. Erst 
1541 liess der Kurfürst auf Vorschlag seiner Räthe unter der bisher 
den Theologen gewährten Vergünstigung des ausgedehnteren Bezugs- 
rechtes die Verleihung von einer strengeren Controle vor und nach 
mehrfachen Examen abhängig werden, bis man dann schliesslich nach 
Vollendung der Sequestration das Einkommen der Stifter Gotha, 
Eisenach und Altenburg im Interesse der Stipendiaten und zwar in 
so weit verwandte, als die Mittel nicht durch anderweitige Verschrei- 
bungen für die Pfründner in Anspruch genommen waren. 

In der That war diese Dotirung der Stipendiaten ein Werk von 
hervorragender Bedeutung; denn die Erträge der drei Stifter beliefen 
sich auf rund 4020 Gulden, sobald die Erledigung der von den 
Stiftern noch zu bestreitenden Pfründnerstellen ins Leben trat. Ua 
man damit alljährlich 150 Stipendiaten versorgen konnte, die zum 
grösseren Theile der Theologie sich zuwenden konnten, so wäre aller- 
dings sehr bald dem fühlbaren Mangel an Kirchen- und Schuldienem 
abgeholfen gewesen. 

Aber diese Hoffnungen erfüllten sich nicht so bald. Denn 
von den Versorgungsberechtigten aus der katholischen Zeit erfreute 
sich noch eine so gewaltige Menge ihres Daseins, dass die Stifter 


§ 18. Das Stipendiatenwesen. 207 

nur 1800 Gulden für 70 Stipendiaten übrig Hessen*); auch war die 
Verwaltung der Stifter nicht so correct, dass nicht Rückstände zu 
verzeichnen gewesen wären. Indessen trat doch diese neue Ordnung 
ins Leben, nachdem die Universität sich günstig über die neue 
Schöpfung ausgesprochen und eine Examinations-Commission ein- 
gesetzt hatte. 

In der 1545 d. d. Torgau am Tage Bartholoraäi durch den 
Druck veröflFentlichten Stipendiatenordnung wurden die mehrfach be- 
rathenen Grundzüge derselben den Bewohnern des Kurfürstenthums 
bekannt gegeben, und zugleich genau bestimmt, welchen Orten*) 
künftig, wenn das Einkommen der Stifter völlig verfügbar sei, es 
zustehe, alljährlich mit namhafter Unterstützung junge Studirende 
nach Wittenberg zu senden. 

Leider traten die Segnungen dieser Einrichtung nicht sofort in 
vollem Maasse ein. Theils fehlte es an Stipendiaten, welche sich 
dem Examen unterwarfen, theils blieben auch die Stifter mit ihren 
Zahlungen zurück und schon Ende 1545 trat der Fall ein, dass man 
der Stiftungsurkunde nicht hätte nachkommen können, wenn nicht 
ein momentaner Mangel an Bewerbern eingetreten wäre. 

Die Einnahmen des Fonds stiegen in erfreulicher Weise noch 
vor Ausbruch des schmalkaldischen Krieges, nach dessen ungünstigem 
Ausgange die Stiftung reservirt und für den verringerten Länder- 
bestand des Kurfürsten erhalten blieb, indem sie dem neuen Hort 
des Protestantismus^ der Universität Jena, zu Gute kam. 

Trotz air dieser Arbeiten, deren der Ausbau der protestan- 
tischen Kirche bedurfte, war man mit den Visitationen des Ernesti- 
nischen Gebietes noch nicht fertig geworden. Zunächst wandte man 
sich der Wurzen's zu. 


*) Die besseren Talente unter dem Adel erhielten 40, die (ibri«?en SO Fl., 
Priester- und Bürgersöhne 25 Fl. 

*) Es kamen auf Wittenberg 4, Beizig, Brück, Nieraeck, Prettin, .Jessen, 
Herzberg, Liebenwerda, Bitterfeld, Kemberg, Scbmiedeberg, Scliweinitz je 1, Gotha 4, 
Eisenach 4, »Saalfeld B, Jona S, Weimar 3, Neustadt 2, Pusneck, Triptis, Eisen- 
b(>rg, Rastenberg, Waltersbausen , Creuzburg, Kabla, 8alzungen, Buttstedt, Anma, 
Btirgel, Roda, Orlamünde und Buttelstedt je 1, Zwickau 4, Torgau 4, Altenburg 4, 
Grimma 3, 8chneeberg 2, Eilenburg 2, Colditz, Borna, Leissnig, Dommitzsch, 
Schmölln, Beigern, Hüben, Werdau, Buchholz, Schwarzenberg und Schletta je 1, 
Plauen 2, Oelsnitz, Weida, Adorf, Ziegenrück, Pausa je 1 Stipendiatenstellen. 


208 Das Ernestinischp Gebiet. — Vierte Periode 1532—1545. 

§ 19. 

Die Visitatioii des Domstifts, des Amts und der Stadt 

WurzeiL 

(1542, 11. Mai.) 

Nicht so leicht wie anderwärts Hess sich die Tisitation hier 
durchsetzen. Während bisher die Emestiner und Albertiner^) im besten 
Einvernehmen gestanden und die Reformation durchgeführt hatten, 
war die Reform des Domstifts Winsen das Product der Entzweiung 
beider Linien. Wurz<»n war ein unter dem Albertinischen und Emesti- 
nischen Schutze stehendes Gebiet, welches dem Kurfürsten Johann 
Friedrich mehrfach zu Aergemissen Anlass gegeben hatte, ziunal das 
dortige Donistifb, namentlich gestützt auf die oppositionelle Haltung 
des Meissner Bischofs, der Heerd des starren Katholicismus ge- 
blieben war*). 

Unleugbar war seit dem Regierungsantritte des Herzogs Moritz 
das Verhalten des Meissner Bischofs zu den Emestinem ein .schrofferes 
geworden, und es bedurfte nur einer an sich geringen Veranlassung, 
um die Macht desselben in ihre Grenzen zu weisen und besonders 
den Heerd des Katholicismus in dem Schutzlande Würzen völlig zu 
zerstören. 

Die Einbringung der Türkensteuer in diesem Gebiete zu Gunsten 
der Ernestiner bot willkommenen Anlass zu einer Fehde, die, bekannt 
unt(ir dem Namen „der Fladenkrieg" oder der ^Wnrzener Fehde" ^), 
geflissentlich auf eine gewaltsame Beseitigung des katholischen W^esens 
in Würzen hinauslief. Ohne die Entschliessung des Herzogs Moritz 
abzuwarten, liess Johann Friedrich plötzlich Würzen besetzen, er- 
zwang die Zusage der Steuerpflichtigen, und benutzte gleichzeitig 
die Occupatiou, um die Reformation des Stiftes einzuleiten. Ganz 
gt'gen das übliche Vorgehen bedrohte der kursächsische Befehlshaber 
Jeden, der sich gegen die Maassnahmen auflehne, nicht nur mit 
Entsetzung, sondern auch mit leiblicher Strafe. Nur wer der Refor- 

^) Sielift den zwoiton Hauptthoil. 

*) Rath und (lomeinde zu Wurzcjii begehi-fe^n schon 1589 im Juni vom Kur- 
fürsÜMi .fohann Friodrich einen cvanj^olirtclion Pfarrer. 

^) Vergl. Burkhardt's Aufsatz im Archiv für sächsische Geschichte, Bd. IV, 
Seite 57 bis 81 : „Die VVurzener Fehde", 


§ 19. Die Visitation des Domstifts, dos Amts und dör Stadt Wui-zen. 209 

mation sich anschliesse, solle bei seinem Einkommen belassen werden. 
Es wurde die sofortige Einführung des evangelischen Kitus, der Ab- 
bruch des Sacramentshäuschens und die Inventarisirung des Kirchen- 
^uts anbefohlen. Man sieht, es handelte sich dem Kurfürsten um 
weit andere Dinge, als um die Steuer eines Schutzlandes! 

Ernstlichen Widerstand setzte die Geistlichkeit zu Würzen nicht 
entgegen. Man bat nur um einige Wochen Bedenkzeit, und erhob 
Vorstellungen gegen die sofortige Anordnung lutherischer Gebräuche. 
Doch war Alles vergebens, man musste sich in das Unvermeidliche 
fügen : die Schlüssel des Doms wurden in die Hände der protestan- 
tischen Geistlichen gelegt, Luther's Lehre war Als eingeführt zu be- 
trachten. 

Während durch die Vermittelungen des Landgrafen von Hessen 
die kriegerischen Verwickelungen mit Herzog Moritz beseitigt wurden, 
ging der Kurfürst ein gutes Stück weiter. Sein Befehlshaber nahm 
am 10. April die evangelischen Geistlichen zu sich; man schlich 
sich in den Dom, entfernte hinter verschlossenen Thüren die Bilder 
von den Altären, von denen man überhaupt nur einen bestehen 
Hess, räumte das Sacramentshaus weg, brach einen Quergang ab, 
der die Aussicht auf den Chor versperrte, und entfernte die störende 
Vergitterung eines Bischofsgrabes. Als der Friede völlig abgeschlossen 
war, liess der Kurfürst sämmtliche Bilder, in so weit sie nicht mit 
Gold belegt waren oder „ernstliche Historien" darstellten, zer- 
hauen, und die übrigen in Gewölbe beilegen. Drei gefangene Dom- 
herren entliess man auf Urfrieden; der Vertrag, der mit Herzog 
Moritz zu Stande gekommen war, wurde in Würzen öffentlich ver- 
lesen, die stipulirte Kirchenvisitation angekündigt und der Stadt der 
äussere Friede durch Entlassung der kurfürstlichen Heerhaufen wieder- 
gegeben. 

Bereits am 11. Mai langten die vom Kurfürsten bestellten Vi- 
sitatoren in Würzen an ^). Indem sie zunächst das Domstift völlig *) 
reformirten, wurde die Kirche desselben zur Hauptkirche des Ortes 


*) Es waren Asmus Spiegel, Dietrich v. Starschedel, Georg Spalatin und 
Johann Schreiner, Pfarrer und Superintendent zu Grimma. Ursprünglich war die 
Visitation schon für den 27. April anheraumt. 

') D. h. Alles wurde der Visitationsordnung gemäss angeordnet. 

Burkhard t, Kirchen- and Schul- Visitationen. 24 


210 Das Ernestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532—1545. 

erhoben und die Kirche zu St. Wenzel nur theilweise dem Gottes- 
dienste gewidmet^). Die städtische gelehrte Schule zu St. Wenzel 
ging fortan in der der Domschule auf, zumal die Stiftskirche bei 
ihren bisherigen Einnahmen ohne wesentliche Unterstützung nicht 
erhalten werden konnte ^). Dagegen begründete man aus Zuschüssen 
des Stifts und aus erledigten Lehen den gemeinen Kasten, beliess 
aber sämmtliche Domherren und Vicare, auch wenn sie nicht in 
Würzen selbst residirten^), bei ihren Einkünften, sobald sie eine 
feindselige Gesinnung gegen die lutherische Lehre nicht beurkundeten. 
Nur vom Domprediger Urban Wassermüller erwartete man den 
Uebertritt zur lutherischen Kirche, indem man insbesondere seine 
Studien in Wittenberg durch Unterstützung zu fördern in Aussicht 
stellte, und in ihm einen künftigen evangelischen Geistlichen zu er- 
halten hoffte*). 

Im Grunde war somit die Thätigkeit der Domherren völlig lahm 
gelegt. Dagegen stützte man die lutherische Richtung durch Be- 
stellung eines Superintendenten ^), vermehrte die Stellen der Kirchen- 
und Schuldiener ^), die man neben baarer Besoldung zum Theil mit 
dem Hausgroschen, .Zehnden und Casualbezügen besoldete, indem 
man ausdrücklich für Würzen den Messheller abschaffte, um gänzlich 
mit den katholischen Einrichtungen zu brechen. 

Wesentlich günstiger waren die kirchlichen Verhältnisse im 
Amte Würzen, wenigstens in Ansehung der Qualification der Geist- 
lichen. 


*) Wöchentlich sollte nur ein bis zwei Mal darin gepredigt werden. 

*) Es stellte sich bei ihr ein jährliches Deficit von 54 Schock heraus, wenn 
nicht besondere Einnahmen vorkamen. 

') Es gab bei Beginn der Reformation des Domstifts 5 residirende, 6 nicht 
residirende Domherren, 5 Vicare, die in Würzen wohnten, und 5, die nicht resi- 
dirten. Am Dom wurden aUein 212 Anniversarien gefeiert. 

*) WassermüUer, der sich Bedenkzeit ausbat, ist unseres Wissens zur luthe- 
rischen Kirche nicht übergetreten ; im Gegentheil liegen Andeutungen seiner feind- 
seligen Handhmg vor, die ihm Landesverweisung zuziehen konnte. 

'^) Johann Hofmann. 

®) Von nun an versahen 10 Personen den Kirchen- und Schuldienst, natür- 
lich die Unterhedienten bis auf den Kastenschreiber mitgerechnet. Ein Diacon 
wurde neu angestellt; auf die Baarbosoldnngen gingen 411 Schock. 


§19. Die Visitation des Domstifts, des Amts und der Stadt Würzen. 211 


Uebersicht der Visitation des Stifts, des Amts und 

der Stadt Würzen. 
(1642.) 


1. Würzen 

Pfarrer 
2 Diaconen 
(einer neu besteUt) 

2. Nischwitz 

Domstift, jetzt karfürstl. 
V. Nischwitz 

1 
1 

4 

3. Möglenz 

4. CoUmen 

5. Kühnitzsch 

6. Pausitz 

(36) 

V. Staupitz 

Bischof von Würzen, jetzt kurf. 

V. Plaussig 

Bischof von Meissen 

4 
1 

1 
1 

7. Zschepa 

8. Hohburg 

9. Körlitz 


Hohenlenfer (sie!) 

V. Pack 

Bischof von Meissen 

1 
? 

1 

10. Nembt 


Stift Würzen 

1 

11. Liptitz 

12. Falkenhayn 

13. Thaliwitz 


Chr. Stentz, Domh. zu W orzen 

V. Truchsess 

Bischof von Meissen 

© 
1 
2 

14. Köhra 


Dechant von Würzen 

2 


1. Roitzsch, Döhnitz. 

3. Watzschwitz. 

4. Röcknitz, Böhlitz. 

7 und 8 wegen geringen Einkommens 
zusammengeschlaf^en. 

9. Soll möglichst mit Kühnitzsch 
zusammengeschlagen werden; ist ohne 
Kirchner wegen Armuth. 


11. Zschoma, Kleinzschepa. SoU 
wegen schlechten Einkommens mit Wür- 
zen zusammengeschlagen werden. 

12. Voigtshayn*. 

13. Wasewitz, Canitz, Collau. 

14. Streuben, Trebelshayn. 


Die Uebersicht zeigt klar, dass trotz der Lehnsverhältnisse des 
Meissner Bischofs und der Wurzener Geistlichkeit die Reformation 
sich ihre Bahn gebrochen und nur wenige Geistliche den Anforderungen 
der Visitatoren nicht entsprachen. Im Amte Würzen hatte unleugbar 
ein Culturkampf^) statt gefunden, ' den die Bevölkerung aufgenommen 
und namentlich die weltlichen kurfürstlichen Beamten unterstützt 
hatten. Sie übten nachweislich auf die Besetzung der geistlichen Stellen 


') In Körlitz war der Geistliche früh zur lutlierischen Lehre übergegangen 
und war vom Meissner Bischof hart verfolgt worden. In ThaUwitz und Nembt 
^b es noch bis vor wenigen Jahren papistische Pfarrer, die entsetzt waren. 

14* 


212 Das Eraestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532—1545. 

einen bedeutenden Einfluss dadurch aus, dass sie an vielen Stellen 
aus der Wittenberger Schule gute Kjäfte gewonnen hatten. Freilich 
war damit nicht alles erreicht. Die 13 Pfarrstellen des Amtes waren 
meist dürftig, und boten materiell schon desshalb wenig, weil sie 
keine Filiale zu versorgen hatten i), sondern sämmtliche und nur 
wenige Orte in je eine Kirche eingepfarrt waren, so dass die Visi- 
tatoren ernstlich daran denken mussten, drei selbstständige Pfarreien 
aufzuheben. Hie und da war auch aus gleichen Ursachen das Kirchner- 
amt nicht besetzt^), und die Spuren der traurigen Kirchverwaltung 
aus den Zeiten des Papstthums und des Uebergangsstadiums waren 
noch deutlich in dem Verfall der Kirchgebäude % dem Verschwinden 
des Kirchenvermögens*), sogar des lebendigen Inventars, erkennbar, 
welches wie in Pausitz, nachweislich des Hungertodes gestorben war. 

Den allgemeinen und besonderen Verordnungen der Visitatoren 
stimmte der Kurfürst bei. Jene erstreckten sich namentlich auf die 
richtige Ablieferung des Zehnden und der Zinsen und den Modus ihrer 
Einsammlung durch die Ortsrichter. Man verbot ausdrücklich das 
Unterbrechen der Predigt durch Aeusserung entgegengesetzter Ansichten, 
das Schwören unmündiger Kinder, für die die Eltern zu bestrafen waren. 
Die Visitatoren hatten den Wegfall des Spoliums, die Wiederaufrichtung 
der fehlenden Kirchnerstellen, die schon der Katechismuslehre wegen 
erwünscht waren, angeordnet, und für Würzen insbesondere die Be- 
gründung einer Mädchenschule in Aussicht genommen, deren Unter- 
richt, wie überall, in Lesen, Schreiben und Erlernung der Glaubens- 
stücke ohne wesentliche Anstrengung der Kinder, die besonders nicht 
mit „Frühaufstehen" belästigt werden durften, bestehen sollte. 
Auch auf die Erlernung weiblicher Arbeiten, namentlich des Spinnens, 
hatte man Bedacht genommen. 

Diese und andere specielle Anordnungen hatte der Kurfürst in 


^) Die unbedeutende CapoUe zu Voigtshayn kann unmöglich in Betracht 
kommen. 

*) Körlitz, Liptitz. 

^) Die Ueberbleibsel einer Kirche auf der wüsten Mark Tauchwitz wurden 
zu einem Pfarrkeller für Zschepa und Hohbnrg verwandt. 

*) In Nembt hatte sich der papistische Pfarrer mit vollem Beutel davon 
gemacht und die Pfarrei im Verfall gelassen. 


§ 19. Die Visitation des Domstifts, des Amts und der Stadt Würzen. 213 

einem besonderen Erlasse vom 13. October gut geheissen und bereits 
unter dem 8. October Asmus Spiegel, Christoph von Minckwitz und 
Eberhard von Lindenau zu Executoren der Visitation ernannt, nachdem 
der dortige Superintendent die Ordnung der Dinge gefährdet sah und 
desshalb wiederholt auf die Execution, und bevor diese eintrat, auf 
die Vornahme einer nochmaligen Visitation angetragen hatte. 

Der Katholicismus war zwar aus dem Felde geschlagen, aber es 
fehlte trotz der protestantischen üebermacht nicht an Punkten, an 
denen man mit gesammelter Kraft in Opposition trat. Diese zeigte 
sich nicht allein bei Durchfühning des in der Visitation Angeordneten, 
sondern auch in den öffentlichen Drohungen^) gegen die Sicherheit 
der Stadt, deren Bewohner sie mit allen Mitteln von dem Uebertritt 
ziu* lutherischen Lehre abzuhalten suchten. Die Mitglieder des Dom- 
stiftes enthielten sich des Kirchenbesuches, und es war so recht ein 
Zeichen des in ihnen lebenden Geistes, dass sie in ihren Vergleichen 
den eigenen Beruf und den der lutherischen Geistlichen als einen hand- 
werksmässigen ansahen, indem sie schrieben, dass es schwerlich ge- 
bräuchlich sei, dass ein Schneider dem anderen ein Paar Hosen zum 
Flicken gäbe, weil er dies ja selbst besorgen könne. Wie man durch 
Schmähungen aller Art das Lutherthum herabzusetzen bemüht war, 
zeigten ihre Anschläge an den Thüren des Capitels und dem Altare*), 
während der Bischof Johann von Meissen die Stadt Würzen mit Vor- 
würfen überhäufte, dass sie zur Entsetzung der Jurisdiction des Stiftes 
bereitswilligst die Hand geboten und die Mitglieder des Stiftes das 
Ihre dazu beigetragen hatten, dass das stiftungsmässige Vermögen 
hinterzogen, und eine Reihe von vertragsmässigen Zusagen rückgängig 
gemacht werde. Je schärfer die Maassregeln der Protestanten ein- 
setzten, desto bitterer wurde die Stimmung und es bedurfte des schärf- 
sten Eingreifens, um den offenen Widerstand zu brechen und den 
gefährlichen Machinationen auf die Spur zu kommen, die im Stillen 
noch lange Zeit ihre Wirksamkeit verspüren iiessen. 


') „Es soll nicht lange hingehen, so soll kein Haus in Würzen stehen." 

*) Die Inschriften lauteten: Anno 1542 ist die Kirche des Stiftes Wiirzen 
durch etzliche höse Buhen zur Spelunken gemacht worden. An dem Altare stand: 
Polluemnt locum majestati tue eonsecratum, redigerunt altaria tua in acervos 
lapidum. 


214 Das Ernestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532 — 1545. 


§ 20. 

Die erste Visitation in der Herrschaft Lobenstein. 

(1543, 20. September ff.) ' 

Während in den reussischen Herrschaften Gera, Schleiz und Greiz 
sich längst die Visitation vollzogen hatte ^), war Lobenstein von der 
Reformation fast ganz unberührt geblieben. Der Grund lag in dex 
Haltung Heinrich's d. Ä., der als sächsischer Lehnsträger der Re- 
formation in Gera, Schleiz und Greiz auf die Dauer sich nicht ent- 
gegenstellen konnte, wohl aber den Bestrebungen Sachsens in der 
Herrschaft Lobenstein sich abhold zeigen durfte, weil diese böhmisches 
Afterlehen war. Erst als Heinrich d. Ä. die Augen geschlossen und 
Heinrich d. J. dem Drängen der eigenen Vasallen und Unterthanen 
nachzugeben sich bereit zeigte, war der geeignete Zeitpunkt für die 
Einleitung der Visitation der Herrschaft Lobenstein gekommen^). 

Johann Friedrich nahm es übel auf, dass Heinrich d. J. bei 
seiner und seiner Gemahlin Geneigtheit zur lutherischen Lehre den 
Antrag auf die Visitation zu stellen unterlassen hatte, und nahm dess- 
halb am 5. August Veranlassung, die Vornahme der Visitation anzu- 
kündigen, mit deren Ausführung der Amtmann zu Voigtsberg und 
Plauen Wolf von Gräfendorf und der Superintendent zu Plauen Georg 
Rauth betraut waren. Die Visitatoren*) langten in Lobenstein am 
20. September an. Am 24. September hatten sie bereits" die Visi- 
tation vollzogen. 


*) Eine kurzgefasste Kirchengeschichto im Lobensteiner Intelligenzbiait, 1787, 
S. 145 ff. Sie hat zum Verfasser Heinrieb XXVI. 

*) Vergl. oben Seite 158. 

•) Seckondorf hat daher Unrecht, wenn er den Aufschub der Visitation der 
Nähe des Bamberger fiisthums zuschreibt. 

*) In den Persönlichkeiten war indess eine Aenderung eingetreten. Für den 
Magister Spies war wegen dessen Kränklichkeit der Superintendent Paul Kephun 
aus Oelsnitz Visitator neben Rauth geworden. Seitens Heinrich d. J. wohnten als 
Zugeordnete der Visitation Heinz v. Watzdorf und Karl v. Kospot bei. 


§ 20. Die erste Visitation in der Herrschaft Lobenstein. 215 


Uebersicht der Visitation in der Herrschaft Lobenstein. 

(1543, 20. September ff.) 


1. S. Lobenstein 

Pfarrer 

Vicar 

Vicar 

Geraisches Lehen 

i 

4 

2. Gahma 


Geraisches Lehen 

1 

3. Wurzbach 


V. Watzdorf 

1 

4. Harra 


? 

4 

5. Heinersdorf 

Vicar 

? 

2 

6. Friesau 


Kloster Heilig-Kreuz 

2 

7. Nordhalben 


Geraisches Lehen 

4 

8. Altengesees 


V. Watzdorf 

1 

9. Ruppersdorf 


Geraisches Lehen 

9 

• 


1. Neundorf, Helmsgrün (Helbers- 
griiii), Heinersdorf, Oberlemnitz, Unter- 
lomnitz, Schönbrann. 

2. Thimmendorf, Rauschengesooa. 

3. Ossla*. 

4. Schlegel, Seibis, Lichtenbninn. 
(Nach dem Lobensteiner Intelligenzblatt 
1787, 8. 67, sollen nach actenmässigem 
Material noch dazu gehört haben: Blan- 
kenberg, fiichenstein, Hammer a. d.Lam- 


nitz, Seubes Muel, Bempel Muel, Kisel, 
Berwinkel und Gehege. 

5. Wird nach Lobenstein geschlagen. 

6. Ebersderf, Beraptendorf, welches 
in erster Visitation nach Saalburg ge- 
schlagen, jetzt wieder dazu gekommen. 

8. Mit Lothra*. 

9. Neubegründete Pfarrei mit Eliaa- 
brunn, Thiorbach. 


Die Verhältnisse zeigen sich besser, als Johann lYiedrich sich 
vorgestellt hatte, dem gerüchtweise die Existenz „vieler papistischer 
Pfaffen" gemeldet worden war. 

Allerdings fand man etwa zur Hälfte ungeschickte, altersschwache 
und körperlich gebrechliche Geistliche; indess zeigten sich diese mit 
Ausnahme des Pfarrers zu Nordhalben und eines Vicars zu Loben- 
stein, den „kein Engel" zum Empfang des Sakramentes unter bei- 
derlei Gestalt bereden werde, zur Annahme der lutherischen Lehre 
bereit^), während an 5 Orten lutherische Geistliche befunden wurden, 
die den Anforderungen genügten. Auch das sittliche Leben zeigte 
sich besser, als man vermuthen konnte*). 


^) Die Aendorungen bestanden in Folgendem: Nach Lobenstein setzte man 
einen Superintendenten, der dortige Pfarrer wurde Diaconus; in Harra resignirte 
der Geistliche gegen lobejislänglichen Unterhalt; der zu Nordhalben und ein Vicar 
zu Lobenstein wurden entsetzt. 

*) P&rrköchinnen fand man nur in Lobenstein und Friesau, ohne dass man 


216 Das Ernestinische Gebiet — Vierte Periode 1532 — 1545. 

Die Verordnungen der Visitatoren erstreckten sich im Uebrigen 
auf die Gründung und Dotirung der Pfarrei zu Ruppersdorf, und die 
Aufbesserung weniger Pfarrstellen % denen seit dem Bauernkriege einige 
Bezugsquellen nicht mehr ganghaft waren, wie auch auf die Wieder- 
herstellung des Kirchenverraögcns durch Einbringung von Aussen- 
ständen hingearbeitet wurde 2). Die Einführung jährlicher Kirchen- 
rechnungen, welche weitere Entfremdungen verhüten sollten, neben der 
Regelung einiger Filialverhältnisse, die sich aus der Uebersicht ergeben, 
und specielle Verordnungen für Lobenstein selbst, bezeichnen im Ganzen 
die Aenderungen, welche diese Visitation veranlassten. In Lobenstein 
ordnete man die Entfernung der Altäre bis auf den Hochaltar, die 
Katechismuslehre, die WiederanschaflFiing der Opferpfennige, die Be- 
seitigimg aller abgöttischen Bilder, Fahnen und Kerzen, sowie die 
verlesene und zur Durchführung empfohlene Visitationsordnung des 
Kurfiirstenthums an^). Die Erträge des Kirchenstocks wurden in 
Mangel eines gemeinen Kastens bis auf Weiteres an die Armen ver- 
theilt, der Bau des verbrannten Pfarrhauses angeordnet und die Ent^ 
femung der der Reformation imgünstigen Personen aus der Stadt 
befohlen. Die Aufsicht über die Schule*), die Fortsetzung der Visi- 
tation und die jährliche Abhaltung einer Synode, wie es im Kurfürst^n- 
thum der Brauch war, überliess man den Superintendenten und übertnig 
dem Amtmann die Execution alles dessen, was in der Visitation an- 
geordnet war. 

Indem der Kurfürst dem Angeordneten seine Genehmigimg ertheilte, 
sprach er in einem besonderen Schreiben an Heinrich d. J. (14. No- 
vember 1543) seine höchste Befriedigung über die Haltung desselben 
und seiner Abgeordneten aus, indem er sich der Hoflftiung hingab, 
dass das Angeordnete dem Herrn von Reuss, der zum Executor der 
Visitation zugleich mitbestellt wurde, sowie allen dessen Unterthanen 


den Verhältnissen Ucbles nachsagen konnte. Der Geistliche zu Friesaii ehelichte 
seine Zuhälterin. 

*) Z. B. Altengesees und Harra. 

') Heinersdorf hatte uneinbringliche Activa von circa 43 FL 

') Das Bitthäuslein auf dem Kirchhofe soUte wegen „des Gestanks" abge- 
schafft werden. 

*) Es gab nur in Lobenstein eine Schule. 


§ 21. Das Bowidmungswerk in den Ernestinischen Landen. 217 

zum Heil und zur Seligkeit sich dienstlich und förderlich erweisen 
werde ^). 

Damit schloss die Thätigkeit der Visitatoren des Ernestinischen 
Gebietes ab. Denn die Visitation in Franken, welche 1545 vorge- 
nommen und als die dritte dieses Landes zu bezeichnen ist, war 
keineswegs von hoher Bedeutung, da man ihre Resultate bei den ent- 
wickelten Verhältnissen des Frankenlandes nicht bedurfte, um dem 
Reformwerke den Schlussstein einzufügen. Die Aufhebung der geist- 
lichen Güter war, wie wir sahen, vollendet; jetzt galt es an die defini- 
tive Regelung der Pfarrdotationen heranzutreten, die sich uns in der 
,3ewidmung" sämmtUcher Pfarreien des Ernestinischen Gebietes dar- 
stellt. Waren diese Bestrebungen von Erfolgen begleitet, so durfte 
man sich sagen, dass der lutherischen Kirche eine feste Grundlage 
gegeben war. Die Macht der protestantischen Fürsten erschien dazu 
angethan, dass die äusseren Feinde sie nicht erschüttern konnten 
und man wohl för den weiteren friedlichen Ausbau der Kirche berech- 
tigte HoflEnungen hegen durfte. 

§ 21. 

Das Bewidmungswerk in den Ernestinischen Landen. 

(1544 bis 1546.) 

Trotzdem, dass im Kurfürstenthume Sachsen die verschiedenen 
Aemter und die Gebiete der Vasallen in überwiegendem Maasse drei 
Hauptvisitationen unterstellt gewesen waren, entsprach die Lage der 
lutherischen Kirche noch keineswegs solchen Erwartungen, dass sie 
auf der gegebenen Grundlage sich ruhig weiter entwickeln konnte. 
Vor allem gab noch immer die materielle Lage der Geistlichen An- 
lass zu ernsten Besorgnissen. Obwohl die kurfiirstliche Regierung in 
jeder der Visitationen die Pfarrstellen aufgebessert, auch die Kloster- 
güter zur Dotation derselben in reichem Maasse herangezogen hatte, 
so üefen doch noch zahlreiche Klagen wegen des unzureichenden 
Lebensunterhaltes der Geistlichen aus allen Theilen des Kurfiirsten- 


*) Dass trotz der friedlichen Abwickelung der Visitation feindliche Elemente 
in Lobenstein gebüeben waren, zeigt die Klage des Pfarrers von 1544, dass man 
in Bierhäusem sich schmählicher Beden gegen die Lehre Luther*s nicht enthielt. 


218 Das Ernestinisehe Gebiet — Vierte Periode 1532—1545. 

thums ein. War man in den Visitationen bemüht gewesen, die ver- 
schiedenen Theile des Pfarreinkoramens protocoUarisch festzustellen, 
so mangelte trotzdem eine Uebersicht über die Ertragsfahigkeit der 
Einnahmequellen, da hie und da doch viele Abgaben Seitens der 
Pfarrkinder verweigert wurden. Ein wesentliches Moment lag aber 
in dem Umstände, dass der Geistliche, wie wir sahen, auf die Be- 
wirthschaftung der Felder angewiesen war, deren Erträge desshalb 
nicht in vollem Umfange dem Stellinhaber zu Gute kamen , weil dieser 
sehr selten in der Lage war, die Liegenschaften selbst zu bewirth- 
schaften und vollständig auszunutzen, wenn er sein geistliches Amt 
nicht über dem Betrieb der Landwirthschaft vernachlässigen wollte^). 
An vielen Stellen hatten daher die Geistlichen den Ausweg genommen, 
die Pfarräcker für die Hälfte des Reinertrages in Bewirthschaftung 
zu geben; andere hatten sie um billiges Geld verpachtet; noch andere 
liessen jene ganz liegen, denn es gab Gegenden, die den Betrieb der 
Landwirthschaft völlig unmöglich machten, da man kaum das Saatr 
getreide erzielte. Kurz, es stand um diesen Theil der geistlichen Er- 
werbsquellen übel, wenn man namentlich die theueren Arbeitslöhne 
und den kleinen Reinertrag der Landwirthschaft berücksichtigte, für 
deren Betrieb die wesentlichsten Vorbedingimgen fehlten^). 


*) In der Eisenacher Superintendenz walteten 1533 folgende Besitz- resp. 
Nutzimgsverhältmssc ob: 

keinen Acker hatten 6 Pfarreien, Wiesen 6, 


bis 10 



11 



27, 

10 15 



3 



2, 

16 20 



2 



2, 

21—30 



8 



1, 

31—50 



5 



0, 

51-60 



1 



0, 

61-90 



1 



0, 

91 180 



1 



0. 


Durchschnittlich kamen auf eine Pfarrei 22*/» Acker Feld und 5% Acker 
Wiese, vorausgesetzt, da^s unter „Wiesonfleck" mindestens 1 Ackergohalt ver- 
standen worden mnss, was nicht festgestellt werden kann. 

'^) Bestollungs- und Erntekoston stellten sich im Eisenachischcn wie folgt: 
Düngen pro Acker kostote im Winter 12 Groschen, die Bearbeitung 15 Groschen, 
V4 Maass Samen 3 Groschen, für Einfuhr eines Fuders, Hau- und Fuhrlohu von 
einer Wieso 14 Groschen. Für das Dreschen wurde dio zehnte Garbe oder der 
zehnte Theil des Ausdrusches gewährt. 


§ 21. Das BewidmuDgswerk in den Ernestinischen Landen. 219 

Bei einem Besoldungsfactor von so wesentlicher Bedeutung musste 
man im Interesse der Kirche nunmehr andere Wege einschlagen, um 
die materielle Lage der Geistlichen kennen zu lernen und sich zu 
vergewissem, in wie weit die massenhaften Klagen wegen ungenügen- 
der Besoldung begründet waren. Vor allem hatte der fromme Kur- 
fürst Johann Friedrich auch den besten Willen, den Dienern der Kirche 
einen „bequemen Unterhalt" zu verschaffen, ohne den das Gedeihen 
der lutherischen Kirche ihm ganz immöglich erschien. Es waren 
auch jetzt noch die bedenklichsten Zeichen vorhanden, dass die Dürftig- 
keit des geistlichen Standes viele vom Studium des göttlichen Wortes 
abhielt*), zumal auch die städtische Bevölkerung, vielfach arm, ihre 
„Knaben" nicht lange auswärts unterhalten konnte, da noch nicht 
alle Stadtschulen die nöthige Gelegenheit zur Vorbildimg für die 
Universität gewährten, und das Stipendiatenwesen, erst in der Aus- 
bildung begriffen, seinen Segen in weiteren Kreisen zu verbreiten noch 
nicht begonnen hatte. 

Der Kurfürst ordnete daher in einem an alle Superintendenten ge- 
richteten Ausschreiben vom6. October 1544 an, die Besoldung der Geist- 
lichen nochmals zu prüfen, und alle Theile der Besoldung in Geld 
anzuschlagen, um so eine zuverlässige Directive zu gewinnen, wo man 
helfend einzugreifen habe. Ein Hauptgewicht legte man auf die defini- 
tive Lösung der Frage, wie in jedem einzelnen Falle die Pfarrgüter 
in Zukunft zu bewirthschaften seien, in wie weit man sie zu ver- 
pachten oder gar zu veräussern habe, um dem Geistlichen die schwere 
Last der Bewirthschaftung von den Schultern zu nehmen. 

So ging man von Neuem unter unsäglichen Mühen und bedeu- 
tenden Kosten an die Feststellung der Besoldungen. Gar viele Nach- 
weise waren ungenügend, und da sie mit den Visitationsprotocollen 
in vielen Punkten nicht übereinstimmten, wurden sie häufig zurück- 
gesandt. Theils fehlte es für diese an genügenden Unterlagen, da 
die Papisten, welche aus den Stellen vertrieben waren, alles Material 
rachsüchtiger Weise entfernt hatten, theils verschwieg auch der pro- 
testantische Geistliche dieses oder jenes Besoldungstheilchen, um desto 
sicherer eine Zulage zu erzielen; Verhältnisse, die einen zum Theil 


*) Dass Dorfküßtor bereits die PfarrstcUen versorgten, war gar nichts 
Seltenes. 


220 Das Ernestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532—1545. 

widerwärtigen Schriftwechsel zur Folge hatten und den Abschluss des 
dringend nöthigen Bewidmungswerkes in unliebsamer Weise verzögerten. 
Dass diese Besoldungs-Tabellen unmöglich ein wahres und klares 
Bild von der Lage des Einzelnen, namentlich auf längere Dauer, geben 
konnten, lag schon in der Art und Weise, wie man die Veranschlagung 
der Bezüge in Geld betrieb. Da Alles auf das Billigste veran- 
schlagt und nicht einmal mehrjährige Durchschnittspreise zu Grunde 
gelegt wurden, so waren diese Anschläge unsicher, und auf die Dauer 
ohne Werth. Es kamen weit von einander abweichende Preisverhält'- 
nisse zum Vorschein, für die nicht einmal besondere Erklärungen ver- 
langt wurden. Nur Männer, die mit grosser Gewissenhaftigkeit ver- 
fuhren, wiesen auf diesen oder jenen Missstand hin, der in der Regel 
in den localen Verhältnissen seinen Grund hatte, und gaben zu be- 
denken, dass ein ärmeres, unfruchtbares Gebirgsland in dem Anschlag 
anders als eine fnichtbare Ebene zu berücksichtigen sei. Menius^) 
in Eisenach betonte neben dem beschwerlichen Dienst in seiner Diöcese 
iiisbesondere die theueren Kompreise, die in Mangel an zahlreicheren 
Märkten höher als anderwärts sich bezifferten. Er wies darauf hin, 
dass eine Pfarrfamilie mit 40 Gulden Einkommen 20 Fl. auf die 
Brödung verwenden müsse, was von 49 Pfarreien 37 unerlässlich 
war. Er führte insbesondere die Untauglichkeit der Aecker, das Fehlen 
der Wiesen, die theueren Arbeitslöhne imd vor allem den merkwürdigen 
Umstand an, dass die Hufen und Aecker vielfach nicht vermessen, 
sondern dass deren Grösse auf ungefährer Abschätzung zu beruhen 
pflegte. Dass hier auch die Erträge, die in der Eisenacher Diöcese 
allein nach neun 2) verschiedenen Gemässen berechnet wurden, nicht 
völlig richtig eingestellt waren, wird nicht überraschen. Aus alV diesen 
Gründen beantragte er daher eine bedeutend höhere Zulage, als vor- 
aussichtlich beabsichtigt war. Betonten wir früher, dass das Einbringen 
einer Menge kleiner Bezüge für den Geistlichen sehr drückend war, 
so erhellt dies jetzt aus den Preisen der in der Eisenacher Gegend 


*) Vergl. G. L. Schmidt: „Dio Diöces Elsonach in der Keformationszeif * (Pro- 
gramm des Realgymnasiums in Eisenach 1871). 

*) Schon die Preise ergeben die merkwürdigen Verhältnisse der Gemässe: 

1 Erfurter Malter 3 Fl.; 1 Gothaer - 15 Gr. 9 Pf.; 1 Haynaer 18 Gr. 6 Pf.; 

1 Eisenacher - 1 Fl. 7 Gr.: 1 Salzaor - 15 Gr. 9 Pf.; 1 Fuldacr - 16 Gr.; 

1 Creuzburger - 18 Gr. 6 Pf.; 1 Treffurter - 19 Gr. 6 Pf.; 1 Schmallcaldener 

15 Gr. 6 Pf. 


§ 21. Das Bewidmnngswerk in den Ernestinischen Landen. 221 

üblichen Bezüge um so mehr. Bei vielen derselben handelte es sich 
in der That nur um wenige Groschen^), deren Beitreibung um so 
widerwärtiger war, als die Pfarrkinder sich oft säumig stellten und 
der Geistliche doch nothwendig auf diese Naturalien angewiesen war; 
denn in baarem Gelde bestand die Besoldung nur zum kleinsten 
Theile. 

Leider liegen in Mangel geeigneten Materials nicht hinreichende 
Nachrichten vor, welche erkennen lassen, mit welchen Mitteln man 
diese Aufbesserung der Pfarrstellen bewerkstelligte. Dass nicht ge- 
ringe Opfer gebracht wurden, geht aus dem Umstände hervor, dass 
man z. B. in der Eisenacher Diöcese ^/g der Pfarreien mit Zulagen 
versah, wenn sie anscheinend auch ein materielles Gewicht für die 
einzelnen Stellen nicht zu haben pflegten*). Und doch war bei aller 
Fürsorge das Loos der Geistlichen keineswegs beneidenswerth, wenn 
wir in folgender Zusammenstdlung erfahren, dass nach dieser Be- 
widmung in den Superintendenturen : 

■ 

Grimma die Durchschnittsbesoldung 

Weida „ „ 

Neustadt 

Eisenach 

Plauen 

Oelsnitz 

Liebenwerda 

Schlieben 

Gera 

betrug, wobei Haus und Garten nicht veranschlagt, alle anderen Be- 
züge aber in dieser Summe inbegriffen waren. Auch aus der folgenden 
Zusammenstellung ergiebt sich, dass das materielle Wohlbefinden des 
geistlichen Standes im Allgemeinen viel zu wünschen übrig liess, da 
die Besoldungen in den folgenden Superintendenturen nur in so weit 
zu den günstigeren gehörten, als sie 60 Fl. überstiegen. 




ung 

55 Fl., 


53 „ 


51 „ 


50 „ 


49 „ 


47 „ 


45 „ 

• 

40 „ 

kaum 

35 „ 


*) Eine Gans wurde angeschlagen auf 2 Gr., ein Fastnachtshuhn 1 Gr., ein 
Michelshuhn 8 Pf., ein Pfund Wachs 2 Gr., ein Pfund Unschlitt 10 Pf., ein Schock 
Eier 2 Gr., ein Lammsbauch 4 Gr.; eine Pflugfrohne zu 15 Tagen auf 3 Gulden 
12 Gr., 1 Grasfrohne pro Tag 2 Gr. 

«) Menius hielt fftr 40 Pfarreien 480 FL, 122 Malter Korn, 92 Malter Gerste, 
47Va Malter Hafer, 6 Acker Holz und 22 Klaftern Holz nothwendig, während im 
Ganzen erst 10 genügend versorgt waren. (S. Schmidt a. a. Q,, S. 22.) 


222 Das Ernestinische Gebiet. 


Vierte Periode 1532—1545. 


Besoldungen hatten in den Superintendenturen:^) 



Grimma 

mit stellen: 

Weida 

mit Stellen: 

Neustadt 

' mit Stellen: 

Eisenach 

mit Stellen: 

Plauen 

mit Stellen: 

Oelsnitz 

mit Stellen: 

Liebenwerda 
mit Stellen: 

Schlieben 

mit Stellen: 

Gera 

mit Stellen: 

Zusammen 
SteUen: 

Unter 10 Fl. 

















2 

2 

Ueber 10 „ 







1 

2 

3 



2 

3 

11 

„ 20 ,; 

1 





1 

8 

8 

2 

4 

2 

26 

„ 30 „ 

2 

1 

3 

11 

2 

4 

3 

3 

5 

34 

. 40 „ 

5 

6 

4 

17 

7 

3 

2 

1 

1 

46 

„ 50 „ 

3 

9 

48 

13 

4 

1 

1 





79 

„ 60 „ 

3 

3 

9 

3 

2 

1 

1 



2 

24 

„ 70 „ 

3 

3 

4 

1 

1 

4 







16 

„ 80 „ 



1 



2 

1 









4 

„ 90 „ 





3 







1 





4 

„ 100 „ 

1 

18 

1 
24 

4 
75 

1 
50 

3 
30 

2 
26 



1 

1 
~16 

14 

Znsammen 

10 

11 

260. 


Die Lage des Einzelnen war allerdings durch diese anscheinend 
durchdringende Bewidmung wesentlich verbessert, wenn auch die Zu- 
lagen in sehr massigen Grenzen, etwa bis zu 20 Fl. oder deren Werth, 
der in Naturalien gewährt wurde, sich bewegten. Aber unter der 
langsamen Anbahnung besserer Verhältnisse des Einzelnen litt ent- 
schieden das kirchliche Leben; da viele kleine Gemeinden ihren Seel- 
sorger verloren und in grösseren kirchlichen Gemeinden durch die 
nothwendige Zusammenschlagung der Pfarreien aufgingen. Vergleicht 
man den Bestand derselben mit dem in dem Beginn der Visitationen, 
so ergiebt sich, dass sich in manchen Superintendenturen die Pfarr- 
stellen um 20 Procent gemindert hatten. Die lutherische Kirche konnte 
aus materiellen Gründen auf die Erhaltung der Geistlichen, die in 
kleinen Gemeinden meist schlecht besoldet waren, nicht Rücksicht 
nehmen, so sehr sie auch bedauern musste, dass Widerwärtigkeiten 
aller Art aus der gebotenen Neuordnung der Verhältnisse erwuchsen-). 


') Eine weitergehende Aufstellung war bei dem lückenhaften Materiale leider 
nicht möglich. 

*) In Thüringen, wo das Opfergeld nur an wenig Orten bestand und nach- 
weislich mit dorn Bauernkriege aufgehoben und schwer einzuführen war, gab diese 


§ 21. Das Bewidmungswerk in den Emestinischen Landen. 223 ' 

Wie nun überhaupt der Entwickelungsprocess der lutherischen 
Kirche ein äusserst langsamer war, so war derselbe es ganz besonders 
in Rücksicht auf die Bewidmung der Pfarreien gewesen. Diesmal 
freilich war die Schuld nicht in dem Organismus der lutherischen 
Kirche in Sachsen allein, sondern vielmehr in dem die Kirche be- 
schützenden Schmalkaldischen Bunde zu suchen, der in dem Kampfe 
gegen den Kaiser seine Feuerprobe nicht bestand. Als die Häupter 
des Schmalkaldischen Bundes auf der Lochauer Haide mit der Ge- 
fangennahme des Kurfürsten Johann Friedrich niedergeworfen waren, 
kam zugleich über die in ihrer Grundlage leicht zu erschütternde 
junge Kirche eine harte Prüfungszeit. Ihr war Luther in das bessere 
Jenseits vorausgeeilt, über seinem Grabe brach der religiöse Hader 
aus, der Kirche waren in den gefangenen Bundeshäuptem die leitenden 
Elemente verloren gegangen, es begann ein Zersetzungsprocess, der 
dem halbfertigen, künstlichen Baue nur um so gefahrlicher war. Das 
nachzuweisen, liegt ausserhalb unserer Aufgabe. Wenn wir aber be- 
haupteten, dass unendlich viel für die Entwickelung der lutherischen 
Kirche auf die materielle Basis ankam, so bezeichnen gerade die 
Jahre nach dem schmalkaldischen Kriege das unfertige Wesen der 
Kirche in dem Kurfürsten thume Sachsen. Schon 1548 zeigte sich 
in den zahllosen Klagen, dass das Bewidmungswerk auf halbem Wege 
stehen geblieben war. Die Söhne des gefangenen Kurfürsten erinner- 
ten den in Brüssel gefangen gehaltenen Vater daran, dass der geist- 
liche Stand unendlich viel zu leiden hatte, da das mit nicht geringen 
Kosten in Angriff genommene Bewidmungswerk nur in den Super- 
intendenturen der Kreise von Torgau, Grimma, Zwickau und in dem 
Voigtlande zur Durchführung gekommen war, während alle thüringischen 
Pfarreien, ein Theil der meissnischen und selbst der grössere Theil 
der sächsischen in Folge des hereingebrochenen Krieges der Segnungen 
des Bewidmungswerkes verlustig gegangen waren ^). Entschloss sich 
der gefangene Kurfürst, dass die in Meissen gewährte Zulage der 


Entlastung der Gemeinden einen wesentlichen Grund zur Zusamraenschlagung der 
Pfarreion ab, denn für diese musste das Klrchenregiment eintreten, während die 
Gemeindon die Untersttitzungen verweigerten und glaubton, dass Alles mit der 
Gründung des gemeinen Kastens zu erreichen sei. 

*) Reg. L. Fol. 213. Schreiben Johann Friedrich 's d. M. vom Freitag nach 
Nicolai 1548. 


224 Das Ernestinische Gebiet. — Vierte Periode 1532—1545. 

Geistlichen als Norm*) für die weitere Durchführung des Geplanten 
dienen sollte, so gingen wiederum Jahre dahin, ehe man unter den 
sich häufenden Schwierigkeiten, welche der sächsischen Landesregierung 
aus der veränderten Stellung zu den geistlichen Gütern und aus der 
Liquidationshandlung erwuchsen, an die Vollendung des Werkes denken 
konnte. Noch 1552, als das neue Witthumsbuch ausging, gab es eine 
hinreichende Zahl nicht bedachter Geistlicher, obwohl inzwischen die 
Pfarreien, namentlich in einigen Theilen Thüringens, fast bis zur Hälfte 
herabgemindert waren *). Dieser Gang der Dinge war um so natürlicher, 
als das bisher in der Machtfülle stehende Kurfürstenthum Sachsen zum 
Bange eines Herzogthumes herabsank, und auch sonst empfindlich 
durch die Wittenberger Capitulation geschädigt war. Hatte es an 
Land und Leuten, an materiellen Mitteln verloren, so war es für seinen 
religiösen Einfluss hoch bedeutsam, dass die Universität Wittenberg 
dem Lande verloren gegangen war und dass man an die Begründung 
einer neuen Universität denken musste, die sich langsam emporarbeitete, 
die, wenn auch bald erstarkt, doch die Bedeutung nicht gewann, 
welche Wittenberg unter der für den Protestantismus hochbedeutsamen 
Macht des alten kursächsichen Territoriums behauptet hatte. 

Liegt es in unserer Aufgabe, an dem Schlusspunkte der Visi- 
tationen innerhalb des Emestinischen Gebietes noch einen Rückblick 
auf das Durchlebte und auf die Resultate dieser hervorragenden Be- 
strebungen zu werfen, so dürfen wir nicht vergessen, dass die Emesti- 
nischen Fürsten eine über die Grenzen ihres Territoriums weit hin- 
ausgehende reformatorische Thätigkeit entfaltet hatten, die um so 
bedeutender war, als sie zugleich durch die Machtfülle des Schmal- 
kaldischen Bundes getragen wurde. 

Die Reformen des Albertinischen Landes und anderer Gebiete werden 
dies beweisen. Erst dann ist uns der beabsichtigte Rückblick möglich. 


*) Keg. L. Fol. 325 No. 3. Schreiben Johann Friedrich's aus Brüssel vom 
18. December 1548. 

*) So z. B. im Amte Tenneberg, wo sieb aber keine Gemeinde zu solchen 
Zusanunenschlagungen verstehen wollte. Johann Friedlich knüpfte an die Auf- 
rechthaltung der alten Pfarreien die Bedingung, dass die Gemeinden die dürftigen 
Stellen selbst aufbesserten; sie kamen der Aufforderung nach, machten aber die 
Gewähr davon abhängig, dass jeder Stelle herzoglicher Seits 1 Malter Korn, 
5 Gulden und 6 Klaftern Holz zugelegt wurden. Reg. L. pag. 471. 


Das Albertinische Gebiet. 

1587-1540. 

§ 1. 
Einleitendes.^ 

In wesentlich anderer Weise als im Ernestinischen Sachsen brach 
sich die lutherische Lehre in den Gebietstheilen der Albertiner Bahn. 
Seit der Landestheilung von 1485 war des politischen Haders beider 
Linien kein Ende geworden, im Oegentheil hatten die Gegensätze 
sich seit dem Beginn der Reformation mehr und mehr geschärft, 
da der Herzog Georg nicht allein mit Luther in einen Federkrieg 
sich verwickelt hatte, sondern auch zu den die Ausbreitung der Re- 
formation fordernden Ernestinischen Vettern Friedrich, Johann, vor- 
züglich aber zu Johann Friedrich in das schroffste Verhältuiss ge- 
treten war. Diese Gegensätze konnten sich um so weniger ausgleichen, 
als ein gemeinschaftlicher Besitz von Land und Leuten und eine 
Verquickung der Ernestinischen und Albertinischen Gebietstheile in 
hohem Maasse ungünstig wirkten, zumal die Reformation Emestinischer 
Seits mit allen möglichen Mitteln gefördert, von Herzog Georg dagegen 
niedergehalten und mit harter Verfolgung bedroht wurde. Lange Zeit 
hindurch war es dem Herzog Georg geglückt, seinen antireformatorischen 
Ideen Geltung zu verschaffen. Wir sahen, wie er namentlich an den 
Grenzen seines Landes die Existenz der lutherisch gewordenen Geist- 
lichen durch Entziehung der Einkünfte fast unmöglich gemacht hatte % 


*) Vergl. C. W. Hering: „Geschichte der im Jahre 1539 im Markgrafenthurae 
Meissen etc. erfolgten Einführung der Reformation" , Grossenhain 1839. Quellen- 
massig, aber doch nicht erschöpfend. 

*) Uebrigens ist damit nicht gesagt, dass die Emestiner sich frei von gleichen 
Maaasregeln hielten. Sie thaten dasselbe gegen ihre Gegner, dessen man den 
Herzog (reorg beschuldigte. 

Bnrkhardt, Kirchen- und Schul- Yisitationen. 15 


226 


Das Albertinische Gebiet. 1537—1540. 


wie er die Lehnsleute zum Aufgeben ihres Besitzstandes zwang, und 
im Lande selbst die Stifter und Klöster im Sinne des Papstes und 
des Kaisers als die Bollwerke gegen die Reformation zu stärken ver- 
standen hatte ^). Nennenswerthe Fortschritte hatte die lutherische 
Lehre mit wenigen Ausnahmen nicht gemacht, selbst in den Städten, 
wo man im Verborgenen der Reformation huldigte, war es nur bei 
schwachen Regungen geblieben. 

Da war es nun merkwürdig, wie im Albertinischen Hause selbst 
ganz allmählig die reformatorische Idee festen Fuss fasste, und diese 
trotz des wachsamen Auges des Herzogs Georg sich verkörperte. 
Zunächst war Herzog Heinrich's Einfluss von Bedeutung, der schon 
seit dem Jahre 1505 ein kleines, aus den Aemtem Freiberg undWolken- 


*) Im Magdeburger Archive liegt ein Yisitationsprotocoll der Klöster und 
Comthureien Thüringens von 1535. Die Visitation begann am Sonntage Oculi 
und wurde durch Georg v. Breitenbach und Melchior v. Ossa ausgeführt. Es ist 
natürlich nicht anzunehmen, dass diese Visitation, welche ausdrücklich als erste 
Visitation bezeichnet wird, ganz gleiche Tendenz wie die £mestinischen Visita- 
tionen hatte; aber immerhin bezeichnen sie die Visitations- und Reformationsver- 
suche des Herzogs Georg, deren er sich, wie wir unten weiter sehen werden, doch 
nicht ganz verschliesson konnte. VorgL den Abschnitt „die Visitation im Hoch- 
stifte Merseburg". Die Klöster und Comthureien, bei denen sich z. Th. Notizeu 
über deren Besetzung finden, waren folgende: 


1. Langendorf 24. 

13. 

18. Weissensee, Comthurhof 1. — . 


2. Beutitz 23. 


19. Griefstedt 

1. . 


3. Weissenfeis — . 

— . 

20. Oldisleben 

6. -. 


4. Goseck 6. 

20. 

21. Uttenhausen mit Bonrode 9. — . 


5. Pforte 


22. Kaltenbom 

4. -. 


6. Frauenpriesnitz 1. 


23. Botha 

8. . 


7. Zwäzen 1. 


24. Sangerhausen, Aug.-Kl. 

10. -. 


8. ütenbach 1. 


25. Rohrbach 

10. - 


9. Liebstedt und Nagolstedt 1. 


26. Sittichenbach 

5. — 


10. Salza,. Augustinerkloster 7. 


27. KuhköUn 

2. 


11. „ weltliches Stift — . 


28. Marienthal 

1. - 


12. ,, Jimgfrauenkl. 21. 

— 

29. Reinsdorf 

S. - 


13. Homburg vor Salza — . 

— 

30. Bibra, Stift 

4. — 


14. Volkenrode 11. 

— 

31. Scheiplitz 

10. — 


15. Ebeleben 3. 


32. Droisflig, Tempelhof 

1. - 


16. Schlotheim, Jungfr.-Kl. 5. 


33. Kloster Furra 

• 


17. Mülverstedt 1. 


34. Pegau 

7. -. 



Die erstere Zahl bedeutet die ingesessenen Ordenspersonen, die letztere die Zahl 
der Laien. Bei einigen sind die Pfarrbesetzungsrechte angegeben; die wir über- 
gehen. Diese dürftigen, aber interessanten Angaben wurden zu Feststellungen 
klösterlicher Verhältnisse gemacht, gegen die viel Klagen vorlagen 


§ 1. Einleitendes. 227 

stein, wenn auch unter Vorbehalt gewisser Hoheitsrechte für Georg, 
bestehendes Gebiet beherrschte. Herzog Heinrich wie seine Gemahlin 
Katharina waren längst im Stillen der Lehre Luther's zugethan ge- 
wesen.. Schon 1525 hatte sie dem Kurprinzen Johann Friedrich er- 
munternde Worte zum Schutze der lutherischen Lehre zugerufen und 
dieser hatte ihr die tröstende Antwort gegeben, „dass er, so viel immer 
möglich, Gottes Wort vertheidigen, mit Gewalt nicht unterdrücken 
lassen werde, ob er auch Leib und Leben, Land und Leute darüber 
zusetzen, und alles darüber zu Boden gehen sollte". Später, in den 
letzten Regierungsjahren Georg's, hatte noch eine andere protestantisch 
gesinnte Fürstin sich im Albertinischen Gebiete Einfluss verschafft. 
Es war die Wittwe des ohne Erben 1537 verstorbenen Prinzen Johann, 
Namens Elisabeth, eine Schwester des Landgrafen Philipp von Hessen, 
die von Heinrich offen unterstützt wurde, nachdem ihr Herzog Georg 
die Jahrgelder wegen ihrer evangelischen Gesinnung entzogen hatte. 
Bei den Fortschritten, welche die Reformation in ganz Deutsch- 
land gemacht hatte , musste dem Haupte des Schmalkaldischen Bundes, 
dem Kurfürsten Johann Friedrich, besonders viel damn liegen, dass 
die lutherische Lehre auch im Albertinischen Sachsen über dem Haupte 
Herzog Georg's hinweg sich Eingang verschaffte. Beide Fürsten hatten 
sich wenigstens in dem einen Punkte geeinigt, dass der lehnspflich- 
tige Adel die Religion des zuständigen Landesherm anzunehmen ver- 
pflichtet sei*); indess waren die Missstände damit nur zum kleinsten 
Theile in den gemeinschaftlichen Gebieten beseitigt. Das Heil für 
Johann Friedrich konnte nur in der Reformation der Albertinischen 
Lande gesucht werden, der freilich neben Georg noch dessen älterer 
Sohn Johann als Rechtsnachfolger sich in den Weg stellte. Jeden- 
falls vernahm man im Lager der Protestanten die Kunde von dem 
1537 erfolgten Ableben des Thronfolgers nicht ungern, da dem Herzog 
Georg von all' seinen Kindern nur noch ein zum Regieren unfiihiger, 
weil blödsinniger Prinz Friedrich übrig blieb imd Georg, wenn ihm 
seine Dispositionen nicht glückten, in dem protestantisch gesinnten 
Herzog Heinrich den Rechtsnachfolger erblicken musste. 

Was Georg im Stillen immer gefürchtet, trat fast gleichzeitig ein. 


') Laut Naumburgor Vertrag des I>andgrafon Philipp zwiBchen Georg und 
Johann Friedrich vom Sonnabend nach Exaudi 1536. 

15* 


228 Das Albertinische Gebiet. 1537—1540. 

Heinrich trat auf fast ausschliesslichen Betrieb des Kurfärsten Johann 
Friedrich zum Schmalkaldischen Bunde über, der ihm selbstverständ- 
lich die Regierungsnachfolge im ganzen Albertinischen Sachsen sicherte, 
und sofort traf Herzog Heinrich auch Vorkehrungen zu der Kirchen- 
und Schulvisitation in seinem Gebiete. 

Vergebens mahnte Herzog Georg seinen Bruder von der Ein- 
führung der Reformation ab, die er nach kaiserlichem Willen von 
einer allgemeinen Kirchenversammlung abhängig zu machem wünschte ^). 
Heinrich antwortete im Geiste Johann Friedrich's, der von allen Vor- 
gängen die genaueste Kenntniss hatte und seine Instructionen ertheilte, 
dass unmöglich die Reformation einen Aufschub erleiden könne, da 
das Gewissen und die Seelenseligkeit seiner Unterthanen diese dringend 
erfordere. Das Glaubensbekenntniss Georg's, das sich in längerem 
Briefwechsel bis in den Juli hinein präcisirte, vermochte den Herzog 
Heinrich nicht zur Umkehr zu bewegen. Bereits am 26. Mai war 
die Visitation eine festbeschlossene Sache, da die Instruction far die- 
selbe fertig vorlag und Dr. Jacob Schenk, Anton von Schönheit und 
Andres Altbeck zum Vollzug derselben ausersehen waren. Bedeutende 
Schwierigkeiten stellten sich in dem Gebiete Heinrich's der Refor- 
mation nicht entgegen, da die städtische Bevölkerung dieser sich 
günstig erwies, und nur die Geistlichkeit selbst und die Klöster nicht 
durchweg eine befriedigende Stellung einnahmen. Bemerkenswerth 
war, dass Jacob Schenk in seinem reformatorischen Eifer viel weiter 
als das Visitationsbuch Melanchthon's ging, da er nicht zugeben wollte, 
dass den Schwachen das Sacrament in einer Gestalt gereicht werden 
dürfe. Eher will ich mich, schrieb er dem Kurfürsten (8. Juni), üeber 
tödten lassen; wie er denn auch in dem Kanzler des Herzogs und in 
dem Dechanten, den er dem Satan gleich erachtete, nicht die der 
Reformation forderlichen Persönlichkeiten finden konnte, und desshalb 
auf deren Entfernung hinarbeitete. 

Ueber die Resultate dieser ersten Preiberger Visitation liegen nur 
spärliche Nachrichten vor. Dass sie voraussichtlich nicht genügte und 
besonders den Erwartungen der Wittenberger nicht entsprach, dafür 
spricht das Factum, dass Spalatin und Melchior von Kreitzen nach 
Preiberg entsendet wurden, um die daselbst zwischen Dr. Schenk und 

^) Brief vom 17. Mai 1587. — QueUen: das Sachs.-Emest. Gesammt-AichiT, 
Beg. N. und Ji.; das Dresdener Haupt-Staats- Archiv, Loc. 9865. 


§ 1. Einleitendes. 229 

Paulus (sc. Lindenau oder Lindemann) ^) obwaltenden Differenzen aus- 
zugleichen. Schon auf ihrer Beise, auf der sie Geyer, Wolkenstein 
und Marienberg berührten, fanden sie Alles in grosser Unordnung, 
da man sich augenscheinlich an die zu Grunde gelegte Yisitations- 
ordnung gar nicht gebunden, sondern Schenk beliebige Anordnungen 
getroffen hatte, wie es sich von ihm nach seiner eben gekennzeichneten 
Stellung nicht anders erwarten liess. Spalatin behauptete daher dem 
Kurfürsten gegenüber mit Recht, dass eine ordentliche Visitation 
in Herzog Heinrich's Landen bisher gar nicht stattgefunden habe, da 
Jeder seines Gefallens lebe, der eine ,J*aulinisch", der andere „docto- 
risch" sei. Die Streitigkeiten legte Spalatin, der- mit v. Kreitzen 
am 4. Juli eingetroffen war, zwar bald bei, da der reformatorisch ge- 
sinnte Rath ihnen viel Wohlwollen entgegenbrachte. Allein es fehlte 
viel, ehe eine Ordnung im Sinne Spalatin*s eingeführt werden konnte. 
Herzog Heinrich wollte von seiner grossen Zahl der Geistlichen nicht 
lassen, die herzoglichen Käthe waren lau, der Dechant parteiisch, 
schon weil die Regelung der kirchlichen Verhältnisse sein Einkonmien 
berührte. Wie überall, so wollten auch in Freiberg die Mittel zur 
Neubegründung der Ordnung nicht zureichen, da die Ausgabe die 
Einnahme um 589 Gulden übertraf. Dazu kam, dass im Adel, auch 
im Bürgerstande manch' verstecktes katholisches Element lebte und 
wirkte. Sogar der Freiberger Schulmeister Riccius meinte, dass 
Luther und Melanchthon in gar vielen Dingen Unrichtiges behauptet 
und geschrieben hätten. „Es ist ein stolzes, verdriessliches und 
giftiges Männlein", schrieb Spalatin, „der von dem Zwickauer*) Schul- 
meister gestärkt, sich klüger als der Superintendent dünkt. Ich fürchte 
gar, sie werden der Visitation Zerrüttung bereiten*'. 

Eine Ordnung im Sinne der Emestinischen Visitation brachte 
nun doch Spalatin zu Freiberg am 8. Juli, kurz vor seiner Abreise, 
zu Stande, da der Rath der Stadt um jene gebeten hatte. Sie ent- 
hielt jedoch nichts Anderes, als äusserliche Bestimmungen über die 
Abhaltung des Gottesdienstes in den drei Kirchen^) und im Jung- 


^) Ueber diese in ihrer Thätigkeit anziehende Persönlichkeit* vergl. die Arbeit 
des Oberlehrers G. MüUer in Dresden, welche demnächst erscheint. 

') Weil Zwickau's Einfluss hinsichtlich der Schule, wie wir sahen (S. 166 ff. 
u. 189) nicht unbedeutend war. 

') Zh U. 1. Frauen, zu St. Peter und St. Niclas. 


230 Das Albertinische Gebiet. 1537—1540. 

frauenkloster, über die Einrichtung von Knaben- und Mägdleinschulen, 
neben denen fortan alle Winkelschulen (die Stuhlschreiberei und Rechen- 
schule ausgenommen) verboten wurden. Er hatte auch Bestimmungen 
über den Nachmittagsgottesdienst, die Abhaltung ordentlicher Begräb- 
nisse, sowie über das Läuten der Glocken getroffen, gestattete nach 
vorher einzuholender Erlaubniss das Pacemläuten, dem aber der Kur- 
fürst eifrig widersprach. Fürerst schien auch die grosse Zahl der 
Geistlichen in lYeiberg bestehen zu bleiben, die nach dem Willen 
des Herzogs in einem Superintendenten, vier Predigeni, vier Caplänen, 
sechs Diaconen imd zwei Geistlichen für Spital und Jungfrauenkloster 
bestehen sollten. 

Die durch Spalatin so zu sagen begonnene Visitation wurde nach 
dem Befehle des Herzogs vom 13. August fortgesetzt, indem dieser 
nunmehr den dortigen Ober- Superintendenten Leonhard Beyer und 
einige weltliche Beamte ^) mit derselben beauftragte. Jedenfalls wurde 
die Visitation von Beyer durchgeführt, da im Beginn des October 
verschiedene um Freiberg gelegene Ortschaften nach der Residenz 
zur Visitation vorgeladen wurden*). 

■ 

Das Vorgehen des Herzogs Heinrich konnte dem Bruder Georg 
nicht gleichgültig sein, da unfehlbar sein Gebiet mit der Vererbimg 
an Heinrich der verhassten Reformation entgegengefahrt werden musste. 
Georg wie seine Räthe, namentlich der einflussreiche Carlowitz, suchten 
in der Nachfolge des geistesschwachen Prinzen JYiedrich das katho- 
lische Princip zu retten, indem diesem eine besondere Regierungsbehörde 
secundiren, er verheirathet und eine Art von Reformation angestrebt 
werden sollte, für -die ja im Lande selbst hinreichendes Verlangen 
sich gezeigt hatte. Leider wurde das Projectirte nicht lebenskrafljig, 
da die Leipziger Berathungen mit den Emestinem ohne Erfolg blieben 
und der Tod des Prinzen Friedrich am 26. Februar 1539 den Suc- 
cessionsplan völlig vereitelte^). 

So stand Georg plötzlich vereinsamt da. Was sein Leben hin- 


*) Caspar Freybergor, Amtmann zu Wolkonstoin, und Wolf Losz, Bürger- 
meister zu Freiberg. 

*) Laut Befehl vom 1. October 1538 sollten jedenfalls in der zweiton Woche 
des Monats am 7. Berthclsdorf, Lichtenberg, Kummersdorf? (jedenfalls Conrads- 
dorf), Tuttendorf, am 8. Ober-Bobritzsch, Unter-Bobritzsch, Weissenborn, Langen- 
rinne, am 9. Hartmannsdorf, Pretzschendorf, Schönau und Ringothal erscheinen. 

^) Siehe unten den Abschnitt „die Eeformatioii im Hochstifte Mersoburg"'. 


§ 2. Die Yorbereitungen zur Visitation in Meissen und Thüringen. 231 

■ 

durch als erster Grundsatz galt, dass die Lockerung und Lösung der 
kirchlichen Bande ohne die ausdrückliche Zustimmung des Kaisers und 
Papstes ein Frevel sei, sah er in seinen hohen Tagen unvermeidlich 
iur sein Land kommen. Er hat ernstlich daran gedacht, die Nach- 
folge Heinrich's und seiner Söhne Moritz und August im Regimente 
von der Bedingung abhängig zu machen, dass sie sich vom Schmal- 
kaldischen Bunde feierlich lossagten und dem heiligen Bunde beitraten. 
Mitten unt^r diesen Verhandlungen starb am 17. April 1539 
Herzog Georg. Dem Einzug des Herzogs Heinrich in Dresden folgte 
die Reformation des einstigen Georgischen Gebietes. 

§ 2. 

Die Vorbereitungen zur Visitation in Meissen 

und Thüringen.^) 

(1539.) 

Vieles bewegte den Herzog Heinrich, als er im Begriff stand, 
aus seinem engen VTirkungskreis herauszutreten' und die Zügel der 
Regierung in dem überkommenen Gebiete seines Bruders Georg zü 
ergreifen. Auf politischem wie auf religiösem Gebiete, welches uns 
insbesondere von Interesse ist, stellten sich Schwierigkeiten mancherlei 
Art dem schon betagten Fürsten entgegen, der mitten in das Getriebe 
der Parteien sich hineinversetzt sah. Schon kurz nach Georg's Tode 
bestürmte ihn der Bischof von Meissen, der dringend von der Refor- 
mation abmahnend, selbst als Reformator *) auftreten und den Herzog 
Heinrich ftir den knrz darauf folgenden Inbegriff der Lehre zu erwärmen 
suchte. Wir wissen, wie wenig Selbstständigkeit Herzog Heinrich ent- 
wickelte, seit dem er in den Schmalkaldischen Bund eingetreten war 
und sich getrost dem Rathe des Kurfürsten Johann Friedrich überliess. 
Die Wittenberger Theologen beurtheilten selbstverständlich die projectirte 
Reformation des Meissner Bischofs nicht günstig; im Gegentheil waren 
Emestinischer Seits alle Vorbereitungen getroffen, das neue Gebiet 
im lutherischen Sinne zu reformiren. Schon hatte Melanchthon's 
Thätigkeit eingesetzt; man war sich bereits klar, wie man Meissen 

') Reg. N. und Eeg. Ji. im Sachs.-Emest. Gesammt- Archive sind die haupt- 
sächlichfiton Quollen. 

') Wir ftborgchon die Boformationsprojecte dieses Bischofs geflissentlich, da 
aio allgemein bekannt sind. 


232 Das Albertinische Göbiet. 1537—1540. 

und Thüringen mit den Seelenhirten versorgen müsse, um den un- 
leidigen religiösen Zuständen gründlich ein Ende zu bereiten. 

Mitte Mai langte Herzog Heinrich, der einen Theil Meissnischer 
Städte berühi-te, auf seiner Hüldigungsreise, begleitet vom Kurfürsten 
und dem Theologen Myconius, in Dresden an. So zu sagen im Vor- 
übergehen wurde der Rest der katholischen Gebräuche in Dresden 
abgethan, die schon bald nach Georg's Tode durch den Rath der 
Stadt erschüttert und zum Theil beseitigt waren. An Stelle des 
Dr. Eisenberger wurde der Frankfurter Prediger Johann Gellarius be- 
rufen; allein diese vereinzelten Regungen konnten dem Kurfürsten 
um so weniger genügen, als die Opposition des Königs Ferdinand 
gegen die Reformation einsetzte, der durch eigene Abgesandte die 
Bestrebungen des Herzogs Heinrich bekämpfte und diese als zu dem 
Nürnberger Frieden, den Beschlüssen des Regensburger Reichstages 
und dem Frankfurter Abschied im Widerspruch stehend bezeichnet 
hatte (d. d. 16. Mai). Die Antwort im Sinne Johann Friedrichs, 
der bereits am 20. Juni Jonas, Spalatin u. A. als Visitatoren bestellt 
hatte, liess nicht lange auf sich warten. Schon f&r den 8. Juli war 
ihre Ankunft in Dresden in Aussicht genommen, mochte auch der 
Bischof von Meissen in der Zwischenzeit und in der Folge unablässig 
bemüht sein, sein Reformationswerk anzupreisen, um schiesslich einen 
förmlichen Protest gegen die lutherische Reformation zu erheben. 
Herzog Heinrich erklärte in bündiger Weise, nur im Sinne der Augs- 
burgischen Confession reformiren und unbeirrt die Visitation vornehmen 
lassen zu wollen. 

Während auch in Thüringen ^) die Reformen begonnen und nach 
harten Kämpfen schon vor den Visitationen von Erfolgen begleitet ge- 
wesen waren, ging man im Meissner Lande ernstlich zur eigenttichen 
Visitation über. Den inzwischen ernannten Visitatoren ^) wurde eine 
Instruction unterbreitet, die auf Betrieb Johann Friedrich's in Witten- 
berg durchberathen, sich im Ganzen an die für die Emestinischen 
Lande geltende anschloss, und für das Albertinische Gebiet Meissen's 
und Thüringen's zugleich berechnet war. 

Aber in vielen Hinsichten unterschied sie sich doch von jener. 

*) Siehe § 4 dieses Abschnittes. 

*) Jiistus Jonas, Spalatin, Melchior v. Kreitzen, Caspar v. Schönberg und 
Rudolf von Rechenberg. 


§ 2. Die VoTbereitangen zur Visitation in Meissen und Thüringen. 233 

Die besonderen Verhältnisse des Landes und die politischen Ab- 
machungen des Schmalkaldischen Bundes mahnten zu besonderer Vor- 
sicht. Daher kam es, dass die theologische fYage von dem Kanzler 
Brück juristisch wohl erwogen und der Wortlaut der Visitations- 
instruction von einem besonderen Bedenken begleitet war. Dasselbe 
enthielt nicht allein die Motive für die Fassung der Instruction, deren 
formelle und materielle Aenderung er den Wittenberger Collegen um 
so mehr dringend empfahl, als die Zeit zur Absendung der Instruction 
nach Dresden drängte. 

Die auffaUige Erscheinung, dass die vorzunehmende Visitation 
sich ganz ausschliesslich auf die Städte des Albertinischen Gebietes 
erstrecken sollte, erklärt sich nur dadurch, dass man in Wittenberg 
die erste Visitation möglichst schnell beendet wissen wollte. Die 
Dörfer sollten nur bei guter Gelegenheit in Rücksicht gezogen werden. 
Wie man die Dorfgeistlichen eventuell zu behandeln hatte, war ab- 
sichtlich aus der für die OefiFentlichkeit berechneten Hauptinstruction 
ebenso wenig zu entnehmen, als die Behandlung der klösterlichen 
Elemente mit sammt ihrem Vermögen. Für alle diese Fragen gab es 
besondere Artikel, da die localen Verhältnisse erst ergründet und nach 
diesen die Maassnahmen sich gestalten mussten. Jedenfalls wünschte 
aber Luther, dass überall die katholische Messe fallen, und auf die Be- 
setzung der geistlichen SteUen Bedacht genommen werden sollte, da- 
mit die Jugend nicht ganz in's Heidenthum wachse*). Auch war er 
dafür, dass dem Geistlichen keine „Haussorge" auferlegt, die liegen- 
den Gründe der Pfarreien verpachtet und die Erträge jener dem Geist- 
Mchen in Geld gereicht werden möchten. Der wirthschaftliche Noth- 
stand war nach seiner wohlbegründeten Ansicht der Hinderungsgrund 
für das Studium und die Ursache, dass der Geistliche auf der Kanzel 
über unbequeme Dinge rede. 

Ein hauptsächliches Augenmerk hatten die Visitatoren auf die 
Wiederbeiziehung der Filiale zu richten, die unter der Regierung 
Georg's von den Mutterkirchen getrennt worden waren % Dass Brück 

^) Nach einer Aeusserung des v. Carlowitz gab es bis in die dreihandert 
unbesetzte PfarrstoUcn im Albertinischen Gebiete, welches sich im Ganzen auf 
circa 1100 Orte mit Geistlichen veranschlagen lässt. 

') Das war besonders an der Grenze des Albertinischen Gebietes der Fall, 
wo die Emestinischen Pfarreien durch Georg materiell bedeutend geschädigt 
worden waren. 


234 Das Albertinische Gebiet. 1537—1540. 

• 

auf die subtile Behandlung des klösterlichen Vermögens und auf Ver- 
handlungen im Wege der Güte antrug, damit die Klöster sich der 
Pfarrverwaltungen begaben und die Geistlichen ihrer Pensionen nicht 
verlustig gingen, hatte seinen Grund in einem der Artikel des Frank- 
furt.er Anstandes, dessen Verletzung unendliche Klagen am Kammer- 
gerichte zur Folge haben konnte. Ueberhaupt rieth er. Alles möglichst 
bei freundlichem Willen zu erhalten; einer starren Durchfuhrung 
der Visitation konnte er um so weniger das Wort reden, als erfahrungs- 
mässig auch in den Ernestinischen Landen nicht alles durch die 
Visitationen allein, sondern durch die Thatigkeit des Gonsitoriums 
allmählig erreicht werden müsse, deren Aufrichtung er auch im Ge- 
biete Heinrich's eifrig das Wort redete*). Trotzdem war er fftr die 
Niederlegung der Ceremonien auch in den bischöflichen Städten. Stift 
Meissen sollte nach seiner und Luther's Ansicht vor allem zu der 
Visitation herangezogen werden, weil es der Reform mehr Ansehen 
gäbe. Was der Kurfürst in Würzen zulassen könne, müsse Herzog 
Heinrich auch in Meissen gestatten, auf dessen Stiftspatronat unbe- 
greiflicher Weise Kurfürst Johann Verzicht geleistet hatte. 

Die Instruction ^) mit dem Gutachten Brück's ging den Visitatoren 
in Dresden zu, zu welcher Spalatin ein am 12. Juli entworfenes und 
am 21. Juli'*) durch den Herzog Heinrich veröffentlichtes Ausschreiben 
verfasst^, welches Hie Voraahme der Visitation ankündigte. 

§ 3. 

Die erste Visitation in Meissen. 

1539, 21. Juli*) bis 26. August. 

Bevor noch die Visitatoren ihre Reise durch die Städte des 
Landes am 21. Juli**) von Dresden aus antraten, waren am 14. Juli 

*) Weil Luther die Consistorien gefielen. Brück wünschte deren Beamte 
aber auch besoldet zu sehen und nicht, wie es in Wittenberg bisher der Fall 
war, dass diese ohne Besoldung arbeiteten. 

*) Vollständig gedruckt bei Hering, a. a. 0. Seite 88. 

*) Irrthümlich datirt Hering a. a. 0. S. 52 das öffentliche Ausschreiben vom 
17. Juli, weil ein Beductionsfehler im Datum hier vorliegt. 

*) In Dresden waren sie vorher vier Tage, also kann man den Beginn auf 
den 17. Juli festsetzen. Die Protocollo dieser ersten Visitation habe ich bis jetet 
nicht gefunden. 

^) Hering, Seite 55 hat fälschlich 20. Juli, in Folge falscher Reduction dos 
Datums. 


§ 3. Die erste Visitation in Meissen. 235 

bis 16. Juli bereits duröh den Amtmann v. Pack Vorverhandlmigen 
mit dem Stifte Meissen eingeleitet, um die Stellung desselben zur 
Vornahme einer Visitation zu ermitteln. Wie sich erwarten Hess, 
zeigte das Stift keine Geneigtheit auf die Visitation einzugehen. Der 
dortige Domdechant Julius Pflug stellte zwar die Berufung des Capitels, 
ohne welches überhaupt nicht zu verhandeln war, in Aussicht, glaubte 
aber auch versichern zu können, dass man in eine fremde Visitation 
nie willigen werde, zumal dies gegen das gemeine Recht laufe, und 
einem bereits vom Kaiser Otto gegründeten Stifte nicht anzusinnen 
sei. Pack stellte dagegen in Aussicht, dass die Visitation trotz der 
Weigerung vorgenommen, sonderlich der Baal in der Kirche, Bischof 
Benno, die Privatmesse abgeschafft, auch Silber wie Wachs wegge- 
nommen werden würden. Trotzdem schlug das Capitel die Visitation 
aus, und Angesichts dieser Weigerung berührten die Visitatoren das 
Stift bei ihrer ersten Rundreise gar nicht, zumal die erste Visitation 
möglichst schnell beendet und auch nicht alle Schwierigkeiten in der- 
selben beseitigt werden sollten. 

Sie nahmen ihren Weg über Pirna (21. bis 23. Juli), Glashütte 
(23. bis 24, Juli), Freiberg (24. bis 26. Juli), Annaberg (26. bis 29. 
Juli), Chemnitz (29. bis 31. Juli), Penig (31. Juli bis 2. August), 
Pegau (2. bis 4. August), Leipzig (5. bis 14. August), Oschatz (14. 
bis 16. August), Döbeln (16. bis 18. August), Lommatzsch (18. bis 
19. August), Seuselitz (19. bis 20. August), Hayn (20. bis 25. August), 
und kehrten von da nach Dresden am 26. August zurück^). 

Ueber den Befimd der kirchlichen Zustände liegen uns in Mangel 
der VisitationsprotocoUe nur vereinzelte Nachrichten vor, die den 
brieflichen Mittheilungen an den Herzog Heinrich und den die Visi- 
tation überwachenden Kurfürsten Johann Friedrich zu entnehmen sind. 

Vor allem war nach Jonas' ^) Bericht zu beklagen, dass die Vi- 
sitation übereilt wurde. Ein gründliches Verhör, wie es seit geraumer 
Zeit die Ernestinischen Visitatoren mit den Pfarrern anzustellen ge- 
wohnt gewesen waren, fand gar nicht statt; in Haufen zu 20 und 
30 wurden die Geistlichen vorgefordert, die man sämmtlich auf ihren 


') Nach Zchrungsrogistern im Dresdener Archiv. Mit Angabe der Zehrungs- 
kosten für die einzelnen Tage, worüber bei Hering a. a. 0. Seite 59 fif. bereits 
sich Angaben finden. 

*) Vom 5. August 


236 Das Albertinische Gebiet. 1537—1640. 

Stellen sitzen Hess und sie nur gegen die Beibehaltung katholischer 
Missbräuche verwarnte*). Nur in den Städten zeigten sich sämmt- 
liche Pfarrstellen besetzt und dotirt, wenn auch der Einfluss des herzog- 
lichen Raths Anton von Schönberg die ursprünglich in Aussicht 
genommene höhere Dotation, aus rein finanziellen Gründen, herab- 
zudrücken suchte, was nicht wenig zur Missstimmung der Visitatoren 
gleich im Beginne ihrer Thätigkeit beitrug *). Ein genaues Bild der kirch- 
lichen Zustande hatte man sich in der Eile nicht entwerfen können; die 
Visitatoren kannten nicht einmal die Zahl der zu visitirenden Pfarreien, 
die sie ungefähr auf 1000 schätzten, welche vielleicht 5 — 600,000 
Pfarrseelen zu versorgen hatten. Auf die Dorfpfarrer war, wie bemerkt^ 
principiell keine Rücksicht bei der Visitation genommen worden; aber 
obwohl man keinen Dorfgeistlichen examinirt hatte, so lebte man doch 
der Ueberzeugung, dass das Georgische Gebiet voll von gottlosen 
Papisten war, die lange Jahre hindurch in diesem aus allen Gegenden 
eine Zufluchtsstätte gefunden hatten. Bei weitem waren die meisten 
ergraute Köpfe, die es nicht über sich gewinnen konnten, die neue 
Lehre anzunehmen. Manche konnten sich den Gottesdienst ohne 
Messe gar nicht vorstellen; sie meinten „bei gi'ossen Haufen zm- 
Hölle fahren zu müssen, wenn sie die deutsche Messe einfuhren 
sollten", die sie in bezeichnender Weise einen „Bergregen" nannten. 
Dass man zunächst gegen die Papisten nicht mit Strenge verfuhr, 
steifte diese; sie Hessen sich trotz der verfügten Execution zu luthe- 
rischen Gebräuchen, die in überwiegendem Maasse nur in den Städten 
sich eingebürgert hatten, schwer bestimmen und sprachen zu ihrem 
eigenen Tröste es offen aus, dass „der besorgte Platzregen nicht so 
gross gewesen sei, als sie gemeint hätten". Wenn man die Dorf- 
pfarrer, die im Grunde dem Papismus mehr als die Städter huldigten, 
nur gelegentlich zur Visitation in die Städte vorlud, so hatte man 
bei weitem nicht eine so ungünstige Vorstellung von den that- 
sächüchen Verhältnissen gewinnen können, als wenn die erste Visi- 
tation gehörig vorbereitet, sich über das ganze Land intensiver erstreckt 


^) Besondere Klage erhoben die Superintendenten, dass die Kinder nngetaaft 
liegen blieben. 

') Wie z. B. in Pirna, wo die Besoldung eines Diacons und eines Pfarrers 
von 90 und 200 Gulden auf 70 und 150 Gulden herabgcdrückfc werden sollte. 
Cf. Hering, Seite 56. 


§ 3. Die erste Visitation in Meissen. 237 

hätte. Die Visitatoren hatten ja nicht einmal richtige Verzeichnisse 
von den vorzuladenden Dorfgeistlichen, deren Zahl der eine Bericht 
so, der andere so, aber immer nur aproximativ angiebt. Dabei gab 
es dann ganz ansehnliche Gebiete, wie das Schönburg'sche , welches 
eine Visitation ohne Genehmigung der Herrschaft gar nicht zuliess. 
Die Zahl der unter dem Bischof von Meissen stehenden Pfarrer schlug 
Jonas auf etwa 1500 an, während er die dem Herzog gehörigen auf 
800 — 1000 schätzte. Wir werden sehen, wie alle diese Vermuthungen 
unrichtig waren, und wie wenig bei so unklaren Ansichten sich von 
der Visitation erwarten liess. Nach der Ansicht der lutherisch ge- 
sinnten Geistlichen konnte sie nur wirksam sein, wenn eine „plena 
visitatio" angestrebt würde*). 

So darf es nicht befremden, wenn diese allgemeineren Wahr- 
nehmungen die thatsächlichen Verhältnisse nur zum Theil in das 
rechte Licht stellen. Wir müssen auf die Städte und Klöster ins- 
besondere eingehen, um das Bild der religiösen Zustände zu ergänzen. 

In Dresden selbst hatten sich die Verhältnisse zu Gunsten des 
Lutherthums schon wesentlich gebessert. Die Wirksamkeit des Johann 
Cellarius in der Altstadt war bereits epochemachend, als die erste 
Visitation in Meissen sich vollzogen hatte. Die Neustadt war eben- 
falls zum Lutherthume übergegangen. „Ich habe nun zwanzig Jahre 
gepredigt, aber mein Leben lang in einer Kirche kein so grosses 
Volk vor mir stehen sehen", schrieb Jonas nach seiner Rückkehr nach 
Dresden (29. August). Er schätzte seine Zuhörer in einem so volk- 
reichen Orte, um den es noch vor 40 Jahren „eitel Wald" gewesen 
war, auf sechs Tausend. Während die Klöster zu Chemnitz, Zelle, 
Pegau^), Seuselitz, Mühlberg, Bissau, Somzig und Hayn die Refor- 


M Bemerkenswerth ist auch Melanchthon's Ausspruch vor dem Beginn der 
Visitation, indem er am 29. Juni (Förstemann I. 2. 45) schreibt: In Ducatu, quem 
nunc tenet Dux »Saioni» beneficio ecclesia) dilegenter et pie constituentnr. Non 
satis dici pott>st, quantse tenebrse ibi religionis fuerint. Nnsquam enim fuerunt 
eruditi concionatores, qui vel Papse doctrinam potuissent tradere. Ita adversarii 
nostri adfecti sunt. Malunt penitus interire religionem, quam aliquid relaxare de 
tyrannide. 

*) Der Abt zu Pegau hatte sogar mit Hülfe seines Bruders Dr. Blick zu 
Erfurt ein Schandbuch gegen Luther geschrieben, das er zu vergessen bat — In 
Seuselitz zeichnete die Aebtissin v. Haugwitz — ein sehr vernünftiges Weibsbild, 
wie Spalatin schrieb — sich durch ihr Entgegenkommen und ihre reformatorische 
Gesinnung aus. 


238 Das Albertinische Gebiet. 1532—1545. 

mation, wenn auch nicht immer ohne Widerstreben, annahmen, so 
waren die zu überwindenden Schwierigkeiten, denen man in Leipzig 
begegnete, kaum nennenswerth. 

Es war von hohem Werthe für die rasche Entfaltung des Luther- 
thums, dass insbesondere die Städte sich für die Annahme desselben 
empfänglich zeigten. Ihnen ist im Albertinischen Gebiete zum guten 
Theil das Durchdringen der Reformation zu verdanken. Welche 
Wichtigkeit die Wittenberger dem ferneren Verhalten Leipzig's beilegten, 
zeigt jener Rathschlag ^), der in die Zeit vor dem Beginn der Meissner 
Visitation, etwa Anfang Juli 1539, zu setzen ist. „Wenn ein Engel 
vom Himmel anders predigt, als das Evangelium, so soll man ihn 
als verbannt erachten. Also soll man es auch halten mit den Mönchen 
und Sophisten zu Leipzig, denen man das Predigen, Disputiren und 
Sacramentreichen verbieten muss." Für Leipzig nahm man bereits 
die Amsdorfsche Thätigkeit in Aussicht, den der nach Dresden 
ziehende Johann Cellarius als Diacon vorübergehend unterstützen sollte. 
Sobald Amsdorf in Leipzig angekommen, schien es an der Zeit., Alles, 
was dem Lutherthume feindlich war, zu verbieten. Dem Dr. Jonas 
sollte es nach dem Willen der Wittenberger obliegen, die Visitation 
in Leipzig durchzuführen, da er dieser wegen seines Alters und An- 
sehens eine besondere Würde verleihen könnte. 

Die Sorge um die feste Begründung der lutherischen Lehre er- 
regte weniger die städtische Bevölkerung und den Rath, wenn er auch 
bisher mit Eifer die Befehle des Herzogs Georg gegen jede refor- 
matorische Bewegung in Ausführung gebracht hatte. Das lutherische 
Element erstarkte unter Heinrich's Regierung zusehends, zumal die 
um des Glaubens willen Verbannten bald nach Leipzig zurückkehrten, 
und die noch im Rathe der Stadt sich zeigenden Strömungen gegen 
die Reformation sich auf die Dauer nicht behaupten konnten. Wich- 
tiger und besorglicher war der sich in der Universität *) behauptende 
Katholicismus. Der Widerstand dieses Institutes und der des Merseburger 
Bischofs musste vor allem gebrochen werden; aber darum unterschied 
sich auch die Thätigkeit der Visitatoren in Leipzig ganz wesentlich 


») In Reg. Ji. Fol. 143i>. D. 1. 4. 

*) de Wette V. 197, wonach Luther die Herzogin Catharina ermahnt, zur 
Fortsetzung der Visitation behülflich zu sein, „denn zu Leipzig sind etliche böse 
Leute, der Hoffnung steht, es solle sich verziehn" u. s. \v. 


§ 3. Die erste Visitation in Meissen. 239 

von der in anderen Städten. Sie musste nachhaltiger und durchdringender 
sein, wenn Leipzig für die Reformation gewonnen werden sollte. 

Manches war zu thun, um den Visitatoren einiger Maassen die 
Pfade zu ebnen. Herzog Heinrich's Verordnung, die um des Glaubens 
willen Verbannten in Leipzig aufzunehmen (11. Mai), liatte ausser- 
ordentliche Freude erregt^); ihr folgte das Verbot der katholischen 
Messe und des Predigens, endlich für den 25. Mai die Einfahrung 
des lutherischen Ritus, den freilich der Rath noch von der Zustimmung 
der Landstände abhängig gemacht wissen wollte. Viel bedeutsamer 
war das persönliche Erscheinen des Herzogs und seines Gefolges, 
unter dem der Kurfürst Johann Friedrich und neben Luther die 
vorzüglichsten Theologen*) Kursachsens sichtbar waren. Der Erb- 
huldigung der Stadt folgten die ernstesten Vorbereitungen zur Ein- 
führung der Reformen. Die Predigt von Luther und die des Justus 
Jonas wirkten ausserordentlich, obwohl auch er aus dem Zulaufe des 
Volkes für den errungenen Sieg nicht allzuviel schloss, und mit Recht 
„viele Wetterhähne und falsche Brüder" in Leipzig im Verborgenen 
witterte. Mehr als irgendwo war es angezeigt, dass die lutherischen 
Geistlichen wie Myconius und Cruciger ihre Wirksamkeit fortsetzten 
und auf die Visitation vorbereiteten. 

Als endlich am 5. August die Visitatoren in Leipzig anlangten, 
überzeugten sie sich schnell, dass überall noch ernstlicher Widerstand 
zu befürchten war. Cruciger — Myconius war abwesend — warnte 
vor der Gesinnung des Raths, die, so freundlich sie sich dem Evan- 
gelium zeigte, noch ernste Besorgnisse erregen musste. Viele hatten 
auf die Ankunft der Visitatoren gewartet; sollten diese aber viel aus- 
richten, so durfte man nicht so wie bisher eilen, wozu die Visitatoren 
sich besonders geneigt zeigten. 

Am 6. August nach der Predigt in der Thomaskirche begaben 
sich die Visitatoren auf das Rathhaus, wo sie vor dem Rath und etwa 
50 erschienenen Mönchen sich des landesherrlichen Befehls entledigten. 
W^enn der Rath ^) seine Geneigheit für die Einfahrung der lutherischen 


') Gretschel, Kirchliche Zustände Leipzig's vor und während der Reformation 
im Jahre 1589, Seite 245. 

^) Myconius, Melanchthon, Jonas, Cruciger. 

') Anwesend waren Mofch, Dr. Fachs, Dr. Auerbach, Dr. Lüssel und Stadt- 
schreiber Breuser. 


240 Das Albertinische Gebiet. 1537—1540. 

Lehre aussprach, so warnten die Visitatoren vor allem vor Dr. Fachs, 
dem man Aufrichtigkeit nicht zutraute. Grössere Schwierigkeiten 
zeigten sich gegen die Vorladung der Landgeistlichen, die der Hauptr 
mann v. Breitenbach zu hindern suchte. Auch fehlte die Bereit- 
Willigkeit der Klosterpersonen. 

Die grundliche Visitation befahl vor Allem Johann Friedrich, 
der sowohl mit den Visitatoren Leipzig's als mit dem Herzog Heinrich 
einen eifrigen Briefwechsel unterhielt Immerhin bUeb es in Leipzig 
ein sonderbares Gemisch von Eifer und Energielosigkeit, sowohl in den 
Handlungen der Visitatoren, als im Verhalten des Baths. Von Dresden 
aus zögerte man wegen besonderer Bedenken, die Artikel zur Beform 
der Universität Wittenberg mitzutheilen, so dass am 13. August die 
Abreise der Visitatoren in naher Aussicht stand ^). Erst Herzog Hein- 
rich's Befehl vom 15. August, wegen der Durchführung der Reformen 
auszuharren, hielt sie von Neuem fest und man sah in den folgenden 
Tagen, wie die anfangliche Bereitwilligkeit des Raths sogar in schroffe 
Widersetzlichkeit ausartete, da man die Reformation nur mit Genehmi- 
gung der Landstande eingeführt und die Abmachungen mit den Visi- 
tatoren überhaupt nur dann als bindend ansehen wollte, wenn die neue 
Ordnung von Dresden aus befohlen sein würde. Vorzüglich erregten 
die Verhandlungen wegen der Zuständigkeit des Patronatsrechtes grosse 
Missstimmung bei dem Rathe, der von seinen Rechten am wenigsten 
etwas aufgeben, noch viel weniger zur Gründung eines gemeinen Kastens 
sich verstehen wollte*). Andererseits ging der Rath gegen die Ab- 
haltung der Winkelmesse streng vor, indem er diese sogar mit 6e- 
fangniss bestrafte, und bat sogar um Ueberlassung des Myconius, da 
er ein „rechter Bischof* für Meissen sein werde. 

Endlich kamen auch die Verhandlungen mit der Universität in 
Fluss, nachdem ihr die Visitatoren die Befehle des Landesherm nach 
einer längeren, von Jonas gehaltenen lateinischen Rede übermittelt 
hatten, in der die Unumstösslichkeit der Augsburgischen Confession 
und deren Apologie betont und der WiDe des Herzogs kund gegeben 


*) Lant Befehl vom Mittwoch nach Laurentii (13. Augiist). 

^) Der Streit endigte mit dem Abkommen, dass der Rath wenigstens bei 
Besetzung der PfarrsteUen seine Einwilligung, ausschliesslich der des Saperioten- 
denten, zu ertheileu hatte. 


§ 4. Die erste Visitation im Albertinischen Thüringen. 241 

wurde, dass auch die Universität im Lehren, Lesen und Disputiren 
keiner anderen Meinung huldigen dürfe. 

Am Nachmittag des 12. August erklärte sich Dr. Camitianus an 
der Spitze einer Deputation in längerer lateinischer Rede bereit, dem 
landesherrlichen Willen sich fugen zu wollen. Wenn diese Erklärung 
nun auch nicht im Namen der theologischen Facultät gegeben war, 
die bis auf ein Minimum schon in Folge der drohenden Visitation 
zusammengeschrumpft erschien, so erregte dies bei Jonas um so weniger 
Bedenken, als nur der hochbetagte Dr. Ochsenfart und Dr. Melchior 
Riedel diese FacultM ohne besonderen Nachdruck vertraten. Letzterer 
stand ohnehin im BegriflF, eine Dompredigerstelle in Magdeburg anzu- 
nehmen, und Ochsenfart steuerte seinem Lebensende zu*). 

Nachdem noch einige Klöster ^) ihre Hinneigung zur Reformation 
zu erkennen gegeben hatten, war wenigstens die Grundlage für die 
Einführung der lutherischen Lehre gegeben, deren Ausbildung frei- 
lich noch lange auf sich warten Hess. 

Nunmehr kehrten die Meissner Visitatoren nach Dresden zurück, 
von wo aus umständliche Berichte über die Erfolge dem Kurfürsten 
erstattet wurden. Da sie den Herzog Heinrich in Dresden nicht an- 
trafen, reisten sie mit Bewilligung des Rathes v. Schönberg, der sie 
Namens des Herzogs mit einer schwarzen Damaschke beschenkte, am 
Anfang September ab. 

Die Wiederaufnahme der Visitation liess nicht lange auf sich 
warten. 

§4. 

Die erste Visitation im Albertinischen Thüringen. 

(1539, 3. August bis ... .) 

Fast gleichzeitig mit den Meissner setzten sich die Visitatoren 
für Thüringen in Bewegung, wo Menius, Johann Weber, Hartniann 
Goldacker, Volrad v. Watzdorf^) und Friedrich v. Hopfgarten sich 
thätig zeigten. 


^) Jonas sprach von ihm als von einem „sepnlcrum quasrens". 

^) So Pauliner- und Barfusserkloster, dagegen waren die Beginen noch hals- 
starrig. 

*) Nicht Boland v. W., wie bei Hering S. 66 steht. — Die Protocolle dieser 
VijBitation sind im Magdeburger Staats-Archiv, C. 1493. 

Bnrkhardt, Kirchen- and Schal- Visitationen. X6 


242 


Das Albertinische Gebiet 1537—1540. 


Man sieht aus den uns erhaltenen ProtocoUen, dass in der That 
auch hier die Visitation in der grössten Eile vor sich ging, da man 
nicht einmal von der Qualification der Geistlichen Notiz nahm. Trotz- 
dem bietet die folgende üebersicht interessante Verhältnisse. 

Die erste Visitation in den Älbertinischen Landen 

Thüringens.^) 
(1539.) 

WeiBsensee. 


1. Weissensee 

2. Lützen-Söm- 

mern 

3. Grossball- 

hausen 

4. Kutzleben 

5. Schwerstedt 

6. Wundersleben 

7. Ober-Bösa 

8. Gangolfsöm- 

mering 


Comthur. 
? 

Domina zu 
Gross-Furra. 

Comtbur zu 
Woissenseo. 

Abt zu 
Reissenstein. 

Curt von 
Schweicheln. 

Präpositura 
Salzensis. 

Aebtissin von 
St. Katbarina 
zu Eisenach. 


9. Ober-Topf- 
stedt 

10. Günstedt 

11. Kranichborn 

12. Ottenhausen 

13. Herren- 

Schwenda 

14. Frömmstedt 

15. Nausissen 

16. Hentschleben 

17. Kleinball- 

hausen 


Stift Bein- 
hardsbninn. 

Comthurei 

Griefstädt. 

Dr. Jobann 

V. d. Sachsen. 

Jungfrauon- 

kloster das. 

Comthurei 
Griefstädt. 

Graf Günther 

V. Schwarzbg. 

Comthurei 

Griefstädt. 

Abt zu Pforte. 

Herzog Hein- 
rich. 


18. Straussfurth 

19. Bendeleben 

20. Wenigen-Söm- 

mern 


Adel des Amtes Weissensee. 

21. Tunzenhausen 


Heinrich 
V. Gennar. 

Die V, Bende- 
lebon. 

Graf Günther 

von 
Schwarzburg. 


22. Grüningen 

23. Riethgen 

24. Waltersdorf 


25. Kindelbrück 

26. Gorschieben 


Kindelbrüok. 

27. Etzleben 

28. Büchel 


Herzog 

Heinrich. 

Günther von 

Schwarzburg. 


Cantorei B. 

Mar. Virg. zu 

Erfurt. 

Melchior 

V. Kutzleben. 

? 

Comthur 

Griefstädt. 


Günther von 
Schwarzburg. 
Graf zu Son- 
dershausen. 


18. Mit 3 Vicareien. 
21. Mit 1 Vicarei. 
24. Scherndorf*. 


25. Mit 3 Vicareien, 3 Brüderschaften. 

26. Mit 1 Vicarei, 1 Spende. 


*) Die gesperrt gedruckten Orte sind in der zweiten Visitation, wenn die 
bezüglichen Protocollo vollständig sind, nicht berücksichtigt. 


§4. Die erste Visitation im Albertinischen ThOringen. 243 


V. Werthem- 
Wiehe. 


29. Dorf Grief- 

stedt 

30. Sachsenburg i Hzg. Heinrich. 
81. Kannewurf 

Pfarrei Peter-Paul 
Pfarrei Nicolai 


CapoUe Eg^dii 


Abt zu Hers- 

feid. 
(Herzog Hein- 
rich.) 


I 32. Bilzingsleben 

33. Oldisleben 

34. Udersleben 

35. Seehausen 


Hzg. Heinrich. 

Abt daselbst. 
Kloster Oldis- 
leben. 

Kloster Oldis- 
leben. 

36. Nausitz im Thal Kloster Donn- 
dorf. 


Herrschaft 


37. Schillingstedt 

38. Hemraleben 

39. Leubingen 

40. Beichlingen 

41. Alt-Beich- 

lingen 

42. Dermsdorf 

43. Stedten 

44. Burgwenden 

45. S. CöUeda 

46. Wollmirstedt 

47. Tauhardt 

48. Schönewerda 

49. Willerstedt 

50. Saubach 

51. Nirmsdorf 

52. Bottendorf 

53. Kloster Rossleben 

54. Mechelrode 


V. Werthom. 

Kl. Oldisleben. 

Probst b. Virg. 

zu Erfurt. 

V. Werthem. 

Rath von 
Cöileda. 

Pfarrei Haus- 
beichliugen. 

Pfarrei Haus- 
beichlingen. 

? 

Nonnenkloster 
daselbst. 

Fr. V. Witz- 
leben. 

V. Witzleben. 
Der Senat das. 

V. Witzleben. 

V. Witzieben. 
Pfarrei Willer- 
stedt. 

(v. Witzleben.) 

V. Witzleben. 

Kl. Bossleben. 


BeiohlingeiL 

55. Allerstedt 

56. Mogkerling 

57. Steigra 

58. Unterreinsdorf 

59. Vitzenburg 

60. Liederstedt 

61. Klein -Wangen- 
heini 

62. Weissen-Schirm- 
bach 

63. Klein-Eichstedt 


: 64. S. Nebra 
i 65. Altenroda 

66. Wetzendorf 

67. Kloster Memm- 

leben 


(v. Witzleben.) 
Abt zu Reins- 
^ dorf. 

Abt zu Reinj- 
dorf. 

Abt zu Reins- 
dorf 

Abt zu Rein.s- 
dorf. 

Probst zu 
Quedlinburg. 

Abt zu Reins- 
dorf. 


Probst zu St. 

Wiprecht zu 

Querfurt. 

Die Junker auf 
dem Schlosse. 

i Wolf V. Nis- 
, mitz. 

j V. Werthem. 

Der 
Präpositus. 


30. Mit 1 Yicarei, 1 Spende, 1 Kaland. 

81. Mit 1 Vicarei, 1 Spende. 

32. Mit 2 Vicareien, 1 Capelle St. 
Nicolai zu Bendeleben. Massleben* Fi- 
lial war desolat. 

36. (Neusiss.) 

39. Mit 1 Vicarei und Capelle B. Virg. 

40. Mit 1 Vicarei. 

45. Mit 3 Vicareien, 2 Kirchen und 
1 Capelle. 

46. Mit 1 Vicarei. 

47. Kahlwmkel*. 

48. Mit 1 Vicarei, 1 Brüderschaft. 


49. Mit 1 Vicarei. 

50. Hat 2 Pfarreien, die eine geht 
dem Wolf v. Nismitz zu Lehen. 

53. Mit 1 Vicarei. 
55. Mit 1 Vicarei. 
57. Calzendbrf* und 1 Vicarei. 

59. Mit 1 Vicarei. 

60. Spielberg*. 

64. Wippach*, Wagen*. 

67. Capelle „Memessdorf** vor Wendel- 
stein, früher Pfarrei, geht dem Kloster 
zu Lehn, wird jetzt vom Pfarrer zu 
Bucha versorgt. 

16* 



244 


Das Albertinische GTebiet. 1537—1540. 


E o k a r d 8 b e r g a. 


68. S. Eckards- 

berga 

69. -Nieder-Holz- 

hausen 

70. Essleben 

71. Auerstedt 

72. Pleismar 

Ade 

79. Bucha, 

80. Kloster Hes- 

seier 

81. Herrengosser- 

stedt 

82. Ad sanctam 

Crucem 

83. Vicarei Ru- 

dersdorf 


St. Moritz- 
kloster zu 
Naumburg. 

St. Moritzkl. | 

Kl. Heusdorf, 
St. Moritzkl. 
Kl. Hesseier. 

1 im Amte 

Die Collem. 
? 


Die 
Marschalke. 

Abt zu Oldis- 
leben. 

Abt zu Pforte. 


73. Rudersdorf 

74. Steinburg 

75. Ködderitzsch 

76. Thüsdorf 

77. Ranstädt 

78. S. Stift Bibra 

Eokardsberga. 

84. Burgholz- 

hausen 

85. Tromsdorf 

86. Millingsdorf 

87. Seena 

88. Braunsrode 

89. S. Laucha 


90. Nerkewitz 

91. Zwätzen 

92. Wohlsborn 

93. Liebstedt 

94. Altengönna 

95. S. Dornburg 

96. Dorndorf 


Comthurei Zwätzen. 

97. Kunitz 


Probst zu 

Dreschka. 
Der Conithur. 
Der Comthur. 
Der Comthur. 
Der Comthur. 
Domprobst zu 

Naumburg. 
Kl. Frauen- 

priessnitz. 


98. Utenbach 

99. Sulzbach 

100. Wormstedt 

101. Flurstädt 

102. Obertrebra 


Hzg. Heinrich. 
Stift Bebra. 

Abt von Rein- 
hardsbrunn. 
Hzg. Heinrich. 

St. Moritzkl. 

Der 
Präpositus. 


Kloster 
Mergenthai. 

Die 

Marsehalke. 

Die 

Marschalke. 

Die 
Marschalke. 

Die 

Marschalke. 

Der Bath das. 


Hzg. Heinrich. 

Das deutsche 
Haus daselbst. 

St. Severstift 
zu Erfurt. 

Hans V. Wolf- 
ramsdorf. 

Haus Zwätzen. 
Abt zu Pfort«. 


I 


68. Mit 2 Vicareien, 1 Brüderschaft. 
Mallendorf*. 

71. Mit 1 Vicarei. 

72. Bisher mit dem Filial ,,Bleische- 
rode"?, h. Dietrichsrode. 

73. Mit der Capelle Nicolai im Dorfe. 

74. Walhrode*. 

78. Mit Probstei, Dechanei, Scho- 
lasterei, 10 Präbenden, 10 Vicareien. 
Filial Borgau*. 

79. Wischroda* (sehr fern), Capelle 
(Mergerode*?). 

80. Burkersrode*, Dietrichsrode* 
( Friedrichsrode ? ) und Burg - Hässler *, 


Hard* (desolat). Kloster Mergenthai* 
bestellt der Vorsteher durch einen Ca- 
pellan. Mit 2 Vicareien. 

89. Hirschrode* und 6 Vicareien. 

90. Rödichen*, Zimmern*. 

93. Goldbach*. 

94. Capelle zu Lehsten*. 

95. Naschhausen*, Wilsdorf, Hirsch- 
rode* nebst 2 Vicareien. 

96. Steudnitz*. 

98. Krippendorf* wird durch Alten- 
gönna versorgt. Kössnitz* hat ein Gottes- 
haus auf dem Felde. 

99. Oberndorf* und Herressen*. 


§ 4. Die erste Visitation im Albertinischen Thüringen. 


245 


G a m b u r g. 


103. 
104. 

105. 
106. 

107. 

108. 

109. 


Camburg 
Sieglitz 

Löbscbütz 

Schmiede- 
hausen 

München- 
gosserstedt 

Boda- 
meuschel 

Würch- 
hausen 


116. 

117. 
118. 
119. 
120. 
121. 
122. 


Hassen- 
hausen 
Spielberg 
Behehausen 
Obermöllern 
Lissdorf 
Klein-Jena 
Mertendorf 


128. Eulau 

129. Markröhlitz 


131. S. Weissen 

fels 

132. Langendorf 


Kl. Eisenberg. 

Schenk Hans 
V. Tautenbnrg. 

Henn. v. Hoff. 
Stift fiisenbg. 

Stift Eisenbg. 

V. Elba. 

Die Edelleute 
daselbst. 

Kloster 

Schenk von 
Weidenbach. 

Abt zu Pforte. 
Abt zu Pforte. 
Abt zu Pforte. 
Kloster Pforte. 
Kloster Pforte. 
Kloster Pforte. 


110. Wichmar 


111. Eckelstädt 

112. Leisslau 

113. Klein-Geste- 

witz 

114. Lützendorf 

14 Nothhelfer 

115. Ciliaxberg 


Pfopta, 

123. Leutenthal 

124. Sachsen- 

hausen 

125. Neuengönna 

126. Hensch- 

leben 

127. Gössnitz 


Kloster Goseok. 

130. Goseck 


Abt V. Goseck. 
Abt V. Goseck. 


Weissenfeis. 

Hzg. Heinrich. 


133. Kloster Beu- 
ditz 


Die Nonnen 
zu Frauen- 
priessnitz. 

Präpositus 
zu Naumburg. 

Heinrich von 
Weissenbach. 

Hzg. Heinrich. 

Vitzthum 
V. Apolda. 

Stift zu HaUe. 


Kloster Pforte. 
Kloster Pforte. 

Abt zu Pforte. 
Abt zu Pforte. 

Abt zu Pforte. 


Abt V. Goseck. 


Domina zu 
Beuditz. 


103. Petersberg*. 

104. Schleusskau*. 

105. Heiligenkreuz * , Tultewitz *, 
welches von Abtlöbnitz abgerissen ist. 

106. Mit 1 Vicaroi. 

107. Mit 1 Vicarei. 

108. Diese Pfarrei und 109 sollen 
wegen geringen Einkommens und wenig 
Volks wegen von Wichmar versorgt 
werden. 

111. Mit 1 Vicarei. 

112. Crauschwitz*. 

113. Von Leisslau nun vorsorgt. 


115. Lachstädt*. 

118. Taugwitz*, Poppel*. 

119. Wird mit Niedermöllem nach 
Pomnitz gewiesen. 

120. Mit 1 Kaland. 

121. Rossbach*. 

122. Punkewitz*. 

128. Dobichau*, Podelist*. 

129. Mit Vicarei, deren Collator Wolf 
v. Nismitz. 1540 Filial Pettstedt*. 

131. Mit 7 Vicaroien, 1 Brüderschaft 

132. Zugewiesen worden Obergroiss- 
lau*, Langendorf*, Muttlau*. 


246 


Das Albertioische Gebiet 1537—1540. 


134. S. Probstei 

Lissen 

135. Gestewitz 


Amt WeissenfelB, Stuhl Stössen. 

154. Görschen 

155. Löbitz 


136. Wethau 

137. Untergreisslau 

138. Kösteritz 

139. Kösslitz 

140. Leissling 

141. Goldschau 

142. Haardorf 

143. Wahlau 


144. Obergreisslau 

145. Stössen 

146. Weikelsdorf 


147. Hollsteitz 

148. Gaumitz 

149. Gladitz 

150. Kretzschau 

151. Crössuln 

152. Prittitz 

153. Plotha oder 

Plennschütz 


Kurffirst von 
Sachsen. 

Hans V. Land- 
wüst. 
? 

Kloster 
Weissenfeis. 

Präpositus von 

Naumburg. 

St. Moritz. 

Domina von 

Weissenfeis. 

H. Graf. 

Brand. 

Die Clemen- 

tisten zu 

Naumburg. 

Kloster 
Langendorf. 

Probst zu 
Naumburg. 

Die Clemen- 

tisten zu 

Naumburg. 

Die v. Haubitz. 
Die v. Haubitz. 

Die V. Haubitz. 
Die Nonnen 
' zu Zeitz. 
Die V. Bünau. 

I Kl. Beuditz. 
I Die V. Blieben. 


156. Wählitz 

157. S. Hohen- 

mölsen 

158. Webau 

159. Rössuln 

160. Keutzschen 

161. Köttichau 

162. Mutschau 

163. Wildschütz 

164. Draschwitz 

165. Predel 

166. Reuden 

167. Grüna 

168. Göthewitz 

169. Porsten 

170. Dobergast 

171. Gerstwitz 

172. Unternessa 

173. Obernessa 

174. Taucha 


Die V. Tauben- 
heim. 

Kloster Moritz. 
' ? 

Dan. V. Waren. 

Heinrich 
V. Mutzschau. 

Abt von St. 
Geologen. 

Bischof von 
Naumburg. 

V. Kayn zu 
Taucha. 

V. Holldorf. 

Abt von Bosau. 

V. Draschwitz. 

Bischof von 
Zeitz. 

Bischof von 
Meisscn. 

Probst von St. 
Moritz. 

AbtvonPogau. 
AbtvonPegau. 

Hzg. Hoiuricb. 

Aebtissin von 
Langendorf. 

Dieselbe. 
G. V. Bünau. 


135. Mit 1 Vicarei. 

136. Wird von Mertendorf versorgt. 
188. Crosseln*, Kakau'*'. 

140. Kodichen*. 

142. Wurde 1540 nach Lissen ge- 
schlagen. 

146. Jetzt durch Thicrbach versorgt. 

147. Wird mit Gladitz und Gaumitz 
zusammengeschlagen. 

149. Görschen* mit Rathewitz*, 
Droitzen, Scheiplitz, Gieckau. 

150. Mit 1 Brüderschaft. 

154. Mit Capelle „Rottenitz" (viel- 
leicht Rathewitz?). 


156. Mit 5 eingepfarrteu Dörfern. 
159. Wird von Webau versorgt 

161. Döbris*. 

162. Wüdschtitz*. 

163. Aufgehoben, weil es keinen 
Pfarrer ernähren kann. 

164. Mit Capelle Schwerzau. 

167. Mit 1 Vicarei. Domsen*. 

168. MitDeumen*. G. und D. werden 
jetzt durch eigene Pfarrer versorgt und 
waren bisher Filiale von Wählitz. 

170. Dobergast*. 

171. Zorbau mit Capelle Seku. 
174. Mit 1 Vicarei. 


§ 4. Die erste Visitation im Alber tinischen Thttringeo. 247 


175. Posern 

176. Groben 

177. Zeinbscben 


Hzg. Heinrich, j 178. Jancha 
H.v.Teucheni. j^j) Grosskor- 
G. V. Bünau. , betha 


! Abt von St. 
' Potor. 
AbtvonPegau. 


180. 
181. 
182. 
183. 

184. 
185. 
186. 
187. 
188. 
189. 
190. 

191. 
192. 
193. 

194. 
195. 
196. 


Burgwerben 
Grosskavna 
Kleinkayna 
Schkortlebeii 

Cröllwitz • 

üichteritz 

Storkau 

Marktwerben 

Mayhen 

Stolzenhayn 

Lindeiiau 

Thierbach 

Gröbitz 

Teuchern 

Weissenborn 

Döschwitz 

Küstritz 


Stuhl Burgwerben. 

197. S. Schkölen 

198. Pirka 


Hzg. Heinrich. 

V. Kayn. 

Hzg. Heinrich. 

Fr. V. Beson- 

rodt. 

Pf. Kirchdorf. 
Albr. Starnn. 
Die V. Starnn. 
Neustift Halle. 
Y. Bünau das. 

? 

V. Bünau zu 

Tannroda. 

H. V. Bünau. 
V. Bünau. 

Probst von 
Naumburg. 

V. Bünau. 

V. Bünau. 

V. Bünau. 


175. Mit 1 Vicarei. 

176. Nellscbütz* und 3 Dörfer. 

179. Kleiukorbetha* und 2 Brüder- 
schaften, St. Anna und eine elende Kerze. 

180. Kriechau*. B. versorgt auch 
Auwr erben* (h. Tagewerben?), welches 
bisher nach Marktwerben gepfarrt war. 
Filial: Kachau?. 

181. Soll mit Kleinkayna zusammen- 
geschlagen werden. 

183. Mit Capelle „zu der Säle". 

184. Mit Füial Daspig*. 

185. Mit Storkau. 

186. Wüstung Storkau*. 

1 87 . Obschtitz*, PosendorT, Reichards- 
werben*. 

189. Gehört nach Weissenfeis. 

190. Grosshelmsdorf*. 

191. Wird jetzt, weil Th. keinen 
Pfarrer ernähren kann, von Weickels- 
walde versorgt. 

193. Priesen*, Groben*, Schelkau*, 


199. Naundorf 

200. Pötewitz 

201. Wenzelsdorf 

202. Meineweh 


203. Schortau 

204. Bedra 

205. Leiha 

206. Drovssig 

207. Kleinheinis- 

dorf 

208. S. Freyburg 

Pfarrer 
Diacon 


V. Bünau. 

Domina zu 
Zeitz. 

Abt von Bosau. 

AbtvonBosau. 

Bernliard 
V. Wolkau. 

V. Bünau (nach 

andern: die 

Tempelherren 

zu Droyssig). 

V. Taubenheim 
V. Taubenheim 
V. Taubenheim 
V. Bünau das. 
? 

Hzg. Heinrich. 


Lagnitz,Trebnitz, Bonau, Deubon,Tackau, 
Nödlitz, Oberwuschen, Bunthal, Candorf?, 
Schortau, Schudwitz?. 

197. Zschorgula*, Seidewitz*, Hainchen. 
Erstere werden von Kasekirchen versorgt. 
H. hat z. Z. keinen Pfarrer. S. hat eine 
Vicarei. 

198. Naundorf*, welches vier Jahre 
keinen Pfarrer gehabt. 

200. Wetterzeube (Wettnitzey), Pode- 
buls, Schlottweh (Schlodwitz?), Cossweda, 
Bossendorf, Trebnitz, Tauchlitz (Tau- 
litz?), Dietendorf, Dobersdorf, Schreg- 
litz?, Nickelsdorf. Davon sind abge- 
zogen: Ahlendorf, Hartmannsdorf. 

201. Craslau, Leina, bisher durch 
den Pfarrer zu Kirchfahrendorf aus dem 
Stift Merseburg versehen. 

205. Ahnsdorf, Lunstadt*. 

208. Mit 3 Altären, 2 Vicareien, 
1 Kaland, 1 Brüderschaft. Filial Nis- 
mitz*, 2 Spitäler, Kloster Zscheiplitz. 


248 


Das Albertinische Gebiet. 1537—1540. 


209. Burgschei- 

dungen 

210. Weischütz 

211. Kirchschei- 

dungen 

212. Balgstädt 

213. Gleina 

214. Jüdendorf 

215. Albersroda 

216. Oberschmon 

217. Bauniersroda 

218. Spielberg 

219. Klein-Jena 

220. Zeuchfeld 

221. Weissen- 

Schirinbach 

222. Gross-Jena 


223. Carsdorf 


Amt Fr 

H. V. Wyhe. 

Hans 
V. Thunau. 

Bigchof von 
Naumburg. 

Hzg. Heinrich. 

Bischof von 
Bamberg. 

Dietr. Böse zu 

Frankloben. 

Kl. Kolbeck. 

Präpositus zu 

Quedlinburg. 

Pfarrer zu 
Mücheln. 

Probst zu 
Quedlinburg. 

Abt von St. 
Georg. 

Hzg. Heinrich. 
Casp. Schütz. 

Abt von (St. 
Georg) zu 
Naumburg. 

Hzg. Heinrich. 


209. Dorndorf*, Segerstedt?, Thal- 
winkel*. 

210. Zscheiplitz*, Blössnitz*; letz- 
teres durch Bibra versorgt. 

211. Wonnungon*, Tröbsdorf, Thal- 
winkcl, Golzen, CapoUe „zur Wardt". — 
1540 waren Wennungon, Tröbsdorf und 
Thalwinkül selbstständig. 

212. Grössnitz*, Städten, die Wüstung 
Hart, Toppendorf* (wüst). Ausserdom 
2 Vicareien. 

213. Mit 2 Vicareien. 

216. Früher: Nioderschmon* und 
Grockstädt*; jetzt solbstständig. 

217. Ebersrode*. 

219. Gross- Wüsdorf* (Wolfsdorf) und 
Rossbach *. 

220. Schioberode*. Ausserdem 2 Vi- 
careien: Nicolai und Oron. Sanct, 


e y b u r g. 

224. Schnellrode 

225. Kossbach 

226. Neumark 

227. Obereichstädt 

228. Ober-Crumpa 

229. Oberwünsch 

230. Oechlitz 

231. Branderode 

232. Niedereichstadt 

233. Zorbau 

234. Zöbigker 

235. Schmirma 

236. St. Ulrich vor 

Mücheln 

237. Gröst 

238. Möckerling 

239. Braunsdorf 

240. S. Mücheln 


Pastor 

zu Mücheln. 

St. Moritzkl. 

Hzg. Heinrich. 

V. Kannewurf. 

Archidiacon 

zu Hildesheim. 

Bischof von 

Merseburg. 

Pfarrer 
zu Mücheln. 
Hans V. Ben- 
dorf. 
Hansv.Eanne- 
wurf. 
Probst zu 
Kaltenbom. 
V. Breitenbach 
zu Stöbnitz. 

Pfarrer 
zu Mücheln. 
V. Neustadt 

Hzg. Heinrich. 

Amt Freyburg 
wegen Kloster 

Reinsdorf. 

V. Taubeoheim 

? 


222. Schellsitz*. 

223. Mit 2 Vicareien, B. Virg. und 
Anna. 

226. Geiselröhlitz*, wovon die von 
Kotzen Lehnsherren. 

227. Mit 1 Altar und 1 Messe. 

228. Lützkendorf *, Potzkondorf und 
Kämmeritz*. 

229. Niederwünsch*. 

. 230. Mit 1 Vicarei und „Kirch im 
Felde Neustadt wüst". 
231. Zanis?, Drositz?. 
233. Stöbnitz*. 

236. Mit 1 Vicarei. 

237. Mit 1 Brüderschaft, 1 Messe, 
1 elenden Licht. 

240. Mit 4 Vicareien, 1 Brüderschaft^ 
1 Messe, 2 Gotteshäusern, St. Jacob! 
imd Michael, 1 Spital. 


§ 4. Die erste Visitation im Albertinischen Tbflringen. 249 


Amt Sangerhausen. 


241. 

Riestedt 

Probst zu 
Roda. 

242. 

Emseloh 

Stift Kalten- 
bom. 

243. 

Blankenheim 

Probst zu 
Roda. 

244. 

Grillenberg 

Probst zu 
Roda. 

245. 

Brecht- 
wenden 

Hzg. Heinrich. 

246. 

Bonau 

U. KaU zu 
Röblingen. 

247. 

Lengefeld 

Aebtissin zu 

St Ukicb in 

Sangerhausen. 

248. 

Oberröblingen 

Aebtissin von 
Rohrbacb. 

249. 

Eiersieben 

Hzg. Heinrich. 

250. 

Biethnord- 
hausen 

Hzg. Heinrich. 

251. 

Martinsrieth 

Hzg. Heinrich. 

252. 

Brücken 

V. Werther. 

253. 

Holdenstadt 

V. Werther. 


241. Mit 1 Yicarei, 1 Gapelle St. 
Andres im Dorfe. 

245. „Wüflte Feld -Kirche vor der 
Stadt". 

246. Gotteshans dos Filial Pölsfeld. 

247. Wettelrode Füial. 

248. Feldkirche zu St. Lorenz wüst. 

249. Mit l VicareL 

250. Mit 1 Feldcapelle auf „der Hall". 
252. Mit 1 Vicarei, 1 Brüderschaft, 

1 Spende. 


254. 

Wallhausen 

V. Asseburg. 

255. 

Beyernaiimburg 

Kloster 
Ealtenborn. 

256. 

Lüdersdorf 

Kloster Roda. 

257. 

Nienstädt 

V. Asseburg. 

258. 

Obersdorf 

Die V. Mo- 
rnngen. 

259. 

Kloster Sit- 
tichenbach 

Klostervorst. 

260. 

Gross-Oster- 
hausen 

Der Abt das. 

261. 

Kothen-Schirm- 
bach 

Der Abt 

262. 

Holdenstedt 

Der Abt 

263. 

Kloster Kalten- 
born 

Der Abt 

264. Kohrbach, Jung- 

Die Aebtissin. 


frauenkloster 


265. 

Roda, Prämon- 
stratenser-Kl. 

Der Abt 

266. 

S. Sangerhausen 

? 


258. Mit 1 Brüderschaft. 

254. Mit 1 Vicarei. 

257. Sotterhausen*. 

^0. Kloin-Osterhausen*. 

266. Mit 4 Yicareien, 1 Brüderschaft, 
1 Elendenlicht, 1 Vic. im Spital, 1 Vic. 
auf dem Schloss, Gotteshaus zu Kiosel- 
hänsen?. Pfarrei zu St. Jacob mit 14 
Yicareien, 4 Brüderschaften. Gotteshaus 
Neuendorf?. 


Man sieht aus dieser Zusammenstellung, dass in diesem Theile 
Thüringens die Pfarreien in überwiegendem Maasse von den Klöstern, 
sonstigen geistlichen Instituten und von dem Adel des Landes ab- 
hingen, der natürlich unter der Regierung des Herzogs Georg dem 
Katholicismus voUständig ergeben sein musste. Dass nur der zwölfte 
Theil der Pfarreien dem Landesherm zustand, durfte wenig befremden, 
da die Patronate nicht alterirt wurden und der Landesherr auch keine 
Gelegenheit suchte, diese an sich zu ziehen. Es war für einen katho- 
lisch gesinnten Fürsten, wie Herzog Georg, selbstv^erständlich, dass 
Alles in herkömmlicher Weise blieb, und so finden wir, dass von 266 


250 Das Albertinische Gebiet. 1537—1540. 

Pfarreien 136 den Klöstern und geistlicben Instituten, 80 dem Adel, 
22 dem Herzog, 5 den Grafen und 3 den Städten zustanden ^). Auch 
im Uebrigen hatte das Georgische Thüringen einen ausgesprochenen 
katholischen Charakter. Die Filialverhältnisse waren von merkwürdiger 
Ungleichheit, die Masse der Vicareien (93), der Spenden, Kalande 
u. 8. w., vor allem die Capellen und die reiche Zahl der Tochter- 
kirchen sprechen dafür, dass die Kirche im alten Sinne gepflegt wurde, 
so wenig auch sonst an verschiedenen Stellen die Gemeinden in der 
Lage waren, ihren Geistlichen zu unterhalten. Eine Menge Stellen 
waren aus materiellen Gründen unhaltbar, und die Gotteshäuser und 
Capellen im Verfall begriffen. 

Dem entsprach aber auch der Befund der Visitatoren. Hätte 
man sofort auf die Absetzung der katholischen Geistlichen hinge- 
arbeitet, so würden die Pfarreien verwaist sein, da man kaum in den 
Städten, vielweniger auf dem platten Lande einen Geistlichen fand, 
der den Anforderungen nur einiger Maassen entsprechen konnte, ob- 
wohl keine Pfarreien sich unbesetzt zeigten. In Langensalza fand man 
(10. August) unter der grossen Anzahl der Geistlichen nicht einen, 
der die Sacramente hätte reichen oder das Predigtamt ausüben können. 
Entweder versahen die Visitatoren während ihrer kurzen Anwesenheit 
den Kirchendienst, oder sie nahmen die Hülfe der Geistlichen aus 
dem Kurfürstenthum in Anspruch. In Tennstedt fanden sie mit Noth 
zur Reichung des Sacraments einen Geistlichen; in Weissensee nur 
eine Person, die die Dienste eines Caplans versehen konnte*). In 
einem unter dem Abte von Goseck stehenden Dorfe, Rolitz, befand sich 
ein Geistlicher, Thomas Sperling, der lange Zeit ein Baderknecht gewesen, 
sich in's Pfarramt eingedrängt und kaum des Lesens mächtig war. 
Es war, wie sich an imzähligen Orten nachweisen lässt, die Klage 
des Jonas eine berechtigte, dass hier, wie überhaupt im Gebiete 
Georges, sich des Papstes „Hefe und Grundsuppe" festgesetzt hatte. 
Ihr glaubt nicht, fügte dem Menius hinzu, wie viel grober und böser 
ungelehrter Leute wir gefunden, erzgrosse Bösewichter, verzweifelte 
arge Buben, unter 200 kaum zehn, die nicht in öffentlicher Fomication 


*) Von 19 Pferreion geben die ProtocoUe keine Patronate an. 1 Pfarrei 
war kurfürstlich. 

*) Bericht vom 18. August (Hering S. 66, irrig 15. August). Dresdener 
Archiv, Loc. 10,593. 


§ 4. Die erste Visitation im Albertinischen Thüringen. 251 

gesessen und mit entlaufenen Eheweibern gewirthschaftet haben. 
Manche sind einige Zeit am Evangelium gehangen, um des Bauchs 
und der besseren Pfarrei willen abgefallen, etliche haben 'geheirathet, 
es bereut, die Eheweiber wieder von sich gethan, um ihr freies 
Pfafifenleben von Neuem führen zu können. 

Die Schwierigkeiten der Visitatoren lagen aber nicht allein in 
diesen persönlich ungunstigen Verhältnissen der Geistlichen, sondern 
es frug sich, wie man diese ersetzen sollte, wenn die zweite Visitation 
einsetzte, in der eine gründliche Prüfung in Aussicht genommen 
wurde. Jetzt, wo man die katholischen Gebräuche untersagte, die 
dem Geistlichen eine materielle Existenz sicherten, trat der Mangel 
des Unterhaltes ein; die Laien standen trotz ihrer katholischen Ge- 
sinnung nicht so zu ihrem Seelsorger, dass sie sich opferfreudig ver- 
hielten und ihn unterstützten. Im Gegentheil, die alten frommen 
Stiftungen fielen, die Angehörigen, namentlich der Adel, verwandte 
sie in eigenem Nutzen. Man fand, dass der Adel bereits die Stif- 
tungen zum Studium ^) der Söhne verwandte, dass an vielen Orten sich 
das Pfarreinkommen gar nicht bestimmen liess^) — ; aber auch — 
ein bedenkliches Zeichen für den Zustand der katholischen Kirche — 
dass manche Pfarreien gar keine feste Dotationen hatten. In Schlot- 
heim (jetzt Schwarzburgisch) hatte man eine Pfarrei, auf der allein 
5 Vicare thätig waren, aber der Geistliche stand in jährlichem Mieths- 
verhältnisse; man gab, was man konnte, ein bestimmtes Ein- 
konunen hatte er nicht. Endlich erwuchsen eine Masse Schwierig- 
keiten in Folge der Verschiedenheit in den Maassen. Wir zählten 
in dem Albertinischen Thüringen allein 17 verschiedene Getreidemaasse, 
welche bei der Naturallieferung an Geistliche in Frage kommen konnten *). 


») Z. B. Volrad v. Watzdorf. 

*) Z. B. in Thamsbrück, wo man nicht einmal die Zinsen der Vicarei kannte. 

») 16 Sakieche Scheffel =: 1 Erfurter Malter, 

17 Mühlhäuser Viertel _ 1 „ „ 

1 MarkschefFel =3 „ Viertel, 

1 „ zzi 12 Nordhäuser Scheffel, 

20 Cölledaer Scheffel — 1 Erfurter Maltor, 

14 Nebraischo Scheffel = 1 „ „ 

11 Eckardsberger Scheffel =:r 1 „ „ 

16 Bobra'sche Scheffel im 1^ „ „ 

10 Buttstädter Scheffel =r 1 „ „ 

10 Lauchaer Scheffel ^i 1 „ „ 


252 Das Albertinische Gebiet 1537—1540. 

Sieht man sich die materielle Existenz dieser Geistlichen^ etwas näher 
an, so befremdet mit Recht die Reformlosigkeit der katholischen Kirche. 
Sie machte nicht im Entferntesten Anstrengungen, -wenigstens die 
wirthschaftlichen Verhältnisse der Pfarreien umzugestalten; Alles bUeb 
beim Alten, der Geistliche blieb auf den Ackerbau und Viehzucht, auf 
Decem und kleine Bezüge aller Art angewiesen, deren Einbringung 
nicht allein mit vielen Unstatten verbunden war, und noth wendig 
wieder eine Verwandlung in Geld voraussetzte. Fast jede Gegend 
hatte ihre eigenthümlichen Bezüge. Im Albertinischen Thüringen 
herrschte vielfach die Gewohnheit, für Tauf- und Begräbnissgelder ein 
hölzernes Becken, eine Schüssel oder ein Glas zu reichen. Manche 
Filiale gaben dem Geistlichen gar nichts, obwohl er die kirchlichen 
Bedürfnisse an Wein, Salz, Weihrauch und Kohlen bestreiten musste, 
wofür er höchstens ein Grundstück in Nutzniessung nahm. 

Aber die Hauptsache blieb doch, dass die Visitatoren beim 
Abschaffen der katholischen Gebräuche die BeschafiEung von Subsistenz- 
mitteln der Geistlichen anstreben mussten. Dies gelang nur selten 
und erzeugte viel Nothstand, zumal man in der ersten Visitation das 
klösterliche Einkommen zur Dotation der Pfarreien in erwünschter 
Weise noch nicht heranziehen konnte. Gegen diese Maassnahme sperrten 
sich nicht allein die Bischöfe, wie der Merseburger, sondern vor allem 
der Adel, der die Klöster dotirt hatte, weil diese vielfach die letzte 
Zufluchts- und Versorgungsstätte der Angehörigen waren. Die Familien, 
z. B. die V. Witzleben widerstrebten wegen des Klosters Rossleben, die 
V. Werthem ^) wegen Donndorf, die v. Hopfgarten wegen Schlotheim und 
Mülverstedt, die Grafen v. Schwarzburg wegen Zelle, Frankenhausen 
und Kelbra u. s. w. Sie alle sperrten sich gegen die Verwendung 
des klösterlichen Einkommens nicht allein, sondern in erster Linie 


5 Jena'sche Scheffel 
10 Naumburger Scheffel 

4 WeiBsonfolsiflcho Scheffel 
18 Tennstedter Scheffel 

4 Ostrau'scho Scheffel 
17 Sangerhäuser Scheffel 

2 Heimitzer zu Weissenfeis 


Erfurter Malter, 

>» )i 

I» » 

11 11 

11 11 

Scheffel zu Weissenfeis. 


*) Die Herrschaft Beichliiigen sollte nicht visitirt werden, weil die v. Wer- 
thern Lohnsleute der Grafen von Stolberg und Schwarzburg wegen Donadorf, 
Frohndorf und Wiehe waren. 


§ 4. Die erste Visitation im Albertinischen Thüringen. 253 

gegen die Visitation im Allgemeinen. Ihnen schlössen sich die Grafen 
von Stolberg, die von Hohenstein in mündlicher Werbung an; sie sprachen 
ihr Befremden aus, dass Sachsen in ihre Hoheitsrechte eingreife, was 
bisher unerhört sei. Höchstens stellten sie eine Visitation in Aussicht, 
wenn sie von den Herrschaften selbst unternommen werden wurde. 
Herzog Heinrich war nicht abgeneigt, diesen Wünschen Rechnung zu 
tragen, stellte aber auch in Aussicht, dass er dennoch die Visitation 
in diesen Gebieten vollziehen werde, sobald die Reformen nicht in 
seinem Sinne durchgeführt werden würden. 

Man sieht, aller Orten entbrannte der Kampf gegen diese „un- 
berechtigten Neuerungen". Sehen wir, -in wie weit die Visitatoren 
durchdrangen, denn die weltliche Gewalt nützte zur Zeit nicht viel; 
die Amtleute, die man als eine Art Executoren der Visitation einsetzte, 
wollten von diesem Geschäfte am wenigsten etwas wissen, da sie von 
ihrem Umherziehen nur Schelte, Hass und Verfolgung ernteten. 

Allerdings schafften sie überall, wohin sie kamen, die Missbräuche 
des „verfluchten Papstthums** und war es auch nur im Wege des 
Verbots ab; sie ordneten christliche Gebräuche im Sinne der Augs- 
burger Confession an. Aber im Grunde genommen erstreckte sich 
ihre Thätigkeit doch nur auf die Städte. In fünf derselben, in 
Salza, Weissensee, Eckardsberga, Weissenf eis und Sangerhausen, 
richteten sie Superintendenturen ein, besetzten die Prediger- und Schul- 
stellen, um grössere Anhaltspunkte zu gewinnen und Aufsichtsstellen 
über das platte Land zu schaffen, wo die Geistlichen noch trotz ihrer 
Ungenügsamkeit im Amte blieben. Im FaD ihrer Geneigtheit des 
Uebertritts liess man ihnen Zeit zum Studium. So weit es ging, 
schaflle man vom Kircheinkommen deutsche Bibeln, die Confession, 
die Loci communes und den Unterricht der Visitatoren an. In Sanger- 
hausen ^) lievss man beide Kirchen bestehen; nur wechselte der Gottes- 
dienst in denselben, wo auch an zwei Wochentagen Predigten ge- 
halten wurden. Die Einkünfte der geistlichen Lehen, deren Zahl schon 
auf den Reichthum der frommen Stiftungen einen Rückschluss gestatten, 
verwandte man, wie die Erträge des Georgenhofs und des Augustiner- 
klosters, auf den Unterhalt der Kirchen- und Schuldiener*). Ganz 


^) Materialien im Magdeburger Archiv. 

') Hier besteUte man 1 Superintendenten, 2 Diaconen, 2 Kirchner, 1 Or- 


254 Das Albertinische Gebiet. 1537—1540. 

ähnlich verfuhr man in Salza, welches sich durch die Zahl seiner 
Stiftungen auszeichnete. Dort hatte besonders das Stift St Steffian 
mit seinen reichen Stellen sich zur vollen Blüthe erhoben; allein 
zwölf Häuser hatte es an sich gekauft und diese von allen bürger- 
lichen Lasten befreit. Während die drei Klöster hier, wie es scheint, 
vor der Hand noch unangetastet blieben, verwandte man die Hospitäler 
und Siechhöfe, die Einkünfte der Vicareien und der Beginen zum 
Besten der Stadtarmen. 

Ausserdem forderte man die Verehelichung der Geistlichen mög- 
lichst durch materielle Unterstützungen, verbot den Geistlichen die 
Jurisdiction in Ehesachen, die den Superintendenten zugewiesen wurde, 
so lange sich die Gründung der Consistorien nicht vollzogen hatte. 
Jene entschieden dann mit Hülfe der betreffenden Amtsleute oder 
Gerichtsherren die Streitigkeiten, und im Fall eine Entscheidung 
schwierig oder unmöglich war, wurden sie angewiesen, die Acten an 
den Superintendenten nach Leipzig zu senden. 

Streng verbot man die Verwendung kirchlichen Eigenthums zu 
privatem Nutz. Erledigte Pfarreien konnten nicht ohne Präsentation 
und Examen verliehen werden. Man verpflichtete die Gemeinden zur 
BeschaflFung und Listandhaltung von Wohnungen für Kirchen- und 
Schuldiener und brachte endlich air das, was neben diesen Haupt- 
punkten an den einzelnen Orten ausgerichtet war, in ein Verzeichniss, 
so gut als dies „in solcher EUe" hatte geschehen können^). 

Damit war nun freilich nicht viel erreicht. Sollten sich die 
kirchlichen Verhältnisse klären und im lutherischen Sinne befestigen, 
so war dringend eine weitere Visitation des Albertinischen Gebietes 
geboten, in der man auf den Beistand Kursachsens zählen musste. 
Denn eine selbstständige Entwickelung der Kirche war in dem eben 
visitirten Gebiete zur Zeit nicht möglich. 


ganisten, 1 Schulmeister, und im Fall sich die noch besetzten Lehen erledigen 
würden, noch 2 Gesellen. 

^) Ueber die Schulen, deren Zustand wir aus den Materialien nicht fest- 
stellen können, lässt sich überhaupt nichts weiter sagen, als dass solche in Kloster- 
orten und Städten bestanden. Man arbeitoto meist auf Kegulirung des Unterhalts 
dos Schulmeisters hin, dessen Stelle vorzuglich von der des Stadtschreibers zu 
trennen gesucht wurde. — Also ganz ähnlich wie im Ernestinischen Gebiete. 


§ 5. Die zweite Visitation in Meissen. 255 

§ 5. 

Die zweite Visitation in Meissen. 

(1539, 21. December bis 7. Juli 1540.) 

Vor allem war es der Initiative der kursächsischen Visitatoren, 
namentlich dem Justus Jonas zu danken, dass man den unhaltbaren 
Verhältnissen ernstlich zu Leibe ging. Er, der das Papstthum bei 
seinen Reisen durch die Albertinischen Lande in vollster Blüthe ge- 
sehen hatte, hielt es für eine Gewissenssache, seine Thätigkeit wieder 
aufzunehmen. Er Hess durch Luther, Brück und den Kurfürsten auf 
den Herzog einwirken, damit die zweite Visitation möglichst schnell 
einsetzte, obwohl Kursachsen selbst mit Rücksicht auf die Lage der 
eignen religiösen Verhältnisse es gern gesehen, wenn im Albertinischen 
Gebiete die Kirche sich selbstständig weiter entwickelt hätte. Das 
war freilich zur Zeit noch nicht möglich. Nach Jonas' Bericht lebten 
in demselben noch 500 ^) imgeprüfte Papisten, die getrost die Homer 
aufsetzten, da man sie auf ihren Stellen belassen hatte. Wenn Kur- 
sachsen seine Mission erfüllen sollte, musste es in dem bisherigen 
Sinne um so mehr weiter zu wirken suchen, als in den maassgebenden 
Kreisen Dresdens bereits eine gewisse Lauheit sich zeigte. Die Rege- 
lung der Verhältnisse empfahl sich schon desshalb, weil die kurfürst- 
liche Regierung der drückenden Last enthoben sein wollte, dauernd 
in den Gang der Dinge im Albertinischen Gebiete eingreifen zu müssen. 
Luther war nicht gesinnt, das Kurfürstenthum von den besten geist- 
lichen Kräften zu entblössen, um sie an die Stelle der Papisten in 
die Lande Heinrich's dauernd zu versetzen. Weit über die Vor- 
stellungen Luthers hinaus war das Land von „Hass und Neid, 
Hoffarth und Geiz durch den Herzog Georg vollgepropft" und 
das Schlimmste war nach seiner Meinung, dass eitele Klugheit sich 
breit machte, die das Land, welches dringend der fremden Hülfe noch 
bedurfte, zu einer gewissen Abneigung gegen die fremden Visitatoren 
verleitete *). 


») de Wette V. S. 204 bis 205. 

*) Ungedruckter Brief Luther's vom Freitag nach dem neuen Jahrstago 1540 
au den Kurfürsten Jobann Friedrich, im Sacbs.-Emest. Grosammt-Archive, wo sich 
immer noch ungedruckte Briefe finden, die ich demnächst zu publiciren gedenke. 


256 


Das Albertinische Gebiet. 1537—1540. 


Allerdings zeigten die kursächsischen Vorstellungen, dass bei 
dem Herzog Heinrich schon im Beginn October 1539 der beste WiDe 
zm* Vornahme einer zweiten Visitation vorhanden war^), allein erst 
am 21. December begannen die Verhandlungen zu Neudresden auf 
Grund einer Instruction, welche im Wesentlichen sich an die für die 
erste Visitation anschloss und sich nur darin unterschied, dass sie 
die Absetzung der untüchtigen Geistlichen gegen eine Abfindungs- 
summe verfügte. Auch trug man in jener den Erinnerungen der 
Landstände und der Bischöfe in so weit Rechnung, als die Visitatoren 
nur auf ausdrückliches Verlangen der Einwohner die bischöflichen 
Ortschaften besuchen und die Einführung der neuen Ordnung ver- 
suchen durften^). 

Wahrscheinlich war es ein Act der Klugheit, dass Eursachsen 
diesmal die eignen Theologen nicht wieder zu dieser Visitation heranzog; 
vielleicht war auch die Unentbehrlichkeit der Kräfte schuld, da das 
Visitationsgeschäft diesmal lange Zeit in Anspruch nahm. Wir finden 
daher, dass nur Albertinische Geistliche und Beamte in dieser Visi- 
tation thätig waren ^). 


Uebersicht der zweiten Visitation in Meissen (Alber- 

tinischen Theils.)^) 

(1539 bis 1540.) 


1. Neu-Dresden 

2. S. Alt-Dresden 

Pfarrer 
Diaconufi 


Hzg. Heinrich. 
Kloster das. 


3. Reichenberg 

4. Lausa 

5. Medingen (Me- 

diann) 


Hzg. Heinrich. 

Hzg. Heinrich. 

V. Scharfen- 
herg. 


3. Boxdorf, Dippelsdorf, Eisenberg, 
Eähnitz (Wilschdorf bezfigl. d. Sacra- 
ments). 


4. Friedersdorf, Eonitz (Gommlitz), 
Weixdorf, Herrasdorf. 

5. Wird von Lausa versorgt, da Me- 
dian zu arm. 


^) Burkhardt, Luther's Briefwechsel, S. 329. (Zu de Wette V. 208.) 

*) Nur das Schutzverhältniss Heinrich's berechtigte zur "Vornahme der Visi- 
tation. 

') Nämlich Wolfgang Fness, Caspar Zeuner, Hans v. Eitscher, Rudolf 
V. Rechenberg und Dietrich Prcuss. (Fehlerhafte Namen bei Hering S. 98.) 

*) Für einzelne verderbte oder eingegangene Ortsnamen giebt Herzog's Ver- 
zeichniss von Sachsens wüsten Marken (Archiv für sächsische Geschichte, H. ff.) 
Aufschluss. Auch die Nachweise des Codei^Dipl. SaxonisB, Band Hl. bis VI., 
wurden benutzt. Indess sind nicht alle Zweifel beseitigt worden. 


§ 5. Die zweite Visitation in Meissen. 


257 


6. Eötzschenbroda 

7. Bernsdorf 

8. Plauen 

9. Coswig 

0. Erkmansdorf 

1. Schönfeld 

2. Klotzscha 

3. Langebrück 

4. Leubnitz 

5. Leuben 

6. Weissig 

7. Dohlen 

8. Briessnitz 

9. Hosterwitz 


V. Karlewitz. 

Hzg. Heinrich. 

Bath zu 

Dresden. 

M. Karisz. 

Cocleus. 

V. Karlcwitz. 

Hzg. Heinrich. 

Hzg. Heinrich. 

Abt zur Zelle. 

Bath 

zu Dresden. 

Hzg. Heinrich. 

Greusig. 
Bischof von 

Stolpe. 
H. V. Bünau. 


20. Kreischa 

21. Possendorf 

22. Kesselsdorf 

23. Pester witz 

24. Niederebersbach 

25. Oberebersbach 

26. Wilschdorf 

27. Unkersdorf 

28. Wilsdruft' 

29. Weisstropp 

30. Constappel 

31. Qrumbach 

32. S. Meissen Pfarrei 
St. Affra 


Gebr. v. Karle- 
witz. 
V. Miltitz. 
Cap. Meissen. 
Dr. Heinitz. 
V. Heinitz. , 
V. Petschwitz. 

Probst 
zu St. Affra. 

V. Miltitz. 
Y. Schönberg. 
Aebtissin von 
i Geringswalde. 

Ziegler. 
V. Schönberg. 


6. Naundorf, Zitzschewitz, Lindenau, 
Kaditz*. 

7. Volkersdorf, Marsdorf, Cunerta- 
walde, Knapsdorf (Vorwerk). (v.W. Archiv 
f. Sachs. Geschichte H. 84.) 

9. Kötitz (Kethwitz). 

11. Schnllwitz, Beitzendorf, Zaschen- , 
dorf,Pohrsberg,Kritzschendorf, Maischen- ' 
dorf, Cunnersdorf, Bochwitz, Biela, 
Quohren, Helfenberg, Bocka. Ausserdem 
zugeschlagen Gross- und Klein-Graupe. 

12. Ist nach Wilschdorf geschlagen. 

14. Beick, Sodlitz (Zedelitz), Locke- 
witz, Sobigrau (Sobliar), Gaustritz, Golbe- 
roda (Golberdaue) , Goppeln, Eutschütz 
(Oditz), Bosentitz, Gostritz, Nickern, 
Kauscha (Kaudischau). 

15. Tolkewitz, Nieder-Sedlitz. Dazu 
Söbrigen, Laubegast, Seidnitz, Beick. 

16. Ullersdorf, Gonnsdorf, Pappritz. 

1 7. Weissig, Opitz, Deuben, Schweins- 
dorf, Weitschen (Wüstung), Hesslich, 
Borgk, Gittersee, Leissnitz. 

18. Cotta, Ostra, Löbtau, Wölfnitz, 
Gorbitz, Gompitz, Pennrich, Zöllmen, 
Oberwartha, Niederwartha, Cossebaude, 
Podemus, Ockerwitz, Omsewitz, Leute- 
witz, Merbitz, Mobschitz, Leuteritz, Präb- 
schitz (Pretisch), Bennersdorf, Gohlis, 
Stetzsch, Kemnitz, Steinbach. 

BarkliArdt, KIrohen- und Schal- YisiUtioaeu 


20. Ltmgwitz, Witgensdorf, Saida, 
Gombsen, Hennsdorf, Kautzsch. 

21. Wilmsdorf, Hänichen, Bippien, 
BabLsnau. Kautzsch (Goetsche), Kleba, 
Broschen, Kl.-Kar8dorf, Quohren, Wen- 
disch-Karsdorf, ßömchen. 

22. Wurgwitz, N iederhermsdorf, Ober- 
hermsdorf, Klein -Opitz, Braiinsdorf, 
Kohlsdorf. 

23. Pottschappel, Saalhausen, Zauker- 
roda, Alt-ii'ranken, Bossthal (Bustel). 

24. Lauterbach, Ermondorf, Hohn- 
dorf, Göhra, Freutolsdorf, Wesanitz, 
Bostig, Kaikreuth, Bieberach, Kunners- 
dorf, Nieder-Bödem. 

25. Mittelebersbach. 

26. Klotzscha (s. No. 12). 

27. Steinbach. 

28. Kaufbach, Grumbach. 

29. Hühnsdorf, Sachsdorf, Schönberg, 
Wildberg, Niederwartha z. Theil. 

30. Pinkowitz, Hartha. 

31. Porschdorf. 

32. Obermeissen, Fischorgasse, Ga- 
sern, Nieder- Jahna , Jesseritz, Siegütz, 
Priesa, Pröda, Grosskagen, Klcinkagen, 
Ni]ntitz, Thronitz, Zwuschwitz, Stroischen, 
Mehren, Mettelwitz, Kaschka, Ober-Jahna, 
Schletta, Korbitz, Löbschütz, Pau.>>chütz, 
Löthain, Alt-Böbschütz, Neu-Böbschütz, 
Garsebach, Polenz. 

17 


258 


Das Albertinische Gebiet. 1537—1540. 


33. Böhrsdorf 

34. Sora 

35. Limbach 

36. Neukirchen 

37. Hirschfeld 

38. Deutsch Bohra 

39. Herzogswalde 

40. Krummen-Hen- 

nersdorf 

41. Nieder-Schöna 

42. Tanneberg 

43. Schönberg 

44. Burkhardtswalde 

45. Plankenstein 

46. Tharandt Schloss 

47. Naundorf 

48. Dorfhain 

49. Somsdorf 


Ziegler. 
V. 8chönberg. 
V. Schönberg. 
V. Mergenthai. 
V. Mergenthai. 
V. Mergenthal. 
V. Schönberg. 
Mar»chalk. 

; V. Schönberg. 
V. Staupitz. 

V. Schönberg. 

V. Schönberg. 

V. Schönberg. 
i Hzg. Heinrich. 
; Hzg. Heinrich. 

Hzg. Heinrich. 

I 

Hzg. Heinrich. 


38. Klipphaiisen. 
84. Lanipersdorf, Birkenkayn. 
84 u. 35 werden zusammengeschlagen 
nach 85. 

86. Steinbach. 
37. Drehfeld. 

88. Elgersdorf. No. 88 wird nach 
37 geschlagen. 

89. Helbigsdorf (halb). 
.40. Ober-Schar* 

41. Wüst-Hotzdorf (Hetzelsdorf). 

44. Groitzsch, Munzig. 

45. Sehraiodewaldo, Helbigsdorf (halb). 
4Ü. Hintergersdorf, Fordergersdorf* 

und daÄ Städtlein unt(»r m Schloss. 
48. Klingenberg*. 
40. Eckersdorf, Hansberg, Lübau. 

51. Wunschwitz, Wusen, Kottewitz. 

52. Görlitz, Mauna, G<*>rna, Schönne- 
witz, liUga, Koitzschen, Mahlitzsch, 
Soppern, Nössge, Baruitz, und neu dazu 
Löbschütz. 

58. Plänitz*, Leippen, Schänitz, Deila, 
St(>sswitz, Loutewitz, Ponnewitz, Somitz, i 
Käbschtitz, Prausitz. 

54. Ullendorf, Kobib*ch, Seeligstadt, 
Kott<nvitz, Sönitz, Weitzsclien, Piskowitz. 

57. Zwuschwitz. 

58. Schleinitz, Petzschwitz, Wau<len, 


50. Simschwitz 

51. Heinitz 

52. Krögis 

53. Ziegenhain 

54. Taubenheim 

55. Grünaue 

56. Collmnitz 110 

57. Miltitz 

58. Leuben 

59. Rausslitz 

60. Wendisch Bohra 

61. S. Lommatzsch 

62. Ober-Staucha 

63. Zschochau 

64. Hof 

65. Dörschnitz 

66. Leutewitz 


V. Maltitz. 

V. Heinitz. 
V. Schleinitz. 
V. Schleinitz. 

Hauboldt. 

V. Maltitz. 

V. Maltitz. 

V. Miltitz. 

Probst 
zu Döbeln. 

Kl. Döbehi. 

V. Maltitz. 

Hzg. Heinrich. 

Kl. Döbeln. 

V. Schönberg. 

V. Schleinitz. 

V. Zaschwitz. 

Probst Z.Riesa. 


Schwochau, Graupzig, Pratersohütz. 
Lossen, Wahnitz, Eulitz, Badersen, Pröda, 
Dabschütz, Mertitz, Kasslitz, Nelkanitz, 
Stahna, Mettelwitz. 

59. Ilkendorf, Zetta, Karcha, Gall- 
schütz, Gohla, Pinnewitz (halb), Scbre- 
bitz. Lösten, Nössge (halb), Radowitz 
(zwei Baueni). 

60. Ober-Eula. 

61. Rauben, Jessen, Messa, Alt-Lom- 
matzsch, Scherau, Wölkisch, Domseiwitz, 
Zöthain, Pit^chütz, Lautschen, Löbscbötz, 
Zscheilitz, Prositz, Wachnitz, Seilitz, 
Daubnitz. 

62. Weitzschenhain (Woitsch), Prositz, 
Wilschwitz, Stauchitz, Stechwitz, Dobor- 
nitz, Treben, Alt-Sattel, die drei Dorfpr? 
Zschochau (halb), Marschtitz, Steudten. 
Dösitz, Ponitz, Wnlmitz, Plotitz, Gleina, 
Trogen, Grauswitz (zwei Bauern) mul 
Ibenitz. 

63. Dahin sind von Staucha geschla- 
gen: Weittig (Beutig), und Leisnitz 
(Lätzschnitz). 

64. Hohen wnssen *, Gastowitz, Zeicba, 
Delraschütz, Stennschütz, Naundorf, CV 
sabra (Kosober), Nasenberg. 

65. Bornitz, Klappoudorf. 

66. Kobeln, Heida*. 


§ 5. Die zweite Visitation in Meissen. 


259 


67. Neckanitz 

68. Orossprausitz 

69. Biosswitz 

70. Striegnitz 

71. Zehren 

72. Schrebitz 

73. Colin 

74. Boritz 

75. Oberau 

76. Niederau 

77. Gröbßra 

78. Zadel 

79. Mohorn 

80. Rüsseina 

81. Zscheila 


Probst 

zu Döbeln. 

Probst 

zu Riesa. 
V. Schleinitz. 
V. Schleinitz. 

Kloster 

Seusslitz. 

Kloster 

Seusslitz. 
Bischof von 

MeisRon. 
Probst von 

Meisseu. 

Abt von Zella. 

Abt von Zolla. 

Dechant von 

Meissen. 

Abt von Zella. 

V. Karle witz. 

v. Karlewitz. 

Ziegler. 


I' 82. Naustadt 


83. Weinböhla 

84. Brockwitz 

85. Keinsberg 

86. Dittmansdorf 

87. St. Niclas vor 
Meissen 

88. S. Pirna 

89. Struppen 

90. Hennersdorf 

91. Rosenthal 

92. Königstein 

93. Reinhardtsdorf 

94. Pabsdorf 

95. Gross-Cotta 

96. Gottleuba 

97. Markersbach 


67. Churschütz, Krepta, Meila (früher 
Zetzschitz, W. II. 217), Bemtitz, Mögen, 
Poititz (Bautitz), Albertitz. 

68. Ist nach Leutewitz geschlagen. 

69. Mautitz*, Beppen, Kleinragewitz, 
Seorhansen, Grubnitz, Hahnefeld. 

70. Boitzsch, Bomitz, Mehltheuer*. 

71. Muschnitz, Seebschütz, Seilitz, 
Schieritz, Piskowitz, Zscheilitz, Wölkisch, 
Obermaschwitz, Naundörfchen, Ickowitz, 
Windorf, Sieglitz. 

72. Gollschtitz (Koltschwitz) u. Wolls- 
dorf (Wolffsdorf). Schrebitz mit: Döb- 
ritz, Graumnitz, Göldnitz, Görlitz, Dohlen, 
Dödchütz, Sömnitz. 

74 Zschänitz, Nieder -Lommatzsch, 
Ober-Lommatzsch, Neu- und Alt-Hirsch- 
stein, Bara, Bohlen (Bilen). 

75. Gohlia. 

77. GrosB-Dobritz*, Jessen. 

78. Diera, Naundörfchen , Lobsahl, 
Nüschütz^ und einige Höfe. 

80. Rhäsa, Wolkau, Saultitz, Star- 
bach, Höfchen, Choren, Wettersdorf, 
Gertitzsch, Toppschädel, Leschen, Kles- 
sig, Luttewitz, Markeritz, Maltitz, Ober- 
nith?. Mutzschwitz, Kreissa, Priesen, 
Ottenbach. 


V. Scharfen- 
berg. 

Hzg. Heinrich. 

V. Scharfenbg. 

V. Schönberg. 

V. Schönberg. 

Aebtissin von 
Heil. Kreuz. 

Comthur zu 

Zschillen. 

Hzg. Heinrich. 

Hzg. Heinrich. 

Comthur zu 
Zschillen. 

Hzg. Heinrich. 

Hzg. Heinrich. 
I V. Kospotli. 
I Hzg. Heinrich. 
, Hzg. Heinrich. 


81. Bohnitzsch, Ockrilla, Winckwitz, 
Rottewitz , Proschwitz , Zaschendorf, 
Niederfahre. 

82. Kiemsdorf, Ullendorf (2 M.), Batz- 
dorf, Reppnitz (5 G.), Reppina (3 M.), 
Pegenau (6 M.), Gauernitz. 

84. Klieben, Sörnewitz. 

87. Reichenbach undSpittwitz werden 
nach Neustadt geschlagen, Bockwen, 
Siobeneichen und Neudörfchen (Nau- 
margkt?) nach St. Affra. 

89. Naundorf, Leupoldishain, Pötz- 
scha, Königsnase?. 

90. Hormsdorf, Brausenstein , Neid- 
berg. 

92. ThÜrmsdorf, Weissig, Rathen, 
Pfaffendorf, Waltersdorf, Perschdorf, 
Nickolsdorf, Lilienstein (Leinstein). 

93. Krippen, Schöna, Gieshübel, 
Ostrau, Postelwitz. 

94. Cunnersdorf*, Koppelsdorf, Klein- 
hennersdorf. No. 94 wird nach Königs- 
stein geschlagen. 

95. Klein-Cotta, Naundorf. 

96. Hellendorf, Berggieshübel mit 
Capelle. 

97. Nach 9 gewiesen. 

17* 


260 


Das Albertinjsche Gebiet. 1637—1540. 


98. Ottendorf 

V. Bernstein. 

110. 

Wehlen 

V. Schönburg. 

99. Maxen 

Die Herrschaft 

111. 

Sturza 

V. Schönberg. 


anf Maxen. 

112. 

Porschendorf 

V. Schönburg. 

100. Sadisdorf 

Kolbel. 

113. 

S. Dohna 


101. Reinhards- 

Karls. 

114. 

Rathewalde 

Hzg. Heinrich. 

griinma 


115. 

S. Neustadt 

V. Schönborg. 

102. Liebstadt 

V. Büuao. 

116. 

Sebnitz 

V. Schönburg. 

103. Nieder- Johns- 

V. Bernstein. 

117. 

Ulbersdorf 

V. Herm.sdorf. 

bach 


118. 

Lichtenhain 

V. Schönborg. 

104. Dobra 

V. Blinau. 

119. 

Schandau 

V. Schönberg. 

105. Lohmen 

V. Schönburg. 

120. 

Hohenstein 

V. Schönburg. 

106. Dittersbach 

V. Schönburg. 

121. 

Röhrsdorf 

V. Benist<'in. 

107. Dürrröhrsdorf 

— 

122. 

Friedrichswalde 

V. Biinaii. 

108. Dobra 


123. 

Burkhardts- 

V. Bunau. 

109. Eschdorf 

V. Schönburg. 


walde 

» 


98. Dohma, Hartzbache?, Gersdorf. 

99. Hansdorf, Mtihlbach, Schlöttwitz. 

100. Oberkarsdorf, Kipsdorf (Quohmer 
Kipse), Schmiedeberg, Naundorf. 

101. Cunnersdorf, Luchan, Ober- 
frauendorf, Niederfrauendorf, Hirsch- 
bach, Reinholdshain (halb). 

102. Böniersdorf (s. 104), Wingen- 
dorf, Haitmannsbach, Göppersdorf, Neu- 
dörfel (Neusdorf?), Herbergen. 

lOB. Falkenhain. 

104. Berthelsdorf (s. 102). 

105. Daube, Doberziet, Zatzschke. 

107. sc. Ruszdorf, im Fürstonthum 
Sachsen gelegen, nach Stolpen gehörig. 

108. (Dobrawe in der Herrschaft 
Schönburg. ) 

109. Wünschendorf. 

110. Mockethal, Uttewald. Ausser- 
dem wird neben „Altwehlen", zu dem 
obige Dörfer gehörten, noch angeführt 
„Stadt-ßehlen" (Schönburg'sches Lehen), 
zu dorn „Dorfbehlen" geschlagen. 

111. Heeselicht, Burkersdorf, Rathe- 
walde. 

112. Döbra* (cf. 104), Liebethal mit 
Elbersdorf und Mühlsdorf. 

113. Folgende Orte wurden von Dohna 
genommen und 1. Pillnitz, Söbrigon und 
Pogrigen? nach Hosterwitz; 2. Gombsen 
nach Oberkreischa; 3. Pratzschwitz (21) 
nach Pirna ; 4. Gross- und Klein-Graupe 


nach Schönfeld; 5. Crotta und Schmors- 
dorf nach Maxen; 6. Goos nach Pirna: 
7. Seidewitz nach Friedrichswalde ge- 
schlagen, während bei Dohna verblieben : 
Zechwitz, Sporwitz, Meusslitz, Kreb.s 
(Kraisz), Grosssedlitz, Kleinsedlitz, Nieder- 
und Obermeusegast, Köttwitz, Wiesen- 
stein*, Falkenhain, Losch witz, SürBeu, 
Klein- und Grossborthen, Burgstädtel, 
Tronitz, Eottwitz, Bosewitz, Gamig (Ka- 
nigk) , Luga, Gommern, Meischa, Zschieren, 
Mügeln, Heidenau, Birkwitz, Köttwitz, 
Kesslers, Bernsteines, Erlich's Mühlen. 

114. Nach Sturza verwiesen (cf. 111). 

115. Burkersdorf, Polenz, Berthels- 
dorf, Hermsdorf, Rugiswalde. 

116. Hermsdorf, Hertigswalde, Otten- 
dorf, Ober- und Nieder-Einsiedel, Saups- 
dorf, Schönbach, Wilmersdorf?. 

117. Lomsdorf (Lohsdorf), siehe je- 
doch 120. 

119. Soll von Lichtenhain versorgt 
werden. Wendischfähre. 

120. Cunnersdorf, Lohsdorf, Goasdorf, 
Waizdorf, Zeschnig, Emdorf (h. Ehren- 
berg?). 

12L Soll nach Dohna geschlagen 
werden. 

122. Oberseidewitz, Niederseide witz, 
Zwirschka. 

123. Bionsdorf, Seitenhain, Rohradorf, 
Haselich, die Hammerhütten. 


§ 5. Die zweite Visitation in Meissen. 


261 


124. Kloster Zella 

125. S. Rosswein 

126. Pappendorf 

127. Striegis 

128. Bockendorf 

129. Langhenners- 

dorf 

130. Waltersdorf 

131. Gross-Schinna 

132. Greifendorf 

133. Nossen 

134. Siebenlehn 

135. Mochau 

136. Marbach 

137. Gleisberg 

138. Etzdorf 

139. S. Preiberg 

140. Conradsdorf 

141. Nieder-Bo- 

britzsch 

142. Ober-Bobritzsch 

143. Langenau 

144. Pretzschendorf 

145. Weissenborn 


Abt zu Zolla. 
Abt zu Zella. 
Abt zu Zella. 
Abt zu Zella. 


Abt zu 
Abt zu 
Abt zu 
Abt zu 
Abt zu 
Abt zu 
Abt zu 
Abt zu 
Abt zu 


Zella. 
Zolla. 
Zolla. 
Zolla. 
Zella. 
Zella. 
Zella. 
Zolla. 
Zolla. 


HauRDiann. 
Hzg. Heinrich. 

Der Kath zu 
Freiborg. 

V. Güntberode 
und Riüke. 

V. Hartzsch. 
V. Hartzsch. 


146. Kingethal 

147. Ober-Schönau 

148. Berthelsdorf 

149. Tuttendorf 

150. Lichtenberg 

151. Dittersbach 

152. Frauenstein 

153. Mulda 

154. Burkersdorf 

155. Klein-Hart- 

mannsdorf 

156. Gross-Hart- 

mannsdorf 

157. Oederau 

158. Schellenberg 

159. Frankenstein 

160. Kirchbach 

161. Eppendorf 

162. Erbisdorf 

163. Gahlenz 

164. Gross walters- 

dorf 

165. Zeche? 

166. Bieberstein 


Hzg. Heinrich. 
V. Schönberg. 
Der Rath zu 

Froiborg. 
Der Rath zu 

Froiborg. 
Dor Rath zu 

Froiborg. 

V. Schönberg. 

V. Schönberg. 

V. Schönberg. 

V. Schönberg. 

V. Schönborg. 

Alnbeck. 

Hzg. Heinrich. 
Hzg. Heinrich. 
Hzg. H(4nrich. 
Hzg. Heinrich. 
Hzg. Heinrich. 
Hzg. Heinrich. 
Hzg. Heinrich. 
Hzg. Heinrich. 

V. Schönberg. 
Marschalk. * 


126. Mobondorf, Gossberg, Riechberg, 
Ottondorf, Kaltofen, Berbersdorf. 

127 und 128 zusammengeschlagen. 

128. Eulondorf. 

129. Seiforsdorf, Roichonbach, Bräuns- 
dorf. 

180. Klein-Schirma*. 

131. Gross- Voigtsberg, Klein- Voigts- 
berg, Rothenfurth. 

132. Amsdorf, Moosheim, Dittorsdorf. 

133. Grüna, Keseborg =- Broitenbach, 
EuU. 

135. Schaihausen, Auterwitz, Schwoim- 
nitz, Weitßchen, Mockritz, Prüfern, Präb- 
schütz, Theeschütz, Ossig, Nausslitz, 
Stoinbach. 

136. Schmalbach. 

137. Bodenbach. 

138. Gersdorf, Böhringon. 
140. Falkenborg, Hilborsdorf. 

142. Sohra und Wüstung Susobach. 


143. Obor-Roichonbach. 

144. Fridersdorf, Rothenbach. 

146. Falkenhain, Erlebach, Hermsdorf. 

147. Lindo, Wogofarth*. 

149. Lossnitz. 

150. Weigmannsdorf* und Müdisdorf 
(halb). 

152. Roichenau, Kle^ibobritzsch. 

156. Gränitz (eine Capello). 

157. Broitonau« Thiomondorf, Hetz- 
dorf, Görborsdorf, Schönorstadt, Bör- 
nichcn. 

158. Dorfchemnitz, Leubsdorf*, Mar- 
bach. 

159. Mommondorf, Hartha, Wingen- 
dorf. 159 und 160 sind zusammenge- 
schlagen. 

161. Kloin hartmannsdorf'". 

162. St. Michaelis*. 

166. Burkersdorf, Hohontanne. 


262 


Das Albertinische Gebiet 1537—1540. 


167. Cftmmerswalde 

168. Nassau 

169. Hartmannsdorf 

170. Clausnitz 

171. Hennersdorf 

172. Seifersdorf 

173. S. Dippoldis- 

walda 

174. ReichstÄdt 

175. S. Altenberg 

176. S. Lauenstein 

177. Geising 

178. Liebenau 

179. Breitenau 

180. Dittersdorf 

181. Glasshütte 

182. Bärenstein 

183. Höckendorf 

184. Oelsa 

185. Fürsten walde 

186. Fürstenau 

187. Saida 

188. Pfaffroda 

189. Dörnthal 


I V. Schönherg. 
V. Schönberg. 
V. Schönberg. 
V. Schönborg. 
V. Schönberg. 
Die Kasten- 
herren 
zu Freiborg. 
V. Maltitz. 

V. Maltitz. 
Hzg. Heinrich. 

V. Bünau. 

V. Bünau. 

V. Bünau. 

V. Bünau. 

V. Bünau. 

Hzg. Heinrich. 

V. Beraatoin. 

Theler. 

V. Bünau. 

V. Bünau. 

V. Schönberg. 

V. Schönberg. 
V. Schönberg 
und Alnpeck. 


167. Purschenstein *, Dittersbach und 
Seiffenbach. 

168. Bechenberg. 

169. Saida. 

171. Ameisdorf, Schönfeld mit der 
Capelle Nicolai daselbst. 

172. Paulshain, Paulsdorf, Spechtritz, 
Malter (die Mehltheuer), Oelsa. 

173. Oberhesjplich, Ulbemdorf, Obor- 
molbendorf , Nieder - Ulbemdorf, Bor- 
renth, Reinholdhain (Reinholdsdorf) halb, 
(Reuelsdorff) . 

176. Löwenhain. 176 soll mit 177 zu- 
sammcngoscblagen werden. 

177. Halb dem Landosfürsten, halb dem 
Lehnhorrn zuständig. 

178. Waltersdorf, Neudörfel. 
180. Hückenhain und Börnchen. 
183. Ruppendorf*, Cunnersdorf, Beer- 
walde, Paulsdorf (Pulse). 

186. Bisher FUial von 185, 


190. S. Annaberg 

191. Marienberg 

192. Wolkenstein 

193. JöhstAdt 

194. Arnsfeld 

195. S. Geyer 

196. Drehbach 

197. Lengefeld 

198. Ehrenfriedera- 

dorf 

199. Mildenau 

200. Rückers walde 

201. Schönbrunn 

202. Dorfchemnitz 

203. Tannenberg 

204. Niederforch- 

heim 

205. Seyda 

206. Lippersdorf 

207. Olbernhan 

208. Zöblitz 

209. Lauterbach 

210. Voigtsdorf 

211. Thum 

212. S. Chemnitz 


' Hzg. Heinrich. 
i Hzg. Heinrich. 
, Hzg. Heinrich. 
! Hzg. Heinrich. 
' V. Widenbach. 
• V. Güntherode. 
Hzg. Heinrich. 

I Hzg. HeinricJi. 

I Hzg. Heinrich. 

Hzg. Heinrich. 

Hartzsch. 

Hartzsüh. 
I V. Berbisdorf. 

I V. Berbisdorf. 

V. Berbisdorf. 

V, Berbisdorf. 

V. Berbisdorf. 

V. Berbisdorf. 

Hartzsch. 

V. Schönberg. 


187. Mit 4 nicht genannten Dörfern. 

188. Haaelbach*, Schönfeld, Beuckers- 
dorf. 

192. üross-Olbersdorf*, Hillmersdorf, 
Goringswalde, Grünau, Hohndorf. 

194. Grumhach*, 2 Schmiedeberg, 
Steinbach*, Satzung*. 

196. Grieshach, Venusberg. 

197. Winschendorf, Böckau, Reifland. 

199. Königswalda*. 

200. Mauersberg*, Boden. 

201. Wiesa*, Falkenbach, Neudorf. 

202. Wolfsgrnnd, die Neuerung? 

204. Womsdorf , Haselbach, Görsdorf. 

205. Obersoyda, Mittolseyda, Nieder- 
soyda, Hasolbach 5 Bauern. 

207. Blumcnau. 

208. Ansprung, Neue Schenke (Neue- 
sorge). 

209. Laute. 
211. Jahnsbach. 


§ 5. Die zweite Visitation in Meissen. 


263 


213. Plöha 

214. Zschoppau 

215. Krumhermers- 

dorf 

216. Waldkirchen 

217. Gelenau 

218. Euba 

219. Stollberg 

220. NiederzwAnitz 

221. Erlbach 

222. Hormersdorf 

223. Thalheim 

224. Dorfchemnitz 

225. Frankenau 
22ö. Erdmannsdorf 

227. Ebersdorf 

228. Lichtenau 

229. Ottendorf 

230. Wiesa 

231. S. Frankenberg 

232. Seifersbach 

233. Lugau 

234. Einsiedel 

235. Reichenhain 


Hzg. Heinrich. 
Hzg. Heinrich. 
Hz^. Heinrich. 

Hz^. Heinrich. 
Hzg. Heinrich. 
Hzg. Heinrich. 
V. Schönberg. 
V. Schönborf^. 
V. Scliönborg. 
V. 8chönborg. 
V. Schönberg. 
V. Schönberg. 
V. Schönberg. 
Schütz. 

V. Harras. 

V. Harras. 

V. Harras. 

V. HarraH. 

V. Schön borg. 

V. Schönberg. 

V. Oolsnitz. 

V. Einsiedel. 

V. Einsiedel. 


236. Glösa 

237. Reichenbrand 

238. Wüstenbrand 

239. Rusdorf 

240. Nieder-Raben- 

stein 

241. Pleissa 

242. Limbach 

243. Hartenstein 

244. Wiesenthal 

245. Mülsen Sanct 

Nicolai 

246. S. Lössnitz 

247. Scheibenberg 

248. Eiterlein 

249. Beutha 

250. Crotendorf 

251. Vielau 

252. Schönau 

253. Wildbach 

254. Jahnsdorf 


I Abt zu Chem- 
nitz. 
Abt zu Chem- 
nitz. 
? 
Abt zu Chem- 
nitz. 

Abt zu Chem- 
nitz. 

Abt zu Chem- 
nitz. 
V. Schönberg. 
V. Sohönbarg. 
V. Schönburg. 
V. Schönberg. 

V. Schönberg. 
V. Schönberg. 
V. Schönbnrg. 
V. Schönburg. 
V. Schönburg. 
V. Schönburg. 
V. Planitz. 

Triitzschler 

zimi Stein. 

Abt zuChemn. 


213. Falkenau, Gückelsberg, Plane, 
Braunsdorf. Altenhayn. — Filial: Schel- 
lenberg* mit Grünberg, Metzdorf, 
Hennersdorf. 

214. Witzschdorf, Born (s. No. 216). 

216. ßörnicheu, Grünhaynicbcn , Bor- 
stendorf*. 

217. Weisbach*, Ditti^rsdorf z. Hälfte. 
210. Brünnlos*, Ober-, Mittel- und 

Niederdorf, Ober- und Nieder -Würsch- 
nitz, (lablcnz. 

221. Kirchberg*. 

222. Gtinsdorf, Auerbach*. 

223. Gornsdorf*. 

225. Dittmannsdorf * , Kunnersdorf. 

226. Bornsdorf. 

227. Lichtenwalde. 

228. Ober- und Niederlichtenau, Morz- 
dorf, Orteisdorf, Biensdorf. 

281. Mühlbach, Hausdorf, CJunners- 
dorf, Sachsenburg*, Dittersbach, Neu- 
dörfchon*, Schönborn, Irbersdorf. 

232. Neudörfchen. 


2:M. Erfenschlag, Dittersdorf*. 

236. Heinersdorf, Fiirth, Draisdorf, 
Borna, Hilbersdorf*. 

237. Grüna, Siegmar, Mittelbach*. 

238. Uhrspring*. Beide nach Erl- 
bach gewiesen. 

239. Nauenhain? vielleicht verschrie- 
ben Löbenhain. 

240. Rottluf, Oberrabenstoin, Schloss- 
gasso. 

241. Kandier. 

242. Oberfrohna (vier) , zu Kandier 
(8. No. 241). 

243. Thierfeld. 

245. St. Jacob*. 

246. x\lbcrode, Ober-Alfalter, Gnina, 
Nieder -Lössnitz, Lenkersdorf, Ditters- 
dorf halb. 

250. Nauondorf, Kratzdorf genannt?; 
vielleicht h. Neudorf. 

251. Nieder-Hasslau (12). 

253. Langenbach. 

254. Meinersdorf. 


264 


Dafi Albertinische Gebiet. 1537—1540. 


255. Olbersdorf 

256. St. Niclas vor 

Chemnitz 

257. Burkersdorf 

258. Neukirchen 

259. Hermersdorf 

260. Martha 

261. S. Penig 

262. Rochsberg 

263. Wittgensdorf 

264. Burkersdorf 

265. Göhren (Gerawe) 

266. Kftnigsfeld 

267. ßüdigsdorf 

268. Schlagwitz 

269. Nieder-Stein- 

bach 

270. Bräunsdorf 

271. Taura 


Abt zu Chem- 
nitz. 

Abt zu Chem- 
nitz. 

Abt zu Chem- 
nitz. 
Abt zu Chem- 
nitz. 
Abt zu Chem- 
nitz. 
Abt zu Chom- i 
nitz. 
? 
V. Ende. 
V. Ende. 
V. Ende. 
V. Ende. 
V. Ende. 
V. Rüdigsdorf. 

V. Ende. 
V. Schönberg. 

Hzg. Heinrich. 
Hzg. Heinrich. 


272. Niederfrohna 

273. Mühlau 

274. Hartmansdorf 

275. Ziegelheim 

276. Gnandstein 

277. Nieder-Gräfen- 

hain 

278. Syhra 

279. Frauendorf 
28U. Zschillen 

281. Wiederau 

282. Zschillen 

(zu St. Otten) 

Hohenkirchen 


255. Altenhayn. 

256. Helbersdorf, Kappel, Höckericht, 
Schöna, Alt-Chemnitz*. 

258. Claffenbach, Adorf, Markersdorf, 
Stelzendoif, Leuckorsdorf* mit Sevffers- 
dorf, PfafiPenhayn. 

260. Borbisdorf, Moidenberg? (viol- 
leicht verderbt h. Eibenborg). 

261. Dittmannsdorf, Zinnborg, Nieder- 
frohna, Thiorbach, TauHcha, Kloinkarsch- 
dorf? (vielleicht Chursdorf). 

262. Niedereisdorf, Schiaisdorf, Lun- 
zeuau* (Lützenawe), Arnsdorf. 

264. Mohsdorf, Göppersdorf, Heinors- 
dorf. 

265. Soll nach 262 geschlagen werden 
und nach Lunzenau zur Kirche gehen. 

266. Weissbach. 

267. ( Rurschdorf. ) Da Gnandstein 
die Pfarrei versorgte, so kann es nur 
Bddigsdorf sein. 

269. Wernsdorf, Markersdorf (halb), 
Obcrsteinbach (halb). 

270. Russdorf (Rurschdorf), Meins- 
dorf? \^Meher8dorf). 


283. 

284. Claussnitz 

285. 

286. 


Nauenha}Ti 
Topfseifersdorf 


287. 
288. 


Pegau 
Stönzsch 


V. Schönberg. 

V. Eaufungen. 

Pfarrei Penig. 
, v. Schönburg. 
I V. Einsiedel. 

Abt 
I zu Zschillen. 

Pfarrei Ossa. 
V. Ende. 

Comthur zu 
Zschillen. 

C'Omthur zu 
ZschiUen. 

Comthur za 

Zschillen. 
Comthur za 

Zschillen. 

Greithavner 

PfarreL 
Comthur zu 

Zschillen. 

Abt zu Pegau. 


271. Köthensdorf. 

272. Mittclfrohna* 

275. Uhlmannsdorf (Almesdorf), Nie- 
deramsdorf. — Früher gehörten noch 
dazu: Göpforsdorf, Garbisdorf, Hinter- 
Uhlmannsdorf, Henersdorf (Hennersdorf) 
und Nirkendorf. Drei davon sind nach 
Fleramingen, eins nach Niodorwiera and 
eins nach Fuchshain (hodie Ehrcnhain) 
genommen. 

276. Dolsenhain, Wüstenhain. 
278. Roda*. 

281. Stein? (Stengen), Göritzhain, 
Königshain*. 

282. Hartha, Seitonhain, Göppersdorf 
(s. 275), Mutzschoroda, Mensen, Alt- 
Zschillen, Corba, Nöbeln. 

288. Gössen, Göritzhain (s. 281), 
Heisdorf ( Helbisdorf ), Berthelsdorf. 

284. Diethcnsdorf. 

286. Zschoppelshain, Winkeln, Thal- 
heim die Hälfte (9). 

288. Werben*. 


§ 5. Die zweite Yisitation in Meissen. 


265 


289. Pursten 

290. Costewitz 

291. Gross-Trebnitz 

292. Trautzschen 

293. Dalzig (TUzigk) 

294. Groitzsch 

295. Medenitzsch 

296. Bohlen 

297. Zeschwit^ 

298. Teilschütz 

299. Wiederau 

300. Storkwitz 

301. Götzen 

302. Audigast 

303. Leipzig 

304. Knauthain 

305. Liebertwolkwitz 

306. Eötha 

307. Grosspötzschau 

308. Gautzsch 

(Kantzitsch?) 

309. Baisdorf 

310. Schönfeld 


Abt zu Pegau. 

V. Helldorf. 

Aebtisfiin zu 

Lanf^endorf. 

Puster. 

Pflug. 

Aebtissin zu 

Langondorf. 

V. Uechtritz. 

Bischof von 

Merseburg. 

V. Musel. 

Pflug. 

V. Droschwitz. 

V. DroBchwitz. 

Posau'er Abt. 

V. Peris. 

Pflug. 

Pflug. 

Pflug. 

Pflug. 

Probst von St. 
Thomas. 

Probst von St. 
Thomas. 

Probst von St. 
Thomas. 


298. Zitzschen*. 

294. Gross- und Elein-Wischtauden, 
Brösen, Obertitz, CöUnite, Gross-Pries- 
lyk, Pödelwitz* (Lehnsherr: Pflug) mit 
Klein- und Gross -Stolpen, Drosskau, 
Leipen, Ollschütz. 
. 295. Kabnsdorf. 

800. Zauschwitz, Weiderode. 

301. Saasdorf, Alten-Groitzscb, Bonno- 
witz, Langenbain, Zschagast, Löbnitz, 
Methewitz (s. 295), Nehmitz, Käfem- 
hain, Michel witz*. 

802*. Kobschütz, Klointrebnitz. 

804. Uartmannsdorf, Kleoberg, Al- 
bersdorf, Rohebach* (Trobach). 

805. Gross-Pössna. 

806. Geschwitz. 

807. Muckern. 

808. Kossbauden? (vielleicht Cos- 
puden), Hötzisch? (vielleicht Oetzsch). 
(Archiv für sächs. Gesch. II. S. 67.) 


311. Taucha 

312. Dewitz 

313. Hohenhayda 

(Hohendiechen) 

314. Kleinstädteln 

315. Gülden-Gossa 

316. Deuben 

317. Zehmen 

318. Rüben 

319. Oelzschau 

320. Markkleeberg 

321. Cröbern 

322. Alt-RannstÄdt 

323. Seehausen 

324. Plaussig 

325. Seegeritz 

326. Lösnig 

327. Spröda 

328. Zöbigker 

329. Petersberg 

330. Sporen 

331. Stumsdorf 

332. Werben 

333. Rieda 

334. Schrenz 


V. Haugwitz. 
V. Haugwitz. 
V. Haugwitz. 

v.Erdmannsdf. 
v.Erdmannsdf. 
Y. Erdmannsdf. 

V. Zehmen. 

V. Haugwitz. 

V. Zehmen. 

V. Haugwitz. 

V. Breitenbach. 

Abt zu Zella. 

V. Breitenbach. 

V. Thümmel. 
V, Weissen- 

bach. 

Blasebalg. 

Amtmann auf 

Petersberg. 

V. Gehofen. 

Hzg. Heinrich. 
Hzg. Heinrich. 
Hzg. Heinrich. 
Hzg. Heinrich. 

Rauchaupt 
Hzg. Heinrich. 


809. Stötteritz. 

810. Abt-Naundorf. 

311. Merkwitz, Grassdorf, Cradefeld, 
Plösitz, Porti tz. 

812. Schlitz. 

818. Cleuden, Neutzsch, Plöxen, Merk- 
witz* und (Pausdorf*). 

814. Gaschwitz. 

819. Kömmlitz. 

321. Crostewitz. 

322. Klein -Miltitz, Ootzfich* mit 
Treben, Grosslehna. 

326. Nach Markkleeberg geschlagen. 

327. Laue*. 

828. Prödel. 

829. Drehlitz, Priestor, Wustowitz, 
Neglitz, Wallwitz, Trebitz, Merkewitz, 
Dachritz. 

880. Prussendorf. 


266 


Das Albertinische 6«biet. .1537—1540. 


335. 

Euteritzsch 

Uath 
zu Leipzig. 

336. 

Gollme 

Hzg. Heinrich. 

337. 

Guetz 

Hzg. Heinrich. 

338. 

Weitewitz 

(VVolkewitz) 

Hzg. Heinrich. 

339. 

Wölliuen 

(Welpen) 

Hzg. Heinrich. 

340. 

Magdeborn 

V. Breitenbach. 

341. 

Gross-Zschocher 

Probst von 8t. 
Thomas. 

342. 

Engelsdorf 

Hzg. Heinrich. 

343. 

Schenkenberg 

V. Schenken- 
borg. 

344. 

Kyhna 

Hzg. Heinrich. 

345. 

Werbelin 

Spiegel. 

346. 

Zaasch 

Scheiding. 

347. 

Zschernitzsch 

Rutter. 

348. 

Selben 

Pfarrei 
Delitzsch. 

349. 

S. Delitzsch 

Aebtissin zu 
Weissenfeis. 

350. 

Probstheida 

Bischof von 
Merseburg. 


351. 

Paupitzsch 

Spiegel. 

352. 

Beerendorf 

Spiegel. 

353. 

Wolteritz 

V. Krosswitz. 

354. 

Wiedemar 

v. Krosswitz. 

355. 

Podelwitz 

Hzg. Heinrich. 

356. 

Zwochau 

Hzg. Heinrich. 

357. 

Grebehna 

V. Bünau. 

358. 

Zschortau 

Spiegel. 

359. 

Glesien 

V. Bünau. 

360. 

Freiroda 

V. üechtritz. 

361. 

Klepzig 

Hzg. Heinrich. 

362 

Naundorf 

V. Trotha. 

363. 

Zwebendorf 

Hzg. Heinrich. 

364. 

Radefeld 

Pflug. 

365. 

Gross-Lissa 

Aebtissin zu 
Weissenfels. 

366. 

Liemehna 

Nonnen zu 
Gerbstädt. 

367. 

Cletzen 

Hzg. Heinrich. 

368. 

Hayna 

Blanck. 

369. 

Creuma 

V. Schiden. 

370. 

Mocherwitz 

Pfarrei von 
Zschortau. 


336. Schwätz, Pfaffendorf, Reinsdorf, 
Lohnsdorf, Reussen, Pageritz (Paber- 
witz?), Siedersdorf, Doberstau, Lands- 
berg*. 

337. Peteredorf, Wölls, Dorgisdorf 
(Dtiringsdorf). 

338. Gordemitz, Gostemitz, Wölmen*. 

339. Bötzeu (Petzol), Joesewitz. 

340. Göhren, Dechwitz, Grühna, 
Göltzschen, Rodgen, Störmthal*, Dreis- 
kau*, Kleinpötzschau*. 

341. Windorf. 

342. Hirschfold*, Wolfshain. 

343. Rödgen, Storkwitz (Storckman), 
Wölkau. 

344. Kleinkyhna, Quering, auch 
Klitzschmar. 

345. Broda*. 

346. Sorbitz. 

346 und 347 sollen zusammenge- 
schlagen werden. 

347. Nöselwitz, Pohritsch, Sultitz. 

349. Werben, Kertitz, Grumstrass?, 
Gertitz, Noustatt?, Rosenthal?. 

350. Holzhausen, Zuckelhauscn, Dö- 


litz, Wachan, Connewitz, Dösen und 
sechs Häuser zu Kleeberg. 
35 L Benndorf*. 

354. Wiesenen. 

355. Hohenossig, Rackwitz, Schladitz, 
Gtintheritz, Kömmlitz, Göbschelwitz*. 

356. Ettelwitz, Flerasdorf, Grabschatz, 
Schladitz, Gerbisdorf*. 

857. Glesien (Frühmesse). 

358. Biesen, Lomsel, Brodau, Broda- 
naundorf. 

359. Bouditz, Rabutz, Werlitzsch, 
Kölze, Schweiditz, Nockwitz. 

361. Eockwitz, Quois. 

362. Stonnewitz, Dölbau (früher bei 
Roidoburg) und 7 Höfe zu Reidebuig. 

363. Droysaig. 

365. Klein -LiBsa, Kattorsnaundorf, 
Potorwitz. 

366. Pönitz (Bennewitz), Ochelmitz, 
Mutzschlehna. 

367. Bcuden, Prettitz,Cro8titz,Hohen- 
leina (Lehn). 

370. Soll nach Creuma gosdüagen 
worden. 


§ 5. Die zweite Visitation in Meissen. 


267 


371. Sietzsch 

372. Klitzschmar 

373. Zschepen 

374. Döbeln (Kloster) 

375. Knobelsdorf 

376. Niederstriegis 

377. Hainichen 

378. Otzdorf 

379. Kossau 

380. Mockritz 

381. Technitz 

382. Ziegra 

383. Rittmitz 

384. Zschaitz 

385. Kiebitz 

386. S. Döbeln (Stadt) 

387. S. Oschatz 

388. Merkwitz 

389. CoUm 


Spiegel. 
Hzg. Heinrich. 

Spiegel. 

Kloster das. 

Kl. Döbeln. 

Kl. Döbeln. 

V. Schönberg. 

Marachalk. 

V. Honsperg. 

Marscbalk. 

V. Honsperg. 

Rulickau. 

Marschalk. 

Bischof von 
Meissen. 

Bischof von 
Meissen. 


Pf. Oschatz. 
V. Gaudelitz. 


871. Emsdorf. 

373. Soll nach Selben geschlagen 
werden. 

875. Soll nach Etzdorf geschlagen 
werden. 

376. Ulbrichsberg, Mahlitzsch, Litt- 
dorf, Grünau, Hohenlauft, Grünroda'er 
Mühle. 

377. Cunnersdorf, Gersdorf, Crum- 
bach, Berthelsdorf, Falkenau, Schlegel. 

378. Hat die Knobelsdorfer Haide. 
Wird mit 375 zosammongeschlagen. 

879. Weinsdorf. 

381. Mockwitz, Nöthschütz, Höcken- 
dorf, StröUa, Limmritz, WöUsdorf, Miora, 
Keilern, Masten, Stockhauson, Forch- 
heim, Schwcta, Pischwitz. 

384. Bedomitz, Gadcwitz, Kattnitz, 
Noschkowitz , Döschütz , Wutzschowitz, 
M&nchhof, Trobanitz, Gasolitz, Zunzsch- 
witz, Llittewitz, Badoritz, Ottewich, Mi- 
schütz, Glaucba, Knobelsdorf, die Mühle 
zu Grünroda. 

385. Auorschütz, Ober-Ltttzschora, 
Niedcr-Lützschera, Zschömcwitz, Tronitz, 
Zaschwitz, Töllschütz, Bonnewitz. 


390. Lampersdorf 

391. Limbach 

392. Calbitz 

893. Deiitsch-Luppa 

894. Pausnitz? 
395. Ganzig 

896. Gröba 

897. Schmorkau 

898. Terpitz 

399. Alt-Oschatz 

400. S. Strehla 

401. Weilerswaide 

402. Bucha 
408. Borna 

404. Laas 

405. Zausswitz 

406. Naundorf 


Hzg. Heinrich. 

Aebtissin 
zu Sörnewitz. 

V. Heinitz. 

Kl. Heiligen- 

krenz 
bei Meissen. 

Pf. Strehlen. 

Pf. Oschatz. 

Aebtissin zu 
Kiesa. 

Pf. Oschatz. 

Pf. Oschatz. 

? 

Bisthum Zeitz. 

Truchsoss. 

Truchsess. 
V. Grunrode. 
Pf. Strehlen. 
Pf. Strehlen. 
Kl. Sörnzig. 


889 und 390 sollen zusammenge- 
schlagen werden. 

892. Malkwitz* (von 393 hinznge- 
schlagen). 

393. Wendisch - Luppa , Malkwitz * 
(8. 392). 

394. Lossnig*. Dazu Schirmenitz. 

395. Lonnewitz, ausserdem Kl.-Rag- 
witz, bisher nach Altuschatz gehörig. 

396. Bochra, Bobritzsch, Reussen, 
Lessa, Merzdorf (Mcrzcr). 

397. Mannsohatz. 397 und 398 zu- 
sammengeschlagen. 

399. Thalhoim, Saalhausen, Kreischa, 
Rosenthal (den Thal). 

400. Lockwitz (Lex), Clanschwitz, 
Sahlasan, Grossrügoln, Kleinrtigeln, 
Görtzig, Oppitzsch, Reussen, Vorwerk 
Trobnitz. 

401. Lübschütz*, Gaunitz. 

402. Zeuckritz. 

403. Wadowitz, Bomitz. 

404. Clütitz, 4 Bauern zu Cavertitz, 
1 Müller zuKlingenhayn,Möhlau,li»tzt<Tes 
nach Sörnewitz geschlagen. 404 und 
405 worden zusammengeschlagen. 


268 


Daa Albertinische Gebiet. 1537—1540. 


407. Zöschau 

408. Kloster Sorn- 

zig 

409. Schirmenitz 

410. Lampertswalde 

411. Grossböhla 

412. Schmannewitz 

413. Alt-Mügeln 

414. Canitz 

415. Börlen 

416. Dahlen 

417. Schweta 

418. Brinnis 

419. Löbnitz 

420. Döbem 

421. Seelhausen 

422. S. Zoerbig 

423. Ostra 

424. Gottnitz 

425. Kutten 


V. Schleinitz. 
Kloster das. 

Domherren 

von Meissen. 

Pflug. 

Pflug. 
V. Schleinitz. 

Bischof von 

Meissen. 

Pflug. 

V. Schleinitz. 

V. Schleinitz. 

Kloster Mtihl- 

borg. 

Pock. * 
V. Schönfeld. 
V. Schönfeld. 
V. Schönfeld. 

Probst zu 
Potorsberg. 
V. Draxdorf. 

V. Ostra. 
V. Draxdorf. 


407. Kreina. 406 und 407 werden 
zusammengeschlagen. 

408. Komnüitz, Strocken, Paderitz, 
Zschannewitz ( Zcancztitz ?) . 

409. Aussig, Seidewitz mit 8 Bauern. 
409 mit 394 zusammengeschlagen. 

410. Leissnitz. 

411. Kleinböhla. 

412. Ochsensahl*. 

418. Seolitz, Berntitz, Schladitz, Bi- 
schitz?, Grauschwitz, Wclitz, Nieder- 
Koseln, Mahris, Zschannewitz, Schwede- 
nitz, Glossen, Schieben, Otzsch, Ockritz. 

415. Frauwalda (halb), Moltowitz vom 
Kurf. weggenommen. 

417. Clanzschwitz. 

418. Luckwitz (Luckcwohna). Wanno- 
witz, Hochrade (Hohenrode). 

419. Döbern*. 419 und 420 werden 
zusammengeschlagen. 

422. Löberitz, Zöberitz, Köckern. 

423. Worderthau, Ober-, Mittel- und 
Niodor-Plötze (früher bei Löbojiin). 

424. Hinsdorf», Most». 


426. 

Tragewitz? 

Kloster 
Petersberg. 

427. 

Scholitz 

V. Schönfeld. 

428. 

Görichshayn 

V. Ende. 

429. 

Panitzsch 

V. Endo. 

430. 

Mühlberg 


431. 

Staaritz 

Kloster 
Nimbschen. 

432. 

Poragk 

Hzg. Heinrieb 

433. 

Cossdorf 

Hzg. Heinrich 

434. 

Alt-Belgern 

Klost«r 
Nimbschen. 

435. 

Werdenhain? 

Hzg. Heinrich 

436. 

Cavertitz 

Preuss. 

437. 

Lorenzkirch 

Bischof von 
Zeitz. 

438. 

Kreinitz 

Pflug. 

439. 

Fichtenberg 

Pflug. 

440. 

Blumberg 

Kloster 
Nimbschen. 

441. 

Laussa 

Pflug. 

442. 

Saxdorf 

Kloster 
Nimbschen. 

443. 

Bissau 

— 

444. 

Pousitz 

Kl. Bissau. 


429. Sommerfeld, Althen. 

431. Liebersee, Plotha, Bockwitz, 
Droschkau, Puschwitz, Oelzschau, Seide- 
witz*. 

4S2. Altcnau, Fichtonborg*, Burgs- 
dorf* ( Burgkcrsdorf ) und das von 433 
weggenommene Langerioth*. 

484. Martinskirchen* (Mertzkirch), 
Stehla*, Brottewitz, der Hempelin Hof?. 
Dazu: Bockwitz? (vielleicht Packisch) 
und Kosa?. 

435. Oschatzgcn*, Heida, Prieschka, 
Beichenhain. 

486. Klingenhayn, Schöna, Treptitz, 
Olganitz*. 

437. Zschepa, Kothwitz*, Kobenthal*, 
Lichtensoe*. 

440. Kotten, Adelwitz (Nadelwitz), 
Packisch. 

441. Bockwitz, Kaysa (Kosa). 

442. Kauxdorf, Boyersdorf, MöglenB* 
(hat nach Liobonwerda gehört). 

444. Nickritz, Jahnishausen, Gaste- 
witz, Bohlen, OoLssitz, Kalbitz, Grubnitz. 


§ 5. Die zweite Visitation in Meissen. 


269 


445. Kl. Seusslitz 

446. Kloster Hain 

447. Ponickau 

448. S. Radeburg 

449. Würschnitz 

450. Lenz 

451. Döbritzgen 

452. Wantewitz 

453. Sacka 

454. Tauscha 

455. Linz 

456. Rrakau 

457. Wildenhain 

458. Walda 

459. Nieder-Rödem 

460. Skassa 

461. Bauda 

462. Striesen 

463. Merschwitz 

464. Gohlis 

465. Lamperswalde 


Kloster das. 

V. Polenz. 

V. Biinau. 

y. Biinau. 

Ziegler. 

Nitschwitz. 

Ziegler. 

V. Lasa. 

y. Lass. 

V. Polenz. 

y. Kitzscher. 

y. Köckeritz. 

V. Köckeritz. 

y.Betzschwitz. 

y. Schleinitz. 

y. Köckeritz. 

Kl. Seusslitz. 

Kl. Seusslitz. 

Kloster Hain. 

Probst zu 

Heiligenkreuz 

bei Meissen. 


445. Ist Filial yon Striesen. 

447. Lüttichau, Böhla, Nauendorf, 
Rohna, auch Linz. 

448. „Die Vorstett", Bärwalde, Gross- 
Dittmannsdorf, Borbisdorf. 

449. Nanndorf, Klein-Geisslitz, Dall- 
^vitz, Zschauitz, Altleiss. Neuleiss, Milbitz. 

450 bis 452 sind zusammengeschlagen. 

452. Böhla, Baßslitz,Gävernitz,Gruste- 
witz?, Piskowitz (Bistitz), Zschieschen, 
Fiehtenberg?. 

45B. Stölpchen, Welksande, Lötschen, 
Thiendorf. 

458 und 454 werden zusammengeschl. 

456. Sella, Röhrsdorf, Bohra, Stein- 
bom, Quosdorf, Zietsch, Otterschütz, 
Zochau (letzteres früher bei 447). 

457. Roda. 

458. Klein-Thiemig, Nasseböhla (die 
Massebelehner). 

460. Weissig. 

461. CoUmnitz (früher nach Peritz 
gehörig). 

462. Medessen, Blattersleben, Staude, 


466. Glaubitz 

467. Streumen 

468. Zeithain 

469. Zabeltitz 

470. Görzig 

471. Wülknitz 

472. Reinersdorf 

473. Nieska 

474. Peritz 

475. Kmehlen 

476. Gross-Thiemig 

477. S. Elsterwerda 

478. Schönfeld 

479. Saathain 

480. Frauenhain 

481. Spansberg 

482. Hirschfeld 

483. Coselitz 

, 484. Höckendorf 
i 485. Naunhof 
1 486. Steinbach 


Truchseas zu 
WoUerswalde. 

Pflug. 

Kl. Bissau. 

Pflug. 

Pflug. 

Pflug. 

Kl. SeussUtz. 

Pflug. 

Pflug. 

V. Lüttich. 

V. Lüttich. 
V. Maltitz. 

V. Maltitz. 

V. d. Saale. 

V. Schleinitz. 

Pflug. 

Pflug. 

V. Maltitz. 

y. Schleinitz. 

V. Ende. 

V. Miltitz. 

V. Miltitz. 


{ 


Kottewitz, Porschütz, Zottewitz, Wüst- 
staude, Seusslitz*. 

463. Leckwitz, Neudörfchen. 

465. Schönborn, Quersse, Brockwitz, 
Mühlbach, Pauls-Mühle. 

466. Nünchritz, Grödel, Zscbaiten*, 
Koda (Rötzschen ?). 

468. Röderau*, Moritz (Martitz). 

469. Strauch*, Uebigau. 
471. Nach Peritz geschlagen. 

473. 7 Bauern zu Cröbeln u. Spans- 
berg (Spansdorf). 

475. Kl. Kmehlen, Kraussnitz. 

476. Brössnitz. 

477. Krauschütz*, Biehla, Plessa* 
Kahla*, Kraupa, Dreska*. 

478. Liega und Thiendorf. 

479. Proesen*, Reppis, Stolzenhayn *, 
Schweinfurth. 

480. Raden, Pulsen, Gröditz, Wains- 
dorf, Treugeböhla, Merzdorf mit SeiflFerts- 
mühle, Kotzschka, Strauch*. 

481. Nach I^ieska geschlagen. • 
484 und 485 zusammengeschlagen. 


270 


Das Albertinische Gebiet 1637—1540. 


487. 

Gröden 

Hzg. Heinrich. 

488. 

Oelsnitz 

V. Krockau. 

480. 

Skässchen 

PfarroiSkassa. 

490. 

S. Grossenhayn 

^_* 

491. 

S. Ortrand 

— 

492. 

Finsterwalde 

V. Diskau. 

493. 

Nehsdorf 

V. Diskau. 1^ 

494. 

Betten 

V. Diskau. 

495. 

Lauta 

Hzg. Heinrich. 

496. 

Bockwitz 

V. Kückritz. 

497. 

Senftenberg 

— — 

498. 

Klein-Porsch- 
dorf 

Hzg. Hoinrich. 

499. 

Wachau 

V. Schönfeld. 


500. Lemnitz 

501. Ottendorf 

502. Seifersdorf 

503. Grüuberg 

504. Lichtenberg 

505. Gross-Naundorf 

506. Gross-Böhrsdorf 

507. Wallroda 

508. Klein-Wolms- 

dorf 

509. Oberlichtenau 

510. Badeberg 


V. Schönfeld. 

V. Haugwitz. 

V. Haugwitz. 

Pfarrei Rade- 
berg. 

Hzg. Heinrich. 

Hzg. Heinrich. 

Hzg. Heinrich. 

Hzg. Heinrich. 

Hzg. Heinrich. 

V. öchönberg. 


488. Niegerode, Krauschütz. 488 und 
489 zusammengeschlagen. 

489. Skaup, Weissig. 

492. Naundorf, Massen*, Tanneberg, 
Ponsdorf, Meldorf (MöUendorf?), Gröbitz, 
Schaksdorf, Gohra (liegen im Königreich), 
ürethen*?. 

493. Drösig*. 

494. Lichterfeld. 

495. Koschen, Leipo, Hosena, liegen 
unter dem Königreiche (jetzt preussisch). 

496. Miickenborg, Grünwalde, Klein- 


Leipisch ; Zschornogosda (Zomehose) 
eine ledige Capelle; Naundorf. 

497. Klettewitz* (Clotitz) kam wieder 
nach Trebicka?. Dagegen zu Senften- 
berg hinzu: Gross-Räschen. Schmorga, 
Woschko. 

498. Leupersdorf*. 

503. Cunnersdorf. Soll künftig beides 
nach Ottendorf kommen. 

504. Klein-Dittmannsdorf, Mittelbach. 
507. Amsdorf*. 

510. Schönbom. 


Diese üebersicht giebt uns den Gang der Visitation und zugleich 
einen Anhalt zu deren Beurtheilung in so fem, als wir einen grossen 
Theil der Pfarreien des Meissnischen Theils auch nach ihren Lehns- 
verhältnissen kennen lernen. Dass nebenbei eine nicht unwesentliche 
Zahl geistlicher Stellen unberücksichtigt blieb, lag in der Instruction, 
die ausdrücklich gebot, dass die Grafschaften und die den Bischöfen 
unmittelbar unterworfenen Orte*) unberührt bleiben soUteii. Leider 
sind die Protocolle, welche nicht einmal die Qualification der G^ist^ 
liehen angeben, nicht mit der Präcision, welche den Emestinischen 
nachgerühmt werden muss, geführt und lassen bezüglich ihrer Voll- 
ständigkeit und Genauigkeit Vieles zu wünschen übrig*). — Indess 


*) Vielfach unberührt blieben auch die Geistlichen, welch© auf Schlosalehen 
Sassen, z. B. Wesenstein, Schleinitz, Arnsdorf, Rauenstein, Schönberg, Lichtenwalde. 

*) Beide im Dresdener Staats- Archive, Loc. 10,599 und 10,594. Entsetzlich 
ist die EutsteUung der Namen. 


§ 5. Die zweite Visitation in Meissen. 271 

bleiben sie höchst wichtig für die Beurtheilung der kirchlichen Ver- 
haltnisse, da 510 *) Pfarrorte mit ihren Lehns- und Filialverhältnissen 
sich aufgezeichnet finden, während die ProtocoUe der ersten Visitation 
ganzlich fehlen. 

Wir heben aus dieser Zusammenstellung als bemerkenswerthes 
Resultat hervor, dass von diesen 510 Stellen (von 27 Orten wird die 
Lehensqualität nicht angegeben) 8 städtische, 77 landesherrliche, 114 
geistliche und 284 adlige Lehen waren. Da die erste Visitation be- 
deutende Aenderungen nicht zur Folge hatte, so darf man wohl an- 
nehmen, dass wir die ursprünglichen Verhältnisse, wie sie unter Herzog 
Georg bestanden, noch vor uns haben und diese sind bezeichnend 
genug. Denn dass der Adel und die Geistlichkeit das Geschick der 
Kirche zum überwiegenden Theile in der Hand hatten, war eben der 
maassgebende Umstand, dass Herzog Georg so lange der Reformation 
Trotz bieten konnte. Der Adel gab, wenn er der Reformation sich 
zuneigte, nicht allein sein Patronatsrecht, sondern seine Existenz über- 
haupt auf, weil er unfehlbar zum Auswandern gezwungen wurde und 
gerade das städtische Element, welches so wesentlich zur Durch- 
führung der Reformation beitrug, war in so verschwindender Zahl 
vertreten, dass dessen Einfluss kaum nennenswerth war. Ganz katho- 
lisch war das Land hinsichtlich der eingepfarrten Dörfer, deren es, wie 
die Uebersicht lehrt, verhältnissmässig viele gab, während auffällig 
genug die Tochterkirchen auf eine sehr bescheidene Anzahl zurück- 
zuführen sind. 

Diese allgemeinen Bemerkungen lassen erkennen, wie das Gebiet 
dringend einer zweiten Visitation bedürftig war, die von Neudresden 
aus ihren Anfang nahm. 

In den hauptsächlichsten Städten zwar, wo bereits Superintenden- 
turen bestanden, selbst in den kleineren hatte die Reformation viel 
Anhänger gewonnen. Im Ganzen genommen verschwanden die opposi- 
tionellen Elemente, da die Räthe der Städte durchweg sich den An- 


*) Gänzlich falsch ist die Zahl bei Hering, S. 108, der dadurch zu IrrthQmern 
gelangte, weil er die falsche Zusammenstellung auf dem Titel eines der erwähn- 
ten Protocolle ohne Controle abschrieb. Die Angaben auf dem Tit»U des Proto- 
coUes, dass die öuperintendenturen Dresden 51, Freiberg 63, Leipzig 95, Chem- 
nitz 72, Meissen 31, Oschatz 53, Hayn 67 und Pirna 44 Pfarreien enthalten 
hatten, sind daher unrichtig. 


272 Das Albertinische Gebiet. 1537—1540. 

Ordnungen der Visitatoren fugten. Ungleich übeler sah es auf dem 
platten Lande aus, wo zum Theil alte und schwache, auch jüngere, 
ungelehrte Geistliche sich fanden, die ohne Weiteres entsetzt oder auf 
Zeit bis zum Nachweis der Besserung belassen wurden. Ausser- 
ordentlich auffällig war die äussere Beschafienheit der geistlichen 
Wohnungen, deren eine grosse Anzahl baufällig war und vsogar im 
wüsten Zustande sich befand. In einer reichen Anzahl von Dörfern 
fehlten die Kirchner und dieser Umstand gestattet einen Rückschluss 
auf den mangelnden Unterricht der Jugend, die wie wir noch sehen 
werden auch in den Städten vernachlässigt war. Sowohl die Geiste 
liehen als die Kirchner hatten ein dürftiges Einkommen; die Zu- 
sammenschlagung von dürftigen Pfarreien, das Zusammenschmelzen 
der Gotteshäuser und Capellen, die abgebrochen oder zu profanen 
Zwecken verwandt wurden, war die nothwendige Folge. Wie überall 
so erfüllte auch hier die Regelung der Besoldungen und die Abfer- 
tigung der Untauglichen bei knappen Geldmitteln mit Sorge. Luther 
schlug die Abfertigungssumme allein auf 4000 Fl. an. — Leistungen 
und Gegenleistungen standen überhaupt in schneidendem Widerspruch. 
In Hohenstein ^) wurde der Kirchner zu allerhand weltlichen Hand- 
tierungen durch seinen Lehnsherrn gezwungen, während wiederum die 
Pfarrkinder über lästige, über den Bereich der Thunlichkeit hinaus- 
gehende Leistungen klagten*). Viel Sorge erregte die Rohheit und 
das wüste Leben des Laienelements, das dem Trunk, dem Spiel und 
anderen Lastern ergeben war. In Pirna sah man sich veranlasst, gegen 
das Pfeifen und Trommelschlägen während des Gottesdienstes emsüich 
einzuschreiten. 

Viele Mühe verursachten die Klöster und Stifter, deren Insassen 
verschiedene Stellung zur Reformation einnahmen. Die Feststellung 
der Einnahmequellen dieser Stiftungen, ihre Verwendung im Sinne 
der lutherischen Lehre war hier leicht, dort je nach der Haltung der 
Klosterpersonen sehr erschwert. Wenig Mühe verursachten die Bar- 
füsser in Neudresden, die Ordenspersonen in Altdresden, die in die 
Ablegung der Ordenstracht willigten. Die Mönche vom St Aflfrakloster 


') Er miisste die Hunde zur Jagd führen, das Braten bestellen, Holz und 
Wasser tragen, fischen etc. 

*) In Leuhnitz hatte der Pfarrer das Recht, beim Tode des Wirthes ein 
Pferd, beim Tode der Wirthin eine Kuh aus dem Stalle zu führen. 


§ 6. Die zweite Visitation im Albertinischen Thüringen. 273 

in Meissen erschienen, wenn auch ohne Probst, vor den Yisitatoren 
bereits in veränderter Kleidung. In Leipzig war das Paulinerkloster 
der Reformation ergeben geblieben: im Jungfrauenkloster war man 
getheilter Meinung. Günstig gestimmt war die Aebtissin Cäcilie von 
Haugwitz, die das Ordenskleid schon früher abgelegt hätte, wenn sie 
als Oberin nicht hätte zum Beispiel dienen wollen. Zu den refor- 
matorisch Gesinnten gehörten die Insassen des Klosters Seuselitz und 
Somzig, dagegen zeigte sich das Stift Meissen aus Gehorsam gegen 
den Bischof nicht willfährig. Es berief sich auf die alten Privilegien 
des Kaisers Otto. Es setzte eine ausserordentliche Thätigkeit der Vi- 
sitatoren voraus, die Erklärung der volkreichen Stifter entgegenzunehmen 
und ihr Wesen zu regeln. In Meissen residirten 7 Domherren, es gab 
allein 54 Vicareien, ungerechnet der Chorales und Priester auf der 
Grabaterei und fürstlichen Capelle, deren Einkommen man zum Theile 
innebehielt und den Caspar v. Schönberg mit der Execution der Vi- 
sitation betraute. Ganz aufgelöst wurde das graue Kloster, dessen 
Insassen nach St. Affra verwiesen wurden. Noch bedenklicher war 
die Haltung vieler junger Ordenspersonen im Kloster Zelle, die wegen 
nächtlichen XJmherschweifens, Trinkens und Spielens abgefertigt wurden. 
Nur der bessere Theil wurde im Kloster belassen, man bestrcllt^ für 
sie zwei Personen, die im Lesen, Predigen und in den Anfängen der 
Grammatik Unterricht gaben, um den Rest des Klosters noch zu 
brauchbaren Mitgliedern meuvschlicher Gesellschaft heranzubilden. Das 
Leipziger Thomaskloster hatte noch eine reiche Anzahl unausgekleideter 
Mönche, ebenso waren die Beginen, die Minoriten, dann die Nonnen 
des Klosters Rissau, des Jungfrauenklosters zu Hayn gegen das Auf- 
geben ihrer Verfassung. Ihnen allen setzte man längere oder kürzere 
Termine, nach deren Ablauf sie entweder ausgetrieben oder mit einem 
entsprechenden Unterhalte versehen wurden. 

§ 6. 

Die zweite Visitation im Albertinischen Thüringen.^) 

1540, 4. August bis 11. October. 

Gerade nach Verlauf eines Jahres betraten die Visitatoren das 
Albertinische Thüringen zum zweiten Male, doch nahm die Visitation 

^) Die ProtocöUe im Magdeburger Archiv, eine weniger vollständige Abschrift 
im Dresdener Archiv, Loc. 1 0,594. Hering berührt nicht alle Vorgänge der Visi- 

Bnrkhardt, Kirchen- and Schul-Vifiitationen. lg 


274 Das Albei-tinische Gebiet. 1537—1540. 

einen von der früheren verschiedenen Gang, und bewegte sich auf einem 
wesentlich anderen Terrain*). Dieser war durch die feindselige Hal- 
tung der Bischöfe bedingt. Desshalb erhielten die Visitatoren den 
Auftrag, alle Pfarreien unberücksichtigt zu lassen, über welche die 
Bischöfe Lehiisrechte ausübten, während die Ausübung der Patronats- 
rechte über die Pfarreien keinen Hinderungsgrund für die Visitation 
abgeben sollte. In der für diese ertheilten Instruction*) betonte 
Herzog Heinrich, dass man die erste etwas „eilig** betrieben und die 
nothwendigen Veränderungen nicht ermöglicht habe, wesshalb er, wie 
sich nicht anders erwarten, lässt, ähnliche und schärfere Maassregeln 
nach Maasagabe der Ernestinischen Visitationsinstruction gegen die 
feindlichen Elemente der Reformation anordnete, die sich weniger 
unter den gewöhnlichen Geistlichen, als in den zahlreichen Klöstern 
dieses Landestheiles fanden. Jedenfalls waren die Lehnsverhältnisse 
nicht günstig, da von 192 Pfarreien 97 den Geistlichen, 68 dem Adel. 
2 den Städten, 21 dem Landesherrn zustanden (4 waren unbestimmt). 
Da die ProtocoUe keine Nachrichten über die Qualification der Geist- 
lichen geben, so lässt sich auch nicht festst-ellen, was die erste Visi- 
tation gefruchtet hatte. Indess gestatten wenigstens die Angaben einen 
Schluss auf die sonstige Lage der Geistlichen, die in überaus reicher 
Zahl in baufälligen Pfarreien wohnten und ihr Leben von einer Menge 
kleiner Bezüge fristeten, die schwerlich ohne Kämpfe, wie anderwärts, 
gereicht wurden. Ebenso wenig lässt sich etwas über den Zustand 
der Schulen feststellen, die auf dem platten Lande schon desshalb 
mangelten, weil die Kirchner nach „der Zeche", d. h. der Reihe nach 
in einem Orte das Amt verwalteten^), und unmöglich sich für den 
Unterricht der Jugend qualificiren konnten. 

Ein besonderes Augenmerk richteten die Visitatoren auf die Re- 
formation der Klöster, die noch in voller Blüthe standen, und eine 

tation, wahrscheinlich weil ihm mir das unvollständige Dresdener Material 
vorlag. 

^) Vergleiche die beiderseitigen Uebersichten, Seite 242 und 277. 

*) d. d. Leipzig vom Mittwoch nach Vincula Petri (4. August), für die 
neubestellten Visitatoren Wolfgang Fuess, Pfarrer zu Chemnitz, Wolfgang Stein, 
Pfarrer zu Weissenfela, Christoph v. Hopfgarten, Georg Goldacker zu Weberstadt 
Friedrich v. Hayn zu Göttern. 

^) Man liebte diese Art der Besetzung, weil sie den Ortsbewohnern weniger 
theuer als festbesoldete Kirchner zu atehcni kam. 


§ 6. Die zweite Visitation im Albertinisch^n Thüringen. 275 

sehr verschiedene Haltung zeigten. Die Klöster *) in Weissenfeis* (21), 
Langendorf (21), Goseck (4), Zscheiplitz* (8. 2), Memmleben (4), 
Rossleben* (14), Sittichenbach (3), Probst«i Kaltenbom (4), Roda bei 
Sangerhausen (2), Kohrbach* (9), Sangerhausen* (6), Volkolderode 
(13), Salza (Beginen 12), Salza (Barfusser 1), Salza* (6), Salza (Maria 
Magdalenenorden 8), Stift Salza (13), Homburg (4) und Volkolderode 
(16) zeigen, wie fcvste Wurzeln der Katholicismus noch hatte und 
verhältnissmässig wenige Klosterinsassen das Kloster zu verlassen 
abgeneigt waren ^). Aus dem Ernestinischen Sachsen hatte sich der 
Bestand dieser Klöster zum guten Theile recnitirt, während in ein- 
zelnen Klöstern die Insassen von Kindesbeinen an, manche von der 
Amme hinweg, in diesen ihr Unterkommen gefunden hatten. Im 
Kloster Langendorf war die Klosterbevölkerung so sehr mit dem In- 
stitut verwachsen, dass die 21 Klosterpersonen'*) zusammen 994 Jahre 
alt waren und davon 731 Jahre im Kloster verbracht hatten. Man 
sieht daraus, welch' unendliche Zeit für die Menschheit verloren ging, 
wenn man auch den theilweisen Nutzen dieser klösterlichen Institu- 
tionen nicht in Abrede stellen kann. Es leidet wohl keinen Zweifel, 
dass mit der zweiten Visitation die Klöster in ihrer bisherigen Ord- 
nung zu bestehen aufhörten, da die Instruction die strengsten Maass- 
regeln gegen die Beibehaltung der Ordenstracht verfugte, und höchstens 
gestattet wurde, dass die Insassen im Kloster als in einer Altersver- 
soi^ngsanstalt blieben, wenn sie nicht eine Versorgung ausserhalb 
desselben vorzogen, die nicht Wenige schon desshalb begrüssten, weil 
sie oft wider Willen zum klösterlichen Leben bestimmt worden waren, 
und die Verpflegimg innerhalb des Klosters, namentlich in Rossleben, 
zu den heftigsten Klagen Anlass gab. 


*) Die mit * bezeichnete« waren Jungfrauenklöster. Die Zahlen in Klammem 
geben die Klosterpersonen imd Laienschwestem an. 

^) In Weissenfeis 6, Goseck B, Zscheiplitz 10, Memmleben 3, Rossleben 3. 
Sittichenbach 1, Rohrbach 2, Sangerhausen 4; also von 171 der sechste Theil, 
während die anderen Bedenkzeit erbaten, oder eine schroffe Haltung behaupteten. 

•) Im Kloster Weissenfeis betrug die Zahl der im Kloster verbrachten Jahre 
532 Jahre; in Goseck 149 Jahre; in Zscheiplitz 288 Jahre; in Memmleben H5 
Jahre: in Rossleben 658 Jahre; in Sittichenbach 82 Jahre: in Probstei Roda 68 
Jahre; in Rohrbach 152 Jahre; in Sangerhausen 240 Jahre: wobei zu berück- 
äichtigen ist, dass nur wenige Personen nicht mitzählten. Die Besetzung der 
Klöster ergiebt sich aus obigen Zahlen. 

18* 


276 Das Aibertinische Gebiet. 1537—1540. 

Neben den Klöstern bereitete die Visitation in den Städten Salza. 
Thamsbrück, Tennstedt, im Kloster Volkolderode, vorzüglich aber die 
des Stiftes Quedlinburg, über welches Sachsen das Schutzrecht aus- 
übte, besondere Schwierigkeiten. In all' diesen Ortschaften zeigte 
sich auch im Aeussern ein ausgeprägter Katholicismus. In Salza be- 
standen 3 Kirchen mit nahe an 30 Vicareien und eine reiche Anzahl 
von geistlichen Lehen, die man im ersten Anlauf nicht einmal dem 
Xamen nach feststellen konnte. Abnorm gegen das sonstige Ver- 
halten der Städte zeigte sich der Rath von Quedlinburg, der ganz 
auf Seiten der Aebtissin stand und der Reformation abgeneigt war. 
Selbst nach langen Verhandlungen, in der der Rath eine vermittelnde 
Rolle übernahm und allmählig den Anordnungen der Visitatoren nach- 
gab ^), fiel eine andere Entscheidung der Aebtissin nicht, als dass sie 
gegen alle Maassnahmen der Visitatoren protestirte. indem sie dem 
Herzog Heinrich das Recht der Einmischung in die Angelegenheiten 
des von Kaiser und Päpsten privilegirten Stiftes absprach, und der 
Stiftshauptmann Wolf Ra,biel den Visitatoren wohl das .Visitations- 
recht in Thüringen, unter keiner Bedingung aber ein gleiches in 
Quedlinburg zugestand. 

So war man in Thüringen und in den Schutzlanden des Alber- 
tinischen Theiles auch in der zweiten Visitation noch hart in den 
Anfangen der Reformation stehen geblieben; es bedurfte der gewaltig- 
sten Anstrengung, ehe die Reformation zu ähnlichen Resultaten wie 
im Emestinischen Sachsen gelangte, welches auch in der Folgezeit 
nicht müde wurde, seinen Einfluss geltend zu machen und seine 
Mission zu erfüllen, so lange die politischen Verhältnisse überhaupt 
einen solchen Einfluss gestatteten. 

Wie nun der Gang der Reformation von Kursachsen beeinflusst 
einen ähnlichen Verlauf auch im Albertinischen Gebiete vernahm, 
so konnte es nicht fehlen, dass man nach Ablauf einiger Jahre auch 
zur Reformation der bischöflichen Gebiete herantrat. Die Hindemisse. 
die ihr durch das Hochstift Merseburg bereitet waren, raussten in 
erster Linie hinweggeräumt werden. Bevor wir uns der Betrachtung 
dieser Verhältnisse zuwenden, haben wir noch die Uebersicht der 
zweiten Visitation im Al})ertinischen Thüringen einzufügen. 

') Die Aebtissin verhänj^t-e wegen des Nachglühens so^ar Freiheitsstrafen. 


r 


§ 6. Die zweite Visitation im Albortinischen Thüringen. 277 


Die zweite Visitation in den Albertinischen Landen 

Thüringens. 
(1540.) 

Stuhl Burgwerben. 

1. Kloster Weissen- — 2. Kloster Langen- — 


fels 


3. Markwerben 


4. Wenzelsdorf 

0. Schkortleben 

6. Uichteritz 

7. Storkau 

8. Klein-Kayna 

9. Gross-Kavna 

10. Cröllwitz*^ 

11. Burgwerben 

12. Gross-Corbetha 

13. Grüna 

14. Gerste witz 

15. Zorbau 

IH. Posem 

17. Göthewitz 


ij dorf 

Amt Weissenfeis. 

Draschwitz 
Dobergast 


Capitel im 

neuen Stift zu 

HaUe. 

Bernhard 
V. Wolkau. 

Heinrich 

V. Biesenrod. 

Albr. V. Stam. 

Derselbe. 

Ha^. Heinrich. 

R. V. Kavn. 

Pfarrer 

m Kirchdorf. 

Hzg. Heinrich. 

AbtvonPegau. 

Bischof 

von Mcissen. 

Hzg. Heinrich. 

Abt von St. 

Georgen. 
Hzg. Heinrich. 

Probst zu St. 
Moritz. 


18. 
19. 
20. 


Reiiden 


21. Groben 

22. Zembschen 

23. Predel 

24. Wählitz 

25. Mutschau 

26. Köllichau 

27. Jaucha 

28. Taucha 

29. Webau 

30. Wildschütz 

31. Obernessau 


Abt von Bosau. 

AbtvonPcgau. 

Bischof von 

Zeitz. 

Haus von 
Touchern. 

G. V. Bünau. 
Wolf 

V. Draschwitz. 

Probst von St. 

Moritz. 
Die V. Kayn. 

Statthalter zu 
Zeitz. 

St. Peter 
zu Merseburg. 

Domdechant 
zu Naumburg. 
Dan. V.Waren. 
Casp. V. Hell- 
dorf. 

Domina von 
Langondorf. 


8. Obschütz * , Reichardswerben *, 
Posendorf*. 

5. CapeUo .,zur Sala". 

8. Nach 9 geschlagen. 

10. Daspig*. 

11. Tagewerben, Kriechau*. 

12. Kleinkorbetha, Gniebendorf. 

18. Queisheim, Bösau, Mödnitz, St^'in- 
grimma, Domsen*, Tornau*. 

15. Selau*, Borau. 

17. Deumen* mit Wusslaub, Gross- 
grimma. 


18. Crimmditz, Bornitz (zur Hälfte), 
Schwerzau *. 

21. Nellschütz*. Cleben, Losau, Aupitz 
(letzteres nach W^ebau geschlagen). 

24. Steckolberg. Gnäditz, Kopsen, 
Mölsen mit Zetzsch, Gosscrau, Kassbitz 
(letzteres unbekannt; soll eine Mühle 
sein). Mölsen mit Schule. 

26. Döbris*. 

28. Grauschütz (Granstein), Kreischuu. 

29. Rössuln*, Aupitz. Von R. igt 
Heinrich v. Mutzscha Lehnsherr. 

30. Tackau, Deuben, Nö^Uitz. 


278 


Das Albertinische Gebiet. 1537 — 1540. 


82. Keutschen 
33. Prittitz 


Abt von St. 34. Untemessa 

Georg. I 

Domina von 35. Leissling 
Beuditz. 


Domina von 
Langendorf. 

Domina von 
Weissenfeis 


36. Küstritz 

37. Kösslitz 

38. S. Lissen 

39. Haardorf 

40. Löbitz 

41. Gladitz 

42. Görschen 

43. Untergreislau 

44. Obergreislau 

45. Kretzschau bei 

Zeitz 

46. Goldschau 

47. Stössen 


Stuhl Stössen. 

48. Weikelsdorf 


Domprobst zu 
Naumburg. 

Probst von St. 
Moritz. 

Kl. Reinhards- 
brunn. 
Brandt. 

Jac. V. Tauben- 
heim. 

Wolf V. Hau- 

bitz. 

Probst von 

Naumburg. 

Domina von 
Weissenfeis. 

Kl. Langen- 
dorf. 
Die Nonnen i 
zu Zeitz. 

Heinrich Groff. 

Doraprobst zu ■ 
Naumburg. ; 


49. Thierbach 

50. Crössuln 

51. Plennschütz oder 

Plotha 

52. Gestewitz 

53. Meineweh 

54. Probstei Droyssig 

55. Duschwitz 

56. Naundorf 

57. WeissenbüiTi 

58. Pötewitz 

59. S. Teuchern 


Die Clemen- 

tisten zu 

Naumburg. 

H. V. Bunan. 

v. Bünau 
zu Teuchern. 

Hans 
V. Elleben. 

Hans V. Land- 
wüst. 

Tempelherron 
zu Droyssig. 

V. Bünau 
zu Droyssig. 

Nonnen 

zu Zeitz. 

Abt von Bosau. 

V. Bünau 

zu Droyssig. 

Abt von Bosau. 

Domprobst 
zu Naumburg. 


84. Dippelsdorf, Wernsdorf. 

35. Rödgen. 

36. Bmissen, Kostplatz, Krauschwitz, 
Zaschendorf, Zeilschen, Pretzsch, Schlei- 
nitz, Unterkaka*, Oberkaka. 

38. Pauscha, OsU^rfeld, Pitzschondorf, 
Corseburg. 

39 nach 38 geschlagen. 

41. Hollsteitz, Gaumitz* (letzteres bis 
dabin eigene Pfarrei). 

42. Rathewitz*, Droitzen, Scheiplitz, 
Gieckau. 

48. Langendorf. 
45. Groitschen. 
4ö. Waldau. 

48. Roda*, wozu Helmsdorf geschlagen 
ist, bisher arme eigene Pfarrei. 

49. Wird jetzt wegen Armuth von 48 
versehen. 

58. Priesen*; (^^i^snitz* soll dazu 
geschlagen werden, welches »bisher nach 


Teuchern gehörte und Heinrich v. Bti- 
nau's Lehen ist. 

54. Hassel*, Vorwerk Deumen und 
Sautzschen. 

55. Kirchsteitz* (Lehnsherr Heinrich 
v. Bünau). 

56. Soll nach Pirka* geschlagen 
werden. Von P. waren die Nonnen von 
Zeitz Lehnsberechtigt(\ 

57. Stolzenhavn *. 

' 58. Wetterze übe ( Wetterzeinn ) , IV 
dt^buls, Schleck weda (Schleckwitz), Diet^^n- 
dorf, Döbersdorf, Cossweda, Rossendorf, 
Nickelsdorf, Tauchlitz, Trebnitz. Ahlen- 
dorf nach Thiemcndorf und Hartmanns- 
dorf nach Etzdorf gepfarrt. 

59. Groben*, Runthal, Schortau, La- 
genitz, Trebnitz, Kössidn, Oberwerschen*. 
Untei-worschen*, Nödlitz,Tackau, Deuben. 
Priesen, Naundorf (Kundorf?), Schölkau 
(Schecka), Bonau, Schwöditz (Schutwitz?). 


§ 6. Die zweite Visitation im Albertinischen Thüringen. 279 


60. Gröbitz 

61. S. Schkölen 

62. Mayhen 

63. Lindenau 


H. V. Bunan j' 64. Oberreissen 
zu Gröbitz. 

G. V. Bünau. 


I H. V. Bünau. 
H. V. Bünau 
zu Tannroda. 


65. Bendorf 

66. S. Weissenfeis 


' Schenk 
V. Wiodebach. 

\ V. Taaben- 
! hcyni. 


Amt Freyburg. 


67. Kloster Goseck 

68. Markröhlitz 

69. Podelist 

70. Zeuchfeld 

71. Klein- Jena 

72. Balgstädt 

73. Neuniark 

74. Gleina 

75. Baumersroda 

76. Weischütz 

77. Kloster Zscheip- 

litz 

78. Schnellnrode 

79. Jüdendorf 


Abt V. Gosock. 

Abt V. Goseck. 

. Hzg. Heinrich. 

Abt von St. 

Georgen. 

I Hzg. Heinrich. 

Hzg. Heinrich. 

Bischof von 

Bamberg. 

Pfarrer 

zu Mücheln. 

Der Rath zu 

Freyburg. 


Pfarrei 

Müchohi. 

Dietrich Böse. 


80. Oberschnioon 

81. Niederschmoon 

82. Carsdorf 

83. Steigra 

84. Weissen-Schirm- 

bach 

85. Rossbach 

86. Groest 

87. Unter-Reinsdorf 

88. Ober-Reinsdorf 

89. Ober-Eichstädt 

90. Xieder-Eichstädt 

91. St. Ulrich hei 

Müchehi 
: 92. Schniinna 


Probst zu 
Quedlinburg. 

• 

Hzg. Heinrich. 
Abt von Reins- 

dorf. 
Die Schütz. 

St. Moritzkl. 
Hzg. Heinrich. 
Kl. Reinsdorf. 
Kl. Heinsdorf. 

Die Herren 

V. Kannowurf. 

Dieselben. 

Die V. Neu- 
stadt. 
Pfarrer 
zu Mücheln. 


60. Schmerdorf, Priestädt. 

Öl. Zschorgula*. Cämmeritz, Grait- 
schen, Seidewitz und eine Vic^rei (trium 
regum). 

(iS. GroHshehusdorf*, Rudeladorf. 

64. Im Kurfürsten thume bei Butt- 
städt. 

^(y. Hatte drei Capellen: St. Georg, 
Ursula und Niclas; ausserdem zehn Vi- 
careion. 

67. Dorf Goseck, welches dem Kloster 
incorporirt, keine eigene Pfarrei hat. 
Filial Eulau*. 

68. Pettstedt* (Poetzsch) mit einer 
Vicarei i^St. Nicolai). 

69. Dobichau*. 

70. Schieberode *, ausserdem zwei Vi- 
careien : Nicolai und Omnium Sanctonim. 

71. Rossbach*, Gross- Wilsdorf* (er- 
steres dem Abt zu Pforte). 

72. Grössnitz*, StÄdten*, letzteres 


mit den Wüstungen Toppendorf und „die 
Hart*'. 

73. Geiselrölilitz*. 

75 Ebersroda*. 

76. Zcetwich* (wüste Kirche) ist dem 
Rathe zu Frey bürg gegeben. Zscheiplitz, 
welches neben Münclieroda bisher nach 
77 gehörte. 

78. Albersroda*, dessen Leimsherr 
der Probst zu Kobeweck (i. e. Kolbeck j 
unter der Herrschaft Anhalt. 

82. Mit 2 Vicareien. 

83. Calzendorf* mit 1 Vicarei: Corp. 
Christi. Hans v. Kannewurf schlägt auch 
die Capelle zu Almesdorf und einen Altar 
zu S. dazu. 

84. Grockstädt*. 

88. Mit 1 Vicarei: Corp. Christi. 

90. Mit 2 Feldcapellen und 1 Vi- 
carei, die zu einem Spital verwandt 
worden. 

92. Jetzt Filial von 90. 


28rt 


Das Albertinische Gebiet. 1537—1540. 


93. Ober-Crumpa 

94. Zorbau 

95. Zöbigker 

96. Möckerling 

97. -Gross-Jena 

98. Oechlitz 

99. Branderoda 

100. Litterstedt 

101. Vitzenburg 

102. Kleiii-Eichstädt 

103. Klein -Wangen- 

heiin 

104. Burgschei- 

dungen 

105. Thal Winkel 

106. Tröbsdorf 

107. Wenungen 

108. Ober-Wündsch 

109. Kirchschei- 

dungen 

110. Crawinkel 


I Archidiacou 
von Hildos- 
heiiD. 

Probst , 
* zu Kaltenborn. 
' V. Breitenbach. 

Amt FroyburK 
, wogen' des Kl. 
Reinsdorf. 
Abt von St. j 
Georg. I 
Pfarrer 
zu Mücheln. 
Hans V. Benn- 
dorf. 
Probst zu 
Quedlinburg. 
Abt von Reins- 
dorf. 
Probst zu 
, Quedlinburg. 
Kl. Reinsdorf. 

I H. V. Wiehe. ;i 

I 

Bischof von 
Bamberg. 

Bamberger 
! Lehen. 
I Desgleichen. 

Bischof von 

Merseburg. 

Bischof von 
Bamberg. 

Capitel zu 
Bibra. 


111. Leiha 

112. Kloster Menim- 

leben 

113. CapelleMennes- 

dorf 

114. S. Nebra 

115. Altenroda 

116. Wetzendurf 

117. Kloster Ross- 

leben 

118. Willerstädt 

119. Niedinannsdorf 

120. Saubach 

121. AUerstedt 

122. Schönenwerda 

123. Wollmirstädt 

124. Tauchardt 

125. Bossleben 

126. Bottendorf 

127. Mechelroda 

128. Kloster Sit- 

tichenbach 

129. Gross-Oster- 

hausen 

130. Rothen-Schirni- 

bach 

131. Probstei Kalten- 

born 

132. Beyemaumburg 


Kloster Roda. 


V. Nischwitz, 
v. Nischwitz. 
V. Werthern. 


V. W'itzleben. 

Pfarrer zu 
Wickerstcdt. 

V. Witzloben. 

V. Witzleben. 

V. Schön werda. 

V. Witzleben. 

V. Witzleben. 

Die Aebtisain. 

V. Witzlebeu. 

Kl. Rosaleben. 

(Der Kloster- 
Vorsteher. > 

Abt von 
Sittichenhach. 

Derselbe. 

Der Probst. 

Derselbe. 


93. Potzkendorf*, Kämmeritz*, Lützen- 
dorf*. 

94. Eplingcn, Gehütte (^(jehöpfte), 
Stöbnitz*. 

97. Schellsitz*. 

98. Wüste Kirche liegt im Felde 
Naustadt's, deren Nutzung dem Pfarrer 
folgen soll. 

100. Spielberg*. 

101. Mit 2 Vicareien, Crucis und Virg. 
104. Dorndorf. Auch eine Yicarei in 

der Kirche Burgscheidungen. 

108. Unter- Wtindsch*. 

109. Golzen*. 

111. Almsdorf*, Lunstädt*. 


114. Wippach*, Gross- Wagen* (Gr.- 
Wangeii), Wüstung Birkigt. Ausserdem 
3 Vicareien zu Nebra. 

115. Nach 114 geschlagen. 
118. Mit 1 Vicarei. 

120. Zur Pfarrei St, Jacob wird die 
zweite, St. Nicolaus, geschlagen. 

121. Mit 1 Vicarei. 

122. Mit 1 Vicarei (Lehnsherr Graf 
F. v. Witzleben) zur Pfarrei ge-schlagon. 

123. Zeisdorf». Mit 1 Vicarei. 

124. Kahlwinkel*. 

125. Mit 1 Vicarei. (Lehnsherren die 
V. Witzleben.) 

1 29. Klein-Üsterha usen *, 


§ 6. Die zweite Visitation im Albertinischen Thüriogen. 281 


133. Lüdersdorf 

134. Nienstädt 

135. Holdenstädt 

136. Wallhausen 

137. Brücken 

138. Hohlstädt 

139. Obersdorf 

140. Probstei Roda 

im Am tu Sangurh. 

141. Blankenhain 

142. Kloster Rohr- 

bach 

143. Oberreblingen 

144. Riestedt 


Probst V. Roda. 

Job. V. d. Assü- 
burji^. 

Abt von 

Sittichenbaeh. 

Hans V. Asse- 

bur^^. 

V. Wertlieni- 

Beichlingen. 

V. Wertliern- 

Brückon. 

V. MoruHgen. 


Probstei Roda. 


Kl. Robrbacb. 

Probst zu 

Roda. 


; 145. Gonna' 
, 146. Lengefeld 

' 147. Edersleben 
. 148. Riethnord- 

hausen 
! 149. Martinsrieth 

150. Emseloh 

151. Sangerhausen 

152. Quedlinburg 

153. Kloster Volkol- 
derode 

154. ObennöUem 

155. Grosskömer 


156. Weberstedt 


Adel vom Amt. 

Kl. Catharina ' 162. Henningsleben 

zu Eisenach. 


157. Freyenbessingen C^mthur ; 1(^3 ciettstädt 

zu Weissonseo. 

158. Mülverstedt i v. Hopfgarten. ; ^^^ Kleinvargula 

1 59. Kloster Mülver- v. Hopfgarten. I 

stedt 165. Cammerforst 

160. Zimmern v. Hopfgarten 

zu Mülver- 1 166. Bech stedt 

stedt. I 

161. Altengöttem v. Hayn. | 167. Nägelstedt 


168. Grossgöttem 

2 Pfarreien 


Amt Salza. 

(H. Heinrich, i 169. Flarchheim 

^ Melchior >\ 
\ V. Hausen. , 


Heinrich Kai 
zu Reblingen. 

Aebtissin von 
St. Ulrich. 

Hzg. Heinrich. 

Hzg. Heinrich. 

Hzg. Heinrich. 


Das Kloster. 

Kloster 
Volkolderode. 

Klostor 
Volkolderode. 


Johann Gold- 
acker. 

Der Aeltesie 

von Wangcnh. 
Vitzthum 

V. Eckstädt. 

Hans V. See- 
bach. 

Hans V. See- 
bach. 

Comthurhof. 


Die ehrbare 

Mannschaft 

daselbst. 


134. Sotterhausen* (früher vunKalten- 
born aus bestellt). 

136. Mit 1 Vicarei. 

139. Grillenberg*, welches 1539 nach 
Obersdorf geschlagen, bis dahin Lehn 
des Probstei zu Roda war. 

143. Dem Kloster Rohrbach incor- 
porirt. 

145. Pölsfeld*. 

146. Wctteh-ode*. 

150. Bisher eigene Ptarrei, dem 
Kloster Kaltenbom einverleibt. 


155. Hat 1539 zwei Pfarreien, Beats 
Virg. (Herzog Heinrich) und Lt. Wiperti 
(der Abtj. 

156. AlU'rstedt* 1539 eigene Pfan'ei 
(Christ. Goldacker I. 

157. Mit 1 Vicarei. 

158. War 1539 dem Kloster incor- 
porirt. 

166. War früher eine Pfarrei oder 
Filial. Es wird wohl ßruchstedt gemeint 
sein, 1539 schon als wüste Pfarrei be- 
zeichnet. 


282 


Das Albertinische Gebiet. 1544 — 1545. 


170. Heroldshausen 

171. Schönstedt 

Obere Pfarrei 
Untere Pfarrei 

172. Kirchheilingen 

Pfarrei St. Wiperti 
Pfarrei St. Bonifac. 

173. Sundhausen 

2 Pfarreien 

174. Gross-Welsbach 

175. Ufhüfen 

176. Tüttleben 

177. Gross-Uhrleben 

178. Homsömme- 

ringen 

179. Mittelsömnie- 

ringen 


Die Aebtissin 
V. Kaufungen. 

i Hzg. Heinrich. 

Melchior 

V. Hausen. 

B. V. Schoren- 

brod. 

V. Hayn. 

Melchior 
V. Hausen. 

Hzg. Heinrich. 

Abt von Hers- 
feld. 

Comthur von 
! Nägelstedt. 
^ Aebtissin 
I von Beuern. 
j Hzg. Heinrich. 

Hzg. Heinrich. 


180. Isser-Heilingen 

181. Haus-Sömniem 

182. Blankenburg 

183. Waldstedt 

184. Merxleben 

185. Grumbach 

186. Oppershaiisen 

187. S. Sangerhausen 

Klöster, Stifter 
und Pfarreien 

188. Thamsbrück 

189. Kloster Hom- 

burg 

190. S. Herbsleben 

191. Gebesee 


M. V. Hausen. 

Abt von Gem- 
rode. 

Hzg. Heinrich. 
Hzg. Heinrich. 

Comthur von 
Nägelstedt. 

Comthur von 
Weissensee. 

? 


Hzg. Heinrich. 


Hzg. Heinrich. 
Graf V. Beich- 


lingon. 


192. Klein-Tennstedt Der Rath das. 


Bemerkung. 1539 werden als visitirt erwähnt: Osthofen (^Georg v. Töttr 
loben), Soebach (Hans v. Berlepsch' Erben), Neuenhoilingen (die Junker daselbst; 
mit den drei Wüstungen „Wünschen, Oppen, Orontheüingen ", Butteuheilingen 
(Abt von Homburg», Pfarrei St. Christen (v. Hayn), Ebeleben iv. Ebeleben), Billoben 
(v. Ebeleben), Rockensüss (v. Ebeleben), Niederherrlesshausen Feldkirche, Holzsiiss 
(V. Ebeleben), Klcinwelsbach, Jungfrauenkloster Schlotheim. 


174. 1589 war Lehnsherr der Land- 
graf von Hessen. 

177. Klein -Uhrleben mit Vicarei B. 
Virg., wovon Herzog Heinrich Lehnsherr. 


I 192. 1539 ist der Abt von Herafeld 
I als Lehnsherr bezeichnet. 


§ 7. 

Die Visitation im Hochstifte Merseburg. 

1544, September bis October; 1545, Februar bis Mai. 

Man kann nicht sagen, dass in den sä<;hsischen Stiftern jeder 
Drang nach der Reformation gefehlt hätte. In gewissem Sinne hatte 
der Bischof Johann von Meissen die Berechtigung zu Reformen aner- 
kannt; er war, wie wir schon oben im Vorübergehen bemerkten, mit 
einer Art Reformation hervorgetreten. Aber, wie sich nicht anders er- 
warten Hess, konnten dieser die Emestiner nicht zustimmen: der Argwohn 


§ 7. Die Visitation im Hochstifte Merseburg. 283 

gegen das, wa« ein katholischer Bischof beabsichtigte, war zu mächtig, 
um die dargebot4?nen Reformen als stichhaltig anerkennen zu können. 

Vielleicht wäre der Gang der Dinge ein anderer geworden, wenn 
Herzug Georg nicht einen so nachhaltigen Einüuss auf die Stifter aus- 
geübt hätte. Als 1585 der Bischof Vincenz zu Merseburg gestorben 
war, machte Georg als Schutzfiirst seinen ganzen Einfluss geltend, 
dass die Wahl des den lutherischen Reformen günstig gesinnten 
Georg von Anhalt unmöglich wurde. Mit überwiegender Majorität 
wurde von dem (.'apitel der Dechaut Sigisnumd v. Lindenau aus dem 
Hause Polentz gewählt; ein Mann, der den religiösen Standpunkt des 
Herzogs Georg theilte, ihn unverrückt festhielt und im Wesentlichen 
dazu beitrug, dass aller Regungen im Stifte ungeachtet, der Refor- 
mation der Eingang wesentlich erschwert wurde. Es war von hoher 
Bedeutung, dass sich die Bischöfe von Meissen und Merseburg die 
Hände zur gemeinsamen Action gegen „die Lutherische Secte" 
reichten. Wie ganz anders wäre der Lauf <ier Dinge gewesen, wenn 
jener Anhaltiner an das Ruder gekommen wäre. 

Trotzdem, d<iss es in Georg's Gebiete in religiöser Beziehung 
schlimm aussah, neigte man sich nur in massigem Sinne den Reformen 
zu. Im Hochstifte Merseburg trieben die Kirchen ihrem Verfalle ent- 
gegen, eine Menge Pfan'stellen blieben unbesetzt, und Herzog Georg, 
der, wie wir oben sahen, 1535 in einer ersten Visitation die Klöster 
seines Landes untersuchen liess^), wurde bald inne, dass die Klagen 
gegen Unsittlichkeit und die Güter\^erschwendung berechtigt waren. 
Zum Theil waren sie ja leer, diese Institute hatten sich selbst in 
katholischen Regionen überlebt. Den Vorschlägen, die Klöster als 
Mönchsschulen einzurichten, um durch sie dem geistlichen Stande 
aufzuhelfen, konnte er nicht zustimmen. Es wäre in der That ein 
langsamer, wenig versprechender Process in Scene gesetzt worden. 
Wie im Lager der Protestanten, so sah es auch in dem der Katho- 
liken aus ; auch hier war wenig Neigung zum geistlichen Stande vor- 
handen. So blind war der alte verständige Herzog Georg nun doch 
nicht, dass er das Unwesen nicht erkannt hätte, welches das Fem- 
bleiben der Geistlichen von ihren Stellen zur Folge gehabt hatte, 
während jene die Einkünfte der Stellen im beschaulichen Leben ver- 

>) Siehe oben Seite 225 und 226. 


284 Das Albertinische Gebiet. 1544—1545. 

zehrten. Georg meinte, man werde wohl den Mangel an Geistlichen 
abstellen, wenn dies Unwesen aufhöre, wenn die nicht Residirenden 
in ihre Stellen verwiesen und angehalten mirden, Vorlesungen über 
den „schreienden Müssiggang** anzuhören. Was er in äusserstem Falle 
androhte, die Klostergüter im gemeinen Nutzen zu verwenden, falls 
sie zur Beseitigung der kirchlichen Gebrechen nichts beitragen würden, 
das ging zum Theil schon in Erfüllung. 

Aber seine Reformen gingen doch nur bis zu einem gewissen 
Punkte. Die Gründung des katholischen Bundes, welche sich 1538 
10. Juni vollzog, als dessen eifrigstes Mitglied er erschien, war eine 
jener Schöpfungen, der er durch sein blosses Gebot des Eintritts 
Nahrung zu geben verstand. Und wie er festhielt an seiner Ueber- 
zeugung, beweisen seine Ausgleichungsverhandlungen mit den Er- 
nestinem, die im Grunde wieder darauf hinausliefen, Land und Leute 
doch nicht völlig in das Lager der ftotestanten übergehen zu lassen. 
Seine Abneigung gegen den Genuss des Abendmahls in beiderlei 
Gestalt kennzeichnet seine Stellung in eben dem Maasse, als er den 
Versuch ma<5hte, den Herzog Moritz zur Rückkehr in das katholische 
Lager durch Aussicht auf die Erbfolge in seinen Landen zu bewegen. 
Noch mehr bezeichnend ist sein Gedanke, diese dem österreichischen 
Hause zuzuwenden. Air dem Geplanten setzte der Tod des Herzogs 
ein Ziel. 

Die Bischöfe von Meissen und Merseburg, welche dem Herzog 
Georg eine starke Stütze gewesen waren, und die sie auch ffir ihre 
Bestrebungen in dem Herzoge gefunden hatten, empfanden diesen 
Verlust tief. Wie es dem Meissner Bischof nicht gelang, selbst als 
Reformator seines Stiftes aufzutreten, so ging auch Bischof Sigismund 
einer schweren Zeit entgegen, zumal er weniger geneigt war, sein 
Heil in Versöhnungsversuclien mit der protestantischen Partei zu er- 
streben. In Herzog Heinrich, der in die Fesseln des Schmalkaldischen 
Bundes geschlagen war, konnte er den alten Schutzfürst.en seines 
Stiftes nicht finden; er wandte sich daher an Herzog Heinrich d. J. 
von Braunschweig, der der Oberste des Nürnberger Bundes für die 
niederländische Provinz war. Dem Bischof Sigismund folgte bald der 
Bischof Johann von Meissen. 

Es war von hoher Bedeutung für den erschwerenden Vollzug der 
Reformen, dass beide Bischöfe in den Nürnberger Bund eingetreten 


§ 7. Die Visitation im Hocbstifte Merseburg. 285 

waren und sich zum Widerstände die Hände reichten, so wenig auch 
diese Opposition dazu angethan war, die Reformation unmöglich zu 
machen. In Heinrich d, J., dem sie in lebhafter Correspondenz von 
allen Voi^ängen berichteten, hatten sie doch wieder einen Anhalte- 
punkt von Bedeutung gewonnen, und wenn der Herzog bei den da- 
maligen politischen Verhältnissen auch nicht in der Lage war, die 
Bischöfe mit Waffengewalt gegen die Uebergriffe des Herzogs und des 
Kurfürsten von Sachsen zu schützen, er vielmehr nur zum Ausharren 
und zur Geduld mahnte, so war doch nach allen Richtungen hin die 
Opposition gegen die Vergewaltigimgen der Bischöfe genährt und 
wach gehalten. 

Wir müssen uns das Verhalten dieser Jllemente etwas näher an- 
sehen^). Wie natürlich, die religiöse Frage erbitterte die Gemüther 
nicht allein, es handelte sich um die Selbstständigkeit der Bischöfe, 
um ihre Reichsstandschaft, um ihre Landsässigkeit, die die sächsischen 
Fürsten so gern erstrebt hätten. In all' diesen Fragen war Herzog 
Heinrich der, dem die Klagen mitgetheilt wurden, der seine Rath- 
schläge ertheilte, reizte und aufstachelte, und den Kaiser von Allem, 
was im protestantischen Lager vorging, getreulich Bericht erstattete. 

Im Gebiete des Herzogs Heinrich war die Reformation fort- 
geschritten; sie blieb nicht ohne Einfluss auf das Gebiet des Merse- 
burger Bischofs, schon zeigten sich die Wirkimgen in den Kämpfen 
adhger Patrone, die gegen ihre katholisch gesinnten Geistlichen vor- 
gingen. In dem Gebiete des Bischofs von Meissen war man uner- 
bittlich vorgegangen. In Folge der dort eingeleiteten Visitation war 
man nächtlicher Weile in den Dom „eingebrochen", hatte Benno's 
Altar zerschlagen, die Cerenionien verboten, die Messe und die Ge- 
sänge abgestellt*). Während Bischof Johann's Widerstand sich ge- 


') Die Quellen Bind die bei der Eroberung der Feste Wolfenbtittel von dem 
Kurfürsten von Sachsen weggenommenen Correspondenzen, deren Originale neuer- 
dings an das Wolfenbüttoler Archiv zurückgegeben worden sind. Copien dieses 
Briefwechsels befinden sich im S.ichs.-Ernest. Gesamrat- Archive, Reg. H. pag. 841, 
No. XVII. 

*) Brief des Bischofs Johann vom Montag nach Jac^bi 1539 (28. April). Erst 
folgte gütliche Vorstt^Uung (14. Juli) der Visitatoren; sie fordern die Beseitigung 
von Benno's Grab u. s. w. Dann erst, als man sich weigerte, drang man in den 
Dom ; das „Heilthumb" Benno's hatte der Bischof zuvor heimlich entfernen lassen. 
Einem hölzernen Bilde Benno's hieb mau den Kopf ab, und „trieb viel Unlust". — 


286 Bas Albertinische Gebiet. 1544—1545. 

brochen zeigte, stellte der Merseburger sich der angekündigten Visi- 
tation schroif entgegen. Er hörte seine Geistlichen, die ihm fest zur 
Seite standen, aber er niusste doch durch die Haltung seiner Stande 
bald inne werden, dass hinter ihm wenig nachhaltige oppositionelle 
Elemente standen, die sich der Reformation auf die Dauer nicht ver- 
schliessen konnten. Bischof Johann von Meissen erlahmte schon in 
seiner Thätigkeit: in dem Handel um die Aufrechthaltung bischöf- 
licher Reichsstandschaft hatte er sich bald überzeugt, dass ihm Be- 
weismittel für das frohere Vorhandensein derselben nicht zur Verfügung 
standen. Auf die Hülfe des Kaisers baute er wenig, er meinte, dass 
dieser um seiner und des Merseburger Bischofs willen in einen Krieg 
sich nicht stürzen werde ^). „Ich befahr mich**, fuhr er fort, „in 
Meissen ist es aus; wer will in solcher föhrlichkeit alda bleiben.*' 
Man beschuldigte den Kurfürsten, dass er seine Geistlichen autorisirt 
habe, den Widertheil zu schänden, sie seien Buben, Schälke, Böse- 
wich ter, Jungfrauenschänder, ärger als die Wiedertäufer, denen man 
nichts verkaufen dürfe, sonst könnte man diese Buben nicht los 
werden. Auf beiden Seiten war das Maass des Handelns weit über- 
schritten; im August erschien ein Mandat der Fürsten, in welchem 
den Bischöfen Wege imd Stege verlegt wurden, um sie vom Besuch 
des Reichstages abzuhalten*); nur auf Schleichwegen war es möglich, 
ihre Abgeordneten nach Worms zu senden. 

Längst waren die schärfsten Verordnungen zur Durchfuhnmg der 
Reformen in der Ausführung begriffen. Aus Dresden waren die weh- 
müthigsten Berichte des Pfarrers Peter Eisenberger ^) über die Xieder- 
legung aller katholischen Gebräuche eingelaufen, Aehnliches vollzog 
sich Mitte August in Leipzig; der Merseburger Bischof fürchtete nichte 


Als Visitatoren funj^irten Spalatin, Jonas, Cniei^or, einor v. Hopfgarten, „der grosse 
Goldacker", Caspar v. Schönberg zu Heinsberg, Rudolf v. Eothenberg. 

*) Brief an Slgismund vom Donnerstag nach Margare tlie 1539 (17. Juli). 
„Ich befer mir ein ergers, wir haben keinen Schutz, wird etwas darüber dem Stift 
eingenommen, erlangt mans schwerlich widder. . . Man sieht wol, was für hülff zu 
Augspurgk geschehn." 

*) Schreiben des Dechanten Pflug d. d. Virg. Assumpt. 1539 (14. August): 
das Mandat vom Donnerstag nach Vinc. Petri (7. August). 

^) Vom Montag nach Trinitatis (2. Juni). Er unterschrieb sich: „Pfarrer zu 
Dresden, schir nymer Pfarher." Paulus (sc. Linderaann) hatte in seiner Predigt 
die Busse verworfen, am Hofe schwanden die Seelämter, „viel ausgelaufener luthe- 
rischer Mönche, Pfaffen und Schwärmer ti)ben und wütiien". 


§ 7. Die Visitation im Hochstifte Merseburg; 287 

Geringeres, als dass die Visitatoren auch in sein Stift eindringen würden ^), 
iu welchem ohnehin die Reformation ihre Anhänger im geistlichen 
Stande gefunden hatte ^). Unaufhörlich gingen die Beschwerdebriefe 
der Bischöfe an den Herzog Heinrich von Braunschweig, der sich 
äusserst thätig zeigte. Hülfe zu bringen, obwohl er selbst nach dem 
Bundestage von Landshut (15. Januar 1540) nichts anderes thun konnte, 
als zur Geduld zu ermahnen. Bischof Johann von Meissen berechnete, 
dass das Stiftseinkommen „der lutherischen Secte halben" sich jährlich 
um 2000 Gulden verringert habe. Er klagte, dass das Kirchenregiment 
ihm genommen, lutherische Domherren eingeschoben seien, und nun 
auch Hand an die geistlichen Güter gelegt werde. Trotzdem, dass 
die Ankunft des Kaisers als bevorstehend anzunehmen war, konnte er 
nicht finden, dass die Evangelischen der Mässigung sich befleissigten: 
er musste den Spott ertragen, dass .,die Papisten auf den Kaiser wie 
die Juden auf ihren Messias hofft^jn". Seine persönlichen Vorstellungen 
am kaiserlichen Hofe zu Prag hatten ihm nichts geholfen, er sah die 
Zeit kommen, wo das Schicksal die Stifter ereilen werde, dem Saal- 
feld und andere bereits erlegen waren. Die Wiederherstellung geist- 
licher Regierung und Jurisdiction bezeichnete er als das einzige Mittel, 
durch welches die Einigkeit im Christenthume wieder gewonnen werden 
könne, damit die lutherische Lehre gedämmt und in ihrer bisherigen 
Weise nicht geduldet w^erde ^). So sehr war Heraog Moritz den Fuss- 
tapfen seines Vaters gefolgt, dass er unbedingte Unterwerfimg der 
Bischöfe gefordert hatte. Er hatte es ganz offen ausgesprochen, dass 
diese, um dem Hause Sachsen zu widerstreben, zu schwach seien und 
sich in das Schicksal ergeben müssten, ihren Aufenthalt ausserhalb 
ihrer Stifter zu suchen*). Das waren vertrauliche Eröfihungen eines 
Abgesandten des Herzogs Moritz. Leider lagen zur Zeit die Verhält- 
nisse so, dass die Drohungen in Erfüllung gehen konntipn, sobald die 
verheissene Hülfe ausblieb. Auch nach andern Richtungen hin war 
die Selbstständigkeit der Stifter bedroht. Herzog Moritz hatte es 


^) Schreiben vom Moutag uach Laureutii (11. August). 

*) Vergl. die einzelnen Nachweise in Fraustadt'B „Einführung der Refor- 
mation im Hochstifte Merseburg**, Seite 91 ff. 

') Brief an Heinrich von Braunschweig d. d. Stolpen, Sonnabend nach Invo- 
cavit 1540 (21. Februar). 

*) Brief d. d. Merseburg vom Sonnabend nach Bartholomäi 1541 (27. August). 


288 Das Albertinische Gebiet. 1544—1545. 

bereits so weit gebracht, dass der Bischof von Meissen vom Besuche 
der Reichstage abstand, er besteuerte die Stiftsunterthanen , verwei- 
gerte die Herausgabe hinterlegter Streuern aus der Regierungszeit des 
Herzogs Georg, wie sehr auch König Ferdinand durch Mandate die 
Herausgabe fordern mochte. Der Bundesoberst Heinrich meinte, auch 
wenn Herzog Moritz ^ier Kaiser selbst wäre, so würde dieser in seinen 
Anmaassungen gegen die Stift<»r nicht so weit gegangen sein ^). Sein 
Trost war, dass, obwohl die Protestirenden „den Sonnenschein" 
vor sich haben, Gott ihrem gottlosen Leben länger nicht zusehen und 
er es bald in Trauer und Betrübniss verwandeln werde. Allem An- 
schein nach kam die günstige Wandlung, nachdem Kurfürst Johann 
Friedrich auch in das Stift Naumburg eingedrungen war, dort den 
Nicolaus V. Amsdorf als Bischof eingesetzt und die Reformation xinieT 
dem Schall der Trompeten und Pauken eingeleitet hatte, — sie kam 
mit der Fintzweiung des Herzogs Moritz und des Kurfürsten Johann 
Friedrich durch die Wurzener Fehde. 

In der That, es sah im protestantischen Lager trüb aus, als 
zwei der mächtigsten evangelischen Fürsten vor ernsten kriegerischen 
Verwickelungen standen. Es liess sich nicht sagen, wohinaus die 
Dinge liefen. Dass der Kampf um Würzen ^) der katholischen Partei 
gelegen kam, dass sie neuen Muth schöpfte, aus dieser Verwickelung 
Vortheil zu ziehen, geht deutlich aus dem später in Wolfenbüttel 
aufgefundenen Briefwechsel der Bischöfe hervor, die in Herzog Hein- 
rich von Braunschweig ihre Stütze suchten-**). Als Würzen erobert 
war, hoffte Bischof Johann von Meissen bestimmt auf die Hülfe des 
Herzogs Moritz, der indess eine ausweichende Antwort, gab, und nur 
auf der directen Abfuhrung der Türkensteuer bestand. Zwar war 
bald der Friede zwischen Moritz und Johann Friedrich hergestellt, 
aber die Hoffnung schimmerte noch dem Bischof Sigismund, dass ein 
inniges Zusammengehen beider Fürst<»n auf die Dauer nicht im Be- 
reiche der Möglichkeit liege*). 


') Schreiben d. d. Wolfonbüttel, Montag nach Convers. Pauli 1542 (.30. Jaii.). 

•^) Vergl. Seite 208 ff. 

®) „Wir hoffen aber zu got, Ew. g. werden vna nit verlassen, vnd so wir 
solten von e. g., wie von <lor Ro. K. May. verlassen worden, so were es besser 
gewest, wir hetten vns nie ins bundnuss begeben.** Schreiben des Bischofs von 
Meissen vom Sonnabend nach Judica 1542. 

*) „Was aber für guti^ wille zwischtni den beiden Chur- vnd Fürsten zu 


§ 7. Die Visitation im fioebstifte Merseburg. 280 

Aber wahrend die Erbitterung der Bischöfe wuchs, die sich in 
zahllosen Schimpfworten auch gegen Luther richtete^), vollzog sich 
wider Erwarten die Beilegung der Händel zwischen Johann Friedrich 
und Moritz. Dieser Ausgleich war in diesem Momente von doppelter 
Bedeutung, indem das Vertrauen zwischen dem Landgrafen Philipp 
von Hessen und Johann Friedrich sich wieder befestigte, die nun 
vereint sich gegen Herzog Heinrich von Braunschweig wandten, und 
durch die Eroberung der Feste Wolfenbüttel die Fäden der innigsten 
Verbindung des Braunschweigers mit den sächsischen Bischöfen ent'- 
deckten, gegen die Herzog Moritz nun um so rücksichtsloser vorging. 

Seitdem die Häupter des Schmalkaldischen Bundes jene grossen 
Erfolge durch die Einnahme des Wolfenbütteler Gebietes erzielt hatten, 
fanden sich die Bischöfe vereinsamter als je. Im Stifte Merseburg 
hatte die Reformation mehr und mehr Anhänger gefunden. Vergeb- 
lich wartete der Merseburger auf die Heimkehr des Kaisers, der im 
Sommer L543 aus Spanien kommend mit dem vertriebenen Braun- 
schweiger in ('remona zusammentraf. Die Zeit war vorüber, wo der 
Bischof seinen Unterthanen und Ständen mit Ausflüchten einer reform- 
anstrebenden Partei sich gegenüber stellen konnte. Er sah sich in 
die Nothwendigkeit versetzt, auf dem Stiftstage zu Pfingsten 1543 
den dringenden Forderungen der Stände nachzugeben und zuzusagen, 
„dass das Evangelium im Stifte wie in ganz Sachsen gepredigt werden 
solle'*. War es dem Bischof auch nicht Ernst, diese Zusage zu er- 
füllen, so war sie doch bedeutsam, weil die Gemeinden jetzt selbst 
vorgingen, sich ihre Seelsorger wählten. Merseburg selbst bahnte in 
dieser Weise seine Reformen an und je schwieriger sich die Einfüh- 
rung der lutherischen Lehre auf dem platten Lande aus Mangel an 
geeigneten Kräften erwies, desto mehr steigerte sich das Verlangen 
der Stände nach „Reformation und Visitation** zugleich. Zwar 

SachAen dis werck wird gepilanzt vnd einKcfurt haben, bat e. 1. liederlich zaor- 
nu»88en vnd hoife nuu zu Gott, weil Herzog Moritz durch Gott erleucht und an- 
gezeigt, was guten Willens ehr an dem Orte, do er zuuor alczeit HülflF und Rath 
gesucht zu befinden vnd })efunden hat. Der gemeine Man spreche „von etzlichen 
tauKond gülden Schaden, die Johann Friedrich den AU)ertinern zugefügt habe, 
seitdem Georg gestorben", da man doch guts Raths zu erholen verhofft hat." — 
Sehreiben aus Merseburg vom Sonntag Quasimodogeniti 1542. 

') „Der treulos ausgelolfene muneh, der vnnsinige Mönch, des unchristlichen 
seellosen Buben." 

Borkbardt, Kirchen- und Schul- Visitatlonon. ]9 


2ÖÖ Das Albertinische ftebiet. 1544—1546. 

erhielt Herzog Moritz, als der Kaiser in Speyer angekommen war, 
ernste Mandate, bei Poen abzustehen vom Bedrftngniss des Bischofs 
und die eingedrungenen Prädicanten abzuschaffen; für den Augen- 
blick war allerdings eine rücWäulige Bewegung in Mersebiu-g selbst 
sichtbar^), aber die Mandate hatten um so weniger nachhaltige Be- 
deutung, als Herzog Moritz, der sich zu dem Kriegszuge des Kaisers 
gegen Frankreich anschickte, mehr und mehr in der Gunst des- 
selben stieg. 

Einen ernstlichen Widerstand gegen die Reformen im Stifte konnte 
Bischof Sigismund auf die Dauer nicht in Scene setzen, da derselbe 
gegen Ende des Jahres 1548 ernstlich erkrankte und der Landesherr 
durch seine Hauptleute die Vorgänge im Stifte sorgfaltig beobachten 
liess, auch eine Wiederwahl ohne seine (.'oncurrenz streng verbot. 
Wir übergehen die Kämpfe, die sich nach dem Tode des Bischofs 
Sigismund (4. Januar 1544) an die Wahl eines neuen Bischofs 
knüpften; hier zeigte sich, wie nachhaltig im Oapitel die Opposition 
gegen den Einlluss des Schutzförsten war, der sich angelegen sein 
liess, eine der Reformation günstige Wahl durchzusetzen. Es schien 
diese um so mehr geboten, als sich von der Haltung der Schmalkal- 
dischen Bundeshäupter ein Eingriff in das Stift befürchten liess, zumal 
Herzog Moritz weit entfernt war, dem Bunde beizutreten. Anderer 
Seits war die Lage Moritzens schwierig, da das Verhältniss zum Kaiser 
ein vorsichtiges Vorgehen bedingte». iTirerst wurden die Schwierig- 
keiten dadurch aus dem Wege geräumt, dass Moritzens Bnider August 
zum Administrator des Stiftes ernannt wurde; indess war auf die 
Dauer dieser Zustand unerträglich, je weniger sich der weltliche 
Vertreter des Stiftes klar war, in wie weit er die Institutionen des- 
selben in Kraft zu erhalten oder umzugestalten hatte. 

Da war es höchst bedeutsam, dass man einen Weg ausfindig 
machte, auf dein man aUmählig zur Reformation des Stiftes gelangte, 
indem Herzog August dem irrsten (leorg von Anhalt die Verwaltung 
des eigentlichen bischöflichen Amtes (16. Mai) mit dem Titel eines 
Coadjutors in geistlichen Sachen antrug, der ja schon vor Sigismund's 
Wahl Aussicht auf die Bischofswiirde gehabt hatte. Dass er der 
Reformation geneigt war. bezeugt nicht allein sein früheres Verhalten, 


*) Vergl. Fraustadt a. a. 0., Seite 131 ff. 


§7. Die Visitation im Hochstifte Merseburg. 


2dl 


sondern auch die einstige Absicht Luther's und Melanchthon's, ihn 
als evangelischen Bischof in Naumburg einzusetzen. 

Georg gehörte der Partei an, die bei den dermaligen Verhältr- 
nissen des Stifts besonders für die Durchiführung der Reformation 
geeignet erschien. Er überstürzte sich nicht; es stellten sich ihm. 
Dank dem Einfluss Melanchthon's, Männer zur Seite, die ihn kräftig 
unterstützten. So ging er nur bedingungsweise an die Piinführung 
der Kirchenordnung des Herzogs Heinrich, zu welcher ihn Herzog 
Moritz zu bestimmen gesucht hatte. Aber auch ihre Moditicationen 
führten -zur Visitation des Stiftes, die man am 28. September 1544 
durch den Besuch des Amtes und der Stadt Merseburg vollzog, auch 
im folgenden Jahre im Amte Lützen (9. Februar bis 9. März) und 
im Amte Lauchstädt (vom 12. bis 20. März) fortsetzte. Hieran schloss 
sich im Mai die Visitation des Amtes Schkeuditz. 


Uebersicht der ersten Visitation des Hochstifts Merse- 
burg. *) 

(23. September bis 18. October 1544 und 9. Febniar bis Mai 1545.) 

Stadt und Amt Merseburg. 

6. Schladebach 


1. S. Merseburg 

Pfarrer 
Diacouus 

2. Neu-Markt 60 

3. Altenburg 

4. Die Clause 


5. Trebnitz 


Ratb zu 
Merseburg. 


1 

1 i 


Abt von St. 
Peter. 

Biscbof V. M. 

und Abt von 

St. Peter. 

9 


7. Döllnitz 35 

8. Wallendorf 

9. Kriegsdorf 

10. Lössen 8 

11. Burg- 

liebenau 15 


Biscbof von 3 
Merseburg. 
Stift Merse- 3 

bürg. 
Abt von St. 

Peter. 
Cantor des 

Stifts. 

V. Wertber. 

Stift Merse- 
burg. 


1 


1. Mit St. Maximi-* (128) und St. 
Sixti*- Kirche. 

3. Vorstadt von Merseburg, mit Mou- 
schau*. Zu Altenburg: Kloster St. Petri. 


5. Creypau*. 

8. Tragarth*. 

9. Nacb 8 geschlagen. 


*1 u. bedeutet unbesetzt; c. bedeutet curirt. Die Ztihleu hinter den Orts- 
namen be<leuten die hausbesessenen Wirthe. — Die meisten Pfarrer haben keine 
Censur; nur die im Kticharate. 4 bedeutet in der Regel abgesetzt: 3 zum noch- 
maligen Examen nach kurzer Zeit zugelassen, um dann, wenn nicht tüchtig be- 
funden, abgesetzt zu werden. — Die Namen der Visitatoren sind nicht bekannt. 
Dass Musa an der Visitation Theil hatte, ist sicher. 

19* 


si92 


Öas Albertinischo Gebiet. 1544—1546. 


12. 
13. 

14. 
15. 
16. 

17. 

18. 


CoUenberj? 2o \ Georg von |u. 


Klein- Cor- 
betha 26 

Schkopau 
Bündorf 14 


Kriegstädt 28 , Abt von St 

Peter. 


Aebtissin von 1 4 
Gorbstädt. 

? © u. 
v. Marschall. 

4 


Raschwitz 
Clobican 


n 
t 


19. Xaundorf 


20. 
21. 
22. 

23. 
24. 

25. 

26. 
27. 

28. 
29. 
30. 
31. 

32. 
33. 


Geusau 30 

Blösien 

Ober-Wünseh 

Benndorf 
Reipitzsch 24 


v. Ront<)ch. 

Graf von Mans- 
feld. 

(V. Tauben- 3 
heim?) | 

Domprobst. 

Pfarrei Geusau 
Bischof von 
Merseburg. 1 

v. Taubenheim 
Abt von St. 
Peter. 

Dietr. Böse. 


Dietr. Böse. 
Dietr. Böse. 


Ober- 

Beuna 14 
Kötzschen 
Nieder- 

Beuna 14 

Frankleben 36 ; Pfarrei Geusau 
Runstedt 14 1 Georg Böse. 
Bussen 19 Domprobstei. 

Zscherben 13 ' Bischof von 

I Merseburg. 
Leuna 20 , v. Schönberg. 

Göhlitzsch ; ? 


c. 


4 
4 
4 

4 

© 


34. Kirchfähren- 

dorf 

35. Sper^au 45 

36. Hohenlohe 

37. Eisdorf 32 

38. Zwenkau 

39. Knauthain 31 

40. Knaut-Naun- 

dorf 24 

41. Bösdorf 30 

42. Eythra 27 

43. Gross- 

Görschen 

44. Muschwitz 22 

45. Starsiedol 44 

46. Gross- 

Göhren 20 

47. Dehlitz 28 

48. Vesta 18 

49. Klein -Cor- 

betha 22 

50. Keuschberg 

150 (incl. der 
Dörfer) 

51. Pissen 

52. Kötzschau 27 


Bischof von 4 
Merseburg. 

Bischof von :4 
Merseburg. 

Bischof von 
Merseburg. I 

Bischof von 4 
Merseburg* 

Bischof von 
Merseburg. 
V. Pflug. 3 

Bischof von 
Merseburg. 

V. Pflug. • 
Capitel 
zu Merseburg. 

Bischof von 
Merseburg. 

V. Draschwitz. 3 
Bischof von 3 
Merseburg. 

Bischof von 
Merseburg- 

V. Teucheni. 
V. Wolfsdorf. u. 

Pfarrei 
; Grosscorbetha. 

Der bedien- | 
tiarius. 

; Der Dechant. 
V. Burkhardts- 
! rode. 


15. Bischdorf* (12), Knappend«»rf* (lö). 

16. Schadendorf*, l^iedorkriegstädt*. 
Der Pfarrer leidlich gelehrt, erklärte sich 
zur Annahme des Evangeliums bereit. 

20. Atzendorf* (21). 

22. Nieder- Wünsch*. 

23. Kürbisdorf*. 
25. Von Niederbeuna c. 

30. (Bussen) mit Göhlitzsch*. 

31. Bisher von Kötzschen versorgt. 

36. (Lohe.) 

37. Meyhen* (24) zugeschlagen. 

38. Imnitz*, Pulgar* (Böigem). 

39. Rehebach*. 


43. Klein-Gorschen*. 

44. Mit Söhest(»n zusammen (22). 

45. Mit Pobles* (10), Gostau, Stöss- 
witz, Sössen. 

47. In der Weissenfelser Visitation 
sind Drehen?, Dehlitz, Losau, Cleben 
und Neilschütz zusammengeschlagen. 

48. Dazu Kleincorbetha geschlagen. 

50. Mit 12 Dörfern: Wölkau*, Leune- 
witz, Ostrau, Gros.s- und Klein-Godduk 
Oebies, SchlechtewitÄ, Nempite (die an- 
deren fehlen). 

51. Thalschütz* (12), Roddeu, Gün- 
thersdorf, Klein-Lehna. 


§ 7. Die Visitation im Hochstifte Merseburg. 


293 


53. Alt- Ran n- 

stedt 48 

54. Priestäblich 8 ! 

55. Markran- 

städt 75 

56. Lausen 15 

57. Qiiesitz 

58. Schkeitbar 128 

mit den Dörfern 

59. Röcken 21 


Probst 
zu Droj'ssig. 

Bischof von 
Merseburg. 

V 
Bischof von 
Merseburg. 

Capitel 
zu Merseburg. 

Bischof von 
Merseburg. | 


60. Teuditz 75 incl. ! v. Walhausen, 
der Dörfer 

61. Züllschen 17 

62. Klein- 
Zschucher 36 

63. Gross- 
Miltitz 20 

11 64. Lindenau 32 


v. Monsitz. 
V. Hayn. 

V. Hayn. 


u. 


65. Gross- 

Zschocher 


Rath 
zu Leipzig. 

V. Pflug. 


© 


66, Lauchstädt 56 j Bischof von ' 

I Merseburg. 

67. Klein-Lauch- v. Kotzhofon. u. 

Stadt 18 

68. Schafsted t 155 Bischof von 

j Merseburg. 

69. Gräfendorf 45 i Pfarrer 

I zu kSchafstedt. 

70. Delitz am ! W. Bosc. ! 

Berge 38 


Amt Lauchstädt« 

71. Holleben 56 v. Witzleben. : 

72. Schiettau 20 v. Witzleben. ' 


73. Neukirchen 50 Abt von St. 

Peter. 


74. Zöschen 60 

75. Zweymen 10 


v. Branden- 
stein. 

Capitel 
zu Merseburg. 


76. S. Schkeu- 

ditz 100 

77. Gr.-Dülzig 58 


Amt Schkeuditz. 

Hzg. August. 


Capitel 
zu Merseburg. 


78. Klein-Lie- 

benau 12 

79. Rückniars- 

dorf 55 


H. V. Sköhlen. u. 

Abt von St. ' 
Peter. 


53. Dazu geschlagen: Gross -Lehua* 
(24), Oeisch (13) (Euschitz), Treben* 
(15), Klein-MUtitz ^9). 

54. Frankenhehn* (2ö). 

55. Göhrenz il4}. Dazu auch 55 ge- 
schlagen. 

57. Kulkwitz* (8). 

58. Thronitz*, Räpitz, Gross-Schkor- 
lopp, Meyhon, Schkölen, Dohlen, Scbe- 
nisch, Gärnitz. 

59. Bothfold* (34). 

(50. ToDwitz, Kauern, Ragwitz, Eller- 
bach, Öchwesswitz. 59 und 60 werden 
zusammengeschlagen; Pfarrsitz wird 59. 

63. Von Klein -Zschocher versorgt; 
kommt zu * Rückmarsdorf, wobei Lind- 
naundorf mitversorgt wird. 


64. Schönau*, Loutzsch*. 

iy^. St. Ulrich (10), öchottorei* (42). 

67. Von Kriegstädt versorgt. 

68. Mit 2 Kirchen: St. Niclas* und 
St. Johannes*. 

70. Dörstewitz*. 

71. Beuchlitz*, Benkendorf* ©. 

72. Bassendorf?' (21) (fehlt). 

73. Rockendorf, Röpzig, Hohenweiden, 
Ruttmannsdorf. 

74. Zscherneddel (15). 

75. Kötzschlitz*. 

76. Wehlitz, Papitz, Modelwitz, Alt- 
Scherbitz. 

77. Nnrtesch? (14), Klein-Dölzig (28). 

78. Von Dölzig versorgt. 

79. Lindnaundorf*. 


294 


Das Albertinische Gebiet 1544 — 1545. 


80. Wessraar 66 I Abt von St. 

, Peter. 

81. Gundorf 70 Abt von öt. 

I Peter. 

82. Röglitz 38 Bischof von 

Morseburg. 

83. Oberthau 22 ; Pfarrer von 

I Schkouditz. 


84. Ermlitz 30 

85. Horburg 24 


Der Dom- | 
dechant. 

Bischof von 
Merseburg. 

86. Lützschena 15 v. üechtritz. ' 


81. Böhlitz* ©. 

84. Rübsen*. 

85. (Hornberg.) 


86. Hähnichen (31). (Lehnsherr: der 
Pfarrer zu Schkeuditz.) 


Auch diese Uebersicht ist bei aller UnvoUkommenheit des be- 
züglichen ProtocoUes sehr lehrreich. Zunächst sind die Patronats- 
und Lehnsverhältnisse der Pfarreien von Bedeutung. Wir sehen, dass 
der Landesherr im Stifte nur über eine Stelle, die Städte über zwei, 
der freiherrliche und adlige Stand über 30 und der geistliche Stand 
über 47 Stellen verfügten^). 

Vergegenwä,rtigt man sich, dass seit geraumer Zeit im Stifte an 
verschiedenen Punkten die Reformation trotz des Widerstrebens des 
Bischofs sich Eingang verschafft hatte, Merseburg selbst vorangegangen, 
auch unter dem Adel sich zahlreiche Anhänger an Luther's Lehre 
gezeigt hatten*), so erscheinen die kirchlichen Verhältnisse noch 
trostlos genug. Weisen auch die Aufzeichnungen der Visitatoren über- 
haupt nur die Qualilication von 24 Geistlichen an den Mutterkirchen 
nach, so gestattet es einen Kückschluss auf die Gesammtverhältnisse, 
dass von diesen 15 gänzlich unbrauchbar, 6 mittelmässig waren und 
nur 3 den Ansprachen völlig genügten. In der Kegel liess man auch 
den Unbrauchbaren kurze Zeit, sich zu einem Examen vorzubereiten, 
unterstützte die Suspendirten mit Bücheni, an denen es vielfach 
mangelte. Oft war im Pfarrhause ^) nicht einmal eine Bibel anzutreffen, 
in Teuditz fand man einen Geistlichen, der lange Schankwirth ge- 
wesen, von der lateinischen Sprache nicht die geringste Kenntniss 
hatte; in Kirch- und Fährendorf beklagten sich die Bauern, dass ihr 


*) Von 6 Stellen gicbt das Protocoll keine Patronats- oder Lehnsherren an; 
jene 6 Stellen fallen aber nicht in's Gewicht, annähernd richtig bleiben die Ver- 
hältnisse doch. 

*) Vergl. Fraustadt a. a. 0. 

') Z. B. in Grossgöhren. 


§ 7. Die Visitation im Hochstifte Merseburg. 295 

Karrer ihnen mir „von Buttermilch und Molken** predige, die Geistr- 
lichen in Spergau und Schladebach konnten nicht einmal die zehn 
Gebote. Neben Pfarnniethlingen fand man zum Theil verwaiste Stellen, 
in Altrannstedt war der Geistliche gar nicht ordinirt und das sitt- 
liche Leben Hess an vielen Stellen viel zu wünschen übrig, da nicht 
allem wilde Ehen und uneheliche Kinder sich fanden, sondern häutige 
Klagen Avegen gänzlicher A^emachlässigung des Pfarramtes *) laut wurden. 
Wir sehen davon ab, das Bild durch Auffühnmg von solchen ab- 
schreckenden Einzelheiten zu vervollständigen; es war eine natürliche 
Folge, dass ein grosser Theil der Gemeinden verwildert Avar, die Gleich- 
gültigkeit gegen das kirchliche Leben nicht allein durch völlige 
Unkenntniss der Hauptstücke des Glaubens, sondern auch in der Unter- 
haltung der Geistlichen sich zeigte, die aus Mangel des Nothwendigsten 
durch Verweigerung der ihnen zustehenden Bezüge sich unmöglich 
an die Erfüllung ihrer Pflichten gebunden erachten konnten. Die 
materielle Lage der Geistlichen war bei fortgesetzten Hinterziehungen 
ihrer Bezüge um so mehr eine bedenkliche, als die geistlichen Wohnungen 
in überwiegendem Maasse baulich darnieder lagen. Es war nichts Sel- 
tenes, dass die Pfarrhäuser dach- und fensterlos dastanden, dass Thor und 
Brunnen eingefallen waren und in den Scheuern das Getreide verfaulte. 
Erwägt man, wie gering die Ortschaften ihrer Häuserzahl nach waren, 
so lässt sich auch hieraus ein Schluss auf die materielle Lage der 
Geistlichen ziehen. Schon die lückenhaften Angaben des ProtDColles 
zeigen, dass die Pfarreien dieser numerischen Verhältnisse wegen 
ausserordentlich dürftig sein mussten. Denn von 86 Ortschaften, 
welche Mutterkirchen besassen, lässt sich feststellen, dass 

unter über über über über über über über über über über 

10 10 20 ;M) 40 50 60 70 80 90 100 Häuser 
nur4 1:3 17 11 4 5 3 3 1 4 
Feuerstätten besassen, während die einzelnen Filiale und eingepfaiTten 
Dörfer über 50 Häuser nicht aufzuweisen hatten. Nimmt man dann 
hinzu, dass viele Gemeinden in ihrer papistischen Gesinnung beharrfen 
und die Visitatoren diesen lutherische Geistliche aufdrängten, so war 
es noth wendige Folge, dass deren materielle Lage ob des religiösen 

^) In Geusau zeigte sich der Pfarrer wunderlich, wenn er „beschenkt" (be- 
rauscht) war; in Muschwitz klagte man, dass der Pfarrer sich „mit seines Weibes 
prcundschaft voll saufe". 


296 Das Albertinische Gebiet 1544—1545. 

Zwie Spaltes für die erste Zeit wenigstens höchst bedenklich sein musste, 
da man von diesen Geistlichen keine Notiz nahm. 

Diese armseligen Verhältnisse machten daher die Zusammen- 
schlagung vieler Pfarreien nöthig. Selbst in Merseburg, wo die kirch- 
lichen Gemeinden so arm waren, dass man das Sacrament aus einer 
Birkenkanne reichen musste, wurden die Kirchen bis auf eine eingezogen, 
und diese Dürftigkeit der einzelnen Gemeinden erschwerte daher auch die 
iXirsorge für die Aufrichtung der Schulen, denen man, wie wir überall 
sahen, doch erst in zweiter Linie einige Aufmerksamkeit widmete^). 
Das Schulwesen im Hochstifte Merseburg konnte in Mangel materieller 
Mittel sich nur langsam emporarl)oiten, und die Entwickelung desselben 
hing auf das Innigste mit der Ausnutzung der geistlichen Güter zu- 
sammen, die im wesentlichen auf dieselbe Weise wie im Emestinischen 
Sachsen ermöglicht wurde. Wir gehen der Verwendung der geistlichen 
Güter im Einzelnen nicht nach. 

So Bedeutendes durch diese Visitation für die Einführung der 
lutherischen Lehre hier erzielt war, so wenig war der Widerstand des 
Domcapitels gebrochen, welches trotz des geistlichen un4 weltlichen 
Administrators den Kampf gegen die Institutionen der Visitatoren fort- 
setzte. Die Verhandlungen und Compromisse, welche im Laufe der 
Zeit bis zum Ausbnich des schmalkaldischen Krieges geführt und ge- 
schlossen wurden, zeigten, wie nachhaltig der Widerstand des katho- 
lischen Elementes war, dessen völlige Beseitigung unter dem Einflüsse 
politischer Verhältnisse im Albertinischen Gebiete sich in der von 
uns zu behandelnden Periode nicht vollziehen liess. Die Wirksamkeit 
der Emestinischen Fürst^^n fiir die Einfühnuig des Lutherthiuns war 
intensiver als die des Heraogs Moritz: ihn leiteten politische Rück- 
sichten, die den Schaffensdrang Johann Friedrich's auf dem religiösen 
Gebiete nicht beeinträchtigen konnten. Was Herzog Moritz in seinen 
Landen weiter für die Durchführung religiöser Reformen that, liegt 
ausserhalb des Rahmens unserer Darstellung. i\irerst war kein Raum 
für jene. Der schmalkaldische Krieg übte auch im Albertinischen 
Sachsen einen mächtigen Einfluss auf die religiösen Gestaltungen aus. 

^) In Merseburg strebte man die Errichtung einer Schule neben der Dom- 
schulo an. Audi in Markrannstädt sollte sich der Diacunus unter Verwendung 
des Lehns der Calandbrüderschaft zum Lehrer gebrauchen lassen. In Schkeitbar 
und Lauchstädt wurde das Küsteramt aufgebessert, auch in Schaafstädt eine Schul- 
meisterstelle begründet. (Vergl. Fraustadt S. 164 und 165.) 


Das Braunschweig -Wolfenbüttelsche Gebiet. 

1542-1544. 

§ 1. 

Einleitendes und Vorvisitation. 

Hätte die Füglichkeit bestanden, so wäre Kurfürst Johann Friedrich 
in seinem Keformationsdrange weit über die Grenzen seines Landes 
hinausgegangen. In dem Augenblicke, wo er kriegerischen Verwicke- 
lungen mit Herzog Moritz entging, und in befriedigender Weise auch 
das Schutzland Würzen zur Reformation übergeffihrt wurde, gönnte 
ihm das Schicksal, dass er sich mit dem Schwerte gegen den ver- 
hassten Herzog Heinrich von Braunschweig wenden konnte, der, wie 
wir sahen, den sächsischen Bischöfen eine mächtige Stütze ge- 
wesen war. 

Es war bedeutsam, dass die Wurzener Streitigkeiten, Dank der 
Vermittelung des Landgrafen Philipp, beigelegt wurden. Die alten 
Feindseligkeiten mit der reichsständigen Mehrheit kamen doch zum 
Ausbruch, nachdem hin und her verhandelt, die Processe am Kammer- 
gerichte im Wege Rechtens nicht zum Austrag zu bringen waren. 

Eben jener Herzog Heinrich, der dem Kurfürsten als Oberst des 
katholischen Bundes so verhasst geworden, der die Reformen in den 
sächsischen Stiftern so wesentlich erschwert hatte, rief die Häupter 
des Schmalkaldischen Bundes gegen sich in's Feld. Lang war am 
Kammergerichte zu Speyer über die Klagen des Herzogs gegen die 
Stadt Gosslar verhandelt worden, dass sie ein paar Klöster in ihrer 
Nähe niedergelegt hatte. Nicht die protestantische Haltung jener 
Stadt verwickelte den Herzog in Feindseligkeiten ; im Grunde k-ümmerte 
ihn wenig, dass der Protestantismus an den Grenzen und in seinem 
Lande Wurzel fauste. Dass er ihn bekämpfte, dazu bestiumiten ihn 
politische Rücksichten. Er schloss sich eng an den Kaiser an, weil 


298 Das Braunschwcig-Wülfenbüttclschc Gebiet. 1542—1544. 

er dureh ihn seinen in der Hildesheimischen Stiftsfehde erlangten 
Besitz garantirt zu sehen wünschte. Eben darum neigt<; er sich zur 
Feindschaft gegen die reformatürischen Versuche; er war katholischer 
als der Kaiser selbst. Je mehr er in seinem Lande sich durch die 
revolutionären Bestrebungen beiiTt sah und diese Auswüchse der lle- 
formation selbst zuzuschreiben geneigt war, vor allem in den Städten 
die Träger derselben fand, trat er nothwendig in den Kampf mit den- 
selben ein, zumal er in ihnen die oppositionellen Elemente gegen die 
Erweiterungen seiner landeshciTlichen Befugnisse erblicken musste. 

Trotz kaiserlicher Inhibition und dem Einreden der Protestanten 
war nun im Wege Rechtens doch gegen die Reichsstadt Gogslar die 
Acht ausgesprochen und Herzog Heinrich mit der Ausfuhrung der- 
selben betraut worden. Ohne Rücksicht wai* er an die Ausfühnmg 
gegangen, er hatte nichts geschont, um das lang ersehnte Ziel zu er- 
reichen. Zum Zuge gegen die Stadt, die er in vier Wochen zu er- 
obern gedachte, hatte er die eigenen Unterthanen nicht geschont, nach 
allen Seiten hin hatte er sie herangezogen, selbst die Geistlichen 
seines Landes hatte er tüchtig geschaCtzt, dass sie darüber das Kirchen- 
gut versetzt hatten. 

Da war es unvermeidlich, dass der Schmalkaldische Bund ein- 
griff*, der ja recht eigentlich dazu geschlossen war, seine Glieder gegen 
Vergewaltigungen zu schützen. Die Bimdesveiii'andten hatten auf dem 
Reichstag von Speyer die Oberhauptleute bevollmächtigt, der be- 
drängten Stadt zur Hülfe zu eilen, wenn der Herzog von der Voll- 
streckung der Acht nicht abstehen würde. Als die Wurzener Irrungen 
beigelegt waren, fand man Zeit, der Frage näher zu treten. Nur war 
zu erwägen, ob man der Stadt zur Hülfe ziehen oder den Bedränger 
selbst bekämpfen sollte. Man entschied sich für Letzteres, da es ge- 
boten erschien, den verhassten Herzog unschädlich zu machen, der 
ganz Deutschland ebenso durch seine Streitschriften als durch die 
Entsendung seiner Mordbrenner in Aufi'egimg versetzt hatte, wenn 
man auch nur durch die Tortur der Ergriffenen ihn der Urheberschaft 
derselben anschuldigen konnte. Kurz, auf dem Tage zu Eisenach 
wurden die Bimdesobersten schlüssig, mit hinreichenden Streitkräften 
gegen den Herzog zu ziehen und am 22. Juli im Felde zu erscheinen. 
Bei Gandersheim vereinigten sich die Streitkräfte des Landgrafen von 
Hessen und des Kurfürsten von Sachsen. Auch die Städte Gosslar 


§ 1. Einleitendes und Vorvisitation. 299 

und Braunschweig stiessen mit ihrer Heeresmacht zu ihnen. Gegen 
eine solche üebermacht vermochte der Herzog im Felde sich nicht 
zu behaupten; er stützte sich auf seine Feste Wolfenbüttel, die er 
seinen Getreuen zur Vertheidigung überliess, er selbst mit seinem 
Sohne verliess das Land, um Hülfe gegen diese Bedränger zu suchen. 

Während Herzog Heinrich vergeblich sich nach Unterstützung 
umsah, war Wolfenbüttel gefallen. Am 13. August zogen die Be- 
lagerer in die Feste ein. 

Wir gehen den Ereignissen nicht weiter nach; genug, dass der 
Schmalkaldische Bund das Herzogthum als ein erobertes Land be- 
handelte, eine förmliche Regierung einsetzte, wie sehr man auch in 
Zweifel war, wie die Zukunft die Dinge gestalten werde. Eben die 
eroberte Feste wurde der Sitz dieser Regierung; jetzt war es geboten, 
das Land mit den Segnungen der Reformation zu beglücken. Je 
mehr dasselbe protestantisch wurde, je weniger war Aussicht vor- 
handen, dass der Herzog sich in demselben wieder eine feste Position 
schafifen konnte, wenn auch, wie zu erwarten stand, der Versuch einer 
gewaltsamen Wiedereroberung nicht ausgeschlossen blieb. 

Viel Wahrscheinlichkeit war vorhanden, die Reformation in dem 
eroberten Gebiete einzufahren. Im Lande selbst hatte sich trotz des 
wachsamen Auges des vertriebenen Herzogs mehrfach der Drang nach 
der Reformation kundgegeben, besonders waren es die Städte, die von 
den Nachbargebieten aus Anregung zu derselben empfangen hatten. 
Vor allem war das nahe Braunschweig seit mehr als einem Decennium 
zur Reformation übergeführt; es war ein W^erk Bugenhagen's, der 
schon 1528 der Stadt eine Kirchenordnung gegeben hatte. Jetzt trat 
er wieder in den Vordergrund. 

Bald nach der Eroberung Wolfenbüttels war er im Auftrag des 
Kurfürsten nach Hildesheim gegangen, dessen Bürger noch an der 
alten Lehre festhingen. Ihm war es doch geglückt, dort die Bürger- 
schaft zur lutherischen Lehre hinüberzuziehen. Schon am 9. October *) 
berichtet er eingehend über seine Mission dem Kurfürsten aus Wolfen- 
büttel. „Ich habe alle Tage gepredigt und die Lehre fast in die Leute 
geblewet; ich habe geschrieben imd getrachtet, was zu guter Ord- 
nung, Fried und Seligkeit der Stadt gehöret." Aus andern Städten 


»j Ueg. H. Fol. 959. 


300 Das Braunschweig-Wülfenbüttelsche Gebiet. 1642—1544. 

hatte er fromme, gelehrte Prädicanten dahin verpflanzt, das Sacrament 
in beiderlei Gestalt gereicht; mit Ausnahme des ersten Sonntags hatte 
er es stets öffentlich ausgetheilt, „alle Leute in der Kirchen sangen 
fröhlich dazu". „Als ich dahin kam", fährt er fort, „lag da Alles 
jämmerlich, da war kein Pfarrer noch Capellan, kein Priester, der zu 
einem Kranken gehen konnte; es that mir weh, und hatte da sonst 
mit vielen Bekümnieniissen ein gut ziemlich Fegfeuer." Bald bot 
sich der Guardian mit seinen grauen Brüdern zum Dienste des Evan- 
geliums an^), aber im Ganzen verschlossen sich die Klöster der Re- 
formation*). „Die Stadt ist voll Pfaffen", schrieb er, „aber es war 
nicht einer, den man hätte zu etwas brauchen können. Sie sind 
Klötze, da sie nichts wissen, auch nicht des Papstes Lehre; die meisten 
sind auch so gottlos, dass sie nichts Gutes thun wollen, obschon sie 
es könnten." Die Reformation Verschaffte sich um so weniger schnell 
Eingang, als Bischof Dietlaff den Rath der Stadt bearbeitete; seine 
Partei suchte um jeden Preis die Annahme des Evangeliums zu ver- 
zögern, weil sie hoftle, dass Bugenhagen nicht lange bleiben würde, 
da ihn die Durchführung der Reformation mehrfach nach anderen 
Orten genifen hatte. Die Vertröstung auf endliche Entscheidung des 
Raths zeigte keine Resultate "). „Da befahl ich Gott die Sache, setzte 
mir für, dass ich mit der Stadt einen Sturm wagen und sie nicht 
verlassen wollte, ehe ich des Dings ein Ende sehe." Endlich am 
26. September wurde die Bürgerschaft auf das Rathhaus entboten: 
der Gewohnheit gemäss verhandelte man bei geschlossenen Thoren der 
Stadt und aller Kirchen, damit Niemand Sturm schlagen konnte. 
Bugenhagen wartete dieser Verhandlungen in nächster Nähe; er hörte 
das Getümmel in seiner Herberge, die „kaum fünf Schritte" entfernt 
lag. Nach zweistündigem Kampfe legte sich der Sturm, die Annahme 
des Evangeliums war beschlossen. Man nahm die Braimschweigische 
Kirchenordnung an, verordnete Prediger imd Kastenherren, die sich 
in Kirchen und Klöster begaben, um das Vermögen zu verzeichnen. 
Sofort wurde der Grund zu einer Schule gelegt, das Cantate und die 
Messen waren v(»r])oton, der Dom geschl(»ssen, die Zuhälterinnen der 

^) Es waren kaum vier, die ihm etwas dienen konnten. 
*) Ein Predijrer Monnich erklärt«^ sich bereit, die Kappe abzuthun. „Sonst 
aus den anderen Klöstern und aus der Carthause war Niemand zu verhoffen.*' 
^) rrspriingUrh war Montag vor Michaelis angesetzt (25. Sept<?mberi. 


§ 1. Einleitendes und Vorvisitation. 301 

Domherren wurden ausgetrieben. Unverzüglich verliess der Abt von 
St. Michael mit seinen Mönchen die Stadt; aber der Bürgermeister 
Hess sie in dieselbe zurücktreiben. Am Michaelistage, wo sonst grosser 
Ablass^) verkündet wurde, liess Bugenhagen das Michaeliskloster auf- 
schliessen, predigte dort unter grossem Zulauf der Menge und wan- 
delte damit die Kirche des Klosters zu einer lutherischen um. 

Von Hildesheim wandte er sich am 1. October nach Wolfen- 
büttel*). Xach seinem eingehenden Berichte vom 9. October hatte 
er seit vier Tagen dort das Visitationswerk begonnen. Bei Vorladung 
einiger Geistlichen aus den Aemtem und Gerichten constatirte er die 
schreckliche Unwissenheit der Dorfgeistlichen, die auch von der 
„päpstlichen Lehre" nicht die mindeste Kenntniss beurkundeten. 
Der meiste Theil war materiell so kümmerlich situirt, dass ihm ein 
Geistlicher mit einer jährlichen iiinnahme von drei Gulden vorkam^). 
Nichtsdestoweniger waren die Pfaifen von dem vertriebenen Herzoge 
tüchtig geschätzt worden, wie häufige Klagen gegen ihn beweisen. 
Neben Bugenhagen wirkten als Visitatoren der Superintendent und 
ein gelehrter Prädicant aus Braimschweig*), die zunächst die Unge- 
schickten vennahnten und auf eine künftig vorzunehmende Visitation 
hinwiesen, von der ihr ferneres Verbleiben nach abgelegter Prüfung 
abhängig gemacht wurde. Neben Beaufsichtigimg der Geistlichen, die 
auch das Eingehen der Ehe geloben mussten, wirkte Bugenhagen auf 
die materielle Besserung der PfaiTstellen hin, die ihm auch ohne die 
Vornahme einer besonderen Visitation möglich erschien ^') ; nur in den 
Städten und Flecken strebte man die Regelung der Besoldungen an, 
damit in diesen, wie die vorläufige Instruction beabsichtigte^), die 
Geistlichen gehalten werden und zu diesen die ungelehrten Pfarrer 
auf den Dörfern ihre Zuflucht nehmen könnten. 


*) Zur Zeit des Jahrmarktes am 29. September. 

*) Vergl. Koldewey S. 21 (261), dessen Angabe „bis zum 9. October" hier 
quollenmässig bestätigt wird. 

') Jedenfalls der Pfarrer von Küblingen. Bugonhagen nennt den Ort des 
Geistlichen nicht. 

*) Bugenhagen nennt die Namen nicht, aber es waren M. Antonius Corvinus 
und Martin Gorolitius. Vergl. Koldewey .Seite 20 (2G0), s. § 2 Anmerk. 1, und 
Seit© 21 (261). 

*) Nach der Ansicht des Kanzlers Mag. Franz Buvkhardt. 

*j Vom Anfang September. 


302 Das Braunschweig- Wolfenbttttelsche Gebiet. 1542—1544. 

Diese Thätigkeit der Visitatoren, welche schon im Juli an ver- 
schiedenen Orten mit der weltlichen Gewalt Hand in Hand gegangen 
war^), war nur eine vorläufige; sie hatte weltlicher Seits überall da 
begonnen, wo die eindringenden Protestanten festen ¥\xss gefasst hatten. 
Erst seitdem Wolfenbüttel erobert war, ging man planmässig mit der 
Refoimation vor, welche sich von der Instruction der Braunschweiger 
Visitation vom 1. September vorzüglich abhängig zeigte. 

Gerade in der Zeit, wo Bugenhagen seine Thätigkeit in Wolfen- 
büttel vollendet hatte und im Begriff stand, nach Königslutter*) sich 
zu begeben, erschien die Visitationsinstruction, mit welcher sofort die 
Beauftragten an den Vollzug ihrer Arbeit herantraten. 

§ :^. 

Die erste Visitation im Herzogthiun Braunschweig- 

Wolfenbüttel. «) 

(1542, 10. October.) 

Mit einer doppelten Instruction setzten sich die Visitatoren am 
10. October von Wolfenbüttel aus in Bewegung*). Eine bezog sich 
auf die Kirchen und Schulen in Städten und Dörfern, die andere 
auf die Stifter und Klöster. Im Wesentlichen schlössen sie sich an 
den Inhalt der ersten milderen sächsischen Visitationsinstruction 
an, da die Politik gebot, möglichst schonungsvoll den kirchlichen 
Verhältnissen gegenüberzutreten. 


^) Yergl. Koldewey 8. 18 (258), b. § 2 Anm. 1, wonach auch iu Riddags- 
hausen und Gandorsheira evangelische Prediger durch die Befehlshaher eingesetzt 
worden waren- 

*) „Da ist viel Ablass und wenig Munche", schrieb er den 9. October. 

') Vergl. für Details F. Koldewey: „Die Reformation des Herzogthnms Braun- 
schweig-Wolfenbtittel etc." in der Zeitschrift des Vereins für Niedersachsen, 1868. 
und im Separatabdruck, Hannover 1869: eine recht sorgfaltige und zuvorlä-ssige 
Arbeit, das Beste, was wir über diese Verhältnisse haben. Die Protocolle der 
ersten Visitation liegen im Consistorialarchiv zu Wolfenbüttel. 

*) Der Gang der Visitation ist folgender: 10. October Königslutter, 13. Oc- 
tober Marienthal, 14. October St. Ludger und Helmstedt, 15. October Schöningen. 
19. October Bockonora, 21. October Gandershoin:, Chis, Brunshausen, 22. October 
St. Maria vor Gandersheim, Ganderslioira Frauchen und Capitel daselbst, 26. Oc- 
tober Stadtoldendorf, 27. October Komnade, Amelungsborn , Holzminden, 30. Oc- 
tober Alfeld, Lamspringe, 2. November Seesen, Zellerfeld, 5. und 6. November 
Wöltingerode , Reifenberg, 8. und 9. November Dorstadt, Steterburg, Ringelein, 
10. November Wolfenbüttel, 12. November Riddagshauaen. 


r 


§ 2. Die erste Visitation im Herzogthnm Braunschweig-Wolfenbttttel. 303 

Wir lassen zunächst die Uebersicht der Visitation selbst folgen, 
die bei aller Lückenhaftigkeit*) immerhin einige Momente zur Be- 
urtheilung der kirchlichen Verhältnisse darbietet. 


Uebersicht der Visitation im Herzogthum Wolfeubüttel. 

(1542.) 

(c. bedeutet curirt durch eineu Arrondarius oder durch einen benachbarten 

Pfarrer; u. bedeutet unbesetzt.) 


1. Königslutter 

2. Marienthal 
8. St Ludger 

4. Jungfrauenkloster 

vor HülmHtedt 

5. Schöningen 

6. Brunshausen 

7. Gandersheim 

8. Zur Clus 

9. St. Marien vor 

Gandersheim 


20. Königslutter 

21. Helmstedt 

mit 2 Kirchen 

22. Schöningen 

23. Bockenem 

24. Gandersheim 

25. Stadtoldendorf 


Herzog von 
Lüneburg?. 


Klöster. 

10. Gandersheim 

11. Kemnate 

12. Amelungsbom 

13. Lamspringe 

14. Wöltingerode 

15. Riechenberg 

16. Hoeningen 

17. Dorstadt 

18. Steterburg 

19. Ringelein 

Städte. 

26. Holzminden 

27. Alfeld 

28. Seesen 

29. Zellerfeld 

30. S. Wolfenbüttel 

31. Riddagshäuser 
Dörfer 


6. Mit Alt -Gandersheim*. Acken- 
hausen* g<ohört zu Wolperode*. 

8. Kleinfrede* incorporirt. 

13. Capello „Nienhofe". 

21. St. Stephans*- und Walpur^^is- 
Kirche*. 

22. Das Ostendorf* zur Stadtpfiirrei. 

23. Stoery*. In Bockeneni eine Ca- 
pelle zu Unser 1. Frauen*, die Kirche 
zum heil, (leist. 


24. Erwähnt sind St. Georgenkirche*, 
Roring's Capello*, St. Peters -CapeUe* 
und St. Maria*. (Seboldshausen * und 
Wroscherodo* Filiale zu St. Georg.) 

25. Wangelnstedt*. 

28. Herrhauson*. Seesen hatte zwei 
Pfarreien, St. Veit* und St. Andreaa*. 

30. Ei-wähut wird Lechelde Kirche* 
und die Capello St. Nicolai* zu St. 
Longin. 

31. Gliesmarode*, Quorum*. 


^) Sehr richtig bemerkt Koldewey, dass der Rath von Braanschweig in den 
ihm zuständigen Dörfern die Visitation selbst besorgen wollte. S. 295 (55). 


304 Das Brannschweig-Wolfenbnttelache ßebiet. 1542—1544. 


Pfarreien in den Gerichten. 


32. Wültorf © 

33. Bettinar c. 12 

34. Liedingen 12 

35. Siersze c. 20 

36. Wähle e. 26 


Gericht Wolfenbüttel. 

. 37. Köchingen 12 

38. Bodenst^dt 12 

Hzs. Hoinrioh. 

Dechant zu , ^^' ^^ ^ndeburg u. 

St. Cvriacus zu 
Braunschwei/j. 


9 
? 


40. Sauingen 31 

41. TJefingen 11 

42. Fümmelsee 17 


Gericht Beddingen. 

Haus Braun- 47. Geitelde 26 

48. Thiede c. 21 


schweig. 

Haufl Braun- 
schweig. 

Haus Braun- 


schweig. 

43. Bleckenstedt 23 l^omprobst zu 

Hildosheim. 

44. Beddingen c. 20 Kl.St^torburp. 

45. Vallstedt 


46. Alvesae c. 15 


Haus Wolfen- 

battel. 

Bauemlehn. 


49. Wierthe c. 22 

50. Grossstockheira 

u. 25 

51. Halcht^r 15 

52. Adersheim u. 8 

53. Immendorf c. 6 


Gericht Schöppenstedt. 


54. Schöppenstedt S.H Archidiaconus 

zu Magdeburg. 

55. Schöppenstedt 

56. Waxle 13 


57. Watzum 10 

58. üehrde 6 


G^org von 
Braunschwoig. 

Curt V. Volt- 
heim. 

■ 

Deutschhaus 

zu Lucidum. 

Comthur zu 

Lucklum. 


50. Bemsdorf 5 

60. Schliestadt 14 

61. Eitzum 12 

62. Banslel)en c. 10 

63. Berklingen c. 26 

64. Küblingen c. 3 


Gericht ?]vessen. 


V. Garsoü- 
büttel. 

H. Georg von 
Brauuschweig. 


Bauemlehn. 

Viear zu St. 

Cyriacus. 

V. Sambiern. 

Archidiaconus 
zu Hildesheim. 
Haus Wolfen- 
büttel. 
? 


Abt zu 

Lucklum. 

Bauemlehn. 

Bauemlehn. 

Die V. Wefer- 

lingen. 

? 

- Kloster 

zu Helmstedt. 


65. Evessen 13 

66. Gilzum c. 5 

67. Hötziim 24 


V. Assebnrg. 
9 


68. Über- und Nieder- ' Haus Wolfen- 
Sickt^ 12 bnttel. 

Comthur zu ! 60. Dottum c. 46 Canonieus zu 

Supplinbur^. ;| St. Blasius. 


82. Mit Wendeburg* und VVondezelle. von Fümmelsee versorgt. Erwähnt wir«! 


35. Mit Capolle Haseler*. 

39. Von 32 vorsehen. — Ausserdem 


ohne Kirche da.«^ nahe Leiferde. 

55. Mit den wfisten Capellen ,,Twel- 


ist Pfarrei Linden* erwähnt, die nach ken" und „Neindorf". 


Wulfenbiittel geschlagen wird. 
42. Mit Driitte* (21). 
46. Von Valstedt versorgt. 
52. Winl bis zur nächsten Visitjition 


50. Wird von Schr)ppenst4Hit versorg. 

64. Wird von Schöppenstedt versorgt, 
dessen Filial es war. 

65. Mit Hachura*. 


§ 2. Die erste Visitation im Heraogthum Braiinschweig- Wolfenbüttel. 305 


70. Ahlum c. 12 

71. Volzum 


74. Atzum 83 

75. Apelnstedt 12 

76. Soltdalen 40 

77. Rautheim 18 


82- Niederfreden 85 

83. Oberfreden 

84. Barum 

85. Hallendorf 

86. Lobmachtersen 

87. Barbecke 

88. Reppener 

89. Leinde 

90. Lebenstedt 

91. Bürgdorf 

92. Bmchmach- 

tersen c. 


104. Hoheneggelsen 

105. Sohlde 

106. Garmsen c. 

107. Bettrum 

(Betlem) 


Bauemlehn. 


72. Weferlingen 

© c. 12 

73. Kneitlingen u. 10 


Gericht Soltdalen. 

78. Ahlum 14 

79. Linden 15 


Archidiaconus 
zu Magdeburg. 

Haus Wolfen- 
büttel. 

Haus Wolfen - 
büttol. 

Haus Wolfen- 
büttel. 


80. Kleinstockheim 

c. 30 

81. Wendessen c. 24 


Gericht Li«chtenberg. 

93. Woltwiesche c. 

94. Engelnstedt 

95. Westerlinde © 


V. Salder. 

Haus Braun- 
schweig. 

Archidiaconus 

zu Hildesheim. 

Bauemlehn. 

Haus Braun- | 
schweig. 

Abt von Hil- 
desheim. 

V. Asseburg. 

Heinrich von 
Braunschweig. 

V. Gadenstedt. 

Georg Bomer. 

Kl. Dorstat. 


96. Berel © 

97. Kalbechte c. 

98. Broistedt 

99. Lesse © 

100. Engerode 

101. Gebhardshagen 

102. Salder 

103. Dutzem? Capelle 


Gericht Steinbrück. 

Bauemlehn. 108. Grosshunstedt 
BiBchof von io9. Feldbergen 

Hildesheim. 

Bauemlehn. H». Oelsburg 

Haus Wolfen- 
büttel. 


? 
? 


Capitol zu 
Blasius. 

Kloster 
Steterburg. 

Herzog von 
Braunschweig. 

? 


Probst zu 
Lambspringe. 
Haus Braun- 
schweig. 
Haus Braun- 
schweig. 

? 

Capitel 

zu Hiideshcim. 

Archidiaconus 

zu Lengede. 

Abt von 
Hildesheim. 
V. Bortfeld. 

V. Bortfeld. 
V. Salder. 
V. Salder. 


Bauemlehn. 
Bauemlehn. 

Domherr 
zu Hildoshoim. 


73. Bisher von Eitzum versehen. 

75 zu 74 geschlagen, also nimmehrige 
Einnahme 45 Fl. 

80. (Kapolstocken.) 

84, Mit Crame*, Heerte*, Waten- 
stedt*. 

Barkhardt, Kirchen- und Schal -Visitationen 


91. Mit Hohenassol*. 

95. Osterlindo*. 

97. Von Grossflöthe versorgt, 

99. Mit der wüsten Capelle Nienstedt*. 

106. Ist eine Feldkirche*. 

108. Mit Kloinhunstedt*. 

20 


306 Das Braunschweig-Wolfenbüttelsche Gebiet. 1542—1544. 


111. Dorfgitter 

112. Lewa 

113. Dornten 

114. Kleinmahner 

115. Beinum c. 

116. Ringelheim © 

117. Grossflöthe 

118. Haverlah 


Gericht Liebenburg. 

119. Steiniah 

120. Bredelem 


Archidlaconus 
zu Gosslar. 

Haus Braun- 
schweig. 

St. Georgen- 
berg. 

Haus Braun- 
schweig. 

? 
Haus Braun- 
schweig. 
Kl. Neu werk 
zu Gosslar. 
Haus Wolfen- 
büttel. 


121. Kleinflöthe 

122. Grossdöhren c. 

123. Othfresen c. 
ii 124. Jerstedt 

125. Flachsstocheim 


V. Gadenstedt. 

Archidiaconus 
zu Hildesheim. 

Neuwerk zu 
Gosslar. 

' (Curialisches 
, Lehen.) 

I Haus Wolfen 
i büttel. 

' Kloster 
* Riechenberg. 

Kl. Neuwerk 
zu Gosslar. 


Der V. Walmede Pfarrei. 


126. Heinde 


V. Walraede. 


127. Liitter 

2 Pfarreien 

128. Bomum 25 

129. Lauingen 


Gericht Königslutter. 

130. Sunstedt 


Abt von 

Königslutter. 

Haus Wolfon- 

büttel. 

Bischof von 

Magdeburg. 


131. Supplingen 18 


Kloster 
Königslutter. 

Comthur da- 
selbst. 


132. Destedt 

133. Hemkerode 

134. Erkerode 


137. Twieflingen 

138. Esbeck 

139. Hoyersdorf 


Gericht Destedt. 
V. Veitheim. | 135. Kremlingeu 
V. Veitheim. | 136. Schulenrode u. c. 

Abt von St i 

Aegidi zu i 

Brannschweig. [\ 

Gericht Schöningen. 

Bauernlehn. I 140. Runstedt 


V. Veitheim. 
? 


V. Warberg. | 141 ßüttenstedt 

Kloster '' 
Schöningon. |i 142. Offleben 


c. 


Haus Braun- 
schweig. 

Haus Braun- 
schweig. 

Abt zu Rid- 
dagsiiausen. 


111. Mit LiebenhaU*, Kniestedt*. 
114. Grossmahner*. 

122. Kleindöhren*. 

123. Heissum*. 

124. (Jerstedt und Hahndorf). 

126. Listringen*. 

127. Capelle zu Schoderstedt* (wüst). 

— Die Vicarei zu Lutter ist Rathslehen 
und St. Niclas ist Veitheim' sches Lehen. 

— Rottorf*, Rieseberg* (Capelle). 


129. Von 128 versorgt: seit 20 Jahren 
nicht verliehen. 

180. Nach der Pfarrkirche zu Königs- 
lutter geschlagen. 

1»7. Die Capelle in Castro Twief- 
lingen* hat der Sangmeister zu Braun- 
schweig. 

141. Alversdorf*. 

142. Reinsdorf*. 


§ 2. Die erste Visitation im Herzogthum Braunschweig-Wolfenbttttel. 307 


Gericht Wendhausen. 
143. Wendhausen ' v. Garstenbfittel. 


Gericht Neuenbrück. 


144. Wenden c. 


Haus Wolfen- 
büttel. 


145. Achim (Gericht | v. Steinberg. 
Assebnrg) ; 


Gericht Brunsrode. 


146. 
147. 

148. 

Bransrode © 
Supplingen- 
burg u. 
Leim 

V. Veltheim. , 
Comthiir das. i 

Abt von St 

Ilgen zu 
Braunschweig. 

149. Gross-Vahlberg 

(Gericht Asseburg) 

150. Veltheim a. d. 0. 

V. VVefer- 
lingen. 

V. Honrode. 

1 



Gericht Bahrdorf. 


151. 
152. 

Velpke 
Bahrdorf 

V. Bula. 
V. Walpke. | 

153. Rickensdorf 

V. Mahren- 
holz. 



Gericht Calvörde. 



154. CalYÖrde Hans Wolfenbnttel. 




Gericht Jerxheim. 


155. 

Jerxheim c. 

Herzog Georg ' 158. Beierstedt 

V. Veltheim. 

156. 
157. 

Gevensleben 
Watenstedt 

von 
Braunschweig. 

Domprobst zu ' 
St Blasius. ' 

Probst zu St. ; 
Johannis zu 
Halberstadt. 

159. Dobbeln 

160. Ingeleben 

161. Söllingen 

V. Veltheim. 

Dom probat zu 
St. Blasius. 

Kloster Schö- 
ningen. 



Gericht Hessen. 


162. 

Hessen 

Haus Wolfen- 
btittel. 

163. Pabstorf 

V. Warberg. 



Gericht Wolfsburg. 



164. Vorsfelde v. Bartensieben. 




Gericht Schiaden. 


165. 
166. 
167. 

Schiaden 

Gielde 

Ohlendorf 

Capitel zu Hil- 
desbeim. 

Archidiaconus 
zu GoRslar. ; 

V. Bossingen. 

168. Burgdorf u. 

1 69. Neuenkirchen c. 

170. Ohrum c. 

? 

Archidiaconus 
zu Gosslar. 

Abt zu 
Hildesheini. 


147. Steinum*. 

151. Capelle zu Meinkoth*. 


152. Papenrode*. In Bahrdorf* eine 
Capelle (v. Mahrenholz'sches Lehen). 

20* 


308 Das Braunschweig-Wolfenbüttelscbe Gebiet 1542—1544. 


Gericht Vienenburg. 


171. Vienenburg 


Schwicbol. 


172. Lochlum c. 


Gericht Harzburg. 


173. Neustadt u. 

174. BüncJiieim n. 


' Haus Braun- 
I schweig. 

Abt von Ilsen- 
burg. 


! 175. Bettingerode 
176. Hartingerode 


177. Beuchte 

178. Wehre c. 

179. Immenrode 


Gericht Wiedelah. 

180. Lengede 

181. Wiedelah 


Comthur 
zu Lucklum. 

Dechant 

zu Gosslar. 

Dom. zu Wol- 

tingerode. 


Capitel zu 
Halberstadt. 


Haus Wolfcu- 
büttel. 

Domprobst zu 
Hildesheim. 


Dom. zu Wol- 
tingerode. 

Mainzisches 
Leheo. 


Gericht Lutter am Barenberge. 


182. Haringen 


Haus Braun- 
schweig. 


183. Lutter n. 


184. Gustedt c. 

185. Gross-Elbe 

186. Hackenstedt 

187. Grossheere c. 

188. Grasdorf 

189. Luttrum, Capelle 

190. Heyersen 

191. Hölle u. 

192. Sottrum u. 

193. Gross-Hde 


204. EUierode u. 

205. Oppershausen 

206. Rettierode 


Gericht Woldenberg. 

V. Bortfeld. | 194. Hary (Haring) 
Bauernlehn. ^ _ ^ o. ^ 1 1 

, ^,. . 195. Sehlde 

Acbtissm von 
Demeburg? iqq Werstedt c. 

? 
Bauernlehn. 

? 

Aebtissin von 
Demeburg. 

Dieselbe. 

? 

Kloster Lam- 

springe. 

Gericht Gandersheim. 

207. Gehrenrode 


197. Upstedt c. 

198. Baddekenstedt c. 

199. Bültum 

200. Nette c. 

201. Boennien c. 

202. Wehrstedt u. 

203. Almstedt u. 


Aebtissin von 
Gandersheim. 

9 

t 

Aebtissin von 
Gandersheim. 


208. Heckenbeck 


Haus Braun- 
schweig. 


Haus Braun- 
schweig. 

Haus Braun- 
schweig, 

Haus Braun- 
schweig. 

V. Steinberg. 
9 

• 

Bauernlehn. 

'? 
Kloster Lara- 
springe. 
V. Steinberg. 

V. Steinberg. 


' Kloster Bruns- 
hauson. 

V. Olders- 
hauscn. 


172. Von Vienenburg versorgt. 

175. Westerodo*. 

176. Schlewecke* (Schiene). 

178. Versorgt von Beuchte. 

179. Woddingnn* (Capelle). 
182. IJpen*. 

187. Kleinheere*. 


189. Aus dem Gerichte Lichtenberg 
vorsorgt, 

191, SilUum Capelle* (Silligenl. 

193. Klein-Ilde*. 

196. Rehno* (Heyne). 

203. Nur erwähnt, ohne Angabe des 
Einkommens und einer Kirche. 

207. Helmscherode*. 


§ 2. Die erste Visitation im Herzogthum Braunschweig- Wolfenbüttel. 309 


209. Harriehausen u. v. Stock. 

210. Calefelde Kloster 

Hockolum? 

211. Sebersen Domina zu St. 

I Maria. 


Gericht Westerhof. 

212. Willershausen 

213. Echte u. 

214. Duderode 


Gericht Greene. 


215. Greene 

216. Naeiisen c. 

217. Brimsen 

218. Stroit 


Haus Braun- 
schweig. 
Hzg. Hoiurich. 

Haus Wolfen- 
büttel. 
Haus Braun- 
schweig. 


219. Ammensen 

(desolat) 

220. Delligsen 

221. Wenzen 


Gericht Stauffenberg. 


222. Gittelde I Hzg. Heinrich ; 226. Ahlshausen c. 

2 Kirchen, u. (1) i (CoHator: die , 

I V. Oadcnstodt). 

223. Badenhausen u. I ^^i^t 

! Hockelem. 

224. Münchehof | Haus Braun- 

schweig. 

225. Ildehausen i Haus Braun- 

schweig. 


227. Grund u. 

228. Zellerfeld u. 


229. Dahluui 


Gericht Bilderia. 
Aebtissin von ,| 230. Odenhausen 

Gandershoim. I 


L. V. B . . . . 

St. Maria zu 
Ganderalieim. 


Bauenilehn. 

V. Hansch tmd 
Bartfeld. 

Hzg. Heinrich. 


Haus Braun- 
schweig. 

Haus Braun- 
schweig. 

(Haus Braun- 
schweig?) 


V. Stoinberg. 


Gericht Seesen. 

9 


231. Klein-Rhüden c. i ? '[ 236. Engelade 

232. Langelshein\ Bauernlelm. 

233. Jerze © c. ? 

Kloster 
Georgoubcrg. 


234. Mahlum c. 


235. Schlewecke 


V. Lenden? 


237. Astfeld u. 

238. Bomuru c. 


239. Bomumhausen 


Haus Braun- 
schweig. 

Pfaffen zu 
Gosslar. 


V. Steinberg. 


209. Dannhausen*, Hachenhausen*. 

215. Mit Beulshauson*, Kroiensen*, 
Bcntiorode*, Olxheim* (Ollexen), Biller- 
beck*, Orxhausen*, Oyershausen* (Ca- 
pelle). 

220. (Dcselich, Deselitz) mit Filial 
Kaierdo *. 

221. Mit der Clus zu Haselborn* und 
Wertzhußen*?, Voldagsen*, Hallensen*. 


222. (St. Moritz*- und St. Johannis- 
kircho*.) 

230. Mechtsbausen*. 

231. (Buden.) Erwähnt sind 3 Ca- 
pellen: St. Georgen*, St. Jacobi* und 
Heilig-Blut*. 

233. Ortshausen*, Hahausen*. 
239. Ausserdem ist in diesem Gerichte 
Wolfshagen ohne Angabe erwähnt. 


310 Das Braunschweig-Wolfenbüttelsche Gebiet 1542—1544. 


Amt Kirchberg. 


240. Kirchberg 


Gericht Winzenburg. 


241. Sibbesse 

242. Wettebom c. 

243. Sellenstedt 

244. Woltershausen 

245. Adenstedt 

246. Barfelde 

247. Graste 

248. Nienstedt 


Bauernlekn. 
St. Maria vor 
Gandersheim. 
Rauschon- 
blatt. 
Probat zu Hil- 
desheim. 
Wriesberg 
(Coli.). 
El. St. Michael 
vor Hildesheim 
Domina zu 
Lamspringe. 
Haus Wolfen- 
büttel. 


249. Zceddelem? 

250. Bethein c. 

251. E veröde c. 

252. Evensen u. c. 


Grossfreden 
Breinum 


253. 
254. 
255. Langenholzen c. 


Abt von St. 
Gotthard. 

Jungfrauenkl. 
zu Escherde. 


Kloster Lam- 
springe. 

Haus Braun- 
schweig. 

Haus ßrann- 
schweig. 

Haus Braun- 
schweig. 


Junkerpfarrer im Gericht Winzenburg. 


256. 
257. 

258. 

259. 
260. 
261. 


Bodenburg c. 
St. Lorenz vor 

Bodunburg 

Salzdettftirth 

Sack 

Brunkensen 

Imsen 


v. Werder. 
V. Steinberg. 

Stadt Salzd. 

(CoUator). 

V. Steinberg. 

V. Wriesberg. 

V. Steinberg. 


262. Föhrste 

263. Röllinghausen 

264. Eimsen c. 

265. Rheden 

266. Dickholzen c. 

267. Petze 


V. Steinberg. 
V. Wriesberg. 

V. Roden and 

Wriesberg. 

? 

V. Wriesberg. 

V. Wriesberg. 


268. Heyen 

269. Dielmissen 

270. Kirchbrack 

271. Eschershausen 

272. Vorwohle u. 


Die Herrschaft Homburg. 

273. Halle 

274. Hehlen 


Corvey. 

Haus BrauH- 
schweig. 
Minden. 

Haus Braun- 
schweig. 

Haus Braun- 
schwoig. 


275. Bisperode 

276. Harderode 

277. Kemnade 


Minden. 

Capitel 
zu Hameln. 

V. W^erder. 

V. Werder. 

Domina das. 


240. Domeberg* (?), wahrscheinlich 
Tömeburg oder Dürrenberg, ein Theil 
des Dorfs. (Hassel und Böge: Beschreibung 
des Fürsten thums.) 

242. Eyershausen *, Ohlonrode*. 

245. Grafeide*. 

248. Eitzum*. 

250. (Beddelem.) 

255. Hotzem*? (Hörsumj. 


265. WaUenstodt* 

266. Westfelde*, Segeste*. 

269. Hunzen*, bisher selbstständig. 

271. Capelle Lüerdissen*, Scharfolden- 
dorf*, Holzen*, Einem*; letzteres ver- 
sorgt von Wendossen. 

273. Mit den CapeUon Linse*, Dohn- 
sen* und Tuchtfelde*. 

275. Bessinger. 


§ 2. Die erste Visitation im Herzogthum Braanschweig-Wolfenbüttel. 311 


278. Altendorf 

279. Boffzen 


282. Ottenstein 


284. Riddagshausen 

285. Mönche- 
Schöppeiistedt 

286. Hondelage 


Herrschaft Eberstein. 
Lüneburg. ' 280. Rühle 
Paderborn. | gSl. Goldbeck 

Gericht Ottenstein. 
Mindon. j 283. Hohe 

Riddagshäuser Dörfer. 

Kl. Kiddags- , 287. Mascherode 

hausen. j 

Kl. Riddags- 288. Melverode 

hausen. 


Kl. Kiddaga- 
liauHon. 


Haus Braun- 
schweig. 
Hzg. Heinrich. 


Grafen von 
Spiegelborg. 


Kl. Kiddags- ' 
hausen. 

Kloster Steter- 
burg. 


Gericht zum Forstenberge. 
289. Derenthal - 

278. Bevern*. 

289. Ohne Kirche, gehen nach Meinbrexen. 

Es ergiebt sich hieraus, dass die Geistlichen über 106, die 
Städte tiber (5, der adlige und freiherrliche Stand über 59, der bäuer- 
liche über 17 und der Herzog selbst über 60 Stellen verfugten^). 
Uebermässig mit Filialen belastet waren die Mutterkirchen nicht, 
die Verhältnisse gehören unstreitig zu den günstigsten, welche sich 
uns in den vorgenommenen Visitationen zeigen. Aber ganz ver- 
schieden stellten sich die Pfarreien, die natürlich zum Theil durch 
die Lehusverhältnisse beeinflusst wurden, den Visitatoren gegenüber. 
Besonders schwierig zeigte sich gegen die Annahme der Lehre die 
reiche Anzahl der Klöster, da man gleichzeitig sich Rechenschaft 
von den Einkünften derselben geben liess; bei einzelnen kam die In- 
ventarisirung gar nicht zu Stande, da man die Klosterkleinodien ge- 
flüchtet hatte. Zum Theil nah^nen die Klöster die neue Lehre ohne 


*) Von 41 Stellen sind die Lchnsverhältnisäe nicht angegeben; vielleicht 
vermehrt sich die Zahl der städtischen Lehen im günstigsten Falle um 11, wenn 
die städtischen Pfarreien nicht von anderen Lehnsherrn abhingen. 


312 Daß Braunschwoig-Wolfenbüttelsche Gebiet 1542—1544. 

weiteres an, zum Theil wurden die Insassen abgefertigt, oder inner- 
halb der Klöster versorgt, mit deren Einkünften die lutherischen 
Kirchen- und Schulstellen dotirt und gänzlich neue Schulen gegründet 
wurden, so wenig auch die Mittel oft zureichen wollten *). Günstiger 
stellten sich die Städte, wo freilich ebenfalls Mangel an materiellen 
Mitteln zu beklagen war, um die Geistlichen und Schulstellen einiger- 
maassen aufzubessern, die man zum Theil neu begründete. In 
Wolfenbüttel wurde bereits am 4. Adventssonntage die erste deutsche 
Messe abgehalten 2). 

Ungleich schlimmer sah es auf dem platten Lande aus, wo an 
50 Stellen von einem arrendarius oder mercenarius für wenige Gulden 


*) Siehe die spociellpn Angaben bei Koldowey S. 25—49 (265—289), auf welche 
wir der Ktirzo wogen verwcison. 

*) Für die dortige Kirche war folgende Inschrift projoctirt, die, wahrscheinlich 
auch ausgeführt, aber nach dem Einzüge Herzog Hcinrich's wieder verschwunden ist, 
lautet: Anno Dom. 1542 am vierden Sontag des Advents, ist in dieser Burgk 
Kirche zw Widfenbutel die erste christliche vnd Euangolisch-deutsche Messe ge- 
halten vnd das Abcndipahl des Herrn nach der eynseczung vnd befehle vnsers 
HERRN und oynigen Erloszers Jesu Christi ordentlich begangen worden, dem 
Herrn sey lob vnd danck zu ewigkeit. Vel sie! 

Es hat ein weyszer man gesagt 
Das man nicht sol des Koniges radt 
Noch heymlikeit der grossen herrn 
Eyn Jderman leichtlich erkleren, 
Doch Gottes wort in aUe landt 
Sol Jdorman soyn wol bekanndt 
Darvmb sey kuut eym Jederman 
Der diese schrifft thut schauen an 
Als funffzehn hundert war die Zcal 
l^nd zwey vnd vierzcigk vbral 
Am vierden Sontag dos Aduent 
Wie mans vorzceiten hat genennt 
Verkündigt frey Jn dyscm land 
Daczu das heilig christlich ampt 
Gehalten worden vielen zum trost 
Die Christus hat gar theur erlost 
Mit seynem leib und blut so roth 
Von Sunden vnd vom bittern todt 
Darfür wir dancken vnserm Gott 
Der vns erlost ausz aller nott. 


§ 2. Die erste Visitation im Herzogthum Braunschweig- Wolfenbüttel. 313 

oder einige Scheffel Getreide verwaltet wurden, welche die nicht re- 
sidirenden Geistlichen vergüteten. Neben diesen war eine hinreichende 
Zahl nicht besetzt oder so dürftig besoldet, dass sich darauf nicht 
einmal eine einzelne Person erhalten konnte. Eben so schlecht stand 
es mit der baulichen Unterhaltung, zu der sich die Pfarrkinder ebenso 
wenig als zur Beichung der festgesetzten Bezüge verstehen wollten. 
Es liegt eine hinreichende Anzahl von Beispielen vor, dass in der 
Zeit, wo Herzog Heinrich sich zum Kriege vorbereitete und die Geist- 
lichen selbst mit der Schätzung nicht verschonte, die Pfarrhufen ver- 
versetzt wurden, da es Pfarrstellen gab, deren Einkommen sich nur 
auf zwei bis drei Gulden belief. Auf dem Lande fanden die Vi- 
sitatoren eine hinreichende Anzahl von Pfarreien, die den Laien 
verliehen waren; so war Lauingen seit zwanzig Jahren nicht besetzt 
worden und in überreichem Maasse zeigten sich Unwissenheit und 
Sittenlossigkeit, so dass die Visitatoren vollauf zu thun hatten, die 
Mängel festzustellen, um diese in einer bald wiederkehrenden Visi- 
tation zu beseitigen. Die Zustände der Kirche im Braunschweigischen 
Lande unterschieden sich in nichts von den in den Ernestinischen Ge- 
bietstheilen, als dort die Reformation einsetzte. Eben desshalb konnte 
auch von der Existenz der Schulen auf dem flachen Lande keine 
Kode sein; höchstens waren die Küster filhig, die Kinder im Lesen 
und Schreiben und im Katechismus zu unterrichten; meist kam es 
auf den Adel, der im Besitz der Patronate war, an, ob er der Re- 
formation sich geneigt oder abhold zeigte, um die Arbeit den Visi- 
tatoren einigermaassen zu erleichtern. Gab es auch Elemente genug, 
die die Reformation, welche der Schmalkaldische Bund gebracht hatte, 
freudig begrüssten, so war man weit entfernt, dass die Bevölkerung 
des unter dem Drucke der Occupation seufzenden Landes, ihr überall 
freudig entgegenkam. Hier stellten sich Verhältnisse der Refor- 
mation gegenüber, die mit Gewalt der Waffen geschaffen, nothwendig 
andere als in den Landen waren, wo die Reformen auf friedlichem 
und natui^emässem Wege sich vollzogen. 

Die zweite Visitation sollte zeigen, wie viel noch zu thun übrig 
blieb. Die Vorstellungen sind irrig, dass das Wolfenbütteische Land 
schon in erstem Angriff' der Segnungen der Reformation theilhaftig 
geworden sei. 


314 Das Braunschwöig-Wolfenbüttelsche Gebiet. 1542—1544. 

§ 3. 

Die zweite Visitation im Herzogthum Braunschweig- 

WolfenbütteL ') 

(1544, 9. Januar.) 

Der Beginn der zweiten Visitation war im Wesentlichen dadurch 
verzögert, dass sich Bugenhagen in Wittenberg mit dem Gedanken 
trug, der bereits fertigen Kirchen-Ordnung eine Vorrede von dem 
Zustande des Landes Braunschweig hinzuzufügen, und einige Capitel 
mit Vonvissen des Kurfürsten zu ändern*). Die Ordnung selbst 
wurde mit Genehmigung des Kurfürsten gedruckt^) und lag Anfang 
August 1543 bereits fertig vor, zu deren Austheilung (12. August) 
auf Antrag Brück's der Befehl ertheilt wurde, zumal der Wolfenbütteler 
Superintendent eine Verzögerung der Vertheilung nicht für gut hielt, 
weil die Geistlichen sich ohnehin eigenmächtig genug erwiesen. 

Zum Theil waren nach Bugenhagen's Ansicht die Ortschaften 
mit Predigern und Schulmeistern versorgt, und ihnen eine möglichst 
gute Besoldung gewährt. Die Geistlichen auf den Dörfern, welche 
Besserung versprachen, hatte man nicht entsetzt, um die Kirchen 
nicht wüst zu machen, aber ihre bessere Dotation war bis dahin ver- 
schoben, wo man ihre Leistungsfähigkeit von Neuem prüfen konnte. 
Schon für Ostern des nächsten Jahres war eine neue Visitation an- 
gesagt. Obwohl Bugenhagen gefürchtet hatte, dass er nichts Gutes 
bei den Pfaffen in den Dörfern finden werde, gestand er zu, dass 
der Zustand in vielen Orten weit besser, als er gehofft sich gezeigt 
habe. Dass Bugenhagen's Anforderungen, der an der Reformation 

*) Die ProtocüUe der zweiten Visitation liegen im Sachß. - Ernestiniacheu 
Gesaiumt-Archive zu Weimar, Reg. H., Seite 959 bis 965. 

*) Diese Capitel betrafen den Passus „van der ouersten »Supcrintendia und 
von einer sunderlichen Schulen"; ein Abschnitt, der nach Richter^s Kirchonordnung 
(II. 58) nicht ausj^oftihrt wurde. — Vom Banno woUte Bugenhagen nur kurz 
schreiben, da der Kurfürst vom Pfaffenbannc nichts hören woUte. Endlich schlug 
Bugenhagen vor, dass das pro pace-Läuten, welches der Kurfürst abgeschafft hatte, 
eingeführt werde Die Vorrede, welche schliesslich Bugenhagen bei Hofe gemacht 
wissen wollte, da er sie in Wirklichkeit nicht ausgeführt hatte, unterblieb, da 
nach Brück's und des Kurfürsten Meinung an „einer höfischen Präfation" wenig 
gelegen sei. 

^) In 2000 Exemplaren von Georg Rhaw, der 500 Exemplare für sich behielt. 
Der Druck kostete 67 Fl. 


§ 3. Die zweite Visitation im Herzogthum Braunschweig-Wolfenbüttel. 315 

vieler deutscher Territorien Antheil genommen und, wie er selbst schreibt, 
acht Kirchenordnungen ausgearbeitet hatte, nicht hochgespannt waren, 
zeigt der Befund der zweiten Visitation, deren Beginn sich bis zum 
9. Januar 1544 verschob. 

Die Ergebnisse dieser Visitation konnten im Ganzen wenig zu- 
frieden stellen, da nur zum kleinsten Theile ausgeführt war, was 
man in der ersten Visitation angeordnet hatte. Zu einer streng kirch- 
lichen Ordnung war man nicht gelangt, da es sich nicht allein um 
die Beseitigung des katholischen Elementes, sondern um die Be- 
schaffung materieller Mittel handelte, mit denen nur äusserst wenige 
Stellen in hinreichendem Maasse versorgt waren. Nach beiden Seiten 
hin und in Rücksicht auf die StÄdte, Klöster und die Pfarreien des 
platten Landes, müssen wir diese Verhältnisse festzustellen suchen, 
um ein Bild der allgemeinen Lage entwerfen zu können. 

In den zwölf Städten des Landes war die Reformation in so weit 
als durchgeführt zu betrachten, als die Geistlichen und der Laien- 
stand hinsichtlich ihres Bekenntnisses zu keinen Klagen Anlass gaben. 
Sehr verschieden war dagegen die Haltung der Mönchsklöster, von 
denen alle bis auf Schöningen, Riechenberg, Gandersheim und Clus *) 
der Reformation zugethan waren. Schon die bedeutende Summe 
von 2232 Gulden, welche die Abfertigung der Klosterpersonen nöthig 
machte, zeigt, dass viele Elemente, wenn auch nicht direct für die 
Reformation gewonnen, so doch aus den Reihen ihrer Gegner ge- 
wichen waren, während aus den Mönchsklöstern allein acht pro- 
testantische Geistliche hervorgingen. Dagegen beobachteten fast durch- 
weg die Nonnenklöster eine abwehrende Haltung, da sie weder in 
die Ablegung der Ordenskleider willigten oder untriftige Gründe für 
die Beschaffung wie z. B. Armuth vorschützten, noch die ihnen an- 
gebotenen Abfertigungssummen annahmen, indem ein wesentlicher 
Theil von den älteren Ordenspersonen, namentlich von den Pröbsten 
zur Opposition gereizt wurden, wesshalb die Visitatoren eine Ver- 
setzung der Pröbste für geboten erachteten. 

Auch in den zahlreichen Pfarreien der Gerichte war weder 
der Bekenntnissstand der Geistlichen noch das moralische Verhalten 
derselben zufriedenstellend. In Sauingen wurde der Geistliche wegen 


^) Clus hatte vier Novizen imih Steiiia gesendet und dort einkleiden lassen. 


316 Das Braunschweig- Wolfenbütteische Gebiet. 1542 — 1544. 

Betrügereien verabschiedet, in Dettum drang die Gemeinde auf Ent- 
fernung desselben wegen „viel böser Stücke*'; andere erregten ge- 
gründeten Verdacht wegen heimlicher papistischer Gesinnung ^), und 
besonders reich an ungelehrten und unverehelichten Pfaffen zeigte 
sich das Amt Woldenberg, deren Versprechungen auf Besserung 
nicht ohne Verdacht der Heuchelei aufgenommen wurden. Aeusserst 
günstig dagegen waren die Filialverhältnisse, da auf einen Geistlichen 
durchschnittlich kaum zwei Dörfer kamen, ein Verhältniss, wie es 
selten sich in den kursächsischen Landestheilen gezeigt hatte. 

Aber weit wichtiger war wie anderwärts die materielle Lage 
der Geistlichkeit. — In einem Lande, welches noch vor wenigen 
Jahren so erzkatholisch wie dieses Fürstenthum war, tritt uns die 
traurige Thatsache in ihrer furchtbaren Tragweite entgegen, dass 
das Papstthum von dem Vorwurf einer unverzeihlichen Vernach- 
lässigung des geistlichen Standes nicht freizusprechen ist. Hier, wo 
die Diöcesangewalt noch in voller Kraft geblieben, hier, wo so zu 
sagen in den deutschen Territorien das letzte Bollwerk des Katho- 
licismus höhnend sich dem Schmalkaldischen Bunde gegenüber gestellt 
hatte, war zugleich die heimathliche Stätte der geistlichen Unwissen- 
heit und Unmoralität, aber auch der Dürftigkeit und des menschlichen 
Elendes in den Wohnungen der Seelsorger, während liom das Land 
fortgesetzt aussog und die Hebung des geistlichen Standes geflissent- 
lich vermied. Unmöglich konnte doch den maassgebenden katholischen 
Kreisen die wahre Lage der Dinge in diesem Herzogthume verborgen 
sein, in dem zum überwiegenden Theile die Geistlichkeit mit Nahrungs- 
sorgen zu kämpfen hatte. Einen Kückschluss auf die traurige Lage 
gestatten gerade desshalb die Zeiten, in denen die Visitatoren schon 
zum zweiten Male die bessernde Hand an diese Verhältnisse gelegt 
hatten. 

Es war ein sonderbares Gemisch von Gesinnungen, die sich in 
den neuen Verhältnissen documentirten. Gemeinhin weigerte sich 
der Bürger in den Städten, der Bauer auf dem Lande das zu reichen, 
was der Geistliche an fixem Gehalt (Vierzeitpfennig), für Messen 
und sonstige Stiftungen, die mit dem Einzug des protestantischen 


^) Udo fast papistisch, Evosscn molir papistisch als ovangolisch, in Jcrstedt 
war ein Mönch Pfarrer, der nichts lehren könne u. s. w, 


§ 3. Die zweite Visitation im Herzogthum Brannschweigr- Wolfenbüttel. 317 

Ritus gefallen waren, bezogen hatte. In den Städten, wo die Grün- 
dung der gemeinen Kasten sich bereits vollzogen, flössen die Ein- 
nahmen bei fortgesetzter Weigerung der Zahlungspflichtigen so spär- 
lich, dass überall grosser Mangel war. Die den Kirchen- und Schul- 
dienern ausgesetzte Besoldung war kaum zur Hälfte, oft nicht zum 
dritten Theile vorhanden. In Schöningen mahnte der Geistliche 
das Viertelgeld, welches dem gemeinen Kasten zufliessen sollte, selbst, 
um sich nur bezahlt zu machen. In Königslutter waren für einen 
noch zu bestellenden Pfarrer nur 25 Gulden vorhanden, für welche 
Niemand die Stelle übernehmen wollte. In Stadtoldendorf hatte der 
Geistliche von der ausgesetzten Besoldung nur zwei anstatt 60 Gulden 
erhalten, üeberhaupt erwuchsen der Begründung der gemeinen Kasten 
desshalb Schwierigkeiten, weil man sich schwer entschliessen konnte, 
die Abgaben an diesem, statt an die bisher bezugsberechtigten Per- 
sonen zu reichen. Die Käthe in den Städten halfen zur Aufrichtung 
der Kasten nur wenig, wie es überhaupt auch von Oben Seitens des 
Regiments an Nachdruck zur Durchführung des Angeordneten fehlte, 
da die Unsumme der Geschäfte die Reformation nur nebensächlich 
behandelte. Die Armuth in den Städten empfand die Zeit des üeber- 
ganges doppelt bitter, die Durchfutterung einiger Schweine vor den 
Thüren der Bürger war im Grunde Alles, was man für die ärmeren 
Klassen thun konnte. In den zwölf Städten bedurfte man zu den 
nothwendigsten Ausgaben noch eines Zuschusses von 990 Fl. für die 
Kirchen- und Schulstellen, wenn auch die Zinsen in erwünschter 
Weise pünktlich gereicht wurden. Im Allgemeinen stand es auch 
in den Städten um die Wohnungen der Geistlichen schlecht, wie uns 
das Beispiel von Schöningen lehrt, wo die Caplans-Wohnung mit einem 
Stalle verglichen wurde. Gleich ungünstig war natürlich die Lage 
der den Klöstern octroyirten Geistlichen, die einen verschwindend kleinen 
Theil der ihnen zugedachten Besoldung erhielten. 

In den Gerichten stand es um die Lage der Pfarreien ungleich 
schlinmier. Die Visitatoren, welche das Gesammteinkommen der Ein- 
zelnen in Geld anzuschlagen suchten, gelangten, in so weit dies über- 
haupt möglich war ^), im Allgemeinen zu sehr ungünstigen Resultaten. 
Die beste Pfarrei, welche sich im Ganzen höchst vereinzelt zeigte. 


^) Weil mau sich nicht überall in das Kornmaass finden konnte. 


318 Das Braunschweig-Wolfenbnttelsche Gebiet. 1542—1544. 

ertrug 60 Gulden ohne Anschlag der meist traurigen Wohnung. Etwa 
die Hälfte des Einkommens war nach dem IJrtheil der Visitatoren 
schon geeignet, dass der Geistliche sich behelfen und zufrieden sein 
könne*), also im Wesentlichen ganz dieselben Zustände wie in den 
ersten Zeiten der kursächsischen Visitationen. Die Pfarrei Velpke 
hatte im Ganzen nur 8^2 ScheflFel Roggen und 1 Fl. zu vereinnahmen 
und eine grosse Zahl der Geistlichen konnte sieh gar nicht auf der 
Stelle halten, wenn sie nicht unterstützt oder durch Zusammenschlagung 
der Pfarreien geholfen wurde. In Zellerfeld und Gnmd brachten die 
armen Bergleute wöchentlich für den Geistlichen kümmerlich einen 
Thaler zusammen, und wo die Bauern die Kirchengüter nicht selbst 
verzehrten oder verzechten, da half der Adel, der zum Theil der Re- 
formation höchst ungünstig, die Kirchengüter austauschte und die 
Geistlichkeit den Unterhandlungen mit den Visitatoren zu entziehen 
strebte. Selbst der Herzog Heinrich, der den Geistlichen in der 
Bedrängniss tüchtig zu schätzen verstand, hatte die Pfarreien hie und 
da durch Entziehung von Nutzungsrechten geschädigt, während auch 
die Dompfaffen von Hildesheim die besten Pfarreien aussogen, oder 
die katholische Geistlichkeit die Pfarreien käuflich an sich gebracht 
und mit einem Lohnpfarrer besetzt hatte. Auch die Eroberer scheinen 
unberechtigte Eingriffe *) sich erlaubt zu haben: wenigstens wollte ein 
reisiger Knecht vom Landgrafen Philipp mit einer Capelle in Gran- 
dorf beliehen worden sein. 

Fasst man zusammen, was die Visitatoren an aufzubringenden 
Geldmitteln für nöthig hielten, um die gesammten kirchlichen Zu- 
stände einer Besserung zuzuführen, so war für die erste Zeit eine 
Summe nöthig — 4111 n.^) — , die dem Durchschnitt des jährlichen 
Aufwandes in Kursachsen entsprach, und die man nicht wohl ohne 
den Hintergedanken an die Sequestration der geistlichen Güter zu 
Wege zu bringen hoffte, da die Visitatoren schon jetzt daran dachten. 


^) Z. ß. Lcbensteclt mit 24 FL, ungerechnet GraA, Holznutzung und Pfarr- 
recht: H. (He VisitationBüborRicht, in der daH Einkommen einzehier Pfarreien hinter 
den Mutterkirclien ange/afoben ist, in so weit die Visitatoren dasselbe berechnen 
konnten. 

') S. auch Koldewey, der mehrere Beispiele anführt, Seite 55 ff. 

3) Koldewey, Seite 308 und 337. 


§ 3. Die zweite Visitation im Herzogthum Braunschweig- Wolfenbttttel. 319 

die geistlichen Güter aufzuzeichnen- und diese den Statthaltern zur 
Vertheilung an die Geistlichen vorzuschlagen. 

Neben all' der Unzulänglichkeit der Verhältnisse war es erfreu- 
lich, dass in der Bevölkerung im Allgenaeinen ein Drang nach geord- 
neten geistlichen Verhältnissen vorhanden war, dass viele Gemeinden 
nicht allein einen eigenen Geistlichen, sondern auch die Begründung 
von Schulen in' den Gerichten, namentlich in volkreichen Orten, an- 
strebten, ein Verlangen, das hier etwas schärfer als in Kuraachsen 
auftrat, ohne dass man sich zu dem unberechtigten Schluss verleiten 
lassen darf, dass Bugenhagen in der erlassenen Kirchenordnung die 
Begründung von Schulen auf dem Lande hier erst angestrebt habe*). 
Schon in dem allseitigen Streben der Visitatoren, auch auf den Dörfern 
gut bestellte Küstei: einzuführen und die „zechenden" Kirchner abzu- 
schafTen, ist der pädagogische Grundgedanke ausgesprochen, der durch- 
aus nicht allein den Bugenhagen'schen Kirchenordnungen eigen ist. 

Was Bugenhagen's Kirchenordnung für das Braunschweiger Land 
zu erlangen wünschte, ist nach eigenem Geständniss *) im Grunde 
genau dasselbe, was er sonst anstrebte. Es bedarf daher keines 
näheren Eingehens auf dieselbe^). Eür die Durchfahrung der Refor- 
mation waren allein die politischen Verhältnisse, die Verwaltung des 
Landes unter den Häuptern des Schmalkaldischen Bundes maass- 
gebend und besonders wichtig, wie man die Sequestration durchzu- 
fuhren im Stande war, die sich eigentlich, wie überall, auch hier von 
selbst sich ergab. Ein Anfang der Sequestration aber war schon dadurch 
gemacht, dass der Kurfürst schon am 13. Juli 1544 urkundlich fest- 
stellte, die Einkünfte des Klosters Ringelheim zu Erhaltung der 
Kirchen und Schulen, die des Klosters Königslutter und Marienthals 
zum Hospital und zur Unterhaltung der Armen zu verwenden. 

Unablässig war der Schmalkaldische Bund in der Folgezeit be- 
müht gewesen, durch Ordnung der politischen Verhältnisse der Kirche 


*) Jäger: „Die Bedeutung der älteren Bugenhagen'ßchen Kirchenordnung" 
in den Theologischen Studien und Kritiken 1858, Seite 478. 

*) Er schrieb dorn Kurfiirsten am 28. Februar 1543: Die Ordnung bedarf 
itzt nicht viel Lesens; .... es ist darinne nicht anders, denn wie maus hie und 
anderswo, da das Evangelium angenommen ist, hält, alleine von 3 Capiteln etc. 
lieber diese oben Seite 814. 

') Koldewey 1. c. Seite 311 und Jäger a. a. 0. 


320 Das Brannschweig-Wolfenbüttelsche Gebiet. 1542—1544. 

zu Hülfe zu eilen. Wer die Erwägungen ^) kennt, welche die Sequestra- 
tion des Landes veranlasste, wird nicht zweifeln, wie Ernst es dem 
Bunde war, die Spuren des Unhaltbaren vollends zu tilgen. Zum 
Ziele gelangte der Bund freilich nicht; die Ereignisse, die in der 
Folgezeit eintraten, vernichteten seine Schöpfungen. Der Bau der 
protestantischen Kirche war hier in den ersten Anfangen geblieben. 

Mit dem Versuche, in dem Wolfenbütteler Lande die Reformation 
einzuführen, stehen wir an dem Schlüsse der reformatorischen Thätig- 
keit Sachsens. Wir werden im Nachstehenden versuchen, uns noch 
ein Mal zu vergegenwärtigen, was es im Laufe von zwei Decennien 
gewirkt und von welchen Resultaten diese Bestrebungen begleitet 
gewesen sind. 


') ßosondors interessant sind die von vielen Seiten eingeholten juristischen 
und thoolo|?i8chon Gutachton iiber die Berechtigung und den Modus der Sequestration. 


Rückblick und Resultate. 


Die allmählige Einführung der Lehre Luther's hatte auch inner- 
halb des Kurfürstenthums Sachsen eine Menge kirchlicher Einzel- 
bildungen zur Folge gehabt, die weder in dogmatischer Beziehung 
noch in ihren äusseren Einrichtungen eine Gleichheit beurkundeten. 
Je nachdem Luther's Lehre erfasst und verstanden worden war, hatten 
sich diese einzelnen kirchlichen Institute in einem langsamen Pro- 
, cesse gebildet und in ihren Anschauungen und Einrichtungen ge- 
läutert. Die Versuche, diese vereinzelten Bildungen gleichmässig zu 
gestalten, erwiesen sich so lange als unzulänglich, als eine durch- 
greifende kirchliche Gewalt fehlte. Das was insbesondere Luther als 
oberste Autorität fftr die Organisation dieser Einzelbildungen that, 
bestand im Wesentlichen zunächst nur in dem Ertheilen seiner Rath- 
schläge; er entfaltete eigens eine schriftstellerische Thätigkeit, die 
bei aller Bedeutsamkeit den Entwickelungsprocess wenig beschleunigen 
konnte. Er war nun einmal dafür, dass die Kirche sich frei ent- 
wickeln müsse. Allein die Möglichkeit dieser freiheitlichen Ent- 
wickelung lag nicht mehr vor, als sich der religiösen Bewegung eine 
politische zugesellte, die, genährt durch das Missverständniss der 
lutherischen Lehre, das Eingreifen der politischen Macht bedingte. 
Hatte das Ernestinische Haus sich als stiller, dann als offener An- 
hänger bekannt, so gebot es das territoriale Interesse, nunmehr be- 
stimmend auf den Bildungsgang der Kirche einzuwirken und einen 
Läuterungsprocess mit derselben vorzunehmen. Das politische Interesse 
verlangte die Entfernung der Irrlehrer, welche die Bewegung im 
Lande hervorgerufen hatten, und Luther konnte auf die Dauer der 
freiheitlichen Entwickelung der Kirche nicht das Wort reden, weil 
er inne Avurde, dass den Grundpfeilern derselben, den Pfarreien 

durk^ardt, Kirc.hon- und Sc.hnl-Viflitationon. 21 


322 Rückblick und Resultate. 

mit ihren Gemeinden aus materiellen Rücksichten der Untergang 
drohte. An diesen materiellen Gesichtspunkt schloss sich das Weitere an. 

Dass man auf die Idee verfiel, Visitationen anzuordnen, war 
selbstverständlich; sie waren im Gange gewesen, so lange die christ- 
liche Kirche bestand. Auf die junge Kirche angewandt, bedurfte es 
bei deren Vornahme grosser Vorsicht. Es konnte sich mit Hülfe 
derselben nicht in rücksichtsloser Weise ein Läuterungsprocess voll- 
ziehen, der die Existenz der kirchlichen Bildungen in Frage gestellt 
hätte, wenn man mit den schwachen Ansätzen streng verfahren wäre. 
Wie uns scheinen will, legte eben darum Luther zunächst das Ge- 
wicht in den Visitationen auf das Materielle; er wünschte vor Allem 
die Existenz der Pfarreien gerettet, die „so elend'' darnieder- 
lagen. An ihre sonstigen Reformen in kirchlicher Beziehung wünschte 
er erst später heranzutreten. Wir sehen, wie ganz allmählig der 
Gedanke reift, dass er, nachdem eine Art Versuch mit den Visita- 
tionen gemacht ist, einen förmlichen Antrag auf die Untersuchung 
kirchlicher Schäden einbringt, und wie dieser Antrag selbst noch 
mancherlei Modificationen unterliegt, bis das grosse Werk, auf dessen 
Durchführung sich die Kirche aufbaut und befestigt, mit Vorsicht 
und weiser Ueberlegung in Angriff genommen wird. 

Mit der Schöpfung des Visitationsbuches tritt man in die erste 
Periode der ordentlichen Visitationen ein, nachdem das Unzuläng- 
liche des früheren Vorgehens erkannt und die reichen Erfahrungen 
verwerthet werden. Man beginnt, indem die ursprünglichen Inten- 
tionen aufgegeben werden, die Visitationen in allen Gebietstheilen 
des Kurfürstenthums und setzt sie bis zum Jahre 1529 fort, indem 
man mit möglichster Schonung der kirchlichen Elemente verfthrt 
ihnen Zeit zur Ausbildung im lutherischen Sinne gewährt und die 
materielle Besserung der Pfarreien, dem ursprünglichen Progranune 
Luther's gemäss, in den Vordergrund stellt. Während man sich mit 
den Visitationen in dem kursächsischeu Gebiete ausschliesslich be- 
schäftigt, versucht man im Drange nach Reformation auch die ab- 
hängigen Gebiete der Vasallen heranzuziehen, steht jedoch in Folge 
der abwehrenden Haltung derselben von dem Vornehmen ab und 
sistirt den Betrieb der Visitationen in dem bisherigen grossen Maass- 
stabe. Wir sehen, wie die vorhandenen materiellen Mittel zur Be- 
gründung geistlicher Stellen erschöpft, wie die politischen und theo- 


Rflckhlick und Resultate. B2B 

logischen Kräfte in anderer Richtung thätig sind, theils um die 
festere Begründung der Kirche zu vollziehen, theils um auf neue 
Mittel zu deren Durchbildung bedacht zu sein. Indem Luther an 
die Abfassung seiner Katechismen herantritt, um dem Geistlichen 
und Laienstande ein weiteres Bildungsmittel in die Hand zu geben, 
benutzt man die Jahre des Stillstandes der Visitationen zu neuen 
Vorbereitungen. Jetzt, wo sich die festere Begründung der pro- 
testantischen Kirche vollzogen hat, tritt man, unbeirrt durch politische 
Constellationen. an ihre fernere Durchbildung heran. Materiell 
wird sie ermöglicht, indem man unbehindert die geistlichen Güter 
zur Dotation der Kirchen- und Schulstellen verwendet, und in Folge 
einer schärferen Instruction die feindlichen oder nicht bildungsfähigen 
Elemente aus der protestantischen Kirche entfernt. Diese weit^ 
tragenden Maassregeln, welche im Wesentlichen die festere Begrün- 
dung der Kirche fordern und zum Theil die alten Verlegenheiten 
beseitigen, gewinnen um so mehr an Bedeutung, als die Landesver- 
tretung Sachsens einen hervorragenden Antheil an diesen Maassregeln 
nimmt, sie befürwortet und den Modus derselben beeinflusst. Nun- 
mehr zeigt sich, dass der Drang nach Reformation im sächsischen 
Gebiete unaufhaltsam wächst, dass die geübte Langmuth gegen die 
widerstrebenden Elemente ihrem Ende entgegen geht. Letztere werden 
zur Reformation herübergezogen oder finden sich preisgegeben. Man 
visitirt, wenn auch nicht ohne Widerstreben der Vasallen, die ab- 
hängigen Gebiete und führt diese wenigstens in so weit zur pro- 
testantischen Kirche über, dass die offene Opposition verstummt. 
AUmählig erstreckt sich der Einfluss des sächsischen Hauses auf die 
Refonnation der Albertinischen Lande, und auf der Höhe der Macht 
angekommen, nimmt sich der Schmalkaldische Bund auch der üeber- 
führung des W^)lfenbütteler Gebietes zum Protestantismus an. Wäh- 
rend in den Ernestinischen Landen inzwischen das reformatorische 
Werk durch wiederholte Visitationen befestigt wird, deren Zahl sich 
lediglich nach dem Bedürfnis» richtet, wird der Rest des Papismus 
getilgt und unmittelbar an die noch im Gange befindlichen Visita- 
tionen schliesst sich die Begründung anderer wichtiger Institute an, 
indem man zu der Ansicht gelangt, dass in den Superintendenturen 
allein nicht diejenigen Aufsichtsbehörden zu suchen seien, welche die 
protestantische Kirche schützen und weiter führen können, sondern 

21* 


324 Rückblick und Resultate. 

dass es hierzu der Begründung verschiedener Consistorien bedürfe, 
während man in der Ausbildung des Stipendiatenwesens der Kirche 
und Schule diejenigen Kräfte wieder zuzuführen sucht, welche dem 
geistlichen Berufe, dem Zuge der Zeit gemäss, sich abzuwenden ge- 
wohnt waren. Endlich versucht man im Anschluss an die Visitationen 
und nach Vollendung der Aufhebung geistlicher Güter, das reforma- 
torische Werk durch die „Bewidmung** sämmtlicher geistlicher Stellen 
zu krönen, indem man sich der Hofl&iung hingiebt, jenes zum völligen 
Abschluss zu bringen. Mitten in diese Bestrebungen fallen politische 
Ereignisse, welche die unter schwerem Ringen erstrebten protestan- 
tischen Einrichtungen in halb fertigem Zustande treffen, deren Be- 
gründer und Förderer zum Theil aus ihrer Machtstellung entfernen, 
den Heerd des Protestantismus im Kurfurstenthume Sachsen seiner 
MachtfüUe entkleiden und das Ernestinische Fürstenhaus nöthigen, den 
Schwerpunkt seiner reformatorischen Thätigkeit von Wittenberg zu 
verlegen. Des unfertigen Zustandes der protestantischen Kirche in 
Sachsen nehmen sich zwar die Nachfolger des Kurfürsten Johann 
Friedrich durch die neu begründete protestantische Schule in Jena 
an, aber diese verliert sich bald darauf in dogmatische Streitigkeiten 
und das Ernestinische Sachsen geht überhaupt nach dem Tode Luther's 
und dem unglücklichen Ausgange des schmalkaldischen Krieges seiner 
tonangebenden Stellung in politischer wie in religiöser Beziehung ver- 
lustig. 

Vergegenwärtigen wir uns schliesslich die Tendenz und die Er- 
folge der Visitationen in -dem behandelten Zeiträume, so ist in erster 
Linie zu betonen, dass bei der völlig ungleichen Entwicklung der 
lutherisch kirchlichen Gemeinden die Resultate der Einzelvisitationen 
nothwendig sehr verschiedene waren. Je nachdem der Einfluss der 
Kirchenpatrone und Lehnsherren sich günstig gestaltete, je nachdem 
das Regiment in den Städt<en, welche die vorzüglichsten Stützpunkte 
der Reformation waren und das flache Land mit sich fortrissen, die 
reformatorischen Ideen erfasst und durchgeführt hatte, je nach<lem die 
Macht der Klöster und Stifter sich nachhaltig erwies und der Ein- 
fluss katholischer Machthaber an den Grenzen des Territoriums sich 
geltend machte, waren die Visitationen von minderen oder grösseren 
Erfolgen begleitet. Doch steht fest, dass in der Regel nach Voniahme 
der dritten Visitation in den bezüglichen Kreisen, die wesentlich von 


Bückblick und Kesultate. 325 

den Diöcesen der katholischen Zeit abwichen, der Papismus aus den 
geistlichen Stellen vertrieben und die lutherische Lehre als eingeführt 
betrachtet werden konnte. Hoben wir schon oben hervor, wie den 
ersten Visitationen bereits die Idee zu Grunde lag, die Pfarreien 
wieder aufzurichten und für dieselben eine bessere materielle Basis 
zh schaffen, um das kirchliche Leben im Sinne Luther's zu ermög- 
lichen, so lag der Schwerpunkt der Visitationen weitaus darin, dass 
die Bestrebungen auf eine vollendete wirthschaftliche Gestaltung der 
PfaiTeien hinausliefen und da«s man, als die Mittel der Visitatoren 
erschöpft und sich die Neubildung der Kirche auf der gegebenen 
materiellen Basis nicht ermöglichen liess, man einen andern Factor 
für diese Aufgabe heranzog. Indem man Hand an die geistlichen 
Güter legte, fiel die Gestaltung der kirchlichen Verhältnisse nicht 
allein den Visitatoren, sondern auch den Sequestratoren zu, die der 
Kirche als eine Art vom kurfürstlichen Regimente unabhängige Finanz- 
behörde diente. Indem sie die geistlichen Güter beaufsichtigten, nach 
ihrem Ermessen bewirthschafteten, hatten sie die Aufgabe, die Erträge 
derselben der Kirche imd Schule zur Verfugung zu stellen, in so weit 
dies die Bewirthschaftung der Klöster und die Versorgung ihrer In- 
sassen zuliess. Wenn die Verwendung dieser geistlichen Güter nicht 
den Erfolg hatte, den man sich für die kirchlichen Gestaltungen 
versprach, so muss man bedenken, dass die finanziellen Verhält- 
nisse der lutherischen Kirche nicht erst zen-üttet worden waren, als 
Luthers Lehre einsetzte und mit dem Beiseiteschieben frommer Stif- 
tungen die Einkünfte der Kirche und der Seelsorger sich schmälerten. 
Es lässt sich unschwer nachweisen, dass der finanzielle Ruin der 
Kirche schon aus den katholischen Zeiten datirt ^) und die protestan- 
tische Kirche jetzt eine Aufgabe zu lösen hatte, an die das Papstthum 
trotz schreiender Missstände nie heran getreten war. Die wirth- 
schaftliche Gestaltung der Kirche ist und bleibt daher die haupt- 


*) Wir vei*woi8ün hier auf diis jetzt im Druck befindliche, von Dr. Stochele 
herauszugebende „Registi'um subsidii" der Mainzer Diöcese von 1506; welches höchst 
interessante Resultate für die Kenntniss der katholischen Kirche aufweist. Ins- 
besondere wird auch der Vergleich lehrreich werden, wie die Kirche ihre Phy- 
siognomie innerhalb weniger Decennien verändert hatte. Zum Theil lässt sich dieser 
Vergb'ich des Registers mit den Visitationsacttm der protestantischen Kirche er- 
möglichen. Höchst interessant ist die finanzielle Lage des katliolischcn Geist- 
lichen, von dem es z. B. heisst: „propter paupertatem aufugit" u. s. w. 


326 Kückblick und Resultate. 

sächlichste Aufgabe in dem behandelten Zeiträume, sie zeigt sich 
viel schwieriger als das Beiseiteschieben des Papisnms und wird auch 
nicht völlig gelöst, als man am Schluss der Sequestration das Kefor- 
mationswerk durch die allseitige Bewidmimg der Pfarreien zu krönen 
sucht, da die politischen Plreignisse den Entwickelungsprocess der 
jungen Kirche stören. Indess macht man auch nach anderer Seite 
hin im Anschluss an die Visitjitionen die lebhaftest^^n Anstrengungen, 
die protestantische Kirche fester zu begründen. Enveist sich dieses 
in der Begründung der Consist^rien, jener geistlichen Oberaufsichts- 
behörden, und in dem Institute der Stipendiaten, das insbesondere 
dem Mangel des Zuwuchses der Kräfte fiir die Schule zj^leich ab- 
helfen soll, die eine untergeordnet« Stelle einnimmt, weil in erster 
Linie nur die gelehrte Schule in den Städten gepflegt und die Aus- 
bildung der Volksschule wohl angebahnt, aber nicht in erwünschter 
Weise erreicht wird, so darf man wohl behaupten, dass die gross- 
artigen Bestrebungen nur theilweis von Erfolgen begleitet gewesen 
sind. Immerhin, zeigt die früheste Geschichte der protestantischen 
Kirche an der Hand der Visitationen, dass die Bildungen, welche 
erzielt worden, mächtig genug waren, und dass die Stürme, welche 
gleich in den ersten Stadien kirchlicher Entwickelung und dann wieder- 
holt an dem noch heute unfertigen Dome der protestantischen Kirche 
gerüttelt haben, nicht im Stande gewesen sind, den Bau zu erschüttern. 
Die Berechtigung der reformatorischen Ideen und deren Lebensfähig- 
keit kennzeichnen sich dadurch in vollendeter Weise. 


Register. 


(Ausgeschlossen sind die Orte in den Visitationstabellen, da man diese ohnehin 
leicht findet. Nur die Namen der Aemtcr, Stühle n. s. w. in den Uebersichten 

haben Berücksichtigung gefunden.) 


Adorf, Stipendiatenrecht von 207. 

Agricola 102. 

Ahorn, Geistlicher zu 60. 

Alber, Michael, Visitator, 125, 161. 

Allstedt, Amt und Stadt, Visitation 
141 — 143; Schule zu US. 

Altbeck, Andres, Visitator, 228. 

Altdresden, St,ellung der Ordensper- 
sonen 272 (s. Dresden). 

Altenburg, Visitation 22, 23, 43 ff., 
172 ff.; Pfarrabgabe 51; Stipen- 
dienrecht zu 207. 

Altenburg, Stift, stützt das Stipen- 
dienwesen 206. 

Altenburg, Dorf 87. 

Altengesees, Pfan-stelle 216. 

Alt^nhayn, kirchl. Verhältnisse 101. 

Altenhof, Pfarrei 96. 

Altenmerbitz , Verkauf von Kirchen- 
inventar 52. 

Altleissnig, kirchliche Verhältnisse 96. 

Altrannstedt, Pfarrverhältnisse 295. 

Ammelshavn, Schule zu 188. 

Amsdorf, Nie, Visitator 42; Thätig- 
keit in Leipzig 238; Bischof von 
Naumburg 288. 


Angelhausen, Pfarrverhältn. zu 156. 

Annaberg, Visitation zu 235. 

Arbeitslöhne, Preise 218. 

Amsdorf, Pfarrabgabe zu 51 ; Schloss- 
lehen zu 270. 

Arnshaug, Visitation zu 18; religiöse 
Zustände im Amte 90. 

Arnstadt, Visitation und Pfarrverhält- 
nisse 156. 

Asbach, Verhältniss zur Visitation 13. 

Auerbach, Dr. 239. 

Aufgebotgroschen 178, 185. 

Augsburg, Keichstag zu 104, 108, 
119. 

August, Herzog von Sachsen, Admi- 
nistrator von Merseburg 290. 

Auligk, Visitation zu 174. 

Auma, gem. Kasten zu 93; Kirche 
139; Stipendiatenrecht 207. 

Bader, Paul, Visitator 53, 125, 192. 
Bahrdorf, Gericht, Visitation 307. 
Bamberg, Bischöfe. Stellung und Ein- 

fiuss auf die Reformation 54, 60, 

75, 192. 
Banith, Gottesdienst 39; Pfarrh. 151. 


328 


Register. 


Baupfticht für Kirchen und Schulen 
184. 

Bayer, Verf. der Visitations-Instruc- 
tion 120. 

Becken, hölzernes, Pfarrabgabe 252. 

Beddingen, Gericht, Visitation 804. 

Begräbnissgroschen 178. 

Begräbnisskosten 144. 

Begräbnisspfennig 185. 

Beichliugen, Herrschaft, Visitation der 
243, 252; Geistliche der Herr- 
schaft 135. 

Bolgern, Stipendiatenrecht zu 207. 

Beizig, Kreis und Amt, Visitation 33, 
148; kirchliche Verhältnisse 153; 
Stipendiatenrecht 207. 

Benno, Bischof 235; Beseitig, seines 
Grabes 285. 

Bemsgrün, Visitation zu 176. 

Berthelsdorf 230. 

Besoldungen der Greistlichen im Durch- 
schnitt 197. 

Beutitz, Kloster, Zahl der Insassen 226. 

Bewidmung der Pfarreien 217 — 224. 

Beyer, Leonhard, Visitator 230. 

Bibra, Stift, Zahl der Insassen 226. 

Bieblach, eingepfarrtes Dorf 179. 

Bierabgabe 77. 

Bilderia, Gericht, Visitation 308. 

Birnstiel, Johann, Magister, Visitator 
125, 192. 

ßitterfeld, Gottesdienst zu 39; kirch- 
liche Verhältnisse 153; Kreis, ximt 
und Stadt, Visitation 32, 43, 146, 
149; Stipendiatenrecht zu 207. 

Bittgänge 185. 

Blick, Dr., Verfasser eines Schand- 
buchs 237. 

Bobenneukirchen, Frühniesserstelle 76. 

Bodnitz, Pfarrer zu 90. 


Böhmen, hussitische Bewegung 94. 

Boilstodt, Lohnsverhältniss von 12; 
Verhör der Visitatoren 13. 

Borna, Amt, Visitation 10, 172: Pa- 
tronatsverhältnisse 11, 12; geist- 
liche Bezüge zu 50; Stipendiaten- 
recht zu 207. 

Brandenstein, Ewald v., Sequestrator 
109; Visitator 124; Executor 125; 
— Felix, Sequestrator 109. 

Bratwürste, Pfarrabgabe 144. 

Braunschweig, Krieg gegen 299; Re- 
formation 299. 

Brehna, Kloster, Visitation 42, 103. 

Broitenbach, Georg v., Visitator 226, 
240. 

Breuser, Stadtschreiber 239. 

Brisger, Prediger 44. 

Brodbeete 185. 

Bi-uck, Stipendiatenrecht zu 207. 

Brück, Dr. Gregor, Berathor der Vi- 
sitations-Instruction 16, 22, 119, 
120, 233; verhandelt mit Graf 
Albrecht von Mansfeld 18; Thätig- 
keit in der Visitation 255; Antrag 
auf Verth. der Braunschw. Kirchen- 
ordnung 314. 

Brunsrode, Gericht, Visitation 307. 

Buch, Kloster 94, 96; Visitation zu 
180, 191. 

Bucha, Pfarrbesoldung zu 92. 

Buchholz, Pfarrei 68; Stipendiaten- 
recht zu 207. 

Bülzig, Pfarrhaus zu 151. 

Bünau, V., Familie, Stellung zur re- 
ligiösen Frage 11; — Güntlier, 
Visitator 22; Sequestrator 109; — 
Georg, Executor 125. 

Bürgel, Mangel an Geistlichen 20; 
Abt zu, Unterhalt desselben 116; 


Register. 


329 


Stipendiatenrecht zu 207; Visita- 
tion des Amts 20. 

Bugenhagen, Johann, prüft die In- 
struction der Visitatoren 22, 23; — 
Visitator 42, 125; Kirclienordnung 
299, 314, 319; Dnick derselben 
314; Reformation in Hildesheim 
300; Visitator 301. 

Burgwerbon, Stuhl, Visitation 247, 
277. 

Burkersdorf, Visitation zu 19. 

Burkhardt, Mag. Franz, Ansicht über 
die Visitation 301. 

Busendorf, kirchliche Verhältnisse 48. 

Buttelstodt, Stipendiatenrecht zu 207. 

Buttstedt, Stipendiatenrecht zu 207. 

Calvörde, Gericht, Visitation 307. 

Cambray, Friede von 104. 

Camburg, Amt, Visitation 245. 

Camitianus, Dr., Stellung zur Visita- 
tion 241. 

Candia, Geistlicher aus 66. 

Capellendorf, Mutterkircho 87. 

Carlowitz, v., Stellung zur Reforma- 
tion 230, 233. 

Carlstadt, Wirkung seiner Lehre 89; 
Anhänger in Thüringen 20. 

Casimir, Markgraf von Brandenburg, 
Stellung zur kirchlichen Frage 7. 

Cellarius, Johann, Pfarrer 232; dessen 
Wirken 237, 238. 

Chemnitz, Visitation 235; — Kloster 
zu, Stellung zur Reformation 237. 

Coburg, Kastner zu (Bader), Visitator 
29; — Kloster der Barfüsser, Ab- 
findung 58; — Schulgeld zu 62; 
— Sequestrationskasse zu 110; — 
Visitation im Lande 121 ; — Super- 
intendentur 192; — Kirchen- und 


Schuldiener zu 194, 196; — Con- 
sistorium zu 201. 

Cölpin, kirchliche Verhältnisse zu 38. 

Colditz, Amt, Visitation 94 flF., 97, 
98, 180—191; — Fortschritte 
der Refoimation 191; Schule 191; 
— Stipendiatenrecht zu 207. 

Conradsdorf 230. 

Consistorien, Begründung in den Er- 
nestinischen Landen 200 — 204; — 
in Heinrich's Landen 234. 

Copitzsch, Visitation 19. 

Corvinus, Visitator 301. 

Cotta, Hans, Visitator 125. 

Cremona 289. 

Creuzburg, Amt, Visitation 4 ; — Sti- 
pendiatenrecht zu 207. 

Creuzburg, Christoph 137. 

Crimmitzschau, Visitat. 63 ; Schule 68. 

Crodel, Marcus, Schulmeister 189. 

Crölpa, Pfarrdotation 92. 

Cronschwitz, Kloster, Verordnung von 
Predigern für dasselbe 18; Haltung 
des Klosters 20, 79; Wirthschaft 
78; kirchliche Verhältnisse zu 122. 

Cruciger, Caspar 201; in Leipzig 239; 
Visitator 286. 

Cuba, eingepfarrtes Dorf 179. 

Cultusbaulast 122, 123, 195. 

Dachwich, Kirchenzucht zu 140. 

Daumitzsch, Visitation zu 19. 

Debschwitz, eingepfarrtes Dorf 179. 

Denstedt, Georg v., Visitator und Exe- 
cutor 125. 

Destedt, Gericht, Visitation 306. 

Deuben 101. 

Dietlafl', Bischof, gegen die Reforma- 
tion 300. 

Dietmanusdorf, kirchl. Verhältn. 48. 


330 


Begister. 


Dittersdorf, Stellung zur Visitat 69; 
Pfarrverhältnisse 177. 

Dobeueck, Christoph v., Stellung zur 
Eeformation 175. 

Döbeln, Visitation zu 235. 

Dohlen, Visitation zu 19. 

Domanialvermögen 118. 

Dommitzsch, Stipendiatenrecht zu 207. 

Donndorf, Kloster 252. 

Dorna, Geistlicher zu, Stellung des- 
selben 164. 

Draco, Dr. Johann, Visitator 12. 

Dreba, Visitation zu 19. 

Dreitzsch, Visitation zu 19. 

Dresden, Einzug Herzog Heinrich's 
231; Reformation in 232—234, 
286; religiöse Verhältnisse 237; 
Jonas predigt daselbst 237; Stel- 
lung zur Visitation 255 (s. Alt- 
Dresden). 

Droyssig, Tempelhof, Zahl der Insassen 
226. 

Dubro, Schulverhältuisse zu 41 ; kirch- 
liehe Verhältnisse 28. 

Düben, Amt, Visitation 33, 180 bis 
191; kirchliche Verhältnisse 39; 
Stipendiaten recht zu 207. 

Düring, Balthasar, Visitator 53, 124. 

Dürrenebersdoif , Stellung des Greist- 
lichen zu 164. 

llibeleben, Kloster, Zahl der Insassen 

226. 
Eberstein, Gericht, Visitation 311. 
Kckardsberga, religiöse Verhältnisse 

253; Visitation des Amtes 234. 
Ehebruch, Bestrafung desselben 193. 
Ehrenhayn (s. Fuchshain) 49. 
Eierbete 185. 
Eilenburg, Visitation 94 ff., 99, 180 


bis 191; Schule zu 102, 188; 
kirchliche Vorhältnisse 186; Sti- 
pendiatenrecht zu 207. 

Eisenach, kirchliche Verhältnisse in 3 ; 
Verhältnisse mit den Klöstern 18; 
Vereinigung der Klosterpersonen in 
122; Visitationsort 43, 124; geist- 
liche Stellen zu 139; — Kreis, Be- 
soldungen im 197; — Stift zu, 
Stütze des Stipendiatenwesens 206, 
207; — Diöcese, Bewidmung in 
der 220; Zulagen 221; — Sui)er- 
intendentur , Durchschnitts - Besol- 
dung in der 221, 222; Schmal- 
kaldischer Bundestag 298. 

Eisenberg, Amt, Visitation 20, 21; 
kirchliche Verhältnisse 21; Stipen- 
diatenrecht zu 207. 

Eisenberger, Dr. Peter, Absetzung des- 
selben 232; Berichte über Dresden 
286. 

Eisfeld, Pfarrer zu, Visitation 29, 
53, 56; Eingehen der Frauen- 
capelle zu 59; Schule 62. 

Elbenau 149. 

Elisabeth, Herzogin von Sachsen, Stel- 
lung zur Reformation 227. 

Elleben, kirchliche Zustände 156. 

Elsnig, kirchliche Verhältnisse 39. 

Elster berg, Pfarrverwüstung zu 168. 

Ende, Götz v., 49; Götz und Heinz, 
Stellung zur Reformation 175. 

Ernfried, Wolf, Visitationsschreiber 
125. 

Eschdorf, Pfarrverhältnisse zu 156. 

Eschefeld, Pfarrabgabe zu 52. 

Ettischleben, kirchliche Zustände 156. 

P^tzdorf, Krieg v., Verh. zum Pfarrer 
179; Stellung zur Visitation 194. 

Evangelienkäse 78. 


Register. 


331 


Evessen, Gericht, Visitation 304: 

Pfarrei 316. 
Ewige Kirche 52. 
Eymberg, Pfarrei 193. 

Fachs, Dr., 239—240. 

Fechheim, Kirchenstrafen zu 193. 

Feldarbeitslöhne, Preise derselben 218. 

Ferdinand, König, Stellung zur Kefor- 
uiation 75, 232; Mandat gegen 
Moritz 283. 

Flachsbete 185. 

Fiachsbitte 167. 

Flachszehnd 77. 

Fladenkrieg 208. 

Fleischzehnd 186. 

Forstenberg, Gericht, Visitation 311. 

Franken, Visitation und Visitations- 
orte 29, 53, 136, 191-196, 217; 
— Sequestration 109; EHösterzahl 
116; Klostererträgc 117, 118; 
Namen der Visitatoren für Fr. 124, 
125; Adel Frankens, Stellung 
desselben 198; Consistoriuni für 
Franken 203. 

Frankenhausen 252. 

Frankenthal, geistl. Stellung zu 164. 

Frankfurter Abschied 232. 

Frankfui-ter Anstand 234. 

Frankreich, Friede mit 104; Krieg 
gegen 290. 

Frauenpriessnitz, Kloster, Zahl der In- 
sassen 226. 

Freiberg, Amt, Visitation 226, 228, 
235; Refonnation 229; Schulen 
zu 230. 

Freisingen, Bischöfe zu 6, 7. 

Freyberger, Caspar, Visitator 230. 

Freyburg, Amt, Visitation 248, 279. 

Friedebach 4. 


Friedrich der Weise, Stellung zur re- 
ligiösen Bewegung 2, 4, 5, 63; 
stirbt 8 ; Fürbitte für Geistliche 60 ; 
begründet das Stipendiatenwesen 
204 ff.; Verhältniss zu Herzog 
Georg 225 ff. 

Friedrich, Prinz, Sohn Herzog Georg's 
227, 230. 

Friesau, Pfarrei 215. 

Friesen, Benihard, Stellung zur Re- 
formation 170. 

Friessnitz, Visitation zu 19. 

Frohburg, geistliche Abgabe zu 50. 

Frohndorf 252. 

Fröttst^dt, Visitation zu 12. 

Fuchshain, kirchliche Verhältnisse 49. 

Fuess, Wolfgang, Visitator 28, 95, 
256, 274. 

Furra, Kloster, Zahl der Insassen 226. 

Gablenz, v., Gegner der Reformation 
44 ; Georg, Stellung zur Reforma- 
tion 175. 

Gadegast, Gemeindeloben zu 151. 

Gärtner, Visitationsschreiber 125. 

Gandersheim, Vereinigung des Schmal- 
kaldischen Bundesheeres 298: Ge- 
richt, Visitiition 308. 

Gangbrode 185. 

Gauern, Schule zu 52. 

Gefoll, kirchliche Verhältnisse 77. 

Geistliche Güter 9. 

Gemeine Biere 185. 

Georg, Herzogs von Sachen, Gebiet, 
Verk. der luther. Lehre im 49; 
Pfan-er im 88 ; G.'s Verhältniss zu 
Luther 225; Stellung zur Refor- 
mation 225—228; G.'s Tod 231; 
schädigt die Ernest. Pfarreien 233; 
Stellung des Adels zu G. 249; 


332 


Register. 


Refonuationsversuche 283 — 284; 
SteUuug zu den StifterD 283. 

Georg, Herzog von Anhalt, Wahl zum 
Bischof 283; Verweser des Stifts 
Merseburg 290, 291. 

Georgenberg, Geistlicher zu 192. 

Georgenthal, Verhandlungen mit den 
Klosterpersonen 18; Unterhalt des 
Abts 116. 

Gera, Vorbereitung zur Visitation in 
69; Visitationsort u. Bezirk 161 ff.; 
Befund 162 ff., 178; Schulbesol- 
dung zu 167; Anordnungen der 
Visitatoren 168; Schulverhältuisse 
168, 169; Filialvcrhältnisse 179; 
Reformat. 214; Superintendentur, 
Durchschnittsbesoldung in der 221, 
222. 

Gersdorf, Pfarrei 96. 

Gerstenberg, Visiüition zu 174. 

Gerstungen, Amt, Visitation 4. 

(Jessen, Filial Verhältnisse 170. 

Gestungshausen, Visitation 57. 

Getreidemaasso , Verschiedenartigkeit 
derselben 220, 251. 

Getreidepreise 220. 

Geusau, Pfarrverhältnisse 295. 

Geyer 229. 

Giech, Mathes v., 59. 

Glas, ein, als Pfarrabgabe 252. 

Glashütte, Visitation 235. 

Gleichen, Grafen von, Stellung zur 
Visitation 141. 

Glinda, Visitation 149. 

Globig, unkirchliches Wesen in 199. 

Glockenschmiergeld 185. 

Gödern, kirchliche Verhältnisse zu 49. 

Gödissa, Pfarrabgabc zu 50. 

Göschitz, Stellung zur Visitation 69. 

Goldacker, Diozmann, Visitator 12; 


Georg, Visitator 274, 286; Hart- 
mann, Visitator 241. 

Goldberg, Schule zu 189. 

Goldstein, Dr. Kilian, Visitator 125. 

Gommern, Visitation 34, 149. 

Gorolitius, Martin, Visitator 301. 

Goseck, Kloster, Zahl der Personen im 
226; Visitation 245; Stellung zur 
Reformation 275. 

Gosslar, Acht gegen 298 ; Krieg gegen 
Braunschweig 299. 

Gotha 13; Verhandlungen mit den 
Klosterpersonen 18; Visitationsort 
43, 124; Vereinigung der Kloster- 
personen zu 122; geistliche Stellen 
zu 139; Consist^rium 201; Stift, 
Stütze des Stipendiatenwesens 206; 
Stipendiatenrecht zu 207. 

Gott<Jskühe 52. 

Gotzmann, Cunz, Sequestrator 109. 

Graba, Ptarrdotation 92, 93. 

Gräfendorf, v., Berather der Visitation 
16; Wolf, Visitator 214. 

Gräfenhaynichen, Amt, Visitation 33, 
180—191. 

Graitschen, Visitation 87. 

Grandorf, Capelle 318. 

Greene, Gericht, Visitation 309. 

Greifenhayn, kirchl. Verhältnisse 49. 

Greiz, Visitationsbezirk 163; Schule 
167; Visitation 166. 176—180; 
Ueberführung zur Reformation 180, 
214. 

Griefstädt, Comthurei, Zahl der Be- 
wohner 226. 

Grimma, Amt, Visitation 94, 97, 180 
bis 191; Kloster 101; Diöcese, 
Schulen 102; Fortschritte der Re- 
formation 191; Stipendiatenrecht zu 
207; Superintendentur, Durchscbu.- 


Begister. 


333 


Besoldung 221, 222; VoUendung 
der Bewidmuiig 223. 

Gross, Christoph, Visitator und Exe- 
cutor 125. 

Crrossgöhren, Pfarr\'erhaltni8se 294. 

Grtinhain, Abt von, Patron 63; Std- 
lung zur Reformation 69. 

Günther, Graf von Schwarzburg, Stel- 
lung zur Visitation 154 ff. 

Gütterglück, Visitation 149. 

Gumperda, Pfarrbesetzung 92. 

Haidezehnd 77. 

Harra, Geistlicher zu 215; Pfarrstelle 
216. 

Hartmannsdorf 230. 

Hartrode 50. 

Harzburg, Gericht, Visitation 308. 

Hase, Johann, Pfarrer 96. 

Haselbach, Pfarrverh<altnisse 169. 

Haubitz, Asmus v., Visitator 16, 22, 
27, 28. 

Haugwitz, Cäcilie v., Aebtissin in Seu- 
selitz, Stellung zur Refonnation 
237, 273. 

Hauptrecht, als Pfarrbezug 61. 

Hausbreitenbach, Amt, Visitation 4. 

Hausgroschen 140, 176, 210. 

Haussraann, Nicolaus, Stellung zur 
kirchlichen Frage 4: Vcrhältniss 
zu Luther 5, 6—10 ff., 63, 68. 

Hayn, kirchliche Verhaltnisse 48; Vi- 
sitation 235; Kloster H., Stellung 
zur Reformation 237, 273. 

Hayn, Friedrich v., Visitator 274. 

Heiligen -Kreuz, Visitation 87; Stel- 
lung der Klosterpersonen 166. 

Heiliger Abend, Pfarrabgabe 78. 

Heinersdorf, Pfarrvermögen 216. 

Heinrich von Braunschweig, Schutz- 


först von Merseburg 284 ff.: be- 
kämpft 289: Krieg gegen Heinr. 
297 ff.: schätzt die Geistlichen 313. 

Heinrich d. Ä. von Reuss, Stellung zur 
Visitation 161, 214. 

Heinrich d. J. von Reuss, Stellung zur 
Visitation 159—164, 214. 

Heinrich, Graf von Schwarzburg, Stel- 
lung' zur Reformation 155. 

Heinrich, Herzog von Sachsen, Stel- 
lung zur Reformat. 226—282; er 
tritt in den Schmalkaldischen Bund 
228; Briefwechsel mit Kurf. Joh. 
Friedrich 235; Gebot der Visitation 
in Leipzig 240; Stellung zu den 
Grafen 253; nimmt zweite Visi- 
tation in Meissen vor 256; In- 
struction für die Visitation 274; 
H.'s Kirchenordnung in Merseburg 
291. 

Heldburg, Visitation 53, 55; Ver- 
folgung der Geistlichen zu 60; 
geistliche Verhältnisse 62; Super- 
intendentur 192. 

Hellingen, Pfarrs-erhältnisse 59, 60. 

Henneberg, Territorium der Grafen 
von 124. 

Herda, Einlager 7a\ 137. 

Herda, v. 137. 

Herzberg, Kreis, Visitation 31; kirchl, 
Verhältnisse 37, 153; Augustiner- 
mönche 42; Stipendiat^nrecht 207. 

Hessberg, Claus v., Sequestrator 109. 

Hesse, Eoban 102. 

Hesselrieth, Betrag der Ablösungs- 
summe zu 62. 

Hessen, Gericht, Visitation 307. 

Heusdorf, Nonnenkloster, Verordnung 
von Predigern 18; geistliche Ver- 
hältnisse 123. 


334 


Register. 


Hildburghausen, Visitation 53, 55; 
Eingehen der Kirche Jerusalem 69 ; 
Schule 62; Pfarrei 193. 

Hildesheim, Stiftsfehde 298: Refor- 
mation 299 ff.: Dompfaffen, schä- 
digen die Pfarreien 318. 

Hirsfeld (Hirschfeld), Bernhard v., Vi- 
sitator 42, 68, 125; Stellung zur 
Visitation 69. 

Höfchen, geistlicher Zustand 101. 

Höfler, Wolfgang, Visitator 196. 

Hörseigau, Visitation 13. 

Hof mann, Johann, Superintendent 21 0. 

Hchburg, Pfarrstelle 212. 

Hohenheyda 10. 

Hohenleipisch, wendischer Gottesdienst 
zu 152. 

Hohenstädt , kirchliche Verhältnisse 
101. 

Hohenstein, Grafen, Stellung zur Vi- 
sitation 253. 

Hohenstein, Behandlung des Kirch- 
ners zu 272. 

Holstein, Herzog von 76. 

Holzdorf, kirchliche Verhältnisse 38. 

Holzhausen, Pfarrverhältnisse 58. 

Homburg vor Salza, Zahl der Kloster- 
bewohner 226; Stellung zur Re- 
formation 275. 

Homburg, Gericht, Visitation 310. 

Hopfgarten, Pfarrabgabe zu 52. 

Hopfgarten, Friedrich v. 241, Fji- 
milie, Besitzer von Schlotheim und 
MOlverstedt 212. 

Hopfgarten, Christoph v., Visitator 
274, 286. 

Hufenbrod 140. 

Hummelshain, Jagdschloss 4. 

Hund, Burkhard, Visitator 4; Seque- 
strator 109. 


Ilde, Pfarrei 316. 

Immerkflhe 52. 

Irfersgrün, Geistlicher zu 76. 

Jena, Amt, Visitation 20, 21, 82, 
88; Universitüt 21, 23; geistliche 
Verhältnisse zu 21, 91, 139; Auf- 
enthalt Melanchthon's 22; Stipen- 
diatenwesen 207; Stip.-Recht 207. 

Jerstedt, Pfarrer zu 316. 

Jerxheira, Gericht, Visitation 307. 

Jessen, Pfarrwohnung 151; Stipen- 
diatenrecht zu 207. 

Johann, Herzog und Kurfürst von 
Sachsen, Stellung zur ridigiösen 
Frage 4, 9; zur Visitation 11, 16. 
21; ordnet die Visitation in Alten - 
bürg an 22; Patron 37; Stellung 
zur Sequestration 106, 119; Jo- 
hann's Tod 110, 120; Stellung 
zur neuen Visitation 119, 120: 
Stellung zur Reform, der Reuss. 
Lande 159, 160; Verhältniss zu 
Herzog Georg 225. 

Johann, Bischof von Meissen, Stel- 
lung zu Würzen 213; Reformation 
231, 282. 

Johann, Prinz, Sohn Georg's 227. 

Johann Ernst, Visitations-Instniction 
121. 

Johann Friedrich, Herzog und Kur- 
fürst, Stellung zur religiösen Be- 
wegung 3, 4; Stellimg zur Vi- 
siüition 120; Stellung zu Luther 
1 54 ; Stellung zu den Reussen 1 59 
bis 169; zu den Consistorien 201 ff. 
zur Verwalt. der Kirchenguter 202 
zu den Geistlichen überhaupt 205 
zu Würzen 208 — 213; zu Heinrich 
d. J. von Reuss 214; zur Besol- 


Begister. 


335 


dungsfrage der Geistlichen 219; 
zu Herzog Georg 225; zur Re- 
formation 227; Einflass auf die 
Reformation im Albertin. Sachsen 
227 ff.; auf Heinrich 231; Ein- 
zug in Dresden 232; Verzicht auf 
das Wurzener Patronat234; Brief- 
wechsel mit Herzog Heinrich 235 ; 
in Leipzig 239; befiehlt gründliche 
Visitation in Leipzig 240; Thatig- 
keit bei der Visitation 255; setzt 
Amsdorf ein 288; Streitigkeiten 
289. 

Jonas, Justus, Visitator 42, 124, 
125, 232, 238, 255, 286; beräth 
die Visitations-Instruction 119; be- 
fördert die Consistorien 201; ur- 
theilt über die Albertinische Vi- 
sitation 235; predigt in Dresden 
237; in Leipzig 239, 240; klagt 
über die Geistlichen 250. 

Jonaswalde, Filialverhältnisse 170. 

Kälberpfennig 185. 

Käse als Pfarrbezug 144. 

Käsebitten 167. 

Kahla, Visitation 20; Visitations- 
erfolge 21; Stipendiatenrecht zu 
207. 

Kaienberg 149. 

Kaltenbom, Kloster, Zahl der Insassen 
226; Probstei, Stellung zur Re- 
formation 275. 

Kasekirchen, Pfarreiukoranien 92. 

Katharina, Herzogin von Sachsen, 
Stellung zur Reformation 227. 

Kauern, Pfarrer zu 76. 

Kehmlitz, kircliliche Verhältnisse 40; 
Mangel des Pfarrhauses 151. 

Kelbra, Kloster 252. 


Kemberg, Visitation 149; Stipen- 
diatenrecht zu 207. 

Kindt, Nicolaus, Visitator 53, 124; 
Heinrich, Pfarrer 94. 

Kindelbrück, Visitation 242. 

Kirchberg, Gericht, Visitation 310. 

Kirchenbaulast 184. 

Kirchengüterver waltung 202. 

Kirchenstrafen, Einfühnmg 203. 

Kirchfährendorf, Pfari-verhältn. 294. 

Kirchnerstelle nach der Zeche 274. 

Kirschkau, Pfarrer zu 165. 

Kitzscher, Familie v., Stellung zur 
Reformation 11; Hans, Visitator 
256. 

Kleinrössen, Pfarrstelle 151; Küsterei 
151. 

Kleinwalbur, Wiedertäufer zu 60. 

Knodt, Paul, Visitationsschreiber 125. 

Knon-, Johann, Pfarrverwüster 168. 

Köhra 101. 

Königsberg, Visitation 53, 54; Auf- 
hebung des KlOvSters 59; Pfarr- 
bezüge zu 61. 

Königsberg, Superintendentur 192. 

Königslutter, Visitation im Gericht 
306; Verwendung des Klosterein- 
kommens 319. 

Königssee, Residenz der Schwarzburger 
155. 

Könitz, Loben des Geistlichen zu 156. 

Körlitz, Geistlicher zu 2 1 1 ; Kirchner- 
stelle 212. 

Kötteritzsch (Ködderitzsch), Sebast. v., 
Visitiitor 28, 42, 125. 

Kötschau, Visitation 87. 

Koruzehnd 50. 

Kospot, Karl v., Visitator 214. 

Kraftsdorf, Geistlicher zu 164. 

Kramer, Michael, Prediger 48. 


336 


Register. 


Kranichfeld, Pfarrer zu 135. 

Kratzbticr, Wiedertäuferin 68. 

Kreitzen, Melchior v., Thfttigkeit 228, 
229: Visitator 232. 

Kreuzgroschen 176, 178. 

Kftblingen, Dotation der Pfarrei 301. 

Kühnhausen, Einmahnung der Pfarr- 
bezüge 141. 

Kuhkölln, Kloster, Zahl der Insassen 
226. 

Kuhzins 6, 52, 77. 

Kurmainzisches (tebiet, Pfarrorim 89. 

Läutgeld 185. 
Landshut, Bundestag 287. 
Landwirthschaft der Pfarreien 218. 
Lange, Dr. Johann, Visitator 155. 
Langenbernsdorf, Greistlicher zu 66. 
Langenbuch, Geistlicher zu 76. 
Langendorf, Kloster, Zahl der Insassen 

226, 275 ; Stellung zur Reformation 

275. 
Langenrinne 230. 

Langensalza, Qualification der Geist- 
lichen 250. 
Langer, Johann, Magister, Visitat<)r 

192, 196. 
Lasan, Begründer einer Schule in 

Zwickau 190. 
Laucha, Lehnsverhältniss 12; visi- 

tirt 13. 
Lauchstedt, Amt, Visitation 293; 

Schule 296. 
Lauenhayn, Pfarrverhältnisse 77. 
Lauingen, unbesetzte Pfan-ei 313. 
Laussig, Schule 102. 
Laussuitz, Visiüition 19. 
Lebensmittelpreise 193, 194, 221. 
Lebenstedt, Pfarrnutzung 318. 
Lehrerbesoldung 167. 


Leipzig, Teufelsbanner in 39; Eiiifluss 
auf kirchliche Verhältnisse 101; Vi- 
sitation 235; Schwierigkeiten fiir die 
Reformation 238; Rückkehr der 
Verbannten 238, 239; Haltung der 
Universität 238 ff.; Reformation 
239; Johann Friedrich in Leipzig 
239; Jonas in Leipzig 239, 240: 
Myconius in Ijeipzig239; Cruciger 
in L. 239; Melanchthon in L.; 
kirchliche Verhältnisse in 240; Stel- 
lung des Pauli nerklosters zur Re- 
formation 273; Actenversendung 
nach L. 254; Jungfrauen kloster, 
Stellung zur Refomuition 273; Fort^ 
gang der Reformation 286. 

Leislau, Mutterkirche 87. 

Leissnig, Visitation 94, 180 — 191 
Klosterverhältn. 187; Schule 188 
Fortechritte der Reformation 191 
Stipendiatenrecht zu 207. 

Leitlitz, Pfarrwirthschaft 165. 

Leuchtenburg, Amt, Visitation 20. 

Leubnitz, Pfarrgerechteame 272. 

Leumnitz, eingepfarrtes Dorf 179. 

Lichtenberg 230. 

Lichtenberg, Gericht, Visitation 305. 

Lichtenwalde, Schlosslehen 270. 

Liebenwerda, Amt, Visitation 32, 147 ; 
kirchliche Verhältnisse 153; Stipen- 
diatenrecht zu 207 ; Superintenden- 
tur, Durchschnitts-Besoldung 221 
bis 222. 

Liebstedt mit Nägelstedt, Zahl der 
Insassen 226. 

Linda, Visitation 19. 

Liudemann (Lindenau), Paul, predigt 
in Dresden 286; Differenz mit 
Jacob Schenk 228—229. 

Lindenau, Wilhelm v., richtet eine 


Register. 


337 


Schule auf 188; Eberhard, Exe- 
cutor 213; Sigismund, Wahl zum 
Bischof 283. 

Liptitz, Kirchnerstelle 212. 

Lissa, Cunz v., Lehnsherr 12. 

Lobenstein, Visitation 214; Vicar 
zu 215; Snperintendentur 215; 
Schule 216; Verhältniss zur Re- 
formation 217. 

Lochau, Amt, Visitation 30, 147. 

Löbschütz, Mutterkirche 87. 

Löhma, Pfarrer zu 168. 

Lohma bei Schmölln, kirchliche Veii- 
hältnisse 49. 

Lohma a. L. 50. 

Lommatzsch, Visitation 235. 

Lucka, Geistlicher zu 48. 

Lüssel, Dr. 239. 

Luptitz, kirchliche Verhältnisse 101. 

Lusau, Filial von Gera 179. 

Luther's Anschauung über die kirch- 
lichen Verhältnisse 1, 3; Verhält- 
niss zu Jacob Strauss 3; Stellung 
zur kirchlichen Frage 5, 8, 9, 10; 
Verhältniss zu Haussmann 5; als 
Visitator 8; L.'s Postille, Einfüh- 
rung 14; Visitationsentwurf 14; An- 
trag auf Visitfition 1 5; die Visitation 
16; prüft die Visitationsinstruction 
22, 23; Verhältniss zur Visitation 
24, 119; Vorrode zum Visitations- 
buch 25; L. als Visitator 28, 119, 
124; Aoussening über Armuth der 
Pfarrer 37, loO; Gegner Lutlier\s 
54; Ansichten über Schulen 80; 
Seductor genannt 94; Ansicht über 
Feiertage 95; Verhältniss zu Joh. 
Hase 96; Katechismus 103; Stel- 
lung zur Sequestration 106 ff. 
109, 118, 205; Gutachten über | 

Barkliardt, Kirchen- nnd Schul- Yisitationon 


die Sequestration 110; Ansicht über 
Klöster 116; über Unterhalt der 
Geistlichen 137; Bcsoldungsver- 
hältnisse 154; Predigt 199; be- 
räth die Consistorialordnung 201; 
Verhältniss zu Herzog Georg 225; 
L.*s Irrthum 229; schafft die Messe 
ab 233; will die Meissner Visitation 
234; Schaudbuch Blicks gegen 
Luther 237; L. in Leipzig 239; 
Thätigkeit in der Albertinischen 
Visitation 255; überschlägt, die 
Abfertigungssumme 272; L. be- 
schimpft 289; besetzt den Naum- 
burger Bischofssitz 291. 

Luther, Käthe 154. 

Lutter am Barenberge, Gericht, Visi- 
tation 308. 

Maltitz, V., Stellung zur Refonnation 
175. 

Mansfeld, Albrecht v., Gegner der 
Visitation 18; Stellung zur Visi- 
tation 89, 119. 

Marburger Gespräch 104; Stipen- 
diatenwesen 205. 

Marienberg 229. 

Marienthal, Kloster, Zahl der Insassen 
226. 

Marienthal, Verwendung des Kloster- 
einkommens 319. 

Markranstedt, Schule 296. 

Mecum, Friedrich, Visitator 12, 29, 
124, 125. 

Meeder, Wiedertäufer zu 60. 

Meissen, Visitation und Visitationsoite 
in 28; Meissen-Voigtländische Vi- 
sitation 28, 43, 45, 54, 94, 
234, 255 fF.; Bischof von 96; 
Sequestration 109; Klosterzahl 116; 

22 


338 


Register. 


Namen der Visitatoren für 124, 
125; Bewidmung der Pfarrei 223 
Stift, Verhaltniss zu Pack 235 
Meissnisclie Pfarreien, Zahl 237 
Affra- Kloster, Stellung zur Visi- 
tation 273; Stift, Stellung zur Re- 
formation 273; Zahl der Domherra 
und Vicaro 273. 

Memmleben, Kloster, Stellung zur Re- 
formation 275. 

Melanchthon, Visitator 16, 22, 27, 
29, 119; sein Verhaltniss zu Strauss 
124; urtheilt über die Visitations- 
instruction 21; stellt sie fest 22; 
Aufenthalt in Jena 22; behindert 
an der Berathung der Visitations- 
instruction 23; Autor der Instruc- 
tion 23; Erscheinen seines Visi- 
tationsbuches, Inhalt desselben 24, 
228 ff.; versorgt die Coburger 
Schule 62; M.'s Grammatik 102; 
bearbeitet die Consistorialordnung 
201; sein Irrthum 229; Thätig- 
keit im Albertinischen Sachsen 
231; urtheilt über die geistlichen 
Verhältnisse im Albertinischen 237, 
in Leipzig 239; besetzt den Naum- 
burger Bischofssitz 291 ; unteretützt 
den Bischof Georg von Merseburg 
291. 

Menius, Justus, Visitator 29, 124, 
125, 241; Thatigkeit in der Be- 
wMmung 220; erhält Zulage für 
seine Pfarreien 221; klagt über 
die Geistlichen 250. 

Merseburg, Hochstift, Reform. 276, 
289, 290; Visitation 282 ff., 291; 
kirchliche Armuth 296; Schulwesen 
296, 

Messheller 50, 184, 185, 210. 


Metzsch, Hans, Visitator 28, 124, 
125; Executor 125, Joseph Levin, 
Visitator 125, 161; Albrecht, Stel- 
lung zur Reformation 177. 

Michelspfennige 176. • 

Miehlesdorf, Pfarrwirthschaft zu 165, 
177. 

Mildenfurt, Haltung des Klosters 20 ; 
Klosterwirthschaft 78. 

Minckwitz, Christoph v., Executor 213. 

Misslareuth, Vertreibung d. Pfarr. 75. 

Mittelhausen, Begrabnisskost, zu 144. 

Mockem, Verkauf der Kirchen kleino- 
dien zu 52. 

Moderwitz, Visitation 19. 

Mönchröden, Kloster 59. 

Mörlein, Max, Hofprediger, Visitator 
196. 

Mörtz, Pfarrabgabe zu 152. 

Möschlitz, Pfarrverhältniss 177. 

Mohnnäpfe, Pfarrabgabe 77. 

Molschleben, Kirchnerstelle zu 140. 

Molwitz, Pfarr besoldung zu 90. 

Monstab, kirchliche Verhältnisse 48. 

Morch 239. 

Moritz, Herzog, Verhältn. zum Meissner 
Bischof 208; Differenz mit Johann 
Friedrich 209; Erbfolge 231, 284; 
Stellung zu den Bischöfen 287: 
Streitigkeiten 289 ; Vorgehen gegen 
die Bischöfe 289; Mandate g^gen 
M. 289; Kriegszug gegen Frank- 
reich 290; Verhalten zum Scbmal- 
kaldischen Bund 290; als Refor- 
mator 296. 

Mosel, Pfarrer zu 66. 

Muckrehna, kirchliche Verhältnisse 39. 

Mügoln, Pfarrwohnung 151. 

Mühlberg, Kloster, Stellung zur Re- 
formation 237. 


Begister. 


339 


Mühlpfordt, Hermann, Sequestr. 109. 

Mühltruff, Geistlicher zu 76. 

Mtilverstedt, Kloster, Zahl der Ein- 
wohner 226; Lehnsverhältn. 252. 

Mtinzer, Thomas, seine kirchlichen Ein- 
richtungen 143 — 145. 

Mupperg, Schulverhältn. 62; Kirchen- 
strafen zu 193. 

Musa, Anton, Superintendent 21; Vi- 
sitator 28, 43, 124; urtheilt über 
Schulen 80. 

Muschwitz, Pfarrverhältnisse 295. 

Musel, Geistlicher zu 76. 

Mutzschen, Schule zu 102. 

Myconius, Einzug in Dresden 232; 
in Leipzig 239; designirter Bi- 
schof 240. 

Naitschau, Pfarrstelle 177. 

Naulitz, Filialverhältniss von 170. 

Naumburg, Domherrn als Visitatoren 
7; Bischöfe als Visitatoren 6, 7; 
Vertrag von 1536 227; Einsetzung 
des Amsdorf 288; Bisthum, Be- 
setzung 291. 

Neida, Wiedertäufer zu 60. 

Neiden, kirchliche Verhältnisse 39, 40. 

Nembt, papistischer PfaiTor zu 211, 
212. 

Nenkersdorf, Pfarrabgabe zu 51. 

Neudresden, Visitat. 256; Barfüsscr- 
kloster 272 (s. Dresden). 

Neuenbrück, Gericht, Visitation 307. 

Neuenhofen, Visitation 19; Pfarrdota- 
tion 92. 

Neuhaus, Visitation 57. 

Neukirchen, Pfarrabgabe 50, 51. 

Neustadt a. 0., kirchliche Verhältnisse 
18, 91; Visitation 18, 84, 88; 
Stipendiatenrecht zu 207; Durch- 


schnittsbesoldung in der Super- 
intendentur 221, 222. 

Neustadt in Franken, Visitation 56; 
Schule 195. 

Niederftillbach, papist. Vicar zu 192. 

Niederoppurg, Visitation 19. 

Nieder röblingen, Pfarrbezüge zu 144. 

Nieraeck, Stipendiaten recht zu 207. 

Nimbschen, klösterliches Leben 101; 
Visitation 180—191; Klosterver- 
hältnisse 187. 

Nimmritz, Visitation 19. 

Nischwitz, Gemeindeverhältnisse 170. 

Nöbdenitz, Fi lial Verhältnisse 170, 

Nordhalben, Pfarrer zu 215. 

Nürnberg, Eeligionsfriede 104, 232; 
Kloster zu 142; Bund 284. 

Oberbobritzsch, Visitation 230. 

Oberledhiu, geistliche Verhältnisse 49. 

Oberweissbach, kirchl. Zustände 155. 

Oberwiorau, kirchl. Verhältnisse 49. 

Oberwinkel, Geistlicher zu 171. 

Oberzöbern, Pfarrabgabe zu 71. 

Ochsenfart, Dr. 241. 

Ochsenhäuter, Wolf, Vertreibung des- 
selben 75. 

Oelsnitz, Visitation 69; Vertreibung 
des Pfarrers 75; Stipendiatenrecht 
zu 207; Durchschnittsbesoldung in 
der Superintcndentur 221, 222. 

Oldisleben, Kloster, Zahl der Insassen 
226. 

Opferpfennige 185, 216, 222. 

Orlamünde, Amt, Visitation 20; Stadt, 
Visitation 20; Wiedertäufer 89; 
geistliche Verhältnisse 91; Pfarr- 
besoldung 92; Stipendiaten recht zu 
207. 

Oschatz, Visitation 235. 

22* 


340 


Register. 


Oschütz, Pfarrverhältnisse 177. 

Ossa, Melchior v., Visitator 226. 

Ostereier 151. 

Ostorgcld 185. 

Oswald, Johann, Sequestrator 109; 

Exccutor 125. 
Ottenstein 311. 
Otto, Kaiser, Begründer des Stifts 

Meissen 235. 

Pack 'sehe Händel, hindern die Visi- 
tation 24. 

Pack, V., Verhältniss zum Stift Meissen 
235. 

Pahren, Vicar zu, Lebenswandel 165; 
Pfarrverhältnisse 177. 

Paitzdorf, Filialverhältnisse 170. 

Pauli, Dr. Benedict, Visitator 28, 42, 
124; beräth die Visitationsinstruc- 
tion 119, die Consistorialordnung 
201. 

Paulus, s. Lindenau oder Lindemann. 

Pausa, Geistlicher zu 76; Stipendiaten- 
recht zu 207. 

Pausitz, Kircheninventar 212. 

Pegau, Visitation 235; Abt zu, Ver- 
fasser eines Schandbuchs 238; 
Kloster, Zahl der Insassen 226. 

Penig, Visitation 235. 

Peritzsch, Verwüstung des Kirchner- 
hauses 186. 

Pfarrbezüge, Namen derselben: Auf- 
gebotgroschen, Becken, Bittgänge, 
Brodbetc, Eierbete, Evangelienkäse, 
Ewige Kühe, Flachsbete, Flachs- 
bitte, Fleischzehnd, Gangbrode,ülas, 
Gotteskühe, Haidezehnd, Haupt- 
recht, Heiliger Abend, Hufenbrode, 
Immerkühe, Kälberpfennig, Käse- 
bitten, Käse-, Kornzehn d, Kreuz- 


groschen , Kuhzins , Messbeller, 
()l)ferpfennigc, Ostereier, Ostergeid, 
Eeiheschüssel, Schonbrod, Sichel- 
geld, Sprengbrode, Sprengpfennige, 
Taufgroschen, Taufpfeunige , Um- 
gangsbrode, Viehzehnd, Wachs- 
zinseu, Wollenzins, Zehndbrod, Zu- 
sammengebgroschen ; Umwandlung 
in Geld 61. 

Pfarrdurchbohrer 177. 

Pfarrgebäude, Bauhist derselben 122 
bis 123. 

Pfarrstellenverminderung 222. 

Pflug, Julius, Stellung zur Visitation 
235. 

Pforte, Kloster, Zahl der Insassen 
226; Visitation 245. 

Pforten, eingepfarrtes Dorf 179. 

Philipp, Landgraf von Hessen, Aeusse- 
rung Johaim Friedrich 's über geist- 
liche Güter 202; Vermitteiungs- 
rolle 209; — Bruder der Herzogin 
Elisabeth 227 ; gleicht die Wurzener 
Differenz aus 289 ; vergiebt Pfar- 
reien 318. 

Pillingsdorf, Filial Verhältnisse 170. 

Pirna, Visitation 235; Besoldung der 
Geistlichen 236; religiöse Verhält- 
nisse 272. 

Planitz, Hans v. d., Visitator 16, 22, 

27, 160; Christoph v. d., Visitator 

28, 29, 124, 161. 
Plateanus, Mag. P., 67. 

Plauen, Visitation 69—81, 158, 159; 
Schulverhältnisse 8 1 ; Stipendiaten- 
recht zu 207; Durchschnittsbesol- 
dung in der Superintendentur 221 
bis 222. 

Plötzke, Kloster, Visitation 42. 

Plohn, Pfarrverhältnisse 66. 


Kegister. 


341 


Plothen, Pfarrverhältnisse 177. 

Pöppelü, eingepfarrtes Dorf 179. 

Pösneck, Visitation 18, 85, 88; geist- 
liche Verhältnisse 91; Schulstello 
93; Stipendiateurecht zu 207. 

Polentz, Haus 283. 

Polenz, Zwinglianer in 101; Schule 
in 188. 

Posa = Bosau, Abt zu 50. 

Prag, Bischof Johann von Moissen in 
287. 

Prediger ornat 191. 

Prcdigthalten, Art des 178. 

Prettin, Stipendiatenrecht zu 207. 

Protzschendorf, Visitation 230. 

Preuss, Dietrich, Visitator 256. 

Priessnitz, Entschädigung des Geist- 
lichen 51; Visitation 87. 

Priestäblich, Verwendung des Gottes- 
hauses 186. 

Priorau, Küsterei 151; Pfarrstelle 151. 

Puster, Hans, Stellung zur Visitiition 
141; Purgolt, Stellung zur Eefor- 
mation 175. 

Quedlinburg, Stift, Visitation 276. 

ßabiel, Wolf, Stiftshauptmann, Stel- 
lung zur Visitation 276. 

Ramsperger, Caspar, Sequestrator 109. 

Ranis, Visitation 149. 

Eastenberg, Stipendiatenrecht zu 207. 

Raschau, Wolf v., Klostervorsteher 79. 

Rauenstein, Schlosslehn 270. 

Rauth, Georg, Visitator 214. 

Rechenberg, Rudolf v., Visitator 232, 
256. 

Reckenrodt, Jobst v. 137. 

Regensburg, Reichstag 232. 

Reichardsdorf, Pfarrer zu 90. 

Reiheschüssel, Pfarrabgabe 62. 


Reinhardsbrunn, Verhandlungen mit 
den Klosterpersonen 18; Abt von, 
Unterhaltung 116. 

Reinsdorf, Kloster, Zahl der Insassen 
226. 

Reinsdorf, Pfarrverwüstung 168, 177. 

Rempe, Bonifacius, Visitator 155. 

Renise, Visitation 170. 

Rephun, Paul, Visitiitor 214. 

Reuss, Herren von, Verhältniss zur 
Visitation 135, 141. 

Reussenlande, Visitation 158, 176 bis 
180. 

Reust, Filial Verhältnisse 170. 

Reymann, Visitator 161. 

Riccius, Schulmeister 229. 

Riddagshausen , Einsetzung evangel. 
Geistlichen 302. 

Riddagshäuser Dörfer, Visitation 311. 

Riedel, Dr. Melchior 241. 

Rieth, Pfarrverhältnisse 59. 

Ringelheim, Verwendung des Kloster- 
einkommens 319. 

Ringethal 230. 

Rissau, Kloster, Stdlung zur Refor- 
mation 237, 273. 

Roda, Amt, Visitation 20; Stadt. 
Mangel an Geistlichen 20; Pfarr- 
besoldung 93; Stipendiaten recht zu 
207. 

Roda, Beikirche von Greifenhayn 49. 

Roda, versorgt von Bosau 50. 

Roda bei Sangerhausen, Kloster, Stel- 
lung zur Reformation 275. 

Rodach, Visitation 53, 55; geistliches 
Verhältniss zu 62 ; Superintendentur 
192; Schule 195. 

Röpschitz, Filial von Gera 179. 

Rohrbach, Kloster, Zahl der Insassen 
226; Stellung zur Reformation 275* 


342 


Begister. 


ßolitz, Geistlicher zu 250. 
Ronneburg, Visitation 69 — 81, 158, 

169; Rath zu, Executor 170. 
Rosenau, Sylvester v., Visitator 125, 

192; Executor 125. 
Rossleben, Kloster 252; Klage über 

Verpflegung im 275; Stellung zur 

Reformation 226. 
Rotha, Kloster, Zahl der Inscissen 226. 
Rothcnberg, Rudolf v., Visitator 286. 
Rudolstadt, Visitationsort 156. 
Rügheim, Entlassung des Geistlichen 

zu 61. 
Ruppersdorf, Pfarrei, Dotation und 

Begmndung 216. 
Ruppersgrün, Geistlicher zu 76. 
Rutha, Pfarrbesetzung 92. 

Saalburg, Schule 176; Visitationspro- 
tocoU 176. 

Saalfeld, Stift, Visitation 119; Stadt, 
geistliche Verhältnisse 9 ; Visitation 
18, 86, 88, 89; Pfarrbesoldung 
92; Schulverhältnisse 93; Stipen- 
diatenrecht zu 207. 

Saara, Pfarrbezüge zu 51. 

Sachsen, Sequestration 109; Kloster- 
zahl 116; Namen der Visitatoren 
in 124, 125; Bewidmung der Pfar- 
reien 223. 

Sachsendorf, Leben des Geistl. 101. 

Säcularisation 79; Entwurf der von 
1525 105. 

Salza, Klöster, Zahl der Insassen 226; 
religiöse Verhältnisse 253, 254; 
Klöster und Stifter, Stellung zur 
Reformation 275; Visitation 276, 
281. 

Salzungen, Visitation 4; Visitationsort 
124; Stipendiatenrecht zu 207. 


Sangerhausen, Kloster, Zahl der In* 
Sassen 226; Amt, Visitation 249: 
religiöse Verhältnisse 253. 

Schafstedt, Schule 296. 

Schalkau, Visitation 57. 

Schaubig, Caplan 44. 

Schaurodt, Bernhard v., Stellung zur 
Visitation 165. 

Scheibcngrobsdorf, eingepf. Dorf 179. 

Schenk, Dr. Jacob, Visitator 228; 
Diiferenzen mit Lindemann 228 bis 
229. 

Schkeitbar, Schule 296. 

Schkeuditz, Amt, Visitation 293. 

Schkura, Visitation 149. 

Schladebach, Pfarrverhältnisse 295. 

Schiaden, Gericht, Visitation 307. 

Schleinitz, Schlosslehn 270. 

Schleiz, Heri-schaft 160; Visitations- 
ort 161; Visitiitionsbczirk und Be- 
fund 162, 165, 177; Pfarrbesol- 
dung 167; Schule 167; Stellung 
zur Reformation 178; Reformation 
214. 

Schlesshart, kirchliche Verhältnisse 58. 

Schletta, Stipondiatenrecht zu 207. 

Schlieben, Amt, Visitation 31, 147; 
kirchliche Verhältnisse 38, 153; 
Schule 41; Durchschnittsbesoldung 
in der Suporintendentur 221,222. 

Schlotheim, Kloster, Zahl der Insassen 
226; Verhältnisse der Pfarrei 251 ; 
V. Hopfgarten's Lehen 252. 

Schmalkaldischer Bund 104. 

Schmiedeberg, Stipendiatenrecht zu 
207. 

Schmölln, Filialverhältnisse 51; Sti- 
pendiatenrecht zu 207. 

Schneeberg, Stipendiatenrecht zu 207. 

Schömberg, Visitation 19. 


Register. 


343 


Schönau, kirchliche Verhältnisse 38. 

Schönaii, Visitation 230. 

Schönberg, Caspar v., Visitator 232; 
Executor 273; — Anton v., Visi- 
tator 228, 286; Stellung zur Do- 
tition der Pfarreien 236; — Bath 
von Schönberg 241. 

Schönberg, Geistlicher zu 76. 

Schönberg, Schlosslehen 270. 

V. Schönburg'sches Gebiet und Herr- 
schaft 49, 63; verweigert die Vi- 
sitation 237. 

Schöningen, Gericht, Visitation 306. 

Schonbrod, Pfarrabgabe 140. 

Schott, Hans v., benutzt stiftungs- 
mässigos Vermögen 59; Sequestrat. 
109; Executor 125; Stellung zur 
Sequestration 198; — Heinz v., 
Visitator 125. 

Schreiner, Johann, Visitator 209. 

Schussel, als Pfarrabgabe 252. 

Schulbaulast 184. 

Schulen, s. die einzelnen Orte im Re- 
gister und im Allgemeinen jeden 
Abschnitt. Stellung derselben im 
Visitationsbuch 26 ff. 

Schulgeld, s. Schulen, 79; Abschaffung 
desselben 195. 

SchurfF, Hieronymus, Visitator 16, 27; 
berathet die Visitationsinstruction 
22, 23. 

Schwabach, Convent 104. 

Schwanbeck, kirchl. Verhältnisse 40. 

Schwarzburg, Grafschaft, Visitation 
154; Grafen v., Stellung zur Visi- 
tation 89; Besitzer von Zelle 252. 

Scbwarzcnbcrg, Stipondiatenrocht zu 
207. 

Schweinitz, Kreis und Amt, Visitation 
30, 148; gemeiner Kasten 38; 


Schulgrttndung 41; Stipendiaten- 
recht zu 207. 

Seckstal, Pfarrverhältnisse 58. 

Seesen, Gericht, Visitation 309. 

Seitenrode, Pfarrer zu 90. 

Sequestration 197. 

Seubteudorf, kirchl. Verhältnisse 177. 

Seuselitz, Visitation 235; Stellung zur 
Reformation 237, 273. 

Seyda, Amt, Visitation 34, 146, 149. 

Sichelgeld. Pfarrabgabe 50. 

Sigismund, Bischof, Stellung zur Re- 
formation 283 ff.; Tod 290. 

Sittichenbach, Kloster, Zahl der In- 
sassen 226; Stellung zur Reforma- 

. tion 275. 

Söllmiiitz, Stellung des Geistlichen 164. 

Soltdalen, Gericht, Visitation 305. 

Sonneberg, Visitation 56. 

Sornzig, Kloster, gegen die Reforma- 
tion 96, 237, 273. 

Spalatin, Visitator 10 ff., 22, 28, 
43, 124, 125, 161, 209, 232, 
286; berichtet über kirchliche Ver- 
hältnisse 11; prüft die Visitations- 
tabellen 21 ; ergänzt die Visitations- 
instruction 21, 120; sistirt die 
Visitiition im Altcnburgischen 23; 
beaufsichtigt die Visitation 81; als 
Pfarrer 44; wünscht Fortsetzung 
der Visitation 166; beaufsichtigt 
die Herrschaft Gera 179; als Auto- 
rität 185; Thätigkeit im Alberti- 
nischen Sachsen 228 ff.; Acusse- 
rung über die Aebtissin v. Haug- 
witz 237. 

Spergau, Pfarrvorhältnissc 295. 

Sperling, Thomas, Pfarrer 250. 

Speyer, Reichstags Einfluss 15, 75, 
104, 159; Ankunft des Kaisers 


344 


Begister. 


290; Kammergericht und Reichs- 
tag 297—298. 

Spiegel, Aßmus, Visitator 125, 161, 
209; Executor 213. 

Spiess, Magister, Visitator 214:. 

Sprongbrodo 50, 92, 176. 

Sprengpfennigo 50, 144, 184. 

Sprottau, Geistlicher zu 101. 

Stadtilm, Visitationsort 156. 

Starschodel, Dietrich v., Visitator 43, 
209. 

Staufonberg, Gericht, Visitation 309. 

Stein, Wolfgang, Visitator 274. 

Steinbrück, Gericht, Visitation 305. 

Steinlaussig, Visitiition 42. 

Steinmetz, Hans, Bcherberger der Vi- 
sitatoren 43. 

Sternberg, Hans v., Visitator 29, 53, 
124; Sequestrator 109. 

Stiefel, Michael, Pfarraufseher 39. 

Stipendiaten wesen 204—207.. 

Stössen, Stuhl, Visitation 246, 278. 

Stolberg, (trafen von, Stellung zur Vi- 
sitation 252, 253. 

SU)rch 63, 68. 

Strausberg, Geistlicher zu 76. 

Strasse, Michael von der, Visitator 
11. 

Strauss, Jacob, Stellung zur kirch- 
lichen Frage 3; Verhaltniss zu 
Luther und Melanchthon 3; Visi- 
tator 4. 

Streussdorf, Schul Verhältnisse 62. 

Studlerin , Frau Dr. , stiftet ein 
Krankenhaus 66. 

Stumpff, Magister 62. 

Süptitz, kirchliche Verhältnisse 39. 

Sundhausen , Oberpfarrei , Visitation 
12. 

Syrau, Filialverhältnisse 176. 


Tanna, Stellung zur Reformation 178; 
Pfarrverhältnisse 177. 

Taubenheim, Hans v., Visitfitor 28, 
42, 124. 

Tauchwitz, wüste Mark 212. 

Taufgroschen 178. 

Taufpfennige 185. 

Teckwitz, Wolf v., Stellung zur Refor- 
mation 175. 

Tegkwitz, verkauft Kirchenornate 52. 

Tenneberg, Amt, Visitation im 12; 
Stellung zur Verminderung der 
Pfarreien 224. 

Tennstedt, Qualification der Geistlichen 
250; Visitation 276. 

Tettiiu, geistliche Nutzung 50; Pfarrer 
zu 171. 

Teuditz, Pfarr Verhältnisse 294. 

Teufelsbannen 39, 91. 

Teutleben, Pfarrei, Visitation 12. 

Teutlebeu, Ernst v., LehnsheiT 12. 

Thaliwitz, papistischer Pfarrer zu 21 1. 

Thammenhayn, Zwinglianer zu 101. 

Thamsbrück, Pfarreinkommen zu 251; 
Visitation 276. 

Thann, Eberhard v. d., Executor 125; 
Visitator 196. 

Thierschneck, Visitation 87. 

Thonhausen, kirchl. Verhältnisse 48. 

Thränitz, Stellung des Geistl. 164; 
Pfarrbesoldung 167. 

Thüringen, Visitati onsinstruction für 
18; Visitation 18, 19, 28, 43, 
82, 88, 127, 232, 241, 273; 
Klostererträge 108, 112 — 115, 
117 — 118; Sequestration 1 09 ; 
Name der Visitatoren 124, 125; 
Zahl der Kirchen, Filiale und Bei- 
dörfer 136; Zulage der Pfarreien 


Begister. 


345 


aus Klöstern 139; Aufhebung des 
Opfergcldes 222; Bewidmung der 
Pfarreien 223; Horabminderuug der 
Pfarreien 224. 

Tinz (Tintz), Verwendung des Pfarr- 
einkommens 179; Pfarrverhältnisse 
180. 

Torgau, Berathung der Visitations- 
instruction zu 23; Visitation von 
Kreis, Amt und Stadt 36, 180 
bis 191; Schule zu 41, 188, 189; 
Landausschusstag 109, 201; Sti- 
pendiatenrecht zu 207; Vollendung 
der Bewidmung 223. 

Tragis, Pfarrbezüge zu 50. 

Treben, Pfarrabgabe zu 52. 

Treuen, Geistlicher zu 76. 

Triebel, Pfarrverhältnisse zu 77. 

Triller, Hans, Stellung zur Keforma- 
tion 175. 

Triptis, Stipendiatenrecht zu 207. 

Trützschler, Georg v., Sequestrator 
109. 

Tübingen, Stipendiaten weseu zu 205. 

Tuttendorf, Visitation 230. 

Uebigau, Schule 41; kirchliche Ver- 
hältnisse 153. 

Uelleben, Visitation 12, 13. 

llmgangsbrode 140. 

Ummerstadt, Schulverhältnisse 62. 

Umpferstedt, Kirchärar 139. 

Unfinden, Pfarrer zu 59. 

Unterbobritasch 230. 

Unterlauter, Geistlicher zu 60, 

Untermhaus, eingepfarrtes Dorf 179. 

Untertriebel, Geistlicher zu 76. 

Urbanskäso 178. 

Utenbach, Kloster, Zahl der Kloster- 
personen 226. 


Uttenhausen mit Bonrode, Kloster, Zahl 
der Insassen 226. 

Veilsdorf, Pfarrer zu 60, 61. 

Vetter, Wiedertäuferiu 68. 

Viehzehnd 51. 

Vienenburg, Gericht, Visitation 307. 

Vincenz, Bischof von Morseburg, Tod 
283. 

Visitationsaufwand 82. 

Visitationsbuch Mclanchthon*s , Er- 
scheinen und Inhalt 24. 

Visitationsexamen, Gang 142. 

Visitationsinstruction , Inhalt 16 ff.; 
Aenderung 21; Verbesserung 22; 
neue Visitationsinstruction 120. 

Voigtland, Visitation 43, 69 — 81, 
158; Sequestration 109; Kloster- 
zahl 116; Namen der Visitatoren 
für 124—125; Vollendung der Be- 
widmung 223. 

Voigtshayn, Capelle 212. 

Volkenrode, Kloster, Zahl der Insassen 
226. 

Volkolderode, Kloster, Stellung zur Re- 
formcition 275; Visitation 276. 

iVachszins 77. 

Waln\,ede, Pfarrei der v., Visitation 
306. 

Waltersdorf, Stellung des Geistlichen 
zu 164. 

Waltershausen, Stipendiateurecht zu 
207. 

Waren, Christoph v., Stellung zur Re- 
formation 175. 

Wartburg, Amt, Visitation im 4. 

Warza, Pfarrregister 137. 

Wassermüller, Urban, Domprediger 
210. 

Watzdorf, Heinz v., Visitator 214; 


346 


Begister. 


Volrad v.. Visitator 241; verwendet 
Stiftungen 251. 

Weber, Johann, Visitator 241. 

Weida, Visitation 18, 69—81, 159; 
Haltung des Klosters 20, 79; 
Klosterwirthschaft 78; Schulen 79, 
63; Stipendiatenrecht zu 207; Su- 
perintendentur, Durch schnittübesol- 
dung 221, 222. 

Weidner, Wolfgang, Visitator 192. 

Weihnachtsbrode 92, 151, 176. 

Weimar, Verhältnisse der Barfüsser- 
mönche 18; Visitationsort 124; 
Entwurf der Visitiitionsinstruction 
zu 53; Landtag zu 120, 195; Sti- 
pendiatonrecht zu 207. 

Weissbach, Frau v,, Stellung zur Re- 
formation 175. 

Weissbach, Visitation zu 175. 

Weissenbach, Hans, Sequestrator 109. 

Weissenboni, Kloster 230. 

Weissenfeis, Kloster, Zahl der Per- 
sonen 226; Amt, Visitation 245 
bis 246, 277; religiöse Verhält- 
nisse 253; Stellung des Klostcra 
in 275. 

Weissensee, Comthurhof, Zahl der In- 
sassen 226; Amt, Visitation 242; 
Qualification der Geistlichen 250; 
religiöse Verhältnisse 253. 

Weissig, Filial von Gera 179. 

Weltwitz, Visitation 19. 

Wendhausen, Gericht, Visitation 307. 

Wendishayn, Pfarrverhältnisse 96. 

Wendischbernsdorf, eingepfarrtcs Dorf 
179. 

Wendische Sprache, Kirchonspr. 152. 

Wercho, kirchliche Verhältnisse 38. 

Werdau, Visitation 63; Stipendiat43n- 
recht zu 207. 


Wernsdorf, Familie v., Stellung zur > 
religiösen Frage 11. 

Werthem, v., Besitzer von Donndorf 
252. 

Wesenst^in, Schlosslehn 270. 

Westerhof, Gericht, Visitation 309. 

Westhausen, Pfarrei 59. 

Weyra, Visitation 19. 

Wiedolah, Gericht, Visitation 308. 

Wiehe, Stolberg sches Lehen 252. 

WildenbÖrten, Pfarrabgabe zu 52. 

Wildenfels, Heiron v., Stellung zur 
Reformation 69; Anark v., Visitator 
43, 124, 125; Executor 170. 

Windischensuhl, Kirchenzucht in 140. 

Winkel, Pfarrbezüge in 144. 

AVinzenborg, Gericht, Visitation 310. 

Wittchendorf, Visitator 119. 

Wittenberg, Universität, Stellung zur 
Visitation 16; Uebersiedelung nach 
Jena 2 1 ; Visitationstabellen in W. 
21. — Kreis, Visitation 28, 29, 
34, 145 — 154; Berathung der- 
selben in W. 16; SchuUehrcr in W. 
102; Sequestration 110; Einfüh- 
rung des Wittenberger Gesangbuchs 
143; kirchliche Verhältnisse 153, 
154; Consistorium 201; Stipen- 
diatenwesen 205; Stipendiatenrecht 
zu 207; Bedeutung der Univer- 
sität 224. 

Witzleben, Familie v., Besitzer von 
Rossleben 252; Gurt und Friedrich, 
verringern das Kirch vor mögen 137. 

Witznitz, kirchliche Verhältnisse 48. 

Woldenberg, Gericht, Visitation 308. 

Wolfenbüttel, gefundene Briefe zu 288; 
erobert 289; Visitationen 297 bis 
320; Belagerung und Eroberung 
W.'s 299; Reformation 301; erste 


Register. 


347 


deutsche Messe zu 812; Inschrift 
über die Reformation 318. 

Wolfranisdorf (Wolfersdorf), Götz v., 
Gegner der Reformat. 75; Hans v., 
Stellung zur Visitation 164, 170. 

Wolfsburg, Gericht, Visitation 307. 

Wolkenhayn, Johann v., Visitator 
125. 

Wolkenstein 227, 229. 

Wollenzins 50. 

WüUersleben, Ludwig v., Visitat. 155. 

Wttrzburg, Bischöfe von, Stellung zur 
Visitation 54, 192. 

Würzen, Stift, Einfluss auf kirchliche 
Verhältnisse 101; Visitation 208 
bis 213; Patronat in 234; Kampf 
um 288. 

Wydra, Abgabe an Geistliche 40. 

Zahna, Amt, Visitation 149; Wohnort 

des Geistlichen 151. 
Zchndbrod 50. 
Zeitz, Domherren zu 7; Statthalter, 

Stellung znr Reformation 159, 165 ; 

Zufluchtsort der Katholiken 168: 

Consistorium 202, 203. 
Zelle, Kloster, Stellung zur Reforma- 


tion 237, 273; Lehn der Grafen 
von Schwarzburg 252. 

Zeulenroda, Verhfdtniss zur Visitation 
69; Pfarrwirthschaft 165; Schule 
167. 

Zeüner, Caspar, Visitator 256. 

Ziegenrück, Stipendiatenrecht zu 207. 

Zinna, kirchliche Vorhältnisse 39. 

Zoppothen, PfaiTverhältnisse 177. 

Zscheiplitz, Kloster, Zahl der Insassen 
226; Stellung zur Reformation 275. 

Zschepa, Pfarrstelle 212. 

Zschocken, Pfarrverhältnisse 66. 

ZQrchau, Visitation zu 174. 

Zusammengebgroschen 178, 185. 

Zwäzen, Comthurei, Zahl der Insassen 
226; Visitation 244. 

Zwickau, kirchliche Verhältnisse 4, 6; 
Visitation 63 — 69 ; Schosser zu 76 ; 
Landausschusstag 109, 119; Kur- 
ort 169; Schule 189—190, 229; 
Consistorium 201 — 203; Stipen- 
diatenrecht zu 207; Vollendung der 
Bewidmung 223. 

Zwingli'sche Lehre, Verbreitung 101. 

Zwister, Christian, Visitator 155. 

Zwötzen, Filial von Gera 179. 


Druck von Carl Harquart in Leipzig. 


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